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Mittheilungen des Instituts für
Oesterreichische ...
Universität Wien, Universität Wien.
Institut für Österreicliisclie Gesclniclitsforscliunq
jf ibrÄrg of
|Irin«iün llmhersÜ^.
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MITTHEILÜNGEN DES INSTITUTS
FÜR
ÖSTERREICHISCHE
GESCHICHTSFORSCHUNG.
UNTEK MITWIKKUNU VON
ALP. DOPSCH, B. V. OTTBKTHAL un» FR. WICKHOPP
BEDIOIBT VON
OSWALD REDLICH.
XXV. BAND.
INNSBRUCK.
VEltUO DEK WAON£K'SCBEN UNIVKRSlTiTS-BUCHHANUl.UNQ.
1904
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(RECAP)
PKUCK DER WAGNERSCHEN UNIV. BUCHDRUCKEREI IN INNSBRUCK.
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Inhalt des XXV. Bandes.
Seit«
Das Itinerar des Erzbiechofs Sigeric yon Canterbnry und die Strasse von
Rom über Siena nach Luca. Von Julius jung . . . 1
Zur Beurteilung der Wormser Diplome. Von Johann Lechner . 91
Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter. Von F. P h i 1 i p p i . 112
Die Acta Muren sia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. Von
Hans Hirsch 209, 414
Die Urkunde Gregors IX. ftSr das Bistum Naumburg yom 8. November 1228.
Ein Beitrag zur päpstlichen Diplomatik im 13. Jahrhundert. (Mit
zwei Tafeln.) Von HermannKrabbo 275
Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi Über die vatikanische
Bibliothek aus dem Jahre 1780. Mitgeteilt von Ignaz Philipp
Dengel 294
Zur altböhmischen Verfassungsg^chichte. Von HansSchreuer . 385
Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. Von
Georg von Below 455
Paul IV. gegen Karl V. und Philipp II, Von Moritz Brosch . . 470
Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. Von B. Schmeidler 545
Zu Heinrich Tötung von Oyta. (Gest. 20. Mai 1397 in Wien). Von
Gustav Sommerfeldt 576
Zur Geschichte Iwans III. Wassiljeviö. Von Moritz Landwehr von
Pragenau 605
Kleine Mitteilungen:
Wer ist der Kardinal-Priester von Capua? Von R. Sternfeld . 124
Einige Bemerkungen über den Szegediner Friedensschluss und die
Schlacht bei Warna (1444). Von J. Bleyer . . . . 127
Ungedruckte Urkunden Rudolfs von Habsburg. Von Osw. Redlich 323
Zar Historiographie des 17. Jahrhunderts im Lande ob der Enns. .
Von K. Schiffmann 339
Kleinere Beiträge zu den Regesteu der Könige Rndolf bis Karl IV.
IL IIL Von H. Schrohe 490, 693
Dtciärsis 426818 CooöIp
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IV
Seite
Drei Urkunden zur Geschichte K. Friedrich IIL Von P. B, H a m m e r 1 485
Traditionen an die Kirche St. Veit an der Göhen. Von Ulrich
Schmid 688
Jjiterfttur und Notizen:
Assmann, Geschichte des Mittelalters von 375—1517. 3. Aufl. 3. Abt.
1. Bd. (J. Loserth) 138. — Bauch, Deutsche Scholaren in Krakau
in der Zeit der Renaissance 1460 bis 1520 (Eichler) 160. — Ber-
nardy, Venezia e il Turco nella seconda metä del 8ecx)lo XVII.
(Kretschmayr) 509. — Bernau, Studien und Materialien zur Spezial-
geschichte und Heimatskunde des deutschen Sprachgebietes in
Böhmen und Mähren I. Halbband (Bretholz) 382. — Bibliographie
des travaux de M. Leopold Delisle (Redlich) 714. — Bilfinger,
Untersuchungen über die Zeitrechnung der alten Germanen
1. IL (Lechner) 338. — Bretholz, Die Pfankirche St. Jacob in
Brunn 383. — Delisle, Facsimile de livres copi(^s et enlumiii^s
pour le roi Charles V. (Redlich) 714. — Duchesne, Les öv^ches
d* Italic et V invasion Lombarde (Jung) 497. — Ed^n, Den svenska
centralrcgeringens utveckling tili kollegial Organisation i böijan
aiF 17. drhundradet (Schäfer) 710. — Erben, Das Privilegium
Friedrich I. für das Herzogtum Österreich (v. Voltelini) 351.
— Erdmannsdörffer und Obser, Politische Korrespondenz Karl
Friedrichs Ton Baden 1783—1806. V. Bd. (Schlitter) 169. —
Festgabe Karl Theodor v. Heigel zur Vollendung seines 60. Le-
bensjahres gewidmet 715. — Ficker, Untersuchungen zur Erben-
folge der ostgermanischen Rechte. VI. Band. 1. Abteil. (Opct) 696.
— Finke, Papst Bonifaz VIII. (Wenck) 381. — Fuch?, Urkunden
und Regesten zur Geschichte des Benediktinerstiftes Göttweig
(Giannoni) 504. — Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte.
2. Aufl. (Loserth) 138, — Qoldmann, Die EinfQhrung der deut-
schen Herzogsgeschlechter Kärntens in den slovenischen Stammes-
verband (v. Jaksch) 699. ~ Grotefend, Taschenbuch der Zeit-
rechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit (Lechner)
338. — Ders., Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der
Neuzeit (Lechner) 338. — Günter, Das Restitutionsedikt von 1629
und die katholische Restauration Altwirtembergs (Hirn) 368. —
Gundlach, Heldenlieder der deutschen Kaiserzeit. Bd. II und lll
(Otto) 168. — Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter. II. Bd.
2. Hälfte (Jung) 497. — Hodgson, The early history of Venice
from the foundation to the conquest of Constantinople a. d. 1204
(Kretschmayr) 146. — Jireöek, Die Romanen in den Städten
Dalmatiens während des Mittelalters (Jung) 380. — Jorga, Docu-
mente privitoare la Ck)n8tantin-Voda Brlncoveanu (v. Landwehr)
610. — Ders., Operele lui Constantin Cantacuzino (v. Landwehr)
610. — Ders., Despre Cantacuzini (v. Landwehr) 510. — Ders.,
Genealogia Cantacuzinilor de Banul Mihai Cantacuzino (v Land-
wehr) 510. — Ders., Documente privitoare la familia Cantacuzino
(v. Landwehr) 510. — Ders., Albumul familiei Cantacuzino
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(V. Landwehr) 511. — Jung, Bobfcio, Veleia, Bordi 381. — Ders.,
Die Stadt Luna und ihr Gebiet 381. — Kaindl, Die Volkskunde
(Vanctia) 716. — Ders., Zur Kritik der älteren ungarischen Ge-
schicbtsquellen, Replik gegen H. Steinacker 185; Erwiderung
dagegen TOn H. Steinacker 197. — Kaufmann u. Bauch, Akten
und Urkunden der Universität Frankfurt a. 0. 3. Heft (Eichler)
160. — Kielmansegg, Briefe des Herzogs Ernst August zu Braun-
schweig-LQneburg an Johann Franz Diedrich von Wendt a. d.
J. 1703—1726 (Weber) 163. — Krackowizer, Das oberösterreichische
Landesarchiy zu Linz (Hönel) 519. — Krusch, Passio s. Floriani
(Uhlirz) 381. — La Mantia, Antiche consuetudini delle cittä di
Sidlia (y. Voltelini) 503. — Lersch, Einleitung in die Chronologie
(Lechner) 338. — Lindner F., Die Äbte und Mönche der Bene-
diktiner-Abtei Tegernsee und ihr literarischer Nachlass (Redlich)
7J5. — Ders., Historia Monnsterii Tegernseensis (Redlich) 715. —
Lindner 'lli., Geschichtsphilosophie (Loserth) 138. — Ders., Welt-
geschichte seit der Völkerwanderung. Bd. 1. und 2. (Loserth) 138.
— Lippert, Friedrichs des Grossen Verhallen gegen den Grafen
Brflhl während des siebenjährigen Krieges (Wagner) 713. —
Maubach, Die Kardinäle und ihre Politik um die Mitte des
13. Jahrhunderts unter den Päpsten Innozenz IV., Alexander IV.,
Urban IV., Clemens IV. (Otto) 355. — Mayer Ant., Das Archiv
und die Registratur der niederösterreichischen Stände von 1518
bis 1848 (Hönel) 519. — M^langes Paul Fahre 378. — Mittel-
schulprogramme österreichische fdr 1902 u. 1903 (Prem) 522. —
Moll, Die Datirung in der Geschichtschreibung des 12. Jahr-
hunderts (Lechner) 338. — Neumeyer, Die gemeine Entwicke-
lung des internationalen Privat- und Strafrechts bis Bartolus
(V. Voltelini) 499. — Nieder- und Oberösterreich, Die historische
Literatur 1901 (Vancsa) 179. — Oppermann, Kritische Studien
zur älteren Kölner Geschichte I, 11, lll (Lechner) 154. — Parsch,
Das Stadt- Archiv zu Olmütz. I. Teil (Bretholz) 376. — Rühl,
Chronologie des Mittelalters und der Neuzeit (Lechner) 338. —
Scheflfer-Boichorst, Gesammelte Schriften 1. Bd. (Redlich) 714. —
Schmidt L., Geschichte der Wandalen (Jung) 380. — v, Schönherr,
Gesammelte Schriften. IT. Bd. (Redlich) 370. — Schrauf, Die Ma-
trikel der ungarischen Nation nn der Wiener Universität 1453 —
1630 (Eichler) 160. — Schrohe, Der Kampf der Gegenkönige
Ludwig und Friedrich um das Reich bis zur Entscheidungsschlacht
von Mühldorf (Steinacker) 706. — Seemüller, Zur Kritik der
Königsfelder Chronik (Thiel) 708. — Sepp, Cyclus decemnoven-
nalis medii aevi ad annum solarem accommodatus (Lechner) 338.
— Ders., Tabula paschalis annorum 300—2200 (Lechner) 338. —
V. Sickel, Römische Berichte IlL, IV., V. (Steinherz) 365. — Tille,
Yule and Christmas, their place in the Germanic year (Lechner)
338. — V. Töply, Zur Pariser Weltausstellung 1900. Kalender
von 1800 (Lechner) 339. — Uhlirz, Die Rechnungen des Kirch-
meisteramtes von St. Stephan zu Wien (Ncuwirth) 359. — Villari,
Le invasioni barbariche in Italia (Jung) 497. — Waddington, La
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M
VI
Soito
Guerre de Sept Ans (Wagner) 165. — Weber, Lehr- und Hand-
buch der Weltgeachichte. 21. AuE. 2 Bd. (Loserth) 138. —
Weil, Le Prince Engine et Murat 1813—1814 (Zwiedineck) 176,
— Wiese, Die Politik der Niederländer während des Kalmar-
krieges 1611—1613 und ihr Bündnis mit Schweden 1614 und den
Hansestädten 1616 (v. Srbik) 711. — Zibrt, Bibliografie (esk6
bistorie (Bibliographie der böhmischen Geschichte) (Erej^ik) 373.
— Zimmermann, Das Archiv der Stadt Hermannstadt und der
sächsischen Nation 2. Aufl. (Redlich) 383.
Berichte:
Kommission für neuere Geschichte Österreichs. 1903 .... 383
VIII. Versammlung deutscher Historiker in Salzburg. 1904 . 384, 544
Monumenta Germaniae historica 1903—1904 716
Historische Kommission bei der Kgl. bayer. Akademie der Wissen-
schaften 1903 719
Böhmer Regesta imperii, Neubearbeitung 544
Personalien 207
Nekrologe:
Engelbert Mühlbacher (Redlich) 201
Felix Zub (F. Marcs) 207
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Dasltinerar des Erzbischofs Sigeric vonCanterbnry
und die Strasse von Rom über Siena nach Lnca.
Von
Julius Jung.
Seit dem Ausgang der gothischen Herrschaft, die wieder nur eine
Fortsetzung des weströmischen Reiches darstellt, wie es sich im 5. Jahr-
hundert herausgebildet hatte, fehlte es der Geschichte Italiens an jeder
Einheitlichkeit. Zu den alten Hauptstädten war eine neue, Pavia, ge-
kommen ; aber auch von dieser waren Luca, Spoleto und gar Benevent
zu Zeiten in sehr gelockerter Abhängigkeit. In Bom yerfolgte man
eine Politik, die von der des kaiserlichen Hofes in Byzanz wie von
der des Exarchen in Ravenna sich immer mehr unterschied« Der Süden
der Halbinsel aber gehorchte den maritimen Einflüssen, sei es von
Byzanz, sei es von Afrika her.
So gliedert sich die Geschichte Italiens nach den Landschaften.
In denjenigen, wo die Langobarden die Oberhand hatten, kam das
agrarische Element neben den Städten empor; es gelangen auch die
Seitentäler, die auf den Karten der römischen Kaiserzeit völlig un-
beacbtet sind, zur Geltung : Val d' Evola und Val d' Era treten hervor
neben Luca, Pisa, Volterra. Auch die Verkehrswege unterliegen mannig-
fachen Wandlungen, die wieder bedingt sind von den politischen Ver-
hältnissen und der Gestaltung der einzelnen Herrschaftsgebiete.
Indem wir von diesem Gesichtspunkte aus unsere historisch-topo-
graphischen Studien fortsetzen, lenken wir den Blick auf die Land-
schaft Tuscien, aus der eine der staatlichen Individualitäten, in welche
die Apenninenhalbinsel später zerfiel, herausgewachsen ist.
^ittheiluiiffeii XXV. 1
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2 Julius Jung.
1. Über Luca als Hauptstadt von Tuscien.
Für die politische Entwicklung Italiens ist es cliarakteristiscli,
dass neben der Gliederung nach Landschaften die nach Stadtgebieten
sich geltend macht. Immer wiederholt sich derselbe Vorgang: die
einzelnen Kommunen suchen auf Kosten der Nachbarn sich zu ver-
grössem und diese womöglich zu verschlingen. So hatte das alte Bom
in Latium um sich gegriffen und zunächst Alba Longa zerstört, dann
schon ausserhalb des eigenen Stammverbandes auf Kosten von Veji
sein Gebiet um das Doppelte vergrössert, so dass es von da an, allen
anderen Kommunen überlegen war und die Herrschaft über sie ge-
wann. Erst als Alle ^ Römer* geworden waren, kam die landschaftliche
Gliederung Italiens wieder zur Geltung; ak Rom nicht mehr Haupt-
stadt war, traten die seit der Eroberung Italiens unterdrückten Posi-
tionen wieder in ihr Recht ein. So verlor Bolsena, das Volsinii der
Römer, seinen Vorrang an die ,ürbs vetus* (Orvieto), wo das Volsinii
der Etrusker gelegen war, und solcher Fälle liessen sich viele an-
führen. Wer die vorrömische Topographie Italiens studiren will, darf
ohne weiteres sein Studium auf das 5. und 6. nachchristliche Jahr-
hundert ausdehnen und dies bis ins 12. oder 13. Jahrhundert fort-
setzen; denn die eine Periode beleuchtet die andere. So hat z. B.
Bardi schon in vorrömischer Zeit eine Rolle gespielt i), tritt unter der
römischen Herrschaft zurück, ist darauf im Mittelalter bis zum völ-
ligen Siege des kommunalen Systems ein vielgenannter Ort, um dann
wieder hinter den Namen Placeutia und Parma zu verschwinden.
Aber auch sonst erfuhr die Stellung der Städte zu einander manche
Änderung. Pavia gewann den Vorrang vor Mailand, was zu jahr-
hundertelangen Rivalitäten den Anstoss gab. Luca überflügelte Florenz
und griff auf Kosten der Nachbarstädte Pisa, Luna, Pistoja um sich.
Erst als die maritime Bedeutung von Pisa im Kampfe gegen die „Sara-
cenen'' sich geltend machte und Luna ganz verkam, hatte Tuscien
*) Vgl. B. Pallastrelli, La cittä. d' Umbria nelP Apennino piacentino. Pia-
cenza 1864. Hiezu £. Desjardins in der Reyue arch^ologique n. 8. XI (1865)
p. 129 ff. und in der Geographie de la Gaule, Bd. IE (1878) p. 117 ff., H. und
R. Kiepert in den Formae orbia antiqui (Oberitalien; e. Text dazu), wo die bei
Plinius n. h. III 116 genannten ürbanates (ümbranates) hieher versetzt werden.
(Nissen's Italische Landeskunde nimmt davon nicht Notiz, hat aber I 219 A. 3
die Identifikation von Alpis Bardonis mit Bardi !) Es handelt sich um umbrische
(oder ligurische?) Baureste »cyklopischer« Art, gelegen »sur la rive droite du
Ceno, audessous de son confluent avec le Noveglia, au pied du Monte Barigazzo
et sur la pente du Pizzo d' Occa, entre Pareto et Cucarello, dans le districte de
Bardi« (Desjardins), etwa 20 km von den Ruinen von Veleia.
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Daa Itinerar des ErzbiBchofs Sigeric Ton Canterbury etc. ^
auch eine Hauptstadt zur See, unter deren Flagge nunmehr alle ^Tus-
caner* die Ereuzzugsperiode mitmachten >). Der Vorrang von Pisa
an der ganzen tuscischen Maritima kam bald auch in der geänderten
kirchlichen Organisation, wenn schon anfangs nicht ohne Wider-
spruch^), zum Ausdruck. Man fügte sich um die Vorteile, die Pisas
Prinzipat zur See bot, mitzugeniessen, wie im Altertum die Italiker
unter römischer Vorherrschaft am Orienthandel sich beteiligten.
Aber zu Lande gewann in Folge des allgemeinen Ganges der
Dinge im 13. Jahrhundert Florenz das Übergewicht, das es von da an
immer weiter greifend in der ganzen Landschaft zur Geltung brachte.
So erstand ein Staat Toscana, dessen Hauptstadt eben Florenz war.
Da wir wissen, dass die praesides Ton Tuscien im 5. Jahrhundert n.
Chr. ihre Sesidenz in Florentia gehabt hatten, so war die Entwicklung
wieder zu ihrem Ausgange zurückgekehrt, allerdings unter sonst ver-
änderten Umständen.
Doch davon soll hier nicht weiter die Bede sein, zumal das Werk
Robert Davidsohn's in Aller Händen ist. Hingegen von der Stadt, die
Florenz seit, der Langobardenzeit im Vorrange durch ein halbes Jahr-
tausend abgelöst hatte, von Luca, ist einiges zu bemerken, was den
Neuern nicht mehr geläufig zu sein scheint, obwohl bei Targioni Toz-
zetti, in den Memorie di Luca und in Bepetti's Dizionario das Ma-
terial bereit liegt.
In der Zeit da Luca die Hauptstadt von Tuscien und die Resi-
denz von Herzogen oder Markgrafen war, also seit Beginn der lango-
bardischen, dann unter der fränkischen und der darauffolgenden Eönigs-
herrschaft, macht sich der Einfluss dieser Vorrangstellung in der ganzen
Landschaft geltend«), bis hinunter nach Suana, Rusellae und Popu-
lonia, namentlich auch auf kirchlichem Gebiet*). Aus den zahlreich
erhaltenen Urkunden ersehen wir, dass der Bischof in diesen südlichen
«) Vgl. Davidsohn, Forschungen zur Geach. von Florenz II (Einleitung).
>) Im Bibtum Populonia konnte die Metropolitangewalt, die P. Innocenz II.
dem Bischof, nunmehr Erzbischof von Pisa zuerkannt hatte, nicht sofort zur
Geltung gebracht werden. Vgl. neuerdings Kehr, Göttinger Nachrichten 1903
S. 161.
') Von der Bedeutung Luca*8 im 9. und 10. Jahrhundert gibt Liudprand
von Cremona eine anschauliche Vorstellung, so von der Hofhaltung Adalberts
den »praepotens Tusciae marchio« vgl. Antap. I 39, III, 7; II 36flf.: »hie rex
potius quam marchio poterat appellari«. Vgl. auch Ficker über das Gerichts-
wesen in Luca zu dieser Zeit, Forsch, zur ital. Reichs- und Rechtsgesch. III
S. 195 ff. Dem entsprechend erhielt sich auch die Vorrangstellung des Bischofs.
^) Vgl. darüber die Ausführungen von D. Bertini in den Memorie di Luca,
Bd, IV p. 19 f.
!♦
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4 Julius Jung.
iSebieten geistliche Yerrichtangen vornimmt^), dass er überdies da-
selbst reich begütert ist ^)y schon im 8. Jahrhundert, seitdem eben die
EonsolidiraDg der katholisch-kirchlichen Organisation im Langobarden-
• reiche sich vollzog. Nicht miuder griflF der Bischof von Luca in der
näheren Nachbarschaft um sich.- welche in der vorlangobardischen Zeit
zu den Stadtgebieten von Pisa und Yolterra und demgemäss auch zu
diesen Bistümern gehört hatte; woraus eben hervorgeht, dass die alte
Organisation in der Übergangszeit gründlich erschüttert worden war,
was die Bischöfe von Luca äich zu Nutzen machten (wie andererseits
die von Siena gegenüber Arretium).
In Folge dessen stand seit dieser Zeit die am westlichen Aus-
gang des Yal d' Elsa ,in vico Wallari* gelegene Pfarre zum hl. Gene-
«ius (der nach und nach zahlreiche andere Seelsorgästätten untergeben
wurden) unter dem Bischof von Luca, den wir schon im 8. Jahrhun-
deit bei der Ordination der Priester daselbst beteiligt finden ^). Auch
die in dieser Pfarre gelegene Kirche von S. Miniato ,in loco Quarto*,
die mit Erlaubnis des Bischofs von Luca um jene Zeit gegründet wurde^),
wird späterhin immer als zur Diöcese Luca gehörig bezeichnet^). Der
>) Im Jahre 750 wurde ein Priester Tanuald vom Bischof Walprand von
Luca zum Rektor der Kirche des hl. Regulus von Populonia eingesetzt ; es heisst
"urkundlich : actum in Waldo territurio Lucense ; ecclesia beati Sancti Reguli in
Waldo Lucensem: actum in ipsa ecclesia Sancti Reguli in Waldo territorio Lu-
cense. Dieser »Waldo« oder »Gualdo«, wo die sehr alte Kirche des hl. Regulus
(in den Maremmen von Populonia) lag, wird in den Urkunden zur Grafschaft
Volterra oder Populonia gerechnet, gehörte aber zu Luca.
>) 8o hatte das Bistum von Luca Besitzungen bei Grosseto, das 803 zum
erstenmal genannt wird, als Bischof Jakob von Luca dem üildebrand, Sohn des
Hildebrand (Ahne der üdebrandeschi), die Kirche von S. Giorgio in Grosseto
verlieh. Im Jahre 809 Akt der Emphjteuse von GQtern im Bezirk von Suana,
die an den Bruder des Hildebrand überlassen werden vom selben Bischof. I)ieser
Bruder war 822 als missus des Kaisers in Luca. Vgl. Repetti s. v. Grosseto.
Im Jahre 862 tauscht der Bischof von Luca mit dem Grafen Hilde brand neben
anderen Gütern einen Hof in Qampiana (südwärts von S. Miniato, vgl. Repetti
s. V. Campriano o Campiano) ein gegen einen Hof in loco ubi dicitur Mucciano,
finibus Suanense etc. Anderes in Lusciano (gleichfalls im Suanesischen), dann
in Iscli (Ischia) finibus Rosellense.
•) Das Material darüber in den Memorie di Luca IV p. 12 f. Im Jahre 76^
setzte der Bischof Peredeo von Luca den Priester Ratperto als Rektor ein. Im
Jahre 931 ordinii-te Bischof Peter von Luca als Priester einen gewissen Rodiland
»in ecclesia S. Genesii et S. Joannis Baptistae in vico Wallari prope flumen
Elsae*.
*) Vgl. die Urkunde von 782, Megiorie di Luca IV p. 11 f., wo die Grün-
dungsgeschichte erzählt wird.
*) Übrigens auch zur Grafsqhaft von Luca (vgl. Davidsohn, Gesch. I 529),
bis es sich im 12. Jahrhundert emanzipirte. — Die Kirchen, welche zur Plebes
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Das Itinerar des Erzbischoüi Sigerio von Canterbury- etc. 5
Propst ?on S. Genesio aber erscheint als ein kirchlicher Würdenträger
Ton Bedentnng, ohne dessen Zustimmung keine neue Pfarrei, keini
hospitale, kein Oratorium in dieser Gegend errichtet werden durfte ^).
Südwärts Yon S. Genesio und S. Miniato im Tal der Evola lag
der zur Diözese Luca zahlende Pfarrsprengel von Quaratana oder Qua«,
ratiana (jetzt Corazzana oder Corazzano) '). Dazu gehörten 12 Kirchen,
die in dem genannten Tale und seinen Umgebungen (teilweise schon
an der Abdachung zum Tal der Elsa) gelegen waren *).
Westwärts der Pfarre von S. Genesio schloss sich die von Fabrica
an, gleichfalls zur Diözese Luca gehörig ^). Diese erstreckte sich hier
von der Elsa bis zur (unteren) Era ^), so dass z. B. am dazwischen
liegenden Torrente Boglio die Orte als ,in territorio Lucensi et Yul-
terrensi** gelegen bezeichnet wurden 0).
8. Genesii de S. Miniato gehörten, verzeichnet der aus dem Jahre 1260 stammende
Diözesankatalog von Luca. Memorie di Luca vol. lY appendice n. XXYII. Der
Pfarrsprengel erstreckte sich weiter nach Osten (Calenzano an der Abdachung
zur Elsa, Brusciano oder Brusciana im Tal der Elsa selbst) und Nordosten
(Mardgnano) als nach Westen (Cigoli) oder Süden (Marthana, d. i. wohl Marzana ;
femer Capiana, auch Capriano, Campriano oder Campriano genant, an der Ab-
dachung zwischen Elsa und Evola. Vgl. Rex>etti s. y. Campriano). — Also
beherrschte die Position von S. Genesio vor allem den Ausgang des Elsatales,
aber auch den Zugang zum Arno.
<) Was Papst Gölestin III. im Jahre 1195 dem Propst von S. Genesio ver-
briefte. (JafiPig 10524 a). Damals waren von diesem 35 Kirchen abhängig.
2) Vgl. Repetti s. v. Corazzana (giä Quaratiana). Die älteste Erwähnung
von Quaratiana findet sich im Jahre 793. Memorie di Luca IV app. doc. CXU.
Es wird ein Haus daselbst, das ein gewisser Dulciolus bewohnte, von diesem
als Eigentum der Kathedrale von Luca anerkannt, in presentia Mottari gastaldii
de loco Quaratiana.
') Memorie di Luca 1. c. Im Diözesankatalog von Luca aus dem Jahre
1260 werden als zur plebes de Quaratana gehörig genannt die Kirchen von CoUe
Garli (ColJegalli), Monte Odori (Montederi), Cusignano, Valconeghisi (Balconevisi),
Scopeto, CoUe, Corliano, Moriolo, Casale, Caselle u. a. Der Name der Pfarre
lebt in dem Orte S. Giovanni in Corrazano fort. Das südwärts anstossende Bar-
bialla gehörte schon zur Diözese von Volterra.
*) Der Diözesankatalog von 1260 verzeichnet als zur Plebes de Fabrica ge-
hörig die Kirchen von Montebicchieri, S. Romano, Montalto, Stibbio, Mugnano
u. 8. w. Vgl. Annales Pisani ad a. 1165.
*) Memorie di Luca IV p. 18 bestimmt die Grenzen dieses Gebietes: de-
terminato a Settentrione dair Arno ed a Levante e Ponente dai due piccoli fiumi
r Elsa e r Era.
•) Vgl. Repetti s. v. Peccioli (in Val d' Era) in Bezug auf Catignano am
Roglio (»prope fluvio Roggio«, zum Unterschied von Catignano di Gambassi),
wo Karl d. Gr. dem P. Hadrian eine Schenkung machte. »Infatti Catignano con
la aua chiesa di 8. Jacopo esisteva sul torr. Roglio, presse al confine della giu-
risdizione volterrana con quell a vescovile lucchese, alla cui diocesi apparteneva
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g Julius Jung.
Diese Gegend gehörte aber, wenn wir recht wissen, im Altertum zum
Gebiete von Volaterrae ^). Ebenso wohl auch im Grossen und Ganzen
das Tal der Era, dessen unterster Teil (mit Pontedera) allerdings in
die Interessensphäre von Pisa fiel, da die von Faesulae über Portum
(d. i. Empoli) und Balbatum oder Valvata (bei Gascina?) nach Pisa füh-
rende Strasse') diese Teile berührte. Jedenfalls erscheint das Gebiet
von Volaterrae im Mittelalter etwas weiter zurückgeschoben s).
Im 8. Jahrhundert n. Chr. sehen wir auch in Capannoli (zwischen
den Flüsschen Era und Gascina) den Bischof von Luca Verfügungen
treffen, so als der Priester Romuald, der im Jahre 725 aus der Lom-
bardei nach Luc^ gekommen war, in Capannoli nahe der Kirche zu
den hl. Petrus, Martinus und Quiricus ein kleines Kloster bezog, auch
ein spedale erbaute — alles mit Genehmigung des Bischofs von Luca,
wobei diese Gegend ausdrücklich „finibus Lucensis* zugerechnet ist*).
Das blieb auch in den nächstfolgenden Jahrhunderten so, denn z. B.
im Jahre 1099 wird Capaunoli noch immer als ^infra com(itatum)
Lucens(em)** gelegen bezeichnet*).
il territorio limitrofo dellft comune di Palaja, meno Montefoscoli e Tojano, paesi
dipendenti sino d*allora dal vescovo di Volterra«.
0 Vgl. Bormann in Corp. XI p. 306, 324, 325. Ferner n. 1745 (aus S. Mi-
niato, mit der Tribus von Volaterrae, der Sabatina), n. 1753, 1769, 1777 a. Nissen,
Ital. Landesk. II 302 l&sst das Gebiet von Volaterrae »noch in römischer Zeit an
und über den Arno reichen <, was aber weiter nicht belegt werden kann.
•) Vgl die tab. Peutinger. und Geogr. Ravenn. IV, 36. — Die aus Capan-
noli (im unteren Tal der Era) stammende Inschrift n. 1785 stellt Bormann zu
Volaterrae.
') Man vgl. den Umfang des dem Bischof von Volterra, damals Grafen
und Reichsfürsten, und seiner Kirche am £nde des 12. Jahrhunderts in diesen
Gegenden zuerkannten Gebietes, bei Scheffer-Boichorst, Zur Gesch. des 12. und
13. Jahrhunderts S. 222: Ulignanum, Pulicianum, Gambassium (nordostlich von
Volterra), Collem Musuli, Montemagutulum, medietatera Stagie, tertiam partem
Barbialle et tertiam partem Scopeti, medietatem Leguli, medietatem Vignalis,
medietatem Castelfalfi, tres partes Ripepoiuli, medietatem de Montetignoso, castrum
Olanni (d. i. Chianni in Val d*Era), castrum de Pecciole (Peccioli), Laiaticum
(Lajatico in Val d' Era) mit Zubehör und Juiisdiktion etc.
*) Memorie di Luca IV p. 18 f. , Hie Tuscia, finibus Lucensis, nos in Capan-
nule conlocassimus*.
^) Placitum der Gräfin Mathilde, zu Gunsten der Kirche von Luca auf Bitten
des Bischofs Rangorius wegen des Anrechtes auf den dritten Teil des Castells
von Capannoli. Overmann Reg. 54. Memorie di Luca 1. c. Hier wird auch
darauf hingewiesen, dass die Bischöfe von Luca im 9. und 10. Jahrhundert
wiederholt Zuwendungen von Gütern in Capannoli und benachbarten Orten in
Val d' Era machten, ein Beweis, dass sie dort von früherher Besitzungen und
Rechte innehatten.
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Dae Itinerar des Erzbischofs Sigeric Ton Canterbury etc. 7
Wie die Bischöfe von Lnca fassten auch die Klöster ihres Ge-
bietes an der Era und an der Evola festen Foss, so das bekannte
S. Salvatore in Sesto, dessen Besitzungen sich übrigens auch durch die
ganze Diözese von Yolterra erstreckten, im Osten bis an die floren-
tinische Grenze hin, im Westen bis ans Meer^). Dasselbe gilt von
S. Frediano in Lnca^) u. a. Andererseits hatten Klöster der süd-
lichen Teile von Tuscien auch Besitzungen in und bei Luca^), eben-
so z. B. das Domkapitel von Volterra*).
So lange Luca die Hauptstadt war, hatten vielfach mit den geist-
lichen Machthabern rivalisirend auch die weltlichen Grossen der ganzen
Landschaft zu derselben enge Beziehungen, namentlich auch diejenigen,
die in den südlichen Teilen, in den Comitaten von Yolterra, Clusium,
Suana, Busellae, Populonia u. s. w. eine Bolle spielten^). Dazu ge-
hörten die Ildebrandeschi, deren Haupt Graf Hildebrand in der zweiten
1) Vgl. die Urk. Heinrichs IE. von 1020 April 25. £r bestätigt: cortem
de Cerretulo (bei S. Gervasio di Val d* Era, Gem. Palaja), cortem de Valli (?),
ecclesiam s. Martini in loco Ferignano (bei Palaja), cortem de Fileini (Figline,
Gem. Montajone), cortem sancti Angeli de Qnarazana (Corazzana in Val d' Evola),
cortem que dicitnr Lunisana prope Fratillione (bei Montopoli in Val d' Arno)
etc. in Cosignano (bei S. Miniato) u. s. w. Im Eomitat von Volterra war das
Kloster begütert: in Bibiano und Lano (bei Colle in Val d* Elsa), Vignale (bei
Montajone), bei Meletnlo (Meleto nahe Montajone), in Ortiatico (Gem. Lajatico
in Val d' Era) etc. An der volaterraniscben Meeresküste : eine corticella ad
fontanam prope Cecina, mansam unum in loco Affine (vgl. Nissen, Landesk. I
71, II 300)« cortem sancti Comicii de casale lostuli, corticellam in loco Biboni
(am Meer, südwärts der Mündnng der Cecina). Landeinwärts: in Serezano (bei
Pomarance) mansos duos ; in loco Fungnano et Fullano terras Silvas prata (nach
dem Index der Monumentenaasgabe beide bei S. Gimignano), Agnano (»nord-
westlich von Montecatini di Val di Cecina*). Dann werden im Allgemeinen
noch aufgeführt Besitzungen in (comitatu) Populoniense vel in Rosolense (auch
drei Höfe auf der Insel Corsica).
*) Papst Alexander 11. im Jahre 1068 Okt. 30 nimmt ecclesiae S. Frediani
Lucensis possessiones maritim as in seinen Schutz. Memorie e doc. IV ^ 144.
<) So das Kloster zu S. Peter »in loco qui vocatur casale Palatiolum, quod
sitnm est super Montem viridem* (im südlichen Teile der Diözese Volterra), ge-
gründet 754. VgL die Bestätigungsurkunde Heinrichs II. vom J. 1014. Diplo-
mata Henr. n. 285: cum Omnibus pertinenciis et adiacentiis suis tam infra civi-
tatem Lucensem vel Pisensem quam foris.
*) VgL Diplom. Henrici II., n. 292 (a. 1014) : casa cum terra que posita est
a porta civitatis Lucensis iuxta ecclesia sancti Gervasii . . . Man erinnert sich,
dass ähnlich die bayerischen Bischöfe in Regensburg ihr Absteigquartier besassen.
») VgL Mühlbacher Reg.« 1193: Königsboten haben im Jahre 853 den
Aufkrag das, was dem Bistom Luca in Tuscien und der Romagna entrissen worden,
festzustellen.
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§ JulinsJung
Hälfte des 9. Jahrhunderts am Hofe des Markgrafen Adalbert zu Luca
als „praepotent* bezeichnet wird ^).
Wie Graf Hildebrand als in der Gegend von S. Genesio (S. Mi-
niato) begütert erscheint^), so später die üdebrandeschi in den an
Val d'Evola anstossenden Teilen von Val d'Era»). Im Jahre 1005
erzwang der diesem Geschlecht angehörige Graf Hildebrand vom Abt
des Klosters S. Antimo Abtretungen auch in Yal di Nievolc^), nahe
bei Luca.
Die gleiche Politik verfolgte das Grafengeschlecht der Gerardeschi,
die darüber mit den Bischöfen von Luca in Konflikt gerieten^). Sie
haben in Val d'Evola und in der Gegend von S. Miniato noch im
12. Jahrhundert allerlei Hoheitsrechte ausgeübt ^). Eine ähnliche Stel-
lung hatten die Grafen aus dem Geschlecht der Cadolinger inne, die
bei Pucecchio, in Val d'Evola u. s. w. reich begütert waren 7). Die
Otbertiner brachten in den Grafschaften Pisa, Luca, Arezzo ein Ge-
biet zusammen, das geradezu als „terra Otbertenga' bezeichnet wird^).
Die Markgrafen aus dem Hause Canossa, die ihren Schwerpunkt in
1) Über den praepotens comes Ildeprandus, der neben dem Markgrafen
Adalbert von Liudprand in der Antapod. I 39 genannt wird, vgl. Repetti s. v.
Campriano und Dümmler, Berengar S. 24, 34.
«) S. oben S. 4 A. 2.
8) Repetti 8. v. Agliano, Alliano ora Jano in Val d' Era : qnella chiesa di
S. Andrea in Alliano ginspadronato de* conti Aldobrandeschi di Sovana, che nel
1004 la C. Gisla vedova di conte Rodolfo e il conte Ildebrando äno figlio rinun-
ziaroDO al vescovo di Volterra, in occasione di una permuta di predj. (Ved.
Abazia di Spugna).
*) Davidsohn, Gesch. von Florenz I 126: »wahrscheinlich um auch im
Lucchesischen festen Fuss zu fassen <.
*) Vgl. Repetti s. v. Peccioli, Corazzana, Barbialla. Im Jahre 1051 stand
ein Zweig der Gerardeschi gegen den Bischof von Luca, zu dem der andere
Zweig hielt. DavQber erfolgte eine Konvention »nel castello di Rustica presse
Castelvecchio di Capannoli« u. z. »rispetto alla difesa del territorio da Porcari
sino alla Bruna nel contado di Roselle*. Vgl. Davidsohn, Gesch. I 405. In diesen
Zusammenhang gehören auch die Kämpfe zwischen Luca und Pisa beim castellum
Bulgari der Grafen deila Gherardesca (in den Maremraen), an denen im J. 1128
der Markgraf Konrad teilnahm. Vgl. Scheffer-Boichorst, Zur Geschichte 8. 69 n. 14.
0) Gemeinsam mit S. Miniato in Castell Vetrignanum (später Montebicchieri),
vgL Davidsohn, Forsch. I 109.
') Vgl. Davidsohn, Forsch. I 83 ff., wo auch ihre Beziehungen zu Luca
erklärt sind.
8) Vgl. Papst, Jahrb. Heinrichs IL, Bd. 2, S. 377. Bresslau, Konrad IL,
Bd. 1, S. 430.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 9
den BesitzuDgen nordwärts des Apennin hatten, führten gleichwohl
ihren Ursprung auf Luca zurück 1).
Bei alledem vergass Luca in dieser Zeit nicht, aubh seine mate-
riellen Interessen wahrzunehmen. Worauf es noch im 11. Jahrhundert
den grossten Wert legte und was es sich von Heinrich IV. im J. 1081
ausdrücklich verbriefen liess^), das hat Luca damals gewonnen: die
Herrschaft über die Strasse, die von Pavia über den Mons Bardouis
nach Luca und von hier über S. Genesio, Oorazzano, S. Gimignano
nach Siena, dann über Aquapendente nach Rom führte. Die Organi-
sirnng des Verkehrs auf dieser Strasse erfolgte zu Anfang des 8- Jahr-
hunderts durch die Anlegung von Hospizen am Mons Bardonis, in Luca,
später bei Fucecchio, bei Montajone u. s w. Auf dieser Strasse wahrten
sich, wie später die Bürger, so vorher die Würdenträger von Luca
alle Vorteile, so z. B. die Bischöfe mit Bücksicht auf ihre öfteren Kom-
reisen. Im Jahre 1100 liess die Gräfin Mathilde auf Wunsch des
Bischofs Baginar (Rangerius) von Luca durch eidlich erhärtete Zeugen-
aussagen feststellen, dass ein gewisser Benno uud dessen Genossen (die
ihre Obliegenheiten gegen ihren Lehensherren, den Bischof, auch sonst
vernachlässigten) laut Vertrag mit dem verstorbenen Bischof Anselm
von Luca verpflichtet seien, dem Bischof und dessen Nachfolger mit
30 Beitem Unterkunft und Aufnahme zu gewähren, wenn er zur Sy-
node nach Rom geht oder von dort zurückkommt s). — Die Mark-
grafen übten energisch das Geleitsrecht auf dieser Strasse*), längs
deren bedeutendes Markgut lag. Sie vermochten eventuell die Strasse
1) Bresslau a. a. 0. 431. Sie stammten nach Donizo »de Sigefredo principe
praeclaro Lucensi de comitatu«.
«) Ficker IV n. 81: Perdonamus etiam Ulis, ut nemo deinceps aliquod
fodmm ab Ulis exigat, et curaturam a Papia usque Romam. Vgl. Meyer
von Enonau, Jahrb. Heinrichs IV., Bd. 3, S. 394. Overmann, Gräfin Mathilde
S. 149. Mein Aufsatz über Luna, Mitth. des Inst' XXII S. 221.
•) Overmann, Reg. n. 60 (Rena e Camici Mathilda IV, 7). Die Urk. ist
ausgestellt 1100 April 10 apud Sursianum (d. i. Sorciano in Val di Merse bei
Radicondoli, DiGzese Volterra). Vgl. n. 59 (Rena e Camici Math. lY, 5): Gräfin
Mathilde sitzt in Marturi za Gericht. Auf Klage des Bischofs Rangerius von
Luca werden Benno und seine Genossen wegen des seit 20 Jahren schuldigen
Zinses eines Lehens der Kirche von Luca verlustig erklärt, aber auf Bitten der
Gräfin und deren Getreuen vom Bischof aufs neue belehnt, 1100 April 3.
*) Overmann n. 27» wird das markgräfliche Geleite (nach Rom) erwähnt
a. 1076; vgl. auch 27« (Geleite für den nach Lombardien reisenden Papst
Gregor VII.).
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10 Julius Jung.
ZU sperren, selbst Herrschern gegenüber, die nach Rom wollten um
die Kaiserkrone zu holen i).
Über den Lauf dieser Strasse von Luca nach Rom sind wir durch
ein aus dem 10. Jahrhundert stammendes Itinerar unterrichtet, das
im Folgenden zum Gegenstand der Erörterung gemacht werden soll.
Während diese Strasse, wie aus dem erwähnten Itinerar zu er-
sehen, am Ende des IQ. Jahrhunderts von Bom her aus dem Tal der
Elsa in der Richtung von S. Gimignano über Val d' Evola nach S. Qe-
nesio (S. Miniato) einbog, fand im Laufe des 11. Jahrhunderts eine
Ablenkung statt Markgraf Hugo, der letzte aus dem Geschlechte, das
seit König Hugo in Tuscien geherrscht hatte, stiftete, auf sein Seelen-
heil bedacht, in Marturi, wie ein Tal und ein burgum beim heutigen
Poggibonsi hiessen, eine Abtei ^zum hl. Michael*, die er unter Hint-
ansetzung der öffentlichen Interessen mit Gütern reich ausstattete
(998 n. Chr.). Man kann, sagt Davidsohn^), geradezu von einer Ver-
teilung der zur Mark gehörigen, iu diesen Gegenden gelegenen Güter
an die von Hugo begQnstigten Klöster reden, so dass der Nachfolger
Hugo^s, der Markgraf Bonitaz, diese Schenkungen nicht respektirte.
Erst Heinrich II. als Kaiser machte Ordnung; aber auch der von ihm
eingesetzte Markgraf Rainer behielt die bei weitem grössere Hälfte
der Klöstergüter für sich. Schliesslich ergaben sich in dem Orte
Marturi eine Menge von Berechtigungen. Er wurde zu Comitat und
Diözese von Florenz gerechnet, verschiedene Grafen (die Ildebrandeschi
und die Guidi) hatten hier Besitztümer, auch die Markgrafen aus dem
Hause Canossa hielten Hoheitsrechte fest, sowohl Bonifaz wie Beatrix
und Mathilde sind hier oftmals zu Gerichte gesessen^). Im J. 1022
urkundete Heinrich H., im J. 1046 Heinrich HI. in Marturi, während
dessen Kanzler Heinrich hier in einer Streitigkeit zwischen dem Grafen
1) Es genügt an die Schwierigkeiten der Kaiser Arnolf (896) und Konrad II.
(1027) zu erinnern. Auch die Kaiserkrönung Berengars (915) war wesentlich durch
die Gegnerschaft des Markgrafen Adalbert und namentlich der Markgräfin Hertha
von Tuscien so lange hinausgeschoben worden. Vgl. DQmmler, Berengar S. 39.
«) Davidsohn, Gesch. von Florenz I 116 ff. vgl. 259. Forschungen I 177 f.
Urkundlich ist Kloster und Abt Bononius schon im Jahre 970 erwähnt.
•) Vgl. Overmann, Gräfin Mathilde von Tuscien S. 36. Ficker III 126 n. 73
(Davidsohn Gesch. von Florenz I 121), ebenda n. 74 (a. 1076), Prozess des Klosters
zu 8. Michael gegen einen Florentiner vor einem missus der Markgräfin Beatrix :
Actum i(n)tus burgo, qui vocatur Martuli, prope plebe s. Marie, territurio Flo-
rentjno. — Im Jahre 1107 schenkte Gräfin Mathilde dem Kloster S. Michael zu
Marture eine W^iese und einen Wald, am Flusse Ilsa gelegen. Overmann n. 106.
Rena e Camici Math. V, 60. Die plebs Marturensis gehörte zum Bistum Florenz,
wie P. Hadrian IV. im Jahre 1156 bestätigte. Davidsohn, Forsch. I 179.
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Das Itinerar dea Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. U
Hildebraiid (aus dem Hause der ^Ildebrandeschi*) und dem Kloster
Yom Berge Amiata eine Entscheiduug traf i).
So entwickelte sich Marturi zu einem Strassenknotenpunkt zwi-
schen den Gebieten von Luca, Faesulae-Florenz, Volterra und Siena*).
Da Florenz zu dieser Zeit in Folge seiner Parteistellung auf Seiten
Mathildens und der Päpste gegen die kaiserlich gesinnteu Nachbar-
stadte vorging, fasste es auch im Elsatal festeren Fuss, so dass die
Verkehrslinie Florenz — Marturi — Siena eine grosse Bedeutung gewann*),
als eine Konkurrenz zu der Strasse, die von Luca nach Born führte^).
Für beide Strassen bildete Marturi einen Stationspunkt^), inso-
feme man ja auch von hier aus nach S. Gimignano gelangte.
Seit so das Elsatal (abgesehen vom obersten Teile) nach Florenz
gravitirte, kamen (neben Poggibonsi, das unterhalb von Marturi lag)
die Orte Certaldo (beziehungsweise Semifonte) und Castelfiorentino, das
letztere als ein Bollwerk der Florentiner, empor, von wo aus Quer-
wege westwärts nach den Stationen der alten Luca — £om-Strasse oder
auch in der Eichtung auf Pisa führten«).
*) JDavidsohn Gesch. v. Florenz l 184.
*) Über die Abgrenzung der letztgenannten Gebiete im 12. Jahrhundert
vgL das ZeugenverhÖT vom Jahre 1203 bei Santini, Doc. di Stör. Ital. X p. 114 ff.
HiezQ Davidsohn, Forsch. I 102 f.
•) Die direkte Verbindung mit Volterra, S. Gimignano wurde dadurch
hergestellt. Vgl. Davidsohn, Gesch. I 540. Das Bistum Volterra hatte auch
östlich der Elsa Besitzungen, so Castell Montecorboli im Tal der Pesa (Davidsohn,
F. 11 Reg. 92).
^) So benützte sie vielleicht schon P. Gregor VII. im Jahre 1077 auf der
Rückkehr über Florenz nach Rom. Vgl. die Routen Wolfgers von Ellenbrechts-
kirchen p. 26, 28, 39, 40 ed. Zingerle.
*) Vgl. öhlmann, Alpenp&sse II (Jahrb. fttr Schweizerische Gesch. IV, 1879)
S. 300 f. Das Itinerar des Islaenders nennt »Martinusborg« (gegen dessen Er-
klärung als der Martinsvomtadt von Siena, durch Werlauff, sich öhlmann
wendet), das Itinerar des Königs Philipp August »la Marche castellum*, Wolfger
»Martirburch«, Albert von Stade »Marcelburg*, Mathaeus Paris »La Martre*.
^) Für die Kenntnis dieser Querwege ist wichtig das Diario di Ser Gio?anni
di Lemmo da Comugnori. Doc. di Stör. Ital. VI p. 179: Marsch einer Heeres-
abtheilung Kaiser Heinrichs VII. im Jahre 1312, von Florenz über Sancasciano
nach Castelfiorentino ; et dictus comes de Fiandola cum gente sua transivit flumen
Else et venit per districtum Sancti Miniatis, volens ire Pisas: et eo transeunte
per planum de Barbialla, in loco dicto »in del Vado* homines de Barbialla et
Nectus quondam Nini Mainecti de Peccioli — insultum fecerunt etc. — Ibid.
p. 181 (a. 1313): Pisaner Zuzug beim Heere des Kaisers geht von Sancasciano
(im Florentinischen) nach Hause : volentes redire ad domos suas, dum fuerunt in
mane •— in piano Barbialle, homines de Barbialla et de Collegarli, de Monte-
leone, de Tonta et de Castrofolfi et de aliis circumstantibus de districtu sancti
Miniatis contra eos insurrexerunt sonitu campanarum — persequendo eos ad
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12 Julius Jung.
Seitdem die Route durch das untere Elsatal aufgekommen war,
zogen die Kaiser in der Begel (von S. Miniato) über Castelfiorentino
nach Poggibonsi, auf welcher Strecke die Staufische Organisation eine
Keihe von Zollstätten schuft). Man umging auf diese Weise die be-
schwerlichere Boute durch Corazzano und S. Gimignano. Auch König
Philipp August ist (1191) den Weg das Elsatal herab gezogen^), Kaiser
Heinrich VIT. (1314) in umgekehrter Bichtung das FlOsschen auf-
wärts^). Wahrscheinlich hatte die zunehmende Kultivirung das früher
sumpfige Elsatal auch in gesundheitlicher Beziehung ameliorirt^).
Solche Verlegungen, von Verkehrswegen vollzogen sich natürlich
nie ohne heftigen Widerspruch der betroffenen Kommunen. War auf
der einen Seite es für Luca zuletzt gleichgültig, ob man im Elsatal
oder im Val d'Evola die Strasse benützte, auf der man nordwärts
reiste, wenn dies nur über Luca geschah^), so taten die von Siena
quendam locum qui dicitur Quercia di Liverno (westwärts von Barbialla). Später
zog der Kaiser selbst über Poggibonsi : ivit ipsa die usque ad terram de Peccioli
in districtu Pisarum (p. 183).
«) Über Castelfiorentino vgl. Davidsohn Gesch. I 529 f. 576. Im Jahre 1197,
1198 erfolgen in Castelfiorentino die Verhandlungen wehren Erweiterung des tusci-
schen Bundes. Ficker lY n. 196. Im Jahre 1209 urkundet Otto lY. daselbst.
B. F. Z08. Unweit von Castelfiorentino die Zollstätte Borge di Gena, dann eben
«ine solche in Poggibonsi.
*) Die Route wird so angegeben: per Senes-la-velle (Siena), deinde per la
Marche castellum, deinde per Seint Michel castellum (d. i. San Michele bei Cer-
taldo), deinde per castellum Florentin (Castel Fiorentino) et per Saint Denis de
Bon-repast (S. Genesio).
») Ygl. Ser Giovanni L c. p. 186: der Kaiser zog (im August 1314) von
Pisa nach Sansavino et ad foveam Rinonici ; deinde venit de nocte et -de die —
in planiüe sancti Miniatis, et ibi se posuit in loco dicto a Rirocti: deinde, alia
die, ivit ad Castrnm Florentinum, et postea altera die ad Podiumbonizi.
*) Ganz kulturlos scheint das untere Elsatal auch im Altertum nicht ge-
wesen zu sein, da etruskische Objekte z. B. (1885) bei Castelfiorentino gefunden
worden sind. Aber mehreres davon ist doch bei Monteriggioni, CoUe, Gasöle,
Poggibonsi, bei Siena selbst zu Tage gekommen. Ygl. meine AusfQhrungen in
den Wiener Studien XXIV, 2 (Bormannheft) S. 50 ß.
*) Im Gegenteil scheinen auch die von Luca diesen Weg in der Ebene vor-
gezogen zu haben. Ygl. Davidsohn Reg. v. S. Gimignano n. 33 (a. 1228): ein
Salztransport, von Yolterra nach Luca bestimmt, wurde in Castelfiorentino weg-
genommen. Die von S. Gimignano interveniren deswegen in Florenz. — Anderer-
seits sehen wir Privatpersonen den alten Weg Über S. Gimignano nach S. Mi-
niato benützen. Ygl. das Diario di S. Giovanni di Lemmo p. 181 (a. 1313):
Johannes domini Baronis de Mangiadoribus de sancto Miniate, rediens de officio
potestarie civitatis Osimi de Marcha, in itinere infirmavit, ita quod mortuus est
in sancto Geminiano; et corpus suum reductum fuit ad sepeliendum in sancto
Miniate.
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Das Itinerar dea £rzbisohofs Sigeric von Canterbury etc. XS
Alles, nm ihre Route von den Florentinern unabhängig zu erhalten i).
Bivalitäteu, die dann das Reich benutzte, um auch seioe Rechte gel-
tend zu machen, so namentlich in Poggibonsi, das schon Kaiser Fried-
rich L in seiner Hand behielt 2), während Friedrich II. es wie eine
Reichsburg behandelte 3). Es bewahrte den Staufern auch nach dem
Tode Manfreds die Treue, so dass Karl von Anjou Poggibonsi wieder-
holt mit Waffengewalt bezwingen musste*).
Unterdessen hatten während des 12. Jahrhunderts die Pisaner im
Tal der Era konsequent um sich gegriffen, so im Jahre 1148^), dann
1162, nachdem Rainald von Dassel ihnen alles verbriefb hatte, was
sie wollten, um über ihre Flotte ?erftLgen zu können. Sie nahmen
jetzt auch das feste Peccioli ein^), den Hauptort des Eratales, der
») In Bezug auf Poggibonsi Ficker IV n. 124 (vgl. n. 138 und 148). Die
von Poggibonsi verpflichten sieb (im Jahre 1156) eidlich denen von Siena, sie
insbesondere bei Behauptung des ihnen vom Grafen Guido Guerra überlassenen
Teiles von Poggibonsi und gegen Florenz zu unterstützen. »Et podagium ibi
positum pro ea parte quam Senenses habent in predicto castello, Senenses reti-
nere adiuvabo, aut x)atiar Senenses in sua parte pro sua parte tollere pedagium«.
>£t non ero in consilio — quod strata, sicut constituta est,
mutetur sine voluntate et consilio Senensium consulum*.
«) Vgl. Ficker IV n. 151. Im Jahre 1186 urkundet Friedrich I. in Poggi-
bonsi (Scheffer-Boichorst, Friedrichs letzter Streit S. 232 n. 47), desgleichen
Otto IV. im Jahre 1209 (B. F. 307; 310), während in demselben Jahr Wolfger
von Aglei als kaiserlicher Legat Consuln und Gemeinde castri Podibonizi nach
Leistung des Treuschwurs mit den guten Gebräuchen investirt, welche sie zur
Zeit der Kaiser Friedrich und Heinrich hatten. Ficker IV n. 216. Über die
Stellung Poggibons^s zum tuscischen Bund von 1197 ebenda n. 196.
«) För die Zeiten Friedrichs IL vgl. B. F. 1328. 1340. Ficker IV n. 293—
295. 296 (a. 1221): der Kaiser setzt den Pfalzgrafen Aldobrandin zu seinem Stell-
vertreter in Poggibonsi, Orgia und Montauto. Ebenda n. 323 (a. 1226): Bannung
wegen Nichtzahlung der Reichssteuer und Lösung davon ; n. 324 : Empfang und
Quittdrung genannter Reichssteuer durch den Castellan von S. Quirico.
*) Vgl. Thomae Tusci gest. imp. M. G. SS. XXII p. 521. Salimbene p. 247.
Davidsohn, Forsch. II Reg. n. 962 ff. (a. 1267); n. 1096: im Jahre 1268 wird von
König Karl die Zerstörung von Poggibonsi und die Verteilung seines Gebietes
unter die Kommunen Colle, S. Gimignano, Florenz in Aussicht gestellt. Im
Jahre 1270 diese Drohung verwirklicht (n. 1176). — Die Darstellung bei Hampe,
Gesch. Konradins S. 218 f., 258 zeigt, dass der Verf. über die Wegeverhältnisse
zwischen Pisa und Poggibonsi sich nicht klar war.
*) D. h. 1149 der Pisaner Rechnung. Annal. Pisani ad a.: castrum Sancti
Gervasii et omnia castella de Valle Here Pisanis se tradiderunt.
•j Ann. Pis. ad a. 1163 (calc. Pisan.): Pisani consules fecerunt exercitum
magnum militum et peditum et sagittariorum super castellum de Pecciori et
omnia castella de Valle Herae; quod castrum cum aliis longo tempore multas
iniurias Pisanis intulerat .... Wie das letztere zu verstehen ist, geht aus dem
Folgenden hervor. Peccioli, am rechten Ufer der Era gelegen, nimmt im Tal
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14 Julius Jung.
lieber nach wie vor die milde Herrschaft des Bischofs von Volterra
über sich erkannt hätte.
Hier befestigten sich die Pisaner und waren nicht mehr heraus-
zubringen. Vielmehr eröffiieten sie sich den Weg zur grossen. Beichs-
strasse, die durch Yal d^Evola führte, indem sie ihre Jurisdiktion bis
Barbialla erstreckten^). Die dadurch beeinträchtigten Bischöfe Yol*
terras wurden von den Kaisern in anderer Weise entschädigt^), und
da Pisa nunmehr auch in wenigstens einer Pfarre der Diözese Luca
die Herrschaft ausübte, setzte man sich auch in kirchlicher Beziehung
auseinander^). In den J. 1172 und 1173 benutzten die Lucchesen
eine momentane Änderung der politischen Lage (da nämlich Christian
von Mainz sich mit Genua verbündete), um die Pisaner auch in diesen
Gegenden anzugreifen ; es handelte sich dabei vor allem um das hüge-
lige Gelände zwischen Era und Evola, welches Christian von Mainz
den Lucchesen in die Hände zu spielen bereit war, dasselbe, das im
14. Jahrhundert von der Kommune S. Miniato gegen Pisa gehalten
wurde. Die Erfolge der Lucchesen waren nur von vorübergehender
Bedeutung, da die Emanzipation S. Miniatos und der Kastelle seines
Distrikts iu politischer Beziehung von Luca sich bereits entschieden
hattet). Luca war von seiner Stellung als Hauptstadt Tusciens in
den letzten hundert Jahren mehr und mehr heruntergesunken; die
Beichsregierung stützte sich auf andere Elemente, infolge dessen Luca
sich der Opposition anschloss und an deu Kämpfen des 13. Jahr-
hunderts auf Seite der guelfischen Partei teilnahm.
Die Pisaner aber ketteten die neugewonnene Landschaft durch
das wirtschaftliche Interesse an sich, indem sie iu Pisa eine Handels-
eine beherrschende Stellung ein. Man sieht aufwärt« bis Volterra, gegen Abend
die Höben, welche in der Richtung nach Pisa zu sich abdachen, gegen Morgen
bis Montajone und zu den Castellen von Val d' Rvola.
') So nach dem Privileg Kaiser Friedrich's I. von 1162, das die folgenden
Kaiser bestätigten (nicht ohne dass der tatsächliche Besitz Veränderungen unter-
worfen gewesen wäre). Vgl. Repetti s. v. Peccioli und Barbialla.
s) Scheffer- Boichorst, Zur Gesch. des 12. und 13. Jahrhunderts S. 214 ff.
•) Annal. Pisani ad a, 1165 (calc. Pis.). Rainald von Dassel übergab den
Pisanern »in valle Here Camporena, Vignale, Roccafalfi, Tonda [alle westlich
von Montaione] etc. et discordiam, que erat inter castrnm de Pecciole et montem
Ouccari de letaniis plebis de Fabrica [Monte Cuccari zwischen Peccioli und
Fabrica, letzteres zur Diözese Luca gehörig], per sententiam et laudamentum in
ficriptis diffinierunt, et per totam vallem Here iustitias fecerunt*.
*) Vgl. Davidsohn Gesch. I 526 ff., Forsch. I 109-113.
») Auch 1172 standen S. Miniato und die Castelle der Gegend wie Ven-
trognana (wo später Montebicchieri), Montareoni, Falconeghisi (d. i. wohl Valco-
neghisi ? Davidsohn anders) gegen Luca.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canteibury etc. 15
niederlage für dieselbe begrOndeten; worauf S. Gimignano sich gleich-
falls auschloss^) und der aus dem Tal der Elsa über S. Gimignano
nach Montetignoso, von da nach Yal d^Era und Pisa fährende Han-
delsweg^) durch Jahrzehnte von einer Bedeutung wurde, die auch auf
die politischen Yerhältnisse zurückwirkte. Schliesslich machte sich die
Bivalität zwischen Florenz und Pisa geltend, der gegenüber die
zwischenliegenden Stadtchen ihre Neutralität nicht zu behaupten ver-
mochten; sie waren genötigt, gegen ihr Interesse^) dem mächtigeren
Florenz sich anzuschliessen.
2. Bomreisen der Engländer und Sigerics Itinerar.
Obwohl das Itinerarium, das im J. 990 der Erzbischof Sigeric
von Canterburj von seinem Besuche in Bom mit nach Hause brachte,
wiederholt publizirt ist, so von W. Stubbs (1874) im 63. Bande der
Scriptores rerum Britannicarum*), dann unabhängig von ihm (1895)
durch K. Miller im 3. Hefte der Mappae mundi^), ist es doch bis
vor kurzem der Aufmerksamkeit der angesehensten Vertreter der histo-
rischen Topographie in Italien entgangen. Weder Giovanni Mario tti,
der doch seine Landsleute auf das Itinerar des isländischen Abtes
Nikolaus von Thingeyrar hinwies^), noch Giovanni Sforza, der für
1) Bündnis zwischen S. Gimignano und Pisa im Jahre 1222, vgl. Dayidsobn
Reg. 6. Auch Colle in Val d' Elsa hat daran Teil. Reg. 19. Man hilft den
Pisanern auf Sardinien, diese den Sangimignanesen zur See, z. B. auf Sicilien.
Reg. 612.
«) Wir sind darüber erst durch Davidsohn's Regesten von S. Gimignano
unterrichtot worden. Vgl. Forsch. II Reg. 1437 (a. 1275) : qualiter homines ....
Sancti Geminiani possint ire et redire cum salmis et sine salmis Pisas secure
per stratam de Montetignosoli (d. i. Montetignoso). Der Ort Montetignoso wurde
so von Bedeutung; 1234 bemächtigten sich seiner die von S. Gimignano, dann
machte das Reich hier Rechte geltend — der Bischof von Volterra hatte solche
verbrieft, die Kommune Volterra spekulirte darauf, ebenso die von S. Miniato.
') Daher zögert S. Gimignano im Jahre 1253 mit Florenz in Bund zu treten.
Reg. 678 : cum homines Sancti Geminiani sint Pisis cum eorum rebus et mercen-
tur cutidie (!) cum Pisanis.
«) Memorials of Saint Dunstan p. 392 ff.
*) Mappae mundi 3, p. 156 ff. K. Miller erwähnt die Publikation von
Stubbs nicht \md aus seinen Bemerkungen £u einzelnen Stationen, auch aus
mehreren Verlesungen ersieht man, dass er jene nicht gekannt hat. Die Ver-
lesungen rühren von der Schreibung des Manuskripts her. Stubbs merkt p. 392
an: in the following list some confusion maj have occurred owing to the fact
that the scribe has used the Roman and the Anglo-Saxon forms of the letters
indiscriminatlj ; so that in some places where I have read s the letter r should
be substituted and vice versa.
•) VgL Archivio della Societä Romana V. p. 644.
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16 Juliuft Jung.
seine Geschichte yon Pontremoli^) die erste Erwähnung dieser Station
bei Sigeric gefunden hätte, noch endlich Giuseppe Tomassetti in
seinem Werk ,Della Campagna Komana nel medio evo* haben dieses
Itinerarium verwertet In Deutschland haben davon E. öhlmann^)
und neuerdings A. Schulte s), der eine für die Geschichte der Alpen-
pässe, der andere für die des Verkehres aus Burgund, Frankreich,
Flandern, England nach Italien Gebrauch gemacht, ohne Mittelitalien
dabei in Betracht zu ziehen.
Seit in Italien friedlichere Zustände Platz gegriffen hatten, d. h.
seit der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts, wurde von keiner Nation
der Weg nach Bom fleissiger betreten als von der englischen^ die an-
fangs noch in verschiedene Teile zersplittert war. Es kamen die ,li-
mina Apostolorum* zu besuchen wiederholt Könige nach Bom, von
denen der eine oder der andere ganz hier blieb^). Es kamen die Erz-
bischöfe von Canterbury und York, um sich das Pallium zu holen,
mit der römischen Kirche geistlichen Verkehr zu pflegen, Beliquien
zu erwerben und klassische oder sakrale Literatur nach der Heimat
zu entführen*).
») Memoria e documenti per Bervire alla storia di Pontremoli, II (1885).
Der noch nicht erschienene erst e Band befindet sich in Vorbereitung. Darin
wird das Itinerar des Sigeric für die Strecke zwischen Luna und dem Mons
Bardonis behandelt werden. Vgl. meine Bemerkungen zu L. Schütte, Der Apen-
ninenpass des Monte Bardone und die deutschen Kaiser (Berlin 1901) in den
Mitth. des Instit. f. österr. Gesch. XXIII S. 307 ff. Doch hatte ich dazu nur die
Ausgabe von K. Miller vor mir. Stubbn erklärt Mctane als »Costa Mezana, on
the R. Verda«.
*) E. Ohlmann, Die Alpenpässe im Mittelalter. Jahrbuch für schweizerische
Geschichte III (1878) S. 250.
•) Vgl. A. Schulte, Handel aus Süd Westdeutschland n ch Italien I 67.
Schulte gibt die Erklärnng der, Stationen Sijferics von Piacenza an nordwärts.
*) So der König von Wessex Ceadwalla, der sich im folgenden Jahre 689
von Papst Sergius au* den Namen Peter taufen liess, kurz darauf in Kom starb
und hier beigesetzt wurde. Ueber seine Grabschrift vgl, de Rossi, Inscript. urbis
Romae II p. 60, p. 70. Auch der Nachfolger des Ceadwalla in Wessex, König
Ina, kam im Jahre 727 nach Rom, »o er blieb. Im Jahre 709 König OfiFa v.n
Essex und Coenred von Mercien, später OflFa vo . Mercien (793), Siric von Essex
(798) u. 8. w. Im Allgemeinen vgl. Gregorovius, Gesch. der Stadt Rom It 182 ff.
400 u. a. 0. Ferner 0. Jensen 1. c p. 171 ff. Hartmann, Gesch. Italiens II, 2
S. 159 ff. und 198.
*) Vgl. Plummer, Two of the Saxon chionicles II index p. 430 s. v. Rom.
Die Erzbischöfe von Canterbury begannen 656 nach Rom zu gehen. Im Jahre 667
starb in Rom der zum Erzbiechof erkorene Wigheard. Im Jahre 736 erhielt
Erzb. Egbert in Rom das Pallium. — Im Jahre 780 sandte König Aelfwold von
Northumbrien den Alcuin nach Rom, um für Eanbald von York das Pallium zu
holen. (Auf der Rückreise 781 kam Alcuin in Parma mit Karl d. Gr. zueammen).
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Daa Itinerar des Erzbiscbofs Sigeric von Canterbury tc. 17
Es kamen die Bischöfe^), desgleichen die Äbte, und manche
kamen öfter, so Benedikt Bificop, der Gründer der Klöster Wear-
mouth und Jarrow (Beda's Lehrer), der zwischen 653 und 684
fünfmal iu Rom war. Sein Begleiter auf der ersten Reise war an-
fanglich Wilfrid, der nachherige Bischof von York*), auf der letzten
Reise aber Ceolfrid, sein Schüler und Nachfolger als Abt der genann-
ten Klöster, der im J. 716, als er nochmals nach Rom wollte, unter-
wegs in Langres veratarb; wie denn die Beschwerden einer solchen
Reise gar manches Opfer erforderten. Eine von Ceolfrid geschriebene
Bibel, die er in Rom überreichen wollte, kam durch seinen Begleiter
richtig dabin und blieb so erhalten').
Das Beispiel der Könige und geistlichen Würdenträger fand Nach-
ahmung beim Volke, so dass, wie Beda berichtet und Winfrid (Boni-
fatius) bestätigt, seit Beginn des 8. Jahrhunderts Vornehme und Ge-
ringe, Männer, Frauen und Fräulein (letztere oft genug zu ihrem
Verderbeo) als Wallfahrer nach Rom gingen^), während andererseits
papstliche Boten nach Britannien kamen ^).
Seit dieser Zeit erwuchs in Rom um den Vatikan herum der
burgus Anglorum^), wo eine Strasse den Namen vicus Saxonum führte;
im Jahre 799 reiste Erzb. Aetbelheard (Adelard) von Canterbnrj nach Rom, im
Jahre 812 Erzb. Wulfred u. s. w. Desgleichen taten die Erzbischöfe von York
Wilfrid der Ältere 679, Wilfrid der Jöngere 721, Ethelbert Erzb. seit 766 (Plum-
mer II p. 51), u. s. w.
1) Auch darüber das Material bei Plummer. Im Jahre 675 reiste nach Rom
Bischof Daniel von Winchester, 787 B. Fortbere von Sherbome (mit der KOnigin
Fritogitb, der Gtemalin Aethelheards von Wessex), 799 C^nebriht B. von Win-
chester, 812 B. Wigbriht von Sherbome u, s. w.
«) Vgl. K. Obser, Wilfrid der Ältere, Bischof von York (Karlsruhe 1884)
S. 20. Wilfrid vertrug sich nicht mit Benedikt« daher sie sich bald trennten.
Über Wilfrids t'rdte Romreise (er kam ein zweitesmal nach Rom 679, ein drittes-
mal 704) haben wir einige interessante Daten; er nahm von Lyon ausser dem
sonst Nötigen auch wegeskundige Führer mit. Auf der zweiten Reise begleitete
ihn der fränkische Bischof Deodat. So berichtet Eddius (Aedde) in seiner vita
des Wilfrid, die Beda benfitzte.
•) Vgl. ü. B. de Roasi, La biblia ofFeiia da Coelfrido abbate (1888). Im
übrigen 0. Jensen 1. c. p. 173 f.
*) Beda histor. Anglor. V c. 7. M. G. Epist. III, 354 f. Was alles auch auf
Deutschland einwirkte, da Winfrid (Bonifatius), Lullus u. a. mit Cuthbert, Can-
terbury's Erzbischof, u. a. in Verkehr blieben. Vgl. Plummer II p. 42; 43.
Ebenso' nachher Alcuin, der 793 England för immer verliess. Ibid. p. (j2. Vgl.
Möhlbachers Regesten der Karolinger« über den Verkehr Kails des Gr. mit
England, so n. 331, 332, 333 u. s. w.
*) So im Jahre 786 Georg Bischof von Ostia und Theophylact, Bischof von
Tuder. Vgl. Plummer II p. 57 f.
«) Die n&heren Umstände sind ebensowenig genau fiberliefert, wie die An-
MittheUaafen XXV. 2
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i[g JuliusJun^.
hier bestand die «schola Angloruui* unter selbstgewählten Vorständen
mit einem gerühmten Hospitale, einem Friedhof und einer der hl.
Maria geweihten Kirche, die auch Sigeric in seinem stadtrömischen
Itineirar gleich nach S. Peter erwähnt*). Diese „schola", die im J. 600
beim Einzug Karls des Grossen in Rom als am Empfang teilnehmend
genannt wird, erfreute sich des besonderen Wohlwollens der engli-
schen Herrscher wie des englischen Volkes, was sich bei Gelegenheit
von Unglücksfällen zeigte 2).
Der Verkehr mit Bom setzte sich im 9. Jahrhundert ununter-
brochen fort'). Im J. 853 sendete König Aethelwulf von Wessex seinen
Sohn Alfred hieher, im J. h55 kam er selbst, von jenem begleitet*);
ebenso im J. 874 sein Schwiegersohn, der König Burgred von Mer-
cien, der in Eom starb und bei der Kirche S. Maria der schola
Anglorum beigesetzt wurde, während dessen Gattin Aethelswith, die
Schwester Alfreds, im J. 888 auf der Reise nach Rom starb und in
Pavia ihr Grab fand*). König Alfred selbst, der vom Papste Leo IV.
Titel und Würden erhalten hattet), blieb Zeit seines Lebens mit Rom
tUnge dei »Romfeok«. Jensen 1. c. Man fährte die Gründung auf König Ina
von Wessex, Offa II von Mercien zurück u. s. w.
») Bei Stubba p. 391 : Adventus archiepiscopi nostri Sigerici ad Romam.
Er macht den Rundgang um die heiligen Orte in der Stadt ; primitus ad limiteni
beati Petri apostoli: deinde ad Sanctam Mariam scolam Anglorum. Sonst ist
die Kirche auch als S. Maria in Saxia genannt, noch in der Zeit Pap.st Lnno-
cenz III., da die »schola* schon nicht mehr existirte. Dass sie im Jahre 990
noch in Flor war, dürfte (entgegen der Ansicht von Jensen p. 177) aus Sigerics
itinerar hervorgehen. Vgl. Archivio Roman. XXIV p. 469.
*) Als im Jahre 817, dann wieder 847 ein Brand Verheerungen anrichtete,
kamen sofort aus England Unterstützungen, das zweitemal von König Aethelwulf
von Wessex; das erstemal half Papst Paschalis I. aus. Vgl. Plummer II p. 69.
») Vgl. (neben öhlmann) Dümmler, Jahrb. des ostfränkischen Reichs III, 5.
A. Schulte, Handel aus Südwestdeutschland, Bd. 1, Plummer, Two of the Saxon
Chronidej l. c.
*) Das ist derselbe Aethelwulf, der auf der Rückreise (856) sich durch
Monate in Frankreich bei Karl dem Kahlen aufhielt und schliesslioh dessen erst
zwölf- oder dreizehnjährige Tochter heiratete, die später sein Sohn Aethelbald
zur Frau nahm. Vgl. Mühlbacher, Gesch. der Karolinger S. 513. Über den seit
dieser Zeit datirenden Einfluss der fränkischen Reichsannalen auf die angel-
sächsischen F. Liebermann, Archiv f. neuere Sprachen Bd. CIV Heft '/2 (Anzeige
von Plummer). Plummer II index s. v. Aethelwulf und Aethelbald, und bes. II
p. 80 f.
*) ,aet Pafian*. Bei Plummer 1. c. I. p. 82. Über Burgred ebenda p. 72.
*) Leo IV. schreibt über Alfred an Aethelwulf: filium vestrum . . . con-
sulatus cingulo, honore vestimentisque, ut mo& est Romanis consulibus, decora-
vimus. Worüber W. Sickel, Alberich II. und der Kirchenttaat, Mitth. d. Inatit.
für österr. Gesch. XX [II 67 zu vergleichen wäre. Die Annal. Rotomagenses ed.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric ven Canterburj etc. \Q
in Verbindung, wie auch niemand der verbesserten Wegsauikeit über
den Grossen Bernhard lebhafteren Beifall zollte, als gerade die engli-
schen Reisenden!).
Diese Beisen nahmen keineswegs ab, als seit dem Verfalle des
Karolingerreiches, von dessen einzelnen Phasen man in England gut
unterrichtet war^), die Sicherheitsverhältnisse manches zu wünschen
übrig liessen^). Die Sarazenen setzten sich in den Alpenpässen fest,
plünderten fränkische und (in den J. 921 und 923) englische Pilger,
während sie einige Dezennien nachher einen formlichen Tribut er-
hoben*), ja noch im J. 972 fingen sie bei Pons Ursaria (Pont-Or-
sieres)^) den Abt Majolus von Cluny ab und gaben ihn nur gegen
ein hohes Losegeld wieder frei. Möglich, duss die Engländer den
Tribut schon vor 951 gezahlt haben, da sonst ihr Peterspfennig in
dieser Zeit kaum ungefährdet nach Born gelangt wäre<^).
Unter dem Namen ^Rompening* oder ,Romfeoh* wurden, seit-
dem die zahlreichen. Wallfahrten und die ^schola' in Bom aufge-
kommen waren, zunächst in Wessex und Mercien für die Autrecht-
haltung der Stiftungen, die Verpflegung und Führung der Pilger,
dann auch behufs Beleuchtung der zu besuchenden Kirchen in Bom
Liebermann p. 41 ad a. 872: Aelfredus filius Ethalwulfi iunior, qui unctionem
regiam et coionam [primus] a Leone {lIII*o] olim Romae acceperat. Vgl. 0.
Jensen 1. c. p. 179 f. Plummer 11 p. 79 und index p. 322, 8. v. Aelfred ; I p. 64
ad a. 853.
») Dies wird (saec. XI) in der vita s. Bernhardi Menthon. (Acta Sanct.
Jun. II, 1077 f.) berichtet. Vgl. Meyer von Knonau, Jahrb. Heinricha IV., Bd. 3,
S. 379.
*) Über die Normanneneinfölle, Amotf, Wido, Berengar. Vgl. Plummer II
index s. v. (mit mehrfacher Berichtigung Dümmlers); vgl. besonders p. 100 C
') Gleichwohl kam gerade im 10. Jahrhundert der Ausdruck »Romeus«
oder ,Romipeta< für Rompilger (schon bei Odo von Cluny, vgl. vita S. Geraldi
com. I 271.) in Gebrauch. Vgl. F. X. Kraus, L* anno santo. Allg. Zeitung Beil.
1900 April 4.
^) Flodoard ad a. 951: Saraceni meatum Alpium obsidentes, a viatoribus
Romam proficiscentibus tributum accipiunt et sie eos transire permittunt. —
Flodoard meldet auch ad a. 921, 923 (Mon. Germ. SS. IIL p. 369, 373), dass die
Sarazenen englische Pilger in den Alpen tOdteten. Vgl. öhlmann, Jahrb. für
Schweizer Gesch. III S. 247. Plummer 1. c. II p. 136.
5) Im Itin. Sigerici ȟrsiores*. In der vita des Majolus (Act. Sanct. Mai.
II 663): Pons ürsariae. Vgl. öhlmann a. a. 0. 253.
0) Der Seeweg wurde saec. X nicht benützt, da die Sarazenen zur See noch
gefährlicher waren und die Eüstenstädte brandschatzten. In den vorhergehenden
Jahrhunderten finden wir allerdings den Weg von Rom nach Massilia zur See
zurückgelegt, z. B. saec. VII von Erzb. Theodorus von Canterbury (Mabillon,
Acta p. 1031 ff.).
2*
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20 Julius Jung.
(zu Händen des Papstes) von König und Volk Zahlungen geleistet >),
die König Alfred d. Gr. und seine nächsten Nachfolger sogar gesetz-
lich fixirten«). Dies ,Romfeoh* wurde nach Rom befördert, sei es
gelegentlich der Bomreise der Geistlichen, sei es durch Gesandt-
Echaften, die von den Königen zu diesem Zwecke abgefertigt wurden:
So fanden uoter König Alfred wiederholte Sendungen nach ßom
statt^), in den Jahren 887 und 888 reisten je ein »earldorman*
Aethelhelm beziehungsweise Beocca dahin mit Geschenken, die sie fQr
das Volk, oder f&r das Volk und den König darbrachten. Im J. 890
hatte der Abt Beornhelm von St. Augustin in Canterbury dieselbe
Mission. Die Bestimmung der Geschenke trug, wie man sieht, noch
einen etwas allgemeinen Charakter an sich^).
Belehrend über den .Bompening*, wie er im 10. Jahrhundert
zu Rom einlief und verwahrt wurde, ist ein Fund, der im J. 188S
bei den Ausgrabungen am Fusse des Palatin gemacht wurde, dort wo
im Altertum der Tempel der Vesta und das Haus der Vestulinnen
1) Über »Rompening* und »Romfeoh« vgL de Rossi (bei Lanciani 1. c.)
P. Fabre, Recherches sur 1« dinier de St. Pierre en Angleterre au moyen-ftge.
Supplement auz M^langes d* Arch^logie et d' histoire XII {^= M^langes G. B. de
R088j) p. 159—182. Desselben £tude sur le liber censuum (Paris 1892) p. 129 ff.
0. Jensen, The »denarius S. Petri« in England. Transactions of the Royal
Historical Society, New series XV (1902) p. l7l ff. Nicht beachtet sind daselbät
Scheffer-Boichoret^B Untersuchungen zur päpstlichen Territorial* und Finanz-
politik, im Ergänzungsband IV der Mitth. des Instituts für österr. Geschichtsf.
S. 86 ff., besonders über die Organisation und Geschichte der fränkischen »schola*
in Rom und die Umwandlung, die seit Gregor VII eintrat. Vgl. auch Archivio
Roman. XXIV p. 393 ff*, die Urkunden des Kapitulararchivs von 8. Peter.
*) Vgl. 0. Jensen p. 194: Ordinances relating to Peter*s Pence contained
in the laws, chieflj in the Anglo-Norman period. Es ist hier auf die zahlreichen
Arbeiten von F. Liebermann über »die Gesetze der Angelsachsen« u. s. w. Rück-
sicht genommen. Über die Geld- und Steuerverhältnisse in England saec. X
überhaupt vgl. Liebermann, Matrosenstellung aus Landgütern der Kirche London
um 1000. Archiv für das Stud. der neueren Sprachen Bd. CIV Heft '/j S. 18—24.
») Vgl. Plummer 1. c. II index p. 322 f. s. v. Aelfred. Auch s. v. der
Übrigen genannten Persönlichkeiten. Über die »alms of the West-Saxons and
of king Alfred to Rome«, wie die angelsächs. Annalen es ausdrücken, vgl. auch
P. Fahre, Etüde p. 132. Schenkungen von Privatpersonen an römische Kirchen
kamen schon früh vor, Bischof Wilfrid d. Ä. von York bestimmte (709) einen
Teil seines Nachlasses für die Kirchen der hL Maria und des hl. Paulus in Rom.
Vgl. Obser a. a. 0. 89.
*) Vgl. den Brief Papst Leo*s IIL an König Kenulf (Cenwulf) von Mercien
(den Nachfolger Offa's II.) a. 797. Jaff^ > 2494. Dieser König sandte wieder-
holt Geldgeschenke t auch im Jahre 802 quittirte der Papst Über solche. JaÖ*i§ ^
2501 (1915). Hiezu Jensen 1. c.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 21
gestanden hattet), während im 10. Jahrhundert n. Chr. hier Offi-
zialen des päpstlichen Hofes gewohnt zu haben scheinen. Es kam
nämlich ein Depot von angelsächsischen Münzen zutage, deren Ge-
pr^e in einigen wenigen Exemplaren dem 9., zum grössten Teil aber
der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts angehörte^), weitaus die meisten
den Königen Eduard (Eadweard) I. (90j— 924), Aethelstan (924—940),
Edmuüd (Eadmund) I. (940—946). Da die jüngsten Typen in die
Jahre zwischen 944 und (vor) 947 gehören, muss man annehmen,
dass dies Depot aus der Zeit der Könige Eadmund I. und Anlaf H.
stammt, als in fiom Marinus IL (942 — 946) Papst war, während die
weltliche Herrschaft von dem ,,princeps Komanorum' Alberich geübt
wurde. Da gegen diesen von dem in Payia residirenden König Hugo
damals eiue fein'Jselige Stellung eingenommen wurde^), mag sich daraus
die Versteckung der hergebrachten Münzen erklären. Für die Zeit des
Papstes Marinus II. spricht noch der Umstand, dass mit jenem Schatze
zusammen eine Fibula lag, deren Aufschrift «domno Marino papa*
<) Vgl. R. Lanciani, L' atrio di Vesta. Con appendice del Comm. Gio.
Battisia de Rostii. (Estratto delle Notizie degli scayi del mese di dicembre 1883).
Roma 1884. — Bei Fortsetzung der Ausgrabangen kam in einem anderen Ver-
steck ein Schatz von 397 Goldmünzen aus saec. IV und V, darunter 3*5 vom
Kaiser Anthemius, zu Tage, die zur Zeit der Kämpfe desselben mit Ricimer
vielleicht durch einen Offizialen des kaiserlichen Hofes geborgen sein werden
VgL Ballet comnnale di Roma 1903 p. 75.
«) Es waren unter 835 Münzen ein Goldsolidus des Kaisers Theophilus
(829 — 842), 'zwei Denare von Pavia, der eine mit dem Namen des Kaisers Be-
reogar (915—924), der andere mit dem Monogramm des Königs Hugo und dem
Namen seines Sohnes Lothar, also aus der Zeit von 931 — 946; ein Denar mit
der Umschrift »Limovicas civis*, d. i. Limoges, aus der Zeit des Königs Odo
(888 — 898); ein Denar von Regensburg mit der Legende »Regina civitas« (del
tipo medesimo di Arnolfo duca a. 912 — 9^7, vgl. Dannenberg S. 177). Hingegen
830 Münzen der Könige Alfred d. Gr. (871—900; nur drei Exemplare), Eduard I.
(900—924), Aethelstan (924—940), Edmund I. (940—946). Sitric von Northumbria
(914—926); Anlaf L (927—910), beziehungsw. Anlaf U. (944—947) von Northumbria.
Femer vier Münzen des Erzbischofs Plegmnnd von Canterbury (889—914) — vgl.
über diesen (den letzten der prägte) F. Liebermann, Anglonormann. Geschichts-
quellen S. 66, 87, 124. Plummer II p. 102 f. Introd. p. CV. Im Allgemeinen
Dannenberg, Grundzüge der Münzkunde, 2. Aufl. S. 232 f. G. B. de Rossi, Cata-
logo dei denari d' argento anglosassoni trovati nel atrio delle Vestali. Bei Lan-
ciani 1. c. p. 67 fF. 0. Jensen, The »denarius Sancti Petri« 1. c. p. 191 f.
») So de Rossi. VgL W. Sickel Oter Alberich in den Mitth. des Instituts
für österr. Geschichtsf. XXIII, 120. Durch einen Erzbischof von Canterbury
kann dieser Schatz nicht Überbracht sein, da in diesen Jahren keiner nach Rom
fuhr. Hingegen kamen Priester aus England hieher, wie denn im Jahre 962
der Tod eines solchen Namens Aethelmod in Rom gemeldet wird. Bei Plummer
L p. 114.
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22 JnliusJung.
lautet 1). Einen ähnlichen Fund, aber uicht bloss englischer Münzen,
sondern „ultramontaner* überhaupt, aus dem Ende des 10. und der
ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts, hat man 1843 bei Demolirung
des alten Campanile der Basilica von S. Paul ausserhalb der Stadt
gemacht^). (Ein Depot englischer Münzen aus saec. XII und XIII
ist neuerdings auch am Grossen S. Bernhard zutage gekommen •'*).
Aus dem 10. Jahrhundert sind wir nun aber über die Beiseu der
Erzbischöfe von Canterbury vortreflflich unterrichtet^), da die Bom-
fahrten der Einholung des Palliums wegen ziemlich regelmässig vor
sich gingen und als wichtige Ereignisse notirt wurden^). Wir
hören, dass im Jahre 908 der Erzbischof Plegmund nach Bom reiste,
wo er namens des Volkes wie des Königs Eduard reichliche Ge-
schenke machte^). Im J. 927 fuhr Erzbischof Wulf heim nach Born 7).
Vom Erzbischof Elfsin, der auf Odo (942—958) folgte, wird berichtet,
er habe bei seinem Übergang über die Alpen durch Schnee und
Kälte derart Schaden genommen, dass er daran elend zugrunde ging»),
im J. 959.
*) Vgl. de Rossi I. c. p. 56. An Marinus I (882—884) wird nicht zu denken
sein. Er spielt sonst in den angelsächsischen Überlieferungen eine Rolle, als
Zeitgenosse König Alfreds: cui papa Martinus (sie) direxit partem ligni, qno
Christus fait affixus, et Romae scolam Anglicam dedit liberam prece ipsiup.
Herimanni Mir. S. Eadmundi, ed. Liebermann 1. c. p. 232. P. Marinus hatte 884
auf Bitte König Alfreds die schola der Angelsachen von allen ortsüblichen Taxen
befreit. Vgl. auch Plummer 11 p. 96 und 98.
*) De Rossi p. 60. Jensen p. 192. Es befanden eich bei 100 englische
Münzen darunter, 43 mit dem Namen Eduard^s des Bekenners, die übrigen
jüngeren Datums.
») Ferrero, Notizie degli scavi 1894 p. 35. Vgl. A. Schulte, Handel aus
Süd Westdeutschland I 67. — (Nebenbei sei auch der in Vercelli gefundenen
Cynewulf- Handschrift gedacht, die wohl auch auf einen Rompilger zurückzuführen
sein wird).
«) Vgl. Stubbs, Memorials of S. Dunstan, in den Scriptores rer. Britannicar.
Bd. 63 (1874), wo die Biographien und sonstigen literarischen Denkmale aus
der Zeit des Erzbischofs Dnnstan von Canterbury (924—988) mit wertvoller Ein-
leitung edirt sind.
6) Vgl. Plummer, IL (Introduction) p. XXIII f. Die Bischofslisten sind das
Gerippe der angelsächsichen Annalistik. Über die Canterbury •Überlieferungen
p. CXf. S. im übrigen Liebermann's kritisches Referat über Plummer.
•) Vgl. auch Jensen 1. c. p. 182.
^) Plummer, Two of the Saxon chronicles I p. 107, vgl. II p. 136. Wulf helm
war Erzbischof seit 923. Vgl. Stubbs p. 55 n. 6 und introd. p. LXXVIII. Plum-
mer II p. 134 f. Er starb 942. Sein Vorgänger war Athelm (9l4-923\ sein
Nachfolger Odo. Die Daten der angelsächs. Annalen sind mehrfach verwirrt,
daher auch die neueren Werke (de Rossi, Dannenberg) differiren.
*) Vgl. die Vita Dunstani auctore Willelmo Malmesburiensi bei Stubbs 1. c.
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Das Itinerar des Erssbischofs Sigeric von Canterbury etc. 23
Auf ihn folgte, wenn auch nicht unmittelbar i), noch im selben
Jahre der berühmte Erzbischof Dunstan. Dieser kam nach Kom, als
Johann XII., des »princeps* Alberich Sohn, Papst war, wohl im
J. 960, noch ehe der Sachse Otto die Kaiserkrone erlangt hatte. (Für
diesen interessirte man sich in England, da er in erster Ehe (929 bis
946) Edith (Eadgyth), die Tochter König Eduards und Schwester
König Aethelstans, zur Frau und von ihr den Sohn Ludolf gehabt
hatte; auch gab es mancherlei Verkehr, besondei-s nach Flandern
herüber, und übte Otto d. Gr. auf seine englischen Verwandten Ein-
fluss«).
Dunstan, der schon in der Jugend für eine Reise nach Rom
schwärmte, hatte darüber Träume und Visionen»). Die Ausführung
ging nicht ohne Schwierigkeiten, z. B. hinsichtlich der Verpflegung,
von statten^). Doch halfen sich die Geistlichen gegenseitig durch.
p. 38 : cum ex Bummorum pontificum consuetadine post pallinm principalis infulae
Romuleam urbem contenderet properare, obfuit illi in Alpinis montibus maxima
nivia difficoltas, quae tanto eum gelu rigoris obstrinxerat, ut in hie moriendo
deficeret. Vgl. auch die anderen Yitae Dun^tani, p. 107: gravi inter Alpes
frigore correptue misere interiit; ferner p. 198. Die Annal. Winton. ed. Lieber-
mann p. 69: Alfsinus Romam proficiscens in Alpinis frigore interit (was bei
Ohlmann alles unbeachtet blieb). Vgl. auch Plummer 1. c. II p. 154.
») Der erste Nachfolger Elfsins, Bjrhthelm, wurde, vielleicht aus politischen
Gründen, zum Rflcktritt gezwungen. Vgl. Stubbs, introd. p. XCIII f. Auch F.
Liebermann, Angionorm. Geschichtsqu. S. 69.
*) Vpl. Stubbs introd. p. XCVI. Das ,Oriens regnum* in der ersten, von
einem »sächsischen Priester* herrührenden, Biographie Dunst ans, ist das Reich
Otto's. Ib. p. 23 cf. p. XVII und p. CXXI. Vgl. auch Plummer II p. 121 f. Er
meint, dass es vielleicht mit zu den Vorbereitungen zu dieser Eheschliessung
gehörte, wenn im Jahre 929 Bischof Kynewald von Worcester dem Kloster
S. Gallen bei einer Anwesenheit daselbst (vgl. Stubbs introd. p. LXXV) Geschenke
machte, und Aethelstan, sowie andere englische Grosse dafür die Konfratemit&t
erhielten. Vgl. auch Ottenthai Reg. des sfichs. Hauses 23. Übrigens finden
wir später den Angelsachsen Gregor von 964 — 996 als Abt in Maria-Einsiedeln
und die enge Fühlung zwischen England und Deutschland das ganze 10. Jahr-
hundert aufrechterhalten. Vgl. ühlirz, Jahrb. Otto 's IL S. 67. 64: Privileg Kaiser
Ottos II. für Einsiedeln auf Verwendung des Herzogs Otto von Schwaben (Ludolfs
Sohn). — Über Ottos I. Ansehen in England vgl. Plummer II p. 168. Sein Tod
machte sich dort fühlbar. Man erinnert sich andererseits, dass das englische
Münzwesen damals dem deutschen als Muster diente. Vgl. Dannenberg a. a. 0. 234.
') Tfi»l' Stubbs p. 31, p. 96 (Vision) : Petrus et Paulus cum S. Andrea, ei
quasi de urbe Roma egredienti et ad Montem Gaudii sibi se adiungente ; cf. p. 121
(neue Viaion).
*) p. 38: cum — longum iter properando fecisset et omnia victualia quae
vel eqnino gestamine vel alia conductione ferebant, propriis vel alienis hominibus
penitus fuissent expensa.
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24 JuliuB Jung.
So wird Rom erreicht, das Pallium in Empfang genommen, die hei-
ligen Orte besucht und darauf die Rückreise angetreten^).
Nach Dunstans Tod brach die Dänennot über England herein,
die auch Canterbury ins Mitleiden zog; trotzdem reiste der neue Erz-
bischof Aethelgar (988 — 990) unverweilt nach Rom*).
Dasselbe tat sein Nachfolger Sigeric, der im J. 990 das Erz-
bistum erlangte, nachdem er früher Abt von S. Augustin (in Canter-
bury), dann (seit 985) Bischof von Ranisbury gevresen war«).
Noch im J. 990 unternahm er die Romreise*), über die nur
wenige Daten überliefert sind. Der Abt von S. Bertin hatte Sigeric
eingeladen bei ihm zuzukehren, wie sein Vorgänger getan hatte, doch
reiste dieser lieber anders*). Zu Rom wurden in zwei Tagen die
Kirchen abgegangen und der Papst (Johann XV., a. 985 — a. 996) be-
sucht. Hier und auf der Rückkehr zeichnete einer der Begleiter
>) 1. c. Tandem ad optatum Romanae eedia ecclesiam — pervenit, iibi pal-
lium prlncipale sab praesulatas privilegio una cum benedictione apoatolica —
suscepit: rursumque locellis sanctorum lustratis et solatU Christi pauperibuB
remeayit. — Es ist bemerkenswert, dass die verhältnismässige Eile, mit der die
Komreisen der Erzbischöfe ausgeführt wurden, betont wird. Daher aus der Menge
der Stationen in Sigerics Itinerar nicht etwa (mit K. Miller) auf eine Fassreise
geschlossen werden darf. ß. Wilfrid von York soll allerdings 704 durch Gallien
und Oberitalien zu Fuss gewandert sein. Vgl. Obser a. a. 0. 80. 84: auf der
Rückreise, da er den Strapazen nicht mehr gewachsen war, musste er reiten
und zuletzt sogar auf einer Tragbahre sich transportiren lassen.
*) Stubbs p. 388. Der Abt Odbert von S. Bertin schreibt darüber an
Sigeric: Romam pergens, a nobis honorifice susceptus, Romaque rediens — re-
ceptus. Aethelgars Tod wird von Stubbs auf 990 Febr. 13 angesetzt.
») Über Sigerics Lebensumstände vgl. Stubbs Dunstan p. 388 n. 3, p. 4Q0
n. 1. F. Liebermann, Zur Geschichte Byrhtnots, des Helden von Maldon. Archiv
für das Studium der neueren Sprachen, Bd. Cl Heft Vs« Plummer II p. 173
und 178. Index p. 437.
*) Die Annal. Anglosaxonici breves (auctt. monachis ecclesiae Christi Can-
tuarensis) ed. F. Liebermann Anglonormannische GeschicLtsquellen p. 3 ad a. 990:
Her Siric b^iscop) for to Rome. — Liebermann hält (wie zum Teil auch Stubbs)
das Jahr 990 als das der Romreise mit Entschiedenheit fest. — Zu vergleichen
ist auch hier Ch. Plummer, Two of the Saxon chronicles parallel with supple-
mentary extracts fiom the others, a revised text edited .... on the basis of an
edition by John Earle. Vol. I: Text, appendices and glossary. Oxford 1892.
Vol. 11: Introduction, notes and index. (1899). Kritisch besprochen von F. Lieber-
mann im Archiv f. das Studium der neueren Sprachen, Bd. CIV Heft Ys» Ferner
W. G. Searle, Anglo-Saxon bishops, kings and nobles: the succession of the
bi^hops and the pedigrees of the kings and nobles. Cambridge 1899. Darüber
Liebermann 1. c.
*) Stubbs p. 389. 390. (Plummer I p. 125 ad a.
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Das Ituierar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 25
Sigerics dus Itiaerar auf), yoq dem uns ein Teil beschäftigen soll.
Heimgekehrt, beteiligte sich der Erzbischof an den Unterhandlungen
mit den Dänen. Auf seinen Bat geschah es (991), dass ihnen ein
Tribut von 10.000 Pfuud geleistet wurde. Im J. 994 starb Sigeric«).
Sein Nachfolger war Aelfric, der im J. 997 nach Rom fuhr») und
das Erzbistum bis 1005 innehatte. Ihm folgte Aelfheah (Aelfegus);
dieser fuhr im J. 1006 nach Som^). Bald nahm die Dänenuot so
überhand, dass Canterbury verbrannt und der Erzbischof getötet wurde
(1012). Wenige Jahre nacher (1017) gewann der Däne Knut die
Herrschaft über ganz England, das er nach Landesart regierte. So
fuhr denn im J. 1022 der Erzbischof Aethelnot (Aegelnoth) nach
Bom^). Im J. 1026 tat König Knut dasselbe. Er reiste wie ein
Bischof«) und offenbar auf der herkömmlichen Route. In Rom war
er bei der Kaiserkrönung Konrads II. (1027 März 26) anwesend; mit
*) Die Anfangsplirase des Itinerars: ndventus archiepiscopi nostri Sigerici
ad Romam — kann doch nur von einem Reisebegleiter hen*ühren. Der erste
Tag schliesst: deinde reversi sunt in domum; es war also der Berichterstatter
nicht dabei. Am zweiten Tage ist dies anders: inde refecimus cum domini
apostolico Johanno (sie).
») Am 28. Oktober 994, nach Stubbs, Registrum sacrum Anglicanum (1897)
30. Hiezu F. Liebermann, Zur Gesch. Byrhtnots ö. 22.
») Anna]. Anglosax. ad a. 997: Her Aelfric b(i8Cop) for to Rome. Dabei ist
allerdings zu beachten, dass diese Annalen den Tod Sigerics zum Jahre 996 (an-
dere zum Jahre 995) verzeichnen. Vgl. Plummer II p. 178, 183 und Index p. 323.
I p. 126. 128. 130. 131. (Dem Erzbischof Albricus, d. i. Aelfric ist eine vila
Dunstani gewidmet).
^) Annal. Anglosax. ad a. 1006 : Her Aelfeh b(iscop) for to Rome. (Dem
Krzb. Aelfcgou, der früher durch 23 Jahre Bischof von Winchester gewesen, ist
eine andere vita Dmistani gewidmet). VgL Plummer II p. 170, 183 und 185.
Index p. 321 f. Anf die Differenzen in der Chronologie der angelsächsischen
Jahrbücher gehe ich nicht ein. Eine der von Plummer herangezogenen Redak-
tionen setzt die Romfahrt des Elfegns ins Jahr 1007.
*) Die angelsftchs. Annalen ad, a. 1022. Vgl. Plummer II p. 204. Er kaufte
in Pävia eine Reliquie S. Augustins.
") Man vgl. den Bericht über die Reise Dunstans mit Cnutonis regia gesta
II c 20. M. G. SS. XIX p. 520: huius animam cotidie benedicit Italia, bonis
perfrni deposcit Gallia, et magis Omnibus hunc in coelo cum Christo gaudere
erat Flandria. [Ober die Beziehungen Dunstans zu diesen Gegenden vgl. Stubbs
p. XXV f. CXXf.]. Has enim provincias transiens Romam petiit; et ut multis
Jiqnet, tanta hoc in itinere misericordiarum opeia exhibuit, ut si quis describere
omnia voluerit, licet innumerabilia ex his fecerit volumina, tandem deficiens fa-
tebitoT, se vix etiam cucurrisse per minima. Nam quid singulis fecerit sileo etc.
c 22: Tantus itaque rex postquam Roma roversus est etc. Über Knuts Anwesen-
heit in Rom berichtet Wipo c. 16. Die Chronologie der angelsächs. Annalen
ist wich hier verwirrt. Vgl. Phimmer II p. 206 f., wo aber in Bezug auf die
Route Knuts die vita Dunstans nicht beachtet ist.
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26 Julius Jung.
diesem und dem Könige Rudolf von Burgund traf er ein Überein-
kommen, wodurch auf der Bomstrasse die Freiheit für Pilger und
Kaufleute gewährleistet wurdet), nicht nur för die Engländer, sondern
zugleich für die Dänen. In die Nordländer war nämlich seit dem
J. 1000 derselbe Wander- und Wallfahrtstrieb gefahren, welchem
umstände das Ericshospital bei Borgo S. Donino und das Itinerar
des isländischen Abtes Nikolaus von Thingeyrar ihre Entstehung ver-
danken 2).
Im Laufe des 11. Jahrhunderts dauerte der gewohnte Verkehr
der geistlichen Würdenträger mit Rom fort, im J. 1040 reiste der
Erzbischof Eadsige dahin 3), um das Pallium zu holen, hingegen Erz-
bischof Stigand dasselbe vom Papste Benedikt im J. 1058 zugeschickt
erhielt*).
Dann kam die Zeit Gregors VII.; im J. 1070 waren die Erz-
bischöfe Lanfrauc von Canterbury und Thomas von York in Rom,
hingegen im J. 1074 der Papst für die nächste Fastensynode (Februar
1075) sämtliche Bischöfe und Äbte Britanniens nach Rom entbot*).
Kurz vorher (vermutlich im J. 1071) war der Abt Baldwin von
S. Edmunds in Rom gewesen^). Dieser deponirte auf der Durchreise
in einer Seitenhalle des S. Martinsdoms zu Luca einige Reliquien des
hl. Eadmund, welche von den später herkommenden Engländern regel-
mässig besucht und bald auch von den Einheimischen verehrt zu
werden pflegten'). Es war die Zeit, in der Bischof Anselm von Luca
1) Vgl. MaoBi X[X 499. Hiezu Bresslau, Jahrb. Konrads II. Bd. 1 S. 146 f.
Auch die Leistung des »Romfeoh* wurde von Knut neuerdings fixirt. Jensen 1. c.
p. 193, 197.
*) Das Itinerar des Abtes Nikolaus von Thingeyrar stammt aus der Mitte
des 12. Jahrhunderts. In diesem (von WerlaufF, Symbolae ad Geograph, medii
aevi ex monum. Lslandicis (Kopenhagen 1821) p. 15 ff. publizirten) Itinerar ist
bei Borgo S. Donino ein Ericshospital verzeichnet. Vgl. auch ThorÖddsen, Gesch.
der isländischen Geographie (Deutsche übers, von A. vjiebhardt, Leipzig 1897)
Bd. L Dann F. Ludwig S. 120 ff.
*) Die angelsächs. Annalen ad a. 1040: Her Eadsige b(iscop) for to Rome.
Über diesen Erzbischof die Daten bei Plummer II index p. 367.
*) A. a. 0. ad a. 1058. Vgl. Plummer II index p. 439.
») Mansi XX 126. Jaff6 3633. (1074 August 28). — Gregor VII stand mit
Erzbischof Lanfranc von Canterbury in lebhafter Korrespondenz. Vgl. Li^bermann,
Anglonormann. Gescbichtsqu. S. 249, 259. Lanfranc stammte aus Pavia.
«) Vgl. über Abt Baldwin Plummer 1, c. II p. 285. Liebermann, Angionorm.
Gescbichtsqu. 244 ff. Er war eine in Frankreich (S. Denis) und Deutschland
(Elsass) bekannte Persönlichkeit; zugleich Arzt.
7) Vgl. Herimanni Miracula S. Eadmundi bei F. Liebermann, Angionorm.
Gescbichtsqu. p. 258: Quibus pignoribus sacris in Italia in civitate, qu^ Lucas
dicitur, quibusdam fidelibus impertitis, et Dei nomine Christique testis (Eadmundi)
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 27
mit dem Konige Wilhelm I. von England korrespondirte, um ihn
gegen die Antigregorianer in Rom zu gewinnen^).
Im J. 1097 reiste Erzbischof Anselm von Canterbury nach Rom*).
Sein Nachfolger Radulf schickte an seiner Statt Gesandte dahin, um
das Pallium in Empfang zu nehmen (1115)- Als Radulf starb, fuhr
der neue Erzbischof Wilhelm wieder selbst nach Rom, von wo er mit
dem Pallium zurückkam (1123)®). Der gleichnamige Neffe des Erz-
bischofs Anselm, Abt von S. Saba in Rom, spielte für Radulf den
Vermittler, wurde dann 1121 Abt von St. Edmunds in England, als
welcher er Wilhelm nach Rom begleitete, wo er starb*).
Im weiteren Verlaufe des 12. Jahrhunderts hob sich immer mehr
der Geschäftsverkehr der römischen Kurie, die sich in den Mittel-
punkt der abendländischen Eotwicklung gestellt hatte. Die Vorstände
der englischen Diözesen, von denen die Erzbischöfe von Canterbury
und York um den Vorrang stritten, die Äbte, die sich den Bischöfen
nicht unterordnen wollten, die Geschäftsträger des Papstes, die Ge-
sandten der Könige (die allerdings dem Verkehr ihrer Prälaten mit
Rom auch Hindemisse in den Weg legten), die Interessenten von
Eheverwicklungen^) waren beständig unterwegs, um Entscheidungen
einzuholen, beziehongsweise zu fallen^).
veneratione in porticu quadatn ^cclesi^ eximii confessoris Christi Martini con-
aecrato altare, provenit gi*atia Dei invocatione martyris [Eadmundi]. Es folgt
eine Wandergeacbicbte.
1) Vgl. Liebermann l. c. p. 259 (um 1081), daher Botschaften hin- und
hergingen. Der Bericht über die Miracula S. Eadmundi erwähnt vielleicht eine
solche Botschaft (wenn es sich, nicht bloss um Elostersachen handelt) : Relatores
huius nobie fuere miraculi domnus Eadricns prepositus ac cum eo prcsbyter
Siwardos, quibus Romam euntibus in memorata civitate retulit hospes eorum
Petms .... gratia cuiua miraculi populus annaliter eandem frequentat eccle-
aiam ....
>) Annal. Anglosaxonici ad a. 1097. Im Jahre 1103 war Anselm ein
zweitesmal in Rom.
*) Ebenda ad a. 1115, beziehungsweise 1123. Plummer 1. c. II index s. v.
Raulf und Willem of Curboil.
*) Über Anselm den jüngeren, der eine einflussreiche Persönlichkeit war,
ygl. Plummer II index p. 334. Liebei*mann, Angionorm. Geschichtsqu, p. 316.
Er starb in Jahre 1123.
^) Einen Fall aus dem Jahre 1161 berichtet Mathaeus i aris. Cf. Matth.
Par. Chr. mai. ed. Luard VI 519. Nach Adelards Vita Dunstani p. 67 (dazu
Stubbs intioduction p. LXII) wäre ein solcher Fall schon zur Zeit Dunstans vor-
gekommen. Ein Edelmann glaubte durch eine Reise nach Rom Dunstans Strenge
gegen seine ungesetzliche Ehe entwaffnen zu können: Romam adiens dominum
apostolicnm pro se Dunstano scriptis satisfacere optinuit. Aber Dunstan sei
trotzdem featgeblieben.
*) Johannes Sarisburiensis, der Jugendfreund des aus England stammenden
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28 Julius Jung.
Ohne hier bekannte Tatsachen wiederholen zu wollen, soll doch
noch auf eine Verhandlung hingewiesen werden, welche den damaligen
Wechselverkehr zwischen England und Italien gut illustrirt, ohne bis-
her von diesem Gesichtspunkt aus genügend beachtet zu sein^).
Im J. 1187 schickten die wider den Erzbischof von Canterbury
sich auflehnenden Mönche seiner Kathedrale (erclesia Christi Cantua-
riensis) eine Gesandtschaft nach Italien, wo Pupst Drban III. damals
in Verona residirte. Die Gesandtschaft übersiedelte mit ihm, durch
Versprechungen hingehalten, von Verona nach Ferrara, in welcher
Stadt dieser Papst das Zeitliche segnete, worauf Gregor VIII. erhoben
wurde (21. Oktober 1187). Mit diesem zogen die Mönche nach
Parma^), überschritten in seinem Gefolge den Mons Bardonis — bei
welcher Gelegenheit Gregor VIII. nach Sarzana und Lnna kam, wo er
die Übersiedlung *des Bischofssitzes nach ersterem Orte in Aussicht ge-
stellt haben wird — ^); von hier weiter nach Luca und Pisa, wo der
Papst am 17. Dezember starb. Sein Nachfolger wurde Klemens III.,
der sofort eine andere Politik einschlug: die Angelegenheit von Luna
Papstes Hadrian IV., schreibt (M. G. SS. XXVII p. 5t) : Si quidem Alpium iuga
transcendi decies .... dominorum et amicorum negotia in ecclesia Romana
sepius gessi. (Er erwähnt seinen »hospes« in Placentia). Vgl. Scheffer- Boichorst
im Ergänzungsbd. IV der Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsf. S. 103. — Über
den starken Verkehr aus England an die Kurie vgl. Epist. Cantuarienses p. ISO,
196. Über den Peterspfenning in dieser Zeit vgl. 0. Jensen, L c p. 183 ff. Der
Ai*zt König Heinrichs I., Favicius, stammte aus Arezzo in Tuscien und wurde
Abt von Abingdon, wo er 1117 starb. Plummer II p. 295.
I) Für das Folgende vgl. Scriptores rer. Brit. 38 : ChrODicles and Memorials
of the reign of Richard I. Vol. II : Epistolae Cantuarienses. The letters of the
prior and convent of Christ church, Canterbury, from a. d. 1187 to a. d. 1199.
Edited by W. Stubbs. London 1865. Diese Briefe sind für die wechselnden
Strömungen und den Geschäftsverkehr an der Kurie von grossem Interesse.
Scheffer-Boichorst, Friedrichs letzter Streit, hat sie noch nicht verwertet, Car-
tellieri auf den berichteten Alpenübergang in den N. Heidelberger Jahrbüchern
Xt (1902) S. 177 ff., vgl. XII (1903) S. 53 f., aufmerksam gemacht. Daselbst ist
auch auf einen Vortrag von Stubbs: Learning and Literature at the Court of
Henry II (1878) verwiesen.
«) Über ihren Aufenthalt in Parma vgl. Epistolae Cant. p. 123 und p. 129.
An letzterer Stelle schreibt der Prior Honorius au den Konvent nach Canterbury :
Ista vobis a Parmis, quadam ^idelicet civitate Lumbardiae, in festivitate Sancti
Andrea e transmisimus, cum citra ulteriores Alpes iter apud Romam arripuimus.
D. i. 1187, Nov. 30, an welchem Tage Papst Gregor VIII. schon von Forum
novum aus datirt. Jaffi6 n. 10009 f.
») Vgl. meinen Aufsatz Ober »Luna« Mitt. d. Inst. XXII, S. 235. — Aus
seiner letzten Zeit stammt auch das Privileg Gregors VIII. für das Hospitale von
Altopascio. Der Papst wurde also mit lokalen Angelegenheiten in Anspruch
genommen.
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Das Itinerar des Erzbischoft Sigeric von Canterbury etc. 2^
blieb liegen, während die Mönche von Canterbnry neue Hoffnung
schöpfteu. Sie zogen mit dem Papste nach Bom, wo man die Ent-
scheidung gleichwohl beständig hinausschob, da der Erzbischof Ton
Canterbury und der König von England gegen die Mönche tätig
waren 1). Da diese während der Verhandlungen in lebhaftem Brief-
wechsel mit der Heimat standen, erfahren wir eine Menge Einzeln-
heiten hinsichtlich der Route, welche die Mönche und ihre Boten ein-
schlugen: über Siena, Luca und Pisa, den Mons Bardonis, den Mons
Jons, d. i. den Grossen S. Bernhard u. s. w.^)
Aus derselben Zeit stammen mehrere Itinerare, welche die damals
üblichen Stationen verzeichnen.
So ist von einem englischen Berichterstatter genau die Boute an-
gegeben, die König Philipp August von Frankreich einschlug, als er
1191 vom Kreuzzuge über Italien nach Hause zurückkehrte 3).
Ferner gehört hieher das von Matthäus Paris gesammelte karto»
graphische Material, worunter ein etwa aus dem J. 1252 stammendes
Itinerar von London bis Apulien sich befindet^). Auch die Reisen
*) Bei diesea Verzögeraogen werden auch Gründe den hohen Politik mit-
gespielt haben, wie ja P. Urban IH. dem Plane König Heinrichs, seinen jüngsten
Sohn Johann zum König von Irland krönen zu lassen entge^nkam (obwohl
seinen Ansprüchen auf päpstliche Lehenshoheit nicht entsprochen wurde), um
dem Kaiser Friedrich eine Koalition der Niederdeutschen und Engländer ent>
gegensteilen zu können. Vgl. Scheffer-Boichorst, Unters, zur pftpstl. Territorial-
Politik, a. a. 0. 112.
*) Siena ist p. 275 und 276, Luca und Pisa p. 458, der Mons Bardonensi
p. 276 erwähnt. Die Beschwerden einer Winterreise über den Mons Jovis oder
(ir. S. Bernhard sind p. 181 (a. 1188 Februar) geschildert — Im Jahre 1189,
wo die Abgesandten den fQr England ernannten päpstlichen Legaten begleiten^
kommen sie nach Parma, Pavia, Mortara, wo der Legat einer Krankheit erliegt ^
p. 276. (Dieselbe Route von Pavia Aber Mortara, beziehungsweise Tremel d. i.
Trumello, nach Vercelli auch bei Sigeric; vgl. A. Schnlte Handel aus Südwest-
deutschland I, 67; desgleichen im Itinerar des Königs Philipp August von 1191:
Mortcrs = Mortara). Für den Alpenübergang nötire ich hier noch das von Lieber-
mann Angionorm. Geschichtsqu. p. 323 f. edirte Fragment einer vita des Erz-
bisehofs Stephan Langton von Canterbury, verfasst von Matbaeus Paris. Der
Erzbischoffuhr J215 nach Rom: cum transalpina^set, cogente quadam infirmitate»
ut a labore ittneris respiraret, moram per aliquot dies in quodam prioratu, qui
in quadam civitate - est, cui nomen Thusicano (?), moi-am continuavit. (Hier
treibt er einen Teufel aus). Der senescallus archiepiBCopi wird erwähnt.
^ Gesta Henrioi II regis (Scriptores rerum Britannic. 49), 11 p. 229.
F. Liebermann in den Mon. Germ. SS. XX VH p. 131.
*) Vgl. K. Miller, Mappao mundi, Heft 3, p. 68 ff. : die kartographische
Hinterlassenschaft des Mathaeus Parisiensis ; p. 85 ff. : Der Text des Itinerars
von London bis Apulien, vom J. 1253. Hiezu die kritischen Bemerkungen von.
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30 JuliusJung.
des Erzbischofs Odo von Reuen (1248 — 1269) sind in diesem Zusam-
menhang zu nennen^).
Wenn man das erwähnte Material mit den aus Deutschland über-
lieferten Beisejournalen des 13. Jahrhunderts, namentlich Wolfgers von
Ellenbrechtskirchen 2) und Alberts von Stade^) zusammenstellt, dazu
die Regesten der Kaiser, Päpste, Markgrafen (von Tuscien), Kommunen
(wie S. Gimignano) u. s. w. heranzieht, so ergeben sich wichtige Ver-
gleichungspunkte zwischen dem Verkehr im 10. Jahrhundert, wie ihn
Sigerics Itinerar, und dem im 12. oder 13. Jahrhundert, wie ihn die
übrigen Itinerare verzeichnen, auch in Hinsicht auf die inzwischen
erfolgte Änderung einzelner Wegrichtungen*).
Wir werden zunächst die Bedeutung der in Sigerics Itinerar ge-
nannten Stationen für die Strecke von Rom über Siena nach Luca
feststellen, auch der geschichtlichen Entwicklung derselben, soweit dies
möglich ist, nachgehen.
Das Itinerar des Sigeric fangt mit Rom an und führt bis zum
Meer, jenseits dessen England gelegen ist^).
Die Strecke zwischen Rom und Luca, 270 Kilometer, die im 13.
Jahrhundert auf sieben Tagereisen verteilt zu werden pflegten^), zer-
F. Ludwig, Unters, über die Heise- und Marscbgescbwindigkeit im XII. und
Xlll. Jahrhundert (1897) S. 123.
>) Vgl. F. Ludwig S. 101 ff. Dessen Reisen nach England S. 106 f. Die
Reise nach Rom S. 107 f. Die Rückreise (auf der von uns behandelten Route)
S. 109.
2) Bekanntlich 1191—1204 Bischof von Passau, dann bis 1218 Patriarch
yon Aquileia. Es genügt auf die Ausgabe der Reiserechnungen von Ignaz Zingerle
(Ucilbronn 1877) hinzuweisen. Im Übrigen vgl. F. Ludwig S. 101 ff.
») Mon. Germ. bist. SS. XVI 335—335. öhlmann hat auch die übrigens
weniger ergiebige Route des Abtes Emo vom Kloster Floridus hortus bei Werun
im Groningerlande, aus den J. 1211 — 1212, herangezogen. Emonis chronicon in
den M. G. SS. XXIII 471. Vgl. Öhlmanns Tabelle in Jahrb. f. Schweizer. Gesch.
IV S. 300 f.
*) Was K. Mille.-, z. B. für die Strecke Siena nach S. Genesio, gründlich
verkannt hat. Hingegen hat W. Stubbs unabhängig von ihm mit viel geringerem
Vergleichsmaterial fast überall das Richtige getroffen, was um so bewunderungs-
würdiger ist, als Stubbs (wie mir F. Liebermann schreibt) nie in Italien war
noch auch mit Italienern Bekanntschaft hatte.
^) »Istae sunt submansiones de Roma usque ad mare*.
<*) So nach Mathaeus Paris, auf der Route Marturi-Siena. Darnach wUre
man von Luca Ober Marturi (60 km) nach Siena (90 km) in 2 Tagen gekommen.
Der Isländer berechnet 3 Tage. Dann 1 Tag von Siena nach S. Quirico (38 km),
von da 1 Tag nach Aquapendente (40 km) u. s. w. Vgl. F. Ludwig S. 128 f.
und 121. Sigeric gibt die Entfernungen nicht an. (K. Miller setzt sie nach
Kilometern berechnet bei).
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 31
fallt naturgemäss ia vier Abschnitte: von Rom nach S. Cristina (Bol-
sena), Ton Aquapendente uaeh Siena, von da nach S. Genesio, endlich
fiber den Arno nach Luca.
Wir folgen den Stutionen i) in der von Sigeric und seinen Be-
gleitern eingeschlagenen Richtung.
3. Die Stationen Sigerics von Rom bis Luca und deren
historische Entwicklung.
Indem der Reisende Rom verlasst, gibt er als ersten Haltpunkt
nach der ürbs Roma (das Grabmal) Johanns IX. an^).
Dieses befand sich beim Vatikan, wo die Papste seit dem 5. Jahr-
hundert bis auf Johann X (gest S28) beigesetzt wurden»). Eh ist
auch das Epitaphium Johanns IX. (898 — 900) und der Ort, wo (in
der äusseren Porticus der Basilika) sein Grabmal stand, überliefert^),
wie man denn auf solche Dinge im 9. und 10. Jahrhundert besonderes
Gewicht zu legen pflegte*).
Dann wird Bacane erreicht, die in den Alten Itinerarien als
Buccanae bezeichnete Station, 21 Millien von Rom, beim jetzigen
1) Der Übersicht halber seien diese Stationen hier verzeichnet (nach der
Lesung von Stubbs):
1. Roma. 2. Johannis IX. 3. Bacane. 4. 8uteria. 5. Furcasi. 6. Söe Va-
lentine. 7. Söe Flaviane. 8. Söa Christina. 9. Aquapendente. 10. SCe Petir in
Pail. 11. Abricula. 12. Söe Quiric 13. Turreiner. 14. Arbia. 15. Seocine.
16. Burgenove. 17. Aelse. 18. Söe Martin in Fosse. 19. Sde Gemiane. 20. Sde
Maria glan. 21. S5e Petre currant. 22. Söe Dionieii. 23. Arnebianca. 24. Aqua
nigra. 25. Forcri. 26. Luca.
>) Das Itin. sagt einfach: Johannis IX. (so Stubbs; E. Miller liest: Johan-
nis VIII.).
<) Vgl. die eingehende Auseinandersetzung von L. Dachesne in den M^langes
d' arch^ologie et d' histoire XXII (1902) p. 404 ft : la nöcropole pontificale. Von
Johann X. an wurden die Papste beim Lateran begraben; vor 461 n. Chr. viel-
fach an den Strassen, die von Uom ausliefen;, nach dem Lib. pontif. z. B. der
P. Marcus an der ,via Ardeatina«, an der »via Anrelia« Julius I. und Felix IL,
an der »via Salaria* Liberius u. s. w.
*) Vgl. de Rossi, Inscript. Christ, urbis Romae II p. 210 (cf. Duchesne
L. p. II p. 223), wonach Jokann VIII. (gest. 882) begraben war »ante ecclesiam
(S. Petri) iuxta portam Judidi*, ebenda (Duchesne p. 232) das Epitaph Johanns IX. :
»hie requiescit ante ecclesiam prope portam Guidaneam«. Vgl. auch de Rossi's
Plan des Vatican 1. a p. 229, hiezu die Erklärung p. 233 n. 125 (Grabmal
Johanns IX.), n. 126 (porta Gnidanea), n. 137 (porta Judicii), n. 138 (Grabmal
Johanns VIIL).
^) Vgl. Benedict a S. Andrea beim Monte Soracte c 30: Venientfts Ungari
inita Romam a poTta sancti Johannis, exierunt Romani et pugnaverunt cum Un-
garorum gens; et ceciderunt de nobiles Romani, sicuti a portas ipsius ecclesiae
inumata requiescunt.
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32 Julius Jung.
Baocano^). Zur Zeifc des Sigeric existirte noch der später ausgetrock-
nete See von Baccanae. Für den Ort selbst findet sich im 11. Jahr-
hundert auch die Bezeichnung burgus s. Alexandri, nach dem Bischof
und Märtyrer, der daselbst seit alten Zeiten verehrt wurde*). Obwohl
Sigeric sonst die in gewissen Zeiten des Mittelalters die antiken Namen
überwuchernde kirchliche Nomenclatur^) in Gebrauch nimmt, ist es
in Bezug auf Baccane, wie man sieht, nicht der Fall. — Nach Bene-
dikt, dem Mönch des Klosters S. Andreas am Monte Soracte, fand zu
Zeiten des Papstes Johaun X. (914 — 928) im Gefilde von Baccano ein
Kampf gegeu die Saracenen statt, der in den bisherigen Darstellungen
nicht immer gehörig beachtet ist*).
Es folgt Suteria, d. i. das alte Sutrium, das die Römer nach
der Eroberung von Veji als Grenzsperre gegen das nördliche Etrurien
hin gründeten. Auch im Mittelalter blieb es als Bischofstadt von Be-
deutung; seitdem es 728 König Luitprand dem Papste geschenkt
hatte, war es einer der wichtigsten Punkte im „Patrimonium*^). Als
dann die Pilgerfahiten der Nordländer in Schwung kamen, wurde es
•) Naherei bei Nibbj, Dintorni di Roma I p. 2H1 f. Westpbal, Die römi-
sehe Campagna S. 147. Tomassetti, im Archivio della societä Romana V p. 134.
Nisaen, Ital. Landeskunde I 260. II 356. In einer Urk. von Jahre 1093 fQrs
Kloster SS. Cosma e Damiano (Archiyio Rom. XXII, 431): in burgo Baccane.
Zwischen Baccanae und Sutrium der »lacus qui vocatur Janula« nach dem be-
nachbarten fundus dieses Namens benannt, jetzt nach dem Monte Rosi« der ein
Kastell trug. Hier traf 1155 Papst üadrian iV. mit Friedrich I. zusammen.
Tomassetti 1. c. p. 622 fF. Im Jahre 1220 November 25 ff. datirt Friedrich IL »ad
lacum Sutriae«, dann ,in castris prope montem Rosuli* wobei Ficker Reg. n. 1229
an den »kleinen lago di Monterosi« denkt.
*) Schon im 4. Jahrhundert n. Chr. Vgl. die Acta S. Alexandri, Sept. 21
p. 230 ff. Damach J. K. Neumann, der rOm. Staat und die allg. Kirche I S. 306 f.
Der Verf. hat gute Ortskenntnis, Iftsst aber Baccanae am 21. Meilenstein der via
Claudia, nicht der Cassia, liegen. Vgl. G. B. de Rossi, Baccano (Baccanas) suUa
via Cassia. Scoperta del cimitero di S. Alessandro vescovo e martire con parte
del suo antico altare. Bull, crist. 1875 p. 142—155. Ober die Bulle Papst
Leo's IX. für die basilica Vaticana, worin auch der lacus Baccanis erwähnt ist
vgl. Tomassetti J. c p. 135. Archivio Roman. XXIV p. 475.
*) Vgl. darüber K. Jire^.ek, Das christliche Element in der topographischen
Nomenklatur der Baikauländer (Sitzungsber. der Wiener Akademie 1897) S. 5.
Nach Repetti, Dizionario topogr. di Toscana, s. v. S. Gimignano, kam diese An-
wendung der kirchlichen Nomenklatur in Italien nicht vor saec. VIII auf.
*) Benedicti s. Andreae monachi chron. c. 29. Noch vor der siegreichen
Schacht am Gnrigliano (915 oder 916): pugna est facta inter Nepisinos et Su-
trinos in campo de Baccani. Vgl. W. Sickel, Mitt. des Instit. für österr. Ga-
schichtsf. XXIII, 84.
*) Vgl, Tomassetti Archivio cit. V p. 626 ff. (Nachträge VII p. 459).
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Das Itinerar des Erzbiscnofs Sigeric von Canterbury etc. 33
für diese die Station, wo man sich znm Einzug in Born bereit
machte^).
Im 12. Jahrhundert nahm das Reich auch in Sutri verschiedene
Hechte in Anspruch'). — Es ist bemerkenswert, dass in dem Itinerar
des isländischen Abtes Nikolaus von einem Sutrium minus die Rede
ist, das eine Tagereise von Sutrium maius lag. Das letztere ist Sutri,
ersteres (nach Tomassetti) identisch mit dem Hospiz bei der Basilica
s. Archangeli in cacumine montis Faiano, die von Papst Sergius 11.
(844—847) restaurirt wurde«).
Zu den Erwähnungen Sutris im Mittelalter, die Tomassetti zusam-
menstellt, wäre die bei Sigeric hinzuzufügen. Ebenso die zahl-
reichen Beurkundungen, die Kaiser Friedrich 11. namentlich zu Ende
November 1220 in und bei Sutrium vorgenommen hat*).
Sigerics nächste Station ist Furcasi^). Darunter ist Forum Cassii
zu verstehen, das die alten Itinerarien 11 Millien von Sutrium an-
setzen. Der Ort ist gegenwärtig noch fixirt durch die Kirche S. Maria
di Forcassi, während die Bevölkerung nach dem schon in etruskischer
Zeit bewohnten, also älteren Vetralla sich verzogt). Dieser Ort wird
im 12. Jahrhundert gewöhnlich genannt?), während die Reisenden
wohl auch die in der Umgegend gelegenen Hospize verzeichnen. Die
via Cassia aber, die bei Forum Cassii nach Norden abbiegt, hat ein
Reisender des früheren 19. Jahrhunderts von Rom bis hieher noch
durchaus passabel gefunden s).
1) Über die Bedeutung von Sutri för die Rompilger Tomassetti 1. c. p. 641.
») Vgl. Ficker Forsch. II 236. Im Jahre 1186 gab Heinrich VI. dem römi-
schen Konsul Leo von Angnillara und dessen Erben zu Lehen : civitatem Sutrium
cum toto episcopatu et comitatu suo, et nominatim montem sancti Stephani et
montem sancti Johannis cum omni iurisdictione intus et foris, cum fodro regali
tarn episcopatu« quam comitatus, cum fidelitatibus hominum, cum peddgio et
conductibus etc., wie sie seit 30 Jahren in Übung. Böhmer, Acta imp. sei.
n. 171 p. 168 f.
') über pontif. ed. Duchesne II p. 92. Der Ort ist auf den Karten als
S. Angelino di Vetralla am Monte Fogliano verzeichnet.
*) Böhmer-Ficker Reg. n, 1229—1245.
*) Nicht Furcari wie K. Miller liest.
*) VgL Dennis, Die Städte und Begräbnisplätze Etruriens S. 164 f. Nissen,
Ital. Landeskunde II 344.
^ Am Ausgang des 12. Jahrhunderts machte die römische Kirche auf
Vetralla Anspruch. Ficker, Forsch. U 311. Früher (1173) war es teilweise den
Viterbiensem bestätigt worden. Böhmer Acta n. 890: Vetrallam, secundum quod
Petrus illustris urbis praefectus et comes Guitto et Vetrallensis eis dederant.
8) Dennis a. a. 0. S. 72. Der Weg »folgt der Linie der alten via Cassia
so nahe wie möglich. Sie ist noch ganz und gar fahibar*. Die »Diligence*
brauchte (in den Vierziger Jahren) 9 Stunden von Rom bis Vetralla.
Hittheilnnfen XXV. 3
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34 Julius Jung.
Die folgende Station Sigerics heist Söe Valentine, das west-
wärts von Viterbo lag und öfter genannt wird^). So gelegentlieh des
Rückzuges Heinrichs IV. von Rom im J. 1082; lun 21. Mai verliess
der Kaiser Rom, am 23. Mai urkundet er in Sutri, am 24. in B«rgo
S. Valentini, wie man auch sonst von Viterbo nadi Rom (65 Kilo-
meter) vier Tagemärsche rechnete'). Der Kaiser investirte hier den
Abt von Farfa mit der Kirche «S. Valentini in Bai^o", die schon zur
Zeit Ottos I. dem Besitzstand Farfas zugerechnet erscheint*).
Viterbo, obwohl als .caatrum" schon in der Langobardenzeit g^e-
nanut, erwuchs zu einem Ort, der zu längerem Aufenthalte einlud,
doch erst im 12. Jahrhundert'^), auf Kosten der benaehbarten Städte,
in erster Linie von Burgum s. Valentini und von Ferentam, aber auch
von Sutrium und Nepete.
Im J. 1137 kam Herzog Henrich von Bayern hieher, wo er zwei
Parteien vorfand, die sich gegenseitig bekämpften, die eine für Papst
Innocenz, die andere mächtigere für seinen Gegner Anaclet 11.; die
letztere hatte kurz vorher die Burg von S. Valentin zerstört s). Unter
Friedrich I. wurde Viterbo ein Hauptquartier der kaiserlichen Partei,
seit 1164 auch die Residenz des Gegenpapstes Paschalis. Im J. 1167
kamen die bei Tusculum gefangenen Römer hieher in Gewahrsam.
Auch ist davon die Rede, dass der Verkehr nach Rom damals von
Viterbo aus beherrscht wurde, was dem Gegenpapst zugute kam^).
1) Vgl. P. Fahre in den Mäianges d' arch^l. et d' bist. XV p. 199 n. 4 :
Le »burguB Sancti Valentin!« (dit aussi ,in Silice*, k cause de sa Situation sur
r ancienne via Cassia) occupait (ä T ouest de Viterbe) V emplacement de V an-
cienne viile de Sorina ou Sorena. Hiezu Nissen II 343 f. (Vgl. Mon. Germ.
SS. XXIL p. 476: Surianum castellum prope Viterbium).
») Vgl. F. Ludwig, Reisegeschwindigkeit S. 3 A. 1. Meyer von Enonau,
Jahrbücher Heinrich's IV., Bd. 3 S. 550.
•) Mon. Germ. Diplom. 1, 454 u. 337. Ottenthai, Regesten n. 440.
*) Es ist genannt im isländischen Itinerar, im Itin. des Königs Philipp
August von 1191, in den Reiserechnungen Wolfger*» von Ellenbrechtskirchen
p. 26, bei Mathaeus Paris ii. s. w.
») Watterich II 220: qui et prius urbem s. Valentini et fonim imperatoris
destruxerant.
^) Vgl. Sigeberti contin. Aquicinct. M. G. SS. VI 411 (Watterich II 547):
Paschalis, qui et Wido, alter papa, in civitate Italiae, quae Biterbium dicitur,
sedem sibi episcopalem statuit, et potentia imperatoris fultus, peregrinos
seu mercatores de terra Francorum per Italiam transeuntes
turbat et depraedatur. Quod multi timentes, licet inviti, ipsum adorabant et
magnis muneribus honorabant. Merkwürdig, dass gerade die Viterbienser sich
nachher als »catholici* gegenüber den » schismatischen < Ferentiensern feiern
Hessen. Vgl. Alberti, descrittione di tutta 1* Italia p. 68.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 35
Dieser hielt sich hier auf, bis zum grossen Rückzüge des J. 1167,
den der Kaiser über Yiterbo ausführte.
Gleichwohl blieb die Stadt ein Stützpunkt der Kaiserlichen. Hier
erbauten für Friedrich I. sein Kapellan Gbttfried, dessen Bruder und
Bruderssohn auf ihrem Allod und auf eigene Kosten (die ihnen er-
setzt wurden) ein palatium, das der Kaiser ihnen (im J. 1169) zu
Lehen gab, zugleich bewilligend, dass sie wegen ihrer Lehen nur vor
dem Kaiser zu Becht zu stehen hätten i).
Die römischen Parteigänger Friedrichs, so die Herren von Vice,
&nden im Kampfe gegen Papst Alexander IIL ihren Rückhalt an
Sutrium, Nepete und besonders an Yiterbo, das sich dadurch über
diese Städte emporschwangt).
Die Stadt Viterbo ist vertreten auf den Hoflagen der kaiserlichen
Legaten^), wofür sie sich Privilegien erteilen lässt, vor allem aber auf
der Zusicherung bestand, dass ihre Rivalin, die Stadt Ferentum, die
zerstört darniederlag, nicht wieder hergestellt würde*).
Schon griff der Machtbereich von Yiterbo bis zu den Küsten-
plätzen Montalto und Gomeio über; im J. 1193 wurde der Bischofäitz
von Tuscana (Toscanella) hieher übertragen*).
Heinrich YI. stellte (1189) wie in anderen Orten das Patrimonium
auch in Yiterbo den Besitz der römischen Kirche her, indem er die
Einwohner des ihm geleisteten Treuschwurs entband und sich selbst
von den bisherigen Yerpflichtungen gegen sie lossagte«).
Unter Friedrich II. spielte Yiterbo wieder eine Rolle, nachdem
es sich zum Unwillen des Papstes im J. 1222 dem Schutze des Kaisers
») Vgl. Ficker IV n. 146: palatium quod ipei in roedio allodii aui propriiB
coruxn expensis in Yiterbio ad honorem nostmm hedificaveront, eisdem — im-
X>eriali beneficio concedimns — ; ita Tidelicet« ut neque consnles neqae populus
Viterbiensium, neque alia ecclesiastica secnlarisve persona in eodem palatio ali-
qnod iuB habeat. Vgl. auch Ficker 11 S. 236.
*) Vgl. Tomassetti, Archiv. Rom. V 599: La famiglia dei signori di Vico
■ebbe molte possessioni nei territori di Nepi e di Sutri; e quando Giovanni di
Vico, neun lotta con Alessandro III, -si mise a capo dei ricchi uomini di quelle
contrade e fissö la propria residenza in Yiterbo, incominciö il primato di questa
cittä sulle altre dei patrimonio.
*) So 1172 des Erzb. Christian von Mainz zu Siena. Böhmer Acta n. 889.
*) Böhmer Acta n. 890 (a. 1173). Früher hatte sich das Reich Ferentum's
angenommen und Philipp von Köln die Viterbienser deswegen gebannt.
^) Vgl. meinen Aufsatz : Zur Landeskunde Tusciens. Festschrift f. 0. Hirsch-
feld 1903 S. 207.
*) Ficker IV n. 174 (a. 1189): Item Viterbienses absolvimus a iuramento
et restituimus eos predicto in Christo patri Clementi pape quoad possessionem,
absolventes eos a promissione, quam nobis fecerunt, nolentes eis de cetero teneri
de his, que ipsis promisimus vel concessimus.
3*
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36 Julius Jung.
unterworfen hatte ^). Dieser gewann die Stadt für sich, als er im J.
1240 das tnscische Patrimonium überhaupt okkapirte, und nahm so-
fort längeren Aufenthalt^), indem er von hier aus auch in den von
Yiterbo abhängigen Orten wie Toscanella, Montalto und Corneto festen
Fuss fasste; das letztgenannte war zur Station für die kaiserliche
Flotte ausersehen. Der Bezirk, den der in Viterbo residirende General-
yikar des Kaisers verwaltete, reichte yon Amelia bis nach Corneto.
Während bisher die Haltung der Yiterbienser der Gegensatz gegen
die Bomer bestimmte, änderte sich dies, als das Walten des kaiser-
lichen General vikars drückend empfunden wurde. Im J. 1243 fiel
Yiterbo ab, ebenso Montalto, während Toscanella dem Kaiser treu
blieb. Dieser belagerte Yiterbo durch 5 Wochen hindurch vergeblich 3),
und noch zwei Jahre nachher (1245) dauerten die Feindseligkeiten an,
infolge deren das Gebiet der Stadt arg verwüstet wurde'*). Erst im
J. 1247 finden wir Yiterbo wieder auf Seite des Kaisers.
Es folgt die Station Söe Flaviane, die bei Montefiascone ge-
legen war, das in den späteren Itineraren gewohnlich genannt er-
scheint^). Doch kommt die Burg S. Flaviano z. B. im 12. Jahrhun-
dert noch öfter vor. So feierte Kaiser Lothar im J. 1133 das Osterfest
mit Papst Innocenz II. „apud S. Flavianum"^), zur Zeit Friedrichs L
hat Konrad von Montferrat die Burgen S. Flaviano, Bocca-wenais
(Bocca Yenere?) und Montefiascone inne^); in S. Flaviano hielt dieser
«) Vgl. Ficker IV n. 301. Böbmer-Ficker 1384 K
«) Friedrich II. urkundet 1240 in Viterbo von Februar 16 bis März 1
(n. 2826—2861), dann wieder März 12 bis Mäi-z 16 (n. 2884—2912). Vgl. auch
n. 2821 a. 2825 a.
•j B. F. 3384 K 3385 a. Friedrich daürt in dieser Zeit seine Urkunden von
Viterbo »in castris«. Vergebliche Bestürmung 3393a. Abzug 3393b.
<) B. F. 3471 a und b.
<^) Vgl. M^anges d' arch^ol. et d' hiut. XVIII p. 29 n. 2 : ce bourg est
anjourd' hui repr^ent^ par V ^glise San Flaviano, pr^ de Montefiascone, au bord
de la voie Cassia (Duchesne L. p. II p. 568, note se r^förant h la p. 422).
«) Annal. Saxon. ad a. Mon. Germ. SS. VI 768. Vgl. F. Ludwig, Marsch-
geschwindigkeit, S. 13. — Auseinanderzuhalten ist von S. Flaviano bei Monte-
fiascone das castrum S. Fabiani oder ,ad sanctum Flavianum*, auch castrum
Flaianum (Tomassetti Arch. VII 229), das vielmehr mit Fiano am Monte
Soracte identisch ist. Hier weilte Gregor VII. im Jahre 1074 Juni 12 und
Juni 15. Jaff^ 3631 f. Vgl. Overmann, Gräfin Mathilde S. 134; auch J. 5149.
P. Calixt IL datirt gleichwohl 1123 Nov. 29 ,in burgo S. Fabiani (= Flaviani)«.
Hiezu die Auseinandersetzung von P. Fahre in den M^langes d' arch6ol. et
d' histoire XV (1895) p. 199. Ebenda XVIII p. 29.
') Vgl. Ficker, Forschungen II, 237 n. 7. Auch Documenti di Storia Italiana
VIII p. 9 (ad a. 1113): Guido de sancto Flaviano (unter den Zeugen).
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Das Itinerar des Erzbiechofs Sigeric von Canterburj etc. 37
1179 den Erzbischof Christian von Mainz gefangen 1), als derselbe zur
AusfQhrong der Friedensbedingongen von Venedig schreiten wollte^,
was bei vielen kaiserlich Gesinnten Widersprach fand. Montefiascone
war za jener Zeit ein Hanptort der kaiserlichen Verwaltung im süd-
lichen Tuscien; es hatten hier Beichsbeamte ihren Sitz und es war
auch ein kaiserliches palatium da^), daher wiederholt Haltpunkt auf
den Zügen der Kaiser, wie Ottos IV. im J. 1209^). Montefiascone
ist femer 1191 im britischen Itinerar genannt; Herzog Philipp von
Schwaben erfuhr hier im Oktober 1197 den Tod seines Bruders,
Kaiser Heinrich VI.^), der gerade ein Jahr früher (1196) noch zu
Montefiascone geurkundet hattet).
Unter Friedrich IL galt Montefiascone neben Viterbo als der
wichtigste Punkt im tuscischen Patrimonium 7).
Die nächste Station Sigerics heisst Söa Cr istin a. Dieselbe Be-
zeichnung kehrt wieder in dem Itinerar vom J. 1191: «per Sanctam
Christinam*. Damit ist Bolsena (das römische Volsinii) gemeint, als
*) Gesta regia Henrici IL Script, rar. Brit. (49) I, 244: iniectis in eum
manibus tenuit et in compedibus ligatum incarceravit, primo in castello quod
▼ocatur Sanctus Flavianus. Secundo incarcerarit eum in Uoca-wenais (? früher
las man Rocca Veneria, vgl. Watterich II. 646, und man hätte an den Monte
Venere nordwärts des Lago di Yico denken können. Ein anderer Mons Yeneris
in den Doc. di Storia Ital. VIII p. 43: Zeugenaussagen in dem Streite zwischen
den Bischöfen von Suana und Orrieto. 1194 Oktober).
2) Vgl. Bosonis vita Alexandri III. papae ed. Duchesne p. 422: recepit ab
eo Monteflasoonem et Burgum Sancti Flaviani.
*) Nach dem Testament Heinrichs VI. wurde verfügt, quod Romana ecclesia
habeat Montem Flasconem cum omnibus pertinentiis suis. Vgl. Ficker, For-
schungen II S. 311. 314.
*) Im September 1210 okkupirte Otto IV. mit Grewalt Montefiascone. Win-
kelmann, Jahrb. Otto^s S. 2S9. Ficker, Forsch. II. S. 400 f. Regesten n. 306
= Böhmer Acta p. 213 (1209 Okt. 12): ad pedem Montis-Flasconis. Reg. 438 b:
»Das eroberte Montefiascone bildete dann den Stützpunkt für die folgenden
Unternehmungen*. Im November 1211 auf der Rückkehr aus Apulien war
Otto IV. wieder längere Zeit in Montefiascone. Reg. n. 448 — 451.
») F. Ludvng, Reisegeschwindigkeit S. 193; vgl. S. 49 (zum J. 1209). Im
isländischen Itinerar steht Fla . . . sborgar (Handschrift verwischt): bei Albert
von Stade und bei Mathaeus Paris ist Montefiascone genannt. Im Jahre 1120
erscheint es als Sitz eines Parteigängers (Watterich II, 138: Montefuscum).
«) Stumpf n. 6039—5046 (Okt 20—28).
^) Über die zwischen dem Papst und Friedrich IL im Jahre 1219 in Bezug
auf Montefiascone streitigen Punkte vgl Winkelmann, Acta I n. 167 p. 146. —
Der Kaiser weilte apud Montem Flasconis z. B. im September 1234; dann
wieder im J. 1240.
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33 Julius Jung.
dessen Ortsheilige Christiiia schon im 4. Jahrhundert verehrt ward^).
In der Zeit, da man die kirchliche Nomenklatur vorzog, hiess dem-
nach Bolsena kurzweg S. Christina und der See, an dem es li^, der
lacus S. Christinae, so wiederholt in den Reiserechnungen Wolfgers
von Ellenbrechtskirchen ^); höchstens dass man sich bestimmt fand,
da der Name der heiligen Christina öfter vorkam 3), zu sagen: s. Cri-
stina in Bolsena, oder s. Cristina in burgo Bolseni^).
Unter den Erwerbungen, welche Papst Hadrian IV. für die römi-
sche Kirche machte, werden auch solche bei S. Cristina angegeben,
indem dortige Grafen ausgekauft wurden^). Daher datiren Ansprüche
der Kurie, die von Kaiser Friedrich I. (wenigstens vor dem Frieden
von Venedig) keine Anerkennung fanden, und die überhaupt erst nach
dem Tode Heinrichs VI. verwirklicht werden konten. Sancta Christiaa
ist dabei ausdrücklich genannt^).
») Vgl. die Intchriften des coemeterium s. ChriBtinae im Corp. inscript.
Lat. ZI n. 2834r— 2896. Hiezu Stevenson in den Notizie degli scavi 1880 p. 262 f.
Nissen, Italische Landeskunde 11 340. Eine der genannten Inschriiten ist vom
J. 376 datirt.
>) ed. Zingerle p. 27 und 42: apud lacum Sancte Cristinae; p. 39 der Ort
apud Sanctam Cristinam.
') Es verzeichnet Bischof Wolfger einmal sein pranzo »apud s. Christinam«
zwischen Siena und S. Quirico. Zingerle p. 39. Nachträglich?
*) Vgl. in den Documenti di Storia Itaiiana YIII die Urkunden von Orvieto ;
so 1115 (p. 9): Bemardas comes filius Rainerii comitis de comitatu Urbisveteris
schenkt dem Bischof Wilhelm von Orvieto die Kirche s. Christina in Bolsena
(,in burgo Vulsinis*). 1182: de burgo Buheni. In den Urkunden von S. Salva-
tore auf dem Berge Amiata ist Volsinii mit diesem Namen bezeichnet : in finibus
bolsinii (824), in bulsino (Baec. XII, cf. Archivio della Societä Rom. XVH p. 129);
»prope laco« (ib. p. 1^8), d. i. am lago die Bolsena. Vgl. den zitirten Aufsatz
»Zur Landeskunde Tusciens« in der Festschrift fQr Hirachfeld (1903) S. 209 f.
^) Bosonis vita Hadriani ed. Duchesne p. 396: Duo quoque optima molen-
dina posita apud sanctam Christinam ab Ildebrando et Bemardo, filiis Ugolini
comitis de Calmangiare pro centum nonaginta libris eiusdem monetae nihilomi-
nus comparavit. (Die Urkunde vom 11. Oktober 1157 bei Muratori Ant^ II 561;
vgl. I 631 und 949). — Totam etiam eorundem terram, sicut continetur in publico
eorum instrumento, quod est in archivis repositum, in propriam beati Petri here-
ditatem per ipsorum spoutaneam donationem recepit. Urkunde vom 11. Okt.
1157 bei Muratori ant. I 631 (aus Cencius camerarius). Die Aufzeichnungen
gehen auf das Zinsbuch der römischen Kirche, das unter Hadrian IV. geführt
wurde, zurück. Vgl. Paul Fahre, Etüde sur le über censuum de V 6gli8e romaine
(1892) p. 16 f. Die Urkunde bezeichnet den Ort genauer: ad s. Christinam, in
loco qui dicitur ad Bulsum.
«) Vgl. Roger von Hoveden ed. Stubbs in den Script, rer. Brit. (51), IV
p. 32: magna pars Tusciae, quam idem imperator et praedecessores sui obstule-
runt Romanis pontificibus, reddita est domino C^oelestino summo pontifici, vide-
licet Ege- Pendante (d. i. Aquapeiidente) et Sancta Christina et Mons Flascum
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Das Itinerar des Erzbiscbofs Sigeric von Canterbury etc. 39
Von Yolsinii ging die römische Hauptstrasse dieser Gegend, die
Tia Gassia, nack Ausweis der Itinerarien und der Meilensteine, in der
Riehtiing auf Clnsium weiter. Von hier eioerseits über Cortona nach
Arxetium, andererseits nach Saena (während zwischendurch eine Linie
im Grande des Clanistales nach dem Amhratal zur Station ,,ad Am-
bronem* führte, wo sie sich mit dem von Arretium herkommenden
Zweige vereinte) ^). Das Itinerar des Sigeric schlägt eine andere Beute
ein, nämlich über Aquapendente, in welcher Richtung die Karten der
Bonerzeit einen leeren Raum zeigen*).
Ursprünglich dürfte Aquapendente, das von einem Wasserfall den
Namen schöpfte'), zum Gebiete der Stadt Suana gehört haben, da
sieh im 12. Jahrhundert unter geänderten Machtverhältnissen die
Bischöfe von Orvieto mit denen von Suana um den Ort stritten, wobei
der sefawächere Teil schliesslich Unrecht behielt Aber der Bischof
von Suana erklärte damals mit Nachdruck, dass die Kirche von S. Hip-
polit in Aquapendente der erste Sitz seines Bistums^) gewesen sei, und
tatfiächlich war Suana, ehe Orvieto, Yiterbo, Siena (im 12. Jahrhun-
dert) um sich griffen, von grösserer Bedeutung, sowohl in der lango-
bardischen wie noch in der fränkischen Periode*); worüber nament-
lich die Urkunden vom Kloster am Berge Amiata keinen Zweifel lassen ^)w
et Badecock (d. i. Radicofani) et Saint Clerc (d. i. San Quirico), cum omnibas
periinentiis eoram. Vgl. Ficker, Forschungen II S. 314. Hiezu Nachtrag III
S. 446.
1) Vgl. Kiepert*8 Formae Cr bis antiqui: Italiae pars media (1902), mit Text
Nissen, Italische Landeskunde 11 (1902) S. 326. — Ein bei Montepulciano gefundener
Meilenstein, Corp. XI 6668, meldet, dass im Jahre 123 Kaiser Hadrian »yiarn
Caseiam vetostate collapsam a Clusinorum finibus Florentiam perduxit m. p.
[LX]XX[V]I«.
*) Vgl. Dennis, Die Städte und Begräbnisplfttze Etruriens (1852) S. 336:
, Aquapendente scheint g&nzlich aus dem Mittelalter zu sein — keine Spur von
den Körnern, viel weniger von den Etruskern konnte ich an diesem Orte ge-
wahren*. Doch verzeichnet Bormann Corp. XI 2779 eine römischen Inschrift aus
Aquapendente.
3) A cagione d^ una cascata d' acqua che si precipita dalla roccia su cui
h posta. (Amati).
*) Im Jahre 1193: »ecclesia s. Ypoliti, ubi prima fuit sedes Soan. episco-
patus«.
*) Vgl. »Zur Landeskunde Tuscien««. A. a. 0. S. 210.
•» Vgl. Ficker IV n. 16, vom J. 886, Gerichtsitzung des Gastalden von Suana
(>ip«ius dbitatis Suanense«), anwesend der Bischof »sancte sedis Suanense«,
dann 4 »scabini Suanensi*, desgleichen 2 Senensi, 1 de Clusio, 1 scabino Pisto-
rienee u. A. Der Anspruch des Abtes geht gegen Eribranda filia bone memorie
Gosperto generis Francorum, qui fuit abitator cibitate Suana.
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40 Julius Jung.
Seit dem 11, Jahrhundert wird Suana von den sich schneller
entwickelnden Nachbarstädten überflügelt >) , und dem entsprechend
Aquapendente im Urkundenbuche von Orvieto oft, nimmehr als zum
Komitat Orvieto's gehörig aufgeführt»).' In den Itineraren — dem
isländischen, dem von 1191, bei Wolfger von Ellenbrechtskirchen, bei
Albert von Stade u. s. w. ist es regelmässig genannt^).
Die Station „ad Aquam pendentem^ kommt übrigens bei Sigeric
nicht zuerst vor. Vielmehr urkundete hier schon Kaiser Otto I., als
er im Sommer 964 von Rom nordwärts zog, am 6. Juli*), indem er
wohl dieselbe Boute wie der Erzbischof von Canterbury einschlug. Am
29. Juli uud die folgenden Tage weilte der Kaiser in Luca. Im
J. 1078 kam P. Gregor VII. hieher»). Im J. Uli marschirte Hein-
rieh V. über Florenz, Arezzo, Aquapendente, Sutrium^), während Kaiser
Lothar 1137 den Weg über Narni, Orvieto, Arezzo benutzte'), woraus
man sieht, dass die Routen sich beliebig kombiniren Hessen. Unter
Papst Hadrian IV. machte die römische Kirche in der nächsten Um-
gebung von Aquapendente Erwerbungen «), während die Stadt Orvieto,
<) Die Sienenser nahmen später den Suanensern die schönste Glocke ihres
Domes weg, und hingen sie bei ihrem auf. Sie hiess davon »Sovana*. Vgl.
Bull. Senese VIII (1901) p. 10.
«) Im Jahre 1072 wird (Doc. di Stör. Ital. VIII p. 6) eine Schenkung ge-
macht ecclesiae s. Marie in comitatu Urbiveto in loco qui dicitur Mazapalu —
die Hallte eines molendinum, qui est positus in suprascripto comitatu infra
plebem s. Victoriae Bita in burgo Aquapendente in flumine qui dicitur Quinta-
luna. Das genannte Mazapalu (Mazzapalo) ist mit Aquapendente gleichgesetzt
in einer Urkunde von 1113 (ib. p. 9): Rainerius filius quondam Rainerii mar-
chionis, qui stabat in burgo Aquapendentis — gibt ein Privileg ecclesie s. Marie
Mazapalense posite in comitatu Urbevetere in loquo Aquapendentis, sita iuxta
rem Bobi, hospitale et cella . . . Datirt in Aquapendenti. Vgl. p. 108 f. : S. Maria
de Mazapaludis (auch Massepaludis, Nominativ: Massapalus, so in einer päpst-
lichen Bulle von 1144). Ebenda ist über die ausgedehnten Besitzungen dieses
Klosters gehandelt: bei Camposelvoli (ostwärts von Radicofani), Proceno, Onano
u. s. w. Das Kloster war abhängig von der Abtei S. Sepolcro in Aquapendente.
— Das hospitale de Ripa Aquapendentis gehörte dem Kapitel von S. Constanze,
d. i. Orvieto.
») Vgl. Öhlmann U S. 302 f.
*) Ottenthai, Reg. n. 366.
*) Er urkundet 1078 Okt. 8 »in burgo Aquaependentis«. J. 3819. Am
22. Okt. ist der Papst in Sutrium. J. 3820.
«) Watterich U 48.
7) F. Ludwig S. 17.
^) Duchesne, Lib. pontif. II p. 396: Roccam S. Stephan! cum medietate
Proceni et Repeseni ab eisdem comitibus (de Calmangiare) in pignore pro CXLVIII
libris affortiatoi-um et V solidis, eo tenore quo scriptum est in publice scripto
recepit. Vgl. Liber censuum n. 112 (Muratori ant. I p. 949. II p. 817). Das
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 41
in deren Machtbereich sie lagen, dem Papst ihre Obedienz erklärte^)
— der Anfang einer neuen Rekuperationsaera von Seiten der römi-
schen Kirche, die sich dabei auf die Traditionen der Earolingerzeit
stQtzte.
Als Friedrich I. die Bechte des Reiches in Italien auf eine feste
Grundlage stellte, setzte er nach Aquapendente standige Reichsboteu.
Christian von Mainz erkaufte als Legat des Kaisers alle Rechte an
Proceno bei Aquapendente um hundert Pfund für das Reich vom Qrafen
Bemhardin von Calmajare«).
Als Bevollmächtigten des Kaisers finden wir in den Siebziger
Jahren des 12. Jahrhunderts Konrad von Montferrat hier, der auch
nach dem Frieden von Venedig (1177) nicht weichen wollte, vielmehr
sich gegen Christian von Mainz zur Wehre setzte, ihn gefangen nahm
und auf seinen Burgen einkerkerte; unter diesen ist auch Aquapen-
dente genannt*).
Im Jahre 1197, nach dem Tode Kaiser Heinrichs VI., wird Aqua-
pendente an Papst Coelestin ausgeliefert'^). Es bezeichnete damals bei-
läufig den nördlichsten Punkt der Besitzungen, welche die römischen
Päpste den Kaisern gegenüber für das Patrimonium in Anspruch nahmen^)
— soweit eben der Machtbereich der Orvietaner sich erstreckte.
Dokument ist datirt von 1159 Jan. 2. Proceno nordöstl. von Aquapendente,
Rocca S. Stefano nicht weit davon. (Ripesena öatl. von Orvieto). Vgl. Ficker II
8. 302 f.
>) Lib. pontif. U p. 395: Et quoniam civitatem Urbevetanam que per lon-
gissima retro tempora se a iurisdictione b. Petri subtraxerat, quam cum multo
studio et diligentia nuper acquisierat et dominio ecclesie Romane subiecerat,
bonnm sibi et fratribus auii viüum est, ut ad civitatem ipsam accederet et sua
eam presentia honoraret. Nam usque ad eius tempora sicut ab omnibus dicebatur,
nullua umquam Romanorum pontificum eamdem civitatem intraverat vel aliquam
in ea temporalem potestatem habuerat. Vgl. den Liber censuum n. 106. Fumi
<Doc. di Stör. It. VIII) p. 26. Die orvietaniscben Angelegenheiten boten später
mancherlei Streitpunkte dar; im J. 1189 slellt Heinrich VI. dem P. Clemens
zurück omnem possessionem quam habuit papa Lucius in civitate Urbeventana.
Vgl. Ficker Forsch. IV S. 216 = Doc. di Stör. Ital. VIII p. 38.
•) Ficker, Forschungen IE S. 236.
') Gesta regis Henrici II Benedicti abbatis, ed. Stubbs in den Script, rer.
Brit. (49) I p. 244: tertio incarceravit eum apud Aquam Pendentem.
<) Roger von Hoveden, s. oben S. 38. Vgl. Ficker, Wiener Sitzungsber. 1871
S. 284: »Was im tuscischen Patrimonium aufgegeben werden sollte, das hatte
erst Kaiser Friedrich in Besitz genommen; durch die Bestimmung, dass das
Gebiet der Kirche sich bei Aquapendente von dem des Reiches scheiden solle,
wurden nur althergebrachte Verhältnisse wieder hergestellt«. Was aber noch
n&her zu prficisiren ist.
^) In der vita des P. Alexander III. heisst es, die Deutschen hätten besetzt
omne Patrimonium b. Petri ab Aquapendente usque ad Ceperanum. Lib. pont.
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42 Julius Jung.
Diese bemächtigten sich, sobald die kaiserliche Gewalt sie nicht
hinderte, immer schleunigst der Position yon Aqoapendeute, worin sie
von den Sienesen ausdrücklich anerkannt wurden^).
Kaiser Otto IV. okkupirte Aquapendente wieder fürs Reich ^).
Es blieb auch unter Friedrich ü. ein Punkt von Bedeutung, wo-
von die stadtische Ansiedlung neben dem burgum profitirte. Sie hatte
ihren Podesta, der 1236 neben den Podesta von Yetralla, Montefias*
cone, Radicoiani genannt erscheint^). Im Jahre 1243 erlaubte der
Kaiser seinen Getreuen von burgum Aquapendente, Fremde als Ein*
wohner bei sich au&unehmen, nur nicht aus dem Gomitatus Ildebran-
dinns^) oder hörige Bauern (villani angarari) seiner Grafen, und
Barone oder überhaupt zu personlichen Diensten Verpflichtete, und
bestätigt den neuen Einwohnern die Freiheiten der bisherigen Ge*
meinde^).
Indes hatte auch Aquapendente, trotzdem Friedrich U. öfber hier
sich aufhielt^), das mit den Jahren steigende Misstrauen des Kaisers
zu empfinden. Liess doch Friedrich schon im Jahre 1245 die ange^
sehensten Einwohner von castrum Aquapendente gefangen ins König-«^
reich abführen, den Platz plündern uud anzünden — weil sie des Ein-
verständnisses mit der römischen Kirche verdächtig waren').
ed. Duchesne 11 p. 403 f Nach Ragewin IV 35 wurde 1159 gefordert die Re-
stitution totius terrae quae ab Aquapendente est usque Romam. Vgl. Ficker^
Forsch. II S. 311. 298.
*) So im Jahre 1198. Vgl. Fumi p. 47: Schiedsgericht der Konsuln von Siena
zwischen Orvieto und Aquapendente. Ebenda p. 30 eine ürk. angeblich von
1171, jedenfalls interpolirt im 13. Jahrhundert. Es werden die Rechte von Or>
vieto gegenüber eomune et castrum Aquapendentis festgelegt : quod Aquapendens
est de comitatu Urbis-Veteris et hec est iurisdictionis que Urbsvetus habet in
Aquapendenti ; sc. quod debet facere ostem et pariamentum pro Comune, et
annuatim per quamlibet domum viginti sex denarios de mense madii, excepto
quando Imperator coUigeret. Im Jahre 1210 Juli 9 wirft Innozenz III. den
Orvietanem ihre Gewalttaten gegen Aquapendente vor. Sie sollen von der Be-
lästigung »praedicti burgi< ablassen u. s. w.
2) Im Jahre 1209 lagerte Otto IV. von Rom über Montefiascone abziehend
»apud Aquampendentem«. B. F. Reg. 306 a.
») B. F. W. n. 13220.
*) Dem Gebiete des alten Suana, wo die Feudalherrschaft stärker war aU
die städtische Entwicklung. Vgl. meinen Aufsatz. »Zur Landeskunde von Tus-
cien« in der Festschrift zu 0. Hirschfelds sechzigstem Geburtstage (Berlin 1903)
S. 211.
6) B. F. W. n. 14747 = Winkelmann Acta 2, 890.
«^ So im Jahre 1244, März 10 bis April 18.
') B. F. 3471 c. — Die römische Kurie meldete nemlich von Zeit zu Zeit
ihre Ansprüche auf Proceno, Kadicofani, Aquapendente an. So 1221. VgL
Ficker 11 417.
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Das Itinerar des ErabUchoÄs Sigeric von Canterbury etc. 43
Im Jahre 1247 passirte der Kaiser yon Stkleu herkommend neuer-
dings Aquapendente. Bis hieher gingen ihm der Podesta und die
Boten Yon Siena entgegen, wie dem Ausgabenbnehe der genannten
Stadt zu entnehmen ist^). Also rechnete Siena bis hieher seinen Macht-
bereieh.
Die nächste Station Sigerics ist Ste Petir-in-pail, die Stubbs
mit Beeht an die Ufer der Paglia (im Altertum Pallia) versetzt. Dieses
flfisschen kommt vom Monte Amiata herab und mündet in die Chiana
(der noch im Mittelalter eine grössere Bedeutung beizumessen ist als
seit der Kegulirung der Wasserläafe im 18. Jahrhundert), mit dieser
in den Tiber. Die Pallia ist auf der Peutinger^schen Tafel und beim
Geographen von Bavenna genannt, da die Strasse von Yolsinii nach
Glusium den unterlauf des oft stark anschwellenden Flusses passirte^).
Im Mittelalter wird sie in den Dokumenten des Klosters am Berge
Amiata und der Stadt Orvieto oft genannt. Nach den ersteren scheint
et, als ob die Pallia früher die Grenze zwischen den Gebieten der
Städte Suana und Clasium gebildet habe^). Im 12. Jahrhundert er-
rang auch in dieser Gegend Orvieto das Übergewicht. Zu dieser Zeit
wird ein Kloster S. Peter genannt, das an der Paglia begütert war^).
Da die Paglia unweit von Aquapendente fliesst, Proceno noch
näher an dieselbe heranreicht, andererseits die Brücke über die Paglia
vielleicht schon eine ältere Grenze (zwischen Suana und Glusium) mar-
kirte, so hielt man auch im 12. Jahrhundert daran fest; man bezeich-
nete die Ghrenze des Patrimoniums der römischen Kirche gelegentlich
nach der Brücke über die Paglia, wie dies z. B. in dem Testamente
Kaiser Heinrichs VI. der Fall ist^).
») ß. F. 3614.
») Vgl. Nissen I 264. 311. II 337. »Das Tal der Paglia bildet die Natur-
grenze zwischen dem etmrischen Bergland und dem yulcanischen Tafelland <.
326: »Die Flora im Westen und die Paglia im Osten dienen zur Grenzbestim-
mang des vulkanischen £trurien*.
») Vgl. die Urkunde Kaiser Ludwigs II. (undatirt) för S. Salvator in monte
Amiate, Mitt. d. Inst. V 390 : casalia duo que dicuntur Paliani et Causulano ; de
lata doo casalia portiones tres que uno capite tenentur in monte Amiato et alio
in Palia flumine, a uno latere decernit finis Suavensi, ex alio parte adiacet ca-
salis sancti Philippi id est per fossato que vocatur Palia in monte Amiate ; etiam
et aüa loca de finibus nostris superscriptis Clusinis etc.
*) Documenti di Stör. Italiana VIII p. 12 ad a. 1118: es verkauft Raynaldus
comes filius Aldibrandini comitis — omne ius et dominium — in monasterio
sancti Petri Aquetorte et omnibus suis bonis que sunt a flumine Palee etc. Die
Urk. ist datirt nach Jahren Christi und des P. Caliit. Actum est autem infra
monasterio Sancti Petri in capitulo. — Vgl. 1157: iuita flumen Palee; 1193:
per ripas Aquapendentis in Paleam.
») Mon. Germ. Leg. 11^ p. 185: ut tota terra de Ponte Payle cum Monte
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44 JaliusJuDg.
Die späteren Itiuerare nennen statt deseen durchwegs als Station
das weiter nordwärts gelegene Badico£EUii^).
Badicofani gehörte seit dem J. 973 dem Kloster 8. SaWator auf
dem Monte Amiata^), der mit seiner Umgebung im Eomitat und Bis-
tum von Clusium gelegen war'). Auch reichten die Besitzungen des
Bischofs von Clusium bis nach Badicofani^) ;. und es fehlte nicht an
Konflikten zwischen dem Bischof und dem mächtigen Kloster, seit
Ende des 10. Jahrhunderts, wegen des Zehnten u. s. w. Auch die
Grafen der Gegend hatten ihre Berechtigungen, erlaubten ihren Leuten
wohl auch ÜbergriflFe, die dem Kloster zu Kl^en Anlass gaben s); sei
es beim Kaiser als dem obersten Patron^), sei es bei dem Markgrafen ?).
Fortino libere dimittatur domino papae usque Ceperanuin. Vgl. Ficker, Forsch.
II 299. Desselben Abhandlung über das Testament üeinrichs VI. (Wiener
Sitzungbber. 1871) S. 274 f.: ,a Ponte Payle, jetzt Ponte Gregoriano«. Monte-
fortino macht Schwierigkeiten. Suchte es Ficker anfangs bei Aquapendente, «o
war er später geneigt es mit Montefortino bei Velletri (Muntfortin im Itin. von
1191) zu identificiren. — Vgl. auch die Register des Papstes Nikolaus IV, n. 3461
(1 290 Octob. 23) : Ablass pro ecclesia Sanctae lUuminatae de Ponte Palee prope
ürbemveterem.
') Im Itin. von 1191: per Redecoc. Bei Wolfger p. 26: Radechuf.
') Vgl. die Documenti Amiatini ad a. 973 : Lamberto, filius h. m. ildibrandi
qui fuit marchio, verkauft unter anderem Radicofani cum suo castello. Über die
Besitzungen des Klosters ostwärts im Gebiete der zwischen den Bistümern Siena
und Arezzo streitigen Pfarren, vgl. das Gericht der Eönigsboten in der Graf-
schaft Siena a. 1037, bei Ficker IV n. 55. Vgl ebenda n. 48 (a. 1022); n. 19
(a. 903) in der Grafschaft Chiusi ; n. 11 ta. 828) im Gebiete der Grafschaft Siena.
Über die Kaiserurkunden für Monle Amiata vgl. ßresslau, a. a. 0. 11 447 ff.
Mitt. d. Instit. för österr. Geschicht^f, V 407 ff. Im 9. Jahrhundert sind darin
Schenkungen motivirt »in elemosina ad ospitalem fratrum pro recep
tione peregrinorum« (z. B. 896 durch K. Arnulf).
>) Auch im Altertum reichte das Gebiet von Clusium bis hieher. Vgl.
Corp. insc. Lat. XI p. 372. Inschriften sind gefunden in S. Oasciano de' Bagni
(wo ein sacrarium nachgewiesen ist, n. 2092 — 2094) und Camporsevoli (beide
ostwärts von Radicofani).
*) Kaiser Otto IV. bestätigte J209 Dez. 13 dem Bischof von Clusium seine
Besitzungen in valle Ursia et a Sartiano usque Radicophanum.
&) Über das was 1081 die Grafen Ilugo und Hainer, Söhne üildebrands,
gegen das Kloster sich herausnahmen, vgl. Ficker IV n. 82. Der Abt klagt bei
Heinrich IV., dass die Dienstleute der Grafen unter anderem »retinent castrum
monasterio proximo, quod Radicofanus dicitur«. Was der Kaiser richtigstellt.
*) Da das Kloster reichsunmittelbar war. Vgl. Ficker, Über das Eigentum
des Reiches am Reichskirchengute (1873) S. 35. Vom ReichsfÜrstenstanÜ I
S. 362; 329.
') Vgl. Overmann, Gräfin Mathilde, Reg. n. 12 ad a, 1073: Gericht der
Markgräfin Beatrix, zu Gunsten des Amiataklosters ; n. 33 ad a. 1078 : Gericht
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 45
Dann suchten die Sienesen schon frühzeitig in Badicofaui festen
Foss zu fassen, namentlich in Zeiten, wo das Faustrecht regirte^).
Endlich schloss der Abt 1153 Mai 29 mit dem Papst Engen UI. einen
Vertrag, wonach er die Hälfte der Burg unter Vorbehalt der anderen
Hälfte für sich auf ewige Zeiten gegen einen Zins an die römische
Kirche überliess^). Papst Hadrian IV. legte daselbst im J. 1159 Be-
festigungen au^). Der Appetit des Papstes und der Orvietauer reichte
damals schon bis an die Orcia^).
Daneben behielt der Abt des Beichsklosters am Berge Amiate ver-
schiedene Rechte in und über Radicofani; andere nahm das Reich in
Anspruch^). Kaiser Friedrich I. baute hier eine feste Beichsburg,
deren ^castellanus' seine Gewalt auch über den unter einem Gastal-
den stehenden Beichshof in Proceno bei Aquapendente erstreckte. Es
bildete diese Beichsburg hinfort den Hauptstütztpukt für alle Unter-
nehmungen ins Bömische^). Die kaiserliehen castellani sind noch 1194
und 1196 erwähnt, aber 1197 wird unter den der römischen Kirche
ausgelieferten Besitzungen auch Badicofaui genannt^). Danach er-
streckte sich das Patrimonium des hl. Petrus im Sprachgebrauche der
Zeit von Badicofaui bis Ceperano^).
der Gräfin Matbilde »in loco qui dicitur Pantiglo« ebenso. 'Vgl. auch n. 5
(a. 1072).
1) Im J. 1145 hatte der Abt Radico^ni an die Stadt Siena überlassen.
Mnratori Ant. III 793.
«) üghelli II l« p. 636. Ficker II 237 f. P. Fahre, Etüde sar le Über cen-
ewaan p. 16.
') Hadriani yita auctore Bosone ap. Dachesne [[ p. 396: Hie fecit gironem
in Castro Radicophini, turribos munitam et alto fossato.
*) Vgl. das Übereinkommen Hadrians IV. mit Orvieto (Februar 1157). Die
Orrietaner rerpflichten sich dem Papste: »in ezpeditionibus d. papae servient ei
a Tintiniano nsque Sutrium et ad Tintinianum et Sutrium «. Doc. di Stör. It. VIII
p. 26 = Muratori, Ant. IV 35 i. Tintiniano ist ßocca d' Orcia. S. unten. Im
Jahre 1155 Juni 4 datirt Friedrich I. »in campo iuita castellum Titinanum
SQpra flurium qui vocatur Orcia«. St. 3711. Acta imperii adhuc inedita n. 127.
^) Ein Bruder des Papstes Alexander UI., eines Sienesen, wurde 1164 bei
der Einnahme TOn Radicofani durch die Kaiserlichen gefangen. Bouquet, Re-
eoeil XVI 217 f. (Watterich II p. 547) : capto Radicofano cum fratre et nepotibus
domini papae et quibusdam aliis castris cum parentibus cardinalium. Damals
wurde der Qegenpapst Paschalis nach Viterbo geführt. Vgl. Davidsohn Gesch.
TOn Florenz I S. 489.
«) Ficker, Forsch. II S. 238.
^ Bei Roger de Hoveden, s. oben S. 38: »Radecock«. Warum es im Testament
Heinrichs VL nicht erwähnt ist, erörtert Ficker, W. Sitzungsber. 1871 S. 275.
Der Kaiser wollte die Reichsburg von Radicofani nicht aufgeben.
») Ficker, Forsch. II 237. 299. 386. — Ich will nicht verschweigen, dass
man daför auch eine andere Erklärung hatte, so Alberti, descrittione p. 55 :
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4(> JoliusJung.
Ak Kaiser Otto IV. den Stand der Dinge yon 1197 wiederher-
stellte, nahm er auch Badicofani in Besitz (1210). Er erklärte auf
Klagen des Abtes von S. Salratere «in monte Aniiate' die Söhne des
Donulus und überhaupt die Leute vou Kadico&ni wegen begangener
Untreue der Lehen, welche sie yon dem genannten Kloster trugen,
für verlustig und daranter namentlich des Wassers Palea, dergestalt,
duss diese Lehen wieder zu freier Verfügung des Abtes zurückfielen i).
Sobald die kaiserliche Macht in Abnahme begriffen war, meldeten
sich hier sofort die Sienesen als Bechtsnachfolger^). — Die bürger-
liche Gemeinde von Badicofani stand unter einem Podesta^).
Der Berg Amiata aber galt wie der Soracte als eine Statte der
Gesundheit, wo sich Kaiser und Heer auf Römerzügen wiederholt re-
creirten*).
Die nächste Station Sigerics ist Abricula. Es ist das bui^m
Bricole in Val d^ Orcia, in welchem die Markgp-äfin Mathilde 1079 am
17. September eine Schenkung an das Bistum Luca ausstellte^). Im
Itinerar von 1191 heisst die Station „per la Briche*, was als Speda-
letto di Bricole erklärt wird^). Sie ist ferner im J. 1155 erwähnt,
(juesto h r ultimo castello da questo lato attenente al patrimonio di san Pietro
consignatoli dalla Gontessa Matilda. Wovon aber bei Overmann der Gegen-
beweis erbracht ist; man kann eher umgekehrt sagen, wo das Qebiet Mathildens
aufhörte, fing das Patrimonium (nach den Ansprüchen des 12. Jahrhunderts) an.
S. Obermanns Karte.
*) Acta imperii n. 250. Vgl. Winkelmann, Jahrb. Otto's S. 239 f. Ficker,
Reg. 433 (1210 Aug. 21): apud Sanctnm SaWatorem. Hier urkundet der Kaiser
vom 16. bis 29. August.
*) Vgl. BOhmer-Ficker-Winkelmann, n. 12429 (a. 1213). Heinrich, Marschall
dcä Kaisers und Kastellan von S. Quirico und Badicofani, ei'kennt diesen Macht-
bereich der Sienesen an (mit Vorbehalt der Ehre des Reiches). — Im Jahre 1268
sind die von Radioofoni durch Siena schwer geschädigt, ib. n. 14932. Im Jahre
1264 spielte sich die Fehde zwischen Siena und Orvieto in der Gegend vom
Monte Amiata bis Chiusi hin ab. Doc. di St. Ital. VIII p. 241.
») Böhmer-Ficker-Winkelmann, n. 13220 (a. 1239).
*) Vgl. Gotifredi Viterb. gesta Frid. v. 675 ff. (a. 1167): Fontibus et glera
lucuH amenus erat. Summus aput Tuscos mons dicitur ille Miatus, Qua reqoiem
capiunt qiios fervidus urget yatus, Arboribus, pratis, aere, letus aquis.
^) Overmann, Mathilde Reg. n. 37. Schenkung an das Bistum Luca von
Castellione Berardesca im Gebiete von Volaterra; »actum burgo, qui dicitur
Bricole«.
") Docum. di Storia Ital. V p. 298 Anm. Lieber mann in Mon. Germ. h.
SS. XXVII p. 131: ,Le Briccole«. Stubba liess den Namen unerklärt (Gesta
Henrici II p. 229). Man gebrauchte auch den Namen Lo Spedaletto di S. Pelle-
grino. Duchesne zum Lib. pont. II p. 390.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 47
als Arnold von Brescia hier von einem Agenten des Papstes Hadrian lY.
in Haft genommen wurde ^).
Die Station Ste Qairic des Sigeric ist das bekannte S. Qairico^),
das auch in den spateren Itinerarien regelmässig genannt wird^), in
dem britischen von 1191 als San Clerc^) woraus bei Wolter von EUen-
brechtskirchen sogar ein Sanetus Clerieus geworden ist^).
Der Ort, der in den Streitigkeiten zwischen den Bistümern von
Arezzo und Sieua als Sitz einer Pfarre genannt wird^), nahm in der
Organisation Kaiser Friedrich L eine hervorragende Stellung ein ; schon
1153 marschirte Friedrich auf Rom über S. Quirico, wo die Gesandten
des Papstes ihm entgegenkamen 7). Im Jahre 1167 treffen wir Bainald
von Dassel auf dem Marsche nach Bom in S. Quirico^). Dieses wurde
der Hauptstützpunkt der Reichsverwaltung im südlichen Tuscien, der
1) Bosonis Tita Hadriani p. 390 cd. Duchcdne: Der Papst verlangt von
Friedrich I. (in S. Quirico) die RQckgabe des Haeretikers Arnaldus, quem vice-
comites de Campaniano abstulerant magistro O(doDi) diacono sancti Njcolai,
apud Briculas, nbi eom ceperat; quem tanquam propketam in terra saa cum
honore habebant. Rex vero auditis domni pape mandatis continuo missis appa-
ritoribns cepit unum de vicecomitibus illis, qui valde perterritus enndem here-
ticnm in manibus cardinalium statim reatituit. Dachesne erkl&rt diese Yizegprafen
als solcbe von Campagnatico (am Ombrone), Verwandte der Aldobrandeschi,
deren Gebiet sich über Val d* Orchia (sie) erstreckte. Vgl. Doc. di Stör. It. VIII
p. 77. Bull. Senese VII p. 374 n. 1 : 8. Martine de Campiano (diocesi di ^ovana)
1291 im Besitz des Ranuccio Cacciaconti.
2) In den Docamenti Amiatini (Archivio della Societä Romana XVI, XVII)
seit dem 8. Jahrhundert genannt; zuerst im Jahre 776.
*) Im Jahre 1063 Jan. 13 datirt P. Alexander 11. »burgo S. Qirici«.
J. 3383.
*) Deinde (nach la Briche) per San Clerc, deinde per Bon-Cuvent. M. G. h.
Script. XXVII p. 131.
«) ed. Zingerle p. 27, 39, 43 vgl. 79 f. »apud Sanctnm Clericum«.
«) Vgl. Ballet. Senese VII, 449. VLII, 213: Das Bistam von Clusium grenzte
in Val d' Orcia an. Vgl. anch Holder-Egger, Langob. Regesten n. 209. P. Rossi
im Bull. Senese VII p. 366: S. Quirico d' Orcia. In der Nähe die Rocca di
Tintiniano, d. i. Rocca d* Orcia, welche den Übergang über den Bach beherrschte.
Darüber Zdekauer Bull. Senese III 327 ff. Davidsohn, Gesch. von Florenz i486:
Strassenkastell Orgia. A. Verdiani-Bandi, T castelli della Val d^ Orcia e la Re-
pubblica di Montalcino. Bull. Sen. IV und V (1897 f.) E. Rocchi, Jacopo Fnsti
Castriotto ed i caetelli di Val d' Orcia nella guerra di Siena (1553). Bull. oit.
VIII (1901) p. 355 ff. Castiglione und La Rocca di Val d' Orcia nel Senese, mit
Zeichnung des Belagerungsingenieurs. Vor Einführung der Feuerwaffen galten
diese beiden Kastelle für uneinnehmbar.
^) Duchesne L. p. II 390: qui eum apud S. Quiricum invenerunt. Fried-
rich I. nrkundet 1155 Juli 2 in S. Quirico. 8t. 3710.
8) Böhmer Acta p. 818. Ficker, Forsch. II 228.
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48 Julius Jung.
Sitz der Grafen für den Komitat von Siena^), die von hier aus die
grosse Beichsstrasse beherrsch tea. Nach dem Tode Heinrichs VI. scheint
die römische Kirche aus diesem Grunde ihr Augenmerk auch auf
S. Quirico gerichtet zu haben^). Vielleicht geht der Anspruch zurück
auf den Fidelitatsvertrag der Orvietaner mit P. Hadrian IV. vom
Jahre 1157, wonach diese ihm das Geleit schulden «a Tintiniano (d. L
Rocca d^Orcia oder castrum Orgia') usque Sutrium*.
Unter Friedrich II. finden wir S. Quirico mit der ganzen Gegend
von Chiusi bis auf den Monte Amiata in den Sauden des General-
vicars für Tuscien^). Auf den Burgen von S. Quirico und Orgia sassen
Kastellane, welche mit der Einziehung der von Siena, Poggibonsi u.
s. w. zu leistenden Zahlungen betraut waren ^). Aber ebenso mit der
') Ficker II 232.
*) Roger von Hoveden, Script, rer. Brit. (51) IV p. 32 nennt ausser Aqua>
pendente, Sancta Christina, Montefiascone, Radicofani auch Saint-Clerc, was eben
S. Qnirico wire. (Ficker H 314 lies Saint-Clere, wie Watterich II 747 hat, un-
erklärt). Vgl. E. Winkelmann Jahrb. Philipps (1873) S. 19 f. Guil. Brito, Gesta.
Phil., Recueil XVII 84, rechnet S. Quirico zu dem der Kirche Entrissenen ; auch
andere Quellen reden von S. Quirico. Vgl. Ficker II S. 400 A. 7: S. Quirico
dürfte kaum in Händen der Kirche gewesen sein, sondern war wohl von Siena
besetzt gewesen. Danach auch Winkelmann, Jahrb. Otto^s S. 211 A. 3 und 239 f.
Ficker Reg. 438 a. — Im Jahre 1188 reiste P. Clemens III. von Pisa über Marturi,
Sena, S. Quirico nach Rom. Vgl. Jaffö ad a. und Davidsohn's Nachträge,
Forsch. I 185.
3) Über castram Orgia in der Zeit Kaiser Friedrichs I. vgl. David söhn,
Forsch. I 102. Im Jahre 1 156 hatten die Sienesen dieses Kastell zerstört, Fried-
rich setzte in das wiederhergestellte, einen Reichskastellan : castellanus de OrgiEu
Vgl. Santini (Doc. di Stör. Ital. X) p. 117.
*) Ficker II 515. Frühere Verfügung (1221) ebenda IV n. 294: Kaiser
Friedrich II. meldet denen von Siena, dass er bis auf weiteres den Pfalzgrafen
Aldobrandin zu seinem Stellvertreter zu Poggibonsi, Orgia und Montacuto be-
stellt und ihm alle dortigen Reichsrechte überlassen habe. VgL n. 295: Mit-
teilung des Kaisers »consulibus, consiliis et communibus de Podiobonizi, Orgia
et Monte Acuto«.
») Böhmer-Ficker. Winkelmann n. 12918. 60. 56. 84. Ficker IV n. 327
(a. 1226) : der Kastellan von S. Quirico gewährt denen yon Siena Sühne für den
zu Orgia angerichteten Schaden, verspricht auch den früheren Kastellan von
Orgia zur Sühne zu bestimmen — worauf ihm Tom Pode^ta von Siena Burg und
Turm von Orgia übergeben wird. Reg. n. 13115 (= Ficker IV n. 343) datirt der
päpstliche Nuntius: apud S. Quiricum, castrum d. imperatoris, Aretine dyocesis
(a. 1232). 13112 (^Ficker IV n. 340): Gebhard von Amslein, Legat in Italient
beauftragt auf Bitten des Podesta von Siena den Herkenbert seinen Kastellan
zu S. Quirico, die Grenze zwischen den Gebieten von Orvieto und Siena durch
Zeugen feststellen zu lassen (1232). Ebenda n. 13116 geben die Sienesen als
die Grenzen ihres Machtbereichs »von S. Quirico abwärts« an. Ebenda 13186
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 49
Sorge f&r die Sicherheit des Verkehrs auf den durchföhrenden Strassen.
Das zeigt eine Urkunde aus dem Jahre 1237, wonach Hugo, Kastellan
von S. Quirico, Allen von Perugia sicheres Geleit gewährt auf der
Strasse über Chiusi, Clancianum (d. i. Chiuiciano), Bnrgum Fabrice oder
über S. Quirico und Buonconvento 1).
Später finden wir in S. Quirico einen vicarius, dem zugleich das
ganze Bistum Siena unterstellt war^), (wie dem von CoUe das Bistum
Volterra).
Neben S. Quirico tritt die Burg Orgia herror, die demselben Vi-
cariate augehörte. Der Kaiser hält sich wiederholt an dem einen oder
anderen Orte auf«), zuletzt noch im Jahre 1247*); wir hören bei dieser
Gelegenheit, dass er von Siena aus Anstalten treffen Hess, um in der
Gegend von Orgia auf die Jagd zu gehend).
Im Jahre 1268 belehnte Karl von Anjou als Generalvikar des
Reiches in Tuscien (und gleichsam Rechtsnachfolger Friedrichs II.) einen
Ritter von Siena mit dem Yicariate der Burgen S. Quirico und Orgia,
zugleich mit allen Burgen und Orten, die zur Zeit des Kaisers' Fried-
rich zu diesem Yicariate gehörten (unter Vorbehalt der Anordnungen
der romischen Kirche)«).
Die nächste Station, die bei Sigeric den Namen Turreiner führt,
ist Tor[re]nieri7).
(= Ficker IV d. 348) : S. Quirico ist von Sieneser Steuern ausgenommen (ebenso
Vignone und Licignanum Ultrassum).
») Ans dem Kaleffo vecchio f. 208» zu Siena. ß. F. W. 13224.
9 So schreibt 1249 Mai 25 Kaiser Friedrich II. »vicario saneti Quirici et
episcopatuB Senensis«. Böhmer, Acta imp. sei. p. 277. Im Jahre 1226 Mai 6
amtirte in Castro S. Quirici (in Osenna) Rudolf von S. Miniato mit dem Titel
»vicarius in Tu»cia pro d. imperatore*. Er bestätigt im Namen des Kaisers den
Vertrag, wodurch die Abtei S. Petri in Campo sich dem Schutze der Stadt Siena
unterbtellt B. F. W. 12933. Vgl. Ficker, Forsch. II S. 482. IV n. 345 : Zeugen-
vemabme über die Rechte des Reiches in der Grafschait Siena a. 1245.
s) So im August 1226. B. F. 1671: apud Orgiam; 1672: apud sanetum
Quiricum.
*) Vgl. B. F. 3615, wo Friedrich IL datirt »apud sanetum Qmricum«.
^) B. F. 3615 a. : Von Siena wurden (gemäss dem Ausgabenbuche der Stadt)
zwei Boten geschickt in planum Orgie et in illas partes pro videnda roveria pro
d. imperalore, qui volebat ire venatum.
«) Ficker IV p. 464. B. F. W. 14405 f. Ficker, Nachtrag zu § 414: vica-
riatnm castrorum s. Kirici et Orgie, Aretine et Senensis dyocesis, nee non omnia
castra, villas et loca, que tempore quondam Friderici olim Romani imperatoris
erant vicariatu^ predictorum castrorum (doch mit Ausnahme der Vicarie Montis
Acuti und so, dass er dem General vikar des Königs in Tuscien in allen Amts-
sachen gehorchen soll).
') Vgl. Repetti s. v. Torrenieri, in Val d'Asso. Der Ort ist als Turris
Mittheilooren XXV. 4
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50 Julius Jung.
Der Ort liegt über dem Thal des Asso^ der in die Orcia mündet;
die Strasse geht nordwärts nach dem Tal des Flusses Ombrone über,
an dessen Übergang das bekannte Buonconvento liegt, wo im Jahre 1313
Kaiser Heinrich YIL starb, nachdem er das Gelände um Siena nach
allen Richtungen durchzogen hattet).
Wir befinden uns hier in einer Gegend, wo im Altertum die von
Clusium herkommende Strasse auf Siena führte^), wobei in den Itinera-
rien die Stationen ad Mensulas und ad ümbronem genannt werden.
Die eine dürfte mit der in den Streitigkeiten zwischen den Bischöfen
von Arezzo und Siena r^lmässig erwähnten S. Mater ecdesia ad Mi-
sulas (zwei Miglieu von Moutalcino)') identisch sein, die andere bei
Buonconvento gelegen haben.
Die Gegend am Ombrone und Asso ist im Jahre 814 beschrieben
in einer Urkunde Ludwigs des Frommen für das Kloster S. Antimo'^).
Im Übrigen tritt sie in den Quellen für die letzten Wochen Hein-
richs VII. hervor.
Nerü nach dem ersten Gründer benannt, wahrscheinlich einem Ranieri dei sig-
nori dl S. Quirico. (Vgl. auch Bresslau, Jahrb. Eonrads IL Bd. 1 8. 245 über
das Haus der Widonen in Tuscien, das er von einem im Gebiete von Arezzo
begüterten Rainer herleitet. Seit etwa 1014 war dieser Markgraf von Tuscien).
Das Patronatsrecht der hiesigen Kirche stand der Abtei S. Antimo in Val d' Orcia
zu, was eine Bulle von 1216 Dez. 20 bestätigt nach dem Vorgänge der Päpste
Innocenz und Alexander. Auch weltliche Hechte standen der Abtei zu, bis
Ton-enieri unter die Herrschaft von Montalcino kam. Es gehörte zur Diözese
Arezzo.
>) Vgl. F. Ludwig» Reisegeschwindigkeit S. 81. Bullet. Senese VU, 371. 459.
>) Über die in dieser Gegend* gefundenen römischen Inschriften vgl. Corp.
i. Lat. XI p. 372. 410. Es sind deren mehrere gefunden in Montalcino, je eine
in Bagni di Vignone (»nymphis sacrum*), S. Antimo, Castel nuovo dell'Abbate
(T. Sextius Verianus fQr das Heil seines Sohnes, des Konsuls Gomelianus), S. Angelo
in Celle, endlich am Monte Amiate selbst.
8j Vgl. Kiepert Formae orbis antiqui, Text zur Karte von Mittelitalien, mit
Berufung auf Gamurrini, Notizie degli Scavi 1898 p. 273 1 — Lusini im Bullet.
Senese VIII p. 215 über S. Mater ecclesia ad Misulas (Mansulas) : era V antica
pieve di Montalcino fuor della modema cittä.
*) üghelli ni p. 623 (2. edit. p. 530). Mühlbacher» n. 559 (angebliches
Original aus dem 10. Jahrhundert) konstatirt Interpolationen: die Grenz-
beschreibung sei zweifelhaft. Es werden als Grenzen angegeben: ab Oriente
fluvius Axo, ab occidente fluvius Umbrone, a ponte usque in vado qui dicitur
ürai. A meridie de vado ürsi per viam, qu^ ducit sub monte Lucinii usque in
viam sancti Anthymi. Ab aquilone Gessae per Ponigastaldi, deinde viae publicae
usque ad pontem de Umbrone: cum duo oratoria inh-a ipsa fine posita, id est
sancta Christina, et sancta mater Ecclesia .... Et infra luca denominata. In
cultu in fine Clusirif, Piscaria Amesae medietate cum medietate de ipsa curte,
vel casas ad ipsa Piscaria pertinentes, qui fuerant de publico civitatis Clusine ....
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Das Itinerar des Erzbiacbofs Sigeric von Canterbury etc. 51
Die folgende Station Arbia wird sonst in der üteren Zeit bar-
gum Ärbie oder aLs bnrgnm qni dicitur Arbia bezeichnet^), auch spater
noch als Borgo d'Arbia') jetzt Ponte d' Arbia. An der Arbia ward
der Heilige von Siena, S. Ansano^ enthauptet; ?ier Miglien von Siena
auf dem Wege nach Arezzo — bei San Ansano in Dofana^). Die
Grenze zwischen den Bistümern Arezzo nnd Siena lag an der Arbia^).
Der Übergang über den Flnss wurde von den Senesen sorgfaltig ge^
hütet^).
Wir befinden uns bereits in der nächsten Nähe von Sena (Siena).
Dieses wird bei Sigeric ohne Zweifel in der Station Seocine gemeint
sein, da der Name der Stadt ja auch sonst variirt. Im Altertum hiess
sie Saena, was man im Mittelalter und später wie Gena, Seena oder
Schenna aussprach^), daher auch dem angelsächsischen Ohr eigentüBi-
lieh geklungen haben wird 7).
») VgL Bull. Senese VIII 270: burgum Arbie; p. 255; in burgo qui dicitur
Arbia (a. 1037). Zwei kaiserliche misti, unter Zuziehung des Grafen, der Bi-
schöfe von Siena, Luea, Chiusi und anderer. (Hiezu Ficker II 130 n. 10. Bresalau,
Konrad IL, Bd. 2, 240). Bull. cit. p. 256 f. eine ürk. von 1181, welche die Ge-
gend an der Arbia mehrfach illustrirt.
>) Bull. Senese VIII p. 210 n. 2. Ughelli III * p. 535. Ein Verzeichnis der
dem Bistum Siena untergebenen Orte TOm Jahre 1317 führt das Hospitale de
Burgo Arbie auf. Bull. Sen. ^lll 261; vgl. 263: eccletia de Burgo Arbie.
3) Die Annales Senenses (M. G. SS. XIX p. 225 £P.) beginnen nüt folgender
I>^otiz ad a. 1107: translatum iuit corpus beati Ampiani ab ecclesia eins sita
iuxta Arbiam ad maiorem ecclesiam civitatis Senensis.
«) Bull. Senese VII p. 459. Zu Alfiano in Val d' Arbia die Abtei zu
S. Trinitas, f^r die 1174 Papst Alexander IIL nrkundet. Davidsohn, Forsch« I 182.
6) Vgl. Davidsohn, Gesch. von Florenz I 609 A. 2: Die Pächter von Mühlen
an der Arbia, die dem sienesischen Kapitel gehören (vgl. die oben zitirte Urk.
von 1181), sind verpflichtet dem Kastell Montedaro Holz zu liefern zur Befesti-
gung der Burg pro guerra vel ümore exercitus Teutonicorum (1193). Bei Mon-
taperti an der Arbia brachten im Jahre 1260 die Senesen mit Hilfe deutscher
^Idner, die K. Manfred geschickt hatte, den Florentinern eine grosse Niederlage
bei. — Man vgl. auch die Operationen E. Heiftrich's VII. in der Umgebung von
Siena (1312 und 1313). Annal. Seneni. ad a. Hiezu F. Ludwig S. 80.
«) VgL den Index zu den Diplomata Heinrichs II., wonach neben Senensis
auch Scenensis comitatus in derselben Urkunde steht. Femer Davidsohn, Forsch.
HI S. 289 : comunis Cenarum (a. 1305). Der tirolische Freiherr Jacob von Boimont
2u Pairsberg nennt in seiner Selbstbiographie (1575) die Stadt »Schenna«. Progr.
des Gymnas. in Hall (Tirol) 1896, S. 65.
^ K. Millers Angaben sind verwirrt, auch seine Lesung differirt von der
<ie3 Stubbs. Miller setzt den Ort Seocine bei Monteroni an. Zu dem folgenden
Burgenuove vergleicht er Borgovecchio-Malamerenda. Dann hat Stubbs uELSE,
was er mit »The river Elsa« erklärt, während Miller >As(7?)e< liest und dies
fQr Siena? beziehungsweise a Siena — in dessen Nähe erklärt. Ich halte mich
an Stubbs, der wohl das richtige trifft.
1*
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52 JuliusJung.
Siena hatte in der langobardischen Zeit einen bedeutenden Auf-
schwung genommen, sowohl in politischer Beziehung wie in kirch-
licher, es war zudem durch seine Lage begünstigt, die es zu einem
Knotenpunkt des Verkehrs macht. Das blieb so in der Zeit der Karo-
linger, wie denn Karl der Dicke im März 881 hier Station machte,
als er von der Kaiserkrönung aus Bom zurQckkehrte ^). Wir sehen
in Gerichtssitzungen daselbst wichtige Entscheidungen treffen^); beim
Aufgebot, das Kaiser Ludwig II. gegen Benevent eriiess, bildete Siena
zusammen mit Clusium einen Rüstungsdistrikt^), Der Ursprung der
spater in der Gegend mächtigen Grafengeschlechter geht in diese
Periode zurück*).
Unter den Ottonen setzten sich diese Verhältnisse fort; im Juli
964 ist Otto L von Rom über Aquapendente (also über Siena) nach
Luca gezogen, hat auch sonst mehrfach in der Umgebung der Stadt
geweilt^). Mit dem benachbarten Arezzo ging der alte Streit wegen
der 18 Pfarrbezirke, die politisch zu Siena gehörten, weiter, doch be-
hauptete schliesslich Arezzo seine kirchlichen Rechte. Uuter den Mark-
grafen des 11. Jahrhunderts tritt Siena wenig hervor«). Als der Kampf
zwischen der Gräfin Mathilde und Heinrich IV. entbrannte, schloss
Siena sich dem letzteren an.
Wie Luca und Pisa nahm auch Siena Stellung wider Floreuz, das
sein Interesse durch die Gegenpartei besser gewahrt sah. Heinrich IV.,
der 1081 auf dem Rückznge von Rom in Sieua Aufenthalt nahm,
kämpfte mit den yerbündeten Städten im Jahre 1082 gegen Florenz,
das eine Belagerung auszuhalten hatte 7). Dafür hatte Siena wie Luca
1) Mühlbacher n. 1569.
*) So ist im Jahre 833 Gericbtesitzung von zwei kaiserlichen missi, die
sich Sena civitate treffen. Vgl. Ficker, Forsch. III 8. 225 f. Anwesend der Bi-
schof von Siena, ein Graf, Scabinen von Siena, Arezzo, Volterra; Vassen des
Kaisers, Bürger jener Stftdte und andere Franken und Langobarden. Es handelt
sich um eine Klage des Bischöfe von Arezzo gegen das Kloster S. Antimo. Missi
des Kaisers sind die Bischöfe von Florenz und Vol terra.
<) Mon. Germ. L. L. I 501 f. Es werden zusammengestellt Pisa und Luca,
Pistoja imd Luni, Clusium und Sena.
*) Vgl. P. Rossi, II castello di Montisi. BulL Senese VII p. 353 ff.
*) Vgl. Ottenthai, Reg. n. 601 (Percine), 502 (v. Brenta super fluvium Mersa).
Letzteres schon im Gebiet von Volterra.
^) Overmann, Gräfin Mathilde S. 37. Aber es waren Güter und Gerecht-
same vorhanden, die nach Mathildens Tode die Stadt Siena okkupirte — bis 1186.
In Overmanns Reg. 2 erscheint der Vizegraf Johannes von Siena anwesend in
Florenz bei einer Gerichtssitzung der Gräfin Beatrix (a. 1070): es werden Be-
sitzungen des Klosters Fontebuona im Komitat Siena durch den Bann gesichert.
') Davidsohn, Gesch. v. Florenz I 264, Forschungen zur Gesch. von Florenz
I 61. Meyer von Knonau, Jahrb. Heinrichs IV. Bd, 3, 395 f.
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Das Itinerar des Bribiechofs Sigeric Ton Canterburj etc. 53
den Besitz der massgebenden Kaiserstrasse f&r sich und damit die
ausserordentlichen Vorteile, die der wachsende Verkehr bot ^). Anderer-
seits hatte man auch gegen die Qunst der Päpste nichts einzuwenden.
In Siena wurde im Jahre 1059 der bisherige Bischof von Florenz als
Nikolaus II. zum Papst gewählt. Gregor VII. kam hier mit der Gräfin
Mathilde zusammen. Eugen III. weihte im Jahre 1147 die der Kon-
gregation Passignano gehörige Vallombrosaner Kirche zu S. Michael
in Borgo Donato (damals bei, jetzt in Siena) ^). Alezander III., der
selbst Sienese war^ berief sich bei Entscheidungen wohl auf seine per-
sönliche Kenntnis der Dinge, während freilich zur Zeit des Schisma^s
die Angehörigen seioer Familie Verfolgungen nicht entgingen^).
Dass die Sicherheit der Stra.ssen zu Zeiten gefährdet war, aber
auch die Sienesen ein Interesse daran hatten, dass die Beisenden zu-
frieden seien, zeigt ein Abenteuer, das der Archidiaconus und zeitwei-
lige Bischof von Lüttich Alexander mit dem Abte Rudolf von St. Trond
auf der Beise nach Rom erlebten. Nachdem sie auf dem Eeimwege
(1126) bei Siena von einer Räuberschaar vollständig ausgeplündert
worden waren, empfingen sie 1127 bei der Rückreise über die ge-
nannte Stadt von den Bürgern alles zurück, was diese den Räubern
abgejagt hatten^). Das geschah zu einer Zeit, wo man gegen die
Strassenräuber mit kirchlichen Zensuren einzuschreiten sich genö-
tigt sah^).
Es ist begreiflich, dass solche Vorfälle Siena der Wiederherstel-
lung der kaiserlichen Herrschaft geneigt machten, obwohl ja auch hier
die munis^ipale Selbstherrlichkeit darauf hinzielte, im umliegenden Ge-
biete alle markgräflichen oder kirchlichen, beziehungsweise kaiserlichen
Rechte zu okkupiren^).
») Im Jahre 1084 war Heinrich IV. wieder in Siena. Im Jahre 1091 wird
daselbit ein kaiserlicher Prokur^tor erwähnt, qui in civitate Senenai modo pre-
sidet ad singulorum controversias et lites audiendas atque fovendae« Vgl. David-
8ohn, Gesch. I 264 A. 4.
2) Dayidsohn, Forsch. 1 179, hiezu 18i.
') Davidsohn, Gesch. von Florenz 489. S. oben S. 45 A. 5.
«) Gesta abbatum Tnidonensium XH c. 4 ff. (M. G. SS. X 306 ff.). Vgl.
Öhlmann I 254.
^) Das Laterankonzil von 1122 straft diejenigen, welche die Romipetas et
Peregrinos seu mercatores, die Rom oder andere Wallfahrtsorte besuchen, be-
hindern würden- Vgl. F. X. Kraus, V anno santo. Allg. Zeitung B. 1900 April 2.
^) über die städtische Entwicklung von Siena vgl. E. v. Hegel, Ein ita-
lienisches Stadtrecht des Mittelalters. Histor. Zeitschrift 79 S. 284 ff. Die Stadt
liess sich von Friedrich L verbriefen, dass innerhalb 12 Miglien keine Burg auf-
geführt werden dürfe. Bemerkenswert ist die Angabe von 1176 (Ficker IV
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54. Julius Jung.
Nftehdem der Zog Lothari und des Herzogs Heinrich von Baieru
im Jahre 1137 die Gtegend von Siena wohl berührt i) aber keine tiefer-
gdiende Ändenmg mit sich gebracht hatte, kam es unter Friedrich I.
zu einer Nenorganisation. Im Jahre 1163 war dieserhalben Kainald
von Dassel in Siena. Während die Stadt ihre Autonomie behielt und
auch sonst begünstigt wnrde^), hatten die Grafen des Komitats ihren
Site in S. Quirico (oder anch in S. Miniato), wenngleich sie als Ileichs-
boten zur Wahrung der dem Reiche in Siena YorbehHltenen Rechte be-
fugt waren 3).
Im Jahre 1167 ging der Rückzug des Kaisers Friedrich von Rom
her über Siena, in welcher Stadt der junge Weif starb*). Im Jahre 1172
hielt Christian von Mainz hier einen Landtag ab^). Als Christian im
Jahre 1180 von seinen Widersachern gefangen genommen war, suchte
er Mittel zur Lösung zu erlangen, wobei er S. Quirico den Sienesen
auslieferte. Da das Reich dies nicht sanktionirte und die Sienesen gut-
willig keineswegs nachgaben, erzwang Heinrich VL die Rückerstattung
durch Wafiengewalt, im Jahre 1186^). Im Jahre 1191 zog Heinrich
von Pisa über Siena und S. Quirico nach Rom 7). Unter Kaiser Fried-
rich II. wurde Siena die Hauptstadt des tnscischen Yikariats^), die eine
n. 148), dasB gan^ Siena nach römischem Recht lebe: »professi sumus lege Ro-
mana cum tota ciritate rivere«. Hiezu Ficker III Nachtrag zu § 459 n. 5.
1) Der Annalieta Saxo meldet über den Zug Heinrichs von Baiem, nach<lem
das Amotal gesichert: »castra moyit Hunsiem*. Dies wurde eingenommen, auch
ein jenem nahegelegenes castrum zerstört, darauf nach Grosseto marschirt. Hiezu
Dayidsohn, Forsch. I 94, ygl, 113, der Hunsiem für den Namen eines Kastells
Cnso, zwischen Pisa und Lucca hält, nicht für den von Siena. Dass die Po>ition
Ton Siena die Strasse nicht sperrte sondern umgangen werden konnte, zeigen
auch die Ereignisse des Jahres 1267 (Thomas Tuscus, M. G. SS. XXII p. 5'il)
und des Jahres 1313 (unter Heinrich VII.).
«) Vgl. Davidsohn, Forsch. I 100. Gesch. 498. 502. Bullet. Senese VIII 220.
<) Vgl. Ficker II 232 : Über Henricus Faflfus a legato d. imperatoris in comitatu
Aretii . . . ac Senarum delegatus. Vgl. IV n. 196. Er wird 1197 oder 1198, beim
Zusammenbruche der kaiserlichen Organisation, Bürger von Siena. (Ebenda über
die Grafschaft von Siena). über Reichsgut im Gebiete von Siena, vgl. Böhmer,
Acta imp. sei. n. 1136. 1137 (a. 1209; vgl. n. 917, 918). Tor- und Weggekl der
Stadt Siena dem Kaiser vorbehalten (1209) B. F. n. 334 (Böhmer, Acta n. 1070).
Ficker IV. n. 168 und 169 (a. 1186): Heinrich VI. ein Urteil seiner Hofrichter
für Siena bestätigend. Ebenda n. 396 : Zeugenverhör über die Rechte des Reiches
in der Grafschaft Siena (a. 1245).
*) Vgl Ficker II 229 f.
*) Vgl. Davidsohn, .Gesch. I 522 f.
«) VgL Annal. Senens. ad a. hiezu Ficker II 232. Scheffer-Boichorst, Fried-
richs letzter Streit S. 76.
') F. Ludwig S. 43.
«) Ficker II 516. 518.
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Das ItiDerar des Erzbischofs Sigeric yon Canterbury etc. 55
jährliche Beichssteaer an den kaiserlichen Sackelmeister für Tuscien
abföhrtei).
Siena^s Verkehr war seit dem 12. Jahrhundert in bestandigem
Steigen b^riffen. Sowohl die Heerzüge der Kaiser bewegten sich in
der Begel über Siena (»o Otto IV. im Jahre 1209), als auch der Privat-
Terkehr, der nach Rom ging, überdies alle offiziellen Gbsandtschafteu,
die Tom Norden herabkamen; wobei es sich ereignete, dass der Graf
Maearius von Siena (später in S. Miniato) im Jahre 1171 den Boten
des Eon^ von England den Durchzug verweigerte >). Auch der Boten-
dienst erforderte immer mehr Personal, sowol der kaiserliche*) als der
päpstliche und der privater Korporationen. Siena wurde eine wich-
tige Station dieser Boten (pueri, bajnli). Da in politisch unruhigen
Zeiten die Brie&chaften oft abgefangen wurden, verdoppelte man bei
wichtigen Angelegenheiten die Zahl der Boten. Es war eine Kalami-
tät, wenn die Pest ausbrach und auch unter den , pueri* grassirtc^)
— wobei als Krankenlager gern Siena gewählt wurde, da hier an
Hospitälern kein Mangel war.
Bei alledem kam in Siena seit dem 13. Jahrhundert auch das
Geldgeschäft in Flor, während das Kreditwesen im 12. Jahrhundert
sich noch in ziemlich einfachen Formen bewegt hatte ^). Da die Handels-
») Ficker IV n. 407 (a. 1247) : Quittung.
*) De rebus gestis Henrici IL Script, rer. Brit. (49) I, 20. Die abgesandten
Kleriker berichten an ihren König: cum niulta difficultate venimus ad Senas.
Ibi diebus aliqnot detenti fuimus. Cornea enim Maearius sie ex omni parte vias
obsidebat, qnod nnlii patebat egressue. Sie entkamen bei Nacht und heimlich.
•) Über den kaiserlichen Botendienst vgl. Ficker IV n. 220: Henricus ba-
listrarins, nuntius d. imperatoris Ottonis (in Siena, 17. Nov. 1209); n, 223:
Everardus de Lutri, nuntius d. imperatoris Ottonis (in Siena, 17. Des. 1209). Die
kaiserlichen Boten nahmen in Siena Geld auf.
*) Für alle diese Dinge sind die Epistulae Cantuarienses p. 274 ff. instruktiv.
Sena spielt dabei eine Rolle, namentlich da eine Pest im Jahre 1188 ausbrach.
Auf der Reise nordwärts von Rom, cum praemissum puerum — crederemus iam
dimidium itineris transegisse invenimus eum apud Senam lecto letal i decumbentem.
Auf der Rückkehr nach Rom : Senam veniens Hugonem puerum, quem infirmum
dimiseram, defunctum inveni. Femer: transgressus Senam et iam Romae proxi-
mus mortem domini prioris cum hospite, qui eum bene noverat, deflevi. Mangel
an pueri, weil alle erkrankt waren, p. 284. Verdoppelung der Boten p. 193.
195. 232.
») Vgl. den Bericht des Mathaens Paris Über eine Romreise im Jahre Ub'l,
da Richard de Anesty in Ehescheidungsangelegeuheiten den Kaplan Sampson
und Peter von Littlebury als Vertreter an die Kurie schickte. Er bestritt ihre
Ausrüstung mit 5 Mark Silber, auf der Reise gaben eie 28 Mark Silber aus.
Als sie Lurückkehrten, sagten sie, dass sie 40 Schillinge über das gebraucht
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56 JuliusJuDg.
leute in Born die Geldverlegenheit der Ankömmlinge missbrauchten,
indem sie z. ß. bei Darlehen römische Bürgen verlangten^) u. dgl. m.,
so machte man das Geschäft lieber in Siena ab. Nun verstanden zwar
auch die Geldleute von Siena (die mit denen von Rom übrigens in
enge Verbindung traten) die Kreditnehmer übers Ohr zu hauen, wie
sie ja darauf angewiesen waren, mit Vorsicht vorzugehen, in Bezug
auf die Art der Ausstellung der Schuldurkunden, der Besiegeluug, der
Bürgschaft u. s. w.«). Andererseits waren die Sieneser Geldleute nicht
skrupulös in der Wahl der Schuldner; sie liehen zur Zeit der ent-
scheidenden Kämpfe zwischen der Kurie und den letzten Hohenstaufen
der einen wie der andern Partei 3), obwohl die Comune Siena bis zu-
letzt ghibelliuisch gesinnt und dafür wiederholt von den Päpsten ex-
kommunizirt war. Zur Zeit des heftigsten Gegensatzes half man sich
dadurch, dass man mit eioer Stadt der Gegenpartei sich associirte und
den Handel unter solcher Firma führte^). Andererseits fand es die
Kurie für gut ihre Gelder nicht nur in Florenz und Luca, bondern
auch in Siena anzulegen^). Die Beziehungen dieser Stadt reichten
hätten, was sie mitbekommen hatten, und dass sie sich das Geld geliehen h&tten
von einem gewissen Beamten des Bischofs von Lincoln, der sie begleitete. Diese
Summe wurde ihnen zurückerstattet. Vgl. Öhlmann, Jahrb. f. Schweizer. Gesch.
n^ S. 284. Konr. Müler, III 86. F. Ludwig, Marschgeschwindigkeit S. 123.
') nolunt namque mercatores Romani routuum dare, nisi Romanos fideiusso-
res babeant. Epistulae Cantuaiienses p. 259; vgl. p. 197; 212.
^) Luschin von Ebengreuth hat in einer detaillirten Besprechung von
Scbulte^s Gesch. des mittelalterlichen Bändels und Verkehrs aus Süd Westdeutsch-
land u. s. w. (Mitth. des Inst. XXIV S. 313 ff.) auf mehrere Daten aus saec. XIII
hingewiesen, so auf einen Brief Albert Behams an den Erzbischof von Salzburg,
der die Aufforderung enthüllt seinem Vertrauensmann, dem Salzburger Domherrn
Friedrich von Leibnitz, noch den Abt von Reitenhaslach nach Rom nachzusenden,
um durch den Kredit der Zisterzieuseräbte bei Eaufleuten aus Rom und Siena
ein Darlehen aufzunehmen (Schulte I 267). Im Übrigen verweist Luschin auf
das Werk: 11 monte dei Paschi di Siena e le aziende in esso riunite. Note
storiche pubblicate a cura del presidente Nicolo Piccolomini (durch N. Mengozzi).
Siena 1891 ff.
») Vgl. B. F. 2692: im Jahre 1239 befiehlt K. Friedrich IL genannten Kauf-
leuten aus Rom (Siena) angegebene Darlehen zurückzuzahlen. — Soldzahlung
der Sieneseo im Jahre 1264 an den General vikar Tusciens und die HaupÜeute
der deutschen Söldner, Ficker IV n. 442. Zahlung von 4200 Unzen Gold au
Konradin im Jahre 1268, ebenda n. 455. Andererseits garantirte der Papst für
Karl von Anjou bei sienesischen Kaufleuten. Vgl. Hampe, Gesch. Konradins
S. 249.
♦) So assoziirte sich im Jahre 1262 die sienesische Firma der Tolomei mit
einer parmesanischen Handelsgesellschait.
*) Vgl. Register Nikolaus IV. n. 96 (a. 1288). Über die Beziehungen der
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Das Itinerar des Erzbiscbofs Sigeric von Canterbury etc. 57
bis zu den Handelsplätzen der Champagne und Frankreichs >), ja hin-
über nach Engknd^).
SchUesslich sei noch erwähnt, dass der Isländer in seinem Itinerar
bei Siena anmerkt: «weist die schönsten Frauen auf'),' während sonst
höchätens Notizen über die yerminderte Sicherheit einer Gegend vor-
zukommen pflegen.
Von Siena fühi-t das Itinerar Sigerics über Burgenuove^) ins
Tal der Elsa; da der Übergang über diesen Flnss bei Colle d^Elsa er-
folgte""), wird die von Sigeric angegebene Station Elsa a\if diesen Ort
zu beziehen seiu (wie auch die früher genannte Station Arbia an der
Plussbrücke gelegen war).
Hier befand man sich in einem Teile der Diözese von Volterra,
wo die Grafen aus dem Hause Aldobrandesca mächtig waren. Im
Jahre 1007 erhielt WiUa die Witwe des diesem Hause angehörigen
Grafen Budolf, durch einen Tauschvertrag das unterhalb des Hügels
(, Colle') in der Ebene der Elsa gelegene Spugna (wovon das Kloster
S. !Maria di Spugna beigenannt wurde), ferner neben anderen Gütern
sienesischen Handelsgesellschaft der Buonsignori zur Kurie handelt Gottlob im
Hist. Jahrbuch 20 S. 674 ff. 22, S. 710 ff. Lisini in Bullet. Senese 1898 p. 142.
1) Vgl. A. Schanbe, Ein italienischer Kursbericht von der Messe von Trojes
aus dem 13. Jahrhundert. Zeitschrift fQr Sozial- und Wirtschaftsgeschichte V
(1897) ä. 248 ff. In der »universitas mercatorum Italiae nundinas Campaniae ac
regnnm Franciae freqnentantium«, die unter einem »Capitaneus et rector« stand,
gaben die Kaufleute von Piacenza und Mailand, Siena und Florenz, Rom und
Genua den Ton an.
s) Dabei konstatirt Gottlob, daß die englischen Rückzahluugsanv^eisungen
an italienische Kaufleute f&r in Rom gemachte Gesandtenschulden, als auch im
sienesischen Staatsarchiv die documenti, in denen des Sterlino inglese gedacht
wird, beide im Jahre 1228 beginnen. »Das deutet doch wohl auf einen seit
diesen Jahren gesteigerten Verkehr der Händler von Siena mit England.* —
Liebermann, Angionorm. Geschichtsqu. p. 318 und 326 erw^ähnt die Quittung
des Abtes von St. Albans, Sept. 1252, über eine von den Florentinern in London
erhaltene Summe.
«) ÖhJmann, Jahrb. 1879 S. 302. Derselbe S. 301—302 über andere Be-
merkungen verschiedener Art in den Itineraren. Vgl. auch E. Casanova, La donna
Seneee del Quattrocento. Bull. Senese VIII p. 3 ff. Anderes über dies Thema
bei C. Mazzi, Alcune leggi suntuarie Senesi dei secolo XIII. Archivio stör. Ital.
IV, 5 1.1880) p. 133 ff.
*) Wo? Vielleicht bei Monteriggioni, wo sae:. XIII ein kaiserlicher Kastellan
sass. Vgl. Ficker IV n. 385: castellanus castri Montereggionis. (Dasselbe gilt
freilich von Staggia« K. Müller Ifisst die Route des Sigeric über dieses gehen.
Stubbs merkt Borgonovo an ohne näher sich auszudrücken.)
') Vgl Thomas Tuscua, gest. imp. Mon. Germ. S. S. XXII p. 523 ; (im Jahre
1268 die Truppen Karls von Anjou) transito ponte Else iuxta castrum quod
dicitur Colle.
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58 Juliusjung.
,Pitticciano* *), wo die Grafen eine Burg bauten 2). Es wird in der
Folge ein Caatrum de Colk novo „qui Pititiano vocatur* erwähnty
woneben ein GoUe yetus yorkommt'). Die Aldobrandeschi blieben auch
später in Colle angesehen, so dass bei Bündnissen die Grafen immer
ausgenommen erscheinen. Im Jabre 1138 hatten diese sich den Flo-
rentinern unterwerfen müssen, später finden wir in Colle Rechte dea
Reiches geltend gemacht«), die Comnne Colle aber seit 1199 im
Bunde mit S. Gimignano*), wobei die Sicherung der Verkehrsyerhält-
nisse eine Rolle spielte. Auch der Reichsbeamte, der hier amtirte^
hatte yor allem die Strasse einerseits bis zum Bezirk S. Miniato, an-
dererseits bis Siena in Obacht zu halten ; ja dieser Beamte trat zeit-
weilig an die Stelle des Podesta, indem er mit dem Rate yon Colle
Beschlüsse fasste^). Als Colle sein Bündnis mit S. Gimignano ab-
schloss, war sogar der Fall yorgesehen, dass in beiden Städten weder
Rat noch Magistrate sein könnten: dann sollten die geistlichen Wür-
dentr^er, für Colle der archipresbyter, für S. Gimignano der Propst^
M Vgl. Repetti s. 7. Colle d'Elsa. Davidsohn Forsch. I 94; 177.
») Im Jahre 1115: Colle yetus, Castrum de Colle novo. Die volJere Be-
zeichnung in den Verträgen betreift der Unterwerfung von Colle unter Florenz
vom Jahre 1138 bei Santini, Doc. di Sfcor. Ital. VI p. 1 f. Davidsohn a. a. 0*
•) Über die Bedeutung von Colle im Kriege Christians von Mainz gegen
die Florentiner im Jahre 1172 vgl. Davidsohn Gesch. I 529. Über das Verhält-
nis von Colle zum Reich saec. XII, XIII vgl. Ficker IV n. 372 und 373 (a. 1241).
Zur Zeit Friedrichs II sass in Colle ein ,vicarius Collis et episcopatus Vulter-
rani.* Verhör über die Rechte der kaiserlichen Kurie zu Colle und Orten der
Umgebung (wobei man bis auf die Zeiten Friedrichs I. zurückgeht), ib. n. 394»
n. 395 (a. 1245, Colle und S. Miniato). n. 476: Der General vikar König Rudolfe
für Tuscien bestätigt denen von Colle (im Jahre 1281) omnes bonos usus et appro-
batas consuetudines, quibus temporibus divorum augustonim Frederici primi, Uen-
rigi eins filii et Frederici secundi — usque nunc usi fuisse noscuntur.
*) Nachdem sie früher wegen des Ortes Casaglia (im Elsathal) sich be-
fehdet hatten.
») Ficker IV n. 376. Der Assessor und Vikar des Hugo Alpisiane, Vikars zu
Colle für den Generalkapitän in Tuscien, und der Rat von Colle gewähren denen von
Siena sicheres Geleit : securitatem plenam et licentiam Omnibus et singolis homi-
nibus et personis de civitate Senarum eiusque comitatus eundi et redeundi per
Colle et curiam et dietrictum sive forciam in personis et rebus hinc ad proximas
Kai. madii etc. Actum Colle in domo d. Sovarzi, tunc curia communis de Colle
. . . (1242 Febr. 17). Ficker merkt an: »Colle scheint danach überhaupt keinen
Podesta gehabt zu haben, sondern unmittelbar durch den Vikar verwaltet zu
sein.« In der Tat fürchteten die von S. Gimignano ähnlich behandelt zu werden.
Vgl. Davidsohn Forsch. II Reg. ad a. 1241 f.
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Das Itinerar des Erzbisehofs Sigeric yoa Canterbury etc. 59
je 12 «bonos homines, sex pedites et sex equites'* erlesen, bei denen
Reklamationen vorgebracht werden könnten^).
Im J. 1269 wurden die Senenser bei Colle durch Karl von Anjou
(den die Florentiner und eine senensische Aussenpartei unterstützten)
entscheidend geschlagen^).
Es folgt bei Sigeric die Station Sce Martin in Fosse, das
Stnbbs als S. Martine, Fosci, erklärt, ein Ort, der im 10. Jahrhundert
öfter genannt wird^). Der Markgraf Hugo von Tuscien urkundet im
Jänner 997 sowohl in wie über Fusci, in dessen Oegend er reich be-
gütert war, zugunsten der ^Badia** von Florenz, fttr die bereits seine
Mntter, die Gräfin Willa, Schenkungen gemacht hatte. Wenige Mo-
nate vorher, am 1. Oktober 996, hatte Irmengard, die Tochter dts
Odalgar, derselben „Badia** ein Landstück samt Haus überwiesen, das
nahe dem burgnm von Fusci lag, angrenzend an den gleichnamigen
Fluss, an die ^via publica'' und an die Häuser und Grundstücke des
Markgrafen Hugo, die dieser im J. 998 dem Kloster zum hl. Michael
in Poggibonsi vergabte. — Die Schenkungen an die Florentiner
^Badia** wurden von den Kaisern Otto III. und Heinrich II. alsbald
bestätigt^). Der Ort Fusci wird auch in den päpstlichen Bestätigungs-
urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts öfter genannt*).
In früherer Zeit hatten die Kadolingergrafen hier Gerichtsbarkeit,
später die Bischöfe von Volterra, die einen Teil der Kadolinger-Erb-
schaft an sich gebracht hatten (1115) und denen als Grafen des Ge-
bietes auch das Kastell von Fusci überwiesen wurde *^). In kirchlicher
») Vgl. Davidsohn, Entstehung des Konsulats. Zeitschr. f. Geschichtswissen-
schaft VI 358 f.
>) Annal. Senenses ad a. 1269: apud castrum de Colle vallis Else.
») Vgl. Repetti s. v. Fosci, Fusci, ora Foci. Es lag drei Miglien östlich
▼on S. Gimignano, am Bach Fosci, in der Diözese von Volterra. Vgl. auch
Davidsohn, Gesch. von Florenz I 116. (K. Miller liest See Maran in fosse, das
er hei Monte Riggioni ansetzt).
*) Vgl. die Urkunde üitos III. 1002 Jan. 8, Heinrichs II. 1012 Mai 14. Unter
den genannten Höfen »in comitatu Vulteransi * ist una quae dicitur Casalia. alia
vero Fusci. Über ersteren Ort vgl. Repetti s. v. Casaglia e Casagliciola in Val
d'Elsa. (Auch Davidsohn, Forsch. II Reg. 555. 2284). ,Due l>orgate ch'e^»bero
la loro parr. (S, Maria di Casagliola) attualmente annessa a S. Lorenzo a Fuli-
gnano, e la Canonica di S. Leonardo di Casaglia, ora S. Pietro alla Canonica;
qnesta nella com. di Poggibonsi. — Si trovano entrambe lungo il torrente Fosci
alla einistra delPElsa.«
») So von Papst Alexander III, (1176), Lucius III. (1182), Honorius III (1220\
Vgl. RepeUi 1. c.
•) Vgl. Heinrich VI. für den Bischof von Volterra im Jahre 1186, St. 4584,
femer im Jahre 1194, bei Scheffer-Boichorst, Zur Gesch. des 12. und 13. Jahr-
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^O Julius JuDg.
Beziehung war Kapitel und Propst von S. Gimignano der massgebende
Faktor auch in Fosci, wo zwei Kirchen, nämlich S. Martin und S. Ste-
phan unterschieden werden. Beide standen zur Verfügung des Propstes
Ton S. Gimignano, während das Kapitel sich seine Besitzungen in
Fosci und Casaglia bestätigen liess^).
Za Anfang des 13. Jahrhunderts bemächtigte sich S. Gimignano der
Herrschaft über Fosci >). Im 14. Jahrhundert, als die Comunen von
S. Gimignano und Poggibonsi sich nach länger andauerndem Zwiste
über eine Reguliruog ihrer Grenzen einigten, wurde das Gebiet des
Kastells von Fosci zwischen beiden Kontrahenten aufgeteilt'), so dass
der alte Name nur in dem Torrente Fosci sich erhalten hat, der unter-
halb von Poggibonsi in die Elsa mündet.
Die nächste Station Sigerics ist Söe Gemiane^), d. i. S. Gemi-
gnauo (jetzt gewöhnlich S. Gimignano), das zwischen dem Torrente
Foscr und einem andern liegt^).
Der Ort ist benannt nach dem hl. Geminianus, der in Tuscien
auch sonst in der Nomenklatur häufig vorkommt. Im 10. Jahrhun-
dert wird S. Gimignano öfters erwähnt. So schenkte König Hugo im
J. \}29 dem Bischof Adelbrand (Adelard) und der Kirche S. Maria
von Volterra den ^Turris* genannten Berg bei S. Gimignano, das als
im Komitat von VolteiTa gelegen bezeichnet wird^).
hunderts S. 221 f. Diese Urkunden nennen Foscum, Casalliam de Valle Else
cum pei-tinentiis suis.
») So durch P. Lucius III. (im Jahre 1182): quidquid habetis in curte de
castello Fosci. Hingegen Honorius III. (im Jahre 1220) dem Propst von S. Gimi-
gnano bestätigte >le due chiese poste in Fosci, cio^ S. Martino, e S. Stefano di
Fosci« (Repetti). Der »praepositus« von S. Gimignano erscheint auch im Jahre
1199 ali^ der höchste kirchliche Würdenträger daselbst. Davidsohn, Entstehung
des Konsulats a. a. 0. 358 f.
»1 Nach Targioni Tozzetti, Relazioni di alcuni viaggi VIII p. 189, im
Jahre 1204.
j Vgl. Davidsohn, Forsch. 11 Reg. 2284 (a. 1334): Schiedsspruch der Flo-
rentiner, ,in dem es sich zumal um die Grenzen bei Casaglia handelt.« Repetti
1. c. (u. 1345).
«I So Stubbs, während K. Miller vielmehr See Germane liest, das er bei
Poggibonsi ansetzt.
^) Vgl. Targioni Tozzetti, Viaggi VIII p. 187 ü. Notizie istoriche di S. Gemi-
gnano in Val d'Elsa (von Bandini). Repetti s. v. Davidsohn, Entstehung des
Konsulats (Zeitschr. f. Geschichtswissenschaft VI 34 f. 358 f.) und Forsch, zur
Gegch. von Florenz Bd. 2.
*"') üghelli I- p. 1429. Mitt. des Instituts V 400 f.: quendam montem qui
dicitur Turris de iure regni nostri et de comitalu Vulterre pertinentem prope
sancto Geminiano adiacente — qui mons teuere videtur unum caput in aqua
viva da Cola, aliud tenente in terra Adermi, tertium in terra sancte Marie, aliut
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Das Itinerar dea Erabiachofs Sigeric von Canterbury etic. {^l
Im 11. Jahrhundert treten bereits Bestrebungen zutage, S. Gi-
mignano mehr und mehr von Volterra zu emanzipireu ^).
Wir werden nicht fehlgehen, wenn wir diese Bestrebungen mit
der wachsenden Bedeutung von S. Gimignano als Handelsort in Zu-
sammenhang bringen. Die Lage an einer so &equenten Strasse
mosste darauf Einflnss nehmen; seit der zweiten Hälfte des 12. Jahr-
hunderts gelang es S. Gimignano^s konsequent durchgeführter Politik,
alle kleineren Stationen und Kastelle zwischen den Flüsschen Eläa
und Evola von sich in Abhängigkeit zu bringen*). Dabei war es
mit Siena und Pisa im Bunde^), während die Rivalität mit Volterra
fortdauerte*).
Es folgt bei Sigeric Söe Maria glan, das ist (wie Stubbs er-
kannte) S. Maria Chianni, 4 km östlich von Montajone, bei Gam-
bassif von wo die Wässer noch ostwärts der Elsa zufliesseu^).
in terra Üdebrandi, aliut in via publica: hie mons sicut coherentiis discemitur
— etc. — Im Jahre %7 mnss Kaiser Otto I. hier durchgezogen sein, da er
»prope Monte Vultrario infra com(itatum) Voleterrenee* urkundet. Vgl. Otten-
thal Reg. n. 451. — Die curtis montis Veltrai (Monte Veltrajo östlich von Vol-
terra) auch sonst in Urkunden des B. von Volterra (so 971). Eine römische
Inschrift gef. »in agro Fomacchio sub monte Veltraio« Corp. XI, 1791.
») Vgl. Mansi XX 1097. Papst Paschalis II. ermahnt (zwischen 1099 und
1115) »milites de S. Geminiano alüsque oppidis iuxta positis, ut ad Rogeri epis-
copi fidelitatem redeant. * In den Privilegien Heinrichs VI. för den Bischof von
Volterra aus den Jahren 1186 und 1194 (vgl. Scheffer-Boichorst, Zur Gesch. etc
223) heisst es: Statuimus etiam ut in civitate Vulterrana et in suneto Geminiano
et in Monte Vultraio et in Gasula consules (vel aliquis rector) non eligantur nee
nllo modo fiant absque concessione et voluntate Vulterrani episcopi. Ficker IV
n. 356 (a. 1236) : Der Bischof von Volterra bestellt auf Grund der ihn dazu be-
rechtigenden päpstlichen und kaiserlichen Privilegien den Podestä zu Monte-
vultraio. Actum in domo plebis de Casulis. Aber Montevultraio rebellirte und
schloss sich an S. Gimignano an oder stellte sich unter das Reich, das dafür die
Bestellung des Podesta in Anspi*uch nahm, vgl. Ficker IV n. 400 (a. 1246).
*) Näheres darüber bei Targioni Tozzetti VIII p. 189 f. : antica giurisdizione
di S. Gemignano, und in Davidsohns Regesten 1. c. Auch die Beherrschung der
Strasse nach Volterra suchte S. Gimignano sich zu sichern, daher wiederholte
Zerstörung von hindernden Kastellen wie Picchiena, 5 km westlich von Celle
(ib. n. 788 f. und 1.) im Jahre 1260, sein Streben nach Montetignoso (ib. n. 38
a. 1229 u. a.) u. s. w.
») Wie lange dies der Fall war, s. oben S. 15.
♦) Im Jahre 1308 werden diese Streitigkeiten einem Schiedsgericht der
Kommunen Florenz, Luca, Siena unterworfen. »In eastro Camporbiani* (Kreuz-
punkt zwischen den Talern der Evola und der Era) versprechen die Syndici der
beiden streitenden Städte sich dem Schiedsspruch zu fügen. Davidsohn Forsch. IE
Reg. 2080, 2081, 2085 ; 2088 ff. Der Krieg bricht sogleich wieder aus.
») Vgl. die Karte, die Targioni Tozzetti Bd. VIII (auch Bd. VII) beigegeben
ist: Porzione di Toscana iVa Firenze e Siena e fra S. Miniato al Tedesco e S. Gio-
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go Julius Jung.
S. Maria di Chianui war eine alte Pfarre, deren Gebiet im Osten
an das der lYarre oder praepositura von S. Oimignano anstiess^). In
späterer Zeit treten als Verkehrsstationan vielmehr die Orte Gambassi
(Gambasso) nnd Montajone hervor^), zwischen denen eine unwirtliche
namentlich rauhen Winden ausgesetzte Gegend lag^). Seit der Mitte
des 11. Jahrhunderts unterhielt hier die Abtei von Adelmo (Elmo)
oder Cerreto (in der Nähe von Montajone) ein Hospiz^). Es war
aber diese Abtei gegründet von Adelmo, einem hier b^üterten Ya-
salleu jenes Kadolingergrafen Wilhelm Bulgarus, der als Herr von
Fucecchio und Gönner der Beformmönche bekannt ist. Wilhelms
Nachkommen unterhielten mit der Gründung des Adelmo rege Füh-
lung. Auch der Bischof von Volterra bezeugte derselben wiederholt
seine Gunst s).
Nach dem Aussterben der Kadolingergrafen (1113) brachte der
Bischof von Volterra einen grossen Teil ihres Besitztums an sich^),
unter anderem auch in Gambassi, was im 13. Jahrhundert S. Gimi-
gnano an sich riss. Aber die Beichsgewalt suchte hier nicht minder
vanni in Val d*Arno di sopra. Man findet darauf S. Maria Chianni Terseichnet
(Einer ganz falschen Spur folgt K. Miller, indem er diese Station Sigeric*8 bei
Certaldo an der Agliana ansetzt — wo im 12. Jahrhundert Semifonte oder Summo-
fonte, 150 m über der ^gliena, zu Bedeutung kam. Vgl. Davidsohn, Gesch. v.
Florenz I 567 f.).
li Vgl. Repetti s. v. Chianni di Gambassi in Val d^EUa: pieve sotto il
titolo di S. Maria, presso Montajone, dioc. di Volterra, sulla strada Reale Vol-
terranna, un terzo di migl. prima di salire a Gambassi, di cui S. Maria di Chianni
e matrice con titolo di arcipretura.
-) Vgl. den Index zu Davidsohn's Begasten von S. Gimignano.
3) Vgl. Targioni Tozzetti VlII 64 ff. : Notizia di Gambassi. Daselbst ist der
Weg beschrieben: per andare a Montajone da Gambassi si lascia la strada Vol-
terrana poco sopra la Filicaia antico fortilizio disabitato, e si volta a mano
destra, camminando quasi sempre per piano sul dorso delia Collina, nudo, laBciato
incolto a cagione dei yenti e del terreno magro . . .
♦j Vgl. Repetti s. v. Adelmo, oggi Elmo in Val d'Elsa. — Davidsohn
Forsch. II n. 788 e: ad habatziam de Elmo (a. 1260 wird eine Unterredung
zwischen den Beauftragten von Florenz und S. Gimignano dahier vorgeschlagen.)
Ebenso n. 630: Bote, qui ivit ad abbatiam de Elmi in exercitum Pisanorum et
Senensium; n. 635 desgleichen ad abbatiam de Elmi, an den Zuzug der Sangi-
inignanesen, der beim Heere der genannten Verbündeten stand.
^) So im Jahre 1061 durch Erteilung von Privilegien u. s. w. 1073 wurde
das Kloster den Camaldulensem übergeben. Das nähere bei Repetti 1. c.
'') Targioni Tozzetti 1. c, womach im Jahre 1115 der Bischof von Volterra
eompro dalFereditk del conte Ugo d'un altro Conte ügo la metk di tuite le cose
che detto Conte possedeva in Catignano, Riparotta, Arsicile, Gambassi, Sancto
Benedicto cum curte etc. Vgl. über die letzten Kadolinger Davidsohn, Forsch.
II 83 fi.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigerie von Canterburj etc. 53
ihre Rechte wahrzutjehmeu^ da die Kadolinger ja vielfach mit Köuigs-
^nt belehnt gewesen waren ^). Im J. 1247 verlieh Kaiser Friedrich IL
•die Burg Gambasso (Gambassi) den Opizinghi, einer auch sonst mehr-
fach bevorzugten Familie, die mit den Kadolingern in verwandtschaft-
lichem Znsammenhang gestanden hatte').
Dieser Vorgang wirkte noch später nach, indem im J. 1269 Karl
von Anjou, als er die Verwaltung Tnsciens regelte, über die an den
Kastellen von Gambassi und Gatignano (nahe bei Gambassi) haftenden
Keiehsrechte eine Untersuchung anstellen liess^), bevor er mit denen
von S. Gimignano die Vertrage erneute.
Die nächste Station benennt Sigerie mit dem Namen Söe Petre
<2urrant, was Stubbs für S. Pietro, Corazzano erklärt*). Wir kennen
bereits die Geschichte der alten Pfarre Quaratiana und ihre Tochter-
kirchen ^): die zu Valconeghisi (Balconevisi) war dem hl. Petrus ge-
weiht^) ; mit diesem Ort werden wir die genannte Station identifi?iren
dürfen.
In dieser Gegend waren im 11. Jahrhundert die Grafen aus dem
Geschlechte der Gherardeschi mächtig, nicht ohne dass die Kirche von
Luca dadurch mehifach geschädigt worden wäre. Erst zu Anfang des
12. Jahrhunderts (1109) gelang es dem Bischof Rangherius von Luca,
mit dem Grafen Hugo (Gherardesca) einen Vertrag abzuschliessen,
wonach die Zehnten der Pfarre von Corazzano dem Bischof frei ge-
*) Vgl. Davidsohn, Forschungen II 84.
>) Die Uppezinghi (filii Opithonis) waren Stiefsöhne des letzten Eadolingers.
^ie treten echon im Jahre 1120, als es sich um die Aufteilung der Kadolinger-
nachlassenschaft handelte, (im pisanischen Interesse) hervor. Vgl. Davidsohn,
Forsch. I 86 und 90. — B. F. 335: Otto IV. bestätigt (1209) den Opizinghi und
Cadolinghi alles was ihnen seine Vorgänger verliehen, und ihre sonstigen Be-
sitzungen und befreit sie von allen öffentlichen Lasten ausser der Heerfohrt,
wenn der Kaiser nach Italien und Tuscien kommt. Ferner B. F. W. 12660 (apud
Fiscecchum, d. i. Fucecchio): Konrad von Metz, Legat ganz Italiens, verleiht
{1221) den Opizinghi und Cadolinghi die Burg Cerreto und Saviano, mit Zube-
hör. Die Verleihung von Gambasso an die Opizinghi (1247): B. F. 3624. Tar-
gioni Tozzetti VIII p. 66 f. Er nennt den Gualtieri degli Upezzinghi di Calcinaja.
3) Davidsohn Forsch. II Reg. 1095: ad investigandum omnia . . . iura, ser-
vitia realia et personalia imperii in ipsis castris et curtibus (sc. Gatignano und
Gambassi).
^) Hingegen merkt K. Miller mit konsequenter Irrung an : bei Castelfioren-
tino, San Pietro — am Rio Petroso.
*) Vgl. oben S. 5.
*) Im Diözesankatalog von Luca aus dem Jahre 1260: ecclesia s. Petri de
Valconeghisi. Unter den Kirchen der Pfarre von Quaratana (Corazzano) ist nur
diese einzige dem hl. Petrus geweiht.
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64 Julius Jung.
geben wurden und der Graf überdies garantirte, die Angehörigen dieser
Pfarre sowie ihre Habseligkeiten nicht weiter zu belästigen i).
Bemerkenswert ist, dass auch das Kloster S. Salvatore di Sesto
(bei Luca) eine Besitzung in ^Quarazana'* hatte^).
Wir kommen nach Söe Dionisii, d. i. dem burgum S. Genesii^
das seit dem 8. Jahrhundert von Bedeutung war»). Als im J. 715
der erbitterte Streit zwischen den Bistümeru von Arezzo und Siena
wegen der 18 Pfarreien entschieden werden sollte — unter Beiziehung
der Bischöfe von Pisa, Luca, Florenz und Fiesole — war in Vico
Wallari, wo die Pfarre nach dem hl. Genesius hiess, der Versamm-
lungspunkt der Urteilenden*). Der Ort wurde dann eine wichtige
Strassenstation, sei es dass man aus dem hügeligen Gelände von Yal
d' Evola dem Arnoübergang zustrebte, sei es dass man vom Arno her-
über die Höhe, auf der nachmals die Burg von S. Miniato sich erhob,
zu gewinnen gewillt war. Unter den Markgrafen und Kaisern des
11. Jahrhunderts erhöhte sich die Bedeutung des zur Beherrschung
der Strasse vorzüglich geeigneten Ortes. Im J. 1046 urkuudet Hein-
rich III. ,apud sanctum Genesium**, im J. 1055 fand hier ein Hoftag
statt ö), im J. 1080 eine bischöfliche Versammlung«).
Im 12. Jahrhundert wurde es der Mittelpunkt der Reichsverwal-
tung in Toscien. Unter den Zeugen einer Urkunde des Markgrafen
Engelbert vom J. 1136 findet sich ein Rehenbotus filius Petri de
sancto Genesio^). Im J. 1 137 nahm Herzog Heinrich von Bayern
auch S. Genesio ein. Im J. 1160 hielt der mit Tuscien belehnte
Herzog Weif hier einen glänzenden Hofbag ab^). Rainald von Dassel
setzte den Grafen Eberhard hieher, den er zum Reichssteuererheber
von Tuscien machte (1163 — 1167)®); darauf waltet Graf Macharius
') Repetti s. v. Corazzano, femer Barbialla, endlich Peccioli (in Val d' Era).
*) Mon. Germ. Diplomata Uenrici II, n. 425, von 1020 April 25: cortem
sancti Angeli de Quarazana. S. oben S. 7.
») S. oben S. 4 f.
♦) Vgl. Documenti di Stör. Ital. XI p. 18. Davidsohn, Gresch. von Florenz l b'5.
8) Vgl. Ficker lll 150.
«) Vgl. Meyer von Knonau, Jahrb. Heinrichs IV Bd. 8 »S. 382 A. 62: die
von Bardo vita Anselmi Lacens. c. 8 erwähnte bischöfliche Versammlung apud
sanctum Genesium.
f) Ficker IV n. 106. Ebenso 1187 in einer ürk. Heinrichs VI. für den B.
von Volterra (Scheffer-Boichorst, Zur Gesch. u. s. w. S. 221): Loterius de Sancto
Genesio iudex curie nostre.
s) Annal. Pisani ad a. 1160: Guelfus, dux Spoleti, marchio Tusdae, venit
apud Burgum Sancti Genesii. Er kehrt, nachdem er Pisa besucht hatte, wieder
nach S. Genesio zurück.
») Picker II 228; vgl. 416. Davidsohn Forsch. I 103. Vgl. auch dessen
Gesch. von Florenz I 522 f. 536.
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Daa Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. g^
mit seinen Söhnen hier. Im J. 1172 tagte in S. Miniato eine Ver-
sammlang unter dem Vorsitz des Erzbischofs Christian von Mainz, an
der die Vertreter von Pisa, Florenz, Luea und Genua sich beteiligten,
so dass also inmitten der rivalisirenden Städte die hiesige lieichsburg
das Zentrum bildete*). Im J. 1178 ist Kaiser Friedrich L hier, ebenso
im J. 1185^). Freilich, die städtische Ansiedlung unterhalb der Burg
fühlte sich gedrückt; als im J. 1197 die Bebellion gegen die Beichs-
verwaltung ausbrach, wurde der «tuscische Bund** zwischen den
Städten Luca, Florenz, Siena, S. Miniato, dann dem Bischof von Vol-
terra „in ecclesia s. Christophori in Burgo S. Genesii* beschworen^).
S. Genesio lag unterhalb des Hügels, auf dem die nach allen
Richtungen weite Ausschau bietende Reichsburg von S. Miniato ,del
Tedesco" (wie sie schon 1286 beigenannt wird)*) sich erhob. Es wird
auch als Strassenstation von Pisa her bezeichnet^).
Im Itinerar des Königs Philipp August heisst sie (1191) jSeint
Denis de Bon-repast* ®).
Im J. 1217 wurde S. Genesio mit S. Miniato zu einem Orte ver-
eint, für den der letztere Name massgebend blieb, da der Synoikis-
mus sich zugunsten von S. Miniato vollzog, auch in Bezug auf die
Strasse 7).
Unter Kaiser Friedrich II. blieb S. Miniato ein Hauptpunkt der
Reichsverwaltung für Tuscien, wo oftmals der Generalvicar dieser
Landschaft residirte, stets aber ein Kastellan da war. Diesem unter-
») Vgl. jedoch Davidsohn, Forsch. 1 111 ff. Die Kommune von S. Miniato
gegen die Reichsburg sich erhebend (1172).
«) Ficker II 229. Es wird 1178 das palatium bei der Burg erwähnt. Über
den Aufenthalt 1186 vgl. Scheffer-Boichorst, Friedrichs letzter Streit S. 231 n. 44.
•) Ficker IV n. 196.
■•) »Castrum Ö. Miniatis del Tedesco«. Ficker IV n. 489. (Noch der Ge-
neralvikar K. Rudolfs von Habsburg hatte seinen Sitz in S. Miniato. Vgl. Böhmer,
Acta p. 703. Ficker II 228. IV n. 487, 488, 489).
'^) Davidsohn, Forsch. III p. 1 ad a. 1209. Die Pisaner erhoben Abgaben »de
soma eunte versus Sanctnm Genesium« an ihrer Zollstätte zu Ricavo (bei Mon-
topoli).
«) Womit öhlmann II S. 302 das ,Sanctinusborg* des Isländers zusammenstellt,
') B. F. 893 (huillard-Bröholles IV p. 497 f.) : Friedrich II. verleiht und
schenkt den Leuten von S. Minato ,in perpetuum burgum S. Genesii cum Omni-
bus iustis pertinentiis et rationibus suis et s trat am; statuentes ut omnino
iter strate ire debeat per ipsam terram Sancti Miniatis« ....
Davidsohn Forsch. III S. 1 spricht, dem Villani folgend, mit Unrecht von der
Zerstörung des Borgo S. Genesio durch S. Miniato. (Burg und Stadt hatten aller-
dings ver*ichiedenes Schicksal). Nach den Regesten des Papstes Nikolaus IV.
(d. 6646) vom Jahre 1292 Febr. 18 erhält einen Ablassbriel domus leprosorum
S. Lazari de S. Genesio prope S. Miniatem Lucanae d.
MittheUonsen XXV. 5
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ßg Juliusjung.
standen ausser S. Miniato selbst noch Fucecchio, Yal d^Amo, Yal di
Xieyole, Ariana, Lima, Villa Basilica (bei Luca)^). Ja die Vollmachten
des Kastellans erstreckten sich sogar weiter, so dass z. B. von Luca
an ihn appellirt wird.
Südwärts reichte der Machtbereich von S. Miniato (Burg oder
Stadt, je nach den wechselnden Umständen) bis zu dem Gebiete, das
S. Gimignano sich angegliedert hatte, und gegen Abend an die Gren-
zen der Pisaner, die auch nicht stabil waren. Als Kaiser Friedrich IL
in der Fülle seiner Macht stand, und nach ihm, unter Manfred oder
Karl von Anjou, wurden an allen wichtigen Punkten auch Reichs-
rechte wahrgenommen^). In der Zeit nachher, d. h. wenn wir die
Episode unter Kudolf von Habsburg noch in Rechnung ziehen, seit
dem Ausgang des 13. Jahrhunderts, war S. Miniato eine Kommune,
die mit Florenz verbündet war, und gegen die Übergriffe der Pisaner
sich wehrte. Es entwickelte sich hier ein eigentümlicher Muuizipal-
geist, der auch in einer lokalen Geschichtschreibung zum Ausdruck
kommt. Das Diario di Ser Giovanni di Lemno aus Comugnori') ge-
«) Vgl. Ficker I[ 166 f. 481. B. F. W. 12951. B. F. 1675 (im Jahre 1226
erfolgte die Konstituiriing der Castellanie in diesem Umfange. Ficker, Forsch.
II 483 f.) Bei Huillard-Br^holles IV p. 366 n. l (1243, nach Pisaner Rechnung)
befiehlt Jonas Sancti Miniatis cactellanus pro domino Gerardo (Gebardo) de
Hamestein sacri imperii in Italia legato atque eiusdem domini vicarios — oastal-
dionibus suis de valle Ami, dilectis sibi, dem Hospitale zu Altopascio gewisse
Ländereien am Arno (de plagiis vallis Ami) einzuräumen. Sie führen das aus,
indem sie sich dabei > castaldiones curie« nennen. Es sind ihrer drei.
«) Vgl. B. F. W. 12389 = Ficker IV 250, wonach a comuni et universitate
hominum castrf sancti Miniatis auch die Jurisdiktion von Montebecherio (d. i.
Montebechieri westwärts von Moriolo über der Evola, wo bis il72 das Kastell
Vetrignanum lag, s. oben S. 8, 14) in Anspruch genommen wird (im Jahre 1211 »in
ecclesia 8. Marie castelli S. Miniatis.« Im Jahre 1245 wird ein. iudex Ubaldus
de Mariolo curia sancti Mioiatis genannt. Ficker IV n. 393. Im Juhre 1284 ein
vetturalis de Cigoli curie S. Miniatia. Davidsohn Forsch. III S. 32 n. 120. (Im
Jahre 1261 wird Dayidsohn 1. c. n. 50 die curia Montis Tiniosi, d. h. Monte-
tignoso, südwärts von Montajone, erwähnt). Im Jahre 1313 hat Ser Gioyanni di
Lemmo p. 182: homines de Barbialla et de Collegarli, de Monteleone, de Tonta
et de aliis terris circumstantibus de districtu sancti Miniatis. Da im Jahre 1314
S. Miniato von den Kaiserlichen besetzt wird, quidam de Valconeghisi, de Bar-
bialla, et de illis partibus veniebant versus Moriorum (d. h. Moriolo, um gegen
die Kaiserlichen aufzutreten). Ibid. p. 183. cf. p. 185: Montalto und Comugnori
gehören zu S. Miniato, ebenso Colle Burnacchi (also bis zur Era) ; p. 181 :
Oaporena in districtu S. Miniatis. — Man sagte : in sancto Miniate et districtu
(p. 172), homines de sancto Miniate et eins districtus (p. 175, a. 1311).
») Docum. di Stör. Italiana VI p. 159 flf. (Comugnori lag in Val d' Evola
zwischen Sun Komano, Stibbio und Montopoli).
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Das itiaerar des £rzbischofs Sigeric von Canterbarj etc. g7
^ährt von diesem Standpunkt aus ein nicht geringes Interesse, da
^. Miniato durchaus im Mittelpunkt der Darstellung steht ^).
So lange in S. Miniato kaiserliche Kastellane sassen, dirigirten
sie auch die Geschicke der Kommune.
So traf im J. 1223 der Kastellan von S. Miniato mit den Gesandten
der Gemeinde S. Gimignano (durunter einer ,consul mercatorum* war)
<ein Abkommen bezQglich des sicheren Geleites und gegenseitiger Rechts-
hilfe^) — wir ersehen daraus, dass S. Miniato und S. Gimignano den
sie verbindenden Strassenzug beherrschten. Die von S. Gimignano
sollten sicher gehen und zurückgehen können durch das Gebiet von
S. Miniato^) gegen Zahlung der angegebenen peilagia und Gewährung
von Recht 30 Tage nach Klage.
Trotz dieses Abkommens sehen wir einige Jahre später zwischen
S. Miniato und S. Gimignano Feindseligkeiten ausbrechen, wobei die
Sanminiatesen es besonders auf Montctignoso (einen Kreuzpunkt der
Strassen von S. Gimignano nach Yolterra und S. Miniato) abgesehen
haben, was denen von S. Gimignano den Anlass gibt)^ sich, ohne aut
die Bechte des Bischofs von Yolterra BQcksicht zu nehmen, dort fest-
zusetzen^).
I) Wenn ein Bischof voa Luca durch S. Miniato nach Rom durchreist, wird
-die« not.rt, z. B. 1304. Ebenso wenn ein Kastell gegen S. Miniato rebellirt, wie
1306 castram de Yalconeghisi (p. 167). Zum Jahre 1308 ist die^ Abgrenzung der
Kommunen yon Montistopori (Montopoli), S. Miniato, Comugnori (unter Teil-
nahme des Chronisten) beschrieben (p. 169). Anlage eines Weges vom Amotal
nach. Cambiano (im Tal der Elsa), die eine Hälfte zu MontopoU, die andere zu
-S. Miniato gehörig. Man gebt nach S. Miniato einkaufen, p. 176. Die Markt-
preise werden angegeben.
») Ficker IV n. 304. B. F. W. 12856. Davidsohn, Forsch. II S. 11 Reg. 7.
»Actum in cassaro sancti Miniatis ^nte ecciesiam beati Michaelis.« Der Kastellan
Alexander für Gunzelin Hoftruchse^ und Legaten Tusciens — habito consilio
bonorum et sapiehtum virorum s. Miniatis promisit atque conyenit Jacobe Asse-
dicti et Lamberto Turris et Sanguineo consuli mercatorum sancti Geminiani,
recipienÜbos et sttpolantibna pro ipso comuni sancti Geminiani et pro homini-
bus ac mercatoribus »•ancti Geminiani et eiu« curie.
*) Dieses wird dabei näher bestimmt : sc. a rivo de Arsiccione usqne ad Amum
et ab Arno usque Porcari, solyendo et dando pedagium XXYI den. per salmam
a dicto rivo de Arsiccione usque ad Amum in uno loco ad voluntatem castellani,
et ab Arno usque Porcari salvis pedaggiis consuetis curie. Über den rivo de
Arsiccione findet sich bei Repetti nichts.
*) Im Jahre 1229. Vgl. Davidsohn, Reg. 37, 38; sie okkupirten die castra
et villae Puliciano, Ulignano, Gambassi und Montetignoso (die drei ersteren und
Catignano hatte 1 218 der Bischof von Yolterra an Florentiner verpföndet. David-
söhn Forsch. III Reg. 8). Gambassi wird wiederholt als eine wichtige Station
bezeichnet, die auf dem Wege von S. Miniato nach S. Gimignano lag, ygl. n. 262.
Montetignoso steht imter K. Manfred dem Reiche zu.
5*
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gg Julius Jung.
Westwärts davon, in Camporena, finden wir nachher (1240) einem
kaiserlichen Vikar *), der von dem Generalkapitän Paüdulf von Fasa-
nella eingesetzt und dessen Yicar S. Miniato untergeordnet ist. Eine
Lage der Dinge, die für S. Gimignano sehr unerquicklich war, weil
der Vikar von Camporena auch die nächstliegenden von den S. Gi-
mignanesen besetzten Kastelle in seiuen Machtkreis zu ziehen suchte^}
und auch sonst die kaiserlichen Beamten an die Kommunen erhöhte
Anforderungen stellten. Einmal hat die Kommune von S. Miniato
durch eine Gesandtschaft deuen von S. Gimignano ihre guten Dienste
betrefis der Forderungen Pandulfs angeboten*).
Von S. Genesio beziehungsweise S. Miniato ging es hinunter ins
Tal, wo der Aruo sich damals in zwei Arme teilte. Der eine fiel den.
Leuten, durch die weissliche Farbe seines Wassers auf im Gegensatz
za dem anderen, der schwärzliche Färbuug zeigte, wie das infolge
verschiedener Umstände auch anderswo vorkam*). Also nennt Sigeria
den einen Arm Arnebianca, während er den anderen als Aqua,
nigra bezeichnet.
*) Dieser Vikar fungirt 1240 in Camporena (nordwestlich von Idontignoso),
und einigen Nachbarorten (Tonde, Castelsalvi (V), Vignale), vgl. Reg. 290. Nach
Kepetti s. v. Camporena hat dieser Ort sich im Jabre 1231 den Sanminiatesen
anschliessen müssen. Ebenso das nahe Agliano oder Alliano (das jetzige Jano).
RepeUi 8. V. Agliano. >I1 poggio di Alliano e la sclva di Camporena sono notati
a confine ira il territorio fiorentino e quello di Sanminiato nella demarcazione
eUbilita nel 1297.«
>) So das Kastell Pietra (n&chst Montignoso). Dayidsohn, Reg. 257.
«) Ebenda n. 281 (a. 1240).
*) Alberti, Descrittione di tutta Tltalia p. 50 f. nennt zwei kleine Seen^
an der Grenze zwischen Florenz, Siena und Volterra (saec. XVI : in un di quelli
vedesi Tacqua chiara — nell'altro appar Tacqua tanto nera, che par da rag-
gualiare air inchiostro ... Et quegta acqua h total mente di natura contraria
all'altre acque. Woran sich allerlei Spukgeschichten knüplten. — Die Annal.
Altahens. maior. nennen ad a. 1064 zwischen Parma und Mantua, also wohl am
Po »locum qui Aqua nigra dicitur.« — Der Name des Flusses Nar =r Nera
wurde mit ,negra* in Verbindung gebracht, wie Alberti bemerkt, per antifra*i,
concio sia cosa ch'a egli T acqua bianca. Er führt nämlich Ealkwasser. Vgl.
Nissen I 323 A. 2. Virgil. Aen. VII 517 sagt: sulpurea Nur albus aqua. Otto
Frising. G. Frider. II 34 wiederholt das Zitat, schreibt es aber dem Lucanus zu.
— Dasselbe oder ein ähnliches Naturspiel ist auch in Deutschland mehrfach be-
obachtet worden. Vgl. Gotttr. Keller, Züricher Novellen I 25 und 140: »Gleich
unterhalb des aargauischen Städtchens Kaiserstuhl stehen die beiden Schlösser
schwarz und weiss Wasserstelz, jenes mitten im Rhein, dicFes auf dem rechten
Ufer.* — Die Burg Schwarz- Wasserstelz ist go genannt, »weil sie den ganzen
übrigen Tag (nach der Morgensonne) im Schatten der hohen üferhalden stand.*
— Im Tal des Otfensee's (Salzkammergut) vereinigen sich ein Schwarz- und ein
Weissbach.
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. 69
Im Itinerar des Isländers heisst dieser entsprechend ,Arne-
blackr*!); im Itinerar des Königs Philipp Angust vom J. 1191 folgen
sich die Stationen: »per Arle-le-blanc et per Arle-te-nair •. Der
, weisse Arno* kommt auch in dem Privileg Kaiser Friedrichs 11. für
Altopascio (1244) vor*).
Über den Arno führte ein Übergang, der eine Bedentung hatte,
wie man aus den Angaben der Itinerarien sieht. Er hatte aber auch
seine Geschichte.
Ans dem Altertum ist uns darüber nichts Sicheres überliefert 3).
Im 10. Jahrhundert finden wir in der Gegend ausgedehntes Konigs-
gut; überdies in Fucecchio (,Ficeclo*), das ursprünglich gleichfalls
2um Königsgute gehörte, den Grafen Gadulus, Stammvater des Ge-
schlechtes der Kadolinger, dem die Könige hier die Hut der Strasse,
beziehungsweise des Arnoüberganges^) anvertraut haben werden^).
1) Vgl Th. Vemaleken, Deutsche Spracbrichtigkeiten s. v Black. Im Eng-
lischen ist black =: schwarz, finster. ,Die Nordgermanen (Dänen, Norweger,
Schweden) gebrauchen da« echt germanische Wort Black oder Black für l'inte
und dies stimmt zu dem lantverschobenen oberdeutschen Fleck (macula).« —
Bl^ik (von Blinken) ist ins französische übergetreten als blano.
>) Huillard-BrehoUes VI, 1, p. 179 : super fluvium Ami albi. Näheres unten
(bei der Station Porcari). Vgl. im Übrigen Amati s. v. Bisamo: 11 Bisarno da-
vanti a Fucecchio il di cui ramo prendeva il nome d^Arno bianco e Taltro
-d' Arno nero. Stubbs merkt zu Arnebianca an : The passage of the Arno near
Fucecchio. E. Miller: Fucecchio am Arno. Zu Aqua nigra macht Stubbs ein
Fragezeichen, während K. Miller den Ort bei Galleno (einer Fraktion der Ge-
meinde Fucecchio, vgl. Aroati s. v.) ansetzt. Doc. di Stör. lial. V 298: passato
TArno sotto Fucecchio. Der Arno ist verhältnismässig leicht zu überschreiten,
•da das Bett harten Kie.-grund und zahlreiche Furten aufweist.
<) Vgl. Bormann in Corp. ^I. p. 323. Es sind Inschriften bei Cappiano
•Corliano (Diözese S. Miniato, aber fraglich ob der Ort dieses Namens bei Fucec- •
•chio oder der in Val d'£lsa gemeint sei) gefunden. Über die Gegend Nissen,
ital. Landeskunde I 305 f. 11 292. — Hannibals Marsch durch die Sümpfe, um
-den Städten auszuweichen, mochte hier durchführen.
*) Die Art des Überganges scheint sehr primitiv gewesen zu sein. War
niedriger Wasserstand, so bediente man sich einer Brücke (wenigstens über den
weissen Arno), bei Hochwasser gebrauchte man ein Schiff; es ist von einem
Hafen am Arno die Rede. Die Alluvionen des Arno veränderten von Zeit zu
Zeit den Besitzstand der Anrainer. Die Überfuhr zu besorgen war das Recht
«iner Korporation. Daneben gab es saec. XllI ausnahmsweise ein Privileg zu
freiem Yörkehr für die Hospitaliter von Altopascio. S. unten S. 79.
«) Tgl. Forsch, zur deutschen Gesch. X 306 (a. 937), wo die curtis Blentana
(Bientina), die curtis Impori (Empoli) und die curtii de sancto Quirico (bei Monte-
falcone? s. folgende Anm. 2) erwähüt sind, quae cortes in comitatu Lucensi et Pi-
«ano coniacere videntur. Bezüglich der Kadolinger vgl. die XJrk. der Könige
Hugo und Lothar, 932 Juli 1, Memorie di Luca Y, 3 ; 640. ' Hiezu Davidsohn
Forsch. 1 84.
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70 Julius Jung.
(Fucecchio erhebt sieh aaf einer Erhöhung, entsprechend dem gegen-
überliegenden S. Miniato, und beide Positionen beherrschen das Tal.v
Es gehörte dieser Übergang, beziehungsweise die Überfuhr über den
Doppei-Arno, zur Luca — Rom-Strasse >). Längs dieser btrasse befan-
den sich zahlreiche Besitzungen des Klosters S. Salvator di Sesto (bei
Gapannori nahe Luca), so in Capiano, in Galleno, an den Sumpfseen
von Sesto, Bientina, Fucecchio und in der Gegend am Arno 2); diese
sah damals vielfach anders aus, als jetzt nach den Meliorationen des^
18. Jahrhunderts« daher man die kultivirende Arbeit der Mönche za
schätzen wusste^).
Im 11. Jahrhundert gründeten die Kadolingergrafen in Fucecchio
ein Kloster, das 1105 von den Fluten des Arno hin weggerissen, darauf
aber wiederhergestellt wurde. Da dasselbe von Vallombrosanerraöüchen
versehen wurde, bemerkte man zur Zeit Heinrichs IV. in der Haltung
des Grafen ügolinus einige Schwankung^). Als dieser, der let/.te Ka-
dolinger, im Kastell zu Fucecchio 1114 das Zeitliche segnete, stellte
sich unter deu zahlreichen Anwärtern auf die Erbschaft auch Luca
ein, u. zw. in der Person seines Bischofs, ein Beweis, welch grosses
Interesse die Stadt an der Position von Fucecchio hatte. Im Oktober
1114 wurde, um die Schulden des verstorbenen Grafen zu tilgen, an
den Bischof von Luca die Hälfte von Hügel, Ortschaft und Hof von
1) Woneben die Übergänge unterhalb Fucecchio in Betracht kam»o, auch
sie im Territorium Lucense gelegen. Vgl. Ptolemaei Lucens. Annal. ad a. 1261.
Davidsobn, Forsch. II[ 8. 1 (a. 1209): passagium de Ricavo (bei Castel del
Bosco, unweit Montopoli). Dann castrum Crucis (S. Croce) und Castrum Fran>
cum (Castel Franco), welche, im Jahre 1261 von den Gegnern Liicas einge-
nommen, im Jahre 1263 von denen aus 8. Gimignano bewacht werden müssen.
Davidsohn, II 8. 118 n. 836. — Im Jahre 969 Okt. 30 urkundet Kaiser Otto l
in Tuscania, in loco Monticclo super fluvium Arne, prope civitatem Luccam, was
Ottenthai, Reg. n. 503 erkl&rt: Montecchio bei Calcinaja ö. Pisa am Arno.
*) M. G. Diplomata Henrici 11 n. 425 (1020 april 25) iür Kloster 8. Salva-^
tore »in loco nomine 8exto* bestätigend: verschiedene Besitzungen bei Gapannori
und im hügeligen Gelände südwärts (in loco Massa Macenaria, in loco Faeto et
in loco 8crifiano, in loco Competo, in ipso Castro quod est Competum etc.), ferner
ecclesiam sancti Quirici cum pogio quod dicitur Montefalcone (in der Richtung
auf Castelfranco di sotto), in loco Capiano ecclesiam sancti Miniati et sancti Sal-
vatoris et sancti 8avini et sancti Pauli ultra fluvium Jussiana (r. Nebenfluss des
Arno, Gusciana) et sancti Gregorii in Petroio (Gemeinde Yind, am r. Amoufer
gegenüber Empoli), medietatem de burgo quod dicitur Galleno, in Tonule medie-
tatem ecclesiae sancti Fridiani, lacum unum in Padule cum omnibns piscariis etc.
^) Im Jahre 1107 bestätigt Gräfin Mathilde dem Abte von 8. 8alvatore in
Fucecchio den Besitz des dem Kloster zugehörigen Teiles von Castell Montaltc
Overmann n. 104.
*) Davidsohn, Gesch. von Florenz I 270 f.
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Das Itinerar des Erzbischofd Sigeric von Canterbuiy etc. 71
Fucecchio verkauft, nebst der Hälfte von sechs anderen Kastellen, der
Hälfte des Besitze» im Arnotal und des Hafens von Fucecchio^). Dann
steckte man sich hinter die Witwe des Grafen Hugo. Im J. 111^
schwor sie, dem Bischof von Luca und dessen Nachfolgern die Haltte
von drei Vierteln des Hofes und Kastells Fucecchio nicht fortzu-
nehmen, noch streitig zu machen, sondern zur Verteidigung behilflich
zu sein, auch das letzte ihr gehörige Viertel an niemand als die
Bischöfe von Luca oder die Abte von Fucecchio zu veräussern. Die
Leute von Fucecchio schworen desgleichen 2).
Die Lucchesen behaupteten diese Position von Fuccecehio, auch
als der Markgraf Engelbert, der sich auf die Pisaner stützte, hier,
doch wohl namens des Reiches, sich festsetzen wollte (1136)^). Es
wurde mit wechselndem Erfolge gekämpft. Als dann 1137 der Kaiser
Lothar, mit ihm Herzog Heinrich von Bayern, nach Italien kam, zog
dieser, nachdem er S. Genesio erobert, gegen Wicik, wie der Annalista
Saxo es nennt*), d. h. Fucecchio, das gleichfalls genommen wurde.
Darauf zerstörte der Herzog den Turm zu Cappiano, der eine Heim-
stätte für Wegelagerer geworden war^) und öffnete sich so den Weg
nach Luca^ das gedemütigt wurde.
1) Der Graf Guido (Guerra) und seine Gattin Imillina (die auch Ansprüche
auf die Erbschaft machten) treteo daraufhin die Hälfte von Hügel und Burg Sala-
marttana (Pucecchio) mit Kirche, Turm und Herrensitz (sata) an den Bischet
von Luca ab. (Nov. 1114). Davidsohn Forsch. I 89. Die curtis Blentina wird
1116 vom Markgrafen Rabodo dem Erzbischot vow Pisa übergeben, vgl. Meraorie
di Luca I 160: sie ist auch 1139 im Besitz des Erzb. von Pisa, 1143 lässt sich
der B. von Luca damit vom Markgrafen Ulrich von Tuscien belehnen. Um da»
castellum de insula paludis (im See von Bientina) kam es 1147 zwischen Luca
und Pisa z\im Kampfe. (1. c. S. 90). Die Pisaner nahmen das Kastell ein. (Ann.
Pis. ad a. 1148).
») Davidsohn, Gesch. I 420. Forsch. I 89 f. Im Jahre 1122 tritt Graf Guido
Guerra als Herr von Fucecchio auf und nimmt das Kloster Fucecchio in Schutz.
Er ist Bundesgenosse Pisas.
») Ann. Pisani ad a. 1137: Lucenses exercitum mngnum super Ingilbertum,
Tusciae marchionem, apud Fucecchium duxenint.
*) Watterich II 220. Vgl. Davidsohn Forsch, l 03 f. Gesch. I 420 f.
») Über Cappiano vgl. Davidsohn, Forsch. I 94. Es dürfte früher gleich-
falls den Kadolingergrafen gehört haben. Die Lucchesen werden hier eine Zoll-
stätte eingerichtet haben, was als Wegelagerung galt, so lange ihr Recht nicht
anerkannt war. — In Cappiano befand sich ein Yallombrosanerkloster, das zuerst
1115 erwähnt wird. Jaff^ 4765 (6447). Dieses monasterium 8. Bartholomei de Cap-
piano finäen wir später im Besitz der Abtei S. Salvator in Fucecchio, was David-
sobn auch auf Kadolingerschenkungen zurückführt. Vgl. ferner Böhmer Acta
p. 57 a. 1053: das Kloster S. Salvator in Sesto (bei Luca) hatte gleicbfalls Be-
Sitzungen »in Capiano«. S. oben. In dem Verhör über das passagium von Fucecchio
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72 Julius Jung.
Die unruhigen Zeiten brachten Luca bald wieder empor. Als die
Stadt aber im Zusammenhang mit dem Besitz von Fucecchio auf dem
Arno erhöhte SchiflFahrtsabgaben erhob, fohlten Florenz und Pisa sich
dadurch besehwert und leisteten Widerstand. Von 1143 bis 1155
dauerte der Krieg, worauf Friedrich I. einen Frieden vermittelte *). Es
wurden die entgegenstehenden Interessen auszugleichen gesucht. Die
Händler aus der Lombardei sollten mit ihren Waren unbehindert über
Luca nach Pisa ziehen, die Deutschen und alle Kauf leute von jenseits
der Berge erst nach Luca gehen, dort ihre Zahlungen leisten und
nicht vor 8 Tagen Pisa aufsuchen dürfen. In Bezug auf die Amo-
schiffahrt sei auf die alten Zölle zurückzugehen, wie sie bis zum Aus-
sterben der Kadolinger herkömmlich gewesen waren 2).
Um den Rivalitäten der Städte einen Kiegel vorzuschieben, wurden
alsbald die Arnoübergänge zu Händen des Beiches genommen 3). S. Sal-
vator in Fucecchio wurde zur Eeichsabtei erklärt*), hat sich später
L
aus dem Jahre 1241 (Rena e Camici 6<^ p. 46 ff) bezeichnet sich ein Zeuge als
pedagerius curiae qui colligebam pedagia curiae apud Cappianum.
») Vgl. Davidsohn, Gesch. I 432, 453. Forsch. I 99: Die Friedensverhand-
lungen von 1155.
^) Vgl. Davidsohn Forsch. I 90: Januar 1155. Entwurf eines Friedensver-
trages. Betreffs des Arnoschiffahrt und des Landweges am Arno soll durch Ver-
nehmung dreier alter Leute aus dem Arnotal und der curtis Fucecchio festgestellt
■werden, welche Schiffs- beziehungsweise Wegzölle zur Zeit des Grafen Ugolino
üblich waren. Diese sollte als Norm dienen.
8) Im Jahre II6Ö hat eine Urkunde des Herzogs Weif > Actum Ficicchi.*
Vgl. Fiorentini, Memorie di Matilda I 350. Muratori, Ant. Estens. I 297. — Im
Übrigen Davidsohn, Forsch. I 90 f. Hiezu Ficker IV h. 451, wonach zum alten
Domanium de» Reiches im Jahre 1267 gerechnet wurden : die terrae Ficecchii,
«Sante Crucis et Castri Franohi. Alles Punkte nordwärts des Arno (auf welche
damals Pisa aspirirte, contra Lucenses et homines S^ Miniatis, vgl. ebenda n. 452).
In Fucecchio wurde seitens des Reiches ein pedagium erhoben. Im Verhör von
1241 sagt ein Zeuge aus: apud Ficecchium bene per quattuor vel tres annos steti
tempore cortis habendi ad recolligendum pedagium curiae. Rena e Camici 6«^
p. 46i ff. '
*) Vgl. die Urk. Heinrich VI. für das monasterium S. Sal vator »de Ficeclo«
specialiter imperio attinens, 1194 Juli 18, bei Böhmer Acta p. I76 (vgl. David-
sohn Forsch. I 91), wo von den Schenkungen der Kadolinger ausdrücklich die
Rede ist. Es werden dem Kloster alle Besitzungen bestätigt, auch die Fischerei :
sc. sepe de Riniana cum molendino et cum decem et septem btaioribus terrarum
que sunt ex sinistra p9>rte fluminis iuxta sepem, et duabus partibus unius sepis
que e^t posita supra pontem de C^ppiano, atque in portu vel navigio Arni et in
pla^is et in selectis que quoquomodo per alluvionem fluminis undique accres-
cunt. Vgl. auch Böhmer Acta p. 217 (a. 1210), B. F. 1669 (a. 1226).
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Das Itinerar dea Erzbischofs Sigcric von Canterbury etc. 73
sogar angemasst, den pleban des Ortes zu ernennen^). Die Burg
von Fucecchio wurde Reiehsburg, wo kaiserliche Vizegrafen amtir-
ten*). Die Jahreseinnahme aus den Orten Fucecchio, Cappiano, Gal-
lena (Galleno) ergaben erkleckliche Summen, die freilich des öfteren,
z. B. 1190 anlässlich der Vorbereitungen zum sizilischen Feldzug
Heinrichs VI.«) verpfändet werden mussten. Im Übrigen blieben die
Rechte, die der Bischof von Luca in Fucecchio, Cappiano, Galleno be-
sass, (wenigstens auf dem Papiere) aufrecht^).
Unter Kaiser Friedrich IL finden wir Fucecchio (mit den Ge-
meinden S. Miuiato, Val d'Arno u. s. w.) dem Kastellan von S. Mi-
niato (1226) unterstellt»).
Seit 1241 amtirt in Fucecchio ein vicarius ^Ficecchi*«), der einige
interessante Entscheidungen zu treffen hatte.
Im Besitze der Überfuhr von Fucecchio befand sich bisher, wie
behauptet wurde, seit unvordenklichen Zeifcen ein Konsortium gewisser
Leute 7), denen der Generalkapitän für Tuscien, Pandulf von Fasanella,
diesen Besitz bestritt und entzog. Die Sache kam (im J. 1241) vor
den Kaiser, welcher der Appellation stattgab für den Fall, dass es
wahr sei, was sie behaupten^). . Infolgedessen beauftragte Paudulf den
TJbertus Gangi, Vikar von Fucecchio, über das passagium daselbst
*) Wogegen die Bevölkerung opponirte. Darüber Innozenz III. 1202 Juni 4,
Tgl. Davidsohn, Forsch. I 187.
«j Vgfl. Stiimpf '4612 (a. 1186). Ficker II 229. Diese Vizegrafen werden
dem Grafen von S. Miniato untergestellt gewesen sein.
>) Durch den Reichsmarschall und Legaten för ganz Tuscien Heinrich von
t^appenheim (»Testa«) an den Bischof von Volterra. Davidsohn Gesch. I 590.
Forsch. I 91 und 94. ScheflFer-Boichorst, Zur Gesch. des 12. und 13. Jahrhun-
derts S. 219. Das Geschäft wurde abgeschlossen zu Borgö S. Genesio. (Es ist
deshalb bemerkenswert, weil saec XllI der Bischof von Volterra in der Regel
kein Geld hatte).
*) Kaiser Heinrich VI. bestätigte im J. 1194 dem Bischof von Lucca die
Privilegien, darin medietatem castri de Ficeclo — medietatem de curte de Cap-
piano, cästnun etiam de Cappiano. £& wird auch Ort und Burg Gallenum ge-
nannt. Memoria di Lucca IV suppl. doc. CXIV.
6) ß. F. 1676.
«) B. F. W. 13372. 13483.* 13570. Vgl. Ficker' II 524. Der Vikar unter-
steht direkt dem Generalvikar. '
') Guadardus de Ficiclo, Tedaldus, Napoleone et Leönardus consortes, fideles
nostri, so nennt sie der Kaiser (Huillard-Br^holles V p. 1119). Es handelt sich:
super passagio de Ficiclo quod tam ipsi quam predecessotes eonim a tempore
quo non extat memoria usque nunc pacifice'possederünt.
•) B.'F. 3202 (1241 Mal 8}. Huillard-Br^holles 1. c. • . '
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74 J iili 118 Jung. "
Zeugen zu vernehmen i), worauf der Belehl des Kaisers zur Durch-
führung gelangte.
Zwei Jahre später (1243) kam folgender Fall vor: Ubertus Gangi
von Luca (Vikar von Fucecchio) verurteilt als delegirter Richter des
bereits genannten Generalkapitäns von Tuscien, auf Grund des ein«
gertickten Konsiliums von Rechtskundigen die Gemeinde Oreutano (am
einstigen lago di Bientina), welche unmittelbar unter dem Reiche und
dessen Boten zu S. Miniato und Fucecchio zu stehen behauptete, dazu
dem Abte von Sesto, welcher durch vier Monate zwei Baiistarier für
12 Pfund monatlich während der Belagerung vou Faenza beim Heere
des Kaisers hatte, den auf sie treffenden Betrag von 4 Ffuud monat-
lich zu zahlen*).
Im J, 1246 passirte Friedrich IL, von Siena herkommend, Fu-
cecchio*). Desgleichen im April des J. 1249 von Norden her, wo der
Kaiser in Fucecchio längeren Aufeiithalt nehmen musste, da die Pas-
sage über S. Miniato infolge einer Meuterei nicht frei war*).
«) B. F. W. 1337^. Rena e Camiei 6^, 46, wo auch die nach Weisung dea
Gangi von dem Notar Diotisalyuä > super quaestione passagii memorati* aufge-
nommenen Zeugenaussagen mitgeteilt sind. Das Verhör wird angestellt mit
fünfzehn Leuten aus Fucecchio und Umdrehung, wie der villa S. Viti de curia
Ficecchii, dem bnrgus S. Geneaii, einem Orte der curia S. Miniatis; auch ein
▼icecomes de Ficecchio, ein conversus hospitalis Rosarii de Ficecchio werden
heran gezogen». Durchwegs Leute, die vermöge ihres Alters und Wohnsitzes ia
Betracht kamen, die mit den Einhebungsmodalitäten vertraut oder auch selbst eine
Zeitlang Einheber des pedagium, eventuell Einheber des pedagium der curia in
der Nähe z. B. in Cappiano waren. Einzelne sind mit den Teilhabern des Kou-
sortiums verwandt, was notirt wird, um den Grad ihrer Glaubwürdigkeit fest-
zustellen. Die Erinnerung eines 96jährigen Mannes reicht über 70 Jahre zurück.
Ein anderer ist 70 Jahre alt und sa^^t aus: reconlor bene de LX. annis, et ab
eo tempore usque nunc semper audivi dici publice in Ficecchio et curia eins, quod
Gundardus, Tedaldu»», Napoleone et Leonardus, et eorum pati-es et avi habuerunt
et recollegerunt pedagium filiorum Gherardini Bovis quiete et paci-
fice, et publica fama est in Ficecchio et curia, quod dd. consortes eorumque avi
et proavi habuernni et rocollegerunt et recolligi fecerunt, et pro eis recoUectum
fuit quiete et pacificc d. pedagium ab eo tempore, quo non extat memoria usque
nunc detranto quo tempore dorn. Pandulphus capitaneus Tusciae privavit eos . . .
Es wird angegeben, dass dieses »pedagium filiorum Gherardini Bovis* getragen
habe duos denarios de salma grossa, sc. denarios parvulos pisanos .... Man
ersieht, dass sich die ganze Gegend sehr für diese Angelenheit interessirte. Nur
der Mönch- kümmerte sich um die Einzelnhciten nicht, sagt aber gleichßillä zu
Gunsten der consortes aus.
«) B. F. W. 13483.
») B. F. 3615 b. c.
*) B. F. 3769 d- 3771. 72. vgl. 73 b. hieher wird eine Notiz bei Ptolem.
Lucen«.^ der sie allerdings ad a. 1 248 gibt, zu ziehen sein : eodem anno destructus
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Das Itiucror dc^ Erzlischof* Sigeric von Caaterbury etc. 75.
Die Zölle uud Einkünfte, welche' das Beicfa aus Fucecchio zog,
milssen nach wie vor you Bedeutung gewesen sein, da man in Fällea
grosseren Geldbedarfs darauf die Hand legte, z B. im J. 1243 zur
Zeit der Belagerung von Viterbo, wo der Kaiser zu (zeitweiligen) Ver-
uusserungen schreiten musste^).
Derselbe Vorgang wiederholte sich unter König Manfred im
Augast 1261; dessen Generalvikar für Tuscien, Graf Jordun von*
S. Severico, verkaufte gewisse Reichseinnahmen, darunter auch solche
von Fucecchio, an Florentiner Geschäftsleute >), bis zu Ende des fol-
genden Jahres. Das Geschäft wird nach eioem Monate perfekt, nicht
ohne dass die Kaufsumme erhöht worden wäre, da unterdessen Über-
gebote erfolgt waren»). Das war neapolitanischer Brauch, der sich voui
fiskalischen Standpuukte aus empfahl.
Als endlich König Rudolf von Habsburg dazukam, einen General-
vikar nach Tuscien zu entsenden, der in S. Miniato re^idirte und in
Fucecchio einen Vikar, unter sich hatte, stellte sich neuerdings Geld-
not bei den Organen der Reichsverwaltung ein, wie aus verschiedenen
Aktionen derselben zu entnehmen ist^).
fuit bargus sancti Genesii, qui aedificatus fuerat in piano sancti Miniatis, ut in
praedictis gestia habetur.
») B. F. 3390 (= Huillard-Br^holles VI, 1 p. 138) : er verkaufte (für zwei
.lahre) dem Handelsmann Bensivegna in Florenz unter anderem die Zölle in
S. Miniato, Fucecchio, Val di Nevola, Ariana und Lima (passadia sive telonea^
iura et provenius pasiagiorum que curia nostra debet habere in Sancto Miniate
et üiu9 curia, in Ficecio et eins curia, in valle Nevole, Ariane et Lima, tarn in
aqua quam in terra, que consueta eunt haberi et tolli tarn de pecudibu« quam
de aliis sicut contuetum est).
») Vgl. Davidsohn, Forsch, lll 8. 14 Reg. 50 (S. Miniato 1261 August 27):
Beccbus q. Guidonis Guidalotti de Castro Floreotino bat für sich (und Genossen)
um den Preis von 1000 librae Pisanorum pary. gekauft : dns pedngium S. Miniatis
et curie Montis Tiniosi (stkdwSrts von S. Miniato) et eius curie et districtus, et
Ficecchii et eius curie et viceoomitatus, quando l^icecchium erit ad man»
datHm Serenissimi dom. regis Maynfridi. Von den so erworbenen
Rechten tritt er ein Viertel fQr 300 librae an Homodeu« spetiarius de Floren*
tia ab.
') Am 27. Sept 1261 (,apud Montem Calvoli sub tentorio domini comitis«^
verkauft der Generalvikar Graf Jordan die vor bezeichneten Wegezölle definitiv
an die genannten o. zw. fQr 1200 librae, da ,post subhastaüonem factam solito^
modo de dioto pedagio plus et ultra 1000 libras potiiisset haberi usque in summa
200 libraivm supraacripte monete« und da Beccus diesen Mehrbetrag hinza-
bezahlen liess. Vgl. Davidsohn 1. c.
^) VgL Böhmer, Acta imp. sei. p. 704 (a. 1281—1282): Der Hof kanzler
und Oeaeralvikar in Tuscien, Rudolf, befiehlt dem Vikar von Fucecchio dafür zu
sorgen, dast seinem Notar Peter der Sold gezahlt werde, den ihm die Leute von
Massa Pescatoria schulden : quod cum ipse oUm in terra Maxe Piscatorie per
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76 Julius Jung.
Daher sich die Notwendigkeit ergab, die Nutzungen, welche dem
Reiche in Fucecchio, am Arno, in S. Miniato zustanden, an eiuen Flo-
rentiner Bürger, der Geld vorgestreckt hatte, zu verpfänden i), was
dann nie mehr rückgängig gemacht worden ist.
Daneben dauerten die Kivalitäten der anderen Nachbarstädte, der
ghibellinischen Pisa und Siena mit dem nunmehr guelfischen Luca
fort^), unter wechselndem Erfolg. Im J. 1261, als die Ghibellinen
durch die Schlacht bei Montaperti (1260) das Übergewicht gewonnen
hatten, kam es neuerdings zum Kriege gegen die Lucchesen, die bei
Fucecchio Stellung nahmen, während der königliche General vikar
von S Miniato aus den Augriflf leitete^). Die Gegner nahmen den
Lucchesen verschiedene Kastelle am Arno weg, doch das feste Fu-
cecchio vermochten sie nicht zu erobern*)»
Zwar musdte Luca nach einiger Zeit sich dem König Manfred
unterwerfen, aber es wurde glimpflich behandelt und seinen An-
sprüchen in Fucecchio Rechnung getragen (1264)*).
Als infolge der Schlacht bei Benevent der Umsturz zugunsten
der guelfischen Partei eintrat, grijQf Luca nach allen Seiten um sich
certum tempus pontarie officium exercuerit ex horainum dicte terre electione
legitima, dicti homines Balarium sibi debitum ratione dicti officii non solverunt.
(Die hier genannte Massa Piscatoria ist noch jetzt eine Fraktion der Gemeinde
Fucecchio).
*) Vgl. Davidsobn, Foi-sch. Ill S. 32 Reg. 117, wo die urspröngliche Ver-
scbreibung (in arce S. Miniatis 1283 Mai 5) mitgeteilt ist: Rudolf, der kaiser-
liche (I) Generalvikar Tuaciens erklärt, von Jacobinus q. Vermilii Alfani civis
Flor. 3400 Goldfloreni als Darlehen des Reiches erbalten zu haben und verpfändet
ihm daftir terras et possessiones imperii, sc. plaggias imperii vel culmatarum
fluminis Ami curi6 iiJ. Miniatis et Ficecchii, que sunt ex parte meridiei dicti
duminis, sowie die Reicbseiünahmen in ipsis terris plaggiarum seu culmatarum.
Die Verleihung durch König Rudolf im Jahre 1286 bei Ficker IV n. 483. Die
Könige Adolf (1292) und Albrecht (1302i haben dem Jacobinus und seinem Sohn
die Pfandschaften bestätigt. Vgl. 0. Redlich, Rudolf von Habsburg S. 292.
*) Vgl. die Anriales Senenees ad a. 1252: Lucenses hierunt afflicti a Pisanis
et a Senensibus in villa sancti Viti curia Ficecchii.
•) Vgl. Davidsohn. Forsch. IE S. 114. Auch die Manuächaften vonS. Gi-
mignano waren aufgeboten. Die Soldzahlungen werden apud Fucecchium in exer-
citu geleistet.
♦) Vgl. Ptolem. Lucens. Annal. ad a. 1261. Er berichtet von den Pisanern
und ihren Parteigängern: intrant territorium Lucense, capiuntque' sanctam Ma-
riflm de Monte, Moütenl Cälvori, sanctam Omcem, castrum francum, Cappiantmi
et Gallenam devastant et castrum sancti Miniatis. Castrum de Ficeclo restitit
. . . . (S. Maria in monte und Montecalvoli westlich von Castelfranco di sott^,
Santa Crocef »sull'Ar'no« östlich davon. Die Kommune von S. Miniato scheint
atif Seite Lucas gestanden zu haben. Vgl. Tommasi, Stör, di Lucca p. 98 n, 9).
*) Vgl. üavidsohti, Forsch. II 121. ' "
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Das Itinerer de« Erzbischof^ Sigeric von Canterbury etc. 77
— gegen Pisa, dem 1285 Bientina weggenommen wurde, wie gegen
die benachbarten Beichsorte (z. 6. in Yal di Nievole). Als dann die
Vikare König Budolfs Revindikaidonen vornahmen, war dies den
Luccbesen unangenehm, aber auch sie wussten die Geldverlegenheit
dieser Herren zu benützen; sie kauften ihnen die Reichsrechte für
eine ansehnliche Summe ab^).
Seitdem hören wir nur noch gelegentlich von Zusammeustössen
zwischen Offizianten der Florentiner und der Lucchesen dahier^), oder
wie das Geld der Florentiner auch in Fucecchio mit Obermacht ein-
griff*). Oder es kam zu einer der nicht seltenen Totschlägereieiv
welche die Chronisten der kleinen umliegenden Orte gewissenhaft ver-
zeichneten^).
Einmal, zur Zeit Heinrichs VII., im J. 1314, machten die Pisaner
im Bunde mit den Kaiserlichen noch einen Anschlag auf Fucecchio^),.
aber vergebens. Ein Jahr nachher nahmen die Florentiner den Ort
eiu^). Dadurch, dass es dann in die Grenzlinie zwischen Florenz und
Lnca fiel, kam Fucecchio herunter.. Erst im 19. Jahrhundert wurde
es durch den Bau einer AmobrOcke, die es seiner Isolirtheit entriss,
wieder emporgebracht, so dass es S. Miniato, dem es in der politischen
Organisation auch jetzt noch untersteht, fast überflügelte.
Wir gelangen zur Station, die Sigeric als Forcri bezeichnet
und die ohne Zweifel identisch mit Porcari ist Dieser Ort kommt
in den Luceheser Urkunden schon im 8. Jahrhundert vor^).
I) Ptolem. Lucens. ad a. 1279 klagt aber die von Papst Nikolaus IIL zu
Gunsten Rudolfs eingeschlagene Politik: Lucensibus moleetias intulit de Vicaria
Vallis Nebulae et Vallis Ami.
>), Vf^l. . Ptolem. Lucens. Ann. ad a. 1288: eodem tempore ftiit vicarius in-
lliuscia regis Alamanniae dominus Princivalis (sie), a quo Lucenses redemerunt
dominium imperiale XII mille florenie.
») Vgl. Davidsohn,. For8cl>. Ill S. 110, Reg. 554 (a. 1309).
<) Ebenda S. 180 Reg., 898 (a. 1327): Der Sindaco von Fucecchio verkauft
an einen Florentiner ghabellam portarum Castri Ficecchii introtus (!) et exitus,
et ghabellam fluminis Ami et (^usciane piscium et mercantiarum exeuntium et
intrantium per dicta flumina, vom 1. August an auf ein Jahr.
*) Vgl. das Diario di Ser Giovanni di Lemmo da Comugnori ad a. 1307
(Doc. di. 8tor. Ital. VI p. 167): Guccius nepos magistri Castellani de Celle in-
Biiltavit Todescos qui transibant per straiam in piano Ficecli, et vulneravit
duos cum suis famulis.
«) Ebenda p. 184: venemnt in Valdamnm ad castrum Ficecli, credentes
ipsum habere quia quidam ghibellini promiserant dare.
') Ptolem. Lucenf. ad a. 1315: Ficeclum datum est Floren tinis (zur Zeit
des Umsturzes in Lucca). Cf. Ser Giovanni p. 197 (a. 1316); p. 20 J: cum Lu-
censibus exiticiis, , qui erant Fucecli (1318).
«) Vgl. Repetti s. v. Porcari. Drei Brüder aus Pisa hatten einen Hof in.
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78 Julius Jung.
Im 10. Jahrhundert finden wir die Markgrafen Hubert, dann
Hugo hier reich begütert; es lag viel königliches beziehungsweise
markgräfliches Gut in dieser Gegend. Von einem Vasallen der ge-
nannten Markgrafen zog das Herrengeschlecht, das sich nach Poreari
benannte, den Ursprung*). Dieses spielte in der Umgebung der Grafin
Mathilde eine Bolle ^). Auch in den Kämpfen de^ Stadt Luca gegen
4iufsässige Nachbarn wird es oft genannt*), der Ort Poreari noch
später, als nur mehr die Rivalitäten der Städte in Betracht kamen^).
Poreari lag dort, wo die grosse Strasse aus dem hügeligen Ter-
rain, das sie von Fucecchio ab, um den Sumpfseen auszuweichen, ein-
. gesclilagen hatte, wieder in die Ebene heraustritt und zugleich die
Verbindungsliuie Luca — Pistoja erreicht; es bezeichnet also einen na-
türlichen Abschnitt, als welcher Poreari auch in dem Abkommen von
S. Gimignano und S. Miniato (1223) angegeben erscheint*).
Die späteren Itinerare verzeichnen andere Stationen; so der Is-
länder (vor „Sanctinusborg*) das Mathildenhospiz, das an die grosse
Gräfin erinnert, deren Mutter Beatrix in Poreari sich angekauft
hatte«).
Poreari, den sie 780 der von ihnen gegründeten Abtei ö. Savino zu Montione
schenkten.
>) Vgl. Memorie di Luca I p. 98. Im Jahi-e ^52 verkauft Markgraf Hubert
verschiedene Güter und Landstücke, welche er in Polzeveri (südöstlich von Por-
eari, Pozzeveri) und in Poreari besass, an Teudimund Sohn des verstorbenen
Fraohno, den Stammvater der Herren von Poreari.
*) Vgl. Memorie di Luca I 149. P. Alexander IL, zugleich Bischof von
Luca »nel 1064 a Pagano del quondam Rolande dk a livello porzione del moate
poggio e caatello che h a Poreari, e delle chiese di 8. Andrea e S. Giusto in
detto loco«. Ober Paganus von Corsena vgl. Overmann S. 28 f.
») Die Grafen della Gherardesca waren im 1 1. Jahrhundert gleichfalls hier.
Im Jahre 1045 erkannte der EOnigsbote B. Ulrich von Trient in Lueca (vgl.
Ficker II 132) einem Nachkommen des Teudimund Sohn des Fraolmo die Hilltte
des Kastells von Poreari zu. Mem. di Lucca Vc p. 661. Im Jahre 1047 erfolgte der
Verkauf eines Teiles des Kastells S. Giusto di Poreari durch Albizo Sohn de«
Grafen Bonamico und seine Frau an Graf Ranieri Sohn det Grafen Guido bei-
genannt Baccherello. Vgl. Repetti l. c.
*) Vgi. Ptolemaei Luc. Annal. ad a. 1263: (Pisani) totam terram devasta-
verunt a Ficeclo usque Vivinariam (d. i. Monteearlo) et Poreari. Davidsohn,
Forsch. II u. 1070. Bote aus Florenz »de victoria eis nuper avenuta de Castro
de Poreari*.
*) S. oben S. 67 A. 3.
8) Im Jahre 1044 kaufte Beatrix den 6. Teil von Poreari für 125 Pfund
von Dominicus. Memorie di Lueca III, 1, p. 108 f. Overmann S. 28. Übrigens
gehen (vgl. Memorie di Luea IV 52 ff.) die Anlange des Hospizes von Altopaseio
in die Zeit Mathildens zurück. Es bestand schon 1092 ; in diesem Jahre schenken
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Das Itinerar des Erzbitchoft» Sigeric von Canterbury etc. 79
Nach dem Itinerar des Königs Philipp August von 1191 führte
'die Strasse über Galleno und das Hospitale S. Jacobi in Altopascio ').
Letzteres gedieh während des 12. Jahrhunderts zu grossem Ansehen
und erfreute sich päpstlicher*) wie kaiserlicher Privilegien. Das Ho-
spitale hatte die Pilger zu beherbergen und vor Gefahren zu schützen,
die öffentlichen Wege in Stand zu halten, die Brücken über den
Serchio und andere Flüsse auszubessern u. s. w.^). Anderseits besass
es freies Weiderecht für seine Ochsen, Schafe und andere Tiere ; gegen
die unbefugte Anforderung von Weiderecht und pedagium befiehlt im
J. 1244 Kaiser Friedrich II. seinem Generalkapitän von Tuscien, es
zu schützen'*). Auch am Arno besass das Hospitale Ländereien ^). Es
stand ihm freier Verkehr über den , weissen Arno* zu, über den es
^ine Brücke herstellen durfte; wenn diese infolge einer Überschwem-
mung oder einer anderen Ursache nicht brauchbar sein sollte, konnten
die Klosterbrüder kostenfrei ein Schiff unterhalten, um die Pilger
überzuführen*), was sonst niemandem bewilligt wurde.
zw«i Ebefratten Hotpitio illo, quod est edificatum ia loco et finibut Teupasdo
prope ecclesiam S. Gilii (Egidii) et S. Jacobi et Obriätophori. In den Bullen der
Pftpste Anaatasius IV. (1154) und Innocenz KI. (1204) bestätigt man aucb deci*
mas quas b. m. Anseimus et W(ido) Lucenses episcopi eidem Hospitali conces-
sernnt, wobei an Anselm I. (1058) oder IL (1070) gedacbt werden kann.
I) per Grasse-GreUne et per le Hospital et per Lucbek civitatem episcopalem.
— Grasse-Geline M anerklärt, wird aber wohl Galleno sein. Vgl. Doc. di Stör.
ItaL V 298.
<) Im Jabre. 1 187 nimmt es P. Gregor VIII. in seinen Scbntz. Davidsobn,
Forscb. I 185. Das »bospitale S. Jacobi de Altopassu, Lucanae dioecesis* ist
aucb sonst oft in den päpstlicben Kegesten genannt Es bat dieselbe Kegel
wie das bospitale S. Jobannis in Jerusalem. Nacb seinem Vorbild und durcb
ibm entnommene Vorstände werden andere Institute dieser Art organisirt. VgL
die Reg. Nikolaus IV. n. 477—479, 2329, 2338, 6894. Dieser Papst gewährte
den Bi-Üdein die Erlaubnis für die Armen und Kranken Almosen zu sammeln,
untersagt ibnen aber den »quaestus« weil sonst Almosen zu nebmen nicht möglieb.
*) Memoria di Luca 1. c. mit Beziehung auf Muratori ant. diss. 37.
*) B. F. 3417, Böhmer, Acta imp. sei. p. 273.
*) Vgl. B. F. W. 13106 (a. 1232): Genannte castaldiones curie de valle Arni
setzen auf eingerückten Befehl des Jonas, Sancti Miniatis castellanus pro d. Ge-
rardo de Harnesten, sacri imperii in Italia legato, atque eiusdem domini vicarius,
das Hospital Altopascio in Besitz angegebener Ländereien am Arno. (Huillard
IV 366). Vgl. oben S. 66 A. 1, und das Privileg Friedrichs IL für das bospitale
de Altopassu vom April 1244. Huillard-Br^holles VI, 1, p. 179.
'^ Nach dem zitirten Privileg Kaiser Friedrich IL vom Jahre 1244: quatenus
idem bospitale et fratres in strata publica peregrinorum iuxta Ficeclum super
flnvinm Arni albi, ubi magis fuerit expediens, ad necessitatem transeuntium
pontem habeant et faciant — . Si vero pontem insurgente iuundatione vel neces-
sitate aLiqua non habuerint, volumus ut navem habeant ad peregrinos tradu-
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30 J 11 1 i 11 K J u n g.
Den Brüdern war auch freier Verkehr in Ober- und MittelitalicÄ
zugestanden, zumal in den Diözesen Pisa, Volterra, Luca^), wo ihre
meisten Besitzungen lagen. Ferner war ihnen das Hospitale und die
Kirche von Rosara bei Fucecchio übergeben, worüber das Reich das-
Patronatsrecht besass, während das Hospital von Altopascio in Fu-
cecchio und dessen Umgebung allerlei Liegenschaften innehatte^).
Von Altopascio beziehungsweise Porcari begleiten wir den Sigerio
nach Luca. Hier vereinigten sich die Strassen von Faenza, Luna^
Pisa, S. Miniato her und machten Luca auch von diesem Gesichts-
punkte aus zu einem Knotenpunkte des Verkehrs. Freilich mit Pisa
musste um den Anteil an der Frankenstrasse immer wieder gekämpft
werden; denn Pisa, von wo aus die Küsteu Strasse in der Richtung
auf Lnna sich fortsetzte, suchte den Verkehr auf sich abzulenken 3).
Luna, das im 10. Jahrhundert als Stadt noch nicht „verflucht*^
war, erreichte Sigeric über Campmaior (j. Camajore) in der Land-
schaft am Abhänge der apuanischen Alpen, die man Versilia benannte.
Dieses Camaiore kommt schon im 8. Jahrhundert öfters vor, da dem
dortigen Kloster S. Peter ,in Campo maiore" vom Bischof von Luca
im J. 760, von einem anderen edeln Langobarden im J. 766 Güter
in der Nachbarschaft geschenkt werden^). Der Ort hatte eine alte
Pfarre, der 17 Kirchen unterstanden^).
Im Altertum lag in der Nähe Forum Clodi, nach der Peutinger'-
sehen Tafel 16 Millien von Luna^).
cendos sine aliquo pretio, nullique unquam alii persona vel cum pretio vel sine
pretio ibi navem aliquam pro transeuntibus liceat habere.
1) Libere vadant et veniant per Lombardiam totam et Tusciam, et specia-
liter per Pisanam dioecesim et totam eius fortiam et per Vulterranum et Lu-
censem episcopatus.
*) Hospitale et ecclesia de Rosara sita prope Ficeclom, in qua ecclesia im-
perium habet ins patronatus. — (Vgl. den conversus hospitalis Rosarii de Ficecchio
im Verhör vom Jahre 1241, oben S. 74). Das Hospital von Altopascio hatte
Besitzungen in loco Ficeclo et — Cerreto prope ipsum Ficeclum.
•) Die Pisaner nennen in ihren Annalen ad a. 1144 (Pisaner Rechnung)
den Grund des Krieges gegen Luca: propter iniuriam de Castro Aghinolfi (d. i.
das Schloss ober Montignoso, beiläufig eine halbe Stunde südwärts von^Massa di
Lunigiana) et de strata Francorum et Ami eis illatam. Im Übrigen vgl. das Pri-
vileg Heinrichs IV. für Luca a. 108],
«) Beni collocati sulPAlpe Apuana nei luoghi di Agello (Gello) e Ji Terri-
cina. Vgl. Repetti s. v. Camaiore.
*) Vgl. den Diözesankatalog von Luca aus dem Jahre 1260. Memorie di
Luca IV append. doc. XXVII p. 37: plebea Campi maioris.
") Man setzt dieses Fonim Clodi bei Pietrasanta an. Vgl. Bormann im
Coi'p. insc. Lat. XI p. 274. Nissen, Landesk. II 287. Die InRchriften n. 1474^
1475 gelten als hier gefunden. — Ein zweites Forum Clodi lag bei S. Liberato
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Bas Itiuerar des Erzbischofa Sigeric von Ganterburj etc. Q\
Es ist bemerkenswert, dass die späteren Itinerarien nicht mehr
Camaiore als Station verzeichnen. Der Isländer nennt auf dem Weg
Ton Luna nach Luca den Ort »Kioformunt*, während die von König
Philipp Augnst im J. 1191 verfolgte Boute ,per Munt - Cheverol et
per Seint Leonard* nach Luna* ging >). Nur im J. 1271 hören wir,
dass der Sohn Karls von Anjou am 4. Mai in Borgo di Camajore
Herberge nahm'-^).
In Luna pflegten sich die Scharen der nordischen Pilger, die von
Piacenza aus über den Mons Bardonis zogen, mit denjenigen zu ver-
einigen, die zur See von S. Jago di Compostella herkamen (wie das
Itinerar des Isländers angibt)^). Von hier rückten sie nach Luca vor,
dessen Hospitalitas seit alten Zeiten berühmt war^), da die Anstalten
zur Ausübung derselben stetig vermehrt wurden s). Aus diesem Grunde
wird Luca in den Reiseberichten ziemlich oft genannt^).
am lago di Bracciano (lacuB Sabatinus); ein drittes in der 8. Region stellt Bor-
mann mit Forum novum (Fomovo) zusammen.
*) Nach F. Liebermann in Mon. Germ. SS. XXVII 131 ist ersteres Capriglia
(bei Pietrasanta), letzteres S. Leonardo bei Massa. Kioformunt erklärt öhlmann,
Schweizer. Jahrb. 1879 S. 300: Salto della Cervia. Albert von Stade hat die
Station Luccemange^ was öhlmann mit St. Magno identifizirt.
*) Repetti L c.
«) Vgl. öhlmann, Jahrb. 1879 S. 301. A. Schulte, Bändel aus Südwest-
deatachland 1 99 f. Arturo Farinelli, Mas apuntas e divagaciones bibliograficas sobre
Tiajea y viajeros por Espana y Portugal. (De la Revista des Archivos, bibliotecas
y Museos). Madrid 1Ö03, p. 3 ff., wo auch ein Aufsatz von L. Buchesne, Saint
Jaques en Galice (Annales du Midi, XII, num. 46) zitirt ist.
*) Schon im 8. Jahrhundert. Vgl. Holder-Egger, Langobard. Regesten n. 93
(Ticini): ein archipresbyter von Luca und drei gasindi regis gründen oraculnm
SS. Secundi Gaudentii Columbani und »diaconiam in susceptione peregrinorum«
loco Apulia extra muros Lucae sito. (729 p. Gh.). Einige Jahre früher (um 720)
war S. Willibald hier gewesen. Vgl. Vita s. Willibaldi a) scripta a sanctimoniali
b) auctore anonymo (Tit. Tobler, Descriptiones terrae sanctae p. 14 ff. und 56 ff.),
wo Luca genannt ist. Vgl. Öhlmann, Jahrb. 1878 S. 240. Uartmann, Gesch.
Italiens II, 2, S. 198.
6) Namentlich im 11. Jahrhundert. Im Jahre 1076 nahm die Gräfin Ma-
thilde mit ihrer Mutter Beatrix ein dem Kapitel von Luca gehöriges, für die
Aufnahme von Armen bestimmtes und als Hospiz dienendes Haus in Luca unter
ihren besonderen Schutz. Overmann n. 25. Vgl. ebenda n. 56 : Mathilde schenkt
(1099) dem Kloster S. Pontiano bei Luca zur Unterstützung der Armen und zum
Unterhalte der Pilger ein beim Kloster gelegenes Stück Land, welches seit
altersher zum öffentlichen Gute der Markgrafschaft gehörte.
^) Im Jahre 1096 sammelten sich in Luca die französischen Kreuzfahrer.
VgL Overmann S. 162. Papst ürban weilte auf der Rückreise aus Frankreich
nach Rom in Luca, zusammen mit Stephan von Blois, Robert von der Normandie
und Robert von Flandern (Fulcher Camot, bei Watterich II 605).
Mittheiloiicen XXT. 6
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82 Julius Jung.
Acht Jahre, ehe Sigeric von Canterbury nach Luca kam, im
J. 982, starben dahier, auf der Rückreise von Kaiser Ottos II. Stra-
pazen- und verlustreichem Feldzug gegen die Sarazenen, zwei Männer
von Bedeutung. Der eine V7ar der vor kurzem zum Bischof von Augs-
burg ausersehene Abt Werinhar von Fulda, dessen Überreste dann in
Borgo San Donino beigesetzt wurden, der andere der Herzog von
Schwaben und Bayern, Otto, dessen Leiche über die Berge gebracht
und in dem von ihm reich dotirten AschafFenburg begraben wurdet).
Für diesen interessirteu sich die angelsächsischen Berichterstatter be-
sonders, da er nämlich Ludolfs Sohn, Ediths und Otto d. Gr. Enkel
war«).
Dem Kaiser kam die Meldung von diesen TodesföUen in Rom zu
durch die Kanoniker von Luca, die sich der Bestätigung ihrer Privi-
legien halber dahin begeben hatten*).
Im Frühjahr 983 zog Otto II. von Rom nach .Pavia, wo er mit
Majolus, dem Abt von Cluny, mit Adalbert, dem für Prag bestimmten
Bischof, und mit dem auf einer Pilgerfahrt zu den Apostelgräbern be-
griflfenen Bischof Gerhard von Toul zusammentraf*).
Im Herbst 983 (über Ravenna) nach Rom zurückgekehrt, starb
der Kaiser am 7. Dezember daselbst und wurde im Atrium der Peters-
kirche beigesetzt^), wo kurz darauf Bischof Gerhard von Toul seine
Gebete verrichtete.
Die nächstfolgenden Jahre waren sehr unruhig. Der Papst, den
Otto IL kurz vorher eingesetzt hatte, Bischof Petrus von Pavia, nun-
*) Gerhardt vita üdalrici (Mon. Germ. SS. IV 418 f.) : Post contradictionem
episcopatus, ut a ministris eius sc. Werinberii comperi, paucis boris interpositis
infirmari coepit et ad Lnggam vitam finivit et corpus eius portatum usque ad
S. Domninum et ibi bonorifice sepultum. — Otto autem dux etiam ad Luggam
defunctus est et a suis super montana portatus et usque ad Ascafaburg per-
dnctus. Vgl. üblirz, Jahrb. Otto's II, S. 182 (wo auf das Folgende nicht Rück-
sicht genommen ist).
«) Vgl. Plummer, Two of the Saxon Chronicles I p. 124, II p. 169. Die
angelsächs. Annalisten nehmen Notiz vom Kriegszug des Kaisers (Niederlage bei
Capo Colonne 982 Juli 15) und melden den Tod Herzog Ottos, des Kaisers
»Brudersohn«: Eadwardes cininges dohtor sunu. S. oben S. 23. Auch die Klöster
von S. Gallen und Einsiedeln verzeichneten den Todestag: 31. Oktober oder
1. November 982.
«) Sickel, Erläuterungen zu den Diplomen Otto's II. S. 110 (=186).
<) üblirz a. a. 0. 185.
*) Uhlirz a. a. 0. 207 f. Vgl. hiezu de Rossi, Inscript. urb. christianae 11
p. 232 n. 120. Duchesne, M^langes d'arcb^ol. XXII p. 407: Papst Jobann XIV.
gest 984, Gregor V. gest. 999 auch in S. Peter beigesetzt, während sonst seit
924 die Päpste beim Lateran begraben wurden. Vgl. oben S. 31.
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Das Itinerar des Erzbischofe Sigeric von Canterbury etc. 33
mehr Johann XIY., wurde ein Opfer der stadtrömisefaen Faktionen
(984)^), die ihren Papst fionifatius auch nicht länger als 9 Monate
und 3 Tage zu halten yermochten. Als Sigeric nach Rom kam, sass
Jobann XV. (seit 985) schon über vier Jahre auf dem päpstlichen
Stuhle^).
Es regierten für den minderjährigen Otto III. seine Gros&mutter
Adelheid und seine Mutter Theophano.
Letztere brachte den Winter von 989 auf 990 in Rom zu (v^o
auch Adalbert von Prag sich wieder eingestellt hatte). Bei der Kürze
seiner Anwesenheit wird Sigeric sich dafür weniger interessirt haben^
Über Luca ist weiter kein Wort zu verlieren, da seine Stellung
schon früher charakterisirt wurde. Wir wissen, dass Sigeric weder
der erste Engländer war, der hier durchkam, noch der letzte. Zwei-
hundert Jahre nach ihm treffen wir die Canterbury-Mönche in Luca^)
und sehen den König Philipp August von Frankreich daselbst Station
machen, während zugleich das Geldgeschäft emporkam, wie in Florenz
und in Siena.
4. Anfänge und Organisation der Route Luca —
Aquapendente.
Die hier behandelte Strasse über Aquapendente und Siena nach
Luca hat deshalb ein weiter reichendes Interesse, weil sie in den
Itinerarien der römischen Kaiserzeit nicht verzeichnet ist.
Es ist vielmehr nur die Verbindung zwischen Chiusi und Siena,
andererseits zwischen Siena und dem Gebiet von Volterra angegeben^).
1) Zu den von Uhlirz zusammengestellten Belegen vgl. man den Papst-
katalog Sigerics, bei Stubbs p. 391 : Petrus Papiae, sedit annos I, m(en8e8) Villi,
<]ies VII. Es ist bemerkenswert, dass der offizielle Name Jobann XIV. unter-
drückt ist.
*) Vgl. den zitirten Papstkatalog : Jobannes tituli Sancti Vitali sedit annos
IV m(enses) unum et dimidium. £r war, wie Stubbs anmerkt, geweiht 985
zwischen August 6 und Oktober 19. Der Katalog ist also gegen Binde 989 zu-
sammengestellt.
') Epistnlae Cantuarienses p. 458^ Der Prior Gaufred meldet, wie er post
labores mnltos et graves expensas fratri nostro dilecto Salomoni apud Lucam
obviasse. Er geht von Luca nach Pisa (1198).
*) Vgl. B. und R. Kiepert, Formae orbis antiqui: Italiae pars media, mit
kritischer Beigabe (1902). Es wird bemerkt: »Wenig befriedigend sind die
Ziffern der Tab. Peutinger für die Strasse Clusiam — Saena, deren Gesamt-
summe sie zu 57 m. p. angibt, während es nur 43 — 44 sind«. Einen Weg von
-Saena nach Volaterrae führt Kieperts Karte anscheinend von Colle Val d'Elsa
westwärts, zugleich mit OstÜcher Fortsetzung nach Faesulae (hypothetisch). Vgl.
übrigens Bullet. Senese VIII (1901) p. 136 ff. über ein römisches Grab in Scor-
6*
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84 Juliusjung.
Siena, unter Caesar Octavianus als Kolonie („colonia Julia Saena")
begründet, scheint früher zum Gebiet von Volterra gehört zu haben,
mit dem also von altersher eine Verbindung bestanden haben muss.
(Ebenso mit Populonium und der Küstenlandschaft, mit Satumia, dann
mit Arretium, das im nordöstlichen Etrurien lange Zeit dominirte,
besonders auch in dem südlichen Teile des nachherigen Gebietes von
Siena»).
In der Richtung auf Rom würde von Siena aus, nach den Itine-
rarien zu schliessen, die Strasse über Clusium (Chiusi) benützt wor-
den sein.
Clusium hatte sicherlich Verbindungswege nach Westen hin zum
Monte Amiata, der zu seinem Gebiet gehörte; aber auch diese sind
in den Itinerarien nicht verzeichnet.
Südwärts davon kam man in das Gebiet von Suana, das also
nach Osten hin, in der Richtung auf den Fluss Pallia und auf Aqua-
pendens, einen Verbindungsweg entwickelt haben muss.
Nordwärts des Gebietes von Clusium reichte das von Arretium
herein, bis in die Gegend von Montalcino und an die Arbia.
Wir ersehen, dass hier durchwegs keine städtischen Zentren vor-
handen waren, dass der Verkehr weniger von Süd nach Nord, als
vielmehr von Osten nach Westen, beziehungsweise von Westen nach
Osten hin sich erstreckte^).
giano (12 Millien von Siena) — travewato forse da un'antica via che metteva
Volterra in communicazione con Siena ed Arezzo.
*) Dies iat des Näheren erörtert in einem meiner topographischen Exkurse
über »Hannibal bei den Ligurem«. Wiener Studien XXIV, 2, (Bormannheft)
S. 50ff. : ,Die Anfänge von Saena«, wo auch auf -die etruskischen Funde in der
Gegend verwiesen ist. Vgl. überdies Nissen II 301 ff. 306: »Von der via Aurelia
zweigte eine Strasse über Aquae Populoniae nach dem 56 Millien entfernten Siena
ab. Dieselbe durchschnitt den Bergwerksdistrikt von Campiglia, Massa Maritima
und Montieri, aber die antike Topographie der ganzen Gegend liegt im Unklaren*.
— Kieperts »Formae« verzeichnen (nach tab. Peut., vgl. Geogr. Rav. IV 36)
die Route Saena — ad Sextum (Decimum?) — Aquae Volaterranae (am Monte
Cerboli bei Lagoni), von da einerseits über Aquae Populoniae (bei Campiglia)
nach Populonium, andererseits nach Norden ins Tal des Flusses Caecina. — Im
Mittelalter gehörte der Bergwerksdistrikt, namentlich Montieri, zum Gebiete von
Volterra, im Altertum mehrenteils zu Populonium (das sich allerdings von Vola-
terrae emanzipirt hatte). Über die Strasse von Satumia (am linken üfer der
Albegna) nach Saena vgl. Nissen II 312. Dennis S. 565 ff. Näheres ist nicht
gesagt, es müsste auch hier der mittelalterliche Zustand in Betracht gezogen
werden, was diesmal nicht unsere Aufgabe ist.
<) Über die Spuren aus dem etruskischen und römischen Altertum in diesen
Gegenden vgl. »Die Anßlnge von Saena«. Für die Gegend südöstlich von Siena
sagt Lusini, Documenti e statuti del castello di Montisi, im Bull. Senese VII
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Das Itinerar des Krzbischofs Sigeric von Canterbury etc. g5
Erst seit Siena sich entwickelte, wurde dies anders, indem einer-
seits eine bessere Verbindung nach Luca, andererseits südwärts nach
dem mittleren Tuscien mit Notwendigkeit sich ergab.
Es ist möglich, dass diese Entwicklung sich erst in langobardi-
scher Zeit vollzog, als Luca die Hauptstadt von Tuscien wurde und
auch Siena eine bevorzugte Stellung erhielt ^), kraft deren es die arre-
tinischen Gebiete im Süden von sich in politische Abhängigkeit
brachte — bis in die Gegend von S. Quirico. In den kirchlichen
Auseinandersetzungen zwischen Siena und Arrezzo spielen die Gastal-
den der ersteren Stadt eine hervorragende Bolle. Diese werden wie
auch der dux in Luca (in fränkischer Zeit die comites) das Wege-
wesen ihres Distriktes zu dirigiren gehabt haben ^).
Das Schwergewicht der langobardischen Verbindungswege lag auf
der Boute Pavia — Luca — Siena — Aquapendente, im Gegensatz zu dem
Strassennetz der Byzantiner: Bavenna — Eom.
Also wäre anzunehmen, dass in langobardischer Zeit der erstge-
nannte Verbindungsweg ausgestaltet worden ist, indem man die Be-
geln befolgte, die dafür in römischer Zeit festgestellt waren ^), und
auf die man auch unter den Karolingern wieder zurückkam^).
Es ist allerdings auch ein anderer Gedanke aufgetaucht. In den
römischen Itinerarien und der sonstigen Überlieferung waltet eine
Konfusion zwischen der via Cassia und der via Clodia, die beide durch
Etrurien gingen, tjber den Ursprung und die Abhängigkeit der einen
von der anderen herrscht das gleiche Dunkel. Die Strasse, die bei
Baceano vorbeiging, war, wie auch die Nennung des Forum Cassii
zeigt, die via Cassia, gleichwohl heisst sie in den sonst wohlunter-
richteten Akten des Märtyrers Alexander die via Clodia^).
(1900) p. 353: in questa regione, come in tutte quelle vicine della Val d'Asso
e della Val d* Orcia le frequenti scoperte di antichitä etrusche e romane attestano,
che qui fii un centro abitato fin da quell' epoche remote.
») Vgl. Bullet. Senese VII 430. VIII 370. Dabei nehme ich an, dass die
Boute Sigerics schon seit der Mitte des 7. saec. von den Engländern benützt sein
wird. Zwischen Luca und Siena lag kein anderer Bischofsitz entzwischen (obwohl
man durch volterranisches Gebiet zog); dies kam damals sehr in Betracht.
2) Vgl. L. M. Hartmann, de itinere muniendo. Wiener Studien XXIV
(Bormannheft) S. 157.
^ Dabei ist freilich das Fortwirken des römischen Munizipalsjstems über
das 6. Jahrhundert hinaus in Rechnung zu ziehen, das von Manchen in Abrede
gestellt wird. Zum Teil mit Unrecht. Vgl. darüber (gegen Savigny und H.
Brunner) Harold Steinacker, Zum Zusammenhang zwischen antikem und mittel-
alterlichem Registerwesen. Wiener Studien XXIV (Bormannheft) S. 72 f.
*) Vgl. L. M. Hartmann, a. a. 0. S. 153—158.
*) Vgl. W. Kubitschek, Eine römische Strassenkarte, Jahreshefte des
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gg Julius Jung.
Der weitere Verlauf der via Clodia ist gleichfalls unklar i). Am
lago di Braeciano lag (bei S. Liberato) ein Forum Clodii, das mit der
via doch wohl in Zusammenhang gestanden haben wird. Die via ver-
läuft daun auf unseren Karten nach Blera und Tuscana.
Aber in dem Itinerarium Antonini ist die nach Clusium und Flo-
renz gehende Strasse als via Clodia bezeichnet, obwohl der bei Monte-
pulciano gefundene Meilenstein aus dem J. 123 n. Chr. ausdrücklich
von der via Cassia spricht*).
K. Miller macht nunmehr darauf aufmerksam, dass auf dem Wege
von Luca nach Luna bei Pietrasanta gleichfalls ein Forum Clodii ver-
zeichnet ist^). Er stellt die Ansicht auf, dass die via Clodia eben
über Aquapendente und Siena nach Luca gegangen sei, um sich west-
wärts davon mit der via Aurelia — eben bei dem nahe Pietrasanta
gelegenen Forum Clodii — zu vereinigen.
Eine Ansicht, die man schliesslich auch wird in Erwägung ziehen
müssen, wenn schon mehreres von vornherein dagegen spricht*).
Jedenfalls konnte man annehmen, dass, wenn schon keine den
staatlichen curatores direkt unterstehende Reichsstrasse durch diese
Gegenden führte, doch Vizinalwege auch in der Kichtung von Süd
nach Nord aufkamen, wie denn die gromatischen Schriftsteller'') und
österreichischen archäol. Instit. V (1902), Saaderabdr. 32 f. 51 f. (wo aber auf die
Acta des Bischofs und Märtyrers Alexander keine Rücksicht genommen ist).
S. oben S. 32.
>) Kubitschek S. 32: die via Clodia, an der das Forum Clodi zu denken
ist, das It. Ant. p. 286, 6 genannt wird, war eine Nebenstrasse der via Cassia ;
p. 286 i8t sie ohne Namen und unvollständig gegeben. (»Item a Roma Koro
Clodi m. p. XXXII«). — Vgl. auch Nissen II 353 f. 331. 345; 311. Hiezu Kieperts
Formae orbis antiqui (Mittelitalien).
*) Vgl. W. Kubitschek, a. a. 0. Oben S. 39. Die nach römischer Art ge-
pflasterte Chaussee im Chianatal diente dem Verkehr noch im 11. Jahrhundert.
Davidsohn, üesch. von Florenz I S. 12.
«) S. oben -. 80 f.
*) Unter anderem die Namen der Stationen, die an den alten Römerstrassen
ein ziemlich typisches Gepräge autweisen (vgl. Nissen II 49 ff.); auch die Über-
fuhr bei Fucecchio Ober den Arno hat mehr ein lokales Ansehen, da die römische
Kaiserzeit vor dem Bau einer Brücke nicht zurückgeschreckt wäre, eine solche
wie anderwärts (vgl. 0. Cuntz in den Archäol. Jahresheften V 146) so auch hier
sich im Gebrauch erhaltea hätte. — Ich bemerke übrigens, dass Targioai Tozzetti,
Viaggi IX p. 293 ff., wo die Strassen des Sienesischen Gebietes behandelt werden,
schon ähnliche Ansichten wie K. Miller äussei-te: io credo perö, che la piü battuta
via da Roma a Siena foste una continuazione della Claudia.
^) Silius Flaccus p. 146 ed. Lachmann: (viarum) tarnen non omnium una
eademque est conditio. Nam sunt viae publicae, quae publice muniuntur et
auctorum nomina optinent. — — Vicinales autem de publicis quae dever-
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Das Itinerftr des Erzbischofs Sigeric yea Canterbury etc. g7
die Meilensteine von solchen Unternehmungen der possessores und den
Modalitäten ihrer Arbeit allerdings Erwähnung tun'). Auch hören
wir mauches von den Strassenwirtshäusern, die diese possessores unter-
hielten, und von der Entwicklung der Wegedörfer 2), was alles im an*
gehenden Mittelalter einen mehr kirchlichen Charakter annahm, indem
längs der meist begangenen Strassen sich Hospize unter geistlicher
Leitung entwickelten. So schon in der langobardischen Zeit und so
in gesteigertem Masse noch später. Wobei diese Hospize nicht nur
für die Beherbergung der Wanderer, sondern auch für die Einhal-
tung des Weges auf mitunter genau fixirten Strecken aufzukommen
l:atten3).
Unter der Herrschaft der fränkischen Könige und Kaiser wurde
tuntru* in agros et saepe ipsae ad alteras publica s perveniunt, aliter muninn-
tur, per pag08,i. e. per magistros pagorum, qui operasapos-
sessoribus ad eas tuendas exigere soliti sunt. Aut — unicuique
poäsessori per singulos agros certa spatia adsignantur quae suis impensis tueantur.
Vgl Marquardt, Rom. Staatsverwaltung II« 89. 91. Kubitschek a. a. 0. 24 f.
Hartmann a. a. 0. 155. xsissen II 51 f.
*) Auf einem Meilensteine (Corp. IX 6075, vom Jahre 123 n. Chr.) ist die
Konkurrenz des Kaisers und der possessores agrorum für eine Heparatur der »via
Appia« angegeben. Aut einem Meilenstein der Provinz Numidien (Corp. VIII
10322) beisst es : ex auctoritate imp. Caesaris Traiani Hadriani Aug. via no?a a
Cirta Rusicadem strata per possessores territorii Cirtensium. Also bauten hier
in der (kaiserlichen) Provinz die possessores mit Erlaubnis des Kaisers. In Italien
war der Senat zuständig fflr solche Dinge; aber der Kaiser übernahm bald
»senatus consulto* die kostspielige Fürsorge über die Hauptstrassen, die er fQr
jede einzelne oder in Verbindunjy mit Nebenstrassen durch curatores (senatori-
schen oder, was die kleineren betrifft, ritterlichen Standest übte ~ bis ins 4. Jahr-
hundert. Vgl. Kubitschek a. a. 0. Nissen II 54 f. Die Anwendung des Prinzips
etwa auf die Strasse von Clusium nach Saena als einer Nebenstrasse der via
C^sia lässt sich denken, aber überliefert ist darüber nichts.
>) Nissen 11 59, vgl. 13 und 60. Wegegeld scheint wenigstens in Italien
nirgends erhoben worden zu sein. Ebenda 52.
') Damit hängt die Entstehimg von Stationenverzeichnissen zusanunen,
worüber K. Miller (Weltkarte des Kastorins, 1888) und Kubitschek (a. a. 0. 20 f.)
des Näheren gehandelt haben — mutatis mutandis für jede einzelne Periode.
Man vergleiche die vier silbernen Geßlsse von Vicarello, auf denen die Route
von Gades nach Rom (in Italien unter Benützung der via Aemilia und Flaminia)
verzeichnet ist, mit dem Itinerarium des Sigeric. — Vgl. auch Kubitschek S. 92 ff.
über die Erdkarten des Mittelalter» : die von Einhart vita Caroli 33 erwähnte, die
von Delisle in den M^moires de la societ6 des antiquaires de Normandie (1870)
publizirte Dichtung des Baudri, 1079—1107 Abtes von Bourgeuil, wonach die
pavimenti structura im Schlafgemach der comitissa Adela, Wilhelms des Eroberers
Tochter, eine mappa mundi darstellte, u. s. w.
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38 Julius Jung.
der EinhaltuDg der alten Strassen und Brücken gesteigerte Aufinerk-
samkeit zugewendet^).
Als die deutsche Herrschaft eintrat, wandelte diese zunächst im
Geleise der Karolinger weiter. Im 12. Jahrhundert aber, als man
eine feste Organisation schuf, ist die grosse Beichsstrasse, die via
Francesca, wie sie allgemein hiess^), mit besonderer Sorgfalt behan-
delt worden. Die beherrschenden Punkte — ausserhalb der Städte,
deren Autonomie man derart respektirte, dass man die kaiserlichen
palatia vielfach vor die Mauern hinaus verlegte 3) — • wurden vom Eeich
unmittelbar in Verwaltung genommen.
Auf diese Weise wurde die Strasse gesichert, die bei den Bömer-
zügen gewöhnlich in Gebrauch genommen wurde^). Die Eömerzüge
zur Kaiserkrönung oder zur Befestigung der Herrschaft des Reichs
(pro aliqua regni utilitate aut honore, wie die Reichsheerfahrtsconsti-
tutio sagt) waren eben in der Verfassung des Reiches festgesetzt^);
») Vgl. das Kapitulare König Pippins von Italien a. 782. Mühlbacher
Reg.* n. 509 (vgl. 243;: ut de restauratione ecclesianim vel pontes facieodum
aut stratas reetaurandum omnino generaliter faciant, sicut antiqua fuit
consuetudo, et non anteponatur emunitas etc. Mit Recht bemerkt hiezu
Hartmann: von einer antiqua conauetudo konnte doch nur die Rede sein, wenn
die Verpflichtung schon zur Langobardenzeit bestand. Auch das Kapitulare
Pippins vom J. 787 (Mühlbacher n. 511) schärft ein: die Erhaltung der Wege,
Flussfähren und Brücken, wo sie bisher gewesen, verbietet sogar neue Fähren zu
errichten. Das Kapitulare von c. 788 (Mtihlbacher n. 512) beschäftigt sich mit
der Verwendung der Xenodochien (locus venerabilis, in quo peregrini suscipiantur)
für ihre Bestimmung, den Unterhalt der Armen; ähnlich Karl d. Gr. ebenda
n. 289.
8) Strata Francigena (Radicofani-Aquapendente) 1216 (Doc. di Stör. Ital.
VIII p. 73). Vgl. ebenda p. 108 ad a. 1223: fra il castello delP Abbatia (di Monte
Amiate) e Pian Castagnaio (am Südabhang des Monte Amiate) fino alla strada
francesca.
3) Vgl. das Privileg Heinrich's IV. für Luca vom Jahre 1081: ut nostrum
regale palatium intra civitatem vel in burgo eorum non hedificent aut inibi vi
hospitia capiantur. Hiezu Baltzer a. a. 0. 90. In Ermanglung eines palatium
wurde der Kaiser wohl in einer dem Bischof oder einem anderen Würdenträger
gehörigen Behausung untergebracht. So z. B. Otto I. 967 am monte Vultr^jo —
intuB casam Petroni eiusdem Volaterrensis episcopi. (Ottenthai n. 451).
*) Vgl. die Bemerkung von Ficker, Regesten Otto's IV n. 300 d.
•^) Vgl. Ficker, Über die Entstehungsverhältnisse der Constitutio de expe-
ditione Romana (saec. XI, XII) in den Sitzungsber. d. Wiener Akad. 1873. Ferner
(mit Heranziehung der Normen für die Vercellenser Vasallen 1154) Scheflfer-
Boichorst, Die Heimat der unechten und der Text einer echten Constitutio de
expeditione Romana, »Zur Gesch. des 12. und 13. Jahrhunderts« (1897) S. 1 fP.
Mühlbacher, Reg. der Karolinger» n. 306. Für frühere Zeiten vgl. man das Auf-
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Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury etc. ^9
wer sich der Verpflichtung entzog, verlor seine Lehen 1). Desgleichen
ward auf der ganzen Strecke für die Unterbringung des Kaisers^),
femer ftbr die Lagerung und Verproviantirung der Truppen u. s. w.
Vorsorge getroffen 3), da sich auch für diese Dinge eine bestimmte
Tradition fesl^estellt hatte^). £s wird hervorgehoben, dass an die
Stelle des blossen Bequisitionssystems vielmehr der Brauch, einen
Markt halten zu lassen, sich eingebürgert habe, wobei gelegentlich
geklagt wird, dass die Italiener zu sehr auf ihren Vorteil bedacht
wären ^).
Die päpstliche Kurie, seit sie alles tat, die Herrschaft des Reiches
zu untergraben, arbeitete auch an der via Francesca derselben ent-
gegen. Sie dehnte dabei ihre Ansprüche bis Aquapendente, bis Kadi-
cofani, ja bis S. Quirico aus, so dass es sich in dem Kampfe der
beiden Gewalten zu Ausgang des 12., zu Anfang des 13. Jahrhunderts
wesentlich auch um einige Stationen unserer Strasse handelte, ja dass
die Grenzen des Kirchenstaates schliesslich nach den damals erhobenen
Forderungen festgestellt worden sind.
Unter E^aiser Friedrich ü., der von Italien aus regierte und das-
selbe einer einheitlichen Organisation unterwarf, fanden wir auch die
Stationen der grossen Strasse in dieselbe einbezogen.
Diese Organisation wirkte noch längere Zeit nach, als schon die
Politik der päpstlichen Kurie, zugleich mit ihr in Ober- und Mittel-
gebot von 981 ühlirz, Jahrb. Otto 's II., S. 247 ff. (womit die angelsächsische
Matrosenordnung vom J. 1000 zusammenzustellen wäre).
0 Vgl. Böhmer, Acta n. 949 (Trient, im Jahre 1221).
«) So waren in Pavia, in Luca (vgl. das Privileg vom J. 1081), in Viterbo
n. s. w. palatia vorhanden.
•) Worüber alles wesentliche von M. Baltzer, Zur Geschichte des deutschen
Kriegswesens in der Zeit von den Karolingern bis auf Kaiser Friedrich II. (Leipzig
1877) zusammengestellt ist.
*) Über die Nuntien pro fodro colligendo vgl. Otto Frising. h. F. 2, 12.
Hiezu Ficker II 7, vgl. 194: das fodrum wurde im Konstanzer Frieden dem Kaiser
vorbehalten.. Es wurde auch im »Patrimonium* in Anspruch genommen. S. 309.
438. Namentlich beim Römerzuge, oder wenn der Kaiser vom Papst gerufen
wurde. — Über die Leistungen der homines de Triuilio (Treviglio di Ghiara
d'Adda) »pro servitio sc. fotro, quod nobis nostrisque successoribus regibus seu
imperatoribus in adventu nostro in Italiam persolvere debebant« 1147, 1152,
1194, 1210 (sie haben 6 Mark zu bezahlen) vgl. Archivio stör. Ital. s. V t. XXX
(1902) p. 17 f.
») Baltzer a. a. 0. 75, mit Beziehung auf Thietmar Merseburg. Die Klöster
Hessen sich wohl eximiren, so 1 136 S. Salvatore deir Isola bei Siena durch Mark-
graf Engelbert v. Tuscien. VgL Ficker IV n. 106: ut nee ego, necnuncius mens,
nee alia submissa persona, nee aliquis de exercitu meo — violenter albergariam
accipere.
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90 .JuliußJung,
italien der städtische Partikularismus durchgedraogen war. Dem ent-
sprechend wurde der weitere Verkehr von den mächtigeren Kommunen
in ihrem einseitigen Interesse (z. B. der über den Mons Bardonis von
Parma zum Schaden von Piacenza)*) unterbunden oder höchstens
landschaftlich organisirt^).
Hingegen im Kirchenstaat wurde das Strassenwesen, schon damit
das Pilgerwesen gedieh, unter Antrieb des Papstes in Stand gehalten,
allerdings zugleich mit allerlei Mauten und Wegegeldern für Reiter
und Fussgäuger belastet s).
In den abgelegenen Gegenden, z. B. bei ßadicofani, zeigte sich
wohl auch der Mangel eines kräftigen weltlichen Armes, der für die
Sicherheit der Reisenden, namentlich der Kaufleute, hinreichend ge-
sorgt hätte^). Man konnte höchsten» darauf hinweisen, dass es in
den früheren Zeiten des intermittirenden Kaisertums und des blühen-
den Feudalwesens auch nicht besser gewesen sei.
') Vgl. L. Schütte, Lage von Parma 213. Der ApennineDpass des Monte
Bardonc 35.
') Der tusciache Bimd von 1197 läset (Ficker IV p. 245) seine Mitglieder
schwören : stratam per omnes fines societatis seciiram teuere faciam sine fraude ;
et si fuerit ibi facta offensa, studebo facere emendari, salvis constitutionibus
civitatium et locorum.
») So schon 1237, vgl. Tomassetti Archivio Rom. V 637, 642, im Gebiete
von Sutrium durch P. Gregor IX. Eine Brücke ist eingestürzt und wegen allerlei
Hochwasser kommen die Pilger nicht durch, worüber der Papst schreibt : cum —
tarn idem pons quam strata publica reparatione indigere noscatur, ad quam
proprie vobis non suppetunt facultates cum parati sitis relinquere duos
denarios qui hactenus ab hospitantibus in ßurgo vestro consueverunt exsolvi, et
stratam per districtum vestrum vestro periculo custodire, recipiendo ununi dena-
riorum Senatus a singulis equitibus, et senensem unum a peditibus transeuntibus
inde pro reparatione predictoi-um ponte et etrate ab ipsius strate custodia, per
quam transeuntes pro conductu oportebat solvere non modicam pecunie quanli-
tatem, licentiam vobis dignaremur etc.
*) Vgl. die Register Papst Nikolaus IV., n. 7214, vom Jahre 1289 Jan. 3:
Percivallo, capellano nostro, R(udolfi) regis Romanorum illustris in Tusciae vi-
cario generali: nuper — 2 cives et mercatores Januenses per strataün publicam
ultra castrum Radicofani fiducialiter transitum facientes, per gentem que, sicut
asseritur, aput Clusium moram trahit capti fuerunt et tam ipsi quam nonnulli
alii secum in itinere constituti bonis Omnibus spoliati. — Der eine Genuese
entkam, der andere wurde in der Stadt Clusium gefangen gehalten. Der Papst
will, dass dieser sofort befreit, beiden aber die geraubten Sachen zurückgestellt
würden. (Vgl. den Vei*ti-ag zwischen Rom und Genua aus den J. 1165 und 1166,
Archiv. Roman. XXV 402 f.).
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome.
Von
Johann Leohner.
Im Anschlüsse an meine Arbeit „Die älteren Eönigsurkundeu für
das Bistum Worms und die Begründung der bischöflichen Fürstenmacht*,
welche in dieser Zeitschrift Bd. 22 (1901), 361—419 und 529—574
erschienen ist, hat sich eine Diskussion entwickelt, in der Bresslau
und Uhlirz das Wort ergrifiFen haben: Bresslau in einer, im weseat-
lichen zustimmenden Rezension im Neuen Archiv 27,. 545 — 547 0^
ühlirz im ersten Exkurs zu den Jahrbüchern des deutschen Reiches
unter Otto II. und III. Bd. 1 (1902), 217—225, in dem er die Ergeh-
nisse, soweit sie die Oitouendiplome betreffeu, zu widerlegen sucht.
Es handelt sich um Entstehungszeit und Autorschaft einer Anzahl
notorisch gefälschter Merowinger- und Karolingerdiplome, sowie um
die Zuverlässigkeit mehrerer Ottonen Urkunden, die ihre Bearbeiter in
den Monomenta Germaniae Diplomata, unter diesen ühlirz^), unbe-
anstandet haben passiren lassen. Die Ottonendiplome, um die sich die
Frage jetzt 3) vorwiegend dreht, sind Bestätigungen der Karolinger-
*) Bresslau schliesst sich meinea Ergebnissen über die Karolingerdiplome
Yollinhaltiich, jenen über die Ottonenurkunden mit Reserve an, hält aber bei der
Urkunde Heinrichs IL, die übrigens mit der einheitlichen Gruppe nichts zu tun
hat, an seiner eigenen früheren Beurteilung fest. Meine Ausführungen über
diese Urkunde hatten nur den Zweck, auf die Schwierigkeiten aufmerksam zu
machen, welche diese Urkunde auch nach Bresslaus eindringender Betrachtung
dem Diplomatiker noch immer bereitet.
*) Vgl. Sickels zweite Vorrede zum 1. und die Vorrede zum 2. Bande der
Diplomata- Ausgabe.
•) Die Resultate über die Karolingerdiplome hat ausser Bresslau auch
Mühlbacher M. G. DD. Kar. 1, 371 Nr. 257, Regesten 2. Aufl. 1414, 1415, 1419,
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92 Johann Lechner.
Mschungen. Die Urkunden zerfallen iuhaltlich in drei Gruppen : Jene,
welche die Nutzungen im Lobdengau und im Wimpfener Sprengel sowie
die Forstrechte im Odenwalde zum Gegenstande haben, sind für die
Laudesgeschichten von Hessen und Baden von Wert, die Diplome, in
denen sich der Streit mit den rheinfränkischen Herzogen um die
Grafenrechte in der Wormser Grafschaft wiederspiegelt, haben allge-
meineren Belang f[ir die Entwicklungsgeschichte deutscher Städte
und Territorien. Da durch die Entscheidung dieser Frage zugleich
das Urteil über die Persönlichkeiten der Wormser Bischöfe Anno und
Hüdibald berührt wird, dürfte es sich lohnen, hierüber mit Anwen-
dung der uns zugebote stehenden kritischen Hilfsmittel, soweit mög-
lich, ius Klare zu kommen.
Zu dem von mir versuchten Nachweis, dass die Fälschungen nicht
unter Bischof Anno (950 — 978), wie in der Diplomata-Ausgabe an-
genommen wurde, sondern erst unter Bischof Hildibald (979—998),
der gleichzeitig unter Otto H.^und III. das Kanzleramt bekleidete,
entstanden seien, und dass auch die Bestätigungsurkunden zweier
Ottonen, die eine zweifelhaft, die andere unecht seien, musste ühlirz
als Bearbeiter der Jahrbücher Ottos II. und III. Stellung nehmen, das
Ergebnis erschien ihm „seltsam und so bedeutungsvoll**. Es ist nur
das eine zu bedauern, dass Uhlirz seine Kontrole nicht über den ganzen
Komplex der von mir behandelten Urkunden ausdehnte. Denn aus
einer umfassenden Behandlung des Gegenstandes, die sich allerdings
in Bahmen der Jahrbücher Ottos II, nicht durchführen liess, hätte
wohl auch er die Überzeugung gewonnen, dass die Anomalieen bei
Annahme der Echtheit nicht plausibel zu erklären seien. Indem er
aber die Karolingerdiplome aus seiner Überprüfung ausschloss und
sich auf die Ottonendiplome, an deren Herausgabe er mitbeteiligt war,
beschränkte, liess er ein ausschlaggebendes Moment ausseraeht, um zu
einem hinreichend begründeten Urteil zu gelangen.
Denn es ist nicht gleichgiltig, ob der Notar HB, von dessen Hand
die fraglichen Bestätigungen Ottos I. und IL stammen, auch der Ver-
fasser der darin bestätigten Karolingerurkunden ist oder nicht. Dass er es
ist, suchte ich durch Vergleichung des Diktats der Fälschungen mit mehr
1936, 1945, 2107, (1373, 1374, 1378, 1886, 1894, 2048) angenommen und sich nur
bezüglich der Frage der Entstehungszeit, deren Entscheidung von der noch
schwebenden Diskussion über die Ottonendiplome abhängt, mit Vorbehalt aus-
gesprochen. Der diese Stücke enthaltende 2. Teil der 2. Auflage von Mühl-
bachers Regesten kann demnächst ausgegeben werden. Die Überwachung des
Druckes der letzten 15 Bogen ist mir nach Mühlbachers Tode von der Regesten-
leituiig übertragen worden.
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome. 93
als 50 Eanzleielaboraten des HB zu erweisen and der Nachweis erschien
einem allseitigen Beurteiler wie Bresslau gesichert. Nach ühlirz^s
Ansicht «reichen die von mir gebotenen Zusammenstellungeu vorläufig
zu einer Entscheidung nicht au6*, die Frage könne wohl erst nach
Erscheinen der karolin^ischen Diplomata-Ausgabe beantwortet werden.
Demgegenüber muss betont werden, dass eine Nachprüfung der Diktat-
nntersuchung die Vorbedingung für ein selbständiges und begründetes
urteil in der Wormser Privilegienfrage ist. Allerdings hat auch Mühl-
bacher bei der Ausarbeitung der 2. Auflage seiner Begasten diese
Überprüfung nicht vorgenommen und sich daher dort hierüber auch
nicht ausgesprochen. Man täte Uhlirz^s Scharfsinn Unrecht, wenn man
annehmen wollte, dass er den Beweiswert des in der Personenidentität
gelegenen Argumentes nicht erkannt hätte. Indes: hätte er den Nach-
weis, dass die Karolingerfälschungen und deren ottonische Bestäti-
gungen DOL 392 und DOll. 46 alle von demselben Manne verfa^st
sind, dessen Handschrift die letzteren, noch in Urschrift erhaltenen
Diplome (HB) zeigen, als gelungen anerkannt, so hätte er seinen
Einwänden selbst den Charakter der Unwahrscheinlichkeit aufgedrückt.
Andererseits konnte er sich der auffallenden und charakteristischen
Stil Verwandtschaft doch nicht ganz verschliessen. Daher rechnet er
S. 224 mit der Möglichkeit, dass das Endurteil doch zu Ungunsten
des von mir „beschuldigten* HB ausfallen könnte, glaubt aber we-
nigstens dessen sicher zu sein, „dass die Fälscherarbeit vor dessen
(HB) Eintritt in die kaiserliche Kanzlei fällt". Wie weit diese Zu-
versicht berechtigt ist, dürften die nachfolgenden Ausführungen zeigen.
Es ist klar, dass jede derartige Untersuchung von Urkunden, die
mehrfache verdachterregende Merkmale zeigen, zunächst darauf aus-
zugehen hat, die Schwierigkeiten bei Annahme der Echtheit zu er-
klären, und erst, wenn dieser Versuch misslingt^ den anderen Weg
einschlagen darf. Die Ausführungen Uhlirz's, der mit Geschick und
Energie die Echtheit zu verteidigen sacht, sind besonders deshalb von
Wert und Interesse, weil sie zeigen, dass diese Diplome auch einem
solchen Bettungsversuch unüberwindliche Schwierigkeiten bereiten.
Die Einwände allgemeiner Art, die einleitungsweise gegen das Er-
gebnis, dass die Fälschungen während der Kanzlerschaft Hildibalds ent-
standen seien, vorgebracht werden, sind nicht schwerwiegend: Wenn
Uhlirz, eine Bemerkung Meineckes aufgreifend, befürchtet, dass dadurch
, das Vertrauen in die rechtliche und in gewissem Sinne auch in die histo-
rische Glaubwürdigkeit der aus dieser (der Beichskanzlei) hervorgegan-
genen Urkunden erschüttert würde'*, so ist das doch bei dem heutigen
Stande der Diplomatik eine etwas kleinmütige Auffassung.
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94 Johann Lechner.
Die beigefügte BegründuDg, dass ^es viel ausmache, ob man ein
Diplom als eine in aller Form verbriefte Willensäusserung des Herr-
schers oder als eine im eigenen Interesse zustande gebrachte Schöpfung
des Kanzlers zu betrachten hat'', ist unbedingt als richtig anzuerkennen,
passt aber auf unseren Fall nicht, denn ,es ist', wie ich ausdrücklich
hervorgehoben habe*), ^keine einzige Urkunde darunter, welche (nach
ihrer Datirung)^^) bereits in Hildibalds Kanzlerschaft fiele".
Nach Uhlirz's Theorie hätte man sich den Verlauf ungefähr fol-
geudermassen zu denken:
Der Wormser Bischof Anno benötigt — über die unmittelbare
Veranlassung wissen wir freilich bei Uhlirz^s zeitlichem Ansatz nicht
mehr, als was uns das strittige DOI. 392 selbst sagt, d. h. nichts —
zur Durchsetzung seiner Ansprüche im Lobdengau und Odenwald, in
Wimpfen und auf die stadt- und landesherrlichen Kechte alte Kechts-
titel, er lässt durch einen seiner Schreiber — ob es der spätere
Kanzleinotar, der sogenannte Hildibald B war, sei derzeit noch nicht
zu eruiren — drei Serien zweckdienlicher Merowinger- und Karolinger-
diplome anfertigen. Im April des Jahres 970 hält Anno, der sich zu
Ravenna im Gefolge des Kaisers befindet, den Zeitpunkt für gekommen,
mit der ersten die Forstrechte im Odenwald betreffenden Serie, die
ihre Spitze besonders gegen das Kloster Lorsch richtet, an den Kaiser
heranzutreten. Otto I. willfahrt dem Wunsche des Bischofs, vertraut
auch die Eintragung des Textes dem Bischof und seinem Personal
(RB), also der einen Partei, an; ob .die Kanzlei über das Siegel hinaus
Anteil an der Ausfertigung genommen, ob sie die Niederschrift voll-
ständig dem Bischöfe und seinen Leuten überlassen oder einem ihrer
Hilfsarbeiter (X) die Eintragung der ersten Zeile und des EschatokoUs
aufgetragen hat", „ob Otto der Grosse die überarbeiteten Karolinger-
urkunden vor sich gehabt^) und tatsächlich anerkannt, oder die Kiinzlei
dem Bischöfe mit Genehmigung des Kaisers ein Blanquett ausgefolgt
hat" (S. 221), all das ist für ühlirz's Zweck von geringer Bedeutung,
wenn es nur schon im Jahre 970 geschehen ist. So bekommt Anno in
DOI. 392 ein „durchaub unverdächtiges Originaldiplom* in seine Hand.
Hatte Anno so einen Wunschzettel erfüllt erhalten, so galt es mit
den weiteren Desiderien bis zum richtigen Moment zu warten. Er
») S. 546, 550.
*) Von mir jetzt zum klareren Verständnis eingefügt.
3) Yg\, damit DOI. 392 : excellentie nostre porrexit preceptum, nostris visi-
bus obtulit precepta. Dieser Widerspruch zwischen Uhlirz's Annahme und der
Angabe der Urkunde Hesse sich höchbtens durch den Unterschied von diplomati-
scher Echtheit und historischer Richtigkeit erklären.
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome. 95
brauchte nicht allzu lange an sich zu halten. Drei Jahre nach der
Ausstellung von DOI. 392, im Jahre 973, stirbt Otto I. Der Herrscher-
wechsel bringt die günstige Gelegenheit. Der junge gleichnamige
Kaiser hält seinen ersten Reichstag in Worms. Bei den besonderen
Anforderungen, die dadurch gerade an Anno gestellt werden^), glaubt
dieser sich berechtigt, von Otto 11. eine Gunst zu erbitten. Er rückt
mit der zweiten, gegen den rheinfraukischen Herzog gerichteten Serie
gefälschter Karolingerurkuuden, augeblichen Diplomen Ludwigs des
Deutschen und Arnolfs (Mühlbacher Reg. 1373 und 1885) und einer
Urkunde Ottos I. (DOI. 84) hervor und der Kaiser bestätigt in DOIL 46
nicht nur den Bezug des ganzen von den Kaufleuten, Handwerkern
und Friesen zu entrichtenden Marktzolles (nach DOI. 84 als Vor-
Urkunde), sondern auf Grund der beiden genannten Fälschungen auch
aller anderen Fiskalhebungen in ihrer Gänze. Er überlässt auch die
Ausfertigung durchaus dem Bischof — über das abgefallene Siegel
wissen wir nichts Näheres — und der Bischof betraut damit denselben
Schreiber, der sich schon drei Jahre zuvor bei DOI. 392 in gleicher Ar-
beit bewährt hatte. Doch dieser fasst diesmal die Urkunde, zu deren
Erlangung es solcher Vorbereitungen bedurft hatte, ,in allgemeinen Aus-
drücken* ab. So konnte es, denkt Uhlirz, geschehen, dass im Jahre
979^) «die Geltendmachung eines Anspruches auch an das letzte Drittel
auf Grund einer allgemeinen, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht
im Einklang stehenden Bestätigung angefochten wurde. Gab dann
der Herzog seinen Widerspruch auf, erfolgte die ausdrückliche Ver-
leihung des letzten Drittels durch den Kaiser, so hatte die vorange-
hende allgemeine Bestätigung an Wert verloren und wurde weiterhin
nicht mehr verwendet**).
Über die Frage, als was die Überlieferungsform von DOII. 46 zu
betrachten ist, ob auch als „durchaus unverdächtiges Originaldiplom''
wie DOI. 392, spricht sich Uhlirz nicht bestimmt aus; er begnügt sich
mit dem vermeintlichen Nachweis, dass es „tutsächlich* schon im
Jahre 973 von HB ausgefertigt wurde.
Zu solchen Annahmen zwingt der mit Zuhilfenahme aller diplo-
matischen Kunst unternommene Versuch, die Echtheit der beiden Ur-
kunden aufrecht zu erhalten. Unter Bischof Anno wären also nach
Uhlirz von einem Wormser Kleriker die Merowinger- und Karolinger-
diplome teib gefälscht, teils überarbeitet worden. Bischof Anno hätte
deren Bestätigung von den beiden Kaisem, seinen Gönnern, zu denen
«) Uhlirz 1. c. 35.
«) DOIL 199.
») Uhlirz 1. c 222.
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96
Johann Lecbner.
er in eioeni Yertrauensyerhältnis stand, erschlichen^). Zu solch schwe-
rem Vorwurf wird sich ein gewissenhafter Historiker nicht ohne die
stichhältigsten Beweisgründe entschliessen dürfen. Beginnen wir bei
der Prüfung der Einzelgründe gleich mit DOll. 46. Es ist inhaltlich
das wichtigste und hier liegt m. E. der Fall am klarsten.
Ich hatte darauf aufmerksam gemacht und das ist auch von Ohlirz
anerkannt worden, dass für diese Urkunde ausser DOI. 84 zwei ge-
fälschte Diplome Ludwigs des Deutschen und Arnulfs als Vorlagen
benützt sind. Als Verfasser dieser beiden Spuria bezeichnete ich nach
dem Diktat den seit 978 nachweisbaren Kanzleinotar HB, von dessen
Hand nach übereinstimmende oi urteil auch DOII. 46 stanmit. Auch
Uhlirz vermag die Autorschaft des HB an diesen Vorurkunden nicht
unbedingt zu leugnen» will aber die endgiltige Entscheidung über
diesen Punkt bis zum Erscheinen der Diplomata- Ausgabe verschieben «).
Als weiteres verdächtigendes Moment führte ich an, dass Otto H. erst
durch DOn. 199, also 6 Jahre nach der angeblichen Verleihung von
DOn. 46, »das bisher seinem Neffen Otto gehörige Drittel des Bannes
und Zolles"*'^) von Worms geschenkt habe.
Um die Kontrole zu erleichtem und nicht gerechtfertigten Be-
hauptungen^) zu begegnen, seien die meritorischen Stellen der beiden
Urkunden einander gegenübergestellt.
DOII. 46 vom Jahre 973.
Es wurden vorgelegt
. . . pr^eeptiones in quibus con-
tinebatur, qualiter ipse genitor noster
et anteces«ore8 illius aecclesi^ sancti
Petri concessiasent omne theloneum
quod negotiatores vel artifices seu
Frisiones regiae potestati apud Uuor-
maciam civitatem um quam per-
solverant et ut alias utihtates o m n e s
quQ infra aut extra urbem pr^dic-
tam in dominicum fiscum redigi ali-
quo modo potuerant in banno quod
penningban vulgariter dieunt aut ce-
teris solutionibus hoc est fredo vecti-
galibus sive uUis iustitiis legalibus
DOn. 199 vom Jahre 979.
. . . cuius (seil. Hildiboldi epi-
scopi) etiam continuis rogatibus ac
suggestionibus acquievimus, quicquid
nepos noster atque equivocus Otto
Wannie intra urbera vel in suburbio
tam in bannis quam toletis visus est
nostra ex parte tenuisse, nostre auc-
toritatis perpetim habendum condo-
namus privilegio.
Nam traditione ac per-
missu nostrorum decessorum
usque nostra tempora eadem
ecclesia tam in toletis quam
in bannis duas tantum totius
») Uhlirz 1. c. 120: »Er scheute . . . auch nicht vor der Verwertung ge-
fälschter Urkunden zurück, för die er die Bestätigung durch Otto den Grossen
zu erlangen wusste«. - , . l •
«) Die Vollendung der Ausgabe der Karolmgerdiplome erfordert bei un-
unterbrochenem Fortschreiten m. E. noch mindestens ein Jahrzehnt.
») Ich zitire nach dem Kopfregest der M. G. DD. 2, 225 Nr. 199.
4) Vgl. Uhlirz l. c. S. 223 N. 14.
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome.
97
wadiis vel curtilibus aut ceteris
utensilibus qu^ dici aut no-
minari posaunt, illuc omnino
perraisissent ac . . . denuo confir-
massent.
Darauf Bitte, ut huiuscemodi be-
neficium erga ipsam aecclesiam fieri
iuberemus.
Gewährung der Bitte und Befehl
zur Ausfertigung eines praecepturo,
per quod finniter interdicimus, ut
nullus comes aut publicus iudex
aut alia qu^libet persona pr^ictum
Annonem episcopum aut successores
eins in supradictis rebus inquietare
aut familiam ipsius Qcclesi^ theloneo
aut fredo locorum uspiam distringere
Tel ullam iuris e^actionem de colonis
liberis sive servis repetere pr^sumat,
quin potius sicut a pr^decessoribus
nostris concessum est, ita per hanc
nostrQ auctoritatis pr^ceptionem coram
advocato pr^fat^ oecclesi^ quasi coram
regio exactore totum quod lex poscat,
persoWant.
Die beiden Diplome stehen in oflFenbarem Widerspruch: Nach der
einen (DOII. 46) befand sich die Kirche schon durch Verleihungen der
Vorganger Ottos II im Genüsse aller fiskalischen Hebungen aus Worms
und hatte im Jahre 973 eine Bestätigung des Bezuges aller dieser
Hebungen erhalten, nach der anderen (DOH. 199) war sie es noch bis
zum Jahre 979 nicht, das letzte Drittel hatte bis 979 Herzog Otto
vom Kaiser inne.
Welcher von beiden Urkunden mehr Glauben beizumessen ist, ob
jenem von HB geschriebenen, mit Benützung von Fälschungen ver-
fassten, dem Bistum günstigeren DOH. 46 oder dem DOII. 199, das,
wie auch ühlirz konstatirt, zu Zweifeln keinerlei Anlass gibt, darüber
kann es nui* eine Meinung geben.
Und so gibt denn auch ühlirz zu, dass DOII. 46 „mit den ^t-
sächlichen Verhältnissen nicht im Einklang steht*, findet aber gleich-
zeitig, dass die Urkunde ,in allgemeinen Ausdrücken gehalten* sei^).
utilitatis partes tenuit, tercia,
ut Omnibus illius provintie optima-
tibus notum est nostro fisco reser-
vata; sed nos Hildiboldi episcopi
meritorum, ut snpra diximus, non
inmiemores quicquid intra ductum
nove et antique urbis ad nostram
utilitatem alienum hactenus ab eccle-
sia prelibata visum est tarn bannis
quam in toletis pertinere, a nostro
iure in eiusdem ecclesie ins trans-
fundimus, ut omnes cuiuscumque
negotiationis utilitates, toleiis vide-
licet et bannis, sive ex ipsa nrbe vel
ex suburbio villeve adiacentis confinio
provenientes idem Hildiboldus epi-
scopus suique successores . . pleno
iure possideant, nullaque iudiciaria
persona in predieta civitate ullam
deinceps exerceat potestatem preter
ipsam quam pastoralis dignitatis
sollertia prefecerit advocatum.
«) Meine Bemerkung 1. c. S. 398, dass »durch DOIf. 46 in der denkbar
allgemeinbten Weise utiUtates omnes que infra aut extra urbem prfdietam in do'
mmicutn fiscum redigi aliquo modo potuerant in banno, quod pmningbon vulgariter
dtcunty aut eeteris aolutionibus, hoc est fredo vectigalibu8 sive üUis iustUiis legaUbus
wadiis vü curtüibus aut ceteris utensüihus que dici aut nominari possunt, iUuc om-
Mittheüungen XXV. 7
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98 Johann Lechner.
Diese Behauptung i^t überraschend. Denn zu wiederholten Malen wird
in der Urkunde hervorgehoben, dass alle Hebungen ausschlieöslieh dem
Bischof zustehen, die Hebungen werden mit einer für diese Zeit un-
gewöhnlich peinlichen Genauigkeit einzeln aufgezählt und charakte-
risirt (man vgl damit nur DOII. 199, wo es einfach heisst: tarn in
toletis quam in bannis), es wird in präzisester Weise betont, dass weder
ein Graf noch sonst jemand von den Kirchenleuten, die wieder nach
ihrem Abhängigkeitsverhältnis genau geschieden werden, etwas ein-
hehen darf, dass vielmehr die Leute alle gesetzlichen Abgaben an den
Vogt wie an einen königlichen Beamten zu leisten haben. Einzelnes
geht auf das gewöhnliche Immunitätsforraular zurück, in der ge-
schickten Verwertung der Vorurkuuden aber, in der Anordnung der
aus ihnen eutlehnten Teile, in dem hinzugefügten Plus zeigt sich deut-
lich die juristische Schärfe der Ausdrucks weise.
Von dem letzten Drittel, das dem Grafen von Seiten des Fiskus
zustand, ist darin freilich nicht ausdrücklich die Bede, konnte nicht
die Bede sein, da ja die Tendenz der Urkunde dahin geht zu beweisen,
dass der Bezug aller Hebungen einschliesslich des letzten Drittels von
altersher dem Bistum zustehe. Darin und in der gegenüber DOII.
199 für das Bistum entschieden günstigeren, die bischöflichen Rechte
genau präzisirenden Fassung wird auch der Grund zu suchen sein,
warum man in Worms Wert darauf legte, auch nach Erwerbung von
DOII. 199 eine Urkunde von dem Schlage des D 46 in die Hand zu
bekommen. Hätte Hildibald, wie Uhlirz annimmt, im Jahre 979 seinen
Anspruch an das letzte Drittel auf Grund von DOII. 40 geltend
gemacht, so wäre eine Anfechtung seitens des Herzogs wegen der ün-
scheltbarkeit der Eöuigsurkunde unmöglich gewesen, es sei denn, dass
ihre Echtheit bestritten wurde, es wäre die in DOII. 199 enthaltene
Feststellung des Königs, dass das letzte Drittel bisher dem königlichen
Fiskus gehört habe, also eiue Widerrufung seiner früheren Verfügung,
kaum denkbar, es wäre endlich nur eine Bestätigung eventuell mit
Erwähnung, dass auch die bisher dem Herzog Otto zugeflossenen Ab-
gal)en eingeschlossen seien, nicht eine Neuschenkung .auf Hildibalds
beständige Bitten und Vorstellungen hin* notwendig gewesen. Wenn
ähnliche Fälle auch ab und zu vorkamen, so wird man zu solchen
Annahmen doch erst in letzter Linie seine Zuflucht nehmen dürfen.
Nun ist aber, wie ich schon in meiner Abhandlung*) hervor-
gehoben, in DOII. 199 von einer zum Beweise des Anspruches vor-
nino permissae bestätigt werden* bezieht aich, wie der ZuBammenhang ergib*,
nicht auf die Ausdruckäweise, sondern auf den umfassenden lahalt.
0 S. 396.
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Zur Beurteilung der Wormser Doplome.
99
gelegten Urkunde überhaupt nicht die Bede. Es ist daher ungenau,
wenn ühlira sagt^), der Anspruch an das letzte Drittel sei , auf Grund
einer allgemeinen . . . Bestätigung** geltend gemacht worden.
Überdies beruht Uhlirz's Hypothese auf einer m. E. unzulässigen
Auslegung der Urkunde vom Jahre 979, er meint, es solle darin vor
allem das freie Verfügungsrecht des Königs gegenüber dem Herzog
betont werden, die in dem Satz Nam traditione — nostro fisco reservata
enthaltene Feststellung sei vor allem gegen den Herzog gerichtet. Dieser
Deutung steht das Wörtchen tantum im Vordersatz im Wege; der
Wormser Kirche mit „nur* zwei ihr gebührenden Dritteln wird der
Fiskus mit dem ihm, ,wie die Grossen der Provinz bezeugen können*,
vorbehalteuen letzten Drittel gegenüber gestellt. Damit ist deutlich
genug gesagt, dass sich die Konstatirung gegen die Wormser Eirche
richtet, vom Herzog ist in dem ganzen Satz nicht die Bede, noch
weniger von der Wahrung des freien Verfügungsrechtes ihm gegen-
über. Auch die von Uhlirz zitirte Wendung quicquid . . Otto . . visus
€st nostra ex parte tenuisse enthält keine Wahrung des freien Ver-
fOgUDgsrechtes, sie drückt ebenso wie der Nachsatz tercia — nostro fisco
reservata nur die rechtliche Grundlage aus, auf welcher der Kaiser die
Schenkung vorzunehmen in der Lage ist.
Da das Drittel der Hebungen Ausstattung des Grafenamtes ist,
das bereits im Geschlechte des Herzogs Otto erblich geworden war,
da ihm das Amt bleibt^), ist ein freies Verfügungsrecht des Kaisers
nach dem damaligen Bechtszustande ohnehin schon ausgeschlossen,
der Schenkung rauss ein Verzicht des Herzogs, eventuell gegen ander-
weitige Entschädigung, vorangegangen sein, Ohne einen solchen Ver-
zicht des Herzogs hätte der Kaiser damals diese Schenkung an die
Wormser Kirche nicht mehr rechtsgiltig vornehmen können. Im selben
Jahre 979 ist der Herzog Otto zuerst als Herzog von Kärnten nach-
weisbar; ob die Belehnung mit dem Herzogtum Kärnten und der
Verzicht auf die Wormser Gefälle in ursächlichem Zusammenhang stehen,
ist nicht zu entscheiden«).
Uhlirz macht mit Becht geltend, dass die Urkunde zu Gunsten
des Bistums gedacht sei; dem ist eben durch die Beurkundung der
Schenkung Bechnung getragen. Auf der anderen Seite ist aber ebenso
2u beachten, dass wir in ihr das offizielle Zeugnis über ein zwischen
den Beteiligten zustande gekommenes Kompromiss zu sehen haben.
Man wird sich zum Verständnis die Handlung vergegenwärtigen müssen,
«) S. 222.
<) Vgl. meine AbhandluLg S. 395, 399.
>) Vgl. meine Abhandlung S. 563.
7*
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100 Johann Lechner.
die der Ausstellung der Urkunde voranging. Auch nach abermaliger
Prüfung muss ich daher im wesentlichen an meiner froheren Inter-
pretation i) festhalten: Es sei zwischen dem Bischof Hildibald und
Herzog Otto zu DiflFerenzen gekommen, weil der Bischof auch auf das
letzte Drittel der Wormser Zollabgaben und Bannbussen, das nach
dem Zeugnis der Grossen der Provinz noch dem Fiskus verblieben und
von Seiten des Fiskus dem Grafen- Herzog verliehen war, Anspruch
erhob; ohne den Rechtsanspruch der Kirche anzuerkennen (tercia . .
nostro fisco reservata; sed nos . . in eiusdem ecdesie ius transfundi-
mus), schenkte K. Otto II. mit Rücksicht auf Hildibalds Verdienste
und Bitten dem Bistum dieses letzte noch fehlende Drittel. Eben in
dicaer Fassung wird der Grund zu suchen sein, warum man in Worms
diese Urkunde später durch eine andere, durch DOIL 46, ersetzte^
welche die dem Charakter des Kompromisses entsprechenden unliebsamen
Feststellungen nicht enthielt, und deu Bezug aller Hebungen als
altes, in der Väter Zeit zurückreichendes Vorrecht hinstellte^).
Schon der Rechtsinhalt, der in der ürkundenkritik eine den for-
mellen Merkmalen ebenbürtige Stellung beanspruchen darf, schliesst
die zeitliche Priorität von DOII. 46 (973) gegenüber DOIL 199 (979)
aus. DOII. 46 muss nach DOII. 199, also nach 979 entstanden
sein, vielleicht erst nach 985, weil die Wormser Kirche sich noch in
diesem Jahre von Otto III. das von dessen Vater geschenkte Drittel
des Bannes und Zolles mit wörtlicher Herübernahme der meritorischen
Teile aus DOII. 199 bestätigen Hess.
Uhlirz^s Auslegung erweist sich somit als eine Ausflucht, zu der
man nur greifen dürfte, wenn zwingende Gründe die Originalität von
DOIL 46 verbürgten.
Wie es hiemit steht, erhellt am bcaten daraus, dass selbst Uhlirz,
der sich dem Inhalte nach Ausfertigung von DOII. 46 vor D. 199
noch erklären könnte, nur die Frage auf wirft, „ob die äusseren Merk-
male seiner Annahme in der Tat völlig ausschliessend im Wege
stehen". Solange die Originalität und Zugehörigkeit von DOI. 392 zum
Jahre 970 nicht sicher gestellt ist — uud das wird auf Grund des
vorliegenden Materials nicht möglich sein, auch Uhlirz^s Ausführungen
vermögen nicht zu überzeugen») — wird man, um nicht in einen
Zirkelschluss zu verfallen, von der Heranziehung von DOI. 392 zu
Beweiszwecken absehen müssen. Entscheidend ist das Monogramm.
*) S. 396, 563.
*) Darauf wies ich bereits in meiner Abhandlung S. 564 hin.
») Vgl. hierüber unten S. 103.
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Zur Beurteilung der Wormaer Diplome. 101
Sickel^) und die Diplomata- Ausgabe konstatirten, dass die an DOII. 46
angewendete Form des Monogrammes mit zwei «sehr kleinen runden o*
erst in den ersten Jahren Ottos IIL nachweisbar sei. Diesem Befund hatte
ich mich auf Gruud einer Überprüfung des reichhaltigen Faksimile-
Apparates der Ottonischen Diplomata-Abteiluug angeschlossen. Sickels
äusserer Befund und mein aus dem Bechtsinhalt gewonnenes Ergebnis
trafen sich, beides wies in die ersten fiegierungsjahre Ottos III., der
damals noch minderjährig war, in die Zeit der vormuudschaftlichen
Regierung, der auch der Wormser Bischof und Kanzler Hildibald angehörte.
Wer an der Echtheit von DOI. 392 unbedingt festhalten will,
wird diese Ansicht mit der ünechtheit und späteren Entstehung von
DOU. 46 schwer in Einklang zu bringen vermögen. So auch ühlirz.
Er ist genötigt, wie mein aus dem Inhalt gewonnenes Ergebnis so
auch den Befund Sickels und der Diplomata-Ausgabe abzulehnen und
glaubt diesen durch den Einwand entkräften zu können, dass , Namens-
monogramme mit runden o sich auch unter Otto dem Grossen finden
und zwar gerade zu der Zeit, in der HB sich zum erstenmale an der
Ausfertigung einer Urkunde beteiligte' . Das ist richtig, aber zum
Gegenbeweis nicht geeignet, denn man muss zur Klarstellung er-
gänzend hinzufügen: Aber nicht Namen smonogramme mit sehr
kleinem runden o, was das unterscheidende unter Otto III. gegen-
über Otto II. und I. und damit das Entscheidende ist^) und wie es
bei DOn. 46 der Fall ist Denn Monogramme von der Art, auf die
Chlirz N. 15 verweist, finden sich, wie ich mit Hilfe des Faksimile-
Apparates der ottonischen Diplomata- Abteilung feststellen konnte, durch
die ganze Zeit Ottos I. und IL und auch die D. 46 nächststehenden
Diplome haben Monogramme mit rundem, aber nicht ,sehr kleinem
o*^). Bei solchem Verfahren wäre auch die Annahme entbehrlich
gewesen, dass HB bei Anfertigung des D. 46 „des im Jahre 973
herrschenden Kanzleibrauches nicht völlig kundig gewesen sei**, es
*) Über Kaiserurkunden in der Schweiz 52 vgl. 56.
*) Sickel, Über Kaiserurkunden in der Schweiz 56 charakterieirt die erste
Form des Handmals unter Otto III. folgendermassen : »Der Name so verschränkt
wie unter den Vorfahren, jedoch mit sehr kleinem runden o* und hält an dieser
CharakteriBÜk auch im Text zu den Kaisemrkunden in Abbildungen 291 fest:
»Zuerst wird das Handmal so wie unter dem gleichnamigen Vorgänger gezeichnet;
als Besonderheit ist nur zu bezeichnen, dass die beiden das 0 darstellenden
Kreise viel kleiner gemacht wurden als es früher zu geschehen pflegte«.
») DOr. 155, 311, 317, 326, 387, 411, 418, 423, DOII. 27, 40, 41, 44, 45, 63,
66, 90, 95, 103, 139 u. a. Ich habe hier von jenen Stücken, an denen Namens-
monogramme mit sehr grossem runden o vorkommen, abgesehen und nur solche
verzeichnet, die den von Uhlirz angeführten Beispielen entsprechen.
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102 Johann Lechner.
hätte auch DOll. 46 gleich wie DOI. 392 als , durchaus unverdächtiges
Origiualdiplom* bezeichnet werden können.
Es hätte ferner der gehäuften Hypothesen nicht bedurft, „das.s
HB sich an eine ihm von früher her bekannte Form hielt, sie in
seiner Weise zeichnete und damit ein Monogramm schuf, welches^
als es galt, für Otto III. ein solches zu wählen, Kanzleinorm wurde^
während er sich nach seinem Eintritte in die Kanzlei Otto 11. dem in
dieser geltenden Gebrauche anschloss*.
All das hält ühlirz in seinem Bestreben, die Entstehung von
DOII. 46 im Jahre 973 zu erweisen, für »ganz gut möglich* ; Anhalts-
punkte liegen dafür- keine vor, die Begleitumstände sprechen meist
eher für das Gegenteil. Denn: Wenn DOI. 392, wie ühlirz annimmt,
schon im Jahre 970 ausgefertigt worden ist, wenn HB im Jahre 973
überhaupt schon in Wormser Diensten stand, wofür Belege fehlen, so
wäre ihm damals wohl die an DOI. 392, dessen Text er selbst ge-
schrieben, verwendete Monogrammform mit den eckigen o näher ge-
legen ; entschied er sich aber für eine Monogrammtbrm mit runden o,
wie er eines an DOI. 310 finden konnte, so hätte er dieses wohl so
genau als möglich und nicht ,in seiner Weise" nachgezeichnet, d. h.
deutlicher gesagt, geändert, er hätte sich die zweckwidrige Neu-
schaffung eines Monogramms wohl erspart, er hätte sich endUch als
Kanzleimit^lied nach dem Jahre 983 kaum mehr einer Monogramm-
form erinnert, die er ein Mal. im Jahre 973 und nicht wieder ver-
wendet hatte.
Alle diese Möglichkeiten Hessen sich mit demselben Rechte, ja
mit mehr Berechtigung annehmen, ich für meine Person halte aller-
dings die eine wie die andere Hypothesenreihe für wenig frucht-
bringend. Auf das, was ühlirz weiterhin zur Bekräftigung seiner
Ansicht anführen zu können meint, „dass die Schrift von DOII. 46
der von DOI. 392 sehr nahe steht, dass HB in beiden Urkunden und
nur in ihnen, ein Abkürzungszeichen verwendet, welches von dem-
jenigen, dessen er sich als Kauzleischreiber bedient, ganz verschieden
ist, dass ebenso das Chrismon von D. 46 eine ganz andere Form zeigt,
als das ihm eigentümliche, dagegen mit dem von DOI. 84. welches
als Vorurkunde diente, übereinstimmt, dass endlich in D. 46 eine für
HB so bezeichnende Besonderheit wie die Verzieruog des n in amen
fehlt*, habe ich bereits S. 531 hingewiesen, diese graphische Ver-
wandtschaft mit DOI. 392 und 84 spricht eher für gleichzeitige, ein-
heitliche Entstehung, die Abweichungen gegenüber den Kanzlei-Elabo-
raten erklären sich teils aus der Verwendung von Schriftvorlagen,
teils aus dem bei mittelalterlichen und modernen Fälschern zu be-
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome. 10?
obachtenden Bestreben, ihre Schrift zu verstellen. Es mösste uns
wundern, wenn ein Eanzleibeamter von der Schulung des HB diese
nächstliegende Vorsicht ausseracht gelassen hätte. Unter solchen Um-
ständen wird man auch darauf verzichten müssen, aus dem Schrift-
vergleich der fraglichen Diplome mit den Eanzleiprodukten bestimm-
tere Schlüsse bezüglich ihrer zeitlichen Ansetzung zu ziehen und ich
kann hierüber nur auf. meine Ausführungen auf S. 532 verweisen, wo
ich alle diese Momente in genaue Erwägung gezogen habe.
Gegen die Annahme der Originalität von DOII. 46 spricht end-
lich, dass HB sich auch bei der Datirung einer für seiu Hochstift so
wichtigen Urkunde eine arge Nachlässigkeit hätte zu Schulden kommen
lassen'); die unvereinbaren Datirungsangaben lassen sich boi späterer
Entstehung leichter erklären.
Alle diese Erwägungen zeigen neuerlich, wie berechtigt Sickels^)
Misstrauen gegen die Urkunde war, der Bechtsinhalt, die Stellung im
ganzen Komplex der anderen Wormser Urkunden, die Schrift, das
Monogramm, die Datirung und endlich die Herstellung durch den als
Fälscher bekannten HB erweisen zusammengenommen, dass wir in
DOII. 46 eine erst später, vermutlich zu Anfang der Regierung Ottos IlL
hergestellte unbefugte Ausfertigung zu sehen haben. Uhlirz's Bemühun-
gen, die Entstehung von DOII. 46 im Jahre 973 und damit die Echtheit
wahrscheinlich zu machen, müssen als misslungen bezeichnet werden.
Inhaltlich von geringerer Bedeutung sind die anderen Ottonen-
diplome, deren Zuverlässigkeit in Erörterung steht.
Fassen wir zunächst das DOI. 392 vom 10. April 970 ins Auge.
Auch hier werden dem Hochstift Objekte eines alten, mit deu könig-
lichen Beamten und besonders mit dem Abt von Lorsch schwebenden
Streites, darunter vor allem die Forstnutzungen im Odenwald zuge-
sprochen und zwar auf Grund von durchwegs gefälschten und ver-
unechteten Vorurkunden merowingischer und karolingischer Herrscher.
Geschrieben ist der Text des Diploms von dem erst seit 978 nach-
weisbaren Kanzleinotar HB, die erste Zeile und das Eschatokoll zeigen
Schriftzüge, die nur noch in der zweiten Ausfertigung eines Diploms
für das Erzbistum Magdeburg vom 25. Januar 970, DOI. 388 B, —
wenigstens in täuschender Ähnlichkeit — vorkommen. Dieser Schrift-
») Vgl. die Vorbemerkung der Monumcntenausgalje zu DOII. 46.
») Über Eaiserurkunden in der Schweiz 52 ftussert er sich folgendermassen :
»Doch nillt an den Schriftstück allerlei auf, vor allem, dass das Monogramm in
einer erst unter Otto III. nachweisbaren Form auftritt Sollte nun dies St. 594
mit der Datirung vom Jahr 973 erst nach zehn Jahren geschrieben sein, so wJire
es nur ein Exemplar und nicht ganz sicher beglaubigt. Das fordert doch zu
sehr genauer Prüfung des Inhalts und der Fassung auf*.
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104 Johann Lechner.
befand und das Siegelfraginent, das zu Beanstandung keinen Anlass
gibt, bewogen die Herausgeber der Diplomata, in DOI. 392 trotz dem
auffälligen Charakter des Inhalts und der Fassung eine gleichzeitige
Kanzleiausfertigung zu sehen. Und das bei der damalip^en Sachlage
mit Recht. Als mich aber weitere Beschäftigung mit der Frage ge-
lehrt hatte, dass der Kontextschreiber und Verfasser von DOI. 392
identisch ist mit dem Fälscher der darin bestätigten und anderer an-
geblicher Karolingerdiplome für Worms, durften gegenüber diesen ge-
wichtigen inneren Gründen jene zwei äusseren Merkmale, die auch
auf andere Weise ihre Erklärung finden können, nicht mehr ausschlag-
gebend genug bleiben, um die Frage ohne weiteres im Sinne der
Diplomata- Ausgabe zu beantworten; umsoweniger als in DOI. 84 und
DOll. 46 zwei andere gleichfalls nicht einwandfreie früher ebenfalls
besiegelt gewesene') „Abschriften in Diplomform ** von Urkunden Ottos I.
und Ottos IL überliefert sind, von denen die eine nach eigener Angabe
der Diplomata-Ausgabe erst aus der Zeit Ottos III. stamme. Also
nicht, wie ühlirz meint, , anderweitig erwiesene Tatsachen, in unserem
Falle augenscheinlich die Verwendung von Palimpsesteu bei den Osna-
brücker und Reichenauer Fälschungen, die Urkundenfälschung durch
den Kanzler Kaisers Sigismund haben die erste Anregung gegeben,
eine Verdachtsmöglichkeit zu erdenken, die dann mit allen Mitteln zu
beweisen ist* 2), sondern das Studium des Zusammenhangs der Einzel-
urkundeu mit dem ganzen anderen älteren Urkundenvorrat für das
Bistum haben mich zu abweichender Beurteilung geführt. Der Basur
mass ich vielmehr nur geringen Beweiswert zu 3) und äusserte mich
M Daher wären beide richtiger als > angebliche Originale* zu bezeichnen.
*) Gegenüber tlieser Bemerkung darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass
ich auch abgesehen von der jüngst erschienenen einschlägigen Literatur durch
eine mehr als fün^ährige Mitarbeit an Mühlbachers Ausgabe der Karolinger-
diplome an etwa 100 grösseren und kleineren Gruppen von Fälschungen franzö-
»ischen, italienischen und deutschen Ursprungs hinreichend Gelegenheit hatte,
das Verfahren mittelalterlicher Fälscher kennen zu lernen.
«) S. 374 konstatirte ich, dass die ganze Schriftseite ein auffällig rauhes
Pergament zeige und führte diese Rauhheit auf sorgfältige Rasur zurück, unter-
liess aber nicht zu betonen, dass von früherer Schrift nichts mehr zn sehen sei.
Hiemit deckt sich auch Uhlirz's Befund, jedoch erklärt er sich die Rauhheit
damit, dass für DÜl. 392 von vornherein ein rauhes Pergamentstück verwendet
worden sei, das vollständige Glättung nicht vertrug. Die Frage, ob Rasur oder
nicht, von Uhlirz in ihrer Bedeutung sehr Überschätzt, ist Itlr meine Beweis-
führung ohne Belang, auch wenn uhlirz's Meinung zutreffen sollie; ich glaubte
daher davon absehen zu dürfen, die Liebenswürdigkeit der grossherzoglich hes-
sischen Archivdirektion in Darmstadt nochmals durch Bitte um Übersendung
des Stückes in Anspruch zu nehmen.
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome. 105
schon anmittelbar bei ihrer Besprechung S. 375 ausdrücklich dahin, dass
bei Annahme der Herstellung dieser Diplome während der Kanzlerschaft
des Wormser Bischofs selbst «auch ein tadelloses Siegel und rasurfreies
Pergament den Inhalt kaum ausser Frage zu stellen vermöchte' . Die Er-
klärung für diese besiegelten Ausfertigungen ist auf S. 534 meiner Arbeit
gegeben : «Der Kanzlei Ottos II. oder Ottos IIL konnte es nicht schwer
fallen, durch Abguss oder durch eine andere Methode ein Siegel Ottos I.
herzustellen, (vgl. über derartige Siegelfälschungen Bresslau, Handbuch
der Urkundenlehre I, 974 und die dort zitirte Literatur); vielleicht
standen dem Kanzler Hildibald sogar noch die Siegelstempel Ottos I. zur
Yerftigung. Siegel haben oder hatten sie alle, diese von HB geschrie-
benen Wormser Urkunden; soweit es sich noch kontroliren lässt, ist
die Besiegelung bei allen einwandfrei. Gegenüber Fälschungen, welche
die Kanzlei selbst zur Werkstätte haben, ist die moderne Kritik in
dieser Beziehung lahm gelegt '*. In einem solchen Falle beweist auch
der Vergleich mit dem an DOI. 388 B angebrachten Siegel (vgl. Uhlirz
S. 219 N. 5) nichts; es ist sogar mit der Möglichkeit zu rechnen,
dass eben dieses als Muster diente. Dadurch leuchtet ein, dass der
Kanzler nicht erst eine andere Urkunde Ottos L radiren zu lassen
brauchte, um ein besiegeltes Pergamentblatt zu gewinnen. Trotz allen
verdächtigenden Merkmalen, die ich, wie es Pflicht jeder unbefangenen
Untersuchung ist, in Erwägung zog, sprach ich bei DOL 392 mit
Bücksicht auf das unzureichende Vergleichsmaterial für den zweiten
daran beteiligten Schreiber ein bestimmtes Urteil für oder wider die
Originalität und Echtheit nicht aus, mein Endurteil lautete auf „zweifel-
haft* (S. 375, 572), nicht wie bei DOIl. 46, wo sich der Nachweis
m. £. erbringen Hess, auf , Fälschung ''. Man wird bei DOI. 392 in
Anbetracht aller nicht zu beseitigenden verdächtigenden Begleitumstände
gut tun, die in so komplizirten Fragen gebotene Vorsicht anzuwenden
und sich auch nach Uhlirz^s apodiktisch gehaltenen AusfQhrungen mit
einem „zweifelhaft'' zu begnügen, solange nicht entweder die Tätigkeit
des HB in Diensten des Wormser Bistums i) für die Zeit vor seinem
») Vgl. meine Abhandlung S. 402. Uhlirz's Behauptung (S. 217 N. 1) ,p8
ist nicht zu bestreiten, dass HB. aus der Wormser bischöflichen in die kaiser-
liclje Kanzlei übergetreten und erst in dieser Scbfller des Liutolf J geworden
sei«, entbehrt der Begründung. Die wesentlichste Stütze wäre eben DOI. 392,
wenn es im Jahre 970 geschrieben wäre. Da der Magdeburger Notar LI aber
»damals (im Jahre 978) nicht mehr ständiges Mitglied der Kanzlei war, sondern
zumeist nur noch Urkunden für Gisilher lieferte« (Sickel in Mitteilungen des
Instituts f. österr. Gf. Ergbd. 2, 104), wird jetzt mit der Eventualität zu rechnen
sein, dass er aus Magdeburg stamme. Ein bestimmtes Urteil in dem einen oder
anderen Sinne lässt sich indes nicht abgeben. Mit Recht bemerkt Uhlirz, dass
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106 Johann Lechner.
Eintritt in die kaiserliche Kanzlei, also vor 978, einwandfrei belegbar
oder der zweite Schreiber wenigstens in einer sicher aus dem Jahre
970 stammenden Eanzleiausfertigung nachweisbar ist.
Das lässt sich aber von DOI. 388 B nicht behaupten, da wir vor
allem nicht wissen, wann es geschrieben ist. Schon S. 374 N. 1
hatte ich die Frage aufgeworfen, ob denn DOI. 388 B sicher gleich-
zeitige Ausfertigung sei? Ublirz meinte (S. 220), auch wenn es erst
später entstanden sein sollte, so wäre damit nichts gewonnen, da der
unbekannte Schreiber X dann nur ein Magdeburger gewesen sein
könnte und die Zusammenarbeit unerklärlich bliebe. Dieser Schluss
trifft nicht zu, wie das Folgende zeigen dürfte.
Bekanntlich kommt bei den Urkunden Ottos I. für Magdeburg
wiederholt der Fall vor, dass sich die Beurkundung gegenüber der
Handlung entweder sehr verspätete, oder dass von derselben Urkunde
mehrere Ausfertigungen hergestellt wurden: zwischen den einzelnen
Ausfertigungen, (ja selbst zwischen den einzelnen Stadien der Beur-
kundung desselben Stückes) liegen manchmal Zwischenräume von
Jahren^), so dass wir dadurch mitunter bereits weit in die Kegierungs-
zeit Ottos IT. geführt werden. Darnach wäre es nicht ausgeschlossen,
dass ein ähnlicher Fall auch bei DOI. 388 B vorliegt; da LH, der
es grösstenteils geschrieben, noch im Jahre 980^) und auch das dabei
verwendete Siegel 3) noch unter Otto IL bis 983*) nachweisbar ist,
könnte man die Herstellung von DOI. 388 B bis in die letzten Jahre
Ottos IL hiuaufrQcken. Es wäre also möglich, dass beide Urkunden,
die Magdeburger und die Wormser, gleichzeitig in der Kanzlei Ottos II.
unter der Kanzlerschaft Hildibalds entstanden. Das Vorkommen des
Schreibers X in beiden Stücken beweist bei der Unzuverlässigkeit der
Datirung nicht, dass sie im Jahre 970, sondern im besten Falle, dass
sie gleichzeitig entstanden seien.
Für den Fall, dass beide Urkunden erst in der Kanzlei Ottos IL
ausgefertigt worden wären, liesse sich die Zusammenarbeit der drei
daran beteiligteil Schreiber, des HB, LH und X, noch leichter erklären
als für das Jahr 970. Denn damals waren HB und LH beide für die
wir nicht wissen, ob Hildibald aus dem Wormser Klerus hervorgegangen sei,
trotzdem bleibt wahrscheinlich, dass HB schon vorher zu ihm in Beziehung ge-
standen sei, da er fast gleichzeitig mit seinem Chef, noch vor dessen Erhebung
auf den Wormser Bischofestuhl, in der Kanzlei erscheint.
») Sickel in den Vorbemerkungen zu DOI 222, 304, 305, 345, 365. 382.
») DOII, 225.
*) Das 5. unter den Siegeln Ottos I., Foltz, Die Siegel der deutschen Köni.e
und Kaiser aus dem sächsischen Hause 911 — 1021, Neues Archiv 3, 36, M. G.
DDOII. Nr. 310.
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Zur Beurteilung der Wormeer Diplome. 107
Kanzlei beschäftigt und über die Herkunft von X und den Zufall, der
ihn an der Niederschrift beider Urkunden teilnehmen Hess, wisseu wir
bei Annahme nachträglicher Ausfertigung ebensoviel und ebensowenig,
wie für das Jahr 970, es war ein Schreiber unbekannter Herkunft,
der aushilfsweisB zur Kan^leiarbeit herangezogen wurde. Es sind eben
mancherlei Zufalle denkbar, die eiue derartige Zusamnieuarbeit herbei-
führen konnten, und ich führe eine dieser Möglichkeiten nur au, um
zu zeigen, dass das Vorkommen desselben Aushilfsschreibers in der
zweiten zeitlich nicht genau zu fixirenden Ausfertigung einer Magde-
burger Urkunde nicht als Beleg für Entstehung des DOI. 392 im
Jahre 970 angeführt werden kann, ühlirz's Schluss wäre berechtigt,
wenn wir es nicht mit einer Urkunde für Magdeburg, sondern für
einen anderen Empfanger, in dessen Urkundenbestand solche Anomalien
nicht vorkommen, zu tun hätten.
Verliert aber das Vorkommen des Schreibers X seine zwingende
Beweiskraft, so verliert damit Uhlirz's Hypothese ihre Stütze*). E. Mühl-
bacher, an dessen Ausspruch Uhlirz (S. 218) appellirte, äussert sich in
der Vorbemerkung zur Fälschung auf den Namen Karls d. Gr. M. G.
DD. Kar. I, 371 Nr. 257 (Mühlbacher Reg. 2 34 7j folgeudermassen :
.Fälschung aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrh. in dem Streit mit
Lorsch um die Forstrechte im östlichen Odenwald und die fiskalischen
Nutzungen im Lobdengau von demselben Fälscher, der für den gleichen
Zweck auch noch Urkunden auf den Namen Dagoberts, M. G. DD.
Merow. 139 Nr. 21, Ludwigs d, D., Mühlbacher Reg. 1374, und wahr-
scheinlich auch die Urkunde Ottos I. von 970 April 10, M. G. DDI,
533 Nr. 392, anfertigte vgl Lecliner in Mitteilungen des Instituts für
österr. Geschichtsf. 22, 363, 404 (über die Unechtheit der Urkunde
Ottos I. ib. 371, 531); Lechner schreibt die Wormser Urkundenfäl-
schung der Amtszeit des Bischofs Hildibald (979 — 998), des Kanzlers
Ottos IL und III., und dem unter diesem dienenden Notar HB zu,
während die M. G. DD. 1. c. 534 durch zwei äussere Merkmale, von
denen eines allerdings nicht ohne Belang ist, sich ,zu der Annahme
bestimmen'* liessen, dass in der Urkunde Ottos I. eine Kanzleiausfer-
tigüng vorliege, und die Fälschung demgemäss vor das Jahr 970, in
die Zeit des Bischofs Anno (950—978) setzen**. Auch Mühlbacher
hielt demnach die Originalität von DOI. 392 keineswegs für gesichert
') Uhlirz setzt im Vergleich mit den diplomatischen Kenntnissen unserer
Zeit die Fähigkeiten eines so geschulten Kanzleibeamten wie es HB war, doch
zu gering an, wenn er S. 219, 220 glaubt, dass wir heute über die Kanzleischrift
und Eanzleigewohnheiten des 10. Jh. besser Bescheid wissen als die damaligen
Kanzleibeamten.
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]^08 Johann Lechner.
uDd blieb bei dieser AufPassung auch noch nach dem Erscheinen von
ühlirz's , Apologie", wie er sich in der 2. Auflage seiner Begesten der
Karolinger Nr. 1414 (1373) ausdrückte.
Wer die DDOI. 392 und 11. 46 den iu der Datirung genannten
Ausstellungsjahren zuweist uud sie für Originale hält, müsste konse-
quenterweise denselben Standpunkt auch gegenüber DOI. 84 vom
14. Januar 947 einnehmen, das einen Parallelfall darstellt; es ist
ebenfalls von HB geschrieben, angeblich etwa 30 Jahre vor dessen
Eintritt in die kaiserliche Kauzlei, hat die Ausstattung eines Originals,
war besiegelt, will also als Original gelten und hängt als Bestätigung
des Wormser Zollbezugs trotz der Wiederholung einer echten Vor-
urkunde auch inhaltlich niit der einen Fälschungsgruppe zusammen ^).
Auch dieses Diplom als Original zu bezeichnen, ging aber doch nicht
gut an, denn dann hätte HB schon im Jahre 947 in Diensten des
Wormser Bischofs gestanden und hätte, da er noch im Jahre 994
nachweisbar ist, ein halbes Jahrhundert lang Urkunden geschrieben. Und
so bleibt Uhlirz für DOI. 84, anders als für DOII. 46, bei der Bezeichnung
,,Abschrift in Diplomform** und behauptet, es gebe zu kritischen Be-
merkungen keinen besonderen Anlass (S. 221), beides ohne Motivirung.
Es genügt demnach an dieser Stelle nochmals auf S. 397 und 531
meines Aufsatzes und auf Bresslaus Urteil zu verweisen.
Aus guter Kenntnis hat Hermann Bloch im Neuen Archiv 19,
648 N. 1 betont, dass angebliche Originale mit einem anderen Mass-
stab zu prüfen sind als blosse Abschriften und dass in solchen Fällen,
„nicht derjenige Becht hat, der den nach Fassung und materiellem
Inhalt an sich nicht anstössigen Wortlaut der Urkunden für echt hält,
sondern vielmehr der, welcher auf Grund der äusseren Merkmale von
vornherein Verdacht gegen die Echtheit derselben hegt*. Dass wird
man sich bei Beurteilung von DOI. 84 vor Augen halten müssen.
Bezüglich DOI. 330 nimmt Uhlirz jetzt im Gegensatz zur
Diplomata-Ausgabe, der auch ich mich mit Reserve angeschlossen hatte,
an, dass es nicht von HB geschrieben sei. Wie ich schon in meiner
Abhandlung S. 375 und 533 bemerkte, nimmt dieses Stück unter den
übrigen von HB geschriebenen eine Sonderstellung ein, die Zuweisung
ist nicht ganz sicher und man muss die Abweichungen auf die Schreib-
vorlage zurückführen. Das ginge immerhin an, denn eine Schreib-
vorlage beeinflusst auch die einem Schreiber eigentümlichen Buch-
staben, indem dieser versucht, das fremde Muster nachzuahmen, aber
doch wieder in seine gewöhnlichen Formen verfällt, dadurch werden
') Näheres hierüber in meinem Aufsatz S. 396 N. 4, 531.
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Zur Beurteilung der Wormaer Diplome. 109
die Buchstaben ungelenk. Eine bestimmte Entscheidung wird sich
kaum fällen lassen. Da die Urkunde sowohl als historisches Zeugnis
wie auch für die Wormser Privilegienfrage von ganz untergeordnetem
Belang iat, wird man diese Frage ohne besonderen Schaden offen
lassen können.
Über das Diplom Konrads I. Nr. 37, dessen Eigenart, soviel ich
sehe, nur durch die Annahme, dass HB seine falschende fland dabei
im Spiele hat, befriedigend erklärt werden kann, spricht sich Dhlirz
nicht aus.
Dlühlbacher, der gleich der Diplomata- Ausgabe die Urkunde früher
für anverdächtig gehalten hatte, hat sich nun in der 2. Auflage seiner
Begesten Nr. 2107 (2048) meiner Beweisführung angeschlossen mit
den Worten: ^Fälschung aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrh. mit
Benützung von Nr. 1935, 2019, um den Fiskalbesitz ausserhalb Worms
ohne Einschränkung anzusprechen, Lechner in Mitteil, des Instituts
für österr. Qeschichtsf. 22, 538 (mit Abdruck des Textes und Kenn-
zeichnung der in der Ausgabe der M. G. DD. übersehenen Vorlage).
Damit entfallen auch die unwahrscheinlichen Erklärungsversuche der
unmöglichen Datirung. Dieselbe Rekognition auch in deu im Wormser
eh. s. Xn. überlieferten Urk. für Weilburg Nr. 2083, 89, 96*. Auch
Bresslau 1. c. hält mein Ergebnis für gesichert. Da wir es mit einer
einheitlichen Gruppe desselben Fälschers zu tun haben, deren Glieder
in allem dieselbe Mache zeigen, wird der Charakter der einen Urkunde
auch bei der Beurteilung der andern, also auch der Ottonenurkunden,
im Auge zu behalten sein.
Ergibt sich somit aus der zusammenhängenden diplomatisch-
rechtshistorischen Untersuchung, dass die Wormser Frage bei Annahme
der Echtheit der Ottonendiplome trotz allem aufgewendeten Scharfsinn
nicht zu lösen ist, so werden noch die allgemein historischen Ein-
wände ühlirzs (S. 224) ins Auge zu fassen sein.
Die Behauptung, ich hätte nicht nachzuweisen vermocht, dass
Hildibald Anlass zu Fälschungen gehabt habe, wird durch den Hin-
weis auf S. 416 meiner Abhandlung widerlegt; aus DOII. 199 vom
Jahre 979 erfahren wir, dass Hildibald schon im ersten Jahre seines
Episkopats mit dem Anspruch auf den Bezug aller Zoll- und Bann-
gelder von Worms an den Kaiser herangetreten sei, dass der Kaiser
den Bechtsanspruch nicht anerkannte, aber als Gnade und Belohnung
das noch fehlende Drittel schenkte. Die Fassung der damals erwirk-
ten Schenkungsurkunde ist derart, dass sie den Wunsch rege erhalten
musste, eine Urkunde wie es DOIL 46 ist, zu gewinnen. Durch DOE. 46
und dessen gefälschte karolingische Yorurkunde sollte der Beweis er-
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110 JohannLcchner.
bracht werden, dass diese Ansprüche altes Recht des Wormser Bistums
seien. Hildibald kann mit Rücksicht auf den Wortlaut einer echten
Urkunde Ludwigs d. Fr., Mühlbacher Reg.2 871, durchaus in gutem
Glauben gehandelt haben. Dagegen fehlt für die Zeit Annos jeder
Anhaltspunkt ausserhalb der strittigen Urkunden, was die Veranlas-
sung zur Fälschung der Earolingerdiplome gebildet hätte. Es bleibt
mir daher dunkel, inwiefern diese Annahme „durchaus dem uns be-
kannten geschichtlichen Verlaufe entsprechen** (S. 224) soll.
Wenn die einflnssreiche Stellung Hildibalds, der in der Lage ge-
wesen sei, für sein Bistum auch ohne Fälschungen zu sorgen, wirk-
lich, wie ühlirz meint, ein Gegengrund gegen die Aunahme von Fäl-
schungen in seiner Zeit wäre, so gälte das^flbe auch fttr Anno, auch
dieser genoss eine Vertrauensstellung. Demgegenüber ist zu bemerken,
dass ohne eine derartige Stellung an eine Durchsetzung der in den
Fälschungen niedergelegten Ansprüche überhaupt nicht zu denken war,
dass die Erwirkung von DOI. 392: wie sie ühlirz sich vorbtellt, eine
nicht minder einflussreiche Vertranensstellung voraussetzt.
Indem ühlirz den guten Ruf Hildibalds verteidigt i), zeiht er auf
Grund eines äusseren Merkmals einer einzigen Urkunde derselben
Haudlung dessen Vorgänger Anno und imputirt mir die Annahme, ich
hätte Hildibald zugemutet „Bloss auf Vorrat, ohne äusseren Anlass,
nur in der Voraussicht zu fälschen, dass sein Nachfolger einen schwe-
reren Stand haben, dieser Machfolger der Rechtsgelehrte Burkhard sein
werde, der von den vorbereiteten Mitteln den richtigen Gebrauch ma-
chen könne".
*) Wie entbehrlich in diesem Falle ühlirz's am Schlüsse beigefügter Appell
an die Gerechtigkeit des Forschers gewesen wäre, möge man aus der Charak-
teristik der FälschuDgeo entnehmen, die ich S. 549 meines Aufsatzes gegeben
habe : >So vertreten die Fälschuagen Hildibalds teils wirkliches Recht, teils haben
sie den Schein des Rechtes für sich, teils stellen sie direkt unberechtigte An-
sprüche. Wie andere Männer dieser Zeit, die der Weg über die königliche
Kapelle zu einem bischöflichen Stuhl geführt hatte, wie Willigis von Mainz,
Giselher von Magdeburg, Bemward von üildesheim, war auch Hildibald für-
sorglich im Interesse seiner Kirche tätig; wenn er dabei auch das Mittel der
Urkundenfälschung nicht verschmähte, so mag uns das recht bedenklich er-
scheinen, die Zeitgenossen urteilten darüber milder. Hildibalds Palastgenosse
Notker von Lüttich fand lür die betrügerische List, mit der er das Nachbar-
kastell Chi^vremont in seine Gewalt brachte, daa Lob seines Biographen. Es
war ein gewHlt tätiges, aber auch naives Zeitalter, das bei seinen Werturteilen
mehr nach der Güte des Zieles, als nach der MoralitÄt der Mittel fragte. Die,
wenn auch subjektive, Überzeugung von der Rechtmässigkeit der Ansprüche, zu
deren Begründung die urkundlichen Titel fehlten, führte die Fälscherfeder in
den zahlreichen unechten Dokumenten dee 10.— 12. Jahrhunderts, die sich mit
der fortschreitenden Erkenntnis immer noch mehren«.
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Zur Beurteilung der Wormser Diplome. HJ
In seinen Schlussben lerkangen, die vielleicht zu sehr von dem
modern-strafrechtlicheu BegriflF der Urkundenfälschung beeinflusst sind
nnd demgemäss eiuen überstrengen sittlichen Massstab an mittelalter-
liche Fälscher, namentlich solche des 10. — 12. Jahrh. anlegen*), betont
ühlirz die Notwendigkeit strenger, aber auch vorsichtiger Gerechtigkeit
gegenüber der Vergangenheit. Ich glaube genau nach denselben
Grundsätzen vorgegangen zu seiu, bin aber durch intensivere Be-
schäftigung mit dem speziellen Gegenstande zu einem von der ottoni-
schen Diplomata-Ausgabe abweichenden Resultat gelangt
1) über die Art, wie Fälschungen des 10. — 12. Jahrb. vom Standpunkte
ihrer Zeit zu beurteilen sind, vgl. G. Ellinger, Das Verhältnis der öffentlichen
Meinung zu Wahrheit und Lüge im 10., 11. und 12. Jahrh. Berl. 1884, MQhl-
bacher, Urkundenfälschung in Echternach, Mitteilungen des Institut« fttr österr.
Geschichtsf. 21, 364.
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Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter.
Von
F. Philipp!.
F. Keutgen hat in seinem soeben erschienenen Bnche „Ämter
und Zünfte* alle die so vielfach strittigen und verwickelten Fragen nach
der Entstehung und der wirtschaftsgeschichtlichen Stellung der deutschen
Zünfte im Mittelalter einer neuen und vertieften Nachprüfung unter-
worfen und — man darf das ruhig aussprechen — viele derselben
endgültig beantwortet, alle ihrer endgültigen Beantwortung näher
gebracht.
So sagt er denn auch S. 133 mit Recht: „Es ist ein Kardinal-
fehler gewesen, dass man bei der Frage nach dem. Ursprünge der
städtischen Gewerbeordnung, die die nach der Entstehung der Zünfte
in sich schliesst, sein Augenmerk stets vorzugsweise auf die manu-
faktoiische Seite gerichtet hat*. — „Der wirtschaftlich freie Hand-
werker ist von vornherein mercator*. — „Die Arbeit für den Markte
für unbekannte, erhoffte Käufer von Anfang an das Charakteristikum
des deutschen Handwerks*.
Tch möchte an diese zweifellos richtigen Behauptungen einige
Betrachtungen knüpfen, weil es Keutgen m. E. trotz der Richtigkeit
dieser Erkenntnis, trotz der glücklichen und scharfen Formulirung
dieser Beobachtung nicht gelungen ist, dieselbe in ihrer vollen Trag-
weite zu erkennen und dementsprechend in den Mittelpunkt seiner
ganzen Darstellung zu rücken, wohin sie gehört hätte. Seine vor-
treffliche, endgültige Zurückweisung der alten hofrechtlichen Theorie,
sein Festhalten an der von v. Below stets mit Energie verfochtenen
Auffassung, dass der Zunftzwang der Angelpunkt des ganzen mittel-
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Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter. 113
alterlicheu Zunftwesens sei, scheinen ihn daran gehindert zu haben,
die Bedeutung jener Beobachtung, in ihrem vollen Umfange zu er-
kennen und in seiner Darstellung zur Geltung zu bringen.
Freilich verkennt er auch nicht ganz, dass der Zunftzwang nicht
eine ursprüngliche Erscheinung beim Zunftwesen ist, sondern erst eine
sekundäre, ja man könnte sagen, Begleiterscheinung, die erst zu Tage
trat, als sich die Notwendigkeit herausstellte die Beaufsichtigung der
Gewerbetatigkeit des Handwerkers, wie Eeutgen selbst hübsch sagt,
vom Markte in die Werkstatt zu verlegen^).
Alle unseren modernen gewerbegeschichtlichen Darlegungen sind
mehr oder weniger beeinflusst durch Büchers epochemachenden Vor-
trage: ^Entstehung der Volkswirtschaft". Wenn auch im Einzelnen
gegen die darin gemachten Au&tellungen Widerspruch erhoben wird
und zu erheben ist, so bilden sie dennoch in ihren grossen Linien
das Netz, in welche Einzelbeobachtuugen einzufügen sind, selbst dann,
wenn sich das Gesamtbild in einigen Zügen dadurch zu verrücken
scheint
So wendet sich denn auch Eeutgen an der oben angezogenen
Stelle (S. 133) gegen Bücher, freilich ohne ihn zu nennen^ wenn er
sagt: „Die Anschauung, dass das freie Handwerk an&ngs wesentlich
Kundenarbeit gewesen sei, ist ebenso falsch, wie die, die es für Lohn-
werk ausgeben möchte*. Diese Zurückweisung der Bücherschen Dar-
legungen ist in gewisser Weise berechtigt, erscheint aber in ihrer
SchroflFheit nicht gfanz glücklich formulirt. Dass der Weg vom- voU-
konmien unselbständigen Handwerker in der Hauswirtschaft zum wirt-
schaftlich durchaus selbständigen freien Handwerker in der Stadt-
wirtschaft über die Zwisdienstufeu des Lohnwerks und der Eunden-
arbeit geföhrt hat, ist sehr einleuchtend und findet seine Unterstützung
in der vielfach hervorgehobeneu Beobachtung, dass auch der wirt-
schafÜich freie Handwerker noch bis heute Euudenarbeit ausführt,
ja den Umständen nach sogar Lohnwerk übernimmt^).
Eeotgens Widerspruch ist daher nur in so weit berechtigt, als
Bücher diese Tatsachen zu sehr betout und geradezu als bezeichnende
Eigenschaften des mittelalterlichen freien Handwerkers hervorhebt.
') S. 185 »die Prüfung dringt in die Werkstatt«, vergl. noch S. 158, 159 fF.
*) Dass das Lohnwerk »bestimmten Verhältnissen eigentümlich« ist, sagt
auch von Below, Wörterbuch der Volkswirtflcbaft im Artikel »Zünfte«, aber
diese Verhältnisse können sehr wohl für eine bestimmte Stufe der Entwicklung
die massgebenden gewesen sein. Vergl. die folgende Anmerkung und unten
S. 117, Anm. 1.
MitÜioilniiseii SXY. 8
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114 *'• Philippi.
was sie eben nicht sind. Der mittelalterliehe Handwerker i) ist viel-
mehr dadurch charakterisirt, dass er in eigener Werkstatt mit
eigenem Geräte aus eigenem Rohstoffe Gebrauchsgegenstände
herstellt, welche er dann zum feilen Verkauf stellt. Gerade diese
Düppelstellung als Verarbeiter eigener ßohstofife und als Ver-
treib er der so hergestellten Ware kennzeichnet den mittelalterlichen
Handwerker und unterscheidet ihn scharf yor dem unselbständigen
oder weniger selbständigen gelernten Arbeiter der früheren Zeit einer-
seits und dem im Dienste eines Verlegers oder Fabrikanten stehenden
wieder unselbständig gewordenen gelernten Arbeiter der Jetztzeit.
um nun die Frage nach der Entstehung der mittelalterlichen
Zünfte klar beantworten zu können, muss man sich die Unteifrage
vorlegen, welche von diesen beiden Eigenschaften des mittelalterlichen
Handwerks bei der Entstehung und Ausbildung der Zünfte die aus-
schlaggebende war, seine rein manufaktorische oder seine kauf-
männische.
Und ich glaube, dass gerade die Keutgenschen Darlegungen es
mir gestatten, noch einmal 2) mit allem Nachdrucke daranf hinzuweisen,
dass die kaufmännische, nicht die gewerbliche Seite des Betriebes die
Veranlassung zur Bildung dieser Genossenschaften gewesen ist.
Ich greife noch einmal auf die Bücherschen Darlegungen zurück.
Es ist keiüem Zweifel unterworfen, dass im deutschen Mittelalter in
jeder Hauswirtschaft vielerlei Gewerbe betrieben worden sind, welche
auch zunftmässig organisirte Handwerker gleichzeitig ausübten, und
es bedarf nicht der Hervorhebung, dass das auch heute noch überall
in weitem Umfange der Fall ist. Es war also gar nicht möglich, ist
auch im Mittelalter keinem Gesetzgeber beigefallen, den Gewerbebetrieb
in eigener Wirtschaft und zu eigenem Verbrauche zu verbieten. Der
Zunftzwang d. h. also die Nötigung, dass jemand, der ein Gewerbe
ausüben wollte, einer Zunft, Gilde oder einem Amt beitreten musste,
bestand stets nur soweit, als der betreffende dieses Ge-
werbe zur Herstellung feiler Waare ausüben wollte. Es
ist niemals und nirgends verboten gewesen, zum eigenen Verbrauche,
Brod zu backen, Bier zu brauen, Vieh zu schlachten, Gewand zu weben,
•
>) Wenigstens der zunftmässig organisirte. Über den Handwerkerbetiieb
auf dem Lande während des Mittelalters, gibt jetzt — wenn auch beschränkten
— Aufschluss die Leipziger Dissertation »Das mittelalterliche Dorfgewerbe* von
Hermann Duncker.
2) Ich habe die im Folgenden ausgesprochenen Ansichten schon dargelegt
in einem Vortrage »Die gewerblichen Gilden des Mittelalters« im 69. Bande der
Preuss. Jahrbücher, Maiheft von 1892. Diese allerdings quellenmässig nicht
belegten Darlegungen scheinen Keutgen unbekannt geblieben zu sein.
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Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter. 115
Werkzeuge und Gebrauchsgegenstände herzustellen *). Ja die Zunft-
kontrolle trat sogar zurück, wenn der zunftmässig organisirte Hand-
werker für einen Kunden aas dessen Rohstoff und zu dessen Gebrauch
in eigener Wirtschaft Nahrungsmittel oder Gebrauchsgegenstände her-
stellte. Es ist in keiner Bäckerordnung ausgesprochen, dass ein Bäcker
nicht einem Kunden uns dessen Mehle Brot von beliebiger Grösse und
beliebigem Gewichte backen dürfe*). Die Vorschriften befassen sich
nur mit der Grösse und dem Gewichte des zum Verkaufe zu brin-
genden Brotes. Ebenso verbieten die Fleischordnungen nur das Feil-
halten von verdorbenem Fleische, nicht aber das Schlachten kranker
oder minderwertiger Schlachttiere für Privat« und die Ordnungen der
Weber enthalten gelegentlich die ausdrückliche Bestimmung, dass der
Weber bei der Arbeit auf Bestellung und bei der Verwendung von
durch den Kunden geliefertem Rohmateriale an die Ordnung nicht
gebunden ist^).
Es ist also deutlich, dass der Gewerbebetrieb des mittelalterlichen
Handwerks ursprünglich und im allgemeinen nur in soweit unter den
Begriff der Ausübung des zünftigen Handwerks fällt, als in ihm Wai-e
für den feilen Verkauf hergestellt wird, also nur in soweit als der
Handwerker zugleich als Händler, als Vertreiber seiner Erzeugnisse
fungirt; andererseits aber unterliegen der Zunftkontrolle und dem
Znnftzwange auch rein kaufmännische Betriebe, wie die der Krämer
und der Gewandschneider. Die Krämer verkaufen ausser selbst her-
^) Es wird das sogar in Gildeordnnngen z. T. ausdrücklich vorbehalten
z. B. ßodemann, Lüneburger Zunfburkunden S. 2 : Eyn jewelk mach in sineme
huse backen edden backen laten wat he will van weten edder yän roggen to
«yner eygen behuf, dest he yd nicht en verkope. Beiträge zur Ge-
schichte Dortmunds XII S. 16 § 23. Item, so mach eyn juwelik borger off bor-
^rsche wuUenlaken und voderdoick maken off laten maken to ers selvest
nut und behoiff, sick, ere kyndere und ere gesynde mede to cleden und
nicht to verkope n.
-) Höchstens werden besondere Sorten den zünftigen Bäckern vorbehalten.
Bodemann a. a. 0. S. 4. Int erste, dat neyn hnsbeckere backen scall den bor-
geren weten efte roggenbrot to kosten, erste missen, gilde efte anderen bogen
edder apslegen, men alleine backen mögen roggenbrot den borgeren unde inwo-
neren eyneme isliken in syn hus vore sick unde sines gesindes nottrofft.
') VergL die interessante Ratsentscheidung in Osnabrück in meinen Gilde-
urkunden S. 20 und oben Anm. 2 Ober die Hausbäcker in Lüneburg. Femer
Zeitschrift för Orts- und Heimatskunde in Recklinghausen II (1892) ö. 165 aus
der Dorstener Wollen weberordnung von 1462 : Item die dei gylde nicht en hefft, .
dey en sal men geyne gelystede laken maken noch mer laken dan alz hie beho-
vet myt synem gesinde to beckleden in synem huse, ohne dass Prüfung oder
Siegelung vorgeschrieben wäre.
8*
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116 F. Philippi.
gestelltem Kucheti*), der aber nur eine geringe Rolle unter ihren
Waren spielt, lauter fremde Erzeugnisse; nicht minder die Gewand-
schneidei-, falls nicht, Was wohl ausnahmweisfe vorkam, die Weber selbst
auch das ttecht zum Gewandschnitt besasseik Die Krämer und Ge-
waudschneidergilden gehören durchaus mit in die Reihe der ^ Hand-
werkergilden*, wenn sie auch, insbesondere die Gewandschneider, in
vielen Städten eine Sonderstellung einnehmen. Diese Sonderstellung
ist aber mehr eine politische als eine in der Sache begründete. Die
Organisation und die Stellung zur Obrigkeit, der Stadtherrschaft oder
dein Räte, ist durchaus die gleiche.
Im (Jegensatze dazu sitid die Handwerker, welche nicht fQr den
Markt arbeiten, sondern stets Kündenarbeit oder Lohnwerk über-
nehmen, wie insbesondere die Bauhandwerker nur in den seltensten
Fällen, in Norddeutschland fast nie zunftmässig organisirt gewesen-).
, Wenn Organisationen derselben zu beobachten sind, tragen sie ent-
weder einen gänzlich änderet! Charakter, wie die Bauhütten, oder e&
sind späte Analogiebilduugeti.
Aus diesen Darlegungen möchte sich zur Evidenz ergeben, dass
die Eigenschaft des Käufmähns bei den mittelalterlichen Zunftgenossen
nicht nur als eine bezeichnende, sondern als die bezeich-
nendste ah^us^heh ist^). Erst von diesem Gesichtspunkte aus ist es
verständlich, dass in derselben Zunft nicht selten Genossen vereinigt
sind, welche wenig oder gar niöht mit einandet verwandte Handwerke
betreiben*), sowie dass man gelegentlich einer älteren grösseren Zunft
«) Vergl. z, B. meine Oenabrücker Gildeurkünden S. 31, 32.
>) Wenn sich die Obrigkeit mit ibhen beschäftigt, handelt es sich wesent-
lich um Lohntaxen uhd ev. Ordnung des Gesell^wesens ; vergl. Keutgen, Ur-
kunden S. 430. Die Baseler Ordnung von lS4T— 48 ebenda S. 367 umfassl auch
noch Böttcher und Wagner.
«) Daraus ist es auch zu erklären, dass die ersten gemeinsamen Einrich-
tungen, welche die Stadtherren ftir die Zünfte oder diese selbst für sich schuften,
nicht gemeinsame Arbeitsstätten, wie Schlachthäuser, Backhäuser u. dergl., son-
deht gemeibsame Verkaufstellen wie Schairen und Kaufhäuser sind. Gemein-
same Arbeitsstellen, wie Walkttiühlen, Lohmühlen und dergl. werden erst später
eingerichtet und zwar zu einer Zeit, als maü die Naturkr&fte des Wassers und
des Windes zur Treibung von Arbeitsmaschineh zu verwenden gelernt hatte.
*) ßs sind meist aus wenigen Personen bestehende unbedeutendere Betriebe
z. B. in Basel Maurer, Üipser, Zittimerleute, Böttcher und Wagner, Keutgen
Urk. S. 367 — Maler, Glaser, Sattler und andere Lederarbeiter sowie Plalten-
schläger in Hamburg (Keutgen S. 40b) und in Osnabrück (meine Gildeurkünden
S. 64), Pelzer und Leinewebet in Dorsten (Beiträge zut Heimatskunde in Reck-
linghauseb II S. 175), ih Lüneburg Kramer, ftiemenscbneider, Öürteler und
Beulelmacher (Bodemattn S. 136), die z. T. später selbständig wurden. In klei-
neren Städten waren noch viel mehr Handwerker vereinigt: z. B. in Essen in
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Handwerk und Handel im deqtscben Mittelalter. X 17
Leute angliederte, weUhe ein von 4em der älteren Mitglieder ganz
verschiedenes Handwerk betrieben.
Müssen somit die mittelalterlichen ZQnfte, um sie richtig zu ver-
stehen, in erster Linie als Vereinigungen von Eaufleuten, von Han-
deltreibenden angesehen werden, so liegt die Folgerung nahe, dass
auch die Handelstätigkeit in erster Linie zu ihrer Bildung, zum Zu-
sammenschlüsse der Genossen geführt hat.
Geht man noch einmal auf die Bücherschen Darlegungen zurück,
so hat man einen Zustand anzunehn^en, den man etwa in das 10. oder
11. Jahrhundert verlegen möchte, in welchem die Gewerbetreibenden
(artifices, gelernten Arbeiter), nachdem sie aus dem Yerba^ide der
Hauswirtschaft herausgetreten waren, daran gingep, sich eine selb-
ständige Existenz zu gründen. Diese Existenz beruhte nicht mehr
oder richtiger nicht mehr allein auf dem Betriebe der Landwirtschaft,
welchen ja auch die Handwerker Jahrhunderte lang als Nebenerwerb
beibehalten mussten^ sondern im Wesentlichen auf der Ausübung und
zwar der freien Ausübung des Gewerbes i). Diese Tätigkeit konnte
sich aber nur dann so gewinnbringend für sie gestalten, dass sie
damit im Wesentlichen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten vermochten,
wenn es ihnen gelang, Absatz für die Erzeugnisse ihres Gewerbe-
fleisses zu erhalten. Dazu mussten sie Gelegenheit haben, dieselben
an einem Orte, an welchem viele Menschen verkehrten, zum feilen
Yerkauf zu stellen d. h. sie zu Markte zu bringen.
Dieses Feilhalten der Erzeugnisse ist nun wohl zuerst und noch
lange Zeit, ja bis heute so bewerkstelligt worden, dass der Meister
mit seinen Erzeugnissen auf die periodischen Märkte, die sogen. Jahr-
märkte zog*).
der Koplude-Gilde: wantenyders, wullenamt, kremer, »croder, peUer, doick-
8cber, boitmecker, von welchen sich später das Wollenamt; das Schneideramt,
das Pelzeran^t, das l'uchschereramt und das Hutmacheramt selbständig machten ;
auch die Krämer scheinen später die »Fette Gilde« gebildet zu haben (Beiträge
zur Geschichte von Essen VllI). Ich verzichte an dieser Stelle darauf, weitere
Schlüsse aus diesen Beobachtungen zu ziehen, indem ich auf Keutgens Darle-
gungen a. a. 0. S. 184 ff. verweise.
') Im Gegematze zu den bäuerlichen Handwerkern, welche als Zwischen-
stufe einzuschieben sein machten. Sie betrieben die Jjandwirtschaft als Haupt-
gewerbe, das Handwerk als Nebenerwerb. Das Material über den Gewerbebetrieb
auf dem Lande ist schwer zu samn^i^ln. Aus den Weistümem hat es neuerdings
Buncker zusammen zusuchen versucht. S. 114, Anpi. 1. Paas das Schmiedehand werk
alt und verbreitet ist, beweist der fQr 4£us zwölfte und dreizehnte Jahrhundert
mehrfach nachweisbare Hofnamea Smedinc.
«) Vergl darüber z. B. Stüve in Opnabr. Mitteilungen VII S. 123 ff.
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118 F. Philipp!
Später aber als die ständigen*) Märkte iu den Städten eingerichtet
wurden, boten diese ihm die beste und bequemste Gelegenheit, seine
Arbeit nicht nur seinen Stadtgenossen, sondern auch dem umwohnen-
den Landvolke zum Erwerben anzubieten. Iu wie weit zwischen diesem
Bedürfnisse der Handwerker und dem Aufkommen der Städte als
, Marktorte* ein ursächlicher Zusammenhang besteht, ist an dieser
Stelle nicht zu erörtern 2). Hier interessirt nur die Art, wie diese Ein-
richtung der Märkte vor sich ging. Keutgen hat sehr hübsch und
nachdrücklich zur Darstellung gebracht, wie auf den alten städtischen
Märkten die Genossen derselben Zunft gemeinsame Verkaufstäude
hatten^) und mit Recht darauf hingewiesen, dass dieselbe Erscheinung
in den Koloniestädten nachweisbar ist, deren Einrichtungen selbstver-
ständlich den gleichzeitigen, oft später verdunkelten Zustand der Mutter-
städte mit aller wünschenswerten Deutlichkeit wiederspiegeln. Leider*)
hat er sich dabei — soviel ich sehe — das vortreffliche uud vor-
treflflich bearbeitete Beispiel Breslaus entgehen lassen.
Diese für uns Moderne ganz unverständliche, ja widersinnig er-
scheinende Einrichtung, dass die mit einander koukurrirenden Meister
desselben Handwerkes alle neben einander auf engbegrenztem Baume
feilhielten, muss ihre Veranlassung nicht nur in den Bedingungen,
unter welchen die Märkte als solche entstanden'»), sondern vor allem
I) Dass die städtischen Märkte ständige waren, ist doch wohl nicht zu
bestreiten. Sie hatten eben ständigen Marktfrieden und ständiges Marktrecht.
Dass die Verkaufstätigkeit in der Nacht oder an Feiertagen unterbrochen wurde,
ändert doch an ihrer rechtlichen Stellung nichts; ich verstehe daher Keutgeus
Bemerkung S. 127 nicht. Für die periodischen Märkte galten Friede und
Recht nur, »solange die Fahne aushing«, also nur periodisch.
*) Ich verweise jedoch auf meine Darlegungen, Zur Verfassungsgeschichte
der Westfälischen Bischofsstädte S. 5 ff. Die Darlegungen Rietschels in , Markt
und Stadt* geben darüber keine Auskunft, da er die mercatorea im Wesent-
lichen als reine Händler auffasst.
3) S. 1 37 ff. Es ist bezeichnend, dass sogar Keutgen S. 140 noch das Zuge-
ständnis machen zu müssen glaubt: »Dass den nach Gewerben benannten Strassen
ihre Namen, wie wohl ausgesprochen worden ist, nur zuföUig oder spät durch
den Volksmund beigelegt worden wären, mag hie und da zutreffen, lässt sich jedoch
angesichts zahlreicher überlieferter Tatsachen als allgemeingültig nicht aufrecht
erhalten*.
*) H. Markgraf, »Der Breslauer Ring* und die »Strassen Breslaus*. Mit-
teilungen aus dem Stadtarchiv zu Breslau l, IL Ein weiteres sehr unterrichten-
des Beispiel bietet der älteste Teil von Königsberg i.* Pr. der »Kneiphof* mit
Dom, Rathaus, Fleischbänken, Brotbänken.
*) Die von Keutgen a. a. 0. S. 137 gegebene Erklärung: »Das ganze Kon-
trollwesen macht eine Einteilung in Gruppen nötig, die auch dem Abgabenwesen
aufs Beste passt* entspringt wieder dem Gedanken, dass der Zunftzwang die
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Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter. \IQ
auch in den Umständen haben, unter welchen die Genossenschaften,
welche so gemeinsam den Markt beziehen, sich bildeten. Und mich
dünkt, dass dieser Znsammenhang gelegentlich auch aus den Urkunden
noch sich klar und deutlich erkennen lässt. Am besten aus der oft
angezogenen Zunfturkunde der Kölner Lakenweber: sie haben die
Stelle des Marktes, an welcher sie ihre Waren feil halten, selbst
trocken gelegt, also bei Gelegenheit ihrer Gründung hat die Gilde
sich zugleich Verkaufstände geschaflFen *). Ferner finden wir mehr-
fach und nicht nur in ganz alten Urkunden, dass die Zinse für die
Yerkanfstände (Buden, hallule, Gademen u. s. w.) nicht von dem ein-
zelnen Gewerbetreibenden, sondern von der Genossenschaft«) als solcher
oder von ihrem Vertreter, dem Meister, entrichtet werden s). Das heisst
also, die Zunft als solche ist die Pächterin der Verkaufstände auf dem
Markte. Und zwar ist das nicht etwa eine neuere Stufe der Ent-
wicklung, sondern es ist das ursprüngliche Verhältnis, wie das Bei-
spiel der Kölner Lakenweber erweist und wie auch aus den älteren
Urkunden, in welcher der Zunftmeister als solcher den Zins zahlt,
unzweifelhaft hervorgeht.
Eä war eben in jenen frühen Zeiten, in welchen der oben kurz
skizzirte, wirtschaftliche Umschwung sich vollzog, dem einzelnen ka-
pitalschwachen Handwerker nicht möglich, für sich allein die Markt-
einrichtung durchzusetzen und vor Allem den dazu nötigen Platz zu
erwerben. Denn nach allen Analogien ist anzunehmen, dass die Markt-
stände in Erbzinsleihe — ob sie nun Burgrecht, Weichbild, Markt-
recht oder wie sonst heist — vom Stadtherrn ausgetan worden sind.
Hauptsache gewesen sei. Kentgen verkennt aber auch nicht, dass das Abgaben-
wesen dabei eine Rolle spielt. Ich glaube, dass sich aus dem Folgenden ergibt,
wie das Abgabenwesen die Hauptsache ist.
») Vergl. dazu Kentgen a. a. 0. 177. 178.
*) So in Osnabrück zu 1347 : Hü sunt redditus civitatis Os. : primo carnifices
dabont XX marcas, pistores X marcas, sartores XXI solidos, sutores II marcas,
serdones XXX solidos, pellifices II marcas ; dass es sich hier um Pachtzahlungen
für Marktstände handelt, ergibt sich aus den folgenden Angaben über cellule
pannicidarum, cellule penesticorum u. s. w. Gedruckt: Osnabr. Mitteil. XIV,
S. 96, 97.
3) Vergl. Keutgen a. a. 0. S. 146: In Hildesheim zahlt c. 1190 der ma-
gister sutorum den Zins. Keutgen Ur. S. 365 sammelt der Magister der Bäcker
in Basel 1256 den Zins und erhält dafür von jedem einen Pfenning. — Da die
Plätze in den Reihen offenbar nicht gleich gut waren, scheint der erste und
letzte am gesuchtesten gewesen und am teuersten bezahlt worden zu sein ; vergl.
Janicke, Quedlinburger Urkundenkuch II S. 240.
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120 F.- Philippi.
Da diese Leihe sich in die Form des Kaufes^) kleidete, wird gemeinhia
ein für jene Zeiten nicht unerheblicher Kaufpreis zu zahlen gewesen
sein, dessen Aufbringen oder Gewährleisten dem Einzelnen schwer oder
unmöglich gewesen sein wird, und für welchen der Einzelne auch wiederum
dem Stadtherrn nicht immer genügende Gewähr geboten haben wird.
So ist es denn ersichtlich, dass der erste und hauptsächlichste
Grund für das Zusammentreten der freien Handwerker zu Genossen-
schaften die Notwendigkeit gewesen ist, sich eine Verkaufsgelegenheit
zu schaffen. Mit anderen Worten: die Zünfte sind im Anfange und
noch lange hinaus Genossenschaften von Handeltreibenden gewesen.
Wie schon oben hervorgehoben, erklären sich bei dieser Art der
Betrachtung die sonst als Anomalien sich ergebenden Erscheinungen,
dass sich unter den Gilden auch solche finden, die aus reinen Händlern
bestehen, sowie dass Leute, welche veröchiedene Handwerke ausüben,
in einer Zunft vereinigt sind, zwanglos.
Des weiteren ist klar, dass, wie es auch Eeutgen nicht entgangen
ist, der Zunftzwang eine spätere, eine Folgeerscheinung ist, welche erst
hervortrat, als die Beaufsichtigung des Marktverkehrs, die Nachprüfung
der zu Markte gebrachten Ware, vom Marktherrn nicht mehr durch
seine Beamten ausgef&hrt, sondern den Genossenschaften selbst über-
tragen wurde ^). Dass jedoch die Erteilung und Ausübung des Zunft-
zwanges den Genossenschaften grössere Selbständigkeit gab und sozu-
sagen ihre Entwicklung vollendete, kann und soll nicht in Abrede
gestellt werden.
Andere bezeichnende Eigenschaften aber der Verbände, um auch
hierüber einige Worte anzufügen, ihre religiösen und gesellschaftlichen
Züge erklären sich aus dem oben skizzirten Entwicklungsgange nicht.
Sie entstammen einem anderen Gedankenkreise.
Es ist die rein menschliche Seite dieser Einrichtungen, während
wir bis jetzt nur die geschäftlichen, wirtschaftlichen Züge besprochen
haben.
Da diese geschäftlichen Einrichtungen von durchaus neuen wirt-
schaftlichen Vorgängen bedingt waren, ist es erklärlich, ja selbstver-
») Eine der ältesten Urkunden über Markteinricbtungen (1115) bei Erhard,
Codex 1, 184 sagt, dass der Abt von Corvey von nun an den Verkaufständea der
Kaafleute in Höxter einen Zins auferlege. Sie waren also im Besitze der Kauf-
leute, wie sieb auch aus den folgenden Bestimmunge insbesondere über die bei
Handänderungen an den Stadtgrafen zu zahlende »vorhure« ergibt. Es hat
sich offenbar hier ursprünglich um eine Erbleihe ohne Zinszahlung, also doch
wohl gegen eine einmalige Zahlung gehandelt
«) S. oben S. 113, Anm. 1.
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Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter. 121
ständlicb, dass sie auch durchaus eigenartige Bildungen hervorbrachten.
Die gesellschaftlichen Einrichtungen dagegen sind keineswegs eigen-
artig, sondern Analogiebildungen, Nachahmungen von längst in an*
deren Kreisen eingebürgerten Gewohnheiten. Es ist daher klar — um
das nur im Verbeigehen zu erwähnen — , dass sie in keiner Weise
als Gründe für die Entstehung der Zünfte angesehen werden können;
sie sind, man könnte fast sagen, selbstverständliche Begleiterschei*
nungen.
Wenn man auch heute zu Tage mit Kecht gegen die Übertreibung
der von geistreichen älteren Gesichtsschreibern gemachten Beobach-
tuDg Widerspruch erhebt, dass im Mittelalter der Einzelne mehr wie
jetzt hinter der Masse der Genossen zurückgetreten, in ihr aufgegangen
sei, so ist doch nicht zu verkenneu, das:^ der mittelalterliche Mensch
ein lebhaftes Bedürfnis zum Anschlüsse an Genossen hatte, uod dass
ausser seiner Zugehörigkeit zu Staat, Kirche und Gemeinde auch seine
gesellschaftliche Stellung gewobnheitsmässiger und fester geregelt war,
als wir Modernen es gewohnt sind.
Während die staatlichen Beziehungen in der Zugehörigkeit zur
Volks- und Ortsgemeinde, die kirchlichen in der zur Pfarrgemeinde
ihrea Ausdruck und ihre Betätigung fanden, wurden die gesellschaft-
hchen Beziehungen, wenigstens in Norddeutschland i) in den Gilden
gepflegt, welche als kleine lokale Verbände das ganze Land über-
spannten^) und von der Kirche nur ganz allmählig, nirgendwo aber
vollständig in ihren Machtbereich gezogen worden sind. Auf dem
Lande begegnen sie unter dem Namen Gilde; ihre werktätige Wirk-
samkeit aber wird vielfach mit dem Namen Nachbarschaft bezeichnet^).
>} Vergl. för das gesarate Folgende den grundlegenden Aufsatz von R.
Wilmans in (Müllers) Zeitschrift f. Kulturgeschichte N. F. Ill (1874) S. 1 ff. Diese
Zusammenstellung ist in der neueren Literatur so gut, wie unbeachtet geblieben.
Ehrenberg hat sie bei seinem Artikel über Gilden im Handwörterbuch der
Staatswissenschaften weder angezogen noch benutzt; von Below iu seinem Ar-
tikel Gilden im Wörterbuch für Volkswirtschaft nennt sie zwar; ich finde aber
keine Spuren der Verwertung.
*) Wilmans weist a. a. 0. S. 10 darauf hin, dass noch im Jahre 1832 die sämt-
lichen Landräte der ProTinz Westfalen über das Fortbestehen dieser »Nachbar-
schaften* berichten konnten. Urkundlich weist Wilmans sie als 1258 schon
längst bestehend nach. Auch über Niedersachsen bietet Wilmans einige Notizen-
Die Anknüpfung an die von Karl d. Grossen verbotenen Verbände bietet die
hübsche Bemerkung, dass unter den convivia bei Widukind Gildezechen zu ver-
stehen sind.
') Dem von Wilmans zusammengebrachten Materiale lassen sich leicht
zahlreiche Ergänzungen zufügen. Ich verweise besonders auf den Artikel »Not-
nachbaren* bei Klöntrup, Alphabetisches Handbuch der Rechte von Osnabrück«.
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122 ^'- Philippi.
Das führt dazu, dass auch sie selbst Nachbarschaften genannt werden.
Der einzelne Genosse heisst mit besonderer Bezugnahme auf jseine
Gildepflichten Nachbar, Notuachbar. Bei dem Aufkommen der Städte
bildeten sich auch in diesen, dem Bedürfnisse entsprechend, ähnliche
Verbände hier meist Nachbarschaften*) genannt. Ihre Aufgabe war
es, in besondens schwierigen Lebenslagen, die der Einzelne zu über-
winden nicht die Kraft besass, sich gegenseitig Hülfe zu leisten. Be-
sonders erwähnt wird Kindes- und Todesnot, Feuersgefahr, Ausrüstung
der Hochzeit, Bau eines neuen Hauses. Gesellige Zusammenkünfte bei
den grossen Festen, insbesondere zu Pfingsten, Mitsommer, Mittwinter
oder zu Fastnacht hielten die Gemeinschaft zusammen. Die Abhaltung
der Zechgelage (convivia) ging bei den Genossen um.
Die selbständigen Mitglieder der Genossenschaften waren die Grund-
besitzer sowohl auf dem Lande, wie in den Städten. Die ursprüng-
lich nicht mit Grundbesitz angesessenen Handwerker werden in den
Städten in diese Verbände zunächst naturgemäss ebensowenig Auf-
nahme gefunden haben, wie auf dem Lande die Neuanbauer, ins-
besondern die Kötter, nur zögernd zugelassen wurden^).
Wollten also diese Ankömmlinge (advenae) die durch eine Gilde
gewährten gesellschaftlichen Vorteile geniessen, wollten sie nicht ohne
Gefolge zur letzten Ruhestätte gebracht werden, wollten sie in den
Nöten des Lebens nicht vereinzelt stehen, so blieb ihnen nichts anders
übrig, als sich selbständig zu Genossenschaften ähnlicher Art, wie sie
die alten Ackerbürger pflegten, zu Gilden, zusammenzutun. Und
so sehen wir denn in den Handwerkergilden die gesellschaftlichen
Beziehungen genau in derselben Wei&e gepflegt, wie in den älteren
ländlichen Gilden 3). Wie aber die ländlichen Gilden wohl schon in
Die Materie verlangt dringend eine Bearbeitung. Zur Erklärung der betreff.
Erscheinungen bedarf es durchaus nicht einer Heranziehung der nordischen
Analogien.
>) Wilmans a. a. 0. weist auch darauf hin. Eine sorgföltige Abhandlung
über die Nachbarschaften in der !< leinen Stadt Werden s. Beiträge zur Ge-
schichte von Werden IV. S. 46 ff. ; anderes findet sich z. B. in den Beiträgen fQr
die Heimatskunde von Recklinghausen IV, S. 129; VU, S. 147; XII, S. 82 für
Dorsten und Recklinghausen; es ist klar, dass solche Dinge sich vornehmlich in
kleinen Orten erhalten und dort studiren lassen.
•) Daraus erklärt sich z. B., dass der Notnachbar nicht immer der Zunächst-
wohnende ist. Vergl. Klöntrup a. a. 0.
») Eine umgekehrte Analogiebildung oder Rückwärtsbildung war es dann,
dass sich in einzelnen Städten die Ackerbürger auch wieder zu Gilden, welche
den Handwerkergilden nachgebildet waren, zusammenschlössen. So begegnet in
Recklinghausen neben den Handwerkergilden eine .Baugilde*. Beiträge zur
Heimatskunde von Recklinghausen IL S. 55. — In Halberstadt war die Gemeinde
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Handwerk und Handel im deutschen Mittelalter. 125
heidnischer Zeit, und auch im Mittelalter häufig einen religiösen Cha-
rakter trugen, und als Bruderschaften den Kirchengemeinden sich ein-
und augliederten, so wurde auch den Handwerkergenossenschaften
häufig eine kirchliche Beziehung gegeben. Auch sie wurden kirchliche
Bruderschaften, wählten sich einen Schutzpatron, dem sie in der Pfarr-
kirche einen Altar oder eine eigene Kapelle stifteten, dessen Bild sie
auf ihre Fahne setzten, dessen Fest sie als Gildefest besonders feierten.
So schliesst sich denn die Form der Verbände und der gesell-
schaftliche Teil ihrer Betätigung eng an das Vorbild älterer, schon
bestehender Genossenschaften an. Die eigentliche Veranlassung
aber zu ihrer Bildung war das hervortretende Bedürfnis zur Verkaufs-
gelegenheit der auf Vorrat gearbeiteten Ware. Die Regelung der aut
dem erlangten Markte entwickelten Handelstätigkeit, die Beaufsichti-
gung bei der Herstellung der zum Verkaufe bestinmiten Erzeugnisse
führte zum Zunftzwange, der wiederum den Genossenschaften das
höchst denkbare Mass von Selbständigkeit und Freiheit gewährleistete.
in Innungen und Nachbarschaften eingeteilt; dementsprechend wareu
die Gemeindevertreter die Burmeister (Vorsteher der Nachbarschaften) und In-
nungsmeister (Vorsteher der Gilden). S. Janicke, Halberst. ü. B.
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Kleine Mitteilungen.
Wer Ist der Kardinal-Priester Yon Capua, der nach der Notiz
der Annal. Basil. (M. G. SS. 17, 198) am 6. Mai 1275 als BevoU-
mächtigter Gregors X. zu Rudolf Yon Habäburg nach Basel kam?
Diese Frage ist schon mehrfach aufgeworfen worden, zuletzt noch Yon
Redlich (Reg. Irap. VI 369a und Bud. v. Habsb. S. 191), ohne be-
friedigende Antwort. Otto (bei Redlich, Reg. Imp. S. 561) hatte den
Kardinal Gottfried von Alatri Torgeschlagen, was aber Hampe (Hist.
Vierteljahrschr. 2, 539) mit Recht ablehnt, schon weil dieser Kardinal-
Diakon waf. Hampe hat dann an den Kardinal-Priester Ancher von
Troyes gedacht, indem bei dem Basler Chronisten vielleicht eine Ver-
wechslung Ton Capua (^=- Campania) mit Champagne vorliege. Ich
halte dies, ebenso wie Hampe selbst, nicht fQr angänglich; auch
deshalb, weil Ancher, der Nepot Drbans IV., in seinem langen Kar-
dinalat (1262 — 1286) niemals zu diplomatischen Sendungen verwendet
wurde, überdies kaum anzunehmen ist, dass Gregor einen Franzosen
zu Rudolf geschickt habe.
Ich schlage dagegen den Kardinal-Priester von S. Martin, Simon
Paltineri von Padua, vor. Er hatte unter Urban IV. und Cle-
mens IV. längere Zeit (1264 — 1267) den schwierigen Posten eines
Rektors der Mark Ancona bekleidet i), eignete sich also wohl dazu, in
Gemeinschaft mit dem Legaten Wilhelm von Ferrara mit Rudolf über
sein Erscheinen in Italien zu verhandeln. Ein Jahr später, im De-
zember 1276, wird er von Papst Johann XXI. als Legat nach England
geschickt, ist aber Anfang 1277 gestorben, (Stapper, Johann XXI.
8. 76; Eubel, Hierarch. Cathol. I. 8 gibt fälschlich seinen Tod zu
1275 an). Dass Padua in Capua verstümmelt ist, lässt sich leicht
') BFW. Reg. Imp. V, 3, CLVI.
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Wer ist der Kardinal-Priester yon Capua. 125
erklären, entweder durch gleichzeitiges Missverständuis oder durch die
späte Handschrift der Annal. Basil. (Hampe a. a. 0. 540), sei es also
durch lapsns linguae, memoriae oder calami.
Wird somit kein Zweifel mehr über die in Frage kommende Per-
sönlichkeit mehr herrschen, so fallt nnn auch ein Licht auf die Par-
teistellung des Kardinals Simon Paltineri, die für die Kenntnis der
Minoritäten in den vielen und bewegten Conklaves der sechziger und
siebziger Jahre nicht bedeutungslos ist. Ich habe früher (Kreuzzng
nach Tunis, S. 129) Martin der französisch-guelfischen Partei zuge-
rechnet, möchte dies aber nicht aufrecht erhalten. Es ist nicht an-
zunehmen, dass Gregor X. einen angiovinischen Kardinal ausersehen
hätte, um Rudolf aufzufordern, Truppen nach Italien zu senden. A.uch
aus früherer Zeit findet sich ein Beleg für das Gegenteil. Clemens IV,
tadelt am 25. Mai 1267 den damals als Rektor der Mark Ancona
fungirenden Kardinal Simon, weil er sich in der Bestrafung des stau-
fischen Parteigängers Konrad Trincia allzu lässig erwiesen habe
(Pottliast 20017)^); bald darauf muss Simon seines Postens enthoben,
worden sein, weil kein päpstlicher Erlass mehr, wie so oft vorher, an
ihn gerichtet ist. Simon befindet sich dann 1271 am Ende des langen
Konklaves unter den 6 Kardinälen, die am 1. September durch Kom-
promissaller übrigen zur Wahl eines Papstes designirt werden (Walter,.
Politik der Kurie unter Gregor X. S. 23) ; da offenbar jede der Parteien
drei Vertreter entsandt hatte und die drei guelfisch-französischen fest-
stehen, so wird man Simon von S. Martin wohl der ghibellinischen
zurechnen müssen; jedenfalls hat er keine extreme, sondern eine ver-
mittelnde Stellung eingenommen, da die fünf Kollegen auf ihn schliess-
lich ihre Stimmen übertrugen und er dann Gregor X. als Gewählten
proklamirte. Diesem Papste, seinem Landsmanne aus der Lombardei,
wird er wohl auch wegen der Gemeinsamkeit der gemässigt ghibelli-
nischen Richtung im Kardinalskolleg nahe gestanden haben ^). In
*) Vielleicht ist unser Simon dann auch der Kardinal, der sich um jene
Zeit bei Clemens IV. von der Anschuldigung zu reinigen bemüht, dajss er in
Bologna den Interessen Karls von Sizilien entgegengearbeitet habe, (Winkelmann
in den Forschungen z. deutsch. Gesch. 15, 384). Allerdings gehörte Bologna
nicht zum Legationsbezirk Simons von S. Martin und in den uns erhaltenen
Zeugnissen für seine Amtstätigkeit findet sich nichts über die Stadt, aber sie lag
doch so nahe, dass et auch dort wohl vorübergehend eingegriffen haben mag.
Der Inhalt des Schreibens passt sehr gut auf ihn, der offenbar nicht schart' genug
für die angiovinische Partei sich einsetzte. Es ist auch nicht zu sehen, welch'
ein Kardinal sonst den Brief geschrieben haben könnte.
«) fl. Bresslau (Mitt. d. Inst. f. österr. Geschf. XV, 64) hat richtig gesehen
und Redlich Rud. v. (Habsburg 154) hat ihm zugestimmt, dass jener Kardinal
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126 Kleine Mitteilunjjen.
Lyon fiel ihm dann sozusagen das deutsche Ressort zu. Anfang 1274
hat er mit zwei andern Kardinälen die Prüfung der Wahl Gisilberts
zum Erzbischof von Bremen vorzunehmen (Kalteo brunner, Aktenstücke
Nr. 44), im April 1275 fungirt er in der strittigen Münsterer Bischofs-
wahl als Auditor der Parteien (ibid, Nr. 78), uud sofort danach reiste
er zu Rudolf nach Basel.
Nun wird auch deutlicher zu erkennen sein, wer jener Kardinal
Simon ist, der in einem Briefe (Mitteil, aus dem Vatik. Arch. ü, 170)
an Rudolf von Habsburg die Gesandtschaft des Markgrafen Obizo von
Este au den deutschen König empfiehlt (Redlich, Reg. Imp. 1251).
Redlich hat den andern Kardinal des Namens Simon, den späteren
Papst Martin IV., als Verfasser vermutet. Dieser aber war Franzose,
hatte keine Beziehungen zu Obizo und hielt sich damals als päpstlicher
Legat in Frankreich auf, während unser Brief seinem ganz;en Wortlaut
nach von einem Italiener und (wie Redlich bemerkt) von Italien aus
ergangen sein muss. Padua, die Heimat Simons, liegt dicht neben
Eate, und Simon ist als Rektor der Mark auch gewiss mit Obizo öfters
in Berührung gekommen, den er hier „amicus noster' nennt. Somit
wird jener Brief und die Gesandtschaft Obizos zu Ende 1275 oder
Anfang 1276 zu setzen sein, wo Simon, mit Gregor X. aus Lyon
zurückgekehrt, in Oberitalien weilte; dies stimmt wieder gut dazu,
dass Obizo am 30. März 1276 von dem Machtboten Rudolfs zu Ferrara
belehnt wird (Kopp-Bufsson S. 17). Man wird also annehmen, dass Obizo
— davon unterrichtet, dass sein Freund Simon von Padua im Mai 1275
Rudolf persönlich nahegetreten sei, — den Kardinal etwa ein halbes
Jahr später um eine Empfehlung seiner Gesandtschaft an den deutschen
König ersucht habe, wenn man nicht noch weiter geht und vermutet,
dass Obizo, der sich einst „devotus* Karls von Sizilien nannte, jetzt
Simon, der Heinrich v. Isemia die briefliche Empfehlung an Ottokar gab, nicht
der Franzose Simon von S. Caecilia, sondern unser Simon von S. Martin gewesen
ist, weil jener wohl kaum des Ghibellinen Heinrich sich annehmen mochte. Es
folgt aber weiter aus jenem Briefe (D o 11 i n e r Cod. epist. Ottoc. H, 10), auch wenn
nicht Simon, sondern Heinrich selbst für den Wortlaut vernntwortlich ist, dass
der Kardinal im Sommer 1273 eine bevorstehende Wahl Ottokars zum deutschen
Könige erwartete und billigte. Somit gehörte also Simon von Padua zu der
ghibellinischen Partei der Kardinäle (unter denen Hubert von Siena der ent-
schiedenste war), die im Juli 1273 — als die angiovinische Partei den Papst mit
der Zumutung bedingte, Philipp HL von Frankreich die deutsche Krone zu
verschaffen — Gregor X. zu dem folgenschweren Entschlüsse veranlasste, die
deutschen Fürsten zur Wahl eines Königs aufzufordern. Als aus dieser nicht
Ottokar, sondern Rudolf hervorging, war das den Ghibellinen nicht unangenehm,
mindestens gleichgültig, war doch wenigstens die französische Kandidatur beseitigt.
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Einige Bemerkungen über den Szegediner FrieJensschluss etc. 127
vom Kardinal Simon veranlasst sei, zu Rudolf in ein freundschaftliches
Verhältnis zu treten.
Berlin. R. Sternfeld.
£lDii?e Bemerkungen fiber di n Szegediner Frledenssehluss
und die Sehlaeht bei Warna (1444). Dir. Ludwig Räcz machte
die ungarischen Historiker in der Zeitschrift ,Szazadok* ») auf einige
Behauptungen A. BrQckner's^) aufmerksam, die sich auf die unga-
rische Geschichte beziehen und zu unserem bisherigen Wissen in
scharfem Gegensatze stehen. Besonders zwei von diesen Behauptungen
haben grössere Wichtigkeit und allgemeineres Interesse. Sie lauten:
,Er (Wladislaw I.) opferte för die Christenheit in der verhängnis-
voIl:>ten Schlacht des 15. Jahrhunderts seinen kühnen Kopf, schmählich
verlassen von den feige fliehenden Ungarn, treu umgeben von seinen
Polen, die alle um ihn niedergehauen wnrden*'^); und weiter: ^Das
grosse Geschichtswerk des Jan Dlugosch festigte Fabeln, die noch
heute von den kritischesten Forschern gläubig wiederholt werden, z. B.
dass der Heldenkönig vor Warna 1444 einen den Türken eidlich ge-
lobten Vertrag gebrochen hätte, wovon jedoch die Türken selbst nichts
wüssten**). A. Brückner führt (in einem Schreiben an Dir. L. Räcz)
den polnischen Historiker Anton Prochaska als seinen Gewährs-
mann an, der die erwähnten Ansichten in einer längeren Abhandlung
verficht*).
In demselben Hefte der .Szäzadok'^ erschien von W. Fraknöi,
J. Thury und mir je eine Antwort, die sich mit Prochaska's Ab-
handlung befassen, um seine Beweisführung zu widerlegen. In Fol-
gendem möchte ich die Frage auch für die wissenschaftlichen Kreise
ausserhalb Ungarns in Kürze klarlegen.
Prochaska's Arbeit beruht entschieden auf gründlichem Quellen-
studium, doch geht ihm die Kenntnis der ungarischen Monographieen
vonA. Vasvary, W. Fraknöi und Eug. R. Horväth ab, welche
») Jhrg. 1902. Heft 7.
*) Geschichte der polnischen Literatur. (Die Literaturen
des Ostens in Einzeldarstellungen, L B.) Leipzig, 1901.
») A. o. a. 0. S. 22.
*) A. 0. a. 0. S. 26.
*) üwagi krytyczne o klesce Warnenskiej. {Rozprawy Aka-
demii ümiejetnosei wydzial historiczno filozoficzny. Seria IL
Tom. XIV. Krakowie, 1900. 1—60.) — Von den ungarischen Historikern, die auf
Prochaska's Arbeit eine Antwort erfolgen Hessen (s. unten), wurde ein unga-
rischer Auszug der Abhandlung benutzt.
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128 Kleine Mittheilungen.
die Vorgeschichte und den Verlauf der Schlacht bei Warna eingehend
behandeln. Er ergriff die Feder in der Absicht, das Andenken eines
der treflFlichsten und zugleich unglücklichsten Könige Polens und Un-
garns zu retten. Jedoch hat ihn diese an sich löbliche Absicht bei
seinem aufrichtigen Streben nach Wahrheit auf Irrwege geführt und
zu kühnen, fast abenteuerlichen Annahmen verleitet.
Im ersten Teile seiner Arbeit will er beweisen, dass Köni^
Wladislaw I., ehe er im Sommer 1444 in den Tttrkenkrieg zog, keinen
Frieden mit den Türken geschlossen und sich also auch keines Eid-
bruches schuldig gemacht habe. Somit gerät er nicht bloss mit den
ungarischen 1) und polnischen, sondern mit allen bisherigen Geschichts-
darstellungen'^) in Widerspruch.
Prochaska nimmt die geschichtlichen Denkmale der Reihe nach
vor, welche über den zwischen Wladislaw und Murad zustande ge-
kommenen Frieden handeln. Die Glaubwürdigkeit der zeitgenössischen
und nahen Historiker, wie Dlugosch, CalHmachus und Bonfini, greift
er unter Hinweis auf einzelne Widersprüche und den Mangel an innerer
Wahrscheinlichkeit an. Ohne uns hiebei aufzuhalten, wollen wir
sofort auf den Versuch Procbaska^s übergehen, die viel bedeutsameren
urkundlichen Zeugnisse zu entkräften. Diese sind:
a) Das Antwortschreiben vom 26. August 1444 der polnischen
Stände auf jenen Brief Wladislaw's, in welchem er sie von „dem an-
glaublich günstigen Friedensantrag" das Sultans verständigt. Die
polnischen Stände erklären über den zustande gekommen Frieden:
»Wir heissen jenen Vertrag gut, welchen Ew. Hoheit mit dem er-
wähnten türkischen Kaiser unter den erwähnten Bedingungen ge-
schlossen haben* 8).
b) Die am 4. August 1444 zu Szegedin ausgestellte Urkunde dös
Königs Wladislaw, in welcher er erklärt: „Da das Erscheinen der
Gesandten des Sultans Murad vor unserem Angesichte, und ihr vor-
gebrachter Friedensantrag bei Einigen Zweifel aufkommen lassen, ob
wir die mit Eid bekräftigte Ofner Entschliessung aucü wirklich durch-
>) Denn jene Behauptung, nach welcher »unter den ungarischen GeBchichts-
schreibern Graf Ignaz Batthyäny, Bischof von SiebeabÜrgen, geeeigt hätte,
das« der König mit den Türken keinen Frieden geschlossen habe«, beruht attf
einem bedauerlichen Missverständnis. In den Leges Ecolesiasticae I. S. 487,
(von Prochaska in einer Fussnote angeführt) steht: »Uisce discimus inducias
cum Amurathe initas non fuisse nescio quibus ex argutiis cardinatis Juliani«.
Dies bedeutet, dass nicht Julian den König Wladislaw beredete den mit Murad
geschlossenen Frieden zu bewerkstelligen.
«) Vgl. die Darstellung bei Huber, Gesch. Österreichs 3, 38 ff.
«) Monumenta Poloniae, II, 141.
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Einige Bemerkungen Über den Szegediner Friedensschluss etc. X29
führen wollen, . . geloben wir bei unserem Christenglauben und beiui
heiligen Evangelium, dass wir ... am ersten September unser Heer
. . . auf türkisches Gebiet führen werden. . . . Hieran kann uns kei-
nerlei Vereinbarung, Übereinkommen oder Wafifenstilistaud, welcher
mit dem türkischen Kaiser geschlossen wurde oder geschlossen werden
wird, selbst wenn er eidlich bekräftigt sein sollte oder in Zukunft
werden sollte, behindern, weil dies unser gegenwärtiger Eid, Ver-
äprechen und Gelöbnis ausser Kraft setzt* i).
c) Das vom 22. September 1444 datirte und an die polnischen
Stände gerichtete Schreiben des Köoigs Wladislaw, in welchem er
hinweist auf seine fi-üheren Berichte ^über die gegen den Türken be-
gonnenen KriegsvorbereituDgen und über den mit den Türken ge-
schlossenen Frieden* (de paceque cum ipsis Turcis conclusa) und be-
merkt: ,Da8s doch die Türken diesen Friedensschluss durchgeführt
hätten*. (Quae utinam ab eis servata fuisset)^).
Da nun das Zeugnis dieser Denkmäler keinen Zweifel darüber
zulässt, dass mit den Türken ein Friede zustande gekommen war, ehe
Wladislaw in den Feldzug von 1444 zog, nimmt Prochaska zu der
kühnen Kombination seine Zuflucht, dass dieser Friede nicht vom
König, sondern von — Georg Brankovics, dem Despoten von Serbien,
geschlossen wurde. Nach ihm „hat der Despot drei Wochen vor An-
kunft des Königs in Szegedin unter Zustimmung Johann Hunyadi^s
den Frieden geschlossen; da sie sich aber schämten, dies dem König
bekannt zu geben, blieb der Friede unbestätigt, folglich hat auch der
König nicht geschworen*.
Diese Annahme führt Prochaska zu solchen Widersprüchen in
seiner eigenen Darstellung, dass sie allein schon deutlich zeigen, wie
erzwungen und unnatürlich seine Erklärungen sind. Doch sehen vrir
näher zu.
Wohl ist wahr, dass der König in seiner Enunziation vom 4. August
und in seinem Schreiben vom 22. September nicht ausdrücklich sagt,
dass er mit dem l'ürken den Frieden geschlossen habe. Allein wenn
denselben ein Anderer ohne sein Wissen und Willen geschlossen hätte,
würde er dies notwendiger Weise ausdrücklich erwähnt haben. Dieser
Argumentation kann, besonders was die Enunziation vom 4. August
betrifft, nicht der geringste Zweifel nahe treten. Der König behauptet
nämlich l>e8timmt, dass die Gesandten Murad's „vor seinem Angesichte
erschienen seien und ihm ihre Friedensanträge vorgetragen haben ••.
') Bei Dlagoss. Die Originalarkunde ist nicht vorhanden. Eine gleich-
zeitige Kopie derselben im venezianischen Staatsarchiv : Commemoriali, XIII. 160.
*) Hrgg. imTört^nelmiTär (Historisches Magazin), 1895. 400.
^littheilanffen XXV. 9
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130 Kleine Mitteilungen.
Also konnte nur er die ihm gestellten Anträge annehmen. Im Briefe
vom 22. September, wo er sein Bedauern ausspricht, dass die Türken
den mit ihnen geschlossenen Frieden nicht eingehalten haben, erkennt
er klar und deutlich an, dass der Friede auf seinen Wunsch, unter
seiner Mitwirkung zustande gekommen ist. Endlich haben wir ge-
sehen, dass die polnischen Stande in ihrem vom 26. August datirten
Antwortschreiben an ihren König bestimmt sagen, dass er den Frieden
11) it dem Türken geschlossen habe.
Nach alledem ist folgender Ausspruch Prochaska^s einfach unyer-
ständlich: „Wir haben keine Überlieferung darüber, auf welche Weise
der König die ohne sein Wissen angeknüpten Verhandlungen unter-
brochen hat; im Gegenteil alle gleichzeitigen Quellen scheinen zu
beweisen, dass der König den Frieden wirklich geschlossen habe . . .
aber wir wissen, dass dies nicht geschehen ist und dass alle Bemü-
hungen des Despoten zu nichte geworden sind*.
Neben jenen unmittelbaren Beweisen, welche erhärten, dass König
Wladislaw mit Sultan Murad zu Szegedin Frieden geschlossen hat,
fällt ins Gewicht die endlose fieihe der gleichzeitigen und späteren
Aussprüche, welche Wladislaw des Eidbruches beschuldigen, weil er
nach dem Szegediner Friedensschluss gegen die Türken Krieg führte.
Prochaska führt diese Anklage auf die religiöse Auffassung jenes
Zeitalters zurück, welche in der Warnaer Katastrophe Gottes Straf-
gericht sah und ^ur Erklärung die „Fabel* vom Eidbruch erfand. Vor
allem sei bemerkt, dass die religiöse Auffassung von den Zeiten des
Alten Testaments bis auf unsere Tage in unzähligen Katastrophen das
Werk des strafenden Armes Gottes erkannte, ohne jedoch dies mit
Eidbrüchen in Verbindung zu bringen. Auf die Stimme der öffent^
liehen Meinung gibt Prochaska gar nichts, ja er lässt sich zu folgen-
der Bemerkung hinreissen: „Wie sehr die umlaufenden Nachrichten
auch die hellsten Köpfe irre führen können, bezeugt Aeneas Sylvius,
welcher den Märchen ebenfalls aufsitzt*. Enea Piccolomini bekleidete
zur Zeit der Katastrophe bei Warna eine hohe Stellung am Hofe des
deutschen Königs Friedrich; so war er also in der Lage über die am
ungarischen Hofe geschehenen Dinge gründliche und verlässliche Infor-
mationen zu besitzen. Und eben er spricht nicht nur in seinen Ge-
schichtswerken, sondern schon etliche Monate nach der Katastrophe in
vertraulichem Briefe von dem Bruche des mit dem Türken geschlos-
senen Friedens 1).
In Ungarn wie in Polen wusste man in den ansehnlichsten Kreisen
gleicherweise, dass Wladislaw den mit dem Türken geschlossenen
1) Aoneae Sylvii opera. 84. Brief.
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Einige Bemerkungen über den Szegediner Friedeneschluss etc. 131
FriedeD gebrochen habe. So Andreas von Pannonien, der im
Warnaer Feldzage unter Honyadi^s Fahnen gedient hat nnd später
Karthäuser Mönch geworden ist; als er Gelegenheit hatte im Jahre
1467 den König Matthias vor leichtsinnigem Schwören zu warnen
and ihn an die strenge Einhaltung des Eides zu mahnen, stellte er
ihm als abschreckendes Beispiel den Fall Wladislaw's vor Augen *).
Waleran de Wavrin war der Kapitän jener burgundischen
Galeeren, die im Sommer 1444 am Bosporus stationirten, um dem
Sultan den Weg abzusperren. Auf Grund seiner Erzählung berichtet
sein Oheim, Johann de Wavrin, in seiner Chronik Folgendes: Der
Sultan liess durch Gesandte dem König Frieden anbieten; dieser
willigte ein, und der Friede ward auf zehn Jahre geschlossen. Die
gesiegelte Urkunde dieses Friedensschlusses zeigten die Türken dem
Wavrin und dem Ragusaner Schiffskapitän, ferner dem Befehlshaber
der Flotte am Hellespont, und diese alle fanden die Urkunde nach
eingehender Prüfung echt 8).
Was die türkischen Quellen anlangt, so ist wahr, dass die be-
kannten alten türkischen Geschichtschreiber nicht ganz klar über den
Szegediner Frieden sprechen, — aber zwischen den Zeilen zielen sie
darauf^). Es kann aber auf türkische Quellen hingewiesen werden,
welche ganz entschieden vom Szegediner Frieden und vom Eidbruch
reden. Ein solches Zeugnis sind, als glaubwürdigste Belege, zwei
Briefe von Anfang Januar 1445 aus der Feder Mohamed^s IL, des
Sohnes und Nachfolgers Murad^s IL, der in dem einen derselben
schreibt: «Nachdem er (d. i. sein Vater) im Interesse des Bestandes
des Reiches mit allen Ländern der Musselmannen und ungläubigen
Frieden und Vertrag geschlossen hatte, zog er über das
Meer auszuruhen. Nach einiger Zeit haben die ungläubigen Nationen
die Gyauren dieses Landes (d. i. die Ungarn) verführt und irre ge-
leitet und ihnen mit allen Kräften Bache angeraten. Diese Gruppe
aber .... erklärte den Friedensvertrag ungültig imd fehler-
*) Irodalomtört^neti Emlekek. (Literarhistorische Denkmäler)
I. Bd., S. 22.
*^ Kropf L., Johan de Wavrin krönikäjdböl. (Aus der Chronik
Johan de Wavrin's). Ssäzadok, 1894, S. 686—688.
8) Vgl. Szeäd- Eddin und Nesri, Török-raagyarkori Tört. Eml§kek.
II. oszt Irök. Török tört^netirök. Ford. Thüry Jözsef. (Gesch.
Denkm. aus der Türk.-ung. Zeit. IL Kl. Schriftsteller. Türk. Geschichtsschreiber,
tbers. V. J. ITiiSry). Budapest, 1893, I. Bd., S. 138, und 58. Es ist interessant
zn konstatiren, dass Callimachus und Bonfini mit ganz ähnlicher Auffassung über
die Sache schreiben^ wie SzeÄd-Eddin und Nesri, wo doch diese christlichen und
türkischen Schriftsteller keine Kenntnis von einander hatten.
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132 Kleine Mittheilangen.
baft, und hielt audb den Eidbruch fQr zulässig '^ ; — in dem andern
aber: , Nachdem er (d. i. der Sultan) zur Kräftigung des Reiches und
zur Sicherung des Sultanats einen Vertrag geschlossen hatte und
mit den lasterhaften Ungläubigen Frieden eingegaugen war, ging
er übers Meer zu ruheu. . . . Nach sothauer Erledigung der Sachen
strebten die Häupter der Irrgläubigen sofort auf Eidbruch und
Abänderung ihres gegebenen Wortes*^).
Ferner sagt Denietrius Kantemir — der 1687 — 1691 uud
abermals 1693 — 1710 in Konstantinopel lebte und auf Grund türki-
scher Quellen schrieb, so dass er bis zu seiner Zeit beinahe überall
die türkischen Schriftsteller reden lässt, — in seinem Geschichtswerk
Folgendes: ,Mit den Ungarn war ein Friedens vergleich getroflfen.
Dieser Friede wurde von Wladislaw schändlicher Weise gebrochen,
wie in der folgenden 39. Anmerkung aus den türkischen Ge-
schichtsschreibern soll erzählt werden*'. In der 39. Anmerkuug
erzählt er dann, dass zu seiner Zeit noch bei den Türken allge-
mein bekannt war, dass Murad II. vor der Schlacht bei Warna,
gelegentlich der Diwansitzung zu Adrianopel, den Ungarn vorwarf,
däss sie Frieden mit ihm geschlossen, denselben beschworen
und ihren Eid gebrochen haben^).
Es ist mithin klar, dass Procfaaska sich in schwerem Irrtume be-
findet, wenn er behauptet, dass «in den türkischen Quellen keinerlei
Erwähnung des Friedensschlusses, noch weniger des Eidbruches von
Seite der Christen zu finden ist''.
Im zweiten Teile seiner Arbeit behandelt Prochaska den Verlauf
der Schlacht bei Warna. Er nimmt Stellung gegen jene Schilderuug
der ungarischen Geschichtsschreibung, nach welcher Wladislaw den
UQglücklichen Ausgang der Schlacht verursacht habe und zwar dadurch,
dass er den ihm durch Kunjadi bezeichneten Ort vor der Zeit verliess
und durch seinen Fall in den Beihen der Ungarn Unordnung her-
vorrief, deren Resultat der Bückzug, die Flucht war. Nach Prochaska
soll Wladislaw überhaupt nicht gegen den Willen Hunyadi's gehandelt
haben, als er in die Schlacht eingriflF; im Gegenteil, Hunyadi soll es
gewesen sein, der den Befehlen Wladislaw's nicht gehorchte, ihn in
seiner Aktion nicht gehörig unterstützte und vor der Zeit ohne Ursache
das Schlachtfeld verliess.
Prochaska stützt sich hierin auf die Schilderung des Andreas
Palatio von Parma, der als päpstlicher Zehenteinnehmer nach Polen
«) A. 0. a. 0. 1. Bd., S. 370-372.
') Geschichte des osmanischen Reichs. Hamburg, 1745, S. i2(>
und 128.
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Einige ßemerkaogen über den Sxegediner Friedensschluss etc. X33
kan), Wladislaw in den Peldzng begleitete, aas der Schlacht bei Warna
glücklich entfloh, nach Polen snrQckkefarte and aas der Stadt Posen
am 16. Mai 1445 einen erschöpfenden Bericht nach Rom sendete,
dessen gleichzeitige Abschrift eben Prochaska in einer Krakauer Hand-
schrift entdeckt hat und im Jahre 1882 yeröffenÜichte^).
Unstreitig besitzen wir in dieser Meldung ein geschichtliches
Denkmal von hohem Werte. Aber Prochaska's Behauptung, dass
»alle davon abweichenden Quellen unverlästlich sind'', — muss ftlr
übertrieben und irrig erklärt werden. Der Umstand, dass der Schil-
derer einer Schlacht auf dem Kampfplatz 7.ugegen war, verleiht an
sich noch keine Glaubwürdigkeit und Yerlasslichkeit der Erxählung,
auch dann nicht, wenn er berufner wäre zur Beurteilung taktischer
und strategischer Tatsachen, als jener päpstliche Zehenteinuehmer.
Palatio war auf dem weiten Gebiet gänzlich ausser Stande sämtliche
Bewegungen der grossen Heeresmassen zu übersehen und zu beur*
teilen. Er war auf die Information Anderer, Mehrerer angewiesen und
stellte aus den gehörten Einzelheiten das ganze Bild zusammen. Nun
fragt sich, verfügte er über die nötige Kritik, welche ihn zur Unter-
scheidung der Tatsachen von Märchen, von tendenziösen Unwahrheiten
befähigte?
Diese Frage muss mit aller Entschiedenheit verneinend beant-
wortet worden und zwar auf Grund ungezählter Einzelheiten. Es
sollen davon nur zwei hervorgehoben werden.
Indem Palatio die Heldentaten König Wladislaw's, welche er in
der Schlacht vollführte, verherrlicht, hebt er unter anderm hervor, dass
er den Sultan mit eigner Hand niedergehauen, getödtet habe. Nun
ist aber unstreitig, dass Murad nicht gefallen ist und dass er nach der
Sehlacht bei Warna noch mehrere Jahre gelebt hat. Palatio liess
sich also durch jene Märchen, welche sich um die Person des jungen
heldenmütigen Königs bildeten, irre leiten.
Aber ein noch auffallenderer Beweis seines kritiklosen Verfahrens
findet sich an einer anderen Stelle seiner Meldung, wo er sagt, dass
die fliehenden Ungarn von manchen Türken zu wiederholten malen
also angesprochen worden seien: »Wie unvernünftig, wie feige seid
ihr doch, o Ungarn! die ihr fliehet, obgleich der Sieg euer; denn
unser Kaiser Muradbeg ist mit seinen besten Soldaten und Wojwoden
von euerem König geschlagen und von der Hand eures Königs ge-
tödtet worden*. Nun wahrlich, der da glaubt, dass die Türken die
*) Wieder abgedruckt in: Codex epistolarissaeculi XV. Tom. II.
(Krakau, 1891) S. 459—169.
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134 Kleine Mittheilungen.
Ungarn über ihren verhängnisvollen Irrtum aufgeklärt haben uod
ihnen zuredeten, aus Verfolgten Verfolger zu werden, veri-ät wenig
kritisches Gefühl.
Prochaska hebt übrigens hervor, dass „Palatio, obwohl er Hunyadi^s
Ungehorsam erwähnt, ihn doch nirgends den Urheber des unglück-
lichen Ausganges nennt''. Hingegen behaupten andere zeitgenössi-
schen Quellen, die zum Teil von Augenzeugen herrühren, entschieden,
dass das verwegene Eingreifen des Königs die Niederlage verursachte.
Der aus Warna gebürtige Grieche Zotikos, der Augenzeuge der
Schlacht war, erzählt die Sache so, dass Hunyadi — nachdem er die
zwei Flügel des Türkenheeres in die Flucht geschlagen — nicht
glauben wollte, dass der König die Position des Sultans augreife,
dieser aber (auf Anstiften eines Nicht-Ungarn) von Tollkühnheit sich
hinreissen liess und doch angriff. Nachdem er gefallen und sein Haupt
auf eine Lanze gesteckt war, wollte Hunyadi noch immer den Kampf
versuchen, war aber genötigt vor der Übermacht zu fliehen i).
Ebenso berichtet Michael Beheim in seinem Gedichte „Von
dem kung Pladislau, wy der mit den türken streit*^). Und
Beheim^s Bericht ist besonders in dieser Frage gewiss von hoher Be-
deutung. Das Gedicht kam um 1460 zustande, also in jener Zeit, als
Beheim wegen des tragischen Endes des Grafen von Cilli, seines ge-
wesenen Biodherrn, und wegen der Streitigkeiten des Königs Matthias
mit Kaiser Friedrich HL die Ungarn und insbesondere die Familie
Hunyadi in höchsten Grade hasste und beschimpfte. Er verfasste das
Gedicht auf Grund der Mitteilungen eines gewissen Hans Mägest,
der an der Schlacht persönlich teilgenommen hatte und in türkische
Gefangenschaft geriet, in welcher er 16 Jahre hindurch schmachtete.
Wenn Mägest nur das Geringste erwähnt hätte, was die Ungarn und
Hunyadi ungünstig beleuchten hätte können (und wie hätte er das
nach der Not und dem Elende so vieler Jahre unterlassen !), so würde
Beheim keinesfalls veraäumt haben, seinem Hasse lauten und über-
triebenen Lauf zu lassen. Sein Gedicht beweist aber das Gegenteil.
Hunyadi bat den König flehentlich, den Ausgang des Kampfes nicht
durch Tollkühnheit aufs Spiel zu setzen. Er widerriet ihm entschieden
•) Pecz V., Zotikos költemönye a värnai csatä^röl. (Das Ge-
dicht des Zotikos über die Schlacht bei Warna.) SLÖzadok. 1894. S. 334—337.
>) Iditgeteilt von Th. Karajan in den Quellen und Forschungen
zur vaterländischen Geschichte, Literatur und Kunst. Wien,
1849. Siehe auch Bl eye r J., Beheim Mihäly ölete ^s müves ama-
gyar tört^nelera szempontjdbol. (M. Beheim's Leben und Werke vom
Standpunkte der ungarischen Geschichte). Szäzadok, 1902, S. 360—361.
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Einige Bemerkangen über den Szegediner Friedensschltiss etc. 135
den Sultan anzugreifen, da er die Sitte der Türken nicht kenne; es
mögen alle beisammen bleiben und mit dem Volke kämpfen, das sie
vor sich haben. Der König hörte aber nicht auf Hunyadi's mahnende
Worte und drang mit 500 Beitern vor. Aus Beheim's weiterem Be-
richte geht hervor, dass nach Wladislaw's Falle Hunyadi mit seinen
Ungarn nicht nur nicht entflohen, sondern nebst Julian im Gegen-
teil aus allen Kräften bestrebt gewesen sei, die fliehenden Christen,
auf welche das plötzliche und gänzlich unerwartete Erscheinen der
Spahi erschütternd wirkte, zur Bückkebr und zur Fortsetzung des
Kampfes zu bewegen. Von einer Feigheit der Ungarn weiss Beheim,
ein entschiedener Feind der Ungarn und der Familie Hunyadi, in seiner
Schilderung der Schlacht bei Warna nichts, aber umsomehr von der
Treulosigkeit der Wallachen*).
Bei Johann de Wavrin lesen wir diesbezüglich nur so viel:
Hunyadi, der am Qemetzel selbst teilnahm, trieb zwei Flügel des
Törkenheeres in die Flucht. Dann versuchte er den König abzubringen
von dem Vorhaben, die Kolonne des Sultans anzugreifen, aber es gelang
ihm nicht ^).
Ähnliches lesen wir bei den türkischen Schriftatellern. Ein Zeit-
genosse Hunyadi's, der Anonymus von 1486, erkennt zuerst an , dass
das Christenheer beide Flügel der Türken in die Flucht geschlagen
habe, und erzählt dann weiter : Der ungarische König griff in Selbst-
überhebung die Position des Sultans, das Zentrum, an. Als nach
seinem Falle das Christenheer flüchten wollte, gab Hunyadi nicht zu,
dass es sich zerstreue, sondern brachte es zum Stehen, ja er griff das
Türkenheer neuerdings an, und flüchtete erst dann, als die vorhin
zerstreuten Türjsienscharen wiederkehrten, und er sah, das:* er gegen
die Übermacht vergeblich kämpfen würdet).
Lutfi Pascha schildert den Vorgang ganz in Übereinstimmung
mit dem Anonymus von i486.
Auch der Anonymus von 1545 schreibt: Die Ungarn schlugen
die anatolische und rumelische Kolonne in die Flucht, trieben sie vor
sich her und plünderten sie. Da stürzte der König in seinem Über-
mnte auf die Stellung des Sultans los. Sein Haupt wurde abgetrennt
und auf eine Lanze gesteckt umhergezeigt; die schon zerstreuten
1) Nach Palatio (Prochaska's Ausgabe, S. 33) und Dlugosch (I. Bd.
806 — 807) verliessen eie aus Beutesacht das christliche Heer.
>) Szdzadok, 1894, S. 883.
8)Thüry J., Török fcört^netirök. (Türkische Geschichtsschreiber)
I. Bd., S. 22.
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136 Kleine Mitteilangen.
Türkenscharen kehrten wieder. Als dies das Christenheer sah, floh
es samt Hunyadi').
Bei Szeäd-eddin lesen wir: Das Christenheer schlag die zwei
Flügel des Türkenheeres in die Flucht, so dass bei dem Sultan ausser
der Leibwache und den alten Begen niemand verblieb. Da griff der
übermütige König das Lager des Sultans an. Als er gefallen war,
wollte Hunyadi das Christenheer nicht fliehen lassen, sondern ermun-
terte es vielmehr zur Fortsetzung des Kampfes. Als aber die vorhin
zei*streuten türkischen Truppen zum Sultan zurückkehrten, da floh
auch Hunyadi mit seinem Heere 2).
Zum Schlüsse sei noch eine, von türkischer Seite stammende
Nachricht kurz erwähnt, die bei Bonfini») zu lesen ist und die er mit
folgenden Worten einleitet: ;Haud ingratum fere existimamus, si —
ut res verius enarretur — Turcarum quoque testimonia sub-
jecerimus', und damit schliesst: ,,Is fuit hujusce belli exitus, ut a
Turcis nonnullis audivimus". Dieser Nachricht zufol'ge lesen
wir über das Verhalten des Königs und Hunyadi^s : In der Umgebung
des Königs „alii, fugatis Basseis, ne rex victoriae expers videretur,
adoriendum Turcarum regem esse censebant, nonnuUi dissuadebant . . .
Kex gloriae cupidus, ut veluti dnces cum ducibus, ita rex cum
rege congrederetur, morae impatiens, quadrato in Amurathem
agmine contendit ... Rex juvenili tractus audacia, vix cum
equitibus septuaginta ... in castra prosiluit . . / Als dann die Ungarn
das Haupt des Königs auf der Lanze erblickten, flohen sie, doch der
Sultan Hess sie nicht verfolgen, um den Sieg nicht aufs Spiel zu setzen.
Hunyadi kehrt von der Verfolgung der beiden türkischen Flügel zu-
rück, erföhrt das Geschehene und da flieht er auch sflbst.
Die Türken selbst bekennen also offenherzig, dass sie der Führung
und Tapferkeit Hunyadi's schon beinahe erlegen waren, als der un-
überlegte Angriff Wladislaw's die Schlacht zu ihren Gunsten entschied'^).
») In einem handschriftlichen Exemplar in J. Thüi7'8 Besitz; Bl. 46—47.
«) Török tört^netirök. (Türk. Geschichtsschreiber) T. Bd., S. 142—144.
») Dec. IlL Lib. VI.
*) Woher Prochaska jene augenscheinlich erfundene Bemerkung ge-
nommen hat, nach welcher Murad 11. einige Jahre nach der Schlacht gegen
Hunyadi den Vorwurf erhoben haben soll, den König verraten zu haben : > Wla-
dislaum regem induxisse illumque postea in belle reliquisse necandum*, ist
Thiiry unbekannt; so viel könne er aber behaupten, dass die Türken selber am
allerwenigsten davon wissen, wenigstens finde sich keine Spur davon bei ihnen.
Diese Bemerkung scheint denselben Wert zu haben, wie jener angebliche Brief
Hunyadi's (vom 22. November 1444 in partibus Romanie prope castrum üalipol.
S. Szdzadok. 1869, S. 570), welchen Prochaska für echt gelten lässt und auf
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Einige Bemerkungen über den Szegediner Fried ensscbluss etc. 137
Nach alledem ist sicher, dass, wenn irgend welche Frage der Ge-
schichte entschieden werden kann, wie es eben unseren menschlichen
Fähigkeiten gegeben ist: so ist die Frage des Szegediner Friedens-
schlusses und des Verhaltens Johann Hunyadi^s in der Schlacht bei
Warna ganz und gar entschieden. Der verhängnisvolle Feldzug im
Jahre 1444 wurde darch einen Eidbruch eingeleitet; sein Besultat war
eine schwere Niederlage der Christenwelt auf dem Schlachtfelde bei
Warna. Ungarn hatte dabei das meiste verloren, doch seine Ehre
rettete es. Die Schlacht bei Warna war ein harter Schlag, doch kein
.Schandfleck für Ungarn und Hunyadi'i).
Budapest. J. Bleyer.
Grund dessen er die Unmöglichkeit verficht — und zwar gegen seinen lieben
Palatio — , dass Hunjadi nach der Schlacht mit 10.000 Mann auf türkischem
Gebiet ohne verfolgt zu werden bis Qallipolis gelangt sei, von wo die pSpstliche
Flotte ihn bis an die Donau beförderte.
1) So nennt sie A. Brückner in seinem Schreiben an Dir. L. Räcz.
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Literatur.
Bruno Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte.
Zweite Auflage. In Verbindung mit R. Bethge, W. Schultze,
H. Hahn, C. Köhler, F. Grossmann, G. Liebe, G. Ellinger,
G. Erler, G. Winter, F. Hirsch und A. Kleinschmidt heraus-
gegeben 2 Bde., Stuttgart, Berlin, Leipzig. 1901 Union. Deutsche
Verlagsgesellschaft.
W. Assmanns Geschichte des Mittelalters von 375 —
1517. Dritte neubearbeitete Auflage herausgegeben von Dr. L. Vier-
eck. 3. Abteilung. Die beiden letzten Jahrhunderte des Mittelalters:
Deutschland, die Schweiz und Italien. 1. Lieferung. Braunschweig
1902 Friedrich Vieh weg und Sohn.
G. Weber, Lehr- und Handbuch der Weltgeschichte.
21. Aufl. Unter Mitwirkung von R. Friedrich, E. Lehmann,
F. Moldenhauer und E. Schwabe vollständig neu bearbeitet von
A. Bai dam US. 2. Bd. Das Mittelalter. Leipzig 1902. Verlag von
Engelmann.
Th. Lindner, Geschichtsphilosophie. Einleitung zu einer
Weltgeschichte seit der Völkerwanderung. Stuttgart 1901. J. G.
Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger.
Th. Liudner, Weltgeschichte seit der Völkerwande-
rung. In neun Bänden. 1. und 2. Bd. Stuttgart und Berlin 1901/2.
J. G. Cotta^sche Buchhandlung Nachfolger.
Man muss gestehen, dass die beiden abgelaufenen Jahre uns eine
Reihe allgemein geschichtlicher Werke teils in neuen Auflagen teils als
vollständige Neuheiten beschert haben, die in den Kreisen, für die sie be-
stimmt sind, mit grosser Befriedigung aufgenommen werden dürften. Über
die erstgenannten drei Arbeiten dürfen wir uns kürzer fassen, da sie all-
gemein bekannte Werke sind, und uns begnügen, die wesentlichen üßter-
schiede zwischen der neuen und den älteen Auflagen herauszuheben.
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Literatur. 13{)
EiDgehendere Betrachtung verdient das grosse Werk von Theodor Lindner
nicht bloss wegen der Persönlichkeit des Verf. sondern weil es seit Jahren
der erste streng wissenschaftliche Versuch der Darstellung der Welt-
geschichte in grossem Stil ist, weil es den Gegenstand in einer ganz eigen-
artigen Weise bebandelt und als eine ganz entschiedene Bereicherung
unserer weltgeschichtlichen Literatur bezeichnet werden muss. Am kürzesten
können wir uns über Gebhardts Handbuch fassen, da dessen Vorzüge bereits
in diesen Blättern (XIV, 493) genügend gewürdigt worden sind. Wie es
bei solchen von mehreren Autoren herrührenden Werken zu geschehen
pflegt, sind die einzelnen Teile nicht völlig gleichwertig; im allgemeinen,
können wir dem Urteile des früheren Beferenten zustimmen, der das Werk
als eine handliche und gemeinnützige Leistung bezeichnete. Mancherlei
Wünschen, die seitens der Kritik laut geworden sind, ist in dieser neuen
Auflage Bechnung getragen, die Darstellung bis an den Ausgang des
19. Jahrhunderts weitergeführt, die Literaturangaben, soweit das in den
Plan des Buches passt, vervollständigt und das Begister einer sorgsamen
Durchsicht unterzogen worden. Die Quellenangaben hätten wir zu manchem
Paragraphen genauer gewünscht, denn mit Böhmer, Fontes I., oder F. F. rer.
Austriac. VIII. u. s. w. allein kann der Leser und Benutzer des Buches
wenig anfangen. Wenn zur Geschichte Johanns von Nepomuk schon lite-
rarische Angaben gemacht wurden, so hätte die schöne Studie von Otto
Abel immerhin noch Aufnahme verdient, vielleicht auch die Entgegnung
von Frind. Begreiflich ist ja, dass die tschechische Literatur hierüber
nicht zu Kate gezogen wurde. Auch bei den meisten übrigen Paragraphen
hätte man über das Mehr oder Minder an Literatumotizen zu rechten,
das ist aber schliesslich wenigstens zum Teil Bedaktionssache.
Für Assmanns Geschichte des Mittelalters tat eine umfassendere
Neubearbeitung Not. Sie ist nun auch erfolgt und für den vorliegenden
Teil des dritten Bandes hat sich der Bearbeiter, wie man zugestehen muss,
redliche Mühe gegeben, das Buch auf die Höhe der wissenschaftlichen
Forschung unserer Tage zu heben. Der grösste Fehler, den der alte
Assmann m. E. hatte, die Methode, ist leider geblieben. Ich glaube nicht,
dass man heutzutage eine Geschichte des Mittelalters nach Gesichtspunkten
abfassen darf, die man im Wesentlichen als zufällige bezeichnen muss.
Auch hier sind Kräfte wirksam, die sich in allen Staaten in gleicher
Weise ihren Ellbogenraum schaffen, und nach diesen höheren Gesichts-
punkten musste die Gliederung des Stoffes vorgenommen werden. Wie
die IMnge jetzt liegen, kommen, um nur einen Fall herauszuheben, der
Beginn, die Ausbildung und die Folgen des Schismas nicht entsprechend
zur Geltung, ebenso kann die Beformbewegung im späteren Mittelalter
nicht in ihrer ganzen Bedeutung und ihrer Einwirkung auf die einzelnen
Länder, in denen sie wirksam wurde, dargestellt werden. Ich will gern
zugeben, dass es nicht immer leicht ist, die allgemeinen Gesichtspunkte
herauszufinden, unter denen sich eine entsprechende Gliederung des Stoffes
gewinnen lässt, unmöglich ist es aber doch nicht. Stellt man sich freilich
aut den Assmann'schen Standpunkt, dann mag für den hier vorliegenden
Band die Gliederung als .eine zweckmässige erscheinen. Wie sehr das
Buch die Hand des Bearbeiters zu verspüren hatte, beweist schon der
Umfang. Während die dritte Abteilung in der ersten Auflage nur
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140 Literatur.
390 Seiten zählte, die Partie »Deutschland«, die jetzt allein vorliegt, in der
ersten Auflage mit S. 288, in der zweiten mit 284 abgeschlossen war,
zählt dieser Teil in der neuen Auflage 476 Seiten und wenn man das
Kapitel über die allgemeinen Zustände (Beicbsverband, Stellung der ein-
zelnen Standesklassen, Bildungszustand des deutschen Volkes in den letzten
drei Jahrhunderten des Mittelalters) hereinzieht, 635 Seiten. Kommt nun-
mehr die zweite Lieferung dieser Abteilung mit der Geschichte der Schweiz
und Italiens noch hinzu, so wird man gestehen, dass dieser einen Zeit-
raum von nicht ganz 250 Jahren fassende Band zu breit angelegt ist,
und es far künftige Auflagen angezeigt sein wird, nach der einen oder
anderen Seite hin starke Kürzungen eintreten zu lassen. Die Gliederung
des Stoflfes ist im Ganzen auch für diesen Teil die gleiche geblieben; ich
würde die Geschichte der Schweiz wie jene von Italien unbedenklich in
die Deutsche eingeschoben haben. Die Darstellung gibt nur an wenig
Stellen zu Bedenken Anlass. Die Politik der deutschen Könige von Rudolf
bis auf Maximilian ist im Ganzen richtig gezeichnet. Im Einzelnen wird
man wohl Ausstellungen machen können. Was z. B. die Kalixtiner von
den Taboriten trennt, hätte gründlicher herausgearbeitet werden müssen.
Die Einleitung zu meiner Ausgabe einzelner Wiclifscher Werke namentlich
zu De Ecclesia, De Eucharistia und den Sermones hätte . dem VerF. wichtige
Fingerzeige geboten. Über Ziika war das Buch von Tomek einzusehen.
Die Literatur zu Huss und den Hussitenkriegen findet sich jetzt in meinem
Artikel Huss in der Beal-Encyklopädie iür protestantische Theologie ver-
merkt. Was die Angabe von Quellen und Literaturverzeichnisse betrifft,
wäre es in hohem Grade unbillig, Vollständigkeit zu verlangen. Es ist ja
das Wesentlichste vermerkt, aber eben für die genannten Dinge waren
die Ausgaben der Wiclifschen Schriften, meine Beiträge zur Geschichte
der hus. Bewegung l, 4 und 5 nicht zu übersehen. Manches, wie der
pros. Dalirail wird noch in ganz veralteter Ausgabe angeführt. Einzelnes
von tlem, was jetzt in den Noten steht, wie z. B. S. 105, dass König
Johann seines Vaters wegen bei der Kurie persona ingrata war und sich
diese deshalb gegen seine Wahl aussprach, würde ich in den Text auf-
genommen haben. Noten von der Ausdehnung wie S. 98 sind wohl über-
flüssig. Ich würde nur, der Keminiazenz an Konradin wegen, die letzten
drei Zeilen vermerkt haben. Kleinere Verstösse wie S. 10 Theobald statt
Thedaldus und Druckfehler mögen übergangen werden.
Unter den Lehrbehelfen, die vor einem Menschenalter zu den gesuch-
testen gehörten, nahm das von G. Weber durch seine knappe Form bei
verhältnismässig reichem Inhalt und durch seine klare Darstellung einen
hervorragenden Rang ein. Seit langer Zeit entsprach es aber nicht mehr
jenen Anforderungen, die an ein derartiges Werk gestellt werden. Die
ungeheure Masse neuen Stoffes, die, wie ein flüchtiger Blick in unsere
Jahresberichte zeigt, Jahr für Jahr zu Tage gefördert wird, forderte drin-
gend Berücksichtigung, sollte die Rückständigkeit des Baches nicht eine
allzu drastische werden. Das Buch will nicht nur den europäischen son-
dern auch den aussereuropäischen Staaten einen genügend breiten Raum
zuweisen ; dabei sollen überall die leitenden Gedanken, die Hauptzüge der
Entwickelung herausgearbeitet, die Einzelnheiten unter grosse Gesichts-
punkte gestellt und dadurch eiTcicht werden, dass der Leser den fähren-
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Literatur. 141
den Faden darch die Masse der Einzelheiten in der Hand behfilt and sie
wahrhaft beherrscht. Auch der Kulturgeschichte soll ein breiterer Baum
zugewiesen und der Versuch gemacht werden, den wirtschaftlichen Krfiftea,
den allgemeinen Ideen und den geistigen Strömungen ebenso gerecht zu
werden, wie der Wirksamkeit grosser Persönlichkeiten. Das neue Buch,
denn ein solches ist es, um dessen Bearbeitung sich Tomehmlich Baldamus,
B. Friedrich und £. Lehmann verdient geraucht haben, hat damit viel
versprochen, zu viel, als dass es in dem immerhin engen Bahmen eines
einzelnen Bandes erfüllt werden konnte. Man mag ja immerhin zugestehen,
dass es durch gewissenhafte Arbeit wieder auf seinen früheren Bang ge-
kommen ist, auch ist die aussereuropäische und ausserdeutsche (beschichte
doch nicht so breit gestaltet worden, als man es nach den Worten des
Bearbeiters hatte befürchten müssen. Immerhin wird man gegen manches^
Einwendungen erheben müssen. Dass ich mit der Gliederung des Stoffes
auch hier nicht einverstanden sein kann, habe ich noch jüngstens an an-
derer Stelle ausführlicher erörtert*). Auch im Übrigen werden ganze
Partien und Einzelnheiten der Darstellung für die folgenden Auflagen der
bessernden Hand des Herausgebers bedürfen. Es ist hier nicht der Platz
alle die Punkte, in denen dies notwendig sein wird, zu erörtern. Ich
will nur beispielshalber einige Stellen ans der Geschichte seit König Budolf
herausheben. Man weiss heute, warum Friedrich von Hohenzollem für
Rudolf eintrat, ein erklärendes Wort wird also hier notwendig sein. Die
Frage der Bevindikation des Beichsgutes muss prinzipieller gefasst werden.
Von dem, was über das einfache Auftreten des deutschen dem böhmischen
König gegenüber gesagt wird, ist ja nicht viel zu halten, ebensowenig
wie von den Hohnworten der Königin Kunigunde. Das sind Dinge, die
einen antiquirten Standpunkt der bist. Forschung bezeichnen. Die Be-
lehnung der Söhne Budolfs ist auch nicht ganz sachgemäss erzählt. Dass
Peter (Aichspalter [sie]) von Mainz und andere Fürsten des Beiches Johannes
Parridda zu seiner Tat angestachelt haben, möchte ich so sicher nicht be-
haupten. S. 564 ist Peter von Aspelt als der wahre Urheber der luxem-
burgischen Herrschaft in Böhmen herauszuheben. Die Verhandlungen
König Ludwigs mit den Habsburgern sind nicht ganz sachgemäss erzählt,
bezüglich der Angaben über die grosse Hinterlassenschaft Papst Johannes XXII.
muss doch auf die rektifizirenden Angaben Sägmüllers und Ehrles hinge-
wiesen werden. Ist die Bedeutung Karls IV. im Ganzen richtig heraus-
gehoben, so muss doch auch eine Persönlichkeit wie die Budolfs IV. von
Österreich eingehender behandelt werden, als dies S. 637 der Fall ist
Johann stammte aus der Stadt Pomuk. Der zu Ehren des Johannes Hubs.
gefeierte Tag war der 6. Juli (s. Nikolaus v. Tempelfeld: Bohemi Johan-
nem Husz . . . canonizaverunt eiusque festum die VI. mensis Julii so-
lempniter celebrandum iustituerunt et oracionibus in officio misse consuetis
. . . officium »Letabitur iustus* decantare demandaverunt et in predica-
üoaibus suis ipsum Husz sanctum martirem declaraverant). Wenn für
Johann v. Nepomuk die Studie 0. Abels mit Becht benützt wurde, war
doch andererseits auf die von Eduard Beimann und Anton Frind Bücksicht
zu nehmen. Die Genesis des Schismas wäre etwas sachgemässer, als es
») Z. f. d. österr. Gymn. 1902.
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142 Literatur.
hiev geschieht, zu schildern gewesen; hier kann die Schrift Soachons reiche
Belehrung bieten. Die Ansicht, dass Wiclifs reformatorische Wirksamkeit
schon 1366 mit der Streitfi*age über den englischen Lehenszins beginnt,
muss doch heute nach meinen Ausfuhrungen hierüber aufgegeben werden.
Die Ansicht, dass Wiclif Gegner des Cölibats war, wird sich schwer er-
weisen lassen. Die Stellen, die hierüber existiren, sind so hypothetisch
gefasst, dass sie für die Frage nichts bedeuten. Die Reste des englischen
Lollardismus bis im 16. Jahrh. sind doch bedeutender als man allgemein
xind so auch der Bearbeiter annimmt. Dass Hussens ganzes Lehrgebäude,
so weit es reformatorisch ist, von Wiclif übernommen ist, hätte doch stark
betont werden müssen. Das Wenige, was darüber S. 614 gesagt wird,
genügt nicht; auch waren die Lehren der Taboriten nach den Ergebnissen
der neueren Forschung als die eigentlichen Lehren Wiclifs zu bezeichnen.
661 muss auf die Arbeiten Del Lungo^s zu Dino Compagni ver-
wiesen werden. Zum Kapitel der Jacquerie und vornehmlich zur Er-
klärung des Werkes wird man an Denifle, La desolation des ^glises etc.
erinnern müssen. Der angebliche Ausspruch Maximilians über Karl IV.
als Stiefvater des deutschen Reiches findet sich schon bei Ludolf von Sagan
(AÖG. LX, 517): Salva igitur in hoc reverentia magis Augustum fuisse
creditur soll sui Bohemici quam imperialis et Romani . . . Doch wir halten
ein und wollen nicht vergessen, dass das Buch auch so viele gute Seiten
hat, durch die es den Absichten und Zielen des Herausgebers gerecht wird.
Hoch über den genannten Werken steht, wie bemerkt, mit vollem
Anspruch auf strenge Wissenschaftlichkeit und künstlerische Form Lind-
ners Weltgeschichte, ein Werk, das im Hinblick auf den über uni-
versalhistorische Arbeiten in den letzten Jahrzehnten eingerissenen Pessi-
mismus geradezu als eine bedeutende Tat bezeichnet werden muss. Es
bricht mit der fast herrschend gewordenen Ansicht, als sei bei dem heu-
tigen Betrieb unserer Wissenschaft ein Einzelner nicht mehr im Stande,
eine Weltgeschichte wissenschaftlichen Gehaltes zu schreiben. Lindner
hat den Beweis geliefert, dass dies wie in früheren Jahrhunderten auch
in unseren Tagen möglich ist. Der einzige Übelstand, dass der Autor nicht
immer im Stande ist, aus Quellen erster Hand zu schöpfen, war auch früher
schon vorhanden; bedeutender fällt die Schwierigkeit in's Gewicht, die
Massenproduktion unserer Zeit auf bist. Gebiete zu übersehen: vieles ist
aber auch hier besser geworden ; schon machen es die Jahres- und sonsti-
gen Literaturberichte in den Zeitschriften möglich, aus der Menge das
Bedeutende auszuheben, mehr noch leisten die Bibliographien: Werke, wie
wir an Potthast u. a., besitzen heute die Franzosen an Monod, Molinier,
die Belgier an Pirenne, die Engländer an Gross, die Süditaliener an Capasso
u. s. w. Die Bearbeitung des Stoffes durch eine einzige Hand ist der
durch eine Anzahl von Einzelnkräften, die niemals gleichmässig arbeiten,
entschieden vorzuziehen. Die Arbeit des Einzigen wird stets planmässiger
durchgeführt werden können. Gelingen Werke wie das vorliegende nicht
immer auf den ersten Wurf hin, so ist doch zu hoffen, dass die folgenden
Auflagen, an denen es wohl mit Recht nicht fehlen dürfte, noch manche
Verbesserung in der Anlage und Durchführung bringen werden. Lindner
hat seinem Werke eine viel umfassendere Einleitung — sie ist als selb-
ständiges Buch erschienen — vorausgeschickt, als dies in ähnlichen Ge-
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Literatur. 143
Schichtswerken der Fall zu sein pflegt. Wir finden in ihr Ausführungen,
anziehend und anregend, zum Teil dogmatisch gehalten, voll von trefflichen
Bemerkungen über den Gegenstand. Diese zehn Kapitel »Geschichts-
Philosophie*: > Beharrung und Veränderung*, »die Ideen, ihr Ursprung und
ihre Bewegung*, »Die Masse*, »Individuen und grosse Männer*, »Völker
und Nationen*, »Die drei grossen Völkergruppen*, »Die Lebensbetätigun-
gen*, »Die angebliche Gesetzmässigkeit des geschichtlichen Verlaufes* und
»Die Ursachen und die Weise der Entwicklung* verbreiten sich über eine
Reihe von Fragen, über die noch in den letzten Jahren allgemeiner disku-
tirt wurde. Die Ausführungen Lindners, durchsichtig und allgemein ver-
ständlich gehalten, werden, jene Kreise etwa ausgenommen, die von vorn-
herein eine andere Richtung einschlagen, kaum einen bedeutenderen Wider-
spruch hervorrufen, am wenigsten in den ersten Kapiteln, mehr vielleicht
in den letzten mehr polemisch gehaltenen Abschnitteu, in denen Lindner
seine auch von uns geteilte Meinung vertritt, dass es nicht möglich sei,
an einer bestimmten Abfolge von Perioden eine Gesetzmässigkeit des
historischen Laufes zu erweisen: »Noch nie ist ein Versuch, für die ge-
schichtliche Entwicklang Gesetze zu finden, also Normen aufzustellen, nach
welchen aus der einen Tatsache eine andere mit Notwendigkeit folgen
müsste, mit überzeugender Kraft geführt worden*. »Die Geschichte kennt
kein Muss als das von physischen oder natürlichen Gewalten verursachte*.
Um zur Charakteristik der Weltgeschichte selbst überzugehen, gewährt
der erdte der vorliegenden zwei Bände eine Übersicht über den »Ursprung
der byzantinischen, islamischen, abendländisch -christlichen, chinesischen
und indischen Kultur* bis ins 9. Jahrhundert. Dem Ganzen wird unter
dem Gesamttitel »Rom und die Germanen* eine 10 Abschnitte umfas-
sende knapp gehaltene Einleitung über die Grundlagen der Geschichte des
Mittelalters vorausgeschickt: die Geschichte des römischen Reiches seit
dem Ende des 4. Jahrhunderts, die inneren Zustände, das geistige Leben,
die religiösen Verhältnisse Borns, das Christentum und das römische Reich
and die Germanen von ihrem ersten Auftreten in der Geschichte bis zum
Ausgang der Völkerwanderung. Die Vorzüge dieser Einleitung wurden
bereits angedeutet ; was etwa Bedenken hervorrufen kann, wurde bereits
von sachkundiger Seite (H. Z. 89, 278) angemerkt. Es betrifft ja auch
in diesem Werk vornehmlich die Gliederung der Stoffes. Ein grosser Teil
von dem, was hier erzählt wird, ruht ersichtlich schon auf eingehenderen
SpezialStudien des Verf. Scheint Einzelnes z. B. in den das Christentum
behandelnden Teilen in etwas zu kurzer Fassung, so sind doch die Haupt-
momente der Entwicklung richtig herausgehoben: die Einflussnahme der
griechischen Philosophie auf das entstehende Christentum, die Gründe für
die Christenverfolgung, die Ausbildung der Dogmen, die Genesis der Sekten
und die allmählige Umgestaltung der Kirche zur Reichskirche und ihre
Folgen. Warum das Christentum keine tiefgreifende Besserung, weder in
dem allgemeinen Stande der Moralität noch in den sozialen Verhältnissen,
hervorzubringen vermochte, wird genau entwickelt, ebenso werden die
Motive der Askese und der Ausbildung des Mönchtums ihrer vollen Be-
deutung nach gewürdigt. Die Theologie des hl. Augustinus, welche die
kommende Entwicklung so stark beeinflusst hat, hätte vielleicht noch etwas
stärker herausgearbeitet werden dürfen. In der Behandlung der Ur-
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144 Literatur.
geschichte der Germanen hält sich der Verf. von der üblichen Schönfärberei
frei. Gegen die zum Dogma gewordene Ansicht von der Landnot der
Germanen als der vornehmsten Ursache der grossen Wanderungen werden
gut begründete Einwendungen gemacht und schliesslich die geringen mit
dem ungeheuren Einsatz an Land und Leuten in keinem Verhältnisse
stehenden Erfolge der Völkerwanderung angemerkt. Bei der ungeheuren
Fülle des Stoffes ist es begreiflich, dass manches mehr angedeutet als
nach allen Seiten hin ausgeführt werden konnte. Mit Rücksicht darauf
müssen wir es uns auch versagen, alle die Punkte au&uzählen, bei denen
wir die Sache anders dargestellt gewünscht hätten. Der überreiche Inhalt
eines derartigen Werkes bietet ja allerorten genug Gelegenheit zu wissen-
schaftlicher Aussprache, zur Zustimmung sowohl als zum Widerspruch.
Die Darstellung wird eine breitere, da wo der Verf. an seinen eigent-
lichen Gegenstand gelangt. In vier Kapiteln werden hier zunächst
die inneren Zustände des byzantinischen Reiches unter sorgsamer Her-
aushebung des Wesens und der Bedeutung der byzantinischen Geschichte
bis in die Zeiten des Kaisers Heraklius dargelegt. Im Mittelpunkte steht
Justinian, dessen Erfolge und Misserfolge (S. J57/8) gut beleuchtet werden.
Daran schliesst sich naturgemäss die Geschichte des neupersischen Reiches.
Was über die Ausbreitung der Slaven auf der Balkanhalbinsel (merkwür-
digerweise fehlt der Name Fallmerayer in dem zu diesem Abschnitt ge-
hörigen Literaturverzeichnis S. 457|8) gesagt wird, ist zu skizzenhaft. Die
Geschichte des Islam ist auf Grund der Ergebnisse der neueren Forschungen
ansprechend geschrieben. Das Dritte auf eigenen Quellenstudien der Verf.
ruhende Buch »Das Abendland* behandelt die Erhebung und den Verfall
des merowingischen Reiches, Italien und das Papsttum, die ersten Karolinger,
das Reich Karls des Grossen und den Verfall der karolingischen Ge^amt-
monarchie, woran sich ein Kapitel über Britannien, die Angelsachsen und
Normannen anschliesst. Zu den Literaturnotizen auf S. 463 wird man
Gross, The Sources und Literature of English History etc. London 1900
hinzufügen können. Auch wird neben dem vortrefflichen Werke von A.
Hauck noch ein und das andere Buch über Bonifatius angefügt werden
dürfen. Die Darstellung ist wie in den ersten Büchern eine geschmack-
volle; freilich wird die allzustarke Anwendung kurzer Sätze nicht überall
gefallen. Uns selbst sagen diese Kolonnen kurzer meist aus nur wenig
Worten bestehenden Hauptsätze wenig zu. Man wird auf langen Seiten
kaum einem Adverbialsatz — von einer Periode zu schweigen — be-
gegnen. Die Erzählung wird belebt durch eine Fülle zutreffender
Charakteristiken, es sei hier nur auf Persönlichkeiten wie Gregor d. Gr.,
Karl d. Gr., Nikolaus, Alfred u. a. verwiesen. Etwas mehr wäre über
Bonifatius zu sagen gewesen. Die Bedeutung der Anfrage der Franken
bei Papst Zacharias wird wegen der Folgerungen, die später daraus ab-
geleitet wurden, mit Recht etwas mehr hervorgehoben. Das letzte Buch
des ersten Bandes handelt von China und Indien. In älteren universal-
historischen Werken wurde mit der Geschichte Chinas mitunter begonnen,
was kaum als zweckmässig bezeichnet werden konnte, weil die Oätasiatische
Kultur mit der christlichen und selbst mit der islamischen erst viel später
Beziehungen hat, die einigermassen bedeutend sind : es ist daher auch die
Frage ob es nicht vorteilhafter gewesen wäre, die Abschnitte 27 und 2H
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Literatur. 145
überhaupt anderen Büchern zuzuweisen. Die Geschichte Chinas wird bis
zum Auftreten der Dynastie Sung behandelt. Bei dem Abschnitt über
Indien treten die politischen Momente mit Recht vor den allgemein kul-
turellen stark zurück.
Der zweite Band schildert den Niedergang der islamischen und
byzantinischen Kultur und die Bildung der europäischen Staaten. Das
erste von den vier Büchern dieses Bandes ist der arabischen Weltmacht
und ihrer Kultur, dem Verfall des Khalifats, den Seldschucken, Mongolen
und Spanien gewidmet, das zweite schildert die byzantinische Welt bis
Aleiius I., Italien in seinen Beziehungen zum Orient, den ersten Kreuzzug
und die Staatenbildnngen im hl. Lande, Byzanz und die Kreuzzüge bis zu
Ende des 12. Jahrhunderts, das lat. Kaisertum und die Geschichte Buss-
lands, das dritte Kaiser- und Papsttum in ihren wechselseitigem Bezie-
hungen und das letzte die Beiche im Norden und Westen Europas. Eine
jede der einzelnen Gruppen hat eine mitunter geradezu meisterhafte Dar-
stellung gefunden, so ist, um ein etwas entlegeneres Gebiet herauszuheben,
der Niedergang der islamischen Welt, das Verdienst der Araber um die
menschliche Kultur u. s. w. hier in farbensattem Ton und doch ohne jedwede
Übertreibung geschildert; neben dem politischen sind die allgemein kul-
turellen Momente sorgsam herausgearbeitet und gute Charakteristiken an
geeigneten Stellen eingeflochten, wie z. B. die über die Ibn Khaldun u. a.
Weniger einverstanden bin ich auch hier mit der Gliederung des Stoffes. Das
Haupteinteilungsmotiv sollten jene grossen Erscheinungen des Mittelalters
abgeben, um die sich sowohl in der früheren als in der späteren Periode alles
naturgemäss gruppiren lässt. Ich gestehe gern zu, dass sich auch für die
vorliegende Gliederung vieles sagen lässt, doch wird kaum zu vermeiden
sein, dass bei dieser Methode manches zweimal und selbst öfter noch erwähnt
werden muss, wie z. B. der Kreuzzug Friedrichs II. jetzt schon S. 242 —
244 erledigt wird, ehe noch ein Wort von der Geschichte dieses Kaisers
gesagt ist, diese vielmehr für die betreffende Zeit in diesem Band über-
haupt nicht mehr zur Behandlung kommt Ähnliche Inkongruenzen werden
sich mehrere vorfinden. Das ist das eine, das andere ist da-», da<s bei
dieser Methode, die grossen Ideen, die in einem gewissen Zeitraum zui*
Geltung gelangen, nicht so durchleuchtend zur Darstellung gebracht werden
können, als dies gewünscht werden muss. Es müsste m. E. gezeigt werden,
dass seit 1 1 98 die Weltherrschaft des Papsttums nicht mehr bloss eine
theoretische ist, gezeigt werden, wie sie zur Durchführung kommt, bis sie
unter der Opposition aller widerstrebenden Elemente tatsächlich zusammen
bricht. Unter diesen Umständen gewinnt Frankreich unter den letzten
Kapetingem seine überragende Macht, wird England ein konstitutionelles
Staatswesen u. s. w. Der Veif. hat ja übrigens der Sache von einer an-
deren Seite beizukommen gesucht, indem er in anderem Zusammenhang
die wesentlichen Momente heraushebt: Im dritten Buche gibt er eine Dar-
stellung von der Idee und dem Wesen des Kaisertums, der kirchlichen
Reformbewegung, vor allem aber der Gregorianischen Ideen (s. 345. 35 J),
die mit zu den besten und schönsten Partien des Buches gehört. Auf
ältere und neuere Ansichten hierüber wird Rücksicht genommen, ohne
dass dabei ein Ballast von Noten mitgeführt würde. Hieher gehört z. B.
das Kapitel von den Ursachen zu den Kreuzzügen, wo die Sache schon
Mittheiluofen XXV. 10
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J4ß Literatur.
durch die Überschrift des betreffenden Abschlusses deutlich gemacht wird.
Die Politik der sächsischen sowohl als der salischen Kaiser wird ruhig und
sachlich vorgetragen, was bei dem Umstand, als noch vor kaum einem
halben Jahrhundert moderne politische Ideen in die Sache hineingetragen
wurden, erwähnt werden mag. Die Genesis des Investiturstreites wird gut
auseinandergesetzt ; vielleicht wäre der Unterschied zwischen den episkopalen
Gewalten in Deutschland und anderwärts noch etwas stärker zu betonen
gewesen. Mit Recht wird darauf hingewiesen, dass der Sieg der Grego-
rianer ein unvollständiger war. Auch diese Partien des Buches sind reich
an trefflichen Charakteristiken. Die literarischen Angaben sind aus-
reichend; es wäre liier ja leicht, noch manches zu vermerken, was jetzt
fehlt I z. B. die Anführung der Quellensammlung zum sog. fünften Kreuzzug,
die Erwähnung des Liber pontificalis von Duchesne, der kleinen hand-
lichen Seleot Charters von Stubbs, das Buch von Capasso u. a. Darauf
wird der Verf. schliesslich von selber kommen. An dem günstigen Ein-
drucke, den dies schöne Werk macht, werden übrigens derlei Ausstellungen
nichts ändern. S. 477 lies das eine Mal statt Th. Sickel: W. Sickel.
Graz. J. Loaerth.
\
Hodgson F. C, The early history of Venice from the
foundation to the conquest of Constantinople a. d. 1204.
With map and plan. London Allen 1901. S*' 473 S.
Die ältere Geschichte von Venedig gehört zu den ansprechendsten
Problemen der Geschichtsschreibung. Gleichwohl sind die Versuche einer
zusammenfassenden Darstellung derselben selten gemacht worden und
bisher nicht geglückt. Die neuere italienische und deutsche historische
Literatur weist wertvolle Detailaufsätze hiezu auf; eine Darstellung des
gesamten Stoffes ist seit dem Erscheinen von Eoraanins Storia documen-
tata di Venezia in Italien überhaupt nicht, in Frankreich und Deutsch-
land nur unvollkommen versucht worden. Die Studie des Franzosen Ar-
mingand »La Venise et le Bas-Empire* beschränkt sich wie schon der
Titel sagt in der Hauptsache auf die Betrachtung der allerdings sehr
wichtigen Beziehungen der alten Republik zum Osten und ist überdies
vielfach anfechtbar und unkritisch i). Der von G frörer im ersten Bande
seiner »Byzantinischen Geschichten* veröffentlichte Abriss einer Geschichte
von Venedig bis zum Jahre 1084 ist so sehr von willkürlichen Konstruk-
tionen, ja Phantasmen überwuchert, dass dieses ohne Zweifel mit Geist
und Intuitionskraft geschriebene Buch für die ernste Forschung nahezu
unbrauchbar wird^). Man dürfte zu Informationszwecken in den meisten
Fällen besser tun, auf die > Staatsgeschichte der Republik Venedig« des
') Archives des missions scientifiques et litterairecf. II. 4. Paris 1867
S. 299—443.
2) Gfrörer, Byzantinische Geschichten. L Geschichte Venedigs bis 1084.
Graz 1872. Wenn Hodgson S. XVUI dieses Buch, auf das er sich zu seinem
Schaden sehr oft bezieht, »trocken, aber genau und wohlunterrichtet« nennt, so
ist dies freilich höchst unzutreffend ; er hätte es vielmehr » anziehend, aber weder
genau noch wohlunterrichtet« nennen können.
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Literatur. 1 47
Ton Gfrörer ganz mit Unrecht herabgesetzten Lebret 1) zurückzugreifen
als dessen eigenes Buch zu benützen ; wie aber sollte ein fast anderthalb-
liundertjähriges Werk noch den Ansprüchen von heute genügen können?
Nun unternimmt der Engländer Hodgson den höchst dankenswerten
Versuch die Anfänge der berühmten Republik darzustellen; gewiss, viele
Fragen sind noch unentschieden und so manches Ergebnis archivalischer
Forschung ist noch abzuwarten, bis man auf völlig gesicherten Grundlagen
ein wirklich abschliessendes Buch wird schreiben können; wann aber mag
das der Fall sein? Der Versuch musste nun einmal gemacht werden und
man wird trotz vieler und schwerwiegender Bedenken zugeben dürfen, dass
er dem Verfasser doch nicht völlig missglückt ist.
Hodgson behandelt in vier Kapiteln den »Ursprung* (the origins
S. 3 — 166), >die staatliche Begründung* (the beginnings of empire S. 169
—230), »die Kreuzzugspolitik« (the Crusades S. 233 — 324) und die
»Begründung des Levantereiches* (Venetian empire in ihe Levant S. 327
— 438) der Bepublik. Solche Gruppiiungen sind immer eine subjektive
Sache; ein ernster Einwand wird sich gegen die vorliegende Einteiiuiig
nicht erheben lassen. Ein sehr sorgf^tig gearbeiteter umfangreicher Lidex
(S. 439—473) und zwei allerdings nicht auf der Höhe stehende Karten
der Stadt und des Dogats von Venedig leisten gute Dienste; ^ie h&tten
füglich durch eine levantinischo Karte und einen Plan des alten Konstan-
tinopel vermehrt werden können *).
Die auf eingehenden Quellenstudien / beruhende Schilderung der An-
^ge Venetiens, die römische Vorgeschichte, die topographische Betrach-
tang des venetianischen Gebietes (Buch I Kap. l) gehören zu den besten
Partien des Boches 5). . In «ler vielerörterten Frage der Herkunft der Veneter
schliesst sich Hodgson ohne weitere Prüfung der Theorie Miklosichs von
deren slavischer Abstammung an, heute steht aber doch wohl deren illy-
rische Urspung fest'*) (S. 7). Topographischen Fragen wendet der Verf.
mit Vorliebe sein Interesse zu^); sehi* hübsch ist S. 90 die Morphologie
*) Lebret J. L., Staatsgeachichte der Republik Venedig. 3 Teile. Leipzig
und Riga 1769—1777.
*) Aundi-ücklich sei hier auf die für allgemeine Orientimngswecke vorzüglich
geeignete Karte des byzantinischen Konstantinopel in Meyers Reisehandbuch
»Türkei und Griechenland* hingewiesen.
*) Die «Septem maria' des Plinius, die eicta «sXoYtj des Herodian können
freilich m. E. immer nur als ein Teilgebiet der Lagunen speziell als ein Gebiet
um die Pomündungen oder um Adria (nicht die Lajrnnen überhaupt p. Hodgson
S. 5 — 6) aufjfefasst werden; eben die von Hodgson S. 6, A. 1 zitirte Stelle des
Herodian spricht dafür. Vgl. auch Nissen, Ital. Landeskunde II. 214—215. —
Das Tt^>ivTY|<; des Konstantin Porphyrogenitos ist gewiss nicht Rialto (Hodgson
S. 29, A. 2), sondern entstellt »Bibbiones«. Die bedeutsame topographische
Beschreibung Konstantins würdig Hodgson überhaupt zu wenig; ich werde s. Z.
darzutnn versuchen, wie zwischen ihr und den Beschreibungen des Chronicon
Venetum ein augenscheinlicher Zusammenhang besteht. Dass »Venetiae* der ur-
sprüngliche lateinische Ausdruck für Venedig sei (Hodgson S. 3b, A. 1), ist irrig;
der ältere Ausdruck ist vielmehr Venetia. Vgl. Monticolo in Arch. Veneto
Nuovo 3, 379—386. Curidus auf S. 85 ist richtig Curiclum = Correggio bei
Pelestrina.
♦) Hierüber namentlich Pauli, Altitalische Forschungen III. Leipzig 1891.
*) S. S. 77, A. 3, S. 85—86, S. 87—88, S. 107, A. 1, S. 124, A. 2, S. 178,
A. 1, S. 263, A. 1. Manche dieser Ausführungen würden ohne Zweifel entpre-
chender in einer Anmerkung als im Texte selbst Platz gefunden haben.
10*
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148 Literatur.
der dalfflatiniscben Küste gekennzeichnet und zur Ortskunde von Byzauz
sorgftlltig allerlei Quellen herangezogen (z. B. S. 222 — 223 A. 1 über die
jOt^XaS 394 A. 1, 397 A. 2); um so fühlbarer ist der schon bemerkte
Mangel einer Karte der oströmischen Beichshauptstadt.
Zumeist zutreffend ist auch, was über die An&nge der venezianischen
Kirche und die Bildung der venezianischen Bischofsitze gesagt wird (S. 3G
— 57t 143 — 139)^). Wohl abgewogen und recht übersichtlich sind die
theologischen Wirrsale des Dreikapitelstreites auseinandergesetzt (S. 40 —
48)^). Auf den Streit zwischen Doge Orso I. Parteciaco und Patriarch
Pietro, diesen bedeutsamen Vorläufer des grossen Investiturstreites zwischen
Doge Pietro Polani und Patriarch Enrico Dandolo in der Mitte des 1 2. Jahr-
hunderts, einzugehen, lehnt Hodgson 8. 99 A. 3 kurzweg ab. Aber auch
über den Investiturstreit selbst, die damit zusammenhängende Umwandlung
des Verhältnisses zwischen Doge und Klerus und das seitherige Zurück-
treten des Klerus in der venezianischen Staatsverfassung teilt er kein Wort
mit. Diese Auslassungen erklären sich wohl aus der auch sonst völlig
ungenügenden Behandlung der Verfassungsfragen, einem Hauptmangel des
Buches; hierüber wird weiter unten noch zu sprechen sein. Falsch ist
der Ansatz der Errichtung des gradesischen Primates über Dalmatien auf
1157 (S. 265, 329) statt Februar 1155, der Ausstattung von Grado auf
den Dogat des Domenico Contarini (S. 207.) statt auf 1074 — 1075; woher
ist die — unwahrscheinliche — Nachricht, dass Orso" Orseolo (1017 —
1054?) als letzter Patriarch in Grado residirt habe (Hodgson 206)? Dass
Doge Domeuico Contarini (1042 — 1071) die Prokuratoren von San Marco
instituirt habe (Hodgson S. 208, 228 nach Bomanin I 330 — 33 1), ist
mehr als fraglich; viel eher ist hiefür mit Neumann (Preuss. Jahrb. 69,
62o) das 12. Jahrhundert anzunehmen. Sagt doch auch Gomaro Ecclesiae
Venetae XIII, 112, dass die hinter 1114 zurückreichenden Procuratoren-
listen ex fabulosis chronicis geschöpft seien; die Zusätze aber zur am-
brosianischen Handschrift des Dandolo . beweisen nichts 3).
Gegen die Darstellung der ältesten politischen Geschichte Venefligs^
müssen lebhafte Bedenken geltend gemacht werden. Schon die Erzählung
1) Ob die Gründung des Bistums Caorle auf das Jahr 599 (Hodgson S. 144)^
oder wie Pinton Arch. Veneto 27, 283—292 annimmt, für 615—618 anzusetzen ist,
steht dahin; wenn es S. 148 heisst, dass es am Lido vor 1053 keine Kirche gab,
so ist dies doch nicht korrekt ausgedrückt; es kann nur der Lido di Nicolö, der
heutige Lido schlechtweg gemeint sein.
«) Die bei dieser Gelegenheit und an anderer Stelle (S. 47 und 189 A. 1>
geltend gemachten Einwendungen gegen das katholische Unfehlbarkeitsdogma
hätten um so eher unterlassen werden können, als der Verf. trotz seiner mit
einer gewissen Ostentation zur Schau getragenen theologischen Versirtheit —
selbst den bibelfesten Nicetas konigirt er S. 385, A. 1 — über den Sinn des-
selben nicht hinreichend informirt erscheint. Aber derartige Ausflüge in die
Gegenwart gehören nun wohl einmal in englische Historienbücher?
») Auch die Frage, ob S. Teodoi*o, die alte Dogenkapelle, an Stelle von
San Marco gestanden habe (S. 227 A. 2) oder nicht vielmehr nebenan, ist noch
nicht aufgeklärt, hingegen scheint die von Rom.min (l 325 A. 2) aus einer »alten
Chronik* geschöpfte und von Hodgson (226—227) übernommene Angabe, dass
Domenico Selvo (1071 — 1084) San Marco zuerbt mit Mosaiken geschmückt und
befohlen habe, dass jedes Schiff aus dem Osten Marmor dafür mitbringen solle (V)^
zweifellos irrig; die Mosaicirung von S. Marco begann frühestens im 12. Jahr-
hunderte (Vgl. Neumann Pi-euss. Jahrb. 69, 636-639).
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Literatur. 149
der ersten Dogenwahl mit der vorbehaltlos anfgenommonen Nachricht des
ipäten Geschichtsschreibers Paolo Morosini über die Einflassnahme des
Patiiarchen auf den Wahlakt (S. 33 — 36), die Benennung der drei ersten
Dogen mit den im 14. und 15. Jahrhundert konstruirten Beinamen
(S. 58 — 6<») muss Widerapruch erregen. Die (auch für den Feldzug von
1 1 7 1 1 11 7 2 von den Giustiniani erzühlte) Fabel des Chronicon Yenetum
von der Austilgung des Geschlechtes des Dogen Faulutius bis auf einen
einzigen Geistlichen, dem dann die Eingehung einer — natürlich kinder-
gesegneten — Ehe gestattet worden, verlohnt kaum der Wiedergabe. Die
freilich recht verworrenen Ereignisse der Jahre 727 — 741 sind ohne
Kenntnis der vortrefflichen Auseinandersetzungen Pintons i) und gewiss
nicht zutreffend erzählt. Eine Vornahme des alten, aber noch immer
wertvollen Buches Wüstenfelds über die älteste Geschichte Venedigs^) würde
den Verf. belehrt haben, dass die Besiedlung Rialtos von Ueraclea und
Jesolo au8 nicht erst auf 810, sondern schon auf die zweite Hälfte des
8. Jahrhunderts anzusetzen sei; das genannte Jahr ist ein Schlusstermin
dieses Besiedlungsprozesses. Zur Annahme eines tatsächlichen Vertrags-
schlusses zwischen den Kaisem Karl dem Grossen und Nicephorus im
Jahre 803 (S. 66) hätte sich Hodgson nicht durch Dandolos falsche An-
gabe irreführen lassen dürfen. Dass König Pipin im Jahre 810 nicht nur
Kialto, sondern auch Malamocco nicht habe erobern können (S. 74), ist
mit unseren Überlieferungen nicht in Einklang zu bringen. Die auf by-
zantinisches Verlangen bewerkstelligte (zweimalige) Sarazenenexpedition des
beginnenden 9. Jahrhunderts ist nicht auf 830 — 831 (Hodgson S. 8l),
sondern auf Herbst 827 und Frühjahr 828 anzusetzen (Lentz, Das Ver-
hältnis Venedigs zu Byzanz. Diss. Berlin 1891 S. 63 A. 5). Das Verhältnis
zu Byzanz in dieser frühen Zeit ist keineswegs entsprechend dargestellt.
Hodgson sagt S. 133 in Anlehnung an Gfrörer zwar selbst, dass die ersten
Dogen seiner Meinung nach byzantinische Beamte waren, aber schon der
Bericht über die erste Dogenwahl steht hiemit nicht im Einklänge. Die
magistri militum der Jahre 737 — 742 (?) will Hodgson S. 63 A. 1 mit
Unrecht nicht als byzantinische Beamte gelten lassen; auch die Tribunen
von 811 siod byzantinische Kontrollorgane, die Dogen der Jahre 811 — 836
unterstehen völlig griechischer Oberhoheit ä). Die Bedeutung des byzan-
tinischen Einflusses erscheint bis zur Mitte etwa des 9. Jahrhunderts
durchwegs unterschätzt; von der durch Lentz^) in das rechte Licht ge-
setzten politischen Bedeutung des Dogen Pietro Trandenico, der unter
ihm vollzogenen Befreiung Venedigs von jenem Einflüsse findet sich in
Hodgsons Buche keine Spur.
») Pinton, Veneziani e Longobardi a Ravenna. Avch. Veneto 38, 369—384.
*) Wtlstenfeld, Venetorum historia ab antiquissimis temporibuß usque ad
ducum sedem Rivoalto fixnm deducta. Göttingen 1846.
s) Hodgson S. 79 stellt sowohl die Bedeutung dieses Tribunats als auch
die nächst folgende Geschichte der Parteciaci m. E. ganz unzutreffend dar. Die
Namen der zwei Tribunen sind späte Mache; sie wai-en so wenig aufzunehmen
wie die Beinamen der ersten Dogen.
*\ S. die obgenannte Dissertation und den Aufsatz ,Der Übergang Venedigs
von faktischer zu nomineller Abhängigkeit von Byzanz« in Byzant. Ztschr. II L
64 ff., 112 ff. Der zur Regierung Pietro Trandenicos gemeldete Streit Venedigs
mit den Bewohnern des Gardasees dürfte, wie ich s. z. erweisen zu können hoffe,
richtig zur Regierung des Dogen Pietro Gi*adenigo (1289 — 1311) gehören.
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150 Literatur.
Der spätere Verlauf der politischen venezianischen Geschichte erscheint
wesentlich entsprechender geschildert. In der Beurteilung des Verhält-
nisses Ottos III. zu Pietro Orseolo II* lässt sich der Verfasser durch
Gfrörers Phantastereien nicht irre machen; die Eroberung Dalmatiens im
Jahre 100«) beurteilt er — im Gegensatze etwa zu W. LeneP), der ihre Be-
deutung sicherlich unterschätzt — als ein ,event of capital et permanent
importance for Venice* (s. 18l) und bietet auch später noch einmal
(S. 249) eine ganz zutreffende Würdigung des Besitzes von Dalmatien;
die Feier des Sposalizio leitet er wie ßomanin eben hiervon ab (s. 184 —
185), während sie allem Anschein nach ihre Entstehung späteren Zeiten
verdankt und zunächst mit dem fabelhaften venezianischen Seesieg von
1177 in Verbindung gebracht worden ist (darüber Lenel a. a. 0. 12 — 13).
Die griechische Gemahlin Johannes Orseolos hiess Maria, nicht Martha (Hodgson
S. 191). Ihre Unbeliebtheit in Venedig möchte Hodgson (S. 191 — 192)
damit erklären, dass durch diese byzantinische Heirat die auf Erblichkeit
des Dogates gerichteten, an sich unpopulären Tendenzen der Orseoler
wesentlich gefördert werden mussten; eine Auffassung, die vieles für sich
hat. Hingegen wird man für die Geschichte der Jahre 1022 — 1024 sich
ohne Zweifel lieber an die Darstellung Bresslaus (Jahrbücher Conrads IL,
I. 15 Off) als an die des Verfassers (S. 197ff) halten, der Venedig im
Bunde mit Byzanz gegen Papst und Kaiser stehen lässt und schliesslich
— wieder einmal nach Gfrörer — ein geheimes Einvernehmen des Dogen
Otto und Patriarchen Orso Orseolo mit Patriarch Poppe von Aquileja an-
nimmt, wonach Orso nach Venedig (S. Pietro di Castello), Poppo nach Grado
hätte übersiedeln sollen. Über die soziale Revolte unter Vital Falier 1095
geht Hodgson mit Stillschweigen hinweg*).
Gegen die Darstellung der Kreuzzugsperiode wäre nicht eigentlich
etwas einzuwenden; auch die Ereignisse, die zum Frieden von 1177 führten,
und dieser selbst erscheinen ganz entsprechend behandelt. Zur Beurtei-
lung der anconitanischen Politik Venedigs im Jahre 1173 würde dem
Verfasser allerdings die Kenntnis des vorzüglichen Buches von Baer >Die
Beziehungen Venedigs zum Kaiserreiche in der staufischen Zeit*, Innsbruck,
1888, vorteilhaft gewesen sein; die Erklärung der venezianischen Volks-
bewegung unmittelbar vor Abschluss des Friclens wird hier anders ver-
sucht als von Baer S. 50 — 54; die Ursache derselben wären nach Hodgson
S. 314 die Sympathien weiter Schichten mit dem griechenleindlichen
Staufer und deren Antipathien gegen Papst und Lombarden, die Freunde
Manuels gewesen; die Ansicht mag auch neben der verfassungsrechtlichen
Auffassung Baers bestehen. Eine Erklärung der »populäres* gibt Hodgson
freilich nicht. Die Schilderung der byzantinischen Beziehungen Venedigs
mag in der Hauptsache befriedigen. Unrichtig ist aber, wenn er S. 223 sagt,
dass Kaiser Johannes Komnenos die venezianischen Privilegien eingeschränkt
habe, er hat sie vielmehr zunächst überhaupt nicht und hernach in er-
weiterter Fassung bestätigt. Hingegen scheinen des Verfassers Zweifel an
der tatsächlichen Ausfahrt von 20.000 Kaufleuten im Jahre 1171 nach
*) Lenel, Die Entstehung der Vorhen-schaft Venedigs an der Adria. Strass-
burg 1897. Hiezu die instruktiven Besprechungen von bimonsfeld (histor. Zeit-
schrift 84, 430 ff.) und Besta (Arch. Ven. Nuovo 14, 49f.).
«). Vgl. darüber die interessante Stelle bei Dandolo 255 D^E.
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Literatur. 151
Konstantinopel (S. 29 1) wohl begründet. Über die ungarisch-dalmatini-
scben Angelegenheiten bringt er das Notwendigste. Dass übrigens im
Jahre 1188 Zara wegen des päpstlichen Widerspruches von Venedig nicht
habe genommen werden können (S. 337), ist eine anbewiesene Be-
hauptung.
Kecht ansprechend sind die auf S. I30f nach Ruskin gegebene Schil-
derung der Stadt um das Jahr 1000 und auch die späteren Darstellungen
des städtischen Kulturlebens; nicht ohne Interesse, aber freilich erst recht
späten Datums, ist die S. 77 — 78 mitgeteilte Nachricht über den ältesten
Palast der Part eciaci. Wenn Hodgson S. 132 die erste Kialtobrücke unter
dem Dogate Orso Parteciacos (864 — 881) entstehen lässt, so widerspricht
er dem selbst, wenn er S. 33u den Bau dör ersten Holzbrücke über den
Kanal Grande auf die Zeit Sebastian© Zianis (1172 — 1178) ansetzt*). Was
der Verfasser S. 249 — 251 über die venezianische Flotte und Schiffstypen
bemerkt, ist vortrefflich.
Die Geschichte des venezianischen Handels erscheint hauptsächlich
nach Heyds Geschichte des Levantehandels in übersichtlicher Zusammen-
fassung wiedergegeben (hauptsächlich S. 150 — 166). Dass hiebe! Car-
nuntum mit Pressburg erklärt wird (S. 150), mag man dem Engländer
hingehen lassen. Schlimmer ist die völlig ungenügende Information des
Verfassers über die Verträge Venedigs mit den Kaisem des Westens, die
keineswegs ausreichende Würdigung der venezianisch-griechischen Verein-
barungen. Hodgson kennt weder die Arbeit von Fanta über die einen,
noch die von Neumann über die anderen^); aber auch die Drucke in den
Kapitularien und Constitutiones des Monumenta Germaniae, auch Mühl-
bachers Kegesta imperii sind ihm unbekannt. So kommt es, dass er si h
aaf S. 91 noch einmal mit der abgetanen Frage nac];i der Echtheit des
Pactums Lothars von 840 (RI. n. 1067) abmüht und über Eomanins Be-
merkungen hierüber nicht hinauskommt. Hier aber stand ihm noch immer
der Druck in der Beilage zu Bomanin'I zur Verfügung. Aber die Prae-
cepte von 841, 856 und 891, die Pacta Karls III. und Berengars von
880 und 888 scheinen ihm überhaupt nicht bekannt zu sein, zu dem
Präzepte von 883 sind die unbrauchbaren Konstruktionen Gfrörers nach-
geschrieben (S. lOl), die Präzepte von 924 und 927 sind falsch mit 922
und 926 daürt, von den wichtigen Pacten mit Otto I., Otto II., Otto III.
und Heinrich II. ist gerade zur Not die Rede (S. 1 89). Die Bestimmung
»per mare usque ad vos et nil amplius« des Pactums Heinrichs IV. (i()95)
wird zum zweiten Pactum Friedrich Barbarossas von 1177 als etwas neues
mitgeteilt und hiezu auch fälschlich die Verpflichtung der Venezianer zur
Zahlung der 2V«®/o'S>®'^ Abgabe, der Quadragesima erwähnt (S. 327),
während doch dieselben eben hier (c. )0) ,ab omni exactione et dacione*
also auch von der Quadragesima befreit worden sind. Auch was Hodgson
*) Die Nachricht stammt aus der Chronik Nicolo TreviEans im 14. Jahr-
hundert (t 1369). Cod. Marc. it. VII. 519.
*) Fanta, Die Verträge der Kaiser mit Venedig bis zum Jahre 983. Mitt.
des Inst. f. öeterr. Geschichtsforschung. Ergänzungsband I, 51 — l'2S. Neumann C,
über die urkundlichen Quellen z. Gesch. der byzant. venet. Beziehungen im
Zeitalter der Komunen. Bjzant. Zeitschr. 1, 1892. 366 f.
3) Hierüber Fanta a. a. ü. 64—66.
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152 Literatur.
über die byzantinischen Chrysobnllen sagt, die ihm in Fontes remm
Anstnacaram II. Bd. 1 2. doch vorgelegen haben, kann nicht genügen. Der
Inhalt ist nicht entsprechend verarbeitet, das ChrysobuU Alexias' II T. von
1193 so viel ich sehe überhaupt nicht erwähnt; von dem von Neumann
höchst wahrscheinlich gemachten und auch sonst wohl zu einweisenden
Bestände fortlaufender urkundlicher venezianischer Qegenverpflichtungen
(o'^ii^coviat) kein Wort.
Anschliessend an diese Vernachlässigung des wichtigsten urkundlichen
Materiales ist nun des Hauptfehlers der vorliegenden Arbeit zu gedenken:
der in keiner Weise ausreichenden Darstellung des venezianischen Ver-
fassungslebens. Schon die Erzählung der ersten Dogen wähl erregt Be-
denken, der staatsrechtliche Einfluss von Byzanz in den älteren Jahrhun-
derten ist nicht entsprechend gewürdigt. Nicht übel ist, was Hodgson
S. 1.30 — 140 über die Erblichkeit und die ursprüngliche absolute Grewalt
des Dogen sagt; aber auch da ist die taxative Aufzählung der dogalen
Kompetenzen Gfrörer nachgeschrieben, der doch auch hier wieder nur
konstruirt hat, und auch betreffs des Ediktes von 960 erzählt der Verf. die
Phantasien desselben Autors von dem hieraus erhellenden Bestände eines
grossen Rates gläubig nach. Den hochwertvollen Bericht des Tinus^) über
die Dogenwahl Domenico Selvos (l07l) kennt Hodgson nicht. Für die
so wichtige Zeit der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts bleibt er
bei den längst überholten Ausführungen Romanins stehen (S. 294 — 299).
Das schon genannte vorti-eflfliche Buch von Lenel ist ihm ebenso unbe-
kannt geblieben wie die Arbeiten Hains und Ciaars 2). Die zuerst von
Trevisan bezeugie Errichtung einer Anleihekammer im Jahre 1171 möchte
mir für diese Zeit der ersten Ansätze von Kapitalismus nicht unwahr-
scheinlich scheinen. Doch darf man nicht wie Romanin und ihm folgend
Hodgson S. 294 — 295 kurzweg von ^iner ersten Nationalbank* reden
und wie auch sonst öfter, Verhältnisse späterer Zeit auf das zwölfte Jahr-
hundert zurückübertragen. Übrigens wäre auf die Prüfung der uns vor-
liegenden Texte von Anleiheurkunden (1164, 1187 fzweij, 1196) noch
wesentlich grössere Mühe zu verwenden gewesen, als der Verf. sich ge-
nommen hat^). Die ebenfalls anachronisirenden Ausführungen Romanins
über das dreifache System der Heeresergänzung durften nicht ohne Vor-
behalt übernommen werden (s. S. 295). Was schliesslich über Räte, Pre-
gadi und Quarantia gesagt wird (S. 296 — 299, 3 41 — 343), ist schlechtweg
nicht brauchbar*) ; annehmbar hingegen, was Hodgson über die avvogadori
*) Dominici Tini narratio de electionc Domenici Silvii ducia Venetiarum
anno 1071. Gedmckt bei Gallicciolli VI. 124—125.
2) Hain, Der Doge von Venedig 1032-1172. 1883. — Gl aar, Die Ent-
wicklung der venez. Verfassunj? von der Einsetzung bis zur Schliessung des
grossen Rates. 1895 (Hauptsächlich erst iür das 13. Jahrh. von Bedeutung und
für das 12. Jahrhundert durch Lenel überholt).
3) Über das älteste venezianische Münzrecht äussert sich Hodgson ziemlich
zutreffend auf S. 108—109.
*) Dass die ,quarante homes' bei Villehardouin c. XV gewiss nicht die
Quarantie sind, scheint mir eine aufmerksame Piüt'ung des Textes selbst zu er-
geben. Unter den 100, 200, 1000 Mitglieder starken Versammlungen möchten
mit Hodgson 353 A. 2 wohl ganz richtig verschieden stark besuchte Versamm-
lungen des grossen Rates zu verstehen sein.
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Literatur. 153
(advocatores) und die promissio ducis S. 343 — 347 mitteilt; über die
Becbtszustände findet sich so gat wie nichts.
Besondere Sorgfalt und stilistisches Geschick hat der Verfasser mit
gatem Grand auf die vornehmlich auf Yillehardouin und Niketas ge-
gründete Darstellung des vierten Kreuzzuges verwendet^); indem er aber
auch hier wie sonst das urkundliche Material gegenüber dem chronikali-
schen vernachlässigt, geschieht es, dass die (auch bei Villehardouin aus-
gelassene) Unternehmung Dandolos gegen Triest und Muggia auf dem Wege
nach Zaia unerwähnt bleibt, des wichtigen Teilungsvertrages vom März
1204 nicht gedacht wird. Der Verf. verspricht S. 355 A. 2 in einem Ex-
kurse die vielumstrittene Frage über die Ursachen dieses einzigartigen
Zuges aufrollen und doch wohl auch absch Hessen zu wollen. Aber die
damit rege gemachten HoflFnungsn werden arg enttäuscht. Der »Excursus
on the sources for the hislory of the fourth Crusade* S. 4*28 — 438 ist
unvollständig und kann nicht befriedigen. Es werden im Grunde nm*
Bearbeitungen besprochen oder aufgezählt (Wilken, Hopf, Mas-Latrie, Wailly,
Streit, Hanotaux, Norden, Elimke, Winkelmann, Biant) und auch diese
nicht vollständig*). Ausser Villehardouin ist von belangvolleren Quellen
nur noch Ernouls und des Balduin Oonstantinopolitanus gedacht. Es fehlen
^^iketas, die venezianischen Quellen, die Korrespondenz Innozenzs III. Die
bedeutsame Ergänzung des ebenso grüLdlichen als übersichtslosen Buches
von Klimke durch die musterhafte Edition der ,Excuriae sacroe* des
Grafen Kiant bleibt unerwähnt^). Nicht nur keine Erweiterung unseier
quellengeschichtlichen Kenntnisse, sondern nicht einmal eine Fixirung ihres
heutigen Standes bedeutet dieser Exkurs. So kommt denn Hodgson weder
zu gesicherten noch zu klaren Resultaten und schwankt zwischen den von
Pears und Norden*) vertretenen, sehr divergirenden Auffassungen hin und
her. Der Anteil König Philipps wird seit Winkelmann-Riant ganz ent-
schieden überschätzt ; auch Hodgson hält sich nicht frei davon (S. 368A. 2).
In der Hauptsache richtig erscheint das Verhältnis des Papstes zu dem
Unternehmen gewürdigt (414, 434 — 43'>). Als der, leading spirit of the
Crusade' gilt dem Verf. mit Recht Enrico Dandolo. Die Gestalt des grossen
Dogen erregt sein besonderes Interesse. Was aber nun als die vornehmste
Aufgabe dös Geschichtsschreibers des vierten Kreuzzuges gelten muss, die
Herausarbeitung der Linien der venezianischen Politik als des wichtigsten
Faktors in dem grossen, hochbedeutsamen Wechselspiele um die Jahr-
hundertswende von 1200, ist hier kaum versucht worden; und doch
kommt es darauf vor allem an.
*) Wai'um die Daten mehrfach nicht aufgelöst sind ^S. 374, 390), ist nicht
einzusehen; der Reiz der Darstellung wird dadurch nicht erhöht, die Benützung
unnötig erschwert. Dass übrigens der venezianische Jahresanfang der 25. März
(Lady day) gewesen sei (S. 347), ist irrig: es war der 1. März.
*) ß< fehlt u. a. das Buch Tessiers La quatrieme croisade (Paris 1884)
und die russische Literatur.
') Klimke, »Die Quellen zur Geschichte des vierten Kreuzzugs«. Breslau
1875. — »Exuviae Sacrae«. Genf 1877. 2 Bde. — Norden W., Der vierte Kreuz-
xug. Berlin 1900. Vgl. darüber Mitt. des Inst. f. österr. Geschichtsf. 21, 367—368.
Byzantin. Zeitlich. 9, 547—548.
*) Pears, The fall of Constantinople. London 1885. Ein geistvolles, aber
auch nur halbwissenschaftliches Buch, dem Hodgson viel topographisches Detail
verdankt.
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154 Literatur.
Im Einzelnen ist noch zu bemerken : Dandolo nahm nicht am
25. April (S. 359), sondern am 25. August das Kreuz; dass unter den
Verteidigern Konstantinopels neben Pisanern auch Genuesen gewesen seien
(S. 377), entspricht der einen Lesart (Geneciani) des Briefes des Grafen
Hugo von S. Paul; die andere Lesart besagt statt , Geneciani* ,Livoniani*
(Livomesen) und ich möchte ihr, weil in Verbindung mit ,Pi«ani* genannt,
den Vorzug geben. Über die nach Venedig gekommenen Reliquien und
sonstigen Schätze nach der Eroberung Konstantinopels findet sich reich-
liche Nachricht in den ,Exuviae sacrae* und in Paolo Rannusios ,de hello
constantinopolitano* ; was S. 421 über den bekannten Titel ,imperii Ro-
maniae quartae partis et dimidiae dominator* gesagt wird, ist in dieser
Fassung nicht zutreffend. Der Titel kommt zunächst dem Dogen zu (do-
kumentarisch bis 1346, sonst offiziell bis 1540) und erst in zweiter Linie
dem Podeste von Konstantinopel; Marino Zen führt ihn 1206 zwar ohne
einschränkenden Beisatz, später aber heisst es ausdrücklich: de mandato
[ducis] potestas in Constantinopoli et despos imperii Romaniae ejusdem
imperii quartae partis et dimidae vice sui [ducis] dominator (z. B.
Fontes rer. Austr. IL 13, 216 (1219).
Allen den geäusserten Bedenken zum Trotz möchte über Hodgson
doch nicht ein durchaus ungünstiges Urteil zu fällen sein. Die Schwächen
seiner Arbeit gehen zurück auf seine Unkenntnis der deutschen, zum Teile
auch der italienischen Detailliteratur und den Mangel an hilfswissen-
schaftlicher Schulung, wodurch wohl auch die ungenügende Verwertung
des urkundlichen Materiales, die Über^vertung später Nachrichten erklärlich
wird 1). Andererseits liegt ihr Vorzug in der grösstenteils vortrefflich klaren
Zusammenfassung des tatsächlichen Ablaufes der Ereignisse, der glück-
lichen Hervorkehrung der allgemeinen Gesichtspunkte. Die Arbeit zeigt
deutlich die Schwächen der englischen Geschichtsschreibung überhaupt.
In dem augenscheinlichen Bestreben, nur ja nicht zopfig zu sein und es
den »trockenen* deutschen Büchern nicht nachzutun, geht über lauter
Anspielungen auf die Gegenwart oft genug die wissenschaftlich genaue
Erfassung der Vergangenheit verloren und wird in die Geschichtsschreibung
ein ütilitarismus hineingetragen, der sie nicht immer wohl kleidet. Weniger
Raisonnement, mehr Forschung!
H. Kretschmavr.
Dr. Otto Oppermann, Kritische Studien zur älteren
Kölner Geschichte I, II, III. (Westdeutsche Zeitschrift für Ge-
schichte und Kunst 19 (1900) 271flF.; 20 (1901) 120 fif.; 21 (1902) 4 ff.).
Durch Oppermanns erste Studie wird Oliver Legipont (1698 — 1758),
der gelehrte Benediktiner von Gross-St. Martin in Köln, der als Erzieher
') Von deutschen Büchern scheinen ihm mir Gfrörer, Giesebrecht, Simonp-
feld Studien über die Chronik von Altino und Dandolo (sonst nichts), endlich
Norden und Klincke bekannt zu sein, von italienischen Arbeiten sind ausser
anderem mit einer einzigen Ausnahme sämtliche Aufsätze Monticolos, dieses
vorzüglichen Kenners älterer venezianischer Geschichte unbeachtet u. s. w.
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Literatur. 155
von Grafensöbnen und Ordner von Bibliotheken auch in Österreich wirkte
und mit Bernhard Pez in literarischem Verkehr stand, der Fälschung
historischer Überlieferung überfuhrt; er tritt damit ebenso in die noch
immer wachsende Zunft moderner Fälscher wie vor wenigen Jahren Gran-
didier (vgl. den Oppermann S. 27 5 f. entgangenen Aufsatz Blochs, Zeit-
schrift f. Gresch. d. Oberrheins 12, 459 ff.)- Eitelkeit und Wichtigtuerei
sind das Motiv. Was bisher an Quellen für die Geschichte des Martins-
klost^rs bis zur Mitte des lo. Jh. vorlag, das Chronicon s. Martini Colon.
(M. G. SS. 2, 214 f.) mit der Urkunde des Erzbischofs Bruno I. von 959,
Ennen und Eckertz Quellen zur Gesch. der Stadt Köln 1, 465 n^ 12,
und tlie Traditionsurkunde von 844, Ennen 1. c. 1, 447 n<* 1, wird als
Fabrikat Legiponts nachgewiesen: Bis ins 16. und 17. Jh. finden sich
von diesen Nachrichten nur einzelne Bruchstücke legend arischen Charakters.
Erst in den Schriften Legiponts taucht die Martinschronik auf. Die im
Kölner Stadtarchiv aufbewahrte Handschrift stammt, wie ein Blick auf das
der zweiten Studie beigegebene Faksimile lehrt, von moderner, ältere
Schriitzüge nachahmender Hand. Ausserdem hat Legipont ein Nekrolog
des 15. Jh. durch Zusätze interpolirt.
Die zweite Studie befasst sich mit mittelalterlichen Urkunden-
fälschungen für St. Kunibert und St. Martin in Köln. Die beiden
Urkunden der Erzbischöfe Ludbert von Mainz und Bertulf von Trier für
St. Kunibert von 874, Lacomblet ÜB. 1 n^ 66, 67, diese in einem
Chartular des 14. Jh., jene im angeblichen Original erhalten, werden mit
Recht ah Fälschungen des 11. Jh. bezeichnet; von der Identität der Hand
von Lacomblet I ^6 mit der jetzt (Westd. Zs. 21, 113 vgl. 64) ebenfalls
verdächtigten Urkunde Annos von 1074, Lacomblet I 218, haben mich
die beigegebenen Schriftproben indes nicht überzeugt. Nachdem nun auch
die Beurteilung der Vorlage von Lacomblet I, 66 und 6 7, nämlich der
Konzilsurkunde des Kölner Erzb. Willibert von 873, Hartzheim Conc.
Germ. 2, 356 schwankend geworden ist, bleibt die ganze Gruppe noch
näher zu untersuchen.
Oppermann vermutet, dass diese beiden Fälschungen durch Eingriffe
der Erzbischöfe Siegfried von Mainz und Udo von Trier in die Zehent-
rechte des Kunibertstiftes veranlasst worden seien.
Nach grösser angelegtem Plane suchten sich im 12. Jh. die Mönche
von St. Martin gegen die dem ausgetanen klösterlichen Grundbesitz ge-
fährlich werdenden, durch die städtische Wirtschaftsweise geförderten
Emanzipationsbestrebungen der Inhaber der Grundstücke durch Fälschungen
zu schützen. Dem Streben, den älteren Urkundenbestand den jüngeren
wirtschaftlichen Verhältnissen und Bedürfnissen anzupassen, verdanken an-
gebliche Urkunden der Erzb. Everger, Heribert, Anno, Sigewin, Friedrich 1,
von 989 — 1131, Ennen I.e. 1 n<^ 17, 18, 19, 20, 21, 25, 29, 34, 42
(über die Siegel von n^ 19, 20, 21 vgl. auch die Berichtigung in Westd.
Zs. 21, 7 N. 5, über n*^ 42 ib. 112) ihre Entstehung oder wenigstens
ihre heutige Gestalt. Die Mehrzahl von ihnen ist uns noch im angeb-
lichen Original erhalten, gehört schon aus paläographi sehen Gründen dem
12. Jh. an und wurde von Papst Hadrian IV. 1158 März 19 bestätigt.
Nähere termini ad quem ergeben sich aus Ennen 1. c. 1 n^ 18 : Diese Ur-
kunde wurde bereits in den Jahren 1136, 1139, 1147 als Beweismittel
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156 Literatur.
benutzt. Alle diese Stücke zeigen stilistische Verwandtschaft, Schrift-
identität ist bei Epnen 1. c. n" 20, 25, 34 einerseits, bei 21 und 42 an-
drerseits zu konstatiren; durch alle zieht sich die Tendenz, die grund-
hen'lichen Hechte des Klosters zu wahren und die drohende Lockerung
der hofrechtlichen Abhängigkeit und Zinspflicht der Inhaber des Bodens
hintanzuhalten.
Die dritte Studie untersucht die ürkundengruppen von St. Cäcilien,
St. Georg und St. Severin in Köln. Oppermann erklärt die Urkunden der
Eizbiscuöfe für das Cäcilienstift, Brunos I. von 962 Dez. 2 5 , La-
comblet 1 n^ 105, diese namentlich wichtig für die Gaugeographie Ri-
puariens, und Hermanns IIL ohne Datum, Lacomblet 1 n^ 249, beide in
Urschrift erhalten, für Fälschungen mit Benützung echter Vorlagen.
Die dafür angeführten Giünde sind m. E. zum Teil nicht zwingend,
/.nm Teil ohne Beweiskraft. So z. B. ist die Schrift von Lacomblet 1 n^
105, soweit sich nach der Schriftprobe urteilen lässt, an sich nicht
nnzeit gemäss (lO. Jh.), die Unsicherheit, die 0. auf Nachahmung einer
älteren Schriftvorlage zurückführt, beschränkt sich auf die Verschnörkelung
der Ober- und ünterschäfte und Hesse sich auch durch Ungeübtheit in
der Urkundensjhrift erklären. Das Argument, dass eine Urkunde falsch
sein müsse, wenn sie sich als Neuschenkung gibt, während dasselbe Objekt
schon durch eine früher ausgestellte echte Schenkungsurkunde vergabt
wird (S. 6), trifft keineswegs unbedingt zu, es gibt hiefür sogar Beispiele aus
der kaiserlichen Kanzlei. Ebenso scheint die Schrift des nach 0. zu
Gunsten des Pfarrgeistlichen interpolirten Lac. I n^ 249, welche 0. dem
2. Viertel des 12. Jh. zuweist (S. lo), am Ende des 11. Jh. möglich und
Herstellung durch den Empfänger nicht ausgeschlossen. Man wird sich
ferner hüten müssen, aus der Unechtheit des Siegels ohne weiteres auf
die Unechtheit einer Urkunde (S. 37) oder aus der gleichen Herstellungs-
art zweier gemischter Siegel auf gleichzeitige Herstellung der beiden Ur-
kunden selbst zu schliessen (S. 9).
Auch die Gründungsurkunde Erzb. AnnosII. von 1067 für St. Georg.
Lacomblet 1 n*' 209, deren Original heute verschollen, deren Siegel aber
in einem Gipsabguss vorhanden und unecht ist, hält 0. für interpolirt.
Von den Urkunden füi- St. Severin war jene des Erzb. Wichfrid von
948 Lacomblet 1 n<^ 102, welche in einem älteren unbesiegelten und einem
jüngeren mit falschem Siegel versehenen Eremplar erhalten ist, schon
früher als Fälschung erkannt, 0. fügt noch eine gleichfalls im angeblichen
Original erhaltene, mit gefälschtem Siegel ausgestattete Urkunde des Erzb.
Hermann U. von 104(> Lac. 1 179 hinzu, welche von derselben Hand wie
das besiegelte Exemplar von Lac. I 102 zu Ende des 12. Jh. geschrieben
ist. Die unbesiegelte Ausfertigung gehört dem Schriftcharakter nach dem
1 1 . Jh. an und diente wohl dem Zwecke, von Erzb. Anno für den bei
<ler Gründung von St. Georg getanen Eingriff in den Dekanatsbezirk der
Stiftsherren von St. Severin eine Entschädigung zu gewinnen, das unbe-
siegelte Exemplar ist wahrscheinlich um 1180 hergestellt worden und
richtet sich vermutlich gegen das Bestreben der Kölner Bürgerschaft, die
vorstädtischen Stiftskirchen der Stadt selbst einzuverleiben. Lac. I n^ 179,
gefdlscht auf Grund einer echten Urkunde Erzb. Hermanns II., geht darauf
aus, dem Stiftspropste gegenüber die Einkünfte des Konventes zu fixiren.
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Literatur. 157
Beachtenswert sind die sich an die Untersuchung dieser Urkundengruppen
anschliessenden Ausfuhrungen über die Entstehung der Kölner Stadtge-
ncbts- Verfassung und die Ausdehnung des Stadtbezirkes.
Den Schluss bildet die Untersuchung der Urkunden dei Ton Erzb. Anno II.
gegründeten BenediktinerklostersSiegburg: Die Urkunde Annos II. über
die Verleihung von Sülz an Dioderich, Lac. I n** 22 1, sachlich nicht zu bean-
standen, dürfte aus der Akt- in die Urkundenform umgegossen worden
sein und erhielt dabei das falsche Siegel. Die vier gemischten Stiftung^-
Urkunden Annos und die Bestätigung durch Erzb. Hildolf, denen eine
echte Gründungsurkande Annos und eine echte, allerdings erschlichene
Bestätigung Hildolfs zugrunde liegt, alle in angeblichen Originalen er-
halten und undatirt, sind, wie 0. wahrscheinlich macht, in folgender
Reihenfolge: Lac. I n» 228, A, A l (nach O.s Bezeichnung in dem wenig
übersichtlichen Abdruck Bd. 21, S. 115), Lac. I n<* 203, 202 entstanden
und zwar nach der von einem Siegburger Mönch im Jahre 1105 ver-
fassten Vita Annonis: als t*:rroini ad quem findet er durch papstliche Be-
stätigungen (Jaffe 2. ed. r>]88, B246, 14519) für die ersten drei das
Jahr HO,»*, för das 4. das Jahr 1109, für Lac. I n'^ 202 das Jahr 1181.
Den neu auftauchenden Bedürfnissen wurde so gleich urkundliche Be-
gründung verliehen. Es sind die für die klösterlichen UrkundenÜllschungen
des 12. Jh. typischen Tendenzen: Ausser Güterbesitz und Zehentbezug
Beschränkung des Hofdienstes und sonstiger Leistungen des Abtes gegen-
über dem Erzbischof, Vogtei, Freiheit von Archidiakonats-Abgaben, Be-
schränkung des freien Verfugungsrechtes des Abtes über das Kloster-
gut u. a.
Überdies werden von Siegburger Urkunden jene des Erzb. Her-
mann III. von 1095 oder 1096, Lac. I n« 253 mit hofrechtlichen Bestim-
mungen und Friedrichs I., Lac. I n«^ 278 als Fälschungen des 12. Jb.
nachgewiesen.
Den Hauptergebnissen der etwas weitläufig geschriebenen Arbeit
wircl man zustimmen dürfen, wenn man auch nicht alle Einzelaufstel-
lungen für gleichmässig gesichert hält. Der Verfasser, der von verfas-
sungsgeschichtlichen Studien ausgehend auf das diplomatische Gebiet
gelenkt wurde, ist den in Betracht kommenden Fragen mit anerkennens-
wertem Fleiss nachgegangen, leider macht sich mehrfach der Mangel ge-
nügender hilfswissenschaftlicher Durchbildung, sogar in der Terminologie
(0. gebraucht z. B. wiederholt den Ausdruck »Diplom« für erzbischöfliclie
Urkunde) fühlbar. Trotzdem sind seine Studien wegen des Versuches, die
ältere Geschichte der Stadt Köln, welche in der Entstehungsgeschichte der
deutschen Stadtverfassung eine so hervorragende Rolle spielt, auf kritische
Basis zu stellen, dankbar zu begrüssen. Eines werden sich die Bearbeiter
privaturkundlicher Bestände immer vor Augen halten müssen: Die Kri-
terien, wie sie für die Kaiser- und Papsturkunde mit ihrem ausgebildeten
Kanzleiwesen gefunden wurden, dürfen nur mit aller Vorsicht und nach
mehrfacher Modifizirung auf privaturkundliche Gebiete übertragen werden.
Wien. J. Lech n er.
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158 Literatur.
Gundlach, Heldenlieder der deutseheu Kaiserzeit,
aus dem Lateinischen übersetzt, an zeitgenössischen Berichten er-
läutert und eingeleitet durch Übersichten über die Entwicklung der
deutschen Geschichtsschreibung im 10., 11. und 12. Jahrhundert, zur
Ergänzung der deutschen Litteraturgeschichte und zur Einführung in
die Geschichtswissenschaft. IL Band: Der Sang vom Sachsen-
krieg. III. Band: Barbarossa-Lieder. Innsbruck, Wagner 1896.
1899. 818 und 1061 S.
Persönliches Missgescbick, das mich betroffen hat, trögt die Schuld
daran, dass diese Anzeige sich so lange verzögert hat. Übrigens muss
ich mich auch heute noch auf einige Anmerkungen zu dem inbaltreichen
Werke beschränken. Gundlachs Heldenlieder wollen in erster Linie dem
Geschichtsfreunde dienen, und diesem bieten sie in der Tat eine über-
raschende Fülle des Interessanten und Wissenswerten. In den Mittelpunkt
eines jeden Bandes stellt der Verf bekanntlich die Obersetzung einer oder
mehrerer rhythmischer Darstellungen i) ; im II, Bande ist es das Carmen de
hello Saxonico, im III. sind es Barbarossa-Lieder, nämlich Teile der »Gesta
di Federico I in Italia*, übei-setzt von Oskar Doering als >Märe von Mai-
lands Eroberung*, und Teile der »Gesta Friderici« Gottfrieds von Viterbo,
übersetzt von Gundlach selbst. Diesen »Heldenliedern*, die dem ganzen
Werke den Namen gegeben haben, geht voraus eine literar- historische
Einleitung, die einen recht willkommenen Überblick gewährt über die
Quellenschriften der Epoche, und es scbliessen sich an Auszüge aus zeit-
genössischen Berichten, auch aus Flug- und Streitschriften, und daran
wieder Exkui-se, in denen der Verf. sich mit wissenschaftlichen Gegnern
auseinandersetzt. Nicht zu vergessen sind auch die Fussnoten, die zahl-
reiche kulturhistorisch interessante Notizen enthalten.
G. ist übrigens nicht nur Übersetzer und Kompilator, er hat überall
Heissig und scharfsinnig nachgeprüft und ist auf diese Weise zu mancher
selbständigen Auffassung gelangt. Es liegt etwas Bestechendes in der
kühn vorwärts drängenden, siegesgewissen Argumentation des Verf. Nur
hat man zuweilen die Empfindung, als ob diese Energie der Schlussfol-
gerung mit etwas mehr Selbstkritik gepaart sein dürfte, und man trägt
Bedenken, sich der Führung des Verf. so ganz rückhaltlos anzuvertrauen.
Dagegen muss seine Vielseitigkeit wieder lobend anerkannt werden. Für
G. gibt es kein streng abgegrenztes Forschungsgebiet, bei ihm greift alles
ineinander; und seine juristische Durchbildung ist ihm, z. B. für die Auf-
hellung der Ursachen des Sachsenkrieges, entschieden zustatten gekommen.
(IL Erläuterung l. Vgl. auch III p. 27.)
Für eine viel bestrittene These scheint mir G. nun doch den Beweis
der Wahrheit erbracht zu haben. Bekanntlich hat G., nachdem schon
Waitz die Vermutung ausgesprochen hatte, der Verf. des Carmen möge
identisch sein mit dem der Vita Heinrici, in seiner 1884 erschienenen
Schrift »Ein Diktator aus der Kanzlei Kaiser Heinrichs IV.* diese Iden-
*) Über den 1. Bd. vgl. die Anzeige von E. v. Ottenthai in dieser Zeit-
schrift.
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Litcrriur. 159
tität zu beweisen gebucht und als Verfasser den Propst Gottschalk von
der Aachener Marienkirche hingestellt, der in den Jahren 1071 — 1102 in
der königlichen Kanzlei als Diktator tätig gewesen sei. G. sah sich
dann genötigt, seine Behauptungen gegen Pannenborg, der das Carmen
dem Lampert von Hersfeld zuweisen möchte, und gegen Holder-Egger zu
verteidigen. Er tat es in einer 1887 erschienenen besonderen Streit-
schrift: >Wer ist der Verfasser des Carmen de hello Saxonico* und 1896
im II. Bande der »Heldenlieder*. Wenn nun F. Kurze in einer Be-
sprechung des IL Bandes (D. L. Z. 1896 Sp. 1237) meinte, die Identität
des »Diktators* mit dem Verfasser der Vita sei schlechterdings nicht
mehr zu bezweifeln, und auch seine Identität mit dem Verfasser des
Carmen müsse als erwiesen angesehen werden, nur dass Gottschalk
von Aachen der Verfasser gewesen sei, scheine ihm nicht sicher be-
wiesen, 80 hat der dem HI. Bande beigegebene Exkurs m. E. auch diesen
letzten Zweifel beseitigt und in die Beweiskette das letzte Glied eingefügt.
Das inzwischen (l897) erschienene Buch von Dreves: »Gottschalk, Mönch
von Limburg an der Hardt und .Propst von Aachen, ein Prosator des
elften Jahrhunderts* hat nämlich G. die Möglichkeit geboten, seine Stil-
vergleichung auf breiterer Grundinge durchzuführen; auch Hessen sich die
von Dreves gewonnenen positiven Ergebnisse unschwer mit G.s Hypothese
vereinigen.
!Nicht bewiesen scheint mir dagegen jene andere Hypothese, die Lam-
pert von Hersfeld durch den Abt Hartwig aus demselben Kloster ersetzen
will, wenn auch F. Karze inzwischen derselben zugestimmt hat (Deutsche
Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1897|98, Vierteljahrsheft 2). G. er-
setzt an zwei Stellen, wo der Verf. von sich selbst spricht, die Initiale N
durch H, er liest also: »Ego H(artwigus) sanctam vestem suscepi* und
»Ego H(artwigus) presbiter ordinatus sum*. Wenn dies Verfahren aber
berechtigt und Hartwig tatsächlich der Verf. der Jahrbücher ist, weshalb
sagt er dann dort, wo er von seiner Erhebung zum Abte spricht: »Suc-
cessit . . . H. eiusdem coenobii monachus* und nicht: »Ego H. successi*?
Warum auf einmal die dritte Person? Und wozu der doch wohl über-
flüssige Zusatz: »eiusdem coenobii monachus*? Und hätte nicht Hartwig,
wenn er der Verf. wäre, seine eigene Sendung zu den Sachsen im Jänner
1074 mit etwas anderen Worten erzählt? Wird ein Mann, der selbst
Gesandter war, über seine Sendung mit den Worten berichten: »Der
König schickte den Abt zu den Sachsen. Der Abt berichtete bei seiner
Rückkehr von den Sachsen, dass diese eine friedfertige Antwort gäben*?
Wird er nicht vielmehr sich folgend ermassen ausdrücken: »Als der Abt
zu den Sachsen kam, gaben diese eine friedfertige Antwoi-t. Er kehrte
zu dem Könige zurück und meldete diesem, was er gehört hatte*? —
Wenn ich mich so gegen die Hartwig-Hypothese ablehnend verhalte, so
wäre ich anderseits nicht abgeneigt, mit G. für die Jahrbücher eine spä-
tere Abfassungszeit anzunehmen als Holder-Egger. Zwar die Stelle, auf
die G. auf Seite 179 sich beruft, will nicht viel besagen. Man könnte
daraus umgekehrt folgern, dass der Veif. noch zu Lebzeiten des Bischofs
Eppo von Zeitz, also vor 1078, geschrieben habe Auch kehrt der Aus-
druck: »toto tempore huius belli* öfters wieder, ohne dass man ihn jedes-
mal in dem ganz prägnanten Sinne fassen könnte wie G. Eher Hesse sich
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160 Literatur.
eine andere Stelle pressen. Wenn zum August 1076 gesagt wird (Helden-
lieder II. 524), der Sachsenkrieg, >der sich nvch so viele Jahre hinziehen
sollte«, wäre damals beinahe beendet worden, so ergibt sich daraas zum
mindesten ein späterer terminus a quo.
Nicht einverstanden bin ich hinwiederum mit G.s Polemik gegen
Holder-Eggers Lampert-Studien (NA. XIX). Da ich mich in meinem Auf-
satze über > die Vorgänge zu Canossa im Januar 1 n 7 7 * (Mitt. d. Inst.) in
Bezug auf das angebliche Bussestehen Heinrichs IV. Holder- Egger ange-
schlossen habe, so bin ich durch diese Polemik mitbetroffen. G, nimmt
wiederholt Veranlassung, für die von Heinrich IV. geübte Busse Ana-
logieen anzuführen. Indessen das aus den > Casus Sancti Galli« (S. 548)
beigebrachte Beispiel ist m. E. gar nicht beweiskräftig. Es ist doch ein
ganz gewaltiger Unterschied, ob ein Sünder vor einer Kirchentüre, also
an geweihter Stätte, steht, oder ein König vor einem geschlossenen Burg-
tore (Vgl. auch in. p. 156 Note 2). Was soll übrigens der ganze Ana-
logie-Beweis, solange die Quellen selbst deutlich genug reden? Auf ein
argumentum ex silentio sei nur noch ganz kurz hingewiesen. Hätte der
Verf. der Schrift: »De unitaie ecclesiae conservanda* es sich entgehen
lassen, die dem Könige widerfahrene Demütigung näher auszumalen, wenn
Gregor ihn tatsächlich drei Tage lang hätte vor dem Tore warten lassen?
Zum Schlüsse noch eins: Die auf Seite 480 note 1 des III. Bandes
mitgeteilten Worte Gottfrieds werden m. E. erst dann verständlich, wenn
man die Lesart der Rezension C akzeptirt. „Nomen autem libri est Go-
defridus*, sagt der Verf., »sicut a Lucano Lucanus et ab Oratio Oratius*.
Das heisst mit anderen Worten: »Das Buch trägt den Namen seines Ver-
fassers, ebenso wie man die Gedichte Horazens kurzweg als den Horaz
bezeichnet.* Da nun aber Gottfried, wie G. richtig vermutet hat, der
irrtümlichen Ansicht war, Godfrid sei die Verdeutschung von Pantheon =
Pax Dei, so hat er sein Buch Pantheon genannt.
Hadamar. H. Otto.
Akten und Urkunden der Universität Frankfurt a. 0.
Herausgeg. von Georg Kaufmann und Gustav Bauch unter Mitwir-
kung von Paul Reh. 3. Heft. Die Fakultätsstatuten und Ergänzungen
zu deu allgemeinen Statuten der Universität Frankfurt a. 0. Herausgeg.
von Paul Reh. Breslau, M. u. H. Marcus, 1900. 8^ 3 Bl. -f 100 S,
Bauch Gustav, Deutsche Scholaren in Krakau in der
Zeit der Renaissance 1460 bis 1520. Breslau, M. u. H. Marcus,
1901. 8°. (78. Jahresbericht der Schles. Gesellschaft für vaterländ.
Kultur. 1901). SO S.
Die Matrikel der ungarischen Nation an der Wiener
Universität 1453—1630. Herausgeg. von Karl Seh rauf. Wien,
Adolf Holzhausen, 1902. 8^ Mit 2 Schrifttafeln. XCII + 537 S.
Jede Veröffentlichung urkundlicher Beiträge zur Geschichte der Uni-
versitäten ist mit aufrichtiger Freude zu begrüssen. Kommen wir doch
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Literatur. Igj
dadurch jedesmal einen Schritt vorwärts in der gesicherten Kenntnis der
oft nicht ganz ein&chen Verhältnisse des gelehrten Unterrichtsbetriebes,
ihrer sozialen Voraussetzungen und Folgen. Seit jeher ist die Richtung
des Hochschulwesens durch zwei treibende Kräfte bestimmt worden : nach
der idealen Seite durch die Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis, nach
der realen durch die Förderung der um diese Erkenntnis ringenden Per-
sonen. Wie diese beiden Kräfte in Bewegung gesetzt, mit einander in
Einklang gebracht werden, wie sie gelegentlich auch einander abstossen,
wie aber bei aller Beweglichkeit der einzelnen Elemente doch bleibende
Formen sich entwickeln, das olles tut sich uns mit geschichtlicher Treue
in den verschieden gearteten Akten und Urkunden der Universitäten auf
oder wir können es uns mit ziemlicher Sicherheit daraus ableiten. In der
älteren Zeit greift die Organisation der Universitäten viel tiefer in das ge-
sellschaftliche Leben ihrer Angehörigen ein, es wird vieles geregelt, was
später aus dem Machtbereich der Universität herausfällt. Die Universitäts-
angehörigen fahlen aber auch das Bedürfnis sich noch nach anderen Gesichts-
punkten zusammenzuschliessen als dem der vier Fakultäten. Nationen und
Bursen bilden Sammelpunkte für Graduierte und Scholaren und insbesondere
aus dem Aktenmaterial, das uns über die Nationen überliefei-t ist, gewinnen
wir lehrreiche Beiträge zur Geschichte des akademischen Gesellschattslebens.
Die drei Veröffentlichungen aus dem Gebiete der Universitätsgeschichte,
deren Titel oben angeführt wurden, sind nicht nur verschieden nach den
Namen der Hochschulen — Frankfui-t a. 0, Krakau, Wien — sondeni
auch nach ihrem Inhalte. Die zuerst genannte bringt uns Fakultäts-
statuten, also die Grundbestimmungen für die Universitöts-Organisation, die
dritte macht uns mit der Gliederung nach dem Gesichtspunkte der Natio-
nen bekannt, die zweite führt uns auf dos Gebiet akademischer Personal-
kenntnis. Sach- und Personenkenntnis zu fördern, darauf läuft eben die
Universitätsgeschichte hinaus, denn hier kommt es nicht bloss auf die
toten Satzungen an, sondeni in hervorragendem Masse auch auf die
Peröönl cbkeiten, die im Bannkreis der Satzungen und darüber hinaus
wirkten.
Für die Kenntnis der Universität Frankfurt a. 0. war in neuerer Zeit
durch die Ausgabe der Universitäts-Matrikel gesorgt worden. Nachdem dann
in den ersten zwei Heften der »Akten und Urkunden der Universität Frank-
furt a. 0.« (1897 und 1898) die art.-phil. Promotionen 1506—1540 und
die allgemeinen Statuten (1510— 1610) uns vorgelegt worden waren, hat
nun Paul Reh im dritten Heft die Statuten der vier Fakultäten, ferner
die Statuten des grossen Kollegs, das mit der philosophischen Fakultät in
engem Zusammenhange steht, und Ergänzungen zu den allgemeinen Sta-
tuten veröffentlicht und in einer Einleitung (S. 1 — 15) die Geschichte der
statutarischen Gesetzgebung an der Universität Frankfurt a. 0. behandelt.
Sowohl die Statuten der philosophischen Fakultät wie die des grossen
Kollegs lehnen sich an entsprechende Leipziger Statuten an (S. 4, 7). *
In der zweiten der genannten Schriften hat Gustav Bauch seinen
früheren Verdiensten um die Förderung der Kenntnis des Humanismus
und der Benaissance in deutschen Landen ein neues hinzugefügt. Er hat
die deutschen Scholaren, die sich während der Jahre 1460 — lö-'O an der
Universität Krakau nachweisen lassen, zusammengestellt und bei jedem
ilittheilunffcn XXV. 11
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162 Literatur.
einzelnen Angaben über seinen Stadiengang, seine literarische Tätigkeit
oder seine persönlichen Beziehungen zu Zeitgenossen gemacht. Wir lernen
eine ganz stattliche Beihe von Namen kennen, es erscheinen darunter
Koni-ad Celtes, Johannes Bhagius Aesticampianus — der Lehrer Ulrich von
Huttens, Heinrich Bebel, Bartholomaeus Sthenus (Stein) — der erste bekannte
Lehrer der Geographie an einer deutschen Universität, Thomas Murner,
Johann Turmair (Aventinus) u. a. *). Wie aus den einleitenden Bemerkungen
Bauchs hervorgeht, lag der Grund für die Zunahme deutscher Scholaren in
Krakau in der eigenartigen wissenschaftlichen Entwicklung dieser Hoch-
schule ; hauptsächlich wurden an ihr die mathematisch*astronomischen und
die humanistischen Fächer gepflegt, namentlich die Astrologie genoss dort
im Gegensatze zu den deutschen Universitäten besondere Wertschätzung.
Wenn uns also Bauch deutsche Scholai*en in Krakau vorführt, so wird
dadurch nicht nur die deutsche Biographie geiördert, sondern wir können
auch die Spuren einer bestimmten geistigen Bewegung verfolgen, die deut-
sche von ihren heimischen Universitäten nach Krakau abströmen lässt.
Mit einem in jeder Hinsicht vortrefflichen Werke hat Karl Seh rauf die
Geschichtsforscher beschenkt. Schon seit Jahren verfolgt er die Spuren ungar-
ländischer Scholaren und ihr jeweiliges Zusammenströmen in ein contuber-
nium ; diesmal legt er die Matrikel der ungarischen Nation an der Wiener
Universität 1453 — 1630 mit einer ausführlichen Einleitung und sorgföltigen
Registern vor. Die ^^Natio Hungarica* wird zuerst im Universitätsstatut vom
O.Juni 1366 genannt, 1384 werden die Böhmen den Ungarn angegliedert, so
dass wir in der ungaiischen Nation auch Tschechen und Deutschböhmen neben
Polen, Kroaten und Slavoniem finden (S. VII, Vni). Nur bei dem Mangel
jeglichen Nationalitätsbewusstseins war ein friedliches Zusammenleben dieser
verschiedenartigen Elemente möglich. Eine Verpflichtung, einer Nation
beizutreten, bestand ursprünglich nicht, erst zu Anfang des 16. Jahr-
hunderts wurde eine entsprechende Verordnung erlassen, die aber nicht
weiter beachtet wurde (S. X). Die ungarische Nation legte den Urent-
wurf ihrer Statuten am 2(K August 1414 der Universität vor (S. XV).
Diese Grund löge wurde im Laufe der Jahre ergänzt und erweitert. Schrauf
macht eingehende Mitteilungen über den Prokurator — das Oberhaupt der
Nation, über die Nationsmitglieder, das Nationsvermögen, das Patronatsfest,
Leichenbestattung und Anniversarium, die Nationsmatrikel. Mit grosser
Sorgfalt hat er in einer umfangreichen Tabelle (S. XLVI — LXIII) die Zahl
der in den einzelnen Jahren von 1453 bis 1629 aufgenommenen Nations-
mitglieder und die von ihnen eingezahlten Taxen festgestellt und ausser-
dem alles, was auf die Wandlungen innerhalb der Nation ein besonderes
Licht zu werfen geeignet ist, in umsichtiger und mustergiltiger Weise
aufgebaut. Man hat beim Lesen fbrmlich seine Freude daran zu sehen,
wie dem anscheinend toten Material der Nationsmatrikel neues Leben
entlockt wird. So ist es lehrreich zu beobachten, wie der steigende Ein-
fluss der mährisch-schlesischen Scholaren das Wachsen der Zahl nicht-
ungarländischer Prokuratoren zur Folge hat (S. XXVI). Auff'allend gross
ist unter den Scholaren die Anzahl der Siebenbürger (S. XXXVIII). Nicht
») Aufgefallen ist mir, dass bei Hieronymus Vietor (S. 54, Anm. 1) auf
Denis und nicht auf dag neuere Werk von Anton Mayer, Wiens Buchdrucker-
Geschichte, 1. Bd., Wien, 1883, S. 30—36 verwiesen wird.
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Literatur. I63
am Platze finde ich es dabei, wenn die dem deutschen Leser allein ge-
läufigen deutschen Stftdtenamen Kronstadt und Hermannstadt durch Brasso
und Nagy-Szeben ersetzt werden (S. XXXVI), zumal ja das Werk auch in
ungarischer Sprache ausgegeben Worden ist. Die Verhältnisse innerhalb
der Nation erscheinen uns von unserem heutigen Standpunkte aus manch-
mal freilich sehr dürftig und kleinlich namentlich was das Vermögen an-
langt, ja es Itam vor, dass die Laden ganz leer waren (S. XXII). Auch
aus manchen Angaben über die Feier des Patronatsfestes und über die
Leichenbestattung der Mitglieder sehen wir die Dürftigkeit der Verhältnisse
durchschimmern.
Das Nationsbuch, das sich im Besitze des Wiener Universitätsarchives
befindet, wurde im Jahre 1453 angelegt und enthält neben den Statuten
und der Matrikel auch »acta procuratorum *. Man kann sowohl aus der
Matrikel wie aus den »acta« mancherlei herauslesen, was im Zusammen-
halt mit anderen Ereignissen an Bedeutung gewinnt, mag manches davon
an sich auch unbedeutend sein oder mit den Universitätsverhältnissen nicht
im Zusammenhange stehen. So schreibt der Prokurator des Jahres 1511
Melchior Chall eine gehamischte Erklärung nieder gegen die heimliche Er-
werbung der Magisterwürde seitens des Baccalara Johannes Weyssrer aus
Eger (S. 84). Ein andermal werden verschiedene Gerüchte über den Tod
des Caspar Ursinus veraeichnet (S. 196). Berichte über merkwürdige Wetter-
und Himmelserscheinungen finden gleichfalls Aufnahme (S. 327, 34 1).
Schrauf hat der Ausgabe des Nationsbuches ausführliche Register
hinzugefügt und so die Auffindung einer Persönlichkeit bei aller Ver-
schiedenheit in der Schreibung der Namen nach Möglichkeit erleichtert.
Graz. Ferdinand Eichler.
Briefe des Herzogs Ernst August zu Braunschweig-
Lüneburg an Johann Franz Diedrich von Wendt a. d. J.
1703 — 1726. Herausgegeben von Erich Graf Kielmansegg. Han-
nover und Leipzig. Hahn 'sehe Buchh. 1902. VIII -f 400 S.
Der Herausgeber fand diese Briefe zu&llig im Familien- Archive zu
Gülzow. Sie sind keineswegd eine Quelle ersten Ranges; man wird wenige
wertvolle historische Notizen finden, ebensowenig geistvolle Bemerkungen
oder scharfe Beobachtungen ; sie halten keinen Vergleich aus etwa mit den
Briefen der Liselotte. Trotzdem kann man der Ansicht des Herausgebers
beipflichten >dass sie eines gewissen kultur- historischen Interresses nicht
entbehren.* (S. V.) Es ist eine Fülle vom Zeitklatsch darin aufgespeichert,
der sich ganz amüsant liest. Viele hunderte von Personen aller Welten
werden darin aufgeführt, über die man ganz gerne intime Details hört.
Das Leben eines kleinen deutschen Hofes au^ jenen Tagen tritt uns an-
schaulich entgegen. Ernst August ist der jüngere Bruder des Königs
Georg L von England gewesen, seit 1714 Fürstbischof von Osnabrück,
sein Adressat ist ein Kriegskanierad aus der hannoverischen Armee, mit
dem ihn herzliche Freundschaft verbindet und dem er so recht frei vom
Herzen weg schreibt. Die gröste Anzahl der Briefe stammt aus den Jahren
11"
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164 Literatur.
1703 — 1713 (172 St.) nur 6 kurze aus der folgenden Zeit. Der Heraus-
geber scheint, soweit sich dies aus dem kurzen, beigegebenen Faosimile
eines Briefes erkennen lässt, dieselben sorgsam ediert und sich recht gut
in die mühevolle französiche Orthographie des Fürsten hineingelesen zu haben.
Ob es gerade notwendig gewesen ist diese Schwierigkeiten auch dem Leser
aufzubürden, »im Interesse der historischen Treue die Briefe mit ihren
Fehlern* wiederzugeben (S. VIII), ist fraglich; esistitiruns vollständig gleich-
giltig ob der Fürstbischof Ernst August »j6 sais*, >scais< oder >ses* geschrieben
hat. In der Einleitung gibt der Herausgeber einen Lebensabriss seines
Briefschreibers — zum grössten Teile aus einer Aneinanderreihung von
darauf bezugnehmenden Briefstellen der Herzogin Elisabeth von Orleans
bestehend ; er hat offenbar gefühlt, dass den eigenartigen Beiz dieser Schrift-
stellerin nichts ersetzen könnte. Ganz kurze Vorbemerkungen leiten dann
die einzelnen Abschnitte ein.
Grosse Aufmerksamkeit und Sorgfalt ist den Anmerkungen zu Teil
geworden; kaum irgend eine Persönlichkeit wird da übersehen. Soweit bei
einer Anzahl von über 3000 Anmerkungen eine Überprüfung möglich war,
bat Bef. wenig zu bemerken gefunden. Nur etwa z. B. folgendes. S. 2 1 1)
A. 4 i&t es etwas sehr euphemistisch zu sagen, dass der Tsarewitsch
Alexei »infolge der Aufregungen des Prozesses* gestorben sei; S. 231 A. 4
über Tsar Peters Gemalin Katharina ist so ziemlich ganz unrichtig. S. 2H7
A. 2 die Schlacht bei Denain fand am 24., nicht 19. Juli 1712 statt.
Sehr sorgsam ist der Index angelegt; hiezu: Quaine heisst Du Quesne;
Feurstener, Förstner.
Noch eine Bemerkung möchte Bef. sich gestatten. Graf Kielmansegg
versucht es in der E'mleitung eine Lanze für König Georg I. von Eng-
land zu brechen, den er für stark unterschätzt hält. Eine Beinwaschung
im moralischem Sinne scheint ihm gelungen zu sein; wie er ausführlich
darlegt (S. 59 — 68, dann auch Anhang S. 345) ist die Baronin Kiel-
mannsegg, später Gräfin Darlington aller Wahrscheinlichkeit nach nicht
die Maitresse des Königs gewesen, sondern hat ihre besondere Stellung
am Hofe dem Umstände zu verdanken gehabt, dass sie — ebenfalls aller
Wahrscheinlichkeit nach — des Königs Halbschwester gewesen ist. Er
anerkennt sie in der Erhebungsurkunde vom 6. April 1722 (S. 345) aus-
drücklich als »consanguineam nostram.* So verliert das bisherige Bild,
Georg I. zwischen einer dicken (Darlington) und einer dünnen (^Kendal)
deutschen Maitresse, beide ihn gewaltig schröpfend, stark an seiner Possier-
lichkeit. Wenn aber der Herausgeber zugleich ihn als einen starken,
klugen und geschickten Regenten hinstellt und ihn (z. B. S. 4.) für
das Gute, was in England damals geschah, verantwortlich macht, so darf
ihm wohl ein Satz entgegengehalten werden, der auf Georg I. wie selten
auf einen anderen König gepasst hat: le roi rt^gne et ne gouverne pas.
Prag. 0. Weber.
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Literatur. 165
Richard WaddingtoD, La Guerre de. Sept Ans. flistoire
diplomatique et militaire. Les d(Sbuts. Paris. (1899) III. 752 S.
6 Karten.
Im Jahre 1874 vollendete Arnold Scbaefer seine Geschichte des sieben-
jährigen Krieges, und erst jetzt, nach 25 Jahren, hat zum ersten Male
Avieder ein Historiker ein zosammenhängendes Werk über diesen Zeitraum
begonnen. In erster Linie ist B. Waddingtons >La gnerre de sept ans»
für seine Landsleute bestimmt, um sie mit dem gesicherten Resultate der
neueren Pablikationen bekannt zu machen und ihnen die Ursachen klar
zu legen, die den iur Frankreich so unglücklichen Ausgang des Krieges
herbeiführten. Aus diesem Gesichtspunkte muss die sehr verdienstvolle
Arbeit, von welcher der erste Band mit dem Sondertitel »Lesd^buts* im
Folgenden besprochen wird, gelesen werden. Das Buch ist eben für
Franzosen geschrieben, denen zahlreiche Details, die uns Deutsche in-
teressiren, völlig fern liegen. Dagegen werden die inneren Zustände in
Frankreich und England sowie die Kämpfe in den Kolonien mit grosser
Ausführlickeit behandelt. Buhig und objektiv schildert der Verfasser Per-
sonen und Begebenheiten; eine viellöicht zu scharfe Kritik erfahren die
Förderer der Allianz^ mit Österreich. Gewiss bedingten die politischen
Konstellationen das Zusammengehen der beiden Mächte, aber unter keinen
Umständen durften die französischen Staatsmänner die Bedingungen des
zweiten Versailler Vertrages unterschreiben.
Die Grundlagen des Werkes beruhen auf sehr eingehenden archiva-
lischen Studien, worüber im Vorworte berichtet wird. Die grossen Pariser
und Londoner Arcbive sind selbstverständlich eingehend benutzt — im Re-
cord Office besonders die Newcastle Papers — auch in Wien sind noch
wichtige Ergänzungen hinzugekommen. Von der in Frankreich erschienenen
Literatur wird dem Verfasser so leicht nichts entgangen sein. Auffallend
wenig sind die Memoiren beachtet; kaum wird Luynes citirt. In der
Beurteilung der Memoiren Bemis (S. 93) stimmt Waddington mit deutschen
Historikern überein.
Die Herausgabe der Politischen Korrespondenz Friedrichs des Grossen
hat den grössten Teil der früher in Deutschland erschienenen Werke mehr
oder minder antiquirt. Es ist deshalb zu verstehen, dass Arnold Schaefer
und Stuhr mit Stillschweigen übergangen werden. Von älteren mili-
tärischen Schriften sind unter anderen die Asters, Retzows, Vam-
hagens, (Winterfeldts Leben) und die von preussischen Offiziren ver-
fasste Geschichte des siebenjährigen Krieges eingesehen — das neue
preussische Generalstabs werk war derzeit noch nicht erschienenen — . Bei der
Darstellung der Tage von Prag, Kolin und Leuthen liegen die Aufsätze
von Ammann und Kutzen zu Grunde. Mit Vorliebe werden die Berichte fran-
zösischer Militärbevollmächtigen herangezogen, so der von Champeaux über
Kolin und von Montazet über Breslau und Leuthen. Ohne Kritik darf
man freilich diesen Berichten nicht folgen, da die Österreicher, wie Wad-
dington bemerkt, nicht immer den Alliirten vollen Einblick in ihre Pläne
gewährten (S. 365). Für die Kenntnis der Operationen des Prinzen
Karl von Lothringen gewährt sein Briefwechsel mit dem Kaiser Franz die
wertvollsten Aufschlüsse. (Z. B. S. 309, 569 u. s. w.)
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166 Literatur.
Die beigefügten Karten der sechs gi'ossen Schlachten des Jahres 1757
Orientiren genügend über die Örtlichkeit, und die Hauptmomente des
Kampfes. Mehrere der Schlachtfelder hat Verfasser besucht und gibt aus
eigener Anschauung ein lebendiges Bild von ihnen (S. 33G Anm. 2 und
S. 689 Anm. 2.)
In den vier ersten Kapiteln fllllt an manchen Stellen die Darstellung
etwas recht knapp aus. Auf 1 V2 Seiten wird z. B. der so wich-
tige Feldzugsplan Friedrichs des Grossen iür das Jahr 1757 abgetan.
(S. 28 1-) Der Einmarsch Friedrichs in Sachsen hat nach den französischen
Berichten die österreichischen Truppen vollständig unvorbereitet getroffen.
Für das Treffen von Lobositz ist die Relation des französischen Bevoll-
mächtigten Lameth benutzt, die Aufsätze von Dopsch und Qranier werden
nicht erwähnt. Mit großer Unparteilichkeit bespricht Waddington die
Veranlassung de^ Bruches zwischen Frankreich und Preussen. Das Vor-
gehen Friedrichs gegen den Grafen Broglie war militärisch durchaus ge-
rechtfertigt, denn letzterer eröffnete zwischen den eingeschlossenen Sachsen und
den heranrückenden Österreichern einen Nachrichtendienst. (S. 49.) Nichts
konnte dann Broglie erwünschter sein als der Befehl Dresden zu verlassen ;
als Held des Tages wurde er in Paris empfangen und entfaltete dort als-
bald eine Tätigkeit, die Starhemberg im höchsten Grade unbequem wurde.
(S. 1)9.)
Alle Phasen der Verhandlungen Österreichs und Frankreichs im
Winter 1756/57 werden ausführlich erörtert. In Versailles, nicht in Wien
hat damals die Entscheidung gelegen. (S. 91.) Für die Franzosen war
noch im November 1756 der Nationalfeind England. Waddiugton macht
deshalb den französischen Staatsmännern, vor allem Bernis, den gerechten
Vorwarf, dass sie nicht vor Abs* hluss des zweiten Vertrages von Versailles
die Frage erörtert haben, ob Frankreich den Seekrieg durchfahren und
die Kolonien behaupten könne, sobald die Landmacht und der Kredit der
Nation anderweitig zu Gunsten der österreichischen Monarchie festgelegt sei.
(S. 152—154 und S. 277.)
Das ganze fünfte Kapitel behandelt die Vorgänge jenseits des Ozeans.
Die englische und französische Literatur über die Kämpfe um den
Besitz Kanadas ist sehr umfangreich — die hauptsächlichen Werke sind
S. 217 angeführt — ausserdem haben die Archives des colonies und
das Becord Office sehr wertvolle Aufschlüsse gegeben. Im Sommer 1755
hatten die Engländer an den grossen Seen bedeutende Erfolge erzielt, es
lag somit den englischen Ministem im Einverständnis mit Pitt nichts
näher, als ihre numerische Überlegenheit in Nord-Amerika noch zu steigern.
Dagegen hat der französische Hof die wichtigste Kolonie des Reiches mit
Geld, Truppen und Vorräten durchaus ungenügend versorgt. Wenn trotz-
dem die Kriegsjahre 1756 und 57 in Nordamerika günstig für die Fran-
zosen abschlössen, so verdankten sie dies ihrem neuen Oberkommandirenden
Montcalm. Im Frühjahre 1756 traf letzterer mit vier frischen Batail-
lonen in Quebec ein und eroberte die wichtigen Forts von Oswego und
William Henri. Aber selbst dieser geniale Mann konnte mit acht regu-
lären Bataillonen die Kolonie nur so lange behaupten, als die französische
Flotte die Verbindung mit dem Mutterlande aufrecht erhielt und den
regelmässigen Nachschub an Vorräten und Mannschaften sicherte. Das
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Literatur. 167
damalige Kanada ernährte kaum bei günstiger Ernte seine Bewohner;
also war Montcalm auf die Znfahr über See angewiesen. Zum Glück
operirte der englische Admiral noch ungeschickter als seine Landsleute im
Innern des Landes. Aber die gebotene günstige Situation säumten die
Franzosen auszunützen (8. 252); ihr Admiral hielt sich allzuängstlich an
die Instruktionen und war froh, zur Freude des Hofes die Flotte mit den
von Montcalm gemachten Gefangenen fast unversehrt im November 1757
nach Brest zurückzuführen.
Mochte auch die französische Handelsflotte durch Kaperei mehr gelitten
haben als die englische, im allgemeinen hatten die Franzosen auf dem
Ozean Ende 1757 nicht schlecht abgeschlossen, aber die gleichzeitig in
Norddeutschland vorgefallenen Ereignisse lehrten, dass die Batgeber Lud-
wigs XV. mit dem zweiten Versailler Vertrage Verpflichtungen über-
nommen hatten, bei denen die wichtigsten Interessen ihres Landes den
kürzeren ziehen mussten. (S. 277).
Naturgemäss hat Verfasser dem Kriegsschauplätze im nördlichen
Deutschland, auf dem die französischen Armeen operirten, eine viel
eingehendere Beachtung geschenkt, als den Kämpfen in Böhmen, Schlesien
und Osipreussen. Die zahlreichen offiziellen und privaten Schriftstücke des
Pariser Kriegsarchivs ergänzen die gedruckte Literatur, von der nament-
lich Hassel »Die schlesischen Kriege und das Kurfürstentum Hannover* und
Camille Bousset »Le comte de Gisors* zitirt werden. Auch diesmal
stand die Zahl der Generäle nicht im Verhältnis zum Effektivstande der
Truppen. »La plaie de Tarm^e* nennt Waddington den gewaltigen Tross,
über den sich alle tüchtigen Offizire, auch der junge Graf Gisors, Sohn
Belle-Isles, beklagten. Es war nach letzterem unmöglich, auch nur den
vierten Teil der höheren Offiziere zu plaziren (S. 403). Zur Deckung der
hohen Herrschaften, der Prinzen von Geblüt, wurden ganze Begimenter
dem Frontdienste entzogen (S. 392). Die zahlreichen unbeschäftigten
Herren des Hauptquartiers verdarben den Geist des Offizierkorps. Bei
den Missständen der Intendanz, die vollständig von dem allmächtigen
Finanzier Duvemey, dem Orakel des Versailler Hofes in allen Geldsachen,
abhing, war die Aufrecht haltung der Disziplin bereits im Frühjahre ein
Ding der Unmöglichkeit. Das Marodiren der schlecht verpflegten Soldaten
nötigte dann das Oberkommando, zahlreiche unfreiwillige Buhetage einzu-
legen (S. 417).
Der lange Aufenthalt der Armee am Bhein, für den Hassel (S. 309)
den Marschall d' Estr^s verantwortlich macht, erklärt sich aus der mangel-
haften Vorsorge der Intendanz, die mit einer zweimonatlichen Belagerung
Wesels gerechnet hatte. Die von Friedrich rechtzeitig angeordnete Bäumung
der Festung hat deshalb den Weitermarsch der Franzosen nach der Weser
nicht um einen Tag gefördert.
Die Schlacht von Hastenbeck, nach Waddington eine für seine Lands-
leute höchst ehrenvolle Aktion, ist in ihren Folgen von nicht geringerer
Bedeutung als Prag und Kolin gewesen, trotzdem sie bei weitem nicht
die gleichen Opfer gekostet hat (S. 443). An jenem 2G. Juni 1757 haben
zum letzt enmale die berühmten Begimenter Navane, Picardie, la Marine,
Champagne des alten Buhmes würdig gekämpft. An Zahl sind die
Franzosen nicht so sehr überlegen gewesen, wie hannoversche Scbrift-
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Ißg Literatur.
steller (Hassel S. 3B3) annehmen. Nach den offiziellen Listen standen
50 — 51.000 Mann Fassvolk und 9000 Reiter — nicht 74.000 Franzosen
— den 40.000 Hannoveranern, Hessen und Braunsch weigern gegenüber
(S. 429).
Die Verantwortung fttr die Niederlage Camberlands fällt auf das eng-
lische Ministerium, das auf Betreiben Pitts 1757 das Kriegstheater in
Deutschland vollständig ausseracht liess und sich auf die See und die Ko-
lonien beschränkte (S. 369). Die 9000 Engländer, mit denen im Herbste
des Jahres der verunglückte Landungsversuch an der französischen Küste
bei La Rochelle versucht wurde, wären, rechtzeitig nach Hannover über-
führt, Cumberland von unschätzbarem Nutzen gewesen (S. 516). Möglicher-
weise hätten die drei kurz vor der Schlacht von Friedrich abgerufenen
preussischen Regimenter den Sieg der Franzosen in Frage gestellt ; allerdings
hatten letztere ihre Truppen ebenfalls sehr zersplittert; eine ganze Division
blockirte z. B. drei Monate das nar von einem Gamisonbataillon verteidigte
Jülich (S. 460).
Nichts ermächtigte den Marschall Richelieu zum Abschluss der Kon-
vention von Kloster Zeven (S. 497), einzig könnten ihn die Zustände in
der Armee entschuldigen Sehr tüchtige Offiziere hielten bereits Ende
August die Beendigung der Operationen für durchaus nötig (S. 468).
Gegen eine Belagerung Stades zu so später Jahreszeit wurden die grössten
Bedenken erhoben (S. 466). Noch weniger als den Neutralität» vertrag
mit Cumberland durfte man in Versailles billigen, dass Richelieu mit
Preussen Verhandlungen über einen Waffenstillstand bis zum Frühjahre
1758 eröflhete (S. 597). Zum grossen Bedauern der französischen
Finanzmänner, die hinter einer Demarkationslinie Hannover und Braun-
schweig hätten auspressen können, wie 40 Jahre später ihre re-
publikanischen Kollegen die Rheinlande, wies Bernis getreu dem öster-
reichischen Bündnisse alle derartigen Vorschläge zurück. Eine starke Ver-
stimmung blieb auf alliirter Seite, zumal der allmächtige Finanzier Du-
verney für den Waffenstillstand mit Friedrich eingetreten war (S. 536 und
548). Die Meinungsverschiedenheiten über die Verwendung der beiden
französischen Korps haben im Herbste nicht aufgehört; man kann sich
bei der Lektüre dem Eindrucke nicht vei^schliessen. dass die Franzosen
mehr hätten leisten müssen ; in ihrer Macht lag es, die Situation Friedrichs
zu einer verzweifelten zu gestalten. Jeder politische Gedanke hat dem
Versailler Hofe ganz fern gelegen, als man Soubise verbot, die Saale zu
überschreiten und weiter in Kursachsen einzudringen (S. 613).
Über die Reichsarmee bringt Waddington aus französischen Quellen
eine Fülle von Details. Die Ausrüstung war mangelhaft, und eine Liten-
dantur fehlte fast ganz, aber die traditionellen Beschreibungen entsprechen
nicht immer der Wirklichkeit, das Material einzelner Kontingente war
nach französischen Berichten ein recht gutes (S. 53 1).
Beim Korps von Soubise trifft man alle Schäden und Mängel des
grossen französischen Heeres im verstärkten Masse. Die Zahl der Maro-
deure vor der Schlacht bei Rossbach schätzt ein französischer Offizier auf
4 — 5000 Mann, trifft aber schwerlich das richtige, wenn er in dem
schlechten Beispiel der Reichstnippen die Ursache der Disziplinlosigkeit
sieht (S. 633). Dem strengen Urteile, das Napoleon I. über Soubise ge-
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Literatur. |G9
flillt hat, bat sich Waddington nicht angeschlossen, in keiner Weise sei
jener onfllhiger gewesen als die Mehrzahl seiner Kollegen (S. 0^)7).
^Mag Friedrich in darehaos nicht einwandfreier Weise auf die Ver-
mebning seiner Hülfsqnellen bedacht gewesen sein, so dienten doch alle
Kontributionen ausschliesslich dem Bedarfe des Staates. Bei den Franzosen
floss dagegen von den gewaltigen Kriegssteuem, die Norddeutschland auf-
erlegt waren, nur der kleinste Teil in die Staatskasse (S. 679). Dieser
sehr wunde Punkt der französischen Heeresführuug wird nach den Akten
des Kriegsministeriums des näheren belegt und scharf verui-teilt. Als
grosser Fehler zeigte sich die Enthebung Bichelieus yom Oberkommando,
die nach den politischen Experimenten des Marschalls und seinen privaten
Erpressungen durchaus gerechtfertigt war, aber die Position der Franzosen
in Norddeutschland zu einer geradezu desperaten machte. Mit den Be-
dürfnissen der Soldaten bekannt — der grösste Teil der höheren Offiziere
war auf Urlaub in Frankreich — und mit dem Terrain vertraut, hatte
Kichelieu die Armee immer noch in besserer Verfassung nach dem Bhein
zurückgeführt, als sein ehrenwerter, aber unfähiger Nachfolger Clermont
(S. 683).
Verfasser legt grossen Wert auf ein eigenhändiges, von Anieth nicht
zitirtes Billet Maria Theresias vom 29. Dez. 1757, in welchem sie, nieder-
gedrückt durch die einlaufenden Nachrichten über den Zustand der Armee
des Prinzen Karl, ihren Alliirten bat, sich über die Aussichten des bevor-
stehenden Feldzuges zu äussern (S. 731/2). Der Inhalt diesem Hand-
schreibens hätte nach Waddington in Versailles den grössten Eindruck
gemacht und die Fiiedensbestrebungen Bemis' vor dem Könige gerecht-
fertigt, wenn nicht Kaunitz die Überreichung verhindert hätte. Die wei-
teren Vorgänge am Versailler Hofe sind aus Ameth und Massen genügend
bekannt. Es macht Ludwig XV. alle Ehre, dass er damals an den Bedingungen
lies Versailler Bündnisses festhielt, aber der Vorwurf, sehr unbedacht sein
königliches Wort vergeben zu haben, bleibt bestehen. In der Verurteilung
Bemis, der in erster Linie Hofmann, seine eigene richtige Überzeugung
den königlichen Befehlen unterordnete, geht der Verfasser meines Erachtens
zu weit (S. 744). Die Zukunft hat gelehrt, dass nach seinem Bücktritte
andere Personen die Durchführung des Versailler Vertrages versuchten.
Göttingen. Ferd. Wagner.
Politische Korrespondenz Karl Friedrichs von Baden
1783 — 1806. flerausgeg. von der badischeu histor. Kommission, bearb.
von E. Erdraannsdörffer und K. Obser. Fünfter Band (1804—
1806). Bearb. von K. Obser. (Heidelberg. C. Winter's Universitäts-
buchhandlung 1901).
Mit dem vorliegenden fünften Bande findet die umfangreiche Korre-
spondenz Karl Friedrichs von Baden zeitlich ihren Abschluss; räum-
lich jedoch dürfte dieser erst nach Erscheinen »eines kleinen Nachtrag-
bandes* erfolgen, der die in Privatbesitz befindlichen Briefschaften enthalten
soll So mangelt es dem Unternehmen, das die badische historische Kom-
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170 Literatur.
mission ins Leben gerufen hat, gewiss nicht an Ansdaaer und Gründlicb-
keit. Das reiche Material entst-ammt nicht ausschliesslich dem Karlsruher
Archive, auch aus Paris, Wien und St. Petersburg ist es mit emsigem
Fleisse zusammengetragen worden. Kurze^ gediegene Einleitungen orien-
tiren uns über die betreffenden Zeitabschnitte.
Die chronologische Aneinanderreihung der einzelnen Korrespondenzen
pach bestimmten Gesichtspunkten ist auch im fünften Bande beibehalten.
Die 680 Nummelm, die er zfthit, zerfiallen in drei Haüptgruppen, u. zw.
in die folgenden : Vor dem Ausbruch des dritten Koalitionskrieges : Baden
und der dritte Koalitionskrieg; Vom Pressburger Frieden bis zur Auf-
lösung des deutschen Reiches.
Das Stück Geschichte, das uns hier geboten wird, fällt in die Zeit
der tiefsten Erniedrigung Deutschlands. Während das Reich Karls des
Grossen langsam an Marasmus zugrunde ging, überboten sich die kleineren
Fürsten, die süddeutschen voran, in dem Bestreben, des eigenen Vorteils
halber, Frankreich dazu zu verhelfen, duss es die Herrschaft in den
deutschen Landen vollends an sich riss.
In Fürze sei der Inhalt der vorangegangenen Bände skizzirt.
Persönliches £mp6nden und Staatsraison bedingten die Politik Karl
Friedrichs von Baden. Seine antiösterreichische Stellung Hess ihn dem
deutschen Fürstenbunde beitreten, während die französische Nachbarschaft
ihn zwang, freundschaftliche Beziehungen mit Paris zu unterhalten. Diese
wurden durch den Ansturm der Revolution jählings unterbrochen. Das
neue Frankreich, das sich anschickte, die Ideen von 1789 zu verwirk-
lichen, geriet in Widerspruch mit dem übrigen Europa. Vorerst trat der
nationale Gegensatz scharf zutage und er fährte zu notwendigem Zusam-
menstoss mit den deutschen Reichsfürsten, die auf dem linken Rheinufer
Besitzungen hatten. Zu den ReichsstUnden, die durch die Beschlüsse der
Nationalversammlung vom August 1789 geschädigt wurden, zählte auch
der Markgraf von Baden, dem im Elsass das Amt Beinheim und im fran-
zösischen Anteil yon Luxemburg die Herrschaft Rodemachem gehörte.
Mai 1790 suchte die französische Regierung eine Verständigung mit den
einzelnen deutschen Fürsten herbeizuführen. Der in das Reich gesandte
Unterhändler hielt sich auch zweimal in Karlsruhe auf; aber die Unter-
redungen, die mit ihm gepflogen wurden, verliefen resultatlos.
Nicht so sehr die Entschädigungsfrage, als die Emigranten bewirkten
eine stets wachsende feindselige Spannung. Baden enthielt sich jeder
Unterstützung der französischen Flüchtlinge und erkannte die Notwendig-
keit, in dieser Sache Hand in Hand mit Österreich zu gehen. Die von
den Girondisten veranlasste Kriegserklärung gegen König Franz vom
20. April 1792 nötigte vollends zu einem Anschluss an die beiden
deutschen Grossmächte, mit denen Baden im September desselben Jahres
eine Militärkonvention schloss, wonach es ihnen ein Korps von 1000 Mann
überliess; solange eine feindliche Invasion drohe, sollten diese Truppen
nicht ausserhalb der Markgrafschaft in Aktion treten ; hingegen über-
nahmen Österreich und Preussen die Verpflichtung, Baden »auf Unkosten
der Krone Frankreich« Ersatz der Unterhaltungskosten und Rückgabe der
im Elsass und Lothringen verlorenen Rechte, sowie Entschädigung für
alle durch die französische Revolution veranlassten Schäden zu erwirken.
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literatur. 171
Mit dieser bisher nicht bekannten Konv^ioa schliesst der erste
Band.
Der zweite führt uns in eine bewegte Handlang ein: kiiegerische
Ereignisse in Badens unmittelbarer Nähe und ängstliche Bemühungen
dieses gefährdeten kleinen Beichsstandes, den Schein der Neutralität zu
wahren und daher die Erklärung des Eeichskrieges zu verzögern. Nun
die Entscheidung darüber am 30. April 1793 gefallen war, hatte auch
Baden die .allgemeinen Schicksale zu teilen. Diese wurden immer unheil*
voller, als mit den Misserfolgen der Verbündeten auf den Kriegsschau-
plätzen auch die revolutionäre Propaganda in der deutschen Bevölkerung
wuchs. Hiezu kam noch, dass die Koalition in Brüche zu gehen drohte,
da Preussen — in der polnischen Angelegenheit uneins mit Österreich
— bereits den Gedanken seines Austrittes erwog.
Angesichts dieser verworrenen Verhältnisse, deren Schwere die
deutschen Kleinstaaten am meisten zu fühlen bekamen, griffen, u. zw.
gleichzeitig, Karl Friedrich und der damals Nassau- Weilburg'sche Kam-
merpräsident von Botsheim auf die alte Idee eines Fürstenbundes zurück.
Aber die Mehrzahl der Beichsstände, ja Karl August von Weimar selbst
und Franz von Dessau äusserten sich ablehnend über dieses Projekt.
Friedrich Wilhelm ü. verwies auf die Opfer, welche er für die allgemeine
Sache schon gebracht habe und die es ihm unmöglich machten, noch
mehr zu leisten. Sein Minister Hardenberg zweifelte überhaupt an dem
Erfolg: »Er habe schon vor geraumer Zeit den nämlichen Gedanken ge-
habt, glaube aber sich seitdem überzeugt zu haben, dass auf deutschen
Gemeingeist gar nicht mehr zu rechnen sei.« Und was den Wiener Hof
betraf, so stand ihm der friederizianische Fürstenbund zu lebhaft in Er-
innerung, als dass er sich mit der Idee eines neuen befreundet hätte.
Vollends scheiterte das Projekt, als das böse Beispiel, das Preussen in
Basel gab, auch andere Heichsfürsten zur Nachahmung aneiferte. So den
Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, der auf Grund einer Bestimmung
des Baseler Traktats, am 2H. August 1795 unter preussischer Vermittlang
seinen Frieden mit der französischen Republik schloss. Baden suchte zu-
nächst die Begünstigung für sich auszuwirken, im Falle militärischer Be-
setzung nicht als Feindesland behandelt zu werden. Noch lag es nicht
in der Absicht des Markgrafen, ohne zwingende Notwendigkeit, mit Um-
gehung des Kaisers Friedensverhandlungen anzuknüpfen. Der Wohlfahrts-
auschuss jedoch liess ihm, u. zw. mit Berufung auf Artikel XI des Baseler
Traktats einen abschlägigen Bescheid zukommen.
Die Politik, die der Markgraf nunmehr beobachtete, richtete sich
nach den kriegerischen Ereignissen. Als diese für die Franzosen glücklich
waren (September 1795), schritt er zu Separatverhandlungen mit Frank-
reich; er änderte seinen Entschluss, als das Kriegsglück im Oktober und
November desselben Jahres plötzlich zugunsten der deutschen Waffen um-
schlug. Aber erst die französische Invasion und nicht zum mindesten das
Bestreben, bei den bevorstehenden politischen Arrangements und Besitz-
veränderungen nicht leer auszugehen und sich daher die Geneigtheit
Frankreichs zu versichern, bestimmten den Markgrafen zum Abschluss des
Separatfriedens mit der Eepublik. Am 22. August 1796 erfolgte die
Unterzeichnung, am 15. Dezember des nächsten Jahres erst der Austausch
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172 Literatur.
der Batifikationen. Kaiser Franz bezeichnete den Friedenstraktat als »ein
schweres Attentat wider die Konstitution*.
Welche Konflikte diese Politik Karl Friedrichs in sich barg, trat
schon bei den Bastadter Verhandlungen zutage, mit denen der dritte Band
eröffnet wird. Beichsinteressen auf der einen, Staatsraison auf der andern
Seite. Als Mitglied der Deputation war Baden verpflichtet, jene Interessen
zu wahren, infolge des eben ratifizirten Separatfriedens jedoch genötigt,
die französischen Forderungen zu unterstützen. Diese bestanden in der
Abtretung des linken Bheinufers und in der Annahme des Säkularisations-
prinzips. Die Badener Gesandten gaben zu erwägen, ob statt Abtretung
der Hälfte nicht von vornherein die des ganzen linken Bheinufers vorzu-
ziehen sei. Gegenüber der Vermutung Hüffers, wonach diese Erklärung
im Auftrage der französischen Gesandten erfolgt sein soll, bemerkt Obser,
das3 sich »in den Akten keine Belege* hiefür fänden. Er sucht das Ver-
halten der Badenser mit dem Hinweis darauf zu rechtfertigen, »dass
Frankreich, um den Widerstand der Deputation zu brechen, mit 4/er
Wiederaufnahme des Krieges oder der Ausbreitung der Bevolution auf
dem rechten Bheinufer drohte.* Solchen Gefahren aber habe sich die
Karlsruher Begier ung keineswegs aussetzen dürfen.
Trotz Gegenbemühungen der kaiserlichen Pai-tei wurde in der Sitzung
vom 9. März 1798 die bedingungslose Abtretung des linken Bheinufers
beschlossen. Am 2. April erfolgte mit Stimmenmehrheit die Annahme der
Säkularisationsbasis und am 10. Dezember die des französischen Ultima-
tums, das u. a. die Klauseln betraf, an welche die Deputation ursprüng-
lich ihre Zustimmung zur Abtretung des linken Bheinufers geknüpft hatte.
Nur über die Begelung der Emigrantenfrage wurde keine Einigung er-
zielt; man überliess sie ^^der Gerechtigkeitsliebe (I) der französischen Be-
gierung*. Obser versichert, dass die badische Gesandtschaft bei all diesen
Verhandlungen »ängstlich bestrebt* gewesen sei, »ihre Pflichten gegen
das Beich mit den Anforderungen seiner Gegner möglichst in Einklang
zu bringen«. »Nur zögernd und schweren Herzens* habe sie sich zur
Nachgiebigkeit entschlossen.
Ein näheres Eingehen in die Entschädigungsfrage wurde durch den
Wiederausbruch des Krieges unmöglich gemacht. Aber schon damals
dachte man in Paris daran, dem Markgrafen von Baden, einem deutschen
Beichsstand, das ehrenvolle Amt eines Vasallen Frankreichs zu übertragen.
Eine Denkschrift, die — wie Obser bemerkt — »wenn nicht im Schosse
der Pariser Begierung, doch zweifellos in den ihr nahestehenden Kreisen
entsprungen ist«, führt aus (Vgl. III. Nr. 205. S. 153 ff.), dass Baden in-
folge seiner geographischen Lage »ein treuer Verbündeter* der Bepublik
»oder besser gesagt* von dieser abhängig sei. »Jusqu^d, present — heisst
es dort — et. selon ce qui est convenu par le traite actuel, le Margrave de
Bade, tres sincere ami de la B6publique, n'^tait et ne serait cependant
qu' un grand seigneur ... II est n^cessaire ou au moins convenable k la
B^publique que ce grand seigneur devienne prince, qu' il ait pur sa Si-
tuation topograflque et militaire une influence reelle dans V Empire, qu' il
eloigne de la France la maison d' Antriebe et qu' il fasse contre cette
maison une barriäre qui soit par elle-möme de quelque resistance qui
n' ait besoin que d' 6tre appuy^e, qui nous donne V avantage en cas de
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Literatur. 175
guerre de la porter ä volonte chez V ennemi, de ne 1' avoir jamais chez
nous. «
Noch einmal sah sich Karl Friedrich vor die Entscheidung gestellt^
als am 16 September der Beichskrieg beschlossen ward. Abermals die
fatale Situation, in die er sich infolge seiner Doppelstellung versetzt sah.
Sie wurde noch kritischer, als nach dem Staatsstreich vom 18. Brumaire
Napoleon Bonapatte die Macht in Händen hatte. Üer tragische Konflikt,
wenn wir diesen Ausdruck gebrauchen dürfen, endete vorläufig damit,
dass sich Karl Friedrich noch zu keinem »festen politischen System* ent-
schloss und klug wie bisher seine Neutralität bewahrte. Wie unbedacht
hingegen handelte der württembergische Nachbar! Trotz Volksstimme
und trotz Abmahnung seiner Minister kündigte Herzog Friedrich den
Frieden mit Frankreich auf und schloss sich ö^terreieh an. Belohnung
und Bestrafung blieben nicht aus. Das bewiesen »die schweren Drang-
sale, die mit Ausschluss von Baden der gesamte schwäbische Kreis während
der französischen Invasion des folgenden Jahres auszustehen haltet
Es ist gewiss richtig, dass die neue Regierung in Frankreich »das
verhängnisvolle Bestreben* zeigte, »das Band freund<chaftlicher Beziehun-
gen fester zu knüpfen und die Politik Karl Friedrichs ihrem Einflüsse
immer mehr zu unterwerfen«; aber es kann auch nicht geleugnet werden,
dass Karl Friedrich dieser — aufgezwungenen Freundschaft keinen allzu -
hefiigen Widerstand entgegenbrachte. Unwillkürlich werden wir an die
bekannte Schöne erinnert, die nicht in die Laube gehen wollte, und
srhliesslich doch in die Laube ging. Eine französische Gesandtschaft in
Karlsruhe, eine badensische in Paris — so kam es zu immer engerem
Zusam menschlusse.
Wir düifen dem Markgrafen die Anerkennung nicht versagen, dass
er sicheren Trittes den schmalen Steg über den Abgrund gewandelt ist.
Eine Probe dieser diplomatischen Kunstfertigkeit lieferte er nach dem am
9. Februar 1801 erfolgten Abschlüsse des Friedens von Luneville, womit
der vierte Band einsetzt. Es handelte sich um die Entschädigungsfrage,
in Betreff derer Karl Friedrich, vorsichtig tastend, sich nicht gleich von
allem Anfang an der Grossmut Frankreichs überantworten wollte. Noch
vertraute er dem Kaiser und dem Reich. Dies erhellt wenigstens aus den
uns mitgeteilten Briefschaften. Erst dann, als er sich der Erkenntnis
nicht mehr verschliessen durfte, dass er weder mit österreichischer noch
mit preussischer Unterstützung die gewünschte Entschädigung erlangen
könne, blickte er mit Zuversicht auf Frankreich. Nicht ohne Eindruck
raag auf ihn die geheime Note seines Gesandten in Paris vom 31. März
1801 geblieben sein, der wir folgende Stelle entnehmen: »Unmittelbar
nach Abschluss des Luneviller Friedens wurde dem Departement der aus-
wärtigen Angelegenheiten ein Plan über die Entschädigungen der deutschen
Fürsten und die innere Einrichtung des deutschen Reiches abverlangt,
wobei als au>gemocht vorausgesetzt wurde, dass das französische Gouver-
nement die Direktion dieser Angelegenheit zu übernehmen gesonnen sei
und die andern grösseren europäischen Mächte die^e Direktion sich ohne
Opposition gefallen lassen würden. Dieser Plan ist ausgefertigt und am
9. kufenden Monats März dem ersten Konsul zur Approbation vorgelegt
worden . . .*
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1 74 Literatur.
Diesem Plan gemäss sollte dem Markgrafen — schon im Interesse
der künftigen Rheinbundspolitik — und dahin zielte ja die Absicht Bona-
partes — eine ausgiebige Entschädigung zuteil werden. Auch das ver-
wandtschaftliche Verhältnis, in dem Karl Friedlich zum Zarenhofe stand,
bildete für den ei-sten Konsul ein wesentliches Moment, das nach der
Ermordung Pauls noch mehr an Bedeutung gewann: Alexander bestieg
den Thron, der Gemahl Elisabeths, welche Enkelin des Markgrafen war.
So kam es nach langwierigen Verhandlungen, am 3. Juni 1802, zur
Untei-zeichnung der Konvention, kraft deren Baden nebst der Kur würde
ein Gebiet von ungefähr 62 Quadratmeilen mit 280.000 Einwohnern —
den siebenfachen Ersatz für die linksrheinischen Verluste — erhielt; am
16. Juli erfolgte die russische Ratifikation und am 29. August schrieb
Bonaparte an den neuen Kurfürsten, dessen Dankschreiben wir leider in
der Sammlung vermissen: »Elle va se trouver placee au rang qu*exi-
geaient T illustration et Ses alliances et le v^ritable int^rdt de la
France.*
Das Verhältnis der Vasallität, in das Karl Friedrich zu Frankreich
getreten war, erhielt greifbare Formen durch die Sendung des Prinzen
Ludwig nach Paris. Wohl mag im Vordergrund dieser Mission die An-
gelegenheit der Hochberg'schen Erbfolge gestanden haben — aber der fol-
gende Ausspruch Bonapartes musste dem Kurfürsten die Überzeugung
beibringen, dass der Vertrag vom 3. Juni auch seine Kehrseite hatte:
,.Vou3 ferez — so lautet er — notre avanigarde, en cas qu' il y aura
une guerre avec V Antriebe. *
Dieser Fall trat im Jahre 1805 ein. Die Schriftstücke, die sich auf
ihn beziehen, bilden die zweite Abteilung des fünften Bandes, von dem
wir ausgegangen sind.
Korrespondenzen über Ausweisung der Emigranten und über Aus-
hebung und Justifizirung des Herzogs von Enghien eröffnen diesen Band.
Es erhellt daraus, dass sich die Katastrophe von Vincennes ohne Wissen,
geschweige denn mit Einwilligung des Kurfürsten ereignet hat. Die
kritiklosen und oberflächlichen Behauptungen Welschingers (Le duc d' En-
ghien) werden widerlegt. Andererseits kann nicht geleugnet werden, dass
das Verhalten, das nicht bloss Baden, sondern auch die übiigen Beichs-
stände nach der Aflf^re beobachteten, geradezu schmachvoll war. Die Ohn-
macht des Beiches trat vor aller Welt deutlich zutage und schon dieses
traurige Kapitel deutscher Geschichte beweist, dass man dem heiligen
römischen Reiche deutscher Nation keine Träne nachzuweinen brauchte,
als es zusammengebrochen war. Napoleon, infolge des Plebiscits von 1804
Kaiser der Franzosen, versetzte ihm zuvor noch manchen derben Stoss.
Im September desselben Jahres hielt der Imperator seinen feierlichen Ein-
zug in Aachen, und in den Biächofsstädten am Bhein, in Mainz dachte er
Heerschau zu halten über die deutschen Fürsten, die seine Vasallen waren.
Zu ihnen zählte ja auch Karl Friedrich von Baden. Dieser begab sich,
gedrängt hiezu durch seine Umgebung, nur mit äusserstem Widerstreben
nach Mainz, wo er vom 22. September bis 2. Oktober verblieb. Ebenso
konnte ihm erst nach langem Zureden der Beschluss abgerungen werden,
sich ausser durch den Markgrafen Ludwig auch durch den Kurpiinzen
bei der Krönungsfeier in Paris vertreten zu lassen. Die Erwartungen
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Literatur. 175
jedoch, die man an den Aufenthalt in Mainz und an die Reise nach Paris
geknüpft hatte, gingen nicht in Erfüllung — Versprechungen, den Breis-
gau und die Ortenau bei günstigem Anlasse Baden zu verschafifen, und
anbestimmte Äusserungen in Betreff des Hochberg'schen Sukzessions-
rechtes, das war alles; und auch in der Folge wnrJe Karl Friedrich auf
die Zukunft vertröstet.
Aber es kam der Tag, an welchem Karl Friedrich gerne auf jeden
Gebietszuwachs verzichtet hätte. Beim Ausbruche des dritten Eoalitions-
krieges^) sah er sich vor die Entscheidung gestellt, zwischen dem Kaiser
der Franzosen und dessen Gegnern zu wählen. Binnen kürzester Frist
hatte sie zu erfolgen. Die Möglichkeit eines neutralen Verhaltens war
ausgeschlossen ; denn Napoleon bestand auf seinem Schein. Den Vorschlag,
nach Ansbach oder Berlin zu flüchten, wies der Kurfürst rundwegs zurück,
da er sein Land nicht einem Einfall der Franzosen aussetzen wollte. So
erübrigte nichts, aU auf der schon betretenen abschüssigen Bahn weiter
zu gehen und das geforderte Bündnis zu unterzeichnen, das ihn zur Bei-
stellung eines Hilfskorps von 3000 Mann verpflichtete. Dies geschah am
5. September. Wenn sich auch Karl Friedrich nur »innerlich wider-
strebend und schweren Herzens* hiezu entschlossen hatte, so tröstete ihn
doch die stets wachsende Aussicht auf ein glückliches Ende des Krieges,
dessen Früchte auch ihm in den Schoss fallen würden. Und hochgespannt
waren die Erwartungen, denen man sich am badischen Hofe hingab (vgl.
Nr. 380. 381. S. 358ff. 361 ff. Nr. 386 S. 366ff. Nr. 387 S. 358ff.
Nr. 388 S. 369 ff. Nr. 389 S. 375 ff.), wobei allerdings die Verheissungen
Napoleons, so unbestimmt sie auch lauteten, nicht unschwer in die Wag-
schale fielen.
Wie arg sah sich der Kui'färst enttäuscht, als es zur Abrechnung
mit ihm kam! Zuerkennung der Souveränetät, der Breisgau um ein be-
trächtliches Stück beschnitten, die Stadt Konstanz und die Deutschordens-
kommende Mainau — um diesen Preis hatte sich Baien an Frankreich
verkauft. Es rausste sich zur Leistung der Heeresfolge in jedem Konti-
nentalkriege verpflichten, alle Rechte auf dus schon während des Krieges
hart mitgenommene Kehl an Frankreich abtreten und auf jede Vergütung
der geleisteten Kriegslieferungen verzichten. Während Bayern und Würt-
temberg im Pressburger Frieden zu Königreichen erhoben wurden, ging
Baden dabei leer aus. Hingegen hatte Napoleon in Deutschland immer
mehr an Boden gewonnen, bis er schliesslich die völlige Zertrümmerung
des Eeiches und die Aufrichtung des Rheinbundes dekretirte. Baden er-
hielt 92 Quadratmeilen mit 270.000 Einwohnern. Trotz diesem ansehn-
lichen Zuwachs an Land und Leuten empfand es Karl Friedrich als
schmerzliche Enttäuschung, dass ihm auch diesmal die Königswürde ver-
*) Hier aei bemerkt, dass Obser die irrige AnschauuDg vertritt, dass es
Napoleon in der Tat mit seinen Plänen gef^ea England ernst gewesen sei. Aus
ijournier» Darstellung jedoch (Napoleon I, 57 ff.) erhellt der richtige Sachverhalt.
Ferner brauchte die Note Kobenzls vom 28. Juli 1805 Napoleon keineswegs die
Überzeugung beizubringen, »dass er nun zuvor mit seinen neuen Gegnern ab-
rechnen müsse *. Denn lang schon zuvor hatte er den Kontinentalkrieg in's Auge
gefasst. Für diese Annahme Foumiera kann auch der bereits oben zitirte Auö-
spruch Napoleons vom 8. Dezember 1802 (Seite 174) in's Treffen geführt werden.
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176 Literatur.
sagt blieb. Er musste sich mit dem Titel eines Grossherzogs und der
Ansprache »Königliche Hoheit* begnügen.
Aber dem künftigen Biographen Karl Friedrichs möge auf Grund des
gebotenen so reichhaltigen Materials die Entscheidung dai-über überlassen
bleiben, ob die Lostrennung vom Reichsverband »dem innersten Gefühle*
Karl Friedrichs, »der Gesinnung treuer Eigebenheit gegen Kaiser und
Reich, in der er aufgewachsen und alt geworden war*, in der Tat so sehr
widerstrebt hat, wie der verdienstvolle Herausgeber behauptet.
Wien. Hanns Schütter.
M. H. Weil, Le Prince Eugene et Murat 1813— 1814 Operations
militaires Negociations diplomatiques^. Tome I — V. Paris^, Alb.
Forlenioing. 1902.
Der Verf. der »Campagne de 1814* hat sich ein neues und sehr er-
hebliches Verdienst um die neuere Kriegsgeschichte erworben, indem er die
Ereignisse von 1813 und 18)4 in den Alpenlämlern und in Italien in
einem ausführlichen Werke darlegte, das an wissenschaftlicher Begründung
und Unbefangenheit des Urteils n chts zu wünschen übrig lässt. Der zu-
sammenhängenden Darstellung ist eine archivalische Forschung vorausge-
gangen, die man ohne Bedenken erschöpfend nennen kann. Kommandant
Weil gehört nicht nur zu den wenigen Glücklichen, die in den Archives
de la guerre in Paris ausser freundlichen Worten auch Akten erhalten^),
er ist in unserem Wiener Kriegsarchiv ein häufig gesehener Gast, er hat
auch die italienischen Archive emsiger und genauer für seine Zwecke unter-
sucht, als irgend jemand vor ihm. Die Staatsarchive von Bologna, Genua,
Mailand, Turin, Modena, Parma, Reggio-Emilia, Venedig, Neapel, das Stadt-
archiv von Verona, das Privatarchiv der Duchessa Melzi und die Hand-
schriftensammlungen Osnago, Pnor und Ratti in Mailand wurden von Weil
ausgebeutet, um einen lückenlosen dokumentarischen Aufbau seiner Ge-
schichte aufführen zu können. In Italien herrscht unbeschränkte Freiheit
für die wissenschaftliche Verwertung der Archivschätze, die an Zahl und
vortrefflicher Erhaltung an erste Stelle gesetzt werden müssen; in den
Staatsarchiven kann man politische und administrative Entwicklungen bis
in die Sechziger Jahre des 19. Jahrhunderts verfolgen, die Kriegsakten
sind in Sektionen der Staatsarchive aufbewahrt und werden nicht, wie in
Frankreich, der Bearbeitung durch militärische Gelehrte vorbehalten. Weil
•) Nichtfranzosen sind, wie der Schreiber dieser Zeilen an Ort und Stelle
erfahren musste, vorläutig von der Benützung des iranzösischen Kriegsarchivs
jjanz und ja:ar auscrescblosöen. man weiht sie nicht direkt ab, aber mau erledigt
ihre Gesuche nicht, wenn sie auch durch die Botschaften vorgelegt werden.
Gelingt es, durch freundschaftliche Vermittlung wenigstens die an den Schranken
im Vestibüle des Kriegsmimsteriums wachehaltenden Sergeanten zum Ein- nnd
Durchlass zu bewegen, so erhält man angesichts der schönen Faszikel, deren
Inhalt man kennen zu lernen so heiss ersehnt, die mit angeblichem Bedauern
erteilte Auskunft, dass keine »Autorisation« zur Hmausgabc von Akten dem Amte
zugekommen sei und dass kaum abzusehen sein dürfte, wann sie anlangen könne.
Wie französische Kollegen versichern, geht es ihnen, wenn sie nicht der Armee
angehören, nicht besser.
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Literatur. 177
konnte daher auf dem Boden der Ereignisse selbst die Beglaubigung und
Ergänzung der Nachrichten einheimsen, die ihm am reichlichsten in Wien
zugeflossen sind, wo ihm, dem A*anzösischen Oflizier, alle ei-wünschten Auf-
schlüsse durch die unbeschränkte Einsichtnahme der archivalischen Quellen
nicht nur sofort mit grösster Bereitwilligkeit gewährt wurden, sondern
auch die eifrige Unterstützung der im Kriegsarchiv beschäftigten Kameraden
angeboten wurde.
Dass Weil ausser den Archivalien auch die Zeitungsliteratar (Gazetta
et Giomale di Firenze, Giomale dipartimentale deir Adriatico, Giomale
politico del dipartimento di Roma, Giornale del Taro, Giomale di Venezio,
Monitore delle due Sicilii, Giomale Italiano, »Die Zeiten« u. a.) berück-
sichtigt und alle Spezial werke, ja selbst entlegene Broschüren, die den Krieg
und die Zeitverhältnisse von 1813 und 1814 betreffen, aus allen Ländern
Europas studiert, ja sogar die Manuf>kriptsammlung des Budolfinums und
die städtische Registratur in Laibach durchgemustert hat, ist bei seiner
anerkannten Gründlichkeit zwar selbstverständlich, muss an dieser Stelle
aber doch besonders bemerkt werden, weil die Fachgenossen aufmerksam
gemacht werden sollen, dass in dem Werke Weils noch viel mehr als
militärische Auseinandersetzungen und Feststellungen zu finden sind, dass
es jedem, der sich überhaupt mit der Greschichte jener Zeit beschäftigt, in
den verschiedensten Richtungen Aufklärungen zu geben vermag.
In dem Bestreben« eine ganz selbständige Ansicht der Ereignisse durch
die eingehendste Beschäftigung mit den zeitgenössischen Aufschreibungen
ieglicher Art zu gewinnen, muss Weil mit Hermann Hüffer in eine Linie
gestellt werden; in der Verwendung der aufgefundenen Denkmäler gehen
die beiden Forscher verschiedene Wege. Weil nimmt den Wortlaut seiner
Quellen grösstenteils in seinen Text auf; nur besonders interessante Schrift-
stücke druckt er vollinhaltlich in den Beilagen (Appendices) ab. Daraus
ergibt sich, dass die fünf Bände, die uns vorgelegt wurden, durchaus nicht
als angenehme Lektüre bezeichnet werden können. Es finden sich darin
keine weitausholenden Betrachtungen, Vergleiche, Charakteristiken, wenig
Anekdoten, ja nicht einmal packende Schlachtschilderungen oder effektvoll
ausgeführte Kriegsszenen; Weils Arbeit ist der Form und der Anordnung
des Stoffes nach annalistisch eingerichtet und wendet sich infolgedessen
nur an die Fachmänner, denen es die Aufsuchung der Quellen für viele
Fälle und Probleme ohne Zweifel ersparen wird. In seiner strategischen
Kritik ist er einfach und verständlich, niemals ungerecht; dass sie unan-
fechtbar sei, soll damit nicht gesagt werden, es scheint auch gar nicht
Weils Art zu sein, neben seiner Anschauung keine andere dulden zu wollen.
Aber er nimmt wenig Rücksicht auf fremde Meinungen, begleitet mit lehr-
haften Bemerkungen Schritt für Schritt die Ereignisse, etwa so, wie in einer
höheren militärischen Bildung^anstalt (Kriegsakademie) ein kriegsgeschicht-
licher Stoff für die strategische Theorie nutzbar gemacht wird.
Die Erzählung beginnt im L Bande mit der »Situation generale < im
Mai 1813, den Kriegsvorbereitungen in Italien und Österreich; einge-
schaltet sind Exkurse über die Beziehungen des Vizekönigs Eugene und
des Königs von Neapel, über die Haltung des letztgenannten nach seiner
Entfernung von der grossen Armee. Im zweiten Kapitel folgt die Dar-
stellung der Operationen in Kärnten, Krain, Kroatien und Istrien vom
MittiieUiiiigeD XXY. 12
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178 Literatur.
17. August bis zum T.September 1813, der Gefechte von Villach, Rossegg
und Feistritz. Im Anhange müssen die zahlreichen biographischen Notizen
über die in den beiden Armeen kommandirenden Generale mit besonderer
Befiiedigung aufgenommen werden. Die vortrefflichen Vorarbeiten im öster-
reichischen Kriegsarchiv (» Verzeichnis der kaiserlichen Generale bis 1815*)
und Hirtenfelds monumentales Werk »Der Militär-Maria-Theresien-Orden
und seine Mitglieder« haben ihm dazu den reichsten Stoff geliefert, so dass
die Österreicher weit besser bedacht, ausführlicher behandelt sind, als die
Landsleute des Verfassers.
Den Schluss des Bandes bilden » Considörations sur les premiöres
Operations de la campagne du 17 aoüt au 7 septembre au soir«, denen
wir nicht ganz und gar zustimmen können. Weder scheint uns der Ver-
gleich der Aufstellung Hillers bei Beginn der Feindseligkeiten mit einer
mazedonischen Phalanx zutreffend, noch finden wii* die Ansicht begründet,
dass es dem Vizekönig freigestanden habe, nach der Vereinigung seiner
Armee bei Laibach gegen Cilli und Marburg voraustossen, gleichzeitig aber
auch die Position des Loibl zu behaupten, die Weil selbst dazu für uner-
lässlich erklärt. Die »longue ligne concave* hätte dann wohl eine ganz
ungeheuerliche Verlängerung erfahren und wäre vom Gregner leicht durch-
brochen worden. Nur wenn Villach, wie es beabsichtigt, aber nicht aus-
geführt worden war, in ein verschanztes Lager umgewandelt, das Wörther-
seebecken und das Bosental besetzt und vorübergehend befestigt worden
wären, konnte der Hauptangriff auf den rechten Flügel verlegt werden.
Andei-nfalls empfahl sich nach Napoleons Beispiel von 1797 immer am
meisten der Vormarsch von Villach über Klagenfurt und Feldkirchen nach
der oberen Steiermark — Richtung Friesach, Neumarkt, Judenburg, Leoben.
Damit wäre auch 1813 das höchste strategische Ziel: Abdrängung der
Armee Hillers von Tirol und Bayern, Bedrohung von Wien erreicht worden^).
Der IL Band behandelt im dritten Kapitel die Einleitung der Offensive
durch Hiller, die Gefechte bei Rossegg und Tarvis, das Vordringen der
Österreicher bis Triest, Pontebba und Brisen. Bedauerlich ist es, dass es
keine Relationen über die Ereignisse des 6. und 7. Oktober in den fran-
zösischen Eriegsakten gibt; es wäre erwünscht gewesen zu erfahren, ob die
konzentiischen Bewegungen der österreichischen Kolonnen, namentlich ihr
Vordringen durch den Bartolo-Graben und das Erscheinen der Brigade
Mayer bei Goggau so geringen Eindruck auf die Truppen Greniers gemacht
habe, wie Weil anzunehmen scheint. Der Meldung Marschalls an Frimont,
dass seine Truppen sich nicht im Gebirge halten könnten, wenn die Fran-
zosen Saifnitz nicht räumen, scheint zu grosse Bedeutung beigelegt zu wer-
den. Eckhardts Bericht vom 9. Oktober aus Lavantschik, der jedenfalls
der genaueste sein muss, korrigirt die unrichtige Auffassung Marschalls.
Der Sieg der Österreicher hätte vollständiger werden, einige Bataillone
») Diese Bemerkung kann sich der Referent erlauben, weil er gerade die
besprochenen Ereignisse nach den Akten des k. u. k. Eriegsarchivs in den Auf-
satze » Der Feldzug^ von 1813* (»Die Ostalpen in den Franzosenkriegen IV. Teil*»
Zeitschr. d. D. u. Ö. Alpen vereins) dargestellt hat. Zur Beurteilung der späteren
Partien des Weirschen Werkes stehen ihm ähnliche Vorkenntnisse nicht zur
Veritlgung, es können daher auch die Ansichten des Verf. nicht in allen Einzel-
heiten beurteilt werden. D. Ref.
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Literatur. 179
Greniers hätten vielleicht bei geschickterer Ftihmng der Umgehuiigskoloniien
zur Wafienstreckang gezwungen werden können; geläugnet kann der Sieg
aber nicht werden, freiwillig haben die Franzosen Tarvis nicht geräumt.
Das vierte Kapitel schildert die Bewegangen der beiden Heere bis zu den
Gefechten von Borghetto und Belluno- Veronese (9. November), das fünfte
illl. Band) bis zum Kommandowechsel in der Osterreichischen Armee und
dem Abschiede Hillers, dessen sich Weil kräftigst annimmt, indem er die
Ungerechtigkeit der Beurteilung seiner Leistungen durch den Kaiser Franz
überzeugend nachweist. Im sechsten Kapitel tritt Murat in den Vorder-
grund, der Friedens- und Allianzvertrag vom 11. Jänner 1814 wird zum
erstenmal auf Gioind eines umfassenden, man könnte fast sagen, lücken-
losen Materials gewürdigt; es schliesst mit der Bäumung Veronas durch
den Vizekönig und dem Aufrufe Bellegards an die Italiener. Weil erklärt
(las Aufgeben der Etschlinie vonseiten Eug^nes für durchaus gerechtfertigt.
Iq die Beitagen sind äusserst wertvolle Dokumente für die Geschichte
Murats und der Königin Karoline aufgenommen.
Im IV. Bande beschäftigt sich das siebente Kapitel mit der Schlacht am
Mincio (8. Februar) und mit der Vorgeschichte der Kriegserklärung Murats,
das achte stellt die letzten Phasen des Feldzuges, die Operationen am rech-
ten Ufer des Po, die Kapitulation von Genua, den Aufruhr in Mailand,
die Besetzung der Lombardei und den Einmarsch der OsteiTeicher in Pie-
mont dar. Der V. Band enthält nur die Beilagen zu der vorangehenden
Darstellung, darunter fast durchaus neue und höchst wertvolle Stücke.
Die Bereicherung unserer Kenntnisse durch die überaus fleissige Arbeit
Wells muss mckhaltlos anerkannt werden, sie hätte vielleicht in einer etwas
knapperen Form (z. B. mit Weglassung der zahllosen, fast gleichlautenden
Hinweise auf das k. u. k. Kriegsarchiv u. dgl.) erfolgen können: für den
Fachmann ist das Werk vielleicht gerade dadurch ausserordentlich brauch-
bar geworden, dass er, ohne sich durch das Ganze durcharbeiten zu müssen»
die gewünschten Aufklänmgen für jeden einzelnen Tag sofort rasch er-
heben kann.
Graz. HansZwiedineck.
Die historische Literatur Nieder- und Oberösterreichs
im Jahre 1901.
A) Niederösterreich.
Da der Verein für Landeskunde von Niederösterreich beschlossen hat,
vom Jahre 1902 an Stelle der bisher heftweise herausgegebenen Zeitschrift
>Blfttter des Vereines für Landeskunde von Niedetöster-
reich* ein Jahrbuch und ein Monatsblatt erscheinen zu lassen, und da
demzufolge der vorliegende XXXV. Band der > Blätter« der letzte ist, so
war es notwendig, einige grössere Aufsätze, welche bisher in Fortsetzungen
erschienen waren, abzuschliessen. Zunächst Josef Lampeis Aufsatz über
> Walthers Heimat*, dessen Fortsetzung bereu s seit dem Jahre 1894 aus-
ständig war. Seitdem ist Burdachs Werk über Walther von der Vogel-
weide zur Ausgabe gelangt, mit dessen Auffassung des Spruches 32, 7
(des bekannten Stolle-Spruches) sich L. teilweise auseinandersetzt. Er ist
12*
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180 Literatur.
der Ansicht, dass Walthera agitatorische Tätigkeit für die imperialistische
Idee ihn in Österreich missliebig gemacht habe. Zum Schluss gibt er noch
einen »Rückblick* über die Ergebnisse seines Aufsatzes. Alois Plesser
schliesst die alphabetisch geordnete Zusammenstellung >Zur Topographie
der verödeten Kirchen und Kapellen im Viertel ober dem Manhartsberg*,
Alphons 2ak seine ausführliche Geschichte des Chorherrenstiftes Pemegg.
Endlich setzt Heinrich Kretschmayer seine » Archivalischen Beiträge
zur Geschichte der niederösterreichischen Städte und Märkte* mit den Ur-
kunden der alten Stadt Eggenburg (ältestes Stück: Privileg Rudolfs von
Habsburg 1277 VIII. 13), Schalk die Publikation eines Mödlinger Grund-
buches aus dem 15. Jahrhundert und Yancsa seine > Bibliographischen
Beiträge zur Landeskunde von Niederösterreich* fort. Letzterer gibt auch
einen kurzen Nachtrag zu seinem Vortrag über den Grunzwitigau, in
welchen er für seine Lokalisirung dieses Gebietes an der Traisen noch die
Autoritäten Meillers und Hauthalers anführen kann und hinsichtlich der
Ti'es Comitatus auf die drei Grafschaften der Raffelstettner Zollurkunde
hinweist. Von den übrigen Aufsätzen des Jahrganges dürfte Richard
Müllers Untersuchung »über den Namen Österreich* auch weitere Kreise
interessiren. Die vereinzelten Bezeichnungen aus der Zeit der Völker-
wanderung (Rugiland, Herolia) und der Karolinger (Avaria, Hunia, Sclavinia)
sind demnach nur gelehrte oder Notbezeichnungen. Dagegen sucht es M.
wahrscheinlich zu machen, dass der Name » Osterriche *, welcher in der
Literatur schon im 9. Jahrhundert auftaucht, aber zunächst den Orient,
später den Osten Europas, endlich den Osten Deutschlands bezeichnet, im
Volksmunde bereits zur Karolingerzeit für unser Lond verwendet wurde
und dann bei der Neugründung der Mark unter den Ottonen wie so vieles
andere auch nur erneuert worden sei, während die uns so geläufige Be-
zeichnung Ostmark in Wahrheit niemals existirt habe. Neben dem offi-
ziellen » Österreich * erhielt sich in der volkstümlichen Poesie, zuerst durch
das Nibelungenlied eingeführt, der Name »Osterland*. Diesem entspricht
die Bezeichnung der Bewohner als »Osterliute* (Singular Osterman), die
aber auch bald dem ofßziellen »Österreicher* weichen musste. Eine Neue-
rung war das »Austria*, das Leopold IIL im Jahre 1136 zuerst in seinen
Urkunden anwendete. Zum Schluss bespricht er noch die Namen des Landes
in fremden Sprachen. Der Aufsatz ist als eine erschöpfende Zusammen-
stellung aller in Urkunden und bei Schriftstellern, beziehungsweise in der
Dichtung vorkommenden Bezeichnungen für das Land und deren Ablei-
tungen — es ist dies eine grössere Menge, als man denken sollte — sehr
wertvoll. — Lampe 1 weist in einem Aufaatz »Ladestorf: Laden dorf oder
Losdorf?* nach, dass das in einer Michelbeurer Tradition von 1150 als
Peilsteinisches Eigen genannte Ladestorf nicht wie Filz in seiner »Ge-
schichte das Kl. Michel beuren* seinerzeit meinte und wie alle Späteren
und noch kürzlich Witte in dieser Zeitschr. im V. Erg. Bd. angenommen
haben, Ladendorf im Viertel unter dem Manhartsberg, sondern Losdorf,
wahrscheinlich das im Viertel ober dem Wienerwalde ist. Formen wie
Loutestorf und Loustorf, das in einem von L. mitgeteilten und ergänzten
Urkundenfragment von c. 1132 vorkommt, würden den Übergang bilden.
Die sonst im Anhange abgedruckten elf Urkunden aus dem 1 4. — 1 6. Jahr-
hundert, die sich hauptsächlich auf Losdorf bei Staatz beziehen, stehen
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Litei-atur. Igl
mit dem Aufsatz eigentlich in keinem Zusammenhang. P. Adalbert Fuchs
macht 64 Urkunden des gräflich Baudissin-Zinzendorfschen Archives zu
Wasserburg aus den Jahren 1320 — 1668 teils in vollständiger Wiedergabe,
teils in Begesten bekannt. »Beitrage zur Beschichte des k. k. Tiergartens
nächst Wien und des Auhofes« gibt Karl Lee der. Endlich teilt Karl
Altmann aus Akten des Beichsfinanzministeriums, Pfarr- und Markt-
chroniken u. dgl. gleichzeitige Berichte aus der Zeit der Franzoseneinfälle
1805 und 1809 aus Annaberg, Gresten und Tümitz mit
Über den zweiten Band des gleichfalls vom Verein für Landeskunde
herausgegebenen und von Lampel bearbeiteten »Urkundenbuches
des aufgehoben Chorherrnstiftes St. Polten«, welcher bis 1400
reicht, und von welchem nunmehr der Schluss erschienen ist, wird wohl
von anderer Seite eine eingehendere Besprechung erfolgen. Der V. Band
der »Topographie von Niederösterveich«, redigirt von Albert
Starzer, ist bis zum Artikel »Lilienfeld« gediehen.
Der Altertumsverein in Wien hat im Berichtsjahr keinen Band
seiner Hauptpublikation erscheinen lassen. Aus dem Monatsblatt seien
kleinere Aufsätze über die »Bariiätensammlung im ehemaligen Stifte
St. Dorothea« von Drexler, über den »Passauerhof in Wien« von
Starzer, zum 200. Todestage Ernst Büdegers von Starkemberg, aus
welchem Anlaas seine Gruft in der Schottenkirche stilvoll erneuert wurde,
von Leopold Senfelder und Mitteilungen »aus dem Beisetagebuch eines
Franzosen über Niederösterreich im Jahre 1661« zu erwähnen.
In den »Mitteilungen der k. k. Zentralkommission für
Kunst- und histor. Denkmale« N. F. XXVII. sei auf die Berichte
über römische Funde in Wien von Friedrich Kenner und in verschie-
denen Gegenden Niederösterreichs von Wilhelm Kubitschek aufmerksam
gemacht; P. Friedrich Endl berichtet über eine neu entdeckte romanische
Kapellenapsis aus dem alten Bathaus in Eggenburg und über Sgraffiti in
Hom, Budolf Payer von Thurn über die türkischen Denk- und Grab-
steine im Parke von Hadersdorf, welche einst Feldmarschall Laudon aus
dem eroberten Belgrad mitgebracht
In den »Mitteilungen des Clubs der Münz- und Medaillen-
freunde« XII. Jahrg. stellt Josef Nentwich aus den bisher erschienenen
Bänden der »Quellen zur Geschichte der Stadt Wien« die Münzmeister
zusammen; über Münzmeister Velber (identisch mit des Münzmeister
Prenner) handelt Schalk im »Monatsblatt der numismatischen
Gesellschaft«.
Im »Wiener Diözesanblatt« wurden die Begesten zur Pfarr-
geschichte der Erzdiözese fortgesetzt u. zw. von Picigas mit den Be-
gesten zur Geschichte der Pfarre Döbling und von Frranz X. Biedling
mit denen zur Geschichte der Pfarren Dobermannsdorf, Drasenhofen, Drei-
stetten und Drösing. Die FortsetzuDg des VII. Bandes der »Geschicht-
lichen Beilagen zum St. Pöltener Diözesanblatt« brachte eine
Geschichte der Propstei Zwettl von Anton Erdinger (die Stiftungsurkunde
K. Friedrichs IV. vom 13. XII 1487, im Original verloren, wird hier zum
ersten Male nach Kopien aus dem Archive des Unterrichts- und Beiehs-
finanzministeriums mitgeteilt), eine Geschichte der Pfarre Weissenalbern
von Plesser und der Pfarre Neumarkt an der Ips von Josef Fuchs.
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182 Literatur.
Plesser teilt auszugsweise das Nekrologium der »Unserer lieben Frauen
Bruderschaft« in Weitra 1395 — 1740 mit.
In den »Studien und Mitteilungen aus dem Benediktiner-
und Zisterzienserorden* gibt Endl hauptsächlich nach Burgers »Ge-
schichte des Stifts Altenburg*, ergänzt durch einige Aufzeichnungen im
Stiftsarchive, eine kurz Dai-stellung der Drangsale, welche das genannte
Stift und seine Besitzungen in den Hussitenkriegen, während des Bauern-
krieges, der Türkengefahr, der Reformation — im benachbarten Hom
tagten die protestantischen Stände — und des Schwedeneinfalles, erlitten,
unter dem Titel »Aus unruhigen, bedrängten Zeiten*.
Die Schulgeschichte ist durch eine ausführliche Monographie desselben
Verf.s über die »Stadtschule in Hoi-n von den ältesten Zeiten ihres Be-
standes bis zur Errichtung des Piaristengymnasiums im Jahre 1657* im
IIL Heft der »Beiträge zur österreichisjchen Erziehungs-
und Schulgeschichte* vertreten; sie ist gewissermassen die Ergän-
zung seiner im II. Heft erschienenen Geschiebe des Piaristengymnasiums
in Hom. Diese Homer Stadtschule, deren Bestand sich frühesten von
1464 urkundlich nachweisen lässt, beansprucht deshalb erhöhtes Interesse,
da sie, nachdem sie bereits im Jahre 1 544 in eine protestantisch-lateinische
und 1577 in eine protestantisch- lateinisch- deutsche umgewandelt worden
war, zur Zeit, als die protestantischen Stände Niederösterreichs hier ihren
Sitz hatten, die protestantische Landschaftschule war (1598 — 1620). Endl
benützte für seine Darstellung hauptsächlich die Homer Rats- und Ge-
richtsprotokolle und das gräfl. Hoyos'sche Schlossarchiv in Hom.
Einen sehr wichtigen Aufsatz brachte gleich das erste Heft einer neuen
»Zeitschrift für Schulgeographie* (herausgeg. von Heyderich,
»Der historische Atlas der österreichischen Alpenländer und die Grund-
kartenfrage* von Karl Giannoni, welcher trotz des allgemeinen Titels
speziell die für diese Frage in Betracht kommenden Verhältnisse in Nieder-
österreich eingehender beleuchtet, um festzustellen, welche Art von Grenzen
bei der kartographischen Darstellung, beziehungsweise historischen Ver-
wertung von Ortsgebieten in der Zeit vor 1849 verwendet werden könnten.
G. war der Erste, welcher sich bereits vor Seeliger, der seinen Aufsatz
jedoch nicht kannte, im Jahre 1 899 (Blätter des Vereins für Landeskunde
von Niederösterreich) gegen die kritiklose Übernahme der modernen Orts-
gemeindegrenzen für historische Zwecke ausgesprochen und für Österreich
die territoriale Entwicklung des Gemeindegebietes seit Maria Theresia vor-
läufig an der Hand der generellen Verordnungen dargelegt hat. Im gegen-
wärtigen Aufsatz behandelt er die Theresianische Konskription, die Jose-
phinische Steuergemeinde, die Franzisceische Katastralgemeinde und die
moderne politische Ortsgemeinde nunmehr auf archivalisch -statistischer
Grundlage und weist nach, dass die Ausführang der allgemeinen Instruk-
tionen sich so wesentlich unterscheidet, dass ihre Untersuchung teilweise
zu entgegOD gesetzten Ergebnissen führt. Seit dem Erscheinen dieses Auf-
satzes hat dann Kötzschke (siehe dessen Aufsatz »Ortsflur, politischer
Gemeindebezirk und Kirchspiel* in den »Deutschen Geschieht sbl.* III, 273)
dieselbe Methode auch bei den Verhältnissen Deutschlands zu verwenden
gesucht und gelangte zu dem gleichen Ergebnis wie G., dass nämlich die
Steuergemeinden durchaus die historisch wertvolleren und brauchbareren
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Literatur. 183
Grenzen bieten. So ist durch Seeligers Kritik an den Grundkarten und
doreh das österreichsche Vorbild die ganze Frage auf den Boden wissen-
schaftlicher Methode zurückgeführt worden.
In dem > Organ der militär-wissenschaftlichen Vereine^
LXIII. Band, veröffentlicht der k. u. k. Oberlieutenant Albert Ungard
Edler von Othalom eine Darstellung der Belagerung von Hainburg im
Jahre 1482 durch König Matthias Corvinns mit Benützung der deutschen
und ungarischen Literatur und einiger Archiyalien (allerdings leider ohne
Zitate) von militärischem Standpunkte aus. Mit der Streitfrage um das
Datum der tjbergabe beschäftigt er sich nicht.
Den Bibliothekskatalog des Stiftes Heiligenkreuz vom Jahre 1374,
welcher' 308 Bände anführt, von denen noch heute 122 im Stifte vor-
handen sind, gab Gabriel Meier aus einer St. Gallenen Handschrift im
90. Bande des »Archiv fOr österr. Geschichte« heraus. Es ist übrigens
nicht der älteste, denn dieser stammt bereits aus dem 12. Jahrhundert
und wurde von Gsell in den »Xenia Bemardina* IIJ. abgedruckt.
Aus der »Zeitschrift für österreichische Volkskunde«
YII. Jahrgang sei ein Aufsatz über die »kroatischen Bewohner von The-
menau in Niederösterreich« von Kroboth hervorgehoben, welcher sich
allerdings mehr mit dem Ethnographischen als dem Historischen beschäftigt.
Die Zeitschrift »Alt-Wien« hat ihr Erscheinen eingestellt, vom
»Niederösterreichischen Landesfreund« ist im Berichtsjahr nur
ein Heft ausgegeben, in welchem Josef Teplarek »Die Abnahme des
Marktes Pulkau im 30jährigen Kriege« an der Hand der Akten des Ge-
meindearchivs statistisch darstellt.
Von den selbständigen Werken, welche sich auf Niederösterreichs Ge-
schichte beziehen und in Berichtsjahre erschienen sind, ist Grunds »Ver-
änderungen der Topographie im Wiener Wald und Wiener Becken« vom
Bef. in dieser Zeitschr. XXIV, 126 bereits eingehend gewürdigt worden,
das »Göttweiger Urkundenbuch « herausgegeben von Fuchs (Fontes rer.
Austr. 2. Abth. LI. und LH. Band), der II. Band des » Urkundenbuches
von St. Polten«, herausgegeben von Lampel, endlich der IV. Band der
L Abtheilung der »Quellen zur Geschichte der Stadt Wien«, welcher Re-
gesten aus dem Archive des Metropolitan-Kapitels und der Dompropstei
von St. Stephan (W immer), Regesten aus dem Steiermärkischen Landes*-
archive und die Portsetzung der Regesten aus dem Staatsarchive (Felge 1)
enthält, und der I. Band der von ühlirz herausgegebenen »Rechnungen
des Kirchenmeisteramtes von St. Stephan« werden gleichfalls wegen ihrer
Wichtigkeit gesonderte Besprechungen erfahren.
Die »Darstellung des politischen Bezirkes Hietzing Umgebung« (Wien
1901, Selbstverlag) vom Bezirkshauptmann Prirao Calvi gehört zu jenen
dilettantenhaften Kompilationen, welche ohne irgend eine Quelle zu nennen
zumeist wortwörtlich aus der vorhandenen Literatur — in diesem Falle
aus der »Topographie von Niederösterreich« und soweit diese noch nicht
vorlag, aus der veralteten Topographie von Schweickhardt — hergestellt
sind. Für manche Kreise mögen sie ja recht nützlich sein, für die Wissen-
schaft kommen sie nicht in Betracht, höchstens, dass man moderne sta-
tistische Daten, die aus offiziellen Quellen geschöpft sind, dem Buche ent-
nehmen kann.
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Jg4 Literatur.
Ist dieses Buch wenigstens vielfach aus guter Literatur zusammen-
gestellt, so ist eine »Geschichte der Stadt Mistelbach« von Rudolf Fitzka
(Mistelbach 1901) noch dilettantenhafter ausgefallen. Auch hier fehlen
Qüellenbelege und Litteraturangabe. (Für das Alter der Stadt dient dem
Verf. eine Eingabe der (Gemeinde aus dem Jahre 1837, für Einzelheiten
aus der Schlacht auf den Marchfelde die Mitteilung eines »sehr alten
Mannes« als Quelle u. s. w.). Es ist bedauerlich, dass die Stadtgemeinde
Mistelbach nicht dem Beispiele, das in jüngster Zeit einige andere Städte
Niederösterreichs gegeben haben, gefolgt ist und eine wissenschaftliche
Stadtgeschichte verfassen Hess.
Als Spezialarbeit zur Wiener Lokalgeschichte erschien eine Geschichte
des a>k. k. Versatzamts von 1707 — 1900* von Starzer (Wien, Verlag
des Versatzamtes 190l), welche durch die Umgestaltung dieses Amtes in
ein k. k. Versatz-, Versteigerungs- und Verwahr ungsamt und durch die
Eröffiiung des dafür bestimmten Neubaues veranlasst wurde. Das Buch,
welches durchwegs auf genauem aktenmässigen Studium beruht, beschäftigt
sich allerdings grösstenteils mit der statistischen Übersicht über die Geld-
gebahrung des Institutes in seinen verschiedenen Perioden, gibt aber ein-
leitungsweise auch eine Darstellung der Geschichte des Pfandleihwesens
im Allgemeinen und der Begründung des »k. k. Versatz- und Fragamtes«
— dies der ursprügliche Titel — zu Wien im Jahre 1707 im Besonderen
und damit zugleich einen nicht unwichtigen Beitrag zur städtischen Wirt-
schaftgeschichte.
B) Oberösterreich.
. Unter den diesmaligen nicht zahlreichen historischen Arbeiten dieses
Landes überwiegen die Beiträge zur Schulgeschichte. In erster Linie steht
eine grössere zusammenfassende Darstellung ,,Das Schulwesen im Lande
ob der Enns bis zum Ende des 17. Jahrhunderts* von Konrad Schiff-
mann im »59. Jahresbericht des Museum Francisco-Garolinum *, welche
zugleich der erste Versuch über diesen Gegenstand überhaupt ist und
schon deshalb dankbar begrüsst werden muss. Sie geht natürlich von
den Klosterschulen (der Benediktiner-, Zisterzienser- und Augustiner-
Chorherren) aus. Die Stadt- und Landschulen reichen auch in Ober-
österreich vereinzelt bis ins 13. Jahrhundert zurück (LiiÄ, Wels, Enns).
Geistliche und weltliche Schulen erfahren dann unter dem Einfluss des
Humanismus und Protestantismus eine gewaltige Umgestaltung, die welt-
lichen auch eine ganz bedeutende Vermehrung. Die hervorragendste Neu-
gründung war die protestantische Landschaftsschule in Linz, die vom Verf.
nach den Akten des oberösterreichischen Landesarchivs und einem Kodex
des Stiftsarchives in St. Paul eingehender behandelt wird. Es folgt hierauf
die Darstellung der Wirkung der Gegenreformation auf das Schulwesen,
namentlich der Jesuitengymnasien, seit dem Jahre 1624 und zum Schlüsse
ein sehr ausführlicher Abschnitt über die inneren Zustände der Schulen,
über Lehrer, Schüler, Lehrziele, Lehrfächer und Lehrweise in ihrer all-
mählichen Entwicklung. Als Anhang sind Lehrpläne und Schulordnungen
der Landschaftsschule zu Linz, sovde zwei Salarien und ein Inventar aus
Freistadt beigegeben.
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Literatur. Jg5
Merkwürdiger Weise hat gleichzeitig Ferdinand Khull die Schul-
ordnung und Instruktion der Landschaftsschule in Linz aus den Jahren
1577 — 1579, also zum Teil dasselbe wie Schiflfmann, in den »Beiträgen
zur Osterreichischen Schulgeschichte* aus demselben St. Pauler Kodex
publizirt, ohne dass sich die eine Veröffentlichung auf die andere beziehen
würde. Ebenso lieferte Josef Jäckel für dieselben Beiträge eine Ge-
schichte der »lateinischen Schulmeister zu Freistadt in Oberösterreich«, in
der gleichfalls dieselben Aktenstücke mitgeteilt sind wie bei Schiffmann.
Schiff mann, dein wir bereits eine Reihe glücklicher Funde zur
ältesten Wirtschaftsgeschichte Oberösterreichs verdanken (vgL meinen vor-
jährigen Literaturbericht in dieser Zeitschr. XXII f, 352), veröffentlicht im
89. Bande des »Archiv für österreichische Geschichte* ein Mondseer ürbar-
fragment aus dem Ende des 12. Jahrhunderts aus einem Kodex der Hof-
bibliothek, das allerdings schon einmal im Jahre 1873 in der »Zeitschr.
für deutsches Altertum* XVI, 478 von E. Schönbach edirt wurde, in
neuer und verbesserter Weise mit kurzer Einleitung.
Landesarchivar Ferdinand Krackowizer gab eine kleine Sammlung
von »Inschriften und Aufschriften im Lande ob der Enns* (Linz, Mareis
190l) heraus, von denen so manche an historische Ereignisse erinnern.
Der gleichnamige Stadtarzt von Gmunden liess seiner dreibändigen
Stadtgeschichte von Gmunden noch eine Häuserchronik als Supplement-
band folgen.
Wien. M. Vancsa.
Zur Kritik der älteren ungarischen Geschichts-
quellen i).
Im 24. Bande der »Mitteilungen« S. 135 — 148 hat H. Steinacker
^ meine 16 in Archiv für östeiTeichische Geschichte 1894 — 1902 erschienenen
^ Studien zu den ungarischen Geschichtsquellen einer Besprechung unterzogen.
So sehr mich diese eingehende Beschäftigung mit meinen Arbeiten freut,
habe ich doch gegen seine Ausführungen manches einzuwenden. Zugleich
will ich das Verhältnis meiner Studien zu jenen von Karacsonyi,
K^trzyuski und Paul er beleuchten. Andere Kritiker und Forscher
haben an meinen Ergebnissen nichts Bemerkenswertes auszusetzen gehabt.
Die Studien I und II beschäftigen sich mit den Stephanslegenden.
Ihr Hauptergebnis war, dass der Pester Kodex (um 1200) nicht die älteste
Redaktion der Legende von Hartwich enthalte; vielmehr habe es eine Re-
daktion gegeben, welche die Vita maior erweiterte, aber noch keine Be-
rührung mit der Legenda minor aufwies. Diese ursprünglichere Redaktion
hat die sogenannte ungar.-polnische Chronik benützt (vergl. dazu auch
Studie VI). Schliesslich erklärte ich für sehr wahrscheinlich, dass erst
der Schreiber des Pestei Kodex die Stellen aus der Vita minor inter-
polirte. Fast gleichzeitig mit meinen Ausführungen erschien in Szazadok
ein Aufsatz von Kar4csonyi, in welchem er die bereits von Wattenbach
«) Dieser Artikel ist vom Verf. schon im Mai 1903 der Redaktion über-
achickt worden. Infolge des Todes des Prof. Mühlbacher und infolge von Raum-
mangel erscheint er verspätet.
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186 Literatur.
geilusserte Anschauung, Hartwich könne der Verf. der Vita maior sein,
wieder aufnahm und den Pester Kodex als eine interpolirte Redaktion der
Legende hinstellte; aus diesem seien mit Auslassung alles dessen, was
den Ungarn des 13. Jahrh. unliebsam war, die jüngeren Redaktionen (Wiener
Kodex u. a.) geflossen. Erst im Jahre 1901 ist Karäesonyi zu einem ge-
naueren Einblick in die -Entwicklungsgeschichte der Hartwichschen Legende
gekommen. In der Schrift > Szent Istvän kiraly emlekezete * S. 1 2 7 ff. zeigt
er, dass die Vita maior (die m-sprüngliche Legende von Hartwich) zweimal
interpolirt. wurde. Die erste interpolirte Redaktion ist die in der ungar.-poln.
Chronik enthaltene; die Einschaltungen weisen auf Stuhl weissenburg, was
durch ein bisher unbekanntes Schreiben Innozenz IIL von 1202 näher
beleuchtet wird; entstanden wilre diese Redaktion etwa um das Jahr 1150.
UngeftLhr 50 Jahr später entstand die im Pest er Kodex erhaltene Rezension;
die wichtigsten Interpolationen weisen auf Martinsberg hin. Fasst man
das Verhältnis der ersten Studie Karacsonyis zu seiner zweiten ins Auge,
so ist leicht der Einfluss meiner Arbeiten*) auf seine
schöne Entdeckung zu erkennen. Statt dies festzustellen, klagt
St., dass ich nicht selbst schon früher zu diesen Ergebnissen gekommen
bin. Dieser Vorwurf ist ebenso unberechtigt wie jener, dass ich in der
3> näheren Prüfung* der Legenden nicht über Florian und Resenauer hinaus-
gekommen bin. St. übersieht, dass ich in Studie I und II nur einzelne
Fragen behandelt habe, nicht aber mir die Lösung aller Streitfragen über
die Stephanslegenden zum Ziele setzte. Dies bringen die Titel dieser
Studien deutlich zum Ausdruck. Die I. ist betitelt j^Über das Verhältnis
der Hortvici eps. Vita s. Stephani zu der Vita maior und Vita minor« ;
die II. enthält bloss »Einige Bemerkungen über den Pester Kodex und
sein Verhältnis zu der in der poln.-ungarischen Chronik enthaltenen ur-
sprünglichen Redaktion der Hartvici eps. Vita s. Stephani«. Was St. über
meine Lösung der Frage, ob erst der Pester Kodex die Vita minor ein-
fügte, bemerkt, ist unrichtig. Ich habe Studie II, 338 ff. den ziemlich
evidenten Beweis erbracht, dass im § 6 des Pester Kodex eine Intei-pola-
tion aus der Vita minor vorkam und daran die Bemerkung geknüpft, dass
es daher »sehr wahrscheinlich« ist, dass auch alle anderen Stellen
aus der Vita minor erst durch den Schreiber des Pester Kodex interpolirt
wurden. Damit ist durchaus nicht, wie St. will, die Frage bezüglich
dieser anderen Stellen »offen gelassen«, sondern es ist nur mein bejahendes
Urteil in vorsichtiger Weise formulirt. Und so durfte ich in Studie X, 404,
wo es sich bloss um die kurze Bemerkung handelte, wie ungarische
Schriftsteller sich ihrer Vorlagen ungescheut bedienen, sagen: ».Hartwich
schreibt ohne viele Umstände die VitÄ maior wörtlich ab; der Pester
Schreiber fügt ohne weitere Bemerkungen die Vita minor hinzu«. Ich
kann hierin durchaus keinen Widerspruch erblicken.
Auf die in Studie IV behandelte Urkunde Stephans für Martinsberg
will ich hier nicht eingehen ; St. hat eine Arbeit über dieselbe in Aussicht
*) in einem Schreiben vom 14. Jänner 1902, in dem Karäesonyi mir in
liebenswürdigster Weise einen lateinischen Auszug aus seiner neuen Arbeit über-
mittelt, schreibt er: Tuis elucubrationibus edoctus sum, maiorem legendem (rec-
tius originale opus Hartvici) duabus vicibus interpolatam fuisse . . . prima inter-
polatio a te detecta, seeunda in codice Pestiensi contenta.
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Literatur. 137
gestellt und so hoffe ich bei anderer Gelegenheit darauf zorückkommen
za können. Übrigens hängt diese Studie nur lose mit den anderen zu-
sammen.
Aus den in der Studie III und VI enthaltenen Ausführungen über
die ungar.-polni.oche Chronik und die ihr zu Grunde liegenden Aufzeich-
nungen anerkennt St. nur die richtige Erkenntnis der polnischen Inter-
polationen gegenüber den Ausführungen von Bosner. Die von mir den
schwachen Beweisen Bosners für die Entstehung dieser Qaelle um ]19(>
hinzugefugten neuen Gründe ergeben nach St. »allerdings nur die Grenz-
termine 11 i4 und 1270*. Trotzdem hält er an der von mir angenom-
menen Entstehungszeit um 1200 fest, weil er einsieht, dass die von mir
dargetane Haltlosigkeit aller anderen Behauptungen, unterstützt von den
geltend gemachten Gründen in ihrer Gesamtheit keine andere Bestimmung
zulässt. Zu meiner Bemerkung, dass der Abfassungsort Gran, der Autor
ein ungarischer Slave sei, bemerkt St., ich folgere dies nur aus Wahr-
scheinlichkeitsgründen, welche >die positive Fassung der Behauptung^
nicht rechtfertigen. Nun darf ich hoffen, dass meine Gründe »ganz offen-
bar« för Gran sprechen (Studie VI, 541); aber ich habe trotzdem meine
Ansicht wiederholt vorsichtiger formulirt: Studie IV, 621 heisst es, dass
der Chronist wahrscheinlich in Gran schrieb; IV, 623 der Nation
nach scheint der Chronist ein ungarischer Slave gewesen zu sein; IV, 624
(in der Zusammenfassung der Ergebnisse): Die Chronik ist um das Jahr
1200 in Ungarn, u.zw. wahrscheinlich in Gran verfasst worden. Ihr
Autor war ein Kleriker, und zwar wohl slavischer Abkunft*. Auch in
Studie VI, wo ich von den dieser Chronik zugninde liegenden älteren Auf-
zeichnungen handle, heisst es S. 529: »Schon im 11. Jahrh. scheinen
in Gran historische Aufzeichnungen gemacht worden zu sein«. Das nennt St.
eine »zu positive« Fassung! Während er an der oben berührten Stelle,
wo ich über die Interpolation der Vita minor in die Hartwich'sche Legende
handle, das »sehr wahrscheinlich« als ein »offen lassen« der Frage auffasst,
nimmt er hier nicht Anstand, die vielfach eingeschränkte Ansicht, als
zu bestimmt ausgedrückt hinzustellen! Die Beziehung zu Gran ist aber
durchaus kein schwacher Punkt meiner auch von St. (S. 1 :J6) als gelungen
bezeichneten Polemik gegen die Ausführungen von K^trzynski, deun
in dieser handelt er sich nur um die Erbringung des Beweises der Ab-
fassung der Chronik in Ungani, und dieser ist un'iweifelhaft gelungen^).
Wenn St. darin einen Widerspruch findet, dass ich einmal die Graner
Herkunft für eine in der Chronik benutzte Quelle behaupte, ein andermal
für die Chronik selbst, so ist dies irrig. Meine Anschauung habe ich klar
Studie VI, 528 dargelegt: »Ist nun die Chronik in Gran verfasst, so liegt
der Gedanke nahe, dass hiezu ältere Graner Aufzeichnungen benützt wurden,
und dies umsomehr, als es sich doch wenigstens teilweise um Nachrichten
über Graner Verhältnisse handelt. Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass
am erzbischöflichen Sitze historische Aufzeichnungen nicht versäumt wurden.
Und wo die ursprünglichen spärlicheren Notizen aufgezeichnet wurden,
') Mit Hinweis auf die Studie VI, wo ich bereits die irrigen Anschauungen
K^trzynskis widerlegt habe, gebe ich hier auf seine Ausführungen nicht näher ein,
da die Redaktion mir möglichste Kürze empfahl.
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Igg Literatur.
dort mag dann darch Verbindung mit anderen Quellen auch die spätere
ausführlichere Quelle entstanden sein, die Alberich und der nationalen un-
garischen Chronik vorlag*. Was St. über die Beziehungen Alberichs zu
St. Gilles sagt, ist mir längst bekannt gewesen (Beiträge zur älteren un-
garischen Geschichte, Wien 1893 S. 48 Anm. ll); auch ich habe die
Ansicht ausgesprochen, dass er von dort einzelne Nachrichten erhalten
haben kann; ob er auch seine ungai'ische Hauptquelle von dort erhielt,
ist fraglich ; aber selbst wenn dies der Fall wäre, so kann diese natürlich
noch immer in Gran entstanden sein.
Ebenso unbegründet sind die Einwände von St. gegen meine Ausführun-
gen über die Annales veteres ungarici (Studie Y). Dass ich die Anschauungen
Marczalis über deren Entstehen widerlegt habe, gibt St. zu; auch dass ich
> genauere Folgerungen« als Wattenbach über die Lokalisirung der ein-
zelnen Teile gezogen habe. Dagegen polemisirt er gegen die beiden
^wesentlichen Zutaten zu Wattenbach«, nämlich die Lokalisirung des
ältesten Teiles in Stuhlweissenburg (Annales Albenses) und die Annahme,
dass Stift Szeplak in besonderer Beziehung zum Eönigshofe stand. Nun
muss ich bemerken, dass mir gar nicht einfällt, die letztere mit einer ge-
wissen Einschränkung (Studie V, 519 »offenbar«, > wahrscheinlich«) ge-
brachte Bemerkung, als eine wesentliche »Zutat« zu betrachten; sie hängt
ja mit der Geschichte der Quelle, um deren Feststellung es mir allein
ging, nicht enger zusammen. Was aber die Entstehung der ältesten Par-
tien dieser Annalen in Stuhlweissenburg betrifft, so halte ich dies tat-
sächlich für eine unser früheres Wissen ergänzende Erkenntnis. Unstreitig
ist, dass dieser Teil der Annalen im südlichen Ungarn geschrieben wurde.
Femer ist zu beachten, dass sie Anfangs- und Endtermine der Regierungen
verzeichnen, was keine andere ungarische Quelle für diese Zeit tut. Schon
diese Beobachtungen erregen den Gedanken, da5*s die Aufzeichnungen in der
Krönungsstadt Stuhlweissenburg stattfanden, wo alle Bedingungen hiefur
zusammentreffen. Nunheisst es in den Annalen zum J. 1081, mitten zmschen
wichtigen Ereignissen, ohne weitere Ortsangabe : » Crux domini fulgure percussa
est.« So kann iatsächlich nur der Annalist schreiben, wenn es sich um das
Kreuz seiner Kirche, seines Klosters handelt. Ich habe ferner nach-
gewiesen, dass das Chronicon Pictum die Annalen ausschrieb. Bei jener
Nachricht vom Blitzschlag heisst es : Crux domini, quae A 1 b a e constituta
fuerat . . . Aus allem Angeführten geht klar hervor, dass der Chronist
die Stuhlweissenburger Annalen benützt und jenen Zusatz gemacht hat,
weil derselbe nun einer näherenr Ortsbestimmung bedurfte. Dies ist kein
^willkürlicher Schluss« des Annalisten und in seiner Quelle steht der Zu-
satz auch nicht. Steinackers Einwendungen sind ganz unberechtigte Zweifel.
Ebenso gleichgiltig ist es bei unserer Frage, dass das Pictum erst 1358
entstand. Es existirten eben damals noch diese Annalen und wurden vom
Pictum benütz,t. Mit den anderen Teilen derselben, welche nicht in Stuhl-
weissenburg entstanden, hat das Pictum keine Berührung.
Gar übel kommen die Studien VII — XII weg, welche über die ver-
schiedenen Redaktionen der ungarischen Chronik, ihr Entstehen und ihre
<)uellen handeln. Die Besprechung dieser »Aufsatzgruppe« wird »durch
ihre etwas unbeholfene Komposition erschwert«. Indessen ist die Dispo-
sition— man erlaube, dass ich mich auch eines »terminus technicus« aus
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Literatur. 189
den Aufsatzübungen erinnere — doch wohl klar genug: zunächst (Studie
VII) stelle ich alle Redaktionen zusammen; dann zergliedere ich sie kri-
tisch und gewinne so die Übersicht über die in ihnen aufgegangenen, nicht
mehr selbständig vorhandenen Quellen, deren älteste die Gesta Hungarorum
yetera sind. Es folgt dann die Betrachtung dieser allgemein benützten
Quelle (Studie VIII), sodann jene der drei selbständigen Ableitungen der-
selben: Anonymus (Studie IX), Keza (Studie X), Ofner Chronik mit ihren
verschiedenen Bedaktionen (Studie XI). Endlich handle ich über andere
kleine Quellen, die zum Teil nur in der einen oder anderen der vorge-
nannten Redaktionen benützt wurden (Studie XII). Das ist wohl eine
ziemlich durchsichtige Anordnung. Auch sonst habe ich durch übersicht-
liche Zusammenstellung der Parallelstellen, die mir und der Druckerei nicht
geringe Mühe verursachte, durch scharf erkenntliche Unterabschnitte, durch
Skizzirung der folgenden Ausführung in der Einleitung zu einzelnen Stu-
dien, sowie durch Zusammenfassung der Ergebnisse am Schlüsse der Stu-
dien die Lektüre und Würdigung dei-selben soweit erleichtert, dass einem
mit ähnlichen Untersuchungen Vertrauten kaum erhebliche Schwierigkeiten
erwachsen dürften. Auch die Wiederholungen, Vor- und Rückverweise
sollten diesem Zwecke dienen. Aber auch mit diesen ist St. unzufrieden,
wiewohl er z. B. in seiner Darstellung bloss auf S. 145 — 7 nicht weniger
als fünf derartige Verweise für nötig gefunden hat.
Die Ergebnisse meiner Studien verwirft St. fast ohne Ausnahme, nur
mein Stammbaum der Chroniken (Studie XI) bedeutet einen Fortschritt
unseres Wissens. Dagegen nennt St. die Ausfährungen Paulers über
diesen Gegenstand »grundlegend« (S. 144) und stellt die Sache so dar,
als ob ich ganz von diesem Abweichendes und daher Irriges lehren würde.
Nun bin ich aber in Wirklichkeit ganz unabhängig und etwa gleichzeitig
mit Pauler zu vielfach ähnlichen Schlüssen gekommen, wie sich weiter
zeigen wird. Hier will ich nur bemerken, dass die quellenkritische Bei-
lage im II. Bande von Paulers Geschichtswerk die einzige wichtigere
Arbeit ist, die mir unbekannt blieb. Dies hat seinen Grund teils in dem
Umstände, dass ich zur Zeit des Erscheinens (1893) der Ausführungen
Paniers im grossen und ganzen mit meinen Vorarbeiten fertig war und in
der Folge nur auf deren Bearbeitung und Publizierung bedacht war, die sich
freilich wegen meiner doppelten Lehrverpflichtung und anderen Umstönden
sehr in die Länge zog; teils aber Baulers kurze Studie nicht selbständig
erschienen war, so dass ihr Übersehen einigermassen zu entschuldigen ist.
Weniger fHllt der Umstand ins Gewicht, dass sie in ungarischer Sprache
geschrieben ist, denn ich hätte mir wie von andern einen Auszug oder eine
Übersetzung verschnfFt. Ich möchte hier feststellen, dass meine Studien aus
einer eingehenden Nachprüfung der » Gesehichtflquellen« von Marczali
hervorgegangen sind. Dies macht es erklärlich, dass ich ohne Kenntnis
des Ungarischen an diese Studien geschritten bin. Ich habe leider auch
das Ungarische, trotzdem ich dessen Studium begonnen habe, bisher "wegen
drängender Arbeitslast und der Notwendigkeit der Erlernung slavischer
Sprachen, mir nicht angeeignet. Unüberwindliche Schwierigkeiten bereitete
mir dieser Umstand bei meinen Studien nicht, weil einerseits die Zahl der
ungarischen Arbeiten, welche zu berücksichtigen waren, nur verschwindend
klein ist; anderseits Auszüge einigen Ersatz für dieselben boten. Nicht
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190 Literatur.
»ungarische Geschichte* ist mein »spezielles Arbeitsgebiet«, vielmehr habe
ich bloss die durchaus lateinisch geschriebenen mittelalterlichen Quellen
studiert, wie es viele vor mir ohne die Kenntnis des Ungarischen taten,
die trotzdem manches richtiger erkannten als z. B. Marczali, der gerade
wo er auf seine Kenntnisse des Ungarischen pocht, einen argen Fehlschluss
begeht (vergl. Studie VIII, 219).
Der grundlegenden Studie YII hat St. keine besondere Besprechung
gewidmet, und doch hätte seine ganze Polemik gegen mich hier einsetzen
müssen, indem er Schritt füi* Schritt meine Auseinandersetzungen wider-
legte, auf denen alle anderen beruhen.
Die wenigen vereinzeinten Bemerkungen, welche er über meine Aus-
führungen über die Gesta vetera (Studie VIII) macht (S. 145, 146, 147),
sind zumeist verfehlt. Wenn er sagt, meine Ausführungen über dieselben
»bleiben problematisch, weil sie mit der von Pauler nachgewiesenen mehr-
fachen Redaktion nicht rechnen«, so ist diese ohne irgend einen Beleg ge-
brachte Bemerkung wenig überzeugend. St. möge von diesem Standpunkte
beweisen, ob er eines der Hauptergebnisse über die Gesta erschüttern kann;
er möge z. B. beweisen, dass die Gesta nicht mit einer Beschreibung Sky-
thiens begannen und um 1090 endigten; er möge beweisen, dass sie nicht
eine spärliche, schlechte Quelle waren; er möge zeigen, dass ich Unrecht
habe, wenn ich ihnen gegen Heinemann die reichen Mitteilungen über
Gerhard abspreche u. a. m. Unrichtig ist auch der zweite Gmnd für den
problematischen Charakter meiner Ausführungen, ich hätte die von Pauler
mit IIa bezeichnete Quelle der Chroniken (welche diese neben den Gesta be-
nützt haben) nicht erkannt. Ich habe vielmehr schon in Studie VII, 489 ff.,
ausführlich auf eine alte bist. Darstellung hingewiesen, welche der von
Pauler nachgewiesenen entspricht. Wenn aber Steinacker betont, meine
Bemerkungen über die Gesta Hungarorum vetera seien wertlos, weil sie die
Ergebnisse der Studien IX ff. voraussetzen, diese selbst aber sehr fraglich
sind, so ist dies wieder irrig. Unstreitig hängen alle meine Ausführungen
so zusammen, dass das Ergebnis der einen Studie das andere stützt. Was
aber St. bei der Besprechung der folgenden Studien als fraglich hinstellt,
beruht entweder auf Irrtum oder es berührt meine Beweisführung nicht,
wie wir unten sehen werden. Die Bemerkung St. (S. 146), »dass die
ältesten Partien von la (nach Pauler gemeinsame Vorlage Kezas und der
Chroniken bis Andreas II.) nicht zu den Gesta vetera gehören, liat schon
Heinemann angenommen und Kaindl wohl zu Unrecht berichtet*, ist un-
klar. Um welche Partien handelt es sich? Wenn St. meint, dass ich etwa
die ganze Hunengeschichte als Teil der Gesta ansehe, so wäre dies ein
Missverständnis. Ist er aber der Anschauung, dass auch der Anfang der
Hunengeschichte (Beschreibung Skythiens), wie ich gegen Heinemann ange-
nommen habe, nicht zu den Gesta vetera gehörte, so verweise ich auf die
Ausführungen VII, 478 f. und VIH, 236 ff. Wenn schliesslich St. sich
S. 147 dagegen wendet, dass ich mich mit den Gesta vetera zu viel be-
schäftigt habe, da doch ich sie schliesslich als ziemlich wertlose Quelle
bezeichnen muss und ihre Bekonstruktion problematisch bleibt, so muss
demgegenüber bemerkt werden, dass aus der genauen Untersuchung der
Oesta vetera und ihres Verhältnisses zu den überlieferten Werken, zugleich
auch die Erkenntnis dieser und ihrer anderen Quellen sich ergab; und
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Litei-atur. 191
dass femer nur eine sehr eingebende Untersuchung dieser ältesten Quelle
sowohl manche irrige Meinung (so Heinemanns Anschauung, sie sei die
reichhaltige Quelle der (Jerhards-Legende) widerlegen, als auch ein end-
gültiges Urteil über diese Gesta gestatten konnte. Eine Rekonstruktion
der Gesta vetera habe ich aber gar nicht versucht (VIII, 236); ich habe
nur durch Vergleich der verschiedenen AbleitTingen >ein annähernd rich-
tiges Bild der alten Gesta« (VIII, 311) zu gewinnen gesucht.
An der Studie IX über den Anonymus setzt St zwei Punkte aus:
1 . hätte ich zwar die von Heinemann nur konstatierte Benützung der Gesta
vetera durch den Anonymus zu beweisen gesucht, aber keine entscheidende
Stelle dafür angeführt; 2. wäre meine Polemik gegen die Anschauung, der
Anonymus gehöre dem Zeitalter Belas III. an und meine Argumente für
das Zeitalter Belas IV. verfehlt. Der erste Einwurf gehört zu jenen, welche
meine Ausfuhrungen über die Gesta vetera und deren Verhältnis zu deren
Ableitungen erschüttern würde, falls er berechtigt wäre ; Steinacker möchte
nämlich, um seine Ansicht, dass der Anonymus schon der Zeit Belas HI.
angehöre, zu stützen, glaublich machen, dass der Anonymus die Vorlage von
la (siehe obenl) sei oder dass la unter Andreas II. die Gesta vetera aus der
Darstellung des Anonymus erweiterte ; er möchte auch den Gesta vetera die
ihnen mit dem Anonymus gemeinsamen Stellen abspi'echen. Für diejenigen,
welche diese Einwürfe St. nachprüfen wollen, möge bemerkt werden, dass sie
an verschiedenen Stellen zu suchen sind und zwar bald unter den kritischen
Bemerkungen zur Studie IX (S. 146 oben), dann zu Studie X (S. 146
unten), endlich zu Studie XII (S. 147 unten). Wie verhält ^s sich aber
mit dieser Anschauung Steinackers? Hätte er die ihm allzu ausführlich
erscheinenden Ausführungen über die Gesta vetera genauer, durchgesehen,
so wäre er unter anderem auf die übersichtlich genug zusammengestellten
Parallelstellen Studie VIII, S. 258 f., 260 f. und 262 f* gekommen, aus
deren fettgedruckten Stellen ^) klar hervorgeht, dass Eeza und die Chroniken
hier Begino näher stehen als der Anonymus. Da nun erstere Begino nicht
direkt benützten, sondern die betreffenden Stellen ihrer Vorlage entnahmen,
so kann diese nur in den Gesta, nicht aber im Anonymus gesucht werden.
Da nun femer schon Studie VII, 476, darauf hingewiesen wurde, dass
Keza und die Chronik nichts von den vielen dem Anonymus eigentümlichen
Ausführungen aufweisen, so kann man die Ansicht St. nicht billigen : der
Anonymus ist nicht Vorlage und Quelle der anderen Darstellungen, sondern
er hat vielmehr wie Keza und die nationalen Chroniken aus den Gesta vetera
geschöpft Damit hat auch die Zuweisung des Anonymus ins 1 2. Jahrhundert
einen Stoas erlitten. Die Gründe, welche hiefür bisher angeführt wurden,
sind ohnehin sämtlich sehr schwach. Die von Bösler, Marczali und mir
für das Zeitalter Belas IV. angeführten, halte ich zwar auch nicht für
schlagend. Ich habe dies in meiner Studie IX ausdrücklich bemerkt, und
es ist leider Tatsache, dass St. auch hier meine vorsichtig einschränkende
Bemerkung übersieht, um gegen mich nachdrücklicher polemisieren zu
können. Studie IX, S. 397, ist zu lesen: »Dies sind die Gründe, welche
den Schreiber dieser .Zeil^ veranlasst haben, den Notar für einen Zeitge-
nossen Kezas zu halten ^nd die Abfassung seines Werkes um 1275 anzu-
»). Conailiarius; Saxoniam, Tkuringiam ; Fulda, Rhenus (Wormatia).
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192 Literatur.
setzen. Daran wird man wohl auch festhalten müssen, solange nicht schla-
gendere Beweise als jene Florians dafür angefiihi-t werden können, dass
der Anonymus der Notar Belas III. war. Unsere sonstige Beweisführung,
besonders bezüglich der Ausführungen des Verhältnisses zwischen den Gesta
vetera und dem Anonymus könnte durch diesen Nachweis durchaus nicht
beeinflusst werden.* Und S. 399 heisst es in der Zusammenfassung der
Ergebnisse:. »Der Anonymus war aller Wahrscheinlichkeit nach
Notar Belas IV.* Betont sei folgendes: Es steht fest, dass Alberich,
Richard (De facto Hungariae magnae), Anonymus, Keza und die Chroniken i)
auf den Gesta vetera beruhen; der Anonymus wurde dagegen von keiner
anderen Quelle benutzt. Dies scheint damit zusammen znhiingen, dass er
vor Keza nicht bestand ; nach Keza aber griff man lieber zu dieser besseren
Darstellung und so blieb der Anonymus ganz ohne Einfluss auf die andere
ungarische Geschichtschreibung. Dies wttre schwerer erklärlich, wenn seine
Gesta schon im 12. Jahrhundert entstanden wären. Zulieb seiner An-
schauung übersieht St. (S. 146), dass der Anonymus schon einige Ver-
trautheit mit der deutschen Etzelsage zeigt; er spricht von Ecil burgum,
während die auch nach St. um 1200 entstandene ungarisch-poln. Chronik
noch nichts davon weiss. So bleibt denn noch immerhin manches über
das Zeitalter des Anonymus zweifelhaft. Dass er in gewissen Dingen auf
einem ursprünglicheren Standpunkte steht als Keza (und die späteren
Chroniken), habe ich selbst schon hervorgehoben ; er i»t aber auch un-
streitig ein älterer Zeitgenosse Kezas ; ihn deshalb Jahrzehnte früher anzu-
setzen, ist jedoch unstatthaft.
Auch St. Bemerkungen zu meiner Studie über Keza (Studie X) sind
nicht glücklicher. Damit man seine Polemik verstehe, muss ich erst kui-z
meine Anschauungen dartun. Damach wäre Keza der Veif. der sein Ge-
samtwerk einleitenden Gesta Hunorum, an deren Spitze er sich als Autor
des ganzen Werkes nennt. Ihm diese Hunengeschichte, die ganz offen-
kundig im 13. Jahrhundert verfasst sein muss, abzusprechen, hätte man
keinen Grund, trotzdem derartige literarische Entwendungen auch in Un-
garn zu jener Zeit vorkommen (vergl. dazu meine Bemerkungen Studie X,
S. 404), denn soweit wir sehen, bestand vor ihm keine derartige Dar-
legung der Hunengeschichte. Auch kann man nachweisen, dass Kezas
Text der Hunengeschichte ui*sprüngl icher ist, als der in den Chroniken
überlieferte, daher diese aus ihm schöpften. Zu erkennen sei dies aus ein-
zelnen Stellen, wo Keza die ricJbtige, die Chroniken eine falsche Lesart
bieten; aber auch ans Stellen, wo Keza eine ursprünglich weniger gelun-
gene Darstellung aufweist, welche in den Chroniken bereits verbessert er-
scheint. Dagegen beruhen die den Gesta Hunorum folgenden Gesta Han-
garorum auf den Gesta vetera. Keza hat die, diese alte Quelle einleitende
Beschreibung Skythiens in den Anfang seiner Hunengeschichte versetzt.
Den Übergang von seinen Gesta Hunorum zu den alten Gesta vetera hat
er nicht so zu gestalten verstanden, dass nicht die Naht zu bemerken
wäre. Auch sind die Gesta Hunorum als gelehrtes Werk zu erkennen;
die Gesta Hungarorum zeigen nicht diesen Charakter, Die Darstellung der
Gesta vetera, die nur bis etwa 1090 reichten, hat Keza unter Benützung
») Und zwar in gewiesem Sinne auch die ungai.-polnische Chronik.
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Literatur. 193
eines dürren Köaigsverzeichnisses durch knappe Notizen bis auf seine Zeit
fortgeführt (vergl Studie VII, 48 1 ff.) ; erst die späteren Chroniken haben
diesen Teil durch die Benützung anderer Quellen so gestaltet, wie er in
ihnen vorliegt. Keza hätte nicht so spärliche Notizen für diese Zeit ge-
bracht, wenn ihm die Darstellung der Chroniken bereits vorgelegen wäre.
Dass die Gesta Hungarorum vetera auch noch um 1235 über das 12. und
13. Jahrhundert nichts brachten und dass damals noch keine ähnliche Ge-
schichtsdarstellung über diese Zeit bestand, kann man aus Alberich schlies-
sen, bei dem der Mangel einer derartigen Quelle gunz klar zutage tritt
und der doch so gute Verbindungen mit Ungarn hatte und sonst so um-
sichtig war.
Dies sind die Ergebnisse meiner Untersuchungen, insofern St. Kritik
sie berührt Was er zunächst gegen die Abfassung der Gesta Hunorum
durch Keza sagt, ist ganz verfehlt. Die von mir aufgedeckte Naht zwischen
den Gesta Hunorum und den Gesta Hungarorum könnte nach St. nur
»durch einen Kompilator erfolgt sein, nicht aber durch Kezai, der nach
Kaindl der Autor beider Werke wäre«. Nun ist nach meiner Darstellung
Keza nur der Verfasser der Gesta Hunorum, nicht aber auch der Verfasser
der Gesta Hungarorum; die Naht entstand zwischen den von Keza ver-
fassten Gesta Hunorum und den daran angefügten längst bestehenden Gesta
vetera : hier war Keza tatsächlich bloss Kompilator und St. traut ihm zu-
viel zu, wenn er alle Widersprüche und Unebenheiten zwischen den beiden
aneinander gefügten Teilen völlig beseitigt sehen will. Diese erste »Be-
gründung« St. hat also keine Beweiskraft. Nicht viel besser steht es mit
dem zweiten Beweise. Während ich gezeigt habe, dass Kezas Text teils
durch richtigere Lesarten, teils durch seine primitivere Darstellung ur-
sprünglicher als jener in den Chroniken sei, sagt Steinacker: »Der Text
der Gesta Hunorum bei K^zai ist sichtlieh ein oft unklares Excerpt offen-
bar aus einer Quelle, aus der die Chroniken den von ihnen zugprunde ge-
legten K^zaitext wiederholt verbessern ; die Verbesserungen gibt auch Kaindl
zu.« Dabei hat St. übersehen, dass Keza einerseits auch richtigere Les-
arten bietet; anderseits bestehen die von mir zugegebenen Verbesserungen
der Chroniken gegenüber Keza nur in der deutlicheren Fassung oder bes-
seren Anordnung des Texten bei Keza: aus einzelnen der von mir gebrach-
ten Beispielen geht ganz klar hervor, dass uns nicht bei Keza ein unklares,
bei den Chroniken ein verbessertes Excerpt aus einer dritten Quelle vor-
liegt, sondern dass die schwer&Uigere Darstellung Kezas von dem Verf.
der Grundchronik verbessert wurde. Wenn sich z. B. bei Keza eine An-
zahl von zusammengehörigen Nachrichten in minder passender Anordnung
findet, als in den Chroniken, so ist es sicher irrig anzunehmen, Keza hätte
beim Excerpieren seiner angeblichen Quelle diese schlechte Anordnung mit
Absicht durchgeführt, die Chroniken aber gegenüber Keza wieder die rich-
tigere der Quelle hergestellt. Viel klarer erscheint es, die Darstellung
Kezas als die primitivere, ursprüngliche anzusehen, welche der ihn aus-
schreibende Chronikverfasser verbessert. Hie und da hat er aber die rich-
tigere Darstellung Kezas missverstanden und hat so durch seine Änderung
des Textes erst den Fehler hineingebracht, den dann alle Redaktionen auf-
weisen. — Richtig ist die Bemerkung, dass die Hunengeschichte schon
nach den zur Zeit Andreas IL erfolgten Dominikanerreisen geschrieben sein
MitthoiloDKon XXV. 13
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194 Literatur.
müsse; das passt anch ganz gut auf Keza. Falsch ist aber die Wieder-
aufnahme der Ansicht Marczalis, dass sie vor dem Mongolensturm entstan-
den ist: Keza konnte doch ganz gut den Znstand vor diesem Ereignisse
schildern, der ihm vollkommen bekannt sein musste. Es lag für ihn gar
keine Nötigung vor, bei der Schilderung der alten Völkerstellung schon
auf die durch das Eindringen der Mongolen verursachte Änderung Rück-
sicht zu nehmen ; hat doch auch die spätere Ofner Grundchronik in dieser
Darstellung keine Änderung vorgenommen, trotzdem sie unstreitig erst nach
dem Mongolensturm entstand. Überdies beruht aber die Schilderung Sky-
thiens bei Keza, welche Marczali S. 83 bei diesem Beweise voi-züglich be-
rücksichtigt, auf den Gesta vetera, was St. wieder übersehen hat. Diese
sind nun freilich geeignet gewesen, den Zustand vor dem Mongolensturm
auch in die neuem Darstellungen zu übertragen. Damit ist wohl die
Stichhältigkeit auch dieser Einwendung St. widerlegt. — Warum die bib-
lisch anklingende Einleitung der Gesta Hunorum nicht von Keza her-
rühren könnte, ist nicht abzusehen. Solange keine stichhältigeren Einwände
gegen Kezas Autorschaft der Gesta Hunorum beigebracht werden, als die
von St. geltend gemachten, werden wir wohl mit Recht entsprechend der
klaren Überlieferung an ihr festhalten. Soweit darf besonnene Kritik nicht
gehen, dass sie ein altes Zeugnis ohne ganz unantastbare Gründe verwirft.
— Gegen die von mir angenommene Fortsetzung der Gesta vetera durch
Keza vom Ende des 1 1. Jahrhunderts bis auf seine Zeit hat St. außer der
nackten Gegenbehauptung gar nichts angeführt.
Der in Studie XI festgestellte Stammbaum der verschiedenen Redak-
tionen der Ofner Chronik findet St. Anerkennung. Merkwürdig erscheint
mir nur der Umstand, dass ich trotz der nach Steinacker sonst völlig
verfehlten Methode und trotz meiner sonst angeblich irrigen Ansichten,
gerade in dem schwersten Teile der Frage, der gewissermassen aus allen
anderen Ergebnissen den Schluss zieht, zu richtigen Schlüssen gekommen
bin. Es sei auch gestattet, zu bemerken, dass ich in dieser Studie (und
in Yn) über die Entstehung der ungarischen Grundchronik und ihrer Ab-
leitungen etwas mehr zu sagen weiss, als früher feststand.
In Studie XI [ habe ich einige kleinere ungarische Quellen behandelt,
welche neben den Gesta vetera und den ungarischen Legenden die Quelle
der Chroniken waren. Zunächst nenne ich das dürre Königsverzeichnis,
dessen sich Keza bei seiner Fortsetzung der Gesta vetera bis auf seine
Zeit bedient hat, und jene genauere Aufzeichnung, welche dann der Verf.
der Grundchronik benützt hat, um die Darstellung Kezas zu ergänzen.
Beider Existenz läugnet St ab, weil sie nur meiner falschen Auffassung
Kezas entsprangen und Elemente von la Bind. Wie bereits oben erwähnt
wurde, ist la nach Pauler die Keza und den Chroniken zugrunde liegende
Darstellung bis auf Andreas 11., die angeblich bald nach 1205 abgeschlos-
sen worden wäre. Nun frage ich, woher hat denn la und I (das ist die
ebenerwähnte Vorlage, bis auf Stephan V. fortgeführt) überhaupt die Nach-
richten über die genauem Königsdaten u. s. w. seit dem Ausgange der
Gesta vetera? Es musste doch eine Aufzeichnung gewesen sein, wie die
von mir als Quelle der Grandchronik angenommene: dies gibt ja auch St.
S. 1 44 ff., wenn ich ihn recht verstehe, zu. Es ist aber auch kaum glaub-
lich, dass Keza ein Auszug aus la oder I ist; denn warum weiss er gar
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Literatur. 195
nichts von Stephan II. nnd Ladislaus III., wobei es sich nicht um blosse
Aoslassongen handeln kann (wie Studie YII, 482, gezeigt ist), and warum
sind .seine Mitteilungen gegenüber den Chroniken so spärlich? Offenbar
stand ihm eben nicht I und auch nicht das reichere Eönigsverzeichnis zur
Verfügung, sondern eben nur die Gesta vetera und als Hilfsmittel zur
Fortsetzung bloss eine dürre Aufzeichnung. Aber es ist überhaupt nur
eine unbegründete Ansicht Paulers, dass eine bis Andreas II. reichende
Chronikredaktion (la) vorhanden war. Diese Grenze wird mit Hilfe der
Agramer Chronik bestimmt^ die angeblich nur bis Andreas II. mit den
anderen Chroniken übereinstimmt. Nun weist aber dieses Chronicon Za-
grabiense nicht nur bis Andreas H., sondern trotz aller Kürzungen und
selbständigen Zusätze noch auch zum J. 1301 Verwandtschaft mit der
Grundchronik auf, wie dies schon in Studie XI betont wurde. Man ver-
gleiche :
Agramer Chr. § 23
Supradictus autem rez Stephanus,
£lius Belao, habuit iilias tres; ex
quibus una vocabatur Maria, quae
^it tradita in consortem magno
Carolo regi Sicilie etc.
Chr. Budense S. 216
Rez Stephanus Quintus, filius Bela
Quurti regis Hungarie, inter alias
filias habuit unam nomine Maria vo-
catam, qui Karolo Ciaudo, filio Karoli
magni . . . tradiderat in uxorem.
Noch stärker sind die bis zu diesem Zeitpunkt reichenden Beziehun-
gen zwischen der Grosswardeiner Chronik und den anderen Chroniken ; die
Gross wardeiner Chix)nik stammt aber aus derselben Ableitung der Grund-
chronik, wie die Agramer. Man vergleiche darüber Studie XI. Die An-
nahme, dass die Grosswardeiner Chronik ihre stärkeren Beziehungen zu den
anderen Chroniken bis 1301 durch selbständigen Gebrauch derselben er-
reichte, ist nicht statthaft ; denn ihre Beziehungen reichen ebenso wie jene
der Agramer Chronik nur bis 1301, nicht aber darüber hinaus. Dies alles
erklärt sich nur daraus, dass die Agramer und Grosswardeiner Chronik auf
einer bis 1301 reichenden Chronikredaktion beruhen, wie in Studie XI gezeigt
worden ist. Kurzum, die Annahme einer bis Andreas II. reichenden Chronik
(la) entbehrt einer genügenden Begründung. Dazu kommt, dass diese Chronik
bald nach 1205 hätte entstehen sollen; nun entspricht aber das in den unga-
rischen Chroniken über die letzten Zeiten vor 1205 Gesagte schon wegen seiner
Dürftigkeit durchaus nicht einem zeitgenössischen Berichte : die Geschichte
der letzten drei Jahrzehnte wird nämlich nur in etwa 20 Zeilen behandelt!
Da nun auch das über Andreas II. Berichtete teilweise falsch ist, so muss
die Entstehung der Grundchronik eben erst einer späteren Zeit zugewiesen
werden. Unstreitig hat diese aber nicht nur für die Zeit vor 1205, son-
dern auch nach 1205 für ihre Erweiterung dieselbe gute Aufzeichnung
benützt; dies ergibt sich aus der Gleichartigkeit der Daten. Dem kann
sich auch St S. 144 f. nicht verschliessen. Auch er nimmt als Quelle,
aus der die Darstellung der Gesta vetera fortgeführt wurde, eine Auf-
zeichnung an, in die noch bis 1236 zeitgenössische Notizen eingefügt wur-
den. Das macht den angeblichen Einschnitt bei 1205 sehr zweifelhaft. Ich
wiederhole also, dass es absolut keinen stichhältigen Grund gibt, eine bis
1205 reichende Chronik, die bald nach 1205 entstanden wäre, anzunehmen.
Noch um 1235 ist nur der Bestand der bis ans Ende des 11. Jahrhun-
derts reichenden Gesta- vetera bezeugt. Keza hat die Darstellung dieser
13*
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196 Literatur.
Gesta bis auf seine Zeit mit Hilfe eines spärlichen Eönigsverzeichnisses
fortgesetzt; der Verf. der Grundchronik hat dessen Darstellung aus einem
besseren, mit zeitgenössischen Notizen versehenen Verzeichnis ergftnzt. Aus
einem bald nach 1301 hergestellten Auszug der Grundchronik floss die
Agramer und die Grosswardeiner Chronik.
An dritter Stelle nenne ich in der Studie XII die Antiqui libri de
Gestis Hungarorum. Ich habe schon Studie VIII, 283—299, dargetan,
dass denselben viele zuverlässige Nachrichten über die Zeit der inneren
Wirren (zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts) entnommen wurden, welche
bei Keza fehlen. Studie XII fasse ich diese Ergebnisse zusammen. Über
diese Ausführungen setzt sich St hinweg, als ob dieselben ganz bedeu-
tungslos wären und bemerkt über die von mir dieser Quelle zugeschrie-
benen Nachrichten: »In Wirklichkeit gehören sie zu (Paulers) IIa.* AVas
ist aber IIa bei Pauler? St. sagt darüber selbst S. 143: »Eine nur bei
Kezai fehlende Aufzeichnung über die Streitigkeiten im Königshause bis
1087.« Damit ist der Inhalt dieser Quelle ganz ähnlich festgestellt, wie
jener der von mir behandelten Antiqui librL Wer sich des näheren da-
rüber belehren will, braucht nur die Übersichtstafel bei Pauler II, 786 ff.,
über die der Quelle II zugewiesenen Stellen mit meinen Bemerkungen
Studie VIII zu vergleichen. Im einzelnen ergeben sich freilich Abweichun-
gen; aber auch Pauler gibt ja zu, dass unbedingte Sicherheit nicht mög-
lich sei.
Irrig ist auch, wenn St. sagt, ich hätte ebensowenig wie IIa auch
Hb und IIc erkannt. IIb ist nach Paulers Bestimmung eine Aufzeichnung
über die Jahre 1091 — 1152, die nur im Pictum erhalten ist; IIc eine
Quelle für die Zeit von etwa 1150 — 1175, die nur Muglen benützt hat.
Pauler ist auch der Ansicht, dass IIa und IIb, wahrscheinlich auch IIc schon
durch einen Schriftsteller zur Zeit Belas III. vereinigt und überarbeitet
wurden. Jede der Quellen ist zeitgenössisch gewesen; keine der Aufzeich-
nungen lässt sich mehr scharf erkennen. Wie ich nun bereits gezeigt habe,
dass ich IIa in den Antiqui libri erkannt habe, die ich um 1100 ent-
stehen Hess, so habe ich auch nachgewiesen (Studie VII, 489 ff. und XII),
dass Pictum und Muglen für die Zeit von Koloman bis etwa 1150 eine
ausgezeichnete Quelle benützten und bei Muglen auch für die Zeit von
1150 bis 1172/3 die Benützung einer verlässlichen Quelle nachweisbar ist.
Selbstverständlich lag also dem Pictum nur die Quelle von 1090 — 1150
vor, das ist also IIb bei Pauler. Muglen konnte entweder zwei Quellen
benützen, die nach Pauler IIb und IIc wären, doch habe ich diese An-
nahme aus besondern Gründen verworfen (VII, 63 f.); oder aber lagen
Muglen bereits beide Aufzeichnungen vereint vor, und das halte ich aus
den am eben angeführten Orte mitgeteilten Gründen für das richtigere.
Dort habe ich auch bereits bemerkt, dass diese vereinigte (oder fortge-
setzte) Quelle um 1175 schon vorlag. Das stimmt doch wieder wenigstens
einigermassen mit den Bemerkungen Paulers zusammen, dass die Teil-
quellen (IIa, IIb, IIc) schon zur Zeit Belas III. vereinigt gewesen sein
dürften. Wenn nun Steinacker gegen diese Vermutungen Paulers auftritt,
so hat er gewiss Recht, wenn er die so frühe Verbindung von IIa und
IIb nicht gelten lässt; aber dass IIb und IIc zu einer Quelle verbunden
Muglen vorlagen, denke ich doch glaublich gemacht zu haben. Aus dem
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Literatur. 197
allen ersieht man, dass meine Ausführungen über diese Quellen weder so
inig, noch so gegenstandslos sind, wie St. annimmt. Wenn er aber klagt,
dass ich diese Quellen nur flüchtig behandle, so übersieht er, dass ich in
Studie XII nur die Schlüsse aus meinen früheren Ausführungen bei der
Analyse der Chronik und der Oesta vetera ziehe.
Zu den in Studie XIII — XVI bebandelten Legenden macht St. keine
besonderen kritischen Bemerkungen. Er spricht sich im allgemeinen über
dieselben anerkennend aus und bezeichnet sie als einen Fortschritt gegen-
über den bisherigen Anschauungen. Trotzdem gibt er sofort wieder über
meine Arbeiten das Urteil ab: »Was richtig ist, ist nicht neu, und was
neu ist, selten richtig.« Ich hoffe doch, dass man zwischen meinem auf
Grund der »Studien« vorbereiteten Büchlein > Die mittelalterliche Geschichts-
schreibung Ungarns* und den > Geschieh t^quellen* Marczalis, von denen
ich ausgegangen bin, sowie den anderen älteren und neueren Arbeiten,
einen etwas anders gearteten Unterschied wird feststellen können. Indessen
quittire ich mit Dank St. ausführliche und scharfe Auseinandersetzungen,
denn sie haben mir die Beruhigung verschafft, dass meine langjährigen
und anstrengenden Studien nicht ergebnislos geblieben sind. Ebenso ge-
reicht mir die Übereinstimmung meiner Ausfühiiingen mit jenen von
Karäcsonyi und zum Teil auch mit jenen Paulers zur Befriedigung. Jede
Ergänzung und Berichtigung meiner Ergebnisse werde ich aber mit Freude
entgegennehmen, wenn sie sachlich und überzeugen! dargebracht werden.
Czernowitz. R. F. Kaindl.
Erwiderang.
Zu Studie I. (Stefanslegenden) bringt Kaindl nur den einen Gegen-
einwand, dass ich zwischen den verschiedenen Arbeiten Karäcsonyis nicht
scharf unterschieden und sucht durch ein Zitat aus einem Briefe Karacsonyis
den Einfluss seiner Studien auf dessen letzte Arbeit zu erweisen. Aber
Karacsonyi ist nicht Florian. Unerwidert bleibt mein Vorwurf, dass das
einzige wesentliche Resultat von I. — die Entdeckung einer ersten Redaktion
der Legende in der ung.-poln. Chronik — schon bei Florian steht, ohne
dass dies kenntlich gemacht wäre>). Und auch für Kardcsonyi beweist
das Zitat kaum mehr, als die Liebenswürdigkeit dieses Gelehrten und ändert
nichts daran, dass der erste Schritt über Florian hinaus — (die sichere
Unterscheidung von zwei zeitlich wie Örtlich genau fixirten Überar-
beitungen) — erst mit Hilfe des von K^trzinski entdeckten neuen Textes
durch Karacsonyi erfolgt ist, während K, denselben Text einen »wertlosen
Auszug* nennt (VI. S. 533) und nicht zu verwerten weiss.
Zu Studie II., III., VI., bringt K. vier Bemerkungen. Ich hatte 1., zu
II. eine unberechtigte Verallgemeinerung und 2. zu III. und VI. die un-
begründet positive Fassung des einzigen über die Vorarbeit (Rosner) hinaus-
gehenden Resultates gerügt. Da K. zum 1. Punkt erklärt: »Ich kann hierin
») Vgl. die von mir 136 A. 1 gegebene Stelle: . . . codicem Varsaviensem
. . . primam editionem huius collecticii operis lüisse mit der unvollständigen
Wiedergabe der Ansichten Florians bei Kaindl I. S. 325, der Polemik dagegen
326 ff. und dem Nachweis der älteren Redaktion als einer von K. gefundene
Erkenntnis S. 331 ff.
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198 Literatur.
keinen Widerspruch erblicken,* gebe ich die zwei Stellen im Wortlaut i).
Und da er zum 2. einige Stellen zitirt, wo er das betreffende Eesultat
(Graner Entstehung einer Quelle) sehr verklausulirt und nun ausruft:
»Und das nennt St. eine positive Fassung!«, so teile ich die von mir
angezogenen Stellen auch wörtlich mit^). Sie sind positiv gefasst. Das
ist es eben: Dort wo Resultate eigentlich gewonnen werden, sind sie ver-
klausulirt, wo sie Grundlage weiterer »Resultate* sind, werden sie zu
»offenbaren, bewiesenen* Ergebnissen. Das ist bedenklich genug. Noch
bedenklicher aber scheint mir, dass K. hinter diesen ursprünglich unbeab-
sichtigten DoppelformuliruDgen Deckung vor der Kritik sucht, indem er
an einer dritten Stelle, wo er auch auf vorsichtigere Fassungen eines im
Endergebnis doch positiv aufgestellten Resultates verweist, sagt: »Leider
ist Tatsache, dass auch hier St. meine vorsichtig einschränkende Bemer-
kung übersieht, um . . . nachdrücklicher polemisiren zu können*.
Was 3. die Entstehungszeit der ung.-poln. Chronik betrifft, so habe
ich nach Widerlegung der von E. neu beigebrachten Anhaltspunkte an
ca. 1190 doch festgehalten, nicht wegen der von E. »dargetanen Halt-
losigkeit aller anderen Behauptungen*, sondern in Anschlnss an die vor
K. gegebenen Bestimmungen Rosners (1188 — 1192).
4. Der Satz: »Was St. über die Beziehungen Alberichs zu St. Giles
sagt, ist mir längst bekannt gewesen* ist irreführend. Denn 1. hat K.
die jetzt angezogene Stelle seiner früheren Arbeit in diesen Studien nirgends
zitirt, weil sie eben zu der von ihm acceptirten Annahme einer Vermitt-
lung über Gran nicht passt. 2. ist dort nur von Vermittlung mündlicher
Nachrichten die Rede und 3. liegt das Gewicht meiner Anmerkung (S. 137
A. ß) auf dem Nachweis, dass Trois-Fontaines an St. Gotthard ein direktes
Tochterkloster in Ungarn hatte. Und das hat K. nicht gewusst, sonst hätte
er es verwenden müssen.
Zu Studie V. (Annales veteres) hatte ich durch Vergleich mit Watten-
bach gezeigt, dass sie auf 25 Seiten lediglich dessen Ergebnisse verbreiternd
wiederholt und dass die zwei einzigen relativ wesentlichen Zutaten Eaindls
falsch sind. Die eine gibt er preis, die andere hält er aufrecht. Ich
lege sie zur Illustration seiner kritischen Eigenart vor. Die in Süd-
ungarn entstandenen Annalen haben zu 1081: et crux domini fulgure
percussa est. Das müsse, wie das Fehlen der Ortsangabe zeigt, am
Ort des Ereignisses geschrieben sein. Das Pictum, das im 14. Jahrhundert
die Annalen benützt, ergänzt: »crux, que Albe constituta fuerat*. K.
vermag nun nicht einzusehen 8), dass das Pictum das entweder in seiner
Vorlage fand, dann fehlt die Ortsangabe nur in unserer Handschrift der
Annalen, oder dass es die Ortsbestimmung willkürlich beifügte. In beiden
') St. II. 340: ,0b auch alle anderen Stellen der Vita minor durch den-
eelben Schreiber eingeschaltet wurden, lässt sich freilich nicht nachweisen aber
es ist sehr wahrscheinlich . . . Dazu X. 404 »der Pest er Schreiber fögt ohne weitere
Bemerkung die V. minor hinzu*.
*) V I. 541 : . . . Umstände, welche beweisen, dass der ungarische Unter-
tan auch in Ungarn schrieb u. zw. ganz offenbar in Gran* und VI. 528:
,da88 der Verfasser der Chronik ein Ungar war, hat der Vf. in III, 621 ff. wohl
genügend bewiesen.
*) »Die Polemik St.s entbehrt aller Begründung*.
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Literatur. 199
Fällen liegt kein Argument für die Abfassung der Annalen in Stuhl-
weissenburg vor.
Zu Studie 7 — 12 [1898 — 1900] (Ungar. Chroniken): Hier
hatte ich die Nichtbenutzung Paulers gerügt und erklärt, dass die Er-
gebnisse Eaindls durch Pauler fast alle überholt oder erschüttert sind. —
K. führt nun mildernde Umstände für diese Nichtbenutzung an^) und be-
hauptet, dass er »unabhängig und etwa gleichzeitig vielfach zu ähn-
lichen Schlüssen gekommen sei, wie Pauler. ^ Das ist aber einüach un-
richtig. K. polemisirt ja in der Entgegnung wiederholt gegen Pauler. Und
er hätte es noch viel umfassender tun müssen, denn wie die nachfolgende
Gegenübersetzung der wichtigsten beiderseitigen Ergebrisse lehrt, handelt
es sich hier um Abweichungen in den Grundfragen.
Die Anschauung Kaindls: 1. Durch Vergleich aller späteren Quellen
lässt sieb als deren gemeinsame Grundlage eine bis Ende saec. XI. reichende
»spärliche*, »minderwertige* Quelle, die Gesta vetei-a, erkennen. Auf
den G. V. fussend schrieb nach 1282 K6za seine Gesta Hungarorum, indem
er sie aus einer fremden Quelle ergänzte, sie an der Hand einer dürren
Eönigsliste fortsetzte und mit einer Zeitgeschichte schloss. Dieser Arbeit
stellte er sein anderes Werk, die Gesta Hunorum, voran 2). 3. Diese G.
Hunorum samt Prolog und dem Übergang zu den G. Hungarorum hat
Anfang saec. XIY. die nationale Grundchronik (Ofher Minoriten) über-
nommen, dann aber neben E^zai die G. Y., femer eine als »Antiqui libri*
zitierte Quelle und ein Verzeichnis der königl. Erönungs- und Sterbejahre
benützt. 4. Unter den anderen, sämtlich aus der Grundchi*onik abgeleiteten
Chroniken hat das Pictum u. a. noch eine Quelle saec. Xll. aufgenommen,
die auch Muglen kennt.
Die Anschauung Paulers: 1. E^zai und die Chroniken gehen auf
eine gemeinsame, kurz vor Eezai entstandene Vorlage — 1 — zurück. Ausser
den Beweisen, die sich aus der Vergleichung der beiden Texte ergeben ä),
spricht dafür auch, dass 2. in 1. eine unter Andreas 11. entstan-
*) U. a. auch, dass »der quellenkntische Exkurs Paulers die einzige
wichtigere Arbeit aei, die ihm unbekannt blieb«. Aber Bchon in St. IV (1895)
hat E. den Nachbarexkurs erwähnt, wenn auch nicht benützt. Und auch Heine-
manns 1888 im N. A. erschienener Aufsatz ist K. erst nachträglich bekannt ge-
worden (St VII. 1898) und wird selbst nach 1898, obwohl er fast alle Ergebnisse
E.8 vorwegnimmt, nach Eonstatirung einer allgemeinen Übereinstimmung fast
nur polemisch zitirt.
*) Wie Eaindl meiner Annahme, dass nach ihm E^za der Verf. der G.
Hungarorum sei, die Worte entgegensetzen kann: »Nach meiner Darstellung
ist E. der Verf. der G. Hunorum, nicht aber auch der G. Hungarorum*, ist
unbegreiflich. Man vgl. nur Titel und ersten Satz von St. X. 2. S. 418: »E^za's
eigentliche Ungamgeachichte* und: »An die von ihm verfasste Hunnengeschichte
knüpfte E. auch eine Darstellung der eigentlichen Ungarngeschichte*, ferner:
... ist bekannt, dass E. fQr diesen Teil seiner Chronik vorzüglich der G. V.
sich bediente*. Also nicht die G. V., sondern ein auf den G. V. beruhendes
eigenes Werk müsste E6zai so ungeschickt an seine G. Hunorum angefügt haben.
«) Sowohl E^zai als die Chroniken haben Stellen, wo die eine Quelle mehr
und Richtigeres hat als die andere. Das Plus von K^zai würde den Chroniken kaum
fehlen, wenn sie ihn direkt benützt und sich nicht von der Hunnengeschichte
bis zum Anhang vorwiegend an seine Quelle (I.) gehalten hätten, aus der sie in
der Tat auch manchmal besser exzerpirt haben als E^zai. Für den Anbang hat
Pauler dies Verhältnis an den Urkunden der Zeit kontrolliren können.
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J
200 Litci-atur.
dene ältere Quelle erkennbar ist: I. a., die in einer Fortsetzung
der 6. V. bis etwa 1205 besteht. Aufmerksam wurde Pauler auf diesen
Einschnitt durch das chron. Zagrabiense, das von da an selbständige Nach-
richten hat; bewiesen hat er seine Annahme aber durch den Hinweis
auf zwei zeitgenössische Eintragungen^), denen sich weitere beifügen
lassen 2). 3. verteilt Pauler den restlichen Stoff der Chroniken auf vier
Quellen: III, II. a, b und c, die erst nach Eezai allmählich mit dem
Grundstock der Chroniken verbunden wurden.
Auf das 1. Besultat und seine Begründung geht K. gar nicht ein;
vom 2. erklärt er: »Aber es ist überhaupt nur eine unbegründete (!) An-
sicht Paulers, dass . . . I. a vorhanden war. * Von den beweisenden Quellen-
stellen spricht er kein Sterbenawörtlein und versucht nur Paulers Ansicht
über das Chron. Zagrab. zu widerlegen, die für Pauler nur ein erster
Anhaltspunkt war und deren etwaige Widerlegung den Beweis aus den
Quellenstellen nicht berührt. So weicht K. dem entscheidenden Streit-
punkte einfach aus.
I. und La bleiben also bestehen und damit meine Urteile über die
G. y. und über E^zai. K. findet, dass meine Behauptung, seine Rekon-
struktion der G. V. bleibe problematisch, der Belege entbehrt. Sie ergibt
sich aber notwendig aus der Annahme von I. und I. a. Denn wenn die
G. V. durch diese beiden Mittelquellen gegangen sind, ehe sie aus I. von
Kezai und den Chroniken exzerpirt wurden, so wird K. 8. Voraussetzung,
dass sie von Kezai direkt und ziemlich getreu übernommen wurden, hin-
fällig und damit sein Versuch, Umfang, Inhalt und Wert der G. V. genau
zu bestimmen, problematisch. Meine sonstigen Bemerkungen zu den G. V.
können schon darum nicht »meist verfehlt* sein, weil sie nicht existiren*).
Ebenso steht es bei Kezai. Wenn man es mit Pauler för bewiesen
hält, dass er mit Ausnahme einzelner Zutaten sowie der Geschichte seiner
Zeit, seinen Stoff aus L hat, kann er 1. nicht der Fortsetzer der G. V.
sein, 2. nicht die G. Hunorum verfasst haben, 3. ist die von ihm zur Fort-
setzung der G. V. benützte König*»lijste nichts als ein Element von I. Der
1. Satz ist also durchaus keine nackte Gegenbehauptung. Alle drei Fol-
gerungen bleiben aufrecht, solang die Prämisse steht. Auch die Gründe,
die ich zum 2. Satz beifügte, scheint mir K. nicht entkräftet zu haben^).
*) A. a. 0. S. 775: . . . domina Constantia . , . Caeeari Friderico . . .
copulafcur uud : . . . Castro Stoph . . . iinde Fridericus iraperator ortum habet.
») Vgl. meine Kritik S. 141. Es sind Stellen, die sich auf Thüringen be-
ziehen, für das man sich nur zur Zeit der heil. Elisabeth in Ungarn interessiren
konnte und die vor dem Kanonisationsjahr Elisabeths (1236) geschrieben sein
müssen. K6zai, der nach K. die G. Hunorum schrieb, hätte wohl auch den
sprachlichen Unterschied zwischen Hunnen und Ungarn nicht mit dem zwischen
Sachsen und Thüringern verglichen.
9) Außgenommen etwa die, dass K. die G. V. unverhältnismässig breit be-
handelt. DafÖr sprechen aber die Zahlen: St. 7 und 8 umfassenden 188 S.
St. 12, wo die anderen kleinen Quellen erörtert sind : — 7. Und etwas mehr
machen die Ausführungen über sie aus, auf die vückverwiesen wird.
<) Gegen dieselben versucht K. die 198. A. 3 konstatirte Wegleugnung. —
Dass die Beschreibung Skythiens in den G. Hunorum, die nur zu den Zuständen
vor dem Mongolensturm passt, nicht von K^zai (nach 1282) stammen könne,
sucht K. damit zu widerlegen, dass ja auch die noch späteren Chroniken diese
Beschreibung bringen. Wohl, aber dieselben schreiben doch K4zai oder I.
ab, während nach Kaindl Kezai erster Verfasser der G. Hunorum sein soll. —
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Nekrologe. 201
Das 3. Resultat Paulers sucht K. als von seinen Ergebnissen wenig
verschieden hinzustellen. Indes, die Quelle, die nach ihm (VII, 472) eine
zusammenhängende Geschichte von Koloman bis Stefan IlL bot, vom Pictum
in 1., von Muglen in 2. Redaktion benützt wird, zerlegt Pauler in II. b.
und c, die miteinander nichts zu tun haben, von denen II. b. in 2 Ab-
sätzen in DömOs entstanden ist. Und davon abgesehen, auch wo sich die
Ergebnisse der beiden nicht widersprechen, verhalten sie sich wie die
vage Andeutung zum tabellarisch veranschaulichten bestimmten Urteil, u.
zw. weil K. III. überhaupt nicht erkannt hat. Erst nach Ausscheidung
dieser durch das ganze Pictum gehenden Einschaltung, bleibt IL als Rest
und lässt sich genau erfassen.
Zu Studie IX. Hier sind K. und ich der Meinung, dass die Zu-
weisung des anonymen Notars an Bela IlL oder IV. nur durch einen
Indizienbeweis zu entscheiden ist; er wählt die eine, ich die andere Mög-
lichkeit. Dadurch wird, wie K. lichtig bemerkt, das Verhältnis zu den G. V.
nicht berühi-t. Aber auch die in St. VlIL abgedruckten Stellen sind nur
unter Voraussetzung der Anschauungen Kaindls über die G. V. beweisend.
Diese Anschauungen werden aber durch Paulers Rekonstruktion von I. a
gänzlich umgewoifen. Die Widerlegung Paulers ist K. hier und überhaupt
schuldig geblieben. Ich habe daher keinen Anlass mein erstes Urteil zu
ändern.
H. Steinacker.
Eni^elbert Miihlbachcr^).
Als in den letzten Jahren Schlag auf Schlag der Tod in den Reihen
der Historiker wütete, als die nächst stehenden Forscher und Freunde wie
Huber und Zeissberg mitten aus der Fülle ihres Wirkens gerissen wurden,
da hat Mühlbacher mehr als einmal melancholisch geäussert, als den
nächsten treffe es ihn, das 60. Jahr werde auch für ihn verhängnisvoll
werden. Und als wir Freunde und Schüler eben zu einer heizlichen Feien
seines 60. Geburtstages rüsteten, da wurde die trübe Ahnung zur er-
schütternden Wirklichkeit und am 4. Oktober mussten wir einem Todtar
den ICranz auf das frische Grab legen.
Am 4. Oktober 1843 war Mühlbacher zu Gresten an der kleinen
Erlaf in Niederösterreich geboren. Seine Familie stammte jedoch aus
Traunkirchen, erst sein Vater, der Besitzer einer Schmiede, war in Gresten
ansässig geworden. Die oberösteiTeichische Familientradition blieb lebendig
und Mühlbacher selber hat sich stets als Oberösterreicher gefühlt — er war
einer von jenem Holze, wie die Männer des Bauernkriegs von 1626, und
es ist ein tiefer Zug seines landsmannschaftlichen Gefühles, dass er es sich
nicht versagen konnte, das Buch Stieves über jenen Bauernaufstand zu
Schliesslich halte ich aufrecht, dass K^zai, dessen Werk mit dem Lob seiner
Zeit, der traurigen Zeit Ladislaus IV., schloss, nicht die Worte des Prologs der
G. Hunorum geschrieben haben kann: »Ego autem in illo tempore . . . opus
istud inchoavi, quando iniquitas abundaverat et omnis caro ad malum quam ad
bonum pronior erat*.
*) Dieser Nachruf wurde als Gedenkrede bei der akademischen Trauerfeier
für Mühlbacher am 27. November 1903 gehalten.
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202 Nekrologe.
besprechen 1). Der begabte Knabe, der nach der Mutter Herzenswunsch
Geistlicher werden sollte, besuchte das Gymnasium in Linz und trat dann
im Herbste 1862 in das Stift St. Florian.
Das Stift St. Florian war damals eine fast klassische Stätte für einen
jungen Mann, der dem geschichtlichen Studium Anlagen und Interesse
entgegenbrachte. Seit zwei Generationen war in St. Florian durch die
hingebungsvolle Tätigkeit von Männern, wie Franz Kurz und seiner spä-
teren Genossen Josef Chmel, Jodok Stülz und Franz Pritz und jüngerer
wie Albin Czemy eine förmliche historische Schule erwachsen und dadurch
das wissenschaftliche Ansehen des Hauses begründet worden. In dieser
Athmosphäre, mit den Hilfsmitteln einer reichen Bibliothek und gefördert
vom Prälaten Jodok Stülz wurde Mühlbacher den historischen Studien
zugeführt.
So entstanden nach Mitte der sechziger Jahre Mühlbachers erste
historische Arbeiten. Sie beschäftigten sich mit der ältesten Kirchen-
geschichte des Landes ob der Enns und daher auch mit der Kritik der
Legende des hl. Florian^). Ex ungue leonem! Diese Arbeiten zeigen,
dass der fünfundzwanzigjährige Mann die Meister kritischer Forschung und
Quellenbehandlung mit Nutzen studirt hatte, sie zeigen, dass er selber
schon den Pfad unbefangener kritischer Arbeit zu finden wusste.
Dann wandte er sich dem 12. Jahrhundert zu und zwar der kirchen-
politischen und religiös-geistigen Bewegung jener Zeit. Er beschäftigte
sich mit Gerhoh von Reichersberg und gab 1871 einen wichtigen Brief
desselben heraus, er schrieb ungedruckt gebliebene Aufsätze über Arnold
von Brescia und Abälaid. Dies Gebiet blieb ihm zeitlebens vertraut und
lieb. Seine Dissertation über die streitige Papstwahl von 1130, die er
dann in Innsbruck ausarbeitete, gehört ihm an, auch in seinen späteren
Vorlesungen über die Stauferzeit, in seinen Übungen über Otto von Frei-
sing kam er öfters darauf zurück und noch in der letzten Zeit las er den
4. Band von Haucks Kirchen geschichte Deutschlands mit lebendigem In-
teresse und rühmte warm das ausgezeichnete Werk.
Noch eines Werkes haben wir zu gedenken, das mit Mühlbachers
St. Florianer Zeit zusammenhängt. Er hat eine umfangreiche Geschichte
der literarischen Leistungen des Stiftes geschrieben, welche zwar gedruckt,
aber niemals ausgegeben und veröffentlicht worden ist. Jeizt düi-fen die
Bedenken fallen, welche den Lebenden hinderten das Buch erscheinen zu
lassen. Es ist ein wertvoller Beitrag zur geistigen Geschichte östen*eichs
und namentlich zur Geschichte der österreichischen Historiographie im
19. Jahrhundert; denn der grössere Teil des Buches ist einer eindring-
lichen, warmen und dennoch unbefangenen Würdigung der Historiker Kurz
und Chmel gewidmet 3).
Inzwischen war eine entscheidende Wendung im Lebenswege Mühl-
bachers eingetreten. Es drängte ihn zu einer wirklichen Schulung in der
1) In den Mittheil. d. Instituts 14, 164.
*) Linzer Tbeologisch-prakt. Quartcdschrift 1868.
3) Eine kleine Nebenfrucht dieser Arbeit ist die Publikation »Acht Briefe
des Cardinal- Erzbischofe.^ von Mailand Carl Cajetan Grafen von Gaisruck an
F. Freindaller. Ein Beitrag zur mailändischen Kirchengeßchichte in den Jahren
1818—1824«. österr. Vierteljahrschrift f. kathol. Theologie 1872.
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Nekrologe. 203
Geschichtswissenschaft. Seine Beschäftigung mit der Stauferzeit wies ihn
an Julins Ficker in Innsbruck. Schon im Herbste 1870 wandte er sich
an ihn. Aber erst zwei Jahre später kam er nach Innsbruck. Er fand
hier bald in dem eben erst von Julias Jung gegründeten Historiker-Club
einen Kreis von Freunden, von denen ihm mehr als einer ein Freund fürs
Leben wurde. Vor allem aber fand er an Ficker einen Lehrer, Gönner
und Freund, der bestimmend für seine wissenschaftliche Zukunft wurde,
der ihm über die schwersten Jahre seines Lebens mit Rat und mit Tat
hinweghalf, dem Mühlbacher zeitlebens die höchste und treneste VerehiniDg
weihte.
Im Jahre 1874 erlangte Mühlbacher das philosophische Doktorat und
ging auf den Bat Fickers im Herbste nach Wien um hier unter Sickels
Leitung sich noch weiter auszubilden. Eben war das Institut für östeiT.
Geschichtsforschung durch Sickel neu organisirt wurden und von 1874
bis 1876 gehörte ihm Mühlbacher als ausserordentliches Mitglied an. Was
Mühlbacher hier in der unvergleichlichen Schule Sickels lernte, wurde von
umso grösserer Bedeutung», als ihm schon Ende 1874 durch Ficker ein
ehrenvoller Auftrag zu Teil geworden war. Ficker, der die ausserordent-
liche kritische Begabung Mühlbachers bald erkannt hatte, übertrug ihm
einen Teil der Neubearbeitung von Böhmers ßegesta imperii und zwar
gerade den ersten und schwierigsten, die Karolinger.
Es war in dieser und der nächsten Zeit, als es sich für Mühlbacher
entschied, dass er sein Leben weiterhin auf sich selber zu stellen habe.
Innere Kämpfe und äussere Sorgen, Sorgen, die sich nun Jahre hindurch
an seine Fersen hefteten. Da gab ihm die volle Hingabe an die Wissen-
schaft und an seine grosse Aufgabe Kraft und Halt. Er erfasste sie mit
der ganzen Energie seines Wesens, die Karolinger sollten ihn von da
an durch sein ganzes Leben fesseln. Und wenn er auch später oft über
die leidige »Karolingerei* schalt, von der er nicht mehr loskomme, so
war diese Konzentration seiner ungewöhnlichen Arbeitskraft, seiner kriti-
schen Schärfe, seiner originellen Darstellung jgabe für die Wissenschaft von
grösstem Werte. Denn nur so ward es möglich, dass er seine grossen
Werke schuf, die Begesten der Karolinger, die Ausgabe der Karolinger-
urkunden, die deutsche Geschichte unter den Karolingern, Werke zu deren
höchstem Lobe das einfache Wort genügt: sie bilden die gediegene, un-
entbehrliche und im ganzen unerschütterliche wissenschaftliche Grundlage
für die Erkenntnis und für alle weitere Erforschung der karolingi sehen
Zeit, also jener weltgeschichtlch und für unser Volk so eminent bedeu-
tungsvollen Periode, welche für das ganze staatliche und kulturelle Leben
Mitteleuropas auf Jahrhunderte und bis heute die Basis schuf und die
Wege wies.
Mühlbachers Regesten der Karolinger erschienen nach zwei vorzüg-
lichen Vorarbeiten über die Urkunden Lothars I. und Karls III., mit denen
er sich 1878 in Innsbruck habilitirte, in den Jahren 1880 bis 1889. Das
Werk wurde in Deutschland, Frankreich und Italien mit gleich hoher
Anerkennung begrtisst. Man darf diese Eegesten als die erste grosse Frucht
des neuen glänzenden Aufschwunges der Diplomatik bezeichnen, wie er
durch Sickels und Fickers grossartige Werke herbeigeführt worden. Mühl-
bacher, der Schüler beider, hat seinen Meistern höchste Ehre gemacht.
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204 Nekrologe.
Die Karolingerregesten bedeuteten auch in der Regestenliteratur einen
neuen Fortschritt, die Technik der Eegestenbearbeitung ist durch Mühl-
bacher mustergiltig ausgestaltet worden und die ganze Neubearbeitung der
Kaisen-egesten hat sich für das frühere Mittelalter durchaus an Mühl-
bachers Vorbild angeschlossen und anzuschliessen, und ebenso auch für die
spätere Zeit, soweit nicht das andei-s geartete Urkundenmaterial Abwei-
chungen fordert.
Die Karolingerregesten wurden im Laufe weniger Jahre vergriffen, es
stellte sich, bei solchen Werken ein in so kurzer Zeit noch nicht dage-
wesener Fall, das Bedürfnis einer neuen Auflage heraus. Dies traf sich
nun ungemein glücklich mit dem Umstände, dass Mühlbacher im Jahre
1892 mit der Edition der Karolingerurkunden für die Monumenta Ger-
maniae betraut wurde. Er war für diese neue grosse Aufgabe der prä-
destinirte Mann. Die Vorarbeiten für die Edition waren zugleich Vor-
arbeiten für die Neuauflage der Begesten und diese hinwieder konnte der
Ausgabe die besten Dienste leisten. So hat Mühlbacher in rastloser Arbeit
in diesem Dezennium sc*it 1892 die Edition mit seinen Mitarbeitern vor-
bereitet und die Neuauflage der ßegesten durchgeführt. Und es ist ihm
wenigstens dies vergönnt gewesen, beide Werke zu einem gewissen Ab-
schluss zu bringen. Von der zweiten Auflage der Kegesten erschien 1899
der erste Teil und den Text des zweiten Teiles hat er noch unmittelbar
vor seinem Tode vollendet. Die Ausgabe des 1. Bandes der Karolinger-
diplome ist ebenfalls in den letzten Monaten seines Lebens im Druck
abgeschlossen worden. So wurden und werden diese beiden grossen Werke
sein glänzendes wissenschaftliches Vermächtnis.
Daneben vollendete Mühlbacher noch im Jahre 1896 seine »Deutsche
Geschichte unter den Karolingern*. Wer Mühlbacher, den Mann und sein
Wesen einigermassen gekannt hat, und will sich diese ungewöhnliche,
markige Persönlichkeit wieder vergegenwärtigen, der lese in seinen Karo-
lingern. Die wissenschaftliche Gediegenheit des Inhalts ist ja selbstver-
ständlich, vielleicht merkt man hie und da noch ein bischen zu viel vom
Eegesten- und Urkundenmanne. Aber was dem Buche den besonderen
Wert, den seltenen Eeiz verleiht, das ist die aus dem Vollen geschöpfte,
lebenswahre, von geistreichem Sarkasmus gewürzte Darstellung, der Stempel
des Persönlichen in der künstlerischen Bemeisterung des gewaltigen Stoffes^).
Seit' 1874 in Beziehung zum Institute f. österr. Geschichtsforschung,
seit 1879 Redakteur der »Mittheilungen des InstHuts*, war Mühlbacher
durch seine Ernennung zum ausserordentlichen Professor für Geschichte des
Mittelalters und der historischen Hilfswissenschaften im Jahre 1881 dauernd
der Universität Wien und dem Institute verbunden. Mühlbacher lehrte
historische Hilfswissenschaften und unter ihnen wurde ihm die Vorlesung
über Paläographie sein bestes und sein Lieblingskolleg. Er las ausserdem
über Partien der mittelalterliche Geschichte und quellenkritische Übungen.
») Für die Allj?eni. deutsche Biographie schrieb Mühlbacher die Artikel
über Lothar I. und IL, über Ludwig 11., Ludwig d. D., Ludwig IlL und IV.,
Bd. 19 (1884). — Von den kleineren Aufsätzen, welche Mühlbachers grössere Werke
begleiteten, sind die meisten in den Mittheilungen des Instituts erschienen, ein-
zelne in den Forsch, z. deutschen Gesch. Bd. 19, im Neuen Archiv Bd. 18 u. 25,
Zeitschr. des Harzvereins Bd. 11, M^langes Julien Havet (1895).
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Nekrologe. 205
Aus seiner umfassenden Lehrtätigkeit ist der kleine aber höchst gehalt>
volle, ja für vergleichende diplomatische Forschung richtunggebende Auf-
satz über Kaiserurkunde und Papsturkunde herausgewachsen. Mühlbacher
besass nicht das, wa^ man glänzenden und rhetorisch fesselnden Vortrag
nennt, dazu war schon sein Organ nicht geschaffen. Allein die sachliche
Gediegenheit, die schlagende Prägnanz des Ausdruckes, die beissende Tronie,
womit er Phrase, Schein und Oberflächlichkeit in der Wissenschaft zu
treffen verstand, das verlieh seiner Lehrtätigkeit eine eigene Anziehungs-
kraft Die Überzeugung, die jedem Hörer und Schüler sehr bald sich ein-
prägte: d&ss ist ein Mann, ein Charakter, dem es Ernst ist mit der Wahr-
heit in der Wissenschaft, aber auch im Leben — dies wurde das rechte
und dauerhafte Band aufrichtig gefühlter Achtung und Verehrung. Und
wie vergalt Mühlbacher die Anhänglichkeit seiner Schüler! Wie nahm er
sich ihrer an, wie viele verdanken ihm die erste und entscheidende För-
derung, wie viele vei*danken ihm geradezu einen guten Teil ihrer Lauf-
bahn. Seine wachsenden Verbindungen, seine St^ellung dann an der Spitze
des Institutes, nie und nimmer hat er sie für sich genützt, sondern immer
nur für andere und für die Sache.
Neben Lehrberuf und eigener wissenschaftlicher Arbeit ruhte auf
Mühlbachers Schultern die Redaktion der Mittheilungen des Instituts lür
österr. Geschichtsforschung. Nach dem Tode von Karl Foltz war sie ihm
im September 1879 anvertraut worden. Er war der richtige Mann. Er
besass von früheren Jahren her selbst einige Erfahrung im Bedaktions-
und Pressewesen, er besass die nötige Umsicht und Energie, um das junge
Unternehmen üügge zu machen, er besass endlich auch die Selbstlosigkeit
und Opferwilligkeit, um eine Mühe und Bürde auf sich zu nehmen, von
der der Fernerstehende kaum eine rechte Vorstellung hat. Die »Mitthei-
kmgen* sind ein führendes Organ auf dem Gebiete der historischen Hilfs-
wissenschaften, der mittelalterlichen und österreichischen Geschichte ge-
worden, allein nicht nur dieses. Mühlbachers rastlosen Bemühungen gelang
es sie auf die breitere Basis einer allgemein historischen Zeitschrift zu
stellen, ihnen namentlich auch auf dem verwandten Gebiete der Eechts-
geschichte ein hohes Ansehen zu begründen. Er gewann Mitarbeiter in
ganz Österreich-Ungarn, im deutschen Reiche und in der Schweiz, aber
auch in Italien, Frankreich und Amerika. Es verdross ihn keine Mühe,
so manchen Aufsatz, so manches Referat erst druckfertig zu machen. Er
sorgte zielbewusst für die kritischen Besprechungen und schrieb selbst
eine Reihe wertvoller Rezensionen, er führte Referate über die ausser-
deutsche Literatur zur österreichischen Geschichte ein. Und es ist ihm
nicht hoch genug anzuschlagen, dass er prinzipiell und unbeugsam die
Gefahr weit ferne hielt, dass die Zeitschrift etwa nichtwissenschaftlichen
Interessen von Personen oder des eigenen näheren Kreises dienstbar wurde.
Durch volle 24 Jahre hat er die Redaktion geführt, eine Unsumme stiller,
unermüdlicher, selbstloser Arbeit — ihr verdankt Österreich seine eben-
bürtige Vertretung in der periodischen historischen Literatur.
Dieser Mann musste mehr als 15 Jahre Extraordinaiius bleiben.
Allerdings hatte ihn die Wiener Akademie 1885 zum korrespondirenden,
1891 zum wirklichen Mitgliede gewählt, er war Ehrenmitglied mehrerer
historischer Vereine, seit 1896 korrespondirendes Mitglied der baiiischen
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206 Nekrologe.
Aka^^emie, seit 1895 hatte ihm Ficker die Leitung der Regesta imperii
übergeben. Aber erst das Jahr 1896 brachte ihm endlich die ersehnte
und gebührende Stellung, indem er zum ordentlichen Professor ernannt
wurde. Und als er im selben Jahre der Nachfolger Sickels und Zeissbergs
in der Direktion des Instituts wurde, war ihm allerdings eine späte Ge-
nugtuung gewährt
Die kurzen sechs Jahre, die Mühlbacher seitdem noch vergönnt blieben,
sind neben seinen intensiven eigenen Arbeiten erfüllt von einer immer
reicher sich entfaltenden Wirksamkeit in grossem Stile. Diese Jahre fallen
zusammen mit dem Beginne einer Organisation unseres staatlichen Archiv-
wesens, mit der Begründung der Kommission für neuere Geschichte Öster-
reichs, mit der Inauguration neuer grosser UntemehmuDgen der Akademie
der Wissenschaften, wie dem Atlas der österreichischen Alpenl&nder, der
Herausgabe mittelalterlicher Bibliothekskataloge und der Edition österrei-
chischer Urbare. An allen diesen Arbeiten war Mühlbacher als Direktor
des Instituts und Mitglied des Archivrates, als Mitglied der Akademie und
Obmann ihrer Atlas- und historischen Kommission beteiligt, initiativ ein-
gieifend und sie mit weitem Blicke, mit seinen Erfahrungen und Kennt-
nissen und seinem persönlichen Gewichte fördernd, so dass er selbst und mit
ihm das Institut zu einem wahren Mittelpunkte österreichischer Geschichts-
forschung wurde. Das Institut selber, auf den von Sickel geschafifenen
Grundlagen in allem Wesentlichen behaiTend, folgte doch unter Mühl-
bachers Leitung der Entwickelung der Wissenschaft und den Anforderungen,
welche nunmehr die organische Verbindung mit dem Archivwesen mit sich
brachte, durch eine Ausgestaltung der Statuten und des Lehrplanes. Das
Institut übernahm die Geschäftsleitung der Kommission für neuere Ge-
schichte Österreichs, die aus dem Institute erwachsenen Ki-äfte füllten die
Archive und fanden neue und ehi'envoUe Mitarbeit bei jenen groösen neuen
wissenschaftlichen Unternehmungen. Mit bewundernswerter Ki-aft hielt
Mühlbacher diese zahlreichen Fäden in seiner Hand, und mit einem Ver-
trauen sondergleichen konnte man sie in dieser starken und treuen Hand
geborgen wissen.
- Und so sehen wir uns denn auch hier wieder zurückgeführt auf den
Urgrund von Mühlbachers Wesen, Wirken und Erfolgen: es ist die Ver-
bindung von hervorragendem Wissen und Können mit einer starken und
edlen Persönlichkeit, einem selbstlosen und wahrhaften Charakter. Die
Bittei-nisse seines Lebens haben freilich in ihm von frühe her schon einen
sarkastischen und pessimistischen Zug genährt. Er pflegte sich kräftig
auszudrücken und seine Antipathien nicht zu verbergen. Dies äusserlich
oft schroffe und rauhe Wesen mochte wohl manchem Schüler zuerst heilige
Scheu, mancher andersgearteten Natur zunächst Befremden einflössen, zu-
gleich aber doch immer die Empfindung, dass dies ein ungewöhnlicher
Mann sein müsse. Aber dieses Wesen war bei Mühlbacher wie eine deckende
Hülle, ein schützender Panzer in dem Drange des Tages, um hart zu
bleiben, wo er seiner Mannesüberzeugung nach hart zu bleiben hatte, um
aufrecht, tapfer und sich selber treu durch sein Leben zu gehen. Diese
mannhafte Festigkeit errang ihm Hochachtung allüberall, bei seinen Freun-
den, bei seinen Kollegen, in höhergestellten Kreisen, sie erobeiie ihm die
Herzen unserer Studenten, die doch immer das rechte Gefühl dafür besitzen,
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Personalien. 207
wo ein rechter Mann zu finden ist. Und hinter der strengen Hülle barg
sich ein weiches Gemüt, ein warmes Herz für seine Freunde, seine Schüler
und besonders auch für alle jene, die, wie einstens er selber, mit harter
Mühe sich emporzuriugen haben.
Engelbei-t Mühlbacher ist todt. Auch er musste fallen vor der Zeit,
mitten herausgerissen aus der vielseitigsten, fruchtbarsten Tätigkeit, mitten
in der Erfüllung seiner Pflicht bis zum Äussersten. Wir fühlen es jeden
Tag, welche Lücke da gerissen, was uns da wieder mit einem jähen
Schlag genommen wurde. Wir müssen trauern: er war unser, aber wir
wollen auch sagen: er ist unser und wird unser bleiben in unserem
treuen Qedenken, solange wir leben.
Oswald Bedlich,
Am 28. Oktober 1902 starb zu Murau der fürstl. Schwarzenberg'sche
Archivar Felix Zub. Geboren am 9. November 1848 zu Lischau (im
südlichen Böhmen), besuchte er das deutsche Gymnasium zu Budweis und
trat 1868 als Assistent beim fürstl. Schwarzenberg'schen Archive in
Wittingau ein. Als er im Juni 1875 auf zwei Jahre zur Aushilfe dem
fürstl. Zentialarchive in Wien zugewiesen wurde, nahm er als ausserord,
Mitglied an den Vorlesungen und Übungen unseres Instituts teil. Am
1. April 1888 vnirde er zum Archivar in Murau ernannt. Hier sind die
sämtlichen Archivalien der fürstlichen Besitzungen in Steiermark kon-
zentrirt und seine Aufgabe war es die bereits begonnene Neueinrichtung
zu Ende zu führen. Diese verdienstliche Arbeit gelangte im Sommer 1902
zum Abschluss und Zub sollte mit 1 . November d. J. nach Krumau über-
siedeln. Vorher erkrankte er jedoch und musste sich in Graz einer Ope^
ration unterziehen. Anstatt aber hier die völlige Heilung abzuwarten,
verliess er vorzeitig die Klinik, die Wunde heilte nicht und verui-sachte
ihm Besorgnisse und Schmerzen. In einem solchen Augenblicke legte er
selbst Hand an sich. Zub war ein fleissiger und begabter Arbeiter, ein
biederer Charakter. Literarisch trat er zweimal auf: in den Mitteil, der
Zentralkommission 1895 veröffentlichte er einen »Aus Murau* über-
schriebenen Artikel und 1902 erschien von ihm als 15. Heft der Ver-
öffentlichungen der histor. Landeskommission f. Steiermark: Beiträge zur
Genealogie und Geschichte der steierischen Liechtensteine. Er war auch
Konservator und nach seiner Übersiedlung nach Murau Kon-espondent der
Zentralkommission. F. M.
Personalien.
Th. Ritter v. Sickel wurde durch Verleihung des preuss. Ordens
pour le merite für Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet.
H. Brunner wurde zur Ehrenmitglied, F. Wickhoff zum wirkl.,
A. Dop seh und H. v. Voltelini zu korresp. Mitgliedern der k. Akademie
d. Wissenschaften gewählt. Osw. Redlich vnxrde von der k. Akademie
Zum Mitglied der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae gewählt.
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208 Personalien.
A. Biegl wurde zum Mitglied, A. v. Jaksch zum Konservator der
k. k. Zentralkommission f. Kunst- und histor. Denkmale ernannt.
Ernannt wurden zu ord. Professoren A. Fournier für allgem. Ge-
schichte an der Universität Wien, K. Uhlirz für österr. Geschichte an der
Universität Graz, W. Erben für histor. Hilfswissenschaften an der Uni-
versität Innsbruck, zum ausserord. Professor W. L e v e c für deutsches Recht
an der Universität Freiburg i. d. Schweiz; H. Kretschniayr erhielt die
Dozentur für Geschichte an der Akademie der bild. Künste in Wien.
Es wurden femer ernannt A. v. Jaksch zum Landesarchivar von
Kärnten, I. Zibermayr zum oberösterr. Landesarchivar in Linz, A. Veress
zum Archivar der Schriftenabteilung an der Universitätsbibliothek in
Klausenburg, A. Schachermayr zum Assistenten am Archiv des k. k.
Finanzministeriums, V. Schindler zum Archivskonzipisten am Deutsch-
ordensarchiv in Wien, F. Dörnhöffer zum Amanuensis und A. Weixl-
gärtner zum Assistenten an der Hofbibliothek in Wien, E. v. Frisch
zum Praktikanten an der Studienbibliothek in Salzburg.
H. Hirsch trat als Mitarbeiter der Monum. Germaniae Diplomata,
H. V, Srbik als Mitarbeiter der Kommission f. neuere Geschichte Öster-
reichs, M. Doblinger als Volontär im Landesarchiv in Graz ein.
Den XXIV. Kurs des Instituts 1901 — 1903 absolvirten
als ordentliche Mitglieder:
Frisch Ernst v. Dr. phil.
Reich Otto Dr. phil.
Schindler Vinzenz Dr. phil.
Sebesta Eduard Dr. phil.
Tietze Hans Dr. phil.
• Zibermayr Tgnaz Dr. phil.
Als ausserordentliche Mitglieder:
Doblinger Max Dr. phil.
Gooss Roderich Dr. phil.
Meli Alfred.
Plattensteiner Fritz.
Sufflay Milan v. Dr. phil. (1902 — 190a).
Watzl Florian Dr. phil., Kapitular des Stiftes Heiligenkreuz.
Als Thema der Hausarbeit wählten:
Frisch, Johann Jakob Fuggers österreichisches Ehrenwerk.
Reich, Das Verhältnis der Patriarchen von Aquileja zu den Sufiragan-
bischöfen.
Schindler, Abt Engelbert von Admont.
Sebesta, Die Statuten der Prager Erzbischöfe.
Tietze, Johann Michael Rothmayr. Ein Beitrag zur Geschichte des
Barockstils in Österreich.
Zibermayr, Die Traditionsbücher des Hocbstiftes Passau.
Doblinger, Hieronimus Megisers Leben und Werke.
Gooss, Die königlich ungarische Kanzlei unter den Arpaden.
Meli, Die Entstehung der Dorfgerichtsbarkeit in Österreich.
Watzl, Beiträge zur Heiligenkreuzer Annalistik.
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Die Acta Murensia
und die ältesten Urkunden des Klosters Muri.
Von
Hans Hirsch.
Erster Teil.
Die einander durchaos widersprechenden Resultate der letzten
Untersuchungen über Art und Zeit der Entstehung -der Quellen des
Klosters Muri im Aargau scheinen bestätigen tu wollen, was die Ge-
schichte dieser Frage seit zwei Jahrhunderteu zeigte, dass es nicht
möglich sei, sie in einer allseitig befriedigenden Weise zu losen. Theodor
von Liebenau^), der abweichend von den Ansichteu aller früheren Be-
arbeiter die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts als Entstehungszeit der
Acta Murensia bezeichnete, ist lange genug geglaubt worden. Männer
wie Waitz*) und Wattenbach») haben ihm zugestimmt. Gegen ihn
hat sich dann bei Gelegenheit der Neuausgabe der Geschichtsquellen
von Muri P. Martin Kiem*) gewendet und im Anschluss au die älteren
Meinungen die Hauptsache . der Acta einem Auonymus von Muri aus
der Mitte des 12. Jahrhunderts als Verfasser zugeschrieben, die auf
eine spätere Entstehungszeit deutenden Stellen durch eine Überarbeitung
in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts erklärt. Seine Auf-
gabe wäre es in einer so viel besprochenen und bestrittenen Frage
gewesen, die Ergehnisse seiner Untersuchungen von vorneherein auf
eine breitere Basis zu stellen, als dies in Form eines Nachwortes mög-
») Argovia IV, p. XIX fF. .») Deutsche Verfasiungsge^chichte V. 266^
') Bia zur vierten Auflage s.einer Geschichtsquellen Deutschlands.
*) Quellen zur Schweizer-Ueachichte III, 3. Dieses Werk ist immer
gemeint, wenn sich in Anmerkungen nur Angabe der Seite
findet.
MitUioibui^en XXV. 14
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210 Hans Hirsch.
lieh war, das noch ziemlich stark mit Personalien durchsetzt erscheint.
So aber darf man sich nicht wundern, wenn er gleich beim Erscheinen
seiner Ausgabe einem mittlerweile erschieneuen Aufsatze Liebenaus ^)
antworten musste^), in welchem dieser neuerdings seine schon früher
geäusserte Ansicht vortrug. Beide Forscher haben dann in dieser
Frage nochmals das Wort ergriflfen»), ohne damit eine Klärung herbei-
zuführen, sie sind nur persönlich umso härter aneinander geraten.
Wenn in dem vorliegenden Aufsatze von neuem eine Lösung der
Frage versucht wird, so will ich vou vorneherein bemerken, dass dies
wegen der Acta Murensia allein wohl nicht notwendig gewesen wäre.
Die Art und Weise, wie diese Quelle, seit der Polemik zwischen
Liebenau und Kiem beurteilt und benützt wurde*), zeigt nur zu deut-
lich, dass Liebenaus Ansicht einfach unannehmbar ist. Jeder, der die
Acta einmal aufmerksam durchliest, bezeichnet als die Entstehungszeit
der Hauptsache der Quelle nicht das 14. sondern das 12. Jahrhundert.
Und wenn uuch die Resultate Eiems eine wesentliche Modifikation zu
erfahren haben, so ist damit doch nur eine der zahlreichen älteren
Meinungen wieder zur Geltung gebracht.
Durch Eiems Edition ist indess zu der Frage ein neues Moment
hinzugekommen. Er hat auch die Urkunden des Klosters Muri neu
edirt und an ihnen Kritik zu üben, oder besser gesagt sie zu ver-
teidigen gesucht. Liebenuu ist gerade gegen diese Ausführungen am
schärfsten aufgetreten. Aber keinem von beiden ist es gelungen, auch
uur den flüchtigen Benutzer ihrer Resultate zufrieden zu stellen. So
war die Notwendigkeit einer eingehenden diplomatischen Untersuchung
dieser Stücke gegeben. Und noch ein Anderes war durch die ge-
nannten Arbeiten, besonders die Liebenaus erwiesen, dass es nicht
I) »Die Anfänge des Hauses Habsburg < im Jahrbuch des heraldisch- genea-
logischen Vereines Adler, Jahrgang 1882, 119 ff.
>) Entgegnung auf »Die Anfänge des Hauses Habsburg« im »Adler«
1884, 1 ff.
') Liebenau, Zur Frage über die Anfänge des Hauses Habsburg, im »Adler«
1885. 108 If. Kiem, Geschichte der Benediktiner- Abtei Muri-Gries l Staus 1838
Vorwort.
*) In ganz bestimmter Weise hat A. Schulte, Geschichte der Habsburger
in den ersten drei Jahrhunderten 21 ff., für Kiem Stellung genommen. Zuletat
ist Herr Professor Osw. Redlich, nachdem er sich schon früher gleichfalls zu
Gunsten Kiems ausgesprochen hatte (in dieser Zeitschrift X[, 508, Zeitschrift für
die öeteiT. Gymnasien 37, 457) bei den Vorarbeiten su seiner Geschichte Rudolfs
von Habsburg dieser Frage nachgegangen (vgl. seine Bemerkungen a. a. 0. 774).
Er hat seine Resultate nicht veröffentlicht, vreil er mich zu einer umfassenden
Arbeit über dieses Thema angeregt hatte und, als er deren Ergebnisse kennen
lernte, mit diesen im wesentlichen sich einverstanden erklärte.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 211
möglich sei, die Frage nach der Echtheit der Urkunden von der ünter^
suchung über Eutstehungszeit aud Tendenz der Acta zu trennen. Zwei
dieser ältesten Urkunden, die Kardinalsurkunde und das Diplom yon
1114, sind uns nur durch die Acta erhalten, das Testament des Bi-
schofs Werner von 1027 dagegen, das, seine Echtheit angenommen,
die Stiftungsurkunde des Klosters wäre, ist von dem Verfasser der
Acta nicht als solche anerkannt. Schon diese zunächst ganz äusser-
lichen Tatsachen fordern Aufklärung. Da ist bereits Liebenau einen
Schritt weiter gegangen. Er hat in einem Satze der Acta eine ganz
bestimmte Stellung des Anonymus zur Urkunde von 1027 erkannt^).
Als ich die Entstehungszeit der Acta Murensia endgiltig fQr die Mitte
des 12. Jahrhunderts festgelegt hatte, wurde mir nach einer einge-
henden Betrachtung der Verhältnisse der Reformklöster des Investitur-
streites, zu denen ja Muri gehört, Geist und Tendenz der Acta klar.
In diesem Zusammenhange musste nun auch endlich das Diplom von
1114 als Hirsauer Kaiserurkunde, als welche es nun seit nahezu zwei
Jahrzehnten bekannt ist, gewürdigt werden. Da zeigte sich, dass die
Acta Murensia zur Vorgeschichte des Diploms die wichtigsten Nach-
richten liefern, die Urkunde aber zu dem interessanten Bild klöster-
licher Zustände, das Muri den Akten zufolge bietet, die wertvollste
Ergänzung darstellt. Diese Betrachtungen boten endlich auch Haud*
haben, die Urkunde von 1027 gerade an den weniger leicht zu deu-
tenden Verf&guugen anzufassen und aus diesen für ihre Vorlagen und
Tendenz eine Erklärung zu schöpfen. Es haben sich also dem Gegen-
stande auch neue Seiten abgewiunen lassen, die es überflüssig machten^
der Arbeit die Form einer Polemik gegen Kiem und Liebenau zu geben.
Anderseits habe ich aber doch mit Berücksichtigung alles dessen, was
Kiem und Liebenau vorgebracht hatten, die Frage vom Grund auf neu
bearbeitet'). Ich glaubte das einem so strittigen Thema schuldig zu sein.
In vorliegende Arbeit, welche verschiedene Fragen berührt, die
auch für die Neubearbeitung der Habsburger Regesten Interesse be-
sitzen, hat darum Herr Dr. Harold Steinacker, der mit der Bearbeitung
der ersten Partien der Habsburger Hegesten betraut ist, Einsicht ge-
nommen. Daran hat sich eine eingehende Besprechung meiner Be-
sultate geknüpft. Ich hatte Steinacker die Möglichkeit der Echtheit der
Kardinalsurkunde zuzugeben und auch meine Ausführungen über Zweck
und Entstehungszeit der Werner-Urkunde zu modifiziren. Insoferne
') »Adler« 1885, HO.
*) Dabei vereichte ich, die umfangreiche Ältere Literatur über dicEen Ge*
genetand hier zu Terzeicbnen. Man findet sie immer wieder in den bereift
zitirten Abhandlungen zusammengestellt. Vgl. S. 169 f. und »Adler« 1882. 127 A. 72
14*
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212 Hans Hirsch.
wiirde eine Überarbeitung der Abschnitte 11 und lY notwendig, doch
habe ich auch sonst, wo ich meine Besultate aufrecht erhielt, manche
Änderungen an meinem ursprünglichen Konzept vorgenommen.
I. Die Acta Murensia.
1. Kritik der Überlieferung.
Die Papier-Handschrift 9» in der uns heute die Acta erhalten
sind, ist nur eine spätere Abschrift*) des Originals. Die Schrift gehört
der Mitte des 14. Jahrhunderts an'). Inwieweit der Kopist die äussere
Form seiner Vorlage beibehalten hat, lässt sich nicht mehr genau be-
stimmen, doch muss als wichtig hervorgehoben werden, dass an meh-
reren Stellen durch Wellenlinien Abschnitte gemacht sind*). * Diese
gehen auf das Original zurück und sind, wie sich bald zeigen wird^
für die Kritik der Quelle nicht ohne Belang. Nachträge und Korrek-
turen von der Hand des Abschreibers der Handschrift sind nicht eben
^ahlreich^). Dagegen finden sich sehr oft Verbesseruügen mit blasserer
Tinte. Einmal erkennen wir durch den Einschub eines Wortes in
4len Kontext^) die 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts als das Alter dieser
korrigirenden Hand. Dabei lässt sich nur nicht sicher behaupten, das&
alle Korrekturen von einer Person und aus derselben Zeit stammen»
Man konnte ja darüber streiten, ob die Tinte, mit. der die Verbesse-
1) Sie liegt gegenwärtig im Staatsarchiv }n Aarau. Über ihre BeBphjreibuug
und Schicksale siehe Kiem S. 168 ff. und Liebenau, Adler 1882 S. 128.
*) Den besten Beweis tlir diese Tatsache, die ja heute jedem Kenner dieser
Frage sicher feststeht, bietet eine Stelle S. 23 Zeile 1. Dorfc ist zwischen »senten-
ciam« und »habuit« »observare* radirt, ein Wort, das am Anfang der Zeile zu
lesen ist. Das Versehen ist natOrlich so zu erklären, dass der Abschreiber sich
in der Zeile geirrt hat.
•) Ein freilich nicht sehr genaues Faksimile vom Anfang und vom Ende
der Hatidschrift gibt Herrgott Gen. I. p. XXIV.
*) Nach den Abschnitten von Eiems Edition 19, 21, 23 und 30, sowie nach
der Beschreibung von Hermetschwil.
*) Von derselben Tinte durchgestrichen sind : S. 48 Z. 31 zwischen »palma^
und »Domini« ein »eius*, S. 24 Z. 10 zwischen »sequencinarios« und »quatuor*^
ein »tres*, S. 47 Z. 26 zwischen »sunt* und »Mauricii« ein »Martini«. Bei Liela
(S. 87) ist die erste Besitzangabe »quatuor diurnales« von der Hand des Kopisten
zuerst durch Punkte getilgt und sodann noch mit roter Tinte durchgestrichen.
Der Nachtrag um.Jiande in .Bezug aut Niederneilse (S. 82), den Kiem einer an-
deren Hand zuweisen wollte, rührt vom Kopisten selbst her.
^) S. 78 Z. 8 ist zwischen »debent« und »ista« das Wort ,capi« eingefügt
und ausserdem am Rande nachgetragen. Von derselben, jedenfalls aber von
fitreng gleichzeitiger Hand stammt S. 99 die Bandbemerkung »Silvam super
JButwil«. Irriger Weise hat Kiem diese beiden späteren Randbemerkungen dem
Kopisten der Handschrift zugeschrieben. . :
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Die Acta Murensia und di^ ältesten Urkunden des Kloster« Muri. 212
rangen yorgenommen wurden, durebgängig die gleiche ist ) Soviel 'ist
aber gewiss^ und das ist fQr uns wichtig, dass diese Korrekturen rein
dem grammatikalischen Sinne nach Torgenommen wurden und nicht
das Ergebnis eiuer Kollation mit der Original-Handschrifi; darstellen i).
Aach am Eude des 15. Jahrhunderts hat bei der Güterbeschreibuug
ein Benutzer der Quelle zu Orten, deren Besitzstand ihn besonders
interessirt haben mag, am Bunde ein ,nota* hinzugefügt . Aus der-
selben oder noch späterer Zeit stammen einige ganz belanglose Baud-
bemerkungen.
Die Genauigkeit der Abschrift lässt viel zu wünschen übrig. Eine
Menge Wörter sind zweimal geschrieben^), Silbenhäufungen und da-
neben Wortauslassungen sind nicht selten^), manche Worte sind
1) 8. 20 Z. 6 bat die Korrektur ein »dominice incarnacionis« beseitigt.
Dass dieser Zusatz zur Angabe 1027 im Original gestanden bat, können wir
mit einiger Sieberbeit daraus entnebmen, dass der Anonymus uns überbaupt keiiie
Jabrrablangabe macbt, bei der sieb niebt die Beifügung »dpminice incjarna-
cionis« findet (vgl. 8. 27, 34, 39, 40, 69, 91, 94). Der Korrektor bat die zwei
Worte einfacb desbalb gestricben, weil sie ibm im Verbal tnis zu der scbon
vorber gemacbten Angabe »anno Domini* als Tautologie erschienen. Nocb drasfi-
scher ist ein zweiter Fall 8. 54 Z. 4. Da wird uns ein Bucb genannt, als dessen
ricbtigen Titel äbnlicb benannte Werke (vgl. Beeker Cat. Nro. lOl, 57, Tab. cod.
mss in bibl. pal. Vind. ass. Nro. 1024 und 1666) ,lectiones de tempore et
de sanctis per circulum auni< erkennen lassen. Dnss diese Bezeicbnuog sieb
ancb im Original der Acta vorfand, ist nacb dem Wortbestand unserer Abscbrifb
zweifellos. Wir lesen »lectiones de tempore sanctis«. Damit wusste man^ als
man später korrigirte, nicbts anzufangen und eo wurde »tempore* einfacb ge-
stricben. Die Verbesserung wäre docb jedenfalls anders ausgefallen, wenn man
das Original zu Rate gezogen b&tte! Weiters findet sich in der Handscbrift
8. 96 Z. 19 zwischen »episcopo« und »ut< »populua astantibus*. Das passt, wenn
man die Kasusendungen emendirt, ganz hübsch in den Sinn des Satzes. Diese
Worte waren jedenfalls im Originalmanuskript der Acta vorfindlich. Sie sind
dem Korrektor im 15. Jahrb. zum Opfer gefallen.
») 8. 19 Z. 26 und S. 20 Z. 2 das Wort »comes«. S. 22 Z. 5 ,ut*, S. 37
Z. 1 »qui duos«, 8. 43 Z. 7 »abbate«, S. 67 Z. 9 .bone«, 8. 81 Z. 7 »habemus*,
8. 93 Z. 9 »et velit«. 8. 37 Z. 4 steht »ipse« vor und nach »omnia sicut«,
8. 45 Z. 14 >huc* vor und nacb »usque«, 8. 53 Z. 21 »habet« vor und nach
»graduale*, 8. 58 Z, 8 »principale est altare* vor und nacb »istius loci«. Alle
diese Wiederholungen sind scbon im 15. Jahrhundert gestrichen worden.
Einmal (8. 53 letzte Zeile) ist »unus« vor und nach »etiam* geschrieben und
nicht ausgestrichen, findet sich auch in Kiems Ausgabe zweimal, obgleich da-
durch der Sinn des Satzes gestört wird.
») 8. 50 Z. 24 »offertororriola« 8. 74 Z. 6 »tradiditores« S. 76 Z. 9 »diur.
nalnales«, ein Gegenstück 8, 81 Z. 5 »constita* statt »constituta«. Vgl. weiters
f&r Wortauslassungen S. 32 Z. 7, 8. 46 Z. 16, 8. 50 Z. 25, S. 81 Z. 2, 8. 90
Z. 2 und 7. Die Einfügung eines »a« 8. 34 Z. 10 ist nicht notwendig.
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214 Hans Hirsch.
stark verschrieben^). Die meisten von diesen Fehlern sind schon von
dem genannten Korrektor verbessert worden^). Der hat auch Worte,
die ihm den Sinn zu stören schienen, ausgestrichen 3).
Air diesen Erscheinungen, für die hier die Belege keineswegs
vollzählig aogef&hrt sind, ist in der Ausgabe Kiems nicht immer die
gebürende Aufmerksamkeit geschenkt worden. Sie unterscheidet sich
so nicht stark von den Drucken des 17. und 18. Jahrhundertä, unter
denen der von Kopp als Beigabe seiner ^^vindiciae*^ als der beste her-
vorragt. Kiem hat die zweifache Forderung, Angabe aller zur Cha-
rakteristik der Handschrift notwendigen Merkmale und Emendation des
verderbten Textes nicht genau erföllt Von zweimal geschriebenen oder
von der zweiten Hand ausgestrichenen Worten und von , Rasuren er-
fahren wir in den Anmerkuugen recht wenig. Korrekturen sind
angebracht*), soweit sie schon im 15. Jahrhundert gemacht wurden,
in manchen Fällen auch dünn, wenn das damals nicht geschehen ist,
aber vielfach stillschweigend^) ohne Angabe des Fehlers, der dem
Kopisten zu Last fällt. Wenn aber Kiem einen Schriebfehler des
Kopisten vermerkt, lässt er das Versehen im Text, die Korrektur kommt
in die Anmerkung«),
Es ist kein Wunder, wenn bei dieser nicht immer ganz
zutreffenden Art. der Edition') ein hervorragender neuerer For-
>) S. 61 Z. 11 steht statt »contra« »certa«, Z. 9 ppsiterü also eine Conta-
mination aus , presbitenim < und »prepositam«, Z. 16 »sacofa« statt »scrofa*,
8. 82 Z. 6 »pracem« statt »partem«, S. 64 Z. 13 »siuluas« statt »siWas«, »pros«
psciant« statt »prospiciant*, S. 93 Z. 8 ,vel probet«, statt ,ut probus«, S. 97
Z. 14 »unicio« statt »initio*.
•) Die zahlreichen Wort- und Kasuiverbesserungen sind gar nicht ange-
führt. Die Bemerkung Kiems (8* 168): »Neuere Hände erlaubten sich nur
selten der Schrift Verbesserungen beizubringen« ist demnach nicht richtig. Die
Korrekturen sind ziemlich genau und meistens richtig. Sie werden von Kiem
akzeptirt, meist ohne dass wir davon erfahren, dass in der Handschrift ursprüng-
lich etwas anderes geschrieben war.
') So S. 21 Z. 2 zwischen »eins« und »locum« ein »sepeliendum«.
*) Aber S. 19 Z. 22 passt »inclinassent« ganz gut.
^) So korrigirt Kiem ohne etwas zu bemerken S. 31 Z. 10 »vocabantur« in
»vocabatur* Z. 18 »duret« in »duceret«, S. 32 Z. 13 »beningne* in »benigne«,
Z. 11 »corroboret« in »corroboraret*, S. Öl Z. 2 »nolimus« in »noluimus«, S. 59
Z. 20 »Arenstöw« in »ArcFtouw«, S. 82 Z. 6 »pracem« in »partem«, umgekehrt
gibt er S. 86 Z. 6 »pmcem« an, wo richtig partem steht. S. 91 letzte Zeile
»iduB« in »idibus«, S. 92 Z. 14 »voluimus« in »yoluerimus^.
«) Vgl. darüber schon Hauthaler in dieser Zeitschrift IV, 637.
^) Meine Angaben sind die Ergebnisse einer Kollation der Handschrift mit
der Ausgabe Kiems. Mit dem Ausdruck des ergebensten Dankes yermerke ich
hier, da«8 der Lehrkörper des Instituts mich anwies, zur Förderung der yor-
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Die Acta Mnrensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 215
scher ^) an eine Überarbeitung umerer Quelle durch den letzten
Schreiber gedacht hat. Nach dem Gesagten hat eine solche Ver-
mutung schon jetzt wenig Wahrscheinlichkeit für sich. Denn soviel
mag ja aus . den angetührten Belegstellen zu entnehmen sein, dass
uns die Acta Murensia heute in einer schlechten und geistlosen Ab-
schrift vorliegen. Dem Einfluss des Kopisten kann nur die Eorrum-
pirung des Textes zu danken sein. Daran denkt man wohl hie und
da, wenn man genötigt ist, Nuchrichten der Acta in alP ihren Detaib
zu benutzen.
2. Die Einheitlichkeit der Acta in Bezug auf Disposition
und Sprache.
Die Anlage des Werkes ist klar durchdacht, zahlreiche Terbindende
Gedanken, Vor- und BQckverweise stellen den Zusammenhang zwischen
den einzelnen Teilen her^). Die Acta gliedern sich in zwei grosse
Teile. In rein historischer Darstellung werden uns die Geschicke des
Klosters Ton beiner Gründung bis zum Jahre 1114 erzählt^ darauf
folgt eine Auficählung und Beschreibung des gesamten inneren und
äusseren Klosterbesitzstandes. Der geschichtliehe Teil ist wiederum
sorgfaltig disponirt. Der erste Abschnitt behandelt die Gründung
und Erbauung des Stiftes, er schliesst ganz naturgemä!»s mit der Weihe
des Klosters (1064) ab. Der letzte Satz kündigt uns bereits den Güter-
beschrieb un. Der Inhalt des zweiten Abschnittes wird uns schon in seinen
ersten Worten genau angegeben^): „qualiter iste locus abbatem vel
Ubertatem consecutus sit'^. Da ergibt sich das Jahr 1114, die end-
giltige Fizirung der immunen Stellung Muris durch das Diplom
Heinrichs V. als natürlicher Abschluss der Geschichte des Klosters
Diese Urkunde wird denn auch in ihrem vollen Wortlaute gebracht,
und die historische Darstellung unmittelbar darauf mit einem bedeut-
samen Mahnwort an die Konventualen geschlossen. Hier ist der wich-
tigste Abschnitt in der ganzen Quelle gemacht, ein neuer Gedanke
wird eingeleitet^): Prius scripseramus, qualiter locus iste Mura fiindatus
liegenden Arbeit einen Teil des mir vom k. k. Ministenam iür Kultus und Un-
terricht zuerkannten Reisestipendiumfi zn einem Aufenthalte in Aarau zu ver-
wenden. Dabei gedenke ich dankbar der steten Bereitwilligkeit, mit der Herr
Staatnarchivar Dr. Hans Herzog meine Arbeiten in Aarau unterstützte. Die
Aufklärungen, die ich ihm namentlich in lokalhistorischen Fragen verdanke,
werde ich im einzelnen ei-sichtlich machen.
>) Schalte a. a. 0. 8. 24.
•) Vgl. dazu Kopp, Vindiciae p. 40—43, Heer, Anonym, denud. p. 60 t.
•) 8. 80.
*) 8. 46.
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2Jg Hans Hirschl
sit, aut quomodo vel unde moDachica vita ordinata bic fuerit, sive
qualiter libertatem aut abbates sive alios rectorea aut advocatos acce-
perit. Nunc auteni Tolumus, in quantum possumus, annotare sub-
stantiam huius sacratissimi altaris, quam consecutum est ... . aut in
reliquiis sanctorum aut in vestibus sacerdotalibus aut in libris aut pre-
diis sive famulis et famulabus*. In deräelben Ordnung, in der hier
der Anonymus Berichte ankündigt, folgen dann auch Verzeichnisse
zunächst der fieliquien, dann der Eirchengeräte und der Bibliothek.
Jeder dieser Absätze ist durch einen einleitenden Satz gekennzeichnet i),
sie zusammen bilden nach seiner Einteilung die ^substantia interior''
des Klosters. Darauf kommt besonders augekündigt und ganz folge-
richtig der Bericht, der nach der oben zitirten Einteilung deu Besitz
des Klosters «in ... pr«diis sive famulis et famulabus' darstellen
soll, die «substautia exterior*^ d. h. eine Aufzählung der Güter und
Dienste des Klosters^). Diese setzt mit einer Beschreibung der Pfarr-
kirche des Ortes Muri, sowie der um diesen Ort gelegenen Kapellen
ein»). Daran reiht sich ganz von selbst eine Erörterung über das
rechtliche Verhältnis des Klosters zur Pfarre Muri. Einige Nachrichten
über Klosterdisziplin und eine ausführlichere Darstellung* df^r Verfas-
sung der dem Kloster zins- und robotpflichtigen Bauern leiten dann
zum eigentlichen Güterbeschrieb über, der jetzt nochmals eigens ange-
kündigt^) mit Muri und den zur Pfarre dahingehörigen Orten beginnt^),
um sich dann gleichmässig und in geordneter Folge über den ganzon
Klosterbesitz zu verbreiten.
Doch nicht genug damit, dass der Anonymus die einzelnen Ab-
schnitte am Beginne hervorhebt: von der klaren und einheitlichen
Konzeption zeugt auch das Charakter und Tendenz des Schreibers
kennzeichnende Schlusswort, das jeden bedeutsameren Teil seines Werkes
beschliesst. Fromme Betrachtungen und Wünsche sind es, da er von
>) S. 47. Igitur quod noble primum et unicum est. Rcilicet de reliquiis
sanctorum, qua hie sunt, dicamus. 8. 50. Quia ergo reliquiaa sanctorum descri-
bimus, iam de alia substantia, que est in isto monasterio, videamus. S. 51.
Libros autem, qui hie sunt, subsequens breviculus pandit.
*) S. 55. At n08, quia aliquantum substantiam interiorem nostre ecclesie
descripsimus, übet etiam exteriorem substantiam, quam iste sacer locus in prediis
assecutus est, intimare.
*) 8. 55. Ac primum de aliis ecclesiis, que in isto loco constructe sunt,
dicendum est.
*) 8. 64. Hinc iam deaotamus, in quantum. possumus, substantiam exte-
riorem istius mouasterii, quam consecutum est ab illo die, quo dedicatum est, . . .
^) 8. 67. Quia vero istius sacri loci substantiam sumatim perstrinximns,
superest, ut ad alia transeamus.
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Die Acta Mnrenaia und die {lltesten Urkunden des Klosters Muri. 217
den Geschicken des Klosters berichtet hat^), Aufforderungen zur Er-
haltung und Vermehrung, wo er Bestände durchgegangen ist'). Dieser
Übung wird er auch nach der detaillirten Güteraufzählung nicht
untreu. Nabe am Schlüsse der ganzen Quelle findet sich der überaus
wichtige Satz*): «nuDC ergo, sicut nos substantiam istius sancte ecolesie,
que Tel ante uos vel nostris temporibus huc coUata est, descripsimus,
sie faciant et illi, qui post nos veniunt*. Unmittelbar darnach
findet sich in der Handschrift einejener früh er er wähnten
Wellenlinien. Das deutet darauf, dass hier im Origi-
nalmanuskript ein wichtiger Abschnitt war. Es darf uns
da nicht wundern, wenn^ wie ich hier schon vorgreifend erwähne,
nach dieser Verzierung nur noch Bemerkungen zu finden sind,
die auf eine spätere Zeit als das in den Akten Gebotene hinweisen.
Es ist klar, in dem zitirten Satz liegt der Schluss der
Quelle vor.
Aber abgesehen davon, dass wir jezt noch rtcht genau die plan-
mässige Anlage des Werkes zu erkennen imstande sind, zeigen Rück-
und Vorverweise, dass sich der Schreiber immer des Gebotenen und zu
Bietenden sehr wohl bewusst war*). Namentlich die Vorverweise und
von denen wieder die, welche auf den Zusammenhang zwischen der
Elostergeschichte und Gutsbeschreibung deuten, sind für uns interessant
und wichtig, weil sie so recht die Einheitlichkeit der Quelle zeigen.
Wenn es nach Aufzählung der Orte, in welchen Graf Werner II. von
Habsburg am Tage der Einweihung dem Kloster einen Besitz bestätigt
hatte, heisst^): ,,in istis autem locis, quid et quantum huc delegatum
> S. 45. Dasselbe Bedflrfhis nach fromroen Betrachtungen fohlt der Ano-
nymus auch dort, wo er von der Rechtmässigkeit eines Besitzes nicht ganz über-
zeugt ist. Vgl S. 17 bei Muri, S. 68 bei Wolen.
') S. 50. Istas autem omnes reliquias sanctorum . . . oportet maxima
cura servare et augere . . . potins quam minuere et annotare cum istis, ut
Bciatur nomen eorum et non deleatur memoria eorum. S. 51. Quia anteriores
nostri studuerunt potius augmentare ecclesiasticum censum quam minuere, ita
et nos et qui post nos venerunt, oportet augere. S. 54 f. Libros autem oportet
semper describere et augere et meliorare et omare et annotare cum istis, quia
Tita omnium spiritualium hominum sine libris nihil est.
') S. 96. Man beachte auch die gleichmässige Stilisirung all dieser Sätze.
*) Auch hier ist der ähnliche Wortlaut dieser Verweise zu beachten. S. 55.
sicut Bupra sermo retulit . . . S. 89. sicut scriptura antea docet • . . S. 17. ut
scriptnra testatur . . . S. 20. quod autem alia scriptura narrat . . . S. 28. quan-
tum in scripturis habetur . . •
*) S. 29. Vgl in sprachlicher Hinsicht den Vorverweis S. 65 qui vero et
quanti censum dent, postea dicemus. Auf welchea Teil seines Werkes der Ano-
nymus mit diesem Verweis hindeutet, ist nicht genau zu erkennen.
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218 Uens Hirsch.
sit, postea dtcemus* so erdcheiut schon an so früher Stelle die
spätere Urbarlalaufzeichnung TorausverkUudigi und wenn am Anfang
bei der Nennung des Ortes Talwil zu lesen ist, der Ort gehöre ganz
dem Kloster «sicut in posterioribua scriptura docet* *), so bezieht sieh
dieser Verweis auf den im Güterbescbrieb enthaltenen Bericht von
der Zurückerstattung dieses dem Kloster entrissenen Ortes durch den
Grafen Adalbert von Habsburg^).
Auch die Sprache zeigt durchaus dieselbe Proveuienz. Es wird
sich mehrmals Gelegenheit bieten, das sprachliche Moment als Beweis
für die Zugehörigkeit einer Stelle zuüi ursprünglichen Bestaude der
Acta heranzuziehen. Es sind, worauf in den Aumerkungen zu diesem
Abschnitte schon hingewiesen wurde, nicht nur dieselben Gedanken
meist mit denselben Worten wiedergegeben 3), es kommen auch Au:j-
drüike und Redewendungen vor, die, wo sie auftreten, Individualität
und Zeitalter ihres Benutzers verraten^). Und das in dem vorliegenden
Falle nachzuweisen, ist nicht einmal so leicht, da der gCMchichtliche
Teil des Werkes an die Ausdrucksweise des Verfassers andere An-
forderungen stellt als der Güterbeschrieb. Es sind deshalb in den
Aumerkungen nur solche Phrasen und Ausdrücke zitirt worden,
die beiden Hälften der Acta gemeinsam sind. Eines soll hervor-
gehoben werden. Dort wo der Anonymus im Güterbeschrieb zur er-
zählenden Fo)*m zurückkehrt, ist die Art seiner Berichterstattung
genau dieselbe, wie in dem rein historischen Abschnitt. Wir begegnen
den zahlreichen Partizipial- und Gerundivkonstruktionen, die eine
stilistische Eigenart des Anonymus ausmachen, wir treffen Rede-
») S. 20.
') S. 76. Dadurch werden die Zweifel Kiems, ob da« »Telwil* wirklich
»Talwil* sei, behoben. Es wird ja hier auch ^ angegeben, dass der Ort bei der
Güter bestätigung Werners I im Jahre 1064 (S. 28) dabei war, wo er sich wirk-
lich als erster findet.
^) So bei dex Beschreibung von Kirchen: 8. 16 habuit baptismalem eccle-
siam 8. 77 haptismum et sepulturam et decimam habet 8. 80 baptismalis est
et sepulturam et decimam habet 8. 72 ecciesia autem baptismalis est et sepul-
turam habet et decimam Tici. Die Zugehörigkeit eines Ortes zum Kloster wird
meist durch pertinere ausgedrückt (8. 72, 78, 83) ex toto pertinere (S. 79) sine
dubio huc pertinere (S. 20). Zurückweisung einer Nachricht erfolg^ gewöhnlich
durch numquam auditum est (8. 22, 58, 66, 73) numquam audiyimus (8. 58 und
67). l-ür Hochaltar ist ständig primäre altaro (8. 33, 47, 50, 76, 87) in Ge-
brauch. Qas Kloster Muri ist nahezu immer unter .»iste locus« verstanden.
*) Die Phrase obtinere ab aliquo, bei einem etwas durchsetzen und dem-
gemäss obtentu alicuius durch jemandes Bemühen (8. 19, 26, 32, 35, 79) sowie
die Wendung »eo pacto« (8. 20, 36, 87, 89) annähernd gleich »ea conditione«
sind gerade dem Latein des 12. Jahrhunderts sehr geläufig.
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Die Acta MnreDsia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 219
Wendungen und Anschauungen, die unbedingt geistiges Eigentum
des Verfassers der Elostergeschicbte sind. Ich habe dabei vor allem
den dem QQterbeschrieb angehörigen Bericht über die Erwerbung vou
Wolen im Auge^). Wir werden sehen, dass uns diese Stelle zugleich
Aufschlüsse über die Persönlichkeit des Anonymus bietet, die die Ein-
heitlichkeit der Acta zur Voraussetzung habend).
Noch einer sprachlichen Eigentümlichkeit der Acta wäre hier
zu gedenken, auf die mich Herr Professor Schulte gütigst aufmeiksam
machte. An zahlreichen Stellen der Quelle lässt sich Beimprosa kon-
statiren. Auch sonst zeigt sich der Anonymus sprachlichen Spiele-
reien nicht abhold*). Ich gebe eine Probe seiner Kunst: (S. 18). Et
si Dens est omnium et ubique et ab omnibus sit famulatus eius, qui
omnia iudicat et ordinut et di^ponit, quomodo vult et per quos vult
et quando vuit: quis seit enim, si super hunc locum talia ideo even^u;^^
quia ipsi heredes pauperes {nerunt, nee ab ipsis unquam ad talem gloriam
perduceretur, etiam si voluissent; sed in illoruui manus datus est, qui
•hoc perficerent, cum voluissent? Omnis enim, qui ad inhabitanduitt
istum locum venerit, primum a Deo, que sibi utilia sunt, postulef^
deiude heredibus Yeniam, expnUoribus indulgentiam^ fundatoribus autem
et constructort6u^ mercedem implor^^^ sicque nil metuens vel dubitans,
sed bene y'uendo ac Dei voluntatem in omnibus seqnenda letus diem
Domini expecte^
Man sieht, die Kunstfertigkeit unseres Chronisten reicht nicht
hinan an die Leistungen, die auf eben demselben Gebiete um
die nämliche Zeit etwa Beichenau aufweist. Das Auftreten der Beim-^
prosa ist für ein Geschichtswerk des 12. Jahrhunderts nichts Aufialli-
ges. Aber gerade bei unserer Quelle durfte die kritische Forschung
sich berechtigt fühlen, an dieses Moment bestimmte Hoffnungen für
die Klurlegung der ganzen Frage zu knüpfen. Diese hat Brandi auch
ausgedrückt*). Vielleicht liessen sich mit Hilfe der Beimprosa die älteren
Teile der Acta von den jüngeren ausscheiden.
Tatsächlich verteilt sich der ganze Gehalt der vorliegenden Quelle
an Beimprosa nicht gleich massig auf das ganze Werk. Mit einer
gewissen Begelmässigkeit verspüren wir sie, wenn der Anonymus be-
«) S. 68 ff. In zweiter Linie kommt dann der Bericht S. 91 f. in Betracht-
«) Vgl. darQber Abschnitt V.
^) So z. B. S» 21 nemo eis nee in spirituali^MS nee secular/öu« pvesit nee
obiil nee o&primat nee oppugnet. S. 36 advocatiam ab abbate acoipta^; non pro
aliqno proprio iure vel hereditate, sed secundum scita privilegia cuncta accip/o^^
euneta ü^at, cuneta defenda^ Vgl. auch diese Arbeit S. 224 A. 1.
*) Die Reich enaner UrkundenflUschungen 60.
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220 ' Hans Hii-Bch.
deatsame Ereignisse mitteilt oder ^ich frommen Betrachtungen ergibt.
Allgemein gesagt ist sie dem erzählenden Teil unserer Quelle eigen,
in den Erörterungen über rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
des Klosters, namentlich aber im GQterbeschrieb- hat sie keinen
Platz gefunden. Das liegt in der Natur der Sache. Es bedarf also
nicht erst des Hinweises, dass die einheitliche Sprache der Quelle
eine Meinung, ältere Bestandteile der Acta seien durch die Reimprosa
kenntlich, nicht aufkommen lässt. Diese ist eine Spielerei, in ihrer
Anwendung von dem Belieben des Autors abhängig. Er bedient sich
ihrer, wenn er eine Stelle seines Werkes besonders hervorheben will,
er lässt sie fort, wenn der Inhalt eine derartige sprachliche Verzierung
nicht verträgt. Die Sprache selbst ist ausser von der Individualität
des Schreibers durch nichts bedingt. Zeigt sie sich einheitlich,
dann ist es für die Frage nach der Zugehörigkeit einer Stelle zum
ursprünglichen Bestaode des Werkes belanglos, ob darin auch Beim-
pros>a enthalten ist oder nicht.
3. Die Entstehungszeit der Acta.
Bereits iu der Einleitung sind die Acta als dem 12. Jahrhundert
zugehörig bezeichnet worden. Es wäre also im folgenden den An-
gaben des Anonymus vor allem in chronologischer Hinsicht näher
nachzugehen.
Die Geschichte der Begründung des Klosters sowie der Eutwicke-
lung des mönchischen Lebens schliesst, wie schon erwähnt, mit der
Kaiserurkunde von 1114. In diesem ersten grossen Abschnitte sind
fortlaufend Nachrichten von 1027 — 1114 an einander gereiht. Daten
über die weitere Geschichte des Klosters erscheinen bei passender
Oelegenheit in die verschiedenen Aufzählungen und Beschreibungen
eingestreut^), und das ist schon ein sicherer Beweis, dass der Anonymus
die Jahre von 1114 ab als Gegenwart, als die Zeit seiner eigenen
Erlebnisse im Kloster ansieht.
Vou den Reliquien, die im ersten Verzeichnisse aufgezählt werden,
haben sich keine mit Bestimmtheit einem Heiligen zuweisen lassen,
der erst nach der Mitte des 12. Jahrhunderts gelebt hätte oder erst
später als Heiliger verehrt worden wäre 2). Die Überprüfung des
*) Die höchste Jahreszahl, die dabei angegeben wird, ist 1 132, vgl. S. 91.
«) Vgl. hiezu Kiem, Quellen S. 173, »Adler« 1884, 5. Geschichte v. Muri-
Orics I, XXI f. Dagegen Liebenau, Argovia IV, XXV. »Adler« 1882, 129. Von
dem durch Liebenau beanstandeten »Adolfus episcopns« hat Kiem mit Recht
festgestellt, dass darunter durchaus nicht der 1222 verstorbene Bischof von Osna-
brück gemeint sein müsse, da es selige Bischöfe dieses Namens, die noch dazu
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Die Acia Murensia und die ältesten Urknndcn des Klosterd Muri. 22t
Bibliothekskataloges hat A. Schulte übernommen, ohne unter den an«»
gef lehrten Büchern eines zu linden, das inMge seiner späteren Abfa^s-
sangszeit sicher erst nach der Mitte des 12. Jahrhunderts in den
Katalog eingetragen sein könnte i).
Die nun folgende Beschreibung der Pfarrkirche und der um Muri
gelegenen Kapellen hat von jeher die wichtigste Stelle für die Alters-
bestimmang der Acta geliefert, da bei Erzählung des Verfalles und
Wiederaufbaues der Johanniskapelle (S. 55ff.) der Anonymus aus seiuem
Erzählerton herausfallend die Begebenheit in der ersten Person erzählt.
Unzweifelhaft ist aus ihr zu entnehmen, dass der Ver-
fasser der Acta unter Abt Ronzelin gelebt hat, dessen
Regierung von 1119 bis ungefähr in die Mitte des 12. Jahr-
hunderts währte. Anders wird man über diesen Passus nicht
hinwegkommen, er allein genügt, um Liebenaus Ansicht als unhalt-
bar zu erweisen^). Nach dem was im vorhergehenden Ab-
schnitte über die Einheitlichkeit der Quelle gesagt
wurde, ist hiemit die Abfassungszeit des Grundstockes
der Acta endgiltig in die Mitte des 12. Jahrhunderts ver-
legt. Es kann sich jetzt nur mehr um die Entscheidung der Frage
Benediktiner waren, schon früher mehrere gab. Und warum sollte es nicht der
hl. Bischof Adolph Ton Metz sein können? Bezüglich des Bischofs Konrad
zitirt Liebenau (»Adler« 1882, 127, A. 76) ohnedies alle Kditoren, welche die
Kanonisationsbulle gcgenQbor der irrigen Annahme Mülinens mit überzeugender
Sicherheit in das Jahr 1123 datiren. (Vgl. Regesten zur Geschichte der Bischöfe
Yon Konstanz [, 721). Was die Kaiserin Adelheid betrifft, so ist Liebenau gegen-
über zu bemerken, dass es gar nicht darauf ankommt, ob die Kaiserin um die
Mitte des 12. Jahrhundert schon kanonisirt war, sondern nur darauf, ob sie zu
der Zeit bereits als Heilige verehrt wurde. Letzteres ist aber nach den bereits
um die Mitte des 11. Jahrhunderts im Kloster Seltz aufgezeichneten »miracula
Adelheidis reginae« (M. G. SS. IV, 645 ff.) zweifellos. Vgl. 0. Rmgholz, Die
ehemalige Begräbnisstätte der heiligen Kaiserin Adelheid, Stud. und Mitt. a. d.
Ben. und Cist.-Orden VIl, 1, 315 ff. namentlich 327 ff.
0 A. a. 0. S. 24 f. Wie Schulte selbst sagt, können die angeführten
»omelie Cesarii* ebenso die des Caesar von Aries als die des Caesar von Heisterbach
sein. Ersterc sind ein speziell in älteren ßibliothekskatalogen des Mittelalters
häufig verzeichnetes Werk. Auch der im 9, Jahrhundert verfasste Katalog der
Bibliothek St, Gallen nennt dieses Buch (vgl. Weidmann, Geschichte der Bi-
bliothek von St. Gallen, 385), was für uns umso wichtiger ist, da wir aus den
Akten (S. 24) wissen, dass Muri bei Anschaffung seines Bücherbestandes mit
St. Gallen in Verbindung trat.
«) Dass CT das selbst sehr wohl gefühlt bat, zeigt die Art und Weite, wie
er (»Adler« 1882, 131 A. 101) diese hochwichtige Stelle ganz verstümmelt wie-
dergibt.
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222
Hans Hirsch.
liandeln, ob in späterer Zeit nicht etwa Zusätze gemacht wurden, wie
£iem annimmt.
Es sind übrigens ganz kurze Partien der Acta, die dieser seinem
zweiten Anonymus zugeschrieben hai Die längste von ihnen folgt
unmittelbar auf die eben besprochene Hauptbeweisstelle für die Ab-
fassungszeit der Acta im )2. Jahrhundert, es ist die Erörterung des
Techtlichen Verhältnisses zwischen dem Kloster und der Pfarre Muri^).
£iem glaubte hier eine Anspielung auf den zwischen Habsburg und
Muri obwaltenden Streit um die Pfarre des Ortes zu finden, der am
26, Dezember 1242 durch einen Verzicht des Grafen Albrecht v. Habs-
burg, Ohorherrn von Strassburg und Basel, beigelegt wurde*).
Diese Stelle gebort von jeher dem Gesamtbestande der Acta an.
Für die Erbauung der Pfarrkirche kehrt ein schou zweimal vorge-
tragenes Motiv wieder.
. . ob nihil aliud, nisi
iit populus illuc ad ser-
vitium Dei conveniens
inquietudinem fratribus
non fauiat.
S. 58.
. . bt populus illuc
conveniens ad servitium
Dei inquietudinem mo-
nachis non facerent.
Doch konnte man vielleicht einwenden, diese Begründung sei von
-einem mit der Quelle vertrauten Bearbeiter im 13. Jahrhundert auf-
gegriffen worden. Bein unmöglich ist das bei der folgenden Gegen-
überstellung, denn hier erscheinen dem Sinne nach verschiedene Sätze
in demselben Wortlaut.
S. 55.
ob nihil aliud, nisi ut
populus ad divinum offi-
cium illuc conveniens in-
quietudinem monachis
non prestaret.
S. 58.
. . numquam auditum est
vel dictum, ab ullo episcopo vel
ab alio principe hoc modo hinc esse
ablatum, et ideo oportet . .
S. 66.
. . adhue auditum non est,
ab ullo abbat e unquam ante noa
ablatam esse inde, et ideo
oportet . . .
Diese beiden Sätze können nur von einem und demselben Autor
stammen.
Es ist weiters nicht der einzige Ort, an dem sich in den Akten
Auslassungen des Verfassers über das Verhältnis der Pfarre Muri zum
Kloster finden. Er spricht sich noch an zwei. anderen Stellen darüber
aus"). Alle drei ergänzen sich gegenseitig, sie verbindet ein erregt
polemisirender Ton, sie müssen auch gemeiusam herangezogen werden,
») Ö. 58 f. darüber Kiem S. 171, Geschicbte S. XVI.
>) Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich bearb. von Escher und
Schweizer 11, 670.
») S. 22 f. und 66.
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Die Acta Mureneia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 223
wenn jetzt der Nachweis erbracht werden soll, dass die Verhältnisse,
die der Anonymus bespricht, andere sind als die, welche der Urkunde
▼on 1242 zu entnehmen sind.
Der Anonymus nimmt jedes Recht auf die Pfarre für das Kloster
in Anspruch. Dessen Kirche ist Haupt- und Mutterkirche des Ortes
aamt den zu seiner Pfarre gehörigen Dörfern, welche namentlich
augef&hrt sind. Die Goarskirche ist nur erbaut, weil durch das
zum Gottesdienst zusammen strömende Volk die Mönche in der Kloster-
kirche gestört würden. Der Leutpriester wird vom Abte eingesetzt,
freilich darf er kein Mönch sein. Auch bezüglich der Spendung der
Sakramente und Sakramentalien — namentlich des Tauf- und Begräbnis-
rechtes, jener für den Begriff einer Pfarrkirche notwendigen Rechte —
finden sich Vorbehalte für das Kloster. Nur der Zehent von Walenswil
gehört der Kirche des hl. Goar, gerade eine derartige Feststellung der
dem Leutpriester und dem genannten Gotteshaus zukommenden Ein-
künfte kehrt übereinstimmend in allen drei Abschnitten wieder.
Man sieht deutlich, die Vindizirung aller pfarrherrlichen Rechte,
die genaue Fixirung der Pflichten des Leutpriesters und der ihm
dafür zur Verfügung gestellten Einkünfte, der erregte Ton, in dem
dies uUes geschieht, beweisen das aktuelle Interesse, das zur Abfassungs-
zeit der Stelle das Kloster an der Feststellung dieser Bestimmungen
gehabt hat. Ganz klar geht aber daraus her?or, dass es der Leut-
priester und in zweiter Linie der Diözesanbischof ') ist, an deren Adresse
die Ausführungen des Anonymus gerichtet sind. Um diese richtig zu
verstehen, muss mau bedenken, dass Muri bereits eine Pfarrkirche
besass, als das Kloster gegründet wurde. Das war nun ganz natur-
gemass der Grund zu Auseinandersetzungen der Neugründung mit der
bereits bestehenden Pfarre und dem Bischof von Konstanz, von denen
uns der Anonymus auch sehr genau berichtet^). Der erste Propst
Reginbold habe, als er nach Muri kam, den dort ansässigen Priester
Voko mit Einwilligung des Bischofs Warmann von Konstanz gegen
eine Entschädigung zum Verzicht auf die Pfarre bewogen, weiters
die bereits bestehende Kirche niederreissen und dafür eine andere .que
superior dicitur* erbauen uud zu Ehren des hl. Goar weihen lassen.
Dann hätten die Mönche einen Priester namens Türing herbeigerufen
und ihm seine Rechte und Pflichten als Leutpriester genau vorge-
<).S. 66. Dem Abt und keinem Leutpriester hat der Bischof des Seel-
sorgeamt über Muri zu übertragen. Vgl. weiters die Kinschränkungen, die der
Anonymus anschliessend an die zitii*te Stelle bezüglioh der dem Bischof zu leisten-
den Abgaben trifft.
») S. 21 ff.
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224 Hans Hirsch,
zeichnet. Aber die Art und Weise, wie uns in der Quelle über diese
Abmachungen berichtet wird, zeigt nur zu deutlich, dass es dabei
nicht geblieben ist^). Die Nachfolger dieses TQring sind unbotmässig
geworden. Den Nachrichten der Acta ist zu entnehmen, dass sie nicht
alleiu die Tendenz yerfolgt haben, ihre Einkünfte auf Kosten des
Klosters zu erweitern und sich aus dem Abhä.jgigkeitsverhältuis dem
Stifte gegenüber zu befreien, es scheint ihuen der Gedanke nicht so
ferne gelegen zu haben, die Konventualen als ihre üiitergebeuen zu
behandeln^). Es war eben eine böse Sache, dass der Ort Muri bereits
eine Pfarrkirche besessen hatte, da das Kloster gegründet wurde*).
Diese geschilderten Streitigkeiten waren in Muri, als der Anonymus
schrieb, gerade an der Tagesordnung*), sie sind 1179 durch eine Bulle
Alexanders III. zu Gunsten des Klosters entschieden wordeu. Der zu-
folge mrd die Pfarrkirche Muri mit den drei Kapellen Uermetschwil,
Boswil und Wolen den Mönchen zu ihrem Lebeusunterhalt zugewiesen.
Diese Bestimmung der Papstbulle habeu dann die Bischöfe Berthold
(1174—1183) und Herrmanu (1183—1189) von Konstanz dem Kloster
bestätigt^). Muri erlangte damit jene Itechte, die z. B. Eugelberg wahr-
scheinlich schon seit 1148 besass^), und wenn man den einzelnen
') S. 22 f. Accessierunt autem monachi quendam presbiteram, nomine
Türing, et secum tenuerunt iilique, que necessaria erant, prebiievunt, sicut
antea et post illum multis aliis fecerunt, et ille nunquam ausus est, clericüs in
locum inducere vel kalendas illorum observare, sed nee cum populo magnam
sentenciam habuit sine prelatis loci, quia ipse et monachi unum fuerunt, nee
inter eos ulla disseosio unquam surre x i t. Sieque per annos multos mans i t. Diese
Stelle ist einzige, die bei alF den Erörterungen im erzählenden Ton gehalten ist.
Deshalb enthalt sie auch Reimpro^a.
*) Wenigstens besorgt der Anonymus, dass es so kommen könne, vgl. S. 66,
Ne postea dicat (erg. der Leufpriester), se piespiterum et magistrum
esse istiusloci nosque parrocbianos suos.
^) Damm berichtet der Anonymus so genau über die Abtragung der alten
zur Zeit der ElostergrQndung bestehenden Kirche, sowie über den Bau der (joars-
kirche und bemüht sich zu Beginn des für uns wichtigen Abschnittes (S. 58) den
Nachweis zu erbi Ingen, dass die Klosterkirche die frühere, ältere sei, die von
Reginbold erbaute aber nur dazu diene, dass das Volk die Mönche nicht be-
lästige »sicut sepe soLent altaria vel ecclesie edificari ad honorem Dei in locis,
qui iam matres ecclesias habuerunt*.
*) S. 59. Dicunt tarnen quidam in dedicacione illius ecclesie duos mansos
illuc esse determinatos, quod adhuc manet imperfectum.
*) S. 129.
^) Hegesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz I. 864. Die Urkunde
wird in dem zitirten Werk als Fälschung bezeichnet. Man darf sie indess nicht
so schlankweg verwerfen. Sie ist im Stiftsarchiv Engclberg noch im Original
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Mari. 225
Klostergeschichten gerade im 12. Jahrhundert näher nachgeht ^), wird
man finden, dass ähnliche Verhältnisse, wie sie jetzt von Muri geschildert
wurden, aus dieser Zeit häufig vorliegen*).
So ist also diese Stelle, die einzig längere, die Eiern einem zweiten
Anonymus zuschreiben wollte, im Verein mit den beiden anderen hier
angezogenen Abschnitten zu fassen. Mit der Urkunde von 1242 hat
sie nichts zu tun. Dort ist weder vom Leutpriester noch vom Kon-
stanzer Bischof, sondern von Ansprüchen einer ganz äusseren Gewalt,
des Domherrn Grafen Albert von Habsburg, die Bede. Jedenfalls hat
es sich dabei um das Patronatsrecht oder um Einkünfte von der Kirche
gehandelt.
erhalten, und ihre Niederscbiift ist streng gleichzeitig mit der Jahresangabe»
Es ist nur eine Verunechtung aus späterer Zeit zu konstatiren. Herr Stifts-
archivar P. Ignaz Hess hat festgestellt, dass das angehängte Siegel, ob es nun
echt oder nachgemacht ist, das des Konstanzer Bischofs Heinrich von Tanne (1233
— 1248) ist. Man scheint also — so erkläi-t H. P. Hess dieses Vorkommnis ganz
richtig — im 13. Jahrhundert, in dem ja das Siegel eine solche Bedeutung
erlangte, den Mangel eines solchen an dem Original, das man oft produzirte,
unangenehm empfunden und demselben auf diese Weise abgeholfen zu haben.
1) Und hätte ein Mönch des 13. Jahrhunderts statt des Ausdruckes »sacer-
dos populi* nicht eher das Wort »plebanus* gebraucht?
«) Auch der Anonymus weist S. 59 auf die Verhältnisse anderer Klöster
hin: »More aliorum monasteriorum et olaustrorum, que etiam in ecclesiarum
locis constructa sunt«. Des Interesses halber reihe ich im folgenden Stellen der
Acta an Bestimmungen, die Bischof Herrmann von Konstanz 1163 bezüglich der
von St. Georgen abhängigen Kirche zu Gönnigen erliess.
Muri, Acta S. 22.
Nee debet ibi (sc. in ecclesia sancti
Goaris) ex constitutione baptismus agi
nee sepultura haberi.
S. 66.
Admonitique sunt amodo omnes,
. . . ne unquam consentiant, ut clericus
curam ab episcopo, sed abbas, accipiat,
... et ipse sibi postea adjutorem provi-
deat, quemcunque cum consensu con-
gregationis potuerit invenire . . .
popdlus autem iste vadit ad con-
dictum episcopi, quo et ceteri eius con-
vicanei vadunt, scilicet ad Windesch
ibiqne ecciesiasticum ius audiat et Judi-
cium sustinebit, sicut constitutum est
omni sancte ecclesie.
Was St. Georgen für Gönningen tatsächlich bekam, das hat auch für das Kloster
Muri gegolten.
Mittbeilungen XXV. 15
Wirt. ÜB. II. 146.
. . . baptismum, sepulturas, decimas,
celebrationes divinas et ecclesiastica iura
debet habere.
Sacerdos nullus, nisi quem abbas et
fratres sancti Georgii voluerint, et legi-
time invcstiverint, ius aliquod in ea ha-
bere poterit.
Attamen vocatione illarum partium
archidiaconi cum subditis suis in eccle-
siam Seitingin venire, et iudicio eccle-
siastico coram eo parere debet.
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226 Hans Hirsch.
Mit dieser Stelle sind wir zum Güterbeschrieb des Klosters ge-
kommeB. Hier bietet die Fixiruug der uns entgegentretenden Fülle von
Orts- und Personennamen die grössten Schwierigkeiten. Wir haben
ja keine festgefügte Eette von Ereignissen, sondern nur lose an ein-
ander gereihte Glieder, hier würden zur vollkommenen Klärung die
Urkunden Muris den einzigen Schlüssel liefern, die sind aber bis 1300
durch Brände und andere unglückliche Ereignisse grösstenteils zu-
grunde g^angen. Gerade in diesem Teile der Acta hatte die spätere
Oberlieferung die beste Gelegenheit, willkürliche Änderungen Torzu-
nehmen. Bei der Schreibung der Ortsnamen ist das auch in aus-
gedehntem Masse geschehen^), andere Willkürlichkeiten, Auslassungen,
eventuell auch Zusätze sind bei den vorerwähnten Verhältnissen nahezu
nicht mehr zu konstatiren^). Kein Wunder, wenn gerade dieser
Güterbeschrieb Liebenau für die spätere Entstehungszeit, Kiem für
seinen zweiten Aoonjmus eine Fundgrube von Beweisen gebildet hat.
Mit diesen will ich mich zunächst befassen, bevor ich selbst diesen
Teil der Acta untersuche.
Eine Seihe von Argumenten, die Kiem und Liebenau ins Treffen
geführt haben 3), müssen von vorneherein methodisch als unzutreffend,
zum mindestens als nicht beweiskräftig bezeichnet werden. Beide haben
zum Beweise der späteren Entstehungszeit oft Urkunden aus dem 13.
und 14 Jahrhundert herangezogen^ durch ihre von denen der Acta
verschiedenen Angaben über den Besitzstand des Klosters die Abfassungs-
zeit unserer Quelle weiter hinaufgerückt. Besonders der Umstand, dass
in den Akten Besitzungen nicht aufgezeichnet sind, die das Kloster
im 13. und 14. Jahrhundert einmal veräusserte, hat vielfach einen
terminus a quo abgeben müssen^). Allein man erwäge doch, dass
zwischen der Au&eichnuug der Hauptsache des Güterbeschriebs und
*) Dadurch verlieren sie für die Frage nach der Entstehungszeit von vorne-
herein die Bedeutung, die Liebenau ihnen zugemessen hat.
*) Aber es ist nachdrücklichst geltend zu machen, dass irgend eine einzelne
«pätere Veränderung, selbst wenn man sie erkennen könnte, an der Entstehungs-
zext der Quelle gar nichts ändern würde. Kleinigkeiten — etwa die HinzufÖgung
«iner Reliquie, die Veränderung einer Zahlenangabe — würden nicht dazu be>
rechtigen, von einer Überarbeitung des Werkes oder gar von einem zweiten
Anonymus zu reden.
8) Kiem, Quellen S. 171 f. Geschichte I, S. XVI f. Adler 1884 5 f. Liebenau
Adler 1882, 129 ff. und 1885, 112.
*) So Kiem in Bezug auf Rattlisberg, »an der Matten«, GOpf, Schönen-
tbülen, Liebenau bei Islikon. Das Fehlen des Rütihofes vermerkt Kiem (Ge-
schichte I, S. XVII) den Akten, in seiner Ausgabe (S. 80) identifizirt er aber den
mansus von Rüti, wie mir scheint, ganz richtig mit diesem Hof.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 227
4en angeführten Urkunden meist mehr ^Is 100 Jahre liegen. Das
ist eine lange Zeit, in der sich der GQterkomplex eines Stiftes ganz
wesentlich geändert hat. Wer bürgt denn daf&r^ dass das Kloster
den in ferner 2jeit verausserten Besitz nicht auch zu einer Zeit er-
worben bat, zu der die Acta schon bestanden, welche dann eben des-
halb nichts darüber enthalten? Nachweise solcher Art werden sich
lediglich auf die der schon erkannten Abfassungszeit der Quelle zu*
ziachst liegenden Jahre, also auf die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts
zu erstrecken haben. Gelingt es, die Besitzveränderungen dieser Zeit
Als in den Akten nicht mehr eingetragen nachzuweisen, so ist für die
Klarlegung der Frage genug geschehen. Auch das geht nicht an, was
Liebeuau bezüglich Bremgartens und Mellingens getan hat, deshalb,
weil der Ort erst im 13. Jahrhundert urkundlich nachweisbar ist^),
2u sagen, die Acta können auch nicht früher enstanden sein. Steht
lius anderen Merkmalen die Mitte des 1^. Jahrhunderts als Ent-
«tehungszeit fest, dann enthalten eben die Acta die erste Erwähnung
-des Ortes.
Nicht anders verhält es sich mit den von beiden Forschern auf-
gegriffenen Personennamen^). Macht schon die Genealogie von Grafen-
Geschlechtern im 12. Jahrhundert grosse Schwierigkeiten, so ist für
Bitter- und Miuisterialengeschlechter ein alle Glieder umüassender Stamm-
baum in der Zeit meist überhaupt nicht aufzustellen. Wenn also das
<jüterverzeichnis Personen nennt, die im 12. Jahrhundert urkundlich
nicht zu belegen sind, wohl aber im 13. Jahrhundert infolge der
Sitte, einmal gewählte Taufnamen in der Familie beizubehalten, auftreten,
geht es doch nicht ohne weiteres an, beide für einen und denselben
Träger in Anspruch zu nehmen, besonders dann nicht, wenn es sehr
') Adler 1882, 129. Argovia IV, S. XXIV. Den Ausdruck Arowe oppidum,
•den Liebenau in demselben Sinne den Akten vorwirft, habe ich in der ganzen
Quelle vergeblich gesucht.
^) Dass von den in den Akten genannten Personen sehr wenige urkundlich
zu belegen sind, darf uns bei dem Urkundenmangel jener Zeit nicht verwundem.
Einige Namen hat ja Eiern mit mehr oder minder grosser Sicherheit identifizirt
Die Zeugenreihe der Fahrer Urkunde (CB. v. Zürich I Nr. 279) hat er dabei
benitet (S. 79). In dieser werden auch ein Chöno de Bürron et filius eins Liutold
genannt. Es ist wohl nicht zweifelhaft, dass damit jener Chuono gemeint ist, zu
dessen Seelenheil seine Söhne Liutolf und Chuono eine Stiftung an Muri machen
(S. 85). Der erstgenannte Chuono war also 1130 noch am Leben, der Anonymus
berichtet aber schon seinen Jahrtag. Im Hermetschwiler Nekrolog ist er auch
nicht mehr von der ersten Hand eingetragen. (S. 163.) Diese Beobachtungen
sind für die Frage nach der Entstehungszeit des Nekrologs zu beachten.
15*
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228 Hans Hirsch.
gebrauchliche Namen sind^). Diese allgemeinen Bemerkungen werden
für den grössten Teil der Ton Liebenau und Kiem aufgegriffenen Oi-ts-
und Personennamen genügen.
Besondere Wichtigkeit haben Eiern und Liebenau für ihre An-
sichten einer Stelle der Acta beigemessen, die ich aus dem Grunde
und dann, weil öle bei dem Vorhergesagten nicht unterzubringen war»
getrennt bespreche. Beide Forscher haben übereinstimmend darauf
hingewiesen, dass im Besitze der Grafen von Habsburg Güter in Nerach
und Hasle vermerkt erscheinen, über die sie erst nach dem Aussterben
der Kyburger (1264) ein Verfügungsrecht haben erlangen können.
*) Dass Muri seine Güter »magna ex parte* (S. 73) nicht erst von dem
Mangold von Escbenbach des 14. Jahrhunderts erworben haben kann, wie Liebenau
(Adler 1882, 130 f.) will, hat Kiem an der Hand von Urkunden nachgewiesen
(vgl. S. 172 f. Geschichte I, XXIII f.). Es handelt sich hier wie bei dem Albertus
de Eschibach (S. 91) lun urkundlich nicht nachweisbare Glieder des Geschlechter
der Eechenbacher, die bei ihrem ersten sicheren Auftreten in der Mitte des
12. Jahrhunderts schon reich begütert erscheinen und zwar, wie sich aus dem
besitz ihrer Familienstiftung Kappel ergibt, vielfach in denselben Gegenden, in
denen Muri begütert war. Die Vermutung Kiems, der in den Akten (S. 82) ge-
nannte Arnoldus de Habsburg sei der seit 1242 auftretende Truchsess Arnold^
trifft nicht zu. Die Acta berichten ja auch, er sei Konverse von Muri gewesen,
während der Truchsess Arnold zuletzt als Mönch von Wettingen erscheint (vgL
W. MeriS, Die Habsburg, Aarau und Leipzig 1896, S. 19 und A. 56). Die Identifi-
zirung, die Herrgott (Gen. tom. I p. XX VH) und Kiem betreffs des »Heinricus de
Habspurg* (S. 88) mit den zwei Schenken dieses Namens aus dem 13. Jahr-
hundert vornehmen, ist, wie schon Liebenau (Adler 1882, 130) betont, will-
kürlich. Die Acta Murensia verzeichnen (S. 88) ftSr den 23. Juli den Jahi-tag
eines Heinricus de Habspurg. Das Nekrolog von Hermetschwil hat am 22. Juli
eine Eintragung des 13. Jahrhunderts (S. 154) Heinricua miles de Scheinko, die
um so sicherer so zu lesen ist, als die zwei letzten Worte zweimal — einmal
getilgt — geschrieben sind (vgl. dagegen Kiem, Geschichte I, LVllI). Ob-
nun mit diesem Namen Heinrich der Schenk, oder ein Ritter Heinrich von
Schenken gemeint ist — beiden Deutungen steht der palaeographische Tat-
bestand entgegen — soll dahingestellt sein. Unverständlich ist mir nur, was
diese bis jetzt nicht näher bestimmte Persönlichkeit mit dem Heinricus de Habs-
purg der Acta zu tun haben soll. Wir kennen eben diesen habsburgischen
Ministerialen des 12. Jahrhunderts ausserhalb der Acta nicht. Dass aber ein
solcher mit diesem Namen für das 12. Jahrhundert denkbar ist, wird niemand
bestreiten. Fridolin Kopp hatte eine Urkunde des Jahres 1127 ausfindig gemacht
(Wirt. ÜB. I, 375, vgl. Vindiciae p. 59), in der ein Heinricus de Habsburg als
Zeuge genannt wird. Allein schon Rüsten Heer hat mit Recht geltend gemacht
(Anonymus denudatus 75 ff.), dass dieser Zeuge dem würtenbergischen Geschlechte
von Habsberg angehört. So hat auch das württembergische Urkundenbuch den
Ortsnamen bestimmt. Von dieser Argumentation wird auch der Heinricus laicus
de Habsburg des Zwiefaltner Nekrologs betroffen (M. G. Nekrol. I, 258), auf den
Liebenau (1. c.) aufmerksam gemacht hat.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 229
Dieser Annahme liegt der Orack bei Herrgott i) zugrunde, der hieij
falsch interpungirt. Der Stelle ist nicht za entnehmen, dass die
Grafen von Eabsbarg in Nerach und Hasle begütert waren, '. sondern
der Nebensatz ^quod comites de Habsburg adhuc posdident** gehört
zum nächsten Hauptsatz and gibt den Sinn, was die Orafen tx)n
Habsburg in Esslingen, Uater und Schwerzenbach ztu: 2ieit besitsen^
gehörte zur Austattung des Klosters bei seiner Einweihung im Jahile
1064. Tatsächlich erscheinen diese drei Güter in dem. Yerzdlehteis
der vom Grafen Werner dem Kloster geschenkten Liegenschaften: ifeö»
pannt^), beim Güterbeschrieb selbst ist aber von ihnen keine defedllirte
Besitzangabe gegeben, ein Beweis, dass Muri um die Mitte des 12. Jahr^
hunderts in den drei Orten wirklich nichts besass. So also ist dies$)
Stelle aufzufassen, sie fQgt sich ohne Störung in die Gesamtheit det
in den Akten gebotenen Nachrichten ein, von einer späteren Ein-
schaltung kann keine Bede sein'). Von Nerach und Hasle aber
erzählen uns die Acta in Ansehung der Grafen von Habsburg gar
nichts. Hätte die Handschrift den zitirten Nebensatz zu dieser An-
gabe gezogen, müsste hier direkt eine Emendation vorgenommen werden.
Beim Güterbeschrieb muss vor allem die Anordnung des Stoffes
betont werden. Nicht regellos sind die einzelnen Besitzungen an
einander gereiht. Die Aufzählung derselben lehnt sich an ihre to|po-
graphische Abfolge an. Das können wir genau konstatiren, wenn
wir der Gutsbeschreibung des Anonymus an der Hand der Karte, die
Kiem seiner Ausgabe beigegeben hat, folgen. Das hat auch Eiern
sehr wohl gewusst. Von Muri als dem Zentrum ausgehend nimmt er zu-
nächst die herumliegenden Ortschaften auf, greift dann mit Hausen und
und mit Nieder-Lunkhofen auf das rechte Ufer der Reuss über und
nennt da alle nördlich von den genannten Orten und zwischen Beuss
und Limmat gelegenen Besitzungen. Mit Würenlos hat er das rechte Ufer
des letzteren Flusses und damit die Peripherie des Elosterbesitzkreises
>) Gen. tom. I, 327. Kopp, Acta 73 und Kiem (S. 76), der sich also zu
seiner eigenen Ausgabe in Widerspruch stellt, setzen den Nebensatz ganz richtig
und auch der Handschrift gemäss ein.
2) S. 28.
3) Kiem, Quellen 8. 76, A. 7. Der Passus gehört schon aus rein sprachlichen
Gründen von jeher den Akten an. Für Hochaltar kommt nämlich primäre altare
vor, welchen Ausdruck der Anonymus für diesen Begriff immer anwendet (ygL
diese Arbeit S. 218 A. 3). Man beachte weiters die relative Anknüpfung des folgenden
Satzes, der von der Entfremdung und Zurückerstattung des Ortes Talwil erzählt,
durch ,de quorum etiam numero«. Gerade von dieser Stelle wurde aber schon
8. 218 A. 2 auf Grund eines Verweises gezeigt, dass sie dem ursprünglichen Bestände
der Acta angehört.
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230 Hans Hirsch.
(Nerach, Hasli) erreicht, an der er nun in seiner weiteren Aufzählung
fortschreitet (Oreifensee, linkes Ufer des Zfiricher-Sees, Zuger- und
yierwaldstatter*See). Mit letzterem ist er zu dem zweiten zusammen-
hängenden Oüterkomplex des Klosters, den zahlreichen Besitzungen in
ünterwalden, gekommen. Von da gelangt er, einzelne Ausläufer (Escholz-
matt und Schtüpfheim) sorgsam mitnehmend, zum Sempacher-See, zählt
die dort gelegenen Güter auf und langt dann am Hallwyler-See (Ten-
wil und Farrwangen) an, um nun die grosse Masse der Ortschaften
südlich und westlich Yon Muri zu absolviren. Dann nimmt er mit
Entfelden beginnend den am westlichsten gelegenen Besitz vor und
mit Walenswil die nördlich von Muri am linken Ufer der Beuss
gelegenen Dörfer. Mit Scbinznach erreicht er das linke Ufer der
Aare, den Sohluss bilden die isolirten Liegenschaften im Breisgau.
Im einzelnen verläuft die Reihe der Ortsnamen natürlich nicht so
strikte, wie wir sie mit Hilfe der Karte aufstellen würden^). Das ist
aber bei einem Verfasser, der wohl in voller Kenntnis der Orts- und
Besitzverhältnisse, aber ohne direkten schriftlichen Behelf die Beihe
aufstellt, nicht zu verwundern. Derartige Erscheinungen sind übrigens
meist aus anderen Eigentümlichkeiten der Besitzaufzeichnung zu er-
klären. Man muss da bedenken, dass neben der rein topographischen
Ordnung auch eine stofiliche befolgt ist. Der Anonymus berichtet
uns sehr genau über die Wirtschaftsführung und die einzelnen Pro-
duktionszweige des Stiftes. Diese Nachrichten fügt er aber dann ein,
wann er in die Gegend gekommen ist, die das betreffende Produkt
hervorbringt, (z. B. beim Zugersee der Fischfang, in Ünterwalden^)
>) Den grössten Sprang macht der Autor bei RifFerswil (S. 87)» das seiner
Lage nach zu dem aweiten RifiTerswil (S. 77) gehört hätte. Ober- und Unter-
rifferBwil liegen ganz beisammen.
>) Man kann Eiern nicht beipflichten, wenn er dem Ausdruck »inter silvas*
(S. 80, 81, 84) die farblose Deutung ,bei den Wäldern* gibt (S. 81. A. 5. Ge-
schichte I. S. XXI). Auch Oech^ili (Gesch. d. Enst. d. Schweiz. Eidgen. 267, A. 1)
hat Eiern nicht beigestimmt und den Ausdruck mit »Waldstätte* übersetzt.
»Inter silvas« scheint die wörtlichste Übersetzung von »Unterwaiden* zu sein,
die man sich denken kann. Die conformen lateinischen Bezeichnungen, die
Businger (Die Geschichten des Volkes von ünterwalden S. 3) bringt, konnten
da er die Urkunden nicht zitirt, nicht nachgeprüft werden. Da sich die neuere
Forschung mit diesen nicht beschäftigt hat, steckt am Ende auch nicht yiel
dahinter. Über die Entstehungsgeschichte des heutigen Eantons Unterwaiden
wissen wir jetzt soviel, dass das Gebiet von Unterwaiden schon im 12. Jahr-
hundert eine Bezeichnung hatte, die der Anonymus lateinisch durch »inter silvas«
widergibt und der man in lateinischen Urkunden des 13. Jahrhunderts unter
dem der Benennung der Acta ziemlich konformen Ausdruck »in intramontanis *
begegnet. Das Wort »Unterwaiden* kommt erst in deutschen Urkunden zu Be-
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Die Acta Murensia und die ältetten Urkunden des Klosters Muri. 231
die Alpenwirtschaft, im Breisgau der Weinbau). Dadurch ergeben sich
aber von selbst Abschnitte, andere macht der Verfasser noch dazu, wo
es ihm passend erscheint^). Innerhalb derselben wahrt er sich dann
natdrlich in Bezug auf die Abfolge der Besitzungen eine grossere
Freiheit und berichtet über einen Ort je nach seiner wirtschaftlichen
Zugehörigkeit und seinem Ertragszweig, allerdings in ganz kurzen
Zwischenräumen, mehrmals*). Dazu kommt, worauf hier nur kurz ver-
ginn des 14. Jahrhunderts vor. Wenn aber Liebenau (Adler 1882, 129) in all*
dem einen Beweit fClr die Entstebungtzeit der Acta im 14. Jahrhundert sehen
will, bat er vor allem einet übersehen: dass Muri im 14. Jahrhundert in Unter-
ws^den fast keinen Besitz mehr hatte, (Eiem, Geschichte I, 156, Oechsli a. a. 0.
80 und 84) Bs somit nicht zu erklären wäre, wieso die Acta aus dieser Landschaft
soviel Güter und Rechte verzeichnen.
') So behandelt er Muri mit den umliegenden Ortschafben ganz gesondert
und stellt sogar an die Spitze seiner Beschreibung (S. 64) die Summe der Mausen
(20) und Joche (57), die, wenn man die dann folgenden Einzelposten zusammen-
rechnet, auch wirklich herauskommt.
*) Z. B. S. 73 in verschiedenem Zusammenhange über Grüt dreimal, ebenso
über Althäusern. Diesen letzten Bericht hat Liebenau (Adler 1882, 129) als Be-
weis für die Entstehungszeit der Acta im 14. Jahrhundert zitirt. Es wird von der
Rodung des Waldes durch »homines qui vocantur Winda« gesprochen. Diesen
Ausdruck »Winda« hält er für einen Geschlechtsnamen und meint, es sei ausge-
schlossen, dass Bauern im 12. Jahrhundert sich eines solchen bedient hätten. Man
hat bisher mit der Bezeichnung Winda nichts rechtes anzufangen gewusst. Roch-
holz hat (Argovia 2, 8 f.) an Kolonisten von Windisch gedacht. Daftbr Hesse
sich anführen, dass dieser Ortsname im 13. Jahrhundert auch in der verkürzten
Form >Wins* vorkommt (vgl. Quellen zur Schweizer-Geschichte XV, 1, 47 f.).
Später ist Rochholz selbst von dieser Erklärung abgegangen und meinte (Argovia
18, 144 ff., vielleicht angeregt durch Kiem S. 73) die Winda seien wendische
Leute gewesen. Da als Entstehungszeit der Acta bereits die Mitte des 12. Jahr-
hunderts feststeht, verlieren die Zweifel Liebenaus jede Berechtigung. An einen
späteren Einschub der Stelle ist nicht zu denken, man würde den Sinn einer
ganzen Textseite dadurch zerstören. Ich lasse die Sätze etwas verkürzt folgen.
Man beachte auf Grund der Bemerkungen in Absatz 2 die sprachliche Einheitlich-
keit und den überall erkennbaren Zusammenhang. Althüsern primitus silva
t'uit, sed exstirpata est ab hominibus, qui vocantur Winda, et
sub Gotfrido preposito in curtem ordinata est, ubi sunt . . . Si-
militer et Birchi exculta ab ipsis hominibus et sub prefato
preposito in curtem conposita est, ubi habentur . . . Istorum sex
locorum, id est Mure, Butwil, Wolen, Hermenswil, Althüsern, Birchi,
sive aliorum, qui huc ex toto pertinent, villici . . . debent dare . . .
Arestöw etiam et Gerüt huc ex toto pertinent, quia nunquam au-
ditum est ab alia fundatione esse separata. Sed cum plus esset silvosa,
iusserunt comites de Habspurg venatores suos silvam exstirpare domosque
ibi edificare. — Entweder gehurt da alles ins 14. Jahrhundert oder alles ins
12. Jahrhundert. Das erstere ist unmöglich. Wäre es nicht auch auffallend,
wenn uns eine Klostergeschichte des 14. Jahrhunderts von so umfassenden
Rodungen berichten würde?
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232 Hans Hirsch.
wiesen wird, da an anderer Stelle eine weitere Ausführung folgt, dass
noch ein dritter Gesichtspunkt bei der Anordnung des Stoffes mass^
gebend war, der historische. Die Provenienz des Gutes, der Besitztitel
wird hie und da vermerkt, auch das unterblicht vielfach die geordnete
Aufzählung 1).
Bei einer so komplizirten Verteilung des Stoffes müssteu sich
aber spätere Einschübe höchst störend bemerkbar machen, zeitgemässe
Veränderungen, die man an den späteren Urbaren betreffs der Ein-
künfte aus den einzelnen Orten gemacht liat, würden zumal bei der
grossen Zahl gleichlautender Ortsnamen zu Irrtümern geführt haben.
Es müssten über einen und denselben Ort widersprechende Besitz-
angaben zu finden sein^). Von all dem findet sich aber in den Akten
keine Spur.
Das ist überhaupt wichtig für die Entscheidung
der Frage, dass wir immerhin mit einiger Sicherheit
nachweisen können, dass die Besitzveränderungen des
Klosters in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
in den Akten nicht mehr vermerkt sind. Zunächst müssen
da die drei päpstlichen Schutzprivilegien Muris aus den Jahren 1159,
1179 und 1189 herangezogen werden 3). Aber nicht ohne einen ge-
wissen Vorbehalt! Schon im Formular der Papstprivilegien ist ausge-
1) Ich erinnere an die weitläufige Erzählung von der Erwerbung Wolens
(S. 68 ff.)i diö Besitzangabe von Engelberg (S. 82) wird durch den Bericht von
dem Erwerbe eines Teiles in zwei Angaben getrennt. Beide Gesichtspunkte, der
stoffliche und der historische, kreuzen sich bei der Beschreibung von Bellingen
(S. 90 ff.).
<) Man darf nicht übersehen, dass es dem Anonymus nicht so sehr darauf
ankam, die Besitzungen ortsweise zu verzeichnen, sondern sie ihrer wirtschaft-
lichen Zusammengehörigkeit nach zu gruppiren. So kommt es öfters vor, dass
über einen Ort zweimal berichtet wird, z. B. S. 72 >Hermentswil . . . ubi habe-
mus curtem et serviunt XIIII diurnales et quinque mansi et dimidins; mansus
enim, qui est Althüsem, servit üluc* über Althäusem erfahren wir die volle
Besitzangabe erst einige Zeilen weiter. Dasselbe wiederholt sich S. 73 gleich
wieder bei Birri. Aber auch das darf nicht befremden, wenn zwei Besitzangaben
über denselben Ort weiter von einander entfernt zu finden sind, wie das bei
Butwil (S. 67 und 86), Stetten (S. 75 und 88) und Wile (S. 64, 65 und 87) der
Fall ist, vorausgesetzt dass die bisher von der Literatur gebotenen Ortsnamen-
erklärungen auch die richtigen sind. Denn wenn man näher zusieht, wird man
bemerken, dass der Anonymus diese Besitzangabe immer dann gibt, wenn er
bei dem schon geschilderten Rundgange um die Besitzungen seines Hauses wieder
in die Nähe des Ortes gekommen ist, von dem er schon einmal Besitz verzeichnet
hat. Wenn demnach die zweite Angabe für Stetten lautet »eis fluvium diur-
nalem«, so kann man daraus schliessen, dass die auf S. 75 genannten »tres
diurnales* jenseits d. i. am rechten Ufer der Reuss zu suchen sind.
8) ÜB. V. Zürich l, 313, 334, 349.
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Die Acta Murensia and die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 233
drückt, dass die dort namentlich begtätigten Kirchen, Zehentsätze und
Besitzungen nicht den vollen Besitz des betreffenden Klosters dar-
steUen^). Es darf deshalb auch nicht befremden, wenn die Acta in
jeder Hinsicht gegenüber den Angaben der Schutzbriefe ein plus auf-
weisen. Umgekehrt darf aber der Umstand, dass die Papsturkunden
Besitzungen nennen, die die Acta nicht verzeichnen, nicht gleich
dahin ausgebeutet werden, dass es sich um Neuerwerbungen seit der
Entstehungszeit der Akten handle. Als man in Muri daran ging, ftlr
die Papstbulle eine gewisse Auswahl unter den Klosterbesitzungen zu
treffen, die man dann topographisch geordnet zusammen stellte^), hat
man jedenfalls die wichtigsten Güter ausgesucht, die in eigener Be-
wirtschaftung des Klosters stauden, also Salland waren. Gerade in
Bezug auf letzteres wird sich aber später herausstellen, dass die An-
gaben des Anonymus hierüber nicht den Anspruch unbedingter Voll-
ständigkeit machen dürfen. Anders verhält es sich mit den in den
Urkunden genannten Kirchen^) und Zehentsätzen. Namentlich die
letzteren sind für uns wichtig, weil sowohl die Acta als auch die
Papstprivilegien über die Höhe dieser Einkünfte ganz bestimmte An-
gaben machen. Hier lassen natürlich divergirende Angaben einen
Schluss über die verschiedene Entstehungszeit der Acta und der Privi-
legien zu.
Schon bei der Nennung der Kirchen in dem Privileg von 1159
muss auffallen, dass neben einer Anzahl von Kirchen, auf welche das
1) In quibus hec propriis duzimus exprimenda vocabulis.
2) Vgl. Kiem, Geschichte I, 82 f.
3) Der Vergleich darf aber nur insoweit angestellt werden, als die Ur-
kunden Kirchen nennen, die die Acta nicht erwähnen. Eine nähere Gegenüber-
stellung ist deshalb nicht statthaft, weil die Genauigkeit der Angaben der Acta
und die der Papsturkunden eine verschiedene ist. Der Anonymus unterscheidet
genau zwischen Kirchen, die ganz dem Kloster angehören und solchen, auf
welche Muri nur teilweise Rechte besass. Von den ersteren erwähnt er dann
entweder das Tauf- und Begräbnisrecht, sowie den Zehntenbezug oder er
sagt direkt »huc ex toto pertinet* (S. 80). Von letzteren werden genau die
Einkünfte genannt oder es heisst allgemein »partem habemus* (S. 81). Die
Papsturkunden bestätigen wohl auch hie und da nur ganz bestimmte Rechte
auf Kirchen, meistens wird aber einfach die Kirche als solche genannt. Dass
es sich aber auch dabei vielfach nur um die Bestätigimg gewisser Rechte,
nicht um den Besitz der ganzen Kirche gehandelt hat, zeigt der Umstand, dass
in den Papstprivilegien anderer Klöster, die unseren Muri-Urkunden zeitlich aber
sehr nahe stehen, der Besitz derselben Kirche bestätigt wird. So weisen die
Papsturkunden Muris von 1159, 1179 und 1189 die Kirchen von Buchs und Stans
auf, die von Hadrian IV. und Lucius III. 1157 und 1184 Engelberg bestätigt
werden. Die Acta sind da viel genauer, sie sagen von beiden Kirchen (S. 81)
«partem habemus« und »possidemus Uli partes«.
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234 Hans Hirsch.
Kloster nach den Angaben der Acta Rechte besass, die aber in der
ürknnde nicht Terzeiehnet sind, zwei Kirchen genannt sind, von denen
in den Akten keine Erwähnnng geschieht, Boswil and Goslikon. Von
dem erstgenannten Orte wissen wir durch eine an den Schlass der
Acta angefügte Notiz, dass bereits der 1111 ermordete Qraf Otto von
Habsborg dort dem Kloster eine Kapelle zugewiesen hatte, die aber
um die Jahre 1150 — 1160 herum im Besitze eines Leutpriesters
Hupold erscheint, nach dessen Tode sie endgiltig dem Kloster zufallen
sollte*). Tatsachlich bestätigen auch 1167|68 sowohl Bischof Otto
von Constanz als auch der Domprobst Arnold von Mainz an Stelle
des Erzbischofes dem Kloster die genannte Kapelle*). Es besteht nun
alle Wahrscheinlichkeit, dass mit der 1159 in der Papsturkunde
genannten Kirche von Boswil diese Kapelle gemeint sei^). Jedenfalls^
liegen alle über Kirche oder Kapelle von Boswil uns erhaltenen Nach-
richten ausserhalb der Acta, und wir müssen annehmen, dass auch zur
Zeit der Niederschrift; der Acta Kirche oder Kapelle dieses Ortes sich
in fremdem Besitze befanden. In Besug auf Goslikon könneu wir
den Angaben der Acta wohl entnehmen, dass der Ort eine Kirche besass.
Aber ist es nicht bezeichnend, dass der Anonymus nicht berichtet, die-
selbe habe dem Kloster zugehört? Das eine wissen wir bestimmt:
den Zehent dieser Kirche besass Muri zum mindesten nicht in seinem
vollen Umfange*).
Wenn in dem Schutzprivileg von 1179 sieben Orte mit Besitz-
ungen erscheinen, die die Acta nicht nennen^), so sagt das nach dem
Vorhergesagten für unseren Beweis nicht viel. Wichtiger ist schon^
wenn die Urkunde eine Kirche von Ättiswil erwähnt. Dieser Ort
«) S. 96 f.
>) S. 124 ff. Die Mainzer Urkunde hat das Formular der Eonstanzer Ur-
kunde henfitzt Wenn also Eiern iür letztere ganz richtig das Jahr 1167 als
tertninus a quo findet, so geht es doch nicht an, als solchen für die erstere das
Jahr 1166 zu normiren.
«) Dafür spricht die Papsturkunde von 1179. Dort ist nämlich sowohl die
Nennung der Kirche von Hermetschwil als auch die von Boswil aus dem Privileg
von 1159 weggelassen und dafür der Besitz der Pfarrkirche Muri »cum tribus
cappellis Hermontswilare, Bozwillo, Wolon« bestätigt. Vgl. auch Eiern, Ge-
schichte S. 71.
*) S. 71 f. wird uns berichtet, ein Drittel des Zehen ts von Woleu gehöre
zu Goslikon. Das Kloster habe diesen Ertrag an sich gezogen und dafür dorthin
die Zehenten von Wald und Fischbach gegeben. Dieser Tausch wäre nicht not-
wendig gewesen, wenn Muri den Zebenten von Goslikon besessen hätte. Was
uns ansonsten Über den Ort berichtet wird, sind lauter Entfremdungen, die Muri
daselbst an liegendem Gut erfuhr. Vgl. S. 36, 94.
*) Beide Spreitenbach, Schönen tül, Kulmerau, Dintikon, Thalheim, Winzile.
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Die Acta Murensia und die älte«ten Urkunden des Klosters Muri. 235
kommt in den Akten gar nicht Tor^). Auch von der Kapelle in
Wolen vemefamen wir ans unserer Quelle gar nichts, obwohl die
Ausführungen des Anonymus gerade über diesen Ort sonst sehr genau
sind'). Von besonderer Bedeutuog sind aber die in der Urkunde
enthaltenen Zehentsatfl&e. Die Papstbulle bestätigt dem Kloster den
f&nfben Teil des Siebente von Bordorf. Dass diese Angabe richtig
ist, beweist eine Urkunde vom 29. September 1188, aus der hervor-
geht, dass Muri eben wegen dieses fünften Teiles mit dem Priester
Thipold im Streit lag'). Die Acta geben aber ein Viertel des Zehents
und von den anderen drei Teilen ein Achtel als dem Kloster gehörig
an^). Über den Zehnten von Stallikon finden sich in den Akten sehr
genaue Angaben^)« Es heisst, von den vier Vierteln des Zehents
gehören das dritte und von dem vierten zwei Fünftel dem Kloster.
Ganz ähnlich spricht sich ein Zusatz aus, der unmittelbar an die
bereits besprochene Vereinbarung wegen der oberen Kapelle zu Boswil
an die Acta angeschlossen ist^). Dieser normirt für Muri ein Viertel
und von einem anderen Viertel den achtzehnten Teil. Beide Angaben
werden in ihrer Richtigkeit durch Urkunden von St. Blasien beleuchtet,
denen zufolge dieses Kloster um das Jahr 1166 herum die Hälfte des
Zehents von Stallikon besessen hat?). So wird erklärlich, warum der
1) Von der Kirche in Eüssnach, die in der Papsturkunde gleichfalls be-
stätigt ist, erwähnen die Acta den Zehentbezug (S. 80).
>) Der Zehent von Wolen gehörte drei verschiedenen Orten (8. 71 f.).
») 8. 127 f. *) S. 75. ») S. 77. *») S. 97.
T) ÜB. V. Zürich l Nr. 318. Zehentstreitigkeiten sind es gewesen, welche in
diesem Jahre St. Blasien bewogen, sich seine Zehentsfttze yom Konstanzer Bischöfe
bestätigen zu lassen. Denn die Papsturkunden des Klosters weisen dieselben
Schwankungen auf, wie sie gerade Torher von Muri konstatirt worden. Es lässt
sich mit den Angaben der Acta noch vereinen, wenn 1157 Papst Hadrian IV.
dem Kloster die Kirche Stallikon als solche bestätigt (Wii*t. ÜB. H, 111). Aber
was soll man dazu sagen, wenn am 6. März 1179 Papst Alexander lü. St. Bla«ien
die Kirche von Stallikon mit dem Zehentdrittel bestätigt (Wii-t. ÜB. 11, 195), und
12 Tage darauf in einem Privileg desselben Papstes dieselbe Kirche mit dem
Viertel des Zehents als im Besitze Muris befindlich genannt wird? Die letztere
Angabe wird in dem Papstprivileg von 1189 wiederholt, aber in demselben Jahre
lässt sich auch St. Blasien seine Rechte auf Stallikon in dem oben genannten
Ausmass vom Bischof Herrmann von Konstanz bestätigen (Wirt. ÜB. II, 265).
Eine von diesen einander widersprechenden Nachrichten mnss ungenau sein, und
es ist anzunehmen, dass das zum grösseren Teil bei Muri der Fall ist. In dem
Privileg Innocenz' IV. von 1247 (ÜB. v. Zürich 11 Nr. 657) hat man schon die
Kirche als solche ausgelassen und nur das Viertel des Zehenten genannt.
St. Blasien dagegen erscheint im 14. Jahrhundert als Patronatsherr dieser Kirche
und hat dieses Recht bis zu seiner Aufhebung inne gehabt (vgl. Nöscheler,
Gotteshäuser der Schweiz, Gf. 39, 115 f.). Wenn im Züricher Ürkundenbuch
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236 * HansHirsch.
Anonymuä bei seiner Yerteilung dieses Zehen ts vom ersten und zweiten
Viertel nichts berichtet. Die besass St. Blasien. Die Papsturkunden
von 1179 und 1189 haben über Stallikon ganz andere Angaben.
Zwar wird nur der vierte Teil des Zehents genannt, dafür aber
ganz eigens auch die Kirche als solche dem Kloster bestätigt Über
Rifferswil heisst es in den Aki<en einfach «decimam in ecclesia' ^), das
Privileg nennt den zwölften Teil desselben. Von einem Zehenten in
Sursee wissen die Acta überhaupt nichts.
In dem Privileg von 1189 sind an die Besitzbestätigung voh 1179
weitere 22 Orte einfach angefügt. Es ist klar, bei diesem Zusatz hat
man besonders Neuerwerbungen aufgenommen. So sagt es für uns
etwas, wenn unter diesen 22 Orten 11 sind, von denen die Acta
keinen Besitz verzeichnen*).
Zuletzt wäre noch eine Urkunde heranzuziehen, die uns über
Besitzveränderungen des Klosters in der zweiten flälfbe des 12. Jahr-
hunderts Aufschluss erteilt, die am Ende der Acta angefügte Schenkung
des Grafen Adalbert. Er schenkt dem Kloster Girundbesitz in Waltenswil
und emp&ngt dafür von Muri ein Grundstück in Yitarmis Büti. Diese
Besitzveränderung ist den Akten unbekannt, von Waltenswil verzeichnen
sie keine Liegenschaft, sondern melden nur, dass Graf Werner den Ort
als Entschädigung für den dritten Teil bekam, den er von Muri hatte ^),
wohl aber weisen sie von Witransrüti „IIH diurnales* aus*).
(I, S. 209 A. 4) die Aufteilung des Zehente von Stallikon so vorgenommen wird,
dass St. Blasien die Hälfte, Muri ein Viertel, das letzte Viertel aber der Bischof
Ton Konstanz innegehabt hätte, deshalb weil er auf dieses 1244 zu Gunsten des
Klosters Muri resp. Hermetschwil verzichtet hätte (ÜB. v. ZQrich II Nr. 597), so
ist die Rechnung falsch ausgefallen. Der Bischof von Konstanz besass nicht ab-
solut genommen den vierten Teil des Zehents von Stallikon, sondern von allen
jenen Teihabem, unter die der Zehent jährlich aufzuteilen war, den vierten Teil.
Auf diesen Ertrag, soweit er Muri betraf, verzichtete der Bischof, nicht auf das
ganze Viertel des Kirchenzehen ts.
0 S. 87.
*) Otwisingen, Ibikon, Leunes, Sisinchuon, Eggerswil, Rattlisberg, Hagen-
buch, Hohlenstrass, Bottenwil, Bözberg, Wolenswil.
8) S. 35.
*) S. 85 Vitarmis-Rüti und Witrans-Rüti ist man schon wegen der Namens-
ähnlichkeit geneigt zu identifiziren und eine verderbte Überlieferung anzunehmen.
Dazu kommt aber noch, dass in der Reihe der Ortsnamen der Acta Witransrüti
zwischen Rüdiswjl, Russwyl (südlich vom Sempacher-See) und Knutwil (nördlich
von diesem) eingegrenzt ist, also in der Umgebung dieses Sees zu suchen sein
wird. Das Vitarmis-Rüti der Urkunde verleiht der Graf aber einem Werner
von Willisau (westlich vom Sempacher-See), es ist also jedenfalls auch ein Ort dort
in der Nähe gemeint. Als weiteren Beleg für diese letzte Vermutung hat mich
Herr Staatsarchivar Dr. Herzog freundlichst auf das Jahrzeitbuch der Pfarrkirche
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 237
Wir sind bei den in unserer Quelle genannten Personen angelangt.
Die Schwierigkeit, diese chronologisch zu fixiren, wurde bereits betont
Doch ist auch hier eine freilich gerioge Kontrolle durch das Nekrolog von
Hermetschwil*) gegeben. Hier kehrt dieMenge der Personennamen der Acta
Willüau anfmerksam gemacht (Gf. 29, 166 ff.), das in der zweiten Hfilfte des
15. Jahrhunderts vom Stadt^chreiber Heinrich Reber angelegt wurde. Dort kommt
des öfteren ein »widmassrüti« (a. a. 0. 183, 185, 188) oder »widmarsrüti* (a. a.
0. 222) vor. Der ei-ste, der übrigens die oben gegebene Identifizirung vorge-
nommen hat, ist wohl Tschndi gewesen. Als ich im Sommer vor zwei Jahren
in St Gallen die Überarbeitung der Acta durch Tschudi im Kodex 609 der
Stiftsbibliothek durchsah, bemerkte ich, dass er bei der ßesitzangabe der Acta
ttber Witransrüti die Urkunde über Vitarmisrüti eingeschoben hatte.
*) Ed. Baumann, M. G. Necrol. I, 423 If., der Bequemlichkeit halber zitire
ich aber die Ausgabe Kiems in den Quellen zur Schweizer-Geschichte III, 3. Bei
der Beschreibung des Kodex durch Kiem ist richtig zu stellen, dass es min-
destens nicht sicher zu erweisen ht^ ob das dem Nekrolog beigebundene Maityro-
logium von der ersten Hand des Todtenbuches stammt. Ganz gewiss ist es nicht
von demselben Schreiber geschrieben, welcher die weitere Beigabe die Regel des
hl. Benedikt und das Lob des hl. Ambrosius lieferte. Diese drei verschiedenen
Werke sind eben erst durch den Einband zusammengekommen. Doch zeigen die
Eintragungen am letzten Blatte des Martyrologs (cod. S. 122—124), dass diese
Handschriit sicher schon im 13. Jahrhundert Hermetschwil gehört hat. Die An-
lage des Nekrologs ist in die erste Hälfte des 12. Jahrhunderts zu setzen» Die
jüngste sicher zu datirende Eintragung der ersten Hand ist die des Abtes Ulrich
(t 1119, vgl. S. 140). Ob die beiden Eintragungen des Abtes Adel heim von
Engelberg (f 1131) und des Grafeu Ulrich von Baden-Lenzburg (f 1133?) noch
von erster Hand sind, kann bezweifelt werden. Sie sind beide in Maiuskel-
bnchstaben von derselben Hand eingetragen, von der auch die Eintragung » Adel-
bertus abb.* stammt (S. 146). Der Verfasser des Nekrologs bedient sich aber
der Maiuskelbuchstaben nur einmal bei der Eintragung (S. 154) »Tamburg sancti-
monialis*, ein Ausnahmsiall, der durch die Wichtigkeit der Eintragung begründet
ist. Die Schrift, in der die beideu früher angegebenen Namen geschrieben sind,
ist aber viel zierlicher als die der ersten Hand, die nur die hl. Nonne so ein-
geschrieben hat. Einen bestimmten terminus ad quem ergibt die Tatsache, dass
keine von den Eintragungen »Adelbertus comes« zur ursprünglichen Anlage ge-
hört, Graf Adalbert von Habsburg (t zirka 1 140) also nicht mehr von den ersten
Hand vermerkt ist, weiters auch nicht mehr, wie schon Kiem bemerkt, Abt
Ronzelin (t um 1145 S. 134) und die Nonne Truitela (S. 142), die nach den
Angaben der Acta (S. 94) um 1128 in das Kloster aufgenommen wurde. Die
Provenienz des Nekrologs ist strittig. Der Annahme Liebenaus (Adler 1882, 133
und 1885, 112), das Toteubuch sei ursprünglich für Muri geschrieben, steht die
Meinung Kiems (Geschichte 1, LIV ff. und S. 71) entgegen, der es als von jeher
dem Nonnenkloster angehörig hinstellt. Wie dem auch sei, bei dem innigen
Kontakt, der besonders in den ersten Zeiten, zwischen dem Männer- und Frauen-
kloster bestand, ist von vorneherein sicher, dass das Totenbuch von Hermetschwil
sich namentlich in Bezug auf die ersten Eintragungen eng an die des Nekrologs
von Muri anschloss, wenn auch beide Klöster getrennt Aufzeichnungen geführt
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238 Hans Hirgch.
wieder. Wo wir aber nur mit einiger Sicherheit den Namen unserer Quelle
mit dem des Nekrologs indentifiziren können, zeigt sieh, dass es sich um
Eintragungen, wenn nicht überhaupt von der ersten Hand des Todten-
buches, so doch gewiss yon einer noch der Mitte des 12. Jahrhunderts
zugehörigen handelt. Volle Gewissheit haben wir bei den Namen
jener Wohltäter, deren Jahrestag uns der Anonymus angibt i). Auch
dort, wo ein Name wegen seiner Seltenheit im Nekrolog nur einmal
vorkommt^), ist eine Gleichstellung mit dem der Acta statthaft und
schliesslich auch dann, wenn alle gleichen Namen im Nekrolog Ein-
tragungen bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts sind 3).
Die Durchsicht der Acta, die vorwiegend in chronologischer Hin*
sieht unternommen wurde, ist beendet. Wer dem eingeschlagenen
Beweisgange gefolgt ist, wird den Eindruck gewonnen haben, dass
vom Sicheren zum Unsicheren vorgeschritten ward. Die Acta wurden zu-
nächst in einem ganz positiven Beweise als wohlgeordnetes, sprachlich
einheitliches Ganzes hingestellt. Damit hat sich die Quelle durch ihren
Bericht von der Wiederaufrichtung der St. Johanniskapelle unter Abt
Eonzelin, in welchem der Autor in erster Person von sich redend auftritt,
von selbst datirt. Es galt dann nur mehr, von diesen bereits ganz
sicheren Ergebnissen in das unsichere Gebiet der im Qüterbeschrieb
genannten Personen und Ortsnamen fortzuschreiten und in einer mehr
haben sollten. Will man also das vorhandene Nekrolog zur Kontrolle der Acta
heranziehen, so ist das ohne Vorbehalt zulftssig. h'iXr die spätere Z&i freilich würde
die örtliche Trennung der beiden Stifter, die Verlegung des Nonnenklosters nach
Hermet^chwil auf die Eintragungen nicht ohne Einflnss geblieben sein.
1) Von erster Hand sind im Nekrolog an dem auch von den Akten ge-
nannten Tage eingetragen ein Reingerus de Visbach (28./L, Acta 8. 85) und eine
Hedwig (28./!., Acta S. 89), von zeitgemässer Hand ist die Eintragung des Egi-
lolfus (27./1X., Acta S. 89). Der Mitte des 12. Jahrhunderts gehören die Namen
Ymzo (20./n. im Nekrolog, Acta 19./II. S. 85) und Cöno (26./XI. Acta S. 85) an.
Nur der Jahrtag des Heinrich von Habsburg (23./VII., Acta S. 88) ist im Nekrolog
nicht verzeichnet, vgl. darüber diese Arbeit S. 228, A. 1.
3) Im folgenden seien einige der wichtigsten Namen anfahrt. Reginbertua
(Acta S. 71, Nekrolog S. 147), Wolfgangus (S. 76, 147), Wendelmnt (S. 96, 160),
alle im Nekrolog von. der ersten Hand eingetragen, von einer noch der Mitte
des 12. Jahrhunderts angehörigen Hand: Hazecha (S. 79, 146), Nopili (S. 96, 148).
Die alte Eintragung Tiecilla (S. 151) wird wohl die Tietilla der Acta (S. 96)
sein. Vielleicht sind auch die Eintragungen Wito (S. 81, 144), Gozhelmus (S. 87,
136) und Sulphicia (S. 96, 139) identisch.
*) Den Namen RApertus (Acta S. 90) verzeichnet die erste Hand zweimal
(8. 136 und 144) und eine der Mitte des 12. Jahrhundert zugehörige (S. 160).
Dietrich (S. 96) ist vielleicht in Urschrift (8. 158) und von alten Händen (S. 134
und 164) eingetragen, auf die Mitte des 12. Jahrhunderts weist auch die Ein-
tragung Truta (Acta S. 96, Nekrolog 142 und 146) hin.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 239
negativen Argumentation alle £inwände zu entkräften, die maQ aus
diesem Teile der Quelle f&r eine spatere Entstehungszeit geltend ge*
macht hatte.
Die Beweise f&r die Entstehuagszeit der Acta sind aber noch
nicht erschöpft Es kommt jetzt darauf an, das Bild wirtschaftlicher
Zustande zu entwerfen, das Muri den Akten zufolge bietet, und dann
die Frage zu beantworten, ob die geschilderten Verhältnisse auch für
das 12. Jahrhundert passen« Dunit soll im zweitfolgenden Absätze ein
weiterer wichtiger Beweis f&r die Entstdiungszeit der Acta im 12. Jahr-
hundert nachgetragen werden. Hier wiU ich nur eines bemerken:
liebenau hat eine Beihe von Einzelheiten des Güterbeschriebs für die
Entstehung der Acta im 14 Jahrhundert ins Treffen gef&hrt, dabei
aber nicht berücksichtigt, dass uns über Besitz und Einkünfte des
Klosters Muri am Ende des 13. und Anfang des 14 Jahrhunderts
noch andere Qaellen erhalten sind, umfangreiche Bodeln, die in einem
der nächsten Bände der Argovia gedruckt werden i). Man mag dann
ihre Angaben mit denen der Acta vergleichen, ^e geben ein anderes
Bild von dem Besitzstande, den Einkünften sowie von der Wirtschafts-
führung des Klosters Muri.
Ich grenze die Abfassuugszeit unserer Quelle so nah als mög-
lich ein. Den sicheren terminusaquo gibt die Erwähnung
des Todes des Grafen Adalbert von Habsburg, der den
Angaben der Acta zufolge um 1140 gestorben isi Von den
ersten Taten des Nachfolgers in der Vogtei, des Ghrafen Werner weiss
der Anonymus noch zu berichten^). Sicher ist auch, dass er unter
Abt Bonzelin gelebt hat, dessen Eegierung 1119 bis un-
gefähr in die Mitte des Jahrhunderts währte'). Infolge der
1) Von einem, der im Staatsarchiv in Aarau liegt, habe ich selbst Abschrift
genommen. Das übrige Material, das sich in Bremgarten befindet, wurde mir
dm-ch gütige Vermittlung des Herrn Staatsarchivars Dr. Herzog von dem künf-
tigen Herausgeber Herrn Präsidenten PI. Weissenbach zur Einsicht Überlassen,
für welche Liebenswürdigkeit ich an dieser Stelle beiden Herren meinen ver-
bindlichsten Dank ausdrücke.
«) Der Anonymus berichtet uns einen Gutsankauf unter Graf Adalbert
{8. 94 f.) aus dem Jahre 1128 und f&hrt dann fort: postea vero cum isdem
eomes obisset, post annos XIl . . . nepos eiusdem Wernharius
oomes voluit vi auferre . . .
3) Das Todesjahr des Abtes Ronzelin ist nicht bekannt, denn 1145 ist eine
willkürliche Annahme der Hauschronisten Muris. Auch die Nachfolger Ronzelin s
sind nicht ganz sicher an einander zu reihen. Huno, den Eaem Ronzelin folgen
lässt, ist jedenfoUs im 12. Jahrhundert Abt des Klosters gewesen. Liebenau
gegenüber (Adler 1885, 112) ist entschieden geltend zu machen, dass die Ein-
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240 Hans Hirsch.
Spärlichkeit der Nachrichten Über die Geschichte Muris iu der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhunderts haben wir leider keinen nahen terminu^
ad quem Die erste Notiz, die an den Schluss der Acta angereiht ist,
wird, wie schon erwähnt, mit einiger Wahrscheinlichkeit durch das
Jahr 1159^) begreozt. Man wird sich damit bescheiden mQssen, sagen
zu können, die Acta seien zirka 1150 geschrieben worden. Dieses
Resultat reicht auch fdr die Fragen, die uns in den folgenden Ab-
schnitten beschäftigen, aus. Näheres über die Abfassungszeit der
Quelle sowie über die Persönlichkeit des Verfassers zu sagen, muss
ich mir für den letzten Abschnitt der Arbeit versparen.
4. Die späteren Zusätze der Acta.
Wir kommen nun zu jenen Stellen, die tätsächlich in Bezug auf
ihre Entstehung auf eine spätere Zeit als die Mitte des 12. Jahr-
hunderts weisen, sie sind der Rest dessen, was Kiem seinem zweiten
AnoDjmus zugewiesen hat. Erklärlich genug, dass sie an jenen Satz
angereiht sind, den ' wir längst schon als den Schlusssatz unsere^
Anonymus erkannt haben^). Wer eben das Bedürfnis fühlte, seinen
Angaben etwas hinzuzufügen, hat seinen Zusatz nicht in die Quelle
selbst hineingeflickt, sondern ihn am Schlüsse angebracht. Die Zu-
taten rühren sicher von mehreren Verfassern her. Die Erwerbung
der Kapelle in Boswil wird, wie schon gezeigt wurde, vor 1159
gemacht worden sein, der Zehent von Stallikoü, den die zweite Notiz
angibt, steht iu Bezug auf die Höhe der für Muri ausgewiesenen
Einkünfte in der Mitte zwischen den Angaben der Acta und denen
der Papsturkunden von 1179 und 1189^). Von der folgenden Notiz
über die Zinsen eines Gutes in Rüti wissen wir nur, dass das ein dem
Anonymus nicht mehr bekannter Besitz ist. Für die zeitliche Fixiruug
fehlen uns bestimmte Anhaltspunkte. Aus dem Umstände übrigens^
dass die Zutat zwischen den Akten und einer Reihe von Besitzerwerb-
ungen steht, die, wie wir gleich sehen werden, das Kloster Ende des
12. Jahrhunderts machte, können wir folgern, dass die Eintragung
über Rüti der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts zugehört. Die
längste Nachricht ist die nun folgende über die Tätigkeit des Keller-
meisters Konrad unter Abt Auselm, der urkundlich von 1179 an auftritt
tragung ,Huno abbas noster« im Nekrolog von Hermetschwil dem 12. Jahrhundert
angehört.
«) Vgl. diese Arbeit S. 233 f.
>) S. 96 ff.
«) Vgl. diese Arbeit S. 236.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 241
und in den 90er Jahren des 12. Jahrhunderts gestorben sein mag^).
Diese Aufzeichnung der zahlreichen Vergrösserungen des Besitzes und
der EiDkünfte Muri^, die dem Kloster durch den genannten Kellermeister
zukamen, wird aber in weit spätere Zeit etwa in die erste Hälfte
des 13. Jahrhunderts zu setzen sein. Abt Anselm erseheint bereits als
verstorben 2). Um weiters die Tatsache genug werkwürdig erscheinen
zu lassen, dass ein Messbuch und zwei Kelche, die Konrad bei seinem
Eintritte dem Kloster zubrachte, zur Zeit der Niederschrift der Stelle
noch in) täglichen Gebrauche standen, wird man einen grösseren Zeit-
raum zwischen dem Gescheheuen und der Aufzeichnung desselben, also
etwa 50 Jahre als verstrichen anzunehmen haben. Als Quellen haben
die aber diese Erwerbungen vorhandenen Urkunden gedient*). Die
Aufzeichnung zeigt namentlich in ihren letzten Teilen schon ganz den
Urbarstil des 13. Jahrhunderts*). Die Urkunde des Grafen Adalbert
(1167 — 1199) wird, wie das ja häufig geschah^), am Schlussblatte des
Originalkodex eingeschrieben gewesen sein, sie ist so in die Abschrift
mit hinüber genommen worden.
Die kurzen Inhaltsangaben und Schlagworte am Rande der Hand-
schrift, sowie der Index am Schlüsse der Quelle zeigen wohl, dass sie
beide von demselben Verfasser herrühren, mit dem der Acta aber nichts
gemein haben. Schon sprachlich muss es auffallen, dass fbr den Aus-
druck „primäre altare**, den die Acta immer fQr „Hochaltar* ge-
brauchen^), die Zusätze „altare publicum* haben ^). Dann sind es
wirklich recht mangelhafte Inhaltsangaben. Es ist mehrmals einfach
ein Satz der Acta aus dem Kontext herausgerissen und, gleichgiltig
ob er auch wirklich zur Inhaltsangabe für einen Abschnitt taugt, als
Kiipitel-Überschriffc verwendet^). Bei einer solchen Arbeit sind Irr-
tümer unvermeidlich^). Ausserdem hat Kiera (S. 180) die Beobachtung
«) Kiem, Gesch. I. 88.
») So ist das »tunc temporis abbatis . . . aufzufassen.
') Das zeigen S. 99 die Sätze »gesta sunt autem . . .« und »decernimus
igitur«.
. *) Man vergleiche sie mit der Art und Weise, wie die Acta über Besitz
und Einkünfte von Muri berichten, und man wird einen grundlegenden Unter-
schied im Tenor beider Aufzeichnungen erkennen.
») Vgl. 0. Redlich in dieser Zeitschrift V, 35.
«) Vgl. diese Arbeit S. 218 A. 3.
') S. 27, 47, 101.
•) So die Inhaltsangaben S. 101, III, V, XI, XIV.
*) Ist schon die Bezeichnung »Wernharius comes* (S. 101) für Bischof
Werner etwas auffällig, so ist die weitere Angabe »Reginboldus abbas* nach den
Nachrichten der Acta (S. 30) direkt unrichtig.
MittbeilaDgen XXY. 16
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242 Hans Hirsch.
gemacht, dass die Formen der OrtsDamen, die am Bande geschrieben
sind, meist auf eine jüngere Zeit als die in den Akten selbst vor-
kommenden hinweisen. Der Index am Schlüsse der Acta macht über-
haupt den Eindruck, als ob es seinem Verfasser mehr darauf ange-
kommen wäre, auf die ihm besonders interessant erscheinenden
Nachrichten der Quelle zu verweisen^) als eine wirklich vollständige
und geordnete Inhaltsangabe zu bieten^). Der späteren Entstehungs-
zeit entspricht es, wenn der vorher besprochene Zusatz des 13. Jahr-
hunderts bereits als Kapitel behandelt ist. Man könnte, so geneigt
sein, diese Überschrifken unserem Kopisten zuzumuten. Doch trägt
der Index an einer Stelle den Charakter der Abschrift an sich^), so
dass ich dieser Annahme nicht das Wort reden möchte.
In diesem Abschnitte haben wir uns auch mit jener genealogi-
schen Au&eichnung zu beschäftigen, die als .genenlogia nostrorum
principura" den Akten vorangeht*). Sie erscheint bis in die Mitte
des 13. Jahrhunderts geführt. Damit ist schon gegeben, dass unser
Anonymus sie wenigstens nicht allein geschrieben haben kann, wenn
er überhaupt daran beteiligt war. Kiem hat seine Ansicht dahin
geäussert, dass der zweite Anonymus mit Benützung der Acta, der
Urkunden und des Nekrologs von Muri diesen Stammbaum ange-
fertigt hat.
Zwischen der ersten Hälfte desselben und der zweiten besteht in
Bezug auf die Beobachtung des genealogischen Schemas ein grund-
legender Unterächied. Der erste Teil entspricht eigentlich nicht dem,
was man unter einem Stammbaum einer Familie versteht^). Er führt
nur jene männlichen und weiblichen Glieder des Hauses Habsburg an,
die eine Nachkommenschaft habend). Diese wird uns in ihren ein-
zelnen Gliedern aufgezählt, gleichgiltig ob sie den Habsburgern oder
jenem Geschlechte zugehört, in dessen Verband die Habsburgerin durch
*) So ist es zu erklären, wenn der Verfasser diese seine Zusammenstellung
1 lebt mit fortlaufenden Nammernf sondern mit Angaben jenesBlattes verseben
bat, auf dem die angezogene Nacbricbt in der Handscbrift zu finden ist.
2) Mit Hautbaler (in dieser Zeitschrift IV, 637) balte ich die modernen Kapitel-
überscbriften, die Kiem in seiner Ausgabe der Acta gibt, für einen nicht gerade
glücklichen Gedanken, noch weniger w&re aber nach dem Gesagten die Beibehal-
tung der alten Kapiteleinteilung gutzuheisscn, wie Hauthaler will.
*) S. 102 ist ein Wort (rerum oder possessionum) ausgelassen.
*) S. 3 f.
. ^) Vgl. Kopp, Vind. 77.
«) Damit ist auch die Frage beantwortet, die Kiem (S. 178) aufgeworfen
hat, warum Bischof Werner in dieser Genealogie keinen Platz fand.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 243
ihre Heirat getreten ist^). Mit dem Grafen Adalbert III ändert sich
das Prinzip. Die Nachkommenschaft der Tochter unseres Orafen-
geschlechtes bleibt weg, daf&r wird die Gemahlin genannt, wir haben
jetzt einen regehrechten Stammbaum der Grafen von Habsburg. Diese
bemerkenswerten unterschiede zwischen beiden Teilen stehen unzweifel-
haft fest. Sie sind schon dem alten Peireskins angefallen. Damit
ist schon jetzt die Annahme zweier Verfasser gerechtfertigt. Es fragt
^ch nur, wo der zweite Bearbeiter eingegriffen hat.
Die Stelle: Ita de Tierstein sive Homberg genuit Wern-
herum et Budolfum deHabspurg. Idem Wernherus genuit
Adelberctum .... ist jedem aufgefallen, der sich mit der Genealogie
der Acta beschäftigt hat^). Seinem Schema getreu hat uns der erste Ver-
fasser der Genealogie die Kinder des Grafen Werner II, Otto und
Ita von Tierstein namhaft gemacht und berichtet uns dann weiter
wieder über deren Nachkommenschaft. Als solche erscheinen nun yon der
Gräfin Ita Werner und Rudolf genannt, die aus Urkunden tatsächlich als
<jrafen von Tierstein-Homburg gut beglaubigt sind^). Dann ist aber das
diesen beiden Namen beigegebene Prädikat ^de Habspurg* eio TJn-
-ding, und die weitere Anreihuog des Grafen Werner HL Yon Habs-
burg durch ^idem* verfehlt. Denn durch dieses Wort kann rein sprach-
lieh nur der eben genannte Werner von Homburg gemeint sein, weil
«r eben in-tümlich als ,de Habspurg» bezeichnet ist, in Wirklichkeit
betrifft diese Anknüpfung den längst vorher als Sohn Ottos II. genannten
Orafen Werner IE. von Habsburg. Solche Fehler kann ein Verfasser
nicht machen, darüber kann uns auch keine Text-Emendation hin-
weghelfen. Leicht erkläien sich diese Unrichtigkeiten, wenn wir
annehmen, dass an dieser Stelle der zweite Bearbeiter eingegriffen
hat Der Mönch, der sich zirka 100 Jahre später an die Fortsetzung
der Genealogie machte, fand die dem habsburgischem Stamme geläufigen
Namen Ita, Werner und Eudolf vor, indentifizirte Werner mit dem
ihm bekannten Werner III, versah beide mit dem Prädikat „ Habsburg*
') Dabei interessiren ihn augenscheinlich die Grafen von Lenzburg ganz
'besonders. Denn von einem Mitglied dieses Geschlechtes, dem Grafen Rudolf,
nennt er uns die Nachkommen, ohne dass wir über eine Abkunft dieses Rudolf
von einer Habsburgerin, bezw. über eine eheliche Verbindung mit einer solchen
sonst etwas wüssten. Der Stammbaum der älteren Lenzburger ist übrigens recht
nnsicher.
^) Die verschiedenen Erklärungsversuche sind zusammengestellt bei M. Bir»
mann, Basler Jahrbuch hrsg. v. H. Boos, erster Jahrg. Basel 1879, 108 ft.
3) Vgl. die Regesten dieses Grafen geschlechtes Argovia XVI, 13 ff. Da
kommt 1125 Werner als »comes de Hohenberc*. 1130 als »comes de Dirstein*,
Hudolf 1144 als »de Tierstein«, 1146 als »comes ... de Honberg vor.
16*
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244 Hans Hirsch.
und führte dann seine Genealogie mit .idem* weiter. Mit dem Grafen
Adalbert III tritt denn auch jene schon besprochene Änderung im
ganzen Schema ein^).
Forscht man, wie weit die Personenkenutnis des ersten Genalogen
geht, bekommt man als Grenze die Zeit um 1150^). Damit erhebt
sich naturgeraäss die Frage, in welchem Verhältnisse denn der Ano-
nyraus der Acta zu diesem ersten Teil der Genealogie steht. Es ist
sehr naheliegend, dass er der Verfasser ist. Wollte man davon nichts
wissen, so müsste man einen gleichzeitigen und gleichgesiunten Ver-
fasser annehmen. An der Spitze der Geschlechtsreihe ist Ita zu finden,
das entspricht, wie wir später sehen werden, ganz den Anschauungen, die
sich in den Akten über die Stellung der Gräfin finden. Sie ist die Seele der
ganzen Klostergründung gewesen, mit ihr wird deshalb auch die
„genealogia nostrorum principum** begonneu. Es ist nicht recht glaub*
lieh, dass ein zweiter so ganz in den eigenartigen Ansichten des Ver-
fassfers aufgegangen und diesen in der Genealogie Ausdruck verliehen
hätte. Wie die Nennung der Brüder der Ita zeigt, müsste er die
Acta benützt haben. War er unbefangen, ist nicht einzusehen, warum
er dann nicht auch die über Guntram und Lanzelin gebotenen Nach-
richten herangezogen hat. Hätte er aber zu den Gegaern des Ano-
nymus gehört, würde er den Stammbaum ganz sicher nicht mit Ita^
sondern mit dem Bischof Werner und dem Grafen Radeboto eröfi'net
haben.
Die Abfassungszeit des zweiten Teiles der Genealogie fallt, wieder-
um den genannten Personen nach zu schliessen, in die Mitte des 13. Jahr-
hunderts. Auffallend muss bleiben, dass König Rudolf nicht genannt
ist. Wir wissen über das Verhältnis des Grafen und späteren Königs zu
seinem Hausstifke zu wenig, um hier eine Erklärung geben zu können.
Auf ein freundliches Verhältnis deutet diese Auslassung sicher nicht. In
der Mitte des 13. Jahrhunderts hat ein solches zwischen dem Grafen
Rudolf und der Stiftung seiner Vorfahren auch nicht bestanden. Das
haben die politischen Ereignisse jener Zeit bewirkt. Speziell in den
Jahren 1248 — 1254 war der Graf im Bann, da er im Gegensatz zu
den übrigen Mitgliedern seines Hauses der Partei Kaiser Friedrichs 11.
angehörte. Muri hielt natürlich zum Papst und erwirkte sich 1249
») Dass die Änderung nicht gleich mit Werner beginnt, wird so zu er-
klären sein, dass dem um vieles später schreibenden Genealogen die Gemahlin
Werners dem Namen nach nicht bekannt war.
«) Vgl. zur Kontrolle die Stammtafel der Lenzburger bei Oechsli, Die An-
fänge der schweizerischen Eidgenossenschaft, 113 und die der Hornberger bei
Birmann a. a. 0. 133.
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Die Act« Murensia und die älteeten Urkunden des Klosters Muri. 245
von diesem auf Fürbitte des Grafen Badolf von Habsburg-Laufen-
borg die Erlaubnis, bei geschlossenen Türen trotz des Interdikts den
Gottesdienst zu feiern i). Möglich wäre es immerhin, dass diese miss-
lichen Yerhältoisse auf den Muri Genealogen dahin eingewirkt haben,
dass er Budolf als Mitglied des Hauses Habsburg einfach ignorirte.
5, Die Quellen der Acta, ihre Stellung innerhalb der
historischen KIo3terliteratur des 12. Jahrhunderts.
Nur in einem Punkte berühren sich die Angaben der Acta enge
mit Nachrichten einer anderen, nicht in Muri entstandenen Quelle, in
der Erzählung von dem rasch auf einander folgenden Tode des Grafen
Werner IL und des Abtes Lütfrid. Diese findet sich auch bei Bernold^). Die
schriftlichen Vorlagen, auf die der' Anonymus des öfteren sich berufte),
können also nur solche dem Kloster Muri angehörige gewesen sein
und sind uns eben deshalb nicht mehr erhalten.
Die genaue Erklärung des Namens Muri, die Darstellung der ersten
Schicksale dieses Ortes und die Erzählung von der Gründung und Er-
bauung des Klosters lassen Verwertung von Aufzeichnungen hierüber
erkennen. In der Tat nennt der Anonymus schon . auf der zweiten
Seite seines Werkes eiuen Gewährsmann: Eppo de Stegen, pater Fran-
conis, qui interfuit*). Dieser Franco war vielleicht einer der ersten
Mönche des Klosters. Die Aufzeichnungen, die er über Muri hinter-
lassen haben mag, sind jedenfalls nicht umfänglich gewesen^). Benützung
erzählender Quellen ist überhaupt nur für den ersten Teil der Kloster-
geschichte der Acta wahrscheinlich. Was sich von 1064 ab in Muri
ereignete, das konute sich der Anonymus wohl erzählen lassen. Er
beruft sich auch einmal auf mündliche Überlieferung ß), wo wir aber
») Vgl. Redlich, Rudolf von Habsburg 83.
>) M. 6. SS. y, 164. Es wäre möglich, dass Bernolds Chronicon schon um
die Mitte des 12. Jahrhunderts in Muri durch die sogenannte Weltchronik von
Muri bekannt war (vgl. darüber neuerdings Bresslau N. A. 27, 130 ff.). Doch ist
deshalb die Annahme einer Benutzung von Bernolds Geschichtswerk durch den
Anonymus durchaus nicht notwendig.
») S. 20, 28, 33, 49, 56.
*) S. 17.
*) Wir erhalten keine Jahrzahl angaben von dem Tode der ersten Stifter
und Äbte, wohl ab«r werden — leicht begreiflich — die Begräbnisstätten solcher
Personen genannt.
*) S. 28 quantum adhuc posterorum soilertia meminit vel quantum in
sciipturis habetur aut que Eppo eiusdem comitis clericus manifestavit. Da haben
wir beide Arten von Quellen, mündliche Überlieferung und schriftliche Vorlagen.
Eine von den letzteren wird uns in dem dritten Satze bestimmter genannt. Denn
dass die Äusserung dieses Eppo nicht mündlich an den Anonymus erging, sondern
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246 Hans HirBch.
in diesem Abschnitte Benützung schriftlicher Quellen erkennen können^
sind wir über die Art derselben nicht im unklaren, es waren Ur-
kunden i). Diese sind ja auch für den Güterbeschrieb die wichtigste^
ich möchte sagen die einzige Quelle, denn die Zusammenstellung
der einzelnen Besitztümer, die Ordnung des Ganzen ist eigenes Werk
des Anonymus. Die hiezu nötigeu Kenntnisse konnte er sich als
Angehöriger des Klosters unschwer erwerben. Kiem hat beim Güt«r-
beschrieb an Bodeln gedacht Da hat er aber aus dem Ausdruck
»breviculus* zu viel herausgelesen^). Nur für die Reliquien Verzeich-
nisse werden uns ganz eigenartige Quellen, die Beglaubigungen der
Eeliquien (breves), genannt«).
Abgesehen davon, dass der Anonymus Urkunden wörtlich in sein
Werk aufgenommen hat oder von ihnen als der Grundlage seiner Dar-
ihin schriftlich vorlag, besagt schon der Ausdruck »manifestayit«. Dieser Eppo
clericus hat jedenfalls am Tage der Weihe die Verlesung und Erklärung der
Urkunde vorgenommen. Man hat denselben Vorgang auch bei der Freigabe
Muri 8 1082 beobachtet (vgl. S. 33 iuBsitque (sc. comes Wemharius) recitari ean-
dem cartam libertatis. Que cum perlecta esset et populo exposita . . .). Die
Personen, die diese Erklärung vornahmen, wurden dann in der Urkunde auch
genannt. So heisst es am Schlüsse der Stifbungsurknnde von Alpirsbach (Wirtemb.
Uß. I, 316). »Huius autem testamenti doctor exstitit Benno de Speichingen non
semel sed bis* und nun werden die zwei Orte genannt, an denen die Verlesung
und Erklärung des Stiftbriefes geschah. Noch eine andere Erklilrung wäre
denkbar. Der Umfang der 1064 dem Kloster zugewiesenen Liegenschaften bot
später Anlass zu Streitigkeiten zwischen Werner und Muri (S. 28 f., 33). Dabei
könnte dieser Eppo eine Rolle gespielt haben durch eine gerichtliche Aussage
oder durch Verlesung der Urkunde. »Manifestare* wäre dann gleichbedeutend
mit »öifnen«. Auch hiefÜr bietet die Neuausfertigung der Stiftungsurkunde von
Alpirsbach (Wirtemb. ÜB. I, 362) einen analogen Fall.
1) Das zeigt bei Jahrzahlangaben die fast regelmässige Beifügung der In-
diktion.
<) S. 70. Quantam substantiam in ipso vico possidemus, breviculus pandit.
»Breviculus* heisst da sicher nicht Rodel, sondern einfach Verzeichnis. Die
Phrase findet sich nochmals bei Aufzählung der BAcher (S. 51) »libros autem,
qui hie sunt, subsequens breviculus pandit«.
') Das waren einfache Zettel, die an die Umhüllungen der Reliquien an-
geheftet waren und daher leicht in Verlust gerieten (vgl. Stückelberg, Gesch.
der Reliquien in der Schweiz XIV ff.). Der Anonymus fand sie auch häufig nicht
mehr yor. S. 29. Continentur autem in supradictis capsellis reliquie alionim
quorundam sanctorum, cum quibus breves non inveniuntur S. 56. Sunt
et alle multe ibidem reliquie, que breves non habent .. . Reliquie autem,
que recondite sunt in altaribus, ignorantur, quia breves non inveniuntur
. . . Cuius altaris reliquias ideo non sciibimus, quia nusquam breves pos-
sumus invenire. Diese Stellen mögen auch als Beweis dienen, wie sorgsam
der Verfasser der Acta bei Abfassung seiner Verzeichnisse vorhandene Hilfs-
mittel benutzte.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 247
Stellung spricht, ist die Anlehnung an Urkunden auch sonst so eng,
dass ganze Teile besonders Datirung^) und Pertinenzformeln') in die
Acta hinüber genommen sind. Sie waren dem Verfasser, soweit in
der Zeit überhaupt solche ausgefertigt wurden, im Original zugänglich.
Er beruft sich einmal (S. 33) auf eine «carta*, die «adhuc in promptu*
sei. Ob die zahlreichen Schenkungen und Tauschvertrage dem Ano-
nymus in einem Traditionsbuch vorlagen, dafür haben vrir weder an
den Nachrichten der Acta noch sonst irgendwie einen Anhaltspunkt.
Denn man darf sich durch eine Bemerkung Eiems nicht zur An-
nahme verleiten lassen, dass der Anonymus eine derartige Quelle auch
wirklich nennt. Er sagt (S. 46) er wolle über die Rechte und Pflichten
der unfreien Elosterleute ,pro prolixitate* nichts schreiben, da diesen
ihre Rechte durch das Hofrecht von Luzem vorgezeichnet seien,
besonders aber »quia in libro, qui vocatur pactum, in quo omnium
nostrorum . . . iura conscripta sunt, hoc plenius habetur. Der
Ausdruck «pactum* ist nicht durch , Lehen- oder Salbuch'* wiederzugeben.
Auch Du Gange erklärt das Wort nicht richtig»). Der Hinweis die «sacra
familia** habe sich das Hofrecht von Luzem gewählt, führt uns ja zu
der für die Deutung des Ausdruckes entscheidenden Stelle, den Bericht
über die Freigabe des Klosters durch den Grafen Werner 1082*): Postea
ergo monuit comes servos ecclesie, ut indicarent sibi, cuius ecclesie
libere ius voluissent habere, ac illi elegerunt ius de ecclesia Lucema.
Die «servi ecclesie* bilden also die ,sacra familia*. Das pactum ist
nur die Aufzeichnung des Luzemer Hofrechtes gewesen.
Mit der Eonstatirung ausgiebigster Benützung von Urkunden ist
zugleich eine charakteristische Seite der Quelle berührt. Wir haben
in den Akten jene Art von geschichtlichen Aufzeichnungen vor uns,
die gerade aus dem 12. Jahrhundert von einer Reihe von Klöstern
bekannt sind. Ihr Inhalt erschöpft sich im wesentlichen in einer
Gründungsgeschichte und daran anschliessend in einer Güterbeschreibuug
des Klosters. Daneben sind häufig Verzeichnisse der Reliquien und
Bücher anzutreffen. Das sprechendste Analogon zu Muri bieten in
1) S. 34, 9]. Die genauen Zeitangaben bei der Darstellung der Eloster-
weihe (11. Nov. 1064 S. 27 f.) sind der Urkunde des Bischofs Rumold von Kon-
stanz entnommen, deren Vorhandensein auch durch die weitere Angabe bestätigt
wird, die Schenkung des Grafen Werner sei »episcopi legitimo banno* bekräftigt
worden.
«) S. 59.
•) Dieser versteht darunter (Gloss. VI,, 87) ein Buch ,in quo professiones
monachorum scriptae erant«. Da hat er den Ausdruck »sacra familia* falsch
aufgefasst.
*) S. 33 f.
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248 Hans Hirsch.
vieler Beziehung die von Baamann gleichfalls im 3. Bande der Quellen
zur Schweizer Geschichte herausgegebenen Geschichtsquellen des Klosters
Allerheiligen in Schaflfhausen, die von Ortlieb und Berthold verfassten
Zwiefaltner Chroniken 1) und die GrQndungsgeschichte von Bürgel, die
Bu&ten Heer im Anhange seiner Streitschrift edirt hat^). Ganz ähn-
liche Klostergeschichten sind unter anderen ungefähr aus derselben
Zeit auch in St. Georgen im Schwarzwald^) und in Petershausen*)
entstanden. Die in der genannten Elosterliteratur^) enthaltenen Besitz-
auizeichnungen weisen jene Erscheinungen auf, die Bedlich an den
bayrischen Quellen dieser Art als charakteristisch für das 12. Jahr-
hundert bezeichnet hat^). Seine Ausführungen hat dann §usta ver-
allgemeinert und auf das gesamte so beschaffene Quellenmaterial aus-
gedehnt'). Die GQterverzeichnisse dieser Zeit stellen den Übergang
vom Traditionsbuch zum urbar dar. Die einzelnen Besitzangabeu ergehen
sich in dem Verzeichnis des Schenkers und des Geschenkten allenfalls
auch in der Wiedergabe der Zeugenreihe, der Datirung und der Bedin-
gUDgen der Schenkung. Daneben werden aber schon vielfach die Ein-
künfte des Besitztums genannt, oder es werden die Leistungen der auf
demselben ansässigen Klosterleute normirt. Je nachdem nun das eine
oder das andere Detail fehlt — und diese Schwankungen wiederholen
sich in allen diesen Quellen — überwiegt das Prinzip des Traditions-
buches oder das des ürbars. Air diese Quellen, namentlich ihr ganz
eigenartiges Verhältnis zum Traditionsbuch einerseits zur Einzelurkunde
andrerseits wird der genauestens zu untersuchen haben, der die
alamannische Privaturkunde einer eingehenden Betrachtung unterzieht.
Und noch etwas anderes ist unschwer zu verfolgen, der Übergang
vom Traditionsbuch zur Klostergeschichte. In den „Notitiae funda-
tionis et traditionum monasterii S. Georii^ ist zunächst mit deutlicher
') Interessant ist die Ähnlichkeit die zwischen der Chronik Ortliebs und
den Akten in Bezug auf die Wiedergabe von Urkunden herrscht. Wie hier bei
der Eaiserurkunde von ^11 14 Monogramm und Beizeichen, so sind dort (M. G.
SS. X, 80) Monogramm und Rota eines Privilegs Urbans IL abgezeichnet.
>) Anonymus denudatus, 365 ff.
») M. G. SS. XV, 2, 1005 ff.
4) M. G. SS. XX, 621 ff*. Mit dieser Quelle haben die Acta namentlich die
wörtliche Wiedergabe wichtiger Urkunden gemein.
*) Es Hessen sich natürlich noch mehr derartige Klostergeschichten an-
führen, doch habe ich Wert darauf gelegt, nur die Muri zunächst liegenden
Klöster, die noch dazu alle von Hirsau-St. Blasien aus reformirt waren, zu
nennen.
«) In dieser Zeitschrift V, 59 f.
'') Zur Geschichte und Kritik der Urbarialaufeeichnungen, Sitzungsberichte
der phil.-hist. Klasse d. kais. A. d. Wissenschaften, 138, 49 ff'.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 240
Benützung von Urkunden, annalistiscb gehalten, eine Gründungs-
geschichte des Klosters gegeben. Daran schliessen sich im breiten
Strome gleichfalls der zeitlichen Abfolge gemäss die Landschenkungen
au. Besieht man sich die Art ihrer Eintragung näher, so unter-
scheidet sich diese nicht sonderlich von der für das Traditionsbuch
üblichen. Ja selbst eines der wichtigsten Merkmale des letzteren,
sukzessive Eintragung der Schenkungen, werden wir wenigstens für
eine grössere Reihe von Vergabungen anzunehmen haben *). Aber
gerade das für die Bezeichnung Traditionsbuch Ausschlaggebende,
Originalität der Eintragungen, wird man für einen grossen Teil der
Quelle nicht behaupten können. Es ist die Wendung « tradidit per car-
tam" zu beachten*).
In den eigentlichen Klostergeschichten bildet das Güterverzeichnis
neben der Gründungsgeschichte, der Angabe der Reliquien und
Bücher etc. einen systematischen Teil des Ganzen. Die Abfassung ist
in einem Zuge erfolgt, sind uns ja doch vielfach die Verfasser bekannt.
Hierher gehört auch unsere Quelle. In einer Hinsicht ist die Ab-
hängigkeit vom Traditionsbuch noch ganz deutlich, in dem chrono-
logischen Prinzip, dem diese Besitznachrichten ihrer Anordnung nach
meist unterliegen. Gerade darin unterscheiden sich aber die Acta von
ihnen. Es ist ausführlich gezeigt worden, wie in unserem Güter-
yei-zeichnis die Reihenfolge der Besitzungen ihrer topographischen Ab-
folge sich anschliesst. Das historische Interesse tritt zurück vor dem
wirtschaftlichen. Die Acta sind keine Gütergeschichte, sondern eine
Gutsbeschreibung. Denn auch bei den einzelnen Orten treten die
Angaben, die dem Traditionsbuch entsprechen, über Erwerbung, Zeit,
Schenker und Bedingungen stark in den Hintergrund gegenüber der
Feststellung des Besitzausmasses, sowie der das wirtschaftliche Interesse
verratenden Fixirung der aus den einzelnen Besitzungen dem Kloster
zufliessenden Einnahmen. Historische Nachrichten, den Klosterbesitz
betreffend, erscheinen vielfach in die Klostergeschichte verwoben 3). In
der Güterbeschreibung selbst treten sie in auffälliger Weise nur dann
') Holder-Egger M. G. SS. XV, 2, 1007.
*) A. a. 0. 1018 tritt sie mehrmals auf. Ein anderes Mal (p. 1021) ist bei
einer derartigen Schenkungsaufzeichnung durch die Worte »caetera supplenda
ex authenticis«, wie Holder-Egger zeigte, direct auf eine uns noch erhaltene Ur-
kunde verwiesen. Die Notiz stellt sich als eine gekürzte Abschrift derselben
dar. Auf eine dritte Stelle, die in dieser Hinsicht von Interesse ist (p. 1018
testibus manuB suas in chartam mittentibu8<), hat schon Roth von Schrecken-
stein Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrh. 37, 352) aufmerksam gemacht.
») S. 24, 25, 27, 28, 29.
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260 Hans Hirsch.
auf, weun es sich um bedeutsame oder strittige Erwerbungen handelt^).
Ganz deutlich ist bei unserer Quelle in Anordnung und
Begrenzung des Stoffes ein Abgehen von dem Wesen des
Traditionsbuches, ein Hinneigen zu dem Charakter des
späteren Urbars zu erkennen.
Diese aus mehr äusserlichen Momenten gewonnene Erkenntnis
wird besonders durch die Art und Tendenz der Güteraufzeichuung ge-
festigst. Hier muss von einer Darlegung der wirtschaftlichen Ver-
hältnisse des Klosters, wie wir sie aus den Akten zu erkennen ver-
mögen, ausgegangen werden. Es ist klur, dass damit zugleich ein
weiterer wichtiger Beweis für die Entstehungszeit unserer Quelle im
12. Jahrhundert nachgetragen wird.
Eine der wichtigsten Erscheinungen des 12. Jahrhunderts auf
wirtschaftlichem Gebiet, das bedeutsame Hervortreten der teils an Freie
teils an Unfreie zur eigenen Bewirtschaftung ausgetanen Grundstücke
gegenüber dem im Eigenbetrieb der Herrschaft stehenden Besitze, dem
Salland^), ist in den Akten deutlich erkennbar. Aus ihnen ergibt
sich unzweifelhaft, dass grössere GOterkomplexe namentlich in Muri
und in den umliegenden Ortschaften als Salland des Klosters von
diesem auch seibat bestellt wurden «). Es ist iu der ersten Zeit
des Bestandes des Klosters durch Rodung vergrössert worden*). Seine
Bewirtschaftung erfolgte wahrscheinlich durch Leibeigene^), zum
grossen Teil aber durch die Frohndienste der auf wirtschaftlich selb-
ständigen Hufen und kleineren Grundstücken •) ausgesetzten unfreien
t) Wolen S. 68 ff. Bellingen S. 90 ff.
s) Inama-Sternegg^ Deatsebe Wirtschaftsgeschichte 11, 162 ff.
•) S. 64 f. In isto loco Mura, quocunque aint, sive in yico vel in viculis,
qui circum^tanty . . . exceptis agris et pratis et silvis, que ad nos
ex toto, quod dicunt urbara, vel ad clericum pertinent, conti-
ncntur XX mansi et quinquaginta Septem diumales . . .
*) Vgl. den Bericht über die kolonisatorische Tätigkeit des Propstes Eonrad
in Altbäusern und Birchi (S. 73), über die auf Befehl der Grafen von Habsburg
von ihren Untergebenen ausgeführten Rodungen in Aristau und GrOti (S. 73).
*) S. 33 werden »servi ecclesie* genannt. Über die Verwendung der Leib-
eigenen erfiihren wir aus den Akten nur von denjenigen etwas, die im Kloster
selbst den Brüdern zu Diensten standen oder zur Ausübung der einzelnen Hand-
werke herangezogen wurden (vgl. S. 61). Das entspricht der Disposition, die
sich der Anonymus S. 46 f. für die folgenden Teile seines Werkes zurecht ge-
richtet hat.
^) Der Anonymus untei-scheidet : (S. 62) huobarius . . . qui plenum habet
mansum (S. 64) rustici . . . qui habent scoposa ... et qui dimidiam ... In
der Güteraufzeichnung selbst werden uns aber dann neben den Mausen keine
Schupposen sondern diuruales (Morgen, Joche) ah kleinere Grundbesitzeinheiten
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 251
Baneru^). Es losst sich noch sagen, dass dieses Salland nach Meierhöfen
organisirt war, denen ein Meier vorstand^). Das ist aber so ziemlich alles,
was sich aus den Akten über die Verhältnisse des vom Kloster selbst
bestellten Ackerlandes entnehmen lässt. Was über dessen Bewirtschaf-
tung gesagt werden konnte, ging nur indirekt aus den genau fixirten
Leistungen der auf Mansen und kleineren Komplexen ausgesetzten un-
freien Zinsleute hervor. Auch über die Stellung der für einen solchen
Eigenbetrieb erforderlichen Aufsichtsorgane werden uns nur bei der Dar-
stellung jener Produktionszweige Nachrichten geboten, die nicht mehr
in unmittelbar eigener Bewirtschaftung des Klosters standen, sondern
von Hörigen unter Aufsicht betrieben wurden, wofür ihnen dann aber
ein bestimmter Teil des Ertrages zugewiesen war. Solche Verhältnisse
treten uns in Muri beim Weinbau*) und bei der Alpenwirtschaft*)
genannt. Das ist so zu erklären, dass es dem Anonymus bei der Besitz Verzeich-
nung nicht auf die Verteilung, sondern aaf das Ausmass des Besitzes ankam.
Da waren die diurnales eine besnere Einheit. Der Ausdruck Schuppos ist als
Teil einer Hufe dem alamannischen Gebiet eigentOmlich (Schröder, liehrbuch der
der deutschen Rechtsgeschichte 3. Aufl. 420, A. 4) und stellt jedenfalls ein
grosseres Ausmass an Ackerland dar, als ein diurnalis. In Schaffhausen umfasste
nachweislich eine Schuppos drei diurnales. In dem dortigen Güterverzeichnis
(z. B. a. a. 0. 126 f.) hat sich dafhr der Ausdruck »tresiusiumales« eingebürgert,
den die deutsche Erklärung, die von derselben Hand in roter Schrift über die
Zeile hinzugefügt ist, jedesmal durch »id est scöpozzi« wiedergibt. Ein iurnalis
ist dort als >iüch< bezeichnet, dessen lateinische Bezeichnung iugus auch dem
Anonymus nicht fremd ist
i) Für diese gebraucht der VerfiEisser der Acta nahezu konstant den Ausdruck
»msticus«. Vereinzelt kommen für den Inhaber einer Hufe auch > mannionarius <
(S. 63) und »huobarius« (S. 62) vor.
>) S. 67. In Butwil habemus duas curtes — sed tarnen melius esset, ut
Bub Tino villico essent, quam sub duobus. Man hatte also in einem Orte nicht
gerne mehr als einen Meier. Umgekehrt unterstanden sehr wohl mehrere Orte
einem Meier. (S. 60.)
') Hier sind die Darlegungen des Anonymus (S. 90 ff.) ziemlich klar. Das für
den Weinbau bestimmte Land wird nach Mannwerken unfreien Weinbauern zuge-
teilt Diese haben Boden und Reben selbständig zu pflegen und werden nur
hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten beaufsichtigt. Sie haben dann den
ganzen Ertrag in den Klosterkeller abzuliefern und dürfen nur den sechsten Teil
desselben für sich behalten. Wir haben hier eine von den Formen vor uns,
unter denen im 12. Jahrhundert von den Grossgrundberrschaften der Weinbau
betrieben wurde (vgl. Inama 11, 234 ff.). Über die Schwierigkeiten, die sich diesem
Betriebe infolge der Lässigkeit dieser Weinbauern entgegenstellten, finden sich
an dieser Stelle der Acta die klarsten und wertvollsten Angaben.
*) Wenn Inama (11, 241) meint, es sei nirgends ein genossenschaftlicher
Betlieb der Viehzucht zu finden, so ist zu betonen, dass die Nachrichten der
Acta über die Alpenwirtschaft sich nur durch die Annahme einer genossenschaft-
lichen Organisation erklären lassen. Es entspricht der Wichtigkeit dieses Pro-
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252 Hans Hirsch.
eui^egen. Hier, gerade an der Schwelle des Begriffes , Eigenwirtschaft''
werden uns eigentlich noch die sichersten Aufschlüsse über das Amt
des Meiers von Muri erteilt >).
duktionezweiges und der Höhe des Betriebskapitals, wenn die Anteilnahme von
Seiten der Grandherrschaft hier eine viel intensivere ist, als beim Weinbau. Das
^eh war Eigentum des Klosters. Verfügungen über dessen Auf- und Abtrieb,
Verteilung auf der Alm und Überwinterung im Tale konnten nur der Abt und
dessen Vertreter in wirtschaftlichen Angelegeoheiten, der Propst, erteilen (vgl.
S. 80 und 84). Aber die Betreuung des Viehs, die Gewinnung von Milch und
KSse war Hörigen überlassen, die zu zwölfen zu einem »officium« unter einem
> magister * vereinigt, den Ertrag abzuliefern hatten und nach der Höhe desselben
im Herbst eine Gegenleistung empfingen (vgl. S. 83 f.). Dieser »magister pec-
corum« war es jedenfalh der den Eiirag von den Hi^rigen zu sammeln und dem
Propst, der zu diesem Zweck im Herbst eigens nach Unterwaiden kam (S. 80),
abzuliefern hatte. Sicher kam es ihm zu, die den Hörigen hiefür gebührende Er-
tragiquote auf diese nach der Leistung jedeä einzelnen zu repartiren (vgl. Inama
I[, 71 bes. A. 2). Jedem »officium* war zum Weiden des Viehs ein bestimmt ab-
gegrenzter Teil der Muri gehörigen Alpe zugewiesen. (Daher lautet die Flächen-
angabe des Anonymus einmal (S. 83) »quantum ad duo officia pertinet*). Wer sein
Vieh iu die Alm eines anderen hinüber trieb, musste ein bestimmtes Quantum Milch
oder Käse entrichten. Ebenso sind für das Ausleihen von Käskesseln Abgaben
normirt. Diese letzteren Bestimmuogen wären ohne Annahme eines genossenschaft-
lichen Betriebes denn doch unverständlich. Der »magister peccorum* war eben nie-
mand anderer als d^r Vorsteher der in dem »officium« organisirten Genossenschaft.
») Beim Weinbau und bei der Alpenwirtschaft können wir aus Stellen der
Acta genau konstatiren, dass ihm nur ein Aufsichtsrecht zustand. Der Ertrag
der Heben wandert direkt in den Klosterkeller, der Meier erhält nur für seine
Beaufsichtigung von den Weinbauern bestimmte Naturalien als Abgabe, vgl.
S. 93, dort auch die Stelle : necesse est, ut probus ac cautus et providus magister
sive villicuö con&tituatur, qui sciat et velit talem curtem regere et custodire.
Nicht andei-s steht es bei der Alpenwirtschaft. Als Beweis dafür mag der Dar-
stellung, wie sie über diesen Produktionszweig gegeben wurde, nur noch die
Nachricht der Acta hinzugefügt werden, dass der Propst zu. den wichtigsten
Stadien der Wirtschaft selbst nach Unterwaiden kam (S. 80). Da bleibt für den
Meier nicht viel Selbständigkeit übrig. Das sagen auch die Acta (S. 84). Igitur
quia tanta utilitas de pcecoribus potest evenire, necesse est omnibus inhabi-
tantibus hunc locum, ut et ipsi utilitati sue de alpibus prospiciant villicosque
suos, quos inter Silvas habent, moneant et compellant sue constitutione prospicere
Dass sich das als notwendig erwies, geht ja aus der Bemerkung des Anonymus
über den Hof in Ger^au hervor (S. 81). In ipsa adhuc curte fuerunt multa con
btituta, que, quia non potuerunt perdurare, ideo non scribimus in ea. Aber
gevadt; deshalb würden wir ja gerne über die Stellang des Meiers im Betrieb
der Sali and Wirtschaft imd die Art seiner Entlohnung Sicheres wissen. Die Acta
lassen uns da im Stich. Von Abgaben des Meiers an das Kloster wird uns nur
die sog. visitatio namhaft gemacht, jährlich zu Weihnachten hatte er einen Fisch
im Werte von 5 solidi an das Stift abzugeben als Gegengabe für die visitatio,
die er von den Inhabern der Schupposen und Joche erhielt. Dabei sagen aber
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Die Acta Murenaia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 253
So zeigen sich die Acta in einem ganz eigeu artigen Lichte. Der
Aufzeichnung des Sallandes ist keine Beachtung ge-
schenkt. Die grosse Zahl der angegebenen Mansen und
Joche sind Zinsgüter. Jener wichtigen Stelle auf S. 65, die zu
Beginn der Aufzählung der pflichtigen Hüben und Joche voq Muri
vorerst das Salland ausscheidet, ist schon gedacht worden. Diese
Scheiduug zwischen Salland und ZinsgQtern lässt sich auch bei deu
von Muri weiter wegliegendeu Ortschaften verfolgen. Es wird der
Huf angegeben und als dessen Pertinenz erscheinen dann pflichtige
Hufen und. Joche 1). Und noch in einer anderen Art wird in unserer
Quelle das Salland zum Ausdruck gebracht. Es heisst bei einem Orte :
tantum in agris et pratis et silvis, quod ad aratrum boum sufficiat,
(oder abuliche Wendungen) et adhuc . . . und nun folgt eine genaue
Angabe der Mansen und diumales*). Von den kleinen Grundstücken,
die uns als Besitz von Muri aus zahlreichen Orten geuannt werden,
besonders in Gegenden, die von Muri schon sehr weit entfernt lagen,
wird wohl niemand annehmen wollen, dass das Kloster sich in die
eigene Bewirtschaftung dieses Streubesitzes eingelassen hätte. Es ist
ja recht bezeichnend, wenn in diese trockenen Zahlenangaben hie und
die Acta selbst, dass es Meier gab, die diese visitatio weder gaben noch empfiengen
(vgl. S. 64, 67 und 72). Das ist überhaupt noch das Sicherste, was wir den Angaben
der Acta entnehmen können, dass die Besitzer von Schupposen und Joche dem
Me!er unterstanden. Der Anonymus sagt ja (S. 64) : Constitio etiam quedam anti-
quitus observatur, ut abbas prestet, quod ad censum pertinet, et prepositus mansos
et villiciis alia minora (vgl. Seeliger, Die soziale und politische ßedeutung
der Grundherrschaft im früheren Mittelalter 152 f.). Im giossen und ganzen ver-
mögen wir den Meier von Muri doch nur als Aufsichtsbeamten der Grundherr-
Bchaft zu erkennen. Ganz eigens wird erwähnt, dass dem Muri-Meier die Ein-
sammlung des Zehents der Pfarre Muri oblag (S. 6G). Das hatte aber seinen
Grand in den gespannten Verhältnissen des Klosters zum Leutpriester (vgl. diese
Arbeit S. 123 f.). Der richterlichen Gewalt einzelner Meier wird Erwähnung getan
(S. 64). Da handelt es sich jedenfalls um die Handhabung der Polizeigewalt.
') h^. 67. In ßutwil habemus duas curtes ... ad quas pertinent, id est
seryiimt, mansus unus et viginti duo diurnales in ipsa villa positi. Ähnlich lauten
die Ausdrücke bei Hermetschwil (S. 72) Althäusern und Birchi (S. 73), Alikon (S. 8b).
«) Lieli und Egenwil (S. 74), Immensee und Gersau (S. 80), (ganz am Ende
der längeren Darstellung über die Verhältnisse dieses letzteren Ortes erfahren
wir erst, dass auch ein Hof des Klosters dort bestand) Wigwil (S. 87), Bellingen
(S. 90), Rotweil (S. 94). Den deutlichsten Beweis, dass es sich bei der im Text
zitirten Phrase wirklich um Salland handelt, bietet Wolen. Dort heisst es (S. 70) :
Habentur ergo ibi due curtes, superior et inferior; sed ad inferiorem per-
tinet tantum de agris, si recte coli debet, quod duobus aratris
bubum Bufficiat, similiter ad inferiorem; de feno autem, quod de
XXX et duobus pratis venit. Rustici vero, qui habent diurnales XX et duo,
sunt alii seryientes, alii censum dantes.
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254 HanB Hirsch.
da die Nennung des jetzigen Inhabers des Grundstückes^) oder eine
Fixirung der Art und Höbe des zu entrichtenden Zinses >) einge-
schoben ist.
Diese Nichtbeachtung des Sallandes gegenüber dem Komplex der
Zinsgüter ist das andere, was die Acta von den übrigen angef&hrten
Elostergeschichten scheidet. Bei der vorwiegend chronologischen An-
lage dieser Quellen, bei dem mehr historischen Interesse, das bei ihrer
Aufzeichnung massgebend war, kann man keine Sonderung des Be-
sitzes nach den Bechtstiteln und nach der Att der Bewirtschaftung
Terlangen. Man verzeichnete die Mausen und Joche, so wie man sie
gescheukt bekam. War Salland darunter, so mochte man nicht gerade
die Verpflichtung fühlen, das in der Aufzeichnung eigens zu bemerken.
Hie und da ist es ja geschehen^). Wir habeu in den zitirten Kloster-
geschichten keine Gutsbeschreibung, sondern eine GOtergeschichte vor
uus. Aber selbst jene der genannten Quellen, die, wenn auch an die
ältere Form sich anlehnend, doch schon als Güterbeschrieb zu er-
kennen ist, bei der das wirtschaftliche Interesse an der Aufzeichnung
sich schon deutlich regt, der Güterbeschrieb von Schaffhauseu, zeigt
noch nicht jene fortgeschrittene Gestalt, in der sich uns die Acta dar-
stellen. Das Salland ist dort in seiner ganzen Ausdehnung verzeichnet^).
Das ist ein unverkennbarer Fortschritt, den die Acta zeitlich nahe-
stehenden Quellen gegenüber aufweisen. Sie bilden ein wichtiges Glied
in der Reihe jener Urbarialaufzeichnungen des 12. Jahrhunderts, die
sich als Vorläufer des späteren ürbars darstellen. Noch eins konunt
hinzu. Statt des Sallandes nennt uns der Anonymus eine ihm weit
wichtiger scheinende Einnahmsquelle, die grosse Zahl der freien Leute,
die ihr Land gegen einen teils in Naturalien^) teils in Geld^) zu ent-
richtenden Zins vom Kloster inne hatten. Diesen ^liberi censarii*
begegnen wir in den Akten besonders in den von Muri mehr abseits
1) Bei Küttingen (S. 89).
2) Gampelsfahr (S. 86), Alskoluismatten (S. 84).
«) Vgl. Ortlieb, Zwief. M. G. SS. X, 76. Ad Niwinhusin similiter unam
dedit salicam terram et unam mansum et unum xnolendinum et ius totam eius-
dem vici . . . oder Berth. a. a. 0. 118 .. . obtulit apud Isiningin octodecim
mansus, unam salicam tres mansus complectentem, curtem aquis habundantem,
Septem mansus annuos redditus • . . persolventes . . .
♦) Quellen zur Schweizer-Geschichte lila, 126, eine Stelle für viele. Item
Eberharduß comes tradidit curtim, qu^ dicitur Hallaugia . . . Ad buius terram
salicam pertinent VII mansi. Insuper autem ibi computantur XIV mansi et
XXXIIII tresiusiurnales et LV mansi silv^ et molendinum. Mansionarius dabit . . .
'-) Böchennaa und Kappel (S. 79), Küttingen (S. 89).
«) Wolen (6. 70 f.), Bellikon (S. 75).
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 255
liegenden Orten sehr^) häufig. So ergibt sich wieder ein neuer Be-
rührungspunkt der Acta mit den späteren Urbaren, deren wichtigste
Vorbedingung, feste jährlich gleichbleibende Abgaben, bei dieser Art
von Einnahmsquellen der Grundherrschaften auch schon im 12. Jahr-
hundert bestand. Die Acta sind keine GQtergeschichte, sondern eine
Gutsbeschreibung und zwar eine systematische Verzeichnung bestimmter
Gattungen von Einnahmsquellen des Stiftes aus seinem Grundbesitz,
für die eine schriftliche Fixirung nicht nur möglich sondern geradezu
notwendig war. Das ist aber, wenn ich recht berichtet bin, auch das
fClr die Anlegung Ton Urbaren leitende Grundprinzip gewesen.
Man weiss, wie im Laufe des 12. Jahrhunderts ganz allgemein
die Bedeutung des Sallaudes filr die Einkünfte der Grossgrundherr-
schaften zurückging. Die Leistungen der Zinsbauern gewannen immer
grössere Bedeutung, bis schliesslich Grund und Boden für seinen Be-
sitzer zum festen Rentensubstrat wurde. In diese Zeit der Schwankungen
fallt die Abfassungszeit des Güterbeschriebes von Muri.
Was in diesen aufzunehmen war, darüber hat sich unser Anonymus
sehr wohl beraten. Das Salland hat er nicht ohne Grund
gestrichen*). De constitutionibus autem rusticorum
necesse est, ut scribatur, ne penitus memoria decedat
habeantque semper iuniores nostri exemplaria, quid ab
illis exigant^).
Man nimmt allgemein an, dass die Urbariulaufzeichnungen der
früheren Zeit einem administrativen Bedürfnis entsprungen sind, die
Urbare dagegen als autentische Urkunden über das Verhältnis des
Hörigen zur Grundherrschaft anzusehen sind. Was den soeben zitirten
Worten des Anonymus über die Tendenz seines Güterbeschriebs zu
entnehmen ist, hält die Mitte zwischen den beiden angegebenen
Möglichkeiten. Das Bestreben, eine Handhabe zur Fixirung des Ver-
hältnisses zur Grundherrschaft zu schaffen, ist unverkennbar. Als
autentische Urkunde kann die Aufzeichnung natürlich nicht bezeichnet
werden. Es ist fraglich, ob bei den wirtschaftlichen Verhältnissen,
wie sie vom Kloster vorher geschildert wurden, eine solche feste Nor-
>) Entsprechend der vom Anonymus gegebenen Directive (S. 64) Anteriores
autem nostri nolebant in feto et in aliis propinquis locis multa
ponere ad censum.
2) S. 46 f.
') Es ist deshalb bei dieser Anordnung des Güterbeschriebs nicht möglich,
auf Grund der Angaben dtr Acta eine klare Vorstellung von der Ausdehnung
des Muri- Besitzes zu bekommen.
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256 Hans Hirsch.
mirang überhaupt möglich gewesen wäre. Darin liegt der Grund,
warum die Acta kein wirkliches Urbar enthalten. Als sie geschrieben
wurden, erschöpfte sich das Verhältnis des Grundherrn zu seinen
Untertanen noch nicht in der blosseu Entrichtung einer genau fest-
gesetzten Abgabe. Die Zeit und ihre anderen Verhältnisse scheiden
die Acta vom Urbar, nicht Tendenz und Umfang der Aufzeichnung^
diese waren bei ihnen ebenso massgebend, wie bei den Einnahms-
verzeichnissen der späteren Zeit. Der Güterbeschrieb der Acta
Murensia ist jedenfalls eine der wichtigsten Aufzeich-
nungen, die wir mit Becht als Vorläufer der Urbare des
13. Jahrhunderts ansehen dürfen.
II. Die Reform des Klosters Muri 1082 — 86 und das midicliisehe
Leben daselbst bis znr Mitte des 12. Jahrhunderts.
Muris Kaiserurkunde von 1114 gehört der Zahl jener Diplome
an, die Heinrich V. speziell Reformklöstern verlieh, und deren Wort-
laut sich ganz oder teilwei&e an die Bestätigung der Kechte und Frei-
heiten anschliesst, die Heinrich IV. im Jahre 1075 dem Zentrum der
deutschen Reformbewegung Hirsau selbst erteilte^). Das Muri- Diplom
ist somit, ob echt oder falsch, der monumentalste Beweis für die Tat-
sache der Reform unseres Klosters. Aber auch die Acta enthalten
Nachrichten über dieses Faktum, und diese sind nicht allein mit deut-
licher Bezugnahme auf Urkunden geb(»ten, sie sind vom Verfasser
der Quelle direkt als VorgCAchichte der Kaiserurkuude gedacht, mit
deren wörtlicher Abschrift ja der Autor die Geschichte seines Hausea
beschliesst.
•) Naud6, Die Fälschung der ältesten Heinbardsbrunner- Urkunden 89 ff.,
Lechner in dieser Zeitschrift 21, 91 ff, Thudichum, Württembergische Viert eljahrs-
hette für Landesgeschichte N. F. II, 225 ff. Die scharfe Zurückweisung der Re-
sultate der Arbeit Thudichums N. A. 19, 713 f. ist durchaus berechtigt. Ohne
die Urkunden Heinrichs V., die uns fast alle noch im Original erhalten sind,
auch nur* anzusehen, erklärt sie Thudichum alle für Fälschungen. Über diese
Hirsauer Kaiserurkunden bereite ich eine Arbeit vor, die ich dieser in einem
Jahre werde nachschicken können. Soviel sei hier vorweggenommen: sämtliche
Diplome Heinrichs V. sind echt. Die Urkunde Heinrichs IV. für Hirsau selbst
hält auch D. Schäfer (Wörtt. Viert. N. F. II, 253 ff.) für eine Nachzeichnung.
Ich habe das Original selbst noch nicht gesehen. Für die Fragen, die hier er-
örtert werden, ist es übrigens gleichgiltig, ob das Diplom echt oder falsch resp.
interpolirt ist. Die Fälschung mfisste jedenfalls unter dem Regime des Abtes
Wilhelm geschehen sein. Diese Voraussetzung genügt für die Darlegungen des
vorliegenden Abschnittes.
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Die Acta Murensia und die Ältesten Urkunden des Klosters Muri. 257
Mitten in das Reformwerk^), das auf Anregung des Grafen Werner
von St. Blasieu aus gegen Muri im Auzuge ist, kommen nach der
Darstellung unseres Verfassers gleichfalls ,,rogatu predicti comitis'' die
Häupter der Keformbewegung, die Äbte Wilhelm von Hirsau und Sieg-
fried von Schaffhausen inzwischen, bcdichtigen das Kloster, finden Ge«
fallen au demselben und legen dem Grafen nahe, das Stift aus seiner
Gewalt freizugeben. Diesem Ansinnen willfahrend fordert Werner beide
Äbte auf, eine „oarta libertatis* aufzusetzen. Mittlerweile ist Abt
Giselbert von St. Blasien mit vier Brüdern in Muri eingetroffen, und
bei der Freigabe des Klosters am 10. November 1082, zu der sich
wiederum die zwei vorher genannten Äbte und andere weltliche Herren
eingefunden haben, wird nun die schon früher konzipirte Urkunde
vorgelesen, bedeutet demnach die Fixirung der dem Kloster damals
verliehenen Rechte. Weiters meldet uns der Anonymus noch von ihr,
dass sie «adhuc in promtu* s^i, und dass später Graf Werner an ihr .cum
petitione fratrum* eine ^Äuderung* vorgenommen habe^). Wie sich
aus der folgenden Darstellung der Acta ergibt, nach der 1085 die
Konventuulen von Muri Werner IL gebeten hätten, die Vogtei wieder
zu übernehmen, und dieser in Erfüllung der Bitte bei Otwisingen zu-
gleich auch Verfügungen über die Nachfolge seiner Familie in diesem
Amte getioffen hätte, kann sich diese vorerwähnte , Änderung'' nur
auf die Wiederaufnahme der Vogtei beziehen. In der Fassung aber,
wie sie der Urkunde an diesem Tage gegeben wurde, zum mindesten
in jenem Bechtsumfunge wurde sie nach den eigenen Worten des
Anonymus von Heinrich V. 1114 bestätigt 3).
Den Inhalt der Urkunde von 1082 vermögen wir aus der Dar-
stellung des Anonymus noch ziemlich genau zu rekonstruiren. Die
Hauptsache war die Freigebung des Klosters aus der vogtherrlichen
Gewalt. Sie war in der solchen Urkunden geläufigen Form einer Auf-
gabe des Klosters in den Schutz gewisser Heiliger, in unserem Falle
der Heiligen Maria, Petrus und Martinus ausgedrückt*). Selbstver-
») Vgl. S. 30—38. Ich greife nur jene Nachrichien hcraup, die sich auf
die daronb dem Kloster verliehenen Urkunden beziehen.
*) S. 33 qiiia et postea ipse comes cum petitione fratrum in ea aliquid
mutavit . . .
') S. 40 . . . quicquid bona memorie Wernharios comes . . . huic loco con-
cesait et ad Wizingin firmavit, hoc . . . firaatum est in carta libertatis, quam
ipse rex nobis dedit . . .
*) S. 33 tradidit . . . doroino Deo, snncte Marie, sancto Petro, sancto Mar-
tine . . .
Mitthcilungen XXV. 17
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258 Hans Hirsch.
stäadlich war die freie Vogtwahl i) und jedenfalls auch eine Aufzählung
der Klostergüter«) enthalten. Zeugenreihe») und Datirung*) bildeten
den Schluss der Urkunde.
Diese Urkunde hat Graf Werner dem Abte Giselbert von St. Blasien
und den vier Brüdern, die mit ihm gekommen waren, übergeben und
das Kloster ihrer Fürsorge anvertraut. Den Muri-Idönchen, denen das
nicht zusagte, Hess man die Freiheit, das Kloster zu verlassen. Davon
haben einige auch Gebrauch gemacht. Wir wissen, was das alles be-
deutet. Jedes der grossen Klöster des Investiturstreites, die reforma-
torisch auf andere Stifter wirkten, zeigt die Tendenz, die kolonisirten
oder reformirten Kh'ister in straffer Abhängigkeit zu erhalten. Man
hatte ja an Cluny ein so schönes Beispiel. Aber in Deutschland waren
stark dagegen wirkende Interessen vorhanden, und so hat nicht einmal
Hirsau dieses sein Ziel erreicht Dass man in St. Blasien ähnliche
Bestrebungen hatte, dafür ist Muri wohl nicht das einzige, aber das
sicherste Beispiel^). 1082 hat Muri den Bang einer selb-
ständigen Abtei eingebüsst und befindet sich in voller
Abhängigkeit von St. Blasien.
Das sicherste Mittel, die Selbständigkeit eines Klosters zu unter-
graben war, eine Abtwahl zu hintertreiben und das Stift als Priorat
zu behandeln. Das hat Abt Giselbert in Muri auch getan. Man wollte
den Prior Rupert zum Abt erheben, von St. Blasien aus hat man das
verhindert und über Muri nach Gutdünken verfügt. Wie man in der
Nähe des Schwarzwald-Klosters in Berau ein abhängiges Nonnenstift
hatte, wurde ein solches auch in Muri begründet^). Das Institut der
1) S. dö ornnis congregatio elegerunt . . . advocatum secundam scita pri-
vilegii . . .
») S. 33 erw&hnt der Anonymus, dass bei der Abfassung der Urkunde der
Graf einige von den Gütern weggelassen habe, die er 1064 bei der Weihe (S. 28 f.)
dem Kloster bestätigt hatte ... in ipsa conscriptione fecit subtrahi de prediie,
que in dedicatione huc tradidit et dimisit.
«) Anwesend werden Burkard von Neuenbürg und Rudolf von Tierstein ge-
nannt. Dann heisst es »multisque aliis tam liberis quam servis«. Der erst ge-
nannte war einer der überzeugtesten Anhänger der gregorianischen Partei in
Schwaben.
*) Hec autem omnia facta sunt anno M^. LXXXH^ dominice incarnationis,
indictione V*.
«) Der zweite Fall betnift Engelberg.
^) Kiem gegenüber (Geschichte 1. 70 f.) ist bestimmt zu betonen, dass die
Frauen nicht vor Ende des 12. Jahrhunderts nach Hermetschwil kamen. Die Worte
des Anonymus (S. 35) »misit hie (sc. abbas Giselbei-tus) suos exteriores fratres
cum soroiibus, de qua consuetudinc etiam adhuc assunt* sind doch
nur so zu verstehen, dass die Nonnen zur Abfassung«zeit der Acta noch in Muri
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 259
Laieubrüder wurde gleichfalls eingeführt. BOcksichtslos versetzte Gisel-*
bert Muri-Mönche nach St. Blasien und umgekehrt i). Aber nicht zu-
frieden mit dieser Beeinflussung der inneren Verhältnisse unseres
Klosters wussto St. Bla<^ien auch bei der Besetzung der Yogtei Muris
seinen Kandidaten durchzubringen. Denn wenigstens von dem einen
der beiden Vögte, die Muri 1082 — 1085 hatte, von Lütolf von ßegens-
berg wissen wir ganz bestimmt, dass er einem Geschlechte angehörte,
das zu St. Blasien in engen Beziehungen stand ^). Diese Massnahmen
waren. Es wäre auch nicht zu begreifen, dass uns der Anonymus S. 72 bei den
Angaben über Hermetschwii gar nichts über das Nonnenkloster berichtet. Aus-
drücklich heisst es weiters in der Stiftungsurkunde von Fuhr d. a. 1130 (ÜB. von
Zürich I, 279). die Nonnen sollen dieselbe Verfassung bekommen wie die Frauen-
klöster zu Muri und Berau. Wann die Verlegung von Muri nach Hermetschwii
erfolgt ist, zeigen die Eintragungen und Vergabungen an, die bereits den letzt-
genannten Ort betreffend in das Nekrolog und die auf das Nekrolog folgenden
zwölf Reserveblätter geschrieben sind, ihrer Schrift nach gehören die ersten
dem Anfang des 13. Jahrhunderts an. Aus letzterem Umstände ist weiters zu
ersehen, dass das Nekrolog zum mindesten bei der Übersiedelung, also zirka
1200, bereits den Nonnen gehörte. Hier mag übrigens eine für die oben aufge-
worfene Frage nicht unwichtige Eintragung vermerkt werden, die sich auf zweien
der zwölf Reserveblätter des Nekrologs (S. 42 und 43) findet. Wie eine Be-
merkung derselben Hand auf S. 32 bezeugt, in der das Jahr 1463 genannt ist,
gehört sie der Mitte des 15. Jahrhunderts an. Herr Staatsarchivar Herzog sagte
mir weiters, dass es dieselbe Hand sei, die 1441 das neue Nekrolog von Hermet*
€chwil angelegt hat und auch sonst an der Herstellung von Urkunden dieser Jahre
beteiligt ist. Es heisst da: »Das man mug eigenlich wissen, daz ze Mure
klosterfrowen syent gewesen, sol man merken an einem brief, findet
man in dem kästen und facht der brief also an, wir die mcistrin und
der coventgemeinlich der frowen des gotshus zeMure. Des gelich
mag man verstau an disen latinschen Worten : predicti amatores Christi annuente
abbate cum fratribus peticionem fecerunt sub testimonio fidei et divinae recogni-
<nonis cellam ibidem construi et reguläre claustrum religiosis feminis monastice
professiönis secundum rcgulam seilicet et ordinem sanctimonialium in Murensi
vel Peraugense cenobio deo serviencium, und dise wort findet man in der frowen
von Far stift brief, der facht also an Sicut de reprobis scriptum est etc. « Dieser
Anonymus hat also zum Teil genau so argumentirt, wie wir heute bei Ent-
scheidung dieser Frage.
*) S. 35 Rüpertus vero prior cum voluisset benedici ad abbatem, restitit ei
abbas Giselbertus, dicens, quod sub sua (potestate) cum voluisset esse locum,
fecit hie qnidquid voluit, aut huc mittendo fratres suos aut hinc alios toUendo.
£o etiam tempore misit hie suos exterioroi fratres cum sororibus, de qua con-
swetudine etiam adhuc assunt.
*) Vgl. darüber vor allem Zeller- Werdmüller, Uetliberg und die Freien von
Regensberg, Turicensia, Zürich J891. 38 ff. der es wahrscheinlich macht, dass die
Regensberger mit der Stifterfamilie von St. Blasien, den Freien von Seldenbüren,
stammverwandt und deren Erben waren. Den Belegen, die Zeller- Werdmüller
17*
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260 Hans Hirsch.
scheinen in Muri grosse Erbitterung hervorgerufen zu haben. 1085
verliess Rupert auf Befehl des Abtes Giselbert das Kloster und kehrte
nach St. Blasien zurück i).
Da erachtete man in Muri den Zeitpunkt für gekommen, aus
dieser Abhängigkeit sich zu befreieü. Mit Hilfe des Grafen Werner
von Habsburg und mit Berufung auf ihre Selbständigkeit setzten die
Muci-Konventualen es durch, dass man ihnen von St. Blasien statt
eiues neuen Priors einen Abt sandte, einen ganz untadeligen nocl^
dazu, an dem man in Muri schwerlich etwas auszusetzen wusste. So
wurde Lütfrid der zweite Abt des Stiftes 2). Und gleich nach seiner An-
kunft bereiteten sich auch auf vogtherrlichem Gebiet Veränderungen vor.
£s klingt ganz glaubhaft, was uns die Acta erzählen, die beiden Vögte
der Regensberger und der Rüssegger hätten das Kloster nicht genügend
schützen können 8). In der aufgeregten Zeit, und noch dazu die Führer
der kaiserlichen Partei in der Schweiz, die Grafen von Lenzburg, in
unmittelbarer Nähe von Muri ! Ganz natürlich, dass sich die Mönche
(a. a. 0. S. 40) hiefür auführt, füge ich den für mich wichtigsten hinzu. In der
Stiftungsurkimde von Fahr, der ersten Regensberger Urkunde, ist bestimmt (ÜB.
V. Zürich I, 279), die Gründung solle in den Nonnenklöstern von Muri und Berau
ihre Vorbilder haben. Letzteres ist aber daa von St. Blasien abhängige Frauen-
stift. Wenn Nabholz (Gesch. d. Freih. v. Regensberg, S. 17) aus diesen Belegea
— es sind doch nur Zeugenschaft en der Regensberger in Urkunden St. Blasiens —
schliessen will, dass Lütold lll. bereits um die Mitte des 12. Jahrhunderts die
Vogtei des Klosters besessen habe, geht er zu weit. Als Vogt von St. Blasien wird
1099—1125 ein Adelgoz genannt (vgl. St, 3204 und Wirt. ÜB. J, S. 321). Der wird
in dem letztgenannten Jahr abgesetzt, und von da ab erscheint das Amt in Besitze
der Herzoge von Zähringen (vgl. Heyck, Gesch. d. Herzoge v. Zahringen, 264 ff.,.
Oechsli, Gesch. d. Entst. d. Schweiz. Eidgen. 148). Die Regensberger können aU
Minibteriale von Zähringen entweder Untervögte gewesen sein, oder sie haben,
die Vogtei über gewisse Güter von St. Blasien besessen (ähnlich Zeller- Werd-
müller, Turicensia S. 41). Nabholz irrt, wenn er von einer »bezeugten Tatsache«
spricht, »dass ein späteres Glied des Geschlechtes Lütold VI. von Neu-Regens-
berg im Besitz der Vogtei desselben Gotteshauses steht«. Die betreffende Ur-
kunde vom Jahre 1255 (ÜB. v. Zürich III, 948) bezeichnet Lütold nicht als Vogt
von St. Blasien, sondern nur als Vogt einiger Besitzungen dieses Klosters Es^
heisst dort: ,in bonis monasterii . . . quorum ezstitit advocatus«.
0 RSpertus vero monachus cum triennium hie fecisset in prioris nomine,
iussn eiusdem sui abbatis Giselberti discessit hinc et rediit in suum clausti-um.
*) Fratres autem, qui hie fueinint, dicentes locum esse liberum, hie debere
esse abbatem rogaverunt sepe dictum comitem, ut adjuvaret eos, quatinua possent-
ipsimet habere abbatem. Cuius obtentu venit huc tunc Lütfridus a cella sancti
Blasii. Hie fuit secundus abbas istius loci, vir valde religiosus ac monastice-
vite institutor pix)batissimus.
•) S. 35 f.
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Die Acta Murcnsia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 261
an den Habsburger wandten, ihnen wiederum seinen Schatz angedeihen
zu lassen. So hat zu Otwisingen am 5. Februar 1086 — merkwürdig,
dass dieses Datum noch nie festgestellt wurdet) — Graf Werner in Ge-
genwart des Abtes Lütfrid und einiger Kouventualen , sowie der
Grafen Ddalrich. Arnolf und Budolf von Lenzburg die Vogtei über
Muri wieder übernommen und zugleich bestimmt, dass ihm in diesem
Amte der Älteste unter seinen Söhnen nachfolgen solle >).
Mit dem Otwiiiinger Tage schlössen für Muri bewegte drei Jahre ab.
Es ist sehr begreiflich, dass man alle Eile hatte, den eben geschaffenen
Bechtszustand rasch zu legalisiren. Wir sind darüber durch die Acta
vorzüglich unterrichtet. Koch zu Otwisingen habe Graf Werner das
Kloster samt allen dazu gehörigen Besitzungen Eghart von Küssnach
aufgegeben und ihn beauftragt, nach Rom zu ziehen und dort das
Stift gegen einen jährlich zu entrichtenden Zins in den unmittelbaren
Schutz des Papstes zu stellen.
Das ist ein ganz normaler Vorgang, wie man ihn bei der Grün-
dung eines Beformkloster.^ beobachtete, von dem uns in den Gründungs-
geschichten dieser Stiftungen immer wieder berichtet wird. Der Stifter
oder Vogt entlässt das Kloster und dessen Güter aus seiner Gewalt
und schickt einen Bevollmächtigten nach Born, der die dem Stifte
gewährte Freiheit durch den Schutz des apostolischen Stuhles zu
sichern hatte^). In den Verfügungen des Grafeu Werner läge mithin
gar nichts AuflSIliges. Auch die Darstellung, die die Acta von dem
Verlauf der von Werner eingeleiteten Aktion geben, erregt keine Be-
denken-*). Dieser Eghard sei wirklich nach Bom gekommen, habe
aber dort keinen Papst angetroffen. Doch zu den Kardinalen hätte
er Zutritt erlangt und die hätten ihm hocherfreut das verlaugte Schutz-
privileg für Muri ausgestellt. So sei aus Bom statt eines päpstlichen
Schutzprivilegs eine Kardinalsurkunde nach Muri gelangt, in der die
*) Monatfidatum und Zeugen sind in der Kardinalsurkunde enthalten, das
Jahr ergibt sich aus der Erwägung, dass Rupert vom November 1082 an drei
Jahre Prior war, Lütfrid ihm also Endo 1085 folgte, nach dessen Ankunft den
Nachrichten der Acta zufolge die Resignation Richwins von Rüssegg erfolgte.
«) S. 36.
^) Vgl. Ficker, Vom Reichsfürsteiistande I, 323 f. und »Das Eigentum des
Reichs am Reichskirchengute* in den Sitzungs-ßerichten der phil-hist. Kl. d.
kais. Akademie der Wissenschaften 72, 444. Es kann auch nicht nachdrücklich
genug betont werden, dass die besten Bemerkungen für alle Fragen, die Wesen
und Bedeutung des päpstlichen Schutzes betreffen, in Paul Fabres Etudes sur le
liber censuum zu finden sind.
*) S. 37.
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262 Hans Hirsch.
Kardinäle in Vertretung des Papstes die Aufgabe Muris in den Schutz
des apostolischen Stuhles beurkunden.
Wenn Eghard von Küssnach sich wirklich im Februar 1086 nach
Born aufgemacht hat, hat er freilich keinen Papst finden können. Am
25. Mai 1085 war Gregor VlI. gestorben und der folgenden Vakanz,
des päpstlichen Stuhles ist erst am 24. Mai 1086 durch die Wahl
Viktoi-s III. ein Ende gemacht worden, und dieser war nur bei seiner
Wahl in Born, von da ab treffen wir ihn meist fern von der ewigen
Stadti). V?^enn also Eghard im Laufe der Jahre 1086 und 1087 nach
Rom zog, seine Mission zu erfüllen, konnte es ihm wirkUch begegnen
dass er seinen Verpflichtungen nicht in dem vollen Umfange nach-
zukommen vermochte.
Auch der Inhalt der Kardinalsurkunde ist durchaus unverdächtig.
Die Kardinäle bestätigen nur, was Graf Werner zu Otwisingen tat-
sächlich verfügt hatte. Die Urkunde hat nur eine Voraussetzung,
die Selbständigkeit des Klosters. Diese hatte aber St. Blasien schon
durch die Sendung Lütfrids zugestanden. Ausserdem starb am
10. Oktober 1086 Abt Giselbert, der Muri unter seine Botmässigkeit
gebracht hatte^). Sein Nachfolger Uto hat Muri als selbständige x\btei
anerkannt 8).
Sachlich ist die Kardinalsurkunde also unbedenklich. Der An-
nahme der formellen Echtheit stehen Hindernisse entgegen. Die Recht-
fertigung, die den Kardinälen am Eingange des Stückes in den Mund
gelegt wird, zeigt noch eine richtige Auffassung von der Tätigkeit des
Kardinalskollegs*). Der darauffolgende Satz, der eine Poenformel darstellen
*) Vgl. Jaff^, Regesta I, 655 f. Von der Romfahrt war Eghard am 2. Juni
1087 wohl schon zurück. An diesem Tage ist er Zeuge in einer Schaffhausner
Urkunde (Quellen zur Schweizer-Geschichte IIL^ 16). Dass er erst nach diesem
Zeitpunkt sich aufgemacht hätte, ist wenig wahrscheinlich. Schon am 16. Sep- -
tember dieses Jahres starb Viktor III.
») Ann. necr. S. Blasii. M. G. Necrol. I, 329 und Bernold M. G. SS. V, 445.
B) Er Bchloss in den Jahren 1086 — 91 zugleich mit den Äbten Wilhelm
von Hirsau und Lütfrid von Muri eine Gebetsverbrüderung ab (Wirtemb. ÜB.
V, 372), deren naturgemäsge Voraussetzung doch die Selbständigkeit Muris ist.
Weiters ist an eine Gebets Verbrüderung Si Blasiens mit Fruttuaria (M. G. NecroU
I, 327) die Bemerkung geknüpft : Senioribus de Mura et de Chotewic et de Wibe-
lingen et de Alpirspac faciendum est sicut Fructnariensibus. Das sind lauter
von St. Blasien reformirte aber freie Abteien.
*) Qnod presente pontifice vel absente ad nos referuntur res ecclesie ven-
tilande. Dass dieser Satz um diese Zeit nur in Rom, nicht aber in Muri ge-
schrieben sein könne, vermag ich aber nicht einzusehen. Über die Agpendeo
der Kardinäle ist man sich in den Reformklöstem durch den häufigen Verkehr
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Die Acta Murensia nnd die äliesteo Urkunden des Klosters Muri. 263
soll und mit einiger Umänderung am Schlüsse der Urkunde wieder-
kehrt, ist aber im Verein mit der Invokation*) der einzige Teil
der ganzen Aufzeichnung, in dem Ausdrücke wiederklingen, die
einer Papsturkunde entsprechen würden*). Und unbeholfen genug
ist die Ausdrucksweise der Urkunde an diesen Stellen^). Der dis-
positive Gehalt des Stückes besteht überhaupt nur in
einer vielleicht verkürzten aber wörtlichen Wiedergabe
der Otwisinger Urkunde. Sogar Zeugenreihe und Da-
tirung der letztgenannten Verleihung sind in die Kar-
dinalsurkunde mit hinübergenommen worden. Daran hat
man nur noch die Bemerkung hinzugefügt: Eo quidera pacto facta est
hec donatio et traditio, ut iam dictus Eghardus petitionem predicti
comitis adinpleret et eandem traditionem, quam scribi fecerat, super,
altare sancti Petri, quod et factum est, poneret. Die Kardinalsurkunde
bezeugt also nur, dass Egbard die Aufgabe Muris in den Schutz des
apostolischen Stuhles durch Niederlegung der Werner -Urkunde auf
den Altar des hl. Petrus perfekt gemacht habe. Wir sehen, die Ur-
kunde entspricht in ihren dispositiven Teilen den deutschrechtlicheu
Begriffen von der Perfektionirung eines derartigen ßechtsgeschäftes.
Am Eingänge und am Schlüsse aber, in den Formeln, die Papstur-
mit Uom genügend klar gewesen. Ausserdem konnte ja Eghard belichten, wieso
er dazu kam, seine Sache den Kardinälen vorzutragen.
*) Diese kommt allerdings meist in der Variante »in nomine sancte et in-
dividue trinitatis patris et filii et Spiritus sancti* in Papsturkunden des 11. Jahr-
hunderts vor (vgl. Pflugk-Harttung Acta I, 17, 23. 26, 33, II, 91). Das letzte
wichtigste Zitat betrifft freilich eine Urkunde Nikolaus IL, die ausserhalb der
päpstlichen Blanzlei hergestellt wurde (vgl. Kehr in dieser Zeitschrift VI. Ergbd.
90 A. 3).
*) Namentlich die Wendung gladii i^piritus [maledictio] würde ftir eine
Papsturkunde des 11. Jahrhunderts stimmen. Man findet ähnliche Ausdrücke
wie »gladius anathematis« (Migne patrol. lat. 143, S. 608, 630, 1356, Pflugk-
Harttung Acta II, 71) »spirituale iaculnm« und als Gegenstück »temporalis gla-
dius« (Migne a. a. 0. 677, Kehr, Nachr. v- d. k. Ges. d. Wiss. z. Göttingen, phil.
hist. Klasse 1899, 217). Auch lür die Gegenüberstellung von »benedictio* und
»maledictio* lassen sich aus Papsturkunden Beispiele zitiren (Pflugk-Harttuug,
a. a. 0. II, 74, 76, 107).
*) Am Eingange der Urkunde heisst es: omnibus . . . faventibus ex parte
beati Petri . . . apostolicam mandamus benedictionem . . . contrariis equidem
. . . [maledictionem] notificando, quod . . . Am Schlüsse lesen wir: Notificr-
mos . . . Omnibus . • . beati Petri et nostram maledictionem. Econtrario faven-
tibus . . . mandamus perpetuam benedictionem. Vgl. auch die Phrase der Arenga
»potestate in nobis per Petrum divinitus collata* mit der Wendung der Poen-
formel »per auctoritatem beati Petri datam divinitus*.
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264 Hans Hirsch.
künden entlehut sind, zeigt ^ich die stilistische Hilflosigkeit des Ver-
fassers. Beides zusammen lässt denn doch den Verdacht rege werden,
dass die Kardinalsnrkunde eine in Mari entstandene Fälscbuug sei.
Es ist die Frage, ob die Kardinäle die Schutzstellung Muris in
dieser Form beurkundet hätten, ob sie nicht durch eine dem päpstlichen
Schutzprivileg entsprechende Verleihung geantwortet hüben würden.
Seit den Tagen Leos IX. hatte sich dessen Formular in allen Einzel-
heiten ausgebildet. Gewiss der aussergewöhnliche Fall, dass Eghard
den Papst in Rom nicht traf, erklärt und entschuldigt manches, er
würde es aber auch verständlich machen, wenn Eghard ohne Privileg
nach Muri zurückgekehrt wäre. Im ersten Bedarfsfalle war Muri so
gezwungen, auf Qrund der Angaben Eghard:^ für seine Stellung als
römisches Kloster einen schriftlichen Beleg zu schaifen.
Ich vermag die Frage nach der Echtheit der Kardinalsurkunde nicht
bestimmt zu beantworten. Neigt man der Annahme einer Fälschung
zu, so wird im folgenden der Anlass gezeigt werden, der in Muri zur
Anfertigung eines Falsifikates führen konnte, wenn für das Faktum
keine echte Urkunde vorlag. Die Frage der Authentizität des Stückes
bildet glücklicherweise nicht die Hauptaufgabe des Diplomatikers.
Denn die historische Verwertbarkeit der Urkunde ist durch den Nach-
weis gesichert, dass wir ihrer gar nicht bedürften, um die Tatsache
der Übergabe Muris in den päpstlichen Schutz zu konstatiren Wichtig
ist die Aufzeichnung aber, weil uns durch sie wesentliche Bestandteile
der Otwisinger Urkunde erhalten geblieben sind*).
So wäre also das Material vorbereitet zur Beantwortung der Frage,
wann das Hirsauer Formular in Muri bekannt geworden ist. Nach
den Ausführungen des Anonymus geht die Vorlage des Diploms von
1114 auf die Beschlüsse des Otwisinger Tages zurück. Tatsächlich
käme vor dem Jahre 1086 nur ein Zeitpunkt in Betracht, in den die
Entstehung der Vorlage verlegt werden könnte, die Freigabe Muris
am 10. November 1082. Unmittelbar vor diesem Tage hat ja Graf
Werner die Äbte Wilhelm von Hirsau und Siegfried von SchaflFhausen
aufgefordert:, ,ut ipsi conponerent et dictarent cartara libertatis, se-
cundum quod Optimum et utilissimum fore scirent, ut ipse eam
>) Die Verlügungen Werners» beireffend die Wideraufuahme der Vogtei,
sind in die Kardinalsurkunde nicht aufgenommen worden. Auf eine Urkunde
möchte ich hier aufmerksam machen, derea Inhalt sieb mit dem der Otwisinger
Urkunde einfach deckt. Es ist die Urkunde des Herzogs Friedrich von Schwaben
über die Aufgabe des Klosters Lorch in den päpstlichen Schutz (Wirtemb. ÜB.
I, 334).
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Die Ada Murensia und die äliestcn Urknnden des Elopters Muri. 2G5
postea coram rege et principibus ac populo corroboraret et confir-
maret*' ^). Jedem, der diese Stelle in Eenntuis des Wesens der Hir-
sauer Urkunde liest, drängt sich der Gedanke auf, Abt Wilhelm habe
auf das Begehren des Habsburgers hin eine im Hirsauer Formular
abgefassie Vorlage für eine königliche Bestätigung konzipirt.
Tatsächlich ui es gauz unmöglich, dass die Urkunde von 1082
das Hirsauer Formular derart enthalten haben könnte, dass nach
einigen Änderungen daraus die Vorlage fQr das Diplom hätte werden
können'^). Der Situation, wie sie sich uns 1082 von Mnri darstellt,
fehlt eine wichtige Voraussetzung für die Hirsauer Urkunde, der Abt.
Was sollen air die detaillirten Bestimmungen über den Abt, wenn
!&Iuri einen solchen nicht besass? Commendavit in potestatem
Qiselbertiabbatisac fratrum eius, qui huc destinati fuerant, ut ipsi
servarent et custodirent et tractarentlocnm et omnia pertincntia ad eam
taliter, qnaliter voluisseut domiuo Deo iu die iudiciirationeni reddere^) be-
richten die Acta von dem Ereignis des Martinstages 1082. Die Hirsauer
Urkunde sagt: delegavit et contradidit domiuo Deo, sancte Marie, suncto
Petro apostolo, sancto Marlino episcopo et sancto Benedicto inproprie-
tatem et potestatem [et] predicti monasterii abbati nomine
Lütfrido eiusque succesoribus in dispositionem liberam mona-
sterioque necessarium, fratribus sub regula roonastica inibi servituris
ad utilitatem^). Dieser Passus ist — nur die Eigennamen sind um-
gesetzt — wörtlich dem Hirsauer Diplom entnommen. Er ist für 1082
einfach unmöglich : da genügt nicht die Annahme einer Umarbeitung,
denn wie wäre es dabei möglich gewesen, wörtlich genau das zu treffen,
was die Hirsauer Urkunde an der Stelle sagt?
Alle individuellen Bestimmungen des Diploms gehen auf die Be-
schlüsse des Otwisinger Tages, auf das Jahr 1086, zurück Die Vor-
lage kann nicht vor diesem Termin entstanden sein, es ist aber auch
nicht denkbar, dass man sie sich erst beschaflFte, als man im Jahre
1114 an eine kaiserliche Bestätigung seiner Kechte und Freiheiten
dachte. Als Graf, der die durch das Diplom bestätigten Freiheiten
dem Kloster gewährte, erscheint Werner, als Abt von Muri, Lütfrid
genannt. Doch hätte das Hirsauer Formular auch im Jahre 1114 die
») S. 32.
*) So stellt sich der Anonymus die Sachlage vor. Er sagt von der Urkunde
des Jahrea 1082 (S. 33): postea ipse comes cum petitione fratrum in ea aliquid
mntavit.
») S. 33.
') S. 41.
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266
Hans Hirse b.
Nennung dieser beiden Namen in dem Diplom notwendig gemacht»
Entscheidend ist, dass die Eaiserurkande die Bestim-
mungen über die Erbfolge der Habsburger in der Muri-
Vogtei genau so enthält, wie sie Graf Werner zu Otwi-
singen erlassen hat. In dieser Formulirung stimmte aber der
Passus recht schlecht zu den Vogtei- Verhältnissen des Jahres 1114,
bedeutete zum mindesten eine recht ungenaue, nicht mehr recht brauch-
bare Verfügung über eine für das Kloster doch keineswegs unwichtige
Frage!).
Ausschlaggebend für die Entstehung der Vorlage nach dem Tage
von Otwisingen ist aber, dass die damals ausgestellte Urkunde oder
die Kardinalsurkunde — das lässt sich nicht genau feststellen — be-
nützt wurde, als man sich das Hirsauer Formular zu einer Muri-
ürkuude zurichtete.
Man vergleiche:
Eardinalsurkunde S. 37 f.
. . egregius comes Wern-
harius de Habspurg cum
uxore et filiis suis
mona&terium, quod Mure
dicitur, de iuris
sui dictione in ius
sedis apostolice
emaneipavit, ipsum-
que .... per manus
Eghardi nobilis viri
super altare beati
Petri, ut moris est, le-
gitime contradidit
yidelicet ea
autem conditione
.... ut idem mona
sterium sub ditione et
in dei'ensione sedis apo-
stolice maneat in perpe-
tuum, omni ea libertate,
Muri-Diplom S. 41 f.
. . ipse (sc. comes Wern-
barius) cum coniuge
sua et filiis et filia-
bus sese omnino abdica-
vit et per manus Eg-
hardi, nobilis viri
de Cbüsnacb, in ius
apostolice sedis
mancipavit ac su-
per altare sancti
Petri principis aposto-
lorum contradidit,
hac videlicet con-
ditione, ut sifigulis
annis ad altare sancti
Petri ab abbate predicti
monasterii aureus num-
mus in quadragesima
perdolvatur; eo pacto, ut
libertatis istlus et con-
Hirsauer Urkunde
Wirtemb. ÜB. I, S. 278.
Super h^c omnia comes
sepe dictus apostolicum
Privilegium acquisivit et
constituit, ut aureus
quem bizantbium dicimus,
singulis annis Bomam
ad altare sancti Petri ab
abbate predicti monasterii
in pascha persolvatur, eo
pacto, ut libertatis istius
et traditionis statuta tanto
*) Wenn Graf Werner bestimmt batte, dass der Älteste seiner Söbne die
Vogtei erhalten solle, so trat diese Bestimmung bei seinem Tode 1096 in Kraft.
Sein Sohn Otto ward Vogt von Muri. Der wurde Uli erschlagen und, wenn
ihm mit Umgehung seines Sohnes Werner sein Bruder Adalbert als Vogt nach-
folgte, so ist es zweifelhaft, ob man sich da auf den Wortlaut der Otwisinger
Bestimmungen berief. Eher war es die Seniorats- Erbfolge, die wahrscheinlich
schon damals in Muri durch das angebliche Testament des Bischofs Werner be-
kannt und der Nachfolgerschaft Adalberts günstig war.
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Die Acta Mureosia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 267
qua et alia huius modi
libera sunt monasteria ;
ita tarnen, ut singuUs
annis deinceps aureus
denarius in tributum de
eodem monasterio apo-
atolice sedi persoluatur.
traditionis statuta tanto
perennius ineonvulaa
amodo permaneant et ut
predictum cenobium aub
Romane ecclesie mundi-
burdio et majestate se-
curum semper atabiliatur
et defendatur.
perennius inconvuUa
amodo permaneant, et ut
predictum eoenoHum aub
ßomanq eccleaiq mundi-
burdio et maieatate secu-
rum aemper atabiliatur et
defendatur.
Das Hirsauer Formular enthält am Schlüsse einen Satz, in dem
sich die Eönigsurkunde in ganz allgemeineu Worten auf ein päpst-
liches Schutzprivileg beruft, das das Kloster bereits erhalten hat. Dieben
Teil des Formulars hat man also in Muri mit Sätzen der Otwisinger-
oder der Eardinalsurkuude vermengt und das Hirsauer Diktat um-
geformt und individualisirt Und noch eine andere Auffälligkeit isi>
zu konstatiren. Der ganze Passus ist vom Ende der Urkunde, wo ihn
Hirsau hat, an den Anfang gerückt. Das zeigt, dass man in Muri
ganz besonderen Wert darauf legte, die Tatsache der päpstlichen
Schutzstellung hervorzuheben.
Wenn ein Kloster eine Hirsauer Kaiserurkunde empfing, ohne
dass es bereits im Besitze eines Pupstprivilegs war, so lag gewiss kein
Grund vor, wegen des besprochenen Passus im Diplom eine päpstliche
Schutzverleihung zu falschen. Die meisten Klöster, die Hirsauer Ur-
kunden erhielten, haben wirklich vorher kein Privileg des päpstlichen
Stuhles aufzuweisen gehabt*). Allein dem individuellen Ermessen ein-
zelner Klöster ist es doch zuzutrauen, dass sie sich gewissermassen
als Beilage für die Hirsauer Urkunde eine Papsturkunde fälschten.
Einen Fall mag ich bestimmt namhaft zu machen, Engelberg. Dort
hat man 1124^) von Heinrich V. eine Hirsauer Kaiserurkunde erlangt,,
und es steht ausser allem Zweifel, dass die auf den Namen Paschais II.
lautende Fälschung vom 5. April 1124 nur dem Zwecke ihre Ent-
stehung verdankt, für die in dem Diplom gemachte Behauptung auch
die Belege vorzuweisen. Engelberg hat das Hirsauer Formular aber
von Muri übernommen. Sollte dieses auch in Bezug auf die Fälschung
der Papsturkunde das Vorbild gewesen sein? Soviel ist sicher, wenn
man die Kardinalsurkunde als Fäl&chung ansieht, ist der Anlass dazu
hier gegeben. Den Passus der Hirsauer Urkunde zu stützen, mochte
man es immerhin für notwendig finden, auf Grund der wahren Tat-
sache von der Romfahrt Eghards einen Bericht darüber herzustellen..
>) Umgekehrt ist das kein Grund, daiaus ein Verdachtsmoment gegen die
Echtheit des Diploms zu schöpfen.
»} ÜB. V. Zürich I Nr. 264. Auch für diese Dinge verweise ich auf meine
später erscheinende Arbeit über die Hirsauer Eaiserurkunden.
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2ß8 Hans Hirsch.
Die Anteile, die Hirsau uud St Blasien an der Beform Muris ge-
nommen haben, scharf abzugrenzen ist nicht möglich. Gewiss hat Hirsau
«chon im Jahre 1082 mitgewirkt. Die völlige Freigabe des Klosters
und die Neuordnung der rechtlichen Verhältnisse der Klosterleute war
-das Werk Wilhelms von Hirsau, war seiner Einwirkung auf den Habs-
burger zu danken*). Die Eeform selbst ist aber von St. Blasien
gekommen, dessen Gewalt Muri von Werner unterstellt wurde. Die
Beschlüsse des Otwisiuger Tages sind wiederum ganz unter dem Ein-
güsse Hirsaus zustande gekommen. Die Aufgabe Muris in den Schutz
•des apostv)li:iChen Stuhles geschah ganz nach hirsauischem Muster.
Vollends aber die Neuorduung der Vogteiverhältnisse entspricht den
in Hirsau herrschenden Tendenzen, das nicht recht abzuweisende Recht
Äuf Erblichkeit der Vogtei tunlichst einzuschränken, Werner trifft in
Bezug auf die Erbfolge nur für die ihm folgende Geueration Vorsorge.
So hat man es in Hirsau^) und dem von diesen begründeten Klöstern
iu Usenhoven und St. Paul gehalten 8). Im allgemeinen lässt sich
Aber wohl sagen : bei der Eeform Muris hat im Jahre 1082 St. Blasien,
im Jahre 1086 Hirsau die Hauptrolle gespielt. Zur Fixirung aller
jener in diesem Jahre getroffenen Verfügungen hat man sich nachher
während der Regierung des Abtes Lütfrid von der Kaiserurkunde
Hirsau3 eine Abschrift genommen. Ob man diese bloss als Entwurf
für die zu erlangende Königsurkuude ansah oder ob man sie mit der
Datirung des Otwisinger Tages versah und so aus ihr eine regelrechte
Urkunde machte, lässt sich nicht sicher entscheiden. So wie uns der
Tatbestand aus anderen Hirsauer Klöstern vorliegt, steht keiner von
beiden Annahmen etwas entgegen, doch möchte ich der ersteren den
Vorzug geben.
Die Art, wie uns die Freigabe Muris 1082 in den Akten erzählt
•wird, zeigt mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass der Anonymus die
•darüber ausgestellte Urkunde benützte. So hätten wir auch einen
positiven Beweis, dass die Urkunde von 1082 höchstens teilweise im
Hirsauer Stil gehalten gewesen sein kann^). Die Ähnlichkeiten, die
•der Bericht der Acta mit der Stiftungsurkunde von Alpii-sbach auf-
weist, sind doch recht deutlich.
0 S. 32 fF.
*) Wenn auch Adalbert von Calw seinen Nachkommen die Erbfolge in der
Yogtci gesichert hat (Wirtomb. ÜB. I, 277), beschränkt sich das Privileg ürbans H.
{ibidem 306) darauf, den Sohn Adalberts Gottfiicd als Vogt anzuerkennen.
3) Mon. Boica 10, 444, Font. rer. Austr. Abth. II, 39, S. 79.
*) Das ist, wenn sie wirklich von Abt Wilhelm von Hirsau konzipirt war,
'«vahrscheinlicb.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 26^
Acta S. 32 f.
coDgregatis principibus suis ac mi-
nistris venit huc in vigilia sancti
Martini una cum Giselberto, abbate
de cella sancti Blasii, et fratribus . . .
et hisdem abbatibus, aliis quoque
principibus . . . multisque
aliis tarn liberis quam ser-
V is, fuitque huc eundem festum diem
et post festum accessit ad pri-
märe altare et dimisit locum li-
berum penitus ac perfecte ... tra-
diditque doroino Deo, sancte
Marie, sancto Petro, sancto
Martino in con'spectu princi-
pum . . . et in conspectu mi-
nistrorum ac servorum tum
suorum, quam ecclesie istius . . .
Stiftungsurkunde
von Alpirsbach, Wirtemb. ÜB. I, 315-
His ita diligenter pei*ti*actatis venit
episcopus Constantiensis . . . noscr&
(sc. der Stifter) vocatione . . . venit
etiam bomo ille, Bernhardus nomine^
cui predia et mancipia nostra tradi«
dimus. Yenerunt quoque alii
multi nobiles et ignobilcs.
In quorum omnium conspectu
sepedictum ßernhardum petivimus, ut
predia et mancipia a nobis sibi tradita
deo et sancto Benedicto . . . con-
traderet . . . Quam peticionem ille
devote suscipiens accessit ad re-
liquias sanctorum et . . . ip-
sum locum, qui Alpirspach dicebatur
. . . deinde alia predia et mancipia
. . . omnino in proprietatem
tradidit deo et sancto Bene-
dicto abique omni contradictione et
repeticione.
Die Reform eines Klosters bat sich nirgends mit einem Schlage
vollzogen. Die einzelnen Stadien, wie sie die Ereignisse der Jahre 1082"
bis 1086 för Muri aufweisen, treten auch in den Aufzeichnungen anderer
Reformklöster deutlich hervor. Die darüber erhaltenen Urkunden
bilden entweder eine fortlaufende Serie von Aktaufzeichnungen, deren
jede eine Etappe des Reformwerkes festzuhalten bestimmt ist, oder
eine wichtige Veränderung bot Veranlassung zu einer Neuausfertigung
der früher über die Reform erlassenen Urkunde. För den ersteren Fall
bieten die Quellen von SchaflFhausen ») und St. Georgen^) die analogen
Fälle; die zweite Möglichkeit ist durch die Stiftungsurkunden von Alpirs-
bach gegeben"). Dass die Aufzeichnungen über die Reform Muris ähnlich
ausgesehen haben, geht aus dem Bericht der Acta hervor. Was der
Anonymus darüber berichtet, hat er zum grossen Teil Urkunden ent-
nommen. Die wichtigen Entscheidungen des Jahres 1086 boten ent-
weder Anlass zu einer Neuausfertigung der 1082 erlassenen Urkuude^
oder es wurde dieser eine Aufzeichnung angefügt, die die zu Otwi-
siugen getroffenen Veränderungen enthielt. So allein wird die Bemer-
kung des Anonymus über die Urkunde von 1082 verständlich: postea
comes cum petitione fratrum in ea aliquid mutavit. Die Aufzeich-
') Quellen zur Schweizer Geschichte HI, a, 14 ff*.
«) Not. fund. . . . mon. S. Üeorgii M. G. SS. XV, 2, 1008 und 1011.
») Wirtemb. ÜB. I, 315 ff., 361 ff.
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270 Hans Hirsch.
nungen von 1082 und 1086 bildeten dann die Grundlage für die
Hirsauer Urkunde, deren Wortlaut nach 108G, aber jedenfalls noch
zur RegieruDgszeit des Abtes Lütfrid in Muri bekannt wurde.
Im folgenden soll das mönchische Leben betrachtet werden, wie
es sich nach 1086 in Muri entwickelte. Die Erkenntnis dieser Zu-
stände bildet eine wichtige Voraussetzung fQr die Darlegungen des
vierten Abschnittes. Mit dem Jahre 1086 setzt für das Kloster Muri
ein Decennium ungetrübter £uhe ein. Es ist das jener Abschnitt seiner
<jeschichte, den jedes Beformkloster aufweist. Unter dem Regime eines
persönlich hochstehenden, den Reformtendenzen ergebenen Abtes ent-
faltet sich das Leben der Mönche nach den bei ihnen eingeführten
Gewohnheiten zu voller Blüte. Abt Lütfrid war ein durch seine Hei-
ligkeit weit über Muri hiuaus gekannter und geachteter Mann. Nicht
der Anonymns, der für ihn das einfache „monastice vite institutor
probatissimus* hat, Beruold ist da meine Quelle. In Worten begei-
sterten Lobes gedenkt dieser, da er Lütfrids Tod meldet, des heiligen
Lebenswundeis des Verst^orbenen i). Wir können uns also recht gut
vorstellen, was Lütfrid aus Muri gemacht hat.
Nach seiuem Tode wurde Rupert aus St. Blasien postulirt, der-
selbe, der 1082 — 85 Prior in Muri gewesen war. Das gibt schon zu
denken. Äusserlich hielt man also den Kontakt mit St. Blasien auf-
recht. Ob aber Rupert der richtige Mann war, im Siune Lütfrids
zu wirken, mag man bezweifeln. Als Prior muss er seiue Sache nicht
besonders gut gemacht haben, sonst hätte ihn Giselbert nicht abbe-
rufen und seine Wahl zum Abt verhindert. So kam es denn unter
Rupert zu jenen Wandlungen, die uns der Anonymus zum Jahre 1106
berichtet. Kirchliche Kostbarkeiten, Kreuze und Kelche, waren da-
mals in ihrer Wertschätzung bei den Mönchen stark gesunken. Die
gaben sie leichten Sinnes hin, um dafür Güter anzukspufen von einem
Manne, der ganz ofiPenkundig auf unrechtmässige Art in den Besitz
derselben gelangt war. „Da denke doch jeder selbst bei sich nach,
welcher Nutzen, welches Glück seiner Seele und seinem Leibe von
einem so unrechtmässig erworbenen Gut erwachsen kann, da er doch
allein darauf zu achten hat, den Körper nicht so zu pflegen, dass die
Seele dabei zugrunde geht! Erwäge ein jeder, welchen Vorteil das
bringen kann, wenn eiu Räuber (etwas) raubt und der Mönch es ver-
schlingt** 2). Um 1 108 legte denn auch Rupei-t „pro quadara ignavi re
1) M. G. SS. V, 464. Luitfredus sanctae recordationis abbas de monasterio
«ancti Martini, iam pene triginta annis mundo crucifixus et soll
Deo vivus, in senectute bona, videlicet planus dierum, diein clauait extremum
II. Kai. Januarii. Auch der Anonymus nennt Lüifiid ,dive memorie*.
«) S. 69.
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Die Acta Murcnsia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 271
apud episcopam Gebhardum falso infamatus* die Abiwürde nieder
und verliess Muri. Eiern geht zu weit, wenn er den Ankauf von
Wolen in Zusammenhang mit der Abdankung Ruperts bringt i). Wir
kennen den speziellen Anlass zu seiner Besignatiou nicht. Doch hat
Bischof Gebhard seine Hand im Spiele gehabt, ein überzeugter Gre-
gorianer, der wiederholt energisch in die Verhältnisse der Keform-
klöster eingegriflFen hat. Wenn er mit der Amtstätigkeit Ruperts nicht
zufiieden war, so lässt sich daraus ermessen, welche Wendung die
klösterlichen Verhältnisse in Muri zu Beginn des 12. Jahrhunderts
genommen hatten. Nach Ruperts Abgange haben sich die Mönche
aus ihrer *Mitte einen Abt, Udalrich, erwählt. Auch das ist bezeich-
nend. Man brach endgiltig mit St. Blasien. Besitzstreitigkeiten scheinen
Ton da ab die wichtigste Art des Verkehrs zwischen beiden Klöstern
gebildet zu haben^). Für Ruperts Nachfolger, Udalrich, hat der Ano-
nymus Worte massigen Lobes®). Doch kann diese Besserung un-
möglich von langer Dauer gewesen sein. Denn als Udalrich nach
zehnjähriger Regierung starb, wiederholte sich unter seinem Nachfolger
Ronzelin, was der Anonymus zum Jahre 1106 so scharf getadelt hatte.
Den Aufwand seiner Untergebenen zu mehren, habe Ronzelin, um
einen grossen Güterkauf machen zu können, kleinere nützliche Grund-
stücke veräussert und einen kostbaren Kelch, ein Weihgeschenk der
Gräfin Reginlind, gebrochen*). Das sind genau dieselben Beschwerden,
die der Anonymus bei der Darstellung des Güterankaufes von Wolen
1106 vorbringt. Auch darin ist er typisch, hier wie dort schildert er
uns mit behaglicher Breite, wie diese Spekulationen dem Kloster denn
doch keinen Segen gebracht hätten. Die Kirchengeräte getraut sich
der Anonymus überhaupt nicht alle zu nennen. Er wisse ja nicht,
^wie lange diese von denjenigen hier belassen werden, die immer
schreien: verkauft das und kauft, was uns notwendig ist*^).
>) Kiem (Geschichte I, 44) ist entgegenzuhalten, daes für eine solche An-
nahme in der Quelle nicht die geringste Andeutung zu finden ist. Die weiters
von ihm ganz apodiktisch ausgesprochene Behauptung, die Anschuldigung vor
dem Bischof sei am 28. Dezember 1107 (nicht 1108!) geschehen, weil wir wissen,
dass Bischof Gebhard an diesem Tage in Beromünster einen Altar weihte, ist
doch recht merkwürdig.
») Von diesen meldet uns der Anonymus bei Geltwil (S. 67), Geltnau (S. 76),
Ftiglistal (S. 77), Urdorf (S. 82).
•) S. 40 vir satis strenuus in omni bona actione.
*) S. 91.
*) S. 51.
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272 Hans Hirsch.
Wenn es noch jemandem unklar bliebe, wie all' die gebotenen
Nachrichten zn deuten sind, so würden die Berichte genaue Aus-
kunft geben, die uus die Lage anderer Klöster um dieselbe Zeit illu-
striren. Sie vermerken mehr oder minder deutlich eine wichtige
Tatsache: den Niiedergang der Klosterreform >). Der grosse
Kampf, in dessen Dienst sich die Reform-Klöster gestellt hatten,
war in der Hauptsache entschieden. Das Papsttum hatte gesiegt. Die
Spannung wich von den Gemütern. Jetzt begann man allmählich die
Fesseln abzustreifen, in die die Mönche eine despotische Regel zwang.
Die ganze Überspanntheit der Cluuy-Hirsauischen Vorschriften, die
schon früher selbst ernste Mönche zum Widerspruch gereizt hatte,
begann sich jetzt fühlbar zu machen. Die^e inneren Verhältnisse
mushten über kurz oder lang ihre Rückwirkung auf die äussere
Stellung des betreffenden Klosters ausüben. Die oft karg genug do-
tirten Stiftungen begannen jetzt ihre Armut zu fühlen und diesem
Übelstand durch Vergrösserung des Besitzes, so gut es eben ging,
abzuhelfen. Dass bei dieser veränderten Sachlage das Verhältnis des
Klosters zum Vogt nicht immer zum Vorteile des Stiftes sich gestaltete,
liegt auf der Hand.
In diesem Zusammentreffen von inneren und äusseren Schwierig-
keiten hatte der Abt keine leichte Stellung. Je nachdem er selbst
reformfreuudlichen oder reformfeindlichen Tendenzen ergeben war,
traf ihn der Widerstand der Gegenpartei, die nuu darauf ausging,
seine Macht möglichst zu beschränken. „Lange Zeit*', so schreibt zur
Zeit des Anonymus Abt Berlhold von Zwiefalten^), ^haben unsere
ersten Mönche ein Leben der Armut geführt, oftmals pflegten sie zu
erzählen, dass sie sich damals vierzig Tage oder länger von trockenem
Hafer- oder Gerstenbrot und Wasser nährten. Wenn sie aber einmal
ein gutes Getränk bekamen oder wenn ihnen jemand aus Mildtätigkeit
') Den kürzesten und prägnantesten liefern die casus monasterii Pctris-
husensis. (M. G. SS. XX, 657.) Als 1103 Bischof Gebhard von Konstanz seinem
Gegner Arnolf weichen musste, floh auch Abt Theoderich aus Petershausen.
Recedente igitur Tbeoderico de Domo Petri hi, qui tunc remanserunt, constitue»
runt Wernberum quendam de Epfindorf natum sibi in abbat cm et obliti re-
gultirisdisciplinae, quam didicerant, remissiusagerecoepe-
runt. Amolfus quoque intrusus episcopus beneßcia inde suis concedere coepit»
quod nuUi umqnam episcoporum facere licuit. Postquam autem Wernherus cum
suis . fautoribus et Amolfus cum suis res monasterii ad ultimam penu-
riam et inopiam perduxerunt, ipse relioto abbatis nomine ad Theodeti-
cum se in Baioariam contulit eiquc sc subiecit, quique eum benigne suscepii
eique officium altaris invito episcopo Gebehardo restituit.
*) M. G. SS. X Ulf.
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Die Acta Murensia und die &Hetten Urkunden des Klosters Muri. 273
GemQsie schickte^ galt ihnen dergleichen als der höchste Leckerbissen. *
Und am Schlüsse seiner Klostergeschichte meint er^): , Einige halten
es iür die gprösste Ungerechtigkeit nnd klagen die als kirchenränberisch
an, die von Gläubigen gestiftetes Gut nach ihrem Belieben verkauft
dnd nicht vorgewiesen haben, was sie um das Geld erkauften. Denen,
die dies sagen, möchte ich bestimmte Auskunft geben, weiss aber
wenig . . . : . Alle aus dieser Zeit sind bereits gestorben. Ich aber
war zu der Zeit, da von den Vorstehern des Klosters Vieles verkauft
und zu mannigfachen Zwecken verweudet wurde, an Korpsr und Geist
noch ein Kind Die Not freilich, die auch die Jünger, als sie
hungerten, dazu trieb, Ähren abzureisseu und zu essen, hat auch uns
gezwungen, kleinere und unnütze Gütchen zu verkaufen,
Gewänder und Kostbarkeiten hinzugeben für trockenes
Brot Die uns aber deshalb anklagen, wir hätten uns der Unüber*
legtheit schuldig gemacht, was wir nicht leugnen, denen wünsche ich
aus dem Innersten meines Herzens, dass sie es besser machen, und
dass sie Gott inbrünstig bitten, er möge uns unsere Taten verzeihen '.
Diese Worte aus dem Munde eines Mannes, der dreimal zum Abt
gewählt, ebenso oft freiwillig und unfreiwillig auf seine Würde
verzichtete, sind wichtig und bedeutsam. Die Ähnlickeit zwischen den
Zuständen in Muri und denen in Zwiefalten ist eine ganz eklatante.
Nur eine Verschiedenheit ist zu konstatiren : was der Anonymus tadelt,
das beschönigt und entschuldigt Berthold« Diese konträre Beurteilung
der gleichen Zustände kennzeichnet die Schwankungen, denen in der
ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts das mönchische Leben der Reform-
klöster ausgesetzt war. Mit der strikten Durchführung der durch die
Reform gebotenen Vorschriften war es vorbei^), das Streben nach einer
Sicherung der materiellen Existenzbedingungen gewann die Oberhand.
Dass diese Umwandlung sich aber unter dem Widerstand der reform-
fireundlicben Mönche vollzog, liegt auf der Hand.
In Muri ist es nicht viel anders gewesen. Das Kloster war nicht
reich, und es ist ganz natürlich, dass man in dem Momente, in dem
man von der Beobachtung^ der strengen Kegel abwich, nach einer
Vermehrung der Einkünfte des Klosters trachtete. Daher die mit
äusserster Anspannung der finanziellen Kräfte des Klosters durchg^
führten Güterankäufe, daher das heftige Widerstreben des Anonymuö
gegen diese wenig rühmliche Äusserung mönchischen Sinnes, die nach
0 Ibid. 122 f.
*) Über diese Verhältnisse werde ich mich in der Einleitung zu meiner
Arbeit über die üirsauer Kaiserurkunde n ausführlicher und mit Anführung der
Belegstellen äussern. Vgl. übrigens auch Hauck, Kirchengesch. IV, 311 AT.
MitthoiluDffOD XXV. 18
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274 HänsHirscli.
seiner Meinung doch nichts genützt habe. In diese Zeit innerer
Zwistigkeiten fallt die Abfassung der Acta. Man wird jetzt das ein-
dringlich« Schlusswort verstehen, das der Anonymus nach der Dar-
stellung der Klostergeschichte an sämtliche Konveutualen richtet: »Nun
sollen alle, die je bieher zu wohnen und zu bleiben gekommen sind,
wissen und beherzigen, mit welcher Mühe und Beschwernis dieser
Ort zu dem Buhm gelangt ist, dessen er sich jetzt erfreut; wie anfangs
sich alles zum Schlechten wendete, als er gegründet werden sollte, als
er hineingesetzt wurde mitten Unter die Menschen; welch' gefährliche
Herren und Nachbarn, welch' unzuverlässige Mitglieder sowohl unter
den inneren (Brüdern) als auch unter den äusseren er immer hatte;
wie selten hier religiöses Leben zu finden war, wie
schwer es ist, dasselbe aufrecht zu erhalten, wie hier
immer Armut gewesen ist und noch ist, in der die Brüder
1 eben sollen, nach der sie sich zu halten und innerhalb des Eloster-
bereiches zu verbleiben haben, vom Anblick der Menschen soviel als
möglich sich zurückziehen und sich und den Ort behüten sollen, da-
mit das mönchische. Leben, das sich mit Mühe bis heute
erhalten hat, nicht dahin schwinde, der Ort ganz ver-
lassen werde und die Mönche selbst davon für ihre Seele
Gefahr laufen , . /^)!
*) S. 45. Die Betrachtung Bchliesst mit dem Hinweis, wie Gott und die
Schutzheiliffen das Kloster aus Mühen und Gefabren immer befreit hätten, und
mit dem Gebet, dass dies auch weiterbin so sein möge.
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Die Urkunde Gregors IX.
fttr das Bistum Naumburg vom 8. November 1228.
Ein Beitrag znr päpstlichen Diplomatilc im 13. Jahrlinndert.
(Mit zwei Tafeln.)
Von
Hermann Krabbo«
Die Grösse des Papstes Innocenz III. beruht in der Vielseitigkeit
seiner Begabung: ebenso, wie er der bedeutendste Staatsmann seiner
Zeit war, tiberragte er die Mitwelt durch Gelehrsamkeit; keiner seiner
Zeitgenossen kannte wie er das Kirchenrecht. Im Drange der politi-
schen Geschäfte, die er mit aller Welt zu erledigen hatte, fand gr
doch immer die nötige Müsse, sich mit Problemen der Jurisprudenz
zw beschäftigen; seine ungewöhnlich zahlreichen, in der Sammlung
seines zweiten Nachfolgers Gregor IX. veröflFeutlichten Dekretalen,
sowie die Beschlüsse des vierten Laterankonzils legen ein beredtes
Zeugnis hiervon ab^). Einer Anzahl seiner Entscheidungen befasst sich
mit der Frage der Echtheit von Urkunden; durch die zahllosen Prozesse,,
•die vor dem höchsten Gerichtshof der katholischen Christenheit geführt
üvurden, kamen ihm, dem obersten Richter, nattlrlich Massen von
Akten zu Gesicht, und dabei wurden ihm mehr als einmal auch
gefälschte Urkunden vorgelegt — kein Wunder für eine Zeit, in der
pia fraus wenn nicht rechtlich, so doch tatsächlich als erlaubt galt.
Pem Scharfsinn Innocenz' blieben derartige Fälschungen aber oft nicht
verborgen, und als echter Gelehrter begnügte er sich dann nicht da-
1) Seine kircbenrechtliche Untersuchung de quadripariita specie nuptiarum
liat er vor der Thronbesteigung verfasst, vergl. R. Zoepffel in Hauck's Keal-
Encyklopäpie ftlr protestantische Tiieologie und Kirche (3. Aufl.) IX, 114.
18*
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276 Hermann Erabbo.
mit, das einzelne spurium als solches zu brandmarken, er suchte viel-
mehr darüber hinaus aligemein gQltige Regeln aufzustellen über die
Merkmale der Echtheit oder ünechtheit von Urkunden und Siegeln:
in soferu dürfen wir Diplomatiker den grossen Papst als Fachgenossen
in Anspruch nehmen. lunocenz IIL trat also an die Urkunden von
der gleichen Seite heran, wie Jahrhunderte später die Gelehrten^
die die ersten grossen bella diplomatica führten, und in deneu wir
gewohnlich die Väter der modernen Urkundenlehre sehen; nur da^s-
er sie in der Schärfe des Blickes und in der Präzision, mit der er die
Ergebnisse seiner Beobachtung formulirte, übertraf. Es verlohut sich
schon, einen Augenblick bei dem, was wir über diese Seite seiner Tätig-
keit wissen, zu verweilen i).
• Gleich im ersten Jahre seiner Begiernng hatte Innocenz wieder-
holt Gelegenheit, sich nachdrücklich des kurialen Urkunden wesens
anzunehmen; es scheint in dieser Beziehung, als er der Nachfolger
des schwachen Papstes Cölestin III. wurde, nicht zum Besten in Rom
ausgesehen zu haben. In der Stadt hatten nämlich Fälscher mit den
von ihnen fabrizirten und besiegelten angeblichen Papsturkundeu ein
blühendes Geschäft getrieben«). Es gelang, der Bande auf die Spur
zu kommen und sie dingfest zu machen; bei ihnen fand man Siegel-
stempel mit den Namen Üölestins III. wie auch Innocenz^ III. vor, und
eine Anzahl mit ihnen besiegelter Urkunden.
Im Verhör hatten die Gauner offen bekannt, dass ihre Kundschaft
in aller Herren Länder wohne. Innocenz hatte es deshalb sofort für
n^tig gehalten, diesen Sachverhalt allen Erzbischöfen und Bischöfen
in besonderen Schreiben mitzuteilen; jedem EircheniÜraten wurde der
Auftrag, auf seinem Provinzialkonzil für die Verbreitung der Nachricht
zu sorgen, damit alle aus der Fälscherwerkstätte hervorgegangenen
Produkte als solche entlarvt würden. Um dies zu erleichtern, fügte
der Papst jedem Schreiben neben seiner echten Bulle auch einen Ab-^
druck des falschen Stempels bei^).
0 Auf die Bedeutung Innocenz' III. als Diplomatikers hat kürzlich schoa
M. Tangl hingewiesea im VI. Ergänzungsbande dieser Zeitschrift S. 322; dem-
selben hervorragenden Kenner des päpstlichen Urkundenwesens verdanke ich auch
mündliche Belehrung ia diesem Punkte. Yergl. auch K. A. Kehr, Die Urkunden
der normannisch-sizi tischen Könige 214, Anm. 3.
<) Das folgende nach Potth. 202, Baluze epp. Innocentii IIL, tom. I, 125 f.
Die Entscheidung fand später Aufnahme ins Corpus iuris canonici, cap. IV de^
crimine falsi X. 5, 20: unter diesem Titel sind noch weitere, gleich zu erwäh-
nende, för die Diplomatik wichtige Dekretalen desselben Papstes zusammen-
gestellt!
') Ceterum ad maiorem illius notitiam falsisatis habendam^ ut fieri possii
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Die Urkunde Gregore IX. fOr da« BiBtum Naaroburg etc. 277
Wenige Monate spater reichten die Mailänder Domherren dem
Papste^ einen ihn .als i^ussteller nennenden Provisionsbrief ein, auf
Orund dessen ein Geistlicher seine Aufiiahme in ihr Kapitel verlangt
hatte, wogegen jene protestirten ^). Eine von Innocenz vorgenommene
CntersQchung ergab, dass das Dokument gefälscht, aber mit seiner
.«chten, von einer anderen Urkunde entfernten Bulle versehen war.
Dies veranlasste ihn zu einer ausführlichen theoretischen Auseinander»
Setzung über Fälschung von Urkunden und Siegeln, wobei er sieben
Haupt- und einige Nebenfölle dieses Delikts namhaft machte, um schliess-
lich die Merkmale zusammenzustellen, auf die bei der kritischen Beur-
teilung von Urkunden zu achten sei, nämlich auf L modus dictaminis
(Diktat), 2. forma scripturae (Schrift), 3. qualitas chcuiae (Beschreibstoflf),
4. adiunctio florum (Siegelbefestiguiig), 5. collatio bidlae (Siegelbild):
mau sieht, der Papst achtete, um in heutiger Terminologie zu reden,
gleichermassen auf äussere uud innere Urkundenmerkmale.
Kurz darauf trat der Fall ein, dass eine von Hyperkritikern ihm
vorgelegte und als gefälscht bezeichnete Urkunde sich als durchaus
echt und aus seiner Eanzlei hervorgegangen erwies: wieder sah er
sich zu einer Erörterung veranlasst über das Vorkommen von Rasuren
in echten Papsturkunden*).
Zu einer erneuten Auseinandersetzung über äussere und innere
Merkmale bot sich ihm die Gelegenheit, als im dritten Jahre seiner
Regierung der Erzbischof von Antivari (Epirus) einen gefäkchteu Papst-
brief für echt genommen hattet). Nachdem er ihn über die wichtigsten
in den Papsturkunden gebrauchten Formeln aufgeklärt hat, ermahnt
er ihn zum Schlüsse, künftig die Papstbriefe diligentius intueri (am in
buÜa, filo et charta^ quam in stüo*).
Anschaulich erzählt Thomas von Evesham^), wie der Papst im
Konsistorium eine ihn vorgelegte Urkunde prüfte; Thomas führte im
Jahre 1205 für sein Kloster einen Prozess an der Kurie und berief
bulle false cum nostra collatio, presentibus literis unam de bulli« faUis cum vera
bulla dnximus appendeodam, Baluze I, 126.
1) Potth. 365, Baluze I, 201 f. Cap. V de crimine falsi X. 5, 20.
») Potth. 395, Baluze I, 236 f. Cap. IX de crimine fklsi X. 5, 20. Alle
drei angeführten Entscheidungen entstammen dem ersten Regierungsjahre des
Papstes.
») Potth. 1184, Baluze I, 673 f. Cap. VI de crimine feJsi X. 5, 20.
«) Ober die UrkundenfUlscher wie über diejenigen, welche sich wissentlich
auf gefUlschte Papsturkunden beriefen, wurden hohe Strafen verhängt, Potth. 202
und 1276, Baluze I, 125 f. und 574. Capp. lY und YIl de crimine falsi X. 5, 20.
») Chron. abbatjae de Evesham ed. Macrey (London 1863) 161, MG.
SS. XXVU, 423 f.
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278 Hermann Krabbo.
sich dabei auf zwei gefälschte ürknncleu des Papstes Constantin L
(708—715)*). Wenn Inuocenz hier die Fälschungen nicht erkannte»
so ist ihm daraus ein Vorwurf kaum zu machen ; ,eiu gesichertes Urteil
war nach den damals zu Gebote stehenden Mitteln eben nur für die
eigene Zeit möglich und dann noch in beschränktem Masse soweit
nach rQckwärts, als der Kanzleibrauch noch in annähernd gleichen«
Formen vorhielt. Davon völlig Verschiedenes auch nur einigermassen
sicher zu beurteilen, mangelte es an jedem Behelf* 2).
Ein anderes Mal sehen wir ihn als ürkundenkritiker in einem
Rechtsstreit, den die Stiftsherren von Monte Gargano gegen das Kapitel
des Erzbistums Siponto anstrengten s). Die Sache war schon einmal»
vor Alexander III., verhandelt worden, und dabei hatte die Kurie
festgestellt, dass die Kanoniker von Monte Gargano ihre Ansprüche
auf eine verfälschte Urkunde stützten. Diese Entscheidung seines Vor-
gängers lag Innocenz bei der Erneuerung des Prozesses vor; er er-
nannte, um den Parteien die Reise nach Rom zu ersparen, eiüe Kom-
mission, die an Ort uud Stelle verhandeln sollte ; dabei hielt er es aber
für zweckmässig, ihr die Art der Verfälschung an der Hand der Ur-
kunde Alexanders*) — der als ehemaliger Kanzleichef 5), wie seine
Entscheidung zeigt, auch ein tüchtiger Urkundenkenner war — genau
mitzuteilen; er berichtet, die Fälscher hätten in einer Urkunde Eugens HI.,
die verliehen war archiepiscopo ecclesie Sipontine, bei dem letzten Wort
die Schlusssilbe (ne) samt dem vorhergehenden Buchstaben (i) getilgt^
das gleichfalls radirte t über die Zeile gestellt, und in den so ge-
wonnenen Raum das gekürzte Wort Garg. (=Garganico) gesetzt^).
«) Jaff4.E. 2147, 2149; Chron. abb. de Evesham 171—173.
«) M. Tangl, MIÖÜ., VI. ErzänzungBband 322.
8) Potth. 1681, Baluze I, 632 ff. ; auf die Urkunde machte mich Dr. E. Caspar
aufmerksam.
*) Dieselbe ist kürzlich von P. Kehr veröffentlicht worden, Nachrichten der
K. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philologisch-historische Klasse
1898, 322 ff. nr. 10.
^) Ehe er als Alexander III. den päpstlichen Stuhl bestieg, war der Kar-
dinalpriester Roland 1153 — 1169 Kanzler der römischen Kirche.
«) Ich stelle den Wortlaut der Urkunden Alexanders III. und Innocenz* III»
einander gegenüber, bei der ersteren (I) stillschweigend einige Fehler verbessernd,
an denen der sehr verderbte Text, auf den P. Kehr, wie er selbst angibt
(a. a. 0. S. 322), bei seinem Druck allein angewiesen war, Schuld ist. Die Ab-
weichungen, welche die. narratio von II gegenüber der von I zeigt, sind ti-otz.
weitgehender Übereinstimmungen gross genug, utü zu dem Schlüsse zu berech-
tigen, - dass Innocenz seine Vorlage hier nicht einfach abgeschrieben hat mit
einigen zufUligen Varianten« sondern dflss -er «ie mit vollem diplomatischen
Verständnis selbständig nachbildete. . •
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Die Urkunde Gregors IX. für das Bistum Naumburg etc. 279
Die Eommi8:)ion also sollte an Ort und Stelle die Parteien yerhoren,
die Protokolle dann aber samt den interessanten alten Urkunden an;
den Papst einschicken; denn gewiss wird es ihn gereizt haben, sich
über diesen diplomatisch bedeutsamen Fall auch durch Augenschein
zu unterrichten. .
In der wohlgeordneten päpstlichen Kanzlei arbeitete man im
Mittelalter ungleich exakter als in den Schreibstuben aller weltlichen
Herrscher, und gewiss wird auch Innocenz m. allen Grund gehabt
haben, im Allgemeinen mit den Leistungen seiner Eanzleibeamten zu*
Arieden zu sein. Dennoch darf es durchaus nicht Wunder nehmen,
wenn er bei Gelegenheit eiumal eine Neuerung einführte, die ihn wieder«
um so recht als geschulten Crkundenkenner zeigt. . Im Jahre 1213
kamen die Mönche der altberühmten Benedictiner-Abtei Nonautula
zu ihm^) und baten um Erneuerung einiger alten Privilegien, die
ihrem Kloster 776 von Hadrian L, 883 von Marinus L und 899 von
Johann IX. verliehen waren^). Die Aufgabe war nicht leicht, da die
alten Papyrusurkunden halb zerstört waren s); der Papst betraute seinen
I.
Priuilegium uero eiuedem patris nostri
Eugenii pape in quadam parte siü abra-
sum et corruptum fuisse liquido depre-
hendimus, qnia cum in titulo eiusdem
priuilegii foisset tantummodo positum
Sypontine ecdesie archiepiscopOj ultima
silaba ipsius diccionis Sypontine uideli-
cet et qnedam littera eidem silabe pro-
xima abrasaifuitr duabus precedentibus
sillabis eiusdem diccionis cum t titulo
ftuperposito Integria remanentibua, in eo
quod abrasum fuerat Garg, quoquo modo
sub breaitate notatum.
IL
Privilegium vero eiusdem Eugenii
pape abrasum et corruptum in quadam
sui parte liquido deprebendit (seil. Ale*
Zander III.) ; quia cum in tituto eiusdem
privilegii luisset tantummodo positum
archiepiscopo ecdesie SiporUine, ultima
syllaba dictionis ipsius abrasa fuerat
cum precedente vocali, duabus prece-
dentibus Rjliabis dictionis eiusdem re-
manentibus iutegris et t littei*a super-
posita linea titulari, loco eins quod
abrasum fuerat, hec dictio Garganfco
erat sub brevitate notata.
Aus dem Worte Sypontine, welches vor der Verfälschung dastand, wurde
also gemacht SypoA Garg.
0 Potth. 4756, Baluze II, 776 ff,
?) Jaff^-E. 2421 II, Jaff^-L. 3390, 3524. '
•) Durch die in der vorigen Anmerkung zitirten Jaffö'schen Regesten sind
die genannten drei Urkunden als Fälschungen gebrandmarkt. Dies war auch
bisher die communis opinio, gegen die erst neuerdings mit gewichtigen inneren
Gründen der damalige Mitarbeiter der grossen Göttinger Ausgabe der Papst-
urkunden M. Elinkenborg aufgetreten ist (Nachrichten, von der- Kgl. Gesellschaft
der Wissenschaft zu GOttingen, philol.-histor. Klasse, 1897, S. 237 ff., daselbst ist
die zahlreiche Literatur über die Papsturkunden von Nonantula angefiihrt). Ich
möchte deinen Ausführungen noch einen Grund für die Echtheit der drei in
Frage kommenden Diplome hinzufügen. Handelte es sich um Fälschungen, so
mü^sten diese ganz ungewöhnlich alt sein; denn sonst hätten die Urkunden der
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2S0 Hermann Kr ab bo.
ArchiTar Heinrich mit der Abschrift, und diese wurde -— wohl sicher
auf des Papstes persönliche Anordnung — in einer Weise hergestellt,
die durchaus an die moderne Editionstechnik erinnert; soweit es sich
nur um' kleine Ergänzungen — Buchstaben und Silben — handelte,
wurden diese in der Abschritt gemacht, jedoch durch eine besondere
Schreibweise, durch ^litterae fonsae* hervorgehoben. Wo aber die Lücken
grösser waren, so dass ihre Ausfüllung sich nicht ohne weiteres er-
gab, da musäte auch in den amtlichen Abschriften eine dem vorge-
fundenen Loche entsprechende Lücke gelassen werden ; man überwand
also die lockende und gefährliche Versuchung, die zügellose Phantasie
in schönen Konjekturen zu tummeln. So zeigt diese I^eidtung die
Eanzlei Innocenz' IIL auf einer glänzenden, man muss sagen wissen-
schaftlichen Höhe. Auch im Register wurde die Urkunde unter graphi-
scher Hervorhebung der Ergänzungen und Lücken gebucht i).
Viel Gelegenheit zu derartigen ParadestUeken bot sich naturgemäss
nicht, und es ist daher schwer zu sagen, ob die päpstliche Eanzlei
in diesem Punkte die Tradition Innocenz' III. dauernd wahrte. Wir
kennen nur noch zwei Fälle, in denen aus gleichem Anlass iu
Papsturkunden lUterae tonsae angewendet wurden^): es sind dies ür-
päpstlicben Kanzlei im Jahre 1213 nicht auf halbzerstörtem Papyrus vorge-
legen haben können; von den verschiedenen alten Einzelkopien des 11. oder
12. Jahrhunderts, in denen die Uadhan-Urknnde von 776 uns erhalten ist, ist
sicher keine identisch mit dem Dokument, das Innocenz IIL bestätigte; denn
diese Kopien sind sämtlich auf Pergament geschrieben (J, v. Fflugk-Harttung,
Neues Archiv IX, 489; M. Klinkenborg, a. a. 0.). Im Jahre 1228 reichten die
Naumburger die ihnen 1028 ^on Johann XIX. verliehene Urkunde, über die ich
gleich ausführlich zu handeln habe, der päpstlichen Kanzlei ein, gleichfalls einen
stark beschädigten Papyrus ; hierzu bemerkt H. Bresslau (Jahrbücher Konrads 11.^
Bd. II, 454): »Dass die mit solchem Respekt und solcher Vorsicht behandelte
Urkunde echt war, wird man keinen Augenblick bezweifeln können; eine
Fälschung auf Papyrus anzufertigen und damit die päpstliche Kanzlei zu hinter«
gehen, wäre in Naumburg niemand im Stande gewesen.* Das gilt mutatis
mutandis auch 1213 für Nonantula, schliesst Fälschungen ad hoc aus und spricht
für die Echtheit der bestätigten Urkunden.
») Vgl. den Druck, den Baluze II, 776—779 nach dem Register gibt.
*) Die drei ihm aus den Registern bekannt gewordenen Fälle stellte zuerst
zusammen 6. Marini, i papin diplomatici (Rom 1805) 217 f. Meines Wissens
sind seither über diese drei Urkunden hinaus weder Originale bekannt geworden
noch auch weitere Registereintragungen, in den sich lUterae tonsas unter diesem
terminus technicus finden. Deshalb kann ich der Vermutung von L. Traube,
»wahrscheinlich gibt es viel mehr« (Peronna Scottorum, Sitzungsberichte der
philos.-pbilol. und der histor. Klasse der Münchener Akademie 1900, S. 536) nicht
zustimmen und möchte in der erstmaligen Verwendung von liUerae ton8a4 in
Papstbriefen zu kritischen Zwecken eine wissenschaftliche Tat des Diplomatikers
Innocenz III. sehen.
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Die Urkunde Gregors IX. för das Bistum Naumburg etc. ggl
Icundeiif die von Innoceuz' zweitem Nachfolger, Gregor IX., ausgestellt
wurden. Über eine derselben hat kürzlich Leopold Delisle gehandelt
und seine Ausführungen durch ein Faksimile der Urkunde illustrirt^).
Sie ist ausgestellt 1234 Aj^il 14 für den Propst yon Saint -Omer
(Artois)^) und erneuert eine Urkunde Calixt's IL von 1122 Oktober 6
för die gleiche Kirche»); merkwürdiger Weise hatte man das wohl
halbverloschene Jahresdatum der Vorlage, das man leicht aus den
Pontifikatsjahren und der Indiktion hätte kontroUiren können, ganz
und gar verlesen und schrieb in die Emeuerungsurkunde das Jahr
1133 hinein*).
Ich möchte hier eine kleine Bemerkung einschieben, die streug
genommen nicht zur Sache gehört Bekanntlich reichen die letzten
Spuren über das Vorhandensein der Papstregister des 12. Jahrhunderts
bis in die 2ieit Honorius^ IIL, in dessen Briefen sich Zitate aus den
Registern finden, die bis iu den Pontifikat ürbans IL (1088 — 1099)
hinaufreichen^), also in eine Zeit, die wesentlich früher liegt, als die
Regierung Calilts 11. (1119 — 1124). Ans der, ich möchte sa^^en, nega-
tiven Beobachtung, dass sich unter Honorius* HL Nachfolger Oregor IX.
keine Erwähnung der alten Register mehr nachweisen lässt, hat man
den Schluss gezogen, dass die Register des 12. und des ausgebenden
11. Jahrhunderts der Kurie bald nach dem Tode Honorius' III. (1227
März 18) verloren gegangen seien«). Ich glaube, die Urkunde Gregors IX.
für Saint -Omer liefert den positiven Nachweis, dass unter seinem
Pontifikate, im Jahre 1234, die Register des 12. Jahrhunderts nicht
mehr vorhanden waren; denn sonst hätte man es an der Kurie nicht
nötig gehabt, sich mit der Ergänzung der lückenhaften Urkunde von
1122 abzumühen, man hätte sie vielmehr einfach aus den Registern
abschreiben können. Damit aber wird die Vermutuug, dass die älteren
>) L. Deutle, las „liUerae tonaae** a la cbaacellerie romaine au XI 11« si^cle,
in biblioth^ue de Töcole des chartes LXII (1901), 256—263.
s) Potth. — , Auvray, les registres de Grägoire IX nr. 1896.
8) Jaffö L. 6989, Auvray nr. 1897.
*) Der Transsumpt weist folgende Elemente der Jahresdatirung auf: In-
diction 1, Inkarnationsjahr 1133 (Calixt IL starb 1124), Pontifikatäjabr 4. Dass
man die Differenz zwischen diesen Angaben nicht bemerkte, zeigt, wie mechanisch
die Kopie hergestellt sein muss.
>) Betreffs der literarischen Nachweise fQr diesen Absatz vergl. H. Bress«
lau, Urkundenlehre I, 95 und 125.
^) So die scharfsinnige Vermutung von J. B. de Rossi. de origine, historia,
indidbus scrinii et bibliothecae sedis apostolicae, in Bibliotheca apostolica Vati-
cana, Codices Palatini latini I (Rom 1886) S. XCVIII. Für die Stellung der
Frangipani in Rom wird dort hingewiesen auf die Urkunden Innöcenz' IV. Potth.
11335 und 11338a, letztere gedruckt bei Berger nr. 620.
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282 HeruiannKrabbo.
Registerbände wirklieh nach dem Tode Honorius' III. abhanden kamen,
so ziemlich zur Gewissheit.
Nach dieser kleinen Abschweifung kehre ich zu den Urkunden
zurück, die litter ae ton sae Skutweisen; das dritte der uns bekannten
Stücke liegt zeitlich zwischen den beiden bereits erwähnten, es ist
von Gregor IX. am 8. November 1228 ausgestellt für den Bischof
Engelhard und das Domkapitel von Naumburg ^ und erneuert die
wichtige Urkunde, durch die Papst Johann XIX. im Dezember i028,
also gerade 200 Jahre früher, die Verlegung des Zeitzer Bistums nach
Naumburg genehmigt hatte 2). Die grosse Liberalität des leider der
Wissenschaft so plötzlich entrissenen bisherigen Leiters dieser Zeit-
schrift E. Mühlbacher ermöglichte es mir, meiner Untersuchung zwei
Lichtdrucke beizugei)en; Tafel I. gibt die im Archiv des Domkapitels
zu Naumburg beruhende prachtvolle Originalurkunde Gregors IX.
wieder»); Tafel II bringt wenigstens den grösseren Teil derselben
Urkunde nochmals nach ihrer Eintragung in den Vati'itcanischeu Re-
gistern*).
Bevor ich daran gehe, die Urkunde genauer zu besprechen, habe
ich kurz daraufhinzuweisen, was wir über die schon mehrfach erwähnten
„litterae tonsae" wissen. Einer der gründlichsten Kenner der Paläo-
graphie, L. Traube, weist nach^), dass die in Karoliugerzeit vor-
kommende Bezeichnung „Utterae tunsae^* dieselbe Schriftgattung be-
zeichnet, die man sonst im Mittelalter „scriptura Scoitica^ nannte:
') Potth. 8277, Auvray nr. 246.
«) Jaflfe-L. 4087.
») Dem hochwQrdigen Domkapitel danke ich bestens für die grosse Bereit-
willigkeit, mit der mir die Urkunden, deren ich zu d^ieser Arbeit bedurfte, durch
Vermittlung des Herrn Domkämmerers Becker zur Benutzung nach Berlin über-
sandt wurden. Mit Erlaubnis des Domkapitels wurde von Potth. 8277 eine Re-
produktion hergestellt, und zwar in der bewährten Kunstanstalt von A. Frisch-
Berlin. Das Faksimile ist gegenüber der Urkunde nur unwesentlich verkleinert;
die Masse dpr Urkunde sind 55, 5 X ^^' ^ ^^*' Auf den^ Umbug< den die Tafel
nicht mehr mit darstellt, findet sich ein P, wohl die Namensinitiale des päp^it-
lichen Schreibers. Die Bulle fehlt. Auf der Rückseite der Urkunde findet sich
die bekannte Sigle, die „scripta in regesto" bedeutet (vgl. Specimina palaeo-
graphica regestorum Romanomm pontificum, ed.- Denifle, Rom 1888, Einleitung
6. 11).
*) Die Herren vom Kgl. Preussischen Historischen Institut in Rom, ent-
gegenkommend wie stets, besorgten mir die Photographie der betreffendei» Seite
aus den pftpstlichen Registern (Arch. Vat. Reg. Vat. 14. foi. 92 r«), woftir ich
bestens danke. Die Aufnahme, kaum merklich verkleinert, ist von Danesi-Rom
gemacht, den Lichtdruck besorgte wiederum A. Frisch-Bärlin.
6) L. Traube, Peroniia Scottorum (vgl. oben S. 280 Anin. 2), 532—537.
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Die Urkunde Greg^ors IX. für das Bistum Naumburg etc. 283
das ist die den Eontinentalen fremde Schreibart, dereu sieh die Iren
bedienten, die irische Halbunziale. Daran, dasä diese Uiterae tunsae
der Karoliugerzeit und die Uiterae tonsae, die in den Papsturkunden
des 13. Jahrhunderts vorkommen, begrifflich dasselbe bezeichnen,
zweifelt Traube nicht und gibt auch den Mauriuern Recht, die den
terminus technicus erläuterten als den Gegensatz von Uiterae barbatae *);
80 suchte Traube die scripiura tunsa zu verdeutschen als , Nicht-
Schnörkel.Schrift"2)^ .
L. Delisle, der die Urkunde Gregors für Saint-Oraer behandelte »),.
stellte an der Hand seines Faksimile fest, dass die Uiterae tonsae genau
im Schriitcharakter den Buchstaben eutspracheu, die in dem ersten
Wort der Urkunde, GREGORIUS — natürlich mit Ausnahme der
reicher verzierten Initiale G, — zur Verwendung kamen. Er beschrieb
die Schriftart folgendermassen'^) : „En resume, nous pouvons dire que
les Uiterae tonsae (lettres tondues ou rasees) sont des lettres ^troite»
et tres allongees, depourvues de tont trait superflu, dont les unes^
peuvent se rattacher au Systeme de Tecriture capitale ou onciale, lea
au tres au syst ferne de la minuscule**. Es entsprechen also in der Urkunde-
für Saint-Omer die Uiterae tonsae der Form von Buchstaben, mit
denen der Papstname in den cum fUo serico bullirten Papstbriefen
geschrieben wurdet), und die sich in der ganzen ersten Zeile der grossen
päpstlichen Privilegien findet^). Der ^ Brief, in dem Gregor die Ur-
kunde seines Vorgängers Calixt IL erneuerte, war sicher unter Seiden-
schnur ausgestellt 7); deshalb hatte Delisle ganz Recht, die Uiterae-
tonsae zu identifiziren mit den Buchstaben, in denen er den Papst-
namen geschrieben fand.
Sehen wir uns jetzt die Naumburger Urkunde an. Zunächst fällt
gleich in der ersten Zeile eine grosse Unregelmässigkeit auf. Der
Name des Papstes, GREGORIUS, ist in seiner Ausstattung genaa
*) Nouveau trait^ de diplomatique II (1755), 86; vgl. Neues Lehrgebäude-
der Diplomatik, übersetzt von J. C. Adelung II (1761), 315 f.
«) A. a. 0. 537.
- 9) Vgl. oben S. 281 Anm. 1.
*) A. a. 0. 263.
*) Vgl. darüber neuerdings M. Tangl, drittes Heft der Arndt Vchen Sehrift-
tafelu zur Erlernung der lateinischen Paläographie (1903), Erläuterungen 47 ff.^
zu Tafel 8.^ 90.
. «) M. Tang4,.a. a. 0. 49, zu Tafel 91; vgl. desselben Verfassers päpstliche
Kanzleiordnungen von 1200—1600 (1894), 303.
, ') Bas ergibt sich mit Sicherheit aus der Ausst-attnng der Urkunde; Bulle
and Bullenschnut fehlen, wie das Faksimile bei Delisle, a. a. 0. zeigt.
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2g4 Hermann Erabbo.
.«o geschrieben, als wenn ein feierliches Privileg folgen sollte i); vom
nächsten Wort aber an bis zum Schlüsse entf^pricht die Urkunde —
ich sehe von dem inserirten Mittelstück zuuächst ab — wieder den
y ortichriften , die für litterae cum filo serico gelten; eine kleine
Abweichung wäre höchstens darin zu erblicken, dass man die Namen
der beiden erwähnten Päpste, es sind Johann XIX. und Innocenz IL,
mit ähnlich glänzender Schrift hervorhob, wie den des urkunden-
<len Gregor^). Aber nun die litterae tonsae: sie haben nur ganz
•entfernte Ähnlichkeit mit denen, die wir aus dem Brief für Saint-
Omer kennen, und Traubes Bezeichnung „Nicht-Schnörkel-Schrift*
ist auf sie nicht anwendbar. Sie entsprechen vielmehr genau den
Buchstaben, die wir in den drei Papstnamen der Urkunde eben
1>emerkten, es ist eine reich verzierte Majuskelschrift, auf die man viel
•eher geneigt sein könnte die Bezeichnung litterae barbatae anzuwenden.
Auf Grund des Delisle^schen und meinem Faksimile ist also folgen-
-des festzustellen: Die Urkunde für Saiut-Omer wahrt ganz und gar
den Charakter der littera cum filo serico, die für Naumburg stellt
-darüber hinausgehend ein Mittelding zwischen dieser Urkundenart
und dem Privilegium dar. Der wesentliche Unterschied ist, dass bei
•den erstgenannten Urkunden nur verlängerte Schrift, bei letzteren
Aber Zierschrift für den Papstnamen und dementsprechend auch für
•die anderen besonders hervorzuhebenden Buchstaben zur Verwendung
kommt^). Die Verschiedenheit der Ausstattung beider Urkunden hat
t) Siebe Tafel I ; sum Vergleiche führe ich zwei gut gelungene Reproduktionen
feierlicher Privilegien an, die mir gerade zur Hand liegen : P. Pressutti, Regesta
Honorii papae III, Bd. 1 (1888), letzte Tafel; M. Tangl, Schrifttafeln ill, Tafel 91
■(Urban IV.).
>) In grossen Privilegien wurden sämtliche vorkommenden Papstnamen
•durch die Schrift hervorgehoben, vgl. die in voriger Anmerkung zitirten Tafeln :
in der Urkunde Honorius' III. kommen zahlreiche Papstnamen vor, in der
Urbans IV. beachte man die Schreibung seines Namens in der Datirungszeile.
In den litterae eum ßo serico war eine derartige graphische Auszeichnung der
Papstnamen nicht Sitte, vgl. z. B. die erwähnte, von Delisle reproduzirte Urkunde
Gregors IX. für Saint-Omer : Zeile 2, 7, 25 ist der Name Calixts II. in dennelben
Buchstaben wie die ganze Urkunde geschrieben.
') Die wichtigsten hier in Betracht kommenden Eanzleivorschriften lauten
für die Briefe mit Seidenschnur : >Que autem cum serico bullantur, debent habere
Domen domini pape per omnes lilteras elevatum, prima semper apice existente
-et fucta cum aliquibus spaciis infra se, reliquis litteris eiusdem nominis de linea
ad lineam at'ingentibus, et cum floribus vel sine eis« etc. (M. Tangl, Schrift-
tafeln III, S. 48); von den Privilegien dagegen wird verlangt: »Nomen pape
debet esse de grossis litteris ut sunt minee*. Ebenso soll IN PPM (in perpe-
tuam) geschrieben werden »de litteris miniatis*. — »Tenor deinde privilegii
«cribi deb^t» ut alie littere ad sericum scribuntur, excepto qnod prima littera
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Die Urkunde Gregors IX. fUr dos Bistum Naumburg etc. 28>
dann aueh eine verscbiedene Gestaltung der als lUterae tonsae bezeicb-*
neten Buchstaben zur Folge gehabt, und es gilt somit, über diese
Unterschiede hinaus nach der begrifflichen Einheitlichkeit dessen, wa»
man litierae tonsae nannte, zu suchen: denn dass sieh dieser Begriff"
innerhalb von sechs Jahren für die päpstliche Kanzlei vollständig ver-
schob, ist nicht anzunehmen. Gemeinsam aber ist beiden Schriften
trotz der, gerade auf den ersten Blick, weitgehenden unterschiede,
der uuziale Grundcharakter. In der Urkunde für Saint-Omer freilich
sind unter die Unzialbuchstaben manche verlängerte Minuskeln, die^
e und 8 ^), gemischt, während die lUterae tonsae der Naumburger
Urkunde den Typus der Unziale viel schöner und reiner, aber auch
nicht ganz konsequent (Minuskel-n) repräsentiren.
Der SchludS, dass lüterae tonsae soviel wie Unziale bedeutet, wird
vollauf durch das zweite hier beigefügte Faksimile bestätigt. Es bringt,,
wie oben bemerkt, wiederum unsere Naumburger Urkunde, und zwar
ihre Eintraguug in den Vatikanischen Registern^). Hier sind ebenso-
bei dea hervorzuhebenden Papstnamen (Johann, Innocenz), wie bei
den lUterae tonsae der Vorlage die Verzierungen als nebensächliches-
Beiwerk weggelassen, und es blieb so eine unverkennbare Unzialschrift
Zweifellos hat Traube darin Recht, dass er die Uitei'ae tonsae mit.
dem aus dem 9. Jahrhundert bekannten Begriff der scriptura tunsa
zusammenbringt; aber an der Kurie des 13. Jahrhunderts, wo nuin^
den alten Namen noch kannte, hatte sich die Kenntnis von der
etymologischen Bedeutung desselben doch einigermassen verwischt.
Bezeichnete man mit diesem Ausdruck ursprünglich eine Uuziale ohne
Schnörkel, so blieb hiervon schliesslich nur der Begriff der Unziale
schlechthin übrig. So konnte es kommen, dass sich uns in dem Naum-
burger Origiual unter dem Namen von litter ae tonsae Unzialbuch-
staben mit reichen Verzierungen zeigen.
Zu erklären gilt es noch die Unregelmässigkeit, die darin liegt,,
dass der ganze Name GREGOBIUS in verzierten Majuskeln ge;!chriebeii
ist; der Scriptor, der die Reinschrift der Urkunde herstellte und dabei
ein kalligraphisches Meisterstück lieferte, hielt es wohl nicht für taktvoll,,
von dem Brauche abzugehen, den Namen des ausstellenden Papstes.
cuiuslibet oratiouis privilegii debet esse mini ata* (M. Tongl, Die päpstlichen
EantleiordnuDgen 30l3f.).
1) Vgl. jedoch Zeile 22, letztes Wort SÜNt ein deutliches Uncial-S.
>) Siehe Tafel II; Herr Dr. £. Salzer, damals am Prenssischeh Institut in.
Rom, war so freundlich, mir die Utterae tonsae der Urkunde för Saint-Omer aus
den Registern durchzupausen (Reg. Vat. 17 fol. 178): sie weichen von denen auf
unserer Tafel H wesentlich ab und schliessen sich bis in kleine Details an die
der Original-Urkunde für Saint-Omer an.
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286 Hermann Krabbo.
mit der yornehmsten Art von Buchstaben z\x schreiben, die in der
Urkunde vorkam; deshalb ergab sich für ihn durch die prächtigen
litterße tonsae, die er anwendete, auch die Notwendigkeit, mit den
gleichen Lettern den Namen Qnsgors IX. zu schreiben, und in gleicher
Weise hob er dann auch die beiden ausserdem genannten Päpste,
Johann XIX. und Innocenz II., hervor i).
Es bedarf jetzt einiger Erläuterungen zur Urkunde Gregors.
Pas Problem, welches der Kanzlei gesteUt wurde, gleicht durchaus
dem, welches wir vorhin bei der Urkunde Innocenz' HL für Nonantula
näher besprachen^). Doch erscheint in dem Naumburger Brief die
historisch- kritische Methode der Kanzlei noch um einen Schritt weiter
ausgebildet ; zur Ergänzung der Lücken in der Urkunde Johanns XIX.
zieht man ein Hilfsmittel zu Bäte, dessen auch wir uns heute bedienen
-jvürden: das Privileg, in dem Innocenz 11.^) im Jahre 1138 die Urkunde
Johanns bestätigt hatte, zu einer Zeit, als dieselbe sich wohl noch
nicht in einer so traurigen Verfassung befand, wie im Jahre 1228.
Praktisch freilich war im vorliegenden Falle der Nutzen, der aus
der Bestätigung Innocenz' II. gezogen werden konnte, sehr gering, da
deren Formular nur sehr wenige Anklänge an die Urkunde Johanns
aufweist, und da gerade an denjenige Stellen, wo diese lückenhaft ist,
die Nachurkunde meiat von ihr abweicht.
Die Abschrift der alten Johann-Urkunde wird ; im allgemeinen
zuverlässig sein; interessant ist der auch auf dem Faksimile deutlich
sichtbare Kollations vermerk , den der Brief Gregors IX, links oben
trägt: „ascuUatum cum auientico ubi multum deest propter vetmtatem'^ »
Dennoch kamen Lesefehler vor; die alte päpstliche Kuriale des. 11. Jahr-
hunderts machte auch den Kanzleibeamten Gregors Schwierigkeiten.
Schon BreSblau wies darauf hin*), dass in Zeile 12 und 14 der Name
des Markgrafen Ekkehard I. falsch wiedergegeben ist; beide Male steht
») Die ungewöhnliche Aufgabe, die ihm gestellt war, verfQhrte also den
Schreiber, eine äusserlich hervorragend schöne, nach den strengen Regeln der
Kanzlei (vgl. M. Tangl, Schrifttafeln III, Erläuterungen 47 ff.) aber ganz mangel-
hafte Urkunde herzustellen. Am Massstab der Kanzleiordnung gemessen verdient
der viel unscheinbarer aussehende Brief für Saint-Ümer den Vorzug.
») Siehe oben S. 279 f.
«) Jaff^-L. 7866, 1138 Januar 12. Betreffs der Bulle, die ich nach W.
Diekamp, MlÖG. lU, 626 bestimmt habe, bemerke ich, dass sie den Apostel-
Stempel nr, 1 aufweist; der Namensstempel dagegen entspricht weder nr. 10
noch nr. 11, repräsentirt also einen besonderen, zeitlich zwischen den genannten
in Gebrauch gewesenen Typus.
*) H. Bresslau, Jahrbücher Konrads IL, Bd. II (1884), 453—460, Die Ur-
kunden des Bistums Naumburg; hier zitire ich S. 454.
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Die ürknnde Gregors IX. für das BUtum Naumburg etc. 287
im Transsumpt Wichardi, was schwerlich im Origiliul Johanns geschrieben
sein wird; natürlich llisst sich nicht mit Sicherheit entscheiden, in
welcher Orthographie der Name dort stand; des Markgrafen gleich«
namigen Sohnes, Ekkeharda II., wird im Transsumpt Zeile 14 in gleich-
falls recht ungewöhnlicher Schreibang als ^tiardi Erwähnung getan i).
Auffallend ist auch die Schreibung des Namens Zeitz, der viermal
in der Urkunde vorkommt; Zeile 7 und 15 — 16 als ^üicensis, Zeile 11
und 13 als Siticensis, Q und Z werden in unserer Zeit als gleich-
bedeutende Schriftzeicben an der Kurie gebraucht; es dürfte sich em<»
pfehlen, sie im Drucke zu unterscheiden, da sie in derselben Urkunde
neben einander vorkommen können^). Ganz verkehrt ist es auf jeden
Fall, Q durch C wiederzugeben 3). Im Original von 1028 hat ver-
mutlich Z gestanden.
Ich gehe dazu über, den Wortlaut der Urkunde durchzunehmen
und die Ergänzungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Zeile 7. ILDEwardo. Die Urkunde Innocenz' II., aus der flüchtig
ergänzt wurde, schreibt lldiwardo^ Warum ich annehme, dass im
Original HUdiwardo stand, darüber später*). Die Lücke hinter dem
Namen ist leicht und sicher auszufüllen mit dem Worte fratri.
») Weitere Ausführungen betreflFs der Eigennamen siehe unten S. 290, Anm. 1.
*) So in einer zweiten, fast gleichzeitigen Urkunde Gregors IX. für Naum-
burg, von 1228 November 28 (Pottb. 8283). Hier finden sich neben einander die
Ortsnamen Thu8ewi9 und Brodewiz, dieselbe Endung also einmal mit 9, einmal
mit z geschrieben. Übrigens habe ich an dem mir hierher übersandten Original
dieser Urkunde feststellen können, dass der Druck der Urkunde, den C. P. Lepsius,
Geschichte der Bischöfe des Hochstifts Naumburg 278 ff. nr. 56 gibt, nicht die
Sorgfalt aufweist, die man sonst bei diesem trefflichen Lokalhistoriker gewohnt
is-t; in der . Wiedergabe der häufig vorkommenden 9 ist er ganz inkonsequent.
Hinzufügen darf ich, dass die für eine echte Papsturkunde unmöglichen Schluss-
worte des Druckes (S. 280) »Martinus Vicecancellarius Scripsi« auf recht freier
Phantasie beruhen. Auf dem Umbug steht der Schreibervermerk »Martinus«,
und der Name des Schreibers ist dann mit dem des zufällig ebenso heissenden,
in der Datumzeile genannten Vizekanzlers von Lepsius falsch kombinirt worden.
In den beiden Fällen freilich, wo Gregor transsumirt Siticensis, mag das auch
in der Vorlage gestanden haben; bekanntlich nahm man es auch in der päpst-
lichen Kanzlei mit der Schreibung von Eigennamen nicht allzu genau; vgl. z. B.
die Schreibung von Naumburg: .lohann XIX. schreibt Zeile 11 Nuemburgum
— das E wird zur Füllung der Lücke sicher richtig ergänzt sein — , Zeile 15
Numburgum, während die Stadt bei Gregor Zeile 1 Nuemburch heisst.
8) Dies tut C. P. Lt»psius, Mittheilungen aus dem Gebiet histor.-äntiquarischer
Forschungen I (18^22) 41 f. und danach Lepsius, kleine Schriften I (1854), 26.
Dagegen druckt Ziticensis 0. Posse, Cod. dipl. Sax. reg. I, I, 291 nr. 71, ebenso
nach dem Register Auvray nr. 246
*) Siehe unten S. 290 Anm. .1.
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288
Hermann Krabbo.
Zeile 7 — 9. Die Arenga der Urkunde ist, soweit die LQcken aus-
gefüllt sind, wohl richtig ergänzt; mit HGlfe des index initiorum der
Jaff^'schen Begesten^) liessen sich noch zwei einigermassen ähnliche
Aufange von Papstnrkunden feststellen^ die eine vollständige Wieder^
herstellung unserer Arenga möglich machen. Chronologisch liegt unsere
Urkunde zwischen den beiden zur Rekonstruktion herangezogenen;
dennoch stehen diese beiden sich unter einander viel näher, und unser
Formular bringt den der Arenga zu Grunde liegenden ersten Gedanken
in viel freierer Gestaltung.
Hadiian L, 781 Dezem-
ber 1 Jaff(§'E. 2435«).
Si extraneis ignotisque
personis apostolica suf-
fragia inrogantur, quanto
elegantius agitur, quij
sanctae nostrae ecclesiae
puriter fideliterque ser-
vitia crebro exhibentibus
ecclesiastica praedia col-
locemus.
IL
Johann XIX., 1028 De-
zember Jaffe-L. 4087.
Si extraneis privatis-
que personis apostolica
suflfrAGIA ,
quanto elegantius agitur,
si sancte ecclesie eis
egENti impöriin prompte
animo stuDEAmus.
IIL
Alexander II., 106$
Juni 11 Jaff(§-L. 4569*).
Si extraneis laicisque
personis apostolica suf-
fragia irrogamus, quanto
elegantius agitur, si
sanctae nostrae ecclesiae
militant ibus fideliaque
servitia exhibentibus ec-
clesiasticis rebus col-
locemus.
In der Lücke hat wahrscheinlich irrogamus wie in III, nicht
inrogantur wie in I, gestanden, einmal weil III unserer Urkunde II
zeitlich viel näher steht, und daun, weil der Gedanke so präziser for-
mulirt erscheint. ^Wenn wir fremden und privaten Personen unsere
apostolische Hülfe gewähren, wie viel besser tun wir, wenn wir sie
der heiligen Kirche, die ihrer bedarf, bereitwilligst zuzuwenden be-
strebt sind*.
Die Rekonstruktion des zweiten Teils der Arenga bietet keine
Schwierigkeit, da die Formel, nach der dieser Satz gearbeitet ist, häufig
in den Fapäturkunden wiederkehrt. Ich stelle diesem Teil unserer
Urkunde den entsprechenden Passus einer ziemlieh beliebig gewählten
anderen gegenüber, nach dem die Füllung der Lücke und die Kon-
troUirung der Ergänzungen leicht geschehen kann.
1) Zweite Aufl. II, 816; eine DurchBicht der zahlreichen alteren Papst-
urkunden, die P. Kehr und seine Mitarbeiter seit 1896 in den Nachrichten von
der Kgl. Getellschaft der Wissenschaften zu Göttingen, philol.-histor. Klasse, ver-
Öffentlicht haben, auf das Vorkommen der Formel hatte ein negatives Resultat»
') Baluzii Miscellanea ed. Mansi ILL, 3.
») Migne, Patrologia latina CXLVI, 1309.
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Die Urkunde Gregors IX. für das Bistum Naumburg etc. 289
Alexander II., 1064
Jaffe-L. 4567^).
Ex hoc enim lucri potissimiim pre-
miam a conditore omniam deo procul
dubio promeremur, si venerabilia
loca opportune ordinata ad meliorem
faerint sine dubio st^tum perducta.
Johann XIX., 1028 Dezember
Jaffi^L. 4087.
lueri POTissimuM pre-
miuM apud GOnditorem omnium
deum in ethereis aroibus promereri
cBEdimus, qUANdo loca ad meliorem
prOcul*) dubio per nosfuerint statum
perducta.
Die Lücke zu Beginn des Satzes ist also mit den Worten Ex hoc
enim zu fällen, alles Übrige ist richtig ergänzt.
Zeile 10. Ich vermute in der ersten Lücke die Worte a nobis,
in der zweiten schalte ich ein qualiter nostra.
Zeile 13. Zur Ergänzung der Lücke, die hier klafft, bediene ich
mich eines anderen, bisher noch nicht herangezogenen Hülfämittels.
Bekanntlich beruht im Naumburger Stiftsarchiv noch eine zweite Ur-
kunde, die Papst Johann XIX als Aussteller nennt, mit dem Jahres-
datum 1032^). H. Bresslau hat den Nachweis geliefert^), dass diese
Urkunde gefälscht ist, jedoch auf Grund einer echten Vorlage; und
auch das erscheint mir nach Bresslaus Ausf&hrungen durchaus wahr-
scheinlich, dass diese Vorlage eine Urkunde Johanns XIX. von 1032
fiir Bischof Eadeloh von Naumburg war^). Zweifellos wird aber diese
Urkunde ausgestellt sein unter Benutzung des Diploms desselben
Papstes von 1028i das eben 1032 dem Nachfolger Hildiwards bestätigt
warde. Dann ist es also auch erlaubt, die verfälschte Urkunde von
1032 mit Vorsicht zur Ergänzung der lückenhaften Urkunde von 1028
zu benutzen. In der Urkunde von 1032 wird gesagt, die Verlegung
des Bistums sei geschehen rogatu filii nostri christianissimi imperatoris
Conradi et confratris nostri Hunfredi MagahurgemU archiepiscopi nee
non iUof'um qui hereditatein suam aecdesiae contulerunt, videlicet Heri^
maimi marchionis et germani sui Ekkihardi^), Diese Personen in der-
selben Reihenfolge finden sich, soweit nicht die Lücke dazwischen tritt,
auch in unserer Urkunde; daher darf angenommen werden, dass in
der Lücke des Kaisers Erwähnung getan wurde ; aber da die Nennung
») E. F. J. Dronke, Codex diplom. Fuldensis 370 nr. 763.
*) prOcul verbessert aus procul, ein Zeichen fQr die Sorgfalt der Arbeit.
•) Jafi6-L. 4099.
4) Jahrbücher Eonrads H., Bd. II, 455 ff.
6) Was in diesem Punkte 0. Döbenecker, regesta Thuringiae I (1896), 149
nr. 702 gegen Bresslau anführt, halte ich nicht für begründet.
*) Bresslau weisst a. a. 0. 458 nach, dass der ganze Satz sicut igitur . . .
factum probamus eine sachliche Fälschung ist ; das schliesst aber gewiss nicht
ans, dass in anderem Zusammenhang in der echten Urkunde der mittlere Passus
rogatu . . . Ekkihardi gestanden hat.
MittheilaocaD XXV. 19
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290 Hermann Erabbo.
seines Namens vorher bereits geschehen und somit überflüssig war,
wird hier wie in Zeile 12/13 nur auf ihn hingewiesen sein. Ich
ergänze also preCIBÜS dicü imperatoris et confratris etc.^).
Zeile 15. In der kleinen Lücke, die übrigens durch Basur her-
gestellt ist — der Schreiber hatte also ursprünglich versehentlich
weiter geschrieben -^, hat gewiss nur ein kleines Füllwort gestanden,
da der Sinn der Urkunde hier eigentlich eine Ergänzung überhaupt
nicht zu erfordern scheint; ich vermute denuo. Mit den übrigen Er-
gänzungen, die 1228 gemacht wurden, bin ich einverstanden.
Ich gebe nunmehr den Wortlaut der ganzen Urkunde, wie ich
ihn herzustellsn mich bemüht habe. Natürlich kann nicht für jeden
Buchstaben die Garantie übernommen werden, dass er so und nicht
anders im Original gestanden habe ; aber im Ganzen — denke ich —
wird das Bild der Urkunde doch wesentlich gewonnen haben, ver-
gleicht man es etwa mit dem Druck, den Lepsius nur nach dem
Transsumpt mit seinen vielen Lücken gibt^). Ich halte, um das
Schriftbild nicht unnötig zu verwirren, es nicht für angebracht, hier
im Text die Ergänzungen des Transsumptes (^= B) hervorzuheben : ich
führe diese nur in den Fussnoten an; ich würde sonst in Konflikt
kommen, wo ich etwa anders ergänze, als die Kanzlei Gregors IX.
1) Ausserdem ist es erlaubt, sich in der Schreibung der Eigennamen unter
Umständen auf das falsum von 1032 zu berufen; denn in der Orthographie der
ihm fremden Orts- und Personennamen hat gewiss der Verfasser der echten Ur-
kunde von 1032 sich an das zu bestätigende Diplom von 1028 gehalten, und der
Naumburger Fälscher hat dann die Namen wieder aus dem Original yon 1032
übernommen ; im Übrigen vgl. über die Unsicherheit der Schreibung von Eigen-
namen oben S. 287 Anm. 2. Ich stelle hier zusammen, wo ich in Eigennamen
mich auf die gefälschte Urkunde stütze. Zeile 7 schreibe ich Hüdiwardo, ebenso
Jaff§-L. 4099 — in der echten Urkunde von 1032 hat der Name des Bischofs
natürlich nicht in der intitulatio gestanden, dürfte aber sicher in der narratio
vorgekommen sein — ; die Orthographie der Fälschung ist durchaus die des
11. Jahrhunderts, vgl. M6. DD, Heinrichs IL, hier findet sich der Bischof als
Hüdiuuardm (sechsmal), Hildiwardus (zweimal), HiUiuuardus (einmal), also stets
mit aspirirtem Anlaut und zwei i. — Zeile 7, 15/16 Zitieeima: Jaff6-L. 4099
schreibt einmal Ziza^ also mit anlautendem Z. — Zeile 14 Eikardi mag allen-
falls in dem Original von 1028 gestanden haben, nicht aber Zeile 12, 14 Wichardi;
hier setze ich die Orthographie von JafP6-L. 4099, Ekkihardi, ein. — Zeile 13:
der Name des Erzbischofs von Magdeburg ist im Transsumpte abgekürzt H,;
das entspricht nicht dem Brauche des 11. Jahrhundert« und dürfte eine Eigen-
mächtigkeit sein, die man 1228 beging; ich entnehme aus Jaff6-L. 4099 den
vollen Namen Hunfredi.
') Nachweis der Drucke siehe oben S. 287 Anm. 3. Posse hat in seinem
Drucke leider das interessante graphische Bild des Transsumptes dadurch ver-
unstaltet, dass er nur den Anfang und den Schluss der Johann-Urkunde dinickte.
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Die Urkunde Gregors IX. für das Bistum Naumburg etc. 291
Ich beschränke mich deshalb darauf, hier durch kursiven Druck anzu-
cicuten, was bei der Herstellung des Textes meine eigene Zutat ist^).
Johaiines episoopus servus servorum dei iSildiwardo^) fratri^)
episcopo Ziticensis^^) ecclesie perpetuam in domino salutem. Si ex-
traneis privatisque personis apostolica su£Eragia^) irroffamusP), quanto
«legantius agitur, si sancte ecclesie eis egenti^ impertiri prompto animo
studeamusK). Ex hoc enim^) lucri potissimum premium^) apud con-
ditorem^) omnium deum in ethereis arcibus promereri credimus^
quando^) loca ad meliorem procul dubio™) per nos fuerint statum per-
dueta. Igitur quia filius noster christianissimus imperatori^) Cunradus
fervens hoc desiderio petiit a nobis^), suis litteris ac nuntiisP) rogans,
qualiter nostra^) licentia, qua^) inconsulta aggredi tantnm opus no-
lebat, liceret^) vobis ac sibi, cuius*) intuitu, Providentia ac modera-
tione^) erat inventum^), episcopatum Siticensem ad honorem saucto-
rum apostolorum Petri et Pauli consecratum in Nuemburgum ^) locum
munitum et ab hoste solito depredari eum remotum transmutare, quem
locum sanctum herescuiusdam^^A^liardi^) ducis cotidianam desolationem
illius et deprecationem dicti imperatoris non ferens sancte ecclesie
Siticensi perpetno iure contulit, inclinati precibns^) dicti imperatoris
et^) confratris nostri Kunfredi^) Magdeburgensis archiepiscopi et he-
redum dicti £fetehardi^), videlicet Herimanni marchionis et germani
sui Eäkardi, consilio omnium episcoporum et clericorum nostrorum li-
centiam damus ac inde transmutari et in Numburgo extrui denuo^)
«t in perpetuo mauere apostolica^) auctoritate iudicamus et eundem
locum cum omnibus pertinentiis sancte ^ticensis^) ecclesie ad hono-
rem sanctorum apostolorum Petri et Pauli consecratum omnibusque
rebus et possessionibus, qnas modo^ habere videtur et que in antea
acquisierit, vobis vestrisque successoribus in perpetuum confirmamus;
1) Da in der Entstehungszeit unserer Urkunde (1028) die Anwendung Yon ^
schon anfangt, der des einfachen e zu weichen, so habe ich letzteres überall
stehen lassen.
») ILDEwardo B. ^) fratri dsest B, «) piticensia B.
d) suffrAGIA B. «) irrogamus deest B, 9 egENti B.
e) stuDEAmus B. ^) Ex hoc enim äeest B. i) POTissimuM
premiuM B, k) COnditorem B, i) cREdimus qUANdo B.
"») prOcul dubio B, cf. supra pag. 289 not, 2, ») imPEratOr B.
o) a nobis deest B. P) nunTIIS B. <l) qualiter nostra deest B.
') QUA B. ») liCeret B. *) CUius B, ^) mODEratione B.
V) inüENtum B, w) IN NuEmburgum B. «) Wichardi B,
y) preClBüS B, *) dicti imperatoris et deest B. ») H. B, cf. aupra
pag. 290 not. 1. b) Wichardi B. «) denuo deest B. ^) maNERE
APOSTOLIca B. «) giticensis B. 0 mODO B,
19*
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292 HermÄnn Krabbo.
qaod eiiim sancti canones oc^nte necessitate*) non oontradicunt et
quod sepe fEUstom faisse l^imiis, nostris temporibos fieri non prohi*
bemos. Si qois autem quod non credimus temerario mmx contra hoc
noetrom aportolicum privüeginm Tenire aut in qooqnam infrix^re
piresampserit aen riolator extiterit, sciat ae auctoritate dei omnipotentis
et beati Petri apostolomm principis ac nostri anatbematis vinculo esse
innDdatum et a regno dei alienum atque cnm Juda traditore domini
nostri Jesu Christi socius sit in infemo excommanicationique subiaoeatr
donee resipisoens ad satisfactionem^) et congraam emendationem redeat.
Qui Yero pio intuitu curator et observator huius noski apostolici pri*>
vilegii extiteritf benedictionis gratiam vitamqae etemam et etherei
regni gaudia a domino percipere mereatnr in secnla seculorum. Amen.
Scriptom per manus Georgii notarii regionarii atque scriniarii
aa&cte {qK>stolice sedis in mense Decembrio, indictione XIL Valete in
Christo.
Zum Schlüsse mochte ich noch eine Bemerkung machen über das
Yerhäli»iis der Originalurkunde Gregors IX. zur Begistereiutragung.
Die Fachleute haben sich darüber gestritten, ob in der päpstlichen
Kanzlei nach den Originalen oder nach dem Konzept registrirt wurde.
Für das 13. Jahrhundert kommt Bresslau^) zu dem Schlüsse, dass bald
nach der einen, bald nach der anderen Methode Terfahren sei; das
Segelmässige war nach den Forschungen Denifies^) die liegistrirung
nadi der Beiaschrift unsere Urkunde ist ganz sicher nach dem Ori-
ginal registrirt; mit peinlicher Sorgfidt wurden die litter ae tofisae des
Originals im Register wiederg^eben, Buchstaben durchaus desselben
Charakters, aber ohne die Verzierungen^). Nur ein einziges Mal pus-
sirte es dem Begistraturbeamten, dass er statt der Majuskel eine lang-
gezogene Minuskel söhrieb, Zeile 12, das E des Papstnamens INNO-
CENTU, und nur ein einziges Mal übersah er die litterae tonsae des
Originals gänzlich, im Worte AD in Zeile 21 der Urkunde — unser
B^^ter-Faksimile reicht leider nicht so weit^).
») cOgKNte NKCEssiTAte B. b) regipisCENs AD satisfactionEM B,
<) H. Bresslao, ürkundeiilehre I (1889), 99.
>) H. Denifle, Archiv für Litteratur- und Eirchengeschiclite des Mittelalters II
(1886), 68 Anm. 4; derselbe in den Specimina palaeographica (vgl. oben S. 282
Anm. 3) Einleitung S. 10 ff.
*) Der gleiche Schluss darf gezogen werden aus dem genauen Überein-
stimmen, das die Utterae Umaae dex Urkunde für Saint-Omer in Original und
Registereintragung aufweisen, siehe oben S. 285 Anm. 2.
^) Herr Dr. E. Salzer hatte die Freundlichkeit, mir den Teil der Urkunde,
der auf fol. 92 vo steht, aus dem Register abzuschreiben, sodass ich auch hier
picht auf den Druck von Auvray nr. 246 allein angewiesen war.
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Die ürkuude Gregors IX. fOr das Bistum Naumburg etc. 293
Noch erstaunlicher wird diese Leistung der Akribie, wenn man
mit Denifle^) annimmt — und ich bin geneigt, dies zu tun — , dass
die uns heute Torliegenden Begisterbände des 13. Jahrhunderts nicht
die ursprünglichen Begister sind, sondern nach ihnen hergestellte
Prachthandschriften^). Den Eindruck einer solchen macht unsere
Begisterseite durchaus ; in Folge der zweimaligen Abschrift dürfte sich
dann auch der einzige erhebliche Mangel erklären, den das Begister
gegenüber dem Original aufweist: die Lücken des letzteren sind im
Begister auf ein Minimum zusammengeschrumpft : sie waren eben nicht,
so wie die Utterae tansae, konkrete Vorbilder, die man nachzeichnen
konnte, und so gingen sie bei zweimaligem Abschreiben so ziemlich
yerloren.
«) A. a. 0. (Archiv etc.) 11, 55 ff.
*) ^gl* jedoch auch die Einadirftnkuiigexi, die Deuifle a. a. 0. 64 zu seines
Ausführungen gibt.
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius
Josef Garampi über die vatikanische Bibliothek
aus dem Jahre 1780.
Mitgeteilt und erläutert von
Ignaz Philipp Dengel.
Zu keiner Zeit hat es der vatikanischen Bibliothek an hervor-
ragenden Leitern gefehlt, welche, entweder selbst durch Gelehrsamkeit
ausgezeichnet oder als Förderer und Beschützer von Kunst und Wissen-»
Schäften an deren Fortschritte beteiligt, ihr Glanz und Ansehen ver-
liehen haben.
In die Beihe dieser Männer gehört auch der einer vornehmen
spanischen Familie entstammende Kardinal Francesco Saverio de Zelada.
Geboren in Eom im Jahre 1717 widmete sich der vielseitig begabte
Knabe der geistlichen Laufbahn, in der er rasch emporstieg. Zunächst
Beferendar bei den Signaturen der Justiz und der Gnade, wurde er
1760 unter die Auditoren der römischen Bota eingereiht. Im Jahre
1766 treffen wir ihn als Sekretär der Konzilskongregation und sieben
Jahre darauf erhielt er von Klemens XIV. den Purpur. Zugleich be-
kleidete er die Stelle eines Studienpräfekten am Collegium Bomanunu
Neben seinen eigentlichen Berufsgeschäften betrieb Zelada ausgedehnte
Studien auf dem Gebiete der Altertumskunde und der Naturwissen-
schaften. Vor allem war er ein eifriger Sammler von Antiquitäten,
die er in seinem bei Gesti gelegenen Palaste zu einem wohlgeordneten,
reichhaltigen Museum vereinigte. Dasselbe zeichnete sich aus durch
eine gediegene Sammlung von Inschriften, Münzen und Medaillen, an
die sich ein Naturalienkabinet und eine f&r die damalige Zeit seltene
Zusammenstellung von physikalischen Maschinen reihte. Ausserdem
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Ein Gutachten des Wiener Nnntius Josef Garampi etc. 295
besass der Kardinal ein kleines, mit den besten astronomischen In-
strumenten ausgerüstetes Observatorium und eine bedeutende Bibliothek,
heryorragend namentlich durch orientalische Werke und wertvolle
Handschriften, welche Missionare nach Europa gebracht hatten^). Alle
diese Sammlungen stellte er den Wissbegierigen bereitwilligst zur Ver-
fügung. Sein gastfreundliches Haus bildete ein beliebtes Stelldichein
der Künstler- und Gelehrten weit*). Auf solche Weise erwarb er sich
bald einen weitverbreiteten Buf als Schützer und Gönner der Wissen-
scbaften^) und Papst Pins VL lohnte dies im Jahre 1779 dem ge-
lehrten, freigebigen Purpurträger mit der Erhebung auf den durch
den Tod Alexander Albaui's erledigten Posten des , Bibliothekars der
heiligen römischen Kirche**).
Nicht ohne Zagen übernahm Zelada das ehrenvolle Amt, denn es
stellte an den Inhaber hohe Forderungen^). Er mag als unein-
geweihter erkannt haben, dass zu deren pflichtgemässen Erfüllung nur
gründliche Kenntnis der ihm anvertrauten Schätze und vor allem
grosse praktische Erfahrung befähige. In erster Linie aber handelte
es sich dem Neuemannten um die Festlegung eines den fortschreitenden
Bedürfoissen und wahren Erfordernissen der Bibliothek angepassten
Arbeitsprogrammes. In dieser Absicht wandte er sich mit der Bitte
um Batschläge yertrauensvoU an einen Mann, der durch seine ganze,
auf ausgedehnten archivalischen Erfahrungen beruhende Vergangenheit
') Über Zelada und seine Sammlungen vgl. namentlich Moroni Gaetano,
Dizionario stör, eccles. Bd. 103 p. 460 ff., Biografia universale antica e modema
Bd. 65 p. 122 und Blume F., Iter Italicum III 226 ff., Halle 1830.
s) Näheres bei Zanelli Domenico, La biblioteca yaticana dalla sua origine
fino al presente p. 94, Roma 1857.
•) Vgl. die schönen Widmungsworte von P. Domenico Magnan in dem
I. Bd. (Rom 1772) seiner Miscellanea uumismatica. Selbst produzirend trat
Zelada wenig hervor. Er schrieb nur »De nummis aliquot aereis uncialibus epi-
stola«, Romae 1778 ex tjpographia Generosi Salomonii, eine reich illustrirte, heute
selten gewordene Abhandlung, welche in den Efemeridi letterarie di Roma, tomo
VIII (1779) p. 17, sehr gunstig besprochen wird. Das Buch ist dem Kardinal
Giovanni Archinto gewidmet.
♦) Concessio ofBcii bibliothecarii S. R. E. yacantis per obitum bonae me-
moriae cardinalis Albani. Datum 15. Dezemb. 1779. Breyenarchiy (Palazzo della
Cancelleria), Diversorum Pii VI. lib. IL fol. 52.
') »Munus autem bibliothecarii est, quaecumque ad bibliothecae regimen
spectant, administrare studioseque curare, ut inferiores administri officio fun-
gantur suo, quemadmodum et perficere non modo ut, quae in ea sunt, diligen-
tissime custodiantur, sed etiam, si fieri possit, eadem in dies magis magisque or-
netur atque augeatur«. Bibliothecae apostolicae vaticanae codicum manuscripto-
rum catalog^s etc., hrsg. yon Stefan Evodius und Josef Simonius Assemani, I. Bd.
(Rom 1756) Einleitung p. XLVU.
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296 Ignaz Philipp Dengel.
wie kein anderer zur Erteilung solcher Auskünfte die entsprechende
Eignung besass. Es war dies der Zelada befreundete, gelehrte Mon-
signor Conte Giuseppe Garampi, der damals als Nuntius am Wiener
Hofe weilte.
Derselbe hatte bekanntlich yor Antritt seiner diplomatischen
Karriere, die er mit der polnischen Nuntiatur begann, durch mehr
als zwei Jahrzehnte hindurch in dem vatikanischen und dem Archive
der Engelsburgf denen er als Präfekt bevorstand^), eine äusserst er-
spriessliche, verdienstvolle Tätigkeit entfaltet. Noch heute bilden die
unter seiner einsichtsvollen Leitung angefertigten Indices und Keper-
torien für den Forscher den Hauptschlüssel zur Auffindung des in
diesen Archiven verwahrten handschriftlichen Materials. Er zeigte sich
aber auch über die übrigen Sammlungen Borns, ja über die von ganz
Italien und weit über dessen Grenzen hinaus ausgezeichnet unter-
richtet. Schon im zarten Jünglingsalter durchstöberte der Frübreife
Bibliotheken und Archive. Mit sechzehn Jahren korrespondirte er
bereits mit einem Manne wie Muratori, den er kui-z vorher in Modena
personlich kennen gelernt hatte. Er erteilte ihm gelehrte Aufschlüsse
über Handschriften der heimatlichen Biblioteca Gambalunghiana in
Simini, an der er als Vizekustos angestellt war. Kaum zweiund-
zwanzigjährig schaute er zum ersten male die Kostbarkeiten der vati-
kanischen Bibliothek^) und in der Folgezeit zählte er zu deren eif-
1) Garampi wurde am 14. November 1749 zum Eoac^utor und am 1. August
1751 zum Präfekten des vatik. Geheimarchivs ernannt. Die Leitung des Archives
in der £ngelsburg Qbemahm er am 24. September 1759. Ich entnehme diese
Daten 2.um Teil den später noch zu erwähnenden »Roli della famiglia« der
Päpste, zum Teil stammen sie aus handschriftlichen Aufzeichnungen Garampi*s
selbst. Da ohnehin eine grössere Arbeit über dessen Wirksamkeit in Vorberei-
tung steht, beschränke ich mich im Folgenden auf die notwendigsten Zitate.
>) »Fni giorni sono alla biblioteca vaticana, ove viddi tanta quantita di
rarisaimi e preziosissimi monumenti, che non ho pruoTato finora maraviglia mag-
giore in vedere tante altre magnificenze di quest'alma citta. osservai tutta la
Serie de' medaglioni gik del cardinale Alessandro e comprati da Clemente XII
per 12 mila scudi. essi sono in numero di 328, di una perfettissima ed affettto
incredibile conseryazione. ho veduti i f^mosi codici di Virgilio scritti in ca-
rattere miguscolo, gli altri di Terenzio, V antichissimo della veraione dei LXX.
fra gli altri perö ho osservati quelli del Valturio, di Roberto Orai, di Zanchino
Ugolino, come appartenenti alla nostra patria. hawi poi una copia di certa
descrizione di Roma fatta da Nicolö Signorile al tempo di Martine Y, nella
quäle ho letto un catalogo di tutte le chiese a quel tempo soggette alla S. sede,
fra le quali h notata la Foretrana e PAriminese. ed al contrario nella enumera-
zione de' suffraganei all' arcivescovato di Ravenna mancano amendue. da cid io
mi son risvegliato a voler fare qualohe particolare ricerca sopra questo propo-
sito e cosi dimostrare, che la nostra chiesa ^ sempre stata soggetta immediata-
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Ein Gutachten des Wiener Nantius Josef Garampi etc. 297
rigsten BenUtsern. Auch wahrend seiner anstrengenden amtUcboi
Wirksamkeit am päpstliehen Geheimarchive fand der rastlos tatige
Präfekt Müsse zur Durchforsofanng fremder Samtxnlungen. So bereiste
er 1752, mit einer Empfehlung des Papstes versehen, mehrere wichtige
Archive des Kirchenstaates. In den Jahren 1761 — 1763 und* 1764
mit der Ausführung kleiner diplomatischer Sendungen in deutschen
Landen betraut, bot sich willkommene Gelegenheit, berühmte Biblio-
theken diesseits der Alpen keonen zu lernen. Dabei ergab sich nidit
nur eine reiche wissenschaftliehe Ausbeute f&r das von ihm in gross-
artigen ZQgeu geplante Unternehmen eines Orbis christianus ^), sondern
er schöpfte auch sonst aus dem Utngauge mit gelehrten Persönlich-
keiten sowie in Bezug auf Einrichtung und Verwaltung der besuchten
Anstalten mancherlei belehreode Anregung*), wog^n er seine in Bom
mente .alla S. sede. io intanto a tutto mio agio vado facendo diligenza per
troyare altri docunienti in queste biblioteche e quando ne avrö poeti da parte
parecchi, ne compilerö una dissertazione da recitarsi in quest* altr* anno nella
iiostra accademia«. Garampi an Giovanni Bianchi, Rom 11. März 1747, Orig. in
Bibl. Gambalunghiana in Rimini, Busta Galliani — Garampi. Ich verdanke die
Abschrift dieser Stelle der besonderen Liebenswürdigkeit des H. Bibliothekars
Cav. Carlo Tonini.
1) Diese auf breiter archiyalischer Grundlage aufgebaute Arbeit, der Ga-
rampi die Kraft seiner besten Jahre gewidmet hat, wurde leider nicht Teröffent-
licht. Sie war auf 22 Bände berechnet und sollte folgenden (hier zum ersten-
xnale mitgeteilten^ Titel f&hren: Orbis christianus illustratus seu notitia saoro-
rum praesulum, qui cathedras episcopales per Universum christianum orbem hac-
tenus tenuere; quorum nomina et gesta ex tabulariis S. apostolicae sedis aliisque
praesertim ineditis monumentis erai potuerunt. opus hactenus intentatum, Om-
nibus ceteris longo utillimum, tum civilis tum ecclesiasticae > histortae - studiosis
necessarium ; quo emendantur et supplentur non modo scriptores omnes, qui ge-
neratim historiam sacram Angliae, Galliae, Germaniae, Hibemiae, Hispaniae,
Illyrici, Italiae, Orientis et Syeciae conscripsere, verum etiam quotquot catalogos
episcoporum peculiarium ecclesiarum texuerunt: immo et via aperitur universis,
qui cuiuslibet ecclesiae eiusque episcoporum historiam ex instincto in posterum
aggressuri fuerint. additur codex diplpmaticus monumentorum ad easdem eocle-
sias pei-tinentium. Die f&r dieses Werk gesammelten Materialien liegen heute
teils zerstreut unter den im vatik. Archive verwahrten nachgelassenen Papieren
Garampi*s (Fondo Garampi), teils in der Bibl. Gambalunghiana in Rimini, zum
grösseren Teile aber schmücken sie in Form von 126 stattlichen Indexbänden,
welche der verdienstvolle erste ünterarchivar des päpstL Stuhles Mons. Pietro
Wenzel aus den tausenden als Grundlage des Orbis christianus gedachten
»Schedae Garampianae« in langjähriger» mühsamer Arbeit zusammengestellt hat,
daa Indexzimmer des genannten Archivs (Indici 69, 70, 445—556, 670—681).
>) Interessant ist %, B. folgende dem Kardinal Staatssekretär Torrigiani mit-
geteilte Wahrnehmung Garampi's: aggiungo finalmente a V. E. un altra rifles-
sione cio^ che si sa e si studia molto piü di qua dai monti la stqria de'papi e
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298 Ignaz Philipp Dengel.
erprobten Erfahrungen austauschte^). Besonders wohltuend wirkte
auf Garampi die grosse Liberalität, mit der ihm namentlich in der
Schweiz vonseite der Akatholiken die Büchereien und Archive der auf-
gehobenen Klöster zur Verfügung gestellt wurden >). Die gastliche
Aufnahme und Zuvorkommenheit, die er in Paris, München und Wien
fand, Hessen so recht den beschämenden Gegensatz zu Kom hervor-
treten, wo der damalige strenge erste Eustos der Yatikana, Josef
Simonius Assemani^), in Befolgung einer von Elemens XIII. am
4. August 1761 gegebenen neuen Bibliotheksordnung nicht einmal
Auszüge aus den Codices gestattete^), während Oarampi z. B. auf der
königlichen Bibliothek in Paris die Handschriften sogar nach Hause
ausleihen durfte^). Geradezu traurig stimmte es ihn auch, als er, auf
seinen Wanderungen durch Holland begriffen, angesichts des grossartig
entwickelten Buchhandels in Amsterdam^) von dem beabsichtigten
Verkaufe der Bibliothek des Kardinals Passionei Kunde erhielj:. Es
erschien ihm eine „disonore'^ des Pontifikates Klemens XIIL, eine
di tatto ciö, che appartiene alla S. sede, di quello si faccia in Italia e in Roma
medesima. ma per nostra sventura non abbiamo libri ben scritti ed eleganti in
lingua francese, che trattino sodamente e senza pregiudizj queste materie, co-
sicch^ quegli stessi, che nutriscono ancora molta venerazione per la S. sede e
che non si lasciano bi facilmente trasportare dagli errori comuni del secolo e
delle nazioni, si querelano, che per parte nostra non si facciano escire libri atti
a instruire la tenera gioventü, che ricusa di leggere i grossi volumi latini di
controversie, che trattano di queate materie e che, per essere talvolta scritti
senza tutta la critica necessaria in questi tempi, sono disprezzati anche dai pro-
fessori. Schreiben vom 6. Februar 1763 aus Strassburg, Orig. im yatik. Archiv,
Fondo Garampi Nr. 148.
<) So machte er n. a. im Jahre 1762 für das Kloster Weingarten den Ent-
wurf zu einem Kataloge der in der dortigen Bibliothek verwahrten Handschriften
und regte dessen (allerdings unterbliebene) Pablikation an. Vgl. Palmieri Qre-
gorio, Viaggio in Germania, Baviera, Svizzera, Olanda e Francia compiuto negli
anni 1761—1763. Diario del cardinale Giuseppe Garampi, p. 38 Roma 1889.
*) Garampi an Mons. Boschi, Maestro di camera des Papstes, Lnzem 1. Mai
1762, Orig.-Konzept in Fondo Garampi Nr. 104.
*) Ernannt zum 1. Kustos am 3. Jänner 1739, gestorben am 13. Jänner 1768.
*) Vgl. Garampi an den Kardinalstaatssekretär Torrigiani, Strassburg
6. Februar 1763, Orig., Fondo Garampi Nr. 148.
*) Vorhin zit. Schreiben.
') »In somma qua h la sede del buon gusto, delle delizie, della ricchezza,
del commercio, delle biblioteche e degli studj. tale e tanto e poi il commercio
de* libri, che non passa seltimana, che non vi sia qualche auzione o incanto di
biblioteche, e bene spesso vi si deliberano libri a vilissimo prezzo. fra questi
sono specialmente le edizioni buone de*santi padri«. Garampi an Abbate
Giovanni Conti, Amsterdam 4. Oktober 1762, Orig. in der vatik. ßibl., Cod. vat
lat. 9051 f. dm
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Ein Gutachten des Wiener Nuntios Josef Garampi etc. 299
derartige Sammlung ans Born hinausgehen zu lassen. Aber vergeblich
waren seine Mahnrufe, dieselbe f&r die Yatikana zu erwerben^).
Auch als Bepräsentant der römischen Kurie an den Höfen in
Warschau und Wien') nützte der Nuntius seine freien Stunden meist
zu fruchtbringender archivalischer und literarischer Tätigkeit. Er hat
in beiden Städten die stark vernachlässigten Nuntiaturarchive geordnet
und sie mit genauen Inhaltsverzeichnissen versehen. Ebenso trug er
Sorge, dass die von Elemens XIII. erneuerten und verschärften Be-
stimmungen Urban Vlll. betreffs Ablieferung der Amtspapiere durch
die scheidenden Nuntien >) fortan strenge beobachtet wurden. Zahlreiche
Kreuz- und Querfahrten brachten femer den wanderlustigen Prälaten
mit fast allen grösseren wissenschaftlichen Sammlungen der in seinem
Wirkungskreise gelegenen Länder in Berührung. Auf der Beise von
Warschau nach Wien treffen wir ihn in den Bibliotheken von Breslau,
Dresden und Prag, in Österreich waren es die reichen Klosterbiblio-
theken, die seine besondere Aufmerksamkeit auf sich zogen^). Noch
heute wird in manchen derselben die Erinnerung an Garampi's Auf-
enthalt festgehalten. Wie fleissig er aber darin geforscht hat, davon
zeugen seine im vatikanischen Archive verwahrten handschriftlichen
Aufzeichnungen. Ausserdem unterhielt er einen ausgedehnten Brief-
wechsel mit hervorragenden Gelehrten von ganz Europa. Ebenso be-
kannt war der Nuntius durch seine grossen Büchereinkäufe auf den
Messen in Deutschland, Holland und Dänemark. Sie dienten teils der
Yermehrung der Bibliothek des CoUegium Bomanum^) und des Semi-
nars in Montefiascone^), zum grösseren Teile aber kamen sie seiner
eigenen Bücherei zugute, die wohl gegen 20000 Werke umfasst haben
mag^). Ob dieses Sammeleifers verspottet ihn eine Wiener Flugschrift
1) Vorhin zit. Schreiben. Die Sammlung kam in den Besitz der Bibl. Angelica.
«) Garampi weilte in Polen vom 2. Sept 1772—^. Mai 1776, am Kaiserhofe
vom 5. Juni 1776 — Ende August 1785.
>) Näheres Aber diese noch unbekannte päpstl. Verordnung werde ich in
anderem Zusammenhange mitteilen.
*) So vor allem St. Florian, Heiligenkreuz, Klostemeuburg, Kremsmünster,
Lambach, Melk, Wilten und Zwettl.
») Vgl. Garampi an Zelada, 22. Mai und 24. Juli 1780, Konzepte in Fondo
Garampi, unsignirter FaszikeL
^ Garampi war bekanntlich Bischof von Montefiascone und Corneto. Dem
Seminar widmete er seine besondere Fürsorge. >Non posso formarmi dei buoni
preti, se non li provvedo di libri«. Garampi an Gaetano Marini, Wien 12. Sept.
1780, Orig. in der vatik. Bibl., Cod. vat. lat. 9051 f. 39.
') ^&\' Bibliothecae Josephi Garampii cardinaiis catalogus materiarum or-
dine digestus et notis bibliographicis instruotus a Mariano de Romanis, fünf Bde.
Rom 1796. Dieser Katalog verzeichnet nur die auf die Erben Garampi's Übcr-
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300 Ignaz Philipp Dengel.
aus dem Jahre 1784^ als ^den allgemeinen Bfleherjuden, der alles,
was wider die Ranke der romischen Eurie geschrieben ist worden, um
ein grosses Geld zusammenkauft, und um ein viel grosseres von dem
Pabst ablösen lässi*.
Aus diesem reichen Schatze von Eenntiiissen und Erfifthrungen
auf dem Gebiete des Archivwesens und der Bibliothekskunde schöpfte
nun Garampi die Ged.inkeu zu dem im Anhange abgedruckten Gut-
achten über die vatikanische Bibliothek. Dasselbe gewährt nicht nur
Einblick in die damaligen Yerwaltungszustaude, sondern es verdient ganz
besondere Beachtung durch die von weitschauenden, praktischen Ge-
sichtspunkten getn^nen Beformvorschläge, welche der gelehrte Wiener
Kuntius dem neuernannten Bibliothekar im Interesse einer besseren
Leitung, Ordnung und Benützbarkeit angelegentlichst zur Durchführung
empfiehlt
Ausgehend von der äusseren Ausstattung der Bibliothek glaubt
Garampi, dass da zuletzt schon Kardinal Domenico Passionei^) hin-
länglich vorgesorgt habe. Höchstens möge man mit der unter Kle-
mens XIL begonnenen Aufistellung von etruskischen Vasen oder anderen
Altertümern oberhalb der Schränke fortfahren s). Die Bibliothek
selbst fand er zu seiner Zeit in grosser Unordnung. Er rät daher,
die Handschriftenbestände einmal einer gründlichen Überprüfung zu
unterziehen, indem Zelada alle Codices ordnung^mässig in die für sie
bestimmten Fächer einreihen und mit den Inventaren vergleichen lasse.
Solcherart ergebe sich, dann eine genaue Kontrolle über die wirklich
vorhandenen, zerstreuten oder überhaupt in Verlust geratenen Bände.
Femers wendet er sich in Übereinstimmung mit dem oben erwähnten
gegangenen Werke, im Ganzen 16630. Nicht inbegriffen sind die zahlreichen
Schenkungen an Bibliotheken und Freunde. Über die Grundsätze, von denen
sich der Nuntius bei seinen Bücheranwerbungen leiten liess, schreibt er von
Wien aus an Gaetano Morini: per altro non sono mai stato capriccioso n^ sono
andato dietro a raritä o preziositä. ho provveduti libri [utili, di uso e a prezzi
discreti o anche vantaggiosi. Schreiben vom 7. April 1783, Orig., vatik. Bibl.,
Cod. vat. lat. 9051 f. 51.
*) »Babylon, oder das Grosse Geheimniss der Europäischen Mächte*.
*) Bibliothekar Tom ^2. Jänner 1755 bis zu seinem Tode am 5. Juli 1761.
3) Eine genauere Beschreibung dieser Gegenstllndef welche den bekanntlich
sehr niedrigen Bücher- und Handschriftenschränken grösseren Schmuck verleihen
sollten, bei Ghattard Gio. Pietro, Nuova descrizione del Yaticano o sia del pa-
lazzo apostolico di San Pietro, III 41 und 45, ftoma 1767. Ebenso bei Pistolesi
Erasmo, II Vaticano descritto ed illustrato, III 221 ff., Roma 1829. Erst vor
wenigen Jahren wurden die übrigens nicht sehr bedeutenden Vasen weggenommen
und sie dürften voraussichtlich in dem etruskischen Museum des Vatikans Auf-
stellung finden.
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Ein Outocbten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 301
Motuproprio Eleroeos XlII.i) gegen den Ton gewinnsftehtigen Skrip-
toren auf Kosten ihrer pfliditgemässen Beeehäftigfung damals häufig
geübten Unfug, an jeden Nächstbesten gegen gute Bezahlung Kopien von
Handschriften zu yerabfolgen, selbst wenn dieselben den jüngsten
Jahrhunderten angehören. Derartige Aufträge sollten mit der ge-
botenen Vorsicht und nur über ausdrückliche Ermächtigung des Kar-
dinalbibliothekars ausgeführt werden dürfen. Dagegen sei allen den-
jenigen, welche aas wissenschaftlichem Interesse in der Bibliothek ar-
beiten woUeu, der Zutritt zu derselben, anstatt zu erächweren, — wie
dies in der damals geltenden Verordnung Klemens XIIL geschah — ^)
immer mehr zu erleichtem.
Hinsichtlich der Druckwerke erblickt der Kuutius den Zweck der
Vatikana nicht darin, eine vollständige, alle Wissenszweige umfassende
>) >Molto piü poi sarebbe punibile, se alcun ministro della biblioteca ardis^e,
rioavare ed estrarre da esta notizie e 8crittui*e ad instansa di qualche persona
estranea; poichä in tal parte 80tto le Btesse pene a nostro arbitrio espressamente
comandiamo, che gli ufBziali e ministri tatti della biblioteca siano considerati,
come si h dispoato delle per^one estranee, e che per communicare agli altri
qnalnnqae notizia o copia de'libri o docnmenti della biblioteca debbano ayere
respressa licenza nostra e de'nostri successori con simile viglietto di segreteria
di stato«. Ein ähnliches Verbot findet sich auch schon in der von Klemens Xlf.
am 24. August 1739 erlassenen Bibliotheksordnung (abgedruckt in der Einleitung
zu Bibl. apost. vat. codicum manuscript. catalogus etc., hrsg. von Stefan Evodius
und Josef Simonius Assemani, I p. XLIX ff.); utrique cuitodi ticut ii^ungimus,
ut nullo pacto sinant, scriptores atque alios biblothecae ministros per dies biblio-
thecariis muneribus addictos in alia quaecumque praeter ea ad eiusdem biblio-
thecae utilitatem conducentia et proficua ministeria incumbere
prodest enim bibliothecae, ut eos habeat scriptores, qui non venales et merce-
narios pro aliis, sed praeclaros ingenii labores ad publicam utilitatem conferant.
<) Die betreffende »anstössigste Stelle dieses Reglements« hat schon Blume
a. a. 0. III 87 wörtlich abgedruckt. Auszüge bei Bethmann L. in Pertz Archiv
XQ (1874) 214 und Böhmer in dessen »Leben, Briefe und kleinere Schriften*.
Durch Jobannes Janssen, I 331 (Freiburg i. B. 1868). Es wird darin allen
fremden Personen ohne jegliche Ausnahme strengstens untersagt, in der Biblio-
thek Handschriften oder andere Bücher irgend welcher ^rt abzuschreiben oder
auch nur zu lesen, wenn sie hiezu nicht die ausdrückliche Erlaubnis des Papstes
haben. Den Besuchern der Vatikana durften überhaupt nur »per brevissimo
teanpo* jene Codices zur Besichtigung vorgelegt werden, »che si sogUono mo-
strare per loro erudita soddisfozione«. Ausgenommen war von diesem Verbote
(bei Blume nicht erwähnt) einzig nur der Präfekt des pftpstl. Geheimarchivs,
»al qnale, se occorra per debito del di lui offizio e servizio della sede aposto-
lioa di osservare, leggere e copiare alcuno libro, codice o volume della biblio-
teca, sopra di che si debba starQ alla di lui assertiva, ordiniamo, che si debba
dare tutto il commodo per ciö fare, parch^ oi6 faccia da se stesso e solo, e spe-
cialmente che se gli communichi V inventario ed indice. della biblioteca medesima«.
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302 Ignaz Philipp Dengel.
Bücherei za sein ; man möge sich riehnehr auf alle wichtigen Sammel-
und Nachschlagewerke des gesammten Wissens, wie auf die besten
Ausgaben der Klassiker, EircbenTäter und der Geschichtsschreiber bis
zum sechzehnten Jahrhundert beschränken. Der Forscher bedürfe
solcher Werke fortwährend als Behelf bei seinen handschrifblichen
Studien. Zu diesem Zwecke schlägt der erfahrene Prälat vor, die not-
wendigsten Hilfsmittel, wie Wörterbücher, Bibliothekskataloge, biogra-
phische Sammlungen u. s. w., in dem Arbeitssaale und anstossenden
Vorzimmer der Wohnung des ersten Eustos in geeigneten, ge-
schlossenen Schränken zu einer Art Konsultationsbibliothek für die Be-
nutzer der Anstalt zu vereinigen 0*
Wenig günstig lautet Garampi^s Urteil über das Personal der
Bibliothek. Vergegenwärtigen wir uns zunächst den von Klemens XIII.
festgesetzten Beamtenstatus ^), so ergibt sich folgendes Bild. Dem
Kardinalbibliothekar oder Protektor der Bibliothek zur Seite standen
zwei Kustoden und sieben Skriptoren, davon je zwei für Latein,
Griechisch und Hebräisch und einer für orientalische Sprachen (Syrisch
und Arabisch). Dazu kamen zwei vom Kardinal zu ernennende Buch-
binder und zwei Diener, deren Anstellung dem ersten Kustos über-
lassen war. Sie alle zählten zur Familie des Papstes und daher finden
wir sie auch mit den ihnen von der apostolischen Palastverwaltung
an Naturalien und Geld angewiesenen Gebühren in den ^Boli della
famiglia^ zusammen mit den Beamten des Geheimarchivs unter dem
Titel ^Officiali di libraria* amtlich verzeichnet und ihre Liste Jahr
für Jahr fortgeführt»). Ihren Pflichtenkreis hat ebenfalls Klemens XKL
in der öfters genannten Dienstordnung, deren vielgerügte Strenge zum
Teil auf die unter Passionei eingerissenen ,varj disordini' zurückzu-
führen ist, genauer begrenzt. Darnach hatten die beiden Kustoden in
Stellvertretung des Kardinalbibliothekars vor allem für die pünktliche
Einhaltung der Vorschriften Sorge zu tragen. Insbesondere oblag
dem ersteren die fortgesetzte Überwachung und Beaufsichtigung der
1) Der erwähnte Saal, nur von einem einzigen Fenster, welches Ausblick
in den Cortile di Belvedere gewährt, erleuchtet, dient seil 1886 als Eingangs-
halle zur Bibliothek. Dort, wo man heute in die »nuova sala di sudio« eintritt,
fühi*te eine Tür in das Zimmer der Buchbinder und in die Wohnung des ersten
Kustos. Eine genaue Beschreibung dieser Räumlichkeiten und ihrer damaligen
Einrichtung bei Chattard a. a. 0. III 17 ff. und 76 ff. mid Pistolesi a. a. 0. III
168 ff. über die für Studienzwecke wenig geeignete Lage der ehemaligen ,sala
di studio« vgl. die Ausführungen von Joh. Friedrich Böhmer in dessen »Leben,
Briefe und kleinere Schriften*, I 222 und 330»
2) Motuproprio vom 4. August 1761.
9) Siehe S. 308 Anm. 2 und Beilage IL
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Gai-ampi etc. 303
üüterbeamten^), welche von ihm ihre Beschäftigung zugewiesen er-
hielten. Im Einverständnisse mit dem Kardinal und dem zweiten
Kustos entschied er femer über Neuerwerbungen von BQchem und
Handschriften, wofür ausschliesslich eine von Paul Y. aus den Ein-
künften der Abtei S. Maria di Yenticano (Diözese Benevent) für Biblio-
thekszwecke zugewendete Dotation«) reservirt bleiben musste*). -aus-
gaben dagegen, welche Einrichtung und Instandhaltung der Yatikana
betrafen, gingen auf Bechnung des apostolischen Palastes. Ebenso
«etzte letzterer jährlich 80 römische scudi für Papier, Pergament,
Tinte, Federn und andere notwendige Bedürfnisse der Beamten aus.
1) >Comandiamo poi ai due custodi e specialmente al primario o maggiore
<di essi, che invigilino alla giomata, che gli scrittori siano diligenti ad inter-
yenire alla biblioteca ne* i giomi prefisei e si traitengano al servizio di essa per
tutto il tempo, che conviene, e che durante la loro dimora non attendano ad
4)ltri particolari e di loro elezione senza espressa licenza del cardinale biblio-
tecario*.
*) Motuproprio Paul V. vom 1. Juli 1607. Die genannte Abtei fi'uchtete
damals jährlich 530 scudi. Carini Isidoro, La biblioteca vaticana proprietä della
sede apostolica, IL edizione p. 77 Anm. 2, Roma 1893.
') »Finalmenie ordiniamo, che la detta dot^ ed annua rendita assegnata
<;ome sopra dal detto Paolo predecessore s'impieghi tutta nelFacquisto de'libri
jnanoscritti e stampati, che si crederanno confacenii per la detta biblioteca.
TOgliaroo perö, che non sia in arbitrio nh de'soli custodi nh del solo cardinale
bibliotecario o protettore il fare alcun acquisto e compra di essi: ma in ogni
caso si considerino i libri e le note di essi dal detto cardinale e dalli due cu-
stodi, coir intelligenza de*quali dovrä seguire T acquisto e compra di tutti o
parte deMibri, che si propongono, il che debba intendersi di spese medioeri e
Jimitate : poich^, se si trattasse di spesa, che eccedesse la somma di scudi trecento
moneta romana, in tal caso si debba sentire la volontä nostra e de' nostri suc-
cessori, in oltre che tutte le somme provenienti dalla detta dote ed annua ren-
dita si debbano depositare in conto distinto nel detto banco (sc. banco di S. Spi-
Tito) a credito della stessa biblioteca e a disposizione unitamente del cardinale
bibliotecario e del custode primario o maggiore: ed ordiniamo, che i pagamenti
•da farsi per tali compre, o siano inferiori alla detta somma di scudi trecento o
anche superiori alla medesima, di modo che vi sia stato V oracolo nostro o
de* nostri successori, tutti debbano farsi per mezzo di ordini sottoscritti non
meno dal cardinale bibliotecario, che dal custode primario o maggiore *, e perciö
tutti i mandati di procure ed altri atti necessarj per le esazioni e respettiva-
mente per le quietanze delle somme, che si pagano della detta dote ed annua
rendita dagli afBtuarj, agenti, procuratori o altri debitori, debbano essere sotto-
scritti tanto dal medesimo cardinale bibliotecario come dallo stesso custode pri-
mario 0 maggiore: volendo che resti a cura di qaesto ed a suo pericolo, il far
seguire puntualmente i depositi delle somme, che si riscuotono; ed altresi debba
nell' archivio della biblioteca porre e custodire le copie di tutti gli ordini, istro-
menti e liste di spese, delle qnali tenga un esatto registro sottoscritto da esso
« coir approvazione del detto cardinale bibliotecario«.
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304 Ignaz Philipp Dengel.
Ober alle diese Agenden hatte der erste Kustos Buch zu fahren und
die Belege im Archiv der Bibliothek wohlgeordnet aufeubewahren.
Alle drei Jahre musste ausserdem dem Papste ein detaillirter Bericht
über die finanzielle Gebahrung vorgelegt werden^). Die Arbeit der
Skriptoren bestand vornehmlich darin, nach den Weisungen des ersten
Kustos Inventare und Indices anzufertigen, schadhaft gewordene
Codices abzuschreiben und textkritische Vergleichungen oder Über-
setzungen von ungedruckten Wericen der Kirchenväter und anderer
Autoren vorzunehmen-). Ihre Ernennung erfolgte ¥rie die der Kustoden
durch ein päpstliches Breve, jedoch erst nach vorheriger vor dem
Kardinalbibliothekar und den beiden Kustoden abgelegter Prüfung s),
über deren Ergebnis dem Papste berichtet werden musste.
So wichtig und verantwortungsvoll nun gerade das Amt der
Skriptoren war, so wenig haben letztere nach den Wahrnehmungen
Grarampi's, die auch von fremden Besuchern der Vatikana bestätigt
werden*), damals ihrer Aufgabe entsprochen. Nur Wenige von den
*) »Per compimento di tali ordinazioni ed affinch^ noi ed i nostri succes-
8ori possiamo e possano avere una piena contezsa dello stato economico della
biblioteca e secondo esso naokere, di fare nuovi acqaisti in vantaggio della
medesima, ordiniamo ancora, che ogni tre anni da incominciare a decorrere dalla
data della presente ni debba fere un'esatto bilancio de i conti, si delle rendite
come delle späte e respettivamente degli avanzi della detta biblioteca, facendosi
in esso dne conti distinti, uno ciofe sopra le rendite assegnate per i nuovi ac-
qaisti, a confronto delle quali si debbano porre le speae di codici e libri, che
con le regole sopra prescritte fossero state fatte in quel triennio, Taltro poi
deir assegnamento fatto per le spese minute occorrenti colle partifce alP incontro
delle Bpese fotte secondo le giustificazioni, ch' avrk nelle mani il custode pri-
mario o maggiore. un esemplare poi di tale bilancio, che riguardi amenduc i
conti, sottoscritto dallo stesso castode, nel termine dello stesso triennio si debba
esibire a noi ed a nostri successori«.
*) »Debbano impiegarsi in quelle, che verrä loro prescritto dal primo custode,
confocente all* utile ed al servizio della medesima biblioteca ed alfuffizio di
Bcrittori, che professano: come sarebbe il fare ossia continuare l'inventario ed
indice de' codici manoscritti e stampati, il trascrivere e copiare quei codici. i
quali per la loro antichitä potessero patire detrimento, il colluzionare i diversi
codici deir stess' Opera di qualche santo padre, il tradurre dalle lingue eatere
nella latina le opere inedite de* medesimi eanti padri o di autori insigni in
qnalche scienza o appartenenti alla atoria ecclesiastica o ai dogmi della santa
fede cattolica, e finalmente in ogni altra cosa, che fbsse ordinata da noi e dai
nostri snccessori immediatamente o per mezzo della segreteria di stato*.
») Bei Besetzung der Stelle für orientalische Sprachen mussten ausserdem
die Fachprofeesoren der Sapienra und des Kollegiums der Propaganda fidei dem
Examen beiwohnen.
«) Vgl. Jakob Georg Christian Adlers, Professors zu Kopenhagen, Reiae-
bemerkungen auf einer Reise nach Rom. Aus seinem Tagebuche herausgegeben
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£in Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 305
Vielen, ftüirt der Nuntius aus, erweisen der Bibliothek wirklich brauch-
bare Dienste. Verschiedene sehe man meist mü^sig und pflicht-
Tergessen herumsitzen, höchstens dass sie sich gegen die Vorschrift
mit eintraglichen fremden Arbeiten beschäftigen oder ihren Lieblings-
stndien nachgehen, wozu sie während der Ämtsstunden ohne spezielle
Erlaubnis ebenfalls nicht berechtigt waren. Er bezeichnet es geradezu
als eine Schande, dass die Inventare einiger Sonderbibliotheken noch
immer uuTollendet dastehen. Mehreren fehle auch ein alphabetischer
Index. Ebenso Termisst er einen zusammenfassenden, alphabetischen
Katalog fiber sämtliche Fonds. Eine der dringlichsten Aufgaben der
neuen Bibliotheksleitung müsse daher darin bestehen, diese Verzeich-
nisse baldigst vollenden zu lassen. Und zwar möge Zelada dies am
besten in der Weise bewerkstelligen, dass er jedem Skriptor die seiner
besonderen Befähigung entsprechenden Materien zur Bearbeitung über-
weise und die Kustoden zur Prüfung der geleisteten Arbeit verhalte.
Indem er schliesslich selbst in das Ergebnis Einblick nehme, gewinne
er nicht nur einen Gradmesser für den Fleiss, die Gescliicklichkeit
und das Können der Beamten, sondern er sei auch in der Lage, jedem
Einzelnen die nötigen belehrenden Ermahnungen zu erteilen und
solcherart das ihm unterstellte Personal in fortwährender nutzbrin-
gender Tätigkeit zu erhalten.
Nach Vollendung dieser Katalogisirungsarbeiten empfiehlt der
Wiener Nuntius die Fortsetzung der monumentalen Publikation des
Kataloges der Tatikanischen Handschriften, womit in den Jahren 1756
— 1759 unter den Auspizien Benedikt XIV. durch die berühmten Orien-
talisten Josef SimoniuR und Stefan Evodius Assemani ein bedtutungs-
ToUer Anfang gemacht worden war^). Damit aber ein so umfang-
reiches, von den Gelehrten mit Sehnsucht erwartetes Werk keine Ver-
zögerung erleide, wünscht er grössere Einfachheit in Anlage, Druck
Yon seinem Bruder, Johann Christoph Georg Adler, Obergerichtsadvoknt zu
Altona, p. 118 ff., Altona 1783.
*) Bibliothecae apost. vst. codicum manuscript. catalogus in tres pai-tes
distributus, in quarum prima orientales, in altera graeci, in tertia latini, italici
aliorumque europaeomm idiomatum Codices. Stephanus Evodius Assemanus
archiep. Apamensis et Joseph Simonius Assemanus eiusdem bibl. praefectus et
sacrosanctae basilicae principis apostolorum de urbe canonicus recensuernnt, di-
gessemnt animadversionibnsque illustrarunt. Von dieser auf 20 (6 4-4-4- 10) Bde.
berechneten Publikation sind nur 3 Bde. des ersten Teiles erschienen (Romae
1756, 1768, 1759, ex typ. ling. Orient.). Ein weiterer Band der zweiten Abtei-
lung war dem Abschlüsse nahe, als ein Brand am 30. August 1768 die ganze
Auflage bis auf wenige Exemplare vernichtete. Seitdem wurde der Druck ganz
eingestellt
MittheUuBfon XXY. 20
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306 Ignaz Philipp Dengel.
und Ausstattung, ähnlich wie etwa die Kataloge der Laurenziaca in
Florenz 1), der kaiserlichen Bibliothek in Wien^) oder des Escurial^)
der Öffentlichkeit übergeben wurden.
Auch zu anderen wissenschaftlichen Unternehmungen gibt der
vielerfahrene Prälat in seinem Gutachten beachtenswerte Anregungen.
So verweist er auf eine von dem griechischen Skriptor Don Baffaele
Yernazza seit längerer Zeit in Angriff genommene Sammlung von
Werken des Leo Allatius, deren Gesamtausgabe eine dankbare Auf-
gabe bilden wQrde^). Ebenso sollten der erste Eustos Stefan Evodius
und der Skriptor Anton Assemani^) zur Veröffentlichung von orien-
talischen Werken aufgemuntert werden. Freudigst begrüsse es auch
die literarische Welt, wenn man sonstige interessante Inedita, wie sie
während der Ordnungsarbeiten zum Vorscheine kommen, zu einer
Kollektion ^Anekdoten* vereinige«) oder in anderer geeigneter Weise
für grössere Publikationen verwerte. Die Notwendigkeit solcher Ver-
austaltuugen rechtfertigt der Nuntius vor allem damit, dass sie nicht
nur den Ruf und das Ansehen der Vatikana erhöhen, sondern auch
von pekuniären Erfolgen begleitet seien, die dann wieder der Biblio-
thek selbst, namentlich für Büchereinkäufe zu gute kommen. Er führt
seinem Freunde das Beispiel der Ephraem- Ausgabe 7) vor Augen,
welche die Jahreseiokünfte der Vatikana erheblich vermehrt habe.
Geradezu beschämend empfindet er es, sehen zu müssen, wie derartige
naheliegende Editionen von Werken der Kirchenväter oder von päpst-
■) CcVtalogus codicum manuscriptorum bibliothecae Mediceae Laurentiauae
u. 8. w., 8 Bde. Florenz 1752 — 1778, alle mit Ausnahme der Cod. orientales
herausgegeben von Ang. Maria Bandini, dem Präfekten der Bibliothek. Dazu
drei in den Jahren 1791 — 1793 erschienene Supplementbände.
*) Petri Lambecii Hamburgensis commentariorum de augiistissima biblio-
theca caesarea Vindobonensi u. s. w., editio altera opera et studio Adami Fran-
cisci Kollarii Pannonii Neosoliensis, Mariae llieresiae augustae a consiliis et
Vindobonensis bibliothecae Palatinae custodis primarii, libri VlIE Vindobonae
1766—1782.
s) Casiri M., Bibl. art^bico-hispana Eacurialensis, 2 vol. Matriti 1760—1770,
*) öiehe S. 317 Anm. 1.
*) Der erstgenannte war am 4. Februar 1768 zum Nachfolger seines gleich-
namigen Vetters Josef Simonius Assemani ernannt worden. Vorher bekleidete
er die Stelle eines Skriptors der syrischen Sprache, die dann auf Anton Asse-
mani Überging. Siehe Beilage II.
«) Einige solcher Anekdoten werden bei Blume a. a. 0. III 113 aufgezählt
') Sancti patris nostri Ephraem Syri opera omnia quae exstant graece,
syriace, latine, in sex tomos distributa ad manuscriptos Codices vaticanos aliosque
castigata, multis aucta, interpretatione, praefationibu», notis, variantibus, lectio-
nibus illustrata u. s. w., 6 Bde., Homae ex typogr. vaticana 1732 — 1746.
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 307
licheD Bullen, yielfach ausserhalb Roms und der vatikanischen Biblio-
thek veröffentlicht werden. In dieser Beziehung erinnert er an die
früheren, glücklicheren Zeiten, welche der Kardinal, unterstützt von
dem gelehrten Exjesuiten Pietro Lazzari^), wiedererweckeu möge. In
gleicher Weise wünscht Garampi Rückkehr zu einem geregelteren Haus-
halte in der Verwaltung des Bibliothekfonds, als dies unter den beiden
unmittelbaren Vorgängern Zelada's^) der Fall war. Auch der Papst
selbst werde gelegentlich seine freigebige Hand öfihen und so im
Vereine mit den auf angedeutetem Wege neu zu erschliessenden Ein-
nahmsquellen den Bibliothekar in den Stand setzen, das gezeichnete
Programm ohne sonderliche Schwierigkeiten zu verwirklichen, ja mit
der Zeit werde er noch Grösseres zum Wohle von Kirche und Wissen-
schaft vollbringen können.
Soweit die freimütigen, verständnisvollen Darlegungen des Wiener
Nuntius. Leider lässt sich nicht behaupten, dass Zelada alle die vor-
treffichen Ratschläge seines Freundes auch befolgt hat. Seine Ver-
dienste für die Vatikana beruhen überhaupt mehr in ihrer Bereicherung
durch wertvolle Handschriften, Münzen und Siegel s), als in deren
notwendigen inneren Ausgestaltung. Anfangs schien er sich allerdings
ernstlich mit den Garampi*schen Reformentwürfen befasst zu habend).
Es bedeutete immerhin schon einen Fortschritt, dass im Jahre 1781
einem Forscher aus dem Norden, Jakob Georg Christian Adler aus
Kopenhagen, mit dem auch GaVampi in literarischer Korrespondenz
stand, trotz des strengen Verbotes Klemens XIII. Erleichterungen in
der Benützung der Sammlungen gewährt wurden. Dieser Romfahrer
schildert Kardinal Zelada als einen sehr gefälligen Herrn und grossen
Freund der Wissenschaften. Er durfte oft ganz allein auf der Bibliothek
arbeiten und er hebt hervor, dass man sich den Zutritt zu derselben
•) Lnzzari (Lazzeri oder Lazeri) Pietro, geb. 1710, gest. 1789. Er war
durch 30 Jahre hindarch Professor und Bibliothekar am Collegium Romanum,
später nahm er die Stelle eines Theologen und Bibliothekars bei Kardinal Zelada
an. Er schrieb zahlreiche kirchengeschichtliche Werke, die aufgezählt sind in
der Bibliothäque de la compagnie de J^sus, nouvelle Edition par Carlos Sommer-
vogel, Bibliographie tome IV (1893) 1609 ff.
2) Domenico Passionei (siebe 8. 300 Anm. 2) und Aleseandro Albani, er-
nannt am 12. August 1761 (Brevenarchiv, Divers. Clementis XIII. pars I. f. 387),
gest. II. Dez. 1779.
») Vgl. Carini a. a. 0. 122 ff. und Adlers Reieebemerkungen a. a. 0. 117.
*) üaiampi schrieb an Zelada am 24. Juli 1780: anche altronde ricevo con
mio giubbilo riscontri deir indefessa di lei sollecitudine per codesta biblioteca
Taticana, per ao:rescere sempre maggior lustro alla medesima e utilitä al pub-
blico. me ne rallegro di cuore e me ne congratulo seco lei. Konzept in Fondo
Oarampi, unsignirter Faszikel.
20*
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808 Igaa« Philipp DengeL
gegen entsprechendes Trinkgeld sogar wahrend der Ferien erwirken
konnte^). Ab^ bald nach dem am 24. November 1782 erfolgten Tode
des ersten Enstos Stefan Evodius Assemani^ an dessen Stelle Monsignor
Josef Anton Beggi trat*), gewannen infolge des yerderblichen Einflusses
des letzteren^) die alten Traditionen allmählich wieder die Oberhand.
Garampi, der, 1785 um Kardinal ernannt, seinen Lebensabend teils in
Montefiascone und Cometo, teils iu Bom verbrachte^), Termochte dagegen
ebensowenig, wie Zelada selbst, der durch die Übernahme des Staats-
sekretariates im Jahre 1789 der tatsachlichen Oberleitung der Vatikana
1) Adlers Reisebemerkongeo a. a. 0. p. 119 und 120.
*) Die ErnennuDg Beggi*t, der bis dahin noch nicht im Dienste der Vati-
kana gestanden hat, erfolgte mittelst Brere vom 1. Dezember 1782. Am gleichen
Tage wurde der zweite Kustos Monsignor Pietro Francesco Foggini, der dieses
Amt seit 5. Februar 1768 bekleidete, mit dem Titel und den GebQhren eines
ersten Kustos in den Ruhestand gesetzt. An seine Stelle trat am 6. Juni
1783 Monsignor Ennio Quirino Visconti. Am 1. M&n 1785 hat dann Pius VL
die Stelle des zweiten Kustos überhaupt aufgehoben. DaÜlr wurde Reggi sein
Gehalt an Geld um monatlich 12 scudi erhöht. Letzterer waltete seines Amte»
bis 1800 und starb als jubilirter Kustos im J. 1802. Ihm folgte am 11. Sep-
tember 1800 Monsignor Gaetano Marini. Gleichzeitig wurde die Stelle des zweiten
Kustos in der Person des bisherigen lateinischen Skriptors D. Angelo Battaglini
wiederbesetzt. Ich entnehme diese und andere zerstreute Notizen den nun in
der yatikan. Bibliothek yereinigten ,Roli della famiglia« der Päpste, Arm. 141
Nr. 62 (1701)— 263 (1796) und 264 (1801), welche auch sonst fQr die Kenntnis
der päpstlichen Hofhaltung eine wichtige Quelle bilden. (Vgl. Sickel in Bd. XIV
(1893) 537 ff. dieser Zeitschrift. Er hat den von ihm daselbst veröffentlichten
»Ruolo di famiglia des Papstes Pius IV. < noch im Archive der Computisteriä
benützt). Sie wurden jährlich zweimal, am 1. Mai und 1. November, erneuert
In Beilage II findet sich ein solcher Rolo aus dem Jahre 1780, soweit er die
Beamten der Vatikan. Bibliothek und deren Dienstesbezüge betrifft, abgedruckt.
Dem H. Präfekten P. Franz Ehrle schulde ich für die Freundlichkeit, mit der er
mir die Benützung dieser Materialien erleichterte, lebhaften Dank.
>) Garampi schreibt am 11. April 1785 von Wien aus an Gaetano Marini i
deploro lo scredito, in cui sarä e la biblioteca vaticana e Roma per la troppo
sofistica ritenutezza deir odiemo custode. si vuol chiudere la stalla dopo scappati
i buoj. ma il rimedio h per piü conti peggiore del disordine. I bibiiotecajj non
sempre hanno presente il carattere del savio, che sine invidia communico. Be-
zeichnend sind auch die Worte, die er einige Monate später, am 20. Juni, an
den nämlichen richtete. £r legt Marini nahe, den Abbate Moreelli zur Publi-
kation von »anecdoti greci< aus römischen Bibliotheken zu veranlassen und ßLhrt
dann fort: m' indispettisco ogni qualvolta sento riferirmisi le durezze, che ora
si pruovano nella biblioteca vaticana ! io mi sfiaterö quanto posso, essende costä ,
contro r avarizia, che impediscc la oircolazione di tali merci. Beide Schreiben,^
Orig., in der vatik. Bibl., CJod. vat lat 9051 f. 76 und 80. Vgl. hiezu aucb
Adlers Reisebemerkungen a. a. 0. p. 119 Anmerkung.
*) Er starb zu Rom am 4. Mai 1792.
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£in Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 309
entzogen worde. Eanm hatte er aber nach aiebenjShriger Wirksam-
keit dieses Amt zurückgelegt, da brachen über Bom jene schlimmen
Tage herein, welche anch für die vatikanische Bibliothek mit heri)en
Yerhisten yerbonden waren. Sie mnsste bekanntlich 1797 jnre bdU
einen Teil ihrer w^rtrollen Handschriften den Franzosen abtreten^).
Fius VI. wnrde im darauffolgenden Jahre als Gefangener hinweg-
gef&hrt. Zelada, nebst den meisten übrigen Kai-dinalen ans dem Kirchen-
staate ausgewiesen, zog sich nach Toskana zurück und er kehrte erst
mit dem neuen, in Venedig erwählten Oberhaupt der Kirche, Papst
Pius YII. wieder nach Rom zurück, wo er am 19. Dezember 1801
sein langes Leben beschloss. Nach einem von Garampi ausgesprochenen
Grundsätze, dass grosse, auf das öfientliche Wohl bedachte Männer
ihre wissenschaftlichen Sammlungen der Allgemeinheit erhalten sollen,
yermachte der Kurdinal den astronomischen und physikalischen Teil
seines grossartigen Museums dem CoUegium Bomannm, während das
Hospital S. Spirito in Sassia schöne anatomische Stücke aus Wachs
geschenkt > erhielt >). Die Bücherei aber kam zum Teil an die „Biblio-
teca del cabildo de la santa iglesia catedral" in Toledo^, den Best
erwarb Pius VII. für die Vatikana*),
Auch unter den nächsten Nachfolgern Zelada^s in der Leitung
der Vatikana^) gingen die auf eine Neugestaltung des ganzen 'Institutes
1) Vgl. Münts Engine, La biblioth^oe dn Vatican pendant la r^volntion
ton^aise. In M^langes Julien Havet (Recueil de trayauz d* Erudition d^i^ a
la memoire de Julien Havet) p. 579 ff. Paria 1895.
*) Moroni a. a. 0. Bd. 103 p. 467 und 469. Die übrigen Gegenstfinde
scheinen gans serstrent worden zu sein«
') ^£»1* Catalogi libromm manuscriptomm^ qui in bibliothecis Galliae, Hel-
vet'.ae, Belgii, Britanniae M., Hispaniae. Lnsitaniae asservantnr, nunc primum
editi a D. Gnstayo Haenel p. 984, Lipsiae 1830. Ebenso Carini Isidoro, Gli
arcbivi e le biblioteche di Spagna in rapporto alla storia d* Italia in generale e
di Sicilia in particolare. Parte prima p. 482 und 483, Palermo 1884. Daselbst
werden einige Handschriften ans der Biblioteca Zelada aufgezählt und beschrieben.
Ein Manuskript beGndet sieb (Carini p. 605) im Archivio histörico in Toledo.
«) Von Moroni a. a. 0. Bd. 103 p. 469 auf c. 6000 Bände geschätzt. Sie
sind gegenwärtig in den Räumen der Eonsultationsbibliothek aufgestellt.
>) Ein vollständiges und genaues Verzeichnis der Eardinalbibliothekare und
Beamten der Vatikana besitzen wir nicht. Die Serie der Bibliothekare und
Kustoden in der öfters zit. trefflichen Einleitung zum ersten Bande des von den
Assemani herausgegebenen Katalogs der Vatikan. Handschriften, p. LUX ff. und
LXIX ff., reicht nur bis Passionei. In Moroni a. a. 0. V 223 ff. und der kleinen
Orientirungsschrifb von Angelo Mazzoni, La biblioteca vaticana IV. ediz. p. 11
(Roma 1895), findet sich zwar c^ie Liste wenigstens der Bibliothekare bis auf
unsere Zeit fortgesetzt, doch feblen genauere Daten und selbst die Jahre sind mehr-
fach unrichtig angegebeD. Um so mehr muss daher ein in Vorbereitung ste-
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310 Ignaz Philipp Dengel.
abzielenden Wünsche Garampi's nicht in Erfüllung. Die bewegten poli-
tischen Zeiten, vor allem die Besetzung Roms durch Napoleon im Jahre
1808 und die neuen schmerzlichen Verluste, welche die Sammlungen des
Vatikans über sich ergehen lassen mussten^), waren allerdings solchen
Reformbestrebungen nichts weniger als günstig. . Die traurigen Ver-
hältnisse brachten es sogar mit sich^ dass nach erfolgter Gefangen-
nahme Pius VII. die durch den Tod des Kardinals Luigi Valenti
Gonzaga erledigte Stelle des Bibliothekars bis 1827 nicht mehr be-
setzt wurde. Wohl hat Ercole Consalvi, der in seiner Eigenschaft als
Staatssekretär mehrere Jahre die interimistische Leitung der vatikani-
schen Bibliothek besorgte, als Dank für die Rückgabe der von den
Franzosen nach Paris entführten Handschriften') die Forschungen
fremder Besucher in besonders entgegenkommender Weise gefördert*^).
Nach ihm wurde es aber wieder anders. Auch die Katalogisirungs-
arbeiten schritten nur sehr langsam vorwärts und es dauerte noch
hendes Unternehmen des Abb6 Comte Le Grelle begrüsst werden, der im Auftrage
der Bibliotheksleitung mit Benützung der Roli della famiglia und des Archivio
particolare della biblioteca ein authentisches Verzeichnis des gesamten Beamten-
personals zu bringen gedenkt. Ich beschränke mich hier auf die blosse Fest-
stellung der Kardinalbibliothekäre nach Zelada und zwar vornehmlich
auf Grund von Nachforschungen in dem Brevenarchive, welche dessen Leiter
Mona. Pietro de Romanis mit besonders dankenswerter Liebenswürdigkeit unter-
stützt hat. Auch der Skriptur der Yatikana Mons. Mariano Ugolini leistete bei
Durchsicht der Annnarj pontifici, Notizie und Diarj di Roma, den Vorläufern
der Gerarchia cattolica, wertvolle Beihilfe. Die Daten der Ernennung beziehen
sich auf das hierüber ausgefertigte Breve.
Luigi Valenti Gonzaga 1802 .Tftnner 12^ gest. 1808 Dezember 29.
Giulio Maria della Somaglia 1827 Jänner 26, gest. 1830 April 2.
Giuseppe Albani 1830 April 23, gest. 1834 Dezember 3.
Luigi Lambruschini 18M Dezember 19, gest. 1854 Mai 12.
Angelo Mai 1853 (kein Breve vorhanden), gest. 1854 September 9.
Antonio Tosti 1860 Jänner 13, gest. 1866 März 20.
Giovanni Battista Pitra 1869 Jänner (non fu spedito breve; das Giornale
di Roma 1869 Nr. 16 meldet die erfolgte Ernennung mittelst »biglietto di segre-
teria di stato« am 21. Jänner), gest. 1889 Februar 9.
Placido Maria Schiaffino 1889 März 11, gest. 1889 September 23.
Alfonso Capecelatro, gegenwärtiger Eardinalbibliothekar, ernannt 1890
April 29.
*) Vgl. Marino Marini, Memorie storiche deir occupazione e restituzione
degli archivii della S. sede e del riacquisto de*codici e museo numismatico del
Vaticano e de^ manoscritti e parte del museo di storia naturale di Bologna, 1816.
Abgedruckt mit Beilage vieler Dokumente in: Regestum Clementis papae V,
cnra et sudio monachorum 0. S. B. I Einleitung p. CCXXVlll ff., Rom 1885.
s) Vgl. vorhin zit. Memorie und Müntz a. a, 0. 582 ff.
•) Vgl. die Ausführungen bei Blume a. a. 0. UI 94, der damals in der
Vatikana gearbeitet hat.
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Grarampi etc. 311
längere Zeit, bis man die unvergleichlichen Schätze durch eine bessere
Ordnung und ihre endliche Erschliessung fQr die freie Forschung zu
einem Gemeingute der. Wissenschaft machte. Noch um die Mitte des
19. Jahrhunderts hinderte die .unerhörte'^ Bibliotheksordnung Rie-
mens XIII., welche vielfach in übermässiger Strenge, oft aber auch
wieder sehr willkürlich gehandhabt wurde ^), jeden Fortschritt nach
dieser Richtung. Selbst einem Joh. Friedrich Böhmer bat man
während seines dritten Aufenthaltes in Rom 1849 — 1860 auf der
Yatikana nach seinen eigenen Worten „so kleinliche Schwierigkeiten
gemacht, dass er, nachdem auch ein der höheren Behörde vorgelegtes
Gesuch erfolglos blieb, es seiner und seines Vaterlandes, lür dessen
Geschichte er arbeitete, würdiger hielt, sich zurück zu ziehen*. In
Neapel yerfasste er dann am 26. Februar 1850 eine Denkschrift an
den österreichischen Botschafter beim. Papste, den Grafen Edterhäzy,
worin er, nicht um anzufeinden, sondern uiü nach Kräften Beformen und
freieren Zutritt zu erwirken, offen und ehrlich die t) beistände in der Ver-
waltung und Benützbarkeit der vatikanischen Bibliothek darlegt, als deren
hauptsächlichste er bezeichnet: die mangelhafte Organisation des Bi-
bliothekariats, indem Alles nur einem einzelnen Chef, dem ersten Eustos
überlassen ist, die vielen Ferialtage^), das ungeeignete, düstere Arbeits*
1) Daher auch die sich mehrfach widerBprechenden Angaben bei Pertz
G. H., Italiänische Reise vom November 1821 bis August 1823 p. 6 und 7, Han-
nover 1824; Palacky*s italienische Reise im Jahre 1837 p. 53 ff.; Greith Carl,
Spicilegium Yaticanum, Beiträge zar nähern Eenntniss der Vatikanischen Biblio-
thek fQr deutsche Poesie des Mittelalters p. 2, Frauenfeld 1838; Bethmann L.,
Nachrichten über die von ihm f&r die Mon. Germ. bist, benutzten Sammlungen
von Handschriften und Urkunden Italiens, aus dem Jahre 1854, in Pertz Archiv
XII (1874) p. 214 und 215; Dudik B., Iter Romanum I 6 ff., Wien 1855. — Zum
Teile haben zu einem strengeren Vorgehen auch die politischen tlreignisse und
nicht in letzter Linie die »vielen bitteren Erfahrungen* beigetragen, welche man
in Rom mit fremden Forschecn machte. Dudik (p. IX) weist hin auf »die auf-
geblasene Unbescheidenheit, ja oft gemeine Unverschämtheit, mit welcher ge-
wisse Männer in Rom's artistischen und literarischen Sammlungen auftreten <•
Greith (p. 2) erwähnt das Beispiel Potters, der auf zweideutige Diarien und
wahre oder auch erdichtete Skandalgeschichten vergangener Zeiten Jagd machte.
Daher fand es auch Böhmer (Leben, Briefe und kleinere Schriften I 223), über-
einstimmend mit Garampi (siehe S. 301) »ganz in der Ordnung, dass man in
Rom nicht Jedem Alles (besonders aus den letzten Jahrhunderten) in die Hände
gibt«.
») Nach Böhmer gab es jährlich etwa nur 90 Arbeitstage. Mit dieser Be-
rechnung stimmt auch die damals noch geltende, unter KardinpJ Angelo Quirini
erlassene Ferienordnnng. Letztere ist abgedruckt bei Blume a. a. 0. Ill 84.
Vgl. auch Dudik a. a. 0. I 6. Eine Vermehrung der Arbeitstage trat erst in
den letzten Jahren des Pontifikates Pius IX. ein, bis dann Leo XIII. im J. 1885
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312 l^uaz Philipp Dengel.
lokal >) und die engherzige Dienstordnung, deren Abänderung die Be-
amten selbst bei einigem EitVr für die Forderungen der Wissenschaft
langst schon hätten durchsetzen können. ^Allein sie sehen vielmehr
die Bibliothek als ihr Privateigenthum an, mit dem sie sich persönlich
wichtig machen, und hoffen, dass es ihnen einmal gelingen werde,
bnchhändlerischen Verlag zu finden, um durch Herausgabe von ün*
gedrucktem sich berühmt zu machen und andere Yortbeile zu erlangen.
Darum erscheint ihnen jede Benützung durch einen Fremden als eine
Minderung ihres eigenen Vortheils'^. Gleichzeitig erinnert Böhmer an
die Zeiten eines Benedikt XIV. und Passionei, wo man im Gemein-
interesse der Wissenschaft sogar mit dem Drucke der Kataloge anfing,
während jetzt nicht einmal die Einsicht in die handschriftlichen Ver-
zeichnisse gestattet werde ^). und an anderer Stelle verweist er auch
auf das edle Beispiel Garampi^s, der «die volle Eenntniss der ganzen
Wahrheit* aufs Grossartigste fordern wollte*).
Ein neuer Geist begann in die ehrwürdigen Hallen der Vatikana
erst einzuziehen, als Pius IX. am 20. Oktober 1851 die bis dahin
geltenden Vorschriften Klemens Xm. durch ein Reglement^) ersetzte,
welches in Verbindung mit später dargebotenen Erleichterungen der
wissenschaftlichen Forschung schon viel freiere Bahnen eröffnete. Seit-
dem arbeitete man auch intensiver und systematischer als bisher an
der Katalogisirung der Handschriften, so dass am Ende seiner Begie-
das heute noch giltige »Calendario per il servizio degli officiali ed impiegati
della biblioteca vaticana« festsetzte.
1) Siehe S. 302 Anm. 1.
*) Dieses interessante Schriftstück, eigenhändig von Böhmer geschrieben,
fand ich in dem im Palazzo di Venezia befindlichen Archive unserer Botscbaft
beim päpstlichen Stuhle. Es schliesst mit folgenden charakteristischen Worten :
»Sollte dem Unterzeichneten hoher Schutz es möglich machen wollen, seine zum
Besten der vaterländischen Wissenschaft begonnenen Entdeckungen und Ab-
schnften wieder aufnehmen und noch einige Zeit fortsetzen zu können, so
dürfte eine darauf bezügliche hochgeneigte Empfehlung auf folgende Haupt-
puncte zu richten sein: dass ihm, als einem Mann, der nie etwas wider die
katholische Kirche geschrieben, sondern vielmehr in öffentlichen Druckschriften
die grossen Päbste des dreizehnten Jahrhunderts gegen Vorwürfe vertheidigt hat,
die Einsicht der Kataloge und die Benutzung der Handschriften vertrauensvoll
gestattet, und dass ihm, bei nur noch kurzem Aufenthalt, möglichst lange Ar-
beitszeit gestattet werden möge«. Als Böhmer, am 24. März 1850 nach Rom
zurückgekehrt, den gewünschten Zweck nicht erreichte, erweiterte er die genannte
Schrift zu einem Aufsätze über die »Anliegen deutscher Wissenschaft in Rom«,
den Joh. Janssen in Böhmer's Leben etc. 1 329 ff. abgedruckt hat.
«) Böhmer's Leben etc. I 327.
*) Gedruckt bei Zanelli a. a. 0. 118 ff.
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 3^3
rang schon ganz bedeutende Ergebnisse zutage lagen i). Einen gross-
artigen Abscblctts über erreichte das von Ga^umpi angeregte Beform-
werk durch Leo XIII., in dessen kraftvoller Persönlichkeit sich der
TOB unserem Böhmer autgedrückte Wunsch, ^dass der nächste Pabst,
den man ja als lumen de coelis Yorausprophezeit hat, auch die wahr-
heitsliebende, ernste Wissenschaft der Historie als ein Himmelslicht
fOr das Dunkel und die Irrwege der Principienlosigkeit der Gegenwart
betrachte ''^), voll und ganz verwirklicht hat Schon die Einleitung
seines Poutifikates bildete ein Motuproprio^), worin er die Satzungen
seiner Vorgänger für die Bibliothek in einer den geänderten Zeitver-
hältnissen entsprechenden Weise umwandelte. Im Jahre 1885 gab er
dann, mit den hergebrachten Überlieferungen trotz mancher Wider-
stände völlig brechend, der Vatikana jene lebenskräftige, mustergiltige
Organisation^), wie sie eine so gewaltige Institution ihrer selbst willen
und im Interesse der Wissenschaft dringend erheischte. Zugleich ordnete
er die Wiederaufnahme der Publikation der Kataloge^) und andere
wissenschaftliche Unternehmungen an und er sorgte daftir, dass ein
freundlicherer Stndiensaal den aus allen Ländern zusammenströmenden
Gelehrten ihre Forschungen erleichterte*). Indem er schliesslich für
1) Vgl. De Rossi Joauues Bapt., De origine, historia, indicibus scrinii et
bibliothccae sedis apostolicae (ex tomo I recensionis cod. palatin. latin. bibl.
▼atic.) p. CXX fip. und CXXVII ff., Romae 1886.
*) Böhmer's Leben etc. I 335.
*) Vom 9. September 1878, gedruckt in Leonis XIII. pontificis maximi acta
i (Bomae 1881) p. 112 ff.
^) Regolamento per la biblioteca vaticana, dato dal noetro palazzo apostolico
del Vaticano questo dl 21 marzo 1885. Separat und neueatens auch abgedruckt
in der von F. Veglia und G. Perardi begonnenen Ausgabe der Atti di Leone XIII.,
parte prima p. 269 ff. Mondovi 1903. — Die Notwendigkeit einer derartigen
Neugestaltung erkannte Leo schon im J. 1878. In dem Motuproprio heisst es:
una istituzione di tanta importanza ha bisogno d'ordine e di disciplina pari alla
sua grandezza e perdö d* un reggimento, d* un* amministrazione e tutela, che la
mantengano nel suo lustro e servano insieme airuso ed al fine, per cui h stata
eretta ed eleyata al grado cospicuo, in cui ei troya.
«) Vgl. De Bossi 0. ß., La biblioteca della sede apostolica ed i catalogi
dei Buoi manotcritti (Studi e documenti di storia e diritto Y 1884) p. 366: Pro-
gramma dell'odierna pubblicazione dei catalogi raticani. Die hiefÜr eisgesetzte
Kommission beschlose, ähnlich wie dies Garampi (siehe S. 305) angeregt hatte,
»di recedere dal programma degli Assemani ed adottare la fbrmola piü semplice*.
") Eine in der »nuova sala di studio < angebrachte Marmortafel trägt fol-
gende Inschrift:
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314 Ignaz Philipp Dengel.
sie in den lichten Bäumen unter dem Prunksaale Sixtus Y. die in
ihrer Art einzig dastehende Eonsultations- oder Nachschlagebibliothek
schuf 1), war auch die letzte der von dem Wiener Nuntius vor mehr denn
hundert Jahren in seinem weitblickenden Gutachten niedergelegten
Hauptforderungen verwirklicht. Konnte Böhmer noch vor fünf Dezennien
nicht mit Uurecht die Benützbarkeit der Yatikana als „ungenügender
als bei irgend einer andern Bibliothek Europas* bezeichnen^), so wird
heute gesagt werden müssen, dass sie sich dank der weisen Fürsorge
ihres Neubegründers, dank auch der gegenwärtigen ebenso umsichtigen
als liberalen Leitung und der Selbstlosigkeit, mit der eine zwar kleine,
aber auserlesene Schar von Beamten stillschaffeud an ihrer Vervoll-
kommnung arbeitet, hinsichtlich aller Anforderungen, die an eine der-
artige wissenschaftliche Anstalt gestellt zu werden pflegen, würdig mit
den ersten Bibliotheken der Welt messen darf und so wahrhaft die
ihr von Leo XIII. zugedachte Bestimmung erfüllt, zu sein „un mo-
numento perenne della cultura e civiltä*.
Beilagen.
l.
Mons. Josef Garampi an Kard, Franz Xaver Zelada,
Wien, 1780 Jänner 10.
Vatik. Archiv, Fondo Garampi, unsignirter Faszikel, Originalkonzept,
Em"'o e Rev'"^ sig'® sig*^* padrone Col™<>!
Niuna cosa poteva essenni piü grata n6 piü intimamente compia-
cermi, quanto di sentire V Eminenza Yostra collocata nel sublime posto di
Leo. XIII. pont. max.
novis. legibus, bibliothecae. regendae
sapienti. consilio. datis
co&clave. loco. magis. illustri
studiosorum. commoditati
parari. atque. instrui. iussit
anno. MDCCCLXXXV.
1) Die feierliche Eröfintjing der nach ihrem Gründer benannten Biblioteca
Leonina erfolgte im Namen des Papstes durch den Eardinalbibliothekar Alfonso
Capecelatro am 23. November 1892. VgL die interessanten »Erinnerungen an
Papst Leo XIII.« von Friedrich von Weech in der Monatsschrift »Hochland«,
Novembemummer 1903 p. 190 und 194. Über Anlage und Einrichtung der
Bibliothek vgl. äacco Antonio, Le nuove sale della biblioteca Leonina in Vaticano,
und Ugolini Mariano, La nuova biblioteca Leonina nel Vaticano, Roma 1893
(Sonderabdrücke aus dem Omaggio della bibl. vatic. nel giubileo episcopale di
Leone XIIL).
«) In der oben erwähnten Denkschrift vom 26. Februar -1850.
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Ein Gutachten des Wiener Nuntine Josef Garampi etc. 3]^ 5
bibliotecario della S. chiesa : posto che tanto interessa il ben pubblico delle
lettere, il decoro, il nome e il buon servigio della S. sede. N. S*"® non
poteva fare scelta piü opportona n^ piü a mio grado, onde ne ho giubi-
lato e ne giubilo sovramodo.
Giacch^ poi mi comanda ella, che io le communichi i miei pensieri
sulle cose che possono occorrerle in tale impiego, lo faccio volentieri ; anzi
senza anche la sua interpellazione TaTrei fatto, spinto cio^ si dal zelo, che
universalmente mi accende per tutto ciö che spetta alla S. sede, che dal
rispettoso attaccamento, che particolarmente mi stringe airEminenza
Vostra.
Incomincio dal materiale della biblioieca. non parlo degli omamenti,
dei quali trovasi giä abbondantemente fornita. pare anzi, che fosse questa
1^ unica cora, che ne assunse Passionei. che se qnalche cosa se le potesse
a poco a poco aggiagnere, sarebbe al piü per mio awiso la continnazione
dei yasi etruschi o di altri pezzi d' aniichit^, atti a formare omamento al
di sopra degli armadj.
Ma parlo piuttosto deir ordine e della distribuzione dei libri suppongo
V. Em^ giä occupata in fare rimettere ai loro luoghi tutti i codici (che
erano al tempo mio spesso dissestati e confasi), afßoe cio^ di collazionard
con essi gli inventarj : onde possa constare ora e in avvenire, quali e
qnanti n' esistano 0 sieno stati a lei consegnati e quanti aH'incontro per
ayventura ne manchino 0 trovinsi sinarriti.
Gran licenza e abaso h stato in passato nel trascriyersi quanto 6
piacinto a chiunqne ben pagava! non dico giä, che si debba usare stiti-
chezza con coloro che vengono a chiedere codici antichi per proprio studio
o curiosita. la prudenza e il giudizio dei custodi bastano ordinariamente
a discemere le intenzioni e Tuso dei studiosi, ai quali per regola gene-
rale bisogna sempre allargar Fadito, di giovare a se e alle lettere, non
gi& ristringerlo 0 difQcoltarlo. ma allorch6 capitano commissioni di far
copiare a prezzo qualche codice, vorrei, che questo non potesse ayer luogo
senza 1' intelligenza ed espressa facolt4 di Y. Em^^ ciö dico rispeito spe-
cialmente ai carteggi e alle memorie politiche degli ultimi due 0 tre secoli.
so che TavidiUi dei guadagno ha fatte in passato preterire talvolta le
buone regele.
Qnanto ai libri stampati parmi che non si abbia punto a pensare a
formare una biblioteca completa in ogni genere di studj; ma che bensi
dovrebbesi avere una compiuta raccolta di tutto ciö, che spetta a istoria
letteraria d'ogni facoltä, e aversi in oltre le migliori edizioni di tutti gli
autori classici, dei S. S. padri e di tutti gli istorici fino al decimosesto
secolo. chiunque viene per osservare codici manoscritti, conviene che abbia
alla mano anche i libri stampati, coi quali collazionarli, per cosi rettificare
e facilitare le proprie osservazioni.
Parmi che tutta la storia letteraria, compresivi i dizionarj di tale
argomento, i cataloghi di biblioteche e le vite d' uomini illustri, dovrebbero
riunirsi insieme e collocarsi presso la stanza, dove concorrono i studiosi,
e ciö per loro maggior comodo. nella stanza, che serve di sala, potrebbero
questi riporsi in armadj chiusi e fors' anche ridurre nello stesso modo la
prima anticamera deir appartamento di Mens. Assemani.
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316 Ignaz Philipp Dengel.
Quanto al materiale non bo per ora altro ohe suggerire. passo dunque
a1 formale, che esige una piü continaata vigilaaza e assistenza deirEmi-
nenza Yostra.
Di tanti stipendiati, che ha la biblioteca, ben pochi son quelli ehe
abbiano impiegata tutta Topera, che era da essi dovata al serrigio di
essa, 0 almeno Tabbiano fatto con adeqaata diligenza. quäl vergogoa, che
imperfetti tuttavia restino gli inventaij di alcone biblioteche particolari!
tuttavia che varie di esse manchino totalmente di an indice alfabetico! e
che in fine tanto della propriamente detta Yaticana, quanto delle altre
aggiuntevi non si abbia an intiero catalogo alfabetico, complessivo di
tutte! osaervi danqae Y. Em^, qoali sieno gli inyentarj attoalmente im-
perfetti; e tanto per ridarre qaesti a compimento, qaanto per esperimen-
tare Tatiivit^ e la diligenza di tatti e singoli gli scrittori, consegni a
ciascano tanti codici da esaminare e registrare a compimento degFinven-
taij, qaanti sieno proporzionati alla respettiva loro abilitä nel lavoro. e
sia poi incombenza dei custodi di ripassare le loro fatiche e presentarle
in fine a Y. Em^ ; ond' ella possa in segaito dare respettivamente a cias-
cano degli impiegati gli opportani stimoli, monizioni o instrazioni. cosl
anche non sacceder4 piü, che varj dei scrittori se ne stieno in ozio e in
trascaratezza o che attendano soltanto a qaalche stadio loro geniale, senza
prestare il servigio dovato alla biblioteca.
Fattosi qaesto primo lavoro degl* inyentarj e indi dei respettivi cata-
loghi alfabeticiy che stimo il piü necessario e urgente, si potranno allora
intraprendere altre applicazioni in servigio della chiesa e in decoro della
biblioteca.
S^ incominciö giä dagli Assemani il catalogo dei codici orientali. non
so, se di tatti i manoscritti di tal sorta siasi finito il catalogo, ma tatta
la repnbblica letteraria aspetta con ansieti la continoazione dei catalogo
tanto per esse che per le altre lingae. qaei primi tomi perö farono troppo
magnificamente stampati ; onde tardo e difficile si renderebbe lo spaocio di
an simile voluminosissimo catalogo per tatte le altre lingae, se si con-
tinaasse in qaella stessa forma, con quel carattere e con qnella prolissitä
dei primo. il catalogo della Laarenziana stampato dal canonico Bandini
potrebbe servir di modello e di esempio. cosi anche qaesto della Cesai'ea,
gi& compilato da Lambecio e che ora riprodace e in qaalche modo anche
riforma il signor Kollar, per tacere di qaello dell* Escarial e di molti altri
simili catal(^hi, che sono piü o mono ragionati e che tatti sono di con-
tinao aso agli stadiosi, ma anche ana simil opera non deve appoggiarsi a
ona sola persona, i codici orientali e greci debbono essere esaminati e
illnstrati da qaelli che possedono il meglio tali idiomi. i latini poi o di
altre lingae volgari si possono distribaire fra qaei soggetti, che abbiano
maggior pratica nelle facolta, alle qaali spettano i codici medesimi.
Nel mentre poi, che si anderebbero facendo tali lavori, siccome an
special fratto sarebbe di qaindi rileyare tattociö che si yada saccessiva-
mente scoprendo d*inedito o d' interessante, cosi sarä pregio delF opera
r andar rianendo tali notizie o materie ad effetto di poter poi pabblißare
o ana naova collezione di anecdoti o a parte qaalche insigne opera, che
sla tattavia desiderata dalla repabblica letteraria.
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Ein Gatacbten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 317
La biblioteea yatieana ha riportato non solo molto Instro, ma anche
molto profitto pecuniario dalla edizione di S. Efrem. altrettanto doTrassi
ripromettere dalle soddette nnove fatiohe. io in certo modo mi 8on ver-
gognato e mi yergogno tnttayia, che le edizioni delle lettere ponüficie e
delie opere dei S. 8. padri si &cciaBo in tutV altro laogo che in Boma e
nella bibüoteca vaticana, dove perö non si mancö di fame parecchie nei
tempi piü felici. ma grazie a Dio ^ ora riservato alFEminenza Vostra il
&rceli ritomare.
Frattanto conviene insistere presso gli Assemani, aociö si mettano dl
proposito, e unicamente a tradurre e illostrare qaei monoscritti Orientalin
specialmente istorici, che possano meritare di essere prodotti al pnbblico,
giacch^ mancando tali soggetti non so, se cosi facilmente troverannosene
altri, che alla cognizione di quelle lingae annessa abbiano anche quella
della emdizione o critica occidentale.
Non si sgomenti T. £m^ per le spese, giaoch^ olti-e alle facilitä e
generositä particolari, che non le nescir^ difßcile di carpire da N. S»"*
nelle occasiöni, Tentrate ordinarie della biblioteca potranno in qoalche
modo supplire al bisogno, almeno a poco a poco. ella sa le arbitrarie di-
strazioni, che se ne son fatte sotto gli Ultimi due suoi predecessori ; onde
di queste piü non temo e una miglior economia metterä Y. Em^ in istato
d' intraprendere a tempo e luogo cose grandi. per i libri stampati, de* quali
si possa aver bisogno come sopra, le edizioni da farsi costi delle nuove
opere daranno un ampio fondo per prowederli. anzi daranno esse un nuovo
fondo in aumento delle rendite annuali, come ö successo nella edizione di
sant' Eurem.
üna parola ancora intomo a Vemazza. ha egli sempre atteso a rac-
cogliere le opere di Leone AUacci, che senza contradizione h stato uno
dei luminari dei nostri secoli e che ha trattate da maestro le cose greche.
quanto profittevol cosa sarebbe il fare una intiera coUezione di tutte si
edite che inedite! ma io temo, che codest'uomo abbia le materie tuttavia
indigeste e che possa una volta mancar di vita senza che dalle carte sue
possa risultame gran lume. non 6 uomo d' ordine o di mente chiara e
oltre a ciö ^ troppo distratto dai lucri manuali, che gli provengono dalle
copie, che va facendo per altrui commissione, o dalle lezioni, che da. con-
yien dunque eccitarlo in ogni miglior modo e anche invaghirlo con una
speranza di proprio lucro per cosi fargli coneepire frattanto e stendere un
piano della collezione, ch*egli avea ideata, distribuendo le opere giusta li
respettivi argomenti, a* quali appart^ngono, onde possa cosi risultare, quanto
abbia ^11 o raccolto o osservato d'inedito di quel grand^uomo^).
1) D. Raffaele Vemazza wurde am 21. August 1758 zum griechischen
Skriptor der Vatikana ernannt (Notiz im Rolo deUa famifflia di Clemente XllL,
formato sotto il 1 novembre 1758, vatik. Bibl. Arm. 141 Rolo Nr. 183). Er hat
sich um die Sammlung und Ordnung der Handschriften des AUatius unstreitis?
Verdienste erworben, wie aus handschriftlichen Aufzeichnungen eines Angestellten
der Bibl. Vallicellana, betitelt >Origine, progresso e stato della biblioteca Val-
licelliana nel 1838« (ebenda, handschriftl. Sammelband ohne Signatur fol. 23'>
deutlich herrorgeht. Vgl. auch das > Inventario dei manoscritti di Leone AUazio,
che sono nella ValUcella ossia Chiesa Nuova, con giunte o citazioni degli indici
di Vemazza e Mariotti« in der vatik. Bibl., Cod. vat. lat. 9579 fol. J68 C Ebenso
die Schreiben des Mario Allacei an Vemazza aus dem Jahre 1773 in BibL Valli-
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31^ Ignaz Philipp Dengel.
Ma che giova ch'io mi stenda in tutti questi propositi con V. Em^,
alla quäle so che niuno arriverä naovo ? ha ella anche presso di se V eru-
ditissimo abbate Lazeri, degno di rimpiazare una delle custodie^), allorchö
vacher^, e fornito di lumi e di crisi per dare a V. Em** ottimi consiglj,
per secondarla e ajutarla, com* ella merila e com^esige il baon servigio
della S. sede e delle lettere.
Rispondo finalmente al quesito fattomi sopra V archivio segreto. dacch^
fu esso erctto e separato dalla biblioteca vaticana sotto Paolo V, non trovo
che abbia avata dipendenza alcuna dal cardinali bibliotecarj o dalla biblio-
teca^). anzi avendo essi bisogno di qaalche cosa, me ne hanno fatto per-
yenire gli ordini dalla segreteria di stato. allorchö fui fatto archiyista,
supplicai io stesso Benedetto XIV ad assegnarmi ed autorizzarmi persona,
con cui potessi io rivedere e collazionare tutto quello, ch' io trovassi attoal-
roente esistere nelF architio. suggerj e mi fu dato a tal effetto Mons.
Bottari^), onde seco lui fecimo la collazione e se ne diö relazione al papa*).
cellana CLVl 3. Vernazza starb schon am 7. November 1780 (Rolo Nr. 232)
und ihm folgte der bisherige »scopatoie di libraria* Elia Baldi (hiebe Beilage II).
— Der literarische Nachlass und die ausgedehnte Korrespondenz des Leo Alla-
tius gingen 1803 in den Besitz der Bibliothek der Oratorianer (heute Bibl.
Vnllicellana) in Rom über. Vgl. Laemmer Hugo, De Leonis Allatii codicibus qui
Roraae in bibl. Vallicellana asservantur schedinsma (Scriptorum Graeciae ortho-
doxae bibl. selecta vol. I. Friburgi B. 1864). Bekanntlich hat erst Theiner
Augustin, selbst Oratorianer, die von Garampi angeregte Idee wieder aufge-
nommen, doch ist das von ihm in Aussicht gestellte, ausführliche Werk über
Allatius nicht erschienen.
*) Dieser Wunsch Garampi*s ging nicht in Erfüllung. Vgl. S. 307 Anm. 1.
>) Damit stimmt nicht, was Marini Gaetano in seinen Memorie istoriche
degli archivi della santa sede (gedruckt bei Laemmer H., Monumenta vaticana,
Freiburg i. B. 1861, p. 452) und mit ihm Sickel, Römische Berichte l 98, Anm. 1,
ausführen. Nach einer Verfügung Urban VIII. wurde zwar im Jahre 1630 die
Prätektur des von Paul V. begründeten Geheimarchivs von der der Bibliothek
getrennt, jedoch mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass erstere immer dem
Kardinalbibliothekar untergeordnet bleiben sollte. Daher sind wohl auch in den
»Roll della famiglia« die Archivpräfekten zusammen mit den Beamten der Vati-
kana in eine Klasse, der der >Officiali di libraria« eingetragen, während dies
z. B. bei den Kustoden des Engeleburgarchives vor 1772 nicht der Fall war
(siehe Beilage II). In der Praiis mag allerdings diesem Abhängigkeitsverhält-
nisse keine oder nur geringe Bedeutung zugekommen sein. Eine völlige Koor-
dinirung beider Anstalten trat aber wohl erst ein, als Leo Xlll. vor Eröffnung
des Geheimarchivs die Stelle des Archivara des hl. Stuhles oder »Kardinal-
präfekten* schuf, welche bekanntlich als erster Josef flergenröther innehatte.
•) II. Kustos der vatikanischen Bibliothek (seit 5. Jänner 1739) und Ge-
heimkaplan Benedikt XIV. Nach dem Tode des Josef Simonius Assemani wurde
er mittelst Breve vom 28. Jänner 1768 mit dem Titel und den Gebühren eines
1. Kustos in den Ruhestand gesetzt. Roli Nr. 139, 165 und 203. Vgl. auch
Bibl. apost. vat. cod. manuscript. catalogus a. a. 0. I p. LXXII.
*) Dieser Bericht über die fehlenden Archivalien, eigenhändig unterschrieben
von Garampi und Giovanni Bottari, befindet sich in einem nicht Pignirten Index-
bande in der Sala degli indici des vatikanischen Geheimarchivs. Er trägt das
Datum vom 15. April 1750. In diesem Jahre übergab nämlich der Vizekustos
Luigi Ronconi im Namen seines erkrankten Bruders Filippo Antonio, der die
Präfektur innehatte, Garampi die Schlüssel des Archivs. Dabei intervenirte im
Auftrage des Papstes Monsignor Bottari, der dann mit dem neuen Leiter die
genannte KoUationirung vornahm. Die Ernennung Garampi's zum Archivpräfekten
erfolgte jedoch erst nach dem Tode Ronconi*s (gest. 9. Juli) am 1. August 1751
(siehe S. 296, Anm. 1).
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 3^9
Se altro mi caderä in mente, con che io possa sempre piü compro-
yare air Eminenza Vostra il speciale impegno, che ho, affinch^ ella sostenga
il sablime posto, che ora occapa, con soa gloria e quel ch' ^ piü con
decoro e utilitä si della S. sede che di tutta la repubblica delle lettere,
non mancherö di suggerirglielo con tutta libert^, sottoponendomi perö
8empre al sayio e maturo sno giudizio.
Intanto mi rassegno con inalterabile ossequio.
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320
Ignaz Philipp Dengel.
n.
D(is Personal der vatikanischen Bibliothek und dessen Diensihezüge
im Jahre 1780,
Nach dem „E6U> deüa famiglia die N. 5" Pio P. P. VI formato soUo
ü primo maggio 1780'^ in der vaük. Bibliothek, Arm. 141 Rolo Nr. 230.
Pane
Ciam-
belle
1
CO
Viuo
in
cantina
segrreta
Valuta
Companatici
in
Officiali di libraria
o
.2
1
CS
1
Ni
ragguagliato
a
moso
denari
il
Porzioui
imeri
Boccali
mse
11 g i 0 r n 0
Scudi
Baiocchi
Scudi
Baiocchi
Mons. Stefano Evodio
Assemani, L custode
1
1
1
2
2 3
2
1
2
09
28
53
Abbate Pietro Francesco
Foggini, II. custode
1
2
3
2
1
2
09
18
04
D. Pietro Luigi üalletti,
mouaco benedettino,
scrittore latino
—
14
14
14
14
58t/,
Giuseppe Teoli, altro
scrittore latino
___
2
2
—
—
—
—
58V,
D. Raffaele Vernazza,
scrittore greco
—
—
58V.
D. Giuseppe Spalletti,
altro simile
—
2
—
:
—
58V,
Mauro Coster, scrittore
ebraico
"^
2
2
2
IV.
—
—
—
14
58»/,
Antonio Coatanzi,
altro simile
{-
.
—
—
14
14
6
3
58'/,
Antonio Assemani,
scrittore della lingua
siriaca
—
—
58V,
Saverio Morelli 1 legatori
Agostino Rebuffi / de libri
2
—
—
22V,
Elia Baldi, scopatore
di libraria
__
1
2
09
42V,
Giuseppe Baldi, altro
simile
1
2
09
3
42V,
Summe :
2
21
4
15
4
4
8
36
161
74
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Ein Gutachten des Wiener Nuntius Josef Garampi etc. 321
Der Geldwert der in natura ausgefolgten Gebühren an pane, ciam-
belle and bisootti kann anf rund 22 scndi für den Monat eingesohfttzt
werden^), so dass sich ftlr das Personal in diesem Jahre eine monatliche
Gesamtausgabe von 22 + 8'36 -f- 16r74 = rund 192 scudi ergibt.
Geringer und yiel schwankender waren die Bezüge der ebenfalls in
die Klasse der »officiali di libraria* eingereihten Beamten des vatikani-
schen Geheimarchives. Das Personal bestand im Allgemeinen nur aus
einem Kustos oder Prätekten und einem, höchstens zwei naehfolge-
berechtigten Koadjutoren, die aber keinen Anspruch auf eine Entlohnung
hatten. Der Präfekt selbst bezog in der ersten Hälfte des 18. Jahr-
hunderts ausser dem üblichen »parte di palazzo* (Dienstesgebühren in
natura) nur 7*22 'I2 scudi an monatlichem Gehalte (Compbnatici in denari).
Erst Pilippo Bonconi (1741 — 1751) und Giuseppe Garampi (1751 — 1772)
wurde es auf 13*22^|2 scudi erhöht. Dazu bekamen sie eine Jahreszulage
von 500 scudi, womit sie aber die für die Ordnung und Katalogisirung
des Ärchives erforderlichen Hilfskräfte bezahlen mussteo. Für diese Zwecke
verausgabte z. B. der Letztgenannte monatlich c. 30 scudL Der »custode
dell' archivio segreto delle scritture appartenenti all* abbadie e beneficj
concistoriali *, gleichfalls in der erwähnten Klasse aufgezählt, hatte zu den
Naturalien monatlich 7*22 'I2 scudi^). Dem Kustos des Ärchives in der
Engelsburg — in den Koli vor 1772 unter d^ »ofßciali maggiori« oder
»diversi signori della corte« verzeichnet — gebührten an Monatsgehalt
12*50 scudi. Dabei blieb es auch, als im Jahre 1759 zum erstenmale
die Leitung dieses Ärchives mit der des Geheimarchives vereinigt wurde.
Die Geldeinnahmen Garampi's stiegen somit auf 25*72 ^[2 scudi pro Monat,
wogegen die entsprechenden Naturalgebühren grundsätzlich nur für ein
Amt allein bezogen werden konnten*). Eine Änderung trat erst ein, als
seinem altersschwachen Nachfolger in beiden Archiven Marino Zampini
(ernannt am 28. März 1772, Rolo Nr. 213) schon gleich zu Beginn zwei
besoldete Koadjutoren (con futura successione) in Callisto und Gaetano
Marini zur Seite gesetzt wurden. Li dem vorliegenden Bolo finden wir
sie mit einem Monatsgehalte von je 12*86^|2 scudi ausgestattet, während
ihr Chef die obgenannten 500 scudi als Einkommen genoss. Die Summe
von 12*86^12 + 12*86 ^la entspricht bei genauerem Zusehen den Geld-
bezügen, welche früher den Präfekten der zwei getrennt geleiteten Archive
*) Ich lege meinen Berechnungen den Rolo deUa fisuniglia di demente XII.
aus dem Jahre 1740 (Kolo Nr. 141) zugrunde, der deshalb besondere Aufmerk-
samkeit verdient, weil er, abweicbena von den übrigen, für jede Klasse der
Familiären am Schlüsse die Naturalgebühren in Münzwertung umsetzt, wodurch
erst ein genauer Einblick in die wirklichen Ausgaben der apost. Palastverwal-
tung ermöglicht wird. Ausserdem zählt dieser interessante Rolo auch die Fonds
auf, womit die verschiedenen Posten der päpstlichen Hofhaltung gedeckt wurden.
Über den Bibliotheksfond vgl. Carini, La bibl. vat. a. a. 0. 128.
>) Diese Stelle bekleidete 1780 Mons. Barnaba Belli, der jedoch in unserem
Rolo »aenza la parte e paga« verzeichnet erscheint. Im Jahre 1778 fArm. i41
Nr. 226) bezog er das ölen genannte Gehalt. Wahrscheinlich wurde es ihm
wegen seiner Abwesenheit von Rom suspendirt
<) Garampi bekam 1760 (Arm. 141 Rolo Nr. 186) den »parte di palazzo«
als Archivar der Engelsburg. Im Jahre 1766 (Rolo Nr. 200) bezog er denselben
als segretario della cifra, um ihn dann 1769 (Rolo Nr. 205) wieder, wie ur-
sprOnglich, als Präfekt des Geheimarchives zugewiesen zu erhalten.
lOttbeiloDfen XXV. 21
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322 Ignaz Philipp Dengel.
zugekommea sind. In ähnlicher Weise hat man die mit beiden Ämtern
verbundenen »parti di palazzo* vereinigt nnd zu gleichen Hälften den
Eoadjatoren angewiesen^), welche nach dem Tode Zampini's mit den näm-
lichen Gebühren, vermehrt um die von Letzterem von der apostolischen
Kammer bezogene Gehaltssumme, zu Kustoden beider, fortan einheitlich
verwalteten Anstalten ernannt wurden.
Die hier erörterten Besoldungsverhältnisse gelten natürlich nur für
das 18. Jahrhundert und selbst da waren sie mannigfachen Änderungen im
Detail unterworfen*). Vorher überwog noch mehr das System der Natural-
verpflegung. Allerdings sehen wir schon unter Gregor XIII. einigen Familiären
neben dem »parte di palazzo* ein Gehalt in Geld ausgesetzt. Es sind
dies die ersten Übergänge von Natural- zur Geldwirtschaft an der Kurie.
Aber noch zu Ende des 17. Jahrhunderts wurden, ausser Brot und Wein,
öl, Kerzen, Essig, Salz, Gerste, Brennholz, Besen u. s. w. in natura ver-
abreicht. Um so kleiner waren die Anweisungen an barem Gelde. Die
Kustoden und Skriptoren der Yatikana hatten ungeßlhr die Hälfte des
ihnen später ausgefolgten Gehaltes. Eine entscheidende Wendung erfolgte erst
in den Jahren 1701 — 1702, indem Klemens XI. mit Ausnahme der »parti della
panetteria e cantina segreta* alle übrigen Nat uralgebühren in ein erhöhtes
Geldgehalt umwandelte und so den Grund zu dem im 18. Jahrhunderte
befolgten Entlohnungssystevie legte '^). Endlich hat dann Pius VI. am 1. Juli
de^ unglücklichen Jahres 1797 aus Gründen notwendig gewordener Sparsam-
keit auch die bis dahin den Familiären gewährten »parti di pane e vino^
aufgehoben und Pius VII. bestätigte diese Massregel am 28. November 1800,
womit die letzten Reste der Naturalverpflegung beseitigt, waren. Von da
ab bezogen die Hofbeamten nur mehr Gehalt in barer Münze und zwar
finden wir 1804 den ersten Kustos der Bibliothek mit einem Honorar
von 50, den zweiten von 18 scudi und die Skriptoren von 14 scudi
monatlich versehen*). Die Gesamtausgabe für das Personal betrug pro Monat
162 scudi, was z. B. gegen 1780 ein monatliches Ersparnis von rund
30 scudi bedeutet. Die zwei Kustoden der seit Mai 1798 auch räumlich
vereinigten Archive des Vatikans und der Engelsburg^) hatten ein Ein-
kommen von je 85 mensuali (= scudi).
•) Sie bekamen pro Taff von den zweifachen Sorten von pane je '/s i'ßsp.
l'/jf Portionen, von den ciambelle je 1 resp. V, Stück und von biscotti je 1 Stück.
Ausserdem halten sie Anspruch auf einen Pokal (gegen zwei Liter) Wein, dessen
Wert monatlich für einen 2*23 scudi ausmachte. — Diese ganze Reform wurde
von Garampi angeregt und nach dessen Abgange im Jahre 1772 eingeführt.
Näheres hierüber, namentlich über den dabei verfolgten wissenschaftlichen Zweck
will ich in anderem Zusammenhange mitteilen. *) Vgl. 8. 308, Anm. 2.
•) VgL RoU Nr. 63 (I. Nov. 1701) und Nr. 64 (1. Mai 1702).
*) Ruolo della famiglia della S*^ di N. S'^ P. P. Pio VII e del sacro palazzo
apoitolico formato sotto il di 30 settembre 1804 (Arm. 141 Nr.. 264).
'^) Es waren dies noch immer Callisto und Gaetano Marinü Letzterer war
zugleich erster Kustos der Bibliothek (siehe S. 308, Anm. 2) In dem vorhin
erwilhnten Rolo werden sie. nicht mehr, wie in den Roli von 1772—1796, in der
Klasse der »ofßciali di libraria*.und mit dem Titel »custodi tanto delF archivio
segreto che del archivio di CasteV S. Angelo« au%eführt, sondern sie. sind unter
dea »altri signori della corte* eingereiht tind zwar, der. vollzogenen Vereinigung
beider Archive entsprechend, als »custodi.dell'.archivio segreto«.
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Kleine Mitteilungen.
Ungedruektc Urkunden Rudolfs ron Habsburg. Seit dem
Abschlüsse meines Buches über Budolf; woselbst ich im Anhang II
eine Beihe angedruckter Stücke mitteilte, sind schon wieder einzelne
neue Urkunden des Habsburgers aufgetaucht. Eine davon hat Julius
Strnadt in diesen Mitteilungen 24, 647 herausgegeben. Eine zweite,
den interessanten Ehevertrag von 1265, von dem ich bereits in Budolt
V. Habsburg 747 und 775 Kunde geben konnte, überliess mir der
Entdecker Herr Staatsarchivar A. Bitter Anthony v. Siegen feld in
liebenswürdigster Weise zur Publikation zusammen mit den anderen
Inedita. Das Schreiben Budolfs an den Abt von St. Gallen fand Herr
Dr. Hans Hirsch im Stiftsarchiv von St. Gallen, und die Urkunde
des Königs für die Stadt Eggenburg in Niederösterreich gewann Herr
Landes-Inspektor Ludwig Brunner in Wien, früher in Eggen-
burg, aus Kopien des städtischen Archives und sandte mir freundlichst
eine Abschrift. Allen diesen Herren spreche ich für ihr Entgegen-
kommen, welches die gemeinsame Edition dieser willkommenen neuen
Fuude ermöglicht, den herzlichsten Dank aus. Ich lasse nun die Ur-
kunden folgen und gebe zu jeder die nötigsten Bemerkungen hinzu.
I.
Graf Rudolf von Habsburg erklärt dem Abt ßerthold von St Gallen
dasB Graf Hartmann (d, ältere) von Kiburg ihm seine anderen Lehen,
nicht aber die von St. Gallen übertragen habe,
(1264) Okt. 10 Heiligenberg bei Winterthur.
Beverendo in Christo domino Ber. dei gratia abbati sancti Galli ^.
comes de Habesburg paratam ad beneplacita voluntatem cum reverentia et
honore. Vestre dominationis magnificentiam scire volumus, quod cum
karissimus avunculus noster H. comes de Kiburg feuda, que a diversis
sive ecclesiarum seu secularium dignitatum prelatia tenebat et possidebat
21*
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324 Kleine Mitteilungen.
nobis concessit affectnm dilectionis erga nos dudum concepte in hoc ma-
nifestans, ezclasit feuda qua ab ecclesia sancti Oalli tenebat nee eadem
feuda nobis concessit Quod tenore presentiam profitemur. In cuius rei
testimoniom präsentem paginom tradidimus sigilli nostri manimine robo-
ratam. Actum in sancto monte prope Wintertur, VL idus octobris.
Kopie in Vidimas des Bischofs und Domkapitels von Konstanz vom 9. April
1272, im Stiftsarchiv von St GaUen (V. V. S. D. 1), durch Dr. Hans Hirsch. Die
Worte der Vidimirung beginnen nach dem Texte obigen Schreibens in neuer Zeile,
von gleicher Hand aber mit anderer Tinte, und lauten: Nos Eber, dei gratia epis-
copus, Walkono decanus, EL prepositus sancti Stephani, Bertoldus thesaurarius,
Burch. scolasticus ecclesie Constantiensis nomine capituli nostri vidimus literam
huius tenoris sigillatam tarn sano et integro sigillo comitis R. de Habesburg et
invenimus eam non cancellatam, non abolitam nee in aliqua sui parte vitiatam.
Quare ad maiorem facti certitudinem istam fecimus sigillomm nostrorum, epis-
copi scilicet et capituli, munimine roborari. Actum Constantie anno domini
MCCLXXII, V. idus aprilis, indiec XV. Die Siegel des Bischofs Eberhard und
des Domkapitels an blau-gelb-weissen Schnüren. Die Hand ist dieselbe, welche
am gleichen Tag das Yidimus der Urkunde Rudolfs itLr St. Gallen vom 16. Juli
1271 schrieb.
In diesem Stücke hat sich die Erklärung Rudolfs gefunden, welche
in seiner Ausgleichsurkunde mit St. Qallen vom 16. Juli 1271 aus-
drücklich erwähnt wird und welche noch im ÜB. von Zürich 4, 174
Anm. l als nicht mehr erhalten bezeichnet wurde. Der volle Wort-
laut des jetzt vorliegenden Dokumentes bietet nun zwar in der Haupt-
sache nichts Neues (vgL meine Darstellung Rudolf v. Habsburg 103 ff.)»
wohl aber ein und das andere Bemerkenswerte im Detail.
Graf Hartmann von Kiburg übergab im Juni 1264 an Rudolf
alle seine Lehen, die er von geistlichen und weltlichen Grossen besass;
ausgenommen die Lehen von St. Gallen und ausgenommen auch die
Reichslehen, denn diese sandte er um dieselbe Zeit zu Gunsten seiner
Gemalin Margareta dem König Richard auf i). Die Worte des Schreiben»
stimmen genau zu der Wendung in der genannten Urkunde vom
16. Juli 1271: feoda sua, que a diversis tam ecclesiasticis quam secu-
laribus personis tenebai Sie Hessen uns schliessen, dass Rudolf von
Habsburg mit der Erwerbung dieser Kiburger Lehen auch solche welt-
licher Fürsten und zwar wohl nicht bloss des Herzogtums Schwaben
überkam. Allerdings ist aber auch weiterhin nichts von weltlichem
Lehenbesitz der Habsburger bekannt (vgl. jetzt Schweizer in Habsb.
Urbar 3, 641). Bekanntlich hat ja Ficker im Zusammenhange mit der
Frage nach der Entstehungszeit des Schwabenspiegels, der in Landr. 123
*) Die beinahe gesuchte Wendung des Schreibens: feuda que a diversia
sive ecclesiarum seu secularium dignitatum prelatis tenebat et possidebat^
schliesst aus, dass man etwa die Reichslehen mit einbezogen denken könnte.
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ÜDgedruckte Urkunden Rudolfs von Habsburg. 325
von dem zu wähiendeu König fordert^ das« er ein freier Mann und
keines LaienfÜrsien Vasall sein müsse, gerade bei Rudolf von Habs*
bürg diese Eigenschaft zu finden geglaubt (Wiener SB. 77, 846 ff.).
Doch selbst wenn dies nicht zuträfe, würden wie ich schon in Mitthefl.
des Instituts 10, 352 Anm. 1 bemerkte, trotzdem die Aufstellungen des
Spieglers viel eher auf Rudolf weisen, als auf Wilhelm Yon Holland,
auf die sie Bockinger beziehen wollte.
Von Interesse ist die Datirung : auf dem HeiHgenberg bei Winter-
thur, am 10. Oktober. Als Jahr ist natürlich 1264 zu erganzen. Die
Übergabe der Eiburger Lehen an Rudolf ist im Juni 1264 erfolgt,
also nach dem Wortlaut unseres Schreibens (cum . . concessit, exclusit)
auch der Ausschluss der St Oallischen Lehen. Aber die urkundliche
Erklärung darüber wurde also erst im Oktober ausgestellt. Des alten
Hartmann Befinden wird immer bedenklicher geworden sein, bereits
im Juli hatte er letztwillige fromme Stiftungen gemacht, am 27. No-
vember ist er dann auch gestorben. Schon mit Rücksicht auf das
nahende Ende Hartmanns und zur Sicherung für die Zukunft wird
Abt Berthold von St. Gallen das schriftliche Zeugnis über den Rück-
fall seiner Stiftslehen begehrt haben. Freilich half ihm nach des
Eiburgers Tod zunächst weder Brief noch Siegel wider Rudolfs ge-
walttätiges Vorgehen.
Rudolf weilt, wie der Ausstellort ergibt, am 10. Oktober auf dem
Heiligenberge bei Winterthur, also ganz in der Nähe der Kiburg, Er
hat sichtlich seit den entscheidenden Ereignissen im Mai und Juni 1264
die Nähe des kränkelnden Oheims nicht mehr verlassen. Eigentümlich,
dass er gerade am Heiligenberge urkundet. Am Heiligeuberg stand
jene Burg, welche die Bürger von Winterthur im Frühjahr gebrochen
hatten. War sie seitdem wieder hergestellt worden, benützte sie nun*
mehr der neue Herr von Winterthur als seine Feste?
So kommen noch einzelne markante Striche io das Bild jener
bewegten Tage.
II.
Graf Rudolf von Habsburg beurkundet die mit dem Grafen Theo-
bald von Bar getroffene Vereinbarung über eine Heirat ihrer Kinder
Albrecht und Jolanthe.
1265 Juli 3.
Nos comes Eodulfus de Hauseber. langravius Alsatie notum facimus
universis, quod nos causa matrimonii contrahendi inter Albertum primo-
genitum nostrum et Yolandim filiam nobiUs viri Th. comitis Barri ducis
promisimus nos daturos dictum AL dicte T. ad matrimonium in facie ecclesie
consummandum, quando ad etatem decem annorum uterque poterit per-
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326 Kleine Mittheilangen.
venire, ecclesia consentiente, et noa assignare tenemur dicte filie comiiis
Barri donationem propter nuptias pro predieto filio nostro secundam Or-
dinationen! nobilis viri H. cpmitis de Salmis et domini Bicbardi miUtis
de Assella. Dictua vero comes Barri dicte Y. filie sue in dotem assignavit
doo milia marcharum argenti solvendaram secundam Ordinationen! comitis
de Salmis predicti dicto matrimonio consummato. Si vero noster filius
vel dicta filia comitis Barri decesserint absque liberis, nos reddere tene-
bimur integraliter dicto comiti Barri aut heredibus ipsius in comitatu
Barri succedentibus duo milia marcbar an; predictarum et cavere legitime
de eisdem restituendis secundam dispositionem comitis de Salmis et B.
militis de Assella. Si vero predicti ordinatores decesserint seu alter eorun-
dem, nos loeo comitis de Salmis unum et dictus comes Barri loco domini
Richardi alium prout voluerimus substitaemus. Que omnia predicta et
singula per iuramentum ^ostrum inviolabiliter promittimus observare. In
cuius rei testimonium presentes litteras sigillo nostro fecimus sigillari.
Datum et actum anno domini millesimo ducentesimo sexagesimo quinto,
die veneris post octavam nativitatis beati Johannis Baptiste.
Or. im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Perg. nach der Weise der
Bearbeitung jedenfalls von Seiten des Grafen von Bar beigeBtellt, wie ja das
Stück sicher auch von einem französischen Lothringer geschrieben ist. Das Siegel
war grossen! eils zerbröckelt und in Staub zerrieben. Doch waren immerhin
soviel Fragmente des Siegelbildes erhalten um das Reitersiegel Rudolfs (Zürcher
Siegelabbild. III n. 2) erkennen zu lassen. Staatsarchivar v. Siegenfeld hat diese
Bruchstücke in die entsprechenden Stellen des Negativs eines Gipsabgusses dieses
Reitersiegels (nach einem guterhaltenen OriginM im Staatsarchive) eingelegt, sie
dann mit einer aus den ganz zerbröckelten Teilen des Siegels zusammenge-
schmoizenan Wachsmasse übergössen und verbunden, und so das Siegel so weit
als möglich wieder hergestellt. Es ist an abhängendem Pergament^treifen befefetigt.
Die Urkunde enthüllt uns Beziehungen und Absichten Rudolfs
von Habsburg, von denen man bisher keine Spur besass. Allerdings
war durch die Erwerbung des Albrechtstales als Heiratsgut Gertruds
von Hohenberg (um 1253) der habsburgische Besitz an lothringisches
Gebiet herangerückt und im Jahre 1257 gab es einen Streit Rudolfs
mit dem Herzog Friedrich von Lothringen (vgl. Rudolf v.. Habsburg 87)^
Der durch unsere Urkunde bekannt werdende Heiratsvertrag mit dem
Grafen Theobald von Bar bedeutet die Fortdauer eines wenig freund-
lichen Verhältnisses zu Lothringen. Denn eben damals war in den
ewig wechselnden Beziehungen zwischen den Grafen von Bar und dem
Herzog von Lothringen wieder einmal eine Zeit heftiger Fehde ein-
getreten. Theobald von Bar stand mit seinem Verwandten Bischof
Wilhelm von Metz seit Februar 1265 in engem Bündnis gegen Herzog
Friedrich. Dieser aber verband sich am 23. Juli mit . dem eigenen
Schwiegersohne Theobalds, dem Grafen von Luxemburg, der Theobalds
älteste Tochter Margarets zur Ehe hatte, wegen des Leibgedinges aber
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üngednickte Urkunden Rudolfs von Habsburg. 337
mit seinem Schwiegervater im Streite lag*). In dieser Situation wird
es Theobald von Bar gewesen sein, der sich nach weiteren Bundes-
genossen umsah und die Verbindung mit dem Grafen von Habsburg
anbahnte, dessen Machtstellung eben damals durch den glücklichen
Ausgang des Strassburger Krieges und den Erwerb des Eiburger Erbes
so bedeutsam gestiegen war. Als Vermittler dienten Heinrich von
Salm, dessen Qrafscbafb sich nordwestlich vom habsburgischen Albrechts-
tal über die Hohe der Vogesen und deren Westabhang erstreckte,
und Herr Bichard von Assel. Es ist bezeichnend, dass der Graf von
Bar sieh schon jetzt znr Zahlung von 2000 Mark Silbers Heiratsgut
seiner Tochter verpflichtet, während die J^estimmung der Morgengabe
von Seite Habsburgs erst spaterer Vereinbarung überlassen bleibt.
Auch der Umstand endlich, dass die Urkunde um Hofe des Grafen
von Bar hergestellt wurde, spricht dafür, dass iu dieser ganzen An-
gelegenheit die Initiative und Werbung von Seite Bars ausgegangen
ist. Für Budolf, der am Beginn des Kampfes mit Peter von Savoyen
stand, war die Verbindung mit Bar wohl willkommen, aber doch nicht
von grosser praktischer Bedeutung.
Die ganze Heiratsabmachung blieb jedoch ohne Folgen. Vielleicht
ist Jolanthe früh gestorben, vielleicht liess man die Sache von beiden
Seiten auf sich beruhen. Wahrscheinlich ist dies beson^lers auf Seite
Budolfs. Denn der Schwerpunkt seiner Interessen wendete sich seit
der Kiburger Erbschaft und dem Erwerb der kiburg-laufenburgi&chen
Güter meht und mehr $)einem schweizerischen Machtgebiete zu. Und
er suchte dann für seinen Erstgebornen nicht mehr im Westen, son-
dern im Osten eine Verbindung, welche ja für Rudolf als König äo
bedeutungsvoll werden sollte.
Wie ich schon Rudolf von Habsburg 747 bemerkte, ergibt diese
Urkunde, dass Albrecht I. nach dem 3. Juli 1255 geboren sein muss,
da er am 3. Juli 1265 noch nicht zehn Jahre zählte*).
•) Vgl. Gumlich, Die Beziehungen der Herzöge von Lothringen zum deut-
schen Reiche im 13. Jahrhundert (1898) S. 49 ff.
•) Während des Diuckes wuide mir durch die Freundlichkeit Herrn Dr.
Schindlers nachfolgendes kurze Mandat E. Rudolfs von 1277 Febr. 5 bekannt«
dessen Original im Deutschordens-Zentralarchiv in Wieu liegt und das ich wenig-
stens anmerkungsweise hier noch einfQgen kann. Es ist an den Ritter Marquard
Kaufmann, Stellvertreter des Landvogts im Sp: iergau (vgL Rudolf v. Habs-
burg 461) gerichtet und betrifft die Vergabung eines Burglehens auf
Schloss' N i c a s t e 1 beim Trifels im Speiergau. Das Stück lautet :
Rudolfus dei gtacia Romanorum rez semper augustus dilecto fideli suo
adyocato' Coufmanno graciam suam et omne bonum. Cum nos ob grata^ que
nobis dilectus fidelis noster Fridericus diclus Judeus impendit obscquia, castrense
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£28 Kleine Mitteilungen.
IIL
K. Rudolf gewährt den Bürgern von Eggenburg Steuerfreiheit und
einen Zoll und ordnet an, dass die in der Stadt lebenden Klosterleute
durch drei Jahre bestimmte Steuern zu Gunsten de}* Stadt zu leisten haben,
1277 Aug. 11. Wien.
Radolphas dei gratis Bomanoram rex semper augastus universis
imperii Romani fidelibas praedentes litteras inspecturis gratiam suam et
omne bonum. Attendentes devota quae dilecti cives nostri de Egenborg
nobis impenderant obsequia, nee non fidem innatam, quibus erga nos et
Bomanatu imperium daraerunt, ad rependendam eisdem largiflaam nostrae
serenitatiä gratiam rationabiliter et faYorabiliter inclioamus. Qaapropter
ut munitioni civitatis suae tanto commodius et oportunius iotendere va-
leant cum effectu, haue eisdem gratiam de liberalitat« regia duximus fa-
ciendam, ut omnes et singuli antiquo foro immorantes per continuam
triennium, in novo vero foro residentiam fadentes per continaum sex an-
norum spatium ab omni precaria sive stejra liberi sint penitus et exempti.
Praeterea^) giatiam gratiae cumulare volentes eisdem liberaliter indalge-
mus, ut per continuum triennium pro loci munitione praedicta de singulis
curiibus per stratam publicam ipsum oppidum transeuntibus duos denarios
currentis monetae exigant licite et requirant et pecuniam sie coUectam in
emendationem civitatis fideüter collocent et committant. Ex afHuentia
quoque gmtiae specialis hoc statoimus et fieri praecipimus, ut omnes homines
et coloni monasteriorum et coenobiorom in praefati oppidi iudicio residentes,
quorum evidens utilitas et commodum in munitione loci praedicti eviden-
tius procuratur, per continuum triennium isto modo contribuere teneantur,
videlieet ut de singulis laneis sexaginta denarios ac de dimidio triginta,
de area vero decem denarios singulis annis praedicti triennii sine qualibet
contradictione persolvant in emendationem saepedicti oppidi committendos,
ut sicut commodi ex n^unitione seu firmatione huiusmodi resaltantis de-
siderant esse participes, sie etiam rationabiliter contributionis ipsius sint
unanimes portitores. Demum statuimus et inviolabiliter volumus obser-
vari, ut utriusque fori exercitium seu celebratio eisdem diebus in antea^)
observetur, quibus observari vel exerceri eadem longis retroactis tempo-
ribus est consuetum. In cuius gratiae et concessionis nostrae testimonium
et cautelam praesens scriptum maiestatis nostrae sigillo duximus robo«
randum. Datum Yiennae III. idus augusti, indictione V.'), anno millesimo
ducentesimo septuagesimo septimo, maiestatis vero nostrae anno quarto.
Zwei vollkommen gleichlautende Abschrifben im Stadtarchive Eggenburg,
vom öfTentl. Notar Job. Konrad Gebhart am 23. August 1706 nach dem Original
hergestellt und beglaubigt.
feodum, quod nobis in castro Nicastel per mortem Drutwini vacare dinoscitur,
duxerimus concedendum, fidelitati tue committimos et mandamuB, qoatenus idem
feodum prcdicto F. non difieras assignare. Datum Wienne, nonis februar., indic-
cione Y, regni nostri anno quarto. — Or. Perg. Siegel an Pergamentstreifen.
*) protera Kopie.
•) in area Kopie.
») vero Kopie.
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Ungedruckte Urkunden Rudolfs von Hababurg. 329
Der erste Teil dieser Urkunde bis zu den Worten oppidi iudicio
ist aus einer unvollständigen Abschrift im Beichsfinanzarcbiv zu Wien
durch M. A. Becker in den Blättern d. Vereins f. Landeskunde von
Niederösterreich 17, 130 mitgeteilt worden; Eretschmayr gab darnach
in deuselben Blättern 35) 134 ein Begest. Durch den vollständigen
Text ergibt sich nun, dass diese für die Stadt Eggenburg und ihre
Befestigung sehr wertvollen Begünstigungen von König Budolf gleich-
zeitig mit der Verleihung des Wiener Rechtes am 13. August 1277
erfolgten (Reg. imp. VI n. 845, Eretschmayr 133), Diese Urkunde
vermehrt die Belege für das Streben des Königs, die österreichischen
Städte für ihre schnelle Ergebung im Jahre 1276 zu belohnen, ihre
Interessen, aber auch ihre militärische Stärke zu fordern (vgl. Budolf
vou Habsburg 345 f.). Bezeichnend ist, dass zu diesem Zwecke die
Bewohner des neuen Stadtteils (novum forum) sechs, die des alten nur
vier Jahre Steuerfreiheit erhalten. Gewährung von Mauteinkünften
für den Mauerbau kam auch bei Erems und Brück an der Leitha vor
(Reg. n. 616, 787). Interessant ist die fleranziehung der in der Stadt
sitzenden Elosterleute auf drei Jahre zu bestimmten Lasten mit der
Motivirung, dass wie sie Vorteil und Sicherheit durch die Befestigung
der Stadt geniessen, so auch die Lasten mitzutragen haben. Eiu dem
speziellen Fall angepasstes Motiv, das auch sonst Eönig Rudolf in
seiner Steuerpolitik gegenüber den Städten und dem Klerus betonte i).
Diese Besteuerung von Elosterleuten traf besonders das Stift Zwettl.
Die Bürger von Eggenburg müssen wohl die Z wettler Hintersassen
über das ihnen vom König zugestandene Mass mit Steuerforderungen
bedrängt haben, deun am 12 Mai 1279 sieht sich König Rudolf auf
Klage des Abtes von Zwettl genötigt, den Eggenburgern solche Be-
lästigungen zu verbieten und diese Verwarnung am 12. April 1280 zu
wiederholen (Reg. imp. VI n. 1087, 1189). AuflFallend hiebei ist aber,
dass die beiden Schreiben des Königs, beide ja vor dem Ablauf der
in unserer Urkunde bestimmten drei Jahre erlassen, dennoch die
Verfügungen von 1277 gar nicht erwähnen; sie tadeln die Bürger
ganz allgemein, dass sie „contra lil>ertates antiquas ac ipsis (Zwettl)
hactenus observatas monasterii sui homines et colonos ad contribuenda
vobiscum stiurarum et precariarum onera iniuriose' zwingen. Die
Eggenburger werden sich sicherlich auf unser Privileg berufen haben ;
wenn sie dennoch zweimal eine Verwarnung des Königs sich zuzogen.
') VgL Rudolf V. Habsburg 493, lür ÖBterreich H. v. Srbik, Die Beziehungen
von Staat und Kirche in Österreich 158 ft'«
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3S0 Kleine Mitteilungen.
müssen sie doch wohl selber die Bestimmungen des Privilegs über-
schritten haben.
Wien. Osw. Redlich.
Zur Historiographie des 17« Jahrhunderts im Lande ob der
Enns. Die Stiftsbibliothek in Göttweig verwahrt ein Manuskript,
welches der Hauptsache nach einen Catalogns religiosorum des Stiftes
Garsten enthält, geschriebeo 1778 von P.. Aug. Digl, einem Mönche
dieser Abtei. Ausserdem sind aber eine Reihe von Aktenstücken,
l^otizen und dgl. darin zu fiuden und darunter auch drei Briefe, welche
der bekannte Steyrer Annalist V. Preuenhuber an den Prior P.'
Seraphin Kirchmayr in Garsten geschrieben hat.
Kirchmayr war als Protestant 1595 zu Rottenraann in Steiermark
geboren, trat als Jurist in Eölo zur katholischeü Kirche über, wurde
1627 auf den Rat eines Eanneliten Benediktiner von Garsten und
stellte hier seine reichen Kenntnisse ganz in den Dieust der Gegen-
reformatiou, zu deren Kommissären sein Abt gehörte. Kirchmayr
ging zunächst daran, die juridischen Grundlagen des StiftsbesitzfS in
Ordnung zu bringen und in bewegter Zeit die ruhmvolle Geschichte
seiner neuen Heimat aufleben zu lassen.
Er ordnete die Archive des Stiftes und der demselben inkorpo-
rirten Pfurren und seit 1630 arbeitete er an einer Geschichte seines
Stiftes!). Um Klarheit über das Verhältnis der steyrischen Otakare
zu Garsten zu gewinnen, wandte er sich an Preuenhuber, der in der
nahen Eisenstadt Steyr im Rufe eines gelehrten Historiographen lebte.
Er konnte wohl auf dessen Dienste rechnen, da ja auch ihm das Stift
mit seiner grossen Bibliothek manche Gefälligkeit erwies. Es ist nur
interessant, wie zu einer Zeit, da alles Protestantische aufs eifrigste
verfolgt wurde, der neutrale Boden wissenschaftlicher Interessen dem
Lärm des Tages entrückt blieb, ja zwei Männer in höflicher Freund-
schaft verband, deren Tendenzen sonst weit auseinander gingen. Über
die Fragen, die sie beschäftigten, geben die im folgenden abgedruckten
Briefe selbst interessanten Aufschluss.
Wie gewissenhaft Kirchmayr Preuenhubers Mitteilungen beachtete,
kann man daraus ersehen, dass er sogar die in den Briefen stehenden
Zitate aus Lazius, Megiser etc. nachtrug. Der ganze Abschnitt .Origo
et prima fundatio* zeigt derartige Korrekturen.
*) Das Konzept vom Jahre 1635 findet aich im erwähnten Göttweiger
Kodex. Die verschiedenen Nachträge und Randbemerkungen zeigen deutlich
den Einfluss von Preuenhubei-s Briefen.
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Zor Historiographie des 17. Jahrhunderts im Lande ob der Enns. 33}
Im Jahre 1635 machte Eircbmayr eioe archivalische Reise nach
Göttweig und benutzte die Gelegenheit, um auch hier das Stiftsarchir
zur Freude des Prälaten*) zu ordnen.
Als Abt Anton Yon Spindler 1642 zu den Schotten nach Wien
postulirt wurde, musste ihn Eirchmayr dahin begleiten und einige Zeit
in der Besidenzstadt bleiben. In einem Briefe ?om 14. November
1643 an den Mitbruder P. Anselm Huebmann^) bedauert er es leb-
haft, dass er die Hofbibliothek nicht haben besuchen können, um sich
dort nach dem Original der Garstner Annalen zu erkundigen, uod
bittet ihn, das Versäumte seinerseits nachzuholen.
Durch 26 Jahre bekleidete er die Stelle eines Noyizenmeisters und
versah dazu von 1649 — 1654 vom Stifte aus die Pfarre Aschach a. d.
Steyer. Vom Jahre 1654 — 1660 war er Prior des Stiftes und nach
langer Kräuklichkeit starb er am 28. Aug. 1660.
Der Botelbrief rühmt zwar seine Frömmigkeit, nicht aber das
Wissen des Mannes, der vier Sprachen beherrschte und eine grosse
Belesenheit besass.
Ich drucke nun die an seine Adresse gerichteten Briefe ab und
ändere dabei am Originale nur insoferne, dass ich die Anfangsbuch-
staben und Interpunktionszeichen nach den heute geltenden Gesichts-
punkten regle.
I.
Ehrwürdiger, in Gott geistlich wolgelerther, sonders fr. geliebter Herr,
deme sein mein allzeit bevlissne Dienst zuvor.
Dess Herrn Schreiben vom 17. diss hab ich den 26. hienach rechts
empfangen, mich aber der so unfürdersamen Einraichung meines vorigen
Schreiben zu meinem erbettnen Sollicitatorn Herrn Strasskhircher nit ver-
sehen. Wie ich nun solcher Antwortt mit sondrem Verlangen erworttet,
also thue gegen dem Herrn ich mich der so freundtwilligen Communica-
tion (darauss ich in mehrem guette Nachricht und Information zu nemben
weiss) dienstlichen, vorderist aber gegen ihr Hochw. und gn. Herrn Prae-
laten zu Garsten, derer so gnedigen in dess Herrn Schreiben angedeuten,
doch salvis conditionibus gethanen Erbietten, anderer mehr schrifftwürdiger
Sachen Mitteillung ganz ghorsamblichen bedankhen. In meinen unter
Henden babenten Collectaneis, darinen begriflTen, wass seit der Statt Steyr
Erhebung daselbsten sowoU in selber Befier zu Ehriegs- und Fridenss-
zeitten biss auf den Tott Eheisers Matthiae sich Denkbwürdigess zuege-
tragen*^), wirdet nichts wider die catholiscbe Beligion directe vel indireete
>) Er Hess dem uneigennjitzigen Manne ein ehrendes Dankschreiben über-
mitteln, das ebenfalls erhalten ist.
•) Von mir veröflFentlicht in den Mitteilungen des Instituts 1902, p. 290 ff.
<) Es sind die Annales StyrenBCs, mit Preuenhubers übrigen historischen
nnd genealogischen Schriften gedruckt 1740 von Job. Adam Schmidt in Nürnberg.
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332 Kleine Mittbeilungen.
geschriben und obwollen die von anno 1524 ungefehr daselbsfc za Steyr
angefangne, in volgenten Jam aber continuirie Beligionsänderang und
sonderlich wass sich darunter mit Fr. Galixto und den Widertauffern zue-
getragen, also auch die anno 1 598 et seqq. fQrgenumbne Religions-Eefor-
mation, die Entsezung Abbt Anthoni Prundorfferss und Abbt Geörgenss
zu Garsten neben andern mehr eingefürth wirdt, doch solches alles nur
historice et nude au^s den verhandtenen Actis erzelt, von der Religion
selbst aber weder pro yel contra etwass und also ohn alless Urtl oder
Afect geuelt und eingefürth, im Politischen aber neben Einfurung der
Fundation dess Glosters vom Herkhumen und geschlecht D. Berchtoldi
(wass ich hievon gefunden) Veränderung der Heren Prelaten, Erzellung
dess umbstendtigen Verlauffs (ex actis und der Thfttt^r Yergichten ge-
numben) in Ermördtung Abbt Leonharts, item dess Glosters mit der Statt
strittig geweste Purkhfrids Sach und wass dergleichen Particularia mehr,
ist alles dermassen doch der Warheit ohne Schaden moderiert, dass khai-
nem Tbaill ainiches Preiudicium drauss zu besehren.
Da nun ihr Gn. gwilt wären, mir mit mehrerer Gommunication hie-
rinen gn. Handt zu bietten, wSr es mir hocherwtinscht und nämbe dasselb
zu grossen gehörsamben Dankh an, wurde es auch in solchem Opere wie
blUich höchlich rüehmen, solte mich daneben die Arbeit nit taurn, dass
ienige wass darinen dass Gloster Garsten concemirendt begriffen, abson>
derlich auszusezen und dahin zu dedicim, solches Werch aber durch den
Trukh publici iuris zu machen, hab ich meiness Tbailss nit im Willen, es
wolten den solches die Herrn von Steyr nach khunfftig meiner Dedication
und Einraichung desselben thuen lassen.
Dess Herrn vorstehenten Abzug von Gäi*sten yemimb ich nit gehm,
doch erfreuet mich sein Anerbietten, dass er auch an andern Orthen meiner
mit derlei Gommunication nit vergessen wolle, so ich zu sondern Dankh
inmitlss auffnimb.
In Beschreibung dess Gloster S. Lambrechte Fundation ist ierrig, da
gemelt wirdt, dass Ottocarus der Stifter Garsten der 4. Margrav und
Marquardi Sohn gewesen sei. Solcher Error khumbt daher, dass vom
Authore die vorigen alten Murggraven der khämdtnerischen March vom
Geschlecht Eppenstain und Müerzthall, welche S. Lambrecht das Gloster,
nemblich Marquardt und Hainrich sein Sohn gestifft, mit den volgenten
Marggraven ausm Geschlecht der Graven von Stejer confundirt werden.
Den nachdeme Eheiser Hainrich circa annum 1072 gedachte Graven von
Müerzthall, sowoU grav Berchtoldten von Zäringen von der Succession dess
Herzogthumbss Ehämdten aussgeschlossen, von solchem Herzogthumb aber
die March (so man die Ehftindtnerische, jezo Steyrmarh genent) abgesondert,
hett er solche March Ottocaro dem Graven von Stejr verliehen und ihne
zum ersten Marggraven erhebt. Dass er aber zu Garsten in S. Lorenzen
Gapein begi'aben sei, ist bei mir zweifflich, weill dessen Sohn Ottocarus,
der änderte Margrav, welcher die Ganonicos zu Garsten in Münich ver-
ändert, in seinem Gonfirmation Brief de anno 1140 sagt, sein Yatter sei
zu Bom gestorben und lige daselbst begraben, wiewoU Lazius will, seine
Gebain seien gen Garsten gebracht und alda begraben worden. Ist also
Ottocarus II., so, wie gemelt, die Benedictinos eingesezt, nit Leopoldi fortis,
sondern Ottocari I. Sohn gewest, wie abermall gemelte sein Gonfirmation
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Zur Historiographie dei 17. Jahrhunderts im Lande ob der Enns. 333
gleich im Eingang anzaigt, da er sagt: Pater mens Ottocaros etc., Leo-
poldas fortis aber ist dises Ottocari II. Sohn gewest, den er in gedachter
Confinnation aasstrükhlich nent, dass selbe beschechen sei im Beisein
seines Sohns Leopoldt. Ich habe mich vast bemüehet, ain richtige Ge-
nealogiam der Graven und Margraven von Steyer zu colligiem, finde aber
in Historicis solche Discrepantien, dass nit aigentlich anih Gmndt zu
khmnben, es geschäche dan aoss den Brieffen und Urkhondten, in den van
gedachtem Geschlecht gestififten Clöster yerhandten, so mir aber mangelt.
Dass ain Slifft- oder Fandation Brieff von Ottocaro primo aufs Closter
Gftrsten unter dato 1108 auffgericht worden, bezeugt Lazios in lib. 12
comment. de republ. Rom., darauss er die Zeugen extrahirt Dises melde
ich allein dem Herrn zu mehrer Erwiderung, der ich begürig bin, in diser
Sach der Margraven von Steyr Genealogia betreffend aufh Grund t zu
khumben. Zweifele nit, man khönte solches ex archivis et literis dess
Closter Garsten woU erlehrnen. Anlangent der Schekhen Ankhunfft khan
selbige mit Khönig Ottocaro auss Behaimb nit sein, dan derselbe erst
anno 1252 inss Landt khumben, da schon zuvor anno 1205 bei den alten
Fürsten von Osstreich gedachte Schekhen in^) gewesen. Geliebt
nun mein Herrn, darumb ich zwar bitte, mir widerumb zu schreiben und
darinen yon gedachten Margrayen und welche auss ihnen zu Garsten be-
graben, zu informiem, sonderlich ob ich mich ainer mehrem gn. Oommu-
nication von ihr Hochw. etc. zu getrösten, nimb ichs in sonderer Freudt-
schafft auf, wolte wüntschen, Gelegenheit zu haben, die Bemüehung umb
den Herrn wider zu verschulden. Bitt daneben der vilfeltigen Molestien
wegen umb fr. Yerzeichung.
Neben treuherziger Salutation alless göttlichen Schuz bevolchen.
Begenspurg, den 31. Martii a. 1630.
Euer Ehrw. dienstbe. allzeit.
Valentin Preuenhueber.
P. S. Herr Matthiass Braun hat sich zwar ain Zeit lang alhie be-
funden, aber von danen wider, waiss nit wohin, verreist.
n.
Ehrwürdiger Herr.
Sonders fr. Hochgeehrt und geliebter Herr, demselben sein mein
allzeit willige und schuldige Dienst bevor. Auff dass jüngstlich diser
Tagen an mich abgangnes Schreiben, diss zur begerten Erwiderung und
Antwortt.
In meiner Serie abbatum Garst, habe in den Stiffter desselben Glosters
Ottocarum darumben filium Ozionis genent, weilen Aventinus lib. 6 f. 516
in edit. latina dergleichen thuet, deme ich dan lieber alss dem Lazio nach-
gangen, wiewoll an disem Oiih ainer so gwüss alss der ander sein mag.
Dass zwen Ottocari gewest, da der erste das Closter Garsten zu fun-
dim angefangen, der ander aber vollendet und die Ciericos in Münich
verändert habe, erscheinet aus dem Stifft- oder Confirmation Brieff ab a. 1 142
ganz clar, darinen M. Ottocar in specie seinem Yattem (nit seinen Eltern)
*) Das folgende Wort ist anleserlich.
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334 Kleine Mittheilungen.
die Einfürong der Glericoram zneschreibt. Er Filius aber bekhent, das
von ihm die Clerici in monachos reguläres seien mutiret worden. So nun
die Jahrzall solcher Mutation an. 1110 recht ist, daran ich doch zweifei,
müest selbige der Sohn noch im Lebzeitten des Yattetrs fürgenumben haben.
Dan nach Anzaig des Closter Qärsten Annalium ist diser Ottocarus der
Yatter an. 1122 gestorben, Lazius sezt den Tottfall gen Born, das be-
stätigt auch erstgemelter Stifftbrief: sie enim piae memoriae pater mens
Otokar Marchio, qui Komae defunctus dormit. Ottocar filius aber, dessen
Oemahel Elisabeth von össt. gewest, hett noch an. 1147 gelebt und aufm
Eeichstag zu Regenspurg neben andern Fürsten das Creuz angenumen teste
Ottone Frising., aber circa an. 1153 war er tott und ligt in St. Lorenzen
Cappel zu Garsten, sein Gemahel aber im Chor alda begraben.
• Hinwider gibt des Ottocari U. Oration ad Clericos khainen Beweiss
in contrarium, dan die Wortt: locum hunc in servitium Domini et s. ge-
netricis eius erigendum suscepisse, seien nit von der ersten, seines Yattem
Fundation, sondern von sein des Sohnss Mutation und Perfection nach
dem lautern Inhalt des obgemelten Stififtbrieffd zu verstehn.
Auff die änderte Obißction, das Ottocarus in seinem Stifftbrieff a. 1 142
die StiflFtung allein seinen Eltern, nicht avis zueschreibt, ist droben schon
geantworti Dan drinen nit seiner Eltern indifferenter, sondern speciatim
seines Yatters mit Nahmen an dreien unterdchidlichen Ortben gedacht
wirdt. Also das ich in Ansehung solhen Brieff^ nit änderst abermalen
khan, dan das Yatter und Sohn des Closter Garsten Stiffter seien, der Sohn
aber darumben in vita B. Bertoldi und sonsten pro fundatore principatiori
gehalten wirdt, weilen er die erste Fundation des Yatters prosequiret,
füruemblich aber daiumb, das er die Münich S. Benedicti ordinis dahin
eingesezt. Und daher hatt author vitae D. Berchtoldi in principio seines
Tractatus geirrt, da er den Fundatorem avum nenet illius Ottocari, qui
in Ungaria in itinere ad S. Dom. sepulchrum obiit. Dan diser Ottocarus
sein secundi fundatoris Sohn gewest, wo er Author aber solches vom ersten
Stiffter verstüendte, (welches aber sein volgente Narration nit mit sich
bringt), so wärs recht, dass primus fundator des Ottocari, so zu Fünff-
khirchen in Ungarn an. 1165 gestorben und Fr. Chunigundt Grävin von
Yochburg zur Gemahel gehabt, Anherr gewest.
Ob nun woll vemer offtangezogner Confirmations Brieff a, 1142 die
erstlich zu Garsten gewesene Canonici clericos religiosos nent, so werden
sie doch in vita Berchtoldi pro secularibus gehalten, da also § 3 gemelt
wirdt: Ergo cum Dom. Marchio sermonem cum istis de abrenuntiatione
seculi et conversione et susceptione haberet etc. und dahin hatt villeicht
P. MeUer in seinen notis gesehen.
E. Ehrw. schikhe ich hiebei Casparis Bruschii Büeehel de Laureaco
geschriben ^), aus* deme hett D. Hundt den Catalogum der Bischove zu
Passau von Wortt zu Wortt genumben, darmit khönen sie ihr Begehm
mit Auszaihnung gemelter Bischove erfüllen, im lesten Blatt solhen Büehelss
hab ich auch die Continuationem biss auff Erzh. Leopold auss der Metro-
poli Salisb. geschribeü, wiwöU dem Herrn auch dises Buech, die Metro-
polis, jederzeit zne dessen Dinsten bei mir stehet. loh bitte aber, mir den
1) Caspar Brusch, De Laureaco veteri et de Patavio, Basel 1553.
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Zur Historiographie des 17. Jahrhunderts im Lande ob der Enns. 335
Braschium bald wider zu schikhen, dessen Exemplaria sein gar uit mehr
zu uberkhuraben.
Von den Actis tempore abbatum Garst. Wolffgangi, Georgii et An-
thonii hab ich gar nichts in Henden, sondern wass zur meinen verfer-
tigten Steyrischen Annalibus, (derentwillen unter den jezigen Stejrern
khein Nach frag oder Verlangen gespürt wirdt und daher bei mir verligen
bleiben), dienstlich gewest, solhes habe ich nur mit wenigen auss solhen
actis in der Registratur ligent, ausgezaihnet und an gehöriges Orth ein-
getragen, selten sonsten dem Herrn von mir unvorgehalten sein.
Zwaierlei Sachen (was sein kkündt) möchte ich von Garsten gern nur
auf ain Stundt sehen, die Privilegi^ dess Closter und jenige Bücher,
darinen die gestiflPten Jahrtäg deren dort zu Garsten Begrabener ein-
khumben, welches mir zu meinen ^Vorhaben in Zusambtragung der osst.
Herrn und Adls Geschlehter gross dinstlich war. Davon etwan mündtlich.
Damit von mir dinstfr. salutiert alles dem lieben Gott bevolhen.
Sallaberg, 9, Augusti 1636.
Euer Ebrw. dienstbevlissner allzeit
Valentin Preuenhuebcr.
III.
Ehrwüerdiger Herr.
Sonders fr. hochgehert vertraut und geliebter Herr Pater, mein willig
und schuldige Dienst allzeit zuvor.
Das ich E. Ehrw. an mich unlängst abgangness Schreiben nit der
Schuldigkheitt nach eher beantwortt, ist nit mit meinem Willen, sondern
auss Verhinderung anderer Gesch&fft und dess eingefallnen Lynzermarkht,
voü deme ich erst vor wenig Tagen haimbkhumen, geschechen, daher ich
umb Verzeihung solchen Verzugs hiemit bitte. Das nu», Hermanus (ersten
Abbt zu St. Lambrecht) ain Sohn Marquardi Graven von. Müerzthall . volgent
Herzogs in Khämdten und ain brueder Vlrici Abbtens zu St. Gallen, her-
nach Patriarchen zu Aglem, so woll Leopold! et Henrici auch baider
Herzogen in Khämdten gewest sei, solches bezeugt Lazius lib. 6 de gent.
migrat. f. m. 166 und nent ihn dabei ansstrük blichen ainen Abbt zu
St. Lambrecht, deme volgt auch Megiserus nach in seiner Ehämdtnerischen
Chronica lib. 7, f. 735, meldt zugleich dabei, Marquardus obgemelt der
Stiffter St. Lambrecht habe disen seinen Sohn Hermanum zum Abbt
dahin gesezt; solches nun muess geschechen sein ante annum 1077, in
welchem Jahr den 7. April gemelter Herzog MarquArdt gestorben teste
dicto Megisero f. 741. Das auch diser Hermanus vivente^) Göttweih soll
gewest sein, solches will nit zusamben stimben,. und khumben solche Jahr-
zallen mit dem Tott seines Vatterss und dass er schon vorm Jar 1077
Abt zu St. Lambrecht gewest, gar nit überain und daher umb sovill we-
niger drauff zu bauen, weilen gedachter Hundius (tanquam testis et hi-
storicus omni exceptione maipr) d. loco verrer schreibt, es habe Bischov
AHman sowoU dises seines unangenemben Substitut! im Bistumb Passau,
des Hermann! neuiblich, also . ^uch dessen gleichmessigen Successoris Thie-
*) Hier fehlt offenbar etwas..
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336 Kleine Mittheilungen.
monis Tott erlebt und nach disen baiden widemmb Bischov zu Passaa
worden. So nun Altmannus teste Hundio a. 1091 gestorben, vor ihme
aber, wie gemelt, Hermannus, wie hett er dann erst in den jungem ob-
bemelten Jam hernach zu Göttweih, Khembten, St. Ulrich und Garsten
Abbt sein khönen; so melden auch von dem ihme angetragnen Bistumb
Salzburg oder der übergab dess Closter St. Ulrich vom Bischov zu Augs-
purg Metrop. Salisb. noch der Cathalogus der Augsp. Bischöfe (den ich
getrukhter bei banden) khain Wottt, sondern Hundius d. 1. allein diss:
de bis duobus Hermanne et Thiemone nihil pi*aeterea extai. Halt also
darfür, Altmano in dem förgewesnen Schismate damalss Bischov zu Passau
gewest, bestftttigt Aventinns Hb. 5 annal. Boiar. f. m. 585 mit disen
wortten: int er haec Imp. (Henri cus IV.) desertis gi-egibus pastores dat Ba-
thaviae Hermanum filium (in epitome vocat fratrem) Leutholdi ducis
Charionum, Juvaviensibus Berchtoldum Mospurgensem principem. Dahin
gehet auch Hundius in Metrop. Salisb. f. 307: Interim (inquit) Henricus
Imp. a pontifice excommunicatus Mogantiae comitia indicit, in quibus Alt-
mannum ab ecclesia Patauiensi excludit eidemque Hermnnnum quendam
filium (gehet dem Aventino nach) Leutholdi ducis Francorum et Carinthiae
substituii Ob nun woll hirunter Aventinus et Hundius den Hermannum
ainen Abbten zu St. Lambrecht nit neuen, ists doch authoritate Lazii,
Megiseri et authoris fandat. Lambert, glaublich.
Aber dass vilbemelter Herrn annus erstlich Prior zu St. Blasii im
Schwarzwald t, volgents Abbt zu Göttweich an 1094 und eben in disem
Jar auch Abbt zu Khembten und St. Ulrich in Augspurg, verer a. 1096
zu St, Lambrecht, entlich a. 1107 zu Garsten nach Anzeig des Cathalogi
der Praelaten zum*) Hermanus sei allein Abbt zu St. Lambrecht und ain
zeittlang von Eheiser Heinrichen (der, wie Megiserus sagt f. 748, sein
Bluettsfreundt war) eingesezt^r Bischov zu Passau, aber zu Göttweich,
Garsten und andern obbemelten orthen niemalss Abbt gewesen, welches
noch mehrer bestättigt, dass tempore Altmanni der Orden s. Benedicti an
bemelten baiden Orthen noch nit eingefärt gewest. Ist aber mit der von
E. Ehrw. andeutenten Apparition etwas dran, müeste der erschönene
Hermannus ain anderer diss Nahmenss, nit aber der geweste Abbt zu
St. Lambrecht gewesen sein, wie dan bei den Historicis gar nichts Neues
ist, dass man sich in den gleichen Tauffiiähmen villmalss Verstössen und
offt ain ganze Histonam und dern Gewi?sheitt confundiern thuett.
Anlangent das Closter S. Blasii, so vor alten Zeitten an den Grftnzen
Steyr und Khfimdtnerlandt gelegen und von Attila zerstört worden sein
aolle, davon habe ich bei kheinem Historico etwas, wie auch den Fluss
Theodosium in dem Theatrum Ortelii, der die Landschafft Steyr und
Khämdten (wie solche Lazius aussgehen lassen) inseriert, gar nit gefunden.
Wober es nun aber Author s. Lamb. fündet (den ich nit weniger in et-
lichen, sonderlich was die Beschreibung der Steyr. und Khärndtnerischen
Marggraven und Herzogen belangt, ierrig findte) muess genumben haben,
dass möcht man villeicht alda zu St. Lambr. und dem Closter Vorrau in
unter Steyr, sonderlich etwan zu Admont erkhundigen khönen, weilen
selbiges Closter in honorem s. Blasii fundiert, dahin villeicht die Reliquien,
*) Auch hier scheint eine LQcke »u sein.
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Zar Historiographie des 17. Jahrhunderts im Lande ob der Enns. 337
deren der angezogne Anthor Lamb. fondat. gedenkbt, volgenter Zeitt ge-
bracht worden. Sonaten, da dergleichen GloBter S. Blasii derer Endten in
Steyr iemallen gestanden, war es mier glaublicher, D. Berchtoldns aass
demselben eher alss yon Schwarzwaldt gen Göttweih und Gftrsten khumben
seL Ursach, weilen er in eben derselben Gegent in unter Steyr an der
Sclavon oder windischen Grenzen atism Geschlecht der Graven von Bohaz
geboren und daher glaublicher, dass er sich eher in der Nähent alss an
fernem Orthen in ain Closterleben begeben habe.
Bei andern döstem« wirdt zu Verfertigung der Gärstn. Annalium^)
meines Erachtenss nur in genere zu begem sein, alles das zu communi-
eiem, was in archivis et bibliothecis verbanden, so hiezue dienstlich ; bringt
man specialia an, so wirdt allein mit nain geantwortt, man wisse hievon
nichts: dises aber war in specie nit zu unterlassen, was man selber Orthen
von der Fundation des Closter G&rst^n etwan habe oder wisse, sowohl
von dessen Fundatoribus der Margiaven von Steyr, ob nit Conventuales
auss selben Glöstern gen Garsten zu Äbbten elegiert worden und vice
versa von Garsten dahin, wer dieselben mit Nahmen und vom Geschlecht
gewest, und dergleichen mehr, worinen £. Ehrw. etwan in specie anstehen.
Mein jüngste mündtliche Bitt ist gewest, auss dem Closter Bein bei
Graz zu wissen, wan der Fundator dessen, Margrav Leopoldt von Steyr,
gestorben, wer sein Vatter, Gemahel und' Ehinder. gövest» ob sich bei
seinem Grab khein Grabschrifift finde, ob mehr seines Geschlechts alda be-
graben, in welchem Jahr die Fundation geschehen mit Benambsung der
im' Stifflbrieff benentfen Zeugen. Igleichen auch zu Vorrau in Steyr eben
dieses : dessen Closter Fundator gewest ist Marggrav Ottocar mihi quartus.
Zu Bein ligt auch Herzog Ernst von össt. und sein (xemahel begraben.
Die Grabschrifft möcht ich auch gern haben, wie auch wass E. Ehrw. etwan
vom Geschlecht der Yenkhen unter Henden khumben möchte.
Schliesslich belangent communicationem in contro versus theologicis'),
wissen E. Ehrw., dass der jenige für gar vermessen und unweiss gehalten
wirdt, der sich gegen ainem andern mehr und besser Armierten in ainen
Khampff einlest. Solches möcht auch mir geschehen, alss der ich der
Zeitt mit Wehr (ich verstehe Büecher xxnd andere gelerthere Leuth) und
Waffen zu solchem Handl, wie ichs sonsten woll zu Begreiffung gehabt
habe, nit versehen bin. Nimandt wurde mit mir Mitleiden haben, wan
ich geschlagen wurde, dass ich mich bloss ohne Waffen gegen ainen Ar-
mierten zu fechten unterstanden hette. Bleib und bin sonsten neben fr.
und treuherziger Salutation
E. Ehrw. dienst- und treu williger allzeit
Valentin Preuenhueber.
Haag, 2. Mai a. 1637.
Urfahr. K. Schiffmann.
;!
*) Wohl Kirchmayrs geplante Stiftsffescbichte.
Kirchmayr scheint ihn also zur Konversion eingeladen zu haben.
MittheUoiigeii XXV. 22
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Literatur.
Neuere Literatur zur Chronologie.
1. Franz Bühl, Chronologie des Mittelalters und der
Neuzeit Berlin, Reuthier und Reichard 1897. 8<>. Vlll-f 312 SS.
2. Dn B. M. Lersch, Einleitung in die Chronologie. Zweite
vimgeart)ettete und stark yermehite Auflage. 2 Teile. Freibuig im
Breisgau. Herder'sche Verlags-Bachhandlung 1899. 8®. 251 und 189*88,
3. Dr« H. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen
Mittelalters und der Neuzeit. 2 Bde. Hannover. Hahnsche Budi-
handlung 1891—1898. 4P. 148 und 249 + 210 SS.
4. Derselbe, Taechenbuch der Zeitrechnung des deut-
sehen Mittelalters und der Neuzeit. Hannoyer und Leipzig,
Hahn'sche Buchhandlung. 1898. 8^ 166 8.
5. Dr. ph. Alexander Tille, Tule and Christmas, their
place in theGermanic ycar. London, David Nutt 1899. 4P- 128S.
6. Gustav Bilfinger, Untersuchungen über die Zeit-
rechnung der alten Germanen. L Das altnordische Jahr. IL Das
germanische Julfeat. Stuttgart, Liebich 1899 und 1901. 4^. 100
und 132 SS.
7. E. Moll, Die Datirung in der Geschichtschreibung
des 12. Jahrhunderts, Greifsv^ralder Dissert. 1899.
8. Bernhard Sepp, Gyclus decemnovennalis medii
aevi ad annum solarem accommodatus. In usum hominum
eruditonun. Tafel. Pedeponti (Stadt am Hof), Typis J. & C. Mayr (1902).
9. Derselbe, Tabula paschalis annorum 300 — 2200. In
usum scholarum. dazu als Text: Anleitung zur Berechnung des
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Ostertages und der JahreBkenuzeicken. Tafel mit Doppel-
blatt (1903).
10. Franz TSply von HohcnTest, Zur Pariser Welt-
ausstellung 1900. Kalender von 1800. Periode vom 1. Ven-
•demiaire I bis 18- Ventöse XIV. Von besonderem Interesse für Numia-
matiker, Historiker, Belletristiker etc. Gras, Franz Pechel 190Ö 8S 20 ß.
Die OhroBologie nimmt unter den aogenaonten historischen Hilfs-
wissenschaften einen eigenartigen Platz ein. Schrift und ürknude» Siegel
.und Münze, Stammbaum und Wappen, die Gegenstände, mit denen sich
Paläographie und Diplomatik» Sphragistik und Numismatik, Genealogie und
Heraldik belassen, sind zwar wichtige Zweige der geistigen und materiellsn
Kultnrentwicklung, sind aber yerhältniamässig spät in den Kneis wissen-
schaftlicher Beachtung und Betrachtung gekommen. Jene nun wol zum
Teil überwundene BichtuBg in der Geschichtswissenschaft, welche nur den
Staat oder doch den Statt in erster Linie als würdiges Objekt historischer
Forschung und Darstellung ansah, war ihrem Betriebe nicht hold nnd
heute noch werden diese G^egenstände ^t nur wegen ihres hervorragenden
Wertes als sicherste kritische Hilfsmittd, fast nicht, oder doch nur Ton
wenigen Forschem, als Faktoren des kulturellen Fortschrittes und Grad-
messer der Entwicklungsstufe geschätzt und gepflegt.
Anders steht es wenigstens zum Teil mit der Chronok)^. Da sie als
Lehm Ton der Zeitrechnung die Begebenheltcoi und Taten der politischen
^toschidite ordnen . hilft und so gewissermaasen das Büekgrali der Geschiehte
4ibgibt, hat sie früher als ihre Geschwister bei den politischen Histonbam
Anerkemuing und früher auch systematische Behandlung gefunden. Seit
im Jahre 1563 Justus Seidiger als Gegner des Gregonanisehen Kalenders
mit seinem Werke De emendatione temporum die Chronologie als Wisaea-
sdhaft begründet hatte, ist in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts im
Xampf zwia^n altem und neuem Stil, während des 18u Jahrhunderts im
Zveammenhang mit den diplomatisehen Arbeiten der Mauriner und anderer
belehrter wie Pi^ram und Hdwig auf diesem Grund rüstig weiter gebaut
worden, bis Ideler in seinem Handbuch der mathematischen und technisdien
OhrcMkologie (2 Bde. 1825, 26) mit gutem Urteil und in klarer Sprache
die Ergebnisse der älteren Forschung vereinigte und zugleich das Gebiet
.4er wissaiseiiaftlichen Ohron<^ogie absteckte. Idelers Handbuch ist die
<j^rBndlage für alle späteren Arbeiten geworden.
Neue Befruchtung erhielt die Chronologie des Mittelalters und der
Neuzeit — nur diese kommt für uns hier in Betracht — durch das Wieder-
aiufblühen der Urkundenlehre in den letzten Jt^zehnten des 19. Jahrhun-
derts, jener Studien, die duroh das wissenschaftliche Zweigestim Sickel-
Ficker ersten Anstoss und Bichtnng erhielten. Die Literatur der letzten
Jahre, über die ich hier in einem berichte, — Kaltenbrunner, der
das divonologische Beferat für diese Zeitschrift hatte, ist durch Krankheit
und schliesslich durch den Tod an der Ausführung dieser wie auch anderer
Arbeiten gehindert worden — steht unter dem Zeiehen der Zusammea-
ÜBussung, wie denn überhaupt in der Geschichtsforschung nach einer Periode
22*
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340 literatur.
-weiteat^eheitdör SpeziaUsirung sinh wieder ein starkes BeJür&us üaeh
Zasammenfassung, sogar enzyklopädischer Art, geltend macht : . .
Da ist Yor allem Franz Bühls Chronologie des Mittel*
4klterd nnddie^ Neuzeit (l);za iieQnen. Sie ist seit dem alten und
yer^teten ],deler wieder die erste und lun es gleich zu jsagen, trefflich»
Übersicht der inzwischen' gewonn^en Resultate. Das Buch entsprach einem
Bedürfhis, Denn Von Idelers Handbuch sind die das Altertum behandeln-
den Partieeri durchans» das Mittelalter und die Neuzeit zum Teil von der
Forschung überholt, nur der erste Abschnitt, die Darstellung der mathe-
matisch-astronomischen Grundlagen, behält wegen der dutchdichtigen Klar-
heit auch weiterhin seinen Wert, ja er kann noch heute als die beste Ein-
führung iii diese Fragen bezeichnet werden. Hatte Ideler aach das Alter-
tum einbezogen, so beschdUikt isich, wenn man bei dem umfassenden Inhalt
dieseü Ausdmbk'^ gebrauchen darf, fiühl auf die Zeitrechnung des Mittel-
alters und der Neuzeit. Sein Buch ist, wie das Vorwort sagt und die
Ausdrtickswelse stellenweise zeigt, gleich dem 'Idelers aus akademischen
Vorlesungen hervorgegangen und wendet' sich ebenfalls gleich Ideler an
alle, die mit chronologischen ' Fragen zu tun haben, an Histeriker und
Juristen, Philologen tinvi Theologen, und an Astronomen.
' Es ist durch die kritische Arbeits- und klare Ausdracksweise die beste
jetzt Yorhandene Einfährnng in die für den Anf^ger oft schwer verständ-
lichen Frsigen der theoretischen Chronologie. In den Mittelpunkt der Dar-
stellung ist die christlich-abendländische ^itrechnung gerückt, geringeren
Baum nehmen schon die inhaltsreichen, auf selbständiger Forschung
berahenden Partieen über die byzantinische Chronologie ein, noch weiter
mussten die übrigen orientalischen Völker zurücktreten. Man wird diese
Raumverwertung nur billigen. Die mehr praktische Richtung, in der seit
Ideler vorwiegend gearbeitet worden ist, gibt sich in den Tabellen zur
Datenbereöhnung kund, deren auch Rühl, hierin von Ideler abweichend,
einige beigegeben hat, so 4 Kalender, den eines julianischen Schaltjahres,
je einen immerwährenden julianischen und' gregorianischen Kalender, den
Kalender der französischen Bepublik, Verzeichnisse der unbeweglichen Feste
bei den Lateinern und Griechen und der Osterfeste nach julianischem und
gregorianischem Kalender. Wenn sie auch zur Auflösung von Daten nicht
oft ausreichen dürften, so bieten sie doch dem Lernenden ein Bild dieser
praktischen Behelfe und setzen ihn in den Stand, sich in den speziell für
den praktischen GFobtauch hergestellten Werken rascher zurecht zu flnden.
fiin sorgfältig gearbeitetes Register erleichtert die Benützung des Buches.
Dass ein derartig weit ausgreifendes Handbuch nicht beim ersten
Wurf voll gelingen kann, wird jeder einsichtige Benutzer begreiflich finden
und so seien mir, besonders mit Rücksicht auf eine Neuauflage, die dem
Buche sehr zu wünschen ist, einige Worte über oder besser gegen
die Disposition gestattet. In 42 gleichgestellten Paragraphen werden die
wichtigsten chronologischen Begriffe und die Zeitrechnungen mit ihrer
Greschichte einzeln abgehandelt, ohne übergeordnete Kapitelteilung und ohne
zusammenfassende Übersichten. Den mit dem Gegenstend Vertrauten stört
das nicht, er benützt das Bach nur zum Nachschlagen, für ihn kommt .es
mehr auf die Klarheit und Zuverlässigkeit im Einzelnen als auf Durch-
sichtigkeit des Aufbaues an. Anders ergeht ^ dem Anfänger, dem Ler-
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Literatat. Sit
nenden und namentlich dem SelbertleiHenden. Dieser bedatf der' Ober*
begriffe, der Übersicht, nm sich in dem >Gewirre znrechi %a finden. Mit
«iner geschickten Anordnung des Stoffes, nach det sich ein Kapitel un-
gezwungen an das andere reiht, ist in einem zur Einführung dienenden
Handbuch schon sehr viel getan. ..' .
So erschiene es mir z. B. zweckmässig, äieOeschichte Unseres Kalenders
möglichst ohne Unterbrechung darzustellen und dadurch die historische
Entwicklung selbst zum Verständnis mitwirken zu laissen, alt^, wie auch
bei Bühl, die mathematisch-astronomischen Grundbegriff^ Votamszuschicken,
dann aber unmittelbar im Zusammenhange die römisch-jüdischen Grund-
lagen der christlich-mittelalterlichen Zeitrechnung und das im Mittelpunkt
Stehende Osterfest und seine GreSchidite aAzuschliesien,* die Mängel derauf
dem julianischen Kalender aufgebauten Zieitrechnung des Mittelalters klar-
zulegen und die Yerstiche zur Verbesserung zu besprechen, die schliesslich
zur gregorianischen Reform geführt haben; endlich im Anschlüsse daran
Wesen und Geschichte diesei* Beform, die weiteren Schicksale des juliani-
schen und kurz den französischen Revölutionskalender zu behandeln, biese
weniger systematische und mehr historische Darstellung schiene Hair auch
aus dem Grunde den Vorzug zu Terdienen, weil meines Erachtens — und
eine ähnliche Auffassung bekundet auch Bühl selbst im Vorwort — • die
Aufgabe der Chronologie nicht allein darin besteht, Daten auflösen zu
lehren. Sie ist bei der Bedeutung der Zeitrechnung als Teiles und Spiegel»
der geistigen Kultur auch ein wichtiger Zweig der Kulturgeschichte und
wird am besten als solcher behandelt. Bei steter Fühlungnahme mit der
geistigen Entwicklung wird die Chronologie auch jene Blutleere yerlierei^,
die ihr bei der bisherigen Behandlung vielfacli noch eigen ist und auf
manchen abschreckend wirkt.
In einem 2. Hauptteil Hessen sich die Fragen der Zeiteinteilung und Zeit**
bezeichnung zusammenhängend erörtern: Jahresanfang (Bühl § 5). Jahres-
aählung (der Stoff, den Bühl in den §§ 25—27 unter den Titeln >Die
Indiktion, Ären, Olympiaden* behandelt; an den Kalender der französischen
Bepublik brauchte hier nur mehr erinnert zu werden). Jahreseinteilung:
Monate, Wochen, Tage; bei der Besprechung der Tage könnte auch gleich
die Tageszählung, die Bühl getrennt davon in § 1 0 unter dem Titel
»Datirung* behandelt, und die Tageseinteilung, die Bühl erst ganz unten
in § 28 durchnimmt, erledigt werden. Zum Schlüsse fllnden dann die
Zeitrechnung der Griechen und der orientalischen Völker etwa in dem
UmfiEmge, den ihnen auch Bühl zugewiesen hat, ihren angemessenen Platz.
Zum Schlüsse nodh einige Bemerkungen zur Durchführung im Einzelnen.
Vielleicht am eingehendsten ist der Paragraph über den Jahresanfang
behandelt; der Historiker, der wiederholt in die Lage kommt, sich hierüber
Bechenschaft zu geben, wird dem Verfasser dafür dankbar sein. Einzelne
kleine Versehen dieser Ausführungen hat Grotefend in der »Deutschen
Literaturzeitung 19 (1898), 160 berichtigt. Der Abschnitt übsr das alt-
nordische Jahr wird aus den seitdem erschienenen Untersuchungen G. Bü-
fingers (vgl. unten S. 349) Nutzen ziehen können. Weitere Nachträge hat
die Zeitschriftenliteratur gebracht. So hat gegenüber der bisherigen auch
▼on Bühl S. 30 vertretenen Angabe, dass in Siena der Galculus Pisanus
in Gebrauch war, v. Luschin, Mitteilungen des Inst, f. österr. GescMchtsf.
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342 Uiaratur.
Erg^Bd. 6, 336» nachgewiesen, das» Siena nach dem Galcolas Florentinus
rechnete, dass msM. dort also das Jahr mit dem 25. März nnaeres Jahre»
begann. DerMlbe Forseher erinnert aach daran, daas Si&üb seine eigene
Indihtionsepoche mit dem 8. September hatte; sie wird bei Bühl & 173
als 4. Indiktionsart mit allerdings sehr beschrftnktem Geltangsbereich za
erw&hnen sein. Entgegen der Notiz, dass die Normannen in Unteritalien
sich des Florentiner Stils bedienten (S. 30), hat K. Kehr, Die Urkunden
der notmannisch-nzilischen Einige S. 304, wenigstois für die Königicseit
Nenjahrsanüang erwiesen and Umsetaong mit Weihnachten Yrahrscheialich
gemacht. Es ist abo keine Neuerang, sondern Fortsetzung der Tradition,
dasa unter den Staufem in den beiden Sicilien nach W^hnachtsanfang
gerechnet wurde* Tangl widerl^ in der Theologischen Ltteratorzeüang^
1897 S. 5B7 die Angabe Bühls, wonach Papst Nikolaus IV. (1288 — 1294>
das Jahr mit Ostern begoünen hfitte, und zeigt in der HisUnriachen Viertel-
Jahrsschrift 3 (l900)i S^ 86, da^s in der päpstlichen Kanzlei der Weih»
nachteanfiulg nicht erst seit Bonifaz VUI. (1294 — 1303), sondern schon
mit dem Pontifikat Honorius* IIL (1216 — 1227) einsetzt und durch daa
ganze 13. Jahrhundert überwiegt, bis er unter Martin lY. (1281 — 85)
^dgiltig zum stilus et mos Bomanae curiae wurde. Diesedr Jahresanfang
blieb wahrscheinlich auch wfthrend der Avignonesischen Zeit in Geltung
und das Wiedereinsetzen der Florentiner Zählung im 15. Jahrhundert ist
demgemäss eine Änderung gegenüber der vorhergehenden Übung. Beridi-
tigungen über die Einführung des neuen Kalenders in Dänemark und
Schweden gibt F. Goldscheider im Programm des Luisenstädtischen Beal-
gjmnasiums zu Berlin 1898. Das eigentlich diplomatische Gebiet streut
Bühl nur ganz selten und nicht immer mit Glüc^; wenn es S. 187 heisst,.
Karl d. Gr. bezeichne »zuweilen* in derselben Urkunde seine Begierungs-
jahre in TersChiedemer Weise, so könnte diese Fassung eine unrichtige
Vorstellung erzeugen, denn die anni in Italia sind neben den anni in
Francia nach anf^glichem Schwanken seit 778 ständiger Faktor der
Datirüng geworden, ebenso die anni imperii nach der Kaiserkrönung.
Die S. 145 gegebene Formel zur Berechnung der Konkurrente ist^
wie bereits in der Theolog. Literaturzeitung 1897 S. 567 herrorgehoben
wurde, nicht durchwegs giltig und wäre durch eine andere zu ersetzeUf
welche auf der Summirung der bis zu einem bestimmten Jahr und Tag
abgelaufenen Wochentage und deren Teilung durch 7 beruht:
. , a. ine. ,
(ann. inc. + "" "i "T 4) : 7
Der Best ist die Ferialzahl (Wochentag) des 24. März.
Zum Schlüsse noch eine Kleinigkeit, die aber bei einem Handbuch
nic(ht ganz belanglos ist: die Druckfehler, deren sich eine grössere Zahl
sinnstörender Art eingeschlichen hat und die wol darin ihren Grund haben,
dass Bühl nach d^m Vorwort zu schliessen den Druck aus der Hand zu
geben genötigt war. Der Benutzer wird gut tun, sie nach der von
Grötefend im Literarischen Gentralblatt 1897, 1591 gegebenen Liste zu
yerbessem.
Alled in allem genommen ist Bühls Chronologie aber doch ein treffliches
Buch, für das man dem Verfasser zu Dank verpflichtet ist, und das hoffent-
lich nach einiger Umarbeitung recht bald in 2. Auflage erscheinen wird.
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Lita'atur. 343
Anders geartet ist die zweite darstellende Arbeit aas meiner Beriehit^
^eit: Dr. B. M. Lersch^ Einleitung in die Chronologie (2), die 2,
»xuDgearbeitete und stark yermehrte Auflage^ eines im Jahre 1889 er-»
schieaenen, aber damala wenig beachteten Bnidies. Sie om&sst in ihrem
ersten Teile »Zeitrechnung und Kalenderwesen der Qriechen, Bömer, Juden,
Muhammedaner und anderer YGlkery Ära der Chridten*, 2* den »Christ»
Hohen Kalender, seine Einrichtung, Geschichte und ehronologiai^ Ver-
wertung*, behandelt also ein noch grosseres (Gebiet als Bühl.
Es ist das Buch ^es Dilettanten — der Verfasser ist Arzt -^ mit
sichtlicher Liebe und anerkennenswertem Samm^fl^as gearb^tet, aber ohne
Kritik und ohne historische Schulung. Vielleicht wäre es dem Verfasser
m^lich gewesen, etwas Qedeihlichee zu leisten« wenn er sich auf ein
kläneareä Gebiet beschränkt hütte, die Chronologie aber in ihrer ganzen
Ausdehnung gut zu behandeln, ist heute eine *— nicht nur für ihn —
zu schwierige Au%abe. Die Diaposition ist verworren, weder na^h syate-
maüschen noch nach historischen Gesichteimnkten durchgeführt, die Aus-
drucksweise nicht selten unklar, manches scheint dem Verüasser selbst
nicht klar geworden zu sein; die LlteraturWiützung ist ungleichmftssig
und ohne genügendes Urteil. Ti'otz der grossen angeführten lateratiur
fehlra oft gerade die wertvollsten und neuesten Werke, die wiss^ischaft-
liehe Art des Zitirens ist Lorsch nicht recht geläufig, er sitirt zuweilen
nur ganz allgemein, ohne nähere Angabe, so daas ein Kachachlagen der
zitirten Stelle nicht möglich ist, auch direkte Irrtümer kommen vor.
Hieiür im Einzelnen die Belege anzufahren, ist nicht der Zweck dieser
Übersicht, eine Auswahl haben bereits Bühl im Literarischen Zentrailblatt
1899, 1460 und Grotefend in der Deutschen Literaturzeitung 1899, 548
zusammengestellt.
Ist das Buch somit zur Einführung nicht geeignet, so wird doch der
mit dem Gregenstand Vertraute Einzelnes von dem grossen zusammen-
getragenen Material verwerten können«
Darf Bühl als das beste iheoretische Handbuch der Chronologie be-
zeichnet werden, so hat lür den praktischen Gebrauch in vorzüglicher
Weise Grotefend vorgesorgt. Anstelle des vergriffenen »alten* Grotefend
ist ein zweibändiger, höheren wissenschaftlichen Ansprüchen genügender
»grosser* Grotefend getreten und gleichzeitig ein »kleiner« Grotefend für
den täglichen Gebrauch. Noch in anderer Bichtung ergänzen sich die
beiden Chronologen glücklich. Bühl ist namentlich auf dem Gßbiete der
frühmittelalterlichen Chronologie zuhause, mehr in den erzählenden
als in den urkundlichen Quellen bewandert, Grotefend ist der beste
Kenner der spätmittelalterlichen deutschen Zeitrechnung und arbeitet vor-
wiegend vom Standpunkte des Urkundenforsohers und für diesen. Der
Spannweite nach ist Bühl universeller, sein Buch ist ein Handbuch der
allgemeinen Chronologie des Miitelalters und der Nßuzeit, Grotefend ist
der emsigste Forscher auf dem Gebiete der deutschen Chronologie.
Ein Vierte^jahrhundert war seit dem Erscheinen von Grotefends
Handbuch der Chronologie (Hannover 1872) verstrichen, als das bei deut-
schen Historikern allgemein verbreitete und beliebte Buch nach starker
Metamorphose in wesentlich vollkommenerer Gestalt zweibändig als »Zeit-
rechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit (3)
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344 Literatur.
vollendet vorlag. Die Metamorphose erstreckte sich ebenso auf Inhalt und
Anordnung, wie auf Titel und umfang. Den ersten Teil hat bereit»
0. Redlich in dieser Zeitschrift 15, 174 kurz angezeigt. Er enthält Grlossar
und Tafeln. Der zur Einführung in die chronologischen Begriffe bestimmte
systematische Teil des »Handbuches^ ist in der »Zeitrechnung« weg-
gefallen, ebenso die unpraktische Zweiteilung des Glossars in ein lateini-
sches und ein deutsches und alles ist zusammengezogen in ein einziges
grosses Glossar mit alphabetischer Folge, das von dem steten Sammelfleiss
und der ununterbrochenen Verbesserungsarbeit des Verf.s Zeugnis gibt.
Zahlreiche neue Quellen waren in den ürkundenbüchem erschlossen worden,
alte in besseren Ausgaben erschienen, sie alle mussten durchgegangen
werden. Hervorzuheben ist die Sauberkeit der Arbeit und die Schärfe der
Fassung. Damit jsber auch der weniger vertraute Benutzer sich zurecht
finde, hat Grotefend selbst eingangs auf die zur Einfuhrung dienenden
Artikel des Glossnrs verwiesen, welche den systematischen Teil ersetzen
solkn. Diese Aufteilung der systematischen Einleitung in einzelne Artikel
nach Stichworten ist beim Erscheinen des Buches mehrfach miftsbilligt
worden; heute wird kaum jemand mehr dem Verf. «leshalb einen Vorwarf
dächen, seit wir in Bühl einen gewissenhaften Wegweiser haben und
Grotefend selbst in seinem Taschenbuch dem Lernenden die notwendigsten
Erilärungeh geboten hat.
Das Glossar ist gegenüber dem Handbuch vielfach ergänzt, berichtigt
und mit sorgfältigem kritischen Apparat ausgestattet worden und nicht
geringere Aufmerksamkeit haben die Tafeln, für deren praktische Her-
stellung Grotefend eine geschickte Hand hat, gefunden. Mehrere sind in
zweckentsprechender Weise erweitei-t worden, so Tafel VI durch Angabe
der Epakten neuen Stils, T. XXVIII durch Vereinigung der Consuetudo
Bononiensis mit dem römischen Kalender, T. XXX (Übersicht der Jahres-
kennzeichen) in doppelter Hinsicht, einerseits chronologisch nach unten und
oben, zurückgreifend von 800 auf 300 und vorwärtsschreitend von 1500 bis
2000, so dass man hier die Kennzeichen für alle Jahre von 300 — 2000
Verzeichnet findet, andererseits durch Einbeziehung der spanischen, jüdi-
schen, muhämmedanischen und byzantinischen Ära. Allerdings hat diese
Tabelle dadurch einen Umfang bekommen (42 S.), der die Benützbarkeit
für den mittelalterlichen Forscher ^ — und der wird am häufigsten zum
^ Grotefend« greifen — ersehwert; bei der Mehrzahl mittelalterlicher Daten-
auflösungen benötigt man den Ostertag und daher eine möglichst rasch
zu übersehende Ostertafel, wie Grotefend selbst eine solche seinem Hand-
buch und dann wieder mit Anwendung der sogenannten Festzahlen dem
Taschenbuch beigegeben hat. Eine ganze Beihe von Tafeln ist neu hinzu-
gekommen : T. I (Sonnencyklus), IV (Konkurrenten alten Stiles), VE (Mond-
alter der Monatsersten alten Stiles), IX, X (Lunarbuchstaben), T. XV — XXU
(Jüdische Zeitrechnung nach verschiedenen Jahrformen), XXIII — XXV (Mu-
hammedanische Zeitrechnung), XXVII (Monatstage des Bevolutionskalenders).
Der 2. Band enthält in seinem 1. Teile die von jedem, der sich mit
den Datirungseigenheiten mittelalterlicher Urkundenschreiber befreunden
tnuss, dankbar begrüssten Kalender der deutschen (darunter auch Toul
und Verdun, Lüttich und Utrecht, weil deutschen Erzbistümern unter-
stellt), schweizerischen und skanrlinavischen Diözesen, gegenüber dem
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Literat ar. ^5
Handbuch eine ganz neue und ' wichtige Zugabe. Da der Gebrauch viel-
fach nach Diözesen und Kongregationen wechselt, war es oft im gegebeifen
Augenblick unmöglich, sich über ein bestimmtes Datum Klarheit zu ver-
schaffen, es ist auch nicht Jedermanns Sache, in spezieller Untersuchung
den Datirungseigentümlichkeiten der gerade in Betracht kommenden Diözese
nachzugehen, und auch, wo man 6i6h dazu entschlossen hat, waren Irrtümer
nicht leicht zu vermeiden, wie dies das im übrigen recht verdien^liohe
Buch von Adalbert Lechner über mittelalterliche Kirehenfeste und Kalen-
darien in Baiem (Freiburg i. B. 189^1) gezeigt hat Diese Arbeiten mussten
ftir ein grössetiBS Gebiet im Zusammenhange unternommen werden, um zu
sicheren Ergebnissen zu führen. Grotefend hat bei seiner bpezifischen
Eignung und Neigung diese Aufgabe glücklich gelöst; dass dabei im Ein-
zelnen kleine Versehen unterlaufen sind, wird der häufigere Benutzer er-
kennen und der kundige Benutzer entschuldigten.
Am Schlüsse jedes Kalenders sind die Grandlagen vermerkt, auf denen
die Zusammenstellungen aufgebaut sind. Dass hiezn meist jüngere Kalen-
dare, solche des 15. und 16. Jahrhunderts verwendet wurden, muss auf-
fallen, doch führt der Verf. hiefÜr berechtigte praktische und sachliche
Giiinde an; praktische: denn erst aus dieser Zeit sind uns in den Früh-
drucken beglaubigte Kaiendare far fast aUe Diözesen und Orden erhalten.
Sachliche, weil im 15. Jahrhundert in Urkunden die Datirung nach dem
Festkalender ihren Höhepunkt erreicht hat. Auch lassen die älteren Ka-
iendare in der Zuverlässigkeit ihrer Angaben oft manches zu wünschen
übrig.
Die zweite und Schlusslieferung brachte dann die Ordenskalender, das
Heiligenverzeichnis und umfangreiche Nachträge zum Glos&ar. Zweierlei
blieb den Benutzern noch vorenthalten, die versprochenen Kalender für
Braunschweig, Posen und die romanischen Diöcesen einerseits, die Ver-
zeichnisse der Finsternisse und die sehr wünschenswerten Regententafeln
andererseits. Bei der Unmöglichkeit, die zahlreichen in dieser Hinsicht
geäusserten Wünsche zu erfüllen, entschloss sich Grotefend diese Art von
Tafeln, welche freilich streng genommen • "nichts unbedingt dazu gehören,
aber doch nicht zu entbehren sind, überhaupt wegzulassen, um einer spä-
teren zusammenfassenden Sammlung solcher Tabellen nicht vorzugreifen.
Den Ordenskalendem geht ein Verzeichnis der berücksichtigten Orden voran
und ein solches würde auch bei den Diözesankalendern zur rascheren
Übersicht gute Dienste leisten. Das Heiligenverzeichnis ist alphabetisch
geordnet und gibt in präziser Arbeit das Datum mit dem territorialen
Geltungsbereich' an. Es ist von 1 4 Seiten im Handbuch zu 1 3 1 Seiten
angewachsen. Da Heiligenverzeichnis und Glossar sich ihrem Gegenstande
nach vielfach berühren, wird der Benutzer gut tun, wenn er von dem
einen die gewünschte Auskunft nicht bekommt, sich an das andere zu
wenden. Bei einer Neuauflage Hessen sich eventuell für derartige Fälle Ver-
weise anbringen. Eine solche könnte auch durch einige Umstellungen dem
praktischen Bedürfnis entgegenkommen ; so gehören die Tafeln und das
Heiligenverzeichnis jedenfalls in einen Band zusammen, der andere hätte
dann das Glossar und die Diözesan- und Ordenskalender zu umfassen.
Die oben S. 342 gegenüber Kühl vorgebrachten Ergänzungen und Be-
richtigungen gelten auch für Grotefend ; nur die Angabe, dass Papst Niko-
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346 Literatur.
laus IV. den Jahresasfang mit Ostern eingefuhi-t habe, beruht auf eigener
irriger Anslegnng Bühls.
Grotefends Zeitredinung ist so recht ein Buch deutschen Gelehrten-
fleiases und bedeutet einen namhaften Fortschritt auf dem Gebiete der
Chronologie.
Noch im Jahre 1898 hat Grotefesd seiner für den Handgebrauch
allzusehr angeschwollenen Zeitrechnung das Taschenbuch folgen lassen,
dessen Anlage, Auswahl und Format das praktische Bedürfnis im wesent-
lichen befriedigt; es ist eine verkürzte, aber wesentlich verbesserte und
ergänzte Neuauflage des alten Handbuchs und auch bestimmt, an dessen
Stelle zu treten. Ob es sich, wie der Verf. wiU^ auch zu Lehrzwecken
eignet, bleibe dahingestellt. Wie im alten Handbuch geht wieder eine
systematische Einleitung Toraus, welche die chronologischen Grundbegriffe
gut, nur selten im Ausdruck nicht ganz glücklich erläutert; zum gelegent-
lichen Nachlesen und Auffrischen unklar gewordener Begriffe wird jeder
Praktiker davon mit Nutzen Gebra.n(^ machen. Eine wesentliche Erleich-
terung iür den Benutzer ist. die hier durchgeführte und durchführbare
Zusammenziehung des Glossars mit dem Heiligenv^rzeichnis unter der
Überschrift »Alphabetisches Verzeichnis*. Vielleicht wäre es hier nicht
überflüssig gewesen zu betonen, dass die A9gaben dieses Verzeichnisses
wegen der Eigenart der hiefür herangezogenen Quellen nur für das spätere
Mittelalter unbedingte Geltung beanspruchen, dass das frühere Mittelalter
wenigstens einzelne Heiligentage anders a,nsetzte und auch in der Neuzeit
einige Verschiebungen vorgenommen wurden. Das Unglück ist indes nicht
gross, denn der Benutzer gebraucht das Verzeichnis in d^r Regel zur Auf-
lösung von Datirungen und die eigentliche Blütezeit für Datirung nach
Heiligentagen ist das spätere Mittelalter. Ebenso sind die Begierungsjahre
der Könige und Kaiser und die Pontifikatsjahre, die hier wieder beigegeben
sind, willkommen; dass sie, wie im Handbuch, erst mit dem Jahre 911
einsetzen, ist ja vom Standpunkt der deutschen Chionologie gewiss zu
rechtfertigen, vom praktischem Standpunkt aber wäre der Anschluss nach
rückwärts wenigstens bis Pippin und Hadrian I. zu wünschen. Diese
Beschränkung auf deutsche Chronologie, die sich doch wieder nicht gut
durchführen lässt, weil es eine gesonderte deutsche Chronologie nicht gibt,
hat auch sonst kleine Ungleichmässigkeiten mit sich gebracht. Becht gut
ist die hier wieder auftauchende Anweisung zur Datenberecbnung.
Die Auswahl der Tafeln, die für den gewöhnlichen Gebrauch durchaus
ausreichen, ist geschickt, es sind hauptsächlich jene aus der »Zeitrechnung*
weggelassen, welche dort gegenüber dem alten und bewährten »Handbuch*
dazugekommen waien, und einige andere.' Neu ist die Verwendung des
Hilfsmittels der Festzahlen bei den Tafebi V, VI, XIII, XIV. Die 35 Fest-
zahlen entsprechen den 35 Ostermöglichkeiten und damit den 35 mög-
lichen Kalendern. Diese wurden durchgezählt und das abgekürzte Monats-
datum des Ostertages durch eine Zahl ersetzt. Die äussere Ausstattung,
Format und Einband, bei einem Taschenbuch nicht gleicbgiltig, ist dem
Zweck angemessen. So ist der »kleine Grotefend* der praktischeste und
handlichste chronologische Behelf für den Tagesgebraüch.
Bisher hatten wir ßs fast ausschliesslich mit allgemeinen Werken zu
tun. Daneben ist die Spezialliteratur wenig vertreten. Es sind zunächst
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LiUnUiir, 347
drei beacbteiuwerte Monographieiit Musterbeiainele für die enge Berühr
rang ▼on Chronologie und Volkskoade, zu nennen, die sieh mit dem-
selbai OegenetMide befassen^ mit d^ffl altgermanischen Jahr und dem » Jol-
fest*: eine engliseh ge^ohriebene und englisch ausgestattete von Alexander
Tille und swei nach Sprache uBd Arbeitsmethode deutsche von Gustav
Bilfinger. Wie der Qegenstand, so ist auch der Qrondzng dieser Unter-
suchungen der gleiche, er geht dahin, dass das Meiste, was man bisher
noch f&r altgermanisch gehalten hatte, doch römischen, christlichen und
rOmiseh-christlichen UrsfMrungs, also nicht kultureller Eigenbau, sondern
Sntl^mung ist Tille nimmt in seinem Buche Yule and Christ«
mas, their place in the Germanic year (5) eine Idee wieder auf^
die er schon im Jahre 1893 in seiner .6^est[)hichte der deut$chen Weih-
nacht ausgesprochen : dass es ein altgermani^ph^a .Julfest, also ein Winter-
sonnwend-Fest, das zur selben Zeit gefeie^ wordw sei wie das christ-
liche Weihnachtsfest, nie gegeben habe und dass die mittelalterlichen Weih-
nachts-Gebrftuche teils einer altgermania<^n Winteranfangs-Festzeit im
November, teils der bereite vor dem Christentum lUaoh dem Norden gelangten
rOmisdien Januarkalenden-Feier entlehnt seien« Im Dienste der besseren
Begründung dieser These steht auch sein neues Buch, das das germanische
Jahr behai&delt, ein Thema, das er in der ersten Arbeit nur gestreift hatte.
Tüle sieht im germanischen Jahr eine Kombination des altarischen,
zweiteiligen Jahres, das in Winter und Sommer zerfiel, und des aus dem
Orient stammenden dreiteiligen Jahres, das auf wirtschaftlichen Bedin-
gungen beruhte und im November, März und Juli seine Einschnitte hatte.
Die Hfilfte sowohl als das Drittel des Jahres sind Vielfache eines Zeitab-
schnittes von 60 Tagen, der diesen beiden Jahreseinteilungen, nicht aber
der römischen vierteiligen zugrunde liegt; einer von diesen Zeitabschnitten
hiess jiuleis, jöl, ein anderer lida. Das germanische Jahr beginnt mit
dem Winter, dieser f&ngi bei den Germanen in Deutschland und England
Mitte November an, bei den Nordgermanen in Skandinavien und Island
infolge der geographischen Lage einen Monat früher, Mitte Oktober. Von
Mitte November (Oktober) rechnet Tille das germanische (skandinavische)
Neujahr und versetzt hieher ein grosses Winteranfangs- und Hauptschlacht-
Fest, das November(0ktober)fe8t, in dem er den Vorgänger der späteren
christlichen Martinifeier (ll. November) erblickt., Entsprechen der Drei-
teilung Rechtstermine zu Martini, Mitte März und Mitte Juli, so weisen
auf Zweiteilung ausser Martini, das auch hier den einen Einschnitt bildet,
die frftnkischen Maifelder und die auf Mitte Mai angesetzten dies roga-
tionum mit ihren einheimischen Vorläufern.
Das Eindringen des mit dem 1. Januar beginnenden römischen Ka-
lenderjahres führte eine Verschiebung der altgermanischen Zeiteinteilung
und der altheidnischen Feste herbei, erst das römische Jahr brachte die
vier Jahresviertel und die Solstitien und Äquinoktien. Vor der Berührung
mit den Bömem hatten die Germanen weder eine auf den Tag bestimm-
bare Wintersonnenwende, noch ein damit zusammenhängendes Feät, Jul-
fest, gekannt.
Im Michaelsfest (29. September), das mit der wachsenden Bedeutung
des. Ackerbaus als Erntefest in Wettsti-^it mit dem alten Hauptschlacht-
Fest zu Martini trat, sieht Tille eine Wirkung der römischen Vierteilung
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348 Literatur.
fies Jahres. Unter dem fiinfluss des Christentums worden dann die alt*
heidnischen Feste auf Tage des römisch-christlichen Kalenders yeriegt und
sie erhielten ihre Bezeichnung nach den Heüigen, deren Feier die Kirche
an diesen Tagen beging. Mit dem römischen Kalenderjahr hielten ' aber
auch die eigentfimlicheli Sitten und Gebr&uohe bei den Oettnanen ihren
Einzug, welche in Rom an diese Tage, insbesondere die Janüarkalenden,
geknüpft waren, und wurden auf die Zeit vom 25. Dezember bis 6. Januar
lokalisirt. So ist die Pseudosonnenwende des julianischeb Kalenders (25/
Dezember) durch Verlegung der Geburt Christi auf diesen Tag seit dem
4. Jahrhundert ein religiöses Fest geworden; das Weihnaohtsfest zog in
der Folgezeit eine Menge von Gebräuchen und Anschauung^en an sich» die
teils römischen, teils germanischen Festzeiten eigen waren.
Auch im sk^imdinavischen Jahr findet Tille die Di-eiteiluiTg erkennbar,
auch hier ist das Oktoberfest älter als das Julfest.
Man wird nicht alle Ergebnisse der sehr geschickt angelegten Arbeit
für gleichmässig gesichert halten; schon haben Mogk in der Historischen
Vierteljahrs-Schrift 3, 525 undBilfinger im Vorwort zur zweiten sbinei^ gleich
zu nennenden Untersuchungen gegen Wesentliche Punkte, wi6 gegen die
Dreiteiilung des Jahres, die wenig kritische Verwertung der skandinayiscben
Quellen und gegen die Aufstellungen über die Martinifeier und ihre ger-
manische Vorgängerin Einsprache erhoben. Wohl aber dürfte das negative
Besultat, dasa die Germanen mathematisch-astronomische Begriffe wie
Tag- und Nachtgleiche und Sonnenwende noch nicht gekannt haben, dasa
diese Begriffe und mit ihnen das Julfest erst durch die römische Kultur-
welle zu ihnen gelangt seien, feststehen.
Tilles Gedanken haben fruchtbaren Boden gefunden bei Bilfiiiger,
der das altnordische Jahr und das germanische Julfest zum Gegenstande
zweier eindringender und sorgfältiger Untersuchungen gemacht hat. In
seinen »Untersuchungen über die Zeitrechnung der alten
Germanen I. Das altnordische Jahr« (6*) stellt er nach den alt*
isländischen und altnorwegischen Quellen den isländischen und den mit
diesem nächatverwandten norwegi&chen Kalender dar und zeigt entgegen
der bisherigen Annahme, die darin umfassende Reste der altheidnischen
skandinavischen 2ieitrechnung erblickte, dass er im wesentlichen auf dem
Julian isch-chr istlichen Kalender beruht. Zu den altnordischen Elementen
zählt er hauptsächlich die Zweiteilung des Jahres in eine Sommer- und
Winterhälfte, die Rechnung nach Wintern und Nächten und eine Anzahl
7on Monatsnamen. Im übrigen ist der aus historischer Zeit bekannte
Kalender der Isländer, also das Jahr zu 364 Tagen = 52 Wochen mit
der Schaltwoche nlle 5 bis 6 Jahre nur eine unter dem Einfluss des
Christentums entstandene Abart des julianischen Kalenders, die aber im
Gegensatz zum julianischen Kalender die Woche zur Grundlage hatte. Das
altisländische Jahr erweist sich als ein mittleres Osterjahr und die eigen-
tümliche Beschränkung des Jahres auf 52 Wochen, die Verwendung einer
Schaltwoche statt der Schalttage sind nicht Fortentwicklungen der alt-
skandinavischen Zeitrechnung, sondern erklären sich als eine recht prak-
tische Vereinfachung der christlichen Osterberechnung, indem dadurch
einerseits jedes Datum an einen bestimmten Wochentag gebunden wurde
und andrerseits die 35 Östermöglichkeiten auf 5 vermindert wurden. Wenn
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Litentor. 349
Bilfinger anch die siebentägige Woche erst durch das Ohristentam einge«
fahrt werden Ittsst, so dQrftei er dapit und wohl auch in einzelnen an-
deren Yermutungen zu weit g^egangen sein. Die siebentägige Woche hat
wahrscheinlich schon das römische Kalenderjahr gebracht
Von. grossem kulturhistorisohe9 Interesse sind die Ausführungen über
die Bedeutung gewisser Tage im Rechts- und Wirtschaftsleben der Isländer.
Durch die Beweisführung Bilfingers erleidet allerdings die Autorität des
Ari Frodi, des älteste^ Geschichtschreibers Islands (geb. 1067), der Zeit
und Namen des heidnischen Kalendermachers zu nennen weiss, starke
£inbusse; wer Qelegenheit hatte, die Angaben mittelalterlicher Schrift-
steller über Ursprung und Bedeutung von Sitteif und Gebräuchen zu über-
prüfen, — erweisen sich doch sogar Bedas Angaben über das germanische
Jahr als unrichtig und widersprechend — wird hierin kein Argument
gegen Bilfingers Ergebnisse sehen.
Bilfingers andere Schrift über Das germanische Jul-
ies t, (Stuttgart 1901) (6^) berührt sich im Gegenstand auf das engste
mit Tilles Buch Yule and Christmas; um so auffallender ist es, dass B.
von dieser bereits im Jahre 1899 erschienenen Arbeit keine Notiz nimmt,
sie überhaupt nicht zu kennen scheint. Wohl aber hat Tilles erstes Buch
auch ajaf den Gang der Untersuchung Bilfingers sichtlich eingewirkt.
Die ersten, rein chronologischen Kapitel behandeln die Ansetzrmg der
Feier von Christi Geburt in der alten Kirche am 6. Januar und den Über-
gang zum 25. Dezember, die übrigen, welche reiche Beiträge zur altrömi-
schen, mittelalterlich- christlichen und neueren Volkskunde liefern, gehen
zielbewusbt der Frage zu Leibe, ob tatsächlich, wie man bis auf Alex. Tille
allgemein angenommen, das christlich-mittelalterliche Weihnachtsfesty das
in England auch offiziell geöl, in den skandinavischen Ländern jöl hiess,
mit einem zur selben Zeit begangenen urgermanischen Fest vermengt
worden und ob daraus die ihm eigenen Yolksgebräuche und Volksanschau-
ungen zu erklären seien. Er gelangt zu demselben Ergebnis wie vor ihm
Tille, Bilfinger in schärferer und kritisch besser fundierter Beweisführung,
dass es ein germanisches Julfest, Mittwinterfest, überhaupt nicht gegeben
habe, dass die in den isländischen Quellen und bei Beda, De mensibus
Anglorum (§ 15 der Schrift De temporum ratione) überlieferte altnordi-
sche Tradition, welche über ein solches heidnisches Julfest berichtet, in
den diesem zugeschriebenen Gebräuchen Bekonstruktion auf Grund der
christlichen Weihnachtsfeier sei und in ihren zeitlichen Ansätzen zu Wider-
sprüchen führe. Nach Bilfinger »bleibt von dem germanischen Julfest
nichts urgermanisches übrig als der Name Jul* (S. 132) und dieser be-
deutet bei Beda »Wintersonnenwende*. Die zwischen Weihnachten und
Epiphania üblichen, nicht aus dem religiösen Inhalt des Festes erklär-
baren Volksgebräuche führt auch B. auf die altitalische Neujahrssitte zu-
rück, auf die Januarkaienden, mit deren Namen man noch heute in Frank-
reich und in den meisten slavischen Ländern Weihnachten bezeichnet. Mit
Benützung der Vorarbeiten von J. Grimm, Usener und Alex. Tille ver-
gleicht B. auf Grund eines grossen Materials die charakteristischen Bräuche
d^ christlichen Weihnachtsfestes mit dem römischen Kaiendenbrauch. Für
diese Ableitung spricht auch, dass der 8. Jultag (= 1. Januar) selbst
bei den Skandinaviern als der eigentliche Träger der Julsitte erscheint und
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350 litertÄtir.
kein Grand ersiditlich ist, wie er xa der Toxehristli' hen Zeitrechnuig z«
dieser bedetttungsToUen GtMlnng hfttte gelangen 1[(hinen.
Wie imiB«r die weitere Forschung mA za diesen Besnltates, welehe
die auf der isländisdien Tradition über die nordische Zeitreohn^Bg be-
mbenden Anschaanngen in ihren Orandfesten angreifen, stellen mag, jeden-
falls verdienen sie anfmerksamste Beachtung.
Die Datirang in der Geaehichtscbreibung des 12. Jahr-
hunderts behanddt auf Anregung Bemheims in umsichtiger und dankens-
werter Weise eine ebenso betitelte Oreifswfdder Dissertation (1893) Ton
E. Moll (7)9* ^^^ Grund einer länderweise geordneten, nach verachie-
denen Gesichtspunkten (Datirung nach römischem Kalender, nach Wochen-
tagen und Festen, Datirung durch Zählen Ton einem bestimmten T^min,
durch mehrfache Zeitbestimmungen) yerwerteten Zusammenstelluig der
erzählenden Quellen constatirt Moll für das 12. Jahrhundert auffalknde
Abweichungen der chronologischen Eigentümlichkeiten der deutschen und
italienischen 8chriftsteUer, eine konsequente Abneigung gegen den römi-
schen Kalender in Italien und Deutschland, zeigt an Beispielen die grös-
sere Zuverlässigkeit der Wochentags- Angabe gegenüber jener des Kalender-
tages, erweist den Schalttag als häufige Fehlerquelle und belegt gegen
Orotefend die Behauptung, dass im 12. Jahrhundert bei der Zählung von
einem bestimmten Termin, abweichend von der römischen Chrcmologie, der
dies a quo nicht mitgerechnet wurde. In ähnlicher Weise wären dann
noch die anderen Quellenarten, Urkunden, Briefe, Gesetze, zu untersudMB,
um zu endgiltigen Schlüssen darüber zu kommen, worin die wirkliche
Datirung des 1 2- Jahrhunderts von der heute angenommenen Theorie ab-
weicht, ebenso wären die Quellen, erzählende und urkundliche, f&r das
ganze Mittelalter und die Neuzeit auf dem Wege der Statistik zu befragen,
um zu einer bis ins Einzelne richtigen Anschauung über die chron<^ogischen
Gepflogenheiten zu gelangen.
Zum Schlüsse dieser Literaturübersicht seien noch einige kleine, in
ihrer Art recht gute und nützliche, tabellarische Arbeiten verzeichnet, die
rein praktischen Zwecken dienen wollen*): Zwei Einzeltafeln von Bern-
hard Sepp, die eine den Cyclus decemnovennalis medii aevi
ad annum solarem accommodatus (in usum hominum eruditonun)
(b) enthaltend, mit erklärenden Bemerkungen in lateinischer Sprache, die
andere eine Tabula paschalis annorum 300 — 2200 (in usum seho-
larum) (9) mit lateinischer Gebrauchsanweisung und einer (deutschen) An-
leitung zur Berechnung des Osteiiages und der Jahreskennzeichen und ein
Schriftchen von Franz Töply von Hohen vest mit dem unverblUt-
nismässig langen Titel: Zur Pariser Weltausstellung IdOO. Kalender von
18 00. Periode vom 1. Vendemiaire I bis 18. Ventöse XIV etc. (lo), dessen
Tabellen zur Umrechnung der Daten des Bevokttionskalenders in jene der
Gregorianischen Zeitrechnung bestimmt sind.
Überblickt man den heutigen Stand der Chronologie für Mittelalter
und Neuzeit, so handelt es sich in Zukunft wieder um Einzeluster-
1) Für die gütige Vermittlung eines Exemplars bin ich Herrn Professor
Bernheim zu Dank verpflichtet.
*) Über die Tabellae chronographicae von Turchänyi (1897)
vgl. Mitt. d. Instituts 19, 364.
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Xiiteratnr. 351
"snchungen, um Monographien einzelner Einrichtungen, in erster Linie um
f^ststellnng der Ertlichen nnd landschaftlichen Cl«bräache, so z. B. ober
das Aufkommen nnd die YeAveitoi^ der Heilige»datinukg in den vw-
«ehiedenen Territorien, tber den lokal abweiehe«den Übergang vom aüen
^nm neuen Stil u. a. Der weitere Forte(^ritt der Chronologie wird wieder
«nf dem Gebiete der Spezialforscbung getan werden müssen.
Wien. J. Lechner.
Erben, Wilhelm Dr. Das Privilegium Friedrich L für
<las Herzogtum Österreich. Wien, Karl Konegen. 1902. 144 S.
Seit den Ausführungen Fiekers in den Sitzongsber. der Wiener Aka-
demie der Wissenschaften Bd. 2S galt das sog^tannte Privilegium minus
unbezweifelt als echte Urkunde. Der Kampfe der um die österreicluschoa
Preiheitsbriefe tobte, traf ja ohnehin hauptsächlich das maius; nur Lorenz
hatte auch das ninns als unterschoben erkl&rt. Seitdem wurde das minus
^Is eines der wichtigsten Denkmiller der deutschen und österreichischen
Yerfassungsgeschidite betrachtet; es galt als Meilenzeiger zur Entwicke-
lung der Landeshoheit, es wurde als Höchstmass dessen angesehen, was
«in Fürst an Hoheitsrechten um die Mitte des l?. Jahrhunderts bean-
spruchen konnte, es galt als Gnmdp^er der österreichischen Fürstenreohte.
Erben hat nun an diesem Privileg wieder gerüttelt. Sein in der Schule
Wickels geschärfter Blick hat an stilistischen Unebenheiten des Privilegs
Anstoss genommen, die ihm den Anlass boten, der Urkunde eine einge-
hende Prüfung zuzuwenden. Und so ist das vorliegende Buch entstanden,
dem, mag auch das Resultat vielleicht nicht unbestritten bleiben, jeden-
falls grosse Gründlichkeit und eine scharfe Beobachtcmgsgabe zugesprochen
werden müssen.
Von der Diktion des Privilegs hat E. den Ausgang zu seinen Unter-
suchungen genommen; ihr wendet er auch in seinem Buche zunächst sein
Augenmerk zu. Er sucht den Diktator des Privilegs zu ermitteln. Da
findet er die überraschende Tatsache, dass die Arenga des Diploms aus
-einem Formelbuohe der päpstlichen Kanzlei, dem altehrwürdigen Über
diumus stammt. Es ist eine Formel, wie sie bei Tausohurkunden ver-
wendet wurde. Sie drückt einen Satz des römischen Bechts aus, welches
den Tauschvertrag bekanntlich zu den sogenannten unbenannten Bealkon-
trakten zählt, und besagt, dass obwohl der Tauschvertrag durch Hingabe
^iner Sache (ex ipsa corporali institutione) rechtskräftig geschlossen wird,
doch zur grösseren Sicherheit eine Bestätigung (auctoritas) gegeben werde.
Wie Erben nachweist, hat die Formelsammlung des Udalrich von Bam-
berg, die auch sonst in der Kanzlei Friedrichs I. namentlich von unserem
Diktator verwendet wurde, die Übernahme des Satzes in den Formelsohatz
-der kaiserlichen Kanzlei vermittelt. Um so wertvoller ist die Feststellung
dieser Tatsache, als die Verwendung von Formelbüchem in der kaiser-
lichen Kanzlei vom 10. — 12. Jahrhundert bisher unbekannt war. Und so
hat E. durch diese Untersuchungen zugleich einen wichtigen Beitrag zur
Diplomatik Friedrich I, geliefert Aus diesen einleitenden Untersuchungen
gewinnt Erben zwei Resultate: Das österreichische Privileg ist von der
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352 Literatur.
kaiserlichen Kaozlei als Tauschorkande gedacht und stilisirt worden, wie
denn in der Tat in dem Hin- und Bäckgeben der Fahnen beim Beleh-
nungsakte nach der Schilderung Ottos yon Freising eine Art von Taoschge-»
sohäft oder wenigstens ein verwandter Vertrag zu sehen war. Zweiten»
ergibt sich, dass das Privileg wenigstens der Hauptsache nach kanilei«
gemäss ist, von einem Diktator stammt, der auch scmst in der Zeit voi^
1156 — 1158 and wieder 1163 in der kaiserlichen Kanzlei nachweisbar ist.
Nun wendet sich E. jenen Stellen des Privilegiums zu, die von der
kanzleimässigen Fassung abweichen. Das Privileg enthält mitten in der
subjektiv gefassten Diktion, wie sie einem dispositiven Diplome allein zu-
kommen kann, einen objektiv berichtenden Satz, jenen eben, der den Hof-
und Kriegsdienst des Herzogs von Österreich beschränkt. Turba hat in
seiner Geschichte des Thronfolgerechtes in den Habsburgischen Ländern
dieses Missverhältnis durch die Annahme zu lösen versucht;^ es sei die
ol^ektive Fassung desshalb ^wäblt worden, um anzuzeigen, d<iss diese
Vergünstigung nicht wie die übrigen dem herzoglichen Geschlechte, son-
dern dem Lande gewährt sein solle. Aber diese Vermutung ist nicht
haltbar. Keinem Diktator des zwölften Jahrhunderts wäre eine solch sub-
tile Unterscheidung zuzutrauen, die übiigens für diese Zeit undenkbar ist.
Das Land ist damals und noch lange nicht .als Träger von Kechten ge-
fasst worden ; die Privilegien empfangt der Landesherr oder die Genossen-
schaft der Angehörigen eines Standes, dem politische Bechte zukommen
(Gierke, Deutsches Privatrecht 456 f.. Genossenschaftsrecht 2^401). Erben
fasst die objektive Fassung als Verdachtsmoment. Er durchsucht nun die
zeitgenössischen Kaiserurkunden nach objektiv gefassten Stellen. In Ge-
setzen und Verträgen findet die objektive Diktion naturgemäss im weite-
sten Upafange Verwendung. Aber mit ihren freieren. Formen können diese
für Diplome nicht massgebend sein, wenn auch die Scheidung zwischea
Konstitutionen und Diplomen schwankt. Den Beurkundungen von Ver-
trägen ist nun allerdings häufig eine objektiv gefasste Vovurkunde» ein
Protokoll der Veiiragsstipulationen vorausgegangen, aus dem dann einzelne
objektiv gefasste Stellen leicht in die definitive Beurkundung übergeben
konnten. E. lehnt aber eine solche Annahme zur Erklärung des Satzes
Dux vero u. s. w. ab, indem er glaubt, dass der Vorvertrag die Zuer-
kennung dieser Begünstigung nicht habe enthalten können, dass diese
vielmehr nur in der Form eines kaiserlichen Versprechens sich daran
knüpfen konnte. Aber wäre es undenkbar, dass Heinrich von Österreich
für die Hingabe Bayerns etwas mehr, als blos die Erhebung Österreich»
zum Herzogtum, dass er dazu noch besondere Vergünstigungen gefordert
habe, und dass als Besaltat der Verhandlungen, die darüber gepflogen
wurden, eben der Satz Dux vero in das über die Ergebnisse dieser Vor-
verhandlungen angefertigte Protokoll aufgenommen wurde? Auch die wei-
teren Vermutungen, die E. über den Inhalt dieses Protokolls ausspricht^
scheinen dem Beferenten nicht stichhaltig. Gewiss, bei Beurkundung eines
Pactums wird concordia oder conventio gebraucht; aber das Privilegium
minus stellt nicht die Beurkundung des Pactums de contrahendo, in un-
serem Falle de commutando, sondern die Beurkundung des auf Grund
jenes Pactums erfolgten Bealvertrages, des Tausches selber dar. Dass bei
dieser Beurkundung jenes frühere Pactum gleichwohl benützt werdea
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literatui'. ^5^
konnte, scheint dem Kef. nicht aoBgeschloüsen za sein. Otto von Freising
berichtet zä dem ausdrücklich von der Existenz eines vorlftofigen Über-
einkommeü^; er sprieht da^on, dass cdnsilium, quod iam din secreto re-
tentum celabatnr, auf dem Beichstage yeröffentlicht wird; er weiss den
Inhalt (summa) dieser »concordia* anzugeben. Und dass alles bis aufs
einzelne vereinbart war, dass sich Heinrich von Österreich nicht auf Gnade
und Ungnade dem Spruche des Hofgerichtes unterworfen hat, liegt in der
ganzen Lage. Dieser Spruch um&sst, wie die Urkunde und Otto überein-
stimmend melden, viel weniger, als E. ihm zuschreiben will. Lediglich
die Erhebung der Mark Österreich zum Herzogtum war InhiJt des Spruches.
Alles andere, der ganze Torangehende Streit hat das Hofgericht nicht mehr
beschäftigt; denn es war ja, wie Otto erz&hlt, darüber zu einem Vergleich
gekommen. Wenn bei der Standeserhöhung doch noch das Urteil des
Beichshofgerichtes eingeholt wird, hat dies jedenfalls nur die Bedeutung
einer in der Form eines Bechtsspruches erfolgenden feierlichen Zustim-
mungskundgebung der Fürsten. Damit ist zugleich gegeben, dass der La-
halt des Spruchö.s auf die Diktion- des Privilegs kaum von Einfiuss sein
konnte.
Eine Prüfung der andern Diplome Friedrichs aus diesen Jahren er«
gibt, dass zwar so lange objektiv gefasste Stellen, wie der Satz Dux vero
sich nicht finden, immerhin fnnzelne objektive Wendungen auftauchen.
Dass bei äiesen Untersuchungen auch auf andere Diplome Friedrichs I.
neues Licht f^Ut, wie auf das wichtige Wormser Judenprivileg, das E.
ebenfalls für interpolirt hfilt, wogegen sich indess Bresslau ausgesprochen
hat, sei nebenbei bemerkt. Lnmerhin wird man E. beistimmen, dass die
diplomatische Untersuchung des minus mit einem non liquet schliesnt,
dass zwar Verdachtsgründe vorliegen, diese aber nicht hinreichen, eine
Fälschung zu behaupten, und das um so mehr, wenn, wie oben bemerkt^
das Vorhandensein einer ausführlichen Aufzeichnung des Prftliminarver-
trages angenommen werden rauss.
Entscheidend sind für E. historische und rechtshistorische Momente.
Wenn E. meint, dass für Heinrich kein Grund vorhanden war, sich die
in Frage stehenden Vorrechte erteilen zu lassen, wii-d diese Ansicht aller-
dings in Zweifel gezogen werden können. Eher schon wird man der Be-
urteilung Friedrichs I. zustimmen, der allerdings nicht der Mann war,
seine und des Beicbes Becbte leichthin preiszugeben. Wichtiger ist es,
dass E. zuerst mit vollem Nachdrucke darauf hinweist, dass die Baben-
berger vor und nach der Erteilung des Privilegs zahlreiche Hoftage ausser-
halb Baiems und Reichsheerfahrten nach Deutschland und Italien mitge-
macht haben, dass das Privilegium darin keine Änderung hervorgebracht
hat, ja sich der Prozentsatz der ausserbairischen Hoftage für die Zeit
Leopold VI. noch steigert, unter dessen Eegierung vier Hoflfahrten nach
Baiem, acht nach Nürnberg und Augsburg und zehn an andere Orte des
Beiches gegenüberstehen. Bisher wurde gelehrt, dass die Marken nur zur
Verteidigung ihrer Grenzen herangezogen wurden. Doch Erben zeigt, dass
dies niemals ausschliesslich der Fall war. Als in Ungarn ein christliches
Staatswesen mit wenn auch nur oberflächlichem westeuropäischen Eultur-
anstrich entstanden war, war die Wacht an den ungarischen Grenzen
wenigstens in Fiiedenszeiten frei geworden und wurde in der Tat zu an-
Mitibefliuigen XXY. 28
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ß54 Literatur.
deren Kriegszügen herangezogen. Heinrich von Österreich hat sich auch
schon im zweiten Jahre nach Erkss des Privilegioms nnfl dann wieder-
holt an Eriegszügen nach Italien beteiligt. An einen geheimen Vertrag,
in deun sich Heinrich, wie wohl angenommen wurde, zu diesen Leistungen
verpflichtet hat, ist, wie E. mit Becht betont, nicht zu denken. Im hohen
Grade auffallend bleibt es zugleich, dass Otto von Freising, der doch so
genau Bescheid weiss, von diesen Vorrechten nichts berichtet.
Wie E. vermutet, ist das Privileg doppelt ausgefertigt worden und
hat auch Baiem ein Exemplar der Urkunde erhalten, von dem E. Spuren
bei Aventin zu finden glaubt. Würde sich dies bewahrheiten und würde
es gelingen, diese bairische Rezension doch noch ausfindig zu machen,
dann wäre die Probe für die Ausführungen Erbens gegeben. Die Inter-
polirung, die natürlich noch vor der Bestätigung Kaiser Friedrichs IL
von 1245 fallen muas, versetzt E. unter die Regierung Herzog Fried-
richs IL, genauer in die Jahre 1243 — 44. Das Motiv findet er in dem
Widerstreben der österreichischen Ministerialen gegen die starke Beteili-
gung an der Beichspolitik, die sich mimentlich unter Leopold VI. zu einer
drückenden Last ftir die Dienstmannen gestaltet hatte. Mit dieser Strö-
mung bringt er auch den Aufstand der Ministerialen von 1230 und die
Bestimmungen des österr. Landrechts, welche den Kriegsdienst der Mini-
sterialen wesentlich eingeschränkt zeigen, in Verbindung. Man wird E.
zustimmen, wenn er die Interpolation mit dem Plane der Erhebung Öster-
reichs zum . Königreiche in Zusammenhang bringt. Der Herzog wollte,
nachdem er die Königskrone nicht erlangen konnte, sich wenigstens ein
nach seinem Sinne verbessertes Privileg verschaffen.
Dass die Erhebungsnrkunde böhmische Verhältnisse im Auge behält,
hat Turba seither mit Recht bemerkt. Ob die Nachfolge hier aber wirklich,
wie E. meint, auf die männlichen Nachkommen beschränkt wurde, er-
scheint dem Ref. zweifelhaft. Keinesfalls ist vom ins affectandi die Rede,
was sehr gegen die Echtheit dieser Bestimmung spricht, die bereits Ficker
als ausserordentlich und ungewöhnlich bezeichnet. Für Fiiedrich II. aber war
dies Recht ein wertvolles, da er keine Kinder besass. Denn dass es sich,
wie Turba glaubte, nur auf den Herzog Heinrich und seine Gemahlin be-
zog, ist sicher nicht anzunehmen. Ref. möchte hier auf St. 4074 ver-
weisen, wo Odo von Champagne gewisse Lehen ebenfalls erblich für männ-
liche und weibliche Nachkommen erhält, dann aber doch der HeimÜEill der-
selben nur in dem Falle ausgemacht wird, wenn Odo ohne legitime Söhne
oder Töchter sterben sollte. Gewiss sollte er nicht ausgeschlossen sein,
wenn auch die Nachkommen ausstürben. Vgl. auch Ficker a. a. 0. 494 f.
Allerdings, die Fassung des minus ist keine glückliche, aber gerade dieser
Umstand vermehrt den Verdacht der Fälschung. Dann, was heisst dieses
affectare? Nach etwas streben, wünschen, begehren, affectiren, nachahmen,
geradeso im klassischen (Thesaurus linguae, lat. l, 1180 f.) wie im mittel-
alterlichen Latein. Nie aber hat es die Bedeutung, jemandem etwas zu-
wenden, vermachen. Es könnte an ein Verlesen gedacht werden, »ber die
Handschriften bieten keine Varianten. Liegt da nicht die Annahme nahe,
der Ausdruck sei gewählt worden, weil er am besten in eine Rasur passte?
Was freilich an Stelle dieser Worte gestanden haben mag, bleibt zweifel-
haft. Kaum wohl eine Bestimmung zu Gunsten Baiems, wie E. meint;
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literato. 355
•denn welchen Inhalt hätte sie haben können? Bef. möchte da wieder aut
St. 4074 hinweisen und wenn auch mit aller Beserye die Yermatnng
aassprechen, es sei der Heim&ll ans Beich da vorbehalten worden; Frei-
lich war die Sachlage bei St. 4074 eine ganz besondere. AUode werden za
Lehen verwandelt, und da war es ganz am Platze, die besondere Lehens-
jiacbfolge zu betonen, wasf beim Privileginm minns nicht der Fall war.
Sicherer ist es, wenn E. an Stelle des Satzes Dax vero den ursprünglichen
Bestand einer Pönform vermutet; denn ihr Fehlen ist allerdings sehr un-
^wöhnlich nnd auffallend.
So hat E. die Verfälschung, des minus im hohen Grade wahrschein-
lich gemacht, und der Hinweis Luschins auf eine andere Fälschung Herzog
Friedrichs U. hat die Ausführungen Erbens noch mehr gestützt. Dem
minus werden zweifellos Verteidiger erstehen. Aber es wird gewichtiger
Gründe bedürfen, um die Echtheit der angezweifelten Stellen wieder glaub-
lich zu machen.
Zum Schlüsse bietet Erben einen kritischen Abdruck des Minus und
eine Tabelle der im Buche besprochenen Urkunden Friedrichs I.
Innsbruck. Voltelini.
Jos. Maubach, Die Kardinäle und ihre Politik um die
Mitte des 13. Jahrhunderts unter den Päpsten Inno-
zenz IV., Alexander IV., UrbanlV., Clemens IV. (1243—1268).
Bonn, C. Qeorgi. 1902. 136 S.
Das Buch von SaegmüUer über die »Tätigkeit und Stellung der
Kardinäle bis zum Tode Bonifaz' VIII« und die an dasselbe anknüpfende
Polemik SaegmüUers mit K. Wenck (Götting. Gel. Anz. 1900 Nr. 2)
hahen das Interesse für die Geschichte des Eardinalkollegiums von neuem
geweckt. Namentlich für die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts gab die
Abhandlung von Wenck wertvolle Aufschlüsse. Dem gleichen Zeitraum
sind auch die Abhandlung von H. Grauert über Johann von Toledo
{Sitzungsber. d. bair. Akademie 1901 Heft 2), sowie das von Hampe
'veröffentlichte Bruchstück aus dem Register des Kardinals Ottobonus Fiesco
(Neues Arch. XXII) und das durch Levi bekannt gegebene »Begistro del
Gardinale Ottaviano degli Ubaldini* (Fonti per la storia d'Italia 1890) zu
^te gekommen. Nunmehr unternimmt es J. Maubach, für die Zeit von
1243 — 1268 das Material zu sammeln und zu sichten. Er beschränkt
■sich dabei keineswegs auf die Zusammenstellung biographischer Notizen,
sondern sucht auch festzustellen, inwieweit die Kardinäle die Entschlies-
sungen der Päpste beeinflusst haben oder eine neben der offiziellen
kurialen Politik hergehende, vielleicht auch dieselbe kreuzende Politik
getrieben haben. Gewiss eine dankenswerte und zugleich verlockende
Aufgabe! FaUen doch in den angegebenen Zeitraum die AnfiLnge jener
angiovinischen Partei im hL Kollegium, deren Einfluss seit der Berufung
Karls von Anjou nach dein unteritalienischen Lehenskönigreiche stetig
wuchs und nur zeitweilig, wie z. B. unter Gregor %, und Nikolaus IIL^
23*
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556 Literatur.
Zurückgedrängt wurde! — Es verlöhnt sich, die Ergebnisse der Maubach'-
schen Schrift kurz zusammenzastellen :
Im Jahre 1244 waren die Kardinäle in zwei Gmppen geschieden, voa
denen die eine den Konflikt zwischen Kaisertum und Papsttum bis zur Un-
heilbarkeit zu rerschärfen, die andere eine Aussöhnung herbeizufühi-en
•wünsdite; in den Kardinälen Bainer von 8. Maria in Oosmedin und Otto
Ton S. Nicolaus waren dieise Gegensätze rerkörpert. Innozenz, der anfangs
schwankte, näherte sich schliesslich der Richtung des Katdinals Bainer. Um
unabhängiger und freier zu sein, ergänzte er das hL Kollegium, nahm
dso gewissermassen einen Pairsschub ror, wobei er, schon im Hinblick
auf seine demnächstige Flucht nach Frankreich, 5 Franzosen auf einmal
kreirte. Iiifolgedessen gelangte die antistaufische Partei zui- Herrschaft;
die Versöhnlichen mussten sich ' fortan begnügen, gegen einzelne Mass-
nahmen des Papstes Widerspruch zu erheben. — Zugleich war indessen in
der Person des Kardinals Johann von Toledo eine kirchlich- reformatorische
Dichtung in das Kollegium eingezogen, die im Bunde mit den Staufer-
freunden — wenn diesei^ Ausdruck trotz Wenck gestattet ist — in den
Jahren 12^2 und 1253 einen vorübergehenden Erfolg erzielte, indem sie
durchsetzte, dass mit Konrad IT. Friedensunterhandlungen angeknüpft
wurden. Ja, das Konklave von 1254 endete mit einem Siege eben dieser
Beformpartei ; die Wahl Alexanders lY. war ein Protest gegen das Kirchen-
regiment seine« Yorgängers. Politisch allerdings bedeutete der Name Ale-
xander IV. kein bestimmtes Programm. Hier war also die Entscheidung
Yei*tagt. Alexander, der bekanntlich zu Anfang seines Pontifikates —
jiach Andicht; des Verf. unter dem Einflüsse Ubaldinis, der neben Berthold
von Hohenburg eine hervorragende, noch keineswegs nach Gebühr gewür-
digte Bolle gespielt habe — mit den Vormündern Konradins in Unter-
handlung getreten ist, ging allmählich wieder auf den politischen Stand-
punkt seines Vorgängers zurück, indem er Sizilien von neuem an Edmund
^yon England übertrug. Damit war der Sieg der Parteigänger Innozenz' IV»
über Ubaldini entschieden. Dem Papste gelang es, durch kirchliche Zu-
geständnisse die Beforsipartei von ihm zu trennen und damit die Opposition
zu sprengen. — Der König von England aber, dessen Bruder i. J. 1257 an
dasBeich erwählt wurde, sicherte ^sich eine starke Partei im hl. Kollegium, zu
der neben Ottobonus Fiescoi namentlich der Engländer Johann von Toledo
gehörte. Nachdem Alexander Jahre lang zwischen Alfons von Castilien und
Bichard von Com Wallis, den beiden Bewerbern um das Beich, lavirt hattet
dräligten ihn endlich i. J. 1259 die Engliscbgesinnten, deren Partei mit
den Jahren so erstarkt war, dass von 9 Kardinälen nicht weniger als 6»
darunter auch Petrus Capocius und Johann Gaetan Orsini, ihr zugehörten,
•zu einem entscheidenden Schritt, zur Annäherung an Bichard. Doch der
Erfolg vrar nur ein halber ; zur Kaiserki'önung wurde Bichard noch nicht
eingeladen, so dass Johann von Toledo ungeduldig wurde tmd Bichard
äüfiforderie, auch ohne Berufung sich einzustellen. Doch Ubaldini, der schon
seit geraumer Zeit Beziehungen zu Alfonso unterhielt, paralysirte die Be«
strebungen Johanns von Toledo. Alfons kam zwar nicht persönlich» wie
e^ eine Z6it lang beabsichtigte, sandte aber doch seinen Bruder Manuel.
Seitdein verlor die englische Partei an Boden. Alexander nahm seine frü-
«b'ei^ neutrale Haltung wieder ein:
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LijLcrfitnn ^^}
Unter Urban IV., der 1261 folgte, verstftrkte sich noch das fiimzjS-
sische Element; nach der zweiten K^^rdinalskreation, im Dezember I262f
standen 1 2 Italienern 8 Franzosen g^enüber, während England und Un-
garn nnr durch je einen Xardi^ vertreten waren. Wohl existirte noch
eine englische Partei ; aber die Erfolge Manfreds, die eine schnelle Gegen7
wehr dringend notwendig erscheinen lie^sen, wirkten Uhmend auf sie.
Prüher englischgesinnte Kardinfile, wie Ottoboi^QS Fiesco und Richard,
Annibaldi, gingen zu den Franzosen über. Die. Mehrzahl des KoUeginmSt
insbesondere der gqelfische römische Adel, billigte die Pplitik Urbans, und
nur eine kleine Minorität, voran Ubaldini und Johanii von Toledp, d^
sich zQ^lig zi;idammengefuoden hatten in d^ gemeinsamen GegnerscbAft
gegen Karl von Anjpu and das Franzosentum, verharrte in der Opposition.
Bei dem Konklave von 1264/65 stanllen sich infbl^edes^n, wie Verf. gegen
Orauert behauptet, nicht Freunc|e und Gegner der Politik Ur|>ans, sondern
zwei Bichtimgen innerhalb der ersteren gege^iübert Mit der Zeit freilich
än^derte sich dies Verhältnis insofern, als unter der starken Anhängerschaft
Karls I. von Sizilien sich auch solche fanden, die dessen steigende Macht
mit Argwohn verfolgten und von ihr Schlimmes für die Freiheit der
Kirche befärchteten.
Soweit der YerC, der die Entwicklung im ganzen wohl richtig ge-
zeichnet hat. Freilich wird es. ja immer ein schwieriges Problem ^bleiben^
den Einfiuss, den eine beratende Körperschaft auf die Entschliessungen
einer verantwortlichen führenden Persönlichkeit ausgeübt hat, im einzelnen
festzustellen. Am meisten scheint Kiemen» lY., der nun einmS|l, zum
»parlamentarischen^ Papst gestempelt ist, geneigt gewesen zu sein, seine
Meinung deijenigen seiner Wähler unterzuordnen. Dagegen hat Alexander^
dem ja wohl die Initiative abging, es wenigstens nicht an einem gewissen
passiven Widerstände fehlen lassen. Auch darf m. E. dies eine nicht über-
sehen werden, dass da, wo wir ein Steigen oder Sinken des EinfiuAse«
dieser oder jener Partei wahrzunehmen glauben, in Wirklichkeit vielleic]i^
politische Verschiebungen das gewichtigste Wort gesprochen haben. G^
rade schwache Herrschematuren werden nach äusseren Misserfolgen ger
iieigt sein, das Heil von denen zu erhoffen, deren Rat sie vordem ver-
schmäht haben und die nun siegesgewiss mit ihrem Programm hervor-,
treten.
Irreführend scheint es mir, unter Alexander IV. erst von eine^
englischen und späterhin von einer ^nzösischen Partei zu reden. Im
Grunde genommen handelte es sich doch mn eine guelfi^che Bichtung,
die um jeden Preis die Staufer aus Sizilien verdrängen wollte und dieses
Ziel zuerst mit englischer Hilfe, dann mit Hilfe Karls von Anjou zu erreichen
suchte. Die Schwenkung, die der Papst und mit ihm die Mehrzahl der Kar-
dinäle i. J^ 1260 vollzog — der Verf. akzeptirt hier vollständig meine Auf-
stellungen in dem Aufsatze über »die Stellung Alexanders zum deutschen
Thronstreit« (Mitt. d. Inst. XIX) — ist demnach kein System- und kein Partei-
wechsel. Um seiner schönen Augen willen hatte man dem Prinzen Edmund
die Krone Siziliens nicht angeboten. Das nationale Moment kam nur für Johann
von Toledo in Betracht. Er konnte als Engländer den Prinzen Edmund
ebensowenig preisgeben, als Richard von Comwallis. Die übrigen Kardi-
näle aber waien vollständig frei. Sie wandten sich dem Anjou zu, weil
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858 Literatur.
sie von ihm tatkräftige HiUe erwarteten, nicht aus Sympathie für Frank-
reich, lüttelbar haben sie damit allerdings den französischen Einflass ge-
fördert, von Anfang an aber bildeten sie eine angiorinische, nicht eine
französische Partei, das letztere schon um deswillen nicht, weil ja Lud-
wig d. HL anfjEuigs der sizilischen Kandidatur seines Bruders keineswegs
sympathisch gegenüberstand und weil Ludwig die Ansprüche Alfonsos auf
die Kaiserkrone unterstützte, ein castilisches Kaisertum aber mit einem
angiovinischen Königtum in Sizilien sich nur schlecht vertrug. Was
übrigens die Haltung Alexanders IV. gegenüber Aifons und Richard betrifft,,
so sind mir zwei Unrichtigkeiten aufgestossen. Einmal ist es doch wohl
fSftlsch, dass Alexander von vornherein sich jeder Stellungnahme enthalten
habe. In dem auch von M. angezogenen spanischen Bericht von 1267
wird doch ausdrücklich gesagt, dass Peter Garcia »de mandato domini pape^
in Deutschland für Alfonsos Wahl tätig war. Schief ist femer die Be-
hauptung, Alexander habe auch 1 259, mit Rücksicht auf den Widerspruch
einzelner Kardinäle, nicht gewagt, offen für Richard einzutreten; er habe
auch damals in der Frage der Kaiserkrönung Neutralität geübt Die Frage
der Kaiserkrönung sei jedenfalls im Konsistorium besprochen worden, ohne
dass man über die Stellung der Kurie zu dieser Frage schlüssig geworden
wäre. Dem Verf. ist es entgangen, dass die Kurie aus prinzipiellen
Gründen die förmliche Anerkennung des römischen Königs und die Be-
rufung ad coronam recipiendam als zwei selbständige Akte auch sonst
strenge auseinanderhielt.
Verf. hat den Anspruch auf Vollständigkeit ausdrücklich zurück-
gewiesen. Tatsächlich wird sich, auch aus den Registern, noch mancher
Beitrag liefern lassen. So habe ich schon an anderer Stelle für Urban IV.
auf Reg. Gam. 142 hingewiesen, aus dem sich ergibt, dass der nen-
emannte Kardinalpriester der hl. Gaecilia, Simon de Brie, am 23. Juli
1262 an der Kurie eingetroffen war, femer auf Reg. 446, ein Privileg^
für Simons Bmder, den nobilis vir Gilo de Brione, auf n. 475, aus dem
hervorgeht, dass Simon einst, als Guido Fulcodi, der spätere Kardinal-
bischof der Sabina, von Anöcy nach Nurbonne transferirt worden war, sein
Nachfolger in Anecy werden sollte. Nach Eubel (Hierarchia medii aevi) S
und 6 sind Heinrich de Bartholomaeis, Erzbischof von Embrun, und An-
cherus Pantaleon i J. 1261, nach Wenck p. 153 Note 2 i. J. 1262 er-
hoben. Maubach schliesst sich zum Teil Eubel, zum Teil Wenck an, ohne
einen Grund auzugeben. Eine Schwierigkeit macht übrigens auch der
Kardinaidiakon Jordan von S, S. Cosmas und Damian. Er ist nach der
allgemeinen Annahme im Dezember 1262 erhoben worden, begegnet aber
bereits zum 22. Juni 1262 (Reg. 108) als Kardinal, und zwar scheint
er sich um diese Zeit in England befunden zu haben.
Hadamar. H. Otto.
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Literator. 35Cjf
Uhlirz Karl, Dr., Die Rechnungen des Kirchmeister-
amtes Yon St. Stephan zu Wien. Im Auftrage des Stadtrates
der k. k. Beichshaupt- und Residenzstadt herausgegeben. Wien, in
Kommission bei Wilhelm Braumüller, 1902. 8^, XL VIII und 570 S,
mit 3 Tafeln und 17 Abbildungen im Texte.
In der Kunstgeschichte des Mittelalters nimmt der Bau von St. Stephan
in Wien in zweiüacher Hinsicht eine gane hervorragende Stellung ein,
nämlich als ein grossartiges Arcbitektnrdenkmal an sich und als der Vorort
eines der vier Hauptgebiete, in welche auf dem Regensburger Steinmetzen-
tage von 1459 der allgemeine deutsche Hütten verband eingeteilt wurde.
Jede verlässliche Aufbellung der vielen nach beiden Seiten hin sich auf-
drängenden Fragen ist hochwillkommen; denn sie bringt uns wichtige
Beiträge für die Beurteilung der Kunstzustände unserer engeren Heimat
wie für die zutreffende Abschätzung jener Verhältnisse, welche die Hütte
von St. Stephan in Wien tn einer so augesehenen Stellung im ganzen
deutschen Reiche emporgeführt haben. Obzwar die Geschichte des Bau-
werkes und seiner wechselnden und wachsenden Ausschmückung im Laufe
der Jahrhunderte manchen Forscher interessirte und zur Abfassung von
Sonderpublikationen anregte, welche freilich den Gegenstand mehr streiften
als erschöpfend behandelten, fehlt eigentlich bis zur Stunde eine dem
heutigen Stande wissenschaftlicher Darstellung vollkommen entsprechende
Monographie über das herrliche Baudenkmal. Auch die jüngste Zeit hat
uns zwei mit St. Stephan in Wien sich beschäftigende Wetke gebracht.
In der von R. BoiTmann und B. Graul herausgegebenen Sammlung »Di^
Baukimst« (Berlin, W. Spemann) veröffentlichte vor kurzem Othmar
V. Leixner als zehntes Heft der zweiten Serie eine fiir weite Kreise be-
rechnete, gut illnstrirte Studie »Der St. Stephansdom zu Wien*. Sie
erhebt nicht den Anspruch, wesentlich Neues zu bieten, sondern will viel-
mehr auf das bereits Vorhandene in gefälliger Form au^erksam machen.
Während sie eigentlich nur an der Oberfläche des allgemein Bekannten
hinstreicht, dringt das viel umfangreichere Werk von Karl ühlirz über die
Bechnungen des Kirchmeisteramtes von St. Stephan zu Wien mit grösstem
Erfolge in die Tiefen eines ungemein ergiebigen, bisher noch nicht aus-
gebeuteten Materiales und fördert ebenso zielbewusst wie umsichtig kost-
bares Erz für die scharf umrissene Prägung ganz neuer wissenschaftlicher
Ergebnisse, welche die Baugeschichte von St. Stephan aufs dankenswerteste
erhellen, die Entstehung einzelner Teile ganz genau bestimmen lassen,
klare Vorstellungen über den Baubetrieb gerade während der Aufführung
des vielbewunderten Südturmes vermitteln und eine Fülle kultur- uad
kunst geschichtlich interessanter Tatsachen teils neu erschliessen, teils durch
anziehende Belege noch weiter erhärten.
Baugeschichtliche Quellenuntersuchungen des Mittelalters, welqhe an
erstklassige Baudenkmäler anknüpfen, liegen heute im allgemeinen noch
nicht in grösserer Zahl vor, ein Umstand, der es vollauf erklärt, dass über
Einzelfragen des mittelalterlichen Baubetriebes immer noch die haltlosesten
Behauptungen aufgestellt werden können, ohne dass sofort eine entschie-
dene Ablehnung erfolgt. Und so niedrig auch die Zahl der einst vor-
handenen, regelmässig geführten Belege för solche Publikationen gesunken
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3C0 Literatur.
ist, 80 selten hat ;die spröde Natur des StoQ^es jemanden für hin^bungs-
yolle Vertiefung zu erwärmen gewusst. Es ist , ein sehr glücklic)ier Zu^l,
dass sich im Wechsel der Zeiten trotz der erheblichsten Verluste immer
noch einige Bechnungen des Kirchmeisteramtes von St. Stephan zu Wien
erhalten haben, deren wortgetreue Veröffentlichung mit ' gröältem' Daiüke
zu begrüssen ist. Beichen. die ältesten doch bis in das ersle^Jähr^hent
des 15. Jahrhunderts zurück und lassen auf heute österreichischem Boden
nur den mit 1372 anhebenden Woc)ienrechnungen des Pj;ager Dombaues
den Altersvortritt. Im Wiener Stadtarchive selbst liegen die Jahrgänge
1404, 1407, 1415—1417, 1420, 1422, 1426, 1427, 1429, 143p, 1535,
in der k. k. Hofbibliothek zu Wien und im mährischen Landesarqhive zu
Brüjin jene von 1408 und 1476.
Dies eben genannte Material hat ü. fast in jeder Beziehung muster-
giltig publizirt und mit ausserordentlicher Umsicht und SorgfEÜt für die
Formulierung bestimmter baugeschichtlicher Erg^ebnisse verwertet. Die
Beschränkung des »fast* gilt nur dem Jahrgange 1476; derselbe ist seit
1h93 durch einen Hinweis in dem Aufsatze Schrams »Aus Brtinner Ar-
chiven«, welchen der 2. Band der » Miiteilu»gen der dritten (Archiv)
Sektion der k. k. Zentralkommission* auf S. 88 mit einer knappen In-
haltsangabe nach den Aufschriften der Hauptteile brachte, in die Archiv-
literatur eingeführt, von dem Herausgeber aber, wie Anm. 3 auf S. XL
und Anm. 1 auf S. 463 hervorheben, erst während der Drucklegung ein-
bezogen worden. Doch erfolgte nicht eine vollständige Aufnahme, sondern
nur eine Mitteilung der einzelnen Bubriken mit ihren Summen sowie der
belangreicheren Stellen, Wäre eine Berückskhti^ung der Eechnung^. von
.1476 gleich von allem Anfange eingetreten, so hätten die mit fol. 57
anhebenden Wochenausgaben »auf die stainhutten« noch in der ersten
Abteilung des Werkes ihre Auüiahme finden müssen. Sie bieten ja in
den Einzelposten nicht mehr die reiche Abwechslung wie die Bechnun^n
bis zum Jahre 1430, sind aber im Gegensatze zu letzteren dadurch be-
sonders interessant, dass der bis 1430 übliche Stücklohn nunmehr voll-
ßtändig durch den Taglohn ersetzt ist, was nach Ogesser bereits 1460 ieT
Fall war. ü. hebt dies S. XXV ganz richtig hervor, verzichtet aber darauf^
auf S. 467 uf. irgend welche Proben aus den Wochenrechnungen der Stein-
hütte im Jahre 1476 selbst mitzuteilen, t^urch welche die Verschiedenheit
der Bechnupgsführung und Arbeitsentlohnung erst augenfällig geworden
wäre. Auch würde es sich im Hinblicke auf eine gewisse Verschiedenheit cier
Lohnsätze nach den Arbeitsperioden des Baujahres selbst empfoÜen haben,
für die Mitteilung solcher Proben charakteristische Stücke aus der Sommer-
und aus der Winterbauperiode zu wählen. Da der Jahrgang 1476 allein
die zweite Hälfte des 15. Jahrhundert es und andere Grundsätze der Hüt^n-
arbeit vertritt, als die der ersten Hälfte desselben angebörigen, so wäre
vielleicht selbst bei einer Einbeziehung dieses M^teriales in zwölfter Stunde
doch in diesem Punkte eipe grössere Ausführlichkeit erzielba^ gewesen,
die gerade Charakteristisches wenigstens mit einigen Beispielen hinreichend
belegt hätte. Einer Hand, welche gerade bei der Mitteilung belangreioberer
Stellen so viel Geschick bekundet, wäre eine entsprechende Auswahl der
vier oder fünf Proben der Steinhüttenausgaben gewiss nicht schwer ge-
fallen. . '
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literatur. 861
Abgesehen tob dieser AtuteUung muss man der Publikation U.s aof-
richtiges, volles Lob tollen, Sie erschliesst uns einen ungemein reichen,
bisher ganx unbeachtet gebliebenen Stoff in einer so sicheren, die yer-
scbiedensten Bedür&isse der Benutzer vollauf befriedigenden Weise, dass
man nur wünschen kann, bie möge für die Verarbeitung ähnliehen Mate-
riales als mustergiltig betrachtet werden. Dass die Grundsätze des Text-
abdruckes sich auf der Hohe aller derzeit giltigen Anforderungen halten,
braucht bei einem wissenschaftlich so wohl akkreditirten Bearbeiter nicht
erst im einzelnen näher ausgeführt zu werden; überall sind handschrift-
liche Besonderheiten in den Anmerkungen getreulich gebucht. Die bei-
gegebenen Proben der BechnungsbOcher, die Siegelabdrücke bilden Zugaben,
die mit dem Gegenstände innigst zusammenhängen und Einzelheiten des-
selben in einer speziell für die Siegelreproduktion neuen Weise ganz vor-
züglieh zar Geltung zu bringen wissen. Der vorWefflichen Arbeit war es
von grossem Nutzen, dass sie in die Hände desjenigen Mannes gelegt war,
den wir als den gediegensten Kenner des Wiener Stadtarchives^ als den
umsichtigen Leiter und Förderer seiner wissenseh^lichen Verwertung
schätzen. Man merkt an so vielen Stellen die vollste Vertrautheit mit
allem zu dem Stoffe in irgend einer Beziehung Stehenden, dem ^\e sicher
erdende Hand ü.s ganz ungezwungen den passenden Platz in der Behand-
lung des Ganzen anweist; als ein sehr markantes Beispiel dieser Art sei
aus vielen der ungemein interessante Eid des Kirchschreibers hervorgehoben
(S. XIV), der während der Jahre 1452 bis 1458 in das städtische Ordnungs-
buch eingetragen wurde und über alle Obliegenheiten dieses Funktionärs
aufs genaueste orientirt. Gerade an dieser Stelle tritt so recht zutage,
wie ü. imstande ist, auf Grund zuverlässigsten Materiales bestimmte Li-
stitutionen der ganzen BaufQhrung durch die Jahrhunderte zu verfolgen«
Die Angaben der ersten Abteilung ermöglichen die nähere Feststel-
lung der in den einzelnen Baujahren vollendeten Partien, die Zuteilung
bestimmter Bauglieder an einzelne namentlich aufgezählte Arbeitskräfte,
womit sich zuverlässigere Anhaltspunkte auch für die mitunter noch
sehwankende Bestimmung der Ausfiihrupgßzeit anderer Teile ergeben. Man
kann den Bau des herrlichen Sädturmes wie des nördlichen Turmes, die
Entstehung der Kanzel, die Ausfuhrung des Taufsteines, der Cborstühle,
den Guss der Glocken, die Fortschritte, im Baue des Langhauses und vieles
andere ganau verfolgen.
, Eine rasche und wirklich ungemein eingehende Orientirung über die
ans dem schwer zu bewältigenden Stoffe gewonnenen Ergebnisse erleichtert
die sehr instruktive Einleitung, welche wohl zu den aufochlüssereichsten
Studien über mittelalterliche Bauführung zählt. Nächst bau- und kunst-
geschichtlichen Angaben enthält sie eine Fülle wirtschaftsgeschichtlicher
Ergebnisse, vermittelt Überblicke über Preise und Löhne, gewährt an-
ziehenden Einblick in Arbeitsvergebung und Arbeitsausführung.
Den Ausgangspunkt bilden nach der Natur des Stoffes — nach den
Kirchmeisteramtsrechnungen — die Ausführungen über die der Baufiihrung
vorsteheden Kirchmeister, deren Beihenfolge U. von 1336 bis 1533 zuver-
lässig feststellt, und ihre allerdings erst aus einer Instruktion von 1650 näher
umgrenzbare Tätigkeit, deren Grundlage , das nicht erhaltene Kirchenbuch
war. Ihnen standen Kirchschreiber, Küster, Messner und Todtengräber zur
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3(52 Literatur.
Seite. Der znerst Genannte war der Vertreter und Helfer des Kirch-
meisters in allen namentlicb die Banfährang betreffenden Angelegenheiten^
wobei die Beschaffung der Baumaterialien an erster Stelle stand. Nächst
den Organen, welchen die Administration eines ungestörten Baufortganges
zufiel, sind die Stein- oder Bauhütte und die in ihr tätige Künstler- und
Arbeiterschar besonderer Würdigung unterzogen. Die Bedeutung des Bau-
werkes brachte es mit sich, dass fär die Ausführung des letzteren nur
künstlerisch hervorragende Meister aufgenommen und überwiegend besser
geschulte Arbeitskräfte verwendet werden konnten. Darum sind auch die
durchwegs gesicherten Aufschlüsse, welche ü. über die Baumeister von
St. Stephan von den Tagen Budolfs lY. bis auf den 1535 genannten
Leonhard Schätdinger zu geben weiss, ausnahmslos Bereicheiiingen der
spätmittelalterlichen Künstlergeschichte unserer engeren Heimat. Aber U.
nimmt sie nicht von einem beschränkten, lokalen Gesichtspunkte ; er weis»
offenen Blicks und mit unparteiischer Abwägung Fäden der Verbindung
mit anderen Vororten einer regen Bautätigkeit, speziell mit dem Prager
Dombaue, aus dessen Hütte Steinmetzen nach Wien zuwanderten, geschickt
und sicher blosszulegen. So kommt er S. XXVII, Anm. 2 zur entschie-
denen Ablehnung der im Beichsrate gefallenen Äusserung: »Die Tschechen
haben den Wienern ihren Stephansturm gebaut*, und hebt mit Recht
hervor, dass die Wiener Hütte jedem tüchtigen Arbeiter, woher er auch
kam, offen stand. Ihm gelingt nach den Namen der beschäftigten Ar-
beiter die Ermittlung, dass die Mehrzahl der ständigen oder länger be-'
schäftigten Steinmetze aus Niederösterreich stammte, gegen welche der
Zuzug ausländischer Gesellen und Meister nicht allzu gross war. unter
den Leitern des Baues weisen die Namen der Meister Wenzla, Peter
und Hans von Prachatitz allerdings nach Böhmen, wo in der zweiten
Hälfte des 14. Jahrhundertes unter dem grossen deutschen Architekten
Peter Parier von Gmünd die Gothik in einer gewissen schulmässigen
Ausbildung zu hoher Blüte gekommen war; aber die Anschauungen der
in Böhmen geübten Kunst waren keine national- tschechischen. Ja, U. weist
nach, dass, als sie mit dem Emporkommen der husitischen Bewegung die
frühere Unbefangenheit der Grundsätze wahrer Kunst zu verlassen be-
gannen, nur vereinzelt noch Gresellen aus Böhmen seit 1415 in die Wiener
Bauhütte eintraten. Von ganz besonderem Interesse sind die Mitteilungen
über den Besitz und die Familienverhältnisse des Meisters Hans von Pra-
chatitz, der den Südturm vollendete. Die künstlerische Gestaltung und
grundlegende Ausführung dieses hochwichtigen Bauteiles geht auf seinen
bis 1429 mit der Bauleitung betrauten Landsmann und Vorgänger Peter
von Prachatitz zurück, unter welchem jener seit 1420 als Parlier in der
Wiener Hütte gearbeitet hatte. Bei der sonstigen Gründlichkeit ü.s für
die Feststellung der Personalverhältnisse fällt vielleicht das Fehlen des
gewiss nicht ganz belanglosen Hinweises auf, dass gerade am Beginne des
15. Jahrhundertes auch anderwärts Baukünstler aus Prachatitz begegnen,
und Budweiser Quellen den Meister Jakob von Prachatitz 1410, Prager
am 28. Nov. 1415 sogar einen magistrum Petrum lapicidam de Prachaticz
nennen ; er hätte sich wenigstens in einer Anmerkung unterbringen lassen.
Das Vorrücken des Parliers zum Bauleiter, welches auch bei dem unter Hans
Puchspaum in Parlierstellung beschäftigten Laurenz Spening nachgewiesen
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Literatur. 3g3
werden kann, lässt darauf schliessen» dass die Baoberm augenscheinlich Wert
darauf legten, in der Ausführung des Werkes an einer bestimmten künst-
lerischen Richtung festzuhalten und nicht mit dem Wechsel der technischen
Leiter das bi»her Geltende ganz fallen zu lassen. In dem Abschnitte über
die Gesellen, ihre Entlohnung und sonstige Behandlung findet sich nebst
wertvollen Bestätigungen des auch anderwärts herrschenden Brauches
manches Neue; das Gleiche gilt von dem Hüttenknechte, den Setzern und
Maurern, besonders dem Arbeitserfordemisse der beiden letzteren. Die sehr
fleissige Zusammenstellung der von 1403 bis 1430 gelieferten Werkstücke
bildet eine höchst willkommene und verdienstliche Vorarbeit für die nähere
Zeitbestimmung der einzelnen Bauteile, von denen Südturm, Langhaus,
Sagrer und Nordturm nebst Barbarakapelle in Betracht gezogen sind. Was
über Verrechnung und Buchführung angeschlossen ist^ über Einnahmen
und Ausgaben, über die Schicksale und über die Beschaffenheit der Bech-
nungsbücher beigegeben wird, zählt zu dem Besten seiner Art und verrät
überall die zuverlässigste Sachkenntnis.
Ein besonderes Verdienst hat sich U. um die Verwendbarkeit seines
Materiales durch die Hinzugabe mehrerer Beilagen erworben, deren erste
in übersichtlicher Anordnung den Benennungen und Preisen der einzelnen
Werkstücke gilt. In der Arbeitsleistung und der Angabe des Lohnbezuges
der Steinmetzen erscheinen bei allen in der Bauhütte beschäftigten Stein-
metzen die von ihnen vollendeten Werkstücke mit dem Arbeitsjahre und
dem dafür entrichteten Betrage verzeichnet; damit konnte wohl die Bei-
gabe eines Personenverzeichnisses als nicht unbedingt notwendig betrachtet
werden. Sehr willkommen ist auch die Übersicht über die Zeitdauer,
während welcher die einzelnen Steinmetze in der Steinhütte nachweisbar
sind. Gleich mühevoll erscheinen die Zusammenstellungen über die Wochen-
löhne, Taglöhne, Münzen, Masse, Gewichte und Preisübersichten für die
verschiedelien Baumaterialien und andere Gegenstände. Das der Ein-
leitung angeschlossene Kalendarium und ein Sach-, Wort- und Ortsver-
zeichnis, welches die in den Beilagen noch nicht verzeichneten Dinge be-
rücksichtigt, vervollständigen die Hilfsmittel des reich gegliederten Be-
nützungsapparates, in dessen wohlberechneter Anlage unendlich viel Mühe,
Sorgfalt und Geschick für die Nutzbarmachung des wirklich sehr spröden
Stoffes zutagetreten. Gerade mit diesen Beilagen zeigt U. vollauf, dass er
durchwegs Klarheit über die eigenartige Natur des Materiales errang und
sich in jedem Falle die Frage vorlegte, wie die verschiedenen Einzelheiten
rasch wissenschaftlicher Verwendung zugeführt werden könnten. Die Lösung
derselben darf als gelungen bezeichnet werden Hoffenüich findet dieser
Teil der Arbeit in den fachmännischen Kreisen jene Beachtung und Aner-
kennung, die er verdient; denn gerade der Hilfsapparat erhöht den Wert
des ganzen Werkes.
Im Vergleiche zu den vollständig lateinischen Bechnungen des Prager
Dombaues mit ihren latinisii*ten deutschen oder tschechischen Ausdrücken,
die stellenweise eingeschoben wurden, sind die Wiener Bechnungen des
Kirchmeisteramtes von St. Stephan sprachlich noch dadurch unteressant,
dass sie ganz in deutscher Sprache aufgezeichnet sind. Ja, die Tatsache,
dass hier wie dort die in der Hütte gearbeiteten Werkstücke deutsche
Benennungen tragen, zeugt von dem Geiste, der bei den grossartigsten
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364 Literatur.
gotischen Qombauten unserer engeren Heimat zu Worte kam. Seine
Alleinherrschaft beim Baue des Wiener Stephansdqmes erklärt es, dass die
Wiener Hütte bei der 1459 durchgeführten Organisation des gesamten
deutschen Hüttenwesens zu einer der vier Haupthütten erwählt wurde und
lange Zeit hindurch im deutschen Beiche eine beyerzngte Stellung einnahm.
Durch U/s Publikation ist für eine dem heutigen Stande kunst-
geschichtlicher Forscbung entsprechende Bearbeitung der Baugeschichte von
St. Stephan in Wien die verlässlichste Grundlage gewonnen, auf welcher
beim eingehendsten Vergleiche der Bechnungsangaben mit dem vorliegenden
Bestände ein schrittweises . Verfolgen der Entstehung des ganzen Werkes
in bestimmten, künstlerisch hervorragenden Bauteilen sich ergibt. So
rückt die Möglichkeit der Einlösung einer immer pe^licher füMbar wer-
denden Schuld greifbar näher. Im Zusammenhange mit allem anderen
Materiale, das dabei in Betracht kommen muss, wird die grundlegea4e
Bedeutung der durch U. geleisteten Arbeit erst recht augenfällig werden,
Ihren grossen Wert kann augenblicklich nur eine beschränkte Anzal^L von
Fachmännern enpessen, die eine herzenswarme Fühlung mit der augen-
blicklich oft recht schief angesehenen mittelalterlichen Kunst im Treiböl
der Gegenwart nicht verloren haben. Aber gerade dieser Kreis wird die
so mühe- tpid hingebungsvolle Zugänglichmachung des zwar im Wiener
Boden w^rz^U^den, aber weit über denselben hinaus beachtenswerten Stoffes
ZU( schätzen wissen, der für die mittelalterliche Bauführung im ganzen
deutschen Beiche eine Menge neuer Aufschlüsse enthält und manchen Ein-
blick in ein heute noch nicht überall aufgehelltes Gebiet ermöglicht. Für
die Beantwortung der verschiedenen Fragen des Baubetriebes und der
Hüttenorganisation des späten Mittelalters ut das Werk U.s als eine der
wertvollsten Quellenpubljkationen zu verzeichnen ; möge sie als solche überall
verstanden werden und die wohlverdiente Würdigung finden. Der Stadtrat
Wiens hat durch die Förderung dieser wissenschaftliehen Unternehmung,
die der erhöhten Wertschätzung des grössten mittelalterlichen Baudenk«
males in Wien gilt, sich selbst geehrt und Anspruch auf den Dank weiter
Kreise erworben.
In eigener Sache sei schlie^alich dem Bef. noch eine Eichtigstellung
gestattet. U. zitirt ungenau, wenn er S. XXVI, Anm. 1 angibt, dass ich in
meiner Skizze des Vortrages aus der Baugesehichte von St. Stephan im
15- Jahrhundert (Monatsblatt des Altertumsvereines zu Wien, 19. Jahrg. 14)
die Zahl der Gesellen mit 17 bis 24 angebe, während er 14 bis 21
zählt. In dem betreffenden Absätze kommt bei mir der Ausdruck »Ge-
sellen« überhaupt gar nicht vor, sondern wird »die Zahl der Arbeiter
in der Dombauhütte* behandelt, zu welchen ich den Meister als Leiter
derselben, den Parlier als seinen Stellvertreter und den Hüttenknecht
gleichfalls gezählt habe. Mit Zuzäblung dieser drei Personen zu den von
U. als richtig angegebenen Ziffern, die wirklich den Gesellen entsprechen,
bleiben meine Angaben für »die Zahl der Arbeiter in der Dombauhütte*
nach wie vor richtig. Dass in die Sätze 17 bis 24 Meister, Parlier und
Hüttenknecht von mir einbezogen wurden, beweist die Tatsache, dass in
dem betreffenden Absätze, der auf eine Scheidung der Gesellen weiter nicht
eingeht, die dr^i genannten Funktionäre als zur Zahl und Kategorie der
Arbeiter der Dopabauhütte gehörig behandelt werden. Wenn ü. S. XXXIV,
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Literatur. 3(55
Anm. 1 der Ansicht ist, dass ich a. a. 0. S. 15 mit der Angabe ii*re,
dass der Taofstein von der Stadt beistellt sei, weil die Auslagen acLS
den Kircbengeidehi bestritten wardeh, so möchte ich bemerken, dass mir
bei der Wahl des Ausdruckes »beigestellt* insbesondere der augenscheinlich
in der damaligen Stadtrertretung Wiens aufbauchende Plan und die Mass-
nahmen zur Fertigstellung des Werkes Ton der Beschaffung des Entwurfes
und seiner offenbar erfolgten Begutachtung'' des Auftrages fCbr die Bei*
Stellung des Taufsteines in erster Linie massgebend erschienen. Dass die
Auslagen nicht aus Kirchengeldem bestritten wurden, habe ich mit keinen!
Worte behauptet, sondern nur dass — was ja auch ü. angibt — Bürger-
meister, fiiehter und Bat dem Salzburger Meister Ulrich Auer um -400 fl.
rhein. die Arbeit übertrugen. Vielleicht darf man selbst bei diesem Sach-
verhalte den Ausdruck »beistellen* wfthlen. "*■
Joseph Neuwirth.
Th. V. Sickel, Römigehe Beriche IIL, IV., V. (Sitzung»-
berichte der phil. hist. Klasse der Wiener Akademie der Wissenschaften
1899, 1901, 1902 Band 141. 143. 144. S. A. 141, 40, 68 So:).
In den »Mitteilungen des Instituts* .17, 679 ist auf die beiden ersten
^Bömischen Berichte* hingewiesen worden. In diesen Abhandlungen hatte
Sickel die Archiv- und Xanzleiverh<nisse der Kurie im XVI. Jahrhundert
erMert und sich dann dem Thema zugewandt, mit dem er seit langem
vertraut war, der Geschichte des Konzils von Trient in seiner letzten Pe-
riode (1562 — 1563). Durch ^\f( Eröffnung des vatikanischen Archivs war
es möglich geworden, die authentischen Akten zur Geschidit^ des Konzils,
ganz besonders die Korrespondenz der Kurie mit ihreui Vertretern in Trient,
den Konzillegaten, einzusehen ; und diese Korrespondenz ist es, die in den
>röm« Berichten* von Sickel in der eindringendsten Weise untersucht wird.
In diesen Untersuchungen wird das Hauptgewicht auf die Weisungen
(»proposte*) der Kurie an die Konzillegaten gelegt; dieser Teil der Kor-
respondenz ist seinem Inhalte nach der wichtigere ' — denn die Leitung
des Konzils hat in Wirklichkeit der Papst, nicht die Konzillegaten, in der
Hand behalten — andererseits bietet die mehrfache Überlieferung dieser
Weisungen (Originale, Eintragung nach Originalen in ein gleichzeitiges
Trienter Kopialbuch, amtliches nnter Pius IV. nach^ den Minuten ange-
fertigtes Begister, zweites unter Gregor XIII. angefertigtes amtliches Be«
jgiater) Gelegenheit, die Entstehung dieser Schriftstücke (der Weisungen)
kenn^ zu lernen, und den Wert der einzelnen Überliefemmgen abzu*
schätzen. In^ dem römischen Berichte II war das ältere Begier (G^neral-
register von 1565) nach allen Richtungen hin erörtert worden, in den
folgenden Abhandlungen werden die andern Überlieferungen in (Jerselben
Weise untersucht. - ^
In dem dritten Berichte wird das jüngere Begister, d^ in den vati-
kanischen Handschriften concilio 49, 51, 54, 57 vorliegt, besprochen. Aus
,der Untersuchung der äusseren Merkmale (Format, Papier, Schrift) ergibt
sich, dass diese Bände im Geheimsekretariat angefertigt und etwa um 1580
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366 Literatur.
beschrieben worden sind. Sie sind anders angelegt, als das Greneralregister
von 1565. Die Briefe an die Gesamtheit der Legaten (»lettere in co-
mune«) und die Briefe an die einzelnen Legaten (»lettere in particolare*)
sind in gesonderten Abteilungen r^ßtrirt, währen<l im (reneralregister alle
Schreiben in eine einzige Grappe vereinigt und chroBQlQgisch ai^reordnet
sind. Dann zeigen sich noch weitere formale Unterschiede, in dem jün-
geren Eegister sind die konventionellen Teile der Briefe (Adresse, salu-
tatio finalis u. s. w.) anders behandelt, als im Generalregister. Man sieht,
das jüngere Begister ist unabhängig vom Generalregister entstanden, es
geht jedoch auf dieselbe Quelle, nämlich auf die Minuten der Weisungen
zurück. Damit ist die Grundlage geschaffen, um die beiden Begister (beide
amtliehen Ursprungs, beide nach den Minuten angelegt) mit einander zu
vergleichen. Aus dieser Yergleichung hat Sickel wertvolle Besultate
gewonnen. Er zeigt, dass das jüngere Begister in nicht wenigen Punkten
d^ Generalregister von 1565 an Vollständigkeit übertrifft. Einzelne
Schreiben sind in dem jüngeren Begister überliefert, die im Generalregister
fehlen, andere Schreiben sind in beiden Begistem eingetragen, aber die
Eintragung im jüngeren Begister enthält Mitteilungen, die wir im General-
register vermissen. Diese Differenzen zeigen sich weniger bei' den. Wei-
sungen an die Gesamtheit der Legaten, als bei den an die einzelnen Le-
gaten, und da tritt eine Gruppe von Schreiben besonders hervor, die
Schreiben an den Legaten Simonetta. Simonetta ist, wie S. hervorhebt,
der Leiter der päpstlichen Partei in Trient; er wirbt ihr neue Mitglieder,
erteilt allen von Fall zu FaU Weisungen, er erforscht und durchkreuzt die
Pläne der Opposition. Er ist der Mann, der Pius IV. unbedingt ergeben
ist, und dem die allervertraulichsten Mitteilungen von Seite des Papstes
und Borromeo's zukommen. Finden wir nun Mitteilungen solcher Art in
dem jüngeren Begister, aber nicht im Generalregister von 1565, einge-
tragen, so wäre in dem einen oder anderen Falle mit der Möglichkeit zu
rechnen, dass für dasselbe Schreiben zweierlei Minuten vorgelegen seien
(die eine mit den vertraulichen Mitteilungen, die andere ohne dieselben)
und dass der Begistrator von 1565 die eine, der Begistratpr von 1580
die andere benützt hätt«. Aber diese Erklärung reicht für alle in Betracht
kommenden Fälle nicht aus, Sickel nimmt an, dass bei der Begistri-
rung von 1565 andere Grundsätze geherrscht haben, als bei
der von 1580. Als das ältere Begister angelegt wurde, hat der Geheim-
sekretär Galli die Minuten der Briefe sorgfältig durchgesehen und viele
wichtige Stellen unterdrückt, aus Bücksicht auf noch lebende Personen
(Pius rV. u. a.) und um den Buf jüngst verstorbener (des Kardinals von
Mantua) zu schonen. Aber nach zwanzig Jahren entfielen solche Bedenken,
bei der Anlage des jüngeren Begisters wurden alle Bücksichten, die die
historische Wahrheit verdunkelten, bei Seite gelassen, es wurde nur auf
Vollständigkeit der Überlieferung gesehen, und von den Begistratoren die Ar-
beit ganz objektiv und mechanisch durchgeführt. Das Besultat ist, dass das
Generalregister von 1565 nicht soviel Glauben verdient, als das jüngere
Register; und dieses Ergebnis wird auch (nach Ansicht Sickels) durch die
iamtliche Beglaubigung, welche das Begister von 1565 aufweist, (»con-
cordat cum originalibus minutis*) iiicht erschüttert. Denn diese Beglau-
bigung, die der Geheimsekretär Pius IV., Galli, mit eigener Hand auf die
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Literatur. 367
letzte Seite des Begisters geschrieben hat, kann nur besngen, dass die Ab-
schriften im Register insoweit mit den Minuten übereinstimmen, als es
dem Ermessen und den Absichten Galli's entsprach. Von welcher Wich-
tigkeit diese Ergebnisse sind, geht daraus hervor, dass die Originale der
Weisungen an die Legaten Seripando, Simonetta, Altemps, Navagero (^let-
i^re in particolare *) fast durchwegs verloren gegangen, und wir auf die
Oberlieferung in den Begistem angewiesen sind.
In den Berichten IV und V werden die vatikanischen Handschriften
eoncilio 108, 150, 151 behandelt. Die erstere Handschrift stammt aus
dem Beginne des 1 7. Jahrhunderts und geht auf die in Mailand (Ambros.
J. 140, 141 inf) befindliche Sammlung zurück, welche die Originale der
Weisungen an die Legaten insgesamt und an den Kardinal vonMantua
von 1562 bis März 15C3 (Tod Mantua's) enthält. Tomus 108 hat jedoch
eine Anzahl (2l) autographer Schreiben Borromeo's, welche heute in den
genannten Bänden 140, 141 fehlen. »Offenbar* (sagt Sickel) »hat ein
Verehrer des heiligen Karl Borromeo, um eine Sammlung von autographen
Schreiben desselben anzulegen, die ursprüngliche Kollektion geplündert *,
d. h. diese autographen Schreiben aus der ursprünglichen Kollektion aus-
geschieden und bei Seite gelegt. Der Verlust, den wir jetzt zu beklagen
haben, ist jedoch sehr gering, denn bei der allmählichen Sichtung der aus
dem Nachlasse Borromeo's stammenden Briefschaften haben sich in ver-
ftchiedenen Konvoluten der Ambrosiana (bis zum Sommer H99) bereits
»16 von den genannten 21 autographen Schreiben wieder gefunden.
t Von grösserer Wichtigkeit sind die Handschriften eoncilio 150, 151,
das allgemeine Begister, wie es Sickel nennt. Es ist eine ganz singulare
Sammlung von Schriftstücken zur Geschichte des Konzils ; hier ist nämlich
die ganze Korrespondenz der Gesamtheit der Legaten vom 17. April 1561
bis zum 3. März 1563 eingetragen, nicht bloss der Briefwechsel der Le-
tten mit dem Papste und Borromeo, sondern auch mit den katholischen
Fürsten, mit den bei ihnen beglaubigten Nuntien, mit anderen Personen
geistlichen und weltlichen Standes u. s. w. Diese Sammlung, die über
700 Stücke enthält, ist wie Sickel in überzeugender Weise dargetan hat,
von Philippe Musotti, dem Sekretär des Konzillegaten Seripando, angelegt
worden. Aber nicht im amtlichen Auftrage, sondern ohne Wissen der
Legaten. Musotti hatte die Schreiben, die an die Gesamtheit der Legaten
gerichtet waren, den einzelnen Legaten zur Einsicht zuzustellen, und ebenso
die Schreiben, die von den Legaten insgesamt abgeschickt wurden, den
einzelnen zur ünterfertigung vorzulegen. Diese Gelegenheit benützte er,
"um alle Schriftstücke, die durch seine Hand gingen, im Geheimen zu ko-
piren. Im März 1563 (nach dem Tode der Legftten Mantua und Seri-
pando) verlor Musotti die Vertrauensstellung, die er bisher gehabt hatte,
er trat dann in den Dienst des Kardinals von Lothringen, und das er-
klärt, dass seine Aktenstücke nicht bis zum Ende des Konzils, sondern
nur bis zum März 15^3 reichen. Durch seine Sammlung hat Musotti der
Nachwelt einen grossen Dienst geleistet, zahlreiche Stücke, besonders Be-
richte des Nuntius Delfino, sind nur durch seine Sammlung überliefert.
Die Sammlung der Akten ist eine eigentümliche und nur durch die Art,
'wie Musotti die Briefe kopirte (hastig und im Geheimen) zu erklären; es
-sind nämlich die in Trient eingalaufenen Stücke nach den Empfangsaaten
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366 Literatur.
in die Sammlang eingereiht. Diese Anordnung macht (wie S. in dem
dritten Berichte hervorhebt) einen besonderen Eindruck auf den Benutzer;
»wir fahlen uns, wenn wir in dieser Aktenflammlniig lesen, nach Trient
zur Zeit des Konzils yersetzt, und glauben als zum Umstände gehörig
alles zu vernehmen, was an die gesamten Legaten herantritt oder von
ihnen ausgeht^ und zwar alles in der Zeitf<^ge, wie es sich im Konzil ab^
spielte«. Dieser Eindruck hat S. bestimmt, den Vorschlag zu machen,
die Edition der Konzilkorrespondenz in der Weise, wie es Musotti getan
hat, anzuordnen, d. i. die Einheit des Ortes, nftmlich Trients zu wahren;
in die chronologische Reihe der von dort ausgegangenen Briefe die ein-^
gelaufenen nach ihren Empfangsdaten einzuschalten^). Ist die Sammlung
Mu80tti*s im Original erhalten? Nein. S. weist nach, dass die Codices
150, 151 und 52f 53 Abschriften dieser Sammlung aus dem Beginne des
17. Jahthunderts sind, welche unter Paul V. dem Archive der Engels-^
bürg, beziehungsweise der vatikanischen Bibliothek zugekommen sind.
Mit diesen kurzen Bemerkungen soll nur auf die wichtigsten Eigebnisse
hingewiesen, aber nicht eine erschöpfende Inhalteangabe geboten werden
Denn in diesen römischen Berichten hat S. wiederholt über sein Thema,
die Konzilskorrespondenz, hinausgegriffen, um uns eine Fülle wertvoller,
Beobachtungen, die Frucht langer Arbeit im va^kanischen Archive, mit«
zuteilen. Es sei hier nur an die Etturse über den Postverkehr zwischen
Rom und Trient (3, 105 ff), und über die Bestände des archivio della
segreteria di stato (4, 14 ff.) erinnert Diese und ähnliche Mitteilungen
(z. B. 5, 9 über die bibliotheca Spada) wird jeder, der im vatikanischen
Archive arbeitet, mit Nutzen lesen. Aber den Hauptgewinn hat die For-
schung über das Tnenter Konzil davongetragen. Vor einem Mensch^nalteir
hat Sickel durch seine Sammlung von »Aktenstücken aus den österreichi'-
schen Archiven« und durch seine Untersuchung über das Reformations-
libell Ferdinands I. die Forschungen über das Konzil mit einem mächtigen
Ruck vorwärts gebrächt. Diesen Arbeiten reihen sich die »römischen
Berichte* an, mit welchen Siekel der gielehrten Welt über seine Tätigkeit
in R6m in glänzender WeibC Rechenschaft gegeben hat.
Prag. S. Steiniierz;
Dr. Heinrich Günter, Das Restit^tionsedikt von 1629
und die katholische Restauration Altwirtembergs. Statte
gart, Kohlhammer 1901. VII und 385 S. 7 M. ^
Auch derjenige, welcher am Restitutionsedikt, von der rechtlichen Seite
betrachtet, nichts auszustellen findet, wird zuzugestehen geneigt sein, dass
die Zeit für die Erlassung unglücklich gewählt und dass die Kraft . der
Kirche noch nicht so konsolidirt war, um, wenn auch die Restitution gelang,
die Stiftungen, ihren idealen Zwecken entsprechend, wieder aufleben zu
, . ») Dieser Vorschlag ist von der Wiener Akademie genehmigt worden, und
der 1. nach dieser Anordnung bearbeitete Band (von J. Susta) inzwischen er-
schienen. '-
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Literatur. 369
lassen. Die Beligionsfrage war zu Augsburg 1555 vom Standpunkt der
augenblicklichen Machtverhältnisse aus behandelt und abgeschlossen. Des-
halb hört man von da an immer wieder Stimmen aus dem katholischen
Lager, welche von einer Nichtanerkennung und eventuellen Aufhebung
des Augsburger Friedens sprechen; andererseits fuhren die Evangelischen,
deren Macht sich noch in aufsteigender Bichtung bewegte, lustig fort in
Säkularisirungen und Säkularisirungsversuchen, als ob es ein Passau oder
Augsburg nicht gegeben hätte. Zu ihnen zählte auch das kleine Wirtem-
berg, das sich einer recht stattlichen Beihe von Klöstern und altkirch-
lichen Fundationen bemächtigte. Es handelte sich, wie G, berechnet, um
Einkünfte in der Höhe von wenigstens 600-000 Gulden. Das allein schon,
vom konfessionellen Eifer ganz abgesehen, macht es begreiflich, als welchen
Schlag man es am Stuttgarter Herzogshofe empfand, als der kaiserliche
Befehl die Bückstellung verlangte. Bei der Einziehung waren die Pro-
testanten mächtig genug, um die rechtlichen Bedenken völlig bei Seite
zu lassen. Nach dem Abschluss des Lübecker Friedens und bei der im-
ponirenden Macht Wallensteins begann man sich auf rechtliche Deduktionen
zu verlegen, um das Gewonnene festzuhalten. Nicht das stumpfer gewor-
dene Schwert sondern die Feder der Evangelischen bekam nun viel Arbeit.
Unermüdlich darin waren die Stuttgarter HoQuristen, allen voran der ge-
wandte und heissblütige Vizekanzler Löffler. Bei einzelnen in Frage
kommenden Instituten mochte die Bechtsfrage etwas strittig sein. Das
sicherste Kriterium zu Gunsten der Bestitution war die Beichsunmittel-
barkeit eines Objektes. Wie aber, wenn sich solche Immediate im Laufe
der Zeit zur Landstandstaft hatten beugen lassen! Und eigentümlich!
Die kurze österreichische Okkupation vor dem Kaadener Vertrag hatte,
wohl in Ausnützung des Majus, stark auf die Heranziehung solcher in
Wirtemberg gelegenen Gotteshäuser gedrungen. Aber das waren mehr
oder weniger Vergewaltigungen, >der herzogliche Besitztitel hielt nicht
Stich«. Fand doch selbst LöfiTler für einzelne Fälle >das Werk baufällig
genug und die darauf habenden Fundamente nit füglich zu gebrauchen*.
So versuchte es denn Wirtemberg mit der dilatorischen Methode, die
Ausführung des fatalen Ediktes sollte wenigstens verschoben werden. Aber
bald war die Exekutionskommission ernannt und, hätte es an ihrem Eifer
gemangelt, so waren hinter ihr Faktoren genug, welche schoben und an-
trieben. Das führt zur Frage, wer denn aller als Anwärter auf die zu
restituirenden Güter auffcrat. Zunächst natürlich die katholische Kirche im
Allgemeinen, vertreten durch ihr oberstes Organ, den Papst. Im Beson-
deren meldeten sich vor Allem jene alten Orden, welche der Beformations-
sturm aus dem Besitz vertrieben hatte. Aber sie blieben nicht allein.
Einen starken Konkurrenten fanden sie an den Diözesanbischöfen, welche
in der Bevindikation Mittel gewinnen wollten zur Errichtung oder Aus-
stattung der vom Tridentinum angeordneten Seminarien. Auch noch einen
dritten Kompetenten glaubte man zu entdecken, die Jesuiten. Ja das
Auftreten der beiden letzteren Bewerber beflügelte die alten Orden erst
recht, ihre Ansprüche geltend zu machen. In Bom wie am Kaiserhofe gab
es nun für sie starke Arbeit. Was in der Bestitutionssache Löflfler für
Wirtemberg, das wurde im Interesse der Orden der Prämonstratenser Georg
Schönhainz vom Kloster Both. Es entspann sich ein leidenschaftlicher
MittheiluDgen XXV. 24
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370 Literatur.
Wettlaof. Wfthrend die Bischöfe bald mehr in den Hintergrand traten
itnd sieh mit der Anerkennung ihrer Aafaiohtsgewalt begnügen mnssten,
setzte es zwischen den alten Orden und dem jungen der Sozietät hitzige
Erörterungen ab. Man warf sich g^fenseitig die unangenehmsten Dinge
an den Kopf. >Der Streit hat die Orden selbst miskreditirt, und nament-
lich die Jesuiten, obwol im Kampfe unstreitig die Nobleren und Exakteren,
haben darunter gelitten^, Schönhainz überschritt dabei die Grenzen des
Erlaubten. Die beiden Jesuiten Forer und Laymann haben in der öffent-
lichen Diskussion ihre Widersacher tüchtig abgeführt. Born erklärte sich
zögernd för die alten Orden, wobei aber der Papst vor Allem wissen wollte,
ob sie selbst einer Reform sich unterzogen hätten und genug taugliche
Leute zur Erfüllung der modernen priesterlichen Aufgaben besässen.
Auffallender Weise hatten die Tübinger Juristen unter der Ägide
Besolds ein Gutachten in der Klosterfrage gegen Wirtemberg abgegeben. Das
Attribut »pietätslos*, das G. dafür wählt, ist nicht eben zutreffend, aber
zu Besold und der Geschichte seiner Konversion bringt G. sehr beachtens-
werte Momente bei. Er stellt fest, dass sie erst Anfangs August 1635
in Heilbronn erfolgte. Nach G.s Darlegungen wird Besold von nun an milder
zu beurteilen sein, als es dem übereifrigen Mann von seinen ebenso leiden-
schaftlichen Gegnern widerfiethren ist.
Die Klöster also wurden endlich den alten Oiden restituirt. Man
begann, sie wieder zu bevölkeni. Ohne starke Exekutionskosten ist es f&r
sie nicht abgegangen. Und die Kosten haben sich nicht rentirt. Das
Erseheinen des Schwedenkönigs nach Breitenfeld brachte den ersten Bück-
schlag. Die Nördlinger Schlacht gewährte dem Ordensgestim ein noch-
maliges Au&teigen; der für den Kaiser und die Katholiken so unglück-
liche Verlauf des schwedisch-französischen Krieges und der westfälische
Friede besiegelte den Verlust der strittigen Güter für die Kirche auf immer.
Bedauernswert erscheint die Lage der von diesem fortwährenden Wec^el
betroffenen Untertanen. Das eine Jahr ists der katholische, das andere
der protestantische Grundherr, der die Leute zu seinem Glauben zwingt
Das cujus regio erfährt in dieser Bestitutionsgeschichte eine drastische
Beleuchtung. Gewiss ist das vollständig wahr, was G. über das Ergebnis
der kurzen katholischen Bestitutionszeit sagt: Von dem Gehalt des Katho-
lizismus hatten sie (die Untertanen) nichts kennen lernen können.
Den Gang dieser Dinge schildert G.s verdienstliches Buch auf Ghrund
eines reichen Materials in ebenso anschaulicher wie unbefangener Weise.
Nicht bloss der Freund wirtembergischer Landes- und Kirchengeschiehte,
sondern jeder, der sich über dieses Kapitel des grossen deutschen Krieges
unterrichten will, findet an der flott geschriebenen Arbeit seine Bechnung.
Hirn.
David V. Schonherrs Oesammelte Schriften. Heransgeg.
von Michael Mayr. 2. Band. Geschichte und Kulturgeschichte. Inns-
bruck, Wagner 1902, 752 S. 8^.
Im 22. Bande dieser Zeitschrift S. 149 ff. hat Josef Neuwirth über
den ersten Band der gesammelten Schriften Schonherrs berichtet, der die
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Literatur. 37}
kunstgeachichtlicben Arbeiten yereinte, nunmehr hmben wir die Freude von
d^n zweiten Baoid Knnde za geben, welcher die historiäcben Schriften
Schönherrs bringt. In diesen zwei stattlichen, von dem Wagnerischen
Verlage in Innsbruck würdig und splendid ausgestatteten Bänden liegt uns
denn jetzt der grösste Teil von ScbOnherrs Arbeiten vor. Wozu der nun
auch schon verewigte Ficker seinen ältesten Innsbrucker Freund oft und
oft animirt hatte, das ist durch die tätige Fürsorge von Schdnherrs Amts«
nachfolger verwirklicht worden. Der erste Band ist mit Schönherrs Bild
aus seiner letzten Zeit, der zweite mit dem von Hellweger gezeichneten
Porträt etwa aus den sechziger Jahren geschmückt Am Schlüsse wird
ein genaues Verzeichnis von Scbönherrs Schriften gegeben.
Der Herausgeber hat sieh bemüht die seit der ersten PublUcation der
Arbeiten Schönherrs erschienene Literatur zu berücksichtigen. Freilich ist
ihm dies nicht gleichmässig gelungen, was schon J. Jung (Beilage zur
Müncbener Allgem, Zeitung ]902 Nr. 24) bemerkte. An manchmi Stellen
hätten auch die oft etwas allgemeinen Zitate Schönherrs ergänzt werden
sollen. Schade ist es, dass der Herausgeber den von Neuwirth mit Becht
ausgesprochenen Wunsch nach einem Begister nicht erfüllte. Über die auf
S. 752 verzeichneten unveröffentlichten Arbeiten SchOnherrs wäre eine
nähere Nachricht erwünscht gewesen, einzelne von ihnen hätten meines
Wissens den Druck wohl ebenso verdient, wie manche der kleinen Schnitzel,
die in den Band aufgenommen worden sind.
Die beiden Bände vereinigen das Bedeutsamste und am meisten Gha-
rakteristische von Schönherrs literarisoh-wissensehaftlicher Produktion. Durch
seine warme Liebe zur tirolischen Heimat und ihrer reichen Vergangen-
heit, durch seine innere Neigung für Kunst und ihre Geschichte, durch
die Anregungen im Kreise Fickers und seiner Schüler war Schönherr zu
ernstlicheren kunstgesduchtlichen * und historischen Forschungen geführt
worden. Seine mannigfaltige Wirksamkeit als Zeitungsredaldeur und
Schützenmeister, als KunstlieUiaber und Archivar, sein leichtbegeistertes,
fQr alles interessirte Temperament, sein köstlicher Humor, das alles gab
Schönherrs literarischer Tätigkeit Anläse und Biehtung, verlieh ihr das
persönliche, originelle Gepräge. Gerade in seinen historischen Arbeittfi
er&sste er mit Vorliebe Stoffe, die entweder ein gewisses aktuelles Inte-
resse besassen, oder einen etwas romantischen oder auch pikanten Bei-
geschmack hatten, und das gestaltete er dann mit fHschem Mut und ge-
wandter Feder zu einem anschaulichen, anziehenden Bilde. Dies tritt
denn in dieser Sammlung noch deutlicher hervor. Und der zweite Band
zeigt im Vergleich zum ersten, dass eben bei diesen historischen Arbeiten
der Zu£ül des archivalischen Finderglückes und der aktuelle Anlass eine
grössere Bolle spielten, als bei den kunstgeacbichtlichen Studien. Diese
betrieb Schönherr viel konsequenter, viel zusammenhängender und das
Schwergewicht seiner literarisch-wissenschaftlichen Bedeutung liegt jedeol-
falls auf dem kunstgeschichtlicben Gebiete. Es ist daher ein Lob, das
Schönherr selbst abgelehnt haben würde, wenn der Herausgeber im Vor-
wort S. IV. meint, Schönherrs Wirken auf dem Felde der heimatlichen
Kulturgeschichte dürfe als »bahnbrechend« bezeichnet werden. Wir woUen
und dürfen doch Männer nicht vergessen, wie Albert Jäger, Justinian
Ladurner und Ludwig Bapp.
24*
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372 Literatur.
Der überwiegende Teil des Bandes wird durch die grösseren geschicb-
lichen Aufsätze Schönherrs gefüllt. Wir heben die bedeutsamsten kurz
hervor: die ungemein frisch geschriebene Studie über das alte Maja, dessen
wahre Lage festgestellt wird ; die merkwürdige Geschichte vom Bitter Christof
Reifer, der am Verfolgungswahnsinn litt und über dessen Geschick Scbön-
herr auf Grund eines ungewöhnlich reichen Materials ein anschaulieb ge-
treues Sittenbild aus der Zeit Herzog Sigmunds entrollt; die wertvolle
Arbeit über den Krieg Maximilians I. mit Venedig im Jahre 1509 mit
lehrreichen Mitteilungen über die Kriegführung jener Zeit; die umfang-
reiche, eingehende Abhandlung über den Einfall des Kurfürsten Moriz von
Sachsen in Tirol im Jahre 1552; die interessanten, an den unglücklichen
Kanzler Wilhelm Bienner anknüpfenden Aufsätze ; die romantische Episode
von der Heirat Jakobs III. von England und der Entfühi*ung seiner Braut
der Prinzessin Olementine Sobieska aus Innsbruck im Jahre 1719; die
Monographie über Schloss Schenna, ein pietätvolles Denkblatt für Erzherzog
Johann und dessen Gemahlin Anna Gi*äfin von Meran; der prächtige, von
echt Schönherrischem Humor durchleuchtete Vortrag über Innsbruck vor
300 Jahren, wozu der Herausgeber Ansichten Innsbrucks von 1565 und
dreier Tore der Stadt hinzufügte; Prozesse gegen Wiedertäufer und gegen
einen Zauberer aus dem 16. und 17. Jahrhundert.
Ist es schon sehr willkommen, diese grösseren, zum Teile keineswegs
leicht zugänglichen Arbeiten Schönherrs jetzt bequem beisammen zu haben,
so gilt dies doppelt von den zahlreichen kleineren Aufsätzen, Aufsätzchen
und Notizen, die der unermüdliche Mann mit der Freude des Finders und
mit leichter Hand hinwarf. Aus der mannigfaltigen Fülle dieser Klein-
arbeit möge nur auf Einiges hingewiesen werden. Schönherr hatte zur
Geschichte Innsbrucks viel Material gesammelt, aus dem er immer wieder
bei passenden Anlässen dies und jenes bekannt machte : so über Gassen-
namen, über die Innbrücke und einzelne merkwürdige Gebäude, über Fest-
lichkeiten dies Hofes und der Bürger, über Studenten und manches andere.
Nicht minder interessirte er sich für das > lustig, wol erbaut, fest Städtl*
Hall, wo er seine Gymnasialstudien vollendet hatte. Er edirte ja die
Chronik der Stadt Hall von Schweyger als ersten Teil der tirolischen Ge-
scbichtsquellen und in vorliegendem Bande sind eine Eeihe von Beiträgen
der Geschichte Halls gewidmet. In den Aufsätzen über Jagd- und Schützen-
wesen spüren wir den alten Schützenmeister. Und wenn er in einer
schneidigen Abfertigung mit der wiederaufgewärmten Fabel von der Er-
mordung der Philippine Welser aufräumt, so steht das in engem Zu-
sammenhang mit dem Interesse, das er dem kunstfreundlichen Gemahl
Philippinens und seinem ganzen Kreise von jeher entgegenbrachte.
Bei all der reichen Fülle wissenschaftlich literarischer Tätigkeit Schön-
herrs, die sich auch in diesem 2. Bande vor uns ausbreitet, dürfen wir
aber nie vergessen, dass dies doch nur ein Teil dessen ist, was er für
die geschichtliche Wissenschaft leistete. Denn sein bedeutsamstes, fruchtbar
fortwirkendes Verdienst bleibt doch, dass er das grosse, reiche Innsbrucker
Statthaltereiarchiv zu einem modernen Archive geschaffen, zu Bedeutung
und Ansehen gebracht und zur Erfüllung der Aufgaben, welche Verwaltung
und Wissenschaft stellen, iUhig gemacht hat.
Wien. Oswald Bedlich.
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Literatur. 373
Zibrt CenÄk, .Bibliografie öeske historie* (Biblio-
graphie der böhmischeu Geschichte.) I. u. II. Band. Prag
1900-1902. gr. 8^ XVI. 674 und XL 1216 S.
Von dem lange yorbereiteten, noch länger gewünschten Werke liegen
zwei dicke Bände vor uns. Die Yorzüglicben Werke von Dahlmann-Waitz,
Potthast, Finkel und Jastrow und andere dienten ihm zu Muster. Es ist
ganz natürlich, dass diese fremden Muster nur in allgemeinen Fragen als
Bichtschnur galten, im SpezieJlen musste das System dem Organismus der
böhmischen Geschichte angepasst werden. Es war den Anforderungen eines
modernen bibliographischen Werkes Rechnung zu tragen. Zibrt schil-
dert uns seinen Arbeitsplan und verteidigt zugleich sein Werk: >Es wurden
wo möglich immer der Erscheinungsort, die Jahreszahl, das Format und
die Seitenzahl, wichtigere Kritiken angeführt, bei unklarem Titel wurde
der Inhalt angegeben. ; vom Allgemeinen ging man zum Speziellen über,
es wurde ein praktischer Druck gewählt, um die verschiedenen Angaben
auch schon durch verschiedene Typen zu unterscheiden etc.« (I. Band
p. VI.) »Aus Rücksicht auf den zu grossen ümfsng des ersten Bandes
werden bis auf unumgängliche Ausnahmen bei einzelnen Büchern und
Aufsätzen längere Anmerkungen über deren Inhalt und Wert ausgelassen.
.... Der Bibliograph ist nicht verpflichtet, wenn er die Vollzähligkeit
bibliographischer Au^ben anstrebt, etwas zu empfehlen oder eine Aus-
wahl von Büchern und Aufsätzen zu treffen Mancherorts bietet
die vorliegende Arbeit viel, zu viel, mehr als man unter dem Begriffe
»Bibliographie« vorsteht. Es genügte z. B. nicht den blossen Titel dort
anzuführen, wo der Inhalt dem Titel nicht entspricht. Deshalb führt
der Autor bei solchen Büchern den Inhalt gründlicher an und beruft sich
dann an geeigneten Stellen darauf.* (ibidem.) Die Bibliographie erstreckt
sich auf die Geschichte von Böhmen, Mähren, Schlesien und Lausitz. Sie
beschränkt sich nicht nur auf selbstständig erschienene Werke, sondern
weist auch die Artikel der historischen Fachblätter, ja gar Zeitungsauf-
sätze und Feuilletons der kleinen politische^ Provinzblätter nach. Zeit-
schriften werden nicht durch Siglen, wie sie Jastrow einführte, sondern
durch »verständliche Abkürzungen« angedeutet.
Das ganze Werk wird von dem Verfasser in folgende Teile eingeteilt:
I. Teil. Bücherlehre und der allgemeine Teil: 1. Bibliographie. 2. Buch-
druckerkunst und Buchhandel. 3. Geschichte der Wissenschaften. 4. Ge-
schichte und Publikationen der gelehrten Gesellschaften. 5. Encyklopädische
Werke. II. Teil. Historische Hilfswissenschaften: 1. Geographie. 2. Paläo-
graphie und Diplomatik. 3. Archive, Bibliotheken. 4. Chronologie. 5. He-
raldik und Sphragistik. 6. Genealogie, Geschichte der böhmischen Adels-
geschlechter. 7. Numismatik, Maasse und Gewichte. lU. Teil. Quellen:
Allgemeine Sammlungen. 2. Annalisten, Chroniken. 3. Urkunden. 4. Bechts-
quellen. 5. Lieder, Sagen, historisch wichtige Sprichwörter. 6. Archäologie
und Epigraphik. — lY. Teil Bearbeitungen : 1 . Geschichte der böhmischen
Historiographie. 2. Historische Zeitschriften. 3. Historische Wörterbücher
und Encyklopädien. 4. Politische Geschichte. 5. Kriegsgeschichte. 6. Kultur-
geschichte. 7. Kirchengeschichte. 8. Geschichte des Schulwesens. 9. Kunst-
geschichte. 10. Rechtsgeschichte. 11. Sozial- und Staatswissenschafken.
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374 Literatur.
12. (beschichte der Jaden in Böhmen. 13. Topographie. -^ V. Teil. Re-
gister.
Gegen die Einteilung Zibrt's habe ich prinzipiell nichts einzuwenden.
Das Mass der Vollständigkeit wird bei einer nicht kritisch, sondern nur
bibliographisch angelegten Bibliographie immer nur subjektir und relativ
sein. Auch das ist ganz sicher, dass der eine Historiker das eine oder
das andere W^nrk in einer anderen Gruppe lieber eingeführt haben möchte
als der andere, der es wieder sehr gerne in einer dritten sehe. Das sind
aber Kleinigkeiten bei einem Werke, dass die Vollzähligkeit der biblio-
graphischen Angaben anstrebt. Dagegen sehe ich mich gezwungen, es als
einen Fehler der Arbeit bezeichnen zu müssen, dass von der gleichzeitig kri-
tischen Siehtung des Materials mittelst Einreihung der wichtigeren Werke
und Aufsätze vor die minder wichtigen und von der Bezeichnung der-
selben durch verschiedene Typen Umgang genommen wurde. Die Arbeiten
von Dahlmann^Waitz und Potthast hätten doch gute Muster geliefert.
Der erste der vorliegenden Bände umfasst den L und II. Teil, der zweite
Band den in. und vom IV* die ersten vier Unterabteilungen, Bearbeitung
der politischen Geschichte bis zum Jahre 1419 inclusive, von der ganzen
»Bibliographie der böhmischen (beschichte.*
Ich f&ble mich nicht berufen, über all« Kapitel und Abteilungen dieses
Werkes ein kritisches Urteil abzugeben. Ich will mich deshalb nur auf
einzelne Kapitel und auf das Methodische beschränken. Bei der Abteilung
»Paläographie und Diplomatik« S. 164 ff. »A. Allgemeiner Teil* vermisse
ich von der deutsehen Literatur wenigstens Bresslau's »Handbuch der Ur-
kundenlehre*, wenn schon die Arbeiten von Sickel, Ficker, Stumpf, Posse,
Kaltenbrunner und Ottenthai, die doch im Allgemeinen auch für Böhmen
wichtig sind, unberücksichtigt blieben. Bei der Unterabteilung »C. Doku-
mentenkritik* S. 165 suche ich vergebens sehr viele Arbeiten, die man
erst anderorts findet z. B. Nr. 18010 und 18011 (I. Band), Nr. 7640 —
7652, 9384, 9392, 12656 — 12702. (II. Band.) In der Unterabteilung.
»D. Kanzleien und Schreiber* fehlen merkwüi*digerwei8e die grundlegen-
den Arbeiten von Emier und Lindner, die wir erst im II. Bande unter
Nr. 1706, 10907 und 11947 treffen. Die Inhaltsangaben bei Nr. 2970 —
2972 sind wohl überflüssig; die Titel reden ja deutlich genug. Die Formel-
bücher in modernen Ausgaben von Wattenbach, Palacky, Emier, Bockinger,
Tadra u. a. werden nicht im ersten Bande p. 167 — 168 angefahrt,
sondern es ist ihnen erst im II. Bande Nr. 1695 — 1733, unter den
»Quellen* der Platz angewiesen, obwohl den Formelbüchem in der Ab-
teilung der historischen Hilfswissenschaften 1. c. ein besonderer Absatz
gewidmet wurde.
Unter den »Wörterbüchern* werden nur die älteren böhmisch- deutschen,
deutsch-böhmischen oder lateinisch-böhmischen Wörterbücher genannt. Die
neueren Arbeiten von Voji<5ek (»Lateinisch-böhmisches Wörterbuch*), Le-
paf (»örichisch- deutsch -böhmisches Wörterbuch*), Sterzinger (»Deutsch-
böhmisches Wörterbuch*), Herzer-Ibl (»Pranzösisch-bömisches imd böhm-
isch-französiches Wörterbuch*) geschweige anderer hat der Verfasser ver-
gessen zu erwähnen. Bei der Abteilung »III. Archive, Bibliotheken und
Forschungen in denselben. A. Allgemeiner Teil* schweigt Zibrt von den
Arbeiten eines Löher, eines Buchwald, eines Dziadzko, ist aber sehr gesprächig
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Literatur. 375
über einen Legipontins (Nr. 3103) und Assenbaom (Nr 3104.) Bei
Nr. 3724 (Wittingauer ArchiT) ist dem Verfasser ein wichtiger Auf-
satz Ton F. ▼. Krones in der Beilage vm »Allgemeinen Zeitung^ 1897
Nr. 260 entgangen. Bei »Chronologie« p. 236 — 241 iindet man keine
▼on den Arbeiten Grotefend'Sf Eühl's und Kaltenbmnner*s.
Sehr angenehm und nützlieh werden sich den Genealogen die alpha-
betischen Verzeichnisse der adeligen Familien und ihrer Wappen (Band I.
p. 284 — 631 und p. 249 — 274) erweisen. Bei der Bibliographie des
Hauses Bosenberg vermisse ich die oben schon zitirte Abhandlung von
Krones, »Herr Wilhelm von Bosenberg und die zeitgeschichtlichen Berichte
im Wittingauer Archive«, (ad. Nr. 18041.) Bei der Bibliographie des
Hauses Schwarzenberg (p. 574 — 577) fehlen: A. de Montlaur »Maison
principe de Schwarzenberg.« Paris, 1857. 8^ p. 12. Weissei Lud. »Hanns
Freiherr vcm Schwarzenberg«. Grünberg in Schlesien, 1878. kL 8® S. 39.
»Auszug aus den von den Mitgliedern des Vereines der deutschen Standes-
herren übergebenen Darstellungen der Bechtsverhältnisse ihrer Häuser.
I. Heft. Fürstenberg, Schwarzenberg, Waldburg, Erbach, Schlitz gen. von
Görz, Pappenheim«. Tübingen 1876. kL 8^. S. 18 — 72. (geschrieben von
Ad. Berger, als Manuskript gedruckt.) Nicolaus Rittershusius »Schema
genealogicum vetustissimae pariterque generosissimae gentis de Seinsheim
et inde oriundomm illustrissimorum comitum, nunc serenissimorum prin-
cipum in Schwarzenberg etc.« Noribergae MDCXOIV fo. Vergebens suchen
wir da, wie auch bei Nr. 5723. Ad. Berger's Abhandlung »Historische
Entwickelung des Stammwappens der Fürsten zu Schwarzenberg.« Archi-
valische Zeitschrift Band IV. und V. (Jg. 1877 und 1878.) Zur Nr. 20538,
gehören Franz Mared »Beiträge zur Kenntnis der Eunstbestrebungen des Erz-
herzogs Leopold Wilhelm« im »Jahrbuch der kunsthistorischen Sammlun-
gen des allerhöohsten Kaiserhauses« 1886. 8. 343 — 346 und Adolf Ber-
ger's »Studien zu den Beziehungen des Erzherzogs Leopold Wilhelm von
Oeeterreich zu dem Grafen Johann Adolf zu Schwarzenberg« in den Mit-
teilungen des Wiener Altertumsvereines 1882. Zur Nr. 20530 muss noch
nachgetragen werden die Berger'sche Abhandlung »Aus der Barockzeit.
Der Nachlass einer fürstlichen Dame^ (L e. Elenore Amalie von Schwarzen-
berg t 5.|5. 1741) in den Mitteilungen des Wiener Altertumsvereines
1884. Bei der Eggenberg*schen genealogischen Bibliographie fiel bei
Nr. 8779 aus: Hanns v. Zwiedineck- Südenhorst »Hanns Ulrich v. Eggen-
berg, Freund und erster Minister Kaiser Ferdinand II.« Wien 1880.
VL und 236 S. kl. 8^
Im n. Bande p. 86 begegnen wir unter Nr. 251 und 255 Baring*s
»Clavis diplomatica« und Schönemann's »Versuch eines vollständigen Sy-
stems der Diplomatik« in einer Abteilung »Bibliographie der Urkunden-
sammlungen.« Da muss man unwillkürlich ein grosses Fragezeichen machen.
Dasselbe Fragezeichen müssen wir p. 749 (II. B.) setzen, wo der Ver-
fasser (aus Oourtoisie?) »Die archaeologischen Erzählungen f&r Kinder« von
Kliment Cermäk in eine wissenschaftliche Bibliographie der böhmischen
Geschichte einreiht! Die Nützlichkeit »der alphabetischen Uebersicht der
Quellen und Bearbeitungen der böhmischen Geschichte bis zum J. 1792«
(p.485 — 697 n. Band) wird sich während des Begistermangels wohl
zeigen. Als überflüssig muss man bezeichnen Nr. 48 1? I. Band, vom
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376 Literatur.
Autor selbst als »wertloser Scherz* angeführt; überflüssig ist die Inhalts-
uigabe z. B. nur bei Nr. 505 I. B., (ein populäres Werk!) Nr. 510;
655; 1668 (das Nachschlagen wird durch die Unübersichtlichkeit der Städte-
namen erschwert;) 1799 (zitirt man auch die Namen der einzelnen Burgen,
Schlösser und Vesten,) 1855, (dagegen werden nur Bttnde angeführt;) 4587
(welchen anderen StofiP kann eine Heraldik behandeln?); vom IL Bande
führe ich nur die Nr. 68, 78, 86, 131 und 142 an. Ganz ausfallen konnte
II. Band, p. 790. Nr. 5109 — 5114. da alle hier genannten Publikationen
andererorts und richtiger erwähnt werden. Kritische Noten beschränken
sich bei Zibrt aufs Wenigste z. B. I. B. Nr. 469. Merkwürdig ist die
Art und Weise, wie die Biographien der einzelnen Autoren citirt werden;
vgl. z. B. I. B. Nr. 1675 und 1911, im II. B. biographische Literatur
über Palacky. Wie anders und praktischer arbeitet da, besondei*s was die
Typen anbelangt, Pottbast. Auffallend ist es, dass bei der »Allgemeinen
Deutschen Biographie* Nr. 475 (L B.) alle Angaben über Erscheinungsort,
Bändeanzahl und Format fehlen. War das ein Irrtum vom Verfasser oder
ist es absichtlich so geschehen?
Wie wir sehen, entspricht die Zibrt'sche Arbeit nicht vollkommen
ihrem eigenen Versprechen, sie ist bibliographisch nicht vollständig und
vollzählig^), sie ist nicht kritisch, sie steht auch, was das typographische
Arrangement anbelangt, nicht auf der Höhe der heutigen Buchdruckerkunst
(vgl. Potthast II. Auflage). Es ist Schade, dass wir ein so kostspieliges
Werk in dieser Form erhalten haben, um so mehr Schade, dass der fleissige
Verfasser soviel Mühe und Arbeit diesem Werke gewidmet hatte. Die
Zibrt'sche Arbeit trägt in sich die Notwendigkeit einer kritischen Sich-
tung des gebotenen bibliographischen Stoffes, die Notwendigkeit aus den
multa das multum auszusuchen und dasselbe in einem Handbuche einer
kritisch gesichteten Bibliographie der böhmischen Geschichte zusammen zu-
fassen. Zibrt wird immer das Verdienst gebühren, dass er durch sein
Werk zu diesem Ziele den Weg gebahnt hat. Und dafür müssen wir ihm
dankbar sein.
Wittingau. Adolf Lud. Krejöik.
F. X Parsch, Das Stadt -Archiv zu Olmütz. Ein Ver-
zeichnis der Urkunden, Stadtbücher und sonstigen Archivalien. Im
Auftrage des Gemeinderates der köu. Hauptstadt Olmütz auf Grund
der vorhandenen älteren Aufschreibungen neu bearbeitet. L Teil:
ßegesten zur Urkunden-Sammlung. Olmütz 1901. Verlag
des Gemeinderates. 253 H- XXXIX S. 8^.
Es ist imverkennbar, dass in Mähren nach ziemlich langer Pause das
Interesse für die Archive von neuem rege wird. Vor allem sind es die
Stadtverwaltungen, die teils aus eigener Initiative teils den Anregungen
») Die bibliographische Unvollständigkeit haben Zibrt für ihr Arbeitsgebiet
auch andere Rezensenten nachgewiesen, z. B. Jar. Goll in »Cesky Oasopis üisto-
rick^« VL 135—139: V.Flajshausin .CasopisOesk^hoMusea«. LXXVI, p. 557— 567.
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Literatur. 377
der Forscher Gehör schenkend diesen Umschwung herbeifahren. Die Lan-
deshauptstAdt Brunn voran hat für ihre archivalischen Schätze ein neues
eigens für diesen Zweck hergerichtetes Heim in dem alten prächtigen
Landhaus geschaffen, lässt das gesamte ungemein reichhaltige Material neu
aufstellen und katalogisiren. Sie hat erst vor kurzem eine grosse archiva-
lische Sammlung samt Bibliothek, die für die Geschichte des Landes und
der mährischen Städte von hervorragendem Werte ist, die ehemals Mit-
trowsk/sche zuletzt Klein'sche Sammlung in Wiesenberg, erworben und
dem Stadtarchive einverleibt. In Iglau und Znaim wurden die Archivalien
gesichtet, gereinigt und in günstigere Räume übertragen. In kleineren
Städten sind es die in den letzten Jahren so zahlreich entstandenen städti-
schen Museen, in denen auch die Urkunden und Handschriften — an das
Aktenmaterial wird leider oft vergessen — vor weiterem Verderben ge-
sichert sind. In Olmütz war man schon im Jahre 1874 vonseiten der
Stadtgemeinde darangegangen ein sogenanntes »Städtisches Geschichts-
museum* zu schaffen, das in der St. Hieronymus-Eapelle im altberühmten
Bathaus eingerichtet wurde und gleichzeitig die älteren Urkunden und die
Prachtkodices in sich aufnahm. Die Sorgfalt, mit der daselbst die alten
Denkmale verschiedenster Art verwahrt werden, muss auf jeden Besucher
einen vortrefflichen Eindruck machen.
Es ist ein nicht genug anzuerkennendes Verdienst des Olmützer Ge-
meinderats, dass er nunmehr einen Schritt weiter getan hat und eine voll-
ständige Eatalogisirung seines Archivs vornehmen lässt, ja sogar die Kosten
nicht scheut, diese Kataloge in stattlichen Bänden der gelehrten Welt
durch Schenkung von Exemplaren an die hervorragendsten Bibliotheken,
Archive und historischen Institute zur Verfügung zu stellen. Vorläufig
wurde der erste Band, enthaltend die »Eegesten der Urkunden-Sammlung*,
veröffentlicht, ein zweiter Band mit dem » Verzeichnis der Stadtbücher und
sonstigen Archivalien* soll nachfolgen, bis die Frage der Bückstellung der
alten Gerichtsbücher vonseiten des k. k. Kreisgerichtes an die Gemeinde
entschieden sein wird. Die Herausgabe dieser Kataloge besorgte der Stadt-
kassier F. X. Barsch, dessen Mühewaltung und Fleiss vollste Anerkennung
gebürt, wenn auch Vorarbeiten von anderen ihm die Arbeit einigermassen
erleichterten. Die Begesten wurden nämlich schon im Jahre IS 73 von
Professor Wilhelm Schmidt ausgearbeitet, doch beweist schon ihre Weiter-
führung bis zum Jahre 1900, dass seine Arbeit von Herrn Parsch selb-
ständig fortgeführt wurde. Im ganzen sind, einige Sub-Nummem nicht
eingerechnet, 2524 Urkunden verzeichnet, davon entfallen auf das 13. Jahr-
hundert (beginnend mit dem Jahre 126l) 4, auf das 14. — 49, auf das
15. — 295 Nummern. Die Begesten sind im allgemeinen ganz kurz gefasst,
wie denn die ganze Arbeit offenbar nur den Zweck verfolgt, eine Übersicht
über das dermalen vorhandene Material zu bieten.
Bei aller Anerkennung des Fleisses und der Opferwilligkeit, durch
welche allein das Erscheinen dieses Buches ermöglicht wurde, dürfen wir
andererseits doch nicht unerwähnt lassen, dass die Bearbeitung der Be-
gesten, soweit sich dieselbe durch eine Vergleichung mit den im Codex
diplomaticus Moraviae gedruckt vorliegenden Urkunden bis 1407 beurteilen
lässt, Fehler und Versehen in Bezug auf die Lesung der Eigennamen,
Datirung der einzelnen Stücke und Fassung des Wortlautes aufweist, die
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378 Liteiatnr«
leicht hätten Tenniedeii werden können. In Nr. 2 heisst der OlmütBer
Bürger nieht »Chepuis^ sondern Gzepano d. h. Stephan; in Nr. 5 mnss
die Datining lauten »Y. id. ian. d. i. 9. Januar*; in Nr. 7 wird da«
Dorf in der Urkunde »Aw (Au)< genannt; in Nr. 8 ist statt »Owacons-
dorf (?)* »Swatonsdorf* zu lesen; in Nr. 12 ist nicht von der Einhebung
eines Brückenzolles, sondern Ton der Reparirung der schadhaften drei March-
brücken die Bede; in Nr. 17/l war die Ortsbezeichnnng »Chntt. (?)* in
Euttenberg an&nlösen, s. Cod. dipL Morav. VI, p. 329; mdbrere Urknndat
wie Nr. ]8, 24, 32 fehlen im Codex dipL Moray., dies hätte vermerkt
werden sollen; Nr. 36 ist nicht vom 26. L, sondern 23. L; Nr. 40 nicht
vom 13. sondern 12. IV.; in Nr. 41 heisst der Stadtvogt Kuschlinus; in
Nr. 49 C heisst der Generalvikar n^cht Ghuben sondern Ghulen; Nr. 48
ist nicht in Olmütz sondern in Eremsier ausgestellt; u. s. w. — Diese
Fehler dürften wohl schon in den ursprünglichen Begesten Schmidts ver-
ursacht worden sein, ebenso wie die Ungleichmfissigkeit, dass bald die Zeugen
namentlich angeführt werden, oft aber nicht, die Siegel einmal beschrieben
werden, ein andermal nicht, die Datirungen hier aufgelöst werden, dort
wieder nicht, die Eigennunen bald in der Originalschreibunf , bald moder-
nisirt wiedergegeben werden. Der nächste Band wird, da Herr Parsek
mittlerweile verstorben ist, von dem neuen städtischen Archivar Dr. J. K u x
besorgt werden, dem wir die »Geschichte der Stadt Littau* verdanken.
Brunn. B. Bretholz.
Notizen.
Das Andenken an Paul Fahre, welcher sich durch seine Arbeiten
namentlich über das grosse päpstliche Zinsbuch und über die ältere Ver-
waltung der päpstlichen Besitzungen einen ebenso geachteten Namen ge-
macht hat, als er um seiner Persönlichkeit willen beliebt war, hat eiike
grössere Anzahl von Freunden und Fachgenossen in den Melanges Paul
Fahre. Etudes d'histoire du moyen age, Paris 1902 (498 S.)
verewigt. Auf eine klar und warm geschriebene Würdigung des gelehrten
Lebenswerkes des allzufrüh im Alter von 40 Jahren Entrissenen durch
D i g a r d folgen nachstehende Aufsätze : L. Duchesne Die Bistümer Cala-
briens (ihre Entstehung und ihre Veränderungen unter dem Einfluss vob
Eonstantinopel, Bom, Lombarden, Sarazenen, Normannen); G. Monod
verfolgt die Umgestaltung, welche die Erzählung des Orosius über den
Anteil Stilichos am Germaneneinfall 406 in den abgeleiteten Quellen er-
fuhr; G. Eurth stellt zusammen und würdigt die Nationalität der frän-
kischen Grafen im 6. Jahrb.; E. Chatelain bespricht Fragmente dw
Uomilien Gregors I. in drei halbunzialen Pariser Hss.; H. Delehaye han-
delt von den Akten des h. Cassiodorius, G. Morin von der Bedeutung
der Inschrift des Ciematius in der Ursulakirche zu Eöln für die Legende von
den 11000 Jungfrauen; H. Omont druckt die drei Earolingerdiplome
BM. 897 (868), 1371 (1332), 1553 (l51l) nach den in einer ungenannten
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Notisen. 379
|8ammlimg be6ndlichen Originalen ab; £. Bourgeois analjsirt die Akten
ftber die Yersammlong von ICersen 847 and weist anschliessend an Waitz
nach, dass diese mit der Einführung der Feudalität im westfränkischen Reich
nichts zu tun hatte; €h. Pf ister gibt eine Biographie des Erzbischöfs (so
genannt, weil er Erzkaplan war) Drogo ron Metz; Imbart de la Tour
nntersucht die Kolonisation unter den Karolingern^ namentlich durch
Adprisio; H. Bresslau erweist die beiden ältesten DD. für 8. Afra in
Angsburg Ton 1023 und 1029 als 1A20 — 1A30 entstandene Fälschungen ;
P. Fournier führt eine Reihe ron Kanonessammlungen vor, welche das
Dekret Burkards Ton Worms benutzten; M. Prou gibt Abdruck der Grün-
dungsurkunde Ton S. Leonard de Bellöme, deren Uneohthdt er mit neuen
Gründen dartut; G. Blondel sucht nachzuweisen, dass die Regalien, wie sie
namentlich audi Friedrich I. in Roncaglia in Anspruch nahm, auf wesentlich
germuuscher Grundlage beruhen und nur römischrechtlich verbrämt seien ;
€. Enlart bespricht den germanischen Einiluss in den ersten gotischen
Bauten Nordfrankreichs; F. Noyati und L. Auvray pubüziren Gedichte
des Gautier de Chfttillon und ätienne de Toumai; G. Digard setzt auf
Grund eines richtiger datirten Stückes in den Studi e Documenti di Storia
e diritto das Ende der Herrsohafb über die Stadt Tusculum durch die
gleichnamigen Grafen bereits in das Jahr 1170; E. v. Ottenthai gibt
einen Oberblick über die ursprüngliche Verwaltung Friauls durch die
Patriarchen von Aquileja und das Eindiingen italienischen Einflusses;
J. Guiraud weist gegen Sabattier nach, dass S. Dominicus das Armutsideal
schon 1205 verficht, es nicht erst dem Auftreten S. Franz* von Assissi
entnahm; H. Grauert kommt zum Ergebnis, dass der Traktat des Jordan
von Osnabrück nach dem Tode Nikolaus III. verfasst wurde um gegen die
Pläne einer Aufteilung des Imperiums in vier Reiche und der Aufrichtung
eines deutschen Erbreiches Stimmung zu machen, dass dem gleichen Zwecke
auch die 1288 entstandene Notitia saeculi diene, die aber Jordans ver-
trauten G^innungsgenoesen den Kanonikus Alexander de Roes von Köln
als Verf. habe (vgl. dazu F. Wilhelm in dieser Zeitschr. 24, 353 ff.);
S. Berger bespricht eine im 14. Jahrh. in Italien abgeschriebene Bibel-
übersetzung pikardischen Dialektes; E. Bertauz handelt ausführlich von
dem Grabmal Kaiser Heinrichs YII. in Pisa; H. F. Delaborde identi-
fizirt eine Handschrift der Bibl. nationale mit dem fehlenden Bd. 17 des
Begistre du Tr^or des chartes im Arch. nat.; J. F. Kirsch gibt Notizen
über die Funktionen des Auditor und des Prokurator fisci in der Camera
apostolica; G. de Manteyer bringt die Fortsetzung der Chronik von
Userehe (1320 — 1373) im Cod. Reg. lat. 303 der Yaticana zum Abdruck;
E. Jordan gibt die Akten üker das Nachspiel, welches der Konkurs der
Buonsignori noch unter Klemens VI. hatte; A. Parate bespricht einen
Triumph des Todes von Pietro Lorenzetti; P. de Nolhac beschreibt ein
neu entdecktes Ms. der Bibliothek Petrarcas mit dessen Bildnis; N. Yalois
untersucht die Bedeutung, welche die Profezeiung der Marie Bobine tat-
sächlich für die Geschichte der Jungfrau von Orleans besass; L. Delisle
berichtet über die von Laurent Premierfait angefertigte Übersetzung der
Oekonomica des Aristoteles ins französische; endlich E. Müntz gibt eine
Übersicht über die ältesten Berichte, welche über römische Mosaiken
sprechen.
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380 Notizen.
In den Denkschriften der Akademie d. W. Bd. XLVIII (l90l) be-
handelt Constantin Jire(3ek »Die Romanen in den Städten
Dalmatiens während des Mittelalters*. Es wird ein reiches
Material an romanischen Orts-, Flur- und Personennamen behufs Fest-
stellung des Dialektes der Dalmatiner beigebracht, die historische Aus-
einandersetzung aber auf vier Kapitel verteilt: »Römer und Romanen im
Norden der Balkanhalbinsel bis zur Einwanderung der Slaven* (worin man
die Nachrichten über Erhaltung oder Austilgung der alten Bevblkerungs-
elemente in erschöpfender Vollständigkeit zusammengestellt findet), »Dal-
matien nach der Einwanderung der Slaven* (die mit guten Gründen in
die Zeit des Kaisers Phocas verlegt wird), »Die Romanen der dalmatini-
schen Städte des Mittelalters* (die bis ins 12. Jahrhundert denselben das
Gepräge aufdrückten), endlich »Die Slaven in den Städten*. Nebenbei
erfahren zahlreiche Einzelnheiten aus der byzantinischen oder der Geschichte
der Balkanslaven, auch der Albanesen ihre Beleuchtung. Als im 9. Jahr-
hundert dahier die liturgischen Systeme des östlichen und des westlichen
Christentums kollidirten, entschied in den dalmatinischen Seestädten für
das Festhalten an der römischen Kirche gegenüber den Griechen, an der
lateinischen Kultussprache gegenüber der slavischen (damals auch in Kroatien
und Serbien propagirten) der ethnische Gegensatz. Im 1 1 . und 1 2. Jahr-
hundert übte die Politik auf die kirchlichen Verhältnisse in anderer Weise
Einfiuss. Neben dem Erzbistum Spalato erstand, der alten Absonderung
der Landschaft Praevalis entsprechend, ein gleichfalls der occidentalen
Kirche zugehöriges Erzbistum Antivari, und zwischen beiden setzte Ragosa
bei Papst Gregor VII. ein Erzbistum für sich durch. Da damals auch der
normannische Einfluss an der dalmatinischen Küste zur Geltung gelangte,
zog der Bischof von Cattaro es vor, sich (saec. XI — XIII) dem Erzbistum
Bari in Apulien zu unterstellen (in Folge dessen Conbtanze, die Gemalin
Kaiser Heinrichs VI., den Cattarensem 1195 besondere Vorrechte erteilte).
Endlich erwirkten die mit den Normannen und den Ungarn rivalisirenden
Venetianer im J. 1154 für ihre Besitzungen (Zara, Arbe, Veglia, Ossero)
das Erzbistum Zara. Alles Prolegomena zu mancherlei Bestrebungen
neuerer Zeiten, wofür der Verf. wie in seinen früheren Arbeiten seit 1878
die so reichhaltigen Archivalien von Ragusa, dazu die anderer Städte und
Klöster Dalmatien*s, die Publikationen der süd slavischen wissenschaftlichen
Vereinigungen, auch die einschlägige italienische und deutsche Literatur
verwertete; darüber gibt die Einleitung näheren Aufschluss. J. J.
In der »Geschichte der Wandalen* von L. Schmidt (Leipzig
1901, bei Teubner) findet man die Monumentenausgabe der »Auetores
antiquissimi * sowie die Forschungen der französischen Gelehrten Tissot,
Oagnat, Pallu de Lessert, Diehl u. A. über das römische und byzantinische
Africa fleissig verwertet, um das für seine Zeit (1837) vortreffliche Werk
von Papencordt durch ein den jetzigen Anfordei-ungen entsprechendes Ge-
samtbild zu ersetzen. Die Wanderzeit wird im Rahmen der allgemeinen
Geschichte des Reiches und der Germanen vorgeführt. Bei der Schilderung
der Einnahme Roms im J. 455 wäre die neuere topographische Literatur
nicht ganz ausser Acht zu lassen gewesen. J. J.
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Notizen. 381
Von der im 22. Bande dieser Zeitschrift S. 193 — 246 veröffentlichten
Abhandlung Ton Julius Jung »Die Stadt Luna und ihr Gebiet^
erschien in den Atti et Memorie della r. Deputazione di Storia patria per
le Provincie Modenesi (1902) Serie 5 VoL 2 p. 245 — 311 eine italienische
Übersetzung, zu welcher Jung einzelne Bemerkungen hinzufügte. Auch
von Jungs Aufsatz über »Bobbio, Veleia, Bardi« (Mitth. d. Instituts
20, 521 — 566) wird eine italienische Übersetzung erscheinen.
Den wertvollsten Nachtrag zu der an früherer Stelle (Mitth. d. Inst.
24, 122 ff.) besprochenen Literatur über die Passio s. Florian! hat
Krusch im Neuen Archiv XXVIII, 339 — 392 geboten. In eingehender
Ausführung und mit scharfer Betonung seiner kritischen Grundsätze be-
spricht er nochmals das Verhältnis der Passio zu der in dem Martyrolo-
gium Hieronymianum vor dem Jahre 772 nachgetragenen, mit dem afri-
kanischen Märtyrer Florian verbundenen Notiz. Er weist nach, dass auch
für diese alte Märtyrerakten nicht benutzt sind, und sieht den Zweck der
Passio darin, dass sie über den Verbleib des heiligen Leichnams Aufschluss
geben, die Notiz des Martyrologiums in dieser für den örtlichen Kult ent-
scheidenden Frage ergänzen sollte. Wichtiger noch als die vorwiegend
polemische Auseinandersetzung mit Duchesne und Sepp sind die Mittei-
lungen über die ihm erst nachträglich bekannt gewordenen Handschriften,
unter denen eine aus dem Kloster S. Lambrecht stammende, jetzt in Graz
verwahrte des 10. Jahrhunderts an erster Stelle steht Sie bietet im Ver-
eine mit zwei Wiener Handschriften eine Bezension (z), welche der ver-
lorenen Vorlage sehr nahe steht und den Vorzug vor der zweiten Bezen-
sion (y), die in zwei Gruppen (a und z) erhalten ist, verdient, obwohl auch
diese als selbständige Ableitung aus der Vorlage berücksichtigt werden
musste. Aus der Untersuchung der Rechtschreibung und der grammati-
kalischen Konstruktion gewinnt Kr. neue Beweise für die Abfassung der
Passio in karolingischer Zeit. Hervorzuheben ist auch, dass der Name
jener Frau, welche nach der Legende den heiligen Leichnam aufgefunden
und bestattet haben soll, in den älteren, besseren Handschriften ebenso
wie in den ältesten der kürzeren Fassung fehlt, wodurch die Annahme
Mommsens, dass der im Kloster S. Florian verwahrte Grabstein einer
Valeria, deren Name dann in den späteren Handschriften der Passio er-
scheint, ausserhalb jedes ursprünglichen Zusammenhanges mit dem h. Flo-
rian stehe, eine neue Stütze erhält. Unter Verwertung des gegen früher
völlig veränderten Handschriftenbestandes hat Kr. eine neue Ausgabe der
Passio veranstaltet. — Über den weiteren Verlauf und, wie man hoffen
darf, das Ende des mit Heftigkeit und Zähigkeit geführten, durch die
schöne Abhandlung neu belebten Streites werde ich demnächst in Kürze
berichten. K. Uhlirz.
Im ersten Heft der neuen Monatsschrift »Hochland« herausg. von
K. Muth, München und Kempten, Oktober 1903, S. 9 — 19 gibt Heinr.
Finke eine knappe eindrucksvolle Charakteristik Papst Bonifa z' VIH.,
dessen Persönlichkeit aus den von Finke gefundenen Materialien in ein so
viel helleres Licht getreten ist. Finke schildert ihn als Politiker — da
hat Bonifaz eine unglückliche Hand, indem er nicht mit den Elementen
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382 Notizen.
des Widerstandes zu rechnen weiss, sie vielmehr kurzsichtig reizt, ohne
die Krafb und Stetigkeit zur Überwindung zu besitzen, er schildert ihn
femer als Menschen unsympathisch bei glänzender Begabung, voller Men-
schenverachtung, Heblos, hart, höhnisch. Sehr merkwürdig ist das in
Lichtdruck wiedergegebene Marmordenkmal Bonifaz* VIII. am Dome zu
Anagni — eine geradezu jugendliche Gestalt mit aufgezogenen stechenden
geisterhaften Augen. ~ Ausgeschlossen hat F. von dieser Skizze ».die Be-
trachtung der rein pontifikalen Tätigkeit und das persönliche Glaubensleben
des Papstes*. Das Urteil über das letztere und damit doch über den
Papst überhaupt, über seine Wahrhaftigkeit, die Finke bejahen möchte,
hängt ab von der Beurteilung des Prozesses, welchen Philipp der Schöne
gegen B., den lebenden und todten, fährte. Dass man über diesen Prozess
noch wesentlich anders denken kann und wohl denken muss als Finke,
werde ich bald an anderer Stelle zeigen. Karl Wenck.
Unter dem Titel Studien und Materialien zur Special-
geschichte und Heimatskunde des deutschen Sprach-
gebietes in Böhmen und Mähren (l. Halbband, Prag, J. G. Galve
1902) vereinigt Friedrich Bernau eine Beihe einzelner Aufsätze und
Untersuchungen. Die Mehrzahl beschäftigt sich mit interessanten, bau-
geschichtlich und historisch wichtigen alten Burgen, von denen heute die
meisten nur noch als Buinen bekannt sind; dazu gehören die Aufsätze
über »Paukenschloss (Buben, Trommelburg) und Frumstein* im Gter.-Bez.
Tuschkau, die erstere schon in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts ur-
kundlich nachweisbar; über das einst hochbedeutsame »Zomstein a. d.
Thaya* und das dort wohnende Geschlecht der Lichtenburge ; über die
Felsenburg »Eatzenstein« bei Unterweckelsdorf; über die schon vor dem
30jährigen Kriege verfallene Burg »Kostial bei Trebnitz«; über »Barg
Baiereck, Schloss Bistritz a. d. Angel und Stadt Neuem* mit der hoch-
gelegenen alten P&rrkirche; über das noch heute erhaltene prächtige
Schloss Frain bei Znaim a. d. Thaya; über die in ihrer ursprüglichen
Anlage gut erhaltene stattliche Burg »Kostenblatt«; über »Wolfstein und
Triebe* im Pilsener Kreis; über Ruine »Guttenstein« beiTepl; und über
» Forchtenberg und Gk>ldenstein* im oberen Marchtal in Mähren. Die ge-
nauen Untersuchungen über Bau und Anlage, die reichen, instruktiven
Abbildungen, die zahlreichen Daten zur Adelsgeschichte, vorzüglich aus-
geführte Tafeln mit Adelswappen der genannten Geschlechter in Farben-
druck machen diese Aufsätze sehr wertvoll. Eine zweite Gruppe von zu-
sammenhängenden und inhaltlich verwandten Aufsätzen bilden: »Alte
Stadtbefestigungen*, das »Bathhaus in Leitmeritz* und »Einstige Wehr-
bauten zu Kaaden und Saaz*, wiederum mit zahlreichen Abbildungen von
einschlägigen Denkmälern aller Art Auf ein anderes Feld gehört sodann
der Aufsatz: »Beiträge zur Grundlage der kirchlichen Topographie*, in
welchem für die Diakonate Bilin und Aussig bei jedem der alphabetisch
angeführten geistlichen Benefizien alle wichtigeren Nachrichten und Daten
angeführt werden. In dem Aufsatz schliesslich »Vom »alten Duppauer**
wird die Geschichte des durch sein schönes Grabmal in der Kirche von
Willomitz bekannten Wilhelm von Duppau erzählt, der 1529 zuerst als
Landschädiger vogelfrei erklärt, später aber, da man seiner nicht habhaft
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Notizen. 383
werden konnte, in Folge eines Vergleiches 1532 wieder rehabilitirt wurde.
Man kann nur wünschen, dass die schGne Pablikation recht bald und in
ebenso reichlicher Weise fortgesetzt werde. B. B.
B. Bretholz widmete als Festgabe zor Feier der Wiederherstellung
des »Wahrzeichens von Brunn*, des Kirchturmes der Pfarrkirche St. Jakob,
dieser Kirche eine stattliche, schön ausgestattete Monographie, welche
auf Kosten des Gemeinderates von Brunn erschienen ist: Die Pfarr-
kirche St. Jacob in Brunn. Brunn 1901. Auf Qrund eines reich-
haltig erhaltenen archiyalischen Materials, dessen monographische Verwen-
dung als mustergültig zu bezeichnen ist, werden uns in anschaulicher
Weise die Schicksale der Pfarre und ihrer Verweser, wie auch der Kirche
und ihres inneren und äusseren Schmuckes geschildert. Die Monographie
hat mehr als eine nur lokalgeschichtliche Bedeutung, sie bietet in vielfacher
Beziehung wichtige Beiträge zur Erforschung der allgemeinen kulturellen
Verhältnisse Mährens im Mittelalter und in der Neuzeit. Auch die Kunst-
geschichte findet manches darin. Das Werk ist mit einer Beihe guter
Illustrationen geschmückt, in denen Ansichten der Si Jakobs- und der
St. Nikolaikirche in Brunn, Miniaturen und Handschriften der Bibliothek
der Pfarre und Gemälde und Grabdenkmäler der Kirche zu St. Jakob re-
produzirt werden. M. D.
Von dem zuerst 1887 erschienen Buche von Franz Zimmermann,
Das Archiv der Stadt Hermannstadt und der sächsischen
Nation (vgl darüber diese Zeitschrift 8» 506) ist 1901 eine zweite
Auflage erschienen. Sie ist vemnehrt um sehr willkommene einleitende
Bemerkungen *über die ältermi Einteilungen Siebenbürgens umd durch ein
Ortschaftsverzeichnis nach der alten Einteilung mit Anführung der deutschen,
magyarischen und rumänischen Namen der Oi*te. Die Gliederung des gesamten
Archives ist nunmehr noch übersichtlicher als früher durchgeführt. Eine erste
Abteilung bilden die Urkunden, welche überhaupt den ganzen älteren Bestand
auch an Bechnungsbüchem und anderen Archivalien bis 1526 und die Ur-
kunden von 1526 — 1700 umfasst. 2. Akten und Bücher des Hermannstädter
Stadt- und Stuhl-Magistrates. 3. Akten und Bücher der Gespanschaft
Hermannstadt. 4. Akten und Bücher der sächsischen Nationsuniversität.
Dazu kommen noch eine Anzahl »Handschriften^, die Bepertorien, Gesetz-
bücher und endlich die reiche Handbibliothek, welche seit 1887 einen
beträchtlichen Zuwachs an älteran Sammelwerken (z. B. Fejer Cod. dipl.
Hungariae) und modemer historischer Literatur aufweist. An vielen
Stellen des dankenswerten Buches spürt man die ergänzende Hand des
verdienstvollen Verfassers, der unermüdlich für sein reiches Archiv tätig
ist, dieses historische Kleinod der Siebenbürger Deutschen. 0. R.
Eommission für neuere Geschichte Österreichs.
Die Kommission hielt am 31. Oktober 1903 ihre Jahresversammlung.
Sie besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Prinz Franz v. Liechtenstein
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384 Berichte.
k. u. k. Botschafter a. D. Vorsitzender, Prof. Dopsch, Archivdirektor Fellner,
Prof. Foumier, Prof. Goll (Prag), Prof. ffiro, Prof. Jirecek, Prof. v. Otten-
thal, Prof. Pribram, Prof. Bedlich, Minister a. D. Bezek, Staatsarchivar
Schütter, Prof. Weber (Prag), Hofrat Winter, Prof. v. Zwiedineck (Graa).
Die Arbeiten für die Herausgabe der österreichischen Staats-
verträge nahmen einen erfreulichen Fortgang. Im Sommer 1903 er-
schien das > Chronologische Verzeichnis der österr. Staatsverträge* 1. Teil
1526—1763 bearb. von Ludwig Bittner. Dr. Bittner ist derzeit mit
der Fortsetzung dieser Arbeit bis in die neueste Zeit beschäftigt. An der
Bearbeitung der Staatsverträge Österreichs mit England ist Prof. Pribram,
an den Verträgen mit Frankreich ist Staatsarchivar Schlitter tätig. Die
ersten Bände dieser Verträge dürften ungefähr in Jahresfrist im Manuskript
zum Abschluss kommen. Dr. v. S r b i k hat die Edition der Staatsverträge
mit Holland in Angriff genommen.
Für die Korrespondenz K. Ferdinands I. hat Prof. v, Zwie-
dineck orientirende Vorarbeiten in Brüssel ausgeführt, und der ständige
Mitarbeiter Dr. Bauer hat die Durcharbeitung des Materials im Wiener
Staatsarchiv für die erste Periode von Ferdinands Regierung vollendet.
Leider trat durch eine schwere Erkrankung Dr. Bauers eine Unterbrechung
seiner Arbeiten ein.
Die Kommission beschloss auch Publikationen zur inneren Ge-
schichte Österreichs in neuerer Zeit in ihr Arbeitsprogramm auf-
zunehmen. Sie beabsichtigt als erste Veröffentlichung in dieser Richtung
ein in der Vollendung begriffenes Werk des Archivdirektors Th. Fellner,
»Materialien zur Geschichte der Organisation der österreichischen Zentral-
verwaltung 1493 — 1848* (mit darstellender Einleitung) zu publiziren; der
erste Teil (bis Maria Theresia) wird im Herbste 1904 zum Drucke gelangen.
Die VIII. Versammlung deutscher Historiker wird in
Salzburg in den Tagen vom 31. August bis 4. September 1904 statt-
finden.
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Zur altböhmisclieii Verfassungsgeschichte.
Von
Hans Sohreuer.
I. Die altböhmische Sage und ihre Bedeutung.
Der Prager Domherr Cosmas (f 1125) bringt im Eingange seiner
ausführlichen Geschichte Böhmens^) auf Grund von Erzählungen alter
Gewährsmänner (senum fabulosa relatio) eine Darstellung der alt-
böhmischen Sage, die mit der Einwanderung des Czechenstämmchens
in Böhmen beginnt, danu die fortschreitende Entwicklung, Konsoli-
dirung der böhmischen Verhältnisse mit dem Höhepunkte zur Zeit des
stammfremden Fürsten Przemysl schildert und mit einem gewissen
Abflauen nach dessen Tode endet. Dann setzt Cosmas mit der ihm
besser überlieferten Geschichte des Landes, seit Borziwoj (Eude des
IX. Jh.), ein.
Jahrelange Beschäftigung mit der böhmischen Rechtsgeschichte
hatte mich immer wieder darauf hingewiesen, dass — entgegen der
communis opinio — in der Cosmas'schen Sage trotz reichlicher Mängel
ein guter historischer, speziell rechts- und wirtschaftsgeschichtlicher
Kern stecke. Die eingehende Durcharbeitung der Cosraas'schen
Sagenerzählung ''^) unter Heranziehung vollwertiger Geschichtsquellen
und unter beständiger Vergleichung mit späteren altböhmischen, mit
germanischen und überhaupt indogermanischen Zuständen ergab mir
die Haltbarkeit des sagenhaften Bildes nicht bloss etwa in gewissen
') MG. SS. IX S. 1 ff. Eine neue Ausgabe wird von Bretholz vorbereitet.
^) Schreuer, Untersuchungen zur Verfassungsgeschichte der böhmischen
Sagenzoit (Schmollers Staats- und sozialwiesenschaftliche Forschungen XX, 4)
Leipzig 1902.
MittbeiluD^en XXV. 25
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38G Hans Schreuer.
allgemein menschlichen .Zügen, sondern mit seiner ganzen Beihe von
Eigentümlichkeiten. Der Cosmas^sche Sagenbericht erschien so geeignet,
nicht nur in die altböhmischen Verhältnisse, fUr die es bisher an einer
einheimischen und an ausreichenden auswärtigen Quellen fehlte, hin-
einzuleuchten, sondern auch eine Beihe von Fragen der germanischen
und indogermanischen Rechtsgeschichte zu fordern. Der Wert der
Cosmas^schen Erzählung ist mir aber erst besonderns klar geworden,
als mir ganz von selbst, aus inneren und äusseren Gründen eine
Datirung des Sageninhaltes herauswuchs. Es kam zum Vor-
schein, dass selbst Begebenheiten, yon denen die Sage berichtet,
historisch wahr sind, dass die Sagenberichte in auffallender Weise mit
den geschichtlichen Berichten übereinstimmen. So zeigte sich zunächst,
dass die sog. Neklansage, die Sage von dem Kampfe des westbohmi-
schen Fürsten Wlastislaw gegen das zentrale Beich des Czechenfürsten
Neklau, mit den fränkischen Berichten über die Unternehmungen Karls
des Großen in den Jahren 805 und 806 sich geradezu yerblüffend
decke ^)y und dass sie nach der bei Cosmas yorfindlichen, auch schon
von Dümmler anerkannten Begententafel in eben diese Zeit zu da-
tiren sei. Ebenso erwies sich die Przemyslfigur der Sage einfach als
die einheimische Verarbeitung des Franken ,Samo**). Der Przemysl
des Cosmas ist durchaus kein gutmütiger bäurischer Patriarch, wie
sich ihn auf Grund verschiedener Dichtungen die heutige Phantasie
vielfach vorstellen mag*). Er ist vielmehr ein Fremder (vgl die Agilol-
») »Untersuchungen* S. 17[ff. : »Nach der Sage erfolgt ein Stoss des west-
böhmischeHf um das spätere Saaz herum gelegenen Reichs der Luczanen gegen
das zentrale Czechien und die Gaue Beiina und Lutomerici. Die BoSmi ver-
balten sich defensiv. Es kommt zu einem grossen Treffen bei Tursko, in der
Nähe der Elbe, bei dem ein besonders hervorragender üeld, Tyro fällt. Nichts-
destoweniger endet die Geschichte mit einem Erfolge der BoSmi. Nach den
Berichten der fränkischen Annalen erfolgt der Vorsto^s Karls des Grossen im
Jahre 805 von der Saazer Gegend aus, die Böhmen verhalten sich defensiv.
Das fränkische Heer dringt verwüstend bis über die Elbe hinüber. Ein dux
der Slaven, Lecho fällt. Nichtsdestoweniger endet das Unternehmen ohne be-
deutenden Erfolg. Ist die Sage von Wlastislav und Neklan nicht wieder das
innere Gegenstück zu den äusseren fränkischen Berichten? Den Saazer Fürsten
Wlastislaw dem karolingischen Unternehmen einzugliedern, fällt wohl nicht
schwer. Auch die Verschiedenheit der Nameji Lecho und Tyro macht nicht
viel aus«. Dazu die Anmerkungen a. 0.
«) A. 0. S. 13 ff.
s) Wie sehr die dichterische Verarbeitung des böhmischen Sagenstoffs sich
selbst bei Gelehrten festgesetzt hat, zeigt z. B. Brückner, Zeitschrift des Vereins
ftkr Volkskunde XILl (1903) S. 235, der gegen den »Bruderstreit« der Lubossasage
ankämpfen will, wiewohl sich davon bei Cosmas nichts findet. Über den Gos-
mas^schen Prozess vor Lubossa ygl. »Untersuchungen« S. 80 ff. Auch das später
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Zur alt böhmischen Verfassungsgeschichte. 3g 7
fiDger in Bayern), der durchaus unpopuläre, deutschrechtliche Neue-
rungen, namentlich «iura* und den militärischen Dukat in Böhmen
einführt, genau so wie es der Franke «Samo*, — in dessen Zeit nach
der Cosmas^schen Stammtafel Przemjäl zu setzen ist, — zweifellos ge-
tan hat. Wie aber allmählich der fränkische Kaufherr in einen sla-
vischen Bauer yerkleidet wurde (aber auch nur das), habe ich an
der Hand vollwichtiger geschichtlicher Quellen eingehend dargelegt^).
Diese Feststellungen erhöhen natürlich die Glaubwürdigkeit der
übrigen Angaben der Sage. Namentlich die rechts- und wirtschafts-
geschichtlichen Züge, auf die es mir ankamt), erhielten dadurch eine
besondere Stütze. Ja in dieser historischen Fixirung des Sagenin-
haltes lag deutlich die Lösung der ganz eigentümlichen Wendungen
uud Entwicklungen, welche der Sage nach diese Zustände genommen
haben sollen. Schon aus der blossen Erzählung der Sage war es klar
hervor getreten, wie aus den ursprünglichen, fast noch indogerma-
nischen (westarischen), an die ältesten germanischen erinnernden Zu-
ständen in Gesellschaft, Wirtschaft, Becht und Gericht ganz neue Ge-
bilde sich ablösten. Nun ward es auch sichtbar, wodurch in der
Hauptsache diese Veränderungen hervorgerufen waren. Ähnlich wie
bei den Germanen der halbvorgeschichtliche Kampf mit den Kelten
und dann in geschichtlich greifbarer Weise der Zusammenstoss mit
den Bömern am Bhein die bekannten allseitigen inneren Umwälzun-
gen ausgelöst hat, ähnlich wurde auch für die Slaven Böhmens die
Berührung mit den Germanen ein grundlegendes Element der weiteren
Entwicklung. Speziell in unserer Frage trat die merowingische und
karolingische Kulturwelle handgreiflich hervor.
Meine rechts- und wirtschafbsgeschichtlichen Untersuchungen
wurden bald von nationaler Seite angegrifien, zunächst durch den
zu erörtende Bestreben Brücknets, Przemysl für einea friedlichen Bauer, Schaffer,
Meier, Starosten für die Grundstücke der Czechen zu erklären wurzelt m. E.
dunkel in der späteren Ausgestaltung des PrzemjsL Ebenso Brückners Konstruk-
tion, die böhmischen »Amazonen* seien »das Qefolge« Libussas. Davon steht bei
€osmas kein Wort. (Vgl. unten S. 402 Anm. 2). Desgleichen die Auffassung
von Pekar (s. unten S. 388), der glaubt Przemysl als den »sagenhaften Erzvater
•der dzechischnationalen Dynastie« also auch als eine Art gemütvollen Patri-
archen verteidigen zu müssen.
*) Es ist mir unerfindlich, wie Rachfahl, Conrads Jahrbücher für National-
ökonomie IIL Folge 25 (1903) S. 84 schreiben konnte: »Wie die böhmische
Stammessage dazu kommen konnte, aus einem deutschen Eaufmanne einen sla-
vischen Bauer zu machen, müsste zum mindesten erklärt werden*. Die ein-
übende quellenmässige Erklärung findet sich bei mir S. 14 ff.
») Näheres »Untersuchungen* S. 2 ff.
25*
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388 Hans Schreuer.
czechischeu Historiker Pekaf, mit einer gewissen Leidenschaftlich-
keit^). Wissenschaftliche Bedeutung hat der Ausfall nicht^), aber
durch diese schneidige nationale Abfertigung sollte die Behauptung
von uralten mächtigen, gruudlegenden deutschrechtlichen Einflüssen
in Böhmen siegreich aus dem Felde geschlagen werden. Ich konnte
diesen «Sieg* umso leichter nehmen, als der der Sache gewiss viel
uäher stehende czechische Bechtshistoriker Prof. Hanel in der Zeit-
1) Cedky Casopis Hietoricky (COU, Czcchisclie historische Zeitschrift) hg.
von J. Goll und J. Pekaf VIU (1902) S. 333—336. Pekaf erklärt a. 0. S. 336
meine Aufdeckung der frühzeitigen und grundlegenden deutschrechtlichen Einflüsse
in Böhmen als »beklagenswerte Erscheinung und als Zeichen eines niedrigen wissen-
schaftlichen Niveaus«. Ihm schliesst sich an Vacek in Riegers Sbomik 111 125 ff.
') Ich habe keinen Grund dio Kritik des czechischen Historikers dem
deutschen Publikum vorzuenthalten. Hier kurz mein Sündenregister. Ich ver-
folge nach Peka( »die abgeschmackte Tendenz, aus dem sagenhaften Erzvater
der ^zechisch-nationalen Dynastie einen Deutschen zu machen*. (VgL dagegen
die Entstehungsgeschichte meines Buches bei mir S. VIF und 12 Anm. 3 a. E.).
Ich sage ferner nach Pekaf den czechischen Gelehrten »Liebenswürdigkeiten*.
Ich habe nämlich S. 4 gelegentlich der Erwähnung der berüchtigten 6zechischen
üandschriftenfälschungen allerdings eine Reihe von czechischen Gelehrten ge-
nannt, von denen einige sogar heute noch sich nicht geniren die Falsifikate zu
verwerten — freilich gedeckt durch die in der Gelehrtenwelt unverständliche
(Czechische Sprache. Dass der Kampf Palacky's für die Handschriften »recht
unaufrichtig« war, gibt jetzt Pekaf selbst CCH. VIII 247 zu. Ich habe femer
S. 105 ganz nebenbei die kleinlich gehässigen Vorstellungen erwähnt, die Cze-
chische Historiker vor ihrem nationalen Forum über das Kaisertum Karls des
Grossen verbreiten. Ausser diesen grossen Reaten bringt Pekaf abgesehen voa
einem allgemeinen Schütteln des Kopfes einige Einzelausstellungen vor, die
teils Dinge enthalten die ich selbst gesagt habe (so namentlich das Bedenken:
»Die Darstellung vom goldenen Zeitalter könnte eine Hypothese des Chronisten
sein«, das Pekaf fast wörtlich von mir S. 8 abschreibt; vgl. übrigens zur Sache
jetzt unten S. 407); die ferner teils auf unrichtige resp. unvollständige Wieder-
gabe meiner Äusserungen teils auf Mangel an rechtsgeschichtlicher
Schulung des Özechischen Historikers zurückgehen. So habe ich ausdrücklich
die Rede Lubossgs Ober die Bedrückungen durch die fürstliche Gewalt als Rede
des Cosmas bezeichnet (S. 85, Anm. 50), woran wohl bisher kaum Jemand ge-
zweifelt hat. Über die Hei ausreissung der Gleichung Samo = 8olu8 aus meiner
Beweisführung vgl. unten S. 404 f. Für die Mangelhaftigkeit der rechtsgeschicht-
lichen Ausbildung (das soll kein Vorwurf sein; nicht jeder Historiker ist auch
Rechtshistoriker) genügt wohl der Hinweis darauf, dass Pekaf (S. 336) meine
juristische Konstruktion der slavischen Zadruga (Untersuchungen S. 65 Anm. 17)
nicht verstanden hat, wiewohl er selbst einmal (allerdings ohne richtige Würdi-
gung der Stelle) unter Berufung auf Schröders Rechtsgeschichte etwas ähnliches
behauptet hatte. Über die Unvertrautheit PekaFs mit rechtsgeschichtlicher Me*
thode vgl. mehrfach im Folgenden, namentlich auch unten S. 411 ff. Nicht
besser steht es mit Vacek, der mir sogar vorwirft, dass ich den Czechen die:
Gruppenehe (!) imputiere.
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Zur altböbmischen Verfassungpgeschichte. 33Q
Schrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte 1902, germ. Abteilung
S. 334 — 338 meine Ergebnisse in den wesentlichen Punkten akzeptirt
hat. Hanel weiss eben von Berufswegen, wie gross der Einfluss des
deutschen Rechtes in Böhmen seit jeher gewesen ist. Er weiss auch,
wie verkehrt es ist, die rechtsgeschichtliche Behandlung einer
Sage mit der Gewinnung von Geschichte aus Urkunden zu
verwechseln. Ich war dann vollends be&iedigt, als ich sah, dass auch
Historiker, die ja von Berufswegen gegen Sagen misstrauischer sein
müssen als Juristen, sich wohlwollend mit meiner Arbeit beschäftigten
und meine Resultate ganz oder teilweise annahmen i). Selbst als mich
der Berliner Slavist Brückner, mein ehemaliger Lehrer in der Slavi-
fltik, auf das Buch von Pekaf: ,Die älteste Chronik von Böhmen*
(czechisch Nejstäräi kronika ceskä Prag 1903) aufmerksam machte,
mit dem Beifügen, jetzt sei den fraglichen Kapiteln des Cosmas der
Todesstoss gegeben, habe ich mich begnügt eine Erörterung in Aus-
sicht zu stellen*), — nicht so sehr wegen des Todesstosses, sondern
>) H. Spangenberg, Historische Vierteljahrschrift 1902 S. 579f. St(ar2er?) im
Bist. Jahrb. der Görresgesellschaft 1902 8. 934 f., der, nebenbei bemerkt, anerkennend
die Art iind Weise hervorhebt, wie ich mit den Czechen polemisire. Mit J. Lippert
bin ich nicht recht einig geworden. Vgl. einerseits dessen Anzeige in der D. Lit.
Ztg. 1902 Sp. 1716 ff., andererseits seine anscheinend auf die seither erschienene
Rezension Ton Pekaf zurückgehenden persönlichen Angriffe in Mitt. d. Vereins
f. Gesch. d. Dtsch. in Böhmen XLl (1902) Lit. Beil. S. 19 ff. Dazu meine Ent-
gegnung daselbst XLl (1903) S. 54 ff. Weitere Auseinandersetzungen mit Lippert
habe ich als zwecklos unterlassen. Ich verweise ebenso wie er selbst auf seine
verworrenen AusfÜhi-ungen in der Z. f. Sozial Wissenschaft V (1902), aus denen
ich zu meiner Verteidigung nur eine kurze Stelle anführe. S. 921 : »Er (Schreuer)
sieht sich noch immer nicht gezwungen . . seine Herdgenossenschaften für wirk-
liche Altfamilien oder Sippschaftsverbändc zu halten«. Dazu vgl. meine »Unter-
suchungen« S. 68, wohlgemerkt die einzige Stelle, wo kh von der Herdgemeinschaft
spreche : »Als Hypothese möchte ich aufstellen, dass diese Herdgemeinchaft, Feuer-
gemeinschaft den Ausgangspunkt der indogermanischen, also slavischen und vor-
germanischen Sippe bildet. Der Besitzer des uralten event. bloss vermeintlich
nrgemeinsamen Herdes ist das Haupt der agnatischen Sippe«. Ich glaube das
genügt. — Die im ganzen anerkennenden Ausführungen Raohfahls in Conrads
Jahrb. d. Nationalökonomie III. Folge XXV (1903) S. 81—90 enthalten mehr,
fache Missverständnisse, die leicht zu berichtigen sind. Ich erledige Einiges in
dieser Abhandlung. Vgl. endlich jetzt noch Loserth, Historische Zeitschrift
Bd. 92 (1903/4) S. 135 ff., dem übrigens entgangen zu sein scheint, dass ich mir
die Einwanderung der Slaven in Böhmen nicht wesentlich anders denke als er
selbst. Dass ich »die sagenhalte Überlieferung bei Cosmas« irgendwo als »aus-
reichend« angesehen hatte, ist mir nicht bewusst. Vielmehr ist gerade die
Heranziehung der geschichtlichen Quellen eine Grundmaxime meiner Ar-
beitsmethode gewesen.
») Mitt. d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen XLl (1903) a. 0. S. 55.
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390 Hans Schreuer.
weil ich es als letzter Bearbeiter des Sagenstoffes för eine Art litera-
rischer Pflicht halte, etwa in einem Nachtrag mich auch rait dieser
neuen Quelle (?) auseinanderzusetzen. Als besonders dringlich vom
wissenschaftlichen Standpunkt aus habe ich die Sache nicht angesehen,
und sehe sie auch heute nicht so an.
Die für weitere, slavischen Dingen meist fernstehende Kreise be-
stimmten, ausserdem ziemlich sicher auftretenden Erörterungen
Brückners in der Beilage zur Münchener allgemeinen Zeitung 1903,
Nr. 204 und 205^) veranlassen mich indeftsen zu einer rascheren Er-
widerung. Sie soll, entsprechend der feuilletonistischen Art des An-
griffs nicht allzusehr in eine eingehende gelehrte Polemik ausarten.
Ich hoffe übrigens, dass schon die folgenden Ausführnngen genügen,
das Misslingen auch dieses neuesten Angriffs selbst für diejenigen
darzutun, denen die Schwächen der Brückner^schen Argumente nicht
schon ohne weiters in die Augen gesprungen sein sollten.
Brückner erklärt rundweg Cosmas, den Qeschichtschreiber Böhmens
aus dem Anfange des XIL Jahrhunders als ^^Lügner*, als Oegenstück
des polnischen Yincentius. Das könnten wir jetzt, nach einer Ent-
deckung Pekaf's klar dartun. In der bereits oben angeführten Schrift
versucht nämlich Pekaf — grossenteils durch hervorgeholte ältere
Argumentationen — eine lateinische Wenzelslegende, als deren Ver-
fasser Christianus angegeben wird^), die aber seit Dobner und Do-
brovsk]^, den rühmlichst bekannten Kritikern der altböhmischen ,Ge-
schichlsquellen", als eine Fälschung aus dem XIV. Jahrhundert ange-
sehen wurde, dem X. Jahrhundert zuzuweisen. Diese Legende enthält
unter Anderem auch kurze geschichtliche Angaben über die Slaven
in Böhmen, besonders auch über die älteste Zeit bis Borziwoj. Das
sei nun, meint dann Brückner, die einzige Quelle für die älteste czechi-
sche Geschichte; Cosmaahabe — «schlimmer alsDalimil und Hajek zu-
sammen* — alles, was er berichtet, teils der Wenzelslegende entlehnt,
teils ^SLUS den Fingern gesogen**. Die Vergleichung des Cosmas mit dem
durch und durch konfusen polnischen Vincentius ebenso aber auch mit
Dalimil und Häjek wird indessen jeder, der diese Schriftsteller neben
Cosmas hält, alsbald ablehnen. Darüber ist kein Wort zu verlieren.
0 Brückner führt dasselbe aus in Kwartalnik historyczny XVII (1903) S. 93 ff.
und Bibliotcka warszawska 1903 S. 39 ff. Der letztere Aufsatz bietet nebenbei
bemerkt auch reichhaltige Erörterungen Ober danisch-slavische Beziehungen. Ich
habe gegen Brückners Artikel in der Allgemeinen Zeitung a. 0. Widerspruch er-
hoben daselbst Nummer 284.
*) Ich reproduzire die von der ältesten Geschichte der Slaven in Böhmen
handelnde Stelle der Legende unlen S. 406.
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Zur altböhmiBchen Verfassungsgeächichtc. 391
Diese Diffamazion des Cosmas von yoruherein ist also gegenstandslos^).
Sehen wir vielmehr dem Problem selbst ins Gesicht.
U. Die neue IJuelle.
Der Ausgangspunkt der ßrUckner^chen Ausführungen ist die Be-
hauptung von Pekaf, die fragliche Wenzelslegende gehöre
dem X. Jahrhundert an^). Aber schon das ist nicht er-
wiesen. Die 9 Argumentation des jungen Gelehrten' ist durchaus
nicht so „sieghaft*, wie sie Brückner darstellt. Sie hat — zum Teil
sehr begründeten — Widerspruch erfahren. Ich für meine Person
bin mir offen gesagt über die Sache noch nicht schlüssig. Ein Teil
der Argumente von Pekaf ist gewiss irrig und so recht mit Sicherheit
durchschlagend ist eigentlich keines 8). Die Komplizirtheit des Problems
und die starke Gesprächigkeit des Autors erschwert die Nachprüfung
sehr ; jedenfalls geht es noch lange nicht an, mit ,, Christian* gegen
Cosmas loszuziehen'^).
Aber selbst gesetzt den Fall, das Stück wäre wirklich
echt, so ist damit der Nihilismus Brückners nichts weniger als ge-
rechtfertigt. Die Wenzel- und Ludmilalegende, ^vita et passio
s. Wenceslai et s. Ludmile avie eins*, die nur mit wenigen Worten
die altböhmische Sage streift, ist noch lange keine «Chronik von
Böhmen**), wie Pekaf töneud versichert.
M Meine Einschatzunj? des Cosmas siehe Untersuchungen S. 1 ff.
») Die vorhandenen (jetzt 5, vgl. Pekaf CCH. X [1904] S. 37 ff.) Hnnd-
schriften gehören dem 14. und 15. Jahrhundert an. Selbst fQr die (vierte) Hand-
schrift von Bödeken, die nach Pekaf, Nejstarsi kronika Öeskd S. 125 die älteste
sein sollte, gibt jetzt dieser selbst CCll. IX (1903) S. 411 den Beginn des
15. Jahrhundert als terminuä ad quem zu. Vorhanden ist davon aber nur eine
»Abschrift des P. Gamans aus dem Passional von Bödeken, angefertigt 1641/2*.
Die Legende ist herausgegeben (Pekaf »kronika« S. 129) von 1. Baibin, Epitome
rerum Bohemicarum (1677) I S. 41 — 65, 2. Snysken, Acta Sanctorum, September.
3. P. Athanasius a S. Josepho (Elias Sandrich aus Gräbern in Böhmen vgl. Pekai^
a. 0. S. 86), Vita S. Ludmilae et S. Wenceslai . . authore Christiano monacho
etc. 1767. 4. Emier, Fontes rerum bohemicarum I (1873) S. 199 ff. 5. Pekaf »kronika«
S. 131 ff. — Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass die »Legende« aus meh-
reren Stücken kompilirt ist. So auch Kalousek und B. Bretholz, Neueste Lite-
ratur über Pseudochristian im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche
Geschichtskunde XXIX (1904) S. 480 ff.
») Vgl. jetzt Bretholz a. 0. S. 480. Selbst die von Brückner »Beilage« S. 219 f.
angeführten Haupt argumentc werden den Gegnern der Echtheit unserer Legende
nicht viel Schwierigkeiten machen.
^) So auch neuestens Bretholz a. 0. S. 489 : » Mit Christian Cosmas schlagen
zu wollen, dürfte vorläufig in der Geschichtsschreibung wenig Erfolg haben«.
^) So auch Kalousek und Bretholz a. 0. S. 489.
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392 Haus Schreuer.
Dazu kommt, dass die .Bödeker Handschrift', die Br&ckuer
als „Kronzeugen der Wahrheit** produzirt (S. 220 a), wie sich nun
Pekaf selbst bei näherem Zusehen überzeugt hat^), nicht etwa wegen
ihrer Kürze einen reinen, alten Text darstellt, sondern er^t aus einem
anderen Texte durch Kürzung — nach Pekaf, um das Wesentliche
der Legende besser hervortreten zu lassen — angefertigt worden
ist^). Die von Brückner abgedruckte Stelle das Bodecensis enthält
also nicht „die ganze Nationalsage der Böhmen** wie von ihm S. 220 a
behauptet wird. Das scheint sogar Brückner selbst gefühlt zu haben,
denn schon in der nächsten Spalte bemerkt er: „Allerdings dürfte
der „„Mönch*** die Tradition nicht völlig erschöpft haben** und
^konnte, da der Hauptzweck seiner Arbeit der VerherrUchung Wenzels
• . . galt, kurz über die Vorgeschichte Böhmens weggehen**. Dieser
kritische Gesichtspunkt gilt aber nicht bloss von dem Bödeker Aus-
zug, sondern auch von dem umfangreicheren Texte „Christians". Die
wenigen flüchtigen Zeileo, die hier in der langen Wenzelslegende über
die böhmische Sagenzeit nur so nebenbei eingeflochten werden, er-
heben durchaus nicht den Anspruch als erschöpfend oder auch nur
in jeder Hinsicht korrekt genommen zu werden. Der Autor holt bloss
etwas aus, um nach der — wie Brückner selbst annimmt falschen —
Schilderung des Konfliktes zwischen Swatopluk und Methodius auf die
vielleicht ebenso falsche Darstellung der Christianisiruog Böhmens mit
allen ihren Schwierigkeiten überzugehen. Die paarWorte der Le-
gende sind also — selbst ihre Echtheit vorausgesetzt — schon an sich
nicht geeignet, die ausschliessliche Grundlage für die
Feststellung der echten Sage abzugeben, ein Plus oder ein
aliud, das sich sonst findet, als ketzerisch in Bann zu tun. Die Prü-
») CCH. IX 1903 S. 398 ff. (Novembernummer). AU Kürzung, Verarbeitung
hat den Bodecensis resp. die Abschrift von Gamans bereits Baibin und Suysken
bezeichnet. Pekaf ändert nun a. 0. seine ursprüngliche Behauptung dahin ab,
dass dem Verarbeiter ein unbekannter Text wenigstens des 12. Jahrhunderts
vorgelegen haben müsse, übrigens erklärt er gewisse Wendungen des »Bode-
censis*, die gerade für Brückners Ausführungen grundlegend sind, für Fehler des
Verarbeiters resp. Schreibers und korrigirt namentlich die Behauptung Brückners
in Biblioteka warszawska 1903 11 S. 36 ff. (die sich auch in dem in Rede ste-
henden Artikel der »Beilage* findet), dass Boriwoj nicht von Przemysl abstamme,
da der Bodecensis dies nicht erwähnt. Ich werde einer gründlichen Erledigung
zu liebe im folgenden stets beide Lesarten heranzieheu.
«) Dass der Bodecensis nur Auszug ist und die Stelle ausgelassen hat, wo-
nach Boriwoj Nachkomme des Przemysl ist, nimmt nunmehr — Pekaf folgend —
auch Brückner an, wie er mir gef. privat mitteilt.
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Zur altböhmischeii Verfassungsgeschichte. 393
fung des Cosmas am , Christian* ist — auch wenn der Letztere echt
sein sollte — methodisch eine sehr delikate Sache.
IIL Cosmas vernichtet?
Ich will nun zunächst negativ zeigen, dass das, was Brückner
gegen Cosmas vorbringt,' völlig haltlos ist. Brückner macht
sich die Vernichtung des Cosmas von vornherein methodologisch recht
leicht. Er behauptet einfach a priori: 1. Echt ist nur , Christian*
und zwar der der Bödeker Handschrift (S. 220 a, 226 b, 227 a). 2. Alles
was Cosmas bringt, hat er aus Christian entlehnt, resp. er hat es,
soweit es sich vom Berichte des Bödeker , Christian* unterscheidet,
in nachstehender Weise zusammengebraut — folgt einfach divinatorisch
das angebliche Bezept des Fabeldichters. Das Rezept deckt sich im
Ganzen mit demjenigen, das ich „Untersuchungen* S. 3 Anm. 7 als
durchaus unpraktikabel erklärt habe. Wir dürfen doch nicht darüber
phantasiren, wie dieser oder jener allenfalls auch hätte die Sage fabri-
ziren können, sondern wir müssen von dem ausgehen, was wir in
Händen haben, von dem Bestand der Sage selbst. Wie aber die Cos-
mas'sche Darstellung methodisch zu prüfen sei, glaube ich in meinen .
Untersuchungen bes. S. IX und 1 S. vorläufig genügend gezeigt zu
haben. Brückner hätte m. E. statt zu erklären: ,,das hat Cosmas so
und so gemacht*, auf meine Erörterungen eingehen müssen. Ei
wären dann wohl die Bemerkungen über die Einwanderungssage, über
die Namen Krak u. s. w., namentlich über die Bildung von Sagen im
Anschluss an Burgen wie Krakow^) u. dgl. weggefallen. Alles das
habe ich selbst eingehend besprochen a. 0. S. 5 ff. Brückner bringt
nicht einen Funkt vor, den ich nicht in Betracht gezogen und
*) Brückner S. 221 bildet hier ohne haltbaren Grund die Form Erakowetz,
spricht dann aber doch von mehreren Erakau's. Ich habe bisher nach dem Vor-
gange Brückners den Crocco des Cosmas fQr Krak =5 corvus erklärt. Vielleicht ist
das zu berichtigen. Die Form Crocco ergibt czechisch Krok = Schritt, Gradus
(dazu vgl. der Grad). Erä^öeti = spatiari, schreiten. Die Wortbedeutung könnte also
wohl: Massstab, »Richter* sein und der »Mann« seinen Namen ebenso wie
Przemysl von seiner Qualität erhalten haben. Brückner (^S. 221 a) gegenüber
wäre Cosmas von der weiteren grammatikalischen und historiographischen An-
schwärzung gereinigt: »er (Cosmas) schreibt den Namen statt der allein richti-
gen Form Erak absichtlich falsch Erok (es störte ihn nicht, dass die Namen
der Burg und des Gründers nicht ganz übereinstimmten), um nicht an das pol-
nische Erakau — er stammte doch selbst von Polen ab — allzusehr zu erinnern*.
Ich bemerke, dass Cosmas den Namen der Burg nicht nennt, sondern nur sagt:
Crocco, ex cuius vocabulo castrum iam arboribus obsitum in silva que adiacet
pago Stibecne, situm esse dinoscitur. Die Burg kann ganz gut Erokow gc-
heissen haben.
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494 Hans Schreuer.
zu Gunsten oder Ungunsten des Cosmas'schen Sagenberichtes er-
ledigt hätte. Insbesondere der Versuch den Namen ,Czech» zu
retten beruht auf meinen Bemerkungen a. 0. S. 5 f und ,die häufig
wiederkehrende Argumentation, aus Krakow, Kazin, Tetin, Liboschin
sei ätiologisch Erak, Eazi, Tetha, Lubossa geworden*, habe ich a. 0.
S. 6 Anm. 14a durch die Frage erschüttert: »Wie sind denn diese
Possessiva zu erklären*? Ich füge dort auch noch bei: «Damit
ist nicht gesagt, dass die bezügliche Gründungssage von Wort zu
Wort sich auch wirklich zugetragen haben müsse, sondern nur, dass
mindestens derartige Gründungen, die doch offenbar aus dem
rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen Bewusstsein berichtet werden,
wirklich vorgekommen sind'. Wenn man aber den Aufsatz Brückners
liest, so muss man glauben, ich hätte einfach kritiklos auf Cosmas
geschworen, und Brückner sei der Erste, der die ziemlich nahe liegen-
den und darum auch den Leser vielfach rasch einnehmenden kriti-
schen Bedenken erhöbe.
Über das «goldene Zeitalter* und das «Zeitalter des Eigentums*
habe ich mich eingehend pro und contra S. 7 — 10, 22 ff und 95 —
106 meiner «Untersuchungen* ausgesprochen. Ich darf wohl hier
gegenüber der ganz willkürlichen Kombination Brückners S. 221 a
darauf verweisen. Vgl. auch noch unten S. 407.
Dieselbe Willkür charakterisirt auch die weiteren Behauptungen
Brückners. Cosmas «macht* die («wegen der Dreizahl* 3) Töchter
Eraks zu Zauberinnen^), er bleibt, «seine Phantasie nicht weiter an-
strengend beim Gewerbe des Herrn Papa stehen . . . während der
Respekt vor Fräulein Tochter schliesslich ganz versagte* «die angeb-
liche Tochterschaft (Lubossa's) ist überflüssig*, «L. muss die völlig
zwecklose «Prophezei* ableiern* u. s. w. Derlei ist überhaupt undis-
kutirbar^). Auch der Einwand, dass Lubossa in einer Ansprache an
>) Dass die Figur der Zauberin Kazi auf Volkstradition zurückgeht, hätte
Brückner aus dem von Cosmas bei der Gelegenheit zitirten (I 4) Volkssprichwort
entnehmen kOnnen: Illud nee ipsa potest recuperare (rehabere) Kazi. Für die
historische Realität des Personnamens der Lubossa spricht auch der »Liubi rex
Wiltzorum in Einhardi Annales 823 M. G. SS. 1, 210.
*) Der Satz Brückners: »Cosmas hat nicht die Teta und Kazi herrschen lassen,
weil deren Namen viel zu einfach klangen (Tela = Tante ; Kazi = Zucht?) ; Libussa,
die »Liebe, Genehme*, klang sonorer, majestfitischer« ist nicht einmal — von der
Willkürlichkeit abgesehen — in sich richtig. Warum sollte nicht die »Tante*
also eine Respektsperson oder gar die »Zucht* die Regierung bekommen? Übri-
gens glaube ich gar nicht, dass Kazi »Zucht* bedeutet. Es kommt offenbar von
kaziti, verderben; Kazi entspricht also ganz genau der malefica der deutschen
Rechtsquellen und speziell auch der deutschen »Hexe*, »der Schädigenden*.
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Zur altböhmischen Verfassungsgeschichte. 395
das Volk bei Cosmas eine antike Froschfabel und die Bibel ,zitirt',
oder dass , Cosmas die Libussa den Namen Prag (falsch) denten lässt*'
kann doch nicht ernst genommen werden. Vgl. zum Überfluss meine
Bemerkungen über die Darstellungsweise des Cosmas a. 0. 1 f. und
öfters. Ernst diskutirbarist hier ebenso wie bei der Erzählung über
die vorhergehenden Zustande nur die Frage: Liegt der Darstel-
Inngdes Chronisten also z. B. der Lubossa-Przemyslsage, der Stamm-
tafel und der Neklansage, wie das alles von Cosmas geboten wird, ein
historischer und speziell rechtshistorischer Kern ^) zu
Grunde und wie weit ist dies der Fall? So wurde die Frage
von mir formulirt, und an dieser Formulirung ist nun auch gegenüber
der Wenzelslegende festzuhalten.
Es ist übrigens leicht zu erweisen, dass der Generalvorwurf
Bri\ckners gegen Cosmas nicht Stich hält. Schon rein äusser-
lich ist es unmöglich, dass Cosmas gegenüber Christian
bloss gestohlen oder gelogen habe. Cosmas bietet eine
Beihe von Dingen, die unbestreitbar historisch in Ord-
nung sind und die aus der Legende nicht herstammen
können^): ich nenne namentlich die Neklansage, die Stammtafel.
Cosmas sagt auch, dass er nach Berichten von Greisen seine Sagen-
erzählung verfasst habe^), und trennt — kritisch richtig — diese von
Vgl. dazu näheres bei Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte II 678 ff. Über Lubossa
als »Friedensrichterin* siehe meine »Untersuchungen« S. 80.
») Betreffend diese Unterscheidung für die Sagenkritik, vgl. »Untersuchun-
gen« S. 2 ff. insbesondere Anm. 7 a. Auch unten S. 411 ff.
») Vgl. auch Bretholz a. 0. S. 187, der aus Christian c. 3 im Vergleiche
mit Cosmas I 15 folgert, »dass Cosmas den Christian nicht gekannt haben kann«.
*) Gegenüber dem von Brückner verwirrend oft und in irreführenden Wen-
dungen wiederholten >ut reor« des Cosmas genügt wohl die trockene Anführung
der einzigen Fundstelle, Cosm. I 2 : Has solitudines quisquis fuit ille hominum —
incertum est quot in aminabus — postquam intravit, quaerens loca humanis habi-
tationibus oportuna, raontes, valles u. s. w. visu sagaci perlustravit, et ut reor
circa montem Rip, inter duos fluvios, scilicet Ogram et Wlitawam primas
posuit sedes. Das ehrliche »utreor« spricht für Cosmas, Wie weit aber
der Angeklagte tatsächlich konstruirt hat, habe ich selbst in meinen »Unter-
suchungen« wiederholt erörtert. — Die etwas verblüffende Entdeckung Brück-
ners S. 228 a a. £. » Kosmas gibt ganz ausdrücklich seine Quellen an : für
Przemysl Christian, für die Tursage (Neklansage) die mündliche Überlieferung
(man lese nur nach, wie er sie einleitet); alles andere ist von ihm erfunden!«
erweist sich bei tatsächlichem Nachlesen des Cosmas als Irrtum. Geradeso wie
der Chronist (I 10) für die Neklansage auf die »fama« sich beruft, so beruft er
sich für die ganze älteste Geschichte Böhmens in der Vorrede seines Werkes
auf sagenhafte Erzählungen von Greisen : Igitur huius narrationis sumpsi exor-
diura a primis incolis terrae Boemorum, et perpauca quac didici senum fabulosa
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396 Hans Seil reuer.
der besser überlieferten Oeschichte. Das sind Dinge, über die man
nicht hinwegstürmen darf. Dann erscheinen aber auch jene Stüpke
des Cosmas, die denselben Stoff wie die Legende behandeln, durchaus
nicht von vornherein als misslungenes Plagiat, wie Brückner will.
Warum sollen nicht auch sie den senum relationes entstammen —
zumal sie ab und zu ein Detail anders bringen als die Legende? War-
um soll gerade erst Cosmas die Gründung Prags in die Zeit Przemjls
verschoben haben ^)? Ebenso gut kann schon die Sage die Gründung
der „Hauptstadt* in die Zeit des epochalen Mannes hinübergezogen
haben. Und dass gerade hier auch zu Cosmas Zeiten eine Yolkssage
bestanden habe, ist doch sehr wahrscheinlich. Warum soll femer
alles, was Cosmas über das Schiedsrichtertum von Crocco bis Lubossa
oder über die Organisation der Sippen und dgl. erzählt von dem Chro-
nisten erfunden sein? Wohlgemerkt alles Dinge, die rechtsgeschicht-
relatione . . . ne omnino ti*adantur relata oblivioni, pro poase et nosse pando
omnium bonorum dilectioni. Mit Brückner aber in den Worten über die »ani-
malisch dahinlebenden Forsten* einen Hinweis auf Christian finden zu wollen,
ist ein ganz unmögliches Beginnen. £& heisst I 9 a. E. : Uorura igitur principum
de vita aeque et morte siletur, tum quia ventri et somno dediti . . . assimiiatl
sunt pecori, quibus profecto contra naturam corpus voluptati anima fuit oneri:
tum quia non erat illo in tempore, qui stilo acta eorum commendaret memoriae.
Kicht die Sage schweige sondern die schriftliche Überlieferung, das
soll nach Brückner hier stehen. In Wirklichkeit heisst es aber: siletur (über-
haupt), die memoria an die Fürsten ist erloschen, weil sie klägliche Figuren
waren (zu ergänzen; sonst würde die Sage über sie berichten) und weil auch
sonst nichts über sie aufgezeichnet ist. Ich finde hier geradezu die Erwäh-
nung der von Brückner vermissten Tradition, Sage. Als dann nachher
Cosmas die Neklansage bekannt geworden ist, hat er sie nachgetragen. Bis
dahin hielt sich Cosmas an seine ebendaselbst ausgesprochene Maxime: sileamus
de quibus siletur. Nach Brückner war allerdings der Grund seines Schweigens
die Faulheit weiter zu dichten. Für die Ehrlichkeit des Cosmas spricht es auch
ferner sehr, dass dieser gegen Schluss seiner Vorrede ausdrücklich sagt: Continet
autem hie über primus Boemorum gesta, prout mihi scire licuit . . . Annos autem
dominicae incarnationis idcirco a temporibus Boiivoy primi ducis catholici or-
dinäre coepi, quia in initio huius libri nee fingere volui, nee cro-
nicam reperire potui, ut quando vel quibus gesta sint tem-
poribus scirem, quae ad praesens recitabis in sequentibus. Vgl. auch
I 15 a. E. Ferner l 13 a. E. (Übergang von der Neklansage auf Boriwoj): Et
quoniam haec antiquis referuntur evenisse temporibus, utrnm sint facta an ficta,
lectoris iudicio relinquimus. Nunc ea quae vera fidelium relatio commendat,
noster stilus ... ad exarandum digna memoriae se acuat.
*) So Brückner S. 222. Die Frage ist nebenbei bemerkt recht sgeschichtlich
von geringerer Bedeutung. Die militärischen Neuerungen setzen auch schon vor
Samo ein. Vgl. Untersuchungen« S. 14 Anm. l2 und weiter unten S. 408. Aber
Samo-Przemysl ist ftir Geschichte und Sage doch der Repräsentant der Epoche.
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Zur altbOhmisclien YerfassuDg^geschichte. 397
lieh die grösste Wahrscheinlichkeit für sich haben 1)! Übrigens
scheint auch hier Brückners Gefühl sich richtig geregt zu haben.
S. 226 lässt er die , Möglichkeit ofifen, dass der eiserne Tisch (=5 Pflug),
an dem Przemysl (bei Cosmas) isst, einer Yolkstradition entstammt,
dass die Bauernschuhe im fürstlichen Schlos» zu Wyschehrad an eiue
Zeremonie erinnern — , dass auch die Lokalisirung in Stadice auf
etwas mehr als auf einem ut reor beruhen kann*^. Dem Philologen
und Folkloristen mögen gerade diese Dinge besonders in die Augen
schlagen. Sechtshistoriker werden auch andere Züge als echte Sage
anerkennen. Brückner ist freilich immer rasch fertig. Für ihn gibt
es stets nur die eine Möglichkeit oder vielmehr die axiomatische Ge-
wissheit: alle» was Cosmas bringt, ist Luft. Was ich an Argumenten
für diesen oder jenen Bericht des Chronisten beigebracht habe, damit
räumt er in souveräner Weise auf. Dass die Angriffe Brückners gegen
meine Ableitungen aus dem Berichte des Cosmas über Einwanderung,
»goldenes* Zeitalter, Zeitalter des »Eigentums" und Entwicklung des
Schiedsrichtertums, insbesondere über die typischen Figuren des Crocco
und seiner Töchter einfach undiskutirbar sind, glaube ich genügend
oben S. 393 S. dargetan zu haben. Im folgenden will ich mich mit
Brückners Einzeleinwendungen gegen die Cosmas'sche Begententafel,
die Neklansage und die Lubossa-Przemyslsage befassen. Diese Punkte
haben, wie schon bemerkt, eine ganz besondere Bedeutung. Auf ihnen
ruht die chronologische Festlegung des gesammten Sageninhaltes, und
diese wieder ist ein gewichtiges Argument für die historische Realität
und der Schlüssel zur Würdigung der berichteten rechts- und wirt-
schaftgeschichtlichen Zustände.
IV. Die Stammtafel insbesondere.
Cosmas bringt (I 9) eine Regententafel, die ßorziwoj mit Przemysl
verknüpft Diese Tafel, die auch bereits von Dümmler auf echte Tra-
dition zurückgeführt wurde, ergab mir, wie schon oben bemerkt
worden ist, den Schlüssel für die Datirung der sagenhaften Begeben-
heiten und Zustände. Legt man nämlich an die vorgeführte Regenten-
reihe den üblichen Generationenniassstab an, so fällt Neklan etwa in
die Zeit Karls des Grossen, Przemysl in die Zeit des geschichtlichen
Samo. Diese Datirung wird dann durch eine methodische Unter-
«) Mit Recht bemerkt Bretholz a. 0. S. 489: »Nicht nur, dass Cosmas . . .
offen seine Quelle nennt, »senum fabulosa relatio*, die nicht ganz der Ver-
gessenheit anheimfallen soll, möchte ich ihm eine solche Findigkeit in der Sagen-
bildung nie und nimmermehr zuschreiben*.
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398 Hans Schreaer.
suchung vollauf gerechtfertigt^). Was hat nun Brückner gegen diese
Stammtafel einzuwenden?
Die Namen sind erdichtet, meint Brückner S. 226. Das möchte
ich fast auch glauben. Ob das auf eine «freche Lüge** des Cosmas
zurückgeht (so apodiktisch Brückner) oder auf das Spiel der sagen-
spinnenden Yolksphantasie, darf aber doch wohl dahingestellt bleiben.
Auch der Name Przemysl (Prometheus, der Überschlaue), den nach
Brückner Cosmas vorgefunden hat, ist ungeschichtlich, — genau so
wie der von Brückner besonders bemängelte Nezamysl (Epimetheus,
unbedacht). Dass Namen in dieser Beziehung unzuverlässig sind, habe
ich selbst mehrfach ausgeführt^). Die üngeschichtlichkeit der Namen ist
hier also ganz belanglos. Aber erwähnenswert scheint es mir doch,
dass der Vorwurf Brückners (S. 227 a), »die Ahnentafel sei erlogen*
(seil, von Cosmas) weil „die Slaven stets beim Enkel den Namen des
Grossvaters wiederholen', was bei den Namen der Stammtafel nicht
zutreffe — mir offenbar unrichtig zu sein scheint. Ich habe mir
, darauf die genealogische Tabelle" der geschichtlichen böhmischen
Przemysliden angesehen und gefunden, dass das nur in verhältnis-
mässig wenigen Fällen sich so verhält Bofiwojs I. Enkel heissen
Wenzel und Boleslaw ; Wratislaw hat auch keine gleichnamigen Enkel ;
der Name Boleslaw geht einfach durch drei Oenerationen vollständig
hindurch und verschwindet dann; u. s. w. Dadurch ist aber m. E.
das Argument abgeschnitten, als ob die Volkssage die bemängelte
Namenreihe nicht hätte bilden können.
Die auffallende Eigentümlichkeit der Stammtafel aber, dass sie
als Orundlage für die Datirung der sagenhaften Erzählungen ange-
nommen 3), Begebenheiten und Zustände dahin verweist, wo sie nach
den fränkischen Annalen hineinpassen, das lässt Brückner «gleich-
glltig*: „um die Lücke zwischen Przemysl und Boriwoj auszufüllen
hat Cosmas die Frechheit gehabt, sieben Fürstennamen zu erdichten
. . . mehr Namen zu erfinden, war er einfach zu faul, er hatte des
Guten genug'' (S. 226). Boma locuta est. Brückner konstruirt aber
noch weiter. „Cosmas" scheute noch die Mühe den erdichteten Fürsten
irgend etwas anzudichten (S. 227 a) ; er begnügts sich mit der schalen
Bemerkung, sie hätten wie das liebe Vieh gelebt* u. s. w. (S. 227 a).
Dem gegenüber stelle ich fest, dass die wenig schmeichelhafte Bemer-
kung des Cosmas einen sehr triftigen Grund hat (vgl „Untersuchungen*
M Untersuchungen S. 11 ff.
2) S. 6 Anin. 14 a, S. 19 Anm. 38; ferner die Gleichstellung von Przemysl
und Samo.
*) Näheres »Untersuchungen* S. 12.
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Zur altböhmischen Verfassungsgeschichte. 399
S. 17) und dass übrigens Cosmas von einem dieser Fürsten eine ganz
lauge Erzählung bringt, die sog. Neklansage. Es spricht sehr für
die Arbeitsweise des Cosmas, dass diese Sage sich erst , nachträglich,
unter Boriwoj* findet d. h. I 10. Offenbar ist dem Chronisten die
Sage erst später bekannt geworden. So lange er von den Fürsten
nur wusste, dass sie nicht viel wert waren, hat er auch nur dieses
berichtet. Als ihm dann später von dem Einen bemerkenswerte
Details bekannt wurden, hat er sie ohne besondere Verarbeitung einfach
nachgetragen. Wie wichtig ist es aber, dass die Detailsage über
Neklan in Übereinstimmung mit der — von ihr literarisch unab-
hängigen — Allgemeinschilderung über diesen Fürsten berichtet: trotz
des relativen Erfolges, der aus der Aktion für das Beich des Neklan
hervorgeht, erscheint der Maun durch und durch als Feigling, wes-
halb ihm wohl auch die Sage diesen Namen (Neklan) gegeben hat!
Die Behauptung, Cosmas hätte auch die Abstammung Boriwojs
von Przemysl erfunden, hat nun, wie oben S. 392 Anm. 2 bemerkt,
Brückner selbst zurückgenommen. Ich brauche also darauf nicht weiter
einzugehen. Ich bemerke nur, dass dadurch die Stammtafel auch
gegenüber Brückner an Durchschlagskraft gewinnt.
Besumiren wir. Alles was für die Stammtafel spricht, muss
Brückner intakt lassen. Was er selbst dagegen vorbringt, ist teils
irrig teils belanglos. Also auch hier ist das Resultat des Angriffs
gleich Null.
V. Die Neklansage insbesondere.
Ebenso willkürlich springt Brückner (S. 227) mit der sog. Nek-
lansage um. Meine Zusammenstellung der Sage mit den fränki-
schen Annalen^) scheint ja einigen Eindruck gemacht zu haben.
,Aber', meint Brückner S. 229 a. E. ,ywir haben eben die «„Stamm-
tafel** des Cosmas als erfunden hingestellt und die Ansetzung des
Neklan in derselben, ob seine Zeit zufällig an 805 heranreicht oder
nicht (andere schlagen andere Datirungen vor), bleibt uns gleichgiltig*.
Nun — mit der „Stammtafel" ist, wie eben gezeigt wurde, alles in
bester Ordnung und die Gleichgiltigkeit Brückners gegenüber der Da-
tirung des Neklan dürfte för die wissenschaftliche Beurteilung nicht
entscheidend sein. Betreffend aber die hier so leicht hingeworfenen
Datirungsvorschläge anderer verweise ich auf meine eingehenden Aus-
führungen S. 11 — 21, die wohl für Jedermann dartun, dass die ,Au-
») Untersuchungen S. 17 ff. Vgl. oben S. 386 Anm. 1.
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400 Hans Schreuer.
deren' vollständig im Dunkeln tappten und dass daher auch ihre Vor-
schläge ganz willkürlich aus der Luft gegriffen sind.
Was den Inhalt der Sage anbelangt, so versucht Brückner S. 227 t
den springenden Punkt zu verwischen. Gewiss handelt es sich um einen
^Niederschlag von Kämpfen, wie sie die endliche Vereinigung Böhmens
durch Boleslaw einleiteten*. Charakteristisch aber für die Neklansage
ist, dass der Stoss vom Westen und zwar genau wie in den. fränkischen
Annalen aus der Saazer Gegend gegen den passiven Osten, d. h. gegen
das czechische Zentrum ausgeht und dass dieser Westen im Gegen-
satz zu dem Zentrum reichliche Spuren deutschen Einflusses aufweist.
Das ist eben die karolingische Wellet). Das Vordringen Boleslaws
geht vom Zentrum aus — das ist die Heinrich-Ottonische Welle
deutschen Einflusses, die bereits unter Wenzel, der dafür ein Märtyrer
wurde, das Zentrum ergriffen hat. Das alles findet sich aber schon
eingehend besprochen in meinen .Untersuchungen* S. 93 ff. 17 ff.
Alles andere, was hier Brückner zu erzählen weiss, ist für den Streit-
punkt ganz belanglos^). Nur das Geständnis Brückners möchte ich
hier besonders hervorheben: „Cosmas hat diese Sage nicht erfunden*
») Vgl. .Unterauchiingen« S. 17 ff. 87 ff. 90 ff.
*) Um nicht den Verdacht von Vertuschung zu erwecken, will ich an-
merkungsweise näher darauf eingehen, tunsomehr als es zeigt, wie Brückner mit
doppeltem Masse misst. Die Kampfstätte heisst Tursko pole, Stierfeld; Tur ist
Auerochs — ebensowie allenfalls Krak Rabe. Nun müsste aber doch nach Analogie
der Vernichtung des sagenhaften Ciocco und seiner schiedsrichteilichen Tätigkeit
auch der Kampf zwischen Luczanen und Böhmen samt seinem Helden als ätiolo*
gische Erfindung ausgeblasen werden. Aber — Brückner begnügt sich damit dem
Cosmas bloss die Anfertigung des Namens für den Helden (auch bloss ex cathedra)
vorzuwerfen. Die Existenz des Kampfes und des Helden anerkennt er — denn Chri-
stian berichtet, dass der heil. Wenzel im Zweikampf den Fürsten von Kurzim über-
winden musste, und Ähnliches könne sich auch hier zugetragen haben. Ich muss
gestehen, dass mich diese Bekehrung Brückners zu einer weniger nihilistischen
Methode gefreut hat, dass ich aber leider diesen ersten Versuch als verunglückt
bezeichnen muss. In der Neklansage handelt es sich gar nicht um einen Zwei-
kampf zwischen Fürsten oder ihren Vertretern! Wlastislaw führt, Neklan soll
führen, Tyro soll führen und führt die Massen, und fällt selbst im dichtesten
Getümmel, »wie ein Igel von Wurfspiessen besät«! Offenbar hat Brückner hier
den Text nicht angesehen und vielleicht meine Verweisung (a. 0. S. 18 Anm. 36)
auf Weinhold missverstanden. Man entnehme daraus, wie recht ich hatte, als
ich , Untersuchungen * S. IX energisch verlangte, man müsse zunächst den Cosmas
interpretiren und nicht gleich mit selbst gefertigten Extrakten operiren. Auch
das Eselsopfer, das nach Cosmas den Böhmen zum Siege verhelfen haben soll,
also eine aufgelegte Zauberei und Hexengeschichte fasst Brückner hier milder
an, als den Zauber der Töchter Kraks. Dort ist alles von Cosmas erfunden^
hier hat der Chronist bloss »des Effektes wegen« den Esel einem Pferde sub-
stituirt.
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Zar altböhmiachen Verfassungsgeschichte. 401
(S. 228 a). Und doch weiss der unfehlbare Christian, wiewohl er den
Zeitraum .behandelt', nichts davon!
VI. Lubossa, Przemysl, Samo.
Es erübrigt noch die Sage von Lubossa und Przemysl,
respektive die Gleichstellung des Letzteren mit Samo^).
Ich will zunächst den Hauptschlag Brückners pariren. «Die weise
Libussa — ein Mann*, «ein Kerl, dem in seinem ganzen Leben
nichts merkwürdigeres passirt ist, als dass nach ihm ein altes Nest
benannt wurde*' (S. 219 a). ,»Cosmas fand den Burgnamen Luboschin
(wie Tetin bei seinem Christian) und leitete davon richtig den Per-
sonennamen Lubuscha (Luboscha) ab, aber er irrte darin, dass er wegen
der weiblichen a-JEndung den Namen für einen weiblichen ansah; der
Name ist, wie z. B. Hniewsa von hniew, Zorn, von liub, lieb, abge-
leitet und bezeichnet einen Mann, wie die Namen Swiatosza von swiat,
heilig, Nowosza von now, neu u. s. w. Der Schein täuschte den
Cosmas*. Das ganze ist ein Windei. Das kann auch ein Nicht-
slavist einsehen. Swiatosza, Nowosza sind nicht czechisch; Hniewsa
ii>t czechisch, aber gerade das ist anders gebildet. Nach Hniewsa
müsste der phantastische »Mann* Brückners ,Liubsa* heissen*). Da-
gegen ist die Endung -uia eine bei den Slaven weit verbreitete Femi-
ninendung. Maruda, Mariechen wird selbst vielen Deutschen bekannt
sein. EataSka (Eat-uä-ka {Deminutivsuffix]) nennt Peter der Grosse
seine Katharina^). Tatsächlich findet sich auch in (jüngeren) Hand-
schriften des Cosmas Lubussa oder dgl. Auch in der Grundhandschrift
der Wenzelslegende »Christians* findet sich nach Pekaf »kronika* S. 64
(nachgetragen?) »scilicet Lubusse* und nach S. 135 Anm. i. daselbst:
scilicet Libussie. Dieses ist aber, soviel ich davon verstehe, blos jüngere
Bildung aus -o5a, welches wieder femininum zu -os. Der »Kerl*
Brückners müsste also LuboS heisseu^). Dass Lubossa ein weiblicher
Name ist, ergibt sich auch schon ganz einfach daraus, dass Cosmas,
der gewiss czechisch gekannt und für Czechen geschrieben hat^),
«) Vgl. oben S. 386 f.
>) Auch Liubia wäxe vielleicht nach Vääa (etwa Wenzele), Sascha (rasaiech,
etwa [Alejxanderchen) möglich. Eine männliche Form des Namens von der
Wunel Liub wird belegt durch Annales Einhardi 823 M. G. SS. 1, 210: Liubi
rex Wiltzorum.
•) VgL aber auch (russ.) batjuska, Väterchen, oder slovenisch bratuSa. Also
dieselbe (Feminin? -) Endung für Masculinum und Femininum, und das mag
«ich dann bei der Endang ola auch wiederholen.
*) wie Bartos = ßartel, panos (Junker).
^) Oosmas widmet sein Werk dem Propst von Melnik. Auch ist der Schluss
Mitth«UuDf«D XXY. 26
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402 Hans Sehr euer.
den Namen eben anstandslos als femininam gebraucht. LuboSin ist
dann das weibliche Possessivurn dazu, gebildet mit der weiblichen
Endung -in, während die männlichen Possessiva auf -ow enden, z. B.
Krakow oder Krokow.
Viel gravierender wäre es gewesen, wenn Brückner gesagt hätte»
Lubossin sei von Lubod (masc.) gebildet (nicht als Possessivurn). Das
ist sprachlich zulässig. Es ist aber auch nur eiue Möglichkeit neben
der Ableitung vom femininum, eine Möglichkeit, für die hier gar kein
Anhaltspunkt vorliegt. Übrigens ist für die geschichtliche Existenz
der Person der Name irrelevant. Es handelt sich zweifellos um eiue
Frau, das ergibt sowohl Cosmas als , Christian'. Wichtig ist hier nur
gegenüber Brückner festzustellen, dass der Name Lubossa Cosmas
keinen ^^schlimmeu Streich gespielt hat'.
Die Figur des Przemysl lässt Brückner bestehen; sie findet
sich ja auch bei ^^Christian' i). Dagegen ist ihm meine Gleichstellung
des Przemysl mit Samo ein »missglückter Versuch*. Was er aber
gegen meine eingehenden Ausführungen vorzubringen weiss, ist nicht
weniger bedeutungslos als seine bisherigen Einwände. Zunächst die
Gleichgiltigkeit Brückners gegen das Besultat, dass Przemysl nach
der Stammtafel des Cosmas in dieselbe Zeit fallt wie der Franke
„Samo*. Vgl. dazu oben S. 398 f. Dann die sonderbare Wendung (S.
227 a a. E.) ,das böhmische Volk hat somit von der vorübergehenden
Samo-Episode keine Erinnerung bewahrt*, wobei das , somit* voll»
ständig in der Luft hängt, da es doch nicht gut auf die vorher-
gehende Ablehnung der Amazonensage ^) oder die Ablehnung der Ab-
dieser Widmung: »Sive enim vobis eoli hec senileß nugae placeant sive displi-
cenat, rogo ne tercius eas oculus videat* nicht wörtlich zu nehmen. Arg. Wid-
mung an Gervasius.
>) Die BeBtreitung den ümstandes, dass Przemysl der Ahnherr Boriwojs sei^
weil sich das in der Bödeker Handschrift der Wenzelslegende nicht findet, und
daher nur in die späteren Handschriften aus den »Lügen des Kosmas« »inter-
polirt sei*, hat Brückner, wie oben bemerkt, bereits zurückgenommen.
<) Auch diese Ablehnung ist ganz willkürlich. » In der Sucht es den Alten gleich
zu tun • . erfand er (Cosmas) auch die böhmischen Amazonen . . . Die »Tatsache*,,
dass Weiber (Libussa und Schwestern) das Land beherrschten, musste doch die
Mädchen des Landes mit Selbstbewusstsein erfüllen. Hiezu kam, dass in der
Nähe des Schauplatzes der bisherigen , Ereignisse *, sich wirklich eine » Mädchen»
bürg«, denn das bedeutet Dievin, vorfand — , es lag nichts näher, als aus Libussas
weiblichem Gefolge eine Besatzung in diese Burg zu werfen — (vgl. über dieses
Phantom, das Brückner offenbar aus der späteren Dichtxing entnommen hat,
oben S. 386f. Anm. 3). lustins Amazonen waren übertrumpft Es wäre dies die
letze Auflehnung der Weiber in Böhmen — seit dem Tode der Libussa ständen,
die Weiber fortan unter der Macht der Männer. Es ist somit (!) wieder der
blosse Zufall, die Berücksichtigung eines Ortsnamens, die zur Erfindung der
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Zur altböhmischen Verfassungsgeschichte. 403
stammung Boriwojs von Przemysl bezogen werden kann. Wenn sich
aber Brückner etwas darauf zu Gute tut, dass man in den , entlegen-
sten Gegenden Westrusslands weder vom alten Polen noch vom Feld-
zug von 1812* was weiss — so kann dies ja richtig sein, beweist
aber gar nichts. In die andere Wagschale lässt sich eben eine Menge
von Fällen legen, wo in staunenswerter Weise Erinnerungen sich er-
halten haben ^). Dass sich aber speziell Erinnerungen an die
grosse samonische Epoche, die für Böhmen eine ungleich tiefer
gehende Bedeutung hat als der Feldzug von 1812 für Weissrussland,
konserviren, hat doch wahrlich nichts a priori bedenkliches an sich,
wie es BrQckner darstellt. Es kommt also bloss auf den Detailnach-
weis an. Dass hier leicht gewisse Verschiebungen eingetreten sind, wird
wohl Niemand befremden. Festgehalten ist aber der Kern, und zwar
reichlich genug, um die Identität des einzigen epochalen Mannes der
alt-böhmischen Geschichte und Sage historisch-wissenschaftlich fest-
zulegen. Ich selbst habe darauf hingewiesen, und Brückner wiederholt
es, dass im IX. Jahrhundert sich noch die Bayern des Samo erinnerten,
obwohl sie ihn zu einem Slaven machten. Die Awarenzeit hat bei
den Czechen in dem Worte obr = awar geradeso sprachlich ein
Episode gefBihrt hat. Wer weiss, wie Slaven über die baba, das Weib, ver-
ächtlich denken, wird den Wert dieser Episode einschätzen können«. So Brück-
ner S. 227a. Dem gegenüber stelle ich fest, dass tatsächlich »Weiber
das Land beherrschten*, selbst nach dem unfehlbaren »Christian«, und
dass also damals die Geringschätzung der Frau nicht so unbedingt war, wie
Brückner angibt. Erst der zunehmende Ackerbau (d. i, doch selbst nach
Brückner die Przemysl sehe Zeit) drängt die Frau, die bei Jagdvölkern
ziemlich frei neben dem Manne steht und auch noch bei niederen Ackerbauern
(nach den Worten Grosse's) »als Genossin zuweilen sogar als Herrin des Mannes
auftritt« in stramme Unterordnung unter den Mann. Das alles, namentlich auch
die Betonung des Umstandes, dass die »Amazonen« des Cosmas mit denen des
Altertums gar nichts zu* tun haben, findet sich aber eingehend erörtert in
meinen »Untersuchungen« S. 41 ff., bes. 45 f. Brückner stürmt darüber einfach
hinweg. Ich bemerke dies auch gegen Rachfahl, der a. 0. S. 85 behauptet, dass
ich die Amazonen durch »Analogieschlass« von den Finnen nach Böhmen bringe
und dass meine Ausführungen, womach »erst der deutschrechtliche Zug des
Przemysl-samonischen Zeitaltes ein strammeres Männerrecht begründete« vollends
in der Luft schweben. Das steht vielmehr wörtlich bei Cosmas: Et ex ea tem-
pestate post obitum principis Lubossae sunt mulieres nostrates virorum sub
potestate; abgedruckt »Untersuchungen« S. 46. Zur Sache vgl. noch Ratzel
Völkerkunde I (1885) Einl. S. 80 f. Die Erde und ihr Leben 11 565. 633. Vor-
wiegend bloss die Männer-Klubs behandelt Schurtz, Altersklassen und Männer-
bünde. 1902.
») Es wäre, soweit ich mir als Rechtshistoriker darüber ein Urteil erlauben
darf, eine dankenswerte, wenn auch schwierige Aufgabe für einen Historiker,
dieses Problem einmal ex professo zu behandein.
26*
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404 Hans Sehr euer.
Denkmal hinterlassen, wie Karl der Grosse in dem Worte kral. Wenn
jetzt und seit langem obr den Biesen (vgl. die deutschen Hünen) und kral
den König bedeutet, so hat das hier gar nichts zu sagen. Beide Worte
bleiben echte Beliquien aus der fränkischen Zeit. Gerade die Verände-
rung in ihrer Bedeutung ist aber mit ein Argument für meine Beweis-
führung: aus dem fränkischen Kaufherrn ist mit der Zeit auch was an-
deres, eben der sonderbare slavische .Bauer* Przemysl geworden. Die
Behauptung Brückners aber, die Traditionen von Samo müssten spä-
testens nach einem Jahrhundert unfehlbar verloren gegangen sein, da
epische Gtesänge (nach dem heutigen Stande der Forschung) bei den
Weatslaven fehlten, ist in irgend einer Weise sicher falsch, da die
Neklansage sich rund 300 Jahre ungeschrieben erhalten hat. Mir
scheint es, dass für die Erhaltung dieser alten Sagen die Lokalisirung,
die — richtige oder unrichtige — Bindung der Sage an bestimmte
örtlichkeiten eine grosse Bolle spielt — ein Moment, das sich Brückner
wohl durch seine zweifellos übertriebene Skepsis gegenüber Orts-
namen mutwillig verkramt hat^).
Völlig daneben gegriffen hat Brückner mit seinem weiteren Ein-
wand (S. 227 b) : .Sein (Samo's) Name kann übrigens kein slavischer
sein, am allerwenigsten aber sam, selbst, den Selbstherrscher, den
Autokrator, bedeuten — im besten Falle ist sam=Hausherr, sama=
Hausfrau, aber auch das nur auf jüngerem Sprachgebiete ; es ist nicht
alt, nicht ursprünglich*. Das sieht sehr vernichtend aus, ist aber
gleichfalls ein Schlag in die Luft. Ich habe diese Namensfrage erst am
Schlüsse meiner bezüglichen Ausführungen, als ,rein zufalliges Detail*,
in dem Samo und Przemysl übereinstimmen, angeführt (S. 16 f.). Ich
bemerke dort, die Versuche den Namen germanisch zu erklären, seien
wohl verfehlt, berufe mich für die Annahme slavischer Abstammung
auf Schaffafik, Palacky, Bachmann und erkläre selbst eine andere
slavische Bedeutung als ,solus* für möglich. Was aber meine Ar-
gumentation mit der Bedeutung «solus* betrifft, so liegt ihre Durch-
schlagskraft ganz anderswo! Cosmas reitet an den einschlägigen
Stellen in auflFallender Weise auf dem Worte solus herum und für
i) Vgl. aber auch Brückner selbst S. 228 a (am Anfang) betreifend die
Neklansage: , an die Eampfetätte . . . knüpfte sich eine Erzählung von einem
erbitterten Kampfe zwischen Luczanen und Böhmen*. Es sollte eigentlich
heissen: Die Erzählung von dem erbitterten Kampfe. Über das doppelte Mass
Brückners gegenüber der Neklansage und dem übrigen Teil der altbOhmischen
Sage, vgl oben S. 400.
S) Auch Brückners Ableitung sam, sama = Hausherr, Hausfrau würde passen.
Sie würde etwa dem deutschen »König* entsprechen. Vgl. dazu meine Bemer-
kung a. 0. S. 16 Anm. 27.
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Zur altböhmiflcben Verfasaangsgeschicbte. 405
Cosmas ist eine Gleichstellung Ton 8olus=sam=, selbst, allein*, die
Brückner neuestens perhorreszirt, durchaus nicht unmöglich, ja sogar
sehr naheliegend. Cosmas liebt solche Spielereien, auch wenn sie recht
falsch sind: z, B. Wenzlaw=Maior gloria; Wojt^ch=exercitus conso-
latio! Näheres bei mir, a. 0. S. 5 f. S. 15 Anm. 19, S. 17 Anm, 30 0-
Eudlich die Persönlichkeit des Przemysl. Brückner erklärt
S. 220 auf Grund der Handschrift von Bödeken diesen Mann einfach
für .einen des Ackerbaues Kundigen, der über die Wirtschaft der
Slaven fortan disponiren soll*. ,Doch ist Przemysl noch nicht Herzog:
nur der SchaflFer, der Meier des Landes, der starosta . . .■ 2). ,Dass
Przemysl und Samo sonst nicht das geringste Gemeinsame bieten,
dass Przemysl ein friedlicher Kulturheros, Samo ein erfolgreicher
Kämpfer ist, braucht kaum noch erwähnt zu werden*. Das ist aber
wieder einfach unrichtig. Der Przemysl der Cosmas'schen Sage ist in
seinen Funktionen durchaus nicht nationalfriedlich. Er wird als Erster
zu einem dux, d. i. Herzog, Heerführer erhoben, er wird rector, solus
dominus, er zügelt durch Gesetze (legibus) das ungebundene Volk. Die
Sage bringt ihm Widerwillen entgegen, und Cosmas sieht in ihm
trotz aller seiner Kulturtaten vorzüglich den Begründer der drü-
ckenden Seiten der Rechtsordnung seiner Zeit. Samo ist hier nur in
ein bäuerliches Gewand gesteckt, durchaus nicht blosser Bauer. Näheres
^Untersuchungen* S, 11 ff namentlich 15 f. und 84 ff. Aber auch
nach der Handschrift Ton Bödeken ist die Zeichnung Brückners falsch.
Es möge genügen — die ganze Argumentation ist ja doch nur eine
Seifenblase, wie gleich erörtert werden wird — bloss darauf hinzu-
weisen, dass auch für den Legeudisten Przemysl der Setter ist aus
,clades et multiplex pestis* — Brückner selbst übersetzt S. 220 a:
,aus Niederlagen und mannigfacher Pest*! — Ich föge nur noch
hinzu, dass der , Originaltext* (nach Pekaf) der Legende Przemysl
auch noch ausdrücklich als princeps seu gubernator des V 0 1 k e s (nicht
agrorum) bezeichnet.
VII. Die Ergebjiisse der Legende.
Ich glaube in dem Vorstehenden alle Angriffe Brückners als un-
b^ründet dargetan zu haben. Selbst wenn die Legende echt sein
sollte, ist Cosmas nicht vernichtet, bleiben meine Resultate, deren Brenn-
punkt in der Gleichung PrzemysWSamo liegt, aufrecht. Ich möchte
mich mit dieser negativen Zurückweisung des Angriffe nicht begnü-
') Wanim Rachfahl a. 0. S. 83 diese Argumentation »gepresst« findet, ist
mir nicht recht verBt&ndlioh.
«) Vgl. den Text der Hs. von Bödeken unten S. 406.
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406
Hans Seh reuer.
gel). So uuerfreulich es mir ist, vor der Erledigung der Echtheits-
frage materiell auf die Legende einzugehen, so möchte ich doch, um
dem Vorwurf eines formalistischen Verhaltens vorzubeugen, kurz in
der Hauptsache feststellen, was denn eigentlich die Legende, die Echt-
heit vorausgesetzt, für mein Thema bringt. Sie ergibt, um das vor-
weg zu sagen, nichts anderes als eine «glänzende Bestätigung*
meiner Besultate. Man kann sogar Cosmas ganz aus dem Spiele
lassen; aus der blanken Legende tritt die von mir herausgearbeitete
Entwicklungslinie: Awarenzeit, „Lubossa*, Przemysl-Samo und dessen
Fürstengeschlecht, dessen Dynastie klar zu Tage. Hier zunächst die
beiden Griindtexte nach Pekaf ÖÖH. IX (1903) S. 405 f.^:
Originaltext (Pekaf).
At vero Sclavi Boemiae ipso sub
Areturo positi cultibus idolatrie de-
diti velut equus infrenis sine lege,
sine ullo principe vel rectore vel
urbe uti bruta animalia sparsim va-
gantes terram solam incolebant. Tan-
dem pestilencie cladibus attriti quan-
dam phitonissam, ut fama fertur,
adeunt, postulantes spem consilii re-
sponsumque divinacionis. Quo ac-
cepto civitatem statuunt nomenque
imponunt Pragam. Post hinc in-
vento quodam sagacissimo atque pru-
dentissimo viro, cui tantum agricul-
ture officium erat, responsione phi-
tonisse principem seu gubematorem
sibi statuunt, vocitacum cognomine
Premizl, iuncta ei in matrimonio
snpra memorata phitonissa (scilicet
Libussie hat die nach Pekaf grund-
legende Prager Kapitelshandschrift)
virgine. Sicque a clade et multi-
plici peste tandem eruti, dehinc a
supramemorato principe ex sobole
eins rectore^ seu duces preposuere
sibi, servientes demoniorum simu-
lacris et prophanis sacrificiorum ri-
tibus bachantes, donec ad extremum
dominatus eiusdem regni pervenit ad
unum ex eisdem principibus ortum,
vocitatum Borziwoy.
Bodecensis.
Tandem (so neuestens Pekaf CCH.
IX (1903) 405 dagegen ohne dieses
NejstarSi Kronika S. 134 Anm. aa)
pestilenciae cladibus afflicti infelices
illi qui nunc Slavi Boemi sub Are-
turo positi, postquam diu sine lege,
sine ullo principe vel rectore vel
urbe, uti bruta animalia sparsim va-
gantes, fructibus terrae suae sive aliis
rebus sui destituti sunt, pythonissam
quandam adeunt postulantes ab ea
spiritum consilii et responsum divi-
nationis. Quo accepto civitatem sta-
tuunt cui nomen Pragam inponunt.
Postea invento quodam sagacissimo
ac prudentlssimo viro, cui notissi-
mum erat agriculturae officium, re-
sponsione pythonissae gubematorem
agrorum suorum statunt, cognomina-
tum Primiz, iuncta ei in matrimonio
supramemorata virgine pythonissa.
Sicque demum a clade et multiplici
peste eruti, ducem sibi vel princi-
pem praeposuerunt, vocitatum Bori-
woi, servientes ipsi, uti coeperant,
daemoniorum simulacris et profanis
sacrificiorum ritibus debacchantes.
*) Der »Originaltext« ist auf Grund der Prager Eapitelshandschrift von
Pekaf konstruirt, der BodecensiB von ihm nach der Abschrift von üamans (vgl.
oben S. 391 Anm. 2) abgedruckt.
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Zur altbObmUchen VerfaBsungsgescbicbte. 407
Ich stelle mich dabei auf den nunmehr von Fekaf eingenomme-
nen, und auch von Brückner gebilligten Standpunkt: der Bodecensis
— mag ihm auch ein Text, wie Pekaf, meint das XII. Jahrhundert
zu Grunde liegen — sei eine Umarbeitung, Kürzung des »Original-
textes*. Ich nehme daher zuerst den längeren Text vor. Darnach
haben die Slaven Böhmens zuerst sine lege, sine uUo principe vel
rectore vel urbe sparsim vagantes, also kurz »unorganisirt*. in voller
Freiheit gelebt. Das kommt also im Wesen auf dasselbe hinaus wie
das .goldene Zeitalter»^) des Cosmas nach meiner rechts- und wirt-
schaftsgeschichlichen Analyse*). Insbesondere ist von einem Heldentum
keine Rede. Das Heroentum setzt womöglich altadlige Familien, prin-
eipes vel rectores voraus. Es bedarf einer breiteren sozialen Grund-
lage. Sparsim vagantes haben nichts Geschichtliches, auch kein
Heldentum. Schliesslich^ ist aber eine grundstürzende Wendung ein-
getreten. Pestilentiae cladibus attriti wenden sich die Leute an eine
weise Frau, die ihnen den Bat gibt, eine Burg zu bauen und den
»Przemysl* als princeps seu gubemator sich einzusetzen. Da diese
beiden Mittel helfen und die Slaven a clade et multiplici peste be-
freien, so ist es klar, dass die Bedrängnis, die sie drückte, nicht ein-
fach „Seuche« (Pekaf, Nejstaräi Kronika S. 64, Brückner S. 220 a),
auch nicht blosse Hungersnot sein kann 3). Die geschichtliche Wen-
dung besteht hier in militärischen Neuerungen und einer festen Eegie-
rung nach innen gegenüber dem früheren rechtlosen, fürstenlosen
und burglosen Zustand. Die clades et multiplex pestis sind eben
1) Dass dieses Zeitalter durchaus nicht sentimental-ideal gewesen ist, glaube ich
ausreichend betont zu haben. Den goldenen Schimmer bat erst die dichterische
Phantasie über diese Zeiten der Freiheit, der Eigentumslosigkeit, der vorherr-
schenden Friedensordnung gegossen. Cosmas selbst bezeichnet die felix aetas gele-
gentlich wegen der »Ehelosigkeit* ah viehisch. Vgl. »Untersuchungen« namentlich
6. 7 ff. 20, 95 ff. Rachfahls Bemerkungen a. 0. S. 82 f. sind also gegenstandslos.
*) Auf eine mehr passive Existenz weisen auch die Worte: Pestilentiae
cladibns attriti ; darüber gleich im folgenden. Niederlagen und manigfache Heim-
suchungen machen kein Heroenzeitalter aus.
>) Ich verweise hier nochmals auf die Parallele in einer Erzählung des
Petrus von Dusburg (XIV. Jahrb.) über die preussischen Galinden; vgl. »Unter-
suchungen« 44 f., 102, dazu S. 80 Anm. 18. Anlässlich einer Hungersnot teilt
die weise Frau, domina, que secundum ritum ipsorum sacra et prophetissa re-
putabatur, ad cuius imperium huius facta singula terre regebantur den zu-
sammenberufenen Grossen den Auftrag der Götter mit, einen Beutezug gegen
die Christen zu unternehmen. Das gibt einen ganz guten Sinn, Beute ist Er-
werb. Aber eine blosse Burg stillt keinen Hunger, und gegen Seuchen hilft sie
erst recht nichts. Selbst das irrationale Element der Galindensage, der Ausfall
des Volkes ohne Waffen, findet eine natürliche Lösung. Die Galinden werden
j&mmerlich geschlagen. (Siehe a. 0. S. 102 Anm. 32).
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408 Hans Schreuer.
Niederlagen und mannigfache Heimsuchung ^). Diese be-
drucken das Volk sehr; schliesslich rafft man sich dagegen auf und
baut zunächst eine Burg. Auch die Slayen Fredegars dulden eine
Zeit lang die Bedrückungen^ der Awaren. Erst die filii Chunorum,
quos in uzores Winodorum et filias generaverant, tandem non sub-
ferentes maliciam ferre et obpressione . . . ceperant revellare*).
Der Abschluss der Erlösung von Niederlagen und mannigfacher
Heimsuchung (Sicque . . . tandem eruti) erfolgt aber erst durch die
Wahl eines schlauen Mannes — der zugleich Gatte der Seherin wird
— zum princeps seu gubernator des Volkes. Also auch der Przemysl
der Wenzelslegende begründet gegenüber den früheren Zuständen eine
neue Zeit. Er macht den früheren Niederlagen und mannigfachen
Heimsuchungen ein Ende: sicque a clade et multiplici peste tandem
eruti. Geradeso auch Samo, von dem Fredegar schreibt: Cum in ezer-
cito Winidi contra Ghunos fuissent adgressi^ Samo negucians. . cum ipaos
in ezercito perrexit; ibique tanta ei fuit utiletas de Chunis facta, ut . .
nimia multitudo ex eis gladio Winidorum trucidata esset. Przemysl
wird im Gegensatze zu den früheren fürstenlosen Zeiten der erste
Fürst: principem seu gubernatorum sibi statuunt^). Ebenso auch der
*) Peatilentia und pestis bedeutet auch nicht bloss Seuche, sondern alles,
was Verderben und Untergang zuzieht. So schon im alten Latein, desgleichen
im Mittelalter. Vgl. Du Gange: »Pestis pro quaris miseria et exitio« und Du
Cange-Diefenbach : »Pestilentia, sterbunge, plaege«. Vgl. auch noch »Christian«
cap. 1 a. £. von der Verwüstung Mährens durch die Ungarn : cum sulcis suis et
fructibus diversis cladibus attrita . . . Krieg, Hunger und Seuche sind oft gar nicht
zu trennen. Vgl. Fritz Curschmann, Hungersnöte im Mittelalter Leipzig 1900
S. 22, 60, 68 und dessen Nachweisungen zum J. 793, 807, 843, 850, 852, 889
u. B. w.
*) Fredegar IV 48. Dazu »Untersuchungen« S. 14, 20.
') Der Umstand, das» die' Legende den Przemysl nicht dux nennt sondern
erst Ton seinen Nachfolgern sagt: dehinc a supi'a memorato principe ex sobole
eins rectores seu duces preposuere sibi . . donec . . dominatus eiusdem regni
pervenit ad unum ex eisdem regni principibus ortum, yocitatum Boriwoi, ist für
die vorliegende Frage wohl bedeutungslos. Dass Przemysl »Fürst« wurde, ist
zweifellos mit den Worten principem seu gubematorem sibi statuunt gesagt
Insbesondere bedeutet gubernator nicht speziell Schaffer, Wirt (Brückner, Pekai^
a. 0. S. 64) sondern dasselbe wie rector, Lenker. Vgl. Du Gange »gubernator« und
»rector«, insbesondere Diefenbach »gubernare« behutten, beschermen, meystem,
berigten, regern, stiren, schefiregiern. »Gubernator« Bchii*mer, bcschirmer, stur-
man, sture, meyster, regierer. Allerdings kann gubernare auch allgemein pro-
videre, curare necessaria ministrando heissen; Du Gange s. v. Das »sibi« lässt aber
keinen Zweifel darüber, um was es sich handelt Tatsächlich ist auch Przemysl
durch Wahl des Volkes in eben demselben Sinne dessen Lenker geworden, wie
seine 2^achfolger. Princeps bedeutet in unserer Stelle den »angestammten« Fürsten.
Solche kannte die frühere Zeit nicht (sine principe); Przemysl wird zu einem
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Zur alt böhmischen VerfassungflgeBchichte. 409
Samo Fredegars: Winidi. cernentes utilitatem Samones eam super se
eligant regem, ubi 30 et 5 annos regeayit feliciter. Przemysl begründet
— mit der Seherin verebelicfat — die böhmische Dynastie. Ein gleiches
hat auch Samo getan, der nach Fredegar XII uxores ex genere Wini-
dorum habebat, de quibns XXII filios et qnindecem filias habuit Es
bleibt nur noch die Bauernqualitat des Przemysl der Legende ^ gegen-
über dem frankischen Kaufherrn der Annaleu. Ich habe diese Ver-
kleidung schon beim Przemysl des Cosmas aufgeklärt. Der fränkische,
durch Samo personifizirte Einfluss hat, ähnlich wie für die Germanen
die römischen Eiuflüsse am Rhein, für die böhmischen Slaven ein
Fortschreiten des Ackerbaues gegenüber der Viehzucht bringen müssen.
Kein Wunder, dass die vorzüglich mit dem inneren Leben des bäuer-
lichen Volkes beschäftigte Sage gerade die agrarische Qualität des
Betters ^Samo**, der übrigens schon nach der bayrischen Tradition des
IX. Jahrhunderts ein Slave ist, ganz besonders in den Vordergrund
rückt. Muss ja doch auch noch in hellgeschichtlicher Zeit bei den
Slaven Kärntens der deutschrechtliche Herzog feierlich slavisirt, ver-
bauert werden — eine Zeremonie, deren Grundgedanke auch aus den
noch zu Cosmas' Zeiten auf Wyschehrad aufbewahrten bäuerlichen
Bastschuhen Przemysls herausleuchtet^). Also auch die Bauernqualitat
des Przemysl der Legende macht für dessen Identifizirung mit dem
fränkischen Kaufherrn keine Schwierigkeiten. Der sagenhafte Przemysl
passt somit vollständig in die geschichtliche Bolle Samo's. Beide
begründen eine ganz charakteristische, einzigartige Wendung in der
böhmischen Geschichte. Die altböhmische Tradition kennt nur eine
solche epochale Gestalt, Przemysl; die ganze altböhmische Geschichte
kennt nur eine solche epochale Figur, Samo. Es ist immer der-
selbe Mann, einmal von Böhmen aus, das anderemal mit den Augen
des fränkischen Annalisten, also gewissermassen von aussen her be-
trachtet. Will man zum Überflusse noch einem indirekten Beweis
Beachtung schenken, so sehe man zu, wie Andere Samo und Przemysl,
die doch nun einmal in der böhmischen Geschichte untergebracht
solchen, er wird Begründer des FürstengeschlechtB; auch seine Nachfolger
werden ex sobole principis, ex (eisdem) prinoipibus genommen. Das führende
Amt des Einzelnen wird ausgedrückt mit den Worten gubernator, rector, dux.
Aach ein rector war früher unbekannt, erst seit Przemysl gibt es einen Lenker,
gubemator, rectores seu duces. Für die Bedeutung des dux vgl. noch gleich
nach unserer Erzählung: (Boriwoj) ducem suum (Bodec.: ,sibi<) vel regem Zwa-
topulc Morayie adiit.
>) Cui tantum agriculture officium erat. Przemysl ist hier vor seinem ße-
giemngsantritt ebenso »bloss schlichter Bauer«, wie bei Cosmas.
*) Siehe das alles »Untersuchungen« IS. 15 f, SS. Ferner unten S. 419.
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410 üans Schreuer.
werden müssen, neben einander plaziren^). Da wird Przemysl nach
Samo gesetzt. Das ist aber entwicklungsgescfaichtlich, rechtsgeschicht-
lich unmöglich; den losen Zuständen hat Samo durch Gründung des
^^Fürstentums' ein Ende gemacht, was soll da Przemysl noch einmal
das Fürstentum begründen? — Przemysl aber vor Samo zu setzen ist,
so viel ich sehe. Niemandem eingefallen. Man mag also die Sache
drehen und wenden, wie man will, immer kommt die Gleichung heraus :
Przemysl = Samo.
Nichts anderes ergibt, wie schon oben angedeutet, der Bodeker
Text. Für ihn ist Przemysl nicht einmal Bauer, sondern nur hervor-
ragender Sachverständiger in der Landwirtschaft: cui notissimum erat
agriculturae officium. Nun sagt der Bodecensis allerdings, dass der
Mann zum Gubernator agrorum von den Slaven bestellt worden sei.
Aber er sagt andererseits auch genau wie die Yulgata, dass der Ab-
schluss der Befreiung a clade et multiplici peste erst (sicque demum)
durch Przemysl, der zum Gatten der Seherin wird, erfolgt sei. Und
das ist hier womöglich noch viel gravirender als beim Vulgatatext
Denn die pestilentiae clades werden vom Bodecensis mit den Worten
geschildert: fructibus terrae suae sive aliis rebus suis destituti sunt.
ySie sind der Früchte ihres Bodens und anderer Vermögensstücke be*
raubt worden'' ! Damit kann erst recht nur Raub — offenbar durch
die Avaren — gemeint sein. Den Einwand, das sei hier bildlich ge-
meint, beseitigt auch wieder der Hinweis auf die Abhilfe durch mili-
tärische Mittel, wenigstens den Burgeubau. Also auch hier tritt die
deutschrechtliche, militärisch-staatsrechtliche Epoche der altböhmischen
Geschichte unzweifelhaft zu Tage.
Damit ist aber der Text nicht erledigt. !Nach Pekaf a. 0. haben
wir eine Kürzung resp. Verarbeitung vor uns. Pekaf selbst verweist
auf das .sonderbare' cui notissimum erat agriculturae officium
gegenüber dem (,an Stelle' des) tan tum der Vulgata. Ich möchte eine
m« E. einfache Erklärung hinzufügen. Vielleicht hat der deutsche
Verarbeiter die spezifisch böhmische Tradition von der bäurischen Ab-
kunft Przemysls nicht gekannt, und daher hier das tantum eliminiri
Er dürfte ganz gut das unverstandene und für uneingeweihte recht
unverständliche «tantum agriculturae officium* auf die neue Auf-
gabe des Przemysl bezogen und dem entsprechend natürlich bei der
Charakteristik des neuen Amtes den princeps weggelassen und den
gubernator nicht auf die Menschen wie Vulgata, sondern auf agri ab-
gestellt haben. So würde m. E. das — auch von Pekaf reprobirte
*) .Untersuchungen« S. 13, 21.
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Zur altböh mischen Verfassungsgeßcbichte. 4X1
— gubernatorem agrorum suorum des Bodecensis leicht erklärt, da-
mit aber auch alle darauf bauenden Argumentationen Brückners
erst recht hinfallig werden. Aus demselben Grunde würde dann auch
die Abstammung des Boriwoj aus der Dynastie des »princeps* Przemysl
gestrichen worden sein. Die pestilentiae clades aber sind aus dem
Grundtext stehen geblieben, ja (das ist vielleicht besonders beachtens-
wert, kann aber auch vollständig auf den Verarbeiter zurückgehen)
gerade der im allgemeinen kürzende Bodecensis schildert ausdrücklich
diese Plagen als Baub. Der ganze so hoch gestellte Text von Bödeken
ist also, sofern überhaupt etwas von ihm zurückbleibt, höchstens eine
neuerliche Bestätigung meiner Lösung.
Nun kommt aber, selbst wenn die Legende wirklich den Jahren
993|4 angehören sollte, noch Cosmas hinzu, den ich vorläufig absicht-
lich aus dem Spiel gelassen habe, der aber, wie schon das vorher aus-
geführte ergibt, zweifellos gute Volkstradition i) und zwar, wie ich
betonen muss, doch wohl etwa aus der Mitte des XI. Jahrhunderts
bietet. Cosmas begann die Ausarbeitung seines Werkes „nicht lange
vor 1110* *). Er hat also jedenfalls vorher die Materialien gesammelt.
Nun berichtet er aber nach Erzählungen von Greisen, senes, die ja
doch mindestens die Tradition aus der Mitte des XI. Jahres repräsen-
tiren. Cosmas gegenüber bietet dann die Legende — falls sie echt
ist — eine zwar noch ältere aber nur gelegentliche, von vornherein
summarische, flüchtige Notiz über die altböhmische Sage. Die Legende
ist dann sehr wertvoll, aber durchaus kein Todesstoss für Cosmas.
Was sich im Detail aus der Verbindung von Cosmas mit , Christian*
— dessen Echtheit vorausgesetzt — ergibt, glaube ich getrost auch
noch weiter einer späteren Erörterung vorbehalten zu dürfen. Die
Hauptpunkte sind wohl im Vorstehenden genügend herausgearbeitet.
VUI. Zur rechtsgeschichtliehen Sagenkritik.
Ich möchte zum Schluss noch über eine Frage der Sagenkritik
einige Worte hinzufügen, die gerade im konkreten Fall eine EoUe
spielt, die aber weder Brückner und Pekaf noch auch Bachfahl bei
der Beschäftigung mit meinem Buche sich gehörig zum Bewusstsein
gebracht haben, wiewohl ich , Untersuchungen* S. 3 f. mich präzise dar-
über ausgesprochen hatte. Es ist — namentlich für Kechtshistoriker —
<) leb verweise nochmals auch auf Bretholz a. 0. S. 481 ff., wo auagefahrt
wird dasB »Cosmas den Christian nicht gekannt haben kann*.
*) Vgl. Wattenbach, Geschichtsquellen II 204.
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412 Hans Schreuer.
nichts Neues ^), aber so?iel ich sehe, wird es nicht immer genügend
gewürdigt. Ich will es kurz wiederholen. Die Rechtsüberzeugung eines
Volkes, dessen Bechtsanschauungen — und diese systematisch heraus-
zuarbeiten ist die Aufgabe der Rechtsgeschichte — entnehmen wir
nicht blos sog. historischen Quellen sondern auch Sagen, Dichtungen
ja selbst der Mythologie, ah>o Erzählungen, deren Inhalt historisch
unwahr ist. Ich bin fest überzeugt, dass Baidur nicht von Hodur
durch einen Mistelzweig getötet worden ist; ebenso glaube ich nicht,
dass der Sohn Hreidmars die Gestalt einer Otter angenommen habe
und Yon Loki mit einem Stein totgeworfen sei. Nichts destoweniger
halte ich die rechtsgeschichtliche Argumentation, die Brunner^) dar-
auf baut, für ganz einwand&ei. und so mag auch z. B. die ganze
Geschichte von dem .Königsfeld* Przemysls unwahr sein — das Gegen-
teil habe ich am allerwenigsten behauptet — aber die rechts- und
wirtschaftsgeschichtlichen Motive,, die die Erzählung aufweist, können,
wenn sie in eine sonst fundirte Argumentation hineinpassen, ganz gut
verwendet werden. Eine Kritik^ die solche Dinge summarisch ad acta
legen wollte, würde die Forschung nicht bloss wichtiger Erkenntnis -
mittel berauben, sondern gerade zur Gewinnung unrichtiger, weil un-
vollständiger Vorstellungen führen. — Ein anderes Beispiel. Ich
glaube durchaus nicht an die historische Existenz des Mannus und
seiner drei (verdächtige Dreizahl ! ! !) Söhne. Ich würde aber sehr
verwundert einen « Rechtshistoriker' ansehen, der das in der Erzählung
liegende vaterrechtliche Argument Brunners nicht akzeptiren wollte
oder läugnete, dass hier uraltes Bewusstsein von einer wirklichen, in
der Hauptsache blutsverwandtschaftlichen Znsammengehörigkeit der
drei grossen Völkergruppen vorliegt. Und nun die Nutzanwendung.
Wenn es es auch keinen Bohemus, Gzech, Krak oder Erok in persona
gegeben haben mag, so ist doch der juristische Grundgedanke der
1) Ich verweiee hier nochmals ant Bemheim, Lehrbuch der historischen
Methode, jetzt 3. Auflage namentlich S. 466.
*) Über absichtlose Missetat, in seinen Forschungen zur Geschichte des
deutschen und französischen Rechtes S. 488 ff. Für die rechtsgeschicht-
liche Methode bei der Behandlung solcher Quellen empfehle ich allen Un-
gläubigen die Worte (a. 0.): »dais die Götter- und Heldensage (in concreto die
nordische resp. angelsächsische [Beowulf !]) eine uralte Rechtsüberzeugung des
Volkes widerspiegelt, bestätigen vereinzelte Aussprüche der Rechtsquellen, sei
es nun, dass sie das alte strenge Recht mit Bewusstsein festhalten, sei es, dass
sie uns einen Einblick gewähren in den unablässigen Kampf, welchen strenges
Recht und Billigkeit zu kämpfen hatten. Dabei sind es weniger die Volksrechte
der fränkischen Zeit, als vielmehr jüngere Quellen, in welchen die ursprüngliche
Rochtsauffassung am klarsten hervortritt* u. s. w.
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Zur altböbmischen Verfassangsgeschicbta. 4^3
Führerschaft, des Schiedsrichtertums u. s. w. rechtshistorisch Terwert-
har, zumal durch die weiteren Yon mir vorgefahrten Argumente ge-
rade die Führerschaft wahrscheinlicher gemacht ist, als etwa ein rein
genossenschaftliches Auftreten. Dasselbe gilt für die verwandtschaft-
lichen Beziehungen, welche die Sage in den Persönlichkeiten Eroks
und seiner Töchter sich abspielen lässt Geradeso wie der Wanen-
Mythus mit Becht von Brunner als Beleg für die Geschwisterehe aus-
genutzt wird, ebenso darf, ja muss man für die Erörterung der alt-
slavischen Familienverhältnisse in Böhmen die Sage über Grocco und
seine Töchter heranziehen. Prinzipielle Negation ist nirgends eine
gute Methode, und wenn die Ausbeutung selbst mythischer, über-
haupt historisch unwahrer Vorgänge manchem Historiker befremdlich
erscheint, so ist sie deshalb für die Zwecke der Kechtsgeschichte oft
das einzig Richtige. Durch harte Schablonen werden wissenschaftliche
Fragen nicht gefordert — eher geföhrdet.
Nachtrag.
Eine sehr gewichtige Parallele zur Verbauerung Samo's durch die
Tradition bietet die Sage vom Ursprung des sächsischen Geschlechts
der Billunge. Schon 100 Jahre nach Hermann, um 1075, schreibt
der gewissenhafte Adam von Bremen II 8: Vir iste (Hermann) pau-
peribus ortus natalibus, primo, ut aiunt, 7 mansis totidemque manen-
tibus ex hereditate parentum fuit contentus. Deinde quod erat acris
iugenii (also auch ein .Przemysl", ein Schlauer) u. s. w. Die spätere
Sage baut dann diese Bäuerlichkeit weiter aus. Und doch ist das
Geschlecht zweifellos hochadeligen Ursprungs. Die Parallele mit Samo-
Przemysl reicht vielleicht noch weiter. Auch die Billunge repräsentiren
zum guten Teil ein aus Franken nach dem Osten eingezogenes Element,
und doch verlegt die Sage ihren Ursprung in den Lüneburger Bauern-
hof Stübeckeshorn bei Soltau. Vgl über alles das von den Neuesten
Köpke, Jahrbücher der deutschen Geschichte, Kaiser Otto der Grosse,
S. 570 ff. 0. V. Heinemann, Geschichte von Braunschweig und Han-
nover I S. 93 f.
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Die Acta Murensia
und die ältesten Urkunden des Klosters Muri^
Von
Hans Hirsch.
Zweiter Teil.
in. Die Kaisernrkunde ron 1114.
Das Diplom ist uns nur mehr in jener Abschrift erhalten, die
der Anonymus seinem Werke einverleibt hat. Für den Beweis der
Echtheit sind wir also vor allem auf die inneren Merkmale angewiesen.
Die Urkunde stellt nahezu in allen ihren Teilen eine wörtliche Ab-
schrift der Königsurkunde Hirsaus dar. Nur ist das Formular bedeutend
verkürzt. Es fehlt zunächst die umständliche Anführung der Beweg-
gründe, die zur Gründung und Freigabe des Klosters geführt haben,
dafür ist dort mit teilweiser Benützung der für die päpstliche Schutz-
stellung des Klosters in der Hirsauer Urkunde gebräuchlichen Worte,
teilweise mit Heranziehung der Kardinalsurkunde der Bericht über die
Mission Eghards von Küssnach eingeschaltet^). Darauf folgt die Formel
für die freie Abtwahl mit Weglassung aller Bestimmungen, die in Hirsau
über die Einsetzung des Gewählten von Seite der Brüder getroffen
sind^). Das Recht der Absetzbarkeit eines unwürdigen Abtes, sowie
die Verfügungen über den Vogt^) sind mit einigen unbedeutenden
1) Vgl. diese Arbeit S. 266 ff.
*) Über den Grund dieser Anslassung, die Muri nahezu mit allen übrigen
von Hirsau abgeleiteten Diplomen gemein hat, ist meine später erscheinende Ar-
beit einzusehen.
') Da galt es natürlich zunächst die Bestimmungen des Otwisinger Tages
in das Hirsauer Formular hineinzuarbeiten. Als Zutat rechtlicher Natur be-
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Die Acta Murenaia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 4X5
Weglassuugen und Zutaten ganz nach Hirsau geraten. Desgleichen
die Bestimmung über die rechtliche Stellung der Klosterleute.
Von da ab macht sich unser Diplom YoUkommen selbständig.
Die Poenformel bei BesitzTerletznngen, die langatmige Fluchformel, die
Besitzbestatigung und Eorroboration, Teile die sonst alle übrigen Hirsauer
Urkunden mehr oder minder wörtlich nachgeschrieben haben, fehlen
in Muri. Dafür ist hier — und das ist das für die Echtheit ausschlag-
gebende Moment — eine dem Diktat der kaiserlichen Eanzlei dieses
Jahres entsprechende Poen- und Korroborationsformel gegeben« Man
urteile selbst:
Muri 4./III. 1114
St. 3106.
ut nuUa dein-
ceps persona, parva
siye magna, supra-
dictum monaste-
rium de aliquo be-
neficio suo inquie-
tare, molestare, dis-
yestire ulterius au-
deat.
Si vero forte,
quod absit, aliquis
aliqua temeritate
vel pertinatia praye
inductus hancnostri
precepti paginam
infirmare vel in-
fringere presump-
serit, centum libras
auri componat, me-
dietatem camere
nostre et medieta-
tem predicte eccle<
sie.
Ut autem hoc
ab Omnibus cre-
datar et inviolabi-
liter conservetur,
haue cartam manu
Basel 10. /in. 1114
St. 3109.
ut nulla dein-
ceps persona,
parva sive
magna, eandem
ecclesiam de su-
pradicto concambio
molestare in-
quietare vel di-
vestire audeat.
Si vero forte,
quod absit, ali-
quis prave in-
ductus haue
nostri privilegii
paginam infir
Mainz 14./IV. 1114
St. 3112.
ut nulla dein-
ceps persona
magna sive
parva supra
d i c 1 0 s homines
molestare vel
inquietare au
deat.
Si vero forte,
quod absit, ali-
quis huius no-
stre concessionis
paginam violare
presumpserit,
mare vel in-centum libras
fringere temp-'auri componat
taverit, sciat semedietatem ca-
compositurum mere nostre
mille libras auri,
medietatem ca-
mere nostre, et
medietatem pre-
fate ecclesie.
Quod ut verius
essecredatur, et
ab Omnibus in-
violabiliter ob-
servetur, hanC|biliter conser-
medi^tatem su
pradictis homi-
nibus.
Hirzenach 16./VI.
1114 St. 3114. •
ut nulla dein-
ceps persona
magna sive
parva eandem
ecclesiam de be-
neficiis suis
aliquo modo in-
quietare, mo-
lestare, vel di-
vestire audeat.
Si quis vero
forte, quod ab-
sit, huius no-
stri precepti
paginam in-
fringere temp-
taverit, centum
libras auri com-
ponat medieta-
tem camer^ no-
str^ et medie-
tatem supra-
dict^ ecclesi^.
Ut autem hoc
verum esse c r e
datur et ab om
nibus inviola-
Ut autem hoc
ab Omnibus
credatur et omni
evo inviolabi-
lliter observe-
zeicbne ich das Verbot gegen die Erblichkeit der Vogtei, das sich auch in dem
Hirsauer Diplom Heinrichs Y. f&r Usenhoven (St. 3012) findet.
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416
Hans Hirsch.
propria corrobora-jpaginam manu'vetar, hanc car-
inpressione insig-
niri iassimus.
tarn sigilli nostrijpropria corro-,tam inde con
scriptam et manu
propria corro
boratam im
pressione no-
stri sigilli in
signiri iassi-|9igniri
mus. mus.
boratam in
pressione no-
stri sigilli in-
signiri iussi
mus.
tur, hanc car-
tarn inde coc-
scriptam et manu
propria corro-
boratam in-
pressione no-
stri sigilli in-
iussi-
Nach dieser Gegenüberstellung ist es nur Sache der Yollstandig-
keit, wenn ich anführe, dass auch Invokation, Titel und Datirungi)
den Formen der kaiserlichen Kanzlei in diesen Jahren entsprechen^
und dass sämtliche in dem Stück angeführte Zeugen in den unserer
Urkunde zunächst liegenden Original- Diplomen Heinrichs Y. als solche
nachweisbar sind. Somit stellt sich die Herstellung unserer Kaiser-
urkunde folgendermassen dar. Aus dem Hirsauer Formular,
das Muri schon in einer seinen speziellen Verhältnissen
entsprechenden Umformung eingereicht hatte, hat man
die Schlusssätze gestrichen, durch eine kanzleigemässe
Korroborations- und Poenformel ersetzt, das Ganze aber
durch HiuzufügUDg eines Eingangs- und Schlussproto-
kolles zu einem Diplom gemacht. Die Urkunde ist, wie sie
uns heute vorliegt, aus der kaiserlichen Kanzlei hervorgegangen.
Diese präzise Argumentation ist in dem vorliegenden Falle umso
notwendiger, als die Frage der äusseren Merkmale wenigstens vorder-
hand nicht ganz ohne Schwierigkeiten zu lösen ist Der Anonymus
hat uns die Urkunde nicht allein abgeschrieben, er hat auch sämt-
liche B^laubiguDgszeichen, die er am Schlüsse des Diploms fand,
abgezeichnet. Sie schienen ihm ja die sichersten Bürgen für die
Echtheit des Diploms zu sein^). So finden wir auch in der Kopie
>) Die anni regni stiminen nicht, es müsste heissen Villi statt VIII, doch liegt
hier wabrBcbeinlich ein Vei-sehen des Kopisten vor. Nicht dieselbe Erklärung
möchte ich bieten, wenn die Datirung den Kaiser quartus rex Romanonim nennt.
Doch steht auch in dieser Hinsicht das Diplom nicht vereinzelt da. Vgl. Böhmer,
Acta 72 f., Stampf, Acta 667 und vor allem St. 3104.
*) Deshalb bemerkt er eigens (S. 40): carta libertatis, quam ipse rex nöbis
dedit, etiam manu sua ex quadam parte iignavit und S. 44. Istas tres virgulas
jacentes firmavit ipse rex in privilegio ad indicium firmitatis. Wenn Bresslau (EU.
in Abb. Text 25) an Diplomen Heinrichs IIL nachträgliche HinzuftÜgung der Kreuze
und Schnörkel zu dem Beizeichen constatirt, so scheint mir die zuletzt zitirte
Stelle fQr die Frage, ob der König an der Herstellung des Beizeichens irgend-
wie beteiligt war, nicht unwichtig zu sein. Freilich versichert Bresslau (ebenda
37 f.), dass man unter Heinrich V. yon dieser ursprünglichen Bedeutung des
Signum speciale keine Kunde mehr hatte.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 417
der Acta ein Monogramm, ein Beizeichen und ein ganz regelrechtes
Diptychon 1). Letzteres muss sogar Worte in griechischer Schrift ent-
halten haben. Die zwei «y*, die in die zwei Tafeln eingezeichnet
sind, deuten das au. Der Anonymus konnte die griechische Schrift
eben nicht lesen. Dass alle diese Zeichen auch wirklich im Original
Yorfindlich waren, dafQr ist die Abschrift ein sicherer Beweis, die
man sich von der Eaiserurkunde Muris in Engelberg nahm'), imi 1124
eine ähnliche Bestätigung seiner Bechte und Freiheiten Yon Heinrich V.
zu erlangen'). Denn auf der Vorlage des Eugelberger Diploms sind
am Schlüsse alle die genannten Zeichen angefügt Sie sind in ihren
Formen genau dieselben wie die in den Akten gegebenen, doch sind in
die Tafeln des Diptychons btatt der zwei ,y' Schnörkel eingezeichnet.
Damit gewinnen wir freilich zunächst einen weiteren Stutzpunkt
für die Echtheit des Muri-Diploms. Wir können nachweisen, dass die
Eaiserurkunde schon im Jahre 1124 bestanden und genau so bestanden
hat, wie sie zirka 20 Jahre später der Anonymus vorfand. Neben
dieser Annehmlichkeit erwächst uns aber auch die Pflicht, nachzu-
prüfen, inwieweit die von der Eugelberger Vorlage und dem Ano-
nymus der Muri-Ürkunde entlehnten Zeichen den Eanzleigebräuchen
unter Heinrich V. entsprechen.
1) Eine genaue Nachbildung gibt Kopp, Acta S. 35.
«) ÜB. von Zürich I Nr. 263.
•) Ibidem Nr. 265. Dort ist die Urkunde als Fälschung bezeichnet. Der
Befund, wie ihn das Original darstellt, ist richtig wiedergegeben. Es findet sich
an dem Diplom ausser dem Siegel, dessen Echtheit nicht angezweifelt wurde,
dem Monogramm, der Signum- und Rekognitionszcile nichts, was fOr die Her-
stellung in der kaiserlichen Kanzlei sprechen würde. Aliein diese Signum- und
Rekognitionszeilen wären mit anderen echten Heinrich- Urkunden zu vergleichen
gewesen. Dabei hätte sich ergeben, dass dieser Teil des Diploms tatsächlich
von einem Schreiber der kaiserlichen Kanzlei (Philippus B) herrührt. Als Ver-
gleichsmaterial mache ich vor allem St. 3198 (München) und 3204 (Karlsruhe)
namhaft. Das Siegel ist gerade das seit 1120 gebräuchliche (vgl. Bresslau N. A.
VI. 557). Mit air dem ist aber die Echtheit des Diploms ausser Zweifel gestellt.
Es schliesst sich so der Mehrzahl der Hirsauer Kaiserurkunden an, die auch bis
auf das EschatokoU ausserhalb der kaiserlichen Kanzlei entstanden sind. Die
Datirung ist nicht aufi^llig. Sie stammt nicht aus der Kanzlei, ist aber nicht
unkanzleigemäss (KU. in Abb. Text S. 87). Die Angabe von »dominica«
und >luna< ist, was in der Ausgabe des Züricher Urkundenbuches nicht ersicht-
lich gemacht ist, ein späterer Zusatz. Er stammt von derselben Hand, die die
gleichen Angaben der Datirung der gefälschten Papsturknnde (a. a. 0. Nr. 264)
hinzugefügt hat. Gleichfalls spätere Zutat ist die ganz am Schluss geschriebene
Besitzaufzeichnung. Weitere Auskünfte über die interessante Engelberger Ur-
kundengruppe muss ich mir für meine zweite Arbeit versparen.
Mütheilonren XXV. 27
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418 Hans Hirsch.
Das Monogramm ist regelrecht, wie es in der Kanzlei Heinrichs V.
üblich war. Auch das Beizeichen zeigt YÖllig jene Form, in der wir es
gerade in den 1114 zunächst liegenden Jahren aus Originaldiplomen des
letzten Saliers kennen. Aber schon hier muss ein Detail yermerkt werden,
für das nicht so ganz leicbt aus anderen Eaiserurkunden dieser Jahre
Belege beschafft werden konnten. Das Signum speciale ist rechts von drei
Kreuzen fiankirt. Ich bemerke, dass in dieser Form das Muri-Beizeichen
viel Ähnlichkeit mit denen der Diplome Heinrichs III. hat Auch unter
Heinrich Y. habe ich solche drei Kreuze gefunden und zwar gerade aus
dem Jahre 1114 in der Hirsauer Kaiserurkunde des Klosters Paulinzelle
(St. 3116), weiter aus dem Jahre 1112 in einer der zwei Ausfertigungen
des Bamberger Diploms (St. 3086). Alle drei Diplome stammen yon der-
selben Handi). Es offenbart sich also in der Anwendung der drei Kreuze
die Individualität des betreffenden Kanzlei-Schreibers. Damit sind wir
eigentlich in der Erkenntnis der hier vorliegenden Frage wieder einen
Schritt weitergekommen. Die Kaiserurkunde Muris ist wahrscheinlich
von demselben Manne geschrieben, der auch die Diplome Heinichs Y.
für Paulinzelle und Bamberg mundirt hat*).
Aber der Anonymus hat auch ein Diptychon abgezeichnet. Auch
das ist zunächst fBr uns ein Yorteil. Wir wissen so bestimmt, dass
das Original eine Bekognitionszeile gehabt hat. Sie fehlt in der heuti-
gen Überlieferung, ob sie nun der Anonymus abzuschreiben vergass,
oder dem Kopisten der Acta die Schuld beizumessen ist. Doch hat
sich bisher kein echtes Diplom Heinrich Y. finden lassen, in dem
diese Form des Bekognitionszeichens anzutreffen wäre 3). Das Dipty-
chon hat unter Heinrich III. dessen Kanzler Winitherius als Beglaubi-
gungszeichen eingeführt*). Seinem Beispiele ist ganz vorübergehend
>) Diese Frage, die Bresslau (KU. i. Abb. Text S. 81) mangels einer geeig-
neten Reproduktion der Paulinzeller Urkunde noch offen Hess, vermag ich inso-
fern sicher zu beantworten, als mir letzteres Stück in einer Photographie vor-
liegt, die ich in München mit den Bamberger Urkunden yerglich.
*) Damit ist noch nicht gesagt, dass dieser Schreiber zugleich der Diktator
ist. Darüber werden wir erst nähere Auskunft erlangen, wenn für die Diplome
Heinrichs V. genaue Diktatuntersuchnngen vorliegen. Doch erwähne ich, dass von
den drei früher angezogenen Urkunden St. 31 12 nicht von dem uns hier interessiren-
den Schreiber, sondern von Bruno A geschrieben ist, von dem auch andere dem
Muri-Diplom zeitlich nahe stehende Urkunden (St. 3107, 3108) mundirt sind. Ich
bemerke auch : die Angaben der Acta (tres virgulae) und die Zeichnung der
Acta nötigen zu der Annahme, dass das Original nur drei Schnörkel aufwies.
Diesen Brauch hat der Schreiber nicht immer eingehalten, z. B. wohl bei
KU. in Abb. IV, 25, nicht aber bei St. 3116.
») Bresslau KU. i. Abb. Text, 37 f.
♦) E. SteindoriF, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich IIL 1. 376.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 4^9
unter Hein rieb lY. der Kanzler Herimannus gefolgt. Bisher sind uns
aber nur zwei Diplome dieses Kaisers mit einem solchen Rekogni-
tionszeichen bekannt geworden^).
Schon deshalb geht es nicht an, das Vorkommen des Dipty-
chons in der Muri-Ürkunde als Yerdachtsgrund anzusehen. Wie
wir fQr den vereinzelten Gebrauch dieses Zeichens unter Hein-
rich IV. nur zwei Belege haben, können wir für sein Vorkommen
unter Heinrich V. eben nur ein Zeugnis aufweisen. Denn der
Gedanke, den Königsurkunden ein Bekognitionszeichen zu geben, war
damals noch nicht in Vergessenheit geraten. Auch unter Lothar HL finden
wir vereinzelt Urkunden mit solchen Beglaubigungszeichen. Dabei
knüpfte man sichtlich an ältere Vorbilder, etwa an die Ottonischen
Bekognitionszeichen an^). und wenn man sich nun auch unter Heinrich V.
dieses Brauches erinnerte, was ist natürlicher, als dass man sich da
die Formen zum Muster nahm, die die Diplome der beiden Vorgänger
des letzten Saliers aufweisen?
Gerade der Schreiber, der das Muri-Diplom mundirte, zeigt sich
auch sonst mit den Kanzlei Verhältnissen der früheren Zeit, nament-
lich Heinrichs IV. vertraut. Er ist es, der das Beizeichen in der
Kanzlei Heinrichs V. zu Ehren brachte. Er wusste ihm genau jene
Form zu geben, in der es unter Heinrich IV. im Gebrauche stand >).
Seine Schrift deutet überhaupt auf Beziehungen zu Kanzleibeamten
des vorhergehenden Begenten hin. Sie hebt sich in ganz bestimmter
Weise von der Schrift ab, wie sie die in den ersten Jahren Heinrichs V,
entstandenen Diplome zeigen*). Sie neigt sich aber ebenso deutlich
besonders in dem Gebrauche des offenen .a**, in der verlängerten Schrift,
in der Verzierung der Schäfte durch Zickzacklinien und in dem Auf-
satz des ,e* in der verlängerten Schrift den Kanzleischriften unter
Heinrich IV. uud denen noch früherer Zeiten zu*).
Fassen wir die Ergebnisse kurz zusammen. Die inneren Merk-
male der Urkunde zeigen, dass das Hirsauer Formular tatsächlich in der
kaiserlichen Kanzlei zu einer regelrechten Kaiserurkunde verarbeitet
I) KU. i. Abb. II, 26.
«) Ibid. VI, 3.
») Anderseits ist der Unterschied gegenüber dem Beizeicben Heinrichs III.
:ganz deutlich. Das Signum speciale Heinrichs IV. unterscheidet sich von dem
«eines Sohnes nur dadurch, dass es den Querstrich in der anderen Hälfte der
Figur aufweist (KU. in Abb. II, 26). Doch findet sich in den letzten Jahren Hein-
richs IV. schon jene Grundform, wie in der Kanzlei seines Nachfolgers (KU.
j. Abb. IV. 21).
♦) KU. in Abb. IV, 23 und 24.
») Ibidem II, 18, 19, 20, 2^, IV, 19.
27*
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420 Hans Hirsch.
wurde. Die Beglaubigungszeichen, die uns der Anonymus und die
Engelberger Vorlage überliefern, haben uns dazu geführt, mit einiger
Wahrscheinlichkeit sogar den Schreiber der Muri-Ürkunde festzustellen.
Das Diptychon darf keinen Yerdachtsgrund bilden. Denn wie wollte
man sich unter all diesen Umstanden die Herstellung einer Fälschung
erklären? Das Formular hätte man sich also aus Hirsau verschafft
und den speziellen Verhältnissen Muris entsprechend umgeformt
Die Foen- und Eorroborationsformel sowie das ganze EschatokoU wären
einem echten Diplom Heinrichs V. entnommen, das aber, wie die
Zeugenreihe yerlangt, gerade aus dem März des Jahres 1114 stammen
müsste, und weiter, wie das Beizeichen mit den drei Kreuzen fordert,
gerade von dem Schreiber geschrieben sein müsste, als dessen Eigen-
tümlichkeit die Anwendung dieses Zeichens charakterisirt wurde, und
endlich das Diptychon wäre einem Diplom Heinrichs III. oder IV.
entlehnt. Eine so komplizirte Herstellung einer Fälschung ist kaum
denkbar. Schon die Tatsache, dass die Hirsauer Fluchforroel durch
eine dem Kanzleigebrauch unter Heinrich V. entsprechende Poen- und
Korrobationsformel ersetzt ist, Hesse sich nicht erklären. Der Fälscher
fand ja die Fluchformel in der echten Vorlage, was bewog ihn, sie
fortzulassen ? In dieser Zeit haben Formeln doch sicher kein Kriterium
der Echtheit gebildet! Im Gegenteil, wir müssen die Sache umkehren
und sagen, das Muri-Diplom ist ein sicherer Beweis, dass das Diptychon
als Bekognitionszeichen auch der Kauzlei Heinrichä V. nicht unbe-
kannt war^).
Noch wären einige Fragen über Vorlage und Überlieferung des
Diploms zu erledigen. Über die Entstehung der ersteren wurden
im vorhergehenden Abschnitt Aufklärungen gegeben^). Es soll hier
nur darauf verwiesen werden, dass die für Muri notwendigen Umar-
beitungen des Hirsauer Formulars nicht erst vorgenommen wurden, al»
man sich 1114 um ein Diplom bewarb, sondern gleich damals, als
man unter Abt Lütfrid das Formular aus Hirsau erhielt Darüber gibt
uns die Engelberger Vorlage Auskunft. Als dieses Kloster aus Muri
das Hirsauer Formular entlehnte, hat man auch sogleich in der Vorlage
die für Engelberg nötigen Umgestaltungen vorgenommen. Neue dem
i) Über der Eaiserurkande von Muri bat ein glOcklicber Zufall gewaltet.
Die meisten übrigen Hirsauer Eaiserurkunden sind bis auf das Escbatokoll
ausserhalb der kaiserlichen Kanzlei entstanden und ihre Echtheit läest sich nur
deshalb ganz bestimmt erweisen, weil sie uns noch im Original erhalten sind.
Derselbe Tatbestand bei Muri hätte eine sichere Beweislührung unmöglich
gemacht.
«) Vgl. diese Arbeit 264 flF.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Elodters Muri. 421
Kloster günstige Bestimmungen wurden in das Formular hineinver-
arbeitet, die Zutaten rechtlicher Natur, die Muri Hirsau gegenüber
aufwies, wurden angenommen und noch günstiger gestaltet. Die Unter-
schiede von der später erteilten Kuiserurkunde, die die Vorlage aufweist,
sind äusserst geringe*). Und der Engelberger IJonch, der für sein
Kloster die Vorlage beschaffte, hat ganz sichtlich neben dem Texte
des Diploms auch die Vorlage desselben vor sich gehabt. Poen- und
Korroborationsformel der Kaiserurkunde sind, wenn auch in einzelnen
Ausdrücken benützt, im wesentlichen doch durch die Hirsauer Fluch-
formel ersetzt. Die konnte man in Engelberg nur aus der Vorlage
des Muri-Diploms kennen*). Die Muri- Vorlage bot also jedenfalls im
grossen und ganzen bereits den Text des später verliehenen Diploms
Was die Schicksale des Original-Diploms anlangt, so hat Kiem
aus zwei vom Notar Ulrich öchslin am 21. März 1588 vidimirten
deutschen Übersetzungen des Stückes^) und den umständlichen Ein-
leitungs- und Schlussformeln des Notars den Beweis erbringen wollen,
dass damals das Original noch vorhanden war^). Davon kann gar
keine Rede sein. Schon Liebenau hat die sehr richtige Bemerkung
gemacht, dass ein Notar des 16. Jahrhunderts sicher nicht in der
Lage war, zwischen einer alten Kopie und einem Original zu unterscheiden.
Aber wir werden in unserem Falle nicht einmal so gut daran sein.
Die deutschen Übersetzungen sind nach der Abschrift des Diploms in
den Akten angefertigt. Ebenso wie in dieser fehlt die Bekognitions-
zeile. Und nicht allein die Urkunde ist übersetzt, sondern auch eine
Bemerkung unseres Anonymus .somlicher virgulen dry machte
der Keyser selb an den brieff ze sicherer stätikeit*. Die
Notariatsformeln sagen gar nichts. Wir wissen überdies schon aas
dem Beginn des 15. Jahrhunderts, dass Muri, sobald es sich um eine
Bestätigung seiner Rechte bewarb, als Rechtstitel immer die Acta
vorwies«»). Die deutschen Übersetzungen sind im Gegenteil der erste
untrügliche Beweis, dass 1558 das Original nicht mehr vorhanden war.
<) Dtraus kann man wiederum die Lebre ziehen, dass kleine Änderungen,
die Mari Hirsaa gegenüber aufweist, möglicberweise doch erst auf die Erlangung
des Diploms (1114) zurückgeben.
^ liier liegt zugleich der sichere Beweis, dass die Vorlage zu dem Diplom
von 1114 noch im Jahre 1122 in Muri vorhanden war.
8) Kurz und Weissenbacb, Beitrage 1, 5 & *) S. 110 f.
>) So erwähnt eine Pancarta Sigismunds vom 12. Juni 1415 (Altmann,
regesta Nr. 1749) in der narratio die »stiflFtpuch« des Klosters, ebenso eine Ur-
tonde äcfnog Friedrichs von Österreich vom 3. Oktober H06 (vgl. Merz, die
Habsburg. 6, A. 19).
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422 Hans Hirsch.
Wichtiger ist die Überlieferung, wie sie sich bei Tschudi darstellt^).
Er bringt eine Bekognitionszeile: Bruno cancellarius recognovit Jeden-
falls hat die des Originals so gelautet. Wenn nun dieses auöh 1558
nicht mehr vorhanden war, so muss man doch bedenken, dass in die
Zeit der historiographischen Tätigkeit Tschudis auch das Jahr 1531
fallt, in welchem anlässlich des Berner Anfstaudes das Kloster geplQndert
wurde. Bei dieser Gelegenheit sind auch viele Kostbarkeiten des Klosters
zu Grunde gegangen*). Nun zeigt Vögelin, dass Tschudi die Acta
Murensia bereits 1530 gekannt hat, also vor dem verhängnisvollen
Jahr schon einmal in Muri gewesen ist^). So wäre ja immerhin mög-
lich, dass Tschudi noch das Original gesehen hat, und dieses dann 1531
zugrunde gieng. Aber es ist ja bekannt, dass Tschudi Inschriften
ergänzt, ganze Urkunden gefälscht hat Nun hat er das einige Tage
später für Einsiedeln ausgestellte Diplom gekannt, das die vorher zitirte
Bekognition trägt. Wer bürgt dafür, dass er auf Grund dieses Stückes
das der Muri-Ürkunde Fehlende ergänzte? Die Beglaubigungszeichen
sind bei ihm genau in jener Beihenfolge zu finden, wie in den Akten.
So sind sie aber sicher nicht im Original aufeinander gefolgt. Denn
dort wird das Diptychon sich wohl am Schlüsse der Bekognitionszeile
befunden haben, ganz sicher aber haben die „tres virgulae* die Beihe
der Zeichen nicht eröffnet, sondern die linke Seite des Signum speciale
ausgemacht. Das ergibt nicht nur der Tatbestand in anderen Ur-
kunden Heinrichs V., sondern auch die Beihenfolge, in der die Zeichen
in der Engelberger Vorlage zu sehen sind. Wenn also Tschudi die
Zeichen bloss aus den Akten abgemalt hat, soll er gerade für die Be-
kognition auf das Original zurückgegangen sein^)?
lY. Das sogenannt« Testament des Bischofs Werner Ton
Strassbnrg vom Jahre 1027 5).
Die Überlieferung dieses interessanten Stückes gibt sich als Ori-
ginal aus. Das zeigen die noch vorhandenen Siegelschnüre. Dann er-
*) Chronicon Helveticum Basel 1734, 50 f.
») Kiem, Geechichte 1, 298 f.
•) Gilg Tschudis Bemühungen nm eine urkundliche Grundlage für die
Schweizer Geschichte, Jahrb. f. Schweiz. Gesch. 14, 155. Die umfangreiche Be-
nützung des Muri- Archivs durch Tschudi ist nach Herzog erst in die Jahre 1533
—1535 zu setzen (vgl. Ärgovia 1888, 56 f.).
*) Eine ähnliche Willkürliehkeit konstatirt Schweizer (ÜB. v. Zürich 1,
Nr. 284) bei einem Einsiedler Diplom Eonrads III. Tschudi gibt von diesem
in seinem Werke das Monogi*amm einer ganz anderen Eonrad-Urkunde.
6) Eiern 107 ff. Adler 1884, 1 ff. Geschichte I, XLI ff. Liebenau, Adler 18^2,
119 fl., 1885, 110.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des EloBters Muri. 423
gibt sich aber sogleich ein Widerspruch zwißchen der Jahrzahlangabe
1027 und dem wirklichen paläographischen Tatbestande, dem zufolge
die Niederschrift in den Beginn des 12. Jahrhunderts zu setzen ist.
So haben die paläographischen Gutachten bisher immer gelautet, und
es mag dabei auch für diese Arbeit sein Bewenden haben. Es ist
nicht möglich, auf Grund des Schriftbefundes nähere Besultate über
die Entstehungszeit des Stückes zu gewinnen, wir haben ja kein Ver-
gleichsmaterial, denn von Urkunden und Handschriften Muris aus dem
11. und 12. Jahrhundert ist fast nichts erhalten. Ein isolirt dastehendes
Stück aber genauer als auf ein Menschenalter zu fiziren wird sich
kein Paläograph unterfangen i).
Wohl kann man bei dem Schriftstück von Urkundenschrift sprechen.
Die Ober- und Unterschäfte sind sehr lang, teilweise mit Zickzacklinien
verziert. Als Abkürzungszeichen ist fast durchgeheuds das diplomatische
verwendet, und die Ligaturen von et und st gemahne u recht sehr an
die diplomatische Minuskel. Im allgemeinen macht die wirklieb schone
Schrift aber doch den Eindruck, als ob unser Schreiber mehr gewohnt
gewesen wäre, Bücher zu schreiben als Urkunden. Die Zickzacklinien
waren jedenfalls kein Schmuck, den er seinen Buchstaben für ge-
wöhnlich verlieh. Denn er ist diesem seinem Vorsatz, den er bezüglich
der Oberschäfte der Buchstaben s, d und h gefasst hatte, schon nach den
ersten fünf Zeilen untreu geworden und hat sich seiner später nur mehr
bei dem Buchstaben s und auch da recht selten erinnert. lu der
Schrift liegt also bis zu einem gewissen Grade etwas Gemachtes. Als
charakteristisch für das 12. Jahrhundert sind das runde s auf der
Zeile 2) und die zwei Striche über dem doppelten i») hervorzuheben.
Freilich mit all' dem ist für die Klarlegung der Frage wenig getan.
Da muss die Untersuchung der inneren Merkmale eine genauere
Zeitbestimmung ermöglichen.
*) Nur auf eine Urkunde will ich aufmerksam machen, deren Schrift völlig
denselben Charakter aufweist, wie das vorliegende Dokument. Sie hat auch den
Vorzug, aus einem Muri benachbarten Kloster zu stammen. Es ist der Schieds-
spruch des Erzbischofs Bruno von Trier zwischen dem Kloster Schaffhausen und
dessen Vogt vom Jahre 1122 (Quellen zur Schweizer-Geschichte ill, 1, 100 ff.).
Das Stück weist auch inhaltlich jrecht bemerkenswerte Analogien zur Werner-
Urkunde auf.
») Dem früheren Gebrauch entsprechend findet sich dieser Buchstabe hie
und da an einem Wortschluss über dei; Zeile.
') Ein Charakteristikum, das in der Königsurkunde durch einen Schreiber
Eingang findet, der seine Kanzleitätigkeit 1109 begann, (KU. i.. Abb. S. 79.)
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424
Hans üirscli.
Das StQck entspricht inhaltlich und formell Tollkommen einer
Bischofsarkunde 1), freilich keiner solchen aus dem 11. sondern
einer aus dem 12. Jahrhundert. Denn ein bedeutsames Charakte-
ristikum der Bischofsurkunde dieser Zeit bildet zugleich das formell
wichtigste Merkmal unseres Dokumentes. Es ist das Formular des
päpstlichen Klosterschutzpriyilegs, dem wir fast auf jeder Zeile
begegneu.
Der Einfluss der Papsturkunde ist schon in den ersten Bestim-
mungen, die Abtwahl betrefiFend, recht deutlich. Die Murenser Konven-
tualen können sich ,libera electione siye de sua sive de alia congre-
gatioue* einen Abt wählen. Es ist das eine ältere Formel, die in den
Papsturkunden vor Gregor VII. nicht selten zu finden ist«). Der fol-
gende Satz trifft Verfügungen für den Fall einer Uneinigkeit der Brüder
bei der Wahl und stellt für die Entscheidung das Minoritätsprinzip
auf. Hiebei bedient er sich einer Wendung, die der Abtwahlformel
ürbans IL gegenüber der Gregors VII. das charakteristische Gepräge
verleiht^.
Gregor VII.
Migne, PatroL lat. 148,
665.
Obeunte abbate non
alius ibi quacunque ob-
reptionis astutia ordine-
tur, nisi quem fratres
eiusdem coenobii cum
Urban II.
Wirtemb. ÜB. I, 305 f.
ObeuDte vero te, nunc
eius loci abbate, vel tuo-
rum quolibet successo-
rum, nullus ibi qualibet
subreptionis astutia Tel
Muri-Urkunde
S. 108.
L
1) Damit trete ich der AufEaBsang üauthalers entgefl^eiit der (in dieser Zeit-
schrift 4, 638) daM Stück für »eine yerstQmmelte Nachbüdong« hält, »wobei man
die einleitenden Formeln des Protokolls bis zur Arenga übergangen hat*. Die
Urkunde hat an einleitenden Formeln alles, ausgenommen die Invokation, diese
ist aber für eine Bischo&urkunde kein unbedingtes Erfordernis. Hauthaler hat
sich za seiner Annahme jedenfalls durch den ungewöhnlichen Anfang »Ne qua
ingeniorum pervicatia . . .< yerleiten lassen, durch den Umstand, dass Titel und
Arenga den Platz gewechselt haben. Man vergleiche den Anfang einer Urkunde
Bischof Reginmars von Pa^sau (Font rer. Austr. Abt. 11, LI, 41): Ke volubilitas
et antiquitas temporum a memoria deleat posterorum, ego Reginmarus Pata-
▼iensis ecclesie episcopus . . .
*) Vgl. z. B. Migne, Patr. lat. 143, 638, Leo IX. für das Kloster hl. Ereaz
zu Donauwörth. Post obituni vero tuum, de ipsa congpregatione, quae meiior sit,
eligatur, si idonea inventa fuerit . . . alioque de alia congregatione idonea
eligatur . . .
*) Über die Entwicklung der Abtwahlformel in den Papsttnrkunden des
11. Jahrhunderts hatte ich selbstftndig Untersuchungen durchgeführt und bin
dabei zu denselben Resultaten gekommen, wie Puckert Aniane und Gellone 47 iL
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Die Acta Mureneia und die ältesten Urkundea des Klosters Muri. 425
commani consensu se-| violentia preponatur, nisi
conduin Dei elegerint.
quem fratres communi
consensu, vel fratrum
pars consilii sanio-
ris secnndum deum et
beati Benedi cti regolam
elegerint.
Quod si in eligendo
qoandoque, qnod Deu9
abnuat, fratres discordes
fuerint, pars sanioris
consilii quem ele-
gerit, onanimiter omnes
obtineant . . .
So ist für die Entstehung der Muri-Urkunde ein wenn auch nicht
unbedingt sicherer, immerhin aber sehr beachtenswerter termiuus a
quo gewonnen ^), das Jahr 1090. In diesem Jahre hat Urbau II. seine
ersten Friyilegien an deutsche Klöster ausgeteilt^).
Noch deutlicher zeigt sich die Benützung von Papsturkunden bei
den Bestimmungen der Muri-Ürkunde über die Vogtei des Klosters.
Die Normirung der Erblichkeit dieses Amtes in der Stifterfamilie ist
für ein ßeformkloster nichts auffälliges*). Hervorstechender ist die
Verfügung, dass im Falle des Aus8teri)en8 der männlichen Linie des
Hauses Habsburg die Vogtei auf etwa vorhandene weibliche Glieder
der Familie übergehen könne. Nun hat Schulte festgestellt^), dass das
zweite habsburgische Hauskloster Ottmarsheim von Leo IX. ein Privileg
erhielt, in dem die Erblichkeit der Vogtei in männlicher und weib-
licher Linie ausgesprochen war. Das war Grund genug, die Privi-
legien Leos IX. insgesamt durchzusehen. Es zeigte sich, dass dieser
Papst nicht allein für Ottmarsheim derartige Vogtei-Bestimmungen
getroffen hat, sondern dass diese in ihren charakteristischen Details auch
in seinen Privilegien für Woffenheim, für das Kreuzkloster zu Donau-
») Beide, die Formel Urbans II. und die der Muri-Urkunde gehen auf ein
gemeinsames Urbild, die Regula S. Benedicti zurück. (Cap. 64 »quem sibi Concors
congregatio secundum timorem dei sive etiam pars quamvis parva congregationis
saniori consilio elegerit.*) Es wird sich im folgenden zeigen, dass die Ordens-
regel an anderen Stellen der Muri-Urkunde benutzt wurde, und so wäre es
immerhin möglich, dass auch der Passus über die Abtwahl direkt auf die Regula
surückgeht. Auffällig bliebe aber dabei, dass die Wendung nicht in der Fassung
der Regula, sondern in der der Papsturkunden auftritt. Meine Behauptungen
bezfiglich der Bestimmung »sanius oonsilium* sind nicht so aufzufassen, als ob
sieh diese Worte zum erbtenmale in Privilegien Urbans IL finden wQrden. Ein
echtes Privileg Victors II. für Monte-Cassino weist dieses Detail bereits ^uf(J.-L.
4368, vgl. auch Chron. Cass. M. G. SS, VII, 692). Für die Frage nach den Vor-
lagen der Muri-Urkunde kommen natürlich nicht derartige vereinzelte Fälle in
Betracht, hier ist einzig massgebend, wann diese Bestimmung zum erstenmal in
Deutschland aufhritt, wann sie in Papsturkunden herrschend wurde. Das ist
erst seit Urban IL der Fall.
>) J.-L. 5428 und 5429.
•) Hauck, £irchenge8ch. IV, 315.
*) a. a. 0. 6.
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426 Hans Hirsch.
wörth*) und das lothringische Kloster Bleurville erlassen wurden^
Diese Yerftlgungen kennzeichnen die Eigenart Leos. Woffenheim war
ja die Stiftung seiner Eltern, und über die Vogtei des Klosters Deuilly
hat er höchst wahrscheinlich schon als Bischof von Toul ähnlich verfägt.
Dass ein derartiges Privileg für die Muri-Urkunde Vorlage war, ist
den folgenden Zitaten mit Sicherheit zu entnehmen.
Muri. (S. 108): Ipse autem abbas communicato fratrum consilio
adyocatum de mea posteritate, qu^ prefato Castro Habesburch
dominetur, qui maior natu fuerit, tali conditione eligat, ut si quas
oppressiones intolerabiles monasterio intulerit, et inde seeundo et tercio
commonitus incorrigibilis extiterit, eo abiecto aliusdeeadem progenie,
qui in eodem sit Castro Habesburch, sine contradictione
subrogetur. Hoc adiecto, ut si masculinus sexus in nostra
generatione defecerit, mulier eiusdem generis, quQ eidem
Castro Habesburch hereditario iure presideat, advocatiam
a manu abbatis suscipiat . . .
W 0 f f e n h e i m 2) : Postquam vero Henricus nepos mens diem clau-
serit extremum, ipsi qui maior est natu inter possessores ca-
stri supradicti, si plures exstiterint, advocatia debeatur ....
Quod si nemo superstes fuerit haeres, tunc non alio, sed ad genus
nostrae parentelae recurrant, indeque sibi quemcunque
propinquiorem velintadvocatumsuscipiant, ut semper ipsa advocatia
maneat in nostro genere ... Si autem de omnibus monasterii
rebus . . . plus quam constitutum est sibi usurpare praesumpserit, et infra
duodecim hebdomadas est admonitus . . . eandem rem . . . non reddiderit,
. . . liceat abbatissae eiusque congregationi de nostro genere pro-
pisquiorem, qui magis idoneus possit inveniri, advocatum ac-
quirere alium sibi.
Bleurville^): quicunque de eins (sc. des Stifters) corporis
posteritate Fonteniacum castellum iusta haeredidate pos-
sederit, advocatiam ipsius loci habeat solide. Quod si forsan ad eius
successionis progeniem nemo superstes remanserit, ad propinquiorem
et natu maiorem, qui de stirpe ipsius Raynardi descenderit
aut ex cuius haeredidate idem locus est inceptus, paedicta advocatia per-
veniat^).
Deuilly^): Advocatiam autem praedicti loci Walterius sibi et uxori
«) Von diesem Privileg (Mi^ne 143, 658) ist im folgenden der Wortlaut der
Stelle nicht wiedergegeben, da sich keine wörtlichen Übereinstinunongen finden.
Es mag genügen darauf hinzuweisen, dass die Erblichkeit der Vogtei in der
Stifterfamilie und die Absetzbarkeit eines ungerechten Vogtes — erstere sehr
detaillirt — auegesprochen ist.
«) Migne 143, 635 f.
») Migne 143, 661 f.
*) Weit^T ist noch das Recht der Absetzung eines ungerechten Vogtes
verliehen.
«) Migne 143, 589. üb die Urkunde in der vorliegenden Form echt ist,
müsste erst untersucht werden. Aber die aufgegriffene Bestimmung scheint mir
deshalb ziemlich unverdächtig zu sein, weil sie so ganz konform mit denen ist,
die sich sonst in den Papstprivilegien Leos IX. finden.
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Die Acta Marensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 427
snae Adilae retinuit, et post eoä uni suorum haeredam, qui inaior natu
fuerit . . . Constituit autem, ne ulli saonun haeredam hanc advocatiam
tenenti cuiquam in beneficinm eam dare liceat, sed ipse eam in suo dominio
possideat, quae post eos ad filiiun säum Odelriccun deveniat, et post eam
quicunque propinqaior haeres castellam Daguliacum iure
possederit, eandem advocatiam teneat.
Der Zusammenhang der Vogtei-Bestimmungen der Muri-Urkunde
mit den Privilegien Leos IX. ist ganz eklatant^). Damit wäre ja auch
die Frage beantwortet, woher jene Yerfügungen über die Abtwahl
stammen, die auch unzweideutig auf ein päpstliches Schutzprivileg vor
ürban II. hindeuten.
Bei den Vogtei-Bestimmungen wiederholt sich übrigens, was die
Zusammensetzung der Abtwahlformel lehrte. Während ein Teil der
Verfügungen, die Regelung der Erbfolge, auf ältere Privilegien zurück-
geht, knüpft der Nebensatz, die Absetzbarkeit des Vogtes enthaltend,
an neuere Muster an. Mit einiger Wahrscheinlichkeit lässt sich das
wenigstcDS behaupten. Die charakteristische Wendung, die die Ab-
setzung durch einen Ablativus absolutus ausdrückt, hat wiederum in
deu Privilegien Gregors VIT. und ürbans II. ihre beachtenswerten
Analogien.
Muri: si quas oppressiones intolerabiles monast^rio intulerit, et inde
secundo et tercio commonitus incorrigibilis extiterit, eo abjecto ahus de
eadem progenie .... subrogetur.
Gregor VII. für Schaffhausen *): Quod si postmodum non
fuerit utilis monasterio, eo remoto, alium constituat.
Von den folgenden Bestimmungen ist noch eine zu besprechen,
Der Abt darf Elostergut zu Lehen nur gegen die gesetzmässige Ab-
gabe verleihen, dem Vogt sind Verfügungen über Klostergüter und
Klosterleute überhaupt verboten. Wie die gleichmässige Stilisirung
der beiden Bestimmungen zeigt'), gehen sie beide auf dieselbe Vorlage
*) Die Ausdrucke ,que prefato Castro Habesburch dominetur«, qui in eodem
sit Castro Habesburch« sind also mehr oder minder Phrasen und bilden keine
Tollgiltigen Beweise dafür, dass die Habsburger ihr Stammschloss auch wirklich
bewohnt haben.
») Quellen zur Schweizer- Gesch. HI, 1, 21. Von diesem Privileg Gregors VH.
aus hat die Wendung dann in mehreren Bullen Eingang gßfunden, die Urban H.
rmd Calizt H. speziell Reformklöstem verliehen haben.
s) Nee cuiquam (sc. abbas) in beneficium, sed pro legitime reditu prestare
presumat und nee ipse, qui prestitus fuerit advocatus, quicquam de rebus mona-
sterii . . . cuiquam prestare audeat.
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428
Hans Hirsch.
zurück und da werden wir wieder auf die Privilegien Leos IX. ge-
wiesen 1).
Noch einige Wendungen sollen hervorgehoben werden, die den
Einfiuss des päpstlichen Schutzprivilegs deutlich zeigen: «ipsa quam
illicite usurpavarat, omnimodis privetur', „ad ampliorem etiam eius-
dem monasterii honorem et utilitatem perpetua lege sanctimus'^, «aliquo
modo abalienare presumat.* Der Schlussatz der Urkunde weist noch-
mals auf den Zusammenhang mit den Privilegien Leos IX. hin:
Muri.
Si quis demum huic nostr^ con-
scriptioni aliqua temeritate contraire
nisus fuerit, eum vinculo anathe-
matis inuodatum usque ad
condignam satisfactionem pon-
tificali auctoritate damnamus.
Leo IX. fär Fulda, Schannat, Eist.
Fuld. Cod. prob. 164.
quod si quis praesumpserit, se no-
stri anathematis vinculo us-
que ad condignam satisfacti-
onem insolubiliter noverit inno-
datum*).
Man mag Qber die Zuweisung der Formelbestandteile im einzelnen
anderer Meinung sein. Das Hauptergebnis ist jedenfalls gesichert.
Die Muri-Urkunde ist mit wesentlicher Benützung des
Formulars der päpstlichen Schutzprivilegie n, nament-
lich aber mit Zugrundelegung eines Privilegs Leos IX.
gefertigt. Die Übereinstimmungen mit dem genannten Urkunden-
Formular zeigen sich nicht allein in den dispositiven, sondern auch
in den rein formelhaften Teilen der Urkunde»). Ihre Echtheit ist nach
air dem ausgeschlossen, sie ist Fälschung in toto.
Zu diesem Urteile sind ja die Forscher bis jetzt abgesehen von
dem Schriftbefunde durch den stellenweise für das Jahr 1027 ganz
nnmöglichen Bechtsinhalt der Urkunde gelangt. Die scharfe Form,
in der die Absetzbarkeit eines ungerechten Vogtes ausgesprochen wird,
wäre für diese frühe Zeit mindestens höchst auffällig^). Direkt un-
1) Z. B. Leo IX. ftlr Goslar Migne 143, 632. Der Vogt darf nichfc >ex bonis
ipsis aliqoid alicui in proprium dare eive in beneficium tribuere«.
^ Man kann diese Phrase in allen möglichen Varianten in den Privilegien
Leos IX. finden. Die einzelnen Worte würden nichts beweisen. Besonders der
Ausdrack »vincalo anathematis innodatam« ist, dem liber diumus entnommen,
Oemeingnt der Bischofsurkunden des 12. Jahrhunderts gewordeti.
>) DasR man die Datirung jedenfiEills keiner echten Urkunde entnahm, wird
noch später erörtert werden.
*) Eines der frühesten Beispiele hiefUr hat Kiem (Adler 1884, 2 t, Ge-
schichte I S. XLIV) in der Urkunde des Grafen Ulrich von Lenzburg vom Jahre
1036 ausfindig gemacht (Herrgott, Gen. II, 112 f.). Soviel ist gewiss, dass die
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 429
möglicli ist der Satz, der sich gegen die Au£fassuiig richtet, die Muri-
Yogtei könne Tom Abt als liehen verliehen werden. Erst Ende des
des 10. Jahrhunderts hat man begonnen, Vogteien als Lehen zu yer-
leihen und das 11. Jahrhundert ist so recht die Zeit, in der sich diese
Auffassung allgemein Bahn bricht^). Es ist dann zu einer Reaktion
gekommen, aber frühestens erst um die Mitte des 1 1. Jahrhunderts. Die
Belege, die Waitz für dieses Verbot anführt, gehören sämtlich dem
12. Jahrhundert an^).
Anschliessend an die bisherigen Ausführungen ist nur noch die
Frage zu erörten, woher man in Muri eine so genaue Kenntnis von
Papstnrkunden besass. Bezüglich des Privilegs Leo IX. würde man
wohl an Ottmarsheim denken. Allein schon Schulte hat durauf hin-
gewiesen, dass die Begelung der Erbfolge in der Vogtei über Ottraars-
heim eine Abneigung des Stifters Budolf gegen seinen Bruder Badeboto
erkennen lässt, deren Gründe uns eben die Acta offenbaren. Es ist
da sehr fraglich, ob Kudolf den Besitz der Vogtei über seine Stiftung
an den Besitz der Habsburg gebunden hat Das ist aber gerade die
charakteristische Seite der Werner-Ürkunde. Es besteht ja doch über-
haupt kein Hindernis für die Annahme, Muri habe seine Vorlagen aus irgend
einem anderen elsässischen Kloster sich beschafft. Mit Sicherheit kann
kein Stift genannt werden, wir wissen auch nicht, welche Klöster derart
abgefasste Privilegien Leos IX. erhalten haben, die uns heute nicht
mehr vorliegen 3). Schaffhausen käme da sehr in Betracht, denn
aller Wahrscheinlichkeit nach wurde es bei seiner Gründung einer
Schutzverleihung Leos IX. teilhaftig*). Darin war die Erblichkeit
der Vogtei im Stifterhause normirt. Ausserdem hat ja Muri neben
einer Urkunde Leos IX. auch Privilegien späterer Päpste herangezogen,
und es ist da wohl das Wahrscheinlichste, dass die Vorlagen der
Fälschung Privilegien verschiedener Päpste gewesen sind, die einem
und demselben Kloster verliehen wurden. Für diese jüngeren Formel-
bestandteile bot aber Schaffhausen durch seine zahlreichen Papstur-
kunden die denkbar besten Vorlagen^). Es soll damit nur auf eine
Möglichkeit hingewiesen werden.
Werner-Ürkunde in ihren Beetimmungen betreffe des Vogtes weit Ober das hin-
ausgeht, was Graf Ulrich für Beromünster normirt hat.
') Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsieben 1, 1121—24.
>) Deutsche VerfiissungsgeschichteV 11, 346 A.2, darunter auch unsere Urkunde.
3) Unter diesen könnte übrigens auch Muri selbst sein.
*) Darüber hoffe ich mich bald an anderer Stelle zu äussern.
') Quellen zur Schweizer-Gesch. III, 1, 20 ff. Eine gewisse Notwendigkeit^
an Schaffhausen zu denken, würde sich dann ergeben, wenn man die Überein-
stimmung der Muri-Urkonde mit dem päpstlichen Formular in der Vogtabsetzung
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430 Hans Hirsch.
Die Frage nach den Vorlagen der Fälschung ist aber noch nicht
abgeschlossen. Sämtliche Ausdrücke, die sich auf die AmtsfOhruug
des Abtes beziehen, sind der Regula S. Benedicti entnommen. Der
Passus lautet:
qui non superfluitate Tel morum improbitate seu tyrannica domina-
tione dissipare, sed provida ordinatione et industri sagacitate res mona-
sterii ut fidelis dispensator studeat disponere.
Zum Vergleich sind folgende Stellen der Ordensregel heranzu-
ziehen :
Gap. 61. De monachis peregrinis, quaUter suscipiantur. Si quis
monachus peregrinus de longinquis provinciis supervenerit, si pro hospite
Yoluerit babitare in monasterio et contentus fuerit consuetudine loci, quam
invenerit, et non forte superfluitate sua perturbat monaste-
rium, sed simpliciter contentus est, quod invenerit, suscipiatur, quanto
tempore cupit. Wenn er aber irgend eine Ausstellung in bescheidener
Form vorbringe, möge der Abt bedenken, ob Um nicht Grott deshalb her-
geschickt habe. Will der Mönch im Kloster ständig verbleiben, steht dem
nichts entgegen, denn gerade während seines Aufenthaltes als Gast könne
man seinen Lebenswandel erkennen. Quod si superfluus aut vi-
tiosus inuentus fuerit tempore hospitalitatis, non solum non debet
sociari corpori monasterii, verum etiam dicatur ei honeste, ut discedat, ne
eins miseria etiam alii vitientur^).
Gap. 3. Der Abt soll in wichtigen Angelegenheiten aucl^ den Bat
der Brüder hören. Sed sicut discipulis conuenit obedire magistro, ita et
ipsum prouide et iuste condecet cuncta disponere.
Cap. 27. Gegen Brüder, die wegen eines Vergehens exkommunizirt
sind, soll der Abt gemässigt und weise vorgehen. Magnopere enim debet
sollicitudinem gerere abbas et omni sagacitate et industria curare,
ne aliquam de ovibus sibi creditis perdat. Noverit enim se infirmarum
^euram suscepisse animarum, non super sanas tyrannidem.
Cap. 64. Ein unwürdiger Abt kann abgesetzt werden, prohibeant
pravorum praevalere consilium et domui Dei dignum constituant dispen-
satorem.
<eo abiecto) als sicher annehmen würde. Denn Schaffhausen hat zweifellos das
erste Privileg in dieser Fassung erhalten.
^) Das Wort superfluitas bezeichnet das Gegenteil von dem, was dem Gast
zur Pflicht gemacht wird, dass er sich in die bestehenden Verhältnisse zu fügen
habe. Der Ausdruck bedeutet im allgemeinen exzentrisches Wesen. Diese
Deutung des Wortes wird durch eine zweite Stelle der Regula erleichtert. Cap. 36
de infirmis fratribus heisst es: Sed et ipsi infirmi considerent in honorem Dei
sibi serviri et non superfluitate sua contristent fratres servientes
sibi. Superfluitas heisst also auch hier Übertriebenheit, Überspanntheit. Ich
bin dem Herrn Stiftsarchivar von Zwettl P. Hammerl sehr zu Dank verpflichtet,
dass er mich zur Erklärung des Wortes auf die Regula verwies. Die Durchsicht
derselben förderte dann das vorliegende Resultat zutage.
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Die Acta Mureusia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 43X
Der den Zitaten der Kegel vorangestellte Satz der Fälschung
lässt sich also mosaikartig ans Ausdrücken der Ordensregel zusammen-
setzen. Diese klingt auch durch bei der Stelle über die Vogtabsetzung,
ihr ist bei der Ordnung der Rechtsverhältnisse der Elosterleute die
Wendung .pensum servitutis reddant* entnommen i).
Die Art der Benützung der Vorlagen seitens der Fälschung ist
ganz merkwürdig. Sie ist keine satzweise, sie ist eine wortweise.
Das Spurium ist weder in seinem WortgefÜge noch — wie sich später
zeigen wird — in seiner Struktur des Fälschers eigenstes Werk. Doch
hat er sich von seinen Vorlagen nirgends beherrschen lassen und das
entlehnte Material für seine Zwecke höchst sorgfaltig zurechtgerichtet.
Einen direkten Grund für die freie Benützung der Vorlagen vermögen
wir noch heute^^u erkennen. Der Fälscher hat auf den Wohlklang seiner
Sprache viel Bedacht genommen.
qui non snpQTÜuitate vel morum improhitcUe seu tjrannica dornt-
naiione dissipsxe, sed prouida ordinatione et industri sagaci^o/e res mo-
nasterii ut fidelis di^ensator studeat disponere.
Jetzt wird ja verstandlich, warum aus dem provide und der tyrannis
der Regel eine provida ordinatio und eine tjrannica dominatio
werden musste, warum die Worte industria et sagacitas der Vorlage
zu einem Ausdruck zusammengezogen wurden, warum schliesslich als
das naturgemässe Gegenteil von disponere das Verbum dissipare sich
ergab. Und dieses Streben, der Sprache einen Wohllaut zu verleihen,
ist auch aus anderen Stellen der Fälschung zu erkennen^).
Die Frage nach den ersten Spuren der Fälschung glaubte Kiem
sehr einfach beantworten zu können. Das Falsum war die Vorlage
für die Eaiserurkunde von 1114. Nach den Ergebnissen der beiden
vorhergehenden Abschnitte ist ein derartiges Verhältnis zwischen Diplom
und Fälschung ausgeschlossen. Die Hirsauer Kaiser Urkunde hat ihre
eigene Vorlage gehabt. Die Beziehungen der Werner-Urkunde zum
DiplonL, die tatsächlich bestehen, sind aber nicht der Art, dass sie
Anhaltspunkte für die Entstehungszeit der Fälschung bieten könnten.
Übersehen wurde bisher, dass die Fälschung mit einer anderen
den Schweizern sehr bekannten Urkunde Übereinstimmungen aufweist
Es ist die Stiftungsurkunde des Klosters Fahr vom 22. Jänner 1130*^).
0 Cap. 49 und 50.
») Man beachte z. B. Porro nee ipse abbas eandem advocatiam ut bene-
ficium Bed nt quandam commendatumem et monasterii tuitionetn cuiquam com-
raittat oder: Ad amplior^m etiam eiuedem monasterii honoretn et utilitatem
perpetua lege Ranctimus. Man siebt die Satzglieder sind so angeordnet, wie es
die Klangwirkung erfordert. ») ÜB. v. Zürich I, Nr. 279,
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432
Hans Hirsch.
Muri.
Ipse autem abbas commxmicato
fratmm consilio advocatum de mea
posteritate, quae praefato
Castro Habesburch dominetur,
qui maior natu fuerit tali
conditione eligat, ut si quas oppres-
siones intolerabiles monasterio intu-
lerit et inde secundo et tercio
commonitus incorrigibilis extiterit
eo abjecto alius de eadem pro-
genie, qui in eodem sit Castro Ha-
besburch, sine contradictione
subrogetur.
Fahr.
Pecierunt etiam ut, ipse Liutolfus
et post eum filius eins Liutolfus super
eundera locum et super omnia illue
data vel danda eius defensioni apta
adyocatiam abbate concedente habeat
et post eos in eorum genere
quicunque maior natu ca-
stellum Beginsberch here-
ditario iure possideat, ea ta-
rnen conditione .... Quodsi
aliter, quod absit, fecerit, oblita hac
salubri conditione, admonitus Se-
rn el, bis et ter si post inducias
sex ebdomadarum non emandayerity
pi-aedicto honore privetur absque
omni contradictione aliusque
eiusdem generis maior natu
loco suo subrogetur »imili con-
ventione.
. . . nee in rebus vel famüia mo-
nasterii propriam exerceat potestatem,
sed iusto iudicio eque disponat omnia
ad loci utilitatem et abbatis fratrum-
que suorum voluntatem.
Dederunt etiam omni famili^ suae
hoc libertatis Privilegium, ut, si vir
aut etiam mulier voluerit, libere donet
ad eundem locum, si aliquot habuerit
proprietatis predium, similiter etiam
de transitoria substantia, ut cuique
placuerit pro suae largitatis abun-
dantiae.
Sed nee ipse, qui praestitus fuerit
advocatus, quicquam de rebus mona-
sterii sive in fundis sive in manci-
piis sive de ipsa advocatia cuiquam
prestare audeat.
Ad ampliorem etiam eiusdem mo-
nasterii honorem et utilitatem per-
petua lege sanctimus, ut si quis de
nostris ministerialibus cuiusque sexus
quicquam de rebus suis sive in agris
sive in mancipiis sanus vel in egri-
tudine positus illuc dare voluerit,
sine manu, sine respectu domini sui,
sine cuiusUbet persona reclamaüone,
libera boc faciat facultate, et quod
tradiderit, postmodum nee dominus
vel coniunx aut filius aut iilia aut
quisquam aliquo modo abalienare
presumat.
Dass zwischen diesen beiden Urkunden ein Zusammenhang be-
steht, -wird wohl niemand bezweifeln. Die Stiftungsurkunde von Fahr
macht uns ja direkt auf Muri aufmerksam. Es heisst, das neu ge-
gründete Nonnenkloster solle dieselbe Verfassung bekommen wie die
Frauenstifte in Berau und Muri. Es kann sieh nur um die Entschei-
dung über das gegenseitige Verhältnis der Urkunden zu einander
handeln. Da für die Muri-Urkunde die Vorlagen bereits bestimmt
sind, ergibt sich von selbst, dass die Begensberger Urkunde Muri
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 433
zum Vorbild hatte. Damit ist für die Entstehungszeit des
angeblichen Testamentes Bischof Werners in dem Jahre
1130 ein bestimmter Terminus ad quem gewonnen.
Diese Fahrer Urkunde ist auch sonst ein recht interessantes
Stück*). Sie ist schon fünf Jahre später von Lothar III. bestätigt
worden^) und, dass man diese Absicht schon bei Abfassung der Stif-
tungsaufzeichnung hatte, beweist nicht allein die äussere Ausstattung^)
sondern auch das Formular. Wendungen wie ,unde in nomine sanctae
et individuae trinitatis litteris commendare curayimus* „haec omnia
diyina favente dementia peracta sunt* ,regnante Lothario rege Fran-
corum invictissimo' sind gewiss nicht zufällig in den Text aufge-
nommen worden. Diese Beobachtung ist auch für die hier zu erörternde
Frage wichtig. Wenn die Muri-Urkunde gut genug war, den Text
für eine Eönigsurkunde abzugeben, dann hat sie vielleicht selbst der-
artigen Absichten ihr Entstehen verdankt.
Diesen Schluss erlaubt auch eine Gegenüberstellung der Fälschung
und der Hirsauer Urkunde. Es kann keinem Zweifel unter-
liegen, das Spurium ist vom Anfang bis zum Ende nach
dem Vorbilde des Hirsauer Formulars disponirt. Das
Machwerk setzt mit einer näheren Ortsbestimmung Muris ein, die
Ghründungsmomente werden kurz berührt. Daran reihen sich die aus-
führlichen Bestimmungen über den Abt Dann kommt die Regelung
der Yogtei - Verhältnisse, den Schluss des Ganzen bilden die Ver-
fügungen über die rechtliche Stellung der Klosterleute Muris. Das ist
die Disposition des Hirsauer Formulars, der Vorlage für die Kaiser-
urkunde. Ihr stellt sich die Werner-Urkunde ebenbürtig entgegen.
Umso aufiSUiger ist es aber dann, wenn beide Urkunden in ihren
Bestimmungen ganz wesentliche DiflFerenzen aufweisen. Das Recht
*) Die Echtheit ist mit Unrecht in neuerer Zeit bezweifelt worden (ÜB. t.
Zürich I, Nr. 279, Nabholz Gesch. d, Freih. v. Regensberg 15, A. 1). Die Urkunde
ist ja, von unwesentlichen Kürzungen abgesehen, in ihren dispositiven Sätzen
wörtlich von Lothar III. bestätigt worden. In der kaiserlichen Kanzlei hat man
nur das Eingangs- und iSchlassprotokoll der Stiftungsurkunde durch kanzlei-
geroässe Formeln ersetzt. Wenn es aber noch einer Klarlegung des Verhältnisses
der Stiftungsurkunde zum Diplom bedurft hätte, wäre diese jetzt durch den
Nachweis der Vorlagen ersterer gegeben.
*) St. 3308.
*) Am Beginn der Urkunde steht ein regelrechtes Chrismon, die erste Zeile
ist in verlängerter Schrift gegeben, die Schrift des Kontextes ist die Diplom-
schrift jener Zeit, das Siegel ist am selben Ort und in derselben Weise (durch
Kreuzschnitt) befestigt, wie in den Königsurkunden.
HitÜMUaDfea XXY. 28
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434 Hans Hirsch.
der freien Abtwahl normiren beide. Wenn aber die Hirsaner Ur-
kunde das Becht der Absetzbarkeit ausspricht, findet es die Fälschung
zweckmässiger, für den Fall einer zwiespältigen Abtwahl Vorsorge zu
treffeu. und wenn sie genauestens determinirt, wie die Amtsführung
des Abtes auszusehen habe — Bestimmungen, die in dem Wider-
streben gegen eine allzustarke Äusserung der oberherrlichen Gewalt
des Abtes ausklingen — , so ist das dem Geiste der Hirsauer Urkunde
direkt zuwider, die das Kloster abbatis solius dominationi et potestati
et ordinationi unterwirft Und gar die Verfügungen über die Vogtei !
Die Beschränkung des Erbrechtes, die darin liegt, dass Graf Werner
in der Eirsauer Urkunde nur die Nachfolge eines seiner Söhne fest-
setzt, wurde gekennzeichnet^). Die Fälschung stellt aber eine ganze
Erbfolgeordnung auf und, wenn ein Vogt abgesetzt wird, darf ein
jieuer nicht undecumque, sondern wieder nur aus den Angehörigen
des Hauses Habsburg eingesetzt werden. Die rechtliche Stellung der
Klosterleute wird in der Hirsauer Urkunde in ganz allgemeinen Worten
geordnet. Ministris quoque et familie sanctuarie eandem concedit
legem, quam cetere libere abbatie, que secundum Deum Ordinate sunt,
habent. Wie diese Stelle zu verstehen ist, sagt uns der Bericht der
Acta. Da Graf Werner 1082 Muri aus seiner Gewalt entliess, mussten
die hofrechtlichen Verhältnisse neu geordnet werden, es wurde den
Klosterleuten das Becht der Luzerner Kirche verliehen^). Die Fäl-
schung weiss etwas anderes. Die Klosterleute Muris sollten nach dem-
selben Becht leben wie die Hörigen der Grafen von Habsburg.
Das sind doch ganz auffällige Verschiedenheiten des Diploms und
der Fälschung. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, dass letztere
andere Interessen vertritt als die Kaiserurkunde, aus anderen Tendenzen
hervorgegangen ist Habsburgfreundlich sind diese ganz gewiss. Die Be-
gelung der Nachfolge in der Vogtei zeigt ein weitgehendes Entgegen-
kommen gegen habsburgische Ansprüche. Auch die Verfügung über die
rechtliche Stellung der Klosterleute ist tendenziös, dem Interesse Habs-
burgs entsprechend. Gar durchsichtig sind aber die Behauptungen am
Eingang der Fälschung. Auf seinem väterlichen Erbgut hat Bischof
Werner das Kloster erbaut. Er ist zugleich der Erbauer der Habs-
burg. Deshalb ist auch die Vogtei des Klosters gewissermassen nur
eine Fertinenz der Habsburg, soll zwischen dem Becht der Kloster-
leute Muris und der Habsburg kein Unterschied sein. Muri ist das
Hauskloster, eine Eigenkirche der Grafen von Habsburg.
») Vgl. diese Arbeit S. 268.
«) S. 33 f.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Elostera Muri. 435
Um diese Aufstellungen der Fälschung^) richtig cu verstehen, muRS man
sich Yergegenwärtigen, was die Reform eigentlich Muri gebracht hatte.
Der Zurücktritt Werners von der Vogtei hatte auch die faktische Aus-
scheidung des gesamten Elosterbesitzes aus dem OefÜge der habsburgi-
schen Orundherrschaft zur Folge. Das ist ja die wirtschaftspolitische Seite
der ganzen hirsauischen Elosterreform. Sie tritt bei jedem Einzelfall zu
Tage, bei Muri aber ganz besonders deutlich, da uns hierüber die präzisen
Angaben der Acta vorliegen 8). Die Folge dieses Um Wandlungsprozesses
war ja die Neuordnung der hofrechtlichen Verhältnisse der Elostar-
leute, die derart vor sich ging, dass Werner die Leute fragte, welcher
freien Kirche Recht sie annehmen wollten, und diese sich für das
der Luzemer Eirche entschieden. Nun freilich, eine grundstürzende
Änderung gegen früher ist das auf keinen Fall gewesen. Sonst, hätte
man den Leuten schwerlich die Wahl gelassen. Diese griffen das Lu-
zerner Recht deshalb auf, weil dieses Kloster Muri sehr nahe lag, vor
allem aber deshalb, weil dieses Hofrecht eines gleichfalls unter habs-
burgischer Vogtei stehenden Stiftes ihren bisher geübten Rechtsge-
wohnheiten am besten entsprach. Es handelte sich bei dieser Neu-
ordnung nur darum, dem neuen Vogt gegenüber das Hofrecht
ganz bestimmt festzulegen. Wenn dagegen die Fälschung meint, die
Klosterleute sollten nach dem Recht von Habsburg leben, so ist das
vielleicht kein tatsächlicher, aber sicher ein prinzipieller Gegensatz zu
den durch die Reform geschaffenen Zuständen. Denn der Fälscher
greift dadurch in zielbewusster Absicht auf die Stellung Muris vor
1082 zurück, er setzt sich über alles, was mit der Reform in Muri
eingeführt worden war, einfach hinweg, er bringt Muri in vogt- und
grundherrlicher Beziehung wieder mit der Habsburg zusammen.
So enthüllt sich uns der tiefe Gegensatz zwischen der Fälschung
nnd der Hirsauer Urkunde. Letztere hat ja die Stellung Muris als
unbedingt freie Abtei zur Voraussetzung, sie ist als die l^ixirung
aller jener in den Jahren 1082 — 86 geschaffenen Zustände zu be-
trachten. Die Fälschung legt ihren Bestimmungen die Anschauung
augrunde, Muri sei ein Eigenkloster der Grafen von Habsburg.
Vollends aber das Urteil des Anonymus deckt die tiefliegenden
Differenzen der beiden Urkunden auf. Schon Liebenau hat richtig fest-
') Inwieweit ich mich hier auf Ausführungen Steinackers stütze, wird aus
seiner im 19. Bande der Zeitschr. iUr die Gesch. des Oberrheins erscheinenden
Arbeit zur Genealogie der Habsburger ersichtlich werden.
») S. 32—36.
28*
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436 Hans Hirsch.
gestellt, dass der Verfasser der Acta die Fälschung gekannt hat^). Es
ist wirklich nicht zufallig, wenn wir in den Akten falschlich als Todes-
jahr des Bischofs Werner 1027 mit der weiteren Angabe ^indictione
decima*' lesen. Das ist die einzige positive Angabe, die der Anonymus
bringt. Sie ist falsch und, wie die Angabe der Indiktion zeigt, der
Fälschung entnommen. So wird uus umgekehrt auch erklärlich, warum
bei Abfassung der Fälschung als Datirung das Jahr 1027 gewählt
wurde. Man hielt es für das Todesjahr des Bischofs. In diesem
Jahre war ja Werner nach Konstantinopel geschickt worden, von wo
er nicht mehr zurückkehiie^). Allein der Anonymus bat auch von
dem Inhalt des Spuriums Notiz genommen. Schulte &) und Liebenau
haben die einander widersprechenden Angaben der Acta und der
Fälschung auf zwei verschiedene Traditionen zurückgeführt, die im
12. Jahrhundert über die Stifter des Klosters in Muri herrschten.
Der Fälscher, der von den Geschehnissen in den 80er Jahren nichts
wissen wollte, hat natürlich auf die Anfänge des Klosters zurückge-
griffen. Da bot sich ihm von all' denen, die als Stifter Muris genannt
wurden, die Eersöulichkeit des Bischofs Werner als die tauglichste dar,
an seinen Namen die Erlassung einer Klosterverfassung zu knüpfen. Mit
denselben Worten kritisirt aber der Anonymus die Fälschung. Qu od
autem alia scriptura narrat, illum (sc. Wernharium epis-
copum) solum esse fundatorem huius loci, hoc propterea
sapientibusviris Visum est melius, quiaipseinhiistribus
personis potior inventus est, ut eo firmior ac validior
sententia sit, quam si a femina constructum esse di-
ceretur*). Liebenau hat Recht: mit diesen Worten wird die
Fälschungsgeschichte einfach aufgedeckt. Eben deshalb, um den Ten-
denzen des Spuriums entgegenzutreten, urteilt der Verfasser der Acta
so scharf über die Beteiligung des Bischofs an dem Gründungswerke»
Deswegen hebt er das Verdienst der Gräfin Ita so sehr hervor. Denn
war diese die eigentliche Stifterin, dann hatten ja die „viri sapientes*^
Unrecht, die auf den Namen Werners eine Gründungsurkunde gefälscht
hatten. Denen das zu beweisen, ist das Bestreben des Anonymus»
Qui autem affirmant, quod episcopus Wemharius construxerit eccle-
siam (sc. sancti Goaris), penitus falluntur, quia nuUus inventus est^
i) Adler 1885, 110.
*) Vielleicht hatte maa auch yon Einsiedelu aus Kunde, dass Eonrad IL
1027 in der Schweiz gewesen ist (St. 1962),
•) Gesch. der Habsburger 21, A. 5.
«) S. 20, unmittelbar nachdem der Anonymus bei Angabe des Todesjahres-
des Bischofs die Fälschung benutzt hatte.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 437
<)ui dixerit, se illum in hoc loco unqaam yidisse; sed et alia multa
narrantur de eo, que falsa esse comprobantur *).
Das ist deutlich. Der Anonymus lehnt den Inhalt der Fälschung
•einfach ab, und damit ist seine Parteistellung genau fixirt. Die Er-
gebung Muris in den päpstlichen Schutz und die Hir-
«auer Urkunde Heinrichs V. sind ihm die Grundlagen
"der Klosterverfassung. Deshalb beschliesst er mit deren wört-
licher Wiedergabe den geschichtlichen Teil seines Werkes. Das Schlusswort
desselben, wie es am Ende des zweiten Abschnittes wiedergegeben ist,
macht das Bild seiner Persönlichkeit noch klarer. Seine Klagen über
den Verfall des Klosterlebens, über das weltliche Treiben eines Teiles
der Mönche zeigen uns den Verfasser der Acta als einen frommen
Manu, als einen tiberzeugten Anhänger der Reform. Als einen Schlag
gegen die durch diese dem Kloster gesicherten Freiheit fasst er die Fäl-
schung auf. Nicht mit Unrecht, wie wir gesehen haben! Deshalb
polemisirt er gegen sie, daher wird aber auch die Darstellung seiner
GründuDgsgeschichte tendenziös. Es mag noch richtig sein, wenn der
Anteil des Bischofs an dem Gründungswerke in dem Bericht der Acta
zurücktritt vor dem der Gräfin Ita. Offenkundig falsch ist aber die
Nachricht des Anonymus, Muri sei schon bei seiner Gründung unter
päpstlichen Schutz gestellt worden 2). Die Tendenz ist klar. War
der Besitz Muris schon bei der Gründung des Klosters dem Stuhle
Petri tiberantwortet, dann war es gar monströs, eine derartige Urkunde
Werners zu falschen.
Die Tendenz der Fälschung ist uns durch die negative Kritik des
Anonymus deutlich zu Tage getreten. Es ist für die weitere Klar-
legung der Frage nur noch zu erwägen, ob das Falsum den Interessen
«) S. 22.
*) S. 19. Dixit (sc. Werobarius episcopus) etiam illi (sc Itae cometissae),
xit si virum eius ad hoc inclinassentf locum et alia predia, que addere yoloisset,
in manus alicuiuB liberi potentisque viri commendaret, qui omnia ad altare
«ancti Petri Rome sub legitirao censu pro übertäte firmanda contraderet atque
ad boc comitem Chöno . . . elegerunt. Allein dieser Chuno war gewiss nicht
bestimmt, nach Rom zu gehen, er war nar jene Mittelsperson, deren sich die
Stifter von Klöstern häufig bei Übergabe des Stiftungsgates bedienten. (Den
analogen Fall bei Alpirsbach, vgl. Wirtemb. ÜB. I, 315. Dort beisst es von
•diesem Vorgange ,ut consuetudo est«.) Was Chuno weiter gemacht hat, wird
uns ja in den Akten erzählt. S. 20. Cumque comes Radeboto cum cometissa
Ohönonem moverent, ut suam fidera persolverent, ille . . . venit ad Talwile vil-
lam ... et illic locum et omnia sibi commendata Deo et sancte genitrici illius
Marie et sancto Fetro ac Omnibus sanctis Dei tradidit, sequeitapacto, de
quo adjuratuB fuerat, absolvit.
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438 Hans Hirsch.
des Klosters überhaupt so weit Bechnong trägt, dass über seine Ent*
stehung im Kloster diskutirt werden darf, oder ob das Stück eine von
aussen, also von der Yogtfamilie dem Stifte aufgedrungene Kloster-
verfassong bedeutet.
Nun ist ganz unzweifelhaft, dass alle Kloster und Vogt gemeinsam be-
treffenden Bestimmungen der Fälschung den Charakter des Kompromisses
an sich tragen. Wie innig auch der Anschluss des Klosters an die Habsburg
sein mag, das Becht, einen unwürdigen Vogt abzusetzen, hat die Fälschung
dem Kloster gewahrt. Verlieren diese Verfügungen über die Nachfolge
in der Vogtei überhaupt sehr von ihrer Schärfe, da sie Vorlagen entnommen
sind, so mochten sie einem fälschenden Muri-Mönch umso eher zusagen,
als sie ja auf Leo IX. zurückgingen, dem in allen elsässisch-alaman-
nischen Klöstern eine grosse Verehrung zu Teil ward. Dass auch die
Festsetzung über das Becht der Kloster leute Muris keine grandstür-
zende Neuerung bedeutet, wurde gezeigt. Deutlich tritt das Kompro-
miss an einer anderen Bestimmung zu Tage. Dem Vogt wird jede
Verfügung über Klostergut und Klosterleute untersagt Allein auch
das Verfügungsrecht des Abtes wird eingeschränkt i). Zur Erklärung
dieser Bestimmungen verweise ich auf den Ausgleich, der 1122 zwischen
dem Kloster Schaffhausen und dessen Vogte getroffen wurde. Da heisst
es auch^): Ad h^c etiam collaudatum est, ne advocatiam cuiusquam
predii ipsius cenobii advocatus sine consensu abbatis et fratrum et e
converso abbas sine consensu advocati cuiquam possit commendare.
Ist überdies schon aus diesen beiden Bestimmungen die Tendenz der
Fälschung ersichtlich, das Stift wirtschaftlich zu kräftigen, so war
dieser Gesichtspunkt ausschlaggebend, als der Fälscher verfügte, hörige
Leute könnten ohne Zustimmung ihrer Herren Schenkungen an das
Kloster machen. Nein, die Fälschung ist schon in Muri entstanden,
sie trägt den Interessen der Vogtfamilie nicht mehr Bechnung,
als das bei Wahrung der wichtigsten Bechte des Klosters mög-
lich war. Sonst hätte der Anonymus für die Fälscher der
Urkunde wohl einen anderen weniger zarten Ausdruck als «viri
sapientes* gefunden^). Die diskrete Behandlung der Angelegen-
heit wäre da wenig am Platze gewesen. Muri-Mönchen fällt die
0 S. 108. Nee cuiquam in beneficiam sed pro legitimo reditu prestare
audeat. Eine ßestimmung^ die in den Urkunden gerade in der ersten Hälfte des
12. Jahrhunderts häufig wiederkehrt. Sie entspricht dem Bestreben der Mönche
die Machtbefugnisse des Abtes zu mindern.
>) Quellen zur Schweizer Geschichte III, 1, 101.
') Man beachte den Plural.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 43^
Fälsch UDg zur Last^). Da ist nur mehr eine Erklärung möglich: die
Werner-Urkunde ist der Ausdruck der reformfeindlichen Tendenzen,
die im Kloster nach dem Tode des Abtes Lütfrid die Oberhand ge-
wannen.
So wird zunächst die habsburgfreundliche Tendenz der Fälschung
yerstwdlich. Natürlich hat die reformfeindliche Partei an den Grafen
von Habsburg einen Bückhalt tgesucht. Die Ereignisse der Jahre
1082 — 86 hatten ja gezeigt, dass die Beform freilich die Freiheit von
dem Vogt, dafür aber die Abhängigkeit Ton der Ordens-Zentrale ge-
bracht hatte. Dass es 1085 gelang,, den Druck dieses Verhältnisses
zu mindern, war den Habsburgem zu danken. Hier liegt der Punkt,
an dem Interessen einer Elosterpartei und der Vogtfamilie sich be-
rühren konnten. Der Fälscher hebt unter Wahrung der wichtigsten
Beschränkungen der Vogtgewalt die durch die Beform geschaffenen
Zustände auf und erlangt so zur Förderung der materiellen Interessen
des Klosters den Schutz der Stifberfamilie.
Noch eine recht unangenehme Seite hatte die Beform gehabt Sie
hatte das Stifk, wie die Hirsauer Urkunde sagt, abbatis solius domi-
nationi et potestati et ordinationi unterworfen. Es ist klar, dass diese
Auffassung gerade zur Zeit des Niederganges der Beform den Qrund zu
Beschwerden und Zwistigkeiten innerhalb des Klosters gegeben hat. So
haben sich in den Urkunden gar bald Klauseln, wie ,,cum consensu
firatrum* oder ^communicato fratrum consilio* eingebürgert. Unsere
Fälschung geht noch weiter. Aus lauter Ausdrücken der Be-
gula s. Benedicti hat der Fälscher das Idealbild seines
Abtes entworfen. Das wäre ein kläglicher Kommentar zu den
oben zitirten Worten der Hirsauer Urkunde. Denn der Muri-
Mönch schlug nur solche Stellen seiner Ordensregel nach, die eine
Beschränkung der Abtsgewalt zu Gunsten der Brüder enthalten*). Er
wehrt sich gegen einen übertriebenen, tyrannischen Abt,
der das Stift verwahrlosen lasse, er will nur einen tüch-
tigen und klugen Verwalter des Klostergutes zum Abte
haben.
1) Im Gegensätze dazu soll auf eine der Fälschung ähnliche Urkunde auf-
merksam gemacht werden, die ganz dem Interesse der Yogtfamilie entspricht.
Es ist die Lenzburger Urkunde tür Beromünster (vgl. diese Arbeit S. 428 A. 4).
Da ist aber auch von Ani'ang bis zu Ende von der Yogtei die Rede.
») Deshalb wurde S. 450 der Inhalt der aufgegriffenen Kapitel der Regula
angegeben. Die Tatsache« dass der fälschende Benediktiner zur Ordensregel griff,
zeigt an sich schon, dass es dem Fälscher auch auf die Neti Ordnung von Ver-
hältnissen ankam, die das innere Klosterleben betrafen.
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440 Hau 9 Hirsch.
Allein jetzt sind wir auch an der Stelle angelangt, an der die
Dürftigkeit des Qaellenmaterials uns hindert, die näheren Entstehungs-
yerhältnisse der Fälschung aufzuklären. So wie der Niedergang der
Beform in Muri dargestellt wurde ^), ist das eine sicher. Die Abdan-
kung des Abtes Rupert 1108 bietet uns den beachtenswertesten Zeit-
punkt für die Entstehung der Urkunde. Wüssten wir nur auch, ob
die Resignation Ruperts im Zusammenhange mit der Güterspekulation
von 1106 stand. Dann liesse sich die Stellung Ruperts als Abt eines
Reformklosters näher kritisiren»). Soviel ist aber gewiss. 1108
brach man mit St Blasien. Das war Anlass genug, eine
Grüudungsurkunde zu fälschen, die die durch die Re-
form geschaffenen Zustände beseitigte 3).
Auf eine andere Erklärangsmöglichkeit habe ich bereits früher
aufmerksam gemacht. Vielleicht war die Fälschung als Vorlage für
eine Königsurkunde gedacht. Da wäre das Jahr 1106 wieder ein
terminus a quo, denn vor den Tagen der Eompromisspolitik Hein-
richs V. durften die Reformklöster schwerlich hofiFen, eine königliche
Bestätigung ihrer Rechte zu erlangen.
Gerade bei der letzten Annahme wäre es aber wichtig, das Ver-
hältnis der Fälschung zur Kaiserurkunde bestimmt festzulegen. Auch
das ist nicht möglich, Wohl wurde konstatirt, dass das Falsum in
seiner ganzen Konzeption der Hirsauer Urkunde nachgebildet ist.
Ferner lassen die Benennung ^Strasburgensis episcopus* und die Be-
stimmung der Lage Muris ,in comitatu Rore* Benützung des Hirsauer
Formulars erkennen*). Auch eine freilich ganz knrze inhaltliche Über-
einstimmung ist zu vermerken:
Diplom von 1114.
Constituit etiam, ut maior natu
filiorum suorum, comm andante
Falsche Urkunde von 1027.
Porro nee ipse abbas eandem
advocatiam ut beneficium sed
') Vgl. diese Arbeit S. 270 ff.
>) Vor allem wäre die Erkenntnis notwendig, ob die Reformpartei nicht
etwa in sich selbst zerfiel und ihren Gegnern berechtigten Anlass zum Wider»
stand und zu Klagen bot.
") In dieser Ansicht werde ich dadurch bestärkt, dass uns aus der Reform-
tätigkeit von St. Blasien noch ein zweiter Fall vorliegt, der so zu beurteilen ist.
Das Diplom Lothars III. ftir Trüb (St. 3359), ob es nun echt oder falsch ist, ver-
leiht dem Kloster völlige Freiheit von St. Blasien und verknüpft dafür fast genau
in denselben Formen wie die Werner-Urkunde die Vogt ei mit der Stifberfamilie.
*) Das Hirsauer Formular, das die Lage des Klosters in Bezug auf Provinz,
Gau, Grafdchafb etc. sehr genau bestimmt, forderte diese Angaben. Der irischer
hatte freie Hand. Insofeme ist es das wahrscheinlichere, dass das Falsum die
Hirsauer ürl unde benützt hat. Zur Erklärung der Angabe ,in comitatu Rore*,
vgl. W. Merz, Die Rechtsquellen des Kantons Aargau, 1. Teil, B. 1, 39.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 44 1
ut qaandam commendationem
et monasterii tuitionem caiquam
committat.
sibi abbate, adyocatiam habeat,
non in beneficium et ins pro-
prium *).
Aber wenn auch das Verhältnis der Fälschung zum Hirsauer
Formular sicher zu bestimmen ist, wir wissen ja nicht, ob der Fäl-
scher das Diplom oder dessen Vorlage benützte. So können wir aus
diesen Erwägungen keinen Anhaltspunkt für die Entstehungszeit des
angeblichen Testamentes gewinnen.
Immerhin lässt sich soviel sagen: wenn man nach einem spe-
ziellen Anlass sucht, der zur Entstehung der Fälschung führte, bieten
die Ereignisse der Jahre 1106 — 8 jedenfalls den sichersten Anhalts-
punkt Sieht man die Werner-Urkunde aber als einen Entwurf für
die Eonigsurkunde an, wird freilich mit der Möglichkeit zu rechnen
sein, dass die Fälschung erst nach 1114, also etwa zwischen 1120 — 30
anzusetzen seL Der Niedergang der Beform hat sich ja, wie gezeigt
wurde, auch unter der Begierungszeit Bonzelins bemerkbar gemacht.
Erst nach dessen Hingang folgte eine Wiederherstellung der klöster-
lichen Verhältnisse Muris. Das wissen wir umso bestimmter, als der
Anonymus selbst das Haupt dieser Gegenbewegung war.
y. Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit des Anonymus
Murensis.
Die Urkunden des Klosters Muri haben zu so mancher sonst
nicht recht yerständlichen Äusserung des Anonymus den notwendigen
Kommentar geliefert. Speziell die unmittelbar vorangehende Unter-
suchung des angeblichen Testamentes des Bbchofis Werner von 1027
hat die Tendenz der Acta so recht klargelegt. Es ist da gewiss nicht
verfehlt, wenn es dem Schlussteil der Arbeit vorbehalten wurde, mit
Zusammenfassung aller gewonnenen Besultate ein klares Bild von der
Persönlichkeit des Verfassers der Acta zu entwerfen.
Ebenso energisch in seinen Anschauungen über die Erhaltung der
Klosterdisziplin, wie ängstlich besorgt um die Behauptung und Ver-
mehrung des Klosterbesitzes tritt uns der Anonymus Murensis als
eine sympathische Persönlichkeit entgegen, wie wir sie um die Mitte
des 12. Jahrhunderts im deutschen Mönchtum immer seltener an-
treffen*). Mau beachte die Harmonie, die er zwischen den beiden
einander eigentlich widersprechenden Forderungen einzuhalten weiss.
1) Diese Stelle des Diploms geht nicht auf das Hirsauer Diktat zurück. So
wäre auch mOglich, dass die Fälschung die Vorlage zum Diplom benützte, ihrer-
Beits aberdie Eaiserurkunde beeinflusste.
*) Hauck, Eirchengeschichte IV 311 ff.
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442 Hans Hirsch.
So wie er uns den Bestand de^ Elosterä an Land und Leaten dar-
stellt, kann man nicht sagen, duss das Stift sehr reich war. Es ist
deshalb sehr verständlich, dass der Verfasser der Acta bei Abfassung
des Qüterbeschriebes jede Gelegenheit benutzt, Mittel und Wege zu
einer wirtschaftlichen Kräftigung seines Stiftes zu finden. Der üm-
wandlungsprozess, wie er sich gerade um die Mitte des 12. Jahr-
hunderts in den geistlichen Grossgrundherrschaften vollzieht, hat sich
in Muri ebenso unangenehm bemerkbar gemacht, wie in den übrigen
Klöstern. Bei dem bedeutsamen Hervortreten der an unfreie Leute
zur eigenen Bewirtschaftung ausgetauen Grundstücke hatte sich die
Notwendigkeit einer sicheren Fixirung der dem Kloster zu leistenden
Abgaben immer dringender fühlbar gemacht. Nicht immer lief dabei
alles ganz glatt und in einer für das betrefifende Kloster günstigen
Entscheidung ab. Dass aber alle diese Verhältnisse in den Akten
ganz unverhüllt zu Tage treten, ja von dem Anonymus direkt als das
treibende Motiv zur Abfassung des Qüterbeschriebes bezeichnet werden,
das macht den hoheu Wert unserer Quelle für die Wirtschaftsgeschichte
der deutschen Klöster im 12. Jahrhundert aus.
Allein man würde weit fehlgehen, wenn man dieses Streben des
Anonymus nach einer zweckmässigen Verwaltung und Verwertung des
Klosterbesitzes als die allein wirksame Triebfeder zur Niederschrift
seines Werkes bezeichnen würde. Nicht herb genug ist ihm eio Tadel,
nicht scharf genug ein Wort, um einem aus unlauteren Motiven ent-
springenden Verlangen nach Reichtum des Klosters entgegenzutreten.
Diese Tendenzen haben in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in
Muri die Oberhand gewonnen. Man ging soweit, mit Benützung der
Gründungstraditionen auch die rechtlichen Verhältnisse des Stiftes in
diesem Sinne zu ordnen. Da war es der Anonymus, der durch einge-
hendes Studium der Geschichte seines Hauses in den Ereignissen der
80er Jahre des 11. Jahrhunderts, in der kaiserlichen Bestätigung der
damals getroffenen Verfügungen die Marksteine in der Entwickelung
des Klosters erkannte. Und von diesem Gesichtspunkte aus hat er
seine Acta geschrieben, in nicht übertriebener aber warmer Begeiste-
rung für die Ideale des Mönchtums, mit einer durch Kenntnisse ge-
schärften Kritik für alle Irrtümer seiner Gegner. Das Werk ist ihm
wohl geraten. Die Acta Murensia gehören zu den besten Kloster-
geschichten, die wir von deutscheu Klöstern aus dem 12. Jahrhundert
besitzen.
Und die Persönlichkeit selbst, der wir diese interessanten Nach-
richten verdanken, sollte in tiefes Dunkel gehüllt sein? Das eine
wissen wir, dass der um 1150 schreibende Anonymus schon in der
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 443
Begieningszeit des Abtes Bonzelin, die mit 1119 anhebt, in Muri
gewesen ist^). Er hat hier wohl auch als Knabe die fär den geist-
lichen Stand nötige Bildung erhalten. Denn da er mit der Jahres -
angäbe 1106 von dem Ankaufe der Besitzungen in Wolen berichtet,
meint er, er wolle offen mitteilen ^que nos simplices et pueros
hactenus latuerunt^^). Ist der Anonymus 1106 ein Knabe ge-
wesen, dann war er um 1150, als er die Acta schrieb, 50 — 60 Jahre
alt. Über die Bildung des Verfassers lässt sich aus seinem Werke
wenig entuehmen. Dass er an einer Stelle die Wichtigkeit der
Bücher für das geistige Leben der Mönche hervorhebt*), an anderen
Zitate aus der hl. Schrift bringt*), will da nicht viel besagen.
Das wäre ziemlich alles was sich über die Persönlichkeit des
Anonymus beibringen Hesse. Dringt man aber etwas tiefer in den Sinn
der nicht immer gleich verständlichen Aussprüche der Quelle ein, so
fallen gewisse Wortwendungen auf, die im Munde eines gewöhnlichen
Murenser Mönches doch etwas seltsam klingen würden. Es kommt da
auf die Entscheidung an, welche Bedeutung eigentlich dem Wort ,ante-
riores" zukommt, das der Anonymus viermal gebraucht Er sagt
einmal (S. 64): Constitutio etiam quedam antiquitus observatur, ut abbas
prestet, quod ad censum pertinet, et prepositus mansos et
villicus alia minora. Anteriores autem nostri nolebant in
isto et in aliis propinquis locis multa ponere ad censum.
Also der Abt von Muri hat von jeher die Verfügung über den dem
Kloster zukommenden Zins, und die „auteriores^ wollten in Muri
und Umgebung nicht viel Land gegen Zins verleihen. S. 80 sagt er:
Constitutum est autem ab anterioribus nostris, ut pre-
positus illuc (sc. nach Unterwaiden) veniat in medio maijo et . . .
ordinet, qualiter ad alpes peccora minentur ... In septembre autem
iterum veniat illuc et videat, qualiter peccora de alpibus veniant . . .
Blattern wir in der Ausgabe Kiems zweimal um, finden wir die Be-
merkung (S. 84): Isti autem montes in potestate abbatis et
*) S. 57 wo er Selbsterlebtes aus der Zeit Ronzelins mitteilt, S. 94 wo er
mit der Jahresangabe 1128 berichtet »nos autem alacres vendimus . . . et . . .
accepimus . . . Hervorzuheben ist auch, daes er von der Eegierungszeit des
Vorgängers Ronzelins, des Abtes Ulrich, sogar die Zahl der Monate und Tage
weiss (S. 40).
*) S. 68. Das würde er ja nicht sagen, wenn er nicht als Knabe schon in
Muri gewesen wäre, oder überhaupt in diesem Alter Gelegenheit gehabt hätte>
über diesen Güterankauf etwas zu erfahren.
•) S. 55 . . . quia vita omnium spiritualiüm hominum sine libris nichil est.
*) S. 17, 68.
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444 Hans Hirsch.
prepositi sunt, ut distribuant peccora, qualitercunque
velint. Wiederum steht der Abt an der Spitze eines Verwaltungs-
zweiges, ihm ist zunächst der Propst untergeordnet. Und merkwürdiger-
weise haben schon die ^anteriores* über den Propst etwas zu be-
fehlen gehabt.
Dasselbe Spiel wiederholt sich bei der dritten Stelle. (S. 66) De
decimis vero, quas clerici antea hie a nostris agris accipiebant, cre-
dendi sunt anteriores nostri, hoc potius pro caritate vel ad
solatium victus, quam pro justitia et subditione sanxisse, et in po-
testate abbatis est, utrum velit alio dare aut sibimet habere.
Die vierte und letzte Stelle, die dieses Wort bringt, lautet (S. 51):
Quia anteriores nostri seniper studuerunt pocius aug-
mentare ecclesiasticum censum quam minuere, ita et nos
et qui post nos venerunt, oportet augere. Sie widerspricht zu min-
desten dem nicht, was die drei anderen Zitate mit zweifelloser Be-
stimmtheit erkennen lassen, unter den , anteriores*' können
nur die früheren Äbte von Muri gemeint sein, und da der
Anonymus sie seine Vorgänger nennt, ergibt sich mit
notwendiger Eonsequenz, dass er selbst Abt von Muri
gewesen ist.
Mau beachte, das Wort , anteriores** wird in unserer Quelle in
dem Momente nicht angewendet, wo es ausgeschlossen oder zweifel-
haft ist, dass damit Äbte gemeint sind. Wir finden da einmal den
Ausdruck „precessores** und einmal ^antecessores* ^). Dass es immer
, anteriores nostri'' und nicht „anteriores mei'' heisst, entspricht dem
Sprachgebrauch des Verfassers der Acta, dem zufolge er von sich
immer im Plural spricht. Er sagt postea dicemus, prius scripseramus,
nos . . . descripsimus etc. Dieser Übung wird er ja doch nur an jener
einzigen Stelle untreu, wo er unter dem Eindrucke von selbst gesehenen
und gehörten berichtet.
Allein die ausschlaggebende Stelle ist noch nicht zitirt worden.
(S. 66) Decima autem ad Walaswil dicitur deputata esse ecclesie
sancti Goaris et adhuc auditum non est, ab ullo abbate unquam
ante nos ablatam esse inde, et ideo oportet, ut deinceps illuc dimittatur.
Das ist denn doch deutlich genug. Nach dem Gebotenen kann
kein Zweifel mehr sein, der Verfasser der Acta war Abt
von Muri, einer der nächsten Nachfolger des Abtes Bon-
zelin. Das herauszufinden, bedarf es keiner philologischen Spitzfindig-
keiten. Der alte Büsten Heer, der dieselbe Ansicht vorbrachte und mit
i) S. 58 und 69.
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Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden dee Klosters Muri. 445
denselben Gründen operirte, die hier ins TreflFen geführt wurden, hat
mit Unrecht bis in die neuere Zeit herein keinen Glauben gefunden *).
Wir kennen die Reihe der Nachfolger des Abtes Konzelin nicht
genau, und deshalb ist es nicht möglich, den Anonymus Murensis
ganz bestimmt mit Namen zu nennen. Allein mit grosser Wahr-
scheinlichkeit werden wir auf Abt Chuono gewiesen, den bereits
Heer als Verfasser der Acta hingestellt hat. Wir wissen über ihn
freilich sehr wenig. Aber das wichtigste für uns, dass er, wenn nicht
überhaupt der erste, so doch einer der ersten Nachfolger Bonzelins
gewesen ist, steht sicher fest. Sein Name wird in der ersten an den
Schluss der Acta angefügten Notiz genannt, bestimmt war er 1159 Abt
von Muri, aber bereits 1166 erscheint ein anderer mit dieser Würde
bekleidet*). Was sonst Heer, die Hauschronisten von Muri, zuletzt
auch Eiem über ihn berichteten, kann den Ansprüchen, die wir
auf historische Sicherheit stellen, nicht genügen. Ich lasse es bei
Seite ^). Wir müssen uns schon damit zufrieden geben zu wissen, dass
der Verfasser der Acta einer der auf Ronzelin folgenden Äbte und
wahrscheinlich Abt Chuono gewesen ist.
Damit ist der letzte Schatten von Unklarheit, der über diesem
interessanten Werke sich verbreitete, gebannt*). Schon bevor ich über
die Verfasser-Frage so klar sah, wie jetzt, hatte ich bei der Angabe
») Vgl. Anonymus denud. namentlich p, 107 f.
«) Vgl. Kiem Geschichte 1, S. 79 f.
') Dass Abt Chuono aus St. Blasien postulirt wurde, wie auch Heer an-
nahm, ist lediglich Vermutung. Sie lässt sich, nimmt man die Identität Chuonos
mit dem Anonymus Murensis an, als falsch erweisen, da letzterer, wie S. 44S
festgestellt wurde, schon vor seiner Wahl zum Abte in Muri weilte. Heer, der
auf diesen Einwand aufmerksam wurde, hat (a. a. 0. p. 115 f.) nichts dagegen
anführen kOnnen. Absolut nicht zu belegen ist, dass Chuono 1166 auf seine
Würde verzichtet und sich nach St. Blasien zurückgezogen hatte. Direkt falsch
ist, wenn Heer behauptet, er hätte nicht nur die Acta Murensia sondern nach
seiner Resignation auch das chronicon Bürglense verfasst. Heer gibt selbst zu^
dass der Stil des letzteren sich von dem der Acta unterscheidet (a. a. 0. 113 f.),
aber, meint er, die Ähnlichkeit in der Komposition sei eine sehr grosse. Dass
diese die Acta nicht allein mit der Bürgel-Chronik gemeinsam haben, wurde in
dieser Arbeit gezeigt.
^) Dieses Ergebnis klärt eine Reihe von Eigentümlichkeiten in der Bericht-
erstattung des Anonymus auf. Den Abt Rupert vermag er nicht zu loben. Die
Tatsache seiner Resignation kann er nicht verschweigen, doch findet er eine
Entschuldigung. Das ist bei ihm, der selbst Abt ist, sehr verständlich. Die
Fälschung von 1027 konnte unmöglich seinen Beifall erringen. Denn die hüb-
schen Zusammenstellungen, die die >viri sapientes« über die Amtsführung des
Abtes gemacht hatten, waren in ihrer Tendenz, die Macht des Abtes zu be-
schränken, nur zu deutlich.
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446 Hans Hirsch.
,sub abbate BoDzelino* immer den Eindruck, der Anonymus behandle
diesen bereits als Verstorbenen i). Jetzt wird verstandlich, warum wir
über Wahl und Tod Bonzelins und über seinen Nachfolger nichts er-
fahren. Dabei hat der Anonymus zum Teil selbst die Hauptrolle ge-
spielt, das brauchte er weder sich noch seinen Mönchen zu erzählen.
Die Ausführungen des Anonymus werden erst jetzt so recht be-
deutungsvoll. War er selbst der Abt des Klosters, dann müssen wir
annehmen, dass es bei den Erlagen, bei der blossen Darlegung der
Mängel nicht geblieben ist Dann hat er jedenfalls mit starker Hand
Ordnung zu schaffen gewusst in dem nicht ganz einwandfreien Leben
der Muri-Mönche, in dem etwas herabgekommenen Besitze des Klosters.
Dano hat die Geschichte von Muri unter ihm von einer Zeit der Bestau-
ration, von einer Periode gedeihlichen Bestandes zu berichten. Und eine
Tat dieses uns jetzt so genau bekannten Muri- Abtes kann vermerkt werden,
ohne dass sein Geschichtswerk zitirt zu werden braucht. Konrad III.
hat die Urkunde Heinrichs V. bestätigt^). Wer dem Verlauf
der in dieser Arbeit aufgeworfenen Fragen gefolgt ist, weiss, wie eng der
Zusammenhang ist, der sich zwischen dieser Tatsache und der ganzen
Tendenz der Acta ergibt. Dass die Initiative zur Erlangung dieses Diploms
vom damaligen Muri- Abte ausging, liegt auf der Hand. So hat der Anony-
mus nicht nur in seinen Akten die Auffassung vertreten, die Urkunde Hein-
richs V. sei die Grundlage der Klosterverfassüng, er hat diesen Gedanken
in die Tat umgesetzt, den Bestimmungen des Heinricianums durch eine
Bestätigung Konrads IIL neues Leben eingehaucht Damit hatte der
Anonymus zugleich über die Werner-Urkunde ein Urteil gesprochen,
schärfer als er das in seiner Klostergeschichte tun konnte. Nun wurde
das gefälschte Testament einer vierzigjährigen archivalischen Buhe
überantwortet, aus der es die Muri-Mönche erst 1189 hervorzogen,
unkund seiner Art und im besten Glauben an seine Authentizität, der
sie höchstens durch Anbringung eines Siegels ein wenig nachhalfen.
Die quellenkritischen Erörterungen sind beendigt. Es muss
hervorgehoben werden, dass an der Entstehungszeit der Quellen
gegen früher nicht viel geändert wurde. Bloss die äusseren Umstände
der Entstehung sind aufgeklärt worden. Damit ist eine starke Um-
wertung der in den Quellen gebotenen Nachrichten von vorneherein
ausgeschlossen. Nur der Bericht über die Gründung des Klosters Muri
*) S. 57, 95. Auch Heer hat (a. a. 0. p. 102) bereits diese AuflTassung
vertreten.
«) Wir verdanken Merz, die Habsburg 6, A. 19 die Mitteilung einer
narratio aus einer Urkunde des Herzogs Friedrich von Österreich vom 3. Oktober
1406, aus der sich die oben angegebene Tatsache ergibt.
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Die Acta Murensia und die ä! teilten Urkunden des Klosters Muri. 447
wäre zu überprüfen, da sich ergeben hat, dass der Anonymus über
die Personen, die das Werk yoUbrachten, seine ganz bestimmten An-
sichten hat.
Der Anonymus tritt der Behauptung der Fälschung von 1027,
dass Bischof Werner allein das Kloster gestiftet und mit seinem väter-
lichen Erbgute bewidmet habe, in scharfer Form entgegen. Wohl war
dieser der Urheber des Planes, als Ita an ihn mit dem Ansinnen her-
antrat, sich des Ortes Muri zu entledigen, dessen Besitz unrechtmässig
iu Habsburgs Hände gekommen sei Aber eben deshalb, weil der
Grund und Boden, auf dem später das Kloster sich erhob, eine Dota-
tion der Gräfin Ita war, gebühre ihr das Verdienst, Gründerin des
Klosters zu sein. Bischof Werner habe allerdings mitgeholfen das
Projekt zu realisiren^).
Tatsächlich kann die Anteilnahme des Bischofes an dem Grün-
dungswerke keine aktuelle gewesen sein. Die Berufung der Mönche,
die Besitzeinweisung, die Auseinandersetzung mit dem Leutpriester von
Muri und dem Bischof Ton Konstanz, das alles wird uns in den Akten
mit ganz präzisen Angaben^) als das Werk des Badeboto und der Ita
hingestelli Auch die chronologische Einreihung alV dieser Begebnisse
schliesst die Möglichkeit einer Anteilnahme des Bischofes Werner so
ziemlich aus. Für Einsiedeln kommt Abt Embricius^), für Konstanz
Bischof Warmann^) in Betracht, beide sind zu dieser Würde erst im
Laufe des Jahres 1026 gelangt. Es wäre aber eine durch nichts ge-
rechtfertigte Annahme, deshalb die vorhin genannten Ereignisse in die
zweite Hälfte des Jahres 1026 zu verlegen. 1027 weilte Bischof
Werner die erste Hälfte des Jahres im Gefolge Konrads 11. in Italien 0),
im Herbst treflfen wir ihn auf dem Konzil zu Frankfurt«) und von da
trat er ja seine Gesandtschaftsreise nach KoDstantinopel^) an, von der
er nicht mehr zurückkehrte. Es blieb ihm da wirklich wenig Zeit,
sich mit einer Klostergründung zu befassen.
») Vgl. namentlich S. 19 f.
*) Nachrichten wie, dass der erste Schritt zur GrQndung in Thalwil, die
Berufung der Mönche gelegenheit eines Flacitums »iuxta pontem fluvii, qui
dicitur Glat« geschehen seien, die genauen Angaben über die Art der Ent-
schädigung des Leutpriesters (S. 21) sind so detaillirt, dass wohl als sicher gelten
darf, der Anonymus habe urkundliche Aufseichnungen benützt.
•) Ann. Einsiedl. SS. III, 146.
*) Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Eonstanz yon Ladewig und
Müller 1, Nro. 433.
B) Bresslau, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Eonrad II, 1, 138 f., 159, 182.
") Ibid. 227.
») Ibid. 234.
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448 Hans Hirsch.
So hat das Kloster, dessen Stiftung nach dem Tode Werners über
die ersten Anfange kaum hinausgekommen sein konnte, für sein Er-
stehen einer tatkräftigen Persönlichkeit bedurft, und diese ist ihm in
der Person der Gräfin Ita erstanden. Den Nachrichten der Acta zu-
folge hat Graf Badeboto dem ganzen Projekt nicht sehr sympathisch
gegenüber gestanden. Die Bealisirung desselben bedeutete ja auch
eine Schmälerung seines Besitzes. Aber auch diese Behauptung unserer
Quelle ist nach einer genaueren Prüfung aufrecht zu erhalten. Zwischen
den ersten Anfangen des Klosters, die vor dem Jahre 1027 anzusetzen
sind, und der Weihe im Jahre 1064 liegen zirka 40 Jahre. So lange
braucht man nicht, um ein Kloster zu erbauen. Das Muri benach-
barte Schaffhausen wurde um 1049 also etwa 25 Jahre später als
Muri begründet, aber in demselben Jahre wie Muri, einen Monat später
geweiht 1). Sicher haben sich also dem ruhigen Fortgange des Grün-
dungswerkes Hindemisse in den Weg gestellt. So hatte Ita reichlich
Gelegenheit, sich für das im Werden begriffene Gotteshaus einzusetzen.
Die Nachrichten der Acta, dass Ita immer wieder ihren Gemahl drängte,
wenn es galt, das Stiftungswerk zu fördern, dass sie den Propst
Beginbold mit allen Mitteln durch Anwerbung von Arbeitern, Be-
schaffung von Geld und Kleidern etc. beim Klosterbau unterstützte*),
verdienen vollen Glauben.
Allein Ita hat noch mehr getan, der Grund und Boden, auf dem
das Kloster sich erhob, samt den umliegenden Ortschaften war ihr
Besitz. Sie hatte ihn als Morgengabe von ihrem Gemahl Badeboto
erhalten. Notus etiam debet esse terminus loci istius, qui
libere deputatus est a doniina Ita cometissa ad servicium
Dei, quam illum primum fundavit; omnis scilicet locus
tarn cultus quam incultus cum vicis et agris et pratis et
silvis et Omnibus ad hec pertinentibus, qui est iufra
terminos jicorum Ottenbach et Meriswanden, Walaswile, Isen-
brechtswile, Geltwile, Butwile, Boswile, Waltiswil, Hermenswil, Botis-
wil, Stegen et Nidrenlunkof usque in fluvium Büsa». Dieses Gebiet
kann doch nur bei der Stiftung so abgegrenzt worden sein*). Welcher
Art die Quelle war, die der Anonymus an dieser Stelle benützt hat,
zeigt nicht erst die regelrechte Pertinenzformel, die sich aus der Ur-
0 ^gl- Quellen zur Schweizer-Geschichte Ili, 1, 6 und 139.
«) S. 25.
») S. 59.
*) Die Grenzen der Pfarre Muri sind andere vgl. S. 16 und 59.
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Die Acta Murenaia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 449
kuude in die Darstellung verirrt hat, es war die Dotationsurkunde der
Gräfin Ita^).
Der Anonymus berichtet aber auch, auf welche Weise der Ort
Muri in den Besitz der Qrafen von Habsburg gekommen ist. Die
freien Leute dieses Ortes stellten sich unter den Schutz des Grafen
Lanzelin von Altenburg, und der hatte dieses Verhältnis dazu miss-
braucht, um den ganzen Ort und alle ehmals freien Leute in seine
Gewalt zu bringen, die er dann aus ihrem Besitz vertrieb. So manches
von dem, was uns der Anonymus darüber erzählt*), nimmt sich sehr
salbungsvoll aus, und es wäre gewiss verfehlt, die Nachrichten mit
allen Details für lautere historische Wahrheit zu nehmen. Aber in
der Hauptsache kann kein Zweifel an der Richtigkeit der Mitteilung
sein. Waitz hat sie mit Becht als Beleg für die bedeutenden so-
zialen Wandlungen des 9. und 10. Jahrhunderts verwertet^). Denn
man bedenke: ganz dieselben Verhältnisse, wie sie uns von Muri ge-
schildert werden, erfahren wir auch von Wolen. Dass aber diese
Nachrichten auf Wahrhaftigkeit Anspruch erheben dürfen, beweist
schon der Umstand, dass der Anonymus den Ereignissen zeitlich
nahe stand^), dass die Angelegenheit, soweit sie den zweiten Übeltäter'
in Wolen, Gerung, betraf, zur Abfassungszeit Ider Acta noch nicht ganz
bereinigt war^). Die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Wolens stimmt ja ganz zu dem Bilde, das der Anonymus von der
EntwickeluDg der Besitzverhältnisse dieses Ortes gibt«).
1) Es ist sehr bezeichnend, dass der Anonymos in dem Moment, da er
beim Güterbeschrieb über den abgegrenzten Bezirk hinaus ist, sehr häufig aus-
führlich über die Art und Weise berichtet, auf die das Kloster in den Besitz des
Ortes kam. So von Orten, die die Grenze bildeten, bei Geltwil (S. 67 f.) Hermet-
schwü (8. 72) Rottenswil (S. 73) Boswil (S. 88).
«) S. 16 ff.
•) Deutsche Verfassungsgeschichte Vj, 294. Auch in jüngster Zeit sind diese
Nachrichten benützt worden: Caro, Zur Agrargeschichte der Nordostschweiz und
angrenzender Gebiete vom 10. bis zum 13. Jahrhundert in Jahrbücher für Na-
tionalökonomie und Statistik, IIL Folge, 24, 615 f. G. Seeliger, vgl. diese Ar-
beit S. 252 A. 1.
*) Der Ankauf dieses Besitzes durch das Kloster erfolgte erst 1106. Muri
kaufte ihn aber von Rudolf dem Enkel jenes Guntram, der die freien Leute
dieses Ortes in seine Botmässigkeit gebracht hatte, vgl. S. 68 ff.
^) S. 72 predia autem, que predictus Gerung ab ipsis liberis abstraxit vio-
lenter, adhuc in dubio stant, utrum nos habeamus vel eins heredes.
•) Die Darstellung der wirtschaftlichen Verh<nisse dieses Ortes beginnt
nicht umsonst mit dem Satze (S. 70) »Predictorum autem liberorum hominum
constitutio talis est« und echliesst mit den Worten (S. 71) »Ista omnia primitut
fuerunt petibilia, modo sunt potentibilia*.
MittheUungeii XXV. 29
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450 Hans Hirsch.
Die eigentliche Stifberin ist also die Gräfin Ita gewesen, xmd
wenn die Fälschung von 1027 den Bischof Werner sagen lässt - ,mo-
nasterium in . patrimonio meo . . . oonstroxi', so ist die Befaauptnng
tendenziös und unrichtig. Der Anteil, den Bischof Werner an der
Gründung nahm, muss auf ein richtiges Mass zurückgeführt werden.
Seine Hand hat er dabei im Spiele gehabt Er ist der inteUektuelle
Urheber des Planes gewesen. Desgleichen ist sicher, dass er von
seinem Gute zur Ausstattung des Klosters beigesteuert hat. Das
Stiftnngsgut ausserhalb des Anteiles der Gräfin Ita ist nicht eben
gross. Wie immer man aber den Muri-Besitz aufteilen will — vieles
hat das Kloster selbst erworben, manches ist ihm von anderer Seite
zugekommen — ein gewisser Best wird immer bleiben, und der mag
zum Teil auf Bischof Werner zurückgehen. Zum Orte Muri selbst hat
er aus seinem eigenem Besitze Güter hinzugefügt und, als er nach
Konstantinopel zog, da war die Gründung eines Klosters bereits be-
schlossene Sache. Der Bericht der Acta über die Anteile des Bischofs
und der Ita an der Gründung von Muri ist widerspruchslos^). Man
begreift jetzt aber auch, wie leicht es der Streit der Parteien im
12. Jahrhundert dazu bringen konnte, dass die einen Bischof Werner,
die anderen Ita als Stifter bezeichneten. Wie es eben das Interesse
erforderte.
Es ist doch eine ganz hervorragende Bolle, die dieser Kirchen-
fürst in der Geschichte der Grafen von Habsburg gespielt hat. Fast
scheint es, als ob zu seinen Lebzeiten im Hause Habsburg nichts ge-
schehen sei, wozu nicht er den Plan ausgedacht hatte. Wie er die
Gründung eines Hausklosters ins Auge fasste, so ist ihm ja jene Tat
zuzuschreiben, die dem Geschlecht den Namen gab, die Erbauung der
Habsburg. Ich ergreife gerne die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass
die Authentizität der Nachrichten, die uns die Fälschung von 1027
über dieses Faktum bietet, durch meine Untersuchungen nicht be-
einträchtigt wurde. Das Spurium darf an dieser Stelle jenes Mass an
Glaubwürdigkeit beanspruchen, das einer Quellennachricht des 12. Jahr-
hunderts über ein Ereignis des vorausgehenden Säkulums zukommen
kann.
*) S. 19 berichtet er von Biechof Werner: llle gayisus in Domino Bionuit
(sc. Itam), ut in hac Toluntate persisteret promisitqne illi^ se in Omnibus, quibus
ipse posset, adiutorem existere. Dixit etiam illi, ut si virum eius ad hoc incli-
naseent, locum et alia predia, que addere voluisset, in manus alicuius
liberi potentisque viri commendaret . . . Dann heisst es weiter (S. 19 f.) Tunc
fecerunt (sc, Wernharius et Ita) scribi cartam firmitatis, in qua conposuemnt,
quot et quanta predia et quot minifitros vel fisimiliam vel aliam substantiam huc
delcgassent . . . Also wieder einmal eine Bezugnahme auf eine Urinmde.
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Die Acta Mureasia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 45 1
Nur eine Abänderung wäre vielleicht zu treffen. Am Eingange
der Fälschung von 1037 nennt Werner Lanzelin seinen Bruder. Letz-
teren hat man bisher für den Sohn Lanzelins von Altenburg gehalten
und so ergab sich von selbst, dass Bischof Werner und Badeboto
Brüder waren. Ob das auch wohl so sicher ist? Es ist bisher nur
von den» Verschiedenheiten die Bede gewesen, die die Auffassungen der
Acta und der Wemer-Ürkunde in Bezug auf die Verhältnisse des
Ortes Muri vor der Begründung des Klosters kennzeichnen. Es muss
jetzt auch ein gemeinsamer Zug hervorgehoben werden.
Acta S. 16 l
Habuerunt vero hie quidam divites
liberique homines curtim, quorom et
ipsa ecclesia fuit, qui rogaverunt
Lanzelinum, comitem de Altenburg,
filium Guntramni divitis, ut esset
defeusor suarum rerum.
Werner-Urkunde S. 107.
. • . qualiter ego Wernherus . . .
monasterium in patrimonio meo . . .
construxi . . . cui predia, quQ here-
ditario iure michi contigerant, per
manum germani fratris mei Lancelini,
qui utpote militi^ cingulo preditus
defensor patrimonii mei ez-
titerat . . .
Diese beiden Nachrichten neben einander gestellt weisen bei allen
Verschiedenheiten doch das eine gemeinsame auf, dass beide von der-
selben Person, demselben Lanzelin berichten. Daraus ergäbe sich aber,
dass Bischof Werner der Bruder Lanzelins von Altenburg und dem-
gemäss der Oheim Kadebotos war. Nach dem Tode Lanzelins von
Altenburg teilen sich die Söhne Badeboto und Budolf das Erbe ihres
Vaters. Muri fiel ersterem zu, Ansprüche darauf hat auch Budolf er-
hoben. Es ist doch merkwürdig, dass uns an dieser Stelle i) die Acta
von dem dritten Bruder Lanzelin gar nichts berichten. Die bisherige
Einreihung des Bischofs in den Stammbaum des Hauses Kabsburg ist
jedenfjEills nicht sicherer *) als die eben vorgebrachte Annahme. Als
Möglichkeit wird man sie weiterhin im Auge behalten müssen').
*) S. 18 f.
*) Es ist hier nicht der Platz, die Eonsequenzen zu erwägen, die sich bei
der oben dargelegten Annahme für die Versuche ergeben, an den Namen dieses
jüngeren Lanzelin eine ganze Geschlechterreihe zu knüpfen.
») Das Diplom Heinrichs II. für Bischof Werner (D. H. II. 34) bietet keinen
Anhaltspunkt zu Bestimmung des Alters des Bischofs. (So Krüger, Jahrb. fQr
Schweiz. Geschichte XIII 526 f.) Der Ausdruck »vetus inter nos a pueris propa-
gata familiaritas * bezieht sich sicher nur auf das Verhältnis zwischen Heinrich U.
und Otto III.
29*
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452 Hang Hirgch.
Den Geschichtäquellen von Muri ist bisher deshalb eine so be-
sondere Aufmerksamkeit zu Teil geworden, weil sie die ältesten Nach-
richten für die Geschichte der Grafen von Habsburg boten, und e»
ist ja auch heute noch richtig: die Darstellung der Gründung Muris
in den Akten bietet zugleich die sichere Grundlage für die älteste Ge-
schichte der Stifterfamilie. Auch für die weiteren Partien habsburgi-
scher Geschichte vom 11. bis zum 13. Jahrhundert müssen die Acta,
immer wieder benutzt werden, sie sind für die Feststellung des Stamm-
baumes geradezu unentbehrlich. Allein die richtige Erkenntnis von
der Machtentfaltung dieses Geschlechtes ward uns doch erst erschlossen^
als Schulte in seinem vortrefflichen Buche auf die Stellung der Habs-
burger im Elsass hinwies. Dieses Problems hat sich seither die For-
schung bemächtigt 1). So wichtig seine Lösung für die Erkenntnis der
Grundlagen habsburgischer Macht ist, so wenig werden hiezu die Acta
mitwirken. Ein paar Nachrichten über breisgauische Besitzungen
Muris, das ist so ziemlich alles, was die Acta diesen Forschungen
an interessanten Nachrichten bieten.
Die Acta Murensia sind eine Klostergeschichte, eine der vortreff-
lichsten noch dazu, die uns aus dem 12. Jahrhundert überliefert sind.
Sie berücksichtigen die Geschichte der Stifterfamilie nur insoweit, ala
diese die Gründung bewerkstelligt, an den Schicksalen des Klosters
weiteren Anteil genommen hat. Das Stiftungsgut ist nicht beträcht-
lich zu nennen, das Kloster hat in den nächsten Jahrhunderten seines
Bestandes keine hervorragende Bolle gespielt, die Beziehungen der
Habsburger zu Muri erschöpften sich in dem notwendigen Verkehr,
den der Besitz der Vogtei über das Stift mit sich brachte.
Auch mit Schenkungen haben die Nachkommen der Stifter das
Kloster nicht übermässig bedacht^). Der Glanz, zu dem sich Muri als
habsburgisches Hauskloster erhob, ist ein verspäteter, ist nicht zum
mindesten darauf zurückzuführen, dass die Habsburger im Laufe der
Jahrhunderte zu einem der vornehmsten Fürstengeschlechter Europas
wurden, dass die mit dem Humanismus einsetzende genealogische For-
schung ihr Literesse auf das alte Hauskloster des Geschlechtes kon-
zentrirte. Dort fand man ja neben alten Urkunden, deren eine sogar
über die Erbauung der Habsburg zu erzählen wusste, auch eine alte
Gründnngsgeschichte des Klosters, die mit einer Genealogie des Stifter-
0 J. Schmidlin, Ursprung und Entfaltung der habsburgiechen Rechte im
ObereleaBS. Stud. aus dem Coli. Sap. zu Freiburg. ibid. 1902.
») Baa hat Liebenau Adler, 1882, 131 f. richtig hervorgehoben.
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Die Acta Murenaia und die ältesten Urkunden des Klosters Muri. 453
bauses einsetzte und aach sonst eine Menge Nachrichten über die
Orafen von Habsburg enthielt, die Acta Murensia.
Mag sein, dass den mehr extensiv arbeitenden Genealogen des
17. und 18. Jahrhunderts diese Quelle mehr bedeutete als unserer
intensiven genealogisch-rechtshistorischen Forschung. Die Frage nach
den Anfängen des Hauses Habsburg hat schon ein gutes Stück £nt-
wickelung der deutschen Historiographie mit angesehen. Wie uns die
Oenealogia augustae domus Habsburgicae von P. M. Herrgott die erste
grosse von deutscher Seite in Angriff genommene ürkundensammlung
für einen bestimmten Zweck brachte, so gehört auch der heftige
Streit, der sich anknüpfend an die Ergebnisse Herrgotts gar bald um
das Alter der Acta Murensia erhob, zu den bemerkenswertesten Epi-
soden in der Geschichte unserer Wissenschaft. In Muri hatte man
ganz das richtige Gefühl. An diesen Acta Murensia hing die Be-
deutung des Stiftes als eines Hausklosters des deutsch-österreichischen
Herrscherhauses par excellence.
Diese Bedeutung kommt der Quelle heute nicht mehr zu. Aber
von einer Entwertung der Acta zu reden wäre trotzdem weit gefehlt.
Vielleicht ist es dieser Arbeit gelungen, das Interesse an dieser Ge-
schichtsquelle nach zwei Richtungen hin zu beleben. Der Güterbe-
schrieb der Acta ist sowohl durch die Art der Aufzeichnung als auch
durch seinen Inhalt höchst wichtig für die deutsche Wirtschafts-
geschichte des 12. Jahrhunderts. Vollends aber die Tendenz der Acta
macht diese im Verein mit der Fälschung von 1027 zu einer höchst
wertvollen Quelle für die inneren Verhältnisse der Reformklöster in
der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts.
Liebenau hat ein hartes urteil gefallt, wenn er die Acta eine
trübe Geschichtsquelle nannte. In der einfachen Art, in der uns die
Reform des Klosters berichtet wird, sah er eine , Verkennung der
Weltbegebenheiten*. Was sich hinter diesen Vorgängen verbarg, davon
hatte der Anonymus nach Liebenau «nicht die leiseste Ahnung*. Und doch
ist dem Murenser Abt das Andenken au diese Geschehnisse jederzeit teuer
gewesen, giengen air seine Bestrebungen darauf aus, die damals ge-
schaffeuen Zustände in Muri zu erhalten. Es kommt eben gauz darauf
an. Wenn ,der grosse Kampf, der damals die Welt bewegte* allein
mit Waffen seine Entscheidung fand, dann hat der Anonymus z. B.
über die Lenzburger Fehde, gelinde gesagt, zu wenig berichtet. Übri-
gens müsste man noch immer bedenken, dass er die Ereignisse jeden-
falls anders angesehen und beurteilt hat, als wir. Wenn der In-
vestiturstreit aber vor allem ein Kampf der Geister war, wenn er die
Gemüter heftig ergriff, dann hat uns der Verfasser der Acta mit-
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454 HanB Hirsch.
geteilt, was er dachte and föhlte, und uns so für die Erkenntnis der
Zustände der Beformklöster nach Beendigung des Investiturstreites
wertvolle Aufzeichnungen hinterlassen.
Möge unserer Quelle in den Monumenta Qermaniae bald jene
Ausgabe zuteil werden, die ähnlich geartete und minder wichtige Ge-
schichtswerke dort bereits gefunden haben.
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456 Georg von Below.
Es begreift sich hiernach, dass die Literatur sieh eifrig mit der
Bede beschäftigt hat^) und dass namentlich auch ihr Ursprung ein-
gehend erörtert worden ist. Gegenstand lebhafter Diskussion ist in
letzterer Beziehung ganz besonders die Frage nach dem Bechtstitel
gewesen, auf Grund dessen sie erhoben wurde. In den ersten Jahr-
zehnten des 19. Jahrhunderts wurde über sie gestritten, weil ihre
Beantwortung für die Neuregelung des Abgabewesens von praktischer
Bedeutung war. Heute beschäftigt sie die Forscher, weil von ihrer
Beantwortung die Kekonstruktion namhafter Stücke der Verfassung
und Wirtschaft des Mittelalters abhängig ist.
Zeumer und ich sowie mehrere meiner Schüler haben in aus-
führlichen Darstellungen die Ansicht vertreten, dass die Bede kraft
öflFentlichen Eechts, in älterer Zeit nämlich kraft der gräflichen Ge-
richtsbarkeit, später der landesherrlichen Gewalt erhoben worden sei.
Dieser Auffassung haben sich so viele Autoren angeschlossen, dass
mau sie als die herrschende bezeichnen darf. Einige Forscher haben
ihr freilich widersprochen. So hat Lamprecht in seinem deutschen Wirt-
schaftsleben der Bede einen grundherrlichen Ursprung vindizirt (da-
neben sie auch noch auf andere Momente zurückgeführt). Er erbrachte
für seine Anschauung nicht einen Beweis, sondern trug sie einfach
im Zusammenhang mit seiner unbewiesenen Behauptung vor, dass die
Landesherrschaft aus der Grundherrschaft hervorgegangen sei. Dass
sie für das Gebiet, für das er sie vertreten hatte, nicht zutrifft, hat
H. Weis, Die ordentlichen direkten Staatssteuem von Kurtrier im
Mittelalter (Münster'sche Dissertation von 1893), dargetan 2). AI. Schulte
femer hat in seiner Geschichte der Habsburger in den ersten drei
Jahrhunderten eine ähnliche Ansicht wie Lamprecht vorgetragen, auch
nicht gerade mit eingehendem Beweis. Ihn widerlegt Jos. Schmidlin,
Ursprung und Entfaltung der habsburgischen Eechte im Oberelsass
*) Vgl. das Literaturverzeichnis bei Eogler^ Das landesfQrstliche Steuerwesen
in Tirol bis zum Ausgange des Mittelalters, 1. Teil, 8. A. aus dem Archiv für
östen-eich. Geschichte Bd. 90, Wien 1901, S. 6 ff . und in m. Artikel Bede. Über
die Arbeiten von Brennecke und Eggers, die daselbst noch nicht benutzt werden
konnten, s. Histor. Zeitscbr. 90, S. 322 Anm. 1 und Zeitschr. fdr Sozialwissen-
Bchaft Bd. 6, S. 311 Anm. 8.
<) Auch ich habo mich mehrmals gegen Lamprechts Ansicht ausgesprochen.
Vgl. z. B. Histor. Zeitschr. 63, S. 296 ff. Eine spezielle Darlegung der Äusse-
rungen Lamprechts s. bei Jos. Metzen, Die ordentHchen direkten Staatssteuern
des Mittelalters im Fürst bistum Münster, Münstersche Diss. von 1895 (auch in
der Zeitschr. für Geschichte Westfalens Bd. 53), S. 49 Anm. 66. Über einige
Autoren, die sich Lamprecht angeschlossen haben, s. ebenda S. 25 f.
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Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. 457
(Freiburg i. B. 1902), S. 92 flF.^). Wenn es also de^ AuflFassung von
dem Ursprung der Bede in öffentlichen Berechtigungen nicht an
Widerspruch gefehlt hat^), so ist doch einem solchen stets die Wider-
legung nachgefolgt^). Ganz neuerdings sucht aber Bittner in seiner
, Geschichte der direkten Staatssteuern im Erzstifte Salzburg bis zur
Aufhebung der Landschaft unter Wolf Dietrich, L Die ordentlichen
Steuern* (Wien 1903; S. A. aus dem Archiv f. österr. Gesch., Bd. 92)
die grundherrliche Theorie in modifizirter Gestalt zu beleben. Nachdem
er im J. 1901 eine Arbeit von konzentrirtestem Inhalt über »das
Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger
Hauptgewerkschaft im J. 1625* veröffentlicht hatte, bietet er jetzt
wiederum eine sehr lehrreiche Studie. Aufklärung verdankt man ihr
unbedingt. Doch will ich hier nicht ein Referat über sie veröffent-
lichen und daher nicht im einzelneu ihre Verdienste hervorheben*),
') In Ühereinstimmung mit Schmidlin erklärt sich auch Eiener, Zeitsch.
f. d. Gesch. des Oberrheins 1903 S. 4^0 gegen Schulte. Dass des letzteren Be-
hauptungen auf begrifflich inkorrekten Anschauungen beruhen, habe ich schon
vor Schmidlin, bez. gleichzeitig mit ihm in den JahrbOchern fQr National-
ökonomie 78, S. 541 tf. hervorgehoben. Zu Schmidlin S. 88 (gegen Schulte)
vgl. auch Zeiuner, Neues Archiv f. ältere deutsche üeschichtskunde 25, S 818.
*) Ich notire noch, dass Sombart in seiner Darstellung der Entstehung des
Kapitalismus die Bede als Steuer (nach ihrem Ursprung) nicht gewürdigt hat,
was zu seiner irrigen Theorie von der akkumulivten Grundrente mit beigetragen
hat. Vgl. Histor. Zeitschr. 91, S. 460.
•) Kogler a. a. 0. ist mit mir in der Ablehnung der Lamprecht 'sehen An-
schauung einig. Dagegen kehrt er zu der Theorie Eichhorns (die auch R.
Schröder, Rechtsgeschichte, 4. Aufl., S. 611 festhält), dass die Bede Entgelt fttr
die Nichtleistung des Kriegsdienstes sei, zurück. loh glaube in der Histor.
Zeitschr. 90, S. 322 ff. eingehend genug gezeigt zu haben, dass es sich so nicht
verhalten kann. Vgl. hierzu auch Dopsch, GGA. 1903, Nr. 1, Ehrentraut, Frei-
ond Reichsstädte S. 37, A. v. Wretschko, Zeitschr. d. Sav.-Stiftung, Germ. Abt. 23,
S. 294 ff. und Rietschel, ffistor. Vierteljahrschria 1904, S. 87. Bittner erklärt
sich in seiner hier weiter zu würdigenden Schrift S. 535 ebenfalls gegen die
letztere Ansicht Koglers.
*) Es sei nur auf die Mitteilungen über die AniUnge einer Bonitirung hin-
gewiesen, S. 547 f. Übrigens sind Fizirung und »von Zeit zu Zeit erfolgender
Neuanschlag der ordentlichen Steuer« nicht (wie B. S. 548 meint) absolute Ge-
gensätze. Was die Art der Steuer betrifft, so erklärt B. sie tür eine »Reallast*;
das Objekt der Besteuerung seien die »Häuser und Hofstätten« (£. 540). Ich
habe mich früher auch dahin ausgesprochen, dass die Bede Grund- und Gebäude-
steuer gewesen sei. Aber ich glaube jetzt das Verhältnis so formuliren zu
müssen, dass sie der Idee nach Vermögenssteuer sein sollte, tatsächlich jedoch
regelmässig nur Grundbesitz und Gebäude berücksichtigt wurden. Dem ent-
spricht es, dass unendlich oft nur die domus und praedia als Objekte genannt
werden, indessen nicht selten auch davon die Rede ist, dass der Untertan se-
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458 Georg von Bclow.
sondern nur jenen bestimmten Punkt berücksichtigen, auf den übrigens »
auch Bittner selbst das Hauptgewicht zu legen scheint Anerkennung
verdient es von Yomherein, dass er seiner These nicht eine allgemeine
Geltung beizulegen beansprucht, sondern sie nur für bestimmte Be-
zirke aufstellen will. Nicht weniger ist es zu loben, dass er sich um
eine wirkliche Beweisführung bemüht, während die Autoren, die bisher
die Bede mit grundherrschaftlichen Berechtigungen in Zusammenhang
brachten, sich einer Argumentation mehr oder weniger enthalten haben.
Doch es ist die Frage, ob sein Beweis überzeugen kann.
Der Besitz des Erzbischofs vou Salzburg zerfällt in zwei Gruppen^
kurz ausgedrückt: in das Hauptland Salzburg und in die Enklaven,
welche im Machtbereich der Herzoge von Österreich und Bayern lagen.
Bittner hebt nun hervor, dass der Erzbischof dort die Steuer nicht
bloss von seinen Hintersassen, sondern auch von denen der Geistlich«»
keit und der Ritterschaft, also als öffentlich-rechtliche Abgabe, hier nur
von seinen [Jrbarleuten^ also als grundherrliche bezieht. Für die erste
Gruppe konstatirt er den Erwerb der vollen Landeshoheit, der ^Grafschaft* ,
der , Grafschaftsrechte*. Iq der zweiten sei dagegen von dem Erwerb
der , Grafschaftsrechte" keine Rede gewesen (S. 512). Hier müssen wir
nun sogleich feststellen, dass Bittner dem Begriff «Erwerb der Graf-
schaftsrechte * eine zn enge Deutung gibt. Er denkt offenbar nur an
den äussern Bezirk der Grafschaft, während das entscheidende doch in
dem Erwerb der betreffenden Kompetenz (derjenigen Kompetenz, die
der Graf hat) liegt, ohne Rücksicht auf die äusseren Grenzen, auf die
Frage^ ob das betreffende Gebiet mit einer früheren Grafschaft iden-
tisch ist. Hinterher (S. 512) hebt Bittner selbst hervor, dass die
Erzbischöfe von Salzburg Befreiung von der konkurrirenden landes-
herrlichen Gewalt für ihre Eigengtiter erhalten. Nun, das ist ja das
wesentliche. Wenn die Gewult anderer Landesherren auf diesem Ge-
biet beseitigt wird, so fallt hier die landesherrliche Gewalt eben dem
cundum propriam facultatem steuere, dass die Steuer den Personen oder personis
ac bonis auferlegt werde. Vgl. F. J. Neumann, Die persönlichen Steuern vom
Einkommen (Tübingen 1896), S. 2; KöUe, Finanzarchiv 16, S. 477 ff.; Brennecke,
Die ordentlichen direkten Staatssteuem Mecklenburgs im Mittelalter (Marbarger
Dissert. 7. 1900), S, 34. Charakteristisch ist eine von Bittner Anm. 201 ange-
führte Stelle : steura predii secundum colonoram facultatem, — Anm. 4 und 149
macht Bittner eine Andeutung über einen Zusammenhang des Salzburger Steuer-^
Wesens mit dem italienischen. Er drückt sich selbst schon mit anerkennens-
werter Zurückhaltung darüber aus. Doch mag noch ausdrücklich konstatirt
werden, dass die aus der sicilischen Verwaltung bekannten Ausdrücke tallia und
coliecta in Deutschland keineswegs unbekannt sind (tallia besonders in Westv
deutschland häufig; über coliecta s. z. B. Brenneoke S. 38).
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Zur Frage nach dem Ursprung des ältesten deutschen Steuer. 459
Erzbischof zu. Bittner meint freilich auf ein eigentümliches zeitliches -
Verhältnis hinweisen zu müssen (Anm. 91): die Erwerbung der ober-
sten Gerichtsbarkeit sei für die betreffenden Besitzungen »noch in der
Mitte des 15. Jahrhunderts nicht abgeschlossen^ gewesen, während
das Besteuerungsrecht des Erzbischofs in allen Enklaven schon für
das 14. sicher bezeugt sei Für den im 15. noch nicht erreichteu
Abschluss führt er aber nur eine Urkunde von 1458 über definitiven
Erwerb eines Landgerichtes an. Dieses befand sich jedoch im Pfand-
besitz ächon seit dem 14. Jahrhundert. Und der Pfandbesitz genügt
für den Pfandinhaber, Hoheitsrechte auszuüben. Es gibt genug Landes^
herren, welche Teile ihres Territoriums Jahrhunderte lang nur als
Pfandbesitz haben und trotzdem daselbst volle landesherrliche Rechte
geltend machen i). Das Recht auf die oberste Gerichtsbarkeit und der
Stenerbezug seitens des PJrzbischofs lassen sich also mindestens für
die gleiche Zeit hinsichtlich jener Enklaven nachweisen. Dass der Er-
werb der obersten Gerichtsbarkeit bereits im 13. Jahrhundert begann,
bemerkt Bittner selbst. S. 514 macht er geltend, dass man «schon
am Anfang des 15. Jahrhunderts den Erzbischof (wegen der Enklaven)
wie einen landsässigen Grundherrn zu behandeln begann'' [übrigens
doch nur: , begann* !]. Das beweist jedoch nichts gegen meine Auf-
fassung. Denn wir sehen überall, dass am Ende des Mittelalters die
Landesherrschaft sich rechtlich und räumlich auszudehnen sucht. Ein
gewisses Analogon bieten hier die Eigen-, später Unterherrschaften im
Gebiet des Herzogtums Jülich. Von Haus aus sind sie vollständige
Landesherrschaften. Aber seit dem Beginn der Neuzeit versucht der
Herzog von Jülich, sie seinem Territorium, in das sie bisher nur
räumlich eingeschlossen waren, nach Möglichkeit einzugliedern. Wie-
wohl sie nicht ein Teil des Jülicher Landtags werden, so beruft der
Herzog sie doch zu Unterherrentagen, die unter einem gewissen Ein-
fluss der Jülicher Landtage stehen. Wenn Bittner (S. 514) sich femer
darauf beruft, dass die Städte und Ritter aus den steirischen und
kärntnischen Enklaven nicht zu den salzburgischen Landständen ge-
rechnet wurden (übrigens mit einer bemerkenswerten Ausnahme!),
so kann dies nicht auffallen. Denn in der älteren Landtagsgeschichte
ist es ja etwas ganz gewöhnliches, dass die Insassen von abseits ge-
legenen Beöitzstücken des Landesherrn dem Landtag des Hauptlandes-
fem bleiben*). Bemerkenswert wäre nur, dass jene Ritter und Städte
*) Vgl. z* B. Werminghoff, Die Verpfändungen der mittel- und nieder-
rheinischen Reichsstädte, S. 129 ä. : über DQren im Pfandbesitz des Herzogs von
Jülich.
») Vgl. m. Territorium und Stadt S. 221 ff.
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460 Georg von Below.
nicht zu einem besonderen Landtag der salzburgischeu Besitzungen in
Steiermark und Kärnten vereinigt worden sind. Hier können wir zu-
geben, dass die Eutwicklung der Enklaven nicht so weit gediehen ist,
wie wir es bei Territorien, die ein zusammenhängendes Gebiet dar-
stellen, beobachten. Mau mag also aus diesem und vielleicht auch
andern Grüuden von einer nicht vollständig entwickelten Landeshoheit
der Erzbischöfe in den Enklaven sprechen. Indessen man muss dann
doch betonen, dass sie hier dasjenige Mass von Gerichtshoheit erworben
haben, welches in andern Gegenden nachweislich die Grundlage für
die Erhebung der Bede gewesen ist. S. 515 äussert sich Bittner über
die salzburgischen Besitzungen im ZillertaU). In ihnen behält sich
der Herzog von Baiern (im J. 1281) das „Landgericht* vor, gesteht
jedoch dem Erzbischof das Becht des Burgenbaues zu und verspricht,
dessen Untertanen nicht mit Herberge und Steuern zu beschwereu,
womit das Recht der Besteueruug demselben eingeräumt wurde. Darin
darf man nicht einen Beweis gegen den Zusammenhang von Bede und
Landgericht sehen, sondern es haudelt sich hier einfach um eine Tei-
lung von Dingen, die sonst zusammenhängen. Wollte man aus der
Trennung von Bede und Landgericht im vorliegenden Falle folgern,
dass sie überhaupt nichts mit einander zu tun haben, so müsste man
auch behaupten, dass Landgericht und Recht zum Burgenbau nicht
zusammenhängen, dass das letztere grundherrliches Recht sei, was
doch niemand in den Sinn kommen wird^). Später erwirbt der Erz-
bischof im Zillertal eine geschlossene Territorialhoheit, und sofort er-
hebt er die Steuer nicht bloss von seinen Leuten, sondern auch von
den fremden Hintersassen; Beweis, dass die Steuer auf Grund der
Territorialgewalt erhoben wurde. S. 520 f. betont B., dass die Bede
von den ürbarämtem erhoben wurde und zwar auch da, wo der Erz-
bischof die „Grafschaftsrechte* in dem engeren Sinne (den Bittner
damit verbindet) besass, und zieht daraus den Schluss: „Ein wichtiger
Beweisgrund, der für den organischen Zusammenhang der ordentlichen
Steuer mit der obersten Gerichtsbarkeit angeführt wird, fällt also hin-
weg*. Er wendet sich damit gegen die Darstellung in meiner landstd.
Verf. in Jülich und Berg III, 1, S. 52, woselbst ich den Umstand,
dass die Bede in diesen Territorien überwiegend an richterliche Beamte
abgeliefert wird, als einen Ausdruck der Tatsache ansehe, dass die
Entstehung der Abgabe nichts mit dem grundherrlichen Besitz des
>) B. will sie mit jenen Enklaven in rechtlicher Beziehung gleich setzen.
Wenn er aber hinzufögt: »Von der schärferen Betonung der Landgerichtshoheit
abgesehen *f so sagt er damit schon, dass die Gleichsetzung nicht zulässig ist.
>) Über das Recht zum Burgenbau s. Territorium und Stadt S. 104.
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Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. 461
liandesLerm zu tun hat. Als einen , wichtigen Beweisgrund* habe
ich aber dies Verhältnis nicht angeführt, sondern nur als bemerkens-
werte Ei*scheinung (,es ist gewis nicht Zufall*). Die Frage, an welche
Beamten die Abgabe abgeliefert werden soll, ist in erster Linie eine
nur technische. Nahe musste es liegen, dass die öffentliche Abgabe
auch Yon Beamten des (öffentlichen) Gerichts einkassirt wurde. Aber
es konnten hier verschiedene Motive einander kreuzen. Bei geistlichen
Territorien ist im allgemeinen zeitlich zuerst der Grundbesitz vor-
handen; die öffentlichen Gerichtsbezirke kamen erst hinzu. Da kann
es nicht auffallen, wenn hier oft die Domänenbeamten die Finanz-
beamten schlechthin werden. Bei weltlichen Territorien sind meistens
zuerst die öffentlichen Gerichtsbezirke — Grafschaften und Vogteien
— vorhanden. So baut sich das Territorium Berg ganz tiberwiegend
auf kirchlichen Vogteien ^) auf, in denen der Herr an sich nur öffent-
lich-rechtliche Befugnisse ausübte; ob er daselbst auch Grundbesitz
hatte, das war zufalliger Natur*). Hier machte sich der Anschluss der
Bede an die richterlichen Beamten ganz einfach. Freilich konnte
im einzelnen Fall eine Störung eintreten, wie ich es auch bereits
angedeutet hatte (ich sprach nur von ^überwiegend*).
Bittner meint nun (S. 519 f. und 527), dass die Bede auch in
Salzburg dem Ursprung nach grundherrlich sei. Sie sei schon „vor
Erwerbung der Grafschaftsrechte* eingeführt worden. Die , Erwerbung
der Grafschaftsrechte* sei nur insoweit von Einfluss gewesen, „als
man sie zur Handhabe benutzte, der schon bestehenden gruodherr-
lichen Abgabe durch Ausdehnung auf die fremden Hintersassen öffent-
lich-rechtlichen Charakter zu verleihen*. Die Beweise für diese An-
schauung sieht er einmal darin, dass die Bede auch in den Enklaven
vorkomme, in denen der Erzbischof doch die „Grafenrechte* nicht
erworben habe, sodann in dem Mangel jeder Nachricht, „dass die auf
dem Boden des späteren Territoriums herrschenden Grafengeschlechter
eine Steuer erhoben hätten*.
Hiergegen ist zunächst einzuwenden, was wir schon bemerkten,
dass nämlich Bittner den Begriff der , Grafenrechte* zu eng fasst^
Und damit wird teilweise auch schon der zweite Punkt erledigt. Die
Territorien — und zwar auch diejenigen, die die vollendetste Gestalt
>) Dies hat schon Ficter, Engelbert der Heilige S. 206 fP. betont.
>) Vgl. Seeliger, Die soziale und politische Bedeutung der Gmndherrschaft
im früheren Mittelalter, S. 199 : »Manche neueren Untersuchungen beweisen, dass
keineswegs der grösste Grundherr des Gebietes in den Besitz der Landeshoheit
gelangte, ja dass spätere Landesherren mitunter nur in ganz bescheidenem Um-
fang Grundherren innerhalb ihrer späteren Landesherrschaft waren*.
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4G2 Xieorg von Below.
haben — sind ja keineswegs bloss die Fortsetzung von Bezirken alter
Orafschaften, sondern mindestens ebenso sehr kommen Bezirke, die
von der gräflichen Gewalt eximirt waren, insbesondere Vogteibezirke,
in Betracht. Wenn man von den späteren Territorien die Teile, welche
ehemalige Yogteibezirke darstellen, in Abzug bringen wollte, so müsste
man die Territorien sehr reduziren*). Obwohl es ja mancherlei Arten
von Vogteien gab, so haben wir jedenfalls sehr viele Vogteien, die den
Grafschaften parallel stehen 2) und die ebenso wie diese und in keinem
0 Lamprecht (DLZ. XIV, Sp. 1070) hat sich mit der grössten Entrüstung
darüber geäussert, dass ich »Vögte und Territorien« zusammenbringe. Er er-
klärte mich deshalb für einen »flach systematischen, zum geschichtlichen Denken
nicht geeigneten Kopf*, warf mir »reaktionär-scholastische Methode* und noch
vieles andere vor (a. a. 0. Sp. 1242 und XV, Sp. 375). In dem Zitat, welches
er DLZ. XIV, Sp. 1241 anführt (»diese Vögte sind nichts anderes als die Landes-
herren in ihren Territorien«), liegt der Ton auf »diese«. Da er das übersieht,
so missversteht er die betr. Stelle. — Ein interessantes Beispiel für die grosse
Bedeutung der Vogteien fQr die Bildung der Vogteien habe ich schon angeführt
(Ficker a. a. 0.). Vgl. femer 6. Müller, Die Entwickelung der Landeshoheit in
Geldern bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (Marburger Diss. von 1889), S. 3 ff. ;
Sopp, Die Entwicklung der Landesherrlichkeit im Fürstentum Osnabrück bis
zum Ausgange des 13. Jahrhunderts (Tüb. Dissertation von 1902); Ferd. Schultz,
Beiträge zur Gesch. der Landeshoheit im Bistum Paderborn bis zur Mitte des
14. Jahrh. (Tüb. Dissert von 1903); Bittner S. 530 f. Zu der (an sich lehr-
reichen) Darstellung Seeligers a. a. 0. S. 169 ff. über Teilungen der Gerichts-
barkeit zwischen Herrschaft und Vogt möchte ich bemerken, dass er m. E. die
Teilung nicht mit Recht als die Regel, das ausnahmslose hinstellt. Vgl. S. 169:
»Die Immunitätsgerichtsbarkeit wurde zwischen Vogt und Herrschaft geteilt«.
Es kam doch oft vor, dass der Vogt gar nichts abgab, und ebenso, dass er ganz
Verdrängt wurde.
2) Rietschel, Markt und Stadt S. 168: die in den bischöflichen eximirten
Gerieb tsbezirken geübte Gerichtsbarkeit »entsprach vollständig der Grafschafts-
gerichtsbarkeit. Der einzige Unterschied war, dass der höchste Beamte nicht
Graf, sondern Vogt hiess . . . Ein Unterschied zwischen Vogt- und Grafen-
gericht wird gar nicht mehr empftinden«. Seeliger a. a. 0. S. 104 meint, dass
die Gewalt des Vogts nicht ebenbürtig mit der Grafenbefugnis gewesen sei. Es
ist nicht notwendig, hier näher darauf einzugehen, da auch nach Seeligers Auf-
' fassung die etwaige Überordnung des Grafen nicht des Fehlen der hohen Ge-
richtsbarkeit im Immunitätsgebiet auf Seiten des Vogts in sich schloss. Wenn
er aber S. 199 sagt: »Nur die irrigen Vorstelluugen von der allgemeinen Ent-
wickelung der niederen zur hohen Immunität und vom allgemeinen Austritt
immimen Gebietes aus dem Grafschaftssprengel konnten veranlassen, der Grund-
herrschaft eine Bedeutung zuzuschreiben, von der nichts zu merken ist«, so hat
die in der Literatur so verbreitete Cberschätzung der Bedeutung der Grundherr-
schaft doch keineswegs »nur« diese Ursache. Dass z. B. Lamprecht und Schulte
die Landeshenschaft aus der Grundherrschait herleiten, bez, mit ihr in einen zu
engen Zusammenhang bringen, liegt zweifellos in erster Linie daran, dass beide
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Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. 453
geriBgeren Grade als sie die Grundlage für die Bildung der Territorien
bieten. Auf die Kontroversen über den ältesten Inbalt des Imnauiiitäts-
begriffs brauchen wir hier nicht einzugehen. Jedenfalls kennt die Zeit,
mit der wir es hier zu tun haben, eine Unmenge von Immunitäten,
deren Vögte gegeniiber den abhängigen Personen der kirchlichen
Institute, bezw. den Immunitätsinsassen überhaupt durchaus die gräf-
lichen Beohte, die volle öffentliche Gerichtsgewalt ausüben. Bittner
• zu wenig Wert auf Klarheit und Bestimmtheit der Begriffe legen (vgl. üistor.
Zeitech. 91^ S. 436); sie haben sich die ganze Frage überhaupt nicht klar ge-
. macht Lamprecht insbesondere unterscheidet nicht recht zwischen den Mitteln,
die die Landesherren zur Verstärkung und Erweiterung ihrer Macht anwenden,
dem Rahmen, aus dem die Landesherrscbaft heryorwächst, und der Kompetenz,
auf der sie beruht. Auch derjenige, der einen allgemeinen Austritt immunen
Gebietes aus dem Grafschaftssprengel lehren würde, dürfte deshalb doch noch
nicht die Entstehung der Landes- aus der Grundherrschaft behaupten. Denn es
haben ja — um nur -einiges hervorzuheben — durchaus nicht alle Grundherr-
Bchaften Immunität erhalten ; die Grundherrschaft kann also nicht die allgemeine
Basis für die Ausbildung der Territorien sein. Sodann knüpfen die Landes-
. herrschaften nicht bloss an immune Gebiete, sondern daneben auch an Graf-
schaften an, womit bewiesen wird, dass auch die Immunität als solche nicht das
Territorium hervorbringt ; es kommt bloss das bei der Stellung des Richters im
Immunitätsgebiet in Betracht, was er mit dem Grafen gemein hat. Das einfachste
und vollkommen genügende Argument für die Widerlegung der Theorie vom grund-
herrlichen Ursprung der Landesherrschaft ist uns in der Tatsache giegeben, dass
bloss diejenigen Landesherren geworden sind, die die gräflichen Rechte erworben
hatten. Solche aber besass, wie oben bemerkt, nicht bloss der Graf, sondern
auch der Vogt, der im Immunitätsbezirk die höbe Gerichtsbarkeit ausübte, bez.
der geistliche Herr, der den Vogt aus dieser Stellung verdrängt hatte. Dass
viele immune Gebiete aus dem Grafschaftssprengel ausgeschieden und Terri-
torien, bez. Teile von solchen geworden sind, ist unbestreitbar. Vgl. die vorhin
S. 462 Anm. 1 betreffs der Entstehung von Territorien aus Vogteien angeführte
• Literatur. Natürlich liefern, aus den angedeuteten Gründen, Territorien dieser
Art noch gar keinen Beweis für die grundherrliche Theorie. Sie trifft selbst
. für diejenigen (übrigens sehr seltenen) Landesherrschaften nicht zu, bei denen
Grundherrschaft und Territorium sich äusserlich ganz genau decken. Denn es
kommt immer darauf an, woher die landesherrliche Kompetenz stimmt, und sie
war ganz und gar nicht in der Grundherrschaft, sondern bloss in der gräflichen
Gewalt (bez. der Vogtei) gegeben. Wie Seeliger aus dem (an sich vollkommen
berechtigten) Gesichtspunkt, die Theorie von der Entstehung der Landes- aus
4er GruncUierrschaft abzulehnen, die Minderwertigkeit des Vogts gegenüber dem
Grafen betont, so glaubt er (S. 200) in dem gleichen Gedankengang hervorheben
zu müssen, dass nur »verhältnismässig selten* die Rechte der Immunität zu
^iner der gräflichen ebenbürtigen Gewalt fortgebaut wurden. Tatsächlich aber
ist doch die Zahl der Fälle betiächtlich. Nur beweist dies Faktum m. E. eben
gar nichts für die grundherrliche Theorie. Ich möchte auch nicht einmal mit
Beoliger S. 199 sagen, dass in solchen Fällen , Grundherr schaft Bildung der
. Landeshoheit- eingeleitet hat «.
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464 Georg von Below.
(S. 527 und 535) bezeichnet die Bede als Immunitätssteuer und glaubt
sie deshalb, indem er Immunität und Grundherrschaft gleich setzt,
auch schon als grundherrliche Abgabe charakterisiren zu müssen^).
Aber die Immunität hat ja öffentlichen Charakter'). Allerdings braucht
0 Vgl. gegen Bittner bereits H. B. Meyer, Hist. Vierteljahrschrilt 1904, S. 92.
«) Dies hebt Seeliger S. 120 mit vollem Recht hervor. Aber er irrt, wenn
er meint, dass mau diese Wahrheit bisher verkannt habe. S. 176 behauptet er
(indem er direkt auf mich verweiöt): »Hofrecht, Immunität und Unfreiheit (S. 6:
GrundheiTschaft, Immunität, Hofrecht und Unfreiheit) werden schlechthin als
zusammengehörig betrachtet*. Ebenso S. 171: »Man hat sie (die Immunitäts-
gerichtsbarkeit) als privatrechtJich angesehen«. Vgl. auch S. 198. Obwohl ich
mich sehr oft über diese Dinge geäussert habe, so weiss ich mich doch keiner
Stelle zu eirinnern, an der ich mich in einem solchen Sinne ausgesprochen haben
sollte. Ich glaube die Immunität nie mit dem Hofrecht, sondern stets mit der
gräflichen Gewalt auf eine Linie gestellt zu haben. So sage ich z. B. Histor.
Zeitschr. 63, S. 300; »Der Vogt ist der öffentliche Beamte des Immunitäts-
gebietes*. Meine ganze Auffassung von der Bede setzt voraus, dass mir die
Immunität als etwas staatliches galt. Ich bin von der mir durch Seeliger im-
putirten Meinung so weit entfernt, dass er mir eher vorwerfen könnte, ich hätte
die Immunität zu sehr mit der Grafschaft in Parallele gestellt. Auch sonst
stehen die Ausführungen Seeligers nicht durchweg in dem Grade, wie er meint,
im Gegensatz zu dem bisher ausgesprochenen. S. 197 bekämpft Seeliger die
herrschende Meinung »von dem allgemeinen Unfreiwerden der ländlichen Be-
völkerung im 9. und 10. Jahrh. und von dem Wiederfreiwerden im 12. Jahrb.*.
Ich habe eine solche Meinung nie vertreten, vielmehr derartige Theorien, wie
sie z. B. von Lamprecht vorgetragen worden sind, mit grösster Bestimmtheit
bekämpft. Vgl. z. B. Histor. Zeitschr. 63, S. 306 ff. und m. Entstehung der
deutschen Stadtgemeinde S. 10 ff. Wie hier, so scheint mir Seeliger auch sonst
Lamprechts Meinung zu sehr als die herrschende anzusehen (womit ich natür-
lich nicht behaupten will, dass die Bekämpfung der verbreiteten Anschauungen
Lamprechts überflüssig sei). Wenn Seeliger (S. 5) sich darauf beruft, dass man
bisher freie Leihearten erst vom 12. Jahrhundert datirt habe, so ist das doch
etwas anderes als die Meinung von dem »Wiederfreiwerden im 12. Jahrb.*, die
er allen Historikern vor ihm zuschreibt. Ich habe vielmehr die Ansicht ver-
treten, dass erstens die ländliche Bevölkerung nie allgemein unfrei geworden ist
und zweitens die freien Leiheformen nicht aus hofrechtlichen hervorgegangen
sind. S. m. Ursprung der deutschen Stadtverfassung S. 113. Dass die freien
Leiheformen eine Fortsetzung der Prekarien sind, habe ich nicht mit Bestimmt-
heit zu behaupten gewagt, aber im Anschluss an eine Bemerkung von Ernst
Mayer angedeutet, dass die Annahme eines solchen Zusammenhanges nicht zu
verwerfen sei (Jahrbücher für Nationalökonomie 59, S. 127). S. 3 zitirt Seeliger
als herrschende Meinung, dass »im 10. und 1 1. Jahrh. die Grundherr schaft alles,
was zu ihr gehörte, in das Verhältnis strammster Unterordnung gebeugt*, »die
grundherrliche Gewalt über alle Hintersassen, besonders durch das Institut der
Immunität, eine ungeheuere Steigerung erfahren habe*. Auch diese Meinung ist
mir stets fremd gewesen. »Das Hofrecht des Mittelalters* — - sage ich z. B. in
der Histor. Zeitschr. 58, S. 197 (vgl. 59, S. 220) — »umfasste regelmässig nur
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Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. 455
nicht alles, was innerhalb einer Immunität geschieht, staatsrechtlichen
Charakters zu sein. Falls die Immunitätsgrenzen mit denen einer
einen Teil der Persönlichkeit des Hörigen*. In der Zeitschr. für Sozial- und
Wirtschaftegeschichte 5, S. 136 ff. (vgl. Histor. Zeitschr. 91, S. 448 Anm.) fahre
ich des näheren aus, wie ausserordentlich wenig »stramm* die Verhältnisse in
den Grundherrschaften waren. Dass ich der Immunität nicht die Bedeutung
einer Steigerung der »grundherrlichen* Gewalt gegeben habe, ibt schon bemerkt.
S. 172 behauptet Seeliger: »Die Gegner dieser Ansicht (der grundherrlichen
Theorie) bemerkten — manchmal wenigstens — nicht, dass aus älteren Immu-
nitätsrechten volle Gerichtsgewalt emporsteigen konnte; sie verstanden unter
Immunität nur die Herrschaft über Unfreie* u. s. w. Das letztere trifft schon
deshalb nicht zu, weil ich stets hervorgehoben habe, dass die Unfreien bloss mit
einem Teile ihrer Persönlichkeit dem grundherrlichen Gericht unterworfen ge-
wesen seien. Die Immunität, der ich öffentlichen Charakter gegeben habe,
konnte also nach meiner Auffiassung schon aus diesem Gesichtspunkt nicht »nur
die Herrschaft über Unfreie* sein. (Vgl. auch Rietschel a. a. 0. S. 158: »Die
auf dem Immunitätsgut angesessenen Freien*). Dass ich aber Immunitäten mit
»voller Gerichtsgewalt* gekannt habe, geht aus den obigen Darlegungen deut-
lich hervor. Seeliger spricht a. a. 0. weiter über die Polemik Über Entstehung
des Stadtrechts : , Wenn die einen Stadtrecht auf der Immunität entstehen lassen,
die anderen ausserhalb der Immunität, und wenn beide mit gleicher Bestimmtheit
ihre Meinung vertreten, so liegt der Grund darin, dass jeder ein anderes Ent-
wicklungsstadium der Immunität ins Auge gefasst und dieses für die Immunität
in Anspruch genommen hat . . . Die Hiebe . . . gingen nebenher . . . Jetzt
aber wissen wir* u. s. w. Er scheint hiernach meine gesamten Erörterungen
über das Verhältnis der Städte zur Immunität und zu den Fronhöfen für ziem-
lich nutzlos zu halten und für sich das Verdienst in Anspruch zu nehmen, das
Problem gelöst zu haben. Ich muss jedoch gestehen, dass ich noch erst eine
Belehrung darüber erwarte, in welchen bestimmten Fällen denn die von mir
ausgeteilten »Hiebe* [der Ausdruck rührt nicht von mir her] nebenher gegangen
^ein sollen. Eindtweilen glaube ich, dass Seeliger eine nicht ganz zutreffende
Anschauung von dem Stand jener Kontroverse besitzt. Das Hauptproblem war,
ob die Städte eine F^manation der Fronhöfe oder ob sie neben diesen empor-
gekommen sind. Die Anhänger der hofrechtlichen Theorie sahen in der Stadt
nur einen grossen Fronhof . (am extremsten Nitzsch und seine Anhänger wie
Schmoller; in wichtigen Beziehungen aber auch Arnold). Und zwar dachten sie
sich die Herrschaft des Fronhofs über die Stadt keineswegs etwa bloss durch
eine bestimmte Art der »Immunität* vermittelt, sondern glaubten an eine ganz
.reelle grundherrliche Herrschaft. Es sei zum Beleg nur an ihre Auffassung von
der Stellung der Zünfte innerhalb des Fronhofverbandes und an die Nitzsch-
Schmoller'sche Idee, dass die Ministerialen die massgebende Schicht in den
Bürgerschaften waren (vgl. Histor. Zeitschr. 58, S. 205 f.), erinnert. Hiergegen
wandte sich meine Kritick in erster Linie. Daneben habe ich es auch als un-
zulässig bezeichnet, öffentliche Gerichte, die aus der Hand des Königs an Private
kommen, deshalb »grundherrliche« zu nennen (Histor. Zeitschr. 58, S. 240). In-
dessen das ist ja ungefähr dasselbe wie das, was Seeliger jetzt betont: man solle
den öffentlichen Charakter der Immunität anerkennen. In anderer Hinsicht
scheint er mir etwas an eine von mir bekämpfte Ansicht anzuknüpfen, indem
Mittheilnnten XXT. 30
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466 Georg TOnBelow.
Grandherrschaft zasammenfalleni), ist es denkbar, dass eine Abgabe,
die innerhalb der ersteren erhoben wird, grandherrlicher Nator ist.
Indessen die Beweislast würde hier dem zufallen, der grandherrlichen
Ursprang behauptet. Die Vermutung spricht dagegen. Denn erstens
lag es für einen Grundherrn, der seine Einnahmen vermehren wollte,
doch näher, seine grundherrlichen Einkünfte ein&ch zu erhöhen, statt
neben ihnen eine besondere Abgabe mit dem Namen Steuer, wenn er
fär deren Erhebung auch eben nur seine Grrundherrlichkeit als Eechts-
grund geltend machen konnte, zu verlangen. Zweitens wird die Er-
hebung in allen G^endeu Deutschlands und so ebenfalls im Salz-
burgischen mit dem Besitz der öffentlichen Gerichtsbarkeit — des ins
advocatitium, wobei advocatiae und cometiae als gleichwertig hinge-
stellt werden, des ins advocatiae vel comeciae*) — motiviri Es kann
er die Immunitäten zu sehr in den Vordergrund rückt. Wenn er z. B. S. 173
sagt: >Da8 Stadtrecht ist entstanden auf den aus Immunität herausgewachsenen
Uerrschaftsbezirken«, so konnten Städte doch auch auf altem Grafschafteboden
entstehen. Ich behaupte nach wie vor (Histor. Zeitschr. 58, 8. 233 ß. und 59,
8. 209 fP.), dass die Immunität — die fQr die allgemeine Verfassungsgeschichte
80 wichtig ißt — für die eigentliche Stadtgeschichte wenigstens nicht direkt in
Betracht kommt. Die Fragen, wie eine eigentümliche Stadtverfeissung entstanden
ist, haben mit den Kontroversen über die Immunität recht wenig zu tun. Wenn
Seeliger ferner S. 162 bemerkt, dass der Schultheiss in Strassburg »nicht auf
der engeren Immunität und nicht über die zur engeren Immunität gehörenden
Leute, Ministerialen und persönliche Diener, richtet*, so muss man es doch zum
mindesten als fraglich bezeichnen, ob die Ministerialen gerade wegen ihrer Zu-
gehörigkeit zur »engeren Immunität« (»Muntat«, »Freiheit*) vom Stadtgericht
ausgeschlossen waren. Ich halte es für richtiger, die »Muntaten* nur als eine
Art der Weichbildsenklaven aufzufassen, wie ich es in m. Ursprung der deutschen
Stadtverfassung 8. 121 getan habe. Seeligers Behauptung (S. 173), dass die
städtegeachichtlichen Forscher sich des Unterschiedes zwischen engerer und wei-
terer Immunität »nicht bewusst geworden sind«, trifft nicht zu. Rietschel, Art
Immunität, in Hertzog-Haucks Realencyklopädie, 3. Aufl., unterscheidet die Be-
griffe mit vollkommener Klarheit. Ich erinnere mich auch nicht, dass ich sie
zusammengeworfen habe. — Wenn ich im obigen Seeliger in mehreren Punkten
widersprochen habe, ao will ich damit keineswegs die VerdienstUchkeit seiner
Untersuchung im allgemeinen bestreiten. Dem von ihm ausgegebenen Schlacht,
ruf »Sturm auf die allzulange schon herrschende grundherrliche Theorie < bin
ich natürlich sehr gern bereit zu folgen. Aber jene Einschränkungen musste
ich schon aus rein literargeschichtlichem Interesse machen. (Seeligers Bemerkung
S. 176, dass ich das Hofrecht das Recht der Unfreien genannt habe, trifft zu;
aber damit habe ich noch gar nicht, wie er meint, Hofrecht und Immunität iden-
tifizirt !)
1) Über die Ausdehnung herrschaftlicher Gerichtsbarkeit über das grund-
herrliche Gebiet hinaus vgl. neuerdings Seeliger 8. 110 ff.
«) Bittner S. 527 Anm. 142 und 143. Er meint, ea handle sich hier nur
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Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. 437
nicht darauf aakommen, für jedes einzelne Stückchen Land den Rechts-
grond durch genaue Quellenaussagen zu belegen; eine solche Hoff-
nung dürfen wir nicht hegen. Wenn wir Ton einigen Fällen wissen,
dass die Erhebung der Steuer auf die öffentliche Gerichtsbarkeit ge-
gründet wird, und andererseits kein einziges Zeugnis (aus dem Salz-
burgischen) für eine Motivirung mit der Grundherrlichkeit besitzen,
so werden wir sie mit gutem Gewissen für eine öffentliche Abgabe
erklären. Hiermit erledigt sich auch Bittners Bemerkung über den
Mangel von Nachrichten, dass die Grafengeschlechter, die vor der
Ausbildung (1er salzburgischen Landesherrschaft hier sassen, eine Steuer
erhoben hätten. Wie kann man erwarten, 'dass für alle einzelnen
Gra&chaften die Kompetenzen des Grafen urkundlich zu belegen sind !
Unsere Überlieferung bezieht sich ja ganz überwiegend auf die kirch-
lichen Einrichtungen und kirchlichen Besitzungen. Für andere Ge-
genden sind Grafensteuem ganz ausdrücklich belegt^), und für Salzburg
fehlt wenigstens nicht die Motivirung mit dem Becht des Grafen
(s. vorhin) in der Zeit der Bildung des erzbischöflichen Territoriums.
In dem Hauptland können wir hiernach ganz direkt von einer Er-
hebung der Steuer durch den Erzbischof kraft der gräflichen Rechte
sprechen. Betreffs der Enklaven bleiben zwei Möglichkeiten. Entweder
geht das Becht des Erzbischofs auf die Bede auf Übertragung seitens
der Landesherren (Herzoge), in deren Machtgebiet die Enklaven lagen,
zurück*). Der erwähnte Fall von 1281 dürfte den Gedanken an eine
BechtsübertraguDg nahe legen. Oder der Erzbischof hat die Steuer
als erster eingeführt auf Grund der Gerichtsgewalt, die er hier ja
erwarb. Vielleicht hat es sich an einem Orte in jener, an einem an-
dern in dieser Weise verhalten.
um noch einige von Bittner gemachte Einwendungen zu er-
ledigen, so gelangt er von seiner Auffassung aus, dass der Erzbischof
die Steuer als grundherrliche Abgabe erhob, dazu, unsere Auffassung
von der prinzipiellen Identität der Vogtsteuer und der landesherrlichen
Steuer zu bestreiten. Nach seiner Meinung stehen beide vollkommen
unabhängig neben einander. Indessen seine Beweise können nicht
befriedigen. Wenn er z. B. die Bestimmung einer Urkunde anführt
(S. 531 Anm. 153), dass ein Kloster, welches unter der Vogtei des
Erzbischofs steht, von der Vogtei wegen nicht mit Scharwerk, Roboten
und Steuern beschwert werden dürfe, so wird die Nachricht doch in
um »Rechte aus der KircheuTOgtei <. Das würde ja aber, nacli unseren obigen
Ausführungen, yollkommen genügen I
1) Zeumer, Die Deutschen Städtesteuern S. 10.
*) Hierfllr entscheidet sich H. B. Mejer a. a. 0. generell.
30*
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468 Georg von Below.
\anserm Sinne gedeutet werden müssen: sie zeigt, dass gemeinhin au9
der Vogtei das Bestenerungsreclit abgeleitet wurde und hier nur eine
Ausnahme gemacht werden soll, wie ja Klöster so oft Privilegirungen
erhielten. Und wenn er eine Urkunde vom J. 1301 erwähnt (S. 532
Anm. 155), wonach die Goldecker noch die Vogtei über gewisse Güter
des Domkapitels haben, aber auf die Einhebung der Steuer verzichten,
so tritt doch hier wiederum der innere Zusammenhang zwischen
Vogtei und Steuer hervor; es findet nur eine Teilung, eine Auseinan-
dersetzung zwischen Immunitätsherm und Vogt statt, wie sie so häufig
sind^). Dagegen scheint es für Bittners Ansicht zu sprechen, wenn
sich neben der vom Ländesherrn erhobenen Steuer öfters noch be-
sondere Abgaben an den Vogt — Vogtrecht, Vogtsteuer u. s. w. ge-
nannt — nachweisen lassen, wie es in Salzburg der Fall ist. In-
dessen ist es doch verfrüht, hieraus sogleich zu schliessen, dass die
landesherrliche Steuer in keinem Bezirk die Fortsetzung einer früher
vom Vogt erhobenen sei. Denn jenes Nebeneinander von Abgaben ist
erst fllr eine spätere Zeit belegt. Inzwischen hatten in Mengen die erwähnten
Teilungen und Auseinandersetzungen stattgefunden ; die bunte Ordnung
der Dinge, die das Resultat derselben ist, darf man nicht als den ur-
sprünglichen Zustand betrachten; ohne Zweifel ist manche spezielle
Abgabe, die die Vögte später erhalten, als Abfindung für den Verzicht
auf weitergehende Rechte aufzufassen^). Jedenfalls haben wir aus
der Zeit, in der die Territorien sich bildeten, genug Nachrichten,
welche ganz deutlich die Vögte die petitio — die petitio schlechthin
— erheben lassen, ganz in derselben Weise, wie die Grafen, bezw.
sonstige Inhaber der gräflichen Gewalt sie erheben. Allerdings scheint
sich gerade für Salzburg kein bestimmtes Beispiel, durch welches ganz
unwiderleglich die Identität der vom Vogt erhobenen Steuer mit der
1) Es Bcheint, dass Bittner ohne weiteres annimmt, mit der »Steuer« sei
hier nur die spezielle Gebühr, die später unter den Namen Vogtrecht, Vogtsteuer
vorkommt, gemeint. Das würde doch aber erst des Nachweises bedürfen.
«) Bittner S. 533 Anm. 158 bemerkt selbst, dass »Vogtrecht und Vogt-
steuem den Charakter einer Entlohnung för den Schutz des Immunitäts-
herrn . . . haben«. Aber dies ist eben nur die Auffassung, die in den Urkunden
über die Auseinandersetzungen zwischen Immunitätsherrn und Vogt hervortritt.
In den ältesten Nachrichten Über die Erhebung der Steuer durch den Vogt fehlt
die Vorstellung der Entlohnung im allgemeinen: da verlangt er ganz von sich
aus die petitio; die kirchlichen Institute erkennen ihm durchaus keine Ent-
lohnung zu, sondern klagen über seine Anmassung. Vgl. z. B. die Urkunden bei-
Zeumer S. 6 f. — S. 532 Anm. 155 bemerkt Bittner zu einer Urkunde von 1334,
dass in ihr die Vogtei »schon als nutzbares Recht aufgefasst« werde. Mit diesem
»schon« bin ich ganz einverstanden. Es war eben nicht das ursprüngliche Ver>
hältnis, das dieser Auffassung zu Grunde liegt.
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Zur Frage nach dem Ursprung der ältesten deutschen Steuer. 4g9
ordentlichen Steuer dargetan wird, nachweisen zu lassen. Aber aus
der unmittelbaren Nachbarschaft fOhrt Bittner selbst eines an^). Auf
der anderen Seite vergegenwärtige man sich, zu welchen Eonsequenzen
ihn seine Anschauung von der Bede als einer grundherrlichen Abgabe
treibt*). Da er sowohl den Grundherrn wie den Vogt je für sich eine
Bede erheben lässt, so muss er annehmen, dass die Hintersassen des
Erzbischofs von zwei Herren gleichzeitig besteuert wurden^). Und
wäre es nicht merkwürdig, Abgaben, die verschiedenen Bechtsgrund
haben, mit demselben Namen zu belegen? Besonders komplizirt
würden bei Bittners Auffassung die Verhältnisse im Hauptlande Salz-
burg liegen. Hier hat der Erzbischof nach ihm die Steuer zunächst
von seinen Hintersassen als grundherrliche Steuer erhoben. Nach Er-
werb der Grafenrechte erhebt er sie auch von den fremden Hinter-
sassen. Man müsste also annehmen, dass er da sofort einen anderen
Eechtstitel für die Steuer ausfindig macht. Davon abgesehen aber
muss Bittner auch behaupten, dass diese fremden Hintersassen, da die
Bede grundherrliche Abgabe ist, schon von ihren Grundherren besteuert
worden waren, also wieder doppelte Steuer trugen, während entspre-
<5hende Nachrichten tatsächlich nicht vorliegen. Ja, im Grund könnte
^r sogar nicht umhin, für einen Teil der fremden Hintersassen, näm-
lich diejenigen anderer geistlicher Grundherrschaften, eine dreifache
Besteuerung anzunehmen, da ja die letzteren auch Vögte gehabt haben
und nach seiner Meinung die vom Vogt erhobene Steuer nichts mit
4er ordentlicheu landesherrlichen Streuer zu tun hat.
») S. 533 Anm. 157.
«) Vgl. H. B. Meyer a. a. 0. S. 91 Anm. 2.
•) Von den vorhin erwähnten speziellen Gebühren (Vogtrecht, -Steuer,
-hafer), die die Vögte allerdings, aber nicht durchgehend neben der ordentlichen
•Steuer beziehen, muss man m. E. hier absehen.
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Panl IV. gegen Karl V. nnd Philipp IL
. Von
Moritz Brosch.
Als der Neapolitaner Gian Pietro Carafa am 23. Mai 1555 zum
Papste erhoben ward und sich Paul IV. nannte, konnten aus seiner
Vergangenheit die triftigsten Schlüsse auf seine Zukunft gezogen
werden. Er stand damals im 79. Lebensjahr und hatte als Kardinal
flammenden Eifers voll in Sachen der Kirche gewirkt und den Anhang
der nach Italien vorgedrungenen protestantischen Lehre mit kalter,
an Grausamkeit grenzender Unerbittlichkeit verfolgt. Dass er als Papst
es ebenso halten werde, mochten die einen hoffen, die andern fÜrchteu.
Und schon während der Anfänge seines Pontifikats fehlte solchen
Hoffnungen oder Befürchtungen nicht die tatsächliche Grundlage.
Paul IV. hielt erst im dritten Monat nach seiner Wahl, und er hat,
durch seine Bulle Cum quorumdami) den Begriff der rückfälligen
Ketzerei dahin erweitert, dass es des Bückfalls nicht bedürfe, dass wer
die Dreieinigkeit oder Christi Göttlichkeit oder dessen Erlösertod am
Kreuze oder auch die Jungfräulichkeit Maria leugne, eo ipso fortan
,für einen rückfälligen Ketzer angesehen und als solcher dem welt-
lichen Gerichte zur Bestrafung übergeben werde, als wenn er wahr-
haft und wirklich in Ketzerei z\irückgefallen und es festgestellt wäre,
dass er rückfallig sei*. Hiermit ward die Inquisition um einen erheb-
lichen Grad verschärft.
Unter den Lebensregeln, die Paul als Kardinal sich selbst vor-
gezeichnet hattet), begegnen wir dem Satze: in Glaubenssachen sei
1) Sie ist datirt 7. Aug. 1555: BuUarium Romanum, Luxemb. I, 821.
») Vgl. Ranke, Päpate 6. Auflage I, 137. Werke, Bd. 37.
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp IL 47 1
keinerlei Bücksicht auf irgend einen Fürsten oder Prälaten zu nehmen,
wie hoch er auch stehe. Da war es nun Yorgekommen, dass Karl Y.
und sein Bruder im J. 1548 durch Verkündigung des Interim zwar
nicht das geringste der alten katholischen Lehre preisgegeben, aber
doch zn einigen Zugeständnissen an den Protestantismus sich herbei-
gelassen hatten. Der Kardinal Oian Pietro hat dies als schweres Är-
gernis, als Begünstigung der Ketzerei empfunden und ausgeschrien ^):
zu der Feindschaft, die er schon damals gegen den Kaiser hegte, war
ein Glaubensmotiy hinzugekommen, das ihm diese Feindschaft als
Pflicht erscheinen Hess. In solch einer Gesinnung yerhärtete er sich
von Jahr zu Jahr, Als im September 1555 der Augsburger Beligions-
frieden geschlossen worden, der den deutschen Protestanten ihre recht-
mässige, gesetzlich anerkannte Stellung sicherte, hat Paul IV. den
Kaiser und dessen Bruder aufgefordert, den Beligionsfrieden ausser
Kraft zu setzen, sie von dem Eide auf denselben losgesprochen, ihnen
selbst befohlen, den Frieden nicht einzuhalten^).
Die Erbitterung über die Erfolglosigkeit dieser Aufforderung zum
Eid- und Friedensbruch regte den Papst immer mehr gegen die Habs-
burger auf. Dass sie unter den schwersten Opfern gegen Ausbreitung
des Protestantismus gekämpft hatten, war in seinen Augen ihre Pflicht
und Schuldigkeit gewesen; dass König Ferdinand schliesslich, ins (Jn-
vermeidUche sich fügend, mit den Protestanten paktirt und Karl V.
den Pakt nicht durchkreuzt hat, legte er ihnen als Ketzerei aus. Und
den Makel der Ketzerei übertrug er folgerichtig vom Vater auf den
Sohn 8), vom Kaiser auf Philipp 11., der doch gerade derzeit, als Ge-
mahl der Königin Maria, für Wiederherstellung des Katholizismus in
England sich kräftig einsetzte.
Es war jedoch keineswegs Glaubensrücksicht allein, was den Papst
zu einer antikaiserlichen und antispanischen Politik be&timmte. Er
fühlte sich berufen, die alte in die Langobarden- und Karolingerzeit
zurückreichende Überlieferung aufzufrischen, eine Überlieferung, die
*) S. P. Noras, Guerra degli Spagnoli contro Papa Paolo IV: Arch. stör,
ital. vol. 12 (1874) p. XXIV.
«) BzoviuB, Annal. Continuatio. Colon. Agripp. 1641, XX, p. 306.
«) Es Bind Ketzer, Vater und Sohn — das war die Bezeichnung, die der
Papst fQr Karl und Philipp im Munde führte. Die Spanier am kaie. Hofe gaben
ihm das mit Zins und Zinseszins zurück. Sie sagten die schlimmsten Dinge über
den Papst seinem Nuntius ins Gesicht : Li Spagnoli vanno dicendo le piü disho-
norate parole che imaginäre si possa di sua Santitä, ne hanno rispetto di dirle
al proprio nontio. Dep. F. Badoer, Brüssel 21. Juni 1556 an den Rat der Zehn.
Ven. Arch.
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472 Moritz Brosch.
Machiavelli in die Worte fasst^): ,Die Päpste fürchteten immer den-
jenigen, dessen Macht in Italien gross geworden, auch wenn sie durch
Gunst der Kirche gewachsen war; denn die Furcht vor einem Mäch-
tigen machte sie das Wachstum eines Schwachen fordern und, wenn
der gewachsen war, ihn fürchten und den geförchteten zu erniedrigen
suchen*. Genau nach diesem Bezepte ging Paul IV. vor. Er fürch-
tete den Kaiser und die Spanier, die üherm ächtig iu Italien waren;
er rief gegen sie die Franzosen um Hilfe an, die in ital. Dingen sich
schwach erwiesen hatten. Wenn es ihm mit seiuem Plane gelungen
und die Herrschaft über Mailand wie Neapel französischen Prinzen
zugefallen wäre, so hätte er kaum der Versuchung widerstehen können,
den Franzosen mit dem gleichen Danke zu lohnen, wie in demselben
Jahrhundert P. Julius II. es gehalten, der erst Venedig mit französ.
Hilfe niedergeworfen, daun die Franzosen mit schweizerischer ums
Mailändische gebracht hatte. Paul IV. selbst hat von der Möglichkeit
einer so eigentümlichen Dankesverrichtung gesprochen 2).
Im Papste vereinigten sich also realpolitische Erwägungen mit
dem Hasse, den er auf die Habsburger geworfen hatte, und dem
Glaubenseifer, von dem er über Gewährung des Augsburger Religions-
friedens erfasst wurde, zu einer Gesamtheit von Motiven, die ihn dem
Kriege entgegentrieben. Sieht man aber der Sache auf den Grund,
so gelangt man auch zu einer andern, sich unabweisbar aufdrängenden
Wahrnehmung. Die realpolitische Erwägung stellte sich als eine
durchaus falsche heraus; der Hass gegen die Habsburger verschwand
hierauf zwar nicht gänzlich, brach jedoch nur stellenweise und sehr
abgeschwächt hervor; der Glaubenseifer endlich war in Paul gross,
brennend, unzähmbar; allein der Glauben, dem er galt, war der näm-
liche, dem wir in jenem Zeitalter heftiger Religionskämpfe öfter be-
gegnen — ein Glauben, demzufolge die Ketzerei als todeswürdiges
Verbrechen galt, während Handlungen, die man heute als Verbrechen
bezeichnet, für etwas Verzeiliches angesehen wurden. Dass Paul IV.
in solcher Auflfassung befangen war — eine Befangenheit, die z. B.
Calvin mit ihm teilte, zeigte sich gleich in den ersten Tagen nach
seiner Wahl.
Vor Mitte Juni bereits, da kaum drei Wochen seit Ausgang des
Konklaves verstrichen waren, ernannte der Papst seinen NeflFen Karl
Carafa zum Kardinal. Es war ein Zeichen, dass auch Paul dem Ne-
1) Ist. fior. L. 2, § 10. — Den gleichen Gedanken findet man ausgeföhrt in
seinen Discorsi, L. 1, c. 12.
>) Er sprach so zum venez. Botschafter Bern. Navagero; s. dessen Relazion
bei Albftri, Ser. 2, vol. 3, p. 392.
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp II. 473
potismus verfallen sei, und einem Nepotismus der schliaimsten Art.
Denn Karl Carafa hatte ein wüstes Leben hinter sich: er hatte als
Soldkrieger den verschiedensten Herren gedient, dem Kaiser, dem be-
rüchtigten Pier Luigi Farnese, dessen Sohne Ottavio und den Fran-
zosen. In Rom und Benevent, an welch letzterem Orte er als be-
zahlter Bandit einen Mord begangen hatte, wusste man genug von
seinem ruchlosen Wandel zu erzählen. Der Papst selbst wusste davou :
er hat (13. Juni) ein Motu proprio erlassen 1), worin dieser sein Neflfe
der Teilnahme an Grausamkeiten geziehen und kraft apostolischer
Autorität losgesprochen wird von aller Schuld, die ihm wegen Baubes,
an anderen verübter Verstümmelung oder Verwundung, wegen Tod-
schlags und sonstiger wie immer gearteter Verbrechen zur Last falle;
er sei nun als jeder Infamie enthoben zu betrachten und in den Stand
der Unschuld zurückversetzt, in dem er sich nach Empfang des Tauf-
sakraments befunden habe. Ein solches Leumundszeugnis hat der
Papst dem Manne ausgestellt, dessen Verbrecl^n er also für verzeihlich
und der Aufnahme ins Kollegium der Kardinäle nicht im Wege stehend
gehalten und behandelt hat.
Dem neuernannten Kardinal schenkte Paul alsbald sein ganzes
Vertrauen: er verlieh ihm die auf 8000 Dukaten jährlich geschätzte
Legation von Bologna und legte in dessen Hand die Führung der
weltlichen Geschäfte, sich selbst nur die geistlichen vorbehaltend. Ins
Amt getreten, hat Karl Carafa den Gedanken einer päpstlich-firanzö-
sischen Allianz sofort aufgegriffen und die vorbereitenden Schritte zur
Verwirklichung desselben unternommen. Binnen kurzem folgte ihm
der Papst auf der abschüssigen Bahn. Am 28. August sandte Hr.
V. Lansac, französ. Botschafter in Rom, ein Schreiben an König
Heinrich IL 2), worin er über eine von Paul gewährte Audienz Bericht
erstattet. Im Laufe derselben beklagte sich der Papst vorerst, dass
der Kaiser und die kais. Minister ihm nur Übelwollen zeigen; er sei
deshalb genötigt Rüstungen vorzunehmen, erkenne aber die Unzu-
länglichkeit seiner Kräfte und vertraue nächst Gott dem Könige von
Frankreich, der nach dem Beispiel seiner Vorgänger sich als Stütze
und Halt des hl. Stuhles erweisen werde; man müsse die Bepublik
Venedig zum Eintritt in einen französ.-päpstlichen Bund bewegen,
indem man ihr aus den zu machenden Eroberungen die Insel Sicilien
verspreche, nach der sie heisses Verlangen trage.
>) Im lateinischen Test gegeben von G. Duruy, Le Cardinal Carlo Carafa.
Paris 1882, p. 349.
«) Es ist erhalten bei Ribier, Lett. et M6m. d'Estat. II, 615 ff.
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474 Moritz Brosch.
Anfang und Scfaluss dieser päpstlichen Erklärung stellen ausser
Zweifel, das Paul derzeit entweder mit der Wahrheit es nicht allzu
genau genoaimen hat oder sich Dinge hatte einreden lassen, die den
wahren Tatbestand vor ihm verschleierten. Neben den kais. Beamten
auch den Kaiser selbst des Übelwollens beschuldigen, hiess doch eine
YÖllig unhaltbare Anklage erheben. Denn Karl Y. hat am 25. Ok-
tober, nicht ganz zwei Monate nachdem der Papst so schnöde von
ihm gesprochen, der Begierung der Niederlande entsagt und alle Welt
wusste, dass er auch die Kaiserkrone niederzulegen gedenke. Ist es
zu glauben, dass er da keine andern Sorgen gehabt, als dem Papste
Übelwollen zu bezeugen, um es mit dem zu guterletzt ganz zu ver-
derben? Ebenso haltlos war Pauls Vorgeben, dass die venezianische
Signorie nach Gewinn der Insel Sicilien begehre: die Signorie war
viel zu klug, als dass sie nach einem Besitze verlangt hätte, von dem
sie wissen musste, ihn nicht behaupten zu können.
Im gleichen Stile jier Erfindung oder willkürlichen Umdeutung
von Tatsachen wurde am päpstlichen Hofe weitergearbeitet. Schon im
nächstfolgenden Monat gelang es, zwei Agenten Alba's aufzugreifen, die
man beschuldigte, zur Ermordung des Papstes und der Kardinäle
Carafa und Farnese entsendet zu sein. Man stellte sie unter Prozess
und liess sie hinrichten. Der Prozess soll Kompromittirendes för
Alba, sogar für den Kaiser ergeben haben, doch wurden die Akten
auf Befehl des Kardinals Carafa vernichtet, wahrscheinlich weil ihr
Inhalt nicht so kompromittirend, wie man es gewünscht hätte, lautete.
Zum Überfluss lief gleichzeitig eine Meldung des päpstlichen Nuntius
aus Brüssel ein, in der zu lesen stand: der Bischof von Arras (Gran-
vella) habe sich unanständiger Weise über Paul IV. ausgelassen und
dem Kaiser den Rat erteilt, der weltlichen Herrschaft der Päpste ein
Ende zu machen; denn solange diese geduldet werde, sei weder Buhe
noch Frieden zu erwarten i).
I) Sollte Granvella, was auf die blosse Aussa^^e des Nuntius xiicht als fest-
stehend gelten kann, wirklich zu solchem geraten haben, so wiederholte er nur
die Ratschläge, die dem Kaiser schon vor Jahren von anderer Seire gegeben
worden. Mehrere Spanier und Niederländer, Soria, de Veyre, Seron, Bartol.
Gattinara, des kais. Staatskanzlers Neffe, hatten schon nach 1527 sich fQr Auf-
hebung der weltlichen Papstgewalt ausgesprochen, ohne freilich den Kaiser zu
überzeugen. Und zur Zeit, von der hier die Rede ist (1555), herrschte an Karls
Hofe in Niederland eine durch Pauls Haltung hervorgerufene, entschieden anti-
päpstliche Stimmung: man las dort die soeben erschienenen Kommentare Slei-
dans, und zwar trotz ihrer protestantischen Tendenz mit hoher Befriedigung;
s. H. Baumgarten, Sleidans Briefwechsel. Strassburg 1881. S. 293.
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp IL 475
Über das Komplott und dea Nuntiaturbericht geriet der Papst in
Entrüstung. Er berief den Kardinal Carafa, dessen zwei Brüder, den
Kardinal Farnese, den Herzog von Somma, den florentinischen Flucht*
ling Aldobrandino und den französ. Botschafter d^Avanson zu einer
Konferenz, die am 30. September im Vatikan stattfand. Sie ward mit
einer päpstlichen Eede eröffnet, in der Klagen über den Kaiser vor-
gebracht wuden, das entdeckte Komplott und^ das Schreiben des Nun-
tius aus Brüssel zur Sprache kamen und der Schutz des König von
Frankreich angerufen wufde: Heinrich IL möge Italien von der Ty-
rannei des Kaisers befreien helfen ; er werde dann einen seiner Söhne
den Thron von Neapel besteigen, den andern als Herrscher von Mai-
land sehen. Der Papst erwähnte auch gleich der kriegerischen Mass-
regeln, die er teils schon getroffen habe, teils vervollständigen werde,
um Bom zu schützen und den Herzog Cosimo von Florenz, der im
Bunde mit den Kaiserlichen stehe^ mattzusetzen. Frankreichs Bot-
schafter ergriff hierauf das Wort, den Papst in seiner Absicht be-
stärkend und zu offenem Bruche mit dem Kaiser ermutigend. Am
Schlnss der Konferenz ward dem Kardinal Carafa päpstlicherseits die
Ermächtigung, mit d^Avanson die Bestimmungen .zu vereinbaren,
welche der Bundesvertrag mit Frankreich zu enthalten habei).
Der Krieg war demnach eine so gut wie beschlossene Sache, zum
Leidwesen derer, die ein offenes Auge dafür hatten, dass es eine Tor-
heit sei, sich in den Krieg zu stürzen mit einer Schuldenlast von
600.000 Scudi, welche mit 18 Perzent verzinst werden musste, und
ohne Geld, ohne Proviant, ohne Truppenführer, und mit einem auf
allen Seiten dem Angriff offenen Staate. So klagte, zwei Monate
später, des Papstes Bechnungsführer im Laufe eines Gesprächs dem
venezianischen Botschafter Navagero^). Paul IV. aber und sein Kar-
dinalnepot Carafa haben, vom Gefühle ihres Hasses geleitet, über das
Unzureichende ihrer Mittel sich getäuscht. Am 13. Oktober bereits
konnte der von d' Avanson und Carafa fertiggestellte Text eines Präli-
minarvertrags mit Frankreich dem Papst vorgelegt werden ; am nächst-
») Das 1. Okt. datirte Schreiben d'Avansons, womit er dem Könige über
die Konferenz berichtet, gibt Ribier a. a. 0. II, 618 ß.
*) Ho ancho inteeo ragionando col s.o«" Vitelloccio . . . per man del quäl
passano tutte le cose delle entrade et spese del Pontificato, che questa sede se
trova debitrice fin' hora 600.000 sc. delli quäl paga I80/0, et che si trova in
disperation quasi de poter proceder al bisogno di Roma in materia de grani • . .
nel qunl proposito mi soggionse: non posso se non maravigliarmi che de qul
s' habbi parlar, et si parli di guerra in tempo che s' attrovano senza danari,
senza vittuaglie, senza capitani, et col stato tutto aperto. Dep. Bern. Navagero,
Rom 17. Dec. 1555 an den Rat der Zehn, Ven. Arch.
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476 Moritz Brosch.
folgenden Tag unterzeichnete er ihn. Doch erst im Dezember kam
es in Born zum endgiltigen Buadesschluss, der im Namen Qeinrichs II.
durch die Kardinäle von Tournon und Lothringen erfolgte^).
In diesem Bundestraktat waren den vertragschliessenden Teilen
glänzende Aussichten eröffnet: dem Könige Heinrich der Gewinn von
Mailand und Neapel für seine zwei jüngeren Söhne; dem Papste die
ßegulirung der Grenze zwischen Kirchenstaat und Neapolitanischem
zu des ersteren Gunsten; den zwei älteren Papstnepoten eine Beute
von zusammen 40.000 Talern jährlich, dem erstgeborenen von ihnen
sogar die Belehnung mit Siena. Es herrschte denn auch heller Jubel
über den Vertragsschluss in Kreisen des Hauses Carafa, das sich schon
der Hoffnung schmeichelte, eine seiner Töchter dem drittgebornen
König Heinrichs vermählen zu können.
Das neue Jahr (1556) hielt dem Papste und seiner Familie nicht,
was das alte versprochen hatte. Zwar gelangte die von Heinrich II.
vollzogene Batifiziruug des Bundesvertrags am 11. Februar nach Born,
aber wenige Tage später traf auch die Nachricht ein, dass der Kaiser
und Frankreich am 5. Februar einen fünQährigen Waffenstillstand zu
-Vaucelles abgeschlossen hatten. Unter dem ersten Eindruck der
schlimmen Kunde, scheint der Papst sich ins Unabwendbare ergeben
zu haben. Es wird von ihm die Äusserung berichtet: die fünf Jahre
dis Stillstands würden für ihn zu Jahren der Qual werden. Allein
Paul IV. war nicht der Mann, durch Schwierigkeiten sich von Ver-
folgung seines Willens abhalten zu lassen. Vortrefflich schilderte ihn
der Botschafter Cosimo's^): ^Der Papst ist ein Mensch von Stahl, und
die Steine, die er berührt, sprühen Funken, die eine Feuersbrunst er-
zeugen, wenn nicht getan wird, was er will*. Paul fasste alsbald den
Entschluss, den Vertrag von Vaucelles entweder in päpstlichem Vorteil
auszunützen oder rückgängig zu machen.
Er sandte zwei Legaten aus, mit dem offen kundgegebenen Auf-
trag, die Erweiterung des Stillstands zu einem definitiven Frieden zu
erwirken. Die Sendung des einen, Kardinals von Pisa, der nach den
Niederlanden an Philipp II. zu gehen hatte, war eine reine Formsaehe;
die des andern, Kardinal Karl Carafa's selbst, der nach Frankreich
ging, hatte den Zweck, die Ausgestaltung des Vertrags von Vaucelles
') Wie geschickt übrigens der Papst und die Seinigen sich zu verstellen
wussten, erhellt aus der Meldung des florentinischen Botschafters in Rom vom
30. Okt: »Seine Heiligkeit beharrt in dem guten Vorsätze, Frieden zu halten
und auf gutem Fusse mit dem Kaiser zu stehen«. A. Serristori, Legazioni.
Firenze 1853, p. 379.
«) Serristori, ut supra, p. 376.
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp IL 477
zu einem Tom Papste yermittelten, ihn uud den Kirchenstaat einbe-
greifenden Frieden ins Werk zn setzen ; sollte dies aber nicht gelingen,
so habe der Eardinallegat sich anzustrengen, dass König Heinrich II.
den Waffenstillstand breche und auf die Liga mit dem Papste zurück-
greife. Wenn nun der Kardinal Carafa in Frankreich, dem friedlichen
Teil seiner Weisung entgegen, auf Krieg hinarbeitete, so wollen Einige
behaupten, es sei dies gegen den Willen des Papstes geschehen, der
ja seinen Legaten zur Friedensstiftung entsendet und, nur wenn eine
solche misslinge, beauftragt habe, den Bruch des Waffenstillstands her-
beizuführen *). Es ist jedoch unmöglich, diese Behauptung mit ganz
unbestreitbaren Tatsachen in Übereinstimmung zu setzen. Denn nicht
was in Carafa's Instruktion geschrieben stand, sondern was kurz vor
und nach seiner Abreise aus Rom päpstlicherseits getan und gelassen
wurde, gibt uns den Schlüssel zum Verständnis der Absicht, die Paul
in dem Falle hegte unt mit der Legatensendung verfolgte.
Abgesehen von den Rüstungen, die der Papst unentwegt fort-
setzte, erliess er im Mai die Bulle, mit der Askan und Marcanton
Colonna, Parteigänger des Kaisers, in den Bann getan, ihre Besitzungen
ftlr konfiszirt erklärt und dem ältesten Papstnepoten als Herzog von
Paliano verliehen wurden. Ein Kurrier an Alba, den spanischen Vize-
könig in Neapel, wurde in Terracina abgefangen, das Packet seiner
Briefschaften nach Rom gesendet, der kais. Postmeister Taxis, der ihn
spedirt hatte, eingekerkert und der Tortur unterzogen. Als der Mar-
quis von Saria, des Kaisers Botschafter, in Begleitung Garcilasso's
della Vega, diplomatischen Vertreters Philipps H, vor den Papst trat,
um sich darüber zu beschweren, wurde Garcilasso kurzweg aus der
Audienz als Gefangener nach dem Kastell S. Angelo geführt. Als der
Truppenführer Askan della Comia zu Alba desertirt war, wurde sein
Bruder Fulvio, Kardinal von Perugia, eingekerkert und die gesamte
Habe der Familie Comia konfiszirt^). Am 27. Juli endlich berief Paul
>) Am französ. Hofe vusste man derzeit besseren Bescheid über den eigent-
lichen Zweck von Carafa's Sendung; dort glaubte kein Mensch, sie erfolge um
des Friedens willen : Che per mezzo suo (del legato) si habbia a venire a stretta
negoziazione di pace, pare che non sia persona in questa corte, che ne habbia
minima opinione. Dep. Giac. Soranzo, aus Melun, 26. Mai 1556 an den venez.
Senat« Späteren Depeschen desselben Botschafters vom 16. und 23. Juni ist zu
entnehmen, dass der Eardinal nur zum Scheine die Friedensverhandlung betrieb
und das Unternehmen auf Neapel dem Könige als leicht vorstellte.
*) Von alledem wusste Pet. Martyr, zwar nicht richtig im Einzelnen, aber
mit sichtlicher Befriedigung zu berichten, 7. Aug. aus Zürich an Sleidan, bei
Bau mg arten a. a. 0. 321 ff. Die Haltung des Papstes gegen die gutkatho-
lischen Habsburger konnte den Protestanten in der Tat nicht anders als hocher«
wünscht sein.
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478 Moritz Brosch.
ein Konsistorium, der Kardinäle, vor dem der päpstliebe Fiskal eine
förmliche Anklage widen den Kaiser, den König Philipp und den
Herzog von Alba mit der Forderung erhob, sie mögen in den Bann
getan, ihre Güter in Beschlag genommen, ihre Untertanen des ihnen
geleisteten Treueids enthoben^ ihre Städte und Staaten der Besitz-
ergreifung durch Jedweden preisgegeben werden. Der Papst, ohne
' dessen Oeheiss der Fiskal solches nicht gewagt hätte, enthielt sich der
Widerrede und sagte nur: er werde nicht unterlassen, seines Amtes
zu walten und zu tun, was B,echtens sei. Zuvor bereits hatte Paul
einen andern NeflFen, den Marchese von Montebello nach Venedig ent-
sendet, um die Signorie zu bewegen, dass sie in Deutschland und der
Schweiz angeworbenen kaiserlichen Schaaren, die, an 10.000 Mann
zählend, zur Verstärkung Alba's bestimmt seien, den Durchzug ver-
weigere, auch dem päpstlichen Stuhle mit Pulver und Salpeter aus-
helfe. Mit diesen Forderungen, die der Papstnepot im Eate der Zehn
am 24. Juli vortrug, holte er sich die höflich gehaltene Abweisung:
eine Verweigerung des Durchzugs sei äusserst schwierig, da die 10.000
Mann von vielen Seiten kommen würden und man ihnen ein starkes
Heer entgegenstellen müsste; übrigens gewähre die Signorie dem
Papste 30.000 Pfd. Salpeter *). — Waren das sämtlich, muss man fragen.
Schritte, die geeignet gewesen wären, Philipp II. friedlich zu stimmen?
Waren sie nicht vielmehr daraufhin angelegt, eine aufkeimende Frie-
densneigung in ihm zu ersticken?
In schönster Übereinstimmung mit solchen zu Rom getroffenen
Massregeln und erfolgten Kundgebungen sehen wir das Verhalten des
Kardinallegaten Carafa in Frankreich. Er strengte sich lässig für den
Frieden, übereifrig für Wiederausbruch des Krieges an. Dabei hatte
er keineswegs nur offene Türen einzurennen. Gewissensbedenken Hein-
richs n., der auf den Vertrag von Vaucelles eidlich gebunden wur,
mochten leicht zu beseitigen sein; aber dem französischen Interesse,
das Waffenruhe erheischte, war schwer beizukommen. Mit Frankreichs
Finanzlage stand es um diese Zeit schlimm genug'), und die Aussicht,
auch den Papst im Kriegsfalle mit französischem Geld unterstützen zu
müssen, war keine lockende. Man kann sich deshalb nicht wundern.
1) Pandectae sive Commemoriali 1551—1559: 24. und 30. Juli 1556.
Ven. Arch.
') Im Monat nach Abschluss des Vertrags von Vaucelles war Kön. Heinrich
seinen Truppen mit einer Million Taler im Rückstand und konnte der berühmten
Renata von Frankreich, Herzogin von Ferrara die ausbedungene Pension nicht
zahlen; s. die Korrespond. d'Odet de Coligni, unter den Docum. de la Soci^t^
bist, et arch^ol. du Gatinais. Paris-Orl^ans 1885, p. 27 ff.
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp IL 479
das8 der Eardinallegat beinahe dreier Monate bedurfte, um die Fran-
zosen auf den Punkt zu bringen, wo er und Faul lY. sie haben
wollten. Es gelang ihm schliesslich, aus dem Vertrag Ton Yaucelles
einen todten Buchstaben zu machen und die Zusicherung davonzutragen,
dass Frankreich gegen das spanisch-kaiserliche Übergewicht in Italien
mit erneuertem Kriege vorgehen werde.
Unterdessen war Alba nicht müssig geblieben. Als der Kardinal
Carafa in der ersten Septemberwoche nach Rom zurückkehrte, war der
Krieg im Vollen Zuge. Alba hatte seine Truppen, etwa 14.000 Mann^),
über die Grenze des Kirchenstaates vorgeschoben. Was der Papst ihm
entgegenstellen konnte, war der Zahl nach gleich, der Qualität nach
entschieden minderwertig. Das Gros der zur Zeit verfügbaren päpst-
lichen Mannschaft bestand aus den Milizen, die in den 12 Kionen der
ewigen Stadt ausgehoben worden. Schon im Vorjahr (3. November)
hatte der Papst auf dem Petersplatz über sie Heerschau gehalten und
ihnen seinen Segen erteilt. Allein die Entmutigung hat dies nicht
aufgebalten. Sie fürchteten Albas Scharen, unter denen man 4000
Spanier wusste, und wie spanische Truppen in einer eroberten Stadt
hausen und wüten, davon wusste man auch, vom Jahre 1527 her, zu
erzählen. Die Chrundstimmung des päpstlichen Heeres war kaum besser,
als die Boms und des Römischen, wo selbst offene Parteinahme für
den Feind sich regte. Als Alba, nachdem er Frosinone und Ponte-
corvo eingenommen, gegen Ceprano rückte, lieferten ihm Lehensleute
des gebannten Hauses Golonna die päpstlichen Soldaten aus, deren sie
habhaft werden konnten und begrüssten ihn mit freudigem Zuruf.
Die Saat des Hasses, der nach Pauls Tode in heftigen Aus-
brüchen der Volkswut sich äusserte, war vom Papste eben schon
damals ausgestreut worden. Dass er den Ejrieg wolle und herauf-
beschworen, zweifelte man nicht; dass er eine ungewohnte Steuernlast
auferlege, die mittleren und die untern Klassen zur Schanzarbeit auf
Boms Wällen anhalte, die Reicheren einer progressiven Steuer unter-
werfe, die von Bom allein 130.000, vom Kirchenstaate 800.000 Scudi
einbringen sollte, dass er ferner alles in Bom befindliche Getreide und
Mehl den Privatbesitzern gegen spätfällige Anweisungen wegnehmen
und auf Rechnung der Kammer gegen baar verkaufen, Villen und
Häuser im Weichbild der Stadt behufs Verteidigung vor dem Feinde
niederreissen liess : es bedeutete insgesamt Verlust an Geld und Geldes-
wert, es hat zu tiefer, mühselig komprimirter Erbitterung geführt.
1) Die Angaben über die numerische St&rke yon Alba's Truppen differiren
sie wird auch mit 7000 Mann Infanterie, und 2000 Reitern beziffert.
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480 MoritzBrosch. .
Solch eine Yolksstimmung musste auf den Eriegsgang zurück-
wirken, unbehelligt machte Alba einen Fortschritt nach dem andern;
zu den kirchenstaatlichen Orten, die ihm auf den ersten Anlauf in die
Hand gefallen waren, kam Mitte September auch das feste oder für
fest gehaltene Anagni. Darüber steigerte sich in Rom der Schrecken,
wenn er überhaupt einer Steigerung fähig war, zum Entsetzen, Paul IV,
liess sich auf Yerhaudlungen mit dem Feinde ein, was die Bomer mit
freudiger HofiEnung begrüssten ; aber die Unterhandlung scheiterte, was
an Stelle der enttäuschten Hoffnung grollenden Unwillen und äusserste
Zaghaftigkeit setzte. Als kurz darauf der Franzose Blaise de Monluc,
der sich bei der Verteidigung Sienas gegen die Spanier und Herzog
Cosimo ruhmreich aber vergebens beteiligt hatte, dem Papste Hilfs-
Tölker, meist Deutsche, aus dem Toskanischen zuführte und ein Kom-
mando über römische Milizen erhielt, fand er diese ohne die Spur
soldatischen Geistes oder männlichen Mutes. Er suchte sie durch eine
Rede anzufeuern, mit der er den Hauptleuten der Truppe ins Gesicht
sagte: ,,Wenn Ihr euch nicht anders betraget, als ich es bis jetzt ge-
sehen habe, möchte ich mich eher getrauen, Siena mit der einzigen
Hilfe von Sieneserinnen zu verteidigen, als Rom mit den Römern wie
sie heute sind**. So berichtet er selbst in seinen Kommentarien; ob
er die Worte genau so gesprochen, steht immerhin nicht fest — mit
den Erfahrungen, die er in Siena gemacht hattet) und den andern,
di^ in Rom ihm beschieden waren, stimmen sie jedenfalls überein.
Nachdem Alba weitere Fortschritte gemacht, ausser den bereits
genommenen Plätzen auch Tivoli, Vicovaro, Palestrina besetzt hatte,
wandte er sich, um die Zufuhren nach Rom abzuschneiden und einem
erwarteten französischen Laudungskorps den Weg zu verlegen, zur
Belagerung des Tiberhafens Ostia. Da begegnete er aber kräftigem
Widerstand. Der Platz hatte Orazio dello Sbirro, einen römischen
Edelmann zum Kommandanten, welcher eine Tapferkeit, einen Helden-
mut zeigte, die auch von der an Zahl schwachen Garnison geteilt
wurden. Als Bresche geschossen war, stürmten die Belagerer zu
zweien malen, wurden aber stets nach enormen Verlusten zurück-
geworfen. Ganz unverhofft begehrte Orazio dello Sbirro, nachdem die
Seinen ihre letzte Patrone verschossen hatten, zu kapituliren. Er und
die Garnison mussten sich gefangen geben und wurden aufs härteste
behandelt: man warf sie in einen dumpfen Kerker, aus dem sie später
*) Die Stadt ergab sich, erst nach heldenhafter Abwehr und völliger Aus-
hungerung, durch Kapitulation; vgl. A. Sozzini, Diario delle cose avvenute
in Siena dal Luglio 1550 al Giugno 1555; im Arch. stör. ital. Bd. II (1842)
p. 460 ff.
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Paul IV, gegen Karl V. und Philipp II. 431
nur mit völlig gebrochener Gesundheit hervorgegangen sind. Alba's
Verfahren in dem Falle fordert zu einem Vergleiche mit dem Solimans
vor Güns heraus, dessen Kommandant durch zähen Widerstand den
ganzen Feldzugsplan des Sultans zunichte gemacht hatte und doch
seiner Tapferkeit wegen von den Türken gepriesen und im Namen des
Grossherrn mit einem Ehrenkleid beschenkt wurdet). Bitterlich han-
delte Soliman, barbarisch Alba.
Nach der Einnahme von Ostia und den früheren Erfolgen des
Feindes musste es den Päpstlichen einleuchten, dass es fQr sie gewagt
wäre, vor Eintreffen der Franzosen sich auf eine ernstere offensive
oder defensive Unternehmung einzulassen. Ebenso hatte Alba Grund
zum Zögern, da seine Streitmacht darch die Verluste vor Ostia und
die Besatzungen« die er nach anderen, von ihm eingenommenen Plätzen
abzugeben gehabt, zusammengeschmolzen und das Eintreffen von Ver-
stärkungen abzuwarten war. Das Bedürfnis einer Waffenruhe machte
sich also beiderseits geltend und führte am 19. November zum Ab-
schluss eines Stillstands, dessen Dauer ursprünglich auf bloss 10 Tage
angesetzt wurde. Man fasste offenbar von vornherein eine Verlänge-
rung ins Auge ; um über diese Abrede zu treffen, kamen der Kardinal
Carafa und Alba auf einer Tiberinsel zusammen, während der Lauf
das Flusses beide Heereslager trennte. Es war am 24. November,
welches Datum im Auge zu behalten ist, wenn man über die Haltung
des Kardinals auf dieser Konferenz ins klare kommen will. Denn
kurz vorher, Ende Oktober und 2, November hatte er dem päpstlichen
Nuntius in Frankreich geschrieben"): nichts liege dem Papste ferner
als mit K. Philipp und dem Kaiser Frieden zu schliessen; Se. Heiligkeit
wisse ganz gut^ dass den £[aiserlichen liicht zu trauen sei, dass sie
nur auf Verrat und Betrug ausgehen und nichts von dem halten
würden, was sie auch unter Eiden versprächen. Trotzdem machte er
jetzt dem Alba, nachdem sie eine Verlängerung des Stillstands auf
40 Tage verabredet hatten, den Vorschlag, einen endgiltigen Frieden
zu schliessen, mit dem der Papst sich verpflichtete Paliano dem Colonna
herauszugeben, wenn Philipp dagegen bereit wäre, das Haus Carafa
mit der Abtretung von Siena zu entschädigen. Alba erklärte, er habe
nicht Vollmacht, auf solch eine Bedingung einzugehen. Man kam
überein, den Vorschlag dem Könige Philipp zu unterbreiten, zu welchem
Ende Paul einen Nuntius nach Brüssel sende, Msgr. Fantucci, der auch
wirklich abging und dessen Sendung, am französischen Hofe bekannt
>) IIa mm er, Geschichte des Osman. Reiches. Pest 1828, III, 112 ff.
«) Die zwei Briefe im Wortlaut, aus dem Archivio Borghese, bei Duruy,
1. c. p. 378 f.
MitthoUnncen XXV. 31
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482 Morits Brosch.
gew^orden, dort Zweifel genug an des Papstes Vertragstreue hervorrief.
Ob nun Paul lY. selbst, wie ein sonst verlässlicher Historiker wenig
spater angibt^), den Kardinal im rorhinein durch ein Breve ermäch-
tigt habe, die Besprechung mit Alba zu einer Friedensverhandlung
auszuspinnen, muss dahingestellt bleiben; aber Tatsache ist, dass die
Entsendung dss Nuntius Fantucci an Philipps Hof ohne ausdrückliche
Ermächtigung von päpstlicher Seite nicht erfolgt sein kann, dass also
Paul bereit war, Siena für die Seineu zu gewinnen und um diesen
Preis die Franzosen im Stich zu lassen. Es wiederholte sich, was vor
13 Jahren sich ereignet hatte: wie damals Paul EL fürs Haus Farnese
nach dem Besitze von Siena verlangt hatte ^), so begehrte jetzt nach
dem gleichen Besitze Paul IV. fürs Haus Carafa. Und es fahrte beide-
male zu dem gleichen Misserfolg.
Der Kardinal Carafa und der Papst wollten jetzt zwei Eisen im
Feuer haben: während der Nuntius Fantucci nach Brüssel expedirt
wurde, um dort deu Frieden zu verhandeln, ging der Kardinal selbst
als Legat nach Venedig, um die Signorie zum Eintritt in den kriege-
rischen französisch-päpstlichen Bund zu bewegen. Am 21. Dezember
traf er in Venedig ein, wo man ihn mit allen Ehren empfing. Im
Laufe seiner ersten Audienz forderte er die Signorie auf, mit ihm in
Verhandlungen einzutreten, die den Abschluss eines engern Bundes
zwischen ihr und dem hl. Stuhle zum Zwecke hätten; der Papst sei
bereit, ihr dafür um ihrer Sicherheit willen die Städte Bavenna und
Cervia in Pfand zu geben. Als er ein zweitesmal empfangen wurde,
stellte er der Signorie vor: wenn der König von Frankreich, um
Sr. Heiligkeit beizustehen, den Türken zu einem Angriff auf Apulien
bewege, so dürfe sich niemand darüber wundem, denn der Papst sei
gezwungen, die Hilfe anzunehmen, die er haben könne. Bei seinem
Abschied, der ihm mit ebenso höflichen als nichtssagenden Redensarten
erteilt wurde, kam er auf das Anbot der Überlieferung Bavennas und
Gervias zurück, gab auch der Signorie zu erwägen, Se. Heiligkeit
könne, wenn es im Bunde mit den Franzosen günstig von statten
gehe, der Bepublik nicht wieder so vorteilhafte ßedingnngen stellen ').
Alles dieses war umsonst: die Signorie konnte aus ihrer Neu-
tralität nicht herausgelockt werden. Vergebens hatte der französische
Botschafter ihr zugeredet, sie möge die vom Legaten gemachten Vor-
1) Noree a. a. 0. 154.
>) S. meinen Aufsatz im 23. Bd. der Mittheil, des Instit. für österr. Gresch*
p. 129.
*) Das im obenstehenden Absatz Beigebrachte gründet sich auf die amt-
lichen Protokolle in den früher zitirten »Pandectae« des Ven. Arch.
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Pau] IV. gegen Karl V. und Philipp II. 433
schlage annehmen. Vergebens hat etwas später auch der spanische
Botschafter Vargas die Republik im Namen seines Königs und des
Kaisers zum AUianzschluss aufgefordert: er stellte der Signorie ?or,
Philipp n. werde, wenn es so fortgehe, zum Schisma sich gedrangt
sehen; der Papst richte ein Feuer an, das die ganze Christenheit zu
verzehren drohe; er selbst, Paul lY«, habe gesagt Acheronta moyebo;
mit seinen Kräften und denen der Franzosen und denen der Türken,
falls er die haben könnte, wolle er seine Anschläge durchfahren^).
Die vom Kardinallegaten wie von Vargas gegebene Andeutung,
auch türkische Hilfe werde Paul nicht verschmähen, war keineswegs
aus der Luft gegriffen. Wir wissen, dass schon in der Instruktion,
die der Kardinal Carafa beim Antritt seiner obenerwähnten Legation
nach Frankreich vom Papste erhalten hatte, unter anderem auf die
Vorteile und den Nutzen hingewiesen war, die man im Kriegsfalle aus
«iner Kooperation mit der türkischen Flotte ziehen könne*). Wir
wissen femer, dass der französische Botschafter in Born, Bischof von
Saint-Flour, Paul de Selve im Jänner 1558 auf eine Bemerkung des
Papstes die Erwiderung hatte: Se. Heiligkeit müsse sich erinnern, in
ihrer Bedrängnis die Hilfe der Türken nicht verschmäht und uns den
Bat erteilt zu haben, diese Hilfe zu erbitten»), König Heinrich hatte
auf den päpstlichen Bat nicht gewartet, sondern früher schon um
türkischen Beistand gegen Spanien sich bemüht, und er bemühte sich
erst recht, als sein Hilfskorps unter dem Herzog v. Guise auf dem
Punkte stand, den Marsch nach Italien anzutreten. Ein Hr. de la
Vigne ward da als französischer Botschafter nach Konstantinopel ent-
sendet, wo er in den Sultan dringen möge, die türkische Flotte zu
der 40 Segel starken französischen stossen zu lassen, um gemeinsam
wider Spanien vorzugehen. Als der venezianische Botschafter dies als
neue Heimsuchung der Christenheit beklagte, tröstete ihn König Hein-
rich selbst : der Türke sei nicht mehr so barbarisch, wie er sich früher
gezeigt habe*). Li der Tat fürchtete man am Hofe Philipps in Brüssel
das Erscheinen der türkischen Flotte in den Gewässern Italiens genau
i n papa non ^ altro che un furor et nn faoco per accendere et consumare
tutta la christianitä con tutte le sne forze e con quelli de Franoesi, e de Turchi
86 potesse, havendo esso medesimo detto Acheronta movebo. Worte des Vargas
vor dem venez. Collegio, 29. Apr. 1527. Man findet seine Erklärung unter den
Dep. al Cons. X, Spagna, 1557.
>) Martinetti, Paolo IV e la lega per la Libortä d'Itaha: Rivista
Europea, Jahrg. 1877, doc. II.
') Schreiben De Selve's von 8. Jan. 1558, bei Ribier, II, 718.
*) [II Turco] V ha deposto quella barbarie che giä si conosceya. Dep. Giac.
Soranzo, 10. Nov. 1556, aus Poissy, an den venez. Senat.
31*
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484 Moritz Brosch,
80, wie man darauf an Heinrichs Hofe behufs Ermöglichung der Ero-
berung Neapels hoflFke^). Allein Furcht wie Hoffnung stellten sich als
eitel heraus. De la Yigne hat, wie aus seinen Berichten yon der ihm
angetragenen Mission erhellt^), die Ausfahrt der türkischen Flotte
nach den italienischen Gewässern nicht erreichen können ; erst als der
Angriff der vereinigten Franzosen und päpstlichen Truppen aufs Nea-
politanische gänzlich misslungen war, erschien eine Abteilung der os-
manischen Flotte an der Küste Apuliens, was die spanische Seemacht
im Mittelmeer verhinderte, der Überfahrt des Herzogs v. Guise mit
seiner Manschaft von Civitavecchia nach Frankreich sich entgegenzu-
werfen^). So hat der Papst, auf Franzosen und Türken zählend, in
seinen Berechnungen sich getäuscht sehen und darauf verzichten müssen,
das Haus Habsburg um den Besitz des neapolitanischen Königreichs
zu bringen.
Nach Ablaufen des Waffenstillstands liess sich die Wiederaufnahme
der Feindseligkeiten im Anfange günstig für den Papst an. Es ge-
lang, Jänner 1557, Ostia den Spaniern zu nehmen, und im nächsten
Monate bemächtigten sich die Päpstlichen Vicovaro's, wo sie ein greu-
liches Blutbad unter der Besatzung anrichteten : sie wurde bis auf den
letzten Mann niedergemetzelt. Ausserdem ward den Spaniern der Besitz
von fünf anderen Plätzen entrissen. Dies erfüllte den Papst mit einer
Zuversicht, die ihn zu einem neuen Akte der Herausforderung an die
Adresse des Kaisers und Philipps verleitete. Als nämlich der Herzog
von Guise seinen Trappen vorauseilend, die Ende des Vorjahrs ihren
Alpenübergang begonnen hatten, in Born eingetroffen war (2. März),
bot ihm Paul nach wenigen Ts^en nicht nur das Schauspiel einer
Kardinalskreation, sondern auch das andere der Einsetzung eines Ge-
richtshofes, der zu Recht erkenne, dass — so lauteten die päpstlichen^
in Guisens Anwesenheit gesprochenen Worte*) — die Gründe und
Ursachen einer durch Philipp IL verschuldeten Verwirkung jedes ßechts-
1) Non voglio restare di dire a vra. Sertä che intendo per diverse vie che
qui si teme molto questa uscita dell*armata turchesca. Dep. Mich. Surian^
BrÜBsel 25. Juli 1557. — Mona, di Guisa . . . fa ogni officio, che inanzi la sua
spedizione si aspetti ayviso di quel che averä negotiato a CoBtantinopoli M. de
la Vigna, per procurar la uscita della armata Turchesca, senza la quäle esso
principe tiene opinione che questa Maestä non possi far cosa di suo beneficio
nella impresa de Napoli. G. Soranzo, Paris 1. März 1557«
>) Sie liegen vor bei Charri^re, N6gociat. de la France dans le L^vant.
II, 374 ff.
9) Vgl. C. Manfroni, Storia della marina italiana dalla caduta di Costan*
tinopoli etc. Roma 1897, p. 398.
*) Ribier II, 678 f.
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp II. 485
Anspruchs aufd Königreich Neapel so schreiend notorisch seien, dass
es aaf der Welt nichts klareres gebe. Der eingesetzte Gerichtshof
machte sich auch sofort ans Werk und hatte bald das Material für
Begründung seines Spruchs beisammen; allein Paul liess sich doch
bewegen, mit der Veröffentlichung eines Aktes zu zögern, der die Be-
lehnung Philipps mit dem Königreich Neapel für hinfallig und kassirt
erklärte. Denn inzwischen war das herzliche Einvernehmen zwischen
Ouise und Carafa schon im Schwinden begriffen und haben der Ear-
dinalnepot mit seinem Bruder die Möglichkeit eines Ausgleichs mit
PhiUpp sich offen halten wollen i).
Anfang April brach* der Herzog von Quise von Bom auf, um
die Eroberung Neapels zu versuchen. Nach Überschreitung des Grenz-
flusses Tronto hielt er am 24. April vor dem festen Civitella, in
welches die Spanier eine Besatzung von 1200 Mann gelegt hatten.
Statt vor dem Platze einen kleinen Teil der Seinigen zur Beobachtung
zurückzulassen und den Marsch ins Neapolitanische fortzusetzen, machte
sich Guise mit voller Macht an die Belagerung der gutverteidigten,
schon wegen ihrer Lage schwer einnehmbaren Veste. Damit war eine
kostbare Zeit für ihn verloren, für Alba gewonnen. Über drei Wochen
dauerte die Belagerung und führte nur zu empfindlichen Verlusten der
Franzosen. Alba konnte mittlerweile seine Eüstungen auf Abwehr
wie Angriff in Stand setzen. Als er nach YoUendung derselben zum
Entsatz Civitella's heranrückte, hob Guise die Belagerung auf und zog
sich ins päpstliche Gebiet zurück, wo er nahe bei Ascoli Stellung
nahm. Die Invasion des Neapolitanischen war also völlig misslungen.
Von den Carafa wurde Guise beschuldigt, dass er auf die Kriegführung
sich nicht verstanden oder sie nur lendenlahm betrieben habe, und
Quise beschuldigte den Papst, dass dieser Unterstützung mit Geld und
Nachschub von Mannschaft zwar verheissen, aber nicht geleistet habe.
Die beiderseits gereizte Stimmung wurde zu einer bitterbösen. In Rom
griff Mutlosigkeit immer mehr um sich, ja selbst Paul und die Seinigen
wären ihr schon damals verfallen, wenn nicht 4000 Schweizer, denen
*) Dep, B. Navagero an den Rat der Zehn, Rom 24. April 1557: Sendo
preparate tutte le scritture necessarie per la privatione del regno di Napoli del
re Filippo . . . queirillmo. Cardinal Carafa et duca di Paliano, come quelli che
malvolontiera per V interesse loro vedeno cosi rotta la prattica d* accordo . . .
hanno finhora intertenuto soa Sant^. dicendoli che sempre lo potra far. Inten-
tione delli nepoti h demostrar al ponte. che il Re (christianisBO) intento solamente
al beneficio suo non cura quel di sua San^ä. et con questo mezzo indurlo alle
pratiche d' accordo etc. Was der Eardinalnepot später bei der Friedensverhand-
lung mit Alba getan und gewagt hat, spricht für die Richtigkeit dieser Yoraus-
6age Navagero 's.
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486 Moritz Broscb.
die venezianische Signorie freien Dorchzug gewährt hatte, am Tiber
dngetro£fen wären und ihr Erscheinen die sinkende Hoffnung auf-
gerichtet hätte. Der Papst sagte von diesen Schweizern, es seien vom
Himmel gesandte Engel, die ihn zu befreien kämen von der Spanier
Frechheit und Übermut, und man gedachte gleich, sie zu einem kräf-
tigen Streiche wider den Feind zu benützen.
Marcanton Colonna, der im Bömischen Deutsche und Spanier
kommaudirte, während Alba in den Abruzzen den Herzog v. Guise im
Schach hielt, hatte sich vor Faliano gelegt, um es den Päpstlichen zu
entwinden. Von Bom aus wurden zum Entsätze des Platzes die
Schweizer nebst anderer Mannschaft entsendet; aber Colonua warf
sich ihnen entgegen und schlug sie aufs Haupt: die Schweizer be-
kamen es mit den deutschen Lanzknechten in der feindlichen Streit-
macht zu tun und wurden beinahe aufgerieben. Vor Colonna ging
jetzt der Schrecken her, und Quise musste, einem Rufe des Papstea
folgend, über Spoleto in die Nähe Roms bis Tivoli rückeo, um die
Hauptstadt vor einem Handstreich des Feindes zu sichern. Da ihm
gegenüber die Vereinigung Colonna's mit Alba noch nicht beigestellt
war, konnte Paul den zunächst bevorstehenden Ereignissen ohne grosse
Sorge entgegengesehen.
So stand es Ende Juli und in den ersten Augustwochen mit den
Aussichten beider kämpfenden Teile. Eine spanische Offensive war in
Sicht, aber der Erfolg derselben mochte keineswegs für ausgemacht
gelten. Doch in der letzten Augustwoche gelangte die Nachricht von
dem zerschmetternden Schlage, der die französische Armee bei Saint
Quentin getroffen hatte, nach Rom. Heinrich II. berief den Herzog
V. Guise und seine Truppen sofort aus Italien nach Frankreich, und der
Herzog säumte keinen Augenblick, dem Rufe Folge zu leisten. Paul IV.
sah sich jetzt bedrängt von einem übermächtigen Feinde, und guter
Rat, wie einer dräuenden Katastrophe vorzubeugen, war teuer.
Einst hatte Leo X., nach Frankreichs Siege bei Marignano, in
ähnlicher, äusserst gefahrlicher Lage gesagt: ^Wir wollen uns dem
allerchristlichen Könige in die Arme werfen und Barmherzigkeit rufen*.
Jetzt war an Paul IV. die Reihe gekommen, von denen, die er, ohne
des Kaisers und Philipps zu schonen, Ketzer, Schismatiker, Söhne der
Verdammnis gescholten hatte, Barmherzigkeit zu erbitten. Die Sache
wurde ihm leicht gemacht. Alba zog, durch eigene Skrupel und die
Weisungen von Philipp gebunden, sehr milde Seiten auf. Er lehnte
zwar die erste Eröffnung des Kardiualnepoten, der aus der Not eine
Tugend gemacht und die Einschiffung Guisens nach Frankreich auf
freien Willensentschluss des Papstes zurückgeführt hatte, mit aller
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Paul IV. gegen Karl V. und Philipp II. 487
Schroffheit ab und trat den Vormarsch gegen Eom an, dessen Tore
er mit Leichtigkeit hätte einrennen können, wenn er nur gewollt
haben würdet). Allein er wollte nicht: die Einnahme der ewigen
Stadt, in der Spanier und Deutsche sich gütlich getan hätten, wäre
für ihn und Philipp eine Verlegenheit gewesen; klüger war es auf
Unterhandlungen einzugehen, bei denen aller Vorteil auf seiner Seite
war. Man kann nicht sagen, dass er die günstige Gestaltung der
eigenen Lage, die missliche des Gegners ausgebeutet hätte. Die vene-
zianische Signorie war als Vermittlerin eingetreten und fand bei Alba
ein geneigtes Ohr. Mit Franceschi, einem ihrer Sekretäre, den sie
nach Born schickte, ist yon Alba eine Zusammenkunft mit Vertretern
des hl. Stuhles behufe Feststellung der Friedensbedingungen vereinbart
worden.
Diese Zusammenkuuft fand in Cavi bei Palestrina am 8. September
statt. Als Bevollmächtigte des Papstes erschienen der geschäftsführende
Kardinaluepot Karl Carafa und zwei andere Kardinäle. Die Voll-
macht, die von Paul seinem Neffen mitgegeben worden^), ging dahin :
dass er befugt sei, den Frieden im Namen des Papstes zu unterhandeln,
ihn mit aller rechtsverbindlichen Kraft, als geschähe dies in Gegen-
wart Sr. Heiligkeit, abzuschliessen, kurz mit voller ihm übertragener
apostolischer Autorität das zu dem Ende Erforderliche zu tun, zu ver-
abreden und auszuführen. In einem Punkte freilich soll diese unbe-
dingte Vollmacht eingeschränkt worden sein : Paul hätte seinem Nepoten
Befehl erteilt, aufs strengste darauf zu achten, dass der gebannte
Marcanton Colonna in den abzuschliessenden Vertrag nicht einbegriffen
und die Herausgabe Palianos an ihn nicht stipulirt werde. Ob solch
ein Befehl ausdrücklich erteilt worden oder gar nicht erteilt zu werden
brauchte, weil die Wiederherstellung eines Gebannten nicht Gegenstand
der Verhandlung sein konnte, sondern in den Bereich der geistlichen,
durch keinen Vertrag eingeschränkten Befugnisse des Papsttums zu
fallen hatte — können wir nicht wissen. In Cavi verlief die Unter-
handlung anfänglich sehr glatt. Alba hielt mit Zugeständnissen nicht
zurück. Was immer vom Kirchenstaate durch die Spanier erobert
worden, solle dem Papste ohne jedwede Ausnahme und ohne Gegen-
leistung von seiner Seite herausgegeben werden. Darüber ward bald
volle Einigung erzielt und der Abschluss des Friedensvertrags beinahe
*) Vgl Nuvagero's Relation bei Alb^ri, II, 3. p. 39a
2) Yollinhaltlieh zu finden bei Nat. Conti, Univ. bist, sui temporis libri
XXX, im 10 Buche. Von dem Werke existirt eine italienische Übersetzung
unter dem Titel: N. C. Istoria dei suoi tempi tradotta sopra Torigine latino
Venezia 1589.
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488 Moritz Brosch.
ins reine gebracht. Nur in einem und zwar dem heikelsten Punkte
zeigte sich Alba unbeugsam. Er bestand darauf, dass Marcanton
Goionna in den Besitz Palianos wiedereingesetzt werde; Philipp 11.
wolle dafür den ältesten Papstnepoten, dem Paliano von Paul zuge-
sprochen worden, in angemessener Weise entschädigen. Da der Ear-
dinalnepot hierauf nicht einging, Alba um keinen Preis davon lassen
wollte, schien die ganze Verhandlung in die Brüche zu gehen und der
Frieden unerreichbar.
Man kam schliesslich überein, eine Auskunft zu treffen, die das
Friedenswerk ermöglichte. Es ward ein Traktat geschlossen, der dem
Papste alles gab, was er unter dem Druck der Umstände wünschen
konnte ; selbst von der Amnestie, die er den Parteigängern des Königs
zu gewähren habe, wurden Marcanton Colonna und zwei andere, päpst-
lichem Hasse verfallene Persönlichkeiten ausgeschlossen; Paliano sei
unter das Kommando Bernardino Carbone^s gestellt, der dem Könige
wie dem Papste den Treueid zu schwören habe. Nebstdem aber wurde
ein Oeheimtraktat geschlossen, mit dem Philipp das Becht erhielt,
über Paliano zu verfügen, nachdem er den ältesten Papstnepoten für
den Verlust des Platzes schadlos gehalten; wenn über das Ausmass
dieser Entschädigung keine Einigung zu erzielen sei, werde die Re-
publik Venedig als Schiedsrichter bestellt; der Spruch, den sie dann
fälle, sei von beiden Teilen als rechtsgiltig zu betrachten und in Aus-
führung zu setzen. Von Abschluss und Inhalt dieses Geheimvertrags
ward der Papst nicht in Kenntnis gesetzt Offenbar traute sich der
Kärdinalnepot die Geschicklichkeit zu, seinem Oheim nach und nach
die Preisgebung Paliano's abzuschmeicheln^).
Der Frieden wurde am 14. September von Kardinal Carafa und
den ihm beigegebenen zwei anderen Kardinälen unterzeichnet; der
Geheimvertrag über Paliano an demselben Tage von Alba und Carafa
allein. Mit Würde und Salbung ergab sich der Papst in einen Frieden,
der doch den Zusammenbruch aller seiner Hoffnungen bedeutete. Kein
0 Es fehlte im 16. Jahrhundert nicht an der Version, dass Paul IV. von
Abschluss des Geheimvertrags gewusst, aber sich verstellt habe^ als wisse er es
nicht. Nores und Pallavicino pflichten dieser Version bei, allein nach dem
Zeugenverhör, welches Duruy a. a. 0. 246—247 desfalls vorgenommen hat, ist
sie für hinfällig zu achten, ich kann den von ihm beigebrachten Belegen zwei
weitere hinzufügen: Dep. Mich. Surian, Brüssel 28. Februar 1558 (m. v. 57): Non
voglio restar di scriver questo particolare che mi pare importantissimo, ben che
credo che vra. Serta lo habbia giä inteso, che questa seconda capitolazione h
fiatta senza saputa del Pont<^., et finora s. Santa, non ne ha havuta niuna no-
tizia. Dep. Navagero an den Rat der Zehn, Rom 18. September 1557: Questo
particolare (des trattato secreto) non lo sapeva 11 Pontifice.
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Paul IV, gegen Karl V. und Philipp II. 439
Zweifel konnte jetzt über die Ergebnisse des Krieges herrschen und
über die Unmöglichkeit sich ihnen zu entziehen« Oleich den Fran-
zosen war Paul IV, bei Saint Quentin ins Herz getroffen worden: er
musste sich fortan zu den Spaniern wenden, die er verabscheut und
geschmäht hatte. Durch den Krieg war nicht nur ihm selbst eine
schwere Enttäuschung bereitet, sondern auch dem Papsttum ein böses
Erbe yerschaffb worden: das unerschütterliche Übergewicht Spaniens
in Italien. Vergebens wand und krümmte sich dagegen der letzte
wahrhaft grosse Papst, Sixtus V., vergebens hat später ürbau VIII.
es mit einer antihabsburgischeu Politik versucht: an dem Tatbestand,
den der päpstlich-spanische Priedensschluss vom 14. September 1557
für Jahrhunderte, so zu sagen, kodifizirt hatte, war nun einmal nichts
zu ändern. Einen Trost indessen hat Faul für das Scheitern seiner
politischen Fläne gefunden. Er stürzte sich mit verdoppelter Hast in
seinen geistlichen Beruf. Aber die Art, wie er diesen auffasste und
energisch ausübte, führte zum geraden Gegenteil von dem, was er
gewollt hat. Sie führte, wie schon bei Bänke zu lesen ist^), zur
weiteren Ausbreitung und erleichterten Festigung des Protestantismus,
den dieser Papst mit glühendem Hasse verfolgte.
Paul ly. hat also durch seine ehedem kriegerische Politik wie
durch seine extrem kirchliche Haltung die Sache der Protestanten,
ohne dass er sich darüber klar geworden wäre, ungemein gefordert.
Sein früherer Gegner Philipp II. hat, bei Anlass der schottischen
Wirren der Jahre 1559 — 1560 und später noch eine Politik ein-
schlagen müssen, die er selbst verwünschte und beklagte, und die es
möglich machte, dass Elisabeth die ihr entgegenstehenden grossen
Schwierigkeiten überwand und der Protestantismus in Englands Boden
feste Wurzeln schlugt), derselbe Protestantismus, den niederzuwerfen
derselbe König Philipp für eine seiner Lebensaufgaben hielt. Dann
sage man noch, dass das Weltenschicksal nicht öfter in schneidender
Ironie sich gefalle.
») Päpste, I, 201 ff.
*) S. hierüber die aus dem Simancas- Archiv mitgeteilten Akten bei Fr oud e,
Eist, of Engl, from the Fall of Wohey Lond. 1879. Vol. VII, Ch. 3 und 4,
passim. — Noch im J. 1570, als P. Pius V. den Bann gegen Elisabeth ge-
schleudert hatte, war Philipp im höchsten Grade erzürnt darüber; seine Zwangs-
lage in den Niederlanden und Frankreich gegenüber gebot ihm dies wider seinen
Willen. Vgl. H. ßaumgarten, Vor der Bartholomäusnacht. Strassb. 1882,
S. 12 f.
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Kleine Mitteilungen.
Kleinere Beiträge zu den Begesten der ESnige Rudolf bis
KarllV.^) II. Der Vertrag zwischen Eberhard von Katzen-
ellenbogen und Erzbischof Gerhard von Mainz vom
20. August 1291. Obwohl in diesem Vertrage der Erledigung und
Neubesetzung des deutschen Königsthrones mit keinem Worte gedacht
wird, so schlössen ihn dennoch Eberhard und Oerhard im Hinblick
auf dieselbe; sie eröffneten damit, soweit wir wissen, die Wahlver-
handlungen, wie sie nach dem Tode K. Kudolfs stattfanden. Zur
Begründung dieser Auffassung werden zunächst die einzelnen Be-
stimmungen der Urkunde (Baur, Hessische Urk. V 129) und im An-
schluss an sie einige Bemerkungen über die Vorgeschichte der be-
treffenden Städte, Dörfer und Gefälle gegeben.
1. Die Stadt Boppard und den alten königlichen Zoll
daselbst nebst allem Zubehör wird Eberhard zurückbehalten und
hierin vom Erzbischof unterstützt werden.
Schon 814 wird Boppard 2) als Fiskalort genannt (Sickel Act. KaroL
n 91). Bei dem Eegierungsantritt Wilhelms von Holland befand sich
Boppard in den Händen eines staufisch gesinnten Beamten; es war dies
Philipp von Hobenfels, officialis von Boppard und Kämmerer des kaiser-
lichen Hofes (Mittelrhein. Reg. IH 763); deshalb wurde die Stadt von
Wilhelm belagert (Reg. V Nr. 5048* ff.). Rudolf nennt am 12. Dez. 1281
Bopp. eine civitas regni (Reg. VI Nr. 1422). Am 20. September 1308
liess sich Erzb. Heinrich von Köln durch Heinrich von Lützelburg Boppard
auf Lebenszeit versprechen, kam aber niemals in dessen Besitz (vergl.
Schrohe, Der Kampf der Gegenkönige Ludwig und Friedrich S. 250). Viel-
mehr blieb Boppard beim Reiche, bis es am 18. Juli 1312 von K. Hein-
rich an Erzb. Baldewin von Trier verpfändet wurde (Reg. 500 und 511
mit dieser Verleihung wurde jedoch dem Erzb. die Errichtung einer besonderen
>) Vgl. Mitth. des Instituts 24, 309.
*) Über Boppard vergl. Werminghoff, Die Verpfllndunffen der mittel- und
niederrheinischen Reichsstädte S. 93 fi*. Die hier hervorgehobenen Daten aus
der Geschichte Boppards bezw. Oberwesels decken sich nicht Tollst&ndig mit den
AusfQhrungen Werminghoffs.
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Kleinere Beiträge zu den Regesten etc. 49]^
Zollstätte nicht gestattet. Werminghoff S. 107. Priesack, Die Beichspolitik
Baldains S. 150 ff). In Besitz des alten Zolles zu Boppard gelangt
Eberhard am 11. November 1282; denn da verpfändet ihm Rudolf (Reg.
Nr. 1725) für die 12.000 M., die er Eberhard für Reichsdienste schuldet,
den Reichszoll zu Boppard. Willebrief des Erzb. von Mainz hierzu vom
11. Januar 1283 a. a. 0. Bestätigung der Verpfändung durch K. Adolf
am 13. Juni 1293. reg. Ad. Nr, 136; 1283 am 3. Oktober befreit Eber-
hard den deutschen Orden vom Zolle zu Boppard (Mittelrhein. Reg. IV
1089).
2. Den neuen Zoll zu Boppard werden Eberhard und Gerhard
teilen.
Der neue ZolU) wird 1273 zuerst erwähnt; er führt später den
Namen Friedenszoll (reg. Adolfs Nr. 10). Eine Anweisung auf ihn erhält
Eberhard am 17. Dezember 1281. An diesem Tage nämlich verordnet
Rudolf (Reg. Nr. 1424) auf Bitten von Mainz und der anderen rheinischen
Städte, dass der Erzb. von Mainz wegen seiner Verluste in der Span-
heimer Fehde 11.000 M. und wegen seiner Ausgaben bei der Belagerung
und Zerstörung von Rheinberg 1000 M. erhalten soll. Da nun Eberhard
von Katzenellenbogen für Rudolf und die rheinischen Städte die Zahlung
der ersten Summe übernommen hat, so wird ihm der neue Zoll zu
Boppard, der in gleicher Weise wie der alte bestehen soll, angewiesen,
damit er daran sein Guthaben abtrage und dann die Einkünfte des Zolles
solange Friedrich dem Burggrafen von Lahnstein und Ludwig dem Vice-
dominus des Rheingaues (den Beamten des Erzbischofes) überweise, bis
diese die 1000 M. vollständig empfangen haben.
3. Eberhard erklärt sich damit einverstanden, dass Gerhard die
Stadt Oberwesel und die beiden Dörfer Ingelheim inne hat und
zu seinem Vorteil verwendet.
Auch Oberwesel wird bereits 814 als Fiskalort erwähnt. Am
24. Juni 1278 urkundet Oberwesel mit Boppard und anderen Reichs-
städten (Reg. — 1313 S. 361 Nr. 13l). Es verbleibt dem Reiche bis zum
1 8. Juli 1312; da wurde es mit Boppard von K. Heinrich an Erzb. Bäl-
de win verpftlndet (Reg. 600 und 511, Werminghoff S. 94 f.). Beide In-
gelheim gehörten dem Reiche. 1205 (Januar) erteilt K, Philipp dem
Schultheissen in Ingelheim einen Befehl (Reg. V Nr. 92). Die beiden
Ingelheim wurden am 16. Januar 1315 durch K. Ludwig an den Erz-
bischof Peter von Mainz verpfändet (Reg. Ludw. Nr. 63/64).
4. Die Gefalle und Einkünfte in Nierstein, Schwahsburg,
Oppenheim und Odernheim, soweit sie nicht den Burgmannen
zukommen, werden Eberhard und Gerhard teilen.
Am 29. Oktober 1254 versichert K. Wilhelm die Ritter und Ge-
meinde zu Nierstein, dass niemand sie zu ungewöhnlichen Abgaben
und Diensten nötigen soll (Reg. V Nr. 5207). Am 15. Dezember 1268
») Vgl. über ihn Redli.h Rudolf v. Habsburg 441 Anm. 3.
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492 Kleine Mitteilungen.
verspricht E. Bichard die Bitter zu Nierstein in der hergebrachten Freiheit
zu erhalten (Ebenda Nr. 5451). Am 31. Oktober 1275 betreit K. Budolf
die Bitter von Nierstein und Dexheim von jeglichen Abgaben mit Aus-
nahme dessen, was durch die dortigen Schöffen ihm und seinen Nach-
folgern zugesprochen werden möchte (Beg. VI Nr. 447). Am 22. Mai
1257 belehnt K. Bichard den Bheingrafen Werner mit dem Schloss
Schwabsberg und dem Dorfe Grosswinternheim (Beg. V Nr. 5300).
5. Wenn sich die Stadt Oppenheim — so ist zwischen Eber-
hard und Gerhard vereinbart — der erzbischöflichen Herrschaft unter-
stellen will, 80 wird damit keine Verabredung zwischen Eberhard und
Gerhard verletzt. Wofern sich aber der Erzbischof Oppenheim mit
Gewalt aneignen will, so wird sich Eberhard als Burgmann und Bats-
mitglied von Oppenheim so verhalten, dass sein Eid und seine Ehre
nach beiden Seiten hin unverletzt bleiben. Sobald der Erzbischof
Oppenheim in Besitz hat, ist er gehalten, Eberhard für die Einkünfte,
die ihm daselbst zustehen, nach der Anweisung Genannter zu ent-
schädigen.
Am 25. Oktober 1254 verspricht K. Wilhelm, die Stadt Oppenheim
in allen ihren Freiheiten zu erhalten (Beg. V Nr. 5205). Bei derselben
Gelegenheit gelobt Wilhelm, Oppenheim, das ihm und dem Beiche mit
schuldiger Treue zu gehorsamen begehre, niemals von dem Beiche zu ver-
äussern (a. a. 0. Nr. 5206). Am 15. September 1257 erlässt K. Bichard
Oppenheim die Beichssteuer auf 3 Jahre (Beg. V Nr. 5327, vergl. auch
5328 ff.)- Am 7. Dezember 1273 bestätigt K. Budolf den Bittem und
deren Söhnen sowie den Bürgern von Oppenheim ihre von K. Friedrich 11.
und dessen Vorfahren erhaltenen Bechte und Freiheiten (Beg. VI Nr. 48).
Am 15. September 1276 nimmt K. Budolf den Grafen Eberhard von
Katzenellenbogen zum Burgmann in Oppenheim, verspricht
ihm 500 M. und gibt ihm dafür Tribur u. s. w. (Beg. VI Nr. 597).
Am 27. November 1276 verspricht K. Budolf den Burgmannen zu Oppen-
heim dafür, dass sie der Verleihung eines dortigen Burglehens an Eber-
hard von Katzenellenbogen zustimmten, hinfort keine Fürsten, Grafen oder
Edle gegen ihren Willen zu Burgmannen daselbst zu bestimmen (Ebenda
Nr. 627, vergl. auch 628). Am 22. April 1277 verleiht Budolf den
Bürgern von Oppenheim Zollfreiheit, wie sie andere reichsstädtische Bürger
haben (Ebenda Nr. 744). Am 13. August 1 285 erhöht K. Budolf dem
Eberhard von Katzenellenbogen sein Burglehen um 30 Mark und ver-
pfändet ihm bis zu deren Zahlung Weingeftllle vom Beichszehnten zu Nier-
stein (Beg. VI Nr. 1932). Am 11. März 1287 bekundet K. Budolf, dass
er den Streit zwischen den Burgmannen und Bürgern von Oppenheim ge-
schlichtet hat Solange Graf Eberhard von Katzenellenbogen
daselbst königlicher Amtmann ist, soll er mit den ritterlichen Batmannen
imd Schöffen die bürgerlichen auswählen und einsetzen, nach seinem Ab-
gange jene allein (Ebenda Nr. 2062). Auch unter Adolf erfolgte eine
Veräusserung Oppenheims nicht (Beg. Ad. Nr. 357).
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Kleinere Beiträge za den Regesten eta 493
6. Schwabsburg und Odernheim wird Eberhard im Besitz
behalten, dem Erzbischof öffnen und ihn in deren Besitz schirmen,
soweit er dieses mit seiner Ehre tun kann.
Am 1. Februar 1283 gibt K. Rudolf seinen Vögten imd Amtleuten
in Oppenheim, Odernheim und Kaiserslautem einen Befehl (Reg. VI
Nr. 1760). Am 16. April 1286 freit K. Rudolf Burg und Städtlein
Odemheim, welche er vom Reichstruchsessen Werner von Bolanden u. s. w.
erkauft hat (Ebenda Nr. 2012, vergl. auch Nr. 2408). Am 29. Mai 1287
freit K. Rudolf die Bürger, Ritter und Rittersöhne von Odemheim mit
gleichen Rechten und Freiheiten, wie sie die Bürger von Oppenheim haben ;
u. a. will er, dass der Reichsbeamte zu Oppenheim immer auch das gleiche
Amt zu Odemheim versehen soU (Ebenda Nr. 21 lO). Da um diese Zeit
Eberhard von Katzenellenbogen der Reichsbeamte in Oppenheim
war (vergl. oben), so wird ihm durch diese Urkunde die gleiche Stelle
in Odernheim zuerkannt^).
Nierstein, Schwabsburg, Oppenheim und Odernheim
verblieben bei dem Reiche, bis sie am 16. Januar 1^15 zu-
sammen mit den beiden Ingelheim durch K. Ludwig dem
Erzbischof Peter von Mainz verpfändet wurden (Reg. Ludw.
Nr. 63/64).
7. Schliesslich versprechen sich beide, sich gegen jedermann zu
unterstützen, insofern sie dies mit ihrer Ehre vereinigen können.
So viel dürfte sich ohne weiteres aus dem Vorstehenden ergeben,
dass sich die Abmachungen der beiden nur auf Eigentum des Beiches
erstreckten. Der Graf wollte sich in dem Besitze von Beichsgut er-
halten, der Erzbischof aber sich solches verschaflFen. Hierbei konnte
letzteren niemand tatkräftiger unterstützen als Eberhard von Katzen-
ellenbogen; denn als königlicher Beamter hatte er, namentlich zur
Zeit der Erledigung des Reiches, in deu genajmten Orten den grössten
Einfluss. Natürlich wollte Gerhard den neuen Zoll in Boppard, Ober-
wesel, Ingelheim und Oppenheim nicht etwa nur bis zur nächsten
Königswahl, 4 h., einige Monate behaupten; vielmehr gedachte er
dauernd diese Errungenschaften zu gemessen. Dies war jedoch nur
möglich, wenn der neue König Gerhard in dem besetzten Reichsgute
bestätigte. Darauf hatte aber Gerhard nicht zu hoffen, wenn wiederum
ein Habsburger den deutschen Thron bestieg. Anders lagen die Ver-
hältnisse bei Eberhard. Er hatte bis zuletzt in dem Dienste Rudolfs^)
gestanden; er durfte darum auch auf die Gunst eines neuen Königs
aus dem Hause Habsburg rechnen. Von dieser Erwägung aus gewann
für den Erzbischof von Mainz das Bündnis mit dem Katzenellenbogener
») Über diese Stellung Eberhards vgl. Redlich, Rudolf v. Habsburg 474 ff.
«) Reg. VI Nr. 2327. 2379, 2428, 2490; 2494. Vgl. auch RedUch, Rudolf
V. Habsburg 673, 730, 733, Herzberg-Frftnkel in Mitth. d. Instituts 16, 459 f.
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494 Kleine Mitteilangen.
eine noch grössere Bedeutung. Oelang es Eberhard — und daran war
nach seinem Verhältnis zu König Rudolf nicht zu zweifeln — einen
neuen König aus dem Hause Habsburg zur Einwilligung in das Ab-
kommen vom 20. August 1291 zu bestimmen, so hatte Gerhards
Macht eine ansehnliche Bereicherung erfahren, selbst wenn er bei den
Wahlverhandlungen weitere Zugeständnisse von dem Thronkandidaten
nicht zu erringen vermochte.
Will man einwenden, diese Bedingungen stimmten nicht mit den
Vergünstigungen überein, die später Adolf dem Erzbischof von Mainz
verlieh^), so ist zu bemerken, dass Gerhard an den Sohn Budol&
nicht mit den Forderungen hätte herantreten dürfen, die er Adolf von.
Nassau stellte, als dieser im Gegensatz zu dem Habsburger erhoben
wurde. Von Adolf verlangte Gerhard, dass er den seitherigen Proto-
notar Heinrich von Klingenberg und den Grafen über den Bachgau,
Ulrich von Hanau, ohne seine Zustimmung nicht in die Zahl seiner
Bäte aufnehme, ferner, dass er ihm die Bechte des Erzkanzleramtes
bestätige und ihn zum Eeichsvikar in Thüringen ernenne 2). Auf die
Erfüllung solcher Bedingungen, die im Gegensatz zu Massnahmen
Budolfs erhoben wurden 3), hätte Gerhard bei dem Sohne Rudolfs
niemals rechnen dürfen.
Es erübrigt noch festzustellen, dass ein Artikel der besprochenen
Urkunde vom 20. August 1291 in Adolfs Vergünstigungen für Gerhard
wiederkehrt; es ist jener, der dem Erzbischof den Besitz des Bopparder
Zolles gewährleistet*).
Wir haben somit in der Urkunde des 20, August 1291 die ersten
Spuren jener Tätigkeit^) zu erblicken, die Gerhard nach dem Ableben
Rudolfs und bis zur Erhebung Adolfs in so reichem Masse entfaltete.
Bensheira. H, Schrohe.
>) Reg. Ad. vor allem 10 und 19.
>) Reg. Ad. 10 ; inbetreff des Erzkanzleramtes reg. 14.
8) üeymach, Gerhard von Eppenstein S. 34 ff. I^^ür das Erzkanzleramt
cf. Lorenz Sitz.-Ber. der Wien. Ak. phil. bist. Kl. Bd. LV S. 206 ff. Schrohe,
Der Kampf der Gegenkönige Ludwig und Friedrich S. 284 ff.
*) Reg. Ad. 10 art. 9.
<^) Dass auch die Reichsstadt Oppenheim aus diesem Abkommen eine
Lehre zog, beweist uns das Verhalten dieser Stadt bei der Erledigung des Reiches
im Jahre 1313; in diesem Jahre schloss sie am 6. Oktober mit dem Erzbischof
Peter von Mainz ein Bündnis, welches diesem wohl einige Vorteile einräumte,
im übrigen aber Oppenheim seine reichsstädtischen Rechte wahrte. Archiv für
hess. Geschichte 11 S. 67 ff.
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Drei Urkunden zar Geschichte E. Friedrich IIL 495
Brei ürkmiden zur Cfeschichte K. Friedrich in. Unter die
werktätigen Parteigänger des Königs Mathias Corvinus in dessen
Kampfe um Österreich zählte in den Beiben des heimischen Adels
Jörg Gilleis zu Petzenkirehen. Über seine Stellung zu K. Friedrich HL
bringt Lichnowsky, Gesch. d. H. Habsburg 8, Keg. Nr. 1609, 1850
aus dem Wiener Staatsarchive drei Urkunden.
Eine nicht unwichtige Ergänzung zu den letzteren bieten nach-
folgende drei Dokumente, welche ich im Archive des Schlosses Kattau,
das im Besitze der Freiherren von Gilleis von 1670 bis zum Aussterben
des Geschlechtes im Jahre 1827 stand, gefunden habe.
1488 Juni 24 vor Neustadt.
König Mathias von Ungarn bekennt „das wir angesehen und
betracht haben die getreuen nuczlichen diust, die unns unnser diener
unnd lieber getreuer Jörg Gilejs lannge ezeit here getan hat, unnd
haben im und seinen erben darumben, auch damit er hinfür solhen
unnsem diennsten dester statlicher auswarten muge, . . . aus sonndem
gnaden nemlichen ain edelhoff unnder Losa^) gelegen in Ebersto(r)ffcr
pharr . . . gegeben, doch, das er und seine erben unns damit getreu,
gehorsam und gewertig sein, vorbehalten . . . Geben vor der Newen-
stat an sannd Johannstag zum sumbenden^.
Original- Vidimus des Abtes Paul von (Kloster-) Brück von 1492 Sep-
tember 5 (an mitigen nach s. Giligen tag) Brück; an Pergamentstreifen
das Siegel des Abtes.
1490 Juli 13 Linz.
Kaiser Friedrich HI. bekennt, „als uunser getreuer Jörig Gileis
sich etwas zeit undter weylennd kuuig Mathiasen von Hungern ge-
halten und gewesen ist und sich aber widerumb in unser gehorsam
getan und geben hat, das wir als herr unnd lanndsfQrst dem be-
naunten Gileis solicher seiner hanndlung bey dem bemellten kunig
Mathiasen her beschehen von fleissiger bete wegen und sonndem
gnaden begebenn und in widerumb in unnser gnad und huUd genomen
haben'' und befiehlt seinen Amtsleuten, Gileis bei seiner (Jnade zu
belassen. „Geben zu Lynntz am eritag nach sand Margrethen tag*'.
Orig. Perg. — Auf der Plica rechts: Commissio domini imperatoris
propria. In dorso: R**, in das E eingeschrieben W. — An Pergament-
streifen das Siegel des Ausstellers = Sava, Begentensiegel Fig. 113, rot
in ungef^bter Schale, die gestürzte Jahreszahl lautet nicht, wie Sava
angibt, auf 1464, sondern auf 1484. Eücksiegel = Sava L c. Fig. 117,
in der ungefärbten Schale. Über dem Rücksiegel war mittelst grüner
Wachstropfen ein 2*5 : 2*5 cm grosses Papierblatt an seinen Ecken (zur Ver-
1) Losau, G. B. Persenbeag.
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496 Kleine Mitteilungen.
deckung, zum Schutze des Sekretes?) angebracht, dessen Best noch er*
kenntlich.
Unter der Plica der vorausgehenden Urkunde stak zusammen«-
gefaltet das nachfolgende Mandat K. Friedrichs an OiUeis.
F(riedrich).
L(ieber) Oillas, las dir den Tietenhaimer recomendiren; pefelhen
dir, als er dir dan sagen wirt.
I(mperator) m(anu) p(ropria),
Orig. Pap., entfaltet 7*7: 16' 7 cm; in dorBO von gleicher Hand die
Adresse: Jorigen Gillas unserm diener, zum Verschlusse des zusammen-
gelegten Briefes aufgedrückt das Sekretsiegel = Sava, 1. c. Fig. 1 1 7, rot.
Mag dieses geheime Mandat an Gilleis schon bei der an ihn per-
sonlich erfolgten Übergabe des Onadenbriefes in dem letzteren gesteckt
haben oder ihm getrennt behändigt worden sein, auf jeden Fall be-
zweckt es die Ordnung der Unterwerfungsmodalitäten durch Ver-
mittelung Tietenbaimers.
Einen Lienhart Diettenshaimer weist Chmel, Begesta Friderici HI-
Nr. 8758 zum Jahre 1492 als Kommissär Friedrichs in einem Bechta-
streite aus.
Stift Zwettl. P. B. Hammerl.
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Literatur.
Pasquale Villari, Le invasioni barbariche in Italia.
Con tre carte. Milano, 1901, ü. Hoepll (Collezione Storica Villari).
480 p. 4.
L. M. Hartmann, Geschichte Italiens im Mittelalter.
Band II Hälfte 2: Die Loslösong Italiens vom Oriente. Mit einem
Personeu- und Sachregister über den 1. und 2. Band. Gotha, 1903,
F. A. Perthes. 387 S. 4.
L. Duchesne, Les ^veches d'Italie et l'invasion Lom*
b a r d e. M^langes d' archeologie et d' histoire XXIII (1903) p. 83—1 16.
Das Buch von Villari bildet einen Teil der Geschichte Italiens in
Einzelndarstellungen, die nach deutschem Muster von einer Anzahl ein-
heimischer Gelehrter bearbeitet wird und worüber der Verf. einleitungs-
weise sich ausspricht: über den Begionalismus, der das Geschichtsstudium
in Italien und die zahlreichen Deputazioni di Storia Fatria beherscht, über
die tatsächliche Zersplitterung der historischen Entwicklung, kraft deren
Venedig, Genua, Florenz, Born, Neapel ganz unabhängig von einander dem
Geschichtsstudium obliegen kOnnen, dann die universalen Bichtungen, die
auf dem Kaisertum und dem Papsttum beruhten, was zur Folge hatte,
dass die italienische Geschichte mit der deutschen, und ebenso mit der
Gesamtgeschichte des Abendlandes überhaupt auf das innigste verwoben
ist; es werden dadurch einer nationalen Auffassung der Dinge allerlei
Schwierigkeiten bereitet. Und doch sei es notwendig dem italienischen
Publikum eine von den auswärtigen oder sonst antinationaien Darstellungen
unabhängige Überlieferung zu bieten. Von diesem Standpunkt aus schreibt
der Verf. die Geschichte Italiens bis auf das Kaisertum Karls des Grossen,
mit stetiger Berücksichtigung der Besultate jener deutschen, englischen,
französischen Gelehrten, die man bei Hartmann angeführt findet und die
allerdings jetzt über die meisten Ereignisse, namentlich die welthistorisch
wichtigen des 8. Jahrhunderts in ziemlicher Übereinstimmung sich befinden.
Hartmann erörtert in der zweiten Hälfte seines zweiten Bandes
(»Drittes Buch«) zunächst die Ausbildung des langobardischen Staates:
Mittheilimfeii XXV. 32
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498 Literatur.
seine territoriale Gliederung, das Verhältnis der königlichen Gewalt za
derjenigen der Herzoge, das der langobardischen zu der romanischen Be-
völkerung, die kulturelle Anpassung der ersteren an das Leben in Italien,
den Einfluss der Kirche, die wirtschaftliche Entwickelung. Wobei wir eine
schärfere Betonung der Bedeutung des Rechtes für das, was wir Na-
tionalität nennen, gewünscht hätten, bei Besprechung der wirtschaft-
lichen Probleme aber neben dem Hinweis auf die langobardischen Gesetze
eine grössere Eücksicbt auf die realen Verhältnisse in einzelnen Territorien,
wofür die in den Memorie di Lucca publizirten Urkunden, das Chartularium
von Farfa u. s. w. doch genug Handhaben geboten hätten. Wenn von
Eönigsgut, Herzogsgut, der Ausbreitung des langobardischen Volkselements
die Rede ist, konnte darüber wohl genauere Auskunft gegeben werden,
da ja die Organisationen der fränkischen sowie der deutschen Periode zum
guten Teil auf denen der Langobardenzeit beruhen, also Rückschlüsse
erlaubt sind. Die Träger der italienischen Nationalität wurden, was be-
sonders Villari gegenüber betont werden muss, die Langobarden, nicht
die romanischen Bewohner Italiens. Die Langobarden haben allerdings
der Sprache und den Kultureinflüssen des Landes sich anbequemt, aber
sie haben doch auch letztere zugleich sich assimilirt, wie Val de Liövre
schon vor mehr als zwanzig Jahren (in seiner Besprechung von H. Brun-
ner's Rechtsgeschichte der römischen und germanischen Urkunde, Mitth.
des Instituts II 464 ff.) gut auseinandergesetzt hat. Auch Hartmann fährt
seine Darstellung, indem er die Angriffe König Liutprands und seiner
Nachfolger auf das römische Territorium, die fränkische Intervention, die
Anfänge des Kirchenstaates, das Ende des selbständigen Langobai'denreiches
in logischer Folge eingehend behandelt, herab bis auf das Kaisertum Karls
des Grossen, und schliesst diesen Teil der Geschichte Italiens mit einem
Index über beide Bände ab. — Von grosser Bedeutung für das Verständnis
der Revolution, welche durch die langobardische Eroberung in der kirch-
lichen (zugleich populären) Organisation Italiens herbeigeführt wurde, ist
die neueste Abhandlung von L. Duchesne, das Gegenstück zu jener über
die Bischofsitze im Ducat von Rom (Archivio della soc. Romana XV, 1892).
Duchesne geht die Bischofsliste für jede einzelne Region Italiens durch,
zeigt, wie sie um das Jahr 500» um 600, um 700 sich darstellt und
zieht daraus seine Schlüsse. Man weiss, dass Mittelitalien am Ausgange
der römisch-gotischen Periode eine grosse Anzahl von Bischofsitzen zählte,
da hier jede > Stadt* einen Bischof haben wollte. Duchesne rechnet auf
Mittelitalien 182 Sitze, während in Oberitalien, d. h. in den Kirchen-
provinzen von Ravenna, Aquileia, Mailand die Bistümer meist einen grö-
sseren Sprengel umfassten; es sind deren hier (Istrien eingeschlossen) 51
nachgewiesen, also für das kontinentale Italien zusammen 223. Im Norden
haben die Langobarden, nachdem der erste Sturm vorüber war (und auch
da hatte z. B. Treviso, wie Duchesne als genügend verbürgt annimmt,
mit König Alboin glücklich paktirt, übte zugleich das Schisma im Drei-
kapitelstreit einigen Einfluss), verhältnismässig wenige Änderungen bewirkt
— abgesehen von Aquileia, dessen Obedienz sich nach der langobardischen
wie nach der byzantinischen Seite hin entwickelte (was auch von anderen
Bischofsitzen gilt, so von Concordia, beziehungsweise Caorle; Altinum
setzte sich fort in Torcello, Oderzo in Heraclea). Brixellum blieb zerstört.
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Literatur. 499
^ — Die Bemerkung des Paulas diaconus, dass es eine Zeitlang in jeder
Stadt zwei Bischöfe gegeben habe, einen arianischen und einen katholi-
schen, schränkt Duchesne auf die Provinz von Mailand ein. Hingegen
sehen wir in Mittelitalien zahlreiche rotten boroughs eingehen; unter
welchen Umständen, ist zum Teil aus des Papstes Grregor L Korrespondenz
zu entnehmen. Diese bezieht sich allerdings, wie Duchesne scharfsinnig
and die bisherige Auffassung berichtigend dartut, bloss auf römisches Gre-
biet, da das langobardische seiner Obedienz vollkommen entzogen war.
Kur mit dem Bischof von Spoleto stand Gregor gleichwohl in Verbindung
(was nicht näher erklärt wird). Im Beneventanischen wurden alle Bischof*
sitze ruinirt. Als gegen Ende des 7. Jahrhunderts das Bistum Benevent
wiederhergestellt wurde, erstreckte sich dies über das ganze herzogliche
Gebiet, namentlich auch über die Wallfahrtskirche zum S. Michael auf dem
Monte Gargano, die früher zur Diözese von Sipontum gehört hatte. Des-
gleichen wurde der frühere Bischofeitz von Larinum dem Sprengel von
Benevent einverleibt, femer der von Luceria (falls nicht dessen Bischof in
dem exzentrisch gelegenen Lesina sich erhielt). Später finden wir auch in
Canosa (Bari), Conza (einem in der Übergangszeit wichtigen Orte), Acerenza
Bischöfe. Unverändert bestanden die kirchlichen Verhältnisse nur in den
Xüstenstrichen fort, wo die byzantinische Herschaft sich behauptete (ebenso
wie in den römisch-ravennatischen Gebieten der Mitte und des Nordens).
So ging also die Gründung eines neuen Italiens auf den Trümmern
des alten vor sich, mögen die gegenwärtigen Italiener sich darüber freuen
oder nicht. Es folgten Kompromisse, dann Beaktionen, welche das Zu-
standekommen eines einheitlichen Staatswesens veirhinderten, den Partiku-
Zarismus der Teile beförderten. Und darin liegt die Schwierigkeit, eine
Geschichte Italiens im Mittelalter zu schreiben. Villari sowohl wie Hart-
mann müssen den Eintritt der fränkischen Herrschaft, die der langobardisch-
byzantinischen Periode folgte, weiter ausholend . motiviren, indem sie auf
die Übermacht der universalen Ideen hinweisen: das Erbe der römischen
Weltherrschaft. Dieses zu erhalten war Italien zu schwach, daher man die
Fremden herbeirief; von einer rein nationalen Entwicklung konnte unter
diesen Umständen nicht die Bede sein.
Prag. J. Jung*
Neumeyer, Dr. Karl, Die gemeine Entwickelung des
iDternationalen Privat; und Strafrechts bis Bartolus.
Erstes Stück: Die Geltung der Stammesrechte in Italien.
München, J. Schweitzer 1901. XII und 313 S. 8^
Indem der Verf. eine Geschichte des internationalen Privat- und
Strafrechtes schreiben wollte, d. i. jener Normen, welche bei der Kollision
mehrerer Rechte die Anwendung des einen oder des anderen im einzelnen
Falle entscheiden, griff er bis auf jene Zeit zurück, in der die Zugehörig-
keit zu einem Bechtskreise sich nicht, wie im römischen Rechte oder in
^er neueren Zeit überwiegend durch räumliche Verhältnisse, sondern durch
^ie Abstammung von einem Volksstamme bestimmte. Vorerst behandelt er
32*
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500 Literatur.
ItalieD. Da er durchaus aus dem yollen schöpfte, gelang es ihm einen
wertvollen Beitrag zui* italienischen Bechtsgeschichte zu liefern. Keine
wichtigere Urkundenpublikation ist übersehen worden, erschöpfend vor
i^em ist die juristische Literatur Italiens aus dem Mittelalter, stellen-
weise auch die der späteren Jahrhunderte herangezogen worden. Daher
konnte er neue Resultate auf diesem mehrfach bebauten Boden gewinnen
und namentlich die Stellung der Bechtswissenschaft zu diesen Fragen, die
mehr weniger mit der Rezeption des römischen Rechtes zusammenhängen
und damit in ihrer Wichtigkeit für die Bechtsgeschichte bereits genügend
gekennzeichnet sind, ins helle Licht stellen.
Mit Becht betont der Verf., dass langobardisches und römisches Recht
für jene Teile Italiens, in denen sie galten, den Charakter des Lan<lrechtes
trugen. Aber schon die Langobarden anerkennen das römische Becht der
unterworfenen Bomanen. Bekannt ist es, dass die Franken dann der Geltung
der persönlichen Stammesrechte auch in Italien Tür und Tor geöffnet haben«
Anders vollzog sich die Entwickelung in Unteritalien, wohin die Franken-
herrschaft nicht reichte. Aber noch immer bleibt das langobardische
Becht territoriales. Es hat Orte gegeben, die ausschliesslich von Lango*^
barden bewohnt waren. Und dann kam es darauf an, wie viel vom rö-
mischen und den ausseritalienischen Bechten praktisch in Anwendung stand.
Auf die Streitfrage, ob das römische Becht im weiteren Um&nge bekannt
blieb, ob hier, wie Schupfer und seine Schule will, gar eine umfangreiche
Bearbeitung des Breviars, die sogenannte lex Bomana Curiensisf entstanden
und verwendet worden ist, geht der Verf. zwar nicht ein, aber mit Ficker
schätzt er, meines Erachtens mit vollem Bechte, die praktische Verwertung
des römischen Bechtes nicht hoch. Auch die Kenntnis der ausseritalieni-
schen Bechte war eine geringe, trotz der einzelnen Handschriften, die sich
in Italien davon fanden. Höchstens das salische war den Bechtslehrem
von Pavia besser bekannt. Nur einzelne Sätze sind praktisch in Anwen-
dung gekommen; die Formen der einzelnen Bechtsgeschäfte namentlich)
haben sich im Andenken der Stammesangehörigen lange erhalten, dann
einzelne Bestimmungen des Familien- und Erbrechtes. Subsidiär aber hat
im langobardischen Bechtsgebiet durchaus das langobardische Becht ge-
golten. Neben das Edikt traten die fränkischen Kapitularien schon von
Haus aus mit dem Ansprüche auf allgemeine Geltung. Aber die Ver-
bindung, in welche die Kapitularien von der langobardischen Rechtsschule
mit dem Edikt gebracht wurden, sind ihnen verhängnisvoll geworden. Die
Romanisten betrachteten sie, wie der Verf. nachweist, nur mehr als Teil
des langobardischen Bechtsbuches, nicht als allgemein verbindliche Kaiser*
gesetze. Bald entstand dem langobardischen Becht ein gefährlicher Kon-
kurrent im neu auflebenden römischen. Als Weltrecht nimmt es allge-
meine Geltung in Anspruch, und seine Lehrer bekämpfen, wie vierhundert
Jahre später ihre deutschen Nachfolger, die Anwendung des einheimischen
Rechts. Aber schon ist ein guter Teil der langobardischen Satzungen in
die Stadtrechte übergegangen, die sich als ein Gemisch langobardischer
und römischtechtlicher Normen und Sätze der späteren Kaisergesetze dar-
stellen. Einige dieser Statuten beziehen sich noch im 13. Jahrhundert auf
das langobardische Becht, im ganzen hat dieses in Oberitalien seit dem 13«
und 14. Jahrhundert keine Geltung mehr. Die Ansicht, welche der Verl
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Literatur. 501
über den Ursprung der Qaestiones und Monita, die Fitting dem Imerius
zugeschrieben hat, aufstellt, wird man namentlich darin billigen, als die
Urheberschaft des Imerius in der Tat ausgeschlossen erscheint.
Auch mit dem System der persönlichen Rechte hat sich die Rechts-
literatur eingehend be&sst. Interessant sind namentlich die Erörterungen
über den Geltungsgrund derselben, welche der Verf. zusammenstellt Die
persönliche Geltung der Stammesrechte ist mit dem Vordringen des römi-
schen Rechtes und der Ausbildung der Stadtrechte ebenfalh untergegangen.
Gerade der Umschwung im ürkundenwesen Italiens, den Referent in der
Einl. zu Acta Tirol 2 näher zu skizziren versuchte, scheint dem System
den entscheidenden Stoss gegeben zu haben. Mit dem Vordringen des
römischen Rechtes werden die alten stammesrechtlichen Formen der Rechts-
geschäfte zu Rechtsantiquitäten ohne Inhalt. Es entsteht eine neue Ur*
kundenform, das farblose Instrument, welche^ die carta, den eigentlichen
Sitz der professiones iuris, bald ganz yerdräiigt. Nur spärlich und an
wenigen Orten finden sich die Professiones noch im 13. und 14. Jahr-
hundert. An sie knüpfen sich eine Reihe von Fragen von allgemeinem Inter-
esse. Konnte das Recht willkürlich gewählt und gewechselt werden ; sind
die Professionen also für Fragen nach Herkunft und Heimat der Bekennenden
verweu'lbar? Der Verf. bejaht dies mit gutem Grunde. Die Entscheidung
der Frage ist nicht nur fiir die Forschung über die Zusammensetzung der
Bevölkerung Italiens, sondern auch für die Abkunft einiger Familien
wichtig. Namentlich die Grafen von Savoyen und die Babenberger kom-
men dabei in Betracht. Freilich liegt für beide nur je eine professio vor.
Wenn die romanischen Eigennamen der älteren Glieder des Hauses Savoyen
das Bekenntnis zum römischen Rechte zu stützen scheinen, wird man die
Frage der Herkunft der Babenberger allerdings um so mehr im Zweifel
lassen müssen, als die beireffende Urkunde ausser dem Bekenntnisse zum
alamannnischen Rechte keinen weiteren Anhaltspunkt über das Stammes-
recht der Urkundenden Judith, Tochter des Markgrafen Leopold III., ge-
währt*). Allerdings müssen gewisse Störungen dabei beachtet werden.
Das Recht der Karolinger ist den Italienern das salische, wohl weil das
Ribu arische mit ihm zusammenschmilzt. Das Schwanken in den Angaben
über das Stammesrecht der Grossgräfin Mathilde wird vom Verf. genügend
erklärt. Ein Übergang Fremder zu dem ortsüblichen Rechte ist jedenfalls
zuzulassen, und immer muss die Möglichkeit von Fehlern und Verwechs-
0 Man wird sich jedoch nicht mit Uhlirz Mittheil, des Inst. Ergänzungs-
band 6, 68 leichtweg über diese von Huber, Mittheil, des Inst. 2, 381, betonte
Tatsache hinwegsetzen können. Die bei Ughelli 4, 781 abgedruckte Urkunde
scheint mir, wenn auch in den Formeln etwas aussergewöhnbch, nicht verdäch-
tig zu sein. Bekenntnisse zum alamannischen Rechte sind nichts seltenes, auch
das Cartularium lan^obardiaim nimmt auf Alamannen Rücksicht. Ein beson-
deres Ehegüterrecht der Alamannen in Italien aber wird nicht erwähnt, daher ist
keineswegs ein Ehegeding für eine solche professio iuris Voraussetzung, wie Uhlirz
meint. Fast jede Carta, und eine solche liegt vor, trägt die Professio. Würde
eine Investitur in der Carta gemeldet werden, dann käme gerade die Rechts-
verschiedenheit des alamannischen Stammesrechtes zu Tage, das unter den In-
vestitursymbolen zu denen des salischen Rechtes auch den wandilanc fügt (MM.
LI. 4, 595 N. 2), die Urkunde ist aber nach den Formeln einer Auflassung ab-
gefasst (finis et refutacio). Doch findet sich darinnen das salische und alaman-
iiiscbe proheredes.
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502 litemtur.
lungen von Seiten der Notare und wohl auch der handelnden Personen
selber im Auge behalten werden. Auch für die Bevölkerungsfrage haben
die Professionen, worauf der Verf. mit Recht hinweist, ihren Wert. Auf*
lallend ist es. wenn er für Südtirol das Vorhandensein einer geschlossenen
romanischen Bevölkerung annimmt, im Widerspruch mit der herrschenden
Anschauung, die freilich nicht auf wissenschaftliche Erwägungen gestützt,
eine starke germanische Einwanderung behauptet. Doch dürfte der Verf.
Becht behalten. Den nicht seltenen Urkunden mit Bekenntnissen zum
römischen Becht stehen neben der bekannten von 1166 Mai 13 aus
Pergine nur sehr vereinzeinte Professionen zum langobardischen gegen*
über. Freilich, weitaus die Überzahl der erhaltenen Instrumente siud
professionslos. Zum Teil wollen wohl die späteren Professionen zum rö-
mischen Becht, die sich nameptlich in Ehegedingen finden, auch nur den
römischreehtlichen Charakter dieser Geschäfte betonen. So vermutete
Beferent wenigstens für einige Fälle, die aus Bozen überliefert sind. Die
Bomanen der Gebietes von Trient bilden nur einen Teil des Striches
dichter romanischer Bevölkerung, der sich in den Alpen von der Provence
bis zu den Dolomiten erhalten hat. Finden sich doch romanische Bechts*
institute des Provence auch in Südtirol erwähnt, wie die basciatura. Früh
ist auch das römische Becht hier rezipirt worden, im 13. Jahrhundert war
es bereits in voller Anwendung. Das Trienter Statutarrecht kennt, wie
der Verf. mit Becht bemerkt, keine persönlichen Becht«. Im Straf- und
-Erbrecht stark vom langobardischen Bechte beeinflusst, sind andere Becht s-
institute, namentlich das eheliche Güterrecht und das Prozessrecht hier
vorwiegend römisch rechtlich geordnet.
.Der zweite Teil des Buches behandelt die interessanten und weniger
bekannten Verhältnisse Unteritaliens. Auch hier und noch mehr als im
Norden sind das langobardische und in engen Grenzen das römische Becht
•territoriale Bechte gewesen. Erst mit der Einwanderung der Normannen,
die an normannischen Bechtssätzen festhalten, kommt es auch hier zur
Ausbildung des Systems persönlicher Bechte. Die Gesetzgebung der Nor-
mannen, vor allem die Constitutiones regni Siciliae Friedrichs IL schaffer
freilich im weiten Umfange gemeines Becht für alle Untertanen. Nur
wenige Besonderheiten vermögen sich zu erhalten, indem die letzten Ausläufer
des langobardischen Bechtes bis 1809 reichen. Eigentümlich gestalten sich
namentlich dieVerhältnisse des Lehenrechts, weil nun das von den Normannen
ins Land gebrachte fränkische mit dem langobardischen konkurrirt. Vielfach
werden dabei diese Bechte mit Liegenschaften verknüpft oder zu Familien-
satzungen. Als letzten Ausläufer des fränkischen Stammesrechtes erklärt
der Verf. in diesem Sinne den Satz des italienischen Statuto von 1848»
der die Erblichkeit des Thrones nach salischem Bechte bestimmt.
Der folgende Band wird die Sätze erörtern, welche die Zugehörigkeit
zu einem Eechtskreise bestimmten und die Kollision mehrer konkurrirender
Bechte lösten.
Innsbruck. Hans v. Voltelini,
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Literatur. 503
La Mautia, Yito, Autiche consuetudini delle cittä di
Sicilia. Palermo, Alberto Eeber 1900. CCCII und 356 S. 8«.
Die merkwürdigen Stadtrechte Siziliens sind schon vielfach von der
rechtshistorischen Literatur ausgebeutet worden. Die meisten von ihnen
lagen teils in alten Ausgaben, teils in späteren Sammlungen, von denen
die von Brünneck die bekannteste ist, vor. Eine neue vollständigere and
korrektere Ausgabe hat nun der durch seine Forschungen um die sizi-
lianische und italienische Rechtsgeschichte hochverdiente, jetzt schon im
hohen Alter stehende La M. veranstaltet. Er bietet in seiner Sammlung
die Stadtrechte bis zur vizeköniglichen Periode, das ist bis 1410. Vielleicht
wird er oder werden seine Söhne sich doch entschliessen, auch die späteren
Stadtrechte zu bearbeiten, deren Ausgabe dann erst einen vollen Überblick
über die Entwickeluug der sizilianischen Stadtrechte gewähren würde.
La M. hat seine Ausgabe auf Grund der ältesten Handschriften und Drucke
hergestellt und ist daher in der Lage den Text seiner Vorgänger, nament-
lich auch Brünnecks vielfach zu verbessern. Eine etwas breit angelegte
Einleitung orientirt über Handschriften, Drucke und Bearbeitungen, bietet
zugleich Auszüge aus den königlichen und vizeköniglichen Privilegien, die
sich auf das Stadtrecht beziehen. Hinter dem Hechte von Palermo sind
22 Privilegien, darunter das griechische König Rogers für das Erzbistum
Palermo von 1144, vier Privilegien Friedrich 11., eines von Eonrad IV.,
vier Bullen Alexanders IV. vollinhaltlich abgedruckt.
Das älteste der sizilianischen Stadtrechte ist das von Messina, doch
liegt es erst in einer Fassung vor, die es 1498 durch den Rechtsgelehrten
Pietro Appulo erhalten hat. La M. hat indess nachgewiesen, dass uns
eine ältere Rezension desselben in dem Stadtrechte von Trapani erhalten
ist, da diese Stadt, die mit dem Rechte von Messina, bewidmet wurde»
wortwörtlich das Recht von Messina herübergenommen hat. Inzwischen
hat L. M. eine neu aufgetauchte Handschrift untersucht^), die einen Text
bietet, die zwischen dem von Trapani und Appulo die Mitte hält. Zum
Schlüsse sucht er den alten Text von Messina nach der Rezension von
Trapani, den übrigen erhaltenen Bruchstücken und Appulo zu rekon-
struiren. Das Recht von Messina ist im weiteren oder engeren Umfange
in die meisten übrigen sizilianischen Stadtrechte übergegangen. Patti,
Lipari, Noto beruhen fast ganz auf Messina; Girgenti, Catania, zum Teil
auch Syrakus, Caltagirone und Palermo haben einzelnes herübergenommen
oder Messina wenigstens benützt. Auf Catania beruhen wieder die Rechte
der Ätnastädte: Patemö, sta Maria di Licodia, Castiglione, Linguagrossa,
Vizini, auf Palermo Corleone, auf Caltagirone Piazza. Vielfach ist die
Verwandtschaft eine sich kreuzende, indem mehrere Rechte auf ein und
dasselbe Einfluss genommen haben. Der Herausgeber ist dem Zusammen-
hang der Rechte nachgegangen, er verweist auf die Quellen in Bemer-
kungen am Rande, sucht Entlehnungen teilweise selbst durch den Druck
kenntlich zu machen. Doch lässt er es dabei an Konsequenz fehlen. Es
hätte sich gewiss empfohlen, dabei die Methode anzuwenden, welche die
0 Tcäto antico delle consuetudini di Messina adottato in Trapani 1331 e
8eguito da una copia di consuetudini contenuta nel ms. della metä del secolo XV
della biblioteca comunale di Palermo u. s, w. Palermo 1902.
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504 Literatur.
Monuments Germaniae für ihre Ausgaben in Anwendung zu bringen pflegen.
Auch die Abfassung eines Glossars der teilweise recht merkwürdigen Aus*
drücke wäre wünschenswert gewesen. Am ergiebigsten sind die siziliani-
schen Stadtrechte für die Geschichte des Privatrechts: eheliches Güterrecht,
Erbrecht, Retraktrecht, Eigentumserwerb, Gewere. Für die Fragen des
Güterrechtes namentlich sind diese Stadtrechte schon viel besprochen worden,
weil sich hier der Anschluss an normannisches Becht am deutlichsten
ergibt. Doch lässt Palermo daneben auch griechisch-römisches Güterrecht
gelten, wie es allgemein Griechen, Sarazenen und Juden gegenüber auf
dem Standpunkte der persönlichen Rechtssysteme steht. Aber auch sonst
bieten diese Rechte manches interessante, wie die Bestimmungen von
Messina über Zweikampf, Ehebruch u. s. w. Bekanntlich geht das sizi-
lianische Stadtrecht in vielem auf normannisches Recht zurück; aber auch
griechisches, römisches, wohl auch sarazenisches Recht haben hier ihre
Spuren zurückgelassen. La M., der sich wiederhalt mit den Quellen des
sizilianischen Rechtes befasst hat, stellt darüber noch ein grösseres Werk
in Aussicht.
Innsbruck. Hans v. Yoltelini.
Fuchs Adalbert Fr. P., Urkunden und Kegesten zur Ge-
schichte des Benediktinerstiftes Oöttweig. 3 Teile. Fontes
rer. Austr. 2. Abt. Diplom, et acta 51., 52., 55. Bd. Wien 1901—1902.
Wir besitzen kein nach einem einheitlichen Plane angelegtes ür-
kundenbuch von Niederösterreich und können ein solches auch nicht mehr
bekommen, weil moderne, gute Teilpublikationen vorliegen, die nicht mehr
wiederholt werden können. Der Verein für Landeskunde von Nieder-
österreich, welcher eine solche, das ürkundenbuch des ältesten Stiftes des
Landes, St. Polten, als ersten Teil eines niederösterreichischen ürkunden-
buches veröffentlicht hat, bereitet nunmehr die Herausgabe des wichtigsten
Teiles, des Babenberger Urkundenbuches vor. Da ist es denn zu begrüssen,
dass auch von anderer Seite in der Edition des niederösterreichischen
Urkundenmateriales tüchtige, den heutigen Anforderungen entsprechende
Arbeit geleistet wird. Eine solche höchst dankenswerter Art stellt das
dreibändige ürkundenbuch des Stiftes Göttweig, bearbeitet von dessen
Konventualen P. Adalbert Fuchs dar.
Wer denkt nicht bei dem Namen dieses Klosters an die ehrenvolle
Stellung, die ihm sein grosser Abt Johann Georg Bessel auch auf dem
Gebiete der Diplomatik mit seinem Chronicon Grottwicense (1732) erworben
hat, das durch die erstmalige Zusammenfassung und Betrachtung einzelner,
gesonderter Urkundengruppen zu so grosser methodischer Bedeutung ge-
langt ist. Mehr als ein Jahrhundert später zeitigte das wissenschaftliche
Organisationstalent Chmels den Plan eines Diplomatarium Gottwicense;
seine Übernahme*) hat der Göttweiger Konventuale Friedr. Blumberger
nicht mehr durchführen können. Aber eine Ausgabe der beiden Tradi-
') Sitzungsber. d. k. Akademie d. Wissensch. ph. bist. Klasse I, 2. Heft, 561.
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Literatur. 505
tionscodices des Klosters hat im Jahre 1855 Earlin^), ebenfalls ein
Angehöriger des Stiftes, mit vielem Fleisse besorgt und im Anhange zu
demselben eine Auswahl von 80 Urkunden des Stiftsarchives bis 1300
geboten. Was aus dieser Publikation an historischem (Gewinne sich ergab,
hat Kaemmel') übersichtlich dargestellt. Nunmehr hat ein neuer Auf-
schwung der wissenschaftlichen Tätigkeit in der alten Benediktiner Abtei
— ist doch auch auf prähistorischem und archäologischem Crebiete Abt
Dun gel seit langem verdienstvoll tätig, und erschien kürzlich erst ein
Werk langjähriger Arbeit eines Konventualen^) — uns das Urkundenbuch
des Siifkes geschenkt.
Die inhaltliche Bedeutung desselben wird klar, wenn man die Stel-
lung bedenkt, welche dieses Kloster in der Landesgeschichte einnimmt,
seit die Gründung des Passauer Bischofes Altmann (1083) in raschem
Anwachsen durch reiche Schenkungen, Inkorporirung zahlreicher Pfarren,
begünstigt von den Landesfärsten, sich zu einer wirtschaftlichen Macht
und einem hervoiTagenden Mitgliede in der ständischen Ordnung erhob.
Der Umstand, dass der Besitz der Klosters Göttweig vorwiegend
Streubeaitz ist, verteilt über alle Viertel Niederösterreichs und auch nach
Oberösterreich reichend, . gibt den urkundlichen Zeugnissen der Verwaltungs-
tätigkeit des Stiftes eine weit über dasselbe hinausreichende Bedeutung
und das Urkundenbuch bietet nicht nur reiches Materiale für eine Dar-
stellung der Verwaltung eines so grossen Wirtschaftsorganismus, die sehr
erwünscht wäre, sondern beleuchtet auch die wirtschaftlichen Verhältnisse
der verschiedensten Gegenden des Landes von einer Zeit an, da noch
dessen teilweise unbebauten Strecken in Kultur genommen werden. Dass
es sonach auch in topographischer Hinsicht eine Fülle von Material bietet,
ist selbstverständlich. Fuchs hat da auf einem Gebiete, auf dem schon
Karl in verdienstlich vorgearbeitet hat, bezüglich der Bestimmung der
Lage der abgekommenen Ortschaften und der Ortsidentifizirung in seinen
erläuternden Anmerkungen zur Edition manches verbessert und viel Neues
geboten. Bei dieser Gelegenheit sei gleich berichtigt, dass die Namens-
form Lachsendorf einmal (I 548 Anm. 2 und im Register) irrig auf Maria
Lanzendorf bezogen wird, während an anderer Stelle richtig der ältere
Name von Laxenburg darin erkannt wird.
Wie das wirtschaftliche Leben des Stiftes und sein Wachsen ver-
folgen wir an zahlreichen, bisher unedirten Urkunden und den in die
Sammlung einbezogenen Briefen auch die Entwicklung seiner kirchlichen
und politischen Stellung. Die allmähliche Lockerung des Abhängigkeits-
verhältnisses vom Passauer Diözesanbiscbofe führt 1401 zur Exemtion des
Stiftes vom Bistume durch Bonifatius IX. (Kr. 908), die letzteres am Ende
des 15. Jahrhunderts mit Gewalt zu durchbrechen versucht, bis durch
Intervention des Kaisers 1498 von Rom die neuerliche Exemtion verbrieft
wird (Nr. 2277). Von Interesse ist auch der Prozess zwischen Bischof
und Abt von 1496 — 1500, namentlich für die Verhältnisse an der Kurie,
besonders die Rechnung des Stiftsprokurators in Rom (Nr. 2206) für die
*) Saalbuch des Benediktinerstiftes Göttweig. Fontes IL 8. Bd.
>) >Au8 dem Saalbuche eines österreichischen Klosters*. Zeitschrift f. allg.
Geschichte hg. von K. v. Zwiedineck-Südenhorst. lll (1886) 233 ff.
«) P. Lambert Karner, Künstliche Höhlen aus alter Zeit. Wien 1903.
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506 Literatur.
Taxen der päpstlichen Kanzlei. Den Gegensatz gegen das Bistum zeigen
anch die ürknnden, welche den Passaner Bischofstreit von 1480 betreffen,
in welchem das Domkapitel sein Becht auf die Bischofswahl gegen den
ihm von der Kurie aufgedrungenen Kardinal Baseler verteidigt, worin es
der Herzog Georg von Bayern aufmuntert (Nr. 1960)> während der Kaiser
für den Kardinal eintrat, was das Domkapitel mit der Überlieferung der
passauischen Städte an Mathias Corvinus beantwortet hat. In dieser Frage
hielt es Göttweig mit dem Kaiser, während es 1451 sich dem Ständebunde
gegen Friedrich III. angeschlossen hatte (Nr. 1375).
Für dessen Begierungszeit bieten uns die Inedita manches wertvolle
Detail, so für den Augustfeldzug (1458) Georg Podiebrads gegen Österreich
(Nr. 1462, 1463), zur Situation in Wien Anfangs November 1462, da der
Kaiser in. seiner Burg belagert wurde (Nr. 1521), zu den Landtagsverhand-
lungen von 1463 (Nr. 1540), betreffs der Kriegshilfen des Klosters (Nr.
1577), der Steuerauflagen (Nr. 1642, 1651, 1673 u. a.) der Kämpfe mit
Mathias Corvinus und den böhmischen Adeligen, des Söldner wesens, be-
züglich der Kriegsentschädigung an Ungarn u. s. w. Ein anschauliches
Bild des Buins, den diese unglückliche Zeit im Gefolge hatte, gibt Nr. 1684,
ein ausführlicher Bericht des Abtes an den Kaiser über die Lage des
Stiftes, der alle Leistungen desselben von 1457 — 1464 aufzählt und einen
Begriff von der Lage des klösterlichen Grossgrundbesitzes sowie der Kloster-
holden gibt.
Auf einige interessantere, neue Stücke will ich ausserdem noch auf-
merksam machen. Dazu gehört ein kurzer bisher unbekannter Briefwechsel
des Bischofes von Trient, Johannes Hinderbach, mit Abt Lorenz von Gött-
weig aus den Jahren 1475 — 1476 (Nr. 1845, 1856, 1857), der ebenso
Einblick in die gelehrten Interessen der beiden Männer wie in die Schrecken
der Judenverfolgungen ihrer Zeit gewährt. In ersterer Hinsicht scheint
sich aus Nr. 1856, wie Fuchs bemerkt, zu ergeben, dass die Vita Altmanni
ein Teil einer grösseren verschollenen Stiftsgeschichte ist. Nr. 2230 bringt
ein Fragment eines Verhörsprotokolles von 1340 über Angehörige der
Albigensersekte auf den Besitzungen Ulrich*s von Neuhaus, das als Deckblatt
in einem Kodex des Stiftes sich fand; in Nr. 922 interessirt die Eides-
formel, die Abt Peter IL 1402 in Kom schwört, wegen der bedeutenden
gegen den Gegenpapst Benedikt XIII. zu Avignon gerichteten Schlussstelle;
Nr. 898 bietet ein bisher nicht veröfientlichtes Banntaiding von ca. 1400.
In Nr. 1883 wird einer 1477 erfolgten Verleihung von Getreidebezug an
einen Pfaner durch Bestimmung des Konventes Rechtskraft durch blosse
Eintragung in den liber actorum ohne Ausfertigung einer Urkunde zu-
erkannt.
Fuchs hat in seiner Arbeit bis zu der Zeitgrenze des Jahres 1500»
die er sich gesetzt, einerseits alles erreichbare Materiale bieten wollen, das
sich auf Göttweig bezieht, auch das nicht im eigenen Stiftsarchive, son-
dern in fremden Archiven befindliche und andererseits alles Materiale ge-
bracht, das im Göttweiger Archive sich befindet, auch wenn es nicht das
Stift betrifi^. Daher wurden nicht bloss Urkunden, sondern auch Briefe
und die gedruckten erzählenden Quellen in die Sammlung einbezogen, ein
Vorgang der für solche Spezialpublikationen sehr zutreffend ist, weil sonst
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Literatur. 507
historisches Materiale in Abfall kommt, das nicht leicht mehr Gegenstand
einer zusanunenfiassenden Publikation wird, nnd so die Daten zur Geschichte
der betreffenden Korporation ebenso lückenhaft bleiben wie die Kenntnis
ihrer Archivalien, die andere Verhältnisse betreffen. Es erübrigt dann bei
grossen Grandherrschaften ausser dem neueren Aktenmateriale, das stets
vorwiegend in zusanunenhängender Darstellung seine Verweiiung finden
wird, hauptsächlich das Materiale wesentlich wirtschaftdgeschichtlicben In-
haltes, wie die Urbarien, Grundbücher und die übrigen Verwaltungsauf-
achreibungen, die teils vollständige Veröffentlichung teils Verarbeitung
nach vergleichenden und statistischen Gesichtspunkten lohnen.
Der urkundlichen Hauptpublikation hat Fuchs Anhänge beigeschlossen,
enthaltend das Nekrolog des Stiftes Göttweig aus dem beginnenden 16. Jahr-
hundert, den Catalogus abbatum Gottwibensium 1094 — 1609, neu be-
arbeitet auf Grund dreier handschriftlichen Verzeichnisse und vielfach be-
richtigt, ein Kalendarfragment des Stiftes St. Blasien .im Schwarz walde von
1076, das die dortigen Benediktinermönche, als sie 1094 nach Göttweig
eingeführt wurden, mitbrachten, und das Fuchs auf Grund des Heiligen-
kalenders für eine Kompilation der Kaiendarien des italienischen Benedik-
tinerklosters zu Fruktuaria (Diözese Jvrea) mit dem des Benediktiner-
klosters zu St. Blasien hält. Weiters bringen diese Anhänge noch ein
Göttweiger Kalendarfragment von ca. 1095, das auf dem vorher erwähnten,
dann dem vorgefundenen Kaiendare der vor den Benediktinern zu Göttweig
ansässigen regulirten Augustiner Chorherren und dem der zuständigen
Diözese Fassau beruht, und ein Göttweiger Kalendar von ca. 1500, das
die seither vollzogene Anpassung an den Passauer Festkalender zeigt. Die
Gebetsverpflichtungen der Göttweiger Benediktinerinnen beschliessen diese
Beigaben.
In der einleitenden Besprechung der Überlieferung der publizirten
Urkunden hat Fuchs die archivalische Behandlung der Originalien, die mit
dem Jahre 1058 beginnen, die Ursachen der bedeutenden Verluste an
solchen besonders durch den Brand von 1718 und die Kopialbücher des
Stiftsarchives klar und knapp behandelt; aber er hat sich da zu kurz
^efasst. Hier hätte es sich empfohlen, durch einige Übersichtstabellen den
Anteil jedes Kopialbuches an einziger Überlieferung von Urkunden aus-
zuweisen, ein Verzeichnis der zum erstenmale ganz abgedruckten Urkunden
namhafterer Aussteller beizufügen. Man verschaft sich daher nur recht
mühsam die Kenntnis der ältesten Inedita der einzelnen Ausstellergruppen.
Das älteste Ineditum des Urkundenbuches überhaupt ist eine Urkunde
des Bischofs Ulrich von Passau von 1096 September 9 (Nr. ll), das der
Kaiser- und Königsurkunden rührt von König Albrecht IL 1439 April 19
(Nr. 1239), der Papsturkunden von Innocenz IV. 1252 April 27 (Nr. 128),
der österreichischen Herzogsurkunden von Eudolf HI. 1303 September 1
(Nr. 235) her; die älteste deutsche Urkunde datirt von 1289 Februar 2.
Auch ein Verzeichnis der benützten Archive mit Angabe der Nummern
der ihnen entnommenen Original-Urkunden und einzigen Abschriften wäre
erwünscht gewesen. Die grosse, auf ein modernes Urkundenbuch verwandte
Mühe wird erst durch Beigabe solcher Behelfe, die der Verf. leicht herstellen
kann, für den Benutzer recht fruchtbar und auch die Beschaffung von
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508 Literatur.
Nachträgen hiedurch erleichtert. Ein solcher, der mir gelegentlich aof-
stieas, sei hier gleich notirt^).
Die Edition der 2277 Nommem, die mit den Anhängen drei starke
Bände füllen, folgt den Kegeln de8 allgemeinen Brauches und ist mit
Fachkenntnis nnd viel Sorgfalt gearbeitet. Zahlreiche Anmerkungen znm
Texte erläutern denselben inhaltlich, besonders, wie schon bemerkt, in
topographischer Hinsicht. Die Urkunden bis 1300 sind in extenso wieder-
gegeben, die späteren nur dann, wenn dies mit Rücksicht auf namhaftere
Aussteller oder aus inhaltlichen oder formellen Gründen geboten schien;
die übrigen sind durch Begesten wiedergegeben, was umso nötiger ist, als
gerade für das 15. Jahrhundert die Zahl der inhaltlich wichtigen Stücke
eine recht bedeutende ist. Die Orthographie der Überlieferung der deut-
schen Stücke ist möglichst gewahrt.
Viel Aufmerksamkeit ist der Erklärung und Beurteilung der einzelnen
. Stücke zugewendet, bezonders bezüglich der Datirung und der Vorurkunden-
In ersterer Hinsicht sei Nr. 83, das übrigens auch einen neuen Siegelt jpus
bietet, wegen der interessanten Doppeldatirung erwähnt, die Fuchs von
Meiller etwas abweichend löst, dabei auch das Itinerar Herzogs Leopold VI.
berichtigend. In letzterer Beziehung scheint mir aber Fuchs zu weit zu
gehen, wenn er in Fällen wie z. B. Nr. 235 die formelhafte Inscriptio,
die überdies nur mit einem Teile der Inscriptio der Vorurkunde (Nr. 208)
sich deckt, als dieser entnommen kennzeichnet.
Den Siegeln hat der Verf. durchgehends sorgfältige, ausführliche Be-
schreibung angedeihen lassen Es will mir aber nicht praktisch erscheinen,
dass die Tatsache und Art der Besiegelung in dem sonst der Mitteilung
der Überlieferung gewidmeten ersten Absätze nach dem Eegest erwähnt,
die Beschreibung der Siegel aber am Schlüsse der Urkunde gebracht
wird. Es werden hiedurch die Daten über die Besiegelung ebenso zerrissen
wie die Angaben über die t^berlieferung ; es scheint mir daher die Ver-
weisung der ersteren an den Schluss der Urkunde als die entsprechendere
Praxis.
Eine ganz gewaltige Arbeit stellt das Register dar. Es umfasst
414 Seiten, geteilt in ein Namenregister und in ein Sachregister und
Glossar. Seine Anlage ist streng alphabetisch. Ersteres bietet die Be-
stimmung der Geschlechtszugehörigkeit der Personennamen, Standesschlag^
Worte, Nachweisung der Ortslagen eventuell mit Angabe des G^richts-
bezirkes. Ich glaube die schuldige Dankbarkeit des Benutzers für die
grosse Arbeit, die Fuchs für ihn geleistet hat, nicht zu verletzen, wenn
ich die MeinuDg ausspreche, dass doch einige Vereinfachung oder bessere
Ausnützung der Ausführlichkeit möglich gewesen wäre. Wenn z. B. Kaiser,
Könige u. s. w. einmal alphabetisch unter diesen Schlagworten, ein zweites-
mal ebenso unter ihren Namen und, insoferne sie österreichische Landes-
fürsten waren, ein drittesmal — wieder alphabetisch — unter »Österreich*
1) 1348 Jänner 25. Walther der Pewsching und EUbeth seine Hausfrau,
Dietmar der Pewsching und Margreth seine Hausfrau und Wulfing der Pewsching
und Angnes seine Hausfrau verkaufen ihr rechtes Eigen und Haus Obernpewsohing
und das zugehörige Dorf, davon man an Burgrecht jährlich 60 Wr. Pfennige an
das Kloster Göttweijj dient, an Herzog Albrecht. An sanct Paulstag als er be-
kertt ward. Kopie in cod. 3083 der Wt. Hof bibliothek Fol. 91b— 92 a.
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Uteiutur. 509
erscheinen, so dünkt mich das zu viel. Will man sich aber nicht mit
Verweisen begnügen» so hätte — freilich mit Darchbrechung des rein al-
phabetischen Prinzips — bei den Standesschlagworten durch zeitliche Bei-
hang der Namen und Beifügung einer Ausslellersigle sich eine chronolo-
gisdie Übersicht der Urkunden nach Ausstellergruppen gewinnen lassen,
die, wie erwähnt, fehlt.
Bei der Vereinigung von Sachregister und Grlossar wäre meines Er-
achtens das Schwergewicht auf erstere Eigenschaft zu legen, wenn man,
wie der Verf. keine Verweise bringt. Wenn z. B. unter dem Schlagworte
»Banntaiding« Nr. 415 nicht aufgezählt wird, so geschieht dies, weil der
Text nur die Form taedinch enthält, und nur diese registrirt wird. Nicht
überall liegt es so nahe, unter einem verwandten Schlagworte zu suchen,
und dann ist die Zusammenstellung inhaltlich gleichartiger Stücke dem
Benutzer erschwert.
Dass bei einer so umfangreichen Arbeit kleine Versehen unterlaufen
müssen, ist ebenso selbstverständlich als wie, Jass sie ihr keinen Abbruch
tun; als Belege z. B., doss im Register die iudices provinciales Austriae
von 126S in Nr. 151 nur unter ihren Geschlechtsnamen erscheinen, wäh-
rend sie wohl auch als (obere) Landrichter, in deren Aufzählung sie fehlen,
hätten ausgewiesen werden müssen; oder wenn die in Nr. 1768 erwähnte
Passauer Synode nicht auch unter synodus erscheint. In Nr. 416 ist
einmal die chronologische Folgo der Drucke verkehrt, in Nr. 899 fehlt
die Angabe, dass der Druck bei Nowotny auf Kaltenbäck zurückgeht. Hie
und da fehlt der die Drucke von den Begesten scheidende Strich, Auf
stehen gebliebene Druckfehler einzugehen, erschiene mir kleinlich.
Die Arbeit, die uns Fuchs in seinem Göttweiger Urkundenbuche be*
schert hat, ist eine treffliche, höchst dankenswerte Leistung auf dem Ge-
biete der Urkundenpublikation, reich an neuem geschichtlichen Materiale^
ehrenvoll für ihn und sein berühmtes Benediktiner Ordenshaus.
C. Giannoni.
Amy A. Bernardy, Veuezia e il Turco nella secouda
metä del secolo XVII. Cou documenti inediti e prefazione dfe
P. Viilari. Pirenze 1902. 8^ 142 S.
Das vorliegende Werk einer Dame, Anglo- Italienerin, wird von Viilari
der Öffentlichkeit mit einem empfehlenden Vorworte vorgelegt. Es er-
scheinen darin die zwei ersten Drittel des grossen Existenzkampfes Venedigs
gegen die Türken von 1645 — 1718 — der candianische (1645 — 1669)
und peloponnesisch-aegaeische Krieg (l685 — 1699) — mit guter Kenntnis
der venezianischen Geschichte und eifriger und zutreffender Verwendung
gedruckter und ungedruckter venezianischer Quellen behandelt. Die Ver-
fasserin will nur die grossen Zusammenhänge aufdecken, als deren Resultat
sich ihr ergibt, dass der Fall Venedigs im candianischen Kriege in der
Hauptsache ein Ergebnis der handelspolitischen Tendenzen des Zeitalters
gewesen ist; England, Holland, Frankreich waren gewillt, das kommer-
delle Erbe der Bepublik anzutreten. Was sollte ihnen da ein starkes
Venedig? Aber einen völligen Zusanpnenbruch bedeutet der Krieg von
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510 Literatur.
Kreta noch immer nicht; die- Eroberung von Morea und die Errungen-
schaften des Karlowitzer Friedens waren der Gegenschlag gegen den Verlust
der Insel. Die Entscheidung f&llt erst durch den Frieden von Passarowitz.
Im Sinne der ganzen Anlage des Buches wäre es also wohl am Platze
gewesen, auch den Kampf der Jahre 1715 — 1718, den Verlust von Morea
und endgiltigen Verlust der levantinischen Stellung der Bepublik in die
Darstellung einzubeziehen.
So weit, wie billig, Österreich in den Bereich der Betrachtung ge-
zogen ist, rächt sich die geringe Bekanntschaft Amy Bemardjs mit der
deutschen Literatur ; sie würfle sich ausser manchem . anderen von der
Überschätzung Sobieskis auf der einen, von der unzutreffenden Wertung
der tatsächlichen damaligen Macht der Pforte auf der anderen Seite frei-
gehalten haben, wenn sie sich nicht mit der, wie ein bibliographisches
Verzeichnis ergibt, wohl durchaus erschöpfenden Benützung namentlich
der italienischen Liteiatur begnügt und Werke wie Erdmannsdörfers
Deutsche Geschichte und Bankes Spanisch-osmanische und Venezianiscbe
Studien — von anderen zu schweigen — nicht ausser Betracht gelassen
hätte; für Österreich wäre ausser Ameths Prinz Eugen doch wenigstens
noch das Handbuch von Krones einzusehen gewesen.
Gleichwohl- ein interessantes, wenn auch, wie so viele historische
Bücher englischen Ursprungs, nicht eigentlich wisssenschaftliches Buch;
anregend, grosszügig geschrieben, wenn auch mit echt frauenhafter Vorliebe
für Antithesen und effektvolle Gruppriungen, immerhin niemals platt und
mehrfach wirklich originell; ein hübscher Führer zum Zwecke rascher
Orientirung und durch die Beigabe des Wortlautes der Vertragsartikel
des candianischen und des (venezianisch-türkischen) Friedens von Carlo-
witz, der österreichisch-polnischen Liga von 1683 und des österreichisch-
xussischen Bündnisses von 1696, auch fOr die ernste Foi-schung nicht
ohne Wert.
H. Kretschmayr.
(I) Documente privitoare la .Constautin-Voda Brin-
coveanu. (Dok. bezügl, des Wojwoden Eonst. Brankowan). Bukarest
1901. 16^ XXIII + 176 SS.
(II) Operele lui Constantin Cantacuzino. (Werke des
Konst. C.) Bukarest. 1901. 16^ XLIV+179 SS.
(III) Despre Cantacuziiii. (Über d. Cant) Bukarest 1902.
16^ CLXIII SS.
(lY) Genealogia Cantacuzinilor de Banul Mihai Can-
tacuzino. Buk. 1902. 16^ XI + 565 SS.
(V) Documente privitoare la familia Cantacuzino.
<Dok. bezügl. d. Familie C.) Buk. 1902. 16^ 360 SS.
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Literatur. 511
(VI) Albumul familiei Cantacuzino (Album d. Familie C.)
Buk. 1902. XVIII SS.
Die Nummern I — V sind von Jorga herausgegeben, sicherlich auch
Nr. VI, wo jedoch die entsprechende Bemerkung fehlt. Gleich hier sei
bemerkt, dass Jorgas Tätigkeit in den letzten Jahren hieroit noch lange
nicht erschöpft ist. Die rumänische historische Literatur verdankt seiner
staunenswerten Arbeitskraft noch eine gan^ Beihe von Publikationen, die
hier nächstens besprochen werden sollen. Die gegenwärtige Anzeige hat
sich infolge anderweitiger Arbeiten des Referenten in unliebsamer Weise
verzögert.
Die Materialien, welche in Nr. I dargeboten werden, sind z. T, poli-
tisch bedeutsam und, was auch ins (jewicht fällt, grösstenteils deutsch, latei-
nisch, französisch, italienisch und holländisch, nur weniges rumänisch, so
dass sie fast durchwegs allgemein zugänglich sind. Überwiegend stammen
sie aus dem Dresdner Staatsarchiv.
Es sind 1. Berichte des kursächsischen Gesandten in Wien, Wacker-
bart ^), vom Mai und Juni 1698 über das damalige Projekt, die Wallachei
unter sächsische, (nicht polnische) Hoheit zu bringen (S. .3 — 47), wobei
der Premierminister (Stolnic) Konstantin Cantacuzeno die erste Bolle
spielt^), — 2. Berichte verschiedener Korrespondenten über die Absetzung
und den Tod des Wojwoden Brankowan (S. 51 — 8l). Packend in ihrer
einfachen Schlichtheit sind die Nachrichten von der Art, wie der Kapedji
Pascha mit nur 16 Mann Begleitung unerwartet in Bukarest erscheint,
vor versammeltem Divan den Fürsten und sein ganzes Haus für verhaftet
erklärt und den Spatar (Schwertträger) Stephan Cantacuzeno zum Woj-
woden erhebt (S. 52—56, 66—71). Das einzige Wort ,Mazylbey* (Mazil =
verbannt) genügt, um den Pursten mitten in seiner Hauptstadt, umgeben
von seinen ihm treu ergebenen Bojaren (S. 63) vom Thron zu stürzen.
Durch allerlei Grausamkeiten und mchimalige Tortur werden ihm dann
Geständnisse erpresst über seine Schätze, nach denen die Türken lüstern
waren, endlich wird er mit seiner ganzen Familie vor dem Sultan hin-
gerichtet. — 3. Folgen einige Briefe, die zwischen Brankowan resp. seinem
Minister und den Kaiserlichen in der Zeit von 1711 — 1713 gewechselt
wurden (S. 83 — lOl), 4. Auszüge aus den Berichten des holländischen
Gesandten in Konstantinopel und des holländischen Konsuls in Smyma
aus den Jahren 1689 — 1714 mit rumänischer Übersetzung, teilweise nur
in rumänischem Auszug (S. 105 — 15l). Hier finden sich genaue Nach-
richten über die letzten Tage des unglücklichen Fürsten (S. 128 ff.).
») Vgl. über ihn: Dresdner Geschichtsblätter, 1903, XII. Jahrgang Nr. 1,
S. 149 f. A. 1.
>) Nicht uninteressant ist folgende Stelle (S. 16): [Konstantin erinnert]
E. K. M. möchte in alle Wege verhüten, dass keine Polaken zu dieser impresa
in ihr Land gebracht würden. Dann Polen dürften sodann prätendieren, einen
Teil an dem Schatzrecht zu haben; die Wallachen aber wollten E. K. M. allein
und sonsten niemand anderem sich unterwerfen. Yerhoffeten jedoch, dass E. K. M.
wohl regulirte deutsche Truppen mithinnen (? vielleicht mithinein)
bringen wurden, welche von guter Disziplin wären und keine
Exzesse, wie die Kaiserlichen verübten.
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512 Literatur.
Den Beschloss machen die Verteilung der Güter Brankowans an seine
Söhne vom J. i:09 (S. 155 — 166), die Aussteuer seiner Töchter (S. 167
— 170) unJ einige Schenkungsurkunden (S. 173 — 176).
Die YoiTede beschäftigt sich nicht mit den politischen Angelegenheiten,
sondern gibt eine stellenweise reizvolle Schilderung der kulturhistorischen
Verhältnisse an Brankowans Hof^).
Tritt schon in dem eben besprochenen Buch das Geschlecht der
Cantacuzene hie und da hervor, so sind die fünf folgenden Werke diesem
Geschlecht ausschliesslich gewidmet. Die Nr. III— VI sind auch aus dem
Archiv der Familie und auf Kosten von G. Gr. Cantacuzino durch Jorga
herausgegeben worden.
Was nun Nr. II betrifft, so liegt hier für den nichtrumänischen Leser
das Hauptgewicht wohl durchaus auf der Einleitung, welche, gestützt auf
teilweise arch<vulisches Material aus den Beständen von V/ien, München,
Dresden und Genua, interessante Daten zur Lebensgeschichte des Kon-
stantin Cantacuzeno, der um die Wende des 17. und 18. Jahrhunderts
(1688 — 1714) die erste Stelle nach dem Fürsten Brankowan einnahm^
zugleich aber auch über die damaligen politischen Verhältnisse im allge-
meinen bringt.
Als wichtigere Ergebnisse betrachtet Jorga selbst, dass der Tod
§erban-Woda's (Wojwode Seh. Cantacuzeno 1678 — 1688) nicht durch
Vergiftung herbeigeführt wurde und auch keine Änderung der Politik in
der Wallachei verursachte. Man war nämlich bisher der Ansicht, dasa
eine Partei unter [den Bojaren mit l^erbans Annäherung an die Kaiser»
liehen nicht einverstanden gewesen sei und eine Verschwörung seiner
Brüder Konstantin und Matei sowie seines Neffen Konst. Brankowan ihm
den Tod brachte. Nun zeigt aber Jorga, dass auch unter Brankowana
Herrschaft dieselbe Politik fortgeführt, das Verhältnis zum Kaiser nicht
alter irt wurde*). Erst als die österreichischen Heere nach der Wallachei
selbst vordrangen, entstand eine durch die fremde Soldutenherrschaft und
riesige Lieferungen hervorgerufene Misstimm ung, die aber bald nach der
Schlacht von Zernescht (21. Aug. 1690) neuen Bundesverhandlungen Platz
machte, die freilich zu keinem Ergebnis führten.
Der Mann, der nun eigentlich die Politik der Wallachei damals leitete^
war der Stolnic Konstantin Cantacuzeno. Er hatte Reisen gemacht, in
Italien studirt und sich so eine bedeutende Bildung angeeignet, die ihn
jedenfalls über den Durchschnitt der Bojaren weit hinaushob. Seine
Schriften werden hier in einer Auswahl geboten. Erwähnt sei davon fol-
gendes: Eine chronologische Aufzählung der wallachischen Wojwoden
(S, 19 — 40), eine »Succinta . . dilucidatione di Valachia*, welche die
Antwort auf Fragen bietet, die der bekannte General Graf Marsigli an den
*) Einige Lesungen scheinen verbesserungsbedürftig. S. 13 Z. 4 von unten
,andern' statt ,ardem% S. 14 Z. 5 , durch' statt ,durchl, ebenda Z. 6 von unten
»enttpffangen*, S. 22 Z. 6 von unten ,hietten* = ,hüten* statt »hielten*, S. 25 Z. 4
,erbfeindliche' statt ,erbeindle'. Ebenso wäre S. 26 «hetten* statt ,heften' S. 29
Kindeskindern, S. 30 Donnerkeil (Damerkeül), S. 39 Z. 4 ,ab* (ad), S. 52 «portas'
(partes), S. 89 gia (gai) zu lesen etc. — Selbstverständlich Kleinigkeiten.
s) Am 30. Jan. 1689 erhielt Brankowan ein Diplom von Leopold 1. als-
seinem Sozerain. Vgl. Documente p. 43, Instruktion ftlr Graf LadisCaus Csäkj«.
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Literfttnr. 5J3
Autor gerichtet hatte (S. 43 — 59). Das Wichtigste ist die »Istoria Bo-
mlnilor* (Gesch. d. Bmnänen S. 60 — Ende), welche freilich nur die Urzeiten
bis Attila behandelt and ohne eigentlich historischen Wei-t, dagegen um
so interessanter ist als Denkmal der rumänischen Schriftstellerei des
17. Jahrhunderts. Sie ist schon seit lange bekannt und schon in der
Chronikensammlung von Kogalniceanu (Cronicele Bomaniei etc. Bukarest
1872, P 87 — 126) abgedruckt. Indessen war das dieser Edition zu-
grunde gelegte Manuskript fehlerhaft und daher eine Neuausgabe er-
wünscht.
Nicht uninteressant ist der Versuch, aus den Zitaten eine ungefähre
Yorstellung von Konstantins Literaturkenntnis zu gewinnen. Sie war nicht
ganz unbedeutend: Yon antiken Schriftstellern kennt und zitirt er Livius,
Diodorus Siculus, Zonaras, von späteren Enea Silvio, Cluver, Sleidan, Bon-*
finius-Sambucus, Carions Weltchronik mehrere ungarisch-polnische Ge-
schichtswerke, (Cromer etc.) auch das 1667 erschienene Buch von Laurenz
Toppeltin, abgesehen von den rumänischen Chroniken, von denen aller-
dings, wie es scheint, nur üreche (S. 129) genannt wird. — Ein Ver-
zeichnis von Büchern, die er während seiner Studienzeit (l667) einkaufte,
vervollständigt diese Übersicht einigermassen (S. 2—3). Neben den all-
gemein gelesenen antiken (Schul-) Autoren finden sich auch sämtliche
Schriften von Aristoteles, Lukian und die Adaghien des Erasmus, die
»Institutionen lustinians* u. s. w.
Was die »Istoria« selbst betrifft, so ist darin das 5. Kapitel über
den Namen Vlachen (Wallachen) und die Herkunft des Volkes recht inter-
essant (S. 101 ff.). Hervorhebung verdient die Stelle auf S. 113, wo
nach Toppeltin ein Zitat aus Johann Zamojsky angeführt wird^), der gegen
die direkte Ableitung der Bumänen von den Bömem auftritt und dagegen
(allerdings mit Nennung eines unrichtigen Kaisers — Gallien statt Aure-
lian — was jedoch Konstantin resp. Carion zur Last zu fallen scheint,
vgl. S. 123) die antike Nachricht von der Verpflanzung der römischen
Kolonisten nach Mösien ins Feld führt. Konstantin sucht diese Ansicht
in nicht ungeschickter Weise zu widerlegen. Jedenfalls zeigt sich hier
schon derselbe Gegensatz, der dann seit Sulzer und Engel so viel Staub
aufgewirbelt hat.
Wie Nr. II so ist auch Nr. IV das Werk eines Cantacuzeno u. zw,
des Bau Michael 2), im J. 1787 verfasst, bis zu welchem Jahr die Ge«»
schlechterfolge auch geführt ist. Auch diese Arbeit ist schon einmal ver-
öffentlicht worden, allerdings an einem so unzugänglichen Ort, dass die
Neuausgabe im höchsten Grade notwendig war. Es ist ein Werk von
ausserordentlichem Fleiss und da die Cantacuzene fast mit allen einiger-
massen hervorragenden Familien des Landes Verbindungen eingegangen
haben, von Wichtigkeit für die Familiengeschichte Bumäniens überhaupt.
Von S. 2 — 362 wird die Genealogie des Hauses C. selbst behandelt, dann
folgt die der verwandten Familien Vacare§ti (363 — 370) Crejulejti (371
— 378), Vatatzes (379 — 386), Maurocordato (387 — 395) Ghicule§ti (396
1) Dürfte sich auf den Brief des berühmten Kronfeldherm an den Kard.
Aldobrandini aus d. J. 1594 beziehen?
») Geboren 1723 ; wanderte 1774 nach Bussland aus und wurde dort General-
major (Geneal. p. 24).
MittheUo]iK«D XXY. 33
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514 Literatur.
— 405)i Brankowan und einiger minder wichtiger (406 — il4) und endlich
die der Cantemir (415 — 422).
Diesen genealogischen Darstellungen sind durch Michael als wertvolle
Ergänzungen ziemlich zahlreiche Dokumente beigefügt aus einer Sammlung
des C/ischen Archivs, deren restliche Bestandteile von Jorga im Anhang
zur Genealogie (423 — 542) wie die vorgenannten in rumänischer Über-
setzung (die Originale sind griechisch) mitgeteilt werden. — Von den
ersteren sind viele für die Beziehungen mit Österreich von Bedeutung,
während die letzteren grösstenteils die Verhandlungen der Cantacuzene mit
den Bussen in den J. 1769 — 1774 betreffen und in dieser Hinsicht recht
interessant sind. Was die Genealogie selbst betrifft, so beginnt Michael
mit Auszügen aus einigen älteren Werken, von denen Du Gängers Hist
bjz. das wichtigste ist, gibt dann die Geschlechterfolge der älteren Zeit
(bis zu dem ,Postelnic^ [Hofmarschall] Konstantin) nach zwei Quellen, einem
,GelehrtenS Georg Saul Arvanitohoritul, und nach seiner Cousine, einer
Gräfin 0*Donnell. In beiden findet sich eine Menge Fabeleien ohne irgend-
welchen historischen Wert.
Die eigentlich selbständige Arbeit Michaels beginnt mit dem J. 1600.
Da wurde Andronic C, der zuerst in der Wallachei festen Fuss gefasst
hatte, in Eonstantinopel hingerichtet und seine Söhne begründen die Linien,
deren Entwicklung Michael ausführlich schildert, wobei er bei den wichti-
geren Personen auch Biographien imter Einschaltung der oben erwähnten
Dokumente bietet. — Natürlich kommen auch hier Fehler vor, die von
Jorga gewissenhaft richtiggestellt werden, im ganzen ist es jedoch eine
sehr reiche und auch zuverlässige Quelle i).
Nr. V ist eine Sammlung von Dokumenten zum grössten Teil aus
der Bibliothek der rumänischen Akademie, aus dem Cantacuzenischen und
dem Wiener Kriegs-Archiv, teilweise auch nach anderen Quellen. Viele
dieser Stücke sind für die Familiengeschichte, zugleich aber auch für die
politische und Kulturgeschichte des Landes von Bedeutung. Ich möchte
hier nur einiges hervorheben, was Österreich näher angeht.
Hieher gehört ein kaiserlichen Dekret vom 21. August 1734, durch
welches Karl VI. den beiden Brüdern Rudolf (Badu) und Konstantin
Cantacuzino den fürstlichen Titel zuerkennt (S. 194 f.) und eines vom
1. Februar 1735, in dem er dem Budolf die Ausübung von dessen Rechten
als Grossmeister des »Konstantinischen Hausordens* gestattet (S. 195 — 198)»
woran sich ein Dokument vom 1. September 1743 anschliesst, durch
welches der erwähnte Orden an Baron Johann Augustin von Abschatz und
Wallstadt verliehen wird (S. 185 — 192). Femer wären hier zu erwähnen
die Aktenstücke, über die auf siebenbürgischem Boden liegenden Be-
sitzungen der Cantacuzene, darunter ein Bericht Eugens v. Savoyen vom
24. Juni 1716 (S. 284 i). •— Eine ganze Reihe von Dokumenten bezieht
sich auf die Witwe des Wojwoden Stefan, Fauna und ihren Aufenthalt in
Osterreich (S. 285 ff.), auf den Eintritt ihres oben genannten Sohnes Radu
in das österr. Heer (S. 290, 301, 304) u. s. w., auf die Ernennung des
Georg Cantacuzene zum Banus der kleinen Wallachei und seine Absetzung
») Auf S. 199 Mitte soll wohl .din fiii Pirvului, fratele loi Mateiu« (statt
Micha!) stehen.
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Literatur. 515
(S. 289; 291 f.; 293—297) etc. — S. 323—328 folgen dann noch einige
Berichte des knrbayrischen Gesandten in Wien über die dortigen Verhand-
lungen der wallachischen Gesandtschaften 1686 — 1689^).
Die bisher besprochenen QueDen (Nr. I, ü, IV, V) bilden eine Haupt-
grundlage für die als Einleitung zur »Genealogie* und den »Documente*
erschienene Studie Jorga's »Despre Cantacuzini* (Nr. III). Selbstverständ-
lich ist dabei auch reichhaltiges sonstiges Material verarbeitet, wovon seine
eigenen Quellenpublikationen (Studii $i documenti etc.) einen nicht unbe-
deutenden Teil bilden.
Die historisch glaubwürdige Genealogie der C. beginnt nach Du Gange
mit der sechsten Generation vor dem Kaiser Johannes C. Nach dem Fsdl
von Konstantinopel waren die grossen griechischen Familien von der Teil-
nahme an der Herrschaft ausgeschlossen und gezwungen, entweder ins
Ausland zu fliehen, um im Dienst abendländischer Staaten ihr Dasein zu
fristen, oder sie mussten sich mit bürgerlichen Beschäftigungen befreunden,
Gewerbe oder Handel treiben und die vorzügliche Fähigkeit zu Geld-
geschäften, die ja dem griechischen Volk seit jeher eignete, machte es
ihnen möglich, sich innerhalb kurzer Zeit als Finanzmacht wieder in die
Höhe zu arbeiten. Die Eigenaii des osmanischen Beiches mit seiner all-
gemeinen Bestechlichkeit und häufigen Geldnot hob den Beichtum zu einer
ausserordentlichen politischen Macht, die nur durch die schrankenlose
Despotie einigermassen unschädlich gemacht werden konnte. So schwebte
der reiche Kaufherr immer zwischen den Extremen des grössten politischen
Einflusses und des Todes.
Dies war denn auch das Schicksal des ersten bedeutenden Canta-
cuzen der türkischen Periode, Michael, der von den Türken den Beinamen
>Schaitanogln* (Teufelssohn) erhielt. Als kaiserl. Gross-Kaufmann ([li'jfag
icpaYiiateoaJc), der mit Pelzwerk, Blei, Eisen u. s. w. handelte, als Ober-
zolleinnehmer, Oberaufseher der Salinen und Pächter des Salzsees von
Anchialos erwarb er sich ein ungeheures Vermögen und durch dieses wieder
•einen so grossen Einfluss auf den Grosswesir Muhammed Sokoli, der ihn
seinerseits in die Höhe gebracht hatte, dass er fast souverän über die Be-
setzung der rumänischen Fürstentümer und des Patriarchenstubls von
Konstantinopel entschied und von den Griechen des osmanischen Beiches
üast wie ihr Fürst angesehen wurde*). — Diesem kühnen Aufschwung
folgte dann schnell sein Sturz und gewaltsamer Tod (3. März 1578), aber
der Einfluss seines Geschlechts konnte nicht völlig gebrochen werden, nur
dass es den Schauplatz der Tätigkeit wechselte. 1593 erscheint Michaels
Sohn Andronik mit dem Titel »Ban*, als Vertreter der Wallachei bei der
Pforte und setzt die Ernennung Michaels des Tapfem zum Wojwoden
durch. Er war damals offenbar dort schon begütert und hochangesehen,
spielte dann auch unter Michaels Begierung eine grosse Bolle, endete aber
wie sein Vater, Im J. 1600 wurde er getötet und seine fünf resp. sechs
^) S. 290 ist zu lesen »Nieder- und Holland «^ d. h. österreichische resp«
ireie Niederlande. S. 297 Hoftnittel(-Zentralbehörden). S. 324: »das Landt wider
allen feindtlichen Einbruch etc.«
«) Jorga p. XXV—XXXVIl, hauptsächlich nach Gerlachs (üngnads) Tage-
buch, Franmuit 1674.
33*
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516 Literatur.
Söhne &nden einer nicht ganz sichern Tradition nach eine Zuflucht in
Kretai).
Jorga weist nun auf Grund einer Untersuchung Tanoviceans nach,
dass diese Söhne durch Badu Michnea (herrschte in der Wallachei 1611
—1616 und 1620 — 1622, in der Moldau 1616 — 1619 und 1622 — 1626)
in die rumänischen Fürstentümer eingeführt wurden und dort schon vor
Matthias Bessaraba, unter welchen die »Genealogie* ihre eigentliche Ein-
wanderung setzt, einige der höchsten Stellungen bekleideten.
Die nationale Beaktion, welche in den beiden Fürstentümern gegen
ihre Überschwemmung durch die Griechen ausbrach, vertrieb dann zwei
der Brüder. Michael kehrte nach Eonstantinopel zurück, Demetrius wan-
derte in die Krim aus, wo er zum Islam übertrat. Die rumänischen Linien
der Folgezeit gehen von Konstantin aus, der in die Wallachei übergetreten
war, und von Thomas und Jordachi, welche sich in der Moldau behaupteten.
Konstantin erhielt die Würde eines Postelnic mare (Hofmarschall) und war
eine der festesten Stützen der Begierung Matthias Bessarabas (1632/33—*
1654), ein ruhiger, besonnener, ehrenfester Mann, der die Grösse seines
Hauses sowohl duch seine politische Haltung wie auch durch die Heirat
mit Helena, der jüngsten Tochter des Wojwoden Badu ^erban Basarab
(1601 — 1611), einer reichen Erbin, begründete. Nach dem Tode des
Matthias Bassaraba zog er sich so ziemlich ganz von der Politik zurück,
was jedoch nicht verhinderte, dass auch er wie sein Vater und Gross vater
ermordet wurde, er freilich nicht von den Tüiken, sondern auf Befehl des
Wojwoden Gregor Ghica, dem er selbst zum Thron verholfen hatte.
(20. Dez. 1663).
Seine Söhne übernahmen die Bache. Draghici ging zunächst nach
Konstantinopel, Konstantin in die Moldau, ^erban, der auf Befehl des
Fürsten an der Nase verstümmelt und dann um schweres Geld aus der
Gefangenschaft losgekauft worden war, nach Siebenbürgen. Nach kurzer
Zeit erreichten sie Ghicas Absetzung (l664) und unter dem folgenden
Wojwoden eine feierliche Lossprechung des ermordeten Vaters von aller
Schuld, endlich auch die furchtbare Bestrafung der an dem Mord Betei-
ligten. Zugleich beginnt ^erbans Streben nach dem Thron. Er steht mit
seinem Geschlecht an der Spitze der Unzufriedenen, da es gilt Badu Leon
(1664 — 1669) zu stürzen und die Oantacuzene spielen unter dem durch
ihre Bemühungen auf den Thron erhobenen Wojwoden Anton die erste
Bolle, alle höheren Stellen werden aus ihrer Mitte oder mit ihren Partei-
genossen besetzt und die Verfolgung der > Mörder* weiter betrieben. Dann
folgt wieder ein ganz plötzlicher Szenenwechsel. Ghica wa^; aus dem
Abendland, wohin er geflohen war, zurückgekehrt, hatte bei der Pforte
wieder Gnade gefunden und wurde im März 1672 zum Wojwoden ernannt,,
die Oantacuzene gefangen genommen und ihm übergeben.
In der Wallachei kommen nun natürlich wieder die > Mörder* in die
Höhe, aber ^erban entflieht aus der Gefangenschaft nach Siebenbürgen und
von dort zur Pforte, wo er in dem Kaimakam Kara Mustafa einen Gönner
erwirbt. Bald erreicht er die Befreiung seiner Brüder und die Oantacuzene
1) Genealogia p. 36; Jorga Despre €• p. XLIII. — Entere nennt nur
itinf Söhne. Jorga p. XLV sq. macht auf einen sechsten aufmerkaan^
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Literatur. 517
scheinen auch beim zweiten Sturz Ghicas (1673) die Hand im Spiel gehabt
zu haben« Der Wojwode Duca, der auf ihn folgte, stand zuerst mit ihnen
gut, verfeindet sich aber bald und muss endlich ^erban platzmaohen, dessen
Ernennung am 27. Dezember 1678 erfolgte, ^erbans herrische Natur und
seine Habsucht, die namentlich in dem Benehmen bei dem Erbschafbsstreit
nach dem Tod seiner Mutter Helena (2. Mtfrz 1686) hervortrat, brachte
ihn in Gegensatz zu seiner eigenen Familie, so dass man bei seinem Tod
an Vergiftung dachte (VgL oben S. 512). Wichtig sind seine Verbindungen
mit den Kaiserlichen^) seit April 1687, doch konnte er sich zu keinem
entscheidenden Schritt entschliessen. Auf ^erban folgte ein dem Can-
tacuzenischen Haus nahe verwandter Fürst Konstantin Brankowan (Brln-
covean)^), unter dem das erwfthnte (Geschlecht auch weiter die höchsten
Würden einnahm; die erste Stelle bekleidete der Stolnic Konstantin, ein
jüngerer Bruder ^erbans (vgL oben S. 512 f.), neben dem noch der Mare
comis (= Oberststallmeister) §erban, ein Neffe des Verstorbenen von
Wichtigkeit war*).
Bald begann wieder das Streben der Cantacuzene nach den Thron und
ihre Anklagen gegen Brankowan waren mit eine — wenn auch wohl
nicht die entscheidende — Ursache zu seinem Sturz 1714 (s. oben S. 51l),
in dessen Folge Stefan C, ein Sohn des Stolnic Konstantin, Wojwode
wurde. Auch er trat wie seine Vorgänger in Verbindung mit Österreich
und dies führte 1716 zu einer Katastrophe der Familie, die die früheren
von 1578, 1600, 1663 und 1672 weit überbot und von der sie sich
nicht mehr vollständig erholen konnte.
Ste&ns Witwe Fauna floh mit ihren Söhnen Badu (Budolf) und Kon-
stantin (vgl. oben S. 514) nach Italien und dann nach Wien, auch des
Wojwoden ^erban Witwe Maria fand mit ihrem Sohn Georg auf öster-
reichischem Boden eine Zuflucht und dieser wurde 1718 zum Banus der
österreichisch gewordenen kleinen Wallachei ernannt, freilich schon 1726
wieder abgesetzt, 1739 ist er in Hermannstadt gestorben. — Kadu scheint
eine abenteuerliche Natur gewesen zu sein, die ganze Art des Benehmens
in der Angelegenheit des »konstantinischen Hausordens*, die unglaublichen
Titel, die er sich beilegte*), beweisen dies genugsam, noch mehr sein Ver-
such, sich im Gegensatz zu Österreich eine selbständige Herrschaft im
österr. Serbien zu gründen, was seinem Bruder eine vierzigjährige Ge-
fangenschaft (1740 — 1780) einbrachte, aus der er erst als Greis von
achtzig Jahren durch Kaiser Josef IL befreit wurde ^). Badu hat seine
1) Interessant ist die Behauptung der » Genealogie < p. 213, dass ^erban
durch seine Kara Muetafa absichtlich gegebenen falscnen Katschläge Wien ge-
rettet habe, zu dessen Beweis ein Schreiben des Grafen Waldstein an ihn vom
29. Febr. 1688 dient (ebenda p. 248 f. in rumänischer Übersetiung), in welchem
von ^erbans schönen Taten bei der Belagerung Wiens gesprochen wird, ,da er
ihm die Freiheit zurückgegeben ?)<. Die Stelle ist nicht ganz klar.
') Entstammte der iSie des Papa Brankowan mit einer dem Namen nach
unbekannten Tochter des Postelnic Konstantin, war also ^rbans Neffe. Vgl.
»Geneal.« p. 80.
») Sonn von des Wojwoden ^erban ältestem Bruder Draghici, Geneal. p. HO.
, «J Vgl. »Geneal.* 332 und Anm., weitere Titel in den »Documente« p. 185 sq
(lateinisch).
*) Geneal. 335—339.
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518 Ldteratnr.
Töchter an Mitglieder des österr. Adels verheiratet, eine davon die Grä6n
O'Donnel, hat dem Ban Michael genealogische Nachrichten för sein Werk
geliefert (vgl. oben S. 514).
In der Wallachei ^) blieb nur die Linie, die von Draghici, dem ältesten
Sohn des Postelnic Konstantin, abstammte. Sie läuft von Draghici über
seinen Sohn Pirvu und seinen Enkel (Pirva IL) bis auf den gegenwärtigen
Vertreter, dem die Herausgabe der in Rede stehenden Werke zu danken
ist. Von Draghicis zweitem Sohn dem Ban von Graiova, Matei, stammten
vier Söhne, deren einer der Genealoge Michael ist, der nach Bussland aus-
wanderte. — Er sowie seine Brüder Pirvu und Badu haben, nachdem sie
in der Wallachei lange Zeit eine bedeutende Bolle gespielt und alle Wecbsel-
fillle, die dabei unausweichlich waren, mitgemacht hatten, eine enge Ver-
bindung mit Bussland eingegangen, die während des Kriegs von 1768 —
1774 von grosser Bedeutung war. — Von dieser jüngeren Linie blieben
schliesslich nur zwei Söhne Badus in der Wallachei.
Um kurz auch der Geschiebe der moldauischen Cantacuzene zu
gedenken, so waren zwei Brüder des Postelnic Konstantin um 1633 in
der Moldau ansässig, Thomas ulid Georg (Gheorgache, auch Jordachi
genannt). Ersterer hatte nur eine Tochter, die er an Bacovi^a Cehan
verheiratete. Ihr Sohn war Michael Bacovi^a, der Wojwode der Moldau
(1703—1705, 1707 — 1710, 1716—1727) und der Wallachei (1741 —
1744) und auch andere Mitglieder dieses Hauses sind zur Herrschaft über
das Land gekommen. — Der Name der Cantacuzene wurde durch die von
Thomas jüngerem Bruder Georg begründete Linie erhalten. Dazu kamen
einige Glieder der wallachischen Linie. Zwar Demetrius (Dumitra^cu), der
Sohn von des Postelnic Konstantin nächst ältestem Bruder Michael, der zweimal
(1674—1676, 1684 — 1685) in der Moldau herrschte, verliess das Land
wieder und starb in Konstantinopel, aber nach etwa zwei Generationen
siedelte der älteste Sohn des Ban Matthias, Konstantin, nach der Moldau
über und begründete dort eine neue Linie.
Schliesslich seien noch einige Worte dem »Album« (Nr. VI) ge-
widmet. Es enthält fünf Familienbilder und neun faksimilirte Dokumente.
Von den ersteren zeigt eines die Familie des Postelnic Konstantin
nach einer Darstellung im Kloster Hurezul, das zweite, der Apostelkirche
in Bukarest entlehnt, den Wojwoden Stephan mit Frau, Vater, Mutter und
den Oheimen ausser dem verstorbenen Wojwoden §erban, das dritte die
Stifter der Klosterkirche Mägurean in Bukarest nach einer Kopie vom
J. 1862, wo unter Nr. 12 der Autor der Genealogie erscheint; auf Bild_
Nr. 4 sind die fünf ersten Personen des vorerwähnten Bildes in grösserem
Massstab wiederholt, das fünfte führt Pirvu (III.) und seine Gemahlin eben-
falls nach einer Kirchenmalerei vor.
Die Dokumente sind Wiedergaben von Stücken, die zum Teil schon
länger bekannt sind, sechs sind in den >Documente^ gedruckt.
Für Österreich ist die Urkunde Kaiser Karls VI. für Badu wegen des
> konstantinischen Hausordens* vo Interesse.
') Das folgende ist in Jorgas Einleitung nicht behandelt und hier der Voll-
ständigkeit halber kurz nach der Genealogie p, 37—206 zusammengestellt.
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Literatur. 519
Die vorstehenden Zeilen dürften, wenn sie auch natorgemäss nur
einen flüchtigen Überblick über den Inhalt der durch Jorgas Publikationen
hier zugänglich gemachten Materialien geben konnten, doch zeigen, dass
da Quellen erschlossen sind, die für die rumänische Familien sowie für
die politische und Kulturgeschichte von grosser Bedeutung, an mehr als
einer Stelle auch von allgemeinerem Interesse sind, namentlich wo sie sich
auf die politischen und persönlichen Verbindungen des Cantacuzenischen
Geschlechts mit Österreich und Bussland beziehen.
Die Edition ist im ganzen sehr sorgfältig und die Register ent-
sprechen, ohne übergenau zu sein, allen billigen Ansprüchen.
Wien. Moritz Landwehr von Pragenau.
Dr. Anton Mayer, Das Archiv und die Registratur der
niederösterreichischen Stände von 1518 bis 1848. (Jahrbuch
für Landeskunde von Niederösterreich 1902).
Dr. Ferdinand Krackowizer, Das oberösterreichische
Landesarchiv zu Linz. Seine Entstehung und seine Bestände.
Linz 1903.
Durch den Ankauf des in der Herrengasse gelegenen Hauses von den
Brüdern von Liechtenstein 1513 war die Möglichkeit gegeben, die stän-
dischen Privilegien, Urkunden und Schriften, die sich bisher auf den festen
Schlössern des jeweiligen Landmarschalls befunden hatten, in einem Archiv
zu verwahren. 1518 konnte es den Ständen anheimgestellt werden, ihre
Urkunden im »Briefgewölb« zu hinterlegen. Vor den Türken wurden die
Archivalien 1529 nach Melk, 1532 nach Aggstein und 1543 in die feste
Burg Pirchenstein an der Mühl geflüchtet. Am 13. Dezember 1542 fand
die erste Inventarisirung statt, die 65 Stück Urkunden aufweist, von denen
heutzutage noch 61 vorhanden sind, darüber hinaus aber noch 15 Stück
(vor 1542), die damals nicht vorlagen. Von der zweiten Inventarisirung
aus 1566 ist das Protokoll nicht erhalten. Aus der dritten vom 21. No-
vember 1576 ergibt sich, dass seit 1542 fünfundzwanzig Stück hinzuge-
kommen waren, von denen heute noch zweiundzwanzig da sind, ausserdem
sieben andere. Sonst sind keine Inventare auf uns gekommen. Im Sommer
des Jahres 1611 wurde eine Überprüfung des Archivinhaltes vorgenommen
— Bestand 131 Urkunden. Der Bericht darüber an die Stände ist vor-
handen, nicht aber der damals angelegte Materienindex; bei dieser Gele-
genheit geschieht zum erstenmal jener 3799 Privaturkunden Erwähnung,
die sich heute im niederösterreichischen Landesarchiv befinden und aus der
landmarschallischen Kanzlei stammen.
Der Aktenbestand des Archivs gehörte einst zur Registratur. Daher
ist auch die Geschichte der Registratur dargestellt. Ihre erste Spur reicht
bis zum Schluss des 16. Jahrhunderts zurück; 1580 wurde nämlich ein
eigener Registrator bestellt. 1634 wurde die Registratur, die bisher zur
»Buchhalterei und Kanzlei* gehörte, von diesen beiden Ämtern getrennt.
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520 Literatur.
Die Begiatratoren hatten auch die Aufsicht über das Archiv, wir erhalten
daher aus ihren Berichten und aus den Dienstinstruktionen für sie auch
manche Aufhellung über das Archiv. So erwähnt der Bericht des Begi-
btrators Hojer, dass 1656 die Bestände des Archivs aus ihrem bisherigen
Lagerort nächst dem Baitkoll^um in das feuchte Gewölbe hinter dem
Einnehmeramt übertragen wurden. Aus dem Bericht von 1667 ergibt sich
wieder, dass seit dem Jahre 1611 neununddreissig Stück ständischer Pri-
vilegien hinzugewachsen waren. Interessant ist der Bericht des Begistra-
tors Boberti über das Pestjahr 1679 und über das Türkenjahr 1683. Bei
der zweiten Belagerung Wiens durch die Türken hatte man nämlich nicht
die wichtigen Schriften von Wien weggebracht, wie es in den gleichen
Fällen im 16. Jahrhundert geschehen war; die grösste Ge&hr drohte dies-
mal durch das Feuer im Schottenhof am 14. Juli. — Im Jahre 1696 er-
folgte eine für das Archiv ungemein wichtige Verordnung. Es ist das
Dekret vom 6. Mai 1696 über Zusammenstellung einer Matrikel für die
zwei oberen Stände (HeiTcn und Bitter). Eine Kommission unter dem
Torsitze des Grafen Traun beendete im Jahre 1706 diese Arbeiten. Die
im Archiv befindlichen Pergamenturkunden wurden chronologisch in den
Eztraktenbüchem zusammengetragen, in einem Buche die Privilegien,
Bechte und Instrumente eines jeden der Stände, in einem andern Buche
endlich die Wappen. Der zweite Hauptteil der Arbeit war die Anlegung
der Matrikelbücher selbst. 1717 war »eine neue Einrichtung* des Ar-
chivs im Zuge, von der jedoch nichts näheres bekannt ist. Damit steht
ohne Zweifel die Abfassung eines neuen Bepertoriums über die Be-
gistratur in Verbindung. Mit der grossen Aktion des Landmarschalls
Traun und mit der Anregung von 1717 hat die Archivfrage auf lange
Zeit einen Abschluss gefunden. Nur ab und zu wurden Hilfsbücher (In-
ventare und Indices) angeferiigt, die jetzt häufig die massenhaft skariirten
Akten ersetzen müssen. Das erste wichtige Nachschlagebuch dieser Art
ist der bis 1722 reichende Codex Provincialis, vier Bände und Indexband,
1723 angelegt, aber nicht fortgesetzt infolge störender Ereignisse. 1741
wurde nämlich die Belagerung Wiens durch die Baiem und Franzosen
befürchtet, die geschäftführenden Organe der Stände bereiteten alles vor,
nach Xrumbach oder Eirchschlag zu flüchten ; die Beichsfeinde aber wandten
sich plötzlich nach Böhmen. Seit 1748 waren Baureparaturen im Gang.
Erst 1772 wurde durch den Landmarschall Trautson die Fortsetzung des
Codex Provincialis angeregt und sie wurde tatsächlich unternommen. Die
Continuatio Codicis Provincialie umfiasst zehn starke Bände und zwei Index-
bücher. Der erste Band war 1779 vollendet, der Index schliesst mit dem
Jahre 1819. Das Archiv machte noch eine Übertragung mit; als 1797
Napoleon in Steiermark stand, wurde es am 19. April nach Brunn ge-
schafft. — Nach 1772 sind keine Verfügungen allgemeiner Art für Archiv
und Begistratur erflossen. Die Abhandlung beschäftigt sich in diesem
Abschnitte mit jenen Personen, die in dieser Zeit das Archiv zu würdige
verstanden und verständig forderten, wenn dies auch nicht in dem Masse
geschah, wie hundert Jahre vorher durch den Landuntermarschall Johann
Joachim von Aichen, der unter anderm vierundsechzig Handschriftenbände
dem Archiv schenkte.
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Literatur. 521
Der Neubau des Landhauses, yoUendet 1832| brachte für das Archiv
einen den Anforderungen entsprechenden Baum und damit die Grundlage
für die Einrichtung des jetzigen, stattlichen niederösterreichischen Landes-
archivs.
So weit die Geschichte des Landesarchiys als Hauptarchiy der Stände
in ihrer Gesamtheit. Darüber hinaus besteht schon seit 1612 die Be-
stimmung, von den Landtagshandlungen alles abzusondern, was einen Stand
allein als solchen betrifft. So entstand für jeden der drei Stände ein
eigenes Archiv, dessen Verwahrung dem Vorsitzenden eines jeden Standes
zukam: dem Abt von Melk das Prälatenarchiy, dem Landmarschall das
Archiv des Henenstandes, dem Landuntermarschall das Archiv des Ritter-
standes. Die Verantwortung und gute Verwaltung lag aber dem Sekretär
des betreffenden Standes ob. Die Archive der beiden weltlichen Stände
waren im Landhause, das des Prälatenstandes im Melkerhof verwahrt Seit
1862 sind sie alle im Landhause, bilden aber eine selbständige Abteilung
im niederösterreichischen Landesarchiv; sie zählen 68, 113 und 104 Fas-
zikel. Die erste Nachricht über Ordnung des Herrenstandarchivs, das für
die Geschichte und die Genealogie des österreichischen Adels von grossem
Wert ist, ist aus dem Jahre 1645, far das Bitterstandarchiv ist 1668 das
gleiche Datum. Beide Archive entbehrten nicht einer gewissen Fürsorge,
da sich innerhalb der beiden Stände immer Mitglieder fanden, die Eifer
für die archivalischen Arbeiten im Interesse ihres Standes an den Tag
legten.
Dies in Kürze der Inhalt der höchst dankenswerten Arbeit des jetzigen,
viel verdienten Landesarchivars Dr. Anton Mayer.
Die Organisation des staatlichen Archivwesens veranlasste auch den
oberösterreichischen Landesausschuss, ein selbständiges, den Anforderungen
der historischen Wissenschaft entsprechendes Archiv zu schaffen, dem das
steiermärkische Landesarchiv zum Muster dienen sollte. Nach einigen Vor-
arbeiten, die besonders durch Julius Stmadt gefordert wurden, konnte das
oberösterreichische Landesarchiv am 1. September 1896 das ehemalige
Gebäude des Museums Francisco Garolinum an der Promenade zu Linz
beziehen; zum Landesarchivar wurde der bisherige Leiter der Begistratur
des Landhauses Dr. Erackowizer bestellt, der seither nicht nur das Archiv
übersichtlich geordnet und zahlreiche Verzeichnisse hergestellt hat, sondern
auch rührig auf die Mehrung des Archivs bedacht gewesen ist, so dass
sich nach siebei^ähriger Tätigkeit in dieser Bichtung die Bestände ver-
doppelten. Und vor kurzem hielt es der Archivar für angezeigt, durch
eine Beschreibung des oberösterreichischen Landesarchivs die geschicht-
wissenschaftlicben Kreise auf diese neue Fundstätte aufmerksam zu machen.
Die wertvollsten Bestandteile bilden die Landschaftsakten, Ver-
handlungen der Stände der Provinz von 1603 bis 1790, in 1602 Schuber-
bänden und das sogenannte Schüsselberger Archiv. Dieses wurde
von dem oberösterreichischen Geschichtschreiber Freiherrn von Hoheneck
(1669 — 1754) auf seinem Stammschlosse Schlüsselberg bei Grieskirchen
begründet und 1834 von den Ständen durch Kauf erworben. Es enthält
viele interessante und wichtige Handschriften und Urkunden, far die Fa-
miliengeschichte der Adelsgeschlechter von Oberösterreich bietet es aus-
giebiges Quellenmaterial. Besonders wertvoll ist, dass von des Freiherm
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522 Literatur.
Richard Strein Manuscriptum genealogicum, das beim Brande des Land-
hauses 1800 zngmnde ging, eine durch Hoheneck besorgte Abschrift vor-
handen ist (i4 Foliobände). In einer eigenen Arbeit hat Erackowizer 1899
da9 Archiv von Schlüsselberg beschrieben. Ein» Ergänzung der Land-
schaftsakten bilden die 332 Urkunden des »Geheimen Archivs«, das
sich früher unter dreifacher Sperre im Begistraturlokale des Landhauses
befand. Ebenso die Annalen, grosse Folianten, die Verhandlungen der
Stände enthalten, namentlich die Landtagsgegenstände samt ihren Beilagen
vom Anfang des 16. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Und schliess-
lich die alte Begistratur, Akten aus dem Zeitraum 1790 — 1812.
Zu diesen ursprünglich vorhandenen oder gleich bei der Gründung
des Landesarchivs in Aussicht genommenen Beständen kamen die Neu-
erwerbungen. Es sind: die Archivalien des ehemaligen Kollegiatstiftes
Spital am Pyhrn; die älteren Akten und Urkunden aus der Begistratur
der Linzer Statthalterei, durch Dr. Wilhelm gesichtet, etwas über
hundert Schuberbände (diese beiden Gruppen wurden unter Vorbehalt des
staatlichen Eigentumsrechtes zur Aufbewahrung übergeben); das Archiv
der Kirchdorf-Micheldorfer Sensengewerksgenossenschaft; Archi-
valien aus Obernberg im Innviertel, eine Ausgrabung aus dem Schütt-
kasten bei dem dortigen Gerichtsgebäude; die Adelsmatrikel des
Herren und Bitterstandes; die historisch-topographische Ma-
trikel des Landes ob der Enns mit einer historischen Karte des Eron-
landes, das sorgfältige und ungemein tüchtige Werk des Verfassers der
Matrikel, P. Johann Lamprechts ; endlich Archivalien aus der aufgelassenen
Begistratur des Schlosses Eferding.
So liegen von den Archivaren der beiden österreichischen Landes-
archive wesentlich verschiedene Arbeiten vor. Das ist durch das grund-
verschiedene Wesen der Archive selbst bedingt. Das Wiener sieht
auf eine fast vierhundertjährige Geschichte zurück, seine Bestände sind
in dieser Zeit naturgemäss im Zusammenhang mit den Geschäften der
ständischen Eörperschaften und Behörden erwachsen; daher konnte eine
Geschichte dieses Archivs im eigentlichen Sinn des Wortes geliefert werden.
Das Linzer Archiv ist eine Schöpfung der neuesten Zeit, es ist daher
kaum noch über die erste Einrichtung hinausgekommen und erweitert
noch täglich seinen Wirkungskreis ; so handelte es sich hier vorzüglich um
ein Verzeichnis der bisher einverleibten Bestände zum Nutzen und From-
men der Geschichtsforschung.
Wien. K. HöneL
Die historischen Programme der österreichischen
Mittelschulen für 1902 und 19O30-
Da es sich diesmal um zwei Berichtsjahre handelt, ist die Zahl der
zur Anzeige gelangenden Programmarbeiten geschichtlichen und erdkund-
•) Gymnasium wird mit G., Realschule mit R. gekürzt.
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Literatar. 523
liehen Inhalts bedeutend; yiele liefern wichtige Beiträge zur allgemeinen
und zur österreichischen Geschichte. Von diesen beruhen auf ungedrucktem
Materiale: Geschichte Pettaus im Mittelalter, I.Teil, von Hans
Pirchegger (G. in Pettau 1903), eine für Schüler und für Freunde der
Stadt geschriebene quellenmässige Darstellung von den wechselnden Schick-
salen Pettaus und Pannoniens in der ersten Hälfte des Mittelalters. Das
alte Poetovio hat trotz mehrfacher Verwüstungen und Zerstörungen fort-
bestanden und erlangte in der Earolingerzeit als »Stadt* wieder grössere
Bedeutung, als es in den Besitz der Salzburger Kirche gekommen war
(Fortsetzung folgt). P. benützte ungedruckte Urkunden aus Pettau, aus
dem Schlosse Thumisch und im Landesarchive zu Graz. In der Beilage
werden grössere Stellen aus dem handschriftlichen (deutschen) Ohronicon
seu commentarius Pettoviensis des Pfarrers Georg Hauptmann in Haidin
aus dem Ende des 17. Jahrhunderts (die ältere Zeit umfassend) abge-
druckt. — Tirolische Turniere im 13. und 14. Jahrhundert
von L. Schönach (Ober-R. in Innsbruck 1903). Nach einer wertvollen
historischen Einleitung werden Auszüge aus den Raitbüchem im Statt-
haltereiarchiv in Innsbruck, aus Urkunden im Beichsarchiv in München
und im Wiener Staatsarchiv über Turniere geboten, die in Tirol von 1299
bis 1355 stattfanden, oder über Tiroler, die auswärtige Waffenspiele be-
suchten. — Beiträge zur Geschichte des ehemaligen Kartäu-
serklosters Allerengelberg in Schnals von Josef C. Bief
(G. der Franziskaner in Bozen 1903). Die Kartause wurde von Heinrich
von Kärnten 1325 gestiftet und mit vielen Freiheiten ausgestattet (nach
dem Muster von Mauerbach) und 1782 aufgehoben. Dieser Teil der Ar-
beit befasst sich mit den Quellen zur Geschichte der Kartause und gibt
dann die Begesten aus den verschiedenartigen, seit Aufhebung des Klosters
stark verstreuten Urkunden, die teil in Kartaus, Völlan, Schlanders und
Bozen, teils im Statthaltereiarchiv in Innsbruck und im Staatsarchiv in
Wien liegen. Die Begesten umfassen die Zeit von 1325 bis 1382 (Fort-
setzung folgt). — Christophorus Hegendorphinus in der bi-
schöflichen Akademie zu Posen (1530 — 1535), ein Beitrag zur
Geschichte der Renaissance und Reformation in Polen von St. Kossowski
(2. Staatsg. in Lemberg 1903). Der Humanist Hegendorf, 1500 in Leipzig
geboren, wurde vom Bischof Lubranski nach Posen an die neue Akademie
berufen, wo er eine reiche literarische Wirksamkeit entfaltete, bis er durch
die Reaktion vertrieben wurde. Hier sind Notizen aus den ungedruckten
Acta capitulorum (Posen) geschöpft, durch welche einzelne Angaben von
Wotke richtiggestellt werden. — Über das rechtliche Verhältnis
der Niederlande zum deutschen Reiche von G. Turba (Staats-G.
im 13. Bez. Wiens 1903), zugleich eine Ergänzung zu Turbas Buch » Ge-
schichte des Thronfolgerechtes in allen habsburgischen Ländern • . . .
(1156 — 1732)*, Wien und Leipzig 1903. Nach bisher unbenutzten Akten
im Geh. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien und im Ministerium des
Innern werden a) die Reichsbelehnungen in Geldern, Zütphen, Utrecht,
Oberjssel und Cambrai unter Karl dem Kühnen und Kail V. besprochen,
dann b) der burgundisch-niederländische Gesamtbesitz festgestellt, der durch
die pragmatische Sanktion Karls V. (1549) theoretisch und durch die
Huldigung Philipps II. in den einzelnen Gebieten praktisch begründet
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524 Literatur.
wurde, so dass jetzt die Verschiedenbeit des Erbrechts in den Provinzen
beseitigt war. Dann wurde diese Einheit und die weibliche Erentual-
succession auch vom Beiche garantirt (l55l). c) Die Bechtsyerhältnisse des
Hauses Burgund. Im letzten Abschnitte wird die Anfechtung und Ver-
teidigung des burgundischem Vertrages (Augsburg 26. Juni 1548) betreffend
den Beichssühutz fiir die Niederlande, u. den Ausschluss des burgundi-
schen Kreises vom Beligionsfrieden von 1555 behandelt. — Der Begie-
rungsantritt Ferdinands I. in den niederösterreichischen
Erblanden von W. lUing (Staats-G. in Floridsdorf bei Wien 1903).
Nach dem Ableben des Kaisers Max suchten die n.-ö. Lande das >ltegi-
ment * überall beiseite zu schieben und an dessen Stelle die landständische
Verwaltung zu setzen. Am schärfsten ging der Wiener Landtag vor; die
Stände verlangten die Begierung fär sich bis zur Ankunft der neuen
Landesherren und machten geltend, dass sie vor der Erbhuldigung und
vor Bestätigung ihrer Privilegien keinen Gehorsam schuldig seien. Die
Länder gingen in dieser Sache einhellig vor (Zusammenkunft der Ver-
treter in Brück a, M. 1520), wiesen die Forderungen des obersten Begi-
ments zurück und beschlossen eine Gesandtschaft an Karl V. Hier gingen
jedoch die Ansichten über die den Gesandten zu gebende Instruktion weit
auseinander und schliesslich kam es auch unter den Gesandten selbst zu
verschiedenen Weiterungen. Indessen bestätigte Karl V. das oberste Be-
giment in Augsburg und wies die Stände an dieses. Allein die Gesandten
kamen doch nach Spanien und erhielten dort eine Antwort, die gegen ihre
bisherigen Bestrebungen gerichtet war und ihnen auferlegte, sich den
obersten Statthaltern zu unterwerfen und ihnen auch die Erbhuldigung zu
leisten. Während dies in den übrigen Ländern geschah, vereitelte Nieder-
österreich die Erbhuldigung und leistete dieselbe erst nach längerem
Sträuben (9. Juli); Wien huldigte gar erst am II. August 1520. Vol-
lends gebändigt wurde die Opposition erst nach und nach. Die Dinge
drängten wegen der Erbteilung unter den Enkeln des Kaisers Max. Am
28. April 1521 fand in Worms der erste Teilungs vertrag statt, worauf
Ferdinand sofort in seine Länder eilte, in Linz am 24. Mai seine Hochzeit
mit Anna von Ungarn feierte und dann mit grosser Strenge die ständische
Opposition namentlich in Niederösterreich beugte. I. benützte zu seiner
Arbeit, in welcher manches irrige Detail berichtigt wird, ungedruckte
Akten aus dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv, im Ministerium des Innern
und in der Hof bibliothek in Wien, sowie die ständischen Archive in Wien,
Linz, Graz, Klagenfurt und Laibach. — Die Teilnahme Hans Katzia-
ners an den Kämpfen gegen Zdpolya i. J. 1527 von Fr. Koma-
tar (D. Ober-B. in Laibach 1902). Nachdem die Nationalpartei in Un-
garn den Zäpolja zum König erhoben hatte, musste Ferdinand von Öster-
reich zum Kriege bereit sein. Mit 11.000 Mann, die vom Markgrafen
Kasimir von Brandenburg, später von Niklas Salm befehligt wurden, zog
Ferdinand Ende Juli 1527 gegen Ungarn und hielt schon am 23. August
seinen Einzug in Ofen. Inzwischen eroberte Katzianer Oberungarn. Diese
Operationen werden auf Gnind ungedruckten Materials im Wiener Staats-
archiv, im k. u. k. Hofkammerarchiv und im Kriegsarchiv, sowie im Ar-
chiv des Fürsten Batthyany in Körmend und im Krainer Landesarchiv
näher ausgeführt, wodurch Voigts Angaben ergänzt werden. — Die all-
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Literatur. 525
gemeine Lage Tirols beim Schmalkaldner Einfall im Jahre
1546. Ein kleiner Beitrag zur Geschichte Tirols von R. Beirer (Eeal-G.
zu Waidhofen a. Th. 1903), behandelt a) die kirchlichen Verhältnisse in
Tirol und erklärt den grossen Anhang, den Protestantismus und Anabap-
tismus im Land fanden, aus dem Glaubensbedürfhis in einer Zeit allge-
meinen Verfalls. Die Ketzerverfolgungen, die unter Ferdinand I. folgten,
haben dem Lande aber für lange Zeit schwere Wunden geschlagen und
trugen die Hauptschuld an dem wirtschaftlichen Niedergange. Die Bevöl-
kerungszahl nahm durch Auswanderung (nach Mähren) und durch Hin-
richtungen stetig ab; in den Jahren 1527 — 1529 wurden allein 600
Wiedertäufer hingerichtet, b) Diese Zustände machten sich dann in der
Türkennot übel bemerkbar. Die tirolischen Stände wurden fortwährend
um Hilfe angegangen und schon 1529 zogen 3000 Mann nach Wien,
während an »Türkenpfennig* im ganzen die hohe Summe von 1,230.000 fl.
aufgebracht wurde (S. 19). Viel litt Tirol ferner infolge der »Muster-
plätze* und Durchzüge, wozu noch allerlei Landplagen kamen: Wildschäden,
1541 grosse Heuschreck enschwärme, 1545 Trockenheit und Missernte,
Pest. Wegen schlechter Verwaltung warfen auch die Bergwerke wenig
ab (Schluss folgt). Zu dieser namentlich kulturhistorisch interessanten
Arbeit wurden ausser dem gedruckten Materiale auch zahlreiche unge-
druckte Akten aus dem Statthaltereiarchiv und dem Ferdinandeum in
Innsbruck, im Xlosterarchive in Stams, in Füssen u. a. a. 0. fleissig be-
nützt, nur auf richtige Schreibung der Namen und Vermeidung von Druck-
fehlem hätte mehr Aufmerksamkeit verwendet werden sollen. — Die
Instruktion Erzherzog Karls II. für die landesfürstlichen
Beformierungs-Kommissäre in Steiermark aus dem Jahre
1572 von A. Kaspret (I. Staats-G. in Graz 1903). Die ziemlich weit-
läufige Instruktion, welche S. 6 — 24 zum erstenmale aus dem Statthal-
tereiarchive in Graz abgedruckt wird, bezweckte eine neue Berechnung
und Schätzung der 1. f. Kammergüter in Steiermark, um den Ertrag der-
selben zu ermitteln und Missstände in der Bewirtschaftung zu beseitigen.
— Urkunden derlglauer Meistersinger. I. Teil von Fr. Streinz
(Staats-G. im 3. Bez. Wiens 1902). In Iglau bestand eine »Schule* von
1571 — 1622, die noch im 17. Jahrhundert blühte. Von Urkunden werden
1. Supplikationen, 2. das Handelsbuch der Meistersinger in Iglau (l613 —
1621) und 3. zwei für die innere Geschichte des Vereins wichtige Ur-
kunden (1614 und 1618) aus dem Stadtarchiv in Iglau abgedruckt. —
Die protestantische Bewegung im Lungau und das Kapu-
zinerkloster in Tamsweg von V. Hatheyer (G. Borromaeum in
Salzburg 1902). Auf Grund einer handschriftlichen Aufzeichnung von
Andrä (?) Kocher aus Tamsweg und der ungedruckten Akten im Regie-
rungsarchive und im fürsterzb. Konsistorialarchive in Salzburg werden kurz,
die kirchlichen Zustände im Lungau in der 2. Hälfte des J6. Jahrhunderts
geschildert. Damals drang von Steiermark und Kärnten her das Luther-
tum ein, aber am Beginn des 17. Jahrhunderts wurde unter dem Erz-
bischof Mark Sittich die Gegenreformation (mit Landesverweisungen und
schweren Strafen an Leib und Gut) durchgeführt. Erzbischof Paris Lodron
sendete dann Kapuziner, die in Tamsweg ein Kloster gründeten und über
die Beinhaltung der katholischen Lehre wachten. Das Kloster ward 1790
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626 Literatur.
aufgelassen. — Braunau und der Dreissigjährige Krieg. Ge-
schichtliche Studie von L. Wintera (Stifts-G. zu Braunau in Böhmen 1903).
Der Verfasser hat bereits in seiner Schrift über die protestantische Be-
wegung in Braunau (Prag 1894) sich mit dem Gregenstande näher be-
schäftigt und handelt hier über die Verhältnisse in Braunau vor 1618
und über die Ereignisse in der Stadt während des grossen Krieges auf
Grund neuer Akten im Stifte Baigem, im Stadtarchiv und im Stiftsarchive
zu Braunau. Dem heftigen Andringen der Protestanten in Braunau be-
gegnete der Abt Wolfgang Seiender ebenso heftig und brutal, so dass sich
der allgemeine Unwille gegen ihn kehrte; 1612 wurde die neue evange-
lische Kirche errichtet, gegen welche schon beim Beginn des Baues der
Abt protesürte (1611), worauf K. Matthias den Bau einstellen Hess. Gegen
den Abt wurde noch 1615 Klage geführt, dass er den Kirchenbau ein-
stellen und die Leute am Besuche des evangelischen Gottesdienstes hindern
wolle, was wohl für 1611 richtig sei, aber nicht mehr für 1615, wo die
Protestanten schon frei ihre Religion übten. K. Matthias hat die Schliessung
der Kirche noch 1616 befohlen und sandte zu diesem Zwecke auch 1618
eine Kommission, aber die Schliessung wurde von den Protestanten stets
vereitelt, wofür die nach Prag befohlenen protestantischen Bürger von
Braunau eingekerkert wurden. Erst 1622 wurde die Kirche wirklich ge-
sperrt, früher nie. Die gegenteilige Behauptung stammt aus der Historia
Bohemiae des Protestanten Paul Sk41a v. Zhofu. Gindely, wird S. 23 be-
hauptet, habe den wahren Sachverhalt gekannt, aber ihn aus »Schwäche^
nicht einbekannt und den Vorfall in Klostergrab mit dem von Braunau
analogisirt. Der Abt hat also die Kirchensperre niemals verfugt; er floh,
vom Prager Direktorium mit der Temporaliensperre bedacht, am 29. April
1619 und starb bald darauf. Das Stift wurde verwüstet und an Bürger
verkauft. Nach 1620 änderte sich das jedoch völlig und IG 29 wurden
die Verhältnisse zwischen Stadt und Stift durch den Bezess Kaiser Fer-
dinands IL (S. 52 fg. mitgeteilt) neu geordnet. Braunau hatte während
des Krieges viel auch von seite der Soldateska zu leiden. Im Anhange
sind als Beilagen mehrere Briefe und Urkunden zur Geschichte Braunaus
von 1607 — 1648 im Wortlaute abgedruckt. — Das Gefecht bei
Grenzhausen (31. Jänner 1637) von R. Knott (G. in Teplitz-Schönau
1903), kurze Darstellung des Gefechtes bei Grenzhausen (prope Chissel-
bergam?), wo Johann v. Werth einen für Ehrenbreitstein bestimmten
Proviantzug aufhob, was später den Fall der Festung zur Folge hatte.
Als Beilage wird der lateinische Bericht eines Augenzeugen aus der Bi-
blioteca Barberini in Bom mitgeteilt. — Zum Tirolisch-Salzburgi-
schen Bergwerksstreit im Zillertal von Hans Mark (Ober-R.
in Salzburg 1902) nach ungedruckten Akten im Regierungsarchive in
Salzburg. Infolge des Vergleiches zwischen König Ferdinand I. und dem
Erzbischof Matthäus Lang von Salzburg (1533) sollten die Bergwerke im
Zillertale beiden zu gleichen Teilen gehören. Um 1630 aber wurden in
der Gegend von Zell a. Z. durch den Leibmedicus des Erzherzogs Leopold V.
(Dr. Eggs) reiche Goldlager entdeckt. Nun wollte der regierende Erz-
bischof Paris Lodron den Vertrag von 1533, den das Domkapitel nicht
bestätigt hätte und worin von G o l d bergwerken nicht die Rede sei, um-
stossen. Daher kam es mit dem Erzherzog zu Weiterungen, so dass dieser
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Literatur. 527
mit » handthablichen mittein*, der Erbischof aber mit geistlichen Zensuren
drohte. Die Streitlust des Erzherzogs dämpfte jedoch das kühle Verhalten
der tirolischen Landstände und endlich das Einschreiten des damals um
die Beichslage höchst besorgten Kaisers. Der Erzbischof bestand auf
seiner Landeshoheit im ZiUertal und setzte sogai* dem Kaiser Widerstand
entgegen; zur besseren Verbindung des Tales mit dem Salzburgischen
wurde damals die Strasse über Gerlos angelegt. Der Streit dauerte auch
nach dem Tode Leopolds V. fort und fand erst durch einen Vergleich »auf
Halbscheid* (l648) ein Ende. — Ein zeitgenössischer Bericht
über die Hinrichtung der ungarischen Be be 11 enFrangip an i,
Zriny und Nadasdy i. J. 1671 von B. Knott (G. in Teplitz-Schönau
1903), bietet eine kurze Erläuterung zu einem italienischen Berichte nach
Bom (Vienna, 3. Mai 1671) in der Bibl. Barberini (Bom, Cod. Ms. LIX.
147), der im Anhang wörtlich abgedruckt wird. — Zur Geschichte
der Manhartalm von A. Gstirner (Staats-B. in Graz 1903). Diese
am Südfuss des Manhart im Futscher Bezirke gelegene Alpe (Agorit) wird
schon Ende des 1 1 . Jahrhunderts genannt und kommt später in Urkunden
mehrfach vor, am häufigsten in der Zeit vom 16. — 18. Jahrhundert; die
von dem Verfasser benützten Urkunden liegen im Budolfinum in Klagen-
furt. — Zur Geschichte des Montafoner Wappens von H.
Sander (Ober-B. in Innsbruck 1903), mit 2 Abbildungen, grossenteils
nach ungedruckten Akten im Landesarchiv zu Bregenz u« a. Urkunden,
darunter solchen im Besitze des (inzwischen verstorbenen) Friedrich v. Friz,
über dessen Familie reiche Anmerkungen in der vorliegenden Abhandlung
Aufschlussjgeben. — Die Annahme der pragmatischen Sanktion
in Vorarlberg von Ferd. Hirn (Ober-B. in Dombim 1903). Schildert
auf Grund ungedruckter Akten im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien,
des Landesarchivs zu Bregenz und des Stadtarchivs zu Feldkirch die Vor-
bereitungen zum grossen Landtag in Feldkirch ( 12. Jänner 172l) und die
dort erfolgte Annahme der pragmatischen Sanktion durch die Stände Vor-
arlbergs und druckt als Beilage das schwulstige Anerkennungsinstrument
S. 24 — 30 ab. — Der Anteil Vorarlbergs am österreichischen
Erbfolgekriege im Jahre 1744 von Gebhard Fischer (Beal-G.
in Feldkirch 1902). Mit der für Österreich ungünstigen Wendung des
Krieges 1744 kam Feindesnot über das Land, indem im Oktober dieses
Jahres Bayern und Franzosen nach Schwaben und Vorarlberg vorrückten,
wo trotz herrschender Armut des Volkes Vorbereitungen zur Abwehr ge-
troflfen wurden. Am 23. Oktober erfolgte von Konstanz her ein Angriff
auf Bregenz zu Wasser, der jedoch abgewiesen wurde, ebenso spätere An-
griffe bei Hörbranz, am Kluspass und (am 6. November 1744) von Lindau
aus zu Lande. Fischer benützt« ungedrucktes Material im Museumsarchiv
zu Bregenz und in den Stadtarchiven von Bludenz und Feldkirch. — Das
Deutsche Beich zur Zeit der ersten Zusammenkunftsver-
suche zwischen Kaiser Josef II. und Friedrich d, Gr. von
A. H. Loebl (Staats-E. in der Vereinsgasse im 2. Bezirk Wiens 1902).
Mit dankenswerter Heranziehung auch älterer, verschollener Literatur und
ungedruckter Akten in den Staatsarchiven in München und Dresden wer-
den die Beichsverhältnisse und besonders die Beziehungen zwischen Josef 11.
und Friedrich II. in der Zeit von 1765 — 1768 im engsten Bahmen dar-
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528 Idteratur.
gestellt (21 S.) und die Übergriffe Friedrichs II. betont, wobei gegen die
» preussischen Historiker* und gegen K. Biedermann polemisirt wird. Bei
Verwertung der yerscbiedenartigen Quellen hat sich der Verfasser jedoch
nicht viel kritischen Zwang angetan. — Pius VII. und das Reichs-»
konkordat (Forts.) von Leo König (Privat-G. der Jesuiten in Ealks-
burg 1902) bespricht in diesem Teile die »Grundlagen der neuen Diöze-.
sangrenze der deutschen Kirche* nach dem Reichskonkordate (vergL Mit-
teilungen 23, 533) und die Verhandlungen in den Wiener Konferenzen
(1804), dann das Verhalten des Papstes gegen das Franksche Konkor-
datsprojekt. Durch Severoli Hess Pius VII. allgemeine Bemerkungen zu
den einzelnen Konferenzen dem Reichsreferendar übergeben, in welchen
namentlich gegen die geplante neue Verteilung der Bistümer, die Auf-
hebung der Exemptionen und ähnlicher Machtmittel der Geietlichkeit pro-
testirt wurde (Forts, folgt). — Zeitgenössische Berichte aus der
Umgebung Oberhollabrunns über die Kriegsjahre 1805 und
1809 von J. Grippel und A. Müller (G, in OberhoUabrunn 1902),
Bietet hübsche Einzelheiten aus Pfarr- und Gemeindedenkbüchern von
Siemdorf, Stetteldorf, Hausleuthen, Gr.-Weikersdorf, Oberhautzentel, Stran-
zendorf, Göllersdorf, Bergau, Aspersdorf, Schöngrabern und andern n.-ö.
Orten über den Aufenthalt der Franzosen während der Kriege von 1805
und 1809, wovon das meiste bisher unbekannt war. — Der Kriegsruf
an die Bukowina im Jahre 1809. Nach Akten von D. Werenka
(griech.-or. Ober-R. in Czemowitz 1903). An der Hand ungedruckter
Aktenstücke aus dem Kloster Suczewina und der von Onciul herausgege-*
benen Urkunden wird die Teilnahme der Bukowiner am Kriege von 1809
gegen Polen und Russen erörtert. Am 9. Mai 1809 wurde in 3 Sprachen
ein Kriegsaufruf erlassen, der S. 8 — 9 faksimilirt erscheint. Derselbe hatte
Erfolg, denn es wurden Mannschaften und Geld für den Krieg aufgebracht.
Die Bukowiner kämpften dann mit anerkennenswerter Tapferkeit in Gali-
zien, bis 1810 infolge des Friedens die Verbände der Freiwilligen auf-
gelöst wurden. — Jugend- und Kriegserinnerungen Joh. B.
Türks, Leiters der Landes Verteidigung in Kärnten i. J. 1809.
Hg. von Ferd. Khull (Schluss; 2. Steats-G. in Graz 1902). In diesem
Teile der interessanten Erinnerungen (vergl. Mitteilungen 23, 533) er-*
zählt Türk seine Erlebnisse im weitem Verlauf des Krieges. Im August
1809 wurde er in das kaiserliche Hauptquartier nach Totis beschiedeu
und ihm dort die Verteidigung Kärntens übertragen, falls der Waffen-
stillätend nicht zum Frieden führen sollte. Türk beteiligte sich dann im
Okteber an den Kämpfen in Oberkämten (bei Sachsenburg, Möllbrücken,
vor Milstedt am 26. Okt. 1809) und befand sich zuletzt im Hauptquartiere
Hofers in Matrei, worüber einige interessante Details geboten sind. Be-
merkenswert ist, dass man auch in Kärnten lange nichts Sicheres vom
Wiener Frieden erfuhr und davon erst in der Nacht vom 27. — 28. Oki
aus Lienz eine Bestätigung erhielt. Türk starb 1841 in Töltschach. —
Res Lusitanae von F. Weirioh (Franz Josef-G. in Wien 1902). Nach
eigenhändigen Auizeichnungen der Herzogin Adelheid von Braganza (Ge-
mahlin Dom Miguels) und mehreren Akten im Wiener Staatsarchiv werden
die politischen Ereignisse in Portugal 1822 — 1833 erörtert; S. XI — XV
ist die Denkschrift abgedruckt, mit welcher dem Dom Miguel durch öster-
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Literatur. 529
reich die Verzichtleistung auf Portugal empfohlen wurde (1826) und aus
welcher sehr deutlich der*Einflus8 zu ersehen ist, den England auf die
damaligen Vorgänge übte. Im Anhange finden wir zur Erläutemng der
polit. Verhältnisse Portugals eine sehr sorgfältig gearbeitete Stammtafel.
— La battaglia di Maclodio secondo un nuovo documento
del G. Poli (f. b. Privat-G, in Trient 1903), enthält eine Darstellung des
Kampfes von Maclodio bei Brescia, wo am 12. Okt. 1427 die Mailänder
von den Venetianem geschlagen wurden, und druckt im Anhange den Brief
der Bruder Martinengo an den Grafen Arco und den Bischof von Trient
(l3. Okt. 1427) aus dem Kapitelarchiv in Trient ab. — L* antico os-
pizio di Santa Margherita in Vallagarina del L. Rosati (ItaL
Ober-B. in Bovereto 1903) mit Benützung ungedruckten Materials im
Stadtarchiv zu Bovereto und im Kapitel- und Kurienarchiv in Trient. —
La rinuncia di Corrado di Beseno al vescovado di Trento
di V. Zanolini (fb. Privat-G. in Trient 1902) mit Heranziehung der
Trientiner Archivalien. — La lebbra nel medioevo e lo spedale
per i lebrosi a Sant'Ilario presso Bovereto di L. Bosati (It.
Ober-B. in Bovereto 1902), 70 S. Benützt wurden meist Trientinerakten
und die fb. Visit ationsprotokoUe, — I luogotenenti, assessori e
massari delle Valli di Non e Sole del D. Beich (It. Ober-G. in
Trient 1902 und 1903), Forts, und Schluss. Im Anhange ein Verzeichnis
der Assessori von 1302 — 1801, wozu Ungedrucktes aus Archiven (Lisi-
nago) verwertet wurde. — Spigolature d^archivio del V. Zanolini
(fb. Privat-G. in Trient 1903): Besprechung und teilweise Mitteilung
verschiedener Schriftstücke privater Natur aus den noch ungeordneten Per-
gamenten im Kapitelarchiv in Trient aus verschiedenen Zeiten (l 1 70 — 1 49 j).
Abhandlungen zur Geschichte und Kultur des Altertums auf Grund-
lage des Gedruckten : Ein Ausflug nach Ober-Ägypten (1898) von
Franz Herold (Akad.-G. in Wien 1902), prächtige Schilderung der
ägyptischen Buinenstätten, am Schlüsse ein historischer Überblick über die
Schicksale des Nillaiides bis auf unsere Tage (S. 57 fg.). — Die Men-
schen- und Götterepitheta bei Homer in ihrer Beziehung
auf die hellenischen Personennamen. I. Systematischer Teil von
K. Prodinger (G. in Kaaden 1903). — Homerische Götter-
gestalten in der antiken Plastik (Zum Anschauungsunterricht)
von Fr. Lehner (G. in Linz 190.3). — Aphrodite und Eros, auf
Grund der vergleichenden Mythologie dargestellt von J. König (G. in
Bregenz 1903). — Eine Beise nach den Kykladen von V. Mattel
(2. deutsches G. in Brunn 1903), vorzüglich nach archäologischen Ge-
sichtspunkten angeordnete Beiseschilderung, die sich noch auf das vom
Prinzen Georg vei'waltete Kreta (Knossos) erstreckt. — Beisebilder aus
Italien und Griechenland von Felix Podhorsky (Staats-G. in
Pola 1902) behandelt: 1. Florenz (besonders die dortigen Antiken), 2. Der
Tempel von Bassae (Phigalia). — Studien zu den Annalen des
T a c i t u s (Schluss) von F. Z ö c h b a u e r (G. der theresianischen Akademie
in Wien 1903). — Zur Schullektüre der Annalen des Tacitus
von A. Strobl (d. Ober-G. in Prag-Kleinseite 1902, 190 <)• — ^^ ™i-
lizia romana secondo Tacito del B. Adami (it. Kommunal-G. in
Triest 1902). — Bömisches Kriegswesen nach dem Bellum
Büttbeilnnffen XXV, 34
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530 Literatur.
Judaicum des Josephus Flavius mit gelegentlichen vergleichenden
Hinweisen auf unsere modernen Heeresverhältüisse von A. Schuh (G. in
Mähr.-Weisskirchen 1902). — Das Säkulargedicht des Horaz von
Ernst Zeiner (Real-G. in Baden bei Wien 1903) 1. Teil: a) Die Eeihe
der Säkularfeste b) das sibyllinische Orakel, dessen Spruch (727) von
Ateius Capito verfasst sein soll. Augustus beging das Friedens- Säkular-
fest 737 a. u. c. (17 V. Chr.) aus politischen Gründen um ein Jahr froher,
als es nach den Vorschriften hätte sein sollen, weil er bei Zeiten durch
eine religiöse Sanktion den Unwillen bannen wollte, der wegen seiner
Sittengesetze in Rom bestand. — Die erste Christenverfolgung
(64 n. Chr.). Beitiag zur Kritik der Tacitusstelle von K. Hofbauer
(G. in OlierhoUabrunn 1903). — Die römischen Katakomben von
A. Jeroväek (Staats-R. in Marburg 1902). — Die hebräische Bau-
weise im Alten Testament. Eine biblisch-archäologische Studie von
E. Hora (Kommunal-G, in Karlsbad 1902, 1903). — Vor- und früh-
geschichtliche Beziehungen Istriens und Dalmatiens zu
Italien und Griechenland von Hans Gutscher (2. Staats-G, in
Graz 1903). Die Adria wurde als natürliches Verkehrsmittel zwischen
Italien und dem heutigen österreichischen Litorale seit dem späteren
Altertum viel benützt, so dass beide Ländergebiete in beständiger Bezie-
hung zu einander blieben. Nach den neuesten archäologischen Funden
und Entdeckungen zeigt sich, dass Istrien eine hochaltertümliche primitive
Kultur besaßs, die wir z. B. in Bosnien finden (Butmir) und die auch in
dem Istrien gegenüberliegenden Teile Ostitaliens deutliche Spuren aufweist.
Dies scheint (nach Pauli) eine frühe Einwanderung illyrischer Stämme über
das Meer herüber anzudeuten, die dann besonders von den sabellischen
Picentem überflutet und aufgesogen wurden. Der illyr. Charakter der (9)
sog. sabellischen Inschriften ist jedoch erst festzustellen, dagegen weist
das Vorhandensein mykenisirter Kunstformen der Keramik u. a. auf eine
Verbindung mit Griechenland hin, namentlich auch für die ostülyrischen
Gegenden der Vorzeit. — Das Gebiet der Halbinsel Istrien in
der antiken Überlieferung von A. Gnirs (Marine-R. in Pola 1902).
Während noch Kandier die befestigten Hügelkuppen Istriens (Kast^lliers)
wegen der gefundenen römischen Artefakte für römische Anlagen ansah
(z. B. Nesactium, Villanova am Quieto), haben spätere darin voiTömische
Ansiedlungen erkannt. Über das Volk der Istrer ist man sich noch nicht
klar. Sie waren den Römern als Seeräuber gefährlich, daher nach der
Gründung von Aquileja alsbald (l78 v. Chr.) Kämpfe ausbrachen, die mit
der Unterwerfung Istriens endeten. Im folgenden wird dann die topogra-
phische Beschreibung Istriens nach alten Kartographen durchgeführt; bei-
gefügt sind Kartenbilder Istriens auf der Peutingerschen Tafel und bei
Ptolemäus. — Aquileja. Vortrag für Schüler des Gymnasiums zu
Triest zur Vorbereitung auf den Besuch Aquil^as von A. Gaheis (d.
Staats-G. in Triest 1903) mit einer Planskizze von Aquileja. — Alla-
sons Antiquities of Pola von R. Vogt (Marine-R. in Pola 1903),
gibt in sehr hübschen Nachbildungen die Zeichnungen des Engländers
Allason (l819) wieder, übersetzt den Text desselben zu den Bildern von
den Altertümern von Pola und zieht zum Vergleiche auch Lavallees Voyage
pittoresque (1802) heran, die Allason »stark benützt« hat. Einige An-
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Literatur. 531
merkungen unterstützen die Textauszüge. — Ein Ausflug nach Car-
nuntum von Fr. Stauraö (d. Staats-G. in Olmütz 1903). — An-
schauungen der Griechen und Römer über Erdbeben und
Vulkanismus von F. Otto (d. Staats-B. in Budweis 1903) mit einer
kurzen Geschichte vulkanischer Ausbrüche im Altertum. — Die antik-
heidnische Sklaverei und das Christentum, geschichtliche Skizze
von A. Jerovöek (Staats-B. in Marburg 1903). — Geschichte
Abessiniens vor der Einführung des Christenturas von S.
Binder (d. Privat-G. in Duppau, Böhmen 1902 und 1903). — Auf
alten Handelswegen. Die Fahrten des Pytheas ins Zinn- und
Bernsteinland von G. Mair (Staats-G. in Pola 1903). Wiederholt mit
einigen Änderungen und Ergänzungen die Darlegungen in seiner ViUacher
Programmabhandlung (1893) und sucht damit sowohl der Kritik als auch
den neuesten Darstellungen der P^theasfahrten (durch Franz Matthias und
Hergt — im Sinne Müllenhoffs) zu begegnen. Seine Ausführungen unter-
stützen zwei sauber gezeichnete Karten im Anhang: die Fahrten der
Phönizier 1. von Santander nach Comwall, 2. vom Ende des Ozeans nach
Abalus und Baltia. Mair hält seine Ansicht, dass Pytheas die Ostsee
durchfuhr, aufrecht und hofft, dass ihm die Zeit recht geben werde. —
Synchronistische Tabelle kunsthistorischer Daten bis zur
byzantinischen Zeit von B. Bock (Staats-B. in Troppau 1903).
Mittelalter und neuere Zeit: Die Klosterpolitik Ottos I. (Forts.
und Schluss) von J. Mayer (d. Staats-G. in Ungar.-Hradisch 1902).
Nach der Erhebung Bruns auf den erzbischöflichen Stuhl von Köln (953)
trat eine Änderung in der Politik Ottos d. Gr. ein, indem er jetzt in der
Geistlichkeit eine Stütze suchte und Verwandte zu den höchsten geist-
lichen Würden zu bringen strebte. Aus politischen Gründen war er auch
auf die materielle und moralische Unabhängigkeit der Klöster bedacht, die
er gegen geistliche und weltliche Grosse sicher stellte, um sie ausschliess-
lich der Beichsgewalt nutzbar zu machen. Die freie Wahl verbürgte er
34 Beichsabteien, die er mit Besitz ausstattete; in welcher Weise dies
geschah, wird in Tabellen dargestellt. — Beichskanzler Erzbischof
Bruno von Köln und sein Einfluss auf die Kultur seiner
Zeit von Hans Pöeksteiner (Kommunal-G. zu Friedeck in Schlesien
1902). — Über die Glaubwürdigkeit der Historia Hierosoly-
mitana des Albertus Aquensis. 1. Teil: Über das Werk Alberts
Im allgemeinen, 2. über die Glaubwürdigkeit des ersten Buches von Karl
Partisch (G. in Aman 1903). Gegen Sybel und Kugler wird hier aus-
geführt, dass Albertus nicht bloss mündliche, sondern auch schriftliche
Berichte zur Verfügung hatte, die er durchaus nicht kritiklos benützte,
sondern nach bestimmten Gesichtspunkten auswählte und in der Stilisi-
Tung nach ihrem Werte charakterisirte. Bei der grossen Fülle geordneten
Materials ist die Glaubyrürdigkeit des ersten Buches hoch anzuschlagen.
— Tageno und der Brief Dietpolds, Bischofs von Passau,
von K. Zimmert (G. zu Kikolsburg 1902). Im Anschluss an Chrousts
Untersuchungen werden die Quellen zur Geschichte des Kreuzzuges K.
Friedrichs I. kritisirt und folgende Besultate gewonnen : M (Chronik des
Presbyters Magnus von Beichersberg) gibt den Brief Dietpolds in ursprüng-
licherer Gestalt wieder als T (Domherr Tageno von Passau), ^er jedoch
34*
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532 Literatur.
die (später beigefügten) Daten Dietpolds in seinen Text aufnahm ; Dietpold»
Brief aber ist den 1. November 1189 geschrieben, das Postskript um den
1 1 . November herum. Für den Brief selbst haben wenigstens Tagebuch-
notizen Tagenos die Grundlage gebildet (S. 9). Dann werden die einzelnen
Daten mit den Marschentfemungen des Heeres in Einklang zu bringen
gesucht. ~ Entwicklung der wechselseitigen Beziehungen
Österreichs zu Böhmen und Ungarn zur Zeit der Baben-
berger in pragmatischer Darstellung von A Bouchal (Landes-
ober-R. in Znaim 1902, 1903). Auf Grund der gedruckten älteren Lite-
ratur wird die Entstehung der »Ostmark* in der Zeit der Karolinger und
der Ottonen besprochen und dann das wechselnde Verhältnis dieser Mark
und der Babenberger zu den Nachbarländarn (bis 1246) im Zusammen-
hange beleuchtet; Böhmens Stellung wird besonders betont. — Beiträge
zur Beurteilung der Zollpolitik König Albrechts L von 0.
Wanka v. Rodlow (d. G. in den königL Weinbergen-Prag 1902). —
War Konrad von Polen Patriarch von Aquileja? Von E.
Traversa (Landes-R. in Brunn 1903). Nach dem Tode Raimunds della
Torre wählte man Konrad von Polen zum Patriarchen von Aquileja, wäh-
rend der Papst den Peter Gerra ernannte und Konrads Wahl annullirte
{1299). Da Konrad später (1303) wegen der Erbansprüche auf Polen
auf die Wahl zum Salzburger Erzbischof verzichtete und aus dem geist-
lichen Stande austrat, dürfte er auch 1299 die Wahl zum Patriarchen
nicht angenommen und sein Land gar nicht verlassen haben. — Der
gegenwärtige Stand der Eckart-Forschung. L Meister Eckarta
Lebensgang von A. Pumraerer (Privat-G. Stella Matutina in Feldkirch
1903), behandelt das Leben und den »Prozess* des Mystikers Eckhart
(von Hochheim in Thüringen, geb. um 1260, gest. 1 J27) und betrachtet
Eckharts Erklärung von der Kanzel in Köln (3. Februar 1327) als förm-
lichen Widerruf, nicht als eine »Vorbeugung*, wie Preger will. Dazu
scheint mir aber gerade die juridische Form zu mangeln: es war eben
eine blosse »Erklärung*. — Die Prämonstratenser der Prager
Erzdiözese nach den Bestätigungsbüchern (1354 — 1436) von
Oswald Mannl (d. Staats-G. in Pilsen 1903). Der Prager Erzbischof
Ernst V. Pardubitz ordnete an, dass alle Neubesetzungen von kirchlichen
Ämtern, die seiner Bestätigung unterlagen, aufgezeichnet würJen (Libri
confirmationum), von denen die Protokolle der Jahre 1354 — 1436 er-
halten und von Tangl und Emier herausgegeben sind. Sie sind wichtig
für die Geschichte jener bewegten Zeit, weisen aber manche Lücken auf.
Daran schliesst sich ein Verzeichnis der Klöster des Ordens und der von
ihnen versehenen Pfarreien mit allen urkundlichen Belegen aus den Pro*
tokollen. — Die Wandgemälde im Kreuzgang des k. Stiftes
Emaus in Prag. Zur Kunstgeschichte des 14. Jahrhunderts von L.
Helmling (zweite deutsche Staats-R. in Prag 1902). — Die Ent-
stehung, Bestimmung und Ausbreitung des ritterlichen
Ordens der Kreuzherren mit dem roten Sterne von F. Jacksche
(d, Staats-G. in Kremsier 1902). — Die pseudo-augustinischen
Soliloquien in der Übersetzung des Bischofs Johannes von
Neumarkt (Schluss des Textes) von A. Sattler (fb. G. in Graz 1902).
i — Die Annalisten und Geschichtsschreiber des K. Stiftes
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Literatur. 533
Emaus in Prag und ihre Werke. Eine bio-bibliographische Skizze
von L. Helmling (d. Staats-G. am Graben in Prag-Neustadt 1903), be-
handelt kurz die geschichtlichen Aufschreibungen in diesem von Karl lY.
gestifteten Kloster vor der Zeit der Hussiten und ausführlicher jene der
folgenden Zeit bis 18S0. — Zur Geschichte Iwans III. Wassilje-
wiö (drei Teile) von M. Landwehr v. Pragenau (G. in Badautz 1902,
1903), worin die Darstellung der Kämpfe Russlands und der Stadtrepublik
Pskow gegen die Deutschen Livlands (1478 — 1481) — auf Grund der
gedruckten Quellen — am wichtigsten ist. — Kaiser Ferdinand L
(1503' — 1564). Für die Jugend bearbeitet von M. Knittl (Staats-R. in
Görz 1902, 1903). — Geschichte Lundenburgs von L. Preuss
(Kommunal-G. in Lundenburg 1902, 1903), behandelt die Lage der Stadt
Lundenburg (slav. Bfeclav) und ihre Geschichte von der Zeit der Karo-
linger bis 1439 auf Grund der gedruckten Quellen. — Über die Ent-
stehung und Entwicklung von Bielitz-Biala. Nach einem Vor-
trage von Erwin Hanslik (G. in Bielitz 1903). — Herzog Bern-
iiard von Weimar und der Französische Hof im Jahre 1637.
Nach zeitgenössischen Quellen und mit besonderer Heranziehung der Kor-
respondenzen des schwedischen Gesandten Hugo Grot (Groiii Hugonis epi-
stolae, Amsterdam 1687) von J. Czerny (Staats-G. in Brüx 1902). Nach
^er Schlacht bei Nördlingen war auch das neubegründete Herzogtum
Franken zusammengestürzt, daher wollte Bernhard dafür den zumeist der
^roler Linie der Habsburger gehörigen Elsass erobern und trat im Ver-
trag zu St. Germain en Laye (l7. Oktober 1635) in die Dienste Frank-
reichs. Da er während des Jahres 1636 mit dem Kardinal Lavalette, der
französische Truppen befehligte, üble Erfahrungen machte, schloss er in
Paris am 7. April 1637 mit dem Hofe einen neuen Vertrag ab. Inzwi-
schen war jedoch infolge des Überfalls bei Grenzhausen (durch Werth) die
Feste Hermannstein gefallen. Bernhard rückte nun durch Lothringen und
Bui'gund an den Rhein, konnte aber, von den Franzosen unzureichend
unterstützt, wenig gegen Werth ausrichten, ja infolge der Feigheit der
Franzosen fiel die Brücke bei Rheinau in Werths Hände. Der Pariser
Hof aber schob die Schuld auf Bernhard. — Rede zum Volksfeste
in Egg (21. und 22. September 1902) anlässlich der Eröffnung der
Bregenzerwälderbahn von Gebhard Fischer (Real- und Ober-G. in
Feldkirch 1903), eine historische Übersicht über die Bedeutung des Bre-
genzerwaldes (der ehem. »Wälderrepublik«). — Der Codex Gelnhausen
und seine Miniaturen von M. Simböck (Landes-R. in Iglau 1903)
mit fünf Abbildungen nach Aufnahmen von E. v. Filek. — Das Ster-
zinger Weihnachtspiel vom Jahre 1511 und das hessische
Weihnachtspiel. Ein Beitrag zur Geschichte des geistlichen Dramas
im Mittelalter von R. Jordan (Staats-G. in Krumau 1902, 1903). —
Die Inkunabeln und Frühdrucke bis 1520, sowie andere
Bücher der 16. Jahrhunderts aus der ehem. Piaristen-, nun
Hausbibliothek des Gymnasiums in Hörn (N.-ö.) von Josef
"Kreschniöka (Landes-G. in Hom 1903). — Beziehungen des
Augsburger Malers und Kupferstechers G. B. Göz zum Stifte
Admont. Ein Beitrag zur Kunstgeschichte, mit vier Illustrationen von
A. Mayr (Karl Ludwig-G. in Wien 1903). — Ein Beitrag zur Ge-
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534 Literatur.
schichte des Kantianismua in Österreich von Karl Wotke
(Privat-G. im 8. Bez. Wiens 1903). — Die Habsburger als För-
derer der chemischen Grossindnstrie und des damit ver-
bundenen allgemeinen Yolkswohles von A. Stark (Stadt. G. in
Gablonz a. N. 1903). — Die Art der Ausübung des Bräuregals
in der k. Stadt Mähr.-Neustadt in den früheren Zeiten (benonders
seit dem 18. Jahrhundert) bis zum Jahre 1836 von Karl Klement
(Landes-G. in Mähr.-Neustadt 1903) mit einzelnen archivalischen Notizen.
— Verzeichnis der Pflanzenarten des k. u. k. Hofgartens
von Miramar, mit einem Vorworte und einer Einleitung von L. K.
Moser (d. G. in Triest 1903), enthält eine kurze Geschichte des Schlosses
Miramar (das 1856 — 1860 im normannischen Stile nach den Plänen des
Architekten K. Junker erbaut wurde) und eine Biographie des Erzherzogs
Ferdinand Max. — Papst Leo XIII. und das böhmische Kolle-
gium in Born von B. Kadpar (G. der Strakaschen Akademie in Prag
1903).
Verschiedenes: Die Personen- oder Taufnamen des Erz-
herzogtumsösterreich unter der Enns in historischer Ent-
wicklung von P. Godfried E. Friess (Stifts G. in Seitenstetten 1902,
1903) mit Benützung archivalischer Daten (Schluss folgt). — Die Stu-
baier Personen- und Güternamen von Val. Hintner (Akad. G.
in Wien 1903), ein nach dem Steuerkataster von 1775 und aus Urkunden
geschöpftes Verzeichnis, zugleich eine Ergänzung zu des Verfassers »Stu-
baier Ortsnamen* (Wien 1902), wozu noch weiteres Material in Aussicht
gestellt wird. — Die Sprache der Ortsnamen von L. Juroszek
(öflf. Ünter-B. im 3. Bez. Wien 1902). — Historisch-mineralog.
Skizze von Schlaggenwald von J. Hoff mann (Staats-R. in Elbogen
1903). — Zur Erinnerung an Justus Freiherrn v. Liebig von
H. Leitenberger (2. deutsche Ober-R. in Prag-Kleinseite 1903) nach
einem Vortrage über das Leben und Wirken des grossen Chemikers (geb.
in Darmstadt 1803, gest. 1873 in München). — Zur Geschichte des
Bilderbuches und der Schülerspiele von Karl Klement
(Staats-G. im 19. Bez. Wiens 1903). — Die wichtigsten Antiken
von Venedig und Florenz. Eine Anleitung zum Besuche der be-
treffenden Kunstsammlungen von Joh. Gallin a (G. in Mähr.-Trübau
1902). — Beitrag zur Kritik moderner Urkundenfälschun-
gen im mährischen Diplomatar (Codex Tischnovicensis) von B.
Schramm (d. Staats-R. in Pilsen 1903), untersucht, ohne vollständig
sein zu wollen, die Fälschungen des A. Boczek (1836 — 1850), namentlich
den imaginären > Codex Tischnovicensis *, wozu der Fälscher teils echte ür-
kundenfragmente unterlegte oder nach gewöhnlichen Mustern einfach neue
Stücke herstellte, um namentlich die ältere Geschichte des Landes und des
mährischen Adels (ll. — 13. Jahrh.) reicher auszustatten. — Entwurf
zu einer Kirchengeschichte für Gymnasien von Adelgott
Schatz (G. in Meran 1902, 1903), Forts, folgt. — L'Evoluzionismo.
Sua genesi storica e ragioni. Del suo prestigio del B. Visin-
tainer (it. Ober-G. in Rovereto 1902).
Schulgeschichte und Pädagogik: Materialien zur Geschichte
der Egerer Lateinschule vom Jahre 1300 — 1629. Nach den
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Literatur. 535
Urkunden des Egerer Stadtarchivs von K. Siegl (Staats-G. in Eger 1902).
— Die Schulordnungen der Schöla S. Petri. Ein Beitrag zur
Schulgeschichte Salzburg von L. Pro 11 (Staats-G. in Salzburg 1902, 1903).
Druckt aus dem Stiftsarchiv zu St. Peter die »Ordo S. Petri Salisburg.*
des Abtes Benedikt Obergasser (l575, deutsch) und die Officia und Leges
für die Lehrer und Schüler aus den Schulakten ab. — Zur Geschichte
der lutherischen Stadtschulen inSteyr von A. H a c k 1 (Staats-R.
in Steyr 1903). Nach bisher un gedruckten Akten im Stadtarchiv zu
Steyr entstand bereits Mitte des 1 6. Jahrhunderts eine lutherische Latein-
schule in der Stadt, neben der noch zwei deutsche Stadtschulen bestanden.
Die Gegenreformation räumte gründlich und mit grosser Bücksichtslosig-
keit damit auf; die nur kurze Zeit im 1 7. Jahrhundert bestandene luthe-
rische Lateinschule übernahmen schon 1632 die Jesuiten. — Geschichte
der Entwicklung des Gymnasiums in dem Zeiträume von
1701 — 1850. Verzeichnis des Lehrer, die von 1701 — J 900 an der An-
stalt wirkten und tabellarische Übersicht der Frequenz der Anstalt von
1701 — 1900 von P. Knöll (Staats-G. im 8. Bez. Wiens 1902). — Die
niederen und höheren Studien an der k. k. Theresianischeu
Akademie in Wien* von J. Schwarz (G. der theresianischeu Akad.
in Wien 1903). Maria Theresia richtete 1746 die Favorita als Erziehungs-
und ünterrichtsanstalt für Adelige ein und übertrug die Leitung derselben
den Jesuiten; 1754 wurden den Jesuiten die höheren Kurse entzogen,
für die sie nicht die geeigneten Lehrkräfte lesassen, eine weltliche Direk-
tion eingesetzt und die Lehrpläne reformirt. — Ein Rückblick auf
25 Jahre von K. Langer (öflf. Unter-G. im 8. Bez. Wiens 1902), ent-
hält Übersichtstabellen über die Mitglieder des Lehrkörpers von 1877 —
1902, die Schüler und die Programmarbeiten der Anstalt. — Die Feier
des 50-jährigen Bestandes der k. k. Staatsoberrealschule
im 3. Gemeindebezirke in Wien von M. Glöser (Staats-R. im
3. Bez. Wiens 1902). — Zur Geschichte der Anstalt in den
ersten 28 Jahren von Hans Huber (Staats-R. im 5. Bez. Wiens
1903). — Zur Geschichte der Anstalt von St. Blumauer (Lan-
des-Rieal-G. in Klosterneuburg 1903) mit 2 Abbildungen. — Zur Feier
des 50-jährigen Bestandes der n.-ö. Landes-Unter-R. in
Waidhofen an der Ybbs von A. Buchner (Landes-R. in Waidhofen
a. Ybbs 1903). — Geschichte des Gymnasiums zu Krems-
münster von A. Altinger (G. in Kremsmünster 1902, 1903), reicht
bis 1735 und druckt im Anhange mehrere lateinische Schulinstraktionen
ab. — Materialien zu einer Geschichte der Linzer Real-
schule von Hans Commenda (Staats-R. in Linz 1902), hO S. Gibt
nach einer längeren Einleitung über die Gründung der Realschulen in
Österreich ein Bild von dem Wachsen und Gedeihen der Anstalt (lS51 —
1902) in statistischer Form; im Texte zahlreiche Porträts von Direktoren
und Lehrern der Linzer Realschule. — Zur Vorgeschichte der An-
stalt von Fl. Hintner (Kommunalg. in Wels 1902). — Der Neubau
des Kommunal-Obergymnasiums in Gmunden und seine
feierliche Eröffnung am 19. Sept. 1901 von K. Schuch (Kom-
munal-G. in Gmunden am Traunsee 1902), 32 S. mit einer historischen
Skizze. — Das Admonter Gymnasium in Leoben 1786 — 1808.
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536 Literatur.
Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Schulwesens von Fr. <L
P. Lang (Staats-6. in Leoben 1902), eine Darstellung der (beschichte des
Gymnasiums mit Benützung ungedruckter Protokolle und Urkunden im
Stiftsarchiv zu Admont, im Statthaltereiarchiv in Graz und der hand-
schriftlichen Memoiren des Gösser Domherrn P. Gratian Marx: 1. Allg.
Geschichte der Ans! alt bis 1808 mit steter Bücksicht auf die Entwicklung
des österreichischen Gymnasial wesens überhaupt, 2. Chronik der Anstalt
bis 1803 (Forts, folgt) mit wichtigen historischen Anmerkungen. — Der
realistische Unterricht in Österreich mit besonderer Bück-
sicht auf die Bealschule und vor allem auf die Oberreal-
schule in Klagenfurt von Hans Angerer (Staats-B. in Klagenfnrt
1902, 1903). — Das Staatsobergymnasium in Görz von 1849
— 1901. VII. Die Abiturienten, von B. Schubert v. Soldern (Staats-G.
in Görz 1902). — Das k. k. Staats-G. zu Budolfswert von Kaspar
Pamer (G. in Budolfswert 1902, 1903) auf Grund der Gymnasialakten
und anderer Quellen. — Hundert Jahre Franziskaner- Gymna-
sium von Justinian Lener (G. zu Hall i. T. 1902). — Geschichte
des Gymnasiums zu Brixen von G. Ammann (G. der Augustiner
in Brixen 1902, 1903), 2. Teil (1816—1849),' 3. Teil (1856—1963)
mit Benützung amtlicher Akten. Im Anhange finden sich die Chronik der
Anstalt (bis 1902) und statistische Angaben. — Zur Geschichte des
Egerer Gymnasiums von J. Trötscher (Staats-G. in Eger 1903),
enthält eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Daten aus der Ge-
schichte dieser alten Anstalt und berührt zum Schlüsse den Besuch der-
selben durch Goethe (1821 ). — Die Elbogener Oberrealschule in
ihrem 50-jährigen Bestände 1852 — 1902. Eine historisch-stati-
stische Übersicht von V. Grund (Staats-B. in Elbogen 1902). — Zur
Geschichte des mahrischen Bealschulwesens und der deut-
schen Staatsoberrealschule in Brunn von K. Zaar (d. Staats-B.
in Brunn 1902). — Das deutsche Gymnasium in Olmütz, Ge-
schichtlicher Bückblick von A. Tschochner (d. Staats-G. in Olmütz 1902,
1903) mit Benützung von Begesten im Stadtarchiv zu Olmütz, bis 1617
reichend (Schluss folgt). — Kurzgefasste Geschichte des Znaimer
Gymnasiums von Jul. Wisnar (G. in Znaim 1902). — Geschichte
des Gymnasiums zu Iglau von E. Bitter v. Beichenbach
(Staats-G. in Iglau 1902, 1903) III. Teil (Schluss): Von der Übernahme
in die Staatsverwaltung (1773) bis zur Beorganisation (l848) desselben.
— Festschrift zur Feier des 100-jährigen Bestandes des Staatsgymnasiums
in Mähr.-Trübau (1903), enthält: 1. Eine »Geschichte des Gymnasi-
ums* von A Peterlechner (aus dem Programm der Anstalt 18S3
abgedruckt), 2. Chronik der Anstalt von J. Zehetner (S. 61 — 87)
und statistische Tabellen. — Geschichte der Landesoberreal-
schule im ersten Vierteljahrhundert ihres Bestehens (1877
— 1902) von W. Hanaöek (Deutsche Landes-B. in Mährisch-Ostrau 1902).
— Die Festfeier anlässlich des 40-jährigen Bestandes der
Anstalt von A. Bosoll (Landes-Beal-G. in St. Polten 1903). — Ge-
schichtliche Skizze der Lehranstalt von K, G. Kolb (Landes-
mittelschule in Neutitschein 1903). — Geschichte der Anstalt
(1870—1903) von K. Zirngast (G. in Mähr.-Schönberg 1903) mit
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Literatur. 537
statistischen Tabellen. — Geschichte des Troppauer Gymnasi-
ums von Karl Knaflitsch (Staats-G. in Troppau 1902, 1903). —
Dokumente zur Geschichte der Anstalt nebst Erläuterun-
gen von Fr. Presch (G. in Weidenaa 1902, 1903) mit Abdruck von
neueren Aktenstücken (Forts, folgt). — Zur Beform der Bealschule
in der Bukowina (Gesetze und Verordnungen) von E. Mandjczewski
(griech.-or. Ober-B. in Czemowitz 1902). — Storia del ginnasiol. von
T. Erber (it. G. in Zara 1903), beginnt mit einer längeren histor. Ein-
leitung über die Schalen in Zara bis zum Falle der Bepublik Venedig
und stellt dann auf Grund der Archivalien die Geschichte des Gymnasi-
ums in den ersten Jahren der österr. Begierung dar (bis 1805).
Über die kulturelle Bedeutung der Bealschule. Bede
zum 30-jährigen Bestände der Anstalt von H. Januschke (Staats-B.
im 2. Bezirke Wiens 1902) mit Beiträgen zur Geschichte der Bealschule.
— Die Mittelschule und die neue Zeit von A. Hofer (d. Ober-B,
in Triest 1902, 1903). — Graphische Darstellungen im Dienste
des historischen Unterrichtes von B. Weiss (Kommunal-G. in
Gmanden 1903), enthält eine tabellarische Übersicht über die Gesichte
der Jahre 1792 — 1815 mit entsprechenden Erläuterungen. — Erzie-
hung und Unterricht im Hause Habsburg. 1. Heft von G.
Strakosch-Grassmann (Beal-G. in Komeuburg 1903). — Über den
Unterricht in der bildenden Saunst am Gymnasium von Fr.
Falbrecht (Staats-G. zu Preistadt in Oberösterreich 1903). — Die
Kunsterziehung an den Mittelschulen von Fr. Krause (G. in
Aussig 1902). — Bibliographie zur Geschichte des österrei-
chischen ünterr.ichtswesens. IL Heft (die Universitäten) von G.
Strakosch-Grassmann (Beal-G. in Korneuburg 1902).
Geographie und verwandte Wissenszweige : Das westliche Europa
und der Norden bei Sophokles und bei Euripides von M.
Waiss (d. G. in Kremsier 1902), eine Untersuchung der grographischen
Kenntnisse dieser griechischen Klassiker nach ihren Werken. — Die
Wasserstrassen unserer Monarchie von V. Jovanoviö (Landes-G.
in Mödling 1903). — Das österreichische Alpenvorland an
seiner schmälsten Stelle (zwischen Enns und Traisen) von Fr.
Schober! (Staats-G. in Bied 1903). Am Schlüsse eine kurze Darlegung
der Siedelungsverhältnisse in jener Gegend. — Linz und Umgebung
im Dienste des erdkundlichen Anschauungsunterrichtes.
IL Teil von L. Pötsch (Ober-B. in Linz 1902). — Die geographische
Lage von Graz von B. Marek (Handelsakademie in Graz 1903). —
Der steirische Erzberg von F. Beibenschuh (Staats-B. in Graz
1902). — Zur Hydrographie des Krainer Karstes von H. Svo-
boda (d. Ober-B. in Laibach 1902), enthält eine zusammenfassende Dar-
stellung der über diesen Gegenstand veröflfentlichten Arbeiten. — Stu-
dien über die geographische Lage des österr.-ungar. Ok-
kupationsgebietes und seiner wichtigeren Siedlungen von
G. A. Lukas (Staats-B. in Linz 1903), 72 S. Diese umfassende Arbeit
erörtert die geographische Lage eines Landes und der menschlichen An-
siedlungen im allgemeinen und behandelt dann Bosnien und die Herzego-
wina im besonderen; der wichtigste Teil ist für den Historiker der Ab-
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538 Literatur.
schnitt über die Lage der wichtigeren Siedlungen in jenen Gebieten. —
Die Sudeten. Bau und Gliederung des Gebirges, 2. Teil (Schluss) von
A^ R. Franz (d. Landes-B. in Leipnik 1902). — Die geographische
Lage, die geologischen und klimatischen Verhältnisse von
Böhni.-Leipa von M. Binn (G. in B.-Leipa 1902). — Die Teich-
anlagen im Süden von B.-Leipa nebst faunistischen Beobachtungen
aus dem flimsner Teiche von H. V. Graber (Ober-R. in Böhm.-Leipa
1903). — Geologische Skizzen aus der Umgebung Aussigs
von Georg Bruder (Staats-G. in Aussig 1903), enthält im 1. Teile eine
Anleitung zur Naturbeobachtung mit zahlreichen Abbildungen. — Streif-
züge durch Asien von J. Miklau (Staats-G. in Marburg a. D. 1903):
1. Von S. Petersburg nach Sibirien, 2 Durch Sibirien nach China, 3. Im
Reiche der Mitte, 4. Auf Java und Sumatra, 5. Im indischen Ozean und
roten Meere, 6. Palästina und 7. Armenien und Kaukasien — in Form von
»Reisen auf der Karte* nach der Reiseliteratur. — China, Land und
Leute. Ein geographisches Charakterbild von H. Kurzwernhart
(Real-G. in St. Polten 1902) mit einer Kartenskizze. — Westarabien.
Eine geographische Skizze nach den Berichten der Reisenden von A. Jahn
(d. Staats-R. in Olmütz 1902, 1903). — Nach Montenegro. Eine
Reiseskizze von Jos. Bubeniöek (d. Staats-G. in der Stefansgasse in
Prag-Neustadt 1903) mit 6 Abbildungen im Texte und einer Ansicht von
Cetinje als Beilage (Forts, folgt). — Oberitalienische Grossstädte
von L. Adamek (Staats-G. in Reichenberg 1902). — Eine Reise
nach Frankreich von Gr. Fischer (G. in Komotau 1903). — Ver-
such einer Morphometrie der pyrenäischen Halbinsel von
J. Brommer (Staats-G. in Cilli 1902). — Die Frage nach dem
Erdinnern und die Geographie von F. Bauhölzer (l. d. G. in
Brunn 1902). — Über die Ursachen der Steppen und Wüsten-
bildung von W. Dürschmid (d. Landes-R. in Prossnitz 1902). —
Einige Wünsche und Erfahrungen auf dem Gebiete der
Seenforschung von J. Müllner (Maximilians-G. in Wien 1903)>
worin besonders der Abschnitt über die Arbeiten zur Erforschung der
Seebecken wichtig ist (S. 4 — 23). — Die Bildung der Salzlager-
stätten. Eine Überschau des gegenwärtigen Standes dieses Problems
von Julius Enderle (Stadt. G. in Wels 1903). — Meteorologi-
sche Beobachtungen in Eger (l901, 1902) von J. Kostlivy
(Staats-G. in Eger 1902, 1903). — Die meteorologischen Verhält-
nisse von Weidenau und Umgebung (l901, 1902) von Karl
Prochäzka (G. in Weidenau 1902, 1903) in Tabellen. — Zum Geo-
graphieunterricht an der Realschule von E. Stummer
(Landes-R. in Römerstadt 1902). — Zur Aussprache fremder
geographischer Namen in der Schule von H. Ostermann
(d. Staats-G. in Prag-Altsta'lt 1902). — Über die Berücksichtigung
der Geologie im geographischen Unterrichte der 8. Gymna-
sialklasse, 2. Teil von A. Müller (G. in Oberhollabrunn 1902). —
Le variazioni secolari della costa adriatica di E. Nikoli^
(it. G. in Zara 1902).
Aus slavisch geschriebenen Schulprogrammen : Über den Ursprung
des Dionysöskultes von St. Schneider (0 pochodzeniu kultu
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Literatur. 539
Dyoniza; 5. poln. G. in Lemberg 1902). — Thukydides: Geschichte
des peloponnesischen Krieges III. 1 — 50, übersetzt von J. Ve-
verka (Th., d^jiny peloponneske valky HI. k. l — 50 incL, böbm. G. in
Königinbof 1902). — Das Verhältnis des Isokrates und De*
mosthenes zu Mazedonien von K. Wenig (Isokratüv a Demos thenüv
pomer k Makedonii, böhm. ak. G. in Prag 1Ü03). — Die Stellung
des Demosthenes und des Äschines in der Frage des Phi*
lokratischen Friedens von A. Niemiec (Stanowisko Demostenesa
i Eschinesa w sprawie pokoju Filokratesu, poln. G. in Drohobycz 1902).
— Über die Echtheit der Periegesis des Hekataios von 0.
Jiram (0 pravosti Hekataiovy Periegese, b. Kommunair G. in Gaya 1902).
— Der antike Geschmack (Betrachtung auf einer Studienreise nach
Griechenland) von F. Jezdinsky (Anticky vkuscet., böhm. G. in Deutschbrod
1902). — Zur Frage der antiken Kunst am Gymnasium von J.
Patocka (K otäzce antick^ho umoni na gymnasiu, b. G. in Caslau 1902).
— Über die Servianische Centurienverfassung nach Cicero
von E. Vebr (Je li Ciceronova zprava o centuriätnim zHzeni Servia Tullia
zceba spolehliva, b. G. in Prerau 1903). — Tiberius bei den
Schriftstellern des Altertums und der Neuzeit von A. Gol-
kowski-Strzemienczyk (Tyberyusz wobec pisarzöw staroiytnych i
nowoczesnych, poln. G. in Sanok 1902). — Das doppelte Rom.
Kulturhistorische Skizzen von F. Du Sek (Dvoji film, böhm. Landes-B. in
Leipnik 1902). — Antike Tachygraphie (Stenographie) von Fr.
Hradilik (0 tachygrafii anticke, böhm. Landes-ß. in Leipnik 1903). —
Der heilige Severin,. Apostel von Noricum, und die öster-
reichischen Donauländer zur Zeit des Ostgoten Theodorich
von B. Kreutz (Sv. Severin, apodtol Norika, a rakousk6 zem^ podun za
Theodoricha ostrog., b. G. in Prerau 1902). — Der böhmische Fürst
Bfetislav I. (2. Teil) von Fr. Klima (Cesky kniie Bfetislav L, böhm.
G. in Przibram 1902). — Das Verhältnis des Königs Pfemysl I.
zum deutschen Beich von S. Cejna (Kral Pfemysl I. a jeho pomSr
k fiöi nomecke, böhm. Privat-G. in Hohenstadt 1903). — Pädagogi-
scher Traktat der Königin von Polen, Elisabet, Gemahlin
Kasimirs des Jagellonen, über die ErziBhung des Königs-
sohnes von A. Danysz (ElÄbiety, krölowej polskiej, malionki Kazi-
mierza Jagiell. traktat pedagogiczny o wychowaniu kröl., poln. Franz Josef-G.
in Lemberg 1902). — Wer ist der Verfasser der politischen
Broschüre unter dem Titel »Erwägung über ein Bündnis
der Krone Polen mit den christlichen Herren gegen die
Türken?« Von M. Siwak (Kto jest autorem broszury polit. p. t. De-
liberacyu o spölku, i swi^zku Korony polskiej z pany chrzesc. przeciwko
Turkowi? 4. poln, G. in Lemberg 1902). Als Verfasser der Broschüre
(1595) wird der Erzbischof Stanislaus Karnkowski von Gnesen erwiesen.
— Die böhmische Stimme bei der Wahl Maximilians I. zum
römischen König von Fr. Fresl (Hlas (Jesky pH volbo Maximiliana I.
za krale fimskeho, böhm. G. in Ungar.- Hradisch 1902), nach gedrackten
Quellen. — Politische und Kulturgeschichte der k. Haupt-
stadt Olmütz, 1. Teil von Hubert Doleiil (Politick^ a kultumi
d^jiny kraJ. hlavniho m^sta Olomouc, b. Privat-B, in Olmütz 1903). —
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540 Literatur.
Die Gründangsarkunde der Kirche in Vitojic und die darin
erwähnten Baulichkeiten von J. BraniS (ZakUdaci listina kostela
vit<5jickeko a stavby v ni jmenovan^, b. Ober-R. in Budweis 1903). —
Beiträge zur Geschichte der Dekanalkirche in Klattau and
ihrer jüngsten Benovirung von F. Vanök (Pfispevky k dejinam
dekanskeho kostela v Elatovech a jeho neJDOv^jäi oprav^, böhm. Real-G.
in Klattau 1903). — Die Kirche in Drohobycz. Ein kurzer ge-
schichtlicher Abriss (l. Allgemein beschreibender Teil) von F. G^tkie-
wicz (Koßciöl w Drohobyczu. I. Cz^sd opisowa ogölna, poln. G. in
Drohobycz 1903) mit Abdruck lateinischer Kirchenurkunden von 1789,
1788, 1598, 1791. — Kirche und Kloster der PP. Benediktiner
in Jaroslau von Ignaz Bychlik (Kosciol i klasztor PP. Benedyk-
tynek w Jaroslawiu, poln. G. in Jaroslau 1903). — Die Grabin-
schriften in der Kathedrale zu Tarnow von J. Leniec (Napisy
grobowe w kosciele katedralnym w Tamowie, poln. G. in Tarnow 1902).
— Das Steinerne Haus in Kuttenberg von 0. Hejnic (Kamenny
dum V Kutne Hofe, b. Ober-R. in Kuttenberg 1903) mit Benützung
ungedruckter Akten und zahlreichen Abbildungen. — Denkwürdig-
keiten der geistlichen Stiftungen in der k. Leibgeding-
stadt Neubydschow (Fortsetzung und Schluss) von J. Kagpar
(Pamoti 0 vöcech duchovnich v kral. vt^n. m^sU Nov. Byd2owe, b. G. in
Neubydschow 1902, 1903). — Über die Lesegesellschaften von
Radnitz und Brenn-Poritschen von F. StMastny (Ctenäfske spo-
leCnosti v Radnicich a ve Spal. Pofißi, b. G. in Pilsen 1902, 1903). —
Die altböhmischen Jahresgebräuche, Festlichkeiten, Aber-
glaube, Hexerei und Volksbelustigungen in den Schriften
des Thomas v. Stitny von J. Soukup (Staroöesk^ v^roöni obyöeje,
slavnosti, povory, Cary a zäbavy prostondrodni ve spisech Tomaäe z Stit-
niho, b. Ober-R. in Pilsen 1902, 1903). — Albert von Sternberg
von J. Sakaf (Albert z Sternberka, b. Ober-R. in Pardubitz 1902) mit
Verwertung ungedruckter Akten aus Prag und Leitomischl (l4. Jahrb.).
— Die Kirchenpolitik Wenzels IV. (1378 — UOO) von A. Polak
(Cirkevni politika Väclava IV., böhm. G. in Ungar.-Hradisch 1903) nach
gedruckten Quellen. — Äneas Sylvius und der Landtag in Be-
neschau i. J. 1451 von Fr. Brunclik (Aeneas Sylvius a snem v
Beneöov(5 r. 1451, b. G. in Beneschau 1903) mit Benützung des böhm.
Landesarchivs in Prag. — Galileo Galilei. Apologetische Skizze von
Jos. Dostal (G. G. Apologetickd Crta, b. R. in Kladno 1903). — Ein
Beitrag zur Geschichte der Leibeigenschaft des mähri-
schen Volkes im 16. Jahrhundert von Fr. Kemeniöek (Prtspevek
k poddanstvi lidu morovskeho za stoleti 16., 1. böhm. G. in Brunn 1903).
— Der böhmische Aufstand (l618 — 1620) in Liedern und Satiren
der damaligen Zeit von H. Steinmann (Ceske povstani 1618—1620 v
pisnich a satyräch sve doby, b. Privat-G. in Mähr.-Ostrau 1902). —
Über die religiösen Verhältnisse im Nachoder Bezirk in
deo Jahren 1620 — 1660. Nach archivalischen Quellen bearbeitet von
Fr. Machät (Ndbo2enske pomory na Nachodsku v. 1. 1620 — 1660. Die
archivniieh prnmenü, b. R. in Nachod 1903). — Die Invasion der
Schweden in Böhmen und Mähren zur Zeit des 30-jährigen
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Literatur. 511
Krieges und die Art der damaligen Kriegführung von A.
DoleÄel (0 vpadu Svßdu do Cech a Moravy za valky tficetilet^ jako2 i
zpusobu tehdejsiho välceni, böhm. K. in Prossnitz ]902). — Der Adel
und die adeligen Familien in Klattau von 1627 — 1747 von F.
Nekola (Slechta a urozen^ panstvo v Klatovech od r. 1627 — 1747, bö hm.
G. in Klattau 1902). — Der Aufstand Georg Lubomirskis in
der Dichtung von St. Koprowicz (Rokosz Jerzego Lubomirskiego w
poezyi, poln. G. in Jaslo 1902). — Die politischen Ansichten
des Stanislaus Heraklius Lubomirski von St. Morawiecki
(Poglady polityczne Stan. Herakliusza Lubomirskiego, poln. G. in Tamow
1903). — Stanislaus Konarski und seine Tätigkeit in den
Jahren 1725 — 1736 von J. Weissblum (Stanislaw Konarski i jego
dzialalnosd mi^dzy r. 1725 a 1736, poln. G. in Zloczow 1903). — Die
Warschauer Komödie. Ein Beitrag zur Beurteilung der
Lebensumstände und der Schriftstellerei des ermLändi-
schen Bischofs Ignaz Krasicki von St. Bielawski (Komedya
warszawska, kaiika do oceny iywota i pism J. Krasickiego, poln. Ober-G.
in Kolomea 1903), wichtig für die polnische Kulturgeschichte des 18. Jahr-
hunderts. — Geschichte der Zaluskischen Bibliothek auf
Grund des Lebens- und Wirken8bilde3 ihres Stifters von
A. Kleczenski (Dzieje biblioteki Zaiuskich na podstawie obrazu ihycia
i dzialalnoßci jej fundatora, poln. G. in Przemysl 1902). — Die Ge-
gend von Göding und Lundenburg in der Zeit von 1691
— 1762 von Fr. A. Slavik (Krajina u Hodonina a Bfeclavö roku
1691 — 1762, b. R. in Göding 1903) mit einer Karte aus dem Jahre
1762. — Über die Invasion des preussisch-sächsischen
Heeres in Mähren im Jahre 1742 und dessen Vertrei-
bung von Jos. Vlk (0 vp4du nepfätelskeho yojska prusko-sask^ho
r. 1742 na Moravu a jeho vypuzeni, b. Landes-R. in Prossnitz 1903) mit
einigen archivalischen Angaben über Schäden, die die Preussen 1742 in
Mähren angerichtet haben. — Akten zur Konföderation der Kra-
kauer Wojwodschaft i. J. 1768 und besonders der Herzog-
tümer Auschwitz und Zator von T. Klima (Akta do konfederacyi
r. 1768 wojewödztwa Krakowskiego, a zwlaszcza ksi^stw oswi^cimskiego
i zatorskiego, poln. G. in Wadowice 1903), druckt nach einer kurzen
historischen Einleitung 35 Aktenstücke aus der Zeit von 1768 — 1771
aus dem Stadtarchive in Wadowice ab. — Die erste Beise des Kai-
sers Josef IT. nach Bussland im Jahre 1780 und ihre Be-
deutung von F. Zachystal (Prvä cesta cisafe Josefa H. na Bus
r. 1780 a jeji v^znam, b. Staals-Bealoberg. in Prag 1902). — Kurz-
gefasste Geschichte der österr.-ungarischen Monarchie von
J. V. Krecan (D^jiny h'§e Bakousko-uhersk^ v pfehledu, b. G. in Köni-
ginhof 1902). — Aus der ältesten Ethnographie Österreich-
Ungarns von B. Dvof4k (Z nejstarSiho narodopisu rakousko-uherskeho,
2. böhm. G. in Brunn 1902). — Die österreichische Erzherzogin
Maria Luise, Kaiserin der Franzosen, und ihr Sohn, der
»römischeKönig* Napoleon von G. Kopecky (Bakouskd arcikn^gn&
Marie Ludovica, cisafovna Francouzü a syn jeji >fimsky kräl* Napoleon,
b. Lundes-B. in Butschowitz 1903). — Die Kaiserin und Königin
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542 Literatur.
Elisabet, ihr Leben, ihr Wirken und ihre Bedeutung von
A. Kofinek (Cisafovna a kralovna Al2b(^ta, jeji iivot, püsobeni a vyz-
näm, b. G. in Hohenmauth 1902).
Das neue Schulgebäude der k. k. böhm. Realschule in
der Altstadt Prag von M. Hofmann (Nowa budova Skolni c. k.
<^sk^ realny na Star^m moste v Praze, böhm. Staats-R. in Prag-Altstadt
1903) mit Abbildungen und einer histor. Skizze. — Die Graf Stra-
kasche Akademie in den ersten 3 Jahren ihres Bestandes
1896 — 1899 von J. Trakal (Akad. hrabr^te Straky v prvnim tfileti
1896 — 1899, Privat-G. der Graf Strakaschen Akademie in Prag 1902).
' — Geschichte der ersten böhm. Realschule in Prag von
J. Vavra (D^jiny prvni ßeske reaky praiske, b. R. in Prag-Neustadt
1902, 1903). — Geschichte des k. k. Obergymnasiums in
Schlan von 1«58 — 1878 von A. Krecar (Dojiny c. k. vy§§iho gym-
nasia v Slanem 1658 — 1878, böhm. Ober-G. in bchlan 1902, 1903). —
Zur Geschichte des Gymnasiums in Jicin von J. Yitke (E
df^indm gymnasia Jißinskeho, böhm. G. in Jicin 1903), bis 1849 reichend.
* — Ergänzende Beiträge zur Geschichte des Gymnasiums
in Neuhaus von G. He§ (Dodatky a doplnky k dpjinam gymnasia
JindHchohradeckeho, b. G. in Neuhaus 1902, 1903). — Geschichte
der letzten 14 Jahre des k. k. Gymnasiums in Jungbunzlau
von J. Podstatny (Dejiny posledniho ötmactileti c. k. gymnasia mlado-
boleslavskeho, b. G. in Jungbunzlau 1902, 1903). — 25 Jahre des
Raudnitzer Gymnasiums 1877 — 1902 von L. Scholz (Petadvacet
let Roudnick^ho gymnasia, b. G. in Raudnitz 1902). — Denkwürdig-
keiten des k. k. Gymnasiums in Budweis in den Schul-
jahren 1894 — 1903 von J. Machacek (Pamoti c. k. gymnasia v Ces.
Budfijovicich ve äkol. letech 1894 — 1903, b. G. in Budweis 1903). —
Zur Geschichte der Lateinschulen in Olmütz von V. Prasek
(K dpjinam lat. ökol Olomuckych, b. G. in Olmütz 1903) mit ungedruck-
tem Material aus dem Olmützer Kapitelarchiv. S. 6 Abdruck einer lat,
Bestätigungsurkunde des Papstes Nikolaus V. Rom, Kai. April. 1452. —
Einige Daten aus der Chronik der Anstalt von K. Kofinek
(Nöktera data z kroniky üst. od r. 1897 — 1901, b. G. in Trebitsch
1^02). — Das neue Gebäude der Landesrealschule in Gross-
Meseritsch von Z. Horvath (Nova budova zemske äkoly realne ve
Velk^m MezifiCi, b. R. in Gross- Meseritsch 1903) mit histor. Skizze. —
Über die Entwicklung der Schulen in Freiberg von ihrer
Gründung bis in unsere Zeit von J. Kohn (Vj^voj äkol v Pfibofe
od po^tka a4 po naöi dobu, b. R. zu Freiberg in Mähren 1903). — Grün-
dung der Anstalt von Karl Pirc (üstanovitev zavoda, sloven. Unter-
realschule in Idria 1902). — Rückblick auf das erste Quinquen-
nium der Anstalt von Thomas B r a j k o v i <S (Osvrt na petogodiänjicu
zavoda, serb. — kroat. G. in Zara 1902). — Geschichte des Gym-
nasiums zu Ragusa, 2. u. 3. Tail (Schluss) von J. Posedel (Pov-
jest gimnazija u Dubrovniku, kroat. G. in Ragusa 1902, 1903). — Er-
innerungen an den 50-jährigen Bestand der k. k. nautischen
Schule in Ragusa (Spomenkujiga o pedesetvi godignjic opstanka c. kr«
nautiöke Skole u Dubrovniku): 1. Geschichte der k. k. naut. Schule
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Literatur. 543
in Bagusa von N. Didolid (Povjest c. k. naui ökole u Dubrovniku,
Beilage zum Programm der naut. Schale in Eagusa 1902). 2. Cenni
per la storia degli stadi nautici in Dalmazia del G. 6. (naut.
Schule in Bagusa 1903), eine Erweiterung des Programmaufsatzes der
Anstalt 1901. — Über den Unterricht in der physikalischen
Oeographie an Mittelschulen, besonders am Gymnasium
von E. Muäka (0 fysikälni geografii v zemßpisn^ vynöovani, zvlaöt(5
gymnasijnfm, b. G. in Trebitsch 1903). — Überblick über die Ge-
schichte der Physik in chronologischer Darstellung, von
A. Libicky (Pfehled dejin fysiky v porädku chronologickem, b. Staats-B.
in den K. Weinbergen in Prag 1902). — Kurz gefasste Geschichte
der Chemie seit den ältesten Zeiten bis auf Lavoisier von
L. Kopa (Struöny nestln dejin chemie od nejd. dob a2 po Lavoisiera, b.
B. in Göding 1902). — Die geschichtliche Entwicklung der
Spektrometrie von Jos. Stöpanek (Historicky rozvoj spektrbmetrie,
b. Ober-B. in Pilsen 1903). — Ein Beitrag zur Geschichte des
Erd- und Himmelsglobus von den ältesten Zeiten bis ans
Ende des 15. Jahrhunderts von B. Gustawicz (Przyczynek do
historyi globusu ziemskiego i niebieskiego od nojdawniejszych Czasöw po
koniec wieku XV., 3. poln. Ober-G. in Krakau 1902). — Einige Ge-
heimnisse der Landkarten von Ad. Mach (Nöktere tajnosti map
^emöpisnych, b. Ober-B. in Jiöin 1902). — Schnee und Eis vom
geographischen Standpunkt von St. Gebert (Snieg i löd ze
stanowiska geograficznego, poln. G. in Stanislau 1903). — Die Bege-
latiön des Eises von W. Sarboch (Begelace ledu, b. G. in Wal.-
Meseritsch 1902). — Einige Tage in der Schweiz von M. Nowo-
sielski (Kilka dni w Szwajcaryi, poln. G. in Przemysl 1903). — Ein
Studienuusflug nach Sizilien von T. Garliöki (Z naukowej
wycieczki na Sycyli^, poln. G. in Brzezany 1903). — Von Catania zum
Krater des Ätna von J. Zeman (Z Catanie ku krateru Aetny, böhm.
Beal-G. in Kolin 1903). — - Eine Inselreise im Ägäischen Meere
von W. Blotnicki (Z podrozy po wyspach morza Egejskiego, 4. i>oln.
G. in Krakau 1902), mit besonderer Bücksicht auf die archäologischen
Verhältnisse. — Die slavischen Namen in der Topographie
Neugriechenlands von J. Vareka (Slovanskä jm^na v topografii
Novofecka, b. Ober-G. in Budweis 1902). — Der erste Kanal der
Welt (Suez) von J. V. Prdäek (Prv^ prüplav sv^tovy, böhm. Staats-B.
in Prag- Altstadt 1902), eine geschichtliche Übersicht über die ältesten
Durchstichs versuche zwischen dem mittelländischen und roten Meere. —
Die projektirten Wasserstrassen in Österreich vonF. Nerad
(Projektovane vodni drähy v Bakousku, böhm. B. zu Littau in Mähren
1902). — Die Zunahme der Bevölkerung im Gödinger und
Anspitzer Bezirke in der Zeit von 1890 — 1900 von A. Po-
dräbsby (Vzrüst obyvatelstva na Hodonsku a HustopeCsku r. 1890 a2
1900, b. B. in Göding 1903) mit Übersichtstabellen. — Über die
Dichte der Bevölkerung und der Ortschaften in Krain von
D. LonCar (0 gostosti prebivalstva in krajev na Kranjskem, slov. 2. G.
in Laibach 1902). — Stramberg und Umgebung von Fr. Linhart
(Stramberk a okoli, böhm. G. in Mistek 1902). — Das Wasser in
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544 Notizen.
seiner geologischen Wirksamkeit von W. Friedberg (Woda
jako ßzynnik geologiczny, poln. Ober-G. in Rzeszöw 1902). — Die geo-
logischen Verhältnisse der Umgebung von Walachisch-
Meseritsch von W. D^dina (Geolog, nästin okoli valassko-mezifi<3sk^ho,
böhm. G zu Walachisch-Meseritsch in Mähren 1902). — Geologische
Übersicht Dalmatiens von B. Gasperini (GeoloSki prijegled Dal-
macije, kroat. Ober-R. in Spalato 1902).
Graz. S. M. Prem.
Notizen-
Gemäss Vereinbamngen, welche seinerzeit zwischen Julius Ficker
und den Dr. Johann Friedrich Böhmer'schen Nachlassadministratoren und
TestamÄitsexekutoren getroffen worden waren, ging die Oberleitung der
Neubearbeitung von Böhmer's Begesta Imperii nach dem un-
erwarteten Tode des Prof. E. Mühlbacher zunächst an Herrn Prof. Oswald
Redlich über, welcher auch sofort die augenblicklich notwendigen Vor-
kehrungen traf, leider aber auch zugleich erklärte, dass er wegen Über-
bürdung mit anderen Aufgaben sich dieser Obliegenheit nicht dauernd unter-
ziehen könne. Daher habe entsprechend den eben erwähnten Abmachungen
mit 1. Jan. 1904 ich die Oberleitung dieses Unternehmens übernommen.
E. V. Ottenthai.
Das Programm des YIII. Deutschen Historikertages in Salz-
burg ist folgendermassen in den Hauptpunkten festgestellt:
Mittwoch 31. August. Begrüssungsabend im Stiegelkeller.
Donnerstag 1. September. 9 Uhr Eröffnung im Mirabellsaale. Vor-
träge von Prof. Neu mann (Strassburg) : Die Entstehung des spartani-
schen Staates; Prof. Finke (Freiburg i. Br.): Philipp d. Schöne. 7 Uhr
Abend in der Aula der alten Universität öffentl. Vortrag von Prof. Biegl
(Wien): Die Stellung Salzburgs in der Kunstgeschichte.
Freitag 2. Sept. 9 Uhr Mirabellsaal. Über Heraungabe von Quellen
zur Agrargeschichte des Mittelalters. Referenten Prof. Dop seh (Wien)
und Dr. Kötz&chke (Leipzig). Verbandsitzung. 7 Uhr Abends in der
Aula öffentl. Vortrag von Prof. Busch (Tübingen): Das deutsche Haupt-
quartier in Versailles und der Streit über die Bekämpfung von Paris 1870.
Samstag 3. Sept. 9 Uhr Mirabellsaal. Vorträge von Prof. v. Vol-
telini (Innsbruck): Die Entstehung der Landgerichte auf bairisch-öster-
reichischem Rechtsgebiete; Prof. Fournier (Wien): Ober neue Quellen
zur Geschichte des Wiener Kongresses. 3 Uhr Festmahl.
Sonntag 4. Sept. Ausflug zur Feste Hohen werfen.
Im Stift St. Peter wird Prälat P. Willibald Hauthaler eine Ausstel-
lung von Urkunden und Handschriften veranstalten.
Alles nähere in den jetzt und bei der Vei*sammlung zur Ausgabe
gelangenden Programmen. Auskünfte erteilen Prof. Dr. Oswald Redlich
(Wien) und der Obmann des Ortsausschusses in Salzburg Archivdirektor
Dr. B. Schuster.
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Venedig und das deutsche Keich von 983—1024.
Vom
B. Schmeidler.
Unter den ürkuiideii, die un« während der ersten Hälfte des
Mittelalters tlber die Beziehungen Venedigs zum italienischen Könige
und deutschen Kaiserreiche Auskvinft gebeii^ nehmen diejenigen Ottos IIL
eine besondere Stelle ein. Einmal schon nach ihrer ganzen Anlage
und Art. Während bis dahin seit Lothar h und beiK)nders wieder
seit Ot^o I. diu Kaiser und Könige din pactum abauschliessen und tu
bestätigen pflegten, das zwischen den Gemeinden des Dukats einerseits
und einer Keihe italienischer Städte andererseits yei^bredet worde und
sich Tomehmlich auf den Grenzyerkehr und die Erhebung von Zöllen
und Abgaben bezog, während sie diesen Verti%en dann Besitz-
bestätigungen über die Habe der Venezianer innerhalb des italischen
Königreiches, praecepta, hinzufögten^), ist uns von Otto HL, nachdem
bereits sein Vater beide Urkunden miteinander Tereinigt hatte, über*-
haupt nur )Etoch ein praeceptum erhalten, in das eine Bieifae wichti*-
gerer Bestimmungen des pactums angenommen ist; der Schluss liegt
nahe, dass er ein besonderes pactum überhaupt nicht abgeschlossen
hat Ausser diesem Unterschiede der ganzen Anlage der Urkunden
weist auch ihre formelle Fassung im Einzelnen bedeutsame und cha-^
rakteristische Unterschiede gegen die Vorurkunden auf und endlich
ist der Inhalt vielfach ein völlig neuer, neben Bestätigung alter Ab*-
*) Vgl. über diese Diage die grundlegende Abhandlung von A. Fanta: Die
Verträge der Kaiser mit Venedig bis zcim Jahre 983. Mitteilungen d. östen*.
Inst. Ergänzungsband I S. 51 ff. Einzelne Ergänzungen und Berichtigungen bei
£. Lentz: Der allmähliche Übergang Venedigs von faktischer zu nomineller Ab*>
hängigkeit von Byzanz. Byzantin. Ztschrft Bd. III S. 64 ff., 112 ff., sowie bei
Lenel: Die Entstehung der Vorherrschaft Venedigs an der Adria. Mit Beiträgen
zur Verfessungsgeschichte. Strassburg 1897»
MittheUiiDceD XXV. 35
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546 ^' Schmeidler.
luachungen und Verleihungen — die aber auch meist in neue Worte
gekleidet sind — finden sich Begabungen eines Inhalts, der in den
Urkunden der bisherigen Herrscher Italiens fiir Venedig noch nicht
enthalten war, und, um es gleich zu sagen, gar nicht enthalten sein
konnte; es sind Verleihungen in Worten gegeben, wie sie nicht dem
Herrscher eines befreundeten, unabhängigen Staates, sondern dem
Untertanen ausgestellt werden, sie legen den Schluss nahe, dass die
Beziehungen Venedigs zum Reiche damals nicht mehr die alten waren,
wie sie noch unter Otto I. bestanden, als zwischen zwei unabhäugigeu
Staaten, sondern dass sich das Verhältnis in ein solches der Unter-
tänigkeit verwandelt hat. Den Beweis für diese Behauptung zu liefern
und den Grad festzustellen, den diese Untertänigkeit erreicht hat,
sowie die Dauer. der Zeit, da deutsche Kaiser und Könige eine Ober-
herrschaft über das freie Venedig ausgeübt oder in Anspruch ge-
nommen haben, ist der Zweck der folgenden Zeilen.
Seit den siebziger Jahren des zehnten Jahrhunderts herrschten
bekanntlich in Venedig sehr gespannte Verhältnisse, die nicht selten
zu offenem inneren Hader und Blutvergiessen fiihrten. Im Jahre 976
wurde der Herzog Peter IV. Candiano, der das Regiment mit fester
Hand führte und den Staat nach innen und aussen gesichert und be-
festigt hatte, von dem aufrührerischen Adel, der von einem geordnetep
Staatswesen nichts wissen wollte, meuchlerisch ermordet^). Seitdem
folgten in der Stadt ein Aufruhr und eine Bluttat d^ andern. Der
Nachfolger des Herzogs, Peter I. Orseolo, gab nach zwei Jahren seine
Würde auf und ging oder flüchtete ins Kloster, der folgende Herzog,
Vitulis Candiano, starb nach einer Amtszeit von vierzehn Monaten und
dessen Nachfolger, Tribunus Menius, war nicht imstande, die Parteien
zu bändigen ; nachdem sie sich anfangs vereint gegen ihn selbst hatten
wenden wollen, entzweiten sie sich^ besonders die Geschlechter der
Mauroceni und Calopriner, untereinander; das Haupt der ersteren ward
bei einem Überfall durch die letzteren erschlagen, und kaum hielt das
Gebot des Herzogs, den man des Einverständnisses an dieser Tat zieh,
die unmittelbare Rache des betroffenen Geschlechtes zurück. Dennoch
fühlten sich die Calopriner auf die Dauer nicht sicher, verliessen Ve-
nedig und begaben sich zu Otto IL im Jahre 983 nach Verona.
Der Kaiser war Ende des Jahres 980 nach Italien gekommen,
wohl schon von Missstimmung gegen Venedig erfüllt; denn an seinen
Hof hatte sich nach der Ermordung des Dogen Peters IV. Candiano
») Vgl. die letzte Darstellung dieser Dinge bei ühlirz: Jahrbücher des
deutschen Reiches unter Otto II. S. 188—197 und die daselbst angegebene
Literatur.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 547
dessen Sohn Yitalis Candiauo, Patriarch von Orado, geflüchtet und
«inige Zeit daselbst aufgehalten. Gleichwohl kann es nicht sogleich
zu Feindseligkeiten gekommen sein, da Otto noch am 2. Januar 981^)
dem Kloster hL Hilarius und Benedikt in Venedig seine Besitzungen
bestätigte und das Becht freien Verkehrs im Beiche verlieh; auch muss
es wenigstens zweifelhaft erscheinen, ob die Angelegenheit der Can-
dianer das einzige und letzte Motiv Ottos zum Vorgehen gegen Ve-
nedig gewesen ist, da die Ansprüche der Witwe des ermordeten
Herzogs und Verwandten der Kaiserin Adelheid, der Waldrada, bereits
im September 976*) befriedigt worden waren und auch dem Sohne
des Herzogs, Vitalis Candiano, die ihm entrissenen Güter am 15. Juni
982 oder 983 vom Dogen und der Versammlung der Bischöfe, Äbte
und des Volkes wieder zugestellt wurden mit der Bemerkung, diese
Zustellung sei schon in den Tagen des Dogen Vitalis Candiano (978
— 979) beschlossen, aber jetzt erst zur Ausführung gebracht worden') ;
also wird Otto diese Dinge Ende 981 kaum mehr zum Anlass eines
Vorgehens gegen Venedig genommen haben. Denn erst um diese
Zeit kam es, wenn wir uns auf eine Angabe des Johannes diaconus
verlassen können^), zu offenen Feindseligkeiten, die auf dem Beichs-
tage zu Verona im Juni 983 beigelegt wurden; der Kaiser erneuerte
am 7. dieses Monats den Venezianern das pactum und die praecepta
seiner Vorgänger und gestattete ihnen wieder dreien Verkehr im
Reiche^). Unmittelbar darauf aber kamen die Calopriner zu ihm und
bewogen ihn, von neuem die schärfsten Massregeln gegen die Stadt
zu ergreifen; er verfugte eine vollständige Handelssperre und liess sie
durch die Calopriner selbst unter der Leitung seiner eigenen Beamten
durchführen 6).
«) DO. IL Nr. 240.
*) Vgl. die Urkunde bei Ficker: Forschungen zur Reichs- und Rechts-
geschichte Italiens. Bd. 4 Nr. 29 S. 38.
») Vgl. die Urkunden bei Gloria: Codice Diplomatico Padoyano I Nr. 66;
nach der indiction X in 982 gehörend, nicht 981, wohin Gloria sie setzte; und
CJodice Trevisaneo c. 97, mit der indiction XL Da beide Urkunden vom 15. Juni
sind und offenbar zu demselben Tage gehören, so lässt sich nicht entscheiden,
ob sie in 982 oder 983 zu setzen sind.
*) Er sagt, MG. SS. VIL 28, Venedig sei durch den Tod Ottos IL biennio
tali perpessa infortunio von der Handelssperre befreit worden, wonach ihr
Anfang in Ende 981 zu setzen wäre. Doch kann man den Chronisten, wie sich
noch zeigen wird, weder hier noch sonst wo gar so genau beim Worte nehmen,
aus ihm allein kaum ein richtiges Bild der Ereignisse gewinnen.
*) M. G. DD. OIL Nr. 298-300.
^) Dieser Gang der Ereignisse muss aus der Kombination der Urkunden
mit der Chronik erschlossen werden, worüber das Nähere bei Uhlirz a. a. 0.
35*
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543 ^* BchmeidleT.
Weim wir min muBerer Chronik, aus ^der ^vir bislier im Verein
mit den Urkunden den flang der Dinge «Mitnahmen, dem Ghronikon
¥eneto« 4es Johannes diaoonns^), weiter folgen, so wären nach dem
Tode des Kaisers die Calopriner auf Befehl und Bitte der Kaiserin
Adelheid, zu der sie mdi «diutosfiehend nach Fayia begi^en (also bis
spätestens 10. Aprid '984)^) nach Venedig ssvrückge'kehrt, unter eid»
ticher Zusicherung des Schutaes durch den Dc^en. Dennoch wurden
ünr^ vier von den Mauroceni überfallen und ermordet, der Doge yer-
liess im Jahre 991 kurz vor seinem Tode den Merzogästuhl und es
folgte ihm Peter !{. Orseok), der sowohl die innere Euhe in der Stadt
Eine dieser Urkunden, and ^war von entscheidender ßedeutang, ist die Stiftnngs-
urkunde ^e Klosters S. Giorgio Maggiore vom 20. Dezember 982 (Ughelli, Italia
sacrB V 1200 und Comel : Eccksiae Yenetae Bd. VIII S. 205) ; es geht aus ihr
hervor, dass die Calopriner damals noch in Venedig waren, dass also die von
ihnen geleitete Handehsperre nicht damals, sondern erst nach dem 7. Juni 983
anzusetaen ist etc., sie ist mit einem Worte für die Anffassung und Anordnung der
Ereignisse geradezu grundlegend; sie würden ein ganz anderes Aussehen ge*
winnen, wenn die Behauptung von Monticolo: La cronaca del diacono Giovanni
e la storia poUtica di Venezia sino al 1009. Pistoia 1882 8. 131 Anm. 20 b
richtig w&re, dass sie in 986 zu setzen sei, auf Grund des Jahres 11 nach dem Tode
des Johannes Tzimiskes (das anno decimo bei M. ist wohl nur ein Druckfehler).
Zu 986 würde aber weder die Indiktion 11 noch das ansdrücklseh, wie es scheint, in
Worten überlieferte (VgL den Abdruck bei Cornel) Inkaraationfgahr 982 stimmen;
es ist daher wohl richtiger, anzunehmen, dass das Jahr 11 nach dem Tode des
Johannes Tzimiskes durch Hinübernahme der Indiktionszahl fälschlich entstanden
ist, und darum an dem Jahre 982 festzuhalten, wie es ja auch Uhlirz getan hat.
Was Monticolo weiter behauptet, dass nicht alle der Unterzeichneten anwesend
gewesen seien, gebt aus den Worten: hortantibus et consentientibus
et cum populo Venetiae, quorum manus optimorum partim obfirmi--
tatis indicia subter adscripta (von M. gesperrt) keineswegs hervor,
sondern vielmehr dies, dass nicht alle Anwesenden sidi unterzeichnet haben»
Die Calopriner und ihr Anhang waren also anwesend, der alte Stephanus Calo*
prino und Dominions Mauroceni lebten noch (d«in auf diese Personen der Chronik
werden doch «lie betr. Unterschriften zu beziehen sein), die Urkunde kann also
imm5glich in 986 gehören.
<) Zu der Ausgabe in M. G. SS. VII, vgl. noch die von Monticolo : Chro-
naohe Veneziaoe antidiiBsime I. In Foati per la storia d' Italia pubblicati dair
Istituto storico italiano. Roma 1890.
*) Vgl. Wilmanns in Rankes Jahrbüchern If,, 26. Eohlschütter : Venedig
unter fiereog Peter IL Orseolo. Göttingen 1868 S. 7 setzt ohn^ ersichtlichen
Grund diese Rückkehr in 985; bei Joannes Diaconus ist uns keine Zahl an-
gegeben, die Rückkehr der Calopriner erscheint nach seiner Darstellung als sehr
bald nach Ottos II. Tode erfolgt; das Itinerar der Adelheid nötigt uns also, April
984 als letzten Termin fQr die Erledigung dieser Dinge anzunehmen. Vgl. auch
J. Beatsinger: Das Leben der Kaiserin Adelheid, Gemahlin Ottos I. während der
Regierung Ottos III. Inaug. Diss. Breslau 1883. S. 2—6.
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Venedig und das deutsche Beich von 983—2024. 5^^
aU den äusaere« Glanz und die lAs^ht des Staates wieder herstellte,
sodass zu seiner Zeit, wie der Berichtenstatter bemerkt, Venedig alle
benachbarten Provinzen an Aiisehen und JSeichtum überstralüte. Von
einer Unterwerfung unter dm Kaisertum ist bei ihm k^e Bede, ea
scheint, ala habe d^ kleine Staat, wenn an<ch unter schwerer Er-
schütterungen, seine Freiheit und Selbständigkeit vollständig behauptet
und gehe so der. Periode der Blüte enlg^gen» die der Chronist aua-«
fQhrlich beschreibt und mit glänzenden Farben ausmalt.
Bei dem Anseheui dias diese Chronik im allgemeinen gerechter-
weisse geniesst^) und bei der Genauigk^t, mit dier sie äin von dem
Verfasser erlebten und vielfach selbst h^beigelührten lElreignisse be-
schreibt, ist es notwendig, sich mit der von ihr gegebenen Schilderung
der Ereignisse auseinanderzusetzen, ehe man eine ganz, audere Auf-
fassung derselben annehmten kann; es muss bewiesen werden^ dasa
€^ Verfi^er diese oder andeire Ereignisse unvollständig oder selbst
gegen die Wahrheit berichtet habe^ dass seine Darstellung innere Un-
möglichkeiten oder deuüicbe, durch anderes, sicheres Material nach-
weisbare Fehler und Verstösse gegen die Wahrheit enthält, bevor man
glauben kann, daas er ein so wichtiges Ereignis wie die Unterwerfung
Venedigs unter dsß abendlän<lische Kaisertum voUßtändig mit Still-^
schweigen übergangen habe.
Sehen wir uns zunächst den Bericht über die Ereignisse unter
Otto U. genauer an; es ist bekannt, dass er die chronologische Beih^i-
folge derselben vöUig umgekehrt^ dass er die Verträge von Verona, in
das Jahr 980 gesetzt hat und danach alle weiteren Ereignisse in un-
unterbrochenex Folge sich abspielen lässt, während wir auf Grund der
Urkunden zwar auch Feindseligkeiten vor dem Jahre 983 annehmen«
aber die hauptsächlich von dem Chronisten geschilderte, durch die
Calopriner geleitete Handelssperre in die Zeit zwischen, dem Juni und
dem Dezember 983^ setzen müssen. Wenn man nun auch annimmt,
dass diese chronologische Verwirrung nur die Folge ist von der Art
des Johannes zu erzählen,, die venezianischen Dinge im Zusammenhang
zu erledigen und dann italische, früher geschehene nachzuholen^), so
kann man doch jeden&lls, nicht leugnen, dass sein Bericht hier voll-
kommen irreführend ist und uns allein ohne Hinzuziehung der Ur-
kunden kein Bild von dem Verlauf der Ereignisse — geschweige denn
von ihrer ursächlichen Verkettung — geben kann*).
') Vgl. Gieagbrecbt, Kaiaeizeit I. 790, Wattenbaob, Geecbicbtsquellea 1^
S. 435. KoblsQbütter a.. a. O. S. 60 ff. Monticolo a, a. 0. S. 26—27.
*) So sucbt Kobkcbatter a. a. 0. S. 8/9 Anm. diese Uugenauigkeit zu
erklären.
s) Der Beriebt mag, von der Kritik gesiebtet und mit anderen Zengnissen
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550 ^- Seh meid 1er.
Vom Jahre 983 bis zum Jahre 992 liegen uns keine Urkunden
vor, die uns über die Beziehungen Venedigs zum Reiche Auskunft
geben könnten; was uns Johannes diaconus darüber erzahlt, ist merk-
würdig genug. Danach hätte sich Stefanus Caloprino nach dem Tode
des Kaisers zu der in Pavia weilenden Kaiserin Adelheid begeben und
sie um Schutz im italischen Königreiche angefleht, da fast alle ita-
lienischen Fürsten ihn und seine Anhänger wegeu Yaterlandsverrates
des Todes für würdig hielten. Adelheid aber schickte die Calopriner,
unter Voraussendung von Boten, nach Venedig, wo sie der Doge sehr
wider seinen Willen, auf Befehl und Bitte der Kaiserin (Tribunus dux
quamquam inmtus tarnen imperatricis jussu et prece) aufnahm und
sich eidlich für ihre Sicherheit verbürgte.
Diese Erzählung muss billig Erstaunen erregen. Soeben hat die
Stadt einen heftigen Angriff des mächtigen Kaisers siegreich abge-
wiesen, ihre Selbständigkeit gegen ihn bewahrt, nun da er tot ist und
nur einen unmündigen Sohn als Erben hinterlassen hat, der oberdrein
noch in der Gewalt eines für den Augenblick siegreichen Gegeukönigs
ist, jetzt unterwirft sich der Doge dem Befehl einer Frau, die nicht
entfernt über die Macht gebot, der die Stadt soeben getrotzt hatte;
auf ihr Gebot nimmt er diejenigen in das Vaterland wieder auf, die
er hatte bannen und ihres Vermögens berauben lassen, er verbürgt
sich für ihre Sicherheit, deren Leben er selbst im Einverständnis mit
der anderen Partei bedroht hatte. Es ist ein Eingriff in die innere
Freiheit und Selbständigkeit der Stadt, wie er schärfer gar nicht ge-
dacht werden kann Und ruhig hingenommen nach einem harten,
glücklichen Kampfe eben zu Gunsten dieser Freiheit und Selbständigkeit !
Ein solcher Zusammenhang der Dinge ist psychologisch schlechter-
dings unmöglich, und so wenig wir mit einem solchen Argument
etwas Positives für die in Wirklichkeit erfolgten Vorgänge erschliessen
können, eins können wir mit voller Sicherheit sagen : so wie Johannes
diaconus die Ereignisse darstellt, können sie nicht verlaufen sein.
Entweder die Aufnahme der Calopriner ist nicht auf den Befehl der
Kaiserin erfolgt, sondern durch die freie Entschliessung der Venezianer,
und Johannes diaconus hätte diesen fremden Eingriff in die Geschicke
verglichen, im Einzelnen vieles Richtige enthalten und für die Erkenntnis der
Tatsachen zu verwerten sein (Uhlirz a. a. 0. S. 195 Anm. 27), an sich genommen
und als Material fQr eine Beurteilung des Johannes diaconus verwertet — und
darauf allein kommt es hier an — kann man nur sagen, dass er verwint und
überdies, wie Fanta a. a. 0. S. 67 bemerkt, tendenziös ist. Zu den überhaupt
in dem Chronisten wirksamen Tendenzen, vgl. noch Monticolo a. a. 0. S. 127,
Gfrörer: Geschichte Venedigs von seiner Gründung bis zum Jahre 1084. Graz
1872 S. 317.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 551
seines Vaterlandes erfunden; wie sich das freilich mit der sonst oft lebhaft
bei ihm hervortretenden Tendenz, Venedig von den ältesten Zeiten an und
auf jede Weise als selbständig erscheinen zu lassen, reimt, dürfte wohl
für immer ein Rätsel bleiben ; oder abef, die Kaiserin hatte zu einem
solchen Eingriffe in die innere Regierung des Inselstaates ein Recht, und
dieser nach den soeben gemachten Erfahrungen nicht die Macht und die
Lust, sich einem von dieser Seite kommenden Befehl zu widersetzen,
mit anderen Worten, der Kampf Ottos II. gegen Venedig hat zu einem
Ende geführt, von dem uns der Chronist nichts mitzuteilen für nötig
gefunden hat, zu der Unterwerfung Venedigs unter das Kaisertum.
Doch ich bin damit schon einen Schritt zu weit gegangen;
worauf es mir zunächst ankam, war festzustellen, dass das Schweigen
des zeitgenössischen und so wohlunterrichteten Geschichtschreibers
über eine erfolgte Unterwerfung Venedigs nicht als Beweis dafür ge-
nommen werden darf, dass eine solche Unterwerfung nicht statt-
gefunden hat; wie wenig man mit diesem argumentum ex silencio in
diesem Falle arbeiten darf, hat die Darlegung der inneren Unmöglich-
keit der betrachteten Darstellung erwiesen.
Diesen beiden Fällen nun, in denen die Ungenauigkeit oder Un-
möglichkeit der Darstellung unseres Schriftstellers urkundlich zu er-
weisen ist oder für jeden Denkenden klar auf der Hand liegt, lässt
sich ein dritter anreihen, in dem man seinen Bericht durch eine Ur-
kunde, die er exzerpirt, kontrolliren kann, und wo er, wie wir sagen
müssen, das Wesentliche und eigentlich Entscheidende einfach aus-
gelassen hat; es handelt sich um das Exzerpt aus der Urkunde Ottos III.
für Venedig vom April 1001*). In derselben erlässfc Otto den Vene-
zianern die jährliche Lieferung des palliums und die Zahlung der
Summe, que camerarii nostri sibi annualiter pro censu exigebant, ex-
ceptis quinquaginta libris^). Also die 50 Pfund venezianischer Denare,
die der Staat jährlich pro pactionis foedere bezahlt, sollen weiter ge-
zahlt werden, andere Abgaben, von denen wir bis dahin nie etwas
gehört haben, werden erlassen. Die Urkunde ist von Johannes dia-
conus selbst als Boten des Dogen erwirkt, als Kapellan und engstem
Vertrauten desselben stand ihm die Einsicht allezeit frei, wenn ihm
der genaue Inhalt der Urkunde entschwunden sein sollte; also eine
Unkenntnis der wirklichen Bestimmungen kann man auf keine Weise
annehmen. Was erzählt er uns aber in seiner Chronik über die Ur-
«) DO. III Nr. 397.
») Sehr ergötzlich zu lesen ist die Besprechung dieser Urkunde bei Gfrörer
a. a. 0. S. 374.
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559 ^* Schmeidler.
künde P Otto HL habe den Veuezianeni da3 pallium, das yon ihnen
jahrlich ausaer^) den 50 Pfund pro pactionis foedere entrichtet wurde,
erlassen. Pie Abgabe, die die Kämmerer des Kaisers jährlich pro
censu von den Venezianern empfingen, und die ihnen Otto III. jetzt
auch erlässt, erwähnt er gar nicht, und doch ist sie offenbar viel
wichtiger als das pallium, das Venedig schon lange vorher . geliefert
hat und später noch lieferte« als von einer Abhängigkeit vom Beiche
gar nicht mehr die Bede sein konnte, während kein anderer deutscher
oder italischer Herrscher von der Studt Abgaben pro censu erhatten
hat; dieser Ausdruck aber schmeckte dem vaterlandsliebenden Oe*
Schichtschreiber doch etwas zu sehr nach Oberherrschaft, und so be-
half er sich bei seiner Inhaltsangabe einfach mit einer Auslassung dieser
ihm peinlichen Bestimmung. Da die Urkunde uns aber auch noch
erhalten ist und wir die Mangelhaftigkeit seiner Angabe an ihr nach-
weisen können, so dürften wir im Verein mit den oben augefUhrten
Momenten nunmehr wohl hinreichende Gründe haben, um bei einer
Untersuchung über das Verhältnis Venedigs zum Beiche unter Otto III.
von dem Chronicon Venetum zunächst absehen und uns im Wesent-
lichen auf die Untersuchung der Urkunden beachränken zu können 2).
Zwei Arten von Momenten sind es, die zu der Annahme hin-
führen, die Beziehungen Venedigs zum Beiche seien unter Otto III.
nicht mehr die alten gewesen: der Bechtsinhalt der Urkunden mit
den im einzelnen dabei angewendeten Worten, und die Form derselben,
ihre äussere Einkleidung; betrachten wir zuerst als das wichtigere,
1) Denn die« soll doch wohl Bupra hier heiasen. M. 6. SS. VII S. 34^
>) Koch Tiel weniger Belehrung darf man natürlich von den spätere«
Chronisten erwarten ; Dandolo (Muratori Rer. It. SS. XIl) hat fttr die betreftende
Zeit Johannes diaconus und einige Urkunden benützt, aber überall die Ausdrücke,
die uns im Folgenden noch beschäftigen werden, weggelassen oder durch andere
ersetzt; wo in DO. III Nr. 100 steht considerata fidelitate, hat er die Lesart
considerata legalitate; wo Johannes diaconus erzählt, die Calopriner seien iussu
et prece der Kaiserin in die Stadt aufgenommen worden, weiss er nur von den
precibus Augustae ?u berichten; von dem Dokument von Ravenna 996 Mai 1
(DO. III Nr. 192) gibt er einen Auszug, der die wesentliche Bestimmung des-
selben (tribus locis suae ditioni subditis) ausläset u. s. w. Man kann
geradezu die Auslassung oder Veränderung aller dieser Stellen durch Dandolo
als Beweis dafür nehmen, dass sie auch ihm anstdssig waren, in der Tat etwas
Auffallendes enthalten. Die späteren Schriftsteller haben keine über Johannes
diaconus und Andreas Dandolo hinausgehenden originalen Nachrichten, manche,
wie Andreas Naugerius (Muratori SS. XXI II), aber sehr merkwürdige Anschauun-
gen über diese Zeit. — Dass in deutschen Chroniken der hier zu besprechenden
Ereignisse keine Erwähnung geschieht, ist in der Dürftigkeit der Berichterstattung
über die letzten Jahre Ottos UL überhaupt begründet. Vgi. Uhlirz a. a. 0.
S. 169—170 und weiterhin.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 553
acid3chlaggebeiida Momeo.t <fexi Inhalt, um die Beobachtungen über die
aiU3:eren Formeu zur Ergänzung und Bestätigung anzuscbliessen.
Aus den Jahxen 983 — 991 liegw^ wie bereits bemerkt, keine Ur-
kunden vor, die Ober daa Yerhäitnis Venedigs zum Beich Auskunft
geben könnten. Erst am 19. Juli 992^) stellte Otto III. den Gesandten
des Dogen Peter eine Urkunde aus, in der er das pactum seines Vaters
ejneuerte und den Besitz der Venezianer im Beicl]^ bestätigte. Gleich
diese Urkunde f^rt nun dem venezianischen Staate gegenüber eine
Sprache^ die die Könige und Kaiser bisher nicht gegen ihn angewandt
hatten; Otto sagt^ auf die Intervention seiner Grossmutter und ihr
zuliebe et considerata fidelitatei predicti ducis sueque
^entis habe er den Bitten des Dogen willfahrt und das pactum seines
Vaters aus Verona bestätigt. Otto erklärt also mit dürren Worten
d^n Dogen und sein Volk für seine fideles, seine Untertanen^). Nun
kommt es ja in dieser Zeit schon vorher bisweilen vor, dass einzelne
Venezianer von italienischen Königen als ihre fideles bezeichnet wer-
den; so nennt Otto I. in der Urkunde vom 26. August 963^) den
Vitalis Candianus Veneticus seinen fidelis, und in der Urkunde für
S. Zacharia^) vom selben Tage gibt er denselben Titel dem Johanne»
presbiter et monachus, von dem man übrigens zweifeln könnte, ob
er denn ein Venezianer war. Aber dies sind doch Einzelfalle, Ver-
hältnisse zu Privatpersonen, die auf das Verhältnis der Staaten zw
einander keinen Schluss gestatten. Unter Otto III. mehren sich die
Fälle an Zahl wie an Bedeutung; es verdient doch sicherlich Beach-
tung, wenn Otto einen der Beamten und Vertrauten des Herzogs
seinen fidelis nennt, wie den Petrus diaconus capellanus ducis Vene-
tiarum in der Urkunde vom 5. 11. 998"^); weniger neu und wichtig
ist die iugis fidelitas des Dominicus Candiano, die er am 30. Mai 998
rühmt^), da uns die besonderen Beziehungen dieses Geschlechtes zu
») DO. III Nr. 100. «) Von den verschiedenen Bedeutungen der
Worte fidelis und fidelitaa kann hier offenbar nur die streng staatsrechtliche in
Betracht kommen. Fidelitas als Bezeichnung eines persönlich gemütlichen Ver-
hältnisses gäbe hier in Beziehung auf ein ganzes Volk doch keinen Sinn, ebenso-
wenig wie die Bedeutung = securitas, die in den Eiden der deutschen Könige an
die römischen Päpste vorkommt, s) bleibt nur der staatsrechtliche Sinn.
«) DO. I Nr. 257. *) DO. I Nr. 258.
6) DO. III Nr. 272. Dass dieser Petrus diaconus in Wahrheit Johannes
diaconus ist, hat Monticolo, La cronaca etc. S. 140 Anm. 13 nicht bewiesen;
das betr. Dokument ist nicht, wie er meint, in 996 zu setzen und die in dop-
pelter Überlieferung sich findende Lesart Petrus durch eine wenn auch noch so
ansprechende, blosse Vermutung nicht umzustossen.
«) DO. III Nr. 293.
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554 ß- Schm eidler.
dem übrigen Italien und den Ottonen bereits bekannt sind. Noch
unter Heinrich II. finden wir 1018 den FalP), dass er den Johannes
diaconus, capellanum ducis Yenetiarum, als nostrum fidelem bezeichnet.
Dagegen gehört nicht mehr hierher die Erwähnung des Dogen Orde-
lafo Falier als noster fidelis compater in dem pactum Heinrichs IV.,
da die Zusammenstellung dieser Worte sich auch sonst findet und das
Wort fidelis hier offenbar keinen staatsrechtlichen Sinn hat^). Über-
blicken wir diese FäUe der Anwendung des Wortes fidelis auf Vene-
zianer, so ist offenbar der wichtigste der in unserer Urkunde von 992,
wo von der fidelität des Herzogs und seines Volkes geredet wird.
Man könnte ja nun meinen, das sei ein Wort, und es gelte erst den
Beweis, dass ihm die Dinge entsprochen haben ! Aber es ist doch von
voruherein wenig wahrscheinlich, dass der Doge und seine Gesandten
die Aufnahme eines solchen Wortes in die Urkunde, wenn es der
Wahrheit der Dinge widersprach, zugegeben haben würden, eines Wortes,
auf Gruüd dessen doch weitgehende, für die venezianische Freiheit
höchst bedrohliche Forderungen gestellt werden konnteu ! Und über-
dies sind wir wirklich in der Lage nachzuweisen, dass die Dinge den
Worten entsprochen haben, dass Venedig nicht mehr frei alle seine
Angelegenheiten ordnete und zu ordnen das Recht hatte.
Nehmen wir uns zunächst weiter die Urkunde vom Juli 992 vor,
so ergibt sie allerdings nicht allzuviel Anhaltspunkte für diese Be-
hauptung; Otto bestätigt das pactum seines Vaters mit Hervorhebung
einzelner Bestimmungen; er bestätigt die Besitzungen der Venezianer
im regnum und verleiht ihnen die Immunität derart, dass sie nur vor
dem Herzog angeklagt werden dürfen, kein fodrum zu zahlen brauchen
und dem Banne nicht unterliegen.
Sind diese Bestimmungen im Grossen und Ganzen unverfänglich,
so muss eine der letzten doch einiges Bedenken erregen; et si aliquis
Veneticorum rehelUs potestati ducis ftuferii inde exiens, nulltim locum
aput nostrum fidelem habeat nisi in acquirendo gratiam^ bestimmt Otto.
Wenn die Fürsten zweier gleich grosser und mächtiger Staaten einen
Vertrag miteinander schliessen und sich gegenseitig versprechen, ihre
1) DH. U Nr. 388.
*) Vgl. DO. I Nr. 34 : Eberisus venerabilis episcopus nosterque fidelis com-
pater. Ebensowenig hierher zu ziehen sind wohl die Worte des Johannes dia-
conus, dass Kaiser Otto II [. bei seinem Besuche in Venedig ad perfectae fidei
vinculum confirmandum eine Tochter des Dogen aus der Taufe gehoben habe,
und dass das Volk nach seiner Abreise, als es seinen Besuch durch den Dogen
erfuhr, die fides imperatoris nicht weniger als die Klugheit seines Herien ge-
lobt habe.
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Venedig und das deutsche Reich von 983 — 1024. 555
Empörer uicht zu unterstützen, so wäre es lächerlicli, darin eine Be-
einträchtigung der Souveränität des einen oder des anderen zu sehen ;
wenn aber der Fürst eines Staates, der so häufig von innerem Um-
sturz heimgesucht, so von Parteiung zersetzt war, wie Venedig in der
zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts, sich von einem mächtigen aus-
wärtigen Herrscher eine Garantie gegen seine Untertanen geben lässt,
so ist dies eine Anlehnung an die auswärtige Macht, die zum min-
desten eine faktische Unterordnung zur Folge haben muss, und lässt
sich doch vom Standpunkte der Untertanen des kleineren Staates nicht
anders denn als ein EingriflF in ihre Freiheit und Selbstbestimmung
von Seiten jenes Herrschers bezeichnen.
Aber immerhin befinden wir uns hier noch auf dem Gebiete der
Politik und ihrer nach der Zweckmässigkeit der Umstände im ein-
zelnen abgemessenen Massregeln und Bestimmungen; ein zwingender
Schluss auf die rechtliche Stellung der Staaten zu einander lässt sich
aus unserer ganzen Urkunde nicht ziehen, ein Inhalt des Wortes fide-
litas nicht nachweisen. Die Möglichkeit dazu geben uns erst zwei
spätere Urkunden Ottos vom 1. Mai 996 und vom April 1001.
In der ersten derselben vom 1. Mai 996 gestattet Otto dem Herzog
auf seine Bitte, an drei Orten seines Gebietes Häfen und Märkte an-
zulegen und alle Abgaben, ripaticum, teloneum etc. davon zu erheben ;
die Getreuen des Kaisers sollen keinerlei Einspruch tun, sondern Hafen
und Markt mit allen Einnahmen und dem Gericht soll dem Herzog und
seinen Nachfolgern ex nostro regali consensu zustehen. Es heisst den
klaren Wortlaut der Urkunde umstossen, wenn man, wie Kohlschütter *),
*) KohlBchÜtter a. a. 0. S. 29. G. Monticolo: La eronaca etc. S. 134 und
138 Anm. 15 sucht diese Stelle dadurch annehmbar zu machen, dass er behaup-
tet, das »snae« beziehe sich auf maiestatem und es sei ersichtlich also von Orten
des italienischen Königreiches die Rede. Das ist aber unmöglich ; unter den 425
erhaltenen echten Urkunden Ottos III. kommt es ein einziges Mal vor, dass
objektive und subjektive Fassung einander ablöst, und zwar so, dass (in DO.
III 385) in der Arenga allgemein von der kaiserlichen Maiestat in der dritten
Person, im Tenor der Urkunde selbst aber stets und ohne Verstoss von der
Maiestät Ottos in der ersten Person gesprochen wird, sodass daselbst noster stets
den Kaiser, suus den Empfänger (Bischof von Piacenza) bezeichnet. Also rein
sprachlich ist keine andere Deutung möglich, als dass loca sue ditioni subdita
Orte des Dukats sind. Und was die geographische Frage angeht, so sind Cam-
palto und Terzo allerdings Orte im regnum (Filiasi : Memorie storiche dei Veneti
primi e secondi Ed. I. III 272, VI 183, VIII S. 80, Cornel: Eccles. Torrelanae 1
89 u. a.), aber in der Urkunde gar nicht genannt; dass sie gemeint seien, ist
nur eine völlig unbewiesene Vermutung von Filiasi; dagegen ist S. Michaelis
apud Quartum genannt; dies liegt an der von Altino über Musestre, Nerbone,
S. Floriano, Ceneda, Belluno etc. (Filiasi a. a. 0. II 159—176) führenden Via
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556 ^- Schipeidlen.
»da an eine unnuttelbare ausübuug kaiserlicher hoheitsrechte danud»
in Venedig nicht füglich gedacht werden kann*, sie dahin aoslogt,
»dass nur die erhebong von abgaben, welche mit jedem hafen und
markte yerbunden war, dem herzog von den deutscheu gestattet wird*.
Einmal steht ausdrücklich da, mit so deutlichen Worten wie nur mög-
lich, das Otto dem Herzog per precepti paginam in tribus lods sue
ditioni suhditis facuüntem et largitionem partum faciendi verleihje
(concederemm). Das heisst also^ ohne die Erlaubnis des Kaisers dairf
der Herzog in seinem Gebiet überhaupt keinen Hafen noch Markt
anlegen, das Begal des Marktrechtea erstreckt sich wie über das Beich,
so auch über Venedig. Sodann aber widerspricht sich ja Kohlschütter
mit seinen eigenen Worten; denn das Begal bestand ja in nichts
anderem, als in dem Becht, Marktz<)lle und Abgaben zu erheben, und
erst durch die Verleihung dieses Bechts kam ein rechter Markt, forum
legitimum, zustande. Wenn nun der Kaiser, wie Kohlschütter an-
gibt, dem Herzog dieses Becht erst geben muss, so zeigt sich eben
darin die Abhängigkeit desselben; denn wenn er souverän war, so
konnte ihn der Kaiser nicht hiudern, von den Deutschen (oder Lan-
gobarden) im, Dukat Venedig alle üblichen Verkehrsabgabeu, die ja
sonst immer durch die pacta geregelt und bestätigt waren ^)» zu er-
Claudia Altinate zwischen Musestre und Nerbone. Nun gehört zwar Musestre
nachweislich zum regnum (DO. I Nr. 257 und viele andere Urkunden), anderer-
seits hat aber Kohlschütter nachgewiesen, dass zwischen der Livenza und dem
Piave die Grenze damals von Motta aus etwas südlich bei Oderzo vorbeilief; be-
trachtet man die Lage dieser Oi'techaften zu einander, so ergibt sich als m5g«>
lieber Schluss, dass die Via Claudia Altinate selbst damals an dieser Stelle die
Grenze zwischen dem Reich und Veoedig bildete, derart dass die an ihr liegenden
Orte teils, wie Musestre, zum Reich, teils zu Venedig gehörten. Eine geogra-
phische Uiunöglichkeit, dass S. Michaelis apud Quartum zu Venedig gehörte,
liegt also nicht vor, und wir können unter diesen Umständen gerade unsere
Urkunde mit ihrem klaren Wortlaut als entscheidendes, keiner weiteren Stütze
bedürftiges Moment dafür verwenden, dass es in der Tat zu Venedig gehörte.
Aus anderen, meist späteren Urkunden, in denen der Ort noch erwähnt ist oder
auch nur gemeint sein kann, ergibt sich nichts für seine Staatszugehörigkeit.
1) Man könnte ja freilich auch meinen, dass durch die pacta eben nur die
alten Zollstätten und Abgaben bestätigt wurden und gerade darum auf Grund
der pacta, aber nicht irgend einer Oberherrlichkeit des Kaisers <)ev Herzog bei
der Errichtung neuer Häfen und Märkte seine Genehmigung einholen muas;
diese Auflösung kann man aber nicht halten gegen die Überlegung, dass ja bei
der Gegenseitigkeit der in den pacta enthaltenen Verpflichtungen dann auch der
Kaiser nicht ohne Einwilligung des üetzog« h&tte neue Zollstätten anlegen
dürfen, wie es doch mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die von den Venezianern
zu zahlenden Abgaben sowohl Otto 1. (968, DO. I Nr. 364) wie Otto III.
DO. lll Nr. 204) tun.
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Venedig und das dcntsche Reich von 983—1024. 557
heben, bratichte ihm also die Eindehnng eben dieser Abgaben an
neuen Orten nidit erst zn gestatten. Wie man die Sache atxch wenden
mug^ es lässt «ich nicht lengnen, dass Otto sein königliches Recht als
Herr des Marktregals in Venedig, wie in jedem anderen ihm nnter-
worfefien Lande attsübt xmi dadurch als Oberherr des Dukats, der
Doge als sein Untergebener, jedenfalls nicht als sonveraner Herrscher
»ich erweist.
Die zweite, bereits in anderem Zusammenhang erwähnte Urkunde,
die dem Worte fidelitas einen Inhalt gibt, stammt vom April 1001,
fallt also etwa in jene Zeit, da Otto selbst in Venedig weilte. Er
erlasst du-in den Venezianern die Lieferang des palltums und des
Zinses bis anf 50 Pfand. Da wir bisher, und auch in der Urkunde
Ottos II. Tora 7. Jani 983, immer nur etwas von dem pallium und
von 50 Pftind gelesen haben, die Venedig jährlich ans Reich pro
pactionis foedere zahlte, so ist klar, einmal, dass die weiter zu zahlenden
50 Pfund eben jene längst bekuinte Abgabe sind, sodann aber, dass
nach dem 7. Juni 983 den Venezianern noch nene Abgaben auferlegt
sein müssen, und zwar ausdrücklich als Zeichen der Unterwerfung,
als Tribut (pro censu) *). Wie gross d^ Summe war, wissen wir nicht,
von der Tatsache, dass sie gezahlt wurde, erfahren wir nur aus dieser
Urkunde, aber dies genügt, um den sicheren Schluss auf eine ver-
schärfte Abhängigkeit Venedigs in der Zeit «wischen dem 7. Juni 983
und dem April 1001 zu gestatten.
Haben die bisher besprochenen Urkunden und die in ihnen aus-
gesprochenen Bechtsverfaältnisse uns zu der Annahme gefühi*t, Venedig
sei der Oberfierrschaft des abendländischen Kaisertums unterworfen
gewesen, so legen uns einige andere, nunmehr zu erörternde Momente
denselben Schluss in mehr indirekter Weise nahe. Zunächst ist hier
auf einen in der venezianischen Geschichte volUg singulären Vorgang
hinzuweisen: eine Gemeinde des Dukats, Cavarzere, lässt sich zu Er-
härtung ihrer Ansprüche auf Güter im Dukat eine Urkunde von dem
deutschen Herrscher ausstellen, oder vielleicht auch, sie fälscht sich
eine solche. Denn die Annahme Monticolos*), das praeceptum Ottos I.
für Cavarzere vom Jahre 968 (St. Nr. 547, Acta imperii I S. 20;
M. G. DO. I Erläuterung zu Nr. 350) sei eine Fälschung^ hat doch
1) ßereits Eohhchfitter a. a. O. S. 70 nimmt an dieser Stelle Anstoss uxni
zwar wohl weniger an der Erwähnung des palliums (vgl S. 46^7), wie es
Monticolo: La cronaca etc. S. 136 auffiMBt, als an dem ausser den 50 Pfund er-
wähnten censns, der in der Tat aus den bisher bekannten Verträgen und Ereig>
nissen nicht zu erklären ist.
*) Monticolo: La cronaca etc. S. 134 — 185.
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558 ^' Schmeidler.
manches für sich, so die Tollig unkauzleigemässe Unterschrift Ego
Otto imperator etc., in eiüem Teile der Urkunde, der offenbar den
Anspruch erhebt, die Vorlage wörtlich wiederzugeben >), und die Tat-
sache, dass kein italischer Herrscher des 10. Jahrhunderts ADgehorigen
des Dukats Urkunden für ihre in demselben gelegenen Güter aus-
gestellt hat^); zum niindes^ten muss man daher eine weitgehende Ver-
fälschung einer echten Vorlage annehmen, derart dass die Beziehungen
auf die Orte im Dukat, also der gesarate Rechtsinhalt der Urkunde,
in die für die formellen Teile derselben etwa benutzte Vorlage erst
hineingearbeitet wäre. Aber für unsere Zwecke ist es gleichgültig,
ob der vorliegende Urkundenauszug völlig getischt ist oder ob ihm
eine echte Urkunde zu Grunde liegt. Wir wissen aus einem placitum
auf Rialto im Jahre 1000^), dass Cavarzere auf Grund dieser Urkunde
gegen den Dogen Anspruch auf die in derselben bezeichneten Güter
erhob. Man hat diesen Vorgang schon immer als etwas ganz Un-
gewöhnliches empfunden, ihn seit Dandolo*) als eine Rebellion der
Einwohner von Cavarzere bezeichnet und mit dem Vorgehen Ottos II.
gegen Venedig in Verbindung gebracht. Aber die Urkunde gibt sich
nicht als von Otto II., sondern Otto I. ausgestellt, und von einem
Abfall des Ortes. am Ende des 10. Jahrhunderts ist sonst nichts be-
kannt: wir haben hier also nur eine Kombination Dandolos vor uns
und müssen unsere Schlüsse unabhängig davon aus den Urkunden
ziehen. Darnach ergibt sich die Tatsache, dass die Einwohner von
Cavarzere meinten, im ordentlichen gerichtlichen Verfahren — von
Rebellion kann weuigstens in diesem Stadium nicht mehr die Rede
sein — ihre Ansprüche gegen das dominium Venetum auf Grund einer
*) Übrigens lässt uns das medietas in communi Capitis Aggeris die Un-
genauigkeit und Unzuverlässigkeit der Abschrift von 1382—1383 erkennen.
*) Im placitum vom Jahre 1000 (siehe die Beilage) ist die Urkunde wohl
als echt anerkannt worden, da adulter nach dem Zusammenhange hier eher
rechtsungiltig als gefälscht bedeuten muss, obwohl mir ein anderweitiges Vor-
kommen in dieser Bedeutung nicht bekannt ist.
«) Die Zeitmerkmale der Urkunde widersprechen einander, die Indiktion 12
weist auf Mai 999, das 27. Jahr nach dem Tode des Johannes Tzimiskes auf
den Mai 1002; der Hiramelfahrtstag des Jahres 1000, der Tag der Ausfahrt zu
dem Zuge nach Dalraatien, fUllt auf den 9. Mai, es bleiben also flQr die An-
Setzung unserer Urkunde, wenn man das in Worten überlieferte Inkarnationsjahr
als das richtige nimmt, die Tage vom 1. bis 8. Mai des Jahres 1000. Da die
Urkunde in manchci Beziehung wichtig, aber nur in dem wenig bekannten
Buche von Bellemo: II territorio di Chioggia. Chioggia 1893 veröffentlicht ist,
so gebe ich in der Beilage einen Abdruck derselben nach einer durch den Di-
rektor des Staatsarchivs in Venedig Cav. R. Predelli mir gütigst übermittelten
Abschrift, dem ich an dieser Stelle dafür meinen Dank ausspreche.
*) Muratori XII col. 231-232 A.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 559
-^ echten oder gefälschten — Eaiserurkunde durchsetzen zu können.
Sie berufen sich gegen ihren senior, dessen Rechte sie im übrigen
keineswegs bestreiten, auf eine Urkunde Ottos I. Darauf erhalten
sie die Belehrung, diese Urkunde sei rechtsungültig (adulter): sine
consensu enim nos imentum habebamus de vestris mccessoribus, abs-
qm voluntate popuU Venetiq, Unde nos magnam compositionem robis
et testro pallatio facere debueramus, auf magnam ruinam corporis pati
debiieramus. Es wird also als strafbar bezeichnet, dass sie ohne Zu-
stimmung der früheren Herzöge und ohne den Willen des Volkes von
Venedig von dem Kaiser sich hatten eine Urkunde ausstellen lassen.
Ganz natürlich! Kein weltlicher Herrscher wird derartige Eingriffe
eines anderen in sein Herrschaftsgebiet dulden! Wie aber konnten
die Einwohner von Cavarzere auf den Gedanken kommen, durch eine
Kaiserurkunde ihr dominium zur Anerkennung eines Anspruches zu
zwingen, und es auf den ordentlichen Gerichtsgang ankommen lassen ?
Doch offenbar nur in der Meinung, dass der Kaiser Gewalt über ihr
dominium habe, dass eine Urkunde von ihm — und wenn sie sich die-
selbe auch erst falschen mussten — rechtskräftiger und entscheidender
sei als der Wille des Herzogs. Nur die Annahme, dass eine Oberherr-
:schaft des Kaisers über Venedig bestand und dass die Einwohner von
Cavarzere diese für ihre Zwecke nutzbar zu machen gedachten, scheint
mir den seltsamen, in der venezianischen Geschichte des Mittelalters
einzigen Fall genügend zu erklären. Allerdings hatten sich die Cavar-
zerenser über die Lage getäuscht, Otto III. griff nicht so tief in die venezia-
nischen Verhältnisse ein, um selbst über Güterstreitigkeiten zu entscheiden,
er überliess das der herzoglichen Gewalt Der Doge konnte so das Vor-
gehen dieser Gemeinde als ein strafwürdiges bezeichnen und ihre An-
sprüche auf Grund seiner Urkunden und durch gerichtliche Entscheidung
im eigenen placitum zurückweiseu, verständlich wird der Vorgang doch
nicht durch die Annahme einer offenen Empörung Cavarzeres unter
Otto IL, sondern durch die Annahme der Oberhoheit des Reiches über
Venedig, die diese Gemeinde im offenen gerichtlichen Vorgehen gegen
den Dukat für ihre Zwecke auszunutzen gedachte.
Als ein charakteristisches Moment mag schliesslich noch der Ge-
bietsstreit zwischen Venedig und dem Bischof Johann von Belluno in
die Betrachtung gezogen werden. Weun in der Gegenwart zwei
Staaten über den Umfang und die Grenzen ihres Gebietes in Streit
geraten, so ist das Verfahreo, sofern ein friedlicher Ausgang der Sache
erstrebt wird, doch unzweifelhaft derart, dass von den beteiligten Staaten
eine gemischte Kommission ernannt wird, welche die beiderseitigen
Eechtsansprüche prüft und das Recht der Eutscheidung erhält, oder
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560 B- Schmeidler.
aneh es einigen sich beide Staaten auf einen dritten ^Is Schieds-
riiditer, dessen Spruch sie sich zu tmterwerfen verbrechen. Man sollte
nieinen, dass das Verfahren auch im Mittelalter, weun nur beide
Staaten sich für gleichberechtigt und unabhängig von einander er-
achteten, nicht viel anders gewesen «ein könnte. Defnnoch schlSgt
Venedig in diesefm Falle einen ganz anderen Weg ein, um £u seinem
Rechte zu gelangen.
Der Bischof Johann von Belluno hatte zur Zeit des Dogen Tribunus
Menius gewisse Güter des Dukats itn Grf)i«te von Citta nuova sich wider^
rechtlich angeeignet. Um die Herausgabe zu erzwingen, wandte sich
der Doge Peter erst an Herzog Heinrich von Bayern, den Gebieter der
Mark Verona, der aber auf schöne Worte keine Tat folgen lie?s. Darauf
schickte er Gesandte an Otto III. nach Aachen, der ihm am 1. Mai
995 das frj^liche Gebiet bestätigte und ihn xJamit belehnte, die Aus-
übung öffienÜichfer Rechte durch andere daselbst untersag und dem
Dogen seinen Schutz für die Handhabung der Hoheitsrechte zu-
sagte*). Zugteich sandte er seinen Vasallen Bruno nach Italien, der
den Bischof zur Unterwerfung bewegen sollte; dieser liess ihn aber
nicht einmal vor. Darauf gebot der Doge auf deu heilsamen Rat des
königlichen Boten eine Handelssperre gegen die Mark Verona und
Istrien, die aber ti-otz der schädigenden Wirkungen den Starrsinn des
Bischofs nicht brach. Peter ging nun mehrmals an die Gerichte des
Reiches, ein Gericht unter Vorsitz des Herzogs Otto von Kärnten und
Bischöfe Peter von Como und das Missatgericht eines gewissen Wan-
gerius sprachen ihm das streitige Gebiet mit allen Rechten und unter
genauer Grenzbestimmung zu, Bischof Jobann und sein Advokat
mussten allen Ansprüchen entsagen«). Otto HI. wiederholte dan^
nach Beilegung des Streites seine Belehnung und sein gesamtes Pri-
vileg vom 1. Mai 995^).
Suchen wir uns die Bedeutung dieser Vorgänge klar zu machen.
Dass der Doge bei dem Streite sich an den Oberherm des Gegners
wendet und ihn um sein Eingreifen ersucht, ist ganz natürlich und
») DO- III Nr. 165 S. 577—578: nullos dux . . . molestiain facere audeat
aut placitum teneie aut venari aut fodrum aut aliquam publicam exactionem
exigere presumat, set suh tuitione nostra ipse suique successores
et 8UU8 populufl cum omni potestate teneant et defendant.
2^ Vgl. die Urkunden bei Kohlscbütter. Pellegrini: Ricerche intomo al
vescovo Giovanni di Belluno. 1870 (war mir siebt zugänglich) hat nach Mon-
ticolo: La cronaca etc. S. 133 bewiesen, dass sich das placitum vom Juli 998
nicht mehr auf den Streit mit dem Bischof bezieht» dass dieser Richter und
nicht mehr Partei ist.
») DO. III Nr. 308 S. 734.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 561
wird niemanden befremden, auffallend ist dagegen sogleich die Art
dieses Eingreifens: Otto III. gibt dem Dogen ein Privileg, bestätigt
ihn und belehnt ihn mit dem fraglichen Gebiet! Man sollte erwarten,
er werde es als venezianisches Gebiet anerkennen und jedes Recht
seinerseits oder von Seiten seiner Untertanen ableugnen und für nichtig
erklären. Bestätigen, belehnen und den Schutz versprechen kann man
doch nur für einen Gegenstand, über den man selbst irgend ein Becht
hat, aber nicht für ein ganz fremdes Gebiet, inbetreff dessen man nur
das Fehlen jeglichen eigenen Hechtes darüber aussprechen will. Dass
Peter sich bei seinem weiteren aktiven Vorgehen an den Bat des
königlichen Boten hält, wird man wieder als Argument für die Bechts-
läge kaum verwenden können. Das kleine Venedig und das mächtige
Beich! Ist es zu verwundem, wenn ersteres sich der Zustimmung
des Beichsoberhauptes versichert, ehe es gegen ein Mitglied des Beiches
feindlich vorgeht? Dagegen mit der Würde eines freien Staates kaum
vereinbar ist es doch, die Gerichte eines andern anzurufen und ihnen
die Entscheidung über den Umfang des eigenen Gebietes anheim-
zustellen. Dass in dieses Gericht eine Anzahl Venezianer als Beisitzer
aufgenommen sind, ist ohne jede Bedeutung: die eigentliche Gerichts-
gewalt liegt lediglich bei dem oder den Vorsitzenden*), und für die
Urteilsfällung kommen auch wesentlich nur die judices sacri pallatii,
nicht die übrigen Anwesenden, in Betracht*). Der Herzog erscheint
also als Partei vor dem Forum eines Beichsgerichtes, er unterwirft
sich der Gewalt und dem Spruche desselben. Niemals können zwei
souveräne Staaten Streitigkeiten über den Umfang ihres Gebietes
derart vor dem Gericht des einen ausgetragen haben, auch im Mittel-
alter nicht! Wenn es dieser Zeit auch vielfach an* ausgebildeten
Formen für ständigen diplomatischen Verkehr und Begelung völker-
rechtlicher Verhältnisse fehlte, so finden sich doch andererseits bei
besonderen Veranlassungen wieder Vorgänge, von denen sich eher be-
haupten lässt, dass man sich zu Künsteleien verstiegen habe, um im
Verkehr der Fürsten und Völker untereinander die einem jeden ge-
bührende Bücksicht zum Ausdruck zu bringen, das Becht niemandes
zu verkürzen^). Eine an Symbolen und feierlichen Handlungen so
*) Ficker : Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens; I. 226.
>) Ebenda III S. 248—249.
«) Man denke au die sorgfältige Wahl der Orte für Zusammenkünfte zwi-
schen dem Kaiser und dem Könige von Frankreich, auf einem (wahrscheinlich
auf gemeinsame Kosten gekauften) Schiffe in der Mitte eines Grenzstromes, oder
an die Szene zwischen Friedrich I. und Papst Hadrian IV. in betreff des Steig-
bügelhaltens im Jahre 1155, und ähnliche Vorgänge. Vgl. W. Michael: Die
Mittheilanfen XXY. 36
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562 ^* Schmeidler.
reiche, ihrer sich so erfreuende Zeit hätte wohl auch Mittel und Wege
gefunden, die Stellung eines unabhängigen Fürsten in allen Ausser-
lichkeiten zu wahren, sie hätte ihn nicht in einer Staatsangelegeuheit
yor das Gericht eines anderen Fürsten gebracht. Wenn Otto sich
trotzdem bewogen fühlte, die Verhandlungen, die der Doge mit ihm
angeknüpft hatte, nicht in Person weiter zu führen, sondern ihn an
seine Gerichte verwies, wenn er damit die Angelegenheit gewisser-
massen aus der Sphäre der Politik und der öffentlichen Verhandlung
in die des Privatrechtes und des gerichtlichen Austrages herabdrückte,
so kann mau den Schluss nicht abweisen, dass er den Dogen damit
Ikls einen Untergebenen, Untergeordneten behandelte, der sich sein
Becht bei den Beamten des Kaisers auf ordnungsmässigem Wege holen
mag, aber nicht durch diplomatische Verhandlung seine einfisiche An-
erkennuug durchsetzt; der Kaiser will dies Becht schützen und zur
Geltung bringen (durch seinen Bann), aber es erscheint dadurch als
ein in seiner eigenen Bechtssphäre, unter seiner Obergewalt beste-
hendes, nicht als ein fremdes, 7on ihm unabhäogiges, das er einfach
respektirt. Man denke sich einen Grenzstreit des Beiches mit Frank-
reich oder dem griechischen Kaisertum ! Der Ausgang der Sache wäre
gewiss nicht der, dass in ein Gericht des Beiches ein paar französi-
sche oder griechische Beisitzer aufgenommeu und der Fall durch ge-
richtlichen Spruch entschieden würde, sondern er würde durch diplo-
matische Verhandlungen von Hof zu Hof erledigt und etwa io einem
pactum, in dem beide Parteien gleichmässig zu Worte kämen, schrift-
lich formulirt werden i). — Ein Fürst, der sich in Angelegenheiten
seines Staates dem Gericht eines anderen stellt und von ihm sein
Becht holt, bekennt sich dadurch als dem Verbände des au deren
Staates angehörig, seiner Gerichtsgewalt unterworfen. So kann man
auch in diesem Fülle nur urteilen, dass Venedig mit dem Beiche nicht
als ein freier Staat mit dem anderen verhandelt, sondern durch An-
erkennung der Gerichtshoheit des Beiches die Superiorität desselben
ausspricht.
Formen des UDmittelbaren Verkehrs zwischen den deutschen Kaisem nnd souve-
ränen Fürsten vornehmlich im 10., 11. und 12. Jahrhundert. 1888 S. 17 ff.,
S. 46-~47. Giesebrecht, Kaiserzeit Bd. 5 S. 60—61.
1) Beispiele für ähnliche Verhandlungen, die stets auf diplomatischem, nicht
gerichtlichem Wege erledigt wurden, bei Scheffer« Boichorst: Deutschland und
Philipp IL August in den Jahren 1180—1214. Forschungen zur deutschen Ge-
schichte Bd. 8. 1868 S. 465. — Das nächstliegende Beispiel für unseren Fall
wäre wohl der Friede von Aachen 812, wo über dasselbe Gebiet wie hier — wie
über ganz Venedig — »per decretum cum Graecis sanccitum« entschieden wurde.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 563
Nötigt uns so der Inhalt der Urkunden über das Verhältnis Ve-
nedigs zam Seiche unter Otto IIL zu der Annahme, dass dieses Ver-
hältnis ein anderes gewesen sei als unter den früheren Herrschern,
so leitet die Betrachtung der formalen Eigentümlichkeiten dieser ür'^
künden zu einem ähnlichen Resultate, nur mit dem Unterschiede, dass
-wir hier eine schon unter den vorhergehenden Herrschern sich an-
bahnende Veränderung, eine allmähliche Entwicklung wahrnehmen,
•die aber iu ihr markantestes Stadium doch erst unter Otto HI. tritt.
Oerade dieser Seite der Urkunden hat Fanta in der erwähnten Ab-
handlung hauptsächlich seine Aufmerksamkeit zugewandt; doch reicht
«eine Arbeit einerseits nur bis 983 und auch da ist sie meiner Mei-
nung nach nicht zu erschöpfenden Resultaten gelangt, sodass zum
vollen Verständnis der Urkunden Ottos III. für Venedig auch eine
Behandlung der Vorurkunden nach gewissen Gesichtspunkten als not-
wendig erscheint.
Die Urkunden, der deutschen Kaiser und italischen Könige für
•den Staat Venedig zerfallen in die bereits erwähnten und charakteri-
■sirten Klassen der pacta und der praecepta. Es ist für die Erkennt-
nis der Bedeutung dieser Urkunden und des allmählichen Wechsels
•dieser Bedeutung von hauptsächlicher Wichtigkeit, sich die Zahl und die
Art der jedesmal bei dem Zustandekommen der Urkunde beteiligten
Personen und die Bolle, die sie im Einzelnen dabei spielen, genau zu
vergegenwärtigen und klar zu machen.
Die einleitende Formel der älteren pacta (des 9. Jahrhunderts
cnd Ottos L) lautet regelmässig so: N, K rex hoc pixctum suggerente
ac mpplicante N. N. Veneticorum duce inter Veneticas et vicinos
-eorum constUuit. Die den Vertrag eingehenden oder genauer gesagt
Terabredenden sind also die Gemeinden des Dukats von Venedig und
•die jeweilig genannten Städte Italiens, der Herrscher Italiens rollzieht
ihn, und der Herzog Yon Venedig tritt als Fürbitter auf fQr seine
Untertanen >). Die eigentlichen Empfanger sind also Tenezianischer-
«eits die namentlich genannten Gemeinden, nicht der Doge, der ihnen
vielmehr vermittelst seiner Stellung die in dem pactum enthaltenen
Vorteile beim König oder Kaiser auswirkt; über sein eigenes Ver-
hältnis zu demselben lässt sich aus diesen Formeln gar nichts ent-
nehmen, als Intervenient könnte er ebensowohl ein Untertan wie ein
Freund und Veibündeter des Ausstellers der Urkunde sein. Da er
nun aber dergestalt Fürbitter und nicht Empfönger der Urkunde ist,
ao sind die Mittel, wie er seine Fürbitte anbringt, völlig belanglos
') Vgl. Bresslan: Handbuch der Urkandenlehre I 8. 791 Anm. 5.
36*
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564 ß- Schmeidler.
und es ist daher in den älteren pacta niemals der Name der Gesandten
des Dogen oder überhaupt nur die Tatsache einer Gesandtschaft er-
wähnt, der Bittende ist eben nicht der Gesandte für den Dogen, son-
dern der Doge — durch Gesandten oder Brief — für die Gemeinden
von Venedig.
Anders steht es bei den praecepta. Sie sind von vornherein nicht
Verabredungen zweier Parteien, sondern die Willensäusserung resp.
Gnadenverleihung der einen Partei, hervorgerufen durch die Bitte der
anderen; es handelt sich um die Rechtslage der von Venezianern im
Beich erworbenen Güter und Besitzungen, und alle Rechte, die sie
hier erhalten, sind lediglich Ausfluss des königlichen oder kaiserlichen
Willens und seiner Machtvollkommenheit. Der Doge ist diesmal nicht
Fürbitter, sondern Empfanger der Urkunde, und es sind, wie immer
in derartigen Urkunden, regelmässig die Gesandten, durch die der
Doge seine Bitte vorgebracht hat, genannt; die Formel heisst: Dignum
est ut . . , satagat Igitur omnium fidelium . . . comperiat magni'
tudo^ qualiter N, N. Venecmrum dicx per legatos suos K N. et N. K
nostram deprecatus est clementiam, qualiter ... Bei dieser Stellung
des Dogen taucht bereits in dem praeceptum Ottos I., der iu dem
pactum noch vollkommen bei den alten Formeln geblieben ist, seine
Gemahlin Adelheid als Fürbitterin auf, eine Erscheinung, die in dem
pactum in seiner bisherigen Gestalt völlig unmöglich wäre.
Gleich aber in dem folgenden pactum Ottos II. voni 7. Juni 983^
finden wir die Tatsache der Intervention der Adelheid und die Namens-
nennung der Gesandten, von denen bisher in den pacta niemals die
Rede gewesen war. Die Erscheinung ist äusserlich dadurch zu er-
klären, dass in der vorliegenden Urkunde pactum und praeceptum in
einander verarbeitet worden sind;* die ganze Urkunde erscheint wie
früher die praecepta als Ausfluss des kaiserlichen Willens, eine Auf-
fassung des pactums, die sich in denjenigen Karls III. und Berengars-
bereits angebahnt hat. Wenn aber Fanta die Veränderungen im Texte,
die diesem Wechsel der Auffassung entsprechen, nur auf den Gedanken
hin verfolgt hat, welche Vorteile den Venezianern durch diese Ent-
wickelung zufielen, so muss man dagegen doch sagen, dass die Sache
noch eine andere Seite hat; ist das pactum Ausfluss des kaiserlichen
Willens, nicht das Resultat einer freien Vereinbarung, so erscheinen
die Venezianer auf gleicher Stufe mit den Städten des italischen König-
reiches, die Ottos Willen als den ihres Herren hinnehmen; ea liegt
zum mindesten nahe, sie in gleicher Weise wie jene als seine Unter-
tanen aufzufassen, denen ein Beweis seiner Gnade zuteil wird, nicht
als Gleichberechtigte, die sich mit ihm oder seinen Untertanen über
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 565
gewisse Fragen auseinandersetzen. In dem pactum Ottos I. ist eine
solche Auffassung noch yermieden, in dem Ottos U. tritt sie als —
einigermassen wider den Willen des Kaisers nicht realisirter — An-
spruch auf, in dem praeceptum Ottos III. erscheint sie als vollkommen
selbstTerständlich .
Ein Zeichen für die yeränderte Auffassung ist in dem pactum
Ottos II. die Intervenienz der Adelheid; denn man muss bei genauerer
Überlegung doch sagen, dass die Intervenienz charakteristisch ist nicht
nur für den Aussteller, sondern auch für den Empfänger einer Ur-
kunde. Wenn sie von dem Dasein und dem Einfluss von Parteien
am Hofe Kunde gibt, so bedarf doch solcher indirekter Unterstützung
und Konnexion im Grossen und Ganzen nur der Bittsteller, der Unter-
gebene, der bei seinem Herren etwas erlangen will und sich dazu auch
der Hintertreppen bedient; die gleichgestellte, auswärtige Macht, die
zur Durchsetzung ihrer Zwecke diplomatische Verhandlungen ins Werk
setzt, wird, auch wo die Intrigue bei diesen Verhandlungen mitwirkt,
doch sich niemals in der die gegenseitigen Verabredungen enthaltenden
Urkunde sagen lassen, sie habe dieselben durch die Verwendung dieses
oder jenes Untertanen der anderen Macht erlangt. So sucht man
auch in allen in den Monumenta Germaniae veröffentlichten Vertragen
zwischen gleichberechtigten Vertragschliessenden die Erwähnung einer
Intervention vergebens, nur in dem Frieden, den Friedrich I. im Jahre
1177 mit Wilhelm II. von Sizilien schliesst, wird die Intervention
Alexanders m. erwähnt'); aber der Intervenient ist hier nicht ein
Untertan der einen Partei, sondern zum mindesten ein Gleichstehender,
und die Intervention drückt nicht eine Hofintrigue, sondern eine di-
plomatische Aktion grossen Stiles aus, so dass dieser Fall mit der
Intervention in den venezianischen pacta gar nicht vergliche werden
kann; hier muss man vielmehr sagen, dass durch die Einführung der
Intervention der Adelheid der Doge aus der Rolle des Intervenienten
in die des Bittstellers herabgedrückt wird, und damit die Stellung
Venedigs zum Reiche als eine ganz andere erscheint als früher. Und
dieser Neuerung entspricht noch eine andere Veränderung; der Doge
ifegt den Vertrag nicht mehr an (suggerente ac supplicante), sondern
bittet demütig (humiliter supplicante), dass der Kaiser ihn erneuere
und verbessere. Wenn die Urkunde daneben doch wieder als ein
zwischen beiden Völkern festgesetztes pactum und Bündnis bezeichnet,
und mehrfach von den beiden Parteien als gleichberechtigten ge-
sprochen wird, so gibt der Kaiser doch zu verstehen, dass er in eine
») M. G. LL. IV acta et constitutiones 1 S. 370.
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56t) ^* äcbmeidlei*.
Bolche Festzung nur sehr ungern gewilligt hat, dass sie ihm als eine
Verminderung der kaiserlichen Machtvollkommenheit erscheint (pactUh-
nem ac indisrupta foedera, ut decet Oiristianos tenere, decrevimu»
nostra ditninuta imperii poiestate) ; indem er die Festsetzung des pac-
tum, eine Verhandlung mit den Venezianern auf gleicher Grundlage
als eine Verminderung seiner Macht bezeichnet, spricht er aus, dass
er sich eigentlich als ihren Herren empfindet, der ihnen Befehle geben
und allenfalls Gnaden erweisen, aber nicht mit ihnen verhaudeln will.
Aber wir haben ja gesehen, die Urkunde enthält, wie vieles auch
in ihrem Charakter gegen die Vorurkunden geändert sein mag, doch
immer noch ein pactum, das der Kaiser zwischen den Venezianern
und ihren Nachbarn aufgerichtet und beiderseits hat beschwören lassen ;
sie ist, wenn es auch dem Kaiser zuwider ist, nicht in höherem
Masse Ausfluss seines selbstherrlichen Willens, als es die pacta Ottos L
oder Berengars und Karls IIL waren. Ganz anders liegt die Sache
unter Otto III. Er hat bekanntlich mit den Venezianern überhaupt
kein pactum abgeschlossen, sondern ihnen nur ein praeceptum aus-
gestellt, in dem er ihnen das pactum seines Vaters mit Herübernahme
einiger wichtigerer Bestimmungen in sehr charakteristischen Formen
bestätigte; er spricht nicht mehr von einem pactum, das Otto II. con-
stituit et scribere iussit, oder wie Otto II. selbst sagt, renovavit et in
melius confirmavit, sondern von dem pactum^ quod pater noster Otto
eis Veronae concessit, und stellt es damit lediglich als eine Ver-
leihung des Kaisers dar, die das pactum Ottos 11. in Wahrheit gar
nicht war; von seiner eigenen Urkunde berichtet er, quod Petrus dux
Veneticorum per nuntios suos Marinum diaeonum et Johannem Vr-
siolum, interventu et petione nostre düectissime domine avie Adellteide
imperatrkis auguste, nostram adiit demeniiam, und weiterhin, dass
er amore nostre düectissime avie dies praeceptum erlassen habe ; nimmt
man das in derselben Urkunde sich findende Wort von der fidelitas
des Dogen und seines Volkes hinzu, in Anbetracht deren der Kaiser
dies und jenes verleihe, so sieht mau, dass hier gar nicht die Bede
sein kann von dem Vertragsschluss zweier gleichstehender Parteien,
sondern nur von der Gnade, die der Herr seinen Untertanen erweist;
die Urkunde unterscheidet sich formell in nichts von irgend einem
Privileg Ottos ÜI. für einen seiner Untertanen.
Dieser Anlage entsprechen dann auch die übrigen Urkunden Ottos
für den Staat Venedig ; es sind mehr, als bis dahin jemals ein Herr-
scher diesem Staate ausgestellt hat, fünf an der Zahl, in der noch
das sonst gewöhnliche pactum nicht vertreten ist, während die Be-
ziehungen der bisherigen Herrscher Deutschlands und Italiens zum
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Venedig uad das deutsche Reich von 983—1024. 567
Staate Yeoedig mit Ausstellnng des pactum und des praeceptum ge-
regelt und erledigt waren: wieder ein Beweis, dass Otto zu Venedig
in ganz anderem Verhältnis stand als jene, er urkundet fQr diesen
Teil seines Kelches gerade so wie för jeden anderen. Und, wie gesagt,
diese Urkunden sind Privilegien wie an irgend einen seiner Unter-
tanen i); es heisst immer, dass der Doge durch seine Gesandten nostram
suppliciter exorasse clementiam, oder nostram imploravit regalem
maiestatem oder humiliter deprecando adiit celsitudinem, und es ist
wohl zu bemerken, dass sich diese Urkunden nicht, wie die alten, in
ähnlichen Formeln abgefassten praecepta, auf den Besitzstand der
Venezianer im Reich, sondern auf eigene Angelegenheiten des vene-
zianischen Staates bezieb^u, auf die Feststellung der Grenzen, die
Anlegung von Hafen, die Entrichtung des Tributes. Dass hier von
einem unabhängigen Staate nicht mehr die Rede sein kann, ist wohl
einleuchtend^).
Doch verfolgen wir die Reihe der von deutschen resp. italieni-
schen Herrschern ftir den Staat Venedig ausgestellten Urkunden noch
ein wenig weiter. Heinrich IL hat an Venedig nur ein praeceptum
ganz in denselben Formen wie seine Vorgänger ausgestellt, als Ver-
leihung auf Intervention seiner Gattin Kunigunde und des Bischofs
Opert von Verona»). Von Eonrad II. ist uns keine Urkunde für
Venedig als Staat erhalten, und er hat wohl auch schwerlich eine
ausgestellt, da er zu der Stadt in feindlichen Beziehungen stand. Nach
*] Dass in den späteren keine Intervention mehr vorkommt, ISsst nicht auf
eine veränderte Stellunsr Venedigs schliessen; denn für das Vorkommen einer
Intervention massgebend ist ja nicht nur die Stellung des Empfängers, sondern
auch vor allem die Verhältnisse des Ausstellers; fOr jenen charakteristisch ist
nicht das beständige oder öftere Vorkommen von Intervention, sondern die Mög-
lichkeit, dass sie überhaupt nur einmal vorkommen kann.
*) Ein auf den ersten Blick vielleicht stark erscheinendes Argument gegen
die bisher entwickelte Ansiclrt muss noch kurz berührt werden: es findet sich
in den venezianischen Urkunden der Zeit nicht nur keine Datirung nach deut-
schen Kaisern, sondern sogar mehrfach, wie z, B. in der im Anhang veröffent-
lichten Urkunde, Daurung nach den griechischen Kaisern (zusammengestellt
bei Lentz). Die Lösnng der Schwierigkeit scheint mir die zu sein, dass bei der
oberflächlichen Einrichtung der Oberherrschaft durch Otto IL diese Äusserlich-
keiten nicht geregelt wurden und daher die alten, längst bedeutungslosen For-
meln weiter in Gebrauch blieben. Diplomatisch bemerkenswert scheint mir
sonst noch der Umstand zu sein, dass, soweit mir bekannt, einzig in dieser Zeit
sich bisweilen in venezianischen Urkunden die deutsche Invokation: In nomine
sanctae et indivituae trinitatis findet (z. ß. 999 Februar Torcello. Cornel : Eccle-
siae Torcellanae U 86).
») OH. II. Nr. 24.
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568 B. Schmeidler,
einer Nachricht Daudolos hat Heinrich 111. wieder ein pactum mit
Venedig abgeschlossen, das uns aber nicht erhalten ist^). Für uns
beginnt eine neue Urkundenreihe erst wieder mit Heinrich lY., dessen
praeceptum an Venedig, wenigstens der Anlage nach, wenn auch
nicht in allen einzelnen Bestimmungen unverändert von einer langen
Reihe seiner Nachfolger erneuert worden ist*).
Suchen wir die Eigenart dieser Urkunden festzustellen, so ist es
zwar richtig, dass bie von Heinrich IV. selbst als preceptalis pagina,
als preceptum bezeichnet wird, dass von einer beiderseitigen Fest-
stellung und Verabredung von Vertragsbestimmungen, wenigstens in
dem alten Sinne, nicht mehr die Rede ist^); die Worte pactum und
foedus, die wieder mitsamt den Bestimmungen des Ottonischen pac-
tums auftauchen, haben nicht mehr die alte Bedeutung einer wirklich
zwischen den Parteien verabredeten Feststellung, es sind nicht viel
mehr als Worte. Dennoch kann die Tatsache, dass abweichend von
dem Gebrauche mehrerer vorhergehender Herrscher jetzt das alte
pactum wieder hervorgesucht und in voller Ausführlichkeit in das
praeceptum aufgenommeu wird, nicht ohne Bedeutung sein, es fragt
sich, was sich aus den Urkunden auf die Stellung Venedigs zum Reiche
erschliessen lässt.
Zunächst fallt auf, dass der Doge wieder durchaus in die alte
Stellung eingerückt ist, die er in den pacta von Lothar I. bis Otto I.
eingenommen hat, er ist Fürbitter. Die neue Arenga beschäftigt sich
in grosser Ausführlichkeit mit der Person des Dogen, den vortreflF-
lichen Diensten, die er durch seine herrliche Weisheit Kaiser und
Reich geleistet hat, dem festen Band der Gevatterschalt zwischen ihm
und dem Kaiser. Und so hat, da er ein so weiser Lenker seines
Staates ist et (quoniam) egregia fides eins et pure düectionis exhibitio,
quam senipe^- erga nos et imperium nostrum habuit et habiturus est
perhenniter, eum nobis commendabilem exhibuit in omnibtis, dignus
eins et honestus interventus pro onmibus incolis Venetici regni puram
fidem et sinceram ddectionem ob hoc usque nobis servaturis aput
«) Muratori SS. XI [ 245.
*) M. Q. LL. IV acta et constitutiones I S. 121 ff. Letzte Besprechung, ohne
wesentlich neue Gesichtepunkte, aber mit bestimmter, wohl endgültiger Datirung
auf 1095 bei Meyer von Knonau, Jahrbücher Heinrichs IV. ßd. 4 S. 454 — 455.
«) Die Verhandlungen werden nicht mehr zwischen den Venezianern und
ihren Nachbarn geführt und das von ihnen Verabredete vom Kaiser bestätigt.
Eher wird man wohl an Verhandlungen direkt zwischen dem kaiserlichen Hofe
und den Gesandten des Dogen zu denken haben; aber in der Urkunde wird
davon nichts erwähnt, sie gibt sich unmittelbar als Ausfluss des kaiserlichen
Willens und seiner Gnade.
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Venedig und das deutsche Reich von 983—1024. 569
nostram imperatoriam m'aiestatem ihm die Stelle eines geliebteu Ge-
vatters und Beraters (viri sapientis) eingetragen und aus diesem Grunde
wiederum bestätigt ihm der Kaiser etc. Diese langen Sätze besagen,
wenn man es sich genau ansiebt, mit sehr vielen Worten dasselbe,
was in den alten pacta so ausgedruckt war, der Eonig N. N. habe
suggerente ac supplicante duce das pactum festgesetzt und abfassen
lassen. Von der Intervention einer Person des kaiserlichen Hofes ist
nicht mehr die Bede, der Doge selbst, dessen persönliche Eigenschaften
so hoch gepriesen werden, dass er dem Kaiser als gleichgeordnet er-
scheint, trotz der egregia fides quam habiturus est perhenniter, ist
Intervenient für seine Untertanen, von denen es wiederum heisst, dass
sie- stets ihre vortreffliche Treue bewahren wcdeu. Klingen in diesen
Sätzen noch Vorstellungen von einer gewissen Oberhoheit oder über-
geordneten Stellung des Reiches an, so sind diese in den folgenden
Urkunden von Heinrich V. ab völlig beseitigt^); es ist nur noch die
Bede von der egregia iides, die der Doge immer bewahrt hat, nicht
mehr von der in Zukunft stets zu bewahrenden, ein Ausdruck, der
doch leicht den Dogen als gebunden und untergeordnet erscheinen
lassen konnte ; von der fides der incolae Venetici regni wie von diesen
überhaupt wird gar nicht mehr gesprochen, sondern ausdrücklich her-
vorgehoben, dass dem Dogen allein, und nicht dem Verdienst seiner
Gesandten oder sonst irgend jemandes die Erteilung dieser Urkunde
zu danken sei*).
Wenn demnach auch die^e Urkunden des Reiches an Venedig
von Heinrich IV. an keine eigentlichen pacta mehr sind, keine von
beiden Parteien gleichmässig festgesetzten Bestimmungen, sondern
Willensäusserungen des Kaisers oder Königs, so sind sie doch von
den Urkunden Ottos III. und Heinrichs II. insofern verschieden, als
jeder Anschein einer höheren Stellung des Kaisers sorgfältig vermieden
ist. Die Urkunden enthalten Verleihungen au die Venezianer, die
ihnen durch die Tätigkeit und das Verdienst ihres Herrschers zu teil
») Das pactum Heinrichs V. M. G. LL. IV acta et constitutiones I S. 152 ff'
2) Ich habe geglaubt, auf diese arenga abweichend von dem gewöhnlichen
Verfahren, das diesen Teil der Urkunden mit Recht meist nur als Phrase be-
trachtet und es ablehnt, geschichtliche Belehrung aus ihr zu ziehen, näher ein-
gehen zu sollen, da sie in diesem Fall fQr die betreffenden Urkunden neu her-
gestellt und durchaus individuell gestaltet ist, auch ron der arenga der Vor-
urkunden in sehr bestimmter Weise ihrem Inhalte nach abweicht; dazu kommt
noch, dass sie in ihrer ersten Gestalt, unter Heinrich IV., auch nicht belassen,
sondern unter dessen Nachfolger in wiederum sehr charakteristischer Weise ver-
ändert worden ist, Bemühungen, die doch irgend welche erkennbare und ver-
ständliche Gründe gehabt haben müssen.
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570 B- Schmeidler.
werden, darunter befinden sich keine Festsetzungen über die inneren
Verhältnisse Venedigs, sondern Verleihungen und Begünstigungen
innerhalb der Bechtssphäre des Keiches. Der Doge erscheint ebenso
als Herr seiner Untertanen, ebenso unabhängig, wie der Kaiser selbst,
und so drücken die Bestimmungen desselben nicht mehr irgend ein
Recht der Oberhoheit des Keiches, sondern nur das freundschaftliche
Verhältnis der Stauten zu einander aus.
Fassen wir noch einmal die Momente zusammen, die dafür spre-
chen, dass Venedig unter Otto III. eine veränderte, abhängigere Stel-
lung zum Beiche eiugenommen habe als in früheren Zeiten, so sind
es 1. der Ausdruck fidelitas ducis sueque gentis im Verein mit der
Tatsache, dass hervorragende Beamte des Dogen als fideles des deut-
schen Königs und Kaisers bezeichnet werden; 2. die Ausübung de»
Marktregals in Venedig, derart dass der Doge der königlichen Geneh-
migung zur Anlegung von Häfen und Märkten und zur Erhebung der
dazu gehörigen Abgaben in seinem Gebiete bedarf; 3. die Zahlung einer
höheren als der herkömmlichen Summe an das Reich, und zwar nicht
pro pactionis foedere, sondern pro censu, als Tribut; 4. der Umstand,
dass Venezianer sich auf Kaiserurkunden gegen ihreu senior berufen;
5. das Verfahren des Dogen und des Kaisers in dem Streite Venedig —
Belluno und 6. der Tenor der Urkunden, nach denen der Doge nicht
mehr als Fürbitter für seine Untertanen beim Kaiser erscheint, eine
Tätigkeit, die auf seine eigene Stellung gar kein Licht warf und ihn
jedenfalls nicht notwendig als Untertan des Kaisers erscheinen liess^
sondern als Bittender, der die Fürbitte anderer Personen des Hofes
für sich in Anspruch nimmt, und damit in eine Stellung rückt, die
dem Fürsten eines souveränen Staatswesens sicher nicht ansteht.
Aus alledem können wir also folgendes zum Reiche um daa
Jahr 1000 erschliessen. Die Stadt hat im Jahre 983 den Angriff
Ottos II. nicht glücklich bestanden, sondern sich zur Unterwerfung
und Anerkennung der Oberhoheit des Reiches veranlasst gesehen.
Der Doge nahm sein Land vom Kaiser zu Lehen i) und leistete
ihm, vielleicht zusammen mit den Vertretern der angesehensten Ge-
schlechter den Lehenseid, das Land hatte jährlich eine Summe Geldes
als Zins an den Kaiser abzuliefern. Dieser war als Oberherr zugleich
im Besitze mancher materiell wichtiger Rechte, z. B. des Marktregals.
Mit dem Dogen, dem bisher selbständigen Regeuten des Landes, ging
») In welcher Form und zu welcher Zeit dies geechehen ist, ob der Doge
vor dem Kaiser erschienen ist oder (iesandte zu ihm geschickt oder in Venedig
selbst die Unterwerfung an Gesandte Ottos geleistet hat, lässt Bich nicht sagen
am wenigsten wahrscheinlich ist wohl die erste Annahme.
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Venedig und das deutsche Reich Yon 983—1024. 57 1
er zugleich ein näheres Verhältnis ein, er gab ihm gewissermassen eine
in dem yon Parteien zerrissenen Staate sehr wichtige Garantie seines
Daseins, setzte seine eigene Autorität f&r Aufrechterhaltung des Dukats
oder vielmehr des augenblicklich herrschenden Dogen ein, den er so
durch eigenes Interesse an sich fesselte. Wir können fast alle diese
uns erst aus der fiegierungszeit Ottos III. bekannt werdenden Be-
stimmungen ohne Bedenken auf die Begeluug der Verhältnisse durch
Otto II. zurückfuhren und eher annehmen, diesem gegenüber habe
sich die Stadt noch zu mehr und schärferen Bedingungen verstehen
müssen; denn die Annahme, sie hätte sich derartige Beschränkungen
ihrer Selbständigkeit von der R^erung einer Frau oder nachher von
dem jungen König aufdrängen lassen, der doch nirgends die Aus-
breitung seines Machtbereiches oder Verschärfung seiner Herrschaft
zu Wege gebracht hat, hat wohl zu wenig Wahrscheinlichkeit für sich.
So aber gewinnen wir durch die Erkenntnis des von Erfolg gekrönten
Vorgehens Ottos II. gegen Venedig einen neuen Beweis für die kraft-
volle, auf volle Unterwerfung Italiens unter sein Szepter gerichtete
Politik dieses Herrschers und für die Annahme, dass er bei längerem
Leben und Wirken gar wohl der Mann gewesen wäre, dem deutschen
Volke einen ,, Platz an der Sonne* zu sichern, fester begründeten uud
darum segensreicheren Einfluss auf die Geschicke Italiens zu ge-
winnen *). Nach seinem frühzeitigen Tode jedoch blieb auch in Ve-
nedig nur ein Bruchstück seines Werkes, und auch dieses nicht all-
zulange bestehen. Die Stadt bezahlte den ihr auferlegten Zins weiter,
Doge und Volk bekannten sich als fideles des deutschen Herrschers,
man duldete, besonders im Anfang, den einen oder den anderen Ein-
griff des Oberherren in die innere Begierung und Verwaltung des
Landes ; aber unter dieser losen Hülle, die die eigene Bewegung kaum
einengte'), entwickelte sich doch ein selbständigeres und sogar ge-
festigteres politisches Leben weiter fort, der Dukat, durch den Rück-
halt des Kaisertums gestärkt, verschaffte dem Handel die zu seinem
Bestehen notwendigen, festen Friedensverhältnisse auf dem adriatischen
und dem Mittelmeer, er festigte seine eigene Autorität im Innern über
die stets zum Aufiruhr geneigten Grossen; durch geschickte Behand-
») Vgl. die Beurteihing Ottos 11. und seiner Politik bei Uhlirz a. a. 0.
S. 11 Anm. 28, S. 169—170. S. 210-214.
') Die weitgehenden Rechte und Freiheiten, die wir den Dogen Peter ürseolo
nach dem Berichte des Jobannes diaconus geniessen sehen, sieben alle nicbt dm
Widerspruch mit der Annabme, er sei dabei Vasall des Reicbes gewesen. Der
hier verfügbare Raum gestattet mir nicht, eine darauf bezügliche genauere Unter-
sachung mitzuteilen.
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572 B. Schmeidler.
luDg des deutschen Herrschers gelang es dem Dogen schliesslich auch,
die drückendste und am meisten an die Abhängigkeit erinnernde Be-
dingung der Unterwerfung, die Zinszahlung, aufzuheben und so die
ohnehin wenig iiihlbare Oberherrschaft des Reiches in eine rein no-
minelle zu verwandeln. Es bleibt nunmehr nur noch die Frage zu
erledigen, wie lange dieselbe oder Spuren von ihr noch bestauden
haben.
Unter Heinrich II. sind die Beziehungen offenbar unverändert
geblieben; er bestätigte auf Intervention seiner Gemahlin Kunigunde
und des Bischofs Opert von Verona am 16. November 1002 dem
Herzog das praeceptum unter Bezugnahme auf das pactum Ottos 11.
von 983; im Jahre 1018 wird Johannes diaconus ducis capellanus
von ihm als fidelis noster erwähnt; er hielt also den Anspruch auf
die ja fast nur nominelle Oberherrschaft aufrecht, ohne darum irgend-
wie in die iunere Regierung und Verwaltung des Inselstaates einzu-
greifen. Das Geischlecht der Orseoler sass noch auf dem Herzogstuhle
zu Venedig, vertreten durch Otto, den Sohn Peters, das Pathenkind
Ottos ni., und stand offenbar nach wie vor in freundschaftlichen Be-
ziehungen zum Reich und seinen Herrschern.
Gleich nach dem Tode Heinrichs II. aber änderte sich dies Ver-
hältnis. Wie auch sonst in Oberitalien benutzte man dies Ereignis,
das noch obenein mit dem Tode des Papstes Benedikt VIII. zusammen-
fiel, zu dem Versuche, die deutsche Herrschaft abzuschütteln: denn
dies muss man wohl nach den bisherigen Erörterungen als den Haupt-
inhalt der venezianischen Wirren von 1024 ab ansehen. Der Doge
und sein Bruder, der Patriarch Ursus von Grado, wurden im Jahre
1024 vertrieben^), konnten aber bald wieder zurückkehren; im Jahre
1026 wurde allein der Doge Otto wiederum vertrieben und ging nach
Konstantinopel, wo er nach einiger Zeit starb. Bei dem nahen Ver-
hältnis, in dem das Haus der Orseoler zu den deutschen Königen und
Kaisern von 991 ab gestanden hatte, muss diese Empörung als gegen
die deutsche Herrschaft selber gerichtet aufgefasst werden. Man blieb
denn auch von deutscher Seite die Antwort nicht schuldig. Der Pa-
triarch Poppo von Aquileia wurde in seinen Umtrieben gegen das
Patriarchat von Grado nicht mehr zurückgehalten, machte verwüstende
Einfälle auf der Insel und erlangte nach einer bedingten Anerkennung
seines Metropolitanrechtes im Jahre 1024 eiue unbedingte auf der
>) Die Darstellung dieser Ereignisse nach Bresslau: Jahrbücher dea deut-
schen Reiches unter Konrad H. Bd. I S. 149—150 und Exkurs VI Ö. 456—459.
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Venedig und das deutsihe Reich von 982—1024. 573
grossen Lateransynode von 1027, in Atiwesenheit und unter dem
Drucke Konrads II. Im Jahre 1034 bestätigte derselbe dem Patri-
archen den Besitz von Grado und schenkte ihm dazu das veneziani-
sche Gebiet zwischen dem Piave und der Livenza^) mit folgender Be-
gründung: Venetici vero quoniam semper imperio nostro rebelies ex-
titerint ac Gradum plehem per vim retinuerint. Man kann doch wohl
nur einigermassen künstlich die Stelle so deuten, dass Konrad IL das
Bestehen auf dem Besitz von Grado von seiteu Venedigs als Bebellion
aufgefasst habe, dass der Begrifif rebellis durch den Satz mit ac be-
stimmt und erläutert werde; viel natürlicher und dem Wortlaut ent-
sprechender ist es, hier zwei getrennte Dinge anzunehmen, die Be-
bellion, AbschütteluDg der deutschen Herrschaft, und das Bestehen
auf Grado ; über den kausalen Zusammenhang, der zwischen beiden
Vorgängen selbstverständlich besteht, ist sprachlich dann weiter gar
nichts gasagt, aber die Stelle beweist unwiderleglich, dass Kourad 11.
sich als den Herren Venedigs fühlte, Ansprüche auf die Treue und
Untertänigkeit der Stadt machte, die dort nicht mehr anerkannt
wurden. Unter Konrad II. würden wir also das Ende der 983 ein-
geleiteten Periode der Oberherrschaft des Reiches über Venedig an-
zusetzen haben, einer Oberherrschaft, die durch den Tod ihres Be-
gründers in den ersten Anföngen geschwächt niemals zur vollen Ent-
faltung gelangte, die unter den beiden Nachfolgern sich noch in ein-
zelnen Eingriffen in die Selbstbestimmung Venedigs und in der Tribut-
zahlung fühlbar machte, bald eine rein nominelle wurde, um schliess-
lich bei geeigneter Gelegenheit der Reaktion und dem Freiheitsdrange
der Venezianer zu erliegen. Nachdem dann Konrad II. vergeblich
versucht hatte, das Verhältnis der Unterordnung wieder herzustellen,
trat Heinrich DI. wieder in freundschaftlichere Beziehungen zu dem
Dukate^), ohne dass wir die genaueren Bedingungen des Friedens
kennen. Überliefert ist uns das pactum erst wieder von Heinrich IV.
aus dem Jahre 1095, in dem von einem Verhältnis der Abhängigkeit
nicht mehr die Rede ist; als ein nach allen Seiten freier und unab-
hängiger Staat ging Venedig der im 12. Jahrhundert sich vorberei-
tenden und zum Teil bereits einsetzenden Periode der Macht und der
Blüte entgegen.
») Breßslau : Konrad IL Bd. II S. 176, S. 260—264.
*) Auf die mancherlei Urkunden» die wir aus dem Laufe des 11. Jahr-
hunderts YOQ den verschiedenen Herrschern für oder gegen Venedig haben und
den Wechsel der Beziehungen, der sich daraus erschliessen lässt, kann hier
nicht näher eingegangen werden.
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574 B. Schmeidlcr.
Beilage.
Die Gemeinde von Cavarzere gibt jeden Anspruch auf gewisse im
Dukat belegene, auf Ch*und einer Urkunde Ottos I. von dem dominium
Venetum beanspruchte Güter auf, nachdem ihr dieselben durch gericht-
lichen Spruch aberkannt worden sind.
Nach einer durch den Direktor des Staatsarchivs in Venedig Cav. R.
Predelli mir gütigst übermiiteUen Abschrift aus dem Codex Trevisaneus c, 133^),
In nomine Domini Dei et SaWatoris nostri Jesu Christi. Anno ab
incarnatione eiasdem redemptoris nostri millesimo, imperantibas dominis
nostris Yasilio et Constantino frairibos, filiis Bomani, magnis et pacificis
imperatoribus, anno autem imperii eorum post obitum Johannis Gimischei
vigesimo septirao mense madii indictione daodecima, BivoaltL Cum pro'^)
transactis temporibas et mnitis curricalix annorum adesset possessio et ins
domininmque nostri pallatii proprietas Laareti sen pallus, quae Yocator
€emas^) etiam canale, qni vocatnr Sauna nee non et tumba cum suis ter*
renis, qui in ipsis finibus et partibus sunt constituti, verum^) nee non et
-cum ipro littus de mare et siWas in eis consistentes et habentes intus et
foris insimul cum Fossones^), unde nos subtus asscripti, quorum nomina
leguntur, iniuste®) haec omnia quQrebamus, -quod nostra proprietas affn-
isset. Denique hoc audito^) nostro seniori domino duci Petro ürseyolo
investigare cepi, qoaliter haue rem adesse potuisset, ut ipse inventas ha-
buit cartulas et eas ostendidit in publice placito et illas ibidem legere
fecit. Hoc judicaverunt judices terr^ et populus Veneti^, ut nos nullum
rectum?) inquirebamus. Nos peius malum perpetravimus cum iniquitate
adulter demonstravimus unum preceptum, quod nobis factum habebat Otto
<le hac re, sine consensu enim nos in?eDtum habebamus de yestris ante*
cessoribus absque voluntate populi Yeneti^. Unde nos magnam composi*
tionem vobis et vestro pallatio facere debueramus, aut magnam ruinam
•corporis pati debueramus. Sed Dei misericordia et pietas vestra et de-
precatio bonorum hominum secundum nostram offensam magnam habuistis
^e nobis pietatem, unde plenam et irrevocabilem securitatem mittimus
nos Protbo^) gastaldio vestro de Capite argele, insimul cum toto populo
babitatore^) in huius loci Capite argeli, quorum nomina et manibus Aubtus
«ffirmati sumus, cum nostris heredibua vobis domno Petro eminentissimo
<iuci seniori nostro et yestris successoribus de tota inquisitione, quam
supra diximus et nominavimus, quod nos iniuste fecimus ac a modo in
antea nunquam tempore nos non audeamus inde interpellare neque pro-
clamare contra vos neque ad vestros successores nee inde intermittere,
nisi tantum quod vestri vel successorum erit yoluntas, ita ut nullis diebus
nullisque temporibus vos inde requirere aut compellere debeamus per
^) Unter B gebe ich einige Vananten der Belle moschen Abschrift, soweit
dieselben wichtiger scheinen und die Bichtigkeit der einen oder andei-en Lesart
^n sich nicht zu ersehen ist.
») per B. b) Lunas B. c) fehlt ß. ^ fossonis B.
^) jniustnm cod. 0 audicto B. «) yestnm (o testum) Abschrift
h) Portho B. *) habitatores B.
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Venedig und das deuUche Reich von 983t- 1024. 575
nallum ingeniam non parvum neque magnam. Quoniam a preseuti die
venimus in lege et iudicium ante vestram presentiam et vestrorum nobi-
linm jndicom terrq et parte'^) bonorum bominum ibidem astante etiam
mediocrium et minoram cam summa^) lege et yero judicio nobis omnibus
advicistis, quia nihil remansit, quod vos inde amplius requirere debeamus
nee intermittere nisi tantum^j vobis et vestris successoribua placuerit. Quod
si quocumque tempore de suprascripta re aliquid i-equirere temtaverimus
pro quovis ingenio nisi tantum, quod vobis placuerit et vestris successo-
ribus per vestram misericordiam concedendo nobis supra, quae declarata
fuerit culpa inter nos, sciat re compo3iturum cum suis heredibus vobis et
vestris successoribus auri obrizi libras viginti de omnibus, quQ habere
Visus est ab hoc seculo, et haec nostrtj securitatis cartula usque in per*
petuum in sua maneat firmitate plenissima, quam scribere rogavimus Be-
raldum presbite rum et notaiium.
t Ego Arderado presbiter mea manu subscripsi.
t Ego Dominicus presbiter manu mea subsciipsi.
Signum manus suprascripti Martini Johannacci qui hoc rogavit ^eri.
Signum manus Soldani qui hoc rogavit fien.
Signum manus Johuinis filii Petri qui hoc rogavit fieri. Signum
manus Lugnani q. b. r. f. Signum manus Beimbaldi Battiumbra q. h. r. f.
Signum manus Martini q. h. r. f. Signum manus Ursi q. h. f. r. Signum
manus Lutulfi q. h. f. r. Signum manus Petri q. h. r. f. Signum manus
Ursi q. h. r. f. Signum manus Adami q. h. f. r. Signum manus Pauli
q. h. r. f. Signum manus Aurii q. h. f. r. Signum manus Vitalis q. h.
f. r. Signum manus Hermaldi q. h. r. f. Signum manus Johannis q. h.
f. r. Signum manus Mauri q. h. f. r. Signum manus Petii q. h. f. r.
Signum manus ApoUinar. q. h. f. r. Signum manus Dominici q. h. f. r.
Signum manus Ursonis etc. Signum manus Severi et cet.
Signum manus Martini etc. Signum manus Ursonis etcet. Signum
manus Leoni qui etc. Signum manus Dominici de Brenta etc. Signum
manus Costantini etc. Signum manus Arduini etc. Signum manum Cavar-
gele q. h. f. r. Signum manus Dominici q. h. f. r. Signum manus Mar-
tini q. h. f. r. Signum manus Martini etc. Signum manus Lugnaris etc.
Signum manus Joannis q. h. f. r.
Ego Beraldus presbiter et notarius deprecatus ab omnibus supra-
flcriptis complevi et roboravi.
») parte corr. aus pars cod. ^) suma cod. ^"i tantum quantum B
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Zu Heinrich Totting von Oyta.
(Gest 20. Mai 1397 In Wien).
Von
Gustav Sommerfeldt.
B. Stintzing^) bat in der «Allgemeinen deutschen Biographie*'
11, (1880), S. 641 die Meinung ausgesprochen, dass Magister Hein-
rich von Oyta, der bedeutende Theologe und Jurist, der 1397 in Wien
starb, 1373 von Paris aus, wo er Stintzing zufolge seine Jugend-
ausbildung erhalten hätte, an die Prager Hochschule gekommen sei^
nachdem er vorher schon in Paris als Lehrer gewirkt habe. Den
Tatsachen kann dies kaum in einem Punkte genau entsprechen, wie
das auch schon Loserth^) zum Teil geschlossen hat aus einer Korre-
spondenz vom Jahre 1372, die bei F. Palacky, Die Formelbücher,
zunächst in Beziehung auf die böhmische Geschichte. Bd. II. Prag
1847. S. 151—156 gedruckt vorliegt.
Es gibt nun in dieser Hinsicht weit unmittelbarere Beweise noch
als den von Loserth angeführten. Zum ersten Male tritt uns Oyta
entgegen in einer Supplik, die Karl IV. im Jahre 1355 bei Papst
Klemens VI. einreichen liess»). Wir lernen hier Oyta mit seinem
>) Vgl. F. J. V. Schulte, Geschichte der Quellen und Literatur des kano-
nischen Rechte?. Bd. II. Stuttgart 1877. S. 434.
<) J. Loserth, Beiträge zur Geschichte der huaitischen Bewegung !!•
(Archiv fQr österreichische Geschichte 57, 1879, S. 216, Anm. 3).
s) H. Denifle, Die Universitäten des Mittelalters bis 1400. Bd. I. Berlin
1885. S. 592.
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 577
richtigen Familiennamen als ,Totting' ^) kennen und sehen, dass er
1355 den Ghrad eines Magister artium in Prag besitzt, zugleich dem
Studium der Theologie in Prag obliegt. Einige Jahre später bekleidet
er die Stellung eines Sektors der vier höheren Schulen zu Erfurt; er
wird nämlich in einer Supplik, die 1362 bei Papst Urban Y. eiu<*
gereicht wurde, und iu der für Oyta eine Präbende in Hamburg er-
beten wird, bezeichnet als « Henricua dictas Totting, clericus Osnabur-^
gensis, reetor superior studii generalis et solenniotis Alamannie artium
Erfordensis*^. Den Schluss, den Denifle.^) zieht, dass Oyta, ehe er
nach Prag ging, vor 1355 schon sich in Erfurt befunden habe, sehei*
nen die yorliegenden Urkunden nicht zuzulassen, und Oyta hat die
Erfurter Stellung sicher auch noch vor 1366 aufgegeben, denn Earl lY,
nennt ihn in einer Supplik, deren Inhalt am 27. Jimi 1366 durch
Papst Urban Y. in Avignon bewilligt wird, indem Oyta gleichzeitig
die endgültige Yersorgung in der Osnabrücker Diözese erhalt, «Hen-
ricus, dictus Totting, Cursor in theologia et magister in artibus in
universitate Pragensi actu regens*^). Femer wird Oyta zum Jahre
1367 wiederholt als dem Professorenkollegium der ArtistenfEÜcultat zu
Prag angehörig erwähnt im ^Liber deeanorum facultatis philosophicae
unirersitatis Fragensis*^^), und so auch zu den späteren Jahren. Wird
der Name Totting hier nicht ausdrücklich hinzugesetzt, so kann doch
nur unser aus Ostfrieslund stammender Oyta gemeint sein, der damals
schon die Stellung eines Stiftspropstes zu Wiedenbrück bei Osnabrück
erlangt hat^). Für den jüngeren Heinrich von Oyta, mit dem Bei-
namen Pape — bei Aschbach^) nur ganz gelegentlich erwähnt —
findet sich im über facultatis der 28. April 1369 ab Tag des Beginns
seiner Lehrtätigkeit zo Prag genannt^), so dass eine Yerwechselung
in dieser Hinsicht ausgeschlossen erscheint.
>) Bei J. Aschbach, Geschichte der Wiener Universität. Bd. L Wien
1865. S. 402, »Olting«, was Depraration aus Totting sein wird, und fllr einen
jüngeren Heinrich von Oyta dort angewandt ist.
«) Denifle a. a. 0. f, S. 592, Anm. 1512.
«) Denifle a. a. 0. I, S. 406—408.
*) Monumenta hist. univ. Pragensis Bd. I. Prag 1830. S. 133—139 und
142. Vgl. ß. Balbinus, Bohemia docta Bd. I. Prag 1776. S. 73.
*) In Urkunde des kgl. Staatsarchivs zu Münster vom 12. September 1369
tritt Propst Heinrich in Wiedenbrück als Aussteller der Urkunde auf, indem er
befiehlt den Dechanten Konrad zu Wiedenbrück gegen übergriflfe der Stadtdiener
schützen. Es wird zu folgern sein, dass Oyta sich damals persönlich in Wieden-
brück auf hielt. Die Angabe bei F. Hipler, Magister Johannes Marien werder
(Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands 3, 186^ S. 177),
dass Oyta 1367 erst die Priesterweihe empfangen habe, scheint unhaltbar.
«) Aschbach a. a. 0. I, S. 402. ') MonumenU etc. I, S. 140.
Mittheilungen. XXV. 37
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578 * Gustav Sommer feldt.
£iu wie geringer Wert bei obigen Umständen der Meinung
Stintzings beizumessen ist, der glauben machen will, Oyta der altere
sei in Paris vorgebildet, leuchtet ohne weiteres ein. Die Ausbildung
Oytas in der Theologie zog sich femer erheblich in die Länge, denn
in einem unten näher mitzuteilenden Protokoll wird er zum 24. April
1371 noch als «baccalarius in theologia* bezeichnet. Aus diesem
Grunde wird es auch als zweifelhaft gelten müssen, ob, wie Tomek^)
will, Oyta im Jahre 1372 schon Theologieprofessor zu Prag gewesen ist
Stintzing (a. a. 0. S. 641) glaubt noch, dass g^en Oyta in
Som 1378 ein Verfahren geschwebt habe, von dem er freigesprochen
wurde. Es geht dies auf einen absonderlichen Irrtum zurück, der
auch bei Aschbach >) und Loserth*) entsprechend anzutreffen ist. Loserth
sagt, dass in Codex Latinus Mouacensis 3786 in bezug auf Heinrich
von Oyta eine Notiz enthalten sei «citatus Bomam et absolutus anno
1378*. In Wirklichkeit ist an der betreffenden Stelle gar keine Jahres-
angabe enthalten, und in dem gedruckten Handschriffcenkatalog der
Münchener Hof- und Staatsbibliothek (ed. v. Laubmann) steht zu
Codex 3786: «Conclusiones magistri Heinrici de Oyta, pro quibus
anno 1371 fuerat citatus Bomam''. Es ist dies auch insofern richtig,
als über die Conclusiones bereits im Jahre 1371 angefangen ist zu
verhandeln, freilich nicht in Bom, sondern in Avignon, wo damals die
Kurie sich aufhielt*,) und es hat der Schreiber jenes in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts entstandenen Codex an dieser Stelle
Avignon mit Bom verwechselt. Aber ein Irrtum der mehrfachen in
dem Stück vorkommenden Datirungen ist nicht vorhanden. Loserth
hat die Jahresangabe 1378 nicht der Handschrifb, auch nicht dem
Handschriftenkatalog, sondern dem Zitat bei Asch b ach I, S. 403,
Anm. 6 entnommen, wo die Zahl 1378 wohl auf einem Druckfehler
beruht. Im Gegensatz zu Aschbach hat Loserth die Unrichtigkeit der
Jahresangabe dann aber erkannt und statt 1378 eher 1372 setzen
woUeu, was freilich auch nicht zulässig ist. Nur 1371 kommt in
Frage, da es in Wien, Hof bibliothek Codex 11844, wo ein Abschnitt
der nämlichen Conclusiones Oytas fol. 2 b — 3 a enthalten ist, laut
Handschriftenkatalog ^) heisst: .Articuli sex magistri Henrici de Oyta
») W. Tomek, Geschichte der Prager Universität. Bd.I. Prag 1849. S. 39.
«) Aschbach a. a. 0. I, S. 402.
«) Loserth a. a. 0. S. 216, Anm. 3.
*) Nur 1368 verweilte ürban V. vorübergehend in Rom.
*) Tabulae oodicum mannscriptonim in bibliotheca palatina Vindobonensi
asservatorum Bd. VII. Wien 1875. S. 63. Vgl. M. Denis, Codices manuscripti
theologici bibliothecae palatinae Vindobonensis II, S. 2001.
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 579
anno 1371 a magistro Adalberto de Bohemia ad Gregorinm XI. delati*.
Jedenfalls hätte Loserth, da ihm die Münchener Handschrift garnicht
zu Gesicht gekommen ist, diese nicht anzutreffender Weise für den
Fehler verantwortlich machen dürfen, eondem seinen Qewährspiann
Aschbach.
Das Jahr 1378 hat im Leben Oytas überhaupt keine besondere
Bolle gespielt. Oytas Übersiedelung nach Paris, die er endlich vor-
nahm, hierin den immer sich wiederholenden Anfeindungen weichend,
die sein Haupl^egner in Prag, der durch seine feurige Beredsamkeit
und eine tiefgehende wissenschaftliche Bildung ausgezeichnete Magister
Adalbert Banconis de Ericinio, Domscholastiker in Prag, ihm bereitete,
erfolgte 1377^). Ein deutliches Zeichen, dass Oyta den Grad eines
Magisters der Theologie damals noch nicht besass, ist, dass er in Paris
zunächst nur der Artistenfakultät beitrat und ein halbes Jahr hingehen
Hess, bis er am 22. April 1378 den Antrag auf Zulassung zur theo-
logischen Fakultät stellte. Im „Liber procuratorum nationis Angli-
canae* — die Deutschen gehörten damals noch zur englischen Nation
der Pariser Universität — heisst es zum 12. November 1377, dass auf
Antrag des Magisters Gterardus de Pellikem zur Artistenfakultät zu-
gelassen seien die Magister Henrious de Euta und Jacobus de Cracovia,
die anderwärts, nicht in Paris, den Magistergrad erlangt hätten*).
Derselbe Henricus*) wird am 5. Januar 1378 bei festlicher Gelegenheit
— Anwesenheit Kaiser Karls IV. in Paris — abgeordnet sich namens
der englischen Nation der Universität mit andern Magistern zum Bi-
schof zu begeben*). Unterm 22. April 1378 . bittet Euta, der als ,Ma-
gister in Praga* bezeichnet wird, bei seiner Nation um Verwendung
wegen der Eintragung seines Namens in den Botel der theologischen
Fakultät zu Paris, weichem ViTunsche entsprochen wird^). Könnte
hier das Bedenken obwalten, ob wir es mit Heinrich Totting von Oyta
oder mit Heinrich Pape von Oyta zu tun haben, die beide ja in Prag
») Denifle a. a. 0. I, S. 592. Die ungenaue Angabe, dass Oyta 1378
nach Paris gekommen sei, findet sich nach Aschbach und dessen Vorgängern
u. a. auch noch bei v. Schulte a. a. 0. II, S. 438, Stintzing a. a. 0., Lo-
serth a. a. 0.
*) H. Denifle, Auctarium chartularii universitatis Parisientis. Bd. L
Paris 1894. Sp. 527. Hipler a. a. 0. S. 179 lässt ihn unzutreffender Weise
schon 1373 nach Paris übersiedeln.
*) Der Liber procuratorum nennt ihn in diesem Falle ausnahmsweise Oyta
statt Euta. Er wird als Henricus de Euta auch in andern Handschriften als
dem Liber procuratorum nicht selten bezeichnet.
*) Denifle a. a. 0. I, Sp. 530.
*) Denifle a. a. 0. I, Sp. 540.
37*
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580 Gustav Sommerfeldt.
magistrirt hatten, so wird dieser Zweifel benommen, indem unterm
12. September 1380 Ojta bei der Nation einen Beschluss bewirkt,
den Bischof nnd das Domkapitel von Osnabrück aa&ufordem, dass an
Oyta die Einkünfte seiner Pfiriinde zu Osnabrück, die ihm dort ver-
weigert worden waren, in der Art wie es bei den anderen Domherren
zu Osnabrück der Fall war, zu reichen seiend). Die Eintragung als
Lizentiat der theologischen Fakultät erfolgte noch im Laufe des Jahres
1380^), ohne dass uns Näheres bekannt gegeben wird über die Oe-
samtdauer Ton Oytas Pariser Lehrtätigkeit oder darüber, in welcher
Weise die Stürme auf ihn einwirkten, die die Pariser UniTersitat in
den Jahren seit 1378 in so heftiger Weise erschütterten. Jener Henricus
de Hassia'), der zu 24. Mai 1379 unter den Pariser Magistern der Theo-
logie als Teilnehmer an der Versammlung erwähnt wird, die Beschluss
fasste über das dem Gegenpapst Elemens YIL gegenüber zu beobach-
tende Verhalten (Denifle, Chartularium universitatis Parisiensis
Bd. in, S. 568) ktuin nur Heinrich von Langenstein, Oytas Freund
und Kollege, sein^), der bisherige Vizekanzler der Unirersität und
Führer der Keformpartei zu Paris, da, wie oben erwähnt, Heinrich
'j Denifle, Universitäten I, S. 592. Dasa hier nicht von Einkflnften ge*
eprochen wird, die ihm als Propst im Osnabrückischen zust&nden, hat gewiss
nur in einer Art Brefiloquenz seinen Grund. Aus ohiger Supplik etwa folgern
zu wollen, dass Heinrich Pape von Oyta gleichwie sein ftlterer Namensvetter mit
einer Pfründe im Gebiet von Osnabrück versorgt gewesen sei, erscheint kaum
angänglich.
>) Zeitgenössischer Katalog der Lizentiaten der Pariser Universität: Paris,
Nationalbibliothek Cod. Lat. 5657a nnd 12850, vgl. Denifle, Auctarium I,
Sp. 527, Anm. 5.
•) Wie Denifle, Chartularium universitatis Parisiensis Bd. III. Paris
1894. S. 571, Anm. 19 bemerkt, steht im Original: Hastia. — C. E. Bulaeus,
Historia universitatis Parisiensis Bd. lY, S. 569 hat dafür unrichtig »Gastia«
gelesen.
*) So haben sich auch schon entschieden 0. Hartwig, Henricus de
Langenstein, dictus de Hassia ; zwei Untersuchungen über das Leben und Schriften
Heinrichs von Langenstein. Marburg 1857. I, S. 45 und A. Kneer, Die Ent-
stehung der konziiiaren Idee; zur Geschichte des Schismas und der kirchen-
poli tischen Schriftsteller Konrad von Gelnhausen und Heinrich von Langenstein
(Römische Quartalschrift, Supplementheft 1). Rom 1893. S. 73. Wenn Hartwig
dagegen in dem Henricus de Atbenis, der vorher im Jahre 1378 mit Mai-silius
von Inghen nnd Gerhard von Kaikar im Auftrage der Universität eine Gesandt-
schaft zu Papst Urban VI. ausführte (Hartwig I, S. 40), ebenfalls Langenstein
erblicken will, so ist das ein Versehen. Gemeint ist vielmehr Henricus de Thenis
(aus Tienen in Brabant). Dieser Gelehrte, der in Paris neben dem Studium der
Philosophie auch dasjenige der Theologie und Medizin betrieb, wird als Henricus
de Athenis zum 12. Juni 1378 erwähnt: Denifle, Auctarium etc. Bd. I, Sp. 559,
Anm. 1, vgU Kneer a. a, 0. S. 7.
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 581
von Oyta erst 1380, und nnr in der Eigenschaft ab Lizentiat, zum
Lehramt der Theologie in Paris zugelassen war.
Ojta hat Paris zweifellos verlassen, als die durch das schwan-
kende Verhalten der Pariser Universität in der Schismafrage veran-
lassten Gewalttätigkeiten und Massregeln ihren Anfang nahmen^).
Denif le wird Recht haben, wenn er auf Ghrund der von ihm entdeckten
Materialien die Ansicht ausspricht, Oyta sei im Jahre 1381 aus Paris
weggegangen^). Für Aschbachs ^) Meinung, dass Oyta gemeinschaftlich
mit Langenstein von Paris aus die Beise gemacht und sich mit diesem
im Rheinland aufgehalten habe, fehlt es an Beweisen. Es scheint
vielmehr, dass Oyta nicht zu dem Ereise gehorte, der 1383 in dem
Zisterzienserkloster Eberbach um den Abt Jakob von Eltville sich ver-
sammelte, und iu dem Heinrich von Langenstein eine so ansehnliche
Rolle spielte*). Oyta kehrte an die Stätte seiner früheren Wirksam-
keit nach Prag zurück, indem er alsbald die Lehrtätigkeit an der
Universität wiederaufnahm nnd bis in den Anfang des Jahres 1384
hinein ausübte^). Zum 30. Dezember 1383 erwähnt ihn in Prag als
Angehörigen der dortigen theologischen Fakultät noch eine Aufzeich*
nung Wien, Hofbibl. 4929, fol. 260b— 262 b über die Bügeln und
Gebräuche, die bei Promovirungen innerhalb det theologischen Fakultät
zu Prag beobachtet zu werden pflegten. Es heisst hier zum Schluss
fol. 262 a— 262 b:
>Anno domini 1383 penultima die mensis Decembris in plena con-
gregacione facultatis tkdologice apud sanctom Bemhardum^), ubi fderunt pre-
sentes magistri eiusdem facultatis Leonardas de Carinthia, provincialis per
Austriam ordinid heremitarum Sancti Augustini, Conradus de Eboraco,
abbas Morimundensis ordinis Cisterciensis, Henricns de Oyta, prepo-
situs Wydenbrugensis in ecclesia Osnaburgensi, Fridmannus
de Pragensi, canonicum ecclesie Pragensis, Matheus de Cracovia, canonicus
ecclesie omniuni sanctorum in Castro Pragensi, Fridericus de Nurenberga
ordinis iratrum sanete Marie de Carmelo, conclusum est concorditer, quod
statuta in principio huius quatemi contenta de cursoribus biblicis, sen-
tenciariis, licenciandis, magistrandis et magistris in dicta facultate omnia
et singula inviolabiliter observari debeant cum moderamine et addicionibus
infrascriptis. Inter que primo ordinatum est, quod nullus ad aliquod
predictorum admittatur, nisi omnibus magistris dicte facultatis in Praga
existentibus super hoc vocatis et omnibus vel ad minus dnabos terciis
^«yHartwig a. a. 0. 1, S. 64—65.
s) Denifle, Chartnlariuin Bd. III, S. 583, Anm. 4.
») Aschbach a. a. 0. I, S. 403. Siehe auch A. Budinszky, Die Uni-
versität Paris und die Fremden an derselben im Mittelalter. Berlin 1876. S. 134.
*) Hartwig a. a. 0. I, 8. 61, F. Falk, Der mittebrheinische Freundes-
kreis ues Heinrich von Langenstein. (Historisches Jahrbuch 15, 1894, S. 517 ff.).
*) Aschbachs Meinung, der a. a. 0. I, S. 403 glaubt, Oyta wäre seit
1378 in Prag nicht mehr gewesen, wird damit hinfällig.
«) Über das Bernhardseminar in Prag siehe Tomek a. a. 0. I, S. 341.
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582 Gnatav SomxDerfeldt.
tocios congregacionis consencientibus. Et pro promoTendo ad cursum y^l
ad sentencias ad minus unus magistrorum in consciencia sua deponat, pro
licenciando vero omnes Tel ad minus due tercie deponant sub iuramento
cancellariOy vel eins vices gerenti vel ipsi et facultati prestito vel pre-
stando. — Item quod cursores teneantur legere per unum annum omni
die legibili, et quotcunque dies quis in uno anno neglexerit, supplere in
alio anno vel in vacacionibus teneatur. Nee aliquis legat ultra unum
capitulum una leccione, nisi aliquod sit ita breve, quod legens velit ei
condividere partem precedentis capituli vel sequentis. Item quod nuUus
cursorum legat aliquem librum, nisi per facultatem vel decanum eins sibi
assignatum. In assignacione autem librorum debet attendi, quod biblia
Ordinate, quantum fieri poterit, finiatur. Item quod sentenciarius incipi-
endo sentencias in principio studii legat quolibet die legibili usque ad
vacaciones et finiat primo anno primos libros sentenciarum, et immediate
sequenti alios duos, et si quid neglexerit, suppleat, in vacacionibus vel
anno sequenti. Item quod sentenciarius, postquam fecerit principium in
tercium sentenciarum, pro bacalario formato debet haberi^.
UnzutreflFend sprechen sich daher Apfaltrer^), J. Eck 2) und andere
dahin aus, als wäre Oyta von Paris aus direkt nach Wien berufen
worden. An letzterem Ort begann Oytas Lehrtätigkeit wahrscheinlich
erst 1385*). Jene ,,Quaestiones in Petrum Lombardum*, die in einer
Eeihe von Handschriften, u. a. Krakau, Jagellonische Bibliothek Cod.
1361, 1362 und 2417 vorliegen, können sehr gut in Prag entstanden
sein und unserm Heinrich Totting von Oyta angehören. In der aus
dem Ende des 14. Jahrhunderts herstammenden Handschrift Y B 25 der
Prager Universitätsbibliothek ist dasselbe Werk lol. 1 ff. unter dem
Titel ^Quaestiones sententiarum magistri Henrici de Oyta*^ enthalten^),
0 E. Apfaltrer, Scriptores antiquissimae et celeberrimae universitatis
Viennensis Bd. 1. Wien 1740. S. 59. Er bezieht sich auf L. Schönleben, Pro
definitione piae et verae sententiae de immacnlata conceptione S. 64, Anm. 3.
Die Angaben, die Ebendorfers Chronik (bei H. Pez, Scriptores rerum Austriaca-
rum Bd. IL Leipzig 1725. S. 812) über die Berufung Langensteins und Oytas
nach Wien macht, sind, wie auch Denifle, Die Universitäten I, S. 592, Anm.512
gegen Hartwig I, S. 64, Anm. 1 bemerkt, richtig, indem Ebendorfer Paris
oder einen sonstigen Ort, an dem beide Gelehrte zur Zeit ihrer Berufung nach
Wien sich aufgehalten hätten, nicht namhaft macht.
») Bei Tilmez, Conspectus 1, S. 88. VgL auch J. v. Hormayr, Wien,
seine Geschicke und seine Denkwürdigkeiten Bd. III, 3. Wien 1823. S. 15.
*) Siehe die entsprechenden Nachweise über den Beginn der Lehrtätigkeit
des Heinrich von Langenstein in Wien bei H. V. Sauerland im Historischen
Jahrbuch 14, 1893, S. 862.
*) Bei B. Balbinus, Bohemia docta Bd. IIL Prag 1780. S. 34 erwähnt
als Liber quaestionum magistri Henrici de Ojta. In mehreren Handschriften
auch zu Wien. Tabulae codicum manuscr. Nr. 4004, 4020, 4930, vgl. Hartwig
a. a. 0. I, S. 64 \md F. W. E. Roth, Zur Bibliographie des Henricus Hembuche
de Hassia. Leipzig 1888. S. 7, Anm. 2.
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Zu Heinrich Tötung von Oyta. 583
und abweichend, jedoch el^enfalls unter Oytas Namen, liegen «Con-
clusiones sententiarum* vor in Prag, Universitätsbibliothek Codex IV
H 20, fol. 1 fif. Ein ganz anderes Werk Oytas sind femer « Solutiones
quarundam questionum propositarum* : Wien, Hofbibl. 4173, fol. 12 b
—14b, Wien, Schottenkloster Codex 40, fol. 23b— 27 b und Prag,
Ünivers.-Bibl. XIII G 7, fol. 87 a— 92 a i).
Wenn dagegen in Codex 6 der Bibliothek des Marienstiftsgym^
nasiums zu Stettin fol. 65 — 104 eine Abhandlung «Translatio physi-*
corum magistri Hinrid de Oyta* *) gegeben wird, deren Schluss fol.
104b lautet: ,Et sie est finis translacionis physicorum edite per re-
verendum magistrum Henricum de Oyta conscripte Praghe, et hoc
anno incamacionis domini 1387 ipso die beati apostoli Mathei et
ewangeliste «, so ist es zweifellos, dass hier nur der jüngere Oyta in
Frage kommt, da Heinrich Totting von Oyta sich 1387 längst in
Wien befand. Und auf den jüngeren Heinrich von Oyta gehen, wie
sich in weiterer Folge ergibt, in der Handschrift 6 auch zurück foL
115 — 126 »Translaciones librorum de celo et mundo*, die zu Prag im
Jahre 1377 geschrieben sind, und fol. 60 — 63 „Conclusiones ad librum
de celo et mundo*, geschrieben zu Prag im Jahre 1378. Lemcke*)
äussert auch die Meinung, dass weitere vier Translationes, die ebenda
fol. 126 — 169 ohne Autornennung folgen, sämtlich zu Prag im Jahre
1377 geschrieben sind und Heinrich von Oyta zum Verfasser haben.
Dass der Weggang Oytas aus Paris einige Zeit vor 1383 erfolgte,
kann als desto gewisser gelten, weil, wie Denifle dartut, das Jahr
1383 auch für Oytas Freund Heinrich von Langenstein nicht als das-
jenige zu betrachten ist, in dem er aus Paris fortgegangen sei. In
jenem .einen* Magister, der im September 1381 von Paris aus nach
Frankfurt zu dem damals in dieser Stadt anwesenden Prager Erz-
0 Darmetadt, Hofbibl. Codex 792 hat diese »Solutiones« unter dem Namen
des Heinrich von Langenstein, dem sie Roth a. a. 0. S. 21 mit Recht schon ab*
gesprochen hat. Oyta schrieb ferner »Quaestiones logicae supra Porphyrium«:
Wien, Hofbibl. Cod. 5461, fol. 23a— 46b und 90a— 142b. — Stanonik in der
Allg. deutschen Biographie 11, S. 637 erwähnt nach Tritheim, dass der jüngere
Heinrich von Hessen, der Kartäuser (t 12. August 14*27), Kommentare zu den
vier Büchern des Petrus Lombardus verfasst habe. Dieses Werk ist von den
Quaestiones Oytas jedenfalls verschieden. Roth a. a. 0. S. 7, Anm. 2.
*) H. Lemcke, Die Handschriften und alten Drucke des Marienstifta-
gymnasiums zu Stettin. Progr. Stettin 1879. S. 8. Der Codex 6 enthält eine
Sammlung von Kollegienheften über Vorlesungen, die in der zweiten Hälfte des
14. Jahrhunderts an der Prager Universität gehalten worden sind. — Codex HI
D 9 der Prager Universitätsbibliothek hat fol. 1 ff. unter Oytas Namen vom Ende
des 14. Jahrhunderts »Quaestiones physicorum Aristotelis*, die mit dem obigen
Werk leicht identisch sein können. >) Lemcke a. a. 0. S. 8, Anm. 24.
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5g4 Gostav Sommerfeldt
bischof Johann Ton Jenstein kam, will Denifie entweder Kourad Ton
Gelnhausen oder Heinrich Ton Lungenstein oder Heinrich von Oyta
sehend). Die Kombination trifft am besten jedenfalls auf Oyta zu,
denn Eonrad von Gelnhausen^) und Heinrich Ton Langenstein hatten
bis 1381 zu Böhmen und dem dortigen Erzbischof keine Beziehungen
gehabt. Die Abreise Langensteins aus Paris pflegt auch nach fast
einstimmiger Annahme neuerdings zu 1382 statt zu 1381 oder 1383
angesetzt zu werden^).
Was nun die Zwistigkeiten im einzelnen anlangt, die 1370 zwi-
schen Oyta und seinem Gegner Adalbert de Ericinio erstmals zum
Ausbruch gekommen waren^), so sind wir hierüber durch das schon
genannte, bisher ungedruckte päpstliche Protokoll des Münchener Cod.
Lat 3786 genau informirt. Die 6 Elageartikel Ericinios, die dem ersten
Teil des Protokolls ihrem Wortlaut nach einverleibt sind, finden sich
auch gesondert in Wien, Codex 11844, fol. 2b — 3a, das ganze Pro-
tokoll übereinstimmend mit dem Münchener Codex ferner in Hildes-
heini, Beverinische Bibliothek, Codex 629, fol 163 — 172. Herr Dom-
vikar J. Waechter in Hildesheim, der die Gefälligkeit hatte mir
eine kurze Beschreibung des Codex zu liefern*), bemerkt, dass das Pro-
tokoll auch hier eine Abschrift des 15. Jahrhunderts ist und der nota-
riellen Beglaubigungsvermerke, die die ursprüngliche Originalausferti-
gung gehabt haben musä, entbehrt.
Mag betrefiPs der Magister Oyta uud Ericinio die gelegentlich aus-
gesprochene Vermutung, dass diese sich anfangs zu gemeinsamer Arbeit
verbunden hatten^), auch nicht ganz zutreffen, so ist es doch Tatsache,
<) Denifle a. a. 0. III, ß. 586.
') Vgl. über ihn Hartwig a. a. 0. I, S. 60, Anm. 2.
») F. Tschacke rt, Peter von Ailli. Gotha 1877. S. 51, Anm. 7. Bei
Kneer, Konziliare Idee S. 73 zum 29. Juni 1382. Hingegen haben R. Stin-
tzing, Geschichte der deutseben Rechtswissenschatl. München 1880. 6. 20 und
Falk, Freundeskreis Langensteins a. a. 0. 8. 517 an der ursprünglichen Angabe
1383 festgehalten.
*) Hagemann, Der erste dogmatische Streit an der Universität Prag. —
Dieses Werk, das Höfler vorlag, ist mir unbekannt geblieben. Auch H. Fried-
jung, E. Karl IV. und sein Anteil am geistlichen Leben seiner Zeit. Wien
1876. S. 102, Anm. 1 hat es sich vergeblich zu verschaffen gesucht. Ich habe
nur das einsehen können, was von dem Werk Hagemanns in der Tübinger theo-
logischen Quartalschrift 41, 1859, S. 57—81 gedruckt vorliegt.
^) Vgl. auch Hage mann a. a. 0. S. b*3.
•) C. Höfler, Magister Johannes Hus und der Abzug der deutschen Pro-
fessoren und Studenten aus Prag, 1409. Prag 1864. ö. 118. Zeitweilig war
Adalbert vielmehr mit dem Theologen Matthias von Janow verbunden, mit dem
er dieselbe Wohnung innehatte. F. Palacky, Die Vorläufer des Husitismus
S. 49. Ferner scheint Hipler Recht zu haben, der a. a. 0. S. 178 bemerkt,
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Zu Heinrich Totting fon Oyta. 5g5
dass Ericinio gewisse Thesen, anf deuen die von Oyta an der Prager
Universität vorgetragenen Lehren beruhten, sich in einer der Wahrheit
in einigen Punkten nahe kommenden FormuliruDg zu verschaffen l e-
wusst hatte. Er unterbreitete diese , sechs Artikel', gleich als ob sie
ketzerisch seien, dem Papste bei persönlicher Anwesenheit zu Avignon,
ein Vorgehen, das ihm in Böhmen umsomehr verdacht wurde, als
Ericinio auf Verlangen des Prager Erzbischofs Johann Oöko von
Wlaäim kurz vorher dem erzbischöflichen Generalvikar Stillschweigen
in dieser Streitsache gelobt hattet). Die Klageartikel Ericioios sind
nach der Wiener Handschrift gedruckt bei Loser th a. a. 0. S. 217
und 218, Anm. 1, nach der Hildesheimer Handschrift bei Hagemann
a. a. 0. S. 66, Anm. 2 und Höfler, Hus etc. S. 117, Anm. 50. Es
ergibt sich, dass im Eildesheimer Codex gegenüber dem Münchener
Wortlaut nur in den Artikeln 2 — 4 einige formell unwichtige Ab-
weichungen vorhanden sind, die ohne weiteres auf Rechnung des Ab-
schreibers gesetzt werden können. Li der Münchener und der Hildes-
heimer Handschrift sind mit den sechs Artikeln die ^Conclusiones*
Oytas verbunden, in deuen dieser die Verdächtigungen Adalberts ein-
zeln zurückweist und die Bechtmässigkeit des in den ursprünglichen
sechs Artikeln P^nthaltenen in ausführlicher Erörterung, und durch die
jedesmaligen kanonistischen Beweisstellen unterstützt, dartut.
Eine fernere Ausarbeitung, die Oyta zur Unterstützung der . Con-
clusiones* noch beigebracht hat, und auf die wir im Schlussteil des
Protokolls den päpstlichen Untersuchungsrichter ausführlich noch Be-
zug nehmen sehen, hat sich im Wortlaut nicht erhalten.
Der Münchener Codex, auf dem der nachstehende Text basirt,
hat neben dem Protokoll besonders noch Stücke von Johannes Gerson
und Nikolaus von Dinkelsbühl. Fol. 60 S. schlieast sich des Johannes
Aurbach „directorium pro instructione simplicium presbiterorum in
cura auimarum'* an.
»In nomine sancte et individue trinitatis amen. Noverint tarn pre-
sentes quam posteri, sancte matris ecclesie filii universi et presertim sacre
pagine professores, licenciati, baccalurii et scolares studentes ubilibet in
eadem, quod sub anno domini a nativitate domini 1371, indiccione nona,
die 24. mensis Aprilis pontificatus sanetissimi in Christo patris ac domini
nostri domini Gregorii divina providencia pape undecimi anno primo con-
stitutus coram venerabili et circumspecto viro domino Petro Villani legum
doctoret decano ecclesie Castrinovi de Arrio domini pape capellanoque suo,
da88 Ericinio nie ein Lehramt an der Präger Universität bekleidet habe. Über
Matthias von Janow vgl. M. Flacius, Oatalogue testinm vehtatis. Basileae
1556. S. 908—910, J. Jordan, Die Vorläufer des Husitismus in Böhmen. Leipzig
1846. S. 49-57, Friedjung a. a. 0. S. 175—176.
') Hipler a. a. 0. S. 178.
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586 Gustav Soramerfeldt.
einsque camerario et curie camere apostolice generali auditore, honorabilis
vir dominus Albertus de Bohemia, scolasticus ecclesie Pragensis, magister
in artibus et baccalarius in sacra theologia, eidem domino auditori contra
honorabilem virum dominum Heinricum de Oyta AUemannum, prcpositum
Widenwurgensem in ecclesia Osnaburgensi, baccalarium in theologia, rea-
liter tradidit atque dedit nonnullos articulos, super quibus tanquam erro-
neis eundem magistrum Heinricum denunciavit. Quorum tenor sequitur
in hunc modum:
Sancti Spiritus assit nobis gracia amen. Reverendi domin i nostri
pt^tres et magistri ! Dignemini fidei et veritati assistendo decemere, quid
de infrascriptis articulis sit senciendum.
Primus articulus est iste. Lapsus in peccatum mortale faciens ali-
quod bonum de genere, ad quod faciendum ex precepto aut ex voto aut
ex professione tenetur, peccat novo peccato mortali. — Secundus articulus.
Solus Spiritus sanctus, et non sacerdos, dimittit peccata. Sacerdotis autem
officium est tantum peccata a^) spiritu sancto dimissa ostendere. Quod
probatur per illud dictum Jeronimi, quod in solvendis peccatis idem facit
sacerdos ewangelicus, quod olim faciebat sacerdos leviticus. Non enim
mundabat a lepra, sed mundatum ostendebat. Quare non sacerdos ewan-
gelicus mundat, sed mundatum a deo ostendit. — Tercius articulus est
iste. Perplexus inter duos sacerdotes, quorum unus habet discrecionem
casuum, et non habet potest^tem vel execucionem*) absolvendi, alter vero
non habet tantam discrecionem casuum, sed habet potestatem absolvendi,
melius facit confitendo non habenti potestatem absolvendi^), quam habenti.
— Quai-tus articulus est, quod non quilibet sacerdos potest quemlibet
sibi confitentem ab omni peccato absolvere, hoc non de iure^) divino, sed
huraano et positive. — Quintus articulus, quod omne, quod est alicui
vere consilium, hoc eidem est vere preceptum. — Sextus articulus est,
quod primum prt-ceptum decalogi de dileccione dei super omnia potest in
via perfecte impleri.
Quibus quidem articulis per prefatum dominum auditorem receptis
idem dominus auditor, ad cuius iudicium et examen clerici correquisiti
curiamque sequentes Bomanam in causis tam civilibus quam criminalibus
ex antiqua et hactenus consuetudine solent habere recursum, ex suo pro-
cedens officio quosdam testes fideJignos per dictum dominum Adalbertum
inter alia protestantem, quod se peccatum facere, nee inscribere, nee ad
penam talionis vel expensas obligare voluerat, nominatos et eorum iura-
Dienta in forma consuetu recepit, ac eosdem pro sua informacione super
dictis articulis et contentis in eis fideliter examinare curavit, eorum dicta
deponens seu attestaciones in scriptis redigi faciendo. Et deinde idem
dominus auditor prefatum magistrum Heinricum de Oyta in Romana curia
tunc presentem precise et peremptorie ac sub pena excommunicacionis
citari fecit per certum servientem carceri domini nostri pape ac curie ca-
mere memorate ad respondendum predictis articulis contra ipsum datis ad
certum terminum couipetentem. In quo prefato magistro Heinrico de Oyta
•) a cm H (Hildesheim).
») vel execucionem om H.
*) potestatem absolvendi om H.
<) H : hoc non Cbt iure.
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Zu Heinrich Totting von Ojfta. 587
coram eodem domino auditore in iudicio comparente idem dominus anditor
in dicti magistri Adalberti presencia ipsi magistro Heinrico de Ojta eosdem
articulos legi fecit ipsumque mediante iuramento ;id sancta dei evangelia tactis
scripturis de veritate dicenda prestito interrogavit, si ipse illos articulos vel
similes in effectu dogmatisavit, predicavit et tenuit, et quid de ipsis sentiret.
Quo quidem interrogato preüato magister Heinricns de Oyta respondit, quod
dicti articoli sibi lecti per eam auditi non essent in forma ^). Et sie idem
dominus auditor eidem magistro Heinrico humiliter supplicanti et petenti
dictorum articulorum copiam fieri voluit et decrevit, et ad comparendum
coram eo, et super eisdem articulis et aliis tunc ibidem interrogatis, ut
premittitur, respondendum certum sibi terminum assignavit, eundem non
minus arrestando, sibique iniunxit, precepit et mandavit sub pena decem
milium florenorum camere apostolice applicandorum ac diversis aliis penis,
quas idem auditor consuevit in talibus comminari, quod non recederet de
Romana curia suis pedibus vel alienis per terram nee per aquam- sine
licencia ipsius domini auditoris, et quod singulis diebus et horis sibi
assignandis compareret personaliter coram eo. Quod ipso dominus Hein-
ricus tunc promisit et in hoc consensit, quod in casu, quo contrafaceret,
idem auditor sentenciam excommunicacionis in eum proferret ac eum de-
clararet incidisse penas prefatas super hiis corporali iuramento secuto. Qui
eciam dominus auditor tunc dictum Heinricum presentem volentem, con-
sencientem expresse monuit, quod predicta omnia et singula sibi iniuncta
faceret et teneret et compleret et non contraveniret. Quod si secus fa-
ceret, in eum terrena vel canonica monicione premissa excommunicacionis
sentenciam promulgaret ac eum in illo casu incurrisse dictas penas de-
clararet. Et consequenter, postquam ipse magister Heinricus ad interro-
gacionem ipsius domini auditoris et ad predicti magistri Adalberti tunc
presentis et petentis instanciam sibi factam respondisset et dixisset se
habere in domo habitacionis sue quendam libellum sua propria manu
scriptum, in quo erant questiones per eum disputate, materiam huiusmodi
vel quasi similem concementes. Et cum notarius tunc in huiusmodi causa
scribens libellum ipsuin de mandato dicti domini auditoris quesivisset^)
et invenisset in domo predicta in quadam almara^) seu basilica predicti
magistri Heinrici, ac ipsum libellum ad eundem dominum auditorem por-
tasset, invente fuerunt inter alia in eodem libello nonnulle questiones,
que suprascriptis articulis et eorum materiis, licet in ordine retrogrado,
corresponderent, ita videlicet, quod conclusio, que primo loco ponitur, ad
sextum et ultimum prescriptorum articulorum articulum referatur, et que
sequitur, referatur ad quintum, et sie deinceps. Est igitur istarum con-
clusionum prima ad dictum sive precendentem articulum referenda, vide-
licet quod huiusmodi preceptum impleri potest, hie in via patet, quia est
preceptum vie, ut dictum est etc., consequencia tenet, quia, ut dieit Jero-
nimus, quod, qui dieit deum aliquod impossibile homini preeepisse, ana-
») C. flöfler, Hu8 etc. S. 118 macht daraus, Oyta hätte die eidliche Ver-
sicherung abgegeben, dass ihm jene Artikel gänzlich unbekannt seien.
2 Der Ausdruck »scribens« scheint die Veranlassung zu sein, dass Loserth
. S. 218 die Haussuchung zu Prag erfolgen lässt. Er ist dies verfehlt.
Die Worte almara und basilica deuten darauf hin, dass es sich um Oytas Ab-
steigequartier in Avignon handelt.
') Richtiger: in quodam almario.
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588 Gustav Sommer feldt.
thema Sit. De hoc eciam dicit magister 3. sentenciamm distinccione 27,
quod hie in via impletur secandam perfeccionem vie, scilicet quando in
hac yia currens deam pre omnibns et ante omnia diligit, non tarnen omnia
perficiet eo modo, quo perficiet in presencia. Cum evacuabitur, quod ex
parte est, ut sie enim vel seeundum illum modum hie non perficitur, sed
per ipsum ostendiiur, quo sit yeniendum. Et ad hoe loquitur Augustinus
in libro 1. de doctrina Christiana capitulo 4: non reete eurritur, si, quo
currendum est, nesciatur. De hoc eciam dicit sanctus Thomas super libro 3,
distinccione 27, quod totum et perfectum sunt idem, quod patet primo
coli. Et ideo diligere ex toto corde est diligere er perfecto corde. Per-
fectum autem dicitur primo, cui nichil deest eorum, que sibi debentur
pro illo tempore, sicut dicimus illud perfectum, cui nuUa pai*s deest. Et
iste modus elicitur ex primo modo perfecti, qui ponitur 5. methaphysice.
Alio modo dicitur perfectum, cui nichil deest eorum, que aptum ratum
est habere, vel que possibile est ipsum habere seeundum institucionem
ipsius nature. Primo modo aeeipiendo totum et perfectum est preeeptum
vie, seeundo modo non. — Seeunda conclusio ad quintum artieulum refe-
renda est illa, licet non quilibet viator teneatur ad quod übet consilium,
omnes tamen tenentur ad preeepta, prout universaliter extenduntur ad
omnes, tamen quodlibet consilium est illi preeeptum, cui ipsum est vere
consilium, satis patet ex dictis et declarari potest exemplariter de ingressu
religionis. Uli enim, qui iam fecit professionem, preeeptum est, quod
servet substancialia ordinis, et iamen ex eonsilio est aliquem ingredi re-
ligionem. Item cui deus dedit poteneiam, graciam et scienciam, ut per
suom predicacionem et doctrinam vel quovis alio modo possit edifßcare
magnam multitudinem in eeclesia dei, huie eonsulitur, quod non dueat
vitam solitariam, et si non feeerit seeundum consilium, faeit contra pre-
eeptum, quia non diligit deum ex toto corde et proximum sicut se ipsum.
Et hoc patet eciam manifeste per auctoritatem Prosperi, que ponitur in
probacione conclusionis sequentis, it. m per auctoritatem Christi de servo
inutili, Math. 25. Unde patet, quod hoc dicere esse erroneum, est con-
tradicere ewangelio Jhesu Christi, dummodo in hoc cuiuslibet viatorum
posse debite seeundum suas eondiciones pensetur. Unde apostolus 1. ad
Corinthios 7 : unusquisque proprium habet donum a deo, alius sie, alius
vero sie. Item idem: unieuique, seeundum quod divisit deus, et unum-
quemque, sicut voeavit deus, ita ambulet. Et si instatur, quod ibidem
dicitur: de virginibus autem preeeptum non habeo, consilium autem do
tamquam miserieordiam conseeutus a domino, respondetur, quod loquitur
de precepto communiter se extendente ad omnes. Et ergo Christus loquens
in eadem materia de continencia dicit: non omnes capiunt verbum illud,
sed quibus datum est, sunt enim enuchi etc.; et subdit: qui potest ca-
pere, capiat, Math. 19, ubi dicit Jeronimus : triplex genus enuchorum «lo-
minus posuit, quo duo carnales, et tercium spirituales. Item Jeronimus
ibidem: qui potest capere, capiat, quod infei*t, ut unusquisque eonsideret
vires suaa, utrum possit virginalia et pudieieie implere preeepta. Unde
licet consilium de virginitate servanda non sit universale preeeptum quo
ad omnes, multi tamen ad ipsam tenentur siib precepto, ita quod Ulis
vere est preeeptum, utrum de virginibus velatis et professis et religiosis,
et presbiteris, qui ad ingressum religionis vel ad gradum presbiteratus
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 589
cum virginitatis pudieieiis perveneront. Auctoritas autem Prospen, de
qoa superios est iacta mencio, ponitor per ipsum libro 3. de yita con-
templativa capitolo 27. sab hac forma verbomm: contra iasüciam faciont
bii, qoi merito sae conyersacionis vel emdicionis abiecto ociosum Stadium
fructaose atilitati regende multitudinis anteponunt, et com possent labo-
ranti ecclesie subvenire operose, administracionis laborem fruende quietis
contemplacione refugiunt. — Condusio vero tercia correspondens quarto
articulo supradicto hec est: pro evidencia clariori qoarte questionis sup-
pono primo illad, quod diät sanctus Thomas circa quartum sentenciarum
distincdone 20» questione 2, scilicet quod quilibet sacerdos, quantum est
de virtute claviom, habet potestatem indifferenter in omnes, et quantum
ad omnia pecoata, sed quod non potest omnes ab omnibus pecoatis ab-
solvere, ex hoo est, quia per ordinacionem ecclesie non habet iurisdiocionem
potestatis ad omnia. De hoc Hostienais in summa de penitencia capitulo
>Cui eonfitendum^. übi allegat Baymundum dicentem, quod quilibet sa-
cerdos hanc potestatem in ordinacione sua recepit, tamen hec potestas est
ligata. nisi a papa vel dyocesano eciam habeat hanc potestatem etc. Ex
quo patet, quod, licet potestatem clayium habeat generalem^ quod idem
notat HostiensiSy tamen quia ligaia est, preter eam requiritur spiritualis,
ut possit illam potestatem exercere. Unde et in ordinacione sacerdotibus
dicitur: accipite spiritum sanctum etc., Jobannis 20. Item de ista limita-
cione habetur de penitencia disünccione 6. placuit, ubi dicitur: placuit,
ut deinceps nulli sacerdotum liceat quemquam commissum alteri sacerdoti
ad penitenciam suscipere sine eins consensu. Ex quo videtur, quod ante
licuit, cum sola licencia denegat potestatem dimitti. Habuit enim tunc
sacerdos potestatem et licenciamu Secundum tollit illud, tamen primum
retinet, scilicet potestatem ligatam quo ad execucionem. Item capitulum
unicum de penitencia et religione libro 8. probatur ibidem, ubi dicitur,
quod, si habens licenciam a suo episcopo, ut possit eligere jdoneum con-
fessorem, ipse eligit, elecius absolvit. Sed hoc non videtur, nisi potestatem
haberet impeditam tantum per ecclesie prohibicionem. Et sie eam habet
in habitu, non tamen in exercicio seu in execucione. — Quarta autem
conclusio correspondens terdo articulo memorato est ista: perplexus inter
duo, scilicet ut confiteatur sacerdoti habenti execucionem clavium seu
auctoritatem supra se, ignaro tamen ad discemendum in sua confessione
facienda necessaria, vel sacerdoti bene discreto huiusmodi execucionem cla-
vium ex ordinacione ecclesie non habenti, potest sine periculo discreto con-
fiteri, patet, quia in tali perplexione est quedam necessitas, racione cuius
non impeditur discretus sacerdos, quin audiat confessionem. Non enim
ex intencione ecclesie limitantis iurisdiccionem presbiterorum est, ut aliquis
duci ceco se committat, sed pocius ut periculum ex illius ducatu prove-
niens quilibet evitet. Presertüu cum hoc lex ewangelii Jhesu Christi nobis
dicat, Math. 2: cecus autem si ceco ducatum prestet, ambo in voveam
cadunt, Unde et totum istud ponitur in decretis de penitencia distinc-
cione 6 placuit, ut deinceps nulli sacerdotum liceat qüemcunque com-
missum alteri sacerdoti ad penitenciam sumere sine eins consensu, nisi
propter ignoranciam illius. Quia, ut paulo ante dicit, aliud est proprium
sacerdotem contemnere, quod prohibetur, aliud est cecum vitare, quod
permittitur. Ex hoc capitur argumentum, ut ibidem ponitur in glosa.
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590 Gustav Sommerfeldt.
Qiiia edam sine licencia proprii sacerdotis ignari possit quis alteri se
cummittere, licet ego non velim asserere, quia in illo puncto doctores sunt
varii, Innocenciu8 namque tenet oppositam. Unde ego non intendo unam
partem yel aliam de hoc deterrainare, sed conclusionem teneo, sicut stat,
quam credo satis determinatam esse in preallegato capitulo placuit. Ymmo
et ewangelioih tenet. — Quinta conclusio quodammodo correspondens se-
cundo articulo prelibato talis est: solus deus potest impium iustificare,
prout per textum ewangelii et approbantem exposicionem Augustini super
isto Johannis 1 : ecce agnus dei etc. übi dicit Augustinus, quod baptista
digitum extendit contra futuros hereticos dicturos, quod peccata tollerent,
quod agno dei soli convenit Et patet hoc per racionem Augustini, cum maius
Sit hominem iustificare quam creare ; sed creare soli deo convenit, igitur multo
magis iustificare. Ex quo sequitur, quod accipiendo terminum absolucionis pro
tanto, quantum yidelicet peccatorum abolicio et gracie largicio, soli deo convenit
absolvere peceatorem. Ex quo sequitur ultra, quod error est perniciosus dicere,
quod absolucionem peccatorum et sentenciam dei procedat sentencia presbiteri,
patet, cum sentencie dei precedenti se debeat sacerdotis sentencia confor-
mare. Alias enim sacerdotis sentencia frivola foret et maius, patet de sen-
tencia excommunicacionis, A nobis. Ex quo sequitur ultra, quod in hoc
sacerdos ewangelicus comparatur levitico sacerdoti, quod prius per deum
iustificatum iustificat, id est communioni iustorum asfiociat et associandum
demonstrat. Sicut leviticus sacerdos eum, quem deus priu^ a lepra mun-
daverat, intra et ad communionem aliorum admittendum iudicat, confir-
matur per Jeronimum super illo Math. 16: quodcunque ligaveris super
terram, ubi dicit: hunc, inquit, locum quidam non intelligentes aliquid
sumunt de supercilio Phariseorum, ut damnare innoxios vel solvere se
putent, cum apud deum non sentencia sacerdotum, sed reorum vita que-
ratur. In Levitico se ostendere sacerdotibus leprosi iubentur. Quos illi
non faciunt leproses vel mundos, sed discemunt, qui mundi aut immundi
sint. Et istud manifeste determinat magister 4. sentenciarum, distinccione
18., et non est in hoc reprobatus. Confirmatur eciam hoc per beatum
Gregorium in omelia super illo verbo Johannis 20: quorum remiseritis
peccata, ubi dicit: plerumque contingit, ut hunc iudicii locum teneat, cui
ad locum vita anime concordat. Ac sepe agitur, vel ut damnet irameritos
vel alios sibi ligatos solvat. Et paucis interpositis subdit: unde recte per
prophetam dicitur Ezechielem 24, mortificabant animas, que non moriun-
tur, et vivificabant animas, que non vivunt. Non morientem quippe mor-
tificat, qui iustum damnat, et non vivum vivificare nititur, qui reum su-
plicio absolvere conatur. Cause enim pensande sunt, et tunc ligandi atque
solvendi potestas exercenda. Videndum eciam, que culpa, et que sit pe-
nitencia secuta post culpas, ut, quos omnipotens deus per compensacionis
graciam visitat, illos pastoris sentencia absolvat. Tunc ergo vera est ab-
solucio presidentis, cum intemi arbitrium sequitur iudicis, quod bene qua-
driduani mortui resuscitacio illa signat, que videlicet demonstrat, quia
prius mortuum dominus vocavit et vivificavit dicens: Lazare, veni foras,
et post mortem is, qui veniens egressus fuerat, ligatus institis. Tunc ait
discipulis: solvite eum et sinite abire. Ecce illum discipuli iam viventem
solvunt, quem magister suscitaverat mortuum. Si enim discipuli Lazarum
mortuum solverent, fetorem magis ostenderent quam virtutem. Ex qua
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 591
eonsideracione intuendum est, quod illos nos debemus per pastoralem
aactoritatem absolvere, quos auctorero nostmm cognoscimus per suscitan-
tem graciam vivificare. Hec ille. Item Ambrosius, et allegatur de peni-
tencia distinccione prima: verbam dei dimittit peccatnm, sacerdos quidem
suum officium ezhibet et nnllios potestatis iura ezercet. Item Augastinas
contra Jalianam et allegatur de consecracione distinccione 4. Nemo tollit
peccata, nisi solus Christus, tollit autem dimittendo, que facta sunt, et
adiuvando, ne fiant, et perducendo ad vitam, ubi fieri omnino non possunt,
ut ostendat, quibus et quot actibus sit ad penitenciam preparandum dicens:
non intelligas, quod ipsa contricio peccata dimittat. Sed in ipsa contri-
cione gracia dei delet omnia liber. Item ibidem: cordis contricioni pre-
cedit gracia Spiritus sancti, sicut exteriorem satisfisu^cionem precedit inte-
rior contricio. Item 11. questione 3. dicit Augustinus: Spiritus sanctus
habitans in sanctis, per quem quisque ligatur et solvitur, immeritam nulli
ingerit penam. Unde patet, quod scripturas sanctas, ewangelium scilicet
et doctores sanctos, corrumpere moliuntur, qui ex hoc, quod presbiter
ewangelicus presbitero comparatur levitico, inferre volunt eos omnino pares
esse. Nonne et Christus grano se frumenti comparat etc., numqult tamen
per omnia equalis grano, numquit equalis viti? Apostolus ad Hebreos 2.
dicit de Christo, quod debuit per omnia frutribus assimilari. Non tamen
sequitur omnimoda equalitas, quia nunquam aliquis homo a Christo tam
sanctam habuit humanitatem sicut Christus, nee unquam habebit. Nonne
eciam doctores manifeste comparant sacerdotem ewangelicum levitico? Quos
tamen non ad omnia similes esse asserünt. Sacramenta enim veteris leg^s,
quorum illi ministri erant, tantum figurabant excepta circumcisione. Sa-
cramenta autem nove legis, quorum isti sunt ministri, efficiunt, quod
figurant, scilicet quod sacerdotum ministerio in sacramentis nova gracia
confertur. Et sola figurata per sacramenta veteris ostenduntur. Scien-
dum igitur secundum Hostiensem in summa de penitencia et remissioni-
bus, quid remittat sacerdos in confessione; dicit enim sacerdotes domini
ligare et solvere multis modis. Primo ligant vel solvunt, id est ligatum
vel solutum ostendunt, sicut patet in leprosis, quos dominus per se prius
emendavit, demum ad sacerdotes misit, per quos ostenderentur esse mun-
dati. Item in exemplo Lazari. Nam etsi quo ad deum aliquis sit solutus,
non tamen quo ad ecclesiam, nisi eciam sacerdotis officio declaretur. Hoc
eciam ponit magister 4. sentenciarum distinccione 18.) non autem hoc sa-
cerdotibus. Secundo ligant, cum satisfaccionem imponunt confitentibus vel
solvunt, cum de ea aliquid dimittunt, vel per eam ad sacramentorum
communionem admittunt, ut communicent etc., magister ubi supra, capi-
tulo quoque sacerdotes. Tercio ligant vel solvunt execrando vel senten-
ciam relaxando. Et ex hoc ponit notabile, quod triplex est iudicium:
primum dei, quo deus mundat animam in contricione, secundum Petri
sive sacerdotis in ecclesia militante, de quo dictum est, tercium iudicium
est approbacionis ecclesie triumphantis, scilicet celestis curie approbantis
in celis absolucionem vel ligacionem ecclesie militantis factam in terris.
Unde Gregorius: tunc vera est absolucio presidentis, cum intern! sequitur
arbitrium iudicis. Unde pro intellectu clariori huius materie animadver-
tendum est, quod, sicut Richardus de Sancto Victore in libro de potestate
ligandi atque solvendi: existens in peccato mortali uno eodemque funiculo
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592 Gustav Sommerfeldt.
asstringitar, scilicet vinculo captiyitatis, servitatis et danmacionia. Quan-
tum in se solo est, insolubiliter ligatur, et subdit: scimus namque, quia
fnnicuhis triplex difi&cile rumpitur. Yere et absque dubio ad corrumpen-
dum di£ficilis est, qui, nisi ab >) ipso solo, qui est trinus et uuus, dirumpi
non potest. Dirumpitur autem, dum quoad omnia peccata ab eo, qui
omnia potest, ad veram penitenciam compungitur. Absolvitur itaque sub
uno et eodem tempore a culpa, obligacione et a debito damnacionis eteme.
Ex eo enim, quod eins culpa finem aceipit, simul et illud obtinuit, ut
eciam eins pena finem habere poasit, et pena etema in penam transitoriam
transit Stattmque ad veram contricionem transit penitencia in penam^
etema in transitoriam. Mino est propheticum illud yerum: quacunque
hora ingemuerit peocator, salyus erit. Sub eo namque tempore, quo sa-
lubriter ingemuerit, Teraciter obtinuit, per quod sal?ari possit, si sub
eodem momento de niedio sublatus fuerit. Unde Psalmo^): dixi, confitebor
adversum me. Ubi ulterius notat Ricbardus, quod in yera contricione r^
mittitur, quod impietatis est, eo quod indulgetur iniuria creatoris. 8er-
vatur tarnen, quod impuritaüs est, postea per transitoriam penam pur-
gandum. Et postea quibusdam interpositis dicit, quod sacerdotalis potestaa
ligandi atque solvendi maxime versatur circa geminum modum expiandi,
scilicet qui est iuxta divinum arbitrium per ignem purgatorium, et inxta
arbitrium sacerdotis per digne penitencie fructum. Ligatur ergo penitens
per sacerdotem debito digne satisfaccionis, et absolvitur a debito future
purgacionis. Et subdit, quod, sicut in divina absolucione transit pena
etema in transitoriam, sie in sacerdotali absolucione transfertur sentencia
divina in humanam. Postea tarnen subdit, quod vinculum eteme damna-
cionis dominus solvit condicionaliter, ita saltem, ut absolutum a deo opor-
teat, prout potest, s;icerdotis absolucionem inquirere et ad eins arbitrium
debito modo satisfacere. Sacerdos autem tunc integre et absolute debitum
damnacionis eteme solvit, debitum autem future purgacionis sub condicione,
nam firmum propositum satisfaciendi habentem, si non exequendi tempus
habeat, absolucio sacerdotis liberat a debito damnacionis, sed non eque a
debito future purgacionis. Sciendum tamen, quod illud dictum de debito
eteme damnacionis non sie intelligi debet, quod deus non simpUciter ab-
solvat, dum a tali debito, quem absolvit a culpa. Hoc enim non posset
stare, ut debet, prepositum. Nam qui habet peccatum mortale, dignus
est pena etema, et qui non habet, non est dignus. Ergo, ut infert idem,
quam cito aliquis absolvitur a vinculo captivitatis vel servitutis, tam cito
absolvitur a debito eterne damnacionis. Hoc eciam dictis prioribus re-
pugnaret. Sed ideo dicitur, quod sacerdos integre absolvat a tali debito,
quia per sacerdotis ministerium recipit confitens uberiorem graciam, per
quam in bono proposito roboratur, ne relabatur in culpam, per quam
iterum ad etemam obligetur penam. Tunc eciam ostenditur sacerdotis of-
ficio, quod vere dei precessit absolucio. De hoc eciam didt Altissiodorensis
in summa, libro 4. de penitencia, questione 7 dicens: deus inchoat solu-
cionem dimittendo culpam et penam etemam, sacerdos vero consumat di-
mittendo aliquid de pena per imposicionem manuum ex vi clavium. Et
hoc patet in resuscitacione Lazari. Dominus enim dixit: Lazare, veni
') Cod.: ad. «) Psalm 31, 6.
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Zu- Heiorich Tötung von Oyti^ 593
foras, et statim, qoi ftiit mortuus, etc.; postea dixit discipulis: solrite
eom et sinite abire. Et ita inteUigitar illud Mathei: quodcunqne liga*
veris ete. ünde sensQS est: quodcunqne solyeris, id est, coins solucionem
consumaveris, ubi autem deas non inchoat, saoerdos non consumat; bec
ille. Ex biis faciliter patet, quo modo sacerdos absolyat, et quo modo
peccata remittat, inzta illud Jobannis 20 : quorum remiseritis, quia Cbristus,
in qnantum deus auetoritative facit boc, in quantum bomo, per modum
excellencie. Bacerdotes autem absolYunt ministerialiter. Hoc eciam scripsi
eirca quartum sentenciarum, distinccione 18^). ünde eciam et saeerdotum
ministerio, quandoque vere penitentibus augetur gracia, per quam robo-
rantur, et eciam ministerio ipsorum diriguntur in yiam rectam, ut am-
modo a peccatis abstineant et in bono proficiant. Et sentencia dominica
transit in bumanam. Quandoque autem biis, qui prius non vere contriti
erant, confertur gracia saeerdotum ministerio, yel per eorum oraciones.
Sacerdos autem babet iudicare et graciam impetrare in casu precedentem
et in casu sequentem, et eonfiteutem in yiam rectam dirigere. — Sexta
oondusio correspondens primo articulo prescripto sequitur in bunc modum ^) :
utrum existens in peccato mortali continue peccet peccatum peccato coa*
ceryando? Bespondeo, quod sie, probatur: quilibet talis continue transgre-
ditur primum mandatum magnum in lege, scilicet illud : diligens dominum
deum etc., igitur etc. Consequencia tenet per diffinicionem peccati, quam
ponit Augustinus in libro de duobus animalibus: peccatum est yoluntas
retinendi yel consequendi, quod iusticia vetat. Idem contra Faustum libro
22: peccatum est omne dictum yel factum yel concupitum, quod fit contra
legem dei. Item Ambrosius in libro de paradiso: peccatum est preyari-
cacio legis diyine et celestium inobediencia preceptorum. Antecedens pro-
batur, quia quilibet pro semper et ad semper obligatur ad primum pre-
ceptum, eo quod secundum doctores ad minus precepta negativa obligant
ad semper, sed nullum est preceptum tam negativum quam affirmativum.
In quo non concludatur primum preceptum, eo quod in ipso tota lex pen-
det et propbete, Matb. 22., ubi dicit, quod in biis duobus, scilicet de
dileccione dei et proximi, tota lex pendet et propbete. Sed ista duo
mutuo reducuntur ad se, ut patet 1. Jobannis 4, ubi dicitur: boc man-
datum babemus a deo, ut, qui diligit deum, diligat et fratrem suum.
Certum est autem, quod nullus potest meritorie diligere ^trem suum,
nisi diligat deum, cum ille sit super omnia diligendus etc. Patet igitur,
quod semper tenetur bomo ad impletionem primi precepti vel actu vel
babitu. Sed existens in peccato mortali neutro modo implet ipsum, ut
patet Jobannis 3., ubi dicitur: sicut palmes non potest facere fructum,
nisi manserit in vite, sie nee yos, nisi in me manseritis. Item Jobannis 8:
qui facit peccatum, servus est peccati. Super quo dicit beatus Gregorius,
quod servitus peccati gravissimus est, quia vitari non potest. Nam quo-
cunque bomo vadit, peccatum intra se habet. Servitus autem corporalis
fugiendo evadi potest. Idem Augustinus: o miserabilis servus! servus ho-
minis aliquando sui domini dura imperantis fatigatus fugiendo requiescit,
servus autem peccati, qui iugit, secum trabit peccatum, quocunque fugiat»
Item perseverancia in peccato aggravat peccatum, igitur etc. Assumptum
i- Oytas oben S. 582 genannte ^Quaestiones in Petrum Lombardum* sind
hiemacb vor 1371 schon geschriebeÄ* *) Cod.: mundum.
Mittheilangen XXy. 38
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594 . Gustav Sommerfeldt.
patet per Augastinam in libro de penitentia, distinccione 5: consideret
qoalitatem criminis in loco, in tempore, perseverancia etc. Et paacis in-
terpositis sabditor: consideret, quantom perseveraverit, et defleat, quod per-
severanter peccaverit. Item: tanto graviora sunt peccata, qoanto diacioA
infelicem animam detinent alligatam. ünde patet, quod ezistens in pec-
cato mortalif sive legat, siye quodconque opus de genere bonorum fadat,
adhuc peccat plus, quam si iUud opus obmitteret. Sed propter hoc peccat,
quia in transgressione divine legis perseverat, et quod honorem, quem
deberet impendere deo, inpendit creature, quam plus quam deum diligit.
Ymmo et sie spiritualiter ydolatriam committit, mammone servit dei ser-
vicium dimittendo. Non enim potest deo servire et mammone etc.,
Mathei 6.
Termino quoque adveniente predicto superius per prefatnm dominum
auditorem eidem magistro Heinrico de Oyta baccalareo ad respondendum
articulis supradictis et scriptis specialiter assignato, ipse magister Hein-
ricus^) personaliter coram eo comparens quandam protestacionis et respon-
sionis cedulam ezhibere curavit. Et dictus dominus auditor cupiens in
presenti negocio informari de modo et ordine procedendi, nonnullos in
Sacra scriptüra magistros tunc in Romana curia existentes per certum
eiusdem negocii et dicte curie camere notarium ad suam presenciam con-
vocari mandavit et fecit ad certum terminum competentem. Qui cum ad
ipsius domini auditoris presenciam convenissent, prefatus magister Hein-
ricus pro declaracione dictarum responsionum suarum quandam scriptam
papiri cedulam exhibuit atque dedit. Denique dominus auditor predictos
articulos et responsiones ad eos per ipsum magistrnm Heinricum^) fiäctas
eisdem magistris, ut premittitur, convocatis legi fecit interrogans singu-
lariter singulos, eciam antedicto magistro Adalberto presente, quid eis de
dictis articulis videretur. Cumque dictorum magistrorum pars maior et
sanier respondisset se plenius deliberare volle, antequam aliquid dicerent
super eis, et eorum aliqui semiplene respondendo fuissent varii, memora-
tus dominus auditor quibusdam ex dictis predictos ipsius magistri Adal-
berti articulos et eiusdem magistri Heinrici conclusiones et responsiones,
prout erant coram eo exhibiti, tradi fecit, ut secum deferrent et spaciose
viderent, ac circa cedullim, quam eis ad hoc assignabat, deliberati redi-
rent, et quid eis super premissis omnibus videretur, ipsi domino auditori
et aliis magistris predictis ibidem presentibus fideliter et plenarie relaturi.
Ad quam eciam diem idem dominus auditor omnes alios in theologia ma-
gistros, qui essent in curia Romana presentes et commode possent haberi,
ex parte huius operis convocari voluit et mandavit. In qua quidem die
ac diversis aliis diebus sequentibus per quam plures in dieta theologica
facultate magistros pariter congregatos et coram dicto domino auditore
convenientes in unum, eciam post multas super biis deliberaciones habitas
inter eos ad articulos, conclusiones et responsiones pro et contra factis,
propositis et ostensis, et tandem deliberacionibus dictorum magistrorum
de et super eisdem articulis et conclusionibus ac responsionibus ac ipsius
magistri Heinrici expedicione de mandato domini auditoris per eos con-
scriptis eidem domino auditori presentatis et in actis cause huiusmodi re-
') Cod.: Hainricus. ») Cod.: Hainricum.
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 595
gregatis, demumqae super hiis adeo et intantnin ac tarn publice inter tot
et tantos egregios et prudentes magistros in dicta curia camere apostolice
disceptato, qnot enim^) per famam et insinuacionem clamorosam ad aores
sacrosancte Romane ecclesie coUegii pervenerunt, sanctissimus in Christo
pater et dominus noster dominus Gregorius divina providencia papa XI.
huiusmodi negocii considerans qualitatem, negocium ipsum diligencius exa-
minandum ad se revocans, reverendis in Christo patribus miseracione di-
yina dominis Guillelmo, Hostiensi et Yelletrensi episcopo, ac Bemhardo
tituli sancte Prisce presbitero primo, et deinde ipsis et nobis Johann!
eadem miseracione episcopo Sabinensi ac Petro miseracione consimili sancti
Eustachii djacono^), sacrosancte Bomane ecclesie cardinalibus coniunctim»
et demum omnem potestatem super hiis coniunctim traditam et commis-
siones huiusmodi nobis ex certis causis revocans et annullans^), prefatus
pater sanctissimus dominus noster papa nobis Johanni Sabinensi episcopo,
Petro sancti Eustachii dyacono cardinalibus memoratum negocium audien-
dum commisit et mediante iusticia terminandum, sanctis nobis super hiis
successive oraculis yive vociP; vigore cuius commissionis nos Johannes et
Petrus cardinales commissarii seu iudices in hac parte processum in dicta
curia camere habitum in premissis, necnon omnia et singula in eodem
processu contenta sollerter ex ordine perscrutanda dictorumque magistro-
rum opiniones, raciones et responsiones inter cetera in scriptis redactos
cum diligencia examinare curavimus, ac nonnullos ex dictis magistris sacre
scripture pro maiori deliberacione perquiri fecimus et vocari rursusque
sibi preterea prelibatos articulos cum prescriptis conclusionibus exhiberi,
et tandem* eorum et quorundam aliorum magistrorum sacre scripture
ad hoc per nos specialiter evocatorum communicato consilio et matura
super hiis deliberacione cum ipsis et intra nos prehabita, sepedicto ma-
giätro Heinrico in nostra presencia constituto ad nostram sentenciam au-
diendam pro termino competenti diem et horam statuimus infrascriptos,
in qua quidem hora ipse magister Heinricus constitutus in iudicio coram
nobis se ab omnibus suprascriptis et aliis sibi false impositis in hac parte
humiliter et cum instancia per nos et per nostram sentenciam postulavit
absolvi ac quoscunque processus inquisicionis inde secutos et factos peni-
tus annullari ac arestum per dominum auditorem camere supradictum in
eum factum tolli et relaxari, sibique licenciam impertiri de Bomana curia
recedendiy determinacioni et correccioni sancte matris ecclesie atque nostre
se ipsum submittens expresse totaliter in premissis. Nos igitur Johannes
et Petrus cardinales iudices et commissarii prefati visis primitus et dili-
genter inspectis omnibus et singulis articulis, opinionibus, et racionibus,
proposicionibus, exposicionibus, conclusionibus et responsionibus antedictis,
aliisque in causa huius auctoritatis habitis et productis eisque cum dili-
gencia recensitis ac pluribua et diversis colloquüs, coUocucionibus et con-
siliis prehabitis cum quam pluribus prelatis et sacre pagine professoribus
aliisque peritis Christi nomine invocato, pro tribunali sedentes et habentes
pre oculi» solum deum, de predictorum magistrorum et peritorum con-
») Cod.: quod ei.
>) Über diese Kardinäle das Nähere bei M. Souchon, Die Papstwahlen
in der Zeit des grossen Schismas. Bd. II. Braunschweig 1899. S. 258—262.
») Cod.: ante nullas.
38*
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596 Gustav Sommerfeldt.
silio et assensa nostram sentenciam per ea, qae vidimas et cognoviinaa
et qne nunc cognoscimos et yidemus, in scriptis daximos promolgandam
et tenore presenciom promulgamns, prefatom magistnun Heinricom a sibi
impositis absolTentes, yidelicet in hnnc modam, qnod sne conclosiones
et proposiciones cum suis ezposicionibos et additamentis snnt ant vere ant
probabiles, nee heretice sen erronee, presertim com diete faerant scolastiee
et dispatative. Ideo magistmm Heinricom a sibi impositis absolvimus,
Processus quosconque inquisicionis snper hoc &ctos annollando et ipsum
magistmm Heinricom ab arreslo, in qoo est in coria Bomana premissorom
occasione, relazando. In qoorom omniom et singolorom testiom premis-
sorom presenda preeentes nostre sentencie litteras sive presens poblicom
instromentom sentenciam inpositam continens inde scribi et per Jobannem
8teffanom et Melcbiorem de Albemia notarios poblicos infrascriptos sob-
scribi et poblicari mandamos et sigillorom nostrorom appensionibos feci-
mos oommoniri. Lata, promolgata et in scriptis pronunciata foit bec
nostra sentencia per nos Jobannem et Petrom iodices cardinales et commis-
sarios antedictos pro tribonali sedentes Ayinionis in bospicio babitacionis
nostre Petri sancti Eostacbii cardinalis anno a nativitate domini 1373*
indieione ondecima die Joyis, 11. mensis Aogosti circa boram terciam^),
pontificatos prefati sanctissimi patris domini Grregorii pape XL anno 3.»
presentibos reverendissimis patribos dominis Francisco, Waltbero etc. cer-
tisqoe ploribos magistris in sacra pagina testibos ad premissa vocatis
specialiter et rogatis^). Et finiontor conclosiones magistri Heinrici^) de
Oyta, pro qoibos foerat citatos Bomam, ot in principio*.
Wir ersehen aus dem Protokoll nicht nur, welcher Art die Un-
richtigkeiten waren, die Adalbert in die sechs Artikel des Heinrich
von Oyta hineingebracht hat, sondern auch dass Papst Gregor XI.,
der sich die Entscheidong in dieser Prozesssache vorbehalten hatte,
durch die Beweiskraft der Ausführungen Oytas überzeugt, durch den
Eardinalbiscbof von Sabina und den Eardinaldiakon S. Eustachii den
Spruch zu gunsten Oytas fallen liess*). Dem Ankläger Adalbert wurde
dies Veranlassung etwa zwei Jahre hindurch in Paris zu verweilen,
bis die Wogen der Aufregung in Böhmen sich soweit gelegt hatten,
dass er ohne Gefahr nach Prag zurückkehren konnte. Es kam Ericinio
zu statten, dass damals ein ähnlicher Zwist, der nur weit gefahrlichere
Dimensionen noch annahm, in Prag sich erhoben hatte. Der Magister
Johann Mili6 von Kremsier, in den Jahren 1369 — 1372 Pfarrer an
an der Teynkirche zu Prag, war plötzlich auf Befehl des Erzbischofe
Ocko von Wlasim verhaftet worden, der hierin dem Drängen gewisser
>) Cod.: terciamm.
*) Die Worte von finiuntur ab in roter Tinte von der Hand desselben
Schreibers.
*) Cod.: Hainrici.
*) Hagemann a. a. 0. S. 79—80.
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Zu Heinrich Tottdng von Oyta. 597
Kleriker nachgab, die yon Neid gegen jenen beliebten, durch regen
Wohltatigkeitssinn ganz besonders ausgezeichneten Eanzlerredner er-
füllt waren. Der Prozess wurde gegen Johann Miliö in Ayignon auf
Grund von 12 Artikeln gefOhrt, die seine Eeterodozie zu beweisen
geeignet schienen^). Dieses Verfahren bei der Eurie, in dem der
Magister Johann Klonkot die Sache der gegnerischen Kleriker ver-
trat, war noch nicht zum Abschluss gekommen, als Johann MiliS
am 29. Juni 1374 zu Avignon starb^).
In betreff des Aufenthalts, den Ojta in Paris hatte, ist oben das
Nähere mitgeteilt worden. In die ersten Jahre seines Yerweilens zu Wien
gehört eine Festpredigt de nativitate domini, die er an einem 24. De-
zember gehalten hat, und die den Nebentitel ,de bono oboedientiae*
führt. Die Wiener Handschrift 4017 bietet hie fol. 34 b— 38 b mit dem
Incipit ,Mane videbitis gloriam domini, Exodi 16. Quia caligantibus
atque lippientibus oculis propter infirmitatem carnis nostri', und dem
Schluss ,paratum vobis regnum a constitucione mundi, ad quod nos
perducat, qui sine fine vivit et regnat''. In Marburg, Codex D 23,
einer Handschrift, die zu Bursfelde in der ersten Hälfte des 15. Jahr-
hunderts entstanden ist, findet sich dieselbe Festrede foL 222 a — 224 b,
ferner in Erfurt, Amploniana, Quart 125, fol. 231 — 234. Sie scheint zeit-
lich älter zu sein als die inhaltlich nahe verwandte Adventsrede, die Oyta
über das Thema ,de gradibus oboedientiae* hielt, und die im Fol-
genden nach den Handschriften Wien 4017, fol. 38 b — 41 a und Mar-
burg D 23, fol. 199 b— 201 a zur Wiedergabe gelangt. Die Hand-
schrift Bom, Palai Lat. 475, wo unsere Bede fol. la — 5 b ohne
Überschrift sich vorfindet, konnte nicht benutzt werden. In diesem
römischen Codex schliesst sich sodann ein auch in Wien, Hofbibl.
Codex 4427 vorliegender Sermon Oytas an mit dem Incipit «Salvator
tuus ut lampas accendatur*. Der Schluss (in Bom): «non fuit plus,
alias finivissem etc. Hie est coUacio bona de adventu domini facta
per magistrum Henricum de Oyta, et sie est finis illius etc.*.
Die Bede, de gradibus oboedientiae* nun ist nach der Schlussnotiz,
die in der Wiener Handschrift fol. 41 a sich findet, in ^Marbach* ge-
halten worden. Zweifellos ist hierunter die Kartause Mauerbach, auch
Allerheiligen-Tal genannt^), zu verstehen, denn die Marburger Hand-
») Jordan, Vorläufer des Husitismus S. 26. Den Wortlaut der 12 Ar-
tikel nach Prag, Metropolitankapitelsarchiv Codex 740, fol. 142— 144 siehe in
deutscher Übersetzung bei Jordan S. 40 — 43.
«) Jordan a. a. 0. S. 27—28.
») Mauerbach bei Wien, das mit seiner Filialkartause, dem noch berühm-
teren »Maria-Thron« in Gaming, zu den ältesten Kartäusergründungen Österreichs
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598 Gustav Somtnerfeldt.
Schrift lässt die Rede Oytas vor den versammelten Angehörigen des
Eartäuserordens gehalten werden. Es kann dies zugleich als Anhalt
dienen, um die Zeit jener Bede einigermassen zu bestimmen. Das
Generalkapitel der zu Papst Urban YL stehenden deutschen und ita-
lienischen Kartäuser wurde zweimal um diese Zeit in Mauerbach ge-
halten, 1383 und 1387 (C. Beichenlechner, Der Kartauserorden
in Deutschland. Würzburg 1885. S. 88 und 90). Da Oyta Ende
Dezember 1383 in Prag noch als Universitätslehrer erscheint (vgl.
oben S. 581), kann die Bede ,de gradibus oboedientiae" nur 1387 aus
Anlass des Generalkapitels der Kartäuser gehalten sein.
Ungefähr in dieselbe 2ieit gehört eine Begrüssungsansprache, die
Oyta an den 1387 gewählten Passauer Bischof Hermann Digni^) bei
dessen Kommen nach Wien richtete. Sie liegt im Wiener Codex 4017,
foL 143 a — 146 a mit dem Incipit «Protegat te nomen dei Jacob* vor.
Die Beziehungen Oytas zur Passauer Diözese müssen sehr spezielle ge-
wesen sein, da er in einer eigenen Abhandlung, die in Wien, Codex
4710, fol. 70 a — 71a unter dem Titel »Avisamenta magistri Hainrici
de Oyta* erhalten ist, in recht freimütiger Weise in zehn Abschnitten
über simonistische Gebräuche sich äussert, die in der Diözese und am
Hofe des Bischofs von Passau eingerissen waren*). Die Verdienste,
welche die Passauer Bischöfe durch ihre , Beiwirkung zur Vollendung
der von Erzherzog Budolf gestifteten hohen Schule zu Wien* sich
erworben hatten, werden erwähnt bei Buchinger, Geschichte des
Fürstentums Passau. Bd. 11. München 1824. S. 80, und öfber.
Sermo in adventu domini de gradibus obediencie,
magistri Henrici de Oyta^).
»Letare, filia Syon, quia ecce ego venio et babitabo in medio tui,
Zacbarie 2. Beatus ille propheta David, qui de salvatore nostro et domino
Jhesu Christo eiusque adventu tam expresse prophetavit, ut non modo
prophetare, sed eciam ewangelisare videatur questioni insipiencium, qui dicunt,
quis ostendit nobis bona, ibi Psalmo respondens ait: signatum est super
gehörte, war 1312 durch Friedrich den Schönen errichtet worden. Reichen-
lechner a. a. Ü. S. 146. Im allgemeinen siehe H. v. Zeissberg, Zur Ge-
schichte der Kartause Gaming in Niederösteneich. (Archiv für österreichische
Geschichte 60, 1880, S. 563—596) und Wiedemann, Geschichte der Kartause
Mauerbach (Berichte und Mitteilungen des Alt^rtumsverein Wien 13, S. 80).
1) Der Vorgänger Johann von Scherü'enberg war als Bischof von Passau
am 3. Februar 1387 gestorben und im Stephansdome zu Wien beigesetzt worden.
Wien gehörte damals noch zur Passauer Diözese und wurde erat später zum
selbständigen Bistum erhoben.
>) Nach dem Inhaltsverzeichnis des Codex 4710 waren die 10 Avisamenta
bestimmt »pro informatione episcopi* zu dienen, richteten sich also nicht gegen
den Bischof.
8) Obiges die Überschrift im Wiener Codex. Dieselbe Rede wird im Mar-
burger Codex bezeichnet als »Sermo Oyta ad Cartussienses in adventu, tractans
de obediencia*.
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Zu Heinrich Totting von Oyta. 599
yos Imnen ynltus toi, domine. Ubi secundnm Augustinum et glosam vultum
dei dielt mentem racionalem seu ipsam racionem, qne est anime vis sn-
perior, secundum quam homo factus est ad ymaginem dei, et bene ipsa
racia sea vis anime Ruperior valtus dei dicitur, quia, sicnd qnisque per
vultum cognoscitur, ita et deus cognosci polest per mentem raoionalem,
que facta est ad ymaginem et similitudinem non patris vel filii tantum,
sed tocius trinitatis benedicte^). Et hoc quoad tres potencias suas, sci-
licet memoriam, qua assimilatur patri, intelligenciam^), qua assimilatur
filio, et Yoluntatem, qua conformatur spiritui saneto. Hec ymago prios
dei dono clara et pulcra, postea per peccatum facta est obscura et turpiter
deformata^), primo quidem per prothoplastorum*) seu primorum parentum
nostrorum inobedienciam et divini precepti transgressionem, deinde per
universalem posterorum maliciam et corrupcionem. Omnes namque de-
clinaverunt etc., ut in Psalmo dicitur. Omnis quippe caro corruperat*)
viam suam, Genesis 6. Ad reformandum autem hanc ymaginem requiri-
tur, quod ipsa^) lumine vultus dei signetur^) et illustretur, quia secundum
Augustinum super dicto loco Psalmi, sicud rex vel Imperator exigit inpres-
sionem sue ymaginis et sibi vult reddi nxunmum sua ymagine super-
scriptum, ita deus sibi vult reddi mentem racionalem lumine sui vultus
insignitam atque illustratam. Est autem triplex lumen, quo mens racio-
nalis illustratur et insignitur, scilicet lumen racionis naturalis, lumen
gracie divinalis et lumen crucis triumphalis. Primum quidem necessarium
est sed ideo non sufficit, quia et philosophi in hoc lumine deum cognoverunt,
non tamen sicud deum glorificaverunt, nee gracias egerunt, sed evanuerunt in
cogitacionibus suis, et obscuratum est insipiens cor eorum, ut dicit apostolus
ad Bomanos 1. — Secundum vero lumen ad reformandum hanc ymaginem
sufficit, de quo apostolus ad Bomanos 5 : Caritas dei diffusa est in cordibus
nostris per spiritum sanctum, qui datus est nobis. Lxunen tamen tercium,
scilicet crucis triumphalis, prerequirit, quia sine hoc lumine et sine fide
crucis Christi nunquam aliquis salvatus est. Sicud namque modemi temporis
homines salvantur in fide Christi crucifixi, ita antiqui patres, quotquot
salvati^) sunt, in fide Christi futuri crucifigendi^) salutem sunt adepti, ut
patet ex dictis Augustini et aliorum doctorum plurium, quos magister
in 3. sentenciarum ad hoc allegat. Sanctos igitur patres cum magnis
suspiriis et desideriis salvatoris nostri Jhesu Christi, in cuius fide salvari
credebant et prophetabant^^) adventum expectantes, ipse idem dominus et
salvator noster misericorditer consolatur per verba thematis nostri, cum
dicit: letare, filia Syon, que fuerunt verba etc. In quibus quidem verbis
dominus et salvator noster humanum genus tripliciter consolatur, primo
ipsum ad leticiam invitando, dum dicit: letare, filia Syon, secundo ad-
ventum suum vicinum^^) nuncciando, ibi, quia ecce ego venio. Tercio
&miliaritatem suam ad homines demonstrando, id est: et habitabo in medio
tui. Quantum ad primum consideranda est nobis magna salvatoris nostri
*) M (Marbm-g): benediccione. *) M: intelleccionem.
«) M: diformata. *) M: prothoplastorem.
*) W (Wien): corrumpit. •) M: proprio.
') M: designetur. ») M om. salvati.
») M: crucifigendo. ^^) W: sperabant,
*•) M: yicium.
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gOO Gustav Sommerfeldt.
demencia, qua olim^) prefaricatricem et fbmicariam, qae terram poUait
in foniicacionibiis et maliciis suis, dignator consolari tarn dulciter et eam
appellare filiam Syon tarn amanter ^), ac si diceret; ta fomicatnx^) es
cum amatoribos ma^tis, tarnen revertere ad me, et ego sascipiam te, Je-
remie 3. übi advertendom, qnod Syon interpretator specula Tel speeu-
lacioy et signat ecdesiam triomphantam, que dei gloriam facie ad faciem
clare contemplatur et eciam militantem^), .que nunc per speculum et^) in
enigmate eiusdem gloriam videt et speculatur, illa quidem e yicino et
clare, illa Yero e longinquo et obscure. Unde et beatus Augustinus de
dulcedine verbi Christi sie inquit: o patria vera, a patria secura, a longo
te yidimus, ab hoc mari salutamus, ab hac Yalle ad te suspiramus, et
couYertimur cum lacrimis, si quodammodo ad te perveniamus. Unde apo-
stolus ad Phüipp. 3^): sequor autem, si quo modo comprehendam, in quo
et comprehensus sum a Christo Jhesu, que quidem retro sunt, obliviscens,
ad ea yero, que sunt priora, eztendens^) me ipsum ad destinatum pro-
sequor ad bravium®) supeme vocacionis dei in «Hiesu Christo. Tales vero
non sunt illi, de quibus ibidem dicit apostolus^), quorum deus venter est
et gloria in confusione ipsorum, qui terrena sapiunt, sed tales, de quibus
ibidem subditur: nostra conversacio in celis est, quales sunt omnes iusti
et electi, precipue autem viri ecclesiastici et religiosi, qui veraciter dicere
possunt Christo domino: ecce nos relinquimus omnia et secuti gumus te,
Math. 19. Ad religionis autem perfeccionem non sufficit exteriora relin-
quere, nisi eciam quisque studeat proprio renunciare^®) voluntati, ideoque
inter tria, ad que religiosi viri eciam Yoto se obligant, que sunt paupertas
voluntaria, castitas seu continencia et obediencia, ipsa obediencia tenet
principatum, que, licet non theologicas, scilicet fidem, spem et oaritatem,
omnes tamen alias virtutes morales antecellit, ut patet per sanctum Tho-
mam 2. parte questione 103, articulo 3. Et racio est, quia per obediencie
virtutem homo propriam deserit voluntatem, et hoc plus est quam bona
relinquere temporalia vel bona corporis, sicud in continencia homo con-
tempnit vel deserit corporis voluptatem, et in paupertate voluntaria rerum
exteriorum abdicat proprietatem. Sed ista quasi nichil sunt in respectu
ad hominis voluntatem, cui homo renunciat per obedienciam, et ideo dicit
sanctus Thomas, ubi supra: quantum^^) alia virtutum opera ex hoc me-
ritoria sunt apud deum, quod fiant, ut obediatur voluntati divine, nam si
quis eciam martirium sustineret vel omnia sua bona^^) pauperibus ero-
garet, nisi hec ordinaret ad^^) impletionem divine voluntatis, quod recte
ad obedienciam pertinet, meritoria esse non possent, sicut nee si fierent
sine caritate, que sine obediencia esse non potest. Dicitur enim Johannis 2 ^*),
quod, qui dicit se nosse deum, et mandata eins non custodit^^), mendax
est. Qui autem sei-vat mandata eins vere, in hoc Caritas dei perfecta est.
Sed hie incidit divinum, quia forte aliquis diceret, quod homo non debet
obedire homini, sed soli deo, quia, quod homo teneatur obedire homini,
*) olim cm. W. «) M: amataro. ») W: fornicata.
♦) M: militarem. «) et om. W. «) Philipp. 3, 12—14.
') M: attendens ®) W: peraequor bravium.
•) Philipp. 3, 19—20. »») M: renunciari. »') W: quecunque.
»«) bona om. W. , »») M: ut. »*) W: I. Johannis 1.
**) M: eervat.
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Zu Heinrich Totting von Ojta. 601
Yidetur esse contra divinam institacionem, que habet, ut homo suo con-
silio regatar secnndum illad Ecclesiastici 15^): deus ab inicio constituit
hominem et relinqoit eum in manu sai consilii, et respondetnr ibi secan-
dum sanctum Thomam, ubi supra articolo primo, qaod dens reliqoit ho-
minem in manu consilii sui, non quia liceat eum facere omne, quod
Teilet Sed quia ad id, quod faciendum est, non cogitur necessitate na-
ture, sicud creature irracionales, sed libera eleccione ex proprio consilio
procedente, et sicud ad alia facienda debet procedere proprio consilio, ita
eciam, quo ad hoc, quod obediat suis superioribus. Dicit enim beatus
Gregorius ultimo moralium^ quod, dum aliene potestati humiliter subdi-
mur, nosmetipsos in corde superamus. ünde apostolus ad Bomanos 13'):
omnis anima potestatibus sublimioribus subdita sit, non est enim potestas
nisi a deo; que autem sunt, a deo ordinata sunt. Itaque qui resistit po-
testati, dei ordinacioni resistit, qui autem resistunt, ipsi sibi dampnacio-
nem acquirunt, et ad Hebreos 13: obedite prepositis Yestris et subiacete®)
illis. Ipsi enim pervigilant quasi racionem pro animabus vestris reddituri.
Obediendum est ergo deo propter se, et homini propter deum. Nam cum
superiori suo inferior non obedit, ordinacioni dei resistit et dampnacionem
sibi acquirit. Qualiter autem obediendum sit, precipue vere religiosis,
beatus Bemardus declarat assignans Septem obediencie gradus, quorum
primus est obedire libenter, quem gradum, ut dicit Bernardus, nuUus
ascendere potest, nisi qui voluntatem precipientis fecerit suam. Qui enim
aperte yel occulte satagit, ut, quod ipse vult, hoc ei prelatus iniungat,
ipse se reducit, si forte sibi quasi de obediencia blandiatur. Neque enim
in ea ipse prelato, sed prelatus ipsi obedit magis. Unde libenter obe^
diebat, qui dicebat : mens cibus est, ut faciam voluntatem eins, qui misit
me, Johannis 4. Secundus gradus est obedire simpliciter, unde Gesarius
in sermone: quidquid vobis a senioribus*) inperatum sit, accipite, tam-
quam si de celo sit ore dei probatum^); Ma^h. iO, dicit salvator: qui vos
audit, me audit. Unde Bemardus in epistola: monachus non attendat,
•quäle sit, quod precipitur, contentus, quia precipitur. Hinc arguuntur,
qui propria temeritate aut voluntate'^) minus ') discutere volunt precepta
superiorum, quoad gradum istum, vel eciam qui graves sunt ad obedien-
dum, quoad primum gradum. Unde Bemardus: non te moveat magister
inperitus, indiscreta potestas, sed memento, quia non est potestas nisi a
deo, et qui potestati resistit, dei ordinacioni resistit. Tercius gradus obe-
diencie est obedire hilariter, quia secundum beatum Bemardum serenitas
in Yultu et dulcedo in sermonibus multum colorant obedienciam obse-
quentis, et facies tenebris tristicie obfuscata devocionem ab anima^) reces-
sisse signat. Unde apostolus ad hunc gradum exhortans dicit: non ex
tristicia aut ex necessitate, hilarem enim datorem diligit deus, i. Corinth. 9.
Quartus gradus est obedire velociter, unde Luce 19®) dictum est Zacheo:
festinans descende, et Math. 4 dicitur de Petro et Andrea, quod continuo
relictis retibus et navi secuti sunt eum. Quintus gradus est implere
mandatum viriliter, unde beatus Bemardus: perfecta obediencia legem
*) M unrichtig: 3. *) Römer 13, 1—2. ») M; previate.
*) M: BuperioribuB. ^) M: a celo eit ab ore dei prelatum.
«) aut voluntate om. W. ') W: nimis. *) W: animo.
»J Luc. 19, 5.
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602 Gustav Sommer feldt.
nescit, terminus non artatur, et infra: ai eciam inpossibilia iniungantar,
coniidens de dei adiatorio obedit ex caritate. Mementote fratres! Christus,
ne perderet^) obedienciam, perdidit vitam. Sicud ait apostolus: factus est
obediens usqne ad mortem etc., ad Philipp. 2. Sextus gradas est obedire
humiliter, Luce 17: cum feceritis omnia, que precepta sunt, dicite: servi
inutiles sumus. Septimus gradus est obedire indesinenter, uude beatus
Bemardus: perseverancia est singularis filia summi regis. Idem: quid
eurrere prodest, et ante cursus metam tiesinere? Sic currite, ut com-
prehendatis^), 1. Corinth. 9. Sed forte, quia dictum est, eciamsi iniun-
guntur inpossibilia etc., videtur ex hoc sequi, quod subditus in omnibus,
eciam illicitis, teneatur obedire suo superiori, quod est contra illud Ac-
tuum*): obedire oportet magis deo quam hominibus. Respondetur, quod,
cum dictum sit inpossibila etc., interdum est valde difficilia, que videntur
quasi inpossibilia modo humano^) communL In illicitis vero mandatis
nuUi potestati obediendum est, quia, sicud dicit glosa super illud Boma-
norum 13: qui potestati resistunt, ipsi sibi dampnacionem acquirunt. Si
quid iusserit curator, nunquam faciendum est, si contra proconsulem iu-
beat, rursum si aliud iubeat proconsul*), aliud Imperator, nunquam du-
bitatur illo contempto illi esse serviendum. Ergo si aliud imperator, aliud
deus iubeat contempto illo obtemperandum est deo. ünde sanctus Tho-
mas 2. parte, questione 103, articulo 5 in fine distinguit triplicem obe-
dienciam: una est sufficiens ad salutem, qua scilicet aliquis obedit in hiis,
ad que obligatur, et sie in religiosis est obediencia talis necessaria, ut
obediant suis prelatis in illis, que pertinent ad regulärem conversacionem
et ordinem vite regularis. Alia est obediencia pei-fecta, qua quis obedit
in Omnibus Ileitis, eciamsi nee ex precepto nee voto teneatur. Tercium
est industria^), qua eciam obedit in illicitis. Sunt autem nonnuUi, qui
nimia presumunt ad discuciendum de hiis, que licita sunt vel illicita,
et illi sunt presumptuosi, alii vero inpacienter precepta superiorum
ferunt, et hü sunt impetuosi. ünde nee hü nee illi sunt vere obedi-
entes, ut patet ex predictis Septem gradibus, quos quilibet bonus vir
ecclesiasticus et religiosus diligenter advertat, et totam vitam suam se-
cundum eos ordinet, et si temptaciones vel tribulaciones resurgant^), pa-
cienter ferat iuxta doctrinam beati Jacobi apostoli dicentis : omne gaudium
existimate, fratres, cum in temptaciones varias incideritis, scientes, quod
probacio fidei vestre pacienciam operatur. Paciencia vero opus perfectum
habet, et merito pacienciam habere debemus, qui tum ineffabilium bono-
rum retribucionem expectamus, que nee oculus vidit, nee auris audivit
etc., 1. Corinth. 2. Unde non sunt condigne passiones huius temporis ad
futuram gloriam, que revelabitur in vobis, ad Bomanos 8. Unde et idem
apostolus ait: omnia arbitor') ut stercora, ut Christum lucrifaciam^) et
iuveniar in illo, ad Philipp. 3. Et utique nos monere debet, quot labores,
tribulaciones et miserias sustinent terreni pro terrenis, ut leve sit nobis
eciam aUqua sustinere tedia pro celestibus. Si namque illi, qui in agone
contendunt, ab omnibus abstinent, ut recipiant corruptibilem coronam.
>) M: perdiret. *) M: apprehendiatis.
■) M: humanorum. *) W: pi-esul.
*) W: Tercia est indiscreta. •*) W: insurgant.
^) M: arbitratus ßum. ») W: lucrum faciam.
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Zu Heinrich Totting von Oyta. g()3
qaanto magis nos, qai contendimos pro Corona incorrupta. Unde et
salvatorem expectamos dominum nostrum Jhesum Christum, qui reform a-
bit corpus humilitatis^) nostre configuratum corpori claritatis sue, ad
Philippenses 3*), hie in presenti per graciam et in futuro per gloriam,
quam nobis concedat, qui sine üne yivit et regnat, amen^). Finis coUa-
cionis facte in Marbach per magistrum Henricum de Oyta*.
Es schliesst sich in dem Marburger Codex unmittelbar an ein
Stück, das sich bezeichnet als «Pars epistole uniTersitatis Parisiensis
pro unione ecclesie directa studio Wiennensi*. Wird hier auch der
Name Oytas nicht gerade genannt, so ist doch der Zusammenhang
mit dem Vorausgehenden vollkommen klar, da es am Schluss des
Stückes fol. 202 a heisst: „Explicit pulcra exclamacio ad Cartusienses*.
Es stellt sich dieses Stück dar als eine in scharfer Weise sich über
das Schisma aussprechende Apostrophe, in der ähnlich wie in Langen-
steins „Planctus ecclesiae**) die Kirche selbst redend sich einführt.
Wird hier das Thema von der dem verwilderten Klerus gegenüber
anzuwendenden Kirchenzucht im allgemeinen nur berührt, so haben
wir recht ausführliche Darlegungen darüber in der von Oyta am
1. November 1391 gehaltenen, bisher unbeachtet gebliebenen Pestrede
,de novo sacerdote* : Wien, Hofbibl. 4017, fol. 26 a— 34 b, Erfurt,
Amploniana Quart 125, fol. 238 — 244, Marburg, Universitätsbibliothek
D 23, fol. 193 b — 199 b, mit dem Incipit ,Qui bene presunt presbiteri
duplici honore digni babeantur, scribitur 1. ad Thimotheum 5. Vox
divina copiose volens homines erudire in hiis, que ad victum et modum
vivendi humanum pertinent*.
Von besonderer Wichtigkeit ist noch die Abhandlung »de discre-
tione spirituum*. Sie wird gewöhnlich dem jüngeren Heinrich von
Hessen, dem Kartäuser, beigelegt^); Codex 199 der Klerikalseminar-
bibliothek zu Pelplin — geschrieben im Jahre 1400 — bietet sie je-
doch fol. 1 — 16 unter dem Namen des Heinrich von Oyta^). Wäre
die Angabe zutreffend, so müsste, da erhebliche astronomische Kennt-
nisse in dieser Abhandlung entwickelt werden, und es sich um eine
«) M: humanitatiß. «) Philipp. 3, 21.
3) In M hinter amen: »Explicit collacio pulcra etc.*, in Codex Rom fol. 5b:
»Et eic est finis illius*.
*) DeniB, Codices manuscripti II, S. 847. Vgl. L. Pastor, Geschichte
der Pftpste Bd. I«, S. 123.
») Hartwig, Langenstein II, S. 20-— 22, Kessel in Wetzer und Weites
Kirchenlexikon 5, 1710 — 1711.
^) Von späterer Hand bei Oyta ttberschrieben »Hassia'. Von anderen
Codices desselben Traktats ist ausser den bei Hartwig erwähnten noch zu nennen :
Königsberg, Codex 1108, fol. 36—45, wo ohne Autor.
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g04 Gustay Sommerfeldt.
Jugendarbeit za handeln scheint, Oyta gleichwie sein Freund Langen-
stein Tom Studium der Astronomie ursprünglich ausgegangen sein.
Eine lange Beihe sonstiger Schriften des Heinrich von Oyta, teils
Kommentare zu den Werken älterer Autoren, teils Abhandlungen exe-
getischen Inhalts und Gelegenheitsredeu, werden erwähnt bei Asch-
bach a. a. 0. I, S. 405—407 und Hipler a. a. 0. S. 177. Hier
bleibt jedoch noch mehreres schwankend, da diese beiden Autoren
keinen Versuch gemacht haben die Schriften auszusondern, die dem
jüngeren Heinrich Ton Oyta zukommen. Ein Traktat ,de oratione'
findet sich unter des älteren Oyta Namen in Bom, Cod. Palat. Lat.
594, fol. 260 — 251 mit dem Incipit ,Primo queritur, an ad hoc, quod
fructuosa sit oracio*, Explicit ,et in quarto sentenciarum distinccione
13. Est autem hec conclusio magistri Heinrici de Oyta etc.* — Ein
von Oyta Terfasster Sermon mit dem Incipit .Surrexit, Mathei ultimo'
in Krakau, Jagellonische Bibliothek Cod. 2244, foL 109—114 ist
eine gewöhnliche Osterpredigt mit dem Titel ,de resurrectione domini*.
Aus den Ehrungen, die Oyta in seinen späteren Lebensjahren zu
teil wurden, verdient hervorgehoben zu werden, dass ihm, wohl unter
Vermittlung seines Freundes Johannes Marienwerder, neben der Wiener
Professur die Stellung eines Halbbruders des Deutschritterordens als
besonderer Gunsterweis des Hochmeisters Eonrad von Jungingen ein-
geräumt wurde*).
I) Auszug ans einem Schreiben dieses Hochmeisters an Heinrich von Oyta
vom 9. Dezember 1396 nach Staatsarchiv zu Königsberg, Foliant Miscellanea
fol. 101, gedruckt bei Hipler a. a. 0. S. 180, Anm. 3.
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Zur Geschichte Iwans IE Wassiljevic.
Von
Moritz Landwehr von Pragenau.
Einleitendes.
Der Zerfall des einheitlichen russischen Staates nach Jaroslaws
Tod (1054) und die fortwährenden Kämpfe der Teilf&rsten unter-
einander, die zum Fall Kiews und der Verlegung des politischen
Schwergewichts nach dem Nordosten fahrten, schwächten die Wider-
standskraft Busslands dermassen, dass es dem Ansturm der Mongolen
(seit 1237) rettungslos etlag. Seit seinem Bückzug aus Ungarn
herrschte Batu voü seinem Lager an der untern Wolga aus über das
ganze unermessliche Gebiet bis an die Karpaten, an die Grenzen von
Polen, Litauen und des deutscheu Ordenslandes, denn auch Gross
Nowgorod musste schliesslich die mongolische Oberhoheit anerkennen.
Ein furchtbarer Druck lagerte sich über das Land und es ist wohl
keine Übertreibung, wenn man sagt, dass kein anderes modernes Volk
jemals ein derartiges nationales Unglück betroffen hat^).
Mitten in diese schrecklichste Zeit Busslands hinein fallt nun die
Entstehung und Ausbildung des moskowitischen Grossfürstentums,
welches von da an mit unsäglicher Anstrengung, ruhiger und uner-
müdlicher Tätigkeit uud unfehlbarer Konsequenz seinem Ziel, der
Einigung der russischen Teilfürstentümer und der Befreiung vom Tata-
renjoch, zustrebt. Mehrfach treten Bückschläge ein, aber immer wieder
beginnt die geduldige, zähe Arbeit vom neuen und endlich behält die
0 Vgl. die kurze, aber treffende Charakteristik bei Bestuiew-Rjumin, Gesch.
Russl. (deutsch, v. Schiemann) 1 S. 294 f.
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606 Morits Landwehr von Pragenan.
nachhaltige moskowitische Kraft die Oberhand über alle Gegner. Mit
dem Ende des 15. Jahrhunderts ist diese Periode der rassischen Ge-
schichte geschlossen, Iwans IIL B^erung ist hier der Wendepunkt.
Der erste Teil gehört gleichsam noch der Torigen Periode an, es ist
die Zeit der Vorbereitung, der Sammlung, der schweren und gefahr-
Tollen Arbeit, der zweite Teil zeitigt die Früchte, hier tritt Moskau
schon nach allen Seiten mit Übermacht auf, ohne dass irgend eine
ernste Gefahr mehr zu befürchten ist Diese beiden Perioden werden
durch das entscheidungsreiche Jahr 1480 getrennt und die erste yon
ihnen ist es, die in den nachfolgenden Zeilen einer genaueren Unter-
suchung unterworfen werden soll. Da jedoch der knappe Raum die
äusserste Beschrankung auferlegt, so werden nur die beiden entschei-
denden Krisen von 1471 — 1472 und 1480 zur Darstellung gelangen i).
I) Vor manchem Jahr entstand auf Anre^ng des verstorbenen Professors
Bftdinger meine Doktordissertation »Politische Geschichte Iwans III. Wassiljewiö,
1462 — 1480*. Ich hoffte damals, sie bis zu Iwans Tod weiterfahren und zugleich
vertiefen zn kOnnen. Privatverhältnisse hinderten mich an dem hiezn unbedingt
nötigen längeren Aufenthalt in Rassland. So entschloss ich mich, die Arbeit als
Torso zn publiziren. Ich habe mich bemüht, die Literatur so weit als mOglich
zn ergänzen, leider mit nur teilweise m Erfolg und muss in dieser Beziehung
auf nachsichtige Beurteilimg hoffen. Die Bestände unserer Bibliotheken lassen
hierin leider sehr viel zu wünschen Obrig und die Beschaffung von Büchern
aus Russland selbst ist sehr schwierig, so manches Werk im Buchhandel
überhaupt nicht zu haben. — Wenn ich trotzdem mit der Arbeit hervor-
trete, 80 ist es nur, weil ich hoffe, durch die genauere Behandlung yon Ein-
zelfragen vielleicht einige — wenn auch nur kleine — Bausteine zusammenzu-
tragen für eine zukünftige Biograpbie dieses wahrhaft bedeutenden Herrschers,
die auch Schiemann (Gesch. Russl. L 355) als höchst wtlnschenswert bezeichnet.
Weder die Darstellungen seiner Regierung in den allgemeinen russischen Ge-
schichten (Earamsin, Solowjow etc.) noch die in Kostomarows Russ. Gesch. in
Biographien (I. 223—292) oder die von Oeöulin (1894, 39 SS., mir nicht zugänglich,
vgl. jedoch Jahresber. d. Geschw.) entsprechen der Wichtigkeit des Gegenstandes
ganz. Demselben Zweck — bescheidene Beiträge zur Aufklärung von Einzel-
fragen zu bieten — dienen auch meine zwei kleinen Programmaufsätze (Radautzer
Gymnas. 1902 und 1903) über Iwans Jugendzeit und die Pskowische Geschichte
1462 — 1481. — Gerne hätte ich auch die kasanischen Feldzüge und manche
andere Streitfrage hier behandelt, der Raum gestattet es nicht. — In der Trans-
skription der Namen im Text folgte ich möglichst dem allgemeinen Gebrauch
ausser s = seh, ö = tsch, so = schtsch, z = französ. j. Für die russisch zitirten
Stellen hielt ich mich an die Vorschläge von Minzes, Deutsche Zsch. f. Ge-
schichtswiss. VI (1890) S. 373—381, VIII 159 f. IX. 314—319.
Ich möchte noch erwähnen, dass für die Zitate, so weit möglich Earamsin
deutsche Ausgabe (d.) benützt wurde, nur wo diese nicht ausreichte, die rus-
sische von Einerling 1842 (r.). — Die Abkürzimgen der Büchertitel sind hoffent-
lich überall verständlich, nur für die Chroniken möge hier ein kurzes Verzeichnis
folgen :
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 607
L Abschnitt Bnssland U70— U72.
1. Vorgeschichte des nowgorodischen Feldzngs.
Die nowgorodischen Chroniken enthalten fast gar keine Nach-
richten über die Beziehungen zu dem moskauischen GrossfOrsten in
den letzten Jahrzehnten nowgorodischer Selbständigkeit. Was uns
darüber bekannt geworden ist, stammt fast ausschliesslich aus moskau-
ischen Quellen und muss daher mit grosser Vorsicht benützt werden.
Der ausführliche Sonderbericht, welcher in mehreren Chroniken ganz
gleichlautend erhalten ist^), gründet sich in der Erzählung der dem
Kriege yorhergehenden Ereignisse fast ausschliesslich auf Briefe des
Metropoliten Philipp, welche dieser ganz im Interesse Moskaus stehende
Eirchenfürst im Jahre 1470—1471 an die Nowgoroder richtete*).
Es wird diesen zum Vorwurfe gemacht, dass sie Gebiete, welche
sie im Frieden Ton 1456 an Iwans Vater Wassilij abgetreten hatten,
nach dessen Tod wieder an sich rissen und die Einwohner auf Now-
gorods Namen yereidigten^), dass die Volksversammlung sich ganz
selbständig verwaltete und erklärte, der Grossfürst besitze in ihrem
Gebiete weder Land noch Wasser^), dass sie in die Gerichtsbarkeit der
grossfürstlichen Statthalter im Gorodiäöe eingriff und moskauische
Bürger bedrückte^). In vielem anderen noch sollen sich die Now-
goroder gegen den Grossfürsten vergangen haben*^), aber es dürften
wohl auch von moskauischer Seite Übergriffe gesehen sein, die uns
nur infolge der Beschaffenheit der Quellen nicht überliefert sind.
Polnoe Sobranie msskih Ijetopisej (P. S. R. L., Vollständ. Sammlung rasa.
Chron.).
Bd. III, III. Novgorodskaja Ijetopisj (III Nowg.).
Bd. IV., IV. Novg. u. I. Pßkovskaja ]j. (IV. Nowg., I. Psk.).
Bd. V., IL Pskovekaja u. I. Sofijskaja Ij. (II Psk., I. Sof).
Bd. VI., I. Sof. (Ende) u. H. Sofijskaja Ij. (L Sof. u. II. Sof.).
Bd. VIII. Voskresenskaja Ij. (Wosßkr.).
Bd. XV. Trrerskaja Ij. u. litovskaja y. waren mir nicht zugänglich.
*) I. Sofische Chronik, Polnoe sobranie russkih Ijetopisej VI. 1 — 15; II. Sof.
Chronik 1. c. VI. 194, Wosskressenskische Chronik, 1. c. VIII. 159—168.
*) Auf diese Tatsache scheint noch nicht mit dem gehörigen Nachdruck
hingewiesen worden zu sein; eine ganz vorübergehende Andeutung findet sich
in den Anmerkungen am Ende des ersten Bandes der Akty istoriöeskije (Nr. 116).
») Brief Philipps von Anfang 1471. Akty ist. I. Nr. 280. p. 312. col. 2.=
I. Sof. VI. 3.
*) Dies ist eine von Kostomarow Ist. monogr. VII, 163. herrührende Inter-
pretation.
*) Quellen wie Anm. 3.
«) Akty ist. 1. c. »und in vielem anderen klagt der GrossfÖrst über euch«.
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g()3 Moritz Landwehr von Pragenau.
Kurz, während des Jahres 1470 begannen sich die Verhältnisse
zwischen Iwan und den Nowgorodem immer mehr zuzuspitzen, und
der erstere versuchte vergebens, durch mehrere Qesandtschaften seinen
Willen gegenüber der Stadt durchzusetzen^). Das mochte ihn um so
mehr erzürnen, als er eben vorher ihrem Oberhaupt, dem Erzbischof
Jonas, in dessen Streitigkeiten mit Pskow zum zweitenmale seine
Unterstützung geliehen hatte ^). Trotzdem er sich hier ganz loyal
gegen Nowgorod benahm, gelang es nicht, die obwaltenden Schwierig-
keiten zu beseitigen, und während des Sommers des Jahres 1470 dürfte
in der Sepublil^ die litauische Partei, welche ja seit einem Jahrhundert
dort bestand, die Oberhand gewonnen haben, und was war auch
natürlicher, als dass Nowgorod, welches von der aufsteigenden Macht
Moskaus alles zu fürchten hatte, welches der letzte Angriff Wassilij
des Blinden (1456) schon so schwer getroffen hatte, jede sich dar-
bietende Gelegenheit ergriff um sich durch Anlehnung an Litauen
dem drohenden Untergang zu entziehen; denn wenn auch Iwan sich
bis dahin sehr friedlich gezeigt hatte, so war doch bei der allgemeinen
aggressiven Tendenz der moskauischen Herrscher ein Entscheidungs-
kampf auf die Dauer nicht zu umgehen, und da war es von höchster
Wichtigkeit, sich vor allem der Freundschaft des steten Bivalen Mos-
kaus, Litauens, zu versichern. Es ist schwer, hier von Beeht oder
Unrecht zu sprechen und sich alle die gehässigen Anschuldigungen
zu eigen zu machen, in denen sich die offiziellen Chronisten jener
Zeit gegen die litauische Partei in Nowgorod und speziell gegen die
Familie der Borezki ergehen. Dass sich die Stadt durch den frei-
willigen Anschluss an Litauen gegen das historische und formale Becht
verging, da die Oberherrschaft über sie seit mehr als zweihundert
Jahren dem jeweiligen Grossfürsten von Wladimir gebührte, ist ja
zweifellos, aber andererseits zwang sie der Selbsterhaltungstrieb, Hilfe
zu nehmen, wo man sie bekam.
Von einem Vergehen gegen das Bussentum — selbst wenn man
diese anachronistische Beurteilung gelten lassen wollte — lässt sich
kaum sprechen, denn der Staat, dem sich Nowgorod jetzt näherte und
um die Jahreswende 1470, unterwarf, war mehr als halbrussisch, seine
Staatssprache war russisch, und der Fürst, den es von dort erhielt,
war ein gut orthodoxer Busse 3). Damit ist auch die einzige damals
1) Akty ist. 1. c »und er hat oft zu euch gesendet, ihr möget euch bessern*.
«) Vgl. Radautzer Gymnasialprogr. 1903. S. 7 f,
•) Über das Russentum in Litauen vgl. weiter unten S. 616. A. 8. — Über
die Person des Fürsten S. 610. A. 3.
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Zur Geschichte Iwans III. Waesiljewic. pQQ
unumgängliche Bücksicht, die auf äie orthodoxe Religion, gestreift.
Auch diese letztere wurde in dem später zu besprechenden Vertrage
ausreichend geschützt, aber dennoch lässt sich nicht leugnen, dass
dies ein heikler Punkt war: die Tatsache, dass der litauisch-polnische
Herrscher, dem sich Nowgorod unterwarf, ein Katholik war, gab dem
moskauischen Grossfürsten die Möglichkeit, die Sache nicht nur zu
einem Streit um sein]* Recht, sondern auch zu einem Glaubenskrieg zu
machen, gegen die „gottlosen Abtrünuigen', die sich dem „verfluchten
Ljuchen, dem heidnischen Lateinerköuig* ergeben hatten i).
Eine Zeit lang hatte es den Anschein, als sollte der Krieg noch
im Jahre 1470 ausbrechen. Nach den vorerwähnten Gesandtschaften
Iwans2) nach Nowgorod kam endlich, etwa im Oktober, von dort der
Possadnik^) Wassilij Ananjin nach Moskau, aber er berichtete nur
über einheimische Dinge, wenn ihn die moskauischen Bojaren über
die Streitpunkte mit Moskau befragten, entgegnete er nur, darüber
habe er keine Instruktion*). So wurde er mit einer scharfen Antwort
heimgeschickt^) und sofort begannen Rüstuugen in Moskau, während
zugleich auch eiu Bote nach Pskow abging, um dieses gegen Now-
gorod aufzubieten, wenn letzteres nicht zurückwiche^).
Dieser Bote, der Bojar Seliwan, kam in den Weihnachtsfasten in
Pskow an 7), zu einer Zeit, da der Tod des Wladika Jonas (6. No-
•) I. Sof. VI. 1—15. passim. I[. Sof. 191. Wosskr. 163. — Der Metropolit
ist verhältnismässig massvoll. (Akty ist. 1. c). Vgl. Pomjalovski Zurnal minist,
nar. pro8ves(^. Jan. 1&9S. Bd. 315. S. 60.
') Kostomarow 1. c. VII. 164. sagt, dass die Volksversammlung auf die Ge-
sandtschalt Iwans entgegnete: »Nowgorod ne otöina velikogo knjazja, a sam
sebje gospodin*, und darauf mit der Bitte um Michail Olelkowiö an Kasimir
sandte.
3) Über die Possadnike von Nowgorod vgl.: Oposadnikah novgorodskih 1820.
Vgl. über das Amt Bestuzew — Rj. I. 253 f. — Neben dem Fürsten aus dem
Hause Rurik, der für eine russische Republik nach der allgemeinen Vorstellung
unentbehrlich war, stand als »Bürgermeister«, wie ihn die deutschen Quellen
bezeichnen, der Possadnik stepennjj ; während der Tysjacki als Heerführer (dui,
Herzog) zu betrachten ist.
♦) Akty ist. I. 513. = 1. Sof. VI. 4.
6) Ebenda. »Ispravitesja ko mnje, moja otöina, soznajtesja, (a) v zemli i vody
moi (velikogo knjaq'a) ne V8tupajtesj(a), (a) imja moe [velikogo knjazja] derzite
(vel. knj.) öestno i grozuo (po starinje), a ko mnje (k velikomu knjazjuj posylajte
biti ßelom po dokon6aniju; a jaz vas (svoju otÖinu) zalovati hoöju i v stariiye derzu«.
Das Zeichen () bedeutet die nur in I. Sof. vorkommenden Ausdrücke, [] eine
Stelle, die dort fehlt.
•) Akty ist. 1. c. = I. Sof.
^) I. Pskowische Chronik, P. S. R. L. IV 236.
ilittheilungen XXV. 39
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610 Moritz Landwehr von Pragenau,
yember 1470) ^ und die Wahl seines Nachfolgers die Lage noch mehr
komplizirten. Am 8. November traf Fürst Michael Olelkowiö, den
sich die Nowgoroder von dem litauisch-polnischen König Kasimir er-
beten hatten, mit zahlreichem Oefolge von Kiewem in der Stadt ein und
wurde freudig empfangen, der dieuende Fürst Wassilij Wassiljewiö ^ujski
dagegen in die Dwinagebiete gesendet, um diese Gegenden zu besetzen
und vor einem moskauischen Angriffe zu schützen. Dass man aber
nicht gesonnen war, mutwillig den Grossfürsten zu reizen, zeigt die
Tatsache, dass man seine Statthalter nicht vertrieb, sondern ruhig im
Gorodiäöe beliess*), woraus sich vielleicht auch schliessen lässt, dass
Fürst Michael nicht als Statthalter Kasimirs, sondern als dienender
Fürst zu betrachten sein wird^), was doch einen bedeutenden recht-
lichen Unterschied involvirt Denn während die Annahme eines Statt-
halters bereits die Anerkennung von Kasimirs Oberhoheit bedeutet
hätte, war dies bei der eines dienenden Fürsten aus dem litauischen
Staate nicht der Fall; solche Fälle waren auch schon früher sowohl
in Nowgorod als in Pskow vorgekommen, ohne dass man sie als Ab-
fall von Moskau aufgefasst hätte. Seine Hauptstütze in Nowgorod
scheint eine mächtige Frau, Marfa Isakowa Borezki gewesen zu sein,
der man von moskauischer Seite den Plan zuschrieb, nach Michaels
Bat einen litauischen Grossen zu heiraten und an dessen Seite unter
litauischer Oberhoheit über die Stadt zu herrschen^). Mit Hilfe ihrer
Söhne, von denen zwei, Kasimir und Dmitri stärker hervortreten, und
des gleich zu erwähnenden Pimen nahm sie in Nowgorod jedenfalls
eine hervorragende Stellung ein und warf das Gewicht ihres Einflusses
ganz zu Gunsten Litauens in die Wagschale.
') So Russkaja Ijetopisj po Nikonovu spisku (Nikon, alte Ausgabe 1767 —
1792) VI. 16. Die übrigen Chroniken geben teilweise dieses, teilweise ganz
andere Daten (4., 8., 11. Nov.) an. Die russischen Schriftsteller, von denen ich
nur Makarij. Ist. russk. cerkvi VlI. 172 und Golubinski. Ist. russk cerkvi IL II.
536 nenne, haben den 5. Nov. angenommen.
») Wosskr. VIII. 160. Nikon VI. 19.
») So urteilt auch Belajew, Razskazj. II, 550—551. Dlugosz. XIV. 547. nennt
ihn »praefectus*. Stryjkowski. IL 272. »namjestnik*, Eojalowicz Hist. Lithuana
IL 239. »gubernator*. — Es muss hervorgehoben werden, dass Michael, der
Bruder des Fürsten Semen OlelkowiÖ von Kiew, aus einer Familie stammte, welche
als ein Hort der orthodoxen Kirche im litauischen Reiche bekannt war. Vgl.
die Briefe des Metropoliten Jonas, Akty istor. I. nno. 62. 273., auch Narbutt^
Dzieje nar. litew. VIII. 179.
*) Dies stützt sich nur auf L Sof, VI. 5. — In Bezug auf die hftufig stark
ausgeschmückte Geschichte der Marfa und ihre Wichtigkeit sei z. B. auf die sehr
richtige Bemerkung bei Schiemann I. 329. A. verwiesen. Dire Bedeutung ist auf
ein entsprechendes Mass zu reduziren. Ihr Gatte war Isak Andrejewiö Borecki.
Akty istor. I. 102.
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Zur Geschichte Iwans IIF. Wasailjewid. QU
Eine Woche nach der Änkanflb des Fürsten Michael, am 15. No-
vember wurde die Neuwahl des Wladika Torgenommen. Die Aussichten
waren zwischen drei Beamten des Verstorbenen, Warssonowjew, Pimen
und Feofil geteilt^), und letzterer wurde gesetzmässig gewählt^); nun
soll sich die Frage erhoben haben, ob - man ihn in Moskau oder in
Kiew weihen lassen solle. Man erzahlt, dass Pimen, dessen Wahl die
litauische Partei gewünscht hatte, und der auch die ihm anvertraute
Kasse des Wladika Jonas nicht geschont haben soll, um für sich
Stimmung zu machen^), bereit gewesen war, nach Kiew zu gehen und
sich von dem dortigen Metropoliten weihen zu lassen, was Feofil ab-
gelehnt zu haben scheint. Wenn aber derartige Gedanken aufgetaucht
waren, — und Marfa soll mit dem von Pimen zur Verfügung ge-
stellten Geld eine zahlreiche Partei im Volke gewonnen haben*) —
so wurden sie durch die Wahl Feofils zunichte^), ja Pimen wurde sogar
nach wenigen Tagen, nachdem man wahrscheinlich seine Unterschleife
entdeckt hatte, gefangen genommen, gefoltert, mit 1000 Bubeln ge-
büsst, und ihm die Kassenverwaltung entzogen^). Hierauf sandten
die Nowgoroder den Bojaren Mikita Ssawin an den Grossfürsten und
den Metropoliten mit der Bitte um einen Geleitsbrief für Feofil und
dessen Begleitung 7). Vielleicht hatte der Gesandte auch sonst beru-
higende Erklärungen zu geben, denn Iwan stand von den Rüstungen
ab und gab den gewünschten Geleitsbrief <^). So schien es noch ein-
») I. Psk. 235. Über den Wahlvorgang siehe Makarij V. 103—104. Golu-
binski U. 1. 536 f. Kostoraarow. VIH. 277 f.
*) Wosskr. 159. Nikon. 16. ,po starinje«.
«) I. Sof. VI. 5. 6. II. Sof. 191. — Kostomarow VII. 169 sagt, man ver-
suchte im Volke die Meinung zu envecken, dass man Feofil verlassen und Pimen
wählen könne, der dann nach Kiew gehen würde. Aber ich wage nicht, diese
^ Absicht, die sich wohl auf I. Sof. 1. c. gründet, anzunehmen, denn es dürfte sich
hier nur um eine Nachholung handeln. Wollte man nur nach der Anordnung
der Chronik, welche für diese Dinge von den Briefen des Metropoliten unab-
hängig ist, urteilen, so müsste das erst in die Zeit nach Eintreffen des Greleit-
briefes fallen, was unmöglich ist, da damals Pimen schon längst gestürzt war.
*) I, Sof. VL 6.
^) £s ist daher unrichtig, wenn Felesz. Gesch. der Union etc. L 452 be-
hauptet, dass Nowgorod sich 1471 für die Union erklärte. Überdies soll nach
Makarij IX, 37 ff., Golubinski II. 1. 534 A. 2 der litauische Metropolit von
Kiew Gregor gerade damals von der Union abgefallen und zur Orthodoxie zurück-
gekehrt sein. •) I. Psk. 235—236.
') Der Bojar heisst in Akty ist 1. Nr. 280 und I. Sof. VI. 4. Mikita Ssawin,
Akty istor. I. Nr. 279 (Geleitsbrief des Metropoliten für Feofil, November 1470)
Ssawiö, und in Nikon, VI. 17, Mikita Larionow. Er hiess also wohl Mikita
Larionow Ssawin.
") Akty ist« Nr. 279 und 280. In letzterem Brief nimmt der Metropolit
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gj[2 AT^oritz Landweht von Pra genau.
mal inöglichf den Frieden zu erhalten, aber nur kurze Zeit. Als der
Brief des Grossfiirsten in Nowgorod ankam, war die litauische Partei
schon Herrin der Situation; sie soll durch Bestechung der ärmeren
Leute diese gewonnen und eine Art Gewaltherrschaft in der Volks-
versammlung geführt haben. Ob wirklich der Ausdruck , Väterliches
Erbteil*, welchen Iwan in seinem Briefe auf die Stadt anwendete, das
Volk in Wut versetzte i), mochte zu bezweifeln sein, denn diese Be-
nennung ist auch schon früher sowohl von ihm wie von dem Metro-»
politen gebraucht worden; vielmehr wurde es durch das böse Zusam-
mentreffen empört, dass ungefähr zur selben Zeit wie der Geleitsbrief
des Grossförsten auch eine Botschaft der Pskower eintraf, welche das
von Seiten des letzteren an sie ergangene Aufgebot meldeten und
zugleich sich zur Vermittlung erboteo*).
Da brachen die Leute in den Ruf aus: „Wir sind freie Leute,
wir, Gross-Nowgorod, der Grossfürst tut uns viele Beleidigungen an,
wir wollen zu Litauen*^). ,Der Grossfürst sendet uns den Geleits-
brief*, sagten andere, ^und bietet zugleich die Pskower gegen uns
auf*). Eine raoskauische Nachricht behauptet, dass speziell die Bo-
rezki's uud ihre Mutter Marfa das Volk aufregten und Leute mieteten,
welche die Gegenpartei mit Steinen bewarfen^). Jedenfalls mu?s die
Aufregung in der Stadt einen hohen Grad erreicht haben. lu dieser
Stimmung beschloss die Volksversammlung die Unterwerfung unter
Litauen; trotz der Einsprache der moskaufreundlichen Beamten setzte
man einen Vertrag auf, sandte denselben an König Kasimir und
schloss mit diesem, doch nur als Herrscher von Litauen, einen Bund,
in welchem die orthodoxe Religion ausreichend gesichert wurde und
alle Vorteile auf Seiten Nowgorods lagen. Kasimir erhielt einige
Steuern und das Recht, seinen Statthalter in das Gorodiäce zu senden,
doch sollte es nur ein Fürst von orthodoxem Glauben sein. Wenn
für sich und die Mutter des Grossfürsten das Verdienst, den letzteren zur Ertei-
lung des freien Geleites bestimmt zu haben, in Anspruch. Darnach I. Sof. VI. 4.
1) So nach Wosskr. lo9. Nikon VI. 18. 19.
») Vgl. oben S. 609. Dies gibt der Metropolit selbst als Anschuldigung
der Nowgoroder an und klärt die Sache so auf, dass Iwan zu den Pskowern
sandte, als er noch keine Hoffnung auf Genugtuung von Seiten jener hatte,
>a kak prislo vase öelobitie, i . . . Vel. Knjazja togo dasa i zalovanie poslo*.
Man betrachtete demnach in Moskau die Sendung des Ssawin als ein wichtiges
Zugeständnis der Nowgoroder.
») Wosskr. 159. Nikon. VI. 18. 19.
*) Akt. ist. I. p. 513. Die G^esandtschaft der Pskower mit dem Angebote
der Vermittlung wird auch erwähnt I. Psk. 236.
») Wosskr. 159.
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Zur (jeschichte Iwans HL WnesiljewiÖ. (^13
^s ihm g^ÜDg^v Nowgorod Frieden von Moskau zu verschaffen, so
solle er einmal die sogenannte schwarze Steuer, eine allgemeine Volks-
abgäbe, erhalten. Bei einem Angriff Moskaus aber solle er selbst mit
seinem ganzen litauischen Kate zu Pferde sitzen und die Stadt ver-
teidigen. Sei ör aber vor Schlichtung der Angelegenheit gezwungen,
nach Polen oder Preussen abzureisen, so solle der litauische Bat die
Verteidigung übernehmen. Den griechischen Glauben solle Easimir
nicht antasten, ihren Wladika dürften die Nowgoroder weihen lassen,
wo sie wollten, römisch-katholische Kirchen solle der König weder in
Nowgorod noch in dessen Besitzungen errichten lassen i).
Hiemit war der entscheidende Schritt getan, nach dem es kein
Zurückweichen mehr gab. Weder die Gesandtschaften des Grossfürsten
noch die des Metropoliten vermochten etwas daran zu ändern^), ob-
wohl in Nowgorod nach der Freude über den Abschluss des litauischen
Bundes eine gewisse Ernüchterung eingetreten sein muss, als der vor
kaum vier Monaten eingetroffene Fürst Michael am 15. März 1471
unmutig aus der Stadt fortritt und auf dem Wege das Land bis zur
Grenze tüchtig ausplünderte 3). Aber die Dinge waren schon zu weit
gediehen, um eine friedliche Lösung zuzulassen, und so entschloss sich
Iwan, wie es scheint, durchaus nicht leichten Herzens, zum Kampf
und teilte dies seiner Mutter, dem Metropoliten und seinen Bojaren
mit, welche seinen Entschluss lobten und ihn zu energischem Vor-
gehen aneiferten. Er sandte an seine Brüder, die Bischöfe, Fürsten,
Bojaren, Wojwoden und alle Krieger seines Beiches und Hess sie bei
Moskau zusammenkommen.
») Dieser Vertrag ist abgedruckt in Akty archeogr. ekeped. I. Nr. 87.
(mir nicht zugänglich). Ich gebe den Auszug nach Karamsin (russ.) VI. Anm. 42.
Er findet sich auch bei Narbutt, Dz. nar. lit. VIII. Anhang Nr. 1. S. 1—16
nach Akty arch. eksp. 1. c.
*) Iwan hat nach Gewährung des freien Geleites picher noch ein — viel-
leicht zweimal Ermahnungen nach Nowgorod gesendet, (Woaskr. 160—161 mit
I. Sof. VI. 8. vgl. Kostomarow VI». 174—175, Solowjow V. 20 f.), der Metropolit
zweimal, Anfang 1471 und am 22. März 1471 (Akty ist. I. nno. 280. 281).
«) I. Psk. 237. — II. Sof. 191 ebenso Kronika ßychowca ed. Narbutt p. 61
gibt als Ursache von Michaels Abzug au8 Nowgorod die Nachricht von dem
Tode seines Bruders Semen von Kiew an, indem er das dortige Fürstentum in
Besitz nehmen wollte. Aber als er dort ankam, sass schon der Statthalter Kasi-
mirs Martin Gastold dort, da der König die Gelegenheit benützr. hatte, dieses
wichtige Fürstentum in eine litauische Starostei zu verwandeln, und Michael
musste sich mit seinem ihm schon früher zugewiesenen TeilfÖrstentum Kopyl
begnügen. Vgl. Dlugo^z XIV. 547. Darnach alle folgenden, Cromer, Strykowski
etc. Vgl. Narbutt. Dzieje ptarzoytne Lit. nar. (Wilno 1838) VIII. 184.
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gl4 Moritz Landwehr von Pragenau.
Als sie aber eintrafen, wurde er wieder schwankend und unsicher,
ob er bei schon so vorgerückter Jahreszeit i) den Zug noch unter-
nehmen solle, da die grossen Moräste rings um Nowgorod einen
Somraerfeldzug immer zu einer sehr schwierigen Unternehmung mach-
ten. Schliesslich aber entschied er sich, wahrscheinlich nach einer
neuen Beratung mit den versammelten Grossen^), endgiltig zum so-
fortigen Krieg; er vollendete seine umfangreichen Rüstungen und
sandte die Kriegserkläruug ab^).
2. Litauen und die Tataren um 1471.
In diesem fortwährenden Zögern und Schwanken des Grossfürsten
zeigen sich die Einwirkungen der litauischen und tutarischeu Verhält-
nisse und es ist daher notwendig, ihre Entwicklung darzulegen.
Die Jahre 1471 und 1472 bezeichnen i'ür Litauen gegenüber
Modkau eine so günstige politische Konstellation, wie sie nur noch
einmal (1480) sich darbot. Es war die Möglichkeit gegeben, im Bunde
mit dem Chao des goldenen Lagers den gemeinsamen Feind anzu-
greifen, und wäre dies gelungen, während Iwan vor Nowgorod stand,
so lassen sich die Folgen gar nicht absehen, leicht hätten sie Moskau
höchst verderblich werden können*). Dass aber Litauen unfähig war,
die Gunst der Verhältnisse auszunützen, lag nicht zum geringsten Teil
an seiner durch die Union mit Polen bedingten Gebundenheit. Seine
grossartige Machtentfaltuug seit Gedimin^) hatte mit dem Tode Wi-
tolds, des , letzten grossen Litauers" 6) ein plötzliches, man möchte
fast sagen, unmotivirtes Ende erreicht und die Thrunstreitigkeiten
nach seinem Tode zu einer Unterordnung Litauens unter Polen ge-
führt, welche in den realeu Machtmitteln der beiden Staaten keine
ganz genügende Erklärung findet. Als dann nach dem gewaltsamen
') Wosskr. 161. Nikon VI. 21.
') Diese Beratung inuss nach dem Ausdrucke »poneze Ijetnee uze vreuija*
(Wosskr. Nik. I.e.) in den Mai fallen, nicht wie Kostomarow V 11. 177 annimmt,
in den M?.rz.
») Wosskr. und Nikon, 1. c.
*) Vgl. Caro. Gesch. Polens. V. 2. 544, der jedoch den Tataren hier mit
Unrecht Unzuverlässigkeit vorwirft. Sie hielten 1380, 1472 und 1480 ihr Wort
sehr gut, aber Litauen blieb im entscheidenden Moment aus. Das wird auch
speziell für 1480 von den Chanen der goldenen Horde stets hervorgehoben. Vgl.
Pulaski, Stoöunek PoUki z Mendli Girejom. Dokumente p. 238, Nr. 39*. u.
sonst.
*) Vgl. z. B. Antonowiö, Oöerk istorii vel. knjaz. litovskago p. 39 sqq.
ö) Schiemann. I. 634. Vgl. Witolda Charakteristik bei Caro. III. 624—627.
Schiemann 1. 5*4-547.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 615
Tode des tjraiiDischen Sigmund Eejstutowicz der junge Prinz Kasimir
auf den litauischen Thron kam (1440), schien dem Staate unter der
kräftigen vormundschaftlichen Begierung Jan Gastolds eine Periode
neuen Aufblühens bestimmt zu sein; seine Stellung wurde in kurzer
Zeit wieder eine höchst achtunggebietende^). Der innere Friede wurde
so ziemlich hergestellt, den perekopschen Tataren ein Ghan^), den
Nowgorodern ein litauischer Fürst gegeben (1445)i Twer sowie der
Fürst von Nowosilsk und Odojew») unterwarfen sich Litauen, und
dieses rächte kräftig einen von Moskau versuchten Anfall^), so dass
es nach allen Seiten eine impouirende Stellung einuahm, die sich
auch in der kühlen Zurückhaltung in der polnischen Thronfrage zeigte.
Mit der Annahme der polnischen Krone durch Kasimir ti*at ein Still-
stand in der äusseren politischen Machtentwicklung Litauens ein, der
nach kurzer Zeit einem unzweifelhaften Bückgang platzmachte. Einige
Jahre hindurch war das zunächst noch wenig bemerkbar, und der
Vertrag mit Moskau vom 31. August 1449^) zeigt Litauen in unge-
schwächter Machtstellung im Osten. Für die Grenzen wurde als
Normaljahr das Todesjahr Witolds (1430) angenommen, Twer als li-
tauisches Fürstentum anerkannt und Bjasan der Übertritt in das gleiche
Verhältnis freigestellt. Dagegen erhielt Moskau Nowgorod und Pskow
zugewiesen, Kasimir wurde das Recht abgesprochen, ihre Unterwerfung
anzunehmen oder sich einzumischen, wenn Wassilij einen Streit mit
ihnen au^^zu tragen habe^).
') Ober diege Jahre vgl. Stryjkowski II, 206—213. Narbutt. Dz. nar. Lit.
VIII. 23 ff. Caro. IV. 241—276.
») Kronika Bychowca ed. Narbutt. p. 56. Stryjkowski IL 212—213. Koja-
lowicz. Hiet. Lithuana II. 195. Narbutt. Dz. nar. Lit. VIll. 53- 55. Über Hadji
Girej vgl. Radautzer Gvmnasialprogramra 1902. p. 33 sq. A. Wie wichtig die
Sache Stryjkowski schien, zeigt, dass er sie auch in seinem kurzen versifizirteii
»üoniec cnothy do prawych slachciczöw« (ed. DaniJowicz. IL p. 554) ausföhrlich
beschreibt.
3) Für Twer IL Pbk. V. 30., Twersche Chronik XV. 49. sub ao. 1412. Nar-
butt. Dzieje Litews. nar, VIII. 36. A. (nach Akty sobr. archeogr. kom. Petersb. 1836.
T. L Nr. 33. p. 25 sq.). Die ünterwerfungsurkunde des Fürsten Feodor Lwowiö von
Nowosilsk und Odojew findet sich: Akty znpadnoj Rossii. 1. Nr. 4L p. 55—56.
*) Stryjkowski IL 210—211. Narbutt VlIL 49-51. Caro. IV. 273.
*) Akty zap. Rossii. 1. Kr. 50. p. 62—65. Nach Stryjkowski IL 211 scheint
es, als ob schon vor der Annahme der polnischen Krone durch Kasimir ein Ver-
trag mit Moskau geschlossen worden wäre.
") Es ist darnach nicht gut zu verstehen, wie die litauischen und polni-
schen Historiker auch fernerhin Nowgorod und Pskow als litauisches Gebiet bc-
zeichnen konnten. So von Dlugosz (XIV. 697) an fast alle späteren. Croraer.
De orig. et rebus gestis Polonorum. (Basil. 1555) p. 631. Stryjkowski. II, 282.
Kojalowicz IL 247. Von den neueren: Solignac. Hist. de Pologne. (Paris 1750)
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616 Moritz Landwehr von Pragenau.
Aber so günstig diese Bedinguügen für Litauen gewesen wären, sie
blieben tatsächlicli ohne Wirkung. Sowohl Twer wieRjasan müssten sieh
in wenigen Jahren der moskauischen Hegemonie fügen ^\ und Kasimir,
immer mehr in die Interessen Polens und die politischen Bewegungen
des Westens hineingezogen, begann die ostliche Politik zu vema<ih-
lässigen^) und tat nichts, um die erwähnten Verluste zu verhüten oder
wieder gutzumachen. Seit er die Unterwerfung des preussischen Bundes
und damit den Krieg gegen den deutscheu Orden angenommen hatte'),
war er geradezu ausserstaude, etwas gegen Moskau zu tun; die Auf-
nahme des unirten Metropoliten Gregor (1458) und die wenigstens
teilweise Durchführung der kirchlichen Union auf litauisch-russischem
Gebiete war das einzige, was er in dieser Richtung unternahm*). Die
gewaltigen Kräfte des litauischen Reiches blieben brach liegen, und
ausser dem unglückseligen Streit mit Polen um Podolieü und Woly-
nien^), welcher doch zu nichts führte, und den zeitweiligen Bewegungen,
welche die Unzufriedenheit mit der schwachen östlichen Politik des
Könige und das Verlangen nach einer selbständigen Regierung des
Reiches hervorriefen ß), genoss es eines tiefen Friedens, der aber nicht
zu seiner Stärkung beitrug. Die einzige wichtigere Tat in dieser Zeit
war die Einführung eines Gesetzbuches im Jahre 1468, des ^Sudebnik",
welches grosse Verwandtschaft mit den russischen Rechtsbüchern der
Zeit aufweist 7). Die Spaltung zwischen dem litauischen und dem
russischtn Element^), v^-elche seit dem Tode Witolds hervorgetreten
IV. 229. Lelewel. Hist. de Pologne. (Favie 1844). Atla». Blatt VII. Vgl. die
Auslegung bei Narbutt VIII. 86.
') Für Twer: Sobr. goas. gr. i dog. I. nn«. 76. 77. p. 171—176. ca a». 1451.
Boris von Twer spricht: ,a byti nam, brate, na Tatar i na Ljahi i na Litvu
za Odin . . .* — Kjasan wurde von Iwan kurz nach dessen Thronbesteigung in
vollständige Abhängigkeit gebracht.
«) Vgl. Caro. Gesch. Pol. V. 2. 503 erster Absatz.
8) Dlugosz. XIV. 159-172. Cai-o. V. 1. 23—27. Die betreffenden Akten-
slücke bei Dogiei. Codex diplom. Polen, et Lith. IV. NNr. 104—113.
*) Radautzer Progr. 1902. S. 31 und 39.
ß) Cavo V. 2. 503—512.
ß) Solche Bewegungen werden in den Jahren 1455—1456, 1461, 1463 — 1464,
und später noch 1478, 1479—1480 erwähnt. Dlugosz XIV. 198, 314. 385—386
(cf. 366 und 372) 669—670. 698. — Stryjkowski bringt hier um gar nichts mehr
II. 248. 250—251. 259— -60. 265 mit 266—267. 283. Narbutt. VIII. öfter spec.
210—211. — Caro. V. 2. 504—506. 507. 509. 514. Im ganzen scheint es aber
Kasimir keine bedeutenden Schwierigkeiten gemacht zu haben, wieder Ruhe zu
schaffen.
7) Akty zap. R. I. Nr. 67. S. 80.
8) Über die starke Russifizirung des litauischen Reiches seit dem 13. resp.
14. Jahrhundert bis gegen das £nde des 15. vgl. z. B. Documents servants k
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Zur Geschichte Iwans II L AVassiljewi^ gl7
war, und die vielleicht durch gemeinsame Unternehmungen nach ausseii
hätte verwischt- werden können, blieb fortbestehen^), die Einführung
der Union und die Propaganda für sie, die polnische Einwanderung^),
die militärische Vernachlässigung des Laudes und der Grenzen^) und
seine Ausnutzung für speziell polnische Zwecke^) waren nicht geeignet,
die bestehenden Schwierigkeiten zu heben. Eine volle Mantteskraft
hätte dazu gehört, um ihrer Herr zu werden, Kasimir aber war nicht
der Genius, um neben den schwierigen polnischen Ilegieruugsgeschäften
auch den litauischen gerecht werden zu können^). Nach dem sieg-
reichen Ausgange des preussischen Krieges (1466)^), welcher doch
wenigstens für Polen nationale Ziele verfolgte, hätte er nun freie Hand
gegen Moskau gehabt, und sicherlich wird man schon damals in
Litauen die Nowgorod drohende Gefahr ebensogut vorhergesehen haben,
wie in Livlaud^). Aber da trat wieder die Frage der böhmischen
Thronfolge hervor, in die Kasimir durch die päpstliche Politik hinein-
gezogen wurde^). Dass er sich entschloss, die Kandidatur seines Sohnes
Wladyslaw in Böhmen mit den WaflFen dnrch/.usetzen, war das ent-
scheidende Moment, welches den Untergang Nowgorods und die
Schwächung der litauischen Politik gegenüber dem 0:äteii auf lange
Jahre hinaus verursachte. Mit dem Aufwände an politischem Scharf-
sinn, Geld und militärischen Machtmitteln»), welche er hier einsetzte,
eclaircir Thist. des provinces occidentalee de la Rus^ie p. XXIX. sqq., iiuch
Antonowiö, 1. c. p. 44 f. Kojaiowicz im Sbornik statej (herausgeg. von Solkoviö.
Wilna 1885) I. 128-141.
1) Doch ist zu ei*wähuen, dass Kuzimir Gleichheit zwischen den Litauern
und Russen herstellte und sie den polnischen Herren ausdrücklich gleichstellte.
Akty zap. R. I. Nr. 61. Vgl. Documeats (vorige Anm ) p. LXllI.
«) Caro V. 2. 517.
8) Kojaiowicz Hist. Lith. II. 246: omnia ac praesertim res railitaris neg-
ligenter adrainistrabatur . . .
*) Stryjkowski II. p. 248. 255-256. Im Jahre 1460 soll Kasimir 8000 Mann
und 80.000 Dukuten von Litauen erhalten haben.
») Vgl. Caro V. 2. 503.
•) Diugosz XIV. 426 sqq. Das Friedensiustrument. Dogiel. Codex dipl. IV.
Nr. 122. p. 163—174. Dlugosz XIV. 454 sqq.
') Richter, Gesch. d. Ostseeprov. I. 2. 27.
8) Diugosz XIV. 467-468.
*>) Im .1. 1471 gab er Wlatiiyelaw 9000, dem anderen Sohne Kasimir 12.000
Mann mit (Dtug. XiV. 555, 557). 1474 sammelte er ein Heer von 60—70.000 Mann.
(Dlug. XIV, 610. Vgl. Caro V. 1. 395 A. 1). Wo es sich um die böhmisch-ungarische
Frage handelte, brachte er eben doch immer alles auf und bei seiner notori-
schen Geldnot liegt es nahe zu vermuten, dass sehr häufig Litauen irgendwie
aushelfen musste: denn dort war sein Einfluss doch unendlich grösser als in
Polen. Stryjk. IL 277.
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glg Moritz Landwehr von Pragena .
hätte er vielleicht auch im Osten so manches erreichen können und
dort errungene Erfolge wären doch för die Zukunft seiner Reiche von
gauz anderer Bedeutung gewesen, als die Erwerbuug eines Thrones
für seinen Sohn.
Trotzdem er sich aber hier schon so tief eingelassen hatte, scheint
er es doch eine Zeit lang für möglich gehalten zu haben, in der now-
gorodischen Angelegenheit gegen Moskau aufzutreten; um die Mitte
des Jahres 1470 dürfte er die Bitte der Nowgoroder um einen Fürsten
aus seinem Eeiche erhalten haben, zu Ende des Jahres^) ging er nach
Litauen und wird wohl um die Jahreswende 1470 — 1471 den schon
besprochenen Vertrag mit Nowgorod abgeschlossen haben. Eben da-
mals hat er wahrscheinlich die Verbindung mit dem goldenen Lager,
von der noch zu sprechen sein wird, angeknüpft. Nachdem er sich
einige Zeit in Groduo und Troki aufgehalten hatte, kam er nach
Wilna, wo er die Gesandtschaften der livläudischen Deutschen^) und
der Pskower^) empfing. Den letzteren versprach er, selbst zur Grenze
kommen zu wollen, um die Streitigkeiten, wegen welcher sie gekom-
men waren, beizulegen*). Dieses Versprechen dürfte aber vielmehr als
ein Zeichen aufzufassen sein, dass er damals im Sinn hatte, kräftig in
die nowgorodischen Händel einzugreifen und vielleicht noch auf ein
baldiges Losbrechen des Chans rechnete ; denn es ist nicht recht
glaublich, duss die imbedeutenden pskowischen Greuzstreitigkeiten die
wirkliche Ursache seines Vorhabens waren. Aber, wenn er solche
Pläne eine Zeitlang hegte, so gab er sie jedenfalls bald auf. Einiger-
massen mag ihn dazu auch die kiewsche Frage bestimmt haben ; denn
dort war zu Ende des Jahres 1470 Semen Olelkowiö, des oben er-
wähnten Michael Bruder, der letzte Teilfürst der Stadt von Gediniins
Blut gestorben und sein Fürstentum wurde trotz des heftigen Wider-
spruches der Bevölkerung in eine litauische Wojwodschaft verwandelt
und Martin Gastoldowiö als Palatin eingesetzt^). Vor allem aber war
I) Dtngosz XIV. 547. In Radom . . natalitio Domini celebrato in Litbua-
niam proceseit.
?) DJugosz XIV. 548.
') Ihre Botschaft war durch die Erfolglosiglteit der Zusammenkunft vom 14.
bis 18. Sept. 1470 veranlasst. Nach I. Pek. ?39 trafen sie den König am 27. März
in Wilna, wilhrend dieser nach Dlug. 547 erst am Palmsonntag (7. April) dort
ankam.
*) Diese Antwort gab er am 30. März. Vgl. I. Psk. 239.
*) Dtug. 547. Kronika Byohovca ed. Narbutt p. 61. Stryjk. II. 272. Kojalo-
wicz II. 239. Narbutt VIIl. 184. Golfjbiowski Dzieje Polski III. 61 f. Eine
Schwester dieses Simeon, Eudokia, war die erste Gemahlen Stephans von der
Moldau. Xenopol. Istoria Rominilor Jassi J888 ff. II. 395. Über seinen Bruder
Michael, den Teilfürsten von Kopyl und Kasimirs Vertreter (?) in Nowgorod
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Zur Geschichte Iwans III. Waasiljewjö. 6l9
es der Tod des Kouigs Georg von Bohmeu mit den sich unmittelbar
daran knüpfenden Verwicklungen, welcher Kasimir seit dem Früh-
jahr 1471 ganz von den östlichen Verhältnissen abzog und seine ganze
Aufmerksamkeit der Frage der böhmischen Thronfolge zuwandte i).
Dies war die Zeit, während welcher das verlassene Nowgorod
unterworfen wurde*) und Litauen musste dem tat- und ratlos zusehen;
es legte so das beschämende Geständnis ab, dass es nicht Hiehr im-
stande sei, vor der Rache Moskau^s zu schützen, so zu sagen eine
politische Abdikation für die östlichen Angelegenheiten, deren böse
Folgen sich bald zu zeigen begannen^).
Während sich also Kasimir nicht dazu entschliessen konnte, die
Kräfte seines eigenen Reiches gegen Moskau einzusetzen, versuchte er
letzteres wenigstens durch die Tataren einigermussen in Schach zu
halten. Da wäre es nun zunächst das Natürlichste gewesen, gegen
Ruä»lund die langjährigen Verbündeten Litauens, die perekopschen
(krimschen) Tataren aufeuhetzen, welche unter Hadji Girej's Regierung
so erspriessliche Dienste geleistet hatten. Doch das zeigte sich als
unmöglich, denn als der alte Chan starb (August 1466), traten in
seinem Reiche äusserst unsichere VerhältnisdC ein. Zunächst scheinen
seine älteren Söhne gemeinsam geherrscht zu haben '^), bald jedoch
tritt der zweite Sohn Nur-Dewlet als Alleinherrscher auf und erneuert
mit Kasimir das unter seinem Vater bestandene Freundschaftsverhält-
nis^); wieder kurze Zeit darnach vertrieb ihn sein jüngerer Bruder
Vgl. oben S. 613, A. 3. Simeon (Semen) wird bei Ureche (Kogalniceanu, Cronicele
I.') p. 152 »Imperat« genannt. Über die Stellung der Kiewer Fürsten s. Gruäevsky,
Zapiski der ÖevÖenkogeselUch. in Lembg. Bd. 31.
') Dlugosz XIV. 551 sqq. Caro V. l. 341 ff. vgl. 308.
*) Es ist äusserst auffällig, dass Dlugosz, der doch diese Zeit miterlebte,
kein Wort über diesen Feldzug verliert, noch sonderbarer, dass auch Stryjkowski
II. 282 — 284 ihn nicht erwähnt, obwohl er Herberstein v^er meines Wissens
zuerst von den westeuropäischen Schriftstellern den Feldzug von 1471 und die
äelonaschlacht erwähnt) kannte. Ja seine Polemik gegen den »Latopiszec Ruski*,
der ihm vorlag, zeigt, dass dieser letztere den Hergang ebenso wie alle uns vor-
liegenden russischen Chroniken behandelte, aber Stryjkowt-ki wurde dadurch
nicht auf das Richtige geführt, sonden verwarf den Bericht (p. 284).
») Auch Caro (V. 2. 520) urteilt nicht viel anders Ober die östliche Politik
Kasimirs, obwohl er sie mit Rücksicht auf die polnischen Dinge als die einzig
mögliche betrachtet.
<) Über die Söhne Hadji Girejs vgl. Weljaminow-Sernow, Untersuchungen
über d. Kassimowschen Zaren etc. (deutsch v. Zencker) l. Note 47 und 48
S. U;5 ff. Das wichtige Werk von Smirnow. Kryrankce chanstvo ist mir leider
trotz mehrfacher Nachfragen unzugänglich geblieben.
») Schon im Mai 1467 fand sich sein Gesandter Koszary in Piotrkow bei
König Kasimir ein (Dlug. XIV. 478—479. Cromer. 576). Hierauf sandte dieser
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620 Moritz Landwehr von Pragenau.
MengU Girej (üadji Girejs sechster Sohn) mit Hilfe der Genuesen in
Eaffa^), ohne jeduch zunächst die traditionelle Politik der Freundschaft
mit Litauen aufzugeben, ja er erwies sogar Easimir durch die An-
kündigung eines von dem goldenen Lager ausgehenden Einfalles einen
grossen Dienst*). Aber die durch diesen häufigen Herrscherwcchsel
genugsam charakterisirten unsicheren Verhältnisse in der krimschen
Horde dürften Kasimir bewogen haben, sich für seine gegen Moskau
gerichteten Pläne nicht an Mengli Girej, dessen Macht wohl auch
noch ungenügend gewesen wäre, sondern an den Chan Ahmed zu
wenden, der mit grosser Energie die sinkende Sache des goldenen
Lagers aufrecht hielt*). Er sandte augeblich einen dem Grossförsten
entlaufenen Sklaven Kirej*) an ihn mit Anschuldigungen gegen Moskau
Albert Borowski an ihn, und Nur Dewlet antwortete in einem sehr warm ge-
haltenen Briefe (September 1467. Monum. med. aevi res gest Pol. illustrantia.
II. p. 240. (Codex epistol, saec. XV]).
») Sdne Erbebung fällt noch 1 467 oder 1468 (Heyd Gesch. d. Lev.-handeU II. 399).
In der Zeit der Quadragesima des Jahres 1469 (15. Februar — 25. Mllrz) kamen seine
Gesandten zu Kasimir nach Lembcrg (Dhig. XI V. 519 contra quemlibet bestem
offerentes solatia). Die genuesische Kolon ialrcgierung sperrte den gestürzten
Nur Dcwlet und vier seiner Brüder ein (Heyd IL 399 und A. 5), daher ist die
Bemerkung bei Howorth (Hist. of the Mongols H. 1. 452 nach Weljaninow-Semow I.
Note 44 und 45. S. 163—165, der aber nur Dlugosz und Cromer zitirt), dnss Nur-
Dewlet schon damals nach Litauen floh, sowie dia Ansicht Karamsins (deutsch, VI,
66 darnach Caro V. 2. 543), dass seine Beherbergung zur Erkaltung der Beziehungen
zwif^chen Litauen und Mengli Girej führte, kaum haltbar. Sestrenczewicz Hist.
de la Tauride (sehr unzuverlässig) II. 211 f. schiebt zwischen Nur Dewlets und
Mengli Girej's Regierung eine einjährige Hegierung Haidars, des drittältesten
Braders ein. Da er aber hinzufügt, dass Haidar gleich nach Erneuerung des
Bundes mit Kasimir einen Einfall in Podolien machte, dieser aber im Jahre 1474
stattfand (Dhig. XIV. 608 f.), so dürfte das Ganze sich auf dieses Jahr beziehen,
in welchem Haidar allerdings fast unabhängig gewesen zu sein scheint.
2) Dlug. XIV. 531.
s) Vgl. über ihn Howorth II. L305Ö". Dass, wie Sestrencz. II. 212 behauptet,
Ahmed sofort Mengli Girejs Freundschaft suchte, ist bei der traditionellen Feind-
schaft der beiden Reiche ganz undenkbar. Statt Ahmed hat hier Kasimir zu stehn.
Diese Stelle bei Sestrencz. gründet sich nach Angabe der Anmerkung auf S. 213 auf
die sogenannten Stufenbücher, Cromer und De Guignes, in der Tat aber, wie es
scheint, nur a\if letzteren, denn sonst wäre der auch so schwer zu begreifende Fehler
gar nicht zu erklären. Er ist wohl nur durch falsche Auffassung der Stelle bei
De (iuignes III. p. 378 entstanden: »Mohammed (^= Ahmed) . . . qui avait tout
ä craindre des liaisons de Mengheli Kerei avec Casimir . . crut d^voir faire un
trai(e avec ce prince*, wo er die Worte »avec ce Prince* statt auf Casimir auf
das vorhergehende Menghelikerei bezog und dadurch diese ganz unmögliche
Kombination schuf. Was die Verwirung noch vermehrt ist, dass an der be-
treffenden Stelle folgende Marginalnote steht: »Son alliance avec les Busses 1492« :
♦) Wosskr. 158. Nikon 15. Kirjej, Sohn Amurats, Enkel Misurs, den Grossfüwt
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Zur Geschichte Iwans lU, WassiljewiÖ. 621
und reichen Geschenken für den Chan selbst sowohl wie für seine
Grossen, namentlich Timur, der an seinem Hofe die erste Stelle ein-
nahm, und schlug ihm vor, beiderseits mit aller Macht gegen Moskau
zu ziehen 1).
Aber Ahmed^) war zu sehr durch die ihn selbst auf allen Seiten
umgebenden Schwierigkeiten in Anspruch genommen und behielt den
Gesandten ein ganzes Jahr bei sich, ohne eine endgiltige Antwort zu
geben, obwohl sich die Fürsten der Horde für den Krieg aussprachen*).
Wenn sich nun auch nirgends eine ausdrückliche Erwähnung
findet, so dürfte es doch für ausgemacht anzusehen sein, dass Iwan
von diesen Dingen Kunde hatte und in jeder möglichen Weise ent-
gegen wirkte**); die Furcht vor einer ungünstigen Wendung dieser
Verhandlungen dürfte es gewesen sein, welche ihm den Entschluss
zum Kampfe gegen das widerspenstige Nowgorod, dem er doch un-
endlich überlegen war, so schwer machte, und in der Tat hätte ein
Anfall Ahmeds in seiner Abwesenheit ganz unberechenbare Gefahren
über das Reich bringen können. Man ^ wird daher annehmen müssen,
dass er Ende Mai oder Anfang Juni sichere Kunde hatte, dass von
dieser Seite nichts zu fürchten sei, denn es ist auffallend, wie plötzlich
Wassilij Dmitiijewiö gekauft haben soll. Bei Nikon heisst er Kirjej Krivoj. Ho-
worth II. 1. 448 vermutet, dass er mit den krimschen Girejs (Kerei8) verwandt war.
Vielleicht ist er identisch mit jenem Kierdej, der 1472 als Kasimirs Gesandter
bei Mengli Girej erscheint. Pulaski 6 f. u. Dokum. Nr. 1 u. 3. S. 199 f. Vgl,
auch Narbutt VIÜ. 187 f. In einem der Ossolinski sehen Bibliothek in Lemberg
entstammenden Dokument erscheint ein Pan Dobrisa Misjurowiö (Akty otnosja-
söiesja k istor. juznoj i zapadnoj Rossi f. Nr. 225 S. 293) oder Drobisz Mzuro-
wicz (Archiwum ksi^z^t Sangusköw I. Nr. 59 p. 56), der einige Güter an seinen
Herrn Iwan WassiljewiÖ Ostrozki verkauft. Im »Archiwum* wird er noch zwei-
mal erwähnt, a«. 1458 (Nr. 52, p. 50) und a». 1464 (Nr. 60, p. 57).
*) WoBskr. und Nikon 1. c. Kirjejs Vorschlag lautet: »ötoby ty, volnoj carj,
pozaloval, posel na Moskovskago vel. knjazja s vseju ordoju svoeju, a jaz otselje
8 vseju zemleju svoeju, ponezebo mnogaja i^toma zemli moej ot negc.
*) Nach 1460 war er, da ihn 1465 Ha^'i Girej aufhielt, nicht mehr nach
Russland vorgedrungen. Nur einige Abteilungen seiner Borde haben 1468 das
Gebiet von Rjasan geplündert, Karamsin (r.) VI, A. 74.
«) Wosskr. Nik. 1. c. Da nun Kirejs Rückkehr au3 dem Lager in den Sep-
tember oder Okt. 1471 f&Ut (Wosskr. 168, Nik. 34), so ist seine Absendung in
den Herbst 1470 zu setzen. — Caro. Gesch. Polens V. 2. 543 nimmt dafür die-
selbe Zeit an wie für den Vertrag Kasimirs mit Nowgorod, also Ende 1470.
4) Das darf man wohl unbedenklich voraussetzen, wenn man die allerdings
erst etwas später einsetzenden Gesandtschaftsinbtruktionen und Berichte in Be-
tracht zieht, die im XLI. Band de« Sbornik der Petersburger bist. Gesellsch.
publizirt sind und zeigen, wie genau Iwan stets über den Aufenthalt und die
nächsten Absichten der grossen Horde unterrichtet war.
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622 Moritz Landwehr von Pragenau.
und furchtbar jetzt uach dem Zaudern und Hinziehen während des
letzten Halbjahres der Krieg losbrach.
3. Der nowgorodische Feldzug von 1471').
Sobald sicli Iwan vor Litauen und der Horde gesichert fühlte,
schlug er los. Von allen Seiten zogen die Truppen gegen Nowgorod,
welches dem Ansturm auch nicht im entferntesten gewachsen war.
Das einzige grossere Heer, das die Stadt ins Feld stellte, wurde von
Iwans Vorhut, zehntausend Mann unter Daniel Cholmski und Feodor
Dawydovie, am 14. Juli an der Selona gänzlich geschlagen, so dass
dem Hauptheer nur mehr die Belagerung der Stadt selbst übrigblieb.
Iwan hatte die ihm entgegengesandten Friedensanerbieten der Now-
goroder unbeachtet gelassen und traf am 27. Juli am Ilmensee zwi-
schen der Selonamündung und Korostyn ein, wo er bis zum Abschluss
des Friedens blieb, während sein Heer die Stadt in weitem Umkreis
einschloss. — Die Bürgerschaft der Stadt war damals seit langem
nicht mehr gewohnt, mit vollem Einsatz aller Kräfte einen Krieg zu
Ende zu führen, sondern hatte in den letzten Jahrzehnten fast alle
Kriege durch Geldzahlungen beendet, überdies war sie, wie schon öfter
erwähnt, im Innern uneinig. Der Gegensatz zwischen der litauischen
und moskauischeu Partei bestand fort und Iwan versäumte nicht,
durch Milde ge^en die Niedrigen und Strenge gegen die gefangenen
Bojaren die stets vorhandene Kluft zwischen den sozialen Klassen der
Stadt zu erweitern. Da auch die Hoffnung auf Hilfe von Litauen
her sich als nichtig erwies und zugleich in der durch Flüchtlinge vom
flachen Land überfüllten Stadt Hungei^not ausbrach, so eutschloss sich
die herrschende Partei, dem Druck der Volksmassen nachzugeben und
unter allen Umständen Frieden zu schliessen. Schon am Tage von
Iwans Ankunft am Dmensee erschien eine feierliche Gesandtschaft,
an deren Spitze der Wladika Feofil stand, vor ihm und erhielt nach
den üblichen Schwierigkeiten Vorlass. Etwa am 1, oder 2. August
scheint Iwan dem Plündern und Brennen ein Ende gemacht zu haben,
I) Dieser Abschnitt war urBprünglich viel umfangreicher und mit Quellen-
nachweisen versehen und wurde hier zum Zweck der Raumersparnis auf die
nachfolgende Skizze gekürzt. Dies konnte ohne grösseren Schaden geschehen,
da der äussere Verlauf des Feldzuges, über den ein Sonderbericht, der in meh-
rere Chroniken übergegangen ist, z. B. I. Sof, (P. S. R. L. VI. 1—15) die ein-
zige ausfOhrliche Quelle bildet, bei Karamsin genau wiedergegeben ist. Einzelne
Abweichungen in der Auffassung werde ich vielleicht an anderer Stelle be-
gründen können.
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Zur Geschichte Iwans III. Waasüjewü. 0'^3
die YerhandluDgen fanden allerdings erst am 9. resp. U. August
durch Unterzeichnung einiger Verträge ihren endgiltigen Abschluss.
Da unterdessen wohl auch die Nachricht von dem am 27. Juli
erfochtenen Sieg der Moskowiter über die nowgorodischen Truppen
der Dwinagebiete eingetroffen war, so fielen die Bedingungen f&r Now-
gorod recht schlecht aus. Es musste auf die Verbindung mit Litauen
verzichten und versprechen, seinen Wladika nur in Moskau weihen zu
lassen. Alle früher oder während des eben beendigten Krieges ge-
machten Eroberungen mussten herausgegeben, Permien abgetreten,
15,500 Rubel in einigen Terminen bezahlt werden; dagegen gab Iwan
die meisten sog. sawolozkischen Besitzungen wieder heraus und beliess
der Stadt im ganzen und grossen ihre rechtliche Stellung, indem er
nur die Lage wiederherstellte, die sein Vater Wassilij der Blinde 1456
geschaflFen hatte. Eine gewisse Wichtigkeit für das innere Leben Now-
gorods hätte der Vertrag über die Begelung der Bechtspflege erlangen
können, es scheint jedoch, dass er niemals recht zur Durchführung
gekommen ist^).
Nachdem Iwan den Einwohnern der Stadt den Eid auf die Ver-
träge hatte abnehmen lassen und die erste Bäte der Kriegsentschädi-
gung empfangen hatte, zog er, ohne selbst Nowgorod betreten zu
haben, am 13. August aus seinem Lager ab und traf, enthusiastisch
begrüsst, am 1. Sept. in Moskau ein. Von der Geistlichkeit und dem
Volke wurde er als Vorkämpfer der Rechtgläubigkeit gefeiert, er selbst
wird aber wohl gewusst haben, dass es vor allem ein grosses politi-
sches Werk war, das er vollbracht hatte. Es war ihm gelungen,
Nowgorod in einem kurzen, glänzenden Feldzug niederzuwerfen, ohne
dass Litauen oder die Tataren hatten eingreifen können, Moskau war
wieder um einen Schritt weiter gekommen auf seiner Bahn. Aber
nicht zum wenigsten hatte Iwan diesen Erfolg seiner Mässigung zu
verdanken. Er hatte es vorgezogen, Nowgorod auf billige Bedingun-
gen hin zu schneller Unterwerfung zu bringen, da zu grosse Härte
den Krieg leicht hätte verlängern und verschärfen können. Er hoffte
auch so mit der Zeit zum Ziel zu gelangen. So benahm er sich denn
auch unmittelbar nach dem Krieg ziemlich milde und mehrere Jahre
hindurch gab es keine ernstlichen Schwierigkeiten zwischen den beiden
Parteien.
<) Die Verträge finden eich abgedruckt in den Akty archeogr. eksped. I.
NNr.. 90—94, die mir nicht zugänglich waren ; auch bei Karamsin (russ.) V.
A. 404 und VI. A. 66.
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624 Moritz Landwehr von Pragenan.
4. Der Tatareneinfall von 1472.
König Kasimirs Gesandtschaft an den Chan Ahmed war erst nach
Verlauf eines Jahres mit Erfolg gekrönt worden. Im September oder
Oktober 1471 sandte Ahmed mit dem nach Litauen zurückkehrenden
Kirej einen eigenen Botschafter dahin, um die Verabredungen für den
bevorstehenden Feldzug zu treflTen*). Es verlautet nichts über den
Inhalt derselben, wahrÄcheinlich aber werden sie dahin gegangen sein,
dass beide Teile mit ihrer gesamten Macht um die Mitte des nächsten
Jahres an die Oka uud ügra vorrücken sollten*;.
Im Frühjahr 1472 brach denn auch Ahmed aus «eiuen Steppen
auf und zog langsam®) und wie es scheint nicht gerade heimlich heran,
was dem Grossfürsten die Möglichkeit gab, in Müsse ein gewaltiges
Heer zusammenzuziehen, welches die wachsende Macht des Reiches
anschaulich genug zeigte. Zuerst sandte er den Fürsten Feodor Da-
wydowiö mit den Leuten von Kolomna an die Oka, am 10. Juli Daniel
Cholmski und Iwan Striga mit grosser Streitmacht und endlich seine
Brüder, gleichfalls mit bedeutenden Heereskräfteu*). Seine Mutter, die
Grossfürstin Maria, ging schon vorher nach Rostow, da man für Mos-
kaus Sicherheit fürchtete s).
Unterdessen war der Chan nahe an die Grenzen herangekommen,
liess seine Frauen, die Alten, Kranken und Kinder zurück und rückte
von ortskundigen Führern geleitet von der litauischen Seite aus gegen
die Stadt Aleksin«). Iwan erhielt die Nachricht davon am 30. Juli,
liess uui zwei Uhr des Tages die Messe lesen und eilte, ohne etwas
gegessen zu haben, nach Kolomua'), von wo er dann nach Rostislawl
') Wosskr. 168. Nik. 35. Vgl. oben S. 621. In diesem selben Jahre 1471,
da Kasimir mit Abmed verhandelte, schloss er auch mit Mengli Girej einen
Bund, den der letztere sogar auch auf Wiadyslaw von Böhmen ausdehnte. Aber
Mengli Girej revanchirte sich für die Doppelzüngigkeit Kasimirs dadurch, dass
er auch im Jahre 1471 sich gegenübe-r Moskau zu »Freundschaft und Liebe«
verpflichtete. Pulaski 10 f. nach Karams. u. Solowj. Über die Anßlnge dieser
Annäherung vgl. Karamsin (d.) VI. 66-67. Caro. Gesch. Pol. V. 2. 544 f. Ober
deren spätere Folgen wird noch ausführlicher zu sprechen sein.
») Vgl. oben S. G21, A. 1.
3) Wobskr. 174. Nik. 47.
*) Nikon. 45.
*) Wosskr. 173; Nik. 45 gibt für die Abreise den 10. Juli an. — Moskau
wurde am 20. Juli während eines heftigen Sturmes durch einen grossen Brand
verwüstet. Wosskr. i. c. Nik. 45—46.
«) IV. Nowg. 150. I. Sof. VI. 31 II. Sof. 195. ,i podäed blizj Rusi ostavi
u Caricj (II. Sof. Carici) staryh i bolnyh i malyh i poide s provoduiki ne putma«.
') Wosskr. 174. Nikon. 46.
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Zur Geschichte Iwans III« Wassiljewi^« g25
ging Qud seinem Sohne nachzufolgen befahl^). Seine Ankunft in der
letztgenannten Stadt kann nicht vor den 2. August fallen, da er am
1. des Monats nachweislich noch inEolomna war'), eine Tatsache, diefilr
die Betrachtung der ganzen Angelegenheit von grosser Wichtigkeit ist
Aleksin war schlecht verpflegt und nicht verteitigungsfahig, und
daher erhielt der Kommandant der Stadt, Semen Beklemjäew, Befehl
sie aufzugeben^). Dies ist die letzte Nachricht, welche, wenn sie auch
nicht in allen Chroniken erwähnt wird, doch ziemlich sicher ist; alle
folgenden Einzelheiten sind zweifelhaft und nur in grossen ümrigsen
lässt sich das Bild all der Begebenheiten dieser Tage feststellen : Aleksin
wurde verbrannt, ein oder zwei Übergangs versuche der Tataren zurück-
gewiesen, und diese zogen ohne sichtbare Erfolge ab. Mit diesen
wenigen Worten ist eigentlich alles Sichere erschöpft, was über die
Angelegenheit bekannt ist, für das übrige besteht fast keine Angabe,
der nicht durch eine andere widersprochen würde.
Es stehen sich hier zwei Klassen von Berichten gegenüber, deren
eine von der wosskressenskischen und nikonischen Chonik, deren zweite
von den beiden Sophien-Chroniken und dem Chronographen der
IV. nowgorodischen Chronik gebildet wird, und deren Inhaltsangabe
hier folgen mag.
1. W OS skr. 174 und Nikon. 46—47. — Aleksin verteidigte
sich tapfer, am Freitag (=31. Juli) zündeten es die Tataren
an und nahmen es. Die Einwohner gingen alle zugrunde oder
fielen in die Gefangenschaft. Hierauf eilten die Tataren in grosser
Menge zur Oka und stürzten sich, durch Russen an eine Stelle ge-
führt, welche nur schwach besetzt war, in den Strom, Dort stand
Peter Feodorowiö öeljadnin und Semen Beklemyäew mit wenigen
Leuten; sie eröfiTneten das Feuer gegen die Feinde, begannen aber
bald Mangel an Munition zu leiden und dachten schon an den Bück-
zug, da traf Fürst Wassilij Michailowic mit seiner Schar ein, dann die
Truppen des Fürsten Jurij und endlich dieser selbst. Die Russen ge-
wannen die Oberhand, ihre stets steigende Zahl schreckte die Feinde
über den Fluss zurück, sie selbst rückten an das Ufer vor, unter ihnen
auch der Zarewiö Daniar^). Der Chan selbst kam zum Flusse, und als
*) Das8 er nach Rostislawl giog, ergibt sich aus Bpftteren stellen. IV.
Nowg. 151. I. Sof. 32. IL Sof. 195. Wegen seines Sohnes vgl. Solowjow. V. 106.
*) An diesem Tage traf ihn nämlich dort eine Ps'^o wische GesandschafL
I. Pßk. 243. Bei der chronologischen Genauigkeit dieser Quelle darf ihre Angabe
wohl als sicher gelten. ») IV. Nowg. 151. l Sof. 31. IL Sof. 195.
*) Der hier erwähnte Fürst Jurij ist der nächstälteste Bruder Iwans, Daniar
der in Iwans Diensten stehende TatarenftXrst von Eassimov. Vgl. Weljam.-Sem
Untersuch, etc. L 16 ff.
MitUieiluncen XXV. 40
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ß26 Moritz Landwehr von Pragenau.
er die Menge der nissischen Truppen und ihre vortreffliche Bewaff-
nung sah^), da begann er langsam vom Ufer zurückzuweichen, in der
Nf^cht aber (das wäre also vom 31. Juli zum 1. August) fiel Gottes
Zorn auf ihn, und er floh, ohne verfolgt zu werden, denn Gott sandte
eine Seuche gegen sein Heer. In sechs Tagen kam er zu seinen
Frauen, von wo er einen ganzen Sommer (bis an die russischen
Grenzen) gebraucht hatte.
L So f. 31—32. IL So f. 195. IV. Nowg. 150—151. — Als Be-
klemySew den Befehl erhielt^ die Stadt Aleksin zu verlassen, verlangte
er von den Bürgern derselben ein Geschenk; man gab ihm fünf Rubel,
doch er verlangte einen sechsten für seine Frau, und während sie so
feilschten, erschienen die Tataren vor der Stadt, Beklemysew floh über
den Fluss, die Feinde eilten ihm nach und warfen sich in die Oka.
In diesem gefahrvollen Augenblicke kam Wassilij Michailowic von
Wereja mit wenigen Leuten herbei und verteidigte den Übergang, all-
mälig trafen dann auch Fürst Jurij aus Serpuchow, sein Brüden Boris
von der Koslower Furt und endlich Peter Feodorowic öeljadnin ein,
und die Menge ihrer Truppen erschreckte die Tataren und den Chan
selbst^). Da dieser nun hier nichts ansrichtete, wandte er sich gegen
Aleksin und nahm es, während die Fürsten jenseit der Oka, ausser-
stande zu helfen, Tränen des Mitleides vergossen. Die Tataren fürch-
teten besondere den Fürsten Jurij, vor dessen Namen sie zitterten; als
sie dann noch von Tataren, welche in russischen Diensten standen, er-
fahren, dass dies lauge noch nicht die ganze Macht des Grossfürsten
sei, sondern dass dieser selbst mit zahlreichen Truppen bei Bostislawl
stehe, Daniar, der Sohn Kassyms, bei Kolomna mit Tataren und vielen
Wojewoden, Fürst Andrej der Ältere in Serpuchow und bei ihm Mur-
tosa, da floh der Chan und führte den Gesandten des Grossfürsten,
Grigorij Wolnin, mit sich fort; er fürchtete auch, dass die Zarewiöe
im Dienste des russischen Herrschers sein Lager und seine Frauen
überfallen könnten.
Wenn man nun die beiden Darstellungen vergleicht, so ergibt
sich, dass die erste den Kampf am Flusse nach der Einnahme von
») I 86 i carj sam pride na breg i vidjev mnogi polki velikogo knjazja aki
more kolebljusöi^a, dospjehi ze na nih bjehu ßisty velmi ako srebro blistajusöi i
voruäeny zjelo, i na^at ot brega otstupati po malu.
2) . . i bje vidjeti strasno Tatarom i samomu carju mnozestvo Rusi, a v
Bolneönye dni jakoze more kolebljusöesja, ili jako ezero sijajusöisja v dospjesjeh
ih. — Diese beiden Stellen, die durch ihre poetische Haltung ganz aus ihrer
Umgebung heraustreten und trotz kleiner VerBchiedenheiten offenbar auf eine
Quelle zurückgehen, scheinen Reste eines verlorenen Sonderberichts zu sein,
der sich der Form nach wohl an den über die Schlacht an der Worskla anlehnt.
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Zur Geschicbte Iwan8 HI. Wassiljewid. 627
Aleksin ausetzt, die zwidite vor derselben, dass die erste Geljaduin zuerst
an Ort und Stelle sein lässt die zweite zuletzt, dass die erste Daniar
unten den Kämpfern anfährt, während er nach der zweiten fem vom
Kampfe bei Kolomna stand. Karamsin^) und Arcybydew') haben sich
der ersten, Solowjow') der zweiten Version angeschlossen, doch ohne,
so viel ich sehe, Ursachen dafür anzugeben, und es wird wohl auch
nicht möglich sein, entscheidende Gründe für die ^ine oder andere
beizubringen, da sich die widersprechenden Nachrichten mit gleicher
Wahrscheinlichkeit und Autorität gegenüberstehen.
Zwei Punkte möchte ich jedoch hervorheben.
1. Die Nachricht, dass der Chan vor Aleksin stehe, kam am
30. Juli, zweifellos in der Nacht, in Moskau an, Iwan reiste am
31. Juli von hier nach Kolomna*\ wo er am 1. August war, und
von da, frühestens am 2. August, nach Rostislawl Nun erfuhr Chan
Ahmed, als er noch am Flusse stand, dass Iwan in Rostislawl sei;
das heisst, er selbst hielt sich noch um den 2. August bei Aleksin
auf, während sein Abzug nach der Darstellung aller Chroniken aut
die Nacht vom 31. Juli zum 1. August fallen müsste. Die erste
pskowische Chronik sagt ausdrücklich, dass Ahmed nur einen Tag und
eine Nacht an der Oka stand^) und doch ist das gerade nach ihren
eigenen Angaben über die Reise der Gesandten nicht gut möglich«);
und gegen die Angaben über die Truppenverteilung, unter welchen
eben auch die Nachricht von dem Aufenthalt des Grossfürsten bei
Rostislawl vorkommt, lässt sich überhaupt kein begründeter Einspruch
erheben').
Man wird daher entgegen der Darstellung der Chroniken annehmen
müssen, dass die Tataren länger, als gewöhnlich augegeben wird, an
der Oka stauden, und zwar wenigstens vom 29. Juli bis zum 2. August,
wahrscheiulich aber noch einige Tage mehr, wobei nur zu bemerken
ist, dass für die Tage nach dem 31. Juli keine Nachricht von irgend-
welchen Kämpfen vorliegt. Es entsteht demnach die Frage, was das
fernere Verweilen des Chans bezweckte, wenn er keine weiteren An-
») (d.) VI. 41—42.
*) IV. 22.
») V. 106—107.
*) I. Psk. 244, vgl. z. ß. Radautzer Progr. 1903 S. 9.
«) p. 244.
0) Höcbstens dass die Stelle ganz wörtlich dahin zu verstehen wäre, dass
der Chan nur einen Tag am Ufer der Oka stand, was dann nicht aasschliessen
würde, dass er sich noch einige Zeit in fier Nähe des Flusses aufhielt.
») Mit Ausnahme der Nachricht über Daniar (ygU oben S. 625 u. 626), die
aber nicht in Betracht kommt.
40*
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g2g Moritz Landwehr von Pragenau.
griflFe unternahm. Darüber scheinen nun einige Worte der zweiten
Klasse von Berichten eine Andeutung zu geben.
2. Es heisst da: «Der Chan floh und führte den Gesandten des
Qrossfürdten, Grigorij Wolnin, mit sich fort*. Das lässt mit ziemlicher
Sicherheit darauf schliessen, das Iwan durch diesen Gesandten Yon
dem Chan den Frieden erbeten hat und dass die paar Tage, welche
nach den Kämpfen tatlos verstrichen, durch Yerhaadlungen ausgefUlt
wareu.
Wie wenig der Grossfürst von vornherein gesonnen war, es aot
eine grosse Entscheidungsschlacht ankommen za lassen, zeigt die Tat-
sache, dass er trotz des gewaltigen Heeres von 180.000 Mann*), Ober
das er gebot, nicht einmal den Versuch wagte, auch das Laud jenseits
der Oka zu schützen, sondern dieses seinem Schicksal überliess und
sich lediglich auf die Verteidigung der Okalinie beschränkte; und das
ist nicht zu verwundern, denn das Wagnis einer grossen Feldschlacht
gegen die Tataren drohte im Falle des Missdiugens mit unendlichem
Elend; versprach aber selbst im besten Falle keinen entscheidenden
Erfolg. Dmitri Donskoj hatte sich zwei Jahre nach seinem grossen
Sieg über Mamai vor Tochtamys demütigen müssen, und der kriegs-
gewaltige Witold hatte in der Schlacht an der Worskla erfahren, dass
auch Gewehre und Kanonen im offenen Felde gegen die Tataren den
Erfolg nicht sichern konnten. So darf man wohl bei Iwan, der durch-
aus keine kriegerische Natur war«), die Geneigtheit voraussetzeu, sich
durch einige pekuniäre Opfer dieser Gefahr zu entziehen, zumal da
man in Moskau hofite, dass die Horde in sieh selbst zerfallen werde >).
Da nun die Tataren an der Oka nichts ausrichteten und bei dem
Ausbleiben der litauischen Hilfe keine Erfolge zu erwarten standen,
so wird Chan Ahmed, dessen Macht bei weitem nicht so gross wie
acht Jahre später gewesen zu sein scheint, den Friedensangeboten des
Grossfürsten wahrscheinlich ein günstiges Gehör geschenkt haben.
IJber die Bedingungen lässt sich vermuten, dass bei stillschweigender
Anerkennung der chanischen Oberherrlichkeit, die ja im Prinzip weder
früher noch später (bis 1480) geleugnet wurde, das Hauptgewicht auf
Geschenke und das Versprechen der Tributzahlung gelegt wurde.
») I Psk. 244 ,anf einer Strecke von 150 Werst*.
') Vgl. den yielzitirten Auäspriicli des flospodars der Moldau, Stefan, bei
Herberstein. Rer. moscov. commentarii (Auetores rer. Moscovitanira. Francof.
1600. p. 8. 1. 27): Illum domi sedendo et dormitando iniperium suum augere etc.
') Das zeigt die häufig in den Verträgen yorkommende Wendung: ,Wenn
aber Gott die Horde verändert, wenn Du von dem Grossfürstentum keinen Tribut
zahlst . , •«, z. B. Sobr. goss. gr. i dog. I. Nr, 95.
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Zur Geschichte Iwans ILI. WpBsiljewi^.. g29
Wenn man ein solches Ende des Feldzuges annimmt, so lässt sich
dann auch begreifen, dass in den folgenden Jahren zwischen den bei-
den Herrschern äusserlich ganz gute Beziehungen bestanden^), die
sonst ganz unerklärlich bleiben würden. Auch lässt sich zur Bekräf-
tigung der oben erwähnten Vermutung anführen« dass nach dem Jahre
1472 ebenso wie yorher ziemlich bedeutende Geldzahlungep an das
goldene Lager geleistet wurden').
Der Chan zog ab und kehrte in sechs Tagen zu seinen Frauen
zurück; dies wird als Zeichen der Eile, mit welcher er seine , Flucht*
bewerkstelligte, angeführt'), es verliert aber seine Beweiskraft dadurch,
dass die andere Version die Nachricht bringt, dass er seine Fi^iueii
nahe an den russischen Grenzen zurückgelassen hatte^) und da ist es
dann sehr begreiflich, dass er sie in sechs Tagen erreichte.
Der Grossfürst schickte angeblich den abziehenden Tataren Truppen
nach, um die Nachzügler anzugreifen und womöglich die christlichen
Gefangenen zu befreien^), doch das scheint mehr eine Seheinaktion
gewesen zu sein, denn von einem Erfolg wird nichts berichtet, sondern
nur, dass der GrossfÜrst, als er ei-fuhr, dass die Feinde schon zu
Hause angelangt seien und ihre Winterlager bezögen, sein Heer ent*
liess und mit Daniar nach Eoiomna ging, von wo er ihn mit Ehren
in sein Städtchen schickte und selbst am 23* August nach Moskau
zurückkehrte«), ein Datum, welches deutlich auf die längere Dauer
der Gefahr hinweist.
Wenn man den eben besprochenen kurzen Sommerfeldzug über-
blickt, so ist das wichtigste Besultat, dass sich die Moskowiter in ihrer
Defeusiivstellung hinter der Oka unüberwindlich gezeigt hatten. Sie
haben auch einen oder zwei kriegerische Erfolge 7) errungen, die bei
der noch immer herrschenden Scheu vor dem tatarischen Namen hoch
angeschlagen wurden, aber Ent&cheidendes war nichts geschehen, und
dennoch müssen diese Ereignisse grossen Eindruck gemacht haben, da
0 Vgl. den IL Abschnitt.
s) Vgl. Sobr. g. gr. i d. I. NNr. 97—102. 106—112.
') WoBskr. und Nikon, »jako v sest dn^* h katunam svoim pribjegosa,
otnjudu ze vse ijeto sli bjehu*. Eatuna heisst Herrin oder Frau. Hammer, Gold.
Horde 404 A. 7.
*) Vgl. oben S. 624, A. 6.
*) Wosskr. u. Nikon.
♦») Wosekr. 174 f., Nikon. 47 f.
') Ei wäre nftmlich möglich, dass zwei Gefechte stattgefunden haben, das
erste vor der Einnahme von Aleksin (11. Klasse der Berichte), das andere dar-
nach (I Klasse). Einen besonderen Zusatz entUnit noch die Arehang. Chronik
(Karams. (r.) VI. A. 80).
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630 Moritz Landwehr von Pragenaa.
sie durch die Entfernung vergrössert in Litauen und Polen wie eine
Befreiung Tom tatarischen Joch erschienen^).
Wenn das nun auch eine ganz übertriebene Auffassuug war, die
namentlich bei Annahme der oben vorgetragenen Hypothese*) über
den Ausgang des Feldzugs jeder Berechtigung entbehrt, so wird man
dennoch annehmen dürfen, dass Iwan mit seinem Erfolg durchaus zu-
frieden war. Was er an innerer Festigung und äusserer Ausdehnung
des Beiches bisher gewonnen, das war auf einige Zeit auch dem ge-
fährlichsten Feind gegenüber gesichert und mehr konnte er nicht er-
warten, alles weitere musste er der Zeit und den zerstörenden Kräften
überlassen, die im Innern der Tatarenreiche ohne Unterlass tätig waren.
5. Iwans zweite Heirat.
Versuche einer Allianz Venedigs mit den Tataren.
Das zweite grosse Ereignis das Jahres 1472, welches zugleich
bestimmend für die ganze Geistesrichtung Iwans werden sollte, war
seine Heirat mit Zoe Palaeologa, der Nichte des letzten byzantinischen
Kaisers. — Seine erste Gemahlin, die Prinzessin Maria von Twer, war
am 22. Apiil 1467 mit Hinterlassung eines Sohnes, des noch öfter zu
nennenden Iwan des Jüngeren gestorben 3) und bei der Wahl einer Nach-
folgerin scheinen sich Schwierigkeiten ergeben zu haben. Jedenfalls
ist es begreiflich, dass Iwan eine sich bietende Gelegenheit, sich mit einem
Glied des altehrwQrdigen byzantinischen Kaiserhauses zu vermählen,
mit Freuden ergriff, merkwürdig nur, dass er seine Gemahlin aus der
Hand der Päpste erhielt*). Die Erklärung dafür liegt in dem Streben
der Päpste nach Durchführung der Kirchenunion uud nach Vertreibung
der Osmanen aus Europa. Oberflächlich war ja die Union auf dem
Konzil von Ferrara-Florenz zum Sieg gelangt^), aber in Wirklichkeit
fehlte zu ihrer Durchführung zunächst so gut wie alles: auf dem Boden
') Dlugosz XIV. 697 »iugum servituiis reiecit«. Vgl. auch Gustiuak^ja Ij.
P. S. K. L. II. 358, wo in Zusammenhang mit der Eroberung Kasans (1469?) be-
hauptet wird, dass Iwan den Zarentitel annahm und aufhörte, den Tataren Tribut
zu zahlen.
*) Diese will natürlich nicht die Lösung der Frage sondern nur einen Ver-
such dazu bieten.
») Wosskr. 152, II. JSof. 186 irrtümlich 25. April.
*) Das wichtigste Hilfsmittel für die ganze Heiratsangelegenbeit ist Pierling.
La Russie et 1' Orient, Paris, 1891, (nach dem hier zitirt wird) aufgenommen
in fecin grösseres Werk: La Russie et le St. Si^ge, Paris 1896.
^) Die Schriften TOn römischer Seite sind ja bekannt. Vgl. dazu Makarij,
Ist. russk. c V. 339—367, Golubinski, II. 1. 430 AT., wo die betreffende russische
Literatur verarbeitet ist. Vgl. Delektorski im 2umal Min. nar. prosvj. 1895
Juli Bd. 300. S. 131—184.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiß. §31
der Balkanhalbinsel wurde ihr durch den Fall Konstantinopels jede
Möglichkeit der Verwirklichung genommen üud das moskowitische
Eussland hatte seine stramme Orthodoxie diem zur Union übergetretenen
Metropoliten Isidor gegenüber seTir handgreiflich an den Tag gelegt*)
und jedenfallp, das war klar, konnte man auf einen Sieg der Union
im Griechentum nur hoffen, wenn es gelang, durch einen Kreuzzug
unter päpstlicher Führung das Osmanische Keich in Europa zu ver-
nichten. Diese Bestebungen erreichten am päpstlichen Hof wohl unter
Kalixt III. und Pius II. ihren Höhepunkt, bildeten aber auch noch
unter Paul IL und dessen Nachfolgern einen integrirenden Bestandteil
der kurialen Politik, deren Fäden sich nicht nur durch ganz Europa,
sondern auch bis nach Asien erstreckten*). Unter dem Einfluss dieser
Ideen scheint nun 1468 am päpstlichen Hof das Heiratsprojekt ent-
standen zu sein, durch welches man nicht nur Moskau für die Union
sondern zugleich auch in Moskau einen mächtigen Vorkämpfer gegeu
die Osmanen zu gewinnen hoffte.
Von den beiden Brüdern des letzten byzantinischen Kaisers wtjr
der eine, Thomas, im November 1460 nach Italien geflohen, wo er
als Pensionär des Papstes im Mai 1465 in den Armen des ihm zum
Freund gewordenen Kardinals Bessarion starb. Seine drei Kinder
Andreas, Manuel und Zoe wurden in Rom auf Kosten der Kurie er-
zogen, wie es scheint, unter Bessarions Aufsicht^). Dieser dürfte es
denn auch gewesen sein, der nach * dem Scheitern einiger anderer
Heiratsprojekte für Zoe die Verhandlungen mit Moskau begann, wobei
er jedoch, wie urkundlich nachzuweisen ist, in Einverständnis mit der
Kurie handelte*).
») Vgl. Nikon. V. 153 ff., Golubinaki IL 1. 453 ff. Nur in den unter li-
tauiBcber Herrechafb stehenden [ruBsiscben Gebieten fand die Union einige An*
bänger. Vgl. weiter unten im II. Abscbnitt.
«) Vgl. Pastor. Gescb. d. Päpste K 314 ff.. 571—623, 655-708, 721—731.
735 f., 11* 15—17, 39—79, 220-289, 355—364, 431—447, 465—476, daneben
Vast, Le cardinal Bessarion, 214—280, 379 ff. Der Kampf gegen die Türken
wurde zeitweise sogar in die Wablkapitulation aufgenommen, vgl. Raynaldus,
Annales eccles. ofi 1468 Nr. 5 — 8 (ed. Tbeiner XXIX. 159 sq.) Unter den aus-
wärtigen war die mit dem Turkmenenberrscber Usunbassan wohl die wichtigste.
Vgl. Annal. eccl. ao. 1456 und 1457 (Tbeiner XXIX p. 85 sqq., 125 sqq.) und
meinen Aufsatz in diesen Mitt. 1901. S. 288 ff. über Ludwig von Bologna.
») Über Tbomas vgl. Zinkeisen Gescb. des osm. R. in Eur. II. 212, Vast
257 f. Pastor II*. 227 f. — Über Bessarions Rolle: Pierling 13.
*) Über die früheren Heiratsprojekte Pierling 14— 16i Ebenda p. 20 findet
sich ein Dokument aus dem yatikaniscben Archiv vom 10. Juni 1468, in welchem
Gelder verrechnet werden för die Reise eines Griechen Georgios und eines ge-
wissen Gislardi nach Russland. Gislardi führt den Namen Nicolaus. Pierling
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632 Moritz Landwehr yon Fragenau.
An diese Nachrichten aus italieuischen Quellen schliessen sich
solche aus russischen Chroniken, nach denen am 11. Februar 1469
der Grieche Georgios und zugleich zwei Italiener, Karl und Anton,
Bruder und Neffe des seit laugem in Moskau ansässigen grossf&rst-
liehen Münzmeisters Iwan Frjasin, in Moskau ankamen und einen
Brief Bessarions mitbrachten, worin dieser dem Grossfürsten die Heirat
mit Zoe vorschlug und letztere eine rechtgläubige Christin genannt
haben soll, welche aus Abneigung gegen den lateinischen Glauben
zwei Freier ausgeschlagen habe^). Iwan war hoch erfreut über diesen
Antrag, der gewiss seinem Ehrgeiz schmeichelte und als er seiue Mutter,
den Metropoliten und die vornehmsten Bojaren zu einer Versammlung
berief und ihnen die Sache vorlegte, stimmten auch diese dem Projekte
TOit Freuden bei*). Iwan Frjasin (= der Wälsche), oder wie sein eigent-
licher Name lautete, Giambattista Yolpe') wurde mit dem Auftrage
betraut, nach Rom zu reisen, die Prinzessin zu sehen und ihr Bildnis
zu bringen^). Schon am 20. März 1469 verliess er Moskau^) und
wurde in Bom ehrenvoll empfangen; man verlangte nichts vom Gross-
fürsten als die Sendung einer gehörigen Gesandtschaft zur Einholung
der Braut und seinen Gesandten wurden Geleitsbriefe durch alle Länder
hält ihn jedoch ftlr den öfter zu erwähnenden Anton, wie er auch in der russi-
Bchen Chronik genannt wird. Der Grieche Georgios ist viellei:ht der später oft
genannte Trachaniotes (Pierling p. 195).
») Nikon. VI. 7—8. Pierling (p. 17—18) hebt hervor, dass die Namen der
beiden Freier falsch sind (nicht der KOnig von Frankreich und der Herzog von
Mailand, sondern ein Herzog Paracciolo (Caracciolo) und König Jakob IL von
Cypern hätten genannt werden müssen), und ebenso, dass die letzten Worte un-
möglich von Bessariou herrühren können. Es ist schwer, hier ein Orteil zu
fällen. — Vgl. Makarij. Ist. russk. cerkvi Vill. 375. — Vast, Le card. Bessarion
bietet hierüber nichts.
*) Siehe die enthusiastischen Ausdrücke bei Karamsin (d.) VI. 46, für die
aber auch in der rassischen Ausgabe keine Quellen genannt sind.
') Diese Identität sowie die Anton Gislardis festgestellt zu haben, nimmt
Pierling (Vorrede p. 6, Text p. 85) als sein Verdienst in Anspruch, nicht mit
vollem Rechte, denn die entscheidenden Schriftstücke, welche er p. 201 sqq.
bringt, hat E. Gornet, Le guerre dei Veneti nelPAsia (Vienna) pp. 98. 106.
112—114, schon im J. 1856, und zwar vollständig gedruckt, während Pierling sie
für noch unedirt hielt; und auch Romanin, Storia docum. di Venezia (Venez. 1856)
IV. 351, nennt schon bei dem gleich im Text su erwähnenden Allianzprojekte
den richtigen Namen Volpe. Dagegen sind die Nachrichten, welche Pierling
über die Familien Volpes und Gislardis aus den Archiven von Vicenza bringt,
in der Tat neu (1. c. p. 26, 30, Appendix II. u. III.).
*) Nikon. 8.
«) In Wosskr. 154, wird seine Abreise auf den 8. März gesetzt
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Zur Geschichte Iwans HI. Wassiyewiö. 633
päpstlicher Oboedienz gegeben^). Mit diesen Pässen und dem Bild-
nisse der Prinzessin, wohl auch mit Briefen des Papstes oder doch
Bessarions, kehrte Volpe nach Moskau zurück; ungewiss wann, wie
denn überhaupt die Nachrichten über diese erste Beite Volpes sehr
dürftig sind^). Vielleicht noch in die Zeit dieser Beise fällt der Be-
ginn der merkwürdigen Verhandlungen, welche eine Allianz zwischen
Venedig und dem Chan Ahmed bezweckten, und die so eng mit der
fieiratsgeschichte der Prinzessin Zoe zusammenhängen, dass sie zugleich
mit dieser behandelt werden müssen.
Im November oder Dezember 1470 stellte sich der schon erwähnte
Neffe Volpes, Anton Gislardi, im Auftrage seines Oheims in Venedig
ein und machte der Bepublik den Vorschlag einer Allianz mit dem
Chan des goldenen Lagers, denn dieser habe geschworen, 200.000
Beiter gegen die Osmanen in^s Feld zu führen 3). Obwohl eine solche
Allianz durchaus nichts Befremdendes für Venedig hatte'^), so vergingen
dennoch vier Monate, bis die Siguorie (2. April 1471) beschloss, den
Sekretär Giambattista Trevisan mit Gislardi nach dessen Verlangen zu
Volpe abzusenden^), um mit diesem das Nähere zu verabreden und
von da zum Chan zu reisen. Aber die für diesen bestimmten Ge-
schenke waren äusserst geringfügig. Am 10. September kamen die
beiden in Moskau an, unmittelbar nach der Bückkehr des Grossfürsten
von seinem nowgorodischen Feldzuge; aber Volpe zeigte sich nicht
so, wie man erwartet hatte, er überredete Trevisan, seinen Gesandten-
charakter zu verheimlichen und die Geschenke und Schreiben, welche
^) Nikon. 8. Dass der Papst wirklich derartige Schritte unternahm, zeigt
sein Schreiben vom 14. Oktober 1470 an König Kasimir mit der Bitte um freien
Durchzug für moskowitische Uesandtschaiten. Raynaldus a«. 1470, Nr. 9.
(Theiner XXIX. p. 480).
*) Eines ist jedoch hervorzuheben. 11. Sof. 196 gibt an, dass Volpe bei seiner
Rückkehr aus Italien über Venedig ging und dort vom Dogen Niccolo Trdn
ehrenvoll empfangen wurde. Dem folgen Karamsin. VI. 53 und Strahl 11. ^^37
(Solowjow V. 202 ist ganz verworren). Das ist chronologisch fchwer möglich,
denn Trön wurde erst 23. November 1471 gewählt, (Romanin IV. 357) und Volpe
reiste schon 17. Januar 1472 zum zweitenmal von Moskau ab.
«) Pierliög. 31 sqq. 189. Gislardi soll auch eiu Schreiben des Chans bei
sich gehabt haben.
*} Ks stand ja auch mit L'sunhassan im Bunde und man ennnerte sich
wohl auch der früheren Beziehungen zu den Mongolenherrschern, sowie der Siege
Tamerlans. Vgl. Callimachus. De his, quae a Venetis t ntati sunt etc. (bei
Bizarus, Rer. persicarum bist. Francof. 1601 p. 410) »> . • Tartarorumque Hegis
Tamberlani rem longe superiorem fuisse, profligatos saepe Turcos magnisque
cladibus aifectos ....*.
*) Pierling p. 33 sq
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g34 Moritz Landwehr von Pia genau.
er mit der Bitte um Geleite zum Chane übergeben sollte, zurück-
zubehalten, versprach ihm, ihn selbst ins goldene Lager zu führen,
sobald er wieder aus Italien zurückwäre, und stellte ihn einstweilen
dem Grossfürsten als seinen Neflfen vor, der in Handelsgeschäften ge-
kommen sei^). Dann bcheint er sich nicht viel um ihn gekümmert
zu haben und reiste endlich nach Italien ab, während er Trevisan in
peinlichster Verlegenheit allein liess. Dieser beklagte sich in seinen
Briefen nach Venedig so heftig über das Vorgehen Volpes, dass man
ihn im April 1472 zurückberiefe). Er verweilte aber dann aus un-
bekannten Gründen doch noch weiter dort und das wäre ihm bei-
nahe verhängnisvoll geworden.
Die Ursache von Volpes eigentümlichem Benehmen sind wohl
hauptsächlich iu der Geringfügigkeit der venezianischen Geschenke zu
suchen, mit denen maü nicht lioffen konnte, beim Chane irgendwelchen
Eindruck zu machen, dafür scheinen auch die hohen Geldforderungen
zu sprechen, mit denen er später in Rom auftrat*).
Da er sich seiner ersten Aufgabe zur Zufriedenheit des Gross-
fürsten entledigt hatte, so wurde er von diesem auch das zweitemal
und zwar diesmal mit einer grossen Gesandtschaft nach Italien geschickt
und reiste am 17. Januar 1472 von Moskau ab*). Ohne Venedig zu
berühren, durchzog er OberitHlien, traf in Bologna mit Bessarion zu-
sammen^) uud kam am 23. Mai in Born an^).
Als die russische Gec»andtschaft am Monte Mario eingetroffen war,
berief der Tapst Sixtus IV. ein Konsistorium (24. Mai) 7), legte dem-
•) II. Sof: 196—197. Nikon. 34—35 Tatiscew V. 26. Pierling. 86 sq.
*) Pierling. 1. c. Das Rückberufiingsschreiben ist vom 27. April.
>) Es ist demnach vielleicht nicht nötig, in seiner Handlungsweise nur
selbstsüchtige Motive «u vermuten, obwohl sie auch mitgewirkt haben könnend
(Pierling. p. 56, 86).
*) Bei Tatisöew V. 27 findet sich noch die Nachricht, dass der Grossfflrst
nach (ier Abreise Volpes (16. Jan.) Fürst Fedor Spesok, und Matfej Tatis^^w, Sohn
Fedorows, mit einer Kasse diesem nachsandte. Als l^ürst Fedor in Kiew ankam,
fragte man ihn, ob er Briefe an Kasimir habe, und hielt ihn, da er dies ver-
neinte, gefangen, bis er starb. Dem Matfej aber und dem Djak befahl der Gross-
fürst zurückzukehren.
*) Pierling. p. 37 sq.
«) Nikon, p. 43. Tatis^ew V. 29.
') Jakob von Volterra bei Mumtori, Ror. italicar. scriptores. XXUI. col.
88. sqq. — Man hatte in Moskau vom Tode des Papstes Paul 11. gehört und
Calixt iür den Namen seines Nachfolgers gehalten. Als die Gesandten unterwegs
den richtigen Namen Sixtus erfuhren, änderten sie, um nicht zurückkehren zu
müssen, selbst den Namen in dem an den Papst gerichteten gr08sfQi*8tlichen
Schreiben. Nikon. 37. Tatiööew V. 27 f.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 635
selben die H^iratsangelegenheit vor und gab beruhigende Erklärungen
über den Glauben der Bussen. Sie hätten die florentinische Union
und einen* Erzbischot von Born angenommen und bäten jetzt um
Sendung eines Legaten, der ihre Beligionsgebräuche studiren und
emendiren könnte. Cbrigens seien ja, wenn auch der Glaube der
Bussen nicht über alle Einwendungen erhaben sei, sogar Ehen mit
Häretikern giltig. und man müs«e die verirrten Söhne der Kirche durch
Güte wiedergewinnen. Die Kardinäle zeigten sich einverstanden und
so erhielt die russische Gesandtschaft am 25. Mai ihre erste Audienz
in einem geheimen Konsistorium. Wahrscheinlich war es Volpe, welcher
nach Übergabe des Kreditivs eine Ansprache hielt und dem Papste
die Huldigung des Grossfürsten und dessen Geschenke zu Füssen legte >) t
dieser antwortete hierauf in den schmeichelhaftesten Worten, lobte
den Grossfürsten, dass er die florentiniäche Union angenommen und
nicht geduldet habe, dass man in seinem Beiche einen Metropo-
liten von dem Patriarchen von Konstantinopel, der dem Sultan Unter-
tan sei, annehme^), und dankte ihm schiesslich, dass er eine Gemahlin
begehre, die solange beim päpstlichen Stuhle erzogen worden sei*).
Über die Widersprüche, welche zwischen den hier gehaltenen
Beden und den wirklichen Verhältnissen bestehen, wird man wohl
vergebens hinwegzukommen suchen; das Wahrscheinlichste ist, dass
Volpe in Moskau und Bom die gegenseitigen Vorschläge einigermassen
umformte, um sie beiden Parteien annehmbar zu mache», da ihm u\b
Unterhändler doch auch daran liegen rausste, die Sache zu einem
glücklichen Abschlüsse zu bringen. Andererseits wird man aber auch
annehmen müssen, dass der Papst und das Kardinalskollegium so
manche Unwahrheit oder nur halbe Wahrheit wissentlich hinnahmen,
um den wichtigen Endzweck der Verhanrllungen zu erreichen, denn
dass die moskowitischen Bussen die Union nicht angenommen hatten,
war Sixtus IV. wohl «ebensogut bekannt wie Pius IL, der gegen den
Metropoliten Jonas den Bannfluch geschleudert hattet).
Die Beden von beiden Seiten sind eben nur unter dem Gesichts-
zu betrachten, dass man sich gegenseitig die grössten Zugeständnisse
machte, um nur die Heirat zu ermöglichen, und dies wurde denn
auch erreicht. Schon am 1. Juni fand die Vermählung im Vatikan
durch Prokuration statt, wobei sich jedoch ein unangenehmer Zwischen-
1) Jakob von Volterra 1. c. col. 89. B. »sie enim dixerunt*.
*) Mit der eben gegebenen Darötellung nach Jakob v. Volterra stimmt
auch der Bericht der mailändischen Gesandten vom 25. Mai in den Hauptpunkten
ganz Überein; Vgl. Pierling. p. 43, ^91.
») Vgl. Karamsin (r.) V. A. 311. Strahl, Russische Kirchengeschichte I. 459;
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536 Moritz Landwehr von Pragenau.
fall ergab, indem Yolpe keinen Bing für die Braut besass und sich
damit entschuldigte, dass diese Sitte in Bussland nicht bestehe, was
einen sehr ungünstigen Eindruck machte^).
In der feierlichen Audienz am nächsten Tage machte dann Yolpe ^),
der bei dieser Gelegenheit Latein sprach, dem Papste den Yorschla^r,
durch seine (Volpes) Yermittlung den Tatarenchan, mit dem er gute
Yerbindungen habe, gegen die Osmanen ins Feld zu bringen. Dieser
sei bereit, eine gewaltige Armee über Ungarn gegen den Sultan za
führen 3), wenn man ihm vom Beginn der Feindseligkeiten an monat-
lich 10.000 Dukaten Subsidien zahlen wolle. Doch fügte Yolpe hinzu,
man müsse erst noch eine Summe von etwa 6000 Dukaten opfern,
um den Chan gänzlich zu gewinnen.
Aber er fand keinen Anklang mit seinem Antrag; man fand die
Sache gerährlich, unsicher und zu kostspielig und lehnte ab^).
Dagegen wurden die Vorbereitungen zur Abreise Zoes eifrig ge-
fordert und der Papst machte bedeutende Auslagen für sie^). Sie er-
hielt einen ganzen kleinen Hofstaat uud auch ein apostolischer Legat,
Antonio Bonumbro, Bischof von Accia auf Korsica*), wurde mitge-
sandt, um Russland zur Union zu bekehren. Ferner befanden sich
in ihrem Gefolge viele Griechen, darunter Demetrios Trachaniotes,
der von den beiden Brüdern der Prinzessin an den Grossfursten ge-
sandt wurde 7). Am 21. Juni hatte sie und Yolpe in den vatikanischen
Gärten die Äbschiedsaudienz^) und am 24. reiste sie von Rom ab^).
») Jakob V. Voltena 1. c. col. 91. A. B. — Fierling p. 51—64.
*) Auch hier wird wie bei der ersten Audienz von »Redenden* in der Mehr-
zahl gesprochen, es ist aber ziemlich klar, dass darunter nur Volpe zu verstehen
ist, denn Latein dürfte sicherlich nur er alllein beherrscht haben.
3) »grandem exercitum, quem nee Asia nee Graecia sustinere posset*.
*) Jak. y. Volt. 1. c. col. 91. D. »qnod non satis tuta fides Oratorum vide-
retur*. Darnach Raynaldus a«. 1472 Nr. 49 (ed. Theiner XXIX p. B37) Karamsin.
(d.) VI. 48—49 lässt den Papst den Vorschlag machen und Volpe ihn ablehnen.
Die Uri'aohe dieses Irrtums ist, dass ihm sein Exemplar der Annal. eccles. im
Brand von 1812 zugrunde ging (russ. VI A. 89).
*) Pierling p. 56 — 58. Ausser den Geschenken erhielt sie 6000 Dukaten
als Aussteuer.
«) Pierling p. 59—60, 195—196. Vgl. Zschr. f. kath. Theol. XIV (1890)
676, 756.
') Nik. 44 TatiS^ew V. 29: Dimitri Manuilowiö. Pierling p. 59.
«) Bericht des mailändi sehen Gesandten. Pierling 61—62, 196.
*') Die Etappen waren folgende:
Ab Rom 24. Juni
An Siena 29. »
An Bologna 10. Juli
In Vicenza 20.— 21. Juli
An Nürnberg 10. August
An Lübeck 1. September
Ab Lübeck 10. September
An Rewal 21. September
Ab , 1. Oktober
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 637
Über Viterbo, Siena, Florenz, Bologua, Vicenza, Trient, Innsbruck,
Augsburg, Nürnberg und Lübeck ging der Weg nach Rewal, Dorpat,
wo sie von einem grossfürstlichen Boten begrüsst wurde i), dann über
Pskow und Nowgorod, wo sie überall ein festlicher Empfang er-
wartete, nach Moskau.
Hier traf sie am 12. November ein, aber bevor sie wirklich ihren
Einzug halten konnte, spielte sich eine äusserst unerquickliche Szene
ab, die dem päpstlichen Legaten einen Vorgeschmack dessen geben
konnte, was ihn in Moskau erwartete.
Als die Ankommenden i.m Abend des 11. November nur noch einige
Werst von der Stadt entfernt waren, meldete man dem Grossfürsten, dass
der Legat eiu grosses silbernes Ereuz vor sich hertragen lasse^), und
er berief eine Versammlung, der er die Frage, wie man sich hierin
zu benehmen habe, vorlegte. Die einen meinten, dass man die Sache
wohl dulden könne, andere waren dagegen: den Ausschlag gab der
Metropolit Philipp, welcher mit seiner Abreise drohte, wenn man
jenem den Einzug mit dem Kreuze gestatte'). So wurde der Bojar
Feodor Dawydowiö gesandt, um die Entfernung des Kreuzes zu ver-
langen, und der Legat fügte sich verätändigerweise ; weit heftiger
sträubte sich Volpe, indem er auf die Ehren hinwies, welche ihm und
allen russischen Gesandten in Italien erwiesen worden waren. Freilich
hatte er sich, wie die russische Chronik hinzufügt, in Italien als Katholik
benommen, obwohl er in Eussland zur griechischen Kirche übergetreten
war*). Indessen der Widerstand nützte nichts, der Bojar führte seinen
Aufkrag aus und das Kreuz njusste im Schlitten des Legaten versteckt
werden*). Hierauf konnte endlich am Morgen des 12. November der
Einzug erfolgen, der eine Festlichkeit für ganz Moskau war. Zuerst
wurde Zoe, die in den russischen Quellen Sophia genannt wird, von
dem Metropoliten empfangen und gesegnet und dann zur Mutter des
Grossfürsten geführt, bei der sie zuerst ihren Gatten sah und wo die
An Dorpat 6. Oktober
An Pskow II. Oktober
Ab Pskow 17. Oktober Ab Nowgorod 30. Oktober
An Nowgorod 25. Oktober' An Moskau 12. November
Nik. 48, 49. Wosskr. 175. L Psk. 245. Tatisdew V. 29, 31 f. Pierling p. 65—73.
») Karamsin VI, 50.
') Schon in Pskow hatte er Anstos« erregt. I. Psk. 245.
«) Nikon. 49. ,Nemos6no tomu byti koe, vo grad sej omu vniti, no i ne
pribliiatisja; asöeli ze tako uöinis, po6titi ego hotjai, no on vo vrata gradu, a
jaz otec tTOj drugimi vraty iz grada« etc. Ähnlich Tatisöew V« 33. — Nikon,
hat für diese ganze Sache weitaus die genauesten Nachrichten.
*) Nikon. 49—50.
») Nikon. 50. Wosskr. 176. — IL Sof. 197 sagt, dass der Bojar die Prin-
zessin 15 Werst von Moskau traf.
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638 Moritz Landwehr von Pragenan.
Verlobung stattfand; dann folgte eine Messe iu der provisoriscbeii
Kathedrale und die Kopulation in Gegenwart aller Verwandten, Fürsten,
des Legaten und der mitgekommenen Fremden^).
Am andern Tage hatten der Legat und der Gesandte von Sophias
Brüdern feierliche Audienz und beide überreichten Briefe und Ge-
schenke ='). Der erstere soll zwar den Versuch gemacht haben, den Gross-
fürsten zur Annahme der Union zu be wegen >); ein Beligionsgespräch
wurde veranstaltet, bei dem sich der Metropolit und ein gelehrter
Mönch I^ikita dem Legaten gänzlich überlegen gezeigt haben sollen^):
auf all dies kam doch eigentlich nichts an und Bonumbro wird wohl
bald eingesehen haben, dass ein Versuch, die Moskowiter für die Union
zu gewinnen, etwa soviel Aussicht auf Erfolg hatte, wie die Bekehrungs-
epistel Pias II. an den Sultan Muhammed, und die Hoffnungen, welche
man auf die Prinzessin gesetzt zu haben scheint^), haben sich sogleich
bei ihrem Eintritt auf russischen Boden als eitel erwiesen. Schon in
Pskow zeigte sie sich ganz und gar als orthodoxe Griechin, beim
Einzug iu Moskau hören wir nichts davon, dass sie sich des Legaten
^genommen hätte, und im weiteren Verlauf wird ihre volle Zu-
gehörigkeit zum orientalischen Glauben als ganz selbstverständlich
vorausgesetzt. Der Legat schied sicherlich mit dem Gef&hl, dass hier
alle Bemühungen vergeblich seien, aber er schied in Frieden, mit
Ehren und Geschenken überhäuft, zusammen mit dem Gesandten der
palaeologischen Prinzen am 26. Januar 1473^).
Wie hoch Iwan die nunmehr gewonnene Verbindung mit dem
byzantinischen Kaiserhause schätzte, ist bekannt und mehrfach hervor-
gehoben worden. Einerseits verlieh sie ihm ein eventuelles Erbrecht
auf das byzantinische Reich, ein Gesichtspunkt, den die venezianische
Signorie zuerst offiziell vertrat^), und andererseits gab sie ihm mit
«) Wosskr. 176. Nik. 50—51. Überall wird der Metropolit als Vollzieher
des Trauaktes genannt, nur II. fc'of. 197 und in der Lwowschen Chronik III. 22
der Protopop von Eolomna Opjeja.
«) Nikon. 51.
8) Karamsin VI. 54 wohl nur folgernd aus dem Religionsgespräche.
*) II. Sof. 197. Er antwortete schliesslich nur; »Ich habe keine Bücher bei
mir«. Der Metropolit starb bald hernach, am 5. April 1473. An seine Stelle
wurde der Bischof von Kolomna Gerontij 4. Juni eingeführt, 29. Juni installirt.
Wosskr. 178. Nibon. 52—55 II. Sof. 189. IV. Nowg. 151.
^) Krantz. Wandalia (Coloniae 1519) lib. XIII. cap. 8. £a quoque spea
fovebat pontificem Sixtum, quod inclinaret maritum puella ad suscipiendum ritus
ecclesiae Romanae etc.
ö) Wosskr. 177. Nikon. 52. Tatis^ew V. 34.
') An den Grossfürsten 4. Dez. 1473, •Comet, Le guerre dei Veneti p. 112
-113. Pierling 202— 203.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewi6. ' 639
dem Glänze des kaiserlichen Namens die Möglichkeit, sich gesell-
schaftlich über die anderen russischen Grossfürsten und Fürsten zu
erheben, während bis dahin der Herrscher von Moskau nur der
»Älteste« unter sonst der Wörde nach Gleichen gewesen war^). Vom
Jahre 1472 an gebrauchte er ein anderes Wappen, welches wahr-
scheinlich ein Geschenk Sophias war^), und 1497 nahm er geradezu
den byzantinischen Beichsadler in sein Wappen auf^). Er wurde
immer stolzer und unzugänglicher, die Hofhaltung prunkvoller, die
Etiquette strenger, er war der erste unter den moskowitischen Herrschern,
der den Namen des Schrecklichen (Groznyj) erhielt*).
Endlich wurde diese Heirat für Bussland dcidurch geradezu epoche-
Diachend, dass sie das bis dahin seit dem Mongoleneinfall gänzlich
isolirte Land zuerst wieder in näheren Kontakt mit . dem Abendlande
brachte^).
Eine Menge von griechischen, italienischen und deutschen Bau-
meistern, Eanonengiessem, Är/.ten, Handwerkern und anderen Leuten,
welche Kenntnisse besassen, die in Bussland selbst nicht zu finden
waren, aber nützlich für dessen materielle Wohlfahrt und Machtent-
wicklung werden konnten, kamen ins Land und leisteten die erspriess-
lichsten Dienste®). Der berühmteste unter ihnen war der vielseitige
Architekt Bodolfo Fioravanti degli Alberti, genannt Aristoteles, welcher
von Semen Tolbusin, der 1474 mit Gislardi nach Venedig kam, für
den Dienst des Grossfürsten gewonnen wurde und daün in Moskau
die grosse Kathedrale aufführte, welche alles bis dahin in Bussland
Dagewesene übei-traf^).
») Solowjow V. 81—82.
«) Vgl. Sobr. g08s. gr. i d. I. die Siegel vor und nach p. 228. Karamsin
(d.) VI. A. 23. — Caro V. 2. 525 scheint mir zu irren, wenn er angibt, dass
Iwan schon damals (1472) den Adler in das Wappen aufnahm.
») Sobr. goss. gram, i dog. I. 333. Karamsin 1. c.'
♦) Karamsin (r.) VI. A. 588 nach der »Latuchinskischen* Chronik und Pe-
treius. Mnskowische Chronik 165. Auch in Mankijew, Jadro rossijsk. istorii.
*) Lange glaubte man auch, dass Sophie Paläologa eine grosse Bibliothek
von griechischen Handschriften nach Russland mitgebracht habe. Eine ganze
Legende hatte sich darum gebildet. Bjelokurov hat erst 1899 den Nachweis
geliefert, dass es eine solche Bibliothek niemals gegeben hat. Vgl. die Be-
sprechung seines Buchs im ^urnal minist, narodn. prosvesö. Mai 1899 Bd. 323
S. 259-267.
«) Karams. (d.) VI. 55. 59—62. Pierling 115—132. Append. VIIL p. 205—207.
7) Er kam 26. März 1475 in Moskau an. Wosskr. 181. Nik. 69—60. IL Sof.
199. IV Kowg. 152. Die Kirche wurde 12. August 1479 eingeweiht, Wosskr.
201—203. Nikon. 108—109. II. Sof. 199—200. über Aristoteles selbst Pierling
124—125 nach E. Möntz. Hist. de TArt pendent la Renaissance. I. 115. Die
russischen Chroniken widmen ihm grosse Aufmerksamkeit.
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640 Moritz Landwehr von Pragenau.
Der ünterhäDdler dies-er für Russland so wichtigen Angelegenheit,
Volpe, erlebte jedoch keine Freude an seinem Werke: das tatarische
Allianzprojekt, welches er in Venedig vorgebracht hatte, wurde sein
Verderben. Denn als er mit Sophia in Moskau eintraf, erkannten
mehrere aus deren Gefolge den noch immer dort weilenden Trevisan
und machten, da man von seinem Auftrage wusste, dem Qrossftirsten
davon Mitteilung*). Erzürnt darüber, dass jemand gew> hatte, ihn
zu hintergehen, und dass ein fremder Gesandter, noch dazu an den
Chan, ohne sein Wissen in seinem Lande weilte, wollte er ihn töten
lassen und begnadigte ihn nur auf die dringenden Bitten Bonumbros
und der übrigen Fremden; doch Hess er ihn gefangen setzen und
übergab ihn der Bewachuug des Nikita Beklemyäew, während Volpe
nach Kolomna verbannt, seine Familie unter Wache gestellt und sein
Haus geplündert wurdet). Gislardi, der bei der Sache nicht kompro-
mittirt war, wurde beauftragt, dem venezianischen Dogen Mitteilung
von der Gefangensetzung Trevisans zu machen und ihm das Völker-
1 echtswidrige seines Benehmens vorzuhalten s). Er richtete in Venedig
seinen Auftrag aus und begab sich von da nach Rom und Neapel*).
Mit Briefen und Botschaften des Papstes an Iwan versehen kam er
dann wieder nach Venedig, wo man ihn zu den Beratungen über die
wegen Trevisan zu unternehmenden Schritte zuzog, und begab sich
dann, nachdem die notwendigen Schreiben ihm eingehändigt worden
waren, auf den Rückweg nach Moskau s). Am 6. Februar 1474 kam er
mit dem venezianischen Gesandten Paolo Ognibene, der zu Usunhassan
nach Persien reiste, nach Krakau^) und dürfte also etwa im April
oder Mai in Moskau eingetroffen sein.
') Darin stimmt der Rapport über die Lage Trevisans vom 21. Juli 1473
(Cornet p. 98. Pierling 201—202) an den venezianischen Senat vollkommen mit
Wosskr. 176 und Nik. 51 — 52. Darnach ist die abweichende Version in II. Sofl
197 beiseite zu lassen.
») Wosskr. 176. Nik. 51.
•) IL Sof. 197 ,cto tako sotvori? s menja öestj snjav, a v taj Öerez moju
zemlju öles posla a menja ne doloia?* Gislardi wird hier fillschlich Volpes Bruder
genannt. (Darnach Solowjow. V". 202).
*) Ob er wieder, wie Pierling p. 91 meint, den Papst durch ähnliche Ver-
sprechungen wie Volpe täuschte, ist wohl schwer zu sagen. Pierling sttltzt sich
nämlich nur auf folgende Worte des Papstes in einem Schreiben vom 1. Nov.
1473 an Nürnberg (p. 204 sq.): (Rutheni) qui nos in summum Pontificem Petri
successorem recognoscere volunt. — Vgl. Raynaldus a®. 1479. Nr. 30. (ed. Theiner.
XXIX. p. 602).
*) Beschlus» des Senates vom 20. Nov. 1473. Der Brief vom 4. Dezember.
— Comet. 106—107, 112—114. Pierling 202—203.
«) Dlugosz. XIV. 601. Die Absendung des Ognibene wird auch in der
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewid. 641
Der Grossfürst erfüllte in allen Stücken die Bitten der venezi-
anischen Signorie, da diese ihre Intentionen rückhultslos dargelegt
hatte, setzte Trevisan in Freiheit und sandte ihn reichlich ausgestattet
mit seinem eigenen Gesandten Lasarew und einem eben zurückkehrenden
Botschafter des Chans^ Karakuöuk, ins goldene Lager (19. Juli 1474) ^).
Trevisan blieb nahezu volle zwei Jahre dort, doch ist über seine Unter-
handlungen nichts bekannt. Lasarew kam 21. Oktober 1475 flüchtend
aus dem Lager^) und brachte die Nachricht von dem Scheitern dieser
l^egoziation^), doch zu früh, denn in der ersten Hälfte des Jahres
1476 erschien Trevisan in Venedig in Begleitung zweier tatarischer
Gesandten'^), welche der Republik ein Bündnis antrugen, kraft dessen
beide Mächte dieselben Freunde und Feinde haben sollten. Die Vene-
zianer waren zu bedeutenden Geldopfem bereit^) und sandten einen
Kurier an den Chan Ahmed, um ihm möglichst bald die Nachricht
von der Annahme seiner Vorschläge zu überbringen ö). Mitte des
Jahres wurde Trevisan nach Polen abgeordnet, um dort die Zustimmung
des Königs zum Durchzug der Tataren zu erwirken, wobei er jedoch
die bindendsten Versprechungen zu geben hatte, das» die Tartaren
die eigentlich litauischen und polnischen Gebiete nicht berühren
würden 7). Aber die Entscheidung Polens fiel begreiflicherweise un-
Instruktion für Contarini (Cornet. p. 120 vom 11. Februar 1474 Imore ven. 1473J)
erwähnt.
n Wosskr. 180. Nik. 56. 68. Tatisö. V. 40.
«) W088kr. 181. Nik. 62 »pribjezal iz Ordy«.
3) Es wird zwar nicht gesagt, dass Lasarew die Nachricht brachte, aber es
ißt wahrscheinlich. 11. Sof. 197. (Trevisan) ,zva carja: on ze ne objesßasja. Vgl.
Pierling 94.
*) Pierling 95. Der Chan Ahmed (in den venezianischen Papieren [Pierl. 203]
wird er Accomet genannt, was Pierling irrtümlich mit Mohammed übersetzt)
sandte Thair, (vgl. über diesen Abschnitt IL § 4 Anfang) sein Emir Timur
einen gewissen Brunacho Bathyr. Es dürfte hier angebracht sein darauf hin-
zuweisen, dass eben damals ein Sohn oder doch Verwandter Ahmeds die Krim
eroberte. (Vgl. II. Abschn. § 2). Das wird das Selbstgefühl des Chans sehr gehoben
haben. Die hier besprochene tatarische Gesandtschaft wird auch in der Instruktion
erw&hnt, welche die venezianische Signorie ihrem Gesandten an den Fürsten der
Moldau, Stephan, Eraanuel Gerardo erteilte (17. Mai 1476; Esarcu [Exarhu].
Stefan cel Marc, Bukarest 1874, Docum. IV. p. 35—42. Vgl. Xenopol. Istoria
Rominilor. Jassi 1888 ff. IL 340 f.). Es wird dabei gesagt, dass die Gesandten
des Chans behauptet hätten, dieser sei mit Stephan »wie ein Freund, ja sogar
wie ein Bruder*, was auch die moldauischen Gesandten in Venedig bestätigt
haben sollen.
^) Am 10. Mai bewilligten sie, wie es scheint, allein an Geschenken 2000
Dukaten. Pierling 1. c.
*) Pierling 1. c.
') Ebenda p. 96.
Mittheilnn^n XXV. 41
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g^2 Moritz Landwehr von Pr agenau.
günstig aus, und während Trevisan sich noch dort aufliielt, wurde
der Erzieher der königlichen Prinzen, Callimachusi), nach Venedig
geschickt, um die Signorie von dem ganzen Plane abzubringen. Er
ist noch 1476 dort angekommen*) und drang so in den Senat, dass
dieser am 18. März 1477 Trevisan abberief und damit, wie es scheint,
endgiltig auf seine Plane verzichtete s).
n. Abschnitt Russland 1479—1480.
1. Einleitung. Der zweite nowgorodische Feldzug
1477—1478*).
Die Verhältnisse in Nowgorod hatten sich nach 1471 nicht ge-
bessert. Die Spaltung der Bürgerschaft in eine litauische und mos-
kauische Partei, der Gegensatz zwischen den reichen, die Ämter okku-
pirenden Familien und den armen Volksschichten und uamentlich die
Hechtsunsicherheit^), die zeitweise zu gänzlich anarchischen Zuständen
führte, gab Iwan bald Gelegenheit, sich als Schiedsrichter in den
inneren Verhältnist^en der Stadt aufzuspielen. Da sich die Bürger-
schaft über die Possadnike und Bojaren beklagte, so zog er im
Oktober 1475 von Moskau aus und langte, auf dem ganzen Weg von
Hilfesuchenden, Klägern und Würdenträgem der Stadt mit Geschenken
erwartet, am 23. November in Nowgorod an<^). Es begann nun ein
Gericht, welches hauptsächlich die Bube herstellen sollte, daneben aber
auch die Anhänger Litauens schwer traf^). Nach mannigfachen Fest-
lichkeiten und Gastereien, während deren auch auf schwedisches An-
•) Über ihn vgl. Ciampi Bibliogr. crit. delle anticbe recipr. corriep. L 26 — 37.
Zeissberg, Poluiscbe Geschichtschreibung im Mittelalter. S. 349 — 403.
«) Vgl. Caro V. 2. 645. A. 1.
«) Pierling 97, 203, wo auch noch eine Antwort des Senates an Calli-
machus vom 25. Juni 1477 erwähnt ist. Es war beabsichtigt, die Stellung des
Callimachus zu dieser Sache und seine Schrift »De bis quae a Venetis tentaia
sunt etc< in einem eigenen Exkurs zu besprechen; dies musste jedoch wegen
Raummangels aufgegeben werden.
*) Die Vorgeschichte und Geschichte dieses Feldzugs waren ursprünglich
in ausführlicher Darstellung an die Spitze dieses zweiten Abschnittes gestellt.
Um Platz zu gewinnen, wurde der obige Auszug an die Stelle gesetzt.
*) Vgl. z. B. die Stimme eines unbeteiligten Ausländers, Giosafa Barbaro
(Ramusio Viaggi II. fol. 98 ro. B. vgl. über ihn Adelung, übersieht d. Reis. I.
139 ff.): >Erano (die Nowgoroder) huomini senza alcuna ragione, al presente
(nach der Unterwerfung) vivono con ragione e ci si fa giustizia. Vgl. auch
Michovia, De duob. Sarmatiis lib. I[, tract. I. cap. III. p. 2 (Cracoviae 1517)
und IV. Nowg. IV. 124.
«) Vgl. dafür Nikon. VI. 62—68, I. Sof. VI. 16— 18; II. Sof. VI. 200-205.
Karamsin (r.) VI. A. 139.
') II. Sof. 203, Nikon. VI. 65.
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Zur Geschichte Iwans III. WaKsiljewiö. g43
suchen der ablaufende Wafifenstillstand für Finnland verlängert worden
war*), reiste Iwan am 26. Jan, 1476 wieder ab. und nun begannen
viele Nowgoroder, denen die schnelle und kräftige Sechtshilfe des
Grossfiirsten zusagte, ihre Klagen an ihn zu richten und sich in Moskau
vor Gericht zu stellen, was die Preisgabe eines der wichtigsten Bechte
der Stadt bedeutete und demgemäss auch von moskauischer Seite als
grosser Erfolg gefeiert wurde*). Im Verlauf dieser Entwicklung kam
es dann dazu, dass einige nowgorodische Würdenträger Iwan die An-
rede jGossudar* satt ^Gospodin* gewährten (März 1477)'). Die erste
gebührt nur dem unumschränkten Herrscher und Iwan verlangte so-
fort von der Volksversammlung die dem Titel entsprechenden Herrscher-
rechte. Das fährte zu einem grossen Wutausbruch der Nowgoroder,
welche leugneten, zu jener Anrede ihre Zustimmung gegeben zu haben^),
und im weiteren Verlauf zum Kriegt), der in seinem äussern Hergang
vielfach an den von 1471 erinnert, nur dass diesmal die Nowgoroder
gar keine Feldschlacht wagten. Von Ende November 1477 bis zur
Mitte des Januar 1478 dauerte die Belagerung, während welcher fort-
während Verhandlungen geführt wurden, in denen die Nowgoroder
Schritt für Schritt zurückwichen, bis sie schliesslich zugeben mussten,
jene verhängnisvolle Anrede selbst anbefohlen zu haben, und auf ihre
Freiheit verzichteten. Nowgorod hörte auf, eine selbständige Bepublik
zu sein und sank zu einer privilegirten Provinzialstadt herab, die
Volksversammlung vei-schwaud und Iwan herrschte in Nowgorod „wie
in Moskau".
2. Litauen, die Krim und das goldene Lager in ihren Be-
ziehungen zu Moskau.
Auch bei dem eben erwähnten Kriege von 1477 — 1478 hatte
Nowgorod wieder wie 1471 auf litauische Hilfe gehoflFb und war wieder
•) II. Sof. 204, Karamsin (r.) VI. A. 142, Dalin, Gesch. des Reiches Schweden
(deutsch. Übers.) IL 607.
«) Vgl. Solowjow V. 34, Kostomarow VII. 211.
») Wo>8kr. 183, I. Sof. VL 18, II. Sof. 205, I. Pskow 255 haben gossudar,
nur Nikon. 71 f. gospodar. Vgl. dazu Arcibysew IV. A. 166.
*) Wahrscheinlich mit Recht, vgl. I. Pskow 255: ,Und sie übten diesen
Verrat ohne Wissen Gross-Nowgorods*. Dies gegen Belajew, Razskazy II. 589.
6) Vgl. dafür den in Wosskr., II. Sof. und Nikon eingeschobenen vollständig
gleichlautenden Sonderbericht. Darnach Karamsin (d.) VI. 86 — 102; Solowjow
V. 36—44; Belajew II. .-93—620. Kostomarow VII. 215—232 etc. Bezeichnend
für die Stimmung in Pskow ist die in I. Psk. 260 an den Fall Nowgorods ge-
knüpfte Betrachtung: »Und all dies ist geschehen nach Gottes Willen; was soll
man viel darüber denken und niederschreiben? Denn wie es Gott will, so hat
sich auch hier alles vollzogen*.
41*
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(544 Moritz Landwehr von Pra^enau.
iu seiner Hoffuang betrogen worden, und wenn es auch als eine un-
ersetzliche Machteinbus&e für Litaueu betrachtet werden muss, dass es
nun gäuzlich von jedem Einfluss in jenen Gegenden zurückgedrängt
wurdet), so ist doch speziell für das Jahr 1477 — 1478 König Kasimirs
Abneigung gegen einen Bruch mit Moskau leicht begreiflich, wenn
man die Gesamtlage seines Reiches betrachtet, in die er nun einmal
durch seine böhmische Politik geraten war.
Der ungarische Krieg nahm ihn so in Anspruch, dass er auch
einen offenen Friedensbruch Moskaus ungestraft hingehen Hess, ein
Zeichen, wie sehr sich seit dreissig Jahren die Dinge geändert hatten').
Im Herbst 1473 brachen moskowitische Truppen unter Semen Bekle-
myäew, dem Befehlshaber von Alksin im Jahre 1472, in das Gebiet
von Ljubutsk ein und verwüsteten es in der damals üblichen Weise.
Alles, was dagegen geschah, war, dass die Ljubucanen mit einem
Überfall auf den mit geringer Begleitung einherziehenden Fürsten
Semen Odojewski antworteten. Der Fürst wurde getötet, währeud
seine Leute entkamen 3). Dies waren die Anfänge eines Grenzkrieges,
der von da an in wachsender Ausdehnung und wechselnder Form
unuuterbrochen zwischen Moskau und Litauen geführt und bei dem
stets steigenden Übergewicht des ersteren für Litauen immer gefahr-
licher wurde. Kasimirs Politik war in dieser Beziehung von ver-
hängnisvoller Lauheit. Erst im September 1474 erschien ein litauischer
Gesandter, Bogdan, in Moskau*), doch wohl, um über diese Angelegen-
heit Klage zu führen, und 2. April 1475 sandte Iwan, wahrscheinlich
in derselben Sache, zwei Boten nach Litauen^).
Aber während die Verhältnisse hier immer prekärer wurden,
musste Litauen Geld und Mannschaften, welche es selbst so notwendig
gebraucht hätte, für polnische Zwecke nach dem Westen schicken»);
während die Gefiihr von Moskau immer drohender aufstieg, war
Kasimirs Aufmerksamkeit nach wie vor von den polnischen Interessen
») Vgl. Kojalowicz IL 247. Atque hie primus gradus fuit defluentiä Li^ua-
niae ab alto, quo eam Yitoldua cvexerat . . . Deinccps enim propo Bingulorum
bellorum pax aut Provinoiae integrae aut agrorum amissione constitit: raro ali*
quid ab hoste receptiun.
») Vgl. oben S. 615 mit A. 3-6.
») Woaskr. 178. Nikon. 55. IL. Sof. 198.
*) Nur Nikon. 59. In Wosskr. 181 wird die Ankunft Rogdans und eines
zweiten Boten, Waaska Ljubi^., erst üevbst 1475 gesetzt.
*) Wosskr. 181. Nikon. 60. — Vgl. für diese Zeit auch Narbutt, VIII. 194 f.
*) Im schlesischen Feldzug befanden sich auch Litauer und Tataren. Dhigosz
XIV. 608, 610, und die 24.000 Dukaten, die Wladyslaw 1474 erhielt, waren aus
dem litauischen Schatze. Stryjkowski II. 277.
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Zur üeachichte Iwans III. Wassiljewic. 545
in Anspruch genommen, die litjiuischen kamen stets erst in. zweiter
Linie in Betracht.
Erst nach dem Frieden sschluss mit Ungarn (April 1479) und der
Unterwerfung des Bischofs von Ermeland und des Deutschen Ordens
(Juli, resp. Oktober 1479)^) war Polen-Litauen wenigstens aus den
drängendsten Verwicklungen gerettet, zu spät, um Kasimii* die Möglich-
keit zu geben, die Unterwerfung Nowgorods von 1477 — 1478 zu
hindern, aber früh genug, dass er bei bedeutenden Anstrengungen
die gänzliche Unterjochung der Stadt (1479 — 1480) hätte abwenden
oder doch im Verein mit dem wieder bereitstehenden Chan Ahmed
die verlorene Stellung zurück gewinnen können.
Der zweite Feldzug Iwans gegen Nowgorod hat in Litauen un-
geheure Aufregung hervorgerufen, und wenn es wahr ist, dass mosko-
witische Truppen durch litauisches Gebiet zogen, und dabei grosse
Verheerungen anrichteten 2), so wäre das allerdings ein Zeichen ganz
besonderer Missachtung gegen Litauen gewesen, und es ist begreiflich,
wenn dieses durch das ganze Land (Litauen und Samaiten) ein Auf-
gebot erliess^) und von Kasimir immer aufgeregter kräftige Mittel
gegen Moskau verlangte. Hieher ist die Forderung der Litauer zu
rechnen, mit der sie ihn im März 1478 bestürmten, ihnen in einem
seiner älteren Söhne einen eigenen Statthalter zu setzen^), denn man
hoflFte dann wieder eine litauische Politik treiben zu können, während
unter den obwaltenden Verhältnissen eine solche kaum möglich war.
Zunächst blieben diese Bemühungen ohne jeden Erfolg und die
Bestrebungen Kasimirs und seiner Beamten waren mehr auf die inneren
Verhältnisse des Reiches als auf seine äussere Machtentfaltung ge-
») Der Vertrag über Böhmen, Diugosz XIV. 670-673. Caro V. 1. 459—
460. — Die endgiltige Form bei Theiner. Monumenta Hung. 11. Nr. 643, p. 460. —
Der Friede zwischen Ungarn und Polen bei Dogiel, Codex diplomaticus. I. Nr. 30,
p. 77—79. — Friede Polens mit Ermeland und dem Orden, Diug. XIV. 686—688,
690—694. - Der Vertrag des ersteren bei Dogiel. IV. Nr. 134, p. 182—184, der
des letzteren im Königsberger Archiv (Caro V. U 471 — 474).
*) Caro V. 2. 525—526. Die Livlftnder meldeten nach Preussen, dass Iwan
mit der Forderung an Litauen herangetreten sei, ihm Polozk, Smolensk und alle
anderen rassischen Länder auszuliefern, was wohl sehr der Bestätigung bedHrfke
Caro, 1. c. nach Napiersky. Index corp. bist. dipl. Liv. II. 2113, 2115. Vgl.
Danilowicz Skarbiec Diplomatöw etc. IL Nr. 1993. ff.
*) Ebenda. Wenn aber Caro meint, dass dies die 10.000 (nicht 1000) Mann
seien, die Kasimir bei Smolensk aufstellte (er verweist dabei auf Karams. (d.)
VI. 135), so dürfte das nicht richtig sein, denn diese Nachricht stammt aus II. Psk.
(Vgl. Kara-nsin [r.l VL A. 266), wo sie sich auf das J. 1483—1484 bezieht.
*) Dlugosz XIV. 669—670.
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g46 Moritz Landwehr von Pragenau.
richtet^). Die Annäherung Litauens an die polnischen Einrichtungen
und Formen und die Verbreitung der kirchlichen Union war sein Haupt-
ziel 2). Leider sind die Nachrichten über die litauische Geschichte
dieser Zeit sehr spärlich^), so dass sich kein genügend klares Bild von
diesen Zuständen gewinnen lässt.
Man erhält den Eindruck, dass doch einigermassen an der Aus-
bildung und Festigung der Union gearbeitet wurde und zweifellos
hat sie auch einige Fortschritte gemacht und mit ihr die katholische
Kirche^). Aber die orthodoxe Kirche leistete einen äusserst hart-
näckigen Widerstand, auch in den unirten Diözesen behielt sie eine
grosse Menge von Anhängern, die Bischöfe der Eiewer Metropolie
hielten an dem 1474 gewählten orthodoxen Metropoliten Misail fest^),
und der ganze Osten des Beiches blieb rein orthodox*). All diese
Elemente mögen Kasimir für einen grossen Kampf gegen Moskau nicht
verlässlich genug erschienen sein, wohl derjenige Umstand, welcher noch
die triftigste Entschuldigung für seine schwächliche östliche Politik bildet.
Aber er war auch dort, wo diese Bücksicht wegfiel, nicht glück-
licher, gegen die Osmanen. Zwar in der Moldau hielt vorerst der
tatkräftige Fürst Stefan „der Grosse '^ die Feinde noch zurück, abur die
Krim fiel in ihre Hände und die dort hausenden Tataren wurden
unter Mengli Girej, den sich Kasimir durch Iwan abspenstig machen
liess^), bald ebenso getahrliche Feinde, wie sie früher unter Hadji
Girej nützliche Freunde gewesen waren.
Iwun hatte sich zuerst durch einen reichen, in Kaffa lebenden
Juden, Chozi Kokos, mit Mengli Girej in Verbindung gesetzt. Der
•) Kojalowicz IL 245. Tantum erat tunc pacis domi forisque Lituaniae, ut
. . . etiaro armorum ducibus ad promovendas religionis res abunde suppeteret etc.
«) Caro V. 2. 514—517. Vgl. auch Czermak in d. Rozprawy d. Krak. Ak.
(II) Bd. 19, S. 381.
•) Stryjkowski hat für die ganze Zeit von 1471 bis 1480 (p. 272—285) nur
wenige Zeilen an Nachrichten, die sich nicht auch in Dlugosz finden.
*) Caro V. 2. 516. Vgl. Acta sanctorum (Bollandistarum) Martii tomus L
p. 343, col. 1. ß/C = Septembr, tom. U. p. XXIV. col. 2. F. — Blachute Arbeit
im Ewartaln. teob, Warsz. 1903 war mir nicht erreichbar.
^\ EinigCR hierüber bietet die Zusammenstellung bei Batjuskov, Bjelorus8\ja
i Litva Petersb. 1890 S. 123—136. Misail wird allerdings von Pelesz I. 475 ff.
ftir die Union in Anspruch genommen, auf Grund des Schreibens vom März 1476
an den Papbt. Vgl. Pelesz L 476 u. A. 116. — Vgl. auch Makarij IX. 37 ff.
Golubinski IL 1, 533. «) Caro V. 2, 518 oben.
7) Für Kasimirs Beziehungen zur Krim vgl. Pulaski, Stosunek Polski z
Mendli Girejom. Lemberg 1881 u. Bd. XLI des ,Sbomik« der Petersburger
bist. Ges. Auch hier (vgl. I. Abschn. S. 619, A. 4) vermisse ich schmerzlich
Smirnows Werk (Krymskoe cbaustvo).
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Zur Geschichte Iwans IIL WassiljewiÖ. 647
letztere sandte hierauf des Cbozi Eokos Schwager, Issup, mit einem
freundlichen Schreiben nach Moskau und Iwan hinwieder seinen
Dolmetsch, Iwanöd, in die Krim, um einen Bund zu schliessen^).
Schon 1471 verpflichtete sich Mengli Girej zu Freundschaft und Liebe
gegen Iwan^), doch wie es scheint, ohne einen förmlichen Vertrag
einzugehen. Erst zu Anfang 1474 traf sein Gesandter Hadji Baba
(Azibaba) in feierlicher Sendung in Moskau ein, brachte dem Gross-
fiirsten die freudige Nachriebt, dass ihn der Chan zum Bruder und
Freund annehmen wolle®), und beschwor vorläufig den zwischen den
beiden Reichen aufgerichteten Freundschaftsvertrag*). Iwan überhäufte
ihn mit Ehren und sandte, als er zurückkehrte, Nikita BeklemySew
an den Chan (31. März 1474)^). Die diesem mitgegebene Instruktion
ist noch erhalten«) und zeigt in merkwürdiger Weise, wie demütig
sich der gewaltige OrossfÜrst gegenüber den Tatarenchanen benahm,
wie die mit Grauen gemischte Ehrfurcht vor diesen aus früheren
Zeiten noch nachwirkte. „Der ürossförat schlägt vor Dir das Haupt",
hatte Beklemydew zu sagen, „Dein Bote Azibaba hat mir verkündet,
dass du mich begnaden und ebenso wie den König Kasimir in brüder-
licher Freundschaft und Liebe halten willst. Und da ich Deine Be-
gnadung hörte und Deinen Jarlyk [Schreiben] sah, schickte ich meinen
Bojaren zu Dir, das Haupt vor dir zu schlagen, [mit der Bitte], Du
mögest geruhen, mich auch ferner, wie Du angefangen hast mich zu
begnaden, bis ans Ende zu begnaden*.
Trotz dieser überfliessenden Artigkeit vergass jedoch Iwan nicht,
seinem Gesandten aufzutragen, wenn möglich zu verhindern, dass der Chan
in dem Vertrag den Ausdruck „begnaden* anwende. Sollte dieser jedoch
durchaus darauf bestehen und auch die Verträge mit Kasimir diesen
Ausdruck enthalten, dann hatte er nachzugeben. Es sollte vermieden
werden, unter den Feinden, gegen die man zusammenhalten wolle,
auch Ahmed zu nennen, gebe aber der Chan nicht nach, so müsse
auch folgender Satz eingeschoben werden: „Wenn Ahmed oder Kasimir
gegen Moskau ziehen, so soll Mengli Girej selbst oder sein Bruder
gegen sie ins Feld rücken*. Auf keinen Fall durfte Beklemyäew die
Bedingung aufnehmen, dass der Grossfürst den Verkehr mit dem
») Sboraik XLI. Nr. 1, S. 1—9, Instrukt. für Beklemysew, spez. S. 5—7.
Vgl. Karamsin (d.) VI. 66 f.
«) Vgl. oben S. 624, A. 1.
5) Wo88kr. 178—179. Nik. 56—56. l. Sof 32. Sbovnik 1. c. p. 1.
*) Karainaiii VI. 67.
*) Wosskr. 179. Nik. 56. I. Sof. 32.
") Im Archiv des Min. d. ausw. Angel, in M ekau, Krim Nr. 1 Blatt 14.
Sbomik 1. c, vgl. Karams. (r.) VI. A. 124. Solowjow. V. A. 125.
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648 Moritz Land wehr von Pragenau.
goldenen Lager abbrechen solle') und ebensowenig die, ,,Geschenke
zu senden wie Kasiiuir*^; im äussersten Fall konnte er sich zu dem
Wortlaut herbeilassen: ,Der Grossfürst soll Geschenke schicken und
sie nicht verkleinern* 2).
So kam denn der erste feierliche A'ertrag zwischen Moskau und
der Krim zustande: Meiigli Girej behauptete den Vorrang und das
Wort ^begnaden*. In dem Schriftstücke wurde nur die beiderseitige
Verpflichtung zur Hilfe gegen jederman ausgesprochen, ohne dass
Namen genannt wurden.
Am 15. November 1474 kam Beklemyäew nach Moskau zurück
und mit ihm erschien der Gesandte des Chaus, Dowletek Mursa^), mit
vielen Gesehenken. Am anderen Tage richtete er seine Botschaft aus
und leistete den Eid auf den Vertrag, hierauf küsste Iwan das Kreuz,
nannte aber dabei Ahmed nicht, da auch Mengli Girej Kasimir nicht
erwähnt hatte. Am 27. März 1475 ging dann ein neuer 'Gesandter,
Alexjej Starkow mit dem abreisenden Dowletek nach der Krim ab*).
Ehe sie jedoch dort ankamen, war Mengli Girej gestürzt und Kaffa
von den Osmancn erobert.
Diese gänzliche Umwälzung in den Verhältnissen der Krim war
der Hauptsache nach — denn die Einzelheiten sind sehr unsicher —
folgendermassen herbeigeführt worden.
Über die Tataren, welche in und um Kaffa wohnten, hatte ein
tatarischer Murse, der vom Chan eingesetzt wurde, als sogenannter
Tudun^) die Gerichtsbarkeit auszuüben. Dieses Amt war nun zu An-
fang der siebziger Jahre in den Händen eines gewissen Eminek bej^),
den jedoch die Witwe seines Vorgängers Mamak im Interesse ihres
>) Posly muzdu Moskvoju i Ordoje ne mogut ne hodit potomu öto gospo-
darja otöina s Ahmatom na odnom polje, a kocjnjet podlje ospodarja moego
jezeljet. Sbornik a. a. 0. S. 4, ebenso S. 19.
«) Für das ganze Solowojw V. 116—118 und Karamsin (d.) VI. 67. Für die
Übrigen Aufträge Beklemyiewe; Sbornik 1. c. und Karams. VI. 68.
') Dowletek Mursa ist der zweite Sohn des gleich zu erwähnenden Kminek
(Aminiak), wie aus Akty zap. Ross. 1. Nr. 142, p. 165, Pulaski Dokum. Nr. 30,
p. 228 hervorgeht, wo er Omeniakowicz, d. h. Sohn des Omeniak (-= Eminek)
genannt wird. Vgl. auch Sbornik XLI. Register.
*) Wosskr. 180 f. Nikon. 59 f.
ß) Vgl. Heyd IL ^70 A. 4.
•) Dieser wird in üeklernysews und Starkows Instruktion (Sbornik XLI.
9—13, Karamsin (russ.) VI. A. 124) als Aminiak unter den zu, beschenkenden
Grossen des Chans an erster Stelle arenanut. Ebenso schwört Mengli Girej »auf
seine Seele und die des Fürsten Aminiak und aller Fürsten etc.*, (Pulaski,
Dokum. Nr. 7^, p. 204. Vgl. p. 202, wo Jezycza nur für Aminiak verschrieben
sein muss. VgL auch Emineks und Kasimirs Briefwechsel daselbst p. 206 f.).
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Zur Geschichte Iwans Hl. WassiljewiÖ. (549
Sohnes Sertak^) aus dieser Stellung zu verdrängen suchte. Nach
längeren, zuerst erfolglosen Wühlereien gelang es ihr, den genuesi-
schen Konsul Antoniotto della Gabella und andere Beamte von Kaffa,
darunter namentlich einen gewissen Squarciafico, zu bcätechen, und
diese setzten sich (Dezember 1474) bei Mengli Girej dafür ein, dass
Eminek abgesetzt und sein Amt Sertak übertragen werde. Als nun
der Chan nach Kaflfa kam, um die Streitfrage zu untersuchen^), drohte
ihm die genuesische Kolonialregierung mit der Freilassung seiner bis
1471 in Kaffa, von da an in Sudak gefangen gehaltenen Brüder für
den Fall, dass er nicht nachgebe. Das v^irkte, Mengli Girej gab nach,
setzte Eminek ab und installirte Sertak, aber nun erhoben sich fa^t
alle Tataren für den benachteiligten Eminek und es soll eine Einladung
an Sultan Muhantmed ergangen isein, sich der genuesischen Besitzungen
der Halbinsel zu bemächtigen®). Mengli Girejs Bruder Haidar scheint
sich sogleich an die Spitze der Unzufriedenen gestellt zu haben, da
er wohl hoffen mochte, sich bei dieser guten Gelegenheit selbst auf
den Thron zu schwingen, und der Chan, der sich in seiner Residenz
Kerkri nicht halten konnte^ warf sich schliesslich mit 1500 treu ge-
bliebenen Reitern nach KaflFa, welches von Haidar und Emiuek mit
einem Tatarenheere schon sechs Wochen lang belagert wurde, als am
1. Juni 1475 der osmanisrhe Pascha Ahmed Kedük mit Flotte und
Landmacht davor erschien und die Stadt nach nur sechstägiger Bela-
gerung durch Kapitulation einnahm*). Ob Mengli Girej schon hier
») So lauten die Namen bei Heyd II. 400 nach Vigna, Codice diploro. delle
colonie Tauro-Liguri in: Aiti della societö Ligure VI. und VII. — Howorth IL
1, 452 schreibt, wohl nach Sestrenczewicz Mamai und Seidak. Aue den von
Pulaski veröffentlichten Dokumenten (sie sind z. T. schon in Muchanows 8bornik
veröffentlicht und von Gol^biowski, Dzieje PoUki za Jagiellonöw III benützt
worden) ersieht man, dass Eminek mehrere Brüder besass, von denen zwei
(Jakim Choza und Andrysza) im Jahre 1480 seit längerer Zeit in litauischer Ge-
fangenschaft waren .(Nr. 11, p. 206), während ein dritter, Mamak, als sein
Vorgänger und als verstorben angeführt wird. (Nr. 13, p. 207 f.). Damach ist
es wohl wahrscheinlich, dass der im Text erwähnte Vorgänger Mamak eben
Eraineks Bruder, Sertak also Emineks Neffe wftr.
») Man beschuldigte pjninek, vielleicht mit Recht, der Verbindung mit den
Osnianen. Heyd II. 401 u. A. 1 nach Canale. Della Crimea III. 346 ff.
«) Das ibt leicht möglich, auch Hadji Girej hatte ja schon KafiBa im Bunde
mit den Osmanen belagert (Juli 1454). Vgl. Heyd II. 382, 385, 388.
*) Am besten scheint mir die Sache bei Ileyd IL 400 ff. dargestellt zu
sein (nach Vigna Cod. dipl. vol. II. (VII.). Canale, Della Crimea III. 346 ff. und
Agostino Giustiniani. Annali di Genova p. 226 dq.). Vgl. Sestrenczewicz II
172-182, 213 f. Howorth II. 1, 452 f. — Hammer. Osman. Gesch, IL )42 und
Krim S. 83 bietet nicht viel, Zinkeisen, Gesch. d. osm. Reiches IL 385—387
nicht viel mehr. Caro V. 1, 445, A. 2 hebt den Bericht des Matthias von Lomcza
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650 Moritz Landwehr von Pragenau.
oder erst in Mangup^), wohin er nach einer Tradition geflohen sein
soll, den Osmanen in die Hände fiel, ist wohl nicht mehr zu entscheiden,
jedenfalls kam auch diese Stadt in ihre Gewalt; er selbst wurde mit
zweien seiner Brüder nach Konstantinopel gebracht*), Nur-Dewlet
scheint wieder die Herrschaft über die krimschen Tataren gewonnen
bei Diugosz XIV 629—630 hervor. Aber auch er ist verhältnismäsaig Rrmlich, obwohl
Matthias allerdings wahrscheinlich viel mehr b^tte sagen können, da er vielleicht
sogar Augenzeuge war. Er ist wahrscheinlich der litauische Gesandte, welchen
Contarini (Ramusio U. fol. 113 r«. D.) als auf der Reise zum Chan erwähnt
(Mai 1474). Es verdient hervorgehoben zu werden, dass sich die Nachricht von
einem schon seit fGLnf Jahren geplanten Verrat der vornehmsten Bürger Eaifas,
welche sich in Malipiero's Annali Veneti p. 111 findet und von Hejd IL. 401,
A. 3 als sicher falsch verworfen wird, auch schon bei Matthias von Lomcza
nachweisen lässt. Bei Sestrenczewicz (IL Ausg. 335 ff. nach Heyd. In der
ersten Ausg. findet sich diese Stelle nicht) werden die Verräter Armenier ge-
nannt, bei Stryjk. IE. '280 Wlachen. Dass Armenier zahlreich waren in Eaffa,
zeigt 7s, B. Lukasi, Hist. Armenioium Transsilv. Wien 1859, p. 13, Nr. 65. Nach
Canale, Della Crimea III. 316 befanden sich auch wallachische (besser moldauische)
Truppen in Kaffa. Vgl. PapadopolCalimach, Analele 1. c. p. 110. Endlich sei
gegen Heyd IL 403 A. 3 bemerkt, dass die Nachricht von dem Bischof Simon
von Eaffa, der bei Martin Gastold in Kiew um Hilfe bat und, als er den Fall
der Stadt erfuhr, vor Schrecken starb, auch in der Kronika Bychowca p. 61 vor-
kommt. Vgl. Stryjk. 1. c. Über die Tätigkeit vertriebener Genuesen in Kiew
in Verbreitung hnmanistiacher Bildung vgl. Narbutt VI IL 205.
1) Die Heiren von Mangup (Mnngopul) sind vielleicht mit den »domini
Thedori« der italienischen Nachrichten identisch. Heyd IL 212—215. Starke ws
Instruktion, Sbomik XLI. 12 f. zeigt, dass Unterhandlungen zwischen dem Fürsten
Isaiko von Mangup und dem GrossfBrsten stattfanden über Verheiratung von
des ersteren Tochter mit Iwan dem Jüngeren. Nach moldauischen Nachrichten
dürfte dieser Isaiko wohl als vorletzter Fürst von Mangup zu betrachten sein,
sowie als Vater Alexanders und der Maria, welche seit 1472 die Gemahlin des
Wojwoden Stephan war. Vgl. Ureche (Kogalniceanu, Cronicele I.«; 158 Xenopol.
Ist. Romtnilor. Jassi 1888 ff. II. 335 nach der rumän. Zschr. Columna lui Traian
1883 p. 43 sq. und Monum. Hung. bist., Acta extera V. p. 269, 271, 309, VI. 306.
Er muss kurz vor der Katastrophe gestorben sein. — Nach dieser wurde Maria von
Stephan Verstössen und starb Dez. 147«*. Ihre Gebeine ruhen in der Klosterkirche
von Put na in der Bukowina. Xenop. IL 398. Die Familie leitete sich von den
Komnenen des Kaisertums Trapezunt ab, wodurch sie auch mit Usunhassan von
Persien verwandt war, Marias Grabmai zeigt auch den byzantinischen Doppeladler
(vgl. Papadopol Culimach 1. c. p. 10 sq. und die dort zitirten Quellen), was be-
greiflich macht, dass Iwan sich bereit zeigte, seinen Sohn mit einer Tochter
dieues Hauses zu vermählen. Die Sache verdiente eine genauere Untersuchung.
») Dlug. XIV. 629. Darnach Cromer 625. Nach Chair Ullah Gesch. des
osm. R. VIII. 157—169, zitirt von Weljam.-Sern. I. Note 48, S. 167 wurden mit
Mengli Girej zugleich zwei seiner Söhne, Muhammed Girej und Jagmur Mirsa,
gefangen genommen.
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Zur Geschichte Iwans III. Waseiljewiß. ß5j^
zu habend) uud der Sultan wünschte mit ihm Freundschaft zu halten,
wie ja auch sein Kriegszug nicht gegen die Tataren, &ondern lediglich
gegen die Genuesen gerichtet gewesen war*). Bei dem Feldzug, wel-
chen Muhammed II. dann 1476 gegen die Moldau unternahm, zog
ihm ein starkes Tatarenheer vom Osten zu Hilfe, wurde aber vom
Wojwoden Stephan vollständig geschlagen und bis zum Dniepr gejagt^).
Es ist daher nicht recht klar, wie man als Ursache von Nur-Üewlets
abermaligem Sturz und der Einsetzung Meugli Girejs durch den Sultan
anführen kann, dass jener die von diesem geforderte Diversion gegen die
Moldau nicht ausführte; sie ist ja tatsächlich, wenu auch mit schlech-
tem Erfolg unternommen worden; es scheint auch nicht einmal, daas
Nur-Dewlet bei Muhammed IL geradezu in Ungna.le fiel*), er dürfte
vielmehr auch jetzt wieder wie während seiner ersten Eegierung sich
seiner Stellung nicht ganz gewachsen gezeigt haben und Eminek,
derselbe der Mengli Girej's Sturz herbeigerührt hatte, wandte sich an
den Sultan mit der Bitte um dessen Wiedereinsetzung^). Das geschah
denn auch und Mengli Girej erschien als türkischer Vasall mit einem
ihm zur Verfügung gestellten Heer in der Krim*), aber bevor er den sich
erhebenden Widerstand der Tataren gegen eine formliche Unterwerfung
brechen und sie befestigen konnte'), wurde er, — wie es heisst —
*) Howorth IL 1, 465. Wosskr. 181 und Tatisßew V. 41 sagen, dass zwei
Brüder Mengli Girejs entflohen. Wenn eich Nur-Dewlet darunter befand, so
würde dies genugsam erklären, wie er jetzt wieder zur Herrechaft kam. Nach
Welj.-Sern. I. 169 findet sich diese Nachricht auch im Russki vremennik II. 97
und Prodolz. Nest. Ijet 285. — Von Nur-Dewlet besteht eine Münze (Welj.-Sern.
I. Note 51, S. 177 f., Howorth l. c.) mit undeutlicher Jahreszahl. Sie wurde
878, = 1473 — 1474 gelesen. Da aber Nur-Dewlet damals in Sndak gefangen sass,
so müsstc sie wohl besser 1475—1476 gesetzt werden.
») Welj.-Sern. 1. c nach Chair üllah.
') DlugOtfz XIV. 644. MerkwQrdigerweise scheinen die meisten moldauischen
Chroniken diesen Sieg nicht zu erwähnen. Vgl. Xenopol II. 348. Siehe jedoch
Uieche p. 164 sq. sub a®. 6984.
*) Es wäre sonst schwer verständlich, wie er noch im März 1478 zugleich
mit dem Sultan hätte eine üesandtschaft nach Polen schicken können. Dlugosz
XIV. 670. Vgl. weiter unten.
*) Diese Angabe Djenabi's (Hammer, üsm. G. IL 142, Krim 34) wird da-
durch wahrscheinlich, dass Eminek nach Mengli Girejs Restauration wieder hoch
in Ehren stand.
«) Diese kurze Zwischenregierung ist nicht gnnz sicher bezeugt. Allerdings
würde sie die von Howorth 1. c. hervorgehobene Schwierigkeit beseitigen. Es
ist jedoch möglich, dass Sestrenczewicz H. 213 mit seiner Nachricht, dass Mengli
Girej drei Jahre lang in Eonstantinopel gelingen gehalten wurde, recht behält.
') Diese Nachricht kann man vielleicht Seatreucz. II. 217 f. entnehmen,
obwohl sie bei ihm in eine andere Zeit lallen würde. — Über die Formen der
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652 Moritz Lsindwehr von Pragentiu.
von einem Sohn Ahmeds vertrieben, der luit einem grossen Heer die
ganze Krim eroberte*). Unmittelbar darauf erscheint ein gewisser
Zeuebek (Djanibeg) als Herr der krimschen Horde, der den Gross-
fQrsten durch seinen Gesandten Jafar Berdjej um Zuflucht in dessen
Reich bat, wenn er vertrieben würde^). Iwan antwortete gunstig und
schlug zugleich die Erneuerung des von Mengli Girej eingegangenen
Bündnisses vor, was wahrscheinlich angenommen warde^) In der Tat
war Djanibegs Regierung von kurzer Dauer, denn Mengli Qirej ver-
jagte ihn spätestens Mitte 1478^), so dass er wirklich nach Russland
Einsetzung und die Bedingungen vgl. Langlfes bei Forster Voyage. Paris 1802.
in. 405 f. Sestrencz. II. 214—217. Hammer, Krim 34 f.
») Wosskr. 183 ganz allein (?). Tatisöew V. 48.
*) Vgl. die Instruktion vom 5. Sept. 1477 für den Tataren Teraeä, iSbornik
XLI. 13 t. Da nun der Chan Ahmed keinen Sohn namens Djanibeg besaas,
soviel man weiss [ich möchte hier erwähnen, dass nach Pulaski Dok, Nr. 22,
47, 69, p.*220, 256, 279 den bisher bekannten Söhnen Ahmeds noch Ablumgirym
hinzuzufügen ist, der ca. 1486 eine selbständige Herrschaft gewann], so löste
Karamsin die Frage so, dass er annahm, dass Ahmed »freiwillig oder gezwungen*
die Krim an diesen Djanibeg abtrat. Es wäre aber auch möglich, dass Wosskr.
nur irrtümlich den Eroberer der Krim Ahmeds Sohn nennt, und dass diese Erobe-
rung gleich durch Djanibeg geschah, der vielleicht ein Grossneffe Ahmeds war.
Seine Identifizirung mit Eminek (Hammer, Gold. H. 405, darnach Caro V. 2,
546 — 548; ist sicher unrichtig, vielmehr ist Eminek, wie schon einmal oben er-
wähnt gleich Aminiak, der bei Caro V. 2, 547 auch erwähnt ist. Karamsin
und Pulaski 14 sind speziell hier nicht einwandfrei. Howorth II. 1, 350 ver-
mutet, dass Djanibeg ein Bruder Kassymchans und' also einer der drei Herren
von Astrachan war, welche Contarini (Ramusio IL fol. 121 ro. C). erwähnt Das
wäre ja immerhin möglich und man könnte zur Unterstützung dieser Ansicht
etwa anführen, dags Contarini die Verbindung dieser Fürsten mit Moskau bezeugt
und andrerseits der Grossfürst in der Instruktion für Starkow (Sbornik XU. p. 9)
erwähnt, dass ihn Zenebek schon im J. 1474 um Aufnahme in sein Reich gebeten
habe; er habe ihn nicht aufgenommen, da er nicht wusste, ob dies Mengli Girej
angenehm sei. Jetzt, da dieser es selbst wünsche, habe er ,um ihn in die Horde
gesandt«. Das stimmt recht gut mit Howorths Vermutung. Andererseits ist zu
erwähnen, dass in dem Stammbaum der Geschlechtsbücher p. 24, Welj.-Sern.
Note 21, p. 151 ein Janibeg vorkommt, der ein Grossneffe des Chans Achmed
war und hier ebenfalls in Betracht käme.
») Sbornik XLI. 13 f. Instruktion iiir den Tataren Temes 5. Sept. 1477.
Vgl. auch Karamsin (d.) VI. 70.
*) Genauer lässt sich das nicht feststellen. Nur das ist ziemlich gewiss
(Pulaski, Stoaunek Polski z Mendli Girejom S. 15 und S. 201. Mengli Girejs Brief
an den Wojwoden von Kiew), dass der von Dlugosz XIV. 677—678 erwähnte
Tatareneinfall von 1478 schon in Mengli Girejs Regierungszeit fällt. Diese Inva-
sion setzt Dlugosz ungefUhr gleichzeitig mit dem grossen Türkeneinfall in
Kärnten. Dieser geschah nun zwischen dem 26. Juli und 15. August 1478
(Ankershofcn, Handbuch d. Gesch. v. Kärnten, Klagenfurt 1856 ff. II. Abteilung
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiß. 653
floh; dorthin kamen im Herbst 1479 auch Mengli Girej's Brüder, Nur-
Dewlet und Haidar, nachdem sie zuerst in Litauen Zuflucht gesucht
und diesen Aufenthalt wahrscheinlich infolge von Beklamationen ihres
Bruders hatten verlassen müssen^). Sobald sich Mengli Girej einiger-
massen befestigt hatte, knüpfte er seine alten diplomatischen Bezie-
hungen sowohl zu Litauen wie zu Moskau wieder an, nur dass letzteres
bei ihm immer mehr Einfluss gewann, während die mit Litauen ge-
wechselten Gesandtschaften und Aktenstücke bald jede reelle Bedeu-
tung verloren^). Iwan Hess ihn, sobald er Kunde von seinem aber-
maligen Regierungsantritt erhalten hatte, durch einen Kurier beglück-
wünschen und saudte hierauf den Bojaren Iwan Swenez im Anfange
des Jahres 1480 an ihn. Dieser hatte zu betonen, dass Iwan Mengli
Girej's Brüder und Djanibeg (Zenebek) trotzt der schweren pekuniären
Opfer, die ihm das auferlege, in sein Reich aufgenommen habe, um
sie für ihn (Mengli Girej) unschädlich zu machen ; ferner sollte er wo
möglich einen Vertrag gegen Kasimir und Ahmed zustaudebringen,
dem gemäss beide Reiche sich verpflichteten, als ein einziger Staat zu
handeln^). Dieser Vertrag wurde denn auch wirklich erreicht und so
der Bund hergestellt, welcher von da an beide Herrscher bis zu Iwuns
Tode verband*) und beiden grosse Vorteile gewährte, und noch im
Bd. 1, S. 199 — 204), und demnach wird der Tatareneinfall in dieselbe Zeit (nicht
Anfang 1478, wie Pnlaski a. a. 0. sagt) und Mengli Girejs Restauration etwas
froher anzusetzen sein.
>) Dass Nur-Dewlet, wie Howorth IL. 1, 456 meint, neben Dsanibeg eine
Art von »Joint authority in the horde* innehatte, wäre möglich, vielleicht hat
er aber am Hofe Muhammeds gelebt. Seine Gesandtschaft, welche zugleich mit
der türkischen am 15. Mfvrz 1478 bei König Kasimir eintraf und versicherte,
dass er den Sultan zum Frieden bewogen habe (Dlug. XIV. 670. Cromer. 625
stellt die Sache wohl nur aus Missverständnis umgekehrt dar), war wohl nur
eine captatio benevolentiae, indem ei wahrscheinlich schon an die Auswanderung
nach Litauen dachte. Mengli Girej bezeugte später Kasimir sein Missfallen
darüber, dass man seine Brüder in Litauen aufgenommen habe (Vgl. Pulaski p. 16,
Caro V. 2, 547) und man wird ihnen daraufhin die Auswanderuug nahe gelegt
haben. Ihre Ankunft in Moskau »nach der Abreise des Grossförsten* wird IIL
Nowg. 243, IV. Nowg. 133, 152, V^osskr. 205, II. Sof. 223. Nik. 109 erwähnt.
Nur-Dewlets Sohn Berdoulat wurde im Frühjahr 1480 von einem Tataren ge-
tötet und dieser hierauf von Nur-Dewlet erschlagen; Haidar wurde dann aus
uubekannten Gründen nach Wologda verbannt. (Die zit Stellen und IV. Nowg.
134 Nik. 110. Nach IV. Nowg. 152. I. Sof. 35 und Nik. 110 föllt BerdoulaU
Tod auf den 15. März 1480).
«) Pulaski p. 5 sqq. Vgl Caro V. 2, 540—547.
«) Instruktion im Sbom. XLl. p. 17—24. Vgl. Karamsin (d.) VL 112.
*) Gedruckt Sobr. goss. gr. i dog. V. Nr. 2 und 4. Solowj. V. 121—122. Vgl.
Arcybysew IV. p. 26, Note 145. In der in Anm. 3 erwähnten Instruktion finden
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654 Moritz Landwehr von Pra genau.
selben Jahre sollte Mengli Qirej Gelegenheit finden, seinem Bundes-
genossen einen unschätzbaren Dienst zu erweisen, worauf jedoch erst
später einzugehen sein wird.
War es so Iwan gelungen, sich der Freundschaft des krimschen
Cbanats zu yersichern, so hielt er andererseits das Zartum Kasan in
strenger Abhängigkeit. Im Januar 1478, während er vor Nowgorod
stand, verbreitete sich die Nachricht, er habe eine vernichtende Nieder-
luge erlitten, und darauf hin brachen die Kasaner los und verheerten
Wjatka. Aber ein einziger kurzer Feldzug im Frühjahr 1478 genügte
jetzt, um das vor kurzem noch so gefährliche Reich zur Buhe zu
bringen *).
Doch all die nach verschiedenen Seiten errungenen Erfolge ver-
mochten Iwan nicht, aus der vorsichtigen Haltung, die er stets gegen-
über seinem gefährlichsten Feinde, dem Chan Ahmed, beobachtet hatte,
herauszutreten. Er vermied es stets, ihn irgendwie direkt herauszu-
fordern, aber er ergriff mit Vergnügen jede sich darbietende Gelegen-
heit, um ihm, wo es unaufi^Uig geschehen konnte, Verlegenheiten zu
bereiten.
Hieher ist wohl seine Verbindung mit Eassymchan von Astrachan
zu rechnen, der, wie es scheint, alljährliche Subsidien von ihm er-
hielt^) und verschiedenemale mit seinem Oheim Ahmed im Streite
lag. Doch sind diese Verhältnisse bei dem Maugel au brauchbaren
Quellen äusserst dunkel und die Einzelheiteu, welche der tatarische
Held»tngesang Seibaninahmeh bietet^), sind schwer einzureihen. Nach
Abulchairs, des gewaltigen Herrschers von DeSt Kipöak Tod**) erhoben
sich die von ihm unterworfenen Fürsten unter der Führung Iwaks*)
gegen seinen schwachen Sohn Seik Haidar und schlugen diesen. Abul-
chairs Enkel, Mahmud Sultan, und der später so berühmt gewordene
sich p. 20 und 21 zwei Projekte für diesen Vertrag. Mengli Girej liess sich wie
DSanibeg von Iwan unter goldenem Siegel verbriefen, dass er ihm im Unglück
aufnehmen, als Souverän behandeln und wo möglich wieder einsetzen werde.
(Sobr. gos^. gr. i dog. V. Nr. 3. Solowjow V. 121, A. 138).
M If. Sof. 221, Wossk. 199, Nikon. 105 f., Solowjow V. 97 f. u. A. 94, 96, 98.
*) Contarini (Ramusio. II. fol. 121 ro. Vgl. über ihn: Adelung, Übersicht d.
Reisenden I. 146 flf.). Kassym sandte jedes Jahr na<;h Moskau ,piu tosto per
haver qualche presente che per altro*.
3) Zuerst von Weljaminow-Sernow verwertet, von dessen Werk mir leider
der zweite Band nicht zugänglich ist, vgl. Howorth II. 1, 350, IL 2, 691, 980.
'*) Vgl. Vambery, Gesch. von Bochara, Ii. 39. Howorth II. 2, 690, wo
irrtümlich 1489 steht.
6) Über seine Genealogie Howorth II. 2, 1010.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 655
Muhammed Äbulfatfa Seibaui^), mussteu bei Eassymchan Schutz suchen,
dieser selbst wurde bald darauf von dem im Bunde mit Iwak stehen-
den Ahmed in seiner Hauptstadt belagert und die beiden flüchtigen
Prinzen sehlugen sich in einem verzweifelten Ausfall durch die Feinde
durch. Hierauf scheint sich Eassym mit Ahmed versöhnt zu haben*),
während der letztere aus unbekannten Gründen mit Iwak zerfallen ist.
Dieser Hergang ist an sich ganz glaubwürdig, kann aber in der
Zeit zwischen 1469 und 1479 nicht mit voller Sicherheit näher fixirt
werden. Howorth versucht zwar»), den mächtigen NogaifÜhrer Timurbeg,
den Emir al omra Kassyms, mit dem gleichnamigen Günstling Ahmeds
zu identifiziren, indessen macht dies grosse Schwierigkeiten, da sein
Übertritt aus den Diensten des erstereu in die des letzteren nicht recht
unterzubringen ist. Er müsste spätestens in die Mitte des Jahres 1470
fallen, da Timur im Herbst dieses Jahres schon als Günstling bei Ah-
med erscheint*).
Lässt man die Identifikation gelten, so müsste die Belageruug
Astrachans und die darauf folgende Versöhnung zwischen Oheim und
Neffen etwa Ende 1471 zu setzen sein, da ersterer im Frühjahr 1472
gegen Moskau ziehen konnte.
Aber gerade diese Identifikation scheint mir nichts weniger als
sicher, da keine andere {Begründung vorliegt als die Namengleiehheit
*) In der persischen Korruption lautet sein Name Saibek. Vgl. Vambery
a. a. 0. A. 3.
») Howorth. Vgl. S. 654, A. 3.
») Vgl. Howorth II. 1, 360, H. 2. 1029 z. T. nach Weljaminow-Semow 11.
Note 31, der sich auf Chuandemir stützt.
*) Die Stellung von Ahmeds höchstem Hordenfürsten (ki\jazj ordynski) Timur
ist überhaupt nicht ganz klar. Er wird Sohn Tensobujs genannt und soll von
dem Chan Edegu abstammen (?), war Oheim der nogaischen Murseu Musa und
Jamgui6i, welche Edegn's Enkel waren. Sein Sohn hiess Tewekel. Diese ganze
Verwandtschaft würde auf Feindschaft gegen das goldene Lager hinweisen. Seine
Tochter Nur^altan wurde die Gemahlin Mengli Gireja, des erbittertsten Feindes
Achmeds (doch erst etwa 1485). Dennoch ist wohl kein Zweifel, dass dieser
Timur mindestens von 1470 an die erste Stelle am Hofe Achmeds einnahm und
nach des letzten Tod (1481) auch dessen Söhmen treublieb (Vgl. die diplom.
Sendungen im Sbornik XLI. und bei Pulaski Stoeunek passim). Um 1486 dürfte
er gestorben sein, da er später nur mehr als Vorfahre von Tewekel u. s. w.
genannt wird. Sein jüngerer Bruder Mangyt Azyka und sein Sohn Tewekel
gingen später 1504 zu Mengli Girej über, nachdem die letzten Überbleibsel der
goldenen Horde von diesem vernichtet worden waren. Wie es möglich ist, dass
eine Frau aus dieser Familie seit ca. 1485 die Gemahlin Mengli Girejs ist, finde
ich nirgends erklärt. Vgl. Karamsin (d.) VI. 150 (russ. A. 309), 145, A. 95;
Howorth II. 2, 1029 nach Weljam.-Sem. II. 245. Sbornik XLI. Register unter
Temir, Mangyt Azyka, Tewekel, Nursaltan. Pulaski, Stosunek, Dokumente S. 199 ff.
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656 Moritz Landwehr von Prägen au.
uud diese bei der Häufigkeit des Namens Timur (Temir) nichts be-
weist^). Lässt mau aber dies fallen, so fällt auch die eben erwähnte
zeitliche Fixirung der erwähnten Kämpfe auf die Jahre 1470|1.
Da nun der venezianische Gesandte Contarini bei Gelegenheit
seiner Rückkehr aus Persien, die durch Russland führte, für das Jahr
1476 bezeugt, dass damals Eassjm einen grossen Krieg gegen Achmed
führte, 80 wird man wohl diese Zeit einstweilen als die richtige zu
betrachten haben, wobei freilich die erwähnte Identifikation wegfallen
müsste.
Als Ursache des Krieges wird angegeben, dass Eassym Ansprach
auf die Oberherrschaft machte, da sein Vatr sie innegehabt hatte*).
Im Verlauf dieses Krieges müsste sich dann Djanibeg im Dienste Ah-
meds der Krim bemächtigt haben (1476), zugleich hat sich das Kriegs-
glück wohl noch 1476 entschieden dem letzteren zugewendet, Kassjm
müsste sich unterwerfen und leistete in dem grossen Feldzug gegen
Moskau (1480) Heeresfolge s).
Während so Ahmed mit Kämpfen gegen seine eigenen Verwandten
beschäftigt war, verlor er doch auch Russland, mit dem er nach 1472
auf leidlich gutem Fusse stand, nicht aus den Augen. Iwan zahlte
einen gewissen und allem Anscheine nach nicht unbedeutenden Tri-
but^) und nahm die Gesandten des Chans ehrenvoll auf, auch schickte
I) Nebenbei sei hier erwähnt, dass schon 1460 bei Achmets Angriff auf
Hjasan neben ihm ein Temir erwähnt, der wahrscheinlich mit seinem späteren
Günstling ideutisch ist.
5) Contarini (Ramusio IL fol. 121. v». D.): »perciocho suo padve era Impe-
radore del Lordö et teneva la signoria, et per questo haveano guerra grande
insieme«. Was Kassyms Vater, Mahmud (vgl. oben S. 9, A. 2) betriflPb, so ist die
Stelluug, welche er bis zu seinem Tode einnahm, nicht ganz klar; denn in der
Reise des twerschen Kaufmanns Afanassy Mikitin, P. S. R. L. VI. 330—345
(und 345—354 nach einer anderen Handschrift) wird Kassym etwa 1468 [diese
Zeitbestimmung ergibt sich aus dem Ende der Reisebeschreibung, wo Mikitin
seine Ankunft am Hofe Asanbegs = Usun-Hassan und dabei dessen glückliche
Kriegsführung gegen die Osmanen erwähnt Dies kann sich nur auf 1472 be-
ziehen. Da nun seine Reise vier Jahre dauerte, so föllt der Anfang offenbar
1468J vielleicht schon als Herr von Astrachan erwähnt, vielleicht aber ist er
auch von dem daselbst erwähnten Zaren verschieden, da er nur Sultan genannt
wird. Das Richtige dürfte doch sein, dass Mahmud bis 1475 — 1476 iu Astrachan
herrschte und Kassym nach seinem Tode den Kampf mit Ahmed begann; auch
dadurch wird es wahrscheinlich, dass die Belagerung Astrachans durch den
letzteren im Bunde mit Iwak erst in diese Zeit gehört.
«) I. Sof. VI. 20. Nik. VI. 111; Karams (d.) VI. 113 nennt ihn, wie es
scheint, nach Lwows Chronik (vgl. russ. VI. A. 212) Kassyda.
*) Karamsin (d.) VI. 71—72 »einigen Tribut* (russ. Anm. 132 verweist er
auf Rossijska vivliofika II 86, 106.) — iSobr. goss. gr. i d. I. Nr. 106 und 117
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewic. g57
er selbst von Zeit zu Zeit Botschafter in das Ls^er, und für wie not-
wendig er das hielt, zeigt seine entschiedene Weigerung gegenüber
Mengli Girej, den Verkehr mit dem goldenen Lager abzubrechen *).
Ungewiss wann ist Kikifor Basenkow dahin gesandt worden und
hat sich durch seine reichen Geschenke beliebt gemacht^), am 7. Juli
1474 kehrte er in Begleitung des Baskaken Kara Ku<5uk zurück, wel-
cher ein Gefolge von 600 Mann mitbrachte; zugleich kamen 3200
Kaufleute mit 40.000 asiatischen Pferden und anderen Dingen, die sie
zum Verkauf ausboten. Am 19. Juli wurde Eara Euöuk entlassen und
mit ihm gingen Dimitri Lasarew und Trevisan ins Lager^). Über die
weiteren Schicksale des letzteren ist bereits gesprochen worden ; Lasarew
blieb über ein Jahr beim Chan und kam erst am 21. Oktober 1475
nach Moskau zurück*), „fliehend", wie die Chronik sich ausdrückt,
doch erfährt man nicht, was ihn zur Flucht zwang. Vielleicht hat
Ahmed von der Verbindung Iwans mit Mengli Girej erfahren und das
würde seinen Zorn genügend erklären. Nachdem er dann die Krim,
wenn auch nur vorübergehend unterworfen hatte, sandte er Bocjuk
mit 50 Begleitern nach Moskau und forderte den Grossfürsten auf,
in das Lager zu kommen, wie seine Vorfahren getan, und ihm die
gebührende Huldigung zu leisten 5). Dazu gedachte sich nun zwar
dieser keineswegs herbeizulassen, aber er nahm die hochfahrende An-
massung des Chans geduldig hin und sandte, als er dessen Gesandten
entliess (6. September 1476), seinerseits Matfej Bestuiew^), wahrscheinlich
(vom 2. Februar 1481) verpflichtet sich Fürst Andrej von Mozaisk (Iwans Bruder)
zur Zahlung von 1100 Rubel, 30 Altyn und 3 Dengi für die Horden, Nr. 110
und 111 sein Bruder Boris von Wolok ebenso zu 1066 Rubel, 10 Altyn, 1 Deneg.
Andrej der Jüngere bekennt sich in seinem Testament (1. c. Nr. 112) dem Gross-
fürsten gegenüber als Schuldner für 30.000 Rubel >Öto za menja v Ordy daval
i V Kazanj i v gorodok Carevißa, i öto esm u nego sobje imal*. Das scheint
doch auf recht bedeutende Tributzahlungen hinzuweisen. In den Verträgen vor
1480 sind leider keine Zahlen angegeben, aber die Verpflichtung zum Tribut
wird stets erwähnt: ,a vyhod ty mnje davati« . . . wobei freilich zu bemerken
ist, dass die Grossfursten den Tatarentribut auch dann einsammelten, wenn sie
nichts zahlten.
>) Vgl. oben S. 648 und A. 1.
») II. Sof. 231.
■) Wosskr. 180, Nik. 58, 59. Nur in diesen beiden Chroniken wird Lasarew
und Trevisan erwähnt, dagegen die Ankunft Earaku6uks auch I. Sof. 32. IV.
Nowg. 151.
*) Wosskr. 181, Nik. 62.
*) Wosskr. 183. — Nik. 69 wird seine Ankunft auf den 18. Juli gesetzt;
mit ihm kamen 550 Eaofleute mit Pferden und vielerlei Waren.
^) Wosskr. 183. Nik. 70.
Mittheilungen XXV. 42
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658 Moritz Landwehr von Prägen au.
um durch Geschenke und Entschuldigungen die Ablehnung der For-
derung zu yersüssen.
Dies scheint die letzte offizielle Gesandtschaft gewesen zu sein,
Wenigstens haben die russischen Chronisten keine weiteren Nachrichten
über eine solche*).
Es gibt eine Tradition, welche der Grossfärstin Sophia einen
massgebenden Einfluss auf die Politik ihres Gatten gegenüber dem
goldenen Lager zuschreibt. Sie soll ihn gegen die schmähliche Knecht-
schaft, die er zu ertragen habe, aufgereizt und ihn dazu gebracht
haben, den tatarischen Gesandten nicht mehr entgegenzugehen, um
den mit ihrem Empfang verbundenen demütigenden Zeremonien zu
entgehen'), um aber keinen offenen Bruch herbeizuführen, habe er
sich stets, wenn die Gesandten erschienen, krank gestellt. Ferner soll
Sophia durch die Vorschützung eines Traumgesichtes und eines des-
halb getanen Gelübdes, sowie durch reichliche Geschenke an Ahmeds
Gattin 3) erreicht haben, dass ihr das Areal des tatarischen Gesandt-
Schaftsgebäudes im Kreml abgetreten wurde, um darauf eine Kirche
zu bauen. Es war versprochen worden, den Gesandten ein anderes
Gebäude anzuweisen, aber als das alte abgebrochen wur, gab man ihnen
kein neues im Kreml und nahm ihnen so die Möglichkeit, in Zukunft
jede Bewegung des Grossfürsten zu überwachen*).
>) Ausgenommen die »Erzählung vom ksisanschen Zartum* p. 33. (Vgl.
Karamsin (d.) VI. 112-118 [rusß. A. 208] und Solowjow V. 107 und A. 118).
Wohl darnach TatisÖew V. 78 — 79. Aber die doi-t aich findende Nachricht von
^er Art und Weise, in welcher Iwan seine Unabhängigkeit proklamirte, ist so
verdächtig, dass sie kaum grössere Beachtung verdient.
«) Herberstein (Auetores rer. Moscov. Francof. 1600) p. 8 l. 37 sqq. Der
erste ausführliche Bericht über diese Zeremonien findet sich bei Dlugosz XIT.
697, welchen Cromer. 631—632 abgeschrieben hat. Sie sind allerdings so schmäh-
lich, dass sich Iwan — wenn sie überhaupt jemals in voller Ausdehnung zur
Anwendung gekommen sind — ihnen kaum unterworfen haben wird, aber was sich
bei Herberstein findet (extra civitatem obviam procedebat eosque sedentea stans
audiebat), kann wohl der Wahrheit entsprechen. E*rintz von Buchau. Moscoviae
ortus et progressus. (Nissae Silesiorum 1668, auch in: Scriptores rer. Livonicar.
II. 691 — 728) p, 49 schöpft wohl aus Cromer und Herberstein.
>) Diese Gemahlin Ahmeds ist wohl die Dawlet Soltana Zariza, welche im
J. 1502 Alexander von Litauen um Freilassung ihres gefangenen Sohnes bittet,
da sie sagt: »Mein Herr, der Zar Achmet, war Euer Bruder; ebenso sind meine
Söhne Eure Brüder«. Pulaski Dok. Nr. 69, p. 279. ,
*) Herberstein p. 8 1. 42 sqq. Printz v. Buchau p. 49 (Scriptt. rer. Li von.
IL 697 sqq.). — Ebenso Mankijew. Jadro ross. istor. p. 196 (nach Solowjow V.
A. 120. Dieser bemerkt jedoch, dass Mankyew aus Dlugosz [?] oder Herberstein
geschöpft habe).
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Zur Geschichte Iwans II f. WassiljewiÖ. 659
Die meisten dieser Nachricfateu tauchen erst in yerhältnismässig
später Zeit auf und stammen überdies von Ausländem, es ist daher
sehr schwierig, über ihre Glaubwürdigkeit im einzelnen zu urteilen,
aber im ganzen dürften sie wohl das Richtige treffen. Iwan fühlte
sicherlich die immerhin noch sehr unbequeme Abhängigkeit von seinem
barbarischen Oberherrn mit Unbehagen, aber er musste seine Stellung
doch mit wesentlich auderen Augen betrachten als seine stolze Ge*
mahlin und konnte sich nicht von romantischen Ehrbegriffen leiten
lassen ; wie weit er daTon entfernt war, zeigte er wieder in dem Feldzug
von 1480. So wird man sich also in der Tat das Verhältnis zwischen
den beiden Ehe^tten so zu denken haben, dass Sophia ihrem Gemahl
sowohl in Bezug auf seine Uutertanen als gegenüber den Tataren den
ihr angeborenen Stolz einzuflössen und ihn für ihre Ideen zu gewinnen
suchte, nur dass ihr dies zunächst besser in der ersten als in der
zweiten Bichtung gelangt).
Wie immer man über den Einfluss von Sophiens Ansichten auf
Iwan denken mag, so viel wird wohl als sicher gelten können, dass
ganz unabhängig davon die Beziehungen zum Chan trotz aller Vor-
sicht von dem Augenblick an prekär zu werden anfingen, da sich
jener, wenn auch wahrscheinlich iu der schonendsten Weise, weigerte,
dem Befehl zur Reise ins Lager nachzukommen. Überdies war es
natürlich, dass Ahmed auch ohne spezielle Gründe aus allgemein poli-
tischen Erwägungen darauf bedacht sein musste, sobald er im 'eigenen
Lager Ruhe geschaffen, die Herrschaft über Russland, welche fast nur
mehr nominell war, wieder in ' weiterem Umfang herzustellen.
Das fühlte wohl auch Iwan und war daher, wie schön einmal
erwähnt, im stillen tätig, die Feinde des Chans zu unterstützen. Darauf
ist seine Verbindung mit Astrachan und > grossenteils auch die. mit der
Krim zurückzuführen, vielleicht auch eine Gesandtschaft, welche im
Jahre 1475 an Usunhassan von Persien geschickt wurde^).
') Pa^s sie in Riissland als hochbegabt und bei ihrem Gemahl sehr ein-
flussreich galt, zeigen Herber8tein.(p. 8, L 22—23 aiunt Sophiam Jianc fuisse
astutissimaxn, cuius impulsu Dux multa fecit) und spätere, z. B. Printz v. Buchau
(p. 48 excellenti quoque animo praedita fuit).
•) Diese Vermutung stammt von Karamsin VI. 72 — 73. Authentische Nach-
richten über den Zweck der Reise (welche überhaupt nur aus Contarini bekani;it ist),
bestehen nicht. Contarini wurde zu Anfang 1474 mit wichtigen Geschäften von
Venedig an Usunhassan geschickt, um mit ihm trotz der ihnj durcli dieOsma-
nen beigebrachten Niederlagen (Bammer, Osm. Gesch. II. 119 — 120. Zinkeisen.
IL 347—358. — Karamsin VI. 72 sagt irrig »auf die Nachricht seiner ausgezeich-
neten Siege«) die Erneuerung des Krieges, gegen dieselben zu besprecheu; Vgl.
sonst noch Karamsin VI. 73 — 75. — Die in dieser Zeit zwischen UsuAh^sau
42*
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ggO Moritz Landwehr von Pragenaa.
So war yorauszusehen, dass es bald zu einem abermaligen Za-
sammenstoss zwischen Moskau und dem goldenen Lager kommen werde.
3. Ansätze zu einer Koalition gegen Moskau. Unter-
werfung Nowgorods. Bruderzwist.
Vom Jahre 1479 berichten die russischen Chi-onisten ausführlich
über die Grundsteinlegung und Vollendung mehrerer Kirchen in Moskau,
namentlich zog die Einweihung der grossen durch den Künstler Ari-
stoteles erbauten Kathedrale (12. August) und die Übertragung der
Gebeine einiger Heiligen dahin (27. August) die Aufmerksamkeit des
Volkes und der Chronisten in hohem Masse auf sichi). An die Ein-
weihung, bei welcher der Metropolit Gerontij^) den Bundgang um die
Kirche von rechts nach links statt umgekehrt 'vollbrachte, knüpfte sich
ein langwieriger Streit zwischen ihm und dem Grossfürsten, welcher
erst 1481—1482 beendet wurde»).
Aber unterdessen bereiteten sich insgeheim ganz andere Dinge
vor, die für den Bestand des moskowitischen Reiches leicht hätten ver-
derblich werden könneu. Fast alle Mächte ringsum, die sich durch
sein schnelles Anwachsen und Erstarken bedroht fühlten, schlössen sich
und den europäischen Mächten geführten Verhandlungen zum Zweck einer ge-
meinaamen Aktion gegen die Osmanen »ind sehr interessant. Eben 1474 kam
eine persische Gesandtschaft nach Europa, die wie es scheint, fast alle wichti-
geren Höfe besuchte, von der Moldau angefangen, wo sie von Stephan »dem
Grossen* freundlich aufgenommen wurde (vgl. Esarcu [Exarhu]. Stefan cel Mare,
Dokum. Nr. 1 sqq. p. 23 sqq. Xenopol. IL 319 ff. z. T. nach d. rumän. Zeitschr.
Columna lui Traian 1878 p. 464) bis nach Frankreich. Die Fäden der vielfiwh
verxweigtea Angelegenheit liefen in Venedig und Rom zusammen. Vgl. S. 6S3 f.,
636, 640 fr., Oomet Le guerre dei Veneti neir Asia Wien 856, Berchet La repubL
di Veneda e la Persia. Vened. 1866. — Im Zusammenhang dieser Verhandlungen
könnte Usun-Hassan sehr wohl mit seiner Aufforderung zum Kampf gegen die
Oaroanen auch an Moskau herangetreten sein, eo dass die Sendung des russischen
von Contarini (118 v«. D.) erwähnten Gesandten Marco Rosso (In diesen »Mit-
teilungen« 1901 p. 295 sq. habe ich ihn nach der Ausgabe bei Bizams Rufo ge-
schrieben ; bei Ramiisio steht jedoch Rosso.) vielleicht nur eine Erwiderung einer
Gesandtschaft Usun-Hassans war. Diesem letzteren lag es damals sicherlich ganz
fern, sich in einen Kampf mit den Tataren zu verwickeln, da ihm ja schon die
Osmanen allein überlegen waren.
«) IV. Nowg. 133. I. Sof. (zarskische Handschrift) 34. II. Sof. 221. Sehr
ausführlich Wosskr. 201 ff. Nikon. 107—109.
*) Über seine Wahl und Einsetzung (1473) vgL Golubinski IL 1, 549.
») VgL die in A. 1 zitirten Stellen. Makarij. Ist. ross. cerkvi VI. 65—67.
Golubinski II. 1, 553 ff. Der Gegensatz zwischen dem weltlichen und geistlichen
Oberhaupt Kusslands scheint hier sx^eziell in den Charakteren der beiden be-
gründet gewesen zu sein und brach öfter auch bei anderen Gelegenheiten hervor«
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Zur Geschichte Iwana HI. Wassiljewiö. 661
zu einer Koalition zasammen, die mit ihren Gesamtkräiten dem fast
von allen Seiten eingeschlossenen Moskau weit überlegen war.
Nowgorod, welches nur mit Unwillen die Herrschaft des Gross-
fürsten trug, pflog geheime Verbindungen mit König Kasimir und dem
livländischen Orden i) einer- und mit Iwans unzufriedenen Brüdern
anderseits^), in Litauen, wohin Kasimir nach Empfang der Unter-
werfung des preussischen Hochmeisters in der zweiten Hälfte des No-
vember 1479 eilte 8), setzte sich der ganze Senat dafür ein, mit Waffen-
gewalt die verlorenen Positionen gegenüber Moskau zurückzugewinnen*)
*) Diese Nachricht findet sich nur bei Tatisöew V. 79—81 und wird nicht
allgemein angenommen und es ist ja allerdings bekannt, dass solche nur bei
Tatis6ew erhaltene Notizen mit Vorsicht zu benützen sind (Bestuzew, Quellen,
S. 155). Aber seine Benützung der Quellen war im allgemeinen eine so ge-
wisEenhafte, dass seine Auszüge dort, wo die Quellen erhalten sind, mit diesen
meistens wOrtlich übereinstimmen. Von Fftlschungsverauchen iit er wohl sicher
freizusprechen. So bleibt nichts Übrig, als eine grossartige Irmng bei ihm an-
zunehmen oder ihm zu folgen. Das erstere, dass er eine auf das J. 1477—1478
bezügliche Angabe auf das J. 1479—1480 verlegte, wäre immerhin möglich,
namentlich da analoge Verschiebungen auch sonst bei ihm Torkommen. Aber dazu
stimmen erstens die Einzelheiten nicht, die für den Zug von 1477— 1478 ja sehr
ausführlich überliefert sind, und zweitens scheinen die Nachrichten der polnischen
Schriftsteller ~ wie ich hoffe an einem andern Ort nachweisen zu können — ihm
rechtzugeben. Man wird also annehmen müssen, dass Tatisöews Nachricht wie so
manche andere bei ihm einer verlorenen Chronik entstammt, die vielleicht ausser-
halb des Kreises der offiziellen oder halboffiziellen moskauischen Chroniken stand,
wobei nur das eine merkwürdig bleibt, dass auch die sonst so vollständige 1. Psko-
wische Chronik nichts von einem Kampf um Nowgorod in diesem Jahre erwähnt.
Freilich spricht sie auch von dem grossen Feldzug gegen die Tataren (1480) kein
Wort. — Es ist noch zu erwähnen, duss IL toi 235—236 unter dem J. 1483—
1484 einige Nachrichten hat, die grosse Ähnlichkeit mit Tatis6ews Bericht von
1479—1480 besitzen. Damach brachten damals einige Nowgoroder Iwan zu Ohren,
dass die Stadt mit Litauen Verhandlungen pflege. Der Grossfürst Hess dreissig
Leute gefangen nehmen und foltern, dann gefangen setzen und ihre Familien in
die Verbannung schicken. Dann liess er auch »die berühmte Nastasija gefangen
nehmen und berauben, ebenso Iwan Kusmin, der beim König in Litauen war,
und mit dreissig Dienern floh, als der Grossfürst Nowgorod nahm eta Und
man plünderte sie alle, und unzähliges Gut wurde srenommen«. Erst 1488 und
1489 folgen dann die grossen Wegfühnmgen (IL Sof. 238), welche Tatiädew schon
1480 setzt; indessen erwähnt er ebensolche auch wieder 1488. (V. 93).
S) Tatisör V. 80, wo dies als Aussage ge£EiDgener ^{owgoroder angegeben
und hinzugefügt wird, dass der Grospfftrst niemand davon etwas wissen liess.
*) Er reiste 17. Nov« von Neustadt-Korczyn nach Litauen ab. Dlugosa
XIV. 696. Stryjk. II. 283.
*) Dlug. XIV. 698, Stryjk. IL 284. Kojal. U. 248. Wenigstens dürfte die
Stelle bei Dlug. ungefähr die Zeit von Nov, 1479 bis Ostern 1480 betreflPen.
Caro V. 2, 523 bezieht sie auf 1471.
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662 Moritz L attdwehr von Pragenau.
und man wird wohl aonehmeu müssen, dass dies der Stimmung in
ganz Litauen entsprach, wie sie sich auch schon im Winter 1477 bis
1478 und auf dem Landtag gezeigt hatte, der von Kasimir iür den
15. März 1479 nach Wilna einberufen worden war*). Auch scheint
sich der König zunächst nicht absolut abweisend gezeigt zu haben, er
setzte sich vom neuen mit dem Chan Ahmed in Verbindung*) und
Ermutigte ihn durch das Versprechen kräftiger Hilfe zum Angriff auf
Moskau 3), Gesandte des Chans fanden sich bei ihm ein und yerab-
redeten eine gemeinsame Aktion^). Er soll sich auch an den Papst
um Beihilfe zu seinem Werke gewendet haben, da dieses dem römischen
Stuhle eine neue grosse Provinz gewinnen wörde und daraufhin ist
ihm angeblich eine Steuer von allen polnischen und litauischen Kirchen
zuerkannt worden*), eine Nachricht, die allerdings noch anderweitiger
Bestätigung bedQrfte.
Zugleich wurde in Livland daran gearbeitet, einen Bund mit Schwe-
den einer- und Litauen andererseits zustande zu bringen. Von Schweden
aus hat sich dazu Erich Axelson durch den Vogt von Narwa gegen-
über dem Ordensmeister erboten^) und in der Tat lag für Schweden
Ursache genug zur Feindschaft gegen Moskau vor, da die Russen trotz
der Erneuerung des. Waffenstillstandes (1476) einen neuen verwüsten-
den Einfall nach Finlaud unternommen und dabei die bei ihren Kriegs-
zügen unvermeidlichen Grausamkeiten verübt hatten. Der Beichsver-
wese«- Sten Sture rü^te darauf ein bedeutendes Heer unter dftui ge-
nannten Erich Axelson, der mit 24.000 Mann zu einem Einfall nach
Bussland bereit stand ?). Der Meister von Livland, Bernd von der
Borch, wandte sich, nachdem er sich auf einem Landtage zu Walk
der Zustimmung der im Lande so mächtigen Bischöfe versichert hatte,
mit einer Bitte um Unterstützung an den Hochmeister^), da er einen
«) Narbutt. VIII. 210.
») Stryjkoweki II. 283 f., Kojalowicz II. 248.
») Wosskr. 205. Nikon. 111. IL Söf 224.
*) IV. Nowg. 134, Nikon. 111 »posly er revy u korolja bjesa i soyjet u^iniSa
pritti na velikogo knjassja, carju ot sebja polem, a korolju ot «ebja*.
») Tati66ew V. 79. Vgl. Solowjow V. 45. Köstomarow VII; 232 behauptet,
dass die Litauer kein Geld für den Krieg bewilligen wollten; ich weisa nicht,
nach welcher Quelle, und halte daher an der Darstellung bei Dlugosz fest.
•) Bernd von der Borch an den Hochmeister a». 1480 (Anfang). (Mittei-
lungen aus d. livl. Gesch. IV. 124). Napiersky. Index. 11. Nr. 2130. Russisch-
livländische Urkunden (von demselben. Pebersbg. 1868) Nr. 267. Leider ist mir
nur das letzte Werk zugänglich. Vgl. Schiemann II. 150.
') Dalin Gesch. d. Reiches Schweden 11. 611.
«) Schiemann II. 150.
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Zur Geschichte Iwans lU. Wassiljewiö. 663
Angriff auf die ihm zunächst liegeuden russischen Gebiete beabsichtigte,
und führte zugleich längere Verhandlungen mit Litauen i).
Das goldene Lager mit Litauen zum gemeinsamen Angriff ver-
bunden, in gleicher Weise Livland mit Schweden, und diese beiden
Gruppen im Begriff sich die Hand zu bieten, Nowgorod bereit zum
Abfall und im selben Augenblick die jüngeren Brüder des Grossfürsten
entschlossen, sich von dem letzteren zu trennen und ebeuso wie Now-
gorod zu Litauen überzutreten, das war die Situation des Jahres 1479
auf 1480, eine schwere Gefahr für das moskowitische Reich, wenn
eine kräftige Hand all die verschiedenen Elemente dieser Koalition
zusammenfasste und sie zu gleichzeitiger, planmässiger Aktion ver-
einigte.
Aber eben daran fehlte es, und was so oft geschehen ist, trat auch
hier ein : die vielk5^pfige Koalition besass nicht das nötige Mass an
Tatkraft und Einheit des Handelns und zeigte sich ihren Zwecken in
keiner Weise gewachsen, während Iwan in seiner unumschränkten
Maßht über die Kräfte seines Reiches durch Schnelligkeit und Energie
die Nachteile seiner Lage inmitten von Feinden zu seinem Vorteile zu
wenden wusste.
Tm Herbat 1479 scheint er die erste dunkle Kunde von den auf-
rührerischen Bewegungen und verräterischen Verbindungen Nowgorods
erhalten zu haben und sofort beschloss er hier mit aller Macht ein-
zugreifen. Aber für wie gefahrlich er diesmal die Situation hielt, zeigt
die Art seines Vorgehens. Er liess das Gerücht von einem Feldzug
gegen Livland aussprengen und befahl seinem Sohne, ein Heer zu
sammeln und ihm zu folgen, während er selbst am 26. Oktober 1479i
,im Frieden", wie die Chroniken versichern*), mit einer geringen Be-
gleitung (nur 1000 Mann) nach Nowgorod vorausging. Überall wur-
den Wachen aufgestellt, um zu verhindern, dass die Nachricht von der
Annäherung der (für einen Raubzug nach Livland wohl viel zu zahl-
reichen) Heeresmassen in die Stadt gelange. Dennoch gelang die Über-
raschung nicht, in Broniza, etwas östlich von Nowgorod an der Usta,
erfuhr er, dass die Nowgoroder aufgestanden seien und sich in ihrer
Stadt einschlössen. Die alten, tief in das Volksbewusstsein eingedrun-
genen Begierungsformen scheinen für kurze Zeit wiedererstanden zu
sein, man befestigte die Stadt und bereitete sich zu einem verzwei-
») Napiersky Index II. Nr. 2133, 2134, 2136 = Kugs.-livl. XJrk. Nr. 268—270.
Auch Index II. Nr. 2143, Caro V. 2, 626, A. 3.
«) III. Nowg. 243. IV. Nowg. 152, I, Sof. 19, 34, IL Sof. 221. Woeskr. 203.
Nik. 109. Eine Ausnahme bildet mir ^ie oben S. 661, A. 1 citirte Chronik bei
Tatiiöew. Vgl. DJugosz XIV. 697.
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664 Moritz Landwehr von Pragenau.
feiten Widerstand vor. Auf die Nachricht hievon machte Iwan in
Brouiza ha]t und wartete dort zwei Wochen, bis die Streitkräfte ver-
sammelt wareu. Dennoch gelang es ihm, die Vorstädte zu besetzen
und seine Artillerie begann unter der Leitung des Meisters Aristoteles
ein furchtbares Feuer gegen die Stadt. Zahlreiche Anhänger Moskaus
flohen aus ihr in das Lager Iwans, der sie jedoch zurückwies, alle Ver-
handlungen ablehnte und unbedingte Unterwerfung forderte. Auf
Bitten um Geleitsbriefe enigegnetc er: ,Ich selbst bin der Schutz
der Unschuldigen und euer Herrscher, öffnet die Tore; wenn ich in
die Stadt einziehe, will ich die Unschuldigen in nichts betrüben* *),
Er hatte Eile uud betrieb daher die Belagerung mit der grössten Energie,
so dass sich Now<(orod, da von nirgends Hilfe erschieu, bald wieder,
und diesmal auf Gnade uud Ungnade unterwerfen musste. Der Erz-
bischof, alle Beamten und das Volk kamen heraus, warfen sich auf die
Knie und flehten um Gnade, bis Iwan vernehmlich die Worte sprach :
Ich, euer Herrscher, gebe allen Unschuldigen Frieden, fürchtet nichts**).
Hierauf zog er in die Stadt ein^) und quartirte sich, nachdem er iu
der Sophienkirche seine Andacht verrichtet hatte, in dem Hause des
Possadniks E?fimij Medwjedow ein*). Noch am selben Tage Hess er
fünfzig Leute, die bei ihm verdächtigt worden waren, gefangen nehmen
und diese entdeckten auf der Folter die Schuld des Wladika und die
geheimen Verbindungen von Iwans Brüdern mit Nowgorod 5). Darauf-
hin wurde der Wladika Teofil gefangen genommen (19. Januar 1480)i
nach Moskau geschickt (24. Januar)^) und dort ins Oudowkloster ge-
>) Das Wortspiel iet mcht gut zu Übersetzen. Geleitabrief und Schutz
wird hier durch »opas* gegeben. ,Az sam opas nevinnym i gosudaij vai;
otvorite vrata: iegda vijdu togda vsjeh nevinnyh ni ^-im ne oskorblju«. — Ta-
tisöew 1. c.
*) ,Az, gosudarj vas, daju vsjem nevinnym eemn zlu mir i ni6to neubojtesja«.
Tatisöew 1. c.
») Wann die Übergabe erfolgte, ist unsicher. Nach I. Psk. 262, II. Pbk. 38.
I. Sof. 19 kam Iwan am 2. Dezember nach Nowgorod. Das könnte den Anfang
der Belagerung bedeuten. Und da Iwan gleich am Tage des Einzugs fünfzig Ver-
dächtige foltern und auf die von ihnen nach langem Widerstand erpressten Aus-
sagen hin am 19. Jan. 1480 den Wladika verhaften liess, so dürfte die Obergabe
um die Jahreswende 1479— -1480 fallen.
*) I. Sof. 19. Wosskr. 203. Nik. 109. TatiSöew V. 80. Kostomarow VII. 234
hat Ephraim statt Euthymius Medwjedow.
») Tatisöew 1. c. — Kostomarow VII. 234 zweifelt an der Wahrheit dieser
Aussagen. Aber man kann doch höchstens nur beim Wladika annehmen, dass
Iwan seine Schuld wünschte und Aussagen gegen ihn erzwang. Für lwan*<
Brüder kann das kaum gelten.
«) Das erste Datum I. Sof. 19, 34. Nikon. 109. Tatisc. 80. (II. Sof. 221 und
Wosskr. 204 geben nur die Tatsache ohne Datum). IV. Nowg. 152 hat dafttr
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Zur Geschichte Iwana lll. Wasei^ewiö. 665
steckt, wo er seiner Würde entsagen musste und bald starbt). Der
Grossfürst nahm seinen ganzen Schatz und alle Kostbarkeiten an sich^).
Dann wurden noch andere Verdächtige eingezogen und gefoltert,
hundert der Hauptschuldigen getötet und Massenverpflanzungen der
Bevölkerung nach dem Niederlande vorgenommen, welche die Kraft
der Stadt endgiltig brachen. Mitten im Winter, ohne etwas mitnehmen zu
dürfen, sollen erst 1000, dann wenige Tage später 7000 Familien weg-
geführt worden sein, an deren Stelle Moskowiter gesetzt wurden, Skihlen,
die, wenn sie nicht durch Irrtum aus 100, respektive 700 entstanden,
sicherlich gewaltig übertrieben sind»), Ihr Eigentum fiel zum Teil
an den grossfärstlichen Schatz^) und da wird es glaubhaft, was fast
wie ein Märchen erschien, dass Iwan dreihundert Wagen voll Gold,
Silber, Perlen und Edelsteinen nach Moskau schickte. Gross war die
Beute an anderen Kostbarkeiten und Beichtümern, die er mit sich
führte, als er aus der Stadt wegzog.
Dies geschah irüher, als er zuerst beabsichtigt haben mochte, denn
während er damit beschäftigt war, in der angedeuteten furchtbaren
Weise seine Macht in Nowgorod zu befestigen und so einen Keil
zwischen Ldvland, welches dabei von Abteilungen seines Heeres heim-
gesucht wurde ^) und Schweden einzutreiben, erhielt er von seinem
Sohne^) die Nachricht, dass seine Brüder Andrej der Ältere und Boris
im Begriffe seien, von ihm abzufallen^) und kehrte eilig nach Moskau
den 9. Jan. Das zweite Datum: I. Sof. 35 IV. Nowg. 152. Nik. 109. (IIL Nowg.
243 bat : 26. Jan,).
1) Seine fintsagungsurknnde in Russkaja iatoriöeskaja Biblioteka (ed. Arch.
Kommisaion) VI. Nr. 101 p. 746—748 — Akty arch. eksp. I. Nr. 378, bei Karams.
(r.) VI. A. 198. Er starb nach lU. Nowg. 243 am 26. Oktober 1482. Damit
würde IV. Nowg. 152 und I. Sof. 19 ungeföhr stimmen, welche seinen Tod zwei
und einbalb Jahre nach seiner Gefangennahme setzen. I. Sof. 35 und Nik. 109
haben statt dessen 6>/t Jahre, Earamsin (d.) VI. 108 sechs Jahre.
») Wosskr. 204. Tatisß. 80. Dlug. XIV. 697. Pontifice inaestimabili thesauro
auri et argenti . . . spoliato.
») Tatisö. 1. c. Vgl. oben S. 661, A. 1 Ende.
*) Tatisi^ew 1. c. Eostomaix>w Vil. 234 scheint diese Konfiskationen irr-
tümlich zu weit auszudehnen. Vgl. Krantz. Wandalia. lib. XIII. cap. 15, Bal-
thasar Russow (Scriptt. rer. Liv. II. 31).
^) Schon bei dem zweiten Feldzug gegen Nowgorod hatten moskowitisehe
Truppen Teile von Livland verheert. Jetzt wiederholten sie das Mitte Februar
1480 und drangen bis Dorpat vor. Vgl. Radautzer Progr. 1903 S. 19.
^) Dieser muss also nicht, wie. man nach dem früheren hätte schii essen
können, das Heer nach Nowgorod geführt haben, sondern dürfte es dem Vater
übergeben haben und dann nach Moskau zurückgekehrt sein.
') iL Sof. 222. Wosskr. 204. Tatisdew 80—81. Kostomaro w Vil. 234 sagt
irrtümlich: ,auf die Nachiicht, dass der Chan gegen ihn ziehe*.
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666 Moritz Landwehr von Pra genau.
zurück, wo er am 15. Februar eintraft), und ,das Volk war sehr froh
über seine Bückkehr, denn es fürchtete sich Tor seinen Brüdern, die
Städte waren in Belagerungszustand und vom offenen Lande flohen
die Leute in die Wälder und kamen vor Kälte um, da der Grossfürst
fern war*. Jetzt, da er wieder erschien, kehrte auch das Vertrauen
zurück.
Dieser Bruderzwist war folgendermassen entstanden.
Schon bei dem Tode des nächstältesten Bruders Jurij (September
1472) ^) wurden die jüngeren Brüder dadurch aufgereizt, dass Iwan das
ganze Erbe allein einzog, und ihre Unzufriedenheit scheint nicht so
ganz ungefährlich gewesen zu sein, denn damals sah er sich gezwungen,
dem Boris Wyäegorod und Andrej dem Jüngeren Torussa abzutreten,
während er, wohl wissend, dass einer von den Brüdern allein nicht
zu fürchten sei, Andrej den Älteren ganz leer ausgeben liess, so dass
dieser von der Mutter, die ihn bosonders liebte»), Romanow erhielt*).
Darauf schloss Iwan mit seinen Brüdern Verträge, in welchen diesen
zuerst das Zugeständnis abgenötigt wurde, seinen Sohn, Iwan den Jün-
geren, als Grossfürsten und älteren Bruder anzuerkennen^). Sie ver-
pflichteten sich, keine Ansprüche auf das Orossfürstentum und das
Erbteil Jurijs zu erheben, mit niemandem ohne Vorwissen des Gross-
fürsten zu verhandeln, die flordengeschäfte diesem allein zu über-
lassen, wohl aber zum Tatarentribut beizutragen und den Zarewic Da-
niar und jeden anderen Zarewiö, den die Grossfürsten aufzunehmen für
gut befänden, mitzuerhalten, endlich unbedingte Heeresfolge zu leisten«
Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass die Brüder mehrere dieser Bedin-
düngen nur mit dem äussersten Widerstreben in die Verträge auf-
nahmen, und daher recht gut möglich, dass sie im Jahre 1474 ihre
') IV. Nowg. 152. II. Sof. 222. Wosskr. 204. Nik. Iö9.
*) Er war unmittelbar nach dem ersten Tatareneinfall, 12. Sept. 1472 ge-
storben, Woankr. 175, Nikon. 48 f. II. Sof. 195. Sein Testament in Sobr. goss.
gramot i dog. 1. Nr. 96; vgl. Solowjow V. 66 f.
») IL Sof. 223.
*) Wosskr. 180, wo jedoch die Chronologie nicht ganz stimmt. Die Un-
zufriedenheit der Brüder und ihre Beruhigung durch die erwähnten Schenkungen
wird hier nftmlich in den Sommer 1474 gesetzt, während diese Schenkungen
schon in den Vertrügen von 1473 erwähnt werden. Die Nachricht findet sich
nach Solowjow V. 66—67 auch in Prodolz. Nestorovoj Ijetopisi. p. 284.
*) Es sind nur die Verträge mit Boris (3. Februar 1473) und Andrej dem
Älteren (erst vom 14. September 1473) erhalten, (Sobr. goss. gr. i dog. l.
Nr. 97—102. pp. 234—248), sicher wird aber ein gleichlautender Vertrag auch
mit Andrej dem Jüngeren geschlossen worden sein.
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Zur Geschichte Iwans III. WassiljewiÖ. 667
Unzufriedenheit äusserten i). Ihre Stimmung wurde verschlechtert, als
sie nach dem nowgorodischen Feldzug von 1477 — 1478 ' gar keinen
Anteil an der durch die Erwerbung aller nowgorodischen Lande ge-
wonnenen Gebietserweiterung erhielten*) und sie üessen sich, wie schon
erwähnt, in Verhandlungen mit dem zum Aufötand geneigten Now-
gorod ein, welche jedoch durch das schnelle Dreinfahren Iwans gegen-
standslos wurden. Etwas anderes führte zum Bruch, Als Nowgorod
im Winter 1477 — 1478 unterworfen wurde, kam Fürst Iwan Wladi-
miroviö Obolenski Lyko als Statthalter nach Welikie Luki und R2ew,
welche Gebiete sowohl an Moskau ak an Litauen und Nowgorod Ab-
gaben zahlten, und bedrängte die dortige Bevölkerung derart, dass die
Leute nach allen Seiten entflohen. Sie klagten schliesslich beim Gross-
fürsten, dieser gab ihnen Kecht, setzte den Fürsten Lyko ab und ver-
urteilte ihn zur Zahlung all dessen, was er widerrechtlich erpresst
hatte (wahrscheinlich im Herbst 1478).
Als die Bedrückten sahen, dass der Grossfürst sich ihrer an-
nehme, traten sie mit immer neuen Anklagen auf, die nicht alle
gerechtfertigt gewesen sein sol^n*) uud bedrängten den Fürsten
•) Es wäre nämlich möglich, dass die Nachricht in Wosskj*. 180 (vgl. vorige
S. A. 4) in das richtige Jahr gesetzt ist und nur die Schenkungen unrichtig
damit verbunden sind. Vielleicht steht die Angelegenheit Cholmski's damit in
Zusammenhang; dieser musste nämlich versprechen, nicht aus den Diensten des
lirossfürsten in die irgend eines anderen zu treten.
>) Aus einem noch zu erwähnenden Briefe des Formten Boris an Andrej
den Älteren. II. Sof. 222.
8) IL Sof. 222 (die einzige Chronik, welche diese Angelegenheit behan-
delt): »wo wenig war, da sagten sie viel*. Ein ausführlicher Bericht eines li-
tauischen Beamten über die Bedrfickangen Lykos und seines Nachfolgers des
Fürsten Konstantin, in den Gebieten von Welikie Luki und Rzewa findet sich
in Akt. zap. Ross. L Nr. 71, p. 87 — 92. Die Ankunft Lykos in dieser Gegend
wird so fixirt: ,kak knjazj velikij Moskovski vzjal (znevolil) Novgorod i vjeÖo im
skazil, ino v^'ehal na Rzovu knjazj Ivan Lyko*. Er kam also zu Anfang 1478, und
seine Absetzung muss noch in den Herbst desselben Jahres fallen, denn die Ankunft
seines Nachfolgers wird (Akt. zap. R. 1. c. p. 89. col. 1> auf den Nikolaustag
desselben Jahres gesetzt (v siji god na Nikolin denj). Dass es der Nikolaustag
vom 6. Dezember ist, zeigt eine spätere Stelle [p. 92. col. 1], wo er näher als
der »herbstliche* bezeichnet wird. Konstantin blieb dann bis zum Tage der
Mutter Got'es (15. August oder 8. September 1479), worauf er nach Moskau
ging und seine Leute zurückliess. Am Peterstag (29. Juni 1479) waren now-
gorodische Bojaren gekommen, i diese leben auch jetzt in diesem Gebiet, richten,
befehlen und rauben ... und besprechen sith stets mit den Moskowitern, in
allem sind sie einig* (1. c. p. 92. col. 1. Ende). Nach diesen Worten dürfte das
Schriftstück wohl im Herbst 1479 geschrieben sein ; auch bei dieser Annahme
bleiben noch Schwierigkeiten, aber doch geringere als sonst. Lyko wurde aW
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668 Moritz Landwehr tot Pragenan.
SO, dass dieser sich schliesslich aus den Diensten Iwans, der ihm
so wenig BQcksicht bewies, in die von dessen Bruder Boris begab,
Ton dem er auch aufgenommen wurde. Iwan sandte Jurij §estak,
um ihn am Hofe des Bruders gefangen zu nehmen, ein Schritt,
durch den er das erstemal nicht nur das Becht der Bojaren, beliebig
den Herrscher zu wechseln (denn dieses hatte er ja auch schon Cholmski
geraubt), sondern auch das der Teilftirsten, solche anzunehmen, in
Frage stellte und hier stiessen die Gegensätze hart aufeinander. Boris
hinderte mit Gewalt die Wegföhrung Lykos und antwortete dem zweiten
Gesandten Iwans, der die Auslieferung verlangte: „Wer gegen ihn
etwas vorzubringen hat, der möge bei mir Recht suchen" >).
Das Yerhältniss zwischen den Brüdern wurde nach und nach un-
leidlich. Bevor es aber zu weiteren Auseinandersetzungen kam, zog
der Grossfürst zum drittenmal nach Nowgorod und von dort aus sandte
er seinem Statthalter in Borowsk, Wassilij Feodorovic Obrasez, den Be-
fehl, den Fürsten Lyko insgeheim gefangen zu nehmen. Das gelang
auch wirklich, da der letztere sich in einem ihm gehörigen Orte dea
borowskischeu Kreises sehen liess und man brachte ihn in Ketten
nach Moskau^).
Als Boris dies erfuhr, schrieb er seinem älteren Bruder Andrej
von ügliö und beklagte sich bitter über den Grossfürsten: , Alles haben
wir bis jetzt schweigend von ihm ertragen; das Erbe Jurijs und die
nowgorodischen Lande hat er allein eingezogen, und nun tut er uns
Gewalt an*. Andrej fühlte sich in seinen Rechten ebenso beein-
trächtigt wie Boris und so beschlossen sie, ihren Bruder mit den
Waifen zur Achtung ihrer Stellung zu zwingen, Boris schickte seine
Familie nach R2ewa und kam zwischen dem 6. und 13. Februar zu
seinem Bruder nach Uglecepolje. Sie verwüsteten dann ihre Städte
und zogen, als der GrossfÖrst nach Moskau zurückkehrte, mit all ihren
Leuten über twersches Gebiet nach RÄewa**).
Herbst 1478 abgesetzt, trat dann nach einigen Monaten, als die Klagen nicht
aufhörten, zu Boris über und wurde von diesem längere Zeit beschützt. Erst
um die Jahreswende 1479 — 1480 wird er gefangen genommen worden sein.
i) II. Sof. 222.
») IL Sof. 1. c. Solowjow. V. 68. Von den Teilftirsten hatte nur der 70n
Twer das Recht, den Übertritt von »dienenden Fürsten« anzundimen (Sobr, goss.
gr. i d. I. Nr. 88, 89), dagegen für »Bojaren, und Diener* stand dies allen frei.
»A Bojarom i djetem Bojarskim i slugam promez nas yolnym Tolja«. (Ebenda I.
Nr. 88—95, 97^102).
«) IT. Sof. 1. c. Für das letzte auch Wosskr. 204. Nik. 109. Boris kam in
der »maslena nedelja« (6.— 13. Februar 1480> zu seinem Bruder.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 669
Iwan, der durch dieses energische Vorgehen seiner Brüder sehr
in Verlegenheit gesetzt war, da er es doch auf keinen Kampf an-
kommen lassen wollte und überdies den Verdacht hegte, dass seine
Mutter mit ihnen in Verbindung stehe, sandte seinen Bojaren Andrej
Michailowic zu ihnea und bat sie zurückzukehren, sie aber weigerten
sich dessen und zogen mit ihrem ganzen Heer die Wolga hinauf nach
dem nowgorodischen Gebiet. Darauf schickte er ihnen seinen Beicht-
vater, den Erzbischof von Rostow, Wassiau^ mit derselben Bitte nach
und dieser erreichte sie bei Molvjaticy und bewog sie dazu, Boten
nach Moskau zu schicken. In dieser Eigenschaft machten sich Was-
silij und Peter Mikitic Obolenski mit Wassian auf den V7eg zum Gross-
fürsten, Andrej uud Boris aber wichen von dem bis dahin einge-
haltenen Wege ab und wandten sich, auf dem ganzen Marsch das
Land arg verwüstend ^), zur litauischen Grenze, wo sie in WelikieLuki
stehen blieben uud Boten an König Kasimir sandten, ihn um Hilfe
und Beistand zu bitten*).
Dieser befand sich damals seit November 1479 in Litauen') und
hatte einen schweren Stand gegen die auf ihn eindringenden For-
derungen der Litauer; man verlangte energischen Krieg und wies auf
die Bereitschaft der Tataren zum gemeinsamen Kampfe hin^j, aber er
scheint doch nur vorübergehend mit der Möglichkeit eines Bruches
gerechnet zu haben und entschloss sich bald gänzlich für den Frieden*),
da er ebensowohl die Kräfte Litauens wie die der Tataren sehr gering
anschlug«) und überdies durch das sehr zweifelhafte Benehmen Mengli
Girejs gehemmt war').
«) IL Pak. 59.
») IL 223. Wospkr. 204. Nik. 109. Der letztere hat nichts von der Ver-
bindung mit Kasimir.
») Vgl. oben S. 661, A. 3.
♦) Dhigosz XIV. 698. Kojalowicz. II. 248. . . Modo Rex iubeat inferatque
bellum; adfore saä sponte Scythas Trf.na-Volgenses . . .
*) Dhigosz XIV. 698. Contra quem (Iwan) dam Lithuani conarentur in-
surgere, avertebat illos Kazimirus Rex . . .
«) Ding. 1. c. ,ne tyrones ipsi non procurato sibi perprius exercitatorum
roilitum ex Polonia solatio, tentarent confligere .... parvamque in Ruthenis
suae ditioniß . . . epem ponerent . . .* — Contarini wurde 15. Februar 1477 in
Troki von Kasimir empfangen und erzählt: ,Et cosi esposi avanti sua Maestä
con ogni diligenza 11 mio viaggio . . . et la possanza de Tartari . . . poi
mi disse (il R6), che oon gran suo piacere havea inteso delle cose di Ussuncassan
et de Tartari, e ch'era certiBcato di quello, che sempre haveva tenuto, perche
mai non credette, fussero taute cose, come si dicevano.
T) Pulaski, Stosunek 15—19. Narbutt VIII. 219 ff. Der Vertrag Kazimirs
mit Mengli Girej vom Jahre 1479 ebenda. Anhang S. 38 f. Vgl. Caro. V. 2.
546—547 und oben S. 653 und A. 2.
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g70 Moritz Landwehr von Pragenau.
So liess er sieb aueh diese im gauzeu so überaus günstige Eon-
stellatiou der Dinge entschlüpfen und benahm sich gegenüber den ab*
gefallenen Brüdern Iwans ziemlich ablehnend, er wies zwar ihren Fa-
milien Witebsk zum Aufenthalt an^), gewährte ihnen al)er sonst keine
Hilfe und zwang sie so, sich wieder mit dem Grossfürsten zu ver-
söhnen. Das zog sich aber zunächst noch lange genug hin.
£rzbischof Wassian kam mit den beiden Obolenski Ende März
in Moskau an^), die letzteren wurden zuerst entlassen und dann Was-
sian mit den Bojaren Wassilij Feodorowie Obrasez und Wassilij Bo-
rissowiö Tucek sowie dem Djak Wassilij Mamyrew») wieder an die
fürstlichen Brüder gesandt. ,Eehrt zurück '^f liess ihnen Iwan sagen,
yUnd ich will euch in allen begnaden'^), und zugleich bot er, um
die beiden zu trennen, dem Gefährlicheren unter ihnen, dem Liebling
der Mutter, Andrej dem Älteren, die zwei Städte Ealuga und Aleksin.
Diese Gesandtschaft kam wegen der schlechten Wege etwas verspätet
am 20. oder 21. Mai in Welikie Luki an*), musste jedoch, da sich
Andreij von Boris nicht trennen liess, unverrichteter Dinge wieder ab-
ziehen») und der Grossfürst hat keine weiteren Schritte in dieser Rich-
tung unternommen. Jetzt kamen die beiden abgefallenen Brüder ins
Gedränge und sahen sich, da Easimir sie im Stiche liess, bald ihrer-
seits gezwungen, die Versöhnung zu suchen, sie sandten ihre Djaken
und erbaten die Fürsprache der Mutter, aber diese fand bei dem über
sie selbst erzürnten Iwan kein Gehör ') und so kamen diese Verhand-
lungen auf einige Zeit zum Stillstand. Erst die grosse Gefahr, in die
Iwan durch den Angriff des Chans Ahmed geriet, ermöglichte es dann
») II. Sof. 223. Wosskr. 204. Tatisßew V. 81. — Dlug. XIV. 696—697 er-
wähnt nur Verhandlungen Kasimirs mit den moskauischen »Herzogen* über
einige Gebiete, welche diese Litauen entrissen hatten. Das bezieht sich wohl
auf Welikie Luki und Rzewa. — Es scheint nämlich, dass sich das Aktenstück
in Akty zap. Koss. I. Nr. 71 (vgl. oben S. 667. A, 3) auf die Angelegenheit
hezieht, die Dlugosz hier erwähnt; nur dass damit der Inhalt der Verhandlungen
nicht erschöpft war.
2) IL Sof. 223. Wofiskr. 20*. Sie kamen in der Charwocbe an.. Diese fiel
im Jahre 1480 auf die Tage vom 26. März bis 1. April.
») IL Sof. Wosskr., Nikon. 110. I. Sof. 20. Mamyrew wird nur in den beiden
letzten Chroniken genannt.
*) IL Sof. Wosskr. ,a jaz vo vsjem hocju vas zalovatj«.
*) Nach Wosskr. 204 kamen sie am Samstag vor Pfingsten ,v subotu pjati-
desjatniju* (20. Mai), nach IL Sof. am Ffingstsonntag (21. M{ii) an.
«j IL Sof. Wosskr. Nikon. 110.
') IL Sof. 223. Wosskr. 205 (Nik. hat nichts davon). Nach der in den
Chroniken befolgten Anordnung zu schliessenf dürfte diese Gesandtseh^t etwa
in den Juli fallen.
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Zur Geschichte Iwans III. WassiljewiÖ. 671
seinen Brüdern, gute Bedingungen für ihre Rückkehr zu erzwingen.
Doch wird dies in anderem Zusammenhang zu behandeln sein.
4. Der Tatareneinfail von 1480.
Es ist bereits erwähnt worden, dass sich Kasimir Ende 1479 luit
Ahmed in Verbindung setzte und dass eine grosse gemeinsame Unter-
nehmung gegen Moskau verabredet wurdet). Aber Ahmed hielt sein
Versprechen besser als sein litauischer Verbündeter: da es ihm ge-
lungen war, seinen widerspenstigen Neffen Kassym zu unterwerfen und
er auch Nachricht von dem in Bussland ausgebrochenen Bruderzwist
hatte'), so sammelte er alle Streitkräfte seiner noch immer zahlreichen
Horde ui;d rückte mit sechs Zarewiöen, Eassym und allen Ulanen und
Fürsten seines Reiches und einem ungeheuren Heere ^) im Frühling
1480 ins Feld, wobei er sich gerühmt haben soll, Russland wie zu
Batus Zeiten vernichten zu wollen '^). Nach erfolgtem Aufbruche sandte
er die bei ihm weilenden litauischen Gesandten und einen eigenen^)
0 Vgl. oben S. 662, Earamsin (russ.) VI. 90 nennt den Gesandten Kasi-
mirs (nach der .Synodalchronik«. Vgl. A. 209) an Chan Ahmed einen tatarischen
Fürsten Akirej MuratowiÖ, der ohne Zweifel mit jenem Kiijej Krivoj identisch
ist, der 1470 — 1471 schon einmal in derselben Angelegenheit in der Horde war.
Vgl. oben S. 620 f. u. A. 1. Da jedoch Stryjkowski II. 283 als Gesandten einen
»Hofmann Stret« nennt, so waren wahrscheinlich beide bei dieser Sendung be-
eiligt. Pulaski S. 21 erwähnt, dass dieser Stret später öfter, aber gerade für 1480
urkundlich nicht nachzuweisen sei. Indessen findet sich unter den von ihm ver-
öffentlichten Dokumenten ein Brief von Ahmeds Sohn Murtosa an Kasimir vom
August 1484, der die Sendung 1480 geradezu bestätigt: ,1 vy hotja i samy ot
carja, otca moego . . . Öerez Streta potomuz prysjagi hotjeli by este*. — Auch
1483—1484 war er, wie dasselbe Schreiben zeigt, wieder im goldenen Lager.
Pulaski, Dok. Nr. 17». p. 210. — In den »Akty otnosjasßiesja k istorii juznoj
i zapadnoj Rossii* 1. Nr. 229 erscheint ein Iwan OleksandrowiÖ Stretowiß im
Jahre 1486 als grossförstlich litauischer Unterschatzmeister und Besitzer eines
Gutes Berezowci.
«) IV. Nowg. 134. Nik. 111.
») IV. Nowg. 153, I. Sof. 20, II. Sof. 223., Wosskr. 205, Nikon 111:
»bezÖislennoe mnozestvo*. Styjk. 11. 284. Kojal. II. 249. - Kassym und die
Zahl sechs für die Zarewi6e wird in IV. Nowg. I. Sof. Nikon erwähnt.
*) IV. Nowg. 134, 153. I. Sof. 20. Nik. 111.
*) Die litauischen Gesandten sind wohl die oben (A. 1) erwähnten Kirej
und Stret; der tatarische dürfte Tahir sein, welcher in Briefen von Ahmeds
Söhnen Seidahmed und Schichachmet aus den Jahren 1484 resp. 1497 — 1498 ge-
nannt wird (Pulaski, Dokumente Nr. I7c. und Nr. 41». SS. 211 und 241), derselbe,
welcher unter der Namensform Thair im J. 1476 in Venedig erscheint Pierling 95
oben S. 641, A. 4. Auch 1486—1489 wird er noch einmal als Gesandter an
Kasimirs Hof genannt (Pulaski Dok. Nr. 22». S. 220), wo er bis 1495 zurück-
behalten wurde (ebenda Nr. 27 und 28. p. 225 und 226).
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672 Moritz Landwehr von Pragenan.
an Kasimir, um ihn zu der yersproclienen Hilfeleistung aufzuforderu,
und zog heimlich in Erwartung derselben heran ^). Doch um diese
Zeit war Kasimir schon von dem Gedanken eines Krieges, wenn er
ihn je ernstlich gehegt hat, zurück>rekommen, er überwand den Wider-
stand der litauischen Kriegspartei und schlug deren Bitten, Litauen
nicht in einem solchen Äugenblick zu verlassen oder einen seiner
Söhne als Statthalter einzusetzen, endgiltig ab. In derselben Zeit, da
Ahmed zu seinem Feldzug aufbrach, verliess Kasimir, nachdem er
allerdings länger als gewohnlich dort verweilt hatte, Litauen und kehrte
nach Polen zurück*).
In Moskau erfuhr man spätestens im Mai von dem Aufbruch des
Chans aus seinen Hordenlagern*), eine Abteilung seines Heeres ist es
zweifellos gewesen, welche die Gegend an der Besputa*) überfiel und
wieder versehwand, ohne dass es zu einem Zusammenstoss mit den
moskowitischen Streitkräften gekommen ist, welche unter dem Sohne
des Grossfürten, Iwan dem Jüngeren, dem jüngeren Andreij, der sich
den sezedirenden Brüdern nicht angeschlossen hatte, und Wassilij
Michailowic von Wereja ihnen an die Oka entgegengeschickt wurden^).
Nun traf der Grossfürst die umfassendsten Vorbereitungen und
begann sein Heer an der Oku aufzustellen. Andreij erhielt Befehl, bei
seiner Stadt Torussa zu stehen, 8. Juni wurde Iwan der Jüngere nach
Serpuchow geschickt«). Er selbst begab sich erst am 23. Juli nach
Kolomna, hIs er hörte, dass sich der Chan bereits dem Don nähere,
und dehnte seine Truppenaufstellung bis Pokrow aus'), wahrend er die
1) IV. Nowg. 153, I. h>of., Nik. ,1 poide . . tiho velmi, ozidaja korolja s
soboju; uze bo posed i poslov ego otpustil k nemu da i svoego posla s nim
l)OBla].
*) D2ug. XIV. 698 (Kasimir) »aequis auribua a senaatie et prudentibus
audiebatur . . . (sab ao. 1480) . . . distinentibos eum (regem) Lithuanis et im-
portune deposcentibus, ne iilos desereret, aut ex filÜB unum, quod illi durum
et molestum erat, eurrogaret«. Damach Stryjk. IL 284. Kojalow. II. 248— -49.
— Die beiden letzteren und ebenso Narbutt VIII. 200—210 erwähnen, dass Ka-
simir einen Waffenstillstand fdr einige Jahre mit Moskau abschloss. Die russi-
schen Quellen sagen davon nichts, und es ist wahrscheinlich, dass sich das auf
den bei Weinreich (Scriptt. rer. Prussicarum. iV. 749) erwähnten Beifrieden vom
Dezember 1483 auf 10 Jahre beziehen dürfte.
>) I. Sof. 20. IL Sof. 223. Wosskr. 204. Nik. HO.
*) IL Sof. Wosskr. Besputa ist ein FIuss im Kreis von Tula und Kasira,
der Oka tributär.
*) IL Sol. Wosskr.
«) IL Sof. 223. Wosskr. 205, ausführlicher I. Sof. 20, 35 IV. Nowg. 153.
Nik. 111.
7) IV. Nowg. L Sof. Nik.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. g73
Yerteidigung der Haaptstadt dem Fürsten Michael Andrejewiö von
Wereja und dem Bojaren Iwan lurjewiö Patrekjejew übergab; dort
befanden sich auch der Metropolit Gerontij, der Erzbischof Wassian
und die Mutter Iwans, Marfa^), welche zum Tröste des geängstigten Volkes
bliebe während die Grossfürstin Sophia mit dem Staatsschatz und ihren
Kindern nach Bjelosero floh^). Um diese Zeit fiel Mengli Girej auf
Iwans Wunsch in Fodolien ein, um Easimir jedes gemeinsame Vor-
gehen gegen Ahmed unmöglich zu machen, und der in moskowitischen
Diensten stehende Nur Dewlet zog die Wolga hinab gegen Sarai, um
durch Zerstörung dieser Stadt den Chan vielleicht zur Rückkehr zui
bewegen*).
Dieser rückte unterdessen noch immer nur langsam vor, um den
Litauern Zeit zu lassen und beschloss, als er erfuhr, wie stark die
Ufer der Oka besetzt seien, diese Stellung zu umgehen und sich. zur
ügra zu wenden^). £r betrat litauisches Gebiet, zog an M^enesk,
Ljubutsk und Odojew vorbei und blieb bei Worotynsk in Erwartung
litauischer Kilfstruppen stehen^). Als diese auch jetzt noch ausblieben,
ging er an die ügra vor und soll von Zauberern zu den Furten ge-
führt worden sein').
Aber der GrossfQi'st erhielt auch von dieser Diversion Ahmeds
zeitig genug Kenntnis, um seine Streitkräfte an die Ugra zu senden,
*) II. Sof. 225. Nik. 112.
«) I. Sof. 21. II. Sof. 225, 232. Wosskr. 213. Nik. 115. Doch scheint das
etwas später geschehen zu sein.
») IV. Nowg. 154. I. Sof. 21, 35. II. Sof. 224. Wosskr. 206. Nik. 113. Carj
Ahmat . . . sta u Vorotynska — korolj sam k nemu ne poide ni sily svoeja ne
posla, ponezbo bysa eum svoi usobicy. Togda bo yoeva Mingirej carj Erimskij
korolevu Podoljskuju zemlju sluzja velikomu knjas^'u«. In IV. Nowg. 154 und
Wosskr. 213 wird diese Tatsache am Ende des ganzen Feldzuges noch einmal
erwähnt. '— Die aus Anlass dieses Einfalls an Kasimir abgesandten Schreiben
Mengli Girejs und Emineks siehe bei Pulaski, Dokumente Nr. 9 und 11, S. 205
und 206.
i) Nur in der «kasanischen Geschichte« (Kap. £X, vgl. Karams. (r.) VI. A. 237)
erwähnt. Solowjow V. A. 123 verwirft die Nachricht, aber Weljaminow-Semow
I. 23 und Note 55, S. 178 ff. darnach Bioworth U. 1, 32» und auch Schiemann IL
837 nimmt sie wieder auf. Von einem Einfluss dieser Expedition auf den Verlauf
des ganzen Feldzugs ist freihch nichts zu bemerken.
^) Darnach glaube . ich^ dass er gar nicht an die Oka vorrückte, sondern
sie gleich umging. Schiemann I. 837 fasst die Sache so auf, dass sich beide
Teile bis zum September untätig an der Oka gegenttberstanden..
«) IV. Nowg. L Sof. Nik. 111, 118.
7) IV. Nowg. I. Sof. IL Sof. 223. Wosskr. 206. Nik. 113; aber nur IL Bot
und Wosskr. haben den Ausdruck : i znahori vedjahu ego ko Ugrje.
Mittheiliuigeii XXV 43
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674 Moritz Landwehr von Pragenau.
bevor jener dort ankam; aoch hier versäumte Ahmed durch sein Zö-
gern den richtigen Augenblick, Iwan der Jüngere und sein Oheim
Andrej stellten sich schon Ende September bei Ealuga auf ^), besetzten
die Furten uud nahmen die Schiffe weg^), der GrossfQrst kehrte, nach-
dem er das Stadtchen Eaöira hatte verbrennen lassen'), von Kolomna
nach Moskau zurück, um mit. den dort versammelten Würdenträgern
und seiner Mutter zu beraten^). In weiten Ejreisen, namentlich in
denen der Geistlichkeit hätte man gewünscht, dass er an der Spitze
seines Heeres dem Feinde entgegengezogen wäre, um ihn wie Dmitri
Donskoj in einer grossen Feldschlacht zu besiegen, und man war daher
mit seiner vorsichtig zuwartenden Haltung durchaus nicht zufrieden^);
man schrieb sie dem Einfluss seiner bevorzugten Batgeber, der Bo-
jaren Iwan Wassiljewiö Odöera und Qregorij Andrejewiö Mamon (die
Mutter des letzteren soll vom Fürsten Iwan Andrejewiö von Mo2aik als
Hexe verbrannt worden sein) zu, welche ihn an die Gefangennahme
seines Vaters durch Mamutjak und all das daraus entstandene Unglück
erinnerten, und wie auch sein Urgrossvater nicht gegen den Chan
selbst gekämpft habe, sondern vor Tochtamyd nach Eostroma ge-
flohen sei«).
Und die Erwägungen, welche Iwan jetzt wieder wie 1472 von
einem Offensivkrieg zurückhielten, mögen ja in der Tat von dieser Art
gewesen sein, aber das Volk fasste seine Abreise vom Heere geradezu
als Flucht und ein Zeichen der Feigheit auf und als er am 30. Sep-
tember 7) mit dem Fürsten Feodor Faljezki in Moskau eintraf, während
die Leute aus den Vorstädten in die innere Stadt in die «Osada**
«) IV. Nowg. 153. Sof. 20, 35. Nik. 111.
*) IL Sof. Wosekr.
') IL Sof. 230, wo hinzugefügt wird, dass er seinen Sohn und Daniel
Cholmski mit dem Befehl zurftckliess, auf seinen Ruf sogleich nach Moskau zu
kommen.
<) IV. Nowg. 153. L So£ 20, 35. IL Sof. 230. Wosskr. 206. Nik. 112.
») VgL nächste Seite.
^) Die Namen der beiden Bojaren finden sich nur in IL Sof. und (nach
Earams. (r.) VI. A. 228) in der Lwowschen Chronik. Dieser Sonderbericht in
IL Sof. ist äusserst wertvoll und reich an intimen Nachrichten, aber in der
Chronologie sehr schwach. Das hat schon Karamsin (r.) VL A. 223 und Arcj»
bydew IV. A. 294 angemerkt VgL Earpow, Ist borby mosk. gosudarstva
B Litvoju Mosk. 1867 (mir leider nicht zugänglich) und Tichomirow im
ifamal minist nar. prosTeäö. Bd. 300 (August 1895) Spes. 425 ff.
^ Dieses Datum wird überall übereinstimmend ang^eben. IL So£ und
Wosskr. haben gar kein Datum.
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Zui' Geschiebte Iwans III. Wassiljewiö. g75
zogen 1), soll er gar bittere Worte zu hören bekommen haben. .Da
hast das Laud mit Abgaben belastet*, schrie man ihm zu .und doch
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g76 Moritz L&nd.wehr von Pra^enau.
derungen zu erfiülen and sie in Zakonft nicht mehr zu bedrücken.
Er ergriff mit Freuden die Gelegenheit, sich eine so bedeutende Ver-
mehrung seiner Streitkräfte zu sichern, versprach alles, was jene ver-
langtßn, und stellte nur die Bedingung, dass sie so schnell als möglich
herbeieilen sollteu'). Nachdem er hierauf seine Gebete vollendet und
für die Sicherung der Städte Sorge getragen hatte'), ging er zum
Heere ab.
Der Metropolit soll ihm eine anfeuernde Rede gehalten haben^ in
der er ihn aufforderte, die ihm von Gott anvertraute Herde von den
gegen sie heranziehenden wilden Tieren zu befreien. ,Der Herr kämpf!
mit uns", schloss er und die ganze Geistlichkeit sprach: «Amen, so
sei es**, und beschwor ihn, die Freunde des Friedens nicht zu hören').
Er verliess Moskau am 3. Oktober*), übernahm wieder den Oberbefehl
des Heeres, stellte sich aber nicht unmittelbar au der Ugra, sondern
weiter vom Flusse weg bei Kremenez*) auf und sandte fast alles Volk
zu seinem Sohne vor au die Ugra, während er nur wenige Truppen
bei sich behielt«).
Wie es scheint, noch während seiner Abwesenheit hatte eine ta-
tarische Abteilung verbucht, bei Kaluga den Pluss zu fiberschreiten,
war aber vou Iwan dem Jüngeren zurückgeschlagen worden ?), jetzt
erschieu am 8. Oktober bei Sonnenaufgang die ganze tatarische Armee^)
iy SÖlV. Nowg. 153 = 1. Sof. 20 = 1. Sof. 35 = Nik. 112. Wosskr. 206 und,
wie es scheint, IL Sof. 231 (der Ausdruck ist nicht klar) geben an, dass man
Iwan erst, als er schon in Kremenez war, aus Moskau die Nachricht von dem
VersöhnungsTorschlag seiner Brüder sandte. In allen Chroniken ausser IL Soi.
wird erwähnt, dass die Mutter, der Metropolit, Wassian und Michael Andrejewiö
Yorbaten, und es ist wohl wahrscheinlich, dasa [wan diese Formalität ftir un-
erlftsslich hielt und sie aUo wirklich stattfand.
») 1. Sof. 20, 36 = IV. Nowg. 153 kurz. 11. Sof. 231. Kr befahl dem
Polneukt Buturlin und Iwan Eika (um fQr die Überzahl der Moskauer Platz zu
schauen, denn die inoskauischen Vorstädte waren auf seinen Befehl durch
Patrekjejew verbrannt worden) die Dmitrowzer nach Pereslawl und die Moskauer
nach Dmitrow zn bringen.
•) Karamsin (d.) VI. 118, Solowjow V. 111, ohne dass sich eine Quellen-
angabe findet.
*) IV. Nowg. I. Sof. 21, 35. Nik. 112. (Wosskr. 206 hat kein Datum).
II. Sof. 231 behauptet, dass Iwan zwei Wochen in Moskau war. Solowjow l. c.
nimmt das an, während Karams. I. c. und Arcybyöew IV. 46—47, wie ich meine,
mit Recht die Daten der anderen Chroniken bevorzugen, nach welchen er nur
vier Tage dort verweilte.
*) Am Flusse Luia, zwischen Borowsk, Medynj und Maloj Jaroslawez,
30 Werst von dem letzteren. Karams. (d.) VI. A. 71. Solowj. V. 111.
' «) Alle Chroniken.
- ♦) II: Sof. 231.
•*) Dieses Datum nach Karamsin 1. c.
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Zur Geechichte Iwans III. Wassiljewi^. 677
am Ufer aud begann den Angriff auf die in einer Ausdehnung Ton
60 Werst am andern Flussufer aufgestellten russischen Truppen.
Doch beschränkte sich der Kampf an diesem wie an den folgen-
den Tagen auf Schiessen mit Pfeilen, die Russen gebrauchten auch
Feuerwaffen und zwar mit grossem Erfolge, denn es wird berichtet,
dass die Tataren viel grössere Verluste erlitten *). Nach mehrtägigen
Gefechten wich Ahmed zwei Werst vom Ufer zurück und sandte seine
Leute aus, um Nahrungsmittel einzutreiben >). Während dieser Zeit
scheint der GrossfQrst geschwankt zn haben, wozu er sich entscheiden
solle, er kannte das allgemeine Verlangen nach einer grossen Schlacht,
aber er liebte es nicht, alles auf einen Wurf zu setzen, die Kräfte des
Feindes waren gross ^), und so gewannen seine früheren Batgeber wieder
das Übergewicht. Er entschloss sich zu Verhandlungen und sandte
Iwan Towarkow in das feindliche Lager mit Geschenken und demütigen
Bitten, das Land nicht zu verwüsten und abzuziehen^).
Aber er erhielt sowohl vom Chan als von dessen erstem Emir
Timur hochfahrende Autworten. ^Ich will ihn begnaden*, entgegnete
der erstere dem Gesandten, ^er möge nur zu mir kommen, die Stirn
zu schlagen, wie seine Vorfahren zu den meinigen ins Lager ge-
kommen sind''^).
Und ähnlich sprach Timur, der Chan sei erzürnt und Iwan solle
sich bei dessen Steigbügeln Gnade erflehen, beide lehnten die darge-
brachten Geschenke ab^). Als sich aber der Grossfürst weigerte zu
•) IV. Nowg. 154. I. Sof. 21, 35. Wosskr. 206. Nik. 113, vgl. Karams. 1. c.
Contarini (Ramusio II. fol. 122. r». B.) . . . »non si troverä in tutto quel Lordö
due mila huomini con spade et arco, perch^ tutto Tresto sono discalzi, senz'
arma alcnna . . .<.
») Karame. (d.) VI. 119 nach der Synodalchronik (r. A. 227). Er nennt die
Eäm[.fe viertägig.
') Karamain 1. c, wo auch von einem Eriegsrat gesprochen wird.
♦) II. Sof. 231 »posla 8 celobitjem i s dary, prosja zalovaxya, ötoby otstupil
proöj\ a ulusu by sovego ne veljel voevati*. Howorth, der den ganzen Feldzug
nach Karamdin und mit einmaliger Berufung auf Weljaminow-Sernow und Kelly,
Russia, erzählt, kann sich hier nicht enthalten auszurufen: »On can hardly credit
such pusillanimity in a sovereign amidst an army of 200.000 men eager to fight*.
Die Zahlenangabe dürfte wohl nur eine Vermutung sein, die sich wahrscheinlich
auf die Zahl von 180.000 Mann stützt, die für 1472 angegeben wird, (Vgl. I. Abschn.
S. 628) wird aber nicht weit von der Wahrheit abweichen. (How. IL 1. 324).
ö) IL Sof. 231. Karam?. (d.) VI. 120 und A. 72 gibt die Antwort nach der
SynodnIchronik etwas anders an. Damach sollte Iwan seit neun Jahren keinen
Tribut gezahlt haben, was kaum richtig sein dürfte. Vgl. oben S. 656, A. 4.
«) Karams. 1. c. nach Lwow (Kar. (r.) VI. A. 230).
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g78 Moritz Landwehr von Pragenau.
kommen, teils vielleicht ans Besorgnis vor Verrat i), hauptsachlich aber
wohl, weil er es nicht für notwendig hielt, sich so weit zu erniedrigen,
stimmte Ahmed seine Forderungen herunter und verlangte von ihm
die Sendung seines Bruders oder Sohnes und als auch dies abgelehnt
wurde, die Nikifor Basenkows, der wegen seiner reichen Geschenke
im Lager beliebt war^).
Dass auch die letzte Forderung abgeschlagen wurde, ist nicht recht
verständlich und man meinte eine Erklärung dafür in dem berühmten
Briefe Wassians zu finden ; als man nämlich in Moskau von den eben
erwähnten Verhandlungen hörte, vereinigte sich die dort versammelte
Geistlichkeit zu einem gemeinsamen Schreibeu, um Iwan von seinem
unrühmlichen Zaudern abzubringen und zum Schlagen zu bewegen')
und Wassian fühlte sich als sein Beichtvater berechtigt und verpflichtet,
einen eigenen Brief an ihn zu schreiben^).
Ob sein Schreiben zeitlich genug eintraf, um von Nutzen zu sein,
lässt sich nicht entscheiden (das der gesamten Geistlichkeit kam um
einige Tage zu spät^), wenn dies aber auch der Fall war, so ist es
doch nicht wahrscheinlich, dass sich Iwan durch solche oratorische
Leistungen von seinen Ansichten abbringen liess, die wirkliche Ur-
sache seiner Unnachgiebigkeit dürfte vielmehr die Ankunft seiner
Brüder mit ihren 20.000 Mann gewesen sein, welche um den 20. Ok-
tober erfolgt sein könnte^). Er empfing sie mit oflFenen Armen, liebe-
») IL Sof. 1. c. lässt nur die Furcht als Grund der Weigerung gelten.
») II. Sof. und (nach Karams. (r.) VI. A. 230) die Lwowsche Chronik IL 172.
«) Akty istoriöeskie. L Nr. 90, p. 137—138. Dat. 13. November 1480.
♦) 11. Sof. 225—230. Woßskr. 207—213. Über die anderen Drucke dieses
yielgelesenen Sendschreibens vgl. Suchomlinow in seinem Aufsatz über Wassian
in: Izvjestija imp. akad. nauk po otdjel. russk. jazyka i sloveenosti Tom IL
coL 182, A. 13. Er starb schon 23. Mftrz 1481. IV. Nowg. 154. I. Sof. 35. IL Soi
232. Wosskr. 213. Nik. 115. — Die Auszüge aus dem Sendschreib.^n bei Karamsin
(d.) VI. 120, 123 und Solowjow V. 112—114 erschöpfen alles Wesentliche.
^) Es datirt vom 13. November und Ahmed zog schon am 11. ab.
«) iV. Nowg. 134, 154. L Sof. 21, 35. IL Sof. 231. Nik. 113 reihen die
Nachricht von der Ankunft so ein, dass diese schon um den 9. oder 10. Oktober
erfolgt sein müsste. Das scheint aber chronologisch nicht gut möglich, denn
die Gesandten kamen erst um den 1. Oktober nach Moskau, wurden da günstig
beschieden und mussten zu ihren Herren zurück. Bis diese dann mit einem so
bedeutenden Heere heranzogen, wird es sicher Mitte Oktober geworden sein.
Das würde mit der Anordnung in Wosskr. 206 stimmen, wo die Ankunft der
Brüder erst nach den grossen Frösten und dem beginnenden Gefrieren des Flusses
erwähnt wird, und auch mit dem Beginn von Iwans Zurückhaltung gegenüber
dem Chan, denn die Verhandlungen können erst nach dem 12. Oktober (dem
Ablauf der viertägigen Kämpfe) begonnen und werden einige Tage gewährt
haben. Nach der Synodalchronik (Karams. (r.) VI. A. 232) wurde freilich Iwan
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. 679
voll, ohne Vorwürfe, und sie nahmen sogleich ihre Stellungen gegen-
über dem Feinde ein^).
Nachdem die Verhandlungen yorläufig gescheitert waren, liess
Ahmed von auserlesenen Heitern den Versuch unternehmen, bei Opa-
kow über die Ugra zu setzen, was jedoch ebenso wie die früheren An-
griffe misslang^). Er soll während der ganzen Zeit gedroht habeu,
wenn der Winter käme und die Plüase zufrören, werde er der Wege
genug nach Bussland finden^), und hielt wirklich sein schlecht ge-
kleidetes und ungenügend ausgerüstetes Heer^) trotz der seit Mitte
Oktober eintretenden furchtbaren Fröste in seiner Stellung fest, einer-
seits vielleicht noch immer in der Hoffnung auf litauische Hilfe, an-
dererseits mochte er wirklich das Gefrieren des Stromes abwarten
wollen.
Es war ein schwerer politischer Fehler, dass Litauen auch nicht
das Geringste geleistet hat. Livland hatte doch wenigstens Pskow,
wenn auch erfolglos, angegriffen, die Schweden hatten einen verheeren-
den Zug nach Russland unternommen^), die Tataren standen der Ver-
abredung gemäss im Felde, nur Kasimir tat nichts und doch, welche
Aussichten hätte er gehabt, wenn er noch im August oder September
mit nur 40 bis 50.000 Mann eingegriffen hätte; damals hätte er die
20.000 Mann der sezedireuden Fürsten, welche jetzt bei Iwans Heer
standen, auf seiner Seite haben und im Verein mit dem schon allein
furchtbaren Heere Ahmeds Moskau in die grösste Gefahr stürzen können.
bei der Lektüre von Wassians Schreiben von Tapferkeit erfilUt und dachte nur
mehr an Kampf.
>) Alle Chroniken ausser II. SoF.
2) Karams. (d.) VJ. 124 (r. A. 233) nach der »Synodalchronik«.
«) II. Sof. 231 »vse Ijeto hvalilsja« . . .
*) IL Sof. Sof. L r. »sie waren nackt und bloss*. Vgl. Contarini oben
S. 677, A. 1 ,8ono discalzi* ... — Siehe auch den Ausdruck in Mengli Girejs
Schreiben an Kasimir vom Jahr 1478 (Pulaski, Dok. Nr. 4^. ]\ 202) holodny a
chudy sij Ijudi.
*) Der Meister von der Borch begann seinen Angriff auf das russische
Gebiet Anfang August und erschien am 20. vor Pskow, welches er fünf Ta^e
lang belagerte, worauf er dann den Rückzug' antrat. Vgl. I. Psk. 264 f. IL Psk.
39 f , des Meisters Brief bei Karamsin (d.) VI. 132 und A. 86 u. s. w. — Der
Angriff der Schweden dürfte etwa in dieselbe Jahreszeit fallen. Sie drangen
dabei ziemlich weit in russisches Gebiet ein. Vgl. Olaus Petrus Scrr. rer. Sue-
cicarum I. 2. 324 und Laurentius Petri Nericius 1. c. IL 2, 135. Dalin, Gesch.
des Reiches Schweden IL 611. — Um diese Zeit zogen die Brüder des Gross-
fttrsten von der litauischen Grenze nach Pskow und von dort gegen Nowgorod.
Erst von hier aus ist ihr Marsch zum Grossfürsten an die Ugra erfolgt. — Vgl.
über die Pskowischen Dinge Radautzer Programm 1903 S. 20 ff.; Bpeziell über
die Brüder des Grossfürsten ebenda S. 24 f. und A. 6.
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ggO Moritz Landwehr yon Fragenau.
Aber freilich hatte Iwan ihm Arbeit im eigenen Hans Terschaffb, iudem
er ihm Mengli Girej auf den Hals hetzte, dessen Heerscharen damals
weite Gebiete des litauischen Beiches verheerten. So hat Kazimir denn
nichts getan und damit die letzte Möglichkeit eines erfolgreichen Vor-
stosses gegen Iwan vorübergehen lassen und er selbst sowie seine
Kachfolger haben in immer steigendem Masse die Folgen davon zu
fühlen bekommen.
Chan Ahmed blieb also nach wie vor ohne Hilfe und seine Lage
begann allmälig unhaltbar zu werden, aber auch Iwan fühlte sich
nicht sicher und wurde desto besorgter, je näher das Zugefrieren der
ügra rückte. Wenn erst einmal eine feste Eisdecke die beiden Ufer
verband, wer konute sagen, an welcher Stelle die Tataren über den
Eluss gehen konnten; nicht nur dass Moskau oder andere Städte im
Bücken des Heeres genommen werden konnten, es war auch zu fürchten,
dass dieses selbst von den schnell beweglichen Eeinden umgangen oder
an einigen Stellen seiner überweit ausgedehnten Front angegriffen und
zerrissen werde.
Aus diesen Gesichtspunkten betrachtet, ist es sehr begreiflich, dass
der Grossfürst, als die ügra seit dem 26. Oktober zuzufrieren begann,
seinem ganzen Heere befahl, sich nach Kremenez zu konzentriren;
von da ging er nach Borowsk, um dort, wie er sagte, eine Schlacht
unter günstigeren Verhältnissen anzunehmen. Aber der gemeine Mann
fasste die Sache anders auf, ihm galt dieses Zurückweichen als Flucht,
man glaubte, die Tataren hätten den Eluss überschritten und seien
schon in der Verfolgung begriffen, auch in Moskau war man voll Angst
und Schrecken und schrieb diesen Entschluss dem Einflüsse schlechter
Leute zu, welche dem Grossfürsten zur Flucht rieten, da er dem
Feinde nicht gewachsen sei*).
Das Heer, in welchem wahrscheinlich durch das lange Zaudern
und Abwarten die ursprüngliche Zuversicht und Eampfesfreude bedeu-
tend herabgestimmt war, kam fliehend, in halber Auflösuug zum Gross-
fursten nach Kremenez und wurde von diesem weiter nach Borowsk
geführt*), die Tataren aber folgten dem zurückweichenden Feinde nicht,
sondern blieben noch volle vierzehn Tage au dem Ufer des nun un-
verteidigten Flusses stehen, so dass man nicht davon sprechen kann,
dass sie aus Furcht, die Bussen wollten ihnen den Kampf anbieten
und sie in eineu Hinterhalt locken, flohen.
») IV. Nowg. 134, 154. 1. Sof. 21. 35. 11. Sof. 224. Wosskr. 206—207. Nik.
113—114. — Mit diesen Worten sind wohl Osöera und Mamon gemeint.
8) Ebenda.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewiö. (Jgl
Die Chroniken stellen die Flucht der beiden feindlichen Heere als
ongefähr gleichzeitig dar^), was nach dem eben gesagten ganz un-
richtig ist, es liegt yielmehr zwischen dem Zurückweicheu der Russen
und dem Abzug der Tataren ein Zeitraum, fl\r den in den moskauischen
Quellen alle Nachrichten fehlen, und der wahrscheinlich durch Ver-
handlungen zwischen dem Grossfürsten und dem Chan ausgefällt wurde ^).
Diese dürften wahrscheinlich, wenn sie überhaupt völlig abgebrochen
worden waren, nach dem misslungenen Augriff der Tataren bei Opakow
wieder aufgeno)umen worden sein und es gibt in der Tat eine Nach-
richt, welche Ahmeds Abzug dadurch begründet, dass Iwan ihm sowie
Timur reiche- Geschenke und die seit einigen Jahren rückständigen
Gelder übersaudte und Timur den Chan zur Bückkehr in sein Beich
bewog^).
Dies ist wohl die einfachste Erklärung der sonst rätselhafben Tat-
sache. Ahmed hatte zwar durchaus keine Ursache zu fliehen, denn
die Russen wichen ja vor ihm zurück*), wohl aber wurde seine Lage
so unerquicklich, dass er sicherlich gerue zu einem halbwegs günstigen
Frieden bereit war. Dass er von Litauen nichts mehr zu erwarten
habe, musste ihm klar sein, die furchtbare Kälte machte eine Winter -
kampagne für sein Heer sehr gefährlich und schliesslich war doch
auch er in einer grossen Schlacht des Sieges nicht sicher. Wenn man
hinzunimmt, dass er schou die Zerstörung vou Sarai durch Nur Dewlet^)
und vielleicht auch etwas über „die drohenden Bewegungen in der
scheibanschen und nogaischen Horde'' ^) erfahren haben muss, so wird
*) Solowojow V. 115 hat zuerst auf diesen Widerspruch aufmerksam ge-
macht.
*) Vielleicht ist sogar darfiber in dem, wie ich glaube, nicht vollständig
erhaltenen Spezialbericht in II. Sof. gesprochen worden. Dieser beginnt nämlich,
nachdem der ganze Feldzug schon einmal kurz in Übereinstimmung mit den
übrigen Chroniken erzählt worden ist, auf S. 224 und bricht auf S. 231, nach-
dem die Weigerung de^ Grossfftrsten Basenkow zu schicken, erwähnt worden,
vielmehr ab, als dass er gehörig beendet wäre. Dann folgen wieder nur kurze
Notizen.
') Stryjkowski II, 284. Seine Behauptung jedoch, dass Timur von Iwan bestochen
den Chan Ahmed ermordet hätte, widerspricht den weiter unten zu erwähnenden
Nachrichten über Ahmeds Tod. Ein Verrat von seiner Seite wäre an sich nicht
unmöglich, wird aber dadurch sehr unwahrscheinlich, dass er auch weiter eine
Stütze von Ahmeds Söhnen blieb.
*) Solowjow V. 115. Tataram ne dlja öego bylo bjezati.
*) Vgl. Karamsin (d.) VI. 125 und A. 74. Aber Solowjow V. A. 123 hebt
mit Recht hervor, dass dies nicht den Ausschlag gegeben haben kann, denn
Ahmed eilte durchaus nicht nach Hause.
«) Schiemann I. 338.
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682 Moritz Landwehr von Pragenau.
es begreiflieb, dass er den weiteren Kampf gegen Moskau zunächst
wieder anzugeben beschloss, namentlich wenn man annimmt, dasd
ihm Iwan goldene Brücken baute.
So yerliess er am 11. November i) seine Stellung an der ügra und
durchzog brennend und raubend die litauischen Orenzlandschaften
Serenesk und Mr^enesk, wo er zur Strafe für das Ausbleiben jeder Hilfe
zwölf Städte zerstört haben soll*). Einer seiner Söhne versuchte, im
Vorbeigehen in der russischen Ukraine, die Bezirke Eonjin und Nju-
howo auszuplüudem, wurde jedoch von den Brüdern des GrossfÜrsten
verscheucht'). Dann wandte sich Ahmed mit reicher Beute nach
Süden und bezog in der Nähe von Azow am Donjez sein Winterlager^
während er seine Fürsten mit ihren Heeresabteilungen entliess. Hier
überfiel ihu Chan Iwak im Bunde mit den Nogaiermursen Makma,
Obut, Jaghmurdji und Musa, die insgeheim über den Ural und die
Wolga heraugezogen uud seinen Schritten gefolgt waren, in der Nacht
vom 5. zum 6. Januar 1481. Ahmed wurde iu seinem Zelte erschlagen,
seine Frauen und Töchter fielen samt der ganzen litauischen Beute
den Feindeu in die Hände und Iwan stand fünf Tage lang dort und
plünderte die Luger zwischen Don und Wolga, ohne dass es zwischen
den beiderseitigen Heereskräften zum Kampfe kam; dann zog er ab
und schleppte seine ganze Beute nach Tjumen fort*).
So fiel der letzte Chan des goldenen Lagers, der Moskau furchtbar
gewesen war, seine Söhne vermochten nicht, die Stellung, die er ein-
•) So alle Chroniken, die mir vorliegen, Karams. VI, 124 hat den 7.- No-
vember.
*) Die Verwüstung Litauens wird in allen Chroniken erwähnt, die beiden
genannten Gebiete in IL Sof. 231, die Zahl zwölf für die verwüsteten Städte
nur Karams. (d.) VI. 124 (r. A. 235 »nach der Synodalchronik«).
«) IV. Nowg. 154. I. Sof. 21, 35. Wosekr. 207. Nik. 114. Der Name des
Zarewiß (Amurtosa) wird ebenso wie der der von ihm besetzten «lebiete nur in
der Synodal chron. (Kar. r. A. 236) erwähnt.
*) Ausführlich wird dies nur in der archangelschen Chronik (p. 159; vgl.
Karamsin (r.) VI. A. 240) erzählt. Ein Fürst aus Iwaks Horde, Qungnr brachte
dem Grossfürsten die Nachricht von dem Tode seines Feindes und wurde mit
Freuden und grossen £hren empfangen und entlassen. — Aus einem Briefe
Mengli Girejs an Kasimir (Pulaski, Stosunek Polski z Mendli Girejom Dokumente,
Nr. 15, S. 209) erfährt man, dass sich unter den nogaischen Mursen auch Makma
und Obat befanden, die in der archang. Chronik nicht erwähnt werden. Als
Datum des Überfalls wird hier der 21. Januar angegeben. Der Name des von
den Russen Jamguröej genannten Mursen heisst nach Hammer. Gold. Horde
407—408 besser Jaghmurdji. Über die Abstammung dieser Nogaifürsten von
Edegu siehe Howorth. IL 2. 1029 nach Weljaminow-Semow. — In IV. Nowg.
154. I. Sof. 21, 35. Nik. 114 wird nicht Iwak sondern Jaghmurdji als dexjenige
genannt, der Ahmed tötete.
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Zur Geschichte Iwans 111. Wassiljewiö. g33
genommen hatte, zu behaupten oder einen Ausprueh auf Oberhoheit
über Russland zu erheben, und mit ihnen erlosch der Name des gol-
denen Lagers (1502): Russland war frei von dem Tatarenjoch, welches
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g34 Moritz Landwehr von Pragenau.
hatte, mit der öffentlichen Meinung zu paktiren, ihr wenigstens schein-
bar nachzugeben und gleichsam auf Umwegen seine eigenen Ansichten
durchzusetzen ; er hatte sehen müssen, wie er vom Volke missver-
staudcD und geschmäht wurde, wie die Geistlichkeit sich berufen fehlte,
ihn zu hofmeistem — das waren Dinge, die er gewiss nicht vergase
und denen es vielleicht mit zuzuschreiben ist, dass er immer strenger
und zurückgezogener wurde und in der Meinung, die Zügel der Herr-
schaft noch nicht straff genug angespannt zu haben, sein selbstherr-
liches Regiment immer konsequenter und erbarmungsloser ausbildete.
Trotz der erwähnten Missstimmung, die wie es scheint, in so
ziemlich allen Kreisen des moskowitischen Staates die Freude an der
eigenen Bettung und an dem Untergang der Macht der grossen Horde
trübte, ist das Jahr 1480 doch sowohl für das Land wie für den
Herrscher ein überaus glückliches gewesen, eine grosse und furchtbare
Krise ist ohne erheblichen Schaden überstanden worden, das Land hat
hierauf durch Jahrzehnte keine ähnliche Gefahr mehr zu bestehen ge-
habt und den Grossfürsten hat es von der Fessel befreit, welche bis
dahin seine Bewegungsfreiheit gehindert hatte, erst von jetzt an ver-
mochte er im engen Bunde mit Mengli Girej^) jene weitausgreifende
bedrohliche Politik zu entfalten, die bald alle seine Nachbarn in Furcht
und Schrecken setzen sollte und durch die er seinen Nachfolgern
^nach allen Seiten hin die Ziele zu weisen verstand* 2),
Als ein Nachspiel zu den grossen Ereignissen des Jahres 14&)
sind noch die Verträge zu erwähnen, welche der Grossfürst am 2. Fe-
bruar 1481 mit seinen im Vorjahre abgefallenen Brüdern Andrej und
Boris schloss^). Der erstere erhielt aus dem Erbe Jurijs Mo2aiäk^),
letzterer soll nach eioigen Chroniken die ehemals dem Fürsten Was-
silij Jaroslawiö von Serpuchow gehörenden Dörfer empfangen haben,
») Am 26. April 1481 (Sbomik XLI. 25—28) sandte er Timofej Ignatij
Skrjaba an Mengli Girej mit der Nachricht von seinem Erfolge und der Erinne-
rung, seiner eingegangenen Verpflichtungen auch gegen die Söhne Ahmeds ein-
gedenk zu sein. Er hatte auch dem Fürsten Imenck (Eminek) Mitteilungen zu
machen und dessen Sohne Dowletek, der im Jahre 1474—1475 als Gesandter
Mengli Girejs in Moekau erschienen war, (vgl. S. 648 A. 3) einen grossfürst-
lichen Schutzbrief mit goldenem Siegel, um den dieser gebeten hatte, zu über-
geben.
') Schiemann I. 335.
») Nachrichten darüber in IV. Nowg. 134, 154. I. Sof. 21, 35. II. Sof. 232.
Wosskr. 213. Nik. 115. Die Verträge selbst: Sobr. gross, gr. i dog. I. Nr. 106
— 111, pp. 253—270.
*) Ebenda Nr. 106,p. 265: »i öto jaz Knjazj Veliki pozaloyal tobja Mozais-
kom 8 volostmi i s selyv votßinu i v vudjel . . .*.
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Zur Geschichte Iwans III. Wassiljewid. 685
doch ist in dem Vertrage selbst nicht die Rede davon. Es ist wohl
möglich 1), dass Iwan durch diese Bevorzugnng nun doch Andrej zu
gewinnen und so ihn und Boris unschädlich zu machen hoffte, wie er
früher Andrej den Älteren gegenüber den jüngeren Brüdern zurück**
gesetzt und so die letzteren gewonnen und den ersteren lahmgelegt
hatte«).
Übrigens unteröchieden sich die neuen Verträge in nichts von
den früheren, als dass die jüngeren Brüder sich dem Qrossfürsten gegen-
über dazu verpflichteten, keine Ansprüche auf das Erbe Jurijs und die
nowgorodischen Gebiete zu erheben und dass ihre Beiträge zu den
Zahlungen an die verschiedenen tatarischen Horden genau fixirt
wurden»).
Der Streit zwischen den Brüdern hatte sich grossenteils darum
gedreht, ob bei dem Tode eines Teilfürsten der Orossfürst allein oder
alle Brüder ein Recht auf die Erbschaft haben sollten, wenn keine
letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorlag. Einem ähnlichen Streit
beugte Andrej der Jüngere vor, indem er in seinem Testamente aus-
di'ücklich sein ganzes Fürstentum mit Ausnahme geringer Landstriche
seinem ältesten Bruder zum Dank für die von ihm vorgestreckten
30.000 Rubel vermachte, so dass hier die Rechtsfrage ganz klar war
und der Grossfürst nach Andrejs am 5. Juli 1481 erfolgten Tode ohne
Hindernis die ganze Erbschaft einziehen konnte^).
Schlussbetrachtung.
Zwei Perioden grosser Entscheidungen sind im Vorangehenden be-
sprochen worden. Beidemale war es vor allem der Bund zwischen
Litauen und dem Chao Ahmed, welcher Iwaus Stellung bedrohte, beide-
male war auch Nowgorod eiu wichtiger Faktor in der Gesamtlage.
Aber das zweitemal war die Gefahr bedeutend grösser und dennoch
') Solowjow V. 73.
») Vgl. oben S. 666.
») Über da» letztere vgL oben S. 656, A. 4. Solowjow V. 72--78 hebt hervor,
dass in diesen Verträgen zuerst der Ausdruck »die Horden« statt der Einzahl
»die Horde« gebraucht wird. Aber dies lässt sich auch schon in früheren Ver-
trägen nachweisen. Sobr. goss. gr. i d. I. Nr. 97. (a®. 1473) >A Ordy vjedati
imati nam, a tolje Ordy ne znati . . . a koli jaz v Ordy ne dam . . .« (p. 235).
Nr. 100 (ao. 1473): ,A Ordy vjedati iznati vam . . . a mnje Ord ne znati , . . a
koli ty V Ordy ne das . . .« (p. 243).
- *) Sein Tod wird in IV. Nowg, 154, L Sof. 21, 36. Wosskr.- 213 auf den
5. Juli, in iVik. 115 aaf den 10. verlegt; II. Sof. 232 hat kein Datum. Karamsin
VI. (r.) A. 246 folgt Nikon. — Andrejs Testament in Sobr. goss. gr. i dog. L
Nr. 112, p. 270—272.
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ggg Moritz Landwehr von Pragenau.
ist auch hier Moskau Sieger geblieben. Mit dem Jahre 1481 beginnt
nun die Zeit, in der die Früchte von Iwans Politik reifen.
In zwei Richtungen ist bereits Grosses uud Endgiltigea erreicht
worden : Nowgorod ist gänzlich unterworfen und mit einer provinziellen
Sonderstellung abgefunden, sein weites Ländergebiet dem moskowiidschen
Beiche eingefügt^), das Abhängigkeitsverhältnis zum goldenen Lager
ist beseitigt
Aber auch sonst ist in jeder Hinsicht der Boden für die Erfolge
der späteren Zeit geebnet Litauen ist auf allen Seiten überflügelt
in den Grenzgebieten üben die moskowitischen Statthalter Gewaltsam-
keiten aus, ohne dass dem energisch entgegengetreten wird, die Ab-
bröckelung der litauischen Grenzfürstentümer ist vorbereitet um in
der nächsten Zeit (1482) zu beginnen. Pskow wird immer mehr ein-
geschränkt und in strenger Untertänigkeit gehalten, Livland geschreckt
und gedemütigt^).
Gegen Osten sind einzelne Streifzüge ausgegangen, deren Fort-
setzung später von der höchsten Bedeutung geworden ist Wjatka und
Perm war ebenso wie Kasan in Abhängigkeit gebracht; das enge
Freundschaftsverhältnis zur Krim war geschlossen und bot Iwan für
die zweite Hälfte seiner Begierung die Möglichkeit Litauen auch ohne
Anstrengungen von seiner Seite in fortwährender Spannung und Un-
ruhe zu erhalten. Durch seine zweite Heirat wurde der früher so eng
begrenzte Horizont der russischen Politik und Weltanschauung er-
weitert, die angebahnte Verbindung mit Italien und dann mit Deutsch-
land brachte das barbarische Moskau in engere Berührung mit dem
gebildeten Europa, von dem es eine Menge nützlicher Kenntnisse er-
lernte, und in der folgenden Zeit bezog Iwan auch die Moldau, Un-
garn und Deutschland in seine politischen Kombinationen ein ; zugleich
gab er auch durch seine Ehe mit einem Gliede des byzantinischen
1) Nikiteki hat in den »Tschtenija* der Moskauer hist. Gesellach. XIX.
(1893) nachgewiesen, dass auch die wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Unter-
werfung Nowgorods unter Moskau hinwirkten (vgL Jahresher. d. Geschichts-
wissensch. Bd. 17. HL 139), entscheidend war aher doch wohl sicher die poU-
tische und militärische Ühermacht Moskaus.
s) Unmittelbar nach Beseitigung der Tatarengefahr Hess Iwan einen grossen
Angriff auf Livland machen, der das Land mit Schrecken und Verwüstung er-
ftillte. Die Russen plfinderten, ohne Widerstand im offenen Feld zu finden, vier
bis fönf Wochen lang und kehrten mit grosser Beute heim. L u. IL Psk^ daiu
die livländischen Quellen. — Die Ordenslande waren durch diesen furchtbaren
Einfall so erschreckt, dass sie den Frieden suchten, der am 1. September 1481
abgeschlossen wurde. Akty zap. Kossiji I. Nr. 75, p. 95—98. VgL Kadautzer
Programm 1903 S. 25—27.
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Kleine Mitteilungen.
Traditionen an die Kirche St. Veit an der GrOlsen. Auf
die nachfolgend besprochenen Traditionen hat zuerst Prof. Dr. P. Odilo
Holz er in dem Melker Qymnasialprogramm ,Die geschichtlichen
Handschriften der Melker Bibliothek" (1896) auftnerksam gemacht
und sie im Anhang S. 53 f. zum Teile abgedruckt. Bei einem Auf-
enthalte in Melk^) beschäftigte ich mich auch mit diesen Traditionen,
suchte daraus ihre zeitliche und örtliche Fixirung, welche noch nicht
unternommen worden, durchzuführen, und lege nunmehr das Er-
gebnis vor.
Die Traditionen sind auf das letzte Blatt des Melker Pergament-
Kodex 168 (B 13) geschrieben. Er enthält 84(83) Blätter, welche sich
auf folgenden Inhalt verteilen: foL 1"^ — 49^ Walafridi vita S. Galli,
libri duo; foL 50"^ — bV Vita s. Leonardi confessoris; fol. 58"^ — 65'
Vita s. Egidii Abbatis; fol. 66"^ — 71' Ad viucula s. Petri homilia et
historia; fol. 71' — 74' Sermo s. Isidori episcopi „De angelis'' ; fol.
75'— 83' Passio S. Viti martyris; fol. 84^—' folgen dann diese Tra-
ditionen. Das Blatt misst 12'5 cm (Breite), 18 cm (Lange); es ist
linirt und beschrieben auf fol. 84' mit 23 und 84' mit 24 Zeilen.
Die Traditionen sind von einer anderen Hand geschrieben als die
Übrigen Partien der Handschrift. Das Blatt trägt deutliche Spuren
ziemlich starker Beschädigung, die durch Ankleben oder irgend eine
andere Art entstand ; ich bin der Ansicht, dass es früher an dem Buch-
deckel angeklebt war. Diese Verletzung des Fragments erschwert auch
wesentlich das Lesen des Textes auf fol. 84'. Der Schrift nach zu
») Herrn Bibliothekar Prof. Dr. P. Rudolf Schachinger danke ich auch
hier wärmstens fQr sein liebenewürdiges Entgegenkommen.
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Traditionen an die Kirche St. Veit an der Gölsen. gg9
urteilen, wurden diese Traditionen, wie auch der übrige Teil des Kodex
an der Wende des XL zum XII. Jahrhundert geschrieben. Überall
sind noch die «e caudatae'' angewandt; an Ligaturen kommt nur u
und 8 am Schlüsse eines Wortes vor ; Eursiwerbindungen werden nur
bei ,et* angewandt; die hohe Form des ,z* liebt der Schreiber ganz
besonders.
Unter den vielen Vituskirchen im österreichisch-steierischen Ge-
biete — ein anderes kann nicht in Betracht kommen — die richtige
herauszufinden, ist an sich nicht leicht. War ich zuerst versucht^
Si Veit an der Glan in Kärnten als den Ort der stati^fundenen Tra-
ditionen anzunehmen, so liessen sachliche Erwägungen, welche sich
aus dem Inhalte ergaben, dies bald als unmöglich erscheinen. Viel-
mehr kann mit Sicherheit festgestellt werden, dass sich diese Tradi-
tionen auf St. Veit an der Oölsen in Niederösterreich, in
unmittelbarer Nähe der damaligen steierischen Grenze beziehen.
St. Veit an der Gölsen (ad Golsenam)^), ein Marktflecken, liegt
nahe der Mündung der Gölsen in die Traisen, nordwestlich von Lilien-
feld. Die bis jetzt bekannte Geschichte von St. Veit, die manchmal
sehr hypothetischer Natur ist, berichtet nur sehr wenig über das Ent-
stehen und die frühesten Schicksale dieses Ortes. Bis jetzt galt als
ziemlich sicher, dass St Veit wie Hainfeld bereits im XII. Jahrhundert
ezistirt habe; sehr wahrscheinlich waren schon frühe die Herren von
St. Veit, die dort ihren Wohnsitz hatten, die Vögte von St. Veit ge-
worden; schon 1190 finden sich in einem Pfandbriefe des Wolfger von
Arnberg als Zeugen Berchtold von St. Veit und sein Sohn Heinrich;
in den Urkunden des XIII. Jahrhunderts kehren öfters die Namen
Heinrich, Bapoto und Ortulph von St. Veit wieder. In der Mitte des XIV.
Jahrhunderts erhalten die Hohenberger und Jörger die Vogteirechte
über St. Veit; später gingen diese dann an Lilienfeld über. Die Pa-
tronatsrechte über St Veit übte Göttweig seit dem Jahre 1161; in
diesem Jahre nämlich schloss Ottokar (VII.), Markgraf von Steier, mit
dem Konvente von Göttweig einen Tauschvertrag 2). Demzufolge über-
gab er diesem Stifte die beiden Kirchen zu St. Veit und Hainfeld mit
allen Rechten und Pflichten nebst fünf Lehen zu Beinfeld (Beidinuelth),
gelegen zwischen den zwei genannten Orten, und erhielt dagegen ein
Gut, Adelgersdorf genannt, das zu seiner Markgrafschaffc gehörte. Von
dieser Zeit ab wurde die Kirche St. Veit stets von Konventüalen von
Göttweig pastorirt; der erste bekannte Pfarrer, der diesem Stifte an-
») Cf. Topographie des Erzherzogtums Österreich 6. Bd. Abt. I. S. 359.
») Font. rer. Austr. II. 8, 206.
Mittheilanren XXV. 44
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g90 Kleine Mitteilongea.
geborte, war Hiltgrim 1257^). Es acheiot, dass St. Veit eine sehr
gut dotirte Pfründe war; denn öfters liessen sich Oöttweiger Abte nach
ihrer üesignatiou diese Pfarrei übertragen, so Otto 1351, Friedrich
1399 und Wol%ang 1458.
Wie schon oben erwähnt, gehörten St Veit und andere in dessen
Nähe gelegene Güter den Markgrafen von Steier. Bekanntlich hatte
Harkgraf Leopold II. von Österreich seine Tochter Elisabeth (c. 1083)
an Ottokar IV. ^) von Steier yermählt und ihr als Mitgift nebst an-
deren Besitzungen auch solche auf österreichischem Gebiete gegeben ;
yermutlich gel^örten dazu auch St. Veit und Hainfeld. Dass aber
Ottokar IV. in diesen Orten Besitzungen hatte, dürfte mit Gewissheit
aus den nachstehenden Traditionen gefolgert werden; ein anderer Ort
St. Veit als der an der Gölsen ist ausgeschlossen. Denn die Erwähnung
der Orte Hainfeld (Haganuelt, Haginueld), Bohrbach (Borwanch) undBui^-
felden ( ? Pirchuelt) im Gölsental lassen nur St Veit a. d. Gölsen in Betracht
kommen ; yod besonderer Bedeutung hiefür ist auch die Nennung des
Baches ^Halbach'^; nur dieses Si Veit hat einen , Halbach ", der be-
reits 1124 urkundlich') bezeugt ist und diese Bezeichnung bis anf
den heutigen Tag beibehalten hat. Am Halbach liegt auch das heute
nicht mehr naher bestimmbare Otpoldesgiyanch. Siming, d. L Gross-
Siming an der Mündung der Siming in die Pielach gelegen. Ob
Wezilisperch eines der steierischen Wetzeisberg ist, bleibe dahingestellt
Auch die einzelnen Personennamen, deren Träger ich mit Zu-
grundelegung der Göttweiger Urkunden und anderer ürkundenbücher
festzustellen versuchte, sprechen für diese Zuweisung; denn die meisten
dieser hier angeführten Zeugen waren in der Nähe von St. Veit a. d.
Gölsen oder nicht weit davon entfernt sesshaft oder begütert In dem
Edlen Piligrim vermute ich den Edlen Piligrim von Botingen, der be-
reits 1080 urkundlich bezeugt ist, seinen Sohn Chunrad dem Kloster
Göttweig zur Erziehung übergab und dem Stifte dafür ein Gut (Home
dictum = die jetzige Stadt Hörn) schenkte^). Ein Edler ViTichard wird
ca. 1100 erwähnt; bei seinem Eintritt in das Kloster Göttweig schenkte
«) Fuchs ÜB. V. Göttweig. Fontes rer Austr. IL 51, 140.
«) Vgl. Krones im Arcb. för österr. Gesch. 84. Bd. Ottokar starb hochbetagt
am 27. November 1122, sein Nachfolger war sein Sohn Leopold (Loitpold), ge-
storben bereits am 15. Nov. 1129.
*) Font. rer. Austr. II. 8, 266: Terminus autem eins Michilpach flryius,
hinc ascendit per Sceit et transit in Cherspoimespach, quem iterum descendit in
Goehsana fluTium, et hinc ascendit in Halbach, quem itemm ascendit ad
capot Halbach vertus Carinthiam.
*) Font rer. Austr. IL 8, 141.
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Traditionen an die Kirche 8t. Veit an der Gölsen. QQ^
er seine Besitzungen der Kirche^. Über Ottokars Hofkaplan (clericas)
Wezilo konnte ich nichts Näheres erfahren. Der in den Traditionen
erwähnte Graf Werigant ist ziemlich sicher der bekannte (3raf Weri-
gant von Piain im Salzbnrggan, der sich meistens in Österreich unt"
gehalten hat; die Qöttireiger Traditionen erwähnen ihn zum ersten
Haie um das Jahr 1105'). Ein Edler Heidenrich (Heidaricns, Heidin-
rieus) ist ca. 1110 urkundlich bezeugt'). Der Vogt Friedrich dürfte
wohl dem Oeschlechte der Herren von St. Veit angehören, urkundlich
konnte ich ihn nicht feststellen, wenigstens nicht mit der BeifQgung:
«advocatus*. Die Namen Walther und Hartwich finden sich in
einer Urkunde des Jahres 1100, aber mehr Hess sich über ihre Per-
sönlichkeiten nicht finden; ein Pabo von Siming ist 1083, 1100 und
1110 urkundlich bezeugt*) und ein Heribort ca. 1124*). Der Mini-
steriale Wezil (Wiezil) dürfte derselbe sein, der ca. 1100 erwähnt wird
und ca. 1121 als Ministeriale des Bischofs Ulrich von Passau (1092-- 1 121)
bezeichnet wird^). Ein Wielant findet sich in einer Urkunde aus dem
Jahre 1110; vielleicht ist es derselbe Wielant, der um diese Zeit mit
seinem Bruder Pero erwähnt wird 7). Der in den Traditionen erwähnte
Ministeriale Gerold ist vielleicht derselbe Oerold (nobilis de Elsaren),
der 1121 als Ministeriale des österreichischen Markgrafen Leopold III.
urkundlich bezeugt ist. In diesem Jahre hatte nämlich Leopold den
bischöflichen Zehent von einem dem Stifte Göttweig gehörigen Gute
zu Palt unterhalb Mautem a./D. als passauisches Lehen erhalten und
dasselbe dann seinem Ministerialen Gerold verliehen^).
Das bis jetzt Gesagte dürfte nach meiner Ansicht den Beweis er-
bracht haben, dass sich die nachstehenden Traditionen auf St. Veit an
der Gölsen beziehen. Daraus folgt dann, dass dieses St. Veit und zwar
als Pfarrkirche viel älter ist, als man bis jetzt annahm. Die zeitliche
und örtliche Bestinunung dieser Traditionen gestattet nunmehr auch
ihre Verwertung.
Wie bereits erwähnt, dürften diese Traditionen nicht viel vor oder
nach 1100 erfolgt sein; dies beweist die Nennung des Sohnes des
Markgrafen Ottokar lY., Luitpold (Leopold); da Ottokar nicht lange
vor 1083 heiratete, so ergibt sich daraus, dass um das Jahr 1100 sein
i) Ibid. 40.
s) Ibid» 21, 141.
•) Ibid. 15, 30.
*) Ibid. Ä, 12, 16.
•) Ibid, 52.
•) Ibid. 18, 47.
7) Ibid. 29, 47, 42-
8) Ibid. 47, 167.
44*
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Q92* Kleine MitteilangeiL
Sohn Luitpold YoUjährig war und somit bei Rechtshaudlnngen als Zeuge
fungiren konnte.
Angezeichnet wurden diese Traditionen um das Jahr 1 100, dies
ergibt sich aus dem Charakter der Schrift, wie ich oben darlegte. Wo
sie aber gefertigt wurden, lässt sich nicht beweisen; yermutlich war
der Schreiber ein Grottweiger Konventuale, der das Amt eines Pfarrers
in St. Veit bekleidete. Wie aus dem Inhalt der ganzen Handschrift
hervorgeht, war der Schreiber sicher ein Benediktiner. Über Göttweig
scheint dann der Kodex nach Melk gekommen zu sein.
Der Text der Traditionen lautet:
Notum sit Omnibus Christi fidelibus, quod quidam vir nomine Wolf-
hardus delegavit super altare s. Yiti martyris per man um Piligrimi nobilis
yiri ancillam suam nomine Wazan cum omni posteritate sua pro censn V
denariorum. Uqc sunt nomina eorundem mancipiorum : Waza mater, Bich-
polt, Dietrich, Eugilpreth, Mantuuin, Erchinger filii eins, Gisala, Adelmöt,
Beginbilt fiÜQ eins.
Item ad idem altare delegavit quidam nomine Wichardus unum man-
cipium nomine Eberhardum cum manu Suuanihilde primitiv^ domin^ suq
pro censu V denariorum.
Item Omnibus sit notum, qualiter marchio Otacher rogatu clerici sui
Wezilonis quoddam praedium eiuadem clerici Wezilisperch vocatum dele-
gavit ad altare s. Viti eo tenore, ut idem clericus usu fructuario uteretur
et post obitum eins absque omni contradictione deserviret ecclesi^ s. Viti.
Huius rei testes sunt: Luitpoldus filius eiusdem marchionis, Werigant
comes, Heidanricus, Fridericus advocatus eiusdem ecclesi^.
Item marchio Otacher mutuavit YIIU iugera de dote s. Yiti, quQ sita
est Haganuelt, Boruuanch, Pirchuelt cum beneficio Reginheri, quod posse-
derat Winiprech, et angulo ad Halbacb, quod dicitur Otpoldesgivanoh.
Huius rei testes sunt Luipoldus (fol. 84^) ei[us]dem marchionis filius,
Waltheri et frater eins Harthuu[icus], Pabo de Simiche, Lantfiidus, Fride-
ricus advocatus, Heribert filius ei[usdem].
Quidam ministerialis vir nomine Wezil delegavit ad altare s. Yiti
ancillam suam nomine Beizan pro simili censu. Item Heinricus eiusdem
Wezilonis filius tradidit ad altare s. Yiti servum suum nomine Adelram-
mum pro censn [Y denariorum].
Item marchio Otacher rogatu servi sui Adelgozzi delegavit an[cill]am
eiusdem Adelgozzi nomine A[d]elam pro censu Y denariorum.
Quidam nomine Wielant delegavit ?ervum suum nomine Hartu[uicun^
super altare sancti Yiti pro censu quinque denariorum.
Quidam nomine Ödalricus delegavit ad idem altare servnm suum
nomine Hereuuicum pro censu Y denariorum.
Quidam ministerialis vir nomine Geroldus delegavit [ad] idem altare
s. Yiti servum suum nomine Saland[r ... et] [ancillam] suam nomine
Berchta et duos fili[os] eiusdem nomine Wulthero [et] Mathilda pro censn
Y denariorum. Huius rei testes sunt Fridericus, Heribert, Pabo, Eber-
hardus, Durinch. Item est vere (?) testis Fridericus.
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Kleinere Beiträge zu den Regesten der Kör ige Rudolf bis Karl IV. ^93
Notam Sit omnibas, qnod qnidam homo jQezmannus nomine tradidit
ad altare s. Viü mancipium säum nomine Pero . . erö cum opani pqste-
ritate 8ua pro censu Y denariomm. Hains rei testes sunt Fridericus ad-
Yocatas, Luizman, Gna . . . ned (?).
Item idem homo Gezmann delegavit ad idem altai% s. Yiti ancillam
enam nomine Hemmam pro eodem censn^).
München. Ulrich Schmid.
Kleinere Beitrige zu den Regesten der EQnf ge Rudolf bis
Karl IV.*) ni. K.Adolfs geplanter Zug nach Burgunds) und
die Ereignisse in Eolmar im September 1293. Die Aunales
Colmarienses (Moo. G. SS. XVII 258) berichten zum Jahre 1292:
Adolfas rex in imperio omnes controversias componit; prineipes ad ex-
peditionem hortatur. Episcopos Spirensis . . . milites et septuaginta
currus habuit preter bigas Coloniensis ducentos milites cum equis phale-
ratis Maguntinus copiosam militum multitudinem; hicum ceteris
iter dirigunt versus Vesontium . . .; zu 1293 (ebenda): Scul-
tetus Columbariensis vocavit dominum de Bapoltstein nocte cum multis
hominibus et civitatem tradidit . . . Rex Bomanorum Adolfus XVI kal.
octobris (Sept. 16) quarta scilicet feria venit Rapoltswilre cum homi-
nibus multis et obsedit magna gloria violenter in vigilia sancti Mi-
chahelis (September 28) Columbariam.
Sieht man zunächst einmal davon ab, ob das Ziel des Zuges richtig
angegeben ist, so passt diese ganze, zu dem Jahre 1292 gegebene, Er-
zählung vortreflFlich zu dem Jahre 1293. Wenn von Beilegung von
Zwistigkeiten berichtet wird, so stimmt das im Jahre 1293 für Sieg-
fried von Köln reg. 127, 130, 132, 133, für den Grafen von Katzen-
ellenbogeu reg. 136 und 158, iür den Erzbischof von Mainz reg. 145.
Als Teilnehmer an dem Zuge werden die Erzbischöfe von Mainz und
Köln und der Bischof von Speier bezeichnet; reg. 165 treten diese
alle als Zeugen des Königs vor Kolmar auf (auch das Chronic. Colm.
Font, n S. 74 meldet, dass sie im September 1293 vor Kolmar weilten).
Sodann berichten die Ann. Colm., dass die Belagenmg von Kolmar am
28. September 1293 begann; nach urkundlicher Angabe ist am 28. Ok-
tober 1293 die Umschliessung der Stadt aufgegeben*); nehmen wir
1) Darauf folgte noch eine Traditionsnotiz, die aber jetzt vollständig un-
leserlich ist.
^) Vgl. Mitt. des Instituts 24, 309; 26, 490.
') Mit diesen AusfOhrnngen dürfte sich Bergengrfln S. 14 A. 4 erledigen.
*) Ad. urkundet an diesem Tage vor Gemar; Albrecht, Rappoltsteiner
Urk. 1, Nr. 208 vergL auch Reg. Ad. Nr. 166 zu November 2.
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g94 Kleine Mitteilungen.
daza die Notiz des Chron. Colm, (Font II 74 Z. 5), daas die Belagerung
sechs Woeben gedauert habe, so erweist sich der von den Ann. Colnu
gebotene Anfangspunkt der Belagerung (Sept. 28) auch als richtig.
Aus diesen AusftQirungen ergibt sich, dass die ganze angezogene
Darstellnng der Ann. Gohn. zutreffend ist, aber irrtümlicher Weise zu
dem Jahre 1232 statt zu 1293 gesetzt wurde.
Zu prüfen sind nun noch die hierhergehörigen Tagesangaben des
Chronicon Golmariense, das uns die Belagerung und Einnahme von
Eolmar in sehr ausführlicher Weise schildert. Es enthält deren dreL
Zunächst sei auf die eingegangen, dass Anselm von Bapoltstein inner-
halb der Oktave von St. Martin (—-November 11 — 18) herumgeführt
wurde (Font. ü. S. 77). Der Bichtigkeit dieser Nachricht steht kein
urkundliches Zeugnis entgegen; denn nach reg. 166 ist am 2. No-
vember die Belagerung von Eolmar zu Ende. Die zweite Tagesangabe
findet sich in folgenden Sätzen (S. 73 zu 1293) : Bex Adolfus reginam
Brisacum mittit, ipse cum exercitu versus Columbariam (das Coloniam
des Textes ist sinnlos) proficiscitur. Gives Columbarienses dominica
vigilia exaltationis crucis (September 13) in montana egressi viaum
suum nondum maturum coUigunt . . . Columbarienses cum gaudio re-
vertuntur et se preparant quo amplioria coUigant et sibi prospiciaut
K, Adolf ist laut Urkunden am 11. September (reg. 162/3) in Strass-
burg; darum konnten die Kolmarer mit Becht befürchten, dass der
König am 12. oder 13. September wegen der Vorgänge in ihrer Stadt
vor deren Toren erscheine. Als dies nicht eintraf, schnitten sie am
13. September eiligst die noch nicht reifen Trauben, um sie nicht den
Horden Adolfs preiszugeben, und trafen Vorkehrungen zu ihrer Ver-
proviantirnng. Wenn sich nun diese zwei Tagesangaben ebenso wie
vorher die allgemeineren Nachrichten des Chronic. Colm. als fehlerlos
ergeben haben, so dQrfen wir auch nicht an der Richtigkeit der dritten
Notiz zweifeln; sie lautet (S. 72): Anno 1293 quarto idus septembris
(September 10) scultetus Golumbariensis ignorantibus senatoribus et
civibus, Anseiraum de Bapoltstein advocat eique civitatem tradit. Wenn
aber Anselm von Bapoltstein erst am 10. September die Stadt betritt ^)
und den Treueid sich schwören lässt, um dessenwilleu Adolf von Zorn
erfüllt wird und den Zug gegen Kolmar beschliesst, dann muss Adolf,
da er sich bereits am 11. September in Strassburg befindet (reg. 162,
163), aus anderen Gründen Dach dem Oberrhein gezogen sein. Diese
1) Der einst von Rudolf entsetzte Schultheiss hatte sich nach dessen Tod
der Stadt bemächtigt und dem neu erwählten Könige Adolf die Huldigung
versagt.
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Kleinere Beiträge zu den Regesten der Könige Rudolf bis Karl IV. 695
Gründe werden uns von zwei Quellen 1) angegeben 1. von den Ann.
Golmar. (siehe oben). Adolf und seine Begleiter nahmen den Weg nach
Bisanz, 2. meldet Cunradus Siudelfingensis (Font. 11 472) zu 1293):
Idem rex ad nativitatem sancte Marie virginib cum exercitu venit et
cum multis baronibus ad civitatem dictam Bisinze epi&copatum et versus
Colmarum civitatem, ipsam obsidendo et totam Alsaciam circa et
circa destruendo. Adolf befand sich also, als er am 11. September
in Strassburg weilte, auf einem Zuge nach Bisauz. Zu dieser Tat-
sache passt vortrefflich, dass Otto IV. von Burgund, der bekanntlich
zu Frankreich überg^jangen war, vor Kolmar bei dem Könige er-
schien, um von diesem die Lehen zu empfangen (Font. 11 74 vgl.
reg. 165). Er hörte eben von dem nach Burgund geplanten Unter-
nehmen und wollte den durch Eolmars Gebahren aufgehaltenen König
davon abbringen. Wohl der kleine Erfolg, da^s Otto sich scheinbar
beugte, vielleicht auch Missmut seitens der Erzbischöfe, die nun lange
genug im Felde lugen, bewog Adolf nach Erledigung der Kolmarer
Angelegenheiten wieder rheinabwärts zu gehen.
Nach diesem Ergebnis lautet die letzte Frage : Was bewog überhaupt
Adolf zu dem Zuge gegen Burgund ? Vielleicht hatte Adolf von dem
Vertrage gehört, den Otto am 9. Juni 1291 mit dem französischen
Könige schloss; nach diesem nämlich sollte sich Ottos Tochter Johanna
mit dem französischen Thronerben oder dem zweiten Sohne Philipps
verheiraten und je nach umständen die ganze Pfalzgratschaft oder ein
Teil derselben an das Haus Capet kommen^). Hatte Adolf davon Kunde
erhalten, so bestand för ihn allerdings die Pflicht einzuschreiten. Nur
schade, dass es bei den Plänen blieb!
Bensheim. H. Schrohe.
1) Bergengrün 8. 14 hat folgende Anmerkung »Clerc Essai sur bist, de la
Franche-Comtfe^l870 I 493 spricht von einem in Speyer beschlossenen Zuge gegen
Bargand und Besancon und verweist auf »Eist, universelle par une sociät^
d'AnglaiSf article Allemagne. In der Halliscben Weltgeschichte habe ich diese
Angabe nicht finden können«.
») Vergl. Bergengrfln S. 1 1 f.
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Literatur.
Julius Ficker, üntersuchnugen zur Erbenfolge der
astgermanischen Bechte. 6. Bd. 1. Abt.^ (Aus seinem Nach-
lasse). Innsbruck, Wagnersche Universitätäbuchhandlung 1904
Die traurige Ahnung, der Ficker wiederholt in den Vorreden zu
den einzelnen Abteilungen der »Untersuchungen zur Rechtsgeschichte*
Ausdruck gab, dass es ihm nicht vergönnt sein werde, auch nur deren
erbrechtlichen Abschnitt zum Abschluss zu bringen, hat sich leider be-
stätigt. Von der beabsichtigten zweiten Abteilung des fünften Bandes,
für die F. die Darstellung der Erbenfolge der göthisch-norwegischen
Rechtsgruppe, sowie ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis über das
bisher Veröffentlichte in Aussicht genommen hatte, vgl. diese Zeitschrift
Bd. 20 S. 288—301, 484—489, Bd. 21 S. 166—176, Bd. 23 S. 496
507, hat sich in F.'s Nachlass nur ein kleiner, die ersten 56 Seiten der
vorliegenden Publikation füllender Teil druckreif ausgearbeitet vorgefunden.
Ein älterer 1890 hergestellter Entwurf, den F. bei der letzten Ausarbeitung
ausgiebig heranzog, eimöglichte jedoch im wesentlichen deren Ergänzung
— freilich unter dem Vorbehalt, dass die hier vorgetragenen Ansichten
sich vielleicht nicht immer mit denjenigen decken, die F. bei der endigil-
tigen Redaktion als zutreffend anerkannt hätte. Ein Bedenken gegen die
Veröffentlichung des Entwurfs kann aus diesem Umstand jedoch nicht her-
geleitet werden. Auch diese »vorläufigen* Erörterungen stützen sich auf
die umfassendste Quellenkenntnis ; es diu:f wohl angenommen werden, dass
eine nochmalige Durcharbeitung nur Einzelheiten raodifizirt, die Grundan-
scbauungen dagegen unverändert gelassen hätte. Dem Herausgeber v. Vol-
telini, der sich der schwierigen Arbeit unterzog, den Entwurf in eine
Fassung zu bringen, die ihn den von F. selbst herausgegebenen Veröffent-
lichungen als deinen organischen Bestandteil anreiht, gebührt daher der
aufrichtigste Dank aller, die der behandelten Materie und der Persönlich-
keit F. 's Interesse entgegenbringen.
Als erstes der von ihm als göthisch-norwegische Gruppe zusanmien-
gefassten Rechte behandelt F. das isländische (S. 1 — 19). Es berück-
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iiiteratur, 697
sichtigt, abweichend von den meisten übrigen Becbten dieser Gruppe, die
jedes Weib im Erbgang nicht nur durch den gleichstehenden Mann, son-
dern auch durch Männer entfernterer Grade ausgeschlossen sein lassen,
den Geschlechtsunterschied nur oberflächlich, durch Zurücksetzung des
Weibes ausschliesslich hinter dem gradgleichen Mann, und kommt damit
det von F. für das . ürrecht angesprochenen Gleichstellung der Geschlechter
ziemlich nahe. Durch diese Gestaltung setzt sich das isländische Becht
freilich in entschiedenen Gegensatz zum westnorwegischen, aus dessen Ge-
biet die Besiedlung Islands nach den bekannten Nachrichten erfolgt ist.
F. schliesst daraus auf eine, freilich historisch nicht nachweisbare Land-
nahme auch 70Q andern ostnorwegischen Gebieten au^.
Der zweite Abschnitt befasst sich mit dem göthischen Recht (S. 1 9
bis 34). Hier ist, anders als im isländischen Recht, nicht lediglich die
Gleichheit des Grades massgebend, sondern daneben das Geschlecht des
Stammes berücksichtigt: jeder mas a mare schliesst jedes Weib gleichen
Grades aus ; es wird aber andererseits der Mann vom Weib und das Weib
Yom Mann als gleichstehende Erben betrachtet. Ursprünglicher erscheint
F. die isländische Gestaltung: ein Übergang von der Gleichstellung zur
Zurücksetzung des Weibes konnte sich zunächst nur durch Zurücksetzung
des Weibes selbst, nicht durch Zurücksetzung des Weiberstammes voll-
ziehen.
Im folgenden Abschnitt, S. 34 — 45, führt F. zunächst den schon
vorher angedeuteten Gedanken einer Verwandtschaft des isländischen und
des ostnorwegischen Rechts aus, welch letzteres, sonst nicht näher
bekannte Recht als ein Glied der göthischen, dem isländischen Recht
zweifellos nahestehenden Gruppe zu erachten sei. Denn es habe den Ge-
schlechtsunterschied nur in der denkbar geringfügigsten Weise, in dem
Ausschluss des Weibes nur als solchem (nicht des Weiber stamm es) und nur
durch den Mann gleichen Grades, berücksichtigt, nähere sich aber durch
diese Gestaltung dem von der Gleichstellung der Geschlechter ausgehenden
üiTecht der ostgermanischer Gruppe, dessen reinster Typus im göthischen
Recht erblickt werden müsse. Dass zwischen dem göthischen Recht und
der göthischen Grappe Verwandtschaftsverhältnisse obwalten, weist F. in
einer Reihe von Einzelpunkten (in der Regelung der Aufteilung des Wer-
geides, dem Vorkommen übereinstimmender Fristen, der Identität der Über-
eignungshandlungen bei Grundeigentum, Festigung und Grenzumgehung)
überzeugend nach. Die behauptete Verbindung des isländischen mit dem
göthischen Recht hat dagegen den Charakter einer blossen Hypothese : sind
wir doch für den Inhalt des die Kette schliessenden ostnorwegischen Rechts
nur auf Vermutungen hingewiesen.
Der folgende, dem westnorwegischen Recht gewidmete Abschnitt,
S. 45 — 77, enthält eine Vergleichung der Erbentafeln des
Frostuthings- und des Gulathingsrechts. Beide gehen nach F.
in der Zwölfzahl der übereinstimmend gezählten ErbföUe auf eine gemein-
same Vorlage zurück, unterscheiden sich jedoch in der verschiedenen Be-
handlung der Weiber und des Weibsstammes. Der gemeinsamen Vorlage
entsprach wohl die bessere Stellung der Weiber im Frostuthingsreeht ; doch
scheint das Gulathingsrecht in der auffallenden Bevorzugung der Schwester,
dem einzigen Weib, das mit dem entsprechenden Bruder im selben Erbe
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698 Literatur,
steht, ja sogar mit ihm erbt, einen Best des älteren Rechts za bewabren.
Zutreffend sieht F. darin eine Milderung der Unbilligkeiten, die eintreten
würden, wenn die beim Erbe nach den Eltern, insbesondere nach deni
Vater ausgeschlossene Schwester aucü vom Erbe ihres Bruders durch
Mutter, Brüder und Brüdertöchter ausgeschlossen sein sollte.
Auch für das burgundische Becht, S. 77 — 90, nimmt F. eine
nähere Yerwandtschafb zum norwegischen Rechte an : denn auch hier fände,
soweit das Fallrecht nicht eingriffe, erbrechtlich nur die Einheit des Vaters
Berücksichtigung, seien germani und consanguinei gleichstehende Erben,
dagegen blosse uterini vom Erbe ausgeschlossen.
Eine Beeinflussung durch of^tgermanisches Recht glaubt F< auch fär
die in den von ihm selbst publizirten Teilen seiner Untersuchungen schärfer
geschiedenen Oebiete des alemannischen und helvetischen Rechts^
8. 91 — 96, konstatiren zu können. Die massgebenden Paukte sind ihm
dabei die Zurücksetzung der Mutter und der Muttersippe, die im ältesten
Recht wohl bis zum Ausschluss führte, die Nichtteilnahme der Töchter an
der hereditas patemica, endlich der Vorzug der Vatermagen vor den
Muttermagen.
Eine Annäherung des langobardischen Rechts an das Gulathing*
recht konstatirt F. im 7. Abschnitt, S. 97 — 124. Massgebend ist ihm
die übereinstimmende Behandlung der Weiber und des Weiberstammes im
weiteren Erbenkreis. Als älteste Glestaltang des longobardischen Rechts
erscheint ihm Ausschluss der ganzen Mutterseite, einschliesslich Mutter
und uterini, durch die gesamte Vaterseite, auf der Vaterseite Ausschluss
aller Weiber, ausgenommen die beschränkt erbfähige Tochter und Schwester,
durch die Männer, endlich Ausschluss aller Männer vom Weib durch Männer
vom Mann.
Eine ähnliche Erbfolgeordnung bietet das gothländische Rechte
S. 124 — 138, dem freilich der — mindestens für die überlieferte Form
des langobardischen Rechts charakteristische — Einfluss der Geschlechta-
vormundschaft mangelt, andererseits die andern ostgermanischen Rechten
fremde Scheidung der Nacblassbestandteile als Fahrnis und Liegenschaft
eigen ist. Das letztere Moment erklärt F. ansprechend durch die alsbald
nach der Niederlassung auf einer Insel hervortretende Bedeutung des Grund-
besitzes als eines nur in beschränktestem Mass yorhandenen Gutes.
Der Schlussabschnitt handelt vom warnischen Recht, S. 138 — 148.
F. erblickt darin ein Mischrecht, dem vermutlich der anglische Volksbe-
standteil westgermanische, der warnische ostgermanische Elemente zugefügt
habe. Die Einreihung der Mutter nach den Geschwistern, der Vorzug der
Schwertmagen vor allen Weibern und vor den Männern vom Weibe nähere
auch diese Erbfolgeordnung den Rechten der Gnlathingsgruppe.
Wie in den früheren Teilen erleichtert auch in diesem Nachlasswerk
eine Übersicht, S. 148 — 151, das Verfolgen des Gedankenganges.
Für die zweite Hallte des vorliegenden Bandes ist das Gesamtregister
über die bisherigen Publikationen in Aussicht genommen, dessen Ausar-
beitung Dr. Kogler übernommen hat. Über die Veröffentlichung son-
stiger Entwürfe ist noch kein Entschlass gefasst.
Kiel, Juli 1904. Otto Opet.
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Literatur. 699
Dr. jur. Emil Goldmann, Die EinfQhrniig der deutschen
Eerzogsgeschlechter Kärntens in den slovenischen
Stammesverband. Ein Beitrag zur Bechts- und Kulturgeschichte.
Breslau, M. und H. Marens 1903. VII + 247 SS. (Untersuchungen
zur Deutseben Staats- und Bechtsgeschichte herausgg. von Dr. Otto
Gierke. Heft 68).
Meine am Schlüsse der Besprechung des Puntscbart*8chen Baches über
die Herzogseinsetzung und Huldigung in dieser Zeitschrift 23> 329 aus-
gesprochene Hoffnung, dass diese Monographie Anregung zu weiterer For-
schung bezüglich des über das rein lokalhistorische Interesse doch weit
hinausgehenden Gegenstandes geben wird, hat sich gar bald erfüllt. Bildet
Puntscharts fleissige Arbeit in quellenkritischer Hinsicht zwar für G. die
Basis, welche G. teils durch Berichtigungen, teils durch neue scharfsinnige
Interpretationen seinen Zwecken dienstbar gemacht hat, so sind es die
umfangreichen und vielseitigen Kenntnisse G.s in der Ethnologie und ver-
gleichenden Bechtsgeschichte der indogermanischen und ganz besonders der
slavischen Völker, welche G. zur heute, wie mir wenigstens scheint, einzig
möglichen Lösung des Bätsels der bisher Herzogseinsetzung genannten Zere-
monien am Fürstensteine führten. Wie nun einmal der Stand der Quellen
ist, wird freilich auch die Darlegung G.s eine Hypothese bleiben, aber eine
solche, die viel, sehr viel Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Im ersten Kapitel (8. 3 — 24) handelt G. zunächst von der »Her-
zogseinsetzung* und der >rajasuya*, der Königsweihe der arischen
Inder. Das Ergebnis ist negativ. Stimmen auch vielfach slavische und
indische Biten, so besteht gerade zwischen der Herzogseinsetzung und der
rajasuya trotz mancher scheinbarer Ähnlichkeiten kein historischer Konnex.
Fast möchte dieses einleitende Kapitel überflüssig erscheinen. Aber G.
wollte hier offenbar vorbauen, damit er nicht hinterher des Übersehens
einer anscheinend wichtigen Analogie geziehen werden könnte. In dem
negativen Ergebnis liegt überhaupt gar nicht das Schwergewicht des ersten
Kapitels, sondern vielmehr in dem vollständig gelungenen Versuch G.s,
die zuerst von Abt Johann erzählte Schwertzeremonie am Fürstenstein als
spätere Zutat zu den ursprünglichen Zeremonien auszuscheiden. G. macht
auf einen bisher ganz übersehenen Aufsatz Heinrichs von Zeissberg: >Hieb
und Wurf als Bechtssymbole in der Sage* (in Pfeiffers Germania Neue
Reihe 1 (1868), 401 — 444) aufmerksam, welcher speziell auch Karaten an-
geht (S. 439 — 440). Der Viktringer Abt erzöhlt, der Herzog besteige den
Stein und schwinge ein entblösstes Schwert nach allen Kichtungen, dem
Volke seinen Willen kundgebend, ein starker Hort des Bechtes zu sein.
Weist V. Zeissberg dafür Analogien in einer an die Person des Cola Bienzi
sich knüpfenden Sage, dann bei der Krönung Alphons IV. von Arragon
und ganz besonders im ungarischen und polnischen Krönungszeremoniell
nach, so vermehrt G. diese Analogien durch Hinweis auf die Krönung
König Karls II. von Sizilien 1289 und — was das wichtigste ist — auf
die deutsche Kaiserkrönung, welche selbstverständlich für das Krönungs-
zeremoniell aller christlichen Beiche vorbildlich werden musste. Ganz
richtig betont hier G., dass die Einfügung der Schwertzeremonie in den
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700 Literatur.
Füratensteinritus dazu dienen sollte, die Stellung des Herzogs bei der
Handlang am Fürstenstein, welche im Mittelalter bereits vielen lächerlich
ei^schien, einigermassen wenigstens zu verbessern. Denn zu der ursprüng-
lichen Zeremonie passte es jedenüalU nicht, wenn der in Bauemtracht ge-
kleidete, einen Stock tragende Herzog,^ nachdem ihm der Bauer einen.Backen-
streich verabreicht hat, dann am Fürstenstein feierlich das Schwert schwing
Hier hätte sich, glaube ich, besser, als in Kapitel 2 (S. 40), hinein-
gefügt, dass, wie Schönbach und v. Wretschko nachgewiesen haben, die
Frageprozedur zwischen Bauer und Herzog ganz den Formeln für die
deidbsche EöQigskrönung nachgebildet und jedenfalls, wie die Schwertzere-
monie, erst eine spätere Zutat zum Zeremoniell ist.
Kapitel 2 (S. 24 — 42) bringt die Kritik der bisherigen Lö-
sungsyersuche der Zeremonien am Fürstenstein und Herzogsatuhl.
Lehnt 0. die Erklärung Puntscharts aus altslavischen wirtschaftlichen
Kämpfen vollständig ab, so wirft G. weiters die ganz berechtigte Frage
auf, wie so es konmie, dass das slovenisch-kämtische Herzogsrecht die
feierliche Besitznahme zweier Steinobjekte, also zwei komplementäre Rechts-
handlungen, zum rechtsgiltigen Erwerbe der Begierungsgewalt gefordert
hätte, während bei den Nord- und Südslaven, bei den Schweden und Süd-
germanen ein einziger Steinsit^c genügte, und zieht folgerichtig den Schiusa,
du SS Fürstenstein und Herzogstuhl nicht einem und demselben Zweck ge-
dient haben können. Ist es nun G. geglückt, diejenigen Einzelheiten in
der Fürstensteinhandlung, welche auf Übertragung der Begierungsgewalt
deuten, so die Schwertzeremonie und Frageprozedur, als spätere Einschiebsel
auszuschalten, so hat jedenfalls der Füratensteinritus ursprünglich einem
ganz anderen Zwecke gedient, umsomehr, da der Herzog beim Fürsten-
stein gar nicht als Herzog, sondern als schlichter Mann aus dem Volke
erscheint. Nur das Niederlassen — nicht Besteigen — und die feier-
liche Inthronisirung auf dem Herzogstuhle symbolisirt die Besitznahme des
Landes, woran sich unmittelbar die erstmalige Betätigung des nach slavi-
scher Anschauung wichtigsten Eegentenrechtes, des Richteramtes, anschliesst.
Da folgt also Bechtsübung dem Beehtserwerb. Solche Bechtssitze serbischer
und kroatischer Herzoge sind uns bekannt. So ist denn nur das, was
Panschart Huldigung am Herzogstuhle nennt, die eigentliche Herzogsein-
setzung.
In Kapitel 3 (S. 42 — 69) stellt G. die ganz richtige Behauptung auf,
der Fürsten st ein sei ursprünglich nicht, wie heute, ein blosser
Säulenrest, sondern mit einer daraufruhenden Tischplatte
bedeckt gewesen, welche, wie S. M. Mayer in der Kärntn. Zeitschrift 3,
156 erzählt, ca. 1800 noch vorhanden war, was auch einige ältere Ab-
bildungen beweisen. Übrigens sprechen die ältesten Quellen dafür, Otto-
kars Beimchronik und Abt Johann v. Viktring. Ottokar schildert nach
Schönbachs massgebender Interpretation das Zollfeld als ausserordentlich
weit, so dass an ein Erstrecken desselben bis Karnburg zu denken ist.
Wenn daher der Beimchronist von einem Stein im Zollfeld spricht, so muss
er nicht gerade nur den Herzogsstuhl meinen, sondern er kann ganz gut
den Fürstenstein im Auge gehabt haben. Hier führt G. treflfend die
Stelle aus der Europa des Aeneas Silvius über die sogenannte Herzoga-
einsetzung und Huldigung an, bezüghch welcher Punschart und auch ich in
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Literatur. 701
der Besprechung annahmen, dass Aeneas alle Vorgänge nur beim Her-
zogsstuhl abspielen lässt. Aeneas erzählt von einem in der Käbe der
Euinen Virunums auf weiten Wiesenflächen »in pratis late patentibus*
aufgerichteten Marmorstein, auf welchem die Szene mit dem Bauer vor
sich geht, sonst ganz nach Abt Johann. Nach der kirchlichen Feier in
Maria Saal und nach dem Inthronisationsmahl kehrt der Herzog in die
Wiesen zurück und spricht auf dem Tribunal sitzend Recht >in prata re-
vertitur. Ibique pro tribunali sedens ius petentibus dicit*. Dieser Ge-
richtssitz muss nun mit dem früher erwähnten Marmorstein keineswegs
identisch sein, sondern Aeneas kann mit dem Gerichtssitz sehr gut den
Herzogsstuhl gemeint haben. G. glaubt daher, daas der Fürstenstein ur-
sprünglich in der Talebene am rechten Glanufer unterhalb des Kamburger
Hügels stand, dem auch die Ortsbeschreibung Abt Johanns nicht wider-
spricht, abgesehen von der Tradition, welche ebenfalls einen Acker im
Blachfeld, östlich von der Kamburger Höhe, als ursprünglichen Standort
des Fürstensteins bezeichnet. Nun hat schon Schönbach au^erksam ge-
macht, dass, wenn Ottokar den Stein im Zollfeld als »gesidel^ bezeichnet,
er damit nur eine Vereinigung von mehreren Sitzen, mindestens von
zweien, gemeint haben kann. Fasst Schönbach den Stein als Herzogsstuhl
mit dem Doppelsitze auf, so deutet G. das »gesidel* richtiger als Sitzplatz
für mehrere Personen, also als Fürstenstein mit der Tischplatte. Dafür
spricht denn auch die Stelle bei Abt Johann, und zwar im Entwurf und
in der Reinschrift des Liber certarum historiarum, darnach die erste Frage
des Bauers >a consedentibus sibi^ beantwortet wird. Suchte man sich
früher künstlich durch Emendation des »consedentibus* in »concedentibus*
zu behelfen, so lässt sich jetzt durch die Annahme der Tischform des
Fürstensteins diese Stelle bei Abt Johann leicht und natürlich erklären.
G. geht noch weiter. Er behauptet, dass auch der Herzogsstuhl zur Zeit
des Reimchronisten Ottokar noch kein Doppelsitz war, so dass man ihn
hätte »gesidel« nennen können, sondern diese Form dem Stuhle erst ge-
geben wurde, als in Kärnten eine Doppelbelehnung geplant war, was nach
Abt Johann im Jahre 1342 (S. 64) eintrat, als Herzog Albrecht sich mit
einem seiner Neffen auf den Herzogstuhl setzen lassen wollte. Die zuerst
von Thomas Ebendorfer gebrachte Nachricht, dass auf dem einen Sitze des
Herzogßtuhles bei der Huldigung der Pfalzgraf den Platz einnahm, sieht
G. als Märchen an, da die älteren Quellen davon nichts erzählen.
In Kapitel 4 (S. 69 — 103) hebt G. den rein sakralen Charakter
der Fürsten Steinzeremonie hervor. G. spricht den Fürstenstein
direkt als ein heidnisch- slovenisches Kultobjekt und zwar als einen Tisch-
altar an. Aber ob dieser Karnburger Stein gerade der Kultmittelpunkt
der Slovenen war, wissen wir nicht. Man gebrauchte eben für die sakrale
Feier einen Altar, deren es ja in Ober- und Unter-Kämten mehrere gegeben
haben wird. Als Beweis des ursprünglich sakralen Charakters der Fürsten-
steinzeremonie sieht G. das Auftreten des Herzogs mit einem buntscheckigen
Stier und einem schwarz-weiss gefleckten Feldpferd (d. h. ein von jeder
Arbeit unberührtes Tier) vor dem auf dem Steine sitzenden Bauer an,
einst jedenfalls zum Opfer bestimmte Tiere, wofür drastische Beispiele aus
den Sagen der indogermanischen, besonders slavischen Völker angeführt
werden. Hierzu kommt noch ein sehr beachtenswertes, bis jetzt missver-
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702 Literatur.
standenes Moment. Abt Johann erzählt von einigen za Ehren des neuen
Landesf&rsten angezündeten Hoizstössen »incensis aliqoibus focis pro re-
Terentia principis* bei hellichtem Tage, was ein eigener Beamter, d^
Brenner »iacendiarias* zu besorgen hatte. Panschart faaste nnn »foei*
als Hftnser auf und ich schloss mich dieser seiner irrtümlichen Anschaanng
an. 6. ericlärt aber dieses Feueranzünden als »Überlebsel* eines bei dmr
Fürstensteinzeremonie zu sakralen Zwecken verwendeten Feuers und da«
Geschlecht der Brenner als einstiges Fea^rpriestergeschlecht. Für den
sakralen Charakter spricht auch die Erzählung der zwei Schwabenspiegel-
handschriften, dass der neue Herzog den Fürstenstein dreimal umkreist
habe, wobei die Volksmenge mit slovenischen Gestogen Gott lobte, dass
er ihnen und dem Lande einen Herrn nach ihrem Willen gegeben hmL
Schliesslich fasst G. auch den Herzogsbauer als ursprünglich sakralen
Funktionär, als Priester auf.
Li einem Exkurs über das Mahdrecht (S. 104 — 114) ist G. sogar
geneigt, die geschichtliche Wurzel dieses Rechtes, falls es überhaupt be-
standen hat, im Opferritual der Slaven zu suchen, nämlich den Opferplatz
und das Objekt, welches die Opfergabe zu tragen hatte, mit Gras, Heu
u. dergl. zu bestreuen, das in genau yorgeschriebener solenner Form von
einem eigenen Priester gemäht, gesammelt und gestreut werden mussie.
Nach diesen Ausführungen gelangt G. in Kapitel 5 (8. 115 — 129)
dazu, die ganze Fürstensteinzeremonie als eine Umbildung
der altslovenischen Stammesweibe zu deaten. Es handelt sich
hier nicht um die Herzogseinsetzung, sondern um die Herzogseinführung,
wenn auch diese Bezeichnung nicht die wünschenswerte Bestimmtheit zum
Aasdruck bringt. Der stammfremde deutsche Herrscher soll in den Yolks-
verband der Slovenen eingeführt werden. Wie überall, war auch in Kärnten
die Christianisirong der heidnischen Sloyenen seit der Mitte des 8. Jahr-
hunderts anflüiglicb nur eine ganz oberflächliche. Gab es ja doch Bück-
fUlle znm Heidentum mit Vertreibung der Priester. Das Christentum war
nur die Hülle, unter der die früheren religiösen Vorstellungen und G^
brauche, wenn auch im Absterben begriffen, noch geraume Zeit hindnrcli
fortbestanden. Bei den Slovenen bestand damals noch die Auffassung von
der absoluten Kongruenz der politischen und sakralen Gemeinschaft, was
die römische Kirche nicht mit einem Schlage aus der Welt schaffen konnte.
So gab es jedenfalls schon vor der Ghristianisirung bei den Slovenen, wie
auch bei anderen Völkern ein Verfahren zur Aufnahme stammfremder Aus-
länder mit eminent sakralem Charakter. Die Fürstensteinzeremonie hat
nun eine unverkennbare Ähnlichkeit mit den von indogermanischen Stämmen
geübten initiatorischen Bräuchen der verschiedensten Art, nämlich mit den
2ieremonien der Jünglingsweihen, der Freilassungen, dann mit den bei der
Aufnahme in Mjsterienverbände und sonstige religiöse und politische Ge«
nossenschaften gebräuchlichen Feierlichkeiten und endlich mit jenen Biten,
die bei Einführung der Braut oder sonstiger Neulinge in die Haus- oder
Geechlechtsgenossenschaft üblich waren. Dass die Beamten des macht-
vollen deutschen Königs sich diesen Zeremonien unterz(^n, darin lag ein
Zug der Herrscherklugkeit, um so die deutsche Vorherrschaft zu festigen.
Jedenfalls kann — muss ich hinzufügen — die Übernahme dieser slavi-
sehen Zeremonien durch die Deutschen erst in einer Zeit begonnen haben,
Diqitized bv
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Literatur. 703
wo alle (^egensfttze geschwunden waren und zwischen beiden Volksstämmen
absoluter Friede herrschte.
In den Kapiteln 6 — 10 bringt G. die ethnologischen Analogiebelege
für die einzelnen Biten der Fürstensteinhandlnng, zunfichst Kapitel 6 (S. 130
bis 145) der Einkleidungs-Bitus. Der Herzog entledigt sich der
deutschen Bittertraeht und legt sloyenische Kleider an — er zieht den
Deutschen aus und den Slovenen an, sagt G., ähnlich, wie der Franke
Samo-Pl^mjsl^ welcher zur Herrschaft über die Tschechen berufen wurde,
dessen bei der Einkleidung getragenen Bastschuhe nach Kosmas' Erzählnng
zur dauernden Erinnerung an seine niedrige bäuerische Herkunft am Wjüeh-
rad aufbewahrt wurden (ygl. Schreuer, Untersuchungen S. 15).
Kapitel 7 (S. 146 — 163) handelt vom Sitzritus. Wie uns Otto-
kar*s Beimchronik erzählt, musste der Herzog ursprünglich auf dem Fürsten-
stein sitzen und auch eine Urkunde Herzog Ernst des Eisernen vom Jahre
1414 spricht vom Sitzen, wenn auch inzwischen Abt Johann vom Stehen
auf dem Stein berichtet. Der Herzog tritt durch das Sitzen auf dem
Tischaltar in Kontakt mit der Gottheit und deshalb auch in politischen
Verband mit allen jenen, die bereits im engen persönlichen Verband zur
Gottheit stehen.
In Kapitel 8 (S. 164 — 174) wird der Backenritus besprochen.
G. zeigt zunächst, dass der bei Aufnahme der slavischen Braut in die
Hausgenossenschaft des Hannes geübte Schlagritus, seien es nun Peitschen-
oder Butenhiebe oder eine Ohrfeige, ein Symbol obligatorischen zugleich
aber auch initiatorischen Charakters darstellt. So lässt sich auch der
Backenstreich am Fürstenstein als ein Brauch deuten, der die Auhiahme
des stammfremden deutschen Herzogs in den Volksverband der Slovenen
bewirken sollte, d. h. die Aufnahme eines Neulings in den hausväterlichen
Machtbereich des Stammesgottes, wobei der die Gottheit stellvertretende
Priester — später der Herzogsbauer — in derselben Weise handelt, wie
der Vorstand einer gewöhnlichen Hausgenossenschaft gegenüber einer Person, ■
die diesem Verbände zugeführt werden solL Es wird daher nicht, wie
Punschart meint, durch den Backenstreich die letztmalige Ausübung einer
dem Herzogsbauer zustehenden Gewalt zur sinnbildlichen Darstellung ge-
bracht, sondern gerade das Gegenteil, die erstmalige Ausübung eines herr-
schaftlichen Bechtes: Die Besitznahme der Person des in den Stammesver-
band einzuführenden Herzogs.
G. verbreitet sich in Kapitel 9 (S. 174 — 191) über die Einführung
des Herzogs in die ignis et aquae communio der Slovenen
und findet es zunächst auffällig, dass das Christentum einen so eminent
heidnischen Brauch, wie die bereits früher erwähnte Feuerzeremonie, nicht
beseitigt hat. Das lodernde Feuer muss eben beim Einbürgerungsverfahren
eine ganz besondere Wichtigkeit gehabt haben, dass es dem kirchliehen
Einflüsse trotzen konnte. Den Indogermanen galt als ZentralbegrijQf aller
rechtlichen Gemeinschaft die ignis communio, d. h. eine sakrale Vereinigung
von Menschen, die in einem göttlich verehrten Herdfeuer den örtlichen
Mittelpunkt ihres Verbandes erblicken, was von der Hausgenossenschaft,
den Gesehlechtem, Stämmen und Stammesverbänden gilt Wer dem Ver-
bände des Hauses angehört, hat Anteil an der Flamme des Herdes; an-
demflGklls mnss der Fremde feierlich in die ignis communio aufgenommen
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704 Literatur.
werden, was G. aas slaviscben Hocbzeiitsbräachen belegt. Der Initiaad
musste z. B. das Herdfeuer dreimal umschreiten. So war aucii der stamm-
fremde Ausländer in die ignis communio des Volkes erst solenn einza-
führen. Ob der Herzog gerade zum Zentral-focus der slovenischen Volks-
gemeinschaft geführt werden musste, wie Cr. meint, l&sst sich nicbt mit
Bestimmtheit sagen. Doch wenn der Schwabenspiegel vom dreimaligen
Umkreisen des Fürstensteins durch den Herzog erzählt, so dürfte dieser
nicht nur den Stein, sondern auch die brennenden Holzstösse umkreist
haben, durch welch' letztere das heilige Herdzentrum der slovenischen
Yolksgenossenschaft in christlicher Zeit symbolisirt wurde. Abt Johann
hat diesen alten Brauch ebenso wenig verstanden und daher als Ehren-
feuer missgedeutet, wie er auch den Trunk frischen Wassers beim Fürsten-
stein durch den Herzog fälschlich als Mahnung des Volkes zur Massigkeit
auslegt. Aber den Indogermanen ist der Inbegriff aller rechtlichen Ge-
meinschaft die aquae et ignis communio. Wieder bringt Gr, Beispiele aus
Hochzeitsgebräuchen besonders slavischer Völker und kommt zum Schlüsse,
dass der Trinkritus der solennen Aufnahme des stammfremden Herzogs
in die aquae communio der Slovenen diente, wobei das Adjektiv »frisch«
besonders beachtenswert ist, da für sakrale Zwecke nur frisches Wasser
verwendet werden durfte. In dem Bauemhute, aus welchem der Herzog
den frischen Wassertrnnk zu sich nahm, sieht G. einen altertümlichen
Zug. Nach römischem Brauch durfte heiliges Wasser nur getragen werden,
niemals stehen. Man findet an verschiedenen Orten wendische Erzgef^sse,
welche nicht stehen können. Auch der Bauemhut konnte nur getragen
und nicht hingestellt werden ; es durfte eben kein abgestandenes Wasser sein.
Kapitel 10 (S 192 — 235) handelt vom Prüfungsverfahren,
vom Garantievertrag und von der Entgeltleistung. G. unter-
scheidet bei den Zeremonien am Fürstenstein scharf das Zutrittsverbot,
die Frageprozedur, Garantie begehren und Gewährung, Entgeltforderung und
•Leistung. Des Reiches Vogt, der nach Ottokars Erzählung den Herzog
ins Land schickt, ist G. gemäss Quellenbelegen der deutsche König. Den
Herzogsbauer sieht G. als Nachfolger des Priesters und Mitglied eines
freien Bauerngeschlechtes an, der als Erbe der alten Priesterwächter des
Steines angesehen wurde. G. weist nun ganz ähnliche Fragezeremonien,
Garantieprozeduren und Entgeltverhandlungen in indogermanischen Initia-
tions-Solemnitäten nach, ganz besonders in sla vischen Hochzeitszeremoniellen
bei der Brauteinführung. Der Herzog, der sich auf dem Fürstensteine
niederlassen will, um sich dessen initiatorische Kraft zueigen zu machen,
findet denselben vom Bauer besetzt. Diesem Brauche entspricht im Hoch-
zeitszeremoniell die Verschliessung des neuen Heimes oder die Wegsperre
beim Einzüge der Braut in das neue Heimatsdorf. Der Zutritt zu dem
den sakralen Mittelpunkt der neuen Genossenschaft symboHsirenden Fürsten-
stein und damit die Einführung in diese ist an eine Beihe von Bedingungen
geknüpft. Der bäuerliche Nachfolger des Priesterwächters wehrt dem Herzog
den Zutritt zum Stein und zwar mit übergeschlagenen Beinen auf dem
Tische sitzend, was, wenn auch sonst aus mittelalterlichem Gebrauche er-
klärlich, nach G. unter Beibringung von Belegen aus der indogermanischen
Volkskunde als ein Abwehrritus aufzufassen ist. Nach indogermanischer
Vorstellung wird fremden Personen eine unheilwirkende, zauberische Kraft
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Literatur. 705
zugeschrieben und wie man mancherorts der Braut, gewissermassen zur
Abwehr einer Hexe, die Türe des neuen Heims durch gekreuzte Besen
oder ähnliche zur Abwehr schädlicher Mächte geeignete Gegenstände ver-
stellt, so verschränkt der Herzogsbauer, um die dem herannahenden Frem-
den innewohnende Zauberkraft zu bannen, seine Beine. Der Fremde muss
zuerst exorzisirt und der Teilhaberschaft am heiligen Kultgute für würdig
befunden werden. G. meint, dass ursprünglich gefragt wurde, ob der Ini-
tiand dem stammväterlichen Gotte der slovenischen Volksgemeinschaft zu-
gehöre und den bisherigen Göttern entsagen, ob er die Gesamtzwecke der
Volksgenossenschaft fördern wolle und die zur Aufnahme erforderliche phy-
sische und moralische Qualifikation besitze. Als der erste deutsche Fürst
aufzunehmen war, musste natürlich die erste Frage entfallen, sonst mag
aber das Verfahren bei den ersten Aufnahmen dasselbe gewesen sein. Nach
und nach wurden dann die Fragen in solche umgewandelt, welche die
landesväterlichen Tugenden des fürstlichen Initianden zum Gegenstande
hatten, wie man auch bei der Brauteinführung schliesslich bezüglich der
hausmütterlichen Eigenschaften Fragen stellte. Diese Umänderung kann
sich erst zu einer Zeit vollzogen haben, wo der initiatorische Grehalt der
Fürstenzeremonie sich bereits zu verflüchtigen begann, wahrscheinlich
durch Einfluss des gelehrten Klerus, da sich sonst die auffallende Über-
einstimmung zwischen den Fragen des kämtischen Prüfungs Verfahrens und
den Gelöbnisformeln der deutschen Königskrönung kaum erklären liess.
Ein alter Üben-est scheint G. die durch Abt Johann überlieferte Frage des
Bauers zu sein, ob der Herzog freien Geschlechtes sei, ebenso die Frage,
wer der sei, der da komme, wiewohl der Bauer doch genau wusste, dass
der Herzog nahe, was der bei anderweitigen initiatorischen Akt«n üblichen
Katechisation vollkommen entspricht. Der aufzunehmende Herzog darf
nicht selbst antworten, da sein Zeugnis in diesem Augenblick, wo er noch
üngenosse ist, gar keinen Wert besitzt. Es antworten statt des Herzogs
die beigegebenen Geleiter und Bürgen, Landherren »von freier Ali;*, mag
nun ihre Zahl zwei, drei oder vier gewesen sein, anfangs Mitglieder der
slovenischen Volksgenossenschaft, als des initiirenden Verbandes, später in-
folge Germanisirung deutsche Landherren. Sagt Puntschart gemäss der
Erzählung des Aeneas Silvius und nach dem Bericht der Landstände
von 1564, dass der Pfalzgraf und die übrigen Antworter des Prüfungs-
verfahrens als Vertreter des deutschen Königs anzusehen sind, so hält
G. dem gegenüber, dass unsere ältesten Quellen, Ottokar und Abt Johann
von einer Antworter- und Bürgenfunktion des Pfalzgrafen kein Wort zu
melden wissen.
Punschart bringt wie Ankershofen, die Pfalzgrafenwürde in Kärnten
mit der des Waltpoto der Ottonenzeit in Verbindung, welcher Ansicht auch
ich mich angeschlossen und auf eine Urkunde Kaiser Konrads II. vom
Jahre 1027 (jetzt gedruckt Mon. Carinthiae 3 n. 239) aufmerksam ge-
macht habe. G. leugnet nun diesen Zusammenhang und sieht mit Ficker
und Witte die Pfalzgrafen in Kärnten als blosse Titularpfalzgrafen an, eine
Anschauung, die noch des Näheren nachzuprüfen sein wird.
Gerade aus dem Entgelt, das der Herzog dem Bauer zu leisten hatte,
geht deutlich hervor, dass es sich am Fürstensteine nicht um die Herzogs-
einsetzung handeln konnte. Denn Herzog wurde er kraft der Belehnung
MittheUnnren XXY. 45
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706 Literatur.
durch den deutschen König, bedurfte es da noch einer Ab^be an den
Bauer? G. fasst daher den Entgelt als ursprünglichen Opferlohn für die
heilige Handlung.
Erzählt uns der Beimchronist, dass der Herzog schliesslich auf dem
Stein sitzend einen Eid schwöre, Frieden und Sühne zu schaffen, rechten
Gerichtes zu pflegen und niemals yom Glauben abzufallen, ursprongUch
jedenfalls eine der Bürgschaftserklttrung seiner Geleiter konforme Eides-
formel, die sich natürlich nur auf die für jeden Initianden geforderten
Bedingungen bezog, so macht G. aufmerksam, dass, falls am Fürstenstein
die Herzogseinsetzung yorgenommen sein würde, es unbegreiflich wSre,
warum die eidliche Verbürgung der Geleiter vorherging und erst am
Schluss das wichtigste, der Eid des Herzogs, folgte.
In Kapitel 11 (235 — 245) »Schlussbemerkungen* bringt 6.
noch Einiges vor, was für seine Hypothese spricht. Es ist dies ausser
dem Gebrauche der slovenischen Sprache beim Einführungsakt, haupt-
sächlich die Nachricht Ottokars, dass dieser Einführungsakt nur dann statt-
findet, wenn ein Herzogsgeschlecht ausgestorben war und Kärnten vom
deutschen Könige dem Sprossen eines anderen Geschlechtes zum Lehen
gegeben wurde. Durch die Aufnahme eines Stammfremden in die Yolks-
genossenschaft werden auch ipso iure seine Nachkommen Stammesao*
gehörige.
Die Herzogseinführung wurde nach G. zum erstenmal geübt, als an
die Stelle der slavischen Herrscher die deutsche Fürstengewalt trat. Wir
vermissen hier die Angabe aller chronologischen Daten. G. bescheidet sich, mit
Megiser den sagenhaften Ingo als den ersten von Kaiser Karl d. Gr. in Kärnten
eingesetzten Herzog anzusehen. Ob der Name Ingo aber gar so unzweifel-
haft deutsch ist, möchte ich nicht mit Sicherheit behaupten. Das ist aber
auch nicht entscheidend, da umgekehrt z. B. in der Stifhingsurkunde des
Klosters St. Georgen am Längsee aus dem Anfang des 11. Jahrhunderts
(Mon. Gar. 3 n. 205) sich ausdrücklich als Slaven bekennende Zeugen
mit rein deutsehen Namen, wie Hartwich, Beginprecht, Am, Wolfram,
Wolfhart, Sigihart, Orthwin finden.
Unter den Habsburgem schon geriet das ganze ursprüngliche Wesen des
initiatorischen Aktes am Fürstenstein in Vergessenheit und man erblickte
in dem Akte irrtümlich die Herrschafsübertragung.
Klagenfurt. August von Jaksch.
Schrohe, Dr. H., Der Kampf der Gegenkonige Ludwig
und Friedrich um das Reich bis zur Entscheidungs-
schlacht von Mühldorf. Nebst Exkursen zur Beichsgeschiefate der
Jahre 1292—1322. (Heft 29 d. Hist. Studien herausg. v. Ehering)
Berlin. Ehering 1902.
Zu einer wirklich befriedigenden Darstellung des von Seh. behandelten
Zeitraumes fehlen heute noch zwei wichtige Vorbedingungen. Erstens die
Neubearbeitung der Böhmerschen Begesten Ludwigs und Friedrichs. Seit
Ficker 1865 das letzte Ergänzungsheft zu denselben herausgegeben hat»
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Literatur. 707
haben die Fände Riezlers (Forsch, z. D. G. XX) und Schwalms (N. A. XXIII.)
gezeigt, dass für diese Zeit nicht einmal die Hauptquelle, das Münchner
Beichsarchiv, erschöpft ist^). Und zweitens fehlen Begestenwerke, die ähnlich
wie es für die Pfalz schon geschehen, auch für die übrigen wichtigeren
Territorien das gesamte urkundliche Material leicht und vollständig zu-
gänglich machen. Denn vom Ausgang des 13. Jahrhunderts an wird die
Beichspolitik bald vorwiegend, bald ausschliesslich von der Territorialpolitik
bestimmt; so ist die Territorialgeschichte Voraussetzung und Grundlage
der Beichsgeschichte. Dieser Umstand ynid deutlich illustrirt durch die
Exkurse Schrohes (S. 175 — 296), die sich sämtlich auf Zusammenhänge
der Beichsgeschichte mit der Politik der rheinischen Kurfürsten, als deren
Kenner Schrohe durch eine frühere Arbeit bekannt ist, beziehen und welche
gegenüber der eigentlichen Darstellung (S. 1 — 174) den weitaus wert-
volleren Teil des Buches ausmachen. So bedeutet z. B. der Fxkurs, der
auf die Untersuchung der Wahlkapitulationen von 1314 das Prinzip der
Berücksichtigung der Vorurkunden systematisch und vollständig anwendet-,
nicht bloss eine Förderung unserer Kenntnisse über den behandelten Punkt,
sondern einen methodischen Fortschritt, von dessen durchgängiger An-
wendung die Forschung über die Königswahlen zweifellos Grewinn ziehen
wird. Auch die Besultate der übrigen Exkurse, die übrigens z. T. auch
der Zeit nach 1322 gelten, sind beachtenswert und bringen für manche
Einzelheit Aufklärung und Berichtigung^). An Einzelergebnissen fehlt es
nun auch dem ersten Theile des Buches nicht: aber als Gesamtbild des
Kampfes zwischen Ludwig und Friedrich, um den sich die Beichsgeschichte
durch 8 Jahre dreht, bedeutet er kaum eine wesentliche Förderung unserer
Anschauungen. Dazu ist er zu wenig Darstellung und zu sehr »diskur-
sives Begestenwerk*. Die erzählenden Quellen treten stark in den
Hintergrund und werden, wie bei Begestenwerken, vorwiegend nur dort
herangezogen, wo sie für Chronologie und Itinerar etwas ergeben. Formell
kommt eine gewisse Abhängigkeit vom Material zur Geltung, indem für
Einteilung und Anordnung der Erzählung zu ausschliesslich die äusser-
lichen Momente der Zeitfolge und des Itinerars zu Grunde gelegt sind.
Zu weit geht der Verzicht auf jegliche sachliche Gruppirung, auf psycho-
logische Erfassung und Schilderung der leitenden Persönlichkeiten, (zu der
doch namentlich Leopold im hohen Grade verlockt) — auf jeden Versuch,
die Kräfte der beiden Parteien nicht in dem kleinen Auf und Ab der
diplomatischen Verhandlungen, sondern in ihrer Wesenheit, ihren gesamten
Verhältnissen, zusammenfassend abzuwägen. Dazu wäre freilich ein Eingehen
auf die innere Politik, die finanziellen und militärischen Organisationen, kurz
auf die ganze Lage der beiden Gegner notwendig gewesen. Man denkt
unwillkürlich an DöUingers geistvolle Charakteristik der Zeit Ludwigs
d. B. (AUg. Zeit. Beil. 1875). Ludwigs Fehler und spätere Abhängigkeit von
fremden Einflüssen werden durch den dort nachgevnesenen Mangel an
I) Auch die für die Neubearbeitung der Habsburger-Begeeten begonnenen
Samminngen des Institute für österr. Gesch. zeigen, dass f&r die Beichsgeschichte
dieser Zeit noch unedirtes Material zu erwarten steht.
^) Nur der kleine Exkurs Über die das Erzkanzieramt betreffenden Urkunden
B. 284 ff.) war neben den Ausführungen Seeligers [Erzkanzler und Beichskanzlei
44 ff.] völlig gegenstandslos.
45*
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708 Literatur.
einheimischen Talenten erst begreiflich. Und was die Gegenseite betrifft»
— die Reichspolitik Friedrichs und Leopolds ist nur in der Wechsel-
wirkung mit ihrer Schweizer Politik, beides aber nur als Folge jener
Tendenzen und Erfolge zu verstehen, die das Erbe der Begierungen Budolfä I.
und Albrechts I. ausmachten. Aber über die Schweizer Frage eilt Sofa,
ganz flüchtig hinweg. Seine Grundlage ist hier Kopp; die neuere sl T.
ganz vortreffliche Schweizer Literatur über die Entstehung der Eidgenosaen-
schaft hat er unbeiücksichtigt gelassen. Hier tritt am schärfsten zu Tage,
was dem Buche auch sonst eigentümlich ist: eine unverhältniam&ssige
Vernachlässigung der habsburgischen Seite. Aber auch die wittelsbachiache
Politik ist nicht gleichmässig behandelt: das Verhältnis Ludwigs zu seineüi
Bruder Budolf und überhaupt der Einfluss der pfälzischen Beziehungen
stehen stark im Vordergrund. Hier konnte Seh. eben als Erster die P&lzer
Begesten für seinen Gegenstand ausnützen. Und so komme ich in Schlass-
urteil auf den eingangs aufgestellten Gesichtspunkt zurück. Wo ein neues
Kegestenwerk oder eigene Spezialstudien ein Eindiingen in die Territorial-
geschichte erlaubten, bedeutet das Buch einen Fortschritt Aber auch im
Allgemeinen ist es, als gewissenhafte Zusammenstellung des urkundlichen
Quellenstoffes, eine dankenswerte Leistung.
Harold Steinacker.
Seemüller Josef, Zur Kritik der Königsfelder Chro-
nik. Wien (Kommission bei Karl Gerolds Sohn) 1903. 8*^. 49 SL
(Sitzungsberichte der k. Akademie der Wissensch. in Wien. Philos.
histor. Kl. 147 Bd.).
Seemüller stellt zunächst fest, dass die unter den Namen »Königs-
felder Chronik« und > Chronik des Clewi Fryger von Waldshut* gehende
Quelle nur die erstere Bezeichnung mit wissenschaftlicher Berechtigung
fuhrt, da Clewi Frjger höchstens als Schreiber oder Besitzer der von
Martin Gerbert 1772, bezw. 1785 abgedruckten Handschrift angesehen
werden kann. Sodann spürt er den einzelnen Entwicklungsphasen nach,
welche das Werkchen durchgemacht hat, wobei er zu folgenden Ergebnissen
gelangt: den Kern bildet eine 1365 verfasste Geschichte der Gründung*
Königsfeldens und des Lebens der Königin Agnes, welcher 1365 — 1366
eine Stammreihe der Habsburger von Albrecht I. ab vorgeschoben wurde*
In dieser Gestalt wurde die Chronik von Gregor Hagen benützt. Um
die Mitte der 90er Jahre wurde die Genealogie bis auf König Rudolf
zurückgefühi-t, wobei Entlehnungen aus Hagen vorgenommen wur-
den. Gleichzeitig wohl erhielten die beiden Hauptteile eine Untereinteilnng
in Kapitel, welche jedoch nach Seemüllers Ansicht im zweiten Buche nur
unvollständig durchgeführt wurde. In der weiteren Überlieferung erhielt
das kleine Denkmal auch bis 1411 reichende annalistische Anhänge. Die
einzige Grundlage unserer Kenntnis der Chronik bildet die 1442 her-
gestellte Kopie, welche kein Auszug, sondern eine mehrfach erweiterte
junge Überlieferung des Originals ist. Der Ursprung und die weitere
Entwicklung des Werkchens sind auf die Franziskaner in Königsfelden
zurückzuführen.
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Literatur. 709
Die trefflichen Ausführungen Seemüllers bereichern unser bisher sehr
bescheidenes Wissen von der Königsfelder Chronik um ein Bedeutendes.
Sind auch die Ergebnisse der Studie im Ganzen und Grossen als gelungen
anzuerkennen, so vermag ich doch nicht in allen Punkten beizupflichten.
So glaubt Seemüller, dass die Grenze zwischen den beiden Büchern
des Werkes nicht scharf gezogen werden könne; sie liege zwischen der
Erzählung von Albrechts Tod und der Geschichte von der Klostergründung ;
letztere gehöre jedenfalls schon in den zweiten Teil. Er verweist hiebei
auf stilistische Unterscheidungsmerkmale, welche eine Verschiedenheit der
Verfasser der beiden Stücke annehmen lassen; so »stehe dem freien und
glatten Gebrauche des Personalpronomens* im zweiten Buche die Ersetzung
des Namens durch der, derselbe, dirre in der Stammreihe Albrechts gegen-
über; femer werde in den Königsfelder Geschichten die Respektsformel
(frow Elysabeth römschi Küngin u. a.) ohne Artikel gebraucht, in der
Stammgeschichte dagegen stehe in der Regel beim Titel das Pronomen.
Gegen Seemüller ist nun zu bemerken, dass sich der angeführte Gebrauch
des Demonstrativpronomens auch noch in der Erzählung von der Gründung
des Stiftes sich zeigt (vgl. Gerbert S. 101 Z. 16 und letzte Z., S, 102
Z. 4, 5, 9, 17 u. s. w.) und die angeblich nur dem zweiten Teile eigene
Respektsformel (der appositive Titel ohne Artikel) sich mehrmals auch in
der Genealogie vorfindet (so Gerbert S. 93 Z. 9, S. 99 Z. 9 und 22).
Eine Scheidung der beiden Bücher lässt sich mit Hinsicht auf die
Anfangsworte der Chronik durchführen, nach welchen das Werk in zwei
Teile zerfallt; das erste Buch handle >von dem Ursprung der durluchten
Fürsten von Oesterrich und von der gestifte ze Küngsvelden«, »der ander
teil ist von frow Angnesen*. Es gehört also die unter der Überschrift
>Von der Küngin* erzählte Gründung des Klosters noch zum ersten
Stücke; den Inhalt des zweiten Buches bildet ausschliesslich die Bio-
graphie der Königin Agnes. Das Kapitel »Von der Küngin* ist
der 31. mit einer Überschrift versehene Absatz des ersten Teiles. Nun
enthielt aber das erste Buch nach Angabe der einleitenden Worte nur
30 Kapitel; es ist also der erste Absatz als eine Art Einleitung in die
Kapitelzäh] UDg nicht eingereiht worden, üiemit steht in Übereinstimmung,
dass der f ü n f t e Abschnitt > Von VI Töchtern * als > das v i e r d e Cappitel *
bezeichnet wird.
Seemüller verwirft femer die bisher geltende Meinung, dass der Text
der Chronik, wie er bei Gerbert überliefert erscheint, nur ein Auszug
aus einem vollständigeren Werke sei; hierin stimme ich ihm
vollkommen bei. Gleichwohl aber glaube ich nicht, dass die Chronik
in ihrem vollen ursprünglichen Bestände auf uns gekommen
sei. Nach der Angabe der Einleitung des Werkes soll das zweite Buch
31 Kapitel zählen; im Gerbertschen Text weist es aber nur 6 Kapitel auf.
Diesen auffallenden Umstand sucht nun Seemüller in folgender Weise zu
erklären : der Urheber der Kapiteleinleitung habe etwa schon in der Vor-
lage rubrizirte Absätze vorgefunden und nach diesen die Kapitelzahlen
konstruirt, tatsächlich aber nicht alle, wie ursprünglich geplant, ausgeführt;
eine Erklärung, welche mir doch etwas gezwungen zu sein scheint. Ich
halte es für wahrscheinlicher, dass die fraglichen 25 Kapitel existirt
haben, jedoch eliminirt worden seien, wobei ich mir den mutmasslichen
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710 Litei-atur.
Vorgang, wie folgt, vorstelle. Dem ursprünglichen Umfange der Biogra-
phie yon 31 Kapiteln standen nur 30 Kapitel der habsburgischen Haus-
geschichte gegenüber, ein Verhältnis, welches sich vom stammgeschichtlichen
Gesichtspunkte aus als ein M i s s Verhältnis geltend machen musste. Nim
dürfte das zweite Buch anfänglich wohl viele nur lose aneinander gereihte
Anekdoten und Episoden aus dem Leben der Königin Agnes enthalten
haben; die Mehrzahl derselben wurde im Interesse der Abrundun^ des
Glänzen ausgeschieden.
Wien. V. ThieL
^ils Ed^n. Den svenska centralregAringens utveck-
ling tili kollegial Organisation i början af sjuttonde
ärhundradet (1602—1634). (Skrifter utgifna af K. Humanistiska
Vetenskaps-Samfundet i Upsala VIII, 2), Upsala, Akademiska Bok-
handeln (C. J. Lundström); Leipzig, Otto Harrassowitz 1902, 8®,
XIX und 353 S.
Es gibt wohl kaum ein europäisches Land, das seine mittelalterlichen
Verhältnisse so selbständig in die neuzeitlichen hinübergeführt hätte wie
Schweden. Ausländische Einflüsse sind nur vereinzelt und unsicher nach-
weisbar. Dass die Wandlungen sich vollzogen, indem gleichzeitig Schweden
in eine Weltmachtstellnng einrückte, ist bekannt. Als Grund fär diese
besondere Entwickelung kann man nur einen anführen: die Eigenart nnd
Begabung der regierenden Familie, besonders Gustaf Wasas, Karls IX. nnd
Gustaf Adolfs.
In seiner Abhandlung » Om centralregeringens Organisation under den
äldre vasatiden* hat Niels Ed^n von der Universität Upsala 1899 die Ent-
wickelung der schwedischen Verwaltungsorganisation unter Gustaf Wasa
und seinen beiden ältesten Söhnen Erich XIV. und Johann III. verfolgt.
Die neue Arbeit führt die Untersuchung bis 1634, dem Jahre der »rege-
ringsform*, die eine feststehende Behördenorganisation schuf.
Karl IX., Gustaf Wasas dritter Sohn, hat den Thron erstreiten müssen
gegen seinen Neffen Sigismund von Polen, der als Sohn Johanns lü.
ein näheres Erbrecht besass. Es war ein Kampf, in dem es sich nicht
allein um die Person des Herrschers handelte, sondern auch um die Frage,
ob Schweden katholisch oder protestantisch, ob adlig oder königlich regiert
werden sollte. Sie wurde durch Karls IX. Sieg zu Gunsten des Protestan-
tismus und des Königtums entschieden. Der anf^gliche Herzog, spätere
König konnte ein persönliches Regiment führen wie sein Vater und seine
Brüder. Bei der Neuordnung des Reichsrats im Jahre 1602 behielt dieses
aus königlicher Ernennung hervorgehende Kollegium die rein beratende
Stellung, die ihm bisher allein zugestanden hatte, und die die gleiche
Institution rechtlich im Nachbarlande besass. Der König war nicht ge-
hindert, sich die Verwaltungsorganisation zu schaffen, die seinen Zielen
am meisten zu entsprechen schien, ohne sich an feste Formen zu binden.
Im Reichsrat heben sich zwar einzelne Stellungen sicherer ab, am meisten
die von Drost und Kanzler, dann die von Marschall und Admiral, ohne
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Literatur 711
dass doch die betreffenden Persönlichkeiten immer die Leitung der Ge-
schäfte auf den einzelnen Gebieten in den Händen hatten. Als Inhaber
der nicht allzu selbständigen Verwaltungsstellen erscheint der AdeL Wenn
der Verf. aus Schmollers »Behördenorganisation* die Vorstellung gewonnen
hat, dass in Deutschland häufiger Lidute von niederer Geburt zu leitenden
Verwaltungsstellen herangezogen wordeu seien, so ist das nicht zutreffend ;
sie fehlen ja auch in Schweden und überhaupt im Norden nicht.
Unter Gustaf Adolf haben dann die Verwaltungsformen festere Gestalt
gewonnen. Ihre Bedeutung ist in den ersten Jahren der neuen Regierung
schon durch die Jugend des Königs gehoben worden, später durch die
häufigen und langen Abwesenheitszeiten in den schweren ausländischen
Kriegen. Ein gesteigertes Bedürfnis nach einer festen Verwaltungsordnung
hat sich herausgebildet. 1614 wird das Hofgericht (hofrätten) als Kol-
legium mit festen Beamtenstellen eingesetzt, 1 6 1 H erscheint in der neuen
»Kammerordnung* eine Beichsrechnungskammer als fest bestehendes Kol-
legium. Daneben bilden sich dann die Kanzlei und weiter ein »Kriegs-
recht* und eine Admiralität heraus, so dass fünf KoUegia als stehende
Behörden mit bestimmten Funktionen noch unter Gustaf Adolf in Tätig-
keit treten. Erst nach seinem Tode (l634) ist dann in der »Regierungs-
form« eine gesetzliche Grundlage für Bestand und Tätigkeit dieser leiten-
den Verwaltungsbehörden geschaffen worden, ohne dass dabei doch etwas
anderes bestimmt und festgelegt worden wäre, als was der König schon
selbst tatsächlich geübt oder als wünschenswerte Organisation geplant
und vorbereitet hätte. Ed^n verfolgt diese Entwickelung, gestützt zum
grossen Teile auf ungedruckt^s Material, durch ihre Einzelheiten, auch in
Bezug auf die persönliche Seite, mit. grosser Sorgfalt und Klarheit, so dass
sein Buch über alles Auskunft giebt, was man etwa über die Gestaltung
der einzelnen Kollegien zu wissen wünschen könnte. Dem deutschen Leser
beweist er ein besonderes Entgegenkommen, indem er auf elf Schlussseiten
ein kurzes Resüme seiner Darlegungen in deutscher Sprache giebt.
Dietrich Schäfer.
Ernst Wiese, Die Politik der Niederländer während
des Kalmarkrieges 1611 — 1613 und ihr Bündnis mit
Schweden 1614 und den Hansestädten 1616. Heidelberg 1903
(Heidelb. Abh. z. mitÜ. und neueren Qesch. hsg. y. E. Mareks u. D.
Schäfer 3. Heft). VHI und 147 S.
Das leitende Moment der niederländischen Politik ist stets ihr Handels-
interesse; die Frage des dominium maris Baltici, die Wichtigkeit der freien
Ostseefahrt hat die Teilnahme der Niederlande an allen Verwicklungen im
Norden — im Kalmar er Krieg ebenso wie später im 1. und 2. nordischen
Kriege — bedingt. Beim Beginne des 12-jährigen Waffenstillstands mit
Spanien setzt Wiese ein. Schweden unter Karl IX. im Krieg mit Sigis-
mund von Polen umwirbt die junge, bislang nur von Frankreich und
England als gleichberechtigte AUiirte anerkannte Republik mit Bündnis-
gesuchen, hindert aber zugleich die einträgliche Bigafahrt der holländischen
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712 Literatur.
Kauffahrer mit (xewalt; die Folge eine Annäherang der Staaten an Däne-
mark, so feindlich ihnen Christian lY. persönlich entgegensteht. Als nun
im April 1611 zwischen Dänemark und Schweden der Krieg ausbricht,
richtet sich die Politik der Republik sofort auf eine Vermittlung we^n
der schweren Schädigung ihres Handels; doch die harten Massregeln
Christians IV., das Verbot jeder Fahrt auf Schweden, die Erhöhung der
Zölle im Sund und Belt und der Hafenzölle bewirken alsbald eine Ände-
rung ihrer Haltung: Gegnerschaft gegen Dänemark, eine neue Interessen-
gemeinschaft mit den in gleicher Weise getroffenen Hansestädten. Die
Annäherung der letzteren an die Niederlande setzt seit Herbst 16 1 1 ein
mit der Einmengung der Republik in die Streitigkeiten des Herzogs Hein-
rieh Julias von Braunschweig mit seiner vom Kaiser geächteten Stadt
Braunschweig; die ßostocker Versammlung der Hansestädte erklärt sich
Ende 1611 bereits zur Allianz mit der Bepublik gegen den Papst^ for
Wiederherstellung des Friedens und der Handelsfreiheit und zur Wahrung
der Privilegien bereit. Während die Staaten im Kalmarkriege strenge
Neutralität wahren und England den Frieden vermitteln lassen, gehen sie
auf diese Allianz mit der Hanse Mitte 1612 ein. Allein der Hansetag
verhält sich ablehnend, Lübeck schliesst separat mit den Staaten ab, die
aber aus Furcht vor einer dänisch-spanischen Verbindung die Stadt ^egen
die dänischen Übergriffe im Stiche lassen. Unterdessen suchen Schvreden,
Biaunschweig und Magdeburg um Aufnahme in die Liga an: das letztere
namentlich, um die Sicherung der Zollfreiheit der Elbe gegen Dänemark
zu erlangen; am Widerstand des Kaisers, Kursachsens und des Admi-
nistrators scheitert die Ratifikation seitens Magdeburgs, damit wird auch
die Aufnahme Braunschweigs zunichte. Dagegen findet im April 1614 die
Defeusivallianz mit Schweden ihren Abschluss, die den Staaten die Biga-
fahrt und ihre Privilegien wahrte. Durch niederländische Truppen wird
nun die Stadt Braunschweig, die von ihrem neuen Herzoge Friedrich
Ulrich belagert wird, entsetzt, und der Streit geschlichtet. Dies und neue
Handelsdifferenzen mit Dänemark machen die Hansestädte in ihrer Gesamt-
heit der Allianz mit den Niederlanden geneigter und führen endlich An-
fang 1616 zur Liga der Republik mit dem > Corpus der Osterschen Hanse-
städte* zur Erhaltung der Handelsfreiheit in Nord- und Ostsee und den
in dieselbe mündenden Strömen: ein Bündnis zweier KonkuiTenten, die
durch die gemeinsame Schädigung seitens eines Dritten vereinigt werden,
ein retardirendes Moment von geringer Kraft im Falle der Hanse. Einen
der Faktoren, die stärker waren als ein solches Bündnis, die landesherr-
liche Macht, zeigt die etwa gleichzeitig mit Wiese's Buch erschienene Ar-
beit von W. Friedensburg »die Herzoge von Pommern und die hansisch-
niederländische Konföderation v. J. 1616*, Pommersche Jahrbücher 4.
Die Betonung der weiteren Gesichcspunkte hätte Wiese's Arbeit, die fleissig
auf Grund eines grossen Materials des Haager Reichsarchivs, doch vielfach
übermässig breit geschrieben ist, zum Vorteile gereicht. Von besonderem
Werte ist die in einem Exkurs zum erstenmale mit Zugrundelegung der
SundzoUrer ister verbuchte Ermittlung der Grösse der niederländischen
Ostseeflotte.
Wien. H. V. Srbik.
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Literatur. 713
Woldemar Lippert, Friedrichs des Grossen Verhalten
gegen den Grafen Brühl während des siebenjährigen
Krieges. Qnben 1902. (Separatabdruck aus den Niederlausitz. Mit-
teilungen B. VII S. 91—136).
Eigene Nachforschungen im Hauptstaatsarchive zu Dresden, die von
A. Naud6 edirten Bände der Politischen Korrespondenz Friedrichs d. Gr.
und eine Anzahl Abbandlungen lokaler Art liegen dieser kleinen, mit
gi'össter Sorgfalt ausgearbeiteten Schrift zu Grunde. Mit Interesse folgt
der Leser dem Wechsel der Stimmungen Friedrichs d. Gr. in seinem Ver-
halten gegen den Grafen Brühl. Nach dem urteil des Verfassers lässt
sieh Friedrichs Handlungsweise rein menschlich schon verstehen »und eine
Tat verstehen, heisst, sie — wenn auch beim Könige nicht billigen — so
doch beim Menschen entschuldigen« (S. 126). Unter diesem Gesichtspunkte
will Lippert seine Ausfuhrungen aufgefasst und beurteilt vnssen. Eine
zusammenhängende Darstellung der politischen Massnahmen des Königs und
des Ministers gegen einander soll diese Studie nicht geben.
Nach der Besetzung Sachsens hat der König aus freien Stücken die
Gemahlin Brühls, die bei der Königin Maria Josepha in Dresden geblieben
war, wiederholt seines Schutzes versichert. Umsomehr überraschte beim
Beginn des Frühjahrfeldzuges 1757 die plötzliche Ausweisung der Gräfin.
Neue Verdachtsmomente ausser denen in der Politischen Korrespondenz
veröflfentlichten hat der Verfasser nicht aufgefunden. Bekanntlich hat sich
Friedrich nach der Schlacht bei Kolin zu Massnahmen gegen das Eigentum
Brühls hinreissen lassen, die schon aus Gründen der Klugheit besser ver-
mieden worden wären. Am ehesten lässt sich noch das Verhalten des
Königs in Grachwitz an der schwarzen Elster verstehen; dort hat er unter
dem Eindrucke von Hadicks Zuge nach Berlin die Ausschreitungen der
Soldaten im Brühischen Schlosse nicht gehindert (S. 98), wohingegen die
Verwüstung des Schlosses zu Nischwitz durch das v. Mayrsche Freikorps
auf seinen direkten Befehl erfolgte; ein drittes Brühlsches Schloss in
Pforten wurde sogar eingeäschert, wie Brühl bemerkt als Repressalie för
das Bombardement Küstrins vor der Zomdorfer Schlacht (S. 133). Auch
die übrigen sächsischen Güter Brühls sollen geplündert und ausgebrannt
worden sein, doch hat der Verfiasser darüber authentische Belege nicht
gefunden (S. 134 Anm. 83).
Der in seinem Vermögen so arg geschädigte Minister hat später in einem
Schriftstücke das ganze Verfahren des Königs der Öffentlichkeit darlegen
lassen (S. 1 1 o). Diese Ausnahmemassregeln, die über Brühl allein ver-
hängt wurden, waren umsoweniger zu rechtfertigen, als dieser sich im Früh-
jahr 1758 bei der russischen Regierung dafür verwandt hatte, dass die
Sequesti-ation der in Ostpreussen gelegenen Güter mehrerer preussischer
Minister aufgehoben wurde (S. 116).
Das Jahr 1758 hat nach dem Verfasser den Höhepunkt der gegen
den Grafen Brühl gerichteten Gewaltakte erreicht (S. 120), erst im letzten
Kriegsjahre hatte sich die Abneigung Friedrichs soweit gemildert, dass er
die von Brühl gewünschten Sonderverhandlungen Sachsens in den höf-
lichsten Ausdrücken ablehnte.
Göttingen. Ferd. Wagner.
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7 14 Notizen.
Notizen.
Im November 1902 wurden es 50 Jahre, seitdem Leopold Delisle
in die Pariser Bibliothek eingetreten war, deren hochverdienter, berühmter
Direktor er nun seit vielen Jahren ist. Zu Lesern Anlasse erschien als
würdige Gabe seiner zahlreichen Freunde und Berufsgenossen in allen
Ländern eine Bibliographie des travauz de M. Leopold Delisle,
par Paul Lacombe (Paris, Imprimerie nationale 1902). Ein stattlicher
Band von mehr als 500 Seiten zählt mit gewissenhaftester bibliographi-
scher Sorgfalt und Vollständigkeit die staunenswerte Fülle von Arbeiten
auf, welche Delisle seit 1847 veröffentlicht hat, Arbeiten, in denen er die
Schätze der Pariser und der anderen Bibliotheken Frankreichs der histo-
rischen und linguistischen Wissenschaft zugänglich machte, durch die er
sich unvergängliche Verdienste besonders auch um Palaeographie und
Diplomatik erwarb. Vortreffliche Register gewähren eine willkommene
Übersicht über die reichen Früchte dieser unermüdlichen Tätigkeit Delisle^s
während mehr als eines halben Jahrhunderts. Der Band ist mit dem aus-
gezeichnet gelungenen Bilde Dehsle^s geschmückt. — Delisle dankte für
diese Spende durch eine prächtige Gegengabe: »Facsimile de livres
copies et enluminös pour le roi Charles V. Souvenir de la
joumöe du 8 mars 1903 offert a ses amis par Leopold Delisle. Eine Be-
sprechung von 14 für König Karl V. von Frankreich in der Zeit von 1362
bis 1375 geschriebenen und gemalten Büchern, mit sehr schönen Bepro-
duktionen der Miniaturen und der eigenhändigen Bemerkungen französischer
Könige, welche sich in einzelnen der Handschriften finden. 0. Bw
Gesammelte Schriften von Paul Scheffer-Boichorst.
1. Bd. Kirchengeschichtliche Forschungen (Berlin E. Ehering 1903). Mit
Wehmut nehmen wir diesen Band entgegen, in welchem die Pietät zweier
Schüler (E. Schaus und F. Güterbock) des vor der Zeit dahingegangenen
Meisters kritischer Forschung und Darstellung eine erste Reihe seiner
Arbeiten gesammelt hat. Wir danken den Herausgebern, dass sie diese
Sammlung zerstreuter Aufsätze unternommen haben — der grösste Teil
derselben in diesem 1. Bande bildete eine Zierde unserer Zeitschrilt. Wir
empfinden aber mit ihnen den Verlust Scheffers doppelt, denn wie halte
er diese Aufsätze bereichert, wenn er sie selber noch einmal hätte vor-
nehmen können. So blieb allerdings keine andere Wahl, als die Abhand-
lungen wiederzugeben in der Gestalt wie sie zum erstenmal erschienen
waren. Es sind die Arbeiten über die konstantinische Schenkung, über
die karolingi sehen Schenkungsversprechen, die mathildinischen Schenkun-
gen, über päpstliche Territorial- und Finanzpolitik, über Gregor VII. und
die Anfänge des Investiturstreites, Dictamina über Ereignisse der Papst-
geschichte, über die Bulle Johanns XXII. »Quia in futurorum eventibus*,
über die pragmatische Sanktion Ludwigs d. H. Dem Bande vorangestellt
ist eine Biographie Scheffers, in der die Mitteilungen über seine Studien-
zeit, über seine Arbeits- und Lehrweise besonders interessiren, und worin
jede Seite Zeugnis ablegt iür den mächtigen Einfluss Julius Fickers auf
den Lebens- und Entwicklungsgang seines westfälischen Landsmannes.
Der Band ist mit einem trefflichen Bildnis Scheffers geziert. 0. ß.
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Notizen. 7 15
Als »Festgabe Karl Theodor von Heigel zur YoUendang
seines sechzigsten Lebensjahres gewidmet* erschien 1903
(München, C. Haushalter) ein schöner Band mit folgenden Beiträgen von
Schülern Heigels: Hellmann Die Heiraten der Karolinger, Striedinger
Eine Urkunde Ottos von Preising, Schrötter Der Eeichsfurstentitel der
Bischöfe yon Ghiemsee, Jansen Zum päpstlichen Urkunden- und Taxwesen
um die Wende des 14. und 15. Jahrhunderts, Leidinger Die yerlorene
Chronik Konrads von Megenberg, J o e t z e Über den Tractatus de reductione
Bohemorum Johanns yon Ragusa, Schnitzer Die Flugschriftenliteratur
für und wider Girolamo Sayonarola, Schlecht Zu Wimphelings Fehden mit
Jakob Locher und Paul Lang, Joachimsen Peutingeriana, Lory Hexen-
prozesse im Gebiete des ehemaligen Markgrafenlandes, Karl Mayr Briefe
der Kurfürstin Maria Anna von Bayern, G. F. Preuss Kurfürstin Adel-
heid von Bayern, Ludwig XIV. und Lionne, J. Ziekursch Papst Kle-
mens XL Protest gegen die preussische Königswürde, A. Rosenlehner
Stimme eines bayerischen Patrioten über die Prätentionen Kurfürst Max
Emanuels bei den Friedensverhandlungen zu Utrecht und Bastatt 1713, Th.
Freih. Karg-Bebenburg Zur Würdigung der auswärtigen Politik Lord
Carterets, Th. Bitterauf Die wittelsbachische Hausunion von 1746 — 1747,
P. Darmstädter Über die Verteilung des Grundeigentums in Frankreich
vor 1789, M. Döberl Kronprinz Ludwig und die deutsche Frage, ß. Graf
Du Moulin Eckart Frankreich und Die Äginetengruppe.
Der um die bayerisch-österreichische Ordensgeschichte vielverdiente
P. Pirmin Lindner im Stift St. Peter in Salzburg*) hat in den letzten
Jahren seinen Fleiss der Geschichte des Stiftes Tegemsee zugewendet und
zwei umfangreiche Arbeiten veröffentlicht : Die Abte und Mönche der
Benediktiner-Abtei Tege'rnsee und ihr literarischer Nach-
las s (Oberbayer. Archiv 50. Bd. und Ergzgsheft) und Historia Mona-
sterii Tegernseensis 1737 — 1803 (Beiträge z. Gesch. des Erzbistums
München-Freising 7. und 8. Bd.). Die erstgenannte Arbeit bietet eine
sorgfältige Zusammenstellung der Lebensdaten der Äbte und Mönche und
namentlich ihrer literarischen Leistungen. Zu diesem Zwecke sind die
Bibliotheken von München und Wien und mehrerer Benediktinerstifte her-
angezogen und so eine Fülle literarischer und bibliographischer Nachweise
für das 15. und 16., besonders aber 17. und 18. Jahrhundert gegeben.
Auch der bekannte Fleiss der mittelalterlichen Tegemseer Mönche im Ab-
schreiben von Büchern wird lehrreich illustrirt. 0. ß.
1) Es sei gestattet hier auf die wichtigsten seiner Arbeiten hinzuweisen :
Die Aufhebung der Klöster in Deutsch tirol 1782—1787 (Zeitschr. d. Ferdinan-
deums 3. Folge 28. — 30. Bd ), Verzeichnis der in den Ländern der westlichen
Hälfte der österr. Monarchie von K. Josef 11. 1782—1790 aufgehobenen Klöster.
Archiv. Zeitschr. N. F. 5. — 7. Bd. Verzeichnisse der Abte und Mönche und ihrer
literarischen Leistungen in den Klöstern St. Ulrich in Augsburg, Ochsenhausen
und Wiblingen, Diözesanarchiv v. Schwaben 8., 18. und 19. Bd. — Hier mag
auch hingewiesen sein auf die dankenswerte »Gbersicht der Mönchsabteien des
Benediktinerordens in Deutschland, Österreich und der Schweiz bis zum Anfang
des 19. Jahrhunderts* von P. Gabriel Bucelin von Einsiedeln, Archiv. Zeitschr.
N. F. 2. Bd-
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71Ö Notizeo.
In einem Sammelwerke: »Die Erdkunde. Eine Darstellung ihrer
Wissensgebiete, ihrer Hilfswissenschaften und der Methode ihres Unter-
richtes^, hg. von Maximilian Klar, welches hauptsächlich pädagogische
Zwecke verfolgt, ist als XVIL Teil erschienen: >Die Volkskunde, ihre
Bedeutung, ihre Ziele und ihre Methode mit besonderer Berücksichtigung
ihres Verhältnisses zu den historischen Wissenschaften. Ein Leitfaden zur
Einführung in die Volksforschung* von Dr. Raimund Fr. Kaindl (Leipzig
und Wien, Deuticke 1903), der sich auf dem Gebiete der Volkskunde
der entlegenen Bukowina manigfach betätigt hat. In übersichtlicher
Weise gliedert er seinen Stoff in sechs Kapitel. Das erste behandelt die
Völkerwissenschaft (Ethnologie) und ihre Differenzirung von Anthropologie,
Völkerpsychologie und Volkskunde, das zweite geht dann näher auf die
Volkskunde und ihre bisherige Entwicklung in den einzelnen Staaten ein,
das dritte und zuglf»ich instruktivste weist die Bedeutung der Volkskunde
für das praktische (gesellschaftliche) Leben und für die Wissenschaften,
namentlich für Kulturgeschichte und Geschichte in ihren Formen als Be-
siedelungs-, Hausbau-, Orts- und Flurnamenforschung nach, das vierte gibt
Anleitungen zum Sammeln des Stoffes mit genauen Fragebögen, das fünfte
bespricht die bishengen Methoden der Bearbeitung und das sechste endlich
gibt die im Plane des Gesamtwerkes bezweckte Anleitung für die Ver-
wendung der Volkskunde in der Schule. Das Buch will der Natur der
Sache nach keine originale Neuschöpf ang sein, sondern eben nur auf Grund
des bisher Gewonnenen, Gesicherten und aus der Erfahrung Geschöpften
ein Handbuch zum Selbstunterrichte des Mittelschullehrers bieten. Er lässt
daher auch am liebsten die grossen Führer und Pfadfinder der jungen
vVissenschaft, besonders Bastian und Max Müller selbst sprechen, manch-
mal in etwas gar zu ausführlichen Zitaten. Wo Verf. aus Eigenem hin-
zuträgt, benützt er seine Erfahrungen aus der Bukowinaer Volkskunde,
was seinen Anleitungen praktische Lebendigkeit verleiht. Dass er für
seine Wissenschaft sich mit grosser Wärme einsetzt, kann man auch zu
den Vorzügen des Buches rechnen, wenn er sich auch hie und da zu
Überschwänglichkeiten, wie z. B. zu dem schiefen Gedanken »Die Ethno-
logie ist die Philosophie der Zukunft*, versteigt. M. V.
Monumenta Germaniae historica 1903 — 1904.
Es wurden ausgegeben : Scriptores: Tomi XXXI pars II. — Widu-
kindi ßerum gestarum Saxonicarum libri tres. Editio quarta Post G.
Waitz recognovit K. A. Kehr. Accedit libcUus de origine Swevorum.
Scriptores rer. Germ. — Leges: Legum Sectio IV. Constitutiones et
Acta publica imperatorum et regum. Tomi III pars prior (Eudolf v. Habs-
burg). — Antiquitates: Necrologia Germaniae. Tomi II pars posterior.
Ed. Sigismundus Herzberg-Fränkel.
In der Abteilung Auetores antiquissimi, welche Prof. Traube
leitete, ist für deren 14. Band der Text der Dichtungen des Merobaudes,
Dracontius und Eugenius von Toledo und ein Teil der Indices, bearb. von
Prof. Vollmer, gesetzt. Der Band wird im Laufe dieses Geschäftsjahres
erscheinen. Da Prof. Traube seinen Eücktritt erklärt hat, bleibt die von
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Berichte. 717
ihm übernommene Ausgabe der Yandalischen Gedichte des Cod. Salmasia-
nus von der Aufnahme in die Monum. ausgeschlossen. Bei der Ausgabe
der Dichtungen Aldhehn*s hat Prof. R. Ehwald gute Fortschritte gemacht.
In der Serie der Scriptores rerum Merovingicarum hat
Archivrat Dr. Krusch für die Vita Columbani, die er für die im Druck
befindlichen Vitae sanctorum auctore Jona neu bearbeitete, ein viel reicheres
Material herangezogen und mit Hilfe von Dr. Levison untersucht, als für
die Ausgabe im 4. Bande dieser Serie. Er wandte auch der von Poncelet
so glücklich aufgefundenen Vita Richarii, die als Nachtrag zum 4. Bande
zu geben ist, seine Tätigkeit zu, vgl. Archiv XXIX, I. Dr. Levison verglich
noch eine grosse Anzahl von Handschriften für Heiligenleben für den 5*
und 6. Band, arbeitete an einer Beschreibung sämtlicher benutzter Hand-
schriften, die dem Schlussbande angefügt werden soll, und forderte die
Bearbeitung der Vitae Bonifatii so, dass diese im Laufe dieses Jahres zum
Druck kommen werden.
Von der Hauptserie der Abteilung Scriptores konnte die zweite
Hälfte des 3i. Bandes ausgegeben werden. Der 32. Band soll die Chronik
des Salimbene bringen, bearb. von Holder-Egger. Der Druck soll im Mai
dieses Jahres beginnen. Sonst waltete über dieser Abteilung im abge-
laufenen Jahre ein Unstern. Ihr Mitarbeiter Dr. Cartellieri war beurlaubt,
bis er mit dem 31. März 1904 ganz austrat. Der Mitarbeiter Dr. Kehr
schied am 2. November 1903 aus dem Leben, die Ausgabe Widukinds
war bei seinem Tode bis auf den Index, welchen Dr. Stengel hinzufügte,
vollendet, aber die Arbeit, welche Dr. Kehr auf die italienischen Chroniken
des 13. Jahrh. verwendet hatte, ist gänzlich verloren.
Hofrat Prof. v. Simson zu Freiburg i. B. hat die Ausgabe der An-
nales Mettenses so weit gefördert, dass sie noch 1904 wird erscheinen
können. Auch die Arbeiten an der Edition des Cosmas durch Landes-
archivar Dr. Bretholz in Brunn sind rüstig vorgeschritten, das handschrift-
liche Material ist gesammelt und die Textkonstitution eingeleitet. Ob der
Druck noch 1904 beginnen kann, ist zweifelhaft. Für die Annales Austriae
hat Prof. ühlirz zu Graz, durch Amtsgeschäfte behindert, noch wenig tun
können. Prof. Bloch in Strassburg hat für die Ausgabe der Annales Mar-
bacenses und der kleineren Elsässischen Annalen die quellenkritische Unter-
suchung abgeschlossen, die Ausgabe dürfte in diesem Jahre zum Druck
gelangen. Von dem Liber certarum historiarum Johanns von Victring hat
der Bearbeiter Dr. Schneider einen Teil des Manuskriptes bereits eingereicht,
doch ist eine neue Textquelle im Münchener Beichsarchiv aufgetaucht,
welche untersucht werden muss, ehe die Ausgabe abgeschlossen werden kann.
Prof. Seemüller zu Innsbruck wird den Druck der Hagen-Chronik für
die deutschen Chroniken im Herbst 1904 beginnen können. Privatdozent
Dr. Grebhardt in Erlangen hat die Thüringischen (Jeschichtsquellen in
deutscher Sprache übernommen und wird zunächst das Gedicht über die
Kreuzfahrt des Landgrafen Ludwig IIL und das Leben des Landgrafen
Ludwig IV. bearbeiten.
In den Serien der Abteilung Leges, welche der Leitung des Geheim-
rat Brunner unterstehen, hat Prof. Freih. v Schwind die Textherstellung
der Lex Baiuwariorum weitergeführt. Prof. Seekel setzte die Untersuchung
des Benedictus levita fort, Prof. Tangl konnte, weil er für die Indices
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718 Berichte.
des I. Bandes der Karolinger- Diplomata arbeiten mosste, die beabsichtigte
Reise nach Frankreich für die Placita nicht ausfahren, hat aber die Bear-
beitung des gesammelten Materials fortgeführt.
In den Serien der Leges, welche Prof. Zeamer leitet, hat Dr. Schwalm
auf einer längeren Reise nach Frankreich, der Schweiz und Oberitalien
weiteres Material für die Constitutiones gesammelt. Dr. Schwalm ist am
1. Okt. 1903 an das preussische histor. Institut zu Rom übergegangen, hofft
aber dennoch den Druck des Halbbandes HL 2 (Adolf) noch vor Schluss
des laufenden Geschäftsjahres zu beginnen. Für die Eonstitationen Karl's lY.
hat Dr. Stengel, der am 1. Okt. 1903 als Mitarbeiter eintrat, zunächst
das Material bis 1357 verzeichnet, dann für die Goldene Bulle einige
Exemplare verglichen.
Privatdozent Dr. Werminghoff in Greifswald hat das Manuskript für
den II. Band der Concilia bis auf geringe Nachträge druckfertig gestellt,
der erste Halbband (bis 816) mrd im Sommer 1904 erscheinen.
Für die Lex Salica verglich Dr. Krammer sechs Handschriften und
untersuchte die Affiliation der Handschriften. Mit seiner Hülfe konnte
Prof. Zeumer schon einen Versuch der Textherstellung machen.
Die Akademie der Wissensch. zu Berlin überwies die im Auftrage der
Savigny-Stiftung gemachten Vorarbeiten der Prot Lehmann und Zeumer
für die Libri feudorum der Zentraldirektion.
In der Abteilung Diplomata verlor die Serie der Karolinger ihren
Leiter Prof. Mühlbacher; die Arbeiten erlitten dadurch eine schwere Stö-
rung. Prof. Tangl wurde provisorisch mit der Leitung der Serie betraut,
die ihm dann von der Zentraldirektion definitiv übertragen wurde. Er
arbeitete sieben Wochen in Wien für das Register und die Nachträge.
Am 1. Okt. 1903 trat Dr. Hirsch als Mitarbeiter ein, der die zahlreichen
Ortsnamen in mühevoller Tätigkeit für das Register bestimmte. Das Re-
gister des 1. Bandes, der in wenigen Monaten erscheinen wird, ist im
Druck. Der Mitarbeiter Privatdozent Dr. Lechner arbeitete zunächst an
den Urkunden Ludwig^s d. Fr., leistete zugleich Hilfe bei den Korrekturen
der 2. Auflage von Mühlbacher^s Karolinger- Regesten. Da die Regesten
im innigsten Zusammenhange mit der Ausgabe der Diplomata stehen, be-
auftragte der permanente Ausschuas im Einverständnis mit der Leitung
der Regesta imp. Dr. Lechner, die weiteren Korrekturen des Bandes zu
lesen, das Verzeichnis der Acta deperdita und die Register herzustellen.
Bei den Arbeiten an den Salier-Ürkunden, welche Profc Bresslau
leitet, wurde die Bearbeitung der Urkunden Konrad*s H. so weit gefördert,
dass der Druck vor Ende dieses Rechnungsjahres beginnen dürfte.
Um die Aasgabe der Diplomata schneller zu fordern, wurde be-
schlossen, eine neue Serie von Lothar IIL an in Angriff zu nehmen, deren
Leitung Prof. v. Ottenthai in Wien übernahm, der auch zum Mitglied der
Zentraldirektion gewählt wurde.
Die Arbeiten für die Abteilung Epistolae konnten nur wenig vor-
schreiten, da der provisorische Leiter Prof. Tangl auch den Diplomata
Karolina seine Tätigkeit zuwenden musste und der Mitarbeiter Dr. Schneider,
zum Teil durch die Arbeit fär die Scriptores in Anspruch genommen war.
Doch ist das Material für die Briefe Nicolaus I. und Hadrian II. gesammelt,
mit der kritischen Bearbeitung der Anfang gemacht.
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Berichte. 719
In der Abteilung Antiquitates, welche Prof. Traube leitete, hat
Prof. y. Winterfeld zur Beschaffung weiteren Materials f^ versifizirte Hei-
ligenleben und die Sequenzen fär die Poetae Latin! eine längere Reise
nach Breslau, Österreich, der Schweiz und Bayern gemacht.
Von den Necrologia ist die 2. Hälfte des 2. Bandes, bearb. von Prof.
Herzberg-Fränkel, erschienen. Beichsarchivdirektor Dr. Baumann bearbeitete
die Nekrologien der Diözesen Brizen, Freising und Begensburg für den 3. Band
unerhofft schnell, so dass die Brixener bereits gedruckt sind, der Druck
der Freisinger begonnen ist, die Begensburger druckfertig vorliegen. Dr.
Fastlinger wurde in der Bearbeitung der Passauer Nekrologien durch
Krankheit etwas behindert.
Historische Kommission bei der Zgl. bay er. Akademie
der Wissenschaften 1903.
Es erschienen: Jahrbücher des Deutschen Beiches unter Otto II. und
Otto DX, von Uhlirz, I. Band (Otto IL, 973—983). — Jahrbücher des
Deutschen Beiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., von Meyer von
Enonau, lY. Band (1085 — 1096). — Chroniken der deutschen Städte,
28. Band (Lübecker Chroniken, 3. Band), hg. von Eoppmann. — Quellen
und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte, Neue Folge,
1. Band: Andreas von Begensburg, sämtl. Werke, hg. von Leidinger. —
Allgemeine deutsche Biographie, Nachträge, 47. Band, 48. Band, 1. Lieferung.
Von der Geschichte der Wissenschaften ist die Geschichte der
Physik durch das 1902 erfolgte Ableben Prot Hellers in Budapest wiederum
verwaist und muss erst ein neuer Bearbeiter gesucht werden. Prof. Lands-
berg in Bonn, der die Fortsetzung des Stintzingschen Werkes übernommen
hat, vermag die Zeit des Abschlusses noch nicht anzugeben.
Für die deutschen Städtechroniken setzt Archivar Eoppmann in
Bostock die Herausgabe der Lübecker Chroniken fort. Über die Einbeziehung
der Bremer, Bostocker, Stralsunder und Lüneburger Chroniken, sowie der
Eonstanzer und anderer süddeutscher Chroniken^ endlich über Ausdehnung
des Unternehmens auf das 16. Jahrh. wird erst nach Aufstellung eines
neuen Bedakteurs Beschluss gefasst werden.
Für die Jahrbücher des deutschen Beiches hat Prot Meyer von
Enonau die Jahrbücher Heinrichs IV. bis 1096 vollendet; für Heinrich IV.
ist noch ein Band erforderlich, für Heinrich V. zwei Bände. An den Jahr-
büchern Ottos III. wird von Prof. ühlirz, an jenen Friedrichs I. von Prot
Simonsfeld, jenen Friedrichs ü. von Prof. Hampe fortgearbeitet; Simonsfeld
hoflft, das Manuskript des 1. Bandes (bis 1157) der nächsten Plenarver-
Sammlung vorlegen zu können.
Von den Beichstagsakten, ältere Beihe, ist der Druck des von
Dr. Herre bearbeiteten lO. Bandes bis auf das Vorwort vollendet. Nach
FertigsteDung des Vorworts wird Prof. Quidde die für den Supplementband
einzusehenden Archivalien und Handschriften feststellen. Für den 1. Band
der Friedrich HL-Beihe wurden von Dr. Herre die vorhandenen Abschriften
in druckfertigen Zustand gebracht. Da nur gelegentlich für Friedrich EI.
geforscht und gesammelt wurde, sind zur Einsichtnahme der auf diese
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720 Berichte.
Periode bezüglichen Urkunden und Handschriften noch mehrere Archiv-
reisen in Deutschland, Österreich und Italien notwendig. Dr. Beckmann
hat für die Bäi^e 14 und 15, welche die Zeit Albrechts II. umfassen
sollen, in dem fiirstl. Hohenlohidchen Archiv in Öhringen dankenswerte
Ausbeute gefanden. Die Archivreise nach Rom ist fär nächstes Jahr in
Aussicht genommen. Inzwischen kann mit dem Druck des 14. Bandes
begonnen werden. Eine Beihe von Materialien, welche Ergänzungen zu
den Bänden 10 — 12 und 14 bieten, wird von Beckmann im 5. Bande
von Hallers Concilium Basiliense veröffentlicht.
Für die Witteisbacher Korrespondenzen, ältere pfälzische Abteilung,
wurde der Druck des von Geheimrat v. Bezold herausgegebenen 3. Bandes
der Briefe Johann Casimirs vollendet. Auch für die jüngere bayerische
Abteilung, ist der von Prof. Chroust bearbeitete 9. Band vollständig ge-
druckt. Der von Dr. Karl Mayr herausgegebene 7. Band wird im nächsten
Jahre fertig werden. Für die von Dr. Qoetz übernommene Fortsetzung
von 1623 bis 1630 wurde die erste Hauptgruppe im wesentlichen bis
Ende 1626 erledigt; mit der zweiten Hauptgruppe wurde begonnen.
Die Arbeiten für Herausgabe der süddeutschen Humanistenbriefe
werden fortgesetzt. Prof. Bauch, der Herausgeber des Briefwechsels des
Konrad Celtis, ging nochmals nach Wien. Die spätere Arbeit war hauptsäch-
lich auf die schwierige Ordnung der Chronologie und die Konstituirung des
Textes gerichtet. Trotz einer langwierigen Krankheit gelang es Prof. Bauch,
die Prolegomena zu vollständigem A^bschluss zu bringen. Bibliothekkustos
Dr. Beicke hat für die Pirkheimerabteilung etwa 150 Briefe kopirt; eine
Durchforschung der Bremer Stadtbibliothek blieb erfolglos. Für die Peu-
tinger-Gruppe und die Elsässer Humanisten sollen geeignete Mitarbeiter
gesucht werden.
Für die »Quellen und Erörterungen zur bayerischen undd3utschen
Geschichte^ hat Bibliotheksekretär Dr. Leidinger nunmehr nach YoUenduug
der Edition des Andreas von Regensburg die Chroniken des Veit Ampeck
in Angriff genommen. Die Herausgabe der Chronik des Hans Ebran von
Wildenberg ist von Prof. Roth und für die Schriften des Ulrich Fuetrer
von Prof. Spiller vorbereitet. Doch soll zunächst der 4. Band der Quellen
und Erörterungen, der erste der ürkundenserie erscheinen. Der von Privat-
dozent Dr. Bitterauf herausgegebene erste Band der Freisinger Traditionen
wird bald zur Ausgabe gelangen können. Dr. Bitterauf war unter Leitung
Prof. V. Riezlers neben der Überwachung des Druckes und der Fertig-
stellung der Einleitung mit der Verarbeitung des für den 2. Band ge-
sammelten Materials tätig. Derselbe wird die Traditionen der Bischöfe
von Freising und die Schenkungen an das Domkapitel bis 1300 führen
und etwa nach Weihnachten in die Presse gelangen.
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KoDstgeseliiehtlielie iDzeigeo.
Beiblatt der „Mittheilungen des Instituts
für österreicMsclie Geschichtsforschung'*
Eedigirt
von
Franz Wickhoff.
L Jahrgang.
Innsbruek.
Verlag der Wagnerischen Üniversitats-Buchhandluug.
1904.
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Druck der Wögner'schen Uiiiv.-ßucbdruckerei in Innsbruck.
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Inhalt.
Solle
An die Leser . . 1
A. Bayersd orfers« Leben und Schriften. FranzWickhoff . 48
Berenson Bernhard« The drawings of the Florentine Painters — Tbe
study and criticism of Italian art — Loren zo Lotto. Franz
Wickhoff 25
Brockhans Heinrich. Forschungen über Florentiner Kunstwerke. Wolf-
gang Kailab 104
ColTin Sidney. Selected drawings from old masters in the univereity
galleries and in the library at Christ Church Oxford. Part
1 & IL Franz Wickhoff 111
Crowe J. A« & 0. B. CaTalcaselle« A bistory of painting in Italy. Edited
by Langton Douglas, assisted by S. Arthur Streng. Vol. I, IL
Franz Wickhoff 103
Dreger Moriz« Künstlerische Entwicklung der Weberei und Stickerei.
Franz Wickhoff 120
Fechheimer Simon« Donatello und die Relief kunst. MaxDvofäk 76
Figchel Oskar. Tizian. Franz Wickhoff 113
Ton der Gabelentz Hans. Mittelalterliche Plastik in Venedig. Georg
Swarzenski 41
Gallerie Italiane V. Franz Wickhoff 94
Ooldgehmidt Adolph. Studien zur Geschichte der sächsischen Skulptur.
Max Dvofäk 32
Gronau Georg« Tizian. Franz Wickhoff 113
Gnrlltt Cornelias. Beiträge zur Bauwissenschaft. Hermann Egger. 50
Hasse Carl. Rogier von Brügge. MaxDvofäk 67
Jelllnek Arthur. Internationale Bibliographie der Kunstwissenschaft.
Max Dvofäk 126
Justi Karl. Michelangelo. FranzWickhoff 2
Lange Julius. Die menschliche Gestalt in der Geschichte der Kunst von
der zweiten Blijtezeit der griechischen Kunst bis zum 19. Jhd.
Franz Wickhoff 71
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Seite
Lessinp JqUqs* Wandteppiche und Decken des Mittelalters in Deutschland.
Ge org Swarzenski 4r5
von Loga YaleriaD, Francesco de Goya. FranzWickhoff 125
Male Emile. L'art religituz du Xllle si^cle en France. HansTietze 117
Meyer Alfred Gotthold. Donatello. MazDyoiPäk . . . 76
Michel Karl. Gebet und Bild in frOhchristlicher Zeit. HansTietze. 117
Michelangelos Kruzifix entdeckt. FranzWickhoff . . . 99
Röttinger H. Hans Weiditz, der Petrarcameister. Friedrich Dörn-
höffer .51
Sehmarsow August. Die oberrheinische Malerei. MaxDvofäk. . 12
SehottmUller Frida. Die Gestalt des Menschen in Donatellos Werk.
Max Dvofäk 76
Singer Hans Wolfgang. Versuch einer Dürer- Bibliographie. Arpad
Weixelgärtner 73
Spitier Hngo. Hermann Hettners kunstphilisophische Anf&nge. Wolf-
gang Eallab 85
Thode Henry. Michelangelo. WolfgangEallab . . • . 2
Zar Erforschung mittelalterlicher Elfenbeinskulpturen. Arbeiten von
Oraeren, TQge, HaselolT. Adolph Goldschmidt 36
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Kunstgeschiclitliche Anzeigen.
Beiblatt der ,,Mittlieiliiiigen des Instituts
fftr österreichische Geschichtsforschung"
Redigirt von Franz Wickhoff.
Jahrgang 1904. Nr. 1.
Inhalt: An die Leser. — Karl Justi, Michelangelo (Franz Wickhoff). —
Henry Thode, Michelangelo (Wolfgang Kailab). — August Schmar-
sow, Die oberrhein. Malerei (Max Dvofäk). — Bernhard Berenson,
The di-awings of the Florentine Paintres. — The study and criticism
of Italian art. — Lorenzo Lotto (Franz Wickhoff}. — Adolph Gold-
schmidt, Studien zur Geschichte- der sächs. Skulptur (Max Dvofdk).
An die Leser!
Aus dem Institute für östen-eichische Geschichtsforschung ist eine
Reihe von Kunstbistorikern hervorgegangen, die miteinander beständig in
wissenschaftlicher und persönlicher Beziehung blieben. Was sie bei ihren
Arbeiten beabsichtigen, sie mögen sich auf noch so verschiedenen Gebieten
des Faches bewegen, ist, durch wissenschaftliche Behandlung der Themen
die Kunstgeschichte in die Reihe der übrigen historischen Wissenschaften
einzuordnen. Denn das ist noch keineswegs geschehen. Überall kann man
sehen, dass trotz vieler wissenschaftlicher Leistungen die Kunstgeschichte
von gelehrten Gesellschaften und von Fachgenossen auf den nahestehenden
Gebieten der Geschichte and der Sprachwissenschaften nicht als voll ange-
sehen wird. Man muss zugestehen, das geschieht nicht mit Unrecht, denn nur
in wenigen Fächern ist es wie in der Kunstgeschichte noch möglich, dass un-
gerügt sich breiter Wortschwall und seichter Unvei-stand Geltung verschaffen
können, und dass Arbeiten veröffentlicht und geduldet werden, welche geradezu
als ein Hohn gegen alle Prinzipien der wissenschaftlichen Methode aufgefasst
werden müssen. Dieser Umstand zeigt besser als alles, dass die Orien-
tirung fehlt, dass kein Weg durch das Wirrsul der kunsthistorischen Lite-
ratur führt, weil eine wissenschaftliche Berichterstattung fehlt, die Spreu
vom Weizen sonderte. Was an Anzeigen dieser Art jetzt hervortritt, kann
man mit geringen Ausnahmen als Gelegenheits- oder Geftllligkeitsbespre-
chungen bezeichnen. Den genannten Freunden scheint es ein Bedürfnis,
wenigstens zu versuchen, ob sich hier nicht Abhilfe schaffen liesse. Sie
wollen die kunstgeschichtliche Forschung mit Anzeigen regelmässig begleiten
und die ernsten Arbeiten von den andern sondern. Es sollen nicht nur
Bücher, sondern auch Zeitschriften, selbst einzelne Artikel besprochen wer-
den, insoferne sie die Wissenschaft fördern oder auch bedrohen. Für die
ersten beiden Jahre soll auch auf das letzte Lustrum zurückgegriffißn
werden. Sie wollen ihre Betrachtungen auf das Mittelalter und die neuere
Kunst einschi-änken, es soll nur die antike Kunst und die ihr vorhergehen-
den Perioden und die lebende Kunst unserer Tage, die noch kein Gegen-
stand der Geschichte sein kann, ausgeschlossen sein, dafür wollen sie aber
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die Hilfswissenschaften der Kunstgeschichte berücksichtigen, als das Bestim-
men von Kunstwerken, das in unseren Tagen durch die Theoiie Giovanni
Morellis und durch Wilhelm Bodes vorbildliches Wirken so grosse Fort-
schritte gemacht hat, die altberühmte Kupferstichkunde und die Ästhetik.
Mir als dem ältesten unter ihnen haben sie die Redaktion dieser Anzeigen
übertragen. Sie hoffen, dass sich ihnen bald die ernsten wissenschaftlichen
Arbeiter in Deutschland anschliessen werden, so dass sich ein Kreis von
vom gleichen Streben beseelter Männer schliessen könne.
Wien, 1. November 1903. Franz Wickhoff.
Karl Justi, Michelangelo, Beiträge zur Klärung der "Werke und
des Menschen. Mit vier Abbildunjjren. Leipzig, Breitkopf und Härtel
1900. 8^ 430 SS.
Dieses Buch soll an der ersten Stelle in diesen Blättern genannt
werden, nicht als ob es noch nötig wäre, es lobpreisend zu nennen, nicht
als ob die Verehrung, die wir alle für seinen Autor empfinden, eines neuen
Ausdruckes bedürfte, sondern damit der Käme Karl Justis, gleichsam
zur Weihe, an der Spitze stehe. Hier ist ein grosser Künstler als grosser
Mensch gefasst und mit eindringlichster psychologischer Analyse gezeigt,
wie die Kunstwerke und ihre Schicksale aus dem Charakter ihres Schöpfers
hervorgehen. Was eine Herde von Tagesschreibern als ihre Forderung auf-
stellt, dass das Kunstwerk aus den individuellen Eigenschaften des Künst-
lers erklärt werde, ist hier in nie gesehener Vollkommenheit von einem
Manne geleistet, der als Menschenschilderer und Schriftsteller selbst ein
Künstler ist und in seiner Darstellung ein Kunstwerk schuf, dem sich nur
weniges in deutscher Sprache an die Seite setzen lässt. Nichts könnte jenen
Mob besser bezeichnen, als das3 dieses Ereignis von ihm unbemerkt vor-
überging.
Da die Schilderung an zwei Kunstwerke anknüpft, die sixtinische Decke
und das Grabmal, die die wichtigsten Perioden von Michelangelos Kunst-
schaffen ausfüllen, so kam fast alles zur Sprache, was für den Maler und
den Bildhauer, was für den Menschen wichtig war. Wir möchten deshalb
den Autor bitten, bei Veranstaltung einer neuen Auflage die Schilderung
der Jugend vorauszustellen, die Werke der späteren Jahre anzufügen, den
Dichter auf seinen Wegen zu begleiten und uns so ein vollständiges Leben
Michelangelos zu schenken, was um so nötiger wäre, als inzwischen der
Versuch gemacht wurde, diese harte, herbe, übermenschliche Gestalt in
Sirup weich zu sieden.
Wien. Franz Wickhoff.
Michelangelo und das Ende der Benaissance von Henry Thode.
I. Band. Berlin G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung 1902.
Eine umfassende Biographie Michelangelos gehört zu den dankbarsten
Aufgaben, welche die Kunstgeschichte zu vergeben hat. Der Geschieht-
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Schreiber wird hier nicht durch den Mangel an Nachrichten behindert oder
durch verwickelte stil- oder quellenkritische Fragen, durch die Bekämpfung
eingewurzelter Werturteile abgezogen, welche der Würdigung des Meisters
entgegenstehen; die Werke sind bis auf wenige Ausnahmen wohl be-
glaubigt, eine durch ihren Beichtum schon schwer übersehbare Masse von
Briefen, Dokumenten und anderweitigem biographischen Material liegt dank
den zahlreichen Publikationen Milanesis, Guastis, Symonds, Freys u. a. vor
und über den Gehalt seiner Schöpfungen hat die Nachwelt ein so unzwei-
deutiges Urteil gesprochen, dass daran der Widerspruch einzelner nicht zu
rütteln vermag. Die Aufmerksamkeit des Biographen kann sich daher voll-
ständig auf die Darstellung der Entwicklung dieser einzig gearteten Per-
sönlichkeit in ihrem Leben und ihren Werken konzentrieren.
Trotz zahlreicher Versuche besitzen wir noch immer kein Werk, das
dieser Aufgabe gerecht würde. Denn abgesehen davon, dass die älteren
Arbeiten in mancherlei Hinsicht unvollständig sind und an zahlreichen
Fehlern leiden, die erst durch die in den letzten Jahren erfolgten Ver-
öffentlichungen von Briefen und Urkunden berichtigt worden sind, gehen
sie alle an einem grossen Probleme vorbei: dem eigentümlichen Charakter
des Meisters. Wieso konnte es kommen, dass ein Künstler, der von der
Natur mit der gewaltigsten schöpferischen Ki'aft ausgerüstet war, sich von
willensstarken Patronen, wie Julius II. oder Paul III., zwingen liess, die
gewaltigen Fresken der Sixtinischen Decke und des jüngsten Gerichtes zu
Ende zu bringen, wo er immer behauptete, dass die Malerei seinem Wesen
fremd sei, während er seine grossen Unternehmungen auf dem Gebiete der
Plastik, auf dem er sich zu den höchsten Leistungen berufen fühlte, trüm-
merhaft zurückgelassen oder in einer Weise abgeschlossen hat, die seines
Genius unwürdig ist? Michelangelo selbst und seine beiden zeitgenössi-
schen Biographen Vasari und Condivi haben die Schuld an diesen Miss-
erfolgen äusseren Ereignissen zugeschoben und dabei ist es seither im
wesentlichen geblieben. Michelangelo wurde zur typischen Gestalt des von
dem Unverstände seiner Zeitgenossen verkannten und verfolgten Genius;
alle Biographen klagen seine Auftraggeber, die Päpste, wegen ihres Egois-
mus in der Ausnützung des Künstlers an ; sie hätten ihn von einem Werke
zum andern gejagt und nie Zeit gegeben, seine ungeheuren Pläne zu ge-
stalten und ihnen falle die Schuld an der Verbitterung und Melancholie
zu, die sein Alter erfüllt. Erst Justi hat in seiner Abhandlung »Die Tra-
gödie des Grabmals* das Problem in die richtige Beleuchtung gerückt und
in einem beschränkten Bahmen zu lösen versucht, indem er die Lücken
und Widersprüche der offiziellen Apologie Vasaris und Condivis aufdeckte
und in einer aus sämtlichen bekannten Dokumenten aufgebauten mustergül-
tigen Untersuchung nachwies, dass in der verhängnisvollen Verkettung der
Ereignisse, die zu der kläglichen Ausführung der ungeheuren Pläne zum
Grabmal Julius II. führte, die eigentümliche psychische Organisation Michel-
angelos die grösste Rolle spielt. Man darf daher bei dem Erscheinen einer
neuen umfangreichen Biographie des Künstlers darauf gespannt sein, wie
dieser fruchtbare Gedanke für die Geschichte seines ganzen Lebens ver-
wertet und ausgestaltet worden sei.
Thodes Werk fällt schon nach Form und Umfang aus der Beihe der
Biographien in der gewöhnlichen Bedeutung des Wortes heraus. Nicht ein
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Gemälie der Nasseren Zeit Verhältnisse, in deren Mitte Michelangelo wirkte^
soll entworfen werden; der Verfasser will »tief in das Innere des Meisters und
in das Walten seiner Zeit hinabführen and das in beiden wirkende mit-
erleben lassen etwa in dem Sinne, wie man gestaltende Gefühle and Vor-
stellangen eines Masikers beim Anhören seiner symphonischen Dichtang
zwar dankel, aber doch in einer die eigene Seele entscheidend bestimmen-
den Weise nacherlebt.« Dos Biographisch- Historische wird auf einen kurzen
Lebensabriss und regestförmige Annalen beschränkt, die dem ersten Bande
angeschlossen sind ; der erste Band » versucht in Form einer psychologischen
Studie die Charakteristik des Genius zu geben und zeigt den in seinem
Wesen begründeten, darch das Schicksal verschärften Konflikt mit der Welt*.
Der zweite soll eine Darstellung der Ideen, die den Meister beherrschen,
und des Zusammenhanges, in welchem sein geistiges Leben mit der allge-
meinen Kultur der Renaissance steht, der dritte eine Würdigung seiner
Schöpfungen enthalten. Da sich bei der eigentümlichen Gliederung des
Werkes eine Inhaltsangabe auch des ersten Bandes nicht geben lässt, so
mögen hier wenigstens die Hauptsätze aus der Einleitung folgen, welche
die Auffassung des Verfassers mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck
bringen.
Das Wesentliche und Eigentümliche von Michelangelos Dasein ist nach
Thode das Leiden. »Je^es Leiden ist das Empfinden einer Not, das gei-
stige Leiden entspringt einer geistigen Not, einem Streben, das seine Be-
friedigung nicht findet, einem Verlangen, das nicht erfüllt wird. — Diese
innere Not ist bei Michelangelo eine zweifache gewesen. Die eine teilt er
mit allen grossen Künstlern, nur dass sie, entsprechend der übermensch-
lichen Gewalt seines inneren Lebens, auch über alles Mass gesteigert war,
die andere war ihm allein beschieden.« Die erste findet Thode in dem
:^ nimmer zu stillenden Sehnen einer Liebeskraft, die . . . im Leben ver-
wirklicht sehen möchte, was durch künstlerisches Schauen vom entzückten
Gefühl als Einheit erfasst wird, das unabweisliche Bedürfnis einer Auf-
hebung der Schranken des Egoismus, einer inneren Vereinigung mit den
Menschen.« Aus dem Zwiespalt zwischen dem Liebesbedürfnis und der
Lieblosigkeit, zwischen genialer Erkenntnis und Realität, entspringt die
Schwermut. Trete aber an Stelle von Gleichgültigkeit und Verständnis-
losigkeit sogar gehässiger Widerstand, sehe der Liebende in seinem heiligen
Streben die Liebe selbst verhöhnt und angegriffen, dann müsse sich seiner
Verzweitlung bemächtigen, von der er nur im Schaffen sich wieder befreien
kann. Ewig aber währe sein Sehnen, denn sein Liebes verlangen kenne
kein Ende, wenn es, wie dasjenige Michelangelos, grenzenlos sei.
Darin, dass dem Meister das sich Genügetun seiner künstlerischen
Schöpferlust versagt gewesen sei, erblickt Thode den andern Quell seines
Leidens. Die Ursache dieser UnbeMedigtheit liege nicht, wie man bisher
allgemein angenommen habe, in dem grausamen Schicksal, das dem Bildner
verwehrte, seine grössten Pläne in ihrem vollen Umfange auszuführen : das
Schaffen selbst, seine Schöpfung, hätten ihn nicht zu befriedigen vermocht ;
denn das Ideal, das er sich zu verwirklichen vorgesetzt, habe mit den
Ausdrucksmöglichkeiten der Kunstart in unversöhnlichem Widerspruche ge-
legen. »Tn nichts anderem als einem Konflikt zwischen dem antiken Ideal
rein menschlicher, plastischer Schönheit, welches seine Phantasie beherrschte.
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und dem Drange nach Ausdruck der seine Seele bewegenden christlichen
Geföhlsmacht, haben wir jenen Widei-spruch zu erkennen, welcher die zweite
Quelle jener Not, seiner ünbefriedigtheit, seines Leidens war. Mitten in
«iner Zeit, die in blinder Selbstvergötterung die Versöhnung zwischen der
Antike und dem Christentum geschlossen zu haben glaubte, offenbaren die
beiden Welten ihren unversöhnlichen Gegensatz in dem Genius, welcher
als Abschluss aller auf die Vereinigung gerichteten Bestrebungen erschien.
Ein leidensvolles Opfer des ungeheuren Widerstreites sieht er vor uns —
und mit ihm bricht alle Herrlichkeit der Renaissance zusammen. Er selbst
«in Unseliger, aber doch einer, dem es erklungen: du kannst selig werden!
Er ward es, da er nach einem halben Leben schmerzlichen Bemühens die
beiden Mächte in sich durch eine fast übermenschliche Anstrengung zu
einem reinen Bund zu bringen, sich entschlost, für die höhere zu ent-
scheiden. Das Opfer, welches er brachte, war seine ffeliebte Kunst. Unter
unaussprechlichen Qualen ihr entsagend, hat er in voler Hingebung an
die inneren Offenbarungen Gottes den Frieden und die Gewissheit der
W^eltüberwindong gefunden — und das letzte »Werk*, das er in hohem
Alter einzig noch übernahm, St. Peters-Kuppel, ist nur der Ausfluss solcher
durch die Kechtfertigung im Glauben gewonnenen Kraft gewesen.*
In diesen Sätzen ist die Richtung deutlich bezeichnet, in der Thode
die Lösung seiner Aufgabe sucht. Nur für die eine Hälfte dieser Expo-
sition tritt er den Beweis in diesem Bande an; wir müssen daher mit
unseren Bemerkungen, welche sich auf den seltsamen von Thode behaup-
teten Konflikt innerhalb der Schaffenstätigkeit des Künstlers beziehen, so-
lange zurückhalten, bis die näheren Ausfühiningen der beiden späteren
Teile vorliegen und haben uns hier auf die Prüfung dessen beschränken
müssen, was der Verfasser über die seelischen Eigentümlichkeiten des
Künstlers zu sagen weiss.
Thcdes Charakteristik baut sich auf einem Werturteil über das Ethos
Michelangelos auf, das nicht aas der Analyse seines Wesens hervorgeht,
sondern aus einer dogmatischen Voraussetzung abgeleitet ist, mit der er
an das Leben und Wirken jedes grossen Künstlers, jedes Genies herantritt.
In der Betrachtung der Kunst sucht er »die innere Gemeinschaft, die alle
üusseren Unterschiede aufhebende Kraft der Liebe* (Thode: Schaaen und
Glauben, S. 9), »das Sichfinden in dem, was über die vielzerstreute und
vielgetrennte Wirklichkeit individuellen Daseins hinausgehoben, als ein un-
getrübtes Reich der Einigkeit sich unserem verklärten Auge erschliesst*
(Thode: Kunst, Religion und Kultur, S. 3). Alles grosse Bilden ist ihm
>ein Bikenntnis der Seele von ihrer Liebe und ihrem Glauben*; im Bild-
werke wird »alles Natürliche durch die Seele gereinigt und heilig ge-
sprochen«. Das Schaffen ist »eine Liebes Werbung*, die »aus dem unwider-
stehlichen Drange, die Menschen innerlich zu verbinden, hervorgeht* (ebenda
S. 7). Man muss diese Äusserungen aus zwei in den letzten Jahren ge-
haltenen Reden des Ver£ heranziehen, um die Art zu verstehen, wie er
Michelangelos Charakter aufbaut. Das bisher stets verkannte Urelement
seines Wesens ist eine unermessliche Liebeskraft, deren W^erben an dem
verblendeten Trachten der Welt scheitert. Er strebt nach idealer Vereini-
gung mit den Menschen; aber die Menschen, persönlichem Vorteil und
Genuss zugewendet, verstehen seine reinen, uneigennützigen Absichten nicht,
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verkennen und verspotten ihn. Aus dem Kampfe mit dem »Egoismus^
werden die eigentümlichen Merkmale von Michelangelos Charakter abge-
leitet. Das tiefe Bewusstsein von seiner Lauterkeit, seiner ethischen Be-
deutung und der Würde seiner künstlerischen Aufgabe > zeigt sich im
Widerstand gegen die Lieblosigkeit als Stolz, der in gewissenhafter Pflicht-
erfüllung das Recht der individuellen Freiheit, wie die Ehre des Namens
und der Familie findet und Freiheit wie Ehre gegen jede unberechtigte
Zumutung schützt. Drohenden AngriflFen aber, die mit gleichen WaflFen
feindseliger Willkür zurückzuschlagen der Edelmut des Charakters unfUhig
ist, lernt, durch harte Erfahrungen von früher Jugend an beängstigt, die
Leidenschaft durch heftige Ausbrüche, lernt die Phantasie durch Argwohn
zuvorzukommen. Die Ironie bietet ihre Hülfe dar, wenn es gilt, falsche
Beurteilung zurückzuweisen.* Dieser Konstruktion gemäss betrachtet Thode
in dem ersten Kapitel des Bandes, das »Die Kräfte des Gemütes* betitelt
ist, Liebe und Stolz, in dem zweiten »Die Phantasie und die Wirklichkeit«
überschriebenen Schwärmerei, Humor, Argwohn und Ironie seines Helden;
das dritte Kapitel, »Das Temperament und das Schicksal*, enthält nebst
einleitenden Abschnitten über Leben und Arbeit sowie die Gehülfen die
äussere Geschichte seiner künstlerischen Unternehmungen. Ein leicht auf-
zudeckender Schlussfehler liegt dieser Konstruktion zugrunde. Kunstwerke
können Ursachen von moralischen Wirkungen, ebensowohl wie von deren
Gegenteil werden. Dieser Umstand berechtigt aber nicht ohne jeden wei-
teren Anhalt und, worauf es hier ankommt, unter allen Umständen darauf
zu schliessen, dass ihr Schöpfer diese moralischen Wirkungen beabsichtigt
hat, geschweige denn, dass sie sein leitendes Motiv bei deren Gestaltung
und bei seinem Schaffen überhaupt gebildet haben. Man mag zugeben,
dass die Werke hoher Kunst den Betrachter über die Schranken des in-
dividuellen Daseins hinausheben und auf solche Weise dem Egoismus des
Einzelnen entgegenwirken ; diese sittliche Läuterung kann dazu führen, dass
sich die Phantasie des Volkes oder der Verehrer des Künstlers ein Ideal-
bild von ihm schafft; für eine ernsthafte Untersuchung des Entstehungs-
prozesses seiner Werke, seines Lebens oder seines Charakters, die auf wis-
senschaftliche Erkenntnis und nicht auf die Bewährung von Vorurteilen
gerichtet ist, haben derlei Wertungen nicht die geringste Bedeutung. Künst-
lerische Tätigkeit ist an und für sich weder egoistisch, noch altruistisch;
für den Ausdruck dessen, was der Künstler schafft, sind die Voraussetzun-
gen in jedem einzelnen Falle in seiner individuellen Entwicklung zu suchen.
Man könnte sich mit der petitio principii, die Thode durch die dog-
matische Einführung der »Liebeskraft* begeht, abfinden, wenn damit wirk-
lich der bisher übersehene Einigungspunkt von Michelangelos Wesen ge-
troffen wäre. Aber die Vorstellungen, die Thode mit dem Begriff Liebe
verbindet, sind viel zu schwankend und unklar, um zu irgend einer psy-
chologischen Festsetzung verwertet zu werden ; denn bald ist sie ihm ein in
bestimmten Erscheinungen wie Freundschaft Familie auftretendes Gefühl,
bald schwärmerische Welt- und Menschenliebe, dann wieder der ethische
Grund, aus dem jedes grosse künstlerische Schaffen einzig und allein her-
vorgeht oder das Gegenteil von kleinlichem Egoismus und beschränkter
Eigensüchtigkeit. Der Verfasser vermeidet es wie absichtlich zu bestimmen,
was im einzelnen Falle gemeint sei und lässt den vieldeutigen Ausdruck
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schillein. So wird er zur tönenden Phrase, die viel verspricht und wenig
hält. Vergebens sieht man sich unter den Belegen, die er för Michelan-
gelos Liebe in einem über 50 Seiten langen Kapitel zusammenstellt, nach
einer Tatsache um, welche die seltsame Konstruktion von dem Charakter
des Künstlers rechtfertigte. Wir erfahren, was allgemein bekannt war und
z. B. von Springer und Symonds gebührend gewürdigt worden ist, dass er
trotz aller Enttäuschungen und Unannehmlichkeiten, die ihm seine Ange-
hörigen bereitet, nicht nur seinen Brüdern und seinem Vater, sondern auch
fem erstehenden Anvei-wandten grosse materielle Opfer gebracht hat, dass
er für seine Untergebenen wie ein Vater gesorgt hat, ohne sie ihre Un-
dankbarkeit entgelten zu lassen, dass er Bedürftigen se'ne Hülfe in der
freigebigsten Weise zuteil werden Hess, während er selber bis in sein spätes
Alter bedürfnislos wie ein Eremit gelebt hat; aber alle diese Äusserungen
überschreiten das Mass dessen nicht, was man von einem gutgearteten und
in moralischer Beziehung normal entwickelten Menschen erwarten kann
und würden an einer anderen Persönlichkeit seiner Zeit wohl kaum als
etwas Ausserordentliches bemerkt werdeD. Dass die Beziehungen Michelan-
gelos zu Tomao Cavalieri und Vittoria Colonna nichtig mit diesen Dingen
zu tun haben, hat Thode selbst erkannt und dadurch ausgedrückt, dass
er sie in dem Abschnitte »Die Phantasie und die Wirklichkeit « als »Schwär-
merei« behandelt.
Thode hat der Liebeskraft in der Psychologie des Künstlers die alles
beherrschende Stellung zugewiesen, weil er von der Tendenz durchdrungen
ist, Michelangelos »Moralität* über alle Angriffe zu erheben und ihn gegen
alle wider ihn erhobenen ' Vorwürfe zu verteidigen. Was die »Moralität*
anbelangt, so wäre er meines Erachtens verpflichtet gewesen, die Dinge
beim richtigen Namen zu nennen und sachlich zu erörtern, statt sich auf
den Hüter der öffentlichen Sittlichkeit herauszuspielen und im Übrigen das
ganze Problem todtzuschweigen. Die apologetische Tendenz verführt Thode,
seinen eigentlichen Vorwurf ganz zu verkennen. Jede ernste Schilderung
von Michelangelos Leben zeigt die Wahrhaftigkeit und Lauterkeit seines
Charakter;?, den unbeugsamen Ernst seines Lebens, die Reinheit seiner
künstlerischen Absichten; die innere Grösse, mit der er den Kampf mit
einem tragischen Schicksal ausgefochten hat, zwingt jedem Betrachter
nicht nur Bewunderung, sondern das tiefste Mitgefühl ab. Das Er-
schütternde dieser Tragik liegt aber nicht in dem Konflikt mit der
Welt und dem Unverstände der Menschen, sondern in dem Kampfe,
der sich im Inneren des Künstlers abspielt. Dadurch, dass Michelangelo
durch die Intriguen Bramantes gezwungen wurde, das Juliusgrab zu ver-
lassen und die Sixtinische Decke zu schaffen, mag ihm ein schweres Un-
recht zugefügt worden sein ; die Nachwelt hat sich über den grossen Papst,
der ihn veranlasst hat, sich als Maler zu enthüllen, nicht zu beklagen.
Der Konflikt beginnt, wie Justi überzeugend nachgewiesen hat, mit dem
Augenbl'cke, wo den Künstler andere Werke dem langwierigen Unter-
nehmen des Papstgrabes entfremden, wo er durch seinen Eigensinn, seine
Abneigung gegen das Zusammenarbeiten mit bedeutenden Künstlern, sein
heftiges Temperament, der Herrschaft über alle die verlustig wird, auf die
er zur Ausführung seiner Absichten angewiesen ist und sein Ziel, sein
Schaffen, über einem unnützen Kleinkrieg mit alltäglichem Ungemach aus
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dem Auge verliert. Den Kampf mit dem Egoismus hat jeder zu be3teheii ;
tragisch wird er, wenn ein Mensch, der zu den höchsten Leistungen be-
fähigt ist, durch an sich bedeutungslose Reibungen von seinem eigentlichen
Schaffensgebiete abgedrängt wird, wenn er sich selbst Hindernisse schafft
weil er den allergewöhnlichsten Hindernissen nicht zu begegnen weiss und
wenn er infolge seiner eigentümlichen psychischen Konstitution es nicht
vermag, selbst die ihm und seinem Schaffen günstigen Umstände auszu-
nützen. Michelangelo besass nicht das Talent Raphaels, seine Phantasie
und seine Hand jeder Forderung und jeder Gelegenheit anzupassen. Er
musste seiner Stunde harren; war sie da, dann mochte ihn die Fülle der
Gesichte gleich einer fremden Gewalt überkommen. Alles wuchs ins Gren-
zenlose; binnen wenigen Stunden entstanden ungeheure Entwürfe und
wochenlang konnte er in Plänen schwelgen; aber niemand verstattete er
Einblick in sein Reich. Schon wenn es sich darum handelte, seine Ideen
der Verwirklichung näher zu bringen, aus dem Zustande seiner Phantasie-
tätigkeit in das Stadium überzutreten, wo die wohlberechnete künstlerische
Arbeit beginnt, wird er unwillig. Welche Mühe kostet es seine Getreuen,
ihm auch nur eine armselige Skizze für die FaQade von San Loi-enzo zu
entlocken. Welche Unsumme von Verdi-uss hat die Herstellung des Modells
gekostet! Ein äusserer Zwang ei-st bringt ihn auf den richtigen Weg;
es ist eine feine Beobachtung Justis, dass ihn ein unbeugsamer Wille wie
der Julius II. zu den unglaublichsten Leistungen bannte, während er unter
den höflichen Medicäern Leo X. und Clemens III., die sich aufs Bitten
legten, seine Kraft verzettelt hat. Fremde Hülfe mag er nicht leiden:
gegen selbständige Künstler hat er eine instinktive Abneigung. Der Grund
liegt nicht, wie Thode beschönigend bemerkt, darin, dass niemand seinen
hochgespannten Ansprüchen genügen konnte; hat er sich doch, wie gleich-
falls Justi bemerkt, mit einem so elenden Gesellen, wie ürbano, zeitlebens
beholfen ; das Modell, für dessen Ausführung der tüchtige Baccio d'Agnolo
zu schlecht war, bekam ein elender Stümper in Arbeit, dem niemand etwas
zutraute! Michelangelo hatte mit Ausnahme seiner kurzen Lehrzeit bei
Ghirlandajo nie den Betrieb einer grossen Werkstatt mitgemacht und sich
deren Technik für die Bewältigung grosser Unternehmungen, die Arbeits-
teilung, die zweckmässige Verwertung untergeordneter Kräfte und der-
gleichen nie angeeignet. Michelangelo besass ein scharfes und richtiges Urteil
über künstlerische Leistungen ; wie oft - hat Vasari in den Viten seine
Aussprüche nachgeschrieben! Wo es sich aber um die praktische Verwen-
dung von Menschen handelt, schwankt er zwischen grenzenlosem Vertrauen
und Argwohn. Dieser Argwohn gehört nicht, wie Thode will, zu den
abgeleiteten, sondern zu den konstitutiven Merkmalen seines Charakters;
er verfolgt ihn von der frühesten Jugend an; schon in der Werkstatt
Ghirlandajos glaubte er sich vor dem Neide seines Lehrers nicht sicher.
Sein Argwohn lässt ihn in gleichgültigen xVusserungen feindliche Angi'iffe
vermuten (vergl. die Begegnung mit Leonardo, die der Anonymus Magl.
ei-zäbl, und die mit Francia bei Condivi) und wird die Ursache jener plötz-
lich auftretenden Angstgefühle, die ihn in wahnsinniger Flucht forttreiben,
als wäre die ganze Welt ihm auf den Fersen. Thodes metaphysische Ent-
schuldigungen ex definitione genii schiessen auch hier an dem Ziele vorbei,
wo es sich um die Erkenntnis eines pathologischen Grundzuges handelt.
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Tboc>e verkennt vollständig seine Aufgabe; hier, wo es gilt, zu begreifen,
lassen sich die Moralbegrifife von Schuld oder Unschuld gar nicht anwenden;
man mag da vom Schicksal sprechen, sofeni man darunter den gegebenen
Charakter versteht. Schopenhauer hat im Hinblick auf seine eigenen Er-
fahrungen und seiner pessimistischen Weltbetrachtung zuliebe (übrigens
bedingt und nicht im Sinne einer dogmatischen Behauptung) erklärt, dass
<lie geniale Begabung an sich ein Hindernis für die praktische Orientie-
rung im Treiben der Welt bilde. Ein Künstler, der hohe schöpferische
Begabung mit einer gewaltigen Energie verband, hat sich der missbräuch-
lichen Anwendung »des gewöhnlichen Vorurteils phantasieloser Menschen^
widersetzt, »welche den phantasievollen, produktiven Künstler, das von
ihnen sogenannte »Genie«, für durchaus unpraktisch und unfähig, die
W^irklichkeit der Dinge kaltblütig zu erfassen, halten zu müssen so gerne
glauben* (Richard Wagner, Einleitung zum 2. Bande der gesammelten
Schriften und Dichtungen). Thode aber, der dem Genius den Charakter
des philantropischen Schwärmers leiht, hält sich für berechtigt, unter Be-
mfung auf Schopenhauer überall dort, wo Michelangelo wegen seines Cha-
rakters in Konflikt gerät, alle die, welche ihm Widerstand geleistet, anzu-
klagen. Wenn er auch allgemein zugibt, dasa des Künstlers Temperament
manche Verwicklungen verursacht hat, so sucht er doch dort, wo er an
die einzelnen Tatsachen kommt, sein Verhalten zu beschönigen und durch
Hinweis auf seine (vielfach aus der Definition des Genius konsternierten)
edlen und uneigennützigen Beweggründe zu entschuldigen.
So erhalten wir in den letzten Abschnitten des Buches »Das Tempe-
rament und das Schicksal*, in die die äussere Geschichte von Michelangelos
grossen künstlerischen Unternehmungen verwoben ist, statt einer lebens-
vollen Darstellung, in der die handelnden Persönlichkeiten und ihre ver-
schiedenartigen Motive hervortreten, eine trockene apologetische Chronik,
welche die entscheidenden Momente der Entwicklung verschleiert. Thode
übersieht hiebei ganz, welch peinliche Wirkung die ungebetene und un-
nütze Schönförberei auf einen Leser machen muss, der schon von vorne-
herein dem Künstler und dessen Lebensschicksale das wärmste Mitgefühl
entgegenbringt. Es i^t selbstverständlich, dass Thode bei diesen Voraus-
setzungen die Ergebnisse von Justis oben angeführter Studie niclit zu
nützen verstanden hat; seine Darstellung kehrt auf das Niveau Condivis
und Vasaris zurück und bedeutet für die Erkenntnis von Michelangelos
Charakter einen Rückschritt der wissenschaftlichen Forschung.
Der Umstand, dass das ganze Buch nur zur Erhärtung einer einzigen
These dient, hat für die Darstellung die schwersten Nachteile zur Folge.
Thode bietet zum Beweise seiner Konstruktion einen ungeheuren Apparat
von Quellenstellen auf, die über die Schwäche seiner Exposition täuschen
sollen. Der Leser ringt sich mühsam durch endlose Reihen von Briefen,
Gedichten, Urkunden, Abschnitten aus Vasari und Condivi durch, die durch
kurze dogmatische Stücke eingeleitet und dürftige Zwischenbemerkungen ver-
bunden sind. Eine Biographie Michelangelos, die nur aus Dokumenten und
Quellen stellen zusammengesetzt wäre, würde reiche Belehrung gewähren ;
bei der deduktiven Methode des Verfassers, wo jedes Stück aus seinem natür-
lichen Zusammenhange gerissen ist und Einzelheiten beweisen soll, die sich
durch eine Inhaltsangabe von wenigen Zeilen zweckdienlicher hätten her-
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Yorheben lassen, werden die meist in ihrer vollen Ausdehnung eingerück-
ten Dokumente zu einer argen Geduldsprobe für den Leser. Die Fülle
des Materials sprengt schon in den ersten Abschnitten des Buches, welche
sich mit der Schilderung der Gemütskräfte Michelangelos befassen, den
Kahmen der psychologischen Schemata, in den es der Autor einspannt;,
immerhin sind hier einzelne Zusammenstellungen, wie die über den Humor
des Künstlers, fruchtbar, wenn sie auch das Entgegengesetzte von dem:
lehren, was der Verfasser beweisen will. Im weiteren Verlaufe der Arbeit ist-
Thode aber nicht mehr im Stande, den StoflT neuerlich zu durchdringen r
einzelne Kapitel aus Michelangelos Leben werden immer unter Beibringung-
einer endlosen Reihe von Belegstellen auf die verschiedenen Abschnitte
aufgeteilt; da innerhalb derselben die Zeugnisse chronologisch geordnet
sind, so ist der Leser gezwungen, die Lebensgeschichte des Künstlers zu-
sammenhangslos und in einer willkürlichen Auswahl ihrer Momente mehr-
mals an sich vorüberziehen zu lassen. Eine Eröiierung der bei Michelan-
gelo so wichtigen Beziehungen zwischen seinem Leben und seinen Schöpfun-
gen sucht man vergebens ; wahrscheinlich wird man in einem der späteren
Bände bei der Besprechung der Werke die ganze Fülle biographischer
Details von neuem über sich ergehen lassen müssen. Ebensowenig kommt
die psychische Entwicklung, die Michelangelo im Laufe seines langen Leben*
durchgemacht hat, zur Geltung; nicht einmal die bedeutsamsten Epochen,
wie der Eintritt in Rom im Jahre 1506 oder die letzten Florentiner Jahre
sind genügend hervorgehoben. Da der Blick des Autors straff auf sein
abstraktes Schema gerichtet ist, erhält man trotz des erdrückenden Reich-
tums an Einzelzügen kein Bild von den Verhältnissen der Umwelt des
Künstlers, mit denen er beständig zu tun hatte, wie von seiner Familie,
von der Art und dem Wesen seiner Freunde, seiner Auftraggeber u. a.
Zusammengehörige Dinge werden, der Konstruktion des Charakters zuliebe,
auseinandergerissen: der Familienstolz, der eines der Hauptmotive für die
dauernde Fürsorge für seine Familie bildet, ist von der Beti*achtung der
Zuwendungen für dieselbe getrennt.
Schon nach diesem ersten Bande kann man ruhig behaupten, das^
Thodes Weik nicht die abschliessende Biographie Michelangelos sein wird,
die wir erwarten. Trotz des wissenschaftlichen Apparates, den der Verfasser
aufbietet, ist es eine durch und durch dilettantische Arbeit, deren Ziel nicht
die Förderung wissenschaftlicher Erkenntnis, sondern die Propaganda für eine
bestimmte Art ästhetisch -moralisierender Wertung ist. Eigene Forschungen
hat Thode nicht zu bieten; die Bedeutung der wenigen Richtigstellungeu
und Neudatierungen von Briefen, die sich bei der Revision des bekannten
Materials ergeben haben und den Annalen^) einverleibt sind, steht zu dem
') Diese Annalen enthalten eine brauchbare, nach den Stichproben, die ich
angestellt habe, zuverlässige Zusammenstellung des dokumentarischen Materials
nach dem Muster von Freys Kegesten. Doch sind nur die allgemein bekannten
C^uellenwerke ausgenützt; Vollständigkeit scheint nicht angestrebt worden zu sein
und ist auch nicht erreicht. Mir ist aufgefallen, dass die urkundlichen Daten über
das Jüngste Gericht und die Fresken der Paolina aus den Akten der Camera^
apostoJica (Rom, Staatsarchiv), die Bertolotti zum Teile angeführt hat, fehlen.
Da sie auch Frey entgangen zu sein seheinen, gebe ich sie hier nach eigenen
Abschriften :
[A di 15 di dicembre 1540] et piü scudi nno al predetto maestro Ludovico
per haver abbassato lo palco nella capella di Sisto, dove depinge Michelangelo
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— 11 —
Umfange des Werkes und den Ansprüchen, mit denen es auftritt, in keinem
Verhältnis. Aber auch für eine Apologie Michelangelos lag kein Grund
vor. Es ist schon oben hervorgehoben worden, dass es sich bei der Be-
urteilung seiner Lebensschicksale nicht um Abwägung von Schuld oder
Unschuld handeln kann; sie stehen für uns über allen moralischen Wert-
begriffen. Die von Thode versuchte Idealisierung ist auf das entschiedenste
abzuweisen; denn Michelangelos Persönlichkeit ist zu gross, um mit dem
Masse phrasenhafter Scbulphilosophie gemessen zu werden.
Wien. Wolfgang Kallab.
(Dar&ber steht ein Posten, der Arbeiten des maestro Ludovico falegname im
Belvedere betrifft), (Tesor. segr. 1540—43 fol. 6 a).
[A di 18 di novembie 1541] E piü Bcudi sessanta pagati ad Urbano garzone
di Michelangelo quali Sua Santitä gli dona per mancia del finimento della pit-
tuia de la capella di Sisto et anque per sua fatica di haver a schopar tutta la»
volta et muri de dicta capella (1. c. fol. 38 a).
E piü deve dar a di 19 novembre 1541 seudi tredici b[aiocchi] dieci pagati
a maestro Jacomo da Bressa per haver diüktto lo ponte che eia nella capella
di Sisto, dove ha depinto Michelangelo (l. c. fol. 38 b).
[A di 15 di novembre 1542] E piü scudi sette pagati a Giovanni Battista
Olgiatto per la tela che ha data per lo cartone che fa maestro Pierino [del Vaga]
pittor della spalliera che va ßotto la pittura di maestro Michelangelo in la ca-
pella di Sisto.
E piü scudi tre bfaiocchi] quaranta pagati al predetto Jo. Battista per tela
che ha data per far le impannate alla sala grande sopra la loggia di Belvedere^
dove maestro Pierino predetto depinge la dicta spalliera (1 c. fol. 67 b).
[A di 16 di novembre 1542] E piü scudi otto pagati ad ürbino, servitor di
maestro Michelangelo pittore, per sua eolita provisione di macinarli li colori per
dipinger la capella nova di San Paulo (Tesor. segr. 1540—43 fol. 68 a).
E piü deve dar a di 22 febraro 1543 scudi uno bai[occhi] venti pagati a
maestro Gismondo spetiale per haver incerate le impannat« della capella nova,
dove depinge Michelangelo (1. c. fol. 66 b).
[A di 15 di novembre 1544] a maestro Nicolo Francese vetraro scucU sette per
sue fatiche et spesa di btagno et fillo di rame poste a rifare li quattro pezzi di
vetriate ritomate alli finestroni alla capella nova di palazzo, dove hora depinge
maestro Michelangelo d' accordo (Edif, pubbl. 1544 — 49 fol. 5).
[A di 10 d' agosto 1545] a Francesco alias ürbino, servitor de maestro Mi-
chelangelo pictore, scudi quattro bai[occhi] cinquanta quattro et mezo per tanti
che lui ha speso in fare spicanare et aniciare una facia della capella Paulina fatta
novamente in palazzo apostolico, dove esso maestro Michelangelo depinge come
appare per la lista, dove h fatto il mandato (1. c. fol. 1 1 a).
A di 19 [d'aprile 1545] scudi quaranta dui a maestro Jacobe Meleghino per
oncie sei di agiuro di ramarino a ragione di sette scudi V onza qua! io ho con-
signato a maestro Michelagnolo Bonan-oti (Tes. segr. 1545 — 48 fol. 50).
A di 28 di marzo [1546] scudi diciotto bai[occhi] ottanta a maestro Jacomo
Meleghino per il prezzo di oncie dua et ottavi cinque et meggio di agiuro oltra-
marino da scudi sette Tonza che ha a servire a maestro Michelangelo per de-
pingere la capella Paulina.
A di 29 di marzo scudi sette bai[occhi] quaranta a Ürbino, servitoie di maestro
Michelangelo, per comprare sei arcarezzi di diverse sorte et venti tavole di olmo
cappate per bisogno de' ponti da depingere la sopradetta capella Paulina (l. c.
fol. 83 b).
A di primo di maggio scudi quarantotto a maestro Jacomo Meleghino per
once sei di azurro oltramarino (h'ha fatto veniie maestro Michelangelo pittore
per depingere la capella Paulina da Ferrara a scudi otto V onza et consignato
a me Pier Giovanni Aleotto (1. c. fol. 87 b).
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~ 12 —
August Schmarsow. Die oberrheinische Malerei und ihre
Nachbarn um die Mitte des 15. Jahrhunderts (1430 — 1460) Abhand-
lungen der philologisch- historischeu Klasse der königl. sächsischen
Gesellschaft der Wissenschaften Bd. XXII. Nr. II. Leipzig. 1903.
S. stellt in seinem Bache eine Theorie über die stilistische Entwicklung
der oberrheinischen Malerei und ^ ihrer Nachbarn* auf, die jedoch auch
für >das Gesamtgebiet dieseits der Alpen« gültig ist. Kurz zusammengefasst
lautet diese Theorie etwa folgender massen. Im Gegensatze zu der älteren
und gleichzeitigen Wandmalerei, die man »damals« als Flächenmalerei auf-
gefasst hatte und im Gegensatze zu den »gänzlich unplastischen* Miniaturen,
welchen die »malerische Bildwirkung« eigentümlich war, weise die älteste
deutsche Tafelmalerei eine plastische Grundanschauung auf. »Die Steinbild-
hauerei der Bauhütte stellt sich als gemeinsamer Ursprung der Bildkunst
heraus.« Dieser plastische Grundcharakter der deutschen Tafelmalerei sei
daun durch den Einfiuss der neuen niederländischen Malerei Jan van Eycks
und seiner Nachfolger, die in den Miniaturen der Chor- und Gebetbücher
ihren Ursprung hat, zerstört und durch »spezifisch malerische Zutaten
aufgelöst worden«.
Auf dem Prokrustesbett dieser Theorie werden Werke einzelner ober-
deutscher Künstler der ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts gestreckt, wo-
bei die Theorie einesteils als der Ausgangspunkt und Beweis für eine
neue lokale und chronologische Einordnung dieser Werke dienen muss,
andernteils gleichzeitig aus der auf diese Weise gewonnenen Entwicklungs-
reihe abgeleitet ^irJ.
Das ). Kapitel beschäftigt sich mit den Bildern des Konrad Witz von
Basel. Es werden darin neue und zwar ebenso unnütze als unrichtige Ver-
mutungen und Behauptungen über den Ursprung der Kunst des grossen
Basler Meisters aufgestellt. Sein »plaslischer Stil« wird zunächst in eine
Parallele zu dem ebenso »plastischen Stile« des Hubert van Ejck gebracht.
Es wird nämlich eine neue Erklärung der Entstehung des Genter Altares
gegeben, indem die Behauptung aufgestellt wird, dass von Hubert der Al-
tar nur als eine Nachahmung farbiger und farbloser Skulpturen gedacht
gewesen sei. Alles was über diesen Plan hinausgeht, müsse man Jan
zuschreiben, so z. B. das » naturfarbene Bravourstück« des »fast verletzenden
Naturalismus« des ersten Menschenpaares. »Nur grau in grau als Statuen-
imitation behandelt wie die Reliefs damber, würden die Figuren Adams
und Evas zu äusserst gewiss ruhiger wirken und zugleich die Farbenpracht
des Allerheiligsten glücklich einrahmen gegen den Kirchenraum «. Auch bei der
Verkündigung sei »mit der Abweichung in die Naturfarbe gewiss die Durch-
brechung der Rückwand mit ihren Ausblicken und Einblicken so kunstreicher
Art in einheitliche Rechnung zu setzen, ja sogar die perspektivische Durch-
führung der Decke, wie die täuschende Verbreitung des Fussbodens mit Hilfe
des zusammenfliessenden Quadratnetzes, die zusammen den Raum so be-
drückend niedriger erscheinen lassen, (!) nur eine spätere Zutat der zweiten
Eedaktion, die der gewissenhafte Nachahmer irdischer Wirklichkeit mit
seiner unerbitterlichen Konsequenz verschuldet hat«.
Und hiemit könne auch kein Zweifel über den Ursprung des Stiles
des Hubert van Eyck mehr bestehen, nicht in der Buchmalerei wie bei
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— 13 —
Jan van Eyck sei er zu suchen, sondern in der monumentalen Kirchen-
skulptur, »aus der Anstreicherwerkstatt der Steinmetzenhütte* sei seine Her-
kunft abzuleiten. »Und sollte das Vorbild aus der Zeitgesössi sehen Kunst
naher bezeichnet werden mit dessen Wirkung seine wunderbare Malerei
wetteifert, nicht allein Ebenbürtiges zu leisten, sondern auch in steinarmer
Gegend vollgültigen Ersatz zu bieten, so könnte gar kein Zweifel walten:
dies Vorbild ist sein Landsmann Claus Slüter und seine hochberühmten
Meisterwerke für die Kartause von Dijon«.
So wäre alles natürlich überaus einfach und man hätte sich nur zu
wundem, warum diese an das Ei des Kolumbus erinnernde Lösung der
alten Hubert-Jan van Eyck Frage nicht schon längst gefunden wurde.
Man könnte ausserdem nach diesem Prinzip eine Reihe neuer Meister fest-
stellen, da die meisten altniederländischen Altäre mit nachgemalten Skulp-
turen und zugleich mit Tafeln ausgestattet sind, welche »rein nmlerisch*
gestaltet sind, so dass sie unter zwei Meister geteilt werden können. Vor
fünfzig Jahren hätte man über diese Art der Beweisführung noch lachen
können, heute ist sie nicht mehr lächerlich, sonden recht ernst zu nehmen.
Doch folgen wir vorläufig weiter dem Buche. S. ist der Meinung,
dass der plastische Stil des Konrad Witz aus derselben Quelle ge-
flossen sei, wie bei Hubert nämlich aus Burgund, und die Skulpturen
des Claus Slüter seien auch für den Basler Meister das unmittelbare Vor-
bild gewesen, was sowohl durch einzelne ikonogi-aphische Übereinstim-
mungen (Melchisedek wird als bärtiger Rabbi geschildert, den Sibyllen
gleicht Esther u. s. w., auch der reiche Besatz mit Perlen und Edelsteinen wird
herangezogen), als auch durch den scharfen Schnitt aller Gesichter und
ihre grossflächige Behandlung, wie auch durch die gedrungenen Verhältnisse
der Gestalten bestätigt werde.
Auch bei den Genfer Tafeln, die mit ihrer herrlichen Darstellung des
Genfer Sees zu den grössten Leistungen der Landschaftsmalerei des XV.
Jahrhunderts gehören, findet S., dass sie »ebenso entschieden wie das Basler
Altarwerk auf die benachbarte Kunstrichtung in Burgund« hinweisen.
Man müsse Vorbilder annehmen, die »hinter den bekannten und in voller
Sicherheit geschaffenen Malereien Huberts van Eyck am Genfer Altare zurück-
liegen*, was durch eine gewisse Ähnlichkeit der Köpfe mit jenen des
Melchior Broederlam in Dijon zu belegen sei. Dazu komme dann in dem
Neapeler Bilde und in der Strassburger Tafel der Einfluss des Meisters
von Fl^malle »dessen Typen übrigens mehr Ähnlichkeit mit Melchior Broeder-
lam bewahren, als mit denen seiner Kunst genossen in Flandern und Brabant«
und mit dem, wie S. vermutet Witz in Basel während des Konzils in per-
söhnliche Berührung kam, und einzelne Züge, die an die Bilder Jan van
Eycks erinnern, aber eher auf eine gemeinsamme ältere Quelle zurückzu-
führen sind, derer Gestalten »durch irgend eines der gemalten Täfelein,
dem Baaler Meister bekannt geworden sein dürften, die auf den Kunstmarkt
des Konzils aus dem Westen gebracht wurden«.
Sehen wir vorläufig von der allgemeinen Theorie S.s ab, die als
die ultima ratio über dieser Beweisführung schwebt und untersuchen wir
die historischen Behauptungen, die da ausgesprochen wurden, auf ihre
Stichhaltigkeit.
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— 14 —
Wiederum müssen wir vor allem die einfache Ai*t der Lösung be-
wundern. Hubert lernt von Slüter und ist plastisch, Jan lernt von Broeder-
lam und den Illuminatoren und ist malerisch, Konrad Witz lernt von Slüter
und Broederlam und ist plastisch und malerisch.
Die Behauptung, dass Witz ebenso wie Hubert und Jan van Eyck in
einem unmittelbaren Verhältnis zu Slüter und Broederlam gestanden ist, sollte
sich ein Kunsthistoriker heutzutage, wenn wir es mild bezeichnen wollen,
nicht mehr zu Schulden kommen lassen. Es liegt darin vor allem eine
sachliche Verwechslung. Es iat genau dasselbe, wie wenn man in kunstge-
schichtlichen Schriften aus der ersten Hfilfle des XIX. Jahrhundert etwa
Tuotilo von St. Gallen, oder die Byzantiner am Hofe Theophanous als die
alleinigen Faktoren der Kunstentwicklung ihrer Zeit angesehen hat, alles
auf sie zurückführend, alles von ihnen ableitend. Man hat Slüter als den
Begründer und fast einzigen Repräsentanten des Stiles betrachtet, den
seine Werke aufweisen, solange man sich mit der Geschichte der spät-
mittelalterlichen Plastik in Frankreich und den Niederlanden nicht ein-
gehender beschäftigte, doch bereits Viollet le Duc hat darauf hingewiesen,
dass dieser Stil nicht etwas vereinzeltes ist und seit dem ist man mit
der zunehmenden Erforschung der Denkmäler nach und nach vollends zu
der Erkenntniss gekommen, dass Slüter nur eben ein Vertreter einer
Eichtung ist, die sich damals als ein allgemeines Entwickelungsstadium in
der ganzen französischen und niederländischen Skulptur geltend gemacht
hatte. "Ei sind Merkmale dieser allgemeinen Richtung, die von S. als
beweisend für den Zusammenhang mit Slüter angegefuhrt werden.
Und nun gar der Vergleich mit Broederlam I
S. weist diesem Künstler auch einen Teil der Miniaturen des in der
letzten Zeit so viel besprochenenen Turiner Kodex zu, eben jene als kost-
bare Werke burgondischer (!) Maler bezeichnend, welche von Durrieu für
Hubert in Anspruch genommen wurden. Das mag als Illustration dienen,
wie verworren die Vorstellungen sind, die S. von diesen Dingen hat,
und auf welchem Stadium der geschichtlichen Betrachtung zugleich seine
Untersuchung beruht. Unter den hunderten von Künstlernamen, die uns
in den französischen Inventaren und Rechnungen aus den letzten Jahrzehnten
des XIV. und den ersten des XV. Jahrhunderts genannt werden, lässt sich
zufälliger Weise einmal einer mit einem bestimmten Kunstwerke verknüpfen
und das ist für S. ein genügender Grund nicht nur Beziehungen gerade
zwischen diesem einem Künstler und dem Basler Meister herzustellen,
sondern ihm auch einen Anteil an den Miniaturen des Turiner Kodex zu-
zusprechen, obwohl sie nicht etwa für die Herzoge von Burgund gemalt
wurden, für die Broederlam beschäftigt war, sondern für den Qi-afen von
Holland und obwohl sie stilistisch von den zwei gesicherten Tafeln Bix)e-
derlams so verschieden sind, als es nur Werke sein können, zwischen
welchen die Entwicklung der neuen Kunst des Jan van Ejk gelegen ist.
Ich glaube zwar nicht, dass sie von Hubert oder Jan van Eyk selbst sind,
aber jedenfalls weisen sie ihren Stil auf und mit den Tafeln Broederlams
haben sie nichts Gemeinsames als die beiläufige Gleichzeitigkeit. Würde
sich die Kunstgeschichte mit einer solchen Ermittellung des historischen
Tatbestandes begnügen, könnte man sie wohl ruhig den herumreisenden
englischen Misses ganz überlassen.
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— 15 —
Kicht viel anders verhält es sich mit den Beziehangen Witz's zn Broe-
derlam und »verwandten Bildern der burgundischen Nachbarschnft *, die
> Konrad Witz bestimmt haben, als er in Genf war.* Demnach scheint
S. Broederlam für einen burgundischen Künstler zu halten. Er war be-
kanntlich aus Yppern und malte die zwei Tafeln für Philipp den Schönen
in seiner Heimat und von den übrigen burgundischen Künstlern kennen
wir nur die Namen, doch keine gesicherten Werke. Als beweisend für
den Zusammenhang Witz's mit Broederlam führt S. den Christus in dem
Seewunder in Genf an, der »eine ausgesprochene Verwandtschaft mit dem
Schnitt Gottvaters, Simeons und Josephs auf dem Diptychon Broederlams
in Dijon, mit dessen Faltenzug und Draperie, ja mit dessen Haltung stehen-
der Figuren und dessen Handbewegungen aus der Gewandmasse hervor*
Aufweist, »femer gewisse Ähnlichkeiten der Köpfe*, wozu »in erster Linie
der langbärtige König und Maria* gehören, »alDer auch wohl die Kopfhal-
tung des bartlosen Königs und der langbärtige Petrus, der von dem kurz-
bärtigen Alten in der Befreiung so auffallend abweicht und mehr einem
Paulus gleicht.*
Nun muss es jedoch gerade bei den Genfer Bildern jedem nur halbwegs
xinteiTichteten Betrachter auf den ersten Blick klar sein, welche Einflüsse
den Meister dieser Schöpfung geleitet haben und so ist es selbstverständlich
auch bereits von dem Herausgeber der Bilder, Daniel Burckhardt, bemerkt
und gesagt worden. In seltener Weise unverkennbar offenbaren sich uns
in diesen Bildern nicht nur die Einflüsse einer bestimmten Stilrichtung,
sondern auch eines ganz bestimmten Meisters. Kein anderer deutscher
Meister hat sich als Landschaftmaler Jan van Eyck so enge angeschlossen
wie Witz in der Darstellung des Genfer Sees auf dem wunderbaren Fisch-
zuge. Es ist als ob er eine Kopie nach der Madonna des Kanzler Kolin
neben sich stehen gehabt hätte, als er den See gemalt hat. Das verschwin-
dende Gebirge im Hintergrunde, der dunkle Abhang mit geradelinigen
Baumreihen, die hellen Feldstreifen, die kleinen runden Bäume und die
weissen Architekturen, der Reiterzug in der Landschaft und die Spiegelung
im Wasser, alles das ist genau so gemalt, wie wir es aus Bildern Jan
van Eycks kennen. Und Jan von Eyck entspricht auch die Gestalt Christi
mit dem weiten und schweren grosszügigen Mantel und dem Profilkopf
mit langen herabfallenden Locken. Wohl stammen diese grossen Mantelfiguren
wie auch der Kopftypus Christi aus der Kunst des Trecento, doch eines-
teils können sie absolut nicht als eine Besonderheit des Broederlam
behandelt werden, da sie sich aus Italien in der zweiten Hälfte des XIV.
Jahrhunderts successive im ganzen Norden verbreitet haben, andererseits
begegnen sie uns in dem Genfer Bilde keinesfalls mehr in der charaktri-
stischen Form des Trecento, sondern so, wie sie sich in der neuen nieder-
ländischen Malerei erhalten haben. Dasselbe gilt auch für die anderen
von S. angeführten Analogien mit Broederlam.
Wenn wir aber der Formengebung in den beiden Genfer Tafeln näher
nachgehen, finden wir, dass sie, besonders in der Anbetung der Könige,
aber auch im Seewunder, noch mehr als an Jan van Eyck an einen an-
deren Meister erinnert, der wie gesagt, schon von Burckhardt genannt
wurde, nämlich den Meister von Flemalle. Die Madonna in der An-
betung der Könige ist wie eine Schwester der lesenden Maria in dem
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— IG —
Bilde des Heinrich Werle, der eine der Könige hat den Kopf des heiligen.
Augustinus in Aix, die Maria mit dem Stifter steht der Petersburger
Madonna nahe, und auch die Form der Hand, der Faltenwurf und die^
scharfe Lichtführung sind auf einen unmittelbai*en Einfluss des Meisters
von Flemalle zniückzuführen.
Burckhardt nimmt mit Unrecht den niederländischen Einfluss nur für
die späteren Werke des Witz an, wogegen er ihn bei den vermutlich äl-
teren Bildern von Basel noch nicht feststellen zu können vermeint. Man
betrachte z. B. die Ausführlichkeit und Treue, mit welcher der Kopf
des David geschildert wird. Nicht nur jedes Haar und jede Hautfurche
ist angedeutet, die Art, wie der Kopf in Helldunkel modellirt wird und
mit Ulanzlichtem aufgehellt wird, entspricht vollkommen der Kunst, die
wir als eine EiTungenschaft des Jan van Eyck und seiner Nachfolger
betrachten müssen. Wie die Pelzkappe des David mit einer besonders
virtuosen Andeutung des weichen wolligen Charakters des Pelzwerkes, wie
die Rüstung der drei Könige oder die Gewänder der übrigen Gestalten
breit und mit Eeflexen un«J Spiegelungen, wie der gläserne Knauf des
Schwertes des Königs von Salem oder das Szepter des Cesar, wie die
Perlen und Gewandsäume gemalt sind, das alles entspricht den Gewohn-
heiten und Eigentümlichkeiten der neuen niederländischen Schule. Doch
auch die Behandlung des Gewandfalle i und der Falten, die reich und schwer,
grosszügig und mit gerade verlaufenden Brächen die Gestalten umhüllen,
auf der Erde in besonders reichen, vielfach gelegten Draperien aufliegend,
entspricht durchaus dem neuen niederländischen Stile und hat nichts zu
tun mit der älteren spätmittelalterlichen Malerei. Und wenn alles das
nicht wäre, so bewiese schon die Landschaft des Bildes mit dem hl. Christof
einzig und alkin, dass Witz bereits von der grossen neuen Strömung in
der Malerei ergriffen wurde, die von den Niederlanden ausgegangen ist.
Es ist wiederum eine Seelandschaft, wie bei dem Genfer Fischzuge, nur
erstreckt sich hier der See zwischen dem Felsengeriffe fast bis zum Horizonte
in der Feme mit einer angrenzenden Gebirgskette in der Morgendämme -
merung verschwimmend. Die koulissenartigen Felsen, die Art, wie das
Wasser in breiten Flächen dargestellt wird, die wenigen Bäume, die sich
wie schwarze Silhouetten von der Luft abheben, erinnern deutlich an
Landschaften Jans. Doch in der Einheitlichkeit der räumlichen Vertiefung,
der Beleuchtung und der Luftstimmung geht der Basler Meister über Jan
weit hinaus, dessen Landschaften doch noch wie die landschaftlichen Hinter-
gründe des Trecento aus einzelnen aneinander gereihten Motiven bestehen.
Da begegnen uns bereits Bestrebungen, die für die Nachfolger des grossen
Begründers der neuen niederländischen Malerei charakteristisch sind und die
pleinairislische, auf starken Kontrasten beruhende Lichtbehandlung weist uns
wiederum auf den Meister, dessen Einfluss wir auf den Bildern in Genf
beobachten konnten und bei dem sich, so viel wir wissen, zuerst solche
Beleuchtungseffekte in der modernen Malerei nachweisen lassen, nämlich
auf den Meister von Flemalle^). Wer sich damit nicht begnügt, der ver-
folge bei diesem Meister und bei Witz die Ähnlichkeit der Kopfbildung, mit
dem hervortretenden Kinn und den eingefallenen Augen, welche den scharfen»
•) Vgl. Tschudi im Jahrbuch der preussischen Kunstsammlungen XIX. S. 92.
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— 17 —
stechenden Blick der tief liegenden Augen noch schärfer erscheinen
lassen. Dem Basler Meister mochte als Ziel ein ähnliches Werk wie der Fle-
m aller Altar vorgeschwebt haben. Ein Untei-schied besteht zwischen dem
Basler Altarwerk und den späteren Bildern des Meistere nur darin, dass
die letzteren nach niederländischer Art weich und flüssig, das erstere
dagegen noch mittelalterlich hart und peinlich gemalt ist. Das könnte
man vielleicht so erklären, dass der Basler die neue niederländische Kunst
zunächst aus Bildern kennen lernte, später in den Niederlanden selbst
gewesen ist, worauf auch die direkten Anlehnungen an einzelne Werke
Jans hinweisen würden. Der Meister von Fl^malle tritt immer mehr in
den Vordergrund als der Künstler, dessen Stil nebst jenem Rogiers
am meisten in Deutschland geschätzt und nachgeahmt wurde. Dass das
Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und Konrad Witz, zwischen dem
Basler Meister und der neuen niederländischen Schule nicht ein umge-
kehrtes gewesen ist, bedarf keiner Bekräftigung. In den Niederlanden
erstreckt sich das Neue organisch schon bei Jan auf die ganze malerische
Schöpfung, bei Witz beschränkt es sich auf einzelne Entlehnungen.
S. lässtjBurckhardt folgend, denEinfluss des Meisters vonFlemalle auch
bei späteren Werken des Witz gelten, doch erklärt er ihn in der Weise, dass
die Typen des ersteren > übrigens mehr Ähnlichkeit mit Melchior Broederlam
bewahren als mit denen seiner Kunstgenossen in Flandern und Brabant«.
Soll man sich mit einer solchen, wie allgemein bekannt sein dürfte, völlig
unrichtigen Ansicht von der Kunst des Brabanter Meisters erst auseinan-
dersetzen! Dass der Meister von Flemalle nicht in einen Gegensatz zu
der flandrischen und brabanter Malerei zu setzen ist, ist für Jeden, der
sich mit diesen Dingen beschäftigt hat, unzweifelhaft offenkundig, ja
nicht nur das! Es muss auch als eine jede weitere Diskussion aus-
schliessende Tatsache betrachtet werden, dass der Meister von Flemalle
stilistisch in die möglichste Nähe und Abhängigkeit zu Rogier zu stellen
ist, so dass wir ihn wenn nicht direkt als seinen Schüler, so doch be-
stimmt als seinen Nachahmer, als einen Meister derselben Kunststufe, der-
selben Richtung und derselben Schule erklären müssen. Zwischen ihm
und dem mittelalterlichen Broederlam liegt die ganze grosse Umwälzung,
die sich in der niederländischen Malerei in dem ersten Viertel des XV. Jh.
vollzogen hat und es heisst den ganzen geschichtlichen Gang der Ent-
wicklung der neuen niederländischen Malerei zu verkennen, wenn man
ihn in eine unmittelbare Abhängigkeit zu einem Meister der älteren spät-
mittelalterlichen Richtung zu setzen versucht. Dasselbe gilt dann natür-
lich um so mehr von dem deutschen Nachahmer seines Stiles. Es gibt
wie in der ganzen gleichzeitigen deutschen Kunst unzweifelhaft auch in
der Malerei des Witz manche Archaismen, doch das, was in seinem Stile
der älteren und gleichzeitigen deutschen Malerei gegenüber neu ist, auf
Slüter oder Broederlam zurückführen zu wollen, ist beiläufig dasselbe,
wie wenn es Jemandem einfallen würde, die Neuerungen des Mantegna
der älteren oberitalienischen Kunst gegenüber nicht auf die Errungen-
schaften Donatellos und der durch Masaccio eingeschlagenen Richtung,
sondern etwa auf Angelo Gaddi oder Andrea Pisano zurückzuführen.
Das zweite Kapitel, Hans Multscher von Ulm betitelt, ist einer Be-
stimmungsfrage gewidmet. S. untersucht darin die seinerzeit bejahend
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- 18 —
von Reber beantwortete Frage, ob wir Multscher, der uns als der Bild-
schnitzer des Sterzinger Altares urkundlich genannt wird, auch als den
Maler der Tafeln ansehen können, welche dieses Altar werk schmücken.
S. entscheidet diese Frage nicht, wie es sonst üblich ist, durch Foimver-
gleichung und Stilanalyse, sondern auf Grund seiner allgemeinen Theorie.
Er findet zwar Analogien und Übereinstimmungen zwischen den Skulpturen,
und den Tafeln des Werkes, die auch in der künstlerischen Qualität über-
einstimmen, doch gerade des letzten Umstandes wegen »wird man nicht
ohne weiteres annehmen, dass Hans Multscher, der Bildhauer, auch die
Gemälde gefertigt habe, d. h. auch einer der grössten Maler seiner Zeit
gewesen sei, ohne dass die Überlieferung etwas davon wüsste.* Als der
Weg zur Lösung der Frage nach dem Eigentumsrechte Multschers sei vor
allem wiederum die »plastische Grundanschauung ^ der Bilder in Erwägung
zu ziehen.
S. betrachtet dann die einzelnen Tafeln des Sterzinger Altares, wie
auch die Schleissheimer Pietä und das Ulmer Dreifaltigkeitsbild und findet
bei allen diesen Bildern nebst einzelnen plastischen Merkmalen, zu welchen
er auch »die Betonung der Körperformen und der Umrissp* oder die
schlichte Gewandung mit scharfkantigen Falten (!) und die symmetrisch
gelegten grossen Schwanenflügel rechnet, »die bis in die Federn hinein den
Zuschnitt und den Formen vertrag des Steinmetzen zeigen^, vor allem die
»geschlossenen Reliefkompositionen«, deren Ursprung nicht »in der Stoff-
imitation des Malers, sondeiii in der festen Verkörperung des Bildhauers
zu suchen ist«. So sei z. B. das Gebet auf dem Ölberg nur »das farbige
Konterfei einer vorhandenen Skulptur«, in der Kreuztragung trete, wenn
wir uns den Hintergrund abdenken, »die Erfindung des Bildhauers rein
als solche hervor«, die Dornenkrönung sei eine »durchaus plastische Dar-
stellung, auf die kein deutscher Maler für sich allein verfallen wäre«,
und bei der Ulmer Dreifaltigkeit sei es ebenfalls unzweifelhaft, dass ein
ap/tt^xtcüv ivTiJp das ganze gedacht und gestaltet hat. Es ist da wirk-
lich difficile satyram non scribere, denn gerade die Kompositionen, bei
welchen S. die in dem Bildhaueratelier entstandenen reliefartigen Er-
findungen am deutlichsten zu erkennen vermeint, gehören zu den aller-
konvenzionellsten in der ganzen vorangehenden Kunst. Das Gebet Christi
auf dem Ölberge ist seit der Entstehungszeit des Kodex von Rossano
und wahrscheinlich seit einer noch früheren Zeit unzähligemal in einer
im wesentlichen mit dem Sterzingerbilde übereinstimmenden Kompo-
sition dargestellt worden, die Kreuztragung gehört ebenso wie der Tod
Mariens, wie sie in Sterzing dargestellt sind, und zwar in der Regel nocb
geschlossener und gedrängter und noch mehr auf eine Reliefebene be-
schränkt, zu den beliebtesten und häufigsten Kompositionen des späten.
Mittelalters, auch die Dornenkrönung kommt wiederholt im Trecento in
derselben Darstellung vor, und die hl. Dreifaltigkeit ist, worauf bereits
von Tschudi hingewiesen wurde, eine fast genaue Wiederholung einer
Komposition des Meisters von Flemalle i). Wenn bei den Sterzinger Tafeln
Eigentümlichkeiten festzustellen sind, die auf einen besonders nahen Zu-
sammenhang des Meisters mit der Bildhauerei hinweisen, so erstrecken
<) In genanntem Aufsätze S. 10 1.
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— 19 —
sich jedoch diese Eigentümlichkeiten keinesfalls auf die kompo-
sitionellen Erfindungen der Bilder.
Aber aach die übrigen Merkmale, die S. als Beweis für den plasti^
sehen Ursprung der Sterzinger Bilder anführt, beruhen auf einem Irrtum.
So sind z. B. die scharfkantigen Falten gerade umgekehrt in der neuen
niederländischen Malerei entstanden oder beweisen zum mindesten nicht,
dass die Annahme und Zugrundelegung einer plastischen Erfindung not«
wendig wäre.
Auch die reiche räumliche und landschaftliche Darstellung bei der
Verkündigung und bei der Anbetung der Könige hindert S. nicht, auch
für diese Bilder, einen plastischen Kern anzunehmen, für den aber nur die
Figuren in Betracht zu ziehen sind, denn »was jenseits dieses Umkreises
(nämlich der Figuren) erscheint, gibt doch keinen Zuwachs mehr zum
Bilde (!)«.
Aber gerade in dieser Anbringung »der malerischen Zutaten* wie
einer Landschaft ist nach der Meinung S.s der Schlüssel zur Frage zu
suchen, ob Multscher als der Maler der Bilder betrachtet werden kann.
Nach der plastischen Grundanschauung müsse es für unzweifelhaft gelten,
dass Multscher die Kompositionen der Sterzinger Bilder erfanden hat und
zwar wahrscheinlich in einer viel früheren Zeit, wie z. B. aus den Män-
geln in der Behandlung des Nackten geschlossen werden kann. Würden
uns diese Kompositionen auf den Bildern allein und unverändert als eine
farbige Kopie von Skulpturen entgegentreten, dann »bliebe die Ausführung
durch den Meister selbst wohl denkbar«. Da jedoch die Gemälde »spe-
zifisch malerische Zutaten« genannter Art besitzen, so müsse die Autor-
schaft Multschers als ausgeschlossen bezeichnet werden, denn »bei dem per-
sönlichen Zusammenhange Multschers mit der Bauhütte des Münsters
von Ulm", der auf ein Vorwiegen des plastischen Sinnes schliessen lässt,
»wäre schon der Gedanke an eine solche malerische Umgestaltung seiner
Bildwerke gewiss ganz unerhört«. So sei der Sachverhalt nur so auizu-
fassen, dass Multscher der Bildhauer nur plastische Vorbilder für die Ge-
mälde hergestellt hat, die dann von einem Maler in Farben und mit der
»räumlichen Zatat« ausgeführt wurden.
Dieser Maler stehe unter niederländischem Einflüsse und zwar sei
wiederum der Meister von Flemalle sein Vorbild gewesen, was durch das
»entscheidende« Motiv »des offenen Eingangs zur Seite; mit dem anstossenden
Teil der Behausung, sei dies nun ein Vorplatz unter freiem Himmel, das
Gässchen oder ein Nebengemach « bewiesen wird. Er sei eine »junge, eben erst
zugewanderte Kraft« gewesen, »die in der angesehenen Werkstatt des Bild-
dhauera Arbeit suchte, um die neuen Errungenschaften zu erproben«. »Das
Einvernehmen mit Hans Multscher und die Zugeständnisse, die von beiden
Seiten angenommen werden müssen, um das Zustandekommen einer so aus-
geglichenen Gesamterscheinung zu begreifen «, machen es wahrscheinlich, dass
er ein Verwandter des Multscher gewesen ist. Multscher selbst sei von diesem
jungen Manne beeinflusst gewesen, wie die einzelnen niederländischen An-
klänge beweisen, die wir an den Sterzinger Skulpturen beobachten können.
Dass diese Argumentation falsch ist, dürfte ebenfalls unnötig sein,
erst zu beweisen. Abgesehen von allem Anderen, zerfällt sie schon durch
die bereits früher betonte Abhängigkeit der Kompositionen von konven-
2*
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— 20 —
ziouellen Vorbildern, welche jede weitere Frage darnach ausschlieast,
ob sie einem Bildhauer oder einem Maler zuzuschreiben sind. So bliebe
also als das einzige, angeblich gegen Multscher sprechende Moment, das»
die Bilder mit Landschaften und Innenräumen ausgestattet sind und das
wird man doch kaum ernst nehmen. Man müsste auf diese Weise auch.
Verocchio oder Michelangelo ihre Bilder absprechen. Zum Glück sind wir
jedoch ganz der Mühe enthoben, diese wohl einzig dastehende kunstge-
schichtliche Beweisführung erst zu widerlegen. Sie ist aus purem V cirt
pour r uit verfasst worden, da es gesicherte, ja bezeichnete Bilder vou
Multscher gibt, die uns doch am besten belehi*en können, ob auch
die Sterzinger Tafeln für sein Werk zu betrachten sind. Die sind, so
unglaublich das klingt, von S. gar nicht herangezogen worden. Es han-
delt sich dabei nicht etwa um Bilder, die sich an einem schwer zugäng-
lichen Orte befinden und deren Entdeckung noch ein Wenigen bekanntes Ge-
heimnis ist, sondern um Tafeln, die in der Berliner Galerie hängen und die
in musterhafter Weise von Friedländer im XXII. Bande des ,Jahrbuches der
preussischen Kunstsammlungen' veröffentlicht und besprochen wurden. Sie
stellen sogar zum Teil dieselben Szenen dar, wie die Bilder zu Stemng.
Sie werden in der Abhandlung S.s nicht nur nicht erwähnt, sondern die
ganze Anlage der bei ihrer Heranziehung vollkommen zwecklosen and
widersinnigen Untersuchung macht es unzweifelhaft, dass sie dem Autor
dieser Untersuchung völlig unbekannt geblieben sind. Eine Vertrautheit
mit der zu behandelnden Materie wird aber mit Fug und Recht von jedem
ßigorosanten verlangt !
>In unserem Falle bleiben wir zum Glück auf Mutmassungen nicht
angewiesen*, schrieb bereits Friedländer in der genannten Veröffentlichung,
denn die Berliner Bilder machen es trotz mancher Verschiedenheiten sicher,
dass auch die Sterzinger Tafeln von Multscher gemalt wurden. Wir finden
in beiden Bilderreihen nebst allgemeinen Übereinstimmungen dieselben
charakteristischen Kopftypen, dieselben Bewegungsmotive und dieselben
Eigentümlichkeiten der Formendarstellung, unter welchen als besonders
auffallend die fast kreisrunden glotzenden Augen genannt werden können«
Doch die Berliner Bilder sind im J. 1437 entstanden, die Sterzinger 20
Jahre später, und in diesen 20 Jahren hat sich eine Wandlung im Stile
Multschers vollzogen, über deren Ursachen wir nicht im Zweifel sein
können. Es ist der neue niederländische Stil, der in dieser Zeit auch zu
dem schwäbischen Meister gedrungen ist und seine Kunst durch neue
Formen und Probleme bereicherte, etwa wie gleichzeitig der neue Stil der
Florentiner in die umbrische oder sienesische Malerei eingedrungen ist.
Nur war es nicht der Meister von Flemalle, dessen Einfluss auf den Maler
der Sterzinger Bilder besonders zu verzeichnen wäre. Ausser der Schleiss-
heimer Dreifaltigkeit, die eine Komposition dieses Meisters wiederholt, bei
der es jedoch des schlechten Zustandes des Bildes wegen nicht auszu-
machen ist, ob sie wirklich von Multscher sei, lässt sich bei den Sterzinger
Bildern nichts anführen, was als eine unmittelbare Entlehnung von dem
Meister von Flemalle zu betrachten wäre, denn der von Schmarsow als
seine Eigentümlichkeit angeführte Ausblick in den Nebenraum ist ein
Gemeingut der gleichzeitigen niederländischen Malerei^). Doch auf einen
•) Nur als Beispiel sei hier angeführt von Regier der hl. Lucas und die
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anderen Meister werden wir bei dem Stei-zinger Altare auf den ersten
Blick erinnert, es ist dies Dirck Bouts. Anf ihn verweisen die schmäch-
tigen Gestalten, die Kopftypen, die einfache Hügellandschaft mit wenigen
runden Bäumen und einfachen Architekturen i). Während in der Verkün-
digung, in der Anbetung des Kindes und den hl. drei Königen die ganzen
Kompositionen unter niederländischem Einflüsse stehen, in den übrigen
Bildern dagegen nur Einzelnheiten niederländische Anregungen verraten,
doch die Kompositionen sich im ganzen und grossen noch stark den älteren
Bildern des Multscher und der ganzen älteren deutschen Malerei anschliessen,
wird uns zugleich der Weg gewiesen, auf dem der neue Stil zu dem
TJlmer Meister gelangte. Es- waren ganz bestimmte Vorbilder, aus welchen
er das Neue kennen lernte.
Das dritte Kapitel S.s beschäftigt sich unter dem Titel: Lucas Moser
von Weil, mit einer Datirungsfrage. Der Tiefenbronner Altar wurde be-
kanntlich der Inschrift gemäss, welche er trägt, bisher stets mit dem
J. 1431 datirt Dieses Datum wird von S. bezweifelt. Der Ausgangs-
punkt seines Zweifels ist der Umstand, dass bei den Bildern des Witz
und Multscher eine plastische Grundanschauung der Malerei gefunden
wurde, während Moser >die Nachahmung von kirchlichen Skulpturwerken
monumentalen Charakters gerade nicht erstrebt*, dafür aber sich »schon
mit allen Schwierigkeiten der Baumschilderung vertraut zeigt*. S. zieht
deshalb in Erwägung, ob die Jahreszahl auf dem Bilde nicht 1451 zu
lesen sei, da »wir angesichts der erhaltenen Form der dritten Ziffer kaum
ganz sicher sind, ob sie nicht eine 5 sein soll, für die damals sehr ver-
schiedene Formen vorkommen«. Es folgt dann eine wortreiche und schwer
verständliche Beweisführung für die Richtigkeit dieser Interpretation, deren
sachlicher Inhalt etwa folgendermassen zusammengefasst werden kann. Wäh-
rend bei Stefan Lochner noch »Befangenheiten vorkommen, so eine Ver-
schiedenheit des Massstabes innerhalb einer Komposition, wie die stehenden
Figuren des Dombildes links und rechts hinter den knienden Königen
oder auf den Flügeln die Kurzbeinigkeit S. Quirins und seiner Waffen-
brüder«, sei auf den Bildern des Moser von dergleichen »Halbheit des
Realismus kaum etwas zu spüren«. Die bisher angenommenen Beziehungen
Mosers zu der älteren Kölner Schule reichen nach S. nicht aus, die künst-
lerischen Qualitäten der Tiefenbronner Bilder zu erklären, da die Gestalten
dieser Bilder viel freier, geschlossener und körperlicher sind. Zu dieser
Überlegenheit komme nebst der Kühnheit der Körperhaltung und der
Zahl der verkürzten Ansichten, als besonders wichtige Errungenschaft die
Fertigkeit, nicht nur » Figuren in einen Innenraum aufzunehmen und diesen
perspektivisch konsequent zu veranschaulichen«, was Lochner noch nicht
vermochte, sondern auch das Vermögen, »drei oder vier Momente (der
Erzählung) innerhalb eines zusammenhängenden Schauplatzes« darzustellen.
»Die Verbindung zweier Szenen auf der Strasse unten und im Palaste
<3roben bezeichnet ein Wagnis, wie es selbst in Memlings Ursula-Legende
noch besondere Anerkennung findet.« In dieser perspektivischen Darstel-
lung gehe Moser noch über Witz und Multscher hinaus und wie bei jenen,
Madonna in Petersburg, von Petrus Cristus das Porträt in der Sammlung North-
brook, von Bouts das Abendmahl zu Löwen.
1) Man vgl. z. ß. die Anbetung der bl. drei Könige in München.
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80 müsse sie auch bei ihm auf dieselbe Quelle zurückzuführen sein, näm-
lich auf den Meister von Flemalle und »verwandte Maler der Brabanter
Schule^. »Das bestätigt auch die gerade hier auftretende Imitation von
Skulpturen-Schmuck an der Kirchenfassade, das beweist zwingend die
Wahl der Cbereckstellung besonders der Strebepfeiler, die sehr charakte-
ristisch auf dem Sposalitio des Fl^mallers in Madrid vorkommen.* Aus
all dem ergebe sich die Notwendigkeit, dass die Kunst des Moser nichts
jener des Witz oder Lochner voranging, so dass der Tiefenbronner Altar
nicht im J. 1431, sondern im J. 1451 entstanden sein ;au8s.
In der ganzen Beweisführung ist kaum ein Satz richtig. Sie ist vor
allem wiederum ganz zwecklos und übei-flüssig, weil die Inschrift des
Tiefenbronner Altares in intakter und unzweideutiger Weise berichtet,
dass das Werk im J. 1431 entstanden ist. Es ist absolut nicht wahr,
dass die dritte Ziffer in dieser Jahreszahl auch für eine 5 gehalten werden
kann, wie sich S. in jedem paläographischen Handbuche hätte überzeugen
können und es ist eine kategorische und selbstverständliche Forderung"
jeder methodischen Forschung, dass dieses Datum, solange nicht nachge-
wiesen wird, dass es gefälscht oder korrumpirt wurde, für einen der
festen Punkte für die Beurteilung der bisher so wenig bekannten Ent-
wicklung der deutschen Malerei in der ersten Hälfte des XV. Jhdts. be-
trachtet werden muss und nicht einfach auf Grund allgemeiner Doktrinen
oder auf Grund einiger unkritisch zusammengestellter und angereihter
Monumente eliminirt werden darf.
Doch auch dieser Denkmalbefund beweist ganz im Gegenteil zu den
Ausführungen S.s, dass der stilistische Charakter des Altares mit der an
ihm angebrachten Datirung vollkommen übereinstimmt. Es
ist nicht richtig, dass nur bei Lochner die Verschiedenheit des Mass-
stabes innerhalb einer Komposition zu finden sei, sie kommt auch bei
Moser vor, wenn auch nicht bei Figuren, weil sie nirgends in langsam
zurückweichender Reihe geordnet sind, doch dafür in weit auffallenderer
und altertümlicherer Weise in dem Grössen Verhältnis der Architekturen
zu den Figuren. Die gothische Kirche ist nur zweimal so hoch als der
in ihr stehende Bischof, es sind noch die Kinderspielkasten- Architekturen
des Trecento. Und die sind doch wahrscheinlicher im J. 1431 als zwanzig
Jahre später, während ein gewisses Missverhältnis in der Grösse der Fi-
guren, die auf einen tiefer gelegten Plan des Bildes gestellt wurden, auch
noch später beobachtet werden kann. Gerade umgekehrt würden wir
solche primitive Züge bei Lochner vergeblich suchen. Schon in der
Kölner Verkündigung ist das Mass Verhältnis zwischen dem Innenraume
und den Figuren ein völlig natürliches und bei der Anbetung des Kindes
in Altenburg finden wir eine räumliche und landschaftliche Szenerie, wie
sie kein gleichzeitiger Niederländer naturtreuer hätte malen können. Das-
selbe Verhältnis finden wir auch bei den Figuren. Die Gestalten des
Moser sind keinesfalls freier oder plastisch und malerisch reicher als die
Figuren des Lochner oder Witz, sondern stehen im Gegenteil in Typus
und Formen noch sehr nahe den Schemen des Trecento. Bei den Köpfen
finden wir noch die schmalen geschlitzten Augen, die scharfen, kameen-
artigen Profile oder Halbprofile, die vom Maler bevorzugt werden, auch
wenn sie nicht ganz der sonstigen Stellung der Figur entsprechen, die
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halb geöffneten oder stark aufgeworfenen Lippen, wie wir sie in der
ganzen Malerei des Trecento bis auf Giotto zurück verfolgen können. So
könnte z. B. der junge Mann, der in der Gartenszene mit Petrus spricht,
obne Veränderung auch in einem italienischen Bilde aus der Wende des
XIV. und XV. Jhd. zu finden sein. Auch die übrigen Formen entsprechen
noch vielfach den sp&tmittelalterlichen Gewohnheiten, so die schablonen-
hafte Faltenbildung, wie wir sie z. B. am Gewände der hl. Martha in
dem Gastmahlsbilde oder bei der stehenden Figur des hl. Lazarus beson-
ders auffallend beobachten können. Auch die wie eine schiefe Ebene
aufsteigende Wasserfläche der Seelandschaft mit den gleichmässig wie ein
omamentales Motiv gekräuselten Wellen und ohne eigentlichen ^^ Horizont
durch Berge abgeschlossen, die einfach mit den auf den Bergspitzen
stehenden Architekturen im Aufriss oder in schräge Platten zerlegt ge-
malt wurden, ist noch ganz trecentesk und von der neuen niederländi-
schen Landschaftsmalerei unberührt.
Es ist falsch, dass die Darstellung von mehreren Szenen in einer
einheitlichen Szenerie eine Errungenschaft der Renaissance sei, wiederum
im Gegenteil ist sie der vorangehenden Kunst seit der altchristlichen Zeit
eigentümlich und wurde in der Renaissance nach und nach immer mehr
durch die jeder Szene eigene Baumdarstellung ersetzt. Man würde eine
solche Behauptung nicht für möglich halten, da es kaum einen ausführ-
licheren Zyklus von Gemälden des Trecento gibt, wo man nicht mehrere
Beispiele för eine ähnliche kontinuirliche Komposition finden würde. So
verhält es sich auch mit der gleichzeitigen Einsicht in zwei übereinander
gelegene Räume eines Gebäudes. Auch diese Darstellungsart ist kein
»Wagnis*, wie sie S. bezeichnet, sondern ein Archaismus und primitiver
Behelf, für den es ebenfalls in der Malerei des JIY. Jahrhunderts viele
Beispiele gibt, der besonders am Anfang des XV. Jhd. beliebt war, doch
um die Mitte -des Jahrhunderts schon überall durch eine mehr einem ein-
heitlichen Gesichtspunkte entsprechende Raumdarstellung ersetzt wurde.
Die ganzen ineinander geschobenen und übers Eck gestellten Architekturen
sind ein Erbgut des Trecento, wo sie besonders für die sienesische Schule
charakteristisch sind, sich aber auch in der ganzen abendländischen Malerei
verbreitet haben. Ebenso falsch ist die Hervorhebung der perspektivischen
Darstellung der Kirchenhalle, als eines Vorzuges, der für eine spätere An-
setzung des Bildes spricht, diese Dar&tellung beschränkt sich wie in der
Malerei des XIV, Jhd. noch immer auf einzelne den Blick des Beschauers
in die Tiefe leitenden Horizontalen, welchen jedoch jede Einheitlichkeit
fehlt. Das Gebäude müsste in der Wirklichkeit zusammenfallen ; zu der
konsequenten Darstellung eines Kircheninneren, wie wir es bei Jan van
Eyck oder bei Witz finden, fühi-t von dieser Raummalerei noch ein weiter
Weg. Und falsch ist es schliesslich, dass der Magdalenen-Altar unter
niederländischem Einflüsse steht. Dass dies nicht der Fall ist, geht be-
reits aus all dem hervor, was soeben gesagt wurde, denn gerade die auf-
gezählten Eigentümlichkeiten wurden von der neuen niederländischen
Malerei überwunden. Weder in den Typen noch in den Formen, in der
Gewandbehandlung oder Raumdarstellung lässt sich das Mindeste finden,
was auf den neuen Stil hinweisen würde. Damit entfallt auch der Hin-
weis auf den Meister von Flemalle.
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Die Kunst des Moser hängt noch ganz und gar mit jenem Stile zu-
sammen, der sich unter italienischem Einflüsse in der zweiten Hälfte des
XIV. Jhd. überall nördlich der Alpen ausgebildet hat und aus dem eine
Reihe von Schulen entstanden ist, über deren Beziehung Urteile zu fUllen
voreilig wäre, solange ihre Geschichte nicht im einzelnen erforscht wurde.
So ist die Datirung des 3. Kap, ebenso unrichtig und willkürlich als
die künstlerische Genealogie des 1. und die Bestimmung des 2. Kap., wo-
mit jedoch keinesfalls alle Gravamina erschöpft wären, denn es gibt ia
dem Buche noch eine Fülle von Bemerkungen, die verdienen würden,
richtiggestellt zu werden. Dabei handelt es sich keinesfalls darum, den
Ansichten S.s andere gleichwertigere oder vermeintlich richtigere entgegen-
zustellen, sondern darum, dass dem Buche die wichtigsten Vor-
aussetzungen einer wissenschaftlichen Untersuchung man-
geln, die Kenntnis der Monumente und der Literatur und
eine wissenschaftliche und methodische Verknüpfung der
feststellbaren Tatsachen. Aus diesem Grunde widmeten wir dem
Buche eine so lange Besprechung, um daran zu demonstrieren, woran es
noch in der Kunstgeschichte vielfach fehlt.
Und nun noch einige Worte über die allgemeine Theorie, der zuliebe,
wie es scheint, das Buch S.s geschrieben wurde. Aus dem Gesagten
dürfte es bereits ersichtlich sein, dass sie, soferne sie in dem vorli^enden
Buche angewendet wurde, den Tatsachen nicht entspricht und allgemeine
historisch ästhetische Lehren, welche nicht auf dem tatsächlichen entwicklungs-
geschichtlichen Sachverhalt aufgebaut sind, haben mit der kunstgeschicht-
lichen Forschung nichts zu tun. Immerhin mag hier noch darauf hinge-
wiesen werden, dass die Theorie von vornhinein als ein Verkennen oder
[Nichtkennen der einfachsten Faktoren der wirklichen geschichtlichen Ent-
wicklung der spätmittelalterlichen Malerei bezeichnet werden kann. Es ist
unzweifelhaft, dass besonders die deutsche Malerei des XV. Jh. mancherlei
Anregung und auch einzelne Formen und Motive aus der gleichzeitigen
Skulptur übernommen hat, etwa wie wir einen unmittelbaren plastischen
Einfluss auch bei Michelangelo beobachten können, doch ganz falsch ist es zu
behaupten, dass die Darstellungsprobleme und Ziele oder die grundlegenden
formalen Normen der Malerei des XV. Jahrhds. der Plastik entnommen
wurden. In Bezug auf sie gibt es nicht nur keine Unterbrechung sait der
Trecento-Malerei, sondern man kann sie in ununterbrochener Herausbildung
bis zu ihrer Entstehung im Altertum zurück verfolgen. Die Behauptung, dass
die mittelalterliche Wandmalerei nur flächenhafb war, ist ein In'tum, der
wohl bei Janitschek noch erklärlich war, doch seitdem längst und oft
widerlegt wurde. Ebenso unrichtig ist es, w^enn »das Malerische* als
eine Besonderheit der Miniaturen hingestellt wird. Die dreidimensionale
Darstellung der Objekte, der grössere oder kleinere plastische Gehalt der
Figuren und der Grad der Raumdarstellung sind nicht Eigenschaften, die
bestimmten Kunstzweigen als etwas Äusseres und Willkürliches anhängen,
sondern allgemeine von der Entwicklungsstufe der ganzen Kunstperiode ab-
hängigen Normen des künstlerischen Schaffens.
Wien. MaxDvofak.
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Bernhard Berenson, the drawings of the Florentine Painters
classified, criticised and studied as documents in the history and appre-
«iation of Tuscan art. With a copions catalogue raisonne. London John
Murray 1903 Gr.-Fol. Vol. I, V., 330 SS. und 72 Tafeln in farbigem
Lichtdruck, Vol II, 200 SS. und 108 Tafeln in farbigem Lichtdruck.
— — the study and eriticism of Italian art, London Georg
Bell and Sons 1901, 8^ XIII und 152 SS. und 43 Tafeln in Zinkdruck.
— — the study and eriticism of Italian art, second series
London Georg Bell and Sons 1902, 8^ VIII und 152 SS. und 42 Tafeln
in Zinkdruck.
— — Lorenzo Lotto, an essay in construetive art eriticism,
revised edition with additional illustrations, London Georg Bell and
Sons 1901, 8^ XXI und 292 SS. und 62 Tafeln in Zinkdruck.
Bembard Berenson gehört zu den markantesten Persönlichkeiten, die
auf dem Gebiete der Kunstgeschichte arbeiten. Das Erscheinen seines
lange erwarteten, grossen Werkes über die Handzeichnungen der floren-
tinischen Künstler fordert auf, seine Tätigkeit im Ganzen zu überblicken,
was jetzt um so besser geschehen kann, als er dem Erscheinen dieses
Lebenswerkes in den beiden vorhergehenden Jahren eine Sammlung seiner
zerstreiten kleineren Arbeiten in zwei Senen und eine neue Auflage
seines bekannten Buches über Lorenzo Lotto vorhergehen liess. Die ge-
sammelten Aufsätze enthalten teils Untersuchungen von fundamentaler
Bedeutung, teils behandeln sie minder wichtige Fragen, in denen der
Autor seinen ganzen Scharfsinn zeigen kann, teils sind es allgemeine Be-
trachtungen eines geistreichen Mannes über verschiedene Kapitel der Kunst-
geschichte. Berenson hatte sich frühe an Morelli angeschlossen, in seinem
Sinne weitergearbeitet, es ist daher von besonderem Interesse, dass er
unter dem Titel »Rudiments of Connoisseurship« (II. Series S. 145 ff.) eine
Theorie der Gemäldebestimmung gibt. Hatte Morelli einfach die Tatsache
festgestellt, dass gewisse Formungen gewisser Körperteile bei bestimmten
Künstlern immer in derselben Art wiederkehren, so weist Berenson den
Grund davon auf. Er zeigt, dass solche, deren Ausdruck sich leicht ver-
ändert, wie die Augen, oder solche, deren Haltung der Mode näherliege, wie
der Mund, die einen die beweglichen, wegen ihrer beständigen Individualisi-
rung, die andern, die nach der Mode bewegten, wegen ihrer zeitweiligen Uni-
form schwerer eine für den einzelnen Künstler bezeichnende formelhafte
Gestalt annehmen, als etwa die Ohren oder als die Hände, an denen so viele
Kurven zusammentreffen, dass bei ihrer Darstellung sich leicht bestimmte
Gewohnheiten in der Ausführung festsetzen. Geht Berenson auf diese
Weise alle Teile des Gesichtes, der Gestalt und Draperie und der Um-
gebung der Figuren durch, so kommt er zu dem Schlüsse, dass die ein-
zelnen Teile der Figur charakteristisch für den Künstler werden im Ver-
hältnisse, als sie erstens nicht Vehikel für den Ausdruck sind, zweitens
als sie nicht die Beobachtung auf sich lenken, drittens als sie nicht durch
die Mode kontrollirt werden, und viertens als sie durch ihre Gestalt die
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Gewohnheiten bei der Ausführung begünstigen. Man wird gerne zuge-
stehen, dass Berenson die Theorie Morellis mit dieser kleinen Abhandlang-^
die er leider nicht so weit, wie er es ursprünglich beabsichtigt hatte^
durchführte, fester begründet und gefördert hat. Wenn er jedoch hier
und an anderen Orten immer wieder betont, - dass der wichtigste Ent-
scheidungsgrund für die Bestimmung die Beuachtung der Qualitlit des
vorliegenden Kunstwerkes sei, so führt er uns durch die Betonung dieser
subjektiven Elemente wieder hinter Morelli zurück, der durch Beobachtung
von objektiven Elementen die Bestimmung von Kunstwerken von dem
subjektiven Meinen des Beschauers unabhängig machen wollte. Bei einem
Manne wie Berenson hat diese subjektive Methode, es ist die alte die
Waagen z. B. und alle älteren Kenner anwendeten, keine Gefahr, aber
wir haben es jüngst erlebt, dass Herbert Cook aus solchen subjektiven
Giünden das von Morelli gereinigte Werk des Giorgione wieder auf mehr
als 60 Stücke hinaufbringen zu können geglaubt hat. Niemand hat die
objektive Methode mehr gefördert als Berenson durch seine erfolgreichen.
Untersuchungen, er sollte daher nicht aus einer Laune, die die Freude an
seinem feinen Kunstgefühle nicht zumckhalten kann, solche völlig un-
nötige Kestriktionen einer gesunden objektiven Methode vornehmen, die
endlich die Bestimmung von Bildern jedem, der an anschaulicher Er-
kenntnis Anteil und Freude hat, so evident erscheinen lassen muss wie eine
naturwissenschaftliche Beobachtung. Bei der Forschung wird natürlich
die Subjektivität des Forschers, das heisst der Gi*ad seiner Begabung
wichtig sein, die Darstellung muss aber schliesslich zu jenem Grade der
Gewissheit gelangen, dass das Resultat nicht mehr dem einzelnen Forscher
wegen seiner höheren Begabung geglaubt wird, sondern durch die Fülle
und Treffsicherheit der beobachteten Einzelnheiten evident wird.
Die zweite Serie bringt auch noch eine Abhandlung über eine Beihe
von bitiher unbekannten Malereien M a s o 1 i n o s , die Berenson aufgefunden
und von denen er drei abbildet (S. 77 ff.). Sie gehen genau mit den
Fresken von S. demente in Rom und mit der Erweckung der Tabitha
und was sonst von dieser Art in der Brancaccikapelle ist, zusammen,
zeigen einen liebenswürdigen, tief fühlenden Künstler, der noch mit einenr
Fusse im Trecento steht, und weit entfernt ist von der plastischen Ge-
walt und der fortgeschrittenen Lichtbehandlung Masaccios, wie sie beson-
ders in den kleinen Predellastücken in Berlin zutage treten, der Meister-
leistung Masaccios, in der er schon die ganze Entwicklung des Jahrhunderts
vorausnimmt. Ein wichtiges Stück, das Berenson gefunden, bildet er
nicht ab. Er entdeckte in der gi-ossen Halle des Palastes in Castiglione
d' Olona, dessen vier Wände einst ganz mit Fresken bedeckt waren, wäh-
rend jetzt drei angeweisst sind, eine viei*te Wand mit einem Landschafts-
bilde einer Alpenkette mit einem breiten Bergstrom, der sanft zur Ebene
herabfliesst, von der Hand des Masolino. Eine Entdeckung, die unsere
Anschauung von der Entwicklung der Landschaftsmalerei mächtig zu än-
dern bestimmt ist. Man sollte glauben, dass diese grosse Vermehrung;
von Masolinos Arbeiten endlich aller Welt klar machte, was in Rom und
Florenz von Masolino erhalten sei.
Ebenfalls in demselben Bande der Meisterstücke von Berensons Arbeiten
vereinigt, ist eine Abhandlung über Alessio Baldovinetti und die neuange-
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kaufte Madonna in Lonvi-e, die dort Piero della Francesca zugeschrieben
wird, aber wieBerenson richtig erkannte, von Baldovinetti herrührt (S. 23if.).
Berenson stellt seine Arbeiten zusammen, schildert seine künstlerische Her-
kunft von Domenico Veneziano. Er geht' aber zu weit, wenn er diesem
letztgenannten Künstler die herrliche Madonna abspricht, die er selbst zu
besitzen das Glück hat -^* abgebildet auf Seile 31 — und sie dem viel
weniger feinen Alessio zuschreibt. Sehr glücklich ist die einflussreiche
Bedeutung Alessio's und besonders sein Vermögen, die Weite des Baumes
wiederzugeben, hervorgehoben. Eine Abhandlung, die >amico di San-
dro* (I. 46 ff.) betitelt ist, hebt die Werke eines dem Botticelli nahe-
stehenden Künstlers aus der Menge der gleichartigen hervor, und ist
wie eine andere, einen Schüler Ghirlandaios behandelnd, die inzwischen
unter dem Titel »alunno di Domenico* im Burlinglou - Magazine
erschienen, in erweiterter "Gestalt in das grosse Werk über die floren-
tinischen Zeichnungen aufgenommen. Von grossem Scharfsinn zeigen
die Untersuchungen über das Sposalizio in Caön, (II. 51 ff.), und
über ein Altarbild von Girolamo da Cremona. In der ersten be-
weist er, dass das bekannte Bild in Caßn, das als ein Werk des Perugino
und als Vorbild für Raffaels Werk in Mailand galt, von dem Spagna her-
rührt, der Raffaels Komposition vergröberte, in der anderen wird als der
richtige Autor eines Altarbildes im Dome zu Cremona, das früher Man-
tegna hiess, später einem Lokalmaler Lorenzo da Viterbo zugeschrieben
war, der graziöse Miniaturist Girolamo da Viterbo erkannt, der sich unter
dem Einflüsse von Mantegnas Fresken in Padua ausbildete: so dass also
die alte Bestimmung richtiger war, als die der letzten Jahre, die sich auf
falsche Ausdeutung von Urkunden stützte. Mantegna selbst ist vertreten
durch eine Studie über seine Zeichnungen (I., 49), von der Kristeller,
der in seinera Buche über Mantegna echtes und falsches kunterbunt gibt,
viel hätte lernen können ; denn sie ist schon vor geraumer Zeit veröffent-
licht worden. Beiden Autoren ist eine Zeichnung im Louvre entgangen,
die, soviel ich weiss, niemals ausgestellt war, sie würde sich als zwölfte
der Berenson-Liste anschliessen. Es sind nackte Putti, die nach einem
antiken Motiv mit einer Maske spielen. Bei einer anderen Studie über
Kopien nach verlorenen Originalen Giorgiones (I., 70) kann ich in wenigen
Punkten mit dem Autor übereinstimmen. Die beiden Hirten in Pest sind
gewiss nur das Stück einer Kopie nach einem Jugendbilde Giorgiones,
das Stück mit Orpheus und Euridice im Seminario Vescovile zu Venedig,
das schon Morelli dem Giorgione zuschrieb, worin ihm Berenson folgt,
scheint mir viel später zu sein, von einem Schüler des Tizian, der die
Landschaft auf der Venus del Prado im Louvre vollendete, und ebenso
wenig hat die Euridice in Bergamo mit ihm zu tun, deren Zickzack-
bewegung das gerade Gegenteil von Giorgiones stetiger Umrisslinie ist
Der Seesturm in Venedig, der in jüngster Zeit wie von Berenson so von
anderen mit einer gewissen Hartnäckigkeit für Giorgione in Anspruch ge-
nommen wird, ist von Paris Bordone; er wurde bei ihm lange nach Gior-
giones Tode bestellt. Ich werde die Urkunde an anderer Stelle veröffent-
lichen. Was das Porträt aus der Sammlung Doetsch betrifft, das ich nie
gesehen habe, ist es, wenn ich nach Berensons Abbildung urteilen darf^
ein Original von Licinio, und das wunderschöne Frauenbildnis bei Herrn
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Crespi in Mailand sicher yon Tizian. Nicht etwa, weil sich gefunden hat,
dass sein Name einmal daraufgemalt und dann wieder abgewaschen wurde,
sondern weil es nicht nur in der ganzen Auffassung, sondern auch in den
Details der Technik mit Tizians Jugendbildern übereinstimmt wie mit dem
Dogenbildnis im Vatikan. In einer Anmerkung des Wiederabdruckes dieser
Arbeit, die zuerst in der Gazette des Beaux-Arts erschienen war, teilt
Beren-on meine Meinung mit, dass die Halbfigur des David mit dem Haupt
des Goliath in der Galerie von Wien ein ganz übermaltes Original Giorgiones
sei. Das hat sich inzwischen bestätigt. Der Herr Oberstkämmerer Graf
Abensperg-Traun hatte die gütige Erlaubnis gegeben, dass das Bild unter
meiner Aufsicht gereinigt werde. Die Ubermalung ging leicht herunter,
und es erschien ein fast völlig unverletztes — nur in den Locken ist es
etwas beschädigt — Original von Giorgione, das nun eines der glänzendsten
Bilder der kaiserlichen Galerie ist. Höchst beachtenswert ist eine Kritik
der venezianischen Bilder von Tizian, die 1895 in der New Galery in
London ausgestellt waren (IL, 91). Sie enthält eine Reihe der glück-
lichsten Bestimmungen und ist durch gute Abbildungen meist schwer
zugänglicher Bilder geschmückt, worunter Giorgiones Schäferknabe in
Hampton Couipt genannt werden kann, dem nun der Wiener David wie
ein älterer Bruder gleicht.
Von Spezialuntersuchungen wäre noch anzuführen eine über ein Bild
von Filippino in Boston und die ausgezeichnete Zurückführung eines Kartons,
der für das British Museum als Raffael gekauft wurde, auf Brescianino.
Von den Aufsätzen allgemeinen Inhalts wollen wir den über Correggio
hervorheben, in dem die Bedeutung betont wird, die Dosso Dossi für seine
Jugend hatte.
Berensons stärkste Seite ist jedenfalls seine ausgebreitete Monumen-
tenkeuntnis, neine scharfe Beurteilung jedes einzelnen Kunstwerkes und
der weite Blick für künstlerische Zusammenhänge. Die künstlerische Ana-
lyse und das künstlerische Wachsen und die Beobachtung des künstle-
rischen Wandels unter verschiedenen Einflüssen ist auch der Hauptinhalt
«eines interessanten Buches über Lotto. Man könnte sagen, er skeletirt
Künstler und Kunstwerk, lässt nur das künstlerische Grerüste über, den
Zusammenhang aber, den das Kunstwerk durch Zweck und Inhalt mit der
übrigen Welt hat, übergeht er. Die ganze Persönlichkeit, aus der man ja den
Künstler nicht wie ein Extrakt hervorziehen kann, weil sie ein Mensch mit
Knochen und Fleisch ist, interessirt ihn nicht weiter, oder er will ihr
nicht ganz gei-echt werden. So war es in der ersten Auflage seines Lotto
gewiss ein Verfehlen, Lotto zu einem Gesinnungsgenossen der lieformation
zu machen, Lotto, in dem der Geist der mittelalterlichen dominikanischen
AUegorik in später Zeit vereinzeint wieder auflebte. Dieses schroffe Miss-
verständnis ist in der zweiten Auflage getilgt. Der sachliche Inhalt seiner
Bilder, der aus seiner Freundschaft mit Geistlichen und Mönchen erwuchs,
ist auch jetzt noch wenig untersucht und erklärt; so z. B. das schöne
Altarbild von Cingoli, das eine Verherrlichung des Eosenkranzgebetes dar-
.stellt, dessen Zusammenstellung die mittelalterliche t^berlieferung dem
h\, Domini kus zuschrieb. Unten kniet der Heilige, umgeben von Lokal-
beiligen, die Madonna reicht ihm die Bosenkranzschnur, Engel beschütten
ihn mit Kosenblüten, die sie gesammelt hatten, als sie von einem
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blühenden Kosenstrauche niederfielen, auf dem iunfzehn Tondi mit Dar-
stellungen der Anrufungen Mariae aus diesem Gebete hüngen. Die über-
mässige Betonung des Einflusses von Alvise Vivarini aruf die venezianische
Malerei und die Unzahl seiner angeblichen Schüler ist stehen geblieben.
Sonst aber ist das bedeutende Buch durch Aufnahme von neu als Arbeiten
Lottos erkannter Bilder und durch neue Abbildungen vermehrt.
Die Krone von Berensons Leistungen bildet sein neues Werk über
die Zeichnungen toskanischer Künstler. Erst ein Wort über die Anlage.
Der erste Band enthält Abhandlungen über die einzelnen KüDstler, von
denen sich Zeichnungen erhalten haben, in chronologischer Ordnung, der
zweite enthält ein, so vreit es erreichbar war, vollst ändiges Vei^zeichnis der
erhaltenen Zeichnungen in öffentlichen und privaten Sammlungen in alpha-
betischer Anordnung der Künstler; die Tafeln laufen in chronologischer
Ordnung durch beide Bände. Es ist ein Werk, dns für die florentinische
Kunst von derselben fundamentalen Bedeutung ist^ wie einst das Werk
Cavalcaselles, in dem die Gemälde und Fresken zuerst gesammelt waren. Die
Entwicklung eines Künstlers nicht nur durch seine ausgeführten Werke,
sondern auch durch seine Zeichnungen bis auf den ei*sten Gedanken zu
den Werken durchzuführen, ist bisher nur vereinzeint versucht worden.
Thausing in seinem Dürer hat das zum erstenmale ernstlich durchgeführt,
er hatte aber nur ein beschränktes Material vor sich. Hier ist das in
noch nie gesehener Weise geleistet, natürlich am besten bei den späteren
Künstlern, wo ein reicheres Material vorlag. Das Meisterstück ist die
Behandlung Andreas del Sarto. Hier ist durch die Fülle der Werke und
Zeichnungen dargelegt, wie dieser Maler, beginnend mit emsigen Natur-
studien und einfacher Empfindung für die Komposition, sich an dem Bei-
spiele Michelangelos emporrankt und immer reicher und bedeutender in
seinen Darstellungen wird, ohne seine ursprüngliche Natur zu verleugnen.
Es ist eine unübertreffliche Analyse eines Künstlers und bestimmt, einen
Einschnitt in die Behandlung solcher Themen zu machen. Bisher hatte
nur Thausing den Versuch gemacht, bei Aufbau eines Künstlerlebens für
die innere Entwicklung die Zeichnungen als beständige Zeugnisse anzurufen,
er hatte aber wie gesagt mit beschränktem Materiale arbeiten müssen. Dürers
Zeichnungen waren damals weder gesammelt noch veröffentlicht und ihm
war es unmöglich gewesen, die Sammlung vorzunehmen, er war daher auf
das Material angewiesen, das ihm zunächst lag. Was Andrea voraus geht
und was ihm folgt, Michelangelo und seine Schüler und Pontormo und
sein Anhang, ist ebenso bedeutend. Für die Kenntnis Michelangelos ist Be-
rensons Werk von einschneidender Bedeutung. Mit dem grössten Aufwände von
beharrlichem Fleisse und eindringendem Verständnisse ist die Vorbereitung
zu seinen Hauptwerken dargelegt. Zuweilen geht der Autor in der Kritik
zu weit, wenn er z. B. den Nachzeichnungen nach den Skizzen zum Grab-
mal in Florenz und Berlin jeden Wert abspricht; er hält sie für blosse
Phantasien. Aber besser so, als den ganzen Mist von Fälschungen unbe-
rührt zu lassen. Es war da mit starker Hand ein Augiasstall zu reinigen.
Der Scharfsinn, mit dem die Arbeiten der Schüler von denen des Meisters
gesondert sind und auseinandergehalten werden, verdient Bewunderung.
Das ist auch methodisch die schönste Pai-tie dei Buches. Hier verlangt
nicht der Autor als Kenner Vertrauen, sondern er löst das schwierige
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Problem, die Überzeugung, die er gewonnen, durch Mitteilung yon an-
einandergereihten Einzelnheiten auf den Leser zu übertragen. Die Theorie
Morellis, durch Aufeuchen objektiver Kennzeichen den Künstler zu be-
stimmen, ist hier mächtig gefördert. Bei Sebastian del Piombo wird der
Leser von Zeichnung zu Zeichnung, Schritt für Schritt durch Anfügung
von Kennzeichen weitergeführt und schliesslich völlig überzeugt entlassen.
Es freut mich, dass mir Berenson in der Aussonderung einzelner Zeich-
nungen Sebastians aus denen, die Michelangelo zugeschrieben waren, die
ich in einem der letzten Bände des Jahrbuches der preussischen Kunst-
sammlung vornahm, völlig beistimmt; dagegen verspottet er mich, weil
ich mir bei Besprechung der Zeichnung mit dem Kopfe Leos X. in Chats-
worth erlaubt hatte, anzudeuten, dass das Porträt getroffen scheint, als
einen Banausen. Ich bekenne offen, ich bin so innig mit dem gesunden
Menschenverstände befreundet, und auf diese Bekanntschaft, die mich wahr-
scheinlich bei den überfeinen Ästhetikern in Verruf bringt, so stolz, dass
mir das Getroffensein stets als die erste Anforderung eines Porträts er-
scheinen wird, wogegen alles andei'e Gute und Schöne weit zurück-
steht. Gewiss hat Berenson die Berechtigung dazu, sich seines reichen
Geistes und seines eindringlichen Kunsturteiles zu erfreuen, und niemand
sollte es ihm übelnehmen, wenn er sich laut desselben rühmt. Aber zu-
weilen preist er seine Feinheit etwa in der Art der Stoppnadel in Ander-
sons Mäi-chen, und das wäre gar nicht nötig, ja diese Überzeugung von
seiner ganz besonderen Feinheit schädigt einzelne Partien des grossen
Werkes merklich. Es liegt zwar in der ersten Hälfte des Werkes, das die
Quattrocentisten behandelt, nicht weniger Arbeit und Kenntnis aufgehäuft
als in der zweiten; die Aussonderung einzelner Individualitäten wie des
Freundes Sandro Botticellis, eines Schülers und eines Genossen Ghirlandajos,
die Daretellung Piero di Cosimos und so vieler anderer steht den besten
Partien der zweiten Hälfte nicht nach, aber dennoch wirkt das Ganze
deshalb nicht so erfreulich, weil hier Berenson nicht als der souveräne
Geist erscheint, der objektiv über seinem Stoffe steht, sondern als der
Priester einer ästhetischen Gemeinde von Anbetern des Quattrocento) und
als solcher erst priesterlich subjektiv Zeichnungen, Künstler und Kunst-
perioden aburteilt. Er irrt, wenn er diese Urteile als einer höheren ästhe-
tischen Kategorie entsprungen betrachtet, als es eine historisch bedingte
wäre, weil eben dieses ganze übertreibende Hinaufschrauben des Quattro-
cento ein historisches Produkt ist. Die Kunstfreunde des 18. Jahrhunderts
hatten die Theorie einer Musterkunst aufgestellt, die sie in der griechi-
schen Antike zu besitzen glaubten. Als man sich auch an den noch nicht
völlig ausgeblühten Werken dieses Stiles zu erfreuen begann, traten die
Romantiker auf, verlegten diesen Kultus auf die naturalistischen Werdezeiten
der modernen Malerei und verketzerten, wie es fanatisirte Rauchfassschwinger
immer mit allem tun, was nicht innerhalb des Kreises ihres Kultus fUllt»
die reifen Zeiten der modernen Kunst. Bei all seinem Verstände und
weiten Urteile steht Berenson noch vielfach innerhalb dieses Kreises. Was
soll der Versuch, uns den sinnlich - süsslichen Rokokodrechsler Antonio
Pollaiuolo, der aus der menschlichen Figur einen Schnörkel machte, als
einen grossen Künstler aufzudisputiren, oder zu sagen, die florentinische
Kunst sank herab bis zu Cigoli und Carlo Dolce. Cigoli sind eben in der
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Evolution der Kunst andere Probleme zugefallen als Pollaiuolo. Er war
«iner der ersten Künstler, der Bewegung und Stimmung der Landschaft
wiedergab. Wer vor ihm hatte die Brandung eines wogenden Sees in
einem grossen Bilde wiederzugeben vermocht oder nur gewagt, wer das
'blasse Licht des anbrechenden Morgens, wie auf der Auferstehung in
Arezzo, wo hinten im Garten die Maria dem Engel im weisslichen Schimmer
•der ersten Frühe begegnet, das im dunklen Hintergrunde nochmals von
«iner Quelle rückgeworfen wird. Wer hätte eine solche Land«chait damals
selbst im Norden versucht? Ist das nicht ein tieferes Versenken in die
Natur, als es Pollaiuolo auf seinem Gebiete je vermochte? Und Carlo
Dolce gegen Lorenzo di Credi als Künstler gehalten — schwankt da nicht
die Wage? Ist z. B. Dolces Porträt des Knaben im bunten Rocke im
Palazzo Pitti nicht ein erfreulicheres Kunstwerk als alle die Bilder des
faden Lorenzo? Wenn Berenson gegen Cigoli ungerecht ist, so kommt
das daher, dass ihn fiast ausschliesslich die Bewältigung der menschlichen
Figur interessirt, worin Cigoli nichts neues gebracht hat. Baumprobleme,
Landschaft, Komposition treten dagegen zurück, wenigstens in dem Haupt-
werk, denn in den Studien weiss er die Verdienste Baldovinettis in Be-
zug auf die Raumgestaltung vollständig '/u würdigen. Nirgends ist die
Rede davon, dass die Quattrocento-Künstler in der Geschichte der Mensch-
heit eine noch ganz andere Stellung einnehmen als die von Fabrikanten
meist langweiliger Bilder. Durch ihre unausgesetzte Bemühung vielfach
wissenschaftlicher Art, alles darstellbar zu machen, haben sie den Boden
für die Naturwissenschaft geebnet, die ohne sie sich nicht so hoch hätte
erheben können, sie haben sich dadurch unter die grössten Wohltäter der
Menschheit eingereiht. Von so vnchtigen Menschen nichts zu hören, als
ob ihre Linien mehr oder minder gefällig seien, verdriesst am Ende. Auch
ihre Rangordnung würde nach dieser Richtung eine andere, dem Anatomie-
lehrer Pollaiuolo wird seine Bedeutung Niemand bestreiten wollen. Wären
die Quattrocentisten nichts als Reizmittel für gelang weilte Kalobio tiker, so
könnte sie, von mir aus, gleich der Teufel holen, zusammen mit ihren
Bewunderem. Der Mann, in dem alle diese wissenschaftlichen Bestrebungen
des Quattrocento gipfeln, Lionardo, so vortrefflich seine Darstellung durch
Berenson ist, baumelt deshalb bei ihm gleichsam ohne festen Boden in
der Luft. Weil Berenson die Kunst als ästhetisches Genussmittel in
Flaschen abzieht, versteigt er sich sogar zu der Behauptung, es sei nicht
nötig, zu verstehen, was Lionardo damit ausdrücken wollte, es genüge,
den Reiz ihrer Linien wirken zu lassen. Jedermann anzuhören, der zu
uns spricht, gebietet die Höflichkeit, und keiner würde zufrieden sein,
wenn wir ihm sagten, wir hätten auf seine Rede nicht aufgemerkt, uns
habe nur der Klang seiner Stimme Freude gemacht. Einem grossen
Künstler wie Lionardo sollten wir nicht das schuldig sein, was wir jedem
Laffen in der Gesellschaft zugestehen, aufzufassen, was er uns sagen will?
Bei den Quattrocento-Zeichnungen, zumeist bei den frühesten, arbeitet
Berenson fast ausschliesslich mit Werturteilen. Das wichtigste, wie etwa
die anatomischen Zeichnungen des Pollaiuolo, kommt da zu kurz. So
wunderbar unsere Wissenschaft weiterführend die späteren Partien des
Buches sind, so rückschrittlich ist dieses subjektive Herumreden am Be-
ginne. In diesen ästhetischen Verzückungen geht Berenson so weit zu
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sagen, e r sei zu kostbar, um sich je mit Künstlern zweiter Ordnung, wie
den Garraccis, zu befassen. Da tut er sich selbst entschieden Unrecht.
Die Leute, die er in seinen Studien behandelt, stehen an künstlerischer
Bedeutung mit geringer Ausnahme hinter den Garraccis nicht etwa an
dritter Stelle, sondern wie der Spagna und der cremonesische Miniaturist
an dreiundfunfzigster. Berenson hat sie jedoch behandelt, weil er wie
jeder andere Forscher, der es mit seiner Wissenschaft ernst meint, dort
eingegriffen, wo er eine Lücke ausfüllen konnte, ganz unbekümmert, ol>
er nicht zu fein sei für solche Dinge. Wo es not tut^ nftht die Stopp«
nadel gut, sie setzt nur Rost an, wenn sie in den Wolken stochert.
Die Bestimmung der einzelnen Zeichnungen zu besprechen wäre ver-
früht, es wird noch Zeit genug dazu bleiben, denn Niemand wird mehr
von toskanischer Kunst handeln können, ohne sich mit dem monumentalen
Werke Berensons auseinanderzusetzen. Es steht da als ein Markstein In
der Geschichte der nenen Kunst und sein Autor an einer ersten Stelle
auf ihrem Arbeitsfelde.
Wien. Franz Wickhoff.
Adolph Goldsehmidt, Studien zur Geschichte der
sächsischen Skulptur in der Übergangszeit vom roma-
nischen zum gotischen Stil. 47 Seiten Text in 4** mit
3 Tafeln in Lichtdruck und 45 Textabbildungen. Berlin
1902. G. Groteschcr Verlag.
Im Gegensätze zur politischen Geschichte blieb die Geschichte der
Kunst im Mittelalter lange Zeit ein völlig steriles Gebiet, so dass man
fast geglaubt hätte, dies liege an der Materie. Während man schon längst
über die Geschichte der Kunst im 15. und 16. Jahrhundert einen ziem-
lich guten Bescheid wusste, blieb man bei der Erforschung der mittel-
alterlichen Kunst im ganzen und grossen unglaublich hmge bei einer un-
glaublich oberflächlichen Auffassung des geschichtlichen Sachverhaltes stehen.
AVie lange hat es trotz dem seit den Anfängen der Romantik stets wachsen-
den Interesse für die Kunst des mittelalterlichen Altertums gedauert, bis man
nur erkannt hatte, wo sich die allerwichtigste Wendung in der Geschichte
der mittelalterlichen ja der ganzen christlichen Kunst, die Entstehung des
gotischen Stiles vollzogen hat. Die Hauptschuld daran mag das Nachleben
der klassizistischen Kunstanschauung haben, die bis auf den heutigen Tag
nicht aus der kunstgeschichtlichen Literatur verschwunden ist und die wohl
einen gewissen Leitfaden durch die Geschichte der Quattrocento- und Cinque-
centokunst bot, an den sich bequem alle Untersuchungen bis zu der in-
halts- und zwecklosesten Dissertation angliedern konnten, die jedoch absolut
versagte, sobald man sich ihrer in der Kunst der vorangehenden Kunst-
perioden bedienen wollte. Entweder begnügte man sich damit, das ganze
Mittelalter als eine Vorstufe zu bezeichnen zu den Dingen, die später
folgten, man sprach von den erstarrten byzantischen Formeln u. s. w., oder
man suchte darin das, was dem philosophischen oder politischen Credo des
Autors entsprochen hat, wie etwa die Anfänge einer nationalen Kunst u. s. w.
Forscher, die sich der eigentlichen und einzigen wissenschaftlichen Aufgabe
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einer geschichtlichen Untersuchung bewusst gewesen sind, scheiterten an der
mangelhaften Organisation der Forschungsarbeit auf diesen Gebieten und vor
allem an der Unzulänglichkeit des Materials, welches sie heranziehen konnten.
Das änderte sich erst, als man die ästhetische Betrachtung der mittelalter-
lichen Kunst aufgegeben und als man begonnen hat nach dem Vorbilde der
übrigen geschichtlichen Wissenschaften dogmenlos jenen Problemen nach-
zugehen, die sich aus dem womöglich lückenlos gesammelten und
wissenschaftlich untersuchten Denkmäler- und Quellenmaterial ergeben
haben. In der Geschichte der mittelalterlichen Baukunst bedeutet die
grosse Publikation Bezolds und Dehios einen solchen . Wendepunkt, in der
Geschichte der mittelalterlichen Skulptur die Untersuchungen Vöges, Weeses,
Goldschmidts, in der Geschichte der mittelalterlichen Malerei die Arbeiten
Öchelhäu8ei*s, Vöges, Goldschmidts, Swarzenskis.
Als eine Musterleistung der wissenschaftlichen Behandlung von Themen
aus dem Gebiete der mittelalterlichen Kunst müssen die drei Abhand-
lungen Goldschmidts über die sächsische Skulptur in der Übergangszeit
vom romanischen zum gotischen Stil bezeichnet werden, die zuerst einzeln
in dem Jahrbuche der königl. preuss. Kunstsammlungen, später vereinigt
in dem vorliegenden Buche erschienen sind.
Auf Grundlage der ausgedehntesten Kenntnis aller wichtigen und für
dieije Fragen in Betracht kommenden Monumente annalysirt Goldschniidt
in den ersten zwei Abhandlungen die Denkmäler der sächsischen Plasiik
vom 12. Jahrhundert bis zum vierten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts und
gelangt zu dem Ergebnisse, dass man in dieser Periode drei aufeinander-
folgende Stile unterscheiden kann, »den ersten den grössten Teil des
1 2. Jahrhunderts einnehmenden, ohne feinere Modellirung der Formen, mit
meist nur eingravirten Faltenlinien, steif und schematisch in den Bewe-
gungen mit ausdrucklosen Köpfen, den zweiten, mit der Neigung zu
stark bewegter paralleler Fältelung in der Gewandung, tiefer ausgearbei-
teten und sich überschneidenden Formen, mit ausdruck vollen und schärfer
charakterisirten Köpfen in der Zeit von 1190 — 1210 ungeföhr, und den
dritten mit stärkster Bewegung, gewaltsamen, eckigeren Faltenmotiven
und künstlicher Zerknitterung. Die Zeit 1220 — 1230 scheint hierfür den
Höhepunkt zu geben*. Das Wichtigste vielleicht an der Untersuchung
G.s ist der Nachweis, woher die Anregung gekommen ist, durch welche
diese Stilwundlungen verursacht wurden. Der Fortschritt zu einer natür-
licheren Auffassung der Formen, welcher für den zweiten Stil charakte-
ristisch ist, gebt, wie Goldschmidt bis zur Evidenz nachgewiesen hat, auf
Anregungen durch Werke der byzantinischen Kleinkunst zurück, in welchen
man jene Motive und Lösungen fertig gefunden hat, die das Ziel des damals
überall bemerkbaren Strebens und Suchens der Skulptur (und auch der
Malerei) nach grösserer Lebendigkeit und Naturwahrheit gewesen sind. Eine
geschichtliche Wissenschaft, in der grosse mit ja oder nein zu bea,nt-
wortende allgemein gefasste »Fragen* im Vordergninde des Interesses stehen,
steckt noch in den Kinderschuhen. So verhält es sich mit der byzantini-
schen Frage, in der noch vor kurzem ein jeder Kunsthistoriker »ein
Glaubensbekenntnis * abzulegen hatte, wo es doch zweifellos sein muss,
dass es zumindesten ebensoviel, »byzantinische Fragen* gibt, als Stadien
in der Stilentwicklung der mittelalterlichen Kunst, wobei bei einem jeden
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eiDzelnen Falle das Verhältnis des abendländischen Kunstschaffens zu dem
östlichen Bepositorium der antiken Überlieferung neu untersucht werden
muss. Als ein methodisch einzig dastehendes Beispiel, wie eine solche
Untersuchung zu machen ist, kann aber die Abhandlung Goldschmidis be-
zeichnet werden. Die Wandlung zum dritten Stile, die sich ungeföhr zwi-
schen den Jahren 1210 und 1220 vollzogen hat, wurde durch den neuen
französischen monumental plastischen Stil veranlasst. In glänzender Weise
ist es G. gelungen, das erste Werk zu rekonstruiren, in dem der franzö-
sische Einfluss nach Sachsen gelangte und das uns auch erkennen lässt,
woher er gekommen ist. G. weist nach, dass die jetzt zerstreut und als
planlos benützten Versatzstücke im Chore des Domes von Magdeburg befind-
lichen Skulpturen die Teile eines einst geplanten Portales bilden, und dass
dieses Portal fast vollkommen ikonographisch, wie stilistisch mit dem west-
lichen Hauptportal von Notre Dame in Paris übereinstimmt. So werden
wir auf die unmittelbaren Wege geleitet, auf welchen die neue Kunst
nach Sachsen gelangte. Von dem französischen Einflüsse auf den nicht-
französischen Gebieten der gotischen Kunst konnten wir dasselbe wieder-
holen, was wir über den byzantinischen Einfiuss sagten, und auch hier schlägt
die Untersuchung G.s den einzig möglichen und richtigen Weg ein. Im
letzten Aufsatz weist G. nach, dass der ikonographische Inhalt der Frei-
berger goldenen Pforte, über dessen Deutung man sich viel den Kopf zer-
brochen hat, einfach dem Dekorationsprogramm entspricht, welches all-
gemein bei dem Skulpturenschmuck der französischen Marienkirchen durch-
geführt wurde, woraus wir wohl schliessen können, dass nebst literarischen
Anregungen auch eine Atelierüberlieferung bei der Wahl der Darstellungs-
stoffe für den Skulpturen schmuck der grossen Kathedralen bestimmend ein-
gewirkt hat. Welchen Gewinn dieser Nachweis bedeutet, wird jedem klar
sein, der sich mit den einschlägigen Fragen beschäftigte. Stilistisch be-
deutet die Freiberger Pforte die Fortsetzung der Entwicklung, die in den
ersten zwei Aufsätzen festgestellt wurde. Auch bei ihrem Urheber lassen
sich noch dieselben byzantinischen und französischen Einflüsse nachweisen,
die letzteren jedoch nur aus zweiter Hand, von dem Magdeburger Zentrum
ausgehend und beide in einer Weise verbunden, die das Werk bereits als
> durchaus deutsch* erscheinen lassen. So wird in den gehaltvollen Auf-
sätzen Gs. nicht nur in völlig exakter Weise alles festgestellt, was dem
engeren Stoße seiner Untersuchung abgewonnen werden konnte, sondern im
Spiegel dieser Monographie wird uns auch eine Entwicklung gezeigt, deren
Bedeutung über die Grenzen des behandelten Themas hinausgeht und aus
der wir in voller wissenschaftlicher Prägnanz die »geschichtlichen Wahr-
heiten höheren Ordnung* d. h. die entwicklungsgeschichtlichen Probleme
und Faktoren kennen lernen, die bei einer jeden Untersuchung dieser Art
in Betracht zu ziehen sind.
Wien. Ma? Dvoftlk^
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Kunstgeschichtliche Anzeigen.
Beiblatt der ,,Mittlieilii]igen des Instituts
for osterreiehisclie fieschiclitsforscliniig^^
Redigirt von Franz Wickhoff.
Jahrgang 1904. Nr. 2.
Inhalt: Zur Erforschang mittelalterlicher Elfenbeinskolptaren. Arbeiten von
Graeven, VOge, Haseloff (Adolph Goldschmidt). — Hans von
der Gabelentz, Mittelalterliche Plastik in Venedig (Georg Swar-
zenski). — Julius Lessing, Wandteppiche und Decken (Georg
Swarzenski). — Adolph Bayersdorfers Leben und Schriften (Franz
Wickhoflf). — Cornelius Gurlitt, Beiträge zur Bauwissenschaft
(Hermann Egger). — H. Röttinger, Hans Weiditz der Petrarcameister
(Friedrich Dömhöffer).
Zur Erforschung mittelalte'rUcher Elfenbeinskulp-
turen. Arbeiten von Graeven, Vöge, Haseloff.
Seit der grösseren zusammenfassenden Arbeit Emile Moliniers über
Elfenbeinskulpturen (E. Molinier, Histoire g^nörale des arts appliqu^s ä
rindustrie I. Les ivoires. Paris 1896. — Vgl. auch die Besprechung dieses
Buches Yon H. Graeven in den Göttingischen gelehrten Anzeigen 1897,
Nr. 5) ist man langsam durch kleinere Einzelpublikationen in der Ord-
nung und Bestimmung mittelalterlicher Elfenbeinskulpturen fortgeschritten.
Es ist dies ein Gebiet, welches vor allem in der vorgotischen Zeit eine
grosse Beachtung verdient, weil es durch sein reiches Material geeignet
ist, die Lücken einigermassen auszufüllen, die der Mfingel an Monumental-
werken in der Geschichte der Skulptur der früheren Jahrhunderte des
Mittelalters offen lässt. Die Elfenbeinskulpturen vermitteln die Kenntnis
des Stilgefühles und der plastischen Vorstellungen der Karolinger- und
Ottonenzeit, sie zeigen deutlich die Gegensätze von Orient und Abendland,
und da sie weder leicht dem Zahn der Zeit, noch ihrer eigenen Zer-
brechlichkeit, noch der Schmelzlust der Metallgierigen zum Opfer fallen,
so hat eine sehr grosse Zahl die Jahrhunderte überdauert und es gilt, an
ihnen ein Bild der Entwicklung und der verschiedenartigen Kunstströmungen
abzulesen.
Aber die meisten dieser Stücke schweben in der Luft, sie sind los-
gelöst von ihrer ursprünglichen Bestimmung als Buchdeckel oder Kasten-
schmuck, in den Vitrinen von Museen und Kunstsammlungen. Schon mit
ihren Büchern sind viele umhergezogen^ dann auf andere Handschriften ül)er-
gegangen, schliesslich, von ihnen getrennt, selbständig weitergewandert;
bestimmende Inschrifken sind fast nie vorhanden, und so bleibt nichts
übrig als ihr Stil, dem wir alles entnehmen sollen, während wir umge-
kehrt den Stil der Epochen gerade erst aus diesen Beliefs bestimmen wollen.
Da mit dem einzelnen Stück schwer etwas anzufangen ist, so gilt es
vor allem, grössere, stilistisch zusammenhängende Gruppen zusammenzu-
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finden, bei denen dann durch gleichartige Proyenienz gewisse Wahrschein-
lichkeitsgründe eintreten, oder wenn das Glüok will, aneh ein einzelnes
Stück darch genauere äussere Beziehungen eine ganze Gmppe festlegt. Zu
diesem Zwecke ist eine möglichst umfangreiche Publikation allen auch in
Privatsammlungen handlichen Materials eine wesentliche Vorbedingung.
In der richtigen Erkenntnis dieses Umstandes hat Hans Graeven es
schon seit einer Reihe von Jahren unternommen, Serien von Photographien
herauszugeben von solchen frühchristlichen und mittelalterlichen Elfenbein-
werken in öffentlichen und privaten Sammlungen, die noch nicht in Ein-
zelphotographien käuflich sind (Frühchristliche und mittelalterliche Elfen-
beinwerke in photographischer Nachbildung von Hans Graeven). Die erste
Serie enthält englische Sammlungen (Liverpool, Brit. Mus., South Eensing-
ton Mus., Oxford), die zweite italienische (Bologna, Brescia, Cividale^
Florenz, Mailand, Pesaro, Bom). Ein kleines beigefügtes Textbuch gibt
von den einzelnen Stücken die Masse und kurze Bemerkungen über den
dargestellten Gegenstand, die Provenienz und etwaige Literatur, also rein
sachliche, objektive Angaben, in der zweiten Serie ist dann noch die An-
sicht über Zeit und Ort der Entstehung hinzugefügt. In knappester und
handlichster Form bietet sich hier also ein reiches Studienmaterial; eine
Photographie ist bei diesen Untersuchungen, bei denen der Stil ausschlag-
gebend ist, ja unendlich wichtiger als eine ausführliche Beschreibung, und
das kleine anspruchslose Format erleichtert die Benützung.
Von anderen Publikationen, die der Darbietung des Materials ge-
widmet sind, muss vor allem das von den königlichen Museen zu Berlin
1902 herausgegebene Tafelwerk der Elfenbeinwerke (Beschreibung der
Bildwerke der christlichen Epochen. 2. Auflage. Die Elfenbein werke)
genannt werden. Es ist damit ein Unternehmen begonnen, welches in
grossen Einzelkatalogen den Besitz der plastischen Abteilung reprodu-
ziert und damit die Ausnützung für vergleichende Studien ausser-
ordentlich erleichtert. Gerade bei der an mittelalterlichen Elfenbeinskulp-
turen so sehr reichen und mannigfaltigen Berliner Sammlung ist diese
Veröffentlichung doppelt nützlich. Die von der Firma Albert Frisch in
Berlin ausgeführten Lichtdrucke haben einen angenehmen, dem Elfenbein
sich nähernden Farbenton, sind aber nicht durchweg so klar und scharf
ausgefallen, wie dies nach den sehr guten photographischen Aufnahmen zu
erwarten war. Das ganz kurz gehaltene Verzeichnis bildet nur einen Aus-
zug aus dem zwei Jahre vorher erschienenen Katalog der Elfenbeinwerke
des Museums von Wilhelm Vöge. Dieser geht über die Textbeigaben
Graevens in Inhalt und Ausdehnung hinaus. Im Anscbluss an einzelne
Stücke werden grössere Ghruppen zusammengestellt und auf ihre Verbindung
mit anderen Gruppen hingedeutet. Die festere Bestimmung und Ein-
gliederung vieler Stücke ist neu und mit grosser Kenntnis des Materials
getroffen.
Zu beanstanden ist in dem Katalog die Verschwendung, die mit der
Bezeichnung »Buchdeckel* für Elfenbeinplatten getrieben wird. Unter den
byzantinischen sind 14 so benannt. Abgesehen von Nr. 16, wo der Stifter
unter dem Crucifix ein Buch präsentirt, zu dem das Belief selbst offenbar
den Deckel geschmückt hat, möchte man von keiner Platte fest behaupten,
dass sie einen Buchdeckel bildete, und gerade jene eine Platte weicht sti-
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listioeh von dem übliclien byMAÜniaeheti Stil betrttoktUoh ab und steht
überhaupt als abaoTmee Srzeugnis für sich allein da. Sind die Btlie£i
audi si^äter im Abendland tarn Sehmuok ton Handschrift^ verwandt, ao
waren sie doch in ihrer ursprünglichen Fassung Bestandteile Ton Trip^
tyoheU) wie Nr. 11, 18, 21, 32 etc^ und bei denjenigen, die aus einem
derartigen Zusammenhang nicht genommen seheinen, ist die Zugehörigkeit
zu Kasten, Antep^dien oder sonstigem Altarschmuck (wie bei Nr. 9 und
lO) zunächst zu erwägen, während mit Elfenbeinreliefs tersehene byaan*
tinische Handschriftendeckel gar nicht bekannt sind. Die Torläufige Be-
zeichnung des Objektes wftre daher besser allgemeiner mit »Platte* ge»
geben, wie Molinier in seinem Katalog der LouTre-^Elfonbeine »plaque« (aller*
dings zuweilen auch unbereohtigt »plaque de reliure«) und Dalton in dem
der frühchristlichen Altertümer des Britischen Museums »panel* anwendet,
denn auch bei den abendländischen Beliefs tritt leicht eine Unrichtig-
keit auf, wenn es sich wie bei Nr* 39 ursprünglich nicht um einen Buch-
deckel, sondern um ein Sohreibdiptyohon handelt, das später terschnitten
wurde.
Die jüngste derartige Elfenbeinpublikation in Katalogform ist die der
vatikanischen Bibliothek (Collezioni Artistiche etc. dei PalasKi Pontifici.
Vol. I. Gli avori della bibliotheoa Yaticana von Bod. Kanzler. Born 190^).
Für die Antike ist diese Sammlung wohl noch ergiebiger als für das
Mittelalter. Aber auch für das letsstere bietet sie ausser der bekannten
prächtigen, grossen Lorscher Platte einige Stücke aus der Zeit künstlerl'-
sehen Tiefstandes in Italien, die wegen ihrer Seltenheit wenigstens hiato»
risch von Bedeutung sind, wie das bisher erst durch Yenturi im 2. Band
seiner Storia deU'Arte Italiana) photographisch abgebildete Diptychon von
Eambona und die nur durch eine alte Simelli^BOhe Photographie reprodu«-
zierte Maiestas Domini mit Cherubim und Seraphim, die den Bestandteil
eines grossen Buchdeckels bildete, dessen zugehörige Stücke in andern
Museen verstreut sind. Von derartigen^ die Werke einordnenden Angaben
bringt der Text allerdings gar nichts, sondern er gibt nur die notdürftige
sten Angaben über Gegenstand, Zeit und Grössenmasse, die jedoch auch
teilweise noch einer Korrektur bedürfen, so stellt die Platte Nr. 9 Taf. VI
2, nicht die Transfiguration dar, sondern die Szene, wie Christus den Frauen
am Grabe erscheint, allerdings in der selteneren Form, dass sie zu zweien
an seiner Seite knien, femer gehören Taf. III 3, und YIl, dem 11. bis
12. und nicht dem 6. bis 7. Jahrhundert an, und bei dem byz. Tript.
Taf. YII — YIII, sind Breiten- und Höhenmasse vertauscht. Unter allen
Umständen ist es sehr dimkenswert, dass die schwer zugänglichen Stücke
auf diese Weise dem Studium unterbreitet werden. Die Tafeln sind in
einem ähnlichen Ton gedruckt, wie die der Berliner Publikation, aber
beller, und wirken daher etwas schwächlich und flau.
Neben solche Material- und Katalogpublikationen treten die Einzel-
untersachungen. Auch auf diesem Gebiet hat Graeven in den letzten
Jahren eine ganze Beihe eingehender und ausgezeichneter Arbeiten ver-
öffentlicht, die sich hauptsächlich auf byzantinische und orientalische Elfen-
beinarbeiten erstrecken und besonders auch die gegenständliche Erklärung
vieler Beliefs wesentlich gefördert haben. Vor allem sind es die byzan-
tinischen Kästen, denen er seine Aufknerhsamkeit gewidmet hat.
4*
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(Antike Vorlagen byz^ntiniscker Elfenbeinreliefis im . Jahrb, der köüigl.
preoss. Eunstsamml. Bd. XYIIf, 1897. — Ein Beliqnienkäötch^n aus Pirano
im. Jahrb. d. konsthist. Samml. d. Allerh. Kaiserhauses, Bd. XX, 1899. —
Adai^o ed Eva soi co&netti. d^avorio bizantini im L'Arte, Bd. II, 1899.
— Typen der Wiener Genesis auf bjrzantinischen Elfenbeireliefö im Jahrb.
der kunsthist. Samitil. d. Allerh. Kaiserhauses, Bd. XXI, 1900. — Mittel-
alterliche Nachbildungen des Lysippischen Herakleskolosses in Bonner Jahr-
bücher, Heft 108|9, S, 252.)
Sie sind uns in. ziemlich grosser Zahl vollständig oder in Fragmenten
erhalten und das Interesse, das an ihnen haftet,- geht weit über das kunst-
gewerbliche hinaus. Was dieses Interesse ausmacht, hat Graeven in muster-
hafter Weise durch Einzeluntersuchungen klarzulegen verstanden, wobei
ihm seine KennWs der antiken Kunst sehr glücklich zu statten kam.
Zunächst konzentrirt sich bei seinen Vergleichungen die Wahrschein-
lichkeit zur Gewissheit, dass diese Kästen byzantinisch sind, nicht vene-
zianisch, wie analoge Erscheinungen in Venedig Robert v. Schneider ver-
muten Hessen (Serta Harteliana, Wien 1896, pag. 279 ff.), und dass sie
dem 9. und den folgenden Jahrhunderten angehören und nicht dem 4.,
dem hauptsächlich Yenturi sie zuweisen wollte. Er sucht femer die an-
tiken Originaldarstellungen auf, die man kopierte, die Szenen des Iphigenie-
Opfers, des Bellörophon, die Heraklestaten, Centauren, Eroten, Bacchantin-
nen, und bei der exakten Zergliederung dieser Gegenstände enthüllt sich
4er Prozess, in dem man die alten Vorbilder absorbierte. Ohne jedes Ver-
ständnis der benutzten Quellen mischt, kombinirt und variirt man die ein-
zelnen Gestalten und Gruppen, die verschiedensten antiken Objekte werden
zu scheinbar zusammenhängenden Szenen vereinigt. Es ist nur die Freude
an bewegter Lebensäusserung, die ihre Nahrung in der alten Kunst findet.
Und mit dem Profanen mischt sich das Religiös-christliche. Man
schöpft aus den frühchristlichen Miniaturhandschriften. Graeven hat dies
besonders an Szenen aus der Geschichte Josefs und Josuas nachgewiesen.
Diese Entnahmen wirken in der Werkstatt dann wieder auf die Modifi-
zirung antiker Stoffe. Profane und religiöse Darstellungen repräsentiren
einen gemeinsamen Stil, der unter dem starken Einfiuss der antiken Kunst
steht, und bilden in ihrer Gesamtheit eine bewegte, malerische und retro-
spektive Bichtung in der byzantinischen Kunst, die der mehr schematischen,
hierarchischen, die sich ebenfalls in Skulpturen des 1 0. Jahrhunderts zeigt,
gegenübersteht und erat allmälig diese aufnimmt.
Zugleich führt aber die Vergleichung mit den wenigen erhaltenen
altchristlichen Codices, wie der Wiener Genesis und der Josuarolle zu dem
Scbluss, dass diese letzteren feste Bilderredaktionen repräsentiren. Das
Gesunde der Graeven'schen Arbeiten liegt darin, dass sie aus der exakten
Untersuchung des Einzelfalles sich entwickeln.
Eingeschaltet muss hier werden, dass eine der von Gr. behandelten
religiösen Platten des retrospektiven Stiles im Brit Museum kürzlich durch
E. V. Dobschütz die, wie mir scheint, richtigere Deutung der Totenerweckung
durch den Propheten Ezechiel erhalten hat (Bepertorium f. Kunstwissen-
schaft XXVI, 1903, S. 382).
Neben den byzantinischen Kästen sind es die mit Elfenbeinplatten
geschmückten Tbronsessel oder Bischofsstühle gewesen, die eine Anziehung
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auf Graeven ausgeübt haben. Bekennt, ist ja nur die Katfaedra von Ba-
venna (abgesehen yon St. Peters Stuhl), Gr. aber Ifisst noch mehrere an-
dere hinter den Kulissen sich bemerkbar machen. Zunächst eine Eathedra
des hl. Markus, die sich üiiher, mit Elfenbeinplatten bekleidet, in Grado
befunden hat (Römische Quartalschrift, Bd.XIU, 1899, S. 109 ff.). Zwei-
felloss ist die von Gr. zuerst klargelegte Deutung von fünf in Mailand be-
findlichen Tafeln als Markuslegende, sicher auch die stilistische Zugehörig-
keit anderer herangezogener Tafeln, endlich ist auch Format und Band-
gestaltung den Platten des Stuhles yon Bayenna ähnlich, es bleibt aber
bei der Wahrscheinlichkeit, denn es fehlt die sichernde Knöpfcüig zwischen
Mailand und Grado. Als Quelle dieser Beliefs aber wird mit Beeht Ägypten
bestimmt. Wichtig ist diese Gruppe zur Beurteilung der offenbar jüngeren
Antependiumsplatten von Salemo. Sollten auch diese vielleicht ur^rünglich
zur Verkleidung eines Stuhles gedient haben?
Und weiter vermutet Graeven einen Stuhl in der Art des raVennati-
sehen, der einst in St. Maximin bei Trier gestanden haben mag (Bonner
Jahrbücher, Heft 106). Nur eine einzige Platte zeugt von verschwundener
Pracht, auch diese schon zerbrochen und unvollständig, wurde von Gr. als
Fragment der Begegnungsszene von Abraham und Melchisedech erkannt.
Als demselben Stil der ravenna;tischen Eathedra verwandt stellt Gr. noch
eine Beihe von Diptychen zusammen, die aus der Trierer Gegend stammen
und die iur die Existenz eines vorbildlichen Stuhls eintreten müssen. Diese
Diptychen sind nun zwar sehr roh, aber trotzdem scheinen sie mir keine
einheimische nachahmende Arbeit, sondern derselben ' orientalischen Quelle
entstammend, wie das Abrahamrelief. Und könnte dies nicht von ei|iem
Kasten stammen? Warum für ein Belief gleich ein ganzer Stuhl? Kom-
men alle diese Stücke aus Ägypten? Die Verwandtschaft mit einer Menas-
pysis spräche dafür, andrerseits hat Strzygowski die nahestehenden raven-
natischen Beliefs nach Antiochia versetzen wollen.
Von der gegenständlichen Betrachtung geht Graeven auch bei der
Behandlung der Lorseber Elfenbeinplatte im Kensington-Museum aus (By-
zantinische Zeitschrift, Bd. 1900), die er mit Becht als abendländische
Kopie eines Originals aus altbyzantinischer Zeit ansieht; dass diese Kopie
aber erst am Ende des 10. Jahrhunderts gefertigt sein soll, scheint mir
durch die herangezogene Chroniknotiz nicht sicher bewiesen. Auch über
die Gestalten auf dem unteren Streifen der grossen Steiligen Beiterplatte,
die aus der Barberinisammlung in den Louvre gekommen, gibt Graeven
interessante Aufklärung, indem er durch klaren Beweis sie als Inder hin-
stellt (Jahrb. d. kaiserl. deutschen Archäolog. Inst. Bd. XV, 1900, S. 195).
Strzygowski, der dasselbe Belief kürzlich behandelt hat (Hellenistische und
koptische Kunst in Alexandria, 1902, S. 28) und es als Darstellung »Kon-
stantins als Glaubenshelden« bezeichnet) hätte sich dort eigentlich mit
dieser Deutung, die er gar nicht erwähnt, abfinden müssen.
Strzygowskis Zuweisung der Beliefs der Aachener Kanzel nach Ägypten
wird in diesen Blättern noch besprochen werden, ebenso wie sein »Klein-
asien ein Neuland der Kunstgeschichte*, wo er ebenfalls S. 198 auf die
Elfenbeinplastik zu sprechen kommt. Doch muss hier bei Berücksichtigung
einer Abhandlung Arthur Haselofis im Jahrbuch der kgl. preuss. Kunst-
sammlungen, 1903, Bd. XXIV S. 47 wenigstens die Abweisung von Seiten
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— 40 —
SliTjgowskii honuigeiogw werden. ICaa kann sieh meht dem Eindmcke
entelehen, daas die Vorliebe flbr den Orient ibn ungerecht macht gegwi
Born, denn er stOeat das nm Hasekvff gewonn«ie Beanltat ohne Äossenu^
trift^fer Gründe um.
Haseloff setit ein Tom Berliner Mnsenm erworbenea Belief in Besnek-
nng in römischen Profandiptychea und nu einer Chupipe altchristliehor
Belieft, deren Hanptvertreter die grossen 5teiligen Platten des Maüänder
Domschataes sind. Die StUvergleidiang aeheint mir ▼oUstftndig gelnngen.
Stnygowski ignorirt nnn gänzUch die gevadeaa schlagende stUbtitohe Über^
einstixnmnng des grossen Mailinder IKptTchcaiB» das er für Eleinasien retten
will, mit den rtoiischen Diptyohe« des Basilins (480) und des Boethins
(487) und vergleicht statt desaen* den Tlinfer des Berliner Elfanbeins und
eine Figw des Ueinaaiatisdien Petmareliefs, die auch gar niehts gemeinsam
zu haben scheinen, als dass beide sich vorbeugen, denn anch die Art der
Stellang ist an sich eine ganz Tevachiedene» Nor dann kann man die
sogen. Mailänder Gruppe als kleinasiatisch hinstellen, wenn man auch die
römischen Pro&ndiptjdMn durch Orientalen gearbeitet sein Iftsst.
Man sieht, dass die Foraohung der letzten Jahre sieh hauptsachlich
auf die aHfdrri^ohen, bjzantinieehen und orientalischen Elfenbeine kon*
aentrirt hat. Über die abendllAdisohen Werice von der Karolingerieit an
ist wenig speiiell anf die Elfenbeinskulptur bsEügUches gearbeitet TOge
hat, abgesehen non den Bemerkungen im Berliner Katalog einen »deutschen
Sohnitaer des 10. Jahrhunderts < behandelt (Jahrb, d. kgL preusa. Eunat*
samml. Bd. XX, 1899 & 117). Es tritt hier der interessante Fall ein« dasa
nan eine Indiyidualität aus mehreren Stücken herauskennen kann, einen Na*
turalisten ganz ausgesprochener Bichtung, und Yöge ersteht es meistei^aft,
den Charakter an schildeni. Auch ist es günstig, dasa ein Stück der Beihe
sieh noch an ursprünglicher Stelle, auf dem für Otto 11. gearbeiteten BuclEk^
deckel eines Echternacher Evangeliars befindet und dadurch seitlich und
örtlich bestimmt werden kann. Im Gänsen ist bei der Elfenbeuiforechung
dieser Zusammenhang Ton Deokel und Handachrift selbst noch nicht ge*
nügend ausgenütat worden. Ist die Deokelplatte auch oft ursfirünglidi
nieht aar Haadsehrifl gehörig, so kommt es doch daneben auch vor,
dass beide zugleieh und an gleicher Stelle gefertigt sind. Daraufhin
müsston die noch als Buchdeckel dienenden Elfenbeine alle eratmal unter-
sucht werdsn, es ist nur nicht immer leieht, die Veig leichnngspunkte zwi-
schen Miniatur und Belief au finden. Bei den Handschriften der Adagruppe
hat auerst Yöge auf eine glei^artige Elfenbeingmppe hingewiesen, auch
bei den Beimser Handschrift^i dee 9. Jahrhunderts ist der Zusammenhang
mit bestimmten Beliefs schon länger aufgedeckt (Swarsenski i. Jahrb^ d.
kgL preiws. Kunstsamml. Bd. IXIII 8. 8l). So kommt auch in die
Elfenbeinakulpturen des 9. bis ll, Jahrhunderts allmählich mehr und mehr
Ordnung, bis sur endgültigen Aufteilung aber ist noch ein weiter Weg.
Adolph Goldachmidt.
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Hans von der Qabelentz, Mittelalterliche Plastik in
Venedig. VI und 274 Seiten. Mit 13 ganzseitigen Abbildungen und
30 Textillustrationen in Autotypie. Leipzig. K. W. Hierseraann 1903.
Es gibt Bücher, die man bewundert, weil in ihnen ein trockener, öder
Stoff durch eine geistreiche DarsteUung Leben und Interesse gewonnen hat;
das neue Buch G.*s erregt ein Staunen, weil es vielleicht kein zweites kunst-
geschichtliches Buch gibt, in dem ein merkwürdiges, vielgestaltiges, be-
ziehungsreiches Material in so absichtlich „trockener*' Weise bearbeitet wurde,
in dem so konsequent, wie hier, allem reizvollen, leicht ansprechenden,
der eigentlichen Darstellung aus dem Wege gegangen ist. Und zwar ganz
bewusst, in entschieden methodischer Absicht. Es macht nun gewiss dem
(reschmack und dem wissenschaftlichen Ernste des Verfd. alle Ehre, dass
er dem Leser die breitgetretenen Affrescowahrheiten und — Dummheiten
erspart, die unter dem Deckmantel höherer Gesichtspunkte so oft einen
Mangel an Sachkenntnis verbergen, dass man verschont bleibt von aller
Stimmungsmaeherei — das will bei einem kunstgeschichtlichen
Buche, in dem S. Marco im Mittelpunkt steht, schon was heissen I — über-
haupt, dass das Buch sich durchaus an ein Publikum wendet, dem es an
ernster, sachlieher Vertiefung gelegen ist Das sollte zunächst zum Lobe
des Buches gesagt sein. Und doch, — man braucht kein Buskinschwärmer
zu sein und wird doch das Buch nur unbefriedigt lesen. Dies ist zu
bedauern ; denn Verf. zeigt sich durchgängig im Besitz einer hervorragenden
Denkmälerkenntnis und einer guten Schulung des Auges, und dies zeichnet
das Buch vor den bisherigen Arbeiten über italienische Plastik des früheren
Mittelalters aus. Der Fehler liegt in der unglücklichen Anlage: die Dis-
position des ganzen ist so getroffen, dass eine höhere Systematik in der
Darstellung gar nicht zu erreichen war. Das Deskriptive und Ikonographische
überwiegt und zu einer Darstellung der feineren stilistischen Entwicklungs-
stufen und Zusammenhänge ist nur selten ein Anlauf genommen. So gleicht
schliesslich das Ganze mehr einem Kataloge, als einer geschichtlichen Dar-
stellung.
Das erste, umfangreichste Kapitel ist den Ciboriumssäulen von S. Marco
gewidmet Vor allem durch die sehr umsichtige und eingehende ikono-
graphische Vergleichung der einzelnen Szenm gelangt Verf. zu dem Besultat,
dass diese Arbeiten der altchristlichen Kunst des Orients zuzuweisen sind,
»wohl dem 5., spätestens dem beginnenden 6. Jahrhundertc. Die Gründe,
die hierfür vorgebracht sind, können nach unserer jetzigen Denkmäler-
kenntnis als überzeugend angesehen werden, und keine der abweichenden,
älteren Ansichten ist in ähnlicher Weise zu stützen Ganz sicher auch,
dass die Bestimmung des vorderen Säulenpaars (wenigstens annähernd)
für die hinteren Säulen gilt, die früher gerne als venezianische Ar-
beiten des eigentlichen Mittelidters angesehen wurden. »Den weiten Ab-
stand, der in künstlerischer Hinsicht zwischen beiden Säulenpaaren bestehtc
§etzt Verf. mit Beeht »mehr auf Kosten des Künstlers, als des Zeitunter-
schiedes €. Eine genauere stilistische Analyse wäre hier freilich erwünscht;
denn man findet fibr das stilistische nur eine allgemeine Charakteristik,
aber keine Vergleichung mit bestimmten Denkmälern, wie sie Verf. für
das Ikonographische bietet. Man hätte dies um so eher erwartet, da in Ve-
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— 4i —
nedig selbst sioh verwandte Stücke finden: die Reliefs am Architrav des
linken Westportals. Diese sind nicht nur, wie es auch dem Verf. scheint,
Arbeiten »einer den Tabemakelsäulen verwandten Bichtong*, sondern ge-
hören ganz entschieden demselben Atelier an und bildeten ursprünglich
wohl ein zusammengehöriges Ganzes. Es ist wunderlich, dass diese Skulp-
turen nur anmerkungsweise erwähnt werden, während den Säulen ein
ganzes Kapitel gewidmet ist. Methodisch wäre es doch das Gegebene ge-
wesen, nach Feststellung der altchristlich •orientalischen Entstehung der
Tabemakelsäulen, in diesem Kapitel alles das zusammenzustellen, was der
venezianische Denkmälerbestand hierfür bietet. Aber den wichtigsten Fnnd
hierfür bringt Verf. erst in einem späteren Kapitel, wo inmitten byzan-
tinischer und byzantinisirender Arbeiten des hohen Mittelalters zur grössten
Überraschung des Lesers jenes merkwürdige, singulare Belief mit der Geburt
Christi besprochen wird, das sich in S . Giovanni Elemosinario befindet und
dessen Analogien mit dem Stil der Wiener Genesis betont werden. — Für
die ikonographische Untersuchung der Tabemakelsäulen hätte bei einigen
Szenen das in Sinope entdeckte Evangelienfragment der Biblioth^ue Na-
tionale herangezogen werden können, — ein Hinweis auf die Bichtigkeit der
oben angegebenen Bestimmung in lokaler und zeitlicher Beziehung. Es
scheint mir wahrscheinlich, dass eine der berühmtesten Arbeiten altchrist-
licher Kleinplastik den Tabemakelsäulen stil verwandt ist: die Elfenbein-
pyzis mit dem lehrenden Christus, den Aposteln und dem Opfer Abrahams
in Berlin.
In das dunkelst« Kapitel der italienischen Kunstgeschichte führt der
folgende Abschnitt, der der omamentalen Plastik der zweiten Hälfte des
ersten Jahrtausends gewidmet ist Da werden zunächst einige Beliefplatten
zusammengestellt, für die die Flachheit des Beliefs, eine sehr bescheidene
Ornamentik und die sehr durchsichtige, motivenarme Symbolik (Kreuz,
Monogramm, Leuchter etc.) charakteristisch ist. Auf die verwandten Ar-
beiten, die sich in Italien auf Bom und Bavenna beschränken, wird hin-
gewiesen, auf Grund der Form von Monogramm und Kreuz das 6. Jahr-
hundert als Entstehungszeit wahrscheinlich gemacht und als Enstehungs-
ort das weitere Bereich der frühbyzantinischen Kunst nachgewiesen. Denn,
obwohl der italische Boden so viel besser durchforscht ist, als der byzan-
tinische, finden sich doch schon jetzt weit zahlreichere Analogien und
Parallelen für dißsen Stil in der Kunst des Ostens. So können den heran-
gezogenen Beispielen aus Konstantinopel, Saloniki etc. jetzt, nach dem Er-
scheinen von 0. WulfiTs sorg^ltiger Arbeit über Nicaea, noch Arbeiten in
der Koimesiskirche daselbst hinzugefügt werden. Von grösserem, proble-
matischen Interesse sind die Arbeiten, die als Zeugen des i. W. im 8. Jahr-
hundert sich vollziehenden Umschwunges in der italienischen Ornamentik
zahlreich in Venedig vorkommen. Es sind die bekannten Arbeiten, in
denen eine naivere Betrachtung Erzeugnisse einer germanisch-langobardi-
schen Kunst sah — charakterisirt durch das Zurücktreten des Symbolischen
wie des Erzählend - Stofflichen, durch das Ausscheiden pflanzlicher Motive,
durch die Vorliebe für Tiere u. s. w. Es sind die Arbeiten des Stils, in dem
die Umbildung der antiken Ornamentik zum Flächenstil bis in die letzten
Konsequenzen vollzogen ist, — schon äusserlich meist erkennbar durch das
Flechtwerk, dessen Ausbildung aber weniger eine Ursache, als eine Kon-
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- 4ä —
sequeBZ dieses Stils ist. Mit Entschiedenheit wendet sich Verf. gegen die
Theorie der >Barbarenkanst* nnd legt das Hauptgewicht auf den organi-
schen, entwickltmgsgeschichtlichen Zusammenhang, in dem eigentlich alle
Motive dieses Dekorationsstiles mit der späten Antike stehen. Dagegen
wird ein weitgehender Einfluss der frühbyzantiüischen Kunst auf die Ent-
wicklung dieses Stiles angenommen und zugleich die Möglichkeit zugegeben,
dass »die Vermischung des germanischen mit dem romanischen Yolksele-
ment^, mit der diesem ganzen Prozess zu Grunde liegenden Geschmacks-
verftnderung zusammenhängen mag. Letzteres wird sich nie beweisen
lassen, und da wir (unabhängig von Italien oder gar dem Norden) die
gleiche Entwicklung auch in den Eunstprovinzen finden, wo niemals eine
derartige Vermischung stattfand, liegt kaum eine Veranlassung vor, hierauf
Gewicht zu legen. Was den Einfluss der frühbjzantinischen Kunst auf
diesen Stil betrifft, so ist für viele Motive dieser Einfluss als bewiesen
anzusehen. Doch wäre es erwünscht gewesen, das zusammenzufassen, was
nun als spezifisch italienisch anzusehen ist. Im einzelnen ist das Kapitel
wertvoll durch die sorgfältige, von Skizzen begleitete, katalogartige Zu-
sammenstellung und Ordnung der Motive und das grosse Vergleichs-
material, das herangezogen ist. Besonders die dalmatischen und istrischen
Denkmäler haben hier eine grosse Ausbeute geliefert, und interessante
Zusammenhänge dieses >adriatischen^ Kreises mit dem römischen Gebiete
kommen dabei zur Sprache. Beiläufig sei bemerkt, dass auch in dem
einzigen Landesteil Italiens, in dem bisher die läpuren dieses Stiles fehlten,
in Toskana (Florenz» Pisa, Lucca), derartige noch unbeachtete Denkmäler
nachweisbar sind, die für manche Motive heranzuziehen wären. Es hängt
mit der so gar nicht auf das organische bedachten Darstellungsweise zu-
sammen, dass in diesem Kapitel kaum ein Wor£ über die Dekoration der
Kapitelle gesagt ist, die — durch die Möglichkeit ihrer Verknüpfung mit
den Baunotizen — eigentlich bei allen derartigen Untersuchungen den
besten Ausgangspunkt bieten.
Wenig erfreulich ist das folgende Kapitel, das in Fortsetzung des
vorigen die dekorative Plastik Venedigs von ca. 1000 bis zum Beginn der
Gotik schildert. Das charakteristische der omamentalen Entwicklung in
dieser Zeit äussert sich in dem Aufgeben der Flechtmotive, der reicheren
Verwendung und mehr naturalistischen Gestaltung der Pflanzenformen,
des Palmettenbandes und der Ranken. Das wichtige dieses Prozesses liegt
— so scheint es mir — darin, dass hier bereits in der Auswahl, resp.
Ausscheidung der Motive, sodann in ihrer Umstilisirung und technischen
Behandlung (Bohrer) sich ein neues Gefühl für die Plastizität der Formen
äussert, dass sich auch im Ornament in dieser entscheidenden Epoche der
Umschwung zu einem monumental-plastischen Stile ausspricht, dem gegen-
über der vorhergehende Zeitabschnitt allerdings nur als letzte Konsequenz
der spätantiken Entwicklung erscheint. Das Kapitel leidet an der katalog-
artigen Gebundenheit, obgleich auch hier manche Fragen allgemeiner Art
zur Sprache kommen und die Solidität der Arbeit und die Denkmäler-
kenntnis eine Anerkennung fordern. So die Einführung des Domes von
Jesolo als eines unbeachteten, hochwichtigen Denkmals, die Zurückweisung
der Ansicht Cattaneos, der die Neuerungen dieser Epoche auf omamentalem
Gebiet mit der Tätigkeit eines Magister Mazulo in Verbindung bringt,
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— 44 —
dessen Name uns — natürlich nnr zufHUig — in einer Insohrift an der
Badia Ton Pompoea erhalten ist, (Gewiss ist dieser Bau mit aeiaer de-
korativen Plastik nur ein Ableger venezianischer Sonst, aber was Cattaneo
hierbei vorschwebte, die Beziehang der vmiezianischen Knnst dieser Epoche
zur Lombardei hätte einer eingehenden, vergleichenden Untersuchung be-
durft Es hatte gesagt werden müssen, wie* die »Neneningen* dieser Epoche,
die — aach! — in Venedig zu Tage treten, zusammenhängen mit der
Entwicklung, die die Plastik in ganz Oberitalien, besonders in der Lom-
bardei und Toskana einschlägt, welche Boile hierbei ein Zurückgreifen aof
die Antike gespielt hat, was denn nun als spezifisch veneziamsch- anzu-
sehen ist, was als byzantinisch, was als beeinflusst von der lombardischea
Schule.
Die methodischen Mängel dieses Kapitels machen sich nooh stärker
geltend bei dem Folgenden, in dem nun zur figürlichen Plastik üb^-
gegangen wird, und zwar zunächst zu den byzantinisch^i und unmittelbar
byzantinisirenden Arbeiten. Es ist schon oben gesagt worden, dass gerade
hier die katalogartige Anordnung zu einer Zusammenstellung der ver-
schiedenartigsten Kunstwerke unter rein ikonographischen Gesichtspunkten
geführt hat, wobei das stilistische Urteil sich regelmässig auf die nicht
näher begründete Angabe der Meinung des Verfs beschränkt. Diese
Meinung des Yerf s (über die Datirung und die Frage, ob byzantinische
Originalarbeit oder venezianische Tradition) erweist sich im Einzelnen md8t
als zutrefifend und verständig. Aber gerade hier hätte unbedingt die Be-
gründung in der Form einer sorgfältigen, genauen Analyse der stilistischen
Motive gegeben werden müssen, und dieser stilistischen Analyse hätte der
Baum gebührt, der den ikonographischen und deskriptiven Angaben zuer-
teilt ist. Dieser Mangel beeinträchtigt nun auch den Wert der folgenden
Untersuchungen. Denn gerade eine stilische Detailuntersuchung hätte es
gezeigt, wie eng manche der bisher betrachteten (byzantinischen und) hy-
zantinisirenden Arbeiten zusammenhängen mit den Arbeiten, die in dea
Kapiteln des folgenden Teils als »ganz verschieden* von jenen und als
Zeugnisse anderer festländisch - italienischer Einflüsse behandelt werden.
Das Kapitel nun, in dem diese, unter dem Einfluss der lombardischeD
Plastik stehenden Arbeiten in Venedig zusammengestellt werden, ist wohl
das Interessanteste des ganzen Buches. Und doch bleibt auch hier vieles
unerledigt. Vor allem hätten eben die zahlreichen, feinen stilistische
Zusammenhänge gezeigt werden müssen, die die hier besprochenen Arbeiten
mit den in dem früheren Kapitel zusammengefassten Arbeiten des »byzan-
tinischen« Stils verbinden. Denn so schroff, wie es nach G.s Darstellung
scheint, ist der Gegensatz zwischen beiden Gruppen keineswegs und manches
der der lombardischen Gruppe eingereihten Werke steht m. E. den >by-
zantinisirenden* Arbeiten näher als jenen. Man vgl z. B. die Figuren im
Tympanon des Hauptportals (Josefs Traum) mit den Engeln des Pulpito.
Die Herausarbeitung derartiger Werkstattseigentümlichkeiten und Tradi-
tionen, wie sie sich im Gewandstil, der Haarbehandlung, der Typenbildong
trotz Byzanz und trotz Oberitalien eben als venezianisch erweisen, wftr^
die wichtigste Aufgabe des Buches gewesen. Man sieht, dass auch für
Venedig der Satz gilt, den man wohl für die ganze abendländische Plastik
dieser Zeit aufstellen kann, dass stärker als die ursprüngliche Schulung
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der lokale Betrieb sich geltend macht. Geradeso, wie die oomaaken Bild-
baner in Toskana keineswegs, wie man sagt, den oberitalisohen Stil nach
Toskana yerpflanzen, sondern eine spezifisch toskanische Kunst hervor-
bringen, so entsteht auch in Venedig ein selbständiger StiL Und es ist
merkwürdig: dem reichsten Werk dieser venerianischen Plastik, den Portal-
skulptnren von 8. Uaroo ist zwar ein ganzes E^apitel gewidmet, aber eine
stilistische Analyse wird überhaupt nicht gegeben! Nur der allge-
meine Hinweis auf die »Anregungen, die Ton der oberitalischen Kunst,
im Besonderen von Parma, ausgingen und in, Venedig dem überwiegenden
byzantinischen Einfluss erfolgreich entgegentreten« ! Aber hier kommt doch
alles auf den Grad der >Anregfungen< an, und dann sind doch deutlich
Terschiedene Hände zu unterscheiden und manche gehören ersichtlieh gar
nicht der lombardischen, sondern der byzantinisirenden Gruppe an! Nach
einer Aufspürung der freilich Terschlungenen Fäden, die zwischen den
beiden Einflusaphären, unter denen man hier arbeitet, einherlaufen, wäre
es auch möglich gewesen, die Datirungsfrage, die für die Portalskulpturen
überhaupt nicht berührt wird, schärfer ins Auge zu fassen. — Es wäre
die Frage, ob nicht von Trau aus sich Beziehungen zu dem südadriatischen
Kreise, z, B. Barletta, feststellen lasaen? Mit dem schönen, bisher unbe-
kannten Belief des thronenden Christus in Treviso scheinen mir die (viel ge-
ringeren) Apostelstatuetten des »Pontile« von 8. Zeno in Verona zusammen-
zuhängen. — Die Stärke auch dieser Kapitel liegt im Ikonographischen; von
allgemeinerem Interesse sind die Übersicht über die Portaltypen der ita-
lienischen Kunst und zahlreiche Bemerkungen zu dem etwa gleichzeitig
von Vöge «chärfer präzisirten Thema der französischen Einflüsse auf die
lombardische Plastik.
Für die letzten beiden Kapitel, die der venezianischen Gotik gewidmet
sind, boten ältere Untersuchungen, vor allem die Paojettl's und Ludwig's,
üne Vorarbeit, in der die entscheidenden Dinge schon gesagt waren. Der
Wert der neuen Arbeit liegt auch hier in der Hinzufügung und Einord-
nung zahlreicher unbeachteter Denkmäler besonders für die Geschichte des
Grabmals im weiteren venezianischen Gebiete. Im übrigen zeigt auch dieser
Schlussabschnitt die charakteristischen Vorzüge und Mängel, die dem ganzen
Buche eigentümlich sind.
G. Swarzenski.
Wandteppiche und Decken des Mittelalters in
Deutschland. Herausgegeben ton Julius Lessing. Liefe-
rung 1—3. Berlin, E. Wasmuth. 1900 ff.
Neben den darstellenden wissenschaftlichen Untersuchungen sind für
die Kunstgeschichte die gross angelegten Denkmalspublikationen unent-
behrlich. Während aber gerade die älteren Generationen unserer Wissen-
schaft in derartigen Arbeiten die mittelalterliehe Kunst bevorzugten, kamen
die neueren Unternehmungen dieser Art &8t ausschliesslich der Kunst der
Benaissanee und der Niederländer zu Gute. In der neuen Publikation
Leasings ist nun mit groasem Glück einer der wichtigsten Denkmalskreise
des Mittelalters aufgegriffen worden. Denn diese »Wandteppiche und Decken*
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— 46 ~
sind nicht nur von der grössten Bedeutung für. die engere Geschichte des
Eunsthandwerks, sondern in gleicher Weise för die Öeschichte der Malerei
und, wenn man das Hauptgewicht auf den Inhalt der Darstellungen legt,
ftür die ganze Kunst- und Kulturgeschichte des Mittelalters. Dabei ist
dieses vielseitige Materialvon der neueren Forschung, die gerade för das
Mittelalter so eifrig tätig war, kaum berücksichtigt worden. Zwar sind
nicht alle der hier gebotenen Denkmäler der Wissenschaft unbekannt ; denn
gerade den romantischen Interessen der früheren Qenerationen lagen diesd
Dinge besonders nahe. Aber derartige ältere Arbeiten hierüber sind ver-
streut, ihre Abbildungen ungenügend und unvollständig, die Denkmäler
selbst zum Teil an abgelegener Stelle bewahrt. In der neuen Publikation
entsprechen die Farben- und Lichtdrucktafeln, wie dia Textabbildungen den
modernen Ansprüchen, der Text (vom Herausgeber und M. Creutz) ist
ist in allen sachlichen Angaben erschöpfend und zuverlässig, die Originale
sind technisch untersucht, und durch planmässige Arbeit an Ort und Stelle
nicht nur neues literarisches Material für die Geschichte der Denkmäler
gefunden worden, sondern bei einigen der wichtigsten Stücke ist die Auf-
deckung bisher verborgener, durch den Unverstand früherer Zeiten, z. B.
im Futter vernähter oder sonstwie verzettelter Teilstücke gelungen. So
wird durch die Publikation unsere Kenntnis dieses ganzen Gebietes auf
eine erweiterte und solide Basis gestellt.
Es sind bisher 3 Lieferungen dieses gross angelegten Werkes erschie*
nen, in denen bereits ein vielseitiges, der künstlerischen und technischen
Qualität, wie des ikonographischen Interesses wegen hervorragendes Matariol
geboten ist, das sich auf die Zeit vom Ende des 12. Jahrhunderts bis zum
Ausgange des Mittelalters erstreckt. Es soll hier nur auf das wichtigste
kurz hingewiesen wei*den. An erster Stelle wären da die Teppii^e von
Quedlinburg und Halberstadt zu nennen mit den Darstellungen der Ver-
mählung des Merkur mit der Phiiologia und dem Bilde Karls d. Gr. mit
den antiken Philosophen. Diese merkwürdigen Darstellungen gehören dem
weiteren Gebiete des enzyklopädischen Bilderkreises an, dessen Geschichte
durch J. V. Schlosser bis in die karolingische Zeit zurückverfolgt ist. Da
gerade für die hochromanische Zeit die Quellen etwas spärlich laufen,
sei bemerkt, dass in dieser Epoche, der auch die Teppiche angehören,
der Einfluss des enzyklopädischen Gedankenkreises auf die Bilderzyklen
ein besonders starker war. Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem
Zusammenhange der leider nur in Beschreibungen und Tituli erhaltene,
grossartige, komplizirte Dekorationszyklus, der unter Abt Udaskalk
(1126—46) und «einen Nachfolgern in St. Ulrich und Afra zu Augs-
burg entstand, weil hier ausser Wand- und Glasgemälden auch derartige
inhaltsreiche Textilien erwähnt und beschrieben werden. So stark der Ein-
fluss des Marcianus Gapella auf die Entwicklung dieses ganzen Yorstel-
lungskreises war, ist mir doch eine Parallele für die Schilderung der Ver-
mählung des Merkur mit der Phiiologia, wie nie der Quedlinburger Teppich
bietet, nicht bekannt. Bestimmte Abweichungen und Bereicherungen der
Teppichdarstellung gegenüber dem Texte des Marcian geben an sich keine
Veranlassung, eine spätere Umarbeitung des ursprünglichen Textes als
direkte Quelle der bildlichen Darstellung anzunehmen, wie dies Verf. ver-
mutet, da, wie gesagt, dieser ganze Vorstellungskreis ein sehr geläufiger
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~ 47 —
War und gerade in dieser Zeit besonderen Einfluss auf die Kunst ausübte.
Sehr merkwürdig ist der inhaltlich nicht dazu gehörige oberste Bildstreif
des Quedlinburger Teppichs, dessen Darstellung auf eine andersartige Quelle
weist. Ich vermute, dass diese Darstellung mit ihrer Gegenüberstellung
des Imperium und des Sacerdotium auf ihren Thronen in Beisein von per-
soniüzirten Tugenden auf eine Abart des geistlichen Schauspiels zurück-
geht: auf das politisch-allegorische Drama. (Vergl. das von v. Zezschwitz
herausgegebene Tegernseer Eaiserdrama.) Auch die Umarmung von Justitia
und Pietas ist im Schauspiel zu belegen. — Für die »antiken Philosophen*
auf dem Halberstädter Teppich bietet sich eine enge (auch künstlerisch-
kompositionelle) Parallele in den Miniaturen des Konrad von Scheyern:
wie dort neben Karl d. Gr. sitzen sie hier zu Seiten der Artes liberales.
Zugleich sei daran erinnert, dasß . eine derartige Darstellung, die nicht
nur der gleichen Zeit, sondern der gleichen Schule, wie die Teppiche
angehört, in den Einritzungen des Gipsfussbodens der Ludgerkirche zu
Helmstftdt erhalten ist ; hiermit wiederum ist der interessante Zyklus einer
Münchener Hs. (Clm. 2599) zu vergleichen. Die Darstellung Karls d. Gr.
dürfte ihre Ursache nicht nur in einer entfernten lokalen Beziehung
(die angebliche Gründung des Bistums durch den Kaiser) haben, sondern
hängt, wohl mit den sehr lebhafken Reminiszenzen und Anspielungen zu-
sammen, die die neuen kirchen- und staatsrechtlichen Bestrebungen der
Hohenstaufen mit Karl d. Qr. verknüpften, und die auch dessen Kanoni-
sation durch Friedrich Barbarossa (1165) im Gefolge hatten.
Dem gleichen sächsischen Kunbtgebiet und der annähernd gleichen
Zeit gehören drei reproduzirte Stücke mit religiösen Darstellungen in
Halberstadt und Berlin an. Zwar sind sie ihrem Stile nach ganz abwei-
chend von den eben besprochenen Arbeiten, indem sie eine an sich ältere
Stilstufe der sächsischen Malerei repräsentiren. Trotzdem ist der Zeit-
abstand von jenen Arbeiten ein geringer. Von den beiden Halberstädter
Teppichen gehört mit Sicherheit wohl nur der > Engelteppich* noch dem
. 1 2. Jahrhundert an, während ich für den Apostelteppich und die gestickte
Berliner Decke (auch aus ikonographischen Gründen) bereits den ersten
Anfang des 13. Jahrhunderts annehmen möchte. Es ist hiefür eben zu
beachten, dass in der sächsischen Malerei dieser Zeit ein durchgreifender
Stilwecbsel zu konstatiren ist, wie man ihn an den Miniaturen deutlich
verfolgen kann. Die oben besprochenen Arbeiten — auch der Karlsteppich !
— sind für ihre Zeit sehr vorgeschritten und stehen ganz auf dem Boden
des für die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts charakteristischen neuen
Stils; die zuletzt besprochenen sind dagegen rückständig.
Von den gotischen Arbeiten gehören die des 14. Jahrhunderts dem
niederdeutschen Kunstgebiet an ; besonders hervorzuheben wären der Tristan-
teppich des Klosters Wienhausen bei Celle und die Leinenstickerei der
Wiesenkirche zu Söst. Für letztere ist eine Gruppe verwandter, westphä-
lischer Arbeiten zusammengestellt worden; für den Tristanteppich kämen
als bildliche Quelle nicht nur Miniaturen — zu dem bekannten Münchener
Tristan liegt keine Beziehung vor — , sondern auch profane Monumental-
malereien in Betracht, wie der neuerdings entdeckte Iweinzyklus im Hessen-
hof zu Schmalkalden zeigt. Von den Denkmälern des 15. Jahrhunderts
— darunter der Baseler Teppich mit den uomini famosi — gehören die
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— 48 —
hervorragenderen wohl nach Süddentaohland. AIb jüngste Arbeit ist em
Teppich des Germaniechen Moaeoms mit der Geschichte der Bosaans ge-
boten, der der pfaUbayerischen Manufaktur zu Lauingen zugeecbrieb^i
wird. ^- Angesichts dieses reichen, yielseitigen Materials ist die gleich-
massige Exaktheit des Textes, die Vorzüglichkeit der Reproduktion und,
nicht zuletzt, die in Terschiedenster Hinsicht interessante Auswahl zu loben»
80 dass man dem Fortgange der Publikation mit Freude entgegensehen dar£.
Georg Swarzenski.
Adolph Bayersdorfers Leben und Schriften aus seioem Naoblftse
herausgegeben Ton Hans Mackowsky, August Pauly, Wilhelm Weigand.
Idit zwei Bildnissen. München, Yerlagsanstalt F. Bruckmann A.-O.
1902. 80. IX und 508 SS.
Das Buch enthält eine Biographie Bayersdorfers von Wilhelm Wei-
gand, eine Betrachtung von Hans Mackowsky über ihn als Kunstforsoher
und Ästhetiker, Bayersdorfers abgerissene Gedanken über italienische Tafel-
bilder und Fi*esken, achtzehn Joumalartikel über bildende Kunst, Musik
und Literatur aus den Jahren 1866 bis 1883, Briefe an yersehiedene
Adressaten, ausgew&hlt von August Pauly, Tier Humoresken, eine Grab-
rede von Pauly und ein Gedicht auf den Verstorbenen von Otto Eisen-
mann. Dieses alles zusammen, freundschaftlich, ja enthusiastisch gewür-
digt, wird dem Leser, der Bayersdorfer nicht persönlich kannte, ein durch-
aus falsches Bild von dem geistreichen Manne geben, dessen Bestes in
diesem Buche verborgen bleibt und worin auch von dem, was seine Nator
einschränkte, zu wenig die Bede ist Bayersdorfer ist Tielleicht am beetm
zu Terstehen, wenn man sich vorstellt, dass bei ihm Kopf und Herz auf
dem Zustand eines genialisch angelegten Knaben von 16 Jahren stehmi
blieben, ja in diesem Zustande endlich erstarrten, sowie es Männer gibt,
denen niemals Haare am Kinn wachsen. Daher die Verschlossenheit und
der Trotz, die knabenhafte Negation und die unmässigen Anforderungen
an fremde Leistungen, die an allem nur das sahen, was noch besser zu
machen wäre, daher der Riesenmassstab, den gewöhnlich die in der Tasche
tragen, die sich selbst noch nicht versucht haben, daher das sprunghafte
Gebaren und die völlige Unmöglichkeit, sich zu konzentriren, daher aber
auch die tiefen Worte imd die Lichtblitze, die wie aus einer dunklen
Kinderseele . aufleuchteten und das wahrhaft Zauberhafte seines Wesens
ausmachten.
Was sonst bei jedem hochbegabten Jüngling zu einer Zeit der Ent-
wickelung eintritt, dass er auf die Wissenschaft schilt und ihrer Trocken-
heit durch mystische Aufgüsse zu Hilfe kommen möchte, war bei ihm ein
stetiger Zug geworden, der ihn bitter und gallig machte. Natürlich fehlt
auch der obligate Ausfall auf den sogenannten Materialismus nicht, der
allen diesen Schwarmgeistern eigen ist, von welcher Seite sie auch kom-
men mögen. Es ist aber nicht etwa die mechanisch-atomistische Welt-
erklärung, die sie bekämpfen, sondern der vulkanartige Ausbruch ihres
Zornes richtet sich hier wie immer gegen die exakte Naturwissenschaft
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— 49 —
und jede andere Reinlichkeit im Denken, die nicht in ihren Kram passt.
Man hat allerlei abgedruckt, aber das Beste, das in Bayersdorfer war,
* seine trefifenden Witzworte und die kleinen Geschichten, an denen er un-
erschöpflich sein konnte, wurden bei Seite gelassen. Es wird gesagt, die
Geschichten seien nicht ganz sein Eigen gewesen. Aber eben die Art,
wie er sie zurechtstutzte oder erweiterte, das war seine Kunst. Das be-
weist die bekannte Geschichte von dem blinden Gino Gaponi vor der Pforte
von Santa Groce, die in dem Artikel über florentinische Kunst aufgenom-
men ist (S. 286). Sie ist erzählt, wie nur er sie erzählen konnte. Hätte
man alles mitgeteilt, was er in dieser Art aufgeschrieben, dazu gefügt,
was sich im Gedächtnisse seiner Freunde erhalten hat, so hätte man mehr
für sein Andenken geleistet, als durch den dritten Wiederabdruck bläss»
lieber Novellen, die niemals irgendwelche literarische Bedeutung hatten,
oder der vergessenen Joumalartikel, die er des lieben Brot-es wegen hatte
achreiben müssen, und die in den Tag verflogen waren. Durch eine
Sammlung seiner Aussprüche hat Lucian seinen Freund Demonax unsterb-
lich gemacht, Bayersdorfer, dieser Mann der ganz kurzen Sätze und klein-
sten Geschichten, denn weiter reichte seine Gestaltungskraft nicht, kannte
sieh so wenig, dass er einmal daran dachte, eine Geschichte der italieni*
sehen Kunst zu schreiben, und zwar vom höchsten philosophischen Stand-
punkte. Er kam niemals über Ansätze zu Anfängen hinaus. Das soll
kein Vorwurf sein, er war seiner Natur nach für eine wissenschaftliche
Aufgabe nicht geschaffen. Ein Mann von solcher Komplexion kann in
keiner Wissenschaft Bedeutung gewinnen; er hatte auch keine in der
Kunstwissenschaft. Es wäre daher besser gewesen, wenn, um uns diese
komplizirte Natur zu erklären, ein Psychologe wie Möbius, in den Nach-
läse wäre eingeweiht worden, als ein Kunsthistoriker. In dem letzten
Jahrzehnte seines Lebens war Bayersdorfers* Eitelkeit beständig im Wachsen
und er bekam endlich eine pathologische Vorstellung von seiner Wichtig-
keit. Es war nun sein Hauptbestreben geworden, das ihn unablässlich
beschäftigte, diese seine Überzeugung von sich auf andere zu übertragen.
Er sagte es allen Leuten solange vor, dass er der heimliche Kaiser im
Kunstfache wäre, bis es viele glaubten. Wer von dieser Suggestion frei
war, dem machte es einen gespenstischen Eindruck, wenn er seine dreissig
Jahre alten Notizen hervorzog, mit denen er niemals etwas anzufangen ge-
wusst hatte, und daraus wie aus einem Buche geheimer Weisheit vorlas.
Es kamen Dinge zu Tage, wie dass die Tafel des Gentile da Fabriano in
Florenz unter der Malerei ganz vergoldet sei (S. 6l), oder Lukas Kranacb
der Meister des Amsterdamer Kabinets wäre (S. 436), Beobachtungen für
eine Baritätensammlung I Unter dieser Suggestion steht auch noch Hans
Mackowsky; dennoch ist es schwer begreiflich, wie ein Mann, der wie er,
treffliche wissenschaftliche Leistungen aufweisen kann, jungen Leut^i
Bayei*sdorfers Arbeitsweise ab ein Muster hinstellen kann. Es ist ein trau-
riger Beweis, wie wenige von unseren Fachgenossen noch im Stande sind,
den reinen Dilettantismus eines hochbegabten, aber völlig unwissenschaft-
lichen Mannes von ernster Arbeit zu unterscheiden. Wer Bayersdorfer
kannte, musste ihn lieb haben. Aber unsere Jugend, die sich der Wissen-
schaft widmet, wünschen wir uns anders, arbeitsam nämlich und klar-
denkend. Franz Wickhoff.
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-. 50 —
Beiträge zur Bau Wissenschaft herausgegeben von Cornelius
Gurlitt:
Heft I. Wilhelm Fiedler, Das Fachwerkhaus in Deutschland^'
Frankreich und England. 4^ 99 Seiten mit 192 Abbildungen.
Heft n. Budolf Wesser, Der Holzbau mit Ausnahme des Fach-
werks. 4^, 74 Seiten mit 200 Abbildungen.
Heft III. H. Bathgens, S. Donato zu Murano und ähnliche
venezianische Bauten. 4^, 96 Seiten mit 100 Abbildungen und 2 Tafeln.
Von der kgl. technischen Hochschule zu Dresden genehmigte
Doktordissertationen. Berlin 1903. Verlag von Ernst Wasmuth,
Seit einer Reihe von Jahren hat Cornelius Gurlitt an der kgl. tech-
nischen Hochschule zu Dresden mit den Hörern der Hochbauabteilong
»Baugeschichtliche Übungen« abgehalten und hiezu an seiner Lehrkanzel
eine »Sammlung für Baukunst« begründet, welche in ihrer Stichhaltigkeit
an Photographien, Aufnahmen und Modellen einzig dasteht. Diese Übungen
gewannen aber für den Leiter wie für die Schüler eine wesentlich andeire
Bedeutung mit dem Zeitpunkte, als den technischen Hochschulen das Recht
eingeräumt wurde, den akademischen Doktorgrad zu verleihen und speziell
die jungen Architekten dieses Ziel infolge der Mangelhaftigkeit und Strenge
der Bestimmungen in eine schier unerreichbare Feme gerückt sahen. Die
Behandlung architekturgeschichtlicher Probleme bot da nun einen willkom-
menen Ausweg und es ist nicht zu verkennen, dass die drei vorliegenden
Dissertationen den erfreulichen Beweis liefern, dass Absolventen einer
Hochbauschule gar wohl befähigt sein können, unter geeigneter Leitung
an die Lösung derartiger Aufgaben heranzutreten. Um eine Zersplitterung
in der Publikation zu verhindern, ist Cornelius Gurlitt mit dem Berliner
Architektenverlag Ernst Wasmuth in Verbindung getreten, so dass die Ver-
einigung dieser Einzelarbeiten unter dem Titel »Beiträge zur Bauwissen-
Bchaft* für die Folge gesichert erscheint.
Die beiden ersten Autoren betonen in ihren Vorreden, dass ihre Ab-
handlungen als eine Art Leitfaden mit der Bestimmung geschrieben sind,
den Leser auf kürzestem Wege durch das ausgedehnte Gebiet der Holz-
baukunst zu führen, wobei in erster Linie auf die Konstruktion und dann
erst auf die Schmuckformen eingegangen sei. Bei aller Anerkennung des
hiebei aufgewandten Fleisses erscheint es uns dennoch bedenklich, dass den
Verf. Themata von derartigem Umfange gestellt wurden, welche, abgesehen
von den infolge der provinzialen Eigentümlichkeiten unerlässlichen Lokal-
kenntnissen, eine Beherrschung des Denkmälermateriales und eine durch
langjährige Studienreisen gereifte Erkenntnis voraussetzen, die wohl nie-
mand von einem jungen Absolventen verlangen wird. Beide Arbeiten ent-
halten übrigens am Schlüsse Zusammenstellungen über die geographische
Verbreitung des Fachwerkbaues und der Stabkirchen, zu denen merk-
würdigerweise die zahlreichen Bände der deutschen Kunsttopographie auch
nicht einmal zu Bäte gezogen wurden.
Ganz anders repräsentirt sich hingegen die dritte Abhandlung, eine
SpezialStudie von H. Bathgens über S. Donato zu Murano, welche uns in
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— 51 —
jeder Hinsicht als mustergültig erscheint. Nach einer chronologisch ge-
ordneten, kritischen Übersicht über die hiebei in Frage kommende Lite-
ratur, in welcher die verschiedenen Ansichten kurz charakterisirt sind,
folgt ein historischer Teil, die Geschichte der Kirche. Auf Qrand der
bisher publizirten einschlägigen Dokumente, der noch erhaltenen Inschriften
etc. werden die Gründung, der Neubau in der ersten Hälfte des 1 2., sowie
die Umbauten am Ende des 17. Jahrhunderts eingehend geschildert. Ein
eigenes Kapitel ist der WiederhersteHung der Kirche in den Jahren 1858
bis 1873 gewidmet, wobei der Verf. die vom Uffizio delle publiche costru-
zioni vor Beginn der Bestaurirungsarbeiten angefertigten Aufnahmen seinen
eigenen im Texte gegenübersetzt und die durch Forcellini durchgeführte
Wiederherstellung einer kritischen Würdigung unterzieht, welche sich als
notwendig herausstellte, um das Alte vom Neuen zu trennen und beson-
ders jene Neuerungen auszuscheiden, welche nach dem subjektiven Ermessen
des leitenden Architekten ausgeführt worden waren. Der folgende Haupt-
abschnitt, der kunstgeschichtliche Teil, beginnt mit der Beschreibung der
vom Festlande (Altinum) übertragenen antiken Werkstücke, sowie der
Kapitelle und sonstigen omamentalen Beste aus dem älteren Baue. An
dem Neubau des 12. Jahrhunderts werden stilistische Vergleiche mit der
Markuskirche gezogen, denen gewiss jedermann mit grossem Interesse fol-
gen wird. Einzig allein die angebliche Verwandtschaft in der Grundriss»
disposition (S. 44) erscheint uns stark bei den Haaren herbeigezogen, denn
um diese Zeit (erste Hälfte des 12. Jahrhunderts) war doch die Anlage
von S. Marco schon eine ausgesprochen zentrale ; dass sie ursprünglich vor
dem Umbau unter dem Dogen Domenico Gontarini ebenfalls eine basilikale
war, scheint Rathgens gar nicht bedacht zu haben. Den Beschluss bilden
die Untersuchungen über den Fussboden und den Dachstuhl, sowie über
die Mosaiken und den Campanile, unterstützt durch die hübschen eigen-
händigen Federzeichnungen und die sonstigen selbstgefertigten Aufnahmen
des Verf., welche dem Buche zur besonderen Zierde gereichen.
Hermann Egger.
Röttinger, H. Hans Weiditz der Petrarcameister.
Studien zur deutschen Kunstgeschichte Heft 50. Strassburg, J. H.
Ed. Heitz (Heitz und Mündel) 1904. 8« 112 SS. 2 Taf. in Lichtdruck
und 29 Taf. in Zinkätzung.
Obgleich die deutscho Buchillustration der Renaissance in ihrer Ge-
samterscheinung zweifellos zu den grossen Ereignissen der deutschen Kunst-
geschichte zu zählen ist, so fehlt doch viel daran, dass die ihr gewidmete
Forschung bisher auch nur zu einer zuverlässigen Übersicht über das vor-
handene Material geführt hätte. Es stellen sich daher vorerst der gründ-
lichen Lösung einer einzelnen Aufgabe, z. B. der Beschreibung des Werkes
eines Zeichners oder der Verfolgung der Filiation bestimmter Motive und
Bildgruppen noch unverhältnismässig grosse Schwierigkeiten in den Weg,
die sich für jede andere Angabe und jeden andern Forscher wiederholen.
Ein Wandel hierin würde erst dann eintreten, wenn das Bildmaterial, an
5
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— 52 —
dem die Bibliographie zumeist achtlos vorübergeht, systematisch angenom-
men und für die Forschung nutzbar gemacht würde, indem die grossen
Bibliotheken sich entschlössen, Kataloge ihrer illustrirten Werke nach
Schriftstellern, Druckorten und Druckwerkstätten anzulegen. Dann würden
die Erkenntnisfrüchte, die auf diesem wichtigen Gebiete der graphischen
Kunst auch füi; grössere Fragen der Kunst- und Kulturgeschichte winken,
nicht mehr lange auf die Ernte zu warten haben. Dem Bibliographen
aber würde die Ikonographie auf seinem eigenen Felde reichlichen Lohn
heimzahlen.
Böttingers Studie zeigt, welche Möglichkeiten ergiebiger Entdeckung
das Gebiet noch in sich birgt. Eine Reihe glücklicher Beobachtungen und
hingebende Sorgfalt der ausführenden Arbeit, die sich der Mühseligkeit der
Aufgabe gewachsen zeigt, vereinigen sich in ihr zu Ergebnissen, durch die
unsere Kenntnis über einen der interessantesten deutschen Künstler ganz
wesentlich erweitert wird. Sie erhebt nicht den Anspruch einer abschlies-
senden Behandlung, sondern beschränkt sich im darstellenden Teil im
Wesentlichen auf zwei Punkte : sie legt die neuerschlossenen Beiträge zur
Biographie des KünjBtlers dar und versucht auf der Grundlage eines ausser-
ordentlich vermehrten »Werkes* die Entwicklungsgeschichte seines Stiles
festzuHtellen. Daran schliesst sich als zweiter Hauptteil ein Werkverzeich-
nis, angeordnet nach den Druckwerken, in denen sich die einzelnen Holz-
schnitte zuerst vorfinden 1). In diesem vorzüglich gearbeiteten Verzeichnisse
mit seiner übersichtlichen Gliederung und seinen knappen, präzisen und
doch sehr umfassenden Angaben liegt der unverlierbare Wert der Schrift.
Dass es, obgleich in der Nummernzahl gegen das bisher Bekannte um mehr
als das Vierfache vermehrt, doch noch nicht zur Vollständigkeit gelangt
ist und auch in den einzelnen Angaben noch vielfache Ergänzung zulässig
wird man, wie die Verhältnisse liegen, dem Verf. viel weniger zum Vor-
wurf machen können, als den Umstand, dass es ihm nicht gelang, Fremdes
daraus fernzuhalten. Da es sich hiebei gerade um Werke handelt, denen
in der Entwicklungsgeschichte des ersten Abschnittes eine besonders wichtige
Rolle zugeteilt ist, so fkUt natürlich mit dem Unterbau auch ein wesent-
licher Teil jener Darstellung in sich zusammen.
Der »Meister des Petrarca* durfte als der merkwürdigste deutsche
Anonyme jener Zeit gelten, in der die Quellen der Überlieferung doch
sonst nicht so spärlich fliessen. Die umfassende Tätigkeit, die er ent-
wickeln konnte, beweist, wie sehr man seine Kunst zu schätzen wusste
Trotzdem hatte sich bisher nicht die geringste Spur auffinden lassen, die
von seinem persönlichen Leben Zeugnis gegeben hätte. Seinen gestalten-
reichen Blättern aber fehlte zu keiner Zeit das Interesse. Sie wurden durch
1) Eine durchaus zu billigende Anordnung. Nur hätte, um die Identifizi-
rung jedes einzelnen Blattes zu ermöglichen, unbedingt neben der Nummernfolge
der Werke eine zweite für die Blätter eintreten müssen, etwa für jene in römi-
schen, iür diese in arabischen Ziffern. Freilich wäre dann auch bei den Werken,
die zahlreicbe Holzschnitte enthalten, jedes einzelne Blatt anzuführen gewesen,
was jedoch, da hiebei die kurze Angabe des Titels und der Seitenzahl genögt
hätte, den umfang des Verzeichnisses nur um ein geringes vermehrt hätte. Mit
diesem kleinen Zusätze wäre zugleich mit dem Buch- Verzeichnis ein eigentlich^''
Werk-Katalog entstanden.
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-^ 53 —
Jahrhunderte immer wieder abgedruckt und neuerdings reproduziert; die
anschaulichen Vorstellungen, die wir von dem Leben seiner Zeit besitzen,
beruhen grösstenteils auf ihnen. Die ersten Benennungsversuehe griffen
natürlich nach möglichst klangvollen Namen: obenan Dürer, dann nament-
lich Burgkmair. So hiess ja eine Zeitlang so ziemlich alles, was in den
ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts in Augsburg hervorgebracht wor-
den war. Erst allmählich gelang es, das ungeheure Holzschnittwerk Burgk*
mairs, wie es von Passavant aufgehäuft worden war, wieder in seine natür«
liehen Teile zu zerlegen. Aus dem verschwommenen Bilde des einen Mei-
sters treten nach und nach die bestimmten Konturen von vier Künstlern
hervor und noch ist dieser Prozess nicht zu Ende geführt. Die Lostren-
nung des Petrarcameisters von Burgkmair ist zuerst 1882 vonW. v. Seid-
litz 1) ausgesprochen und unabhängig davon 1 884 von W. Schmidt ver-
treten worden. Seitdem Seidlitz auf den Widerspruch Muthers hin die
Frage von neuem aufgrifif, die Hauptwerke beschrieb und das Wesen des
Anonymus in klaren Strichen unverrückbar feststellte, fristet der Glaube
an die Wesensgleichheit Burgkmairs und des Petrarca-Illustrators nur noch
in den Unterschriften unter den Beprodnktionen populärer Abbildungswerke
sein Leben.
Mit der Erkenntnis der Individualität des Künstlers war der entschei-
dende Schritt getan. Für die Kenntnis seiner Person ergab sich aber
einstweilen nur die Tatsache, dass er um 1518 bis 1523 für Augsburger
Druckereien tätig war. Nach dem Stil seiner Arbeiten konnte noian nicht
zögern, ihn der Augsburger Schule zuzurechnen. Monogramme, die auf
den Holzschnitten gefunden wurden, vermehrten eher die Verwirrung, als
sie zu beseitigen. Auf allen den Hunderten von Blättern waren nur drei-
mal Zeichen zu entdecken: einmal H. W. und H. bb. auf demselben Blatte
vereinigt, einmal I. B. verschränkt, später fand sich dann noch einmal
H. W. an versteckter Stelle. Weder aus dem Namensvorrat der Augs-
burger Zunftbücher, noch sonstwie gelang es, eine befriedigende Deutung
beizubringen.
Das also war das rätselhafte Bild des Künstlers: fünf Jahre einer
ungemein fruchtbaren, glänzenden Wirksamkeit, das woher? und wohin?
in tiefstem Dunkel. Es ist Köttingers Verdienst, auf diese Fragen eine
völlig überzeugende Antwort gefunden zu haben.
Schon Kristeller hatte sein Buch über die Strassburger Buchillustra-
tion (1888) damit geschlossen, dass er, über die vorgesetzte Zeit hinaus-
blickend, auf eine Gruppe von Werken verwies, die seit den ersten Jahren
nach 1520 als etwas durchaus Neues in die Strassburger Buchkunst ein-
tritt, indem sie einen beherrschenden Einfluss der Augsburger Schule zur
Geltung bringt. Die Anregung blieb seitdem unbeachtet. Eöttinger stellt
nun die Werke dieser Gruppe zusammen und erbringt mit stilkritischen
Gründen den Beweis, dass es sich hier nicht um einen Einfluss der Augs-
burger Kunst handelt, dass vielmehr einer der Hauptmeister dieser Schule
selbst am Werk sei, nämlich der Meister ded Petrarca, dessen plötzliches
Verschwinden aus Augsburg um dieselbe Zeit, wo der neue Stil in Strass-
bürg einsetzt, der Annahme keine geringe Stütze bietet. Diese richtige
1) Jahrbuch der preass. Kunstsamml. IIL 232.
5*
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— 64 —
Beobachtung wurde dann durch einen besonders glücklichen Umstand be-
lohnt. Eine der besten Arbeiten der Gruppe, gleich den meisten der an-
dern von Joh. Schott gedruckt, stellt ein berühmtes Krftuterbach dar, dessen
Verfasser, Otto Brunfels, in der Yonede rühmend seines zeichnenden Mit-
arbeiters gedenkt und uns damit den Namen des »Meisters des Petrarca*
enthüllt: Hans Weiditz. Ohne diese Stelle wäre uns der Name des
ausgezeichneten Illustrators, wie es scheint, ewig unbekannt geblieben;
Böttingers archivalische Forschungen in Strassburg und Angsborg ergaben
nicht eine einzige Nennung des Namens des Künstlers. Nur Seybot ^) ver-
merkt in seinem »Verzeichnis der Künstler, welche in Urkunden des Strass-
burger Stadtarchivs erwähnt werden *, den Namen o)me jede nähere An-
gabe einmal zum Jahre 1565. Da sich aber diese Stelle heute im Strass-
burger Archiv nicht wieder auffinden lässt, glaubt Böttinger auf einen
Irrtum schliessen und die Notiz gänzlich auf die Seite schieben zu müssen.
Es gelang ihm indess die Existenz einer KünsUerfieuiiilie Widitz in Strass-
burg schon im 15. Jahrhundert nachzuweisen (1467» dann 1505). Im
Jahre 1537 war dort ein Christoph Widitz ansässig, dessen Witwe 1572
erwähnt wird. Auch die Augsburger Zunftbücher kennen einen Christoph
Weiditz, der 1532 das Meisterrecht als Bildhauer erwirbt und vor 1564 stirbt
Dieses wenige musste genügen, um ein Bild vom Lebensgang des
Künstlers zu liefern. Der Verf. malt es sich folgendermassen aus. Er
nimmt an, dass einer der beiden Christophe, wahrscheinlich der in Augs-
burg lebende, der Sohn des lians Weiditz war. Da dieser Christoph 1532
Meister wird, demnach mindestens um 1510 geboren sein muss, so folgt,
dass die Geburt des Vaters in die 80er Jahre des 1 5. Jahrhunderts fült
Für die Bestimmung des Todesdatums fehlt jeder Anhaltspunkt ; seine Wirk-
samkeit ist vorläufig bis 1536 zu verfolgen. Den Höhepxmkt seiner Tätig-
keit erlebte er jedenfalls nicht in der Stadt, wo er (vermutlich) geboren
wurde und starb, sondern in Augsburg, Böttinger bemerkt sehr richtig,
dass schon aus der Namensform Weiditz, die der Künstler im Cregenstti
zu den übrigen Gliedern der Familie auch in Strassburg führte, sich auf
Grund lautgeschichtlicher Erwägungen hätte erschliessen lassen, dass er
einige Zeit in Bayern oder Schwaben zugebracht haben musste. Wie der
Verf. weiter annimmt, war der Künstler, als er nach Augsburg zog, be-
reits verheiratet und arbeitete dort mindestens acht Jahre als Meister.
Warum aber kennen ihn die sonst so verlässlichen Augsburger Zunft-
bücher nicht? Dafür wird folgende Erklärung geboten. Da Weiditz einen
der Holzschnitte des >Theuerdank* gezeichnet hat, so ist anzunehmen, dass
er im speziellen Dienste des Kaisers stand und daher eine Ausnahmsstel-
lung ausserhalb des Zunftverbandes inne hatte. Um aber einerseits seine
geringe Anteilnahme an den kaiserlichen Unternehmungen und andrerseits
die in seinen ersten Werken hervortretende starke Stilwandlung bei seinen
damals schon reifen Jahren zu erklären, muss der Verf. zu der weitem
Annahme greifen, Weiditz sei nicht als Maler, sondern in einem verwandten
Berufe, etwa >als Holzschneider, Erzgiesser, Bildschnitzer, Tauschirer etc^
in den Dienst des Kaisers eingetreten und erst allmählich zum Handwerk
4) Repert. f. Kunßtwiss. XV. 137.
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— 55 "
des Zeichners übergegangen, > endlich, durch den Bückhalt an seinen Herrn
gedeckt, ausschliesslich für fremde Besteller arbeitend.*
Diese ganze, gewiss nicht sehr einfache Konstruktion wird schon durch
die eine Erwägung gefllllt, dass, wenn wirklich die Augsburger Meister
zähneknirschend die missbrauchte Ausnahmsstellung des kaiserlichen Gunst-
lings ertragen hätten, sie doch um so sicherer nach dem Tode des Schutz-
herm sofort auf ihren Rechten bestanden hätten. Nun arbeitete aber
Weiditz, wie auch Böttinger annimmt, nach des Kaisers Tode noch min-
destens drei Jahre, ohne der Zunfb beizutreten, weiter, und entfaltet gerade
jetzt erst seine gi'osse Wirksamkeit. Ferner wäre erst zu beweisen, dass
eine solche Ausnahmssteliung überhaupt möglich war ; denn die vom Terf.
herangezogenen Begesten beweisen eigentlich das Gegenteil, nämlich, wie
schwierig es für den Kaiser war, auch nur sehr bescheidene Wünsche gegen
die Zunftgesetze durchzusetzen. Des weitem ist es doch ziemlich gewagt,
von dem Vorhandensein eines einzelnen Holzschnittes in den kaiserlichen
Werken auf ein spezielles Dienstverhältnis des Zeichners zu schliessen.
Es gilt also eine andere Antwort auf die Frage zu finden, warum die
Meisterbücher den Namen nicht kennen. Ich halte für wahrscheinlich: weil
er nicht Meister war. Wie die beiden Christophe mit unserem Künstler
zusammenhängen, wissen wir durchaus nicht; war der eine, wie Böttinger
annimmt) der Sohn eines (angenommenen) Bruders, so mag der zweite der
eines zweiten Bruders gewesen sein. Hans Weiditz aber dürfte jünger ge-
wesen sein, als der Verf. ansetzt. Er wird auf der Wanderschaft nach
Augsburg gekommen und dort durch die lohnende Beschäftigung, die ihm
die gewaltige Buchproduktion verschaflFfce, und nicht minder durch die
geistige Atmosphäre, die sein Talent rasch zu wunderbarer Entfaltung
brachte, über die gewöhnliche Zeit hinaus festgehalten worden sein. Viel-
leicht auch ho£Pte er, in diesem ihm so sehr zusagenden Boden Wurzel
schlagen und das Meisterrecht erwerben zu können, was ihm jedoch durch
den Neid der rivalisirenden und durch ihn in den Schatten gestellten ein-
heimischen Meister verwehrt worden sein mochte. Das, vielleicht auch der
Umstand, dass sein treuer Gönner, der wie es scheint hochbedeutende
Doctor Grimm, mit dem zusammen er die schönsten deutschen Bücher
schuf, finanziell ins Wanken geriet, mochte ihn schliesslich veranlasst
haben, sich wieder in seine Geburtsstadt zurückzuziehen^).
Auch diese Erklärung kommt nicht ohne manches »vielleicht* aus,
doch besitzt sie sicherlich den Vorzug grösserer Einfachheit und steht ausser-
dem mit einer in den gesicherten Werken von zirka 1517 — 1520 hervor-
tretenden Erscheinung, nämlich einem erstaunlich raschen Entwicklungs-
gang des Künstlers besser im Einklang, indem sie ihm fiir diese Zeit ein
1) Der Geselle 'fahrte natürlich auch kein Meisterzeichen. So erklärt sich
die spielerische Mannigfaltigkeit von Zeichen, die oben erwähnt wurden. Es
sind Signaturen, keine Geschäftsmarken. Dass H. bb. und 16 (verschränkt) Holz-
schneidennarken sind, wie auch Böttinger meint, dünkt mich unwahrscheinlich.
Mit Ausnahme des Zeichens Jost de Negkers ist mir kein Holzschneidermono-
gramm in Augsburg zu dieser Zeit bekannt. Aber de Neffker war auch Verleger
und setzte wohl als solcher die Marke auf seine Werke. Die beiden Mono-
gramme werden das Gleiche bedeuten. Das I kann als Joh.mn gelesen werden
und B, wie es die Orthographie der Zeit auf Grabschriften u. dgl. nicht selten
aufweist, W vertreten.
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— 56 -
Alter yon zirka 20 — 25, and nicht eines von 40 Jahren zuschreibt. Die
nach seiner Bückkehr nach Strassburg zu Tage tretende Yerflachang braacht
noch nicht als »Zersetzungserscheinong* erklttrt zu werden. Es genügte
für den — Originalität im höchsten Sinne überhaupt nicht besitzenden —
Künstler einfach die Entrückung aus dem künstlerischezi Lebenskreise
Augsburgs, der sich aus den wetteifernden Künstlern, den hochentwickel-
ten Holzschneidern und den anspruchsvollen Verlegern zusamnxensetzte, um
das Niveau seiner Leistungen sinken zu lassen. Wie oben angedeutet
bedarf es noch einer besondem Untersuchung, um die tatsachliche Grenze
seiner Wiiksamkeit festzustellen. Bei der Annahme eines schon uoa 1495
bis 1500 fallenden Geburtsdatums braucht man auch die von Sejbot bei-
gebrachte Archivnotiz zum Jahre 1565 nicht von vorneherein zu verwerfen.
Zu den wenigen erhaltenen Momenten, die auf die Biographie des
Zeichners Bezug haben, gehört die Bemerkung in der Vorrede des Petrarca-
buches, dass die Illustrationen mit Hülfe von »visirlichen An^ben Seba-
stian Brandts« entstanden seien. Sie beweist, dass vor der Rückkehr des
Künstlers nach seiner Vaterstadt auch noch andere als verwandtschaftliche
Beziehungen dorthin bestanden haben. Unter den frühesten Arbeiten, die
Weiditz für einen Strassburger Verlag lieferte, befindet sich ein Porträt-
medaillon Huttens (Rött 55), mit dem der Künstler gleichfalls durch filtere
Beziehungen verknüpfb war. Während Hütten auf dem Reichstag von 1518
in Augsburg weilte, stattete Weiditz eine Anzahl seiner Bücher mit Bildern
aus, darunter mit solchen, die nur in engster Zusammenarbeit mit dem
Dichter entstanden sein konnten. Eine zukünftige Darstellung des Meisteiv
wird sich den Versuch nicht entgehen lassen dürfen, an der Hand der
Illustrationen in die Art der Beziehungen des Zeichners zu diesen bedeo-
tenden Männern, Brandt, Hütten, Doctor Grimmi einzudringen.
Als Zeitpunkt der Obersiedlung des Künstlers in seine Heimat nimmt
Röttinger das Frühjahr 1522 an, da in diesem Jahre schon zwei mit Holz-
schnitten von seiner Hand geschmückte Bücher dort erscheinen. Allein
die erste Strassburger Nummer in Röttingers Verzeichnis (53), ebenfalls
ein Hutten-Porträt, das den »Invectiven* beigegeben war, ist nach meiner
Ansicht gar nicht von Weiditz gezeichnet, und auch bezüglich des Blattes
in Kaiserbergs Postill (Rött. 54) scheinen mir Bedenken berechtigt. An-
drerseits glaube ich eine 1522 datirte Arbeit Weiditz' zu kennen, deren
Entstehen sicher nach Augsburg weist. Es ist ein dem Maximiliansmusemn
in Augsburg gehöriges Aquarellblatt. Dargestellt sind 30 verschieden ko-
stümirte Paare, die sich in einem mit Brunnen und verschiedenen Archi-
tekturen geschmückten Lustgarten ergehen. Vorne sind Musikanten auf-
gestellt, rückwärts lauert der Tod. Nach einer ausführlichen Unterschrift
ist das Bildchen im Auftrage des Matthäus Schwarz 1522 entstanden und
stellt den Geschlechtertanz dar, wie er von 1200 bis 1522 geübt wurde.
Das Blatt, in dem ich trotz einer sehr schlechten Erhaltung die Hand des
Petrarcameisters zu erkennen glaubte, ist auch als Denkmal der Anfänge
einer historischen Trachtenkunde eine Merkwürdigkeit. — Die Übersiedlung
wird aber wohl um ein Geringes später anzusetzen sein.
Die Werke der Strassburger Zeit, wie sie von Röttinger in einer Liste
von 48 Nummern zusammengestellt sind, einzeln durchzuprüfen, war mir
nicht möglich ; viele Werke blieben mir jetzt unzugänglich, nur wenige lagen
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in Originaldrucken vor. Auf Chrund ungenügender Reproduktionen aber,
wie sie z. B. Heitz* Büchermarken- Werk enthält, lassen sich Fragen wie
die, ob ein Werk von der eigenen Hand des Künstlers oder unter seinem
Einflüsse entstanden, nicht sicher entscheiden ^). Doch will ich nicht über-
gehen, dass mir die vier auf Heitz* Taf. XXIV abgebildeten Signete
mit Unrecht ausgeschlossen scheinen. Besonders die Zeichnung des Bttren
und der Pflanzen auf der grossen Marke Bieners und die Behandlung des
Felsens mit de?a sp&rlichen Baumwuchs auf der Gamerlanders verraten die
Hand des Meisters sehr deutlich. Auch die beiden Signete des Joh. Albrecht
(Heitz XXV) dürfen, wie ich meine, im Werk des Weiditz nicht fehlen.
Im allgemeinen habe ich im Texte eine Gegenüberstellung des Weiditz'schen
und des Strassburger »eingebomenc Stils vermisst, eine Beschreibung der
Einwirkung des einen auf den andern und eine Abgrenzung gegenüber
verwandten Erscheinungen, so dem gleichfalls aus der Augsburger Kunst
hereingekommenen H. Yogtherr.
Das wichtige Ergebnis der Untersuchungen Böttingers aber ist, dass
der Petrarcameister viele Jahre hindurch für Strassburger Druckereien ge-
arbeitet hat und dieses steht fest, wenn auch vielleicht noch einiges von der
Liste hinweg und einiges hinzukommen sollte. Blätter, wie die zu Luthers
»XXVII Predigten« (1523), Others »Christlich leben und sterben« (l 528),
Otto Brunfels' »Biblisch Betbüchlein« (1528), Dioscorides »Pharmacorum
libri VIII« (1529), Tacuini sex rerum naturalium . . . (l533) schliessen
einen Zweifel vollkommen aus. Da Brunfels* »Herbarium« gleichfalls zu
der Gruppe dieser zweifellosen Werke gehört, so ist damit auch der neue
Name des »Petrarcameisters«, Hans Weiditz, gesichert.
Böttingers Schrift hat aber nicht nur diese ganze Gruppe neu für
das Werk des Künstlers gewonnen, sie bringt ihm auch fOr die bekannte
Augsburger Periode namhafte Bereicherung zu'*). Dieser Teil der Arbeit
und insbesondere jene neuen Zuschreibungen, die das Bild von Weiditz'
Kunst irgend ergänzen oder verändern, also namentlich die als Jngend-
werke eingeführten Vermehrungen des Verzeichnisses sollen im Folgenden
einer genauem Prüfung unterzogen werden.
Als Ausgangspunkt für seine stilistischen Erörterungen wählt der
Verf. einen ausführlichen Vergleich des Stiles Weiditz' und Burgkmairs.
Wenn auch der Beweis, dass man es mit zwei verschiedenen Künstlern zu
tun hat, nach dem was Wilhelm Schmidt und Seidlitz hierüber gesagt
haben, entschieden zu spät kommt, so gibt doch die Gegenüberstellung
mit dem Meister, mit dem er am öftesten verwechselt wurde, dem Verf.
erwünschte Gelegenheit, das Wesen und die Manier seines Künstlers bis
in die kleinsten Einzelheiten hinein durchzuprüfen und darzustellen. Einen
nicht unwesentlichen Zug möchte ich hiezu nachtragen. Weiditz' Phantasie
hat einen merkwürdigen Trieb, auszufüllen, zu ergänzen. Wenn einmal
das Hauptmotiv feststeht, so tritt erst ihre wahre produktive Kraft in
Tätigkeit. Bis in die fernsten Winkel schafft sie, sie leidet keine toten
1) Solche zweifelhafte Blätter scheinen mir Röttinger Nr. 64; 87 (Heitz,
Formschnitte Taf. 88) 67 zu sein.
') Die Zahl der allein für diesen Zeitabschnitt neu zugeschriebenen Blätter
beträgt Über 100, von denen allerdings nach meiner Anpicht etwa 40 wieder zu
streidien sind.
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Stellen, alles bedeckt sie mit reizvollen Nebenmotiven, die vielleicht zam
Haaptgegenstand in Beziehung stehen, jedem das gleiche Interesse zuwen-
dend. Sein Stil ist dieser episch-deskriptiven Tendenz yollkommen ange-
passt Der Umriss bleibt stets das Wesentliche, sowohl der ganzen Figuren
als jeder Teilform ; denn er verbürgt die Deutlichkeit, auf die das Haupt-
streben des Schilderers geht. Er braucht darum hohe Horizonte, um mög-
lichst Baum fiir Vielerlei zu gewinnen, er braucht ein gleichmässig verteiltes
Licht; der räumliche Zusammenhang, malerische Wirkung kann daher nie-
mals wie bei Burgkmair seine Absicht sein.
ßöttingers Charakteristik fusst ausschliesslich — und mit Becht —
auf dem reichen und reifen Petrarcawerke. Mit dem so gewonnenen Mass-
stabe tritt der Yert nun an einige früher entstandene Werke in chrono-
logischer Beihe heran und konstruirt ein bis 1 5 1 5 zurückreichendes Jngend-
werk. Es wäre richtiger und sicherer gewesen, von dem Bekannten ans
rückwäi-ts Schritt für Schritt ins Dunkle vorzuschreiten und dabei stets
zu prüfen, ob die einzelnen Ringe der Entwicklung streng aneinander
passen. Dieser Weg soll hier eingeschlagen werden.
Das »Bekannte* bedeutet die von Seidlitz zusammengestellte Gruppe
von Werken, die für »Grimm und Wirsung« gearbeitet sind. Die Petrarca-
zeiehnungen tragen die Daten 1519 und 1520. Aus dem Jahre 1518
kannte Seidlitz drei Werke, zwei mit Titelbildern und eines — eine Schrift
von Hütten — mit einer Titelumrahmung geschmückt. Böttinger fügt vier
Werke hinzu, die die gleiche Jahreszahl aufweisen : eine deutsche Ausgabe
dreier Komödien des Plautus mit 20 Holzschnitten, zwei weitere Titelbilder
zu Hutten'schen Schriften und eine Umrahmung, die gleichfells zu Werken
Huttens und andern verwendet wurde. Eine fünfte Hutten'sche Druckaus-
gabe — mit 12 besonders wichtigen historischen und allegorischen Zeich-
nungen ausgestattet — trägt das Datum der Druckvollendung 2. Jan. 1519.
Die Entstehung dieser Illustrationen fiLllt also gleichfalls noch in das Jahr
1518. In das Ende dieses Jahres, höchstens an den Anfang des folgen-
den, möchte ich femer das Einzelblatt »Kaiser Maximilian die Messe hörend*
(Pass. 99, Seidl. 6, Bött. 13) setzen. Man wird die Darstellung unbe-
denklich auf denBeichstag beziehen dürfen, wenn auch vielleicht der wan-
dervoll zarte Ausschnitt des Blattes zu spät fertig geworden und es daher
als Erinnerungsblatt an den plötzlich verschiedenen Kaiser verbreitet wurde.
In den kleinen feinen Figürchen wird sich noch manches Porträt mit Be-
ziehungen auf den Beichstag erkennen lassen; ich erwähne hier nur, dass
der links vorne stehende Vornehme nach der Berliner Medaillenzeichnung
des Hans Schwarz den Pfalzgrafen Friedrich und der Orgelspieler auf der-
selben Seite den berühmten Hoforganisten Maximilians, Paulus Hofhaimer
darstellt!).
Allen neuen Zuweisungen Böttingers ist unbedingt zuzustimmen. Was
er jedoch über die darin zu Tage tretende Entwicklung des Künstlers sagt,
ist nicht immer zutreffend. Er fasst diese ganze Gruppe mit der Hauptmasse
der Zeichnungen zum ersten Buch des Petrarcawerkes in Eins zusammen«
*) Nach dicRem scharfen Porträtchen des Orgelspielers und nach Burgkmairs
Holzschnitt zum Triumphzng glaube ich eine bisher unerkannte herrliche Bildnia-
zeichnung A. Dürers im Britischen Museam (Lippmann 284) als Hofhaimer be-
stimmen zu können.
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Innerhalb derselben erkennt er allerdings Veränderungen an (z. B. in der
Zeichnung des Laubes, den Proportionen der Figuren), die unter dem Ein-
fluss Schäufeleins erfolgt seien. In Wahrheit vollzieht sich gerade in diesem
Zeiträume die Klärung und Festigung des Weiditz'schen Stiles. Bei un-
verkennbarer Identität der Hand treten in den mit dem Datum 1518 ver-
sehenen Werken sehr tiefgehende Unterschiede hervor, nach denen sie sich
in eine einheitliche folgerichtige Entwicklungslinie ordnen lassen. Sie fuhrt
in raschen Etappen zu reifer Meisterschaft. Am Anfang stehen die Bilder
zum Plautus. Ihre Zeichenweise ist noch recht ungleichartig; bisweilen
missraten Figuren noch gründlich (A 6), ihre Gruppirung ist oft anfänger-
haft ungeschickt (D 6). Die Benabsanceformen scheinen ihm etwas Neues,
Ungewohntes zu sein ; er verwendet sie hier zaghaft und tastend (J, N 3^),
dort in sinnloser Häufung (A4, D^. Einflüsse sind stark zu spüren und
zwar verschiedener Vorbilder. In der Zeichnung der Figuren schwankt er
noch zwischen der rein zeichnerischen Art und der malerischen Modellirung
Burgkmairs (ganz Burgkmaierisch ist die Gruppe auf Fol. F); an Breu
(vgl. die Holzschnitte zu Vartomans Reisen 1515) erinnert häufig die Kom-
position, besonders stark das Landschaftliche, dann Einzelheiten wie die
gleichmässige Schattirung eines Gesiebtes (D 6). Dann wieder zeigt
er sich von der Manier abhängig, wie Schäufelein das Laub zeichnet oder
von einzelnen seiner Figurentypen (N 3^). Daneben tritt aber schon
viel Eigenes hervor, ja es sind bereits die Keime seines ganzen Wesens zu
erkennen. Stellt man diese Blätter neben die Illustrationen der >Cele-
stina* (l520), mit denen sie im Format, den Kompositionen, ja oft in
allen Motiven übereinstimmen (zu vergl. z. B. Plautus A6 — Gelestina
R7, B3— B4, G4, D6 — 8 2, G3— B7 etc.), so offenbart sich ein
so gewaltiger Niveau- Unterschied, dass man fast an der Datirung zweifeln
möchte. Trotzdem wird man die Entstehung der PlautusbUder kaum weiter
als etwa in das Jahr 1517 zurückschieben können — was durch die An-
nahme zu rechtfertigen ist, dass die Herstellung der sorgfältigen Schnitte
längere Zeit in Anspruch genommen hat — denn sie stehen doch auch
den sicher 1518 entstandenen Hutten-Illustrationen in vielen Punkten schon
sehr nahe. Diese bilden eine zweite besondere Gruppe, zu der auch das Titel-
bild zum ^Ficinus**) (ßött. lo) und ein Blatt aus dem Petrarcabuche ge-
hört, das gewiss das früheste darin ist und von den andern merklich ge-
trennt steht: Fol. IV »Von wider uberkomner Gesuntheit*. In allen diesen
Blättern ist ein besonders starker Einfluss Burgkmairs zu spüren. So
wiederholt z. B. das Blatt auf Fol. A 3^ der Hutten-Gedichte (Eött. 12)
mehrere Figuren aus Burgkmairs Holzschnitt B 74, die Gestalt der schrei-
benden »Italia* (Fol. P3 desselben Werkes) könnte von Burgkmair selbst
gezeichnet ' sein^ (vgl. Weisskunig 1 1 der Jahrbuchausgabe) *). Auch das
genannte Petracrablatt steht mit seinen kräftigen malerischen Gegensätzen
Burgkmair sehr nahe. Das Titelbild zu Huttens » Phalarismus * (Rött. 6)
möchte ich nicht wie der Verf. an den Anfang, sondern eher an das Ende
0 Das seltene »Ritterspiel* (RötÜDger 11) ist mir unbekannt geblieben.
<) Daneben lässt sich in den Schi acht enbildem dieses Buches das Vorbild
der von Breu far Maximiliam gezeichneten Scheibenzeichnungen erkennen (z. B.
in G 2 Typen aus dem »Schweizer*- und den »Kufsteiner Krieg*).
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— 60 —
der Hntten-Blätter stellen; es leitet schon vollständig zn jener Art über,
in der die meisten Zeichnungen des ersten Petrarca-Bandes gearbeitet sind.
Eine nene Phase wird durch das »Messen «-Blatt bezeichnet Dass es
noch von Bartsch unter Dürer eingereiht werden konnte, weist den Weg
der Erklärung: seit dieser Zeit verbindet sich mit dem Einfluss der Augs-
burger Schule der des grossen Nümbergers. Indem sich Weiditz' schmieg-
sames Talent auch ihm anzupassen und wie mit tausend Wurzeln aus ihm
Nahrung aufzusaugen versteht, fällt ihm bald das Übergewicht über die
Augsburger Genossen zn.
Den (in unserer Betrachtungsweise) nächsten Schritt, den uns Röt*
tiDger führen will, werden wir ihm nicht folgen. . Es handelt sich um
€(ines der bedeutenderen Illustrationswerke der Zeit, den erst 1538 aus-
gegebenen »Goldenen Esel* des Apulejus, dessen Bilder seinem Künstler
zuzuschreiben sich der Yerfl viele vergebliche Mühe gibt. Dass die Zeich-
nungen nicht erst 1538 entstanden sind, sieht er ganz richtig; er nimmt
an 1517, also unmittelbar vor den Plaatus-lllustratiooen. Ich finde die
Unähnlichkcit zwischen diesen Werken so gross, als sie irgend zwischen
Werken zweier begabter Zeichner derselben Zeit, Wirkungsstätte und Schule
bestehen kann Etwas anders steht es, wenn man das Petrarcawerk her-
anzieht. Zwischen diesem und dem »Apulejus* gibt es Berührungspunkte,
aber doch wieder nicht mehr, als durch den gleichen Rahmen von Ort und
Zeit und etwas gegenseitige Beeinflussung erklärt werden kann. Der Meister
des »Apulejus* ist eine klar zn fassende, von dem des »Petrarca* bestimmt zu
unterscheidende Persönlichkeit. Ob er aus Augsburg stammte oder, was
wahrscheinlicher, ähnlich wie Weiditz nur zugewandert ist, jedenfalls trägt
seine Kunst den Augsburger Charakter. Muther fühlte sich versucht, die
Apulejus - Blätter für posthume Werke Burgkmairs zu haltezu Stärker
noch sind die Einflüsse von Seite Breus, die sich besonders in der Zeich-
nung der Landschaft zu erkennen geben. Wo diese vorwiegt (wie auf
Blatt 32 u.a.) könnte man fast an seine Hand glauben. Daneben machen
sich nicht minder kräftig Anklänge an Schäufelein fühlbar (z. B. in der
Zeichnung des Laubes); für die Figuren bleibt Burgkmair das Vorbild.
Alle diese Einflüsse stehen nicht tot nebeneinander, sondern sind in einer
eigenartigen künstlerischen Persönlichkeit aufgelöst. Mit dem Petrarca-
meister verglichen ist er einfacher, weniger detailreich, wuchtiger, von
schwerfälligerer Erfindung. Seine Landschaft ist grosszügiger, weiträumiger,
seine Figuren gedrungener. Er spricht nicht in Umrissen, sondern trachtet
nach plastischer Wirkung und Baumvertiefung. Sein Strich ist energischer,
gewaltsamer. Nicht zu verwechseln sind seine Gesichtstypen: tiefliegende
Augen, eine scharfe, meistens gerade Nase, ein mageres, vorstehendes Kinn,
ein brutaler, in den Winkeln abwärts gedrückter Mund, perrückenhaftes
Haar. — Deutlicher noch wkd seine Art, wenn man andere Werke seiner
Hand heranzieht. Ich finde sie unverkennbar im Titelbilde des Werkes:
»Maximilianus Trans jlvanus, Legatio ad Csesarem Carolum . . . s. typ. et
a. not. (1519 oder )520)*). Durch die völlige Übereinstimmung mit den
') Zapf, Augsburger BuchdruckergeBchichte II, 132 kennt nur eine deutsche
Ausgabe des Werkes, die vom 29. 3. 1520 datirt ist. Die lateinische ging zwei-
fellos voraus; sie wird Ende 1619 oder Anfang 1520 erschienen sein.
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Apulejos-Blättern ^) gibt uns dieser Titel zugleich einen Anhalt, wann un-
gef^r diese entstanden sind — um 1520. Ich kann an dieser Stelle auf
den interessanten, bis jetzt fast unbekannten Künstler nicht weiter eingehen,
als es der Beweis erfordert, dass er und Weiditz zwei yerschiedene Per-
sonen sind. Dieser Beweis dürfte nichts mehr zu wünschen übrig lassen,
wenn ich recht habe, ihm das bekannte Blatt zu Th. Morus' Utopie »Kampf
gegen nackte Männer« (Passay. III. 443) zuzuschreiben. Es wurde von
»Hans Frank genannt Lützelburger* geschnitten, ist 1522 datirt und mit
(scheinbar) H. N. monogrammirt. Schon Weltmann (Holbein 1. 130) hatte
bemerkt, dass die dem Dresdener Eiemplar des Blattes beigesetzten Verse
den Augsburger Dialekt verraten. Durch die Gleichsetzung des Zeichners
mit dem Meister des »Apulejus« ist die Entstehung in Augsburg wohl als
gesichert anzusehen und zugleich für die Ansicht, dass auch der berühmte
Lützelburger der Augsburger Schule entstamme und mit dem 1516 — 19
für den Kaiser dort beschäftigten Holzschneider Hans Frank identisch sei,
eine neue Stütze gewonnen. Das Monogramm des Zeichners ist in Wahr-
heit invers und lautet N. H., wie ein anderes monogrammirtes, bisher
unerwähntes Blatt seiner Hand lehrt: eine Darstellung des Sündenfalles,
die zu einer mit den Versen des Chelidonius 1526 bei Quentel in Köln
gedruckten Passionsfolge gehört^).
Die Nummer 3 des Röttinger^schen Verzeichnisses wird also &llen
müssen und mit ihr die folgende; denn auch das Titelbild des „Büchleins
über die Gomplexionen* stammt, wie insbesondere der Vergleich mit Apu*
lejus Fol. 26 und mit dem Bild aus »Maiimilianus Transylvanus* beweist,
von der Hand des Meisters N. H. Damit fWt aber auch der grösste Teil
des Kapitels über die »Entwicklungsgeschichte des Stiles Hans Weiditz'«
dahin, in dem sich der Verf. die hartnäckige Mühe gibt, den unverdau-
lichen Brocken des >Apulejus* für sein Weiditzwerk zu assimiliren.
Weiterschreitend gelangen wir nun zu den Werken, die der Verf. als
erste Spuren der Tätigkeit Weiditz* ansprechen zu können meint, dem
Titelblatt zu Fabers »MusicsB Budimenta^, 1516, und einem aus dem Jahre
1515 stammenden Blatte zum »Theuerdank*. Bei dem Au&uchen von
Jugend werken, in denen sich der Charakter eines Künstlers naturgemäss
erat unentschieden ausspricht, aus der Masse der gleichzeitigen Kunst wird
man sich in der Begel mit dem Besultat einer gewissen Wahrscheinlich-
keit oder blossen Möglichkeit begnügen müssen. Immerhin wird man, um
über leeres Baten hinauszukommen, verlangen müssen, dass einige der
konstitutiven Merkmale der Künstlerpersönlichkeit wenigstens in allgemei-
nen Zügen festzustellen sind, femer, dass eine Anknüpfung an die ersten
<) Zu vergl. besonders mit Apulcgns fol. XIIIv. Im Jahre 1520 entstanden
Weiditz' Bilder zur »Celestina*, deren Gesichtstypen sich denen des Apulejus-
Meisters beträchtlich nähern. Ich glaube, dass Weiditz der Einfluss-Empfan-
gende war.
*) üb die zwei andern im Passavant (III 443) erwähnten Blätter derselben
Hand angehören, weiss ich nicht; ich habe keine Drucke gesehen. Wiechmann
schreibt ihm das Titelbild zu Johann von Fürstenfelds »Gesprech vom Glück«
Augsb. Steiner 1544 zu (Naumanns Archiv L 128). Das ist ein Irrtum; das Blatt
ist ein zweifelloser unbeschriebener ßnrgkmair. — Es ist mir nicht unwahrschein-
lich, dass ein bisher namenloses Blatt im Theuerdank (Nr. 14) den Meister N. H.
zum Urheber hat.
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gesicherten Werke und ein klarer Zofiammenhang zwischen den einzelnen
Werken zu erkennen ist. Bei dem Faber-Blatt von 1516 ist das alles
nicht der Fall. Es werden zwar zahlreiche Einzelheiten vorgefahrt, die da»
Blatt mit den Petrarcazeichnongen gemeinsam haben solL Diese scheinen
mir aber zam Teil ungenau beobachtet^), zum Teil ftir diesen Zweck an-
charakteristisch ausgewählt zu sein ; denn sie finden sich ebenso auf Holz-
schnitten Breus, Becks oder Schäufeleins^). Mit den Plautusbildem, die
doch vor allem massgebend wären, wird ein Vergleich gar nicht gezogen.
An der Unvereinbarkeit mit diesen scheitert die Zuweisung.
Auch der detailirte Beweis, der für das Theuerdank-Blatt beigebracht
wird, ist nicht überzeugend geführt^). Trotzdem scheint mir die Zuschreibung
sehr viel für sich zu haben. Es liegt schon in der Gresamterscheinung des
Blattes mancherlei, was mich schon früher an den Petrarcameister gemahnte :
ein feiner, einlässlicher, zeichnerischer Zug, der sich sorgfiLltig über das ganze
Blatt ausbreitet, die zierlich -stolzen Beiterfigürchen, die Blätter wie Petrarca
I. 43 in Erinnerung rufen, die Landschaft mit den gleichmässig schrafiFir-
ten Hügelabhängen u. a. Dazu kommt nun, worauf hinzuweisen sich der
Verf. nicht hätte entgehen lassen sollen, die grosse Übereinstimmung, die
die feinen kleinen Köpfchen des Theuerdank-Blattes mit den Typen der
Plautusbilder aufweisen^). Ich erinnere mich nicht, auf gleichzeitigen
Augsburger Holzschnitten sonst solche zierliche, scharfe Köpfchen gesehen
zu haben. Zu widersprechen scheinen die Proportionen: die I^'iguren im
Plautus sind durchwegs untersetzt, die Gestalt des Maicimilian auf dem
Theuerdank-Schnitt ist langgestreckt. Doch scheint diese letztere Figur
ihre Proportionen weniger auf Grund eines bestimmten Canons, als infolge
eines Zeicbenfehlers bekommen zu haben. Ein zweites Bedenken könnte
daraus entstehen, dass die Theuerdank- Zeichnung sich auf den ersten An-
blick reifer, sicherer ausnimmt, als die zwei Jahre später entstandenen
Plautusholzschnitte. Genauer betrachtet, ist diese grössere Sicherheit nichts
wie ängstliche und fleissige Korrektheit, die einem Anfllnger einem ehren-
vollen Auftrage gegenüber natürlich ist. In Wahrheit ist der Plautus
bedeutend künstlerischer, freier und ausdrucksvoller gezeichnet. Mit jenem
Vorbehalt, ohne den ein solcher Schritt ins Dunkle überhaupt nicht unter-
nommen werden kann, wird Böttingers Zuschreibung also zu billigen sein.
») So wird mit Unrecht der Kopf Faberf« mit Petrarca I. 5 v und lOv in Ver-
gleich gestellt; ebenso unrichtig die Hände mit I. 19. v, das Abheben der Ge-
wänder an den Beinen, das gotische Laubwerk am Kapital mit dem Exlibris Ecka
(daa übrigens gar nicht von Weiditz herrührt).
«) Z. B. die Behandlung des Haares, der Falten in den Armbeugen, die Art
der Pflasterung, das rustizirte Fenster, die Landschaft.
<) Die behauptete Übereinstimmung zwischen dem Kopf des »Ehrenholds*
und dem des Faber existirt nicht. Der Baumschlag ist im Prinzip ebenso ge-
zeichnet auf Blatt 30, 50 (Schäufelein) 33, 43 (Beck) des »Theuerdank«. Daraus
ist also nichts zu schliesscn.
<) So gleicht der ältere Mann im Schiffe auf Plautus A 2 v dem »Unfallo«
vollkommen, besonders der Bart, das Auge und die schrägen Strichelchen unter
dem Auge sind charakteristisch. Mit dem Kopf des »Ehrenbolds« ist zn ver-
gleichen der Schiffer auf Plautus A 2 v, ferner das Kind desselben Blattes (be-
sonders auffallend ist die Zeichnung des Auges), dann das junge Paar auf B 3,
das Mädchen auf N. 30.
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Ohne Ansprach auf eine grössere Wahrscheinlichkeit als die eben be*
zeichnete, möchte ich bei dieser (Gelegenheit eine Beobachtung mitteilen,
die ein in dieselbe Zeit fallendes Werk betrifft. Die drei ersten Zeicb-
nangen zum Besan^oner Teil von Maximilians Gebetbuch werden Burgkmäir
zugeschrieben, was bei I und lU unbestreitbar richtig ist. Auch auf dem
zweiten Blatte tritt seine Hand in den kräftigen Schatten am Baume und
in der schwungvollen Zeichnung der Gräser ganz deutlich zu Tage. Aber
durchaus der Zeichenweise Burgkmairs widersprechend ist die Gestalt des
liegenden Greisen. Dieser Kopf mit den tiefliegenden runden Aagen, die
nur als Höhlen wirken, mit den feinen, kurzen, schrägen Parallelen da*
runter, mit dem offenen, in den Winkeln abwärts gezogenen Munde, mit
dem durch Parallele betonten Nasenrücken ist Burgkmäir fremd; es ist
der typische Kopf des Petrarcameisters, der schon in den Plautusschnitten,
ganz ausgeprägt aber und besonders deutlich in den > Meditationes * yon
1520 vorkommt'). Auch die kurzen, wie geschwollenen Beine und die
den Ärmel umkreisenden Falten treten im »Plautus* auf und sind bei Burgk-
mäir niemals nachzuweisen. Es zwingt sich mir daher die Vermutung auf,
dass das Blatt von Weiditz begonnen wurde und durch Burgkmäir eine
energische Überarbeitung erfuhr 2).
Wie stellt sich nun die Entwi6klung des Petrarcameisters dar? Was
er etwa aus seiner Heimai mit nach Augsburg gebracht habe, darüber ent-
schlägt sich Böttinger jeder Vermutung. Das Theuerdank-Blatt ist nach
ihm unter dem fiinfluss Becks entstanden; schon im folgenden Jahre tritt
der Schäufeleins an seine Stelle und bleibt herrschend bis 1519, wo ihn
Dürers Herrschaft ablöst. Hiebei ist die Hauptsache übersehen. Schon die
Tatsache, dass der Petrarcameister so lange Zeit für eins mit Burgkmäir
gehalten werden konnte, weist seinen künstlerischen Ursprung auf. Mit
Schäufelein wurde meines Wissens niemals ein Blatt Weiditz' verwechselt.
Dass Einzelheiten im Theuerdank-Blatte an Beck anklingen, ist richtig^);
die Zeichnung des Baumschlages schliesst sich schon enger an Schäu-
felein an. Burgkmairisch aber sind die Figuren und ihr Verhältnis zur
Landschaft. Das Blatt könnte nach einer Skizze von ihm ausgeführt wor-
den sein. Sein Einfluss bleibt auch, wie vorhin im einzelnen gezeigt wurde,
in den Werken von 1517 bis 1519, wenn auch bisweilen von dem
Breus und Schäufeleins gekreuzt, doch als der vorwaltende bestehen.
Ist die mitgeteilte Beobachtung bezüglich der Gebetbuchzeichnung
richtig, so könnte man sich das Verhältnis kaum anders vorstellen, als
dass Weiditz in Burgkmairs Werkstatt tätig war. Auch Eöttinger f&hi-t,
ohne diesen Schluss zu ziehen, eine hieher gehörige Beobachtung an:
Weiditz habe einen von Burgkmäir gezeichneten Holzstock überwiesen er-
halten, um ein Pilasterfeld darin mit Ornamenten zu füllen (Bartsch lO).
Die Beobachtung ist richtig, aber unvollständig. An dem Blatt B. 10 ist
nichts von Burgkmairs Hand gezeichnet. Es werden seit Bartsch immer
vier Madonnenhokschnitte in den Katalogen geführt. In Wahrheit stammt
nur der seltene Holzschnitt B. 9 von der Hand des Meisters. Die andern
') Vgl. die Anbetung der h. 3 Könige.
2) Was ausser der genannten Figur noch von der ersten Hand ist, könnte
nur am Original mit Bestimmtheit nuterschieden werden.
») Z. B die Pferdeköpfe, das Wasser.
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— 64 —
sind Kopien. Auf der Kopie B. lO ist nicht nur die PilasterfÜllnng, son-
dern auch alles andere Ornament (an Bück- und Seitenlehnen des Sessels)
unzweifelhaft, vielleicht abei* das ganze Blatt ^) von Weiditz gezeichnet.
Von Bedeutung ist nun, dass die Kopie das Monogramm Bnrgkmairs trSgt ;
sie muss demnach als Atelierwiederholung gelten und bewiese somit gleich-
falls, dass Weiditz damals — es handelt sich nach dem Stil des Ornaments
etwa um das Jahr 1519 — nicht selbständig, sondern als Gehülfe des
Augsburger Hauptmeisters tätig war*).
Für die künstlerische Nähe der Beiden spricht endlich der umstand
vernehmlich genug, dass es selbst heute noch nicht gelungen ist, das Werk
Burgkmairs endgültig von den Arbeiten Weiditz' zu trennen. Böttinger
selbst ist in der Lage, drei von Bartsch als »Burgkmair^ verzeichnete Werke
zu streichen und auf Weiditz zu übertragen: das Wappen des Bischofs
Georg III von Bamberg (B. 38), das er in einem Grimmischen Druckwerk
von 1519 auffand, ferner die zwei Umrahmungen, in denen die Burgk-
mair'schen Holzschnitte B. 4 — 6 and B. B4 — 69 bisweilen vorkommen. Damit
ist jedoch der Prozess zwischen Burgkmair und Weiditz noch immer nicht
erledigt.. Auch in der Zeichnung des Bahmens, in dem B. 7 erscheint, er-
kenne ich die feine Hand Weiditz* und ebenso unverkennbar scheint sie
sich mir in B. 78 zu verraten. Es ist dies der Entwurf zu neun Degen-
knöpfen, je drei in drei Beihen gestellt, mit der Adresse: »gedruckt zn
Augspurg durch Jobst de Negker, furmschneider*. Burgkmairs Ornament,
obgleich der Augsgangspunkt und das Vorbild des Weiditz*schen, ist in
der Erfindung weniger reich und beweglich, in der Ausführung mehr skiz-
zierend; es ist als ob sich sein temperamentvoller Strich der kleinen,
feinen, nervösen Handwerksarbeit nicht fügen wolle.
Am Schluss des Augsburger Teiles seines Verzeichnisses fügt Böttinger
drei Exlibris -Blätter an, von denen mir aber nur eines von Weiditz her-
zurühren scheint. Das »Ex libris Christophs von Stadion* wurde vor
kurzem von Dodgson behandelt^). Er bewies, dass das Blatt überhaupt kein
Exlibris ist, sondern in einem »Diumale secunduro ritum Augustensem S
Augsburg, Erh. Batdolt, 1522 erschien und schrieb es dem Jörg Breu zu
Der ei'ste Anblick könnte Böttinger recht geben, eine sorgftütigere Betrach-
tung wird sich, glaube ich, für Dodgsons Taufe entscheiden. Diese derben
Einderköpfe, diese bestimmte Zeichnung der Augen, des Haaransatzes, der
Architektur weist mehr auf Breu hin, der allerdings damals, wie das Blätt-
chen zeigt, in manchen Stücken bereits Anlehnung an den jungem Künstler
suchte. — Gegen die Zuschreibung des »Exlibris Eck* (Bött. 50) spricht
besonders das gotische Laubornament und die Zeichnung Gottvaters.
Auch Dürers Werk scheint noch immer Beiträge an das neu konsti-
tuirte des Weiditz abgeben zu müssen. Vollkommen zutreffend finde ich
1) Auffallend ist allerdings die geistlose Art, wie die Gesichter und Ge-
wänder gezeichnet sind. Die Kopie B. 11, gibt die Burgkmairsche Zeichnung viel
treuer wieder. B. 12 ist von demselben Holzstocke gedruckt wie B. 10.
«) Noch eine in diesem Sinne sprechende Beobachtung: auf einem H0I2-
fichnitte, den Weiditz 1518 fftr Hans Miller gezeichnet hat (Exhortatürium Hat-
tens fol. A 30) sind einzelne Figuren einem Holzschnitte Burgkmairs entnommen,
der zuerst 1519 bei Griram erschien (Liber theoreticae des Alsaharavius. B. 74).
Es muss also Weiditz die Zeichnung Bnrgkmairs vorgelegen sein.
3) Jahrb. der preusa. Kunstsammlungen XXIV. 335.
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die jüngst von Dodgson ausgesprochene Ansicht i), dass jene Version des
grossen Holzschnittbildnisses Kaiser Maximilians, die mit der omamentalen
Umrahmung geschmückt ist (B. 153, H. 1949), eine von der Hand des
Peträrcameisters stammende Kopie ist. Der Charakter der Umrahmung
weist durchaus von Dürer hinweg und auf Augsburg hin.
Ich füge noch ein Blatt aus dem grossen Reservoir des »Dürer-
Appendix« hinzu. Passavant 329, ein köstlich gezeichnetes Wappen, schwarz
und rot gedruckt, und mit der Jahreszahl 1521 versehen, hat gleich&lld
Weiditz zum Urheber. Es lässt sich als das des Bischofs Sebastian
Sprenger (Sperantius) von Brixen bestimmen, der am 9. April dieses Jahres
gewählt wurde*).
Aus allem dem Gesagten dürfte sich ergeben, dass wir trotz der um-
fassenden Bereicherung, die die Kenntnis Hans Weiditz' Röttingers gehalt-
voller Schrift verdankt, doch immer noch weit davon entfernt sind, die
Akten über diesen Künstler schliessen zu dürfen. Eine zukünftige Behand-
lung dürfte auch der Frage nicht länger ausweichen, welches das künst-
lerische Gut war, mit dem der junge Künstler in Augsburg einwanderte
und wo es erworben wurde. Ich möchte hier nur kurz auf den glänzen-
den, bisher noch namenlosen Illustrator von Wimphelings Buch: »De fide
concubinarum« (Muther 380), wahrscheinlich gleichfalls einen Bheinschwa-
ben, hinweisen, dem Weiditz nicht nur wie keinem Zweiten geistesverwandt
ist, sondern an den auch die feinen Typen des Plautusbuches im einzeln
nen gemahnen.
Am Schlüsse führt uns der Verf. über die Grenzen der graphischen
Kunst hinaus ; er unternimmt es, uns den grossen Zeichner auch als Maler
vollzuführen. Die beiden Gemälde, die er ihm zuschreibt, sind gegenwärtig
durchaus unbefriedigend benannt. Jeder Versuch einer neuen Taufe, wenn
auch noch so kühn, darf daher als willkommen gelten ; er stört nicht Be-
gründetes, sondern kann durch Aufwühlen des Bodens nur nützen. Es
handelt sich um eine »Beweinung Christi« der Wiener akademischen Ge-
mäldegalerie, offiziell noch A. Dürer genannt, und eine »Hl. Familie« in
der Münchener Pinakothek, die als »Schule des A. Dürer« geführt wird.
Ob diese beiden Bilder zusammengehören, ist mir allerdings recht fraglich.
Böttingers Einzelangaben hierüber haben wenig überzeugendes. Einen ge-
meinsamen Zug sehe ich allerdings: beide klingen wider von Dürer'schen
Formen und Motiven und doch haben beide nur ganz äusserliche Beziehun-
gen zur Dürer*schen Formenwelt. Aber Werke dieser Gattung gibt es
viele. Das Münchener Bild scheint mir jedenfalls beträchtlich breiter und
auch routinirter gemalt zu sein als das Wiener, und doch wäre es nach
Röttinger das frühere. Da es nach meiner Erinnerung auch in der Farbe
wenig mit der Piet4 übereinstimmt, so lasse ich es hier ganz bei Seite.
Dass die Wiener Beweinung ihren Namen mit Unrecht trägt, war aus
der gekünstelt-ungeschickten Komposition, aus der schwächlichen, gezierten
1) Catalogue of early german and flemish woodeuts of the British Museum
1903. p. 335. no. 141.
•) Von Weiditz ist auch das köstliche Titelblatt zu Trithemius', Von den
syben Geysten . . . Nürnberg, 1522 (Weller 2283) gezeichnet, das im Katalog der
Mai- Auktion von Gutekunst 1901 abgebildet und als »ganz zweifellos von Dürer*
bezeichnet ist.
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— 66 —
Formgebong, und wenn alles das hingenommen wurde, so schon aus der
abscheulich veraeichneten linken Hand der hl. Maria zu erkennen und wurde
auch erkannt. Die von Bajersdorfer vertretene Zuschreibuug an den Meister
der Frankfurter »Darbringung Christi* ist gewiss auch unhaltbar. Meine
eigene Ansicht war, dass wir es überhaupt mit keinem Werk der eigent-
lichen Dürerschule zu tun haben, sondern mit einer später, etwa um die
Mitte des 1 6. Jahrhunderts entstandenen Arbeit, die yielleicht einen »Dürer*
bedeuten wollte.
Köttingers Beweis stützt sich, wie es bei einem solchen Schliessen
Yon Holzschnitten auf Gemälde nicht anders sein kann, yomehmlich aut
die physiognomischen Typen, ferner auf die Anatomie des Ohristuskörpers,
Es ist zuzugeben, dass die von ihm aufgedeckten Ähnlichkeiten überraschend
sind. Aber, wäre einzuwenden, wie konnte ein in Augsburg lebender
Holzschnittzeichner eine derartig genaue Kenntnis Dürer'scher Maltechnik
sich angeeignet haben, wie sie in den Falten, der Haarbehandlung, ja sogar
in den Spuren der Daumeneindrücke ^) hervortritt? Wir wissen nun zwar,
dass Weiditz einmal einen Holzschnitt nach einem Porträt Dürers (dem des
Frhm. v. Schwarzenberg) gezeichnet hat ; doch ist es unbekannt, ob Dürers
verlorene Vorlage ein Gemälde oder etwa nur eine Zeichnung gewesen ist.
In Böttingers Sinne könnte man auch auf die monatelange Anwesenheit
Dürers in Augsburg im Herbst 1518 hinweisen und den Umstand betonen,
dass unmittelbar nachher sein Einfluss in den Werken des Weiditz sUik
durchdiingt. In den Holzschnitten freilich bleibt trotz starker Beeinflus-
sung von Seite Dürers der Augsburger Grundcharakter stets bewahrt; so
würde man von seinen Gemälden von vorneherein auch eher ein Burgk-
mair'sches Gepräge erwartet haben. Befremdlich für Weiditz bliebe immerliin
auch die Komposition, die ungeschickte Gruppirung, das schlechte Verhältnis
der Figuren untereinander und in hohem Grade der Umstand, dass ein
im Kleinen so grosser Erfinder an einem so primitiven Hintergrunde sein
Gefallen gefunden hätte.
Alles das zugegeben, wird man dem Verf. wegen seiner Zuschreibung
doch nicht gram sein dürfen ; denn es ist zweifellos die beste, die das BiW
bisher erfahren hat. Friedrich Dörnhöffei'.
») Vgl. Lausers Kunstchronik 1883, 307.
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Kunstgeschichtliche Anzeigen.
Beiblatt der „Mittheilungen des Instituts
für österreichische Geschichtsforschung"
Redigirt von Franz Wickhoff.
Jahrgang 1904. Nr. 3.
Inhalt: Carl Hasse, Regier von Brügge (Max Dvorak). — Julius Lange,
Die menschliche Gestallt in der Geschichte der Kunst von der zweiten
Blütezeit der griechischen Kunst bis zum 19. Jahrh. (Franz Wickhoff).
— Hans Wolfgang Singer, Versuch einer Dörerbibliographie
(Arpad Weixelgärtner). — Alfred Gotthold Meyer, Donatello,
Simon Fechheimer, Donatello und die Relief kunst, Frida Schott-
müller, Die Gestalt des Menschen in Donatellos Werk (Max Dvofäk).
— Hugo Spitzer, Herrn. Hettners kunstphilosoph. Anfange (Wolf-
gang Kailab). — Galerie Italiane V (Franz Wickhoff j.
C. Hasse. Rogier von Brügge, der Meister von Flemalle. Zur
Kunstgeschichte des Auslandes. Heft XXI. Strassburg. 1804. 8°. S. 53.
Mit 8 Tafeln in Lichtdruck.
W. von Seidlitz hat es für gut befunden, sich in einer in der Kunst-
chronik veröffentlichten Besprechung gegen die Kunstgeschichtlichen An-
zeigen und insbesondere gegen die von mir und meinem Freunde Kailab
in dem ersten Hefte dieser Zeitschrift erschienenen Referate zu wenden.
Nicht dass er irgendwelche sachliche Bedenken gegen die Richtigkeit un-
serer Ausführungen hätte, denn da er kein Wort darüber sagt, muss man
wohl annehmen, dass er in dieser Beziehung mit ihnen einverstanden war
oder — nichts gegen sie einwenden konnte. Er beanstandet sie jedoch
prinzipiell und deshalb komme ich darauf zurück. Es soll zwar alle
leere Wortfechterei einer nutzlosen Polemik diesen Blättern femgehalten
werden, doch die von Seidlitz erhobenen grundsätzlichen Einwendungen
verdienen auch ohne polemische Veranlassung an dieser Stelle erwähnt
zu werden.
»Wohl ist es nötig, auf eine unbefangene, offene und strenge Beur-
teilung wissenschaftlicher Leistungen hinzuarbeiten, um die Forderungen
der Wissenschaft schärfer zum Ausdruck zu bringen, als es in den üblichen
i Gelegenheits- und GefUlligkeitsbesprechungen * geschieht, aber damit das
in befriedigender Weise erreicht wird, muss erstens ein Massstab ange-
wendet werden, der mit der Verhältnismässigkeit aller Ergebnisse auf ge-
schichtlichem Gebiete und nun gar auf dem kunstgeschichtlichen rechnet,
nicht aber starre Forderungen, die zu Übertreibungen und Einseitigkeiten
führen müssen, aufstellt« — das ist das erste Gravamen, das von Seidlitz
gegen uns erhoben wird.
Ich weiss nicht, was Seidlitz unter der »starren Forderung* versteht,
entweder missversteht er unser Programm, oder er missversteht die Wissen-
6
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— 68 —
Schaft. Aach ans fUllt es natürlich nicht im Traome ein die Verhältnis-
mässigkeit aller Ergebnisse aaf dem geschichtlichen Gebiete za bestreiten
oder einen Antor za tadeln, dessen aaf Grand einer gewissenhaften and
methodisch einwandsfreien Arbeit gewonnenen Resaltate von neaeren For-
schangen überholt warden, doch daram handelt es sich absolat nicht,
weder in unserem Programm noch in den beanständeten Besprechungen,
sondern am eine Bekämpfung von Arbeiten, in welchen die ein&chsten
wissenschaftlichen Grundsätze der historischen Forschung in einer Weise
misachtet werden, wie sie keine andere historische Disziplin mehr
dulden würde. Unsere einzige »starre Forderung* ist die, dass die
kunstgeschichtliche Forschung und Literatur den wissenschaftlichen An-
forderungen entspreche. Wäre die Kunstgeschichte keine Wissenschaft, so
könnte sie allerdings von jedermann nach seinem Ermessen und Belieben
betrieben werden, solange sie aber als eine Wissenschaft betrachtet wird,
muss sie einzig und allein auch wissenschaftlich behandelt werden, d. h.
nach jenen Prinzipien, die als die Vorbedingung jeder wissenschaftlichen
historischen Erkenntnis schon längst allgemein anerkannt wurden und die
nicht einmal strenger, das anderemal laxer gehandhabt werden können, sondern
unter allen Umständen gleich rigoros eingehalten werden müssen. Es geht
nicht an, dass eine historische Untersuchung einmal mehr, das anderemal
weniger wissenschaftlich sei — das ist keine Forderung die erst von der
»Wiener Schule* aufgestellt wurde, wie Seidlitz glaubt, sondern ist in
allen historischen Wissenschaften auch in Deutschland selbstverständlich
und wenn Seidlitz glaubt, vor dieser Forderung die deutsche Kunstgeschichte
warnen zu müssen, so beweist er damit nur, wie gerechtfertigt unser \Inter-
nehmen gewesen ist.
Seidlitz wirft uns femer Mangel an Respekt vor verdienstvollen For-
schem, den persönlichen Ton unserer Besprechungen, ja sogar Mangel an
gesellschaftlichem Anstand, vor. Als eine persönliche Beleidigung betrachtet
er es, wenn von einem Buche gesagt wird, »dass ihm die wichtigsten Vor-
aussetzungen einer wissenschaftlichen Untersuchung fehlen«. Persönlich
grob und unstatthaft sind z. B. die polemischen Diskussionen Schmar-
sows, der von Seidlitz in Schutz genommen wurde. (Vgl. ßepertorium
XXni. S. 263 ff) Seit wann gilt es aber in der deutschen Wissenschaft für
eine persönliche von allen gut erzogenen Menschen zu verdammende Krän-
kung, wenn bewiesen wird, dass ein Buch den wissenschaftlichen Voraus-
setzungen nicht entspricht, was ja nur eine logische Folgerung aus den
nachgewiesenen Mängeln des Buches gewesen ist, seit wann gilt es in
Deutschland als eine Verletzung des gesellschaftlichen Anstandes, von einem
Buche zu sagen, dass es schlecht ist? Es wäre um die deutsche Wissen-
schaft geschehen, wenn es so wäre, wie Seidlitz behauptet. Er irrt sich
aber darin. Nur unter alten Tanten wird nur davon gelispelt, wenn
jemand aus der Verwandtschaft ein miserables Buch geschrieben hat. Ein
Buch, welches sich an die Öffentlichkeit wendet, muss sich nicht nur in
Wien, sondern auch in Deutschland eine öffentliche Kritik gefallen lassen,
selbst wenn diese Kritik eine vollständige Abweisung ist Das ist eine
Überzeugung, die auch in Deutschland — zur Verteidigung der von Seidlitz
verkannten reichsdeutschen Forschung und Kritik sei es gesagt — von
allen geteilt wird, denen es ernst um die Sache zu tun ist.
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— G9 —
Dann noch der Vorwurf der nicht genügenden Ehrfurcht vor ver-
dienstvollen Forschern. Es Hesse sich ein langes Kapitel darüber schreiben,
-doch da es den mir zur Verfüflmncr stehenden Baum überschreiten würde.
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— 70 —
lebte dieser Künstler in seiner Vaterstadt Toomai, seit dem Jahre 1436
war er Stadtmaler von Brüssel Doch in den Jahren 1432 — '1436 war
Rogner van der Weiden bereits ein fertiger Meister und so müsse sieb die
Nachricht Yasaris auf einen anderen Rogier, eben auf Bogier von Brügge
beziehen.
Auf wie schwachen Füssen diese Beweisführung geht, muss wohl
nicht erst hervorgehoben werden. Für Vasari ist Jan van Eyck der Be-
gründer der neuen niederländischen Malerei und so bezeichnet er alle seine
Zeitgenossen oder Nachfolger als seine Schüler, bis zu einem gewissen
Grade gewiss nicht mit Unrecht. Denn wie in Italien im XIV. Jahrb. die
ganze italienische Malerei unter dem Einflüsse Giottos, so steht in den
Niederlanden um die Mitte des XY. Jahrh. die ganze malerische Produition
unter dem mittelbaren oder unmittelbaren Einflüsse des grossen Brügger
Meisters. Wer gewohnt ist, historische Quellen nicht nur nach ihrem
Wortlaute, sondern auch kritisch zu benützen, dem wird es nie ein&llen,
aus den beiläuflgen Nachrichten des nur vom Hörensagen unterrichteten
Florentiners weitgehende Schlüsse zu ziehen und die erwähnte Angabe als
einen vollen Beweis für die Existenz eines andern Bogier zu betrachten,
umso mehr als Yasari selbst in der zweiten Auflage seines Werkes die-
selbe Angabe ausdrücklich auf Rogier van der Weiden bezieht.
Doch weit ärger ist noch das, was folgt. Hasse behauptet nämlicb^
dass nur die sieben Sakramente in Antwerpen, das Altarwerk aus Cam-
brai in Madrid, der Gekreuzigte aus der Karthause zu Brüssel im Escariai
und die Kreuzigung (vom Meister von Flemalle) in Berlin als Werke
Bogiers van der Weiden zu betrachten sind, während die meisten übrigen
Bilder, die ihm bisher zugeschrieben wurden, wie z. B. die berühmte
Kreuzabnahme au^ Löwen in der Antisagrestia des Escurial, der Middel-
burger Altar, das Altarwerk aus Miraflores, das jüngste Gericht zu Beaune,
der Johannesaltar in Berlin von einem andern Bogier gemalt wurden, der
ein Schüler des Jan van Eyck gewesen ist und in Brügge lebte und der
auch der Autor der meisten Bilder ist, welche von Tschudi als Werke de*
Meisters von Flemalle bezeichnet wurden. Die Beweisführung Hasses für
diese sonderbaren Aufstellungen, die kaum möglich gewesen wären, al^
die Photographie noch nicht erfunden war, eiinnert an das Yerfahren jenes
Archäologen, der auf Zetteln verschiedene Statuen mit denselben Worten
beschrieben hat und als die Beschreibungen übereinstimmten, die beschrie-
benen Bildwerke für Werke eines und desselben Meisters erklärte. Nur hand-
habt Hasse in ähnlicher Weise die Worte auch für die Unterscheidungs-
merkmale. Wer nicht einsieht, dass Werke wie die Kreuzabnahme im Es-
curial nicht von einem Schüler Jan van Ejcks sein können, und dass die
Werke, die Hasse als die des Rogier aus Tournai bezeichnet und jene, die
von Rogier aus Brügge sein sollen, nicht verschiedenen Schulen angehören,
sondern zum mindesten durch einen engen Schulzusammenhang verbunden sind^
mit dem ist über Fragen der Bilderbestimmung nicht zu reden. Man
könnte vielleicht einwenden, dass das alles gleichgiltig sei, da ein solches
Drunter und Drüber kaum von jemandem ernst genommen werden dürfte,
aber erstens ist es nicht wahr, da nichts genug konfus ist, dass sich nicht
doch Leute fanden, die sich zumindestens an der Richtigkeit der bisher
gewonnenen Resultate beirren lassen, zweitens diskreditirt es die Kunst-
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— 71 —
gescbichte als Wissenschaft und verleiht neue Anspomung dem sie über-
flutenden Diletanttismnsy wenn, ohne festgenagelt zu werden, der Versuch
gewagt werden dürfte, in Fragen, in welchen durch lange Bemühungen
ausgezeichneter Forscher einigermassen Ordnung geschaffen wurde, will-
kürlich und leichtfertig das alte Chaos wieder zu etabliren.
Dass ein solcher Versuch überhaupt noch geschehen kann, ist eine
indirekte Folge jener Bücher, die es mit der > starren Forderung* der
Wissenschaftlichkeit nicht gar zu ernst nehmen. Wenn in kunstgeschicht-
lichen Fragen ein Professor der Kunstgeschichte schreiben kann, was ihm
beliebt, warum sollte es einem Professor der Anatomie verwehrt sein? Das
ist- die Lehre des besprochenen Buches, die » Mahnung an den verstän-
digen Leser* wie man einst zu sagen pflegte«
Wien. Max Dvofäk.
Julius Lange, Die menschliche Gestalt in der Geschichte der Eunst
von der zweiten Blütezeit der griechischen Eunst bis zum 19. Jahr-
hundert. Herausgegeben von P. Eöbke, aus dem Dänischen über-
tragen von Mathilde Mann. Strassburg i. £. 1903. J. H. Ed. Heitz
(Heitz & Mündel), 4P. X und 151 SS. 98 Tafeln mit 173 Zinkos.
Wer sich den mächtigen Eindruck lebendig zurückzurufen weiss, den
die deutsche Übersetzung von Julius Langes Studien über die Darstellung
des Menschen in der älteren griechischen Eunst hervorbrachte, wird etwas
enttäuscht sein, wenn er die Fortsetzung dieser Arbeit zur Hand nimmt,
die von P. Köbke aus dem Nachlasse des geistvollen Archäologen zusam*
mengestellt wurde und die das Thema bis ins 19. Jahrhundert fortführt
Lange war im Mittelalter und der Neuzeit mit dem Materiale weniger ver-
traut und man kann nicht sagen, dass er in der Darlegung der Entwick-
lung viel weiter gekommen wäre, als wie etwa Schnaase in seiner grossen
Kunstgeschichte. Das Buch enthält viele feine Bemerkungen und edle Dar-
stellungen einzelner Perioden oder einzelner Künstler, aber das Zwingende
des Entwicklungsganges aufzuweisen, wie es ihm für die älteste Kunst ge-
lungen, hat er hier nicht vermocht. Das beste ist wieder der erste Ab-
schnitt, der von griechischer Kunst handelt und zwar von ihren späteren
Perioden, wo die Hauptidee des ganzen Buches, dass alle Entwicklung und
Änderung in der darstellenden Kunst ethisch bedingt sei, am deutlichsten
durchgeführt wird. »Das, worauf das Altertum bei dem Menschen den
grössten Wert legte,* sagt er, >war, dass er sich selbst gleich
blieb.* Er scheint mir zu weit zu gehen, wenn er aus diesem Axiom
selbst noch die relative Unbewegtheit der pompeianischen Kompositionen er-
klären will. An anderen Stellen wird auch der Grund des Wandels, der
in geschichtlichen Ereignissen liegt, ohne Pedanterie zugestanden, besonders
dort, wo er den Eindruck der Barbareneinfälle auf die antike Welt schil-
dert. Der psychologische Grund der Entwicklung, der auf Steigerung oder
Erschöpfung der Beize beruht, wird jedoch ganz vernachlässigt, noch mehr
der der inneren Entwicklung durch Aufnahme und Eintragung immer neuer
Beobachtungen, die an dem Naturvorbilde gemacht werden und den Über-
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— 72 —
gtng TOm Natoralismos zum Impressionismas bewirken. Den Hauptein»
schnitt bildet für Lange die Rezeption der Bilderfeindsehafi; des Judentums
durch die Christen. Er ist aber gar zu wenig mit der Religionsgeschichte
Israels vertraut, so dass ihm der Ursprung der Bilder£eindschaft entgeht.
Ihren politischen Grund, der darauf beruht, dass sich der Kultus des in
phönikischer Art bildlosen Hofbempels in Jerusalem gegen den Kultus der
Höhen mit ihren Bildwerken und Säulen durchsetzt, hat er nicht erkannt.
Er nennt die Richtung, diet sich gegen die bildliche Darstellung der mensch-
Heben Gestalt richtet, antihumanistisch und erläutert Torzüglich die Nach-
wirkung dieser Tendenz bis in das 17. Jahrhundert. Wenn er von der
Bezeichnung »altchristliche Kunst* sagt, sie sei irrekitend und führe
zu einer falschen Auffassxmg, weil sie zwar selbstverständlich ganz brauch-
bar sein könne als äusserer umfassender Gattungsname für die künstleri-
schen Hinterlassenschaften der Christen des Altertums: das Unglück sei
nur, dass man so leicht dazu komme, ihr den Sinn unterzulegen, als sei
in diesen Überresten etwas, das in künstlerischer Beziehung verschieden
von der übrigen Kunst des Altertums sei, ein eigener Stil, eine eigene
Qualität, so wird man ihm da ganz recht geben, auch ilort, wo er bei
aller Anerkennung der Forschung über die Wege und Gruppen der Kunst-
übung im frühen Mittelalter, das Hauptgewicht auf die Nachwirkung der
Antike legt und das wirklich künstlerische Interesse an der Darstellung
der menschlichen Figur erst wieder im 12. Jahrhunderte beginnen Issst
Über die gothische Kunst erfahren wir nichts Neues, ja die Bedeutung der
Skulptur dieser Periode wird deshalb etwas zurückgedrängt, weil der Autor
mit dem modernen Humanismus, das heisst dem Studium der nackten mensch-
lichen Figur, in der Renaissance die neuere Zeit beginnen lässt, während
er alles Vorhergegangene auch in künstlerischer Beziehung zum Mittelalter
rechnet, eine Periodisirung, die veraltet ist. Man .denke sich Giotto und
Jan van Eyek als Repräsentanten einer zurückgebliebenen mittelalterlichen
Kunst. Doch finden sich auch in diesen Teilen feine Beobachtungen; be-
sonders hervorzuheben wäre die Analyse von Adam und Eva auf dem
Qenter Altarbilde. Im letzten Teile, der von neuerer Zeit handelt, bemerkt
man mit Bedauern grössere Lücken, weil es dem Autor nicht mehr mög-
lich war, diese Partien vollständig auszuarbeiten, was uns breiter angelegte
vorzügliche Schilderungen von Ribera, Rubens und Louis David sehr be-
dauern lassen. Das Ganze ist trotz allem ein lesenswertes, geistvolles
Buch, das zum Weiterdenken anregt. Einer Sonderbarkeit müssen vrir
sehliesslich gedenken; Lange gehört zu jenen Kunstfreunden, die unter
den Galeriebesuchem nicht selten sind, selten hoffentlich unter den For-
schem, die sich über das Bestimmen der Bilder, d. h. das Zurückfuhren
der Bilder auf ihre wahren Urheber ärgern. Ja, ist es denn besser, einen
Künstler aus Werken, die ihm nicht zugehören, zu charakterisiren I Ihm
ist das zweimal geschehen. Er hält den Christuskopf in Vorderansicht,
der in Berlin dem Jan van Eyck zugeschrieben wird, für echt und den
feisten Kapitän ebendort für Velazquez und zieht daraus seine Schlüsse.
Wien. Franz Wickhof£
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— 73 —
Hans Wolfgang Singer, Versuch einer Dürer-Bi-
bliographie. 41. Heft der Studien zur deutschen Kunst-
geschichte. Strassburg. 1903. J. H. Ed. Heitz. 8^ XVI + 98.
Wer dann und wann genötigt ist, in dem von Singer neu heraus-
gegebenen Müllerschen Künstlerlexikon nachzuschlagent wird wissen, dass
es recht häufig im Stiche Iftsst, irreführt und mit, sagen wir: höchst per-
sönlichen Urteilen belastigt, die man in einem Werke, das sachlich und
nur sachlich sein soll, zum mindesten gerne misste.
Wie seinerzeit die Neuausgabe des Künstlerlexikons, ist auch die
Dürer-Bibliographie einem unleugbaren Bedürfnis entgegengekommen. Ein
solches zu erkennen und ihm flink Abhilfe zu schaffen, ist sicherlich ein
Verdienst, das S. auch gewahrt bleiben soll. Für alle, die sich mit Dürer be-
schäftigen, ist die Bibliographie unentbehrlich: sie orientiert über Be-
kanntes und lehrt Neues kennen« Es darf audh nicht die grosse Arbeit
verkannt werden, die immerhin aufgewendet worden ist. Doch alles dies
kann das Bedauern nicht unterdrücken, dass das Buch, das vielleicht ein an-
deres, besseres unmöglich gemacht hat, so vielfach anfechtbar ist. Denn
ebenso wie im Lexikon finden sich auch in der Bibliographie Lücken und
Unrichti gkeiten.
Ich will dies mit einer Stichprobe, der ich einen ganz kleinen Teil
des Buches unterworfen habe, beweisen. Mir gerade wieder einmal die
frühen Dürer-Zeichnungen und ihre Literatur ansehend, habe ich nur das,
was S. im Anschluss an Daniel Burckhardts aufsehenerregendes Buch mit-
teilt, nachgeprüft und zwar, wie ich ausdrücklich bemerken muss, durch-
aus nicht mit der Akribie, die etwa ein Bibliograph anwenden müsste.
Gleichwohl stiess ich hiebei auf folgende Fehler: S. 42 muss es in den
ZZ. 3 u. 4 V. o. statt 1892 1893 heissen. Desgleichen soll auf S. 34
Z. 14 V. u. 1898 statt 1896|7 stehen. Femer fehlen auf S. 42 Kri-
stellers Besprechung im Archivio storico deH'arte, V (l892) 355 und der
dritte Teil von Langes Aufsatz: Albrecht Dürers Jugendentwicklung in
den Grenzboten, LI (1892) II, 551 — 562. (Langes Artikel ist zwar
unter den Nummern 763 — 765 auf S. 52 erwähnt, auf Nr. 765 aber, wo
auf Burckhardts Buch eingegangen wird, hätte am Schluss des ersten
Abschnittes von S. 42 unbedingt verwiesen werden müssen.) Dass in einer
so kleinen Partie wie der überprüften bei drei Zeitschriften ein falscher
Jahrgang angegeben ist und dass eine Bezension, die sich durch ihre be-
sonnene Zurückhaltung nicht unvorteilhaft von den anderen, zitirten unter-
scheidet, sowie ein notwendiger Verweis weggelassen sind, charakterisirt,
denke ich, S.s Arbeitsweise zur Genüge.
Aber wenn auch die Verlä^slichkeit das Haupterfordemis einer jeden
lexikalischen Arbeit ausmacht, so ist leider S.s Buche noch Schlimmeres
vorzuwerfen als üngenauigkeit und ünvollständigkeit, (Belege für diese
wie für jene könnten leicht noch mehr erbracht werden.) Wie im Künstler-
lexikon macht sich nämlich auch in der Bibliographie und zwar vornehm-
lich in der Einleitung jene ebenso anspruchsvolle wie leichtfertige Art
geltend, die über Dinge absprechend urteilt, die sie richtig zu bewerten
ausserstande ist.
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— 74 —
Dass gleich zu Beginn Thansing übel wegkommt, kann nicht wander-
nehmen. Es ist ja jetzt Mode, an dem Begründer der modernen Dürer-
forschong kein gutes Haar zu lassen. 8. lässt sich gerade noch herab,
Thausings Lebenswerk > immerhin bedeutend* zu finden, ja er gesteht ihm
sogar > viele pi*ächtige Seiten* zu. Nichts liegt mir femer, als Thausings
Irrtum hinsichtlich der Stiche Wenzels von Olmütz entschuldigen zu
wollen, aber zu behaupten, dass dem Wiener Forscher infolge dieses Miss-
griffes »von seinem Helden rein gar nichts übrig geblieben sei*, heisst
denn doch den Mund allzu voll nehmen« Unverhältnismässig viel Platz
ist der moralischen Vernichtung von Dürers Frau eingeräumt. Ist denn
diese Frage, die schon von Thausing fast zu breit behandelt worden ist,
wirklich so wichtig oder auch nur so interessant? Übrigens spricht das
von Gümbel gefundene und veröffentlichte Fragment von Agnes' letztem
Willen zugunsten Thausings. Die schwer zu deutenden von Dürers Stichen
bedenkt S. mit dem Attribut »abstrus*, einem Worte, das in diesem
Zusammenhang von einem Historiker wohl überhaupt nicht gebraucht wer-
den sollte. Der »Versmacherei* Dürers wird »erschreckende Öde und Ge-
dankenleere* sowie > selbstgeMlige Plattheit* nachgesagt. Nun sind Dürers
Reime gewiss keine poetischen Meisterleistungen, aber als Gelegenheits-
arbeiten auf fremdem Gebiete auch nicht gar so schlecht, man lese nur
z. B. die Verse zu B. 132 und 133. >Die theoretischen Werke beweisen
nicht nur, dass| Dürer schlecht Gedanken auszudrücken vermag, sondern
auch, dass es ihm schwer fällt, sie zu erfassen und logisch zu verfolgen*.
Sie > bieten nicht nur in der Form ein Wirrsal, sondern auch dem Inhalte
nach*, »lesen sich wie ein Collectaneenheft* und »machen den Eindruck
von Protokollen eines Disputirvereines*. Diese Äusserungen, denen S,
durch eine Zusammenstellung von vermeintlichen Widersprüchen in Dürers
Aufzeichnungen zur Proportionslehre die Krone aufsetzen will, treten, wenn
man den von ihm nebeneinander abgedruckten Stellen nachforscht, in
ein eigentümliches Licht. Von diesen, die angeblichen Widersprüche in-
volvirenden Stellen ^) sind die ersten drei Sätze verschiedenen von L. und
F. auch auf verschiedenen Seiten gebrachten Stellen der Londoner Hand-
schriften entnommen, während die letzten zwei Sätze aus dem gleichfalls von
L. und F. und zwar in extenso abgedruckten ästhetischen Exkurs am Ende
des dritten Buches der Proportionslehre stammen. In diesem Exkurs aber
finden sich mit unwesentlichen, den Hauptgedanken völlig intakt lassenden
Änderungen auch die ersten drei Sätze; im Zusammenhang des Exkurses
nun sind die drei von S. willkürlich herausgegriffenen > Widersprüche*
(Satz 1 + 2, Satz 3, Satz 4 + 5), wie sich jeder aufmerksame Leser leicht
überzeugen kann, — keine Widersprüche mehr ! ^) S. beweist mit seiner
Zusammenstellung also nicht die Verwonenheit von Dürers Gedanken, son-
dern nur, dass er selbst es nicht einmal der Mühe wert gefunden h&ti
') Sie sind übrigens, was freilich in dieser Bibliographie nicht überrascht,
schlecht zitirt. Die ersten zwei Sätze stehen nicht, wie dies bei S. der Fall ist
beisammen. Nur der zweite findet sich, was S. von beiden angibt, L. u. F., S. ^0
und zwar Z. 20. Der erste Satz steht L. u. F., S. 291, Z. 3 und nicht S. 290,
Z. 1, wie es bei S. heisst. Beim dritten Satz fehlt die Angabe der Zeile (9)-
Nach dem fünften hat es nicht Z. 8, sondern 32 zu lauten.
«) Die Sätze sind zu finden L. u. F., S. 225, Z. 10 und 12 und S. 226, Z.32.
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— 75 —
den »berühmten* ästhetischen Exkurs ordentlich durchzulesen, und muss
es sich selbst zuschreiben, wenn sich einem die Vermutung aufdrängt,
seine Kenntnis der von ihm ihm so herabgesetzten Dürerschen Schriften
beruhe blos auf den von ihm nur flüchtig gelesenen Exzerpten in dem
Buche von L. und F. ; so würde es sich dann auch leicht erklären, warum
Dürers theoretische Werke auf S. den Eindruck eines > CoUectaneenheftes *
gemacht haben. — Einen Anspruch Anton Springers ergänzend, behauptet
S. femer, Dürer sei in seiner Entwicklung gehemmt worden: vor allem
durch die beengenden Verhältnisse seines Hausstandes und seiner Vater-
stadt, durch die Aufträge des Kaisers und durch seinen vertrauten Um-
gang mit den Humanisten. Das alles ist, wenigstens so, wie es $. vor-
bringt, gewiss nicht richtig. Sicherlich war Dürer kein Krösus, aber das
von ihm hinterlassene Vermögen ist nicht unbeträchtlich. Er lebte in der
ersten Stadt Deutschlands und stand in Diensten von Deutschlands erstem
Mäcen. Karg und unpünktlich bezahlt wurde nicht blos er: ähnliches
widerfuhr bekanntlich auch manchem grossen Künstler im gepriesenen Italien.
»Egoistische Selbstverherrlichungspläne* hatte nicht nur Maximilian, sondern
wohl überhaupt jeder Benaissancefürst, selbst der kleinste. Wie Dürers
erste mythologische Zeichnungen beweisen, hat er sich schon als blutjunger
Mensch aufs höchste für die Kenntnis des Altertums interessirt, die ihm
dann später von seinen gelehi-ten Freunden so reichlich vermittelt worden
ist. Die »Dictate von Maximilians gelehrten AUegorienkrämem* haben
seine Künstlerschaft nicht beeinträchtigt ; sie war stark genug, die fremden
Ideen zu vollwertigen Kunstwerken zu verarbeiten, die lebenskräftiger sein
sollten als diese Ideen selbst. Man denke nur z. B. an die »Melan-
cholie«, deren humanistischen Hintergrund Giehlow soeben im Begriflfe
steht aufzuhellen. Dürer war aber auch als »Wortstreiter* seinen »schlimmen
Freunden*, den Humanisten, gewachsen, was aus Melanchthons glaub-
würdigem Bericht über die Dispute Dürers und Pirkheimers deutlich her-
vorgeht. — So liegen bei einsichtiger Benützung der Quellen die Ver-
hältnisse. Was aus Dürer geworden wäre, wenn . . . und, wenn nicht . . .,
das bietet für den Historiker keinerlei Interesse, damit mag sich, wenn
er Lust hat, der Romanschreiber befassen. — Obwohl ich nur an die mar-
kantesten Unrichtigkeiten und Schiefheiten anknüpfte, habe ich mich doch
schon viel zu weit auf Entgegnungen eingelassen, da ja die Dinge, die
sich S. umzudrehen bemüht, längst festgestellt sind oder sich von selbst
verstehen. Ich möchte nur noch, mich jeden Kommentars enthaltend,
hiehersetzen, was S. vom Holzschuherporträt sagt: »Fast jeder, der vor
diesem Bilde steht, lässt sich von der ausserordentlichen Persönlichkeit
des Dargestellten überrumpeln, vergisst aber ganz, dass insoweit Dürer
mitspricht, mit dem Werk der Weg zu Denner angebahnt worden ist*.
Aber noch ein Gravamen und zwar kein unerhebliches habe ich vor-
zubringen: der Bibliographie fehlt es auch an Übersichtlichkeit, die doch
bei einem Nachschlagewerk so notwendig ist. Es war eine unglückliche
Idee, die »wichtigeren Fachschriften* zu numeriren und nach ihren Zahlen
zu zitiren. Die 35 Nummern merkt man sich nicht, und das Nachschlagen
ist ebenso lästig wie zeitraubend. Verfehlt ist es femer, die fortlaufenden
Zahlen der einzelnen Titel mitten in die Zeile und nicht an den Band zu
stellen und ihre Eeihe durch die gleich oder sogar grösser gedruckten
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— 76 —
Nummern der Eenvois zu unterbrechen, wodurch das Nachsuchen vom
Index aus, das ja natürlich die Regel ist, ungemein erschwert wird. An
der sachlichen Einteilung ist weniger zu bemängeln, nur hätte die Rubrik
»Varia* mit geringer Mühe enger gehalten werden können und wären
meines Erachtens die Abschnitte C 8 und C 9 (»Festreden, Jahrhundert-
feier, Ehrenbezeugungen etc.« und » Gedichte, Dramen, Novellen überDörer«)
leicht zu missen, wenn die alten Schriftsteller, die Dürer zitiren, möglichst
vollständig angeführt wären ; es ist z. B. Lomazzo nicht genannt. Die Be-
merkungen, die durchaus nicht konsequent hie und da einer Literatnr-
angabe angehängt sind, geben selten das, was man von ihnen vor allem
verlangt: eine knappe sachliche Charakteristik der betreffenden Arbeit. Be-
sonders hierin hätte Dodgsons Kritische Cranach-Bibliographie, ein auch
sonst vortreffliches Werkchen, vorbildlich sein sollen.
S. nennt mehr mit Vorsicht als Bescheidenheit sein Buch einen Ver-
such. Es ist auch nicht mehr als ein solcher und noch dazu kein ge-
lungener.
Wien. Arpad Weixlgärtner.
Alfred Gotthold Meyer. Donatello. Knackfosa'sche Künstler-
monographien LXV. Bielefeld und Leipzig 1903. 8^ S. 131. Mit Porträt
und 140 Abbildungen nach Skulpturen.
Simon Fechheimer. Donatello und die Relief kunst Eine Kunst-
wissenschaftliche Studie. Zur Kunstgeschichte des Auslandes Keft XVH
Strassburg 1904. 8^ S. 96. Mit IG Lichtdrucktafeln.
Frida Schottmüller. Die Gestalt des Menschen in Donatellos
Werk. Zürich. 1904. 8« S. 56.
Die etwas herablassende Behandlung, die Donatello im Cicerone er-
fahren hat und noch mehr die augenverdrehende Begeisterung des Beise-
Proletariats för Filippino und Boticelli haben es verschuldet, daß man dem
grössten Meister der florentinischen Quattrocentokunst lange weniger Beach-
tung schenkte als manchem Kunsthandwerker, ja auf Grund einer eingebildeten
ästhetischen Überlegenheit sogar Worte des Tadels fand für einen Meister,
der zu den grössten Bahnbrechern in der Geschichte der Kunst aller Zeiten
gezählt werden muss. Erat in den letzten Jahren hat man wieder begonnen sich
mit Donatello eingehender zu beschäftigen und zwar erfreulicher Weise nicht
nur im Rahmen einer biographischen Monographie, sondern zum guten Teil
auch vom Gesichtspunkte allgemeiner entwicklungsgeschichtlicher Probleme.
Das Buch Meyers bildet einen Band der Knackfuss-Serie. Ich weiss
nicht, welches Programm für diese Sammlung theoretisch besteht, nach den
einzelnen Bänden zu schliessen, scheint man den Autoren eine vollständige
Freiheit gegeben zu haben die Aufgabe nach ihrem Ermessen zu gestalten.
Es gibt Bände, die als eine willkürliche und skrupellose Kompilation an-
gesehen werden müssen (wie z. B. die von Knackfuss selbst geschriebenen)^
dann solche, welche eine populäre Darstellung mit einer Popularisirung
bestimmter Partei- und Tagesideen verwechseln und. in einer für daa große
Publikum berechneten Schilderung nicht minder sorglos Behauptungen
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— 77 —
aufstellen, die erst auf Grund einer eingehenden wissenschaftlichen Unter-
suchung zu beweisen wären (wie z. B. im Tintoretto von Thode), dann
Arbeiten, welche ein kritisches Besumö der bisherigen Forschung enthalten
(wie der schöne Band über die Brüder van Eyck von Kaemerer) und
schliesslich solche, die es versuchen, ohne auf die einzelnen kritischen
Fragen einzugehen, auf Gnmd der bisheiigen Forschung ein selbständiges
geschlossenes Bild von der Persönlichkeit und künstlerischen Bedeutung
ihres Helden zu entwerfen (wie der vorliegende Band).
Nur beide letzteren Grattungen haben eine wissenschaftliche Berechti-
gung. Es wäre wohl töricht von einer populären Monographie neue
Lösungen und Entscheidungen in strittigen Fragen zu verlangen, doch mit
allem Nachdruck muss Gewicht darauf gelegt werden, dass die Darstellung
auf einer wissenschaftlichen Grundlage beruht, d. h. von wissenschaftlich
bewiesenen Tatsachen ausgeht und zweifelhaftes Material und hypothetische
Behauptungen entweder vermeidet oder wenigstens als solche ausdrücklich
bezeichnet.
Dem Buche Meyers ist in dieser Beziehung nur gutes nachzurühmen.
Zu loben wäre vor allem das radikale Überbordwerfen manchen unnützen
Baiastes, der bisher dem Werke Donatellos angehängt wurde und das Bild
von seiner Entwicklung verhüllte. Meinem Dafürhalten nach dürfte man
freilich künftig darin noch weitergehen. Im allgemeinen mag nicht viel
daranliegen, wenn In einer populären Monographie die Scheidung zwischen
Werkstattarbeiten und Originalwerken des Meisters nicht so streng ist,
als es möglich wäre, doch so schlechte und unbedeutende Schülerwerke
wie der David der Casa Martelli sollten doch nicht zur Charakteristik des
Meisters verwendet wei*den. Eine wenn auch nur bedingte Einbeziehung des
sog. Niccolo da üzzano oder der Terakottabüste in London in das Werk
Donatellos scheint mir heute nicht mehr gerechtfertigt zu sein, da so
schwerwiegende Bedenken gegen den Donateilischen Ursprung dieser Werke
geäussert wurden, dass es angezeigt gewesen wäre sie nicht in Betracht
zu ziehen, so lange jene Einwände nicht widerlegt würden und das um so
mehr als die florentinische Büste heute das populärste Werk Donatellos
sein dürfte. Nicht zustimmen kann ich der Behauptung Ms., dass die
drei Büsten des »Uzzano*, des Berliner Giovannino und der Londoner Hei-
ligen gerade in ihren jetzt beargwöhnten Eigenheiten verwandt sind, wor-
aus man schliessen könnte, dass es sich um eine einheitliche entweder
in den Rahmen der Kunst Donatellos fallende oder nicht fallende Gruppe
handeln würde. Während bei dem Berliner Giovannino die etwas über-
triebene Belebung des Kopfes und die manirirte Darstellung Verdacht er-
regen könnte, die jedoch gewiss nicht die Grenzen der Quattrocentokunst
überschreitet, ist es beim Uzzano die genialistische und pathetische Auf-
fassung und die breite grossflächige Behandlung der Formen, die uns diese
Büste als ein Werk der florentinischen Nachahmer Michelangelos aus dem
zweiten Viertel des Cinquecento erkennen lässt und bei der Londoner Hei-
ligen wiederum die klassizistische Eleganz und eine aflfektirte Zierlichkeit,
die dafür spricht, dass der Autor unter den florentinischen Zeitgenossen
des Giovanni da Bologna gesucht werden muss.
Sorgfältig wie die Sichtung der Werke Donatellos ist in dem Buche
Meyers auch die Datirung, wobei eine Beihe überzeugender Umdatirungen
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Yorgenommen wird, als deren glücklichste ich die spätere Ansetzung d^
schreitenden Johannes des Täufers im Bargello ansehen möchte. Dass der
Erucifix in Sa. Croce später datirt werden mass als man bisher getan
hat, ist seitdem bereits von Frida Schottmüller hervorgehoben worden.
Anch in den zwanziger Jahren noch unerhört kühn und vorgeschritten
wäre dieser Heiland ein Jahrzehnt früher geradezu ein kunstgeschichtliches
Wunder.
Die Einteilung des Buches Ms. ist keine streng chronologische, son-
dern versucht die Werke Donatellos nach ihrem inneren Zusammenhang
zu gruppiren. Das scheint mir ein grosser Nachteil der sonst sehr an-
schaulich und anregend geschriebenen Schilderung der Entwicklung Dona-
tellos zu sein. Wie die Werke Donatellos eingeteilt werden, ersieht man
aus den Kapitelüberschriften.' I. Statuarische Charakterfiguren. IL Anfllnge
der Erzählungskunst. Denkmalplastik. Beliefbilder. III. Klassizismus.
IV. Grossbetrieb dekorativer Plastik in Florenz. 1433 — 1443. V. Gross-
betrieb historischer Plastik in Padua 1443 — 1453. VI. Altersstil 1453
bis 1466. Es ist richtig, dass diese Überschriften eine ärgere Einschach-
telung befurchten lassen, als sie in der Schilderung selbst durchgeführt
wurde, aber immerhin beeinträchtigt diese Einteilung auch tatsächlich das
Bild von der Entwicklung und historischen Bedeutung Donatellos In einer
durch einzelne verbindende Sätze nicht gutzumachenden Weise. Ja es
scheint mir, dass an diesem Mangel nicht nur die Einteilung schuld ist,
sondern auch die Auffassung Ms. von der Entwicklung Donatellos, eine
Auffassung, ohne der diese Einteilung überhaupt nicht möglich wäre und
die nach meiner Überzeugung falsch ist. Zu welchem Missverständnisse
die Zusammenstellung der antiken Einflüsse mit einem bestimmten Lebens-
abschnitte Donatellos führen muss, ist schon von Swarzenski in einer Be-
sprechung des Buches Ms. betont worden i) und nun auch durch die noch
zu besprechende Untersuchung von Frida Schottmüller besonders deutlich zu
Tage getreten. Doch derselbe Mangel haftet auch sonst der Verbindung
bestimmter Lebensperioden Donatellos mit bestimmten Kunstkategorien an.
Jeder Leser muss den Eindruck gewinnen, als ob das Suchen oder Schaffen
des Meisters in verschiedenen Jahrzehnten durch verschiedene Ziele be-
stimmt gewesen wäre, wobei die merkwürdige einheitliche Entwicklung
Donatellos, wie wir sie bei keinem andern Meister selbst Tizian nicht
ausgenommen, beobachten können, vollkommen zerrissen wird und verloren
geht. Diese von der Jugend an bis zum Tode fortschreitende Ausge-
staltung bestimmter plastischer Probleme durch Donatello hätte bei einer
Schilderung seiner künstlerischen Bedeutung vor allem hervorgehoben und
verfolgt werden sollen, denn darin besteht nicht nur das auffallendste
Charakteristikon seiner künstlerischen Laufbahn, sondern auch eine Tat-
sache von einer kaum hoch genug anzuschlagenden entwicklungsgeschicht-
lichen Bedeutung. Die italienische Kunst hätte sich nie zu einer solchen
Höhe entwickeln können, wenn nicht ein genial begabter Künstler, dem
ein langes Leben vergönnt wurde, bestimmte künstlerische Probleme zu
immer neuer Lösung und zu ununterbrochen fortschreitender Entwicklung
M In der Kunstchronik 1904. Heft 12. Dazu die Erwiderung Meyers,
daselbnt Heft 22.
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gebracht hätte. Das Lebenswerk Donatellos bedeutet deshalb für die Ge-
schichte der italienischen Kunst unendlich mehr als die Werke sämtlicher
seiner florentinischen Zeitgenossen zusammen. Doch diese Überzeugung
gewinnt man aus dem Buche Meyers nicht. Jeder Leser wird das Buch
mit der Überzeugung aus der Hand legen, dass Donatello sich in der
zweiten Lebenshälfte durch neue Aufgaben von den Idealen seiner Jugend
zu neuen Aufgaben und neuen Idealen gewendet hat, so dass er in Be^ug
auf die statuarische Kunst bereits im Georg den Höhepunkt erreicht, später
in einer »klassizistischen Erzählungskunst* und in dekorativen Aufgaben
bewunderungswürdige Werke geschaffen hat, schliesslich aber in seniler
Willkürlichkeit > gesprächiger wurde, als ein guter Erzähler sein darf*.
Liegt dieser Einteilung und Wertmessung nicht noch das Dogma der
Burckhardtschen Ästhetik zu Grande, die die Kunst mit dem selbsterfun-
denen Masstabe einer doktrinären Harmonie und Monumentalität bemessen
hat, für die auch die letzten Bilder Tintorettos, das höchste und ent-
wickeltste, was er je malte, nur eine unwürdige Sudelei gewesen sind?
Schön und überzeugend schildert Meyer den Zusammenhang der Kunst
Donatellos mit der Gotik (S. 4l). Doch wenn er die Erbschaft, die Do-
natello von der gotischen Kunst empfangen hat, mit dem verglichen
hätte, was der Meister der Nachwelt hinterlassen hat, so hätte er den
grossen Befreiungsprozess nicht nur auf die erste Hälfte des Lebens Do-
natellos beziehen können. Auch dem Giorgio haften noch gotische Ar-
chaismen an, die Donatello in spätem Jahren überwanden hat und nicht
das Basen eines eigensinnigen Greises sind die Beliefs der Kanzeln in S.
Lorenzo, sondern das souveräne Walten des Meisters in Aufgaben, deren
Lösung ihm die Kunst zu verdanken hat.
Wie sich diese Befreiung nach und nach in der Darstellung des
Menschen vollzogen hat, darüber belehrt uns die Studie, die in der be-
scheidenen Form einer Dissertation von Frida Schottmüller veröffentlicht
wurde. Das kleine Bändchen ist sehr inhaltreich. In knapper und prä-
ziser Weise und dabei äusserst anschaulich wird zunächst die allgemeine
Entwicklung der Freifigur, dann die Entwicklung der Darstellung des Kör-
pers und des Gewandes und zum Schlüsse die Entwicklung der Aktdar-
stellung bei Donatello geschildert. Bis zur vollen Evidenz wird man da
belehrt, dass das Leben Donatellos in allen diesen Problemen ein ununter-
brochenes Fortschreiten zu freieren Lösungen gewesen ist. Sind die ersten
Statuen Donatellos noch gotisch gebunden und unbeweglich, so flutet
bereis bei den Paduaner Figuren > der Rythmus natürlicher Bewegung unge-
brochen durch den ganzen Körper*, in der Judith wagt der Meister den
kühnen Versuch, zwei gleich grosse Körper plastisch zusammenzuordnen,
ja in den zwei Asketenfigaren von Siena und Florenz ist es ihm gelungen,
eine momentane Bewegung treu festzuhalten und in kleinen spätem Bronze-
flguren ringt er sich vollends zur vollkommenen Freiheit räumlicher Vor-
stellung durch, was dann von Michelangelo in monumentale Kunst umge-
setzt warde. Dieselbe progressive Beihe kann man auch in der Darstellung
des Gewandes und des Körpers beobachten. Besonders das Kapitel, welches
die Gewandung behandelt, ist ungemein lehrreich und neu in seiner Art.
Denn wenn auch die Arbeiten Langes manche Anregung dazu geboten
haben mögen, so ist doch meines Wissens noch nie der Versuch unter-
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— 8ö -
nommen worden, formengeschichtlich die Gewandung der Renaissanceskalptur
zu untersuchen und wie notwendig eine solche Untersuchung ist, wird
man einsehen, wenn man bedenkt, dass bis zum Cinquecento sich die Ent-
wicklung der Plastik, wie richtig Ton F. Seh. hervorgehoben wird, fast
ausschliesslich an Gewandfiguren vollzogen hat. Zwei aufsteigende Ent-
wicklungsreiheu laufen da nebeneinander. Einesteils werden die Gewänder
in ihrer plastischen Gestalt von Figur zu Figur freier und natürlicher
gestaltet, indem sie nach und nach den Charakter eines konventionellen
Motivs verlieren und sich den Eörperformen anpassen, die letzteren immer
ungezwungener hervorhebend, ohne dass dabei das Gewand seine eigene
Selbständigkeit verlieren würde, andemteils steigert sich parallel ununtei>
brochen auch die stoffliche Treue der Gewanddarstellung bis zum lücken-
losen Naturalismus.
Eine besonders wichtige Feststellung, die vielleicht von vielen geahnt
doch nie ausgesprochen und zusammenhängend dargelegt wurde, enthält
die Untersuchung über die Aktdarstellung bei Donatello, in welcher der
Nachweis geführt wird, dass die Fortschritte in der Darstellung des nackten
Körpers bei Donatello auf eine wahrscheinlich unbewusste Übernahme der
Darstellungsnormen der Antike zurückgeführt werden muss. Die beispiel-
losen Fortschritte, welche die Werke Donatellos in der Darstellung des
nackten menschlichen Körpers gegenüber der vorangehenden und gleich-
zeitigen Kunst bedeuten, sind weniger auf ein unmittelbares Naturstudiom
zurückzuführen, als auf diese Aufnahme des antiken Formenkanons, wie
durch einen geistvollen Vergleich des ersten Krucifixes Donatellos mit jenen
Brunelleschis bewiesen und an spätem Werken weiter verfolgt wird. EJs
sei mir erlaubt, einige Worte daran zu knüpfen. Im Anfang des XV. Jahr-
hundertes gelangte die gotische Kunst in der Durchbildung der natui*a-
lischen Probleme soweit, dass die Bedeutung der künstlerischen Aufgaben,
die mit der Darstellung des nackten menschlichen Körpers zusammen-
hängen, wieder verstanden werden konnte. Solange an den gotischen
Figuren die Gewandung von dem Körper nicht losgelöst gewesen ist^ hatte
der menschliche Körper keine eigentliche künstlerische Funktion, man sah
ihn ja nicht und die wenigen nackten Figuren, die geschaffen werden
mussten, konnten daran nichts ändern. Was wir an ihnen beobachten
können, ist nicht eine konsequente Entwicklung der Darstellungsnonnen,
wie in der griechischen Kunst, sondern ein unsicheres Herumtasten. Doch
die ununterbrochene Ansammlung von Naturbeobachtungen, welche das
Charakteristiken der Entwicklung der gotischen Kunst besonders im
Norden bildet, führte nach und nach dazu, dass sich die Gewandung von
den Köi*pem loslöste und dass man langsam gelernt hat, sie nicht mehr
als eine starre willkürlich gotisch geschwungene Masse darzustellen, son-
dern durch das Medium der Umhüllung auch die Formen und die Be-
wegung der umhüllten Körper zu beobachten, so dass man langsam auf
diesen Umwegen dazukam, das Problem der gewandlosen Figur neu wieder zu
begreifen und zu lösen. So stehen nur scheinbar die Figuren des ersten Men-
schenpaares vom Genter Altare als ein zeitloses Wunder da und sind ein Doku-
ment, dass die in der gotischen Kunst errungene neue künstlerische Anschau-
ung vom menschlichen Körper so weit vorgeschritten war, dass sie einem
Beschauer, der ihre Genesis nicht kennt, als eine nicht nur unmittelbare.
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— 81 —
sondern auch vollkommen freie Natumachahmung erscheinen könnte. Wenn
wir aber diese berühmten Aktfigaren des Genter Altares mit einer antiken
AktBtatae vergleichen, entdecken wir leicht, dass in Bezug auf statuarische
Freiheit und künstlerische Aneignung der formalen Elemente des körper-
lichen Organismus jene frappante Natoraufiiahme weit noch hinter der
Antike zurückstand. Es ist, als ob alle die glänzenden und scheinbar un-
übertrefflich wahren Beobachtungen noch immer auf eine bewegungslose
Puppe gemalt worden wären. Diese innere statuarische Unfreiheit in der
Darstellung des menschlichen Körpers zu überwinden, war also die Auf-
gabe, welche der Naturalismus in jener Zeit zu lösen hatte und es ist
nicht zu berechnen, wie lange die Kunst noch gebraucht hätte, um etwa
bis zu der Kunst Lysipps und der folgenden Zeit zu gelangen, wenn sich
das antike Erbe nicht erhalten hätte. Während man im Norden durch
einen äussern imitativen Naturalismus weiter zu gelangen bestrebt ge-
wesen ist, entdeckte man in Italien die Antike als ein Bepositorium sta-
tuarischer Erfahrungen und in einer beispiellos raschen Entwicklung eignet
sich ein grosser Bildhauer, Donatello, das an, was im Altertume jahr-
hundertelanger Evolution bedurfte. Während Giorgio noch unbeweglich
wie eine Portalstatue steht, wird in der Judithgruppe bereits der Versuch
gemacht, zwei plastische Körper in vollkommen freier statuarischer Dar-
stellung zu einander in Beziehung zu stellen und das Misslingen dieses
Versuches beweist nur, wie kühn er gewesen ist. Wenn wir das in Er-
wägung ziehen, so erscheint uns die Bedeutung Donatellos noch in einem
anderen Lichte, denn diese Neueroberung der statuarischen Freiheit war
das, was die Entwicklung der Kunst in Italien bestimmte und was Italien
für lange Zeit die Führung in der Kunst gegeben hat. Michelangelo wäre
ohne diese Eroberung nicht möglich gewesen, die von Donatello so weit
durchgeführt wurde, als es nur in den Grenzen der alten naturalistischen
Kunstprobleme möglich gewesen ist. Wenn man in Alterswerken des Meisters
wie in den merkwürdigen Anachoreten-Figuren aber auch sonst einen ge-
steigerten bis zu letzten Konsequenzen gehenden Naturalismus der Motive
beobachten kann, bedeutet das keine neue innere Wandlung des Künstlers,
sondern beweist, dass jene Rezeption der antiken statuarischen Möglich-
keiten, so weit sie für die Kunst des Quattrocento in Betracht kamen,
vollzogen war, so dass das alte die ganze Kunst der Gotik und der
Eenaisance besonders aber auch das ganze Schaffen Donatellos begleitende
Streben nach > eindringlicher Wahrheit« durch formale Probleme unbe-
hindert zu den äussersten Leistungen gelangen konnte. So ist auch darin
das Leben Donatellos eine ununterbrochen fortschreitende Entwicklung, in
einem Künstlerleben vollzieht sich da, was wir sonst in einer Folge von
Generationen sich ereignen zu beobachten gewohnt sind.
Man kann kaum absehen, wie sich die italienische Kunst entwickelt
hätte, wenn neben Donatallo dem Bildhauer, auch Masaccio dem Maler
ein langes Leben beschieden gewesen wäre. Um so wichtiger ist es aber
zu erfahren, wie sich Donatello, dem es allein vergönnt gewesen ist, die
Führung in der florentinischen Kunst zu behalten, zu jenem Problem
seiner Kunst verhielt, welches sich am nächsten mit der Malerei berührte.
Das Buch Meyers enthält zwar manche feinsinnige und anregende Be-
merkung über Donatellos Beliefstil, doch eine zusammenhängende Schil-
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— 82 —
derung dessen Entwicklung findet man ^darin nicht Umsomebr ist es zu
bedauern, dass man aucb aus der Untersucbung, die seitdem dieser Seite
der Kunst Donatellos gewidmet wurde, nicbts lernt als höchstens — wie
eine solche Untersuchung nicht zu machen ist.
In einem schwulstigen ungeniessbaren Stil, in dem einesteils die herr-
liche poetische Sprache des Autors des Zarathustra in unverantwortlicher
Weise verzerrt und die berühmt gewordene Schwerftüligkeit des Hilde-
brand tschen Buches weit überholt wird, schildert S. Fechheimer die Ent-
wicklung des Reliefstiles in der Antike und in der Kunst Donatellos, denn
»zwischen dem 1. und 15. Jahrhundert liegt als ein Belief, das Ansprach
auf Eigenart machen kann, einzig das Romanische, aber auch dieses nicht
als Vermittlungsübergangsglied, sondern als eine Insel für sich*. Für
den Kundigen dürfte dieser einzige Satz genügen, um zu erkennen, wel-
cher Art das Buch Fechheimers ist. Der Grundgedanke des Buches ist,
dass die Geschichte des Reliefs bis zu Donatello drei Phasen durchlfiaft,
die vom Lyrismus über das Epos zum Drama. »Am Anfang nämlich im
ägyptischen Relief, geschieht dies : in eine Masse chaotisch und starr kommt
Trieb und Ordnung, sie beginnt zu singen. Im griechischen Relief ladet
die Masse weiter aus. Sie ist erfahrener geworden und erzählt. Und
dann vergehen Jahrhunderte, bis in die Masse so viel Intelligenz und Ge-
fühl und Erlebnis eingedrungen ist, dass sie ein neues Bewegungsschau-
spiel, diesmal ein wirkliches Schauspiel aufführen kann, dessen mise en
sc^ne sie den Händen Donatellos anvertraut*. Der Konflikt zwischen dem
Hintergrand »der starren Masse und den Figuren, die die Bewegung, das
Leben vorstellen* sei ein tragischer und ist von Donatello, der dazu darch
neuplatonische Ideen angeregt wurde, zu einem Raumdrama erhoben wor-
den, in dem der »Raumwahn« zum Ausdrucke kommt, der das Quattro-
cento von anderen Zeiten unterscheidet. (»Windstille herrschte in dem leeren
Raum seiner feeele, auf ihren Grunde schlummerten ungestört die Wogen
des Zeitbewusstseins *, so charakterisirt Fechheimer Cosimo Medici). Mit
Donatello wird die Entwicklung des Reliefs abgeschlossen — »unfruchtbar,
unnotwendig ist alles, was seitdem — bis in unsere Tage hinein — an
Reliefs zusammengearbeitet wurde*. Fechheimer hält die Reliefs Donatellos »für
Offenbarungen, deren Verständnis keine historische Kenntnis allein, keine
Kenntnis von der Entwicklung der italienischen Kunstform allein, keine
Kenntnis vcn dem allgemeinen Kulturstand der Zeit allein, und alle diese
Kenntnisse verbunden, nicht vermitteln können*, und von diesem Stand-
punkte analysirt er einzelne Reliefs des Meisters etwa in dieser Weise : » Die
sogenannte Himmelfahrt : Vollzogen ist in diesem Relief, worauf die beiden
anderen ruckweise vorbereiteten : Christus hat sich vom Banne des Hinter-
grundes befreit : er hat sich selbst zum Hintergrund — erlöst, zum Hinter-
untergrund alles Menschlichen*, wobei zum Schluss eine Parallele zwischen
der Entwicklung Ibsens und Donatellos gezogen wird. Es sei mir er-
lassen, mich mit diesen Ausführungen auseinanderzusetzen. In Italien ist
es Sitte, dass bei Jubiläen und anderen festlichen Veranlassungen der
Lokalhistoriker, der zugleich der Lokaldichter zu sein pflegt, über diesen
odar jenen Künstler eine Rede hält, in der er sich bemüht, irgendwelchen
geistreichen Gesichtspunkt, wie etwa Raffael war der Maler der Liebe,
oder Correggio war der Maler der Grazie, geltend zu machen. An diese
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— 83 —
etwa in Bimini oder Modena von Mädchen und Gymnasiasten bewunderte
schöne Literatur könnte man bei der Lektüre des Buches Fechheimers
denken, wenn es nicht doch von jenen Erzeugnissen in zweifacher Weise
verschieden wäre : die naiven Interpretationen sind durch einen ästhetischen
Galimathias ersetzt und die schön gedrechselten Fräsen durch einen manirirten
unverständlichen Giargon. Mit der Wissenschaft hat aber das Buch ebenso
wenig zu tun wie jene Beden. Deshalb wollen wir es auch unterlassen, die
zahlreichen falschen historischen Behauptungen zu widerlegen, ^s ist
nicht nötig, dass man erst widerlegt, dass >an der Innerlichkeit und ür-
sprünglichkeit von Giovanni Fisanos Lineament alle Beeinflussungs- und
Vererbungstheorien zuschanden v^erden*, oder »dass die architektonische
und zeichnerische Perspektive die Errungenschaft einer allgemeinen Kultur
ist, die plastische und malerische hingegen die Errungenschaft der Kultur
von Einzelseelen, von Einsamen*, dass man beweist, dass die Anerkennung
des Kindes in Padua nicht von Pollajuolo sein kann, oder dass sich Do-
natello nicht in der Beweinung Christi in S. Lorenzo »als 75jähriger zum
erstenmale zur Macht und Hoheit der Geschlechtsliebe bekannte*.
So bleibt eine Geschichte des Reliefstiles Donatellos noch immer ein
pium desiderium. Es sei uns auch tliesbezöglich eine Bemerkung gestattet.
Meyer übernahm wohl mit Reserve die alte Theorie, dass der Keliefstil
Donatellos durch Squarcione beeinflusst wurde, (den Fechheimer sogar
schon als den genialen Squarcione bezeichnet). Man sollte doch schoa
einmal diesen Schneidermeister und Kunsthändler von Padua ausser Spiel
lassen. Es kann doch kein Zweifel sein, dass das Verhältnis umgekehrt
gewesen ist. Wohl nicht auf Squarcione, von dessen vormantegneskem
Stil wir nichts wissen, doch auf Mantegna hatte der Reliefstil Dona-
tellos einen ausschlaggebenden Einfluss und nicht nur auf Man^
tegna. Das merkwürdige an den nachrömischen Reliefs Donetellos und,
was sie auch von den älteren Werken unterscheidet, die noch nach den
trecentesken Prinzipien oder als zaghafte Versuche einer neuen perspek-
tivischen Lösung komponirt sind, unterscheidet, ist die Anordnung einer
Reihe von Figuren ganz am Rande des dargestellten Bildraumes und zwar
so, dass sie entweder mit einzelnen Gliedern aus der vorderen Relieffläche
herausragen, oder sich direkt vorbeugen und hinter welchen weitere Figuren-
reihen in wachsender Abflachung den Bildraum ausfüllen. Durch diese Art
der Komposition vnirde eine in der Gotik und Frührenaissance beispiellose
Illusion der Raumvertiefung erzielt. Wenn wir jedoch diesen Reliefstil zurück-
verfolgen, so gelangen wir ebenfalls zur Antike, wo wir ihn an den grosseu
Triumphalreliefs vriederfinden. Wie in dem statuarischen Problem, so ge-
langte auch in dem Problem der Baumdarstellung die neue Kunst des
Abendlandes zu einem Punkte, wo eine Renaissance der antiken Errungen-
schaften wieder stattfinden konnte, die sich während des zweiten römischen
Aufenthaltes Donatellos vollzogen hat. Dieser Zusammenhang äussert sich
noch in einer anderen besonders augenfälligen Weise. In ungewohnter
Art sind den Pilastem, welche das Tabernakel in St. Peter an den Seiten
flankiren, zwei auf vorspringenden Sockeln stehende Gruppen von Putten
vorgestellt, und mit Recht bemerkt Meyer, dass durch dieses Motiv die
Raumwirkung des architektonischen Gehäuses gesteigert wird. Es ist nicht
eine Erfindung Donatellos. So sonderbar das klingen mag, sowohl die
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— 84 —
architektonische Anlage des Tabernakels als sein plastischer Schmuck wurde
durch Beminiszenzen an antike Triumphbogen bestimmt. An diese er-
innert der ganze schwere Aufbau des Schreines, die neben der Türöffnung
vorspringenden Pilaster, die Gliederung der Base, die Puttos, die unten
eine Scheibe tragen und sich auf dem die Türe bekränzenden Giebel ge-
lagert haben — auf den Triumphbogen sind es Victorien — besonders aber
an den Eonstantinsbogen, die schwere breite reliefgeschmückte Attika mit
den auf Eonsolen vorgestellten Figuren von Putten, die sogar im Stand-
motiv an die Barbaren des Eonstantinsbogens erinnern. Dieses Motiv wird
auch unten vor den Pilastern angebracht. In demselben Jahre als Dona-
tello dieses Werk schuf, hatte er den Festapparat beim Einzug Kaiser
Sigismunds zu leiten und vielleicht dabei einen Triumphbogen zu errichten
(Meyer 64).
Dieselbe Anordnung, welche Donatello bei dem Tabernakel in St. Peter
noch nach den römischen Vorbildern architektonisch verwendet, benützt er
in den paduanischen Beliefs, als ein plastisches Mittel zur Erhöhung der
Baumillusion. Auch da sind den architektonischen Gliedern der Dargestel-
lung, welche bis an den Band des dargestellten Baumes gehen, noch Figuren
vorgestellt, wodurch in dem Belief besonders zwingend der Eindruck der
Bäumlichkeit und Vertiefung erweckt wii'd. Dieselbe Art der Baumvertiefung
duich auf den Band gestellte und aus der Bildfiäche vorspringende Figuren
oder durch einzelne der architektonischen Einteilung des Bildes vorgesetzten
Gestalten finden wir jedoch bei Tizian, Tintoretto und Paolo Veronese. Während
man sich im Norden abmühte, das Baumproblem im Bilde durch die Aas-
gestaltung des Mittelplanes zu lösen, wurde in Italien dadurch, dass im
XV. Jahrhundert ein Bildhauer die Führung in der Eunst hatte, die der
antiken Plastik entnommene Lösung in die Malerei neu eingeführt und
weiter ausgebildet. Nicht nur Michelangelo, auch Tizian wäre ohne Dona-
tello nicht möglich gewesen — doch Michelangelo und Tizian bedeuten
das Schicksal der ganzen folgenden bildenden Eunst in Italien.
Wien. Max Dvofäk.
H. Spitzer: Hermann Hettners kuDstphilosophische Anfange und
Literarästhetik. (Untersuchungen zur Theorie und Geschichte der
Ästhetik, erster Band). Graz, Leuschner und Lubenskys üniversitäta-
buchhandlung 1903. XVII und 506 S.
Hermann Hettner ist uns als einer der geistreichsten Vertreter jener
Gelehrtengeneration wert, die von der spekulativen Philosophie der ersten
Hälfte des XIX. Jahrhunderts unbefriedigt, sich den historischen Einzel-
wissenschaften zuwandte und doch dank ihrer allseitigen sowohl philo-
sophischen als literarischen und historischen Bildung in der Detail-
forschung nicht aufging, sondern ihr neue Gesichtspunkte und hohe Ziele
zu weisen wusste. Hettner war von Beruf Archäologe und ist als Direktor
der kgl. Antiken Sammlungen in Dresden, deren Eatalog er veröffentlicht
hatte, gestorben. Seine besten Leistungen liegen auf dem Gebiete der
Literaturgeschichte; doch hat er ein lebhaftes Interesse fär die bildenden
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Künste und ihre Entwichlung bekundet und nicht nur einen populären, heute
stofflich längst veralteten und daher vergessenen Abriss der antiken Kunst-
geschichte (Vorschule zur bildenden Kunst der Alten ; Oldenburg, Schulze,
1848. 2 Bände) und zahlreiche im engsten Sinne kunstgeschichtliche Ein-
zeluntersuchungen veröffentlicht, sondern auch durch Broschüren und Zei-
tungsartikel über Künstler seiner Zeit in das Gretriebe der Gegenwarts-
kritik eingegriffen. Die reifste Frucht dieser Bestrebungen liegt in den
»Italienischen Studien zur Geschichte der Renaissance* vor, deren Vorzüge,
die auf eingehender Kenntnis der Literaturgeschichte beruhenden Dar-
legungen von Beziehungen zwischen den bildenden Künsten und der Lite-
ratur, auch die Eigenheit, wenn man will, Beschränktheit seiner Anschau-
uDgen über bildende Kunst bezeichnen. Verbindet sich auch in allen
diesen Schriften mit der historischen Untersuchung das ästhetische ßaison-
nement, so wird man doch erstaunt sein, in der vorliegenden Schrift ge-
rade Hettner gleich R. Wagner und Gubitz als Vertreter einer positi-
vistischen Ästhetik und als Schöpfer einer Reform betrachtet zu sehen, die
sich zum Ziele setzt, die Ästhetik in Kunstwissenschaft und Kunstgeschichte
aufzuheben. Die Untersuchungen über die Verwendung ästhetischer Ter-
minologien und über das Verhältnis von Kunstwissenschaft und Ästhetik,
die Spitzer mit der Analyse von Hettners Schriften verknüpft, verdienen
schon ihres Gegenstandes wegen einen Bericht in diesen Blättern, umso-
mehr als sich die vor nicht allzulanger Zeit noch so feindlichen Wissen-
schaften der Ästhetik und Kunstgeschichte wieder zu nähern beginnen;
hat doch ein hervorragender Vertreter des letzteren Faches mit dem Wunsche,
dais jede kunstgeschichtliche Monographie ein Stück Ästhetik enthalten
möge, Hettners Programm von neuem aufgenommen. Es bedarf daher
keiner Rechtfertigung, wenn wir an der Hand von Spitzers Buch die oft
erörterte Frage nach dem Verhältnis der beiden genannten Wissenschaften
neuerdings zur Diskussion stellen.
Spitzer beginnt mit der Besprechung von zwei in Wigands Viertel-
jahrsschrift während der Jahre 1844 und 1845 erschienenen Aufsätzen,
mit denen Hettner seine literarische Wirksamkeit eröffnete. Der eine >Zur
Beurteilung L. Feuerbachs*, der eine Verteidigung Feuerbachs gegen die
hämische Kritik von Konstantin Frantz enthält, orientirt über Hettners
philosophische Interessen; der zweite > Gegen die spekulative Ästhetik**)
richtet sich gegen Hegels Ästhetik und gegen die Umgestaltung derselben,
die F. Th. Vischer in einer 1843 in Jahrbüchern der Gegenwart gedruck-
len Arbeit vorgeschlagen hatte und die den Grundriss seines später aus-
geführten Systems darstellt. Eine kurze Angabe des Inhalts dieser metho-
dologisch noch heute interessanten Schrift, die den Ausgangspunkt der
Spitzerschen Untersuchungen bildet, wird willkommen sein. Hettner kri-
tisirt nicht den Grundbegriff, sondern eine abgeleitete Bestimmung der
Hegel- Vischerschen Ästhetik, das Verhältnis von Natur und Kunst. Er ist
damit einverstanden, »dass das Kunstwerk eine organische Welt in sich
sei und die Idee desselben sich durchaus unabhängig von äusserlichen
>) Beide Aufsätze Bind in den von Anna Hettner herausgegebenen »Kleinen
Schriften* (Braunschweig Vieweg 1884, S. 145—163 und S. 164— 20S) wieder
abgedruckt worden.
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fremden Bestimmungen ihre angemessene Ausdracksform frei aus sich
heraus erschaffe*. Wer aber die Kunst als eine Verbesserung der Natur,
das Kunstschöne nur als eine Aufsammlung und organische Verbindung
der in der Wirklichkeit vorhandenen mannig&ch getrübten und zerstreuten
EinzelschGnheiten auffasst, führt den manieristischen Idealbegriff, den Win-
kelmann von den Caracci und den italienischen Manieristen übernommen
hatte, in einer der Grundidee des Systfems widersprechenden Weise fort
Gilt die Kunst als das Herausarbeiten des Geistes aus der materiellen
Welt, so dass, wie Hegel will, >der von allen Seiten her in Endlichkeit
ver»tnckte Mensch die Hegion einer höheren substantiellen Wahrheit sucht,
in welcher alle Gegensätze und Widersprüche des Endlichen ihre letzte
Lösung und die Freiheit ihre volle Befriedigung finden können* so moss die
Kunst als die niedrigste weil erste Stufe dieses fortschreitenden Beini-
gungsprozesses angesehen werden. Dann aber wird die Entwicklang der
Kunst in der Geschichte den Todeskeim in sich tragen, weil der Geist in
der Kunst noch sinnlich ist und die Kunst eine mithin unangemessene,
mangelhafte, zu vernichtende Stufe des Geistes bildet. Kur einmal, im
klassischen Ideal, erscheint sie auf kurze Zeit vollkommen berechtigt; das
symbolische und dns romantische weisen auf die Grenzen hin, die der
Kunst gezogen sind, weil dort die Idee die Materie nicht vollkommen be-
wältigen kann, während sie hier als reine, die äusseren Formen überragende
Innerlichkeit 'die Schranken der Kunst durchbrechen und sie auflösen
muss. Gegen diese Auffassung des Schönen beruft sich Hettner auf die
künstlerische Praxis, die überall, wo sie auf dem faden Verscbönerungs-
prinzip wurzelt, keinen das Bild der Zeit und Nationalität lebendig ab-
spiegelnden Stil, sondern nur lebenslose Kopien, Formen von inhaltloser
Idealität schafft ; er weist auf die Geschichte hin, die zeigt, dass nicht ab-
strakte Idealität und beziehungslose Schönheit der Ursprung der Kunst sei»
sondern der lebendige individuelle Gedanke. >Wenn daher die spekula-
tive Ästhetik, so fährt er fort, trotz ihrer höheren Einsicht in die freie
Selbstgestaltung des künstlerischen Inhalts durch die Nachwirkungen ihres
historischen Ursprungs sich mehr als Recht ist, noch an die Idealitäts-
theorie festklammert, so entsteht nunmehr die Forderung, dass sie auf-
gebe, Wesen und Genesis der Kunst aus der Beschränktheit der in Ein-
zelheiten und äusserlichen Zufall verzettelten unmittelbaren Wirklichkeit
abzuleiten*. Nur wenn sie das unbeschränkte Bedürihis des menschlichen
Geistes sich in seinem ganzen Wesen auszudrücken, zum Ausgangspunkte
macht, wird sie die Feuerprobe der Empirie nicht zu scheuen haben. Auf
die Auffassung und Darstellung, nicht auf den Gegenstand kommt es in
der Kunst an, was Bumohr mit Becht betont hatte. Wenn man auch an
der Einsicht der spekulativen Philosophie von der Identität der Natur und
des Geistes festhalten muss, so folgt aus diesem Prinzipe noch nicht, dass
Geist und Denken einander in dem Sinne gleichzusetzen sind, als man
unter Denken nur das reine begriffliche Denken versteht. Die stillen
Züge, die frische Fülle und der sinnliche Zauber des Individuellen, die
nicht Gegenstand der Sprache, sondern der Sinne, der Anschauung, Em-
pfindung und Liebe sind, werden auch sinnlich individuell erfasst. Die
Kluft zwischen dem Einzelnen und Allgemeinen füllt der von der farb-
und herzlosen Abstraktion unbefriedigte Geist, durch die Kunst aus, jene
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— 87 -
Denk- und Darstellongsweise, in der nicht wie in der Sprache das sinn-
lich-frische Wesen des Individuellen verflüchtigt wird, sondern in seiner
ganzen Fülle vor Augen tritt. »Die Kunst ist Sprache, nichts als Sprache,
aber eine ernstere als die begriflTliche und in diesem spezifischen Unter-
schiede eine wesentliche und notwendige Ergänzung des wissenschaftlichen
Denkens. Erst Wissenschaft und Kunst zusammengenommen sind der volle
Ausdruck des theoretischen Geistes^. (Kl. Schriften S. 184).
Damit ist der Ausgangspunkt und das Grundprinzip der anthropo-
logischen Kunsttheorie bestimmt. Di^ Kunstwissenschaft ist nichts als
eine Explikation der in diesem liegenden Bestimmungen. Theorie und
Geschichte treten in einen innigeren Zusammenhang als in den früheren
Systemen. Die Theorie umfasst zwei Teile, die Betrachtung der ideal ge-
setzten Sinnlichkeit des Menschen, die wir als die spezifische Grundlage
der Kunst erkannt haben, d. h. die Lehre von der Phantasie oder Ästhetik
und die Lehre von der Darstellung oder vom Stile. Hettner betont die
Bedeutung der von der Hegeischen Ästhetik geringschätzig behandelten
Betrachtung von Material und Technik. Für die Kunst ist das Material
dasselbe, was die Materie für die Natur. Aus der durchgängigen Eifüllung
der Stofforderungen folgt der Charakter der verschiedenen Kunstgattungen
und ihrer Ausdrucksweisen. Daher ist die Trennung technischer und
philosophischer Kunstbetrachtung unstatthaft. Die aus der Natur des sinn-
lichen Materiales sich mit Notwendigkeit ergebenden Stilgesetze darf keine
einseitig aprioristische Konstruktion überspringen. >Die Lehre dieser
Stilgesetze ist gewissermassen die Elementargrammatik der Kunst, als solche
aber ihr Anfang und Ende.* Leben bekommen diese Formen aber erst
durch den Inhalt, der in ihnen schöpferisch wirkt; den lebendigen Hauch,
der das eigentliche Geheimnis der Kunst ist und ihre uralten ewigen Formen
ewig neu umschafft, bildet der geschichtliche Inhalt, der sich in ihnen
ausprägt. Mithin liegen in der künstlerischen Darstellung selbst wieder
zwei Momente ; das eine, der Stil, die durch die Stofforderungen gegebene
Gesetzmässigkeit, f^lt allein der Theorie heim; das andere ist fiüssig wie
das Leben der Geschichte und daher ausschliesslich Gegenstand geschicht-
licher Betrachtung. >So mündet die spekulative Ästhetik ohne Bückhalt
in die Kunstgeschichte, d. h. nämlich in die Geschichte derselben in ihrer
ganzen Breite und äusserlichen Abhängigkeit von Religion und National-
sitte. Dadurch hört die Trennung einer philosophischen und empirischen
Kunstwissenschaft auf. Auf der einen Seite steht nicht die Philosophie,
auf der anderen die Empirie wie technische Theorie, historische, positive
Kunstgelehrsamkeit, die sich feindselig ausschliessen, sondern beide sind
wesentlich Eins, wie ihr Gegenstand nur einer und ein und derselbe ist
Dies ist die einzig mögliche, aber durchweg notwendige Lösung einer
Antinomie, an der nicht allein die spekulative Ästhetik, sondern mit ihr
die gesamte Philosophie leidet* (Kl. Schriften S. 207).
Spitzer geht bei der Kritik der Aufstellungen Hettners von einem
bestimmten Gesichtspunkt aus. Er ist Formästhetiker im Sinne Eobert Zim-
mermanns und unternimmt es, die Berechtigung einer Ästhetik als Wissen-
schaft der ästhetischen Gefühle nachzuweisen. Er ergreift somit in eigener
Sache gegen Hettner Partei und das hat ihn in mancher Beziehung gegen
Hettner ungerecht werden lassen. Doch gerade deshalb hat er die schwachen,
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Ihinkte seiner Beweisfrihmng erkannt und in einer auch för den Histo-
riker anregenden Weise zur Darstellung gebracht.
Hettner operirt gegen Hegel scheinbar im Sinne Feuerbachs. Die
Wertachätzung der Sinnlichkeit, die Berufung auf die Empirie und Ge-
schichte als Instanzen gegen aprioristische Konstruktionen lassen daran
denken, dass er mit den grundsätzlichen Positionen des Verfassers der
»Theogonie« einyerstanden sei. Tatsächlich betrifft die Anlehnung an den
Positivismus Äusserlichkeiten ; von einem prinzipiellen Bruche mit der
spekulativen Philosophie kann keine Rede sein. Die Lehre von der Ver-
schönerung der Natur durch die Kunst, die manieristische I*lealtheorie,
gegen die sieh Bettners Angriffe in erster Linie richten, ist nur eine Neben-
bestimmung der spekulativen Ästhetik, die mit ihr nicht notwendig ver-
bunden zu werden braucht und von einigen ihrer Vertreter auch preis-
gegeben worden ist. Seine Erklärung des Schönen, Komischen und Er-
habenen sowie der Hauptgattungen der Poesie durch dialektische Wan<l-
lungen, welche in dem gleichwohl als fest in sich geschlossene untrenn-
bare Einheit bezeichneten Verhältnis zwischen Idee und Einzelsxistenz die
Verhältnisglieder eingehen können, die Definition der Empfindung als Creist
in Form blosser Natürlichkeit und eine Menge anderer Bestimmungen be-
wegen sich ganz in dem Geleise der spekulativen Philosophie. Wie stark und
wie verderblich der Einfluss Hegels auf Hettner war, weist Spitzer sehr
hübsch an der ästhetischen Terminologie von einigen seiner kleineren kritischen
Schriften nach, die die durch die spekulative Ästhetik angerichtete Ver-
wirrung, die falsche Verwendung hochtrabender metaphysischer Begriffe,
den Hang, >in Formen des höchsten religiös^philosophischen Bewus^tsefns
die Ursachen der einzelnen Oeschmacks- und Kunstrichtungen aufzuladen,
somit Kunst- und Schönheitssinn zu dienenden Werkzeugen der Metaphysik
zu machen* aufs instruktivste erläutern. Man mag heute über die Be-
hauptung, dass erst eine Weltanschauung, die einen Spinoza möglich machte,
die holländische Landschaftsmalerei begründen konnte, oder dass die christ-
liche Plastik der Versuch sei, >das seiner Natur nach Extravagante auf
seinen inneren Schwerpunkt zurückzuführen*, lächeln; Ableger dieser Be-
trachtungsweise, die mit Hilfe halb verstandener geschichtsphilosophischer
Leitsätze ein angeblich tieferes Verständnis historischer Erscheinungen her-
beiführen will, kann man auch in der modernsten kunstgeschichtlichen
Literatur entdecken.
Ti'otz alledem hat Spitzer, wie mir scheint, nicht genugsam hervor-
gehoben, worauf es Hettner ankam und worin das Verdienst dieser kleinen
Schrift besteht. Sie endet mit dem Vorschlage, die spekulative Ästhetik
in eine sehr unklar umgrenzte Theorie der künstlerischen Auffassung und
Darstellung und in eine »denkende Geschichtschreibung* aufzulösen. Spitzer
nimmt dieses > Reformprogramm * sehr ernst und verwendet zirka 200 Seiten
auf den Nachweis, dass sich die Forschungsgebiete der Ästhetik und der
Kunstwissenschaft nicht decken. Dieser Nachweis, der mit einer sel-
tenen Kenntnis älterer und neuerer ästhetischer Literatur geführt wird, ist
an und für sich sehr belehrend, lenkt aber die Aufmerksamkeit von der
Hauptsache vollständig ab und wenn man Hettner nicht um jeden Preis
zum Ästhetiker machen will, wie Spitzer es tut, wird man seine Vorschläge
auch billiger beurteilen können. Er wollte nicht neue Grundlagen für die
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— 89 —
Ästhetik, sondern für die Kunstgeschichte schaffen. In der Denkweise der
HegeFschen Philosophie erzogen (seine Dissertation handelt de logices Ari-
stotelicae speculativo principio), empfand er die starken Anregungen, die
sie für eine umfassende entwicklungsgeschichtliche Betrachtung der Kunst
bot, sah aber zugleich die Schwierigkeiten,' welche die normative Bestim-
mung der ästhetischen Objekte der unbefangenen Erforschung der Tatsachen
in den Weg legte. Das ästhetische Urteil musste von den Schranken be-
freit werden, die ihm die schematische Typisirung historischer Entwicklungs-
stufen (die oben angeführten Beispiele beweisen, wie oft er ihr trotz bes-
seren Wissens zum Opfer gefallen ist) aufzwang. Sein Ziel war somit
nicht Ästhetik, sondern (beschichte und sein Ausgangspunkt nicht der speku-
lative Positivismus Feuerbachs, sondern, wenn ich mich so ausdrücken darf,
der historische Kumohrs. In den ersten beiden Abhandlungen der » Italieni-
schen Forschungen *, die »Haushalt der Kunst < und » Verhältnis der Kunst
zur Schönheit^ überschrieben sind, hatte sich dieser, ohne Hegel zu kennen,
mit dem klassizistischen Idealisirungsprinzip auseinandergesetzt, die geringe
Rolle, welche der Gregenstand gegenüber der Auffassung und Darstellung
in der bildenden Kunst spielt, betont und von der Beurteilung durch den
Vergleich mit einem von der Antike abgeleiteten Schönheitsideale' auf die
Würdigung jedes einzelnen Werkes nach den individuellen Bedingungen
seiner Entstehung verwiesen. Ausser der Antike sollten auch >die sitt-
liche Anmut vori-aphaelscher Italiener, die Treue und Genüglichkeit gleich-
zeitiger Deutscher, der umfassende Sinn der Zeitgenossenschaft Baphaels,
sogar die volle Empfindung, in welcher die Holländer im sechszehnten
Jahrhundert sich dem Ausdruck des ihnen sinnlich Vorliegenden hinge-
geben*, Anspruch nicht nur auf historische, sondern auch auf ästhetische
Bedeutsamkeit haben. Hettner erkannte die Tragweite einer solchen An-
schauung für die Erkenntnis historischer Kunst und wendete die Argu-
mente, die Rumohr gegen Winkelmann, Lessing, Femow u. a. gebraucht
hatte, gegen Hegel. Trotzdem entfernt sich sein Standpunkt beträchtlich
von dem Rumohrs. Dieser hatte während eines langen Aufenthaltes in
Italien nicht nur gründliche historische Kenntnisse, sondern auch ein per-
sönliches Verhältnis zur Kunst gewonnen, dem er ohne weit hergeholte meta-
physische Begründung Ausdruck verlieh. Er schrieb mit dem Selbstbewustsein
eines gereiften Mannes, der die gesicherten Ergebnisse einer sorgiUltigen
Einzeluntersuchung einer »zur Hälfte begründeten, zur andern Hälfte in
der Luft schwebenden Kunsthistorie* vorziehen konnte. Hettner fehlte,
als er sich zu einem Angriffe gegen die spekulative Ästhetik anschickte,
das Zutrauen zu einer blos auf die Empirie gegründeten Wertschätzung;
vielleicht mochte er vermöge seiner besonderen Veranlagung die Beruhi-
gung, welche ein durchgebildetes System der Geisteswissenschaften ge-
währt, trotz aller Zweifel an der Giltigkeit der Voraussetzungen nicht ent-
behren. So war er genötigt, um seinem Forschungsgebiet die notwendige
Selbständigkeit wenigstens theoretisch zu sichern, in dieses System selbst ein-
zugreifen ; um die Kunstgeschichte von der Bevormundung durch die Ästhetik
zu erlösen, drehte er in jugendlichem Übereifer das Abhängigkeitsverhältnis
wie es bisher bestanden, um und unterwarf die Ästhetik der Kunstgeschichte.
Man wird demnach seine reformatorischen Thesen in Hinsicht auf die Ästhetik
nicht allzu tragisch nehmen dürfen; Spitzers Ergebnisse, soweit sie die
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Selbständigkeit der seit Hettner ausgebauten psychologischen Ästhetik be-
treffen, bleiben zu Recht bestehen.
Die andere Seite der Frage, wie sich die Kunstgeschichte dem von
Hettner aufgestellten Programm gegenüber zu verhalten habe, hat Spitzer, was
ihm als Ästhetiker auch nicht yerhoben werden kann, nur mit wenigen Be-
merkungen gestreift. Sieht man von den metaphysischen Bahmenbestim-
mungen ab, so hat es eine überraschende Ähnlichkeit mit Ansichten, die
in jüngster Zeit ausgesprochen worden sind. Mehr denn je fühlt maji
gegenwärtig die Nötigung von der sogenannten rein historischen Betrachtung
der Kunstwerke abzugehen, die ja nicht einmal für die Lösung der kriti-
schen oder antiquarischen Probleme yollständig zureicht. Kunstgeschicht-
liehe Darstellungen knüpfen mit Vorliebe an ästhetische Theorien an (man
erinnere sich des kanonischen Ansehens, dessen sich z. B. Hildebrands
> Problem der Form* erfreut) und schon sind einige Kunsthistoriker mit
mehr oder weniger Glück unter die Ästhetiker gegangen. Hettner scheint
somit insoweit Recht zu behalten, dass sich Ästhetik und Kunstgeschichte
in einer viel innigeren Verbindung befinden, als diejenigen annehmen, die
einer vollständigen Trennung beider das Wort reden. Über die Art dieser
Verbindung hat man sich auf Seite der Kunstgeschichte nicht verständigt ;
man überlässt sich der Empirie, gibt bewusst oder unbewusst herrschen-
den Vonirteilen aller Art Raum oder betreibt eine irreguläre Ästhetik auf
eigene Faust. Es steht mir nicht zu, hier etwa den Richter spielen zu
wollen oder eine Lösung dieses verwickelten Problems zu geben; vielleicht
können aber die folgenden Bemerkungen eine Klärung anbahnen und auf
Aufgaben hinweisen, die sowohl für die Kunstgeschichte als für die Ästhetik
bedeutungsvoll sind.
Man kann fast keine auch noch so untergeordnete Frage der Kunst-
geschichte behandeln, ohne mit spezifisch ästhetischen Werturteilen ope-
riren zu müssen. Handelt es sich um Stilkritik und ähnliches, so findet
man an der allgemein befolgten Empirie sowie dem Consensus der Sachver-
ständigen Unterstützung und eine Art Kontrole. Grössere Meinungsverschie-
denheiten finden erst statt, wenn man zu Problemen der Darstellung ge-
langt. Das allgemeine Bestreben geht auch hier dahin, die Wertschätzung
möglichst zu uniformiren. Zwei Richtungen lassen sich da vielleicht unter-
scheiden: man sucht das Werturteil von dem Gebiet des Ästhetischen aui
das der Künstlerpsjchologie, auf naturwissenschaftliche Gebiete u. dergl.
abzudrängen, oder man packt den Stier gleichsam bei den Hörnern und
liefert sich einer in sich geschlossenen ästhetischen Theorie mit oder ohne
Vorbehalte aus; in dem einen Falle pflegt man dann entweder die jeweilige
beliebte Kunstsprache der Maler- und Bildhauerwerkstätten, die Schlagworte
der Kunstkritik und -Politik oder biologische und psychologische Termini
zu vernehmen; in dem anderen wird man in die Metaphysik versetzt und
dann gelten Erwägungen, wie sie Spitzer den Gewaltsprüchen Hettners
hat angedeihen lassen. In Bausch und Bogen über all das abzuurteilen,
ist unnütz 'und ungerecht ; im einzelnen Falle wird es ja wohl meistens
gelingen, das zu verstehen, was gemeint ist; nur trägt die Entlehnung von
Werturteilen aus fremden Wissensgebieten schliesslich, von den gewöhn-
lichsten Missverständnissen ganz abgesehen, doch wieder nur zu der allge-
meinen Verwirrung bei und lenkt die Aufmerksamkeit von der Hauptsache,
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— 91 ~
dem ästhetiscben Charakter aller dieser Werturteile, ab. Darüber ist man
wohl einverstanden, dass «ine so durchgangige Normirung der ästhetischen
Urteile, wie sie die verschiedenen Systeme der spekulativen Ästhetik vor-
nehmen, sich mit dem Charakter der Kunstgeschichte nicht verträgt; in
diesem Sinne kann die Opposition Hettners gegen Hegel als ein typischer
Fall gelten. Wir haben oben versucht, sie psychologisch zu verstehen ; die
praktischen Vorschläge Hettners zu würdigen, wird für unsem Zweck, das
Verhältnis von Ästhetik und Kunstgeschichte zu klären, lehrreich seiu. Er
bewegt sich innerhalb der Anschauungsweise der spekulativen Ästhetik;
sein Bestreben geht aber dahin, die Betrachtung der historischen Kunst
von dem Dogmatismus zu befreien ; er nimmt Erfahrungssätze auf, um all-
gemeine Prinzipien für die Beurteilung der »Empirie*, wie er sich selbst
ausdrückt, zu gewinnen. Mit einer sehr vagen Terminologie setzt er für
die >Form« den Stilbegriflf, wie ihn Bumohr bestimmt und später Semper
systematisch ausgebaut hatte, für den Inhalt die historisch gegebenen Ge-
fühle, Gedanken u. s. w. als Leitbegriffe fest. Die Kunst wird dann ein-
seitig nach dem Inhalt als »Sprache der sinnlichen Anschauung < bestimmt.
Wir haben hier lauter Ausdrücke vor uns, mit denen wir heute noch
arbeiten. Hettner ist der Meinung, dass sich mit ihnen die Hauptfragen
der Ästhetik und Kunstgeschichte und zwar in jedem Falle ausmachen
lassen. Tatsächlich enthalten seine Leitbegriffe auch einen Schematismus
für ästhetische Urteile. Man braucht aber nur das bestimmter formulirte
der beiden Gesetze an einem genügend grossen Tatsachenkreis zu erproben,
um einzusehen, dass man mit ihnen nicht zureicht. Die Barockskulptur ist
anerkanntermassen stillos, denn sie nimmt auf die Forderungen des Materiales
keine Rücksicht, Mitunter wird ihr folgerecht die ästhetische -Dignität
und der Hang der wahren Kunst abgesprochen. Es ist belanglos, ob
man ihr hinterdrein mit Hilfe ästhetischer Kasuistik irgend ein Titelchen
im Reiche der Kunst zuspricht oder nicht; ist eine solche Normirung,
die dem unbefangenen Urteil vorgreift, nicht schlechter als das allgemein
abgelehnte Regelwerk der spekulativen Ästhetik? Geht man dann ihrer
Begründung nach, so ergibt sich, dass sie schliesslich doch wieder auf
den Vergleich mit allgemeinen Werten gebaut ist und mit dem Idealisirungs-
prinzip; das Rumohr und Hettner bekämpft haben, in bedenklicher Verwand-
schaft steht. Schlechter noch steht es mit der Definition der Kunst als
Sprache der sinnlichen Anschauung, sobald man versucht aus ihr eine
Regel für das ästhetische Einzelurteil zu gewinnen. Gewichtige Stimmen,
Wundt, Taine u. a., die Spitzer anführt, haben mit diesem Gesetze operirt;
eine Reihe modemer Ästhetiker, wie Benedetto Croce ^) und Jonas
Cohn^) bauen die ganze Ästhetik darauf. Genau besehen sagt es nur aus,
dass die Kunst Psychisches vermittle ; stösst man sich nicht an der Selbst-
verständlichkeit dieses Satzes, so kann er wohl als das Prinzip, der histo-
storischen und völkerpsychologischen Forschung erklärt werden*). In ästhe-
1) Estetica come scienza deir espresaione e linguistica generale, Milano —
Palermo— Napoli, R. Sandron editore 1902.
») Allgemeine Ästhetik, Leipzig W. Enj^elmann 1901.
«) In diem Sinne hat sich seiner Trjö Hirn in dem jüngst übersetzten
Werke >Der Ursprung der Kunst« (Leipzig Joh. Ambr. Barth 1904) mit Vorteil
bedient.
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tischer Beziehang mag er als Abwehr einerseits gegen gegenständliche
Nebenbestimmungen in dem Sinne wie ihn Hettner gegen Hegel gebraucht
hat, oder andererseits zur Bekämpfung allzu weitgehender formalistischer
Regeln im Kunstkriege seine Dienste leisten. Will man ihn jedoch ästhe-
tisch einwandfrei verwenden, so muss er auf ein besonderes Gebiet einge-
schränkt werden; denn überall dort, wo man die Ausdrucksschönheit, die
allerdings einen ungemein weiten Oeltungsbereich beanspruchen darf, mit dem
ganzen Kreise der ästhetischen Werte identifizirt, liegt die (Gefahr nahe, dass
das Kunstwerk nur als historisches oder pädagogisches Material eingeschätzt
wird und die künstlerische oder ästhetische Beurteilung zu kurz kommt oder
ganz ausfüllt, und Spitzer hat mit Berht hervorgehoben (p. 123 ff.), wie
hilflos diese Theorie allen Werken gegenübersteht, die sich nicht als Aus-i
drucksschönheit verstehen lassen. Endlich stösst selbst die auf der richtig
verstandenen Fassung des Hettnerschen Prinzips aufgebaute Beurteilung
auf bedenkliche Schwierigkeiten; denn sie gerät auf die beiden in psycho-
logischer Beziehung sehr fragwürdigen Kategorien von »Inhalt* und »Form*,
auf deren Entsprechung der ästhetische Wert beruhen soll. Da aber diese
beider Faktoren wegen des Mangels an historischem Beweismaterial nur in
den seltensten Fällen zuverlässig gegeneinander bestimmt werden können,
so wird der gewissenhafte Forscher das ästhetische Urteil ablehnen oder
genötigt sein, wieder zu metaphysischen Begriffen zu greifen.
Hettners Bemühungen, jenen obersten Grundsatz zu gewinnen, ans
dem die Einzelurteile über Kunstwerke abgeleitet werden können, hat sich
als vergeblich erwiesen und dasselbe Resultat würde die Untersuchung aller
anderen »Gesetze« haben, aus denen die ästhetischen Urteile durch Sah-
sumption hervorgehen sollten. Es folgt daraus der anscheinend triviale
Satz, dass jeder, der mit ästhetischen Wertbestimmungen zu operiren hat,
das ästhetische Gefühl und dessen Voraussetzungen, die zu deren Ent-
stehung notwendig sind, in sich selbständig hervorrufen muss. Die Äst-
hetik kann für die Kunstgeschichte nicht die Bedeutung einer Normwissen-
schaft haben; während jene das ästhetische Verhalten als Entstehungsbe-
dingung und Wirkung der Künste (ohne sich natürlich auf dieses spezielle
Gebiet ästhetischer Werthaltüng zu beschränken) beobachtet, untersucht
diese ihre historische Entwicklung. Der Ausgangspunkt ist für beide der
gleiche: das auch in seinen psychischen Voraussetzungen analysirte ästhe-
tische Urteil. Von einer Annäherung der zwei Wissenschaften kann die
Kunstgeschichte nur insofeme Nutzen ziehen, als sie des ästhetischen Cha-
rakters ihres Tat Sachengebietes vermöge einer methodischen, streng psycho-
logischen Analyse gewahr wird, von der z. B. die jüngst erschienenen
, Grundzüge der allgemeinen Ästhetik* von Stephan Witasek (Leipzig Job.
Ämbn Barth 1904) ein treffliches, klar durchgeführtes Beispiel geben.
Diese Analyse ist für den Kunsthistoriker aus einem besonderen Grunde
notwendig. Die psychischen Prozesse, die der Ästhetiker betrachtet, gelten
im Allgemeinen als spontan entstehende und bisweilen ist diese Sponta-
neität als ihr wesentliches Merkmal angesehen worden. Von dem Kunst-
historiker verlangt man nicht nur ein Urteil über die Wirkungen, die ein
Werk auf jedermann ausübt, sondern auch über alle oder verschiedene,
die von ihm ausgehen können. Er muss darnach trachten, seine ästhe-
tischen Eindrücke so reich und so vielseitig wie möglich zu gestalten und
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in erster Linie nach der Seite des positiv betonten ästhetischen Urteils
auszuschöpfen. Die vollständige Erfüllung dieser Forderungen ist in Bezug
auf das gesamte historische Tatsachenmaterial ein Ideal und selbst in be-
schränkten Grenzen nur vermöge einer durch Anlage und sorgfältige Schulung
erreichbaren Fähigkeit möglich., bestimmte Vorstellungsgruppen durch will-
kürliche Hinwendung der Aufmerksamkeit ästhetisch dienstbar zu machen.
Zahlreiche Hilfen, wie die geschichtliche Erforschung der dargestellten
Gegenstände, der Entstehungsgeschichte, die Nachweisung von Zweckvor-
stellungen, Annahmen und Voraussetzungen aus dem Gebiete der Popular-
ästhetik, Künstlei'psychologie u. s. w., können die > Einfühlung « im einzelnen
Falle unterstützen. Je grösser die Anzahl dieser Hilfen und damit die
Gefahr der Autosuggestion und der Täuschung in solchen Dingen ist, umso
mehr muss man auf die Durchführung einer strengen Analyse dringen;
denn nur ihr allein kann es gelingen, die zahlreichen pseudoästhetischen
Faktoren zu isoliren, welche sich oft, ohne dass man es wünscht oder be-
merkt, an die überkommene Terminologie heften. Es sei hier ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die psychologische Zergliederung der Einfühlung
gegenüber Erzeugnissen einer historisch gewordenen Kunst und die zugleich
historische wie psychologische Untersuchung der gebräuchlichen Termino-
logie die hisher auf beiden Seiten vernachlässigten Aufgaben sind, deren
Lösung beide Wissenschaften angeht ; die Kunstgeschichte insbesondere darf
von ihr die Klärung eines der wichtigsten Probleme ihrer Metodik erwarten.
Aus der Forderung, den ästhetischen Eindruck gegenüber Werken
historischer Kunst nach Möglichkeit in seinem vollen Umfange zu aktuali-
siren, ergibt sich eine Reihe wichtiger nicht immer beachteter Folger-
ungen. Eine derselben hat ein neuerer Ästhetiker so treffend formulirt,
dass ich nichts besseres zu tun weiss, als seine Worte zu wiederholen :
»Da jedes Kunstwerk als Ganzes in sich ruht, so kann ein Werk, das hier
wirklich sein Ziel erreicht, als solches nicht übertroffen werden. Damit
wird dem Begriffe des Fortschrittes in der geschichtlichen Darstellung der
Kunst ein weit geringerer Raum angewiesen als in der Geschichte der
Wissenschaft. Die Wissenschaft schreitet mit jeder, an sich noch so un-
bedeutenden Entdeckung, Berichtigung, Begriffsbildung fort. Wer die physi-
kalische Wissenschaft der Gegenwart behen'scht, ist fortgeschrittener als
Galilei oder Newton. In den geschichtlichen Wissenschaften könnte etwas
Ähnliches zweifelhafter sein; doch wird mindestens in der Beurteilung der
grossen universalgeschichtlichen Zusammenhänge und im Umfange der Tat-
sachenkenntnis ein modemer Historiker selbst einem Tbukydides überlegen
sein. Ganz anders in der Kunst: über Homer hinaus gibt es an sich
keinen Fortschritt. Es gibt Anderes, Neues in der Kunst, Formen und
Inhalte, deren Möglichkeit auf der Stufe der homerischen Epik nicht ein-
mal geahnt werden konnte; aber wie das Kunstwerk in seiner Einzelheit
etwas für sich Wertvolles ist, so bleibt es auch unüberwindbar in seinem
Einzelwerte bestehen. Es kann geschehen, dass die Voraussetzungen seines
Verständnisses dem unmittelbaren Bewusstsein verloren gehen, dass es dann
gelehrter Vermittlung bedarf. So ergeht es uns heute mit Dante. Aber
darin liegt kein Überwundensein oder Übertroffenwerden. In der tech-
nischen Behandlung des Materials allerdings, in der Entdeckung der Aus-
drucksmittel, die einer bestimmten Stufe des künstlerischen Geistes ent-
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sprechen, gibt es einen Fortschritt. Aber dieser hat seine Grenzen, führt
nur bis zu einem vollendeten Höhepunkt. Baüael oder Tizian sind von
Rembrandt auch technisch nicht übertreffen worden, sondern der grosse
Niederländer hat einen anderen Höhepunkt erreicht. Man kann den um-
fang des ästhetisch Erlebbaren in verschiedenen Zeiten vergleichen und da
möglicherweise auch von Fortschritt reden, aber das ist dann etwas ganz
anderes, als wenn man behauptete, ein bedeutendes Kunstwerk könne als
solches übertroffen werden*. (J. Cohn Allgemeine Ästhetik, S. 27 f.)-
Man wird daher mit dem Begriffe der Entwicklung* im Sinne einer
allgemeinen ästhetischen YervoUkommnung weit sparsamer verfahren
müssen, als es in der modernen kunstgeschichtlichen Literatur ge-
schieht. Inwieweit er überhaupt zulässig ist, sei dahingestellt; jeden-
falls empfiehlt es sich, in jedem einzelnen Falle festzustellen, ob man
sich mit ihm nicht etwa an die klassizistische von Rumohr und Hettner be-
kämpfte Schönheitslehre oder die Vorstellung von den ästhetisch privile-
girten Stilen anlehnt. Damit soll natürlich nicht geleugnet werden, dass
es Entwicklungen in beschränktem Sinne gibt; wesentlich erscheint mir
hier nur wieder, dass man sich über den Träger, den (Gegenstand und das Ziel
derselben sowie ihr Verhältnis zu den ästhetischen Werten klar ist. Streicht
man diesen Begriff allgemeiner ästhetischer Entwicklung, so fällt die Nöti-
gung fort, der spekulativen Ästhetik oder gar der jeweils modernen Kunst-
politik > Gesetze* zu entleihen, die nichts enthalten als den Wunsch, be-
stimmte Richtungen der gegenwärtig herrschenden Kunst oder Kultur m
fordern bezw. zu bekämpfen. So nützlich und unterstützungswert auch
solche Bsstrebungen an sich sein mögen, mit den wissenschaftlichen Zielen
der Kunstgeschichte haben sie nichts zu tun.
Diese Bemerkungen über das Verhältnis zur Kunstgeschichte und Äs-
thetik, die den Gegenstand in keiner Weise erschöpfen, mögen zur Andeutung
eines Standpunktes genügen, dessen ausführliche Begründung gerade der
Historiker in dem auch für ihn lehrreichen Buche Spitzers vermissen wird.
Wien. Wolfgang Kailab.
Le Galerie Nazionali Italiane, notizie e documenti. Volume V.
Borna, per cura del miuistero della publica istruzione, 1902. Fol. VI
e 392 P.
Das reich mit Abbildungen geschmückte Jahrbuch der italienischen
Galerien gibt ausser den Berichten über Ausgestaltung und Vennehrung der
Sammlungen > Erläuterungen von Monumenten, die gleichfalls zum Schmucke
unseres Landes dienen*, wie der verdienstvolle Herausgeber Adolfo Ven-
turi in dem kurzen Vorworte sagt, d. h. Studien über alte Fresken, die
in jüngster Zeit bei Reno vir ungs arbeiten zu Tage kamen, oder bei einer
solchen Gelegenheit sorgfältiger studirt werden konnten. Damit will ich
diese Besprechung beginnen, denn das sind die wichtigsten Beiträge. Gli
affreschi di Pietro Cavallini betitelt sich eine Arbeit von Federico
Hermanin, die das jüngste Gericht behandelt, das bei den grossen Her-
stellungparbeiten von Santa Cecilia in Rom an der Innenseite der Kirchen-
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— 95 —
fa9ade entdeckt wurde. Ea ist der wertvollste Fand, der seit langer Zeit in
Italien gemacht wurde, und seine eingehende Besprechung, die von neun Helio-
gravüren begleitet ist, verdient volle Beachtung. Pietro Cavallini hatte
nach dem Bericht Lorenzo Ghibertis die ganze Kirche ausgemalt und 6as-
pero Alveri sah noch im Jahre 1664 an den beiden Wänden des Haupt-
schifiTes die Geschichten des alten und neuen Testamentes, die der Kardinal
Paolo Sfondrati am Ende des 16. Jahrhunderts sorgfältig hatte reinigen
lassen. Das jetzt wiedergefundene jüngste Gericht sah er aber nicht mehr,
weil es seit 1527 hinter den Chorstühlen der Empore versteckt war, wo
es sich fast unverletzt erhalten hat Weitere Nachforschungen ergaben
nicht nur die unteren Teile des grossen Freskos, sondern auch an den an-
stossenden Seitenwänden den Anfang des neuen Testamentes und die letzten
Darstellungen ans der Geschichte der Erzväter, diese freilich stark zerstört.
Wir kannten bisher nur ein Werk Pietro Cavallinis, die Mosaiken in Santa
Maria in Trastevere, das, wie Giov. B. Rossi nachgewiesen hat, aus dem
Jahre 1291 herrührt. Bei den Arbeiten in Santa Cecilia war auch der
Stein mit der Kunst lerinschrift Arnolfos wiedergefunden worden, den noch
Pompeo Ugonio am Tabernakel, das den Hauptaltar überdacht, gesehen
hatte. Er nennt den 20. November 1293 als den Tag der Aufstellung.
Hermanin (der leider den Irrtum Karl Freys wiederholt, der Bildhauer
Amolfo sei eine andere Person gewesen als der florentinische Architekt
Amolfo di Cambio) nimmt, gewiss richtig, an, dass Pietro Cavallini zur
selben Zeit die Ausmalung der Kirche durchführte. Er lässt es im Zweifel^
ob der Genosse Arnolfos Petrus, der sich am Tabernakel von San Paolo
fuori mit ihm nennt, unser Cavallini gewesen sei. Sehr glücklich nimmt
er für Cavallini die leider ganz übermalte Apsis in San Giorgio in Velabro
in Anspruch und setzt diese Arbeit in das Jahr 1296. Er beweist, dass
der Maler im Jahre 1308 in Neapel arbeitete. Die historische und stili-
stische Untersuchung, die zu den richtigen Daten der Werke Cavallinis
führt, ist musterhaft durchgeführt. Wir werden Hermanin auch zustimmen
müssen, wenn er die leichtfertige Behauptung Zimmermanns, dass das
wohlbeglaubigte Mosaik Cavallinis in Santa Maria in Trastevere ein Werk
Giottos sei, mit Entschiedenheit zurückweist. Weniger vorsichtig war er
anderen unbeweisbaren Behauptungen gegenüber. Er macht, ganz ohne
Grund, Cavallini zn einem Schüler Cimabues, lässt ihn nach Assisi mit
seinem erfundenen Lehrer gehen und dort zuerst mit diesem arbeiten, dann
selbständig in der Oberkirche die Fresken aus dem alten Testament von
ihrem Beginne mit der Schöpfung bis zus Opferung Isaaks ausführen und
auf der gegenüberliegenden Wand die Geburt Christi und den Judaskuss.
Er macht dann ohne jeden Beweis Giotto zum Schüler Cavallinis, der in
dieser Eigenschaft die Szenen am Lager des alten Issak soll ausgeführt
haben; ich kann mir das bei einem sonst so einsichtigen Manne nur aua
dem bei den Italienern unausrottbaren Überwuchern des Lokalpatriotismus
erklären, der die berühmten Maler Cimabue und Giotto gerne mit der
heimischen römischen Kunst in Verbindung hätte. Aus Hermanins Dar-
stellung der Kunst Pietro Cavallinis ergibt sich gerade eine andere Fol-
gerung, nämlich, dass Cavallini mit seinem neuen Stil in Bom eine Para-
llelerscheinung zu Giotto in Florenz und zu Simone Martini in Siena bildet^
die alle drei neue naturalistische Elemente in die byzantinisirende Malerei
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— 96 —
Italiens bringen, weil ihnen der gro3sartige naturalistische Stil, der seit
mehr als hundert Jahren in Frankreich blühte, durch die pisanischen
Bildhauer bekannt wurde, und sie ihn grossartig und eigenartig verar-
beiteten. Das Hauptschifif der Oberkirche von Assisi ist natürlich ganz
von Römern ausgemalt, nicht Cimabue arbeitet vor Cavallini dort, sondern
dessen römische Vorgänger, nicht Cavallini selbst, für den die Arbeiten in
Assisi zu gering sind, sondern seine römischen Zeitgenossen, nicht Giotto,
sondern Cavallinis römische Nachfolger. Wenn sich in deren Werke Ele-
mente von Giottos Stil eindrängen, so kommt das daher, dass Giottos in
Rom ausgeführte Werke lernbegierigen Naturen neue Muster gaben. So
erklärt es sich auch, dass in Assisi in Werken von ganz giottotesker Fas-
sung, wie der Himmelfahrt, dem Pfingstfest und der Pieti noch Köpfe
und Faltenbündel erscheinen, »die sich an die Fresken von Santa Cecilia
anlehnen*. Sie sind eben nicht von dem jungen Giotto, sondern von
einem römischen Nachfolger Cavallinis, der schon Giottos Werke hatte
Studiren können. Es bt eine vortrefifliche Beobachtung Hermanins, dass
auch in den untersten Streifen der Fresken der Oberkirche noch Anklänge
an Cavallini vorkommen; das erklärt sich eben daraus, dass auch diese
berühmte Reihe von Bildern aus dem Leben des heiligen Franciscus, die
schon Vasari dem Giotto zugeschrieben hatte, nicht von diesem selbst oder
einem seiner toskanischen Schüler sind, sondern von einem in Rom auf-
gewachsenen Künstler, der Giottos Kunst schon in vollem Glänze leuchten
sah. Trotz ihrer schliesslichen Irrtümer ist Hermanins Arbeit eine der besten
und fruchtbringendsten auf dem Gebiete der mittelalterlichen Kunst Italiens.
Kaum geringer an Wert ist der Beitrag von Pietro Toeskaüber
die Fresken der Kathedrale von Agnani. Die Fresken aus vor-
giottotesker Zeit befinden sich in der Krypta der Kirche und sind vor-
züglich ihres Inhaltes wegen beachtenswert. Mit Geschick legt sie uns
der Verfasser aus als ein allgemeines Bild der Welt, wie sie ist und
dessen, was ihr bevorsteht. Auch ihre künstlerische Würdigung ist ge-
lungen und der Verfasser wird mit seiner Unterscheidung von drei Händen
recht behalten. Er befindet sich aber sicher im Irrtum, wenn er den
ersten dieser Meister mit dem Romanus identifizirt, der sich im sacro
specco zu Subiaco auf einem Fresko mit der Messe des heiligen Georg
nennt, das die Jahreszahl 1228 trägt, und ihn zu den gleichzeitigen
Byzantinern in die Schule sendet, er hat hingegen recht mit der Bestim-
mung der zweiten Hand, wenn er sie der byzantinisirenden Schule zuschreibt,
die sich von Monte Cassino nordwärts verbreitete. Aus ihr stammen alle
drei Maler, die gewiss nicht verschiedene künstlerische Erziehung erfahren
haben, sondern die Mitglieder einer Werkstatt sind. Ganz auszuschliessen
ist auch die Verknüpfung des zweiten Malers mit der Kunst am Hofe
Friedrichs 11. Eine dritte Arbeit von grossem Interesse ist von Giulio
B a r i 0 1 a. Sie behandelt ein Skizzenbuch in dem Palaste Corsini in Rom,
das mit Recht der veronesischen Schule zugewiesen wird. Der Autor setzt
es in den Beginn des 15. Jahrhunderts. Jedenfalls ist es früher als Pi-
sanello. Mit grosser Sorgfalt weist Bariola nach, dass es zumeist Skizzen
für einen Gemäldezyklus aus dem Leben des heiligen Antonius Abbas
enthält. 16 Blätter aus diesem Buche sind in sehr gelungenen Abbil-
dungen beigegeben.
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— 97 —
Diese drei bisher aufgezählten Arbeiten rühren von Schülern Ve n-
turis her. Sie haben alle seine guten Eigenschaften: Das sorgsame Ein-
beziehen neuen oder wenig beachteten Materiales in die Forschung, den
weiten geschichtlichen Blick und die genaue geschichtliche Detailarbeit.
Sie machen Venturi als Lehrer alle Ehre. Aber als hätte ihn der Teufel
geritten, macht er diese Vorzüge durch seine eigenen Beiträge wieder wett,
noch dazu dadurch, dass er Irrtümer, die er schon fiüher veröffentlicht
hat und die von Niemand, der urteilföhig ist, geteilt wurden, hartnäckig
wiederholt. Zuerst veröffentlicht er wieder jenes Bildchen mit dem hei-
ligen Georg, das er für die Galerie im Palazzo Corsini erworben hat, als
ein Werk des Giorgione von Castelfranco. Das Bild ist mindestens ein
halbes Jahrhundert nach dem Tode Giorgiones entstanden, rührt überhaupt
nicht von einem bekannten Maler her, sondern von einem Schreinergesellen,
der die Kistchen, die er zusammenleimte, auch selbst bemalte. Die Spiral-
bildung der Falten weist auf einen gewohnten Omamentisten. Bei Ge-
legenheit einer früheren Besprechung sagte Venturi, er habe dieses Mach-
werk auf einem kunsthistorischen Kongresse als ein Werk Giorgiones vor-
gestellt und allgemeine Zustimmung gefunden. Auf diesen kunsthistorischen
Kongressen muss eine schöne Gesellschaft beisammen sein! Der zweite
Beitrag Venturis ist die vollständige Publikation eines Zeichenbuches der-
selben Sammlung, wovon er schon fiüher einzelne Blätter veröffentlicht
hatte. Julius von Schlosser hat in einer feinsinnigen Abhandlung im
XXIII. Bande der Jahrbücher der österreichischen Kunstsammlungen nach-
gewiesen, dass dieser Kodex Nachzeichnungen von zwei Zyklen enthält,
einerseits eines illustrirten allegorischen Traktates über die Tugenden, wo-
von auch Giusto in den Eremitani in Padua Gebrauch gemacht hatte,
anderseits einer illustrirten Weltchronik, von der Brockhaus ein älteres
Exemplar, das gegenwärtig bei Hen-n Crespi in Mailand ist, veröffentlicht
hat. Trachten und Waffen weisen, ganz abgesehen von der Zeichenweise,
allein schon diese Handschrift in das 15. Jahrhundert. Venturi lässt sich
nicht von seiner ersten Meinung abbringen, dass hier die ersten Skizzen
des Giusto für seine Malereien in Padua vorlägen, und beweist so, jetzt
zum dritten Male, dass er Zeichnungen des Trecento und des Quattrocento
nicht von einander zu unterscheiden vermag. Es wäre mit einmal genug
gewesen. Ich möchte noch bemerken, dass, was bisher übersehen wurde,
die Schlacht auf der Rückseite des ersten Blattes der Teil einer Daker-
schlacht vom Konstantinsbogen ist.
Der Graf A. Filangeri di Candia hat eine prächtige Studie über
die Bildung der farnesischen Galerie in Neapel beigetragen, die
von dem Abdruck aller alten Inventare, anderer dafür wichtiger Doku-
mente und der Abbildung von Bezeichnungen der Bilder begleitet ist. Diese
Arbeit ist die beste Vorbereitung für einen wissenschaftlichen Katalog der
Gemäldegalerie in Neapel. Es wäre zu wünschen, dass Filangeri selbst
einen solchen für die neue Aufstellung der Bilder abfassen möchte. Er
wird sich nur vor einem allzu grossen Vertrauen auf die Namengebung
jener alten Inventare zu hüten haben. Auf den Tafeln, die seiner Arbeit
beigegeben sind, mit Abbildungen von hervorragenden Kunstwerken der Ga-
lerie, sowie in dem sie begleitenden Texte, hat er es. darin an der nötigen
Vorsicht fehlen lassen, Kein Inventar der Welt wird uns überzeugen, dass
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— V^8 —
das schöne auf Tafel II wiedergegebene Porträt Paul III. yon Tizian sei.
Es ist eine vorzügliche, sehr charakteristische Arbeit von Paris Bordone.
Es ist ebenfalls ohne Bedeutung, dass ein Inventar vom Ende des 1 8. Jahr-
hunderts Sebastians grossartiges Papstporträt (Tafel IV), das bis dahin för
Aleiander VI. galt, in gleicherweise unrichtig Hadrian VI, nannte. Hadrian
war 63 Jahre alt, als er zur Regierung kam, hässlich, voll Bunzeln, drei dicke
Wülste zogen sich im Halbkreis auf jeder Seite um die Mundwinkel, die
Nase war stark gebogen und hatte eine tiefe Einsattelung an der Wurzel,
während der hier dargestellte schöne stolze Mann mit gerader Nase and
glatten Wangen in der Blüte seiner Jahre steht. Er ist ein Italiener and
zwar Clemens VII., der im Jahre 1523 45 Jahre alt den Stuhl Petri be-
stieg. Er trug zuerst, wie er es als Kardinal gewohnt war, auch als Papst
keinen Bart. Auf dem Porträt Leo X. von Rafael ist er als bartloser
Kardinal dargestellt; ein Profilporträt, eine Radirung Daniel Hopfers, bringt
nach einer italienischen Vorlage den bartlosen Papst. Aber auch die Por-
träts, die Sebastian selbst später von Clemens VII. machte, als er schon
den Bart trug, das eine, das nur den Kopf gibt, ebenfalls in Neapel
und das bekannte Porträt in Parma aus späteren Jahren, zeigen deutlich
dieselbe Person, wie dieses überlebensgrosse bartlose Porträt von einer
Würde ohne gleichen. Der Körper dieses Mannes war kräftiger und voll-
kommener als seine Seele. Mit demselben Zweifel stehen wir der Inien-
tamotiz gegenüber, die uns das Bild eines Geistlichen (Tafel I) mit rotem
Kragen und schwarzem Käppchen als Werk des Lorenzo Lotto gibt. 3fir
scheint das Bild nicht einmal italienisch zu sein, von Lotto ist es ge^^s
nicht. Eine reich illustrirte Arbeit von Gino Fogolari macht ans mit
den Werken des Cristoforo Scacco bekannt, eines Veroneser Malers
aus dem Ende des 1 5. Jahrhunderts, der auch römische Einflüsse aus dem
Kreise der Nachahmer Pinturritchios erfahren hat. Er übte seine Kunst
bescheidentlich im Neapolitanischen aus. Auch diese Arbeit ist gat
J. B. Supino bespricht die Waffensammlung, die Constantino
Bessman in den Bargello stiftete und bildet wichtige Stücke daraus ab;
C. Ridolfi macht Mitteilung über die florentinische und Giulio Can-
talamessa über die venezianische Galerie. Dieser bildet das Bild von
C i ra a aus S. Zerman bei Feltre ab, dem er die Haut hat abziehen lassen,
Die venezianische Gemeinde, klüger und besser beraten als die italienis(»«
Regierung, verbot ihm, jene Bilder, bei denen sie mitzureden bat, weiter
zu misshandeln. Die ganze Welt wird es ihr danken, dass sie Herrn
Cantalamessa das Handwerk gelegt hat.
Wien. Franz Wickhoff.
Die Kunstgeschiehtlichen Anzeigen (Beiblatt der Mitteilungen för
österr. Geschichtsforschung) sind auch apart zum Preise von K 2'4U
= M 2 pro Jahrgang zu beziehen.
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Kunstgeschichtliche Anzeigen.
Beiblatt der „Mittheilungen des Instituts
f%r österreichische Geschichtsforschung^^
Redigirt von Franz Wickhoff.
Jahrgang 1904. Nr. 4.
Inhalt: Michelangelos Kruzifix entdeckt. (Franz Wickhoff). — Vaaari. Die
Lebensbeschreibungen der berühmtesten Architekten, Bildhauer und
Maler. Deutsch herausgegeben von E. Jäschke. II. Band (Wolfgang
Kailab), — J. A. Crowe & G. B. Cavalcaselle: A bistory ol
painting in Italy. Edited by Langton Douglas, assisted by S.
Arthur Strong. Vol. I, U. (Franz Wickhoff). — H. Brockhaus,
Forschungen über Florentiner Kunstwerke (Wolfgang Kailab). —
Sidney Colvln, Selected drawings from old masters in the uni-
versity galleries and in the library at Christ Church Oxford. Part
I & IL (Franz Wickhoff). — ü. Gronau, Tizian, 0. Fischöl, Tizian
(Franz Wickhoff). — K. Michel, Gebet und Bild in frühchristlicher
Zeit, E. Male, L' art religieux du Xllle siäcle en France. (Hans Tietze).
— M. Dreger, Künstlerische Entwicklung der Weberei und Stickerei
(Franz Wickhoff). — V. von L oga, Francesco de Goya. (Franz Wickhoff).
— A. L. Jellinek, Internationale Bibliographie der Kunstwissen-
schaft. (Max Dvofäk).
Michelangelos Kruzifix entdeckt. Kunstchronik 15. Jahr-
gang, 1903—1904, Nr. 25, S. 339—400.
Ein verlornes Werk Michelangelos sei wieder aufgefunden worden,
das Kruzifix aus Holz, das er in früher Jugend für den Prior von Santo
Spirito geschnitzt hätte, ein Werk, das von den Zeitgenossen hoch ge-
priesen worden sei. Wohin war nun dieses Kruzifix gekommen, in welchen
Winkel war es versteckt, bis es ein glücklicher Entdecker wieder aufge-
funden hat, das ist die erste Frage. In Santo Spirito in Florenz selbst,
in der Kirche für die es gemacht wurde, wird uns geantwortet, steht es
hinter dem Altar auf den hohen Chorschranken, in Santo Spirito, wohin
Jahr für Jahr Kunstfreunde und Kunstkenner in Scharen aus aller Herren
Länder kommen, und keiner habe es als ein Werk Michelangelos erkannt.
Wem verdanken wir also diese Entdeckung? Dem geheimen Hofrat Henry
Thode aus Heidelberg, der selbst diese Entdeckung in der Frankfurter
Zeitung bekannt gemacht hat, woraus es in die Kunstchronik überging.
Der geehrte Leser verzieht den Mund, > Henry Thode, sagt er, der privi-
legirte Entdecker, der die Welt seit langen mit falschen Dürers, Mantegnas,
Corregios etc. überschwemmt?« ,»Ja derselbe** > Der einen ganzen Band
mit Bildern Dürei*8 herausgeben, von denen jedes von anderer Hand ist,
von Rheinländern, Vlämen, Italienern u. s. w. ? Alle malenden Nationen
sind dabei vertreten nur ein Spanier und ein Chinese fehlen bisher noch.
Der kennt ja nicht nur Dürer nicht, sondern auch alle die anderen
Schulen müssen ihm i'remd sein, aus denen er alle die falschen Bilder ge-
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— 100 —
fischt hat, darunter ist doch aach die italienische?' >> Beruhige dich,
strenger Leser, zuweilen findet auch ein blindes Huhn ein Kömchen, tritt
nur ein in den Chor von Santo Spirito.** Der Zweifler folgt mit Zau-
dern, er fürchtet nicht viel des Guten zu sehen und findet sich vor einem
entzückenden Kunstwerk. In bewegten Umrissen hängt der Körper, von
den Händen gehalten und weit nach vorne gefallen, so dass er sich vom
Kreuze loslöst, mit nach links geworfenen Beinen, die der dritte Nagel,
der durch die Füsse geht, wieder zusammen hält, eine treffliche Boccoco-
figur aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Jede Linie, jede Form
bezeichnet diese Zeit. Das Lendentuch ist durch einen Strick gesteckt,
mit kühnen Maschen, wie bei einem koketten Fahnenjunker. Der Autor
mag sich selbst gesagt haben, dass diese heitere Pracht zur tiefen Trauer
des Gegenstandes nicht wohl passe, und bildete als Gegengewicht das Gre-
sieht mit hoher Stirn nach einem ernsten giottesken Typus und umrahmte
es mit gedrehten Locken, die dem Zuge der Schwerkraft nicht gehorchen.
Das befremdet bei dem ersten Anblick. Doch tritt man zur Seite und
betrachtet das Werk im Profil, die entzückende Bückenlinie, das feine
Naschen, die Domenkrone, die wie ein zierliches Brautkränzchen auf dem
Haupte liegt, so ist man wiederum von dieser Boccocofigur hingerissen,
die an Zierlichkeit mit dem sächsischen Porzellane wetteifert. Einen mo-
dernen Künstler, der mit seinen Werken von Ausstellung zu Ausstellung
wandern muss, immer ungewiss des Lichtes in das seine Figur kommen
wird, könnte der Neid erfassen, wenn er sieht, wie hier die Anatomie
zielbewusst für den düsteren Aufstellungsort gebildet ist, überall ist für
scharfe Bänder gesorgt, auf denen das von oben herstreifende Licht ver-
weilen kann, und wo die Natur solche schmale Gränzflächen nicht gibt,
wie am unteren Bauchrande, wurden sie eben frei erfunden. Die ganze
Figur ist voll dieses dekorativen Feinsinnes, wie er sonät in dieser Zeit
mehr in der deutschen und französischen Kunst zu Hause ist, als in der
italienischen. Aber da hätte ich in meiner Liebe zur Plastik des 18. Jahr-
hunders bald vergessen, dass Thode für seine Ansetzung um 250 Jahre
zurück einen urkundlichen Beweis zu haben vorgibt. Das ist nun frei-
lich nicht der Fall, es ist keine Urkunde vorhanden , sondern Bicha er-
zählt 1759 in seinem Werke über die florentinischen Kirchen, dass man
die Absicht habe, das Kruzifix Michaelangelos, das sich damals in der Sa-
kristei von Santo Spirito befand, im Chor der Kirche aufzustellen. Eine
Nachricht über eine Absicht ist noch lange kein Beweis für ein Gescheh-
nis. Bileam hatte die Absicht seine Eselin zu tödten, aber das gute Tier
würde noch heute leben, wenn es nur durch das Schwert, das er sich dazu
wünschte, hätte umkommen können.
Warum es nicht zu dieser Aufstellung gekommen, wissen wir nicht,
vielleicht hat das alte von Würmern zerfressene Holzwerk dem Transport
nicht Stand gehalten. Eines beweist die Nachricht, dass der Platz des
Kruzifixes im Chore damals unbesetzt war und gibt damit die ungefiLhre
Datirung des jetzt dort aufgestellten Werkes. Um 1760, das stimmt voll-
kommen mit dem Stile. Man glaubt, wenn man die Zuschreibung an
Michelangelo hört, ein Spassvogel habe sie gemacht. Es war aber ein
unfreiwilliger.
Venedig. Franz Wickhoff.
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— 101 —
Giorgio Vasari : Die Lebensbeschreibungen der berühmtesten Archi-
tekten Bildhauer und Maler. Deutsch herausgegeben yon E. Jäschke.
IL Band. Die florentiner Maler des 15. Jahrhunderts. Strassburg.
J. H. Ed. Heitz (Heitz und Mündel) 1904.
Eine neue Übersetzung von Yasaris Yiten kommt einem wirklichen
Bedürfiiis entgegen. Sie kann nicht nur den »weiteren Kreisen der Ge-
bildeten *, sondern auch dem Fachmann gute Dienste leisten. Abgesehen
davon, dass es nicht allzu yiele geben wird, die sich rühmen können den
ganzen Vasari im Original durchgelesen zu haben, wird auch derjenige, dar
des Italienischen mächtig ist, eine Übersetzung zuweilen mit Nutzen zu
Kate ziehen. Yasaris Diktion ist durchaus nicht immer leicht yerständlich ;
Einzelheiten, über die man in den langatmigen italienischen Perioden leicht
hin wegliest, treten in der Übertragung deutlicher hervor. Für die noch
immer ausständige Behandlung der ästhetischen und technischen Termino-
logie Yasaris bildet eine verständige Übertragung eine nicht zu unter-
schätzende Yorarbeit. Anmerkxmgen, die die seit der Sansoniausgabe er-
schienenen Korrekturen und Forschungen kurz zusammenzufassen hätten,
könnten sie zu einem Nachschlagebuche machen, das jedem der sich mit
der italienischen Kunst der Eenaissance beschäftigt, unentbehrlich wäre.
An eine neue deutsche Yasariübersetznng dürfen höhere Anfordeimngen
gestellt werden, da die seit Jahren vergriflfene, 1832 bis 1849 erschienene
von Schom eine vortreffliche Grundlage bietet. Sie ist geschmackvoll und
lesbar, fügt sich aber doch dem Stile des Originals. Man müsste sie durch-
gängig mit dem Texte vergleichen, kleinere Yersehen berichtigen, da und
dort in stilistischer Hinsicht feilen, um sie allen gerechten Anforderungen
entsprechend zu gestalten.
Die neue Übersetzung von Jäschke unterscheidet sich schon äusser-
lich von der Schornschen. Dem Titelblatte und Prospekte nach gibt sie
sich als eine vollständige. Aus der Yorrede erfahrt man aber, dass die
drei geplanten Bände nur das Trecento sowie die Florentiner Künstler des
Quattrocento umfassen werden. Ausserdem hat der Autor die von Yasari
getroffene Beihenfolge der Lebensbeschreibungen umgestossen und die Yiten
nach Schulen geordnet, wodurch dem Prospekte zufolge die Übersichtlich-
keit und Brauchbarkeit des Werkes erhöht werden soll. Beide Neuerungen
muss ich als Missgriffe bezeichnen, denen schwerwiegende sachliche Be-
denken entgegenstehen. Yasaris Yiten sind ein Werk, das als ein einheit-
liches Ganze geschaffen wurde. Die Kunst des 14. und 15. Jahrhunderts
ist für den Aretiner nur die Yorstufe für den hohen Stil, den die Werke
der Hochrenaissance ausprägen. Den Höhepunkt und Abschluss der Ent-
wicklung bildet Michelangelo, dessen Lebensbeschreibung in der ersten
Auflage am Ende der Reihe steht. Der Massstab der Beurteilung ist ganz
auf diese Steigerung eingestellt; der Leser kann den Standpunkt, den der
Autor einnimmt, gar nicht verstehen, wenn ihm der Schlüssel der Bewer-
tung, die Schilderung des Cinquecento, vorenthalten wird. Auch die Aus-
scheidung der Biographien der ausserflorentinischen Künstler ist nicht zu
billigen. Gewiss war Yasari über sie oft recht mangelhaft unterrichtet;
aber die Mühe, die er daran setzte, um in der zweiten Auflage die mageren
8*
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— 102 —
eigenen Notizen mit Hilfe seiner auswärtigen Freunde zu erweitern, be-
weist, wie sehr er darnach strebte, nicht nur ein Bild der florentinischen,
sondern der italienischen Kunst zu zeichnen. Oft genug ist Vasari sein
Lokalpatriotismus vorgeworfen worden; wozu soll man ihm das einzige
Mittel sich zu verteidigen, rauben? Ganz willkürlich aber ist die neue
Einteilung nach Schulen, die Jäschke vorgenommen hat Er trennt die
Lebensbeschreibungen der Maler, Bildhauer und Architekten ohne auf den
natürlichen Organismus des Werkes zu achten. Wie lebendig stellt Yasari
das künstlerische Treiben in Florenz zu Beginn des XY. Jahrhuderts in
der ersten Hälfte des zweiten Teiles dar. Die Biographien des Nanni di
Banco, des Luca della Bobbia, der Uccello, Ghiberti, Brunellesco, DonateUo
u. 8. w. greifen alle ineinander über und ergänzen sich gegenseitig. Wer
sie in ununterbrochener Reihenfolge liest, ist imstande, die Fäden, die hin
und herlaufen zu verfolgen. Die Umstellung zerstört diesen Beiz voll-
ständig. Aber davon abgesehen ist ein neuer besserer Einteilungsgrond
in dem vorliegenden Bande nicht zu erkennen. Warum z. B. Fiesole zwi-
schen Masaccio und Castagno oder Gozzoli zwischen Fra Filippo Lippi and
die Peselli gestellt wurde, ist mir unerfindlich. Dazu kommt, dass die
wichtige Einleitung zu dem zweiten Teile der Viten, sowie das Leben des
Dello fehlt und Verocchio zu den Malern statt zu den Plastikern gerechnet
wird.
Der Mangel an historischem Takt, den der Autor in der Auswahl und
Anordnung beweist, macht sich auch in der Übersetzung fQhlbar. Jäschke
will einen selbständigen Text liefern, hat sich dabei aber nicht nur in
Einzelheiten wie bei der Übertragung schwierigerer Ausdrücke recht stark
an Schorn angelehnt. Daraus wäre ihm kein Vorwurf zu machen, wenn
seine Abweichungen von Schorn nicht ebeusoviele Verschlechterungen der
Übersetzung bedeuteten. Zunächst föUt auf, dass er den Stil Vasaris ändert
Vasari schreibt lange, nicht immer übersichtliche Perioden, die mit zahl-
reichen Nebensätzen und Konditionalbestimmungen verbrämt sind. Der
Übersetzer kann sich nicht immer wörtlich an das Original halten, weil
die deutsche Syntax keine so weitgehende Ineinanderschachtelung der Sätze
erlaubt, wie die italienische. Immerhin dürfen die Steigerungen, darf die
charakteristische Fügung der Satzglieder nicht verloren gehen. Schorn hat
mit Hilfe einer zuweilen leicht archaisirenden Ausdrucksweise diese stili-
stischen Eigenheiten Vasaris mit Glück nachzubilden versucht. Jäschke
löst die langathmigen Perioden des Originals in lauter kurze Sätze auf,
die ohne Rücksicht auf den Zusammenbang asyndetisch nebeneinander ge-
stellt sind. Damit fallen, von einzelnen sachlichen Missverständnissen ab-
gesehen, alle Überleitungen und Zwischenglieder, die Bedenken und Ein-
schränkungen aus, die Vasari, so wie sie ihm während des Schreibens durch
den Kopf schiessen, einfügt, ohne doch den Hauptgedanken zu verlieren.
Es sind bezeichnende Unarten, die man doch nicht missen mag; denn sie
verleihen seinem Stile Unmittelbarkeit und ein persönliches Gepräge, das
man in den Schriften gleichzeitiger Puristen vergebens sucht. Jäschkes
Übersetzung stellt in dieser Beziehung gegenüber der von Schorn einen
Rückschritt dar, der leicht zu vermeiden gewesen wäre.
Aber auch in Rücksicht auf Treue und Verlässlichkeit ist Jäschke
hinter seinem Vorgänger zurückgeblieben. Er wiederholt nicht nur eine
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— 103 —
Beihe von Versehend), sondern fügt noch neue Irrtümer hinzn, unter denen
sich eine Beihe ärgerlicher Flüchtigkeitsfehler 2) befinden. Schwierige Stellen
wie die Schilderung der perspektivischen Kunststücke Ucellos sind bis .zur
Unveratändlichkeit verballhornt. Die technischen und ästhetischen Kunst-
Busdrücke, deren Übertragung gerade bei Vasari Sorgfalt und Überlegung
erheischt, wenn nicht sein ästhetisches Baisonnement in der Übersetzung
auf lauter allgemeine Bedensarten hinauslaufen soll, sind oft nicht emmal
80 gut wie bei Schorn wiedergegeben 8) - selbst ganze Sätze fehlen.
Die Anmerkungen sind sehr ungleichmässig ausgefallen. Bald wird
man mit ganz unerwarteten Details behelligt, bald fehlt das Nötigste.
Dankenswert sind nur die leidlich vollständig gegebenen Nachrichten über
die Schicksale der Bildwerke. Von den Besultaten der kunstgeschichtlichen
Forschung, die das Vorwort zu verzeichnen verspricht, erfährt man recht
wenig. Sie sind ebenso willkürlich ausgewählt, wie die Hinweise auf die
moderne Literatur. Wenn schon die wenig bekannten Dissertationen von
Waldschmidt über Andrea del Castagno und von Haberfeld über Piero di
Cosimo zitirt werden mussten, so hätten auch die wichtigsten Aufsätze
und Studien der wissenschaftlichen Zeitschriften, des Jahrbuches der preussi*
sehen Kunstsammlungen, des Bepertoriums u. s. f. erwähnt werden können,
die oft viel bedeutender sind als die Monographien. Die florentini sehen
Forschungen von Brockhaus, Steinmanns Werk über die sixtinische Kapelle
sind vollständig übergangen!
So kann diese neue Übersetzung des Vasari nur den allerbescheidensten
Ansprüchen genügen. Das ist schade, weil sie für eine Zeit den Markt für
eine bessere sperren wird. Hoffentlich entschliesst sich der Autor wenig-
stens dazu, bei einer genauen Durchsicht der noch ausstehenden Bände alle
Spuren der überhasteten Arbeitsweise zu tilgen, die dem jetzt erschienenen
anhaften.
Wien, Wolfgang Kailab.
J. A. Crowe & G. B. Cavalcaselle : A history of painting in Italy,
Umbriä Florence and Siena from the second to the sixteenth Century.
Eäited by Langton Douglas, assisted by S. Arthur Streng. In six
Volumes illustraded London John Murray Albemarle Street 1903.
8<>. Vol. I: Early Christian art XXV und 205 SS. und 44 Tafeln,
Vol. II: Giotto and the Giottesques XI und 317 SS. und 51 Tafeln.
Für eine neue Originalausgabe des bekannten Buches hätte man er-
warten können, dass das Wertvolle daran wäre bewahrt worden, das Über-
*) Beende = hinaufsteigt (S. 39) ; nella testa del chiostro = zu Anfang des
Kreuzfjanges (S. 40).
*) coloro = Farbe (S. 123); dove sta il sacerdote, quando.si cantano le piesse
a sedere ^= wo der Priester sitzt, wenn die Messe gelesen wird (S. 26) ; se n' andö
al vero riposo (dh. er starb) = setzte sich zur verdienten Bähe (S. 83).
•) gagliardo = geschickt, capriccioso = wunderbar, sforzatissime attitudini
= gewaltige Stellungen. Masolino schreibt Vasari nicht »hohen Geist*, sondern
treuliche Anlagen (buonissimo ingegno) zu; in dem Leben der Pollajuoli wird
von geschmolzenen statt vx)n geschmelzten Silberarbeiten gesprochen etc. etc.
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flüssige jedoch Töllig über Bord geworfen. Das Wertvolle daran ist die
Sammlaiig, Beschreibung nnd Beurteilung der Bilder des 13^ 14. und
15. Jahrhunderts durch Cavalcaselle, das wertlose der Brei, den der kritik-
lose Crowe darum gestrichen. Das ganze Werk wäre dadurch auf ein
Zehntel seines ümfanges gebracht worden, ein einziger massiger Band hätte
Tollanf genügt und die Zeit bis zum 13. Jahrhundert, d. h. der erste
Band hätte gänzlich wegfallen können. Für das Quattrocento und den
Beginn des Cinquecento ist diese Arbeit eigentlich schon gemacht in der
ausgezeichneten Bearbeitung der englischen Ausgabe der Kugler^schen Ge-
schichte der Malerei durch Sir Henry Layard, den berühmten gelehrten
Entdecker von Niniyeh, der^ wenn auch im Fache der Eunst<geschichte
neu, doch zu dieser Arbeit, die er auf Grund der Forschungen Morellis
unternahm und wozu er Au&eichnungen Morellis benützen konnte, seine
wissenschaftliche Erfahrung mitbrachte und daher weit entfernt von der
dilettantischen Art Crowes war. Das Buch wird von den jüngeren deutachen
Arbeitern auf diesem Gebiete zu wenig eingesehen. Von den gegenwär-
tigen Herausgebern ist leider der, der Kunstverständnis besoss, Arthur
Streng, gestorben, ehe er sich ernstlich beteiligen konnte; Douglas ist aaf
die Bedingungen des Hinterbliebenen Crowes und Cavalcaselles eingegangen,
nicht nur den ganzen alten Text unverändert abzudrucken, sondern auch
Crowes Änderungen und Anmerkungen, die er Hich inzwischen aufge-
zeichnet, anzufügen und seine eigenen Anmerkungen (mit einem Sternchen
versehen, um sie zu unterscheiden) unter dem Text abzudrucken. Dafür
ist zwar die inzwischen erschienene Literatur reichlich benützt, aber der
alte kritiklose Qaark blieb stehen. Es sieht sehr buntscheckig aus, wenn
in den Anmerkungen dem Texte, wie es nicht anders sein kann, wider-
sprochen wird. Mein Name wird für die Behauptung zitirt, die Madonna
Bucellai sei von Duccio. Da muss ich lebhaft widersprechen. Ich habe es
nie bezweifelt, dass sie von Cimabue sei, und nur gezeigt, dass dieser ganz
in den Spuren Duccios wandle, seiner künstlerischen Erziehung nach also
ein Sienese sei. Dem ersten Bande gehen kurze Biographien Crowes und
Cavalcaselles voraus, in denen alles Wesentliche falsch ist. Crowe wird als
Kenner geschildert, der Morellis Methode vor Morelli entdeckte etc. Diese
Biographien sind überhaupt voll versteckter Spitzen gegen den verstor-
benen Herrn Senator und den lebenden Herrn Berenson. Freilich Morelli
und Berenson würden sich zu einer neuen Ausgabe des Werkes unter
solchen Bedingungen nicht hergegebeij haben.
Venedig. Franz Wickhoff.
Heinrich Brockhaus. Forschungen über Florentiner
Kunstwerke. Mit 13 Tafeln und 43 Textabbildungen. Leipzig.
F. A. Brockhaus. 1902. IX und 139 S.
Die Kunstgeschichte Italiens übt noch immer eine starke Anziehungs-
kraft auf nordische Historiker aus. Allerdings, wenige bleiben lange genug
in dem fremden Lande um in dauernder Betrachtung und emsiger Arbeit
in den Archiven und Bibliotheken die Werke vergangener Kunst zum
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— 105 —
Sprechen zn bringen; die meisten haben den Kopf yoll yon Handbnchs-
weisheit und anerzogenen Paradigmen und sind gar nicht im Stande die
Eindrücke, die sich ihnen bieten, rein au&ufassen und zu lebendiger histo-
rischer Erkenntnis auszuweiten; in hastiger Fahrt ra£fen sie das wenige
zusammen, was handlttnfiger Auffassung nach zu einer wissenschaftlichen
9 Entdeckung* genügt In welch engem Kreise von Tatsachen sich diese
täglich mehr anschwellende Durchschnittsliteratur bewegt, lehren die in
dem vorliegenden Bande vereinigten vier Aufsätze von Heinrich Brockhaus,
die als Vorbilder kunst- und kulturhistorischer Detailuntersuchungen gelten
können. Verschiedenartige Probleme behandeln sie von verschiedenartigen
Gesichtspunkten aus ; was sie verknüpft, ist die Genauigkeit und Nettigkeit
der Arbeit im Kleinen wie im Grossen, die auf einer erschöpfenden Aus-
nutzung der archivalischen und literarischen Quellen beruht und sich mit
einer besonnenen von ästhetischer Pedanterie und kleinlicher Dokumenten-
krämerei gleichweit entfernten Betrachtung der Denkmäler paart.
Die erste Untersuchung behandelt die Paradiesestür Lorenzo Ghibertis.
Niemand hat sich noch eingehend mit der Entstehungsgeschichte dieses
allgemein bekannten und gerühmten Meisterwerkes beschäftigt. Ihre Grund-
lage bildet ein schon von Gregori und Patch (l773) und vollständiger
von Eug. Müntz (Les archives des arts; premiere serie Paris 1890) ver-
öffentlichter Auszug aus dem bisher verschollenen Bechnungsbuche, das im
Auftrage der Arte dei Mercatanti di Calimala (welcher die Opera von
S. Giovanni unterstand) über die für die Herstellung der beiden Türen
Ghibertis notwendigen Ausgaben geführt wurde. Zu diesen bekannten
Quellen kommt als wichtige Ergänzung eine Reihe von Nachrichten, die
Brockhaus aus den Beratungsprotokollen der Konsuln der genannten Zunft
und aus den reichhaltigen Aktenauszügen des Senators Carlo Strozzi im
Staatsarchive zu Florenz gesammelt hat; sie werden in einem Anhang teils
im Wortlaute, teils in Begesten mitgeteilt. Verknüpfen wir das Bekannte
mit dem Neuen, so ergeben sich folgende Etappen der Entstehungs-
geschichte: Eine von der Arte de* Mercatanti di Calimala eingesetzte Kom-
mission unter dem Vorsitze des Niccolo da Uzzano betraute am 2. Januar
1425 Ghiberti mit der Herstellung der Tür. Sie sollte wie die eben
vollendete 28 Felder in sieben übereinander angeordneten Beihen ent-
halten. Leonardo Bruni, der gelehrte Staatskanzler der Bepublik, war er-
sucht worden 20 Historien und 8 Propheten aus dem alten Testamente
auszuwählen. Sein Vorschlag sowie der Brief an die Konmiission, der ihn
begleitete, haben sich erhalten. Bruni kennt den Künster, der nach seinen
Angaben schaffen soll, nicht; er fordert von ihm Vertrautheit mit dem
Stoffe und Geschmack, damit er in der Wahl der darzustellenden Personen
und Szenen sowie in ihrer künstlerischen Ausstattung nicht fehlgreife und
wünscht während der Dauer der Arbeit mit ihm in Fühlung zu bleiben.
Brunis Vorschlag kam in seiner ursprünglichen Form nicht zur Ausführung.
Man einigte sich zunächst auf eine Einteilung der Tür in 24 Felder, bei
denen die Breite der der alten gleich blieb und nur die Höhe vermehrt wurde;
zweifelhaft ist, ob jetzt schon die Propheten aus den Feldern in das Bahmen-
werk verwiesen wurden, eine Anordnung für die das Taufbecken in S.
Giovanni zu Siena als Beispiel dienen konnte, für das Ghiberti während
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— 106 —
der Jahre 1417 bis 1427 beschäftigt war^). Das bisher unbeachtete
Schema der Einteilung hat sich auf der Bückseite der Tür erhalten. Die
Änderung muss vor 1429 beschlossen worden sein, da die Opera von S.
Giovanni in diesem Jahre ein Depot im Betrage von 1800 Gulden zum
Ankauf von Metall iür den Guss des telaio verwendet Die einzelnen
Felder enthielten, so wie es in Brunis Vorschlag vorgesehen war, nur je
eine Szene und Brockhaus weist sehr hübsch darauf hin, wie man die
einzelnen Kompositionen aus den später ausgeführten Reliefs auslösen kann.
Aber auch die neue Anordnung befriedigte nicht und Ghiberti entschloss
sich zu einer weitgehenden Reduktion der Bildfelder. Künstlerische Er-
wägungen bedingen diese Vereinfachung. Statt der ermüdenden Kette von
20 einzelnen Szenen, wo die Erzählung wie z. B. auf dem Entwürfe Bmnis
oft von einer Reihe in die andere übergreifen musste, nur 8 grosse Tafeln,
von denen jede eine innerlich geschlossene Gruppe von Ereignissen vor-
führt. Die Darstellung gewinnt schon durch die Steigerung der räumlichen
Ausdehnung der Pläne und Einzelßguren an Klarheit und Verständlichkeit.
Erst jetzt konnte der Künstler alle die ihm eigentümlichen Gaben ent-
wickeln: die Kunst verschiedene Szenen in einem Baume übersichtlich zu
gruppiren, seine ungemeine Kenntnis der Perspektive, sein Geschick in
der Abstufung des Reliefs von fast runden Freifiguren bis zu der nur
durch die zarteste Erhebung des Grundes unterstützten Hintergrunds-
zeichnung. Wann diese Änderung stattgefunden hat, lässt sich nur mehr
ungeftlhr feststellen; aus den Strozzischen Spoglien hat Brockhaus die Nach-
richt herausgeholt, dass am 4. April 1436 10 Historien und 24 Frie:>-
stücke gegossen waren und Lorenzo, sein Sohn Vettorio und Michelozzo
di Bartolomeo (andere Hilfsarbeiter treten in den folgenden Jahren hinzu)
mit der Ziselirang begonnen hatten. Von da ab verlangsamt sich dus
Tempo der Arbeit. Am 24. Juni 1443 waren noch vier Reliefs zu vol-
lenden; sie sollten in drei Jahren fertig sein. Ausserdem war aber noch
das Rahmenwerk der Türe und die Umrahmung des Portals zu machen.
Mit der letzteren bringt der Verfasser in glücklicher Weise die Aufnahme
des Benozio Gozzoli in die Werkstatt in Zusammenhang (Vertrag vom
24. Jänner 1444); er war dazu berufen die Naturstudien für die Festons
mit den Vögeln zu zeichnen. Allerdings besass Ghiberti selbst solche
Studien; ob die chai-te delli ucielli, die er dem Goldschmied Ghoro di scr
Neroccio geliehen hatte und am 16. April 1425 durch Giovanni Turini
einfordert, von seiner Hand sind, bleibe dahin gestellt^). Nach vier Jahren
kam die Arbeit .an dem Rahmenwerk in Fluss, nachdem man in der
Zwischenzeit grössere Mengen von Bronze in Brügge eingekauft hatte. Aus
dem am 24. Jänner 1448 mit Lorenzo und Vettorio geschlossenem Ver-
trage erfuhrt man, dass die seit 1436 im Rohguss vorhandenen 24 Stücke
der Einrahmung mit den Statuetten noch der Ziselirung bedurften, die
') Es mag hier auf eine Stelle jenes undatirten nach dem 31. Mai 1427
anzusetzenden Briefes Uhibertis an deu operaio des Domes von Siena hingewiesen
werden, der die Vollendung der Reliefs meldet: Ancor tolsi a far colle dette
storie, fignre quatro: d* esse non si fece merchato : se vi contentate io le faccia,
favolle volentieri in brieve tempo ^^Milanesi Doc. per la storia deir arte Senese
H, 124).
») Milanesi 1. c. 11, 120.
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— 107 —
24 Köpfe sowie das ganze Bahmengerüst noch zu modelliren und zu
giessen waren; über letztere war schon seit einem halben Jahre yer-
handelt worden. Um den vermehrten Anforderungen, die an die Werkstatt
gestellt wurden, zu entsprechen, werden ausser dem Golrlschmied Ber>
nardo Cennini noch drei dorpellatores für untergeordnete Arbeiten auf-
genommen. Finanzielle Schwierigkeiten hindern bald darauf den Fortgang.
Am 2. April 1452 endlich Mrird die Vergoldung Lorenzo und Vettorin
übertragen, am 13. Juli der Beschluss gefasst, die Tür staute la sua
bellezza in dem Portal gegenüber S. Maria del Fiore aufzustellen.
Manche Daten der Entstehungsgeschichte waren i^chon früher bekannt.
Neu ist der wichtige Nachweis einer doppelten Änderung des Planes, die
uns eine unerwartete Einsicht in die stilistische Entwicklung Ghibertis
während der Arbeit gestattet. Brockhaus bemerkt sehr richtig, dass die
erste, der Übergang von 28 auf '^4 Felder wohl unter dem Einfluss der
Reliefs für den Sieneser Taufbrunnen erfolgte, die erst am 30. Oktober
1427 abgeliefert wurden. Diese beiden Relieftafeln markieren einen be-
deutsamen Einschnitt in der Schaffens weise des Künstlers. Die Erzählung
ist nicht mehr so knapp wie auf der ersten Türe ; die Zahl der Personen,
die an der dargestellten Handlung teilnehmen, wird grösser; im Zusammen-
hang damit stehen die Versuche perspektivischer Gruppierung, stärkerer
Abstufung der Raumschichten im Relief und die Ausgestaltung des Hinter-
grundes. Die Reliefs der zweiten Tür entwickeln diese Tendenzen. Wir
wissen nicht, ob sie nach dem ersten Entwürfe dieselbe aus dem Vierpass
und dem übereck gestellten Quadrate zusammengesetzte Rahmung erhalten
sollten die der Entfaltung der Kompositionen auf der ersten Türe empfind-
liche Schranken setzt; in dem Übergang zu dem rechteckigen Format,
gleichviel ob er im ersten oder zweisten Entwürfe geschah, äussert sich
die Einwirkung der Sieneser Arbeiten. Brockhaus nimmt an, dass die
Modelle der Reliefs nach dem zweiten Plane für die ganze Tür hergestellt
und bei der neuen Umgestaltung benützt wurden. Solange nicht nähere
urkundliche Nachweisungen vorliegen, wird hierüber keine Gewissheit zu
erlangen sein. Sieht man aber die Relief:^ auf das Kriterium, das der
Verlasser selbst angegeben hat, die Zusammensetzung aus einzelnen ur-
sprünglich für ein kleineres Feld bestimmten Gruppen an, so wird mau
dies nur für die vier obersten Felder annehmen können. Diese zerfallen
wirklich in einzelne geschlossene Szenen, die ungemein geschickt, ohne
sich zu überschneiden oder zu decken, in die Landschaft gestellt sind.
Aber schon bei der Sündflut bemerkt man ein grosses, den ganzen Raum
füllendes Hintergrundsmotiv und die folgenden Tafeln von der Geschichte
des Josef an weisen so einheitliche Konzeptionen auf, dass man sie nicht
mehr aus kleineren, die einzelnen Gruppen befassenden Skizzen entstanden
denken kann. Der Künstler scheint mitten in der Arbeit das Format ge-
funden zu haben, das seinem Talent am gemässesten war.
An die Schilderung der Entstehungsgeschichte, die zum Teile in die
Regesten verwiesen ist, knüpft der Verfasser eine Reihe treffender Beobach-
tungen, von denen nur die wichtigsten erwähnt werden mögen. So weist
er in dem salomonischen Tempel auf dem letzten Relief ein idealisirtes
Abbild des Florentiner Dcmies nach und verfolgt in einem Exkurse die
Darstellungen des ersten bei Perugino, Pinturicchio, Raphael bis zu Bra-
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— 108 —
mantes Tempelchen in 8. Pietro in Montorio zu Born. Sie lehnen sich in
sehr freier Weise an den Felsendom in Jerusalem oder wie auf Ghiriandajos
Fresko cter Capella Yespncci (Ognissanti, Florenz) an byzantinische Eappel-
kirohen an. Die Frage, anf welchem Wege Abbildungen des Felsendomes,
den man für einen umbau des salomonischen Tempels hielt, in das Abend-
land gedrungen sind, wttre wohl einer näheren Untersuchung wert; sie
finden sich schon auf frühen flandrischen Bildern i), yon wo aus sie Trohl
ihren Weg zu Ghirlandajo gefunden haben dürften und kommen noch auf
Werken die man mit Hendrik Bles bezeichnet'), ja noch bei Peter Breug'hel
d. ä.*) vor. Durchaus überzeugend ist die Nach Weisung von GhibertLs
Selbstbildnis auf der ersten Türe. Auch die Bemerkungen über die man-
nigfaltigen Nachwirkungen der Reliefs in der florentinischen Kunst ver-
dienen Beachtung; sie lassen sich noch auf den Türen des Jacopo San-
sovino (iSakristei von 8. Marco, Venedig) und Yincenzo Danti (Bargello
Florenz) verfolgen.
Die zweite Studie »die Hauskapelle der Medici* geht von der Er-
klärung des Bildes aus, das Filippo Lippi fcbr den Altar des kleinen
Heiligtums geächa£fen hat und das sich jetzt im königlichen Museum zu
Berlin befindet Ein dem hl. Bernhard von Olairvaux zugeschriebener
Hymnus (Summe summi tu Patris unice) gab dem Maler die Anregung zu
einer Ausgestaltung der Szene, die von der üblichen Fassung abweicht.
Die goldigen Flammen welche von dem Kinde zu Gottvater emporzüngeln
(verum lumen de vero lumine), die Einführung Gottvaters, das Büchlein
sowie eine Beihe kleinerer Züge wie die Axt, das Abzeichen der Bau-
meiser, Steinmetzen uni Zimmerleute, die hier auf den mundi faber et
rector fabricae hindeutet, lassen sich auf das lateinische Gedicht zurück-
führen, dessen Verfasser im Hintergrunde des Bildes in stiller Anbetung
dargestellt ist. Für den Gegenstang der Fresken (xozzolis bot die Prosa
de nativitate Domini, der Nachgesang des Hymnus A^nhaltspunkte ; ihr
sind Motive für die Darstellungen der Altarwand wie der treue Engelchor
(Laetabundus exsultet fidelis chorus: AUeluia), die Landschaft mit den
ragenden Zedern (Cedrus alta Libani conformatur hyssopo valle nostra)
entnommen. So hat nicht nur die Gestaltungskraft der Maler, sondern
auch die Phantasie des Dichters, der Geschmack des Auftraggebers der sie
auf dieses Vorbild hingewiesen, an der wundersamen Weihnachtsstimmung
das Bildes und der ganzen Kapelle mitgeschaffen. Weitverbreitete Weih-
nachtslieder der Schwiegei*tochter Cosimos, Lucrezia, zahlreiche freie Nach-
bildungen des Altarbildes in Malerei und Terrakottaplastik zeigen, wie volks-
tümlich diese Schöpfung in Florenz geworden ist.
Der dritte Aufsatz begleitet gute Abbildungen nach Andrea del
Castagnos Fresken aus der Hieronymuskapelle in der SS. Anunziata in
Florenz. Die Freilegung dieses bedeutenden Werkes ist ein schöner Erfolg
•) Hubert van Eyek (nach Dvofük Kopie nach Jan van Eyck): Die drei
Frauen am Grabe (Rienmond, Sir Fr. Cook). R. v. d. Weyden: Der Gekreuzigte
mit Maria und Johannes (Wien, Kais. Gemäldegall. Nr. &4). Memling: Ejneuzi-
fung (Paris Louvre). Verschiedene byzantinische Kuppelkirchen auf den sieben
reuden Maria von Memling (München Pinakothek),
») Wien, Kais. Gemäldegall. Nr. 667 und 671.
») Krenztragung: Wien, Kais. Gemäldegall. Nr. 712.
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— 109 —
des florentinischen Institates und seines Leiters. Die hieratischen Formen
des Deyotionsbildes die Masaccios Trinitätsfresko in 8. Maria Novella zu
klassisch angehauchter Monumentalität steigert, werden hier von einem
stürmischen Künstler durchbrochen, der resolut auf seine Effekte losgeht.
In der massiven Körperlichkeit der Gestalten, in ihren Bewegungen und
Affekten kommt das zur Geltung, was Yasari terribile nennt. Der Ge-
kreuzigte, der Hauptrichtung seines Körpers nach fast normal auf die
Bildflftche gestellt, scheint auf die unten stehenden Heiligen herabzustürzen.
Die Verkürzung des Aktes gegen Üie Füsse zu ist mit rücksichtsloser
Bichtigkeit durchgeführt; kaum dass sich der Maler dazu versteht, die
Partien von dem Gürtel abwärts durch zwei Engelsköpfe zu verdecken.
Der hl. Hieronymus, secco e raso (Yasari ed. Milanai U 671) mit erloschenem
Auge und zahnlosem, müde herabfallenden Unterkiefer hat den Ausdruck
eines keifenden Querulanten. Die Ausführung geht überall auf bestinmite
derbe Wirkungen, die dem Maler in der Hand liegen. Die Verkürzung des
Christuskörpers und der linken Hand des Hieronymus ist allerdings vir-
tuos durchgeführt, der Aufbau dagegen kunstlos. Mit einfachen Mitteln
wird die Aufmerksamkeit des Betrachters auf die Mittelachse des Bildes
konzentrirt; nur die Verkürzung einzelner Formen erzeugt Baum werte.
Details wie die Anatomie des Hieronymus sind nur ungefähr skizzirt oder
wie die zusammengeknüllten Gewänder mit aufiUlliger Vernachlässigung
behandelt. So lernen wir hier das Stadium des naturalistischen Stiles
kennen, wo er in Manier überzugehen im Begriffe war. Auch wenn man
nicht auf Grund urkundlicher Daten wüsste, dass das Fresko etwa um
1455 gemalt wurde, müsste man es der Spätzeit des Meisters zuweisen.
Die Vei-anlassung zu der vierten Studie »das Familienbild der Vespucci
von Ghirlandajo in der Kirche Ognissanti^ bot die Frage nach dem Bild-
nis des Amerigo Vespucci. Yasari führt die Fresken der Capella Vespucci
als die ersten Versuche Domenicos in der Malerei an und fügt in der
zweiten Auflage der Viten hinzu, dass sie das Bildnis des Amerigo »che
fece le navigazioni nelle Indie* enthielten. Letztere Angabe wurde nie
angezweifelt. Dass Yasari über das Bildnis des Entdeckers gut unter-
richtet sei^ durfte man als wahrscheinlich annehmen; hatte er doch in
seiner Jugend drei Jahre im Hause des Niccolo Vespucci am Ponte Vecchio
verbracht, der ihm vier Jahre später, als er in die Dienste des Kardinals
Hippolyt Medici einzutreten suchte, mit Empfehlungen den Weg ebnen
half, wofür ihm Yasari in einem überschwänglichen Briefe dankte. Die
Bildnisse Amerigos die wir ausser dem Fresko besitzen, gehen denn auch
alle auf dieses zurück, nehmen aber infolge der unbestimmten Angabe
Vasaris verschiedene Köpfe desselben zum Vorbild.
Wer also das Bildnis des Entdeckers zu bestimmen versuchen will,
muss andere Erkentnisquellen heranziehen. Brockhaus gelangt durch die
Untersuchung der Familiengeschichte der Vespucci zu übeiTaschenden Re-
sultaten. Von den drei Linien der Familie, die während des 15. Jahr-
hunderts in Florenz zu Ansehen gelangten, besassen zwei, die des Bankiers
Giuliano und die des Staatskanzlers Ser Amerigo in der Kirche Ognissanti
seit 1470 ein Erbbegräbnis. Nicht die damals lebenden, sondern die ver-
storbenen Mitglieder der Familie sind unten dem Mantel der Madonna
della Misericordia dargestellt, wie sich aus dem Vergleich des Bildes mit
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— 110 —
dem Stammbaume ergiebt. Der zur Zeit der Entstehang des Freskos etwa
26jährige Entdecker befindet sich somit überhaupt nicht darauf; er weilte
damals als Begleiter eines Verwandten, des Gesandten Messer Guidantonio
Vespucci, in Frankreich. Die Person, die Stradanus für den Stich des
Adrian Collaert abbildete, ist aUerdings ein Amerigo Vespucci, aber nicht
der 1454 geborene Entdecker, sondern sein Gross vater, der von 1434 bis
1470 das Amt eines Staatskanzlers neben Lionardo Bruni bekleidet hatte.
Mit diesem negativen Ergebnis hat sich aber Brockhaus nicht begnügt.
Er identifizirt die Bildnisse auf dem Fresko; ungezwungen schliesst sich
daran die knappe Erzählung der Schicksale, welche die verschiedenen
Familienmitglieder erlitten hatten. Um 1480 ist das Fresko entstanden;
eine verheerende Epidemie herrechte damals in der Stadt und raflfte in
vier Jahren die Linie dps Bartolomeo Vespucci (eines Bruders von Ame-
rigos Vater Ser Nastagio) bis auf ein Knäblein hinweg. Die Stimmung
dieser bedrängten Zeit gibt Ghirlandajos Madonna della Misericordia wieder.
Ein Exkurs verbreitet sich über die in Florenz bestehenden Misericordien-
brüderschaften, denen mehrere Vespucci angehört haben und über die Dar-
stellungsweise der Mutter der Barmhemgkeit in der Malerei und Plastik
der florentinischen Frührenaissance. Der Verfassen geht dann auf die
beiden Kirchenväter von Dom. Ghirlandajo und Botticelli in Ognissanti
ein, die einem anderen Mitgliede der Familie, dem späteren Dompropst und
Dominikaner Giorgio Antonio Vespucci, ihre Entstehung verdanken und
zeigt, wie diese beiden Fresken sowohl in der Auffassung als im Detail
die Lebensstimmung ihres Stifters, seine Vorliebe für gelehrte Tätigkeit
in der stillen Studierstube wiederspiegeln. Beiträge zur Familiengeschichte
der Vespucci, Nachrichten über ihre Grabstätten und ihr Wappen, eine
sorgfhltige Zusammenstellung der Bildnisse der verschiedenen Familien-
mitglieder in der die neuen Mitteilungen über die Bildnisse des Simonetta
auch weitere Kreise interessiren werden, beschliessen die ergebnisreiche
Untersuchung.
Man wird das Buch nicht ohne das aufrichtige Gefühl des Dankes
gegen den Verfasser aus der Hand legen können. Welche Probleme er
auch berührt, überall bietet er gesicherte Auskunft und abgeschlossene
Forschungen. Besonders dankenswert ist es, dass er die Mühe nicht ge-
scheut hat, die in Florenz so reichhaltigen archivalischen Hilfsmittel in
vollem Umfange zu der Exegere der Denkmäler heranzuziehen; eine Menge
von urkundlichem Material hat er in der bescheidensten und unauffällig-
sten Form in den Anmerkungen und Anhängen verarbeitet. Weil sich
seine Erudition auf ein Spezialgebiet beschränkt, so geben seine Arbeiten
weit mehr als die Beantwortung der Hauptfrage. Darin, dass die ein-
zelnen Probleme ohne die Krücken abstrakter Deduktionen in engem Zu-
sammenhange mit der Kultur- und Geistesgeschichte der Renaissance be-
handelt werden, möchte ich den besonderen Vorzug dieser florentinischen
Forschungen erblicken.
Wien. Wolfgang Kailab.
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111
Sidney Colvin: Selected drawings from old masters in the uiii-
versity galeries and in the library at Christ Church Oxford. Part
I & IL Chosen and described by S. C. M. A. Keeper of prints and
drawings in british museum. Oxford: att the Glareudon pres^, Lon-
don: Henry Frowda, 1904. Gr. Fol. 20 und 20 Tafeln mit Text.
Die beiden ersten Mappen der Auswahl von Uandzeichnnngen aus der
wichtigen Sammlang im Christ Chnrch College in Oxford liegen nun vor.
Es sind vorzügliche Faksimiles, die dem kunstliebenden Publikum eine gute
Yorstellnug von diesen ausserordentlichen Schätzen geben können. Die
ersten Meister aller Schulen sind mit Hauptblättem vertreten. Wenn da-
von auch einige sehr bekannte sind, so durften sie ihrer Bedeutung wegen
in dieser Sammlung nicht fehlen. Die beiden ersten Mappen enthalten
neun Zeichnungen von Lionardo, vier von Michel Angelo, drei von Bafifaello,
zwei von Correggio, je drei von Rubens und Eembrandt und eine von
Dürer. Es ist das Blatt mit einem Grabmalentwurf für Peter Fischer,
von dem in Florenz und Berlin Kopien liegen. Lippmann hat in seiner
Publikation der Zeichnungen Dürers auch eine Beihe von Blättern ange-
nommen, worauf in flüchtigen Zügen das Monogramm Dürei-s von fremder
Hand eingetragen ist. Sie stimmen in der Formengebung unter sich
überein und auch das Monogramm ist auf allen von ein und derselben
Hand. Ludwig Justi hat sie für die genialsten Zeichnungen aus Dürers
Jugend erklärt. Diese Hypothese bedarf jedenfalls erneuerter Nachprüfung.
Ein hier veröffentlichtes Blatt (U 1.) mit Darstellung der Freuden des
Landlebens, das in diese Beihe gehört, mag dazu neuerlich auffordern.
Von anderen Deutschen ist je ein Blatt von Schongauer, vom alten
Holbein und von Grünewald gebracht, jedes unbestreitbar echt und von
eigener Bedeutung.
Alle Blätter hat Colvin mit eingehenden Bemerkungen begleitet, die
besonders bei den Allegorien Lionardos viele Belehrung bietet und in das
Innenleben des Künstlers einführen. Den Zeichnungen Raffaels ist eine
ältere Kopie eines der Blätter beigegeben, und wenn sie auch keineswegs,
wie der Herausgeber meint, von der Hand Francesco Pennis ist, ist sie
doch sehr unterrichtend. Die beiden Zeichnungen Correggios enthalten
frühe Entwürfe für die Ausmalung der Domkuppel. Correggios Zeichnun-
gen sind nie zusammenhängend untersucht worden, denn was Con*ado Bicci
darüber bringt, ist unvollständig und falsch.
Von Sebastiane aus Venedig sind zwei Zeichnungen wiedergegeben.
Aber auch eine dritte Zeichnung (Ell .), die Colvin dem Michelangelo
zuschreibt, die sich auf der Eückseite eines der schon erwähnten Blätter
befindet, das Studium eines rechten Beines, ist von Sebastian. Sie kann
wichtig werden für die Betrachtung der anatomischen Bemühungen Seba-
stians und die Kenntnis Sebastians weiter fördern, um die sich Mr. Be-
ronson und der Berichterstatter, wie Colvin freundlich hervorhebt, schon
bemüht haben. Noch ein zweiter Venezianer, Vittorio Carpaccio, ist mit
einem guten Kopfe vertreten. Die zweite sehr merkwürdige Zeichnung,
die ihm hier beigelegt wird, eine Kreuzerhöhung in weiter Landschaft,
wobei alle die zahlreichen Figuren nackt skizzirt sind, eine grosse Selten-
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— 112 —
heit am Ende des Quattrocento, ist gar nicht venezianisch, sondern sie
ist lombardisch. Doch scheint mir gerade darin das grosse Verdienst dieser
Publikation zn liegen, dass Golvin neben den Werken der grossen Meister
eine Reihe yon Zeichnungen bringt, die zur Diakussion anregen und da-
durch fördernd wirken. Es wäre nur zu wünschen, dass er alle Bl&tter
dieser Art aus dem 1 4. und 1 5. Jahrhundert brächte, an denen die Samm-
lung so reich ist. Auch Blätter aus der Schule grosser Meister, wie den
Hercules nach Mantegna, den er sehr gut beobachtend mit einem Stiche
des Giovanni Antonio da Brescia in Verbindung bringt. Ein Jünglingkop^
der von Sodoma sein soll (I 9.)^ scheint mir zu stark überarbeitet, als
dass noch ein bestimmtes Urteil über ihn erlaubt wäre^). Ganz weg-
bleiben hätten die beiden Blätter von Claude bleiben können, der in Eng-
land einmal für einen grossen Künstler gehalten wurde, diese Zeit ist aber
längst vorbei. Auch die Ansicht von Amsterdam von Abraham Fumeiios
ist nur eine Rarität ohne künstlerischen Wert Hingegen sind zwei Blätter
von van Dyck und eines von Paul Patter ganz hervorragend. Das Aller-
beste sparte ich auf den Schluss, einen Kopf unserer lieben Frau in
schwarzer Kreide von dem zartesten Helldunkel und sinnigstem Ausdrucke,
Montagna zugeteilt. Er ist aber unzweifelhaft von Giorgione, gehört in
eine Reihe mit dem Christus in San Rocco, mit dem Knaben in Hampton-
Court und mit dem jüngst gereinigten David in Wien. Da der Kopf der
Venus in Dresden von Tizian vollendet wurde, der der Jungfrau in Castel-
franco durch Restauration verdorben und der auf dem Bilde bei Giovanelli
ganz klein ist, so ist diese Zeichnung das einzige Werk, das ans Gior-
giones weibliches Ideal vollkommen wiedergibt. Es ist eine Zeichnong,
die an Wert alle anderen übertrifft. Das war eine glückliche Wahl, für
die wir Colvin besonders Dank sagen wollen.
Bei Publikationen von Zeichnungen sowie von Gemälden ist die Mit-
teilung der alten Zuschreibungen in Inventaren und Katalogen wissen-
schaftlich unerlässlich. In England verbreitet sich seit einiger Zeit der
schlechte Brauch, solche Angaben wegzulassen und nichts als die Ver-
mutungen der Herausgeber zu bringen. Ich glaube, Berenson hat mit der
ersten Ausgabe seines Lotto das üble Beispiel gegeben, jedenfalls hat er
am meisten zur Verbreitung dieses anmasslichen Unfuges beigetragen.
Colvin ahmt ihm in dieser Publikation darin nach. Wir bitten Mr. Colvin
dringlich, in den nächsten Mappen die alten Bezeichnungen, Aufschriften
etc. der Zeichnungen mitzuteilen und sie für die beiden schon erschienenen
Lieferungen nachzutragen.
Venedig. Franz Wickhoff
») Anch über ein Mal bei Levy, dem Costa zugeschrieben, erlaube ich mir,
wo mir alles Material zur Vergleichung fehlt kein besimmtes urteil, jedenfalls
gehört es einem ßolognesen an, der um eine Generation jünger ist, vielleicht
Amico Aspertini.
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— 113 —
Georg Gronau, Tizian, London: Duckworth and Co., New York:
Charles Scribner's Sons, 1904. 8^ XV und 322 SS. und 50 Tafeln
mit Zinkos.
Tizian, des Meisters Gemälde in 200 Abbildungen. Mit einer
biographischen Einleitung von Dr. Oskar Fischel. Stuttgart und
Leipzig, Deutsche Verlagsanstalt, 1904. (Dritter Band der Klassiker
der Kunst in Gesammtausgaben). 4^ XXX und 207 Seiten mit 228
Zinkos.
Georg Gronau hat seine Biographie Tizians in englischer Übersetzung
erscheinen lassen ; sie ist bedeutend an Umfang gewachsen und wurde mit
guten Abbildungen versehen. Der Autor beklagt sich in der Vorrede mit
Becht, dass sein Werk als ein blosser Auszug aus Crowe und Cayalcaselles
Tizian bezeichnet wurde, denn, wenn er sich auch auf dieses bekannte
Werk stütze, beruhe sein Buch doch auf selbständiger Durcharbeitung des
Materiales. Für die englische Ausgabe wurde die inzwischen erschienene
Literatur benützt, sowie eigene selbständige archiyalische Stadien und Mit-
teilungen des allen Forschem hilfreich entgegenkonamenden Dr. Ludwig.
Eine wertvolle Zugabe ist ein kritisches Verzeichnis der Werke Tizians
nach ihren Aufbewahrungsorten. Der Autor verspricht, es zu einem
Corpus Titiani Opern m umzugestalten.
Die folgenden Bemerkungen mögen als nichts anderes betrachtet
werden, als als Vorschläge für Einzelnheiten in diesem Corpus, das eine
wichtige Bereicherung der Kunstwissenschaft zu werden verspricht. Um
den ruhigen Fluss seiner historischen Darstellung nicht unterbrechen zu
müssen, hat Gronau die Nachrichten über Tizians Privatleben und die Be-
sprechung seiner Technik in zwei gesonderten Kapiteln nicht zu seinem
Vorteile an den Schluss des Buches gestellt. Bei dem ersten davon ist
ihm ein sonderbarer Irrtum mituntergelaufen. Karl Justi hatte in seinem
Velasquez die Stimmung des kunstverständigen Publikums dem Naturalis-
mus gegenüber in Form eines Gespräches geschildert. Diesen geistvollen
Scherz des berühmten Schriftstellers hat Gronau missverstanden. Er be-
nützt dieses von Justi erfundene Gespräch als eine Quelle für das Leben
Tizians. Justi darf es freuen so wunderbar den Ton der Zeit getroffen
zu haben, dass er selbst einen Geschichtsforscher täuschte. Für eine künf-
tige Ausgabe des vortreflf liehen Buches, die nicht ausbleiben kann, wird
es sich empfehlen, den Inhalt dieser beiden Kapitel in die geschichtliche
Darstellung aufzunehmen. Hätte der Autor an rechter Stelle die Technik
der Jugendwerke Tizians untersucht, so wäre es ihm nicht entgangen, dass
der Einschnitt in der Entwicklung der venezianischen Malerei nicht, wie
er annimmt, zwischen Gian Bellin und Giorgione liegt, sondern zwidchen
Giorgione und Tizian. An wiederholten Stellen nennt er Tizian einen
Freund Giorgiones. Nichts berechtigt zu dieser Annahme. Am Fondaco
dei Tedeschi war dem Giorgione die Wand gegen den grossen Kanal in
Auftrag gegeben worden, Tizian eine Wand der Landseite, von gemein-
samer Arbeit ist nirgends die Bede. Bei Giorgiones Tode fanden sich
mehrere unvollendete Bilder vor; wenn nun der eine Auftraggeber sein
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- 114 —
Bild von Sebastian, der andere seines yon Tizian vollenden Hess, so han-
delt es sich wieder nicht um eine gemeinsame Arbeit. Wir besitzen eine
einzige zeitgenössische Angabe über das Verhältnis von Tizian zn Gier-
gione. Dolce erzfthlt von der Schadenfreude Tizians, wenn ein schlecht
unterrichteter Kunstfreund Giorgione wegen seiner Arbeiten am Fondaco
bekomplimentirte und dabei die Wand, die Tizian gemacht hatte, als das
vollkommenste pries. Das Iftsst auf alles eher, als auf Freundschaft
schliessen. Giorgione hat in nichts die Malweise Gian Bellins verlassen,
wfthrend Tizian schon in seinen ersten Werken, zumal bei den Gew&ndem
und der Leinenwftsche, die Farbtöne un verbunden nebeneinander stellte.
Yon den Altersgenossen ahmte ihn darin nur Palma nach^ während Seba-
stian sein ganzes Leben hindurch bei der alten Manier der rundenden
Abschattirung blieb. Hätte Gronau das beachtet, so würde er nicht das
glänzende Porti*ät aus Sebastians venezianischer Zeit, den sogenannten
Ariosto bei Lord Darnlej, dem Tizian zugeschrieben haben. Freilich ist
er zu entschuldigen, weil Sebastian der am wenigsten bekannte der da-
maligen venezianischen Maler ist. Die Liste Berensons enthält als Jugend-
werke Sebastians eine Musterkarte von Arbeiten fremder Meister, die mit
Cima beginnt, während die echten Jugendarbeiten Sebastians darin fehlen.
In der Berliner Galerie hängt der schöne Sebastian aus der Sanunlung
Giustiniani in Padua unter Giorgiones Namen. Wie lange ist es denn,
dass der Violinspieler und die Fornarina, zwei Hauptwerke Sebastians, all-
gemein für Arbeiten Baffaels gehalten wurden? Noch vor kurzem hat
Berenson in seinem Werke über die florentinischen Zeichnungen das un-
vollendete Poi-trät des Museums Czartoriski in Erakau, eine eigenhändige
Arbeit Raffaels, als ein Werk Sebastians bezeichnet. Ein anderer Irrtum
betreflEs der Jugendzeit Tizians bezieht sich auf Paris Bordone. Der Herr
Senator Morelli hatte das reizende Bild in San Marcuolo zu Venedig mit
dem Jesukinde im Hemdchen, zwischen Katharina und Andreas, für eine
Arbeit Tizians erklärt. Es war damals von einer zersprungenen Fiiniss-
schichte bedeckt, hinter der es, wie mit einem dichten weissen Schleier
verhüllt, hervorschimmerte. Das entschuldigt den Irrtum. Jetzt ist es
seit Jahren gereinigt und frisch gefimisst und zeigt sich als eine Jugend-
arbeit Paridis. Jedermann, der den Kopf des Andreas mit den Köpfen
auf dem Abendmahle in San Giovanni in Bragora vergleicht, muss das
sogleich sehen^ wenn ihn nicht schon vorher die zimmtbraune Färbung
darauf geführt hat. Noch weiter von Paris. Auf S. 13*.» schaltet Gronau
eine psychologische Erwügung ein, warum Paul III. auf dem stolzen Staats-
porträt der Galerie von Neapel ganz anders erscheint, als auf allen anderen
seiner Porträts von Tizian. Die Lösung ist einfacher als er denkt. Weil
dieses Porträt von anderer Hand ist, von der des Paris. Eine Atelier-
wiederholung im Palazzo Pitti trögt den richtigen Namen des Taris,
Gronau hat im florentinischen Archive die Dokumente, die sich auf die
Kunstpflege am Hofe von ürbino beziehen, aufgefunden und bearbeitet.
Wann diese Anzeige gedruckt wird, ist der Leser wahrscheinlich schon im
Besitze dieser wertvollen Veröfientlichung, wenigstens des ersten Teiles
über Tizian, der im preussiscben Jahrbuche erscheinen soll. Gronau hatte
keinen guten Tag, als er eines der in diesen Aktenstücken erwähnten BiWer
im Palazzo Pitti zu finden glaubte. Das Bild, das er zur S. 99 abbildet»
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ist im besten Falle eine schlechte Kopie nach einem verlorenen Bilde
Tizians. In dem Werke Cavalcaselles and auch bei Gronau fehlt eines
der schönsten Bilder Tizians, das Porträt der Galerie in Narbonne: £in
Geharnischter, dessen Rüstung nach allen Seiten rote Lichter zurückwirft,
die sich in ihr spiegeln, so dass er in Flammen zu stehen scheint. Viel-
leicht ist uns in diesem überkühnen koloristischen Prachtwerk ein Bild
Tizians erhalten, worüber Gronau die Korrespondenz aufgefunden hat, der
vermisste Hannibal des Herzogs von Urbino?
Noch einige Worte über das Gregenständliche der Bilder. Bei Ge-
legenheit des Borghese Bildes sagt Gronau S. 36 etwas spöttisch: »Jenen,
die gerne die Erklärung eines Bildes finden, dessen Beiz ohne Kommentar
das Auge entzückt, wollen den Spass nicht Terderben. Andere hingegen
mögen auf das Bild blicken und Schönheit einschlürfen aus dieser uner-
schöpflichen magischen Quelle.^ »Drink in beauty!* Es ist natürlich
Geschmaeksache, ob man solche Worte gebrauchen will oder nicht. Man
möchte glauben, jeder Schmeck würde sich heutzutage schämen, dergleichen
niederzuschreiben. »Drink in beautjl!* Wie schön klänge das in
einem Bomane der Ossip Schuppin oder anderer ältlicher Damen, die die
arglosen Leser der »Gartenlaube* in die Maschen ihrer schönen Sprache
fangen. Aber das wäre endlich gleichgültig; bedenklich ist, dass sich ein
geschulter Historiker laut zu der Schusterästhetik von der Gleichgültigkeit
des Inhaltes der Kunstwerke für den Beschauer erklärt. Solange bildende
Kunst existirt, war ihr erster Beruf und er ist es bis heute geblieben,
sowie der der Sprache, Ausdruck. Da der Ausdruck der Anlass und die
Grundlage jedes Kunstwerkes ist, so kann es nie gleichgültig sein, was es
ausdrücken will. Dieses Begnügtsein mit einer allgemeinen Empfindung
in Poesie und Kunst, dieses Hinduseln ist eine neuere deutsche Erfindung.
Böcklin hat einen Bitter am Meeresstrande gemalt, einen Bitter im allge-
meinen, einen Bitter der reitet. Ein Engländer hätte das nie gethan, er
malt Sir Galahad, der den heiligen Gral sucht, oder eine andere von der
Poesie oder Sage fest umrissene Gestalt. Der Bitter, der reitet, und die
Jungfrau, die schreibt, als künstlerische Gegenstände, das ist spezifisch
deutsch. Es ist auch in Deutschland nicht alt. Noch die Bokokoperiode
gab jeder Schäferin ihren eigenen Namen. Philis und Amaryllis sind als
besondere Geschöpfe von einander unterschieden. Erst in der Geniezeit
begann diese Verschwommenheit, wo der Überschwung des Gefühles sich
mit Andentungen begnügte; erst in unseren Tagen fand diese Sichtung
ihren Exponenten in der Malerei in Böcklinr Ist es Gronau nicht aufge-
fallen, dass niemals ein Engländer oder Franzose ein Bild yon Böcklin
kaufte? Sie fliehen diese Bitter, Meermädchen und Tritonen wie Männer
die Schulbücher, aus denen ihnen die Mythologie beigebracht wurde, und
nun gar die alten Italiener. Als Dante in einem Gedichte seiner Jugend
die Sehnsucht schildert, mit seinen Freunden und den geliebten Frauen
über das Meer zu fahren, da nennt er die Ge&hrten, Giudo und Lappo,
mit Namen und findet es nicht unpoetisch, jede der Damen genau zu
bezeichnen. Hätte ein deutscher Eomantiker diesen Stoff behandelt, so
würde es etwa lauten: »Drei Sänger segeln die Lände — Entlang der
Blumenau, — Und jeder hält die Hände — Der heissgeliebten Frau.*
Die Italiener blieben immer so Tiel Bealisten, um vor der Bestimmtheit
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de3 Inhaltes bei Kunstwerken nicht abzulassen. Deutsche Gefühlsduselei
in alte italienische Bilder zu tragen, ist Fälschung der Geschichte. Nun
gar erst die Venezianer. Seit Ludwig in einer musterhaften Untersuchung
gezeigt hat, dass das liebliche Bild mit Heiligen am Seegestade im Palais
Pitti, das jeder für ein poetisches Stimmungsbild hielt, Figur für Figur,
Bewegung für Bewegung genau nach einem altfranzösischen Gedichte ge-
bildet ist, ist es unerlaubt, die abgebrauchten gefuhlseeligen Worte zu
wiederholen. Wenn uns der Autor zuruft > Drink in beautyl*, so wollen
wir unsererseits zurückrufen: »Spei aus, lieber Autor, den süsslichen
Schleim dieser Zeitungsphrasen, und erst wenn Du sie alle los bist, kehre
wieder zu den alten venezianischen Bildern zurück.* Zwischen Böcklin
und Tizian liegen vier Jahrhunderte, der eine kann nicht ebenso wie der
andere erklärt werden. In Fällen, wo es noch nicht gelang, in den Sinn
eines alten Bildes einzudringen, ist es die Pflicht des Greschichtdchreibers,
das oflfen zu bekennen. Es ist Gronaus grösster Fehler, moderne An-
schauungen in ältere Zeiten hineinzutragen. In seinen ergebnisvollen
Studien über die Zeichnungen Bafiaels, auf deren reichen Inhalt wir in
diesen Blättern noch zurückkommen werden, hat er BaflFiael eine Bewun-
derung der entarteten Quatrocentisten in Art des Antonio Pollagnolo an-
gedichtet, die den modernen Snobs eigen ist, gegen die jedoch BaffaeU
ganzes Leben und Schaffen ein ununterbrochener Protest war.
Dem Wunsche nach einem Corpus der Werke Tizians ist inzwischen
die Deutsche Yerlagshandlung nachgekommen, freilich nicht mit einer wis-
senschaftlichen Arbeit, sondern mit einer anspruchslosen Zusammenstellung,
für die wir ihr dankbar sein wollen. Es sind die Werke Tizians in viel-
fach recht guten Zinkos wiedergegeben, und daran noch ein Anhang mit
zweifelhaften angefügt. Es ist eine chronologische Anordnung beliebt wor-
den. Man wird an eine solche populäre Zusammenstellung nicht den Mass-
stab strenger Kritik anlegen. Aber die dreiste Sicherheit, mit der Herr
Fischel in vollkommenem Mangel jeder Fachkenntnis unter jedes Bild eine
Jahreszahl schrieb, wirkt doch überraschend. Eine solche Anordnung ist
überhaupt verfehlt, dem sachkundigen Forscher fehlt die Stime sie zu
machen, und eine falsche Anordnung ist ohne Wert. Man begnüge sich
bei den folgenden Bänden mit drei Abteilungen, den Werken der Jugend,
der mittleren Zeit und des Alters und ordne innerhalb dieser Abteilungen
die Bilder nach den Gegenständen. Bei kurzlebigen Malern werden zwei
Abteilungen genügen. Die Zusammenstellung ist ohne jede Kritik ge-
macht. Ich will hier nicht auf die schwierige Jugendperiode eingehen,
auch nicht verlangen, dass die Atelierwiederholungen von den eigenhändi-
gen Werken gesondert werden, sondern nur auf jene späteren Werke hin-
weisen, die mit Tizian und seiner Werkstatt gar nichts zu tun haben.
S. 60 die Landschaft im Buckingham-Palast ist von Domenico Campagnola,
S. 79 Paul III. von Paris Bordone, S. 90 der sogenannte Onofrio Panvino
im Palazzo Colonna flämisch, ebenso S. 1 03 der Kurfürst Johann Friedrich
von Sachsen und zwar eine Kopie nach Tizian von Rubens, S. 105 ^^^
heilige Familie mit den Stiftern in Dresden ist von Antonio Badile aus
Verona, S. 109 die Dame im roten Kleide, ebendort, florentinisch, S. 133
die beiden Kreuztragungen in Madrid sind von dem jüngeren Palma. Unter
den ausgeschiedenen Bildern im Nachtrag sind von unzweifelhafter Echt-
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heit die heilige Familie bei Lichtenstein in Wien, der Doge Marcello im
Vatikan und das zerschnittene Bild mit Lehrer und Schüler in Wien. Voll-
ständig vergessen ist das Bild in San Lio Papa in Venedig, gegen das
niemals ein Widerspruch erhoben wurde, unbekannt blieb auch hier das
Bild in Narbonne. Der Text, eine ziemlich ausführliche Biographie des
Malers und ganz willkürlich ausgewählte Anmerkungen zu einzelnen Bil-
dern ist teils überflüssig, teils ungenügend. Als Einleitung wäre eine
knappe, präzise Angabe der Lebens- und Entwicklungsdaten ausreichend,
wie sie in guten Galeriekatalogen gegeben ist, für jedes einzelne Bild
jedoch eine erschöpfende Angabe jener Kennzeichen, die ebenfalls jeder
gute Katalog bringt. Das würde den Umfang des Textes nicht yermehren,
die Ausgabe jedoch allgemein brauchbar machen.
Venedig. Franz Wickhoff.
Karl Michel, Gebet und Bild in frühchristlicher Zeit, Leipzig, 1902.
80 SS. 127.
Emile Male, L'art religieux du XIII® si^cle en France, Paris,
1898; mit geringen Änderungen 1902 neu herausgegeben. 4P SS. 474.
Zu gleicher Zeit sind das Interesse an der altchristlichen und das an
der mittelalterlichen Kunst und ihrer Ikonographie neu erwacht, und eine
gemeinsame Literatur fasste zunächst die beiden Gebiete zusammen. Seit-
dem aber altchristliche und mittelalterliche Ikonographie getrennte Wege
zu wandeln begannen, ist jene dieser weit vorausgeeilt, und letztere steht
im Wesentlichen noch auf einem Standpunkt, den erstere schon vollständg
aufgegeben hat. Auch in der altchristlichen Ikonographie hat man einst
zur Deutung der Kunstwerke eine Überfülle von literarischen Belegen her-
angezogen, einerseits ohne auf das eügere Entstehungsgebiet und die Ent-
stehungszeit der literarischen und der künstlerischen Produkte genügend
Bücksicht zu nehmen, anderseits indem man eine Literatur befragte, die
niemals Ausdruck der volkstümlichen Vorstellungen gewesen war. Diese
Methode ist nunmehr allgemein zurückgewiesen, und man ist in letzter Zeit
bemüht, den altchristlichen Bilderkreis aus den schriftlichen Zeugnissen
zn deuten, die gleichfalls der Ideenwelt des Volkes entstammen. Das war
auch das Bestreben Michels, der an Anregungen . Le Blants, Fickers, Hen-
neckes anknüpfend, den Zusammenhang zwischen einer Gruppe altchrist-
licber Gebete und den. Bildwerken der ersten christlichen Jahrhunderte
zum Gegenstand seiner Untersuchung macht. Schon Le Blant war die
Übereinstimmung zwischen diesen beiden Gebieten aufgefallen ; Michel zeigt
nun, dass die von jenem hervorgehobene Commendatio a&imae nur ein Ein-
zelfall einer allgemeinen Erscheinung sei und stellt eine Gruppe älterer
— christlicher und jüdischer — Gebete zusammen, die in ähnlicher Weise
eine Paradigmenreihe aus dem alten Testament anführen und damit zum
Teil auch noch eine Anzahl von Wundem Christi verknüpfen. In all diesen
Gebeten glaubt er ezorzistische — im weitesten Sinne — Elemente nach-,
weisen zu können, und da die in diesen Gebeten zusammengestellten bibli-
schen Szenen mit denen des altchristlichen Bilderkreises bedeutende Über-
9*
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— 118 —
einstiiDmang aafweisen, so meint er hier den Schlüssel des ganzen Systess
gefunden za haben : der Hinweis auf die früheren Machterweise Grottes, die
DoVamentinmgen seiner Allmacht, verheissen dem Christen auch für die
Zukauft Erhömng nnd Gnade. So fruchtbar nun manehe Ton Michas An-
regungen sind, so kann man sich doch nicht yerhehlen, dase er manches
frühere Resultat zu wenig berücksichtigt und in seiner Entdecker-
freude der natürlichen Erklärung manchen Zwang angetan hat. Er be*
achtet zunftchst lu wenig, dass diese ganze Art, lange Beihen aus Personal
oder Ereignissen der Vergangenheit zusammensustellan, auch ihrerseits nnr
eine Teüerscheinung in der retrospektiTen Richtung des müde gewordenen
antiken Denkens ist. Wie das für das Heidentum Geltung hat, hat Borck-
hardt in der »Zeit Konstantin des Grossen* gezeigt; das jüdische Denken
vollends »knüpfte sogar die Ho&ungen und Wünsche für die Zukunft
nicht an die elende Gegenwart, sondern stets nur an die gottbegnadete
Vergangenheit an* und lebte ganz seinen Erinnerungen, deren Helden
geradezu mil einem Sagenkranz umwoben wurden. Dass das Christentum
in den Jahrhunderten seines Werdens energisch an das alte Testament
anknüpfen musste, ist natürlich, denn yon einer Rezeption dieses kann
— wie Wrede in seinen Untersuchungen henrorhebt — überhaupt nicht
gesprochen werden; Jer Besitz dieses heiligen Buches war im Gegenteil
ein Hauptvorzug der neuen Religion. Ganz mechanisch schlössen bich die
Wunder Christi mit denen des alten Bundes 2U einer einzigen Beweiskette
für das zu allen Zeiten einheitliche Walten Gottes zusammen. Zahlreioh
sind Beispiele solcher Paradigmenreihen, bei denen von ezorzistischen Ele-
menten keine Spur zu finden ist; z: B. der Brief des Clemens an die
Corinther oder das achte Kapitel von Novatians »de trinitate^ repräsen-
tiren jedes eine Seite des christlichen Denkens jener Zeit, die gewiss auch
in der Bilderwahl ihre Rolle spielen mochte.
Das bekannte Verfahren der altchristlichoD Kunst, die biblischen Ge-
stalten ohne Rücksicht auf die Details des Berichts darzusteUen, erklftrt
sich aus dem Wunsche möglichst einfacher sachlicher Charakterisirung und
kann nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass den Künstlern der
biblische Text unbekannt war (pag. 55) und sie nur aus einer — durch
das Gebet vermittelten — mündlichen Tradition schöpften ; denn dass auch
ganz selbständige symbolische Deutungen einzelner biblischer Vorgänge nicht
ausgeschlossen sind, beweisen Dichtungen wie »De Jona^ und »De Sodoma S
und dass man in den ersten Jahrhunderten bei der symbolischen Aus-
legung oft übers Ziel schoss, zeigen die Proteste des heiligen Augustin,
des Vinzenz von Lerin und des Isidor von Pelusium. Wenn in jenen Dich-
tungen einzelne Ereignisse ganz symbolisch gedeutet werden, so konnte das
doch auch bei einzelnen Bildwerken der Fall sein, ohne dass deren Dar-
stellungen Glieder irgend eines Systems gewesen wären. Zu einem end-
gültigen System, das alle Fragen beantwortet, werden wir wegen der Lücken-
haftigkeit der Überlieferungen und der Monumente vielleicht nie gelangen
können; vielleicht wird sich nur zeigen lassen, welche Einzelelemente im
Denken der ersten christlichen Jahrhunderte eine Rolle spielten und dass
sidi diese auf verschiedene Art zu rhetoiisch wirksamen Reihen zusammen-
schlössen. Dass das durch Gebet in höherem Masse als anderswie geschah,
hat Michel nicht bewiesen und dass er endlich (pag. 64), um doch einen
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— 119 —
direkten Beweis für seine AnfsteUnngen zu haben, das Tnclinimn Leo III.
anführt, ist ein recht unglücklicher Schluss seiner Beweisführung. Denn
erstens weiss doch weder der Liber pontificalis, noch Grimaldi, noch
sonst eine Quelle etwas davon, dass jene Bettungen der Apostelfürsten,
die die Aufschrift (Bossi Inscript, U. 425) erwähnt, tatsächlich auf dem
Mosaik dargestellt waren, wie Michel im Anscbluss an Beissel annimmt;
zweitens darf man keinen Beweis aus dem VUI. Jahrhundert ohneweiters
für die frühere Zeit gebrauchen ; wir wissen ja aus Prudentius und Paulinus
von Noea, dass in den späteren Jahrhunderten ganz andere Prinzipien für
die Auswahl der Szenen bestimmend waren, als früher. Es scheint im
Gegenteil, dass in so später Zeit das Verständnis für diese Paradigmen-
reihen schon völlig geschwunden war. Im Liber pontificalis c. e. 97 heisst
es: . . . fecit . . . vestem . . ., habentem prsefiguratam storiam, qualiter beatus
Petrus a vinculis per angeium ereptus est. Da es eine Praefiguration
dieser Szene vor dem hohen Mittelalter nicht gibt, seheint hier die letzte
Darstellung einer Paradigmemeihe, die Befreiung Petri, missverstanden und
als Antitjpus einer Praefiguration aufgefasst worden zu sein. Tatsächlich
nahmen diese Beihen an der allgemeinen Erstarrung der Theologie teil,
und erst die Benaissance der theologischen Studien im XI. und XII. Jahr-
hundert hat sie zu neuem Leben erweckt; eine grosse Bolle aber haben
sie nicht mehr gespielt.
Neue Gedanken waren inzwischen die führenden geworden: die Be-
gebenheiten des alten und des neuen Testaments schlössen sich nicht mehr
koordinirt aneinander; die tjpologische Auffassung hat erstere aus der
gleichberechtigten in eine dienende Stellung gedrängt. Und die typolo-
gische Auffassung im weitesten Sinne — d. h. die Beziehung jedweder Er-
scheinung auf die Person Christi — ist das Hauptelement in der Ikono-
graphie des hohen Mittelalters, speziell des Xni. Jahrhunderts. Dass in
diesem alle geistigen Faktoren des Mittelalters am deutlichsten zum Aus-
druck gelangen, hat Male mit Becht bewogen, es zum Mittelpunkt seiner
Darstellung zu machen, die tatsächlich viel mehr gibt als der Titel ver-
kündigt und das beste Compendium der mittelalterlichen Ikonographie ist,
das wir bis jetzt besitzen. Dieses Lob ist insofern nur ein relatives, als
Male durch den Mangel an ausreichenden Yorarbeiten von vornherein ge-
zwungen war, nur aus dem Groben zu arbeiten; es ist manches zu kurz
gekommen, besonders die Keime der Weiterentwicklung, die doch bis ins
XIII. Jahrhundert hinaufreichen und, manche feinere Wechselbestiehung
zwischen den einzelnen Kulturelementen fand kaum Beachtung. Auch hat
sich Male durch seine gründliche Kenntnis der Schriften der grossen Theo-
logen verleiten lassen, diese allzu unmittelbar mit den Bildwerken in Ver-
bindung zu setzen. Wenn er etwa (pag. 57, sagt: il me semble, qu' on
ne peut douter que le vitrail de Lyon n'ait ^t6 inspire par le speculum
EcclesifiB (des Honorius von Autun), so ist er zu sehr am Einzelfall haften
geblieben. Glasfenster in Bourges, Le Maus, Tours, Chartres, Bouen, Canter-
bury, auch andere Denkmäler wie das Kreuz von St Bertin, die emailirte
Kupferplatte bei Debruge-Labarte, der Kelch von Werben u. v. a. variieren
die gleichen Elemente in verschiedener Weise. Um solche Analogien er-
klären zu können, muss er einen viel häufigeren Gebrauch von gelehrten
Programmen annehmen, als tatsächlich der Fall war; es ist charakteri*
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— 120 —
stisch, dass er, um einen Beleg dafür za erbringen, bis ins Jahr 1425
herabsteigen muss (pag. 495 f)* also in eine Zeit, in der diese ikono-
graphischen Darstellungen sich bereits überlebt und dem volkstümlichen
Vorstellungskreis völlig entfremdet hatten; da bedurfte es tatsächlich sol-
cher Programme. Diese stoffliche Übereinstimmung der mittelalterlichen
Denkmäler hatte seinerzeit Laib und Schwarz veranlasst, die Existenz eines
Malerbuches für das abendländische Mittelalter anzunehmen; das ist in
derselben Art unrichtig, wie die Meinung Males. Wer eine Gruppe
mittelalterlicher Denkmäler prüft, wird finden, dass sich auf dem fest-
gefügten Boden der Tradition überall eine individuelle Kunstübung ent-
faltete. Die Erklärung liegt zum Teil in der »litterature populaire*,
die Male in der Einleitung etwas hochmütig abfertigt. Nur auf diesem
von Springer angebahnten Wege kann die mittelalterliche Ikonographie
weiterschreiten. Zahllos sind die Wechselbeziehungen zwischen Wort und
Bild, und wenn Male sich begnügt, die Ideen der grossen Theologen
heranzuziehen, so hat er höchstens ein Gerüst gegeben, nicht aber
die Bausteine gefunden, aus denen sich der so festpeschlossene Bau
der mittelalterlichen Ikonographie zusammenfügt. Trotzdem gehört sein
Buch zum wertvollsten dieses Gebietes, da es in fesselnder Darslellung die
Resultate der bisherigen Forschung zusammenfasst ; es bedeutet eine Etappe,
von der der Weg über viele Einzeluntersuchungen jeder Art hinweg, wie
sie uns z. B. kürzlich Schlosser geboten hat, zu neuen Zielen führt.
Beide Arbeiten, die Michels und die Males, halten sich streng auf
ihrem Gebiete, ohne mehr als Hilfswissenschaft der Kunstgeschichte sein
zu wollen; und auch das muss vielleicht lobend hervorgehoben werden.
Allzulange ist es der Kunstgeschichte der altchristlichen Zeit und des
Mittelalters wie dem Bummler in den »XXIII mani^res de Vilain* er-
gangen, der im Eifer, den Umstehenden die Figuren von Notre Dame zu
erklären, — >Voici Pepin, voici Charlemagne« — nicht merkt, dass ein
Dieb ihm den Geldbeutel stiehlt; auch der mittelalterlichen Kunstgeschichte
war über dem ikonographi sehen Studium der Denkmäler das Wichti^jere,
deren stilkritische Würdigung, abhanden gekommen. Hans Tietze.
Moriz Dreger: Künstlerische Entwicklung der Weberei und
Stickerei, innerhalb des europäischen Eulturkreises von der spätantiken
Zeit bis zum Beginne des 19. Jährhundertes, mit Ausschluss der
Volkskunst. 3 Bände, Wien 1904, Aus der k. k. Hof- und Staats-
druckerei. Gross 4°. XX und 365 SS. und 384 Tafeln.
Zum ersten Male hat sich hier ein Schriftsteller die Aufgabe gestellt,
die gunze Entwicklung der Textilindustrie von der Zeit des ausgehenden
Altertumes bis nahe an die Gegenwart heran von einem kunsthistorischen
Standpunkte aus zu schildern. Er stellt nicht die Technik, die er jedoch
ebenfalls verständig und eingehend behandelt, in den Vordergrund, son-
dern die Musterung und bringt so das ganze Gebiet in Zusammenhang
mit der G^saratentwicklung der bildenden Kunst. Die Spitze, deren
Geschichte er schon in einem vortrefflichen Werke eingehend behandelt
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hat, sowie die Gobelinweberei hat er beiseite gelassen. Di^ erste hat ihre
gesonderte Geschichte, die andere wird sich nur als ein Teil der allge-
meinen Geschichte der Malerei darstellen lassen. Da die Absicht besteht,
die volkstümlichen Arbeiten, so weit sie in Österreich aufzufinden sind,
in einem eigenen Werke zu behandeln, dem sich wohl dann andere Unter-
nehmungen für andere Länder anschließen werden, so hatte er auch diese
wegzulassen. Da sie nichts sind als Eesiduen aus der allgemeinen Ent-
wicklung des Textilomamentes, wird man diese Ausschliessung billigen
müssen. Ihre Betrachtung hier würde nur die Verfolgung der geschicht-
lichen Entwicklung des Textilomamentes unterbrochen haben. Es bleibt
für dieses Werk noch ein fast unerschöpfliches Material. Was den beson-
deren Wert dieser Untersuchung ausmacht, ist, dass jeder Satz, ja oft jedes
Wort durch Abbildungen illustriert wird. Der Leser, der jede zitirte Tafel
nachschlägt, wird im Laufe der Lektüre mit dem gesamten Textilornamente
bekannt und vertraut, obschon ihm diese Bekanntschaft nicht eben leicht
gemacht wird. Die Tafeln sind nämlich alle in zwei Mappen in losen
Blättern aufeinandergeschichtet, wodurch sie sich viel schwieriger auffinden
lassen, als wenn sie etwa in drei Bänden zwischen den Text verteilt, oder
ihm jeweilig angeheftet wären. Auch wird in Bibliotheken, wo das Werk
viel benützt wird, diese Anordnung keineswegs zur Konservirung der
Tafeln beitragen. Die Originale der Abbildungen sind zumeist der Samm-
lung des österreichischen Museums für Kunst und Industrie entnommen,
werden fast alle zum erstenmale, oder doch wenigstens zum erstenmale
getreu wiedergegeben. Einzelne Tafeln in Farbendruck sind meisterhafte
Faksimiles. Selbst der, der sich für die historische Entwicklung des Textil-
omamentes nicht interessirte, käme bei dem Ankaufe des Werkes auf seine
Rechnung, weil er einen Hausschatz der schönsten Flachomamente und
Stickmuster aus allen Zeitperioden erhielte.
Die Einteilung des Stoffes ist durchsichtig, die Behandlung lichtvoll.
Ein besonderer Vorzug des Werkes ist die Anordnung der Quellenstellen,
die immer zweispaltig gedruckt sind, links der Originaltext, rechts die
deutsche Übersetzung, die zugleich eine umschreibende Erklärung bietet.
Dadurch geschieht jeder Klasse von Lesern, die dieses Thema interessiren
kann. Genüge. Die ganze bisher erschienene Literatur ist sorgfältig und
vollständig benützt, und wie angedeutet geht der Autor überall auf die
Schriftquellen selbst zurück, deren Mitteilungen er von Neuem nachprüft.
Das ganze Werk schafft uns eine bedeutende Erweiterung unserer Kennt-
nisse. Dass dabei nicht jede Partie auf den ersten Wurf in gleicher Voll-
kommenheit gelingen konnte, darauf weist der Autor in seiner mit edler
Bescheidenheit geschriebenen Vorrede selbst hin, man darf hinzuiügen,
Niemand habe sich auch noch eine so umfassende Aufgabe gestellt wie er.
Dem geschichtlichen Teile gehen kurze Erläuterungen der wichtigsten heute
üblichen Webearten und ihrer Benennungen voraus, wodurch auf dankens-
werte Art zunächst die Terminologie festgestellt wird, wie denn überhaupt
der Leser nicht nur mit dem Stoffe bekannt gemacht, sondern auch me-
thodisch in ihm unterrichtet wird. Zuerst wird die Ausbreitung der Stren-
muster in der spätantiken Kunst geschildert, das Hervortreten der unend-
lichen Musterung und die Ausbildung der Symmetrie. Die Abspaltung der
islamitischen Gewebe wird dann geschildert, die rein byzantinische Textil-
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— 122 —
kunst durch inschriftlich gesicherte Stoffe präzisirt und mit der Daniel-
lang des Überganges dieser Kunst nach dem südlichen Italien diese älteste
Periode beschlossen. Auf Seite 99 wii-d für den Übergang vom romani-
schen Stile zum gotischem das Wort »romantisch* vorgeschlagen und
gleich darauf in diesem Sinne gebraucht. Es steht natürlich Jedermann
frei, neue Termini einzuführen, die er für nötig hält — ein guter Schrift-
steller wird seinen Stolz darein setzen an den gebiiiuchlichen zu sparen —
aber niemals dürfen dazu so allgemein in einem bestimmten andern Sinne
gebrauchte Worte verwendet werden, wie »romantisch*, das kann nur zn
lauter Missverständnis führen. Bei der Schilderang der Begründung der
oberitalienischen Textilindustrie, einem der bedeutensten Kapitel des Baches
kommt der Autor wieder auf den Orient zurück und zeigt, welchen wich-
tigen Abschnitt in seiner Geschichte die Errichtung des tartarischen Welt-
reiches im 13. Jahrhunderte bildet, wie dadurch wieder eine nähere Ver-
bindung mit Ostasien hergestellt wird, und dieses in eine wenn auch in-
direkte Verbindung mit dem Abendlande gebracht wird. Es wird darge-
legt, wie Motive chinesischer Stoffe in die abendländischen des 13. und
14. Jahrhundertes eindringen. Das ist geistvoll nachgewiesen und darge-
stellt. Der Autor geht jedoch entschieden zu weit, wenn er auch das
gotische Weinlaubmuster aus China herleitet. Das kommt aus seiner Unter-
schätzang der Gotik in Italien, deren Herrschaft über dieses Land er
nicht gelten lassen will. Italien war aber am Ende des 1 3. Jahrhunderts
und während des ganzen 14. ebenso gotisch als Frankreich oder Deutsch-
land oder Englant]. Das Weinlaub begleitet als Flach muster überall die
plastischen Naturnachbildungen von Blättern und Zweigen. Dieses Muster
überall in Büchern, auf Wänden, auf Holzwerk und Stoffen verwendet,
findet sich so zahlreich, dass man es schlechthin das gotische Fluch-
muster nennen könnte. Nicht nur, dass es nicht aus China stammt, findet
gerade das umgekehrte Verhältnis statt. Die Beobachtung der heimischen
Natur, die sich in der Plastik und in der Flächenverzierang ausspricht,
eröffnet erst den Blick für den ostasiatischen Naturalismus, so dass nun
erst dessen Motive geschätzt und in die abendländischen Muster ioserirt
werden konnten. Auch die Abbildung (l05 c) eines SeidenstoflFes mit dem
Oberkörper eines Bogenschützen in starker Verkürzung, die vor der Mitte
des 15. Jahrhundertes auf Stoffen ganz unmöglich ist, zeigt, dass sich der
Autor die zeitliche Entwicklung der italienischen Zeichenkunst nicht immer
deutlich vor Augen hielt, denn auf der Unterschrift der Tafel wird dieses
Stoömuster ins 14. Jahrhundert gesetzt, im Texte (Seite 120) sogar sara-
zenisch genannt. Um gleich bei den als italienisch bezeichneten Stoffen
zu bleiben ist, die im Maseo civico zu Bologna aufbewahrte Kappa aus
dem 14. Jahrhundert nicht italienisch sondern französisch oder rbeiniscQ,
was in dieser Zeit schwer auszumachen ist, die prächtige Stickerei mit den
Tugenden (Tafel 241, 242) nicht italienisch, geschweige venezianisch aas
der Mitte des 16. Jahrhundert-j , sondern deutsch aus der Mitte des J7.
Ebensowenig venezianisch ist die Easel aus dem 18. Jahrhundert (Tafel
290, 29 1), sondern wieder deutsch, wahrscheinlich österreichisch. Auch
die schöne Seidenstickerei aus dem Ende dieses Jahrhunderts (Tafel 345)
ifit nicht oberitalienisch, sondern wienerisch. Noch eine andere Angelegen-
heit der italienischen Kunstgeschichte muss uns beschäftigen, eine neue
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— 123 —
Theorie des Vei-fassers über die Bauten der sogenannten florentinischen
Proto-Benaissance. Sie hat mit dem zusammenhängenden Inhalt des Werkes
gar nichts zu tun, sondern wird als Beigabe in einer Anmerkung ge-
geben. Da aber die Tendenz unserer Zeitschrift auf die Aufhellung des
gegenwärtigen Standes der Kunstgeschichte gerichtet ist, kann sie nicht
unbesprochen bleiben, denn dafür ist sie überaus bezeichnend. Die Stelle
lautet: > Auf dem dritten Blatte (der Nikephoros-Handschriffc, 1078 — IO8I),
das den Kaiser auf dem Throne und einen Mönch darstellt, ist im Hinter-
grunde ein anscheinend achteckiger Zentralbau zu sehen, der die grösste
geistige Verwandtschaft mit dem Florentiner Baptisterium zeigt, sowohl
in der Verbindung der Säulen- und Bogenstellungen mit der glatten Wand
als insbesondere in der Lösung der Fensterumrahmungen. Wir sehen hier
deutlich, woher die sogenannte Proto-Benaissance Italiens stammt. Die
Gebäudegruppe, die sich an das Baptisterium in Florenz anlehnt, San Mi-
niato u. s. w., und schon die Pisaner Bauten sind im 12. Jahrhundert
unt^r dem Einflüsse der neugriechischen Kunst entstanden.« (S. 70.) Vor
der Ausbreitung der Gotik, wo erst die grosse Trennung stattfand, sind
gewiss Morgenland und Abendland nicht so stark differenzirt, dass nicht
gelegentlich ein Formenaustausch stattfinden könnte. Seit Yöge und Gold*
Schmidt den Einfluss der byzantinischen Kunst auf die romanische Plastik
dargelegt haben, ist das wieder allgemein anerkannt. So kann ganz gut
die streifenfbmige Musterung der Pisaner-Bauten auf eine byzantinische
Anregung zurückgehen. Mit jenen Florentinerbauten hat es eine ganz
andere Bewantnis. Als Enrico Milani das Forum des antiken Florenz aus-
grub, fand er, dass ein Teil der Werkstücke schon bei früheren Grabungen
der Erde entnommen wurde. Er fand sie alle wieder auf, am Baptiste-
rium, an San Miniato und so weiter verwendet Die drei Türen des von
Sulla gebauten Jupitertempels sind z. B. die drei Türen von San Miniato. Die
florentinische Proto-Benaissance spielt also eine ganz exzeptionelle Bolle.
Diese Bauten wurden aus zugehauenen antiken Werkstücken aus der
republikanischen Zeit hergestellt, und wo sie nicht ausreichten, wurde das
andere nach diesen Vorbildern ergänzt. Zahlreiche Inschriften und urkund-
liche Belege weisen alle diese Bauten in das 1 1 . Jahrhundert. Es ist jetzt
in die kunstgeschichtliche Literatur die Unsitte eingerissen in der Geschichte
des frühen Mittelalters mit unbewiesenen Behauptungen herumzuwerfen,
ohne sich viel um die Überlieferung und Chronologie zu kümmern. Es
ist ein betrübendes Zeichen der Zeit, dass dieses wüste Treiben einen
Mann wie unseren Autor, ernst, gelehrt und um die Forschung verdient,
in seinen Strudel gerissen, bis er das Bewustsein dafür verloren, wie ein
Datiren ohne Bücksicht auf den monumentalen Befund und die Urkunden
auf Stein und Pergament nicht nur wissenschaftlich unzulässig ist, son-
dern noch viel mehr ein sittliches Verschulden ist. Das führt uns auf
eine andere Datirang, die mit dem wesentlichen Inhalte des Werkes in
direktem Zusammenhange steht. Der Autor spricht sich dahin aus, dass
japanischen Datirungen im Allgemeinen Glauben zu schenken sei, und
nimmt sie daher ohne Nachprüfung an. Es sei mir erlaubt, eine kurze
Geschichte zu erzählen, die vor fünf Jahren in Sammlerkreisen viel Auf-
sehen erregte. Ein deutscher Sammler kaufte bei einem Berliner Händler
mit japanischen Waren eine gute alte japanische Holzfigur. Zugleich wurde
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— 124 —
ihm ein Blatt eingehändigt, das mit der Holzfigur angelangt, darüber nähere
Auskunft geben sollte. Als er es übersetzen liess, fand sich, die Figur
wäre eine verehrte Nonne und aus dem 8. Jahrhundert. Das Erstaunen
und die Freude bei den Sammlern war allgemein, dass man im Handel
noch japanische Kunstwerke aus dem 8. Jahrhunderte finden könnte. Der
Nüchterne sah sogleich, dass sich die Notiz auf die Lebensdaten der dar-
zustellenden Frau bezog, die heilige Klausnerin hatte im 8. Jahrhunderte
gelebt, was natürlich für das Alter der Figur ganz ohne Belang ist. Nach
diesem Typus scheinen mir eine grosse Anzahl von Datirungen nicht nur
der Sammler, sondern auch der japanischen Schriftsteller gebildet zu sein,
wesshalb jeder Fall, so weit es möglich ist, genau nachgeprüft werden
muss. Unser Autor hat das niemals getan. Im Jahre 1903 wurzle
im Jahvbuche der preussischen Kunstsammlungen ein Stoff abgebildet,
worauf zuerst E. Deshayes 1902 in einer Konferenz des Musee Guimet
hingewiesen hatte. Er befindet sich im Horiuschi-Tempel in Nara in Japan
und soll im Beginne des siebenten Jahrhunderts aus China oder Korea
dorthin gebracht worden sein. Es ist ein Stoff genau wie jene bekannten
spätantiken mit Kreisen gemustert, in denen sich Reiter befinden. Im
preussischen Jahrbuch wurde daher die spätantike Ornamentik von chine-
sischen Vorbildern abgelehnt. Dreger, der die Abbildung auf Tafel 42
wiederholt, ist natürlich zu besonnen, diese Theorie anzunehmen, er sucht
hingegen aus diesem Stoffe im Detail nachzuweisen (Seite 34 ff.), wie die
chinesische Kunst in dieser supponirten Zeit, dem Beginne des 7. Jahr-
hunderts, von der Mittelmeerkunst nur Motive empfangen haben kann.
Woher ist aber auch nur der leiseste Beweis, dass dieser Stoff wirklich
aus dieser Zeit stammt. Dieses Scheibenmuster hat sich, wie der Autor
selbst nachweist, sehr lange erhalten, so dass die chinesische Nachbildung
viel später sein kann, möglicherweise aus dem hohen Mittelalter. Dennoch
ist er auch von jener unglücklichen Theoiie nicht ganz unbeeinflusst ge-
blieben, und glaubt, dass immerhin einzelne Motive in jener frühen Zeit
nach Vorderasien und in das Mittelmeergebiet gelangt seien. Ein Beweis
für diese Annahme auch nur in diesem abgeschwächten Zustande ist ihm
nicht gelungen. Man sieht wie diese Theorie unsem Autor erst nach imd
nach erfasst hat. Auf Tafel 3 7 bringt er ein vorderasiatisches Gewebe, worauf
sich in Kreisen eingeschlossen Greifen, Drachen und Elefanten befinden.
Sehr geschickt stellt er auf derselben Tafel eine spätantike Silberplatte da-
neben, wo ein Elefant in derselben Profilstellung im Kreise erscheint, und
weist so deutlich auf die Herkunft dieses Stoffmusters aus der antiken
Kunst hin. Als er den Text verfasste, sollen die Elefanten schon aus der
chinesischen Kunst kommen und die Silberplatte nur eine Ausnahme in der
antiken Kunst bilden (38). Warum hat er sie dann abgebildet? So glück-
lich die Entdeckung der chinesischen Motive in den Stoffen des späten
Mittelalters ist, so völlig grundlos ist die Behauptung, China habe im
7. Jahrhunderte einen Einfluss geübt. Das Eingehen auf dieses Wirrsaal
hat ihm das erste Kapitel verdorben und seinen klaren Blick getrübt.
Auf Tafel 23 bringt er einen Stoff aus dem Musöe Guimet in Paris, den
er auf der Unterschrift der Tafel > spätantikes Gewebe* nennt, und im
Texte hinzufügt »das ganze Motiv scheint in seinem Naturalismus noch
recht früh zu sein.* (S. 41.) Der Stoff hat Blumenkörbchen in Kreisen
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— 125 —
die in einem zusammenhängenden Gerimsel ausgespart sind. Dies ganze
Gerimsel ist spätgotisch, also vor dem 15. Jahrhundert überhaupt nicht
möglich. Der Stoff mit seinen sentimentalen Blumenkörbchen ist jedoch
noch später, ein holländischer Zitz aus dem 18. Jahrhunderte. Ja, so weit
kommt man, wenn man sich in der Wissenschaft durch schillernde Fantastik
blenden lässt. Man täte Unrecht, wenn man nach diesen Abweichungen
vom geraden Wege der Forschung, andere Teile des Buches beurteilen
wollte, es sind Seitensprünge nach der Richtung einer schlechten neuen
Mode. Kehren wir zum vierzehnten Jahrhundert zurück. Es folgt nun die
Geschichte des Granat apfelmusters. Es ist mit grosser Kunst und An-
schaulichkeit das neue Zurücktreten des Naturalismus in den europäischen
Ländern geschildert, die Entstehung des Pinienzapfens und der Granate
aus der Umbildung der Palnfette, die Entstehung und Durchbildung der
Samtstoffe, die das Granatapfelmuster begünstigen, die Zurückdrängung der
älteren Tiermuster, die Ausbildung der grossen Diagonalranken, die uns
von den Figuren in den deutschen Holzschnitten z. B. im Theuerdank so
bekannt sind und manche andere hiehergehörige Dinge. Es ist jedoch ein
Irrtum, wenn er hier (164 und später) das in den Urkunden genannte
»aurum battut um« erklärt, :^dass man, um ruhige breite Goldmassen zu
erhalten, das Gold anscheinend im fertigen Gewebe breitschlug.* »Aurum
bat tut um * ist nichts anderes, als das geschlagene Gold, oder Blattgold mit
dem die Häutchen belegt werden, im Gegensatze zum Golddraht und völlig
synonim mit Häutchengold. Die nächsten Kapitel bringen die Stickerei
der nördlichen Länder im Mittelalter, die Weberei und Stickerei der Re-
naissancerichtung, die Weberei und Stickerei der Rokokorichtung, und die
Weberei und Stickerei in der Richtung des Klassizismus und Naturalis-
mus, bekanntere Zeiten, in denen einsichtig die Geschichte der Musterung
immer unter Hinweis auf den allgemeinen Stillwandel und die geschicht-
lichen Ereignisse mit reichen Einzelnbeobachtungen durchgeführt wird. Sehr
richtig betont der Autor, dass nicht der Empirstil das Ende dieser Periode
sei, sondern der vulgäre Naturalismus der Biedermeierzeit. Es wäre an
der Zeit, dass uns jemand von dem Verständnisse unseres Autors diese
ganze Geschmackperiode schildern möchte, für die die Zeugnisse nach und
nach unbeachtet verloren gehen, ja zumeist schon verloren sind. Der Autor
gedenkt freundlich meiner und Professors Alois Riegl, als seiner unmittel-
baren Vorgänger in der Verwaltung der Textilsammlung des österreichi-
schen Museums. Wir konnten wenig für diese Sammlung tun, der er durch
seine eindringlichen Studien eine so glänzende Bedeutung als wissenschaft-
liches Material sicherte.
Venedig. Franz W ick hoff.
ValerianvonLoga, Francesco de Goya. Mit 126 Abbildungen.
Berlin, G. Grote, 1903. 4^ 248 SS.
Nach dem Vorbilde einiger Franzosen hat Muther in Deutschland in
die Besprechung der Malerei des 19. Jahrhunderts einen schillernden vi-
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— 126 —
brirenden Stil eingeführt, in dem früher nar erotische Extasen geschildert
worden. Sogleich stürzten sich sämtliche Zeitongsbehchterstatter über
Kunstsachen wie gierige Hunde auf dieses Master and noch heate wer-
den allüberall die unschaldigsten Landschafts- and Blamenstücke be-
sprochen wie sinnliche Perversitäten. Ja selbst auf die Darsteüang älterer
Kanstperioden hat das abgelebt. Emil Schäffer bespricht die Werke der
behaglichen breiten Venezianer anter unaafhörlichen wirren Zuckongen, so
dass, wer den Vortrefflichen nicht kennte, in dem Verfasser einen wackeln-
den Schwächling Sachen müsste. Aber zar Freade aller seiner Freunde
passt auf niemanden besser als auf ihn der schöne Sprach aus dem Strubel-
])eter: »Der Kaspar, der war kerngesund, ein dicker Bursch und kugel-
rund*. Die Decadence war also nur Maske und Mode. Mit dieser ab-
scheulichen Mode bricht nun V. v. Loga vollständig. Er bespricht seinen
Künstler, der besonders die Franzosen zu halsbrecherischen Purzelbäumen
verleitet hatte, mit gemessener Euhe und zeigt so auf musterhafte Art,
dass sich auch die Kunst des 19. Jahrhunderts wie jedes andere wissen-
schaftliche Thema mit Würde behandeln lasse. Möge er darin viele Nach-
folger finden. Lebensgeschichte und Entwicklung des Malers vnrd mit
Beseitigung alles Anekdotischen nach den besten Quellen gegeben, die
Werke werden untei-sucht Ihr gereinigtes Verzeichnis bildet einen wich-
tigen Teil der wertvollen Arbeit. Die zahlreichen gut ausgewählten Ab-
bildungen repräsentiren alle Stadien von Goyas Entwicklung und alle
Techniken, in denen er sich versuchte. Ein einziger Wunsch wäre auszu-
sprechen, der nach innigerer Verknüpfung des besonders behandelten
Künstlers mit der allgemeinen Entwicklung der Malerei. Denn von der
Mitte des 18. Jahrhunderts entwickelt sich neben der goldigen (rlorien-
malerei ein Streben nach weisslicher Helligkeit und impressionistischer Wir-
kung. Männer wie Guardi, Hogartb, Fragonard, David und Goya, in
denen dieses Streben gipfelt, stehen nicht vereinzelt, sie sind nicht Aus-
nahmen. Die Welle, die sie trägt, lässt sich nach rückwärts verfolgen.
Wollte man eine ununterbrochene Reihenfolge aufstellen, so würde man
zunächst bis zu Franz Hals gelangen.
Wien. Franz Wickhoff.
A. L. Jellinek. Internationale Bibliographie der Eunstwissen-
schaft. I. Jahrgang. Berlin. 8^ 1902. Preis M. 15.
Der Wunsch nacb einer Bibliographie der Kunstgeschichte wurde oft
ausgesprochen und mit Recht wurde darauf hingewiesen, dass es unserer
Wissenschaft an einer ausreichenden Übersicht der erschienenen und er-
scheinenden Literatur mangelt, wie es in keiner anderen historischen
Wissenschaft mehr der Fall ist. Ein dringendes Erfordernis wäre vor allem
ein retrospektives bibliographisches Handbuch, sei es ausführlicher für ein-
zelne Länder, sei es knapper für das ganze Gebiet der Kunstgeschichte
nach dem Muster der Bibliographien von Dahlmann — Weitz oder Monod.
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— 127 —
Dass ein ähnliches Bach noch nicht verfasst wurde, ist gewiss nur ein
Beweis, wie zurückgeblieben das Studium der Kunstgeschichte als histo-
rische DiszipHn heute noch ist.
Ein anderes Ziel verfolgt die Bibliographie Jellineks. Sie soll in
regelmässigen Abständen die erscheinende kunstgeschicfatliche Literatur in
übersichtlicher Weise registrieren, wobei der Autor nach den Worten seiner
Vorrede bestrebt sein will: »den Erscheinungen rasch zu folgen und den
Abstand zwischen der Berichtsperiode und dem Erscheinungdtermin des
Berichtes möglichst knapp zu halten*. Eine Aufgabe also, die sonst den
fachlichen Bevuen zufäUi Wie bekannt, wurde auch bisher dem »Reper-
toiium f&r Kunstgeschichte* eine ähnliche Übersicht der alljährigen kunst-
geschichtlichen Literatur angegliedert, welche nun in Folge des Erscheinens
der Bibliographie Jellineks aufgelassen wurde.
Es sei nur gleich hervorgehoben, dass sich der Autor dieser Biblio-
graphie in aufopfernder Weise einer der undankbarsten Aufgaben gewidmet
hat, was gewiss bei der Bearbeitung des Buches in Betracht zu ziehen ist.,
und so mögen die folgenden Bemerkungen nicht als ein Tadel aufgefasst,
sondern als desiderata, die im Interesse des wichtigen Unternehmens so
anch des Autors ausgesprochen werden. Es handelt sich vor allem um
den Umfang der Bibliographie Jellineks, sie entiiält meiner Meinung nach
zu viel und zu wenig. Zu viel an Verzeichnung von ganz unbedeutenden
Erscheinungen die in Tagesblättem oder bei gelegentlichen Veranlassungen
über die Kunst unserer Tage veröffentlicht wurden und für die historische
Forschung keinen oder minimalen Wert besitzen. Es dürfte kaum je für
einen Forscher von Nutzen sein zu wissen, dass Herr Emest Vajda im
Müv^zet acht Seiten über das Verhältnis der Arbeiter zur Kunst oder
dass in der Bohemia, im Börsenblatt, in der Arbeiter Zeitung, in den
Münchener Nachrichten usw. je einige Zeilen über Wilhelm Busch er-
schienen sind. Das Begistriren solcher Eintagserscheinungen ist umso
nutzloser, als es sich ja nur um ein gelegentliches und zuflQliges Heraus-
greifen aus der Sündflut der tUglichen literarischen Produktion handeln
kann. So werden auch in unserer Bibliographie, wie es nicht anders
möglich ist, von Erzeugnissen dieser Art am vollständigsten solche verzeichnet,
die in österreichischen Blättern erschienen sind, passim solche aus reichs-
deutschen Blättern, fast gar nicht aus Zeitungen anderer Ländei*. Eine
solche Auslese hat gar keinen Sinn und es wäre viel besser, wenn man
die Literatur dieser Art ganz auslassen würde. Ich glaube die Grenzen
der Einschränkung würden sich leicht ergeben, wenn man das Programm
der Bibliographie etwas ändern würde. Das Werk Jellineks umfasst nicht
nur die Bibliographie der Literatur der Kunstgeschichte, sondern ver-
zeichnet auch Werke, Essais und Causerien, die sich mit der Kunst unserer
Tage und noch aktuellen Kunstfragen beschäftigen. In keiner voran-
gehenden Zeit war das Interesse an Kunstfragon und die öffentliche Dis-
kussion über Künstler und Kunstwerke so allgemein, so beispiellos gross,
wie in unseren Tagen, Gewiss wäre es vom grossen Nutzen, wenn auch
weniger für die Gegenwart, so doch für die Zukunft, wenn man alle die
Verdikte über Kunst und Kunstwerke, die in diesem glorreichen Sekulum
der »Kunst für Alle* von Berufenen und Unberufenen getroffen werden,
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— 128 —
sammeln könnte, es scheint mir jetloch ein Ding der Unmöglichkeit zu
sein, dass auch nur diese einzige Aufgabe von einem Autor gelöst werden
könnte. Es erscheinen unzählige Blätter täglich, von welchen die meisten
eine ständige Rabrik über die zeitgenössische Kunst fuhren und ihr Publi-
kum regelmässig über Kunstfragen belehren, wer könnte es wagen, diese
ganze Literatur zu verzeichnen. Eine Auswahl jedoch, die durch territo-
riale Grenzen der »leichter erreichbaren* Blätter und ßevuen bestimmt
wird, ist fast völlig wertlos. Umso weniger lässt sich natürlich eine solche
Berichterstattung durchführen, wenn sie zugleich mit einer Bibliographie
der Literatur über die Geschichte der Kunst verbunden werden soll. Es
muss da trotz der äussersten angewendeten Mühe beides fragmentarisch
bleiben, wogegen es kein anderes Mittel gibt, als das allzubreite und des-
halb undurchführbare Programm auf das Durchführbare einzuschränken,
wobei kein Zweifel sein kann, welcher Teil des Programms fallen gelassen
werden muss. Eine Bibliogi*aphie der Geschichte der Kunst ist nicht nur
für die Forschung nützlicher und dringender, sondern lässt sich auch nur
von einem Autor in einer erschöpfenden Vollständigkeit durchführen, wobei
freilich noch eine weitere Einschränkung opportun wäre. In Jellineks
Bibliographie werden auch Werke verzeichnet, die sich mit der Geschichte
der Kunst bei den Völkern des Altertums beschäftigen. Wer mit dem
Betrieb der klassischen Archäologie oder der Wissenschaften, die sich mit
der Geschichte und Kultur der altorientalischen Völker beschäftigen, ver-
traut ist, weiss wie eng die Erforschung der Kunstentwicklung des Alter-
tums mit der philologischen, kulturhistorischen, antiquarischen Forschung
verbunden ist, so dass es unmöglich sein dürfte eine scharfe Grenze zwi-
schen der eigentlichen kunstgeschichtlichen und der übrigen archäologi-
schen Literatur zu ziehen. Wie gross aber die letztere ist, muss nicht
erst hervorgehoben werden, so gross, dass sie allein wiederum kaum von
einem Autor zusammengestellt werden könnte. Jellinek nennt solche
Schriften, welche ihrem Titel nach die Kunst des Altertums behandeln,
die bilden jedoch nur einen geringen Bruchteil der Literatui-, welche beim
Studium der antiken Kunstgeschichte herangezogen werden muss. Eine
vollständige Aufnahme der die BeaHen des Altertums behandelnden Lite-
ratur ist unmöglich, eine rhapsodische Inventarisirung nutzlos und so
dürfte es wohl das Beste sein auch diese Rubrik (umsomehr als die ein-
zelnen Disziplinen der Altertumswissenschaften ohnedies ihre eigene und
zum Teil ganz ausgezeichnete bibliographische Berichterstattung besitzen)
ganz fallen zu lassen, so dass aus der > internationalen Bibliographie der
Kunstwissenschaft^, was einigermassen amerikanisch klingt, nach dieser
Restriktion eine Bibliographie der Kunstgeschichte im Mittelalter und in
der Neuzeit (die altchristliche Kunst inbegriffen) werden möchte, ein Unter-
nehmen, welches auch von einem Privaten vollständig bewältigt werden
könnte und zweifellos bei einer annähernden Vollständigkeit von kaum
hoch genug anzuschlagenden Nutzen für die Kunstgeschichte wäre.
Es müsste freilich in dieser Richtung wiederum mehr bieten, als die
Bibliographie Jellineks, in der wohl die in Deutschland und Österreich er-
schienenen Schriften und Abhandlungen über die Geschichte der Kunst, so
weit ich es nachprüfen konnte, erschöpfend verzeichnet werden, die jedoch in
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— 129 --
Bezug auf ausländische Literatur manche Lücken noch aufweist, besonders in
der französischen und itaKenischen Provinzialliteratur. Unteisucbungen
lokaler Forscher sind jedoch gerade das, was man am schwersten sonst
verzeichnet findet und sehr häufig doch benötigt; in dieser Hinsicht wäre die
möglichste* Vollständigkeit wünschenswert. Nun weis ich recht wohl, wie
mühselig, zeitraubend und oft geradezu unmöglich es ist sich ii^ Wien
darüber zu informiren, was in einzelnen z. B. französischen Provinzial-
revuen enthalten ist und bin weit entfernt davon Jellinek dieser Lücken
wegen einen Vorwurf zu machen. Bei einer genügenden Unterstützung
des Unternehmens, sei es von einer wissenschaftlichen Korporation, sei es
von der staatlichen Behörde wäre dieser Mangel leicht zu beheben.
Die Bibliographie Jellineks erscheint viermal des Jahres. Es wüi'de
zweifellos dem Herausgeber die Arbeit erleichtem, die AJollständigkeit
durchführbarer machen und auch die Benützung vereinfachen, wenn an
Stelle dieser Vierteljahrshefte die Bibliographie je nach Abschluss eines
Jahres erscheinen würde. An ein möglichst unmittelbares Verzeichnen der
Literatur kommt es bei einem solchen Unternehmen, welches ja nicht nur
für das augenblickliche Bedf jihis gemacht werden darf, viel weniger an
als auf dauernde Brauchbarkeit. Wer in einer Frage bereits eingearbeitet
ist, wird stets auch leicht erfahren, was darüber in der allerletzten Zeit
geschrieben wurde, der Wert einer Bibliographie liegt aber d^in, dass
man sich auch in Fragen, mit welchen man sich nicht speziell beschäftigte,
leicht und ausreichend über die einschlägige Literatur informiren kaun,
wobei einige Monate früher oder später kaum eine Bolle spielen.
Die Einteilung des Buches ist praktisch und bequem. Sie ist im
Wesentlichen nach demselben Prinzipe gestaltet, welches der Bibliographie
des Bepertoriums zugrunde lag und dessen Gliederung folgendtfrmassen
gestaltet ist. L Bibliographie, Lexika, Neue Zeitschriften. II. Ääthetik,
Kunstphilosophie, Kunstlehre. III. Kunstgeschichte. IV. Baukunst. V.
Skulptur. VI. Malerei. VII. Graphische Künste VIII. Kunstgewerbe.
Die Abschnitte III, IV, V, VI haben je folgende Unterabteilungen. A) All-
gemeines. B) Epochen und Länder. C) Einzelne Städte. D) Einzelne
Künstler. Die Abschnitte VII und VIII haben ebenfalls Unterabteilungen
nach den verschiedenen technischen Verfahren der graphischen Künste
und des Kunstgewerbes. Sehr dankenswert ist das dem III. Abschnitte
angefügte Kapitel über den Kunsthandel. Die Besprechungen und An-
zeigen werden nicht, wie es im Bepertorium geschah, in einem eigenen
Abschnitte zusammen gefasst, sondern unter dem Schlag worte des bespro-
chenen Werkes angereiht, was viele Vorteile hat und noch mehr hätte,
falls das vierteljährige Erscheinen der Bibliographie aufgelassen werden
möchte, welches bei den erst nach und nach erscheinenden Rezensionen
zu einer gar zu häufigen Wiederholung desselben Schlagwortes führt. Der
Verfasser hat die Anfügung einer weiteren Abteilung in Aussicht gestellt,
welche ein Verzeichnis aller Reproduktionen enthalten würde. Wie gross
der Nutzen eines solchen Verzeichnisses wäre, mu^s nicht erst gesagt
werden, doch zweifle ich daran, dass es bei der heutigen immensen Ver-
breitung und Vermehrung der Reproduktion halbwegs vollständig zu-
sammengestellt werden könnte.
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— 130 —
Eine moderne Wissenschaft ohne fortlaufender erschöpfender Biblio-
graphie ist kaom denkbar, die Bibliographie Jellineks ist jedoch die ein-
zige, welche heute nach dem Auflassen der Berichte des Bepertoriums die
Kunstgeschichte besitzt und schon deshalb verdienen die grossen und
selbstlosen Bemühungen des Herausgebers Unterstützung mit Tat und Bat»
mit Tat von den berufenen Faktoren, mit Bat von allen Fachgenossen.
Wien. Max Dyof4k«
Berichtigung. Auf Seite hl, Anm. 1 hat die letzte Zahl (67)« die durch
ein Versehen des SeUers eing^esetzt wurde, wegzufallen.
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Die Ennstgeschichtlichen Anzeigen (Beiblatt der Mitteilungen für
österr. Geschichtsforschung) sind auch apart zum Preise Ton E 2*40
= M 2 pro Jahrgang zu beziehen.
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