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Full text of "Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung"

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Mittheilungen  des  Instituts  für 
Oesterreichische ... 

Universität  Wien,  Universität  Wien. 

Institut  für  Österreicliisclie  Gesclniclitsforscliunq 


jf ibrÄrg  of 


|Irin«iün  llmhersÜ^. 


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MITTHEILÜNGEN  DES  INSTITUTS 

FÜR 

ÖSTERREICHISCHE 

GESCHICHTSFORSCHUNG. 


UNTEK  MITWIKKUNU   VON 


ALP.  DOPSCH,  B.  V.  OTTBKTHAL  un»  FR.  WICKHOPP 


BEDIOIBT  VON 


OSWALD  REDLICH. 


XXV.  BAND. 


INNSBRUCK. 

VEltUO  DEK  WAON£K'SCBEN  UNIVKRSlTiTS-BUCHHANUl.UNQ. 
1904 


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(RECAP) 


PKUCK  DER  WAGNERSCHEN  UNIV.  BUCHDRUCKEREI  IN  INNSBRUCK. 

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Inhalt  des  XXV.  Bandes. 


Seit« 
Das  Itinerar  des  Erzbiechofs  Sigeric  yon  Canterbnry   und  die  Strasse  von 

Rom  über  Siena  nach  Luca.    Von  Julius  jung  .        .        .  1 

Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome.     Von  Johann  Lechner  .        91 

Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter.  Von  F.  P  h  i  1  i  p  p  i  .  112 
Die  Acta  Muren sia   und  die  ältesten   Urkunden   des  Klosters  Muri.     Von 

Hans  Hirsch 209,  414 

Die  Urkunde  Gregors  IX.  ftSr  das  Bistum  Naumburg  yom  8.  November  1228. 

Ein  Beitrag   zur   päpstlichen  Diplomatik   im    13.  Jahrhundert.    (Mit 

zwei  Tafeln.)    Von  HermannKrabbo 275 

Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  Über  die  vatikanische 

Bibliothek   aus   dem  Jahre  1780.    Mitgeteilt   von   Ignaz  Philipp 

Dengel 294 

Zur  altböhmischen  Verfassungsg^chichte.    Von  HansSchreuer  .  385 

Zur    Frage    nach    dem   Ursprung    der    ältesten    deutschen    Steuer.     Von 

Georg  von  Below 455 

Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II,  Von  Moritz  Brosch  .  .  470 
Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  Von  B.  Schmeidler  545 
Zu   Heinrich   Tötung   von   Oyta.     (Gest.    20.  Mai    1397   in   Wien).    Von 

Gustav  Sommerfeldt 576 

Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljeviö.    Von  Moritz  Landwehr  von 

Pragenau 605 

Kleine  Mitteilungen: 

Wer  ist  der  Kardinal-Priester  von  Capua?    Von  R.  Sternfeld        .      124 
Einige  Bemerkungen  über  den  Szegediner  Friedensschluss   und   die 

Schlacht  bei  Warna  (1444).  Von  J.  Bleyer  .  .  .  .  127 
Ungedruckte  Urkunden  Rudolfs  von  Habsburg.  Von  Osw.  Redlich  323 
Zar  Historiographie   des    17.  Jahrhunderts   im    Lande   ob   der  Enns. . 

Von  K.  Schiffmann 339 

Kleinere  Beiträge  zu   den  Regesteu  der  Könige  Rndolf  bis  Karl  IV. 

IL  IIL    Von  H.  Schrohe 490,  693 

Dtciärsis      426818       CooöIp 

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IV 

Seite 
Drei  Urkunden  zur  Geschichte  K.  Friedrich  IIL  Von  P.  B,  H  a  m  m  e  r  1  485 
Traditionen  an   die   Kirche  St.  Veit   an   der  Göhen.    Von   Ulrich 

Schmid 688 

Jjiterfttur  und  Notizen: 

Assmann,  Geschichte  des  Mittelalters  von  375—1517.  3.  Aufl.  3.  Abt. 
1.  Bd.  (J.  Loserth)  138.  —  Bauch,  Deutsche  Scholaren  in  Krakau 
in  der  Zeit  der  Renaissance  1460  bis  1520  (Eichler)  160.  —  Ber- 
nardy,  Venezia  e  il  Turco  nella  seconda  metä  del  8ecx)lo  XVII. 
(Kretschmayr)  509.  —  Bernau,  Studien  und  Materialien  zur  Spezial- 
geschichte  und  Heimatskunde  des  deutschen  Sprachgebietes  in 
Böhmen  und  Mähren  I.  Halbband  (Bretholz)  382.  —  Bibliographie 
des  travaux  de  M.  Leopold  Delisle  (Redlich)  714.  —  Bilfinger, 
Untersuchungen    über    die    Zeitrechnung    der    alten    Germanen 

1.  IL  (Lechner)  338.  —  Bretholz,  Die  Pfankirche  St.  Jacob  in 
Brunn  383.  —  Delisle,  Facsimile  de  livres  copi(^s  et  enlumiii^s 
pour  le  roi  Charles  V.  (Redlich)  714.  —  Duchesne,  Les  öv^ches 
d*  Italic  et  V  invasion  Lombarde  (Jung)  497.  —  Ed^n,  Den  svenska 
centralrcgeringens  utveckling  tili  kollegial  Organisation  i  böijan 
aiF  17.  drhundradet  (Schäfer)  710.  —  Erben,  Das  Privilegium 
Friedrich   I.   für   das   Herzogtum    Österreich    (v.   Voltelini)    351. 

—  Erdmannsdörffer  und  Obser,  Politische  Korrespondenz  Karl 
Friedrichs  Ton  Baden  1783—1806.  V.  Bd.  (Schlitter)  169.  — 
Festgabe  Karl  Theodor  v.  Heigel  zur  Vollendung  seines  60.  Le- 
bensjahres gewidmet  715.  —  Ficker,  Untersuchungen  zur  Erben- 
folge der  ostgermanischen  Rechte.  VI.  Band.  1.  Abteil.  (Opct)  696. 

—  Finke,  Papst  Bonifaz  VIII.  (Wenck)  381.  —  Fuch?,  Urkunden 
und  Regesten  zur  Geschichte  des  Benediktinerstiftes  Göttweig 
(Giannoni)  504.  —  Gebhardt,  Handbuch  der  deutschen  Geschichte. 

2.  Aufl.  (Loserth)  138,  —  Qoldmann,  Die  EinfQhrung  der  deut- 
schen Herzogsgeschlechter  Kärntens  in  den  slovenischen  Stammes- 
verband (v.  Jaksch)  699.  ~  Grotefend,  Taschenbuch  der  Zeit- 
rechnung des  deutschen  Mittelalters  und  der  Neuzeit  (Lechner) 
338.  —  Ders.,  Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelalters  und  der 
Neuzeit  (Lechner)  338.  —  Günter,  Das  Restitutionsedikt  von  1629 
und  die  katholische  Restauration  Altwirtembergs  (Hirn)  368.  — 
Gundlach,  Heldenlieder  der  deutschen  Kaiserzeit.  Bd.  II  und  lll 
(Otto)  168.  —  Hartmann,  Geschichte  Italiens  im  Mittelalter.  II.  Bd. 
2.  Hälfte  (Jung)  497.  —  Hodgson,  The  early  history  of  Venice 
from  the  foundation  to  the  conquest  of  Constantinople  a.  d.  1204 
(Kretschmayr)  146.  —  Jireöek,  Die  Romanen  in  den  Städten 
Dalmatiens  während  des  Mittelalters  (Jung)  380.  —  Jorga,  Docu- 
mente  privitoare  la  Ck)n8tantin-Voda  Brlncoveanu  (v.  Landwehr) 
610.  —  Ders.,  Operele  lui  Constantin  Cantacuzino  (v.  Landwehr) 
610.  —  Ders.,  Despre  Cantacuzini  (v.  Landwehr)  510.  —  Ders., 
Genealogia  Cantacuzinilor  de  Banul  Mihai  Cantacuzino  (v  Land- 
wehr) 510.  —  Ders.,  Documente  privitoare  la  familia  Cantacuzino 
(v.    Landwehr)    510.     —    Ders.,    Albumul   familiei    Cantacuzino 


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(V.  Landwehr)  511.  —  Jung,  Bobfcio,  Veleia,  Bordi  381.  —  Ders., 
Die  Stadt  Luna  und  ihr  Gebiet  381.  —  Kaindl,  Die  Volkskunde 
(Vanctia)  716.  —  Ders.,  Zur  Kritik  der  älteren  ungarischen  Ge- 
schicbtsquellen,  Replik  gegen  H.  Steinacker  185;  Erwiderung 
dagegen  TOn  H.  Steinacker  197.  —  Kaufmann  u.  Bauch,  Akten 
und  Urkunden  der  Universität  Frankfurt  a.  0.  3.  Heft  (Eichler) 
160.  —  Kielmansegg,  Briefe  des  Herzogs  Ernst  August  zu  Braun- 
schweig-LQneburg  an  Johann  Franz  Diedrich  von  Wendt  a.  d. 
J.  1703—1726  (Weber)  163.  —  Krackowizer,  Das  oberösterreichische 
Landesarchiy  zu  Linz  (Hönel)  519.  —  Krusch,  Passio  s.  Floriani 
(Uhlirz)  381.  —  La  Mantia,  Antiche  consuetudini  delle  cittä  di 
Sidlia  (y.  Voltelini)  503.  —  Lersch,  Einleitung  in  die  Chronologie 
(Lechner)  338.  —  Lindner  F.,  Die  Äbte  und  Mönche  der  Bene- 
diktiner-Abtei Tegernsee  und  ihr  literarischer  Nachlass  (Redlich) 
7J5.  —  Ders.,  Historia  Monnsterii  Tegernseensis  (Redlich)  715. — 
Lindner  'lli.,  Geschichtsphilosophie  (Loserth)  138.  —  Ders.,  Welt- 
geschichte seit  der  Völkerwanderung.  Bd.  1.  und  2.  (Loserth)  138. 

—  Lippert,  Friedrichs  des  Grossen  Verhallen  gegen  den  Grafen 
Brflhl  während  des  siebenjährigen  Krieges  (Wagner)  713.  — 
Maubach,  Die  Kardinäle  und  ihre  Politik  um  die  Mitte  des 
13.  Jahrhunderts  unter  den  Päpsten  Innozenz  IV.,  Alexander  IV., 
Urban  IV.,  Clemens  IV.  (Otto)  355.  —  Mayer  Ant.,  Das  Archiv 
und  die  Registratur  der  niederösterreichischen  Stände  von  1518 
bis  1848  (Hönel)  519.  —  M^langes  Paul  Fahre  378.  —  Mittel- 
schulprogramme österreichische  fdr  1902  u.  1903  (Prem)  522.  — 
Moll,  Die  Datirung  in  der  Geschichtschreibung  des  12.  Jahr- 
hunderts (Lechner)  338.  —  Neumeyer,  Die  gemeine  Entwicke- 
lung  des  internationalen  Privat-  und  Strafrechts  bis  Bartolus 
(V.  Voltelini)  499.  —  Nieder-  und  Oberösterreich,  Die  historische 
Literatur  1901  (Vancsa)  179.  —  Oppermann,  Kritische  Studien 
zur  älteren  Kölner  Geschichte  I,  11,  lll  (Lechner)  154.  —  Parsch, 
Das  Stadt- Archiv  zu  Olmütz.  I.  Teil  (Bretholz)  376.  —  Rühl, 
Chronologie  des  Mittelalters  und  der  Neuzeit  (Lechner)  338.  — 
Scheflfer-Boichorst,  Gesammelte  Schriften  1.  Bd.  (Redlich)  714.  — 
Schmidt  L.,  Geschichte  der  Wandalen  (Jung)  380.  —  v,  Schönherr, 
Gesammelte  Schriften.  IT.  Bd.  (Redlich)  370.  —  Schrauf,  Die  Ma- 
trikel  der  ungarischen  Nation  nn  der  Wiener  Universität  1453 — 
1630  (Eichler)  160.  —  Schrohe,  Der  Kampf  der  Gegenkönige 
Ludwig  und  Friedrich  um  das  Reich  bis  zur  Entscheidungsschlacht 
von  Mühldorf  (Steinacker)  706.  —  Seemüller,  Zur  Kritik  der 
Königsfelder  Chronik  (Thiel)  708.  —  Sepp,  Cyclus  decemnoven- 
nalis  medii  aevi  ad  annum  solarem  accommodatus  (Lechner)  338. 

—  Ders.,  Tabula  paschalis  annorum  300—2200  (Lechner)  338.  — 
V.  Sickel,  Römische  Berichte  IlL,  IV.,  V.  (Steinherz)  365.  —  Tille, 
Yule  and  Christmas,  their  place  in  the  Germanic  year  (Lechner) 
338.  —  V.  Töply,  Zur  Pariser  Weltausstellung  1900.  Kalender 
von  1800  (Lechner)  339.  —  Uhlirz,  Die  Rechnungen  des  Kirch- 
meisteramtes von  St.  Stephan  zu  Wien  (Ncuwirth)  359.  —  Villari, 
Le  invasioni  barbariche  in  Italia  (Jung)  497.  —  Waddington,  La 


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VI 

Soito 
Guerre  de  Sept  Ans  (Wagner)  165.   —   Weber,  Lehr-  und  Hand- 
buch  der   Weltgeachichte.    21.   AuE.    2   Bd.    (Loserth)    138.    — 
Weil,   Le  Prince  Engine  et  Murat  1813—1814   (Zwiedineck)    176, 

—  Wiese,  Die  Politik  der  Niederländer  während  des  Kalmar- 
krieges 1611—1613  und  ihr  Bündnis  mit  Schweden  1614  und  den 
Hansestädten  1616  (v.  Srbik)  711.  —  Zibrt,  Bibliografie  (esk6 
bistorie  (Bibliographie  der  böhmischen  Geschichte)  (Erej^ik)  373. 

—  Zimmermann,  Das  Archiv  der  Stadt  Hermannstadt  und  der 
sächsischen  Nation  2.  Aufl.  (Redlich)  383. 

Berichte: 

Kommission  für  neuere  Geschichte  Österreichs.    1903  ....  383 

VIII.  Versammlung  deutscher  Historiker  in  Salzburg.     1904        .      384,  544 

Monumenta  Germaniae  historica  1903—1904 716 

Historische  Kommission  bei   der   Kgl.  bayer.  Akademie   der  Wissen- 
schaften 1903 719 

Böhmer  Regesta  imperii,  Neubearbeitung 544 

Personalien 207 

Nekrologe: 

Engelbert  Mühlbacher  (Redlich) 201 

Felix  Zub  (F.  Marcs) 207 


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Dasltinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  vonCanterbnry 
und  die  Strasse  von  Rom  über  Siena  nach  Lnca. 

Von 
Julius  Jung. 


Seit  dem  Ausgang  der  gothischen  Herrschaft,  die  wieder  nur  eine 
Fortsetzung  des  weströmischen  Reiches  darstellt,  wie  es  sich  im  5.  Jahr- 
hundert herausgebildet  hatte,  fehlte  es  der  Geschichte  Italiens  an  jeder 
Einheitlichkeit.  Zu  den  alten  Hauptstädten  war  eine  neue,  Pavia,  ge- 
kommen ;  aber  auch  von  dieser  waren  Luca,  Spoleto  und  gar  Benevent 
zu  Zeiten  in  sehr  gelockerter  Abhängigkeit.  In  Bom  yerfolgte  man 
eine  Politik,  die  von  der  des  kaiserlichen  Hofes  in  Byzanz  wie  von 
der  des  Exarchen  in  Ravenna  sich  immer  mehr  unterschied«  Der  Süden 
der  Halbinsel  aber  gehorchte  den  maritimen  Einflüssen,  sei  es  von 
Byzanz,  sei  es  von  Afrika  her. 

So  gliedert  sich  die  Geschichte  Italiens  nach  den  Landschaften. 
In  denjenigen,  wo  die  Langobarden  die  Oberhand  hatten,  kam  das 
agrarische  Element  neben  den  Städten  empor;  es  gelangen  auch  die 
Seitentäler,  die  auf  den  Karten  der  römischen  Kaiserzeit  völlig  un- 
beacbtet  sind,  zur  Geltung :  Val  d'  Evola  und  Val  d'  Era  treten  hervor 
neben  Luca,  Pisa,  Volterra.  Auch  die  Verkehrswege  unterliegen  mannig- 
fachen Wandlungen,  die  wieder  bedingt  sind  von  den  politischen  Ver- 
hältnissen und  der  Gestaltung  der  einzelnen  Herrschaftsgebiete. 

Indem  wir  von  diesem  Gesichtspunkte  aus  unsere  historisch-topo- 
graphischen Studien  fortsetzen,  lenken  wir  den  Blick  auf  die  Land- 
schaft Tuscien,  aus  der  eine  der  staatlichen  Individualitäten,  in  welche 
die  Apenninenhalbinsel  später  zerfiel,  herausgewachsen  ist. 

^ittheiluiiffeii  XXV.  1 


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2  Julius  Jung. 

1.  Über  Luca   als   Hauptstadt   von   Tuscien. 

Für  die  politische  Entwicklung  Italiens  ist  es  cliarakteristiscli, 
dass  neben  der  Gliederung  nach  Landschaften  die  nach  Stadtgebieten 
sich  geltend  macht.  Immer  wiederholt  sich  derselbe  Vorgang:  die 
einzelnen  Kommunen  suchen  auf  Kosten  der  Nachbarn  sich  zu  ver- 
grössem  und  diese  womöglich  zu  verschlingen.  So  hatte  das  alte  Bom 
in  Latium  um  sich  gegriffen  und  zunächst  Alba  Longa  zerstört,  dann 
schon  ausserhalb  des  eigenen  Stammverbandes  auf  Kosten  von  Veji 
sein  Gebiet  um  das  Doppelte  vergrössert,  so  dass  es  von  da  an,  allen 
anderen  Kommunen  überlegen  war  und  die  Herrschaft  über  sie  ge- 
wann. Erst  als  Alle  ^  Römer*  geworden  waren,  kam  die  landschaftliche 
Gliederung  Italiens  wieder  zur  Geltung;  ak  Rom  nicht  mehr  Haupt- 
stadt war,  traten  die  seit  der  Eroberung  Italiens  unterdrückten  Posi- 
tionen wieder  in  ihr  Recht  ein.  So  verlor  Bolsena,  das  Volsinii  der 
Römer,  seinen  Vorrang  an  die  ,ürbs  vetus*  (Orvieto),  wo  das  Volsinii 
der  Etrusker  gelegen  war,  und  solcher  Fälle  liessen  sich  viele  an- 
führen. Wer  die  vorrömische  Topographie  Italiens  studiren  will,  darf 
ohne  weiteres  sein  Studium  auf  das  5.  und  6.  nachchristliche  Jahr- 
hundert ausdehnen  und  dies  bis  ins  12.  oder  13.  Jahrhundert  fort- 
setzen; denn  die  eine  Periode  beleuchtet  die  andere.  So  hat  z.  B. 
Bardi  schon  in  vorrömischer  Zeit  eine  Rolle  gespielt i),  tritt  unter  der 
römischen  Herrschaft  zurück,  ist  darauf  im  Mittelalter  bis  zum  völ- 
ligen Siege  des  kommunalen  Systems  ein  vielgenannter  Ort,  um  dann 
wieder  hinter  den  Namen  Placeutia  und  Parma  zu  verschwinden. 

Aber  auch  sonst  erfuhr  die  Stellung  der  Städte  zu  einander  manche 
Änderung.  Pavia  gewann  den  Vorrang  vor  Mailand,  was  zu  jahr- 
hundertelangen Rivalitäten  den  Anstoss  gab.  Luca  überflügelte  Florenz 
und  griff  auf  Kosten  der  Nachbarstädte  Pisa,  Luna,  Pistoja  um  sich. 
Erst  als  die  maritime  Bedeutung  von  Pisa  im  Kampfe  gegen  die  „Sara- 
cenen''    sich  geltend   machte   und   Luna  ganz  verkam,   hatte  Tuscien 


*)  Vgl.  B.  Pallastrelli,  La  cittä.  d'  Umbria  nelP  Apennino  piacentino.  Pia- 
cenza  1864.  Hiezu  £.  Desjardins  in  der  Reyue  arch^ologique  n.  8.  XI  (1865) 
p.  129  ff.  und  in  der  Geographie  de  la  Gaule,  Bd.  IE  (1878)  p.  117  ff.,  H.  und 
R.  Kiepert  in  den  Formae  orbia  antiqui  (Oberitalien;  e.  Text  dazu),  wo  die  bei 
Plinius  n.  h.  III  116  genannten  ürbanates  (ümbranates)  hieher  versetzt  werden. 
(Nissen's  Italische  Landeskunde  nimmt  davon  nicht  Notiz,  hat  aber  I  219  A.  3 
die  Identifikation  von  Alpis  Bardonis  mit  Bardi !)  Es  handelt  sich  um  umbrische 
(oder  ligurische?)  Baureste  »cyklopischer«  Art,  gelegen  »sur  la  rive  droite  du 
Ceno,  audessous  de  son  confluent  avec  le  Noveglia,  au  pied  du  Monte  Barigazzo 
et  sur  la  pente  du  Pizzo  d'  Occa,  entre  Pareto  et  Cucarello,  dans  le  districte  de 
Bardi«  (Desjardins),  etwa  20  km  von  den  Ruinen  von  Veleia. 


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Daa  Itinerar  des  ErzbiBchofs  Sigeric  Ton  Canterbury  etc.  ^ 

auch  eine  Hauptstadt  zur  See,  unter  deren  Flagge  nunmehr  alle  ^Tus- 
caner*  die  Ereuzzugsperiode  mitmachten  >).  Der  Vorrang  von  Pisa 
an  der  ganzen  tuscischen  Maritima  kam  bald  auch  in  der  geänderten 
kirchlichen  Organisation,  wenn  schon  anfangs  nicht  ohne  Wider- 
spruch^), zum  Ausdruck.  Man  fügte  sich  um  die  Vorteile,  die  Pisas 
Prinzipat  zur  See  bot,  mitzugeniessen,  wie  im  Altertum  die  Italiker 
unter  römischer  Vorherrschaft  am  Orienthandel  sich  beteiligten. 

Aber  zu  Lande  gewann  in  Folge  des  allgemeinen  Ganges  der 
Dinge  im  13.  Jahrhundert  Florenz  das  Übergewicht,  das  es  von  da  an 
immer  weiter  greifend  in  der  ganzen  Landschaft  zur  Geltung  brachte. 
So  erstand  ein  Staat  Toscana,  dessen  Hauptstadt  eben  Florenz  war. 
Da  wir  wissen,  dass  die  praesides  Ton  Tuscien  im  5.  Jahrhundert  n. 
Chr.  ihre  Sesidenz  in  Florentia  gehabt  hatten,  so  war  die  Entwicklung 
wieder  zu  ihrem  Ausgange  zurückgekehrt,  allerdings  unter  sonst  ver- 
änderten Umständen. 

Doch  davon  soll  hier  nicht  weiter  die  Bede  sein,  zumal  das  Werk 
Robert  Davidsohn's  in  Aller  Händen  ist.  Hingegen  von  der  Stadt,  die 
Florenz  seit,  der  Langobardenzeit  im  Vorrange  durch  ein  halbes  Jahr- 
tausend abgelöst  hatte,  von  Luca,  ist  einiges  zu  bemerken,  was  den 
Neuern  nicht  mehr  geläufig  zu  sein  scheint,  obwohl  bei  Targioni  Toz- 
zetti,  in  den  Memorie  di  Luca  und  in  Bepetti's  Dizionario  das  Ma- 
terial  bereit  liegt. 

In  der  Zeit  da  Luca  die  Hauptstadt  von  Tuscien  und  die  Resi- 
denz von  Herzogen  oder  Markgrafen  war,  also  seit  Beginn  der  lango- 
bardischen,  dann  unter  der  fränkischen  und  der  darauffolgenden  Eönigs- 
herrschaft,  macht  sich  der  Einfluss  dieser  Vorrangstellung  in  der  ganzen 
Landschaft  geltend«),  bis  hinunter  nach  Suana,  Rusellae  und  Popu- 
lonia,  namentlich  auch  auf  kirchlichem  Gebiet*).  Aus  den  zahlreich 
erhaltenen  Urkunden  ersehen  wir,  dass  der  Bischof  in  diesen  südlichen 


«)  Vgl.  Davidsohn,  Forschungen  zur  Geach.  von  Florenz  II  (Einleitung). 

>)  Im  Bibtum  Populonia  konnte  die  Metropolitangewalt,  die  P.  Innocenz  II. 
dem  Bischof,  nunmehr  Erzbischof  von  Pisa  zuerkannt  hatte,  nicht  sofort  zur 
Geltung  gebracht  werden.  Vgl.  neuerdings  Kehr,  Göttinger  Nachrichten  1903 
S.  161. 

')  Von  der  Bedeutung  Luca*8  im  9.  und  10.  Jahrhundert  gibt  Liudprand 
von  Cremona  eine  anschauliche  Vorstellung,  so  von  der  Hofhaltung  Adalberts 
den  »praepotens  Tusciae  marchio«  vgl.  Antap.  I  39,  III,  7;  II  36flf.:  »hie  rex 
potius  quam  marchio  poterat  appellari«.  Vgl.  auch  Ficker  über  das  Gerichts- 
wesen in  Luca  zu  dieser  Zeit,  Forsch,  zur  ital.  Reichs-  und  Rechtsgesch.  III 
S.  195  ff.    Dem  entsprechend  erhielt  sich  auch  die  Vorrangstellung  des  Bischofs. 

^)  Vgl.  darüber  die  Ausführungen  von  D.  Bertini  in  den  Memorie  di  Luca, 
Bd,  IV  p.  19  f. 

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4  Julius  Jung. 

iSebieten  geistliche  Yerrichtangen  vornimmt^),  dass  er  überdies  da- 
selbst reich  begütert  ist  ^)y  schon  im  8.  Jahrhundert,  seitdem  eben  die 
EonsolidiraDg  der  katholisch-kirchlichen  Organisation  im  Langobarden- 
•  reiche  sich  vollzog.  Nicht  miuder  griflF  der  Bischof  von  Luca  in  der 
näheren  Nachbarschaft  um  sich.-  welche  in  der  vorlangobardischen  Zeit 
zu  den  Stadtgebieten  von  Pisa  und  Yolterra  und  demgemäss  auch  zu 
diesen  Bistümern  gehört  hatte;  woraus  eben  hervorgeht,  dass  die  alte 
Organisation  in  der  Übergangszeit  gründlich  erschüttert  worden  war, 
was  die  Bischöfe  von  Luca  äich  zu  Nutzen  machten  (wie  andererseits 
die  von  Siena  gegenüber  Arretium). 

In  Folge  dessen  stand  seit  dieser  Zeit  die  am  westlichen  Aus- 
gang des  Yal  d'  Elsa  ,in  vico  Wallari*  gelegene  Pfarre  zum  hl.  Gene- 
«ius  (der  nach  und  nach  zahlreiche  andere  Seelsorgästätten  untergeben 
wurden)  unter  dem  Bischof  von  Luca,  den  wir  schon  im  8.  Jahrhun- 
deit  bei  der  Ordination  der  Priester  daselbst  beteiligt  finden  ^).  Auch 
die  in  dieser  Pfarre  gelegene  Kirche  von  S.  Miniato  ,in  loco  Quarto*, 
die  mit  Erlaubnis  des  Bischofs  von  Luca  um  jene  Zeit  gegründet  wurde^), 
wird  späterhin  immer  als  zur  Diöcese  Luca  gehörig  bezeichnet^).  Der 

>)  Im  Jahre  750  wurde  ein  Priester  Tanuald  vom  Bischof  Walprand  von 
Luca  zum  Rektor  der  Kirche  des  hl.  Regulus  von  Populonia  eingesetzt ;  es  heisst 
"urkundlich :  actum  in  Waldo  territurio  Lucense ;  ecclesia  beati  Sancti  Reguli  in 
Waldo  Lucensem:  actum  in  ipsa  ecclesia  Sancti  Reguli  in  Waldo  territorio  Lu- 
cense. Dieser  »Waldo«  oder  »Gualdo«,  wo  die  sehr  alte  Kirche  des  hl.  Regulus 
(in  den  Maremmen  von  Populonia)  lag,  wird  in  den  Urkunden  zur  Grafschaft 
Volterra  oder  Populonia  gerechnet,  gehörte  aber  zu  Luca. 

>)  8o  hatte  das  Bistum  von  Luca  Besitzungen  bei  Grosseto,  das  803  zum 
erstenmal  genannt  wird,  als  Bischof  Jakob  von  Luca  dem  üildebrand,  Sohn  des 
Hildebrand  (Ahne  der  üdebrandeschi),  die  Kirche  von  S.  Giorgio  in  Grosseto 
verlieh.  Im  Jahre  809  Akt  der  Emphjteuse  von  GQtern  im  Bezirk  von  Suana, 
die  an  den  Bruder  des  Hildebrand  überlassen  werden  vom  selben  Bischof.  I)ieser 
Bruder  war  822  als  missus  des  Kaisers  in  Luca.  Vgl.  Repetti  s.  v.  Grosseto. 
Im  Jahre  862  tauscht  der  Bischof  von  Luca  mit  dem  Grafen  Hilde brand  neben 
anderen  Gütern  einen  Hof  in  Qampiana  (südwärts  von  S.  Miniato,  vgl.  Repetti 
s.  V.  Campriano  o  Campiano)  ein  gegen  einen  Hof  in  loco  ubi  dicitur  Mucciano, 
finibus  Suanense  etc.  Anderes  in  Lusciano  (gleichfalls  im  Suanesischen),  dann 
in  Iscli  (Ischia)  finibus  Rosellense. 

•)  Das  Material  darüber  in  den  Memorie  di  Luca  IV  p.  12  f.  Im  Jahre  76^ 
setzte  der  Bischof  Peredeo  von  Luca  den  Priester  Ratperto  als  Rektor  ein.  Im 
Jahre  931  ordinii-te  Bischof  Peter  von  Luca  als  Priester  einen  gewissen  Rodiland 
»in  ecclesia  S.  Genesii  et  S.  Joannis  Baptistae  in  vico  Wallari  prope  flumen 
Elsae*. 

*)  Vgl.  die  Urkunde  von  782,  Megiorie  di  Luca  IV  p.  11  f.,  wo  die  Grün- 
dungsgeschichte  erzählt  wird. 

*)  Übrigens  auch  zur  Grafsqhaft  von  Luca  (vgl.  Davidsohn,  Gesch.  I  529), 
bis  es  sich  im  12.  Jahrhundert  emanzipirte.  —   Die  Kirchen,   welche  zur  Plebes 


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Das  Itinerar  des  Erzbischoüi  Sigerio  von  Canterbury-  etc.  5 

Propst  ?on  S.  Genesio  aber  erscheint  als  ein  kirchlicher  Würdenträger 
Ton  Bedentnng,  ohne  dessen  Zustimmung  keine  neue  Pfarrei,  keini 
hospitale,  kein  Oratorium  in  dieser  Gegend  errichtet  werden  durfte  ^). 

Südwärts  Yon  S.  Genesio  und  S.  Miniato  im  Tal  der  Evola  lag 
der  zur  Diözese  Luca  zahlende  Pfarrsprengel  von  Quaratana  oder  Qua«, 
ratiana  (jetzt  Corazzana  oder  Corazzano)  ').  Dazu  gehörten  12  Kirchen, 
die  in  dem  genannten  Tale  und  seinen  Umgebungen  (teilweise  schon 
an  der  Abdachung  zum  Tal  der  Elsa)  gelegen  waren  *). 

Westwärts  der  Pfarre  von  S.  Genesio  schloss  sich  die  von  Fabrica 
an,  gleichfalls  zur  Diözese  Luca  gehörig  ^).  Diese  erstreckte  sich  hier 
von  der  Elsa  bis  zur  (unteren)  Era  ^),  so  dass  z.  B.  am  dazwischen 
liegenden  Torrente  Boglio  die  Orte  als  ,in  territorio  Lucensi  et  Yul- 
terrensi**  gelegen  bezeichnet  wurden  0). 

8.  Genesii  de  S.  Miniato  gehörten,  verzeichnet  der  aus  dem  Jahre  1260  stammende 
Diözesankatalog  von  Luca.  Memorie  di  Luca  vol.  lY  appendice  n.  XXYII.  Der 
Pfarrsprengel  erstreckte  sich  weiter  nach  Osten  (Calenzano  an  der  Abdachung 
zur  Elsa,  Brusciano  oder  Brusciana  im  Tal  der  Elsa  selbst)  und  Nordosten 
(Mardgnano)  als  nach  Westen  (Cigoli)  oder  Süden  (Marthana,  d.  i.  wohl  Marzana ; 
femer  Capiana,  auch  Capriano,  Campriano  oder  Campriano  genant,  an  der  Ab- 
dachung zwischen  Elsa  und  Evola.  Vgl.  Rex>etti  s.  y.  Campriano).  —  Also 
beherrschte  die  Position  von  S.  Genesio  vor  allem  den  Ausgang  des  Elsatales, 
aber  auch  den  Zugang  zum  Arno. 

<)  Was  Papst  Gölestin  III.  im  Jahre  1195  dem  Propst  von  S.  Genesio  ver- 
briefte.    (JafiPig  10524  a).    Damals  waren  von  diesem  35  Kirchen  abhängig. 

2)  Vgl.  Repetti  s.  v.  Corazzana  (giä  Quaratiana).  Die  älteste  Erwähnung 
von  Quaratiana  findet  sich  im  Jahre  793.  Memorie  di  Luca  IV  app.  doc.  CXU. 
Es  wird  ein  Haus  daselbst,  das  ein  gewisser  Dulciolus  bewohnte,  von  diesem 
als  Eigentum  der  Kathedrale  von  Luca  anerkannt,  in  presentia  Mottari  gastaldii 
de  loco  Quaratiana. 

')  Memorie  di  Luca  1.  c.  Im  Diözesankatalog  von  Luca  aus  dem  Jahre 
1260  werden  als  zur  plebes  de  Quaratana  gehörig  genannt  die  Kirchen  von  CoUe 
Garli  (ColJegalli),  Monte  Odori  (Montederi),  Cusignano,  Valconeghisi  (Balconevisi), 
Scopeto,  CoUe,  Corliano,  Moriolo,  Casale,  Caselle  u.  a.  Der  Name  der  Pfarre 
lebt  in  dem  Orte  S.  Giovanni  in  Corrazano  fort.  Das  südwärts  anstossende  Bar- 
bialla  gehörte  schon  zur  Diözese  von  Volterra. 

*)  Der  Diözesankatalog  von  1260  verzeichnet  als  zur  Plebes  de  Fabrica  ge- 
hörig die  Kirchen  von  Montebicchieri,  S.  Romano,  Montalto,  Stibbio,  Mugnano 
u.  8.  w.    Vgl.  Annales  Pisani  ad  a.  1165. 

*)  Memorie  di  Luca  IV  p.  18  bestimmt  die  Grenzen  dieses  Gebietes:  de- 
terminato  a  Settentrione  dair  Arno  ed  a  Levante  e  Ponente  dai  due  piccoli  fiumi 
r  Elsa  e  r  Era. 

•)  Vgl.  Repetti  s.  v.  Peccioli  (in  Val  d'  Era)  in  Bezug  auf  Catignano  am 
Roglio  (»prope  fluvio  Roggio«,  zum  Unterschied  von  Catignano  di  Gambassi), 
wo  Karl  d.  Gr.  dem  P.  Hadrian  eine  Schenkung  machte.  »Infatti  Catignano  con 
la  aua  chiesa  di  8.  Jacopo  esisteva  sul  torr.  Roglio,  presse  al  confine  della  giu- 
risdizione  volterrana  con  quell a  vescovile  lucchese,   alla  cui  diocesi  apparteneva 


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g  Julius  Jung. 

Diese  Gegend  gehörte  aber,  wenn  wir  recht  wissen,  im  Altertum  zum 
Gebiete  von  Volaterrae  ^).  Ebenso  wohl  auch  im  Grossen  und  Ganzen 
das  Tal  der  Era,  dessen  unterster  Teil  (mit  Pontedera)  allerdings  in 
die  Interessensphäre  von  Pisa  fiel,  da  die  von  Faesulae  über  Portum 
(d.  i.  Empoli)  und  Balbatum  oder  Valvata  (bei  Gascina?)  nach  Pisa  füh- 
rende Strasse')  diese  Teile  berührte.  Jedenfalls  erscheint  das  Gebiet 
von  Volaterrae  im  Mittelalter  etwas  weiter  zurückgeschoben  s). 

Im  8.  Jahrhundert  n.  Chr.  sehen  wir  auch  in  Capannoli  (zwischen 
den  Flüsschen  Era  und  Gascina)  den  Bischof  von  Luca  Verfügungen 
treffen,  so  als  der  Priester  Romuald,  der  im  Jahre  725  aus  der  Lom- 
bardei nach  Luc^  gekommen  war,  in  Capannoli  nahe  der  Kirche  zu 
den  hl.  Petrus,  Martinus  und  Quiricus  ein  kleines  Kloster  bezog,  auch 
ein  spedale  erbaute  —  alles  mit  Genehmigung  des  Bischofs  von  Luca, 
wobei  diese  Gegend  ausdrücklich  „finibus  Lucensis*  zugerechnet  ist*). 
Das  blieb  auch  in  den  nächstfolgenden  Jahrhunderten  so,  denn  z.  B. 
im  Jahre  1099  wird  Capaunoli  noch  immer  als  ^infra  com(itatum) 
Lucens(em)**  gelegen  bezeichnet*). 


il  territorio  limitrofo  dellft  comune  di  Palaja,  meno  Montefoscoli  e  Tojano,  paesi 
dipendenti  sino  d*allora  dal  vescovo  di  Volterra«. 

0  Vgl.  Bormann  in  Corp.  XI  p.  306,  324,  325.  Ferner  n.  1745  (aus  S.  Mi- 
niato,  mit  der  Tribus  von  Volaterrae,  der  Sabatina),  n.  1753,  1769,  1777  a.  Nissen, 
Ital.  Landesk.  II  302  l&sst  das  Gebiet  von  Volaterrae  »noch  in  römischer  Zeit  an 
und  über  den  Arno  reichen  <,  was  aber  weiter  nicht  belegt  werden  kann. 

•)  Vgl  die  tab.  Peutinger.  und  Geogr.  Ravenn.  IV,  36.  —  Die  aus  Capan- 
noli (im  unteren  Tal  der  Era)  stammende  Inschrift  n.  1785  stellt  Bormann  zu 
Volaterrae. 

')  Man  vgl.  den  Umfang  des  dem  Bischof  von  Volterra,  damals  Grafen 
und  Reichsfürsten,  und  seiner  Kirche  am  £nde  des  12.  Jahrhunderts  in  diesen 
Gegenden  zuerkannten  Gebietes,  bei  Scheffer-Boichorst,  Zur  Gesch.  des  12.  und 
13.  Jahrhunderts  S.  222:  Ulignanum,  Pulicianum,  Gambassium  (nordostlich  von 
Volterra),  Collem  Musuli,  Montemagutulum,  medietatera  Stagie,  tertiam  partem 
Barbialle  et  tertiam  partem  Scopeti,  medietatem  Leguli,  medietatem  Vignalis, 
medietatem  Castelfalfi,  tres  partes  Ripepoiuli,  medietatem  de  Montetignoso,  castrum 
Olanni  (d.  i.  Chianni  in  Val  d*Era),  castrum  de  Pecciole  (Peccioli),  Laiaticum 
(Lajatico  in  Val  d'  Era)  mit  Zubehör  und  Juiisdiktion  etc. 

*)  Memorie  di  Luca  IV  p.  18  f.  ,  Hie  Tuscia,  finibus  Lucensis,  nos  in  Capan- 
nule  conlocassimus*. 

^)  Placitum  der  Gräfin  Mathilde,  zu  Gunsten  der  Kirche  von  Luca  auf  Bitten 
des  Bischofs  Rangorius  wegen  des  Anrechtes  auf  den  dritten  Teil  des  Castells 
von  Capannoli.  Overmann  Reg.  54.  Memorie  di  Luca  1.  c.  Hier  wird  auch 
darauf  hingewiesen,  dass  die  Bischöfe  von  Luca  im  9.  und  10.  Jahrhundert 
wiederholt  Zuwendungen  von  Gütern  in  Capannoli  und  benachbarten  Orten  in 
Val  d'  Era  machten,  ein  Beweis,  dass  sie  dort  von  früherher  Besitzungen  und 
Rechte  innehatten. 


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Dae  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  Ton  Canterbury  etc.  7 

Wie  die  Bischöfe  von  Lnca  fassten  auch  die  Klöster  ihres  Ge- 
bietes an  der  Era  und  an  der  Evola  festen  Foss,  so  das  bekannte 
S.  Salvatore  in  Sesto,  dessen  Besitzungen  sich  übrigens  auch  durch  die 
ganze  Diözese  von  Yolterra  erstreckten,  im  Osten  bis  an  die  floren- 
tinische  Grenze  hin,  im  Westen  bis  ans  Meer^).  Dasselbe  gilt  von 
S.  Frediano  in  Lnca^)  u.  a.  Andererseits  hatten  Klöster  der  süd- 
lichen Teile  von  Tuscien  auch  Besitzungen  in  und  bei  Luca^),  eben- 
so z.  B.  das  Domkapitel  von  Volterra*). 

So  lange  Luca  die  Hauptstadt  war,  hatten  vielfach  mit  den  geist- 
lichen Machthabern  rivalisirend  auch  die  weltlichen  Grossen  der  ganzen 
Landschaft  zu  derselben  enge  Beziehungen,  namentlich  auch  diejenigen, 
die  in  den  südlichen  Teilen,  in  den  Comitaten  von  Yolterra,  Clusium, 
Suana,  Busellae,  Populonia  u.  s.  w.  eine  Bolle  spielten^).  Dazu  ge- 
hörten die  Ildebrandeschi,  deren  Haupt  Graf  Hildebrand  in  der  zweiten 


1)  Vgl.  die  Urk.  Heinrichs  IE.  von  1020  April  25.  £r  bestätigt:  cortem 
de  Cerretulo  (bei  S.  Gervasio  di  Val  d*  Era,  Gem.  Palaja),  cortem  de  Valli  (?), 
ecclesiam  s.  Martini  in  loco  Ferignano  (bei  Palaja),  cortem  de  Fileini  (Figline, 
Gem.  Montajone),  cortem  sancti  Angeli  de  Qnarazana  (Corazzana  in  Val  d' Evola), 
cortem  que  dicitnr  Lunisana  prope  Fratillione  (bei  Montopoli  in  Val  d'  Arno) 
etc.  in  Cosignano  (bei  S.  Miniato)  u.  s.  w.  Im  Eomitat  von  Volterra  war  das 
Kloster  begütert:  in  Bibiano  und  Lano  (bei  Colle  in  Val  d*  Elsa),  Vignale  (bei 
Montajone),  bei  Meletnlo  (Meleto  nahe  Montajone),  in  Ortiatico  (Gem.  Lajatico 
in  Val  d'  Era)  etc.  An  der  volaterraniscben  Meeresküste :  eine  corticella  ad 
fontanam  prope  Cecina,  mansam  unum  in  loco  Affine  (vgl.  Nissen,  Landesk.  I 
71,  II  300)«  cortem  sancti  Comicii  de  casale  lostuli,  corticellam  in  loco  Biboni 
(am  Meer,  südwärts  der  Mündnng  der  Cecina).  Landeinwärts:  in  Serezano  (bei 
Pomarance)  mansos  duos ;  in  loco  Fungnano  et  Fullano  terras  Silvas  prata  (nach 
dem  Index  der  Monumentenaasgabe  beide  bei  S.  Gimignano),  Agnano  (»nord- 
westlich von  Montecatini  di  Val  di  Cecina*).  Dann  werden  im  Allgemeinen 
noch  aufgeführt  Besitzungen  in  (comitatu)  Populoniense  vel  in  Rosolense  (auch 
drei  Höfe  auf  der  Insel  Corsica). 

*)  Papst  Alexander  11.  im  Jahre  1068  Okt.  30  nimmt  ecclesiae  S.  Frediani 
Lucensis  possessiones    maritim as  in  seinen  Schutz.     Memorie  e  doc.  IV  ^  144. 

<)  So  das  Kloster  zu  S.  Peter  »in  loco  qui  vocatur  casale  Palatiolum,  quod 
sitnm  est  super  Montem  viridem*  (im  südlichen  Teile  der  Diözese  Volterra),  ge- 
gründet  754.  VgL  die  Bestätigungsurkunde  Heinrichs  II.  vom  J.  1014.  Diplo- 
mata  Henr.  n.  285:  cum  Omnibus  pertinenciis  et  adiacentiis  suis  tam  infra  civi- 
tatem  Lucensem  vel  Pisensem  quam  foris. 

*)  VgL  Diplom.  Henrici  II.,  n.  292  (a.  1014) :  casa  cum  terra  que  posita  est 
a  porta  civitatis  Lucensis  iuxta  ecclesia  sancti  Gervasii  .  .  .  Man  erinnert  sich, 
dass  ähnlich  die  bayerischen  Bischöfe  in  Regensburg  ihr  Absteigquartier  besassen. 

»)  VgL  Mühlbacher  Reg.«  1193:  Königsboten  haben  im  Jahre  853  den 
Aufkrag  das,  was  dem  Bistom  Luca  in  Tuscien  und  der  Romagna  entrissen  worden, 
festzustellen. 


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§  JulinsJung 

Hälfte  des  9.  Jahrhunderts  am  Hofe  des  Markgrafen  Adalbert  zu  Luca 
als  „praepotent*  bezeichnet  wird  ^). 

Wie  Graf  Hildebrand  als  in  der  Gegend  von  S.  Genesio  (S.  Mi- 
niato)  begütert  erscheint^),  so  später  die  üdebrandeschi  in  den  an 
Val  d'Evola  anstossenden  Teilen  von  Val  d'Era»).  Im  Jahre  1005 
erzwang  der  diesem  Geschlecht  angehörige  Graf  Hildebrand  vom  Abt 
des  Klosters  S.  Antimo  Abtretungen  auch  in  Yal  di  Nievolc^),  nahe 
bei  Luca. 

Die  gleiche  Politik  verfolgte  das  Grafengeschlecht  der  Gerardeschi, 
die  darüber  mit  den  Bischöfen  von  Luca  in  Konflikt  gerieten^).  Sie 
haben  in  Val  d'Evola  und  in  der  Gegend  von  S.  Miniato  noch  im 
12.  Jahrhundert  allerlei  Hoheitsrechte  ausgeübt  ^).  Eine  ähnliche  Stel- 
lung hatten  die  Grafen  aus  dem  Geschlecht  der  Cadolinger  inne,  die 
bei  Pucecchio,  in  Val  d'Evola  u.  s.  w.  reich  begütert  waren 7).  Die 
Otbertiner  brachten  in  den  Grafschaften  Pisa,  Luca,  Arezzo  ein  Ge- 
biet zusammen,  das  geradezu  als  „terra  Otbertenga'  bezeichnet  wird^). 
Die  Markgrafen  aus  dem  Hause  Canossa,   die  ihren  Schwerpunkt  in 


1)  Über  den  praepotens  comes  Ildeprandus,  der  neben  dem  Markgrafen 
Adalbert  von  Liudprand  in  der  Antapod.  I  39  genannt  wird,  vgl.  Repetti  s.  v. 
Campriano  und  Dümmler,  Berengar  S.  24,  34. 

«)  S.  oben  S.  4  A.  2. 

8)  Repetti  8.  v.  Agliano,  Alliano  ora  Jano  in  Val  d'  Era :  qnella  chiesa  di 
S.  Andrea  in  Alliano  ginspadronato  de*  conti  Aldobrandeschi  di  Sovana,  che  nel 
1004  la  C.  Gisla  vedova  di  conte  Rodolfo  e  il  conte  Ildebrando  äno  figlio  rinun- 
ziaroDO  al  vescovo  di  Volterra,  in  occasione  di  una  permuta  di  predj.  (Ved. 
Abazia  di  Spugna). 

*)  Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  I  126:  »wahrscheinlich  um  auch  im 
Lucchesischen  festen  Fuss  zu  fassen <. 

*)  Vgl.  Repetti  s.  v.  Peccioli,  Corazzana,  Barbialla.  Im  Jahre  1051  stand 
ein  Zweig  der  Gerardeschi  gegen  den  Bischof  von  Luca,  zu  dem  der  andere 
Zweig  hielt.  DavQber  erfolgte  eine  Konvention  »nel  castello  di  Rustica  presse 
Castelvecchio  di  Capannoli«  u.  z.  »rispetto  alla  difesa  del  territorio  da  Porcari 
sino  alla  Bruna  nel  contado  di  Roselle*.  Vgl.  Davidsohn,  Gesch.  I  405.  In  diesen 
Zusammenhang  gehören  auch  die  Kämpfe  zwischen  Luca  und  Pisa  beim  castellum 
Bulgari  der  Grafen  deila  Gherardesca  (in  den  Maremraen),  an  denen  im  J.  1128 
der  Markgraf  Konrad  teilnahm.  Vgl.  Scheffer-Boichorst,  Zur  Geschichte  8.  69  n.  14. 

0)  Gemeinsam  mit  S.  Miniato  in  Castell  Vetrignanum  (später  Montebicchieri), 
vgL  Davidsohn,  Forsch.  I  109. 

')  Vgl.  Davidsohn,  Forsch.  I  83  ff.,  wo  auch  ihre  Beziehungen  zu  Luca 
erklärt  sind. 

8)  Vgl.  Papst,  Jahrb.  Heinrichs  IL,  Bd.  2,  S.  377.  Bresslau,  Konrad  IL, 
Bd.  1,  S.  430. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  9 

den  BesitzuDgen  nordwärts   des  Apennin   hatten,   führten   gleichwohl 
ihren  Ursprung  auf  Luca  zurück  1). 

Bei  alledem  vergass  Luca  in  dieser  Zeit  nicht,  aubh  seine  mate- 
riellen Interessen  wahrzunehmen.  Worauf  es  noch  im  11.  Jahrhundert 
den  grossten  Wert  legte  und  was  es  sich  von  Heinrich  IV.  im  J.  1081 
ausdrücklich  verbriefen  liess^),  das  hat  Luca  damals  gewonnen:  die 
Herrschaft  über  die  Strasse,  die  von  Pavia  über  den  Mons  Bardouis 
nach  Luca  und  von  hier  über  S.  Genesio,  Oorazzano,  S.  Gimignano 
nach  Siena,  dann  über  Aquapendente  nach  Rom  führte.  Die  Organi- 
sirnng  des  Verkehrs  auf  dieser  Strasse  erfolgte  zu  Anfang  des  8-  Jahr- 
hunderts durch  die  Anlegung  von  Hospizen  am  Mons  Bardonis,  in  Luca, 
später  bei  Fucecchio,  bei  Montajone  u.  s  w.  Auf  dieser  Strasse  wahrten 
sich,  wie  später  die  Bürger,  so  vorher  die  Würdenträger  von  Luca 
alle  Vorteile,  so  z.  B.  die  Bischöfe  mit  Bücksicht  auf  ihre  öfteren  Kom- 
reisen.  Im  Jahre  1100  liess  die  Gräfin  Mathilde  auf  Wunsch  des 
Bischofs  Baginar  (Rangerius)  von  Luca  durch  eidlich  erhärtete  Zeugen- 
aussagen feststellen,  dass  ein  gewisser  Benno  uud  dessen  Genossen  (die 
ihre  Obliegenheiten  gegen  ihren  Lehensherren,  den  Bischof,  auch  sonst 
vernachlässigten)  laut  Vertrag  mit  dem  verstorbenen  Bischof  Anselm 
von  Luca  verpflichtet  seien,  dem  Bischof  und  dessen  Nachfolger  mit 
30  Beitem  Unterkunft  und  Aufnahme  zu  gewähren,  wenn  er  zur  Sy- 
node nach  Rom  geht  oder  von  dort  zurückkommt  s).  —  Die  Mark- 
grafen übten  energisch  das  Geleitsrecht  auf  dieser  Strasse*),  längs 
deren  bedeutendes  Markgut  lag.     Sie  vermochten  eventuell  die  Strasse 


1)  Bresslau  a.  a.  0.  431.  Sie  stammten  nach  Donizo  »de  Sigefredo  principe 
praeclaro  Lucensi  de  comitatu«. 

«)  Ficker  IV  n.  81:  Perdonamus  etiam  Ulis,  ut  nemo  deinceps  aliquod 
fodmm  ab  Ulis  exigat,  et  curaturam  a  Papia  usque  Romam.  Vgl.  Meyer 
von  Enonau,  Jahrb.  Heinrichs  IV.,  Bd.  3,  S.  394.  Overmann,  Gräfin  Mathilde 
S.  149.    Mein  Aufsatz  über  Luna,  Mitth.  des  Inst'  XXII  S.  221. 

•)  Overmann,  Reg.  n.  60  (Rena  e  Camici  Mathilda  IV,  7).  Die  Urk.  ist 
ausgestellt  1100  April  10  apud  Sursianum  (d.  i.  Sorciano  in  Val  di  Merse  bei 
Radicondoli,  DiGzese  Volterra).  Vgl.  n.  59  (Rena  e  Camici  Math.  lY,  5):  Gräfin 
Mathilde  sitzt  in  Marturi  za  Gericht.  Auf  Klage  des  Bischofs  Rangerius  von 
Luca  werden  Benno  und  seine  Genossen  wegen  des  seit  20  Jahren  schuldigen 
Zinses  eines  Lehens  der  Kirche  von  Luca  verlustig  erklärt,  aber  auf  Bitten  der 
Gräfin  und  deren  Getreuen  vom  Bischof  aufs  neue  belehnt,  1100  April  3. 

*)  Overmann  n.  27»  wird  das  markgräfliche  Geleite  (nach  Rom)  erwähnt 
a.  1076;  vgl.  auch  27«  (Geleite  für  den  nach  Lombardien  reisenden  Papst 
Gregor  VII.). 


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10  Julius  Jung. 

ZU  sperren,  selbst  Herrschern  gegenüber,  die  nach  Rom  wollten  um 
die  Kaiserkrone  zu  holen  i). 

Über  den  Lauf  dieser  Strasse  von  Luca  nach  Rom  sind  wir  durch 
ein  aus  dem  10.  Jahrhundert  stammendes  Itinerar  unterrichtet,  das 
im  Folgenden  zum  Gegenstand   der  Erörterung   gemacht  werden   soll. 

Während  diese  Strasse,  wie  aus  dem  erwähnten  Itinerar  zu  er- 
sehen, am  Ende  des  IQ.  Jahrhunderts  von  Bom  her  aus  dem  Tal  der 
Elsa  in  der  Richtung  von  S.  Gimignano  über  Val  d'  Evola  nach  S.  Qe- 
nesio  (S.  Miniato)  einbog,  fand  im  Laufe  des  11.  Jahrhunderts  eine 
Ablenkung  statt  Markgraf  Hugo,  der  letzte  aus  dem  Geschlechte,  das 
seit  König  Hugo  in  Tuscien  geherrscht  hatte,  stiftete,  auf  sein  Seelen- 
heil bedacht,  in  Marturi,  wie  ein  Tal  und  ein  burgum  beim  heutigen 
Poggibonsi  hiessen,  eine  Abtei  ^zum  hl.  Michael*,  die  er  unter  Hint- 
ansetzung der  öffentlichen  Interessen  mit  Gütern  reich  ausstattete 
(998  n.  Chr.).  Man  kann,  sagt  Davidsohn^),  geradezu  von  einer  Ver- 
teilung der  zur  Mark  gehörigen,  iu  diesen  Gegenden  gelegenen  Güter 
an  die  von  Hugo  begQnstigten  Klöster  reden,  so  dass  der  Nachfolger 
Hugo^s,  der  Markgraf  Bonitaz,  diese  Schenkungen  nicht  respektirte. 
Erst  Heinrich  II.  als  Kaiser  machte  Ordnung;  aber  auch  der  von  ihm 
eingesetzte  Markgraf  Rainer  behielt  die  bei  weitem  grössere  Hälfte 
der  Klöstergüter  für  sich.  Schliesslich  ergaben  sich  in  dem  Orte 
Marturi  eine  Menge  von  Berechtigungen.  Er  wurde  zu  Comitat  und 
Diözese  von  Florenz  gerechnet,  verschiedene  Grafen  (die  Ildebrandeschi 
und  die  Guidi)  hatten  hier  Besitztümer,  auch  die  Markgrafen  aus  dem 
Hause  Canossa  hielten  Hoheitsrechte  fest,  sowohl  Bonifaz  wie  Beatrix 
und  Mathilde  sind  hier  oftmals  zu  Gerichte  gesessen^).  Im  J.  1022 
urkundete  Heinrich  H.,  im  J.  1046  Heinrich  HI.  in  Marturi,  während 
dessen  Kanzler  Heinrich  hier  in  einer  Streitigkeit  zwischen  dem  Grafen 


1)  Es  genügt  an  die  Schwierigkeiten  der  Kaiser  Arnolf  (896)  und  Konrad  II. 
(1027)  zu  erinnern.  Auch  die  Kaiserkrönung  Berengars  (915)  war  wesentlich  durch 
die  Gegnerschaft  des  Markgrafen  Adalbert  und  namentlich  der  Markgräfin  Hertha 
von  Tuscien  so  lange  hinausgeschoben  worden.     Vgl.  DQmmler,  Berengar  S.  39. 

«)  Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  I  116  ff.  vgl.  259.  Forschungen  I  177  f. 
Urkundlich  ist  Kloster  und  Abt  Bononius  schon  im  Jahre  970  erwähnt. 

•)  Vgl.  Overmann,  Gräfin  Mathilde  von  Tuscien  S.  36.  Ficker  III  126  n.  73 
(Davidsohn  Gesch.  von  Florenz  I  121),  ebenda  n.  74  (a.  1076),  Prozess  des  Klosters 
zu  8.  Michael  gegen  einen  Florentiner  vor  einem  missus  der  Markgräfin  Beatrix : 
Actum  i(n)tus  burgo,  qui  vocatur  Martuli,  prope  plebe  s.  Marie,  territurio  Flo- 
rentjno.  —  Im  Jahre  1107  schenkte  Gräfin  Mathilde  dem  Kloster  S.  Michael  zu 
Marture  eine  W^iese  und  einen  Wald,  am  Flusse  Ilsa  gelegen.  Overmann  n.  106. 
Rena  e  Camici  Math.  V,  60.  Die  plebs  Marturensis  gehörte  zum  Bistum  Florenz, 
wie  P.  Hadrian  IV.  im  Jahre  1156  bestätigte.    Davidsohn,  Forsch.  I  179. 


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Das  Itinerar  dea  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  U 

Hildebraiid  (aus  dem  Hause  der  ^Ildebrandeschi*)  und  dem  Kloster 
Yom  Berge  Amiata  eine  Entscheiduug  traf  i). 

So  entwickelte  sich  Marturi  zu  einem  Strassenknotenpunkt  zwi- 
schen den  Gebieten  von  Luca,  Faesulae-Florenz,  Volterra  und  Siena*). 
Da  Florenz  zu  dieser  Zeit  in  Folge  seiner  Parteistellung  auf  Seiten 
Mathildens  und  der  Päpste  gegen  die  kaiserlich  gesinnteu  Nachbar- 
stadte  vorging,  fasste  es  auch  im  Elsatal  festeren  Fuss,  so  dass  die 
Verkehrslinie  Florenz — Marturi — Siena  eine  grosse  Bedeutung  gewann*), 
als  eine  Konkurrenz  zu  der  Strasse,  die  von  Luca  nach  Born  führte^). 

Für  beide  Strassen  bildete  Marturi  einen  Stationspunkt^),  inso- 
feme  man  ja  auch  von  hier  aus  nach  S.  Gimignano  gelangte. 

Seit  so  das  Elsatal  (abgesehen  vom  obersten  Teile)  nach  Florenz 
gravitirte,  kamen  (neben  Poggibonsi,  das  unterhalb  von  Marturi  lag) 
die  Orte  Certaldo  (beziehungsweise  Semifonte)  und  Castelfiorentino,  das 
letztere  als  ein  Bollwerk  der  Florentiner,  empor,  von  wo  aus  Quer- 
wege westwärts  nach  den  Stationen  der  alten  Luca — £om-Strasse  oder 
auch  in  der  Eichtung  auf  Pisa  führten«). 

*)  JDavidsohn  Gesch.  v.  Florenz  l  184. 

*)  Über  die  Abgrenzung  der  letztgenannten  Gebiete  im  12.  Jahrhundert 
vgL  das  ZeugenverhÖT  vom  Jahre  1203  bei  Santini,  Doc.  di  Stör.  Ital.  X  p.  114  ff. 
HiezQ  Davidsohn,  Forsch.  I  102  f. 

•)  Die  direkte  Verbindung  mit  Volterra,  S.  Gimignano  wurde  dadurch 
hergestellt.  Vgl.  Davidsohn,  Gesch.  I  540.  Das  Bistum  Volterra  hatte  auch 
östlich  der  Elsa  Besitzungen,  so  Castell  Montecorboli  im  Tal  der  Pesa  (Davidsohn, 
F.  11  Reg.  92). 

^)  So  benützte  sie  vielleicht  schon  P.  Gregor  VII.  im  Jahre  1077  auf  der 
Rückkehr  über  Florenz  nach  Rom.  Vgl.  die  Routen  Wolfgers  von  Ellenbrechts- 
kirchen p.  26,  28,  39,  40  ed.  Zingerle. 

*)  Vgl.  öhlmann,  Alpenp&sse  II  (Jahrb.  fttr  Schweizerische  Gesch.  IV,  1879) 
S.  300  f.  Das  Itinerar  des  Islaenders  nennt  »Martinusborg«  (gegen  dessen  Er- 
klärung als  der  Martinsvomtadt  von  Siena,  durch  Werlauff,  sich  öhlmann 
wendet),  das  Itinerar  des  Königs  Philipp  August  »la  Marche  castellum*,  Wolfger 
»Martirburch«,  Albert  von  Stade  »Marcelburg*,  Mathaeus  Paris  »La  Martre*. 

^)  Für  die  Kenntnis  dieser  Querwege  ist  wichtig  das  Diario  di  Ser  Gio?anni 
di  Lemmo  da  Comugnori.  Doc.  di  Stör.  Ital.  VI  p.  179:  Marsch  einer  Heeres- 
abtheilung  Kaiser  Heinrichs  VII.  im  Jahre  1312,  von  Florenz  über  Sancasciano 
nach  Castelfiorentino ;  et  dictus  comes  de  Fiandola  cum  gente  sua  transivit  flumen 
Else  et  venit  per  districtum  Sancti  Miniatis,  volens  ire  Pisas:  et  eo  transeunte 
per  planum  de  Barbialla,  in  loco  dicto  »in  del  Vado*  homines  de  Barbialla  et 
Nectus  quondam  Nini  Mainecti  de  Peccioli  —  insultum  fecerunt  etc.  —  Ibid. 
p.  181  (a.  1313):  Pisaner  Zuzug  beim  Heere  des  Kaisers  geht  von  Sancasciano 
(im  Florentinischen)  nach  Hause :  volentes  redire  ad  domos  suas,  dum  fuerunt  in 
mane  •—  in  piano  Barbialle,  homines  de  Barbialla  et  de  Collegarli,  de  Monte- 
leone,  de  Tonta  et  de  Castrofolfi  et  de  aliis  circumstantibus  de  districtu  sancti 
Miniatis   contra  eos   insurrexerunt   sonitu   campanarum  —  persequendo   eos   ad 


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12  Julius  Jung. 

Seitdem  die  Route  durch  das  untere  Elsatal  aufgekommen  war, 
zogen  die  Kaiser  in  der  Begel  (von  S.  Miniato)  über  Castelfiorentino 
nach  Poggibonsi,  auf  welcher  Strecke  die  Staufische  Organisation  eine 
Keihe  von  Zollstätten  schuft).  Man  umging  auf  diese  Weise  die  be- 
schwerlichere Boute  durch  Corazzano  und  S.  Gimignano.  Auch  König 
Philipp  August  ist  (1191)  den  Weg  das  Elsatal  herab  gezogen^),  Kaiser 
Heinrich  VIT.  (1314)  in  umgekehrter  Bichtung  das  FlOsschen  auf- 
wärts^). Wahrscheinlich  hatte  die  zunehmende  Kultivirung  das  früher 
sumpfige  Elsatal  auch  in  gesundheitlicher  Beziehung  ameliorirt^). 

Solche  Verlegungen,  von  Verkehrswegen  vollzogen  sich  natürlich 
nie  ohne  heftigen  Widerspruch  der  betroffenen  Kommunen.  War  auf 
der  einen  Seite  es  für  Luca  zuletzt  gleichgültig,  ob  man  im  Elsatal 
oder  im  Val  d'Evola  die  Strasse  benützte,  auf  der  man  nordwärts 
reiste,    wenn   dies  nur   über  Luca  geschah^),   so  taten   die  von  Siena 


quendam  locum  qui  dicitur  Quercia  di  Liverno  (westwärts  von  Barbialla).  Später 
zog  der  Kaiser  selbst  über  Poggibonsi :  ivit  ipsa  die  usque  ad  terram  de  Peccioli 
in  districtu  Pisarum  (p.  183). 

«)  Über  Castelfiorentino  vgl.  Davidsohn  Gesch.  I  529  f.  576.  Im  Jahre  1197, 
1198  erfolgen  in  Castelfiorentino  die  Verhandlungen  wehren  Erweiterung  des  tusci- 
schen  Bundes.  Ficker  lY  n.  196.  Im  Jahre  1209  urkundet  Otto  lY.  daselbst. 
B.  F.  Z08.  Unweit  von  Castelfiorentino  die  Zollstätte  Borge  di  Gena,  dann  eben 
«ine  solche  in  Poggibonsi. 

*)  Die  Route  wird  so  angegeben:  per  Senes-la-velle  (Siena),  deinde  per  la 
Marche  castellum,  deinde  per  Seint  Michel  castellum  (d.  i.  San  Michele  bei  Cer- 
taldo),  deinde  per  castellum  Florentin  (Castel  Fiorentino)  et  per  Saint  Denis  de 
Bon-repast  (S.  Genesio). 

»)  Ygl.  Ser  Giovanni  L  c.  p.  186:  der  Kaiser  zog  (im  August  1314)  von 
Pisa  nach  Sansavino  et  ad  foveam  Rinonici ;  deinde  venit  de  nocte  et  -de  die  — 
in  planiüe  sancti  Miniatis,  et  ibi  se  posuit  in  loco  dicto  a  Rirocti:  deinde,  alia 
die,  ivit  ad  Castrnm  Florentinum,  et  postea  altera  die  ad  Podiumbonizi. 

*)  Ganz  kulturlos  scheint  das  untere  Elsatal  auch  im  Altertum  nicht  ge- 
wesen zu  sein,  da  etruskische  Objekte  z.  B.  (1885)  bei  Castelfiorentino  gefunden 
worden  sind.  Aber  mehreres  davon  ist  doch  bei  Monteriggioni,  CoUe,  Gasöle, 
Poggibonsi,  bei  Siena  selbst  zu  Tage  gekommen.  Ygl.  meine  AusfQhrungen  in 
den  Wiener  Studien  XXIV,  2  (Bormannheft)  S.  50  ß. 

*)  Im  Gegenteil  scheinen  auch  die  von  Luca  diesen  Weg  in  der  Ebene  vor- 
gezogen zu  haben.  Ygl.  Davidsohn  Reg.  v.  S.  Gimignano  n.  33  (a.  1228):  ein 
Salztransport,  von  Yolterra  nach  Luca  bestimmt,  wurde  in  Castelfiorentino  weg- 
genommen. Die  von  S.  Gimignano  interveniren  deswegen  in  Florenz.  —  Anderer- 
seits sehen  wir  Privatpersonen  den  alten  Weg  Über  S.  Gimignano  nach  S.  Mi- 
niato benützen.  Ygl.  das  Diario  di  S.  Giovanni  di  Lemmo  p.  181  (a.  1313): 
Johannes  domini  Baronis  de  Mangiadoribus  de  sancto  Miniate,  rediens  de  officio 
potestarie  civitatis  Osimi  de  Marcha,  in  itinere  infirmavit,  ita  quod  mortuus  est 
in  sancto  Geminiano;  et  corpus  suum  reductum  fuit  ad  sepeliendum  in  sancto 
Miniate. 


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Das  Itinerar  dea  £rzbisohofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  XS 

Alles,  nm  ihre  Route  von  den  Florentinern  unabhängig  zu  erhalten  i). 
Bivalitäteu,  die  dann  das  Reich  benutzte,  um  auch  seioe  Rechte  gel- 
tend zu  machen,  so  namentlich  in  Poggibonsi,  das  schon  Kaiser  Fried- 
rich L  in  seiner  Hand  behielt 2),  während  Friedrich  II.  es  wie  eine 
Reichsburg  behandelte  3).  Es  bewahrte  den  Staufern  auch  nach  dem 
Tode  Manfreds  die  Treue,  so  dass  Karl  von  Anjou  Poggibonsi  wieder- 
holt mit  Waffengewalt  bezwingen  musste*). 

Unterdessen  hatten  während  des  12.  Jahrhunderts  die  Pisaner  im 
Tal  der  Era  konsequent  um  sich  gegriffen,  so  im  Jahre  1148^),  dann 
1162,  nachdem  Rainald  von  Dassel  ihnen  alles  verbriefb  hatte,  was 
sie  wollten,  um  über  ihre  Flotte  ?erftLgen  zu  können.  Sie  nahmen 
jetzt   auch   das  feste  Peccioli   ein^),   den  Hauptort   des  Eratales,    der 

»)  In  Bezug  auf  Poggibonsi  Ficker  IV  n.  124  (vgl.  n.  138  und  148).  Die 
von  Poggibonsi  verpflichten  sieb  (im  Jahre  1156)  eidlich  denen  von  Siena,  sie 
insbesondere  bei  Behauptung  des  ihnen  vom  Grafen  Guido  Guerra  überlassenen 
Teiles  von  Poggibonsi  und  gegen  Florenz  zu  unterstützen.  »Et  podagium  ibi 
positum  pro  ea  parte  quam  Senenses  habent  in  predicto  castello,  Senenses  reti- 
nere  adiuvabo,  aut  x)atiar  Senenses  in  sua  parte  pro  sua  parte  tollere  pedagium«. 
>£t  non  ero  in  consilio  —  quod  strata,  sicut  constituta  est, 
mutetur  sine  voluntate  et  consilio  Senensium  consulum*. 

«)  Vgl.  Ficker  IV  n.  151.  Im  Jahre  1186  urkundet  Friedrich  I.  in  Poggi- 
bonsi (Scheffer-Boichorst,  Friedrichs  letzter  Streit  S.  232  n.  47),  desgleichen 
Otto  IV.  im  Jahre  1209  (B.  F.  307;  310),  während  in  demselben  Jahr  Wolfger 
von  Aglei  als  kaiserlicher  Legat  Consuln  und  Gemeinde  castri  Podibonizi  nach 
Leistung  des  Treuschwurs  mit  den  guten  Gebräuchen  investirt,  welche  sie  zur 
Zeit  der  Kaiser  Friedrich  und  Heinrich  hatten.  Ficker  IV  n.  216.  Über  die 
Stellung  Poggibons^s  zum  tuscischen  Bund  von  1197  ebenda  n.  196. 

«)  För  die  Zeiten  Friedrichs  IL  vgl.  B.  F.  1328.  1340.  Ficker  IV  n.  293— 
295.  296  (a.  1221):  der  Kaiser  setzt  den  Pfalzgrafen  Aldobrandin  zu  seinem  Stell- 
vertreter in  Poggibonsi,  Orgia  und  Montauto.  Ebenda  n.  323  (a.  1226):  Bannung 
wegen  Nichtzahlung  der  Reichssteuer  und  Lösung  davon ;  n.  324 :  Empfang  und 
Quittdrung  genannter  Reichssteuer  durch  den  Castellan  von  S.  Quirico. 

*)  Vgl.  Thomae  Tusci  gest.  imp.  M.  G.  SS.  XXII  p.  521.  Salimbene  p.  247. 
Davidsohn,  Forsch.  II  Reg.  n.  962  ff.  (a.  1267);  n.  1096:  im  Jahre  1268  wird  von 
König  Karl  die  Zerstörung  von  Poggibonsi  und  die  Verteilung  seines  Gebietes 
unter  die  Kommunen  Colle,  S.  Gimignano,  Florenz  in  Aussicht  gestellt.  Im 
Jahre  1270  diese  Drohung  verwirklicht  (n.  1176).  —  Die  Darstellung  bei  Hampe, 
Gesch.  Konradins  S.  218  f.,  258  zeigt,  dass  der  Verf.  über  die  Wegeverhältnisse 
zwischen  Pisa  und  Poggibonsi  sich  nicht  klar  war. 

*)  D.  h.  1149  der  Pisaner  Rechnung.  Annal.  Pisani  ad  a.:  castrum  Sancti 
Gervasii  et  omnia  castella  de  Valle  Here  Pisanis  se  tradiderunt. 

•j  Ann.  Pis.  ad  a.  1163  (calc.  Pisan.):  Pisani  consules  fecerunt  exercitum 
magnum  militum  et  peditum  et  sagittariorum  super  castellum  de  Pecciori  et 
omnia  castella  de  Valle  Herae;  quod  castrum  cum  aliis  longo  tempore  multas 
iniurias  Pisanis  intulerat ....  Wie  das  letztere  zu  verstehen  ist,  geht  aus  dem 
Folgenden   hervor.    Peccioli,   am  rechten  Ufer  der  Era  gelegen,    nimmt  im  Tal 


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14  Julius  Jung. 

lieber  nach  wie  vor  die  milde  Herrschaft  des  Bischofs  von  Volterra 
über  sich  erkannt  hätte. 

Hier  befestigten  sich  die  Pisaner  und  waren  nicht  mehr  heraus- 
zubringen. Vielmehr  eröffiieten  sie  sich  den  Weg  zur  grossen.  Beichs- 
strasse,  die  durch  Yal  d^Evola  führte,  indem  sie  ihre  Jurisdiktion  bis 
Barbialla  erstreckten^).  Die  dadurch  beeinträchtigten  Bischöfe  Yol* 
terras  wurden  von  den  Kaisern  in  anderer  Weise  entschädigt^),  und 
da  Pisa  nunmehr  auch  in  wenigstens  einer  Pfarre  der  Diözese  Luca 
die  Herrschaft  ausübte,  setzte  man  sich  auch  in  kirchlicher  Beziehung 
auseinander^).  In  den  J.  1172  und  1173  benutzten  die  Lucchesen 
eine  momentane  Änderung  der  politischen  Lage  (da  nämlich  Christian 
von  Mainz  sich  mit  Genua  verbündete),  um  die  Pisaner  auch  in  diesen 
Gegenden  anzugreifen ;  es  handelte  sich  dabei  vor  allem  um  das  hüge- 
lige Gelände  zwischen  Era  und  Evola,  welches  Christian  von  Mainz 
den  Lucchesen  in  die  Hände  zu  spielen  bereit  war,  dasselbe,  das  im 
14.  Jahrhundert  von  der  Kommune  S.  Miniato  gegen  Pisa  gehalten 
wurde.  Die  Erfolge  der  Lucchesen  waren  nur  von  vorübergehender 
Bedeutung,  da  die  Emanzipation  S.  Miniatos  und  der  Kastelle  seines 
Distrikts  iu  politischer  Beziehung  von  Luca  sich  bereits  entschieden 
hattet).  Luca  war  von  seiner  Stellung  als  Hauptstadt  Tusciens  in 
den  letzten  hundert  Jahren  mehr  und  mehr  heruntergesunken;  die 
Beichsregierung  stützte  sich  auf  andere  Elemente,  infolge  dessen  Luca 
sich  der  Opposition  anschloss  und  an  deu  Kämpfen  des  13.  Jahr- 
hunderts auf  Seite  der  guelfischen  Partei  teilnahm. 

Die  Pisaner  aber  ketteten  die  neugewonnene  Landschaft  durch 
das  wirtschaftliche  Interesse  an  sich,  indem  sie  iu  Pisa  eine  Handels- 


eine beherrschende  Stellung  ein.  Man  sieht  aufwärt«  bis  Volterra,  gegen  Abend 
die  Höben,  welche  in  der  Richtung  nach  Pisa  zu  sich  abdachen,  gegen  Morgen 
bis  Montajone  und  zu  den  Castellen  von  Val  d'  Rvola. 

')  So  nach  dem  Privileg  Kaiser  Friedrich's  I.  von  1162,  das  die  folgenden 
Kaiser  bestätigten  (nicht  ohne  dass  der  tatsächliche  Besitz  Veränderungen  unter- 
worfen gewesen  wäre).    Vgl.  Repetti  s.  v.  Peccioli  und  Barbialla. 

s)  Scheffer- Boichorst,  Zur  Gesch.  des  12.  und  13.  Jahrhunderts  S.  214  ff. 

•)  Annal.  Pisani  ad  a,  1165  (calc.  Pis.).  Rainald  von  Dassel  übergab  den 
Pisanern  »in  valle  Here  Camporena,  Vignale,  Roccafalfi,  Tonda  [alle  westlich 
von  Montaione]  etc.  et  discordiam,  que  erat  inter  castrnm  de  Pecciole  et  montem 
Ouccari  de  letaniis  plebis  de  Fabrica  [Monte  Cuccari  zwischen  Peccioli  und 
Fabrica,  letzteres  zur  Diözese  Luca  gehörig],  per  sententiam  et  laudamentum  in 
ficriptis  diffinierunt,  et  per  totam  vallem  Here  iustitias  fecerunt*. 

*)  Vgl.  Davidsohn  Gesch.  I  526  ff.,  Forsch.  I  109-113. 

»)  Auch  1172  standen  S.  Miniato  und  die  Castelle  der  Gegend  wie  Ven- 
trognana  (wo  später  Montebicchieri),  Montareoni,  Falconeghisi  (d.  i.  wohl  Valco- 
neghisi  ?  Davidsohn  anders)  gegen  Luca. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canteibury  etc.  15 

niederlage  für  dieselbe  begrOndeten;  worauf  S.  Gimignano  sich  gleich- 
falls auschloss^)  und  der  aus  dem  Tal  der  Elsa  über  S.  Gimignano 
nach  Montetignoso,  von  da  nach  Yal  d^Era  und  Pisa  fährende  Han- 
delsweg^)  durch  Jahrzehnte  von  einer  Bedeutung  wurde,  die  auch  auf 
die  politischen  Yerhältnisse  zurückwirkte.  Schliesslich  machte  sich  die 
Bivalität  zwischen  Florenz  und  Pisa  geltend,  der  gegenüber  die 
zwischenliegenden  Stadtchen  ihre  Neutralität  nicht  zu  behaupten  ver- 
mochten; sie  waren  genötigt,  gegen  ihr  Interesse^)  dem  mächtigeren 
Florenz  sich  anzuschliessen. 

2.  Bomreisen  der  Engländer  und  Sigerics  Itinerar. 
Obwohl  das  Itinerarium,  das  im  J.  990  der  Erzbischof  Sigeric 
von  Canterburj  von  seinem  Besuche  in  Bom  mit  nach  Hause  brachte, 
wiederholt  publizirt  ist,  so  von  W.  Stubbs  (1874)  im  63.  Bande  der 
Scriptores  rerum  Britannicarum*),  dann  unabhängig  von  ihm  (1895) 
durch  K.  Miller  im  3.  Hefte  der  Mappae  mundi^),  ist  es  doch  bis 
vor  kurzem  der  Aufmerksamkeit  der  angesehensten  Vertreter  der  histo- 
rischen Topographie  in  Italien  entgangen.  Weder  Giovanni  Mario tti, 
der  doch  seine  Landsleute  auf  das  Itinerar  des  isländischen  Abtes 
Nikolaus  von  Thingeyrar  hinwies^),  noch  Giovanni  Sforza,   der  für 


1)  Bündnis  zwischen  S.  Gimignano  und  Pisa  im  Jahre  1222,  vgl.  Dayidsobn 
Reg.  6.  Auch  Colle  in  Val  d'  Elsa  hat  daran  Teil.  Reg.  19.  Man  hilft  den 
Pisanern  auf  Sardinien,  diese  den  Sangimignanesen  zur  See,  z.  B.  auf  Sicilien. 
Reg.  612. 

«)  Wir  sind  darüber  erst  durch  Davidsohn's  Regesten  von  S.  Gimignano 
unterrichtot  worden.  Vgl.  Forsch.  II  Reg.  1437  (a.  1275) :  qualiter  homines  .... 
Sancti  Geminiani  possint  ire  et  redire  cum  salmis  et  sine  salmis  Pisas  secure 
per  stratam  de  Montetignosoli  (d.  i.  Montetignoso).  Der  Ort  Montetignoso  wurde 
so  von  Bedeutung;  1234  bemächtigten  sich  seiner  die  von  S.  Gimignano,  dann 
machte  das  Reich  hier  Rechte  geltend  —  der  Bischof  von  Volterra  hatte  solche 
verbrieft,   die  Kommune  Volterra  spekulirte  darauf,    ebenso  die  von  S.  Miniato. 

')  Daher  zögert  S.  Gimignano  im  Jahre  1253  mit  Florenz  in  Bund  zu  treten. 
Reg.  678 :  cum  homines  Sancti  Geminiani  sint  Pisis  cum  eorum  rebus  et  mercen- 
tur  cutidie  (!)  cum  Pisanis. 

«)  Memorials  of  Saint  Dunstan  p.  392  ff. 

*)  Mappae  mundi  3,  p.  156  ff.  K.  Miller  erwähnt  die  Publikation  von 
Stubbs  nicht  \md  aus  seinen  Bemerkungen  £u  einzelnen  Stationen,  auch  aus 
mehreren  Verlesungen  ersieht  man,  dass  er  jene  nicht  gekannt  hat.  Die  Ver- 
lesungen rühren  von  der  Schreibung  des  Manuskripts  her.  Stubbs  merkt  p.  392 
an:  in  the  following  list  some  confusion  maj  have  occurred  owing  to  the  fact 
that  the  scribe  has  used  the  Roman  and  the  Anglo-Saxon  forms  of  the  letters 
indiscriminatlj ;  so  that  in  some  places  where  I  have  read  s  the  letter  r  should 
be  substituted  and  vice  versa. 

•)  VgL  Archivio  della  Societä  Romana  V.  p.  644. 


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16  Juliuft  Jung. 

seine  Geschichte  yon  Pontremoli^)  die  erste  Erwähnung  dieser  Station 
bei  Sigeric  gefunden  hätte,  noch  endlich  Giuseppe  Tomassetti  in 
seinem  Werk  ,Della  Campagna  Komana  nel  medio  evo*  haben  dieses 
Itinerarium  verwertet  In  Deutschland  haben  davon  E.  öhlmann^) 
und  neuerdings  A.  Schulte s),  der  eine  für  die  Geschichte  der  Alpen- 
pässe, der  andere  für  die  des  Verkehres  aus  Burgund,  Frankreich, 
Flandern,  England  nach  Italien  Gebrauch  gemacht,  ohne  Mittelitalien 
dabei  in  Betracht  zu  ziehen. 

Seit  in  Italien  friedlichere  Zustände  Platz  gegriffen  hatten,  d.  h. 
seit  der  zweiten  Hälfte  des  7.  Jahrhunderts,  wurde  von  keiner  Nation 
der  Weg  nach  Bom  fleissiger  betreten  als  von  der  englischen^  die  an- 
fangs noch  in  verschiedene  Teile  zersplittert  war.  Es  kamen  die  ,li- 
mina  Apostolorum*  zu  besuchen  wiederholt  Könige  nach  Bom,  von 
denen  der  eine  oder  der  andere  ganz  hier  blieb^).  Es  kamen  die  Erz- 
bischöfe von  Canterbury  und  York,  um  sich  das  Pallium  zu  holen, 
mit  der  römischen  Kirche  geistlichen  Verkehr  zu  pflegen,  Beliquien 
zu  erwerben  und  klassische  oder  sakrale  Literatur  nach  der  Heimat 
zu  entführen*). 

»)  Memoria  e  documenti  per  Bervire  alla  storia  di  Pontremoli,  II  (1885). 
Der  noch  nicht  erschienene  erst  e  Band  befindet  sich  in  Vorbereitung.  Darin 
wird  das  Itinerar  des  Sigeric  für  die  Strecke  zwischen  Luna  und  dem  Mons 
Bardonis  behandelt  werden.  Vgl.  meine  Bemerkungen  zu  L.  Schütte,  Der  Apen- 
ninenpass  des  Monte  Bardone  und  die  deutschen  Kaiser  (Berlin  1901)  in  den 
Mitth.  des  Instit.  f.  österr.  Gesch.  XXIII  S.  307  ff.  Doch  hatte  ich  dazu  nur  die 
Ausgabe  von  K.  Miller  vor  mir.  Stubbn  erklärt  Mctane  als  »Costa  Mezana,  on 
the  R.  Verda«. 

*)  E.  Ohlmann,  Die  Alpenpässe  im  Mittelalter.  Jahrbuch  für  schweizerische 
Geschichte  III  (1878)  S.  250. 

•)  Vgl.  A.  Schulte,  Handel  aus  Süd  Westdeutschland  n  ch  Italien  I  67. 
Schulte  gibt  die  Erklärnng  der, Stationen  Sijferics  von  Piacenza  an  nordwärts. 

*)  So  der  König  von  Wessex  Ceadwalla,  der  sich  im  folgenden  Jahre  689 
von  Papst  Sergius  au*  den  Namen  Peter  taufen  liess,  kurz  darauf  in  Kom  starb 
und  hier  beigesetzt  wurde.  Ueber  seine  Grabschrift  vgl,  de  Rossi,  Inscript.  urbis 
Romae  II  p.  60,  p.  70.  Auch  der  Nachfolger  des  Ceadwalla  in  Wessex,  König 
Ina,  kam  im  Jahre  727  nach  Rom,  »o  er  blieb.  Im  Jahre  709  König  OfiFa  v.n 
Essex  und  Coenred  von  Mercien,  später  OflFa  vo  .  Mercien  (793),  Siric  von  Essex 
(798)  u.  8.  w.  Im  Allgemeinen  vgl.  Gregorovius,  Gesch.  der  Stadt  Rom  It  182  ff. 
400  u.  a.  0.  Ferner  0.  Jensen  1.  c  p.  171  ff.  Hartmann,  Gesch.  Italiens  II,  2 
S.  159  ff.  und  198. 

*)  Vgl.  Plummer,  Two  of  the  Saxon  chionicles  II  index  p.  430  s.  v.  Rom. 
Die  Erzbischöfe  von  Canterbury  begannen  656  nach  Rom  zu  gehen.  Im  Jahre  667 
starb  in  Rom  der  zum  Erzbiechof  erkorene  Wigheard.  Im  Jahre  736  erhielt 
Erzb.  Egbert  in  Rom  das  Pallium.  —  Im  Jahre  780  sandte  König  Aelfwold  von 
Northumbrien  den  Alcuin  nach  Rom,  um  für  Eanbald  von  York  das  Pallium  zu 
holen.   (Auf  der  Rückreise  781  kam  Alcuin  in  Parma  mit  Karl  d.  Gr.  zueammen). 


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Daa  Itinerar  des  Erzbiscbofs  Sigeric  von  Canterbury    tc.  17 

Es  kamen  die  Bischöfe^),  desgleichen  die  Äbte,  und  manche 
kamen  öfter,  so  Benedikt  Bificop,  der  Gründer  der  Klöster  Wear- 
mouth  und  Jarrow  (Beda's  Lehrer),  der  zwischen  653  und  684 
fünfmal  iu  Rom  war.  Sein  Begleiter  auf  der  ersten  Reise  war  an- 
fanglich Wilfrid,  der  nachherige  Bischof  von  York*),  auf  der  letzten 
Reise  aber  Ceolfrid,  sein  Schüler  und  Nachfolger  als  Abt  der  genann- 
ten Klöster,  der  im  J.  716,  als  er  nochmals  nach  Rom  wollte,  unter- 
wegs in  Langres  veratarb;  wie  denn  die  Beschwerden  einer  solchen 
Reise  gar  manches  Opfer  erforderten.  Eine  von  Ceolfrid  geschriebene 
Bibel,  die  er  in  Rom  überreichen  wollte,  kam  durch  seinen  Begleiter 
richtig  dabin  und  blieb  so  erhalten'). 

Das  Beispiel  der  Könige  und  geistlichen  Würdenträger  fand  Nach- 
ahmung beim  Volke,  so  dass,  wie  Beda  berichtet  und  Winfrid  (Boni- 
fatius)  bestätigt,  seit  Beginn  des  8.  Jahrhunderts  Vornehme  und  Ge- 
ringe, Männer,  Frauen  und  Fräulein  (letztere  oft  genug  zu  ihrem 
Verderbeo)  als  Wallfahrer  nach  Rom  gingen^),  während  andererseits 
papstliche  Boten  nach  Britannien  kamen  ^). 

Seit  dieser  Zeit  erwuchs  in  Rom  um  den  Vatikan  herum  der 
burgus  Anglorum^),  wo  eine  Strasse  den  Namen  vicus  Saxonum  führte; 

im  Jahre  799  reiste  Erzb.  Aetbelheard  (Adelard)  von  Canterbnrj  nach  Rom,  im 
Jahre  812  Erzb.  Wulfred  u.  s.  w.  Desgleichen  taten  die  Erzbischöfe  von  York 
Wilfrid  der  Ältere  679,  Wilfrid  der  Jöngere  721,  Ethelbert  Erzb.  seit  766  (Plum- 
mer  II  p.  51),  u.  s.  w. 

1)  Auch  darüber  das  Material  bei  Plummer.  Im  Jahre  675  reiste  nach  Rom 
Bischof  Daniel  von  Winchester,  787  B.  Fortbere  von  Sherbome  (mit  der  KOnigin 
Fritogitb,  der  Gtemalin  Aethelheards  von  Wessex),  799  C^nebriht  B.  von  Win- 
chester, 812  B.  Wigbriht  von  Sherbome  u,  s.  w. 

«)  Vgl.  K.  Obser,  Wilfrid  der  Ältere,  Bischof  von  York  (Karlsruhe  1884) 
S.  20.  Wilfrid  vertrug  sich  nicht  mit  Benedikt«  daher  sie  sich  bald  trennten. 
Über  Wilfrids  t'rdte  Romreise  (er  kam  ein  zweitesmal  nach  Rom  679,  ein  drittes- 
mal 704)  haben  wir  einige  interessante  Daten;  er  nahm  von  Lyon  ausser  dem 
sonst  Nötigen  auch  wegeskundige  Führer  mit.  Auf  der  zweiten  Reise  begleitete 
ihn  der  fränkische  Bischof  Deodat.  So  berichtet  Eddius  (Aedde)  in  seiner  vita 
des  Wilfrid,  die  Beda  benfitzte. 

•)  Vgl.  ü.  B.  de  Roasi,  La  biblia  ofFeiia  da  Coelfrido  abbate  (1888).  Im 
übrigen  0.  Jensen  1.  c.  p.  173  f. 

*)  Beda  histor.  Anglor.  V  c.  7.  M.  G.  Epist.  III,  354  f.  Was  alles  auch  auf 
Deutschland  einwirkte,  da  Winfrid  (Bonifatius),  Lullus  u.  a.  mit  Cuthbert,  Can- 
terbury's  Erzbischof,  u.  a.  in  Verkehr  blieben.  Vgl.  Plummer  II  p.  42;  43. 
Ebenso' nachher  Alcuin,  der  793  England  för  immer  verliess.  Ibid.  p.  (j2.  Vgl. 
Möhlbachers  Regesten  der  Karolinger«  über  den  Verkehr  Kails  des  Gr.  mit 
England,  so  n.  331,  332,  333  u.  s.  w. 

*)  So  im  Jahre  786  Georg  Bischof  von  Ostia  und  Theophylact,  Bischof  von 
Tuder.    Vgl.  Plummer  II  p.  57  f. 

«)  Die  n&heren  Umstände  sind  ebensowenig  genau  fiberliefert,  wie  die  An- 

MittheUaafen  XXV.  2 


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i[g  JuliusJun^. 

hier  bestand  die  «schola  Angloruui*  unter  selbstgewählten  Vorständen 
mit  einem  gerühmten  Hospitale,  einem  Friedhof  und  einer  der  hl. 
Maria  geweihten  Kirche,  die  auch  Sigeric  in  seinem  stadtrömischen 
Itineirar  gleich  nach  S.  Peter  erwähnt*).  Diese  „schola",  die  im  J.  600 
beim  Einzug  Karls  des  Grossen  in  Rom  als  am  Empfang  teilnehmend 
genannt  wird,  erfreute  sich  des  besonderen  Wohlwollens  der  engli- 
schen Herrscher  wie  des  englischen  Volkes,  was  sich  bei  Gelegenheit 
von  Unglücksfällen  zeigte 2). 

Der  Verkehr  mit  Bom  setzte  sich  im  9.  Jahrhundert  ununter- 
brochen fort').  Im  J.  853  sendete  König  Aethelwulf  von  Wessex  seinen 
Sohn  Alfred  hieher,  im  J.  h55  kam  er  selbst,  von  jenem  begleitet*); 
ebenso  im  J.  874  sein  Schwiegersohn,  der  König  Burgred  von  Mer- 
cien,  der  in  Eom  starb  und  bei  der  Kirche  S.  Maria  der  schola 
Anglorum  beigesetzt  wurde,  während  dessen  Gattin  Aethelswith,  die 
Schwester  Alfreds,  im  J.  888  auf  der  Reise  nach  Rom  starb  und  in 
Pavia  ihr  Grab  fand*).  König  Alfred  selbst,  der  vom  Papste  Leo  IV. 
Titel  und  Würden  erhalten  hattet),  blieb  Zeit  seines  Lebens  mit  Rom 

tUnge  dei  »Romfeok«.  Jensen  1.  c.  Man  fährte  die  Gründung  auf  König  Ina 
von  Wessex,  Offa  II  von  Mercien  zurück  u.  s.  w. 

»)  Bei  Stubba  p.  391 :  Adventus  archiepiscopi  nostri  Sigerici  ad  Romam. 
Er  macht  den  Rundgang  um  die  heiligen  Orte  in  der  Stadt ;  primitus  ad  limiteni 
beati  Petri  apostoli:  deinde  ad  Sanctam  Mariam  scolam  Anglorum.  Sonst  ist 
die  Kirche  auch  als  S.  Maria  in  Saxia  genannt,  noch  in  der  Zeit  Pap.st  Lnno- 
cenz  III.,  da  die  »schola*  schon  nicht  mehr  existirte.  Dass  sie  im  Jahre  990 
noch  in  Flor  war,  dürfte  (entgegen  der  Ansicht  von  Jensen  p.  177)  aus  Sigerics 
itinerar  hervorgehen.    Vgl.  Archivio  Roman.  XXIV  p.  469. 

*)  Als  im  Jahre  817,  dann  wieder  847  ein  Brand  Verheerungen  anrichtete, 
kamen  sofort  aus  England  Unterstützungen,  das  zweitemal  von  König  Aethelwulf 
von  Wessex;   das  erstemal  half  Papst  Paschalis  I.  aus.    Vgl.  Plummer  II  p.  69. 

»)  Vgl.  (neben  öhlmann)  Dümmler,  Jahrb.  des  ostfränkischen  Reichs  III,  5. 
A.  Schulte,  Handel  aus  Südwestdeutschland,  Bd.  1,  Plummer,  Two  of  the  Saxon 
Chronidej  l.  c. 

*)  Das  ist  derselbe  Aethelwulf,  der  auf  der  Rückreise  (856)  sich  durch 
Monate  in  Frankreich  bei  Karl  dem  Kahlen  aufhielt  und  schliesslioh  dessen  erst 
zwölf-  oder  dreizehnjährige  Tochter  heiratete,  die  später  sein  Sohn  Aethelbald 
zur  Frau  nahm.  Vgl.  Mühlbacher,  Gesch.  der  Karolinger  S.  513.  Über  den  seit 
dieser  Zeit  datirenden  Einfluss  der  fränkischen  Reichsannalen  auf  die  angel- 
sächsischen F.  Liebermann,  Archiv  f.  neuere  Sprachen  Bd.  CIV  Heft  '/2  (Anzeige 
von  Plummer).  Plummer  II  index  s.  v.  Aethelwulf  und  Aethelbald,  und  bes.  II 
p.  80  f. 

*)  ,aet  Pafian*.    Bei  Plummer  1.  c.  I.  p.  82.    Über  Burgred  ebenda  p.  72. 

*)  Leo  IV.  schreibt  über  Alfred  an  Aethelwulf:  filium  vestrum  .  .  .  con- 
sulatus  cingulo,  honore  vestimentisque,  ut  mo&  est  Romanis  consulibus,  decora- 
vimus.  Worüber  W.  Sickel,  Alberich  II.  und  der  Kirchenttaat,  Mitth.  d.  Inatit. 
für  österr.  Gesch.  XX [II  67  zu  vergleichen   wäre.    Die  Annal.  Rotomagenses  ed. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  ven  Canterburj  etc.  \Q 

in  Verbindung,  wie  auch  niemand  der  verbesserten  Wegsauikeit  über 
den  Grossen  Bernhard  lebhafteren  Beifall  zollte,  als  gerade  die  engli- 
schen Reisenden!). 

Diese  Beisen  nahmen  keineswegs  ab,  als  seit  dem  Verfalle  des 
Karolingerreiches,  von  dessen  einzelnen  Phasen  man  in  England  gut 
unterrichtet  war^),  die  Sicherheitsverhältnisse  manches  zu  wünschen 
übrig  liessen^).  Die  Sarazenen  setzten  sich  in  den  Alpenpässen  fest, 
plünderten  fränkische  und  (in  den  J.  921  und  923)  englische  Pilger, 
während  sie  einige  Dezennien  nachher  einen  formlichen  Tribut  er- 
hoben*), ja  noch  im  J.  972  fingen  sie  bei  Pons  Ursaria  (Pont-Or- 
sieres)^)  den  Abt  Majolus  von  Cluny  ab  und  gaben  ihn  nur  gegen 
ein  hohes  Losegeld  wieder  frei.  Möglich,  duss  die  Engländer  den 
Tribut  schon  vor  951  gezahlt  haben,  da  sonst  ihr  Peterspfennig  in 
dieser  Zeit  kaum  ungefährdet  nach  Born  gelangt  wäre<^). 

Unter  dem  Namen  ^Rompening*  oder  ,Romfeoh*  wurden,  seit- 
dem die  zahlreichen.  Wallfahrten  und  die  ^schola'  in  Bom  aufge- 
kommen waren,  zunächst  in  Wessex  und  Mercien  für  die  Autrecht- 
haltung der  Stiftungen,  die  Verpflegung  und  Führung  der  Pilger, 
dann  auch  behufs  Beleuchtung   der  zu  besuchenden  Kirchen   in  Bom 


Liebermann  p.  41  ad  a.  872:  Aelfredus  filius  Ethalwulfi  iunior,  qui  unctionem 
regiam  et  coionam  [primus]  a  Leone  {lIII*o]  olim  Romae  acceperat.  Vgl.  0. 
Jensen  1.  c.  p.  179  f.  Plummer  11  p.  79  und  index  p.  322,  8.  v.  Aelfred ;  I  p.  64 
ad  a.  853. 

»)  Dies  wird  (saec.  XI)  in  der  vita  s.  Bernhardi  Menthon.  (Acta  Sanct. 
Jun.  II,  1077  f.)  berichtet.  Vgl.  Meyer  von  Knonau,  Jahrb.  Heinricha  IV.,  Bd.  3, 
S.  379. 

*)  Über  die  Normanneneinfölle,  Amotf,  Wido,  Berengar.  Vgl.  Plummer  II 
index  s.  v.  (mit  mehrfacher  Berichtigung  Dümmlers);  vgl.  besonders  p.  100  C 

')  Gleichwohl  kam  gerade  im  10.  Jahrhundert  der  Ausdruck  »Romeus« 
oder  ,Romipeta<  für  Rompilger  (schon  bei  Odo  von  Cluny,  vgl.  vita  S.  Geraldi 
com.  I  271.)  in  Gebrauch.  Vgl.  F.  X.  Kraus,  L*  anno  santo.  Allg.  Zeitung  Beil. 
1900  April  4. 

^)  Flodoard  ad  a.  951:  Saraceni  meatum  Alpium  obsidentes,  a  viatoribus 
Romam  proficiscentibus  tributum  accipiunt  et  sie  eos  transire  permittunt.  — 
Flodoard  meldet  auch  ad  a.  921,  923  (Mon.  Germ.  SS.  IIL  p.  369,  373),  dass  die 
Sarazenen  englische  Pilger  in  den  Alpen  tOdteten.  Vgl.  öhlmann,  Jahrb.  für 
Schweizer  Gesch.  III  S.  247.    Plummer  1.  c.  II  p.  136. 

5)  Im  Itin.  Sigerici  ȟrsiores*.  In  der  vita  des  Majolus  (Act.  Sanct.  Mai. 
II  663):  Pons  ürsariae.     Vgl.  öhlmann  a.  a.  0.  253. 

0)  Der  Seeweg  wurde  saec.  X  nicht  benützt,  da  die  Sarazenen  zur  See  noch 
gefährlicher  waren  und  die  Eüstenstädte  brandschatzten.  In  den  vorhergehenden 
Jahrhunderten  finden  wir  allerdings  den  Weg  von  Rom  nach  Massilia  zur  See 
zurückgelegt,  z.  B.  saec.  VII  von  Erzb.  Theodorus  von  Canterbury  (Mabillon, 
Acta  p.  1031  ff.). 

2* 


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20  Julius  Jung. 

(zu  Händen  des  Papstes)  von  König  und  Volk  Zahlungen  geleistet  >), 
die  König  Alfred  d.  Gr.  und  seine  nächsten  Nachfolger  sogar  gesetz- 
lich fixirten«).  Dies  ,Romfeoh*  wurde  nach  Rom  befördert,  sei  es 
gelegentlich  der  Bomreise  der  Geistlichen,  sei  es  durch  Gesandt- 
Echaften,  die  von  den  Königen  zu  diesem  Zwecke  abgefertigt  wurden: 
So  fanden  uoter  König  Alfred  wiederholte  Sendungen  nach  ßom 
statt^),  in  den  Jahren  887  und  888  reisten  je  ein  »earldorman* 
Aethelhelm  beziehungsweise  Beocca  dahin  mit  Geschenken,  die  sie  fQr 
das  Volk,  oder  f&r  das  Volk  und  den  König  darbrachten.  Im  J.  890 
hatte  der  Abt  Beornhelm  von  St.  Augustin  in  Canterbury  dieselbe 
Mission.  Die  Bestimmung  der  Geschenke  trug,  wie  man  sieht,  noch 
einen  etwas  allgemeinen  Charakter  an  sich^). 

Belehrend  über  den  .Bompening*,  wie  er  im  10.  Jahrhundert 
zu  Rom  einlief  und  verwahrt  wurde,  ist  ein  Fund,  der  im  J.  188S 
bei  den  Ausgrabungen  am  Fusse  des  Palatin  gemacht  wurde,  dort  wo 
im  Altertum   der  Tempel   der  Vesta   und   das   Haus   der   Vestulinnen 


1)  Über  »Rompening*  und  »Romfeoh«  vgL  de  Rossi  (bei  Lanciani  1.  c.) 
P.  Fabre,  Recherches  sur  1«  dinier  de  St.  Pierre  en  Angleterre  au  moyen-ftge. 
Supplement  auz  M^langes  d*  Arch^logie  et  d'  histoire  XII  {^=  M^langes  G.  B.  de 
R088j)  p.  159—182.  Desselben  £tude  sur  le  liber  censuum  (Paris  1892)  p.  129  ff. 
0.  Jensen,  The  »denarius  S.  Petri«  in  England.  Transactions  of  the  Royal 
Historical  Society,  New  series  XV  (1902)  p.  l7l  ff.  Nicht  beachtet  sind  daselbät 
Scheffer-Boichoret^B  Untersuchungen  zur  päpstlichen  Territorial*  und  Finanz- 
politik, im  Ergänzungsband  IV  der  Mitth.  des  Instituts  für  österr.  Geschichtsf. 
S.  86  ff.,  besonders  über  die  Organisation  und  Geschichte  der  fränkischen  »schola* 
in  Rom  und  die  Umwandlung,  die  seit  Gregor  VII  eintrat.  Vgl.  auch  Archivio 
Roman.  XXIV  p.  393  ff*,  die  Urkunden  des  Kapitulararchivs  von  8.  Peter. 

*)  Vgl.  0.  Jensen  p.  194:  Ordinances  relating  to  Peter*s  Pence  contained 
in  the  laws,  chieflj  in  the  Anglo-Norman  period.  Es  ist  hier  auf  die  zahlreichen 
Arbeiten  von  F.  Liebermann  über  »die  Gesetze  der  Angelsachsen«  u.  s.  w.  Rück- 
sicht genommen.  Über  die  Geld-  und  Steuerverhältnisse  in  England  saec.  X 
überhaupt  vgl.  Liebermann,  Matrosenstellung  aus  Landgütern  der  Kirche  London 
um  1000.   Archiv  für  das  Stud.  der  neueren  Sprachen  Bd.  CIV  Heft  '/j  S.  18—24. 

»)  Vgl.  Plummer  1.  c.  II  index  p.  322  f.  s.  v.  Aelfred.  Auch  s.  v.  der 
Übrigen  genannten  Persönlichkeiten.  Über  die  »alms  of  the  West-Saxons  and 
of  king  Alfred  to  Rome«,  wie  die  angelsächs.  Annalen  es  ausdrücken,  vgl.  auch 
P.  Fahre,  Etüde  p.  132.  Schenkungen  von  Privatpersonen  an  römische  Kirchen 
kamen  schon  früh  vor,  Bischof  Wilfrid  d.  Ä.  von  York  bestimmte  (709)  einen 
Teil  seines  Nachlasses  für  die  Kirchen  der  hL  Maria  und  des  hl.  Paulus  in  Rom. 
Vgl.  Obser  a.  a.  0.  89. 

*)  Vgl.  den  Brief  Papst  Leo*s  IIL  an  König  Kenulf  (Cenwulf)  von  Mercien 
(den  Nachfolger  Offa's  II.)  a.  797.  Jaff^  >  2494.  Dieser  König  sandte  wieder- 
holt Geldgeschenke  t  auch  im  Jahre  802  quittirte  der  Papst  Über  solche.  JaÖ*i§  ^ 
2501  (1915).    Hiezu  Jensen  1.  c. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  21 

gestanden  hattet),  während  im  10.  Jahrhundert  n.  Chr.  hier  Offi- 
zialen  des  päpstlichen  Hofes  gewohnt  zu  haben  scheinen.  Es  kam 
nämlich  ein  Depot  von  angelsächsischen  Münzen  zutage,  deren  Ge- 
pr^e  in  einigen  wenigen  Exemplaren  dem  9.,  zum  grössten  Teil  aber 
der  ersten  Hälfte  des  10.  Jahrhunderts  angehörte^),  weitaus  die  meisten 
den  Königen  Eduard  (Eadweard)  I.  (90j— 924),  Aethelstan  (924—940), 
Edmuüd  (Eadmund)  I.  (940—946).  Da  die  jüngsten  Typen  in  die 
Jahre  zwischen  944  und  (vor)  947  gehören,  muss  man  annehmen, 
dass  dies  Depot  aus  der  Zeit  der  Könige  Eadmund  I.  und  Anlaf  H. 
stammt,  als  in  fiom  Marinus  IL  (942 — 946)  Papst  war,  während  die 
weltliche  Herrschaft  von  dem  ,,princeps  Komanorum'  Alberich  geübt 
wurde.  Da  gegen  diesen  von  dem  in  Payia  residirenden  König  Hugo 
damals  eiue  fein'Jselige  Stellung  eingenommen  wurde^),  mag  sich  daraus 
die  Versteckung  der  hergebrachten  Münzen  erklären.  Für  die  Zeit  des 
Papstes  Marinus  II.  spricht  noch  der  Umstand,  dass  mit  jenem  Schatze 
zusammen   eine  Fibula   lag,    deren  Aufschrift    «domno  Marino   papa* 


<)  Vgl.  R.  Lanciani,  L'  atrio  di  Vesta.  Con  appendice  del  Comm.  Gio. 
Battisia  de  Rostii.  (Estratto  delle  Notizie  degli  scayi  del  mese  di  dicembre  1883). 
Roma  1884.  —  Bei  Fortsetzung  der  Ausgrabangen  kam  in  einem  anderen  Ver- 
steck  ein  Schatz  von  397  Goldmünzen  aus  saec.  IV  und  V,  darunter  3*5  vom 
Kaiser  Anthemius,  zu  Tage,  die  zur  Zeit  der  Kämpfe  desselben  mit  Ricimer 
vielleicht  durch  einen  Offizialen  des  kaiserlichen  Hofes  geborgen  sein  werden 
VgL  Ballet  comnnale  di  Roma  1903  p.  75. 

«)  Es  waren  unter  835  Münzen  ein  Goldsolidus  des  Kaisers  Theophilus 
(829 — 842),  'zwei  Denare  von  Pavia,  der  eine  mit  dem  Namen  des  Kaisers  Be- 
reogar  (915—924),  der  andere  mit  dem  Monogramm  des  Königs  Hugo  und  dem 
Namen  seines  Sohnes  Lothar,  also  aus  der  Zeit  von  931 — 946;  ein  Denar  mit 
der  Umschrift  »Limovicas  civis*,  d.  i.  Limoges,  aus  der  Zeit  des  Königs  Odo 
(888 — 898);  ein  Denar  von  Regensburg  mit  der  Legende  »Regina  civitas«  (del 
tipo  medesimo  di  Arnolfo  duca  a.  912 — 9^7,  vgl.  Dannenberg  S.  177).  Hingegen 
830  Münzen  der  Könige  Alfred  d.  Gr.  (871—900;  nur  drei  Exemplare),  Eduard  I. 
(900—924),  Aethelstan  (924—940),  Edmund  I.  (940—946).  Sitric  von  Northumbria 
(914—926);  Anlaf  L  (927—910),  beziehungsw.  Anlaf  U.  (944—947)  von  Northumbria. 
Femer  vier  Münzen  des  Erzbischofs  Plegmnnd  von  Canterbury  (889—914)  —  vgl. 
über  diesen  (den  letzten  der  prägte)  F.  Liebermann,  Anglonormann.  Geschichts- 
quellen S.  66,  87,  124.  Plummer  II  p.  102  f.  Introd.  p.  CV.  Im  Allgemeinen 
Dannenberg,  Grundzüge  der  Münzkunde,  2.  Aufl.  S.  232  f.  G.  B.  de  Rossi,  Cata- 
logo  dei  denari  d'  argento  anglosassoni  trovati  nel  atrio  delle  Vestali.  Bei  Lan- 
ciani  1.  c.  p.  67  fF.    0.  Jensen,  The  »denarius  Sancti  Petri«  1.  c.  p.  191  f. 

»)  So  de  Rossi.  VgL  W.  Sickel  Oter  Alberich  in  den  Mitth.  des  Instituts 
für  österr.  Geschichtsf.  XXIII,  120.  Durch  einen  Erzbischof  von  Canterbury 
kann  dieser  Schatz  nicht  Überbracht  sein,  da  in  diesen  Jahren  keiner  nach  Rom 
fuhr.  Hingegen  kamen  Priester  aus  England  hieher,  wie  denn  im  Jahre  962 
der  Tod  eines  solchen  Namens  Aethelmod  in  Rom  gemeldet  wird.  Bei  Plummer 
L  p.  114. 


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22  JnliusJung. 

lautet  1).  Einen  ähnlichen  Fund,  aber  uicht  bloss  englischer  Münzen, 
sondern  „ultramontaner*  überhaupt,  aus  dem  Ende  des  10.  und  der 
ersten  Hälfte  des  11.  Jahrhunderts,  hat  man  1843  bei  Demolirung 
des  alten  Campanile  der  Basilica  von  S.  Paul  ausserhalb  der  Stadt 
gemacht^).  (Ein  Depot  englischer  Münzen  aus  saec.  XII  und  XIII 
ist  neuerdings  auch  am  Grossen  S.  Bernhard  zutage  gekommen  •'*). 

Aus  dem  10.  Jahrhundert  sind  wir  nun  aber  über  die  Beiseu  der 
Erzbischöfe  von  Canterbury  vortreflflich  unterrichtet^),  da  die  Bom- 
fahrten  der  Einholung  des  Palliums  wegen  ziemlich  regelmässig  vor 
sich  gingen  und  als  wichtige  Ereignisse  notirt  wurden^).  Wir 
hören,  dass  im  Jahre  908  der  Erzbischof  Plegmund  nach  Bom  reiste, 
wo  er  namens  des  Volkes  wie  des  Königs  Eduard  reichliche  Ge- 
schenke machte^).  Im  J.  927  fuhr  Erzbischof  Wulf  heim  nach  Born  7). 
Vom  Erzbischof  Elfsin,  der  auf  Odo  (942—958)  folgte,  wird  berichtet, 
er  habe  bei  seinem  Übergang  über  die  Alpen  durch  Schnee  und 
Kälte  derart  Schaden  genommen,  dass  er  daran  elend  zugrunde  ging»), 
im  J.  959. 


*)  Vgl.  de  Rossi  I.  c.  p.  56.  An  Marinus  I  (882—884)  wird  nicht  zu  denken 
sein.  Er  spielt  sonst  in  den  angelsächsischen  Überlieferungen  eine  Rolle,  als 
Zeitgenosse  König  Alfreds:  cui  papa  Martinus  (sie)  direxit  partem  ligni,  qno 
Christus  fait  affixus,  et  Romae  scolam  Anglicam  dedit  liberam  prece  ipsiup. 
Herimanni  Mir.  S.  Eadmundi,  ed.  Liebermann  1.  c.  p.  232.  P.  Marinus  hatte  884 
auf  Bitte  König  Alfreds  die  schola  der  Angelsachen  von  allen  ortsüblichen  Taxen 
befreit.     Vgl.  auch  Plummer  11  p.  96  und  98. 

*)  De  Rossi  p.  60.  Jensen  p.  192.  Es  befanden  eich  bei  100  englische 
Münzen  darunter,  43  mit  dem  Namen  Eduard^s  des  Bekenners,  die  übrigen 
jüngeren  Datums. 

»)  Ferrero,  Notizie  degli  scavi  1894  p.  35.  Vgl.  A.  Schulte,  Handel  aus 
Süd  Westdeutschland  I  67.  —  (Nebenbei  sei  auch  der  in  Vercelli  gefundenen 
Cynewulf- Handschrift  gedacht,  die  wohl  auch  auf  einen  Rompilger  zurückzuführen 
sein  wird). 

«)  Vgl.  Stubbs,  Memorials  of  S.  Dunstan,  in  den  Scriptores  rer.  Britannicar. 
Bd.  63  (1874),  wo  die  Biographien  und  sonstigen  literarischen  Denkmale  aus 
der  Zeit  des  Erzbischofs  Dnnstan  von  Canterbury  (924—988)  mit  wertvoller  Ein- 
leitung edirt  sind. 

6)  Vgl.  Plummer,  IL  (Introduction)  p.  XXIII  f.  Die  Bischofslisten  sind  das 
Gerippe  der  angelsächsichen  Annalistik.  Über  die  Canterbury  •Überlieferungen 
p.  CXf.    S.  im  übrigen  Liebermann's  kritisches  Referat  über  Plummer. 

•)  Vgl.  auch  Jensen  1.  c.  p.  182. 

^)  Plummer,  Two  of  the  Saxon  chronicles  I  p.  107,  vgl.  II  p.  136.  Wulf  helm 
war  Erzbischof  seit  923.  Vgl.  Stubbs  p.  55  n.  6  und  introd.  p.  LXXVIII.  Plum- 
mer II  p.  134  f.  Er  starb  942.  Sein  Vorgänger  war  Athelm  (9l4-923\  sein 
Nachfolger  Odo.  Die  Daten  der  angelsächs.  Annalen  sind  mehrfach  verwirrt, 
daher  auch  die  neueren  Werke  (de  Rossi,  Dannenberg)  differiren. 

*)  Vgl.  die  Vita  Dunstani  auctore  Willelmo  Malmesburiensi  bei  Stubbs  1.  c. 


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Das  Itinerar  des  Erssbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  23 

Auf  ihn  folgte,  wenn  auch  nicht  unmittelbar  i),  noch  im  selben 
Jahre  der  berühmte  Erzbischof  Dunstan.  Dieser  kam  nach  Kom,  als 
Johann  XII.,  des  »princeps*  Alberich  Sohn,  Papst  war,  wohl  im 
J.  960,  noch  ehe  der  Sachse  Otto  die  Kaiserkrone  erlangt  hatte.  (Für 
diesen  interessirte  man  sich  in  England,  da  er  in  erster  Ehe  (929  bis 
946)  Edith  (Eadgyth),  die  Tochter  König  Eduards  und  Schwester 
König  Aethelstans,  zur  Frau  und  von  ihr  den  Sohn  Ludolf  gehabt 
hatte;  auch  gab  es  mancherlei  Verkehr,  besondei-s  nach  Flandern 
herüber,  und  übte  Otto  d.  Gr.  auf  seine  englischen  Verwandten  Ein- 
fluss«). 

Dunstan,  der  schon  in  der  Jugend  für  eine  Reise  nach  Rom 
schwärmte,  hatte  darüber  Träume  und  Visionen»).  Die  Ausführung 
ging  nicht  ohne  Schwierigkeiten,  z.  B.  hinsichtlich  der  Verpflegung, 
von  statten^).     Doch   halfen   sich    die   Geistlichen   gegenseitig   durch. 


p.  38 :  cum  ex  Bummorum  pontificum  consuetadine  post  pallinm  principalis  infulae 
Romuleam  urbem  contenderet  properare,  obfuit  illi  in  Alpinis  montibus  maxima 
nivia  difficoltas,  quae  tanto  eum  gelu  rigoris  obstrinxerat,  ut  in  hie  moriendo 
deficeret.  Vgl.  auch  die  anderen  Yitae  Dun^tani,  p.  107:  gravi  inter  Alpes 
frigore  correptue  misere  interiit;  ferner  p.  198.  Die  Annal.  Winton.  ed.  Lieber- 
mann  p.  69:  Alfsinus  Romam  proficiscens  in  Alpinis  frigore  interit  (was  bei 
Ohlmann  alles  unbeachtet  blieb).     Vgl.  auch  Plummer  1.  c.  II  p.  154. 

»)  Der  erste  Nachfolger  Elfsins,  Bjrhthelm,  wurde,  vielleicht  aus  politischen 
Gründen,  zum  Rflcktritt  gezwungen.  Vgl.  Stubbs,  introd.  p.  XCIII  f.  Auch  F. 
Liebermann,  Angionorm.  Geschichtsqu.  S.  69. 

*)  Vpl.  Stubbs  introd.  p.  XCVI.  Das  ,Oriens  regnum*  in  der  ersten,  von 
einem  »sächsischen  Priester*  herrührenden,  Biographie  Dunst  ans,  ist  das  Reich 
Otto's.  Ib.  p.  23  cf.  p.  XVII  und  p.  CXXI.  Vgl.  auch  Plummer  II  p.  121  f.  Er 
meint,  dass  es  vielleicht  mit  zu  den  Vorbereitungen  zu  dieser  Eheschliessung 
gehörte,  wenn  im  Jahre  929  Bischof  Kynewald  von  Worcester  dem  Kloster 
S.  Gallen  bei  einer  Anwesenheit  daselbst  (vgl.  Stubbs  introd.  p.  LXXV)  Geschenke 
machte,  und  Aethelstan,  sowie  andere  englische  Grosse  dafür  die  Konfratemit&t 
erhielten.  Vgl.  auch  Ottenthai  Reg.  des  sfichs.  Hauses  23.  Übrigens  finden 
wir  später  den  Angelsachsen  Gregor  von  964 — 996  als  Abt  in  Maria-Einsiedeln 
und  die  enge  Fühlung  zwischen  England  und  Deutschland  das  ganze  10.  Jahr- 
hundert aufrechterhalten.  Vgl.  ühlirz,  Jahrb.  Otto 's  IL  S.  67.  64:  Privileg  Kaiser 
Ottos  II.  für  Einsiedeln  auf  Verwendung  des  Herzogs  Otto  von  Schwaben  (Ludolfs 
Sohn).  —  Über  Ottos  I.  Ansehen  in  England  vgl.  Plummer  II  p.  168.  Sein  Tod 
machte  sich  dort  fühlbar.  Man  erinnert  sich  andererseits,  dass  das  englische 
Münzwesen  damals  dem  deutschen  als  Muster  diente.    Vgl.  Dannenberg  a.  a.  0.  234. 

')  Tfi»l'  Stubbs  p.  31,  p.  96  (Vision) :  Petrus  et  Paulus  cum  S.  Andrea,  ei 
quasi  de  urbe  Roma  egredienti  et  ad  Montem  Gaudii  sibi  se  adiungente ;  cf.  p.  121 
(neue  Viaion). 

*)  p.  38:  cum  —  longum  iter  properando  fecisset  et  omnia  victualia  quae 
vel  eqnino  gestamine  vel  alia  conductione  ferebant,  propriis  vel  alienis  hominibus 
penitus  fuissent  expensa. 


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24  JuliuB  Jung. 

So  wird  Rom  erreicht,  das  Pallium  in  Empfang  genommen,  die  hei- 
ligen Orte  besucht  und  darauf  die  Rückreise  angetreten^). 

Nach  Dunstans  Tod  brach  die  Dänennot  über  England  herein, 
die  auch  Canterbury  ins  Mitleiden  zog;  trotzdem  reiste  der  neue  Erz- 
bischof Aethelgar  (988 — 990)  unverweilt  nach  Rom*). 

Dasselbe  tat  sein  Nachfolger  Sigeric,  der  im  J.  990  das  Erz- 
bistum erlangte,  nachdem  er  früher  Abt  von  S.  Augustin  (in  Canter- 
bury), dann  (seit  985)  Bischof  von  Ranisbury  gevresen  war«). 

Noch  im  J.  990  unternahm  er  die  Romreise*),  über  die  nur 
wenige  Daten  überliefert  sind.  Der  Abt  von  S.  Bertin  hatte  Sigeric 
eingeladen  bei  ihm  zuzukehren,  wie  sein  Vorgänger  getan  hatte,  doch 
reiste  dieser  lieber  anders*).  Zu  Rom  wurden  in  zwei  Tagen  die 
Kirchen  abgegangen  und  der  Papst  (Johann  XV.,  a.  985 — a.  996)  be- 
sucht.     Hier   und    auf  der   Rückkehr    zeichnete   einer   der   Begleiter 


>)  1.  c.  Tandem  ad  optatum  Romanae  eedia  ecclesiam  —  pervenit,  iibi  pal- 
lium  prlncipale  sab  praesulatas  privilegio  una  cum  benedictione  apoatolica  — 
suscepit:  rursumque  locellis  sanctorum  lustratis  et  solatU  Christi  pauperibuB 
remeayit.  —  Es  ist  bemerkenswert,  dass  die  verhältnismässige  Eile,  mit  der  die 
Komreisen  der  Erzbischöfe  ausgeführt  wurden,  betont  wird.  Daher  aus  der  Menge 
der  Stationen  in  Sigerics  Itinerar  nicht  etwa  (mit  K.  Miller)  auf  eine  Fassreise 
geschlossen  werden  darf.  ß.  Wilfrid  von  York  soll  allerdings  704  durch  Gallien 
und  Oberitalien  zu  Fuss  gewandert  sein.  Vgl.  Obser  a.  a.  0.  80.  84:  auf  der 
Rückreise,  da  er  den  Strapazen  nicht  mehr  gewachsen  war,  musste  er  reiten 
und  zuletzt  sogar  auf  einer  Tragbahre  sich  transportiren  lassen. 

*)  Stubbs  p.  388.  Der  Abt  Odbert  von  S.  Bertin  schreibt  darüber  an 
Sigeric:  Romam  pergens,  a  nobis  honorifice  susceptus,  Romaque  rediens  —  re- 
ceptus.     Aethelgars  Tod  wird  von  Stubbs  auf  990  Febr.  13  angesetzt. 

»)  Über  Sigerics  Lebensumstände  vgl.  Stubbs  Dunstan  p.  388  n.  3,  p.  4Q0 
n.  1.  F.  Liebermann,  Zur  Geschichte  Byrhtnots,  des  Helden  von  Maldon.  Archiv 
für  das  Studium  der  neueren  Sprachen,  Bd.  Cl  Heft  Vs«  Plummer  II  p.  173 
und  178.     Index  p.  437. 

*)  Die  Annal.  Anglosaxonici  breves  (auctt.  monachis  ecclesiae  Christi  Can- 
tuarensis)  ed.  F.  Liebermann  Anglonormannische  GeschicLtsquellen  p.  3  ad  a.  990: 
Her  Siric  b^iscop)  for  to  Rome.  —  Liebermann  hält  (wie  zum  Teil  auch  Stubbs) 
das  Jahr  990  als  das  der  Romreise  mit  Entschiedenheit  fest.  —  Zu  vergleichen 
ist  auch  hier  Ch.  Plummer,  Two  of  the  Saxon  chronicles  parallel  with  supple- 
mentary  extracts  fiom  the  others,  a  revised  text  edited  ....  on  the  basis  of  an 
edition  by  John  Earle.  Vol.  I:  Text,  appendices  and  glossary.  Oxford  1892. 
Vol.  11:  Introduction,  notes  and  index.  (1899).  Kritisch  besprochen  von  F.  Lieber- 
mann im  Archiv  f.  das  Studium  der  neueren  Sprachen,  Bd.  CIV  Heft  Ys»  Ferner 
W.  G.  Searle,  Anglo-Saxon  bishops,  kings  and  nobles:  the  succession  of  the 
bi^hops  and  the  pedigrees  of  the  kings  and  nobles.  Cambridge  1899.  Darüber 
Liebermann  1.  c. 

*)  Stubbs  p.  389.  390.  (Plummer  I  p.  125  ad  a. 


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Das  Ituierar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  25 

Sigerics  dus  Itiaerar  auf),  yoq  dem  uns  ein  Teil  beschäftigen  soll. 
Heimgekehrt,  beteiligte  sich  der  Erzbischof  an  den  Unterhandlungen 
mit  den  Dänen.  Auf  seinen  Bat  geschah  es  (991),  dass  ihnen  ein 
Tribut  von  10.000  Pfuud  geleistet  wurde.  Im  J.  994  starb  Sigeric«). 
Sein  Nachfolger  war  Aelfric,  der  im  J.  997  nach  Rom  fuhr»)  und 
das  Erzbistum  bis  1005  innehatte.  Ihm  folgte  Aelfheah  (Aelfegus); 
dieser  fuhr  im  J.  1006  nach  Som^).  Bald  nahm  die  Dänenuot  so 
überhand,  dass  Canterbury  verbrannt  und  der  Erzbischof  getötet  wurde 
(1012).  Wenige  Jahre  nacher  (1017)  gewann  der  Däne  Knut  die 
Herrschaft  über  ganz  England,  das  er  nach  Landesart  regierte.  So 
fuhr  denn  im  J.  1022  der  Erzbischof  Aethelnot  (Aegelnoth)  nach 
Bom^).  Im  J.  1026  tat  König  Knut  dasselbe.  Er  reiste  wie  ein 
Bischof«)  und  offenbar  auf  der  herkömmlichen  Route.  In  Rom  war 
er  bei  der  Kaiserkrönung  Konrads  II.  (1027  März  26)  anwesend;  mit 

*)  Die  Anfangsplirase  des  Itinerars:  ndventus  archiepiscopi  nostri  Sigerici 
ad  Romam  —  kann  doch  nur  von  einem  Reisebegleiter  hen*ühren.  Der  erste 
Tag  schliesst:  deinde  reversi  sunt  in  domum;  es  war  also  der  Berichterstatter 
nicht  dabei.  Am  zweiten  Tage  ist  dies  anders:  inde  refecimus  cum  domini 
apostolico  Johanno  (sie). 

»)  Am  28.  Oktober  994,  nach  Stubbs,  Registrum  sacrum  Anglicanum  (1897) 
30.  Hiezu  F.  Liebermann,  Zur  Gesch.  Byrhtnots  ö.  22. 

»)  Anna].  Anglosax.  ad  a.  997:  Her  Aelfric  b(i8Cop)  for  to  Rome.  Dabei  ist 
allerdings  zu  beachten,  dass  diese  Annalen  den  Tod  Sigerics  zum  Jahre  996  (an- 
dere zum  Jahre  995)  verzeichnen.  Vgl.  Plummer  II  p.  178,  183  und  Index  p.  323. 

I  p.  126.  128.  130.  131.  (Dem  Erzbischof  Albricus,  d.  i.  Aelfric  ist  eine  vila 
Dunstani  gewidmet). 

^)  Annal.  Anglosax.  ad  a.  1006 :  Her  Aelfeh  b(iscop)  for  to  Rome.  (Dem 
Krzb.  Aelfcgou,  der  früher  durch  23  Jahre  Bischof  von  Winchester  gewesen,  ist 
eine  andere  vita  Dmistani  gewidmet).  VgL  Plummer  II  p.  170,  183  und  185. 
Index  p.  321  f.  Anf  die  Differenzen  in  der  Chronologie  der  angelsächsischen 
Jahrbücher  gehe  ich  nicht  ein.  Eine  der  von  Plummer  herangezogenen  Redak- 
tionen setzt  die  Romfahrt  des  Elfegns  ins  Jahr  1007. 

*)  Die  angelsftchs.  Annalen  ad,  a.  1022.  Vgl.  Plummer  II  p.  204.  Er  kaufte 
in  Pävia  eine  Reliquie  S.  Augustins. 

")  Man  vgl.  den  Bericht  über  die  Reise  Dunstans  mit  Cnutonis  regia  gesta 

II  c  20.  M.  G.  SS.  XIX  p.  520:  huius  animam  cotidie  benedicit  Italia,  bonis 
perfrni  deposcit  Gallia,  et  magis  Omnibus  hunc  in  coelo  cum  Christo  gaudere 
erat  Flandria.  [Ober  die  Beziehungen  Dunstans  zu  diesen  Gegenden  vgl.  Stubbs 
p.  XXV  f.  CXXf.].  Has  enim  provincias  transiens  Romam  petiit;  et  ut  multis 
Jiqnet,  tanta  hoc  in  itinere  misericordiarum  opeia  exhibuit,  ut  si  quis  describere 
omnia  voluerit,  licet  innumerabilia  ex  his  fecerit  volumina,  tandem  deficiens  fa- 
tebitoT,  se  vix  etiam  cucurrisse  per  minima.  Nam  quid  singulis  fecerit  sileo  etc. 
c  22:  Tantus  itaque  rex  postquam  Roma  roversus  est  etc.  Über  Knuts  Anwesen- 
heit in  Rom  berichtet  Wipo  c.  16.  Die  Chronologie  der  angelsächs.  Annalen 
ist  wich  hier  verwirrt.  Vgl.  Phimmer  II  p.  206  f.,  wo  aber  in  Bezug  auf  die 
Route  Knuts  die  vita  Dunstans  nicht  beachtet  ist. 


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26  Julius  Jung. 

diesem  und  dem  Könige  Rudolf  von  Burgund  traf  er  ein  Überein- 
kommen, wodurch  auf  der  Bomstrasse  die  Freiheit  für  Pilger  und 
Kaufleute  gewährleistet  wurdet),  nicht  nur  för  die  Engländer,  sondern 
zugleich  für  die  Dänen.  In  die  Nordländer  war  nämlich  seit  dem 
J.  1000  derselbe  Wander-  und  Wallfahrtstrieb  gefahren,  welchem 
umstände  das  Ericshospital  bei  Borgo  S.  Donino  und  das  Itinerar 
des  isländischen  Abtes  Nikolaus  von  Thingeyrar  ihre  Entstehung  ver- 
danken 2). 

Im  Laufe  des  11.  Jahrhunderts  dauerte  der  gewohnte  Verkehr 
der  geistlichen  Würdenträger  mit  Rom  fort,  im  J.  1040  reiste  der 
Erzbischof  Eadsige  dahin  3),  um  das  Pallium  zu  holen,  hingegen  Erz- 
bischof Stigand  dasselbe  vom  Papste  Benedikt  im  J.  1058  zugeschickt 
erhielt*). 

Dann  kam  die  Zeit  Gregors  VII.;  im  J.  1070  waren  die  Erz- 
bischöfe Lanfrauc  von  Canterbury  und  Thomas  von  York  in  Rom, 
hingegen  im  J.  1074  der  Papst  für  die  nächste  Fastensynode  (Februar 
1075)    sämtliche  Bischöfe   und  Äbte  Britanniens   nach  Rom  entbot*). 

Kurz  vorher  (vermutlich  im  J.  1071)  war  der  Abt  Baldwin  von 
S.  Edmunds  in  Rom  gewesen^).  Dieser  deponirte  auf  der  Durchreise 
in  einer  Seitenhalle  des  S.  Martinsdoms  zu  Luca  einige  Reliquien  des 
hl.  Eadmund,  welche  von  den  später  herkommenden  Engländern  regel- 
mässig besucht  und  bald  auch  von  den  Einheimischen  verehrt  zu 
werden  pflegten').     Es  war  die  Zeit,  in  der  Bischof  Anselm  von  Luca 

1)  Vgl.  MaoBi  X[X  499.  Hiezu  Bresslau,  Jahrb.  Konrads  II.  Bd.  1  S.  146  f. 
Auch  die  Leistung  des  »Romfeoh*  wurde  von  Knut  neuerdings  fixirt.  Jensen  1.  c. 
p.  193,  197. 

*)  Das  Itinerar  des  Abtes  Nikolaus  von  Thingeyrar  stammt  aus  der  Mitte 
des  12.  Jahrhunderts.  In  diesem  (von  WerlaufF,  Symbolae  ad  Geograph,  medii 
aevi  ex  monum.  Lslandicis  (Kopenhagen  1821)  p.  15  ff.  publizirten)  Itinerar  ist 
bei  Borgo  S.  Donino  ein  Ericshospital  verzeichnet.  Vgl.  auch  ThorÖddsen,  Gesch. 
der  isländischen  Geographie  (Deutsche  übers,  von  A.  vjiebhardt,  Leipzig  1897) 
Bd.  L     Dann  F.  Ludwig  S.  120  ff. 

*)  Die  angelsächs.  Annalen  ad  a.  1040:  Her  Eadsige  b(iscop)  for  to  Rome. 
Über  diesen  Erzbischof  die  Daten  bei  Plummer  II  index  p.  367. 

*)  A.  a.  0.  ad  a.  1058.    Vgl.  Plummer  II  index  p.  439. 

»)  Mansi  XX  126.  Jaff6  3633.  (1074  August  28).  —  Gregor  VII  stand  mit 
Erzbischof  Lanfranc  von  Canterbury  in  lebhafter  Korrespondenz.  Vgl.  Li^bermann, 
Anglonormann.  Gescbichtsqu.  S.  249,  259.    Lanfranc  stammte  aus  Pavia. 

«)  Vgl.  über  Abt  Baldwin  Plummer  1,  c.  II  p.  285.  Liebermann,  Angionorm. 
Gescbichtsqu.  244  ff.  Er  war  eine  in  Frankreich  (S.  Denis)  und  Deutschland 
(Elsass)  bekannte  Persönlichkeit;  zugleich  Arzt. 

7)  Vgl.  Herimanni  Miracula  S.  Eadmundi  bei  F.  Liebermann,  Angionorm. 
Gescbichtsqu.  p.  258:  Quibus  pignoribus  sacris  in  Italia  in  civitate,  qu^  Lucas 
dicitur,  quibusdam  fidelibus  impertitis,  et  Dei  nomine  Christique  testis  (Eadmundi) 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  27 

mit  dem  Konige  Wilhelm  I.  von  England  korrespondirte,  um  ihn 
gegen  die  Antigregorianer  in  Rom  zu  gewinnen^). 

Im  J.  1097  reiste  Erzbischof  Anselm  von  Canterbury  nach  Rom*). 
Sein  Nachfolger  Radulf  schickte  an  seiner  Statt  Gesandte  dahin,  um 
das  Pallium  in  Empfang  zu  nehmen  (1115)-  Als  Radulf  starb,  fuhr 
der  neue  Erzbischof  Wilhelm  wieder  selbst  nach  Rom,  von  wo  er  mit 
dem  Pallium  zurückkam  (1123)®).  Der  gleichnamige  Neffe  des  Erz- 
bischofs Anselm,  Abt  von  S.  Saba  in  Rom,  spielte  für  Radulf  den 
Vermittler,  wurde  dann  1121  Abt  von  St.  Edmunds  in  England,  als 
welcher  er  Wilhelm  nach  Rom  begleitete,  wo  er  starb*). 

Im  weiteren  Verlaufe  des  12.  Jahrhunderts  hob  sich  immer  mehr 
der  Geschäftsverkehr  der  römischen  Kurie,  die  sich  in  den  Mittel- 
punkt der  abendländischen  Eotwicklung  gestellt  hatte.  Die  Vorstände 
der  englischen  Diözesen,  von  denen  die  Erzbischöfe  von  Canterbury 
und  York  um  den  Vorrang  stritten,  die  Äbte,  die  sich  den  Bischöfen 
nicht  unterordnen  wollten,  die  Geschäftsträger  des  Papstes,  die  Ge- 
sandten der  Könige  (die  allerdings  dem  Verkehr  ihrer  Prälaten  mit 
Rom  auch  Hindemisse  in  den  Weg  legten),  die  Interessenten  von 
Eheverwicklungen^)  waren  beständig  unterwegs,  um  Entscheidungen 
einzuholen,  beziehongsweise  zu  fallen^). 

veneratione  in  porticu  quadatn  ^cclesi^  eximii  confessoris  Christi  Martini  con- 
aecrato  altare,  provenit  gi*atia  Dei  invocatione  martyris  [Eadmundi].  Es  folgt 
eine  Wandergeacbicbte. 

1)  Vgl.  Liebermann  l.  c.  p.  259  (um  1081),  daher  Botschaften  hin-  und 
hergingen.  Der  Bericht  über  die  Miracula  S.  Eadmundi  erwähnt  vielleicht  eine 
solche  Botschaft  (wenn  es  sich,  nicht  bloss  um  Elostersachen  handelt) :  Relatores 
huius  nobie  fuere  miraculi  domnus  Eadricns  prepositus  ac  cum  eo  prcsbyter 
Siwardos,  quibus  Romam  euntibus  in  memorata  civitate  retulit  hospes  eorum 
Petms  ....  gratia  cuiua  miraculi  populus  annaliter  eandem  frequentat  eccle- 
aiam  .... 

>)  Annal.  Anglosaxonici  ad  a.  1097.  Im  Jahre  1103  war  Anselm  ein 
zweitesmal  in  Rom. 

*)  Ebenda  ad  a.  1115,  beziehungsweise  1123.  Plummer  1.  c.  II  index  s.  v. 
Raulf  und  Willem  of  Curboil. 

*)  Über  Anselm  den  jüngeren,  der  eine  einflussreiche  Persönlichkeit  war, 
ygl.  Plummer  II  index  p.  334.  Liebei*mann,  Angionorm.  Geschichtsqu,  p.  316. 
Er  starb  in  Jahre  1123. 

^)  Einen  Fall  aus  dem  Jahre  1161  berichtet  Mathaeus  i  aris.  Cf.  Matth. 
Par.  Chr.  mai.  ed.  Luard  VI  519.  Nach  Adelards  Vita  Dunstani  p.  67  (dazu 
Stubbs  intioduction  p.  LXII)  wäre  ein  solcher  Fall  schon  zur  Zeit  Dunstans  vor- 
gekommen. Ein  Edelmann  glaubte  durch  eine  Reise  nach  Rom  Dunstans  Strenge 
gegen  seine  ungesetzliche  Ehe  entwaffnen  zu  können:  Romam  adiens  dominum 
apostolicnm  pro  se  Dunstano  scriptis  satisfacere  optinuit.  Aber  Dunstan  sei 
trotzdem  featgeblieben. 

*)  Johannes  Sarisburiensis,  der  Jugendfreund  des  aus  England  stammenden 


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28  Julius  Jung. 

Ohne  hier  bekannte  Tatsachen  wiederholen  zu  wollen,  soll  doch 
noch  auf  eine  Verhandlung  hingewiesen  werden,  welche  den  damaligen 
Wechselverkehr  zwischen  England  und  Italien  gut  illustrirt,  ohne  bis- 
her von  diesem  Gesichtspunkt  aus  genügend  beachtet  zu  sein^). 

Im  J.  1187  schickten  die  wider  den  Erzbischof  von  Canterbury 
sich  auflehnenden  Mönche  seiner  Kathedrale  (erclesia  Christi  Cantua- 
riensis)  eine  Gesandtschaft  nach  Italien,  wo  Pupst  Drban  III.  damals 
in  Verona  residirte.  Die  Gesandtschaft  übersiedelte  mit  ihm,  durch 
Versprechungen  hingehalten,  von  Verona  nach  Ferrara,  in  welcher 
Stadt  dieser  Papst  das  Zeitliche  segnete,  worauf  Gregor  VIII.  erhoben 
wurde  (21.  Oktober  1187).  Mit  diesem  zogen  die  Mönche  nach 
Parma^),  überschritten  in  seinem  Gefolge  den  Mons  Bardonis  —  bei 
welcher  Gelegenheit  Gregor  VIII.  nach  Sarzana  und  Lnna  kam,  wo  er 
die  Übersiedlung  *des  Bischofssitzes  nach  ersterem  Orte  in  Aussicht  ge- 
stellt haben  wird  — ^);  von  hier  weiter  nach  Luca  und  Pisa,  wo  der 
Papst  am  17.  Dezember  starb.  Sein  Nachfolger  wurde  Klemens  III., 
der  sofort  eine  andere  Politik  einschlug:  die  Angelegenheit  von  Luna 

Papstes  Hadrian  IV.,  schreibt  (M.  G.  SS.  XXVII  p.  5t) :  Si  quidem  Alpium  iuga 
transcendi  decies  ....  dominorum  et  amicorum  negotia  in  ecclesia  Romana 
sepius  gessi.  (Er  erwähnt  seinen  »hospes«  in  Placentia).  Vgl.  Scheffer- Boichorst 
im  Ergänzungsbd.  IV  der  Mitt.  d.  Inst.  f.  österr.  Geschichtsf.  S.  103.  —  Über 
den  starken  Verkehr  aus  England  an  die  Kurie  vgl.  Epist.  Cantuarienses  p.  ISO, 
196.  Über  den  Peterspfenning  in  dieser  Zeit  vgl.  0.  Jensen,  L  c  p.  183  ff.  Der 
Ai*zt  König  Heinrichs  I.,  Favicius,  stammte  aus  Arezzo  in  Tuscien  und  wurde 
Abt  von  Abingdon,  wo  er  1117  starb.  Plummer  II  p.  295. 

I)  Für  das  Folgende  vgl.  Scriptores  rer.  Brit.  38 :  ChrODicles  and  Memorials 
of  the  reign  of  Richard  I.  Vol.  II :  Epistolae  Cantuarienses.  The  letters  of  the 
prior  and  convent  of  Christ  church,  Canterbury,  from  a.  d.  1187  to  a.  d.  1199. 
Edited  by  W.  Stubbs.  London  1865.  Diese  Briefe  sind  für  die  wechselnden 
Strömungen  und  den  Geschäftsverkehr  an  der  Kurie  von  grossem  Interesse. 
Scheffer-Boichorst,  Friedrichs  letzter  Streit,  hat  sie  noch  nicht  verwertet,  Car- 
tellieri  auf  den  berichteten  Alpenübergang  in  den  N.  Heidelberger  Jahrbüchern 
Xt  (1902)  S.  177  ff.,  vgl.  XII  (1903)  S.  53  f.,  aufmerksam  gemacht.  Daselbst  ist 
auch  auf  einen  Vortrag  von  Stubbs:  Learning  and  Literature  at  the  Court  of 
Henry  II  (1878)  verwiesen. 

«)  Über  ihren  Aufenthalt  in  Parma  vgl.  Epistolae  Cant.  p.  123  und  p.  129. 
An  letzterer  Stelle  schreibt  der  Prior  Honorius  au  den  Konvent  nach  Canterbury : 
Ista  vobis  a  Parmis,  quadam  ^idelicet  civitate  Lumbardiae,  in  festivitate  Sancti 
Andrea e  transmisimus,  cum  citra  ulteriores  Alpes  iter  apud  Romam  arripuimus. 
D.  i.  1187,  Nov.  30,  an  welchem  Tage  Papst  Gregor  VIII.  schon  von  Forum 
novum  aus  datirt.    Jaffi6  n.  10009  f. 

»)  Vgl.  meinen  Aufsatz  Ober  »Luna«  Mitt.  d.  Inst.  XXII,  S.  235.  —  Aus 
seiner  letzten  Zeit  stammt  auch  das  Privileg  Gregors  VIII.  für  das  Hospitale  von 
Altopascio.  Der  Papst  wurde  also  mit  lokalen  Angelegenheiten  in  Anspruch 
genommen. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischoft  Sigeric  von  Canterbury  etc.  2^ 

blieb  liegen,  während  die  Mönche  von  Canterbnry  neue  Hoffnung 
schöpfteu.  Sie  zogen  mit  dem  Papste  nach  Bom,  wo  man  die  Ent- 
scheidung gleichwohl  beständig  hinausschob,  da  der  Erzbischof  Ton 
Canterbury  und  der  König  von  England  gegen  die  Mönche  tätig 
waren  1).  Da  diese  während  der  Verhandlungen  in  lebhaftem  Brief- 
wechsel mit  der  Heimat  standen,  erfahren  wir  eine  Menge  Einzeln- 
heiten  hinsichtlich  der  Route,  welche  die  Mönche  und  ihre  Boten  ein- 
schlugen: über  Siena,  Luca  und  Pisa,  den  Mons  Bardonis,  den  Mons 
Jons,  d.  i.  den  Grossen  S.  Bernhard  u.  s.  w.^) 

Aus  derselben  Zeit  stammen  mehrere  Itinerare,  welche  die  damals 
üblichen  Stationen  verzeichnen. 

So  ist  von  einem  englischen  Berichterstatter  genau  die  Boute  an- 
gegeben, die  König  Philipp  August  von  Frankreich  einschlug,  als  er 
1191  vom  Kreuzzuge  über  Italien  nach  Hause  zurückkehrte 3). 

Ferner  gehört  hieher  das  von  Matthäus  Paris  gesammelte  karto» 
graphische  Material,  worunter  ein  etwa  aus  dem  J.  1252  stammendes 
Itinerar   von  London   bis  Apulien    sich   befindet^).     Auch    die   Reisen 


*)  Bei  diesea  Verzögeraogen  werden  auch  Gründe  den  hohen  Politik  mit- 
gespielt haben,  wie  ja  P.  Urban  IH.  dem  Plane  König  Heinrichs,  seinen  jüngsten 
Sohn  Johann  zum  König  von  Irland  krönen  zu  lassen  entge^nkam  (obwohl 
seinen  Ansprüchen  auf  päpstliche  Lehenshoheit  nicht  entsprochen  wurde),  um 
dem  Kaiser  Friedrich  eine  Koalition  der  Niederdeutschen  und  Engländer  ent> 
gegensteilen  zu  können.  Vgl.  Scheffer-Boichorst,  Unters,  zur  pftpstl.  Territorial- 
Politik,  a.  a.  0.  112. 

*)  Siena  ist  p.  275  und  276,  Luca  und  Pisa  p.  458,  der  Mons  Bardonensi 
p.  276  erwähnt.  Die  Beschwerden  einer  Winterreise  über  den  Mons  Jovis  oder 
(ir.  S.  Bernhard  sind  p.  181  (a.  1188  Februar)  geschildert  —  Im  Jahre  1189, 
wo  die  Abgesandten  den  fQr  England  ernannten  päpstlichen  Legaten  begleiten^ 
kommen  sie  nach  Parma,  Pavia,  Mortara,  wo  der  Legat  einer  Krankheit  erliegt ^ 
p.  276.  (Dieselbe  Route  von  Pavia  Aber  Mortara,  beziehungsweise  Tremel  d.  i. 
Trumello,  nach  Vercelli  auch  bei  Sigeric;  vgl.  A.  Schnlte  Handel  aus  Südwest- 
deutschland  I,  67;  desgleichen  im  Itinerar  des  Königs  Philipp  August  von  1191: 
Mortcrs  =  Mortara).  Für  den  Alpenübergang  nötire  ich  hier  noch  das  von  Lieber- 
mann Angionorm.  Geschichtsqu.  p.  323  f.  edirte  Fragment  einer  vita  des  Erz- 
bisehofs Stephan  Langton  von  Canterbury,  verfasst  von  Matbaeus  Paris.  Der 
Erzbischoffuhr  J215  nach  Rom:  cum  transalpina^set,  cogente  quadam  infirmitate» 
ut  a  labore  ittneris  respiraret,  moram  per  aliquot  dies  in  quodam  prioratu,  qui 
in  quadam  civitate  -  est,  cui  nomen  Thusicano  (?),  moi-am  continuavit.  (Hier 
treibt  er  einen  Teufel  aus).    Der  senescallus  archiepiBCopi  wird  erwähnt. 

^  Gesta  Henrioi  II  regis  (Scriptores  rerum  Britannic.  49),  11  p.  229. 
F.  Liebermann  in  den  Mon.  Germ.  SS.  XX VH  p.  131. 

*)  Vgl.  K.  Miller,  Mappao  mundi,  Heft  3,  p.  68  ff. :  die  kartographische 
Hinterlassenschaft  des  Mathaeus  Parisiensis ;  p.  85  ff. :  Der  Text  des  Itinerars 
von  London  bis  Apulien,  vom  J.  1253.    Hiezu   die   kritischen  Bemerkungen  von. 


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30  JuliusJung. 

des  Erzbischofs  Odo  von  Reuen  (1248 — 1269)  sind  in  diesem  Zusam- 
menhang zu  nennen^). 

Wenn  man  das  erwähnte  Material  mit  den  aus  Deutschland  über- 
lieferten Beisejournalen  des  13.  Jahrhunderts,  namentlich  Wolfgers  von 
Ellenbrechtskirchen 2)  und  Alberts  von  Stade^)  zusammenstellt,  dazu 
die  Regesten  der  Kaiser,  Päpste,  Markgrafen  (von  Tuscien),  Kommunen 
(wie  S.  Gimignano)  u.  s.  w.  heranzieht,  so  ergeben  sich  wichtige  Ver- 
gleichungspunkte zwischen  dem  Verkehr  im  10.  Jahrhundert,  wie  ihn 
Sigerics  Itinerar,  und  dem  im  12.  oder  13.  Jahrhundert,  wie  ihn  die 
übrigen  Itinerare  verzeichnen,  auch  in  Hinsicht  auf  die  inzwischen 
erfolgte  Änderung  einzelner  Wegrichtungen*). 

Wir  werden  zunächst  die  Bedeutung  der  in  Sigerics  Itinerar  ge- 
nannten Stationen  für  die  Strecke  von  Rom  über  Siena  nach  Luca 
feststellen,  auch  der  geschichtlichen  Entwicklung  derselben,  soweit  dies 
möglich  ist,  nachgehen. 

Das  Itinerar  des  Sigeric  fangt  mit  Rom  an  und  führt  bis  zum 
Meer,  jenseits  dessen  England  gelegen  ist^). 

Die  Strecke  zwischen  Rom  und  Luca,  270  Kilometer,  die  im  13. 
Jahrhundert  auf  sieben  Tagereisen  verteilt  zu  werden  pflegten^),   zer- 


F.  Ludwig,  Unters,  über  die  Heise-  und  Marscbgescbwindigkeit  im  XII.  und 
Xlll.  Jahrhundert  (1897)  S.  123. 

>)  Vgl.  F.  Ludwig  S.  101  ff.  Dessen  Reisen  nach  England  S.  106  f.  Die 
Reise  nach  Rom  S.  107  f.  Die  Rückreise  (auf  der  von  uns  behandelten  Route) 
S.  109. 

2)  Bekanntlich  1191—1204  Bischof  von  Passau,  dann  bis  1218  Patriarch 
yon  Aquileia.  Es  genügt  auf  die  Ausgabe  der  Reiserechnungen  von  Ignaz  Zingerle 
(Ucilbronn  1877)  hinzuweisen.     Im  Übrigen  vgl.  F.  Ludwig  S.  101  ff. 

»)  Mon.  Germ.  bist.  SS.  XVI  335—335.  öhlmann  hat  auch  die  übrigens 
weniger  ergiebige  Route  des  Abtes  Emo  vom  Kloster  Floridus  hortus  bei  Werun 
im  Groningerlande,  aus  den  J.  1211 — 1212,  herangezogen.  Emonis  chronicon  in 
den  M.  G.  SS.  XXIII  471.  Vgl.  Öhlmanns  Tabelle  in  Jahrb.  f.  Schweizer.  Gesch. 
IV  S.  300  f. 

*)  Was  K.  Mille.-,  z.  B.  für  die  Strecke  Siena  nach  S.  Genesio,  gründlich 
verkannt  hat.  Hingegen  hat  W.  Stubbs  unabhängig  von  ihm  mit  viel  geringerem 
Vergleichsmaterial  fast  überall  das  Richtige  getroffen,  was  um  so  bewunderungs- 
würdiger ist,  als  Stubbs  (wie  mir  F.  Liebermann  schreibt)  nie  in  Italien  war 
noch  auch  mit  Italienern  Bekanntschaft  hatte. 

^)  »Istae  sunt  submansiones  de  Roma  usque  ad  mare*. 

<*)  So  nach  Mathaeus  Paris,  auf  der  Route  Marturi-Siena.  Darnach  wUre 
man  von  Luca  Ober  Marturi  (60  km)  nach  Siena  (90  km)  in  2  Tagen  gekommen. 
Der  Isländer  berechnet  3  Tage.  Dann  1  Tag  von  Siena  nach  S.  Quirico  (38  km), 
von  da  1  Tag  nach  Aquapendente  (40  km)  u.  s.  w.  Vgl.  F.  Ludwig  S.  128  f. 
und  121.  Sigeric  gibt  die  Entfernungen  nicht  an.  (K.  Miller  setzt  sie  nach 
Kilometern  berechnet  bei). 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  31 

fallt  naturgemäss  ia  vier  Abschnitte:  von  Rom  nach  S.  Cristina  (Bol- 
sena),  Ton  Aquapendente  uaeh  Siena,  von  da  nach  S.  Genesio,  endlich 
fiber  den  Arno  nach  Luca. 

Wir  folgen  den  Stutionen  i)  in  der  von  Sigeric  und  seinen  Be- 
gleitern eingeschlagenen  Richtung. 

3.  Die  Stationen  Sigerics  von  Rom  bis  Luca  und  deren 
historische   Entwicklung. 

Indem  der  Reisende  Rom  verlasst,  gibt  er  als  ersten  Haltpunkt 
nach  der  ürbs  Roma  (das  Grabmal)  Johanns  IX.  an^). 

Dieses  befand  sich  beim  Vatikan,  wo  die  Papste  seit  dem  5.  Jahr- 
hundert bis  auf  Johann  X  (gest  S28)  beigesetzt  wurden»).  Eh  ist 
auch  das  Epitaphium  Johanns  IX.  (898 — 900)  und  der  Ort,  wo  (in 
der  äusseren  Porticus  der  Basilika)  sein  Grabmal  stand,  überliefert^), 
wie  man  denn  auf  solche  Dinge  im  9.  und  10.  Jahrhundert  besonderes 
Gewicht  zu  legen  pflegte*). 

Dann  wird  Bacane  erreicht,  die  in  den  Alten  Itinerarien  als 
Buccanae   bezeichnete    Station,    21    Millien   von    Rom,   beim  jetzigen 

1)  Der  Übersicht  halber  seien  diese  Stationen  hier  verzeichnet  (nach  der 
Lesung  von  Stubbs): 

1.  Roma.  2.  Johannis  IX.  3.  Bacane.  4.  8uteria.  5.  Furcasi.  6.  Söe  Va- 
lentine. 7.  Söe  Flaviane.  8.  Söa  Christina.  9.  Aquapendente.  10.  SCe  Petir  in 
Pail.  11.  Abricula.  12.  Söe  Quiric  13.  Turreiner.  14.  Arbia.  15.  Seocine. 
16.  Burgenove.  17.  Aelse.  18.  Söe  Martin  in  Fosse.  19.  Sde  Gemiane.  20.  Sde 
Maria  glan.  21.  S5e  Petre  currant.  22.  Söe  Dionieii.  23.  Arnebianca.  24.  Aqua 
nigra.     25.  Forcri.    26.  Luca. 

>)  Das  Itin.  sagt  einfach:  Johannis  IX.  (so  Stubbs;  E.  Miller  liest:  Johan- 
nis VIII.). 

<)  Vgl.  die  eingehende  Auseinandersetzung  von  L.  Dachesne  in  den  M^langes 
d'  arch^ologie  et  d'  histoire  XXII  (1902)  p.  404  ft :  la  nöcropole  pontificale.  Von 
Johann  X.  an  wurden  die  Papste  beim  Lateran  begraben;  vor  461  n.  Chr.  viel- 
fach an  den  Strassen,  die  von  Uom  ausliefen;,  nach  dem  Lib.  pontif.  z.  B.  der 
P.  Marcus  an  der  ,via  Ardeatina«,  an  der  »via  Anrelia«  Julius  I.  und  Felix  IL, 
an  der  »via  Salaria*  Liberius  u.  s.  w. 

*)  Vgl.  de  Rossi,  Inscript.  Christ,  urbis  Romae  II  p.  210  (cf.  Duchesne 
L.  p.  II  p.  223),  wonach  Jokann  VIII.  (gest.  882)  begraben  war  »ante  ecclesiam 
(S.  Petri)  iuxta  portam  Judidi*,  ebenda  (Duchesne  p.  232)  das  Epitaph  Johanns  IX. : 
»hie  requiescit  ante  ecclesiam  prope  portam  Guidaneam«.  Vgl.  auch  de  Rossi's 
Plan  des  Vatican  1.  a  p.  229,  hiezu  die  Erklärung  p.  233  n.  125  (Grabmal 
Johanns  IX.),  n.  126  (porta  Gnidanea),  n.  137  (porta  Judicii),  n.  138  (Grabmal 
Johanns  VIIL). 

^)  Vgl.  Benedict  a  S.  Andrea  beim  Monte  Soracte  c  30:  Venientfts  Ungari 
inita  Romam  a  poTta  sancti  Johannis,  exierunt  Romani  et  pugnaverunt  cum  Un- 
garorum  gens;  et  ceciderunt  de  nobiles  Romani,  sicuti  a  portas  ipsius  ecclesiae 
inumata  requiescunt. 


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32  Julius  Jung. 

Baocano^).  Zur  Zeifc  des  Sigeric  existirte  noch  der  später  ausgetrock- 
nete See  von  Baccanae.  Für  den  Ort  selbst  findet  sich  im  11.  Jahr- 
hundert auch  die  Bezeichnung  burgus  s.  Alexandri,  nach  dem  Bischof 
und  Märtyrer,  der  daselbst  seit  alten  Zeiten  verehrt  wurde*).  Obwohl 
Sigeric  sonst  die  in  gewissen  Zeiten  des  Mittelalters  die  antiken  Namen 
überwuchernde  kirchliche  Nomenclatur^)  in  Gebrauch  nimmt,  ist  es 
in  Bezug  auf  Baccane,  wie  man  sieht,  nicht  der  Fall.  —  Nach  Bene- 
dikt, dem  Mönch  des  Klosters  S.  Andreas  am  Monte  Soracte,  fand  zu 
Zeiten  des  Papstes  Johaun  X.  (914 — 928)  im  Gefilde  von  Baccano  ein 
Kampf  gegeu  die  Saracenen  statt,  der  in  den  bisherigen  Darstellungen 
nicht  immer  gehörig  beachtet  ist*). 

Es  folgt  Suteria,  d.  i.  das  alte  Sutrium,  das  die  Römer  nach 
der  Eroberung  von  Veji  als  Grenzsperre  gegen  das  nördliche  Etrurien 
hin  gründeten.  Auch  im  Mittelalter  blieb  es  als  Bischofstadt  von  Be- 
deutung; seitdem  es  728  König  Luitprand  dem  Papste  geschenkt 
hatte,  war  es  einer  der  wichtigsten  Punkte  im  „Patrimonium*^).  Als 
dann  die  Pilgerfahiten  der  Nordländer  in  Schwung  kamen,   wurde  es 


•)  Naherei  bei  Nibbj,  Dintorni  di  Roma  I  p.  2H1  f.  Westpbal,  Die  römi- 
sehe  Campagna  S.  147.  Tomassetti,  im  Archivio  della  societä  Romana  V  p.  134. 
Nisaen,  Ital.  Landeskunde  I  260.  II  356.  In  einer  Urk.  von  Jahre  1093  fQrs 
Kloster  SS.  Cosma  e  Damiano  (Archiyio  Rom.  XXII,  431):  in  burgo  Baccane. 
Zwischen  Baccanae  und  Sutrium  der  »lacus  qui  vocatur  Janula«  nach  dem  be- 
nachbarten fundus  dieses  Namens  benannt,  jetzt  nach  dem  Monte  Rosi«  der  ein 
Kastell  trug.  Hier  traf  1155  Papst  üadrian  iV.  mit  Friedrich  I.  zusammen. 
Tomassetti  1.  c.  p.  622  fF.  Im  Jahre  1220  November  25  ff.  datirt  Friedrich  IL  »ad 
lacum  Sutriae«,  dann  ,in  castris  prope  montem  Rosuli*  wobei  Ficker  Reg.  n.  1229 
an  den  »kleinen  lago  di  Monterosi«  denkt. 

*)  Schon  im  4.  Jahrhundert  n.  Chr.  Vgl.  die  Acta  S.  Alexandri,  Sept.  21 
p.  230  ff.  Damach  J.  K.  Neumann,  der  rOm.  Staat  und  die  allg.  Kirche  I  S.  306  f. 
Der  Verf.  hat  gute  Ortskenntnis,  Iftsst  aber  Baccanae  am  21.  Meilenstein  der  via 
Claudia,  nicht  der  Cassia,  liegen.  Vgl.  G.  B.  de  Rossi,  Baccano  (Baccanas)  suUa 
via  Cassia.  Scoperta  del  cimitero  di  S.  Alessandro  vescovo  e  martire  con  parte 
del  suo  antico  altare.  Bull,  crist.  1875  p.  142—155.  Ober  die  Bulle  Papst 
Leo's  IX.  für  die  basilica  Vaticana,  worin  auch  der  lacus  Baccanis  erwähnt  ist 
vgl.  Tomassetti  J.  c  p.  135.    Archivio  Roman.  XXIV  p.  475. 

*)  Vgl.  darüber  K.  Jire^.ek,  Das  christliche  Element  in  der  topographischen 
Nomenklatur  der  Baikauländer  (Sitzungsber.  der  Wiener  Akademie  1897)  S.  5. 
Nach  Repetti,  Dizionario  topogr.  di  Toscana,  s.  v.  S.  Gimignano,  kam  diese  An- 
wendung der  kirchlichen  Nomenklatur  in  Italien  nicht  vor  saec.  VIII  auf. 

*)  Benedicti  s.  Andreae  monachi  chron.  c.  29.  Noch  vor  der  siegreichen 
Schacht  am  Gnrigliano  (915  oder  916):  pugna  est  facta  inter  Nepisinos  et  Su- 
trinos  in  campo  de  Baccani.  Vgl.  W.  Sickel,  Mitt.  des  Instit.  für  österr.  Ga- 
schichtsf.  XXIII,  84. 

*)  Vgl,  Tomassetti  Archivio  cit.  V  p.  626  ff.  (Nachträge  VII  p.  459). 


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Das  Itinerar  des  Erzbiscnofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  33 

für  diese  die  Station,  wo  man  sich  znm  Einzug  in  Born  bereit 
machte^). 

Im  12.  Jahrhundert  nahm  das  Reich  auch  in  Sutri  verschiedene 
Hechte  in  Anspruch').  —  Es  ist  bemerkenswert,  dass  in  dem  Itinerar 
des  isländischen  Abtes  Nikolaus  von  einem  Sutrium  minus  die  Rede 
ist,  das  eine  Tagereise  von  Sutrium  maius  lag.  Das  letztere  ist  Sutri, 
ersteres  (nach  Tomassetti)  identisch  mit  dem  Hospiz  bei  der  Basilica 
s.  Archangeli  in  cacumine  montis  Faiano,  die  von  Papst  Sergius  11. 
(844—847)  restaurirt  wurde«). 

Zu  den  Erwähnungen  Sutris  im  Mittelalter,  die  Tomassetti  zusam- 
menstellt, wäre  die  bei  Sigeric  hinzuzufügen.  Ebenso  die  zahl- 
reichen Beurkundungen,  die  Kaiser  Friedrich  11.  namentlich  zu  Ende 
November  1220  in  und  bei  Sutrium  vorgenommen  hat*). 

Sigerics  nächste  Station  ist  Furcasi^).  Darunter  ist  Forum  Cassii 
zu  verstehen,  das  die  alten  Itinerarien  11  Millien  von  Sutrium  an- 
setzen. Der  Ort  ist  gegenwärtig  noch  fixirt  durch  die  Kirche  S.  Maria 
di  Forcassi,  während  die  Bevölkerung  nach  dem  schon  in  etruskischer 
Zeit  bewohnten,  also  älteren  Vetralla  sich  verzogt).  Dieser  Ort  wird 
im  12.  Jahrhundert  gewöhnlich  genannt?),  während  die  Reisenden 
wohl  auch  die  in  der  Umgegend  gelegenen  Hospize  verzeichnen.  Die 
via  Cassia  aber,  die  bei  Forum  Cassii  nach  Norden  abbiegt,  hat  ein 
Reisender  des  früheren  19.  Jahrhunderts  von  Rom  bis  hieher  noch 
durchaus  passabel  gefunden  s). 

1)  Über  die  Bedeutung  von  Sutri  för  die  Rompilger  Tomassetti  1.  c.  p.  641. 

»)  Vgl.  Ficker  Forsch.  II  236.  Im  Jahre  1186  gab  Heinrich  VI.  dem  römi- 
schen Konsul  Leo  von  Angnillara  und  dessen  Erben  zu  Lehen :  civitatem  Sutrium 
cum  toto  episcopatu  et  comitatu  suo,  et  nominatim  montem  sancti  Stephani  et 
montem  sancti  Johannis  cum  omni  iurisdictione  intus  et  foris,  cum  fodro  regali 
tarn  episcopatu«  quam  comitatus,  cum  fidelitatibus  hominum,  cum  peddgio  et 
conductibus  etc.,  wie  sie  seit  30  Jahren  in  Übung.  Böhmer,  Acta  imp.  sei. 
n.  171  p.  168  f. 

')  über  pontif.  ed.  Duchesne  II  p.  92.  Der  Ort  ist  auf  den  Karten  als 
S.  Angelino  di  Vetralla  am  Monte  Fogliano  verzeichnet. 

*)  Böhmer-Ficker  Reg.  n,  1229—1245. 

*)  Nicht  Furcari  wie  K.  Miller  liest. 

*)  VgL  Dennis,  Die  Städte  und  Begräbnisplätze  Etruriens  S.  164  f.  Nissen, 
Ital.  Landeskunde  II  344. 

^  Am  Ausgang  des  12.  Jahrhunderts  machte  die  römische  Kirche  auf 
Vetralla  Anspruch.  Ficker,  Forsch.  U  311.  Früher  (1173)  war  es  teilweise  den 
Viterbiensem  bestätigt  worden.  Böhmer  Acta  n.  890:  Vetrallam,  secundum  quod 
Petrus  illustris  urbis  praefectus  et  comes  Guitto  et  Vetrallensis  eis  dederant. 

8)  Dennis  a.  a.  0.  S.  72.  Der  Weg  »folgt  der  Linie  der  alten  via  Cassia 
so  nahe  wie  möglich.  Sie  ist  noch  ganz  und  gar  fahibar*.  Die  »Diligence* 
brauchte  (in  den  Vierziger  Jahren)  9  Stunden  von  Rom  bis  Vetralla. 

Hittheilnnfen  XXV.  3 


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34  Julius  Jung. 

Die  folgende  Station  Sigerics  heist  Söe  Valentine,  das  west- 
wärts von  Viterbo  lag  und  öfter  genannt  wird^).  So  gelegentlieh  des 
Rückzuges  Heinrichs  IV.  von  Rom  im  J.  1082;  lun  21.  Mai  verliess 
der  Kaiser  Rom,  am  23.  Mai  urkundet  er  in  Sutri,  am  24.  in  B«rgo 
S.  Valentini,  wie  man  auch  sonst  von  Viterbo  nadi  Rom  (65  Kilo- 
meter) vier  Tagemärsche  rechnete').  Der  Kaiser  investirte  hier  den 
Abt  von  Farfa  mit  der  Kirche  «S.  Valentini  in  Bai^o",  die  schon  zur 
Zeit  Ottos  I.  dem  Besitzstand  Farfas  zugerechnet  erscheint*). 

Viterbo,  obwohl  als  .caatrum"  schon  in  der  Langobardenzeit  g^e- 
nanut,  erwuchs  zu  einem  Ort,  der  zu  längerem  Aufenthalte  einlud, 
doch  erst  im  12.  Jahrhundert'^),  auf  Kosten  der  benaehbarten  Städte, 
in  erster  Linie  von  Burgum  s.  Valentini  und  von  Ferentam,  aber  auch 
von  Sutrium  und  Nepete. 

Im  J.  1137  kam  Herzog  Henrich  von  Bayern  hieher,  wo  er  zwei 
Parteien  vorfand,  die  sich  gegenseitig  bekämpften,  die  eine  für  Papst 
Innocenz,  die  andere  mächtigere  für  seinen  Gegner  Anaclet  11.;  die 
letztere  hatte  kurz  vorher  die  Burg  von  S.  Valentin  zerstört  s).  Unter 
Friedrich  I.  wurde  Viterbo  ein  Hauptquartier  der  kaiserlichen  Partei, 
seit  1164  auch  die  Residenz  des  Gegenpapstes  Paschalis.  Im  J.  1167 
kamen  die  bei  Tusculum  gefangenen  Römer  hieher  in  Gewahrsam. 
Auch  ist  davon  die  Rede,  dass  der  Verkehr  nach  Rom  damals  von 
Viterbo   aus   beherrscht   wurde,    was   dem  Gegenpapst   zugute   kam^). 


1)  Vgl.  P.  Fahre  in  den  Mäianges  d'  arch^l.  et  d'  bist.  XV  p.  199  n.  4 : 
Le  »burguB  Sancti  Valentin!«  (dit  aussi  ,in  Silice*,  k  cause  de  sa  Situation  sur 
r  ancienne  via  Cassia)  occupait  (ä  T  ouest  de  Viterbe)  V  emplacement  de  V  an- 
cienne  viile  de  Sorina  ou  Sorena.  Hiezu  Nissen  II  343  f.  (Vgl.  Mon.  Germ. 
SS.  XXIL  p.  476:  Surianum  castellum  prope  Viterbium). 

»)  Vgl.  F.  Ludwig,  Reisegeschwindigkeit  S.  3  A.  1.  Meyer  von  Enonau, 
Jahrbücher  Heinrich's  IV.,  Bd.  3  S.  550. 

•)  Mon.  Germ.  Diplom.  1,  454  u.  337.    Ottenthai,  Regesten  n.  440. 

*)  Es  ist  genannt  im  isländischen  Itinerar,  im  Itin.  des  Königs  Philipp 
August  von  1191,  in  den  Reiserechnungen  Wolfger*»  von  Ellenbrechtskirchen 
p.  26,  bei  Mathaeus  Paris  ii.  s.  w. 

»)  Watterich  II  220:  qui  et  prius  urbem  s.  Valentini  et  fonim  imperatoris 
destruxerant. 

^)  Vgl.  Sigeberti  contin.  Aquicinct.  M.  G.  SS.  VI  411  (Watterich  II  547): 
Paschalis,  qui  et  Wido,  alter  papa,  in  civitate  Italiae,  quae  Biterbium  dicitur, 
sedem  sibi  episcopalem  statuit,  et  potentia  imperatoris  fultus,  peregrinos 
seu  mercatores  de  terra  Francorum  per  Italiam  transeuntes 
turbat  et  depraedatur.  Quod  multi  timentes,  licet  inviti,  ipsum  adorabant  et 
magnis  muneribus  honorabant.  Merkwürdig,  dass  gerade  die  Viterbienser  sich 
nachher  als  »catholici*  gegenüber  den  » schismatischen  <  Ferentiensern  feiern 
Hessen.    Vgl.  Alberti,  descrittione  di  tutta  1*  Italia  p.  68. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  35 

Dieser  hielt  sich  hier  auf,  bis  zum  grossen  Rückzüge  des  J.  1167, 
den  der  Kaiser  über  Yiterbo  ausführte. 

Gleichwohl  blieb  die  Stadt  ein  Stützpunkt  der  Kaiserlichen.  Hier 
erbauten  für  Friedrich  I.  sein  Kapellan  Gbttfried,  dessen  Bruder  und 
Bruderssohn  auf  ihrem  Allod  und  auf  eigene  Kosten  (die  ihnen  er- 
setzt wurden)  ein  palatium,  das  der  Kaiser  ihnen  (im  J.  1169)  zu 
Lehen  gab,  zugleich  bewilligend,  dass  sie  wegen  ihrer  Lehen  nur  vor 
dem  Kaiser  zu  Becht  zu  stehen  hätten  i). 

Die  römischen  Parteigänger  Friedrichs,  so  die  Herren  von  Vice, 
&nden  im  Kampfe  gegen  Papst  Alexander  IIL  ihren  Rückhalt  an 
Sutrium,  Nepete  und  besonders  an  Yiterbo,  das  sich  dadurch  über 
diese  Städte  emporschwangt). 

Die  Stadt  Viterbo  ist  vertreten  auf  den  Hoflagen  der  kaiserlichen 
Legaten^),  wofür  sie  sich  Privilegien  erteilen  lässt,  vor  allem  aber  auf 
der  Zusicherung  bestand,  dass  ihre  Rivalin,  die  Stadt  Ferentum,  die 
zerstört  darniederlag,  nicht  wieder  hergestellt  würde*). 

Schon  griff  der  Machtbereich  von  Yiterbo  bis  zu  den  Küsten- 
plätzen Montalto  und  Gomeio  über;  im  J.  1193  wurde  der  Bischofäitz 
von  Tuscana  (Toscanella)  hieher  übertragen*). 

Heinrich  YI.  stellte  (1189)  wie  in  anderen  Orten  das  Patrimonium 
auch  in  Yiterbo  den  Besitz  der  römischen  Kirche  her,  indem  er  die 
Einwohner  des  ihm  geleisteten  Treuschwurs  entband  und  sich  selbst 
von  den  bisherigen  Yerpflichtungen  gegen  sie  lossagte«). 

Unter  Friedrich  II.  spielte  Yiterbo  wieder  eine  Rolle,  nachdem 
es  sich  zum  Unwillen  des  Papstes  im  J.  1222  dem  Schutze  des  Kaisers 

»)  Vgl.  Ficker  IV  n.  146:  palatium  quod  ipei  in  roedio  allodii  aui  propriiB 
coruxn  expensis  in  Yiterbio  ad  honorem  nostmm  hedificaveront,  eisdem  —  im- 
X>eriali  beneficio  concedimns  — ;  ita  Tidelicet«  ut  neque  consnles  neqae  populus 
Viterbiensium,  neque  alia  ecclesiastica  secnlarisve  persona  in  eodem  palatio  ali- 
qnod  iuB  habeat.    Vgl.  auch  Ficker  11  S.  236. 

*)  Vgl.  Tomassetti,  Archiv.  Rom.  V  599:  La  famiglia  dei  signori  di  Vico 
■ebbe  molte  possessioni  nei  territori  di  Nepi  e  di  Sutri;  e  quando  Giovanni  di 
Vico,  neun  lotta  con  Alessandro  III,  -si  mise  a  capo  dei  ricchi  uomini  di  quelle 
contrade  e  fissö  la  propria  residenza  in  Yiterbo,  incominciö  il  primato  di  questa 
cittä  sulle  altre  dei  patrimonio. 

*)  So  1172  des  Erzb.  Christian  von  Mainz  zu  Siena.    Böhmer  Acta  n.  889. 

*)  Böhmer  Acta  n.  890  (a.  1173).  Früher  hatte  sich  das  Reich  Ferentum's 
angenommen  und  Philipp  von  Köln  die  Viterbienser  deswegen  gebannt. 

^)  Vgl.  meinen  Aufsatz :  Zur  Landeskunde  Tusciens.  Festschrift  f.  0.  Hirsch- 
feld 1903  S.  207. 

*)  Ficker  IV  n.  174  (a.  1189):  Item  Viterbienses  absolvimus  a  iuramento 
et  restituimus  eos  predicto  in  Christo  patri  Clementi  pape  quoad  possessionem, 
absolventes  eos  a  promissione,  quam  nobis  fecerunt,  nolentes  eis  de  cetero  teneri 
de  his,  que  ipsis  promisimus  vel  concessimus. 

3* 


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36  Julius  Jung. 

unterworfen  hatte  ^).  Dieser  gewann  die  Stadt  für  sich,  als  er  im  J. 
1240  das  tnscische  Patrimonium  überhaupt  okkapirte,  und  nahm  so- 
fort längeren  Aufenthalt^),  indem  er  von  hier  aus  auch  in  den  von 
Yiterbo  abhängigen  Orten  wie  Toscanella,  Montalto  und  Corneto  festen 
Fuss  fasste;  das  letztgenannte  war  zur  Station  für  die  kaiserliche 
Flotte  ausersehen.  Der  Bezirk,  den  der  in  Viterbo  residirende  General- 
yikar  des  Kaisers  verwaltete,  reichte  yon  Amelia  bis  nach  Corneto. 

Während  bisher  die  Haltung  der  Yiterbienser  der  Gegensatz  gegen 
die  Bomer  bestimmte,  änderte  sich  dies,  als  das  Walten  des  kaiser- 
lichen General vikars  drückend  empfunden  wurde.  Im  J.  1243  fiel 
Yiterbo  ab,  ebenso  Montalto,  während  Toscanella  dem  Kaiser  treu 
blieb.  Dieser  belagerte  Yiterbo  durch  5  Wochen  hindurch  vergeblich  3), 
und  noch  zwei  Jahre  nachher  (1245)  dauerten  die  Feindseligkeiten  an, 
infolge  deren  das  Gebiet  der  Stadt  arg  verwüstet  wurde'*).  Erst  im 
J.  1247  finden  wir  Yiterbo  wieder  auf  Seite  des  Kaisers. 

Es  folgt  die  Station  Söe  Flaviane,  die  bei  Montefiascone  ge- 
legen war,  das  in  den  späteren  Itineraren  gewohnlich  genannt  er- 
scheint^). Doch  kommt  die  Burg  S.  Flaviano  z.  B.  im  12.  Jahrhun- 
dert noch  öfter  vor.  So  feierte  Kaiser  Lothar  im  J.  1133  das  Osterfest 
mit  Papst  Innocenz  II.  „apud  S.  Flavianum"^),  zur  Zeit  Friedrichs  L 
hat  Konrad  von  Montferrat  die  Burgen  S.  Flaviano,  Bocca-wenais 
(Bocca  Yenere?)  und  Montefiascone  inne^);  in  S.  Flaviano  hielt  dieser 


«)  Vgl.  Ficker  IV  n.  301.    Böbmer-Ficker  1384  K 

«)  Friedrich  II.  urkundet  1240  in  Viterbo  von  Februar  16  bis  März  1 
(n.  2826—2861),  dann  wieder  März  12  bis  Mäi-z  16  (n.  2884—2912).  Vgl.  auch 
n.  2821  a.  2825  a. 

•j  B.  F.  3384  K  3385  a.  Friedrich  daürt  in  dieser  Zeit  seine  Urkunden  von 
Viterbo  »in  castris«.     Vergebliche  Bestürmung  3393a.    Abzug  3393b. 

<)  B.  F.  3471  a  und  b. 

<^)  Vgl.  M^anges  d'  arch^ol.  et  d'  hiut.  XVIII  p.  29  n.  2 :  ce  bourg  est 
anjourd'  hui  repr^ent^  par  V  ^glise  San  Flaviano,  pr^  de  Montefiascone,  au  bord 
de  la  voie  Cassia  (Duchesne  L.  p.  II  p.  568,  note  se  r^förant  h  la  p.  422). 

«)  Annal.  Saxon.  ad  a.  Mon.  Germ.  SS.  VI  768.  Vgl.  F.  Ludwig,  Marsch- 
geschwindigkeit, S.  13.  —  Auseinanderzuhalten  ist  von  S.  Flaviano  bei  Monte- 
fiascone das  castrum  S.  Fabiani  oder  ,ad  sanctum  Flavianum*,  auch  castrum 
Flaianum  (Tomassetti  Arch.  VII  229),  das  vielmehr  mit  Fiano  am  Monte 
Soracte  identisch  ist.  Hier  weilte  Gregor  VII.  im  Jahre  1074  Juni  12  und 
Juni  15.  Jaff^  3631  f.  Vgl.  Overmann,  Gräfin  Mathilde  S.  134;  auch  J.  5149. 
P.  Calixt  IL  datirt  gleichwohl  1123  Nov.  29  ,in  burgo  S.  Fabiani  (=  Flaviani)«. 
Hiezu  die  Auseinandersetzung  von  P.  Fahre  in  den  M^langes  d'  arch6ol.  et 
d'  histoire  XV  (1895)  p.  199.    Ebenda  XVIII  p.  29. 

')  Vgl.  Ficker,  Forschungen  II,  237  n.  7.  Auch  Documenti  di  Storia  Italiana 
VIII  p.  9  (ad  a.  1113):  Guido  de  sancto  Flaviano  (unter  den  Zeugen). 


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Das  Itinerar  des  Erzbiechofs  Sigeric  von  Canterburj  etc.  37 

1179  den  Erzbischof  Christian  von  Mainz  gefangen  1),  als  derselbe  zur 
AusfQhrong  der  Friedensbedingongen  von  Venedig  schreiten  wollte^, 
was  bei  vielen  kaiserlich  Gesinnten  Widersprach  fand.  Montefiascone 
war  za  jener  Zeit  ein  Hanptort  der  kaiserlichen  Verwaltung  im  süd- 
lichen Tuscien;  es  hatten  hier  Beichsbeamte  ihren  Sitz  und  es  war 
auch  ein  kaiserliches  palatium  da^),  daher  wiederholt  Haltpunkt  auf 
den  Zügen  der  Kaiser,  wie  Ottos  IV.  im  J.  1209^).  Montefiascone 
ist  femer  1191  im  britischen  Itinerar  genannt;  Herzog  Philipp  von 
Schwaben  erfuhr  hier  im  Oktober  1197  den  Tod  seines  Bruders, 
Kaiser  Heinrich  VI.^),  der  gerade  ein  Jahr  früher  (1196)  noch  zu 
Montefiascone  geurkundet  hattet). 

Unter  Friedrich  IL  galt  Montefiascone  neben  Viterbo  als  der 
wichtigste  Punkt  im  tuscischen  Patrimonium  7). 

Die  nächste  Station  Sigerics  heisst  Söa  Cr  istin  a.  Dieselbe  Be- 
zeichnung kehrt  wieder  in  dem  Itinerar  vom  J.  1191:  «per  Sanctam 
Christinam*.     Damit  ist  Bolsena  (das  römische  Volsinii)  gemeint,   als 


*)  Gesta  regia  Henrici  IL  Script,  rar.  Brit.  (49)  I,  244:  iniectis  in  eum 
manibus  tenuit  et  in  compedibus  ligatum  incarceravit,  primo  in  castello  quod 
▼ocatur  Sanctus  Flavianus.  Secundo  incarcerarit  eum  in  Uoca-wenais  (?  früher 
las  man  Rocca  Veneria,  vgl.  Watterich  II.  646,  und  man  hätte  an  den  Monte 
Venere  nordwärts  des  Lago  di  Yico  denken  können.  Ein  anderer  Mons  Yeneris 
in  den  Doc.  di  Storia  Ital.  VIII  p.  43:  Zeugenaussagen  in  dem  Streite  zwischen 
den  Bischöfen  von  Suana  und  Orrieto.  1194  Oktober). 

2)  Vgl.  Bosonis  vita  Alexandri  III.  papae  ed.  Duchesne  p.  422:  recepit  ab 
eo  Monteflasoonem  et  Burgum  Sancti  Flaviani. 

*)  Nach  dem  Testament  Heinrichs  VI.  wurde  verfügt,  quod  Romana  ecclesia 
habeat  Montem  Flasconem  cum  omnibus  pertinentiis  suis.  Vgl.  Ficker,  For- 
schungen II  S.  311.  314. 

*)  Im  September  1210  okkupirte  Otto  IV.  mit  Grewalt  Montefiascone.  Win- 
kelmann, Jahrb.  Otto^s  S.  2S9.  Ficker,  Forsch.  II.  S.  400  f.  Regesten  n.  306 
=  Böhmer  Acta  p.  213  (1209  Okt.  12):  ad  pedem  Montis-Flasconis.  Reg.  438  b: 
»Das  eroberte  Montefiascone  bildete  dann  den  Stützpunkt  für  die  folgenden 
Unternehmungen*.  Im  November  1211  auf  der  Rückkehr  aus  Apulien  war 
Otto  IV.  wieder  längere  Zeit  in  Montefiascone.  Reg.  n.  448 — 451. 

»)  F.  Ludvng,  Reisegeschwindigkeit  S.  193;  vgl.  S.  49  (zum  J.  1209).  Im 
isländischen  Itinerar  steht  Fla  .  .  .  sborgar  (Handschrift  verwischt):  bei  Albert 
von  Stade  und  bei  Mathaeus  Paris  ist  Montefiascone  genannt.  Im  Jahre  1120 
erscheint  es  als  Sitz  eines  Parteigängers  (Watterich  II,  138:  Montefuscum). 

«)  Stumpf  n.  6039—5046  (Okt  20—28). 

^)  Über  die  zwischen  dem  Papst  und  Friedrich  IL  im  Jahre  1219  in  Bezug 
auf  Montefiascone  streitigen  Punkte  vgl  Winkelmann,  Acta  I  n.  167  p.  146.  — 
Der  Kaiser  weilte  apud  Montem  Flasconis  z.  B.  im  September  1234;  dann 
wieder  im  J.  1240. 


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33  Julius  Jung. 

dessen  Ortsheilige  Christiiia  schon  im  4.  Jahrhundert  verehrt  ward^). 
In  der  Zeit,  da  man  die  kirchliche  Nomenklatur  vorzog,  hiess  dem- 
nach Bolsena  kurzweg  S.  Christina  und  der  See,  an  dem  es  li^,  der 
lacus  S.  Christinae,  so  wiederholt  in  den  Reiserechnungen  Wolfgers 
von  Ellenbrechtskirchen  ^);  höchstens  dass  man  sich  bestimmt  fand, 
da  der  Name  der  heiligen  Christina  öfter  vorkam 3),  zu  sagen:  s. Cri- 
stina  in  Bolsena,  oder  s.  Cristina  in  burgo  Bolseni^). 

Unter  den  Erwerbungen,  welche  Papst  Hadrian  IV.  für  die  römi- 
sche Kirche  machte,  werden  auch  solche  bei  S.  Cristina  angegeben, 
indem  dortige  Grafen  ausgekauft  wurden^).  Daher  datiren  Ansprüche 
der  Kurie,  die  von  Kaiser  Friedrich  I.  (wenigstens  vor  dem  Frieden 
von  Venedig)  keine  Anerkennung  fanden,  und  die  überhaupt  erst  nach 
dem  Tode  Heinrichs  VI.  verwirklicht  werden  konten.  Sancta  Christiaa 
ist  dabei  ausdrücklich  genannt^). 

»)  Vgl.  die  Intchriften  des  coemeterium  s.  ChriBtinae  im  Corp.  inscript. 
Lat.  ZI  n.  2834r— 2896.  Hiezu  Stevenson  in  den  Notizie  degli  scavi  1880  p.  262  f. 
Nissen,  Italische  Landeskunde  11  340.  Eine  der  genannten  Inschriiten  ist  vom 
J.  376  datirt. 

>)  ed.  Zingerle  p.  27  und  42:  apud  lacum  Sancte  Cristinae;  p.  39  der  Ort 
apud  Sanctam  Cristinam. 

')  Es  verzeichnet  Bischof  Wolfger  einmal  sein  pranzo  »apud  s.  Christinam« 
zwischen  Siena  und  S.  Quirico.    Zingerle  p.  39.    Nachträglich? 

*)  Vgl.  in  den  Documenti  di  Storia  Itaiiana  YIII  die  Urkunden  von  Orvieto ; 
so  1115  (p.  9):  Bemardas  comes  filius  Rainerii  comitis  de  comitatu  Urbisveteris 
schenkt  dem  Bischof  Wilhelm  von  Orvieto  die  Kirche  s.  Christina  in  Bolsena 
(,in  burgo  Vulsinis*).  1182:  de  burgo  Buheni.  In  den  Urkunden  von  S.  Salva- 
tore  auf  dem  Berge  Amiata  ist  Volsinii  mit  diesem  Namen  bezeichnet :  in  finibus 
bolsinii  (824),  in  bulsino  (Baec.  XII,  cf.  Archivio  della  Societä  Rom.  XVH  p.  129); 
»prope  laco«  (ib.  p.  1^8),  d.  i.  am  lago  die  Bolsena.  Vgl.  den  zitirten  Aufsatz 
»Zur  Landeskunde  Tusciens«  in  der  Festschrift  fQr  Hirachfeld  (1903)  S.  209  f. 

^)  Bosonis  vita  Hadriani  ed.  Duchesne  p.  396:  Duo  quoque  optima  molen- 
dina  posita  apud  sanctam  Christinam  ab  Ildebrando  et  Bemardo,  filiis  Ugolini 
comitis  de  Calmangiare  pro  centum  nonaginta  libris  eiusdem  monetae  nihilomi- 
nus  comparavit.  (Die  Urkunde  vom  11.  Oktober  1157  bei  Muratori  Ant^  II  561; 
vgl.  I  631  und  949).  —  Totam  etiam  eorundem  terram,  sicut  continetur  in  publico 
eorum  instrumento,  quod  est  in  archivis  repositum,  in  propriam  beati  Petri  here- 
ditatem  per  ipsorum  spoutaneam  donationem  recepit.  Urkunde  vom  11.  Okt. 
1157  bei  Muratori  ant.  I  631  (aus  Cencius  camerarius).  Die  Aufzeichnungen 
gehen  auf  das  Zinsbuch  der  römischen  Kirche,  das  unter  Hadrian  IV.  geführt 
wurde,  zurück.  Vgl.  Paul  Fahre,  Etüde  sur  le  über  censuum  de  V  6gli8e  romaine 
(1892)  p.  16 f.  Die  Urkunde  bezeichnet  den  Ort  genauer:  ad  s.  Christinam,  in 
loco  qui  dicitur  ad  Bulsum. 

«)  Vgl.  Roger  von  Hoveden  ed.  Stubbs  in  den  Script,  rer.  Brit.  (51),  IV 
p.  32:  magna  pars  Tusciae,  quam  idem  imperator  et  praedecessores  sui  obstule- 
runt  Romanis  pontificibus,  reddita  est  domino  C^oelestino  summo  pontifici,  vide- 
licet  Ege- Pendante  (d.  i.  Aquapeiidente)   et   Sancta  Christina  et  Mons   Flascum 


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Das  Itinerar  des  Erzbiscbofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  39 

Von  Yolsinii  ging  die  römische  Hauptstrasse  dieser  Gegend,  die 
Tia  Gassia,  nack  Ausweis  der  Itinerarien  und  der  Meilensteine,  in  der 
Riehtiing  auf  Clnsium  weiter.  Von  hier  eioerseits  über  Cortona  nach 
Arxetium,  andererseits  nach  Saena  (während  zwischendurch  eine  Linie 
im  Grande  des  Clanistales  nach  dem  Amhratal  zur  Station  ,,ad  Am- 
bronem*  führte,  wo  sie  sich  mit  dem  von  Arretium  herkommenden 
Zweige  vereinte)  ^).  Das  Itinerar  des  Sigeric  schlägt  eine  andere  Beute 
ein,  nämlich  über  Aquapendente,  in  welcher  Richtung  die  Karten  der 
Bonerzeit  einen  leeren  Raum  zeigen*). 

Ursprünglich  dürfte  Aquapendente,  das  von  einem  Wasserfall  den 
Namen  schöpfte'),  zum  Gebiete  der  Stadt  Suana  gehört  haben,  da 
sieh  im  12.  Jahrhundert  unter  geänderten  Machtverhältnissen  die 
Bischöfe  von  Orvieto  mit  denen  von  Suana  um  den  Ort  stritten,  wobei 
der  sefawächere  Teil  schliesslich  Unrecht  behielt  Aber  der  Bischof 
von  Suana  erklärte  damals  mit  Nachdruck,  dass  die  Kirche  von  S.  Hip- 
polit  in  Aquapendente  der  erste  Sitz  seines  Bistums^)  gewesen  sei,  und 
tatfiächlich  war  Suana,  ehe  Orvieto,  Yiterbo,  Siena  (im  12.  Jahrhun- 
dert) um  sich  griffen,  von  grösserer  Bedeutung,  sowohl  in  der  lango- 
bardischen  wie  noch  in  der  fränkischen  Periode*);  worüber  nament- 
lich die  Urkunden  vom  Kloster  am  Berge  Amiata  keinen  Zweifel  lassen ^)w 


et  Badecock  (d.  i.  Radicofani)  et  Saint  Clerc  (d.  i.  San  Quirico),  cum  omnibas 
periinentiis  eoram.  Vgl.  Ficker,  Forschungen  II  S.  314.  Hiezu  Nachtrag  III 
S.  446. 

1)  Vgl.  Kiepert*8  Formae  Cr  bis  antiqui:  Italiae  pars  media  (1902),  mit  Text 
Nissen,  Italische  Landeskunde  11  (1902)  S.  326.  —  Ein  bei  Montepulciano  gefundener 
Meilenstein,  Corp.  XI  6668,  meldet,  dass  im  Jahre  123  Kaiser  Hadrian  »yiarn 
Caseiam  vetostate  collapsam  a  Clusinorum  finibus  Florentiam  perduxit  m.  p. 
[LX]XX[V]I«. 

*)  Vgl.  Dennis,  Die  Städte  und  Begräbnisplfttze  Etruriens  (1852)  S.  336: 
,  Aquapendente  scheint  g&nzlich  aus  dem  Mittelalter  zu  sein  —  keine  Spur  von 
den  Körnern,  viel  weniger  von  den  Etruskern  konnte  ich  an  diesem  Orte  ge- 
wahren*. Doch  verzeichnet  Bormann  Corp.  XI  2779  eine  römischen  Inschrift  aus 
Aquapendente. 

3)  A  cagione  d^  una  cascata  d'  acqua  che  si  precipita  dalla  roccia  su  cui 
h  posta.     (Amati). 

*)  Im  Jahre  1193:  »ecclesia  s.  Ypoliti,  ubi  prima  fuit  sedes  Soan.  episco- 
patus«. 

*)  Vgl.  »Zur  Landeskunde  Tuscien««.  A.  a.  0.  S.  210. 

•»  Vgl.  Ficker  IV  n.  16,  vom  J.  886,  Gerichtsitzung  des  Gastalden  von  Suana 
(>ip«ius  dbitatis  Suanense«),  anwesend  der  Bischof  »sancte  sedis  Suanense«, 
dann  4  »scabini  Suanensi*,  desgleichen  2  Senensi,  1  de  Clusio,  1  scabino  Pisto- 
rienee  u.  A.  Der  Anspruch  des  Abtes  geht  gegen  Eribranda  filia  bone  memorie 
Gosperto  generis  Francorum,  qui  fuit  abitator  cibitate  Suana. 


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40  Julius  Jung. 

Seit  dem  11,  Jahrhundert  wird  Suana  von  den  sich  schneller 
entwickelnden  Nachbarstädten  überflügelt  >) ,  und  dem  entsprechend 
Aquapendente  im  Urkundenbuche  von  Orvieto  oft,  nimmehr  als  zum 
Komitat  Orvieto's  gehörig  aufgeführt»).'  In  den  Itineraren  —  dem 
isländischen,  dem  von  1191,  bei  Wolfger  von  Ellenbrechtskirchen,  bei 
Albert  von  Stade  u.  s.  w.  ist  es  regelmässig  genannt^). 

Die  Station  „ad  Aquam  pendentem^  kommt  übrigens  bei  Sigeric 
nicht  zuerst  vor.  Vielmehr  urkundete  hier  schon  Kaiser  Otto  I.,  als 
er  im  Sommer  964  von  Rom  nordwärts  zog,  am  6.  Juli*),  indem  er 
wohl  dieselbe  Boute  wie  der  Erzbischof  von  Canterbury  einschlug.  Am 
29.  Juli  uud  die  folgenden  Tage  weilte  der  Kaiser  in  Luca.  Im 
J.  1078  kam  P.  Gregor  VII.  hieher»).  Im  J.  Uli  marschirte  Hein- 
rieh  V.  über  Florenz,  Arezzo,  Aquapendente,  Sutrium^),  während  Kaiser 
Lothar  1137  den  Weg  über  Narni,  Orvieto,  Arezzo  benutzte'),  woraus 
man  sieht,  dass  die  Routen  sich  beliebig  kombiniren  Hessen.  Unter 
Papst  Hadrian  IV.  machte  die  römische  Kirche  in  der  nächsten  Um- 
gebung von  Aquapendente  Erwerbungen «),  während  die  Stadt  Orvieto, 


<)  Die  Sienenser  nahmen  später  den  Suanensern  die  schönste  Glocke  ihres 
Domes  weg,  und  hingen  sie  bei  ihrem  auf.  Sie  hiess  davon  »Sovana*.  Vgl. 
Bull.  Senese  VIII  (1901)  p.  10. 

«)  Im  Jahre  1072  wird  (Doc.  di  Stör.  Ital.  VIII  p.  6)  eine  Schenkung  ge- 
macht ecclesiae  s.  Marie  in  comitatu  Urbiveto  in  loco  qui  dicitur  Mazapalu  — 
die  Hallte  eines  molendinum,  qui  est  positus  in  suprascripto  comitatu  infra 
plebem  s.  Victoriae  Bita  in  burgo  Aquapendente  in  flumine  qui  dicitur  Quinta- 
luna.  Das  genannte  Mazapalu  (Mazzapalo)  ist  mit  Aquapendente  gleichgesetzt 
in  einer  Urkunde  von  1113  (ib.  p.  9):  Rainerius  filius  quondam  Rainerii  mar- 
chionis,  qui  stabat  in  burgo  Aquapendentis  —  gibt  ein  Privileg  ecclesie  s.  Marie 
Mazapalense  posite  in  comitatu  Urbevetere  in  loquo  Aquapendentis,  sita  iuxta 
rem  Bobi,  hospitale  et  cella  . . .  Datirt  in  Aquapendenti.  Vgl.  p.  108  f. :  S.  Maria 
de  Mazapaludis  (auch  Massepaludis,  Nominativ:  Massapalus,  so  in  einer  päpst- 
lichen Bulle  von  1144).  Ebenda  ist  über  die  ausgedehnten  Besitzungen  dieses 
Klosters  gehandelt:  bei  Camposelvoli  (ostwärts  von  Radicofani),  Proceno,  Onano 
u.  s.  w.  Das  Kloster  war  abhängig  von  der  Abtei  S.  Sepolcro  in  Aquapendente. 
—  Das  hospitale  de  Ripa  Aquapendentis  gehörte  dem  Kapitel  von  S.  Constanze, 
d.  i.  Orvieto. 

»)  Vgl.  Öhlmann  U  S.  302  f. 

*)  Ottenthai,  Reg.  n.  366. 

*)  Er  urkundet  1078  Okt.  8  »in  burgo  Aquaependentis«.  J.  3819.  Am 
22.  Okt.  ist  der  Papst  in  Sutrium.    J.  3820. 

«)  Watterich  U  48. 

7)  F.  Ludwig  S.  17. 

^)  Duchesne,  Lib.  pontif.  II  p.  396:  Roccam  S.  Stephan!  cum  medietate 
Proceni  et  Repeseni  ab  eisdem  comitibus  (de  Calmangiare)  in  pignore  pro  CXLVIII 
libris  affortiatoi-um  et  V  solidis,  eo  tenore  quo  scriptum  est  in  publice  scripto 
recepit.    Vgl.  Liber   censuum  n.  112    (Muratori   ant.  I  p.  949.  II  p.  817).    Das 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  41 

in  deren  Machtbereich  sie  lagen,   dem  Papst  ihre  Obedienz  erklärte^) 

—  der  Anfang  einer  neuen  Rekuperationsaera  von  Seiten  der  römi- 
schen Kirche,  die  sich  dabei  auf  die  Traditionen  der  Earolingerzeit 
stQtzte. 

Als  Friedrich  I.  die  Bechte  des  Reiches  in  Italien  auf  eine  feste 
Grundlage  stellte,  setzte  er  nach  Aquapendente  standige  Reichsboteu. 
Christian  von  Mainz  erkaufte  als  Legat  des  Kaisers  alle  Rechte  an 
Proceno  bei  Aquapendente  um  hundert  Pfund  für  das  Reich  vom  Qrafen 
Bemhardin  von  Calmajare«). 

Als  Bevollmächtigten  des  Kaisers  finden  wir  in  den  Siebziger 
Jahren  des  12.  Jahrhunderts  Konrad  von  Montferrat  hier,  der  auch 
nach  dem  Frieden  von  Venedig  (1177)  nicht  weichen  wollte,  vielmehr 
sich  gegen  Christian  von  Mainz  zur  Wehre  setzte,  ihn  gefangen  nahm 
und  auf  seinen  Burgen  einkerkerte;  unter  diesen  ist  auch  Aquapen- 
dente genannt*). 

Im  Jahre  1197,  nach  dem  Tode  Kaiser  Heinrichs  VI.,  wird  Aqua- 
pendente an  Papst  Coelestin  ausgeliefert'^).  Es  bezeichnete  damals  bei- 
läufig den  nördlichsten  Punkt  der  Besitzungen,  welche  die  römischen 
Päpste  den  Kaisern  gegenüber  für  das  Patrimonium  in  Anspruch  nahmen^) 

—  soweit  eben  der  Machtbereich  der  Orvietaner  sich  erstreckte. 

Dokument  ist  datirt  von  1159  Jan.  2.  Proceno  nordöstl.  von  Aquapendente, 
Rocca  S.  Stefano  nicht  weit  davon.  (Ripesena  öatl.  von  Orvieto).  Vgl.  Ficker  II 
8.  302  f. 

>)  Lib.  pontif.  U  p.  395:  Et  quoniam  civitatem  Urbevetanam  que  per  lon- 
gissima  retro  tempora  se  a  iurisdictione  b.  Petri  subtraxerat,  quam  cum  multo 
studio  et  diligentia  nuper  acquisierat  et  dominio  ecclesie  Romane  subiecerat, 
bonnm  sibi  et  fratribus  auii  viüum  est,  ut  ad  civitatem  ipsam  accederet  et  sua 
eam  presentia  honoraret.  Nam  usque  ad  eius  tempora  sicut  ab  omnibus  dicebatur, 
nullua  umquam  Romanorum  pontificum  eamdem  civitatem  intraverat  vel  aliquam 
in  ea  temporalem  potestatem  habuerat.  Vgl.  den  Liber  censuum  n.  106.  Fumi 
<Doc.  di  Stör.  It.  VIII)  p.  26.  Die  orvietaniscben  Angelegenheiten  boten  später 
mancherlei  Streitpunkte  dar;  im  J.  1189  slellt  Heinrich  VI.  dem  P.  Clemens 
zurück  omnem  possessionem  quam  habuit  papa  Lucius  in  civitate  Urbeventana. 
Vgl.  Ficker  Forsch.  IV  S.  216  =  Doc.  di  Stör.  Ital.  VIII  p.  38. 

•)  Ficker,  Forschungen  IE  S.  236. 

')  Gesta  regis  Henrici  II  Benedicti  abbatis,  ed.  Stubbs  in  den  Script,  rer. 
Brit.  (49)  I  p.  244:  tertio  incarceravit  eum  apud  Aquam  Pendentem. 

<)  Roger  von  Hoveden,  s.  oben  S.  38.  Vgl.  Ficker,  Wiener  Sitzungsber.  1871 
S.  284:  »Was  im  tuscischen  Patrimonium  aufgegeben  werden  sollte,  das  hatte 
erst  Kaiser  Friedrich  in  Besitz  genommen;  durch  die  Bestimmung,  dass  das 
Gebiet  der  Kirche  sich  bei  Aquapendente  von  dem  des  Reiches  scheiden  solle, 
wurden  nur  althergebrachte  Verhältnisse  wieder  hergestellt«.  Was  aber  noch 
n&her  zu  prficisiren  ist. 

^)  In  der  vita  des  P.  Alexander  III.  heisst  es,  die  Deutschen  hätten  besetzt 
omne  Patrimonium  b.  Petri  ab  Aquapendente  usque  ad  Ceperanum.  Lib.  pont. 


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42  Julius  Jung. 

Diese  bemächtigten  sich,  sobald  die  kaiserliche  Gewalt  sie  nicht 
hinderte,  immer  schleunigst  der  Position  yon  Aqoapendeute,  worin  sie 
von  den  Sienesen  ausdrücklich  anerkannt  wurden^). 

Kaiser  Otto  IV.  okkupirte  Aquapendente  wieder  fürs  Reich  ^). 

Es  blieb  auch  unter  Friedrich  ü.  ein  Punkt  von  Bedeutung,  wo- 
von die  stadtische  Ansiedlung  neben  dem  burgum  profitirte.  Sie  hatte 
ihren  Podesta,  der  1236  neben  den  Podesta  von  Yetralla,  Montefias* 
cone,  Radicoiani  genannt  erscheint^).  Im  Jahre  1243  erlaubte  der 
Kaiser  seinen  Getreuen  von  burgum  Aquapendente,  Fremde  als  Ein* 
wohner  bei  sich  au&unehmen,  nur  nicht  aus  dem  Gomitatus  Ildebran- 
dinns^)  oder  hörige  Bauern  (villani  angarari)  seiner  Grafen,  und 
Barone  oder  überhaupt  zu  personlichen  Diensten  Verpflichtete,  und 
bestätigt  den  neuen  Einwohnern  die  Freiheiten  der  bisherigen  Ge* 
meinde^). 

Indes  hatte  auch  Aquapendente,  trotzdem  Friedrich  U.  öfber  hier 
sich  aufhielt^),  das  mit  den  Jahren  steigende  Misstrauen  des  Kaisers 
zu  empfinden.  Liess  doch  Friedrich  schon  im  Jahre  1245  die  ange^ 
sehensten  Einwohner  von  castrum  Aquapendente  gefangen  ins  König-«^ 
reich  abführen,  den  Platz  plündern  uud  anzünden  —  weil  sie  des  Ein- 
verständnisses mit  der  römischen  Kirche  verdächtig  waren'). 

ed.  Duchesne  11  p.  403  f  Nach  Ragewin  IV  35  wurde  1159  gefordert  die  Re- 
stitution totius  terrae  quae  ab  Aquapendente  est  usque  Romam.  Vgl.  Ficker^ 
Forsch.  II  S.  311.  298. 

*)  So  im  Jahre  1198.  Vgl.  Fumi  p.  47:  Schiedsgericht  der  Konsuln  von  Siena 
zwischen  Orvieto  und  Aquapendente.  Ebenda  p.  30  eine  ürk.  angeblich  von 
1171,  jedenfalls  interpolirt  im  13.  Jahrhundert.  Es  werden  die  Rechte  von  Or> 
vieto  gegenüber  eomune  et  castrum  Aquapendentis  festgelegt :  quod  Aquapendens 
est  de  comitatu  Urbis-Veteris  et  hec  est  iurisdictionis  que  Urbsvetus  habet  in 
Aquapendenti ;  sc.  quod  debet  facere  ostem  et  pariamentum  pro  Comune,  et 
annuatim  per  quamlibet  domum  viginti  sex  denarios  de  mense  madii,  excepto 
quando  Imperator  coUigeret.  Im  Jahre  1210  Juli  9  wirft  Innozenz  III.  den 
Orvietanem  ihre  Gewalttaten  gegen  Aquapendente  vor.  Sie  sollen  von  der  Be- 
lästigung »praedicti  burgi<  ablassen  u.  s.  w. 

2)  Im  Jahre  1209  lagerte  Otto  IV.  von  Rom  über  Montefiascone  abziehend 
»apud  Aquampendentem«.    B.  F.  Reg.  306  a. 

»)  B.  F.  W.  n.  13220. 

*)  Dem  Gebiete  des  alten  Suana,  wo  die  Feudalherrschaft  stärker  war  aU 
die  städtische  Entwicklung.  Vgl.  meinen  Aufsatz.  »Zur  Landeskunde  von  Tus- 
cien«  in  der  Festschrift  zu  0.  Hirschfelds  sechzigstem  Geburtstage  (Berlin  1903) 
S.  211. 

6)  B.  F.  W.  n.  14747  =  Winkelmann  Acta  2,  890. 

«^  So  im  Jahre  1244,  März  10  bis  April  18. 

')  B.  F.  3471  c.  —  Die  römische  Kurie  meldete  nemlich  von  Zeit  zu  Zeit 
ihre  Ansprüche  auf  Proceno,  Kadicofani,  Aquapendente  an.  So  1221.  VgL 
Ficker  11  417. 


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Das  Itinerar  des  ErabUchoÄs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  43 

Im  Jahre  1247  passirte  der  Kaiser  yon  Stkleu  herkommend  neuer- 
dings Aquapendente.  Bis  hieher  gingen  ihm  der  Podesta  und  die 
Boten  Yon  Siena  entgegen,  wie  dem  Ausgabenbnehe  der  genannten 
Stadt  zu  entnehmen  ist^).  Also  rechnete  Siena  bis  hieher  seinen  Macht- 
bereieh. 

Die  nächste  Station  Sigerics  ist  Ste  Petir-in-pail,  die  Stubbs 
mit  Beeht  an  die  Ufer  der  Paglia  (im  Altertum  Pallia)  versetzt.  Dieses 
flfisschen  kommt  vom  Monte  Amiata  herab  und  mündet  in  die  Chiana 
(der  noch  im  Mittelalter  eine  grössere  Bedeutung  beizumessen  ist  als 
seit  der  Kegulirung  der  Wasserläafe  im  18.  Jahrhundert),  mit  dieser 
in  den  Tiber.  Die  Pallia  ist  auf  der  Peutinger^schen  Tafel  und  beim 
Geographen  von  Bavenna  genannt,  da  die  Strasse  von  Yolsinii  nach 
Glusium  den  unterlauf  des  oft  stark  anschwellenden  Flusses  passirte^). 
Im  Mittelalter  wird  sie  in  den  Dokumenten  des  Klosters  am  Berge 
Amiata  und  der  Stadt  Orvieto  oft  genannt.  Nach  den  ersteren  scheint 
et,  als  ob  die  Pallia  früher  die  Grenze  zwischen  den  Gebieten  der 
Städte  Suana  und  Clasium  gebildet  habe^).  Im  12.  Jahrhundert  er- 
rang auch  in  dieser  Gegend  Orvieto  das  Übergewicht.  Zu  dieser  Zeit 
wird  ein  Kloster  S.  Peter  genannt,  das  an  der  Paglia  begütert  war^). 

Da  die  Paglia  unweit  von  Aquapendente  fliesst,  Proceno  noch 
näher  an  dieselbe  heranreicht,  andererseits  die  Brücke  über  die  Paglia 
vielleicht  schon  eine  ältere  Grenze  (zwischen  Suana  und  Glusium)  mar- 
kirte,  so  hielt  man  auch  im  12.  Jahrhundert  daran  fest;  man  bezeich- 
nete die  Ghrenze  des  Patrimoniums  der  römischen  Kirche  gelegentlich 
nach  der  Brücke  über  die  Paglia,  wie  dies  z.  B.  in  dem  Testamente 
Kaiser  Heinrichs  VI.  der  Fall  ist^). 

»)  ß.  F.  3614. 

»)  Vgl.  Nissen  I  264.  311.  II  337.  »Das  Tal  der  Paglia  bildet  die  Natur- 
grenze  zwischen  dem  etmrischen  Bergland  und  dem  yulcanischen  Tafelland  <. 
326:  »Die  Flora  im  Westen  und  die  Paglia  im  Osten  dienen  zur  Grenzbestim- 
mang  des  vulkanischen  £trurien*. 

»)  Vgl.  die  Urkunde  Kaiser  Ludwigs  II.  (undatirt)  för  S.  Salvator  in  monte 
Amiate,  Mitt.  d.  Inst.  V  390 :  casalia  duo  que  dicuntur  Paliani  et  Causulano ;  de 
lata  doo  casalia  portiones  tres  que  uno  capite  tenentur  in  monte  Amiato  et  alio 
in  Palia  flumine,  a  uno  latere  decernit  finis  Suavensi,  ex  alio  parte  adiacet  ca- 
salis  sancti  Philippi  id  est  per  fossato  que  vocatur  Palia  in  monte  Amiate ;  etiam 
et  aüa  loca  de  finibus  nostris  superscriptis  Clusinis  etc. 

*)  Documenti  di  Stör.  Italiana  VIII  p.  12  ad  a.  1118:  es  verkauft  Raynaldus 
comes  filius  Aldibrandini  comitis  —  omne  ius  et  dominium  —  in  monasterio 
sancti  Petri  Aquetorte  et  omnibus  suis  bonis  que  sunt  a  flumine  Palee  etc.  Die 
Urk.  ist  datirt  nach  Jahren  Christi  und  des  P.  Caliit.  Actum  est  autem  infra 
monasterio  Sancti  Petri  in  capitulo.  —  Vgl.  1157:  iuita  flumen  Palee;  1193: 
per  ripas  Aquapendentis  in  Paleam. 

»)  Mon.  Germ.  Leg.  11^  p.  185:   ut  tota  terra  de  Ponte  Payle  cum  Monte 


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44  JaliusJuDg. 

Die  späteren  Itiuerare  nennen  statt  deseen  durchwegs  als  Station 
das  weiter  nordwärts  gelegene  Badico£EUii^). 

Badicofani  gehörte  seit  dem  J.  973  dem  Kloster  8.  SaWator  auf 
dem  Monte  Amiata^),  der  mit  seiner  Umgebung  im  Eomitat  und  Bis- 
tum von  Clusium  gelegen  war').  Auch  reichten  die  Besitzungen  des 
Bischofs  von  Clusium  bis  nach  Badicofani^) ;.  und  es  fehlte  nicht  an 
Konflikten  zwischen  dem  Bischof  und  dem  mächtigen  Kloster,  seit 
Ende  des  10.  Jahrhunderts,  wegen  des  Zehnten  u.  s.  w.  Auch  die 
Grafen  der  Gegend  hatten  ihre  Berechtigungen,  erlaubten  ihren  Leuten 
wohl  auch  ÜbergriflFe,  die  dem  Kloster  zu  Kl^en  Anlass  gaben  s);  sei 
es  beim  Kaiser  als  dem  obersten  Patron^),  sei  es  bei  dem  Markgrafen ?). 


Fortino  libere  dimittatur  domino  papae  usque  Ceperanuin.  Vgl.  Ficker,  Forsch. 
II  299.  Desselben  Abhandlung  über  das  Testament  üeinrichs  VI.  (Wiener 
Sitzungbber.  1871)  S.  274 f.:  ,a  Ponte  Payle,  jetzt  Ponte  Gregoriano«.  Monte- 
fortino  macht  Schwierigkeiten.  Suchte  es  Ficker  anfangs  bei  Aquapendente,  «o 
war  er  später  geneigt  es  mit  Montefortino  bei  Velletri  (Muntfortin  im  Itin.  von 
1191)  zu  identificiren.  —  Vgl.  auch  die  Register  des  Papstes  Nikolaus  IV,  n.  3461 
(1 290  Octob.  23) :  Ablass  pro  ecclesia  Sanctae  lUuminatae  de  Ponte  Palee  prope 
ürbemveterem. 

')  Im  Itin.  von  1191:  per  Redecoc.     Bei  Wolfger  p.  26:  Radechuf. 

')  Vgl.  die  Documenti  Amiatini  ad  a.  973 :  Lamberto,  filius  h.  m.  ildibrandi 
qui  fuit  marchio,  verkauft  unter  anderem  Radicofani  cum  suo  castello.  Über  die 
Besitzungen  des  Klosters  ostwärts  im  Gebiete  der  zwischen  den  Bistümern  Siena 
und  Arezzo  streitigen  Pfarren,  vgl.  das  Gericht  der  Eönigsboten  in  der  Graf- 
schaft Siena  a.  1037,  bei  Ficker  IV  n.  55.  Vgl  ebenda  n.  48  (a.  1022);  n.  19 
(a.  903)  in  der  Grafschaft  Chiusi ;  n.  11  ta.  828)  im  Gebiete  der  Grafschaft  Siena. 
Über  die  Kaiserurkunden  für  Monle  Amiata  vgl.  ßresslau,  a.  a.  0.  11  447  ff. 
Mitt.  d.  Instit.  för  österr.  Geschicht^f,  V  407  ff.  Im  9.  Jahrhundert  sind  darin 
Schenkungen  motivirt  »in  elemosina  ad  ospitalem  fratrum  pro  recep 
tione  peregrinorum«  (z.  B.  896  durch  K.  Arnulf). 

>)  Auch  im  Altertum  reichte  das  Gebiet  von  Clusium  bis  hieher.  Vgl. 
Corp.  insc.  Lat.  XI  p.  372.  Inschriften  sind  gefunden  in  S.  Oasciano  de'  Bagni 
(wo  ein  sacrarium  nachgewiesen  ist,  n.  2092 — 2094)  und  Camporsevoli  (beide 
ostwärts  von  Radicofani). 

*)  Kaiser  Otto  IV.  bestätigte  J209  Dez.  13  dem  Bischof  von  Clusium  seine 
Besitzungen  in  valle  Ursia  et  a  Sartiano  usque  Radicophanum. 

&)  Über  das  was  1081  die  Grafen  Ilugo  und  Hainer,  Söhne  üildebrands, 
gegen  das  Kloster  sich  herausnahmen,  vgl.  Ficker  IV  n.  82.  Der  Abt  klagt  bei 
Heinrich  IV.,  dass  die  Dienstleute  der  Grafen  unter  anderem  »retinent  castrum 
monasterio  proximo,  quod  Radicofanus  dicitur«.    Was  der  Kaiser  richtigstellt. 

*)  Da  das  Kloster  reichsunmittelbar  war.  Vgl.  Ficker,  Über  das  Eigentum 
des  Reiches  am  Reichskirchengute  (1873)  S.  35.  Vom  ReichsfÜrstenstanÜ  I 
S.  362;  329. 

')  Vgl.  Overmann,  Gräfin  Mathilde,  Reg.  n.  12  ad  a,  1073:  Gericht  der 
Markgräfin  Beatrix,   zu  Gunsten  des  Amiataklosters ;    n.  33  ad  a.  1078 :   Gericht 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  45 

Dann  suchten  die  Sienesen  schon  frühzeitig  in  Badicofaui  festen 
Foss  zu  fassen,  namentlich  in  Zeiten,  wo  das  Faustrecht  regirte^). 
Endlich  schloss  der  Abt  1153  Mai  29  mit  dem  Papst  Engen  UI.  einen 
Vertrag,  wonach  er  die  Hälfte  der  Burg  unter  Vorbehalt  der  anderen 
Hälfte  für  sich  auf  ewige  Zeiten  gegen  einen  Zins  an  die  römische 
Kirche  überliess^).  Papst  Hadrian  IV.  legte  daselbst  im  J.  1159  Be- 
festigungen au^).  Der  Appetit  des  Papstes  und  der  Orvietauer  reichte 
damals  schon  bis  an  die  Orcia^). 

Daneben  behielt  der  Abt  des  Beichsklosters  am  Berge  Amiate  ver- 
schiedene Rechte  in  und  über  Radicofani;  andere  nahm  das  Reich  in 
Anspruch^).  Kaiser  Friedrich  I.  baute  hier  eine  feste  Beichsburg, 
deren  ^castellanus'  seine  Gewalt  auch  über  den  unter  einem  Gastal- 
den  stehenden  Beichshof  in  Proceno  bei  Aquapendente  erstreckte.  Es 
bildete  diese  Beichsburg  hinfort  den  Hauptstütztpukt  für  alle  Unter- 
nehmungen ins  Bömische^).  Die  kaiserliehen  castellani  sind  noch  1194 
und  1196  erwähnt,  aber  1197  wird  unter  den  der  römischen  Kirche 
ausgelieferten  Besitzungen  auch  Badicofaui  genannt^).  Danach  er- 
streckte sich  das  Patrimonium  des  hl.  Petrus  im  Sprachgebrauche  der 
Zeit  von  Badicofaui  bis  Ceperano^). 

der  Gräfin  Matbilde  »in  loco  qui  dicitur  Pantiglo«  ebenso.  'Vgl.  auch  n.  5 
(a.  1072). 

1)  Im  J.  1145  hatte  der  Abt  Radico^ni  an  die  Stadt  Siena  überlassen. 
Mnratori  Ant.  III  793. 

«)  üghelli  II l«  p.  636.  Ficker  II  237  f.  P.  Fahre,  Etüde  sar  le  Über  cen- 
ewaan  p.  16. 

')  Hadriani  yita  auctore  Bosone  ap.  Dachesne  [[  p.  396:  Hie  fecit  gironem 
in  Castro  Radicophini,  turribos  munitam  et  alto  fossato. 

*)  Vgl.  das  Übereinkommen  Hadrians  IV.  mit  Orvieto  (Februar  1157).  Die 
Orrietaner  rerpflichten  sich  dem  Papste:  »in  ezpeditionibus  d.  papae  servient  ei 
a  Tintiniano  nsque  Sutrium  et  ad  Tintinianum  et  Sutrium «.  Doc.  di  Stör.  It.  VIII 
p.  26  =  Muratori,  Ant.  IV  35  i.  Tintiniano  ist  ßocca  d'  Orcia.  S.  unten.  Im 
Jahre  1155  Juni  4  datirt  Friedrich  I.  »in  campo  iuita  castellum  Titinanum 
SQpra  flurium  qui  vocatur  Orcia«.    St.  3711.    Acta  imperii  adhuc  inedita  n.  127. 

^)  Ein  Bruder  des  Papstes  Alexander  UI.,  eines  Sienesen,  wurde  1164  bei 
der  Einnahme  TOn  Radicofani  durch  die  Kaiserlichen  gefangen.  Bouquet,  Re- 
eoeil  XVI  217  f.  (Watterich  II  p.  547) :  capto  Radicofano  cum  fratre  et  nepotibus 
domini  papae  et  quibusdam  aliis  castris  cum  parentibus  cardinalium.  Damals 
wurde  der  Qegenpapst  Paschalis  nach  Viterbo  geführt.  Vgl.  Davidsohn  Gesch. 
TOn  Florenz  I  S.  489. 

«)  Ficker,  Forsch.  II  S.  238. 

^  Bei  Roger  de  Hoveden,  s.  oben  S.  38:  »Radecock«.  Warum  es  im  Testament 
Heinrichs  VL  nicht  erwähnt  ist,  erörtert  Ficker,  W.  Sitzungsber.  1871  S.  275. 
Der  Kaiser  wollte  die  Reichsburg  von  Radicofani  nicht  aufgeben. 

»)  Ficker,  Forsch.  II  237.  299.  386.  —  Ich  will  nicht  verschweigen,  dass 
man   daför  auch  eine   andere  Erklärung  hatte,   so  Alberti,   descrittione   p.  55 : 


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4(>  JoliusJung. 

Ak  Kaiser  Otto  IV.  den  Stand  der  Dinge  yon  1197  wiederher- 
stellte, nahm  er  auch  Badicofani  in  Besitz  (1210).  Er  erklärte  auf 
Klagen  des  Abtes  von  S.  Salratere  «in  monte  Aniiate'  die  Söhne  des 
Donulus  und  überhaupt  die  Leute  vou  Kadico&ni  wegen  begangener 
Untreue  der  Lehen,  welche  sie  yon  dem  genannten  Kloster  trugen, 
für  verlustig  und  daranter  namentlich  des  Wassers  Palea,  dergestalt, 
duss  diese  Lehen  wieder  zu  freier  Verfügung  des  Abtes  zurückfielen  i). 

Sobald  die  kaiserliche  Macht  in  Abnahme  begriffen  war,  meldeten 
sich  hier  sofort  die  Sienesen  als  Bechtsnachfolger^).  —  Die  bürger- 
liche Gemeinde  von  Badicofani  stand  unter  einem  Podesta^). 

Der  Berg  Amiata  aber  galt  wie  der  Soracte  als  eine  Statte  der 
Gesundheit,  wo  sich  Kaiser  und  Heer  auf  Römerzügen  wiederholt  re- 
creirten*). 

Die  nächste  Station  Sigerics  ist  Abricula.  Es  ist  das  bui^m 
Bricole  in  Val  d^  Orcia,  in  welchem  die  Markgp-äfin  Mathilde  1079  am 
17.  September  eine  Schenkung  an  das  Bistum  Luca  ausstellte^).  Im 
Itinerar  von  1191  heisst  die  Station  „per  la  Briche*,  was  als  Speda- 
letto   di  Bricole   erklärt   wird^).     Sie   ist  ferner   im  J.  1155  erwähnt, 


(juesto  h  r  ultimo  castello  da  questo  lato  attenente  al  patrimonio  di  san  Pietro 
consignatoli  dalla  Gontessa  Matilda.  Wovon  aber  bei  Overmann  der  Gegen- 
beweis erbracht  ist;  man  kann  eher  umgekehrt  sagen,  wo  das  Qebiet  Mathildens 
aufhörte,  fing  das  Patrimonium  (nach  den  Ansprüchen  des  12.  Jahrhunderts)  an. 
S.  Obermanns  Karte. 

*)  Acta  imperii  n.  250.  Vgl.  Winkelmann,  Jahrb.  Otto's  S.  239  f.  Ficker, 
Reg.  433  (1210  Aug.  21):  apud  Sanctnm  SaWatorem.  Hier  urkundet  der  Kaiser 
vom  16.  bis  29.  August. 

*)  Vgl.  BOhmer-Ficker-Winkelmann,  n.  12429  (a.  1213).  Heinrich,  Marschall 
dcä  Kaisers  und  Kastellan  von  S.  Quirico  und  Badicofani,  ei'kennt  diesen  Macht- 
bereich der  Sienesen  an  (mit  Vorbehalt  der  Ehre  des  Reiches).  —  Im  Jahre  1268 
sind  die  von  Radioofoni  durch  Siena  schwer  geschädigt,  ib.  n.  14932.  Im  Jahre 
1264  spielte  sich  die  Fehde  zwischen  Siena  und  Orvieto  in  der  Gegend  vom 
Monte  Amiata  bis  Chiusi  hin  ab.    Doc.  di  St.  Ital.  VIII  p.  241. 

»)  Böhmer-Ficker-Winkelmann,  n.  13220  (a.  1239). 

*)  Vgl.  Gotifredi  Viterb.  gesta  Frid.  v.  675  ff.  (a.  1167):  Fontibus  et  glera 
lucuH  amenus  erat.  Summus  aput  Tuscos  mons  dicitur  ille  Miatus,  Qua  reqoiem 
capiunt  qiios  fervidus  urget  yatus,  Arboribus,  pratis,  aere,  letus  aquis. 

^)  Overmann,  Mathilde  Reg.  n.  37.  Schenkung  an  das  Bistum  Luca  von 
Castellione  Berardesca  im  Gebiete  von  Volaterra;  »actum  burgo,  qui  dicitur 
Bricole«. 

")  Docum.  di  Storia  Ital.  V  p.  298  Anm.  Lieber  mann  in  Mon.  Germ.  h. 
SS.  XXVII  p.  131:  ,Le  Briccole«.  Stubba  liess  den  Namen  unerklärt  (Gesta 
Henrici  II  p.  229).  Man  gebrauchte  auch  den  Namen  Lo  Spedaletto  di  S.  Pelle- 
grino.     Duchesne  zum  Lib.  pont.  II  p.  390. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  47 

als  Arnold  von  Brescia  hier  von  einem  Agenten  des  Papstes  Hadrian  lY. 
in  Haft  genommen  wurde  ^). 

Die  Station  Ste  Qairic  des  Sigeric  ist  das  bekannte  S.  Qairico^), 
das  auch  in  den  spateren  Itinerarien  regelmässig  genannt  wird^),  in 
dem  britischen  von  1191  als  San  Clerc^)  woraus  bei  Wolter  von  EUen- 
brechtskirchen  sogar  ein  Sanetus  Clerieus  geworden  ist^). 

Der  Ort,  der  in  den  Streitigkeiten  zwischen  den  Bistümern  von 
Arezzo  und  Sieua  als  Sitz  einer  Pfarre  genannt  wird^),  nahm  in  der 
Organisation  Kaiser  Friedrich  L  eine  hervorragende  Stellung  ein ;  schon 
1153  marschirte  Friedrich  auf  Rom  über  S.  Quirico,  wo  die  Gesandten 
des  Papstes  ihm  entgegenkamen 7).  Im  Jahre  1167  treffen  wir  Bainald 
von  Dassel  auf  dem  Marsche  nach  Bom  in  S.  Quirico^).  Dieses  wurde 
der  Hauptstützpunkt  der  Reichsverwaltung  im  südlichen  Tuscien,  der 


1)  Bosonis  Tita  Hadriani  p.  390  cd.  Duchcdne:  Der  Papst  verlangt  von 
Friedrich  I.  (in  S.  Quirico)  die  RQckgabe  des  Haeretikers  Arnaldus,  quem  vice- 
comites  de  Campaniano  abstulerant  magistro  O(doDi)  diacono  sancti  Njcolai, 
apud  Briculas,  nbi  eom  ceperat;  quem  tanquam  propketam  in  terra  saa  cum 
honore  habebant.  Rex  vero  auditis  domni  pape  mandatis  continuo  missis  appa- 
ritoribns  cepit  unum  de  vicecomitibus  illis,  qui  valde  perterritus  enndem  here- 
ticnm  in  manibus  cardinalium  statim  reatituit.  Dachesne  erkl&rt  diese  Yizegprafen 
als  solcbe  von  Campagnatico  (am  Ombrone),  Verwandte  der  Aldobrandeschi, 
deren  Gebiet  sich  über  Val  d*  Orchia  (sie)  erstreckte.  Vgl.  Doc.  di  Stör.  It.  VIII 
p.  77.  Bull.  Senese  VII  p.  374  n.  1 :  8.  Martine  de  Campiano  (diocesi  di  ^ovana) 
1291  im  Besitz  des  Ranuccio  Cacciaconti. 

2)  In  den  Docamenti  Amiatini  (Archivio  della  Societä  Romana  XVI,  XVII) 
seit  dem  8.  Jahrhundert  genannt;  zuerst  im  Jahre  776. 

*)  Im  Jahre  1063  Jan.  13  datirt  P.  Alexander  11.  »burgo  S.  Qirici«. 
J.  3383. 

*)  Deinde  (nach  la  Briche)  per  San  Clerc,  deinde  per  Bon-Cuvent.  M.  G.  h. 
Script.  XXVII  p.  131. 

«)  ed.  Zingerle  p.  27,  39,  43  vgl.  79  f.  »apud  Sanctnm  Clericum«. 

«)  Vgl.  Ballet.  Senese  VII,  449.  VLII,  213:  Das  Bistam  von  Clusium  grenzte 
in  Val  d'  Orcia  an.  Vgl.  anch  Holder-Egger,  Langob.  Regesten  n.  209.  P.  Rossi 
im  Bull.  Senese  VII  p.  366:  S.  Quirico  d' Orcia.  In  der  Nähe  die  Rocca  di 
Tintiniano,  d.  i.  Rocca  d*  Orcia,  welche  den  Übergang  über  den  Bach  beherrschte. 
Darüber  Zdekauer  Bull.  Senese  III  327 ff.  Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  i486: 
Strassenkastell  Orgia.  A.  Verdiani-Bandi,  T  castelli  della  Val  d^  Orcia  e  la  Re- 
pubblica  di  Montalcino.  Bull.  Sen.  IV  und  V  (1897  f.)  E.  Rocchi,  Jacopo  Fnsti 
Castriotto  ed  i  caetelli  di  Val  d'  Orcia  nella  guerra  di  Siena  (1553).  Bull.  oit. 
VIII  (1901)  p.  355  ff.  Castiglione  und  La  Rocca  di  Val  d' Orcia  nel  Senese,  mit 
Zeichnung  des  Belagerungsingenieurs.  Vor  Einführung  der  Feuerwaffen  galten 
diese  beiden  Kastelle  für  uneinnehmbar. 

^)  Duchesne  L.  p.  II  390:  qui  eum  apud  S.  Quiricum  invenerunt.  Fried- 
rich I.  nrkundet  1155  Juli  2  in  S.  Quirico.    8t.  3710. 

8)  Böhmer  Acta  p.  818.    Ficker,  Forsch.  II  228. 


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48  Julius  Jung. 

Sitz  der  Grafen  für  den  Komitat  von  Siena^),  die  von  hier  aus  die 
grosse  Beichsstrasse  beherrsch tea.  Nach  dem  Tode  Heinrichs  VI.  scheint 
die  römische  Kirche  aus  diesem  Grunde  ihr  Augenmerk  auch  auf 
S.  Quirico  gerichtet  zu  haben^).  Vielleicht  geht  der  Anspruch  zurück 
auf  den  Fidelitatsvertrag  der  Orvietaner  mit  P.  Hadrian  IV.  vom 
Jahre  1157,  wonach  diese  ihm  das  Geleit  schulden  «a  Tintiniano  (d.  L 
Rocca  d^Orcia  oder  castrum  Orgia')  usque  Sutrium*. 

Unter  Friedrich  II.  finden  wir  S.  Quirico  mit  der  ganzen  Gegend 
von  Chiusi  bis  auf  den  Monte  Amiata  in  den  Sauden  des  General- 
vicars  für  Tuscien^).  Auf  den  Burgen  von  S.  Quirico  und  Orgia  sassen 
Kastellane,  welche  mit  der  Einziehung  der  von  Siena,  Poggibonsi  u. 
s.  w.  zu  leistenden  Zahlungen  betraut  waren ^).     Aber  ebenso  mit  der 


')  Ficker  II  232. 

*)  Roger  von  Hoveden,  Script,  rer.  Brit.  (51)  IV  p.  32  nennt  ausser  Aqua> 
pendente,  Sancta  Christina,  Montefiascone,  Radicofani  auch  Saint-Clerc,  was  eben 
S.  Qnirico  wire.  (Ficker  H  314  lies  Saint-Clere,  wie  Watterich  II  747  hat,  un- 
erklärt). Vgl.  E.  Winkelmann  Jahrb.  Philipps  (1873)  S.  19  f.  Guil.  Brito,  Gesta. 
Phil.,  Recueil  XVII  84,  rechnet  S.  Quirico  zu  dem  der  Kirche  Entrissenen ;  auch 
andere  Quellen  reden  von  S.  Quirico.  Vgl.  Ficker  II  S.  400  A.  7:  S.  Quirico 
dürfte  kaum  in  Händen  der  Kirche  gewesen  sein,  sondern  war  wohl  von  Siena 
besetzt  gewesen.  Danach  auch  Winkelmann,  Jahrb.  Otto^s  S.  211  A.  3  und  239  f. 
Ficker  Reg.  438  a.  —  Im  Jahre  1188  reiste  P.  Clemens  III.  von  Pisa  über  Marturi, 
Sena,  S.  Quirico  nach  Rom.  Vgl.  Jaffö  ad  a.  und  Davidsohn's  Nachträge, 
Forsch.  I  185. 

3)  Über  castram  Orgia  in  der  Zeit  Kaiser  Friedrichs  I.  vgl.  David  söhn, 
Forsch.  I  102.  Im  Jahre  1 156  hatten  die  Sienesen  dieses  Kastell  zerstört,  Fried- 
rich setzte  in  das  wiederhergestellte,  einen  Reichskastellan :  castellanus  de  OrgiEu 
Vgl.  Santini  (Doc.  di  Stör.  Ital.  X)  p.  117. 

*)  Ficker  II  515.  Frühere  Verfügung  (1221)  ebenda  IV  n.  294:  Kaiser 
Friedrich  II.  meldet  denen  von  Siena,  dass  er  bis  auf  weiteres  den  Pfalzgrafen 
Aldobrandin  zu  seinem  Stellvertreter  zu  Poggibonsi,  Orgia  und  Montacuto  be- 
stellt und  ihm  alle  dortigen  Reichsrechte  überlassen  habe.  VgL  n.  295:  Mit- 
teilung des  Kaisers  »consulibus,  consiliis  et  communibus  de  Podiobonizi,  Orgia 
et  Monte  Acuto«. 

»)  Böhmer-Ficker. Winkelmann  n.  12918.  60.  56.  84.  Ficker  IV  n.  327 
(a.  1226) :  der  Kastellan  von  S.  Quirico  gewährt  denen  yon  Siena  Sühne  für  den 
zu  Orgia  angerichteten  Schaden,  verspricht  auch  den  früheren  Kastellan  von 
Orgia  zur  Sühne  zu  bestimmen  —  worauf  ihm  Tom  Pode^ta  von  Siena  Burg  und 
Turm  von  Orgia  übergeben  wird.  Reg.  n.  13115  (=  Ficker  IV  n.  343)  datirt  der 
päpstliche  Nuntius:  apud  S.  Quiricum,  castrum  d.  imperatoris,  Aretine  dyocesis 
(a.  1232).  13112  (^Ficker  IV  n.  340):  Gebhard  von  Amslein,  Legat  in  Italient 
beauftragt  auf  Bitten  des  Podesta  von  Siena  den  Herkenbert  seinen  Kastellan 
zu  S.  Quirico,  die  Grenze  zwischen  den  Gebieten  von  Orvieto  und  Siena  durch 
Zeugen  feststellen  zu  lassen  (1232).  Ebenda  n.  13116  geben  die  Sienesen  als 
die  Grenzen  ihres  Machtbereichs    »von  S.  Quirico   abwärts«  an.    Ebenda    13186 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  49 

Sorge  f&r  die  Sicherheit  des  Verkehrs  auf  den  durchföhrenden  Strassen. 
Das  zeigt  eine  Urkunde  aus  dem  Jahre  1237,  wonach  Hugo,  Kastellan 
von  S.  Quirico,  Allen  von  Perugia  sicheres  Geleit  gewährt  auf  der 
Strasse  über  Chiusi,  Clancianum  (d.  i.  Chiuiciano),  Bnrgum  Fabrice  oder 
über  S.  Quirico  und  Buonconvento  1). 

Später  finden  wir  in  S.  Quirico  einen  vicarius,  dem  zugleich  das 
ganze  Bistum  Siena  unterstellt  war^),  (wie  dem  von  CoUe  das  Bistum 
Volterra). 

Neben  S.  Quirico  tritt  die  Burg  Orgia  herror,  die  demselben  Vi- 
cariate  augehörte.  Der  Kaiser  hält  sich  wiederholt  an  dem  einen  oder 
anderen  Orte  auf«),  zuletzt  noch  im  Jahre  1247*);  wir  hören  bei  dieser 
Gelegenheit,  dass  er  von  Siena  aus  Anstalten  treffen  Hess,  um  in  der 
Gegend  von  Orgia  auf  die  Jagd  zu  gehend). 

Im  Jahre  1268  belehnte  Karl  von  Anjou  als  Generalvikar  des 
Reiches  in  Tuscien  (und  gleichsam  Rechtsnachfolger  Friedrichs  II.)  einen 
Ritter  von  Siena  mit  dem  Yicariate  der  Burgen  S.  Quirico  und  Orgia, 
zugleich  mit  allen  Burgen  und  Orten,  die  zur  Zeit  des  Kaisers'  Fried- 
rich zu  diesem  Yicariate  gehörten  (unter  Vorbehalt  der  Anordnungen 
der  romischen  Kirche)«). 

Die  nächste  Station,  die  bei  Sigeric  den  Namen  Turreiner  führt, 
ist  Tor[re]nieri7). 


(=  Ficker  IV  d.  348) :  S.  Quirico  ist  von  Sieneser  Steuern  ausgenommen  (ebenso 
Vignone  und  Licignanum  Ultrassum). 

»)  Ans  dem  Kaleffo  vecchio  f.  208»  zu  Siena.    ß.  F.  W.  13224. 

9  So  schreibt  1249  Mai  25  Kaiser  Friedrich  II.  »vicario  saneti  Quirici  et 
episcopatuB  Senensis«.  Böhmer,  Acta  imp.  sei.  p.  277.  Im  Jahre  1226  Mai  6 
amtirte  in  Castro  S.  Quirici  (in  Osenna)  Rudolf  von  S.  Miniato  mit  dem  Titel 
»vicarius  in  Tu»cia  pro  d.  imperatore*.  Er  bestätigt  im  Namen  des  Kaisers  den 
Vertrag,  wodurch  die  Abtei  S.  Petri  in  Campo  sich  dem  Schutze  der  Stadt  Siena 
unterbtellt  B.  F.  W.  12933.  Vgl.  Ficker,  Forsch.  II  S.  482.  IV  n.  345 :  Zeugen- 
vemabme  über  die  Rechte  des  Reiches  in  der  Grafschait  Siena  a.  1245. 

s)  So  im  August  1226.  B.  F.  1671:  apud  Orgiam;  1672:  apud  sanetum 
Quiricum. 

*)  Vgl.  B.  F.  3615,  wo  Friedrich  IL  datirt  »apud  sanetum  Qmricum«. 

^)  B.  F.  3615  a. :  Von  Siena  wurden  (gemäss  dem  Ausgabenbuche  der  Stadt) 
zwei  Boten  geschickt  in  planum  Orgie  et  in  illas  partes  pro  videnda  roveria  pro 
d.  imperalore,  qui  volebat  ire  venatum. 

«)  Ficker  IV  p.  464.  B.  F.  W.  14405  f.  Ficker,  Nachtrag  zu  §  414:  vica- 
riatnm  castrorum  s.  Kirici  et  Orgie,  Aretine  et  Senensis  dyocesis,  nee  non  omnia 
castra,  villas  et  loca,  que  tempore  quondam  Friderici  olim  Romani  imperatoris 
erant  vicariatu^  predictorum  castrorum  (doch  mit  Ausnahme  der  Vicarie  Montis 
Acuti  und  so,  dass  er  dem  General vikar  des  Königs  in  Tuscien  in  allen  Amts- 
sachen gehorchen  soll). 

')  Vgl.  Repetti  s.  v.  Torrenieri,   in   Val   d'Asso.    Der  Ort   ist  als  Turris 

Mittheilooren  XXV.  4 


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50  Julius  Jung. 

Der  Ort  liegt  über  dem  Thal  des  Asso^  der  in  die  Orcia  mündet; 
die  Strasse  geht  nordwärts  nach  dem  Tal  des  Flusses  Ombrone  über, 
an  dessen  Übergang  das  bekannte  Buonconvento  liegt,  wo  im  Jahre  1313 
Kaiser  Heinrich  YIL  starb,  nachdem  er  das  Gelände  um  Siena  nach 
allen  Richtungen  durchzogen  hattet). 

Wir  befinden  uns  hier  in  einer  Gegend,  wo  im  Altertum  die  von 
Clusium  herkommende  Strasse  auf  Siena  führte^),  wobei  in  den  Itinera- 
rien  die  Stationen  ad  Mensulas  und  ad  ümbronem  genannt  werden. 
Die  eine  dürfte  mit  der  in  den  Streitigkeiten  zwischen  den  Bischöfen 
von  Arezzo  und  Siena  r^lmässig  erwähnten  S.  Mater  ecdesia  ad  Mi- 
sulas  (zwei  Miglieu  von  Moutalcino)')  identisch  sein,  die  andere  bei 
Buonconvento  gelegen  haben. 

Die  Gegend  am  Ombrone  und  Asso  ist  im  Jahre  814  beschrieben 
in  einer  Urkunde  Ludwigs  des  Frommen  für  das  Kloster  S.  Antimo'^). 
Im  Übrigen  tritt  sie  in  den  Quellen  für  die  letzten  Wochen  Hein- 
richs VII.  hervor. 


Nerü  nach  dem  ersten  Gründer  benannt,  wahrscheinlich  einem  Ranieri  dei  sig- 
nori  dl  S.  Quirico.  (Vgl.  auch  Bresslau,  Jahrb.  Eonrads  IL  Bd.  1  8.  245  über 
das  Haus  der  Widonen  in  Tuscien,  das  er  von  einem  im  Gebiete  von  Arezzo 
begüterten  Rainer  herleitet.  Seit  etwa  1014  war  dieser  Markgraf  von  Tuscien). 
Das  Patronatsrecht  der  hiesigen  Kirche  stand  der  Abtei  S.  Antimo  in  Val  d'  Orcia 
zu,  was  eine  Bulle  von  1216  Dez.  20  bestätigt  nach  dem  Vorgänge  der  Päpste 
Innocenz  und  Alexander.  Auch  weltliche  Hechte  standen  der  Abtei  zu,  bis 
Ton-enieri  unter  die  Herrschaft  von  Montalcino  kam.  Es  gehörte  zur  Diözese 
Arezzo. 

>)  Vgl.  F.  Ludwig»  Reisegeschwindigkeit  S.  81.  Bullet.  Senese  VU,  371.  459. 

>)  Über  die  in  dieser  Gegend*  gefundenen  römischen  Inschriften  vgl.  Corp. 
i.  Lat.  XI  p.  372.  410.  Es  sind  deren  mehrere  gefunden  in  Montalcino,  je  eine 
in  Bagni  di  Vignone  (»nymphis  sacrum*),  S.  Antimo,  Castel  nuovo  dell'Abbate 
(T.  Sextius  Verianus  fQr  das  Heil  seines  Sohnes,  des  Konsuls  Gomelianus),  S.  Angelo 
in  Celle,  endlich  am  Monte  Amiate  selbst. 

8j  Vgl.  Kiepert  Formae  orbis  antiqui,  Text  zur  Karte  von  Mittelitalien,  mit 
Berufung  auf  Gamurrini,  Notizie  degli  Scavi  1898  p.  273 1  —  Lusini  im  Bullet. 
Senese  VIII  p.  215  über  S.  Mater  ecclesia  ad  Misulas  (Mansulas) :  era  V  antica 
pieve  di  Montalcino  fuor  della  modema  cittä. 

*)  üghelli  ni  p.  623  (2.  edit.  p.  530).  Mühlbacher»  n.  559  (angebliches 
Original  aus  dem  10.  Jahrhundert)  konstatirt  Interpolationen:  die  Grenz- 
beschreibung sei  zweifelhaft.  Es  werden  als  Grenzen  angegeben:  ab  Oriente 
fluvius  Axo,  ab  occidente  fluvius  Umbrone,  a  ponte  usque  in  vado  qui  dicitur 
ürai.  A  meridie  de  vado  ürsi  per  viam,  qu^  ducit  sub  monte  Lucinii  usque  in 
viam  sancti  Anthymi.  Ab  aquilone  Gessae  per  Ponigastaldi,  deinde  viae  publicae 
usque  ad  pontem  de  Umbrone:  cum  duo  oratoria  inh-a  ipsa  fine  posita,  id  est 
sancta  Christina,  et  sancta  mater  Ecclesia  ....  Et  infra  luca  denominata.  In 
cultu  in  fine  Clusirif,  Piscaria  Amesae  medietate  cum  medietate  de  ipsa  curte, 
vel  casas  ad  ipsa  Piscaria  pertinentes,  qui  fuerant  de  publico  civitatis  Clusine  .... 


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Das  Itinerar  des  Erzbiacbofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  51 

Die  folgende  Station  Arbia  wird  sonst  in  der  üteren  Zeit  bar- 
gum  Ärbie  oder  aLs  bnrgnm  qni  dicitur  Arbia  bezeichnet^),  auch  spater 
noch  als  Borgo  d'Arbia')  jetzt  Ponte  d' Arbia.  An  der  Arbia  ward 
der  Heilige  von  Siena,  S.  Ansano^  enthauptet;  ?ier  Miglien  von  Siena 
auf  dem  Wege  nach  Arezzo  —  bei  San  Ansano  in  Dofana^).  Die 
Grenze  zwischen  den  Bistümern  Arezzo  nnd  Siena  lag  an  der  Arbia^). 
Der  Übergang  über  den  Flnss  wurde  von  den  Senesen  sorgfaltig  ge^ 
hütet^). 

Wir  befinden  uns  bereits  in  der  nächsten  Nähe  von  Sena  (Siena). 
Dieses  wird  bei  Sigeric  ohne  Zweifel  in  der  Station  Seocine  gemeint 
sein,  da  der  Name  der  Stadt  ja  auch  sonst  variirt.  Im  Altertum  hiess 
sie  Saena,  was  man  im  Mittelalter  und  später  wie  Gena,  Seena  oder 
Schenna  aussprach^),  daher  auch  dem  angelsächsischen  Ohr  eigentüBi- 
lieh  geklungen  haben  wird  7). 

»)  VgL  Bull.  Senese  VIII  270:  burgum  Arbie;  p.  255;  in  burgo  qui  dicitur 
Arbia  (a.  1037).  Zwei  kaiserliche  misti,  unter  Zuziehung  des  Grafen,  der  Bi- 
schöfe von  Siena,  Luea,  Chiusi  und  anderer.  (Hiezu  Ficker  II  130  n.  10.  Bresalau, 
Konrad  IL,  Bd.  2,  240).  Bull.  cit.  p.  256  f.  eine  ürk.  von  1181,  welche  die  Ge- 
gend an  der  Arbia  mehrfach  illustrirt. 

>)  Bull.  Senese  VIII  p.  210  n.  2.  Ughelli  III  *  p.  535.  Ein  Verzeichnis  der 
dem  Bistum  Siena  untergebenen  Orte  TOm  Jahre  1317  führt  das  Hospitale  de 
Burgo  Arbie  auf.    Bull.  Sen.  ^lll  261;  vgl.  263:  eccletia  de  Burgo  Arbie. 

3)  Die  Annales  Senenses  (M.  G.  SS.  XIX  p.  225  £P.)  beginnen  nüt  folgender 
I>^otiz  ad  a.  1107:  translatum  iuit  corpus  beati  Ampiani  ab  ecclesia  eins  sita 
iuxta  Arbiam  ad  maiorem  ecclesiam  civitatis  Senensis. 

«)  Bull.  Senese  VII  p.  459.  Zu  Alfiano  in  Val  d' Arbia  die  Abtei  zu 
S.  Trinitas,  f^r  die  1174  Papst  Alexander  IIL  nrkundet.  Davidsohn,  Forsch«  I  182. 

6)  Vgl.  Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  I  609  A.  2:  Die  Pächter  von  Mühlen 
an  der  Arbia,  die  dem  sienesischen  Kapitel  gehören  (vgl.  die  oben  zitirte  Urk. 
von  1181),  sind  verpflichtet  dem  Kastell  Montedaro  Holz  zu  liefern  zur  Befesti- 
gung der  Burg  pro  guerra  vel  ümore  exercitus  Teutonicorum  (1193).  Bei  Mon- 
taperti  an  der  Arbia  brachten  im  Jahre  1260  die  Senesen  mit  Hilfe  deutscher 
^Idner,  die  K.  Manfred  geschickt  hatte,  den  Florentinern  eine  grosse  Niederlage 
bei.  —  Man  vgl.  auch  die  Operationen  E.  Heiftrich's  VII.  in  der  Umgebung  von 
Siena  (1312  und  1313).    Annal.  Seneni.  ad  a.    Hiezu  F.  Ludwig  S.  80. 

«)  VgL  den  Index  zu  den  Diplomata  Heinrichs  II.,  wonach  neben  Senensis 
auch  Scenensis  comitatus  in  derselben  Urkunde  steht.  Femer  Davidsohn,  Forsch. 
HI  S.  289 :  comunis  Cenarum  (a.  1305).  Der  tirolische  Freiherr  Jacob  von  Boimont 
2u  Pairsberg  nennt  in  seiner  Selbstbiographie  (1575)  die  Stadt  »Schenna«.  Progr. 
des  Gymnas.  in  Hall  (Tirol)  1896,  S.  65. 

^  K.  Millers  Angaben  sind  verwirrt,  auch  seine  Lesung  differirt  von  der 
<ie3  Stubbs.  Miller  setzt  den  Ort  Seocine  bei  Monteroni  an.  Zu  dem  folgenden 
Burgenuove  vergleicht  er  Borgovecchio-Malamerenda.  Dann  hat  Stubbs  uELSE, 
was  er  mit  »The  river  Elsa«  erklärt,  während  Miller  >As(7?)e<  liest  und  dies 
fQr  Siena?  beziehungsweise  a  Siena  —  in  dessen  Nähe  erklärt.  Ich  halte  mich 
an  Stubbs,  der  wohl  das  richtige  trifft. 

1* 


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52  JuliusJung. 

Siena  hatte  in  der  langobardischen  Zeit  einen  bedeutenden  Auf- 
schwung genommen,  sowohl  in  politischer  Beziehung  wie  in  kirch- 
licher, es  war  zudem  durch  seine  Lage  begünstigt,  die  es  zu  einem 
Knotenpunkt  des  Verkehrs  macht.  Das  blieb  so  in  der  Zeit  der  Karo- 
linger, wie  denn  Karl  der  Dicke  im  März  881  hier  Station  machte, 
als  er  von  der  Kaiserkrönung  aus  Bom  zurQckkehrte  ^).  Wir  sehen 
in  Gerichtssitzungen  daselbst  wichtige  Entscheidungen  treffen^);  beim 
Aufgebot,  das  Kaiser  Ludwig  II.  gegen  Benevent  eriiess,  bildete  Siena 
zusammen  mit  Clusium  einen  Rüstungsdistrikt^),  Der  Ursprung  der 
spater  in  der  Gegend  mächtigen  Grafengeschlechter  geht  in  diese 
Periode  zurück*). 

Unter  den  Ottonen  setzten  sich  diese  Verhältnisse  fort;  im  Juli 
964  ist  Otto  L  von  Rom  über  Aquapendente  (also  über  Siena)  nach 
Luca  gezogen,  hat  auch  sonst  mehrfach  in  der  Umgebung  der  Stadt 
geweilt^).  Mit  dem  benachbarten  Arezzo  ging  der  alte  Streit  wegen 
der  18  Pfarrbezirke,  die  politisch  zu  Siena  gehörten,  weiter,  doch  be- 
hauptete schliesslich  Arezzo  seine  kirchlichen  Rechte.  Uuter  den  Mark- 
grafen des  11.  Jahrhunderts  tritt  Siena  wenig  hervor«).  Als  der  Kampf 
zwischen  der  Gräfin  Mathilde  und  Heinrich  IV.  entbrannte,  schloss 
Siena  sich  dem  letzteren  an. 

Wie  Luca  und  Pisa  nahm  auch  Siena  Stellung  wider  Floreuz,  das 
sein  Interesse  durch  die  Gegenpartei  besser  gewahrt  sah.  Heinrich  IV., 
der  1081  auf  dem  Rückznge  von  Rom  in  Sieua  Aufenthalt  nahm, 
kämpfte  mit  den  yerbündeten  Städten  im  Jahre  1082  gegen  Florenz, 
das  eine  Belagerung  auszuhalten  hatte 7).     Dafür  hatte  Siena  wie  Luca 

1)  Mühlbacher  n.  1569. 

*)  So  ist  im  Jahre  833  Gericbtesitzung  von  zwei  kaiserlichen  missi,  die 
sich  Sena  civitate  treffen.  Vgl.  Ficker,  Forsch.  III  8.  225  f.  Anwesend  der  Bi- 
schof von  Siena,  ein  Graf,  Scabinen  von  Siena,  Arezzo,  Volterra;  Vassen  des 
Kaisers,  Bürger  jener  Stftdte  und  andere  Franken  und  Langobarden.  Es  handelt 
sich  um  eine  Klage  des  Bischöfe  von  Arezzo  gegen  das  Kloster  S.  Antimo.  Missi 
des  Kaisers  sind  die  Bischöfe  von  Florenz  und  Vol  terra. 

<)  Mon.  Germ.  L.  L.  I  501  f.  Es  werden  zusammengestellt  Pisa  und  Luca, 
Pistoja  imd  Luni,  Clusium  und  Sena. 

*)  Vgl.  P.  Rossi,  II  castello  di  Montisi.     BulL  Senese  VII  p.  353  ff. 

*)  Vgl.  Ottenthai,  Reg.  n.  601  (Percine),  502  (v.  Brenta  super  fluvium  Mersa). 
Letzteres  schon  im  Gebiet  von  Volterra. 

^)  Overmann,  Gräfin  Mathilde  S.  37.  Aber  es  waren  Güter  und  Gerecht- 
same vorhanden,  die  nach  Mathildens  Tode  die  Stadt  Siena  okkupirte  —  bis  1186. 
In  Overmanns  Reg.  2  erscheint  der  Vizegraf  Johannes  von  Siena  anwesend  in 
Florenz  bei  einer  Gerichtssitzung  der  Gräfin  Beatrix  (a.  1070):  es  werden  Be- 
sitzungen des  Klosters  Fontebuona  im  Komitat  Siena  durch  den  Bann  gesichert. 

')  Davidsohn,  Gesch.  v.  Florenz  I  264,  Forschungen  zur  Gesch.  von  Florenz 
I  61.    Meyer  von  Knonau,  Jahrb.  Heinrichs  IV.  Bd,  3,  395  f. 


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Das  Itinerar  des  Bribiechofs  Sigeric  Ton  Canterburj  etc.  53 

den  Besitz  der  massgebenden  Kaiserstrasse  f&r  sich  und  damit  die 
ausserordentlichen  Vorteile,  die  der  wachsende  Verkehr  bot  ^).  Anderer- 
seits hatte  man  auch  gegen  die  Qunst  der  Päpste  nichts  einzuwenden. 
In  Siena  wurde  im  Jahre  1059  der  bisherige  Bischof  von  Florenz  als 
Nikolaus  II.  zum  Papst  gewählt.  Gregor  VII.  kam  hier  mit  der  Gräfin 
Mathilde  zusammen.  Eugen  III.  weihte  im  Jahre  1147  die  der  Kon- 
gregation Passignano  gehörige  Vallombrosaner  Kirche  zu  S.  Michael 
in  Borgo  Donato  (damals  bei,  jetzt  in  Siena) ^).  Alezander  III.,  der 
selbst  Sienese  war^  berief  sich  bei  Entscheidungen  wohl  auf  seine  per- 
sönliche Kenntnis  der  Dinge,  während  freilich  zur  Zeit  des  Schisma^s 
die  Angehörigen  seioer  Familie  Verfolgungen  nicht  entgingen^). 

Dass  die  Sicherheit  der  Stra.ssen  zu  Zeiten  gefährdet  war,  aber 
auch  die  Sienesen  ein  Interesse  daran  hatten,  dass  die  Beisenden  zu- 
frieden seien,  zeigt  ein  Abenteuer,  das  der  Archidiaconus  und  zeitwei- 
lige Bischof  von  Lüttich  Alexander  mit  dem  Abte  Rudolf  von  St.  Trond 
auf  der  Beise  nach  Rom  erlebten.  Nachdem  sie  auf  dem  Eeimwege 
(1126)  bei  Siena  von  einer  Räuberschaar  vollständig  ausgeplündert 
worden  waren,  empfingen  sie  1127  bei  der  Rückreise  über  die  ge- 
nannte Stadt  von  den  Bürgern  alles  zurück,  was  diese  den  Räubern 
abgejagt  hatten^).  Das  geschah  zu  einer  Zeit,  wo  man  gegen  die 
Strassenräuber  mit  kirchlichen  Zensuren  einzuschreiten  sich  genö- 
tigt sah^). 

Es  ist  begreiflich,  dass  solche  Vorfälle  Siena  der  Wiederherstel- 
lung der  kaiserlichen  Herrschaft  geneigt  machten,  obwohl  ja  auch  hier 
die  munis^ipale  Selbstherrlichkeit  darauf  hinzielte,  im  umliegenden  Ge- 
biete alle  markgräflichen  oder  kirchlichen,  beziehungsweise  kaiserlichen 
Rechte  zu  okkupiren^). 


»)  Im  Jahre  1084  war  Heinrich  IV.  wieder  in  Siena.  Im  Jahre  1091  wird 
daselbit  ein  kaiserlicher  Prokur^tor  erwähnt,  qui  in  civitate  Senenai  modo  pre- 
sidet  ad  singulorum  controversias  et  lites  audiendas  atque  fovendae«  Vgl.  David- 
8ohn,  Gesch.  I  264  A.  4. 

2)  Dayidsohn,  Forsch.  1  179,  hiezu  18i. 

')  Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  489.    S.  oben  S.  45  A.  5. 

«)  Gesta  abbatum  Tnidonensium  XH  c.  4  ff.  (M.  G.  SS.  X  306  ff.).  Vgl. 
Öhlmann  I  254. 

^)  Das  Laterankonzil  von  1122  straft  diejenigen,  welche  die  Romipetas  et 
Peregrinos  seu  mercatores,  die  Rom  oder  andere  Wallfahrtsorte  besuchen,  be- 
hindern würden-   Vgl.  F.  X.  Kraus,  V  anno  santo.  Allg.  Zeitung  B.  1900  April  2. 

^)  über  die  städtische  Entwicklung  von  Siena  vgl.  E.  v.  Hegel,  Ein  ita- 
lienisches  Stadtrecht  des  Mittelalters.  Histor.  Zeitschrift  79  S.  284  ff.  Die  Stadt 
liess  sich  von  Friedrich  L  verbriefen,  dass  innerhalb  12  Miglien  keine  Burg  auf- 
geführt werden   dürfe.    Bemerkenswert  ist   die   Angabe   von   1176   (Ficker  IV 


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54.  Julius  Jung. 

Nftehdem  der  Zog  Lothari  und  des  Herzogs  Heinrich  von  Baieru 
im  Jahre  1137  die  Gtegend  von  Siena  wohl  berührt  i)  aber  keine  tiefer- 
gdiende  Ändenmg  mit  sich  gebracht  hatte,  kam  es  unter  Friedrich  I. 
zu  einer  Nenorganisation.  Im  Jahre  1163  war  dieserhalben  Kainald 
von  Dassel  in  Siena.  Während  die  Stadt  ihre  Autonomie  behielt  und 
auch  sonst  begünstigt  wnrde^),  hatten  die  Grafen  des  Komitats  ihren 
Site  in  S.  Quirico  (oder  anch  in  S.  Miniato),  wenngleich  sie  als  Ileichs- 
boten  zur  Wahrung  der  dem  Reiche  in  Siena  YorbehHltenen  Rechte  be- 
fugt waren  3). 

Im  Jahre  1167  ging  der  Rückzug  des  Kaisers  Friedrich  von  Rom 
her  über  Siena,  in  welcher  Stadt  der  junge  Weif  starb*).  Im  Jahre  1172 
hielt  Christian  von  Mainz  hier  einen  Landtag  ab^).  Als  Christian  im 
Jahre  1180  von  seinen  Widersachern  gefangen  genommen  war,  suchte 
er  Mittel  zur  Lösung  zu  erlangen,  wobei  er  S.  Quirico  den  Sienesen 
auslieferte.  Da  das  Reich  dies  nicht  sanktionirte  und  die  Sienesen  gut- 
willig keineswegs  nachgaben,  erzwang  Heinrich  VL  die  Rückerstattung 
durch  Wafiengewalt,  im  Jahre  1186^).  Im  Jahre  1191  zog  Heinrich 
von  Pisa  über  Siena  und  S.  Quirico  nach  Rom  7).  Unter  Kaiser  Fried- 
rich II.  wurde  Siena  die  Hauptstadt  des  tnscischen  Yikariats^),  die  eine 

n.  148),  dasB  gan^  Siena  nach  römischem  Recht  lebe:  »professi  sumus  lege  Ro- 
mana cum  tota  ciritate  rivere«.    Hiezu  Ficker  III  Nachtrag  zu  §  459  n.  5. 

1)  Der  Annalieta  Saxo  meldet  über  den  Zug  Heinrichs  von  Baiem,  nach<lem 
das  Amotal  gesichert:  »castra  moyit  Hunsiem*.  Dies  wurde  eingenommen,  auch 
ein  jenem  nahegelegenes  castrum  zerstört,  darauf  nach  Grosseto  marschirt.  Hiezu 
Dayidsohn,  Forsch.  I  94,  ygl,  113,  der  Hunsiem  für  den  Namen  eines  Kastells 
Cnso,  zwischen  Pisa  und  Lucca  hält,  nicht  für  den  von  Siena.  Dass  die  Po>ition 
Ton  Siena  die  Strasse  nicht  sperrte  sondern  umgangen  werden  konnte,  zeigen 
auch  die  Ereignisse  des  Jahres  1267  (Thomas  Tuscus,  M.  G.  SS.  XXII  p.  5'il) 
und  des  Jahres  1313  (unter  Heinrich  VII.). 

«)  Vgl.  Davidsohn,  Forsch.  I  100.  Gesch.  498.  502.  Bullet.  Senese  VIII  220. 

<)  Vgl.  Ficker  II 232 :  Über  Henricus  Faflfus  a  legato  d.  imperatoris  in  comitatu 
Aretii  .  .  .  ac  Senarum  delegatus.  Vgl.  IV  n.  196.  Er  wird  1197  oder  1198,  beim 
Zusammenbruche  der  kaiserlichen  Organisation,  Bürger  von  Siena.  (Ebenda  über 
die  Grafschaft  von  Siena).  über  Reichsgut  im  Gebiete  von  Siena,  vgl.  Böhmer, 
Acta  imp.  sei.  n.  1136.  1137  (a.  1209;  vgl.  n.  917,  918).  Tor-  und  Weggekl  der 
Stadt  Siena  dem  Kaiser  vorbehalten  (1209)  B.  F.  n.  334  (Böhmer,  Acta  n.  1070). 
Ficker  IV.  n.  168  und  169  (a.  1186):  Heinrich  VI.  ein  Urteil  seiner  Hofrichter 
für  Siena  bestätigend.  Ebenda  n.  396 :  Zeugenverhör  über  die  Rechte  des  Reiches 
in  der  Grafschaft  Siena  (a.  1245). 

*)  Vgl   Ficker  II  229  f. 

*)  Vgl.  Davidsohn,  .Gesch.  I  522  f. 

«)  VgL  Annal.  Senens.  ad  a.  hiezu  Ficker  II  232.  Scheffer-Boichorst,  Fried- 
richs letzter  Streit  S.  76. 

')  F.  Ludwig  S.  43. 

«)  Ficker  II  516.  518. 


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Das  ItiDerar  des  Erzbischofs  Sigeric  yon  Canterbury  etc.  55 

jährliche  Beichssteaer  an  den  kaiserlichen  Sackelmeister  für  Tuscien 
abföhrtei). 

Siena^s  Verkehr  war  seit  dem  12.  Jahrhundert  in  bestandigem 
Steigen  b^riffen.  Sowohl  die  Heerzüge  der  Kaiser  bewegten  sich  in 
der  Begel  über  Siena  (»o  Otto  IV.  im  Jahre  1209),  als  auch  der  Privat- 
Terkehr,  der  nach  Rom  ging,  überdies  alle  offiziellen  Gbsandtschafteu, 
die  Tom  Norden  herabkamen;  wobei  es  sich  ereignete,  dass  der  Graf 
Maearius  von  Siena  (später  in  S.  Miniato)  im  Jahre  1171  den  Boten 
des  Eon^  von  England  den  Durchzug  verweigerte  >).  Auch  der  Boten- 
dienst erforderte  immer  mehr  Personal,  sowol  der  kaiserliche*)  als  der 
päpstliche  und  der  privater  Korporationen.  Siena  wurde  eine  wich- 
tige Station  dieser  Boten  (pueri,  bajnli).  Da  in  politisch  unruhigen 
Zeiten  die  Brie&chaften  oft  abgefangen  wurden,  verdoppelte  man  bei 
wichtigen  Angelegenheiten  die  Zahl  der  Boten.  Es  war  eine  Kalami- 
tät, wenn  die  Pest  ausbrach  und  auch  unter  den  , pueri*  grassirtc^) 
—  wobei  als  Krankenlager  gern  Siena  gewählt  wurde,  da  hier  an 
Hospitälern  kein  Mangel  war. 

Bei  alledem  kam  in  Siena  seit  dem  13.  Jahrhundert  auch  das 
Geldgeschäft  in  Flor,  während  das  Kreditwesen  im  12.  Jahrhundert 
sich  noch  in  ziemlich  einfachen  Formen  bewegt  hatte  ^).  Da  die  Handels- 


»)  Ficker  IV  n.  407  (a.  1247) :  Quittung. 

*)  De  rebus  gestis  Henrici  IL  Script,  rer.  Brit.  (49)  I,  20.  Die  abgesandten 
Kleriker  berichten  an  ihren  König:  cum  niulta  difficultate  venimus  ad  Senas. 
Ibi  diebus  aliqnot  detenti  fuimus.  Cornea  enim  Maearius  sie  ex  omni  parte  vias 
obsidebat,  qnod  nnlii  patebat  egressue.    Sie  entkamen  bei  Nacht  und  heimlich. 

•)  Über  den  kaiserlichen  Botendienst  vgl.  Ficker  IV  n.  220:  Henricus  ba- 
listrarins,  nuntius  d.  imperatoris  Ottonis  (in  Siena,  17.  Nov.  1209);  n,  223: 
Everardus  de  Lutri,  nuntius  d.  imperatoris  Ottonis  (in  Siena,  17.  Des.  1209).  Die 
kaiserlichen  Boten  nahmen  in  Siena  Geld  auf. 

*)  Für  alle  diese  Dinge  sind  die  Epistulae  Cantuarienses  p.  274  ff.  instruktiv. 
Sena  spielt  dabei  eine  Rolle,  namentlich  da  eine  Pest  im  Jahre  1188  ausbrach. 
Auf  der  Reise  nordwärts  von  Rom,  cum  praemissum  puerum  —  crederemus  iam 
dimidium  itineris  transegisse  invenimus  eum  apud  Senam  lecto  letal i  decumbentem. 
Auf  der  Rückkehr  nach  Rom :  Senam  veniens  Hugonem  puerum,  quem  infirmum 
dimiseram,  defunctum  inveni.  Femer:  transgressus  Senam  et  iam  Romae  proxi- 
mus  mortem  domini  prioris  cum  hospite,  qui  eum  bene  noverat,  deflevi.  Mangel 
an  pueri,  weil  alle  erkrankt  waren,  p.  284.  Verdoppelung  der  Boten  p.  193. 
195.  232. 

»)  Vgl.  den  Bericht  des  Mathaens  Paris  Über  eine  Romreise  im  Jahre  Ub'l, 
da  Richard  de  Anesty  in  Ehescheidungsangelegeuheiten  den  Kaplan  Sampson 
und  Peter  von  Littlebury  als  Vertreter  an  die  Kurie  schickte.  Er  bestritt  ihre 
Ausrüstung  mit  5  Mark  Silber,  auf  der  Reise  gaben  eie  28  Mark  Silber  aus. 
Als  sie  Lurückkehrten,   sagten    sie,   dass   sie  40  Schillinge    über   das   gebraucht 


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56  JuliusJuDg. 

leute  in  Born  die  Geldverlegenheit  der  Ankömmlinge  missbrauchten, 
indem  sie  z.  ß.  bei  Darlehen  römische  Bürgen  verlangten^)  u.  dgl.  m., 
so  machte  man  das  Geschäft  lieber  in  Siena  ab.  Nun  verstanden  zwar 
auch  die  Geldleute  von  Siena  (die  mit  denen  von  Rom  übrigens  in 
enge  Verbindung  traten)  die  Kreditnehmer  übers  Ohr  zu  hauen,  wie 
sie  ja  darauf  angewiesen  waren,  mit  Vorsicht  vorzugehen,  in  Bezug 
auf  die  Art  der  Ausstellung  der  Schuldurkunden,  der  Besiegeluug,  der 
Bürgschaft  u.  s.  w.«).  Andererseits  waren  die  Sieneser  Geldleute  nicht 
skrupulös  in  der  Wahl  der  Schuldner;  sie  liehen  zur  Zeit  der  ent- 
scheidenden Kämpfe  zwischen  der  Kurie  und  den  letzten  Hohenstaufen 
der  einen  wie  der  andern  Partei  3),  obwohl  die  Comune  Siena  bis  zu- 
letzt ghibelliuisch  gesinnt  und  dafür  wiederholt  von  den  Päpsten  ex- 
kommunizirt  war.  Zur  Zeit  des  heftigsten  Gegensatzes  half  man  sich 
dadurch,  dass  man  mit  eioer  Stadt  der  Gegenpartei  sich  associirte  und 
den  Handel  unter  solcher  Firma  führte^).  Andererseits  fand  es  die 
Kurie  für  gut  ihre  Gelder  nicht  nur  in  Florenz  und  Luca,  bondern 
auch   in   Siena   anzulegen^).     Die   Beziehungen   dieser  Stadt  reichten 


hätten,  was  sie  mitbekommen  hatten,  und  dass  sie  sich  das  Geld  geliehen  h&tten 
von  einem  gewissen  Beamten  des  Bischofs  von  Lincoln,  der  sie  begleitete.  Diese 
Summe  wurde  ihnen  zurückerstattet.  Vgl.  Öhlmann,  Jahrb.  f.  Schweizer.  Gesch. 
n^  S.  284.    Konr.  Müler,  III  86.     F.  Ludwig,  Marschgeschwindigkeit  S.  123. 

')  nolunt  namque  mercatores  Romani  routuum  dare,  nisi  Romanos  fideiusso- 
res  babeant.    Epistulae  Cantuaiienses  p.  259;  vgl.  p.  197;  212. 

^)  Luschin  von  Ebengreuth  hat  in  einer  detaillirten  Besprechung  von 
Scbulte^s  Gesch.  des  mittelalterlichen  Bändels  und  Verkehrs  aus  Süd  Westdeutsch- 
land u.  s.  w.  (Mitth.  des  Inst.  XXIV  S.  313  ff.)  auf  mehrere  Daten  aus  saec.  XIII 
hingewiesen,  so  auf  einen  Brief  Albert  Behams  an  den  Erzbischof  von  Salzburg, 
der  die  Aufforderung  enthüllt  seinem  Vertrauensmann,  dem  Salzburger  Domherrn 
Friedrich  von  Leibnitz,  noch  den  Abt  von  Reitenhaslach  nach  Rom  nachzusenden, 
um  durch  den  Kredit  der  Zisterzieuseräbte  bei  Eaufleuten  aus  Rom  und  Siena 
ein  Darlehen  aufzunehmen  (Schulte  I  267).  Im  Übrigen  verweist  Luschin  auf 
das  Werk:  11  monte  dei  Paschi  di  Siena  e  le  aziende  in  esso  riunite.  Note 
storiche  pubblicate  a  cura  del  presidente  Nicolo  Piccolomini  (durch  N.  Mengozzi). 
Siena  1891  ff. 

»)  Vgl.  B.  F.  2692:  im  Jahre  1239  befiehlt  K.  Friedrich  IL  genannten  Kauf- 
leuten aus  Rom  (Siena)  angegebene  Darlehen  zurückzuzahlen.  —  Soldzahlung 
der  Sieneseo  im  Jahre  1264  an  den  General vikar  Tusciens  und  die  HaupÜeute 
der  deutschen  Söldner,  Ficker  IV  n.  442.  Zahlung  von  4200  Unzen  Gold  au 
Konradin  im  Jahre  1268,  ebenda  n.  455.  Andererseits  garantirte  der  Papst  für 
Karl  von  Anjou  bei  sienesischen  Kaufleuten.  Vgl.  Hampe,  Gesch.  Konradins 
S.  249. 

♦)  So  assoziirte  sich  im  Jahre  1262  die  sienesische  Firma  der  Tolomei  mit 
einer  parmesanischen  Handelsgesellschait. 

*)  Vgl.  Register  Nikolaus  IV.  n.  96  (a.  1288).     Über  die  Beziehungen  der 


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Das  Itinerar  des  Erzbiscbofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  57 

bis  zu  den  Handelsplätzen  der  Champagne  und  Frankreichs  >),  ja  hin- 
über nach  Engknd^). 

SchUesslich  sei  noch  erwähnt,  dass  der  Isländer  in  seinem  Itinerar 
bei  Siena  anmerkt:  «weist  die  schönsten  Frauen  auf'),'  während  sonst 
höchätens  Notizen  über  die  yerminderte  Sicherheit  einer  Gegend  vor- 
zukommen pflegen. 

Von  Siena  fühi-t  das  Itinerar  Sigerics  über  Burgenuove^)  ins 
Tal  der  Elsa;  da  der  Übergang  über  diesen  Flnss  bei  Colle  d^Elsa  er- 
folgte""),  wird  die  von  Sigeric  angegebene  Station  Elsa  a\if  diesen  Ort 
zu  beziehen  seiu  (wie  auch  die  früher  genannte  Station  Arbia  an  der 
Plussbrücke  gelegen  war). 

Hier  befand  man  sich  in  einem  Teile  der  Diözese  von  Volterra, 
wo  die  Grafen  aus  dem  Hause  Aldobrandesca  mächtig  waren.  Im 
Jahre  1007  erhielt  WiUa  die  Witwe  des  diesem  Hause  angehörigen 
Grafen  Budolf,  durch  einen  Tauschvertrag  das  unterhalb  des  Hügels 
(, Colle')  in  der  Ebene  der  Elsa  gelegene  Spugna  (wovon  das  Kloster 
S.  !Maria  di  Spugna  beigenannt  wurde),  ferner  neben  anderen  Gütern 

sienesischen  Handelsgesellschaft  der  Buonsignori  zur  Kurie  handelt  Gottlob  im 
Hist.  Jahrbuch  20  S.  674  ff.  22,  S.  710  ff.  Lisini   in  Bullet.  Senese  1898  p.  142. 

1)  Vgl.  A.  Schanbe,  Ein  italienischer  Kursbericht  von  der  Messe  von  Trojes 
aus  dem  13.  Jahrhundert.  Zeitschrift  fQr  Sozial-  und  Wirtschaftsgeschichte  V 
(1897)  ä.  248  ff.  In  der  »universitas  mercatorum  Italiae  nundinas  Campaniae  ac 
regnnm  Franciae  freqnentantium«,  die  unter  einem  »Capitaneus  et  rector«  stand, 
gaben  die  Kaufleute  von  Piacenza  und  Mailand,  Siena  und  Florenz,  Rom  und 
Genua  den  Ton  an. 

s)  Dabei  konstatirt  Gottlob,  daß  die  englischen  Rückzahluugsanv^eisungen 
an  italienische  Kaufleute  f&r  in  Rom  gemachte  Gesandtenschulden,  als  auch  im 
sienesischen  Staatsarchiv  die  documenti,  in  denen  des  Sterlino  inglese  gedacht 
wird,  beide  im  Jahre  1228  beginnen.  »Das  deutet  doch  wohl  auf  einen  seit 
diesen  Jahren  gesteigerten  Verkehr  der  Händler  von  Siena  mit  England.*  — 
Liebermann,  Angionorm.  Geschichtsqu.  p.  318  und  326  erw^ähnt  die  Quittung 
des  Abtes  von  St.  Albans,  Sept.  1252,  über  eine  von  den  Florentinern  in  London 
erhaltene  Summe. 

«)  ÖhJmann,  Jahrb.  1879  S.  302.  Derselbe  S.  301—302  über  andere  Be- 
merkungen verschiedener  Art  in  den  Itineraren.  Vgl.  auch  E.  Casanova,  La  donna 
Seneee  del  Quattrocento.  Bull.  Senese  VIII  p.  3  ff.  Anderes  über  dies  Thema 
bei  C.  Mazzi,  Alcune  leggi  suntuarie  Senesi  dei  secolo  XIII.  Archivio  stör.  Ital. 
IV,  5  1.1880)  p.  133  ff. 

*)  Wo?  Vielleicht  bei  Monteriggioni,  wo  sae:.  XIII  ein  kaiserlicher  Kastellan 
sass.  Vgl.  Ficker  IV  n.  385:  castellanus  castri  Montereggionis.  (Dasselbe  gilt 
freilich  von  Staggia«  K.  Müller  Ifisst  die  Route  des  Sigeric  über  dieses  gehen. 
Stubbs  merkt  Borgonovo  an  ohne  näher  sich  auszudrücken.) 

')  Vgl  Thomas  Tuscua,  gest.  imp.  Mon.  Germ.  S.  S.  XXII  p.  523 ;  (im  Jahre 
1268  die  Truppen  Karls  von  Anjou)  transito  ponte  Else  iuxta  castrum  quod 
dicitur  Colle. 


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58  Juliusjung. 

,Pitticciano*  *),  wo  die  Grafen  eine  Burg  bauten  2).  Es  wird  in  der 
Folge  ein  Caatrum  de  Colk  novo  „qui  Pititiano  vocatur*  erwähnty 
woneben  ein  GoUe  yetus  yorkommt').  Die  Aldobrandeschi  blieben  auch 
später  in  Colle  angesehen,  so  dass  bei  Bündnissen  die  Grafen  immer 
ausgenommen  erscheinen.  Im  Jabre  1138  hatten  diese  sich  den  Flo- 
rentinern unterwerfen  müssen,  später  finden  wir  in  Colle  Rechte  dea 
Reiches  geltend  gemacht«),  die  Comnne  Colle  aber  seit  1199  im 
Bunde  mit  S.  Gimignano*),  wobei  die  Sicherung  der  Verkehrsyerhält- 
nisse  eine  Rolle  spielte.  Auch  der  Reichsbeamte,  der  hier  amtirte^ 
hatte  yor  allem  die  Strasse  einerseits  bis  zum  Bezirk  S.  Miniato,  an- 
dererseits bis  Siena  in  Obacht  zu  halten ;  ja  dieser  Beamte  trat  zeit- 
weilig an  die  Stelle  des  Podesta,  indem  er  mit  dem  Rate  yon  Colle 
Beschlüsse  fasste^).  Als  Colle  sein  Bündnis  mit  S.  Gimignano  ab- 
schloss,  war  sogar  der  Fall  yorgesehen,  dass  in  beiden  Städten  weder 
Rat  noch  Magistrate  sein  könnten:  dann  sollten  die  geistlichen  Wür- 
dentr^er,  für  Colle  der  archipresbyter,  für  S.  Gimignano  der  Propst^ 


M  Vgl.  Repetti  s.  7.  Colle  d'Elsa.    Davidsohn  Forsch.  I  94;  177. 

»)  Im  Jahre  1115:  Colle  yetus,  Castrum  de  Colle  novo.  Die  volJere  Be- 
zeichnung in  den  Verträgen  betreift  der  Unterwerfung  von  Colle  unter  Florenz 
vom  Jahre  1138  bei  Santini,   Doc.   di  Sfcor.   Ital.  VI  p.  1  f.  Davidsohn   a.   a.   0* 

•)  Über  die  Bedeutung  von  Colle  im  Kriege  Christians  von  Mainz  gegen 
die  Florentiner  im  Jahre  1172  vgl.  Davidsohn  Gesch.  I  529.  Über  das  Verhält- 
nis von  Colle  zum  Reich  saec.  XII,  XIII  vgl.  Ficker  IV  n.  372  und  373  (a.  1241). 
Zur  Zeit  Friedrichs  II  sass  in  Colle  ein  ,vicarius  Collis  et  episcopatus  Vulter- 
rani.*  Verhör  über  die  Rechte  der  kaiserlichen  Kurie  zu  Colle  und  Orten  der 
Umgebung  (wobei  man  bis  auf  die  Zeiten  Friedrichs  I.  zurückgeht),  ib.  n.  394» 
n.  395  (a.  1245,  Colle  und  S.  Miniato).  n.  476:  Der  General vikar  König  Rudolfe 
für  Tuscien  bestätigt  denen  von  Colle  (im  Jahre  1281)  omnes  bonos  usus  et  appro- 
batas  consuetudines,  quibus  temporibus  divorum  augustonim  Frederici  primi,  Uen- 
rigi  eins  filii  et  Frederici  secundi  —  usque  nunc  usi  fuisse  noscuntur. 

*)  Nachdem  sie  früher  wegen  des  Ortes  Casaglia  (im  Elsathal)  sich  be- 
fehdet hatten. 

»)  Ficker  IV  n.  376.  Der  Assessor  und  Vikar  des  Hugo  Alpisiane,  Vikars  zu 
Colle  für  den  Generalkapitän  in  Tuscien,  und  der  Rat  von  Colle  gewähren  denen  von 
Siena  sicheres  Geleit :  securitatem  plenam  et  licentiam  Omnibus  et  singolis  homi- 
nibus  et  personis  de  civitate  Senarum  eiusque  comitatus  eundi  et  redeundi  per 
Colle  et  curiam  et  dietrictum  sive  forciam  in  personis  et  rebus  hinc  ad  proximas 
Kai.  madii  etc.  Actum  Colle  in  domo  d.  Sovarzi,  tunc  curia  communis  de  Colle 
.  .  .  (1242  Febr.  17).  Ficker  merkt  an:  »Colle  scheint  danach  überhaupt  keinen 
Podesta  gehabt  zu  haben,  sondern  unmittelbar  durch  den  Vikar  verwaltet  zu 
sein.«  In  der  Tat  fürchteten  die  von  S.  Gimignano  ähnlich  behandelt  zu  werden. 
Vgl.  Davidsohn  Forsch.  II  Reg.  ad  a.  1241  f. 


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Das  Itinerar  des  Erzbisehofs  Sigeric  yoa  Canterbury  etc.  59 

je  12  «bonos  homines,  sex  pedites  et  sex  equites'*  erlesen,  bei  denen 
Reklamationen  vorgebracht  werden  könnten^). 

Im  J.  1269  wurden  die  Senenser  bei  Colle  durch  Karl  von  Anjou 
(den  die  Florentiner  und  eine  senensische  Aussenpartei  unterstützten) 
entscheidend  geschlagen^). 

Es  folgt  bei  Sigeric  die  Station  Sce  Martin  in  Fosse,  das 
Stnbbs  als  S.  Martine,  Fosci,  erklärt,  ein  Ort,  der  im  10.  Jahrhundert 
öfter  genannt  wird^).  Der  Markgraf  Hugo  von  Tuscien  urkundet  im 
Jänner  997  sowohl  in  wie  über  Fusci,  in  dessen  Oegend  er  reich  be- 
gütert  war,  zugunsten  der  ^Badia**  von  Florenz,  fttr  die  bereits  seine 
Mntter,  die  Gräfin  Willa,  Schenkungen  gemacht  hatte.  Wenige  Mo- 
nate vorher,  am  1.  Oktober  996,  hatte  Irmengard,  die  Tochter  dts 
Odalgar,  derselben  „Badia**  ein  Landstück  samt  Haus  überwiesen,  das 
nahe  dem  burgnm  von  Fusci  lag,  angrenzend  an  den  gleichnamigen 
Fluss,  an  die  ^via  publica''  und  an  die  Häuser  und  Grundstücke  des 
Markgrafen  Hugo,  die  dieser  im  J.  998  dem  Kloster  zum  hl.  Michael 
in  Poggibonsi  vergabte.  —  Die  Schenkungen  an  die  Florentiner 
^Badia**  wurden  von  den  Kaisern  Otto  III.  und  Heinrich  II.  alsbald 
bestätigt^).  Der  Ort  Fusci  wird  auch  in  den  päpstlichen  Bestätigungs- 
urkunden  des  12.  und  13.  Jahrhunderts  öfter  genannt*). 

In  früherer  Zeit  hatten  die  Kadolingergrafen  hier  Gerichtsbarkeit, 
später  die  Bischöfe  von  Volterra,  die  einen  Teil  der  Kadolinger-Erb- 
schaft  an  sich  gebracht  hatten  (1115)  und  denen  als  Grafen  des  Ge- 
bietes auch  das  Kastell  von  Fusci  überwiesen  wurde *^).     In  kirchlicher 


»)  Vgl.  Davidsohn,  Entstehung  des  Konsulats.  Zeitschr.  f.  Geschichtswissen- 
schaft VI  358  f. 

>)  Annal.  Senenses  ad  a.  1269:  apud  castrum  de  Colle  vallis  Else. 

»)  Vgl.  Repetti  s.  v.  Fosci,  Fusci,  ora  Foci.  Es  lag  drei  Miglien  östlich 
▼on  S.  Gimignano,  am  Bach  Fosci,  in  der  Diözese  von  Volterra.  Vgl.  auch 
Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  I  116.  (K.  Miller  liest  See  Maran  in  fosse,  das 
er  hei  Monte  Riggioni  ansetzt). 

*)  Vgl.  die  Urkunde  üitos  III.  1002  Jan.  8,  Heinrichs  II.  1012  Mai  14.  Unter 
den  genannten  Höfen  »in  comitatu  Vulteransi  *  ist  una  quae  dicitur  Casalia.  alia 
vero  Fusci.  Über  ersteren  Ort  vgl.  Repetti  s.  v.  Casaglia  e  Casagliciola  in  Val 
d'Elsa.  (Auch  Davidsohn,  Forsch.  II  Reg.  555.  2284).  ,Due  l>orgate  ch'e^»bero 
la  loro  parr.  (S,  Maria  di  Casagliola)  attualmente  annessa  a  S.  Lorenzo  a  Fuli- 
gnano,  e  la  Canonica  di  S.  Leonardo  di  Casaglia,  ora  S.  Pietro  alla  Canonica; 
qnesta  nella  com.  di  Poggibonsi.  —  Si  trovano  entrambe  lungo  il  torrente  Fosci 
alla  einistra  delPElsa.« 

»)  So  von  Papst  Alexander  III,  (1176),  Lucius  III.  (1182),  Honorius  III  (1220\ 
Vgl.  RepeUi  1.  c. 

•)  Vgl.  Heinrich  VI.  für  den  Bischof  von  Volterra  im  Jahre  1186,  St.  4584, 
femer  im  Jahre  1194,   bei  Scheffer-Boichorst,    Zur  Gesch.  des  12.   und  13.  Jahr- 


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^O  Julius  JuDg. 

Beziehung  war  Kapitel  und  Propst  von  S.  Gimignano  der  massgebende 
Faktor  auch  in  Fosci,  wo  zwei  Kirchen,  nämlich  S.  Martin  und  S.  Ste- 
phan unterschieden  werden.  Beide  standen  zur  Verfügung  des  Propstes 
Ton  S.  Gimignano,  während  das  Kapitel  sich  seine  Besitzungen  in 
Fosci  und  Casaglia  bestätigen  liess^). 

Za  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  bemächtigte  sich  S.  Gimignano  der 
Herrschaft  über  Fosci >).  Im  14.  Jahrhundert,  als  die  Comunen  von 
S.  Gimignano  und  Poggibonsi  sich  nach  länger  andauerndem  Zwiste 
über  eine  Reguliruog  ihrer  Grenzen  einigten,  wurde  das  Gebiet  des 
Kastells  von  Fosci  zwischen  beiden  Kontrahenten  aufgeteilt'),  so  dass 
der  alte  Name  nur  in  dem  Torrente  Fosci  sich  erhalten  hat,  der  unter- 
halb von  Poggibonsi  in  die  Elsa  mündet. 

Die  nächste  Station  Sigerics  ist  Söe  Gemiane^),  d.  i.  S.  Gemi- 
gnauo  (jetzt  gewöhnlich  S.  Gimignano),  das  zwischen  dem  Torrente 
Foscr  und  einem  andern  liegt^). 

Der  Ort  ist  benannt  nach  dem  hl.  Geminianus,  der  in  Tuscien 
auch  sonst  in  der  Nomenklatur  häufig  vorkommt.  Im  10.  Jahrhun- 
dert wird  S.  Gimignano  öfters  erwähnt.  So  schenkte  König  Hugo  im 
J.  \}29  dem  Bischof  Adelbrand  (Adelard)  und  der  Kirche  S.  Maria 
von  Volterra  den  ^Turris*  genannten  Berg  bei  S.  Gimignano,  das  als 
im  Komitat  von  VolteiTa  gelegen  bezeichnet  wird^). 


hunderts  S.  221  f.  Diese  Urkunden  nennen  Foscum,  Casalliam  de  Valle  Else 
cum  pei-tinentiis  suis. 

»)  So  durch  P.  Lucius  III.  (im  Jahre  1182):  quidquid  habetis  in  curte  de 
castello  Fosci.  Hingegen  Honorius  III.  (im  Jahre  1220)  dem  Propst  von  S.  Gimi- 
gnano bestätigte  >le  due  chiese  poste  in  Fosci,  cio^  S.  Martino,  e  S.  Stefano  di 
Fosci«  (Repetti).  Der  »praepositus«  von  S.  Gimignano  erscheint  auch  im  Jahre 
1199  ali^  der  höchste  kirchliche  Würdenträger  daselbst.  Davidsohn,  Entstehung 
des  Konsulats  a.  a.  0.  358  f. 

»1  Nach  Targioni  Tozzetti,  Relazioni  di  alcuni  viaggi  VIII  p.  189,  im 
Jahre  1204. 

j  Vgl.  Davidsohn,  Forsch.  11  Reg.  2284  (a.  1334):  Schiedsspruch  der  Flo- 
rentiner, ,in  dem  es  sich  zumal  um  die  Grenzen  bei  Casaglia  handelt.«  Repetti 
1.  c.  (u.   1345). 

«I  So  Stubbs,  während  K.  Miller  vielmehr  See  Germane  liest,  das  er  bei 
Poggibonsi  ansetzt. 

^)  Vgl.  Targioni  Tozzetti,  Viaggi  VIII  p.  187  ü.  Notizie  istoriche  di  S.  Gemi- 
gnano  in  Val  d'Elsa  (von  Bandini).  Repetti  s.  v.  Davidsohn,  Entstehung  des 
Konsulats  (Zeitschr.  f.  Geschichtswissenschaft  VI  34  f.  358  f.)  und  Forsch,  zur 
Gegch.  von  Florenz  Bd.  2. 

*"')  üghelli  I-  p.  1429.  Mitt.  des  Instituts  V  400  f.:  quendam  montem  qui 
dicitur  Turris  de  iure  regni  nostri  et  de  comitalu  Vulterre  pertinentem  prope 
sancto  Geminiano  adiacente  —  qui  mons  teuere  videtur  unum  caput  in  aqua 
viva  da  Cola,  aliud  tenente  in  terra  Adermi,  tertium  in  terra  sancte  Marie,  aliut 


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Das  Itinerar  dea  Erabiachofs  Sigeric  von  Canterbury  etic.  {^l 

Im  11.  Jahrhundert  treten  bereits  Bestrebungen  zutage,  S.  Gi- 
mignano  mehr  und  mehr  von  Volterra  zu  emanzipireu  ^). 

Wir  werden  nicht  fehlgehen,  wenn  wir  diese  Bestrebungen  mit 
der  wachsenden  Bedeutung  von  S.  Gimignano  als  Handelsort  in  Zu- 
sammenhang bringen.  Die  Lage  an  einer  so  &equenten  Strasse 
mosste  darauf  Einflnss  nehmen;  seit  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahr- 
hunderts gelang  es  S.  Gimignano^s  konsequent  durchgeführter  Politik, 
alle  kleineren  Stationen  und  Kastelle  zwischen  den  Flüsschen  Eläa 
und  Evola  von  sich  in  Abhängigkeit  zu  bringen*).  Dabei  war  es 
mit  Siena  und  Pisa  im  Bunde^),  während  die  Rivalität  mit  Volterra 
fortdauerte*). 

Es  folgt  bei  Sigeric  Söe  Maria  glan,  das  ist  (wie  Stubbs  er- 
kannte) S.  Maria  Chianni,  4  km  östlich  von  Montajone,  bei  Gam- 
bassif  von  wo  die  Wässer  noch  ostwärts  der  Elsa  zufliesseu^). 

in  terra  Üdebrandi,  aliut  in  via  publica:  hie  mons  sicut  coherentiis  discemitur 
—  etc.  —  Im  Jahre  %7  mnss  Kaiser  Otto  I.  hier  durchgezogen  sein,  da  er 
»prope  Monte  Vultrario  infra  com(itatum)  Voleterrenee*  urkundet.  Vgl.  Otten- 
thal  Reg.  n.  451.  —  Die  curtis  montis  Veltrai  (Monte  Veltrajo  östlich  von  Vol- 
terra) auch  sonst  in  Urkunden  des  B.  von  Volterra  (so  971).  Eine  römische 
Inschrift  gef.  »in  agro  Fomacchio  sub  monte  Veltraio«  Corp.  XI,  1791. 

»)  Vgl.  Mansi  XX  1097.  Papst  Paschalis  II.  ermahnt  (zwischen  1099  und 
1115)  »milites  de  S.  Geminiano  alüsque  oppidis  iuxta  positis,  ut  ad  Rogeri  epis- 
copi  fidelitatem  redeant.  *  In  den  Privilegien  Heinrichs  VI.  för  den  Bischof  von 
Volterra  aus  den  Jahren  1186  und  1194  (vgl.  Scheffer-Boichorst,  Zur  Gesch.  etc 
223)  heisst  es:  Statuimus  etiam  ut  in  civitate  Vulterrana  et  in  suneto  Geminiano 
et  in  Monte  Vultraio  et  in  Gasula  consules  (vel  aliquis  rector)  non  eligantur  nee 
nllo  modo  fiant  absque  concessione  et  voluntate  Vulterrani  episcopi.  Ficker  IV 
n.  356  (a.  1236) :  Der  Bischof  von  Volterra  bestellt  auf  Grund  der  ihn  dazu  be- 
rechtigenden päpstlichen  und  kaiserlichen  Privilegien  den  Podestä  zu  Monte- 
vultraio.  Actum  in  domo  plebis  de  Casulis.  Aber  Montevultraio  rebellirte  und 
schloss  sich  an  S.  Gimignano  an  oder  stellte  sich  unter  das  Reich,  das  dafür  die 
Bestellung  des  Podesta  in  Anspi*uch  nahm,  vgl.  Ficker  IV  n.  400  (a.  1246). 

*)  Näheres  darüber  bei  Targioni  Tozzetti  VIII  p.  189  f. :  antica  giurisdizione 
di  S.  Gemignano,  und  in  Davidsohns  Regesten  1.  c.  Auch  die  Beherrschung  der 
Strasse  nach  Volterra  suchte  S.  Gimignano  sich  zu  sichern,  daher  wiederholte 
Zerstörung  von  hindernden  Kastellen  wie  Picchiena,  5  km  westlich  von  Celle 
(ib.  n.  788  f.  und  1.)  im  Jahre  1260,  sein  Streben  nach  Montetignoso  (ib.  n.  38 
a.  1229  u.  a.)  u.  s.  w. 

»)  Wie  lange  dies  der  Fall  war,  s.  oben  S.  15. 

♦)  Im  Jahre  1308  werden  diese  Streitigkeiten  einem  Schiedsgericht  der 
Kommunen  Florenz,  Luca,  Siena  unterworfen.  »In  eastro  Camporbiani*  (Kreuz- 
punkt zwischen  den  Talern  der  Evola  und  der  Era)  versprechen  die  Syndici  der 
beiden  streitenden  Städte  sich  dem  Schiedsspruch  zu  fügen.  Davidsohn  Forsch.  IE 
Reg.  2080,  2081,  2085 ;  2088  ff.    Der  Krieg  bricht  sogleich  wieder  aus. 

»)  Vgl.  die  Karte,  die  Targioni  Tozzetti  Bd.  VIII  (auch  Bd.  VII)  beigegeben 
ist:  Porzione  di  Toscana  iVa  Firenze  e  Siena  e  fra  S.  Miniato  al  Tedesco  e  S.  Gio- 


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go  Julius  Jung. 

S.  Maria  di  Chianui  war  eine  alte  Pfarre,  deren  Gebiet  im  Osten 
an  das  der  lYarre  oder  praepositura  von  S.  Oimignano  anstiess^).  In 
späterer  Zeit  treten  als  Verkehrsstationan  vielmehr  die  Orte  Gambassi 
(Gambasso)  nnd  Montajone  hervor^),  zwischen  denen  eine  unwirtliche 
namentlich  rauhen  Winden  ausgesetzte  Gegend  lag^).  Seit  der  Mitte 
des  11.  Jahrhunderts  unterhielt  hier  die  Abtei  von  Adelmo  (Elmo) 
oder  Cerreto  (in  der  Nähe  von  Montajone)  ein  Hospiz^).  Es  war 
aber  diese  Abtei  gegründet  von  Adelmo,  einem  hier  b^üterten  Ya- 
salleu  jenes  Kadolingergrafen  Wilhelm  Bulgarus,  der  als  Herr  von 
Fucecchio  und  Gönner  der  Beformmönche  bekannt  ist.  Wilhelms 
Nachkommen  unterhielten  mit  der  Gründung  des  Adelmo  rege  Füh- 
lung. Auch  der  Bischof  von  Volterra  bezeugte  derselben  wiederholt 
seine  Gunst  s). 

Nach  dem  Aussterben  der  Kadolingergrafen  (1113)  brachte  der 
Bischof  von  Volterra  einen  grossen  Teil  ihres  Besitztums  an  sich^), 
unter  anderem  auch  in  Gambassi,  was  im  13.  Jahrhundert  S.  Gimi- 
gnano  an  sich  riss.     Aber  die  Beichsgewalt  suchte  hier  nicht  minder 


vanni  in  Val  d*Arno  di  sopra.  Man  findet  darauf  S.  Maria  Chianni  Terseichnet 
(Einer  ganz  falschen  Spur  folgt  K.  Miller,  indem  er  diese  Station  Sigeric*8  bei 
Certaldo  an  der  Agliana  ansetzt  —  wo  im  12.  Jahrhundert  Semifonte  oder  Summo- 
fonte,  150  m  über  der  ^gliena,  zu  Bedeutung  kam.  Vgl.  Davidsohn,  Gesch.  v. 
Florenz  I  567  f.). 

li  Vgl.  Repetti  s.  v.  Chianni  di  Gambassi  in  Val  d^EUa:  pieve  sotto  il 
titolo  di  S.  Maria,  presso  Montajone,  dioc.  di  Volterra,  sulla  strada  Reale  Vol- 
terranna,  un  terzo  di  migl.  prima  di  salire  a  Gambassi,  di  cui  S.  Maria  di  Chianni 
e  matrice  con  titolo  di  arcipretura. 

-)  Vgl.  den  Index  zu  Davidsohn's  Begasten  von  S.  Gimignano. 

3)  Vgl.  Targioni  Tozzetti  VlII  64  ff. :  Notizia  di  Gambassi.  Daselbst  ist  der 
Weg  beschrieben:  per  andare  a  Montajone  da  Gambassi  si  lascia  la  strada  Vol- 
terrana  poco  sopra  la  Filicaia  antico  fortilizio  disabitato,  e  si  volta  a  mano 
destra,  camminando  quasi  sempre  per  piano  sul  dorso  delia  Collina,  nudo,  laBciato 
incolto  a  cagione  dei  yenti  e  del  terreno  magro  .  .  . 

♦j  Vgl.  Repetti  s.  v.  Adelmo,  oggi  Elmo  in  Val  d'Elsa.  —  Davidsohn 
Forsch.  II  n.  788  e:  ad  habatziam  de  Elmo  (a.  1260  wird  eine  Unterredung 
zwischen  den  Beauftragten  von  Florenz  und  S.  Gimignano  dahier  vorgeschlagen.) 
Ebenso  n.  630:  Bote,  qui  ivit  ad  abbatiam  de  Elmi  in  exercitum  Pisanorum  et 
Senensium;  n.  635  desgleichen  ad  abbatiam  de  Elmi,  an  den  Zuzug  der  Sangi- 
inignanesen,  der  beim  Heere  der  genannten  Verbündeten  stand. 

^)  So  im  Jahre  1061  durch  Erteilung  von  Privilegien  u.  s.  w.  1073  wurde 
das  Kloster  den  Camaldulensem  übergeben.    Das  nähere  bei  Repetti  1.  c. 

'')  Targioni  Tozzetti  1.  c,  womach  im  Jahre  1115  der  Bischof  von  Volterra 
eompro  dalFereditk  del  conte  Ugo  d'un  altro  Conte  ügo  la  metk  di  tuite  le  cose 
che  detto  Conte  possedeva  in  Catignano,  Riparotta,  Arsicile,  Gambassi,  Sancto 
Benedicto  cum  curte  etc.  Vgl.  über  die  letzten  Kadolinger  Davidsohn,  Forsch. 
II  83  fi. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigerie  von  Canterburj  etc.  53 

ihre  Rechte  wahrzutjehmeu^  da  die  Kadolinger  ja  vielfach  mit  Köuigs- 
^nt  belehnt  gewesen  waren  ^).  Im  J.  1247  verlieh  Kaiser  Friedrich  IL 
•die  Burg  Gambasso  (Gambassi)  den  Opizinghi,  einer  auch  sonst  mehr- 
fach bevorzugten  Familie,  die  mit  den  Kadolingern  in  verwandtschaft- 
lichem Znsammenhang  gestanden  hatte'). 

Dieser  Vorgang  wirkte  noch  später  nach,  indem  im  J.  1269  Karl 
von  Anjou,  als  er  die  Verwaltung  Tnsciens  regelte,  über  die  an  den 
Kastellen  von  Gambassi  und  Gatignano  (nahe  bei  Gambassi)  haftenden 
Keiehsrechte  eine  Untersuchung  anstellen  liess^),  bevor  er  mit  denen 
von  S.  Gimignano  die  Vertrage  erneute. 

Die  nächste  Station  benennt  Sigerie  mit  dem  Namen  Söe  Petre 
<2urrant,  was  Stubbs  für  S.  Pietro,  Corazzano  erklärt*).  Wir  kennen 
bereits  die  Geschichte  der  alten  Pfarre  Quaratiana  und  ihre  Tochter- 
kirchen ^):  die  zu  Valconeghisi  (Balconevisi)  war  dem  hl.  Petrus  ge- 
weiht^) ;  mit  diesem  Ort  werden  wir  die  genannte  Station  identifi?iren 
dürfen. 

In  dieser  Gegend  waren  im  11.  Jahrhundert  die  Grafen  aus  dem 
Geschlechte  der  Gherardeschi  mächtig,  nicht  ohne  dass  die  Kirche  von 
Luca  dadurch  mehifach  geschädigt  worden  wäre.  Erst  zu  Anfang  des 
12.  Jahrhunderts  (1109)  gelang  es  dem  Bischof  Rangherius  von  Luca, 
mit  dem  Grafen  Hugo  (Gherardesca)  einen  Vertrag  abzuschliessen, 
wonach  die  Zehnten  der  Pfarre  von  Corazzano   dem  Bischof  frei   ge- 


*)  Vgl.  Davidsohn,  Forschungen  II  84. 

>)  Die  Uppezinghi  (filii  Opithonis)  waren  Stiefsöhne  des  letzten  Eadolingers. 
^ie  treten  echon  im  Jahre  1120,  als  es  sich  um  die  Aufteilung  der  Kadolinger- 
nachlassenschaft  handelte,  (im  pisanischen  Interesse)  hervor.  Vgl.  Davidsohn, 
Forsch.  I  86  und  90.  —  B.  F.  335:  Otto  IV.  bestätigt  (1209)  den  Opizinghi  und 
Cadolinghi  alles  was  ihnen  seine  Vorgänger  verliehen,  und  ihre  sonstigen  Be- 
sitzungen und  befreit  sie  von  allen  öffentlichen  Lasten  ausser  der  Heerfohrt, 
wenn  der  Kaiser  nach  Italien  und  Tuscien  kommt.  Ferner  B.  F.  W.  12660  (apud 
Fiscecchum,  d.  i.  Fucecchio):  Konrad  von  Metz,  Legat  ganz  Italiens,  verleiht 
{1221)  den  Opizinghi  und  Cadolinghi  die  Burg  Cerreto  und  Saviano,  mit  Zube- 
hör. Die  Verleihung  von  Gambasso  an  die  Opizinghi  (1247):  B.  F.  3624.  Tar- 
gioni  Tozzetti  VIII  p.  66  f.   Er  nennt  den  Gualtieri  degli  Upezzinghi  di  Calcinaja. 

3)  Davidsohn  Forsch.  II  Reg.  1095:  ad  investigandum  omnia  .  .  .  iura,  ser- 
vitia  realia  et  personalia  imperii  in  ipsis  castris  et  curtibus  (sc.  Gatignano  und 
Gambassi). 

^)  Hingegen  merkt  K.  Miller  mit  konsequenter  Irrung  an :  bei  Castelfioren- 
tino,  San  Pietro  —  am  Rio  Petroso. 

*)  Vgl.  oben  S.  5. 

*)  Im  Diözesankatalog  von  Luca  aus  dem  Jahre  1260:  ecclesia  s.  Petri  de 
Valconeghisi.  Unter  den  Kirchen  der  Pfarre  von  Quaratana  (Corazzano)  ist  nur 
diese  einzige  dem  hl.  Petrus  geweiht. 


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64  Julius  Jung. 

geben  wurden  und  der  Graf  überdies  garantirte,  die  Angehörigen  dieser 
Pfarre  sowie  ihre  Habseligkeiten  nicht  weiter  zu  belästigen  i). 

Bemerkenswert  ist,  dass  auch  das  Kloster  S.  Salvatore  di  Sesto 
(bei  Luca)  eine  Besitzung  in  ^Quarazana'*  hatte^). 

Wir  kommen  nach  Söe  Dionisii,  d.  i.  dem  burgum  S.  Genesii^ 
das  seit  dem  8.  Jahrhundert  von  Bedeutung  war»).  Als  im  J.  715 
der  erbitterte  Streit  zwischen  den  Bistümeru  von  Arezzo  und  Siena 
wegen  der  18  Pfarreien  entschieden  werden  sollte  —  unter  Beiziehung 
der  Bischöfe  von  Pisa,  Luca,  Florenz  und  Fiesole  —  war  in  Vico 
Wallari,  wo  die  Pfarre  nach  dem  hl.  Genesius  hiess,  der  Versamm- 
lungspunkt  der  Urteilenden*).  Der  Ort  wurde  dann  eine  wichtige 
Strassenstation,  sei  es  dass  man  aus  dem  hügeligen  Gelände  von  Yal 
d'  Evola  dem  Arnoübergang  zustrebte,  sei  es  dass  man  vom  Arno  her- 
über die  Höhe,  auf  der  nachmals  die  Burg  von  S.  Miniato  sich  erhob, 
zu  gewinnen  gewillt  war.  Unter  den  Markgrafen  und  Kaisern  des 
11.  Jahrhunderts  erhöhte  sich  die  Bedeutung  des  zur  Beherrschung 
der  Strasse  vorzüglich  geeigneten  Ortes.  Im  J.  1046  urkuudet  Hein- 
rich III.  ,apud  sanctum  Genesium**,  im  J.  1055  fand  hier  ein  Hoftag 
statt ö),  im  J.  1080  eine  bischöfliche  Versammlung«). 

Im  12.  Jahrhundert  wurde  es  der  Mittelpunkt  der  Reichsverwal- 
tung in  Toscien.  Unter  den  Zeugen  einer  Urkunde  des  Markgrafen 
Engelbert  vom  J.  1136  findet  sich  ein  Rehenbotus  filius  Petri  de 
sancto  Genesio^).  Im  J.  1 137  nahm  Herzog  Heinrich  von  Bayern 
auch  S.  Genesio  ein.  Im  J.  1160  hielt  der  mit  Tuscien  belehnte 
Herzog  Weif  hier  einen  glänzenden  Hofbag  ab^).  Rainald  von  Dassel 
setzte  den  Grafen  Eberhard  hieher,  den  er  zum  Reichssteuererheber 
von  Tuscien   machte   (1163 — 1167)®);   darauf  waltet   Graf  Macharius 

')  Repetti  s.  v.  Corazzano,  femer  Barbialla,  endlich  Peccioli  (in  Val  d'  Era). 

*)  Mon.  Germ.  Diplomata  Uenrici  II,  n.  425,  von  1020  April  25:  cortem 
sancti  Angeli  de  Quarazana.    S.  oben  S.  7. 

»)  S.  oben  S.  4  f. 

♦)  Vgl.  Documenti  di  Stör.  Ital.  XI  p.  18.  Davidsohn,  Gresch.  von  Florenz  l  b'5. 

8)  Vgl.  Ficker  lll  150. 

«)  Vgl.  Meyer  von  Knonau,  Jahrb.  Heinrichs  IV  Bd.  8  »S.  382  A.  62:  die 
von  Bardo  vita  Anselmi  Lacens.  c.  8  erwähnte  bischöfliche  Versammlung  apud 
sanctum  Genesium. 

f)  Ficker  IV  n.  106.  Ebenso  1187  in  einer  ürk.  Heinrichs  VI.  für  den  B. 
von  Volterra  (Scheffer-Boichorst,  Zur  Gesch.  u.  s.  w.  S.  221):  Loterius  de  Sancto 
Genesio  iudex  curie  nostre. 

s)  Annal.  Pisani  ad  a.  1160:  Guelfus,  dux  Spoleti,  marchio  Tusdae,  venit 
apud  Burgum  Sancti  Genesii.  Er  kehrt,  nachdem  er  Pisa  besucht  hatte,  wieder 
nach  S.  Genesio  zurück. 

»)  Picker  II  228;  vgl.  416.  Davidsohn  Forsch.  I  103.  Vgl.  auch  dessen 
Gesch.  von  Florenz  I  522  f.  536. 


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Daa  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  g^ 

mit  seinen  Söhnen  hier.  Im  J.  1172  tagte  in  S.  Miniato  eine  Ver- 
sammlang unter  dem  Vorsitz  des  Erzbischofs  Christian  von  Mainz,  an 
der  die  Vertreter  von  Pisa,  Florenz,  Luea  und  Genua  sich  beteiligten, 
so  dass  also  inmitten  der  rivalisirenden  Städte  die  hiesige  lieichsburg 
das  Zentrum  bildete*).  Im  J.  1178  ist  Kaiser  Friedrich  L  hier,  ebenso 
im  J.  1185^).  Freilich,  die  städtische  Ansiedlung  unterhalb  der  Burg 
fühlte  sich  gedrückt;  als  im  J.  1197  die  Bebellion  gegen  die  Beichs- 
verwaltung  ausbrach,  wurde  der  «tuscische  Bund**  zwischen  den 
Städten  Luca,  Florenz,  Siena,  S.  Miniato,  dann  dem  Bischof  von  Vol- 
terra  „in  ecclesia  s.  Christophori  in  Burgo  S.  Genesii*    beschworen^). 

S.  Genesio  lag  unterhalb  des  Hügels,  auf  dem  die  nach  allen 
Richtungen  weite  Ausschau  bietende  Reichsburg  von  S.  Miniato  ,del 
Tedesco"  (wie  sie  schon  1286  beigenannt  wird)*)  sich  erhob.  Es  wird 
auch  als  Strassenstation  von  Pisa  her  bezeichnet^). 

Im  Itinerar  des  Königs  Philipp  August  heisst  sie  (1191)  jSeint 
Denis  de  Bon-repast*  ®). 

Im  J.  1217  wurde  S.  Genesio  mit  S.  Miniato  zu  einem  Orte  ver- 
eint, für  den  der  letztere  Name  massgebend  blieb,  da  der  Synoikis- 
mus  sich  zugunsten  von  S.  Miniato  vollzog,  auch  in  Bezug  auf  die 
Strasse  7). 

Unter  Kaiser  Friedrich  II.  blieb  S.  Miniato  ein  Hauptpunkt  der 
Reichsverwaltung  für  Tuscien,  wo  oftmals  der  Generalvicar  dieser 
Landschaft  residirte,  stets  aber  ein  Kastellan  da  war.     Diesem  unter- 


»)  Vgl.  jedoch  Davidsohn,  Forsch.  1  111  ff.  Die  Kommune  von  S.  Miniato 
gegen  die  Reichsburg  sich  erhebend  (1172). 

«)  Ficker  II  229.  Es  wird  1178  das  palatium  bei  der  Burg  erwähnt.  Über 
den  Aufenthalt  1186  vgl.  Scheffer-Boichorst,  Friedrichs  letzter  Streit  S.  231  n.  44. 

•)  Ficker  IV  n.  196. 

■•)  »Castrum  Ö.  Miniatis  del  Tedesco«.  Ficker  IV  n.  489.  (Noch  der  Ge- 
neralvikar K.  Rudolfs  von  Habsburg  hatte  seinen  Sitz  in  S.  Miniato.  Vgl.  Böhmer, 
Acta  p.  703.    Ficker  II  228.  IV  n.  487,  488,  489). 

'^)  Davidsohn,  Forsch.  III  p.  1  ad  a.  1209.  Die  Pisaner  erhoben  Abgaben  »de 
soma  eunte  versus  Sanctnm  Genesium«  an  ihrer  Zollstätte  zu  Ricavo  (bei  Mon- 
topoli). 

«)  Womit  öhlmann  II S.  302  das  ,Sanctinusborg*  des  Isländers  zusammenstellt, 

')  B.  F.  893  (huillard-Bröholles  IV  p.  497  f.) :  Friedrich  II.  verleiht  und 
schenkt  den  Leuten  von  S.  Minato  ,in  perpetuum  burgum  S.  Genesii  cum  Omni- 
bus iustis  pertinentiis  et  rationibus  suis  et  s  trat  am;  statuentes  ut  omnino 
iter  strate  ire  debeat  per  ipsam  terram  Sancti  Miniatis«  .... 
Davidsohn  Forsch.  III  S.  1  spricht,  dem  Villani  folgend,  mit  Unrecht  von  der 
Zerstörung  des  Borgo  S.  Genesio  durch  S.  Miniato.  (Burg  und  Stadt  hatten  aller- 
dings ver*ichiedenes  Schicksal).  Nach  den  Regesten  des  Papstes  Nikolaus  IV. 
(d.  6646)  vom  Jahre  1292  Febr.  18  erhält  einen  Ablassbriel  domus  leprosorum 
S.  Lazari  de  S.  Genesio  prope  S.  Miniatem  Lucanae  d. 

MittheUonsen  XXV.  5 


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ßg  Juliusjung. 

standen  ausser  S.  Miniato  selbst  noch  Fucecchio,  Yal  d^Amo,  Yal  di 
Xieyole,  Ariana,  Lima,  Villa  Basilica  (bei  Luca)^).  Ja  die  Vollmachten 
des  Kastellans  erstreckten  sich  sogar  weiter,  so  dass  z.  B.  von  Luca 
an  ihn  appellirt  wird. 

Südwärts  reichte  der  Machtbereich  von  S.  Miniato  (Burg  oder 
Stadt,  je  nach  den  wechselnden  Umständen)  bis  zu  dem  Gebiete,  das 
S.  Gimignano  sich  angegliedert  hatte,  und  gegen  Abend  an  die  Gren- 
zen der  Pisaner,  die  auch  nicht  stabil  waren.  Als  Kaiser  Friedrich  IL 
in  der  Fülle  seiner  Macht  stand,  und  nach  ihm,  unter  Manfred  oder 
Karl  von  Anjou,  wurden  an  allen  wichtigen  Punkten  auch  Reichs- 
rechte wahrgenommen^).  In  der  Zeit  nachher,  d.  h.  wenn  wir  die 
Episode  unter  Kudolf  von  Habsburg  noch  in  Rechnung  ziehen,  seit 
dem  Ausgang  des  13.  Jahrhunderts,  war  S.  Miniato  eine  Kommune, 
die  mit  Florenz  verbündet  war,  und  gegen  die  Übergriffe  der  Pisaner 
sich  wehrte.  Es  entwickelte  sich  hier  ein  eigentümlicher  Muuizipal- 
geist,  der  auch  in  einer  lokalen  Geschichtschreibung  zum  Ausdruck 
kommt.     Das  Diario  di  Ser  Giovanni  di  Lemno  aus  Comugnori')   ge- 


«)  Vgl.  Ficker  I[  166  f.  481.  B.  F.  W.  12951.  B.  F.  1675  (im  Jahre  1226 
erfolgte  die  Konstituiriing  der  Castellanie  in  diesem  Umfange.  Ficker,  Forsch. 
II  483  f.)  Bei  Huillard-Br^holles  IV  p.  366  n.  l  (1243,  nach  Pisaner  Rechnung) 
befiehlt  Jonas  Sancti  Miniatis  cactellanus  pro  domino  Gerardo  (Gebardo)  de 
Hamestein  sacri  imperii  in  Italia  legato  atque  eiusdem  domini  vicarios  —  oastal- 
dionibus  suis  de  valle  Ami,  dilectis  sibi,  dem  Hospitale  zu  Altopascio  gewisse 
Ländereien  am  Arno  (de  plagiis  vallis  Ami)  einzuräumen.  Sie  führen  das  aus, 
indem  sie  sich  dabei  >  castaldiones  curie«  nennen.    Es  sind  ihrer  drei. 

«)  Vgl.  B.  F.  W.  12389  =  Ficker  IV  250,  wonach  a  comuni  et  universitate 
hominum  castrf  sancti  Miniatis  auch  die  Jurisdiktion  von  Montebecherio  (d.  i. 
Montebechieri  westwärts  von  Moriolo  über  der  Evola,  wo  bis  il72  das  Kastell 
Vetrignanum  lag,  s.  oben  S.  8,  14)  in  Anspruch  genommen  wird  (im  Jahre  1211  »in 
ecclesia  8.  Marie  castelli  S.  Miniatis.«  Im  Jahre  1245  wird  ein.  iudex  Ubaldus 
de  Mariolo  curia  sancti  Mioiatis  genannt.  Ficker  IV  n.  393.  Im  Juhre  1284  ein 
vetturalis  de  Cigoli  curie  S.  Miniatia.  Davidsohn  Forsch.  III  S.  32  n.  120.  (Im 
Jahre  1261  wird  Dayidsohn  1.  c.  n.  50  die  curia  Montis  Tiniosi,  d.  h.  Monte- 
tignoso,  südwärts  von  Montajone,  erwähnt).  Im  Jahre  1313  hat  Ser  Gioyanni  di 
Lemmo  p.  182:  homines  de  Barbialla  et  de  Collegarli,  de  Monteleone,  de  Tonta 
et  de  aliis  terris  circumstantibus  de  districtu  sancti  Miniatis.  Da  im  Jahre  1314 
S.  Miniato  von  den  Kaiserlichen  besetzt  wird,  quidam  de  Valconeghisi,  de  Bar- 
bialla, et  de  illis  partibus  veniebant  versus  Moriorum  (d.  h.  Moriolo,  um  gegen 
die  Kaiserlichen  aufzutreten).  Ibid.  p.  183.  cf.  p.  185:  Montalto  und  Comugnori 
gehören  zu  S.  Miniato,  ebenso  Colle  Burnacchi  (also  bis  zur  Era) ;  p.  181 : 
Oaporena  in  districtu  S.  Miniatis.  —  Man  sagte  :  in  sancto  Miniate  et  districtu 
(p.  172),  homines  de  sancto  Miniate  et  eins  districtus  (p.  175,  a.  1311). 

»)  Docum.  di  Stör.  Italiana  VI  p.  159  flf.  (Comugnori  lag  in  Val  d' Evola 
zwischen  Sun  Komano,  Stibbio  und  Montopoli). 


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Das  itiaerar  des  £rzbischofs  Sigeric  von  Canterbarj  etc.  g7 

^ährt  von  diesem  Standpunkt  aus  ein  nicht  geringes  Interesse,  da 
^.  Miniato  durchaus  im  Mittelpunkt  der  Darstellung  steht  ^). 

So  lange  in  S.  Miniato  kaiserliche  Kastellane  sassen,  dirigirten 
sie  auch  die  Geschicke  der  Kommune. 

So  traf  im  J.  1223  der  Kastellan  von  S.  Miniato  mit  den  Gesandten 
der  Gemeinde  S.  Gimignano  (durunter  einer  ,consul  mercatorum*  war) 
<ein  Abkommen  bezQglich  des  sicheren  Geleites  und  gegenseitiger  Rechts- 
hilfe^)  —  wir  ersehen  daraus,  dass  S.  Miniato  und  S.  Gimignano  den 
sie  verbindenden  Strassenzug  beherrschten.  Die  von  S.  Gimignano 
sollten  sicher  gehen  und  zurückgehen  können  durch  das  Gebiet  von 
S.  Miniato^)  gegen  Zahlung  der  angegebenen  peilagia  und  Gewährung 
von  Recht  30  Tage  nach  Klage. 

Trotz  dieses  Abkommens  sehen  wir  einige  Jahre  später  zwischen 
S.  Miniato  und  S.  Gimignano  Feindseligkeiten  ausbrechen,  wobei  die 
Sanminiatesen  es  besonders  auf  Montctignoso  (einen  Kreuzpunkt  der 
Strassen  von  S.  Gimignano  nach  Yolterra  und  S.  Miniato)  abgesehen 
haben,  was  denen  von  S.  Gimignano  den  Anlass  gibt)^  sich,  ohne  aut 
die  Bechte  des  Bischofs  von  Yolterra  BQcksicht  zu  nehmen,  dort  fest- 
zusetzen^). 

I)  Wenn  ein  Bischof  voa  Luca  durch  S.  Miniato  nach  Rom  durchreist,  wird 
-die«  not.rt,  z.  B.  1304.  Ebenso  wenn  ein  Kastell  gegen  S.  Miniato  rebellirt,  wie 
1306  castram  de  Yalconeghisi  (p.  167).  Zum  Jahre  1308  ist  die^ Abgrenzung  der 
Kommunen  yon  Montistopori  (Montopoli),  S.  Miniato,  Comugnori  (unter  Teil- 
nahme des  Chronisten)  beschrieben  (p.  169).  Anlage  eines  Weges  vom  Amotal 
nach.  Cambiano  (im  Tal  der  Elsa),  die  eine  Hälfte  zu  MontopoU,  die  andere  zu 
-S.  Miniato  gehörig.  Man  gebt  nach  S.  Miniato  einkaufen,  p.  176.  Die  Markt- 
preise werden  angegeben. 

»)  Ficker  IV  n.  304.  B.  F.  W.  12856.  Davidsohn,  Forsch.  II  S.  11  Reg.  7. 
»Actum  in  cassaro  sancti  Miniatis  ^nte  ecciesiam  beati  Michaelis.«  Der  Kastellan 
Alexander  für  Gunzelin  Hoftruchse^  und  Legaten  Tusciens  —  habito  consilio 
bonorum  et  sapiehtum  virorum  s.  Miniatis  promisit  atque  conyenit  Jacobe  Asse- 
dicti  et  Lamberto  Turris  et  Sanguineo  consuli  mercatorum  sancti  Geminiani, 
recipienÜbos  et  sttpolantibna  pro  ipso  comuni  sancti  Geminiani  et  pro  homini- 
bus  ac  mercatoribus  »•ancti  Geminiani  et  eiu«  curie. 

*)  Dieses  wird  dabei  näher  bestimmt :  sc.  a  rivo  de  Arsiccione  usqne  ad  Amum 
et  ab  Arno  usque  Porcari,  solyendo  et  dando  pedagium  XXYI  den.  per  salmam 
a  dicto  rivo  de  Arsiccione  usque  ad  Amum  in  uno  loco  ad  voluntatem  castellani, 
et  ab  Arno  usque  Porcari  salvis  pedaggiis  consuetis  curie.  Über  den  rivo  de 
Arsiccione  findet  sich  bei  Repetti  nichts. 

*)  Im  Jahre  1229.  Vgl.  Davidsohn,  Reg.  37,  38;  sie  okkupirten  die  castra 
et  villae  Puliciano,  Ulignano,  Gambassi  und  Montetignoso  (die  drei  ersteren  und 
Catignano  hatte  1 218  der  Bischof  von  Yolterra  an  Florentiner  verpföndet.  David- 
söhn  Forsch.  III  Reg.  8).  Gambassi  wird  wiederholt  als  eine  wichtige  Station 
bezeichnet,  die  auf  dem  Wege  von  S.  Miniato  nach  S.  Gimignano  lag,  ygl.  n.  262. 
Montetignoso  steht  imter  K.  Manfred  dem  Reiche  zu. 

5* 


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gg  Julius  Jung. 

Westwärts  davon,  in  Camporena,  finden  wir  nachher  (1240)  einem 
kaiserlichen  Vikar  *),  der  von  dem  Generalkapitän  Paüdulf  von  Fasa- 
nella eingesetzt  und  dessen  Yicar  S.  Miniato  untergeordnet  ist.  Eine 
Lage  der  Dinge,  die  für  S.  Gimignano  sehr  unerquicklich  war,  weil 
der  Vikar  von  Camporena  auch  die  nächstliegenden  von  den  S.  Gi- 
mignanesen  besetzten  Kastelle  in  seiuen  Machtkreis  zu  ziehen  suchte^} 
und  auch  sonst  die  kaiserlichen  Beamten  an  die  Kommunen  erhöhte 
Anforderungen  stellten.  Einmal  hat  die  Kommune  von  S.  Miniato 
durch  eine  Gesandtschaft  deuen  von  S.  Gimignano  ihre  guten  Dienste 
betrefis  der  Forderungen  Pandulfs  angeboten*). 

Von  S.  Genesio  beziehungsweise  S.  Miniato  ging  es  hinunter  ins 
Tal,  wo  der  Aruo  sich  damals  in  zwei  Arme  teilte.  Der  eine  fiel  den. 
Leuten,  durch  die  weissliche  Farbe  seines  Wassers  auf  im  Gegensatz 
za  dem  anderen,  der  schwärzliche  Färbuug  zeigte,  wie  das  infolge 
verschiedener  Umstände  auch  anderswo  vorkam*).  Also  nennt  Sigeria 
den  einen  Arm  Arnebianca,  während  er  den  anderen  als  Aqua, 
nigra  bezeichnet. 

*)  Dieser  Vikar  fungirt  1240  in  Camporena  (nordwestlich  von  Idontignoso), 
und  einigen  Nachbarorten  (Tonde,  Castelsalvi  (V),  Vignale),  vgl.  Reg.  290.  Nach 
Kepetti  s.  v.  Camporena  hat  dieser  Ort  sich  im  Jabre  1231  den  Sanminiatesen 
anschliessen  müssen.  Ebenso  das  nahe  Agliano  oder  Alliano  (das  jetzige  Jano). 
RepeUi  8.  V.  Agliano.  >I1  poggio  di  Alliano  e  la  sclva  di  Camporena  sono  notati 
a  confine  ira  il  territorio  fiorentino  e  quello  di  Sanminiato  nella  demarcazione 
eUbilita  nel  1297.« 

>)  So  das  Kastell  Pietra  (n&chst  Montignoso).    Dayidsohn,  Reg.  257. 

«)  Ebenda  n.  281  (a.  1240). 

*)  Alberti,  Descrittione  di  tutta  Tltalia  p.  50  f.  nennt  zwei  kleine  Seen^ 
an  der  Grenze  zwischen  Florenz,  Siena  und  Volterra  (saec.  XVI :  in  un  di  quelli 
vedesi  Tacqua  chiara  —  nell'altro  appar  Tacqua  tanto  nera,  che  par  da  rag- 
gualiare  air  inchiostro  ...  Et  quegta  acqua  h  total mente  di  natura  contraria 
all'altre  acque.  Woran  sich  allerlei  Spukgeschichten  knüplten.  —  Die  Annal. 
Altahens.  maior.  nennen  ad  a.  1064  zwischen  Parma  und  Mantua,  also  wohl  am 
Po  »locum  qui  Aqua  nigra  dicitur.«  —  Der  Name  des  Flusses  Nar  =r  Nera 
wurde  mit  ,negra*  in  Verbindung  gebracht,  wie  Alberti  bemerkt,  per  antifra*i, 
concio  sia  cosa  ch'a  egli  T  acqua  bianca.  Er  führt  nämlich  Ealkwasser.  Vgl. 
Nissen  I  323  A.  2.  Virgil.  Aen.  VII  517  sagt:  sulpurea  Nur  albus  aqua.  Otto 
Frising.  G.  Frider.  II  34  wiederholt  das  Zitat,  schreibt  es  aber  dem  Lucanus  zu. 

—  Dasselbe  oder  ein  ähnliches  Naturspiel  ist  auch  in  Deutschland  mehrfach  be- 
obachtet worden.  Vgl.  Gotttr.  Keller,  Züricher  Novellen  I  25  und  140:  »Gleich 
unterhalb  des  aargauischen  Städtchens  Kaiserstuhl  stehen  die  beiden  Schlösser 
schwarz  und  weiss  Wasserstelz,  jenes  mitten  im  Rhein,  dicFes  auf  dem  rechten 
Ufer.*  —  Die  Burg  Schwarz- Wasserstelz  ist  go  genannt,  »weil  sie  den  ganzen 
übrigen  Tag  (nach  der  Morgensonne)  im  Schatten  der  hohen  üferhalden  stand.* 

—  Im  Tal  des  Otfensee's  (Salzkammergut)  vereinigen  sich  ein  Schwarz-  und  ein 
Weissbach. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  69 

Im  Itinerar  des  Isländers  heisst  dieser  entsprechend  ,Arne- 
blackr*!);  im  Itinerar  des  Königs  Philipp  Angust  vom  J.  1191  folgen 
sich  die  Stationen:  »per  Arle-le-blanc  et  per  Arle-te-nair •.  Der 
, weisse  Arno*  kommt  auch  in  dem  Privileg  Kaiser  Friedrichs  11.  für 
Altopascio  (1244)  vor*). 

Über  den  Arno  führte  ein  Übergang,  der  eine  Bedentung  hatte, 
wie  man  aus  den  Angaben  der  Itinerarien  sieht.  Er  hatte  aber  auch 
seine  Geschichte. 

Ans  dem  Altertum  ist  uns  darüber  nichts  Sicheres  überliefert  3). 
Im  10.  Jahrhundert  finden  wir  in  der  Gegend  ausgedehntes  Konigs- 
gut;  überdies  in  Fucecchio  (,Ficeclo*),  das  ursprünglich  gleichfalls 
2um  Königsgute  gehörte,  den  Grafen  Gadulus,  Stammvater  des  Ge- 
schlechtes der  Kadolinger,  dem  die  Könige  hier  die  Hut  der  Strasse, 
beziehungsweise    des    Arnoüberganges^)    anvertraut    haben   werden^). 

1)  Vgl  Th.  Vemaleken,  Deutsche  Spracbrichtigkeiten  s.  v  Black.  Im  Eng- 
lischen ist  black  =:  schwarz,  finster.  ,Die  Nordgermanen  (Dänen,  Norweger, 
Schweden)  gebrauchen  da«  echt  germanische  Wort  Black  oder  Black  für  l'inte 
und  dies  stimmt  zu  dem  lantverschobenen  oberdeutschen  Fleck  (macula).«  — 
Bl^ik  (von  Blinken)  ist  ins  französische  übergetreten  als  blano. 

>)  Huillard-BrehoUes  VI,  1,  p.  179 :  super  fluvium  Ami  albi.  Näheres  unten 
(bei  der  Station  Porcari).  Vgl.  im  Übrigen  Amati  s.  v.  Bisamo:  11  Bisarno  da- 
vanti  a  Fucecchio  il  di  cui  ramo  prendeva  il  nome  d^Arno  bianco  e  Taltro 
-d'  Arno  nero.  Stubbs  merkt  zu  Arnebianca  an :  The  passage  of  the  Arno  near 
Fucecchio.  E.  Miller:  Fucecchio  am  Arno.  Zu  Aqua  nigra  macht  Stubbs  ein 
Fragezeichen,  während  K.  Miller  den  Ort  bei  Galleno  (einer  Fraktion  der  Ge- 
meinde Fucecchio,  vgl.  Aroati  s.  v.)  ansetzt.  Doc.  di  Stör.  lial.  V  298:  passato 
TArno  sotto  Fucecchio.  Der  Arno  ist  verhältnismässig  leicht  zu  überschreiten, 
•da  das  Bett  harten  Kie.-grund  und  zahlreiche  Furten  aufweist. 

<)  Vgl.  Bormann  in  Corp.  ^I.  p.   323.     Es  sind  Inschriften  bei  Cappiano 
•Corliano  (Diözese  S.  Miniato,  aber  fraglich  ob  der  Ort  dieses  Namens  bei  Fucec-  • 
•chio  oder  der  in  Val  d'£lsa  gemeint  sei)   gefunden.    Über  die  Gegend  Nissen, 
ital.  Landeskunde  I  305  f.  11  292.  —  Hannibals  Marsch  durch  die  Sümpfe,   um 
-den  Städten  auszuweichen,  mochte  hier  durchführen. 

*)  Die  Art  des  Überganges  scheint  sehr  primitiv  gewesen  zu  sein.  War 
niedriger  Wasserstand,  so  bediente  man  sich  einer  Brücke  (wenigstens  über  den 
weissen  Arno),  bei  Hochwasser  gebrauchte  man  ein  Schiff;  es  ist  von  einem 
Hafen  am  Arno  die  Rede.  Die  Alluvionen  des  Arno  veränderten  von  Zeit  zu 
Zeit  den  Besitzstand  der  Anrainer.  Die  Überfuhr  zu  besorgen  war  das  Recht 
«iner  Korporation.  Daneben  gab  es  saec.  XllI  ausnahmsweise  ein  Privileg  zu 
freiem  Yörkehr  für  die  Hospitaliter  von  Altopascio.   S.  unten  S.  79. 

«)  Tgl.  Forsch,  zur  deutschen  Gesch.  X  306  (a.  937),  wo  die  curtis  Blentana 
(Bientina),  die  curtis  Impori  (Empoli)  und  die  curtii  de  sancto  Quirico  (bei  Monte- 
falcone?  s.  folgende  Anm.  2)  erwähüt  sind,  quae  cortes  in  comitatu  Lucensi  et  Pi- 
«ano  coniacere  videntur.  Bezüglich  der  Kadolinger  vgl.  die  XJrk.  der  Könige 
Hugo  und  Lothar,  932  Juli  1,  Memorie  di  Luca  Y,  3 ;  640. '  Hiezu  Davidsohn 
Forsch.  1  84. 


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70  Julius  Jung. 

(Fucecchio  erhebt  sieh  aaf  einer  Erhöhung,  entsprechend  dem  gegen- 
überliegenden S.  Miniato,  und  beide  Positionen  beherrschen  das  Tal.v 
Es  gehörte  dieser  Übergang,  beziehungsweise  die  Überfuhr  über  den 
Doppei-Arno,  zur  Luca — Rom-Strasse  >).  Längs  dieser  btrasse  befan- 
den sich  zahlreiche  Besitzungen  des  Klosters  S.  Salvator  di  Sesto  (bei 
Gapannori  nahe  Luca),  so  in  Capiano,  in  Galleno,  an  den  Sumpfseen 
von  Sesto,  Bientina,  Fucecchio  und  in  der  Gegend  am  Arno  2);  diese 
sah  damals  vielfach  anders  aus,  als  jetzt  nach  den  Meliorationen  des^ 
18.  Jahrhunderts«  daher  man  die  kultivirende  Arbeit  der  Mönche  za 
schätzen  wusste^). 

Im  11.  Jahrhundert  gründeten  die  Kadolingergrafen  in  Fucecchio 
ein  Kloster,  das  1105  von  den  Fluten  des  Arno  hin  weggerissen,  darauf 
aber  wiederhergestellt  wurde.  Da  dasselbe  von  Vallombrosanerraöüchen 
versehen  wurde,  bemerkte  man  zur  Zeit  Heinrichs  IV.  in  der  Haltung 
des  Grafen  ügolinus  einige  Schwankung^).  Als  dieser,  der  let/.te  Ka- 
dolinger,  im  Kastell  zu  Fucecchio  1114  das  Zeitliche  segnete,  stellte 
sich  unter  deu  zahlreichen  Anwärtern  auf  die  Erbschaft  auch  Luca 
ein,  u.  zw.  in  der  Person  seines  Bischofs,  ein  Beweis,  welch  grosses 
Interesse  die  Stadt  an  der  Position  von  Fucecchio  hatte.  Im  Oktober 
1114  wurde,  um  die  Schulden  des  verstorbenen  Grafen  zu  tilgen,  an 
den  Bischof  von  Luca   die  Hälfte  von  Hügel,  Ortschaft  und  Hof  von 


1)  Woneben  die  Übergänge  unterhalb  Fucecchio  in  Betracht  kam»o,  auch 
sie  im  Territorium  Lucense  gelegen.  Vgl.  Ptolemaei  Lucens.  Annal.  ad  a.  1261. 
Davidsobn,  Forsch.  II[  8.  1  (a.  1209):  passagium  de  Ricavo  (bei  Castel  del 
Bosco,  unweit  Montopoli).  Dann  castrum  Crucis  (S.  Croce)  und  Castrum  Fran> 
cum  (Castel  Franco),  welche,  im  Jahre  1261  von  den  Gegnern  Liicas  einge- 
nommen, im  Jahre  1263  von  denen  aus  8.  Gimignano  bewacht  werden  müssen. 
Davidsohn,  II  8.  118  n.  836.  —  Im  Jahre  969  Okt.  30  urkundet  Kaiser  Otto  l 
in  Tuscania,  in  loco  Monticclo  super  fluvium  Arne,  prope  civitatem  Luccam,  was 
Ottenthai,  Reg.  n.  503  erkl&rt:  Montecchio  bei  Calcinaja  ö.  Pisa  am  Arno. 

*)  M.  G.  Diplomata  Henrici  11  n.  425  (1020  april  25)  iür  Kloster  8.  Salva-^ 
tore  »in  loco  nomine  8exto*  bestätigend:  verschiedene  Besitzungen  bei  Gapannori 
und  im  hügeligen  Gelände  südwärts  (in  loco  Massa  Macenaria,  in  loco  Faeto  et 
in  loco  8crifiano,  in  loco  Competo,  in  ipso  Castro  quod  est  Competum  etc.),  ferner 
ecclesiam  sancti  Quirici  cum  pogio  quod  dicitur  Montefalcone  (in  der  Richtung 
auf  Castelfranco  di  sotto),  in  loco  Capiano  ecclesiam  sancti  Miniati  et  sancti  Sal- 
vatoris  et  sancti  8avini  et  sancti  Pauli  ultra  fluvium  Jussiana  (r.  Nebenfluss  des 
Arno,  Gusciana)  et  sancti  Gregorii  in  Petroio  (Gemeinde  Yind,  am  r.  Amoufer 
gegenüber  Empoli),  medietatem  de  burgo  quod  dicitur  Galleno,  in  Tonule  medie- 
tatem  ecclesiae  sancti  Fridiani,  lacum  unum  in  Padule  cum  omnibns  piscariis  etc. 

^)  Im  Jahre  1107  bestätigt  Gräfin  Mathilde  dem  Abte  von  8.  8alvatore  in 
Fucecchio  den  Besitz  des  dem  Kloster  zugehörigen  Teiles  von  Castell  Montaltc 
Overmann  n.  104. 

*)  Davidsohn,  Gesch.  von  Florenz  I  270  f. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofd  Sigeric  von  Canterbuiy  etc.  71 

Fucecchio  verkauft,  nebst  der  Hälfte  von  sechs  anderen  Kastellen,  der 
Hälfte  des  Besitze»  im  Arnotal  und  des  Hafens  von  Fucecchio^).  Dann 
steckte  man  sich  hinter  die  Witwe  des  Grafen  Hugo.  Im  J.  111^ 
schwor  sie,  dem  Bischof  von  Luca  und  dessen  Nachfolgern  die  Haltte 
von  drei  Vierteln  des  Hofes  und  Kastells  Fucecchio  nicht  fortzu- 
nehmen, noch  streitig  zu  machen,  sondern  zur  Verteidigung  behilflich 
zu  sein,  auch  das  letzte  ihr  gehörige  Viertel  an  niemand  als  die 
Bischöfe  von  Luca  oder  die  Abte  von  Fucecchio  zu  veräussern.  Die 
Leute  von  Fucecchio  schworen  desgleichen 2). 

Die  Lucchesen  behaupteten  diese  Position  von  Fuccecehio,  auch 
als  der  Markgraf  Engelbert,  der  sich  auf  die  Pisaner  stützte,  hier, 
doch  wohl  namens  des  Reiches,  sich  festsetzen  wollte  (1136)^).  Es 
wurde  mit  wechselndem  Erfolge  gekämpft.  Als  dann  1137  der  Kaiser 
Lothar,  mit  ihm  Herzog  Heinrich  von  Bayern,  nach  Italien  kam,  zog 
dieser,  nachdem  er  S.  Genesio  erobert,  gegen  Wicik,  wie  der  Annalista 
Saxo  es  nennt*),  d.  h.  Fucecchio,  das  gleichfalls  genommen  wurde. 
Darauf  zerstörte  der  Herzog  den  Turm  zu  Cappiano,  der  eine  Heim- 
stätte für  Wegelagerer  geworden  war^)  und  öffnete  sich  so  den  Weg 
nach  Luca^  das  gedemütigt  wurde. 

1)  Der  Graf  Guido  (Guerra)  und  seine  Gattin  Imillina  (die  auch  Ansprüche 
auf  die  Erbschaft  machten)  treteo  daraufhin  die  Hälfte  von  Hügel  und  Burg  Sala- 
marttana  (Pucecchio)  mit  Kirche,  Turm  und  Herrensitz  (sata)  an  den  Bischet 
von  Luca  ab.  (Nov.  1114).  Davidsohn  Forsch.  I  89.  Die  curtis  Blentina  wird 
1116  vom  Markgrafen  Rabodo  dem  Erzbischot  vow  Pisa  übergeben,  vgl.  Meraorie 
di  Luca  I  160:  sie  ist  auch  1139  im  Besitz  des  Erzb.  von  Pisa,  1143  lässt  sich 
der  B.  von  Luca  damit  vom  Markgrafen  Ulrich  von  Tuscien  belehnen.  Um  da» 
castellum  de  insula  paludis  (im  See  von  Bientina)  kam  es  1147  zwischen  Luca 
und  Pisa  z\im  Kampfe.  (1.  c.  S.  90).  Die  Pisaner  nahmen  das  Kastell  ein.  (Ann. 
Pis.  ad  a.  1148). 

»)  Davidsohn,  Gesch.  I  420.  Forsch.  I  89  f.  Im  Jahre  1122  tritt  Graf  Guido 
Guerra  als  Herr  von  Fucecchio  auf  und  nimmt  das  Kloster  Fucecchio  in  Schutz. 
Er  ist  Bundesgenosse  Pisas. 

»)  Ann.  Pisani  ad  a.  1137:  Lucenses  exercitum  mngnum  super  Ingilbertum, 
Tusciae  marchionem,  apud  Fucecchium  duxenint. 

*)  Watterich  II  220.    Vgl.  Davidsohn  Forsch,  l  03  f.  Gesch.  I  420  f. 

»)  Über  Cappiano  vgl.  Davidsohn,  Forsch.  I  94.  Es  dürfte  früher  gleich- 
falls den  Kadolingergrafen  gehört  haben.  Die  Lucchesen  werden  hier  eine  Zoll- 
stätte eingerichtet  haben,  was  als  Wegelagerung  galt,  so  lange  ihr  Recht  nicht 
anerkannt  war.  —  In  Cappiano  befand  sich  ein  Yallombrosanerkloster,  das  zuerst 
1115  erwähnt  wird.  Jaff^  4765  (6447).  Dieses  monasterium  8.  Bartholomei  de  Cap- 
piano finäen  wir  später  im  Besitz  der  Abtei  S.  Salvator  in  Fucecchio,  was  David- 
sobn  auch  auf  Kadolingerschenkungen  zurückführt.  Vgl.  ferner  Böhmer  Acta 
p.  57  a.  1053:  das  Kloster  S.  Salvator  in  Sesto  (bei  Luca)  hatte  gleicbfalls  Be- 
Sitzungen  »in  Capiano«.  S.  oben.  In  dem  Verhör  über  das  passagium  von  Fucecchio 


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72  Julius  Jung. 

Die  unruhigen  Zeiten  brachten  Luca  bald  wieder  empor.  Als  die 
Stadt  aber  im  Zusammenhang  mit  dem  Besitz  von  Fucecchio  auf  dem 
Arno  erhöhte  SchiflFahrtsabgaben  erhob,  fohlten  Florenz  und  Pisa  sich 
dadurch  besehwert  und  leisteten  Widerstand.  Von  1143  bis  1155 
dauerte  der  Krieg,  worauf  Friedrich  I.  einen  Frieden  vermittelte  *).  Es 
wurden  die  entgegenstehenden  Interessen  auszugleichen  gesucht.  Die 
Händler  aus  der  Lombardei  sollten  mit  ihren  Waren  unbehindert  über 
Luca  nach  Pisa  ziehen,  die  Deutschen  und  alle  Kauf  leute  von  jenseits 
der  Berge  erst  nach  Luca  gehen,  dort  ihre  Zahlungen  leisten  und 
nicht  vor  8  Tagen  Pisa  aufsuchen  dürfen.  In  Bezug  auf  die  Amo- 
schiffahrt  sei  auf  die  alten  Zölle  zurückzugehen,  wie  sie  bis  zum  Aus- 
sterben der  Kadolinger  herkömmlich  gewesen  waren 2). 

Um  den  Rivalitäten  der  Städte  einen  Kiegel  vorzuschieben,  wurden 
alsbald  die  Arnoübergänge  zu  Händen  des  Beiches  genommen 3).  S.  Sal- 
vator  in  Fucecchio    wurde   zur  Eeichsabtei  erklärt*),    hat   sich   später 


L 


aus  dem  Jahre  1241  (Rena  e  Camici  6<^  p.  46  ff)  bezeichnet  sich  ein  Zeuge  als 
pedagerius  curiae  qui  colligebam  pedagia  curiae  apud  Cappianum. 

»)  Vgl.  Davidsohn,  Gesch.  I  432,  453.  Forsch.  I  99:  Die  Friedensverhand- 
lungen von  1155. 

^)  Vgl.  Davidsohn  Forsch.  I  90:  Januar  1155.  Entwurf  eines  Friedensver- 
trages. Betreffs  des  Arnoschiffahrt  und  des  Landweges  am  Arno  soll  durch  Ver- 
nehmung dreier  alter  Leute  aus  dem  Arnotal  und  der  curtis  Fucecchio  festgestellt 
■werden,  welche  Schiffs-  beziehungsweise  Wegzölle  zur  Zeit  des  Grafen  Ugolino 
üblich  waren.    Diese  sollte  als  Norm  dienen. 

8)  Im  Jahre  II6Ö  hat  eine  Urkunde  des  Herzogs  Weif  >  Actum  Ficicchi.* 
Vgl.  Fiorentini,  Memorie  di  Matilda  I  350.  Muratori,  Ant.  Estens.  I  297.  —  Im 
Übrigen  Davidsohn,  Forsch.  I  90  f.  Hiezu  Ficker  IV  h.  451,  wonach  zum  alten 
Domanium  de»  Reiches  im  Jahre  1267  gerechnet  wurden :  die  terrae  Ficecchii, 
«Sante  Crucis  et  Castri  Franohi.  Alles  Punkte  nordwärts  des  Arno  (auf  welche 
damals  Pisa  aspirirte,  contra  Lucenses  et  homines  S^  Miniatis,  vgl.  ebenda  n.  452). 
In  Fucecchio  wurde  seitens  des  Reiches  ein  pedagium  erhoben.  Im  Verhör  von 
1241  sagt  ein  Zeuge  aus:  apud  Ficecchium  bene  per  quattuor  vel  tres  annos  steti 
tempore  cortis  habendi  ad  recolligendum  pedagium  curiae.  Rena  e  Camici  6«^ 
p.  46i  ff.  ' 

*)  Vgl.  die  Urk.  Heinrich  VI.  für  das  monasterium  S.  Sal vator  »de  Ficeclo« 
specialiter  imperio  attinens,  1194  Juli  18,  bei  Böhmer  Acta  p.  I76  (vgl.  David- 
sohn Forsch.  I  91),  wo  von  den  Schenkungen  der  Kadolinger  ausdrücklich  die 
Rede  ist.  Es  werden  dem  Kloster  alle  Besitzungen  bestätigt,  auch  die  Fischerei : 
sc.  sepe  de  Riniana  cum  molendino  et  cum  decem  et  septem  btaioribus  terrarum 
que  sunt  ex  sinistra  p9>rte  fluminis  iuxta  sepem,  et  duabus  partibus  unius  sepis 
que  e^t  posita  supra  pontem  de  C^ppiano,  atque  in  portu  vel  navigio  Arni  et  in 
pla^is  et  in  selectis  que  quoquomodo  per  alluvionem  fluminis  undique  accres- 
cunt.    Vgl.  auch  Böhmer  Acta  p.  217  (a.  1210),  B.  F.  1669  (a.  1226). 


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Das  Itinerar  dea  Erzbischofs  Sigcric  von  Canterbury  etc.  73 

sogar  angemasst,  den  pleban  des  Ortes  zu  ernennen^).  Die  Burg 
von  Fucecchio  wurde  Reiehsburg,  wo  kaiserliche  Vizegrafen  amtir- 
ten*).  Die  Jahreseinnahme  aus  den  Orten  Fucecchio,  Cappiano,  Gal- 
lena (Galleno)  ergaben  erkleckliche  Summen,  die  freilich  des  öfteren, 
z.  B.  1190  anlässlich  der  Vorbereitungen  zum  sizilischen  Feldzug 
Heinrichs  VI.«)  verpfändet  werden  mussten.  Im  Übrigen  blieben  die 
Rechte,  die  der  Bischof  von  Luca  in  Fucecchio,  Cappiano,  Galleno  be- 
sass,  (wenigstens  auf  dem  Papiere)  aufrecht^). 

Unter  Kaiser  Friedrich  IL  finden  wir  Fucecchio  (mit  den  Ge- 
meinden S.  Miuiato,  Val  d'Arno  u.  s.  w.)  dem  Kastellan  von  S.  Mi- 
niato  (1226)  unterstellt»). 

Seit  1241  amtirt  in  Fucecchio  ein  vicarius  ^Ficecchi*«),  der  einige 
interessante  Entscheidungen  zu  treffen  hatte. 

Im  Besitze  der  Überfuhr  von  Fucecchio  befand  sich  bisher,  wie 
behauptet  wurde,  seit  unvordenklichen  Zeifcen  ein  Konsortium  gewisser 
Leute  7),  denen  der  Generalkapitän  für  Tuscien,  Pandulf  von  Fasanella, 
diesen  Besitz  bestritt  und  entzog.  Die  Sache  kam  (im  J.  1241)  vor 
den  Kaiser,  welcher  der  Appellation  stattgab  für  den  Fall,  dass  es 
wahr  sei,  was  sie  behaupten^). .  Infolgedessen  beauftragte  Paudulf  den 
TJbertus  Gangi,    Vikar   von   Fucecchio,    über   das   passagium   daselbst 


*)  Wogegen  die  Bevölkerung  opponirte.  Darüber  Innozenz  III.  1202  Juni  4, 
Tgl.  Davidsohn,  Forsch.  I  187. 

«j  Vgfl.  Stiimpf  '4612  (a.  1186).  Ficker  II  229.  Diese  Vizegrafen  werden 
dem  Grafen  von  S.  Miniato  untergestellt  gewesen  sein. 

>)  Durch  den  Reichsmarschall  und  Legaten  för  ganz  Tuscien  Heinrich  von 
t^appenheim  (»Testa«)  an  den  Bischof  von  Volterra.  Davidsohn  Gesch.  I  590. 
Forsch.  I  91  und  94.  ScheflFer-Boichorst,  Zur  Gesch.  des  12.  und  13.  Jahrhun- 
derts S.  219.  Das  Geschäft  wurde  abgeschlossen  zu  Borgö  S.  Genesio.  (Es  ist 
deshalb  bemerkenswert,  weil  saec  XllI  der  Bischof  von  Volterra  in  der  Regel 
kein  Geld  hatte). 

*)  Kaiser  Heinrich  VI.  bestätigte  im  J.  1194  dem  Bischof  von  Lucca  die 
Privilegien,  darin  medietatem  castri  de  Ficeclo  —  medietatem  de  curte  de  Cap- 
piano,  cästnun  etiam  de  Cappiano.  £&  wird  auch  Ort  und  Burg  Gallenum  ge- 
nannt.   Memoria  di  Lucca  IV  suppl.  doc.  CXIV. 

6)  ß.  F.  1676. 

«)  B.  F.  W.  13372.  13483.*  13570.  Vgl.  Ficker' II  524.  Der  Vikar  unter- 
steht direkt  dem  Generalvikar.    ' 

')  Guadardus  de  Ficiclo,  Tedaldus,  Napoleone  et  Leönardus  consortes,  fideles 
nostri,  so  nennt  sie  der  Kaiser  (Huillard-Br^holles  V  p.  1119).  Es  handelt  sich: 
super  passagio  de  Ficiclo  quod  tam  ipsi  quam  predecessotes  eonim  a  tempore 
quo  non  extat  memoria  usque  nunc  pacifice'possederünt. 

•)  B.'F.  3202  (1241  Mal  8}.    Huillard-Br^holles  1.  c.  •     .      ' 


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74  J  iili  118  Jung.       " 

Zeugen  zu  vernehmen i),  worauf  der  Belehl  des  Kaisers  zur  Durch- 
führung gelangte. 

Zwei  Jahre  später  (1243)  kam  folgender  Fall  vor:  Ubertus  Gangi 
von  Luca  (Vikar  von  Fucecchio)  verurteilt  als  delegirter  Richter  des 
bereits  genannten  Generalkapitäns  von  Tuscien,  auf  Grund  des  ein« 
gertickten  Konsiliums  von  Rechtskundigen  die  Gemeinde  Oreutano  (am 
einstigen  lago  di  Bientina),  welche  unmittelbar  unter  dem  Reiche  und 
dessen  Boten  zu  S.  Miniato  und  Fucecchio  zu  stehen  behauptete,  dazu 
dem  Abte  von  Sesto,  welcher  durch  vier  Monate  zwei  Baiistarier  für 
12  Pfund  monatlich  während  der  Belagerung  vou  Faenza  beim  Heere 
des  Kaisers  hatte,  den  auf  sie  treffenden  Betrag  von  4  Ffuud  monat- 
lich zu  zahlen*). 

Im  J,  1246  passirte  Friedrich  IL,  von  Siena  herkommend,  Fu- 
cecchio*). Desgleichen  im  April  des  J.  1249  von  Norden  her,  wo  der 
Kaiser  in  Fucecchio  längeren  Aufeiithalt  nehmen  musste,  da  die  Pas- 
sage über  S.  Miniato  infolge  einer  Meuterei  nicht  frei  war*). 


«)  B.  F.  W.  1337^.  Rena  e  Camiei  6^,  46,  wo  auch  die  nach  Weisung  dea 
Gangi  von  dem  Notar  Diotisalyuä  >  super  quaestione  passagii  memorati*  aufge- 
nommenen Zeugenaussagen  mitgeteilt  sind.  Das  Verhör  wird  angestellt  mit 
fünfzehn  Leuten  aus  Fucecchio  und  Umdrehung,  wie  der  villa  S.  Viti  de  curia 
Ficecchii,  dem  bnrgus  S.  Geneaii,  einem  Orte  der  curia  S.  Miniatis;  auch  ein 
▼icecomes  de  Ficecchio,  ein  conversus  hospitalis  Rosarii  de  Ficecchio  werden 
heran  gezogen».  Durchwegs  Leute,  die  vermöge  ihres  Alters  und  Wohnsitzes  ia 
Betracht  kamen,  die  mit  den  Einhebungsmodalitäten  vertraut  oder  auch  selbst  eine 
Zeitlang  Einheber  des  pedagium,  eventuell  Einheber  des  pedagium  der  curia  in 
der  Nähe  z.  B.  in  Cappiano  waren.  Einzelne  sind  mit  den  Teilhabern  des  Kou- 
sortiums  verwandt,  was  notirt  wird,  um  den  Grad  ihrer  Glaubwürdigkeit  fest- 
zustellen. Die  Erinnerung  eines  96jährigen  Mannes  reicht  über  70  Jahre  zurück. 
Ein  anderer  ist  70  Jahre  alt  und  sa^^t  aus:  reconlor  bene  de  LX.  annis,  et  ab 
eo  tempore  usque  nunc  semper  audivi  dici  publice  in  Ficecchio  et  curia  eins,  quod 
Gundardus,  Tedaldu»»,  Napoleone  et  Leonardus,  et  eorum  pati-es  et  avi  habuerunt 
et  recollegerunt  pedagium  filiorum  Gherardini  Bovis  quiete  et  paci- 
fice,  et  publica  fama  est  in  Ficecchio  et  curia,  quod  dd.  consortes  eorumque  avi 
et  proavi  habuernni  et  rocollegerunt  et  recolligi  fecerunt,  et  pro  eis  recoUectum 
fuit  quiete  et  pacificc  d.  pedagium  ab  eo  tempore,  quo  non  extat  memoria  usque 
nunc  detranto  quo  tempore  dorn.  Pandulphus  capitaneus  Tusciae  privavit  eos  . .  . 
Es  wird  angegeben,  dass  dieses  »pedagium  filiorum  Gherardini  Bovis*  getragen 
habe  duos  denarios  de  salma  grossa,  sc.  denarios  parvulos  pisanos  ....  Man 
ersieht,  dass  sich  die  ganze  Gegend  sehr  für  diese  Angelenheit  interessirte.  Nur 
der  Mönch-  kümmerte  sich  um  die  Einzelnhciten  nicht,  sagt  aber  gleichßillä  zu 
Gunsten  der  consortes  aus. 

«)  B.  F.  W.  13483. 

»)  B.  F.  3615  b.  c. 

*)  B.  F.  3769  d-  3771.  72.  vgl.  73  b.  hieher  wird  eine  Notiz  bei  Ptolem. 
Lucen«.^  der  sie  allerdings  ad  a.  1 248  gibt,  zu  ziehen  sein :  eodem  anno  destructus 


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Das  Itiucror  dc^  Erzlischof*  Sigeric  von  Caaterbury  etc.  75. 

Die  Zölle  uud  Einkünfte,  welche'  das  Beicfa  aus  Fucecchio  zog, 
milssen  nach  wie  vor  you  Bedeutung  gewesen  sein,  da  man  in  Fällea 
grosseren  Geldbedarfs  darauf  die  Hand  legte,  z  B.  im  J.  1243  zur 
Zeit  der  Belagerung  von  Viterbo,  wo  der  Kaiser  zu  (zeitweiligen)  Ver- 
uusserungen  schreiten  musste^). 

Derselbe  Vorgang  wiederholte  sich  unter  König  Manfred  im 
Augast  1261;  dessen  Generalvikar  für  Tuscien,  Graf  Jordun  von* 
S.  Severico,  verkaufte  gewisse  Reichseinnahmen,  darunter  auch  solche 
von  Fucecchio,  an  Florentiner  Geschäftsleute >),  bis  zu  Ende  des  fol- 
genden Jahres.  Das  Geschäft  wird  nach  eioem  Monate  perfekt,  nicht 
ohne  dass  die  Kaufsumme  erhöht  worden  wäre,  da  unterdessen  Über- 
gebote erfolgt  waren»).  Das  war  neapolitanischer  Brauch,  der  sich  voui 
fiskalischen  Standpuukte  aus  empfahl. 

Als  endlich  König  Rudolf  von  Habsburg  dazukam,  einen  General- 
vikar nach  Tuscien  zu  entsenden,  der  in  S.  Miniato  re^idirte  und  in 
Fucecchio  einen  Vikar, unter  sich  hatte,  stellte  sich  neuerdings  Geld- 
not bei  den  Organen  der  Reichsverwaltung  ein,  wie  aus  verschiedenen 
Aktionen  derselben  zu  entnehmen  ist^). 

fuit  bargus  sancti  Genesii,  qui  aedificatus  fuerat  in  piano  sancti  Miniatis,  ut  in 
praedictis  gestia  habetur. 

»)  B.  F.  3390  (=  Huillard-Br^holles  VI,  1  p.  138) :  er  verkaufte  (für  zwei 
.lahre)  dem  Handelsmann  Bensivegna  in  Florenz  unter  anderem  die  Zölle  in 
S.  Miniato,  Fucecchio,  Val  di  Nevola,  Ariana  und  Lima  (passadia  sive  telonea^ 
iura  et  provenius  pasiagiorum  que  curia  nostra  debet  habere  in  Sancto  Miniate 
et  üiu9  curia,  in  Ficecio  et  eins  curia,  in  valle  Nevole,  Ariane  et  Lima,  tarn  in 
aqua  quam  in  terra,  que  consueta  eunt  haberi  et  tolli  tarn  de  pecudibu«  quam 
de  aliis  sicut  contuetum  est). 

»)  Vgl.  Davidsohn,  Forsch,  lll  8.  14  Reg.  50  (S.  Miniato  1261  August  27): 
Beccbus  q.  Guidonis  Guidalotti  de  Castro  Floreotino  bat  für  sich  (und  Genossen) 
um  den  Preis  von  1000  librae  Pisanorum  pary.  gekauft :  dns  pedngium  S.  Miniatis 
et  curie  Montis  Tiniosi  (stkdwSrts  von  S.  Miniato)  et  eius  curie  et  districtus,  et 
Ficecchii  et  eius  curie  et  viceoomitatus,  quando  l^icecchium  erit  ad  man» 
datHm  Serenissimi  dom.  regis  Maynfridi.  Von  den  so  erworbenen 
Rechten  tritt  er  ein  Viertel  fQr  300  librae  an  Homodeu«  spetiarius  de  Floren* 
tia  ab. 

')  Am  27.  Sept  1261  (,apud  Montem  Calvoli  sub  tentorio  domini  comitis«^ 
verkauft  der  Generalvikar  Graf  Jordan  die  vor  bezeichneten  Wegezölle  definitiv 
an  die  genannten  o.  zw.  fQr  1200  librae,  da  ,post  subhastaüonem  factam  solito^ 
modo  de  dioto  pedagio  plus  et  ultra  1000  libras  potiiisset  haberi  usque  in  summa 
200  libraivm  supraacripte  monete«  und  da  Beccus  diesen  Mehrbetrag  hinza- 
bezahlen  liess.    Vgl.  Davidsohn  1.  c. 

^)  VgL  Böhmer,  Acta  imp.  sei.  p.  704  (a.  1281—1282):  Der  Hof  kanzler 
und  Oeaeralvikar  in  Tuscien,  Rudolf,  befiehlt  dem  Vikar  von  Fucecchio  dafür  zu 
sorgen,  dast  seinem  Notar  Peter  der  Sold  gezahlt  werde,  den  ihm  die  Leute  von 
Massa  Pescatoria   schulden :   quod   cum   ipse  oUm  in  terra  Maxe  Piscatorie  per 


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76  Julius  Jung. 

Daher  sich  die  Notwendigkeit  ergab,  die  Nutzungen,  welche  dem 
Reiche  in  Fucecchio,  am  Arno,  in  S.  Miniato  zustanden,  an  eiuen  Flo- 
rentiner Bürger,  der  Geld  vorgestreckt  hatte,  zu  verpfänden  i),  was 
dann  nie  mehr  rückgängig  gemacht  worden  ist. 

Daneben  dauerten  die  Kivalitäten  der  anderen  Nachbarstädte,  der 
ghibellinischen  Pisa  und  Siena  mit  dem  nunmehr  guelfischen  Luca 
fort^),  unter  wechselndem  Erfolg.  Im  J.  1261,  als  die  Ghibellinen 
durch  die  Schlacht  bei  Montaperti  (1260)  das  Übergewicht  gewonnen 
hatten,  kam  es  neuerdings  zum  Kriege  gegen  die  Lucchesen,  die  bei 
Fucecchio  Stellung  nahmen,  während  der  königliche  General vikar 
von  S  Miniato  aus  den  Augriflf  leitete^).  Die  Gegner  nahmen  den 
Lucchesen  verschiedene  Kastelle  am  Arno  weg,  doch  das  feste  Fu- 
cecchio vermochten  sie  nicht  zu  erobern*)» 

Zwar  musdte  Luca  nach  einiger  Zeit  sich  dem  König  Manfred 
unterwerfen,  aber  es  wurde  glimpflich  behandelt  und  seinen  An- 
sprüchen in  Fucecchio  Rechnung  getragen  (1264)*). 

Als  infolge  der  Schlacht  bei  Benevent  der  Umsturz  zugunsten 
der  guelfischen  Partei  eintrat,    grijQf  Luca   nach   allen  Seiten   um  sich 

certum  tempus  pontarie  officium  exercuerit  ex  horainum  dicte  terre  electione 
legitima,  dicti  homines  Balarium  sibi  debitum  ratione  dicti  officii  non  solverunt. 
(Die  hier  genannte  Massa  Piscatoria  ist  noch  jetzt  eine  Fraktion  der  Gemeinde 
Fucecchio). 

*)  Vgl.  Davidsobn,  Foi-sch.  Ill  S.  32  Reg.  117,  wo  die  urspröngliche  Ver- 
scbreibung  (in  arce  S.  Miniatis  1283  Mai  5)  mitgeteilt  ist:  Rudolf,  der  kaiser- 
liche (I)  Generalvikar  Tuaciens  erklärt,  von  Jacobinus  q.  Vermilii  Alfani  civis 
Flor.  3400  Goldfloreni  als  Darlehen  des  Reiches  erbalten  zu  haben  und  verpfändet 
ihm  daftir  terras  et  possessiones  imperii,  sc.  plaggias  imperii  vel  culmatarum 
fluminis  Ami  curi6  iiJ.  Miniatis  et  Ficecchii,  que  sunt  ex  parte  meridiei  dicti 
duminis,  sowie  die  Reicbseiünahmen  in  ipsis  terris  plaggiarum  seu  culmatarum. 
Die  Verleihung  durch  König  Rudolf  im  Jahre  1286  bei  Ficker  IV  n.  483.  Die 
Könige  Adolf  (1292)  und  Albrecht  (1302i  haben  dem  Jacobinus  und  seinem  Sohn 
die  Pfandschaften  bestätigt.    Vgl.  0.  Redlich,  Rudolf  von  Habsburg  S.  292. 

*)  Vgl.  die  Anriales  Senenees  ad  a.  1252:  Lucenses  hierunt  afflicti  a  Pisanis 
et  a  Senensibus  in  villa  sancti  Viti  curia  Ficecchii. 

•)  Vgl.  Davidsohn.  Forsch.  IE  S.  114.  Auch  die  Manuächaften  vonS.  Gi- 
mignano  waren  aufgeboten.  Die  Soldzahlungen  werden  apud  Fucecchium  in  exer- 
citu  geleistet. 

♦)  Vgl.  Ptolem.  Lucens.  Annal.  ad  a.  1261.  Er  berichtet  von  den  Pisanern 
und  ihren  Parteigängern:  intrant  territorium  Lucense,  capiuntque' sanctam  Ma- 
riflm  de  Monte,  Moütenl  Cälvori,  sanctam  Omcem,  castrum  francum,  Cappiantmi 
et  Gallenam  devastant  et  castrum  sancti  Miniatis.  Castrum  de  Ficeclo  restitit 
.  .  .  .  (S.  Maria  in  monte  und  Montecalvoli  westlich  von  Castelfranco  di  sott^, 
Santa  Crocef  »sull'Ar'no«  östlich  davon.  Die  Kommune  von  S.  Miniato  scheint 
atif  Seite  Lucas  gestanden  zu  haben.     Vgl.  Tommasi,  Stör,  di  Lucca  p.  98  n,  9). 

*)  Vgl.  üavidsohti,  Forsch.  II  121. '  " 


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Das  Itinerer  de«  Erzbischof^  Sigeric  von  Canterbury  etc.  77 

—  gegen  Pisa,  dem  1285  Bientina  weggenommen  wurde,  wie  gegen 
die  benachbarten  Beichsorte  (z.  6.  in  Yal  di  Nievole).  Als  dann  die 
Vikare  König  Budolfs  Revindikaidonen  vornahmen,  war  dies  den 
Luccbesen  unangenehm,  aber  auch  sie  wussten  die  Geldverlegenheit 
dieser  Herren  zu  benützen;  sie  kauften  ihnen  die  Reichsrechte  für 
eine  ansehnliche  Summe  ab^). 

Seitdem  hören  wir  nur  noch  gelegentlich  von  Zusammeustössen 
zwischen  Offizianten  der  Florentiner  und  der  Lucchesen  dahier^),  oder 
wie  das  Geld  der  Florentiner  auch  in  Fucecchio  mit  Obermacht  ein- 
griff*). Oder  es  kam  zu  einer  der  nicht  seltenen  Totschlägereieiv 
welche  die  Chronisten  der  kleinen  umliegenden  Orte  gewissenhaft  ver- 
zeichneten^). 

Einmal,  zur  Zeit  Heinrichs  VII.,  im  J.  1314,  machten  die  Pisaner 
im  Bunde  mit  den  Kaiserlichen  noch  einen  Anschlag  auf  Fucecchio^),. 
aber  vergebens.  Ein  Jahr  nachher  nahmen  die  Florentiner  den  Ort 
eiu^).  Dadurch,  dass  es  dann  in  die  Grenzlinie  zwischen  Florenz  und 
Lnca  fiel,  kam  Fucecchio  herunter..  Erst  im  19.  Jahrhundert  wurde 
es  durch  den  Bau  einer  AmobrOcke,  die  es  seiner  Isolirtheit  entriss, 
wieder  emporgebracht,  so  dass  es  S.  Miniato,  dem  es  in  der  politischen 
Organisation  auch  jetzt  noch  untersteht,  fast  überflügelte. 

Wir  gelangen  zur  Station,  die  Sigeric  als  Forcri  bezeichnet 
und  die  ohne  Zweifel  identisch  mit  Porcari  ist  Dieser  Ort  kommt 
in  den  Luceheser  Urkunden  schon  im  8.  Jahrhundert  vor^). 

I)  Ptolem.  Lucens.  ad  a.  1279  klagt  aber  die  von  Papst  Nikolaus  IIL  zu 
Gunsten  Rudolfs  eingeschlagene  Politik:  Lucensibus  moleetias  intulit  de  Vicaria 
Vallis  Nebulae  et  Vallis  Ami. 

>),  Vf^l. .  Ptolem.  Lucens.  Ann.  ad  a.  1288:  eodem  tempore  ftiit  vicarius  in- 
lliuscia  regis  Alamanniae  dominus  Princivalis  (sie),  a  quo  Lucenses  redemerunt 
dominium  imperiale  XII  mille  florenie. 

»)  Vgl.  Davidsohn,. For8cl>.  Ill  S.  110,  Reg.  554  (a.  1309). 

<)  Ebenda  S.  180  Reg., 898  (a.  1327):  Der  Sindaco  von  Fucecchio  verkauft 
an  einen  Florentiner  ghabellam  portarum  Castri  Ficecchii  introtus  (!)  et  exitus, 
et  ghabellam  fluminis  Ami  et  (^usciane  piscium  et  mercantiarum  exeuntium  et 
intrantium  per  dicta  flumina,  vom  1.  August  an  auf  ein  Jahr. 

*)  Vgl.  das  Diario  di  Ser  Giovanni  di  Lemmo  da  Comugnori  ad  a.  1307 
(Doc.  di.  8tor.  Ital.  VI  p.  167):  Guccius  nepos  magistri  Castellani  de  Celle  in- 
Biiltavit  Todescos  qui  transibant  per  straiam  in  piano  Ficecli,  et  vulneravit 
duos  cum  suis  famulis. 

«)  Ebenda  p.  184:  venemnt  in  Valdamnm  ad  castrum  Ficecli,  credentes 
ipsum  habere  quia  quidam  ghibellini  promiserant  dare. 

')  Ptolem.  Lucenf.  ad  a.  1315:  Ficeclum  datum  est  Floren tinis  (zur  Zeit 
des  Umsturzes  in  Lucca).  Cf.  Ser  Giovanni  p.  197  (a.  1316);  p.  20 J:  cum  Lu- 
censibus exiticiis, ,  qui  erant  Fucecli  (1318). 

«)  Vgl.  Repetti  s.  v.  Porcari.    Drei   Brüder   aus  Pisa   hatten  einen  Hof  in. 


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78  Julius  Jung. 

Im  10.  Jahrhundert  finden  wir  die  Markgrafen  Hubert,  dann 
Hugo  hier  reich  begütert;  es  lag  viel  königliches  beziehungsweise 
markgräfliches  Gut  in  dieser  Gegend.  Von  einem  Vasallen  der  ge- 
nannten Markgrafen  zog  das  Herrengeschlecht,  das  sich  nach  Poreari 
benannte,  den  Ursprung*).  Dieses  spielte  in  der  Umgebung  der  Grafin 
Mathilde  eine  Bolle ^).  Auch  in  den  Kämpfen  de^  Stadt  Luca  gegen 
4iufsässige  Nachbarn  wird  es  oft  genannt*),  der  Ort  Poreari  noch 
später,  als  nur  mehr  die  Rivalitäten  der  Städte   in  Betracht  kamen^). 

Poreari  lag  dort,  wo  die  grosse  Strasse  aus  dem  hügeligen  Ter- 
rain, das  sie  von  Fucecchio  ab,  um  den  Sumpfseen  auszuweichen,  ein- 
.  gesclilagen  hatte,  wieder  in  die  Ebene  heraustritt  und  zugleich  die 
Verbindungsliuie  Luca — Pistoja  erreicht;  es  bezeichnet  also  einen  na- 
türlichen Abschnitt,  als  welcher  Poreari  auch  in  dem  Abkommen  von 
S.  Gimignano  und  S.  Miniato  (1223)  angegeben  erscheint*). 

Die  späteren  Itinerare  verzeichnen  andere  Stationen;  so  der  Is- 
länder (vor  „Sanctinusborg*)  das  Mathildenhospiz,  das  an  die  grosse 
Gräfin  erinnert,  deren  Mutter  Beatrix  in  Poreari  sich  angekauft 
hatte«). 


Poreari,  den  sie  780  der  von  ihnen  gegründeten  Abtei  ö.  Savino  zu  Montione 
schenkten. 

>)  Vgl.  Memorie  di  Luca  I  p.  98.  Im  Jahi-e  ^52  verkauft  Markgraf  Hubert 
verschiedene  Güter  und  Landstücke,  welche  er  in  Polzeveri  (südöstlich  von  Por- 
eari, Pozzeveri)  und  in  Poreari  besass,  an  Teudimund  Sohn  des  verstorbenen 
Fraohno,  den  Stammvater  der  Herren  von  Poreari. 

*)  Vgl.  Memorie  di  Luca  I  149.  P.  Alexander  IL,  zugleich  Bischof  von 
Luca  »nel  1064  a  Pagano  del  quondam  Rolande  dk  a  livello  porzione  del  moate 
poggio  e  caatello  che  h  a  Poreari,  e  delle  chiese  di  8.  Andrea  e  S.  Giusto  in 
detto  loco«.    Ober  Paganus  von  Corsena  vgl.  Overmann  S.  28  f. 

»)  Die  Grafen  della  Gherardesca  waren  im  1 1.  Jahrhundert  gleichfalls  hier. 
Im  Jahre  1045  erkannte  der  EOnigsbote  B.  Ulrich  von  Trient  in  Lueca  (vgl. 
Ficker  II  132)  einem  Nachkommen  des  Teudimund  Sohn  des  Fraolmo  die  Hilltte 
des  Kastells  von  Poreari  zu.  Mem.  di  Lucca  Vc  p.  661.  Im  Jahre  1047  erfolgte  der 
Verkauf  eines  Teiles  des  Kastells  S.  Giusto  di  Poreari  durch  Albizo  Sohn  de« 
Grafen  Bonamico  und  seine  Frau  an  Graf  Ranieri  Sohn  det  Grafen  Guido  bei- 
genannt Baccherello.    Vgl.  Repetti  l.  c. 

*)  Vgi.  Ptolemaei  Luc.  Annal.  ad  a.  1263:  (Pisani)  totam  terram  devasta- 
verunt  a  Ficeclo  usque  Vivinariam  (d.  i.  Monteearlo)  et  Poreari.  Davidsohn, 
Forsch.  II  u.  1070.  Bote  aus  Florenz  »de  victoria  eis  nuper  avenuta  de  Castro 
de  Poreari*. 

*)  S.  oben  S.  67  A.  3. 

8)  Im  Jahre  1044  kaufte  Beatrix  den  6.  Teil  von  Poreari  für  125  Pfund 
von  Dominicus.  Memorie  di  Lueca  III,  1,  p.  108  f.  Overmann  S.  28.  Übrigens 
gehen  (vgl.  Memorie  di  Luea  IV  52  ff.)  die  Anlange  des  Hospizes  von  Altopaseio 
in  die  Zeit  Mathildens  zurück.  Es  bestand  schon  1092 ;  in  diesem  Jahre  schenken 


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Das  Itinerar  des  Erzbitchoft»  Sigeric  von  Canterbury  etc.  79 

Nach  dem  Itinerar  des  Königs  Philipp  August  von  1191  führte 
'die  Strasse  über  Galleno  und  das  Hospitale  S.  Jacobi  in  Altopascio '). 
Letzteres  gedieh  während  des  12.  Jahrhunderts  zu  grossem  Ansehen 
und  erfreute  sich  päpstlicher*)  wie  kaiserlicher  Privilegien.  Das  Ho- 
spitale hatte  die  Pilger  zu  beherbergen  und  vor  Gefahren  zu  schützen, 
die  öffentlichen  Wege  in  Stand  zu  halten,  die  Brücken  über  den 
Serchio  und  andere  Flüsse  auszubessern  u.  s.  w.^).  Anderseits  besass 
es  freies  Weiderecht  für  seine  Ochsen,  Schafe  und  andere  Tiere ;  gegen 
die  unbefugte  Anforderung  von  Weiderecht  und  pedagium  befiehlt  im 
J.  1244  Kaiser  Friedrich  II.  seinem  Generalkapitän  von  Tuscien,  es 
zu  schützen'*).  Auch  am  Arno  besass  das  Hospitale  Ländereien ^).  Es 
stand  ihm  freier  Verkehr  über  den  , weissen  Arno*  zu,  über  den  es 
^ine  Brücke  herstellen  durfte;  wenn  diese  infolge  einer  Überschwem- 
mung oder  einer  anderen  Ursache  nicht  brauchbar  sein  sollte,  konnten 
die  Klosterbrüder  kostenfrei  ein  Schiff  unterhalten,  um  die  Pilger 
überzuführen*),  was  sonst  niemandem  bewilligt  wurde. 


zw«i  Ebefratten  Hotpitio  illo,  quod  est  edificatum  ia  loco  et  finibut  Teupasdo 
prope  ecclesiam  S.  Gilii  (Egidii)  et  S.  Jacobi  et  Obriätophori.  In  den  Bullen  der 
Pftpste  Anaatasius  IV.  (1154)  und  Innocenz  KI.  (1204)  bestätigt  man  aucb  deci* 
mas  quas  b.  m.  Anseimus  et  W(ido)  Lucenses  episcopi  eidem  Hospitali  conces- 
sernnt,  wobei  an  Anselm  I.  (1058)  oder  IL  (1070)  gedacbt  werden  kann. 

I)  per  Grasse-GreUne  et  per  le  Hospital  et  per  Lucbek  civitatem  episcopalem. 
—  Grasse-Geline  M  anerklärt,  wird  aber  wohl  Galleno  sein.  Vgl.  Doc.  di  Stör. 
ItaL  V  298. 

<)  Im  Jabre.  1 187  nimmt  es  P.  Gregor  VIII.  in  seinen  Scbntz.  Davidsobn, 
Forscb.  I  185.  Das  »bospitale  S.  Jacobi  de  Altopassu,  Lucanae  dioecesis*  ist 
aucb  sonst  oft  in  den  päpstlicben  Kegesten  genannt  Es  bat  dieselbe  Kegel 
wie  das  bospitale  S.  Jobannis  in  Jerusalem.  Nacb  seinem  Vorbild  und  durcb 
ibm  entnommene  Vorstände  werden  andere  Institute  dieser  Art  organisirt.  VgL 
die  Reg.  Nikolaus  IV.  n.  477—479,  2329,  2338,  6894.  Dieser  Papst  gewährte 
den  Bi-Üdein  die  Erlaubnis  für  die  Armen  und  Kranken  Almosen  zu  sammeln, 
untersagt  ibnen  aber  den  »quaestus«  weil  sonst  Almosen  zu  nebmen  nicht  möglieb. 

*)  Memoria  di  Luca  1.  c.  mit  Beziehung  auf  Muratori  ant.  diss.  37. 

*)  B.  F.  3417,    Böhmer,  Acta  imp.  sei.  p.  273. 

*)  Vgl.  B.  F.  W.  13106  (a.  1232):  Genannte  castaldiones  curie  de  valle  Arni 
setzen  auf  eingerückten  Befehl  des  Jonas,  Sancti  Miniatis  castellanus  pro  d.  Ge- 
rardo  de  Harnesten,  sacri  imperii  in  Italia  legato,  atque  eiusdem  domini  vicarius, 
das  Hospital  Altopascio  in  Besitz  angegebener  Ländereien  am  Arno.  (Huillard 
IV  366).  Vgl.  oben  S.  66  A.  1,  und  das  Privileg  Friedrichs  IL  für  das  bospitale 
de  Altopassu  vom  April  1244.    Huillard-Br^holles  VI,  1,  p.  179. 

'^  Nach  dem  zitirten  Privileg  Kaiser  Friedrich  IL  vom  Jahre  1244:  quatenus 
idem  bospitale  et  fratres  in  strata  publica  peregrinorum  iuxta  Ficeclum  super 
flnvinm  Arni  albi,  ubi  magis  fuerit  expediens,  ad  necessitatem  transeuntium 
pontem  habeant  et  faciant  — .  Si  vero  pontem  insurgente  iuundatione  vel  neces- 
sitate  aLiqua   non   habuerint,   volumus  ut  navem  habeant  ad  peregrinos   tradu- 


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30  J 11 1  i  11 K  J  u  n  g. 

Den  Brüdern  war  auch  freier  Verkehr  in  Ober-  und  MittelitalicÄ 
zugestanden,  zumal  in  den  Diözesen  Pisa,  Volterra,  Luca^),  wo  ihre 
meisten  Besitzungen  lagen.  Ferner  war  ihnen  das  Hospitale  und  die 
Kirche  von  Rosara  bei  Fucecchio  übergeben,  worüber  das  Reich  das- 
Patronatsrecht  besass,  während  das  Hospital  von  Altopascio  in  Fu- 
cecchio und  dessen  Umgebung  allerlei  Liegenschaften  innehatte^). 

Von  Altopascio  beziehungsweise  Porcari  begleiten  wir  den  Sigerio 
nach  Luca.  Hier  vereinigten  sich  die  Strassen  von  Faenza,  Luna^ 
Pisa,  S.  Miniato  her  und  machten  Luca  auch  von  diesem  Gesichts- 
punkte aus  zu  einem  Knotenpunkte  des  Verkehrs.  Freilich  mit  Pisa 
musste  um  den  Anteil  an  der  Frankenstrasse  immer  wieder  gekämpft 
werden;  denn  Pisa,  von  wo  aus  die  Küsteu Strasse  in  der  Richtung 
auf  Lnna  sich  fortsetzte,  suchte  den  Verkehr  auf  sich  abzulenken 3). 

Luna,  das  im  10.  Jahrhundert  als  Stadt  noch  nicht  „verflucht*^ 
war,  erreichte  Sigeric  über  Campmaior  (j.  Camajore)  in  der  Land- 
schaft am  Abhänge  der  apuanischen  Alpen,  die  man  Versilia  benannte. 
Dieses  Camaiore  kommt  schon  im  8.  Jahrhundert  öfters  vor,  da  dem 
dortigen  Kloster  S.  Peter  ,in  Campo  maiore"  vom  Bischof  von  Luca 
im  J.  760,  von  einem  anderen  edeln  Langobarden  im  J.  766  Güter 
in  der  Nachbarschaft  geschenkt  werden^).  Der  Ort  hatte  eine  alte 
Pfarre,  der  17  Kirchen  unterstanden^). 

Im  Altertum  lag  in  der  Nähe  Forum  Clodi,  nach  der  Peutinger'- 
sehen  Tafel  16  Millien  von  Luna^). 

cendos  sine  aliquo  pretio,  nullique  unquam  alii  persona  vel  cum  pretio  vel  sine 
pretio  ibi  navem  aliquam  pro  transeuntibus  liceat  habere. 

1)  Libere  vadant  et  veniant  per  Lombardiam  totam  et  Tusciam,  et  specia- 
liter  per  Pisanam  dioecesim  et  totam  eius  fortiam  et  per  Vulterranum  et  Lu- 
censem  episcopatus. 

*)  Hospitale  et  ecclesia  de  Rosara  sita  prope  Ficeclom,  in  qua  ecclesia  im- 
perium  habet  ins  patronatus.  —  (Vgl.  den  conversus  hospitalis  Rosarii  de  Ficecchio 
im  Verhör  vom  Jahre  1241,  oben  S.  74).  Das  Hospital  von  Altopascio  hatte 
Besitzungen  in  loco  Ficeclo  et  —  Cerreto  prope  ipsum  Ficeclum. 

•)  Die  Pisaner  nennen  in  ihren  Annalen  ad  a.  1144  (Pisaner  Rechnung) 
den  Grund  des  Krieges  gegen  Luca:  propter  iniuriam  de  Castro  Aghinolfi  (d.  i. 
das  Schloss  ober  Montignoso,  beiläufig  eine  halbe  Stunde  südwärts  von^Massa  di 
Lunigiana)  et  de  strata  Francorum  et  Ami  eis  illatam.  Im  Übrigen  vgl.  das  Pri- 
vileg Heinrichs  IV.  für  Luca  a.  108], 

«)  Beni  collocati  sulPAlpe  Apuana  nei  luoghi  di  Agello  (Gello)  e  Ji  Terri- 
cina.    Vgl.  Repetti  s.  v.  Camaiore. 

*)  Vgl.  den  Diözesankatalog  von  Luca  aus  dem  Jahre  1260.  Memorie  di 
Luca  IV  append.  doc.  XXVII  p.  37:  plebea  Campi  maioris. 

")  Man  setzt  dieses  Fonim  Clodi  bei  Pietrasanta  an.  Vgl.  Bormann  im 
Coi'p.  insc.  Lat.  XI  p.  274.  Nissen,  Landesk.  II  287.  Die  InRchriften  n.  1474^ 
1475  gelten  als  hier  gefunden.    —  Ein  zweites  Forum  Clodi  lag  bei  S.  Liberato 


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Bas  Itiuerar  des  Erzbischofa  Sigeric  von  Ganterburj  etc.  Q\ 

Es  ist  bemerkenswert,  dass  die  späteren  Itinerarien  nicht  mehr 
Camaiore  als  Station  verzeichnen.  Der  Isländer  nennt  auf  dem  Weg 
Ton  Luna  nach  Luca  den  Ort  »Kioformunt*,  während  die  von  König 
Philipp  Augnst  im  J.  1191  verfolgte  Boute  ,per  Munt  -  Cheverol  et 
per  Seint  Leonard*  nach  Luna*  ging >).  Nur  im  J.  1271  hören  wir, 
dass  der  Sohn  Karls  von  Anjou  am  4.  Mai  in  Borgo  di  Camajore 
Herberge  nahm'-^). 

In  Luna  pflegten  sich  die  Scharen  der  nordischen  Pilger,  die  von 
Piacenza  aus  über  den  Mons  Bardonis  zogen,  mit  denjenigen  zu  ver- 
einigen, die  zur  See  von  S.  Jago  di  Compostella  herkamen  (wie  das 
Itinerar  des  Isländers  angibt)^).  Von  hier  rückten  sie  nach  Luca  vor, 
dessen  Hospitalitas  seit  alten  Zeiten  berühmt  war^),  da  die  Anstalten 
zur  Ausübung  derselben  stetig  vermehrt  wurden  s).  Aus  diesem  Grunde 
wird  Luca  in  den  Reiseberichten  ziemlich  oft  genannt^). 


am  lago  di  Bracciano  (lacuB  Sabatinus);  ein  drittes  in  der  8.  Region  stellt  Bor- 
mann mit  Forum  novum  (Fomovo)  zusammen. 

*)  Nach  F.  Liebermann  in  Mon.  Germ.  SS.  XXVII  131  ist  ersteres  Capriglia 
(bei  Pietrasanta),  letzteres  S.  Leonardo  bei  Massa.  Kioformunt  erklärt  öhlmann, 
Schweizer.  Jahrb.  1879  S.  300:  Salto  della  Cervia.  Albert  von  Stade  hat  die 
Station  Luccemange^  was  öhlmann  mit  St.  Magno  identifizirt. 

*)  Repetti  L  c. 

«)  Vgl.  öhlmann,  Jahrb.  1879  S.  301.  A.  Schulte,  Bändel  aus  Südwest- 
deatachland  1 99  f.  Arturo  Farinelli,  Mas  apuntas  e  divagaciones  bibliograficas  sobre 
Tiajea  y  viajeros  por  Espana  y  Portugal.  (De  la  Revista  des  Archivos,  bibliotecas 
y  Museos).  Madrid  1Ö03,  p.  3  ff.,  wo  auch  ein  Aufsatz  von  L.  Buchesne,  Saint 
Jaques  en  Galice  (Annales  du  Midi,  XII,  num.  46)  zitirt  ist. 

*)  Schon  im  8.  Jahrhundert.  Vgl.  Holder-Egger,  Langobard.  Regesten  n.  93 
(Ticini):  ein  archipresbyter  von  Luca  und  drei  gasindi  regis  gründen  oraculnm 
SS.  Secundi  Gaudentii  Columbani  und  »diaconiam  in  susceptione  peregrinorum« 
loco  Apulia  extra  muros  Lucae  sito.  (729  p.  Gh.).  Einige  Jahre  früher  (um  720) 
war  S.  Willibald  hier  gewesen.  Vgl.  Vita  s.  Willibaldi  a)  scripta  a  sanctimoniali 
b)  auctore  anonymo  (Tit.  Tobler,  Descriptiones  terrae  sanctae  p.  14  ff.  und  56  ff.), 
wo  Luca  genannt  ist.  Vgl.  Öhlmann,  Jahrb.  1878  S.  240.  Uartmann,  Gesch. 
Italiens  II,  2,  S.  198. 

6)  Namentlich  im  11.  Jahrhundert.  Im  Jahre  1076  nahm  die  Gräfin  Ma- 
thilde mit  ihrer  Mutter  Beatrix  ein  dem  Kapitel  von  Luca  gehöriges,  für  die 
Aufnahme  von  Armen  bestimmtes  und  als  Hospiz  dienendes  Haus  in  Luca  unter 
ihren  besonderen  Schutz.  Overmann  n.  25.  Vgl.  ebenda  n.  56  :  Mathilde  schenkt 
(1099)  dem  Kloster  S.  Pontiano  bei  Luca  zur  Unterstützung  der  Armen  und  zum 
Unterhalte  der  Pilger  ein  beim  Kloster  gelegenes  Stück  Land,  welches  seit 
altersher  zum  öffentlichen  Gute  der  Markgrafschaft  gehörte. 

^)  Im  Jahre  1096  sammelten  sich  in  Luca  die  französischen  Kreuzfahrer. 
VgL  Overmann  S.  162.  Papst  ürban  weilte  auf  der  Rückreise  aus  Frankreich 
nach  Rom  in  Luca,  zusammen  mit  Stephan  von  Blois,  Robert  von  der  Normandie 
und  Robert  von  Flandern  (Fulcher  Camot,  bei  Watterich  II  605). 

Mittheiloiicen  XXT.  6 


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82  Julius  Jung. 

Acht  Jahre,  ehe  Sigeric  von  Canterbury  nach  Luca  kam,  im 
J.  982,  starben  dahier,  auf  der  Rückreise  von  Kaiser  Ottos  II.  Stra- 
pazen- und  verlustreichem  Feldzug  gegen  die  Sarazenen,  zwei  Männer 
von  Bedeutung.  Der  eine  V7ar  der  vor  kurzem  zum  Bischof  von  Augs- 
burg ausersehene  Abt  Werinhar  von  Fulda,  dessen  Überreste  dann  in 
Borgo  San  Donino  beigesetzt  wurden,  der  andere  der  Herzog  von 
Schwaben  und  Bayern,  Otto,  dessen  Leiche  über  die  Berge  gebracht 
und  in  dem  von  ihm  reich  dotirten  AschafFenburg  begraben  wurdet). 
Für  diesen  interessirteu  sich  die  angelsächsischen  Berichterstatter  be- 
sonders, da  er  nämlich  Ludolfs  Sohn,  Ediths  und  Otto  d.  Gr.  Enkel 
war«). 

Dem  Kaiser  kam  die  Meldung  von  diesen  TodesföUen  in  Rom  zu 
durch  die  Kanoniker  von  Luca,  die  sich  der  Bestätigung  ihrer  Privi- 
legien halber  dahin  begeben  hatten*). 

Im  Frühjahr  983  zog  Otto  II.  von  Rom  nach  .Pavia,  wo  er  mit 
Majolus,  dem  Abt  von  Cluny,  mit  Adalbert,  dem  für  Prag  bestimmten 
Bischof,  und  mit  dem  auf  einer  Pilgerfahrt  zu  den  Apostelgräbern  be- 
griflfenen  Bischof  Gerhard  von  Toul  zusammentraf*). 

Im  Herbst  983  (über  Ravenna)  nach  Rom  zurückgekehrt,  starb 
der  Kaiser  am  7.  Dezember  daselbst  und  wurde  im  Atrium  der  Peters- 
kirche beigesetzt^),  wo  kurz  darauf  Bischof  Gerhard  von  Toul  seine 
Gebete  verrichtete. 

Die  nächstfolgenden  Jahre  waren  sehr  unruhig.  Der  Papst,  den 
Otto  IL  kurz  vorher  eingesetzt  hatte,  Bischof  Petrus  von  Pavia,  nun- 


*)  Gerhardt  vita  üdalrici  (Mon.  Germ.  SS.  IV  418  f.) :  Post  contradictionem 
episcopatus,  ut  a  ministris  eius  sc.  Werinberii  comperi,  paucis  boris  interpositis 
infirmari  coepit  et  ad  Lnggam  vitam  finivit  et  corpus  eius  portatum  usque  ad 
S.  Domninum  et  ibi  bonorifice  sepultum.  —  Otto  autem  dux  etiam  ad  Luggam 
defunctus  est  et  a  suis  super  montana  portatus  et  usque  ad  Ascafaburg  per- 
dnctus.  Vgl.  üblirz,  Jahrb.  Otto's  II,  S.  182  (wo  auf  das  Folgende  nicht  Rück- 
sicht genommen  ist). 

«)  Vgl.  Plummer,  Two  of  the  Saxon  Chronicles  I  p.  124,  II  p.  169.  Die 
angelsächs.  Annalisten  nehmen  Notiz  vom  Kriegszug  des  Kaisers  (Niederlage  bei 
Capo  Colonne  982  Juli  15)  und  melden  den  Tod  Herzog  Ottos,  des  Kaisers 
»Brudersohn«:  Eadwardes  cininges  dohtor  sunu.  S.  oben  S.  23.  Auch  die  Klöster 
von  S.  Gallen  und  Einsiedeln  verzeichneten  den  Todestag:  31.  Oktober  oder 
1.  November  982. 

«)  Sickel,  Erläuterungen  zu  den  Diplomen  Otto's  II.  S.  110  (=186). 

<)  üblirz  a.  a.  0.  185. 

*)  Uhlirz  a.  a.  0.  207  f.  Vgl.  hiezu  de  Rossi,  Inscript.  urb.  christianae  11 
p.  232  n.  120.  Duchesne,  M^langes  d'arcb^ol.  XXII  p.  407:  Papst  Jobann  XIV. 
gest  984,  Gregor  V.  gest.  999  auch  in  S.  Peter  beigesetzt,  während  sonst  seit 
924  die  Päpste  beim  Lateran  begraben  wurden.    Vgl.  oben  S.  31. 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofe  Sigeric  von  Canterbury  etc.  33 

mehr  Johann  XIY.,  wurde  ein  Opfer  der  stadtrömisefaen  Faktionen 
(984)^),  die  ihren  Papst  fionifatius  auch  nicht  länger  als  9  Monate 
und  3  Tage  zu  halten  yermochten.  Als  Sigeric  nach  Rom  kam,  sass 
Jobann  XV.  (seit  985)  schon  über  vier  Jahre  auf  dem  päpstlichen 
Stuhle^). 

Es  regierten  für  den  minderjährigen  Otto  III.  seine  Gros&mutter 
Adelheid  und  seine  Mutter  Theophano. 

Letztere  brachte  den  Winter  von  989  auf  990  in  Rom  zu  (v^o 
auch  Adalbert  von  Prag  sich  wieder  eingestellt  hatte).  Bei  der  Kürze 
seiner  Anwesenheit  wird  Sigeric  sich  dafür  weniger  interessirt  haben^ 

Über  Luca  ist  weiter  kein  Wort  zu  verlieren,  da  seine  Stellung 
schon  früher  charakterisirt  wurde.  Wir  wissen,  dass  Sigeric  weder 
der  erste  Engländer  war,  der  hier  durchkam,  noch  der  letzte.  Zwei- 
hundert Jahre  nach  ihm  treffen  wir  die  Canterbury-Mönche  in  Luca^) 
und  sehen  den  König  Philipp  August  von  Frankreich  daselbst  Station 
machen,  während  zugleich  das  Geldgeschäft  emporkam,  wie  in  Florenz 
und  in  Siena. 

4.  Anfänge  und  Organisation  der  Route  Luca  — 
Aquapendente. 

Die  hier  behandelte  Strasse  über  Aquapendente  und  Siena  nach 
Luca  hat  deshalb  ein  weiter  reichendes  Interesse,  weil  sie  in  den 
Itinerarien  der  römischen  Kaiserzeit  nicht  verzeichnet  ist. 

Es  ist  vielmehr  nur  die  Verbindung  zwischen  Chiusi  und  Siena, 
andererseits  zwischen  Siena  und  dem  Gebiet  von  Volterra  angegeben^). 


1)  Zu  den  von  Uhlirz  zusammengestellten  Belegen  vgl.  man  den  Papst- 
katalog Sigerics,  bei  Stubbs  p.  391 :  Petrus  Papiae,  sedit  annos  I,  m(en8e8)  Villi, 
<]ies  VII.  Es  ist  bemerkenswert,  dass  der  offizielle  Name  Jobann  XIV.  unter- 
drückt ist. 

*)  Vgl.  den  zitirten  Papstkatalog :  Jobannes  tituli  Sancti  Vitali  sedit  annos 
IV  m(enses)  unum  et  dimidium.  £r  war,  wie  Stubbs  anmerkt,  geweiht  985 
zwischen  August  6  und  Oktober  19.  Der  Katalog  ist  also  gegen  Binde  989  zu- 
sammengestellt. 

')  Epistnlae  Cantuarienses  p.  458^  Der  Prior  Gaufred  meldet,  wie  er  post 
labores  mnltos  et  graves  expensas  fratri  nostro  dilecto  Salomoni  apud  Lucam 
obviasse.    Er  geht  von  Luca  nach  Pisa  (1198). 

*)  Vgl.  B.  und  R.  Kiepert,  Formae  orbis  antiqui:  Italiae  pars  media,  mit 
kritischer  Beigabe  (1902).  Es  wird  bemerkt:  »Wenig  befriedigend  sind  die 
Ziffern  der  Tab.  Peutinger  für  die  Strasse  Clusiam  —  Saena,  deren  Gesamt- 
summe sie  zu  57  m.  p.  angibt,  während  es  nur  43 — 44  sind«.  Einen  Weg  von 
-Saena  nach  Volaterrae  führt  Kieperts  Karte  anscheinend  von  Colle  Val  d'Elsa 
westwärts,  zugleich  mit  OstÜcher  Fortsetzung  nach  Faesulae  (hypothetisch).  Vgl. 
übrigens  Bullet.  Senese  VIII  (1901)  p.  136  ff.   über  ein  römisches  Grab  in  Scor- 

6* 


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84  Juliusjung. 

Siena,  unter  Caesar  Octavianus  als  Kolonie  („colonia  Julia  Saena") 
begründet,  scheint  früher  zum  Gebiet  von  Volterra  gehört  zu  haben, 
mit  dem  also  von  altersher  eine  Verbindung  bestanden  haben  muss. 
(Ebenso  mit  Populonium  und  der  Küstenlandschaft,  mit  Satumia,  dann 
mit  Arretium,  das  im  nordöstlichen  Etrurien  lange  Zeit  dominirte, 
besonders  auch  in  dem  südlichen  Teile  des  nachherigen  Gebietes  von 
Siena»). 

In  der  Richtung  auf  Rom  würde  von  Siena  aus,  nach  den  Itine- 
rarien  zu  schliessen,  die  Strasse  über  Clusium  (Chiusi)  benützt  wor- 
den sein. 

Clusium  hatte  sicherlich  Verbindungswege  nach  Westen  hin  zum 
Monte  Amiata,  der  zu  seinem  Gebiet  gehörte;  aber  auch  diese  sind 
in  den  Itinerarien  nicht  verzeichnet. 

Südwärts  davon  kam  man  in  das  Gebiet  von  Suana,  das  also 
nach  Osten  hin,  in  der  Richtung  auf  den  Fluss  Pallia  und  auf  Aqua- 
pendens,  einen  Verbindungsweg  entwickelt  haben  muss. 

Nordwärts  des  Gebietes  von  Clusium  reichte  das  von  Arretium 
herein,  bis  in  die  Gegend  von  Montalcino  und  an  die  Arbia. 

Wir  ersehen,  dass  hier  durchwegs  keine  städtischen  Zentren  vor- 
handen waren,  dass  der  Verkehr  weniger  von  Süd  nach  Nord,  als 
vielmehr  von  Osten  nach  Westen,  beziehungsweise  von  Westen  nach 
Osten  hin  sich  erstreckte^). 


giano  (12  Millien  von  Siena)  —  travewato  forse  da  un'antica  via  che  metteva 
Volterra  in  communicazione  con  Siena  ed  Arezzo. 

*)  Dies  iat  des  Näheren  erörtert  in  einem  meiner  topographischen  Exkurse 
über  »Hannibal  bei  den  Ligurem«.  Wiener  Studien  XXIV,  2,  (Bormannheft) 
S.  50ff. :  ,Die  Anfänge  von  Saena«,  wo  auch  auf -die  etruskischen  Funde  in  der 
Gegend  verwiesen  ist.  Vgl.  überdies  Nissen  II  301  ff.  306:  »Von  der  via  Aurelia 
zweigte  eine  Strasse  über  Aquae  Populoniae  nach  dem  56  Millien  entfernten  Siena 
ab.  Dieselbe  durchschnitt  den  Bergwerksdistrikt  von  Campiglia,  Massa  Maritima 
und  Montieri,  aber  die  antike  Topographie  der  ganzen  Gegend  liegt  im  Unklaren*. 
—  Kieperts  »Formae«  verzeichnen  (nach  tab.  Peut.,  vgl.  Geogr.  Rav.  IV  36) 
die  Route  Saena  —  ad  Sextum  (Decimum?)  —  Aquae  Volaterranae  (am  Monte 
Cerboli  bei  Lagoni),  von  da  einerseits  über  Aquae  Populoniae  (bei  Campiglia) 
nach  Populonium,  andererseits  nach  Norden  ins  Tal  des  Flusses  Caecina.  —  Im 
Mittelalter  gehörte  der  Bergwerksdistrikt,  namentlich  Montieri,  zum  Gebiete  von 
Volterra,  im  Altertum  mehrenteils  zu  Populonium  (das  sich  allerdings  von  Vola- 
terrae  emanzipirt  hatte).  Über  die  Strasse  von  Satumia  (am  linken  üfer  der 
Albegna)  nach  Saena  vgl.  Nissen  II  312.  Dennis  S.  565  ff.  Näheres  ist  nicht 
gesagt,  es  müsste  auch  hier  der  mittelalterliche  Zustand  in  Betracht  gezogen 
werden,  was  diesmal  nicht  unsere  Aufgabe  ist. 

<)  Über  die  Spuren  aus  dem  etruskischen  und  römischen  Altertum  in  diesen 
Gegenden  vgl.  »Die  Anßlnge  von  Saena«.  Für  die  Gegend  südöstlich  von  Siena 
sagt  Lusini,   Documenti  e   statuti  del  castello  di  Montisi,   im  Bull.  Senese  VII 


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Das  Itinerar  des  Krzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  g5 

Erst  seit  Siena  sich  entwickelte,  wurde  dies  anders,  indem  einer- 
seits eine  bessere  Verbindung  nach  Luca,  andererseits  südwärts  nach 
dem  mittleren  Tuscien  mit  Notwendigkeit  sich  ergab. 

Es  ist  möglich,  dass  diese  Entwicklung  sich  erst  in  langobardi- 
scher  Zeit  vollzog,  als  Luca  die  Hauptstadt  von  Tuscien  wurde  und 
auch  Siena  eine  bevorzugte  Stellung  erhielt  ^),  kraft  deren  es  die  arre- 
tinischen  Gebiete  im  Süden  von  sich  in  politische  Abhängigkeit 
brachte  —  bis  in  die  Gegend  von  S.  Quirico.  In  den  kirchlichen 
Auseinandersetzungen  zwischen  Siena  und  Arrezzo  spielen  die  Gastal- 
den  der  ersteren  Stadt  eine  hervorragende  Bolle.  Diese  werden  wie 
auch  der  dux  in  Luca  (in  fränkischer  Zeit  die  comites)  das  Wege- 
wesen ihres  Distriktes  zu  dirigiren  gehabt  haben ^). 

Das  Schwergewicht  der  langobardischen  Verbindungswege  lag  auf 
der  Boute  Pavia — Luca — Siena — Aquapendente,  im  Gegensatz  zu  dem 
Strassennetz  der  Byzantiner:  Bavenna — Eom. 

Also  wäre  anzunehmen,  dass  in  langobardischer  Zeit  der  erstge- 
nannte Verbindungsweg  ausgestaltet  worden  ist,  indem  man  die  Be- 
geln  befolgte,  die  dafür  in  römischer  Zeit  festgestellt  waren  ^),  und 
auf  die  man  auch  unter  den  Karolingern  wieder  zurückkam^). 

Es  ist  allerdings  auch  ein  anderer  Gedanke  aufgetaucht.  In  den 
römischen  Itinerarien  und  der  sonstigen  Überlieferung  waltet  eine 
Konfusion  zwischen  der  via  Cassia  und  der  via  Clodia,  die  beide  durch 
Etrurien  gingen,  tjber  den  Ursprung  und  die  Abhängigkeit  der  einen 
von  der  anderen  herrscht  das  gleiche  Dunkel.  Die  Strasse,  die  bei 
Baceano  vorbeiging,  war,  wie  auch  die  Nennung  des  Forum  Cassii 
zeigt,  die  via  Cassia,  gleichwohl  heisst  sie  in  den  sonst  wohlunter- 
richteten Akten  des  Märtyrers  Alexander  die  via  Clodia^). 


(1900)  p.  353:  in  questa  regione,  come  in  tutte  quelle  vicine  della  Val  d'Asso 
e  della  Val  d*  Orcia  le  frequenti  scoperte  di  antichitä  etrusche  e  romane  attestano, 
che  qui  fii  un  centro  abitato  fin  da  quell' epoche  remote. 

»)  Vgl.  Bullet.  Senese  VII  430.  VIII  370.  Dabei  nehme  ich  an,  dass  die 
Boute  Sigerics  schon  seit  der  Mitte  des  7.  saec.  von  den  Engländern  benützt  sein 
wird.  Zwischen  Luca  und  Siena  lag  kein  anderer  Bischofsitz  entzwischen  (obwohl 
man  durch  volterranisches  Gebiet  zog);  dies  kam  damals  sehr  in  Betracht. 

2)  Vgl.  L.  M.  Hartmann,  de  itinere  muniendo.  Wiener  Studien  XXIV 
(Bormannheft)  S.  157. 

^  Dabei  ist  freilich  das  Fortwirken  des  römischen  Munizipalsjstems  über 
das  6.  Jahrhundert  hinaus  in  Rechnung  zu  ziehen,  das  von  Manchen  in  Abrede 
gestellt  wird.  Zum  Teil  mit  Unrecht.  Vgl.  darüber  (gegen  Savigny  und  H. 
Brunner)  Harold  Steinacker,  Zum  Zusammenhang  zwischen  antikem  und  mittel- 
alterlichem Registerwesen.     Wiener  Studien  XXIV  (Bormannheft)  S.  72  f. 

*)  Vgl.  L.  M.  Hartmann,  a.  a.  0.  S.  153—158. 

*)  Vgl.    W.    Kubitschek,     Eine    römische    Strassenkarte,    Jahreshefte    des 


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gg  Julius  Jung. 

Der  weitere  Verlauf  der  via  Clodia  ist  gleichfalls  unklar  i).  Am 
lago  di  Braeciano  lag  (bei  S.  Liberato)  ein  Forum  Clodii,  das  mit  der 
via  doch  wohl  in  Zusammenhang  gestanden  haben  wird.  Die  via  ver- 
läuft daun  auf  unseren  Karten  nach  Blera  und  Tuscana. 

Aber  in  dem  Itinerarium  Antonini  ist  die  nach  Clusium  und  Flo- 
renz gehende  Strasse  als  via  Clodia  bezeichnet,  obwohl  der  bei  Monte- 
pulciano  gefundene  Meilenstein  aus  dem  J.  123  n.  Chr.  ausdrücklich 
von  der  via  Cassia  spricht*). 

K.  Miller  macht  nunmehr  darauf  aufmerksam,  dass  auf  dem  Wege 
von  Luca  nach  Luna  bei  Pietrasanta  gleichfalls  ein  Forum  Clodii  ver- 
zeichnet ist^).  Er  stellt  die  Ansicht  auf,  dass  die  via  Clodia  eben 
über  Aquapendente  und  Siena  nach  Luca  gegangen  sei,  um  sich  west- 
wärts davon  mit  der  via  Aurelia  —  eben  bei  dem  nahe  Pietrasanta 
gelegenen  Forum  Clodii  —  zu  vereinigen. 

Eine  Ansicht,  die  man  schliesslich  auch  wird  in  Erwägung  ziehen 
müssen,  wenn  schon  mehreres  von  vornherein  dagegen  spricht*). 

Jedenfalls  konnte  man  annehmen,  dass,  wenn  schon  keine  den 
staatlichen  curatores  direkt  unterstehende  Reichsstrasse  durch  diese 
Gegenden  führte,  doch  Vizinalwege  auch  in  der  Kichtung  von  Süd 
nach  Nord  aufkamen,  wie  denn  die  gromatischen  Schriftsteller'')  und 


österreichischen  archäol.  Instit.  V  (1902),  Saaderabdr.  32  f.  51  f.  (wo  aber  auf  die 
Acta  des  Bischofs  und  Märtyrers  Alexander  keine  Rücksicht  genommen  ist). 
S.  oben  S.  32. 

>)  Kubitschek  S.  32:  die  via  Clodia,  an  der  das  Forum  Clodi  zu  denken 
ist,  das  It.  Ant.  p.  286,  6  genannt  wird,  war  eine  Nebenstrasse  der  via  Cassia ; 
p.  286  i8t  sie  ohne  Namen  und  unvollständig  gegeben.  (»Item  a  Roma  Koro 
Clodi  m.  p.  XXXII«).  —  Vgl.  auch  Nissen  II  353  f.  331.  345;  311.  Hiezu  Kieperts 
Formae  orbis  antiqui  (Mittelitalien). 

*)  Vgl.  W.  Kubitschek,  a.  a.  0.  Oben  S.  39.  Die  nach  römischer  Art  ge- 
pflasterte Chaussee  im  Chianatal  diente  dem  Verkehr  noch  im  11.  Jahrhundert. 
Davidsohn,  üesch.  von  Florenz  I  S.  12. 

«)  S.  oben  -.  80  f. 

*)  Unter  anderem  die  Namen  der  Stationen,  die  an  den  alten  Römerstrassen 
ein  ziemlich  typisches  Gepräge  autweisen  (vgl.  Nissen  II  49  ff.);  auch  die  Über- 
fuhr bei  Fucecchio  Ober  den  Arno  hat  mehr  ein  lokales  Ansehen,  da  die  römische 
Kaiserzeit  vor  dem  Bau  einer  Brücke  nicht  zurückgeschreckt  wäre,  eine  solche 
wie  anderwärts  (vgl.  0.  Cuntz  in  den  Archäol.  Jahresheften  V  146)  so  auch  hier 
sich  im  Gebrauch  erhaltea  hätte.  —  Ich  bemerke  übrigens,  dass  Targioai  Tozzetti, 
Viaggi  IX  p.  293  ff.,  wo  die  Strassen  des  Sienesischen  Gebietes  behandelt  werden, 
schon  ähnliche  Ansichten  wie  K.  Miller  äussei-te:  io  credo  perö,  che  la  piü  battuta 
via  da  Roma  a  Siena  foste  una  continuazione  della  Claudia. 

^)  Silius  Flaccus  p.  146  ed.  Lachmann:  (viarum)  tarnen  non  omnium  una 
eademque  est  conditio.  Nam  sunt  viae  publicae,  quae  publice  muniuntur  et 
auctorum    nomina    optinent.   —   —   Vicinales   autem    de   publicis    quae   dever- 


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Das  Itinerftr  des  Erzbischofs  Sigeric  yea  Canterbury  etc.  g7 

die  Meilensteine  von  solchen  Unternehmungen  der  possessores  und  den 
Modalitäten  ihrer  Arbeit  allerdings  Erwähnung  tun').  Auch  hören 
wir  mauches  von  den  Strassenwirtshäusern,  die  diese  possessores  unter- 
hielten, und  von  der  Entwicklung  der  Wegedörfer 2),  was  alles  im  an* 
gehenden  Mittelalter  einen  mehr  kirchlichen  Charakter  annahm,  indem 
längs  der  meist  begangenen  Strassen  sich  Hospize  unter  geistlicher 
Leitung  entwickelten.  So  schon  in  der  langobardischen  Zeit  und  so 
in  gesteigertem  Masse  noch  später.  Wobei  diese  Hospize  nicht  nur 
für  die  Beherbergung  der  Wanderer,  sondern  auch  für  die  Einhal- 
tung des  Weges  auf  mitunter  genau  fixirten  Strecken  aufzukommen 
l:atten3). 

Unter  der  Herrschaft  der  fränkischen  Könige  und  Kaiser   wurde 


tuntru*  in  agros  et  saepe  ipsae  ad  alteras  publica s  perveniunt,  aliter  muninn- 
tur,  per  pag08,i.  e.  per  magistros  pagorum,  qui  operasapos- 
sessoribus  ad  eas  tuendas  exigere  soliti  sunt.  Aut  —  unicuique 
poäsessori  per  singulos  agros  certa  spatia  adsignantur  quae  suis  impensis  tueantur. 
Vgl  Marquardt,  Rom.  Staatsverwaltung  II«  89.  91.  Kubitschek  a.  a.  0.  24  f. 
Hartmann  a.  a.  0.  155.     xsissen  II  51  f. 

*)  Auf  einem  Meilensteine  (Corp.  IX  6075,  vom  Jahre  123  n.  Chr.)  ist  die 
Konkurrenz  des  Kaisers  und  der  possessores  agrorum  für  eine  Heparatur  der  »via 
Appia«  angegeben.  Aut  einem  Meilenstein  der  Provinz  Numidien  (Corp.  VIII 
10322)  beisst  es :  ex  auctoritate  imp.  Caesaris  Traiani  Hadriani  Aug.  via  no?a  a 
Cirta  Rusicadem  strata  per  possessores  territorii  Cirtensium.  Also  bauten  hier 
in  der  (kaiserlichen)  Provinz  die  possessores  mit  Erlaubnis  des  Kaisers.  In  Italien 
war  der  Senat  zuständig  fflr  solche  Dinge;  aber  der  Kaiser  übernahm  bald 
»senatus  consulto*  die  kostspielige  Fürsorge  über  die  Hauptstrassen,  die  er  fQr 
jede  einzelne  oder  in  Verbindunjy  mit  Nebenstrassen  durch  curatores  (senatori- 
schen oder,  was  die  kleineren  betrifft,  ritterlichen  Standest  übte  ~  bis  ins  4.  Jahr- 
hundert. Vgl.  Kubitschek  a.  a.  0.  Nissen  II  54  f.  Die  Anwendung  des  Prinzips 
etwa  auf  die  Strasse  von  Clusium  nach  Saena  als  einer  Nebenstrasse  der  via 
C^sia  lässt  sich  denken,  aber  überliefert  ist  darüber  nichts. 

>)  Nissen  11  59,  vgl.  13  und  60.  Wegegeld  scheint  wenigstens  in  Italien 
nirgends  erhoben  worden  zu  sein.    Ebenda  52. 

')  Damit  hängt  die  Entstehimg  von  Stationenverzeichnissen  zusanunen, 
worüber  K.  Miller  (Weltkarte  des  Kastorins,  1888)  und  Kubitschek  (a.  a.  0.  20  f.) 
des  Näheren  gehandelt  haben  —  mutatis  mutandis  für  jede  einzelne  Periode. 
Man  vergleiche  die  vier  silbernen  Geßlsse  von  Vicarello,  auf  denen  die  Route 
von  Gades  nach  Rom  (in  Italien  unter  Benützung  der  via  Aemilia  und  Flaminia) 
verzeichnet  ist,  mit  dem  Itinerarium  des  Sigeric.  —  Vgl.  auch  Kubitschek  S.  92  ff. 
über  die  Erdkarten  des  Mittelalter» :  die  von  Einhart  vita  Caroli  33  erwähnte,  die 
von  Delisle  in  den  M^moires  de  la  societ6  des  antiquaires  de  Normandie  (1870) 
publizirte  Dichtung  des  Baudri,  1079—1107  Abtes  von  Bourgeuil,  wonach  die 
pavimenti  structura  im  Schlafgemach  der  comitissa  Adela,  Wilhelms  des  Eroberers 
Tochter,  eine  mappa  mundi  darstellte,  u.  s.  w. 


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38  Julius  Jung. 

der  EinhaltuDg  der  alten  Strassen  und  Brücken  gesteigerte  Aufinerk- 
samkeit  zugewendet^). 

Als  die  deutsche  Herrschaft  eintrat,  wandelte  diese  zunächst  im 
Geleise  der  Karolinger  weiter.  Im  12.  Jahrhundert  aber,  als  man 
eine  feste  Organisation  schuf,  ist  die  grosse  Beichsstrasse,  die  via 
Francesca,  wie  sie  allgemein  hiess^),  mit  besonderer  Sorgfalt  behan- 
delt worden.  Die  beherrschenden  Punkte  —  ausserhalb  der  Städte, 
deren  Autonomie  man  derart  respektirte,  dass  man  die  kaiserlichen 
palatia  vielfach  vor  die  Mauern  hinaus  verlegte  3)  — •  wurden  vom  Eeich 
unmittelbar  in  Verwaltung  genommen. 

Auf  diese  Weise  wurde  die  Strasse  gesichert,  die  bei  den  Bömer- 
zügen  gewöhnlich  in  Gebrauch  genommen  wurde^).  Die  Eömerzüge 
zur  Kaiserkrönung  oder  zur  Befestigung  der  Herrschaft  des  Reichs 
(pro  aliqua  regni  utilitate  aut  honore,  wie  die  Reichsheerfahrtsconsti- 
tutio  sagt)   waren   eben   in   der  Verfassung   des  Reiches  festgesetzt^); 


»)  Vgl.  das  Kapitulare  König  Pippins  von  Italien  a.  782.  Mühlbacher 
Reg.*  n.  509  (vgl.  243;:  ut  de  restauratione  ecclesianim  vel  pontes  facieodum 
aut  stratas  reetaurandum  omnino  generaliter  faciant,  sicut  antiqua  fuit 
consuetudo,  et  non  anteponatur  emunitas  etc.  Mit  Recht  bemerkt  hiezu 
Hartmann:  von  einer  antiqua  conauetudo  konnte  doch  nur  die  Rede  sein,  wenn 
die  Verpflichtung  schon  zur  Langobardenzeit  bestand.  Auch  das  Kapitulare 
Pippins  vom  J.  787  (Mühlbacher  n.  511)  schärft  ein:  die  Erhaltung  der  Wege, 
Flussfähren  und  Brücken,  wo  sie  bisher  gewesen,  verbietet  sogar  neue  Fähren  zu 
errichten.  Das  Kapitulare  von  c.  788  (Mtihlbacher  n.  512)  beschäftigt  sich  mit 
der  Verwendung  der  Xenodochien  (locus  venerabilis,  in  quo  peregrini  suscipiantur) 
für  ihre  Bestimmung,  den  Unterhalt  der  Armen;  ähnlich  Karl  d.  Gr.  ebenda 
n.  289. 

8)  Strata  Francigena  (Radicofani-Aquapendente)  1216  (Doc.  di  Stör.  Ital. 
VIII  p.  73).  Vgl.  ebenda  p.  108  ad  a.  1223:  fra  il  castello  delP  Abbatia  (di  Monte 
Amiate)  e  Pian  Castagnaio  (am  Südabhang  des  Monte  Amiate)  fino  alla  strada 
francesca. 

3)  Vgl.  das  Privileg  Heinrich's  IV.  für  Luca  vom  Jahre  1081:  ut  nostrum 
regale  palatium  intra  civitatem  vel  in  burgo  eorum  non  hedificent  aut  inibi  vi 
hospitia  capiantur.  Hiezu  Baltzer  a.  a.  0.  90.  In  Ermanglung  eines  palatium 
wurde  der  Kaiser  wohl  in  einer  dem  Bischof  oder  einem  anderen  Würdenträger 
gehörigen  Behausung  untergebracht.  So  z.  B.  Otto  I.  967  am  monte  Vultr^jo  — 
intuB  casam  Petroni  eiusdem  Volaterrensis  episcopi.     (Ottenthai  n.  451). 

*)  Vgl.  die  Bemerkung  von  Ficker,  Regesten  Otto's  IV  n.  300  d. 

•^)  Vgl.  Ficker,  Über  die  Entstehungsverhältnisse  der  Constitutio  de  expe- 
ditione  Romana  (saec.  XI,  XII)  in  den  Sitzungsber.  d.  Wiener  Akad.  1873.  Ferner 
(mit  Heranziehung  der  Normen  für  die  Vercellenser  Vasallen  1154)  Scheflfer- 
Boichorst,  Die  Heimat  der  unechten  und  der  Text  einer  echten  Constitutio  de 
expeditione  Romana,  »Zur  Gesch.  des  12.  und  13.  Jahrhunderts«  (1897)  S.  1  fP. 
Mühlbacher,  Reg.  der  Karolinger»  n.  306.  Für  frühere  Zeiten  vgl.  man  das  Auf- 


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Das  Itinerar  des  Erzbischofs  Sigeric  von  Canterbury  etc.  ^9 

wer  sich  der  Verpflichtung  entzog,  verlor  seine  Lehen  1).  Desgleichen 
ward  auf  der  ganzen  Strecke  für  die  Unterbringung  des  Kaisers^), 
femer  ftbr  die  Lagerung  und  Verproviantirung  der  Truppen  u.  s.  w. 
Vorsorge  getroffen  3),  da  sich  auch  für  diese  Dinge  eine  bestimmte 
Tradition  fesl^estellt  hatte^).  £s  wird  hervorgehoben,  dass  an  die 
Stelle  des  blossen  Bequisitionssystems  vielmehr  der  Brauch,  einen 
Markt  halten  zu  lassen,  sich  eingebürgert  habe,  wobei  gelegentlich 
geklagt  wird,  dass  die  Italiener  zu  sehr  auf  ihren  Vorteil  bedacht 
wären  ^). 

Die  päpstliche  Kurie,  seit  sie  alles  tat,  die  Herrschaft  des  Reiches 
zu  untergraben,  arbeitete  auch  an  der  via  Francesca  derselben  ent- 
gegen. Sie  dehnte  dabei  ihre  Ansprüche  bis  Aquapendente,  bis  Kadi- 
cofani,  ja  bis  S.  Quirico  aus,  so  dass  es  sich  in  dem  Kampfe  der 
beiden  Gewalten  zu  Ausgang  des  12.,  zu  Anfang  des  13.  Jahrhunderts 
wesentlich  auch  um  einige  Stationen  unserer  Strasse  handelte,  ja  dass 
die  Grenzen  des  Kirchenstaates  schliesslich  nach  den  damals  erhobenen 
Forderungen  festgestellt  worden  sind. 

Unter  E^aiser  Friedrich  ü.,  der  von  Italien  aus  regierte  und  das- 
selbe einer  einheitlichen  Organisation  unterwarf,  fanden  wir  auch  die 
Stationen  der  grossen  Strasse  in  dieselbe  einbezogen. 

Diese  Organisation  wirkte  noch  längere  Zeit  nach,  als  schon  die 
Politik  der  päpstlichen  Kurie,  zugleich  mit  ihr  in  Ober-  und  Mittel- 
gebot von  981  ühlirz,  Jahrb.  Otto 's  II.,  S.  247  ff.  (womit  die  angelsächsische 
Matrosenordnung  vom  J.  1000  zusammenzustellen  wäre). 

0  Vgl.  Böhmer,  Acta  n.  949  (Trient,  im  Jahre  1221). 

«)  So  waren  in  Pavia,  in  Luca  (vgl.  das  Privileg  vom  J.  1081),  in  Viterbo 
n.  s.  w.  palatia  vorhanden. 

•)  Worüber  alles  wesentliche  von  M.  Baltzer,  Zur  Geschichte  des  deutschen 
Kriegswesens  in  der  Zeit  von  den  Karolingern  bis  auf  Kaiser  Friedrich  II.  (Leipzig 
1877)  zusammengestellt  ist. 

*)  Über  die  Nuntien  pro  fodro  colligendo  vgl.  Otto  Frising.  h.  F.  2,  12. 
Hiezu  Ficker  II  7,  vgl.  194:  das  fodrum  wurde  im  Konstanzer  Frieden  dem  Kaiser 
vorbehalten..  Es  wurde  auch  im  »Patrimonium*  in  Anspruch  genommen.  S.  309. 
438.  Namentlich  beim  Römerzuge,  oder  wenn  der  Kaiser  vom  Papst  gerufen 
wurde.  —  Über  die  Leistungen  der  homines  de  Triuilio  (Treviglio  di  Ghiara 
d'Adda)  »pro  servitio  sc.  fotro,  quod  nobis  nostrisque  successoribus  regibus  seu 
imperatoribus  in  adventu  nostro  in  Italiam  persolvere  debebant«  1147,  1152, 
1194,  1210  (sie  haben  6  Mark  zu  bezahlen)  vgl.  Archivio  stör.  Ital.  s.  V  t.  XXX 
(1902)  p.  17  f. 

»)  Baltzer  a.  a.  0.  75,  mit  Beziehung  auf  Thietmar  Merseburg.  Die  Klöster 
Hessen  sich  wohl  eximiren,  so  1 136  S.  Salvatore  deir  Isola  bei  Siena  durch  Mark- 
graf Engelbert  v.  Tuscien.  VgL  Ficker  IV  n.  106:  ut  nee  ego,  necnuncius  mens, 
nee  alia  submissa  persona,  nee  aliquis  de  exercitu  meo  —  violenter  albergariam 
accipere. 


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90  .JuliußJung, 

italien  der  städtische  Partikularismus  durchgedraogen  war.  Dem  ent- 
sprechend wurde  der  weitere  Verkehr  von  den  mächtigeren  Kommunen 
in  ihrem  einseitigen  Interesse  (z.  B.  der  über  den  Mons  Bardonis  von 
Parma  zum  Schaden  von  Piacenza)*)  unterbunden  oder  höchstens 
landschaftlich  organisirt^). 

Hingegen  im  Kirchenstaat  wurde  das  Strassenwesen,  schon  damit 
das  Pilgerwesen  gedieh,  unter  Antrieb  des  Papstes  in  Stand  gehalten, 
allerdings  zugleich  mit  allerlei  Mauten  und  Wegegeldern  für  Reiter 
und  Fussgäuger  belastet s). 

In  den  abgelegenen  Gegenden,  z.  B.  bei  ßadicofani,  zeigte  sich 
wohl  auch  der  Mangel  eines  kräftigen  weltlichen  Armes,  der  für  die 
Sicherheit  der  Reisenden,  namentlich  der  Kaufleute,  hinreichend  ge- 
sorgt hätte^).  Man  konnte  höchsten»  darauf  hinweisen,  dass  es  in 
den  früheren  Zeiten  des  intermittirenden  Kaisertums  und  des  blühen- 
den Feudalwesens  auch  nicht  besser  gewesen  sei. 

')  Vgl.  L.  Schütte,  Lage  von  Parma  213.  Der  ApennineDpass  des  Monte 
Bardonc  35. 

')  Der  tusciache  Bimd  von  1197  läset  (Ficker  IV  p.  245)  seine  Mitglieder 
schwören :  stratam  per  omnes  fines  societatis  seciiram  teuere  faciam  sine  fraude ; 
et  si  fuerit  ibi  facta  offensa,  studebo  facere  emendari,  salvis  constitutionibus 
civitatium  et  locorum. 

»)  So  schon  1237,  vgl.  Tomassetti  Archivio  Rom.  V  637,  642,  im  Gebiete 
von  Sutrium  durch  P.  Gregor  IX.  Eine  Brücke  ist  eingestürzt  und  wegen  allerlei 
Hochwasser  kommen  die  Pilger  nicht  durch,  worüber  der  Papst  schreibt :  cum  — 
tarn  idem  pons   quam    strata   publica   reparatione    indigere    noscatur,    ad   quam 

proprie   vobis   non   suppetunt  facultates cum  parati   sitis  relinquere  duos 

denarios  qui  hactenus  ab  hospitantibus  in  ßurgo  vestro  consueverunt  exsolvi,  et 
stratam  per  districtum  vestrum  vestro  periculo  custodire,  recipiendo  ununi  dena- 
riorum  Senatus  a  singulis  equitibus,  et  senensem  unum  a  peditibus  transeuntibus 
inde  pro  reparatione  predictoi-um  ponte  et  etrate  ab  ipsius  strate  custodia,  per 
quam  transeuntes  pro  conductu  oportebat  solvere  non  modicam  pecunie  quanli- 
tatem,  licentiam  vobis  dignaremur  etc. 

*)  Vgl.  die  Register  Papst  Nikolaus  IV.,  n.  7214,  vom  Jahre  1289  Jan.  3: 
Percivallo,  capellano  nostro,  R(udolfi)  regis  Romanorum  illustris  in  Tusciae  vi- 
cario  generali:  nuper  —  2  cives  et  mercatores  Januenses  per  strataün  publicam 
ultra  castrum  Radicofani  fiducialiter  transitum  facientes,  per  gentem  que,  sicut 
asseritur,  aput  Clusium  moram  trahit  capti  fuerunt  et  tam  ipsi  quam  nonnulli 
alii  secum  in  itinere  constituti  bonis  Omnibus  spoliati.  —  Der  eine  Genuese 
entkam,  der  andere  wurde  in  der  Stadt  Clusium  gefangen  gehalten.  Der  Papst 
will,  dass  dieser  sofort  befreit,  beiden  aber  die  geraubten  Sachen  zurückgestellt 
würden.  (Vgl.  den  Vei*ti-ag  zwischen  Rom  und  Genua  aus  den  J.  1165  und  1166, 
Archiv.  Roman.  XXV  402  f.). 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome. 

Von 

Johann  Leohner. 

Im  Anschlüsse  an  meine  Arbeit  „Die  älteren  Eönigsurkundeu  für 
das  Bistum  Worms  und  die  Begründung  der  bischöflichen  Fürstenmacht*, 
welche  in  dieser  Zeitschrift  Bd.  22  (1901),  361—419  und  529—574 
erschienen  ist,  hat  sich  eine  Diskussion  entwickelt,  in  der  Bresslau 
und  Uhlirz  das  Wort  ergrifiFen  haben:  Bresslau  in  einer,  im  weseat- 
lichen  zustimmenden  Rezension  im  Neuen  Archiv  27,.  545 — 547  0^ 
ühlirz  im  ersten  Exkurs  zu  den  Jahrbüchern  des  deutschen  Reiches 
unter  Otto  II.  und  III.  Bd.  1  (1902),  217—225,  in  dem  er  die  Ergeh- 
nisse,  soweit  sie  die  Oitouendiplome  betreffeu,  zu  widerlegen  sucht. 

Es  handelt  sich  um  Entstehungszeit  und  Autorschaft  einer  Anzahl 
notorisch  gefälschter  Merowinger-  und  Karolingerdiplome,  sowie  um 
die  Zuverlässigkeit  mehrerer  Ottonen Urkunden,  die  ihre  Bearbeiter  in 
den  Monomenta  Germaniae  Diplomata,  unter  diesen  ühlirz^),  unbe- 
anstandet haben  passiren  lassen.  Die  Ottonendiplome,  um  die  sich  die 
Frage   jetzt  3)    vorwiegend   dreht,    sind  Bestätigungen   der  Karolinger- 


*)  Bresslau  schliesst  sich  meinea  Ergebnissen  über  die  Karolingerdiplome 
Yollinhaltiich,  jenen  über  die  Ottonenurkunden  mit  Reserve  an,  hält  aber  bei  der 
Urkunde  Heinrichs  IL,  die  übrigens  mit  der  einheitlichen  Gruppe  nichts  zu  tun 
hat,  an  seiner  eigenen  früheren  Beurteilung  fest.  Meine  Ausführungen  über 
diese  Urkunde  hatten  nur  den  Zweck,  auf  die  Schwierigkeiten  aufmerksam  zu 
machen,  welche  diese  Urkunde  auch  nach  Bresslaus  eindringender  Betrachtung 
dem  Diplomatiker  noch  immer  bereitet. 

*)  Vgl.  Sickels  zweite  Vorrede  zum  1.  und  die  Vorrede  zum  2.  Bande  der 
Diplomata- Ausgabe. 

•)  Die  Resultate  über  die  Karolingerdiplome  hat  ausser  Bresslau  auch 
Mühlbacher  M.  G.  DD.  Kar.  1,  371  Nr.  257,  Regesten  2.  Aufl.  1414,  1415,  1419, 


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92  Johann  Lechner. 

Mschungen.  Die  Urkunden  zerfallen  iuhaltlich  in  drei  Gruppen :  Jene, 
welche  die  Nutzungen  im  Lobdengau  und  im  Wimpfener  Sprengel  sowie 
die  Forstrechte  im  Odenwalde  zum  Gegenstande  haben,  sind  für  die 
Laudesgeschichten  von  Hessen  und  Baden  von  Wert,  die  Diplome,  in 
denen  sich  der  Streit  mit  den  rheinfränkischen  Herzogen  um  die 
Grafenrechte  in  der  Wormser  Grafschaft  wiederspiegelt,  haben  allge- 
meineren Belang  f[ir  die  Entwicklungsgeschichte  deutscher  Städte 
und  Territorien.  Da  durch  die  Entscheidung  dieser  Frage  zugleich 
das  Urteil  über  die  Persönlichkeiten  der  Wormser  Bischöfe  Anno  und 
Hüdibald  berührt  wird,  dürfte  es  sich  lohnen,  hierüber  mit  Anwen- 
dung der  uns  zugebote  stehenden  kritischen  Hilfsmittel,  soweit  mög- 
lich, ius  Klare  zu  kommen. 

Zu  dem  von  mir  versuchten  Nachweis,  dass  die  Fälschungen  nicht 
unter  Bischof  Anno  (950 — 978),  wie  in  der  Diplomata-Ausgabe  an- 
genommen wurde,  sondern  erst  unter  Bischof  Hildibald  (979—998), 
der  gleichzeitig  unter  Otto  H.^und  III.  das  Kanzleramt  bekleidete, 
entstanden  seien,  und  dass  auch  die  Bestätigungsurkunden  zweier 
Ottonen,  die  eine  zweifelhaft,  die  andere  unecht  seien,  musste  ühlirz 
als  Bearbeiter  der  Jahrbücher  Ottos  II.  und  III.  Stellung  nehmen,  das 
Ergebnis  erschien  ihm  „seltsam  und  so  bedeutungsvoll**.  Es  ist  nur 
das  eine  zu  bedauern,  dass  Uhlirz  seine  Kontrole  nicht  über  den  ganzen 
Komplex  der  von  mir  behandelten  Urkunden  ausdehnte.  Denn  aus 
einer  umfassenden  Behandlung  des  Gegenstandes,  die  sich  allerdings 
in  Bahmen  der  Jahrbücher  Ottos  II,  nicht  durchführen  liess,  hätte 
wohl  auch  er  die  Überzeugung  gewonnen,  dass  die  Anomalieen  bei 
Annahme  der  Echtheit  nicht  plausibel  zu  erklären  seien.  Indem  er 
aber  die  Karolingerdiplome  aus  seiner  Überprüfung  ausschloss  und 
sich  auf  die  Ottonendiplome,  an  deren  Herausgabe  er  mitbeteiligt  war, 
beschränkte,  liess  er  ein  ausschlaggebendes  Moment  ausseraeht,  um  zu 
einem  hinreichend  begründeten  Urteil  zu  gelangen. 

Denn  es  ist  nicht  gleichgiltig,  ob  der  Notar  HB,  von  dessen  Hand 
die  fraglichen  Bestätigungen  Ottos  I.  und  IL  stammen,  auch  der  Ver- 
fasser der  darin  bestätigten  Karolingerurkunden  ist  oder  nicht.  Dass  er  es 
ist,  suchte  ich  durch  Vergleichung  des  Diktats  der  Fälschungen  mit  mehr 


1936,  1945,  2107,  (1373,  1374,  1378,  1886,  1894,  2048)  angenommen  und  sich  nur 
bezüglich  der  Frage  der  Entstehungszeit,  deren  Entscheidung  von  der  noch 
schwebenden  Diskussion  über  die  Ottonendiplome  abhängt,  mit  Vorbehalt  aus- 
gesprochen. Der  diese  Stücke  enthaltende  2.  Teil  der  2.  Auflage  von  Mühl- 
bachers  Regesten  kann  demnächst  ausgegeben  werden.  Die  Überwachung  des 
Druckes  der  letzten  15  Bogen  ist  mir  nach  Mühlbachers  Tode  von  der  Regesten- 
leituiig  übertragen  worden. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome.  93 

als  50  Eanzleielaboraten  des  HB  zu  erweisen  and  der  Nachweis  erschien 
einem  allseitigen  Beurteiler  wie  Bresslau  gesichert.  Nach  ühlirz^s 
Ansicht  «reichen  die  von  mir  gebotenen  Zusammenstellungeu  vorläufig 
zu  einer  Entscheidung  nicht  au6*,  die  Frage  könne  wohl  erst  nach 
Erscheinen  der  karolin^ischen  Diplomata-Ausgabe  beantwortet  werden. 
Demgegenüber  muss  betont  werden,  dass  eine  Nachprüfung  der  Diktat- 
nntersuchung  die  Vorbedingung  für  ein  selbständiges  und  begründetes 
urteil  in  der  Wormser  Privilegienfrage  ist.  Allerdings  hat  auch  Mühl- 
bacher bei  der  Ausarbeitung  der  2.  Auflage  seiner  Begasten  diese 
Überprüfung  nicht  vorgenommen  und  sich  daher  dort  hierüber  auch 
nicht  ausgesprochen.  Man  täte  Uhlirz^s  Scharfsinn  Unrecht,  wenn  man 
annehmen  wollte,  dass  er  den  Beweiswert  des  in  der  Personenidentität 
gelegenen  Argumentes  nicht  erkannt  hätte.  Indes:  hätte  er  den  Nach- 
weis, dass  die  Karolingerfälschungen  und  deren  ottonische  Bestäti- 
gungen DOL  392  und  DOll.  46  alle  von  demselben  Manne  verfa^st 
sind,  dessen  Handschrift  die  letzteren,  noch  in  Urschrift  erhaltenen 
Diplome  (HB)  zeigen,  als  gelungen  anerkannt,  so  hätte  er  seinen 
Einwänden  selbst  den  Charakter  der  Unwahrscheinlichkeit  aufgedrückt. 
Andererseits  konnte  er  sich  der  auffallenden  und  charakteristischen 
Stil  Verwandtschaft  doch  nicht  ganz  verschliessen.  Daher  rechnet  er 
S.  224  mit  der  Möglichkeit,  dass  das  Endurteil  doch  zu  Ungunsten 
des  von  mir  „beschuldigten*  HB  ausfallen  könnte,  glaubt  aber  we- 
nigstens dessen  sicher  zu  sein,  „dass  die  Fälscherarbeit  vor  dessen 
(HB)  Eintritt  in  die  kaiserliche  Kanzlei  fällt".  Wie  weit  diese  Zu- 
versicht berechtigt  ist,  dürften  die  nachfolgenden  Ausführungen  zeigen. 

Es  ist  klar,  dass  jede  derartige  Untersuchung  von  Urkunden,  die 
mehrfache  verdachterregende  Merkmale  zeigen,  zunächst  darauf  aus- 
zugehen hat,  die  Schwierigkeiten  bei  Annahme  der  Echtheit  zu  er- 
klären, und  erst,  wenn  dieser  Versuch  misslingt^  den  anderen  Weg 
einschlagen  darf.  Die  Ausführungen  Uhlirz's,  der  mit  Geschick  und 
Energie  die  Echtheit  zu  verteidigen  sacht,  sind  besonders  deshalb  von 
Wert  und  Interesse,  weil  sie  zeigen,  dass  diese  Diplome  auch  einem 
solchen  Bettungsversuch  unüberwindliche  Schwierigkeiten  bereiten. 

Die  Einwände  allgemeiner  Art,  die  einleitungsweise  gegen  das  Er- 
gebnis, dass  die  Fälschungen  während  der  Kanzlerschaft  Hildibalds  ent- 
standen seien,  vorgebracht  werden,  sind  nicht  schwerwiegend:  Wenn 
Uhlirz,  eine  Bemerkung  Meineckes  aufgreifend,  befürchtet,  dass  dadurch 
,  das  Vertrauen  in  die  rechtliche  und  in  gewissem  Sinne  auch  in  die  histo- 
rische Glaubwürdigkeit  der  aus  dieser  (der  Beichskanzlei)  hervorgegan- 
genen Urkunden  erschüttert  würde'*,  so  ist  das  doch  bei  dem  heutigen 
Stande  der  Diplomatik  eine  etwas  kleinmütige  Auffassung. 


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94  Johann  Lechner. 

Die  beigefügte  BegründuDg,  dass  ^es  viel  ausmache,  ob  man  ein 
Diplom  als  eine  in  aller  Form  verbriefte  Willensäusserung  des  Herr- 
schers oder  als  eine  im  eigenen  Interesse  zustande  gebrachte  Schöpfung 
des  Kanzlers  zu  betrachten  hat'',  ist  unbedingt  als  richtig  anzuerkennen, 
passt  aber  auf  unseren  Fall  nicht,  denn  ,es  ist',  wie  ich  ausdrücklich 
hervorgehoben  habe*),  ^keine  einzige  Urkunde  darunter,  welche  (nach 
ihrer  Datirung)^^)  bereits  in  Hildibalds  Kanzlerschaft  fiele". 

Nach  Uhlirz's  Theorie  hätte  man  sich  den  Verlauf  ungefähr  fol- 
geudermassen  zu  denken: 

Der  Wormser  Bischof  Anno  benötigt  —  über  die  unmittelbare 
Veranlassung  wissen  wir  freilich  bei  Uhlirz^s  zeitlichem  Ansatz  nicht 
mehr,  als  was  uns  das  strittige  DOI.  392  selbst  sagt,  d.  h.  nichts  — 
zur  Durchsetzung  seiner  Ansprüche  im  Lobdengau  und  Odenwald,  in 
Wimpfen  und  auf  die  stadt-  und  landesherrlichen  Kechte  alte  Kechts- 
titel,  er  lässt  durch  einen  seiner  Schreiber  —  ob  es  der  spätere 
Kanzleinotar,  der  sogenannte  Hildibald  B  war,  sei  derzeit  noch  nicht 
zu  eruiren  —  drei  Serien  zweckdienlicher  Merowinger-  und  Karolinger- 
diplome anfertigen.  Im  April  des  Jahres  970  hält  Anno,  der  sich  zu 
Ravenna  im  Gefolge  des  Kaisers  befindet,  den  Zeitpunkt  für  gekommen, 
mit  der  ersten  die  Forstrechte  im  Odenwald  betreffenden  Serie,  die 
ihre  Spitze  besonders  gegen  das  Kloster  Lorsch  richtet,  an  den  Kaiser 
heranzutreten.  Otto  I.  willfahrt  dem  Wunsche  des  Bischofs,  vertraut 
auch  die  Eintragung  des  Textes  dem  Bischof  und  seinem  Personal 
(RB),  also  der  einen  Partei,  an;  ob  .die  Kanzlei  über  das  Siegel  hinaus 
Anteil  an  der  Ausfertigung  genommen,  ob  sie  die  Niederschrift  voll- 
ständig dem  Bischöfe  und  seinen  Leuten  überlassen  oder  einem  ihrer 
Hilfsarbeiter  (X)  die  Eintragung  der  ersten  Zeile  und  des  EschatokoUs 
aufgetragen  hat",  „ob  Otto  der  Grosse  die  überarbeiteten  Karolinger- 
urkunden vor  sich  gehabt^)  und  tatsächlich  anerkannt,  oder  die  Kiinzlei 
dem  Bischöfe  mit  Genehmigung  des  Kaisers  ein  Blanquett  ausgefolgt 
hat"  (S.  221),  all  das  ist  für  ühlirz's  Zweck  von  geringer  Bedeutung, 
wenn  es  nur  schon  im  Jahre  970  geschehen  ist.  So  bekommt  Anno  in 
DOI.  392  ein   „durchaub  unverdächtiges  Originaldiplom*  in  seine  Hand. 

Hatte  Anno  so  einen  Wunschzettel  erfüllt  erhalten,  so  galt  es  mit 
den   weiteren  Desiderien   bis   zum    richtigen  Moment  zu   warten.     Er 


»)  S.  546,  550. 

*)  Von  mir  jetzt  zum  klareren  Verständnis  eingefügt. 

3)  Yg\,  damit  DOI.  392 :  excellentie  nostre  porrexit  preceptum,  nostris  visi- 
bus  obtulit  precepta.  Dieser  Widerspruch  zwischen  Uhlirz's  Annahme  und  der 
Angabe  der  Urkunde  Hesse  sich  höchbtens  durch  den  Unterschied  von  diplomati- 
scher Echtheit  und  historischer  Richtigkeit  erklären. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome.  95 

brauchte  nicht  allzu  lange  an  sich  zu  halten.  Drei  Jahre  nach  der 
Ausstellung  von  DOI.  392,  im  Jahre  973,  stirbt  Otto  I.  Der  Herrscher- 
wechsel bringt  die  günstige  Gelegenheit.  Der  junge  gleichnamige 
Kaiser  hält  seinen  ersten  Reichstag  in  Worms.  Bei  den  besonderen 
Anforderungen,  die  dadurch  gerade  an  Anno  gestellt  werden^),  glaubt 
dieser  sich  berechtigt,  von  Otto  11.  eine  Gunst  zu  erbitten.  Er  rückt 
mit  der  zweiten,  gegen  den  rheinfraukischen  Herzog  gerichteten  Serie 
gefälschter  Karolingerurkuuden,  augeblichen  Diplomen  Ludwigs  des 
Deutschen  und  Arnolfs  (Mühlbacher  Reg.  1373  und  1885)  und  einer 
Urkunde  Ottos  I.  (DOI.  84)  hervor  und  der  Kaiser  bestätigt  in  DOIL  46 
nicht  nur  den  Bezug  des  ganzen  von  den  Kaufleuten,  Handwerkern 
und  Friesen  zu  entrichtenden  Marktzolles  (nach  DOI.  84  als  Vor- 
Urkunde),  sondern  auf  Grund  der  beiden  genannten  Fälschungen  auch 
aller  anderen  Fiskalhebungen  in  ihrer  Gänze.  Er  überlässt  auch  die 
Ausfertigung  durchaus  dem  Bischof  —  über  das  abgefallene  Siegel 
wissen  wir  nichts  Näheres  —  und  der  Bischof  betraut  damit  denselben 
Schreiber,  der  sich  schon  drei  Jahre  zuvor  bei  DOI.  392  in  gleicher  Ar- 
beit bewährt  hatte.  Doch  dieser  fasst  diesmal  die  Urkunde,  zu  deren 
Erlangung  es  solcher  Vorbereitungen  bedurft  hatte,  ,in  allgemeinen  Aus- 
drücken* ab.  So  konnte  es,  denkt  Uhlirz,  geschehen,  dass  im  Jahre 
979^)  «die  Geltendmachung  eines  Anspruches  auch  an  das  letzte  Drittel 
auf  Grund  einer  allgemeinen,  mit  den  tatsächlichen  Verhältnissen  nicht 
im  Einklang  stehenden  Bestätigung  angefochten  wurde.  Gab  dann 
der  Herzog  seinen  Widerspruch  auf,  erfolgte  die  ausdrückliche  Ver- 
leihung des  letzten  Drittels  durch  den  Kaiser,  so  hatte  die  vorange- 
hende allgemeine  Bestätigung  an  Wert  verloren  und  wurde  weiterhin 
nicht  mehr  verwendet**). 

Über  die  Frage,  als  was  die  Überlieferungsform  von  DOII.  46  zu 
betrachten  ist,  ob  auch  als  „durchaus  unverdächtiges  Originaldiplom'' 
wie  DOI.  392,  spricht  sich  Uhlirz  nicht  bestimmt  aus;  er  begnügt  sich 
mit  dem  vermeintlichen  Nachweis,  dass  es  „tutsächlich*  schon  im 
Jahre  973  von  HB  ausgefertigt  wurde. 

Zu  solchen  Annahmen  zwingt  der  mit  Zuhilfenahme  aller  diplo- 
matischen Kunst  unternommene  Versuch,  die  Echtheit  der  beiden  Ur- 
kunden aufrecht  zu  erhalten.  Unter  Bischof  Anno  wären  also  nach 
Uhlirz  von  einem  Wormser  Kleriker  die  Merowinger-  und  Karolinger- 
diplome teib  gefälscht,  teils  überarbeitet  worden.  Bischof  Anno  hätte 
deren  Bestätigung  von  den  beiden  Kaisem,  seinen  Gönnern,  zu  denen 

«)  Uhlirz  1.  c.  35. 

«)  DOIL  199. 

»)  Uhlirz  1.  c  222. 


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96 


Johann  Lecbner. 


er  in  eioeni  Yertrauensyerhältnis  stand,  erschlichen^).  Zu  solch  schwe- 
rem Vorwurf  wird  sich  ein  gewissenhafter  Historiker  nicht  ohne  die 
stichhältigsten  Beweisgründe  entschliessen  dürfen.  Beginnen  wir  bei 
der  Prüfung  der  Einzelgründe  gleich  mit  DOll.  46.  Es  ist  inhaltlich 
das  wichtigste  und  hier  liegt  m.  E.  der  Fall  am  klarsten. 

Ich  hatte  darauf  aufmerksam  gemacht  und  das  ist  auch  von  Ohlirz 
anerkannt  worden,  dass  für  diese  Urkunde  ausser  DOI.  84  zwei  ge- 
fälschte Diplome  Ludwigs  des  Deutschen  und  Arnulfs  als  Vorlagen 
benützt  sind.  Als  Verfasser  dieser  beiden  Spuria  bezeichnete  ich  nach 
dem  Diktat  den  seit  978  nachweisbaren  Kanzleinotar  HB,  von  dessen 
Hand  nach  übereinstimmende oi  urteil  auch  DOII.  46  stanmit.  Auch 
Uhlirz  vermag  die  Autorschaft  des  HB  an  diesen  Vorurkunden  nicht 
unbedingt  zu  leugnen»  will  aber  die  endgiltige  Entscheidung  über 
diesen  Punkt  bis  zum  Erscheinen  der  Diplomata- Ausgabe  verschieben «). 
Als  weiteres  verdächtigendes  Moment  führte  ich  an,  dass  Otto  H.  erst 
durch  DOn.  199,  also  6  Jahre  nach  der  angeblichen  Verleihung  von 
DOn.  46,  »das  bisher  seinem  Neffen  Otto  gehörige  Drittel  des  Bannes 
und  Zolles"*'^)  von  Worms  geschenkt  habe. 

Um  die  Kontrole  zu  erleichtem  und  nicht  gerechtfertigten  Be- 
hauptungen^) zu  begegnen,  seien  die  meritorischen  Stellen  der  beiden 
Urkunden  einander  gegenübergestellt. 


DOII.  46  vom  Jahre  973. 

Es  wurden  vorgelegt 

.  .  .  pr^eeptiones  in  quibus  con- 
tinebatur,  qualiter  ipse  genitor  noster 
et  anteces«ore8  illius  aecclesi^  sancti 
Petri  concessiasent  omne  theloneum 
quod  negotiatores  vel  artifices  seu 
Frisiones  regiae  potestati  apud  Uuor- 
maciam  civitatem  um  quam  per- 
solverant  et  ut  alias  utihtates  o  m  n  e  s 
quQ  infra  aut  extra  urbem  pr^dic- 
tam  in  dominicum  fiscum  redigi  ali- 
quo  modo  potuerant  in  banno  quod 
penningban  vulgariter  dieunt  aut  ce- 
teris  solutionibus  hoc  est  fredo  vecti- 
galibus  sive   uUis   iustitiis   legalibus 


DOn.  199  vom  Jahre  979. 

.  .  .  cuius  (seil.  Hildiboldi  epi- 
scopi)  etiam  continuis  rogatibus  ac 
suggestionibus  acquievimus,  quicquid 
nepos  noster  atque  equivocus  Otto 
Wannie  intra  urbera  vel  in  suburbio 
tam  in  bannis  quam  toletis  visus  est 
nostra  ex  parte  tenuisse,  nostre  auc- 
toritatis  perpetim  habendum  condo- 
namus  privilegio. 

Nam  traditione  ac  per- 
missu  nostrorum  decessorum 
usque  nostra  tempora  eadem 
ecclesia  tam  in  toletis  quam 
in  bannis  duas  tantum  totius 


»)  Uhlirz  1.  c.  120:  »Er  scheute  .  .  .  auch  nicht  vor  der  Verwertung  ge- 
fälschter Urkunden  zurück,  för  die  er  die  Bestätigung  durch  Otto  den  Grossen 
zu  erlangen  wusste«.  -    ,    .    l  • 

«)  Die  Vollendung  der  Ausgabe  der  Karolmgerdiplome  erfordert  bei  un- 
unterbrochenem Fortschreiten  m.  E.  noch  mindestens  ein  Jahrzehnt. 

»)  Ich  zitire  nach  dem  Kopfregest  der  M.  G.  DD.  2,  225  Nr.  199. 

4)  Vgl.  Uhlirz  l.  c.  S.  223  N.  14. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome. 


97 


wadiis  vel  curtilibus  aut  ceteris 
utensilibus  qu^  dici  aut  no- 
minari  posaunt,  illuc  omnino 
perraisissent  ac  .  .  .  denuo  confir- 
massent. 

Darauf  Bitte,  ut  huiuscemodi  be- 
neficium  erga  ipsam  aecclesiam  fieri 
iuberemus. 

Gewährung  der  Bitte  und  Befehl 
zur  Ausfertigung  eines  praecepturo, 
per  quod  finniter  interdicimus,  ut 
nullus  comes  aut  publicus  iudex 
aut  alia  qu^libet  persona  pr^ictum 
Annonem  episcopum  aut  successores 
eins  in  supradictis  rebus  inquietare 
aut  familiam  ipsius  Qcclesi^  theloneo 
aut  fredo  locorum  uspiam  distringere 
Tel  ullam  iuris  e^actionem  de  colonis 
liberis  sive  servis  repetere  pr^sumat, 
quin  potius  sicut  a  pr^decessoribus 
nostris  concessum  est,  ita  per  hanc 
nostrQ  auctoritatis  pr^ceptionem  coram 
advocato  pr^fat^  oecclesi^  quasi  coram 
regio  exactore  totum  quod  lex  poscat, 
persoWant. 

Die  beiden  Diplome  stehen  in  oflFenbarem  Widerspruch:  Nach  der 
einen  (DOII.  46)  befand  sich  die  Kirche  schon  durch  Verleihungen  der 
Vorganger  Ottos  II  im  Genüsse  aller  fiskalischen  Hebungen  aus  Worms 
und  hatte  im  Jahre  973  eine  Bestätigung  des  Bezuges  aller  dieser 
Hebungen  erhalten,  nach  der  anderen  (DOH.  199)  war  sie  es  noch  bis 
zum  Jahre  979  nicht,  das  letzte  Drittel  hatte  bis  979  Herzog  Otto 
vom  Kaiser  inne. 

Welcher  von  beiden  Urkunden  mehr  Glauben  beizumessen  ist,  ob 
jenem  von  HB  geschriebenen,  mit  Benützung  von  Fälschungen  ver- 
fassten,  dem  Bistum  günstigeren  DOH.  46  oder  dem  DOII.  199,  das, 
wie  auch  ühlirz  konstatirt,  zu  Zweifeln  keinerlei  Anlass  gibt,  darüber 
kann  es  nui*  eine  Meinung  geben. 

Und  so  gibt  denn  auch  ühlirz  zu,  dass  DOII.  46  „mit  den  ^t- 
sächlichen  Verhältnissen  nicht  im  Einklang  steht*,  findet  aber  gleich- 
zeitig, dass  die  Urkunde  ,in  allgemeinen  Ausdrücken  gehalten*  sei^). 


utilitatis  partes  tenuit,  tercia, 
ut  Omnibus  illius  provintie  optima- 
tibus  notum  est  nostro  fisco  reser- 
vata;  sed  nos  Hildiboldi  episcopi 
meritorum,  ut  snpra  diximus,  non 
inmiemores  quicquid  intra  ductum 
nove  et  antique  urbis  ad  nostram 
utilitatem  alienum  hactenus  ab  eccle- 
sia  prelibata  visum  est  tarn  bannis 
quam  in  toletis  pertinere,  a  nostro 
iure  in  eiusdem  ecclesie  ins  trans- 
fundimus,  ut  omnes  cuiuscumque 
negotiationis  utilitates,  toleiis  vide- 
licet  et  bannis,  sive  ex  ipsa  nrbe  vel 
ex  suburbio  villeve  adiacentis  confinio 
provenientes  idem  Hildiboldus  epi- 
scopus  suique  successores  .  .  pleno 
iure  possideant,  nullaque  iudiciaria 
persona  in  predieta  civitate  ullam 
deinceps  exerceat  potestatem  preter 
ipsam  quam  pastoralis  dignitatis 
sollertia  prefecerit  advocatum. 


«)  Meine  Bemerkung  1.  c.  S.  398,  dass  »durch  DOIf.  46  in  der  denkbar 
allgemeinbten  Weise  utiUtates  omnes  que  infra  aut  extra  urbem  prfdietam  in  do' 
mmicutn  fiscum  redigi  aliquo  modo  potuerant  in  banno,  quod  pmningbon  vulgariter 
dtcunty  aut  eeteris  aolutionibus,  hoc  est  fredo  vectigalibu8  sive  üUis  iustUiis  legaUbus 
wadiis  vü  curtüibus  aut  ceteris  utensüihus  que  dici  aut  nominari  possunt,  iUuc  om- 

Mittheüungen  XXV.  7 


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98  Johann  Lechner. 

Diese  Behauptung  i^t  überraschend.  Denn  zu  wiederholten  Malen  wird 
in  der  Urkunde  hervorgehoben,  dass  alle  Hebungen  ausschlieöslieh  dem 
Bischof  zustehen,  die  Hebungen  werden  mit  einer  für  diese  Zeit  un- 
gewöhnlich peinlichen  Genauigkeit  einzeln  aufgezählt  und  charakte- 
risirt  (man  vgl  damit  nur  DOII.  199,  wo  es  einfach  heisst:  tarn  in 
toletis  quam  in  bannis),  es  wird  in  präzisester  Weise  betont,  dass  weder 
ein  Graf  noch  sonst  jemand  von  den  Kirchenleuten,  die  wieder  nach 
ihrem  Abhängigkeitsverhältnis  genau  geschieden  werden,  etwas  ein- 
hehen  darf,  dass  vielmehr  die  Leute  alle  gesetzlichen  Abgaben  an  den 
Vogt  wie  an  einen  königlichen  Beamten  zu  leisten  haben.  Einzelnes 
geht  auf  das  gewöhnliche  Immunitätsforraular  zurück,  in  der  ge- 
schickten Verwertung  der  Vorurkuuden  aber,  in  der  Anordnung  der 
aus  ihnen  eutlehnten  Teile,  in  dem  hinzugefügten  Plus  zeigt  sich  deut- 
lich die  juristische  Schärfe  der  Ausdrucks  weise. 

Von  dem  letzten  Drittel,  das  dem  Grafen  von  Seiten  des  Fiskus 
zustand,  ist  darin  freilich  nicht  ausdrücklich  die  Bede,  konnte  nicht 
die  Bede  sein,  da  ja  die  Tendenz  der  Urkunde  dahin  geht  zu  beweisen, 
dass  der  Bezug  aller  Hebungen  einschliesslich  des  letzten  Drittels  von 
altersher  dem  Bistum  zustehe.  Darin  und  in  der  gegenüber  DOII. 
199  für  das  Bistum  entschieden  günstigeren,  die  bischöflichen  Rechte 
genau  präzisirenden  Fassung  wird  auch  der  Grund  zu  suchen  sein, 
warum  man  in  Worms  Wert  darauf  legte,  auch  nach  Erwerbung  von 
DOII.  199  eine  Urkunde  von  dem  Schlage  des  D  46  in  die  Hand  zu 
bekommen.  Hätte  Hildibald,  wie  Uhlirz  annimmt,  im  Jahre  979  seinen 
Anspruch  an  das  letzte  Drittel  auf  Grund  von  DOII.  40  geltend 
gemacht,  so  wäre  eine  Anfechtung  seitens  des  Herzogs  wegen  der  ün- 
scheltbarkeit  der  Eöuigsurkunde  unmöglich  gewesen,  es  sei  denn,  dass 
ihre  Echtheit  bestritten  wurde,  es  wäre  die  in  DOII.  199  enthaltene 
Feststellung  des  Königs,  dass  das  letzte  Drittel  bisher  dem  königlichen 
Fiskus  gehört  habe,  also  eiue  Widerrufung  seiner  früheren  Verfügung, 
kaum  denkbar,  es  wäre  endlich  nur  eine  Bestätigung  eventuell  mit 
Erwähnung,  dass  auch  die  bisher  dem  Herzog  Otto  zugeflossenen  Ab- 
gal)en  eingeschlossen  seien,  nicht  eine  Neuschenkung  .auf  Hildibalds 
beständige  Bitten  und  Vorstellungen  hin*  notwendig  gewesen.  Wenn 
ähnliche  Fälle  auch  ab  und  zu  vorkamen,  so  wird  man  zu  solchen 
Annahmen   doch  erst  in  letzter  Linie   seine  Zuflucht   nehmen   dürfen. 

Nun  ist  aber,  wie  ich  schon  in  meiner  Abhandlung*)  hervor- 
gehoben,   in  DOII.  199  von  einer  zum  Beweise    des  Anspruches   vor- 

nino  permissae  bestätigt   werden*    bezieht  aich,    wie  der  ZuBammenhang   ergib*, 
nicht  auf  die  Ausdruckäweise,  sondern  auf  den  umfassenden  lahalt. 
0  S.  396. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Doplome. 


99 


gelegten  Urkunde  überhaupt  nicht  die  Bede.  Es  ist  daher  ungenau, 
wenn  ühlira  sagt^),  der  Anspruch  an  das  letzte  Drittel  sei  , auf  Grund 
einer  allgemeinen  .  .  .  Bestätigung**   geltend  gemacht  worden. 

Überdies  beruht  Uhlirz's  Hypothese  auf  einer  m.  E.  unzulässigen 
Auslegung  der  Urkunde  vom  Jahre  979,  er  meint,  es  solle  darin  vor 
allem  das  freie  Verfügungsrecht  des  Königs  gegenüber  dem  Herzog 
betont  werden,  die  in  dem  Satz  Nam  traditione — nostro  fisco  reservata 
enthaltene  Feststellung  sei  vor  allem  gegen  den  Herzog  gerichtet.  Dieser 
Deutung  steht  das  Wörtchen  tantum  im  Vordersatz  im  Wege;  der 
Wormser  Kirche  mit  „nur*  zwei  ihr  gebührenden  Dritteln  wird  der 
Fiskus  mit  dem  ihm,  ,wie  die  Grossen  der  Provinz  bezeugen  können*, 
vorbehalteuen  letzten  Drittel  gegenüber  gestellt.  Damit  ist  deutlich 
genug  gesagt,  dass  sich  die  Konstatirung  gegen  die  Wormser  Eirche 
richtet,  vom  Herzog  ist  in  dem  ganzen  Satz  nicht  die  Bede,  noch 
weniger  von  der  Wahrung  des  freien  Verfügungsrechtes  ihm  gegen- 
über. Auch  die  von  Uhlirz  zitirte  Wendung  quicquid  . .  Otto  .  .  visus 
€st  nostra  ex  parte  tenuisse  enthält  keine  Wahrung  des  freien  Ver- 
fOgUDgsrechtes,  sie  drückt  ebenso  wie  der  Nachsatz  tercia — nostro  fisco 
reservata  nur  die  rechtliche  Grundlage  aus,  auf  welcher  der  Kaiser  die 
Schenkung  vorzunehmen  in  der  Lage  ist. 

Da  das  Drittel  der  Hebungen  Ausstattung  des  Grafenamtes  ist, 
das  bereits  im  Geschlechte  des  Herzogs  Otto  erblich  geworden  war, 
da  ihm  das  Amt  bleibt^),  ist  ein  freies  Verfügungsrecht  des  Kaisers 
nach  dem  damaligen  Bechtszustande  ohnehin  schon  ausgeschlossen, 
der  Schenkung  rauss  ein  Verzicht  des  Herzogs,  eventuell  gegen  ander- 
weitige Entschädigung,  vorangegangen  sein,  Ohne  einen  solchen  Ver- 
zicht des  Herzogs  hätte  der  Kaiser  damals  diese  Schenkung  an  die 
Wormser  Kirche  nicht  mehr  rechtsgiltig  vornehmen  können.  Im  selben 
Jahre  979  ist  der  Herzog  Otto  zuerst  als  Herzog  von  Kärnten  nach- 
weisbar; ob  die  Belehnung  mit  dem  Herzogtum  Kärnten  und  der 
Verzicht  auf  die  Wormser  Gefälle  in  ursächlichem  Zusammenhang  stehen, 
ist  nicht  zu  entscheiden«). 

Uhlirz  macht  mit  Becht  geltend,  dass  die  Urkunde  zu  Gunsten 
des  Bistums  gedacht  sei;  dem  ist  eben  durch  die  Beurkundung  der 
Schenkung  Bechnung  getragen.  Auf  der  anderen  Seite  ist  aber  ebenso 
2u  beachten,  dass  wir  in  ihr  das  offizielle  Zeugnis  über  ein  zwischen 
den  Beteiligten  zustande  gekommenes  Kompromiss  zu  sehen  haben. 
Man  wird  sich  zum  Verständnis  die  Handlung  vergegenwärtigen  müssen, 

«)  S.  222. 

<)  Vgl.  meine  AbhandluLg  S.  395,  399. 

>)  Vgl.  meine  Abhandlung  S.  563. 


7* 

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100  Johann  Lechner. 

die  der  Ausstellung  der  Urkunde  voranging.  Auch  nach  abermaliger 
Prüfung  muss  ich  daher  im  wesentlichen  an  meiner  froheren  Inter- 
pretation i)  festhalten:  Es  sei  zwischen  dem  Bischof  Hildibald  und 
Herzog  Otto  zu  DiflFerenzen  gekommen,  weil  der  Bischof  auch  auf  das 
letzte  Drittel  der  Wormser  Zollabgaben  und  Bannbussen,  das  nach 
dem  Zeugnis  der  Grossen  der  Provinz  noch  dem  Fiskus  verblieben  und 
von  Seiten  des  Fiskus  dem  Grafen- Herzog  verliehen  war,  Anspruch 
erhob;  ohne  den  Rechtsanspruch  der  Kirche  anzuerkennen  (tercia  .  . 
nostro  fisco  reservata;  sed  nos  .  .  in  eiusdem  ecdesie  ius  transfundi- 
mus),  schenkte  K.  Otto  II.  mit  Rücksicht  auf  Hildibalds  Verdienste 
und  Bitten  dem  Bistum  dieses  letzte  noch  fehlende  Drittel.  Eben  in 
dicaer  Fassung  wird  der  Grund  zu  suchen  sein,  warum  man  in  Worms 
diese  Urkunde  später  durch  eine  andere,  durch  DOIL  46,  ersetzte^ 
welche  die  dem  Charakter  des  Kompromisses  entsprechenden  unliebsamen 
Feststellungen  nicht  enthielt,  und  deu  Bezug  aller  Hebungen  als 
altes,  in  der  Väter  Zeit  zurückreichendes  Vorrecht  hinstellte^). 

Schon  der  Rechtsinhalt,  der  in  der  ürkundenkritik  eine  den  for- 
mellen Merkmalen  ebenbürtige  Stellung  beanspruchen  darf,  schliesst 
die  zeitliche  Priorität  von  DOII.  46  (973)  gegenüber  DOIL  199  (979) 
aus.  DOII.  46  muss  nach  DOII.  199,  also  nach  979  entstanden 
sein,  vielleicht  erst  nach  985,  weil  die  Wormser  Kirche  sich  noch  in 
diesem  Jahre  von  Otto  III.  das  von  dessen  Vater  geschenkte  Drittel 
des  Bannes  und  Zolles  mit  wörtlicher  Herübernahme  der  meritorischen 
Teile  aus  DOII.  199  bestätigen  Hess. 

Uhlirz^s  Auslegung  erweist  sich  somit  als  eine  Ausflucht,  zu  der 
man  nur  greifen  dürfte,  wenn  zwingende  Gründe  die  Originalität  von 
DOIL  46  verbürgten. 

Wie  es  hiemit  steht,  erhellt  am  bcaten  daraus,  dass  selbst  Uhlirz, 
der  sich  dem  Inhalte  nach  Ausfertigung  von  DOII.  46  vor  D.  199 
noch  erklären  könnte,  nur  die  Frage  auf  wirft,  „ob  die  äusseren  Merk- 
male seiner  Annahme  in  der  Tat  völlig  ausschliessend  im  Wege 
stehen".  Solange  die  Originalität  und  Zugehörigkeit  von  DOI.  392  zum 
Jahre  970  nicht  sicher  gestellt  ist  —  uud  das  wird  auf  Grund  des 
vorliegenden  Materials  nicht  möglich  sein,  auch  Uhlirz^s  Ausführungen 
vermögen  nicht  zu  überzeugen»)  —  wird  man,  um  nicht  in  einen 
Zirkelschluss  zu  verfallen,  von  der  Heranziehung  von  DOI.  392  zu 
Beweiszwecken   absehen   müssen.     Entscheidend   ist  das   Monogramm. 


*)  S.  396,  563. 

*)  Darauf  wies  ich  bereits  in  meiner  Abhandlung  S.  564  hin. 

»)  Vgl.  hierüber  unten  S.  103. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormaer  Diplome.  101 

Sickel^)  und  die  Diplomata- Ausgabe  konstatirten,  dass  die  an  DOII.  46 
angewendete  Form  des  Monogrammes  mit  zwei  «sehr  kleinen  runden  o* 
erst  in  den  ersten  Jahren  Ottos  IIL  nachweisbar  sei.  Diesem  Befund  hatte 
ich  mich  auf  Gruud  einer  Überprüfung  des  reichhaltigen  Faksimile- 
Apparates  der  Ottonischen  Diplomata-Abteiluug  angeschlossen.  Sickels 
äusserer  Befund  und  mein  aus  dem  Bechtsinhalt  gewonnenes  Ergebnis 
trafen  sich,  beides  wies  in  die  ersten  fiegierungsjahre  Ottos  III.,  der 
damals  noch  minderjährig  war,  in  die  Zeit  der  vormuudschaftlichen 
Regierung,  der  auch  der  Wormser  Bischof  und  Kanzler  Hildibald  angehörte. 
Wer  an  der  Echtheit  von  DOI.  392  unbedingt  festhalten  will, 
wird  diese  Ansicht  mit  der  ünechtheit  und  späteren  Entstehung  von 
DOU.  46  schwer  in  Einklang  zu  bringen  vermögen.  So  auch  ühlirz. 
Er  ist  genötigt,  wie  mein  aus  dem  Inhalt  gewonnenes  Ergebnis  so 
auch  den  Befund  Sickels  und  der  Diplomata-Ausgabe  abzulehnen  und 
glaubt  diesen  durch  den  Einwand  entkräften  zu  können,  dass  ,  Namens- 
monogramme mit  runden  o  sich  auch  unter  Otto  dem  Grossen  finden 
und  zwar  gerade  zu  der  Zeit,  in  der  HB  sich  zum  erstenmale  an  der 
Ausfertigung  einer  Urkunde  beteiligte' .  Das  ist  richtig,  aber  zum 
Gegenbeweis  nicht  geeignet,  denn  man  muss  zur  Klarstellung  er- 
gänzend hinzufügen:  Aber  nicht  Namen smonogramme  mit  sehr 
kleinem  runden  o,  was  das  unterscheidende  unter  Otto  III.  gegen- 
über Otto  II.  und  I.  und  damit  das  Entscheidende  ist^)  und  wie  es 
bei  DOn.  46  der  Fall  ist  Denn  Monogramme  von  der  Art,  auf  die 
Chlirz  N.  15  verweist,  finden  sich,  wie  ich  mit  Hilfe  des  Faksimile- 
Apparates  der  ottonischen  Diplomata- Abteilung  feststellen  konnte,  durch 
die  ganze  Zeit  Ottos  I.  und  IL  und  auch  die  D.  46  nächststehenden 
Diplome  haben  Monogramme  mit  rundem,  aber  nicht  ,sehr  kleinem 
o*^).  Bei  solchem  Verfahren  wäre  auch  die  Annahme  entbehrlich 
gewesen,  dass  HB  bei  Anfertigung  des  D.  46  „des  im  Jahre  973 
herrschenden  Kanzleibrauches   nicht   völlig   kundig   gewesen   sei**,   es 


*)  Über  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz  52  vgl.  56. 

*)  Sickel,  Über  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz  56  charakterieirt  die  erste 
Form  des  Handmals  unter  Otto  III.  folgendermassen :  »Der  Name  so  verschränkt 
wie  unter  den  Vorfahren,  jedoch  mit  sehr  kleinem  runden  o*  und  hält  an  dieser 
CharakteriBÜk  auch  im  Text  zu  den  Kaisemrkunden  in  Abbildungen  291  fest: 
»Zuerst  wird  das  Handmal  so  wie  unter  dem  gleichnamigen  Vorgänger  gezeichnet; 
als  Besonderheit  ist  nur  zu  bezeichnen,  dass  die  beiden  das  0  darstellenden 
Kreise  viel  kleiner  gemacht  wurden  als  es  früher  zu  geschehen  pflegte«. 

»)  DOr.  155,  311,  317,  326,  387,  411,  418,  423,  DOII.  27,  40,  41,  44,  45,  63, 
66,  90,  95,  103,  139  u.  a.  Ich  habe  hier  von  jenen  Stücken,  an  denen  Namens- 
monogramme  mit  sehr  grossem  runden  o  vorkommen,  abgesehen  und  nur  solche 
verzeichnet,  die  den  von  Uhlirz  angeführten  Beispielen  entsprechen. 


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102  Johann  Lechner. 

hätte  auch  DOll.  46  gleich  wie  DOI.  392  als  , durchaus  unverdächtiges 
Origiualdiplom*   bezeichnet  werden  können. 

Es  hätte  ferner  der  gehäuften  Hypothesen  nicht  bedurft,  „das.s 
HB  sich  an  eine  ihm  von  früher  her  bekannte  Form  hielt,  sie  in 
seiner  Weise  zeichnete  und  damit  ein  Monogramm  schuf,  welches^ 
als  es  galt,  für  Otto  III.  ein  solches  zu  wählen,  Kanzleinorm  wurde^ 
während  er  sich  nach  seinem  Eintritte  in  die  Kanzlei  Otto  11.  dem  in 
dieser  geltenden  Gebrauche  anschloss*. 

All  das  hält  ühlirz  in  seinem  Bestreben,  die  Entstehung  von 
DOII.  46  im  Jahre  973  zu  erweisen,  für  »ganz  gut  möglich*  ;  Anhalts- 
punkte liegen  dafür-  keine  vor,  die  Begleitumstände  sprechen  meist 
eher  für  das  Gegenteil.  Denn:  Wenn  DOI.  392,  wie  ühlirz  annimmt, 
schon  im  Jahre  970  ausgefertigt  worden  ist,  wenn  HB  im  Jahre  973 
überhaupt  schon  in  Wormser  Diensten  stand,  wofür  Belege  fehlen,  so 
wäre  ihm  damals  wohl  die  an  DOI.  392,  dessen  Text  er  selbst  ge- 
schrieben, verwendete  Monogrammform  mit  den  eckigen  o  näher  ge- 
legen ;  entschied  er  sich  aber  für  eine  Monogrammtbrm  mit  runden  o, 
wie  er  eines  an  DOI.  310  finden  konnte,  so  hätte  er  dieses  wohl  so 
genau  als  möglich  und  nicht  ,in  seiner  Weise"  nachgezeichnet,  d.  h. 
deutlicher  gesagt,  geändert,  er  hätte  sich  die  zweckwidrige  Neu- 
schaffung eines  Monogramms  wohl  erspart,  er  hätte  sich  endUch  als 
Kanzleimit^lied  nach  dem  Jahre  983  kaum  mehr  einer  Monogramm- 
form erinnert,  die  er  ein  Mal. im  Jahre  973  und  nicht  wieder  ver- 
wendet hatte. 

Alle  diese  Möglichkeiten  Hessen  sich  mit  demselben  Rechte,  ja 
mit  mehr  Berechtigung  annehmen,  ich  für  meine  Person  halte  aller- 
dings die  eine  wie  die  andere  Hypothesenreihe  für  wenig  frucht- 
bringend. Auf  das,  was  ühlirz  weiterhin  zur  Bekräftigung  seiner 
Ansicht  anführen  zu  können  meint,  „dass  die  Schrift  von  DOII.  46 
der  von  DOI.  392  sehr  nahe  steht,  dass  HB  in  beiden  Urkunden  und 
nur  in  ihnen,  ein  Abkürzungszeichen  verwendet,  welches  von  dem- 
jenigen, dessen  er  sich  als  Kauzleischreiber  bedient,  ganz  verschieden 
ist,  dass  ebenso  das  Chrismon  von  D.  46  eine  ganz  andere  Form  zeigt, 
als  das  ihm  eigentümliche,  dagegen  mit  dem  von  DOI.  84.  welches 
als  Vorurkunde  diente,  übereinstimmt,  dass  endlich  in  D.  46  eine  für 
HB  so  bezeichnende  Besonderheit  wie  die  Verzieruog  des  n  in  amen 
fehlt*,  habe  ich  bereits  S.  531  hingewiesen,  diese  graphische  Ver- 
wandtschaft mit  DOI.  392  und  84  spricht  eher  für  gleichzeitige,  ein- 
heitliche Entstehung,  die  Abweichungen  gegenüber  den  Kanzlei-Elabo- 
raten erklären  sich  teils  aus  der  Verwendung  von  Schriftvorlagen, 
teils   aus   dem   bei   mittelalterlichen    und    modernen  Fälschern  zu  be- 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome.  10? 

obachtenden  Bestreben,  ihre  Schrift  zu  verstellen.  Es  mösste  uns 
wundern,  wenn  ein  Eanzleibeamter  von  der  Schulung  des  HB  diese 
nächstliegende  Vorsicht  ausseracht  gelassen  hätte.  Unter  solchen  Um- 
ständen wird  man  auch  darauf  verzichten  müssen,  aus  dem  Schrift- 
vergleich der  fraglichen  Diplome  mit  den  Eanzleiprodukten  bestimm- 
tere Schlüsse  bezüglich  ihrer  zeitlichen  Ansetzung  zu  ziehen  und  ich 
kann  hierüber  nur  auf. meine  Ausführungen  auf  S.  532  verweisen,  wo 
ich  alle  diese  Momente  in  genaue  Erwägung  gezogen  habe. 

Gegen  die  Annahme  der  Originalität  von  DOII.  46  spricht  end- 
lich, dass  HB  sich  auch  bei  der  Datirung  einer  für  seiu  Hochstift  so 
wichtigen  Urkunde  eine  arge  Nachlässigkeit  hätte  zu  Schulden  kommen 
lassen');  die  unvereinbaren  Datirungsangaben  lassen  sich  boi  späterer 
Entstehung  leichter  erklären. 

Alle  diese  Erwägungen  zeigen  neuerlich,  wie  berechtigt  Sickels^) 
Misstrauen  gegen  die  Urkunde  war,  der  Bechtsinhalt,  die  Stellung  im 
ganzen  Komplex  der  anderen  Wormser  Urkunden,  die  Schrift,  das 
Monogramm,  die  Datirung  und  endlich  die  Herstellung  durch  den  als 
Fälscher  bekannten  HB  erweisen  zusammengenommen,  dass  wir  in 
DOII.  46  eine  erst  später,  vermutlich  zu  Anfang  der  Regierung  Ottos  IlL 
hergestellte  unbefugte  Ausfertigung  zu  sehen  haben.  Uhlirz's  Bemühun- 
gen, die  Entstehung  von  DOII.  46  im  Jahre  973  und  damit  die  Echtheit 
wahrscheinlich  zu  machen,   müssen  als  misslungen  bezeichnet  werden. 

Inhaltlich  von  geringerer  Bedeutung  sind  die  anderen  Ottonen- 
diplome,  deren  Zuverlässigkeit  in  Erörterung  steht. 

Fassen  wir  zunächst  das  DOI.  392  vom  10.  April  970  ins  Auge. 
Auch  hier  werden  dem  Hochstift  Objekte  eines  alten,  mit  deu  könig- 
lichen Beamten  und  besonders  mit  dem  Abt  von  Lorsch  schwebenden 
Streites,  darunter  vor  allem  die  Forstnutzungen  im  Odenwald  zuge- 
sprochen und  zwar  auf  Grund  von  durchwegs  gefälschten  und  ver- 
unechteten  Vorurkunden  merowingischer  und  karolingischer  Herrscher. 
Geschrieben  ist  der  Text  des  Diploms  von  dem  erst  seit  978  nach- 
weisbaren Kanzleinotar  HB,  die  erste  Zeile  und  das  Eschatokoll  zeigen 
Schriftzüge,  die  nur  noch  in  der  zweiten  Ausfertigung  eines  Diploms 
für  das  Erzbistum  Magdeburg  vom  25.  Januar  970,  DOI.  388  B,  — 
wenigstens  in  täuschender  Ähnlichkeit  —  vorkommen.  Dieser  Schrift- 

»)  Vgl.  die  Vorbemerkung  der  Monumcntenausgalje  zu  DOII.  46. 

»)  Über  Eaiserurkunden  in  der  Schweiz  52  ftussert  er  sich  folgendermassen : 
»Doch  nillt  an  den  Schriftstück  allerlei  auf,  vor  allem,  dass  das  Monogramm  in 
einer  erst  unter  Otto  III.  nachweisbaren  Form  auftritt  Sollte  nun  dies  St.  594 
mit  der  Datirung  vom  Jahr  973  erst  nach  zehn  Jahren  geschrieben  sein,  so  wJire 
es  nur  ein  Exemplar  und  nicht  ganz  sicher  beglaubigt.  Das  fordert  doch  zu 
sehr  genauer  Prüfung  des  Inhalts  und  der  Fassung  auf*. 


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104  Johann  Lechner. 

befand  und  das  Siegelfraginent,  das  zu  Beanstandung  keinen  Anlass 
gibt,  bewogen  die  Herausgeber  der  Diplomata,  in  DOI.  392  trotz  dem 
auffälligen  Charakter  des  Inhalts  und  der  Fassung  eine  gleichzeitige 
Kanzleiausfertigung  zu  sehen.  Und  das  bei  der  damalip^en  Sachlage 
mit  Recht.  Als  mich  aber  weitere  Beschäftigung  mit  der  Frage  ge- 
lehrt hatte,  dass  der  Kontextschreiber  und  Verfasser  von  DOI.  392 
identisch  ist  mit  dem  Fälscher  der  darin  bestätigten  und  anderer  an- 
geblicher Karolingerdiplome  für  Worms,  durften  gegenüber  diesen  ge- 
wichtigen inneren  Gründen  jene  zwei  äusseren  Merkmale,  die  auch 
auf  andere  Weise  ihre  Erklärung  finden  können,  nicht  mehr  ausschlag- 
gebend genug  bleiben,  um  die  Frage  ohne  weiteres  im  Sinne  der 
Diplomata- Ausgabe  zu  beantworten;  umsoweniger  als  in  DOI.  84  und 
DOll.  46  zwei  andere  gleichfalls  nicht  einwandfreie  früher  ebenfalls 
besiegelt  gewesene')  „Abschriften  in  Diplomform **  von  Urkunden  Ottos I. 
und  Ottos  IL  überliefert  sind,  von  denen  die  eine  nach  eigener  Angabe 
der  Diplomata-Ausgabe  erst  aus  der  Zeit  Ottos  III.  stamme.  Also 
nicht,  wie  ühlirz  meint,  , anderweitig  erwiesene  Tatsachen,  in  unserem 
Falle  augenscheinlich  die  Verwendung  von  Palimpsesteu  bei  den  Osna- 
brücker und  Reichenauer  Fälschungen,  die  Urkundenfälschung  durch 
den  Kanzler  Kaisers  Sigismund  haben  die  erste  Anregung  gegeben, 
eine  Verdachtsmöglichkeit  zu  erdenken,  die  dann  mit  allen  Mitteln  zu 
beweisen  ist*  2),  sondern  das  Studium  des  Zusammenhangs  der  Einzel- 
urkundeu  mit  dem  ganzen  anderen  älteren  Urkundenvorrat  für  das 
Bistum  haben  mich  zu  abweichender  Beurteilung  geführt.  Der  Basur 
mass  ich  vielmehr   nur  geringen  Beweiswert  zu  3)    und    äusserte  mich 

M  Daher  wären  beide  richtiger  als   > angebliche  Originale*   zu   bezeichnen. 

*)  Gegenüber  tlieser  Bemerkung  darf  ich  vielleicht  darauf  hinweisen,  dass 
ich  auch  abgesehen  von  der  jüngst  erschienenen  einschlägigen  Literatur  durch 
eine  mehr  als  fün^ährige  Mitarbeit  an  Mühlbachers  Ausgabe  der  Karolinger- 
diplome an  etwa  100  grösseren  und  kleineren  Gruppen  von  Fälschungen  franzö- 
»ischen,  italienischen  und  deutschen  Ursprungs  hinreichend  Gelegenheit  hatte, 
das  Verfahren  mittelalterlicher  Fälscher  kennen  zu  lernen. 

«)  S.  374  konstatirte  ich,  dass  die  ganze  Schriftseite  ein  auffällig  rauhes 
Pergament  zeige  und  führte  diese  Rauhheit  auf  sorgfältige  Rasur  zurück,  unter- 
liess  aber  nicht  zu  betonen,  dass  von  früherer  Schrift  nichts  mehr  zn  sehen  sei. 
Hiemit  deckt  sich  auch  Uhlirz's  Befund,  jedoch  erklärt  er  sich  die  Rauhheit 
damit,  dass  für  DÜl.  392  von  vornherein  ein  rauhes  Pergamentstück  verwendet 
worden  sei,  das  vollständige  Glättung  nicht  vertrug.  Die  Frage,  ob  Rasur  oder 
nicht,  von  Uhlirz  in  ihrer  Bedeutung  sehr  Überschätzt,  ist  Itlr  meine  Beweis- 
führung ohne  Belang,  auch  wenn  uhlirz's  Meinung  zutreffen  sollie;  ich  glaubte 
daher  davon  absehen  zu  dürfen,  die  Liebenswürdigkeit  der  grossherzoglich  hes- 
sischen Archivdirektion  in  Darmstadt  nochmals  durch  Bitte  um  Übersendung 
des  Stückes  in  Anspruch  zu  nehmen. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome.  105 

schon  anmittelbar  bei  ihrer  Besprechung  S.  375  ausdrücklich  dahin,  dass 
bei  Annahme  der  Herstellung  dieser  Diplome  während  der  Kanzlerschaft 
des  Wormser  Bischofs  selbst  «auch  ein  tadelloses  Siegel  und  rasurfreies 
Pergament  den  Inhalt  kaum  ausser  Frage  zu  stellen  vermöchte' .  Die  Er- 
klärung für  diese  besiegelten  Ausfertigungen  ist  auf  S.  534  meiner  Arbeit 
gegeben :  «Der  Kanzlei  Ottos  II.  oder  Ottos  IIL  konnte  es  nicht  schwer 
fallen,  durch  Abguss  oder  durch  eine  andere  Methode  ein  Siegel  Ottos  I. 
herzustellen,  (vgl.  über  derartige  Siegelfälschungen  Bresslau,  Handbuch 
der  Urkundenlehre  I,  974  und  die  dort  zitirte  Literatur);  vielleicht 
standen  dem  Kanzler  Hildibald  sogar  noch  die  Siegelstempel  Ottos  I.  zur 
Yerftigung.  Siegel  haben  oder  hatten  sie  alle,  diese  von  HB  geschrie- 
benen Wormser  Urkunden;  soweit  es  sich  noch  kontroliren  lässt,  ist 
die  Besiegelung  bei  allen  einwandfrei.  Gegenüber  Fälschungen,  welche 
die  Kanzlei  selbst  zur  Werkstätte  haben,  ist  die  moderne  Kritik  in 
dieser  Beziehung  lahm  gelegt '*.  In  einem  solchen  Falle  beweist  auch 
der  Vergleich  mit  dem  an  DOI.  388  B  angebrachten  Siegel  (vgl.  Uhlirz 
S.  219  N.  5)  nichts;  es  ist  sogar  mit  der  Möglichkeit  zu  rechnen, 
dass  eben  dieses  als  Muster  diente.  Dadurch  leuchtet  ein,  dass  der 
Kanzler  nicht  erst  eine  andere  Urkunde  Ottos  L  radiren  zu  lassen 
brauchte,  um  ein  besiegeltes  Pergamentblatt  zu  gewinnen.  Trotz  allen 
verdächtigenden  Merkmalen,  die  ich,  wie  es  Pflicht  jeder  unbefangenen 
Untersuchung  ist,  in  Erwägung  zog,  sprach  ich  bei  DOL  392  mit 
Bücksicht  auf  das  unzureichende  Vergleichsmaterial  für  den  zweiten 
daran  beteiligten  Schreiber  ein  bestimmtes  Urteil  für  oder  wider  die 
Originalität  und  Echtheit  nicht  aus,  mein  Endurteil  lautete  auf  „zweifel- 
haft* (S.  375,  572),  nicht  wie  bei  DOIl.  46,  wo  sich  der  Nachweis 
m.  £.  erbringen  Hess,  auf  ,  Fälschung ''.  Man  wird  bei  DOI.  392  in 
Anbetracht  aller  nicht  zu  beseitigenden  verdächtigenden  Begleitumstände 
gut  tun,  die  in  so  komplizirten  Fragen  gebotene  Vorsicht  anzuwenden 
und  sich  auch  nach  Uhlirz^s  apodiktisch  gehaltenen  AusfQhrungen  mit 
einem  „zweifelhaft''  zu  begnügen,  solange  nicht  entweder  die  Tätigkeit 
des  HB  in  Diensten  des  Wormser  Bistums i)  für  die  Zeit  vor  seinem 


»)  Vgl.  meine  Abhandlung  S.  402.  Uhlirz's  Behauptung  (S.  217  N.  1)  ,p8 
ist  nicht  zu  bestreiten,  dass  HB.  aus  der  Wormser  bischöflichen  in  die  kaiser- 
liclje  Kanzlei  übergetreten  und  erst  in  dieser  Scbfller  des  Liutolf  J  geworden 
sei«,  entbehrt  der  Begründung.  Die  wesentlichste  Stütze  wäre  eben  DOI.  392, 
wenn  es  im  Jahre  970  geschrieben  wäre.  Da  der  Magdeburger  Notar  LI  aber 
»damals  (im  Jahre  978)  nicht  mehr  ständiges  Mitglied  der  Kanzlei  war,  sondern 
zumeist  nur  noch  Urkunden  für  Gisilher  lieferte«  (Sickel  in  Mitteilungen  des 
Instituts  f.  österr.  Gf.  Ergbd.  2,  104),  wird  jetzt  mit  der  Eventualität  zu  rechnen 
sein,  dass  er  aus  Magdeburg  stamme.  Ein  bestimmtes  Urteil  in  dem  einen  oder 
anderen  Sinne  lässt  sich  indes  nicht  abgeben.    Mit  Recht  bemerkt  Uhlirz,   dass 


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106  Johann  Lechner. 

Eintritt  in  die  kaiserliche  Kanzlei,  also  vor  978,  einwandfrei  belegbar 
oder  der  zweite  Schreiber  wenigstens  in  einer  sicher  aus  dem  Jahre 
970  stammenden  Eanzleiausfertigung  nachweisbar  ist. 

Das  lässt  sich  aber  von  DOI.  388  B  nicht  behaupten,  da  wir  vor 
allem  nicht  wissen,  wann  es  geschrieben  ist.  Schon  S.  374  N.  1 
hatte  ich  die  Frage  aufgeworfen,  ob  denn  DOI.  388  B  sicher  gleich- 
zeitige Ausfertigung  sei?  Ublirz  meinte  (S.  220),  auch  wenn  es  erst 
später  entstanden  sein  sollte,  so  wäre  damit  nichts  gewonnen,  da  der 
unbekannte  Schreiber  X  dann  nur  ein  Magdeburger  gewesen  sein 
könnte  und  die  Zusammenarbeit  unerklärlich  bliebe.  Dieser  Schluss 
trifft  nicht  zu,  wie  das  Folgende  zeigen  dürfte. 

Bekanntlich  kommt  bei  den  Urkunden  Ottos  I.  für  Magdeburg 
wiederholt  der  Fall  vor,  dass  sich  die  Beurkundung  gegenüber  der 
Handlung  entweder  sehr  verspätete,  oder  dass  von  derselben  Urkunde 
mehrere  Ausfertigungen  hergestellt  wurden:  zwischen  den  einzelnen 
Ausfertigungen,  (ja  selbst  zwischen  den  einzelnen  Stadien  der  Beur- 
kundung desselben  Stückes)  liegen  manchmal  Zwischenräume  von 
Jahren^),  so  dass  wir  dadurch  mitunter  bereits  weit  in  die  Kegierungs- 
zeit  Ottos  IT.  geführt  werden.  Darnach  wäre  es  nicht  ausgeschlossen, 
dass  ein  ähnlicher  Fall  auch  bei  DOI.  388  B  vorliegt;  da  LH,  der 
es  grösstenteils  geschrieben,  noch  im  Jahre  980^)  und  auch  das  dabei 
verwendete  Siegel  3)  noch  unter  Otto  IL  bis  983*)  nachweisbar  ist, 
könnte  man  die  Herstellung  von  DOI.  388  B  bis  in  die  letzten  Jahre 
Ottos  IL  hiuaufrQcken.  Es  wäre  also  möglich,  dass  beide  Urkunden, 
die  Magdeburger  und  die  Wormser,  gleichzeitig  in  der  Kanzlei  Ottos  II. 
unter  der  Kanzlerschaft  Hildibalds  entstanden.  Das  Vorkommen  des 
Schreibers  X  in  beiden  Stücken  beweist  bei  der  Unzuverlässigkeit  der 
Datirung  nicht,  dass  sie  im  Jahre  970,  sondern  im  besten  Falle,  dass 
sie  gleichzeitig  entstanden  seien. 

Für  den  Fall,  dass  beide  Urkunden  erst  in  der  Kanzlei  Ottos  IL 
ausgefertigt  worden  wären,  liesse  sich  die  Zusammenarbeit  der  drei 
daran  beteiligteil  Schreiber,  des  HB,  LH  und  X,  noch  leichter  erklären 
als  für  das  Jahr  970.    Denn  damals  waren  HB  und  LH  beide  für  die 


wir  nicht  wissen,  ob  Hildibald  aus  dem  Wormser  Klerus  hervorgegangen  sei, 
trotzdem  bleibt  wahrscheinlich,  dass  HB  schon  vorher  zu  ihm  in  Beziehung  ge- 
standen sei,  da  er  fast  gleichzeitig  mit  seinem  Chef,  noch  vor  dessen  Erhebung 
auf  den  Wormser  Bischofestuhl,  in  der  Kanzlei  erscheint. 

»)  Sickel  in  den  Vorbemerkungen  zu  DOI  222,  304,  305,  345,  365.  382. 

»)  DOII,  225. 

*)  Das  5.  unter  den  Siegeln  Ottos  I.,  Foltz,  Die  Siegel  der  deutschen  Köni.e 
und  Kaiser  aus  dem  sächsischen  Hause  911 — 1021,  Neues  Archiv  3,  36,  M.  G. 
DDOII.  Nr.  310. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormeer  Diplome.  107 

Kanzlei  beschäftigt  und  über  die  Herkunft  von  X  und  den  Zufall,  der 
ihn  an  der  Niederschrift  beider  Urkunden  teilnehmen  Hess,  wisseu  wir 
bei  Annahme  nachträglicher  Ausfertigung  ebensoviel  und  ebensowenig, 
wie  für  das  Jahr  970,  es  war  ein  Schreiber  unbekannter  Herkunft, 
der  aushilfsweisB  zur  Kan^leiarbeit  herangezogen  wurde.  Es  sind  eben 
mancherlei  Zufalle  denkbar,  die  eiue  derartige  Zusamnieuarbeit  herbei- 
führen konnten,  und  ich  führe  eine  dieser  Möglichkeiten  nur  au,  um 
zu  zeigen,  dass  das  Vorkommen  desselben  Aushilfsschreibers  in  der 
zweiten  zeitlich  nicht  genau  zu  fixirenden  Ausfertigung  einer  Magde- 
burger Urkunde  nicht  als  Beleg  für  Entstehung  des  DOI.  392  im 
Jahre  970  angeführt  werden  kann,  ühlirz's  Schluss  wäre  berechtigt, 
wenn  wir  es  nicht  mit  einer  Urkunde  für  Magdeburg,  sondern  für 
einen  anderen  Empfanger,  in  dessen  Urkundenbestand  solche  Anomalien 
nicht  vorkommen,  zu  tun  hätten. 

Verliert  aber  das  Vorkommen  des  Schreibers  X  seine  zwingende 
Beweiskraft,  so  verliert  damit  Uhlirz's  Hypothese  ihre  Stütze*).  E.  Mühl- 
bacher, an  dessen  Ausspruch  Uhlirz  (S.  218)  appellirte,  äussert  sich  in 
der  Vorbemerkung  zur  Fälschung  auf  den  Namen  Karls  d.  Gr.  M.  G. 
DD.  Kar.  I,  371  Nr.  257  (Mühlbacher  Reg. 2  34 7j  folgeudermassen : 
.Fälschung  aus  der  zweiten  Hälfte  des  10.  Jahrh.  in  dem  Streit  mit 
Lorsch  um  die  Forstrechte  im  östlichen  Odenwald  und  die  fiskalischen 
Nutzungen  im  Lobdengau  von  demselben  Fälscher,  der  für  den  gleichen 
Zweck  auch  noch  Urkunden  auf  den  Namen  Dagoberts,  M.  G.  DD. 
Merow.  139  Nr.  21,  Ludwigs  d,  D.,  Mühlbacher  Reg.  1374,  und  wahr- 
scheinlich auch  die  Urkunde  Ottos  I.  von  970  April  10,  M.  G.  DDI, 
533  Nr.  392,  anfertigte  vgl  Lecliner  in  Mitteilungen  des  Instituts  für 
österr.  Geschichtsf.  22,  363,  404  (über  die  Unechtheit  der  Urkunde 
Ottos  I.  ib.  371,  531);  Lechner  schreibt  die  Wormser  Urkundenfäl- 
schung der  Amtszeit  des  Bischofs  Hildibald  (979 — 998),  des  Kanzlers 
Ottos  IL  und  III.,  und  dem  unter  diesem  dienenden  Notar  HB  zu, 
während  die  M.  G.  DD.  1.  c.  534  durch  zwei  äussere  Merkmale,  von 
denen  eines  allerdings  nicht  ohne  Belang  ist,  sich  ,zu  der  Annahme 
bestimmen'*  liessen,  dass  in  der  Urkunde  Ottos  I.  eine  Kanzleiausfer- 
tigüng  vorliege,  und  die  Fälschung  demgemäss  vor  das  Jahr  970,  in 
die  Zeit  des  Bischofs  Anno  (950—978)  setzen**.  Auch  Mühlbacher 
hielt  demnach  die  Originalität  von  DOI.  392  keineswegs  für  gesichert 


')  Uhlirz  setzt  im  Vergleich  mit  den  diplomatischen  Kenntnissen  unserer 
Zeit  die  Fähigkeiten  eines  so  geschulten  Kanzleibeamten  wie  es  HB  war,  doch 
zu  gering  an,  wenn  er  S.  219,  220  glaubt,  dass  wir  heute  über  die  Kanzleischrift 
und  Eanzleigewohnheiten  des  10.  Jh.  besser  Bescheid  wissen  als  die  damaligen 
Kanzleibeamten. 


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]^08  Johann  Lechner. 

uDd  blieb  bei  dieser  AufPassung  auch  noch  nach  dem  Erscheinen  von 
ühlirz's  , Apologie",  wie  er  sich  in  der  2.  Auflage  seiner  Begesten  der 
Karolinger  Nr.  1414  (1373)  ausdrückte. 

Wer  die  DDOI.  392  und  11.  46  den  iu  der  Datirung  genannten 
Ausstellungsjahren  zuweist  uud  sie  für  Originale  hält,  müsste  konse- 
quenterweise denselben  Standpunkt  auch  gegenüber  DOI.  84  vom 
14.  Januar  947  einnehmen,  das  einen  Parallelfall  darstellt;  es  ist 
ebenfalls  von  HB  geschrieben,  angeblich  etwa  30  Jahre  vor  dessen 
Eintritt  in  die  kaiserliche  Kauzlei,  hat  die  Ausstattung  eines  Originals, 
war  besiegelt,  will  also  als  Original  gelten  und  hängt  als  Bestätigung 
des  Wormser  Zollbezugs  trotz  der  Wiederholung  einer  echten  Vor- 
urkunde auch  inhaltlich  niit  der  einen  Fälschungsgruppe  zusammen  ^). 
Auch  dieses  Diplom  als  Original  zu  bezeichnen,  ging  aber  doch  nicht 
gut  an,  denn  dann  hätte  HB  schon  im  Jahre  947  in  Diensten  des 
Wormser  Bischofs  gestanden  und  hätte,  da  er  noch  im  Jahre  994 
nachweisbar  ist,  ein  halbes  Jahrhundert  lang  Urkunden  geschrieben.  Und 
so  bleibt  Uhlirz  für  DOI.  84,  anders  als  für  DOII.  46,  bei  der  Bezeichnung 
,,Abschrift  in  Diplomform**  und  behauptet,  es  gebe  zu  kritischen  Be- 
merkungen keinen  besonderen  Anlass  (S.  221),  beides  ohne  Motivirung. 
Es  genügt  demnach  an  dieser  Stelle  nochmals  auf  S.  397  und  531 
meines  Aufsatzes  und  auf  Bresslaus  Urteil  zu  verweisen. 

Aus  guter  Kenntnis  hat  Hermann  Bloch  im  Neuen  Archiv  19, 
648  N.  1  betont,  dass  angebliche  Originale  mit  einem  anderen  Mass- 
stab zu  prüfen  sind  als  blosse  Abschriften  und  dass  in  solchen  Fällen, 
„nicht  derjenige  Becht  hat,  der  den  nach  Fassung  und  materiellem 
Inhalt  an  sich  nicht  anstössigen  Wortlaut  der  Urkunden  für  echt  hält, 
sondern  vielmehr  der,  welcher  auf  Grund  der  äusseren  Merkmale  von 
vornherein  Verdacht  gegen  die  Echtheit  derselben  hegt*.  Dass  wird 
man  sich  bei  Beurteilung  von  DOI.  84  vor  Augen  halten  müssen. 

Bezüglich  DOI.  330  nimmt  Uhlirz  jetzt  im  Gegensatz  zur 
Diplomata-Ausgabe,  der  auch  ich  mich  mit  Reserve  angeschlossen  hatte, 
an,  dass  es  nicht  von  HB  geschrieben  sei.  Wie  ich  schon  in  meiner 
Abhandlung  S.  375  und  533  bemerkte,  nimmt  dieses  Stück  unter  den 
übrigen  von  HB  geschriebenen  eine  Sonderstellung  ein,  die  Zuweisung 
ist  nicht  ganz  sicher  und  man  muss  die  Abweichungen  auf  die  Schreib- 
vorlage zurückführen.  Das  ginge  immerhin  an,  denn  eine  Schreib- 
vorlage beeinflusst  auch  die  einem  Schreiber  eigentümlichen  Buch- 
staben, indem  dieser  versucht,  das  fremde  Muster  nachzuahmen,  aber 
doch  wieder  in  seine  gewöhnlichen  Formen   verfällt,   dadurch   werden 


')  Näheres  hierüber  in  meinem  Aufsatz  S.  396  N.  4,  531. 

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Zur  Beurteilung  der  Wormaer  Diplome.  109 

die  Buchstaben  ungelenk.  Eine  bestimmte  Entscheidung  wird  sich 
kaum  fällen  lassen.  Da  die  Urkunde  sowohl  als  historisches  Zeugnis 
wie  auch  für  die  Wormser  Privilegienfrage  von  ganz  untergeordnetem 
Belang  iat,  wird  man  diese  Frage  ohne  besonderen  Schaden  offen 
lassen  können. 

Über  das  Diplom  Konrads  I.  Nr.  37,  dessen  Eigenart,  soviel  ich 
sehe,  nur  durch  die  Annahme,  dass  HB  seine  falschende  fland  dabei 
im  Spiele  hat,  befriedigend  erklärt  werden  kann,  spricht  sich  Dhlirz 
nicht  aus. 

Dlühlbacher,  der  gleich  der  Diplomata- Ausgabe  die  Urkunde  früher 
für  anverdächtig  gehalten  hatte,  hat  sich  nun  in  der  2.  Auflage  seiner 
Begesten  Nr.  2107  (2048)  meiner  Beweisführung  angeschlossen  mit 
den  Worten:  ^Fälschung  aus  der  zweiten  Hälfte  des  10.  Jahrh.  mit 
Benützung  von  Nr.  1935,  2019,  um  den  Fiskalbesitz  ausserhalb  Worms 
ohne  Einschränkung  anzusprechen,  Lechner  in  Mitteil,  des  Instituts 
für  österr.  Qeschichtsf.  22,  538  (mit  Abdruck  des  Textes  und  Kenn- 
zeichnung der  in  der  Ausgabe  der  M.  G.  DD.  übersehenen  Vorlage). 
Damit  entfallen  auch  die  unwahrscheinlichen  Erklärungsversuche  der 
unmöglichen  Datirung.  Dieselbe  Rekognition  auch  in  deu  im  Wormser 
eh.  s.  Xn.  überlieferten  Urk.  für  Weilburg  Nr.  2083,  89,  96*.  Auch 
Bresslau  1.  c.  hält  mein  Ergebnis  für  gesichert.  Da  wir  es  mit  einer 
einheitlichen  Gruppe  desselben  Fälschers  zu  tun  haben,  deren  Glieder 
in  allem  dieselbe  Mache  zeigen,  wird  der  Charakter  der  einen  Urkunde 
auch  bei  der  Beurteilung  der  andern,  also  auch  der  Ottonenurkunden, 
im  Auge  zu  behalten  sein. 

Ergibt  sich  somit  aus  der  zusammenhängenden  diplomatisch- 
rechtshistorischen  Untersuchung,  dass  die  Wormser  Frage  bei  Annahme 
der  Echtheit  der  Ottonendiplome  trotz  allem  aufgewendeten  Scharfsinn 
nicht  zu  lösen  ist,  so  werden  noch  die  allgemein  historischen  Ein- 
wände ühlirzs  (S.  224)  ins  Auge  zu  fassen  sein. 

Die  Behauptung,  ich  hätte  nicht  nachzuweisen  vermocht,  dass 
Hildibald  Anlass  zu  Fälschungen  gehabt  habe,  wird  durch  den  Hin- 
weis auf  S.  416  meiner  Abhandlung  widerlegt;  aus  DOII.  199  vom 
Jahre  979  erfahren  wir,  dass  Hildibald  schon  im  ersten  Jahre  seines 
Episkopats  mit  dem  Anspruch  auf  den  Bezug  aller  Zoll-  und  Bann- 
gelder von  Worms  an  den  Kaiser  herangetreten  sei,  dass  der  Kaiser 
den  Bechtsanspruch  nicht  anerkannte,  aber  als  Gnade  und  Belohnung 
das  noch  fehlende  Drittel  schenkte.  Die  Fassung  der  damals  erwirk- 
ten Schenkungsurkunde  ist  derart,  dass  sie  den  Wunsch  rege  erhalten 
musste,  eine  Urkunde  wie  es  DOIL  46  ist,  zu  gewinnen.  Durch  DOE.  46 
und  dessen  gefälschte  karolingische  Yorurkunde  sollte  der  Beweis  er- 


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110  JohannLcchner. 

bracht  werden,  dass  diese  Ansprüche  altes  Recht  des  Wormser  Bistums 
seien.  Hildibald  kann  mit  Rücksicht  auf  den  Wortlaut  einer  echten 
Urkunde  Ludwigs  d.  Fr.,  Mühlbacher  Reg.2  871,  durchaus  in  gutem 
Glauben  gehandelt  haben.  Dagegen  fehlt  für  die  Zeit  Annos  jeder 
Anhaltspunkt  ausserhalb  der  strittigen  Urkunden,  was  die  Veranlas- 
sung zur  Fälschung  der  Earolingerdiplome  gebildet  hätte.  Es  bleibt 
mir  daher  dunkel,  inwiefern  diese  Annahme  „durchaus  dem  uns  be- 
kannten geschichtlichen  Verlaufe  entsprechen**   (S.  224)  soll. 

Wenn  die  einflnssreiche  Stellung  Hildibalds,  der  in  der  Lage  ge- 
wesen sei,  für  sein  Bistum  auch  ohne  Fälschungen  zu  sorgen,  wirk- 
lich, wie  ühlirz  meint,  ein  Gegengrund  gegen  die  Aunahme  von  Fäl- 
schungen in  seiner  Zeit  wäre,  so  gälte  das^flbe  auch  fttr  Anno,  auch 
dieser  genoss  eine  Vertrauensstellung.  Demgegenüber  ist  zu  bemerken, 
dass  ohne  eine  derartige  Stellung  an  eine  Durchsetzung  der  in  den 
Fälschungen  niedergelegten  Ansprüche  überhaupt  nicht  zu  denken  war, 
dass  die  Erwirkung  von  DOI.  392:  wie  sie  ühlirz  sich  vorbtellt,  eine 
nicht  minder  einflussreiche  Vertranensstellung  voraussetzt. 

Indem  ühlirz  den  guten  Ruf  Hildibalds  verteidigt  i),  zeiht  er  auf 
Grund  eines  äusseren  Merkmals  einer  einzigen  Urkunde  derselben 
Haudlung  dessen  Vorgänger  Anno  und  imputirt  mir  die  Annahme,  ich 
hätte  Hildibald  zugemutet  „Bloss  auf  Vorrat,  ohne  äusseren  Anlass, 
nur  in  der  Voraussicht  zu  fälschen,  dass  sein  Nachfolger  einen  schwe- 
reren Stand  haben,  dieser  Machfolger  der  Rechtsgelehrte  Burkhard  sein 
werde,  der  von  den  vorbereiteten  Mitteln  den  richtigen  Gebrauch  ma- 
chen könne". 

*)  Wie  entbehrlich  in  diesem  Falle  ühlirz's  am  Schlüsse  beigefügter  Appell 
an  die  Gerechtigkeit  des  Forschers  gewesen  wäre,  möge  man  aus  der  Charak- 
teristik der  FälschuDgeo  entnehmen,  die  ich  S.  549  meines  Aufsatzes  gegeben 
habe :  >So  vertreten  die  Fälschuagen  Hildibalds  teils  wirkliches  Recht,  teils  haben 
sie  den  Schein  des  Rechtes  für  sich,  teils  stellen  sie  direkt  unberechtigte  An- 
sprüche. Wie  andere  Männer  dieser  Zeit,  die  der  Weg  über  die  königliche 
Kapelle  zu  einem  bischöflichen  Stuhl  geführt  hatte,  wie  Willigis  von  Mainz, 
Giselher  von  Magdeburg,  Bemward  von  üildesheim,  war  auch  Hildibald  für- 
sorglich im  Interesse  seiner  Kirche  tätig;  wenn  er  dabei  auch  das  Mittel  der 
Urkundenfälschung  nicht  verschmähte,  so  mag  uns  das  recht  bedenklich  er- 
scheinen, die  Zeitgenossen  urteilten  darüber  milder.  Hildibalds  Palastgenosse 
Notker  von  Lüttich  fand  lür  die  betrügerische  List,  mit  der  er  das  Nachbar- 
kastell Chi^vremont  in  seine  Gewalt  brachte,  daa  Lob  seines  Biographen.  Es 
war  ein  gewHlt tätiges,  aber  auch  naives  Zeitalter,  das  bei  seinen  Werturteilen 
mehr  nach  der  Güte  des  Zieles,  als  nach  der  MoralitÄt  der  Mittel  fragte.  Die, 
wenn  auch  subjektive,  Überzeugung  von  der  Rechtmässigkeit  der  Ansprüche,  zu 
deren  Begründung  die  urkundlichen  Titel  fehlten,  führte  die  Fälscherfeder  in 
den  zahlreichen  unechten  Dokumenten  dee  10.— 12.  Jahrhunderts,  die  sich  mit 
der  fortschreitenden  Erkenntnis  immer  noch  mehren«. 


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Zur  Beurteilung  der  Wormser  Diplome.  HJ 

In  seinen  Schlussben lerkangen,  die  vielleicht  zu  sehr  von  dem 
modern-strafrechtlicheu  BegriflF  der  Urkundenfälschung  beeinflusst  sind 
nnd  demgemäss  eiuen  überstrengen  sittlichen  Massstab  an  mittelalter- 
liche Fälscher,  namentlich  solche  des  10. — 12.  Jahrh.  anlegen*),  betont 
ühlirz  die  Notwendigkeit  strenger,  aber  auch  vorsichtiger  Gerechtigkeit 
gegenüber  der  Vergangenheit.  Ich  glaube  genau  nach  denselben 
Grundsätzen  vorgegangen  zu  seiu,  bin  aber  durch  intensivere  Be- 
schäftigung mit  dem  speziellen  Gegenstande  zu  einem  von  der  ottoni- 
schen  Diplomata-Ausgabe  abweichenden  Resultat  gelangt 


1)  über  die  Art,  wie  Fälschungen  des  10. — 12.  Jahrb.  vom  Standpunkte 
ihrer  Zeit  zu  beurteilen  sind,  vgl.  G.  Ellinger,  Das  Verhältnis  der  öffentlichen 
Meinung  zu  Wahrheit  und  Lüge  im  10.,  11.  und  12.  Jahrh.  Berl.  1884,  MQhl- 
bacher,  Urkundenfälschung  in  Echternach,  Mitteilungen  des  Institut«  fttr  österr. 
Geschichtsf.  21,  364. 


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Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter. 

Von 
F.  Philipp!. 


F.  Keutgen  hat  in  seinem  soeben  erschienenen  Bnche  „Ämter 
und  Zünfte*  alle  die  so  vielfach  strittigen  und  verwickelten  Fragen  nach 
der  Entstehung  und  der  wirtschaftsgeschichtlichen  Stellung  der  deutschen 
Zünfte  im  Mittelalter  einer  neuen  und  vertieften  Nachprüfung  unter- 
worfen und  —  man  darf  das  ruhig  aussprechen  —  viele  derselben 
endgültig  beantwortet,  alle  ihrer  endgültigen  Beantwortung  näher 
gebracht. 

So  sagt  er  denn  auch  S.  133  mit  Recht:  „Es  ist  ein  Kardinal- 
fehler gewesen,  dass  man  bei  der  Frage  nach  dem.  Ursprünge  der 
städtischen  Gewerbeordnung,  die  die  nach  der  Entstehung  der  Zünfte 
in  sich  schliesst,  sein  Augenmerk  stets  vorzugsweise  auf  die  manu- 
faktoiische  Seite  gerichtet  hat*.  —  „Der  wirtschaftlich  freie  Hand- 
werker ist  von  vornherein  mercator*.  —  „Die  Arbeit  für  den  Markte 
für  unbekannte,  erhoffte  Käufer  von  Anfang  an  das  Charakteristikum 
des  deutschen  Handwerks*. 

Tch  möchte  an  diese  zweifellos  richtigen  Behauptungen  einige 
Betrachtungen  knüpfen,  weil  es  Keutgen  m.  E.  trotz  der  Richtigkeit 
dieser  Erkenntnis,  trotz  der  glücklichen  und  scharfen  Formulirung 
dieser  Beobachtung  nicht  gelungen  ist,  dieselbe  in  ihrer  vollen  Trag- 
weite zu  erkennen  und  dementsprechend  in  den  Mittelpunkt  seiner 
ganzen  Darstellung  zu  rücken,  wohin  sie  gehört  hätte.  Seine  vor- 
treffliche, endgültige  Zurückweisung  der  alten  hofrechtlichen  Theorie, 
sein  Festhalten  an  der  von  v.  Below  stets  mit  Energie  verfochtenen 
Auffassung,   dass   der  Zunftzwang  der  Angelpunkt  des  ganzen  mittel- 


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Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter.  113 

alterlicheu  Zunftwesens  sei,  scheinen  ihn  daran  gehindert  zu  haben, 
die  Bedeutung  jener  Beobachtung,  in  ihrem  vollen  Umfange  zu  er- 
kennen und  in  seiner  Darstellung  zur  Geltung  zu  bringen. 

Freilich  verkennt  er  auch  nicht  ganz,  dass  der  Zunftzwang  nicht 
eine  ursprüngliche  Erscheinung  beim  Zunftwesen  ist,  sondern  erst  eine 
sekundäre,  ja  man  könnte  sagen,  Begleiterscheinung,  die  erst  zu  Tage 
trat,  als  sich  die  Notwendigkeit  herausstellte  die  Beaufsichtigung  der 
Gewerbetatigkeit  des  Handwerkers,  wie  Eeutgen  selbst  hübsch  sagt, 
vom  Markte  in  die  Werkstatt  zu  verlegen^). 

Alle  unseren  modernen  gewerbegeschichtlichen  Darlegungen  sind 
mehr  oder  weniger  beeinflusst  durch  Büchers  epochemachenden  Vor- 
trage: ^Entstehung  der  Volkswirtschaft".  Wenn  auch  im  Einzelnen 
gegen  die  darin  gemachten  Au&tellungen  Widerspruch  erhoben  wird 
und  zu  erheben  ist,  so  bilden  sie  dennoch  in  ihren  grossen  Linien 
das  Netz,  in  welche  Einzelbeobachtuugen  einzufügen  sind,  selbst  dann, 
wenn  sich  das  Gesamtbild  in  einigen  Zügen  dadurch  zu  verrücken 
scheint 

So  wendet  sich  denn  auch  Eeutgen  an  der  oben  angezogenen 
Stelle  (S.  133)  gegen  Bücher,  freilich  ohne  ihn  zu  nennen^  wenn  er 
sagt:  „Die  Anschauung,  dass  das  freie  Handwerk  an&ngs  wesentlich 
Kundenarbeit  gewesen  sei,  ist  ebenso  falsch,  wie  die,  die  es  für  Lohn- 
werk ausgeben  möchte*.  Diese  Zurückweisung  der  Bücherschen  Dar- 
legungen ist  in  gewisser  Weise  berechtigt,  erscheint  aber  in  ihrer 
SchroflFheit  nicht  gfanz  glücklich  formulirt.  Dass  der  Weg  vom-  voU- 
konmien  unselbständigen  Handwerker  in  der  Hauswirtschaft  zum  wirt- 
schaftlich durchaus  selbständigen  freien  Handwerker  in  der  Stadt- 
wirtschaft über  die  Zwisdienstufeu  des  Lohnwerks  und  der  Eunden- 
arbeit  geföhrt  hat,  ist  sehr  einleuchtend  und  findet  seine  Unterstützung 
in  der  vielfach  hervorgehobeneu  Beobachtung,  dass  auch  der  wirt- 
schafÜich  freie  Handwerker  noch  bis  heute  Euudenarbeit  ausführt, 
ja  den  Umständen  nach  sogar  Lohnwerk  übernimmt^). 

Eeotgens  Widerspruch  ist  daher  nur  in  so  weit  berechtigt,  als 
Bücher  diese  Tatsachen  zu  sehr  betout  und  geradezu  als  bezeichnende 
Eigenschaften    des    mittelalterlichen   freien   Handwerkers    hervorhebt. 


')  S.  185  »die  Prüfung  dringt  in  die  Werkstatt«,  vergl.  noch  S.  158,  159  fF. 

*)  Dass  das  Lohnwerk  »bestimmten  Verhältnissen  eigentümlich«  ist,  sagt 
auch  von  Below,  Wörterbuch  der  Volkswirtflcbaft  im  Artikel  »Zünfte«,  aber 
diese  Verhältnisse  können  sehr  wohl  für  eine  bestimmte  Stufe  der  Entwicklung 
die  massgebenden  gewesen  sein.  Vergl.  die  folgende  Anmerkung  und  unten 
S.  117,  Anm.  1. 

MitÜioilniiseii  SXY.  8 


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114  *'•  Philippi. 

was  sie  eben  nicht  sind.  Der  mittelalterliehe  Handwerker i)  ist  viel- 
mehr dadurch  charakterisirt,  dass  er  in  eigener  Werkstatt  mit 
eigenem  Geräte  aus  eigenem  Rohstoffe  Gebrauchsgegenstände 
herstellt,  welche  er  dann  zum  feilen  Verkauf  stellt.  Gerade  diese 
Düppelstellung  als  Verarbeiter  eigener  ßohstofife  und  als  Ver- 
treib er  der  so  hergestellten  Ware  kennzeichnet  den  mittelalterlichen 
Handwerker  und  unterscheidet  ihn  scharf  yor  dem  unselbständigen 
oder  weniger  selbständigen  gelernten  Arbeiter  der  früheren  Zeit  einer- 
seits und  dem  im  Dienste  eines  Verlegers  oder  Fabrikanten  stehenden 
wieder  unselbständig  gewordenen  gelernten  Arbeiter  der  Jetztzeit. 

um  nun  die  Frage  nach  der  Entstehung  der  mittelalterlichen 
Zünfte  klar  beantworten  zu  können,  muss  man  sich  die  Unteifrage 
vorlegen,  welche  von  diesen  beiden  Eigenschaften  des  mittelalterlichen 
Handwerks  bei  der  Entstehung  und  Ausbildung  der  Zünfte  die  aus- 
schlaggebende war,  seine  rein  manufaktorische  oder  seine  kauf- 
männische. 

Und  ich  glaube,  dass  gerade  die  Keutgenschen  Darlegungen  es 
mir  gestatten,  noch  einmal 2)  mit  allem  Nachdrucke  daranf  hinzuweisen, 
dass  die  kaufmännische,  nicht  die  gewerbliche  Seite  des  Betriebes  die 
Veranlassung  zur  Bildung  dieser  Genossenschaften  gewesen  ist. 

Ich  greife  noch  einmal  auf  die  Bücherschen  Darlegungen  zurück. 
Es  ist  keiüem  Zweifel  unterworfen,  dass  im  deutschen  Mittelalter  in 
jeder  Hauswirtschaft  vielerlei  Gewerbe  betrieben  worden  sind,  welche 
auch  zunftmässig  organisirte  Handwerker  gleichzeitig  ausübten,  und 
es  bedarf  nicht  der  Hervorhebung,  dass  das  auch  heute  noch  überall 
in  weitem  Umfange  der  Fall  ist.  Es  war  also  gar  nicht  möglich,  ist 
auch  im  Mittelalter  keinem  Gesetzgeber  beigefallen,  den  Gewerbebetrieb 
in  eigener  Wirtschaft  und  zu  eigenem  Verbrauche  zu  verbieten.  Der 
Zunftzwang  d.  h.  also  die  Nötigung,  dass  jemand,  der  ein  Gewerbe 
ausüben  wollte,  einer  Zunft,  Gilde  oder  einem  Amt  beitreten  musste, 
bestand  stets  nur  soweit,  als  der  betreffende  dieses  Ge- 
werbe zur  Herstellung  feiler  Waare  ausüben  wollte.  Es 
ist  niemals  und  nirgends  verboten  gewesen,  zum  eigenen  Verbrauche, 

Brod  zu  backen,  Bier  zu  brauen,  Vieh  zu  schlachten,  Gewand  zu  weben, 

• 

>)  Wenigstens  der  zunftmässig  organisirte.  Über  den  Handwerkerbetiieb 
auf  dem  Lande  während  des  Mittelalters,  gibt  jetzt  —  wenn  auch  beschränkten 
—  Aufschluss  die  Leipziger  Dissertation  »Das  mittelalterliche  Dorfgewerbe*  von 
Hermann  Duncker. 

2)  Ich  habe  die  im  Folgenden  ausgesprochenen  Ansichten  schon  dargelegt 
in  einem  Vortrage  »Die  gewerblichen  Gilden  des  Mittelalters«  im  69.  Bande  der 
Preuss.  Jahrbücher,  Maiheft  von  1892.  Diese  allerdings  quellenmässig  nicht 
belegten  Darlegungen  scheinen  Keutgen  unbekannt  geblieben  zu  sein. 


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Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter.  115 

Werkzeuge  und  Gebrauchsgegenstände  herzustellen  *).  Ja  die  Zunft- 
kontrolle trat  sogar  zurück,  wenn  der  zunftmässig  organisirte  Hand- 
werker für  einen  Kunden  aas  dessen  Rohstoff  und  zu  dessen  Gebrauch 
in  eigener  Wirtschaft  Nahrungsmittel  oder  Gebrauchsgegenstände  her- 
stellte. Es  ist  in  keiner  Bäckerordnung  ausgesprochen,  dass  ein  Bäcker 
nicht  einem  Kunden  uns  dessen  Mehle  Brot  von  beliebiger  Grösse  und 
beliebigem  Gewichte  backen  dürfe*).  Die  Vorschriften  befassen  sich 
nur  mit  der  Grösse  und  dem  Gewichte  des  zum  Verkaufe  zu  brin- 
genden Brotes.  Ebenso  verbieten  die  Fleischordnungen  nur  das  Feil- 
halten von  verdorbenem  Fleische,  nicht  aber  das  Schlachten  kranker 
oder  minderwertiger  Schlachttiere  für  Privat«  und  die  Ordnungen  der 
Weber  enthalten  gelegentlich  die  ausdrückliche  Bestimmung,  dass  der 
Weber  bei  der  Arbeit  auf  Bestellung  und  bei  der  Verwendung  von 
durch  den  Kunden  geliefertem  Rohmateriale  an  die  Ordnung  nicht 
gebunden  ist^). 

Es  ist  also  deutlich,  dass  der  Gewerbebetrieb  des  mittelalterlichen 
Handwerks  ursprünglich  und  im  allgemeinen  nur  in  soweit  unter  den 
Begriff  der  Ausübung  des  zünftigen  Handwerks  fällt,  als  in  ihm  Wai-e 
für  den  feilen  Verkauf  hergestellt  wird,  also  nur  in  soweit  als  der 
Handwerker  zugleich  als  Händler,  als  Vertreiber  seiner  Erzeugnisse 
fungirt;  andererseits  aber  unterliegen  der  Zunftkontrolle  und  dem 
Znnftzwange  auch  rein  kaufmännische  Betriebe,  wie  die  der  Krämer 
und  der  Gewandschneider.     Die  Krämer    verkaufen   ausser  selbst  her- 


^)  Es  wird  das  sogar  in  Gildeordnnngen  z.  T.  ausdrücklich  vorbehalten 
z.  B.  ßodemann,  Lüneburger  Zunfburkunden  S.  2 :  Eyn  jewelk  mach  in  sineme 
huse  backen  edden  backen  laten  wat  he  will  van  weten  edder  yän  roggen  to 
«yner  eygen  behuf,  dest  he  yd  nicht  en  verkope.  Beiträge  zur  Ge- 
schichte Dortmunds  XII  S.  16  §  23.  Item,  so  mach  eyn  juwelik  borger  off  bor- 
^rsche  wuUenlaken  und  voderdoick  maken  off  laten  maken  to  ers  selvest 
nut  und  behoiff,  sick,  ere  kyndere  und  ere  gesynde  mede  to  cleden  und 
nicht  to  verkope n. 

-)  Höchstens  werden  besondere  Sorten  den  zünftigen  Bäckern  vorbehalten. 
Bodemann  a.  a.  0.  S.  4.  Int  erste,  dat  neyn  hnsbeckere  backen  scall  den  bor- 
geren  weten  efte  roggenbrot  to  kosten,  erste  missen,  gilde  efte  anderen  bogen 
edder  apslegen,  men  alleine  backen  mögen  roggenbrot  den  borgeren  unde  inwo- 
neren  eyneme  isliken  in  syn  hus  vore  sick  unde  sines  gesindes  nottrofft. 

')  VergL  die  interessante  Ratsentscheidung  in  Osnabrück  in  meinen  Gilde- 
urkunden S.  20  und  oben  Anm.  2  Ober  die  Hausbäcker  in  Lüneburg.  Femer 
Zeitschrift  för  Orts-  und  Heimatskunde  in  Recklinghausen  II  (1892)  ö.  165  aus 
der  Dorstener  Wollen weberordnung  von  1462 :  Item  die  dei  gylde  nicht  en  hefft,  . 
dey  en  sal  men  geyne  gelystede  laken  maken  noch  mer  laken  dan  alz  hie  beho- 
vet  myt  synem  gesinde  to  beckleden  in  synem  huse,  ohne  dass  Prüfung  oder 
Siegelung  vorgeschrieben  wäre. 

8* 


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116  F.  Philippi. 

gestelltem  Kucheti*),  der  aber  nur  eine  geringe  Rolle  unter  ihren 
Waren  spielt,  lauter  fremde  Erzeugnisse;  nicht  minder  die  Gewand- 
schneidei-,  falls  nicht,  Was  wohl  ausnahmweisfe  vorkam,  die  Weber  selbst 
auch  das  ttecht  zum  Gewandschnitt  besasseik  Die  Krämer  und  Ge- 
waudschneidergilden  gehören  durchaus  mit  in  die  Reihe  der  ^ Hand- 
werkergilden*, wenn  sie  auch,  insbesondere  die  Gewandschneider,  in 
vielen  Städten  eine  Sonderstellung  einnehmen.  Diese  Sonderstellung 
ist  aber  mehr  eine  politische  als  eine  in  der  Sache  begründete.  Die 
Organisation  und  die  Stellung  zur  Obrigkeit,  der  Stadtherrschaft  oder 
dein  Räte,  ist  durchaus  die  gleiche. 

Im  (Jegensatze  dazu  sitid  die  Handwerker,  welche  nicht  fQr  den 
Markt  arbeiten,  sondern  stets  Kündenarbeit  oder  Lohnwerk  über- 
nehmen, wie  insbesondere  die  Bauhandwerker  nur  in  den  seltensten 
Fällen,  in  Norddeutschland  fast  nie  zunftmässig  organisirt  gewesen-). 
,  Wenn  Organisationen  derselben  zu  beobachten  sind,  tragen  sie  ent- 
weder einen  gänzlich  änderet!  Charakter,  wie  die  Bauhütten,  oder  e& 
sind  späte  Analogiebilduugeti. 

Aus  diesen  Darlegungen  möchte  sich  zur  Evidenz  ergeben,  dass 
die  Eigenschaft  des  Käufmähns  bei  den  mittelalterlichen  Zunftgenossen 
nicht  nur  als  eine  bezeichnende,  sondern  als  die  bezeich- 
nendste ah^us^heh  ist^).  Erst  von  diesem  Gesichtspunkte  aus  ist  es 
verständlich,  dass  in  derselben  Zunft  nicht  selten  Genossen  vereinigt 
sind,  welche  wenig  oder  gar  niöht  mit  einandet  verwandte  Handwerke 
betreiben*),  sowie  dass  man  gelegentlich  einer  älteren  grösseren  Zunft 

«)  Vergl.  z,  B.  meine  Oenabrücker  Gildeurkünden  S.  31,  32. 

>)  Wenn  sich  die  Obrigkeit  mit  ibhen  beschäftigt,  handelt  es  sich  wesent- 
lich um  Lohntaxen  uhd  ev.  Ordnung  des  Gesell^wesens ;  vergl.  Keutgen,  Ur- 
kunden S.  430.  Die  Baseler  Ordnung  von  lS4T— 48  ebenda  S.  367  umfassl  auch 
noch  Böttcher  und  Wagner. 

«)  Daraus  ist  es  auch  zu  erklären,  dass  die  ersten  gemeinsamen  Einrich- 
tungen, welche  die  Stadtherren  ftir  die  Zünfte  oder  diese  selbst  für  sich  schuften, 
nicht  gemeinsame  Arbeitsstätten,  wie  Schlachthäuser,  Backhäuser  u.  dergl.,  son- 
deht  gemeibsame  Verkaufstellen  wie  Schairen  und  Kaufhäuser  sind.  Gemein- 
same Arbeitsstellen,  wie  Walkttiühlen,  Lohmühlen  und  dergl.  werden  erst  später 
eingerichtet  und  zwar  zu  einer  Zeit,  als  maü  die  Naturkr&fte  des  Wassers  und 
des  Windes  zur  Treibung  von  Arbeitsmaschineh  zu  verwenden  gelernt  hatte. 

*)  ßs  sind  meist  aus  wenigen  Personen  bestehende  unbedeutendere  Betriebe 
z.  B.  in  Basel  Maurer,  Üipser,  Zittimerleute,  Böttcher  und  Wagner,  Keutgen 
Urk.  S.  367  —  Maler,  Glaser,  Sattler  und  andere  Lederarbeiter  sowie  Plalten- 
schläger  in  Hamburg  (Keutgen  S.  40b)  und  in  Osnabrück  (meine  Gildeurkünden 
S.  64),  Pelzer  und  Leinewebet  in  Dorsten  (Beiträge  zut  Heimatskunde  in  Reck- 
linghauseb  II  S.  175),  ih  Lüneburg  Kramer,  ftiemenscbneider,  Öürteler  und 
Beulelmacher  (Bodemattn  S.  136),  die  z.  T.  später  selbständig  wurden.  In  klei- 
neren Städten   waren  noch   viel  mehr  Handwerker   vereinigt:  z.  B.  in  Essen  in 


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Handwerk  und  Handel  im  deqtscben  Mittelalter.  X 17 

Leute  angliederte,  weUhe  ein  von  4em  der  älteren  Mitglieder  ganz 
verschiedenes  Handwerk  betrieben. 

Müssen  somit  die  mittelalterlichen  ZQnfte,  um  sie  richtig  zu  ver- 
stehen, in  erster  Linie  als  Vereinigungen  von  Eaufleuten,  von  Han- 
deltreibenden angesehen  werden,  so  liegt  die  Folgerung  nahe,  dass 
auch  die  Handelstätigkeit  in  erster  Linie  zu  ihrer  Bildung,  zum  Zu- 
sammenschlüsse der  Genossen  geführt  hat. 

Geht  man  noch  einmal  auf  die  Bücherschen  Darlegungen  zurück, 
so  hat  man  einen  Zustand  anzunehn^en,  den  man  etwa  in  das  10.  oder 
11.  Jahrhundert  verlegen  möchte,  in  welchem  die  Gewerbetreibenden 
(artifices,  gelernten  Arbeiter),  nachdem  sie  aus  dem  Yerba^ide  der 
Hauswirtschaft  herausgetreten  waren,  daran  gingep,  sich  eine  selb- 
ständige Existenz  zu  gründen.  Diese  Existenz  beruhte  nicht  mehr 
oder  richtiger  nicht  mehr  allein  auf  dem  Betriebe  der  Landwirtschaft, 
welchen  ja  auch  die  Handwerker  Jahrhunderte  lang  als  Nebenerwerb 
beibehalten  mussten^  sondern  im  Wesentlichen  auf  der  Ausübung  und 
zwar  der  freien  Ausübung  des  Gewerbes  i).  Diese  Tätigkeit  konnte 
sich  aber  nur  dann  so  gewinnbringend  für  sie  gestalten,  dass  sie 
damit  im  Wesentlichen  ihren  Lebensunterhalt  zu  bestreiten  vermochten, 
wenn  es  ihnen  gelang,  Absatz  für  die  Erzeugnisse  ihres  Gewerbe- 
fleisses  zu  erhalten.  Dazu  mussten  sie  Gelegenheit  haben,  dieselben 
an  einem  Orte,  an  welchem  viele  Menschen  verkehrten,  zum  feilen 
Yerkauf  zu  stellen  d.  h.  sie  zu  Markte  zu  bringen. 

Dieses  Feilhalten  der  Erzeugnisse  ist  nun  wohl  zuerst  und  noch 
lange  Zeit,  ja  bis  heute  so  bewerkstelligt  worden,  dass  der  Meister 
mit  seinen  Erzeugnissen  auf  die  periodischen  Märkte,  die  sogen.  Jahr- 
märkte zog*). 


der  Koplude-Gilde:  wantenyders,  wullenamt,  kremer,  »croder,  peUer,  doick- 
8cber,  boitmecker,  von  welchen  sich  später  das  Wollenamt;  das  Schneideramt, 
das  Pelzeran^t,  das  l'uchschereramt  und  das  Hutmacheramt  selbständig  machten ; 
auch  die  Krämer  scheinen  später  die  »Fette  Gilde«  gebildet  zu  haben  (Beiträge 
zur  Geschichte  von  Essen  VllI).  Ich  verzichte  an  dieser  Stelle  darauf,  weitere 
Schlüsse  aus  diesen  Beobachtungen  zu  ziehen,  indem  ich  auf  Keutgens  Darle- 
gungen a.  a.  0.  S.  184  ff.  verweise. 

')  Im  Gegematze  zu  den  bäuerlichen  Handwerkern,  welche  als  Zwischen- 
stufe einzuschieben  sein  machten.  Sie  betrieben  die  Jjandwirtschaft  als  Haupt- 
gewerbe, das  Handwerk  als  Nebenerwerb.  Das  Material  über  den  Gewerbebetrieb 
auf  dem  Lande  ist  schwer  zu  samn^i^ln.  Aus  den  Weistümem  hat  es  neuerdings 
Buncker  zusammen  zusuchen  versucht.  S.  114,  Anpi.  1.  Paas  das  Schmiedehand  werk 
alt  und  verbreitet  ist,  beweist  der  fQr  4£us  zwölfte  und  dreizehnte  Jahrhundert 
mehrfach  nachweisbare  Hofnamea  Smedinc. 

«)  Vergl  darüber  z.  B.  Stüve  in  Opnabr.  Mitteilungen  VII  S.  123  ff. 


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118  F.  Philipp! 

Später  aber  als  die  ständigen*)  Märkte  iu  den  Städten  eingerichtet 
wurden,  boten  diese  ihm  die  beste  und  bequemste  Gelegenheit,  seine 
Arbeit  nicht  nur  seinen  Stadtgenossen,  sondern  auch  dem  umwohnen- 
den Landvolke  zum  Erwerben  anzubieten.  Iu  wie  weit  zwischen  diesem 
Bedürfnisse  der  Handwerker  und  dem  Aufkommen  der  Städte  als 
, Marktorte*  ein  ursächlicher  Zusammenhang  besteht,  ist  an  dieser 
Stelle  nicht  zu  erörtern 2).  Hier  interessirt  nur  die  Art,  wie  diese  Ein- 
richtung der  Märkte  vor  sich  ging.  Keutgen  hat  sehr  hübsch  und 
nachdrücklich  zur  Darstellung  gebracht,  wie  auf  den  alten  städtischen 
Märkten  die  Genossen  derselben  Zunft  gemeinsame  Verkaufstäude 
hatten^)  und  mit  Recht  darauf  hingewiesen,  dass  dieselbe  Erscheinung 
in  den  Koloniestädten  nachweisbar  ist,  deren  Einrichtungen  selbstver- 
ständlich den  gleichzeitigen,  oft  später  verdunkelten  Zustand  der  Mutter- 
städte mit  aller  wünschenswerten  Deutlichkeit  wiederspiegeln.  Leider*) 
hat  er  sich  dabei  —  soviel  ich  sehe  —  das  vortreffliche  uud  vor- 
treflflich  bearbeitete  Beispiel  Breslaus  entgehen  lassen. 

Diese  für  uns  Moderne  ganz  unverständliche,  ja  widersinnig  er- 
scheinende Einrichtung,  dass  die  mit  einander  koukurrirenden  Meister 
desselben  Handwerkes  alle  neben  einander  auf  engbegrenztem  Baume 
feilhielten,  muss  ihre  Veranlassung  nicht  nur  in  den  Bedingungen, 
unter  welchen  die  Märkte  als  solche  entstanden'»),    sondern  vor  allem 


I)  Dass  die  städtischen  Märkte  ständige  waren,  ist  doch  wohl  nicht  zu 
bestreiten.  Sie  hatten  eben  ständigen  Marktfrieden  und  ständiges  Marktrecht. 
Dass  die  Verkaufstätigkeit  in  der  Nacht  oder  an  Feiertagen  unterbrochen  wurde, 
ändert  doch  an  ihrer  rechtlichen  Stellung  nichts;  ich  verstehe  daher  Keutgeus 
Bemerkung  S.  127  nicht.  Für  die  periodischen  Märkte  galten  Friede  und 
Recht  nur,  »solange  die  Fahne  aushing«,  also  nur  periodisch. 

*)  Ich  verweise  jedoch  auf  meine  Darlegungen,  Zur  Verfassungsgeschichte 
der  Westfälischen  Bischofsstädte  S.  5  ff.  Die  Darlegungen  Rietschels  in  ,  Markt 
und  Stadt*  geben  darüber  keine  Auskunft,  da  er  die  mercatorea  im  Wesent- 
lichen als  reine  Händler  auffasst. 

3)  S.  1 37  ff.  Es  ist  bezeichnend,  dass  sogar  Keutgen  S.  140  noch  das  Zuge- 
ständnis machen  zu  müssen  glaubt:  »Dass  den  nach  Gewerben  benannten  Strassen 
ihre  Namen,  wie  wohl  ausgesprochen  worden  ist,  nur  zuföUig  oder  spät  durch 
den  Volksmund  beigelegt  worden  wären,  mag  hie  und  da  zutreffen,  lässt  sich  jedoch 
angesichts  zahlreicher  überlieferter  Tatsachen  als  allgemeingültig  nicht  aufrecht 
erhalten*. 

*)  H.  Markgraf,  »Der  Breslauer  Ring*  und  die  »Strassen  Breslaus*.  Mit- 
teilungen aus  dem  Stadtarchiv  zu  Breslau  l,  IL  Ein  weiteres  sehr  unterrichten- 
des Beispiel  bietet  der  älteste  Teil  von  Königsberg  i.*  Pr.  der  »Kneiphof*  mit 
Dom,  Rathaus,  Fleischbänken,  Brotbänken. 

*)  Die  von  Keutgen  a.  a.  0.  S.  137  gegebene  Erklärung:  »Das  ganze  Kon- 
trollwesen  macht  eine  Einteilung  in  Gruppen  nötig,  die  auch  dem  Abgabenwesen 
aufs  Beste  passt*    entspringt   wieder   dem  Gedanken,   dass    der  Zunftzwang   die 


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Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter.  \IQ 

auch  in  den  Umständen  haben,  unter  welchen  die  Genossenschaften, 
welche  so  gemeinsam  den  Markt  beziehen,  sich  bildeten.  Und  mich 
dünkt,  dass  dieser  Znsammenhang  gelegentlich  auch  aus  den  Urkunden 
noch  sich  klar  und  deutlich  erkennen  lässt.  Am  besten  aus  der  oft 
angezogenen  Zunfturkunde  der  Kölner  Lakenweber:  sie  haben  die 
Stelle  des  Marktes,  an  welcher  sie  ihre  Waren  feil  halten,  selbst 
trocken  gelegt,  also  bei  Gelegenheit  ihrer  Gründung  hat  die  Gilde 
sich  zugleich  Verkaufstände  geschaflFen  *).  Ferner  finden  wir  mehr- 
fach und  nicht  nur  in  ganz  alten  Urkunden,  dass  die  Zinse  für  die 
Yerkanfstände  (Buden,  hallule,  Gademen  u.  s.  w.)  nicht  von  dem  ein- 
zelnen Gewerbetreibenden,  sondern  von  der  Genossenschaft«)  als  solcher 
oder  von  ihrem  Vertreter,  dem  Meister,  entrichtet  werden  s).  Das  heisst 
also,  die  Zunft  als  solche  ist  die  Pächterin  der  Verkaufstände  auf  dem 
Markte.  Und  zwar  ist  das  nicht  etwa  eine  neuere  Stufe  der  Ent- 
wicklung, sondern  es  ist  das  ursprüngliche  Verhältnis,  wie  das  Bei- 
spiel der  Kölner  Lakenweber  erweist  und  wie  auch  aus  den  älteren 
Urkunden,  in  welcher  der  Zunftmeister  als  solcher  den  Zins  zahlt, 
unzweifelhaft  hervorgeht. 

Eä  war  eben  in  jenen  frühen  Zeiten,  in  welchen  der  oben  kurz 
skizzirte,  wirtschaftliche  Umschwung  sich  vollzog,  dem  einzelnen  ka- 
pitalschwachen Handwerker  nicht  möglich,  für  sich  allein  die  Markt- 
einrichtung durchzusetzen  und  vor  Allem  den  dazu  nötigen  Platz  zu 
erwerben.  Denn  nach  allen  Analogien  ist  anzunehmen,  dass  die  Markt- 
stände in  Erbzinsleihe  —  ob  sie  nun  Burgrecht,  Weichbild,  Markt- 
recht oder  wie  sonst  heist  —  vom  Stadtherrn   ausgetan  worden  sind. 


Hauptsache  gewesen  sei.  Kentgen  verkennt  aber  auch  nicht,  dass  das  Abgaben- 
wesen dabei  eine  Rolle  spielt.  Ich  glaube,  dass  sich  aus  dem  Folgenden  ergibt, 
wie  das  Abgabenwesen  die  Hauptsache  ist. 

»)  Vergl.  dazu  Kentgen  a.  a.  0.  177.  178. 

*)  So  in  Osnabrück  zu  1347 :  Hü  sunt  redditus  civitatis  Os. :  primo  carnifices 
dabont  XX  marcas,  pistores  X  marcas,  sartores  XXI  solidos,  sutores  II  marcas, 
serdones  XXX  solidos,  pellifices  II  marcas ;  dass  es  sich  hier  um  Pachtzahlungen 
für  Marktstände  handelt,  ergibt  sich  aus  den  folgenden  Angaben  über  cellule 
pannicidarum,  cellule  penesticorum  u.  s.  w.  Gedruckt:  Osnabr.  Mitteil.  XIV, 
S.  96,  97. 

3)  Vergl.  Keutgen  a.  a.  0.  S.  146:  In  Hildesheim  zahlt  c.  1190  der  ma- 
gister  sutorum  den  Zins.  Keutgen  Ur.  S.  365  sammelt  der  Magister  der  Bäcker 
in  Basel  1256  den  Zins  und  erhält  dafür  von  jedem  einen  Pfenning.  —  Da  die 
Plätze  in  den  Reihen  offenbar  nicht  gleich  gut  waren,  scheint  der  erste  und 
letzte  am  gesuchtesten  gewesen  und  am  teuersten  bezahlt  worden  zu  sein ;  vergl. 
Janicke,  Quedlinburger  Urkundenkuch  II  S.  240. 


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120  F.-  Philippi. 

Da  diese  Leihe  sich  in  die  Form  des  Kaufes^)  kleidete,  wird  gemeinhia 
ein  für  jene  Zeiten  nicht  unerheblicher  Kaufpreis  zu  zahlen  gewesen 
sein,  dessen  Aufbringen  oder  Gewährleisten  dem  Einzelnen  schwer  oder 
unmöglich  gewesen  sein  wird,  und  für  welchen  der  Einzelne  auch  wiederum 
dem  Stadtherrn  nicht  immer  genügende  Gewähr  geboten  haben  wird. 

So  ist  es  denn  ersichtlich,  dass  der  erste  und  hauptsächlichste 
Grund  für  das  Zusammentreten  der  freien  Handwerker  zu  Genossen- 
schaften die  Notwendigkeit  gewesen  ist,  sich  eine  Verkaufsgelegenheit 
zu  schaffen.  Mit  anderen  Worten:  die  Zünfte  sind  im  Anfange  und 
noch  lange  hinaus  Genossenschaften  von  Handeltreibenden  gewesen. 

Wie  schon  oben  hervorgehoben,  erklären  sich  bei  dieser  Art  der 
Betrachtung  die  sonst  als  Anomalien  sich  ergebenden  Erscheinungen, 
dass  sich  unter  den  Gilden  auch  solche  finden,  die  aus  reinen  Händlern 
bestehen,  sowie  dass  Leute,  welche  veröchiedene  Handwerke  ausüben, 
in  einer  Zunft  vereinigt  sind,  zwanglos. 

Des  weiteren  ist  klar,  dass,  wie  es  auch  Eeutgen  nicht  entgangen 
ist,  der  Zunftzwang  eine  spätere,  eine  Folgeerscheinung  ist,  welche  erst 
hervortrat,  als  die  Beaufsichtigung  des  Marktverkehrs,  die  Nachprüfung 
der  zu  Markte  gebrachten  Ware,  vom  Marktherrn  nicht  mehr  durch 
seine  Beamten  ausgef&hrt,  sondern  den  Genossenschaften  selbst  über- 
tragen wurde ^).  Dass  jedoch  die  Erteilung  und  Ausübung  des  Zunft- 
zwanges den  Genossenschaften  grössere  Selbständigkeit  gab  und  sozu- 
sagen ihre  Entwicklung  vollendete,  kann  und  soll  nicht  in  Abrede 
gestellt  werden. 


Andere  bezeichnende  Eigenschaften  aber  der  Verbände,  um  auch 
hierüber  einige  Worte  anzufügen,  ihre  religiösen  und  gesellschaftlichen 
Züge  erklären  sich  aus  dem  oben  skizzirten  Entwicklungsgange  nicht. 
Sie  entstammen  einem  anderen  Gedankenkreise. 

Es  ist  die  rein  menschliche  Seite  dieser  Einrichtungen,  während 
wir  bis  jetzt  nur  die  geschäftlichen,  wirtschaftlichen  Züge  besprochen 
haben. 

Da  diese  geschäftlichen  Einrichtungen  von  durchaus  neuen  wirt- 
schaftlichen Vorgängen  bedingt  waren,    ist  es  erklärlich,  ja  selbstver- 

»)  Eine  der  ältesten  Urkunden  über  Markteinricbtungen  (1115)  bei  Erhard, 
Codex  1,  184  sagt,  dass  der  Abt  von  Corvey  von  nun  an  den  Verkaufständea  der 
Kaafleute  in  Höxter  einen  Zins  auferlege.  Sie  waren  also  im  Besitze  der  Kauf- 
leute, wie  sieb  auch  aus  den  folgenden  Bestimmunge  insbesondere  über  die  bei 
Handänderungen  an  den  Stadtgrafen  zu  zahlende  »vorhure«  ergibt.  Es  hat 
sich  offenbar  hier  ursprünglich  um  eine  Erbleihe  ohne  Zinszahlung,  also  doch 
wohl  gegen  eine  einmalige  Zahlung  gehandelt 

«)  S.  oben  S.  113,  Anm.  1. 


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Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter.  121 

ständlicb,  dass  sie  auch  durchaus  eigenartige  Bildungen  hervorbrachten. 
Die  gesellschaftlichen  Einrichtungen  dagegen  sind  keineswegs  eigen- 
artig, sondern  Analogiebildungen,  Nachahmungen  von  längst  in  an* 
deren  Kreisen  eingebürgerten  Gewohnheiten.  Es  ist  daher  klar  —  um 
das  nur  im  Verbeigehen  zu  erwähnen  — ,  dass  sie  in  keiner  Weise 
als  Gründe  für  die  Entstehung  der  Zünfte  angesehen  werden  können; 
sie  sind,  man  könnte  fast  sagen,  selbstverständliche  Begleiterschei* 
nungen. 

Wenn  man  auch  heute  zu  Tage  mit  Kecht  gegen  die  Übertreibung 
der  von  geistreichen  älteren  Gesichtsschreibern  gemachten  Beobach- 
tuDg  Widerspruch  erhebt,  dass  im  Mittelalter  der  Einzelne  mehr  wie 
jetzt  hinter  der  Masse  der  Genossen  zurückgetreten,  in  ihr  aufgegangen 
sei,  so  ist  doch  nicht  zu  verkenneu,  das:^  der  mittelalterliche  Mensch 
ein  lebhaftes  Bedürfnis  zum  Anschlüsse  an  Genossen  hatte,  uod  dass 
ausser  seiner  Zugehörigkeit  zu  Staat,  Kirche  und  Gemeinde  auch  seine 
gesellschaftliche  Stellung  gewobnheitsmässiger  und  fester  geregelt  war, 
als  wir  Modernen  es  gewohnt  sind. 

Während  die  staatlichen  Beziehungen  in  der  Zugehörigkeit  zur 
Volks-  und  Ortsgemeinde,  die  kirchlichen  in  der  zur  Pfarrgemeinde 
ihrea  Ausdruck  und  ihre  Betätigung  fanden,  wurden  die  gesellschaft- 
hchen  Beziehungen,  wenigstens  in  Norddeutschland  i)  in  den  Gilden 
gepflegt,  welche  als  kleine  lokale  Verbände  das  ganze  Land  über- 
spannten^) und  von  der  Kirche  nur  ganz  allmählig,  nirgendwo  aber 
vollständig  in  ihren  Machtbereich  gezogen  worden  sind.  Auf  dem 
Lande  begegnen  sie  unter  dem  Namen  Gilde;  ihre  werktätige  Wirk- 
samkeit aber  wird  vielfach  mit  dem  Namen  Nachbarschaft  bezeichnet^). 


>}  Vergl.  för  das  gesarate  Folgende  den  grundlegenden  Aufsatz  von  R. 
Wilmans  in  (Müllers)  Zeitschrift  f.  Kulturgeschichte  N.  F.  Ill  (1874)  S.  1  ff.  Diese 
Zusammenstellung  ist  in  der  neueren  Literatur  so  gut,  wie  unbeachtet  geblieben. 
Ehrenberg  hat  sie  bei  seinem  Artikel  über  Gilden  im  Handwörterbuch  der 
Staatswissenschaften  weder  angezogen  noch  benutzt;  von  Below  iu  seinem  Ar- 
tikel Gilden  im  Wörterbuch  für  Volkswirtschaft  nennt  sie  zwar;  ich  finde  aber 
keine  Spuren  der  Verwertung. 

*)  Wilmans  weist  a.  a.  0.  S.  10  darauf  hin,  dass  noch  im  Jahre  1832  die  sämt- 
lichen Landräte  der  ProTinz  Westfalen  über  das  Fortbestehen  dieser  »Nachbar- 
schaften* berichten  konnten.  Urkundlich  weist  Wilmans  sie  als  1258  schon 
längst  bestehend  nach.  Auch  über  Niedersachsen  bietet  Wilmans  einige  Notizen- 
Die  Anknüpfung  an  die  von  Karl  d.  Grossen  verbotenen  Verbände  bietet  die 
hübsche  Bemerkung,  dass  unter  den  convivia  bei  Widukind  Gildezechen  zu  ver- 
stehen  sind. 

')  Dem  von  Wilmans  zusammengebrachten  Materiale  lassen  sich  leicht 
zahlreiche  Ergänzungen  zufügen.  Ich  verweise  besonders  auf  den  Artikel  »Not- 
nachbaren*  bei  Klöntrup,  Alphabetisches  Handbuch  der  Rechte  von  Osnabrück«. 


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122  ^'-  Philippi. 

Das  führt  dazu,  dass  auch  sie  selbst  Nachbarschaften  genannt  werden. 
Der  einzelne  Genosse  heisst  mit  besonderer  Bezugnahme  auf  jseine 
Gildepflichten  Nachbar,  Notuachbar.  Bei  dem  Aufkommen  der  Städte 
bildeten  sich  auch  in  diesen,  dem  Bedürfnisse  entsprechend,  ähnliche 
Verbände  hier  meist  Nachbarschaften*)  genannt.  Ihre  Aufgabe  war 
es,  in  besondens  schwierigen  Lebenslagen,  die  der  Einzelne  zu  über- 
winden nicht  die  Kraft  besass,  sich  gegenseitig  Hülfe  zu  leisten.  Be- 
sonders erwähnt  wird  Kindes-  und  Todesnot,  Feuersgefahr,  Ausrüstung 
der  Hochzeit,  Bau  eines  neuen  Hauses.  Gesellige  Zusammenkünfte  bei 
den  grossen  Festen,  insbesondere  zu  Pfingsten,  Mitsommer,  Mittwinter 
oder  zu  Fastnacht  hielten  die  Gemeinschaft  zusammen.  Die  Abhaltung 
der  Zechgelage  (convivia)  ging  bei  den  Genossen  um. 

Die  selbständigen  Mitglieder  der  Genossenschaften  waren  die  Grund- 
besitzer sowohl  auf  dem  Lande,  wie  in  den  Städten.  Die  ursprüng- 
lich nicht  mit  Grundbesitz  angesessenen  Handwerker  werden  in  den 
Städten  in  diese  Verbände  zunächst  naturgemäss  ebensowenig  Auf- 
nahme gefunden  haben,  wie  auf  dem  Lande  die  Neuanbauer,  ins- 
besondern  die  Kötter,  nur  zögernd  zugelassen  wurden^). 

Wollten  also  diese  Ankömmlinge  (advenae)  die  durch  eine  Gilde 
gewährten  gesellschaftlichen  Vorteile  geniessen,  wollten  sie  nicht  ohne 
Gefolge  zur  letzten  Ruhestätte  gebracht  werden,  wollten  sie  in  den 
Nöten  des  Lebens  nicht  vereinzelt  stehen,  so  blieb  ihnen  nichts  anders 
übrig,  als  sich  selbständig  zu  Genossenschaften  ähnlicher  Art,  wie  sie 
die  alten  Ackerbürger  pflegten,  zu  Gilden,  zusammenzutun.  Und 
so  sehen  wir  denn  in  den  Handwerkergilden  die  gesellschaftlichen 
Beziehungen  genau  in  derselben  Wei&e  gepflegt,  wie  in  den  älteren 
ländlichen  Gilden 3).     Wie    aber   die   ländlichen  Gilden  wohl  schon  in 


Die  Materie  verlangt  dringend  eine  Bearbeitung.  Zur  Erklärung  der  betreff. 
Erscheinungen  bedarf  es  durchaus  nicht  einer  Heranziehung  der  nordischen 
Analogien. 

>)  Wilmans  a.  a.  0.  weist  auch  darauf  hin.  Eine  sorgföltige  Abhandlung 
über  die  Nachbarschaften  in  der  !<  leinen  Stadt  Werden  s.  Beiträge  zur  Ge- 
schichte von  Werden  IV.  S.  46  ff. ;  anderes  findet  sich  z.  B.  in  den  Beiträgen  fQr 
die  Heimatskunde  von  Recklinghausen  IV,  S.  129;  VU,  S.  147;  XII,  S.  82  für 
Dorsten  und  Recklinghausen;  es  ist  klar,  dass  solche  Dinge  sich  vornehmlich  in 
kleinen  Orten  erhalten  und  dort  studiren  lassen. 

•)  Daraus  erklärt  sich  z.  B.,  dass  der  Notnachbar  nicht  immer  der  Zunächst- 
wohnende ist.     Vergl.  Klöntrup  a.  a.  0. 

»)  Eine  umgekehrte  Analogiebildung  oder  Rückwärtsbildung  war  es  dann, 
dass  sich  in  einzelnen  Städten  die  Ackerbürger  auch  wieder  zu  Gilden,  welche 
den  Handwerkergilden  nachgebildet  waren,  zusammenschlössen.  So  begegnet  in 
Recklinghausen  neben  den  Handwerkergilden  eine  .Baugilde*.  Beiträge  zur 
Heimatskunde  von  Recklinghausen  IL  S.  55.  —  In  Halberstadt  war  die  Gemeinde 


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Handwerk  und  Handel  im  deutschen  Mittelalter.  125 

heidnischer  Zeit,  und  auch  im  Mittelalter  häufig  einen  religiösen  Cha- 
rakter trugen,  und  als  Bruderschaften  den  Kirchengemeinden  sich  ein- 
und  augliederten,  so  wurde  auch  den  Handwerkergenossenschaften 
häufig  eine  kirchliche  Beziehung  gegeben.  Auch  sie  wurden  kirchliche 
Bruderschaften,  wählten  sich  einen  Schutzpatron,  dem  sie  in  der  Pfarr- 
kirche einen  Altar  oder  eine  eigene  Kapelle  stifteten,  dessen  Bild  sie 
auf  ihre  Fahne  setzten,  dessen  Fest  sie  als  Gildefest  besonders  feierten. 
So  schliesst  sich  denn  die  Form  der  Verbände  und  der  gesell- 
schaftliche Teil  ihrer  Betätigung  eng  an  das  Vorbild  älterer,  schon 
bestehender  Genossenschaften  an.  Die  eigentliche  Veranlassung 
aber  zu  ihrer  Bildung  war  das  hervortretende  Bedürfnis  zur  Verkaufs- 
gelegenheit der  auf  Vorrat  gearbeiteten  Ware.  Die  Regelung  der  aut 
dem  erlangten  Markte  entwickelten  Handelstätigkeit,  die  Beaufsichti- 
gung bei  der  Herstellung  der  zum  Verkaufe  bestinmiten  Erzeugnisse 
führte  zum  Zunftzwange,  der  wiederum  den  Genossenschaften  das 
höchst  denkbare  Mass  von  Selbständigkeit  und  Freiheit  gewährleistete. 


in  Innungen  und  Nachbarschaften  eingeteilt;  dementsprechend  wareu 
die  Gemeindevertreter  die  Burmeister  (Vorsteher  der  Nachbarschaften)  und  In- 
nungsmeister (Vorsteher  der  Gilden).    S.  Janicke,  Halberst.  ü.  B. 


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Kleine  Mitteilungen. 

Wer  Ist  der  Kardinal-Priester  Yon  Capua,  der  nach  der  Notiz 
der  Annal.  Basil.  (M.  G.  SS.  17,  198)  am  6.  Mai  1275  als  BevoU- 
mächtigter  Gregors  X.  zu  Rudolf  Yon  Habäburg  nach  Basel  kam? 
Diese  Frage  ist  schon  mehrfach  aufgeworfen  worden,  zuletzt  noch  Yon 
Redlich  (Reg.  Irap.  VI  369a  und  Bud.  v.  Habsb.  S.  191),  ohne  be- 
friedigende Antwort.  Otto  (bei  Redlich,  Reg.  Imp.  S.  561)  hatte  den 
Kardinal  Gottfried  von  Alatri  Torgeschlagen,  was  aber  Hampe  (Hist. 
Vierteljahrschr.  2,  539)  mit  Recht  ablehnt,  schon  weil  dieser  Kardinal- 
Diakon  waf.  Hampe  hat  dann  an  den  Kardinal-Priester  Ancher  von 
Troyes  gedacht,  indem  bei  dem  Basler  Chronisten  vielleicht  eine  Ver- 
wechslung Ton  Capua  (^=- Campania)  mit  Champagne  vorliege.  Ich 
halte  dies,  ebenso  wie  Hampe  selbst,  nicht  fQr  angänglich;  auch 
deshalb,  weil  Ancher,  der  Nepot  Drbans  IV.,  in  seinem  langen  Kar- 
dinalat  (1262 — 1286)  niemals  zu  diplomatischen  Sendungen  verwendet 
wurde,  überdies  kaum  anzunehmen  ist,  dass  Gregor  einen  Franzosen 
zu  Rudolf  geschickt  habe. 

Ich  schlage  dagegen  den  Kardinal-Priester  von  S.  Martin,  Simon 
Paltineri  von  Padua,  vor.  Er  hatte  unter  Urban  IV.  und  Cle- 
mens IV.  längere  Zeit  (1264 — 1267)  den  schwierigen  Posten  eines 
Rektors  der  Mark  Ancona  bekleidet  i),  eignete  sich  also  wohl  dazu,  in 
Gemeinschaft  mit  dem  Legaten  Wilhelm  von  Ferrara  mit  Rudolf  über 
sein  Erscheinen  in  Italien  zu  verhandeln.  Ein  Jahr  später,  im  De- 
zember 1276,  wird  er  von  Papst  Johann  XXI.  als  Legat  nach  England 
geschickt,  ist  aber  Anfang  1277  gestorben,  (Stapper,  Johann  XXI. 
8.  76;  Eubel,  Hierarch.  Cathol.  I.  8  gibt  fälschlich  seinen  Tod  zu 
1275  an).     Dass  Padua  in  Capua  verstümmelt  ist,  lässt  sich  leicht 


')  BFW.  Reg.  Imp.  V,  3,  CLVI. 

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Wer  ist  der  Kardinal-Priester  yon  Capua.  125 

erklären,  entweder  durch  gleichzeitiges  Missverständuis  oder  durch  die 
späte  Handschrift  der  Annal.  Basil.  (Hampe  a.  a.  0.  540),  sei  es  also 
durch  lapsns  linguae,  memoriae  oder  calami. 

Wird  somit  kein  Zweifel  mehr  über  die  in  Frage  kommende  Per- 
sönlichkeit mehr  herrschen,  so  fallt  nnn  auch  ein  Licht  auf  die  Par- 
teistellung des  Kardinals  Simon  Paltineri,  die  für  die  Kenntnis  der 
Minoritäten  in  den  vielen  und  bewegten  Conklaves  der  sechziger  und 
siebziger  Jahre  nicht  bedeutungslos  ist.  Ich  habe  früher  (Kreuzzng 
nach  Tunis,  S.  129)  Martin  der  französisch-guelfischen  Partei  zuge- 
rechnet, möchte  dies  aber  nicht  aufrecht  erhalten.  Es  ist  nicht  an- 
zunehmen, dass  Gregor  X.  einen  angiovinischen  Kardinal  ausersehen 
hätte,  um  Rudolf  aufzufordern,  Truppen  nach  Italien  zu  senden.  A.uch 
aus  früherer  Zeit  findet  sich  ein  Beleg  für  das  Gegenteil.  Clemens  IV, 
tadelt  am  25.  Mai  1267  den  damals  als  Rektor  der  Mark  Ancona 
fungirenden  Kardinal  Simon,  weil  er  sich  in  der  Bestrafung  des  stau- 
fischen Parteigängers  Konrad  Trincia  allzu  lässig  erwiesen  habe 
(Pottliast  20017)^);  bald  darauf  muss  Simon  seines  Postens  enthoben, 
worden  sein,  weil  kein  päpstlicher  Erlass  mehr,  wie  so  oft  vorher,  an 
ihn  gerichtet  ist.  Simon  befindet  sich  dann  1271  am  Ende  des  langen 
Konklaves  unter  den  6  Kardinälen,  die  am  1.  September  durch  Kom- 
promissaller übrigen  zur  Wahl  eines  Papstes  designirt  werden  (Walter,. 
Politik  der  Kurie  unter  Gregor  X.  S.  23) ;  da  offenbar  jede  der  Parteien 
drei  Vertreter  entsandt  hatte  und  die  drei  guelfisch-französischen  fest- 
stehen, so  wird  man  Simon  von  S.  Martin  wohl  der  ghibellinischen 
zurechnen  müssen;  jedenfalls  hat  er  keine  extreme,  sondern  eine  ver- 
mittelnde Stellung  eingenommen,  da  die  fünf  Kollegen  auf  ihn  schliess- 
lich ihre  Stimmen  übertrugen  und  er  dann  Gregor  X.  als  Gewählten 
proklamirte.  Diesem  Papste,  seinem  Landsmanne  aus  der  Lombardei, 
wird  er  wohl  auch  wegen  der  Gemeinsamkeit  der  gemässigt  ghibelli- 
nischen  Richtung   im   Kardinalskolleg   nahe   gestanden    haben  ^).     In 


*)  Vielleicht  ist  unser  Simon  dann  auch  der  Kardinal,  der  sich  um  jene 
Zeit  bei  Clemens  IV.  von  der  Anschuldigung  zu  reinigen  bemüht,  dajss  er  in 
Bologna  den  Interessen  Karls  von  Sizilien  entgegengearbeitet  habe,  (Winkelmann 
in  den  Forschungen  z.  deutsch.  Gesch.  15,  384).  Allerdings  gehörte  Bologna 
nicht  zum  Legationsbezirk  Simons  von  S.  Martin  und  in  den  uns  erhaltenen 
Zeugnissen  für  seine  Amtstätigkeit  findet  sich  nichts  über  die  Stadt,  aber  sie  lag 
doch  so  nahe,  dass  et  auch  dort  wohl  vorübergehend  eingegriffen  haben  mag. 
Der  Inhalt  des  Schreibens  passt  sehr  gut  auf  ihn,  der  offenbar  nicht  schart'  genug 
für  die  angiovinische  Partei  sich  einsetzte.  Es  ist  auch  nicht  zu  sehen,  welch' 
ein  Kardinal  sonst  den  Brief  geschrieben  haben  könnte. 

«)  fl.  Bresslau  (Mitt.  d.  Inst.  f.  österr.  Geschf.  XV,  64)  hat  richtig  gesehen 
und  Redlich  Rud.  v.  (Habsburg  154)   hat  ihm   zugestimmt,   dass  jener  Kardinal 


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126  Kleine  Mitteilunjjen. 

Lyon  fiel  ihm  dann  sozusagen  das  deutsche  Ressort  zu.  Anfang  1274 
hat  er  mit  zwei  andern  Kardinälen  die  Prüfung  der  Wahl  Gisilberts 
zum  Erzbischof  von  Bremen  vorzunehmen  (Kalteo  brunner,  Aktenstücke 
Nr.  44),  im  April  1275  fungirt  er  in  der  strittigen  Münsterer  Bischofs- 
wahl als  Auditor  der  Parteien  (ibid,  Nr.  78),  uud  sofort  danach  reiste 
er  zu  Rudolf  nach  Basel. 

Nun  wird  auch  deutlicher  zu  erkennen  sein,  wer  jener  Kardinal 
Simon  ist,  der  in  einem  Briefe  (Mitteil,  aus  dem  Vatik.  Arch.  ü,  170) 
an  Rudolf  von  Habsburg  die  Gesandtschaft  des  Markgrafen  Obizo  von 
Este  au  den  deutschen  König  empfiehlt  (Redlich,  Reg.  Imp.  1251). 
Redlich  hat  den  andern  Kardinal  des  Namens  Simon,  den  späteren 
Papst  Martin  IV.,  als  Verfasser  vermutet.  Dieser  aber  war  Franzose, 
hatte  keine  Beziehungen  zu  Obizo  und  hielt  sich  damals  als  päpstlicher 
Legat  in  Frankreich  auf,  während  unser  Brief  seinem  ganz;en  Wortlaut 
nach  von  einem  Italiener  und  (wie  Redlich  bemerkt)  von  Italien  aus 
ergangen  sein  muss.  Padua,  die  Heimat  Simons,  liegt  dicht  neben 
Eate,  und  Simon  ist  als  Rektor  der  Mark  auch  gewiss  mit  Obizo  öfters 
in  Berührung  gekommen,  den  er  hier  „amicus  noster'  nennt.  Somit 
wird  jener  Brief  und  die  Gesandtschaft  Obizos  zu  Ende  1275  oder 
Anfang  1276  zu  setzen  sein,  wo  Simon,  mit  Gregor  X.  aus  Lyon 
zurückgekehrt,  in  Oberitalien  weilte;  dies  stimmt  wieder  gut  dazu, 
dass  Obizo  am  30.  März  1276  von  dem  Machtboten  Rudolfs  zu  Ferrara 
belehnt  wird  (Kopp-Bufsson  S.  17).  Man  wird  also  annehmen,  dass  Obizo 
—  davon  unterrichtet,  dass  sein  Freund  Simon  von  Padua  im  Mai  1275 
Rudolf  persönlich  nahegetreten  sei,  —  den  Kardinal  etwa  ein  halbes 
Jahr  später  um  eine  Empfehlung  seiner  Gesandtschaft  an  den  deutschen 
König  ersucht  habe,  wenn  man  nicht  noch  weiter  geht  und  vermutet, 
dass  Obizo,    der  sich  einst    „devotus*  Karls  von  Sizilien  nannte,  jetzt 


Simon,  der  Heinrich  v.  Isemia  die  briefliche  Empfehlung  an  Ottokar  gab,  nicht 
der  Franzose  Simon  von  S.  Caecilia,  sondern  unser  Simon  von  S.  Martin  gewesen 
ist,  weil  jener  wohl  kaum  des  Ghibellinen  Heinrich  sich  annehmen  mochte.  Es 
folgt  aber  weiter  aus  jenem  Briefe  (D  o  11  i  n  e  r  Cod.  epist.  Ottoc.  H,  10),  auch  wenn 
nicht  Simon,  sondern  Heinrich  selbst  für  den  Wortlaut  vernntwortlich  ist,  dass 
der  Kardinal  im  Sommer  1273  eine  bevorstehende  Wahl  Ottokars  zum  deutschen 
Könige  erwartete  und  billigte.  Somit  gehörte  also  Simon  von  Padua  zu  der 
ghibellinischen  Partei  der  Kardinäle  (unter  denen  Hubert  von  Siena  der  ent- 
schiedenste war),  die  im  Juli  1273  —  als  die  angiovinische  Partei  den  Papst  mit 
der  Zumutung  bedingte,  Philipp  HL  von  Frankreich  die  deutsche  Krone  zu 
verschaffen  —  Gregor  X.  zu  dem  folgenschweren  Entschlüsse  veranlasste,  die 
deutschen  Fürsten  zur  Wahl  eines  Königs  aufzufordern.  Als  aus  dieser  nicht 
Ottokar,  sondern  Rudolf  hervorging,  war  das  den  Ghibellinen  nicht  unangenehm, 
mindestens  gleichgültig,  war  doch  wenigstens  die  französische  Kandidatur  beseitigt. 


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Einige  Bemerkungen  über  den  Szegediner  FrieJensschluss  etc.  127 

vom  Kardinal  Simon  veranlasst  sei,  zu  Rudolf  in  ein  freundschaftliches 
Verhältnis  zu  treten. 

Berlin.  R.  Sternfeld. 


£lDii?e  Bemerkungen  fiber  di  n  Szegediner  Frledenssehluss 
und  die  Sehlaeht  bei  Warna  (1444).  Dir.  Ludwig  Räcz  machte 
die  ungarischen  Historiker  in  der  Zeitschrift  ,Szazadok* »)  auf  einige 
Behauptungen  A.  BrQckner's^)  aufmerksam,  die  sich  auf  die  unga- 
rische Geschichte  beziehen  und  zu  unserem  bisherigen  Wissen  in 
scharfem  Gegensatze  stehen.  Besonders  zwei  von  diesen  Behauptungen 
haben  grössere  Wichtigkeit  und  allgemeineres  Interesse.  Sie  lauten: 
,Er  (Wladislaw  I.)  opferte  för  die  Christenheit  in  der  verhängnis- 
voIl:>ten  Schlacht  des  15.  Jahrhunderts  seinen  kühnen  Kopf,  schmählich 
verlassen  von  den  feige  fliehenden  Ungarn,  treu  umgeben  von  seinen 
Polen,  die  alle  um  ihn  niedergehauen  wnrden*'^);  und  weiter:  ^Das 
grosse  Geschichtswerk  des  Jan  Dlugosch  festigte  Fabeln,  die  noch 
heute  von  den  kritischesten  Forschern  gläubig  wiederholt  werden,  z.  B. 
dass  der  Heldenkönig  vor  Warna  1444  einen  den  Türken  eidlich  ge- 
lobten Vertrag  gebrochen  hätte,  wovon  jedoch  die  Türken  selbst  nichts 
wüssten**).  A.  Brückner  führt  (in  einem  Schreiben  an  Dir.  L.  Räcz) 
den  polnischen  Historiker  Anton  Prochaska  als  seinen  Gewährs- 
mann an,  der  die  erwähnten  Ansichten  in  einer  längeren  Abhandlung 
verficht*). 

In  demselben  Hefte  der  .Szäzadok'^  erschien  von  W.  Fraknöi, 
J.  Thury  und  mir  je  eine  Antwort,  die  sich  mit  Prochaska's  Ab- 
handlung befassen,  um  seine  Beweisführung  zu  widerlegen.  In  Fol- 
gendem möchte  ich  die  Frage  auch  für  die  wissenschaftlichen  Kreise 
ausserhalb  Ungarns  in  Kürze  klarlegen. 

Prochaska's  Arbeit  beruht  entschieden  auf  gründlichem  Quellen- 
studium, doch  geht  ihm  die  Kenntnis  der  ungarischen  Monographieen 
vonA.  Vasvary,  W.  Fraknöi  und  Eug.  R.  Horväth  ab,  welche 


»)  Jhrg.  1902.  Heft  7. 

*)  Geschichte  der  polnischen  Literatur.  (Die  Literaturen 
des  Ostens  in  Einzeldarstellungen,  L  B.)  Leipzig,  1901. 

»)  A.  o.  a.  0.  S.  22. 

*)  A.  0.  a.  0.  S.  26. 

*)  üwagi  krytyczne  o  klesce  Warnenskiej.  {Rozprawy  Aka- 
demii  ümiejetnosei  wydzial  historiczno  filozoficzny.  Seria  IL 
Tom.  XIV.  Krakowie,  1900.  1—60.)  —  Von  den  ungarischen  Historikern,  die  auf 
Prochaska's  Arbeit  eine  Antwort  erfolgen  Hessen  (s.  unten),  wurde  ein  unga- 
rischer Auszug  der  Abhandlung  benutzt. 


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128  Kleine  Mittheilungen. 

die  Vorgeschichte  und  den  Verlauf  der  Schlacht  bei  Warna  eingehend 
behandeln.  Er  ergriff  die  Feder  in  der  Absicht,  das  Andenken  eines 
der  treflFlichsten  und  zugleich  unglücklichsten  Könige  Polens  und  Un- 
garns zu  retten.  Jedoch  hat  ihn  diese  an  sich  löbliche  Absicht  bei 
seinem  aufrichtigen  Streben  nach  Wahrheit  auf  Irrwege  geführt  und 
zu  kühnen,  fast  abenteuerlichen  Annahmen  verleitet. 

Im  ersten  Teile  seiner  Arbeit  will  er  beweisen,  dass  Köni^ 
Wladislaw  I.,  ehe  er  im  Sommer  1444  in  den  Tttrkenkrieg  zog,  keinen 
Frieden  mit  den  Türken  geschlossen  und  sich  also  auch  keines  Eid- 
bruches schuldig  gemacht  habe.  Somit  gerät  er  nicht  bloss  mit  den 
ungarischen  1)  und  polnischen,  sondern  mit  allen  bisherigen  Geschichts- 
darstellungen'^)  in  Widerspruch. 

Prochaska  nimmt  die  geschichtlichen  Denkmale  der  Reihe  nach 
vor,  welche  über  den  zwischen  Wladislaw  und  Murad  zustande  ge- 
kommenen Frieden  handeln.  Die  Glaubwürdigkeit  der  zeitgenössischen 
und  nahen  Historiker,  wie  Dlugosch,  CalHmachus  und  Bonfini,  greift 
er  unter  Hinweis  auf  einzelne  Widersprüche  und  den  Mangel  an  innerer 
Wahrscheinlichkeit  an.  Ohne  uns  hiebei  aufzuhalten,  wollen  wir 
sofort  auf  den  Versuch  Procbaska^s  übergehen,  die  viel  bedeutsameren 
urkundlichen  Zeugnisse  zu  entkräften.     Diese  sind: 

a)  Das  Antwortschreiben  vom  26.  August  1444  der  polnischen 
Stände  auf  jenen  Brief  Wladislaw's,  in  welchem  er  sie  von  „dem  an- 
glaublich günstigen  Friedensantrag"  das  Sultans  verständigt.  Die 
polnischen  Stände  erklären  über  den  zustande  gekommen  Frieden: 
»Wir  heissen  jenen  Vertrag  gut,  welchen  Ew.  Hoheit  mit  dem  er- 
wähnten türkischen  Kaiser  unter  den  erwähnten  Bedingungen  ge- 
schlossen haben*  8). 

b)  Die  am  4.  August  1444  zu  Szegedin  ausgestellte  Urkunde  dös 
Königs  Wladislaw,  in  welcher  er  erklärt:  „Da  das  Erscheinen  der 
Gesandten  des  Sultans  Murad  vor  unserem  Angesichte,  und  ihr  vor- 
gebrachter Friedensantrag  bei  Einigen  Zweifel  aufkommen  lassen,  ob 
wir  die  mit  Eid  bekräftigte  Ofner  Entschliessung  aucü  wirklich  durch- 


>)  Denn  jene  Behauptung,  nach  welcher  »unter  den  ungarischen  GeBchichts- 
schreibern  Graf  Ignaz  Batthyäny,  Bischof  von  SiebeabÜrgen,  geeeigt  hätte, 
das«  der  König  mit  den  Türken  keinen  Frieden  geschlossen  habe«,  beruht  attf 
einem  bedauerlichen  Missverständnis.  In  den  Leges  Ecolesiasticae  I.  S.  487, 
(von  Prochaska  in  einer  Fussnote  angeführt)  steht:  »Uisce  discimus  inducias 
cum  Amurathe  initas  non  fuisse  nescio  quibus  ex  argutiis  cardinatis  Juliani«. 
Dies  bedeutet,  dass  nicht  Julian  den  König  Wladislaw  beredete  den  mit  Murad 
geschlossenen  Frieden  zu  bewerkstelligen. 

«)  Vgl.  die  Darstellung  bei  Huber,  Gesch.  Österreichs  3,  38  ff. 

«)  Monumenta  Poloniae,  II,  141. 


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Einige  Bemerkungen  Über  den  Szegediner  Friedensschluss  etc.  X29 

führen  wollen,  .  .  geloben  wir  bei  unserem  Christenglauben  und  beiui 
heiligen  Evangelium,  dass  wir  ...  am  ersten  September  unser  Heer 
.  .  .  auf  türkisches  Gebiet  führen  werden.  .  .  .  Hieran  kann  uns  kei- 
nerlei Vereinbarung,  Übereinkommen  oder  Wafifenstilistaud,  welcher 
mit  dem  türkischen  Kaiser  geschlossen  wurde  oder  geschlossen  werden 
wird,  selbst  wenn  er  eidlich  bekräftigt  sein  sollte  oder  in  Zukunft 
werden  sollte,  behindern,  weil  dies  unser  gegenwärtiger  Eid,  Ver- 
äprechen  und  Gelöbnis  ausser  Kraft  setzt*  i). 

c)  Das  vom  22.  September  1444  datirte  und  an  die  polnischen 
Stände  gerichtete  Schreiben  des  Köoigs  Wladislaw,  in  welchem  er 
hinweist  auf  seine  fi-üheren  Berichte  ^über  die  gegen  den  Türken  be- 
gonnenen KriegsvorbereituDgen  und  über  den  mit  den  Türken  ge- 
schlossenen Frieden*  (de  paceque  cum  ipsis  Turcis  conclusa)  und  be- 
merkt: ,Da8s  doch  die  Türken  diesen  Friedensschluss  durchgeführt 
hätten*.     (Quae  utinam  ab  eis  servata  fuisset)^). 

Da  nun  das  Zeugnis  dieser  Denkmäler  keinen  Zweifel  darüber 
zulässt,  dass  mit  den  Türken  ein  Friede  zustande  gekommen  war,  ehe 
Wladislaw  in  den  Feldzug  von  1444  zog,  nimmt  Prochaska  zu  der 
kühnen  Kombination  seine  Zuflucht,  dass  dieser  Friede  nicht  vom 
König,  sondern  von  —  Georg  Brankovics,  dem  Despoten  von  Serbien, 
geschlossen  wurde.  Nach  ihm  „hat  der  Despot  drei  Wochen  vor  An- 
kunft des  Königs  in  Szegedin  unter  Zustimmung  Johann  Hunyadi^s 
den  Frieden  geschlossen;  da  sie  sich  aber  schämten,  dies  dem  König 
bekannt  zu  geben,  blieb  der  Friede  unbestätigt,  folglich  hat  auch  der 
König  nicht  geschworen*. 

Diese  Annahme  führt  Prochaska  zu  solchen  Widersprüchen  in 
seiner  eigenen  Darstellung,  dass  sie  allein  schon  deutlich  zeigen,  wie 
erzwungen  und  unnatürlich  seine  Erklärungen  sind.  Doch  sehen  vrir 
näher  zu. 

Wohl  ist  wahr,  dass  der  König  in  seiner  Enunziation  vom  4.  August 
und  in  seinem  Schreiben  vom  22.  September  nicht  ausdrücklich  sagt, 
dass  er  mit  dem  l'ürken  den  Frieden  geschlossen  habe.  Allein  wenn 
denselben  ein  Anderer  ohne  sein  Wissen  und  Willen  geschlossen  hätte, 
würde  er  dies  notwendiger  Weise  ausdrücklich  erwähnt  haben.  Dieser 
Argumentation  kann,  besonders  was  die  Enunziation  vom  4.  August 
betrifft,  nicht  der  geringste  Zweifel  nahe  treten.  Der  König  behauptet 
nämlich  l>e8timmt,  dass  die  Gesandten  Murad's  „vor  seinem  Angesichte 
erschienen  seien   und    ihm   ihre  Friedensanträge   vorgetragen   haben  ••. 

')  Bei  Dlagoss.    Die  Originalarkunde  ist  nicht    vorhanden.    Eine   gleich- 
zeitige Kopie  derselben  im  venezianischen  Staatsarchiv :  Commemoriali,  XIII.  160. 
*)  Hrgg.  imTört^nelmiTär  (Historisches  Magazin),  1895.  400. 
^littheilanffen  XXV.  9 


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130  Kleine  Mitteilungen. 

Also  konnte  nur  er  die  ihm  gestellten  Anträge  annehmen.  Im  Briefe 
vom  22.  September,  wo  er  sein  Bedauern  ausspricht,  dass  die  Türken 
den  mit  ihnen  geschlossenen  Frieden  nicht  eingehalten  haben,  erkennt 
er  klar  und  deutlich  an,  dass  der  Friede  auf  seinen  Wunsch,  unter 
seiner  Mitwirkung  zustande  gekommen  ist.  Endlich  haben  wir  ge- 
sehen, dass  die  polnischen  Stande  in  ihrem  vom  26.  August  datirten 
Antwortschreiben  an  ihren  König  bestimmt  sagen,  dass  er  den  Frieden 
11)  it  dem  Türken  geschlossen  habe. 

Nach  alledem  ist  folgender  Ausspruch  Prochaska^s  einfach  unyer- 
ständlich:  „Wir  haben  keine  Überlieferung  darüber,  auf  welche  Weise 
der  König  die  ohne  sein  Wissen  angeknüpten  Verhandlungen  unter- 
brochen hat;  im  Gegenteil  alle  gleichzeitigen  Quellen  scheinen  zu 
beweisen,  dass  der  König  den  Frieden  wirklich  geschlossen  habe  .  .  . 
aber  wir  wissen,  dass  dies  nicht  geschehen  ist  und  dass  alle  Bemü- 
hungen des  Despoten  zu  nichte  geworden  sind*. 

Neben  jenen  unmittelbaren  Beweisen,  welche  erhärten,  dass  König 
Wladislaw  mit  Sultan  Murad  zu  Szegedin  Frieden  geschlossen  hat, 
fällt  ins  Gewicht  die  endlose  fieihe  der  gleichzeitigen  und  späteren 
Aussprüche,  welche  Wladislaw  des  Eidbruches  beschuldigen,  weil  er 
nach  dem  Szegediner  Friedensschluss  gegen  die  Türken  Krieg  führte. 

Prochaska  führt  diese  Anklage  auf  die  religiöse  Auffassung  jenes 
Zeitalters  zurück,  welche  in  der  Warnaer  Katastrophe  Gottes  Straf- 
gericht sah  und  ^ur  Erklärung  die  „Fabel*  vom  Eidbruch  erfand.  Vor 
allem  sei  bemerkt,  dass  die  religiöse  Auffassung  von  den  Zeiten  des 
Alten  Testaments  bis  auf  unsere  Tage  in  unzähligen  Katastrophen  das 
Werk  des  strafenden  Armes  Gottes  erkannte,  ohne  jedoch  dies  mit 
Eidbrüchen  in  Verbindung  zu  bringen.  Auf  die  Stimme  der  öffent^ 
liehen  Meinung  gibt  Prochaska  gar  nichts,  ja  er  lässt  sich  zu  folgen- 
der Bemerkung  hinreissen:  „Wie  sehr  die  umlaufenden  Nachrichten 
auch  die  hellsten  Köpfe  irre  führen  können,  bezeugt  Aeneas  Sylvius, 
welcher  den  Märchen  ebenfalls  aufsitzt*.  Enea  Piccolomini  bekleidete 
zur  Zeit  der  Katastrophe  bei  Warna  eine  hohe  Stellung  am  Hofe  des 
deutschen  Königs  Friedrich;  so  war  er  also  in  der  Lage  über  die  am 
ungarischen  Hofe  geschehenen  Dinge  gründliche  und  verlässliche  Infor- 
mationen zu  besitzen.  Und  eben  er  spricht  nicht  nur  in  seinen  Ge- 
schichtswerken, sondern  schon  etliche  Monate  nach  der  Katastrophe  in 
vertraulichem  Briefe  von  dem  Bruche  des  mit  dem  Türken  geschlos- 
senen Friedens  1). 

In  Ungarn  wie  in  Polen  wusste  man  in  den  ansehnlichsten  Kreisen 
gleicherweise,    dass   Wladislaw    den    mit    dem   Türken    geschlossenen 

1)  Aoneae  Sylvii  opera.  84.  Brief. 

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Einige  Bemerkungen  über  den  Szegediner  Friedeneschluss  etc.         131 

FriedeD  gebrochen  habe.  So  Andreas  von  Pannonien,  der  im 
Warnaer  Feldzage  unter  Honyadi^s  Fahnen  gedient  hat  nnd  später 
Karthäuser  Mönch  geworden  ist;  als  er  Gelegenheit  hatte  im  Jahre 
1467  den  König  Matthias  vor  leichtsinnigem  Schwören  zu  warnen 
and  ihn  an  die  strenge  Einhaltung  des  Eides  zu  mahnen,  stellte  er 
ihm  als  abschreckendes  Beispiel  den  Fall  Wladislaw's  vor  Augen  *). 

Waleran  de  Wavrin  war  der  Kapitän  jener  burgundischen 
Galeeren,  die  im  Sommer  1444  am  Bosporus  stationirten,  um  dem 
Sultan  den  Weg  abzusperren.  Auf  Grund  seiner  Erzählung  berichtet 
sein  Oheim,  Johann  de  Wavrin,  in  seiner  Chronik  Folgendes:  Der 
Sultan  liess  durch  Gesandte  dem  König  Frieden  anbieten;  dieser 
willigte  ein,  und  der  Friede  ward  auf  zehn  Jahre  geschlossen.  Die 
gesiegelte  Urkunde  dieses  Friedensschlusses  zeigten  die  Türken  dem 
Wavrin  und  dem  Ragusaner  Schiffskapitän,  ferner  dem  Befehlshaber 
der  Flotte  am  Hellespont,  und  diese  alle  fanden  die  Urkunde  nach 
eingehender  Prüfung  echt  8). 

Was  die  türkischen  Quellen  anlangt,  so  ist  wahr,  dass  die  be- 
kannten alten  türkischen  Geschichtschreiber  nicht  ganz  klar  über  den 
Szegediner  Frieden  sprechen,  —  aber  zwischen  den  Zeilen  zielen  sie 
darauf^).  Es  kann  aber  auf  türkische  Quellen  hingewiesen  werden, 
welche  ganz  entschieden  vom  Szegediner  Frieden  und  vom  Eidbruch 
reden.  Ein  solches  Zeugnis  sind,  als  glaubwürdigste  Belege,  zwei 
Briefe  von  Anfang  Januar  1445  aus  der  Feder  Mohamed^s  IL,  des 
Sohnes  und  Nachfolgers  Murad^s  IL,  der  in  dem  einen  derselben 
schreibt:  «Nachdem  er  (d.  i.  sein  Vater)  im  Interesse  des  Bestandes 
des  Reiches  mit  allen  Ländern  der  Musselmannen  und  ungläubigen 
Frieden  und  Vertrag  geschlossen  hatte,  zog  er  über  das 
Meer  auszuruhen.  Nach  einiger  Zeit  haben  die  ungläubigen  Nationen 
die  Gyauren  dieses  Landes  (d.  i.  die  Ungarn)  verführt  und  irre  ge- 
leitet und  ihnen  mit  allen  Kräften  Bache  angeraten.  Diese  Gruppe 
aber  ....  erklärte  den  Friedensvertrag  ungültig  imd  fehler- 


*)  Irodalomtört^neti     Emlekek.     (Literarhistorische     Denkmäler) 

I.  Bd.,  S.  22. 

*^  Kropf  L.,   Johan   de  Wavrin   krönikäjdböl.    (Aus  der  Chronik 
Johan  de  Wavrin's).    Ssäzadok,  1894,  S.  686—688. 

8)  Vgl.  Szeäd- Eddin  und  Nesri,  Török-raagyarkori  Tört.  Eml§kek. 

II.  oszt  Irök.  Török  tört^netirök.  Ford.  Thüry  Jözsef.  (Gesch. 
Denkm.  aus  der  Türk.-ung.  Zeit.  IL  Kl.  Schriftsteller.  Türk.  Geschichtsschreiber, 
tbers.  V.  J.  ITiiSry).  Budapest,  1893,  I.  Bd.,  S.  138,  und  58.  Es  ist  interessant 
zn  konstatiren,  dass  Callimachus  und  Bonfini  mit  ganz  ähnlicher  Auffassung  über 
die  Sache  schreiben^  wie  SzeÄd-Eddin  und  Nesri,  wo  doch  diese  christlichen  und 
türkischen  Schriftsteller  keine  Kenntnis  von  einander  hatten. 


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132  Kleine  Mittheilangen. 

baft,  und  hielt  audb  den  Eidbruch  fQr  zulässig '^ ;  —  in  dem  andern 
aber:  , Nachdem  er  (d.  i.  der  Sultan)  zur  Kräftigung  des  Reiches  und 
zur  Sicherung  des  Sultanats  einen  Vertrag  geschlossen  hatte  und 
mit  den  lasterhaften  Ungläubigen  Frieden  eingegaugen  war,  ging 
er  übers  Meer  zu  ruheu.  .  .  .  Nach  sothauer  Erledigung  der  Sachen 
strebten  die  Häupter  der  Irrgläubigen  sofort  auf  Eidbruch  und 
Abänderung  ihres  gegebenen  Wortes*^). 

Ferner  sagt  Denietrius  Kantemir  —  der  1687  —  1691  uud 
abermals  1693 — 1710  in  Konstantinopel  lebte  und  auf  Grund  türki- 
scher Quellen  schrieb,  so  dass  er  bis  zu  seiner  Zeit  beinahe  überall 
die  türkischen  Schriftsteller  reden  lässt,  —  in  seinem  Geschichtswerk 
Folgendes:  ,Mit  den  Ungarn  war  ein  Friedens  vergleich  getroflfen. 
Dieser  Friede  wurde  von  Wladislaw  schändlicher  Weise  gebrochen, 
wie  in  der  folgenden  39.  Anmerkung  aus  den  türkischen  Ge- 
schichtsschreibern soll  erzählt  werden*'.  In  der  39.  Anmerkuug 
erzählt  er  dann,  dass  zu  seiner  Zeit  noch  bei  den  Türken  allge- 
mein bekannt  war,  dass  Murad  II.  vor  der  Schlacht  bei  Warna, 
gelegentlich  der  Diwansitzung  zu  Adrianopel,  den  Ungarn  vorwarf, 
däss  sie  Frieden  mit  ihm  geschlossen,  denselben  beschworen 
und  ihren  Eid  gebrochen  haben^). 

Es  ist  mithin  klar,  dass  Procfaaska  sich  in  schwerem  Irrtume  be- 
findet, wenn  er  behauptet,  dass  «in  den  türkischen  Quellen  keinerlei 
Erwähnung  des  Friedensschlusses,  noch  weniger  des  Eidbruches  von 
Seite  der  Christen  zu  finden  ist''. 

Im  zweiten  Teile  seiner  Arbeit  behandelt  Prochaska  den  Verlauf 
der  Schlacht  bei  Warna.  Er  nimmt  Stellung  gegen  jene  Schilderuug 
der  ungarischen  Geschichtsschreibung,  nach  welcher  Wladislaw  den 
UQglücklichen  Ausgang  der  Schlacht  verursacht  habe  und  zwar  dadurch, 
dass  er  den  ihm  durch  Kunjadi  bezeichneten  Ort  vor  der  Zeit  verliess 
und  durch  seinen  Fall  in  den  Beihen  der  Ungarn  Unordnung  her- 
vorrief, deren  Resultat  der  Bückzug,  die  Flucht  war.  Nach  Prochaska 
soll  Wladislaw  überhaupt  nicht  gegen  den  Willen  Hunyadi's  gehandelt 
haben,  als  er  in  die  Schlacht  eingriflF;  im  Gegenteil,  Hunyadi  soll  es 
gewesen  sein,  der  den  Befehlen  Wladislaw's  nicht  gehorchte,  ihn  in 
seiner  Aktion  nicht  gehörig  unterstützte  und  vor  der  Zeit  ohne  Ursache 
das  Schlachtfeld  verliess. 

Prochaska  stützt  sich  hierin  auf  die  Schilderung  des  Andreas 
Palatio  von  Parma,  der  als  päpstlicher  Zehenteinnehmer  nach  Polen 

«)  A.  0.  a.  0.  1.  Bd.,  S.  370-372. 

')  Geschichte  des  osmanischen  Reichs.  Hamburg,  1745,  S.  i2(> 
und  128. 


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Einige  ßemerkaogen  über  den  Sxegediner  Friedensschluss  etc.  X33 

kan),  Wladislaw  in  den  Peldzng  begleitete,  aas  der  Schlacht  bei  Warna 
glücklich  entfloh,  nach  Polen  snrQckkefarte  and  aas  der  Stadt  Posen 
am  16.  Mai  1445  einen  erschöpfenden  Bericht  nach  Rom  sendete, 
dessen  gleichzeitige  Abschrift  eben  Prochaska  in  einer  Krakauer  Hand- 
schrift entdeckt  hat  und  im  Jahre  1882  yeröffenÜichte^). 

Unstreitig  besitzen  wir  in  dieser  Meldung  ein  geschichtliches 
Denkmal  von  hohem  Werte.  Aber  Prochaska's  Behauptung,  dass 
»alle  davon  abweichenden  Quellen  unverlästlich  sind'',  —  muss  ftlr 
übertrieben  und  irrig  erklärt  werden.  Der  Umstand,  dass  der  Schil- 
derer einer  Schlacht  auf  dem  Kampfplatz  7.ugegen  war,  verleiht  an 
sich  noch  keine  Glaubwürdigkeit  und  Yerlasslichkeit  der  Erxählung, 
auch  dann  nicht,  wenn  er  berufner  wäre  zur  Beurteilung  taktischer 
und  strategischer  Tatsachen,  als  jener  päpstliche  Zehenteinuehmer. 
Palatio  war  auf  dem  weiten  Gebiet  gänzlich  ausser  Stande  sämtliche 
Bewegungen  der  grossen  Heeresmassen  zu  übersehen  und  zu  beur* 
teilen.  Er  war  auf  die  Information  Anderer,  Mehrerer  angewiesen  und 
stellte  aus  den  gehörten  Einzelheiten  das  ganze  Bild  zusammen.  Nun 
fragt  sich,  verfügte  er  über  die  nötige  Kritik,  welche  ihn  zur  Unter- 
scheidung der  Tatsachen  von  Märchen,  von  tendenziösen  Unwahrheiten 
befähigte? 

Diese  Frage  muss  mit  aller  Entschiedenheit  verneinend  beant- 
wortet worden  und  zwar  auf  Grund  ungezählter  Einzelheiten.  Es 
sollen  davon  nur  zwei  hervorgehoben  werden. 

Indem  Palatio  die  Heldentaten  König  Wladislaw's,  welche  er  in 
der  Schlacht  vollführte,  verherrlicht,  hebt  er  unter  anderm  hervor,  dass 
er  den  Sultan  mit  eigner  Hand  niedergehauen,  getödtet  habe.  Nun 
ist  aber  unstreitig,  dass  Murad  nicht  gefallen  ist  und  dass  er  nach  der 
Sehlacht  bei  Warna  noch  mehrere  Jahre  gelebt  hat.  Palatio  liess 
sich  also  durch  jene  Märchen,  welche  sich  um  die  Person  des  jungen 
heldenmütigen  Königs  bildeten,  irre  leiten. 

Aber  ein  noch  auffallenderer  Beweis  seines  kritiklosen  Verfahrens 
findet  sich  an  einer  anderen  Stelle  seiner  Meldung,  wo  er  sagt,  dass 
die  fliehenden  Ungarn  von  manchen  Türken  zu  wiederholten  malen 
also  angesprochen  worden  seien:  »Wie  unvernünftig,  wie  feige  seid 
ihr  doch,  o  Ungarn!  die  ihr  fliehet,  obgleich  der  Sieg  euer;  denn 
unser  Kaiser  Muradbeg  ist  mit  seinen  besten  Soldaten  und  Wojwoden 
von  euerem  König  geschlagen  und  von  der  Hand  eures  Königs  ge- 
tödtet  worden*.     Nun   wahrlich,    der  da  glaubt,    dass  die  Türken  die 


*)  Wieder  abgedruckt  in:   Codex   epistolarissaeculi  XV.    Tom.  II. 
(Krakau,  1891)  S.  459—169. 


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134  Kleine  Mittheilungen. 

Ungarn  über  ihren  verhängnisvollen  Irrtum  aufgeklärt  haben  uod 
ihnen  zuredeten,  aus  Verfolgten  Verfolger  zu  werden,  veri-ät  wenig 
kritisches  Gefühl. 

Prochaska  hebt  übrigens  hervor,  dass  „Palatio,  obwohl  er  Hunyadi^s 
Ungehorsam  erwähnt,  ihn  doch  nirgends  den  Urheber  des  unglück- 
lichen Ausganges  nennt''.  Hingegen  behaupten  andere  zeitgenössi- 
schen Quellen,  die  zum  Teil  von  Augenzeugen  herrühren,  entschieden, 
dass  das  verwegene  Eingreifen  des  Königs  die  Niederlage  verursachte. 

Der  aus  Warna  gebürtige  Grieche  Zotikos,  der  Augenzeuge  der 
Schlacht  war,  erzählt  die  Sache  so,  dass  Hunyadi  —  nachdem  er  die 
zwei  Flügel  des  Türkenheeres  in  die  Flucht  geschlagen  —  nicht 
glauben  wollte,  dass  der  König  die  Position  des  Sultans  augreife, 
dieser  aber  (auf  Anstiften  eines  Nicht-Ungarn)  von  Tollkühnheit  sich 
hinreissen  liess  und  doch  angriff.  Nachdem  er  gefallen  und  sein  Haupt 
auf  eine  Lanze  gesteckt  war,  wollte  Hunyadi  noch  immer  den  Kampf 
versuchen,  war  aber  genötigt  vor  der  Übermacht  zu  fliehen  i). 

Ebenso  berichtet  Michael  Beheim  in  seinem  Gedichte  „Von 
dem  kung  Pladislau,  wy  der  mit  den  türken  streit*^).  Und 
Beheim^s  Bericht  ist  besonders  in  dieser  Frage  gewiss  von  hoher  Be- 
deutung. Das  Gedicht  kam  um  1460  zustande,  also  in  jener  Zeit,  als 
Beheim  wegen  des  tragischen  Endes  des  Grafen  von  Cilli,  seines  ge- 
wesenen Biodherrn,  und  wegen  der  Streitigkeiten  des  Königs  Matthias 
mit  Kaiser  Friedrich  HL  die  Ungarn  und  insbesondere  die  Familie 
Hunyadi  in  höchsten  Grade  hasste  und  beschimpfte.  Er  verfasste  das 
Gedicht  auf  Grund  der  Mitteilungen  eines  gewissen  Hans  Mägest, 
der  an  der  Schlacht  persönlich  teilgenommen  hatte  und  in  türkische 
Gefangenschaft  geriet,  in  welcher  er  16  Jahre  hindurch  schmachtete. 
Wenn  Mägest  nur  das  Geringste  erwähnt  hätte,  was  die  Ungarn  und 
Hunyadi  ungünstig  beleuchten  hätte  können  (und  wie  hätte  er  das 
nach  der  Not  und  dem  Elende  so  vieler  Jahre  unterlassen !),  so  würde 
Beheim  keinesfalls  veraäumt  haben,  seinem  Hasse  lauten  und  über- 
triebenen Lauf  zu  lassen.  Sein  Gedicht  beweist  aber  das  Gegenteil. 
Hunyadi  bat  den  König  flehentlich,  den  Ausgang  des  Kampfes  nicht 
durch  Tollkühnheit  aufs  Spiel  zu  setzen.   Er  widerriet  ihm  entschieden 


•)  Pecz  V.,  Zotikos  költemönye  a  värnai  csatä^röl.  (Das  Ge- 
dicht des  Zotikos  über  die  Schlacht  bei  Warna.)    SLÖzadok.    1894.   S.  334—337. 

>)  Iditgeteilt  von  Th.  Karajan  in  den  Quellen  und  Forschungen 
zur  vaterländischen  Geschichte,  Literatur  und  Kunst.  Wien, 
1849.  Siehe  auch  Bl eye r  J.,  Beheim  Mihäly  ölete  ^s  müves  ama- 
gyar  tört^nelera  szempontjdbol.  (M.  Beheim's  Leben  und  Werke  vom 
Standpunkte  der  ungarischen  Geschichte).     Szäzadok,  1902,  S.  360—361. 


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Einige  Bemerkangen  über  den  Szegediner  Friedensschltiss  etc.  135 

den  Sultan  anzugreifen,  da  er  die  Sitte  der  Türken  nicht  kenne;  es 
mögen  alle  beisammen  bleiben  und  mit  dem  Volke  kämpfen,  das  sie 
vor  sich  haben.  Der  König  hörte  aber  nicht  auf  Hunyadi's  mahnende 
Worte  und  drang  mit  500  Beitern  vor.  Aus  Beheim's  weiterem  Be- 
richte geht  hervor,  dass  nach  Wladislaw's  Falle  Hunyadi  mit  seinen 
Ungarn  nicht  nur  nicht  entflohen,  sondern  nebst  Julian  im  Gegen- 
teil aus  allen  Kräften  bestrebt  gewesen  sei,  die  fliehenden  Christen, 
auf  welche  das  plötzliche  und  gänzlich  unerwartete  Erscheinen  der 
Spahi  erschütternd  wirkte,  zur  Bückkebr  und  zur  Fortsetzung  des 
Kampfes  zu  bewegen.  Von  einer  Feigheit  der  Ungarn  weiss  Beheim, 
ein  entschiedener  Feind  der  Ungarn  und  der  Familie  Hunyadi,  in  seiner 
Schilderung  der  Schlacht  bei  Warna  nichts,  aber  umsomehr  von  der 
Treulosigkeit  der  Wallachen*). 

Bei  Johann  de  Wavrin  lesen  wir  diesbezüglich  nur  so  viel: 
Hunyadi,  der  am  Qemetzel  selbst  teilnahm,  trieb  zwei  Flügel  des 
Törkenheeres  in  die  Flucht.  Dann  versuchte  er  den  König  abzubringen 
von  dem  Vorhaben,  die  Kolonne  des  Sultans  anzugreifen,  aber  es  gelang 
ihm  nicht  ^). 

Ähnliches  lesen  wir  bei  den  türkischen  Schriftatellern.  Ein  Zeit- 
genosse Hunyadi's,  der  Anonymus  von  1486,  erkennt  zuerst  an ,  dass 
das  Christenheer  beide  Flügel  der  Türken  in  die  Flucht  geschlagen 
habe,  und  erzählt  dann  weiter :  Der  ungarische  König  griff  in  Selbst- 
überhebung die  Position  des  Sultans,  das  Zentrum,  an.  Als  nach 
seinem  Falle  das  Christenheer  flüchten  wollte,  gab  Hunyadi  nicht  zu, 
dass  es  sich  zerstreue,  sondern  brachte  es  zum  Stehen,  ja  er  griff  das 
Türkenheer  neuerdings  an,  und  flüchtete  erst  dann,  als  die  vorhin 
zerstreuten  Türjsienscharen  wiederkehrten,  und  er  sah,  das:*  er  gegen 
die  Übermacht  vergeblich  kämpfen  würdet). 

Lutfi  Pascha  schildert  den  Vorgang  ganz  in  Übereinstimmung 
mit  dem  Anonymus  von  i486. 

Auch  der  Anonymus  von  1545  schreibt:  Die  Ungarn  schlugen 
die  anatolische  und  rumelische  Kolonne  in  die  Flucht,  trieben  sie  vor 
sich  her  und  plünderten  sie.  Da  stürzte  der  König  in  seinem  Über- 
mnte  auf  die  Stellung  des  Sultans  los.  Sein  Haupt  wurde  abgetrennt 
und    auf  eine   Lanze   gesteckt    umhergezeigt;    die   schon    zerstreuten 


1)  Nach  Palatio  (Prochaska's  Ausgabe,  S.  33)  und  Dlugosch  (I.  Bd. 
806 — 807)  verliessen  eie  aus  Beutesacht  das  christliche  Heer. 

>)  Szdzadok,  1894,  S.  883. 

8)Thüry  J.,  Török  fcört^netirök.  (Türkische  Geschichtsschreiber) 
I.  Bd.,  S.  22. 


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136  Kleine  Mitteilangen. 

Türkenscharen  kehrten  wieder.  Als  dies  das  Christenheer  sah,  floh 
es  samt  Hunyadi'). 

Bei  Szeäd-eddin  lesen  wir:  Das  Christenheer  schlag  die  zwei 
Flügel  des  Türkenheeres  in  die  Flucht,  so  dass  bei  dem  Sultan  ausser 
der  Leibwache  und  den  alten  Begen  niemand  verblieb.  Da  griff  der 
übermütige  König  das  Lager  des  Sultans  an.  Als  er  gefallen  war, 
wollte  Hunyadi  das  Christenheer  nicht  fliehen  lassen,  sondern  ermun- 
terte es  vielmehr  zur  Fortsetzung  des  Kampfes.  Als  aber  die  vorhin 
zei*streuten  türkischen  Truppen  zum  Sultan  zurückkehrten,  da  floh 
auch  Hunyadi  mit  seinem  Heere 2). 

Zum  Schlüsse  sei  noch  eine,  von  türkischer  Seite  stammende 
Nachricht  kurz  erwähnt,  die  bei  Bonfini»)  zu  lesen  ist  und  die  er  mit 
folgenden  Worten  einleitet:  ;Haud  ingratum  fere  existimamus,  si  — 
ut  res  verius  enarretur  —  Turcarum  quoque  testimonia  sub- 
jecerimus',  und  damit  schliesst:  ,,Is  fuit  hujusce  belli  exitus,  ut  a 
Turcis  nonnullis  audivimus".  Dieser  Nachricht  zufol'ge  lesen 
wir  über  das  Verhalten  des  Königs  und  Hunyadi^s :  In  der  Umgebung 
des  Königs  „alii,  fugatis  Basseis,  ne  rex  victoriae  expers  videretur, 
adoriendum  Turcarum  regem  esse  censebant,  nonnuUi  dissuadebant  . . . 
Kex  gloriae  cupidus,  ut  veluti  dnces  cum  ducibus,  ita  rex  cum 
rege  congrederetur,  morae  impatiens,  quadrato  in  Amurathem 
agmine  contendit  ...  Rex  juvenili  tractus  audacia,  vix  cum 
equitibus  septuaginta  ...  in  castra  prosiluit  .  .  /  Als  dann  die  Ungarn 
das  Haupt  des  Königs  auf  der  Lanze  erblickten,  flohen  sie,  doch  der 
Sultan  Hess  sie  nicht  verfolgen,  um  den  Sieg  nicht  aufs  Spiel  zu  setzen. 
Hunyadi  kehrt  von  der  Verfolgung  der  beiden  türkischen  Flügel  zu- 
rück, erföhrt  das  Geschehene   und  da  flieht  er  auch  sflbst. 

Die  Türken  selbst  bekennen  also  offenherzig,  dass  sie  der  Führung 
und  Tapferkeit  Hunyadi's  schon  beinahe  erlegen  waren,  als  der  un- 
überlegte Angriff  Wladislaw's  die  Schlacht  zu  ihren  Gunsten  entschied'^). 


»)  In  einem  handschriftlichen   Exemplar  in  J.  Thüi7'8  Besitz;   Bl.  46—47. 

«)  Török  tört^netirök.   (Türk.  Geschichtsschreiber)  T.  Bd.,  S.  142—144. 

»)  Dec.  IlL  Lib.  VI. 

*)  Woher  Prochaska  jene  augenscheinlich  erfundene  Bemerkung  ge- 
nommen hat,  nach  welcher  Murad  11.  einige  Jahre  nach  der  Schlacht  gegen 
Hunyadi  den  Vorwurf  erhoben  haben  soll,  den  König  verraten  zu  haben :  >  Wla- 
dislaum  regem  induxisse  illumque  postea  in  belle  reliquisse  necandum*,  ist 
Thiiry  unbekannt;  so  viel  könne  er  aber  behaupten,  dass  die  Türken  selber  am 
allerwenigsten  davon  wissen,  wenigstens  finde  sich  keine  Spur  davon  bei  ihnen. 
Diese  Bemerkung  scheint  denselben  Wert  zu  haben,  wie  jener  angebliche  Brief 
Hunyadi's  (vom  22.  November  1444  in  partibus  Romanie  prope  castrum  üalipol. 
S.  Szdzadok.  1869,  S.  570),   welchen  Prochaska  für  echt  gelten  lässt  und  auf 


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Einige  Bemerkungen  über  den  Szegediner  Fried ensscbluss  etc.  137 

Nach  alledem  ist  sicher,  dass,  wenn  irgend  welche  Frage  der  Ge- 
schichte entschieden  werden  kann,  wie  es  eben  unseren  menschlichen 
Fähigkeiten  gegeben  ist:  so  ist  die  Frage  des  Szegediner  Friedens- 
schlusses und  des  Verhaltens  Johann  Hunyadi^s  in  der  Schlacht  bei 
Warna  ganz  und  gar  entschieden.  Der  verhängnisvolle  Feldzug  im 
Jahre  1444  wurde  darch  einen  Eidbruch  eingeleitet;  sein  Besultat  war 
eine  schwere  Niederlage  der  Christenwelt  auf  dem  Schlachtfelde  bei 
Warna.  Ungarn  hatte  dabei  das  meiste  verloren,  doch  seine  Ehre 
rettete  es.  Die  Schlacht  bei  Warna  war  ein  harter  Schlag,  doch  kein 
.Schandfleck  für  Ungarn  und  Hunyadi'i). 

Budapest.  J.  Bleyer. 


Grund  dessen  er  die  Unmöglichkeit  verficht  —  und  zwar  gegen  seinen  lieben 
Palatio  — ,  dass  Hunjadi  nach  der  Schlacht  mit  10.000  Mann  auf  türkischem 
Gebiet  ohne  verfolgt  zu  werden  bis  Qallipolis  gelangt  sei,  von  wo  die  pSpstliche 
Flotte  ihn  bis  an  die  Donau  beförderte. 

1)  So  nennt  sie  A.  Brückner  in  seinem  Schreiben  an  Dir.  L.  Räcz. 


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Literatur. 

Bruno  Gebhardt,  Handbuch  der  deutschen  Geschichte. 
Zweite  Auflage.  In  Verbindung  mit  R.  Bethge,  W.  Schultze, 
H.  Hahn,  C.  Köhler,  F.  Grossmann,  G.  Liebe,  G.  Ellinger, 
G.  Erler,  G.  Winter,  F.  Hirsch  und  A.  Kleinschmidt  heraus- 
gegeben 2  Bde.,  Stuttgart,  Berlin,  Leipzig.  1901  Union.  Deutsche 
Verlagsgesellschaft. 

W.  Assmanns  Geschichte  des  Mittelalters  von  375 — 
1517.  Dritte  neubearbeitete  Auflage  herausgegeben  von  Dr.  L.  Vier- 
eck. 3.  Abteilung.  Die  beiden  letzten  Jahrhunderte  des  Mittelalters: 
Deutschland,  die  Schweiz  und  Italien.  1.  Lieferung.  Braunschweig 
1902  Friedrich  Vieh  weg  und  Sohn. 

G.  Weber,  Lehr-  und  Handbuch  der  Weltgeschichte. 
21.  Aufl.  Unter  Mitwirkung  von  R.  Friedrich,  E.  Lehmann, 
F.  Moldenhauer  und  E.  Schwabe  vollständig  neu  bearbeitet  von 
A.  Bai  dam  US.  2.  Bd.  Das  Mittelalter.  Leipzig  1902.  Verlag  von 
Engelmann. 

Th.  Lindner,  Geschichtsphilosophie.  Einleitung  zu  einer 
Weltgeschichte  seit  der  Völkerwanderung.  Stuttgart  1901.  J.  G. 
Cotta'sche  Buchhandlung  Nachfolger. 

Th.  Liudner,  Weltgeschichte  seit  der  Völkerwande- 
rung. In  neun  Bänden.  1.  und  2.  Bd.  Stuttgart  und  Berlin  1901/2. 
J.  G.  Cotta^sche  Buchhandlung  Nachfolger. 

Man  muss  gestehen,  dass  die  beiden  abgelaufenen  Jahre  uns  eine 
Reihe  allgemein  geschichtlicher  Werke  teils  in  neuen  Auflagen  teils  als 
vollständige  Neuheiten  beschert  haben,  die  in  den  Kreisen,  für  die  sie  be- 
stimmt sind,  mit  grosser  Befriedigung  aufgenommen  werden  dürften.  Über 
die  erstgenannten  drei  Arbeiten  dürfen  wir  uns  kürzer  fassen,  da  sie  all- 
gemein bekannte  Werke  sind,  und  uns  begnügen,  die  wesentlichen  üßter- 
schiede    zwischen    der    neuen    und    den    älteen    Auflagen   herauszuheben. 


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Literatur.  13{) 

EiDgehendere  Betrachtung  verdient  das  grosse  Werk  von  Theodor  Lindner 
nicht  bloss  wegen  der  Persönlichkeit  des  Verf.  sondern  weil  es  seit  Jahren 
der  erste  streng  wissenschaftliche  Versuch  der  Darstellung  der  Welt- 
geschichte in  grossem  Stil  ist,  weil  es  den  Gegenstand  in  einer  ganz  eigen- 
artigen Weise  bebandelt  und  als  eine  ganz  entschiedene  Bereicherung 
unserer  weltgeschichtlichen  Literatur  bezeichnet  werden  muss.  Am  kürzesten 
können  wir  uns  über  Gebhardts  Handbuch  fassen,  da  dessen  Vorzüge  bereits 
in  diesen  Blättern  (XIV,  493)  genügend  gewürdigt  worden  sind.  Wie  es 
bei  solchen  von  mehreren  Autoren  herrührenden  Werken  zu  geschehen 
pflegt,  sind  die  einzelnen  Teile  nicht  völlig  gleichwertig;  im  allgemeinen, 
können  wir  dem  Urteile  des  früheren  Beferenten  zustimmen,  der  das  Werk 
als  eine  handliche  und  gemeinnützige  Leistung  bezeichnete.  Mancherlei 
Wünschen,  die  seitens  der  Kritik  laut  geworden  sind,  ist  in  dieser  neuen 
Auflage  Bechnung  getragen,  die  Darstellung  bis  an  den  Ausgang  des 
19.  Jahrhunderts  weitergeführt,  die  Literaturangaben,  soweit  das  in  den 
Plan  des  Buches  passt,  vervollständigt  und  das  Begister  einer  sorgsamen 
Durchsicht  unterzogen  worden.  Die  Quellenangaben  hätten  wir  zu  manchem 
Paragraphen  genauer  gewünscht,  denn  mit  Böhmer,  Fontes  I.,  oder  F.  F.  rer. 
Austriac.  VIII.  u.  s.  w.  allein  kann  der  Leser  und  Benutzer  des  Buches 
wenig  anfangen.  Wenn  zur  Geschichte  Johanns  von  Nepomuk  schon  lite- 
rarische Angaben  gemacht  wurden,  so  hätte  die  schöne  Studie  von  Otto 
Abel  immerhin  noch  Aufnahme  verdient,  vielleicht  auch  die  Entgegnung 
von  Frind.  Begreiflich  ist  ja,  dass  die  tschechische  Literatur  hierüber 
nicht  zu  Kate  gezogen  wurde.  Auch  bei  den  meisten  übrigen  Paragraphen 
hätte  man  über  das  Mehr  oder  Minder  an  Literatumotizen  zu  rechten, 
das  ist  aber  schliesslich  wenigstens  zum  Teil  Bedaktionssache. 

Für  Assmanns  Geschichte  des  Mittelalters  tat  eine  umfassendere 
Neubearbeitung  Not.  Sie  ist  nun  auch  erfolgt  und  für  den  vorliegenden 
Teil  des  dritten  Bandes  hat  sich  der  Bearbeiter,  wie  man  zugestehen  muss, 
redliche  Mühe  gegeben,  das  Buch  auf  die  Höhe  der  wissenschaftlichen 
Forschung  unserer  Tage  zu  heben.  Der  grösste  Fehler,  den  der  alte 
Assmann  m.  E.  hatte,  die  Methode,  ist  leider  geblieben.  Ich  glaube  nicht, 
dass  man  heutzutage  eine  Geschichte  des  Mittelalters  nach  Gesichtspunkten 
abfassen  darf,  die  man  im  Wesentlichen  als  zufällige  bezeichnen  muss. 
Auch  hier  sind  Kräfte  wirksam,  die  sich  in  allen  Staaten  in  gleicher 
Weise  ihren  Ellbogenraum  schaffen,  und  nach  diesen  höheren  Gesichts- 
punkten musste  die  Gliederung  des  Stoffes  vorgenommen  werden.  Wie 
die  IMnge  jetzt  liegen,  kommen,  um  nur  einen  Fall  herauszuheben,  der 
Beginn,  die  Ausbildung  und  die  Folgen  des  Schismas  nicht  entsprechend 
zur  Geltung,  ebenso  kann  die  Beformbewegung  im  späteren  Mittelalter 
nicht  in  ihrer  ganzen  Bedeutung  und  ihrer  Einwirkung  auf  die  einzelnen 
Länder,  in  denen  sie  wirksam  wurde,  dargestellt  werden.  Ich  will  gern 
zugeben,  dass  es  nicht  immer  leicht  ist,  die  allgemeinen  Gesichtspunkte 
herauszufinden,  unter  denen  sich  eine  entsprechende  Gliederung  des  Stoffes 
gewinnen  lässt,  unmöglich  ist  es  aber  doch  nicht.  Stellt  man  sich  freilich 
aut  den  Assmann'schen  Standpunkt,  dann  mag  für  den  hier  vorliegenden 
Band  die  Gliederung  als  .eine  zweckmässige  erscheinen.  Wie  sehr  das 
Buch  die  Hand  des  Bearbeiters  zu  verspüren  hatte,  beweist  schon  der 
Umfang.     Während    die    dritte    Abteilung    in    der    ersten    Auflage    nur 


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140  Literatur. 

390  Seiten  zählte,  die  Partie  »Deutschland«,  die  jetzt  allein  vorliegt,  in  der 
ersten  Auflage  mit  S.  288,  in  der  zweiten  mit  284  abgeschlossen  war, 
zählt  dieser  Teil  in  der  neuen  Auflage  476  Seiten  und  wenn  man  das 
Kapitel  über  die  allgemeinen  Zustände  (Beicbsverband,  Stellung  der  ein- 
zelnen Standesklassen,  Bildungszustand  des  deutschen  Volkes  in  den  letzten 
drei  Jahrhunderten  des  Mittelalters)  hereinzieht,  635  Seiten.  Kommt  nun- 
mehr die  zweite  Lieferung  dieser  Abteilung  mit  der  Geschichte  der  Schweiz 
und  Italiens  noch  hinzu,  so  wird  man  gestehen,  dass  dieser  einen  Zeit- 
raum von  nicht  ganz  250  Jahren  fassende  Band  zu  breit  angelegt  ist, 
und  es  far  künftige  Auflagen  angezeigt  sein  wird,  nach  der  einen  oder 
anderen  Seite  hin  starke  Kürzungen  eintreten  zu  lassen.  Die  Gliederung 
des  Stoflfes  ist  im  Ganzen  auch  für  diesen  Teil  die  gleiche  geblieben;  ich 
würde  die  Geschichte  der  Schweiz  wie  jene  von  Italien  unbedenklich  in 
die  Deutsche  eingeschoben  haben.  Die  Darstellung  gibt  nur  an  wenig 
Stellen  zu  Bedenken  Anlass.  Die  Politik  der  deutschen  Könige  von  Rudolf 
bis  auf  Maximilian  ist  im  Ganzen  richtig  gezeichnet.  Im  Einzelnen  wird 
man  wohl  Ausstellungen  machen  können.  Was  z.  B.  die  Kalixtiner  von 
den  Taboriten  trennt,  hätte  gründlicher  herausgearbeitet  werden  müssen. 
Die  Einleitung  zu  meiner  Ausgabe  einzelner  Wiclifscher  Werke  namentlich 
zu  De  Ecclesia,  De  Eucharistia  und  den  Sermones  hätte .  dem  VerF.  wichtige 
Fingerzeige  geboten.  Über  Ziika  war  das  Buch  von  Tomek  einzusehen. 
Die  Literatur  zu  Huss  und  den  Hussitenkriegen  findet  sich  jetzt  in  meinem 
Artikel  Huss  in  der  Beal-Encyklopädie  iür  protestantische  Theologie  ver- 
merkt. Was  die  Angabe  von  Quellen  und  Literaturverzeichnisse  betrifft, 
wäre  es  in  hohem  Grade  unbillig,  Vollständigkeit  zu  verlangen.  Es  ist  ja 
das  Wesentlichste  vermerkt,  aber  eben  für  die  genannten  Dinge  waren 
die  Ausgaben  der  Wiclifschen  Schriften,  meine  Beiträge  zur  Geschichte 
der  hus.  Bewegung  l,  4  und  5  nicht  zu  übersehen.  Manches,  wie  der 
pros.  Dalirail  wird  noch  in  ganz  veralteter  Ausgabe  angeführt.  Einzelnes 
von  tlem,  was  jetzt  in  den  Noten  steht,  wie  z.  B.  S.  105,  dass  König 
Johann  seines  Vaters  wegen  bei  der  Kurie  persona  ingrata  war  und  sich 
diese  deshalb  gegen  seine  Wahl  aussprach,  würde  ich  in  den  Text  auf- 
genommen haben.  Noten  von  der  Ausdehnung  wie  S.  98  sind  wohl  über- 
flüssig. Ich  würde  nur,  der  Keminiazenz  an  Konradin  wegen,  die  letzten 
drei  Zeilen  vermerkt  haben.  Kleinere  Verstösse  wie  S.  10  Theobald  statt 
Thedaldus  und  Druckfehler  mögen  übergangen  werden. 

Unter  den  Lehrbehelfen,  die  vor  einem  Menschenalter  zu  den  gesuch- 
testen gehörten,  nahm  das  von  G.  Weber  durch  seine  knappe  Form  bei 
verhältnismässig  reichem  Inhalt  und  durch  seine  klare  Darstellung  einen 
hervorragenden  Rang  ein.  Seit  langer  Zeit  entsprach  es  aber  nicht  mehr 
jenen  Anforderungen,  die  an  ein  derartiges  Werk  gestellt  werden.  Die 
ungeheure  Masse  neuen  Stoffes,  die,  wie  ein  flüchtiger  Blick  in  unsere 
Jahresberichte  zeigt,  Jahr  für  Jahr  zu  Tage  gefördert  wird,  forderte  drin- 
gend Berücksichtigung,  sollte  die  Rückständigkeit  des  Baches  nicht  eine 
allzu  drastische  werden.  Das  Buch  will  nicht  nur  den  europäischen  son- 
dern auch  den  aussereuropäischen  Staaten  einen  genügend  breiten  Raum 
zuweisen ;  dabei  sollen  überall  die  leitenden  Gedanken,  die  Hauptzüge  der 
Entwickelung  herausgearbeitet,  die  Einzelnheiten  unter  grosse  Gesichts- 
punkte gestellt  und  dadurch  eiTcicht  werden,   dass  der  Leser  den  fähren- 


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Literatur.  141 

den  Faden  darch  die  Masse  der  Einzelheiten  in  der  Hand  behfilt  and  sie 
wahrhaft  beherrscht.  Auch  der  Kulturgeschichte  soll  ein  breiterer  Baum 
zugewiesen  und  der  Versuch  gemacht  werden,  den  wirtschaftlichen  Krfiftea, 
den  allgemeinen  Ideen  und  den  geistigen  Strömungen  ebenso  gerecht  zu 
werden,  wie  der  Wirksamkeit  grosser  Persönlichkeiten.  Das  neue  Buch, 
denn  ein  solches  ist  es,  um  dessen  Bearbeitung  sich  Tomehmlich  Baldamus, 
B.  Friedrich  und  £.  Lehmann  verdient  geraucht  haben,  hat  damit  viel 
versprochen,  zu  viel,  als  dass  es  in  dem  immerhin  engen  Bahmen  eines 
einzelnen  Bandes  erfüllt  werden  konnte.  Man  mag  ja  immerhin  zugestehen, 
dass  es  durch  gewissenhafte  Arbeit  wieder  auf  seinen  früheren  Bang  ge- 
kommen ist,  auch  ist  die  aussereuropäische  und  ausserdeutsche  (beschichte 
doch  nicht  so  breit  gestaltet  worden,  als  man  es  nach  den  Worten  des 
Bearbeiters  hatte  befürchten  müssen.  Immerhin  wird  man  gegen  manches^ 
Einwendungen  erheben  müssen.  Dass  ich  mit  der  Gliederung  des  Stoffes 
auch  hier  nicht  einverstanden  sein  kann,  habe  ich  noch  jüngstens  an  an- 
derer Stelle  ausführlicher  erörtert*).  Auch  im  Übrigen  werden  ganze 
Partien  und  Einzelnheiten  der  Darstellung  für  die  folgenden  Auflagen  der 
bessernden  Hand  des  Herausgebers  bedürfen.  Es  ist  hier  nicht  der  Platz 
alle  die  Punkte,  in  denen  dies  notwendig  sein  wird,  zu  erörtern.  Ich 
will  nur  beispielshalber  einige  Stellen  ans  der  Geschichte  seit  König  Budolf 
herausheben.  Man  weiss  heute,  warum  Friedrich  von  Hohenzollem  für 
Rudolf  eintrat,  ein  erklärendes  Wort  wird  also  hier  notwendig  sein.  Die 
Frage  der  Bevindikation  des  Beichsgutes  muss  prinzipieller  gefasst  werden. 
Von  dem,  was  über  das  einfache  Auftreten  des  deutschen  dem  böhmischen 
König  gegenüber  gesagt  wird,  ist  ja  nicht  viel  zu  halten,  ebensowenig 
wie  von  den  Hohnworten  der  Königin  Kunigunde.  Das  sind  Dinge,  die 
einen  antiquirten  Standpunkt  der  bist.  Forschung  bezeichnen.  Die  Be- 
lehnung der  Söhne  Budolfs  ist  auch  nicht  ganz  sachgemäss  erzählt.  Dass 
Peter  (Aichspalter  [sie])  von  Mainz  und  andere  Fürsten  des  Beiches  Johannes 
Parridda  zu  seiner  Tat  angestachelt  haben,  möchte  ich  so  sicher  nicht  be- 
haupten. S.  564  ist  Peter  von  Aspelt  als  der  wahre  Urheber  der  luxem- 
burgischen Herrschaft  in  Böhmen  herauszuheben.  Die  Verhandlungen 
König  Ludwigs  mit  den  Habsburgern  sind  nicht  ganz  sachgemäss  erzählt, 
bezüglich  der  Angaben  über  die  grosse  Hinterlassenschaft  Papst  Johannes  XXII. 
muss  doch  auf  die  rektifizirenden  Angaben  Sägmüllers  und  Ehrles  hinge- 
wiesen werden.  Ist  die  Bedeutung  Karls  IV.  im  Ganzen  richtig  heraus- 
gehoben, so  muss  doch  auch  eine  Persönlichkeit  wie  die  Budolfs  IV.  von 
Österreich  eingehender  behandelt  werden,  als  dies  S.  637  der  Fall  ist 
Johann  stammte  aus  der  Stadt  Pomuk.  Der  zu  Ehren  des  Johannes  Hubs. 
gefeierte  Tag  war  der  6.  Juli  (s.  Nikolaus  v.  Tempelfeld:  Bohemi  Johan- 
nem  Husz  .  .  .  canonizaverunt  eiusque  festum  die  VI.  mensis  Julii  so- 
lempniter  celebrandum  iustituerunt  et  oracionibus  in  officio  misse  consuetis 
.  .  .  officium  »Letabitur  iustus*  decantare  demandaverunt  et  in  predica- 
üoaibus  suis  ipsum  Husz  sanctum  martirem  declaraverant).  Wenn  für 
Johann  v.  Nepomuk  die  Studie  0.  Abels  mit  Becht  benützt  wurde,  war 
doch  andererseits  auf  die  von  Eduard  Beimann  und  Anton  Frind  Bücksicht 
zu  nehmen.     Die  Genesis    des  Schismas    wäre    etwas  sachgemässer,   als    es 


»)  Z.  f.  d.  österr.  Gymn.  1902. 

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142  Literatur. 

hiev  geschieht,  zu  schildern  gewesen;  hier  kann  die  Schrift  Soachons  reiche 
Belehrung  bieten.  Die  Ansicht,  dass  Wiclifs  reformatorische  Wirksamkeit 
schon  1366  mit  der  Streitfi*age  über  den  englischen  Lehenszins  beginnt, 
muss  doch  heute  nach  meinen  Ausfuhrungen  hierüber  aufgegeben  werden. 
Die  Ansicht,  dass  Wiclif  Gegner  des  Cölibats  war,  wird  sich  schwer  er- 
weisen lassen.  Die  Stellen,  die  hierüber  existiren,  sind  so  hypothetisch 
gefasst,  dass  sie  für  die  Frage  nichts  bedeuten.  Die  Reste  des  englischen 
Lollardismus  bis  im  16.  Jahrh.  sind  doch  bedeutender  als  man  allgemein 
xind  so  auch  der  Bearbeiter  annimmt.  Dass  Hussens  ganzes  Lehrgebäude, 
so  weit  es  reformatorisch  ist,  von  Wiclif  übernommen  ist,  hätte  doch  stark 
betont  werden  müssen.  Das  Wenige,  was  darüber  S.  614  gesagt  wird, 
genügt  nicht;  auch  waren  die  Lehren  der  Taboriten  nach  den  Ergebnissen 
der  neueren  Forschung  als  die  eigentlichen  Lehren  Wiclifs  zu  bezeichnen. 
661  muss  auf  die  Arbeiten  Del  Lungo^s  zu  Dino  Compagni  ver- 
wiesen werden.  Zum  Kapitel  der  Jacquerie  und  vornehmlich  zur  Er- 
klärung des  Werkes  wird  man  an  Denifle,  La  desolation  des  ^glises  etc. 
erinnern  müssen.  Der  angebliche  Ausspruch  Maximilians  über  Karl  IV. 
als  Stiefvater  des  deutschen  Reiches  findet  sich  schon  bei  Ludolf  von  Sagan 
(AÖG.  LX,  517):  Salva  igitur  in  hoc  reverentia  magis  Augustum  fuisse 
creditur  soll  sui  Bohemici  quam  imperialis  et  Romani .  .  .  Doch  wir  halten 
ein  und  wollen  nicht  vergessen,  dass  das  Buch  auch  so  viele  gute  Seiten 
hat,  durch  die  es  den  Absichten  und  Zielen  des  Herausgebers  gerecht  wird. 
Hoch  über  den  genannten  Werken  steht,  wie  bemerkt,  mit  vollem 
Anspruch  auf  strenge  Wissenschaftlichkeit  und  künstlerische  Form  Lind- 
ners  Weltgeschichte,  ein  Werk,  das  im  Hinblick  auf  den  über  uni- 
versalhistorische Arbeiten  in  den  letzten  Jahrzehnten  eingerissenen  Pessi- 
mismus geradezu  als  eine  bedeutende  Tat  bezeichnet  werden  muss.  Es 
bricht  mit  der  fast  herrschend  gewordenen  Ansicht,  als  sei  bei  dem  heu- 
tigen Betrieb  unserer  Wissenschaft  ein  Einzelner  nicht  mehr  im  Stande, 
eine  Weltgeschichte  wissenschaftlichen  Gehaltes  zu  schreiben.  Lindner 
hat  den  Beweis  geliefert,  dass  dies  wie  in  früheren  Jahrhunderten  auch 
in  unseren  Tagen  möglich  ist.  Der  einzige  Übelstand,  dass  der  Autor  nicht 
immer  im  Stande  ist,  aus  Quellen  erster  Hand  zu  schöpfen,  war  auch  früher 
schon  vorhanden;  bedeutender  fällt  die  Schwierigkeit  in's  Gewicht,  die 
Massenproduktion  unserer  Zeit  auf  bist.  Gebiete  zu  übersehen:  vieles  ist 
aber  auch  hier  besser  geworden ;  schon  machen  es  die  Jahres-  und  sonsti- 
gen Literaturberichte  in  den  Zeitschriften  möglich,  aus  der  Menge  das 
Bedeutende  auszuheben,  mehr  noch  leisten  die  Bibliographien:  Werke,  wie 
wir  an  Potthast  u.  a.,  besitzen  heute  die  Franzosen  an  Monod,  Molinier, 
die  Belgier  an  Pirenne,  die  Engländer  an  Gross,  die  Süditaliener  an  Capasso 
u.  s.  w.  Die  Bearbeitung  des  Stoffes  durch  eine  einzige  Hand  ist  der 
durch  eine  Anzahl  von  Einzelnkräften,  die  niemals  gleichmässig  arbeiten, 
entschieden  vorzuziehen.  Die  Arbeit  des  Einzigen  wird  stets  planmässiger 
durchgeführt  werden  können.  Gelingen  Werke  wie  das  vorliegende  nicht 
immer  auf  den  ersten  Wurf  hin,  so  ist  doch  zu  hoffen,  dass  die  folgenden 
Auflagen,  an  denen  es  wohl  mit  Recht  nicht  fehlen  dürfte,  noch  manche 
Verbesserung  in  der  Anlage  und  Durchführung  bringen  werden.  Lindner 
hat  seinem  Werke  eine  viel  umfassendere  Einleitung  —  sie  ist  als  selb- 
ständiges Buch  erschienen   —  vorausgeschickt,    als   dies  in  ähnlichen  Ge- 


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Literatur.  143 

Schichtswerken  der  Fall  zu  sein  pflegt.  Wir  finden  in  ihr  Ausführungen, 
anziehend  und  anregend,  zum  Teil  dogmatisch  gehalten,  voll  von  trefflichen 
Bemerkungen  über  den  Gegenstand.  Diese  zehn  Kapitel  »Geschichts- 
Philosophie*:  > Beharrung  und  Veränderung*,  »die  Ideen,  ihr  Ursprung  und 
ihre  Bewegung*,  »Die  Masse*,  »Individuen  und  grosse  Männer*,  »Völker 
und  Nationen*,  »Die  drei  grossen  Völkergruppen*,  »Die  Lebensbetätigun- 
gen*, »Die  angebliche  Gesetzmässigkeit  des  geschichtlichen  Verlaufes*  und 
»Die  Ursachen  und  die  Weise  der  Entwicklung*  verbreiten  sich  über  eine 
Reihe  von  Fragen,  über  die  noch  in  den  letzten  Jahren  allgemeiner  disku- 
tirt  wurde.  Die  Ausführungen  Lindners,  durchsichtig  und  allgemein  ver- 
ständlich gehalten,  werden,  jene  Kreise  etwa  ausgenommen,  die  von  vorn- 
herein eine  andere  Richtung  einschlagen,  kaum  einen  bedeutenderen  Wider- 
spruch hervorrufen,  am  wenigsten  in  den  ersten  Kapiteln,  mehr  vielleicht 
in  den  letzten  mehr  polemisch  gehaltenen  Abschnitteu,  in  denen  Lindner 
seine  auch  von  uns  geteilte  Meinung  vertritt,  dass  es  nicht  möglich  sei, 
an  einer  bestimmten  Abfolge  von  Perioden  eine  Gesetzmässigkeit  des 
historischen  Laufes  zu  erweisen:  »Noch  nie  ist  ein  Versuch,  für  die  ge- 
schichtliche Entwicklang  Gesetze  zu  finden,  also  Normen  aufzustellen,  nach 
welchen  aus  der  einen  Tatsache  eine  andere  mit  Notwendigkeit  folgen 
müsste,  mit  überzeugender  Kraft  geführt  worden*.  »Die  Geschichte  kennt 
kein  Muss  als  das  von  physischen  oder  natürlichen  Gewalten  verursachte*. 
Um  zur  Charakteristik  der  Weltgeschichte  selbst  überzugehen,  gewährt 
der  erdte  der  vorliegenden  zwei  Bände  eine  Übersicht  über  den  »Ursprung 
der  byzantinischen,  islamischen,  abendländisch -christlichen,  chinesischen 
und  indischen  Kultur*  bis  ins  9.  Jahrhundert.  Dem  Ganzen  wird  unter 
dem  Gesamttitel  »Rom  und  die  Germanen*  eine  10  Abschnitte  umfas- 
sende knapp  gehaltene  Einleitung  über  die  Grundlagen  der  Geschichte  des 
Mittelalters  vorausgeschickt:  die  Geschichte  des  römischen  Reiches  seit 
dem  Ende  des  4.  Jahrhunderts,  die  inneren  Zustände,  das  geistige  Leben, 
die  religiösen  Verhältnisse  Borns,  das  Christentum  und  das  römische  Reich 
and  die  Germanen  von  ihrem  ersten  Auftreten  in  der  Geschichte  bis  zum 
Ausgang  der  Völkerwanderung.  Die  Vorzüge  dieser  Einleitung  wurden 
bereits  angedeutet ;  was  etwa  Bedenken  hervorrufen  kann,  wurde  bereits 
von  sachkundiger  Seite  (H.  Z.  89,  278)  angemerkt.  Es  betrifft  ja  auch 
in  diesem  Werk  vornehmlich  die  Gliederung  der  Stoffes.  Ein  grosser  Teil 
von  dem,  was  hier  erzählt  wird,  ruht  ersichtlich  schon  auf  eingehenderen 
SpezialStudien  des  Verf.  Scheint  Einzelnes  z.  B.  in  den  das  Christentum 
behandelnden  Teilen  in  etwas  zu  kurzer  Fassung,  so  sind  doch  die  Haupt- 
momente der  Entwicklung  richtig  herausgehoben:  die  Einflussnahme  der 
griechischen  Philosophie  auf  das  entstehende  Christentum,  die  Gründe  für 
die  Christenverfolgung,  die  Ausbildung  der  Dogmen,  die  Genesis  der  Sekten 
und  die  allmählige  Umgestaltung  der  Kirche  zur  Reichskirche  und  ihre 
Folgen.  Warum  das  Christentum  keine  tiefgreifende  Besserung,  weder  in 
dem  allgemeinen  Stande  der  Moralität  noch  in  den  sozialen  Verhältnissen, 
hervorzubringen  vermochte,  wird  genau  entwickelt,  ebenso  werden  die 
Motive  der  Askese  und  der  Ausbildung  des  Mönchtums  ihrer  vollen  Be- 
deutung nach  gewürdigt.  Die  Theologie  des  hl.  Augustinus,  welche  die 
kommende  Entwicklung  so  stark  beeinflusst  hat,  hätte  vielleicht  noch  etwas 
stärker    herausgearbeitet    werden    dürfen.     In    der    Behandlung    der    Ur- 


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144  Literatur. 

geschichte  der  Germanen  hält  sich  der  Verf.  von  der  üblichen  Schönfärberei 
frei.  Gegen  die  zum  Dogma  gewordene  Ansicht  von  der  Landnot  der 
Germanen  als  der  vornehmsten  Ursache  der  grossen  Wanderungen  werden 
gut  begründete  Einwendungen  gemacht  und  schliesslich  die  geringen  mit 
dem  ungeheuren  Einsatz  an  Land  und  Leuten  in  keinem  Verhältnisse 
stehenden  Erfolge  der  Völkerwanderung  angemerkt.  Bei  der  ungeheuren 
Fülle  des  Stoffes  ist  es  begreiflich,  dass  manches  mehr  angedeutet  als 
nach  allen  Seiten  hin  ausgeführt  werden  konnte.  Mit  Rücksicht  darauf 
müssen  wir  es  uns  auch  versagen,  alle  die  Punkte  au&uzählen,  bei  denen 
wir  die  Sache  anders  dargestellt  gewünscht  hätten.  Der  überreiche  Inhalt 
eines  derartigen  Werkes  bietet  ja  allerorten  genug  Gelegenheit  zu  wissen- 
schaftlicher Aussprache,  zur  Zustimmung  sowohl  als  zum  Widerspruch. 
Die  Darstellung  wird  eine  breitere,  da  wo  der  Verf.  an  seinen  eigent- 
lichen Gegenstand  gelangt.  In  vier  Kapiteln  werden  hier  zunächst 
die  inneren  Zustände  des  byzantinischen  Reiches  unter  sorgsamer  Her- 
aushebung des  Wesens  und  der  Bedeutung  der  byzantinischen  Geschichte 
bis  in  die  Zeiten  des  Kaisers  Heraklius  dargelegt.  Im  Mittelpunkte  steht 
Justinian,  dessen  Erfolge  und  Misserfolge  (S.  J57/8)  gut  beleuchtet  werden. 
Daran  schliesst  sich  naturgemäss  die  Geschichte  des  neupersischen  Reiches. 
Was  über  die  Ausbreitung  der  Slaven  auf  der  Balkanhalbinsel  (merkwür- 
digerweise fehlt  der  Name  Fallmerayer  in  dem  zu  diesem  Abschnitt  ge- 
hörigen Literaturverzeichnis  S.  457|8)  gesagt  wird,  ist  zu  skizzenhaft.  Die 
Geschichte  des  Islam  ist  auf  Grund  der  Ergebnisse  der  neueren  Forschungen 
ansprechend  geschrieben.  Das  Dritte  auf  eigenen  Quellenstudien  der  Verf. 
ruhende  Buch  »Das  Abendland*  behandelt  die  Erhebung  und  den  Verfall 
des  merowingischen  Reiches,  Italien  und  das  Papsttum,  die  ersten  Karolinger, 
das  Reich  Karls  des  Grossen  und  den  Verfall  der  karolingischen  Ge^amt- 
monarchie,  woran  sich  ein  Kapitel  über  Britannien,  die  Angelsachsen  und 
Normannen  anschliesst.  Zu  den  Literaturnotizen  auf  S.  463  wird  man 
Gross,  The  Sources  und  Literature  of  English  History  etc.  London  1900 
hinzufügen  können.  Auch  wird  neben  dem  vortrefflichen  Werke  von  A. 
Hauck  noch  ein  und  das  andere  Buch  über  Bonifatius  angefügt  werden 
dürfen.  Die  Darstellung  ist  wie  in  den  ersten  Büchern  eine  geschmack- 
volle; freilich  wird  die  allzustarke  Anwendung  kurzer  Sätze  nicht  überall 
gefallen.  Uns  selbst  sagen  diese  Kolonnen  kurzer  meist  aus  nur  wenig 
Worten  bestehenden  Hauptsätze  wenig  zu.  Man  wird  auf  langen  Seiten 
kaum  einem  Adverbialsatz  —  von  einer  Periode  zu  schweigen  —  be- 
gegnen. Die  Erzählung  wird  belebt  durch  eine  Fülle  zutreffender 
Charakteristiken,  es  sei  hier  nur  auf  Persönlichkeiten  wie  Gregor  d.  Gr., 
Karl  d.  Gr.,  Nikolaus,  Alfred  u.  a.  verwiesen.  Etwas  mehr  wäre  über 
Bonifatius  zu  sagen  gewesen.  Die  Bedeutung  der  Anfrage  der  Franken 
bei  Papst  Zacharias  wird  wegen  der  Folgerungen,  die  später  daraus  ab- 
geleitet wurden,  mit  Recht  etwas  mehr  hervorgehoben.  Das  letzte  Buch 
des  ersten  Bandes  handelt  von  China  und  Indien.  In  älteren  universal- 
historischen Werken  wurde  mit  der  Geschichte  Chinas  mitunter  begonnen, 
was  kaum  als  zweckmässig  bezeichnet  werden  konnte,  weil  die  Oätasiatische 
Kultur  mit  der  christlichen  und  selbst  mit  der  islamischen  erst  viel  später 
Beziehungen  hat,  die  einigermassen  bedeutend  sind :  es  ist  daher  auch  die 
Frage  ob  es  nicht  vorteilhafter  gewesen  wäre,   die  Abschnitte  27  und  2H 


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Literatur.  145 

überhaupt  anderen  Büchern  zuzuweisen.  Die  Geschichte  Chinas  wird  bis 
zum  Auftreten  der  Dynastie  Sung  behandelt.  Bei  dem  Abschnitt  über 
Indien  treten  die  politischen  Momente  mit  Recht  vor  den  allgemein  kul- 
turellen stark  zurück. 

Der  zweite  Band  schildert  den  Niedergang  der  islamischen  und 
byzantinischen  Kultur  und  die  Bildung  der  europäischen  Staaten.  Das 
erste  von  den  vier  Büchern  dieses  Bandes  ist  der  arabischen  Weltmacht 
und  ihrer  Kultur,  dem  Verfall  des  Khalifats,  den  Seldschucken,  Mongolen 
und  Spanien  gewidmet,  das  zweite  schildert  die  byzantinische  Welt  bis 
Aleiius  I.,  Italien  in  seinen  Beziehungen  zum  Orient,  den  ersten  Kreuzzug 
und  die  Staatenbildnngen  im  hl.  Lande,  Byzanz  und  die  Kreuzzüge  bis  zu 
Ende  des  12.  Jahrhunderts,  das  lat.  Kaisertum  und  die  Geschichte  Buss- 
lands, das  dritte  Kaiser-  und  Papsttum  in  ihren  wechselseitigem  Bezie- 
hungen und  das  letzte  die  Beiche  im  Norden  und  Westen  Europas.  Eine 
jede  der  einzelnen  Gruppen  hat  eine  mitunter  geradezu  meisterhafte  Dar- 
stellung gefunden,  so  ist,  um  ein  etwas  entlegeneres  Gebiet  herauszuheben, 
der  Niedergang  der  islamischen  Welt,  das  Verdienst  der  Araber  um  die 
menschliche  Kultur  u.  s.  w.  hier  in  farbensattem  Ton  und  doch  ohne  jedwede 
Übertreibung  geschildert;  neben  dem  politischen  sind  die  allgemein  kul- 
turellen Momente  sorgsam  herausgearbeitet  und  gute  Charakteristiken  an 
geeigneten  Stellen  eingeflochten,  wie  z.  B.  die  über  die  Ibn  Khaldun  u.  a. 
Weniger  einverstanden  bin  ich  auch  hier  mit  der  Gliederung  des  Stoffes.  Das 
Haupteinteilungsmotiv  sollten  jene  grossen  Erscheinungen  des  Mittelalters 
abgeben,  um  die  sich  sowohl  in  der  früheren  als  in  der  späteren  Periode  alles 
naturgemäss  gruppiren  lässt.  Ich  gestehe  gern  zu,  dass  sich  auch  für  die 
vorliegende  Gliederung  vieles  sagen  lässt,  doch  wird  kaum  zu  vermeiden 
sein,  dass  bei  dieser  Methode  manches  zweimal  und  selbst  öfter  noch  erwähnt 
werden  muss,  wie  z.  B.  der  Kreuzzug  Friedrichs  II.  jetzt  schon  S.  242 — 
244  erledigt  wird,  ehe  noch  ein  Wort  von  der  Geschichte  dieses  Kaisers 
gesagt  ist,  diese  vielmehr  für  die  betreffende  Zeit  in  diesem  Band  über- 
haupt nicht  mehr  zur  Behandlung  kommt  Ähnliche  Inkongruenzen  werden 
sich  mehrere  vorfinden.  Das  ist  das  eine,  das  andere  ist  da-»,  da<s  bei 
dieser  Methode,  die  grossen  Ideen,  die  in  einem  gewissen  Zeitraum  zui* 
Geltung  gelangen,  nicht  so  durchleuchtend  zur  Darstellung  gebracht  werden 
können,  als  dies  gewünscht  werden  muss.  Es  müsste  m.  E.  gezeigt  werden, 
dass  seit  1 1 98  die  Weltherrschaft  des  Papsttums  nicht  mehr  bloss  eine 
theoretische  ist,  gezeigt  werden,  wie  sie  zur  Durchführung  kommt,  bis  sie 
unter  der  Opposition  aller  widerstrebenden  Elemente  tatsächlich  zusammen 
bricht.  Unter  diesen  Umständen  gewinnt  Frankreich  unter  den  letzten 
Kapetingem  seine  überragende  Macht,  wird  England  ein  konstitutionelles 
Staatswesen  u.  s.  w.  Der  Veif.  hat  ja  übrigens  der  Sache  von  einer  an- 
deren Seite  beizukommen  gesucht,  indem  er  in  anderem  Zusammenhang 
die  wesentlichen  Momente  heraushebt:  Im  dritten  Buche  gibt  er  eine  Dar- 
stellung von  der  Idee  und  dem  Wesen  des  Kaisertums,  der  kirchlichen 
Reformbewegung,  vor  allem  aber  der  Gregorianischen  Ideen  (s.  345.  35 J), 
die  mit  zu  den  besten  und  schönsten  Partien  des  Buches  gehört.  Auf 
ältere  und  neuere  Ansichten  hierüber  wird  Rücksicht  genommen,  ohne 
dass  dabei  ein  Ballast  von  Noten  mitgeführt  würde.  Hieher  gehört  z.  B. 
das  Kapitel    von    den  Ursachen  zu  den  Kreuzzügen,    wo    die  Sache    schon 

Mittheiluofen  XXV.  10 


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J4ß  Literatur. 

durch  die  Überschrift  des  betreffenden  Abschlusses  deutlich  gemacht  wird. 
Die  Politik  der  sächsischen  sowohl  als  der  salischen  Kaiser  wird  ruhig  und 
sachlich  vorgetragen,  was  bei  dem  Umstand,  als  noch  vor  kaum  einem 
halben  Jahrhundert  moderne  politische  Ideen  in  die  Sache  hineingetragen 
wurden,  erwähnt  werden  mag.  Die  Genesis  des  Investiturstreites  wird  gut 
auseinandergesetzt ;  vielleicht  wäre  der  Unterschied  zwischen  den  episkopalen 
Gewalten  in  Deutschland  und  anderwärts  noch  etwas  stärker  zu  betonen 
gewesen.  Mit  Recht  wird  darauf  hingewiesen,  dass  der  Sieg  der  Grego- 
rianer  ein  unvollständiger  war.  Auch  diese  Partien  des  Buches  sind  reich 
an  trefflichen  Charakteristiken.  Die  literarischen  Angaben  sind  aus- 
reichend; es  wäre  liier  ja  leicht,  noch  manches  zu  vermerken,  was  jetzt 
fehlt  I  z.  B.  die  Anführung  der  Quellensammlung  zum  sog.  fünften  Kreuzzug, 
die  Erwähnung  des  Liber  pontificalis  von  Duchesne,  der  kleinen  hand- 
lichen Seleot  Charters  von  Stubbs,  das  Buch  von  Capasso  u.  a.  Darauf 
wird  der  Verf.  schliesslich  von  selber  kommen.  An  dem  günstigen  Ein- 
drucke, den  dies  schöne  Werk  macht,  werden  übrigens  derlei  Ausstellungen 
nichts  ändern.  S.  477  lies  das  eine  Mal  statt  Th.  Sickel:  W.  Sickel. 
Graz.  J.  Loaerth. 


\ 


Hodgson  F.  C,  The  early  history  of  Venice  from  the 
foundation  to  the  conquest  of  Constantinople  a.  d.  1204. 
With  map  and  plan.     London  Allen  1901.  S*'  473  S. 

Die  ältere  Geschichte  von  Venedig  gehört  zu  den  ansprechendsten 
Problemen  der  Geschichtsschreibung.  Gleichwohl  sind  die  Versuche  einer 
zusammenfassenden  Darstellung  derselben  selten  gemacht  worden  und 
bisher  nicht  geglückt.  Die  neuere  italienische  und  deutsche  historische 
Literatur  weist  wertvolle  Detailaufsätze  hiezu  auf;  eine  Darstellung  des 
gesamten  Stoffes  ist  seit  dem  Erscheinen  von  Eoraanins  Storia  documen- 
tata  di  Venezia  in  Italien  überhaupt  nicht,  in  Frankreich  und  Deutsch- 
land nur  unvollkommen  versucht  worden.  Die  Studie  des  Franzosen  Ar- 
mingand  »La  Venise  et  le  Bas-Empire*  beschränkt  sich  wie  schon  der 
Titel  sagt  in  der  Hauptsache  auf  die  Betrachtung  der  allerdings  sehr 
wichtigen  Beziehungen  der  alten  Republik  zum  Osten  und  ist  überdies 
vielfach  anfechtbar  und  unkritisch i).  Der  von  G frörer  im  ersten  Bande 
seiner  »Byzantinischen  Geschichten*  veröffentlichte  Abriss  einer  Geschichte 
von  Venedig  bis  zum  Jahre  1084  ist  so  sehr  von  willkürlichen  Konstruk- 
tionen, ja  Phantasmen  überwuchert,  dass  dieses  ohne  Zweifel  mit  Geist 
und  Intuitionskraft  geschriebene  Buch  für  die  ernste  Forschung  nahezu 
unbrauchbar  wird^).  Man  dürfte  zu  Informationszwecken  in  den  meisten 
Fällen    besser    tun,    auf  die  > Staatsgeschichte  der  Republik  Venedig«  des 


')  Archives  des  missions  scientifiques  et  litterairecf.  II.  4.  Paris  1867 
S.  299—443. 

2)  Gfrörer,  Byzantinische  Geschichten.  L  Geschichte  Venedigs  bis  1084. 
Graz  1872.  Wenn  Hodgson  S.  XVUI  dieses  Buch,  auf  das  er  sich  zu  seinem 
Schaden  sehr  oft  bezieht,  »trocken,  aber  genau  und  wohlunterrichtet«  nennt,  so 
ist  dies  freilich  höchst  unzutreffend ;  er  hätte  es  vielmehr  » anziehend,  aber  weder 
genau  noch  wohlunterrichtet«  nennen  können. 


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Literatur.  1 47 

Ton  Gfrörer  ganz  mit  Unrecht  herabgesetzten  Lebret  1)  zurückzugreifen 
als  dessen  eigenes  Buch  zu  benützen ;  wie  aber  sollte  ein  fast  anderthalb- 
liundertjähriges  Werk  noch  den  Ansprüchen  von  heute   genügen    können? 

Nun  unternimmt  der  Engländer  Hodgson  den  höchst  dankenswerten 
Versuch  die  Anfänge  der  berühmten  Republik  darzustellen;  gewiss,  viele 
Fragen  sind  noch  unentschieden  und  so  manches  Ergebnis  archivalischer 
Forschung  ist  noch  abzuwarten,  bis  man  auf  völlig  gesicherten  Grundlagen 
ein  wirklich  abschliessendes  Buch  wird  schreiben  können;  wann  aber  mag 
das  der  Fall  sein?  Der  Versuch  musste  nun  einmal  gemacht  werden  und 
man  wird  trotz  vieler  und  schwerwiegender  Bedenken  zugeben  dürfen,  dass 
er  dem  Verfasser  doch  nicht  völlig  missglückt  ist. 

Hodgson  behandelt  in  vier  Kapiteln  den  »Ursprung*  (the  origins 
S.  3 — 166),  >die  staatliche  Begründung*  (the  beginnings  of  empire  S.  169 
—230),  »die  Kreuzzugspolitik«  (the  Crusades  S.  233 — 324)  und  die 
»Begründung  des  Levantereiches*  (Venetian  empire  in  ihe  Levant  S.  327 
— 438)  der  Bepublik.  Solche  Gruppiiungen  sind  immer  eine  subjektive 
Sache;  ein  ernster  Einwand  wird  sich  gegen  die  vorliegende  Einteiiuiig 
nicht  erheben  lassen.  Ein  sehr  sorgf^tig  gearbeiteter  umfangreicher  Lidex 
(S.  439—473)  und  zwei  allerdings  nicht  auf  der  Höhe  stehende  Karten 
der  Stadt  und  des  Dogats  von  Venedig  leisten  gute  Dienste;  ^ie  h&tten 
füglich  durch  eine  levantinischo  Karte  und  einen  Plan  des  alten  Konstan- 
tinopel vermehrt  werden  können  *). 

Die  auf  eingehenden  Quellenstudien  /  beruhende  Schilderung  der  An- 
^ge  Venetiens,  die  römische  Vorgeschichte,  die  topographische  Betrach- 
tang des  venetianischen  Gebietes  (Buch  I  Kap.  l)  gehören  zu  den  besten 
Partien  des  Boches 5). .  In  «ler  vielerörterten  Frage  der  Herkunft  der  Veneter 
schliesst  sich  Hodgson  ohne  weitere  Prüfung  der  Theorie  Miklosichs  von 
deren  slavischer  Abstammung  an,  heute  steht  aber  doch  wohl  deren  illy- 
rische  Urspung  fest'*)  (S.  7).  Topographischen  Fragen  wendet  der  Verf. 
mit  Vorliebe  sein  Interesse   zu^);    sehi*   hübsch  ist  S.  90  die  Morphologie 

*)  Lebret  J.  L.,  Staatsgeachichte  der  Republik  Venedig.  3  Teile.  Leipzig 
und  Riga  1769—1777. 

*)  Aundi-ücklich  sei  hier  auf  die  für  allgemeine  Orientimngswecke  vorzüglich 
geeignete  Karte  des  byzantinischen  Konstantinopel  in  Meyers  Reisehandbuch 
»Türkei  und  Griechenland*  hingewiesen. 

*)  Die  «Septem  maria'  des  Plinius,  die  eicta  «sXoYtj  des  Herodian  können 
freilich  m.  E.  immer  nur  als  ein  Teilgebiet  der  Lagunen  speziell  als  ein  Gebiet 
um  die  Pomündungen  oder  um  Adria  (nicht  die  Lajrnnen  überhaupt  p.  Hodgson 
S.  5 — 6)  aufjfefasst  werden;  eben  die  von  Hodgson  S.  6,  A.  1  zitirte  Stelle  des 
Herodian  spricht  dafür.  Vgl.  auch  Nissen,  Ital.  Landeskunde  II.  214—215.  — 
Das  Tt^>ivTY|<;  des  Konstantin  Porphyrogenitos  ist  gewiss  nicht  Rialto  (Hodgson 
S.  29,  A.  2),  sondern  entstellt  »Bibbiones«.  Die  bedeutsame  topographische 
Beschreibung  Konstantins  würdig  Hodgson  überhaupt  zu  wenig;  ich  werde  s.  Z. 
darzutnn  versuchen,  wie  zwischen  ihr  und  den  Beschreibungen  des  Chronicon 
Venetum  ein  augenscheinlicher  Zusammenhang  besteht.  Dass  »Venetiae*  der  ur- 
sprüngliche lateinische  Ausdruck  für  Venedig  sei  (Hodgson  S.  3b,  A.  1),  ist  irrig; 
der  ältere  Ausdruck  ist  vielmehr  Venetia.  Vgl.  Monticolo  in  Arch.  Veneto 
Nuovo  3,  379—386.  Curidus  auf  S.  85  ist  richtig  Curiclum  =  Correggio  bei 
Pelestrina. 

♦)  Hierüber  namentlich  Pauli,  Altitalische  Forschungen  III.  Leipzig  1891. 

*)  S.  S.  77,  A.  3,  S.  85—86,  S.  87—88,  S.  107,  A.  1,  S.  124,  A.  2,  S.  178, 
A.  1,  S.  263,  A.  1.  Manche  dieser  Ausführungen  würden  ohne  Zweifel  entpre- 
chender  in  einer  Anmerkung  als  im  Texte  selbst  Platz  gefunden  haben. 

10* 


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148  Literatur. 

der  dalfflatiniscben  Küste  gekennzeichnet  und  zur  Ortskunde  von  Byzauz 
sorgftlltig  allerlei  Quellen  herangezogen  (z.  B.  S.  222 — 223  A.  1  über  die 
jOt^XaS  394  A.  1,  397  A.  2);  um  so  fühlbarer  ist  der  schon  bemerkte 
Mangel  einer  Karte  der  oströmischen  Beichshauptstadt. 

Zumeist  zutreffend  ist  auch,  was  über  die  An&nge  der  venezianischen 
Kirche  und  die  Bildung  der  venezianischen  Bischofsitze  gesagt  wird  (S.  3G 
— 57t  143  —  139)^).  Wohl  abgewogen  und  recht  übersichtlich  sind  die 
theologischen  Wirrsale  des  Dreikapitelstreites  auseinandergesetzt  (S.  40 — 
48)^).  Auf  den  Streit  zwischen  Doge  Orso  I.  Parteciaco  und  Patriarch 
Pietro,  diesen  bedeutsamen  Vorläufer  des  grossen  Investiturstreites  zwischen 
Doge  Pietro  Polani  und  Patriarch  Enrico  Dandolo  in  der  Mitte  des  1 2.  Jahr- 
hunderts, einzugehen,  lehnt  Hodgson  8.  99  A.  3  kurzweg  ab.  Aber  auch 
über  den  Investiturstreit  selbst,  die  damit  zusammenhängende  Umwandlung 
des  Verhältnisses  zwischen  Doge  und  Klerus  und  das  seitherige  Zurück- 
treten des  Klerus  in  der  venezianischen  Staatsverfassung  teilt  er  kein  Wort 
mit.  Diese  Auslassungen  erklären  sich  wohl  aus  der  auch  sonst  völlig 
ungenügenden  Behandlung  der  Verfassungsfragen,  einem  Hauptmangel  des 
Buches;  hierüber  wird  weiter  unten  noch  zu  sprechen  sein.  Falsch  ist 
der  Ansatz  der  Errichtung  des  gradesischen  Primates  über  Dalmatien  auf 
1157  (S.  265,  329)  statt  Februar  1155,  der  Ausstattung  von  Grado  auf 
den  Dogat  des  Domenico  Contarini  (S.  207.)  statt  auf  1074 — 1075;  woher 
ist  die  —  unwahrscheinliche  —  Nachricht,  dass  Orso"  Orseolo  (1017 — 
1054?)  als  letzter  Patriarch  in  Grado  residirt  habe  (Hodgson  206)?  Dass 
Doge  Domeuico  Contarini  (1042 — 1071)  die  Prokuratoren  von  San  Marco 
instituirt  habe  (Hodgson  S.  208,  228  nach  Bomanin  I  330 — 33 1),  ist 
mehr  als  fraglich;  viel  eher  ist  hiefür  mit  Neumann  (Preuss.  Jahrb.  69, 
62o)  das  12.  Jahrhundert  anzunehmen.  Sagt  doch  auch  Gomaro  Ecclesiae 
Venetae  XIII,  112,  dass  die  hinter  1114  zurückreichenden  Procuratoren- 
listen  ex  fabulosis  chronicis  geschöpft  seien;  die  Zusätze  aber  zur  am- 
brosianischen  Handschrift  des  Dandolo .  beweisen  nichts 3). 

Gegen  die  Darstellung  der  ältesten  politischen  Geschichte  Venefligs^ 
müssen  lebhafte  Bedenken  geltend  gemacht  werden.     Schon  die  Erzählung 


1)  Ob  die  Gründung  des  Bistums  Caorle  auf  das  Jahr  599  (Hodgson  S.  144)^ 
oder  wie  Pinton  Arch.  Veneto  27,  283—292  annimmt,  für  615—618  anzusetzen  ist, 
steht  dahin;  wenn  es  S.  148  heisst,  dass  es  am  Lido  vor  1053  keine  Kirche  gab, 
so  ist  dies  doch  nicht  korrekt  ausgedrückt;  es  kann  nur  der  Lido  di  Nicolö,  der 
heutige  Lido  schlechtweg  gemeint  sein. 

«)  Die  bei  dieser  Gelegenheit  und  an  anderer  Stelle  (S.  47  und  189  A.  1> 
geltend  gemachten  Einwendungen  gegen  das  katholische  Unfehlbarkeitsdogma 
hätten  um  so  eher  unterlassen  werden  können,  als  der  Verf.  trotz  seiner  mit 
einer  gewissen  Ostentation  zur  Schau  getragenen  theologischen  Versirtheit  — 
selbst  den  bibelfesten  Nicetas  konigirt  er  S.  385,  A.  1  —  über  den  Sinn  des- 
selben nicht  hinreichend  informirt  erscheint.  Aber  derartige  Ausflüge  in  die 
Gegenwart  gehören  nun  wohl  einmal  in  englische  Historienbücher? 

»)  Auch  die  Frage,  ob  S.  Teodoi*o,  die  alte  Dogenkapelle,  an  Stelle  von 
San  Marco  gestanden  habe  (S.  227  A.  2)  oder  nicht  vielmehr  nebenan,  ist  noch 
nicht  aufgeklärt,  hingegen  scheint  die  von  Rom.min  (l  325  A.  2)  aus  einer  »alten 
Chronik*  geschöpfte  und  von  Hodgson  (226—227)  übernommene  Angabe,  dass 
Domenico  Selvo  (1071 — 1084)  San  Marco  zuerbt  mit  Mosaiken  geschmückt  und 
befohlen  habe,  dass  jedes  Schiff  aus  dem  Osten  Marmor  dafür  mitbringen  solle  (V)^ 
zweifellos  irrig;  die  Mosaicirung  von  S.  Marco  begann  frühestens  im  12.  Jahr- 
hunderte (Vgl.  Neumann  Pi-euss.  Jahrb.  69,  636-639). 


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Literatur.  149 

der  ersten  Dogenwahl  mit  der  vorbehaltlos  anfgenommonen  Nachricht  des 
ipäten  Geschichtsschreibers  Paolo  Morosini  über  die  Einflassnahme  des 
Patiiarchen  auf  den  Wahlakt  (S.  33 — 36),  die  Benennung  der  drei  ersten 
Dogen  mit  den  im  14.  und  15.  Jahrhundert  konstruirten  Beinamen 
(S.  58 — 6<»)  muss  Widerapruch  erregen.  Die  (auch  für  den  Feldzug  von 
1 1 7 1 1 11  7  2  von  den  Giustiniani  erzühlte)  Fabel  des  Chronicon  Yenetum 
von  der  Austilgung  des  Geschlechtes  des  Dogen  Faulutius  bis  auf  einen 
einzigen  Geistlichen,  dem  dann  die  Eingehung  einer  —  natürlich  kinder- 
gesegneten —  Ehe  gestattet  worden,  verlohnt  kaum  der  Wiedergabe.  Die 
freilich  recht  verworrenen  Ereignisse  der  Jahre  727 — 741  sind  ohne 
Kenntnis  der  vortrefflichen  Auseinandersetzungen  Pintons  i)  und  gewiss 
nicht  zutreffend  erzählt.  Eine  Vornahme  des  alten,  aber  noch  immer 
wertvollen  Buches  Wüstenfelds  über  die  älteste  Geschichte  Venedigs^)  würde 
den  Verf.  belehrt  haben,  dass  die  Besiedlung  Rialtos  von  Ueraclea  und 
Jesolo  au8  nicht  erst  auf  810,  sondern  schon  auf  die  zweite  Hälfte  des 
8.  Jahrhunderts  anzusetzen  sei;  das  genannte  Jahr  ist  ein  Schlusstermin 
dieses  Besiedlungsprozesses.  Zur  Annahme  eines  tatsächlichen  Vertrags- 
schlusses  zwischen  den  Kaisem  Karl  dem  Grossen  und  Nicephorus  im 
Jahre  803  (S.  66)  hätte  sich  Hodgson  nicht  durch  Dandolos  falsche  An- 
gabe irreführen  lassen  dürfen.  Dass  König  Pipin  im  Jahre  810  nicht  nur 
Kialto,  sondern  auch  Malamocco  nicht  habe  erobern  können  (S.  74),  ist 
mit  unseren  Überlieferungen  nicht  in  Einklang  zu  bringen.  Die  auf  by- 
zantinisches Verlangen  bewerkstelligte  (zweimalige)  Sarazenenexpedition  des 
beginnenden  9.  Jahrhunderts  ist  nicht  auf  830 — 831  (Hodgson  S.  8l), 
sondern  auf  Herbst  827  und  Frühjahr  828  anzusetzen  (Lentz,  Das  Ver- 
hältnis Venedigs  zu  Byzanz.  Diss.  Berlin  1891  S.  63  A.  5).  Das  Verhältnis 
zu  Byzanz  in  dieser  frühen  Zeit  ist  keineswegs  entsprechend  dargestellt. 
Hodgson  sagt  S.  133  in  Anlehnung  an  Gfrörer  zwar  selbst,  dass  die  ersten 
Dogen  seiner  Meinung  nach  byzantinische  Beamte  waren,  aber  schon  der 
Bericht  über  die  erste  Dogenwahl  steht  hiemit  nicht  im  Einklänge.  Die 
magistri  militum  der  Jahre  737  —  742  (?)  will  Hodgson  S.  63  A.  1  mit 
Unrecht  nicht  als  byzantinische  Beamte  gelten  lassen;  auch  die  Tribunen 
von  811  siod  byzantinische  Kontrollorgane,  die  Dogen  der  Jahre  811 — 836 
unterstehen  völlig  griechischer  Oberhoheit  ä).  Die  Bedeutung  des  byzan- 
tinischen Einflusses  erscheint  bis  zur  Mitte  etwa  des  9.  Jahrhunderts 
durchwegs  unterschätzt;  von  der  durch  Lentz^)  in  das  rechte  Licht  ge- 
setzten politischen  Bedeutung  des  Dogen  Pietro  Trandenico,  der  unter 
ihm  vollzogenen  Befreiung  Venedigs  von  jenem  Einflüsse  findet  sich  in 
Hodgsons  Buche  keine  Spur. 

»)  Pinton,  Veneziani  e  Longobardi  a  Ravenna.   Avch.  Veneto  38,  369—384. 

*)  Wtlstenfeld,  Venetorum  historia  ab  antiquissimis  temporibuß  usque  ad 
ducum  sedem  Rivoalto  fixnm  deducta.     Göttingen  1846. 

s)  Hodgson  S.  79  stellt  sowohl  die  Bedeutung  dieses  Tribunats  als  auch 
die  nächst  folgende  Geschichte  der  Parteciaci  m.  E.  ganz  unzutreffend  dar.  Die 
Namen  der  zwei  Tribunen  sind  späte  Mache;  sie  wai-en  so  wenig  aufzunehmen 
wie  die  Beinamen  der  ersten  Dogen. 

*\  S.  die  obgenannte  Dissertation  und  den  Aufsatz  ,Der  Übergang  Venedigs 
von  faktischer  zu  nomineller  Abhängigkeit  von  Byzanz«  in  Byzant.  Ztschr.  II L 
64  ff.,  112  ff.  Der  zur  Regierung  Pietro  Trandenicos  gemeldete  Streit  Venedigs 
mit  den  Bewohnern  des  Gardasees  dürfte,  wie  ich  s.  z.  erweisen  zu  können  hoffe, 
richtig  zur  Regierung  des  Dogen  Pietro  Gi*adenigo  (1289 — 1311)  gehören. 


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150  Literatur. 

Der  spätere  Verlauf  der  politischen  venezianischen  Geschichte  erscheint 
wesentlich  entsprechender  geschildert.  In  der  Beurteilung  des  Verhält- 
nisses Ottos  III.  zu  Pietro  Orseolo  II*  lässt  sich  der  Verfasser  durch 
Gfrörers  Phantastereien  nicht  irre  machen;  die  Eroberung  Dalmatiens  im 
Jahre  100«)  beurteilt  er  —  im  Gegensatze  etwa  zu  W.  LeneP),  der  ihre  Be- 
deutung sicherlich  unterschätzt  —  als  ein  ,event  of  capital  et  permanent 
importance  for  Venice*  (s.  18l)  und  bietet  auch  später  noch  einmal 
(S.  249)  eine  ganz  zutreffende  Würdigung  des  Besitzes  von  Dalmatien; 
die  Feier  des  Sposalizio  leitet  er  wie  ßomanin  eben  hiervon  ab  (s.  184 — 
185),  während  sie  allem  Anschein  nach  ihre  Entstehung  späteren  Zeiten 
verdankt  und  zunächst  mit  dem  fabelhaften  venezianischen  Seesieg  von 
1177  in  Verbindung  gebracht  worden  ist  (darüber  Lenel  a.  a.  0.  12 — 13). 
Die  griechische  Gemahlin  Johannes  Orseolos  hiess  Maria,  nicht  Martha  (Hodgson 
S.  191).  Ihre  Unbeliebtheit  in  Venedig  möchte  Hodgson  (S.  191 — 192) 
damit  erklären,  dass  durch  diese  byzantinische  Heirat  die  auf  Erblichkeit 
des  Dogates  gerichteten,  an  sich  unpopulären  Tendenzen  der  Orseoler 
wesentlich  gefördert  werden  mussten;  eine  Auffassung,  die  vieles  für  sich 
hat.  Hingegen  wird  man  für  die  Geschichte  der  Jahre  1022 — 1024  sich 
ohne  Zweifel  lieber  an  die  Darstellung  Bresslaus  (Jahrbücher  Conrads  IL, 
I.  15 Off)  als  an  die  des  Verfassers  (S.  197ff)  halten,  der  Venedig  im 
Bunde  mit  Byzanz  gegen  Papst  und  Kaiser  stehen  lässt  und  schliesslich 
—  wieder  einmal  nach  Gfrörer  —  ein  geheimes  Einvernehmen  des  Dogen 
Otto  und  Patriarchen  Orso  Orseolo  mit  Patriarch  Poppe  von  Aquileja  an- 
nimmt, wonach  Orso  nach  Venedig  (S.  Pietro  di  Castello),  Poppo  nach  Grado 
hätte  übersiedeln  sollen.  Über  die  soziale  Revolte  unter  Vital  Falier  1095 
geht  Hodgson  mit  Stillschweigen  hinweg*). 

Gegen  die  Darstellung  der  Kreuzzugsperiode  wäre  nicht  eigentlich 
etwas  einzuwenden;  auch  die  Ereignisse,  die  zum  Frieden  von  1177  führten, 
und  dieser  selbst  erscheinen  ganz  entsprechend  behandelt.  Zur  Beurtei- 
lung der  anconitanischen  Politik  Venedigs  im  Jahre  1173  würde  dem 
Verfasser  allerdings  die  Kenntnis  des  vorzüglichen  Buches  von  Baer  >Die 
Beziehungen  Venedigs  zum  Kaiserreiche  in  der  staufischen  Zeit*,  Innsbruck, 
1888,  vorteilhaft  gewesen  sein;  die  Erklärung  der  venezianischen  Volks- 
bewegung unmittelbar  vor  Abschluss  des  Friclens  wird  hier  anders  ver- 
sucht als  von  Baer  S.  50 — 54;  die  Ursache  derselben  wären  nach  Hodgson 
S.  314  die  Sympathien  weiter  Schichten  mit  dem  griechenleindlichen 
Staufer  und  deren  Antipathien  gegen  Papst  und  Lombarden,  die  Freunde 
Manuels  gewesen;  die  Ansicht  mag  auch  neben  der  verfassungsrechtlichen 
Auffassung  Baers  bestehen.  Eine  Erklärung  der  »populäres*  gibt  Hodgson 
freilich  nicht.  Die  Schilderung  der  byzantinischen  Beziehungen  Venedigs 
mag  in  der  Hauptsache  befriedigen.  Unrichtig  ist  aber,  wenn  er  S.  223  sagt, 
dass  Kaiser  Johannes  Komnenos  die  venezianischen  Privilegien  eingeschränkt 
habe,  er  hat  sie  vielmehr  zunächst  überhaupt  nicht  und  hernach  in  er- 
weiterter Fassung  bestätigt.  Hingegen  scheinen  des  Verfassers  Zweifel  an 
der   tatsächlichen  Ausfahrt   von    20.000  Kaufleuten    im  Jahre   1171    nach 


*)  Lenel,  Die  Entstehung  der  Vorhen-schaft  Venedigs  an  der  Adria.  Strass- 
burg  1897.  Hiezu  die  instruktiven  Besprechungen  von  bimonsfeld  (histor.  Zeit- 
schrift 84,  430  ff.)  und  Besta  (Arch.  Ven.  Nuovo  14,  49f.). 

«).  Vgl.  darüber  die  interessante  Stelle  bei  Dandolo  255  D^E. 


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Literatur.  151 

Konstantinopel  (S.  29 1)  wohl  begründet.  Über  die  ungarisch-dalmatini- 
scben  Angelegenheiten  bringt  er  das  Notwendigste.  Dass  übrigens  im 
Jahre  1188  Zara  wegen  des  päpstlichen  Widerspruches  von  Venedig  nicht 
habe  genommen  werden  können  (S.  337),  ist  eine  anbewiesene  Be- 
hauptung. 

Kecht  ansprechend  sind  die  auf  S.  I30f  nach  Ruskin  gegebene  Schil- 
derung der  Stadt  um  das  Jahr  1000  und  auch  die  späteren  Darstellungen 
des  städtischen  Kulturlebens;  nicht  ohne  Interesse,  aber  freilich  erst  recht 
späten  Datums,  ist  die  S.  77 — 78  mitgeteilte  Nachricht  über  den  ältesten 
Palast  der  Part eciaci.  Wenn  Hodgson  S.  132  die  erste  Kialtobrücke  unter 
dem  Dogate  Orso  Parteciacos  (864 — 881)  entstehen  lässt,  so  widerspricht 
er  dem  selbst,  wenn  er  S.  33u  den  Bau  dör  ersten  Holzbrücke  über  den 
Kanal  Grande  auf  die  Zeit  Sebastian©  Zianis  (1172 — 1178)  ansetzt*).  Was 
der  Verfasser  S.  249 — 251  über  die  venezianische  Flotte  und  Schiffstypen 
bemerkt,  ist  vortrefflich. 

Die  Geschichte  des  venezianischen  Handels  erscheint  hauptsächlich 
nach  Heyds  Geschichte  des  Levantehandels  in  übersichtlicher  Zusammen- 
fassung wiedergegeben  (hauptsächlich  S.  150 — 166).  Dass  hiebe!  Car- 
nuntum  mit  Pressburg  erklärt  wird  (S.  150),  mag  man  dem  Engländer 
hingehen  lassen.  Schlimmer  ist  die  völlig  ungenügende  Information  des 
Verfassers  über  die  Verträge  Venedigs  mit  den  Kaisem  des  Westens,  die 
keineswegs  ausreichende  Würdigung  der  venezianisch-griechischen  Verein- 
barungen. Hodgson  kennt  weder  die  Arbeit  von  Fanta  über  die  einen, 
noch  die  von  Neumann  über  die  anderen^);  aber  auch  die  Drucke  in  den 
Kapitularien  und  Constitutiones  des  Monumenta  Germaniae,  auch  Mühl- 
bachers Kegesta  imperii  sind  ihm  unbekannt.  So  kommt  es,  dass  er  si  h 
aaf  S.  91  noch  einmal  mit  der  abgetanen  Frage  nac];i  der  Echtheit  des 
Pactums  Lothars  von  840  (RI.  n.  1067)  abmüht  und  über  Eomanins  Be- 
merkungen hierüber  nicht  hinauskommt.  Hier  aber  stand  ihm  noch  immer 
der  Druck  in  der  Beilage  zu  Bomanin'I  zur  Verfügung.  Aber  die  Prae- 
cepte  von  841,  856  und  891,  die  Pacta  Karls  III.  und  Berengars  von 
880  und  888  scheinen  ihm  überhaupt  nicht  bekannt  zu  sein,  zu  dem 
Präzepte  von  883  sind  die  unbrauchbaren  Konstruktionen  Gfrörers  nach- 
geschrieben (S.  lOl),  die  Präzepte  von  924  und  927  sind  falsch  mit  922 
und  926  daürt,  von  den  wichtigen  Pacten  mit  Otto  I.,  Otto  II.,  Otto  III. 
und  Heinrich  II.  ist  gerade  zur  Not  die  Rede  (S.  1 89).  Die  Bestimmung 
»per  mare  usque  ad  vos  et  nil  amplius«  des  Pactums  Heinrichs  IV.  (i()95) 
wird  zum  zweiten  Pactum  Friedrich  Barbarossas  von  1177  als  etwas  neues 
mitgeteilt  und  hiezu  auch  fälschlich  die  Verpflichtung  der  Venezianer  zur 
Zahlung  der  2V«®/o'S>®'^  Abgabe,  der  Quadragesima  erwähnt  (S.  327), 
während  doch  dieselben  eben  hier  (c.  )0)  ,ab  omni  exactione  et  dacione* 
also  auch  von  der  Quadragesima  befreit  worden  sind.  Auch  was  Hodgson 


*)  Die  Nachricht  stammt  aus  der  Chronik  Nicolo  TreviEans  im  14.  Jahr- 
hundert (t  1369).     Cod.  Marc.  it.  VII.  519. 

*)  Fanta,  Die  Verträge  der  Kaiser  mit  Venedig  bis  zum  Jahre  983.  Mitt. 
des  Inst.  f.  öeterr.  Geschichtsforschung.  Ergänzungsband  I,  51  —  l'2S.  Neumann  C, 
über  die  urkundlichen  Quellen  z.  Gesch.  der  byzant.  venet.  Beziehungen  im 
Zeitalter  der  Komunen.    Bjzant.  Zeitschr.  1,  1892.  366  f. 

3)  Hierüber  Fanta  a.  a.  ü.  64—66. 


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152  Literatur. 

über  die  byzantinischen  Chrysobnllen  sagt,  die  ihm  in  Fontes  remm 
Anstnacaram  II.  Bd.  1 2.  doch  vorgelegen  haben,  kann  nicht  genügen.  Der 
Inhalt  ist  nicht  entsprechend  verarbeitet,  das  ChrysobuU  Alexias'  II T.  von 
1193  so  viel  ich  sehe  überhaupt  nicht  erwähnt;  von  dem  von  Neumann 
höchst  wahrscheinlich  gemachten  und  auch  sonst  wohl  zu  einweisenden 
Bestände  fortlaufender  urkundlicher  venezianischer  Qegenverpflichtungen 
(o'^ii^coviat)  kein  Wort. 

Anschliessend  an  diese  Vernachlässigung  des  wichtigsten  urkundlichen 
Materiales  ist  nun  des  Hauptfehlers  der  vorliegenden  Arbeit  zu  gedenken: 
der  in  keiner  Weise  ausreichenden  Darstellung  des  venezianischen  Ver- 
fassungslebens.  Schon  die  Erzählung  der  ersten  Dogen  wähl  erregt  Be- 
denken, der  staatsrechtliche  Einfluss  von  Byzanz  in  den  älteren  Jahrhun- 
derten ist  nicht  entsprechend  gewürdigt.  Nicht  übel  ist,  was  Hodgson 
S.  1.30 — 140  über  die  Erblichkeit  und  die  ursprüngliche  absolute  Grewalt 
des  Dogen  sagt;  aber  auch  da  ist  die  taxative  Aufzählung  der  dogalen 
Kompetenzen  Gfrörer  nachgeschrieben,  der  doch  auch  hier  wieder  nur 
konstruirt  hat,  und  auch  betreffs  des  Ediktes  von  960  erzählt  der  Verf.  die 
Phantasien  desselben  Autors  von  dem  hieraus  erhellenden  Bestände  eines 
grossen  Rates  gläubig  nach.  Den  hochwertvollen  Bericht  des  Tinus^)  über 
die  Dogenwahl  Domenico  Selvos  (l07l)  kennt  Hodgson  nicht.  Für  die 
so  wichtige  Zeit  der  zweiten  Hälfte  des  zwölften  Jahrhunderts  bleibt  er 
bei  den  längst  überholten  Ausführungen  Romanins  stehen  (S.  294 — 299). 
Das  schon  genannte  vorti-eflfliche  Buch  von  Lenel  ist  ihm  ebenso  unbe- 
kannt geblieben  wie  die  Arbeiten  Hains  und  Ciaars  2).  Die  zuerst  von 
Trevisan  bezeugie  Errichtung  einer  Anleihekammer  im  Jahre  1171  möchte 
mir  für  diese  Zeit  der  ersten  Ansätze  von  Kapitalismus  nicht  unwahr- 
scheinlich scheinen.  Doch  darf  man  nicht  wie  Romanin  und  ihm  folgend 
Hodgson  S.  294 — 295  kurzweg  von  ^iner  ersten  Nationalbank*  reden 
und  wie  auch  sonst  öfter,  Verhältnisse  späterer  Zeit  auf  das  zwölfte  Jahr- 
hundert zurückübertragen.  Übrigens  wäre  auf  die  Prüfung  der  uns  vor- 
liegenden Texte  von  Anleiheurkunden  (1164,  1187  fzweij,  1196)  noch 
wesentlich  grössere  Mühe  zu  verwenden  gewesen,  als  der  Verf.  sich  ge- 
nommen hat^).  Die  ebenfalls  anachronisirenden  Ausführungen  Romanins 
über  das  dreifache  System  der  Heeresergänzung  durften  nicht  ohne  Vor- 
behalt übernommen  werden  (s.  S.  295).  Was  schliesslich  über  Räte,  Pre- 
gadi  und  Quarantia  gesagt  wird  (S.  296 — 299,  3  41 — 343),  ist  schlechtweg 
nicht  brauchbar*) ;  annehmbar  hingegen,  was  Hodgson  über  die  avvogadori 

*)  Dominici  Tini  narratio  de  electionc  Domenici  Silvii  ducia  Venetiarum 
anno  1071.     Gedmckt  bei  Gallicciolli  VI.  124—125. 

2)  Hain,  Der  Doge  von  Venedig  1032-1172.  1883.  —  Gl  aar,  Die  Ent- 
wicklung der  venez.  Verfassunj?  von  der  Einsetzung  bis  zur  Schliessung  des 
grossen  Rates.  1895  (Hauptsächlich  erst  iür  das  13.  Jahrh.  von  Bedeutung  und 
für  das  12.  Jahrhundert  durch  Lenel  überholt). 

3)  Über  das  älteste  venezianische  Münzrecht  äussert  sich  Hodgson  ziemlich 
zutreffend  auf  S.  108—109. 

*)  Dass  die  ,quarante  homes'  bei  Villehardouin  c.  XV  gewiss  nicht  die 
Quarantie  sind,  scheint  mir  eine  aufmerksame  Piüt'ung  des  Textes  selbst  zu  er- 
geben. Unter  den  100,  200,  1000  Mitglieder  starken  Versammlungen  möchten 
mit  Hodgson  353  A.  2  wohl  ganz  richtig  verschieden  stark  besuchte  Versamm- 
lungen des  grossen  Rates  zu  verstehen  sein. 


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Literatur.  153 

(advocatores)   und   die   promissio   ducis    S.  343 — 347    mitteilt;   über   die 
Becbtszustände  findet  sich  so  gat  wie  nichts. 

Besondere  Sorgfalt  und  stilistisches  Geschick  hat  der  Verfasser  mit 
gatem  Grand  auf  die  vornehmlich  auf  Yillehardouin  und  Niketas  ge- 
gründete Darstellung  des  vierten  Kreuzzuges  verwendet^);  indem  er  aber 
auch  hier  wie  sonst  das  urkundliche  Material  gegenüber  dem  chronikali- 
schen vernachlässigt,  geschieht  es,  dass  die  (auch  bei  Villehardouin  aus- 
gelassene) Unternehmung  Dandolos  gegen  Triest  und  Muggia  auf  dem  Wege 
nach  Zaia  unerwähnt  bleibt,  des  wichtigen  Teilungsvertrages  vom  März 
1204  nicht  gedacht  wird.  Der  Verf.  verspricht  S.  355  A.  2  in  einem  Ex- 
kurse die  vielumstrittene  Frage  über  die  Ursachen  dieses  einzigartigen 
Zuges  aufrollen  und  doch  wohl  auch  absch Hessen  zu  wollen.  Aber  die 
damit  rege  gemachten  HoflFnungsn  werden  arg  enttäuscht.  Der  »Excursus 
on  the  sources  for  the  hislory  of  the  fourth  Crusade*  S.  4*28 — 438  ist 
unvollständig  und  kann  nicht  befriedigen.  Es  werden  im  Grunde  nm* 
Bearbeitungen  besprochen  oder  aufgezählt  (Wilken,  Hopf,  Mas-Latrie,  Wailly, 
Streit,  Hanotaux,  Norden,  Elimke,  Winkelmann,  Biant)  und  auch  diese 
nicht  vollständig*).  Ausser  Villehardouin  ist  von  belangvolleren  Quellen 
nur  noch  Ernouls  und  des  Balduin  Oonstantinopolitanus  gedacht.  Es  fehlen 
^^iketas,  die  venezianischen  Quellen,  die  Korrespondenz  Innozenzs  III.  Die 
bedeutsame  Ergänzung  des  ebenso  grüLdlichen  als  übersichtslosen  Buches 
von  Klimke  durch  die  musterhafte  Edition  der  ,Excuriae  sacroe*  des 
Grafen  Kiant  bleibt  unerwähnt^).  Nicht  nur  keine  Erweiterung  unseier 
quellengeschichtlichen  Kenntnisse,  sondern  nicht  einmal  eine  Fixirung  ihres 
heutigen  Standes  bedeutet  dieser  Exkurs.  So  kommt  denn  Hodgson  weder 
zu  gesicherten  noch  zu  klaren  Resultaten  und  schwankt  zwischen  den  von 
Pears  und  Norden*)  vertretenen,  sehr  divergirenden  Auffassungen  hin  und 
her.  Der  Anteil  König  Philipps  wird  seit  Winkelmann-Riant  ganz  ent- 
schieden überschätzt ;  auch  Hodgson  hält  sich  nicht  frei  davon  (S.  368A.  2). 
In  der  Hauptsache  richtig  erscheint  das  Verhältnis  des  Papstes  zu  dem 
Unternehmen  gewürdigt  (414,  434 — 43'>).  Als  der,  leading  spirit  of  the 
Crusade'  gilt  dem  Verf.  mit  Recht  Enrico  Dandolo.  Die  Gestalt  des  grossen 
Dogen  erregt  sein  besonderes  Interesse.  Was  aber  nun  als  die  vornehmste 
Aufgabe  dös  Geschichtsschreibers  des  vierten  Kreuzzuges  gelten  muss,  die 
Herausarbeitung  der  Linien  der  venezianischen  Politik  als  des  wichtigsten 
Faktors  in  dem  grossen,  hochbedeutsamen  Wechselspiele  um  die  Jahr- 
hundertswende von  1200,  ist  hier  kaum  versucht  worden;  und  doch 
kommt  es  darauf  vor  allem  an. 


*)  Wai'um  die  Daten  mehrfach  nicht  aufgelöst  sind  ^S.  374,  390),  ist  nicht 
einzusehen;  der  Reiz  der  Darstellung  wird  dadurch  nicht  erhöht,  die  Benützung 
unnötig  erschwert.  Dass  übrigens  der  venezianische  Jahresanfang  der  25.  März 
(Lady  day)  gewesen  sei  (S.  347),  ist  irrig:  es  war  der  1.  März. 

*)  ß<  fehlt  u.  a.  das  Buch  Tessiers  La  quatrieme  croisade  (Paris  1884) 
und  die  russische  Literatur. 

')  Klimke,  »Die  Quellen  zur  Geschichte  des  vierten  Kreuzzugs«.  Breslau 
1875.  —  »Exuviae  Sacrae«.  Genf  1877.  2  Bde.  —  Norden  W.,  Der  vierte  Kreuz- 
xug.  Berlin  1900.  Vgl.  darüber  Mitt.  des  Inst.  f.  österr.  Geschichtsf.  21,  367—368. 
Byzantin.  Zeitlich.  9,  547—548. 

*)  Pears,  The  fall  of  Constantinople.  London  1885.  Ein  geistvolles,  aber 
auch  nur  halbwissenschaftliches  Buch,  dem  Hodgson  viel  topographisches  Detail 
verdankt. 


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154  Literatur. 

Im  Einzelnen  ist  noch  zu  bemerken :  Dandolo  nahm  nicht  am 
25.  April  (S.  359),  sondern  am  25.  August  das  Kreuz;  dass  unter  den 
Verteidigern  Konstantinopels  neben  Pisanern  auch  Genuesen  gewesen  seien 
(S.  377),  entspricht  der  einen  Lesart  (Geneciani)  des  Briefes  des  Grafen 
Hugo  von  S.  Paul;  die  andere  Lesart  besagt  statt  , Geneciani*  ,Livoniani* 
(Livomesen)  und  ich  möchte  ihr,  weil  in  Verbindung  mit  ,Pi«ani*  genannt, 
den  Vorzug  geben.  Über  die  nach  Venedig  gekommenen  Reliquien  und 
sonstigen  Schätze  nach  der  Eroberung  Konstantinopels  findet  sich  reich- 
liche Nachricht  in  den  ,Exuviae  sacrae*  und  in  Paolo  Rannusios  ,de  hello 
constantinopolitano* ;  was  S.  421  über  den  bekannten  Titel  ,imperii  Ro- 
maniae  quartae  partis  et  dimidiae  dominator*  gesagt  wird,  ist  in  dieser 
Fassung  nicht  zutreffend.  Der  Titel  kommt  zunächst  dem  Dogen  zu  (do- 
kumentarisch bis  1346,  sonst  offiziell  bis  1540)  und  erst  in  zweiter  Linie 
dem  Podeste  von  Konstantinopel;  Marino  Zen  führt  ihn  1206  zwar  ohne 
einschränkenden  Beisatz,  später  aber  heisst  es  ausdrücklich:  de  mandato 
[ducis]  potestas  in  Constantinopoli  et  despos  imperii  Romaniae  ejusdem 
imperii  quartae  partis  et  dimidae  vice  sui  [ducis]  dominator  (z.  B. 
Fontes  rer.  Austr.  IL   13,  216  (1219). 

Allen  den  geäusserten  Bedenken  zum  Trotz  möchte  über  Hodgson 
doch  nicht  ein  durchaus  ungünstiges  Urteil  zu  fällen  sein.  Die  Schwächen 
seiner  Arbeit  gehen  zurück  auf  seine  Unkenntnis  der  deutschen,  zum  Teile 
auch  der  italienischen  Detailliteratur  und  den  Mangel  an  hilfswissen- 
schaftlicher Schulung,  wodurch  wohl  auch  die  ungenügende  Verwertung 
des  urkundlichen  Materiales,  die  Über^vertung  später  Nachrichten  erklärlich 
wird  1).  Andererseits  liegt  ihr  Vorzug  in  der  grösstenteils  vortrefflich  klaren 
Zusammenfassung  des  tatsächlichen  Ablaufes  der  Ereignisse,  der  glück- 
lichen Hervorkehrung  der  allgemeinen  Gesichtspunkte.  Die  Arbeit  zeigt 
deutlich  die  Schwächen  der  englischen  Geschichtsschreibung  überhaupt. 
In  dem  augenscheinlichen  Bestreben,  nur  ja  nicht  zopfig  zu  sein  und  es 
den  »trockenen*  deutschen  Büchern  nicht  nachzutun,  geht  über  lauter 
Anspielungen  auf  die  Gegenwart  oft  genug  die  wissenschaftlich  genaue 
Erfassung  der  Vergangenheit  verloren  und  wird  in  die  Geschichtsschreibung 
ein  ütilitarismus  hineingetragen,  der  sie  nicht  immer  wohl  kleidet.  Weniger 
Raisonnement,  mehr  Forschung! 

H.  Kretschmavr. 


Dr.  Otto  Oppermann,  Kritische  Studien  zur  älteren 
Kölner  Geschichte  I,  II,  III.  (Westdeutsche  Zeitschrift  für  Ge- 
schichte und  Kunst  19  (1900)  271flF.;  20  (1901)  120  fif.;  21  (1902)  4  ff.). 

Durch  Oppermanns  erste  Studie  wird  Oliver Legipont  (1698 — 1758), 
der  gelehrte  Benediktiner  von  Gross-St.  Martin  in  Köln,    der  als  Erzieher 


')  Von  deutschen  Büchern  scheinen  ihm  mir  Gfrörer,  Giesebrecht,  Simonp- 
feld  Studien  über  die  Chronik  von  Altino  und  Dandolo  (sonst  nichts),  endlich 
Norden  und  Klincke  bekannt  zu  sein,  von  italienischen  Arbeiten  sind  ausser 
anderem  mit  einer  einzigen  Ausnahme  sämtliche  Aufsätze  Monticolos,  dieses 
vorzüglichen  Kenners  älterer  venezianischer  Geschichte  unbeachtet  u.  s.  w. 


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Literatur.  155 

von  Grafensöbnen  und  Ordner  von  Bibliotheken  auch  in  Österreich  wirkte 
und  mit  Bernhard  Pez  in  literarischem  Verkehr  stand,  der  Fälschung 
historischer  Überlieferung  überfuhrt;  er  tritt  damit  ebenso  in  die  noch 
immer  wachsende  Zunft  moderner  Fälscher  wie  vor  wenigen  Jahren  Gran- 
didier  (vgl.  den  Oppermann  S.  27  5  f.  entgangenen  Aufsatz  Blochs,  Zeit- 
schrift f.  Gresch.  d.  Oberrheins  12,  459  ff.)-  Eitelkeit  und  Wichtigtuerei 
sind  das  Motiv.  Was  bisher  an  Quellen  für  die  Geschichte  des  Martins- 
klost^rs  bis  zur  Mitte  des  lo.  Jh.  vorlag,  das  Chronicon  s.  Martini  Colon. 
(M.  G.  SS.  2,  214  f.)  mit  der  Urkunde  des  Erzbischofs  Bruno  I.  von  959, 
Ennen  und  Eckertz  Quellen  zur  Gesch.  der  Stadt  Köln  1,  465  n^  12, 
und  tlie  Traditionsurkunde  von  844,  Ennen  1.  c.  1,  447  n<*  1,  wird  als 
Fabrikat  Legiponts  nachgewiesen:  Bis  ins  16.  und  17.  Jh.  finden  sich 
von  diesen  Nachrichten  nur  einzelne  Bruchstücke  legend  arischen  Charakters. 
Erst  in  den  Schriften  Legiponts  taucht  die  Martinschronik  auf.  Die  im 
Kölner  Stadtarchiv  aufbewahrte  Handschrift  stammt,  wie  ein  Blick  auf  das 
der  zweiten  Studie  beigegebene  Faksimile  lehrt,  von  moderner,  ältere 
Schriitzüge  nachahmender  Hand.  Ausserdem  hat  Legipont  ein  Nekrolog 
des   15.  Jh.  durch  Zusätze  interpolirt. 

Die  zweite  Studie  befasst  sich  mit  mittelalterlichen  Urkunden- 
fälschungen für  St.  Kunibert  und  St.  Martin  in  Köln.  Die  beiden 
Urkunden  der  Erzbischöfe  Ludbert  von  Mainz  und  Bertulf  von  Trier  für 
St.  Kunibert  von  874,  Lacomblet  ÜB.  1  n^  66,  67,  diese  in  einem 
Chartular  des  14.  Jh.,  jene  im  angeblichen  Original  erhalten,  werden  mit 
Recht  ah  Fälschungen  des  11.  Jh.  bezeichnet;  von  der  Identität  der  Hand 
von  Lacomblet  I  ^6  mit  der  jetzt  (Westd.  Zs.  21,  113  vgl.  64)  ebenfalls 
verdächtigten  Urkunde  Annos  von  1074,  Lacomblet  I  218,  haben  mich 
die  beigegebenen  Schriftproben  indes  nicht  überzeugt.  Nachdem  nun  auch 
die  Beurteilung  der  Vorlage  von  Lacomblet  I,  66  und  6  7,  nämlich  der 
Konzilsurkunde  des  Kölner  Erzb.  Willibert  von  873,  Hartzheim  Conc. 
Germ.  2,  356  schwankend  geworden  ist,  bleibt  die  ganze  Gruppe  noch 
näher  zu  untersuchen. 

Oppermann  vermutet,  dass  diese  beiden  Fälschungen  durch  Eingriffe 
der  Erzbischöfe  Siegfried  von  Mainz  und  Udo  von  Trier  in  die  Zehent- 
rechte des  Kunibertstiftes  veranlasst  worden  seien. 

Nach  grösser  angelegtem  Plane  suchten  sich  im  12.  Jh.  die  Mönche 
von  St.  Martin  gegen  die  dem  ausgetanen  klösterlichen  Grundbesitz  ge- 
fährlich werdenden,  durch  die  städtische  Wirtschaftsweise  geförderten 
Emanzipationsbestrebungen  der  Inhaber  der  Grundstücke  durch  Fälschungen 
zu  schützen.  Dem  Streben,  den  älteren  Urkundenbestand  den  jüngeren 
wirtschaftlichen  Verhältnissen  und  Bedürfnissen  anzupassen,  verdanken  an- 
gebliche Urkunden  der  Erzb.  Everger,  Heribert,  Anno,  Sigewin,  Friedrich  1, 
von  989  —  1131,  Ennen  I.e.  1  n<^  17,  18,  19,  20,  21,  25,  29,  34,  42 
(über  die  Siegel  von  n^  19,  20,  21  vgl.  auch  die  Berichtigung  in  Westd. 
Zs.  21,  7  N.  5,  über  n*^  42  ib.  112)  ihre  Entstehung  oder  wenigstens 
ihre  heutige  Gestalt.  Die  Mehrzahl  von  ihnen  ist  uns  noch  im  angeb- 
lichen Original  erhalten,  gehört  schon  aus  paläographi sehen  Gründen  dem 
12.  Jh.  an  und  wurde  von  Papst  Hadrian  IV.  1158  März  19  bestätigt. 
Nähere  termini  ad  quem  ergeben  sich  aus  Ennen  1.  c.  1  n^  18  :  Diese  Ur- 
kunde wurde  bereits   in  den  Jahren   1136,   1139,    1147    als  Beweismittel 


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156  Literatur. 

benutzt.  Alle  diese  Stücke  zeigen  stilistische  Verwandtschaft,  Schrift- 
identität ist  bei  Epnen  1.  c.  n"  20,  25,  34  einerseits,  bei  21  und  42  an- 
drerseits zu  konstatiren;  durch  alle  zieht  sich  die  Tendenz,  die  grund- 
hen'lichen  Hechte  des  Klosters  zu  wahren  und  die  drohende  Lockerung 
der  hofrechtlichen  Abhängigkeit  und  Zinspflicht  der  Inhaber  des  Bodens 
hintanzuhalten. 

Die  dritte  Studie  untersucht  die  ürkundengruppen  von  St.  Cäcilien, 
St.  Georg  und  St.  Severin  in  Köln.  Oppermann  erklärt  die  Urkunden  der 
Eizbiscuöfe  für  das  Cäcilienstift,  Brunos  I.  von  962  Dez.  2 5 ,  La- 
comblet  1  n^  105,  diese  namentlich  wichtig  für  die  Gaugeographie  Ri- 
puariens,  und  Hermanns  IIL  ohne  Datum,  Lacomblet  1  n^  249,  beide  in 
Urschrift  erhalten,  für  Fälschungen  mit  Benützung  echter  Vorlagen. 

Die  dafür  angeführten  Giünde  sind  m.  E.  zum  Teil  nicht  zwingend, 
/.nm  Teil  ohne  Beweiskraft.  So  z.  B.  ist  die  Schrift  von  Lacomblet  1  n^ 
105,  soweit  sich  nach  der  Schriftprobe  urteilen  lässt,  an  sich  nicht 
nnzeit gemäss  (lO.  Jh.),  die  Unsicherheit,  die  0.  auf  Nachahmung  einer 
älteren  Schriftvorlage  zurückführt,  beschränkt  sich  auf  die  Verschnörkelung 
der  Ober-  und  ünterschäfte  und  Hesse  sich  auch  durch  Ungeübtheit  in 
der  Urkundensjhrift  erklären.  Das  Argument,  dass  eine  Urkunde  falsch 
sein  müsse,  wenn  sie  sich  als  Neuschenkung  gibt,  während  dasselbe  Objekt 
schon  durch  eine  früher  ausgestellte  echte  Schenkungsurkunde  vergabt 
wird  (S.  6),  trifft  keineswegs  unbedingt  zu,  es  gibt  hiefür  sogar  Beispiele  aus 
der  kaiserlichen  Kanzlei.  Ebenso  scheint  die  Schrift  des  nach  0.  zu 
Gunsten  des  Pfarrgeistlichen  interpolirten  Lac.  I  n^  249,  welche  0.  dem 
2.  Viertel  des  12.  Jh.  zuweist  (S.  lo),  am  Ende  des  11.  Jh.  möglich  und 
Herstellung  durch  den  Empfänger  nicht  ausgeschlossen.  Man  wird  sich 
ferner  hüten  müssen,  aus  der  Unechtheit  des  Siegels  ohne  weiteres  auf 
die  Unechtheit  einer  Urkunde  (S.  37)  oder  aus  der  gleichen  Herstellungs- 
art zweier  gemischter  Siegel  auf  gleichzeitige  Herstellung  der  beiden  Ur- 
kunden selbst  zu  schliessen  (S.  9). 

Auch  die  Gründungsurkunde  Erzb.  AnnosII.  von  1067  für  St.  Georg. 
Lacomblet  1  n*'  209,  deren  Original  heute  verschollen,  deren  Siegel  aber 
in  einem  Gipsabguss  vorhanden  und  unecht  ist,  hält  0.  für  interpolirt. 

Von  den  Urkunden  füi-  St.  Severin  war  jene  des  Erzb.  Wichfrid  von 
948  Lacomblet  1  n<^  102,  welche  in  einem  älteren  unbesiegelten  und  einem 
jüngeren  mit  falschem  Siegel  versehenen  Eremplar  erhalten  ist,  schon 
früher  als  Fälschung  erkannt,  0.  fügt  noch  eine  gleichfalls  im  angeblichen 
Original  erhaltene,  mit  gefälschtem  Siegel  ausgestattete  Urkunde  des  Erzb. 
Hermann  U.  von  104(>  Lac.  1  179  hinzu,  welche  von  derselben  Hand  wie 
das  besiegelte  Exemplar  von  Lac.  I  102  zu  Ende  des  12.  Jh.  geschrieben 
ist.  Die  unbesiegelte  Ausfertigung  gehört  dem  Schriftcharakter  nach  dem 
1 1 .  Jh.  an  und  diente  wohl  dem  Zwecke,  von  Erzb.  Anno  für  den  bei 
<ler  Gründung  von  St.  Georg  getanen  Eingriff  in  den  Dekanatsbezirk  der 
Stiftsherren  von  St.  Severin  eine  Entschädigung  zu  gewinnen,  das  unbe- 
siegelte Exemplar  ist  wahrscheinlich  um  1180  hergestellt  worden  und 
richtet  sich  vermutlich  gegen  das  Bestreben  der  Kölner  Bürgerschaft,  die 
vorstädtischen  Stiftskirchen  der  Stadt  selbst  einzuverleiben.  Lac.  I  n^  179, 
gefdlscht  auf  Grund  einer  echten  Urkunde  Erzb.  Hermanns  II.,  geht  darauf 
aus,  dem  Stiftspropste  gegenüber  die  Einkünfte  des  Konventes  zu  fixiren. 


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Literatur.  157 

Beachtenswert  sind  die  sich  an  die  Untersuchung  dieser  Urkundengruppen 
anschliessenden  Ausfuhrungen  über  die  Entstehung  der  Kölner  Stadtge- 
ncbts- Verfassung  und  die  Ausdehnung  des  Stadtbezirkes. 

Den  Schluss  bildet  die  Untersuchung  der  Urkunden  dei  Ton  Erzb.  Anno  II. 
gegründeten  BenediktinerklostersSiegburg:  Die  Urkunde  Annos  II.  über 
die  Verleihung  von  Sülz  an  Dioderich,  Lac.  I  n**  22  1,  sachlich  nicht  zu  bean- 
standen, dürfte  aus  der  Akt-  in  die  Urkundenform  umgegossen  worden 
sein  und  erhielt  dabei  das  falsche  Siegel.  Die  vier  gemischten  Stiftung^- 
Urkunden  Annos  und  die  Bestätigung  durch  Erzb.  Hildolf,  denen  eine 
echte  Gründungsurkande  Annos  und  eine  echte,  allerdings  erschlichene 
Bestätigung  Hildolfs  zugrunde  liegt,  alle  in  angeblichen  Originalen  er- 
halten und  undatirt,  sind,  wie  0.  wahrscheinlich  macht,  in  folgender 
Reihenfolge:  Lac.  I  n»  228,  A,  A  l  (nach  O.s  Bezeichnung  in  dem  wenig 
übersichtlichen  Abdruck  Bd.  21,  S.  115),  Lac.  I  n<*  203,  202  entstanden 
und  zwar  nach  der  von  einem  Siegburger  Mönch  im  Jahre  1105  ver- 
fassten  Vita  Annonis:  als  t*:rroini  ad  quem  findet  er  durch  papstliche  Be- 
stätigungen (Jaffe  2.  ed.  r>]88,  B246,  14519)  für  die  ersten  drei  das 
Jahr  HO,»*,  för  das  4.  das  Jahr  1109,  für  Lac.  I  n'^  202  das  Jahr  1181. 
Den  neu  auftauchenden  Bedürfnissen  wurde  so  gleich  urkundliche  Be- 
gründung verliehen.  Es  sind  die  für  die  klösterlichen  UrkundenÜllschungen 
des  12.  Jh.  typischen  Tendenzen:  Ausser  Güterbesitz  und  Zehentbezug 
Beschränkung  des  Hofdienstes  und  sonstiger  Leistungen  des  Abtes  gegen- 
über dem  Erzbischof,  Vogtei,  Freiheit  von  Archidiakonats-Abgaben,  Be- 
schränkung des  freien  Verfugungsrechtes  des  Abtes  über  das  Kloster- 
gut  u.  a. 

Überdies  werden  von  Siegburger  Urkunden  jene  des  Erzb.  Her- 
mann III.  von  1095  oder  1096,  Lac.  I  n«  253  mit  hofrechtlichen  Bestim- 
mungen und  Friedrichs  I.,  Lac.  I  n«^  278  als  Fälschungen  des  12.  Jb. 
nachgewiesen. 

Den  Hauptergebnissen  der  etwas  weitläufig  geschriebenen  Arbeit 
wircl  man  zustimmen  dürfen,  wenn  man  auch  nicht  alle  Einzelaufstel- 
lungen für  gleichmässig  gesichert  hält.  Der  Verfasser,  der  von  verfas- 
sungsgeschichtlichen  Studien  ausgehend  auf  das  diplomatische  Gebiet 
gelenkt  wurde,  ist  den  in  Betracht  kommenden  Fragen  mit  anerkennens- 
wertem Fleiss  nachgegangen,  leider  macht  sich  mehrfach  der  Mangel  ge- 
nügender hilfswissenschaftlicher  Durchbildung,  sogar  in  der  Terminologie 
(0.  gebraucht  z.  B.  wiederholt  den  Ausdruck  »Diplom«  für  erzbischöfliclie 
Urkunde)  fühlbar.  Trotzdem  sind  seine  Studien  wegen  des  Versuches,  die 
ältere  Geschichte  der  Stadt  Köln,  welche  in  der  Entstehungsgeschichte  der 
deutschen  Stadtverfassung  eine  so  hervorragende  Rolle  spielt,  auf  kritische 
Basis  zu  stellen,  dankbar  zu  begrüssen.  Eines  werden  sich  die  Bearbeiter 
privaturkundlicher  Bestände  immer  vor  Augen  halten  müssen:  Die  Kri- 
terien, wie  sie  für  die  Kaiser-  und  Papsturkunde  mit  ihrem  ausgebildeten 
Kanzleiwesen  gefunden  wurden,  dürfen  nur  mit  aller  Vorsicht  und  nach 
mehrfacher  Modifizirung  auf  privaturkundliche  Gebiete  übertragen  werden. 

Wien.  J.  Lech  n  er. 


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158  Literatur. 

Gundlach,  Heldenlieder  der  deutseheu  Kaiserzeit, 
aus  dem  Lateinischen  übersetzt,  an  zeitgenössischen  Berichten  er- 
läutert und  eingeleitet  durch  Übersichten  über  die  Entwicklung  der 
deutschen  Geschichtsschreibung  im  10.,  11.  und  12.  Jahrhundert,  zur 
Ergänzung  der  deutschen  Litteraturgeschichte  und  zur  Einführung  in 
die  Geschichtswissenschaft.  IL  Band:  Der  Sang  vom  Sachsen- 
krieg.  III.  Band:  Barbarossa-Lieder.  Innsbruck,  Wagner  1896. 
1899.  818  und  1061  S. 

Persönliches  Missgescbick,  das  mich  betroffen  hat,  trögt  die  Schuld 
daran,  dass  diese  Anzeige  sich  so  lange  verzögert  hat.  Übrigens  muss 
ich  mich  auch  heute  noch  auf  einige  Anmerkungen  zu  dem  inbaltreichen 
Werke  beschränken.  Gundlachs  Heldenlieder  wollen  in  erster  Linie  dem 
Geschichtsfreunde  dienen,  und  diesem  bieten  sie  in  der  Tat  eine  über- 
raschende Fülle  des  Interessanten  und  Wissenswerten.  In  den  Mittelpunkt 
eines  jeden  Bandes  stellt  der  Verf  bekanntlich  die  Obersetzung  einer  oder 
mehrerer  rhythmischer  Darstellungen  i) ;  im  II,  Bande  ist  es  das  Carmen  de 
hello  Saxonico,  im  III.  sind  es  Barbarossa-Lieder,  nämlich  Teile  der  »Gesta 
di  Federico  I  in  Italia*,  übei-setzt  von  Oskar  Doering  als  >Märe  von  Mai- 
lands Eroberung*,  und  Teile  der  »Gesta  Friderici«  Gottfrieds  von  Viterbo, 
übersetzt  von  Gundlach  selbst.  Diesen  »Heldenliedern*,  die  dem  ganzen 
Werke  den  Namen  gegeben  haben,  geht  voraus  eine  literar- historische 
Einleitung,  die  einen  recht  willkommenen  Überblick  gewährt  über  die 
Quellenschriften  der  Epoche,  und  es  scbliessen  sich  an  Auszüge  aus  zeit- 
genössischen Berichten,  auch  aus  Flug-  und  Streitschriften,  und  daran 
wieder  Exkui-se,  in  denen  der  Verf.  sich  mit  wissenschaftlichen  Gegnern 
auseinandersetzt.  Nicht  zu  vergessen  sind  auch  die  Fussnoten,  die  zahl- 
reiche kulturhistorisch  interessante  Notizen  enthalten. 

G.  ist  übrigens  nicht  nur  Übersetzer  und  Kompilator,  er  hat  überall 
Heissig  und  scharfsinnig  nachgeprüft  und  ist  auf  diese  Weise  zu  mancher 
selbständigen  Auffassung  gelangt.  Es  liegt  etwas  Bestechendes  in  der 
kühn  vorwärts  drängenden,  siegesgewissen  Argumentation  des  Verf.  Nur 
hat  man  zuweilen  die  Empfindung,  als  ob  diese  Energie  der  Schlussfol- 
gerung  mit  etwas  mehr  Selbstkritik  gepaart  sein  dürfte,  und  man  trägt 
Bedenken,  sich  der  Führung  des  Verf.  so  ganz  rückhaltlos  anzuvertrauen. 
Dagegen  muss  seine  Vielseitigkeit  wieder  lobend  anerkannt  werden.  Für 
G.  gibt  es  kein  streng  abgegrenztes  Forschungsgebiet,  bei  ihm  greift  alles 
ineinander;  und  seine  juristische  Durchbildung  ist  ihm,  z.  B.  für  die  Auf- 
hellung der  Ursachen  des  Sachsenkrieges,  entschieden  zustatten  gekommen. 
(IL  Erläuterung   l.  Vgl.  auch  III  p.  27.) 

Für  eine  viel  bestrittene  These  scheint  mir  G.  nun  doch  den  Beweis 
der  Wahrheit  erbracht  zu  haben.  Bekanntlich  hat  G.,  nachdem  schon 
Waitz  die  Vermutung  ausgesprochen  hatte,  der  Verf.  des  Carmen  möge 
identisch  sein  mit  dem  der  Vita  Heinrici,  in  seiner  1884  erschienenen 
Schrift    »Ein  Diktator  aus  der  Kanzlei  Kaiser  Heinrichs  IV.*    diese  Iden- 


*)  Über  den  1.  Bd.   vgl.   die  Anzeige   von   E.  v.  Ottenthai   in   dieser  Zeit- 
schrift. 


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Litcrriur.  159 

tität  zu  beweisen  gebucht  und  als  Verfasser  den  Propst  Gottschalk  von 
der  Aachener  Marienkirche  hingestellt,  der  in  den  Jahren  1071  — 1102  in 
der  königlichen  Kanzlei  als  Diktator  tätig  gewesen  sei.  G.  sah  sich 
dann  genötigt,  seine  Behauptungen  gegen  Pannenborg,  der  das  Carmen 
dem  Lampert  von  Hersfeld  zuweisen  möchte,  und  gegen  Holder-Egger  zu 
verteidigen.  Er  tat  es  in  einer  1887  erschienenen  besonderen  Streit- 
schrift: >Wer  ist  der  Verfasser  des  Carmen  de  hello  Saxonico*  und  1896 
im  II.  Bande  der  »Heldenlieder*.  Wenn  nun  F.  Kurze  in  einer  Be- 
sprechung des  IL  Bandes  (D.  L.  Z.  1896  Sp.  1237)  meinte,  die  Identität 
des  »Diktators*  mit  dem  Verfasser  der  Vita  sei  schlechterdings  nicht 
mehr  zu  bezweifeln,  und  auch  seine  Identität  mit  dem  Verfasser  des 
Carmen  müsse  als  erwiesen  angesehen  werden,  nur  dass  Gottschalk 
von  Aachen  der  Verfasser  gewesen  sei,  scheine  ihm  nicht  sicher  be- 
wiesen, 80  hat  der  dem  HI.  Bande  beigegebene  Exkurs  m.  E.  auch  diesen 
letzten  Zweifel  beseitigt  und  in  die  Beweiskette  das  letzte  Glied  eingefügt. 
Das  inzwischen  (l897)  erschienene  Buch  von  Dreves:  »Gottschalk,  Mönch 
von  Limburg  an  der  Hardt  und  .Propst  von  Aachen,  ein  Prosator  des 
elften  Jahrhunderts*  hat  nämlich  G.  die  Möglichkeit  geboten,  seine  Stil- 
vergleichung auf  breiterer  Grundinge  durchzuführen;  auch  Hessen  sich  die 
von  Dreves  gewonnenen  positiven  Ergebnisse  unschwer  mit  G.s  Hypothese 
vereinigen. 

!Nicht  bewiesen  scheint  mir  dagegen  jene  andere  Hypothese,  die  Lam- 
pert von  Hersfeld  durch  den  Abt  Hartwig  aus  demselben  Kloster  ersetzen 
will,  wenn  auch  F.  Karze  inzwischen  derselben  zugestimmt  hat  (Deutsche 
Zeitschrift  für  Geschichtswissenschaft  1897|98,  Vierteljahrsheft  2).  G.  er- 
setzt an  zwei  Stellen,  wo  der  Verf.  von  sich  selbst  spricht,  die  Initiale  N 
durch  H,  er  liest  also:  »Ego  H(artwigus)  sanctam  vestem  suscepi*  und 
»Ego  H(artwigus)  presbiter  ordinatus  sum*.  Wenn  dies  Verfahren  aber 
berechtigt  und  Hartwig  tatsächlich  der  Verf.  der  Jahrbücher  ist,  weshalb 
sagt  er  dann  dort,  wo  er  von  seiner  Erhebung  zum  Abte  spricht:  »Suc- 
cessit  .  .  .  H.  eiusdem  coenobii  monachus*  und  nicht:  »Ego  H.  successi*? 
Warum  auf  einmal  die  dritte  Person?  Und  wozu  der  doch  wohl  über- 
flüssige Zusatz:  »eiusdem  coenobii  monachus*?  Und  hätte  nicht  Hartwig, 
wenn  er  der  Verf.  wäre,  seine  eigene  Sendung  zu  den  Sachsen  im  Jänner 
1074  mit  etwas  anderen  Worten  erzählt?  Wird  ein  Mann,  der  selbst 
Gesandter  war,  über  seine  Sendung  mit  den  Worten  berichten:  »Der 
König  schickte  den  Abt  zu  den  Sachsen.  Der  Abt  berichtete  bei  seiner 
Rückkehr  von  den  Sachsen,  dass  diese  eine  friedfertige  Antwort  gäben*? 
Wird  er  nicht  vielmehr  sich  folgend ermassen  ausdrücken:  »Als  der  Abt 
zu  den  Sachsen  kam,  gaben  diese  eine  friedfertige  Antwoi-t.  Er  kehrte 
zu  dem  Könige  zurück  und  meldete  diesem,  was  er  gehört  hatte*?  — 
Wenn  ich  mich  so  gegen  die  Hartwig-Hypothese  ablehnend  verhalte,  so 
wäre  ich  anderseits  nicht  abgeneigt,  mit  G.  für  die  Jahrbücher  eine  spä- 
tere Abfassungszeit  anzunehmen  als  Holder-Egger.  Zwar  die  Stelle,  auf 
die  G.  auf  Seite  179  sich  beruft,  will  nicht  viel  besagen.  Man  könnte 
daraus  umgekehrt  folgern,  dass  der  Veif.  noch  zu  Lebzeiten  des  Bischofs 
Eppo  von  Zeitz,  also  vor  1078,  geschrieben  habe  Auch  kehrt  der  Aus- 
druck: »toto  tempore  huius  belli*  öfters  wieder,  ohne  dass  man  ihn  jedes- 
mal in  dem  ganz  prägnanten  Sinne  fassen  könnte  wie  G.     Eher  Hesse  sich 


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160  Literatur. 

eine  andere  Stelle  pressen.  Wenn  zum  August  1076  gesagt  wird  (Helden- 
lieder II.  524),  der  Sachsenkrieg,  >der  sich  nvch  so  viele  Jahre  hinziehen 
sollte«,  wäre  damals  beinahe  beendet  worden,  so  ergibt  sich  daraas  zum 
mindesten  ein  späterer  terminus  a  quo. 

Nicht  einverstanden  bin  ich  hinwiederum  mit  G.s  Polemik  gegen 
Holder-Eggers  Lampert-Studien  (NA.  XIX).  Da  ich  mich  in  meinem  Auf- 
satze über  >  die  Vorgänge  zu  Canossa  im  Januar  1  n  7  7  *  (Mitt.  d.  Inst.)  in 
Bezug  auf  das  angebliche  Bussestehen  Heinrichs  IV.  Holder- Egger  ange- 
schlossen habe,  so  bin  ich  durch  diese  Polemik  mitbetroffen.  G,  nimmt 
wiederholt  Veranlassung,  für  die  von  Heinrich  IV.  geübte  Busse  Ana- 
logieen  anzuführen.  Indessen  das  aus  den  >  Casus  Sancti  Galli«  (S.  548) 
beigebrachte  Beispiel  ist  m.  E.  gar  nicht  beweiskräftig.  Es  ist  doch  ein 
ganz  gewaltiger  Unterschied,  ob  ein  Sünder  vor  einer  Kirchentüre,  also 
an  geweihter  Stätte,  steht,  oder  ein  König  vor  einem  geschlossenen  Burg- 
tore (Vgl.  auch  in.  p.  156  Note  2).  Was  soll  übrigens  der  ganze  Ana- 
logie-Beweis, solange  die  Quellen  selbst  deutlich  genug  reden?  Auf  ein 
argumentum  ex  silentio  sei  nur  noch  ganz  kurz  hingewiesen.  Hätte  der 
Verf.  der  Schrift:  »De  unitaie  ecclesiae  conservanda*  es  sich  entgehen 
lassen,  die  dem  Könige  widerfahrene  Demütigung  näher  auszumalen,  wenn 
Gregor  ihn  tatsächlich  drei  Tage  lang  hätte  vor  dem  Tore  warten  lassen? 

Zum  Schlüsse  noch  eins:  Die  auf  Seite  480  note  1  des  III.  Bandes 
mitgeteilten  Worte  Gottfrieds  werden  m.  E.  erst  dann  verständlich,  wenn 
man  die  Lesart  der  Rezension  C  akzeptirt.  „Nomen  autem  libri  est  Go- 
defridus*,  sagt  der  Verf.,  »sicut  a  Lucano  Lucanus  et  ab  Oratio  Oratius*. 
Das  heisst  mit  anderen  Worten:  »Das  Buch  trägt  den  Namen  seines  Ver- 
fassers, ebenso  wie  man  die  Gedichte  Horazens  kurzweg  als  den  Horaz 
bezeichnet.*  Da  nun  aber  Gottfried,  wie  G.  richtig  vermutet  hat,  der 
irrtümlichen  Ansicht  war,  Godfrid  sei  die  Verdeutschung  von  Pantheon  = 
Pax  Dei,  so  hat  er  sein  Buch  Pantheon  genannt. 

Hadamar.  H.  Otto. 

Akten  und  Urkunden  der  Universität  Frankfurt  a.  0. 
Herausgeg.  von  Georg  Kaufmann  und  Gustav  Bauch  unter  Mitwir- 
kung von  Paul  Reh.  3.  Heft.  Die  Fakultätsstatuten  und  Ergänzungen 
zu  deu  allgemeinen  Statuten  der  Universität  Frankfurt  a.  0.  Herausgeg. 
von  Paul  Reh.    Breslau,   M.  u.  H.  Marcus,    1900.  8^    3  Bl.  -f  100  S, 

Bauch  Gustav,  Deutsche  Scholaren  in  Krakau  in  der 
Zeit  der  Renaissance  1460  bis  1520.  Breslau,  M.  u.  H.  Marcus, 
1901.  8°.  (78.  Jahresbericht  der  Schles.  Gesellschaft  für  vaterländ. 
Kultur.  1901).  SO  S. 

Die  Matrikel  der  ungarischen  Nation  an  der  Wiener 
Universität  1453—1630.  Herausgeg.  von  Karl  Seh  rauf.  Wien, 
Adolf  Holzhausen,  1902.  8^     Mit  2  Schrifttafeln.     XCII  +  537  S. 

Jede  Veröffentlichung  urkundlicher  Beiträge  zur  Geschichte  der  Uni- 
versitäten ist  mit    aufrichtiger  Freude  zu   begrüssen.     Kommen    wir    doch 


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Literatur.  Igj 

dadurch  jedesmal  einen  Schritt  vorwärts  in  der  gesicherten  Kenntnis  der 
oft  nicht  ganz  ein&chen  Verhältnisse  des  gelehrten  Unterrichtsbetriebes, 
ihrer  sozialen  Voraussetzungen  und  Folgen.  Seit  jeher  ist  die  Richtung 
des  Hochschulwesens  durch  zwei  treibende  Kräfte  bestimmt  worden :  nach 
der  idealen  Seite  durch  die  Förderung  wissenschaftlicher  Erkenntnis,  nach 
der  realen  durch  die  Förderung  der  um  diese  Erkenntnis  ringenden  Per- 
sonen. Wie  diese  beiden  Kräfte  in  Bewegung  gesetzt,  mit  einander  in 
Einklang  gebracht  werden,  wie  sie  gelegentlich  auch  einander  abstossen, 
wie  aber  bei  aller  Beweglichkeit  der  einzelnen  Elemente  doch  bleibende 
Formen  sich  entwickeln,  das  olles  tut  sich  uns  mit  geschichtlicher  Treue 
in  den  verschieden  gearteten  Akten  und  Urkunden  der  Universitäten  auf 
oder  wir  können  es  uns  mit  ziemlicher  Sicherheit  daraus  ableiten.  In  der 
älteren  Zeit  greift  die  Organisation  der  Universitäten  viel  tiefer  in  das  ge- 
sellschaftliche Leben  ihrer  Angehörigen  ein,  es  wird  vieles  geregelt,  was 
später  aus  dem  Machtbereich  der  Universität  herausfällt.  Die  Universitäts- 
angehörigen fahlen  aber  auch  das  Bedürfnis  sich  noch  nach  anderen  Gesichts- 
punkten zusammenzuschliessen  als  dem  der  vier  Fakultäten.  Nationen  und 
Bursen  bilden  Sammelpunkte  für  Graduierte  und  Scholaren  und  insbesondere 
aus  dem  Aktenmaterial,  das  uns  über  die  Nationen  überliefei-t  ist,  gewinnen 
wir  lehrreiche  Beiträge  zur  Geschichte  des  akademischen  Gesellschattslebens. 

Die  drei  Veröffentlichungen  aus  dem  Gebiete  der  Universitätsgeschichte, 
deren  Titel  oben  angeführt  wurden,  sind  nicht  nur  verschieden  nach  den 
Namen  der  Hochschulen  —  Frankfui-t  a.  0,  Krakau,  Wien  —  sondeni 
auch  nach  ihrem  Inhalte.  Die  zuerst  genannte  bringt  uns  Fakultäts- 
statuten, also  die  Grundbestimmungen  für  die  Universitöts-Organisation,  die 
dritte  macht  uns  mit  der  Gliederung  nach  dem  Gesichtspunkte  der  Natio- 
nen bekannt,  die  zweite  führt  uns  auf  dos  Gebiet  akademischer  Personal- 
kenntnis. Sach-  und  Personenkenntnis  zu  fördern,  darauf  läuft  eben  die 
Universitätsgeschichte  hinaus,  denn  hier  kommt  es  nicht  bloss  auf  die 
toten  Satzungen  an,  sondeni  in  hervorragendem  Masse  auch  auf  die 
Peröönl  cbkeiten,  die  im  Bannkreis  der  Satzungen  und  darüber  hinaus 
wirkten. 

Für  die  Kenntnis  der  Universität  Frankfurt  a.  0.  war  in  neuerer  Zeit 
durch  die  Ausgabe  der  Universitäts-Matrikel  gesorgt  worden.  Nachdem  dann 
in  den  ersten  zwei  Heften  der  »Akten  und  Urkunden  der  Universität  Frank- 
furt a.  0.«  (1897  und  1898)  die  art.-phil.  Promotionen  1506—1540  und 
die  allgemeinen  Statuten  (1510— 1610)  uns  vorgelegt  worden  waren,  hat 
nun  Paul  Reh  im  dritten  Heft  die  Statuten  der  vier  Fakultäten,  ferner 
die  Statuten  des  grossen  Kollegs,  das  mit  der  philosophischen  Fakultät  in 
engem  Zusammenhange  steht,  und  Ergänzungen  zu  den  allgemeinen  Sta- 
tuten veröffentlicht  und  in  einer  Einleitung  (S.  1  — 15)  die  Geschichte  der 
statutarischen  Gesetzgebung  an  der  Universität  Frankfurt  a.  0.  behandelt. 
Sowohl  die  Statuten  der  philosophischen  Fakultät  wie  die  des  grossen 
Kollegs  lehnen  sich  an  entsprechende  Leipziger  Statuten  an  (S.  4,   7).  * 

In  der  zweiten  der  genannten  Schriften  hat  Gustav  Bauch  seinen 
früheren  Verdiensten  um  die  Förderung  der  Kenntnis  des  Humanismus 
und  der  Benaissance  in  deutschen  Landen  ein  neues  hinzugefügt.  Er  hat 
die  deutschen  Scholaren,  die  sich  während  der  Jahre  1460 — lö-'O  an  der 
Universität  Krakau    nachweisen    lassen,    zusammengestellt    und    bei   jedem 

ilittheilunffcn  XXV.  11 


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162  Literatur. 

einzelnen  Angaben  über  seinen  Stadiengang,  seine  literarische  Tätigkeit 
oder  seine  persönlichen  Beziehungen  zu  Zeitgenossen  gemacht.  Wir  lernen 
eine  ganz  stattliche  Beihe  von  Namen  kennen,  es  erscheinen  darunter 
Koni-ad  Celtes,  Johannes  Bhagius  Aesticampianus  —  der  Lehrer  Ulrich  von 
Huttens,  Heinrich  Bebel,  Bartholomaeus  Sthenus  (Stein)  —  der  erste  bekannte 
Lehrer  der  Geographie  an  einer  deutschen  Universität,  Thomas  Murner, 
Johann  Turmair  (Aventinus)  u.  a.  *).  Wie  aus  den  einleitenden  Bemerkungen 
Bauchs  hervorgeht,  lag  der  Grund  für  die  Zunahme  deutscher  Scholaren  in 
Krakau  in  der  eigenartigen  wissenschaftlichen  Entwicklung  dieser  Hoch- 
schule ;  hauptsächlich  wurden  an  ihr  die  mathematisch*astronomischen  und 
die  humanistischen  Fächer  gepflegt,  namentlich  die  Astrologie  genoss  dort 
im  Gegensatze  zu  den  deutschen  Universitäten  besondere  Wertschätzung. 
Wenn  uns  also  Bauch  deutsche  Scholai*en  in  Krakau  vorführt,  so  wird 
dadurch  nicht  nur  die  deutsche  Biographie  geiördert,  sondern  wir  können 
auch  die  Spuren  einer  bestimmten  geistigen  Bewegung  verfolgen,  die  deut- 
sche von  ihren  heimischen  Universitäten  nach  Krakau  abströmen  lässt. 

Mit  einem  in  jeder  Hinsicht  vortrefflichen  Werke  hat  Karl  Seh  rauf  die 
Geschichtsforscher  beschenkt.  Schon  seit  Jahren  verfolgt  er  die  Spuren  ungar- 
ländischer  Scholaren  und  ihr  jeweiliges  Zusammenströmen  in  ein  contuber- 
nium ;  diesmal  legt  er  die  Matrikel  der  ungarischen  Nation  an  der  Wiener 
Universität  1453 — 1630  mit  einer  ausführlichen  Einleitung  und  sorgföltigen 
Registern  vor.  Die  ^^Natio  Hungarica*  wird  zuerst  im  Universitätsstatut  vom 
O.Juni  1366  genannt,  1384  werden  die  Böhmen  den  Ungarn  angegliedert,  so 
dass  wir  in  der  ungaiischen  Nation  auch  Tschechen  und  Deutschböhmen  neben 
Polen,  Kroaten  und  Slavoniem  finden  (S.  VII,  Vni).  Nur  bei  dem  Mangel 
jeglichen  Nationalitätsbewusstseins  war  ein  friedliches  Zusammenleben  dieser 
verschiedenartigen  Elemente  möglich.  Eine  Verpflichtung,  einer  Nation 
beizutreten,  bestand  ursprünglich  nicht,  erst  zu  Anfang  des  16.  Jahr- 
hunderts wurde  eine  entsprechende  Verordnung  erlassen,  die  aber  nicht 
weiter  beachtet  wurde  (S.  X).  Die  ungarische  Nation  legte  den  Urent- 
wurf  ihrer  Statuten  am  2(K  August  1414  der  Universität  vor  (S.  XV). 
Diese  Grund  löge  wurde  im  Laufe  der  Jahre  ergänzt  und  erweitert.  Schrauf 
macht  eingehende  Mitteilungen  über  den  Prokurator  —  das  Oberhaupt  der 
Nation,  über  die  Nationsmitglieder,  das  Nationsvermögen,  das  Patronatsfest, 
Leichenbestattung  und  Anniversarium,  die  Nationsmatrikel.  Mit  grosser 
Sorgfalt  hat  er  in  einer  umfangreichen  Tabelle  (S.  XLVI — LXIII)  die  Zahl 
der  in  den  einzelnen  Jahren  von  1453  bis  1629  aufgenommenen  Nations- 
mitglieder und  die  von  ihnen  eingezahlten  Taxen  festgestellt  und  ausser- 
dem alles,  was  auf  die  Wandlungen  innerhalb  der  Nation  ein  besonderes 
Licht  zu  werfen  geeignet  ist,  in  umsichtiger  und  mustergiltiger  Weise 
aufgebaut.  Man  hat  beim  Lesen  fbrmlich  seine  Freude  daran  zu  sehen, 
wie  dem  anscheinend  toten  Material  der  Nationsmatrikel  neues  Leben 
entlockt  wird.  So  ist  es  lehrreich  zu  beobachten,  wie  der  steigende  Ein- 
fluss  der  mährisch-schlesischen  Scholaren  das  Wachsen  der  Zahl  nicht- 
ungarländischer  Prokuratoren  zur  Folge  hat  (S.  XXVI).  Auff'allend  gross 
ist  unter  den  Scholaren  die  Anzahl  der  Siebenbürger  (S.  XXXVIII).   Nicht 

»)  Aufgefallen  ist  mir,  dass  bei  Hieronymus  Vietor  (S.  54,  Anm.  1)  auf 
Denis  und  nicht  auf  dag  neuere  Werk  von  Anton  Mayer,  Wiens  Buchdrucker- 
Geschichte,  1.  Bd.,  Wien,  1883,  S.  30—36  verwiesen  wird. 


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Literatur.  I63 

am  Platze  finde  ich  es  dabei,  wenn  die  dem  deutschen  Leser  allein  ge- 
läufigen deutschen  Stftdtenamen  Kronstadt  und  Hermannstadt  durch  Brasso 
und  Nagy-Szeben  ersetzt  werden  (S.  XXXVI),  zumal  ja  das  Werk  auch  in 
ungarischer  Sprache  ausgegeben  Worden  ist.  Die  Verhältnisse  innerhalb 
der  Nation  erscheinen  uns  von  unserem  heutigen  Standpunkte  aus  manch- 
mal freilich  sehr  dürftig  und  kleinlich  namentlich  was  das  Vermögen  an- 
langt, ja  es  Itam  vor,  dass  die  Laden  ganz  leer  waren  (S.  XXII).  Auch 
aus  manchen  Angaben  über  die  Feier  des  Patronatsfestes  und  über  die 
Leichenbestattung  der  Mitglieder  sehen  wir  die  Dürftigkeit  der  Verhältnisse 
durchschimmern. 

Das  Nationsbuch,  das  sich  im  Besitze  des  Wiener  Universitätsarchives 
befindet,  wurde  im  Jahre  1453  angelegt  und  enthält  neben  den  Statuten 
und  der  Matrikel  auch  »acta  procuratorum *.  Man  kann  sowohl  aus  der 
Matrikel  wie  aus  den  »acta«  mancherlei  herauslesen,  was  im  Zusammen- 
halt mit  anderen  Ereignissen  an  Bedeutung  gewinnt,  mag  manches  davon 
an  sich  auch  unbedeutend  sein  oder  mit  den  Universitätsverhältnissen  nicht 
im  Zusammenhange  stehen.  So  schreibt  der  Prokurator  des  Jahres  1511 
Melchior  Chall  eine  gehamischte  Erklärung  nieder  gegen  die  heimliche  Er- 
werbung der  Magisterwürde  seitens  des  Baccalara  Johannes  Weyssrer  aus 
Eger  (S.  84).  Ein  andermal  werden  verschiedene  Gerüchte  über  den  Tod 
des  Caspar  Ursinus  veraeichnet  (S.  196).  Berichte  über  merkwürdige  Wetter- 
und Himmelserscheinungen  finden  gleichfalls  Aufnahme  (S.  327,  34 1). 

Schrauf  hat  der  Ausgabe  des  Nationsbuches  ausführliche  Register 
hinzugefügt  und  so  die  Auffindung  einer  Persönlichkeit  bei  aller  Ver- 
schiedenheit in  der  Schreibung  der  Namen  nach  Möglichkeit  erleichtert. 

Graz.  Ferdinand  Eichler. 


Briefe  des  Herzogs  Ernst  August  zu  Braunschweig- 
Lüneburg  an  Johann  Franz  Diedrich  von  Wendt  a.  d.  J. 
1703 — 1726.  Herausgegeben  von  Erich  Graf  Kielmansegg.  Han- 
nover und  Leipzig.     Hahn 'sehe  Buchh.  1902.  VIII -f  400  S. 

Der  Herausgeber  fand  diese  Briefe  zu&llig  im  Familien- Archive  zu 
Gülzow.  Sie  sind  keineswegd  eine  Quelle  ersten  Ranges;  man  wird  wenige 
wertvolle  historische  Notizen  finden,  ebensowenig  geistvolle  Bemerkungen 
oder  scharfe  Beobachtungen ;  sie  halten  keinen  Vergleich  aus  etwa  mit  den 
Briefen  der  Liselotte.  Trotzdem  kann  man  der  Ansicht  des  Herausgebers 
beipflichten  >dass  sie  eines  gewissen  kultur- historischen  Interresses  nicht 
entbehren.*  (S.  V.)  Es  ist  eine  Fülle  vom  Zeitklatsch  darin  aufgespeichert, 
der  sich  ganz  amüsant  liest.  Viele  hunderte  von  Personen  aller  Welten 
werden  darin  aufgeführt,  über  die  man  ganz  gerne  intime  Details  hört. 
Das  Leben  eines  kleinen  deutschen  Hofes  au^  jenen  Tagen  tritt  uns  an- 
schaulich entgegen.  Ernst  August  ist  der  jüngere  Bruder  des  Königs 
Georg  L  von  England  gewesen,  seit  1714  Fürstbischof  von  Osnabrück, 
sein  Adressat  ist  ein  Kriegskanierad  aus  der  hannoverischen  Armee,  mit 
dem  ihn  herzliche  Freundschaft  verbindet  und  dem  er  so  recht  frei  vom 
Herzen  weg  schreibt.    Die  gröste  Anzahl  der  Briefe  stammt  aus  den  Jahren 

11" 


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164  Literatur. 

1703 —  1713  (172  St.)  nur  6  kurze  aus  der  folgenden  Zeit.  Der  Heraus- 
geber scheint,  soweit  sich  dies  aus  dem  kurzen,  beigegebenen  Faosimile 
eines  Briefes  erkennen  lässt,  dieselben  sorgsam  ediert  und  sich  recht  gut 
in  die  mühevolle  französiche  Orthographie  des  Fürsten  hineingelesen  zu  haben. 
Ob  es  gerade  notwendig  gewesen  ist  diese  Schwierigkeiten  auch  dem  Leser 
aufzubürden,  »im  Interesse  der  historischen  Treue  die  Briefe  mit  ihren 
Fehlern*  wiederzugeben  (S.  VIII),  ist  fraglich;  esistitiruns  vollständig  gleich- 
giltig  ob  der  Fürstbischof  Ernst  August  »j6  sais*,  >scais<  oder  >ses*  geschrieben 
hat.  In  der  Einleitung  gibt  der  Herausgeber  einen  Lebensabriss  seines 
Briefschreibers  —  zum  grössten  Teile  aus  einer  Aneinanderreihung  von 
darauf  bezugnehmenden  Briefstellen  der  Herzogin  Elisabeth  von  Orleans 
bestehend ;  er  hat  offenbar  gefühlt,  dass  den  eigenartigen  Beiz  dieser  Schrift- 
stellerin nichts  ersetzen  könnte.  Ganz  kurze  Vorbemerkungen  leiten  dann 
die  einzelnen  Abschnitte  ein. 

Grosse  Aufmerksamkeit  und  Sorgfalt  ist  den  Anmerkungen  zu  Teil 
geworden;  kaum  irgend  eine  Persönlichkeit  wird  da  übersehen.  Soweit  bei 
einer  Anzahl  von  über  3000  Anmerkungen  eine  Überprüfung  möglich  war, 
bat  Bef.  wenig  zu  bemerken  gefunden.  Nur  etwa  z.  B.  folgendes.  S.  2 1 1) 
A.  4  i&t  es  etwas  sehr  euphemistisch  zu  sagen,  dass  der  Tsarewitsch 
Alexei  »infolge  der  Aufregungen  des  Prozesses*  gestorben  sei;  S.  231  A.  4 
über  Tsar  Peters  Gemalin  Katharina  ist  so  ziemlich  ganz  unrichtig.  S.  2H7 
A.  2  die  Schlacht  bei  Denain  fand  am  24.,  nicht  19.  Juli  1712  statt. 
Sehr  sorgsam  ist  der  Index  angelegt;  hiezu:  Quaine  heisst  Du  Quesne; 
Feurstener,  Förstner. 

Noch  eine  Bemerkung  möchte  Bef.  sich  gestatten.  Graf  Kielmansegg 
versucht  es  in  der  E'mleitung  eine  Lanze  für  König  Georg  I.  von  Eng- 
land zu  brechen,  den  er  für  stark  unterschätzt  hält.  Eine  Beinwaschung 
im  moralischem  Sinne  scheint  ihm  gelungen  zu  sein;  wie  er  ausführlich 
darlegt  (S.  59  —  68,  dann  auch  Anhang  S.  345)  ist  die  Baronin  Kiel- 
mannsegg,  später  Gräfin  Darlington  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  nicht 
die  Maitresse  des  Königs  gewesen,  sondern  hat  ihre  besondere  Stellung 
am  Hofe  dem  Umstände  zu  verdanken  gehabt,  dass  sie  —  ebenfalls  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  —  des  Königs  Halbschwester  gewesen  ist.  Er 
anerkennt  sie  in  der  Erhebungsurkunde  vom  6.  April  1722  (S.  345)  aus- 
drücklich als  »consanguineam  nostram.*  So  verliert  das  bisherige  Bild, 
Georg  I.  zwischen  einer  dicken  (Darlington)  und  einer  dünnen  (^Kendal) 
deutschen  Maitresse,  beide  ihn  gewaltig  schröpfend,  stark  an  seiner  Possier- 
lichkeit. Wenn  aber  der  Herausgeber  zugleich  ihn  als  einen  starken, 
klugen  und  geschickten  Regenten  hinstellt  und  ihn  (z.  B.  S.  4.)  für 
das  Gute,  was  in  England  damals  geschah,  verantwortlich  macht,  so  darf 
ihm  wohl  ein  Satz  entgegengehalten  werden,  der  auf  Georg  I.  wie  selten 
auf  einen  anderen    König   gepasst   hat:    le  roi  rt^gne    et  ne  gouverne  pas. 

Prag.  0.  Weber. 


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Literatur.  165 

Richard  WaddingtoD,  La  Guerre  de.  Sept  Ans.  flistoire 
diplomatique  et  militaire.  Les  d(Sbuts.  Paris.  (1899)  III.  752  S. 
6  Karten. 

Im  Jahre  1874  vollendete  Arnold  Scbaefer  seine  Geschichte  des  sieben- 
jährigen Krieges,  und  erst  jetzt,  nach  25  Jahren,  hat  zum  ersten  Male 
Avieder  ein  Historiker  ein  zosammenhängendes  Werk  über  diesen  Zeitraum 
begonnen.  In  erster  Linie  ist  B.  Waddingtons  >La  gnerre  de  sept  ans» 
für  seine  Landsleute  bestimmt,  um  sie  mit  dem  gesicherten  Resultate  der 
neueren  Pablikationen  bekannt  zu  machen  und  ihnen  die  Ursachen  klar 
zu  legen,  die  den  iur  Frankreich  so  unglücklichen  Ausgang  des  Krieges 
herbeiführten.  Aus  diesem  Gesichtspunkte  muss  die  sehr  verdienstvolle 
Arbeit,  von  welcher  der  erste  Band  mit  dem  Sondertitel  »Lesd^buts*  im 
Folgenden  besprochen  wird,  gelesen  werden.  Das  Buch  ist  eben  für 
Franzosen  geschrieben,  denen  zahlreiche  Details,  die  uns  Deutsche  in- 
teressiren,  völlig  fern  liegen.  Dagegen  werden  die  inneren  Zustände  in 
Frankreich  und  England  sowie  die  Kämpfe  in  den  Kolonien  mit  grosser 
Ausführlickeit  behandelt.  Buhig  und  objektiv  schildert  der  Verfasser  Per- 
sonen und  Begebenheiten;  eine  viellöicht  zu  scharfe  Kritik  erfahren  die 
Förderer  der  Allianz^  mit  Österreich.  Gewiss  bedingten  die  politischen 
Konstellationen  das  Zusammengehen  der  beiden  Mächte,  aber  unter  keinen 
Umständen  durften  die  französischen  Staatsmänner  die  Bedingungen  des 
zweiten  Versailler  Vertrages  unterschreiben. 

Die  Grundlagen  des  Werkes  beruhen  auf  sehr  eingehenden  archiva- 
lischen  Studien,  worüber  im  Vorworte  berichtet  wird.  Die  grossen  Pariser 
und  Londoner  Arcbive  sind  selbstverständlich  eingehend  benutzt  —  im  Re- 
cord  Office  besonders  die  Newcastle  Papers  —  auch  in  Wien  sind  noch 
wichtige  Ergänzungen  hinzugekommen.  Von  der  in  Frankreich  erschienenen 
Literatur  wird  dem  Verfasser  so  leicht  nichts  entgangen  sein.  Auffallend 
wenig  sind  die  Memoiren  beachtet;  kaum  wird  Luynes  citirt.  In  der 
Beurteilung  der  Memoiren  Bemis  (S.  93)  stimmt  Waddington  mit  deutschen 
Historikern  überein. 

Die  Herausgabe  der  Politischen  Korrespondenz  Friedrichs  des  Grossen 
hat  den  grössten  Teil  der  früher  in  Deutschland  erschienenen  Werke  mehr 
oder  minder  antiquirt.  Es  ist  deshalb  zu  verstehen,  dass  Arnold  Schaefer 
und  Stuhr  mit  Stillschweigen  übergangen  werden.  Von  älteren  mili- 
tärischen Schriften  sind  unter  anderen  die  Asters,  Retzows,  Vam- 
hagens,  (Winterfeldts  Leben)  und  die  von  preussischen  Offiziren  ver- 
fasste  Geschichte  des  siebenjährigen  Krieges  eingesehen  —  das  neue 
preussische  Generalstabs  werk  war  derzeit  noch  nicht  erschienenen  — .  Bei  der 
Darstellung  der  Tage  von  Prag,  Kolin  und  Leuthen  liegen  die  Aufsätze 
von  Ammann  und  Kutzen  zu  Grunde.  Mit  Vorliebe  werden  die  Berichte  fran- 
zösischer Militärbevollmächtigen  herangezogen,  so  der  von  Champeaux  über 
Kolin  und  von  Montazet  über  Breslau  und  Leuthen.  Ohne  Kritik  darf 
man  freilich  diesen  Berichten  nicht  folgen,  da  die  Österreicher,  wie  Wad- 
dington bemerkt,  nicht  immer  den  Alliirten  vollen  Einblick  in  ihre  Pläne 
gewährten  (S.  365).  Für  die  Kenntnis  der  Operationen  des  Prinzen 
Karl  von  Lothringen  gewährt  sein  Briefwechsel  mit  dem  Kaiser  Franz  die 
wertvollsten  Aufschlüsse.     (Z.  B.  S.  309,   569  u.  s.  w.) 


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166  Literatur. 

Die  beigefügten  Karten  der  sechs  gi'ossen  Schlachten  des  Jahres  1757 
Orientiren  genügend  über  die  Örtlichkeit,  und  die  Hauptmomente  des 
Kampfes.  Mehrere  der  Schlachtfelder  hat  Verfasser  besucht  und  gibt  aus 
eigener  Anschauung  ein  lebendiges  Bild  von  ihnen  (S.  33G  Anm.  2  und 
S.  689  Anm.  2.) 

In  den  vier  ersten  Kapiteln  fllllt  an  manchen  Stellen  die  Darstellung 
etwas  recht  knapp  aus.  Auf  1 V2  Seiten  wird  z.  B.  der  so  wich- 
tige Feldzugsplan  Friedrichs  des  Grossen  iür  das  Jahr  1757  abgetan. 
(S.  28 1-)  Der  Einmarsch  Friedrichs  in  Sachsen  hat  nach  den  französischen 
Berichten  die  österreichischen  Truppen  vollständig  unvorbereitet  getroffen. 
Für  das  Treffen  von  Lobositz  ist  die  Relation  des  französischen  Bevoll- 
mächtigten Lameth  benutzt,  die  Aufsätze  von  Dopsch  und  Qranier  werden 
nicht  erwähnt.  Mit  großer  Unparteilichkeit  bespricht  Waddington  die 
Veranlassung  de^  Bruches  zwischen  Frankreich  und  Preussen.  Das  Vor- 
gehen Friedrichs  gegen  den  Grafen  Broglie  war  militärisch  durchaus  ge- 
rechtfertigt, denn  letzterer  eröffnete  zwischen  den  eingeschlossenen  Sachsen  und 
den  heranrückenden  Österreichern  einen  Nachrichtendienst.  (S.  49.)  Nichts 
konnte  dann  Broglie  erwünschter  sein  als  der  Befehl  Dresden  zu  verlassen ; 
als  Held  des  Tages  wurde  er  in  Paris  empfangen  und  entfaltete  dort  als- 
bald eine  Tätigkeit,  die  Starhemberg  im  höchsten  Grade  unbequem  wurde. 
(S.    1)9.) 

Alle  Phasen  der  Verhandlungen  Österreichs  und  Frankreichs  im 
Winter  1756/57  werden  ausführlich  erörtert.  In  Versailles,  nicht  in  Wien 
hat  damals  die  Entscheidung  gelegen.  (S.  91.)  Für  die  Franzosen  war 
noch  im  November  1756  der  Nationalfeind  England.  Waddiugton  macht 
deshalb  den  französischen  Staatsmännern,  vor  allem  Bernis,  den  gerechten 
Vorwarf,  dass  sie  nicht  vor  Abs*  hluss  des  zweiten  Vertrages  von  Versailles 
die  Frage  erörtert  haben,  ob  Frankreich  den  Seekrieg  durchfahren  und 
die  Kolonien  behaupten  könne,  sobald  die  Landmacht  und  der  Kredit  der 
Nation  anderweitig  zu  Gunsten  der  österreichischen  Monarchie  festgelegt  sei. 
(S.   152—154  und  S.  277.) 

Das  ganze  fünfte  Kapitel  behandelt  die  Vorgänge  jenseits  des  Ozeans. 
Die  englische  und  französische  Literatur  über  die  Kämpfe  um  den 
Besitz  Kanadas  ist  sehr  umfangreich  —  die  hauptsächlichen  Werke  sind 
S.  217  angeführt  —  ausserdem  haben  die  Archives  des  colonies  und 
das  Becord  Office  sehr  wertvolle  Aufschlüsse  gegeben.  Im  Sommer  1755 
hatten  die  Engländer  an  den  grossen  Seen  bedeutende  Erfolge  erzielt,  es 
lag  somit  den  englischen  Ministem  im  Einverständnis  mit  Pitt  nichts 
näher,  als  ihre  numerische  Überlegenheit  in  Nord-Amerika  noch  zu  steigern. 
Dagegen  hat  der  französische  Hof  die  wichtigste  Kolonie  des  Reiches  mit 
Geld,  Truppen  und  Vorräten  durchaus  ungenügend  versorgt.  Wenn  trotz- 
dem die  Kriegsjahre  1756  und  57  in  Nordamerika  günstig  für  die  Fran- 
zosen abschlössen,  so  verdankten  sie  dies  ihrem  neuen  Oberkommandirenden 
Montcalm.  Im  Frühjahre  1756  traf  letzterer  mit  vier  frischen  Batail- 
lonen in  Quebec  ein  und  eroberte  die  wichtigen  Forts  von  Oswego  und 
William  Henri.  Aber  selbst  dieser  geniale  Mann  konnte  mit  acht  regu- 
lären Bataillonen  die  Kolonie  nur  so  lange  behaupten,  als  die  französische 
Flotte  die  Verbindung  mit  dem  Mutterlande  aufrecht  erhielt  und  den 
regelmässigen  Nachschub    an  Vorräten    und    Mannschaften    sicherte.       Das 


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Literatur.  167 

damalige  Kanada  ernährte  kaum  bei  günstiger  Ernte  seine  Bewohner; 
also  war  Montcalm  auf  die  Znfahr  über  See  angewiesen.  Zum  Glück 
operirte  der  englische  Admiral  noch  ungeschickter  als  seine  Landsleute  im 
Innern  des  Landes.  Aber  die  gebotene  günstige  Situation  säumten  die 
Franzosen  auszunützen  (8.  252);  ihr  Admiral  hielt  sich  allzuängstlich  an 
die  Instruktionen  und  war  froh,  zur  Freude  des  Hofes  die  Flotte  mit  den 
von  Montcalm  gemachten  Gefangenen  fast  unversehrt  im  November  1757 
nach  Brest  zurückzuführen. 

Mochte  auch  die  französische  Handelsflotte  durch  Kaperei  mehr  gelitten 
haben  als  die  englische,  im  allgemeinen  hatten  die  Franzosen  auf  dem 
Ozean  Ende  1757  nicht  schlecht  abgeschlossen,  aber  die  gleichzeitig  in 
Norddeutschland  vorgefallenen  Ereignisse  lehrten,  dass  die  Batgeber  Lud- 
wigs XV.  mit  dem  zweiten  Versailler  Vertrage  Verpflichtungen  über- 
nommen hatten,  bei  denen  die  wichtigsten  Interessen  ihres  Landes  den 
kürzeren  ziehen  mussten.     (S.  277). 

Naturgemäss  hat  Verfasser  dem  Kriegsschauplätze  im  nördlichen 
Deutschland,  auf  dem  die  französischen  Armeen  operirten,  eine  viel 
eingehendere  Beachtung  geschenkt,  als  den  Kämpfen  in  Böhmen,  Schlesien 
und  Osipreussen.  Die  zahlreichen  offiziellen  und  privaten  Schriftstücke  des 
Pariser  Kriegsarchivs  ergänzen  die  gedruckte  Literatur,  von  der  nament- 
lich Hassel  »Die  schlesischen  Kriege  und  das  Kurfürstentum  Hannover*  und 
Camille  Bousset  »Le  comte  de  Gisors*  zitirt  werden.  Auch  diesmal 
stand  die  Zahl  der  Generäle  nicht  im  Verhältnis  zum  Effektivstande  der 
Truppen.  »La  plaie  de  Tarm^e*  nennt  Waddington  den  gewaltigen  Tross, 
über  den  sich  alle  tüchtigen  Offizire,  auch  der  junge  Graf  Gisors,  Sohn 
Belle-Isles,  beklagten.  Es  war  nach  letzterem  unmöglich,  auch  nur  den 
vierten  Teil  der  höheren  Offiziere  zu  plaziren  (S.  403).  Zur  Deckung  der 
hohen  Herrschaften,  der  Prinzen  von  Geblüt,  wurden  ganze  Begimenter 
dem  Frontdienste  entzogen  (S.  392).  Die  zahlreichen  unbeschäftigten 
Herren  des  Hauptquartiers  verdarben  den  Geist  des  Offizierkorps.  Bei 
den  Missständen  der  Intendanz,  die  vollständig  von  dem  allmächtigen 
Finanzier  Duvemey,  dem  Orakel  des  Versailler  Hofes  in  allen  Geldsachen, 
abhing,  war  die  Aufrecht  haltung  der  Disziplin  bereits  im  Frühjahre  ein 
Ding  der  Unmöglichkeit.  Das  Marodiren  der  schlecht  verpflegten  Soldaten 
nötigte  dann  das  Oberkommando,  zahlreiche  unfreiwillige  Buhetage  einzu- 
legen (S.  417). 

Der  lange  Aufenthalt  der  Armee  am  Bhein,  für  den  Hassel  (S.  309) 
den  Marschall  d'  Estr^s  verantwortlich  macht,  erklärt  sich  aus  der  mangel- 
haften Vorsorge  der  Intendanz,  die  mit  einer  zweimonatlichen  Belagerung 
Wesels  gerechnet  hatte.  Die  von  Friedrich  rechtzeitig  angeordnete  Bäumung 
der  Festung  hat  deshalb  den  Weitermarsch  der  Franzosen  nach  der  Weser 
nicht  um  einen  Tag  gefördert. 

Die  Schlacht  von  Hastenbeck,  nach  Waddington  eine  für  seine  Lands- 
leute höchst  ehrenvolle  Aktion,  ist  in  ihren  Folgen  von  nicht  geringerer 
Bedeutung  als  Prag  und  Kolin  gewesen,  trotzdem  sie  bei  weitem  nicht 
die  gleichen  Opfer  gekostet  hat  (S.  443).  An  jenem  2G.  Juni  1757  haben 
zum  letzt enmale  die  berühmten  Begimenter  Navane,  Picardie,  la  Marine, 
Champagne  des  alten  Buhmes  würdig  gekämpft.  An  Zahl  sind  die 
Franzosen    nicht   so    sehr   überlegen   gewesen,    wie    hannoversche    Scbrift- 


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Ißg  Literatur. 

steller  (Hassel  S.  3B3)  annehmen.  Nach  den  offiziellen  Listen  standen 
50 — 51.000  Mann  Fassvolk  und  9000  Reiter  —  nicht  74.000  Franzosen 
—  den  40.000  Hannoveranern,  Hessen  und  Braunsch weigern  gegenüber 
(S.  429). 

Die  Verantwortung  fttr  die  Niederlage  Camberlands  fällt  auf  das  eng- 
lische Ministerium,  das  auf  Betreiben  Pitts  1757  das  Kriegstheater  in 
Deutschland  vollständig  ausseracht  liess  und  sich  auf  die  See  und  die  Ko- 
lonien beschränkte  (S.  369).  Die  9000  Engländer,  mit  denen  im  Herbste 
des  Jahres  der  verunglückte  Landungsversuch  an  der  französischen  Küste 
bei  La  Rochelle  versucht  wurde,  wären,  rechtzeitig  nach  Hannover  über- 
führt, Cumberland  von  unschätzbarem  Nutzen  gewesen  (S.  516).  Möglicher- 
weise hätten  die  drei  kurz  vor  der  Schlacht  von  Friedrich  abgerufenen 
preussischen  Regimenter  den  Sieg  der  Franzosen  in  Frage  gestellt ;  allerdings 
hatten  letztere  ihre  Truppen  ebenfalls  sehr  zersplittert;  eine  ganze  Division 
blockirte  z.  B.  drei  Monate  das  nar  von  einem  Gamisonbataillon  verteidigte 
Jülich  (S.  460). 

Nichts  ermächtigte  den  Marschall  Richelieu  zum  Abschluss  der  Kon- 
vention von  Kloster  Zeven  (S.  497),  einzig  könnten  ihn  die  Zustände  in 
der  Armee  entschuldigen  Sehr  tüchtige  Offiziere  hielten  bereits  Ende 
August  die  Beendigung  der  Operationen  für  durchaus  nötig  (S.  468). 
Gegen  eine  Belagerung  Stades  zu  so  später  Jahreszeit  wurden  die  grössten 
Bedenken  erhoben  (S.  466).  Noch  weniger  als  den  Neutralität» vertrag 
mit  Cumberland  durfte  man  in  Versailles  billigen,  dass  Richelieu  mit 
Preussen  Verhandlungen  über  einen  Waffenstillstand  bis  zum  Frühjahre 
1758  eröflhete  (S.  597).  Zum  grossen  Bedauern  der  französischen 
Finanzmänner,  die  hinter  einer  Demarkationslinie  Hannover  und  Braun- 
schweig hätten  auspressen  können,  wie  40  Jahre  später  ihre  re- 
publikanischen Kollegen  die  Rheinlande,  wies  Bernis  getreu  dem  öster- 
reichischen Bündnisse  alle  derartigen  Vorschläge  zurück.  Eine  starke  Ver- 
stimmung blieb  auf  alliirter  Seite,  zumal  der  allmächtige  Finanzier  Du- 
verney  für  den  Waffenstillstand  mit  Friedrich  eingetreten  war  (S.  536  und 
548).  Die  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Verwendung  der  beiden 
französischen  Korps  haben  im  Herbste  nicht  aufgehört;  man  kann  sich 
bei  der  Lektüre  dem  Eindrucke  nicht  vei^schliessen.  dass  die  Franzosen 
mehr  hätten  leisten  müssen ;  in  ihrer  Macht  lag  es,  die  Situation  Friedrichs 
zu  einer  verzweifelten  zu  gestalten.  Jeder  politische  Gedanke  hat  dem 
Versailler  Hofe  ganz  fern  gelegen,  als  man  Soubise  verbot,  die  Saale  zu 
überschreiten  und  weiter  in  Kursachsen  einzudringen  (S.  613). 

Über  die  Reichsarmee  bringt  Waddington  aus  französischen  Quellen 
eine  Fülle  von  Details.  Die  Ausrüstung  war  mangelhaft,  und  eine  Liten- 
dantur  fehlte  fast  ganz,  aber  die  traditionellen  Beschreibungen  entsprechen 
nicht  immer  der  Wirklichkeit,  das  Material  einzelner  Kontingente  war 
nach  französischen  Berichten  ein  recht  gutes  (S.  53 1). 

Beim  Korps  von  Soubise  trifft  man  alle  Schäden  und  Mängel  des 
grossen  französischen  Heeres  im  verstärkten  Masse.  Die  Zahl  der  Maro- 
deure vor  der  Schlacht  bei  Rossbach  schätzt  ein  französischer  Offizier  auf 
4 — 5000  Mann,  trifft  aber  schwerlich  das  richtige,  wenn  er  in  dem 
schlechten  Beispiel  der  Reichstnippen  die  Ursache  der  Disziplinlosigkeit 
sieht  (S.  633).     Dem  strengen  Urteile,   das  Napoleon  I.  über  Soubise  ge- 


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Literatur.  |G9 

flillt  hat,  bat  sich  Waddington   nicht   angeschlossen,    in   keiner  Weise    sei 
jener  onfllhiger  gewesen  als  die  Mehrzahl  seiner  Kollegen  (S.  0^)7). 

^Mag  Friedrich  in  darehaos  nicht  einwandfreier  Weise  auf  die  Ver- 
mebning  seiner  Hülfsqnellen  bedacht  gewesen  sein,  so  dienten  doch  alle 
Kontributionen  ausschliesslich  dem  Bedarfe  des  Staates.  Bei  den  Franzosen 
floss  dagegen  von  den  gewaltigen  Kriegssteuem,  die  Norddeutschland  auf- 
erlegt waren,  nur  der  kleinste  Teil  in  die  Staatskasse  (S.  679).  Dieser 
sehr  wunde  Punkt  der  französischen  Heeresführuug  wird  nach  den  Akten 
des  Kriegsministeriums  des  näheren  belegt  und  scharf  verui-teilt.  Als 
grosser  Fehler  zeigte  sich  die  Enthebung  Bichelieus  yom  Oberkommando, 
die  nach  den  politischen  Experimenten  des  Marschalls  und  seinen  privaten 
Erpressungen  durchaus  gerechtfertigt  war,  aber  die  Position  der  Franzosen 
in  Norddeutschland  zu  einer  geradezu  desperaten  machte.  Mit  den  Be- 
dürfnissen der  Soldaten  bekannt  —  der  grösste  Teil  der  höheren  Offiziere 
war  auf  Urlaub  in  Frankreich  —  und  mit  dem  Terrain  vertraut,  hatte 
Kichelieu  die  Armee  immer  noch  in  besserer  Verfassung  nach  dem  Bhein 
zurückgeführt,  als  sein  ehrenwerter,  aber  unfähiger  Nachfolger  Clermont 
(S.   683). 

Verfasser  legt  grossen  Wert  auf  ein  eigenhändiges,  von  Anieth  nicht 
zitirtes  Billet  Maria  Theresias  vom  29.  Dez.  1757,  in  welchem  sie,  nieder- 
gedrückt durch  die  einlaufenden  Nachrichten  über  den  Zustand  der  Armee 
des  Prinzen  Karl,  ihren  Alliirten  bat,  sich  über  die  Aussichten  des  bevor- 
stehenden Feldzuges  zu  äussern  (S.  731/2).  Der  Inhalt  diesem  Hand- 
schreibens hätte  nach  Waddington  in  Versailles  den  grössten  Eindruck 
gemacht  und  die  Fiiedensbestrebungen  Bemis'  vor  dem  Könige  gerecht- 
fertigt, wenn  nicht  Kaunitz  die  Überreichung  verhindert  hätte.  Die  wei- 
teren Vorgänge  am  Versailler  Hofe  sind  aus  Ameth  und  Massen  genügend 
bekannt.  Es  macht  Ludwig  XV.  alle  Ehre,  dass  er  damals  an  den  Bedingungen 
lies  Versailler  Bündnisses  festhielt,  aber  der  Vorwurf,  sehr  unbedacht  sein 
königliches  Wort  vergeben  zu  haben,  bleibt  bestehen.  In  der  Verurteilung 
Bemis,  der  in  erster  Linie  Hofmann,  seine  eigene  richtige  Überzeugung 
den  königlichen  Befehlen  unterordnete,  geht  der  Verfasser  meines  Erachtens 
zu  weit  (S.  744).  Die  Zukunft  hat  gelehrt,  dass  nach  seinem  Bücktritte 
andere  Personen  die  Durchführung  des  Versailler  Vertrages  versuchten. 

Göttingen.  Ferd.  Wagner. 


Politische  Korrespondenz  Karl  Friedrichs  von  Baden 
1783 — 1806.  flerausgeg.  von  der  badischeu  histor.  Kommission,  bearb. 
von  E.  Erdraannsdörffer  und  K.  Obser.  Fünfter  Band  (1804— 
1806).  Bearb.  von  K.  Obser.  (Heidelberg.  C.  Winter's  Universitäts- 
buchhandlung 1901). 

Mit  dem  vorliegenden  fünften  Bande  findet  die  umfangreiche  Korre- 
spondenz Karl  Friedrichs  von  Baden  zeitlich  ihren  Abschluss;  räum- 
lich jedoch  dürfte  dieser  erst  nach  Erscheinen  »eines  kleinen  Nachtrag- 
bandes* erfolgen,  der  die  in  Privatbesitz  befindlichen  Briefschaften  enthalten 
soll     So  mangelt  es  dem  Unternehmen,  das  die  badische  historische  Kom- 


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170  Literatur. 

mission  ins  Leben  gerufen  hat,  gewiss  nicht  an  Ansdaaer  und  Gründlicb- 
keit.  Das  reiche  Material  entst-ammt  nicht  ausschliesslich  dem  Karlsruher 
Archive,  auch  aus  Paris,  Wien  und  St.  Petersburg  ist  es  mit  emsigem 
Fleisse  zusammengetragen  worden.  Kurze^  gediegene  Einleitungen  orien- 
tiren  uns  über  die  betreffenden  Zeitabschnitte. 

Die  chronologische  Aneinanderreihung  der  einzelnen  Korrespondenzen 
pach  bestimmten  Gesichtspunkten  ist  auch  im  fünften  Bande  beibehalten. 
Die  680  Nummelm,  die  er  zfthit,  zerfiallen  in  drei  Haüptgruppen,  u.  zw. 
in  die  folgenden :  Vor  dem  Ausbruch  des  dritten  Koalitionskrieges :  Baden 
und  der  dritte  Koalitionskrieg;  Vom  Pressburger  Frieden  bis  zur  Auf- 
lösung des  deutschen  Reiches. 

Das  Stück  Geschichte,  das  uns  hier  geboten  wird,  fällt  in  die  Zeit 
der  tiefsten  Erniedrigung  Deutschlands.  Während  das  Reich  Karls  des 
Grossen  langsam  an  Marasmus  zugrunde  ging,  überboten  sich  die  kleineren 
Fürsten,  die  süddeutschen  voran,  in  dem  Bestreben,  des  eigenen  Vorteils 
halber,  Frankreich  dazu  zu  verhelfen,  duss  es  die  Herrschaft  in  den 
deutschen  Landen  vollends  an  sich  riss. 

In  Fürze  sei  der  Inhalt  der  vorangegangenen  Bände  skizzirt. 

Persönliches  £mp6nden  und  Staatsraison  bedingten  die  Politik  Karl 
Friedrichs  von  Baden.  Seine  antiösterreichische  Stellung  Hess  ihn  dem 
deutschen  Fürstenbunde  beitreten,  während  die  französische  Nachbarschaft 
ihn  zwang,  freundschaftliche  Beziehungen  mit  Paris  zu  unterhalten.  Diese 
wurden  durch  den  Ansturm  der  Revolution  jählings  unterbrochen.  Das 
neue  Frankreich,  das  sich  anschickte,  die  Ideen  von  1789  zu  verwirk- 
lichen, geriet  in  Widerspruch  mit  dem  übrigen  Europa.  Vorerst  trat  der 
nationale  Gegensatz  scharf  zutage  und  er  fährte  zu  notwendigem  Zusam- 
menstoss  mit  den  deutschen  Reichsfürsten,  die  auf  dem  linken  Rheinufer 
Besitzungen  hatten.  Zu  den  ReichsstUnden,  die  durch  die  Beschlüsse  der 
Nationalversammlung  vom  August  1789  geschädigt  wurden,  zählte  auch 
der  Markgraf  von  Baden,  dem  im  Elsass  das  Amt  Beinheim  und  im  fran- 
zösischen Anteil  yon  Luxemburg  die  Herrschaft  Rodemachem  gehörte. 
Mai  1790  suchte  die  französische  Regierung  eine  Verständigung  mit  den 
einzelnen  deutschen  Fürsten  herbeizuführen.  Der  in  das  Reich  gesandte 
Unterhändler  hielt  sich  auch  zweimal  in  Karlsruhe  auf;  aber  die  Unter- 
redungen, die  mit  ihm  gepflogen  wurden,  verliefen  resultatlos. 

Nicht  so  sehr  die  Entschädigungsfrage,  als  die  Emigranten  bewirkten 
eine  stets  wachsende  feindselige  Spannung.  Baden  enthielt  sich  jeder 
Unterstützung  der  französischen  Flüchtlinge  und  erkannte  die  Notwendig- 
keit, in  dieser  Sache  Hand  in  Hand  mit  Österreich  zu  gehen.  Die  von 
den  Girondisten  veranlasste  Kriegserklärung  gegen  König  Franz  vom 
20.  April  1792  nötigte  vollends  zu  einem  Anschluss  an  die  beiden 
deutschen  Grossmächte,  mit  denen  Baden  im  September  desselben  Jahres 
eine  Militärkonvention  schloss,  wonach  es  ihnen  ein  Korps  von  1000  Mann 
überliess;  solange  eine  feindliche  Invasion  drohe,  sollten  diese  Truppen 
nicht  ausserhalb  der  Markgrafschaft  in  Aktion  treten ;  hingegen  über- 
nahmen Österreich  und  Preussen  die  Verpflichtung,  Baden  »auf  Unkosten 
der  Krone  Frankreich«  Ersatz  der  Unterhaltungskosten  und  Rückgabe  der 
im  Elsass  und  Lothringen  verlorenen  Rechte,  sowie  Entschädigung  für 
alle  durch  die  französische  Revolution    veranlassten  Schäden    zu  erwirken. 


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literatur.  171 

Mit  dieser  bisher  nicht  bekannten  Konv^ioa  schliesst  der  erste 
Band. 

Der  zweite  führt  uns  in  eine  bewegte  Handlang  ein:  kiiegerische 
Ereignisse  in  Badens  unmittelbarer  Nähe  und  ängstliche  Bemühungen 
dieses  gefährdeten  kleinen  Beichsstandes,  den  Schein  der  Neutralität  zu 
wahren  und  daher  die  Erklärung  des  Eeichskrieges  zu  verzögern.  Nun 
die  Entscheidung  darüber  am  30.  April  1793  gefallen  war,  hatte  auch 
Baden  die  .allgemeinen  Schicksale  zu  teilen.  Diese  wurden  immer  unheil* 
voller,  als  mit  den  Misserfolgen  der  Verbündeten  auf  den  Kriegsschau- 
plätzen auch  die  revolutionäre  Propaganda  in  der  deutschen  Bevölkerung 
wuchs.  Hiezu  kam  noch,  dass  die  Koalition  in  Brüche  zu  gehen  drohte, 
da  Preussen  —  in  der  polnischen  Angelegenheit  uneins  mit  Österreich 
—  bereits  den  Gedanken  seines  Austrittes  erwog. 

Angesichts  dieser  verworrenen  Verhältnisse,  deren  Schwere  die 
deutschen  Kleinstaaten  am  meisten  zu  fühlen  bekamen,  griffen,  u.  zw. 
gleichzeitig,  Karl  Friedrich  und  der  damals  Nassau- Weilburg'sche  Kam- 
merpräsident von  Botsheim  auf  die  alte  Idee  eines  Fürstenbundes  zurück. 
Aber  die  Mehrzahl  der  Beichsstände,  ja  Karl  August  von  Weimar  selbst 
und  Franz  von  Dessau  äusserten  sich  ablehnend  über  dieses  Projekt. 
Friedrich  Wilhelm  ü.  verwies  auf  die  Opfer,  welche  er  für  die  allgemeine 
Sache  schon  gebracht  habe  und  die  es  ihm  unmöglich  machten,  noch 
mehr  zu  leisten.  Sein  Minister  Hardenberg  zweifelte  überhaupt  an  dem 
Erfolg:  »Er  habe  schon  vor  geraumer  Zeit  den  nämlichen  Gedanken  ge- 
habt, glaube  aber  sich  seitdem  überzeugt  zu  haben,  dass  auf  deutschen 
Gemeingeist  gar  nicht  mehr  zu  rechnen  sei.«  Und  was  den  Wiener  Hof 
betraf,  so  stand  ihm  der  friederizianische  Fürstenbund  zu  lebhaft  in  Er- 
innerung, als  dass  er  sich  mit  der  Idee  eines  neuen  befreundet  hätte. 
Vollends  scheiterte  das  Projekt,  als  das  böse  Beispiel,  das  Preussen  in 
Basel  gab,  auch  andere  Heichsfürsten  zur  Nachahmung  aneiferte.  So  den 
Landgrafen  Wilhelm  von  Hessen-Kassel,  der  auf  Grund  einer  Bestimmung 
des  Baseler  Traktats,  am  2H.  August  1795  unter  preussischer  Vermittlang 
seinen  Frieden  mit  der  französischen  Republik  schloss.  Baden  suchte  zu- 
nächst die  Begünstigung  für  sich  auszuwirken,  im  Falle  militärischer  Be- 
setzung nicht  als  Feindesland  behandelt  zu  werden.  Noch  lag  es  nicht 
in  der  Absicht  des  Markgrafen,  ohne  zwingende  Notwendigkeit,  mit  Um- 
gehung des  Kaisers  Friedensverhandlungen  anzuknüpfen.  Der  Wohlfahrts- 
auschuss  jedoch  liess  ihm,  u.  zw.  mit  Berufung  auf  Artikel  XI  des  Baseler 
Traktats  einen  abschlägigen  Bescheid  zukommen. 

Die  Politik,  die  der  Markgraf  nunmehr  beobachtete,  richtete  sich 
nach  den  kriegerischen  Ereignissen.  Als  diese  für  die  Franzosen  glücklich 
waren  (September  1795),  schritt  er  zu  Separatverhandlungen  mit  Frank- 
reich; er  änderte  seinen  Entschluss,  als  das  Kriegsglück  im  Oktober  und 
November  desselben  Jahres  plötzlich  zugunsten  der  deutschen  Waffen  um- 
schlug. Aber  erst  die  französische  Invasion  und  nicht  zum  mindesten  das 
Bestreben,  bei  den  bevorstehenden  politischen  Arrangements  und  Besitz- 
veränderungen nicht  leer  auszugehen  und  sich  daher  die  Geneigtheit 
Frankreichs  zu  versichern,  bestimmten  den  Markgrafen  zum  Abschluss  des 
Separatfriedens  mit  der  Eepublik.  Am  22.  August  1796  erfolgte  die 
Unterzeichnung,  am  15.  Dezember  des  nächsten  Jahres  erst  der  Austausch 


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172  Literatur. 

der  Batifikationen.  Kaiser  Franz  bezeichnete  den  Friedenstraktat  als  »ein 
schweres  Attentat  wider  die  Konstitution*. 

Welche  Konflikte  diese  Politik  Karl  Friedrichs  in  sich  barg,  trat 
schon  bei  den  Bastadter  Verhandlungen  zutage,  mit  denen  der  dritte  Band 
eröffnet  wird.  Beichsinteressen  auf  der  einen,  Staatsraison  auf  der  andern 
Seite.  Als  Mitglied  der  Deputation  war  Baden  verpflichtet,  jene  Interessen 
zu  wahren,  infolge  des  eben  ratifizirten  Separatfriedens  jedoch  genötigt, 
die  französischen  Forderungen  zu  unterstützen.  Diese  bestanden  in  der 
Abtretung  des  linken  Bheinufers  und  in  der  Annahme  des  Säkularisations- 
prinzips. Die  Badener  Gesandten  gaben  zu  erwägen,  ob  statt  Abtretung 
der  Hälfte  nicht  von  vornherein  die  des  ganzen  linken  Bheinufers  vorzu- 
ziehen sei.  Gegenüber  der  Vermutung  Hüffers,  wonach  diese  Erklärung 
im  Auftrage  der  französischen  Gesandten  erfolgt  sein  soll,  bemerkt  Obser, 
das3  sich  »in  den  Akten  keine  Belege*  hiefür  fänden.  Er  sucht  das  Ver- 
halten der  Badenser  mit  dem  Hinweis  darauf  zu  rechtfertigen,  »dass 
Frankreich,  um  den  Widerstand  der  Deputation  zu  brechen,  mit  4/er 
Wiederaufnahme  des  Krieges  oder  der  Ausbreitung  der  Bevolution  auf 
dem  rechten  Bheinufer  drohte.*  Solchen  Gefahren  aber  habe  sich  die 
Karlsruher  Begier ung  keineswegs  aussetzen  dürfen. 

Trotz  Gegenbemühungen  der  kaiserlichen  Pai-tei  wurde  in  der  Sitzung 
vom  9.  März  1798  die  bedingungslose  Abtretung  des  linken  Bheinufers 
beschlossen.  Am  2.  April  erfolgte  mit  Stimmenmehrheit  die  Annahme  der 
Säkularisationsbasis  und  am  10.  Dezember  die  des  französischen  Ultima- 
tums, das  u.  a.  die  Klauseln  betraf,  an  welche  die  Deputation  ursprüng- 
lich ihre  Zustimmung  zur  Abtretung  des  linken  Bheinufers  geknüpft  hatte. 
Nur  über  die  Begelung  der  Emigrantenfrage  wurde  keine  Einigung  er- 
zielt; man  überliess  sie  ^^der  Gerechtigkeitsliebe  (I)  der  französischen  Be- 
gierung*.  Obser  versichert,  dass  die  badische  Gesandtschaft  bei  all  diesen 
Verhandlungen  »ängstlich  bestrebt*  gewesen  sei,  »ihre  Pflichten  gegen 
das  Beich  mit  den  Anforderungen  seiner  Gegner  möglichst  in  Einklang 
zu  bringen«.  »Nur  zögernd  und  schweren  Herzens*  habe  sie  sich  zur 
Nachgiebigkeit  entschlossen. 

Ein  näheres  Eingehen  in  die  Entschädigungsfrage  wurde  durch  den 
Wiederausbruch  des  Krieges  unmöglich  gemacht.  Aber  schon  damals 
dachte  man  in  Paris  daran,  dem  Markgrafen  von  Baden,  einem  deutschen 
Beichsstand,  das  ehrenvolle  Amt  eines  Vasallen  Frankreichs  zu  übertragen. 
Eine  Denkschrift,  die  —  wie  Obser  bemerkt  —  »wenn  nicht  im  Schosse 
der  Pariser  Begierung,  doch  zweifellos  in  den  ihr  nahestehenden  Kreisen 
entsprungen  ist«,  führt  aus  (Vgl.  III.  Nr.  205.  S.  153  ff.),  dass  Baden  in- 
folge seiner  geographischen  Lage  »ein  treuer  Verbündeter*  der  Bepublik 
»oder  besser  gesagt*  von  dieser  abhängig  sei.  »Jusqu^d,  present  —  heisst 
es  dort  —  et.  selon  ce  qui  est  convenu  par  le  traite  actuel,  le  Margrave  de 
Bade,  tres  sincere  ami  de  la  B6publique,  n'^tait  et  ne  serait  cependant 
qu'  un  grand  seigneur  ...  II  est  n^cessaire  ou  au  moins  convenable  k  la 
B^publique  que  ce  grand  seigneur  devienne  prince,  qu'  il  ait  pur  sa  Si- 
tuation topograflque  et  militaire  une  influence  reelle  dans  V  Empire,  qu'  il 
eloigne  de  la  France  la  maison  d'  Antriebe  et  qu'  il  fasse  contre  cette 
maison  une  barriäre  qui  soit  par  elle-möme  de  quelque  resistance  qui 
n'  ait  besoin  que  d'  6tre    appuy^e,    qui    nous  donne  V  avantage    en  cas    de 


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Literatur.  175 

guerre  de  la  porter  ä  volonte   chez   V  ennemi,    de  ne   1'  avoir  jamais  chez 
nous. « 

Noch  einmal  sah  sich  Karl  Friedrich  vor  die  Entscheidung  gestellt^ 
als  am  16  September  der  Beichskrieg  beschlossen  ward.  Abermals  die 
fatale  Situation,  in  die  er  sich  infolge  seiner  Doppelstellung  versetzt  sah. 
Sie  wurde  noch  kritischer,  als  nach  dem  Staatsstreich  vom  18.  Brumaire 
Napoleon  Bonapatte  die  Macht  in  Händen  hatte.  Üer  tragische  Konflikt, 
wenn  wir  diesen  Ausdruck  gebrauchen  dürfen,  endete  vorläufig  damit, 
dass  sich  Karl  Friedrich  noch  zu  keinem  »festen  politischen  System*  ent- 
schloss  und  klug  wie  bisher  seine  Neutralität  bewahrte.  Wie  unbedacht 
hingegen  handelte  der  württembergische  Nachbar!  Trotz  Volksstimme 
und  trotz  Abmahnung  seiner  Minister  kündigte  Herzog  Friedrich  den 
Frieden  mit  Frankreich  auf  und  schloss  sich  ö^terreieh  an.  Belohnung 
und  Bestrafung  blieben  nicht  aus.  Das  bewiesen  »die  schweren  Drang- 
sale, die  mit  Ausschluss  von  Baden  der  gesamte  schwäbische  Kreis  während 
der  französischen  Invasion  des  folgenden  Jahres  auszustehen  haltet 

Es  ist  gewiss  richtig,  dass  die  neue  Regierung  in  Frankreich  »das 
verhängnisvolle  Bestreben*  zeigte,  »das  Band  freund<chaftlicher  Beziehun- 
gen fester  zu  knüpfen  und  die  Politik  Karl  Friedrichs  ihrem  Einflüsse 
immer  mehr  zu  unterwerfen«;  aber  es  kann  auch  nicht  geleugnet  werden, 
dass  Karl  Friedrich  dieser  —  aufgezwungenen  Freundschaft  keinen  allzu - 
hefiigen  Widerstand  entgegenbrachte.  Unwillkürlich  werden  wir  an  die 
bekannte  Schöne  erinnert,  die  nicht  in  die  Laube  gehen  wollte,  und 
srhliesslich  doch  in  die  Laube  ging.  Eine  französische  Gesandtschaft  in 
Karlsruhe,  eine  badensische  in  Paris  —  so  kam  es  zu  immer  engerem 
Zusam  menschlusse. 

Wir  düifen  dem  Markgrafen  die  Anerkennung  nicht  versagen,  dass 
er  sicheren  Trittes  den  schmalen  Steg  über  den  Abgrund  gewandelt  ist. 
Eine  Probe  dieser  diplomatischen  Kunstfertigkeit  lieferte  er  nach  dem  am 
9.  Februar  1801  erfolgten  Abschlüsse  des  Friedens  von  Luneville,  womit 
der  vierte  Band  einsetzt.  Es  handelte  sich  um  die  Entschädigungsfrage, 
in  Betreff  derer  Karl  Friedrich,  vorsichtig  tastend,  sich  nicht  gleich  von 
allem  Anfang  an  der  Grossmut  Frankreichs  überantworten  wollte.  Noch 
vertraute  er  dem  Kaiser  und  dem  Reich.  Dies  erhellt  wenigstens  aus  den 
uns  mitgeteilten  Briefschaften.  Erst  dann,  als  er  sich  der  Erkenntnis 
nicht  mehr  verschliessen  durfte,  dass  er  weder  mit  österreichischer  noch 
mit  preussischer  Unterstützung  die  gewünschte  Entschädigung  erlangen 
könne,  blickte  er  mit  Zuversicht  auf  Frankreich.  Nicht  ohne  Eindruck 
raag  auf  ihn  die  geheime  Note  seines  Gesandten  in  Paris  vom  31.  März 
1801  geblieben  sein,  der  wir  folgende  Stelle  entnehmen:  »Unmittelbar 
nach  Abschluss  des  Luneviller  Friedens  wurde  dem  Departement  der  aus- 
wärtigen Angelegenheiten  ein  Plan  über  die  Entschädigungen  der  deutschen 
Fürsten  und  die  innere  Einrichtung  des  deutschen  Reiches  abverlangt, 
wobei  als  au>gemocht  vorausgesetzt  wurde,  dass  das  französische  Gouver- 
nement die  Direktion  dieser  Angelegenheit  zu  übernehmen  gesonnen  sei 
und  die  andern  grösseren  europäischen  Mächte  die^e  Direktion  sich  ohne 
Opposition  gefallen  lassen  würden.  Dieser  Plan  ist  ausgefertigt  und  am 
9.  kufenden  Monats  März  dem  ersten  Konsul  zur  Approbation  vorgelegt 
worden  .  .  .* 


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1 74  Literatur. 

Diesem  Plan  gemäss  sollte  dem  Markgrafen  —  schon  im  Interesse 
der  künftigen  Rheinbundspolitik  —  und  dahin  zielte  ja  die  Absicht  Bona- 
partes —  eine  ausgiebige  Entschädigung  zuteil  werden.  Auch  das  ver- 
wandtschaftliche Verhältnis,  in  dem  Karl  Friedlich  zum  Zarenhofe  stand, 
bildete  für  den  ei-sten  Konsul  ein  wesentliches  Moment,  das  nach  der 
Ermordung  Pauls  noch  mehr  an  Bedeutung  gewann:  Alexander  bestieg 
den  Thron,    der  Gemahl   Elisabeths,    welche  Enkelin    des  Markgrafen  war. 

So  kam  es  nach  langwierigen  Verhandlungen,  am  3.  Juni  1802,  zur 
Untei-zeichnung  der  Konvention,  kraft  deren  Baden  nebst  der  Kur  würde 
ein  Gebiet  von  ungefähr  62  Quadratmeilen  mit  280.000  Einwohnern  — 
den  siebenfachen  Ersatz  für  die  linksrheinischen  Verluste  —  erhielt;  am 
16.  Juli  erfolgte  die  russische  Ratifikation  und  am  29.  August  schrieb 
Bonaparte  an  den  neuen  Kurfürsten,  dessen  Dankschreiben  wir  leider  in 
der  Sammlung  vermissen:  »Elle  va  se  trouver  placee  au  rang  qu*exi- 
geaient  T  illustration  et  Ses  alliances  et  le  v^ritable  int^rdt  de  la 
France.* 

Das  Verhältnis  der  Vasallität,  in  das  Karl  Friedrich  zu  Frankreich 
getreten  war,  erhielt  greifbare  Formen  durch  die  Sendung  des  Prinzen 
Ludwig  nach  Paris.  Wohl  mag  im  Vordergrund  dieser  Mission  die  An- 
gelegenheit der  Hochberg'schen  Erbfolge  gestanden  haben  —  aber  der  fol- 
gende Ausspruch  Bonapartes  musste  dem  Kurfürsten  die  Überzeugung 
beibringen,  dass  der  Vertrag  vom  3.  Juni  auch  seine  Kehrseite  hatte: 
,.Vou3  ferez  —  so  lautet  er  —  notre  avanigarde,  en  cas  qu'  il  y  aura 
une  guerre  avec  V  Antriebe.  * 

Dieser  Fall  trat  im  Jahre  1805  ein.  Die  Schriftstücke,  die  sich  auf 
ihn  beziehen,  bilden  die  zweite  Abteilung  des  fünften  Bandes,  von  dem 
wir  ausgegangen  sind. 

Korrespondenzen  über  Ausweisung  der  Emigranten  und  über  Aus- 
hebung und  Justifizirung  des  Herzogs  von  Enghien  eröffnen  diesen  Band. 
Es  erhellt  daraus,  dass  sich  die  Katastrophe  von  Vincennes  ohne  Wissen, 
geschweige  denn  mit  Einwilligung  des  Kurfürsten  ereignet  hat.  Die 
kritiklosen  und  oberflächlichen  Behauptungen  Welschingers  (Le  duc  d'  En- 
ghien) werden  widerlegt.  Andererseits  kann  nicht  geleugnet  werden,  dass 
das  Verhalten,  das  nicht  bloss  Baden,  sondern  auch  die  übiigen  Beichs- 
stände  nach  der  Aflf^re  beobachteten,  geradezu  schmachvoll  war.  Die  Ohn- 
macht des  Beiches  trat  vor  aller  Welt  deutlich  zutage  und  schon  dieses 
traurige  Kapitel  deutscher  Geschichte  beweist,  dass  man  dem  heiligen 
römischen  Reiche  deutscher  Nation  keine  Träne  nachzuweinen  brauchte, 
als  es  zusammengebrochen  war.  Napoleon,  infolge  des  Plebiscits  von  1804 
Kaiser  der  Franzosen,  versetzte  ihm  zuvor  noch  manchen  derben  Stoss. 
Im  September  desselben  Jahres  hielt  der  Imperator  seinen  feierlichen  Ein- 
zug in  Aachen,  und  in  den  Biächofsstädten  am  Bhein,  in  Mainz  dachte  er 
Heerschau  zu  halten  über  die  deutschen  Fürsten,  die  seine  Vasallen  waren. 
Zu  ihnen  zählte  ja  auch  Karl  Friedrich  von  Baden.  Dieser  begab  sich, 
gedrängt  hiezu  durch  seine  Umgebung,  nur  mit  äusserstem  Widerstreben 
nach  Mainz,  wo  er  vom  22.  September  bis  2.  Oktober  verblieb.  Ebenso 
konnte  ihm  erst  nach  langem  Zureden  der  Beschluss  abgerungen  werden, 
sich  ausser  durch  den  Markgrafen  Ludwig  auch  durch  den  Kurpiinzen 
bei    der    Krönungsfeier   in    Paris    vertreten    zu    lassen.     Die  Erwartungen 


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Literatur.  175 

jedoch,  die  man  an  den  Aufenthalt  in  Mainz  und  an  die  Reise  nach  Paris 
geknüpft  hatte,  gingen  nicht  in  Erfüllung  —  Versprechungen,  den  Breis- 
gau  und  die  Ortenau  bei  günstigem  Anlasse  Baden  zu  verschafifen,  und 
anbestimmte  Äusserungen  in  Betreff  des  Hochberg'schen  Sukzessions- 
rechtes, das  war  alles;  und  auch  in  der  Folge  wnrJe  Karl  Friedrich  auf 
die  Zukunft  vertröstet. 

Aber  es  kam  der  Tag,  an  welchem  Karl  Friedrich  gerne  auf  jeden 
Gebietszuwachs  verzichtet  hätte.  Beim  Ausbruche  des  dritten  Eoalitions- 
krieges^)  sah  er  sich  vor  die  Entscheidung  gestellt,  zwischen  dem  Kaiser 
der  Franzosen  und  dessen  Gegnern  zu  wählen.  Binnen  kürzester  Frist 
hatte  sie  zu  erfolgen.  Die  Möglichkeit  eines  neutralen  Verhaltens  war 
ausgeschlossen ;  denn  Napoleon  bestand  auf  seinem  Schein.  Den  Vorschlag, 
nach  Ansbach  oder  Berlin  zu  flüchten,  wies  der  Kurfürst  rundwegs  zurück, 
da  er  sein  Land  nicht  einem  Einfall  der  Franzosen  aussetzen  wollte.  So 
erübrigte  nichts,  aU  auf  der  schon  betretenen  abschüssigen  Bahn  weiter 
zu  gehen  und  das  geforderte  Bündnis  zu  unterzeichnen,  das  ihn  zur  Bei- 
stellung eines  Hilfskorps  von  3000  Mann  verpflichtete.  Dies  geschah  am 
5.  September.  Wenn  sich  auch  Karl  Friedrich  nur  »innerlich  wider- 
strebend und  schweren  Herzens*  hiezu  entschlossen  hatte,  so  tröstete  ihn 
doch  die  stets  wachsende  Aussicht  auf  ein  glückliches  Ende  des  Krieges, 
dessen  Früchte  auch  ihm  in  den  Schoss  fallen  würden.  Und  hochgespannt 
waren  die  Erwartungen,  denen  man  sich  am  badischen  Hofe  hingab  (vgl. 
Nr.  380.  381.  S.  358ff.  361  ff.  Nr.  386  S.  366ff.  Nr.  387  S.  358ff. 
Nr.  388  S.  369  ff.  Nr.  389  S.  375  ff.),  wobei  allerdings  die  Verheissungen 
Napoleons,  so  unbestimmt  sie  auch  lauteten,  nicht  unschwer  in  die  Wag- 
schale fielen. 

Wie  arg  sah  sich  der  Kui'färst  enttäuscht,  als  es  zur  Abrechnung 
mit  ihm  kam!  Zuerkennung  der  Souveränetät,  der  Breisgau  um  ein  be- 
trächtliches Stück  beschnitten,  die  Stadt  Konstanz  und  die  Deutschordens- 
kommende  Mainau  —  um  diesen  Preis  hatte  sich  Baien  an  Frankreich 
verkauft.  Es  rausste  sich  zur  Leistung  der  Heeresfolge  in  jedem  Konti- 
nentalkriege verpflichten,  alle  Rechte  auf  dus  schon  während  des  Krieges 
hart  mitgenommene  Kehl  an  Frankreich  abtreten  und  auf  jede  Vergütung 
der  geleisteten  Kriegslieferungen  verzichten.  Während  Bayern  und  Würt- 
temberg im  Pressburger  Frieden  zu  Königreichen  erhoben  wurden,  ging 
Baden  dabei  leer  aus.  Hingegen  hatte  Napoleon  in  Deutschland  immer 
mehr  an  Boden  gewonnen,  bis  er  schliesslich  die  völlige  Zertrümmerung 
des  Eeiches  und  die  Aufrichtung  des  Rheinbundes  dekretirte.  Baden  er- 
hielt 92  Quadratmeilen  mit  270.000  Einwohnern.  Trotz  diesem  ansehn- 
lichen Zuwachs  an  Land  und  Leuten  empfand  es  Karl  Friedrich  als 
schmerzliche  Enttäuschung,    dass  ihm   auch  diesmal  die  Königswürde  ver- 


*)  Hier  aei  bemerkt,  dass  Obser  die  irrige  AnschauuDg  vertritt,  dass  es 
Napoleon  in  der  Tat  mit  seinen  Plänen  gef^ea  England  ernst  gewesen  sei.  Aus 
ijournier»  Darstellung  jedoch  (Napoleon  I,  57  ff.)  erhellt  der  richtige  Sachverhalt. 
Ferner  brauchte  die  Note  Kobenzls  vom  28.  Juli  1805  Napoleon  keineswegs  die 
Überzeugung  beizubringen,  »dass  er  nun  zuvor  mit  seinen  neuen  Gegnern  ab- 
rechnen müsse  *.  Denn  lang  schon  zuvor  hatte  er  den  Kontinentalkrieg  in's  Auge 
gefasst.  Für  diese  Annahme  Foumiera  kann  auch  der  bereits  oben  zitirte  Auö- 
spruch  Napoleons  vom  8.  Dezember  1802  (Seite  174)  in's  Treffen  geführt  werden. 


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176  Literatur. 

sagt  blieb.  Er  musste  sich  mit  dem  Titel  eines  Grossherzogs  und  der 
Ansprache  »Königliche  Hoheit*  begnügen. 

Aber  dem  künftigen  Biographen  Karl  Friedrichs  möge  auf  Grund  des 
gebotenen  so  reichhaltigen  Materials  die  Entscheidung  dai-über  überlassen 
bleiben,  ob  die  Lostrennung  vom  Reichsverband  »dem  innersten  Gefühle* 
Karl  Friedrichs,  »der  Gesinnung  treuer  Eigebenheit  gegen  Kaiser  und 
Reich,  in  der  er  aufgewachsen  und  alt  geworden  war*,  in  der  Tat  so  sehr 
widerstrebt  hat,  wie  der  verdienstvolle  Herausgeber  behauptet. 

Wien.  Hanns  Schütter. 


M.  H.  Weil,  Le  Prince  Eugene  et  Murat  1813— 1814  Operations 
militaires  Negociations  diplomatiques^.  Tome  I — V.  Paris^,  Alb. 
Forlenioing.  1902. 

Der  Verf.  der  »Campagne  de  1814*  hat  sich  ein  neues  und  sehr  er- 
hebliches Verdienst  um  die  neuere  Kriegsgeschichte  erworben,  indem  er  die 
Ereignisse  von  1813  und  18)4  in  den  Alpenlämlern  und  in  Italien  in 
einem  ausführlichen  Werke  darlegte,  das  an  wissenschaftlicher  Begründung 
und  Unbefangenheit  des  Urteils  n  chts  zu  wünschen  übrig  lässt.  Der  zu- 
sammenhängenden Darstellung  ist  eine  archivalische  Forschung  vorausge- 
gangen, die  man  ohne  Bedenken  erschöpfend  nennen  kann.  Kommandant 
Weil  gehört  nicht  nur  zu  den  wenigen  Glücklichen,  die  in  den  Archives 
de  la  guerre  in  Paris  ausser  freundlichen  Worten  auch  Akten  erhalten^), 
er  ist  in  unserem  Wiener  Kriegsarchiv  ein  häufig  gesehener  Gast,  er  hat 
auch  die  italienischen  Archive  emsiger  und  genauer  für  seine  Zwecke  unter- 
sucht, als  irgend  jemand  vor  ihm.  Die  Staatsarchive  von  Bologna,  Genua, 
Mailand,  Turin,  Modena,  Parma,  Reggio-Emilia,  Venedig,  Neapel,  das  Stadt- 
archiv von  Verona,  das  Privatarchiv  der  Duchessa  Melzi  und  die  Hand- 
schriftensammlungen Osnago,  Pnor  und  Ratti  in  Mailand  wurden  von  Weil 
ausgebeutet,  um  einen  lückenlosen  dokumentarischen  Aufbau  seiner  Ge- 
schichte aufführen  zu  können.  In  Italien  herrscht  unbeschränkte  Freiheit 
für  die  wissenschaftliche  Verwertung  der  Archivschätze,  die  an  Zahl  und 
vortrefflicher  Erhaltung  an  erste  Stelle  gesetzt  werden  müssen;  in  den 
Staatsarchiven  kann  man  politische  und  administrative  Entwicklungen  bis 
in  die  Sechziger  Jahre  des  19.  Jahrhunderts  verfolgen,  die  Kriegsakten 
sind  in  Sektionen  der  Staatsarchive  aufbewahrt  und  werden  nicht,  wie  in 
Frankreich,  der  Bearbeitung  durch  militärische  Gelehrte  vorbehalten.    Weil 

•)  Nichtfranzosen  sind,  wie  der  Schreiber  dieser  Zeilen  an  Ort  und  Stelle 
erfahren  musste,  vorläutig  von  der  Benützung  des  iranzösischen  Kriegsarchivs 
jjanz  und  ja:ar  auscrescblosöen.  man  weiht  sie  nicht  direkt  ab,  aber  mau  erledigt 
ihre  Gesuche  nicht,  wenn  sie  auch  durch  die  Botschaften  vorgelegt  werden. 
Gelingt  es,  durch  freundschaftliche  Vermittlung  wenigstens  die  an  den  Schranken 
im  Vestibüle  des  Kriegsmimsteriums  wachehaltenden  Sergeanten  zum  Ein-  nnd 
Durchlass  zu  bewegen,  so  erhält  man  angesichts  der  schönen  Faszikel,  deren 
Inhalt  man  kennen  zu  lernen  so  heiss  ersehnt,  die  mit  angeblichem  Bedauern 
erteilte  Auskunft,  dass  keine  »Autorisation«  zur  Hmausgabc  von  Akten  dem  Amte 
zugekommen  sei  und  dass  kaum  abzusehen  sein  dürfte,  wann  sie  anlangen  könne. 
Wie  französische  Kollegen  versichern,  geht  es  ihnen,  wenn  sie  nicht  der  Armee 
angehören,  nicht  besser. 


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Literatur.  177 

konnte  daher  auf  dem  Boden  der  Ereignisse  selbst  die  Beglaubigung  und 
Ergänzung  der  Nachrichten  einheimsen,  die  ihm  am  reichlichsten  in  Wien 
zugeflossen  sind,  wo  ihm,  dem  A*anzösischen  Oflizier,  alle  ei-wünschten  Auf- 
schlüsse durch  die  unbeschränkte  Einsichtnahme  der  archivalischen  Quellen 
nicht  nur  sofort  mit  grösster  Bereitwilligkeit  gewährt  wurden,  sondern 
auch  die  eifrige  Unterstützung  der  im  Kriegsarchiv  beschäftigten  Kameraden 
angeboten  wurde. 

Dass  Weil  ausser  den  Archivalien  auch  die  Zeitungsliteratar  (Gazetta 
et  Giomale  di  Firenze,  Giomale  dipartimentale  deir  Adriatico,  Giomale 
politico  del  dipartimento  di  Roma,  Giornale  del  Taro,  Giomale  di  Venezio, 
Monitore  delle  due  Sicilii,  Giomale  Italiano,  »Die  Zeiten«  u.  a.)  berück- 
sichtigt und  alle  Spezial werke,  ja  selbst  entlegene  Broschüren,  die  den  Krieg 
und  die  Zeitverhältnisse  von  1813  und  1814  betreffen,  aus  allen  Ländern 
Europas  studiert,  ja  sogar  die  Manuf>kriptsammlung  des  Budolfinums  und 
die  städtische  Registratur  in  Laibach  durchgemustert  hat,  ist  bei  seiner 
anerkannten  Gründlichkeit  zwar  selbstverständlich,  muss  an  dieser  Stelle 
aber  doch  besonders  bemerkt  werden,  weil  die  Fachgenossen  aufmerksam 
gemacht  werden  sollen,  dass  in  dem  Werke  Weils  noch  viel  mehr  als 
militärische  Auseinandersetzungen  und  Feststellungen  zu  finden  sind,  dass 
es  jedem,  der  sich  überhaupt  mit  der  Greschichte  jener  Zeit  beschäftigt,  in 
den  verschiedensten  Richtungen  Aufklärungen  zu  geben  vermag. 

In  dem  Bestreben«  eine  ganz  selbständige  Ansicht  der  Ereignisse  durch 
die  eingehendste  Beschäftigung  mit  den  zeitgenössischen  Aufschreibungen 
ieglicher  Art  zu  gewinnen,  muss  Weil  mit  Hermann  Hüffer  in  eine  Linie 
gestellt  werden;  in  der  Verwendung  der  aufgefundenen  Denkmäler  gehen 
die  beiden  Forscher  verschiedene  Wege.  Weil  nimmt  den  Wortlaut  seiner 
Quellen  grösstenteils  in  seinen  Text  auf;  nur  besonders  interessante  Schrift- 
stücke druckt  er  vollinhaltlich  in  den  Beilagen  (Appendices)  ab.  Daraus 
ergibt  sich,  dass  die  fünf  Bände,  die  uns  vorgelegt  wurden,  durchaus  nicht 
als  angenehme  Lektüre  bezeichnet  werden  können.  Es  finden  sich  darin 
keine  weitausholenden  Betrachtungen,  Vergleiche,  Charakteristiken,  wenig 
Anekdoten,  ja  nicht  einmal  packende  Schlachtschilderungen  oder  effektvoll 
ausgeführte  Kriegsszenen;  Weils  Arbeit  ist  der  Form  und  der  Anordnung 
des  Stoffes  nach  annalistisch  eingerichtet  und  wendet  sich  infolgedessen 
nur  an  die  Fachmänner,  denen  es  die  Aufsuchung  der  Quellen  für  viele 
Fälle  und  Probleme  ohne  Zweifel  ersparen  wird.  In  seiner  strategischen 
Kritik  ist  er  einfach  und  verständlich,  niemals  ungerecht;  dass  sie  unan- 
fechtbar sei,  soll  damit  nicht  gesagt  werden,  es  scheint  auch  gar  nicht 
Weils  Art  zu  sein,  neben  seiner  Anschauung  keine  andere  dulden  zu  wollen. 
Aber  er  nimmt  wenig  Rücksicht  auf  fremde  Meinungen,  begleitet  mit  lehr- 
haften Bemerkungen  Schritt  für  Schritt  die  Ereignisse,  etwa  so,  wie  in  einer 
höheren  militärischen  Bildung^anstalt  (Kriegsakademie)  ein  kriegsgeschicht- 
licher Stoff  für  die  strategische  Theorie  nutzbar  gemacht  wird. 

Die  Erzählung  beginnt  im  L  Bande  mit  der  »Situation  generale <  im 
Mai  1813,  den  Kriegsvorbereitungen  in  Italien  und  Österreich;  einge- 
schaltet sind  Exkurse  über  die  Beziehungen  des  Vizekönigs  Eugene  und 
des  Königs  von  Neapel,  über  die  Haltung  des  letztgenannten  nach  seiner 
Entfernung  von  der  grossen  Armee.  Im  zweiten  Kapitel  folgt  die  Dar- 
stellung  der    Operationen    in    Kärnten,    Krain,    Kroatien  und  Istrien  vom 

MittiieUiiiigeD  XXY.  12 


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178  Literatur. 

17. August  bis  zum  T.September  1813,  der  Gefechte  von  Villach,  Rossegg 
und  Feistritz.  Im  Anhange  müssen  die  zahlreichen  biographischen  Notizen 
über  die  in  den  beiden  Armeen  kommandirenden  Generale  mit  besonderer 
Befiiedigung  aufgenommen  werden.  Die  vortrefflichen  Vorarbeiten  im  öster- 
reichischen Kriegsarchiv  (» Verzeichnis  der  kaiserlichen  Generale  bis  1815*) 
und  Hirtenfelds  monumentales  Werk  »Der  Militär-Maria-Theresien-Orden 
und  seine  Mitglieder«  haben  ihm  dazu  den  reichsten  Stoff  geliefert,  so  dass 
die  Österreicher  weit  besser  bedacht,  ausführlicher  behandelt  sind,  als  die 
Landsleute  des  Verfassers. 

Den  Schluss  des  Bandes  bilden  » Considörations  sur  les  premiöres 
Operations  de  la  campagne  du  17  aoüt  au  7  septembre  au  soir«,  denen 
wir  nicht  ganz  und  gar  zustimmen  können.  Weder  scheint  uns  der  Ver- 
gleich der  Aufstellung  Hillers  bei  Beginn  der  Feindseligkeiten  mit  einer 
mazedonischen  Phalanx  zutreffend,  noch  finden  wii*  die  Ansicht  begründet, 
dass  es  dem  Vizekönig  freigestanden  habe,  nach  der  Vereinigung  seiner 
Armee  bei  Laibach  gegen  Cilli  und  Marburg  voraustossen,  gleichzeitig  aber 
auch  die  Position  des  Loibl  zu  behaupten,  die  Weil  selbst  dazu  für  uner- 
lässlich  erklärt.  Die  »longue  ligne  concave*  hätte  dann  wohl  eine  ganz 
ungeheuerliche  Verlängerung  erfahren  und  wäre  vom  Gregner  leicht  durch- 
brochen worden.  Nur  wenn  Villach,  wie  es  beabsichtigt,  aber  nicht  aus- 
geführt worden  war,  in  ein  verschanztes  Lager  umgewandelt,  das  Wörther- 
seebecken  und  das  Bosental  besetzt  und  vorübergehend  befestigt  worden 
wären,  konnte  der  Hauptangriff  auf  den  rechten  Flügel  verlegt  werden. 
Andei-nfalls  empfahl  sich  nach  Napoleons  Beispiel  von  1797  immer  am 
meisten  der  Vormarsch  von  Villach  über  Klagenfurt  und  Feldkirchen  nach 
der  oberen  Steiermark  —  Richtung  Friesach,  Neumarkt,  Judenburg,  Leoben. 
Damit  wäre  auch  1813  das  höchste  strategische  Ziel:  Abdrängung  der 
Armee  Hillers  von  Tirol  und  Bayern,  Bedrohung  von  Wien  erreicht  worden^). 

Der  IL  Band  behandelt  im  dritten  Kapitel  die  Einleitung  der  Offensive 
durch  Hiller,  die  Gefechte  bei  Rossegg  und  Tarvis,  das  Vordringen  der 
Österreicher  bis  Triest,  Pontebba  und  Brisen.  Bedauerlich  ist  es,  dass  es 
keine  Relationen  über  die  Ereignisse  des  6.  und  7.  Oktober  in  den  fran- 
zösischen Eriegsakten  gibt;  es  wäre  erwünscht  gewesen  zu  erfahren,  ob  die 
konzentiischen  Bewegungen  der  österreichischen  Kolonnen,  namentlich  ihr 
Vordringen  durch  den  Bartolo-Graben  und  das  Erscheinen  der  Brigade 
Mayer  bei  Goggau  so  geringen  Eindruck  auf  die  Truppen  Greniers  gemacht 
habe,  wie  Weil  anzunehmen  scheint.  Der  Meldung  Marschalls  an  Frimont, 
dass  seine  Truppen  sich  nicht  im  Gebirge  halten  könnten,  wenn  die  Fran- 
zosen Saifnitz  nicht  räumen,  scheint  zu  grosse  Bedeutung  beigelegt  zu  wer- 
den. Eckhardts  Bericht  vom  9.  Oktober  aus  Lavantschik,  der  jedenfalls 
der  genaueste  sein  muss,  korrigirt  die  unrichtige  Auffassung  Marschalls. 
Der  Sieg    der  Österreicher    hätte    vollständiger   werden,    einige   Bataillone 


»)  Diese  Bemerkung  kann  sich  der  Referent  erlauben,  weil  er  gerade  die 
besprochenen  Ereignisse  nach  den  Akten  des  k.  u.  k.  Eriegsarchivs  in  den  Auf- 
satze » Der  Feldzug^ von  1813*  (»Die  Ostalpen  in  den  Franzosenkriegen  IV.  Teil*» 
Zeitschr.  d.  D.  u.  Ö.  Alpen vereins)  dargestellt  hat.  Zur  Beurteilung  der  späteren 
Partien  des  Weirschen  Werkes  stehen  ihm  ähnliche  Vorkenntnisse  nicht  zur 
Veritlgung,  es  können  daher  auch  die  Ansichten  des  Verf.  nicht  in  allen  Einzel- 
heiten beurteilt  werden.  D.  Ref. 


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Literatur.  179 

Greniers  hätten  vielleicht  bei  geschickterer  Ftihmng  der  Umgehuiigskoloniien 
zur  Wafienstreckang  gezwungen  werden  können;  geläugnet  kann  der  Sieg 
aber  nicht  werden,  freiwillig  haben  die  Franzosen  Tarvis  nicht  geräumt. 
Das  vierte  Kapitel  schildert  die  Bewegangen  der  beiden  Heere  bis  zu  den 
Gefechten  von  Borghetto  und  Belluno- Veronese  (9.  November),  das  fünfte 
illl.  Band)  bis  zum  Kommandowechsel  in  der  Osterreichischen  Armee  und 
dem  Abschiede  Hillers,  dessen  sich  Weil  kräftigst  annimmt,  indem  er  die 
Ungerechtigkeit  der  Beurteilung  seiner  Leistungen  durch  den  Kaiser  Franz 
überzeugend  nachweist.  Im  sechsten  Kapitel  tritt  Murat  in  den  Vorder- 
grund, der  Friedens-  und  Allianzvertrag  vom  11.  Jänner  1814  wird  zum 
erstenmal  auf  Gioind  eines  umfassenden,  man  könnte  fast  sagen,  lücken- 
losen Materials  gewürdigt;  es  schliesst  mit  der  Bäumung  Veronas  durch 
den  Vizekönig  und  dem  Aufrufe  Bellegards  an  die  Italiener.  Weil  erklärt 
(las  Aufgeben  der  Etschlinie  vonseiten  Eug^nes  für  durchaus  gerechtfertigt. 
Iq  die  Beitagen  sind  äusserst  wertvolle  Dokumente  für  die  Geschichte 
Murats  und  der  Königin  Karoline  aufgenommen. 

Im  IV.  Bande  beschäftigt  sich  das  siebente  Kapitel  mit  der  Schlacht  am 
Mincio  (8.  Februar)  und  mit  der  Vorgeschichte  der  Kriegserklärung  Murats, 
das  achte  stellt  die  letzten  Phasen  des  Feldzuges,  die  Operationen  am  rech- 
ten Ufer  des  Po,  die  Kapitulation  von  Genua,  den  Aufruhr  in  Mailand, 
die  Besetzung  der  Lombardei  und  den  Einmarsch  der  OsteiTeicher  in  Pie- 
mont  dar.  Der  V.  Band  enthält  nur  die  Beilagen  zu  der  vorangehenden 
Darstellung,  darunter  fast  durchaus  neue  und  höchst  wertvolle  Stücke. 

Die  Bereicherung  unserer  Kenntnisse  durch  die  überaus  fleissige  Arbeit 
Wells  muss  mckhaltlos  anerkannt  werden,  sie  hätte  vielleicht  in  einer  etwas 
knapperen  Form  (z.  B.  mit  Weglassung  der  zahllosen,  fast  gleichlautenden 
Hinweise  auf  das  k.  u.  k.  Kriegsarchiv  u.  dgl.)  erfolgen  können:  für  den 
Fachmann  ist  das  Werk  vielleicht  gerade  dadurch  ausserordentlich  brauch- 
bar geworden,  dass  er,  ohne  sich  durch  das  Ganze  durcharbeiten  zu  müssen» 
die  gewünschten  Aufklänmgen  für  jeden  einzelnen  Tag  sofort  rasch  er- 
heben kann. 

Graz.  HansZwiedineck. 

Die  historische  Literatur  Nieder-  und  Oberösterreichs 
im  Jahre  1901. 

A)  Niederösterreich. 

Da  der  Verein  für  Landeskunde  von  Niederösterreich  beschlossen  hat, 
vom  Jahre  1902  an  Stelle  der  bisher  heftweise  herausgegebenen  Zeitschrift 
>Blfttter  des  Vereines  für  Landeskunde  von  Niedetöster- 
reich*  ein  Jahrbuch  und  ein  Monatsblatt  erscheinen  zu  lassen,  und  da 
demzufolge  der  vorliegende  XXXV.  Band  der  > Blätter«  der  letzte  ist,  so 
war  es  notwendig,  einige  grössere  Aufsätze,  welche  bisher  in  Fortsetzungen 
erschienen  waren,  abzuschliessen.  Zunächst  Josef  Lampeis  Aufsatz  über 
> Walthers  Heimat*,  dessen  Fortsetzung  bereu s  seit  dem  Jahre  1894  aus- 
ständig war.  Seitdem  ist  Burdachs  Werk  über  Walther  von  der  Vogel- 
weide zur  Ausgabe  gelangt,  mit  dessen  Auffassung  des  Spruches  32,  7 
(des  bekannten  Stolle-Spruches)  sich  L.  teilweise  auseinandersetzt.     Er  ist 

12* 


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180  Literatur. 

der  Ansicht,  dass  Walthera  agitatorische  Tätigkeit  für  die  imperialistische 
Idee  ihn  in  Österreich  missliebig  gemacht  habe.  Zum  Schluss  gibt  er  noch 
einen  »Rückblick*  über  die  Ergebnisse  seines  Aufsatzes.  Alois  Plesser 
schliesst  die  alphabetisch  geordnete  Zusammenstellung  >Zur  Topographie 
der  verödeten  Kirchen  und  Kapellen  im  Viertel  ober  dem  Manhartsberg*, 
Alphons  2ak  seine  ausführliche  Geschichte  des  Chorherrenstiftes  Pemegg. 
Endlich  setzt  Heinrich  Kretschmayer  seine  » Archivalischen  Beiträge 
zur  Geschichte  der  niederösterreichischen  Städte  und  Märkte*  mit  den  Ur- 
kunden der  alten  Stadt  Eggenburg  (ältestes  Stück:  Privileg  Rudolfs  von 
Habsburg  1277  VIII.  13),  Schalk  die  Publikation  eines  Mödlinger  Grund- 
buches aus  dem  15.  Jahrhundert  und  Yancsa  seine  > Bibliographischen 
Beiträge  zur  Landeskunde  von  Niederösterreich*  fort.  Letzterer  gibt  auch 
einen  kurzen  Nachtrag  zu  seinem  Vortrag  über  den  Grunzwitigau,  in 
welchen  er  für  seine  Lokalisirung  dieses  Gebietes  an  der  Traisen  noch  die 
Autoritäten  Meillers  und  Hauthalers  anführen  kann  und  hinsichtlich  der 
Ti'es  Comitatus  auf  die  drei  Grafschaften  der  Raffelstettner  Zollurkunde 
hinweist.  Von  den  übrigen  Aufsätzen  des  Jahrganges  dürfte  Richard 
Müllers  Untersuchung  »über  den  Namen  Österreich*  auch  weitere  Kreise 
interessiren.  Die  vereinzelten  Bezeichnungen  aus  der  Zeit  der  Völker- 
wanderung (Rugiland,  Herolia)  und  der  Karolinger  (Avaria,  Hunia,  Sclavinia) 
sind  demnach  nur  gelehrte  oder  Notbezeichnungen.  Dagegen  sucht  es  M. 
wahrscheinlich  zu  machen,  dass  der  Name  » Osterriche  *,  welcher  in  der 
Literatur  schon  im  9.  Jahrhundert  auftaucht,  aber  zunächst  den  Orient, 
später  den  Osten  Europas,  endlich  den  Osten  Deutschlands  bezeichnet,  im 
Volksmunde  bereits  zur  Karolingerzeit  für  unser  Lond  verwendet  wurde 
und  dann  bei  der  Neugründung  der  Mark  unter  den  Ottonen  wie  so  vieles 
andere  auch  nur  erneuert  worden  sei,  während  die  uns  so  geläufige  Be- 
zeichnung Ostmark  in  Wahrheit  niemals  existirt  habe.  Neben  dem  offi- 
ziellen » Österreich  *  erhielt  sich  in  der  volkstümlichen  Poesie,  zuerst  durch 
das  Nibelungenlied  eingeführt,  der  Name  »Osterland*.  Diesem  entspricht 
die  Bezeichnung  der  Bewohner  als  »Osterliute*  (Singular  Osterman),  die 
aber  auch  bald  dem  ofßziellen  »Österreicher*  weichen  musste.  Eine  Neue- 
rung war  das  »Austria*,  das  Leopold  IIL  im  Jahre  1136  zuerst  in  seinen 
Urkunden  anwendete.  Zum  Schluss  bespricht  er  noch  die  Namen  des  Landes 
in  fremden  Sprachen.  Der  Aufsatz  ist  als  eine  erschöpfende  Zusammen- 
stellung aller  in  Urkunden  und  bei  Schriftstellern,  beziehungsweise  in  der 
Dichtung  vorkommenden  Bezeichnungen  für  das  Land  und  deren  Ablei- 
tungen —  es  ist  dies  eine  grössere  Menge,  als  man  denken  sollte  —  sehr 
wertvoll.  —  Lampe  1  weist  in  einem  Aufaatz  »Ladestorf:  Laden dorf  oder 
Losdorf?*  nach,  dass  das  in  einer  Michelbeurer  Tradition  von  1150  als 
Peilsteinisches  Eigen  genannte  Ladestorf  nicht  wie  Filz  in  seiner  »Ge- 
schichte das  Kl.  Michel beuren*  seinerzeit  meinte  und  wie  alle  Späteren 
und  noch  kürzlich  Witte  in  dieser  Zeitschr.  im  V.  Erg.  Bd.  angenommen 
haben,  Ladendorf  im  Viertel  unter  dem  Manhartsberg,  sondern  Losdorf, 
wahrscheinlich  das  im  Viertel  ober  dem  Wienerwalde  ist.  Formen  wie 
Loutestorf  und  Loustorf,  das  in  einem  von  L.  mitgeteilten  und  ergänzten 
Urkundenfragment  von  c.  1132  vorkommt,  würden  den  Übergang  bilden. 
Die  sonst  im  Anhange  abgedruckten  elf  Urkunden  aus  dem  1 4. — 1 6.  Jahr- 
hundert,   die    sich    hauptsächlich   auf  Losdorf  bei  Staatz    beziehen,    stehen 


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Litei-atur.  Igl 

mit  dem  Aufsatz  eigentlich  in  keinem  Zusammenhang.  P.  Adalbert  Fuchs 
macht  64  Urkunden  des  gräflich  Baudissin-Zinzendorfschen  Archives  zu 
Wasserburg  aus  den  Jahren  1320 — 1668  teils  in  vollständiger  Wiedergabe, 
teils  in  Begesten  bekannt.  »Beitrage  zur  Beschichte  des  k.  k.  Tiergartens 
nächst  Wien  und  des  Auhofes«  gibt  Karl  Lee  der.  Endlich  teilt  Karl 
Altmann  aus  Akten  des  Beichsfinanzministeriums,  Pfarr-  und  Markt- 
chroniken u.  dgl.  gleichzeitige  Berichte  aus  der  Zeit  der  Franzoseneinfälle 
1805  und   1809  aus  Annaberg,  Gresten  und  Tümitz  mit 

Über  den  zweiten  Band  des  gleichfalls  vom  Verein  für  Landeskunde 
herausgegebenen  und  von  Lampel  bearbeiteten  »Urkundenbuches 
des  aufgehoben  Chorherrnstiftes  St.  Polten«,  welcher  bis  1400 
reicht,  und  von  welchem  nunmehr  der  Schluss  erschienen  ist,  wird  wohl 
von  anderer  Seite  eine  eingehendere  Besprechung  erfolgen.  Der  V.  Band 
der  »Topographie  von  Niederösterveich«,  redigirt  von  Albert 
Starzer,  ist  bis  zum  Artikel  »Lilienfeld«  gediehen. 

Der  Altertumsverein  in  Wien  hat  im  Berichtsjahr  keinen  Band 
seiner  Hauptpublikation  erscheinen  lassen.  Aus  dem  Monatsblatt  seien 
kleinere  Aufsätze  über  die  »Bariiätensammlung  im  ehemaligen  Stifte 
St.  Dorothea«  von  Drexler,  über  den  »Passauerhof  in  Wien«  von 
Starzer,  zum  200.  Todestage  Ernst  Büdegers  von  Starkemberg,  aus 
welchem  Anlaas  seine  Gruft  in  der  Schottenkirche  stilvoll  erneuert  wurde, 
von  Leopold  Senfelder  und  Mitteilungen  »aus  dem  Beisetagebuch  eines 
Franzosen  über  Niederösterreich  im  Jahre  1661«  zu  erwähnen. 

In  den  »Mitteilungen  der  k.  k.  Zentralkommission  für 
Kunst-  und  histor.  Denkmale«  N.  F.  XXVII.  sei  auf  die  Berichte 
über  römische  Funde  in  Wien  von  Friedrich  Kenner  und  in  verschie- 
denen Gegenden  Niederösterreichs  von  Wilhelm  Kubitschek  aufmerksam 
gemacht;  P.  Friedrich  Endl  berichtet  über  eine  neu  entdeckte  romanische 
Kapellenapsis  aus  dem  alten  Bathaus  in  Eggenburg  und  über  Sgraffiti  in 
Hom,  Budolf  Payer  von  Thurn  über  die  türkischen  Denk-  und  Grab- 
steine im  Parke  von  Hadersdorf,  welche  einst  Feldmarschall  Laudon  aus 
dem  eroberten  Belgrad  mitgebracht 

In  den  »Mitteilungen  des  Clubs  der  Münz-  und  Medaillen- 
freunde« XII.  Jahrg.  stellt  Josef  Nentwich  aus  den  bisher  erschienenen 
Bänden  der  »Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Wien«  die  Münzmeister 
zusammen;  über  Münzmeister  Velber  (identisch  mit  des  Münzmeister 
Prenner)  handelt  Schalk  im  »Monatsblatt  der  numismatischen 
Gesellschaft«. 

Im  »Wiener  Diözesanblatt«  wurden  die  Begesten  zur  Pfarr- 
geschichte der  Erzdiözese  fortgesetzt  u.  zw.  von  Picigas  mit  den  Be- 
gesten zur  Geschichte  der  Pfarre  Döbling  und  von  Frranz  X.  Biedling 
mit  denen  zur  Geschichte  der  Pfarren  Dobermannsdorf,  Drasenhofen,  Drei- 
stetten  und  Drösing.  Die  FortsetzuDg  des  VII.  Bandes  der  »Geschicht- 
lichen Beilagen  zum  St.  Pöltener  Diözesanblatt«  brachte  eine 
Geschichte  der  Propstei  Zwettl  von  Anton  Erdinger  (die  Stiftungsurkunde 
K.  Friedrichs  IV.  vom  13.  XII  1487,  im  Original  verloren,  wird  hier  zum 
ersten  Male  nach  Kopien  aus  dem  Archive  des  Unterrichts-  und  Beiehs- 
finanzministeriums  mitgeteilt),  eine  Geschichte  der  Pfarre  Weissenalbern 
von  Plesser    und    der  Pfarre  Neumarkt    an    der  Ips    von  Josef  Fuchs. 


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182  Literatur. 

Plesser  teilt  auszugsweise  das  Nekrologium  der  »Unserer  lieben  Frauen 
Bruderschaft«  in  Weitra  1395 — 1740  mit. 

In  den  »Studien  und  Mitteilungen  aus  dem  Benediktiner- 
und  Zisterzienserorden*  gibt  Endl  hauptsächlich  nach  Burgers  »Ge- 
schichte des  Stifts  Altenburg*,  ergänzt  durch  einige  Aufzeichnungen  im 
Stiftsarchive,  eine  kurz  Dai-stellung  der  Drangsale,  welche  das  genannte 
Stift  und  seine  Besitzungen  in  den  Hussitenkriegen,  während  des  Bauern- 
krieges, der  Türkengefahr,  der  Reformation  —  im  benachbarten  Hom 
tagten  die  protestantischen  Stände  —  und  des  Schwedeneinfalles,  erlitten, 
unter  dem  Titel  »Aus  unruhigen,  bedrängten  Zeiten*. 

Die  Schulgeschichte  ist  durch  eine  ausführliche  Monographie  desselben 
Verf.s  über  die  »Stadtschule  in  Hoi-n  von  den  ältesten  Zeiten  ihres  Be- 
standes bis  zur  Errichtung  des  Piaristengymnasiums  im  Jahre  1657*  im 
IIL  Heft  der  »Beiträge  zur  österreichisjchen  Erziehungs- 
und Schulgeschichte*  vertreten;  sie  ist  gewissermassen  die  Ergän- 
zung seiner  im  II.  Heft  erschienenen  Geschiebe  des  Piaristengymnasiums 
in  Hom.  Diese  Homer  Stadtschule,  deren  Bestand  sich  frühesten  von 
1464  urkundlich  nachweisen  lässt,  beansprucht  deshalb  erhöhtes  Interesse, 
da  sie,  nachdem  sie  bereits  im  Jahre  1 544  in  eine  protestantisch-lateinische 
und  1577  in  eine  protestantisch- lateinisch- deutsche  umgewandelt  worden 
war,  zur  Zeit,  als  die  protestantischen  Stände  Niederösterreichs  hier  ihren 
Sitz  hatten,  die  protestantische  Landschaftschule  war  (1598 — 1620).  Endl 
benützte  für  seine  Darstellung  hauptsächlich  die  Homer  Rats-  und  Ge- 
richtsprotokolle und  das  gräfl.  Hoyos'sche  Schlossarchiv  in  Hom. 

Einen  sehr  wichtigen  Aufsatz  brachte  gleich  das  erste  Heft  einer  neuen 
»Zeitschrift  für  Schulgeographie*  (herausgeg.  von  Heyderich, 
»Der  historische  Atlas  der  österreichischen  Alpenländer  und  die  Grund- 
kartenfrage* von  Karl  Giannoni,  welcher  trotz  des  allgemeinen  Titels 
speziell  die  für  diese  Frage  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  in  Nieder- 
österreich eingehender  beleuchtet,  um  festzustellen,  welche  Art  von  Grenzen 
bei  der  kartographischen  Darstellung,  beziehungsweise  historischen  Ver- 
wertung von  Ortsgebieten  in  der  Zeit  vor  1849  verwendet  werden  könnten. 
G.  war  der  Erste,  welcher  sich  bereits  vor  Seeliger,  der  seinen  Aufsatz 
jedoch  nicht  kannte,  im  Jahre  1 899  (Blätter  des  Vereins  für  Landeskunde 
von  Niederösterreich)  gegen  die  kritiklose  Übernahme  der  modernen  Orts- 
gemeindegrenzen für  historische  Zwecke  ausgesprochen  und  für  Österreich 
die  territoriale  Entwicklung  des  Gemeindegebietes  seit  Maria  Theresia  vor- 
läufig an  der  Hand  der  generellen  Verordnungen  dargelegt  hat.  Im  gegen- 
wärtigen Aufsatz  behandelt  er  die  Theresianische  Konskription,  die  Jose- 
phinische  Steuergemeinde,  die  Franzisceische  Katastralgemeinde  und  die 
moderne  politische  Ortsgemeinde  nunmehr  auf  archivalisch -statistischer 
Grundlage  und  weist  nach,  dass  die  Ausführang  der  allgemeinen  Instruk- 
tionen sich  so  wesentlich  unterscheidet,  dass  ihre  Untersuchung  teilweise 
zu  entgegOD gesetzten  Ergebnissen  führt.  Seit  dem  Erscheinen  dieses  Auf- 
satzes hat  dann  Kötzschke  (siehe  dessen  Aufsatz  »Ortsflur,  politischer 
Gemeindebezirk  und  Kirchspiel*  in  den  »Deutschen  Geschieht sbl.*  III,  273) 
dieselbe  Methode  auch  bei  den  Verhältnissen  Deutschlands  zu  verwenden 
gesucht  und  gelangte  zu  dem  gleichen  Ergebnis  wie  G.,  dass  nämlich  die 
Steuergemeinden  durchaus  die  historisch    wertvolleren    und    brauchbareren 


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Literatur.  183 

Grenzen  bieten.  So  ist  durch  Seeligers  Kritik  an  den  Grundkarten  und 
doreh  das  österreichsche  Vorbild  die  ganze  Frage  auf  den  Boden  wissen- 
schaftlicher Methode  zurückgeführt  worden. 

In  dem  > Organ  der  militär-wissenschaftlichen  Vereine^ 
LXIII.  Band,  veröffentlicht  der  k.  u.  k.  Oberlieutenant  Albert  Ungard 
Edler  von  Othalom  eine  Darstellung  der  Belagerung  von  Hainburg  im 
Jahre  1482  durch  König  Matthias  Corvinns  mit  Benützung  der  deutschen 
und  ungarischen  Literatur  und  einiger  Archiyalien  (allerdings  leider  ohne 
Zitate)  von  militärischem  Standpunkte  aus.  Mit  der  Streitfrage  um  das 
Datum  der  tjbergabe  beschäftigt  er  sich  nicht. 

Den  Bibliothekskatalog  des  Stiftes  Heiligenkreuz  vom  Jahre  1374, 
welcher'  308  Bände  anführt,  von  denen  noch  heute  122  im  Stifte  vor- 
handen sind,  gab  Gabriel  Meier  aus  einer  St.  Gallenen  Handschrift  im 
90.  Bande  des  »Archiv  fOr  österr.  Geschichte«  heraus.  Es  ist  übrigens 
nicht  der  älteste,  denn  dieser  stammt  bereits  aus  dem  12.  Jahrhundert 
und  wurde  von  Gsell  in  den  »Xenia  Bemardina*  IIJ.  abgedruckt. 

Aus  der  »Zeitschrift  für  österreichische  Volkskunde« 
YII.  Jahrgang  sei  ein  Aufsatz  über  die  »kroatischen  Bewohner  von  The- 
menau  in  Niederösterreich«  von  Kroboth  hervorgehoben,  welcher  sich 
allerdings  mehr  mit  dem  Ethnographischen  als  dem  Historischen  beschäftigt. 

Die  Zeitschrift  »Alt-Wien«  hat  ihr  Erscheinen  eingestellt,  vom 
»Niederösterreichischen  Landesfreund«  ist  im  Berichtsjahr  nur 
ein  Heft  ausgegeben,  in  welchem  Josef  Teplarek  »Die  Abnahme  des 
Marktes  Pulkau  im  30jährigen  Kriege«  an  der  Hand  der  Akten  des  Ge- 
meindearchivs statistisch  darstellt. 

Von  den  selbständigen  Werken,  welche  sich  auf  Niederösterreichs  Ge- 
schichte beziehen  und  in  Berichtsjahre  erschienen  sind,  ist  Grunds  »Ver- 
änderungen der  Topographie  im  Wiener  Wald  und  Wiener  Becken«  vom 
Bef.  in  dieser  Zeitschr.  XXIV,  126  bereits  eingehend  gewürdigt  worden, 
das  »Göttweiger  Urkundenbuch «  herausgegeben  von  Fuchs  (Fontes  rer. 
Austr.  2.  Abth.  LI.  und  LH.  Band),  der  II.  Band  des  » Urkundenbuches 
von  St.  Polten«,  herausgegeben  von  Lampel,  endlich  der  IV.  Band  der 
L  Abtheilung  der  »Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Wien«,  welcher  Re- 
gesten aus  dem  Archive  des  Metropolitan-Kapitels  und  der  Dompropstei 
von  St.  Stephan  (W immer),  Regesten  aus  dem  Steiermärkischen  Landes*- 
archive  und  die  Portsetzung  der  Regesten  aus  dem  Staatsarchive  (Felge  1) 
enthält,  und  der  I.  Band  der  von  ühlirz  herausgegebenen  »Rechnungen 
des  Kirchenmeisteramtes  von  St.  Stephan«  werden  gleichfalls  wegen  ihrer 
Wichtigkeit  gesonderte  Besprechungen  erfahren. 

Die  »Darstellung  des  politischen  Bezirkes  Hietzing  Umgebung«  (Wien 
1901,  Selbstverlag)  vom  Bezirkshauptmann  Prirao  Calvi  gehört  zu  jenen 
dilettantenhaften  Kompilationen,  welche  ohne  irgend  eine  Quelle  zu  nennen 
zumeist  wortwörtlich  aus  der  vorhandenen  Literatur  —  in  diesem  Falle 
aus  der  »Topographie  von  Niederösterreich«  und  soweit  diese  noch  nicht 
vorlag,  aus  der  veralteten  Topographie  von  Schweickhardt  —  hergestellt 
sind.  Für  manche  Kreise  mögen  sie  ja  recht  nützlich  sein,  für  die  Wissen- 
schaft kommen  sie  nicht  in  Betracht,  höchstens,  dass  man  moderne  sta- 
tistische Daten,  die  aus  offiziellen  Quellen  geschöpft  sind,  dem  Buche  ent- 
nehmen kann. 


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Jg4  Literatur. 

Ist  dieses  Buch  wenigstens  vielfach  aus  guter  Literatur  zusammen- 
gestellt, so  ist  eine  »Geschichte  der  Stadt  Mistelbach«  von  Rudolf  Fitzka 
(Mistelbach  1901)  noch  dilettantenhafter  ausgefallen.  Auch  hier  fehlen 
Qüellenbelege  und  Litteraturangabe.  (Für  das  Alter  der  Stadt  dient  dem 
Verf.  eine  Eingabe  der  (Gemeinde  aus  dem  Jahre  1837,  für  Einzelheiten 
aus  der  Schlacht  auf  den  Marchfelde  die  Mitteilung  eines  »sehr  alten 
Mannes«  als  Quelle  u.  s.  w.).  Es  ist  bedauerlich,  dass  die  Stadtgemeinde 
Mistelbach  nicht  dem  Beispiele,  das  in  jüngster  Zeit  einige  andere  Städte 
Niederösterreichs  gegeben  haben,  gefolgt  ist  und  eine  wissenschaftliche 
Stadtgeschichte  verfassen  Hess. 

Als  Spezialarbeit  zur  Wiener  Lokalgeschichte  erschien  eine  Geschichte 
des  a>k.  k.  Versatzamts  von  1707  — 1900*  von  Starzer  (Wien,  Verlag 
des  Versatzamtes  190l),  welche  durch  die  Umgestaltung  dieses  Amtes  in 
ein  k.  k.  Versatz-,  Versteigerungs-  und  Verwahr ungsamt  und  durch  die 
Eröffiiung  des  dafür  bestimmten  Neubaues  veranlasst  wurde.  Das  Buch, 
welches  durchwegs  auf  genauem  aktenmässigen  Studium  beruht,  beschäftigt 
sich  allerdings  grösstenteils  mit  der  statistischen  Übersicht  über  die  Geld- 
gebahrung  des  Institutes  in  seinen  verschiedenen  Perioden,  gibt  aber  ein- 
leitungsweise auch  eine  Darstellung  der  Geschichte  des  Pfandleihwesens 
im  Allgemeinen  und  der  Begründung  des  »k.  k.  Versatz-  und  Fragamtes« 
—  dies  der  ursprügliche  Titel  —  zu  Wien  im  Jahre  1707  im  Besonderen 
und  damit  zugleich  einen  nicht  unwichtigen  Beitrag  zur  städtischen  Wirt- 
schaftgeschichte. 

B)  Oberösterreich. 

.  Unter  den  diesmaligen  nicht  zahlreichen  historischen  Arbeiten  dieses 
Landes  überwiegen  die  Beiträge  zur  Schulgeschichte.  In  erster  Linie  steht 
eine  grössere  zusammenfassende  Darstellung  ,,Das  Schulwesen  im  Lande 
ob  der  Enns  bis  zum  Ende  des  17.  Jahrhunderts*  von  Konrad  Schiff- 
mann  im  »59.  Jahresbericht  des  Museum  Francisco-Garolinum *,  welche 
zugleich  der  erste  Versuch  über  diesen  Gegenstand  überhaupt  ist  und 
schon  deshalb  dankbar  begrüsst  werden  muss.  Sie  geht  natürlich  von 
den  Klosterschulen  (der  Benediktiner-,  Zisterzienser-  und  Augustiner- 
Chorherren)  aus.  Die  Stadt-  und  Landschulen  reichen  auch  in  Ober- 
österreich vereinzelt  bis  ins  13.  Jahrhundert  zurück  (LiiÄ,  Wels,  Enns). 
Geistliche  und  weltliche  Schulen  erfahren  dann  unter  dem  Einfluss  des 
Humanismus  und  Protestantismus  eine  gewaltige  Umgestaltung,  die  welt- 
lichen auch  eine  ganz  bedeutende  Vermehrung.  Die  hervorragendste  Neu- 
gründung war  die  protestantische  Landschaftsschule  in  Linz,  die  vom  Verf. 
nach  den  Akten  des  oberösterreichischen  Landesarchivs  und  einem  Kodex 
des  Stiftsarchives  in  St.  Paul  eingehender  behandelt  wird.  Es  folgt  hierauf 
die  Darstellung  der  Wirkung  der  Gegenreformation  auf  das  Schulwesen, 
namentlich  der  Jesuitengymnasien,  seit  dem  Jahre  1624  und  zum  Schlüsse 
ein  sehr  ausführlicher  Abschnitt  über  die  inneren  Zustände  der  Schulen, 
über  Lehrer,  Schüler,  Lehrziele,  Lehrfächer  und  Lehrweise  in  ihrer  all- 
mählichen Entwicklung.  Als  Anhang  sind  Lehrpläne  und  Schulordnungen 
der  Landschaftsschule  zu  Linz,  sovde  zwei  Salarien  und  ein  Inventar  aus 
Freistadt  beigegeben. 


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Literatur.  Jg5 

Merkwürdiger  Weise  hat  gleichzeitig  Ferdinand  Khull  die  Schul- 
ordnung und  Instruktion  der  Landschaftsschule  in  Linz  aus  den  Jahren 
1577 — 1579,  also  zum  Teil  dasselbe  wie  Schiflfmann,  in  den  »Beiträgen 
zur  Osterreichischen  Schulgeschichte*  aus  demselben  St.  Pauler  Kodex 
publizirt,  ohne  dass  sich  die  eine  Veröffentlichung  auf  die  andere  beziehen 
würde.  Ebenso  lieferte  Josef  Jäckel  für  dieselben  Beiträge  eine  Ge- 
schichte der  »lateinischen  Schulmeister  zu  Freistadt  in  Oberösterreich«,  in 
der   gleichfalls   dieselben  Aktenstücke  mitgeteilt   sind   wie  bei  Schiffmann. 

Schiff  mann,  dein  wir  bereits  eine  Reihe  glücklicher  Funde  zur 
ältesten  Wirtschaftsgeschichte  Oberösterreichs  verdanken  (vgL  meinen  vor- 
jährigen Literaturbericht  in  dieser  Zeitschr.  XXII f,  352),  veröffentlicht  im 
89.  Bande  des  »Archiv  für  österreichische  Geschichte*  ein  Mondseer  ürbar- 
fragment  aus  dem  Ende  des  12.  Jahrhunderts  aus  einem  Kodex  der  Hof- 
bibliothek, das  allerdings  schon  einmal  im  Jahre  1873  in  der  »Zeitschr. 
für  deutsches  Altertum*  XVI,  478  von  E.  Schönbach  edirt  wurde,  in 
neuer  und  verbesserter  Weise  mit  kurzer  Einleitung. 

Landesarchivar  Ferdinand  Krackowizer  gab  eine  kleine  Sammlung 
von  »Inschriften  und  Aufschriften  im  Lande  ob  der  Enns*  (Linz,  Mareis 
190l)  heraus,  von  denen  so  manche  an  historische  Ereignisse  erinnern. 

Der  gleichnamige  Stadtarzt  von  Gmunden  liess  seiner  dreibändigen 
Stadtgeschichte  von  Gmunden  noch  eine  Häuserchronik  als  Supplement- 
band folgen. 

Wien.  M.  Vancsa. 


Zur  Kritik  der  älteren  ungarischen  Geschichts- 
quellen i). 

Im  24.  Bande  der  »Mitteilungen«  S.  135 — 148  hat  H.  Steinacker 
^  meine  16  in  Archiv  für  östeiTeichische  Geschichte  1894 — 1902  erschienenen 
^  Studien  zu  den  ungarischen  Geschichtsquellen  einer  Besprechung  unterzogen. 
So  sehr  mich  diese  eingehende  Beschäftigung  mit  meinen  Arbeiten  freut, 
habe  ich  doch  gegen  seine  Ausführungen  manches  einzuwenden.  Zugleich 
will  ich  das  Verhältnis  meiner  Studien  zu  jenen  von  Karacsonyi, 
K^trzyuski  und  Paul  er  beleuchten.  Andere  Kritiker  und  Forscher 
haben  an  meinen  Ergebnissen  nichts  Bemerkenswertes  auszusetzen  gehabt. 

Die  Studien  I  und  II  beschäftigen  sich  mit  den  Stephanslegenden. 
Ihr  Hauptergebnis  war,  dass  der  Pester  Kodex  (um  1200)  nicht  die  älteste 
Redaktion  der  Legende  von  Hartwich  enthalte;  vielmehr  habe  es  eine  Re- 
daktion gegeben,  welche  die  Vita  maior  erweiterte,  aber  noch  keine  Be- 
rührung mit  der  Legenda  minor  aufwies.  Diese  ursprünglichere  Redaktion 
hat  die  sogenannte  ungar.-polnische  Chronik  benützt  (vergl.  dazu  auch 
Studie  VI).  Schliesslich  erklärte  ich  für  sehr  wahrscheinlich,  dass  erst 
der  Schreiber  des  Pestei  Kodex  die  Stellen  aus  der  Vita  minor  inter- 
polirte.  Fast  gleichzeitig  mit  meinen  Ausführungen  erschien  in  Szazadok 
ein  Aufsatz  von  Kar4csonyi,  in  welchem  er  die  bereits  von  Wattenbach 

«)  Dieser  Artikel  ist  vom  Verf.  schon  im  Mai  1903  der  Redaktion  über- 
achickt  worden.  Infolge  des  Todes  des  Prof.  Mühlbacher  und  infolge  von  Raum- 
mangel erscheint  er  verspätet. 


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186  Literatur. 

geilusserte  Anschauung,  Hartwich  könne  der  Verf.  der  Vita  maior  sein, 
wieder  aufnahm  und  den  Pester  Kodex  als  eine  interpolirte  Redaktion  der 
Legende  hinstellte;  aus  diesem  seien  mit  Auslassung  alles  dessen,  was 
den  Ungarn  des  13.  Jahrh.  unliebsam  war,  die  jüngeren  Redaktionen  (Wiener 
Kodex  u.  a.)  geflossen.  Erst  im  Jahre  1901  ist  Karäesonyi  zu  einem  ge- 
naueren Einblick  in  die -Entwicklungsgeschichte  der  Hartwichschen  Legende 
gekommen.  In  der  Schrift  >  Szent  Istvän  kiraly  emlekezete  *  S.  1 2  7  ff.  zeigt 
er,  dass  die  Vita  maior  (die  m-sprüngliche  Legende  von  Hartwich)  zweimal 
interpolirt.  wurde.  Die  erste  interpolirte  Redaktion  ist  die  in  der  ungar.-poln. 
Chronik  enthaltene;  die  Einschaltungen  weisen  auf  Stuhl weissenburg,  was 
durch  ein  bisher  unbekanntes  Schreiben  Innozenz  IIL  von  1202  näher 
beleuchtet  wird;  entstanden  wilre  diese  Redaktion  etwa  um  das  Jahr  1150. 
UngeftLhr  50  Jahr  später  entstand  die  im  Pest  er  Kodex  erhaltene  Rezension; 
die  wichtigsten  Interpolationen  weisen  auf  Martinsberg  hin.  Fasst  man 
das  Verhältnis  der  ersten  Studie  Karacsonyis  zu  seiner  zweiten  ins  Auge, 
so  ist  leicht  der  Einfluss  meiner  Arbeiten*)  auf  seine 
schöne  Entdeckung  zu  erkennen.  Statt  dies  festzustellen,  klagt 
St.,  dass  ich  nicht  selbst  schon  früher  zu  diesen  Ergebnissen  gekommen 
bin.  Dieser  Vorwurf  ist  ebenso  unberechtigt  wie  jener,  dass  ich  in  der 
3> näheren  Prüfung*  der  Legenden  nicht  über  Florian  und  Resenauer  hinaus- 
gekommen bin.  St.  übersieht,  dass  ich  in  Studie  I  und  II  nur  einzelne 
Fragen  behandelt  habe,  nicht  aber  mir  die  Lösung  aller  Streitfragen  über 
die  Stephanslegenden  zum  Ziele  setzte.  Dies  bringen  die  Titel  dieser 
Studien  deutlich  zum  Ausdruck.  Die  I.  ist  betitelt  j^Über  das  Verhältnis 
der  Hortvici  eps.  Vita  s.  Stephani  zu  der  Vita  maior  und  Vita  minor« ; 
die  II.  enthält  bloss  »Einige  Bemerkungen  über  den  Pester  Kodex  und 
sein  Verhältnis  zu  der  in  der  poln.-ungarischen  Chronik  enthaltenen  ur- 
sprünglichen Redaktion  der  Hartvici  eps.  Vita  s.  Stephani«.  Was  St.  über 
meine  Lösung  der  Frage,  ob  erst  der  Pester  Kodex  die  Vita  minor  ein- 
fügte, bemerkt,  ist  unrichtig.  Ich  habe  Studie  II,  338  ff.  den  ziemlich 
evidenten  Beweis  erbracht,  dass  im  §  6  des  Pester  Kodex  eine  Intei-pola- 
tion  aus  der  Vita  minor  vorkam  und  daran  die  Bemerkung  geknüpft,  dass 
es  daher  »sehr  wahrscheinlich«  ist,  dass  auch  alle  anderen  Stellen 
aus  der  Vita  minor  erst  durch  den  Schreiber  des  Pester  Kodex  interpolirt 
wurden.  Damit  ist  durchaus  nicht,  wie  St.  will,  die  Frage  bezüglich 
dieser  anderen  Stellen  »offen  gelassen«,  sondern  es  ist  nur  mein  bejahendes 
Urteil  in  vorsichtiger  Weise  formulirt.  Und  so  durfte  ich  in  Studie  X,  404, 
wo  es  sich  bloss  um  die  kurze  Bemerkung  handelte,  wie  ungarische 
Schriftsteller  sich  ihrer  Vorlagen  ungescheut  bedienen,  sagen:  ».Hartwich 
schreibt  ohne  viele  Umstände  die  VitÄ  maior  wörtlich  ab;  der  Pester 
Schreiber  fügt  ohne  weitere  Bemerkungen  die  Vita  minor  hinzu«.  Ich 
kann  hierin  durchaus  keinen  Widerspruch  erblicken. 

Auf  die  in  Studie  IV   behandelte  Urkunde  Stephans   für  Martinsberg 
will  ich  hier  nicht  eingehen ;  St.  hat  eine  Arbeit  über  dieselbe  in  Aussicht 


*)  in  einem  Schreiben  vom  14.  Jänner  1902,  in  dem  Karäesonyi  mir  in 
liebenswürdigster  Weise  einen  lateinischen  Auszug  aus  seiner  neuen  Arbeit  über- 
mittelt, schreibt  er:  Tuis  elucubrationibus  edoctus  sum,  maiorem  legendem  (rec- 
tius  originale  opus  Hartvici)  duabus  vicibus  interpolatam  fuisse  .  .  .  prima  inter- 
polatio  a  te  detecta,  seeunda  in  codice  Pestiensi  contenta. 


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Literatur.  137 

gestellt  und  so  hoffe  ich  bei  anderer  Gelegenheit  darauf  zorückkommen 
za  können.  Übrigens  hängt  diese  Studie  nur  lose  mit  den  anderen  zu- 
sammen. 

Aus  den  in  der  Studie  III  und  VI  enthaltenen  Ausführungen  über 
die  ungar.-polni.oche  Chronik  und  die  ihr  zu  Grunde  liegenden  Aufzeich- 
nungen anerkennt  St.  nur  die  richtige  Erkenntnis  der  polnischen  Inter- 
polationen gegenüber  den  Ausführungen  von  Bosner.  Die  von  mir  den 
schwachen  Beweisen  Bosners  für  die  Entstehung  dieser  Qaelle  um  ]19(> 
hinzugefugten  neuen  Gründe  ergeben  nach  St.  »allerdings  nur  die  Grenz- 
termine 11  i4  und  1270*.  Trotzdem  hält  er  an  der  von  mir  angenom- 
menen Entstehungszeit  um  1200  fest,  weil  er  einsieht,  dass  die  von  mir 
dargetane  Haltlosigkeit  aller  anderen  Behauptungen,  unterstützt  von  den 
geltend  gemachten  Gründen  in  ihrer  Gesamtheit  keine  andere  Bestimmung 
zulässt.  Zu  meiner  Bemerkung,  dass  der  Abfassungsort  Gran,  der  Autor 
ein  ungarischer  Slave  sei,  bemerkt  St.,  ich  folgere  dies  nur  aus  Wahr- 
scheinlichkeitsgründen, welche  >die  positive  Fassung  der  Behauptung^ 
nicht  rechtfertigen.  Nun  darf  ich  hoffen,  dass  meine  Gründe  »ganz  offen- 
bar« för  Gran  sprechen  (Studie  VI,  541);  aber  ich  habe  trotzdem  meine 
Ansicht  wiederholt  vorsichtiger  formulirt:  Studie  IV,  621  heisst  es,  dass 
der  Chronist  wahrscheinlich  in  Gran  schrieb;  IV,  623  der  Nation 
nach  scheint  der  Chronist  ein  ungarischer  Slave  gewesen  zu  sein;  IV,  624 
(in  der  Zusammenfassung  der  Ergebnisse):  Die  Chronik  ist  um  das  Jahr 
1200  in  Ungarn,  u.zw.  wahrscheinlich  in  Gran  verfasst  worden.  Ihr 
Autor  war  ein  Kleriker,  und  zwar  wohl  slavischer  Abkunft*.  Auch  in 
Studie  VI,  wo  ich  von  den  dieser  Chronik  zugninde  liegenden  älteren  Auf- 
zeichnungen handle,  heisst  es  S.  529:  »Schon  im  11.  Jahrh.  scheinen 
in  Gran  historische  Aufzeichnungen  gemacht  worden  zu  sein«.  Das  nennt  St. 
eine  »zu  positive«  Fassung!  Während  er  an  der  oben  berührten  Stelle, 
wo  ich  über  die  Interpolation  der  Vita  minor  in  die  Hartwich'sche  Legende 
handle,  das  »sehr  wahrscheinlich«  als  ein  »offen  lassen«  der  Frage  auffasst, 
nimmt  er  hier  nicht  Anstand,  die  vielfach  eingeschränkte  Ansicht,  als 
zu  bestimmt  ausgedrückt  hinzustellen!  Die  Beziehung  zu  Gran  ist  aber 
durchaus  kein  schwacher  Punkt  meiner  auch  von  St.  (S.  1  :J6)  als  gelungen 
bezeichneten  Polemik  gegen  die  Ausführungen  von  K^trzynski,  deun 
in  dieser  handelt  er  sich  nur  um  die  Erbringung  des  Beweises  der  Ab- 
fassung der  Chronik  in  Ungani,  und  dieser  ist  un'iweifelhaft  gelungen^). 
Wenn  St.  darin  einen  Widerspruch  findet,  dass  ich  einmal  die  Graner 
Herkunft  für  eine  in  der  Chronik  benutzte  Quelle  behaupte,  ein  andermal 
für  die  Chronik  selbst,  so  ist  dies  irrig.  Meine  Anschauung  habe  ich  klar 
Studie  VI,  528  dargelegt:  »Ist  nun  die  Chronik  in  Gran  verfasst,  so  liegt 
der  Gedanke  nahe,  dass  hiezu  ältere  Graner  Aufzeichnungen  benützt  wurden, 
und  dies  umsomehr,  als  es  sich  doch  wenigstens  teilweise  um  Nachrichten 
über  Graner  Verhältnisse  handelt.  Es  ist  doch  sehr  wahrscheinlich,  dass 
am  erzbischöflichen  Sitze  historische  Aufzeichnungen  nicht  versäumt  wurden. 
Und   wo    die    ursprünglichen    spärlicheren  Notizen    aufgezeichnet    wurden, 


')  Mit  Hinweis  auf  die  Studie  VI,  wo  ich  bereits  die  irrigen  Anschauungen 
K^trzynskis  widerlegt  habe,  gebe  ich  hier  auf  seine  Ausführungen  nicht  näher  ein, 
da  die  Redaktion  mir  möglichste  Kürze  empfahl. 


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Igg  Literatur. 

dort  mag  dann  darch  Verbindung  mit  anderen  Quellen  auch  die  spätere 
ausführlichere  Quelle  entstanden  sein,  die  Alberich  und  der  nationalen  un- 
garischen Chronik  vorlag*.  Was  St.  über  die  Beziehungen  Alberichs  zu 
St.  Gilles  sagt,  ist  mir  längst  bekannt  gewesen  (Beiträge  zur  älteren  un- 
garischen Geschichte,  Wien  1893  S.  48  Anm.  ll);  auch  ich  habe  die 
Ansicht  ausgesprochen,  dass  er  von  dort  einzelne  Nachrichten  erhalten 
haben  kann;  ob  er  auch  seine  ungai'ische  Hauptquelle  von  dort  erhielt, 
ist  fraglich ;  aber  selbst  wenn  dies  der  Fall  wäre,  so  kann  diese  natürlich 
noch  immer  in  Gran  entstanden  sein. 

Ebenso  unbegründet  sind  die  Einwände  von  St.  gegen  meine  Ausführun- 
gen über  die  Annales  veteres  ungarici  (Studie  Y).  Dass  ich  die  Anschauungen 
Marczalis  über  deren  Entstehen  widerlegt  habe,  gibt  St.  zu;  auch  dass  ich 
> genauere  Folgerungen«  als  Wattenbach  über  die  Lokalisirung  der  ein- 
zelnen Teile  gezogen  habe.  Dagegen  polemisirt  er  gegen  die  beiden 
^wesentlichen  Zutaten  zu  Wattenbach«,  nämlich  die  Lokalisirung  des 
ältesten  Teiles  in  Stuhlweissenburg  (Annales  Albenses)  und  die  Annahme, 
dass  Stift  Szeplak  in  besonderer  Beziehung  zum  Eönigshofe  stand.  Nun 
muss  ich  bemerken,  dass  mir  gar  nicht  einfällt,  die  letztere  mit  einer  ge- 
wissen Einschränkung  (Studie  V,  519  »offenbar«,  > wahrscheinlich«)  ge- 
brachte Bemerkung,  als  eine  wesentliche  »Zutat«  zu  betrachten;  sie  hängt 
ja  mit  der  Geschichte  der  Quelle,  um  deren  Feststellung  es  mir  allein 
ging,  nicht  enger  zusammen.  Was  aber  die  Entstehung  der  ältesten  Par- 
tien dieser  Annalen  in  Stuhlweissenburg  betrifft,  so  halte  ich  dies  tat- 
sächlich für  eine  unser  früheres  Wissen  ergänzende  Erkenntnis.  Unstreitig 
ist,  dass  dieser  Teil  der  Annalen  im  südlichen  Ungarn  geschrieben  wurde. 
Femer  ist  zu  beachten,  dass  sie  Anfangs-  und  Endtermine  der  Regierungen 
verzeichnen,  was  keine  andere  ungarische  Quelle  für  diese  Zeit  tut.  Schon 
diese  Beobachtungen  erregen  den  Gedanken,  da5*s  die  Aufzeichnungen  in  der 
Krönungsstadt  Stuhlweissenburg  stattfanden,  wo  alle  Bedingungen  hiefur 
zusammentreffen.  Nunheisst  es  in  den  Annalen  zum  J.  1081,  mitten  zmschen 
wichtigen  Ereignissen,  ohne  weitere  Ortsangabe :  »  Crux  domini  fulgure  percussa 
est.«  So  kann  iatsächlich  nur  der  Annalist  schreiben,  wenn  es  sich  um  das 
Kreuz  seiner  Kirche,  seines  Klosters  handelt.  Ich  habe  ferner  nach- 
gewiesen, dass  das  Chronicon  Pictum  die  Annalen  ausschrieb.  Bei  jener 
Nachricht  vom  Blitzschlag  heisst  es :  Crux  domini,  quae  A 1  b  a  e  constituta 
fuerat  .  .  .  Aus  allem  Angeführten  geht  klar  hervor,  dass  der  Chronist 
die  Stuhlweissenburger  Annalen  benützt  und  jenen  Zusatz  gemacht  hat, 
weil  derselbe  nun  einer  näherenr  Ortsbestimmung  bedurfte.  Dies  ist  kein 
^willkürlicher  Schluss«  des  Annalisten  und  in  seiner  Quelle  steht  der  Zu- 
satz auch  nicht.  Steinackers  Einwendungen  sind  ganz  unberechtigte  Zweifel. 
Ebenso  gleichgiltig  ist  es  bei  unserer  Frage,  dass  das  Pictum  erst  1358 
entstand.  Es  existirten  eben  damals  noch  diese  Annalen  und  wurden  vom 
Pictum  benütz,t.  Mit  den  anderen  Teilen  derselben,  welche  nicht  in  Stuhl- 
weissenburg entstanden,  hat  das  Pictum  keine  Berührung. 

Gar  übel  kommen  die  Studien  VII — XII  weg,  welche  über  die  ver- 
schiedenen Redaktionen  der  ungarischen  Chronik,  ihr  Entstehen  und  ihre 
<)uellen  handeln.  Die  Besprechung  dieser  »Aufsatzgruppe«  wird  »durch 
ihre  etwas  unbeholfene  Komposition  erschwert«.  Indessen  ist  die  Dispo- 
sition—  man  erlaube,  dass  ich  mich  auch  eines   »terminus  technicus«  aus 


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Literatur.  189 

den  Aufsatzübungen  erinnere  —  doch  wohl  klar  genug:  zunächst  (Studie 
VII)  stelle  ich  alle  Redaktionen  zusammen;  dann  zergliedere  ich  sie  kri- 
tisch und  gewinne  so  die  Übersicht  über  die  in  ihnen  aufgegangenen,  nicht 
mehr  selbständig  vorhandenen  Quellen,  deren  älteste  die  Gesta  Hungarorum 
yetera  sind.  Es  folgt  dann  die  Betrachtung  dieser  allgemein  benützten 
Quelle  (Studie  VIII),  sodann  jene  der  drei  selbständigen  Ableitungen  der- 
selben: Anonymus  (Studie  IX),  Keza  (Studie  X),  Ofner  Chronik  mit  ihren 
verschiedenen  Bedaktionen  (Studie  XI).  Endlich  handle  ich  über  andere 
kleine  Quellen,  die  zum  Teil  nur  in  der  einen  oder  anderen  der  vorge- 
nannten Redaktionen  benützt  wurden  (Studie  XII).  Das  ist  wohl  eine 
ziemlich  durchsichtige  Anordnung.  Auch  sonst  habe  ich  durch  übersicht- 
liche Zusammenstellung  der  Parallelstellen,  die  mir  und  der  Druckerei  nicht 
geringe  Mühe  verursachte,  durch  scharf  erkenntliche  Unterabschnitte,  durch 
Skizzirung  der  folgenden  Ausführung  in  der  Einleitung  zu  einzelnen  Stu- 
dien, sowie  durch  Zusammenfassung  der  Ergebnisse  am  Schlüsse  der  Stu- 
dien die  Lektüre  und  Würdigung  dei-selben  soweit  erleichtert,  dass  einem 
mit  ähnlichen  Untersuchungen  Vertrauten  kaum  erhebliche  Schwierigkeiten 
erwachsen  dürften.  Auch  die  Wiederholungen,  Vor-  und  Rückverweise 
sollten  diesem  Zwecke  dienen.  Aber  auch  mit  diesen  ist  St.  unzufrieden, 
wiewohl  er  z.  B.  in  seiner  Darstellung  bloss  auf  S.  145 — 7  nicht  weniger 
als  fünf  derartige  Verweise  für  nötig  gefunden  hat. 

Die  Ergebnisse  meiner  Studien  verwirft  St.  fast  ohne  Ausnahme,  nur 
mein  Stammbaum  der  Chroniken  (Studie  XI)  bedeutet  einen  Fortschritt 
unseres  Wissens.  Dagegen  nennt  St.  die  Ausfährungen  Paulers  über 
diesen  Gegenstand  »grundlegend«  (S.  144)  und  stellt  die  Sache  so  dar, 
als  ob  ich  ganz  von  diesem  Abweichendes  und  daher  Irriges  lehren  würde. 
Nun  bin  ich  aber  in  Wirklichkeit  ganz  unabhängig  und  etwa  gleichzeitig 
mit  Pauler  zu  vielfach  ähnlichen  Schlüssen  gekommen,  wie  sich  weiter 
zeigen  wird.  Hier  will  ich  nur  bemerken,  dass  die  quellenkritische  Bei- 
lage im  II.  Bande  von  Paulers  Geschichtswerk  die  einzige  wichtigere 
Arbeit  ist,  die  mir  unbekannt  blieb.  Dies  hat  seinen  Grund  teils  in  dem 
Umstände,  dass  ich  zur  Zeit  des  Erscheinens  (1893)  der  Ausführungen 
Paniers  im  grossen  und  ganzen  mit  meinen  Vorarbeiten  fertig  war  und  in 
der  Folge  nur  auf  deren  Bearbeitung  und  Publizierung  bedacht  war,  die  sich 
freilich  wegen  meiner  doppelten  Lehrverpflichtung  und  anderen  Umstönden 
sehr  in  die  Länge  zog;  teils  aber  Baulers  kurze  Studie  nicht  selbständig 
erschienen  war,  so  dass  ihr  Übersehen  einigermassen  zu  entschuldigen  ist. 
Weniger  fHllt  der  Umstand  ins  Gewicht,  dass  sie  in  ungarischer  Sprache 
geschrieben  ist,  denn  ich  hätte  mir  wie  von  andern  einen  Auszug  oder  eine 
Übersetzung  verschnfFt.  Ich  möchte  hier  feststellen,  dass  meine  Studien  aus 
einer  eingehenden  Nachprüfung  der  » Gesehichtflquellen«  von  Marczali 
hervorgegangen  sind.  Dies  macht  es  erklärlich,  dass  ich  ohne  Kenntnis 
des  Ungarischen  an  diese  Studien  geschritten  bin.  Ich  habe  leider  auch 
das  Ungarische,  trotzdem  ich  dessen  Studium  begonnen  habe,  bisher  "wegen 
drängender  Arbeitslast  und  der  Notwendigkeit  der  Erlernung  slavischer 
Sprachen,  mir  nicht  angeeignet.  Unüberwindliche  Schwierigkeiten  bereitete 
mir  dieser  Umstand  bei  meinen  Studien  nicht,  weil  einerseits  die  Zahl  der 
ungarischen  Arbeiten,  welche  zu  berücksichtigen  waren,  nur  verschwindend 
klein  ist;    anderseits  Auszüge    einigen  Ersatz    für  dieselben  boten.     Nicht 


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190  Literatur. 

»ungarische  Geschichte*  ist  mein  »spezielles  Arbeitsgebiet«,  vielmehr  habe 
ich  bloss  die  durchaus  lateinisch  geschriebenen  mittelalterlichen  Quellen 
studiert,  wie  es  viele  vor  mir  ohne  die  Kenntnis  des  Ungarischen  taten, 
die  trotzdem  manches  richtiger  erkannten  als  z.  B.  Marczali,  der  gerade 
wo  er  auf  seine  Kenntnisse  des  Ungarischen  pocht,  einen  argen  Fehlschluss 
begeht  (vergl.  Studie  VIII,  219). 

Der  grundlegenden  Studie  YII  hat  St.  keine  besondere  Besprechung 
gewidmet,  und  doch  hätte  seine  ganze  Polemik  gegen  mich  hier  einsetzen 
müssen,  indem  er  Schritt  füi*  Schritt  meine  Auseinandersetzungen  wider- 
legte, auf  denen  alle  anderen  beruhen. 

Die  wenigen  vereinzeinten  Bemerkungen,  welche  er  über  meine  Aus- 
führungen über  die  Gesta  vetera  (Studie  VIII)  macht  (S.  145,  146,  147), 
sind  zumeist  verfehlt.  Wenn  er  sagt,  meine  Ausführungen  über  dieselben 
»bleiben  problematisch,  weil  sie  mit  der  von  Pauler  nachgewiesenen  mehr- 
fachen Redaktion  nicht  rechnen«,  so  ist  diese  ohne  irgend  einen  Beleg  ge- 
brachte Bemerkung  wenig  überzeugend.  St.  möge  von  diesem  Standpunkte 
beweisen,  ob  er  eines  der  Hauptergebnisse  über  die  Gesta  erschüttern  kann; 
er  möge  z.  B.  beweisen,  dass  die  Gesta  nicht  mit  einer  Beschreibung  Sky- 
thiens  begannen  und  um  1090  endigten;  er  möge  beweisen,  dass  sie  nicht 
eine  spärliche,  schlechte  Quelle  waren;  er  möge  zeigen,  dass  ich  Unrecht 
habe,  wenn  ich  ihnen  gegen  Heinemann  die  reichen  Mitteilungen  über 
Gerhard  abspreche  u.  a.  m.  Unrichtig  ist  auch  der  zweite  Gmnd  für  den 
problematischen  Charakter  meiner  Ausführungen,  ich  hätte  die  von  Pauler 
mit  IIa  bezeichnete  Quelle  der  Chroniken  (welche  diese  neben  den  Gesta  be- 
nützt haben)  nicht  erkannt.  Ich  habe  vielmehr  schon  in  Studie  VII,  489  ff., 
ausführlich  auf  eine  alte  bist.  Darstellung  hingewiesen,  welche  der  von 
Pauler  nachgewiesenen  entspricht.  Wenn  aber  Steinacker  betont,  meine 
Bemerkungen  über  die  Gesta  Hungarorum  vetera  seien  wertlos,  weil  sie  die 
Ergebnisse  der  Studien  IX  ff.  voraussetzen,  diese  selbst  aber  sehr  fraglich 
sind,  so  ist  dies  wieder  irrig.  Unstreitig  hängen  alle  meine  Ausführungen 
so  zusammen,  dass  das  Ergebnis  der  einen  Studie  das  andere  stützt.  Was 
aber  St.  bei  der  Besprechung  der  folgenden  Studien  als  fraglich  hinstellt, 
beruht  entweder  auf  Irrtum  oder  es  berührt  meine  Beweisführung  nicht, 
wie  wir  unten  sehen  werden.  Die  Bemerkung  St.  (S.  146),  »dass  die 
ältesten  Partien  von  la  (nach  Pauler  gemeinsame  Vorlage  Kezas  und  der 
Chroniken  bis  Andreas  II.)  nicht  zu  den  Gesta  vetera  gehören,  liat  schon 
Heinemann  angenommen  und  Kaindl  wohl  zu  Unrecht  berichtet*,  ist  un- 
klar. Um  welche  Partien  handelt  es  sich?  Wenn  St.  meint,  dass  ich  etwa 
die  ganze  Hunengeschichte  als  Teil  der  Gesta  ansehe,  so  wäre  dies  ein 
Missverständnis.  Ist  er  aber  der  Anschauung,  dass  auch  der  Anfang  der 
Hunengeschichte  (Beschreibung  Skythiens),  wie  ich  gegen  Heinemann  ange- 
nommen habe,  nicht  zu  den  Gesta  vetera  gehörte,  so  verweise  ich  auf  die 
Ausführungen  VII,  478  f.  und  VIH,  236  ff.  Wenn  schliesslich  St.  sich 
S.  147  dagegen  wendet,  dass  ich  mich  mit  den  Gesta  vetera  zu  viel  be- 
schäftigt habe,  da  doch  ich  sie  schliesslich  als  ziemlich  wertlose  Quelle 
bezeichnen  muss  und  ihre  Bekonstruktion  problematisch  bleibt,  so  muss 
demgegenüber  bemerkt  werden,  dass  aus  der  genauen  Untersuchung  der 
Oesta  vetera  und  ihres  Verhältnisses  zu  den  überlieferten  Werken,  zugleich 
auch    die  Erkenntnis   dieser    und    ihrer  anderen  Quellen  sich  ergab;    und 


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Litei-atur.  191 

dass  femer  nur  eine  sehr  eingebende  Untersuchung  dieser  ältesten  Quelle 
sowohl  manche  irrige  Meinung  (so  Heinemanns  Anschauung,  sie  sei  die 
reichhaltige  Quelle  der  (Jerhards-Legende)  widerlegen,  als  auch  ein  end- 
gültiges Urteil  über  diese  Gesta  gestatten  konnte.  Eine  Rekonstruktion 
der  Gesta  vetera  habe  ich  aber  gar  nicht  versucht  (VIII,  236);  ich  habe 
nur  durch  Vergleich  der  verschiedenen  AbleitTingen  >ein  annähernd  rich- 
tiges Bild  der  alten  Gesta«  (VIII,  311)  zu  gewinnen  gesucht. 

An  der  Studie  IX  über  den  Anonymus  setzt  St  zwei  Punkte  aus: 
1 .  hätte  ich  zwar  die  von  Heinemann  nur  konstatierte  Benützung  der  Gesta 
vetera  durch  den  Anonymus  zu  beweisen  gesucht,  aber  keine  entscheidende 
Stelle  dafür  angeführt;  2.  wäre  meine  Polemik  gegen  die  Anschauung,  der 
Anonymus  gehöre  dem  Zeitalter  Belas  III.  an  und  meine  Argumente  für 
das  Zeitalter  Belas  IV.  verfehlt.  Der  erste  Einwurf  gehört  zu  jenen,  welche 
meine  Ausfuhrungen  über  die  Gesta  vetera  und  deren  Verhältnis  zu  deren 
Ableitungen  erschüttern  würde,  falls  er  berechtigt  wäre ;  Steinacker  möchte 
nämlich,  um  seine  Ansicht,  dass  der  Anonymus  schon  der  Zeit  Belas  HI. 
angehöre,  zu  stützen,  glaublich  machen,  dass  der  Anonymus  die  Vorlage  von 
la  (siehe  obenl)  sei  oder  dass  la  unter  Andreas  II.  die  Gesta  vetera  aus  der 
Darstellung  des  Anonymus  erweiterte ;  er  möchte  auch  den  Gesta  vetera  die 
ihnen  mit  dem  Anonymus  gemeinsamen  Stellen  abspi'echen.  Für  diejenigen, 
welche  diese  Einwürfe  St.  nachprüfen  wollen,  möge  bemerkt  werden,  dass  sie 
an  verschiedenen  Stellen  zu  suchen  sind  und  zwar  bald  unter  den  kritischen 
Bemerkungen  zur  Studie  IX  (S.  146  oben),  dann  zu  Studie  X  (S.  146 
unten),  endlich  zu  Studie  XII  (S.  147  unten).  Wie  verhält  ^s  sich  aber 
mit  dieser  Anschauung  Steinackers?  Hätte  er  die  ihm  allzu  ausführlich 
erscheinenden  Ausführungen  über  die  Gesta  vetera  genauer,  durchgesehen, 
so  wäre  er  unter  anderem  auf  die  übersichtlich  genug  zusammengestellten 
Parallelstellen  Studie  VIII,  S.  258  f.,  260  f.  und  262  f*  gekommen,  aus 
deren  fettgedruckten  Stellen  ^)  klar  hervorgeht,  dass  Eeza  und  die  Chroniken 
hier  Begino  näher  stehen  als  der  Anonymus.  Da  nun  erstere  Begino  nicht 
direkt  benützten,  sondern  die  betreffenden  Stellen  ihrer  Vorlage  entnahmen, 
so  kann  diese  nur  in  den  Gesta,  nicht  aber  im  Anonymus  gesucht  werden. 
Da  nun  femer  schon  Studie  VII,  476,  darauf  hingewiesen  wurde,  dass 
Keza  und  die  Chronik  nichts  von  den  vielen  dem  Anonymus  eigentümlichen 
Ausführungen  aufweisen,  so  kann  man  die  Ansicht  St.  nicht  billigen :  der 
Anonymus  ist  nicht  Vorlage  und  Quelle  der  anderen  Darstellungen,  sondern 
er  hat  vielmehr  wie  Keza  und  die  nationalen  Chroniken  aus  den  Gesta  vetera 
geschöpft  Damit  hat  auch  die  Zuweisung  des  Anonymus  ins  1 2.  Jahrhundert 
einen  Stoas  erlitten.  Die  Gründe,  welche  hiefür  bisher  angeführt  wurden, 
sind  ohnehin  sämtlich  sehr  schwach.  Die  von  Bösler,  Marczali  und  mir 
für  das  Zeitalter  Belas  IV.  angeführten,  halte  ich  zwar  auch  nicht  für 
schlagend.  Ich  habe  dies  in  meiner  Studie  IX  ausdrücklich  bemerkt,  und 
es  ist  leider  Tatsache,  dass  St.  auch  hier  meine  vorsichtig  einschränkende 
Bemerkung  übersieht,  um  gegen  mich  nachdrücklicher  polemisieren  zu 
können.  Studie  IX,  S.  397,  ist  zu  lesen:  »Dies  sind  die  Gründe,  welche 
den  Schreiber  dieser  .Zeil^  veranlasst  haben,  den  Notar  für  einen  Zeitge- 
nossen Kezas  zu  halten  ^nd  die  Abfassung  seines  Werkes  um  1275  anzu- 


»).  Conailiarius;  Saxoniam,  Tkuringiam ;  Fulda,  Rhenus  (Wormatia). 

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192  Literatur. 

setzen.  Daran  wird  man  wohl  auch  festhalten  müssen,  solange  nicht  schla- 
gendere Beweise  als  jene  Florians  dafür  angefiihi-t  werden  können,  dass 
der  Anonymus  der  Notar  Belas  III.  war.  Unsere  sonstige  Beweisführung, 
besonders  bezüglich  der  Ausführungen  des  Verhältnisses  zwischen  den  Gesta 
vetera  und  dem  Anonymus  könnte  durch  diesen  Nachweis  durchaus  nicht 
beeinflusst  werden.*  Und  S.  399  heisst  es  in  der  Zusammenfassung  der 
Ergebnisse:.  »Der  Anonymus  war  aller  Wahrscheinlichkeit  nach 
Notar  Belas  IV.*  Betont  sei  folgendes:  Es  steht  fest,  dass  Alberich, 
Richard  (De  facto  Hungariae  magnae),  Anonymus,  Keza  und  die  Chroniken  i) 
auf  den  Gesta  vetera  beruhen;  der  Anonymus  wurde  dagegen  von  keiner 
anderen  Quelle  benutzt.  Dies  scheint  damit  zusammen znhiingen,  dass  er 
vor  Keza  nicht  bestand ;  nach  Keza  aber  griff  man  lieber  zu  dieser  besseren 
Darstellung  und  so  blieb  der  Anonymus  ganz  ohne  Einfluss  auf  die  andere 
ungarische  Geschichtschreibung.  Dies  wttre  schwerer  erklärlich,  wenn  seine 
Gesta  schon  im  12.  Jahrhundert  entstanden  wären.  Zulieb  seiner  An- 
schauung übersieht  St.  (S.  146),  dass  der  Anonymus  schon  einige  Ver- 
trautheit mit  der  deutschen  Etzelsage  zeigt;  er  spricht  von  Ecil  burgum, 
während  die  auch  nach  St.  um  1200  entstandene  ungarisch-poln.  Chronik 
noch  nichts  davon  weiss.  So  bleibt  denn  noch  immerhin  manches  über 
das  Zeitalter  des  Anonymus  zweifelhaft.  Dass  er  in  gewissen  Dingen  auf 
einem  ursprünglicheren  Standpunkte  steht  als  Keza  (und  die  späteren 
Chroniken),  habe  ich  selbst  schon  hervorgehoben ;  er  i»t  aber  auch  un- 
streitig ein  älterer  Zeitgenosse  Kezas ;  ihn  deshalb  Jahrzehnte  früher  anzu- 
setzen, ist  jedoch  unstatthaft. 

Auch  St.  Bemerkungen  zu  meiner  Studie  über  Keza  (Studie  X)  sind 
nicht  glücklicher.  Damit  man  seine  Polemik  verstehe,  muss  ich  erst  kui-z 
meine  Anschauungen  dartun.  Damach  wäre  Keza  der  Veif.  der  sein  Ge- 
samtwerk einleitenden  Gesta  Hunorum,  an  deren  Spitze  er  sich  als  Autor 
des  ganzen  Werkes  nennt.  Ihm  diese  Hunengeschichte,  die  ganz  offen- 
kundig im  13.  Jahrhundert  verfasst  sein  muss,  abzusprechen,  hätte  man 
keinen  Grund,  trotzdem  derartige  literarische  Entwendungen  auch  in  Un- 
garn zu  jener  Zeit  vorkommen  (vergl.  dazu  meine  Bemerkungen  Studie  X, 
S.  404),  denn  soweit  wir  sehen,  bestand  vor  ihm  keine  derartige  Dar- 
legung der  Hunengeschichte.  Auch  kann  man  nachweisen,  dass  Kezas 
Text  der  Hunengeschichte  ui*sprüngl icher  ist,  als  der  in  den  Chroniken 
überlieferte,  daher  diese  aus  ihm  schöpften.  Zu  erkennen  sei  dies  aus  ein- 
zelnen Stellen,  wo  Keza  die  ricJbtige,  die  Chroniken  eine  falsche  Lesart 
bieten;  aber  auch  ans  Stellen,  wo  Keza  eine  ursprünglich  weniger  gelun- 
gene Darstellung  aufweist,  welche  in  den  Chroniken  bereits  verbessert  er- 
scheint. Dagegen  beruhen  die  den  Gesta  Hunorum  folgenden  Gesta  Han- 
garorum auf  den  Gesta  vetera.  Keza  hat  die,  diese  alte  Quelle  einleitende 
Beschreibung  Skythiens  in  den  Anfang  seiner  Hunengeschichte  versetzt. 
Den  Übergang  von  seinen  Gesta  Hunorum  zu  den  alten  Gesta  vetera  hat 
er  nicht  so  zu  gestalten  verstanden,  dass  nicht  die  Naht  zu  bemerken 
wäre.  Auch  sind  die  Gesta  Hunorum  als  gelehrtes  Werk  zu  erkennen; 
die  Gesta  Hungarorum  zeigen  nicht  diesen  Charakter,  Die  Darstellung  der 
Gesta  vetera,  die  nur  bis  etwa  1090  reichten,   hat  Keza  unter  Benützung 


»)  Und  zwar  in  gewiesem  Sinne  auch  die  ungai.-polnische  Chronik. 

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Literatur.  193 

eines  dürren  Köaigsverzeichnisses  durch  knappe  Notizen  bis  auf  seine  Zeit 
fortgeführt  (vergl  Studie  VII,  48 1  ff.) ;  erst  die  späteren  Chroniken  haben 
diesen  Teil  durch  die  Benützung  anderer  Quellen  so  gestaltet,  wie  er  in 
ihnen  vorliegt.  Keza  hätte  nicht  so  spärliche  Notizen  für  diese  Zeit  ge- 
bracht, wenn  ihm  die  Darstellung  der  Chroniken  bereits  vorgelegen  wäre. 
Dass  die  Gesta  Hungarorum  vetera  auch  noch  um  1235  über  das  12.  und 
13.  Jahrhundert  nichts  brachten  und  dass  damals  noch  keine  ähnliche  Ge- 
schichtsdarstellung über  diese  Zeit  bestand,  kann  man  aus  Alberich  schlies- 
sen,  bei  dem  der  Mangel  einer  derartigen  Quelle  gunz  klar  zutage  tritt 
und  der  doch  so  gute  Verbindungen  mit  Ungarn  hatte  und  sonst  so  um- 
sichtig war. 

Dies  sind  die  Ergebnisse  meiner  Untersuchungen,  insofern  St.  Kritik 
sie  berührt  Was  er  zunächst  gegen  die  Abfassung  der  Gesta  Hunorum 
durch  Keza  sagt,  ist  ganz  verfehlt.  Die  von  mir  aufgedeckte  Naht  zwischen 
den  Gesta  Hunorum  und  den  Gesta  Hungarorum  könnte  nach  St.  nur 
»durch  einen  Kompilator  erfolgt  sein,  nicht  aber  durch  Kezai,  der  nach 
Kaindl  der  Autor  beider  Werke  wäre«.  Nun  ist  nach  meiner  Darstellung 
Keza  nur  der  Verfasser  der  Gesta  Hunorum,  nicht  aber  auch  der  Verfasser 
der  Gesta  Hungarorum;  die  Naht  entstand  zwischen  den  von  Keza  ver- 
fassten  Gesta  Hunorum  und  den  daran  angefügten  längst  bestehenden  Gesta 
vetera :  hier  war  Keza  tatsächlich  bloss  Kompilator  und  St.  traut  ihm  zu- 
viel zu,  wenn  er  alle  Widersprüche  und  Unebenheiten  zwischen  den  beiden 
aneinander  gefügten  Teilen  völlig  beseitigt  sehen  will.  Diese  erste  »Be- 
gründung« St.  hat  also  keine  Beweiskraft.  Nicht  viel  besser  steht  es  mit 
dem  zweiten  Beweise.  Während  ich  gezeigt  habe,  dass  Kezas  Text  teils 
durch  richtigere  Lesarten,  teils  durch  seine  primitivere  Darstellung  ur- 
sprünglicher als  jener  in  den  Chroniken  sei,  sagt  Steinacker:  »Der  Text 
der  Gesta  Hunorum  bei  K^zai  ist  sichtlieh  ein  oft  unklares  Excerpt  offen- 
bar aus  einer  Quelle,  aus  der  die  Chroniken  den  von  ihnen  zugprunde  ge- 
legten K^zaitext  wiederholt  verbessern ;  die  Verbesserungen  gibt  auch  Kaindl 
zu.«  Dabei  hat  St.  übersehen,  dass  Keza  einerseits  auch  richtigere  Les- 
arten bietet;  anderseits  bestehen  die  von  mir  zugegebenen  Verbesserungen 
der  Chroniken  gegenüber  Keza  nur  in  der  deutlicheren  Fassung  oder  bes- 
seren Anordnung  des  Texten  bei  Keza:  aus  einzelnen  der  von  mir  gebrach- 
ten Beispielen  geht  ganz  klar  hervor,  dass  uns  nicht  bei  Keza  ein  unklares, 
bei  den  Chroniken  ein  verbessertes  Excerpt  aus  einer  dritten  Quelle  vor- 
liegt, sondern  dass  die  schwer&Uigere  Darstellung  Kezas  von  dem  Verf. 
der  Grundchronik  verbessert  wurde.  Wenn  sich  z.  B.  bei  Keza  eine  An- 
zahl von  zusammengehörigen  Nachrichten  in  minder  passender  Anordnung 
findet,  als  in  den  Chroniken,  so  ist  es  sicher  irrig  anzunehmen,  Keza  hätte 
beim  Excerpieren  seiner  angeblichen  Quelle  diese  schlechte  Anordnung  mit 
Absicht  durchgeführt,  die  Chroniken  aber  gegenüber  Keza  wieder  die  rich- 
tigere der  Quelle  hergestellt.  Viel  klarer  erscheint  es,  die  Darstellung 
Kezas  als  die  primitivere,  ursprüngliche  anzusehen,  welche  der  ihn  aus- 
schreibende Chronikverfasser  verbessert.  Hie  und  da  hat  er  aber  die  rich- 
tigere Darstellung  Kezas  missverstanden  und  hat  so  durch  seine  Änderung 
des  Textes  erst  den  Fehler  hineingebracht,  den  dann  alle  Redaktionen  auf- 
weisen. —  Richtig  ist  die  Bemerkung,  dass  die  Hunengeschichte  schon 
nach  den  zur  Zeit  Andreas  IL  erfolgten  Dominikanerreisen  geschrieben  sein 

MitthoiloDKon  XXV.  13 


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194  Literatur. 

müsse;  das  passt  anch  ganz  gut  auf  Keza.  Falsch  ist  aber  die  Wieder- 
aufnahme der  Ansicht  Marczalis,  dass  sie  vor  dem  Mongolensturm  entstan- 
den ist:  Keza  konnte  doch  ganz  gut  den  Znstand  vor  diesem  Ereignisse 
schildern,  der  ihm  vollkommen  bekannt  sein  musste.  Es  lag  für  ihn  gar 
keine  Nötigung  vor,  bei  der  Schilderung  der  alten  Völkerstellung  schon 
auf  die  durch  das  Eindringen  der  Mongolen  verursachte  Änderung  Rück- 
sicht zu  nehmen ;  hat  doch  auch  die  spätere  Ofner  Grundchronik  in  dieser 
Darstellung  keine  Änderung  vorgenommen,  trotzdem  sie  unstreitig  erst  nach 
dem  Mongolensturm  entstand.  Überdies  beruht  aber  die  Schilderung  Sky- 
thiens  bei  Keza,  welche  Marczali  S.  83  bei  diesem  Beweise  voi-züglich  be- 
rücksichtigt, auf  den  Gesta  vetera,  was  St.  wieder  übersehen  hat.  Diese 
sind  nun  freilich  geeignet  gewesen,  den  Zustand  vor  dem  Mongolensturm 
auch  in  die  neuem  Darstellungen  zu  übertragen.  Damit  ist  wohl  die 
Stichhältigkeit  auch  dieser  Einwendung  St.  widerlegt.  —  Warum  die  bib- 
lisch anklingende  Einleitung  der  Gesta  Hunorum  nicht  von  Keza  her- 
rühren könnte,  ist  nicht  abzusehen.  Solange  keine  stichhältigeren  Einwände 
gegen  Kezas  Autorschaft  der  Gesta  Hunorum  beigebracht  werden,  als  die 
von  St.  geltend  gemachten,  werden  wir  wohl  mit  Recht  entsprechend  der 
klaren  Überlieferung  an  ihr  festhalten.  Soweit  darf  besonnene  Kritik  nicht 
gehen,  dass  sie  ein  altes  Zeugnis  ohne  ganz  unantastbare  Gründe  verwirft. 
—  Gegen  die  von  mir  angenommene  Fortsetzung  der  Gesta  vetera  durch 
Keza  vom  Ende  des  1 1.  Jahrhunderts  bis  auf  seine  Zeit  hat  St.  außer  der 
nackten  Gegenbehauptung  gar  nichts  angeführt. 

Der  in  Studie  XI  festgestellte  Stammbaum  der  verschiedenen  Redak- 
tionen der  Ofner  Chronik  findet  St.  Anerkennung.  Merkwürdig  erscheint 
mir  nur  der  Umstand,  dass  ich  trotz  der  nach  Steinacker  sonst  völlig 
verfehlten  Methode  und  trotz  meiner  sonst  angeblich  irrigen  Ansichten, 
gerade  in  dem  schwersten  Teile  der  Frage,  der  gewissermassen  aus  allen 
anderen  Ergebnissen  den  Schluss  zieht,  zu  richtigen  Schlüssen  gekommen 
bin.  Es  sei  auch  gestattet,  zu  bemerken,  dass  ich  in  dieser  Studie  (und 
in  Yn)  über  die  Entstehung  der  ungarischen  Grundchronik  und  ihrer  Ab- 
leitungen etwas  mehr  zu  sagen  weiss,  als  früher  feststand. 

In  Studie  XI [  habe  ich  einige  kleinere  ungarische  Quellen  behandelt, 
welche  neben  den  Gesta  vetera  und  den  ungarischen  Legenden  die  Quelle 
der  Chroniken  waren.  Zunächst  nenne  ich  das  dürre  Königsverzeichnis, 
dessen  sich  Keza  bei  seiner  Fortsetzung  der  Gesta  vetera  bis  auf  seine 
Zeit  bedient  hat,  und  jene  genauere  Aufzeichnung,  welche  dann  der  Verf. 
der  Grundchronik  benützt  hat,  um  die  Darstellung  Kezas  zu  ergänzen. 
Beider  Existenz  läugnet  St  ab,  weil  sie  nur  meiner  falschen  Auffassung 
Kezas  entsprangen  und  Elemente  von  la  Bind.  Wie  bereits  oben  erwähnt 
wurde,  ist  la  nach  Pauler  die  Keza  und  den  Chroniken  zugrunde  liegende 
Darstellung  bis  auf  Andreas  11.,  die  angeblich  bald  nach  1205  abgeschlos- 
sen worden  wäre.  Nun  frage  ich,  woher  hat  denn  la  und  I  (das  ist  die 
ebenerwähnte  Vorlage,  bis  auf  Stephan  V.  fortgeführt)  überhaupt  die  Nach- 
richten über  die  genauem  Königsdaten  u.  s.  w.  seit  dem  Ausgange  der 
Gesta  vetera?  Es  musste  doch  eine  Aufzeichnung  gewesen  sein,  wie  die 
von  mir  als  Quelle  der  Grandchronik  angenommene:  dies  gibt  ja  auch  St. 
S.  1 44  ff.,  wenn  ich  ihn  recht  verstehe,  zu.  Es  ist  aber  auch  kaum  glaub- 
lich, dass  Keza  ein  Auszug  aus  la  oder  I  ist;    denn  warum  weiss  er  gar 


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Literatur.  195 

nichts  von  Stephan  II.  nnd  Ladislaus  III.,  wobei  es  sich  nicht  um  blosse 
Aoslassongen  handeln  kann  (wie  Studie  YII,  482,  gezeigt  ist),  and  warum 
sind  .seine  Mitteilungen  gegenüber  den  Chroniken  so  spärlich?  Offenbar 
stand  ihm  eben  nicht  I  und  auch  nicht  das  reichere  Eönigsverzeichnis  zur 
Verfügung,  sondern  eben  nur  die  Gesta  vetera  und  als  Hilfsmittel  zur 
Fortsetzung  bloss  eine  dürre  Aufzeichnung.  Aber  es  ist  überhaupt  nur 
eine  unbegründete  Ansicht  Paulers,  dass  eine  bis  Andreas  II.  reichende 
Chronikredaktion  (la)  vorhanden  war.  Diese  Grenze  wird  mit  Hilfe  der 
Agramer  Chronik  bestimmt^  die  angeblich  nur  bis  Andreas  II.  mit  den 
anderen  Chroniken  übereinstimmt.  Nun  weist  aber  dieses  Chronicon  Za- 
grabiense  nicht  nur  bis  Andreas  H.,  sondern  trotz  aller  Kürzungen  und 
selbständigen  Zusätze  noch  auch  zum  J.  1301  Verwandtschaft  mit  der 
Grundchronik  auf,  wie  dies  schon  in  Studie  XI  betont  wurde.  Man  ver- 
gleiche : 


Agramer  Chr.  §  23 
Supradictus  autem  rez  Stephanus, 
£lius  Belao,  habuit  iilias  tres;  ex 
quibus  una  vocabatur  Maria,  quae 
^it  tradita  in  consortem  magno 
Carolo  regi  Sicilie  etc. 


Chr.  Budense  S.  216 
Rez  Stephanus  Quintus,  filius  Bela 
Quurti  regis  Hungarie,  inter  alias 
filias  habuit  unam  nomine  Maria  vo- 
catam,  qui  Karolo  Ciaudo,  filio  Karoli 
magni  .  .  .  tradiderat  in  uxorem. 


Noch  stärker  sind  die  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  reichenden  Beziehun- 
gen zwischen  der  Grosswardeiner  Chronik  und  den  anderen  Chroniken ;  die 
Gross wardeiner  Chix)nik  stammt  aber  aus  derselben  Ableitung  der  Grund- 
chronik, wie  die  Agramer.  Man  vergleiche  darüber  Studie  XI.  Die  An- 
nahme, dass  die  Grosswardeiner  Chronik  ihre  stärkeren  Beziehungen  zu  den 
anderen  Chroniken  bis  1301  durch  selbständigen  Gebrauch  derselben  er- 
reichte, ist  nicht  statthaft ;  denn  ihre  Beziehungen  reichen  ebenso  wie  jene 
der  Agramer  Chronik  nur  bis  1301,  nicht  aber  darüber  hinaus.  Dies  alles 
erklärt  sich  nur  daraus,  dass  die  Agramer  und  Grosswardeiner  Chronik  auf 
einer  bis  1301  reichenden  Chronikredaktion  beruhen,  wie  in  Studie  XI  gezeigt 
worden  ist.  Kurzum,  die  Annahme  einer  bis  Andreas  II.  reichenden  Chronik 
(la)  entbehrt  einer  genügenden  Begründung.  Dazu  kommt,  dass  diese  Chronik 
bald  nach  1205  hätte  entstehen  sollen;  nun  entspricht  aber  das  in  den  unga- 
rischen Chroniken  über  die  letzten  Zeiten  vor  1205  Gesagte  schon  wegen  seiner 
Dürftigkeit  durchaus  nicht  einem  zeitgenössischen  Berichte :  die  Geschichte 
der  letzten  drei  Jahrzehnte  wird  nämlich  nur  in  etwa  20  Zeilen  behandelt! 
Da  nun  auch  das  über  Andreas  II.  Berichtete  teilweise  falsch  ist,  so  muss 
die  Entstehung  der  Grundchronik  eben  erst  einer  späteren  Zeit  zugewiesen 
werden.  Unstreitig  hat  diese  aber  nicht  nur  für  die  Zeit  vor  1205,  son- 
dern auch  nach  1205  für  ihre  Erweiterung  dieselbe  gute  Aufzeichnung 
benützt;  dies  ergibt  sich  aus  der  Gleichartigkeit  der  Daten.  Dem  kann 
sich  auch  St  S.  144  f.  nicht  verschliessen.  Auch  er  nimmt  als  Quelle, 
aus  der  die  Darstellung  der  Gesta  vetera  fortgeführt  wurde,  eine  Auf- 
zeichnung an,  in  die  noch  bis  1236  zeitgenössische  Notizen  eingefügt  wur- 
den. Das  macht  den  angeblichen  Einschnitt  bei  1205  sehr  zweifelhaft.  Ich 
wiederhole  also,  dass  es  absolut  keinen  stichhältigen  Grund  gibt,  eine  bis 
1205  reichende  Chronik,  die  bald  nach  1205  entstanden  wäre,  anzunehmen. 
Noch  um  1235  ist  nur  der  Bestand  der  bis  ans  Ende  des  11.  Jahrhun- 
derts   reichenden  Gesta-  vetera    bezeugt.     Keza   hat   die  Darstellung  dieser 

13* 


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196  Literatur. 

Gesta  bis  auf  seine  Zeit  mit  Hilfe  eines  spärlichen  Eönigsverzeichnisses 
fortgesetzt;  der  Verf.  der  Grundchronik  hat  dessen  Darstellung  aus  einem 
besseren,  mit  zeitgenössischen  Notizen  versehenen  Verzeichnis  ergftnzt.  Aus 
einem  bald  nach  1301  hergestellten  Auszug  der  Grundchronik  floss  die 
Agramer  und  die  Grosswardeiner  Chronik. 

An  dritter  Stelle  nenne  ich  in  der  Studie  XII  die  Antiqui  libri  de 
Gestis  Hungarorum.  Ich  habe  schon  Studie  VIII,  283—299,  dargetan, 
dass  denselben  viele  zuverlässige  Nachrichten  über  die  Zeit  der  inneren 
Wirren  (zweite  Hälfte  des  11.  Jahrhunderts)  entnommen  wurden,  welche 
bei  Keza  fehlen.  Studie  XII  fasse  ich  diese  Ergebnisse  zusammen.  Über 
diese  Ausführungen  setzt  sich  St  hinweg,  als  ob  dieselben  ganz  bedeu- 
tungslos wären  und  bemerkt  über  die  von  mir  dieser  Quelle  zugeschrie- 
benen Nachrichten:  »In  Wirklichkeit  gehören  sie  zu  (Paulers)  IIa.*  AVas 
ist  aber  IIa  bei  Pauler?  St.  sagt  darüber  selbst  S.  143:  »Eine  nur  bei 
Kezai  fehlende  Aufzeichnung  über  die  Streitigkeiten  im  Königshause  bis 
1087.«  Damit  ist  der  Inhalt  dieser  Quelle  ganz  ähnlich  festgestellt,  wie 
jener  der  von  mir  behandelten  Antiqui  librL  Wer  sich  des  näheren  da- 
rüber belehren  will,  braucht  nur  die  Übersichtstafel  bei  Pauler  II,  786  ff., 
über  die  der  Quelle  II  zugewiesenen  Stellen  mit  meinen  Bemerkungen 
Studie  VIII  zu  vergleichen.  Im  einzelnen  ergeben  sich  freilich  Abweichun- 
gen; aber  auch  Pauler  gibt  ja  zu,  dass  unbedingte  Sicherheit  nicht  mög- 
lich sei. 

Irrig  ist  auch,  wenn  St.  sagt,  ich  hätte  ebensowenig  wie  IIa  auch 
Hb  und  IIc  erkannt.  IIb  ist  nach  Paulers  Bestimmung  eine  Aufzeichnung 
über  die  Jahre  1091 — 1152,  die  nur  im  Pictum  erhalten  ist;  IIc  eine 
Quelle  für  die  Zeit  von  etwa  1150 — 1175,  die  nur  Muglen  benützt  hat. 
Pauler  ist  auch  der  Ansicht,  dass  IIa  und  IIb,  wahrscheinlich  auch  IIc  schon 
durch  einen  Schriftsteller  zur  Zeit  Belas  III.  vereinigt  und  überarbeitet 
wurden.  Jede  der  Quellen  ist  zeitgenössisch  gewesen;  keine  der  Aufzeich- 
nungen lässt  sich  mehr  scharf  erkennen.  Wie  ich  nun  bereits  gezeigt  habe, 
dass  ich  IIa  in  den  Antiqui  libri  erkannt  habe,  die  ich  um  1100  ent- 
stehen Hess,  so  habe  ich  auch  nachgewiesen  (Studie  VII,  489  ff.  und  XII), 
dass  Pictum  und  Muglen  für  die  Zeit  von  Koloman  bis  etwa  1150  eine 
ausgezeichnete  Quelle  benützten  und  bei  Muglen  auch  für  die  Zeit  von 
1150  bis  1172/3  die  Benützung  einer  verlässlichen  Quelle  nachweisbar  ist. 
Selbstverständlich  lag  also  dem  Pictum  nur  die  Quelle  von  1090 — 1150 
vor,  das  ist  also  IIb  bei  Pauler.  Muglen  konnte  entweder  zwei  Quellen 
benützen,  die  nach  Pauler  IIb  und  IIc  wären,  doch  habe  ich  diese  An- 
nahme aus  besondern  Gründen  verworfen  (VII,  63  f.);  oder  aber  lagen 
Muglen  bereits  beide  Aufzeichnungen  vereint  vor,  und  das  halte  ich  aus 
den  am  eben  angeführten  Orte  mitgeteilten  Gründen  für  das  richtigere. 
Dort  habe  ich  auch  bereits  bemerkt,  dass  diese  vereinigte  (oder  fortge- 
setzte) Quelle  um  1175  schon  vorlag.  Das  stimmt  doch  wieder  wenigstens 
einigermassen  mit  den  Bemerkungen  Paulers  zusammen,  dass  die  Teil- 
quellen (IIa,  IIb,  IIc)  schon  zur  Zeit  Belas  III.  vereinigt  gewesen  sein 
dürften.  Wenn  nun  Steinacker  gegen  diese  Vermutungen  Paulers  auftritt, 
so  hat  er  gewiss  Recht,  wenn  er  die  so  frühe  Verbindung  von  IIa  und 
IIb  nicht  gelten  lässt;  aber  dass  IIb  und  IIc  zu  einer  Quelle  verbunden 
Muglen  vorlagen,    denke  ich  doch  glaublich  gemacht  zu  haben.     Aus  dem 


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Literatur.  197 

allen  ersieht  man,  dass  meine  Ausführungen  über  diese  Quellen  weder  so 
inig,  noch  so  gegenstandslos  sind,  wie  St.  annimmt.  Wenn  er  aber  klagt, 
dass  ich  diese  Quellen  nur  flüchtig  behandle,  so  übersieht  er,  dass  ich  in 
Studie  XII  nur  die  Schlüsse  aus  meinen  früheren  Ausführungen  bei  der 
Analyse  der  Chronik  und  der  Oesta  vetera  ziehe. 

Zu  den  in  Studie  XIII — XVI  bebandelten  Legenden  macht  St.  keine 
besonderen  kritischen  Bemerkungen.  Er  spricht  sich  im  allgemeinen  über 
dieselben  anerkennend  aus  und  bezeichnet  sie  als  einen  Fortschritt  gegen- 
über den  bisherigen  Anschauungen.  Trotzdem  gibt  er  sofort  wieder  über 
meine  Arbeiten  das  Urteil  ab:  »Was  richtig  ist,  ist  nicht  neu,  und  was 
neu  ist,  selten  richtig.«  Ich  hoffe  doch,  dass  man  zwischen  meinem  auf 
Grund  der  »Studien«  vorbereiteten  Büchlein  > Die  mittelalterliche  Geschichts- 
schreibung Ungarns*  und  den  > Geschieh t^quellen*  Marczalis,  von  denen 
ich  ausgegangen  bin,  sowie  den  anderen  älteren  und  neueren  Arbeiten, 
einen  etwas  anders  gearteten  Unterschied  wird  feststellen  können.  Indessen 
quittire  ich  mit  Dank  St.  ausführliche  und  scharfe  Auseinandersetzungen, 
denn  sie  haben  mir  die  Beruhigung  verschafft,  dass  meine  langjährigen 
und  anstrengenden  Studien  nicht  ergebnislos  geblieben  sind.  Ebenso  ge- 
reicht mir  die  Übereinstimmung  meiner  Ausfühiiingen  mit  jenen  von 
Karäcsonyi  und  zum  Teil  auch  mit  jenen  Paulers  zur  Befriedigung.  Jede 
Ergänzung  und  Berichtigung  meiner  Ergebnisse  werde  ich  aber  mit  Freude 
entgegennehmen,  wenn  sie  sachlich  und  überzeugen!  dargebracht   werden. 

Czernowitz.  R.  F.  Kaindl. 


Erwiderang. 

Zu  Studie  I.  (Stefanslegenden)  bringt  Kaindl  nur  den  einen  Gegen- 
einwand, dass  ich  zwischen  den  verschiedenen  Arbeiten  Karäcsonyis  nicht 
scharf  unterschieden  und  sucht  durch  ein  Zitat  aus  einem  Briefe  Karacsonyis 
den  Einfluss  seiner  Studien  auf  dessen  letzte  Arbeit  zu  erweisen.  Aber 
Karacsonyi  ist  nicht  Florian.  Unerwidert  bleibt  mein  Vorwurf,  dass  das 
einzige  wesentliche  Resultat  von  I.  —  die  Entdeckung  einer  ersten  Redaktion 
der  Legende  in  der  ung.-poln.  Chronik  —  schon  bei  Florian  steht,  ohne 
dass  dies  kenntlich  gemacht  wäre>).  Und  auch  für  Kardcsonyi  beweist 
das  Zitat  kaum  mehr,  als  die  Liebenswürdigkeit  dieses  Gelehrten  und  ändert 
nichts  daran,  dass  der  erste  Schritt  über  Florian  hinaus  —  (die  sichere 
Unterscheidung  von  zwei  zeitlich  wie  Örtlich  genau  fixirten  Überar- 
beitungen) —  erst  mit  Hilfe  des  von  K^trzinski  entdeckten  neuen  Textes 
durch  Karacsonyi  erfolgt  ist,  während  K,  denselben  Text  einen  »wertlosen 
Auszug*  nennt  (VI.  S.  533)  und  nicht  zu  verwerten  weiss. 

Zu  Studie  II.,  III.,  VI.,  bringt  K.  vier  Bemerkungen.  Ich  hatte  1.,  zu 
II.  eine  unberechtigte  Verallgemeinerung  und  2.  zu  III.  und  VI.  die  un- 
begründet positive  Fassung  des  einzigen  über  die  Vorarbeit  (Rosner)  hinaus- 
gehenden Resultates  gerügt.    Da  K.  zum  1.  Punkt  erklärt:  »Ich  kann  hierin 

»)  Vgl.  die  von  mir  136  A.  1  gegebene  Stelle:  .  .  .  codicem  Varsaviensem 
.  .  .  primam  editionem  huius  collecticii  operis  lüisse  mit  der  unvollständigen 
Wiedergabe  der  Ansichten  Florians  bei  Kaindl  I.  S.  325,  der  Polemik  dagegen 
326  ff.  und  dem  Nachweis  der  älteren  Redaktion  als  einer  von  K.  gefundene 
Erkenntnis  S.  331  ff. 


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198  Literatur. 

keinen  Widerspruch  erblicken,*  gebe  ich  die  zwei  Stellen  im  Wortlaut i). 
Und  da  er  zum  2.  einige  Stellen  zitirt,  wo  er  das  betreffende  Eesultat 
(Graner  Entstehung  einer  Quelle)  sehr  verklausulirt  und  nun  ausruft: 
»Und  das  nennt  St.  eine  positive  Fassung!«,  so  teile  ich  die  von  mir 
angezogenen  Stellen  auch  wörtlich  mit^).  Sie  sind  positiv  gefasst.  Das 
ist  es  eben:  Dort  wo  Resultate  eigentlich  gewonnen  werden,  sind  sie  ver- 
klausulirt, wo  sie  Grundlage  weiterer  »Resultate*  sind,  werden  sie  zu 
»offenbaren,  bewiesenen*  Ergebnissen.  Das  ist  bedenklich  genug.  Noch 
bedenklicher  aber  scheint  mir,  dass  K.  hinter  diesen  ursprünglich  unbeab- 
sichtigten DoppelformuliruDgen  Deckung  vor  der  Kritik  sucht,  indem  er 
an  einer  dritten  Stelle,  wo  er  auch  auf  vorsichtigere  Fassungen  eines  im 
Endergebnis  doch  positiv  aufgestellten  Resultates  verweist,  sagt:  »Leider 
ist  Tatsache,  dass  auch  hier  St.  meine  vorsichtig  einschränkende  Bemer- 
kung übersieht,  um  .  .  .  nachdrücklicher  polemisiren  zu  können*. 

Was  3.  die  Entstehungszeit  der  ung.-poln.  Chronik  betrifft,  so  habe 
ich  nach  Widerlegung  der  von  E.  neu  beigebrachten  Anhaltspunkte  an 
ca.  1190  doch  festgehalten,  nicht  wegen  der  von  E.  »dargetanen  Halt- 
losigkeit aller  anderen  Behauptungen*,  sondern  in  Anschlnss  an  die  vor 
K.  gegebenen  Bestimmungen  Rosners  (1188  —  1192). 

4.  Der  Satz:  »Was  St.  über  die  Beziehungen  Alberichs  zu  St.  Giles 
sagt,  ist  mir  längst  bekannt  gewesen*  ist  irreführend.  Denn  1.  hat  K. 
die  jetzt  angezogene  Stelle  seiner  früheren  Arbeit  in  diesen  Studien  nirgends 
zitirt,  weil  sie  eben  zu  der  von  ihm  acceptirten  Annahme  einer  Vermitt- 
lung über  Gran  nicht  passt.  2.  ist  dort  nur  von  Vermittlung  mündlicher 
Nachrichten  die  Rede  und  3.  liegt  das  Gewicht  meiner  Anmerkung  (S.  137 
A.  ß)  auf  dem  Nachweis,  dass  Trois-Fontaines  an  St.  Gotthard  ein  direktes 
Tochterkloster  in  Ungarn  hatte.  Und  das  hat  K.  nicht  gewusst,  sonst  hätte 
er  es  verwenden  müssen. 

Zu  Studie  V.  (Annales  veteres)  hatte  ich  durch  Vergleich  mit  Watten- 
bach gezeigt,  dass  sie  auf  25  Seiten  lediglich  dessen  Ergebnisse  verbreiternd 
wiederholt  und  dass  die  zwei  einzigen  relativ  wesentlichen  Zutaten  Eaindls 
falsch  sind.  Die  eine  gibt  er  preis,  die  andere  hält  er  aufrecht.  Ich 
lege  sie  zur  Illustration  seiner  kritischen  Eigenart  vor.  Die  in  Süd- 
ungarn entstandenen  Annalen  haben  zu  1081:  et  crux  domini  fulgure 
percussa  est.  Das  müsse,  wie  das  Fehlen  der  Ortsangabe  zeigt,  am 
Ort  des  Ereignisses  geschrieben  sein.  Das  Pictum,  das  im  14.  Jahrhundert 
die  Annalen  benützt,  ergänzt:  »crux,  que  Albe  constituta  fuerat*.  K. 
vermag  nun  nicht  einzusehen 8),  dass  das  Pictum  das  entweder  in  seiner 
Vorlage  fand,  dann  fehlt  die  Ortsangabe  nur  in  unserer  Handschrift  der 
Annalen,  oder  dass  es  die  Ortsbestimmung  willkürlich  beifügte.   In  beiden 


')  St.  II.  340:  ,0b  auch  alle  anderen  Stellen  der  Vita  minor  durch  den- 
eelben  Schreiber  eingeschaltet  wurden,  lässt  sich  freilich  nicht  nachweisen  aber 
es  ist  sehr  wahrscheinlich  . .  .  Dazu  X.  404  »der  Pest  er  Schreiber  fögt  ohne  weitere 
Bemerkung  die  V.  minor  hinzu*. 

*)  V I.  541 :  .  .  .  Umstände,  welche  beweisen,  dass  der  ungarische  Unter- 
tan auch  in  Ungarn  schrieb  u.  zw.  ganz  offenbar  in  Gran*  und  VI.  528: 
,da88  der  Verfasser  der  Chronik  ein  Ungar  war,  hat  der  Vf.  in  III,  621  ff.  wohl 
genügend  bewiesen. 

*)  »Die  Polemik  St.s  entbehrt  aller  Begründung*. 


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Literatur.  199 

Fällen  liegt  kein  Argument  für  die  Abfassung  der  Annalen  in  Stuhl- 
weissenburg  vor. 

Zu  Studie  7  —  12  [1898 — 1900]  (Ungar.  Chroniken):  Hier 
hatte  ich  die  Nichtbenutzung  Paulers  gerügt  und  erklärt,  dass  die  Er- 
gebnisse Eaindls  durch  Pauler  fast  alle  überholt  oder  erschüttert  sind.  — 
K.  führt  nun  mildernde  Umstände  für  diese  Nichtbenutzung  an^)  und  be- 
hauptet, dass  er  »unabhängig  und  etwa  gleichzeitig  vielfach  zu  ähn- 
lichen Schlüssen  gekommen  sei,  wie  Pauler.  ^  Das  ist  aber  einüach  un- 
richtig. K.  polemisirt  ja  in  der  Entgegnung  wiederholt  gegen  Pauler.  Und 
er  hätte  es  noch  viel  umfassender  tun  müssen,  denn  wie  die  nachfolgende 
Gegenübersetzung  der  wichtigsten  beiderseitigen  Ergebrisse  lehrt,  handelt 
es  sich  hier  um  Abweichungen  in  den  Grundfragen. 

Die  Anschauung  Kaindls:  1.  Durch  Vergleich  aller  späteren  Quellen 
lässt  sieb  als  deren  gemeinsame  Grundlage  eine  bis  Ende  saec.  XI.  reichende 
»spärliche*,  »minderwertige*  Quelle,  die  Gesta  vetei-a,  erkennen.  Auf 
den  G.  V.  fussend  schrieb  nach  1282  K6za  seine  Gesta  Hungarorum,  indem 
er  sie  aus  einer  fremden  Quelle  ergänzte,  sie  an  der  Hand  einer  dürren 
Eönigsliste  fortsetzte  und  mit  einer  Zeitgeschichte  schloss.  Dieser  Arbeit 
stellte  er  sein  anderes  Werk,  die  Gesta  Hunorum,  voran  2).  3.  Diese  G. 
Hunorum  samt  Prolog  und  dem  Übergang  zu  den  G.  Hungarorum  hat 
Anfang  saec.  XIY.  die  nationale  Grundchronik  (Ofher  Minoriten)  über- 
nommen, dann  aber  neben  E^zai  die  G.  Y.,  femer  eine  als  »Antiqui  libri* 
zitierte  Quelle  und  ein  Verzeichnis  der  königl.  Erönungs-  und  Sterbejahre 
benützt.  4.  Unter  den  anderen,  sämtlich  aus  der  Grundchi*onik  abgeleiteten 
Chroniken  hat  das  Pictum  u.  a.  noch  eine  Quelle  saec.  Xll.  aufgenommen, 
die  auch  Muglen  kennt. 

Die  Anschauung  Paulers:  1.  E^zai  und  die  Chroniken  gehen  auf 
eine  gemeinsame,  kurz  vor  Eezai  entstandene  Vorlage  —  1  —  zurück.  Ausser 
den  Beweisen,  die  sich  aus  der  Vergleichung  der  beiden  Texte  ergeben ä), 
spricht  dafür  auch,    dass  2.  in  1.  eine   unter  Andreas  11.   entstan- 


*)  U.  a.  auch,  dass  »der  quellenkntische  Exkurs  Paulers  die  einzige 
wichtigere  Arbeit  aei,  die  ihm  unbekannt  blieb«.  Aber  Bchon  in  St.  IV  (1895) 
hat  E.  den  Nachbarexkurs  erwähnt,  wenn  auch  nicht  benützt.  Und  auch  Heine- 
manns  1888  im  N.  A.  erschienener  Aufsatz  ist  K.  erst  nachträglich  bekannt  ge- 
worden (St  VII.  1898)  und  wird  selbst  nach  1898,  obwohl  er  fast  alle  Ergebnisse 
E.8  vorwegnimmt,  nach  Eonstatirung  einer  allgemeinen  Übereinstimmung  fast 
nur  polemisch  zitirt. 

*)  Wie  Eaindl  meiner  Annahme,  dass  nach  ihm  E^za  der  Verf.  der  G. 
Hungarorum  sei,  die  Worte  entgegensetzen  kann:  »Nach  meiner  Darstellung 
ist  E.  der  Verf.  der  G.  Hunorum,  nicht  aber  auch  der  G.  Hungarorum*,  ist 
unbegreiflich.  Man  vgl.  nur  Titel  und  ersten  Satz  von  St.  X.  2.  S.  418:  »E^za's 
eigentliche  Ungamgeachichte*  und:  »An  die  von  ihm  verfasste  Hunnengeschichte 
knüpfte  E.  auch  eine  Darstellung  der  eigentlichen  Ungarngeschichte*,  ferner: 
...  ist  bekannt,  dass  E.  fQr  diesen  Teil  seiner  Chronik  vorzüglich  der  G.  V. 
sich  bediente*.  Also  nicht  die  G.  V.,  sondern  ein  auf  den  G.  V.  beruhendes 
eigenes  Werk  müsste  E6zai  so  ungeschickt  an  seine  G.  Hunorum  angefügt  haben. 

«)  Sowohl  E^zai  als  die  Chroniken  haben  Stellen,  wo  die  eine  Quelle  mehr 
und  Richtigeres  hat  als  die  andere.  Das  Plus  von  K^zai  würde  den  Chroniken  kaum 
fehlen,  wenn  sie  ihn  direkt  benützt  und  sich  nicht  von  der  Hunnengeschichte 
bis  zum  Anhang  vorwiegend  an  seine  Quelle  (I.)  gehalten  hätten,  aus  der  sie  in 
der  Tat  auch  manchmal  besser  exzerpirt  haben  als  E^zai.  Für  den  Anbang  hat 
Pauler  dies  Verhältnis  an  den  Urkunden  der  Zeit  kontrolliren  können. 


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200  Litci-atur. 

dene  ältere  Quelle  erkennbar  ist:  I.  a.,  die  in  einer  Fortsetzung 
der  6.  V.  bis  etwa  1205  besteht.  Aufmerksam  wurde  Pauler  auf  diesen 
Einschnitt  durch  das  chron.  Zagrabiense,  das  von  da  an  selbständige  Nach- 
richten hat;  bewiesen  hat  er  seine  Annahme  aber  durch  den  Hinweis 
auf  zwei  zeitgenössische  Eintragungen^),  denen  sich  weitere  beifügen 
lassen 2).  3.  verteilt  Pauler  den  restlichen  Stoff  der  Chroniken  auf  vier 
Quellen:  III,  II.  a,  b  und  c,  die  erst  nach  Eezai  allmählich  mit  dem 
Grundstock  der  Chroniken  verbunden  wurden. 

Auf  das  1.  Besultat  und  seine  Begründung  geht  K.  gar  nicht  ein; 
vom  2.  erklärt  er:  »Aber  es  ist  überhaupt  nur  eine  unbegründete  (!)  An- 
sicht Paulers,  dass  .  .  .  I.  a  vorhanden  war.  *  Von  den  beweisenden  Quellen- 
stellen spricht  er  kein  Sterbenawörtlein  und  versucht  nur  Paulers  Ansicht 
über  das  Chron.  Zagrab.  zu  widerlegen,  die  für  Pauler  nur  ein  erster 
Anhaltspunkt  war  und  deren  etwaige  Widerlegung  den  Beweis  aus  den 
Quellenstellen  nicht  berührt.  So  weicht  K.  dem  entscheidenden  Streit- 
punkte einfach  aus. 

I.  und  La  bleiben  also  bestehen  und  damit  meine  Urteile  über  die 
G.  y.  und  über  E^zai.  K.  findet,  dass  meine  Behauptung,  seine  Rekon- 
struktion der  G.  V.  bleibe  problematisch,  der  Belege  entbehrt.  Sie  ergibt 
sich  aber  notwendig  aus  der  Annahme  von  I.  und  I.  a.  Denn  wenn  die 
G.  V.  durch  diese  beiden  Mittelquellen  gegangen  sind,  ehe  sie  aus  I.  von 
Kezai  und  den  Chroniken  exzerpirt  wurden,  so  wird  K.  8.  Voraussetzung, 
dass  sie  von  Kezai  direkt  und  ziemlich  getreu  übernommen  wurden,  hin- 
fällig und  damit  sein  Versuch,  Umfang,  Inhalt  und  Wert  der  G.  V.  genau 
zu  bestimmen,  problematisch.  Meine  sonstigen  Bemerkungen  zu  den  G.  V. 
können  schon  darum  nicht  »meist  verfehlt*  sein,  weil  sie  nicht  existiren*). 

Ebenso  steht  es  bei  Kezai.  Wenn  man  es  mit  Pauler  för  bewiesen 
hält,  dass  er  mit  Ausnahme  einzelner  Zutaten  sowie  der  Geschichte  seiner 
Zeit,  seinen  Stoff  aus  L  hat,  kann  er  1.  nicht  der  Fortsetzer  der  G.  V. 
sein,  2.  nicht  die  G.  Hunorum  verfasst  haben,  3.  ist  die  von  ihm  zur  Fort- 
setzung der  G.  V.  benützte  König*»lijste  nichts  als  ein  Element  von  I.  Der 
1.  Satz  ist  also  durchaus  keine  nackte  Gegenbehauptung.  Alle  drei  Fol- 
gerungen bleiben  aufrecht,  solang  die  Prämisse  steht.  Auch  die  Gründe, 
die  ich    zum  2.  Satz   beifügte,  scheint  mir  K.  nicht  entkräftet  zu  haben^). 

*)  A.  a.  0.  S.  775:  .  .  .  domina  Constantia  .  ,  .  Caeeari  Friderico  .  .  . 
copulafcur  uud  :  .  . .  Castro  Stoph  .  .  .  iinde  Fridericus  iraperator  ortum  habet. 

»)  Vgl.  meine  Kritik  S.  141.  Es  sind  Stellen,  die  sich  auf  Thüringen  be- 
ziehen, für  das  man  sich  nur  zur  Zeit  der  heil.  Elisabeth  in  Ungarn  interessiren 
konnte  und  die  vor  dem  Kanonisationsjahr  Elisabeths  (1236)  geschrieben  sein 
müssen.  K6zai,  der  nach  K.  die  G.  Hunorum  schrieb,  hätte  wohl  auch  den 
sprachlichen  Unterschied  zwischen  Hunnen  und  Ungarn  nicht  mit  dem  zwischen 
Sachsen  und  Thüringern  verglichen. 

9)  Außgenommen  etwa  die,  dass  K.  die  G.  V.  unverhältnismässig  breit  be- 
handelt. DafÖr  sprechen  aber  die  Zahlen:  St.  7  und  8  umfassenden  188  S. 
St.  12,  wo  die  anderen  kleinen  Quellen  erörtert  sind :  —  7.  Und  etwas  mehr 
machen  die  Ausführungen  über  sie  aus,  auf  die  vückverwiesen  wird. 

<)  Gegen  dieselben  versucht  K.  die  198.  A.  3  konstatirte  Wegleugnung.  — 
Dass  die  Beschreibung  Skythiens  in  den  G.  Hunorum,  die  nur  zu  den  Zuständen 
vor  dem  Mongolensturm  passt,  nicht  von  K^zai  (nach  1282)  stammen  könne, 
sucht  K.  damit  zu  widerlegen,  dass  ja  auch  die  noch  späteren  Chroniken  diese 
Beschreibung  bringen.  Wohl,  aber  dieselben  schreiben  doch  K4zai  oder  I. 
ab,   während   nach  Kaindl  Kezai   erster  Verfasser  der  G.  Hunorum  sein  soll.  — 


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Nekrologe.  201 

Das  3.  Resultat  Paulers  sucht  K.  als  von  seinen  Ergebnissen  wenig 
verschieden  hinzustellen.  Indes,  die  Quelle,  die  nach  ihm  (VII,  472)  eine 
zusammenhängende  Geschichte  von  Koloman  bis  Stefan  IlL  bot,  vom  Pictum 
in  1.,  von  Muglen  in  2.  Redaktion  benützt  wird,  zerlegt  Pauler  in  II.  b. 
und  c,  die  miteinander  nichts  zu  tun  haben,  von  denen  II.  b.  in  2  Ab- 
sätzen in  DömOs  entstanden  ist.  Und  davon  abgesehen,  auch  wo  sich  die 
Ergebnisse  der  beiden  nicht  widersprechen,  verhalten  sie  sich  wie  die 
vage  Andeutung  zum  tabellarisch  veranschaulichten  bestimmten  Urteil,  u. 
zw.  weil  K.  III.  überhaupt  nicht  erkannt  hat.  Erst  nach  Ausscheidung 
dieser  durch  das  ganze  Pictum  gehenden  Einschaltung,  bleibt  IL  als  Rest 
und  lässt  sich  genau  erfassen. 

Zu  Studie  IX.  Hier  sind  K.  und  ich  der  Meinung,  dass  die  Zu- 
weisung des  anonymen  Notars  an  Bela  IlL  oder  IV.  nur  durch  einen 
Indizienbeweis  zu  entscheiden  ist;  er  wählt  die  eine,  ich  die  andere  Mög- 
lichkeit. Dadurch  wird,  wie  K.  lichtig  bemerkt,  das  Verhältnis  zu  den  G.  V. 
nicht  berühi-t.  Aber  auch  die  in  St.  VlIL  abgedruckten  Stellen  sind  nur 
unter  Voraussetzung  der  Anschauungen  Kaindls  über  die  G.  V.  beweisend. 
Diese  Anschauungen  werden  aber  durch  Paulers  Rekonstruktion  von  I.  a 
gänzlich  umgewoifen.  Die  Widerlegung  Paulers  ist  K.  hier  und  überhaupt 
schuldig  geblieben.  Ich  habe  daher  keinen  Anlass  mein  erstes  Urteil  zu 
ändern. 

H.  Steinacker. 


Eni^elbert  Miihlbachcr^). 

Als  in  den  letzten  Jahren  Schlag  auf  Schlag  der  Tod  in  den  Reihen 
der  Historiker  wütete,  als  die  nächst  stehenden  Forscher  und  Freunde  wie 
Huber  und  Zeissberg  mitten  aus  der  Fülle  ihres  Wirkens  gerissen  wurden, 
da  hat  Mühlbacher  mehr  als  einmal  melancholisch  geäussert,  als  den 
nächsten  treffe  es  ihn,  das  60.  Jahr  werde  auch  für  ihn  verhängnisvoll 
werden.  Und  als  wir  Freunde  und  Schüler  eben  zu  einer  heizlichen  Feien 
seines  60.  Geburtstages  rüsteten,  da  wurde  die  trübe  Ahnung  zur  er- 
schütternden Wirklichkeit  und  am  4.  Oktober  mussten  wir  einem  Todtar 
den  ICranz  auf  das  frische  Grab  legen. 

Am  4.  Oktober  1843  war  Mühlbacher  zu  Gresten  an  der  kleinen 
Erlaf  in  Niederösterreich  geboren.  Seine  Familie  stammte  jedoch  aus 
Traunkirchen,  erst  sein  Vater,  der  Besitzer  einer  Schmiede,  war  in  Gresten 
ansässig  geworden.  Die  oberösteiTeichische  Familientradition  blieb  lebendig 
und  Mühlbacher  selber  hat  sich  stets  als  Oberösterreicher  gefühlt  —  er  war 
einer  von  jenem  Holze,  wie  die  Männer  des  Bauernkriegs  von  1626,  und 
es  ist  ein  tiefer  Zug  seines  landsmannschaftlichen  Gefühles,  dass  er  es  sich 
nicht    versagen    konnte,    das  Buch  Stieves    über  jenen  Bauernaufstand  zu 


Schliesslich  halte  ich  aufrecht,  dass  K^zai,  dessen  Werk  mit  dem  Lob  seiner 
Zeit,  der  traurigen  Zeit  Ladislaus  IV.,  schloss,  nicht  die  Worte  des  Prologs  der 
G.  Hunorum  geschrieben  haben  kann:  »Ego  autem  in  illo  tempore  .  .  .  opus 
istud  inchoavi,  quando  iniquitas  abundaverat  et  omnis  caro  ad  malum  quam  ad 
bonum  pronior  erat*. 

*)  Dieser  Nachruf  wurde  als  Gedenkrede  bei  der  akademischen  Trauerfeier 
für  Mühlbacher  am  27.  November  1903  gehalten. 


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202  Nekrologe. 

besprechen  1).  Der  begabte  Knabe,  der  nach  der  Mutter  Herzenswunsch 
Geistlicher  werden  sollte,  besuchte  das  Gymnasium  in  Linz  und  trat  dann 
im  Herbste  1862  in  das  Stift  St.  Florian. 

Das  Stift  St.  Florian  war  damals  eine  fast  klassische  Stätte  für  einen 
jungen  Mann,  der  dem  geschichtlichen  Studium  Anlagen  und  Interesse 
entgegenbrachte.  Seit  zwei  Generationen  war  in  St.  Florian  durch  die 
hingebungsvolle  Tätigkeit  von  Männern,  wie  Franz  Kurz  und  seiner  spä- 
teren Genossen  Josef  Chmel,  Jodok  Stülz  und  Franz  Pritz  und  jüngerer 
wie  Albin  Czemy  eine  förmliche  historische  Schule  erwachsen  und  dadurch 
das  wissenschaftliche  Ansehen  des  Hauses  begründet  worden.  In  dieser 
Athmosphäre,  mit  den  Hilfsmitteln  einer  reichen  Bibliothek  und  gefördert 
vom  Prälaten  Jodok  Stülz  wurde  Mühlbacher  den  historischen  Studien 
zugeführt. 

So  entstanden  nach  Mitte  der  sechziger  Jahre  Mühlbachers  erste 
historische  Arbeiten.  Sie  beschäftigten  sich  mit  der  ältesten  Kirchen- 
geschichte des  Landes  ob  der  Enns  und  daher  auch  mit  der  Kritik  der 
Legende  des  hl.  Florian^).  Ex  ungue  leonem!  Diese  Arbeiten  zeigen, 
dass  der  fünfundzwanzigjährige  Mann  die  Meister  kritischer  Forschung  und 
Quellenbehandlung  mit  Nutzen  studirt  hatte,  sie  zeigen,  dass  er  selber 
schon  den  Pfad  unbefangener  kritischer  Arbeit  zu  finden  wusste. 

Dann  wandte  er  sich  dem  12.  Jahrhundert  zu  und  zwar  der  kirchen- 
politischen und  religiös-geistigen  Bewegung  jener  Zeit.  Er  beschäftigte 
sich  mit  Gerhoh  von  Reichersberg  und  gab  1871  einen  wichtigen  Brief 
desselben  heraus,  er  schrieb  ungedruckt  gebliebene  Aufsätze  über  Arnold 
von  Brescia  und  Abälaid.  Dies  Gebiet  blieb  ihm  zeitlebens  vertraut  und 
lieb.  Seine  Dissertation  über  die  streitige  Papstwahl  von  1130,  die  er 
dann  in  Innsbruck  ausarbeitete,  gehört  ihm  an,  auch  in  seinen  späteren 
Vorlesungen  über  die  Stauferzeit,  in  seinen  Übungen  über  Otto  von  Frei- 
sing kam  er  öfters  darauf  zurück  und  noch  in  der  letzten  Zeit  las  er  den 
4.  Band  von  Haucks  Kirchen geschichte  Deutschlands  mit  lebendigem  In- 
teresse und  rühmte  warm  das  ausgezeichnete  Werk. 

Noch  eines  Werkes  haben  wir  zu  gedenken,  das  mit  Mühlbachers 
St.  Florianer  Zeit  zusammenhängt.  Er  hat  eine  umfangreiche  Geschichte 
der  literarischen  Leistungen  des  Stiftes  geschrieben,  welche  zwar  gedruckt, 
aber  niemals  ausgegeben  und  veröffentlicht  worden  ist.  Jeizt  düi-fen  die 
Bedenken  fallen,  welche  den  Lebenden  hinderten  das  Buch  erscheinen  zu 
lassen.  Es  ist  ein  wertvoller  Beitrag  zur  geistigen  Geschichte  östen*eichs 
und  namentlich  zur  Geschichte  der  österreichischen  Historiographie  im 
19.  Jahrhundert;  denn  der  grössere  Teil  des  Buches  ist  einer  eindring- 
lichen, warmen  und  dennoch  unbefangenen  Würdigung  der  Historiker  Kurz 
und  Chmel  gewidmet  3). 

Inzwischen  war  eine  entscheidende  Wendung  im  Lebenswege  Mühl- 
bachers eingetreten.    Es  drängte  ihn  zu  einer  wirklichen  Schulung  in  der 


1)  In  den  Mittheil.  d.  Instituts  14,  164. 

*)  Linzer  Tbeologisch-prakt.  Quartcdschrift  1868. 

3)  Eine  kleine  Nebenfrucht  dieser  Arbeit  ist  die  Publikation  »Acht  Briefe 
des  Cardinal- Erzbischofe.^  von  Mailand  Carl  Cajetan  Grafen  von  Gaisruck  an 
F.  Freindaller.  Ein  Beitrag  zur  mailändischen  Kirchengeßchichte  in  den  Jahren 
1818—1824«.     österr.  Vierteljahrschrift  f.  kathol.  Theologie  1872. 


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Nekrologe.  203 

Geschichtswissenschaft.  Seine  Beschäftigung  mit  der  Stauferzeit  wies  ihn 
an  Julins  Ficker  in  Innsbruck.  Schon  im  Herbste  1870  wandte  er  sich 
an  ihn.  Aber  erst  zwei  Jahre  später  kam  er  nach  Innsbruck.  Er  fand 
hier  bald  in  dem  eben  erst  von  Julias  Jung  gegründeten  Historiker-Club 
einen  Kreis  von  Freunden,  von  denen  ihm  mehr  als  einer  ein  Freund  fürs 
Leben  wurde.  Vor  allem  aber  fand  er  an  Ficker  einen  Lehrer,  Gönner 
und  Freund,  der  bestimmend  für  seine  wissenschaftliche  Zukunft  wurde, 
der  ihm  über  die  schwersten  Jahre  seines  Lebens  mit  Rat  und  mit  Tat 
hinweghalf,  dem  Mühlbacher  zeitlebens  die  höchste  und  treneste  VerehiniDg 
weihte. 

Im  Jahre  1874  erlangte  Mühlbacher  das  philosophische  Doktorat  und 
ging  auf  den  Bat  Fickers  im  Herbste  nach  Wien  um  hier  unter  Sickels 
Leitung  sich  noch  weiter  auszubilden.  Eben  war  das  Institut  für  östeiT. 
Geschichtsforschung  durch  Sickel  neu  organisirt  wurden  und  von  1874 
bis  1876  gehörte  ihm  Mühlbacher  als  ausserordentliches  Mitglied  an.  Was 
Mühlbacher  hier  in  der  unvergleichlichen  Schule  Sickels  lernte,  wurde  von 
umso  grösserer  Bedeutung»,  als  ihm  schon  Ende  1874  durch  Ficker  ein 
ehrenvoller  Auftrag  zu  Teil  geworden  war.  Ficker,  der  die  ausserordent- 
liche kritische  Begabung  Mühlbachers  bald  erkannt  hatte,  übertrug  ihm 
einen  Teil  der  Neubearbeitung  von  Böhmers  ßegesta  imperii  und  zwar 
gerade  den  ersten  und  schwierigsten,  die  Karolinger. 

Es  war  in  dieser  und  der  nächsten  Zeit,  als  es  sich  für  Mühlbacher 
entschied,  dass  er  sein  Leben  weiterhin  auf  sich  selber  zu  stellen  habe. 
Innere  Kämpfe  und  äussere  Sorgen,  Sorgen,  die  sich  nun  Jahre  hindurch 
an  seine  Fersen  hefteten.  Da  gab  ihm  die  volle  Hingabe  an  die  Wissen- 
schaft und  an  seine  grosse  Aufgabe  Kraft  und  Halt.  Er  erfasste  sie  mit 
der  ganzen  Energie  seines  Wesens,  die  Karolinger  sollten  ihn  von  da 
an  durch  sein  ganzes  Leben  fesseln.  Und  wenn  er  auch  später  oft  über 
die  leidige  »Karolingerei*  schalt,  von  der  er  nicht  mehr  loskomme,  so 
war  diese  Konzentration  seiner  ungewöhnlichen  Arbeitskraft,  seiner  kriti- 
schen Schärfe,  seiner  originellen  Darstellung jgabe  für  die  Wissenschaft  von 
grösstem  Werte.  Denn  nur  so  ward  es  möglich,  dass  er  seine  grossen 
Werke  schuf,  die  Begesten  der  Karolinger,  die  Ausgabe  der  Karolinger- 
urkunden, die  deutsche  Geschichte  unter  den  Karolingern,  Werke  zu  deren 
höchstem  Lobe  das  einfache  Wort  genügt:  sie  bilden  die  gediegene,  un- 
entbehrliche und  im  ganzen  unerschütterliche  wissenschaftliche  Grundlage 
für  die  Erkenntnis  und  für  alle  weitere  Erforschung  der  karolingi sehen 
Zeit,  also  jener  weltgeschichtlch  und  für  unser  Volk  so  eminent  bedeu- 
tungsvollen Periode,  welche  für  das  ganze  staatliche  und  kulturelle  Leben 
Mitteleuropas  auf  Jahrhunderte  und  bis  heute  die  Basis  schuf  und  die 
Wege  wies. 

Mühlbachers  Regesten  der  Karolinger  erschienen  nach  zwei  vorzüg- 
lichen Vorarbeiten  über  die  Urkunden  Lothars  I.  und  Karls  III.,  mit  denen 
er  sich  1878  in  Innsbruck  habilitirte,  in  den  Jahren  1880  bis  1889.  Das 
Werk  wurde  in  Deutschland,  Frankreich  und  Italien  mit  gleich  hoher 
Anerkennung  begrtisst.  Man  darf  diese  Eegesten  als  die  erste  grosse  Frucht 
des  neuen  glänzenden  Aufschwunges  der  Diplomatik  bezeichnen,  wie  er 
durch  Sickels  und  Fickers  grossartige  Werke  herbeigeführt  worden.  Mühl- 
bacher,   der  Schüler   beider,    hat    seinen  Meistern    höchste  Ehre    gemacht. 


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204  Nekrologe. 

Die  Karolingerregesten  bedeuteten  auch  in  der  Regestenliteratur  einen 
neuen  Fortschritt,  die  Technik  der  Eegestenbearbeitung  ist  durch  Mühl- 
bacher mustergiltig  ausgestaltet  worden  und  die  ganze  Neubearbeitung  der 
Kaisen-egesten  hat  sich  für  das  frühere  Mittelalter  durchaus  an  Mühl- 
bachers Vorbild  angeschlossen  und  anzuschliessen,  und  ebenso  auch  für  die 
spätere  Zeit,  soweit  nicht  das  andei-s  geartete  Urkundenmaterial  Abwei- 
chungen fordert. 

Die  Karolingerregesten  wurden  im  Laufe  weniger  Jahre  vergriffen,  es 
stellte  sich,  bei  solchen  Werken  ein  in  so  kurzer  Zeit  noch  nicht  dage- 
wesener Fall,  das  Bedürfnis  einer  neuen  Auflage  heraus.  Dies  traf  sich 
nun  ungemein  glücklich  mit  dem  Umstände,  dass  Mühlbacher  im  Jahre 
1892  mit  der  Edition  der  Karolingerurkunden  für  die  Monumenta  Ger- 
maniae  betraut  wurde.  Er  war  für  diese  neue  grosse  Aufgabe  der  prä- 
destinirte  Mann.  Die  Vorarbeiten  für  die  Edition  waren  zugleich  Vor- 
arbeiten für  die  Neuauflage  der  Begesten  und  diese  hinwieder  konnte  der 
Ausgabe  die  besten  Dienste  leisten.  So  hat  Mühlbacher  in  rastloser  Arbeit 
in  diesem  Dezennium  sc*it  1892  die  Edition  mit  seinen  Mitarbeitern  vor- 
bereitet und  die  Neuauflage  der  ßegesten  durchgeführt.  Und  es  ist  ihm 
wenigstens  dies  vergönnt  gewesen,  beide  Werke  zu  einem  gewissen  Ab- 
schluss  zu  bringen.  Von  der  zweiten  Auflage  der  Kegesten  erschien  1899 
der  erste  Teil  und  den  Text  des  zweiten  Teiles  hat  er  noch  unmittelbar 
vor  seinem  Tode  vollendet.  Die  Ausgabe  des  1.  Bandes  der  Karolinger- 
diplome ist  ebenfalls  in  den  letzten  Monaten  seines  Lebens  im  Druck 
abgeschlossen  worden.  So  wurden  und  werden  diese  beiden  grossen  Werke 
sein  glänzendes  wissenschaftliches  Vermächtnis. 

Daneben  vollendete  Mühlbacher  noch  im  Jahre  1896  seine  »Deutsche 
Geschichte  unter  den  Karolingern*.  Wer  Mühlbacher,  den  Mann  und  sein 
Wesen  einigermassen  gekannt  hat,  und  will  sich  diese  ungewöhnliche, 
markige  Persönlichkeit  wieder  vergegenwärtigen,  der  lese  in  seinen  Karo- 
lingern. Die  wissenschaftliche  Gediegenheit  des  Inhalts  ist  ja  selbstver- 
ständlich, vielleicht  merkt  man  hie  und  da  noch  ein  bischen  zu  viel  vom 
Eegesten-  und  Urkundenmanne.  Aber  was  dem  Buche  den  besonderen 
Wert,  den  seltenen  Eeiz  verleiht,  das  ist  die  aus  dem  Vollen  geschöpfte, 
lebenswahre,  von  geistreichem  Sarkasmus  gewürzte  Darstellung,  der  Stempel 
des  Persönlichen  in  der  künstlerischen  Bemeisterung  des  gewaltigen  Stoffes^). 

Seit'  1874  in  Beziehung  zum  Institute  f.  österr.  Geschichtsforschung, 
seit  1879  Redakteur  der  »Mittheilungen  des  InstHuts*,  war  Mühlbacher 
durch  seine  Ernennung  zum  ausserordentlichen  Professor  für  Geschichte  des 
Mittelalters  und  der  historischen  Hilfswissenschaften  im  Jahre  1881  dauernd 
der  Universität  Wien  und  dem  Institute  verbunden.  Mühlbacher  lehrte 
historische  Hilfswissenschaften  und  unter  ihnen  wurde  ihm  die  Vorlesung 
über  Paläographie  sein  bestes  und  sein  Lieblingskolleg.  Er  las  ausserdem 
über  Partien  der  mittelalterliche  Geschichte  und  quellenkritische  Übungen. 


»)  Für  die  Allj?eni.  deutsche  Biographie  schrieb  Mühlbacher  die  Artikel 
über  Lothar  I.  und  IL,  über  Ludwig  11.,  Ludwig  d.  D.,  Ludwig  IlL  und  IV., 
Bd.  19  (1884).  —  Von  den  kleineren  Aufsätzen,  welche  Mühlbachers  grössere  Werke 
begleiteten,  sind  die  meisten  in  den  Mittheilungen  des  Instituts  erschienen,  ein- 
zelne in  den  Forsch,  z.  deutschen  Gesch.  Bd.  19,  im  Neuen  Archiv  Bd.  18  u.  25, 
Zeitschr.  des  Harzvereins  Bd.  11,  M^langes  Julien  Havet  (1895). 


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Nekrologe.  205 

Aus  seiner  umfassenden  Lehrtätigkeit  ist  der  kleine  aber  höchst  gehalt> 
volle,  ja  für  vergleichende  diplomatische  Forschung  richtunggebende  Auf- 
satz über  Kaiserurkunde  und  Papsturkunde  herausgewachsen.  Mühlbacher 
besass  nicht  das,  wa^  man  glänzenden  und  rhetorisch  fesselnden  Vortrag 
nennt,  dazu  war  schon  sein  Organ  nicht  geschaffen.  Allein  die  sachliche 
Gediegenheit,  die  schlagende  Prägnanz  des  Ausdruckes,  die  beissende  Tronie, 
womit  er  Phrase,  Schein  und  Oberflächlichkeit  in  der  Wissenschaft  zu 
treffen  verstand,  das  verlieh  seiner  Lehrtätigkeit  eine  eigene  Anziehungs- 
kraft Die  Überzeugung,  die  jedem  Hörer  und  Schüler  sehr  bald  sich  ein- 
prägte: d&ss  ist  ein  Mann,  ein  Charakter,  dem  es  Ernst  ist  mit  der  Wahr- 
heit in  der  Wissenschaft,  aber  auch  im  Leben  —  dies  wurde  das  rechte 
und  dauerhafte  Band  aufrichtig  gefühlter  Achtung  und  Verehrung.  Und 
wie  vergalt  Mühlbacher  die  Anhänglichkeit  seiner  Schüler!  Wie  nahm  er 
sich  ihrer  an,  wie  viele  verdanken  ihm  die  erste  und  entscheidende  För- 
derung, wie  viele  vei*danken  ihm  geradezu  einen  guten  Teil  ihrer  Lauf- 
bahn. Seine  wachsenden  Verbindungen,  seine  St^ellung  dann  an  der  Spitze 
des  Institutes,  nie  und  nimmer  hat  er  sie  für  sich  genützt,  sondern  immer 
nur  für  andere  und  für  die  Sache. 

Neben  Lehrberuf  und  eigener  wissenschaftlicher  Arbeit  ruhte  auf 
Mühlbachers  Schultern  die  Redaktion  der  Mittheilungen  des  Instituts  lür 
österr.  Geschichtsforschung.  Nach  dem  Tode  von  Karl  Foltz  war  sie  ihm 
im  September  1879  anvertraut  worden.  Er  war  der  richtige  Mann.  Er 
besass  von  früheren  Jahren  her  selbst  einige  Erfahrung  im  Bedaktions- 
und  Pressewesen,  er  besass  die  nötige  Umsicht  und  Energie,  um  das  junge 
Unternehmen  üügge  zu  machen,  er  besass  endlich  auch  die  Selbstlosigkeit 
und  Opferwilligkeit,  um  eine  Mühe  und  Bürde  auf  sich  zu  nehmen,  von 
der  der  Fernerstehende  kaum  eine  rechte  Vorstellung  hat.  Die  »Mitthei- 
kmgen*  sind  ein  führendes  Organ  auf  dem  Gebiete  der  historischen  Hilfs- 
wissenschaften, der  mittelalterlichen  und  österreichischen  Geschichte  ge- 
worden, allein  nicht  nur  dieses.  Mühlbachers  rastlosen  Bemühungen  gelang 
es  sie  auf  die  breitere  Basis  einer  allgemein  historischen  Zeitschrift  zu 
stellen,  ihnen  namentlich  auch  auf  dem  verwandten  Gebiete  der  Eechts- 
geschichte  ein  hohes  Ansehen  zu  begründen.  Er  gewann  Mitarbeiter  in 
ganz  Österreich-Ungarn,  im  deutschen  Reiche  und  in  der  Schweiz,  aber 
auch  in  Italien,  Frankreich  und  Amerika.  Es  verdross  ihn  keine  Mühe, 
so  manchen  Aufsatz,  so  manches  Referat  erst  druckfertig  zu  machen.  Er 
sorgte  zielbewusst  für  die  kritischen  Besprechungen  und  schrieb  selbst 
eine  Reihe  wertvoller  Rezensionen,  er  führte  Referate  über  die  ausser- 
deutsche  Literatur  zur  österreichischen  Geschichte  ein.  Und  es  ist  ihm 
nicht  hoch  genug  anzuschlagen,  dass  er  prinzipiell  und  unbeugsam  die 
Gefahr  weit  ferne  hielt,  dass  die  Zeitschrift  etwa  nichtwissenschaftlichen 
Interessen  von  Personen  oder  des  eigenen  näheren  Kreises  dienstbar  wurde. 
Durch  volle  24  Jahre  hat  er  die  Redaktion  geführt,  eine  Unsumme  stiller, 
unermüdlicher,  selbstloser  Arbeit  —  ihr  verdankt  Österreich  seine  eben- 
bürtige Vertretung  in  der  periodischen  historischen  Literatur. 

Dieser  Mann  musste  mehr  als  15  Jahre  Extraordinaiius  bleiben. 
Allerdings  hatte  ihn  die  Wiener  Akademie  1885  zum  korrespondirenden, 
1891  zum  wirklichen  Mitgliede  gewählt,  er  war  Ehrenmitglied  mehrerer 
historischer  Vereine,  seit  1896  korrespondirendes  Mitglied    der   baiiischen 


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206  Nekrologe. 

Aka^^emie,  seit  1895  hatte  ihm  Ficker  die  Leitung  der  Regesta  imperii 
übergeben.  Aber  erst  das  Jahr  1896  brachte  ihm  endlich  die  ersehnte 
und  gebührende  Stellung,  indem  er  zum  ordentlichen  Professor  ernannt 
wurde.  Und  als  er  im  selben  Jahre  der  Nachfolger  Sickels  und  Zeissbergs 
in  der  Direktion  des  Instituts  wurde,  war  ihm  allerdings  eine  späte  Ge- 
nugtuung gewährt 

Die  kurzen  sechs  Jahre,  die  Mühlbacher  seitdem  noch  vergönnt  blieben, 
sind  neben  seinen  intensiven  eigenen  Arbeiten  erfüllt  von  einer  immer 
reicher  sich  entfaltenden  Wirksamkeit  in  grossem  Stile.  Diese  Jahre  fallen 
zusammen  mit  dem  Beginne  einer  Organisation  unseres  staatlichen  Archiv- 
wesens, mit  der  Begründung  der  Kommission  für  neuere  Geschichte  Öster- 
reichs, mit  der  Inauguration  neuer  grosser  UntemehmuDgen  der  Akademie 
der  Wissenschaften,  wie  dem  Atlas  der  österreichischen  Alpenl&nder,  der 
Herausgabe  mittelalterlicher  Bibliothekskataloge  und  der  Edition  österrei- 
chischer Urbare.  An  allen  diesen  Arbeiten  war  Mühlbacher  als  Direktor 
des  Instituts  und  Mitglied  des  Archivrates,  als  Mitglied  der  Akademie  und 
Obmann  ihrer  Atlas-  und  historischen  Kommission  beteiligt,  initiativ  ein- 
gieifend  und  sie  mit  weitem  Blicke,  mit  seinen  Erfahrungen  und  Kennt- 
nissen und  seinem  persönlichen  Gewichte  fördernd,  so  dass  er  selbst  und  mit 
ihm  das  Institut  zu  einem  wahren  Mittelpunkte  österreichischer  Geschichts- 
forschung wurde.  Das  Institut  selber,  auf  den  von  Sickel  geschafifenen 
Grundlagen  in  allem  Wesentlichen  behaiTend,  folgte  doch  unter  Mühl- 
bachers Leitung  der  Entwickelung  der  Wissenschaft  und  den  Anforderungen, 
welche  nunmehr  die  organische  Verbindung  mit  dem  Archivwesen  mit  sich 
brachte,  durch  eine  Ausgestaltung  der  Statuten  und  des  Lehrplanes.  Das 
Institut  übernahm  die  Geschäftsleitung  der  Kommission  für  neuere  Ge- 
schichte Österreichs,  die  aus  dem  Institute  erwachsenen  Ki-äfte  füllten  die 
Archive  und  fanden  neue  und  ehi'envoUe  Mitarbeit  bei  jenen  groösen  neuen 
wissenschaftlichen  Unternehmungen.  Mit  bewundernswerter  Ki-aft  hielt 
Mühlbacher  diese  zahlreichen  Fäden  in  seiner  Hand,  und  mit  einem  Ver- 
trauen sondergleichen  konnte  man  sie  in  dieser  starken  und  treuen  Hand 
geborgen  wissen. 

-  Und  so  sehen  wir  uns  denn  auch  hier  wieder  zurückgeführt  auf  den 
Urgrund  von  Mühlbachers  Wesen,  Wirken  und  Erfolgen:  es  ist  die  Ver- 
bindung von  hervorragendem  Wissen  und  Können  mit  einer  starken  und 
edlen  Persönlichkeit,  einem  selbstlosen  und  wahrhaften  Charakter.  Die 
Bittei-nisse  seines  Lebens  haben  freilich  in  ihm  von  frühe  her  schon  einen 
sarkastischen  und  pessimistischen  Zug  genährt.  Er  pflegte  sich  kräftig 
auszudrücken  und  seine  Antipathien  nicht  zu  verbergen.  Dies  äusserlich 
oft  schroffe  und  rauhe  Wesen  mochte  wohl  manchem  Schüler  zuerst  heilige 
Scheu,  mancher  andersgearteten  Natur  zunächst  Befremden  einflössen,  zu- 
gleich aber  doch  immer  die  Empfindung,  dass  dies  ein  ungewöhnlicher 
Mann  sein  müsse.  Aber  dieses  Wesen  war  bei  Mühlbacher  wie  eine  deckende 
Hülle,  ein  schützender  Panzer  in  dem  Drange  des  Tages,  um  hart  zu 
bleiben,  wo  er  seiner  Mannesüberzeugung  nach  hart  zu  bleiben  hatte,  um 
aufrecht,  tapfer  und  sich  selber  treu  durch  sein  Leben  zu  gehen.  Diese 
mannhafte  Festigkeit  errang  ihm  Hochachtung  allüberall,  bei  seinen  Freun- 
den, bei  seinen  Kollegen,  in  höhergestellten  Kreisen,  sie  erobeiie  ihm  die 
Herzen  unserer  Studenten,  die  doch  immer  das  rechte  Gefühl  dafür  besitzen, 


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Personalien.  207 

wo  ein  rechter  Mann  zu  finden  ist.  Und  hinter  der  strengen  Hülle  barg 
sich  ein  weiches  Gemüt,  ein  warmes  Herz  für  seine  Freunde,  seine  Schüler 
und  besonders  auch  für  alle  jene,  die,  wie  einstens  er  selber,  mit  harter 
Mühe  sich  emporzuriugen  haben. 

Engelbei-t  Mühlbacher  ist  todt.  Auch  er  musste  fallen  vor  der  Zeit, 
mitten  herausgerissen  aus  der  vielseitigsten,  fruchtbarsten  Tätigkeit,  mitten 
in  der  Erfüllung  seiner  Pflicht  bis  zum  Äussersten.  Wir  fühlen  es  jeden 
Tag,  welche  Lücke  da  gerissen,  was  uns  da  wieder  mit  einem  jähen 
Schlag  genommen  wurde.  Wir  müssen  trauern:  er  war  unser,  aber  wir 
wollen  auch  sagen:  er  ist  unser  und  wird  unser  bleiben  in  unserem 
treuen  Qedenken,  solange  wir  leben. 

Oswald  Bedlich, 


Am  28.  Oktober  1902  starb  zu  Murau  der  fürstl.  Schwarzenberg'sche 
Archivar  Felix  Zub.  Geboren  am  9.  November  1848  zu  Lischau  (im 
südlichen  Böhmen),  besuchte  er  das  deutsche  Gymnasium  zu  Budweis  und 
trat  1868  als  Assistent  beim  fürstl.  Schwarzenberg'schen  Archive  in 
Wittingau  ein.  Als  er  im  Juni  1875  auf  zwei  Jahre  zur  Aushilfe  dem 
fürstl.  Zentialarchive  in  Wien  zugewiesen  wurde,  nahm  er  als  ausserord, 
Mitglied  an  den  Vorlesungen  und  Übungen  unseres  Instituts  teil.  Am 
1.  April  1888  vnirde  er  zum  Archivar  in  Murau  ernannt.  Hier  sind  die 
sämtlichen  Archivalien  der  fürstlichen  Besitzungen  in  Steiermark  kon- 
zentrirt  und  seine  Aufgabe  war  es  die  bereits  begonnene  Neueinrichtung 
zu  Ende  zu  führen.  Diese  verdienstliche  Arbeit  gelangte  im  Sommer  1902 
zum  Abschluss  und  Zub  sollte  mit  1 .  November  d.  J.  nach  Krumau  über- 
siedeln. Vorher  erkrankte  er  jedoch  und  musste  sich  in  Graz  einer  Ope^ 
ration  unterziehen.  Anstatt  aber  hier  die  völlige  Heilung  abzuwarten, 
verliess  er  vorzeitig  die  Klinik,  die  Wunde  heilte  nicht  und  verui-sachte 
ihm  Besorgnisse  und  Schmerzen.  In  einem  solchen  Augenblicke  legte  er 
selbst  Hand  an  sich.  Zub  war  ein  fleissiger  und  begabter  Arbeiter,  ein 
biederer  Charakter.  Literarisch  trat  er  zweimal  auf:  in  den  Mitteil,  der 
Zentralkommission  1895  veröffentlichte  er  einen  »Aus  Murau*  über- 
schriebenen  Artikel  und  1902  erschien  von  ihm  als  15.  Heft  der  Ver- 
öffentlichungen der  histor.  Landeskommission  f.  Steiermark:  Beiträge  zur 
Genealogie  und  Geschichte  der  steierischen  Liechtensteine.  Er  war  auch 
Konservator  und  nach  seiner  Übersiedlung  nach  Murau  Kon-espondent  der 
Zentralkommission.  F.  M. 


Personalien. 

Th.  Ritter  v.  Sickel  wurde  durch  Verleihung  des  preuss.  Ordens 
pour  le  merite  für  Wissenschaft  und  Kunst  ausgezeichnet. 

H.  Brunner  wurde  zur  Ehrenmitglied,  F.  Wickhoff  zum  wirkl., 
A.  Dop  seh  und  H.  v.  Voltelini  zu  korresp.  Mitgliedern  der  k.  Akademie 
d.  Wissenschaften  gewählt.  Osw.  Redlich  vnxrde  von  der  k.  Akademie 
Zum  Mitglied  der  Zentraldirektion  der  Monumenta  Germaniae  gewählt. 


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208  Personalien. 

A.  Biegl  wurde  zum  Mitglied,  A.  v.  Jaksch  zum  Konservator  der 
k.  k.  Zentralkommission  f.  Kunst-  und  histor.  Denkmale  ernannt. 

Ernannt  wurden  zu  ord.  Professoren  A.  Fournier  für  allgem.  Ge- 
schichte an  der  Universität  Wien,  K.  Uhlirz  für  österr.  Geschichte  an  der 
Universität  Graz,  W.  Erben  für  histor.  Hilfswissenschaften  an  der  Uni- 
versität Innsbruck,  zum  ausserord.  Professor  W.  L  e  v  e  c  für  deutsches  Recht 
an  der  Universität  Freiburg  i.  d.  Schweiz;  H.  Kretschniayr  erhielt  die 
Dozentur  für  Geschichte  an  der  Akademie  der  bild.  Künste  in  Wien. 

Es  wurden  femer  ernannt  A.  v.  Jaksch  zum  Landesarchivar  von 
Kärnten,  I.  Zibermayr  zum  oberösterr.  Landesarchivar  in  Linz,  A.  Veress 
zum  Archivar  der  Schriftenabteilung  an  der  Universitätsbibliothek  in 
Klausenburg,  A.  Schachermayr  zum  Assistenten  am  Archiv  des  k.  k. 
Finanzministeriums,  V.  Schindler  zum  Archivskonzipisten  am  Deutsch- 
ordensarchiv in  Wien,  F.  Dörnhöffer  zum  Amanuensis  und  A.  Weixl- 
gärtner  zum  Assistenten  an  der  Hofbibliothek  in  Wien,  E.  v.  Frisch 
zum  Praktikanten  an  der  Studienbibliothek  in  Salzburg. 

H.  Hirsch  trat  als  Mitarbeiter  der  Monum.  Germaniae  Diplomata, 
H.  V,  Srbik  als  Mitarbeiter  der  Kommission  f.  neuere  Geschichte  Öster- 
reichs, M.  Doblinger  als  Volontär  im  Landesarchiv  in  Graz  ein. 

Den  XXIV.  Kurs  des  Instituts   1901 — 1903  absolvirten 

als  ordentliche  Mitglieder: 
Frisch  Ernst  v.  Dr.  phil. 
Reich  Otto  Dr.  phil. 
Schindler  Vinzenz  Dr.  phil. 
Sebesta  Eduard  Dr.  phil. 
Tietze  Hans  Dr.  phil. 
•        Zibermayr  Tgnaz  Dr.  phil. 

Als  ausserordentliche  Mitglieder: 
Doblinger  Max  Dr.  phil. 
Gooss  Roderich  Dr.  phil. 
Meli  Alfred. 
Plattensteiner  Fritz. 

Sufflay  Milan  v.  Dr.  phil.  (1902 — 190a). 
Watzl  Florian  Dr.  phil.,  Kapitular  des  Stiftes  Heiligenkreuz. 

Als  Thema  der  Hausarbeit  wählten: 
Frisch,  Johann  Jakob  Fuggers  österreichisches  Ehrenwerk. 
Reich,  Das  Verhältnis  der  Patriarchen  von  Aquileja  zu  den  Sufiragan- 

bischöfen. 
Schindler,  Abt  Engelbert  von  Admont. 
Sebesta,  Die  Statuten  der  Prager  Erzbischöfe. 
Tietze,  Johann  Michael  Rothmayr.     Ein    Beitrag    zur    Geschichte    des 

Barockstils  in  Österreich. 
Zibermayr,  Die  Traditionsbücher  des  Hocbstiftes  Passau. 
Doblinger,  Hieronimus  Megisers  Leben  und  Werke. 
Gooss,  Die  königlich  ungarische  Kanzlei  unter  den  Arpaden. 
Meli,  Die  Entstehung  der  Dorfgerichtsbarkeit  in  Österreich. 
Watzl,  Beiträge  zur  Heiligenkreuzer  Annalistik. 


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Die  Acta  Murensia 
und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri. 

Von 

Hans   Hirsch. 

Erster  Teil. 


Die  einander  durchaos  widersprechenden  Resultate  der  letzten 
Untersuchungen  über  Art  und  Zeit  der  Entstehung  -der  Quellen  des 
Klosters  Muri  im  Aargau  scheinen  bestätigen  tu  wollen,  was  die  Ge- 
schichte dieser  Frage  seit  zwei  Jahrhunderteu  zeigte,  dass  es  nicht 
möglich  sei,  sie  in  einer  allseitig  befriedigenden  Weise  zu  losen.  Theodor 
von  Liebenau^),  der  abweichend  von  den  Ansichteu  aller  früheren  Be- 
arbeiter die  erste  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  als  Entstehungszeit  der 
Acta  Murensia  bezeichnete,  ist  lange  genug  geglaubt  worden.  Männer 
wie  Waitz*)  und  Wattenbach»)  haben  ihm  zugestimmt.  Gegen  ihn 
hat  sich  dann  bei  Gelegenheit  der  Neuausgabe  der  Geschichtsquellen 
von  Muri  P.  Martin  Kiem*)  gewendet  und  im  Anschluss  au  die  älteren 
Meinungen  die  Hauptsache .  der  Acta  einem  Auonymus  von  Muri  aus 
der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  als  Verfasser  zugeschrieben,  die  auf 
eine  spätere  Entstehungszeit  deutenden  Stellen  durch  eine  Überarbeitung 
in  den  letzten  Jahrzehnten  des  13.  Jahrhunderts  erklärt.  Seine  Auf- 
gabe wäre  es  in  einer  so  viel  besprochenen  und  bestrittenen  Frage 
gewesen,  die  Ergehnisse  seiner  Untersuchungen  von  vorneherein  auf 
eine  breitere  Basis  zu  stellen,  als  dies  in  Form  eines  Nachwortes  mög- 

»)  Argovia  IV,  p.  XIX  fF.  .»)  Deutsche  Verfasiungsge^chichte  V.  266^ 

')  Bia  zur  vierten  Auflage  s.einer  Geschichtsquellen  Deutschlands. 

*)  Quellen  zur  Schweizer-Ueachichte  III,  3.  Dieses  Werk  ist  immer 
gemeint,  wenn  sich  in  Anmerkungen  nur  Angabe  der  Seite 
findet. 

MitUioibui^en  XXV.  14 


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210  Hans  Hirsch. 

lieh  war,  das  noch  ziemlich  stark  mit  Personalien  durchsetzt  erscheint. 
So  aber  darf  man  sich  nicht  wundern,  wenn  er  gleich  beim  Erscheinen 
seiner  Ausgabe  einem  mittlerweile  erschieneuen  Aufsatze  Liebenaus ^) 
antworten  musste^),  in  welchem  dieser  neuerdings  seine  schon  früher 
geäusserte  Ansicht  vortrug.  Beide  Forscher  haben  dann  in  dieser 
Frage  nochmals  das  Wort  ergriflfen»),  ohne  damit  eine  Klärung  herbei- 
zuführen, sie  sind  nur  persönlich  umso  härter  aneinander  geraten. 

Wenn  in  dem  vorliegenden  Aufsatze  von  neuem  eine  Lösung  der 
Frage  versucht  wird,  so  will  ich  vou  vorneherein  bemerken,  dass  dies 
wegen  der  Acta  Murensia  allein  wohl  nicht  notwendig  gewesen  wäre. 
Die  Art  und  Weise,  wie  diese  Quelle,  seit  der  Polemik  zwischen 
Liebenau  und  Kiem  beurteilt  und  benützt  wurde*),  zeigt  nur  zu  deut- 
lich, dass  Liebenaus  Ansicht  einfach  unannehmbar  ist.  Jeder,  der  die 
Acta  einmal  aufmerksam  durchliest,  bezeichnet  als  die  Entstehungszeit 
der  Hauptsache  der  Quelle  nicht  das  14.  sondern  das  12.  Jahrhundert. 
Und  wenn  uuch  die  Resultate  Eiems  eine  wesentliche  Modifikation  zu 
erfahren  haben,  so  ist  damit  doch  nur  eine  der  zahlreichen  älteren 
Meinungen  wieder  zur  Geltung  gebracht. 

Durch  Eiems  Edition  ist  indess  zu  der  Frage  ein  neues  Moment 
hinzugekommen.  Er  hat  auch  die  Urkunden  des  Klosters  Muri  neu 
edirt  und  an  ihnen  Kritik  zu  üben,  oder  besser  gesagt  sie  zu  ver- 
teidigen gesucht.  Liebenuu  ist  gerade  gegen  diese  Ausführungen  am 
schärfsten  aufgetreten.  Aber  keinem  von  beiden  ist  es  gelungen,  auch 
uur  den  flüchtigen  Benutzer  ihrer  Resultate  zufrieden  zu  stellen.  So 
war  die  Notwendigkeit  einer  eingehenden  diplomatischen  Untersuchung 
dieser  Stücke  gegeben.  Und  noch  ein  Anderes  war  durch  die  ge- 
nannten Arbeiten,   besonders   die   Liebenaus   erwiesen,   dass   es  nicht 


I)  »Die  Anfänge  des  Hauses  Habsburg <  im  Jahrbuch  des  heraldisch- genea- 
logischen Vereines  Adler,  Jahrgang  1882,  119  ff. 

>)  Entgegnung    auf   »Die    Anfänge    des    Hauses    Habsburg«    im    »Adler« 

1884,  1  ff. 

')  Liebenau,  Zur  Frage  über  die  Anfänge  des  Hauses  Habsburg,  im  »Adler« 

1885.  108  If.    Kiem,   Geschichte   der  Benediktiner- Abtei  Muri-Gries  l  Staus  1838 
Vorwort. 

*)  In  ganz  bestimmter  Weise  hat  A.  Schulte,  Geschichte  der  Habsburger 
in  den  ersten  drei  Jahrhunderten  21  ff.,  für  Kiem  Stellung  genommen.  Zuletat 
ist  Herr  Professor  Osw.  Redlich,  nachdem  er  sich  schon  früher  gleichfalls  zu 
Gunsten  Kiems  ausgesprochen  hatte  (in  dieser  Zeitschrift  X[,  508,  Zeitschrift  für 
die  öeteiT.  Gymnasien  37,  457)  bei  den  Vorarbeiten  su  seiner  Geschichte  Rudolfs 
von  Habsburg  dieser  Frage  nachgegangen  (vgl.  seine  Bemerkungen  a.  a.  0.  774). 
Er  hat  seine  Resultate  nicht  veröffentlicht,  vreil  er  mich  zu  einer  umfassenden 
Arbeit  über  dieses  Thema  angeregt  hatte  und,  als  er  deren  Ergebnisse  kennen 
lernte,  mit  diesen  im  wesentlichen  sich  einverstanden  erklärte. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       211 

möglich  sei,  die  Frage  nach  der  Echtheit  der  Urkunden  von  der  ünter^ 
suchung  über  Eutstehungszeit  aud  Tendenz  der  Acta  zu  trennen.  Zwei 
dieser  ältesten  Urkunden,  die  Kardinalsurkunde  und  das  Diplom  yon 
1114,  sind  uns  nur  durch  die  Acta  erhalten,  das  Testament  des  Bi- 
schofs Werner  von  1027  dagegen,  das,  seine  Echtheit  angenommen, 
die  Stiftungsurkunde  des  Klosters  wäre,  ist  von  dem  Verfasser  der 
Acta  nicht  als  solche  anerkannt.  Schon  diese  zunächst  ganz  äusser- 
lichen  Tatsachen  fordern  Aufklärung.  Da  ist  bereits  Liebenau  einen 
Schritt  weiter  gegangen.  Er  hat  in  einem  Satze  der  Acta  eine  ganz 
bestimmte  Stellung  des  Anonymus  zur  Urkunde  von  1027  erkannt^). 
Als  ich  die  Entstehungszeit  der  Acta  Murensia  endgiltig  fQr  die  Mitte 
des  12.  Jahrhunderts  festgelegt  hatte,  wurde  mir  nach  einer  einge- 
henden Betrachtung  der  Verhältnisse  der  Reformklöster  des  Investitur- 
streites, zu  denen  ja  Muri  gehört,  Geist  und  Tendenz  der  Acta  klar. 
In  diesem  Zusammenhange  musste  nun  auch  endlich  das  Diplom  von 
1114  als  Hirsauer  Kaiserurkunde,  als  welche  es  nun  seit  nahezu  zwei 
Jahrzehnten  bekannt  ist,  gewürdigt  werden.  Da  zeigte  sich,  dass  die 
Acta  Murensia  zur  Vorgeschichte  des  Diploms  die  wichtigsten  Nach- 
richten liefern,  die  Urkunde  aber  zu  dem  interessanten  Bild  klöster- 
licher Zustände,  das  Muri  den  Akten  zufolge  bietet,  die  wertvollste 
Ergänzung  darstellt.  Diese  Betrachtungen  boten  endlich  auch  Haud* 
haben,  die  Urkunde  von  1027  gerade  an  den  weniger  leicht  zu  deu- 
tenden Verf&guugen  anzufassen  und  aus  diesen  für  ihre  Vorlagen  und 
Tendenz  eine  Erklärung  zu  schöpfen.  Es  haben  sich  also  dem  Gegen- 
stande auch  neue  Seiten  abgewiunen  lassen,  die  es  überflüssig  machten^ 
der  Arbeit  die  Form  einer  Polemik  gegen  Kiem  und  Liebenau  zu  geben. 
Anderseits  habe  ich  aber  doch  mit  Berücksichtigung  alles  dessen,  was 
Kiem  und  Liebenau  vorgebracht  hatten,  die  Frage  vom  Grund  auf  neu 
bearbeitet').  Ich  glaubte  das  einem  so  strittigen  Thema  schuldig  zu  sein. 
In  vorliegende  Arbeit,  welche  verschiedene  Fragen  berührt,  die 
auch  für  die  Neubearbeitung  der  Habsburger  Regesten  Interesse  be- 
sitzen, hat  darum  Herr  Dr.  Harold  Steinacker,  der  mit  der  Bearbeitung 
der  ersten  Partien  der  Habsburger  Hegesten  betraut  ist,  Einsicht  ge- 
nommen. Daran  hat  sich  eine  eingehende  Besprechung  meiner  Be- 
sultate  geknüpft.  Ich  hatte  Steinacker  die  Möglichkeit  der  Echtheit  der 
Kardinalsurkunde  zuzugeben  und  auch  meine  Ausführungen  über  Zweck 
und   Entstehungszeit   der  Werner-Urkunde   zu   modifiziren.     Insoferne 


')  »Adler«  1885,  HO. 

*)  Dabei  vereichte  ich,  die  umfangreiche  Ältere  Literatur  über  dicEen  Ge* 
genetand  hier  zu  Terzeicbnen.  Man  findet  sie  immer  wieder  in  den  bereift 
zitirten  Abhandlungen  zusammengestellt.  Vgl.  S.  169  f.  und  »Adler«  1882. 127  A.  72 

14* 


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212  Hans  Hirsch. 

wiirde  eine  Überarbeitung  der  Abschnitte  11  und  lY  notwendig,  doch 
habe  ich  auch  sonst,  wo  ich  meine  Besultate  aufrecht  erhielt,  manche 
Änderungen  an  meinem  ursprünglichen  Konzept  vorgenommen. 

I.  Die  Acta  Murensia. 

1.  Kritik  der  Überlieferung. 

Die  Papier-Handschrift  9»  in  der  uns  heute  die  Acta  erhalten 
sind,  ist  nur  eine  spätere  Abschrift*)  des  Originals.  Die  Schrift  gehört 
der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  an').  Inwieweit  der  Kopist  die  äussere 
Form  seiner  Vorlage  beibehalten  hat,  lässt  sich  nicht  mehr  genau  be- 
stimmen, doch  muss  als  wichtig  hervorgehoben  werden,  dass  an  meh- 
reren Stellen  durch  Wellenlinien  Abschnitte  gemacht  sind*).  *  Diese 
gehen  auf  das  Original  zurück  und  sind,  wie  sich  bald  zeigen  wird^ 
für  die  Kritik  der  Quelle  nicht  ohne  Belang.  Nachträge  und  Korrek- 
turen von  der  Hand  des  Abschreibers  der  Handschrift  sind  nicht  eben 
^ahlreich^).  Dagegen  finden  sich  sehr  oft  Verbesseruügen  mit  blasserer 
Tinte.  Einmal  erkennen  wir  durch  den  Einschub  eines  Wortes  in 
4len  Kontext^)  die  2.  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  als  das  Alter  dieser 
korrigirenden  Hand.  Dabei  lässt  sich  nur  nicht  sicher  behaupten,  das& 
alle  Korrekturen  von  einer  Person  und  aus  derselben  Zeit  stammen» 
Man  konnte  ja  darüber  streiten,    ob  die  Tinte,    mit.  der  die  Verbesse- 


1)  Sie  liegt  gegenwärtig  im  Staatsarchiv  }n  Aarau.  Über  ihre  BeBphjreibuug 
und  Schicksale  siehe  Kiem  S.  168  ff.  und  Liebenau,  Adler  1882  S.  128. 

*)  Den  besten  Beweis  tlir  diese  Tatsache,  die  ja  heute  jedem  Kenner  dieser 
Frage  sicher  feststeht,  bietet  eine  Stelle  S.  23  Zeile  1.  Dorfc  ist  zwischen  »senten- 
ciam«  und  »habuit«  »observare*  radirt,  ein  Wort,  das  am  Anfang  der  Zeile  zu 
lesen  ist.  Das  Versehen  ist  natOrlich  so  zu  erklären,  dass  der  Abschreiber  sich 
in  der  Zeile  geirrt  hat. 

•)  Ein  freilich  nicht  sehr  genaues  Faksimile  vom  Anfang  und  vom  Ende 
der  Hatidschrift  gibt  Herrgott  Gen.  I.  p.  XXIV. 

*)  Nach  den  Abschnitten  von  Eiems  Edition  19,  21,  23  und  30,  sowie  nach 
der  Beschreibung  von  Hermetschwil. 

*)  Von  derselben  Tinte  durchgestrichen  sind :  S.  48  Z.  31  zwischen  »palma^ 
und  »Domini«  ein  »eius*,  S.  24  Z.  10  zwischen  »sequencinarios«  und  »quatuor*^ 
ein  »tres*,  S.  47  Z.  26  zwischen  »sunt*  und  »Mauricii«  ein  »Martini«.  Bei  Liela 
(S.  87)  ist  die  erste  Besitzangabe  »quatuor  diurnales«  von  der  Hand  des  Kopisten 
zuerst  durch  Punkte  getilgt  und  sodann  noch  mit  roter  Tinte  durchgestrichen. 
Der  Nachtrag  um.Jiande  in  .Bezug  aut  Niederneilse  (S.  82),  den  Kiem  einer  an- 
deren Hand  zuweisen  wollte,  rührt  vom  Kopisten  selbst  her. 

^)  S.  78  Z.  8  ist  zwischen  »debent«  und  »ista«  das  Wort  ,capi«  eingefügt 
und  ausserdem  am  Rande  nachgetragen.  Von  derselben,  jedenfalls  aber  von 
fitreng  gleichzeitiger  Hand  stammt  S.  99  die  Bandbemerkung  »Silvam  super 
JButwil«.  Irriger  Weise  hat  Kiem  diese  beiden  späteren  Randbemerkungen  dem 
Kopisten  der  Handschrift  zugeschrieben. .      : 


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Die  Acta  Murensia  und  di^  ältesten  Urkunden  des  Kloster«  Muri.       212 

rangen  yorgenommen  wurden,  durebgängig  die  gleiche  ist  )  Soviel 'ist 
aber  gewiss^  und  das  ist  fQr  uns  wichtig,  dass  diese  Korrekturen  rein 
dem  grammatikalischen  Sinne  nach  Torgenommen  wurden  und  nicht 
das  Ergebnis  eiuer  Kollation  mit  der  Original-Handschrifi;  darstellen  i). 
Aach  am  Eude  des  15.  Jahrhunderts  hat  bei  der  Güterbeschreibuug 
ein  Benutzer  der  Quelle  zu  Orten,  deren  Besitzstand  ihn  besonders 
interessirt  haben  mag,  am  Bunde  ein  ,nota*  hinzugefügt  .  Aus  der- 
selben oder  noch  späterer  Zeit  stammen  einige  ganz  belanglose  Baud- 
bemerkungen. 

Die  Genauigkeit  der  Abschrift  lässt  viel  zu  wünschen  übrig.  Eine 
Menge  Wörter  sind  zweimal  geschrieben^),  Silbenhäufungen  und  da- 
neben  Wortauslassungen    sind    nicht    selten^),    manche    Worte    sind 


1)  8.  20  Z.  6  bat  die  Korrektur  ein  »dominice  incarnacionis«  beseitigt. 
Dass  dieser  Zusatz  zur  Angabe  1027  im  Original  gestanden  bat,  können  wir 
mit  einiger  Sieberbeit  daraus  entnebmen,  dass  der  Anonymus  uns  überbaupt  keiiie 
Jabrrablangabe  macbt,  bei  der  sieb  niebt  die  Beifügung  »dpminice  incjarna- 
cionis«  findet  (vgl.  8.  27,  34,  39,  40,  69,  91,  94).  Der  Korrektor  bat  die  zwei 
Worte  einfacb  desbalb  gestricben,  weil  sie  ibm  im  Verbal tnis  zu  der  scbon 
vorber  gemacbten  Angabe  »anno  Domini*  als  Tautologie  erschienen.  Nocb  drasfi- 
scher  ist  ein  zweiter  Fall  8.  54  Z.  4.  Da  wird  uns  ein  Bucb  genannt,  als  dessen 
ricbtigen  Titel  äbnlicb  benannte  Werke  (vgl.  Beeker  Cat.  Nro.  lOl,  57,  Tab.  cod. 

mss in  bibl.  pal.  Vind.  ass.  Nro.  1024  und  1666)  ,lectiones  de  tempore  et 

de  sanctis  per  circulum  auni<  erkennen  lassen.  Dnss  diese  Bezeicbnuog  sieb 
ancb  im  Original  der  Acta  vorfand,  ist  nacb  dem  Wortbestand  unserer  Abscbrifb 
zweifellos.  Wir  lesen  »lectiones  de  tempore  sanctis«.  Damit  wusste  man^  als 
man  später  korrigirte,  nicbts  anzufangen  und  eo  wurde  »tempore*  einfacb  ge- 
stricben. Die  Verbesserung  wäre  docb  jedenfalls  anders  ausgefallen,  wenn  man 
das  Original  zu  Rate  gezogen  b&tte!  Weiters  findet  sich  in  der  Handscbrift 
8.  96  Z.  19  zwischen  »episcopo«  und  »ut<  »populua  astantibus*.  Das  passt,  wenn 
man  die  Kasusendungen  emendirt,  ganz  hübsch  in  den  Sinn  des  Satzes.  Diese 
Worte  waren  jedenfalls  im  Originalmanuskript  der  Acta  vorfindlich.  Sie  sind 
dem  Korrektor  im  15.  Jahrb.  zum  Opfer  gefallen. 

»)  8.  19  Z.  26  und  S.  20  Z.  2  das  Wort  »comes«.  S.  22  Z.  5  ,ut*,  S.  37 
Z.  1  »qui  duos«,  8.  43  Z.  7  »abbate«,  S.  67  Z.  9  .bone«,  8.  81  Z.  7  »habemus*, 
8.  93  Z.  9  »et  velit«.  8.  37  Z.  4  steht  »ipse«  vor  und  nach  »omnia  sicut«, 
8.  45  Z.  14  >huc*  vor  und  nacb  »usque«,  8.  53  Z.  21  »habet«  vor  und  nach 
»graduale*,  8.  58  Z,  8  »principale  est  altare*  vor  und  nacb  »istius  loci«.  Alle 
diese  Wiederholungen  sind  scbon  im  15.  Jahrhundert  gestrichen  worden. 
Einmal  (8.  53  letzte  Zeile)  ist  »unus«  vor  und  nach  »etiam*  geschrieben  und 
nicht  ausgestrichen,  findet  sich  auch  in  Kiems  Ausgabe  zweimal,  obgleich  da- 
durch der  Sinn  des  Satzes  gestört  wird. 

»)  8.  50  Z.  24  »offertororriola«  8.  74  Z.  6  »tradiditores«  S.  76  Z.  9  »diur. 
nalnales«,  ein  Gegenstück  8,  81  Z.  5  »constita*  statt  »constituta«.  Vgl.  weiters 
f&r  Wortauslassungen  S.  32  Z.  7,  8.  46  Z.  16,  8.  50  Z.  25,  S.  81  Z.  2,  8.  90 
Z.  2  und  7.    Die  Einfügung  eines  »a«  8.  34  Z.  10  ist  nicht  notwendig. 


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214  Hans  Hirsch. 

stark  verschrieben^).  Die  meisten  von  diesen  Fehlern  sind  schon  von 
dem  genannten  Korrektor  verbessert  worden^).  Der  hat  auch  Worte, 
die  ihm  den  Sinn  zu  stören  schienen,  ausgestrichen  3). 

Air  diesen  Erscheinungen,  für  die  hier  die  Belege  keineswegs 
vollzählig  aogef&hrt  sind,  ist  in  der  Ausgabe  Kiems  nicht  immer  die 
gebürende  Aufmerksamkeit  geschenkt  worden.  Sie  unterscheidet  sich 
so  nicht  stark  von  den  Drucken  des  17.  und  18.  Jahrhundertä,  unter 
denen  der  von  Kopp  als  Beigabe  seiner  ^^vindiciae*^  als  der  beste  her- 
vorragt. Kiem  hat  die  zweifache  Forderung,  Angabe  aller  zur  Cha- 
rakteristik der  Handschrift  notwendigen  Merkmale  und  Emendation  des 
verderbten  Textes  nicht  genau  erföllt  Von  zweimal  geschriebenen  oder 
von  der  zweiten  Hand  ausgestrichenen  Worten  und  von  ,  Rasuren  er- 
fahren wir  in  den  Anmerkuugen  recht  wenig.  Korrekturen  sind 
angebracht*),  soweit  sie  schon  im  15.  Jahrhundert  gemacht  wurden, 
in  manchen  Fällen  auch  dünn,  wenn  das  damals  nicht  geschehen  ist, 
aber  vielfach  stillschweigend^)  ohne  Angabe  des  Fehlers,  der  dem 
Kopisten  zu  Last  fällt.  Wenn  aber  Kiem  einen  Schriebfehler  des 
Kopisten  vermerkt,  lässt  er  das  Versehen  im  Text,  die  Korrektur  kommt 
in  die  Anmerkung«), 

Es  ist  kein  Wunder,  wenn  bei  dieser  nicht  immer  ganz 
zutreffenden    Art.   der    Edition')     ein     hervorragender    neuerer    For- 

>)  S.  61  Z.  11  steht  statt  »contra«  »certa«,  Z.  9  ppsiterü  also  eine  Conta- 
mination  aus  , presbitenim <  und  »prepositam«,  Z.  16  »sacofa«  statt  »scrofa*, 
8.  82  Z.  6  »pracem«  statt  »partem«,  S.  64  Z.  13  »siuluas«  statt  »siWas«,  »pros« 
psciant«  statt  »prospiciant*,  S.  93  Z.  8  ,vel  probet«,  statt  ,ut  probus«,  S.  97 
Z.  14  »unicio«  statt  »initio*. 

•)  Die  zahlreichen  Wort-  und  Kasuiverbesserungen  sind  gar  nicht  ange- 
führt. Die  Bemerkung  Kiems  (8*  168):  »Neuere  Hände  erlaubten  sich  nur 
selten  der  Schrift  Verbesserungen  beizubringen«  ist  demnach  nicht  richtig.  Die 
Korrekturen  sind  ziemlich  genau  und  meistens  richtig.  Sie  werden  von  Kiem 
akzeptirt,  meist  ohne  dass  wir  davon  erfahren,  dass  in  der  Handschrift  ursprüng- 
lich etwas  anderes  geschrieben  war. 

')  So  S.  21  Z.  2  zwischen  »eins«  und  »locum«  ein  »sepeliendum«. 

*)  Aber  S.  19  Z.  22  passt  »inclinassent«  ganz  gut. 

^)  So  korrigirt  Kiem  ohne  etwas  zu  bemerken  S.  31  Z.  10  »vocabantur«  in 
»vocabatur*  Z.  18  »duret«  in  »duceret«,  S.  32  Z.  13  »beningne*  in  »benigne«, 
Z.  11  »corroboret«  in  »corroboraret*,  S.  Öl  Z.  2  »nolimus«  in  »noluimus«,  S.  59 
Z.  20  »Arenstöw«  in  »ArcFtouw«,  S.  82  Z.  6  »pracem«  in  »partem«,  umgekehrt 
gibt  er  S.  86  Z.  6  »pmcem«  an,  wo  richtig  partem  steht.  S.  91  letzte  Zeile 
»iduB«  in  »idibus«,  S.  92  Z.  14  »voluimus«  in  »yoluerimus^. 

«)  Vgl.  darüber  schon  Hauthaler  in  dieser  Zeitschrift  IV,  637. 

^)  Meine  Angaben  sind  die  Ergebnisse  einer  Kollation  der  Handschrift  mit 
der  Ausgabe  Kiems.  Mit  dem  Ausdruck  des  ergebensten  Dankes  yermerke  ich 
hier,  da«8  der  Lehrkörper  des  Instituts   mich  anwies,  zur  Förderung  der  yor- 


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Die  Acta  Mnrensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       215 

scher  ^)  an  eine  Überarbeitung  umerer  Quelle  durch  den  letzten 
Schreiber  gedacht  hat.  Nach  dem  Gesagten  hat  eine  solche  Ver- 
mutung schon  jetzt  wenig  Wahrscheinlichkeit  für  sich.  Denn  soviel 
mag  ja  aus .  den  angetührten  Belegstellen  zu  entnehmen  sein,  dass 
uns  die  Acta  Murensia  heute  in  einer  schlechten  und  geistlosen  Ab- 
schrift vorliegen.  Dem  Einfluss  des  Kopisten  kann  nur  die  Eorrum- 
pirung  des  Textes  zu  danken  sein.  Daran  denkt  man  wohl  hie  und 
da,  wenn  man  genötigt  ist,  Nuchrichten  der  Acta  in  alP  ihren  Detaib 
zu  benutzen. 

2.  Die  Einheitlichkeit  der  Acta  in  Bezug  auf  Disposition 

und  Sprache. 

Die  Anlage  des  Werkes  ist  klar  durchdacht,  zahlreiche  Terbindende 
Gedanken,  Vor-  und  BQckverweise  stellen  den  Zusammenhang  zwischen 
den  einzelnen  Teilen  her^).  Die  Acta  gliedern  sich  in  zwei  grosse 
Teile.  In  rein  historischer  Darstellung  werden  uns  die  Geschicke  des 
Klosters  Ton  beiner  Gründung  bis  zum  Jahre  1114  erzählt^  darauf 
folgt  eine  Auficählung  und  Beschreibung  des  gesamten  inneren  und 
äusseren  Klosterbesitzstandes.  Der  geschichtliehe  Teil  ist  wiederum 
sorgfaltig  disponirt.  Der  erste  Abschnitt  behandelt  die  Gründung 
und  Erbauung  des  Stiftes,  er  schliesst  ganz  naturgemä!»s  mit  der  Weihe 
des  Klosters  (1064)  ab.  Der  letzte  Satz  kündigt  uns  bereits  den  Güter- 
beschrieb un.  Der  Inhalt  des  zweiten  Abschnittes  wird  uns  schon  in  seinen 
ersten  Worten  genau  angegeben^):  „qualiter  iste  locus  abbatem  vel 
Ubertatem  consecutus  sit'^.  Da  ergibt  sich  das  Jahr  1114,  die  end- 
giltige  Fizirung  der  immunen  Stellung  Muris  durch  das  Diplom 
Heinrichs  V.  als  natürlicher  Abschluss  der  Geschichte  des  Klosters 
Diese  Urkunde  wird  denn  auch  in  ihrem  vollen  Wortlaute  gebracht, 
und  die  historische  Darstellung  unmittelbar  darauf  mit  einem  bedeut- 
samen Mahnwort  an  die  Konventualen  geschlossen.  Hier  ist  der  wich- 
tigste Abschnitt  in  der  ganzen  Quelle  gemacht,  ein  neuer  Gedanke 
wird  eingeleitet^):  Prius  scripseramus,  qualiter  locus  iste  Mura  fiindatus 

liegenden  Arbeit  einen  Teil  des  mir  vom  k.  k.  Ministenam  iür  Kultus  und  Un- 
terricht zuerkannten  Reisestipendiumfi  zn  einem  Aufenthalte  in  Aarau  zu  ver- 
wenden. Dabei  gedenke  ich  dankbar  der  steten  Bereitwilligkeit,  mit  der  Herr 
Staatnarchivar  Dr.  Hans  Herzog  meine  Arbeiten  in  Aarau  unterstützte.  Die 
Aufklärungen,  die  ich  ihm  namentlich  in  lokalhistorischen  Fragen  verdanke, 
werde  ich  im  einzelnen  ei-sichtlich  machen. 

>)  Schalte  a.  a.  0.  8.  24. 

•)  Vgl.  dazu  Kopp,  Vindiciae  p.  40—43,  Heer,  Anonym,  denud.  p.  60  t. 

•)  8.  80. 

*)  8.  46. 


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2Jg  Hans  Hirschl 

sit,  aut  quomodo  vel  unde  moDachica  vita  ordinata  bic  fuerit,  sive 
qualiter  libertatem  aut  abbates  sive  alios  rectorea  aut  advocatos  acce- 
perit.  Nunc  auteni  Tolumus,  in  quantum  possumus,  annotare  sub- 
stantiam  huius  sacratissimi  altaris,  quam  consecutum  est  ...  .  aut  in 
reliquiis  sanctorum  aut  in  vestibus  sacerdotalibus  aut  in  libris  aut  pre- 
diis  sive  famulis  et  famulabus*.  In  deräelben  Ordnung,  in  der  hier 
der  Anonymus  Berichte  ankündigt,  folgen  dann  auch  Verzeichnisse 
zunächst  der  fieliquien,  dann  der  Eirchengeräte  und  der  Bibliothek. 
Jeder  dieser  Absätze  ist  durch  einen  einleitenden  Satz  gekennzeichnet  i), 
sie  zusammen  bilden  nach  seiner  Einteilung  die  ^substantia  interior'' 
des  Klosters.  Darauf  kommt  besonders  augekündigt  und  ganz  folge- 
richtig der  Bericht,  der  nach  der  oben  zitirten  Einteilung  deu  Besitz 
des  Klosters  «in  ...  pr«diis  sive  famulis  et  famulabus'  darstellen 
soll,  die  «substautia  exterior*^  d.  h.  eine  Aufzählung  der  Güter  und 
Dienste  des  Klosters^).  Diese  setzt  mit  einer  Beschreibung  der  Pfarr- 
kirche des  Ortes  Muri,  sowie  der  um  diesen  Ort  gelegenen  Kapellen 
ein»).  Daran  reiht  sich  ganz  von  selbst  eine  Erörterung  über  das 
rechtliche  Verhältnis  des  Klosters  zur  Pfarre  Muri.  Einige  Nachrichten 
über  Klosterdisziplin  und  eine  ausführlichere  Darstellung*  df^r  Verfas- 
sung der  dem  Kloster  zins-  und  robotpflichtigen  Bauern  leiten  dann 
zum  eigentlichen  Güterbeschrieb  über,  der  jetzt  nochmals  eigens  ange- 
kündigt^) mit  Muri  und  den  zur  Pfarre  dahingehörigen  Orten  beginnt^), 
um  sich  dann  gleichmässig  und  in  geordneter  Folge  über  den  ganzon 
Klosterbesitz  zu  verbreiten. 

Doch  nicht  genug  damit,  dass  der  Anonymus  die  einzelnen  Ab- 
schnitte am  Beginne  hervorhebt:  von  der  klaren  und  einheitlichen 
Konzeption  zeugt  auch  das  Charakter  und  Tendenz  des  Schreibers 
kennzeichnende  Schlusswort,  das  jeden  bedeutsameren  Teil  seines  Werkes 
beschliesst.     Fromme  Betrachtungen  und  Wünsche  sind  es,  da  er  von 


>)  S.  47.  Igitur  quod  noble  primum  et  unicum  est.  Rcilicet  de  reliquiis 
sanctorum,  qua  hie  sunt,  dicamus.  8.  50.  Quia  ergo  reliquiaa  sanctorum  descri- 
bimus,  iam  de  alia  substantia,  que  est  in  isto  monasterio,  videamus.  S.  51. 
Libros  autem,  qui  hie  sunt,  subsequens  breviculus  pandit. 

*)  S.  55.  At  n08,  quia  aliquantum  substantiam  interiorem  nostre  ecclesie 
descripsimus,  übet  etiam  exteriorem  substantiam,  quam  iste  sacer  locus  in  prediis 
assecutus  est,  intimare. 

*)  8.  55.  Ac  primum  de  aliis  ecclesiis,  que  in  isto  loco  constructe  sunt, 
dicendum  est. 

*)  8.  64.  Hinc  iam  deaotamus,  in  quantum.  possumus,  substantiam  exte- 
riorem istius  mouasterii,  quam  consecutum  est  ab  illo  die,  quo  dedicatum  est,  .  .  . 

^)  8.  67.  Quia  vero  istius  sacri  loci  substantiam  sumatim  perstrinximns, 
superest,  ut  ad  alia  transeamus. 


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Die  Acta  Mnrenaia  und  die  {lltesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       217 

den  Geschicken  des  Klosters  berichtet  hat^),  Aufforderungen  zur  Er- 
haltung und  Vermehrung,  wo  er  Bestände  durchgegangen  ist').  Dieser 
Übung  wird  er  auch  nach  der  detaillirten  Güteraufzählung  nicht 
untreu.  Nabe  am  Schlüsse  der  ganzen  Quelle  findet  sich  der  überaus 
wichtige  Satz*):  «nuDC  ergo,  sicut  nos  substantiam  istius  sancte  ecolesie, 
que  Tel  ante  uos  vel  nostris  temporibus  huc  coUata  est,  descripsimus, 
sie  faciant  et  illi,  qui  post  nos  veniunt*.  Unmittelbar  darnach 
findet  sich  in  der  Handschrift  einejener  früh  er  er  wähnten 
Wellenlinien.  Das  deutet  darauf,  dass  hier  im  Origi- 
nalmanuskript ein  wichtiger  Abschnitt  war.  Es  darf  uns 
da  nicht  wundern,  wenn^  wie  ich  hier  schon  vorgreifend  erwähne, 
nach  dieser  Verzierung  nur  noch  Bemerkungen  zu  finden  sind, 
die  auf  eine  spätere  Zeit  als  das  in  den  Akten  Gebotene  hinweisen. 
Es  ist  klar,  in  dem  zitirten  Satz  liegt  der  Schluss  der 
Quelle  vor. 

Aber  abgesehen  davon,  dass  wir  jezt  noch  rtcht  genau  die  plan- 
mässige  Anlage  des  Werkes  zu  erkennen  imstande  sind,  zeigen  Rück- 
und  Vorverweise,  dass  sich  der  Schreiber  immer  des  Gebotenen  und  zu 
Bietenden  sehr  wohl  bewusst  war*).  Namentlich  die  Vorverweise  und 
von  denen  wieder  die,  welche  auf  den  Zusammenhang  zwischen  der 
Elostergeschichte  und  Gutsbeschreibung  deuten,  sind  für  uns  interessant 
und  wichtig,  weil  sie  so  recht  die  Einheitlichkeit  der  Quelle  zeigen. 
Wenn  es  nach  Aufzählung  der  Orte,  in  welchen  Graf  Werner  II.  von 
Habsburg  am  Tage  der  Einweihung  dem  Kloster  einen  Besitz  bestätigt 
hatte,  heisst^):   ,,in  istis  autem   locis,  quid  et  quantum  huc  delegatum 


>  S.  45.  Dasselbe  Bedflrfhis  nach  fromroen  Betrachtungen  fohlt  der  Ano- 
nymus auch  dort,  wo  er  von  der  Rechtmässigkeit  eines  Besitzes  nicht  ganz  über- 
zeugt ist.    Vgl   S.  17  bei  Muri,  S.  68  bei  Wolen. 

')  S.  50.  Istas  autem  omnes  reliquias  sanctorum  .  .  .  oportet  maxima 
cura  servare  et  augere  .  .  .  potins  quam  minuere  et  annotare  cum  istis,  ut 
Bciatur  nomen  eorum  et  non  deleatur  memoria  eorum.  S.  51.  Quia  anteriores 
nostri  studuerunt  potius  augmentare  ecclesiasticum  censum  quam  minuere,  ita 
et  nos  et  qui  post  nos  venerunt,  oportet  augere.  S.  54  f.  Libros  autem  oportet 
semper  describere  et  augere  et  meliorare  et  omare  et  annotare  cum  istis,  quia 
Tita  omnium  spiritualium  hominum  sine  libris  nihil  est. 

')  S.  96.    Man  beachte  auch  die  gleichmässige  Stilisirung  all  dieser  Sätze. 

*)  Auch  hier  ist  der  ähnliche  Wortlaut  dieser  Verweise  zu  beachten.  S.  55. 
sicut  Bupra  sermo  retulit  .  .  .  S.  89.  sicut  scriptura  antea  docet  •  .  .  S.  17.  ut 
scriptnra  testatur  .  .  .  S.  20.  quod  autem  alia  scriptura  narrat  .  . .  S.  28.  quan- 
tum in  scripturis  habetur  .  .  • 

*)  S.  29.  Vgl  in  sprachlicher  Hinsicht  den  Vorverweis  S.  65  qui  vero  et 
quanti  censum  dent,  postea  dicemus.  Auf  welchea  Teil  seines  Werkes  der  Ano- 
nymus mit  diesem  Verweis  hindeutet,  ist  nicht  genau  zu  erkennen. 


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218  Uens  Hirsch. 

sit,  postea  dtcemus*  so  erdcheiut  schon  an  so  früher  Stelle  die 
spätere  Urbarlalaufzeichnung  TorausverkUudigi  und  wenn  am  Anfang 
bei  der  Nennung  des  Ortes  Talwil  zu  lesen  ist,  der  Ort  gehöre  ganz 
dem  Kloster  «sicut  in  posterioribua  scriptura  docet*  *),  so  bezieht  sieh 
dieser  Verweis  auf  den  im  Güterbescbrieb  enthaltenen  Bericht  von 
der  Zurückerstattung  dieses  dem  Kloster  entrissenen  Ortes  durch  den 
Grafen  Adalbert  von  Habsburg^). 

Auch  die  Sprache  zeigt  durchaus  dieselbe  Proveuienz.  Es  wird 
sich  mehrmals  Gelegenheit  bieten,  das  sprachliche  Moment  als  Beweis 
für  die  Zugehörigkeit  einer  Stelle  zuüi  ursprünglichen  Bestaude  der 
Acta  heranzuziehen.  Es  sind,  worauf  in  den  Aumerkungen  zu  diesem 
Abschnitte  schon  hingewiesen  wurde,  nicht  nur  dieselben  Gedanken 
meist  mit  denselben  Worten  wiedergegeben 3),  es  kommen  auch  Au:j- 
drüike  und  Redewendungen  vor,  die,  wo  sie  auftreten,  Individualität 
und  Zeitalter  ihres  Benutzers  verraten^).  Und  das  in  dem  vorliegenden 
Falle  nachzuweisen,  ist  nicht  einmal  so  leicht,  da  der  gCMchichtliche 
Teil  des  Werkes  an  die  Ausdrucksweise  des  Verfassers  andere  An- 
forderungen stellt  als  der  Güterbeschrieb.  Es  sind  deshalb  in  den 
Aumerkungen  nur  solche  Phrasen  und  Ausdrücke  zitirt  worden, 
die  beiden  Hälften  der  Acta  gemeinsam  sind.  Eines  soll  hervor- 
gehoben werden.  Dort  wo  der  Anonymus  im  Güterbeschrieb  zur  er- 
zählenden Fo)*m  zurückkehrt,  ist  die  Art  seiner  Berichterstattung 
genau  dieselbe,  wie  in  dem  rein  historischen  Abschnitt.  Wir  begegnen 
den  zahlreichen  Partizipial-  und  Gerundivkonstruktionen,  die  eine 
stilistische    Eigenart    des   Anonymus    ausmachen,    wir    treffen   Rede- 


»)  S.  20. 

')  S.  76.  Dadurch  werden  die  Zweifel  Kiems,  ob  da«  »Telwil*  wirklich 
»Talwil*  sei,  behoben.  Es  wird  ja  hier  auch ^ angegeben,  dass  der  Ort  bei  der 
Güter bestätigung  Werners  I  im  Jahre  1064  (S.  28)  dabei  war,  wo  er  sich  wirk- 
lich als  erster  findet. 

^)  So  bei  dex  Beschreibung  von  Kirchen:  8.  16  habuit  baptismalem  eccle- 
siam  8.  77  haptismum  et  sepulturam  et  decimam  habet  8.  80  baptismalis  est 
et  sepulturam  et  decimam  habet  8.  72  ecciesia  autem  baptismalis  est  et  sepul- 
turam habet  et  decimam  Tici.  Die  Zugehörigkeit  eines  Ortes  zum  Kloster  wird 
meist  durch  pertinere  ausgedrückt  (8.  72,  78,  83)  ex  toto  pertinere  (S.  79)  sine 
dubio  huc  pertinere  (S.  20).  Zurückweisung  einer  Nachricht  erfolg^  gewöhnlich 
durch  numquam  auditum  est  (8.  22,  58,  66,  73)  numquam  audiyimus  (8.  58  und 
67).  l-ür  Hochaltar  ist  ständig  primäre  altaro  (8.  33,  47,  50,  76,  87)  in  Ge- 
brauch.   Qas  Kloster  Muri  ist  nahezu  immer  unter  .»iste  locus«  verstanden. 

*)  Die  Phrase  obtinere  ab  aliquo,  bei  einem  etwas  durchsetzen  und  dem- 
gemäss  obtentu  alicuius  durch  jemandes  Bemühen  (8.  19,  26,  32,  35,  79)  sowie 
die  Wendung  »eo  pacto«  (8.  20,  36,  87,  89)  annähernd  gleich  »ea  conditione« 
sind  gerade  dem  Latein  des  12.  Jahrhunderts  sehr  geläufig. 


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Die  Acta  MnreDsia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       219 

Wendungen  und  Anschauungen,  die  unbedingt  geistiges  Eigentum 
des  Verfassers  der  Elostergeschicbte  sind.  Ich  habe  dabei  vor  allem 
den  dem  QQterbeschrieb  angehörigen  Bericht  über  die  Erwerbung  vou 
Wolen  im  Auge^).  Wir  werden  sehen,  dass  uns  diese  Stelle  zugleich 
Aufschlüsse  über  die  Persönlichkeit  des  Anonymus  bietet,  die  die  Ein- 
heitlichkeit der  Acta  zur  Voraussetzung  habend). 

Noch  einer  sprachlichen  Eigentümlichkeit  der  Acta  wäre  hier 
zu  gedenken,  auf  die  mich  Herr  Professor  Schulte  gütigst  aufmeiksam 
machte.  An  zahlreichen  Stellen  der  Quelle  lässt  sich  Beimprosa  kon- 
statiren.  Auch  sonst  zeigt  sich  der  Anonymus  sprachlichen  Spiele- 
reien nicht  abhold*).  Ich  gebe  eine  Probe  seiner  Kunst:  (S.  18).  Et 
si  Dens  est  omnium  et  ubique  et  ab  omnibus  sit  famulatus  eius,  qui 
omnia  iudicat  et  ordinut  et  di^ponit,  quomodo  vult  et  per  quos  vult 
et  quando  vuit:  quis  seit  enim,  si  super  hunc  locum  talia  ideo  even^u;^^ 
quia  ipsi  heredes  pauperes  {nerunt,  nee  ab  ipsis  unquam  ad  talem  gloriam 
perduceretur,  etiam  si  voluissent;  sed  in  illoruui  manus  datus  est,  qui 
•hoc  perficerent,  cum  voluissent?  Omnis  enim,  qui  ad  inhabitanduitt 
istum  locum  venerit,  primum  a  Deo,  que  sibi  utilia  sunt,  postulef^ 
deiude  heredibus  Yeniam,  expnUoribus  indulgentiam^  fundatoribus  autem 
et  constructort6u^  mercedem  implor^^^  sicque  nil  metuens  vel  dubitans, 
sed  bene  y'uendo  ac  Dei  voluntatem  in  omnibus  seqnenda  letus  diem 
Domini  expecte^ 

Man  sieht,  die  Kunstfertigkeit  unseres  Chronisten  reicht  nicht 
hinan  an  die  Leistungen,  die  auf  eben  demselben  Gebiete  um 
die  nämliche  Zeit  etwa  Beichenau  aufweist.  Das  Auftreten  der  Beim-^ 
prosa  ist  für  ein  Geschichtswerk  des  12.  Jahrhunderts  nichts  Aufialli- 
ges.  Aber  gerade  bei  unserer  Quelle  durfte  die  kritische  Forschung 
sich  berechtigt  fühlen,  an  dieses  Moment  bestimmte  Hoffnungen  für 
die  Klurlegung  der  ganzen  Frage  zu  knüpfen.  Diese  hat  Brandi  auch 
ausgedrückt*).  Vielleicht  liessen  sich  mit  Hilfe  der  Beimprosa  die  älteren 
Teile  der  Acta  von  den  jüngeren  ausscheiden. 

Tatsächlich  verteilt  sich  der  ganze  Gehalt  der  vorliegenden  Quelle 
an  Beimprosa  nicht  gleich  massig  auf  das  ganze  Werk.  Mit  einer 
gewissen  Begelmässigkeit  verspüren  wir  sie,  wenn  der  Anonymus  be- 


«)  S.  68  ff.    In  zweiter  Linie  kommt  dann  der  Bericht  S.  91  f.  in  Betracht- 

«)  Vgl.  darQber  Abschnitt  V. 

^)  So  z.  B.  S»  21  nemo  eis  nee  in  spirituali^MS  nee  secular/öu«  pvesit  nee 
obiil  nee  o&primat  nee  oppugnet.  S.  36  advocatiam  ab  abbate  acoipta^;  non  pro 
aliqno  proprio  iure  vel  hereditate,  sed  secundum  scita  privilegia  cuncta  accip/o^^ 
euneta  ü^at,  cuneta  defenda^    Vgl.  auch  diese  Arbeit  S.  224  A.  1. 

*)  Die  Reich  enaner  UrkundenflUschungen  60. 


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220       '  Hans  Hii-Bch. 

deatsame  Ereignisse  mitteilt  oder  ^ich  frommen  Betrachtungen  ergibt. 
Allgemein  gesagt  ist  sie  dem  erzählenden  Teil  unserer  Quelle  eigen, 
in  den  Erörterungen  über  rechtliche  und  wirtschaftliche  Verhältnisse 
des  Klosters,  namentlich  aber  im  GQterbeschrieb-  hat  sie  keinen 
Platz  gefunden.  Das  liegt  in  der  Natur  der  Sache.  Es  bedarf  also 
nicht  erst  des  Hinweises,  dass  die  einheitliche  Sprache  der  Quelle 
eine  Meinung,  ältere  Bestandteile  der  Acta  seien  durch  die  Reimprosa 
kenntlich,  nicht  aufkommen  lässt.  Diese  ist  eine  Spielerei,  in  ihrer 
Anwendung  von  dem  Belieben  des  Autors  abhängig.  Er  bedient  sich 
ihrer,  wenn  er  eine  Stelle  seines  Werkes  besonders  hervorheben  will, 
er  lässt  sie  fort,  wenn  der  Inhalt  eine  derartige  sprachliche  Verzierung 
nicht  verträgt.  Die  Sprache  selbst  ist  ausser  von  der  Individualität 
des  Schreibers  durch  nichts  bedingt.  Zeigt  sie  sich  einheitlich, 
dann  ist  es  für  die  Frage  nach  der  Zugehörigkeit  einer  Stelle  zum 
ursprünglichen  Bestaode  des  Werkes  belanglos,  ob  darin  auch  Beim- 
pros>a  enthalten  ist  oder  nicht. 

3.  Die  Entstehungszeit  der  Acta. 

Bereits  iu  der  Einleitung  sind  die  Acta  als  dem  12.  Jahrhundert 
zugehörig  bezeichnet  worden.  Es  wäre  also  im  folgenden  den  An- 
gaben des  Anonymus  vor  allem  in  chronologischer  Hinsicht  näher 
nachzugehen. 

Die  Geschichte  der  Begründung  des  Klosters  sowie  der  Eutwicke- 
lung  des  mönchischen  Lebens  schliesst,  wie  schon  erwähnt,  mit  der 
Kaiserurkunde  von  1114.  In  diesem  ersten  grossen  Abschnitte  sind 
fortlaufend  Nachrichten  von  1027  — 1114  an  einander  gereiht.  Daten 
über  die  weitere  Geschichte  des  Klosters  erscheinen  bei  passender 
Oelegenheit  in  die  verschiedenen  Aufzählungen  und  Beschreibungen 
eingestreut^),  und  das  ist  schon  ein  sicherer  Beweis,  dass  der  Anonymus 
die  Jahre  von  1114  ab  als  Gegenwart,  als  die  Zeit  seiner  eigenen 
Erlebnisse  im  Kloster  ansieht. 

Vou  den  Reliquien,  die  im  ersten  Verzeichnisse  aufgezählt  werden, 
haben  sich  keine  mit  Bestimmtheit  einem  Heiligen  zuweisen  lassen, 
der  erst  nach  der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  gelebt  hätte  oder  erst 
später    als   Heiliger   verehrt    worden    wäre 2).     Die   Überprüfung   des 


*)  Die  höchste  Jahreszahl,  die  dabei  angegeben  wird,  ist  1 132,  vgl.  S.  91. 

«)  Vgl.  hiezu  Kiem,  Quellen  S.  173,  »Adler«  1884,  5.  Geschichte  v.  Muri- 
Orics  I,  XXI  f.  Dagegen  Liebenau,  Argovia  IV,  XXV.  »Adler«  1882,  129.  Von 
dem  durch  Liebenau  beanstandeten  »Adolfus  episcopns«  hat  Kiem  mit  Recht 
festgestellt,  dass  darunter  durchaus  nicht  der  1222  verstorbene  Bischof  von  Osna- 
brück gemeint  sein  müsse,   da  es  selige  Bischöfe  dieses  Namens,   die  noch  dazu 


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Die  Acia  Murensia  und  die  ältesten  Urknndcn  des  Klosterd  Muri.      22t 

Bibliothekskataloges  hat  A.  Schulte  übernommen,  ohne  unter  den  an«» 
gef lehrten  Büchern  eines  zu  linden,  das  inMge  seiner  späteren  Abfa^s- 
sangszeit  sicher  erst  nach  der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  in  den 
Katalog  eingetragen  sein  könnte  i). 

Die  nun  folgende  Beschreibung  der  Pfarrkirche  und  der  um  Muri 
gelegenen  Kapellen  hat  von  jeher  die  wichtigste  Stelle  für  die  Alters- 
bestimmang  der  Acta  geliefert,  da  bei  Erzählung  des  Verfalles  und 
Wiederaufbaues  der  Johanniskapelle  (S.  55ff.)  der  Anonymus  aus  seiuem 
Erzählerton  herausfallend  die  Begebenheit  in  der  ersten  Person  erzählt. 
Unzweifelhaft  ist  aus  ihr  zu  entnehmen,  dass  der  Ver- 
fasser der  Acta  unter  Abt  Ronzelin  gelebt  hat,  dessen 
Regierung  von  1119  bis  ungefähr  in  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hunderts währte.  Anders  wird  man  über  diesen  Passus  nicht 
hinwegkommen,  er  allein  genügt,  um  Liebenaus  Ansicht  als  unhalt- 
bar zu  erweisen^).  Nach  dem  was  im  vorhergehenden  Ab- 
schnitte über  die  Einheitlichkeit  der  Quelle  gesagt 
wurde,  ist  hiemit  die  Abfassungszeit  des  Grundstockes 
der  Acta  endgiltig  in  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  ver- 
legt.    Es  kann  sich  jetzt  nur  mehr  um  die  Entscheidung  der  Frage 


Benediktiner  waren,  schon  früher  mehrere  gab.  Und  warum  sollte  es  nicht  der 
hl.  Bischof  Adolph  Ton  Metz  sein  können?  Bezüglich  des  Bischofs  Konrad 
zitirt  Liebenau  (»Adler«  1882,  127,  A.  76)  ohnedies  alle  Kditoren,  welche  die 
Kanonisationsbulle  gcgenQbor  der  irrigen  Annahme  Mülinens  mit  überzeugender 
Sicherheit  in  das  Jahr  1123  datiren.  (Vgl.  Regesten  zur  Geschichte  der  Bischöfe 
Yon  Konstanz  [,  721).  Was  die  Kaiserin  Adelheid  betrifft,  so  ist  Liebenau  gegen- 
über zu  bemerken,  dass  es  gar  nicht  darauf  ankommt,  ob  die  Kaiserin  um  die 
Mitte  des  12.  Jahrhundert  schon  kanonisirt  war,  sondern  nur  darauf,  ob  sie  zu 
der  Zeit  bereits  als  Heilige  verehrt  wurde.  Letzteres  ist  aber  nach  den  bereits 
um  die  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  im  Kloster  Seltz  aufgezeichneten  »miracula 
Adelheidis  reginae«  (M.  G.  SS.  IV,  645  ff.)  zweifellos.  Vgl.  0.  Rmgholz,  Die 
ehemalige  Begräbnisstätte  der  heiligen  Kaiserin  Adelheid,  Stud.  und  Mitt.  a.  d. 
Ben.  und  Cist.-Orden  VIl,  1,  315  ff.  namentlich  327  ff. 

0  A.  a.  0.  S.  24  f.  Wie  Schulte  selbst  sagt,  können  die  angeführten 
»omelie  Cesarii*  ebenso  die  des  Caesar  von  Aries  als  die  des  Caesar  von  Heisterbach 
sein.  Ersterc  sind  ein  speziell  in  älteren  ßibliothekskatalogen  des  Mittelalters 
häufig  verzeichnetes  Werk.  Auch  der  im  9,  Jahrhundert  verfasste  Katalog  der 
Bibliothek  St,  Gallen  nennt  dieses  Buch  (vgl.  Weidmann,  Geschichte  der  Bi- 
bliothek von  St.  Gallen,  385),  was  für  uns  umso  wichtiger  ist,  da  wir  aus  den 
Akten  (S.  24)  wissen,  dass  Muri  bei  Anschaffung  seines  Bücherbestandes  mit 
St.  Gallen  in  Verbindung  trat. 

«)  Dass  CT  das  selbst  sehr  wohl  gefühlt  bat,  zeigt  die  Art  und  Weite,  wie 
er  (»Adler«  1882,  131  A.  101)  diese  hochwichtige  Stelle  ganz  verstümmelt  wie- 
dergibt. 


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222 


Hans  Hirsch. 


liandeln,  ob  in  späterer  Zeit  nicht  etwa  Zusätze  gemacht  wurden,  wie 
£iem  annimmt. 

Es  sind  übrigens  ganz  kurze  Partien  der  Acta,  die  dieser  seinem 
zweiten  Anonymus  zugeschrieben  hai  Die  längste  von  ihnen  folgt 
unmittelbar  auf  die  eben  besprochene  Hauptbeweisstelle  für  die  Ab- 
fassungszeit der  Acta  im  )2.  Jahrhundert,  es  ist  die  Erörterung  des 
Techtlichen  Verhältnisses  zwischen  dem  Kloster  und  der  Pfarre  Muri^). 
£iem  glaubte  hier  eine  Anspielung  auf  den  zwischen  Habsburg  und 
Muri  obwaltenden  Streit  um  die  Pfarre  des  Ortes  zu  finden,  der  am 
26,  Dezember  1242  durch  einen  Verzicht  des  Grafen  Albrecht  v.  Habs- 
burg, Ohorherrn  von  Strassburg  und  Basel,  beigelegt  wurde*). 

Diese  Stelle  gebort  von  jeher  dem  Gesamtbestande  der  Acta  an. 
Für  die  Erbauung  der  Pfarrkirche  kehrt  ein  schou  zweimal  vorge- 
tragenes Motiv  wieder. 


.  .  ob  nihil  aliud,  nisi 
iit  populus  illuc  ad  ser- 
vitium  Dei  conveniens 
inquietudinem  fratribus 
non  fauiat. 


S.  58. 

.  .  bt  populus  illuc 
conveniens  ad  servitium 
Dei  inquietudinem  mo- 
nachis  non  facerent. 

Doch  konnte  man  vielleicht  einwenden,  diese  Begründung  sei  von 
-einem  mit  der  Quelle  vertrauten  Bearbeiter  im  13.  Jahrhundert  auf- 
gegriffen worden.  Bein  unmöglich  ist  das  bei  der  folgenden  Gegen- 
überstellung, denn  hier  erscheinen  dem  Sinne  nach  verschiedene  Sätze 
in  demselben  Wortlaut. 


S.  55. 
ob  nihil  aliud,  nisi  ut 
populus  ad  divinum  offi- 
cium illuc  conveniens  in- 
quietudinem monachis 
non  prestaret. 


S.   58. 
.  .    numquam    auditum    est 
vel  dictum,  ab  ullo  episcopo  vel 
ab  alio  principe  hoc  modo  hinc  esse 
ablatum,  et  ideo  oportet  .  . 


S.   66. 
.  .  adhue   auditum   non  est, 
ab  ullo  abbat e  unquam  ante  noa 
ablatam      esse     inde,     et    ideo 
oportet  .  .  . 


Diese  beiden  Sätze  können  nur  von  einem  und  demselben  Autor 
stammen. 

Es  ist  weiters  nicht  der  einzige  Ort,  an  dem  sich  in  den  Akten 
Auslassungen  des  Verfassers  über  das  Verhältnis  der  Pfarre  Muri  zum 
Kloster  finden.  Er  spricht  sich  noch  an  zwei. anderen  Stellen  darüber 
aus").  Alle  drei  ergänzen  sich  gegenseitig,  sie  verbindet  ein  erregt 
polemisirender  Ton,  sie  müssen  auch  gemeiusam  herangezogen  werden, 

»)  Ö.  58  f.  darüber  Kiem  S.  171,  Geschicbte  S.  XVI. 

>)  Urkundenbuch  der  Stadt  und  Landschaft  Zürich  bearb.  von  Escher  und 
Schweizer  11,  670. 

»)  S.  22  f.  und  66. 


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Die  Acta  Mureneia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       223 

wenn  jetzt  der  Nachweis  erbracht  werden  soll,  dass  die  Verhältnisse, 
die  der  Anonymus  bespricht,  andere  sind  als  die,  welche  der  Urkunde 
▼on  1242  zu  entnehmen  sind. 

Der  Anonymus  nimmt  jedes  Recht  auf  die  Pfarre  für  das  Kloster 
in  Anspruch.  Dessen  Kirche  ist  Haupt-  und  Mutterkirche  des  Ortes 
aamt  den  zu  seiner  Pfarre  gehörigen  Dörfern,  welche  namentlich 
augef&hrt  sind.  Die  Goarskirche  ist  nur  erbaut,  weil  durch  das 
zum  Gottesdienst  zusammen  strömende  Volk  die  Mönche  in  der  Kloster- 
kirche gestört  würden.  Der  Leutpriester  wird  vom  Abte  eingesetzt, 
freilich  darf  er  kein  Mönch  sein.  Auch  bezüglich  der  Spendung  der 
Sakramente  und  Sakramentalien  —  namentlich  des  Tauf- und  Begräbnis- 
rechtes, jener  für  den  Begriff  einer  Pfarrkirche  notwendigen  Rechte  — 
finden  sich  Vorbehalte  für  das  Kloster.  Nur  der  Zehent  von  Walenswil 
gehört  der  Kirche  des  hl.  Goar,  gerade  eine  derartige  Feststellung  der 
dem  Leutpriester  und  dem  genannten  Gotteshaus  zukommenden  Ein- 
künfte kehrt  übereinstimmend  in   allen  drei  Abschnitten  wieder. 

Man  sieht  deutlich,  die  Vindizirung  aller  pfarrherrlichen  Rechte, 
die  genaue  Fixirung  der  Pflichten  des  Leutpriesters  und  der  ihm 
dafür  zur  Verfügung  gestellten  Einkünfte,  der  erregte  Ton,  in  dem 
dies  uUes  geschieht,  beweisen  das  aktuelle  Interesse,  das  zur  Abfassungs- 
zeit der  Stelle  das  Kloster  an  der  Feststellung  dieser  Bestimmungen 
gehabt  hat.  Ganz  klar  geht  aber  daraus  her?or,  dass  es  der  Leut- 
priester und  in  zweiter  Linie  der  Diözesanbischof ')  ist,  an  deren  Adresse 
die  Ausführungen  des  Anonymus  gerichtet  sind.  Um  diese  richtig  zu 
verstehen,  muss  mau  bedenken,  dass  Muri  bereits  eine  Pfarrkirche 
besass,  als  das  Kloster  gegründet  wurde.  Das  war  nun  ganz  natur- 
gemass  der  Grund  zu  Auseinandersetzungen  der  Neugründung  mit  der 
bereits  bestehenden  Pfarre  und  dem  Bischof  von  Konstanz,  von  denen 
uns  der  Anonymus  auch  sehr  genau  berichtet^).  Der  erste  Propst 
Reginbold  habe,  als  er  nach  Muri  kam,  den  dort  ansässigen  Priester 
Voko  mit  Einwilligung  des  Bischofs  Warmann  von  Konstanz  gegen 
eine  Entschädigung  zum  Verzicht  auf  die  Pfarre  bewogen,  weiters 
die  bereits  bestehende  Kirche  niederreissen  und  dafür  eine  andere  .que 
superior  dicitur*  erbauen  uud  zu  Ehren  des  hl.  Goar  weihen  lassen. 
Dann  hätten  die  Mönche  einen  Priester  namens  Türing  herbeigerufen 
und   ihm  seine  Rechte   und   Pflichten   als   Leutpriester   genau   vorge- 


<).S.  66.  Dem  Abt  und  keinem  Leutpriester  hat  der  Bischof  des  Seel- 
sorgeamt über  Muri  zu  übertragen.  Vgl.  weiters  die  Kinschränkungen,  die  der 
Anonymus  anschliessend  an  die  zitii*te  Stelle  bezüglioh  der  dem  Bischof  zu  leisten- 
den Abgaben  trifft. 

»)  S.  21  ff. 


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224  Hans  Hirsch, 

zeichnet.  Aber  die  Art  und  Weise,  wie  uns  in  der  Quelle  über  diese 
Abmachungen  berichtet  wird,  zeigt  nur  zu  deutlich,  dass  es  dabei 
nicht  geblieben  ist^).  Die  Nachfolger  dieses  TQring  sind  unbotmässig 
geworden.  Den  Nachrichten  der  Acta  ist  zu  entnehmen,  dass  sie  nicht 
alleiu  die  Tendenz  yerfolgt  haben,  ihre  Einkünfte  auf  Kosten  des 
Klosters  zu  erweitern  und  sich  aus  dem  Abhä.jgigkeitsverhältuis  dem 
Stifte  gegenüber  zu  befreien,  es  scheint  ihuen  der  Gedanke  nicht  so 
ferne  gelegen  zu  haben,  die  Konventualen  als  ihre  üiitergebeuen  zu 
behandeln^).  Es  war  eben  eine  böse  Sache,  dass  der  Ort  Muri  bereits 
eine  Pfarrkirche  besessen  hatte,  da  das  Kloster  gegründet  wurde*). 
Diese  geschilderten  Streitigkeiten  waren  in  Muri,  als  der  Anonymus 
schrieb,  gerade  an  der  Tagesordnung*),  sie  sind  1179  durch  eine  Bulle 
Alexanders  III.  zu  Gunsten  des  Klosters  entschieden  wordeu.  Der  zu- 
folge mrd  die  Pfarrkirche  Muri  mit  den  drei  Kapellen  Uermetschwil, 
Boswil  und  Wolen  den  Mönchen  zu  ihrem  Lebeusunterhalt  zugewiesen. 
Diese  Bestimmung  der  Papstbulle  habeu  dann  die  Bischöfe  Berthold 
(1174—1183)  und  Herrmanu  (1183—1189)  von  Konstanz  dem  Kloster 
bestätigt^).  Muri  erlangte  damit  jene  Itechte,  die  z.  B.  Eugelberg  wahr- 
scheinlich   schon   seit  1148    besass^),   und    wenn    man   den  einzelnen 


')  S.  22  f.  Accessierunt  autem  monachi  quendam  presbiteram,  nomine 
Türing,  et  secum  tenuerunt  iilique,  que  necessaria  erant,  prebiievunt,  sicut 
antea  et  post  illum  multis  aliis  fecerunt,  et  ille  nunquam  ausus  est,  clericüs  in 
locum  inducere  vel  kalendas  illorum  observare,  sed  nee  cum  populo  magnam 
sentenciam  habuit  sine  prelatis  loci,  quia  ipse  et  monachi  unum  fuerunt,  nee 
inter  eos  ulla  disseosio  unquam  surre  x  i  t.  Sieque  per  annos  multos  mans  i  t.  Diese 
Stelle  ist  einzige,  die  bei  alF  den  Erörterungen  im  erzählenden  Ton  gehalten  ist. 
Deshalb  enthalt  sie  auch  Reimpro^a. 

*)  Wenigstens  besorgt  der  Anonymus,  dass  es  so  kommen  könne,  vgl.  S.  66, 
Ne  postea  dicat  (erg.  der  Leufpriester),  se  piespiterum  et  magistrum 
esse  istiusloci  nosque  parrocbianos  suos. 

^)  Damm  berichtet  der  Anonymus  so  genau  über  die  Abtragung  der  alten 
zur  Zeit  der  ElostergrQndung  bestehenden  Kirche,  sowie  über  den  Bau  der  (joars- 
kirche  und  bemüht  sich  zu  Beginn  des  für  uns  wichtigen  Abschnittes  (S.  58)  den 
Nachweis  zu  erbi Ingen,  dass  die  Klosterkirche  die  frühere,  ältere  sei,  die  von 
Reginbold  erbaute  aber  nur  dazu  diene,  dass  das  Volk  die  Mönche  nicht  be- 
lästige »sicut  sepe  soLent  altaria  vel  ecclesie  edificari  ad  honorem  Dei  in  locis, 
qui  iam  matres  ecclesias  habuerunt*. 

*)  S.  59.  Dicunt  tarnen  quidam  in  dedicacione  illius  ecclesie  duos  mansos 
illuc  esse  determinatos,  quod  adhuc  manet  imperfectum. 

*)  S.  129. 

^)  Hegesten  zur  Geschichte  der  Bischöfe  von  Konstanz  I.  864.  Die  Urkunde 
wird  in  dem  zitirten  Werk  als  Fälschung  bezeichnet.  Man  darf  sie  indess  nicht 
so   schlankweg  verwerfen.     Sie  ist   im  Stiftsarchiv  Engclberg  noch  im  Original 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Mari.       225 

Klostergeschichten  gerade  im  12.  Jahrhundert  näher  nachgeht  ^),  wird 
man  finden,  dass  ähnliche  Verhältnisse,  wie  sie  jetzt  von  Muri  geschildert 
wurden,  aus  dieser  Zeit  häufig  vorliegen*). 

So  ist  also  diese  Stelle,  die  einzig  längere,  die  Eiern  einem  zweiten 
Anonymus  zuschreiben  wollte,  im  Verein  mit  den  beiden  anderen  hier 
angezogenen  Abschnitten  zu  fassen.  Mit  der  Urkunde  von  1242  hat 
sie  nichts  zu  tun.  Dort  ist  weder  vom  Leutpriester  noch  vom  Kon- 
stanzer Bischof,  sondern  von  Ansprüchen  einer  ganz  äusseren  Gewalt, 
des  Domherrn  Grafen  Albert  von  Habsburg,  die  Bede.  Jedenfalls  hat 
es  sich  dabei  um  das  Patronatsrecht  oder  um  Einkünfte  von  der  Kirche 
gehandelt. 


erhalten,  und  ihre  Niederscbiift  ist  streng  gleichzeitig  mit  der  Jahresangabe» 
Es  ist  nur  eine  Verunechtung  aus  späterer  Zeit  zu  konstatiren.  Herr  Stifts- 
archivar P.  Ignaz  Hess  hat  festgestellt,  dass  das  angehängte  Siegel,  ob  es  nun 
echt  oder  nachgemacht  ist,  das  des  Konstanzer  Bischofs  Heinrich  von  Tanne  (1233 
— 1248)  ist.  Man  scheint  also  —  so  erkläi-t  H.  P.  Hess  dieses  Vorkommnis  ganz 
richtig  —  im  13.  Jahrhundert,  in  dem  ja  das  Siegel  eine  solche  Bedeutung 
erlangte,  den  Mangel  eines  solchen  an  dem  Original,  das  man  oft  produzirte, 
unangenehm  empfunden  und  demselben  auf  diese  Weise  abgeholfen  zu  haben. 

1)  Und  hätte  ein  Mönch  des  13.  Jahrhunderts  statt  des  Ausdruckes  »sacer- 
dos  populi*  nicht  eher  das  Wort  »plebanus*  gebraucht? 

«)  Auch  der  Anonymus  weist  S.  59  auf  die  Verhältnisse  anderer  Klöster 
hin:  »More  aliorum  monasteriorum  et  olaustrorum,  que  etiam  in  ecclesiarum 
locis  constructa  sunt«.  Des  Interesses  halber  reihe  ich  im  folgenden  Stellen  der 
Acta  an  Bestimmungen,  die  Bischof  Herrmann  von  Konstanz  1163  bezüglich  der 
von  St.  Georgen  abhängigen  Kirche  zu  Gönnigen  erliess. 


Muri,  Acta  S.  22. 

Nee  debet  ibi  (sc.  in  ecclesia  sancti 
Goaris)  ex  constitutione  baptismus  agi 
nee  sepultura  haberi. 
S.  66. 
Admonitique  sunt  amodo  omnes, 
.  .  .  ne  unquam  consentiant,  ut  clericus 
curam  ab  episcopo,  sed  abbas,  accipiat, 
...  et  ipse  sibi  postea  adjutorem  provi- 
deat,  quemcunque  cum  consensu  con- 
gregationis  potuerit  invenire  .  .  . 

popdlus  autem  iste  vadit  ad  con- 
dictum  episcopi,  quo  et  ceteri  eius  con- 
vicanei  vadunt,  scilicet  ad  Windesch 
ibiqne  ecciesiasticum  ius  audiat  et  Judi- 
cium sustinebit,  sicut  constitutum  est 
omni  sancte  ecclesie. 
Was  St.  Georgen  für  Gönningen  tatsächlich  bekam,  das  hat  auch  für  das  Kloster 
Muri  gegolten. 

Mittbeilungen  XXV.  15 


Wirt.  ÜB.  II.  146. 
.  .  .  baptismum,  sepulturas,  decimas, 
celebrationes  divinas  et  ecclesiastica  iura 
debet  habere. 

Sacerdos  nullus,  nisi  quem  abbas  et 
fratres  sancti  Georgii  voluerint,  et  legi- 
time invcstiverint,  ius  aliquod  in  ea  ha- 
bere poterit. 


Attamen  vocatione  illarum  partium 
archidiaconi  cum  subditis  suis  in  eccle- 
siam  Seitingin  venire,  et  iudicio  eccle- 
siastico  coram  eo  parere  debet. 


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226  Hans  Hirsch. 

Mit  dieser  Stelle  sind  wir  zum  Güterbeschrieb  des  Klosters  ge- 
kommeB.  Hier  bietet  die  Fixiruug  der  uns  entgegentretenden  Fülle  von 
Orts-  und  Personennamen  die  grössten  Schwierigkeiten.  Wir  haben 
ja  keine  festgefügte  Eette  von  Ereignissen,  sondern  nur  lose  an  ein- 
ander gereihte  Glieder,  hier  würden  zur  vollkommenen  Klärung  die 
Urkunden  Muris  den  einzigen  Schlüssel  liefern,  die  sind  aber  bis  1300 
durch  Brände  und  andere  unglückliche  Ereignisse  grösstenteils  zu- 
grunde g^angen.  Gerade  in  diesem  Teile  der  Acta  hatte  die  spätere 
Oberlieferung  die  beste  Gelegenheit,  willkürliche  Änderungen  Torzu- 
nehmen.  Bei  der  Schreibung  der  Ortsnamen  ist  das  auch  in  aus- 
gedehntem Masse  geschehen^),  andere  Willkürlichkeiten,  Auslassungen, 
eventuell  auch  Zusätze  sind  bei  den  vorerwähnten  Verhältnissen  nahezu 
nicht  mehr  zu  konstatiren^).  Kein  Wunder,  wenn  gerade  dieser 
Güterbeschrieb  Liebenau  für  die  spätere  Entstehungszeit,  Kiem  für 
seinen  zweiten  Aoonjmus  eine  Fundgrube  von  Beweisen  gebildet  hat. 
Mit  diesen  will  ich  mich  zunächst  befassen,  bevor  ich  selbst  diesen 
Teil  der  Acta  untersuche. 

Eine  Seihe  von  Argumenten,  die  Kiem  und  Liebenau  ins  Treffen 
geführt  haben 3),  müssen  von  vorneherein  methodisch  als  unzutreffend, 
zum  mindestens  als  nicht  beweiskräftig  bezeichnet  werden.  Beide  haben 
zum  Beweise  der  späteren  Entstehungszeit  oft  Urkunden  aus  dem  13. 
und  14  Jahrhundert  herangezogen^  durch  ihre  von  denen  der  Acta 
verschiedenen  Angaben  über  den  Besitzstand  des  Klosters  die  Abfassungs- 
zeit unserer  Quelle  weiter  hinaufgerückt.  Besonders  der  Umstand,  dass 
in  den  Akten  Besitzungen  nicht  aufgezeichnet  sind,  die  das  Kloster 
im  13.  und  14.  Jahrhundert  einmal  veräusserte,  hat  vielfach  einen 
terminus  a  quo  abgeben  müssen^).  Allein  man  erwäge  doch,  dass 
zwischen   der  Au&eichnuug   der  Hauptsache   des  Güterbeschriebs  und 


*)  Dadurch  verlieren  sie  für  die  Frage  nach  der  Entstehungszeit  von  vorne- 
herein die  Bedeutung,  die  Liebenau  ihnen  zugemessen  hat. 

*)  Aber  es  ist  nachdrücklichst  geltend  zu  machen,  dass  irgend  eine  einzelne 
«pätere  Veränderung,  selbst  wenn  man  sie  erkennen  könnte,  an  der  Entstehungs- 
zext  der  Quelle  gar  nichts  ändern  würde.  Kleinigkeiten  —  etwa  die  HinzufÖgung 
«iner  Reliquie,  die  Veränderung  einer  Zahlenangabe  —  würden  nicht  dazu  be> 
rechtigen,  von  einer  Überarbeitung  des  Werkes  oder  gar  von  einem  zweiten 
Anonymus  zu  reden. 

8)  Kiem,  Quellen  S.  171  f.  Geschichte  I,  S.  XVI  f.  Adler  1884  5  f.  Liebenau 
Adler  1882,  129  ff.  und  1885,  112. 

*)  So  Kiem  in  Bezug  auf  Rattlisberg,  »an  der  Matten«,  GOpf,  Schönen- 
tbülen,  Liebenau  bei  Islikon.  Das  Fehlen  des  Rütihofes  vermerkt  Kiem  (Ge- 
schichte I,  S.  XVII)  den  Akten,  in  seiner  Ausgabe  (S.  80)  identifizirt  er  aber  den 
mansus  von  Rüti,  wie  mir  scheint,  ganz  richtig  mit  diesem  Hof. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       227 

4en  angeführten  Urkunden  meist  mehr  ^Is  100  Jahre  liegen.  Das 
ist  eine  lange  Zeit,  in  der  sich  der  GQterkomplex  eines  Stiftes  ganz 
wesentlich  geändert  hat.  Wer  bürgt  denn  daf&r^  dass  das  Kloster 
den  in  ferner  2jeit  verausserten  Besitz  nicht  auch  zu  einer  Zeit  er- 
worben bat,  zu  der  die  Acta  schon  bestanden,  welche  dann  eben  des- 
halb nichts  darüber  enthalten?  Nachweise  solcher  Art  werden  sich 
lediglich  auf  die  der  schon  erkannten  Abfassungszeit  der  Quelle  zu* 
ziachst  liegenden  Jahre,  also  auf  die  zweite  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts 
zu  erstrecken  haben.  Gelingt  es,  die  Besitzveränderungen  dieser  Zeit 
Als  in  den  Akten  nicht  mehr  eingetragen  nachzuweisen,  so  ist  für  die 
Klarlegung  der  Frage  genug  geschehen.  Auch  das  geht  nicht  an,  was 
Liebeuau  bezüglich  Bremgartens  und  Mellingens  getan  hat,  deshalb, 
weil  der  Ort  erst  im  13.  Jahrhundert  urkundlich  nachweisbar  ist^), 
2u  sagen,  die  Acta  können  auch  nicht  früher  enstanden  sein.  Steht 
lius  anderen  Merkmalen  die  Mitte  des  1^.  Jahrhunderts  als  Ent- 
«tehungszeit  fest,  dann  enthalten  eben  die  Acta  die  erste  Erwähnung 
-des  Ortes. 

Nicht  anders  verhält  es  sich  mit  den  von  beiden  Forschern  auf- 
gegriffenen Personennamen^).  Macht  schon  die  Genealogie  von  Grafen- 
Geschlechtern  im  12.  Jahrhundert  grosse  Schwierigkeiten,  so  ist  für 
Bitter-  und  Miuisterialengeschlechter  ein  alle  Glieder  umüassender  Stamm- 
baum in  der  Zeit  meist  überhaupt  nicht  aufzustellen.  Wenn  also  das 
<jüterverzeichnis  Personen  nennt,  die  im  12.  Jahrhundert  urkundlich 
nicht  zu  belegen  sind,  wohl  aber  im  13.  Jahrhundert  infolge  der 
Sitte,  einmal  gewählte  Taufnamen  in  der  Familie  beizubehalten,  auftreten, 
geht  es  doch  nicht  ohne  weiteres  an,  beide  für  einen  und  denselben 
Träger  in  Anspruch  zu  nehmen,  besonders  dann  nicht,  wenn  es  sehr 


')  Adler  1882,  129.  Argovia  IV,  S.  XXIV.  Den  Ausdruck  Arowe  oppidum, 
•den  Liebenau  in  demselben  Sinne  den  Akten  vorwirft,  habe  ich  in  der  ganzen 
Quelle  vergeblich  gesucht. 

^)  Dass  von  den  in  den  Akten  genannten  Personen  sehr  wenige  urkundlich 
zu  belegen  sind,  darf  uns  bei  dem  Urkundenmangel  jener  Zeit  nicht  verwundem. 
Einige  Namen  hat  ja  Eiern  mit  mehr  oder  minder  grosser  Sicherheit  identifizirt 
Die  Zeugenreihe  der  Fahrer  Urkunde  (CB.  v.  Zürich  I  Nr.  279)  hat  er  dabei 
benitet  (S.  79).  In  dieser  werden  auch  ein  Chöno  de  Bürron  et  filius  eins  Liutold 
genannt.  Es  ist  wohl  nicht  zweifelhaft,  dass  damit  jener  Chuono  gemeint  ist,  zu 
dessen  Seelenheil  seine  Söhne  Liutolf  und  Chuono  eine  Stiftung  an  Muri  machen 
(S.  85).  Der  erstgenannte  Chuono  war  also  1130  noch  am  Leben,  der  Anonymus 
berichtet  aber  schon  seinen  Jahrtag.  Im  Hermetschwiler  Nekrolog  ist  er  auch 
nicht  mehr  von  der  ersten  Hand  eingetragen.  (S.  163.)  Diese  Beobachtungen 
sind  für  die  Frage  nach  der  Entstehungszeit  des  Nekrologs  zu  beachten. 

15* 


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228  Hans  Hirsch. 

gebrauchliche  Namen  sind^).  Diese  allgemeinen  Bemerkungen  werden 
für  den  grössten  Teil  der  Ton  Liebenau  und  Kiem  aufgegriffenen  Oi-ts- 
und  Personennamen  genügen. 

Besondere  Wichtigkeit  haben  Eiern  und  Liebenau  für  ihre  An- 
sichten einer  Stelle  der  Acta  beigemessen,  die  ich  aus  dem  Grunde 
und  dann,  weil  öle  bei  dem  Vorhergesagten  nicht  unterzubringen  war» 
getrennt  bespreche.  Beide  Forscher  haben  übereinstimmend  darauf 
hingewiesen,  dass  im  Besitze  der  Grafen  von  Habsburg  Güter  in  Nerach 
und  Hasle  vermerkt  erscheinen,  über  die  sie  erst  nach  dem  Aussterben 
der   Kyburger  (1264)   ein   Verfügungsrecht   haben   erlangen   können. 


*)  Dass  Muri  seine  Güter  »magna  ex  parte*  (S.  73)  nicht  erst  von  dem 
Mangold  von  Escbenbach  des  14.  Jahrhunderts  erworben  haben  kann,  wie  Liebenau 
(Adler  1882,  130  f.)  will,  hat  Kiem  an  der  Hand  von  Urkunden  nachgewiesen 
(vgl.  S.  172  f.  Geschichte  I,  XXIII  f.).  Es  handelt  sich  hier  wie  bei  dem  Albertus 
de  Eschibach  (S.  91)  lun  urkundlich  nicht  nachweisbare  Glieder  des  Geschlechter 
der  Eechenbacher,  die  bei  ihrem  ersten  sicheren  Auftreten  in  der  Mitte  des 
12.  Jahrhunderts  schon  reich  begütert  erscheinen  und  zwar,  wie  sich  aus  dem 
besitz  ihrer  Familienstiftung  Kappel  ergibt,  vielfach  in  denselben  Gegenden,  in 
denen  Muri  begütert  war.  Die  Vermutung  Kiems,  der  in  den  Akten  (S.  82)  ge- 
nannte Arnoldus  de  Habsburg  sei  der  seit  1242  auftretende  Truchsess  Arnold^ 
trifft  nicht  zu.  Die  Acta  berichten  ja  auch,  er  sei  Konverse  von  Muri  gewesen, 
während  der  Truchsess  Arnold  zuletzt  als  Mönch  von  Wettingen  erscheint  (vgL 
W.  MeriS,  Die  Habsburg,  Aarau  und  Leipzig  1896,  S.  19  und  A.  56).  Die  Identifi- 
zirung,  die  Herrgott  (Gen.  tom.  I  p.  XX VH)  und  Kiem  betreffs  des  »Heinricus  de 
Habspurg*  (S.  88)  mit  den  zwei  Schenken  dieses  Namens  aus  dem  13.  Jahr- 
hundert vornehmen,  ist,  wie  schon  Liebenau  (Adler  1882,  130)  betont,  will- 
kürlich. Die  Acta  Murensia  verzeichnen  (S.  88)  ftSr  den  23.  Juli  den  Jahi-tag 
eines  Heinricus  de  Habspurg.  Das  Nekrolog  von  Hermetschwil  hat  am  22.  Juli 
eine  Eintragung  des  13.  Jahrhunderts  (S.  154)  Heinricua  miles  de  Scheinko,  die 
um  so  sicherer  so  zu  lesen  ist,  als  die  zwei  letzten  Worte  zweimal  —  einmal 
getilgt  —  geschrieben  sind  (vgl.  dagegen  Kiem,  Geschichte  I,  LVllI).  Ob- 
nun  mit  diesem  Namen  Heinrich  der  Schenk,  oder  ein  Ritter  Heinrich  von 
Schenken  gemeint  ist  —  beiden  Deutungen  steht  der  palaeographische  Tat- 
bestand entgegen  —  soll  dahingestellt  sein.  Unverständlich  ist  mir  nur,  was 
diese  bis  jetzt  nicht  näher  bestimmte  Persönlichkeit  mit  dem  Heinricus  de  Habs- 
purg der  Acta  zu  tun  haben  soll.  Wir  kennen  eben  diesen  habsburgischen 
Ministerialen  des  12.  Jahrhunderts  ausserhalb  der  Acta  nicht.  Dass  aber  ein 
solcher  mit  diesem  Namen  für  das  12.  Jahrhundert  denkbar  ist,  wird  niemand 
bestreiten.  Fridolin  Kopp  hatte  eine  Urkunde  des  Jahres  1127  ausfindig  gemacht 
(Wirt.  ÜB.  I,  375,  vgl.  Vindiciae  p.  59),  in  der  ein  Heinricus  de  Habsburg  als 
Zeuge  genannt  wird.  Allein  schon  Rüsten  Heer  hat  mit  Recht  geltend  gemacht 
(Anonymus  denudatus  75  ff.),  dass  dieser  Zeuge  dem  würtenbergischen  Geschlechte 
von  Habsberg  angehört.  So  hat  auch  das  württembergische  Urkundenbuch  den 
Ortsnamen  bestimmt.  Von  dieser  Argumentation  wird  auch  der  Heinricus  laicus 
de  Habsburg  des  Zwiefaltner  Nekrologs  betroffen  (M.  G.  Nekrol.  I,  258),  auf  den 
Liebenau  (1.  c.)  aufmerksam  gemacht  hat. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       229 

Dieser  Annahme  liegt  der  Orack  bei  Herrgott  i)  zugrunde,  der  hieij 
falsch  interpungirt.  Der  Stelle  ist  nicht  za  entnehmen,  dass  die 
Grafen  von  Eabsbarg  in  Nerach  und  Hasle  begütert  waren, '.  sondern 
der  Nebensatz  ^quod  comites  de  Habsburg  adhuc  posdident**  gehört 
zum  nächsten  Hauptsatz  and  gibt  den  Sinn,  was  die  Orafen  tx)n 
Habsburg  in  Esslingen,  Uater  und  Schwerzenbach  ztu:  2ieit  besitsen^ 
gehörte  zur  Austattung  des  Klosters  bei  seiner  Einweihung  im  Jahile 
1064.  Tatsächlich  erscheinen  diese  drei  Güter  in  dem.  Yerzdlehteis 
der  vom  Grafen  Werner  dem  Kloster  geschenkten  Liegenschaften:  ifeö» 
pannt^),  beim  Güterbeschrieb  selbst  ist  aber  von  ihnen  keine  defedllirte 
Besitzangabe  gegeben,  ein  Beweis,  dass  Muri  um  die  Mitte  des  12.  Jahr^ 
hunderts  in  den  drei  Orten  wirklich  nichts  besass.  So  also  ist  dies$) 
Stelle  aufzufassen,  sie  fQgt  sich  ohne  Störung  in  die  Gesamtheit  det 
in  den  Akten  gebotenen  Nachrichten  ein,  von  einer  späteren  Ein- 
schaltung kann  keine  Bede  sein').  Von  Nerach  und  Hasle  aber 
erzählen  uns  die  Acta  in  Ansehung  der  Grafen  von  Habsburg  gar 
nichts.  Hätte  die  Handschrift  den  zitirten  Nebensatz  zu  dieser  An- 
gabe gezogen,  müsste  hier  direkt  eine  Emendation  vorgenommen  werden. 
Beim  Güterbeschrieb  muss  vor  allem  die  Anordnung  des  Stoffes 
betont  werden.  Nicht  regellos  sind  die  einzelnen  Besitzungen  an 
einander  gereiht.  Die  Aufzählung  derselben  lehnt  sich  an  ihre  to|po- 
graphische  Abfolge  an.  Das  können  wir  genau  konstatiren,  wenn 
wir  der  Gutsbeschreibung  des  Anonymus  an  der  Hand  der  Karte,  die 
Kiem  seiner  Ausgabe  beigegeben  hat,  folgen.  Das  hat  auch  Eiern 
sehr  wohl  gewusst.  Von  Muri  als  dem  Zentrum  ausgehend  nimmt  er  zu- 
nächst die  herumliegenden  Ortschaften  auf,  greift  dann  mit  Hausen  und 
und  mit  Nieder-Lunkhofen  auf  das  rechte  Ufer  der  Reuss  über  und 
nennt  da  alle  nördlich  von  den  genannten  Orten  und  zwischen  Beuss 
und  Limmat  gelegenen  Besitzungen.  Mit  Würenlos  hat  er  das  rechte  Ufer 
des  letzteren  Flusses  und  damit  die  Peripherie  des  Elosterbesitzkreises 


>)  Gen.  tom.  I,  327.  Kopp,  Acta  73  und  Kiem  (S.  76),  der  sich  also  zu 
seiner  eigenen  Ausgabe  in  Widerspruch  stellt,  setzen  den  Nebensatz  ganz  richtig 
und  auch  der  Handschrift  gemäss  ein. 

2)  S.  28. 

3)  Kiem,  Quellen  8.  76,  A.  7.  Der  Passus  gehört  schon  aus  rein  sprachlichen 
Gründen  von  jeher  den  Akten  an.  Für  Hochaltar  kommt  nämlich  primäre  altare 
vor,  welchen  Ausdruck  der  Anonymus  für  diesen  Begriff  immer  anwendet  (ygL 
diese  Arbeit  S.  218  A.  3).  Man  beachte  weiters  die  relative  Anknüpfung  des  folgenden 
Satzes,  der  von  der  Entfremdung  und  Zurückerstattung  des  Ortes  Talwil  erzählt, 
durch  ,de  quorum  etiam  numero«.  Gerade  von  dieser  Stelle  wurde  aber  schon 
8.  218  A.  2  auf  Grund  eines  Verweises  gezeigt,  dass  sie  dem  ursprünglichen  Bestände 
der  Acta  angehört. 


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230  Hans  Hirsch. 

(Nerach,  Hasli)  erreicht,  an  der  er  nun  in  seiner  weiteren  Aufzählung 
fortschreitet  (Oreifensee,  linkes  Ufer  des  Zfiricher-Sees,  Zuger-  und 
yierwaldstatter*See).  Mit  letzterem  ist  er  zu  dem  zweiten  zusammen- 
hängenden Oüterkomplex  des  Klosters,  den  zahlreichen  Besitzungen  in 
ünterwalden,  gekommen.  Von  da  gelangt  er,  einzelne  Ausläufer  (Escholz- 
matt  und  Schtüpfheim)  sorgsam  mitnehmend,  zum  Sempacher-See,  zählt 
die  dort  gelegenen  Güter  auf  und  langt  dann  am  Hallwyler-See  (Ten- 
wil  und  Farrwangen)  an,  um  nun  die  grosse  Masse  der  Ortschaften 
südlich  und  westlich  Yon  Muri  zu  absolviren.  Dann  nimmt  er  mit 
Entfelden  beginnend  den  am  westlichsten  gelegenen  Besitz  vor  und 
mit  Walenswil  die  nördlich  von  Muri  am  linken  Ufer  der  Beuss 
gelegenen  Dörfer.  Mit  Scbinznach  erreicht  er  das  linke  Ufer  der 
Aare,  den  Sohluss  bilden  die  isolirten  Liegenschaften  im  Breisgau. 
Im  einzelnen  verläuft  die  Reihe  der  Ortsnamen  natürlich  nicht  so 
strikte,  wie  wir  sie  mit  Hilfe  der  Karte  aufstellen  würden^).  Das  ist 
aber  bei  einem  Verfasser,  der  wohl  in  voller  Kenntnis  der  Orts-  und 
Besitzverhältnisse,  aber  ohne  direkten  schriftlichen  Behelf  die  Beihe 
aufstellt,  nicht  zu  verwundern.  Derartige  Erscheinungen  sind  übrigens 
meist  aus  anderen  Eigentümlichkeiten  der  Besitzaufzeichnung  zu  er- 
klären. Man  muss  da  bedenken,  dass  neben  der  rein  topographischen 
Ordnung  auch  eine  stofiliche  befolgt  ist.  Der  Anonymus  berichtet 
uns  sehr  genau  über  die  Wirtschaftsführung  und  die  einzelnen  Pro- 
duktionszweige des  Stiftes.  Diese  Nachrichten  fügt  er  aber  dann  ein, 
wann  er  in  die  Gegend  gekommen  ist,  die  das  betreffende  Produkt 
hervorbringt,   (z.  B.  beim  Zugersee   der   Fischfang,   in   Ünterwalden^) 


>)  Den  grössten  Sprang  macht  der  Autor  bei  RifFerswil  (S.  87)»  das  seiner 
Lage  nach  zu  dem  aweiten  RifiTerswil  (S.  77)  gehört  hätte.  Ober-  und  Unter- 
rifferBwil  liegen  ganz  beisammen. 

>)  Man  kann  Eiern  nicht  beipflichten,  wenn  er  dem  Ausdruck  »inter  silvas* 
(S.  80,  81,  84)  die  farblose  Deutung  ,bei  den  Wäldern*  gibt  (S.  81.  A.  5.  Ge- 
schichte I.  S.  XXI).  Auch  Oech^ili  (Gesch.  d.  Enst.  d.  Schweiz.  Eidgen.  267,  A.  1) 
hat  Eiern  nicht  beigestimmt  und  den  Ausdruck  mit  »Waldstätte*  übersetzt. 
»Inter  silvas«  scheint  die  wörtlichste  Übersetzung  von  »Unterwaiden*  zu  sein, 
die  man  sich  denken  kann.  Die  conformen  lateinischen  Bezeichnungen,  die 
Businger  (Die  Geschichten  des  Volkes  von  ünterwalden  S.  3)  bringt,  konnten 
da  er  die  Urkunden  nicht  zitirt,  nicht  nachgeprüft  werden.  Da  sich  die  neuere 
Forschung  mit  diesen  nicht  beschäftigt  hat,  steckt  am  Ende  auch  nicht  yiel 
dahinter.  Über  die  Entstehungsgeschichte  des  heutigen  Eantons  Unterwaiden 
wissen  wir  jetzt  soviel,  dass  das  Gebiet  von  Unterwaiden  schon  im  12.  Jahr- 
hundert eine  Bezeichnung  hatte,  die  der  Anonymus  lateinisch  durch  »inter  silvas« 
widergibt  und  der  man  in  lateinischen  Urkunden  des  13.  Jahrhunderts  unter 
dem  der  Benennung  der  Acta  ziemlich  konformen  Ausdruck  »in  intramontanis * 
begegnet.    Das  Wort  »Unterwaiden*  kommt  erst  in  deutschen  Urkunden  zu  Be- 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältetten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       231 

die  Alpenwirtschaft,  im  Breisgau  der  Weinbau).  Dadurch  ergeben  sich 
aber  von  selbst  Abschnitte,  andere  macht  der  Verfasser  noch  dazu,  wo 
es  ihm  passend  erscheint^).  Innerhalb  derselben  wahrt  er  sich  dann 
natdrlich  in  Bezug  auf  die  Abfolge  der  Besitzungen  eine  grossere 
Freiheit  und  berichtet  über  einen  Ort  je  nach  seiner  wirtschaftlichen 
Zugehörigkeit  und  seinem  Ertragszweig,  allerdings  in  ganz  kurzen 
Zwischenräumen,  mehrmals*).   Dazu  kommt,  worauf  hier  nur  kurz  ver- 

ginn  des  14.  Jahrhunderts  vor.  Wenn  aber  Liebenau  (Adler  1882,  129)  in  all* 
dem  einen  Beweit  fClr  die  Entstebungtzeit  der  Acta  im  14.  Jahrhundert  sehen 
will,  bat  er  vor  allem  einet  übersehen:  dass  Muri  im  14.  Jahrhundert  in  Unter- 
ws^den  fast  keinen  Besitz  mehr  hatte,  (Eiem,  Geschichte  I,  156,  Oechsli  a.  a.  0. 
80  und  84)  Bs  somit  nicht  zu  erklären  wäre,  wieso  die  Acta  aus  dieser  Landschaft 
soviel  Güter  und  Rechte  verzeichnen. 

')  So  behandelt  er  Muri  mit  den  umliegenden  Ortschafben  ganz  gesondert 
und  stellt  sogar  an  die  Spitze  seiner  Beschreibung  (S.  64)  die  Summe  der  Mausen 
(20)  und  Joche  (57),  die,  wenn  man  die  dann  folgenden  Einzelposten  zusammen- 
rechnet, auch  wirklich  herauskommt. 

*)  Z.  B.  S.  73  in  verschiedenem  Zusammenhange  über  Grüt  dreimal,  ebenso 
über  Althäusern.  Diesen  letzten  Bericht  hat  Liebenau  (Adler  1882,  129)  als  Be- 
weis für  die  Entstehungszeit  der  Acta  im  14.  Jahrhundert  zitirt.  Es  wird  von  der 
Rodung  des  Waldes  durch  »homines  qui  vocantur  Winda«  gesprochen.  Diesen 
Ausdruck  »Winda«  hält  er  für  einen  Geschlechtsnamen  und  meint,  es  sei  ausge- 
schlossen, dass  Bauern  im  12.  Jahrhundert  sich  eines  solchen  bedient  hätten.  Man 
hat  bisher  mit  der  Bezeichnung  Winda  nichts  rechtes  anzufangen  gewusst.  Roch- 
holz hat  (Argovia  2,  8  f.)  an  Kolonisten  von  Windisch  gedacht.  Daftbr  Hesse 
sich  anführen,  dass  dieser  Ortsname  im  13.  Jahrhundert  auch  in  der  verkürzten 
Form  >Wins*  vorkommt  (vgl.  Quellen  zur  Schweizer-Geschichte  XV,  1,  47  f.). 
Später  ist  Rochholz  selbst  von  dieser  Erklärung  abgegangen  und  meinte  (Argovia 
18,  144  ff.,  vielleicht  angeregt  durch  Kiem  S.  73)  die  Winda  seien  wendische 
Leute  gewesen.  Da  als  Entstehungszeit  der  Acta  bereits  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hunderts feststeht,  verlieren  die  Zweifel  Liebenaus  jede  Berechtigung.  An  einen 
späteren  Einschub  der  Stelle  ist  nicht  zu  denken,  man  würde  den  Sinn  einer 
ganzen  Textseite  dadurch  zerstören.  Ich  lasse  die  Sätze  etwas  verkürzt  folgen. 
Man  beachte  auf  Grund  der  Bemerkungen  in  Absatz  2  die  sprachliche  Einheitlich- 
keit und  den  überall  erkennbaren  Zusammenhang.  Althüsern  primitus  silva 
t'uit,  sed  exstirpata  est  ab  hominibus,  qui  vocantur  Winda,  et 
sub  Gotfrido  preposito  in  curtem  ordinata  est,  ubi  sunt  .  .  .  Si- 
militer  et  Birchi  exculta  ab  ipsis  hominibus  et  sub  prefato 
preposito  in  curtem  conposita  est,  ubi  habentur  .  .  .  Istorum  sex 
locorum,  id  est  Mure,  Butwil,  Wolen,  Hermenswil,  Althüsern,  Birchi, 
sive  aliorum,  qui  huc  ex  toto  pertinent,  villici  .  .  .  debent  dare  .  .  . 
Arestöw  etiam  et  Gerüt  huc  ex  toto  pertinent,  quia  nunquam  au- 
ditum  est  ab  alia  fundatione  esse  separata.  Sed  cum  plus  esset  silvosa, 
iusserunt  comites  de  Habspurg  venatores  suos  silvam  exstirpare  domosque 
ibi  edificare.  —  Entweder  gehurt  da  alles  ins  14.  Jahrhundert  oder  alles  ins 
12.  Jahrhundert.  Das  erstere  ist  unmöglich.  Wäre  es  nicht  auch  auffallend, 
wenn  uns  eine  Klostergeschichte  des  14.  Jahrhunderts  von  so  umfassenden 
Rodungen  berichten  würde? 


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232  Hans  Hirsch. 

wiesen  wird,  da  an  anderer  Stelle  eine  weitere  Ausführung  folgt,  dass 
noch  ein  dritter  Gesichtspunkt  bei  der  Anordnung  des  Stoffes  mass^ 
gebend  war,  der  historische.  Die  Provenienz  des  Gutes,  der  Besitztitel 
wird  hie  und  da  vermerkt,  auch  das  unterblicht  vielfach  die  geordnete 
Aufzählung  1). 

Bei  einer  so  komplizirten  Verteilung  des  Stoffes  müssteu  sich 
aber  spätere  Einschübe  höchst  störend  bemerkbar  machen,  zeitgemässe 
Veränderungen,  die  man  an  den  späteren  Urbaren  betreffs  der  Ein- 
künfte aus  den  einzelnen  Orten  gemacht  liat,  würden  zumal  bei  der 
grossen  Zahl  gleichlautender  Ortsnamen  zu  Irrtümern  geführt  haben. 
Es  müssten  über  einen  und  denselben  Ort  widersprechende  Besitz- 
angaben zu  finden  sein^).  Von  all  dem  findet  sich  aber  in  den  Akten 
keine  Spur. 

Das  ist  überhaupt  wichtig  für  die  Entscheidung 
der  Frage,  dass  wir  immerhin  mit  einiger  Sicherheit 
nachweisen  können,  dass  die  Besitzveränderungen  des 
Klosters  in  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts 
in  den  Akten  nicht  mehr  vermerkt  sind.  Zunächst  müssen 
da  die  drei  päpstlichen  Schutzprivilegien  Muris  aus  den  Jahren  1159, 
1179  und  1189  herangezogen  werden 3).  Aber  nicht  ohne  einen  ge- 
wissen Vorbehalt!  Schon  im  Formular  der  Papstprivilegien  ist  ausge- 

1)  Ich  erinnere  an  die  weitläufige  Erzählung  von  der  Erwerbung  Wolens 
(S.  68  ff.)i  diö  Besitzangabe  von  Engelberg  (S.  82)  wird  durch  den  Bericht  von 
dem  Erwerbe  eines  Teiles  in  zwei  Angaben  getrennt.  Beide  Gesichtspunkte,  der 
stoffliche  und  der  historische,  kreuzen  sich  bei  der  Beschreibung  von  Bellingen 
(S.  90  ff.). 

<)  Man  darf  nicht  übersehen,  dass  es  dem  Anonymus  nicht  so  sehr  darauf 
ankam,  die  Besitzungen  ortsweise  zu  verzeichnen,  sondern  sie  ihrer  wirtschaft- 
lichen Zusammengehörigkeit  nach  zu  gruppiren.  So  kommt  es  öfters  vor,  dass 
über  einen  Ort  zweimal  berichtet  wird,  z.  B.  S.  72  >Hermentswil  .  .  .  ubi  habe- 
mus  curtem  et  serviunt  XIIII  diurnales  et  quinque  mansi  et  dimidins;  mansus 
enim,  qui  est  Althüsem,  servit  üluc*  über  Althäusem  erfahren  wir  die  volle 
Besitzangabe  erst  einige  Zeilen  weiter.  Dasselbe  wiederholt  sich  S.  73  gleich 
wieder  bei  Birri.  Aber  auch  das  darf  nicht  befremden,  wenn  zwei  Besitzangaben 
über  denselben  Ort  weiter  von  einander  entfernt  zu  finden  sind,  wie  das  bei 
Butwil  (S.  67  und  86),  Stetten  (S.  75  und  88)  und  Wile  (S.  64,  65  und  87)  der 
Fall  ist,  vorausgesetzt  dass  die  bisher  von  der  Literatur  gebotenen  Ortsnamen- 
erklärungen auch  die  richtigen  sind.  Denn  wenn  man  näher  zusieht,  wird  man 
bemerken,  dass  der  Anonymus  diese  Besitzangabe  immer  dann  gibt,  wenn  er 
bei  dem  schon  geschilderten  Rundgange  um  die  Besitzungen  seines  Hauses  wieder 
in  die  Nähe  des  Ortes  gekommen  ist,  von  dem  er  schon  einmal  Besitz  verzeichnet 
hat.  Wenn  demnach  die  zweite  Angabe  für  Stetten  lautet  »eis  fluvium  diur- 
nalem«,  so  kann  man  daraus  schliessen,  dass  die  auf  S.  75  genannten  »tres 
diurnales*  jenseits  d.  i.  am  rechten  Ufer  der  Reuss  zu  suchen  sind. 

8)  ÜB.  V.  Zürich  l,  313,  334,  349. 


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Die  Acta  Murensia  and  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       233 

drückt,  dass  die  dort  namentlich  begtätigten  Kirchen,  Zehentsätze  und 
Besitzungen  nicht  den  vollen  Besitz  des  betreffenden  Klosters  dar- 
steUen^).  Es  darf  deshalb  auch  nicht  befremden,  wenn  die  Acta  in 
jeder  Hinsicht  gegenüber  den  Angaben  der  Schutzbriefe  ein  plus  auf- 
weisen. Umgekehrt  darf  aber  der  Umstand,  dass  die  Papsturkunden 
Besitzungen  nennen,  die  die  Acta  nicht  verzeichnen,  nicht  gleich 
dahin  ausgebeutet  werden,  dass  es  sich  um  Neuerwerbungen  seit  der 
Entstehungszeit  der  Akten  handle.  Als  man  in  Muri  daran  ging,  ftlr 
die  Papstbulle  eine  gewisse  Auswahl  unter  den  Klosterbesitzungen  zu 
treffen,  die  man  dann  topographisch  geordnet  zusammen  stellte^),  hat 
man  jedenfalls  die  wichtigsten  Güter  ausgesucht,  die  in  eigener  Be- 
wirtschaftung des  Klosters  stauden,  also  Salland  waren.  Gerade  in 
Bezug  auf  letzteres  wird  sich  aber  später  herausstellen,  dass  die  An- 
gaben des  Anonymus  hierüber  nicht  den  Anspruch  unbedingter  Voll- 
ständigkeit machen  dürfen.  Anders  verhält  es  sich  mit  den  in  den 
Urkunden  genannten  Kirchen^)  und  Zehentsätzen.  Namentlich  die 
letzteren  sind  für  uns  wichtig,  weil  sowohl  die  Acta  als  auch  die 
Papstprivilegien  über  die  Höhe  dieser  Einkünfte  ganz  bestimmte  An- 
gaben machen.  Hier  lassen  natürlich  divergirende  Angaben  einen 
Schluss  über  die  verschiedene  Entstehungszeit  der  Acta  und  der  Privi- 
legien zu. 

Schon  bei  der  Nennung   der  Kirchen  in    dem  Privileg  von  1159 
muss  auffallen,  dass  neben  einer  Anzahl  von  Kirchen,  auf  welche  das 


1)  In  quibus  hec  propriis  duzimus  exprimenda  vocabulis. 

2)  Vgl.  Kiem,  Geschichte  I,  82  f. 

3)  Der  Vergleich  darf  aber  nur  insoweit  angestellt  werden,  als  die  Ur- 
kunden Kirchen  nennen,  die  die  Acta  nicht  erwähnen.  Eine  nähere  Gegenüber- 
stellung ist  deshalb  nicht  statthaft,  weil  die  Genauigkeit  der  Angaben  der  Acta 
und  die  der  Papsturkunden  eine  verschiedene  ist.  Der  Anonymus  unterscheidet 
genau  zwischen  Kirchen,  die  ganz  dem  Kloster  angehören  und  solchen,  auf 
welche  Muri  nur  teilweise  Rechte  besass.  Von  den  ersteren  erwähnt  er  dann 
entweder  das  Tauf-  und  Begräbnisrecht,  sowie  den  Zehntenbezug  oder  er 
sagt  direkt  »huc  ex  toto  pertinet*  (S.  80).  Von  letzteren  werden  genau  die 
Einkünfte  genannt  oder  es  heisst  allgemein  »partem  habemus*  (S.  81).  Die 
Papsturkunden  bestätigen  wohl  auch  hie  und  da  nur  ganz  bestimmte  Rechte 
auf  Kirchen,  meistens  wird  aber  einfach  die  Kirche  als  solche  genannt.  Dass 
es  sich  aber  auch  dabei  vielfach  nur  um  die  Bestätigimg  gewisser  Rechte, 
nicht  um  den  Besitz  der  ganzen  Kirche  gehandelt  hat,  zeigt  der  Umstand,  dass 
in  den  Papstprivilegien  anderer  Klöster,  die  unseren  Muri-Urkunden  zeitlich  aber 
sehr  nahe  stehen,  der  Besitz  derselben  Kirche  bestätigt  wird.  So  weisen  die 
Papsturkunden  Muris  von  1159,  1179  und  1189  die  Kirchen  von  Buchs  und  Stans 
auf,  die  von  Hadrian  IV.  und  Lucius  III.  1157  und  1184  Engelberg  bestätigt 
werden.  Die  Acta  sind  da  viel  genauer,  sie  sagen  von  beiden  Kirchen  (S.  81) 
«partem  habemus«  und  »possidemus  Uli  partes«. 


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234  Hans  Hirsch. 

Kloster  nach  den  Angaben  der  Acta  Rechte  besass,  die  aber  in  der 
ürknnde  nicht  Terzeiehnet  sind,  zwei  Kirchen  genannt  sind,  von  denen 
in  den  Akten  keine  Erwähnnng  geschieht,  Boswil  and  Goslikon.  Von 
dem  erstgenannten  Orte  wissen  wir  durch  eine  an  den  Schlass  der 
Acta  angefügte  Notiz,  dass  bereits  der  1111  ermordete  Qraf  Otto  von 
Habsborg  dort  dem  Kloster  eine  Kapelle  zugewiesen  hatte,  die  aber 
um  die  Jahre  1150  — 1160  herum  im  Besitze  eines  Leutpriesters 
Hupold  erscheint,  nach  dessen  Tode  sie  endgiltig  dem  Kloster  zufallen 
sollte*).  Tatsachlich  bestätigen  auch  1167|68  sowohl  Bischof  Otto 
von  Constanz  als  auch  der  Domprobst  Arnold  von  Mainz  an  Stelle 
des  Erzbischofes  dem  Kloster  die  genannte  Kapelle*).  Es  besteht  nun 
alle  Wahrscheinlichkeit,  dass  mit  der  1159  in  der  Papsturkunde 
genannten  Kirche  von  Boswil  diese  Kapelle  gemeint  sei^).  Jedenfalls^ 
liegen  alle  über  Kirche  oder  Kapelle  von  Boswil  uns  erhaltenen  Nach- 
richten ausserhalb  der  Acta,  und  wir  müssen  annehmen,  dass  auch  zur 
Zeit  der  Niederschrift;  der  Acta  Kirche  oder  Kapelle  dieses  Ortes  sich 
in  fremdem  Besitze  befanden.  In  Besug  auf  Goslikon  könneu  wir 
den  Angaben  der  Acta  wohl  entnehmen,  dass  der  Ort  eine  Kirche  besass. 
Aber  ist  es  nicht  bezeichnend,  dass  der  Anonymus  nicht  berichtet,  die- 
selbe habe  dem  Kloster  zugehört?  Das  eine  wissen  wir  bestimmt: 
den  Zehent  dieser  Kirche  besass  Muri  zum  mindesten  nicht  in  seinem 
vollen  Umfange*). 

Wenn  in  dem  Schutzprivileg  von  1179  sieben  Orte  mit  Besitz- 
ungen erscheinen,  die  die  Acta  nicht  nennen^),  so  sagt  das  nach  dem 
Vorhergesagten  für  unseren  Beweis  nicht  viel.  Wichtiger  ist  schon^ 
wenn   die   Urkunde   eine   Kirche   von    Ättiswil  erwähnt.     Dieser  Ort 


«)  S.  96  f. 

>)  S.  124  ff.  Die  Mainzer  Urkunde  hat  das  Formular  der  Eonstanzer  Ur- 
kunde henfitzt  Wenn  also  Eiern  iür  letztere  ganz  richtig  das  Jahr  1167  als 
tertninus  a  quo  findet,  so  geht  es  doch  nicht  an,  als  solchen  für  die  erstere  das 
Jahr  1166  zu  normiren. 

«)  Dafür  spricht  die  Papsturkunde  von  1179.  Dort  ist  nämlich  sowohl  die 
Nennung  der  Kirche  von  Hermetschwil  als  auch  die  von  Boswil  aus  dem  Privileg 
von  1159  weggelassen  und  dafür  der  Besitz  der  Pfarrkirche  Muri  »cum  tribus 
cappellis  Hermontswilare,  Bozwillo,  Wolon«  bestätigt.  Vgl.  auch  Eiern,  Ge- 
schichte S.  71. 

*)  S.  71  f.  wird  uns  berichtet,  ein  Drittel  des  Zehen ts  von  Woleu  gehöre 
zu  Goslikon.  Das  Kloster  habe  diesen  Ertrag  an  sich  gezogen  und  dafür  dorthin 
die  Zehenten  von  Wald  und  Fischbach  gegeben.  Dieser  Tausch  wäre  nicht  not- 
wendig gewesen,  wenn  Muri  den  Zebenten  von  Goslikon  besessen  hätte.  Was 
uns  ansonsten  Über  den  Ort  berichtet  wird,  sind  lauter  Entfremdungen,  die  Muri 
daselbst  an  liegendem  Gut  erfuhr.     Vgl.  S.  36,  94. 

*)  Beide  Spreitenbach,  Schönen tül,  Kulmerau,  Dintikon,  Thalheim,  Winzile. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  älte«ten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       235 

kommt  in  den  Akten  gar  nicht  Tor^).  Auch  von  der  Kapelle  in 
Wolen  vemefamen  wir  ans  unserer  Quelle  gar  nichts,  obwohl  die 
Ausführungen  des  Anonymus  gerade  über  diesen  Ort  sonst  sehr  genau 
sind').  Von  besonderer  Bedeutuog  sind  aber  die  in  der  Urkunde 
enthaltenen  Zehentsatfl&e.  Die  Papstbulle  bestätigt  dem  Kloster  den 
f&nfben  Teil  des  Siebente  von  Bordorf.  Dass  diese  Angabe  richtig 
ist,  beweist  eine  Urkunde  vom  29.  September  1188,  aus  der  hervor- 
geht, dass  Muri  eben  wegen  dieses  fünften  Teiles  mit  dem  Priester 
Thipold  im  Streit  lag').  Die  Acta  geben  aber  ein  Viertel  des  Zehents 
und  von  den  anderen  drei  Teilen  ein  Achtel  als  dem  Kloster  gehörig 
an^).  Über  den  Zehnten  von  Stallikon  finden  sich  in  den  Akten  sehr 
genaue  Angaben^)«  Es  heisst,  von  den  vier  Vierteln  des  Zehents 
gehören  das  dritte  und  von  dem  vierten  zwei  Fünftel  dem  Kloster. 
Ganz  ähnlich  spricht  sich  ein  Zusatz  aus,  der  unmittelbar  an  die 
bereits  besprochene  Vereinbarung  wegen  der  oberen  Kapelle  zu  Boswil 
an  die  Acta  angeschlossen  ist^).  Dieser  normirt  für  Muri  ein  Viertel 
und  von  einem  anderen  Viertel  den  achtzehnten  Teil.  Beide  Angaben 
werden  in  ihrer  Richtigkeit  durch  Urkunden  von  St.  Blasien  beleuchtet, 
denen  zufolge  dieses  Kloster  um  das  Jahr  1166  herum  die  Hälfte  des 
Zehents  von  Stallikon  besessen  hat?).     So  wird  erklärlich,  warum  der 


1)  Von  der  Kirche  in  Eüssnach,  die  in  der  Papsturkunde  gleichfalls  be- 
stätigt ist,  erwähnen  die  Acta  den  Zehentbezug  (S.  80). 

>)  Der  Zehent  von  Wolen  gehörte  drei  verschiedenen  Orten  (8.  71  f.). 

»)  8.  127  f.  *)  S.  75.  »)  S.  77.  *»)  S.  97. 

T)  ÜB.  V.  Zürich  l  Nr.  318.  Zehentstreitigkeiten  sind  es  gewesen,  welche  in 
diesem  Jahre  St.  Blasien  bewogen,  sich  seine  Zehentsfttze  yom  Konstanzer  Bischöfe 
bestätigen  zu  lassen.  Denn  die  Papsturkunden  des  Klosters  weisen  dieselben 
Schwankungen  auf,  wie  sie  gerade  Torher  von  Muri  konstatirt  worden.  Es  lässt 
sich  mit  den  Angaben  der  Acta  noch  vereinen,  wenn  1157  Papst  Hadrian  IV. 
dem  Kloster  die  Kirche  Stallikon  als  solche  bestätigt  (Wii*t.  ÜB.  H,  111).  Aber 
was  soll  man  dazu  sagen,  wenn  am  6.  März  1179  Papst  Alexander  lü.  St.  Bla«ien 
die  Kirche  von  Stallikon  mit  dem  Zehentdrittel  bestätigt  (Wii-t.  ÜB.  11,  195),  und 
12  Tage  darauf  in  einem  Privileg  desselben  Papstes  dieselbe  Kirche  mit  dem 
Viertel  des  Zehents  als  im  Besitze  Muris  befindlich  genannt  wird?  Die  letztere 
Angabe  wird  in  dem  Papstprivileg  von  1189  wiederholt,  aber  in  demselben  Jahre 
lässt  sich  auch  St.  Blasien  seine  Rechte  auf  Stallikon  in  dem  oben  genannten 
Ausmass  vom  Bischof  Herrmann  von  Konstanz  bestätigen  (Wirt.  ÜB.  II,  265). 
Eine  von  diesen  einander  widersprechenden  Nachrichten  mnss  ungenau  sein,  und 
es  ist  anzunehmen,  dass  das  zum  grösseren  Teil  bei  Muri  der  Fall  ist.  In  dem 
Privileg  Innocenz'  IV.  von  1247  (ÜB.  v.  Zürich  11  Nr.  657)  hat  man  schon  die 
Kirche  als  solche  ausgelassen  und  nur  das  Viertel  des  Zehenten  genannt. 
St.  Blasien  dagegen  erscheint  im  14.  Jahrhundert  als  Patronatsherr  dieser  Kirche 
und  hat  dieses  Recht  bis  zu  seiner  Aufhebung  inne  gehabt  (vgl.  Nöscheler, 
Gotteshäuser   der   Schweiz,   Gf.  39,    115  f.).    Wenn   im   Züricher   Ürkundenbuch 


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236  *  HansHirsch. 

Anonymuä  bei  seiner  Yerteilung  dieses  Zehen ts  vom  ersten  und  zweiten 
Viertel  nichts  berichtet.  Die  besass  St.  Blasien.  Die  Papsturkunden 
von  1179  und  1189  haben  über  Stallikon  ganz  andere  Angaben. 
Zwar  wird  nur  der  vierte  Teil  des  Zehents  genannt,  dafür  aber 
ganz  eigens  auch  die  Kirche  als  solche  dem  Kloster  bestätigt  Über 
Rifferswil  heisst  es  in  den  Aki<en  einfach  «decimam  in  ecclesia'  ^),  das 
Privileg  nennt  den  zwölften  Teil  desselben.  Von  einem  Zehenten  in 
Sursee  wissen  die  Acta  überhaupt  nichts. 

In  dem  Privileg  von  1189  sind  an  die  Besitzbestätigung  voh  1179 
weitere  22  Orte  einfach  angefügt.  Es  ist  klar,  bei  diesem  Zusatz  hat 
man  besonders  Neuerwerbungen  aufgenommen.  So  sagt  es  für  uns 
etwas,  wenn  unter  diesen  22  Orten  11  sind,  von  denen  die  Acta 
keinen  Besitz  verzeichnen*). 

Zuletzt  wäre  noch  eine  Urkunde  heranzuziehen,  die  uns  über 
Besitzveränderungen  des  Klosters  in  der  zweiten  flälfbe  des  12.  Jahr- 
hunderts Aufschluss  erteilt,  die  am  Ende  der  Acta  angefügte  Schenkung 
des  Grafen  Adalbert.  Er  schenkt  dem  Kloster  Girundbesitz  in  Waltenswil 
und  emp&ngt  dafür  von  Muri  ein  Grundstück  in  Yitarmis  Büti.  Diese 
Besitzveränderung  ist  den  Akten  unbekannt,  von  Waltenswil  verzeichnen 
sie  keine  Liegenschaft,  sondern  melden  nur,  dass  Graf  Werner  den  Ort 
als  Entschädigung  für  den  dritten  Teil  bekam,  den  er  von  Muri  hatte ^), 
wohl  aber  weisen  sie  von  Witransrüti  „IIH  diurnales*  aus*). 


(I,  S.  209  A.  4)  die  Aufteilung  des  Zehente  von  Stallikon  so  vorgenommen  wird, 
dass  St.  Blasien  die  Hälfte,  Muri  ein  Viertel,  das  letzte  Viertel  aber  der  Bischof 
Ton  Konstanz  innegehabt  hätte,  deshalb  weil  er  auf  dieses  1244  zu  Gunsten  des 
Klosters  Muri  resp.  Hermetschwil  verzichtet  hätte  (ÜB.  v.  ZQrich  II  Nr.  597),  so 
ist  die  Rechnung  falsch  ausgefallen.  Der  Bischof  von  Konstanz  besass  nicht  ab- 
solut genommen  den  vierten  Teil  des  Zehents  von  Stallikon,  sondern  von  allen 
jenen  Teihabem,  unter  die  der  Zehent  jährlich  aufzuteilen  war,  den  vierten  Teil. 
Auf  diesen  Ertrag,  soweit  er  Muri  betraf,  verzichtete  der  Bischof,  nicht  auf  das 
ganze  Viertel  des  Kirchenzehen  ts. 

0  S.  87. 

*)  Otwisingen,  Ibikon,  Leunes,  Sisinchuon,  Eggerswil,  Rattlisberg,  Hagen- 
buch, Hohlenstrass,  Bottenwil,  Bözberg,  Wolenswil. 

8)  S.  35. 

*)  S.  85  Vitarmis-Rüti  und  Witrans-Rüti  ist  man  schon  wegen  der  Namens- 
ähnlichkeit geneigt  zu  identifiziren  und  eine  verderbte  Überlieferung  anzunehmen. 
Dazu  kommt  aber  noch,  dass  in  der  Reihe  der  Ortsnamen  der  Acta  Witransrüti 
zwischen  Rüdiswjl,  Russwyl  (südlich  vom  Sempacher-See)  und  Knutwil  (nördlich 
von  diesem)  eingegrenzt  ist,  also  in  der  Umgebung  dieses  Sees  zu  suchen  sein 
wird.  Das  Vitarmis-Rüti  der  Urkunde  verleiht  der  Graf  aber  einem  Werner 
von  Willisau  (westlich  vom  Sempacher-See),  es  ist  also  jedenfalls  auch  ein  Ort  dort 
in  der  Nähe  gemeint.  Als  weiteren  Beleg  für  diese  letzte  Vermutung  hat  mich 
Herr  Staatsarchivar  Dr.  Herzog  freundlichst  auf  das  Jahrzeitbuch  der  Pfarrkirche 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       237 

Wir  sind  bei  den  in  unserer  Quelle  genannten  Personen  angelangt. 
Die  Schwierigkeit,  diese  chronologisch  zu  fixiren,  wurde  bereits  betont 
Doch  ist  auch  hier  eine  freilich  gerioge  Kontrolle  durch  das  Nekrolog  von 
Hermetschwil*)  gegeben.  Hier  kehrt  dieMenge  der  Personennamen  der  Acta 


Willüau  anfmerksam  gemacht  (Gf.  29,  166  ff.),  das  in  der  zweiten  Hfilfte  des 
15.  Jahrhunderts  vom  Stadt^chreiber  Heinrich  Reber  angelegt  wurde.  Dort  kommt 
des  öfteren  ein  »widmassrüti«  (a.  a.  0.  183,  185,  188)  oder  »widmarsrüti*  (a.  a. 
0.  222)  vor.  Der  ei-ste,  der  übrigens  die  oben  gegebene  Identifizirung  vorge- 
nommen hat,  ist  wohl  Tschndi  gewesen.  Als  ich  im  Sommer  vor  zwei  Jahren 
in  St  Gallen  die  Überarbeitung  der  Acta  durch  Tschudi  im  Kodex  609  der 
Stiftsbibliothek  durchsah,  bemerkte  ich,  dass  er  bei  der  ßesitzangabe  der  Acta 
ttber  Witransrüti  die  Urkunde  über  Vitarmisrüti  eingeschoben  hatte. 

*)  Ed.  Baumann,  M.  G.  Necrol.  I,  423  If.,  der  Bequemlichkeit  halber  zitire 
ich  aber  die  Ausgabe  Kiems  in  den  Quellen  zur  Schweizer-Geschichte  III,  3.  Bei 
der  Beschreibung  des  Kodex  durch  Kiem  ist  richtig  zu  stellen,  dass  es  min- 
destens nicht  sicher  zu  erweisen  ht^  ob  das  dem  Nekrolog  beigebundene  Maityro- 
logium  von  der  ersten  Hand  des  Todtenbuches  stammt.  Ganz  gewiss  ist  es  nicht 
von  demselben  Schreiber  geschrieben,  welcher  die  weitere  Beigabe  die  Regel  des 
hl.  Benedikt  und  das  Lob  des  hl.  Ambrosius  lieferte.  Diese  drei  verschiedenen 
Werke  sind  eben  erst  durch  den  Einband  zusammengekommen.  Doch  zeigen  die 
Eintragungen  am  letzten  Blatte  des  Martyrologs  (cod.  S.  122—124),  dass  diese 
Handschriit  sicher  schon  im  13.  Jahrhundert  Hermetschwil  gehört  hat.  Die  An- 
lage des  Nekrologs  ist  in  die  erste  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  zu  setzen»  Die 
jüngste  sicher  zu  datirende  Eintragung  der  ersten  Hand  ist  die  des  Abtes  Ulrich 
(t  1119,  vgl.  S.  140).  Ob  die  beiden  Eintragungen  des  Abtes  Adel  heim  von 
Engelberg  (f  1131)  und  des  Grafeu  Ulrich  von  Baden-Lenzburg  (f  1133?)  noch 
von  erster  Hand  sind,  kann  bezweifelt  werden.  Sie  sind  beide  in  Maiuskel- 
bnchstaben  von  derselben  Hand  eingetragen,  von  der  auch  die  Eintragung  » Adel- 
bertus  abb.*  stammt  (S.  146).  Der  Verfasser  des  Nekrologs  bedient  sich  aber 
der  Maiuskelbuchstaben  nur  einmal  bei  der  Eintragung  (S.  154)  »Tamburg  sancti- 
monialis*,  ein  Ausnahmsiall,  der  durch  die  Wichtigkeit  der  Eintragung  begründet 
ist.  Die  Schrift,  in  der  die  beideu  früher  angegebenen  Namen  geschrieben  sind, 
ist  aber  viel  zierlicher  als  die  der  ersten  Hand,  die  nur  die  hl.  Nonne  so  ein- 
geschrieben hat.  Einen  bestimmten  terminus  ad  quem  ergibt  die  Tatsache,  dass 
keine  von  den  Eintragungen  »Adelbertus  comes«  zur  ursprünglichen  Anlage  ge- 
hört, Graf  Adalbert  von  Habsburg  (t  zirka  1 140)  also  nicht  mehr  von  den  ersten 
Hand  vermerkt  ist,  weiters  auch  nicht  mehr,  wie  schon  Kiem  bemerkt,  Abt 
Ronzelin  (t  um  1145  S.  134)  und  die  Nonne  Truitela  (S.  142),  die  nach  den 
Angaben  der  Acta  (S.  94)  um  1128  in  das  Kloster  aufgenommen  wurde.  Die 
Provenienz  des  Nekrologs  ist  strittig.  Der  Annahme  Liebenaus  (Adler  1882,  133 
und  1885,  112),  das  Toteubuch  sei  ursprünglich  für  Muri  geschrieben,  steht  die 
Meinung  Kiems  (Geschichte  1,  LIV  ff.  und  S.  71)  entgegen,  der  es  als  von  jeher 
dem  Nonnenkloster  angehörig  hinstellt.  Wie  dem  auch  sei,  bei  dem  innigen 
Kontakt,  der  besonders  in  den  ersten  Zeiten, zwischen  dem  Männer-  und  Frauen- 
kloster bestand,  ist  von  vorneherein  sicher,  dass  das  Totenbuch  von  Hermetschwil 
sich  namentlich  in  Bezug  auf  die  ersten  Eintragungen  eng  an  die  des  Nekrologs 
von  Muri  anschloss,   wenn   auch  beide  Klöster  getrennt  Aufzeichnungen  geführt 


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238  Hans  Hirgch. 

wieder.  Wo  wir  aber  nur  mit  einiger  Sicherheit  den  Namen  unserer  Quelle 
mit  dem  des  Nekrologs  indentifiziren  können,  zeigt  sieh,  dass  es  sich  um 
Eintragungen,  wenn  nicht  überhaupt  von  der  ersten  Hand  des  Todten- 
buches,  so  doch  gewiss  yon  einer  noch  der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts 
zugehörigen  handelt.  Volle  Gewissheit  haben  wir  bei  den  Namen 
jener  Wohltäter,  deren  Jahrestag  uns  der  Anonymus  angibt  i).  Auch 
dort,  wo  ein  Name  wegen  seiner  Seltenheit  im  Nekrolog  nur  einmal 
vorkommt^),  ist  eine  Gleichstellung  mit  dem  der  Acta  statthaft  und 
schliesslich  auch  dann,  wenn  alle  gleichen  Namen  im  Nekrolog  Ein- 
tragungen bis  zur  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  sind 3). 

Die  Durchsicht  der  Acta,  die  vorwiegend  in  chronologischer  Hin* 
sieht  unternommen  wurde,  ist  beendet.  Wer  dem  eingeschlagenen 
Beweisgange  gefolgt  ist,  wird  den  Eindruck  gewonnen  haben,  dass 
vom  Sicheren  zum  Unsicheren  vorgeschritten  ward.  Die  Acta  wurden  zu- 
nächst in  einem  ganz  positiven  Beweise  als  wohlgeordnetes,  sprachlich 
einheitliches  Ganzes  hingestellt.  Damit  hat  sich  die  Quelle  durch  ihren 
Bericht  von  der  Wiederaufrichtung  der  St.  Johanniskapelle  unter  Abt 
Eonzelin,  in  welchem  der  Autor  in  erster  Person  von  sich  redend  auftritt, 
von  selbst  datirt.  Es  galt  dann  nur  mehr,  von  diesen  bereits  ganz 
sicheren  Ergebnissen  in  das  unsichere  Gebiet  der  im  Qüterbeschrieb 
genannten  Personen  und  Ortsnamen  fortzuschreiten  und  in  einer  mehr 

haben  sollten.  Will  man  also  das  vorhandene  Nekrolog  zur  Kontrolle  der  Acta 
heranziehen,  so  ist  das  ohne  Vorbehalt  zulftssig.  h'iXr  die  spätere  Z&i  freilich  würde 
die  örtliche  Trennung  der  beiden  Stifter,  die  Verlegung  des  Nonnenklosters  nach 
Hermet^chwil  auf  die  Eintragungen  nicht  ohne  Einflnss  geblieben  sein. 

1)  Von  erster  Hand  sind  im  Nekrolog  an  dem  auch  von  den  Akten  ge- 
nannten Tage  eingetragen  ein  Reingerus  de  Visbach  (28./L,  Acta  8.  85)  und  eine 
Hedwig  (28./!.,  Acta  S.  89),  von  zeitgemässer  Hand  ist  die  Eintragung  des  Egi- 
lolfus  (27./1X.,  Acta  S.  89).  Der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  gehören  die  Namen 
Ymzo  (20./n.  im  Nekrolog,  Acta  19./II.  S.  85)  und  Cöno  (26./XI.  Acta  S.  85)  an. 
Nur  der  Jahrtag  des  Heinrich  von  Habsburg  (23./VII.,  Acta  S.  88)  ist  im  Nekrolog 
nicht  verzeichnet,  vgl.  darüber  diese  Arbeit  S.  228,  A.  1. 

3)  Im  folgenden  seien  einige  der  wichtigsten  Namen  anfahrt.  Reginbertua 
(Acta  S.  71,  Nekrolog  S.  147),  Wolfgangus  (S.  76,  147),  Wendelmnt  (S.  96,  160), 
alle  im  Nekrolog  von.  der  ersten  Hand  eingetragen,  von  einer  noch  der  Mitte 
des  12.  Jahrhunderts  angehörigen  Hand:  Hazecha  (S.  79,  146),  Nopili  (S.  96,  148). 
Die  alte  Eintragung  Tiecilla  (S.  151)  wird  wohl  die  Tietilla  der  Acta  (S.  96) 
sein.  Vielleicht  sind  auch  die  Eintragungen  Wito  (S.  81,  144),  Gozhelmus  (S.  87, 
136)  und  Sulphicia  (S.  96,  139)  identisch. 

*)  Den  Namen  RApertus  (Acta  S.  90)  verzeichnet  die  erste  Hand  zweimal 
(8.  136  und  144)  und  eine  der  Mitte  des  12.  Jahrhundert  zugehörige  (S.  160). 
Dietrich  (S.  96)  ist  vielleicht  in  Urschrift  (8.  158)  und  von  alten  Händen  (S.  134 
und  164)  eingetragen,  auf  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  weist  auch  die  Ein- 
tragung Truta  (Acta  S.  96,  Nekrolog  142  und  146)  hin. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       239 

negativen  Argumentation  alle  £inwände  zu  entkräften,  die  maQ  aus 
diesem  Teile  der  Quelle  f&r  eine  spatere  Entstehungszeit  geltend  ge* 
macht  hatte. 

Die  Beweise  f&r  die  Entstehuagszeit  der  Acta  sind  aber  noch 
nicht  erschöpft  Es  kommt  jetzt  darauf  an,  das  Bild  wirtschaftlicher 
Zustande  zu  entwerfen,  das  Muri  den  Akten  zufolge  bietet,  und  dann 
die  Frage  zu  beantworten,  ob  die  geschilderten  Verhältnisse  auch  für 
das  12.  Jahrhundert  passen«  Dunit  soll  im  zweitfolgenden  Absätze  ein 
weiterer  wichtiger  Beweis  f&r  die  Entstdiungszeit  der  Acta  im  12.  Jahr- 
hundert nachgetragen  werden.  Hier  wiU  ich  nur  eines  bemerken: 
liebenau  hat  eine  Beihe  von  Einzelheiten  des  Güterbeschriebs  für  die 
Entstehung  der  Acta  im  14  Jahrhundert  ins  Treffen  gef&hrt,  dabei 
aber  nicht  berücksichtigt,  dass  uns  über  Besitz  und  Einkünfte  des 
Klosters  Muri  am  Ende  des  13.  und  Anfang  des  14  Jahrhunderts 
noch  andere  Qaellen  erhalten  sind,  umfangreiche  Bodeln,  die  in  einem 
der  nächsten  Bände  der  Argovia  gedruckt  werden  i).  Man  mag  dann 
ihre  Angaben  mit  denen  der  Acta  vergleichen,  ^e  geben  ein  anderes 
Bild  von  dem  Besitzstande,  den  Einkünften  sowie  von  der  Wirtschafts- 
führung des  Klosters  Muri. 

Ich  grenze  die  Abfassuugszeit  unserer  Quelle  so  nah  als  mög- 
lich ein.  Den  sicheren  terminusaquo  gibt  die  Erwähnung 
des  Todes  des  Grafen  Adalbert  von  Habsburg,  der  den 
Angaben  der  Acta  zufolge  um  1140  gestorben  isi  Von  den 
ersten  Taten  des  Nachfolgers  in  der  Vogtei,  des  Ghrafen  Werner  weiss 
der  Anonymus  noch  zu  berichten^).  Sicher  ist  auch,  dass  er  unter 
Abt  Bonzelin  gelebt  hat,  dessen  Eegierung  1119  bis  un- 
gefähr in  die  Mitte  des  Jahrhunderts  währte').   Infolge  der 


1)  Von  einem,  der  im  Staatsarchiv  in  Aarau  liegt,  habe  ich  selbst  Abschrift 
genommen.  Das  übrige  Material,  das  sich  in  Bremgarten  befindet,  wurde  mir 
dm-ch  gütige  Vermittlung  des  Herrn  Staatsarchivars  Dr.  Herzog  von  dem  künf- 
tigen Herausgeber  Herrn  Präsidenten  PI.  Weissenbach  zur  Einsicht  Überlassen, 
für  welche  Liebenswürdigkeit  ich  an  dieser  Stelle  beiden  Herren  meinen  ver- 
bindlichsten Dank  ausdrücke. 

«)  Der  Anonymus  berichtet  uns  einen  Gutsankauf  unter  Graf  Adalbert 
{8.  94 f.)  aus  dem  Jahre  1128  und  f&hrt  dann  fort:  postea  vero  cum  isdem 
eomes  obisset,  post  annos  XIl  .  .  .  nepos  eiusdem  Wernharius 
oomes  voluit  vi  auferre  .  .  . 

3)  Das  Todesjahr  des  Abtes  Ronzelin  ist  nicht  bekannt,  denn  1145  ist  eine 
willkürliche  Annahme  der  Hauschronisten  Muris.  Auch  die  Nachfolger  Ronzelin s 
sind  nicht  ganz  sicher  an  einander  zu  reihen.  Huno,  den  Eaem  Ronzelin  folgen 
lässt,  ist  jedenfoUs  im  12.  Jahrhundert  Abt  des  Klosters  gewesen.  Liebenau 
gegenüber  (Adler  1885,  112)  ist  entschieden  geltend   zu  machen,   dass   die   Ein- 


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240  Hans  Hirsch. 

Spärlichkeit  der  Nachrichten  Über  die  Geschichte  Muris  iu  der  zweiten 
Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  haben  wir  leider  keinen  nahen  terminu^ 
ad  quem  Die  erste  Notiz,  die  an  den  Schluss  der  Acta  angereiht  ist, 
wird,  wie  schon  erwähnt,  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  durch  das 
Jahr  1159^)  begreozt.  Man  wird  sich  damit  bescheiden  mQssen,  sagen 
zu  können,  die  Acta  seien  zirka  1150  geschrieben  worden.  Dieses 
Resultat  reicht  auch  fdr  die  Fragen,  die  uns  in  den  folgenden  Ab- 
schnitten beschäftigen,  aus.  Näheres  über  die  Abfassungszeit  der 
Quelle  sowie  über  die  Persönlichkeit  des  Verfassers  zu  sagen,  muss 
ich  mir  für  den  letzten  Abschnitt  der  Arbeit  versparen. 

4.  Die  späteren  Zusätze  der  Acta. 
Wir  kommen  nun  zu  jenen  Stellen,  die  tätsächlich  in  Bezug  auf 
ihre  Entstehung  auf  eine  spätere  Zeit  als  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hunderts weisen,  sie  sind  der  Rest  dessen,  was  Kiem  seinem  zweiten 
AnoDjmus  zugewiesen  hat.  Erklärlich  genug,  dass  sie  an  jenen  Satz 
angereiht  sind,  den '  wir  längst  schon  als  den  Schlusssatz  unsere^ 
Anonymus  erkannt  haben^).  Wer  eben  das  Bedürfnis  fühlte,  seinen 
Angaben  etwas  hinzuzufügen,  hat  seinen  Zusatz  nicht  in  die  Quelle 
selbst  hineingeflickt,  sondern  ihn  am  Schlüsse  angebracht.  Die  Zu- 
taten rühren  sicher  von  mehreren  Verfassern  her.  Die  Erwerbung 
der  Kapelle  in  Boswil  wird,  wie  schon  gezeigt  wurde,  vor  1159 
gemacht  worden  sein,  der  Zehent  von  Stallikoü,  den  die  zweite  Notiz 
angibt,  steht  iu  Bezug  auf  die  Höhe  der  für  Muri  ausgewiesenen 
Einkünfte  in  der  Mitte  zwischen  den  Angaben  der  Acta  und  denen 
der  Papsturkunden  von  1179  und  1189^).  Von  der  folgenden  Notiz 
über  die  Zinsen  eines  Gutes  in  Rüti  wissen  wir  nur,  dass  das  ein  dem 
Anonymus  nicht  mehr  bekannter  Besitz  ist.  Für  die  zeitliche  Fixiruug 
fehlen  uns  bestimmte  Anhaltspunkte.  Aus  dem  Umstände  übrigens^ 
dass  die  Zutat  zwischen  den  Akten  und  einer  Reihe  von  Besitzerwerb- 
ungen steht,  die,  wie  wir  gleich  sehen  werden,  das  Kloster  Ende  des 
12.  Jahrhunderts  machte,  können  wir  folgern,  dass  die  Eintragung 
über  Rüti  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  zugehört.  Die 
längste  Nachricht  ist  die  nun  folgende  über  die  Tätigkeit  des  Keller- 
meisters Konrad  unter  Abt  Auselm,  der  urkundlich  von  1179  an  auftritt 


tragung  ,Huno  abbas  noster«  im  Nekrolog  von  Hermetschwil  dem  12.  Jahrhundert 
angehört. 

«)  Vgl.  diese  Arbeit  S.  233  f. 

>)  S.  96  ff. 

«)  Vgl.  diese  Arbeit  S.  236. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       241 

und  in  den  90er  Jahren  des  12.  Jahrhunderts  gestorben  sein  mag^). 
Diese  Aufzeichnung  der  zahlreichen  Vergrösserungen  des  Besitzes  und 
der  EiDkünfte  Muri^,  die  dem  Kloster  durch  den  genannten  Kellermeister 
zukamen,  wird  aber  in  weit  spätere  Zeit  etwa  in  die  erste  Hälfte 
des  13.  Jahrhunderts  zu  setzen  sein.  Abt  Anselm  erseheint  bereits  als 
verstorben  2).  Um  weiters  die  Tatsache  genug  werkwürdig  erscheinen 
zu  lassen,  dass  ein  Messbuch  und  zwei  Kelche,  die  Konrad  bei  seinem 
Eintritte  dem  Kloster  zubrachte,  zur  Zeit  der  Niederschrift  der  Stelle 
noch  in)  täglichen  Gebrauche  standen,  wird  man  einen  grösseren  Zeit- 
raum zwischen  dem  Gescheheuen  und  der  Aufzeichnung  desselben,  also 
etwa  50  Jahre  als  verstrichen  anzunehmen  haben.  Als  Quellen  haben 
die  aber  diese  Erwerbungen  vorhandenen  Urkunden  gedient*).  Die 
Aufzeichnung  zeigt  namentlich  in  ihren  letzten  Teilen  schon  ganz  den 
Urbarstil  des  13.  Jahrhunderts*).  Die  Urkunde  des  Grafen  Adalbert 
(1167 — 1199)  wird,  wie  das  ja  häufig  geschah^),  am  Schlussblatte  des 
Originalkodex  eingeschrieben  gewesen  sein,  sie  ist  so  in  die  Abschrift 
mit  hinüber  genommen  worden. 

Die  kurzen  Inhaltsangaben  und  Schlagworte  am  Rande  der  Hand- 
schrift, sowie  der  Index  am  Schlüsse  der  Quelle  zeigen  wohl,  dass  sie 
beide  von  demselben  Verfasser  herrühren,  mit  dem  der  Acta  aber  nichts 
gemein  haben.  Schon  sprachlich  muss  es  auffallen,  dass  fbr  den  Aus- 
druck „primäre  altare**,  den  die  Acta  immer  fQr  „Hochaltar*  ge- 
brauchen^), die  Zusätze  „altare  publicum*  haben ^).  Dann  sind  es 
wirklich  recht  mangelhafte  Inhaltsangaben.  Es  ist  mehrmals  einfach 
ein  Satz  der  Acta  aus  dem  Kontext  herausgerissen  und,  gleichgiltig 
ob  er  auch  wirklich  zur  Inhaltsangabe  für  einen  Abschnitt  taugt,  als 
Kiipitel-Überschriffc  verwendet^).  Bei  einer  solchen  Arbeit  sind  Irr- 
tümer unvermeidlich^).   Ausserdem  hat  Kiera  (S.  180)  die  Beobachtung 


«)  Kiem,  Gesch.  I.  88. 

»)  So  ist  das  »tunc  temporis  abbatis  .  .  .  aufzufassen. 

')  Das  zeigen  S.  99  die  Sätze  »gesta  sunt  autem  .  .  .«  und  »decernimus 
igitur«. 

.  *)  Man  vergleiche  sie  mit  der  Art  und  Weise,  wie  die  Acta  über  Besitz 
und  Einkünfte  von  Muri  berichten,  und  man  wird  einen  grundlegenden  Unter- 
schied im  Tenor  beider  Aufzeichnungen  erkennen. 

»)  Vgl.  0.  Redlich  in  dieser  Zeitschrift  V,  35. 

«)  Vgl.  diese  Arbeit  S.  218  A.  3. 

')  S.  27,  47,  101. 

•)  So  die  Inhaltsangaben  S.  101,  III,  V,  XI,  XIV. 

*)  Ist  schon  die  Bezeichnung  »Wernharius  comes*  (S.  101)  für  Bischof 
Werner  etwas  auffällig,  so  ist  die  weitere  Angabe  »Reginboldus  abbas*  nach  den 
Nachrichten  der  Acta  (S.  30)  direkt  unrichtig. 

MittbeilaDgen  XXY.  16 


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242  Hans  Hirsch. 

gemacht,  dass  die  Formen  der  OrtsDamen,  die  am  Bande  geschrieben 
sind,  meist  auf  eine  jüngere  Zeit  als  die  in  den  Akten  selbst  vor- 
kommenden hinweisen.  Der  Index  am  Schlüsse  der  Acta  macht  über- 
haupt den  Eindruck,  als  ob  es  seinem  Verfasser  mehr  darauf  ange- 
kommen wäre,  auf  die  ihm  besonders  interessant  erscheinenden 
Nachrichten  der  Quelle  zu  verweisen^)  als  eine  wirklich  vollständige 
und  geordnete  Inhaltsangabe  zu  bieten^).  Der  späteren  Entstehungs- 
zeit entspricht  es,  wenn  der  vorher  besprochene  Zusatz  des  13.  Jahr- 
hunderts bereits  als  Kapitel  behandelt  ist.  Man  könnte,  so  geneigt 
sein,  diese  Überschrifken  unserem  Kopisten  zuzumuten.  Doch  trägt 
der  Index  an  einer  Stelle  den  Charakter  der  Abschrift  an  sich^),  so 
dass  ich  dieser  Annahme  nicht  das  Wort  reden  möchte. 

In  diesem  Abschnitte  haben  wir  uns  auch  mit  jener  genealogi- 
schen Au&eichnung  zu  beschäftigen,  die  als  .genenlogia  nostrorum 
principura"  den  Akten  vorangeht*).  Sie  erscheint  bis  in  die  Mitte 
des  13.  Jahrhunderts  geführt.  Damit  ist  schon  gegeben,  dass  unser 
Anonymus  sie  wenigstens  nicht  allein  geschrieben  haben  kann,  wenn 
er  überhaupt  daran  beteiligt  war.  Kiem  hat  seine  Ansicht  dahin 
geäussert,  dass  der  zweite  Anonymus  mit  Benützung  der  Acta,  der 
Urkunden  und  des  Nekrologs  von  Muri  diesen  Stammbaum  ange- 
fertigt hat. 

Zwischen  der  ersten  Hälfte  desselben  und  der  zweiten  besteht  in 
Bezug  auf  die  Beobachtung  des  genealogischen  Schemas  ein  grund- 
legender Unterächied.  Der  erste  Teil  entspricht  eigentlich  nicht  dem, 
was  man  unter  einem  Stammbaum  einer  Familie  versteht^).  Er  führt 
nur  jene  männlichen  und  weiblichen  Glieder  des  Hauses  Habsburg  an, 
die  eine  Nachkommenschaft  habend).  Diese  wird  uns  in  ihren  ein- 
zelnen Gliedern  aufgezählt,  gleichgiltig  ob  sie  den  Habsburgern  oder 
jenem  Geschlechte  zugehört,  in  dessen  Verband  die  Habsburgerin  durch 


*)  So  ist  es  zu  erklären,  wenn  der  Verfasser  diese  seine  Zusammenstellung 
1  lebt  mit  fortlaufenden  Nammernf  sondern  mit  Angaben  jenesBlattes  verseben 
bat,  auf  dem  die  angezogene  Nacbricbt  in  der  Handscbrift  zu  finden  ist. 

2)  Mit  Hautbaler  (in  dieser  Zeitschrift  IV,  637)  balte  ich  die  modernen  Kapitel- 
überscbriften,  die  Kiem  in  seiner  Ausgabe  der  Acta  gibt,  für  einen  nicht  gerade 
glücklichen  Gedanken,  noch  weniger  w&re  aber  nach  dem  Gesagten  die  Beibehal- 
tung der  alten  Kapiteleinteilung  gutzuheisscn,  wie  Hauthaler  will. 

*)  S.  102  ist  ein  Wort  (rerum  oder  possessionum)  ausgelassen. 

*)  S.  3  f. 
.  ^)  Vgl.  Kopp,  Vind.  77. 

«)  Damit  ist  auch  die  Frage  beantwortet,  die  Kiem  (S.  178)  aufgeworfen 
hat,  warum  Bischof  Werner  in  dieser  Genealogie  keinen  Platz  fand. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.      243 

ihre  Heirat  getreten  ist^).  Mit  dem  Grafen  Adalbert  III  ändert  sich 
das  Prinzip.  Die  Nachkommenschaft  der  Tochter  unseres  Orafen- 
geschlechtes  bleibt  weg,  daf&r  wird  die  Gemahlin  genannt,  wir  haben 
jetzt  einen  regehrechten  Stammbaum  der  Grafen  von  Habsburg.  Diese 
bemerkenswerten  unterschiede  zwischen  beiden  Teilen  stehen  unzweifel- 
haft fest.  Sie  sind  schon  dem  alten  Peireskins  angefallen.  Damit 
ist  schon  jetzt  die  Annahme  zweier  Verfasser  gerechtfertigt.  Es  fragt 
^ch  nur,  wo  der  zweite  Bearbeiter  eingegriffen  hat. 

Die  Stelle:  Ita  de  Tierstein  sive  Homberg  genuit  Wern- 
herum  et  Budolfum  deHabspurg.  Idem  Wernherus  genuit 
Adelberctum  ....  ist  jedem  aufgefallen,  der  sich  mit  der  Genealogie 
der  Acta  beschäftigt  hat^).  Seinem  Schema  getreu  hat  uns  der  erste  Ver- 
fasser der  Genealogie  die  Kinder  des  Grafen  Werner  II,  Otto  und 
Ita  von  Tierstein  namhaft  gemacht  und  berichtet  uns  dann  weiter 
wieder  über  deren  Nachkommenschaft.  Als  solche  erscheinen  nun  yon  der 
Gräfin  Ita  Werner  und  Rudolf  genannt,  die  aus  Urkunden  tatsächlich  als 
<jrafen  von  Tierstein-Homburg  gut  beglaubigt  sind^).  Dann  ist  aber  das 
diesen  beiden  Namen  beigegebene  Prädikat  ^de  Habspurg*  eio  TJn- 
-ding,  und  die  weitere  Anreihuog  des  Grafen  Werner  HL  Yon  Habs- 
burg durch  ^idem*  verfehlt.  Denn  durch  dieses  Wort  kann  rein  sprach- 
lieh nur  der  eben  genannte  Werner  von  Homburg  gemeint  sein,  weil 
«r  eben  in-tümlich  als  ,de  Habspurg»  bezeichnet  ist,  in  Wirklichkeit 
betrifft  diese  Anknüpfung  den  längst  vorher  als  Sohn  Ottos  II.  genannten 
Orafen  Werner  IE.  von  Habsburg.  Solche  Fehler  kann  ein  Verfasser 
nicht  machen,  darüber  kann  uns  auch  keine  Text-Emendation  hin- 
weghelfen. Leicht  erkläien  sich  diese  Unrichtigkeiten,  wenn  wir 
annehmen,  dass  an  dieser  Stelle  der  zweite  Bearbeiter  eingegriffen 
hat  Der  Mönch,  der  sich  zirka  100  Jahre  später  an  die  Fortsetzung 
der  Genealogie  machte,  fand  die  dem  habsburgischem  Stamme  geläufigen 
Namen  Ita,  Werner  und  Eudolf  vor,  indentifizirte  Werner  mit  dem 
ihm  bekannten  Werner  III,  versah  beide  mit  dem  Prädikat  „  Habsburg* 


')  Dabei  interessiren  ihn  augenscheinlich  die  Grafen  von  Lenzburg  ganz 
'besonders.  Denn  von  einem  Mitglied  dieses  Geschlechtes,  dem  Grafen  Rudolf, 
nennt  er  uns  die  Nachkommen,  ohne  dass  wir  über  eine  Abkunft  dieses  Rudolf 
von  einer  Habsburgerin,  bezw.  über  eine  eheliche  Verbindung  mit  einer  solchen 
sonst  etwas  wüssten.  Der  Stammbaum  der  älteren  Lenzburger  ist  übrigens  recht 
nnsicher. 

^)  Die  verschiedenen  Erklärungsversuche  sind  zusammengestellt  bei  M.  Bir» 
mann,  Basler  Jahrbuch  hrsg.  v.  H.  Boos,  erster  Jahrg.  Basel  1879,  108  ft. 

3)  Vgl.  die  Regesten  dieses  Grafen  geschlechtes  Argovia  XVI,  13  ff.  Da 
kommt  1125  Werner  als  »comes  de  Hohenberc*.  1130  als  »comes  de  Dirstein*, 
Hudolf  1144  als  »de  Tierstein«,  1146  als  »comes  ...  de  Honberg  vor. 

16* 


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244  Hans  Hirsch. 

und  führte  dann  seine  Genealogie  mit  .idem*  weiter.  Mit  dem  Grafen 
Adalbert  III  tritt  denn  auch  jene  schon  besprochene  Änderung  im 
ganzen  Schema  ein^). 

Forscht  man,  wie  weit  die  Personenkenutnis  des  ersten  Genalogen 
geht,  bekommt  man  als  Grenze  die  Zeit  um  1150^).  Damit  erhebt 
sich  naturgeraäss  die  Frage,  in  welchem  Verhältnisse  denn  der  Ano- 
nyraus  der  Acta  zu  diesem  ersten  Teil  der  Genealogie  steht.  Es  ist 
sehr  naheliegend,  dass  er  der  Verfasser  ist.  Wollte  man  davon  nichts 
wissen,  so  müsste  man  einen  gleichzeitigen  und  gleichgesiunten  Ver- 
fasser annehmen.  An  der  Spitze  der  Geschlechtsreihe  ist  Ita  zu  finden, 
das  entspricht,  wie  wir  später  sehen  werden,  ganz  den  Anschauungen,  die 
sich  in  den  Akten  über  die  Stellung  der  Gräfin  finden.  Sie  ist  die  Seele  der 
ganzen  Klostergründung  gewesen,  mit  ihr  wird  deshalb  auch  die 
„genealogia  nostrorum  principum**  begonneu.  Es  ist  nicht  recht  glaub* 
lieh,  dass  ein  zweiter  so  ganz  in  den  eigenartigen  Ansichten  des  Ver- 
fassfers aufgegangen  und  diesen  in  der  Genealogie  Ausdruck  verliehen 
hätte.  Wie  die  Nennung  der  Brüder  der  Ita  zeigt,  müsste  er  die 
Acta  benützt  haben.  War  er  unbefangen,  ist  nicht  einzusehen,  warum 
er  dann  nicht  auch  die  über  Guntram  und  Lanzelin  gebotenen  Nach- 
richten herangezogen  hat.  Hätte  er  aber  zu  den  Gegaern  des  Ano- 
nymus gehört,  würde  er  den  Stammbaum  ganz  sicher  nicht  mit  Ita^ 
sondern  mit  dem  Bischof  Werner  und  dem  Grafen  Radeboto  eröfi'net 
haben. 

Die  Abfassungszeit  des  zweiten  Teiles  der  Genealogie  fallt,  wieder- 
um den  genannten  Personen  nach  zu  schliessen,  in  die  Mitte  des  13.  Jahr- 
hunderts. Auffallend  muss  bleiben,  dass  König  Rudolf  nicht  genannt 
ist.  Wir  wissen  über  das  Verhältnis  des  Grafen  und  späteren  Königs  zu 
seinem  Hausstifke  zu  wenig,  um  hier  eine  Erklärung  geben  zu  können. 
Auf  ein  freundliches  Verhältnis  deutet  diese  Auslassung  sicher  nicht.  In 
der  Mitte  des  13.  Jahrhunderts  hat  ein  solches  zwischen  dem  Grafen 
Rudolf  und  der  Stiftung  seiner  Vorfahren  auch  nicht  bestanden.  Das 
haben  die  politischen  Ereignisse  jener  Zeit  bewirkt.  Speziell  in  den 
Jahren  1248 — 1254  war  der  Graf  im  Bann,  da  er  im  Gegensatz  zu 
den  übrigen  Mitgliedern  seines  Hauses  der  Partei  Kaiser  Friedrichs  11. 
angehörte.     Muri  hielt  natürlich   zum  Papst   und   erwirkte  sich  1249 


»)  Dass  die  Änderung  nicht  gleich  mit  Werner  beginnt,  wird  so  zu  er- 
klären sein,  dass  dem  um  vieles  später  schreibenden  Genealogen  die  Gemahlin 
Werners  dem  Namen  nach  nicht  bekannt  war. 

«)  Vgl.  zur  Kontrolle  die  Stammtafel  der  Lenzburger  bei  Oechsli,  Die  An- 
fänge der  schweizerischen  Eidgenossenschaft,  113  und  die  der  Hornberger  bei 
Birmann  a.  a.  0.  133. 


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Die  Act«  Murensia  und  die  älteeten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       245 

von  diesem  auf  Fürbitte  des  Grafen  Badolf  von  Habsburg-Laufen- 
borg  die  Erlaubnis,  bei  geschlossenen  Türen  trotz  des  Interdikts  den 
Gottesdienst  zu  feiern i).  Möglich  wäre  es  immerhin,  dass  diese  miss- 
lichen Yerhältoisse  auf  den  Muri  Genealogen  dahin  eingewirkt  haben, 
dass   er  Budolf  als  Mitglied   des  Hauses  Habsburg  einfach   ignorirte. 

5,  Die  Quellen  der  Acta,  ihre  Stellung  innerhalb  der 
historischen  KIo3terliteratur  des  12.  Jahrhunderts. 

Nur  in  einem  Punkte  berühren  sich  die  Angaben  der  Acta  enge 
mit  Nachrichten  einer  anderen,  nicht  in  Muri  entstandenen  Quelle,  in 
der  Erzählung  von  dem  rasch  auf  einander  folgenden  Tode  des  Grafen 
Werner  IL  und  des  Abtes  Lütfrid.  Diese  findet  sich  auch  bei  Bernold^).  Die 
schriftlichen  Vorlagen,  auf  die  der' Anonymus  des  öfteren  sich  berufte), 
können  also  nur  solche  dem  Kloster  Muri  angehörige  gewesen  sein 
und  sind  uns  eben  deshalb  nicht  mehr  erhalten. 

Die  genaue  Erklärung  des  Namens  Muri,  die  Darstellung  der  ersten 
Schicksale  dieses  Ortes  und  die  Erzählung  von  der  Gründung  und  Er- 
bauung des  Klosters  lassen  Verwertung  von  Aufzeichnungen  hierüber 
erkennen.  In  der  Tat  nennt  der  Anonymus  schon .  auf  der  zweiten 
Seite  seines  Werkes  eiuen  Gewährsmann:  Eppo  de  Stegen,  pater  Fran- 
conis,  qui  interfuit*).  Dieser  Franco  war  vielleicht  einer  der  ersten 
Mönche  des  Klosters.  Die  Aufzeichnungen,  die  er  über  Muri  hinter- 
lassen haben  mag,  sind  jedenfalls  nicht  umfänglich  gewesen^).  Benützung 
erzählender  Quellen  ist  überhaupt  nur  für  den  ersten  Teil  der  Kloster- 
geschichte der  Acta  wahrscheinlich.  Was  sich  von  1064  ab  in  Muri 
ereignete,  das  konute  sich  der  Anonymus  wohl  erzählen  lassen.  Er 
beruft  sich  auch  einmal   auf  mündliche  Überlieferung ß),  wo  wir  aber 


»)  Vgl.  Redlich,  Rudolf  von  Habsburg  83. 

>)  M.  6.  SS.  y,  164.  Es  wäre  möglich,  dass  Bernolds  Chronicon  schon  um 
die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  in  Muri  durch  die  sogenannte  Weltchronik  von 
Muri  bekannt  war  (vgl.  darüber  neuerdings  Bresslau  N.  A.  27,  130  ff.).  Doch  ist 
deshalb  die  Annahme  einer  Benutzung  von  Bernolds  Geschichtswerk  durch  den 
Anonymus  durchaus  nicht  notwendig. 

»)  S.  20,  28,  33,  49,  56. 

*)  S.  17. 

*)  Wir  erhalten  keine  Jahrzahl  angaben  von  dem  Tode  der  ersten  Stifter 
und  Äbte,  wohl  ab«r  werden  —  leicht  begreiflich  —  die  Begräbnisstätten  solcher 
Personen  genannt. 

*)  S.  28  quantum  adhuc  posterorum  soilertia  meminit  vel  quantum  in 
sciipturis  habetur  aut  que  Eppo  eiusdem  comitis  clericus  manifestavit.  Da  haben 
wir  beide  Arten  von  Quellen,  mündliche  Überlieferung  und  schriftliche  Vorlagen. 
Eine  von  den  letzteren  wird  uns  in  dem  dritten  Satze  bestimmter  genannt.  Denn 
dass  die  Äusserung  dieses  Eppo  nicht  mündlich  an  den  Anonymus  erging,  sondern 


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246  Hans  HirBch. 

in  diesem  Abschnitte  Benützung  schriftlicher  Quellen  erkennen  können^ 
sind  wir  über  die  Art  derselben  nicht  im  unklaren,  es  waren  Ur- 
kunden i).  Diese  sind  ja  auch  für  den  Güterbeschrieb  die  wichtigste^ 
ich  möchte  sagen  die  einzige  Quelle,  denn  die  Zusammenstellung 
der  einzelnen  Besitztümer,  die  Ordnung  des  Ganzen  ist  eigenes  Werk 
des  Anonymus.  Die  hiezu  nötigeu  Kenntnisse  konnte  er  sich  als 
Angehöriger  des  Klosters  unschwer  erwerben.  Kiem  hat  beim  Güt«r- 
beschrieb  an  Bodeln  gedacht  Da  hat  er  aber  aus  dem  Ausdruck 
»breviculus*  zu  viel  herausgelesen^).  Nur  für  die  Reliquien  Verzeich- 
nisse werden  uns  ganz  eigenartige  Quellen,  die  Beglaubigungen  der 
Eeliquien  (breves),  genannt«). 

Abgesehen  davon,  dass  der  Anonymus  Urkunden  wörtlich  in  sein 
Werk  aufgenommen  hat  oder  von  ihnen  als  der  Grundlage  seiner  Dar- 

ihin  schriftlich  vorlag,  besagt  schon  der  Ausdruck  »manifestayit«.  Dieser  Eppo 
clericus  hat  jedenfalls  am  Tage  der  Weihe  die  Verlesung  und  Erklärung  der 
Urkunde  vorgenommen.  Man  hat  denselben  Vorgang  auch  bei  der  Freigabe 
Muri  8  1082  beobachtet  (vgl.  S.  33  iuBsitque  (sc.  comes  Wemharius)  recitari  ean- 
dem  cartam  libertatis.  Que  cum  perlecta  esset  et  populo  exposita  .  .  .).  Die 
Personen,  die  diese  Erklärung  vornahmen,  wurden  dann  in  der  Urkunde  auch 
genannt.  So  heisst  es  am  Schlüsse  der  Stifbungsurknnde  von  Alpirsbach  (Wirtemb. 
Uß.  I,  316).  »Huius  autem  testamenti  doctor  exstitit  Benno  de  Speichingen  non 
semel  sed  bis*  und  nun  werden  die  zwei  Orte  genannt,  an  denen  die  Verlesung 
und  Erklärung  des  Stiftbriefes  geschah.  Noch  eine  andere  Erklilrung  wäre 
denkbar.  Der  Umfang  der  1064  dem  Kloster  zugewiesenen  Liegenschaften  bot 
später  Anlass  zu  Streitigkeiten  zwischen  Werner  und  Muri  (S.  28  f.,  33).  Dabei 
könnte  dieser  Eppo  eine  Rolle  gespielt  haben  durch  eine  gerichtliche  Aussage 
oder  durch  Verlesung  der  Urkunde.  »Manifestare*  wäre  dann  gleichbedeutend 
mit  »öifnen«.  Auch  hiefÜr  bietet  die  Neuausfertigung  der  Stiftungsurkunde  von 
Alpirsbach  (Wirtemb.  ÜB.  I,  362)  einen  analogen  Fall. 

1)  Das  zeigt  bei  Jahrzahlangaben  die  fast  regelmässige  Beifügung  der  In- 
diktion. 

<)  S.  70.  Quantam  substantiam  in  ipso  vico  possidemus,  breviculus  pandit. 
»Breviculus*  heisst  da  sicher  nicht  Rodel,  sondern  einfach  Verzeichnis.  Die 
Phrase  findet  sich  nochmals  bei  Aufzählung  der  BAcher  (S.  51)  »libros  autem, 
qui  hie  sunt,  subsequens  breviculus  pandit«. 

')  Das  waren  einfache  Zettel,  die  an  die  Umhüllungen  der  Reliquien  an- 
geheftet waren  und  daher  leicht  in  Verlust  gerieten  (vgl.  Stückelberg,  Gesch. 
der  Reliquien  in  der  Schweiz  XIV  ff.).  Der  Anonymus  fand  sie  auch  häufig  nicht 
mehr  yor.  S.  29.  Continentur  autem  in  supradictis  capsellis  reliquie  alionim 
quorundam  sanctorum,  cum  quibus  breves  non  inveniuntur  S.  56.  Sunt 
et  alle  multe  ibidem  reliquie,  que  breves  non  habent  ..  .  Reliquie  autem, 
que  recondite  sunt  in  altaribus,  ignorantur,  quia  breves  non  inveniuntur 
.  .  .  Cuius  altaris  reliquias  ideo  non  sciibimus,  quia  nusquam  breves  pos- 
sumus  invenire.  Diese  Stellen  mögen  auch  als  Beweis  dienen,  wie  sorgsam 
der  Verfasser  der  Acta  bei  Abfassung  seiner  Verzeichnisse  vorhandene  Hilfs- 
mittel benutzte. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       247 

Stellung  spricht,  ist  die  Anlehnung  an  Urkunden  auch  sonst  so  eng, 
dass  ganze  Teile  besonders  Datirung^)  und  Pertinenzformeln')  in  die 
Acta  hinüber  genommen  sind.  Sie  waren  dem  Verfasser,  soweit  in 
der  Zeit  überhaupt  solche  ausgefertigt  wurden,  im  Original  zugänglich. 
Er  beruft  sich  einmal  (S.  33)  auf  eine  «carta*,  die  «adhuc  in  promptu* 
sei.  Ob  die  zahlreichen  Schenkungen  und  Tauschvertrage  dem  Ano- 
nymus in  einem  Traditionsbuch  vorlagen,  dafür  haben  vrir  weder  an 
den  Nachrichten  der  Acta  noch    sonst   irgendwie  einen  Anhaltspunkt. 

Denn  man  darf  sich  durch  eine  Bemerkung  Eiems  nicht  zur  An- 
nahme verleiten  lassen,  dass  der  Anonymus  eine  derartige  Quelle  auch 
wirklich  nennt.  Er  sagt  (S.  46)  er  wolle  über  die  Rechte  und  Pflichten 
der  unfreien  Elosterleute  ,pro  prolixitate*  nichts  schreiben,  da  diesen 
ihre  Rechte  durch  das  Hofrecht  von  Luzem  vorgezeichnet  seien, 
besonders   aber    »quia  in  libro,   qui  vocatur  pactum,   in  quo  omnium 

nostrorum  .  .  .  iura  conscripta  sunt,  hoc  plenius  habetur. Der 

Ausdruck  «pactum*  ist  nicht  durch  , Lehen-  oder  Salbuch'*  wiederzugeben. 
Auch  Du  Gange  erklärt  das  Wort  nicht  richtig»).  Der  Hinweis  die  «sacra 
familia**  habe  sich  das  Hofrecht  von  Luzem  gewählt,  führt  uns  ja  zu 
der  für  die  Deutung  des  Ausdruckes  entscheidenden  Stelle,  den  Bericht 
über  die  Freigabe  des  Klosters  durch  den  Grafen  Werner  1082*):  Postea 
ergo  monuit  comes  servos  ecclesie,  ut  indicarent  sibi,  cuius  ecclesie 
libere  ius  voluissent  habere,  ac  illi  elegerunt  ius  de  ecclesia  Lucema. 
Die  «servi  ecclesie*  bilden  also  die  ,sacra  familia*.  Das  pactum  ist 
nur  die  Aufzeichnung  des  Luzemer  Hofrechtes  gewesen. 

Mit  der  Eonstatirung  ausgiebigster  Benützung  von  Urkunden  ist 
zugleich  eine  charakteristische  Seite  der  Quelle  berührt.  Wir  haben 
in  den  Akten  jene  Art  von  geschichtlichen  Aufzeichnungen  vor  uns, 
die  gerade  aus  dem  12.  Jahrhundert  von  einer  Reihe  von  Klöstern 
bekannt  sind.  Ihr  Inhalt  erschöpft  sich  im  wesentlichen  in  einer 
Gründungsgeschichte  und  daran  anschliessend  in  einer  Güterbeschreibuug 
des  Klosters.  Daneben  sind  häufig  Verzeichnisse  der  Reliquien  und 
Bücher   anzutreffen.     Das   sprechendste  Analogon    zu   Muri   bieten   in 


1)  S.  34,  9].  Die  genauen  Zeitangaben  bei  der  Darstellung  der  Eloster- 
weihe  (11.  Nov.  1064  S.  27  f.)  sind  der  Urkunde  des  Bischofs  Rumold  von  Kon- 
stanz  entnommen,  deren  Vorhandensein  auch  durch  die  weitere  Angabe  bestätigt 
wird,  die  Schenkung  des  Grafen  Werner  sei  »episcopi  legitimo  banno*  bekräftigt 
worden. 

«)  S.  59. 

•)  Dieser  versteht  darunter  (Gloss.  VI,,  87)  ein  Buch  ,in  quo  professiones 
monachorum  scriptae  erant«.  Da  hat  er  den  Ausdruck  »sacra  familia*  falsch 
aufgefasst. 

*)  S.  33  f. 


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248  Hans  Hirsch. 

vieler  Beziehung  die  von  Baamann  gleichfalls  im  3.  Bande  der  Quellen 
zur  Schweizer  Geschichte  herausgegebenen  Geschichtsquellen  des  Klosters 
Allerheiligen  in  Schaflfhausen,  die  von  Ortlieb  und  Berthold  verfassten 
Zwiefaltner  Chroniken  1)  und  die  GrQndungsgeschichte  von  Bürgel,  die 
Bu&ten  Heer  im  Anhange  seiner  Streitschrift  edirt  hat^).  Ganz  ähn- 
liche Klostergeschichten  sind  unter  anderen  ungefähr  aus  derselben 
Zeit  auch  in  St.  Georgen  im  Schwarzwald^)  und  in  Petershausen*) 
entstanden.  Die  in  der  genannten  Elosterliteratur^)  enthaltenen  Besitz- 
auizeichnungen  weisen  jene  Erscheinungen  auf,  die  Bedlich  an  den 
bayrischen  Quellen  dieser  Art  als  charakteristisch  für  das  12.  Jahr- 
hundert bezeichnet  hat^).  Seine  Ausführungen  hat  dann  §usta  ver- 
allgemeinert und  auf  das  gesamte  so  beschaffene  Quellenmaterial  aus- 
gedehnt'). Die  GQterverzeichnisse  dieser  Zeit  stellen  den  Übergang 
vom  Traditionsbuch  zum  urbar  dar.  Die  einzelnen  Besitzangabeu  ergehen 
sich  in  dem  Verzeichnis  des  Schenkers  und  des  Geschenkten  allenfalls 
auch  in  der  Wiedergabe  der  Zeugenreihe,  der  Datirung  und  der  Bedin- 
gUDgen  der  Schenkung.  Daneben  werden  aber  schon  vielfach  die  Ein- 
künfte des  Besitztums  genannt,  oder  es  werden  die  Leistungen  der  auf 
demselben  ansässigen  Klosterleute  normirt.  Je  nachdem  nun  das  eine 
oder  das  andere  Detail  fehlt  —  und  diese  Schwankungen  wiederholen 
sich  in  allen  diesen  Quellen  —  überwiegt  das  Prinzip  des  Traditions- 
buches oder  das  des  ürbars.  Air  diese  Quellen,  namentlich  ihr  ganz 
eigenartiges  Verhältnis  zum  Traditionsbuch  einerseits  zur  Einzelurkunde 
andrerseits  wird  der  genauestens  zu  untersuchen  haben,  der  die 
alamannische  Privaturkunde  einer  eingehenden  Betrachtung  unterzieht. 
Und  noch  etwas  anderes  ist  unschwer  zu  verfolgen,  der  Übergang 
vom  Traditionsbuch  zur  Klostergeschichte.  In  den  „Notitiae  funda- 
tionis  et  traditionum  monasterii  S.  Georii^  ist  zunächst  mit  deutlicher 


')  Interessant  ist  die  Ähnlichkeit  die  zwischen  der  Chronik  Ortliebs  und 
den  Akten  in  Bezug  auf  die  Wiedergabe  von  Urkunden  herrscht.  Wie  hier  bei 
der  Eaiserurkunde  von  ^11 14  Monogramm  und  Beizeichen,  so  sind  dort  (M.  G. 
SS.  X,  80)  Monogramm  und  Rota  eines  Privilegs  Urbans  IL  abgezeichnet. 

>)  Anonymus  denudatus,  365  ff. 

»)  M.  G.  SS.  XV,  2,  1005  ff. 

4)  M.  G.  SS.  XX,  621  ff*.  Mit  dieser  Quelle  haben  die  Acta  namentlich  die 
wörtliche  Wiedergabe  wichtiger  Urkunden  gemein. 

*)  Es  Hessen  sich  natürlich  noch  mehr  derartige  Klostergeschichten  an- 
führen, doch  habe  ich  Wert  darauf  gelegt,  nur  die  Muri  zunächst  liegenden 
Klöster,  die  noch  dazu  alle  von  Hirsau-St.  Blasien  aus  reformirt  waren,  zu 
nennen. 

«)  In  dieser  Zeitschrift  V,  59  f. 

'')  Zur  Geschichte  und  Kritik  der  Urbarialaufeeichnungen,  Sitzungsberichte 
der  phil.-hist.  Klasse  d.  kais.  A.  d.  Wissenschaften,  138,  49  ff'. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       240 

Benützung  von  Urkunden,  annalistiscb  gehalten,  eine  Gründungs- 
geschichte des  Klosters  gegeben.  Daran  schliessen  sich  im  breiten 
Strome  gleichfalls  der  zeitlichen  Abfolge  gemäss  die  Landschenkungen 
au.  Besieht  man  sich  die  Art  ihrer  Eintragung  näher,  so  unter- 
scheidet sich  diese  nicht  sonderlich  von  der  für  das  Traditionsbuch 
üblichen.  Ja  selbst  eines  der  wichtigsten  Merkmale  des  letzteren, 
sukzessive  Eintragung  der  Schenkungen,  werden  wir  wenigstens  für 
eine  grössere  Reihe  von  Vergabungen  anzunehmen  haben  *).  Aber 
gerade  das  für  die  Bezeichnung  Traditionsbuch  Ausschlaggebende, 
Originalität  der  Eintragungen,  wird  man  für  einen  grossen  Teil  der 
Quelle  nicht  behaupten  können.  Es  ist  die  Wendung  « tradidit  per  car- 
tam"   zu  beachten*). 

In  den  eigentlichen  Klostergeschichten  bildet  das  Güterverzeichnis 
neben  der  Gründungsgeschichte,  der  Angabe  der  Reliquien  und 
Bücher  etc.  einen  systematischen  Teil  des  Ganzen.  Die  Abfassung  ist 
in  einem  Zuge  erfolgt,  sind  uns  ja  doch  vielfach  die  Verfasser  bekannt. 
Hierher  gehört  auch  unsere  Quelle.  In  einer  Hinsicht  ist  die  Ab- 
hängigkeit vom  Traditionsbuch  noch  ganz  deutlich,  in  dem  chrono- 
logischen Prinzip,  dem  diese  Besitznachrichten  ihrer  Anordnung  nach 
meist  unterliegen.  Gerade  darin  unterscheiden  sich  aber  die  Acta  von 
ihnen.  Es  ist  ausführlich  gezeigt  worden,  wie  in  unserem  Güter- 
yei-zeichnis  die  Reihenfolge  der  Besitzungen  ihrer  topographischen  Ab- 
folge sich  anschliesst.  Das  historische  Interesse  tritt  zurück  vor  dem 
wirtschaftlichen.  Die  Acta  sind  keine  Gütergeschichte,  sondern  eine 
Gutsbeschreibung.  Denn  auch  bei  den  einzelnen  Orten  treten  die 
Angaben,  die  dem  Traditionsbuch  entsprechen,  über  Erwerbung,  Zeit, 
Schenker  und  Bedingungen  stark  in  den  Hintergrund  gegenüber  der 
Feststellung  des  Besitzausmasses,  sowie  der  das  wirtschaftliche  Interesse 
verratenden  Fixirung  der  aus  den  einzelnen  Besitzungen  dem  Kloster 
zufliessenden  Einnahmen.  Historische  Nachrichten,  den  Klosterbesitz 
betreffend,  erscheinen  vielfach  in  die  Klostergeschichte  verwoben 3).  In 
der  Güterbeschreibung  selbst  treten  sie  in  auffälliger  Weise  nur  dann 


')  Holder-Egger  M.  G.  SS.  XV,  2,  1007. 

*)  A.  a.  0.  1018  tritt  sie  mehrmals  auf.  Ein  anderes  Mal  (p.  1021)  ist  bei 
einer  derartigen  Schenkungsaufzeichnung  durch  die  Worte  »caetera  supplenda 
ex  authenticis«,  wie  Holder-Egger  zeigte,  direct  auf  eine  uns  noch  erhaltene  Ur- 
kunde verwiesen.  Die  Notiz  stellt  sich  als  eine  gekürzte  Abschrift  derselben 
dar.  Auf  eine  dritte  Stelle,  die  in  dieser  Hinsicht  von  Interesse  ist  (p.  1018 
testibus  manuB  suas  in  chartam  mittentibu8<),  hat  schon  Roth  von  Schrecken- 
stein   Zeitschr.  f.  d.  Gesch.  des  Oberrh.  37,  352)  aufmerksam  gemacht. 

»)  S.  24,  25,  27,  28,  29. 


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260  Hans  Hirsch. 

auf,  weun  es  sich  um  bedeutsame  oder  strittige  Erwerbungen  handelt^). 
Ganz  deutlich  ist  bei  unserer  Quelle  in  Anordnung  und 
Begrenzung  des  Stoffes  ein  Abgehen  von  dem  Wesen  des 
Traditionsbuches,  ein  Hinneigen  zu  dem  Charakter  des 
späteren  Urbars  zu  erkennen. 

Diese  aus  mehr  äusserlichen  Momenten  gewonnene  Erkenntnis 
wird  besonders  durch  die  Art  und  Tendenz  der  Güteraufzeichuung  ge- 
festigst. Hier  muss  von  einer  Darlegung  der  wirtschaftlichen  Ver- 
hältnisse des  Klosters,  wie  wir  sie  aus  den  Akten  zu  erkennen  ver- 
mögen, ausgegangen  werden.  Es  ist  klur,  dass  damit  zugleich  ein 
weiterer  wichtiger  Beweis  für  die  Entstehungszeit  unserer  Quelle  im 
12.  Jahrhundert  nachgetragen  wird. 

Eine  der  wichtigsten  Erscheinungen  des  12.  Jahrhunderts  auf 
wirtschaftlichem  Gebiet,  das  bedeutsame  Hervortreten  der  teils  an  Freie 
teils  an  Unfreie  zur  eigenen  Bewirtschaftung  ausgetanen  Grundstücke 
gegenüber  dem  im  Eigenbetrieb  der  Herrschaft  stehenden  Besitze,  dem 
Salland^),  ist  in  den  Akten  deutlich  erkennbar.  Aus  ihnen  ergibt 
sich  unzweifelhaft,  dass  grössere  GOterkomplexe  namentlich  in  Muri 
und  in  den  umliegenden  Ortschaften  als  Salland  des  Klosters  von 
diesem  auch  seibat  bestellt  wurden «).  Es  ist  iu  der  ersten  Zeit 
des  Bestandes  des  Klosters  durch  Rodung  vergrössert  worden*).  Seine 
Bewirtschaftung  erfolgte  wahrscheinlich  durch  Leibeigene^),  zum 
grossen  Teil  aber  durch  die  Frohndienste  der  auf  wirtschaftlich  selb- 
ständigen Hufen  und  kleineren  Grundstücken  •)   ausgesetzten   unfreien 


t)  Wolen  S.  68  ff.    Bellingen  S.  90  ff. 

s)  Inama-Sternegg^  Deatsebe  Wirtschaftsgeschichte  11,  162  ff. 

•)  S.  64  f.  In  isto  loco  Mura,  quocunque  aint,  sive  in  yico  vel  in  viculis, 
qui  circum^tanty  .  .  .  exceptis  agris  et  pratis  et  silvis,  que  ad  nos 
ex  toto,  quod  dicunt  urbara,  vel  ad  clericum  pertinent,  conti- 
ncntur  XX  mansi  et  quinquaginta  Septem  diumales  .  .  . 

*)  Vgl.  den  Bericht  über  die  kolonisatorische  Tätigkeit  des  Propstes  Eonrad 
in  Altbäusern  und  Birchi  (S.  73),  über  die  auf  Befehl  der  Grafen  von  Habsburg 
von    ihren  Untergebenen  ausgeführten  Rodungen  in   Aristau   und  GrOti  (S.  73). 

*)  S.  33  werden  »servi  ecclesie*  genannt.  Über  die  Verwendung  der  Leib- 
eigenen erfiihren  wir  aus  den  Akten  nur  von  denjenigen  etwas,  die  im  Kloster 
selbst  den  Brüdern  zu  Diensten  standen  oder  zur  Ausübung  der  einzelnen  Hand- 
werke herangezogen  wurden  (vgl.  S.  61).  Das  entspricht  der  Disposition,  die 
sich  der  Anonymus  S.  46  f.  für  die  folgenden  Teile  seines  Werkes  zurecht  ge- 
richtet hat. 

^)  Der  Anonymus  untei-scheidet :  (S.  62)  huobarius  .  .  .  qui  plenum  habet 
mansum  (S.  64)  rustici  .  .  .  qui  habent  scoposa  ...  et  qui  dimidiam  ...  In 
der  Güteraufzeichnung  selbst  werden  uns  aber  dann  neben  den  Mausen  keine 
Schupposen  sondern  diuruales  (Morgen,  Joche)  ah  kleinere  Grundbesitzeinheiten 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       251 

Baneru^).  Es  losst  sich  noch  sagen,  dass  dieses  Salland  nach  Meierhöfen 
organisirt  war,  denen  ein  Meier  vorstand^).  Das  ist  aber  so  ziemlich  alles, 
was  sich  aus  den  Akten  über  die  Verhältnisse  des  vom  Kloster  selbst 
bestellten  Ackerlandes  entnehmen  lässt.  Was  über  dessen  Bewirtschaf- 
tung gesagt  werden  konnte,  ging  nur  indirekt  aus  den  genau  fixirten 
Leistungen  der  auf  Mansen  und  kleineren  Komplexen  ausgesetzten  un- 
freien Zinsleute  hervor.  Auch  über  die  Stellung  der  für  einen  solchen 
Eigenbetrieb  erforderlichen  Aufsichtsorgane  werden  uns  nur  bei  der  Dar- 
stellung jener  Produktionszweige  Nachrichten  geboten,  die  nicht  mehr 
in  unmittelbar  eigener  Bewirtschaftung  des  Klosters  standen,  sondern 
von  Hörigen  unter  Aufsicht  betrieben  wurden,  wofür  ihnen  dann  aber 
ein  bestimmter  Teil  des  Ertrages  zugewiesen  war.  Solche  Verhältnisse 
treten   uns   in   Muri   beim  Weinbau*)   und   bei   der  Alpenwirtschaft*) 

genannt.  Das  ist  so  zu  erklären,  dass  es  dem  Anonymus  bei  der  Besitz  Verzeich- 
nung nicht  auf  die  Verteilung,  sondern  aaf  das  Ausmass  des  Besitzes  ankam. 
Da  waren  die  diurnales  eine  besnere  Einheit.  Der  Ausdruck  Schuppos  ist  als 
Teil  einer  Hufe  dem  alamannischen  Gebiet  eigentOmlich  (Schröder,  liehrbuch  der 
der  deutschen  Rechtsgeschichte  3.  Aufl.  420,  A.  4)  und  stellt  jedenfalls  ein 
grosseres  Ausmass  an  Ackerland  dar,  als  ein  diurnalis.  In  Schaffhausen  umfasste 
nachweislich  eine  Schuppos  drei  diurnales.  In  dem  dortigen  Güterverzeichnis 
(z.  B.  a.  a.  0.  126  f.)  hat  sich  dafhr  der  Ausdruck  »tresiusiumales«  eingebürgert, 
den  die  deutsche  Erklärung,  die  von  derselben  Hand  in  roter  Schrift  über  die 
Zeile  hinzugefügt  ist,  jedesmal  durch  »id  est  scöpozzi«  wiedergibt.  Ein  iurnalis 
ist  dort  als  >iüch<  bezeichnet,  dessen  lateinische  Bezeichnung  iugus  auch  dem 
Anonymus  nicht  fremd  ist 

i)  Für  diese  gebraucht  der  VerfiEisser  der  Acta  nahezu  konstant  den  Ausdruck 
»msticus«.  Vereinzelt  kommen  für  den  Inhaber  einer  Hufe  auch  > mannionarius < 
(S.  63)  und  »huobarius«  (S.  62)  vor. 

>)  S.  67.  In  Butwil  habemus  duas  curtes  —  sed  tarnen  melius  esset,  ut 
Bub  Tino  villico  essent,  quam  sub  duobus.  Man  hatte  also  in  einem  Orte  nicht 
gerne  mehr  als  einen  Meier.  Umgekehrt  unterstanden  sehr  wohl  mehrere  Orte 
einem  Meier.    (S.  60.) 

')  Hier  sind  die  Darlegungen  des  Anonymus  (S.  90  ff.)  ziemlich  klar.  Das  für 
den  Weinbau  bestimmte  Land  wird  nach  Mannwerken  unfreien  Weinbauern  zuge- 
teilt Diese  haben  Boden  und  Reben  selbständig  zu  pflegen  und  werden  nur 
hinsichtlich  der  Erfüllung  dieser  Pflichten  beaufsichtigt.  Sie  haben  dann  den 
ganzen  Ertrag  in  den  Klosterkeller  abzuliefern  und  dürfen  nur  den  sechsten  Teil 
desselben  für  sich  behalten.  Wir  haben  hier  eine  von  den  Formen  vor  uns, 
unter  denen  im  12.  Jahrhundert  von  den  Grossgrundberrschaften  der  Weinbau 
betrieben  wurde  (vgl.  Inama  11,  234  ff.).  Über  die  Schwierigkeiten,  die  sich  diesem 
Betriebe  infolge  der  Lässigkeit  dieser  Weinbauern  entgegenstellten,  finden  sich 
an  dieser  Stelle  der  Acta  die  klarsten  und  wertvollsten  Angaben. 

*)  Wenn  Inama  (11,  241)  meint,  es  sei  nirgends  ein  genossenschaftlicher 
Betlieb  der  Viehzucht  zu  finden,  so  ist  zu  betonen,  dass  die  Nachrichten  der 
Acta  über  die  Alpenwirtschaft  sich  nur  durch  die  Annahme  einer  genossenschaft- 
lichen Organisation  erklären  lassen.     Es   entspricht  der  Wichtigkeit  dieses  Pro- 


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252  Hans  Hirsch. 

eui^egen.  Hier,  gerade  an  der  Schwelle  des  Begriffes  , Eigenwirtschaft'' 
werden  uns  eigentlich  noch  die  sichersten  Aufschlüsse  über  das  Amt 
des  Meiers  von  Muri  erteilt  >). 


duktionezweiges  und  der  Höhe  des  Betriebskapitals,  wenn  die  Anteilnahme  von 
Seiten  der  Grandherrschaft  hier  eine  viel  intensivere  ist,  als  beim  Weinbau.  Das 
^eh  war  Eigentum  des  Klosters.  Verfügungen  über  dessen  Auf-  und  Abtrieb, 
Verteilung  auf  der  Alm  und  Überwinterung  im  Tale  konnten  nur  der  Abt  und 
dessen  Vertreter  in  wirtschaftlichen  Angelegeoheiten,  der  Propst,  erteilen  (vgl. 
S.  80  und  84).  Aber  die  Betreuung  des  Viehs,  die  Gewinnung  von  Milch  und 
KSse  war  Hörigen  überlassen,  die  zu  zwölfen  zu  einem  »officium«  unter  einem 
>  magister  *  vereinigt,  den  Ertrag  abzuliefern  hatten  und  nach  der  Höhe  desselben 
im  Herbst  eine  Gegenleistung  empfingen  (vgl.  S.  83  f.).  Dieser  »magister  pec- 
corum«  war  es  jedenfalh  der  den  Eiirag  von  den  Hi^rigen  zu  sammeln  und  dem 
Propst,  der  zu  diesem  Zweck  im  Herbst  eigens  nach  Unterwaiden  kam  (S.  80), 
abzuliefern  hatte.  Sicher  kam  es  ihm  zu,  die  den  Hörigen  hiefür  gebührende  Er- 
tragiquote  auf  diese  nach  der  Leistung  jedeä  einzelnen  zu  repartiren  (vgl.  Inama 
I[,  71  bes.  A.  2).  Jedem  »officium*  war  zum  Weiden  des  Viehs  ein  bestimmt  ab- 
gegrenzter Teil  der  Muri  gehörigen  Alpe  zugewiesen.  (Daher  lautet  die  Flächen- 
angabe des  Anonymus  einmal  (S.  83)  »quantum  ad  duo  officia  pertinet*).  Wer  sein 
Vieh  iu  die  Alm  eines  anderen  hinüber  trieb,  musste  ein  bestimmtes  Quantum  Milch 
oder  Käse  entrichten.  Ebenso  sind  für  das  Ausleihen  von  Käskesseln  Abgaben 
normirt.  Diese  letzteren  Bestimmuogen  wären  ohne  Annahme  eines  genossenschaft- 
lichen Betriebes  denn  doch  unverständlich.  Der  »magister  peccorum*  war  eben  nie- 
mand anderer  als  d^r  Vorsteher  der  in  dem  »officium«  organisirten  Genossenschaft. 
»)  Beim  Weinbau  und  bei  der  Alpenwirtschaft  können  wir  aus  Stellen  der 
Acta  genau  konstatiren,  dass  ihm  nur  ein  Aufsichtsrecht  zustand.  Der  Ertrag 
der  Heben  wandert  direkt  in  den  Klosterkeller,  der  Meier  erhält  nur  für  seine 
Beaufsichtigung  von  den  Weinbauern  bestimmte  Naturalien  als  Abgabe,  vgl. 
S.  93,  dort  auch  die  Stelle :  necesse  est,  ut  probus  ac  cautus  et  providus  magister 
sive  villicuö  con&tituatur,  qui  sciat  et  velit  talem  curtem  regere  et  custodire. 
Nicht  andei-s  steht  es  bei  der  Alpenwirtschaft.  Als  Beweis  dafür  mag  der  Dar- 
stellung, wie  sie  über  diesen  Produktionszweig  gegeben  wurde,  nur  noch  die 
Nachricht  der  Acta  hinzugefügt  werden,  dass  der  Propst  zu.  den  wichtigsten 
Stadien  der  Wirtschaft  selbst  nach  Unterwaiden  kam  (S.  80).  Da  bleibt  für  den 
Meier  nicht  viel  Selbständigkeit  übrig.  Das  sagen  auch  die  Acta  (S.  84).  Igitur 
quia  tanta  utilitas  de  pcecoribus  potest  evenire,  necesse  est  omnibus  inhabi- 
tantibus  hunc  locum,  ut  et  ipsi  utilitati  sue  de  alpibus  prospiciant  villicosque 
suos,  quos  inter  Silvas  habent,  moneant  et  compellant  sue  constitutione  prospicere 
Dass  sich  das  als  notwendig  erwies,  geht  ja  aus  der  Bemerkung  des  Anonymus 
über  den  Hof  in  Ger^au  hervor  (S.  81).  In  ipsa  adhuc  curte  fuerunt  multa  con 
btituta,  que,  quia  non  potuerunt  perdurare,  ideo  non  scribimus  in  ea.  Aber 
gevadt;  deshalb  würden  wir  ja  gerne  über  die  Stellang  des  Meiers  im  Betrieb 
der  Sali  and  Wirtschaft  imd  die  Art  seiner  Entlohnung  Sicheres  wissen.  Die  Acta 
lassen  uns  da  im  Stich.  Von  Abgaben  des  Meiers  an  das  Kloster  wird  uns  nur 
die  sog.  visitatio  namhaft  gemacht,  jährlich  zu  Weihnachten  hatte  er  einen  Fisch 
im  Werte  von  5  solidi  an  das  Stift  abzugeben  als  Gegengabe  für  die  visitatio, 
die  er  von  den  Inhabern  der  Schupposen   und  Joche  erhielt.    Dabei  sagen  aber 


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Die  Acta  Murenaia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       253 

So  zeigen  sich  die  Acta  in  einem  ganz  eigeu artigen  Lichte.  Der 
Aufzeichnung  des  Sallandes  ist  keine  Beachtung  ge- 
schenkt. Die  grosse  Zahl  der  angegebenen  Mansen  und 
Joche  sind  Zinsgüter.  Jener  wichtigen  Stelle  auf  S.  65,  die  zu 
Beginn  der  Aufzählung  der  pflichtigen  Hüben  und  Joche  voq  Muri 
vorerst  das  Salland  ausscheidet,  ist  schon  gedacht  worden.  Diese 
Scheiduug  zwischen  Salland  und  ZinsgQtern  lässt  sich  auch  bei  deu 
von  Muri  weiter  wegliegendeu  Ortschaften  verfolgen.  Es  wird  der 
Huf  angegeben  und  als  dessen  Pertinenz  erscheinen  dann  pflichtige 
Hufen  und.  Joche  1).  Und  noch  in  einer  anderen  Art  wird  in  unserer 
Quelle  das  Salland  zum  Ausdruck  gebracht.  Es  heisst  bei  einem  Orte : 
tantum  in  agris  et  pratis  et  silvis,  quod  ad  aratrum  boum  sufficiat, 
(oder  abuliche  Wendungen)  et  adhuc  .  .  .  und  nun  folgt  eine  genaue 
Angabe  der  Mansen  und  diumales*).  Von  den  kleinen  Grundstücken, 
die  uns  als  Besitz  von  Muri  aus  zahlreichen  Orten  geuannt  werden, 
besonders  in  Gegenden,  die  von  Muri  schon  sehr  weit  entfernt  lagen, 
wird  wohl  niemand  annehmen  wollen,  dass  das  Kloster  sich  in  die 
eigene  Bewirtschaftung  dieses  Streubesitzes  eingelassen  hätte.  Es  ist 
ja  recht  bezeichnend,  wenn  in  diese  trockenen  Zahlenangaben  hie  und 

die  Acta  selbst,  dass  es  Meier  gab,  die  diese  visitatio  weder  gaben  noch  empfiengen 
(vgl.  S.  64,  67  und  72).  Das  ist  überhaupt  noch  das  Sicherste,  was  wir  den  Angaben 
der  Acta  entnehmen  können,  dass  die  Besitzer  von  Schupposen  und  Joche  dem 
Me!er  unterstanden.  Der  Anonymus  sagt  ja  (S.  64) :  Constitio  etiam  quedam  anti- 
quitus  observatur,  ut  abbas  prestet,  quod  ad  censum  pertinet,  et  prepositus  mansos 
et  villiciis  alia  minora  (vgl.  Seeliger,  Die  soziale  und  politische  ßedeutung 
der  Grundherrschaft  im  früheren  Mittelalter  152  f.).  Im  giossen  und  ganzen  ver- 
mögen wir  den  Meier  von  Muri  doch  nur  als  Aufsichtsbeamten  der  Grundherr- 
Bchaft  zu  erkennen.  Ganz  eigens  wird  erwähnt,  dass  dem  Muri-Meier  die  Ein- 
sammlung des  Zehents  der  Pfarre  Muri  oblag  (S.  6G).  Das  hatte  aber  seinen 
Grand  in  den  gespannten  Verhältnissen  des  Klosters  zum  Leutpriester  (vgl.  diese 
Arbeit  S.  123  f.).  Der  richterlichen  Gewalt  einzelner  Meier  wird  Erwähnung  getan 
(S.  64).     Da  handelt  es  sich  jedenfalls  um  die  Handhabung  der  Polizeigewalt. 

')  h^.  67.  In  ßutwil  habemus  duas  curtes  ...  ad  quas  pertinent,  id  est 
seryiimt,  mansus  unus  et  viginti  duo  diurnales  in  ipsa  villa  positi.  Ähnlich  lauten 
die  Ausdrücke  bei  Hermetschwil  (S.  72)  Althäusern  und  Birchi  (S.  73),  Alikon  (S.  8b). 

«)  Lieli  und  Egenwil  (S.  74),  Immensee  und  Gersau  (S.  80),  (ganz  am  Ende 
der  längeren  Darstellung  über  die  Verhältnisse  dieses  letzteren  Ortes  erfahren 
wir  erst,  dass  auch  ein  Hof  des  Klosters  dort  bestand)  Wigwil  (S.  87),  Bellingen 
(S.  90),  Rotweil  (S.  94).  Den  deutlichsten  Beweis,  dass  es  sich  bei  der  im  Text 
zitirten  Phrase  wirklich  um  Salland  handelt,  bietet  Wolen.  Dort  heisst  es  (S.  70) : 
Habentur  ergo  ibi  due  curtes,  superior  et  inferior;  sed  ad  inferiorem  per- 
tinet  tantum  de  agris,  si  recte  coli  debet,  quod  duobus  aratris 
bubum  Bufficiat,  similiter  ad  inferiorem;  de  feno  autem,  quod  de 
XXX  et  duobus  pratis  venit.  Rustici  vero,  qui  habent  diurnales  XX  et  duo, 
sunt  alii  seryientes,  alii  censum  dantes. 


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254  HanB  Hirsch. 

da  die  Nennung  des  jetzigen  Inhabers  des  Grundstückes^)  oder  eine 
Fixirung  der  Art  und  Höbe  des  zu  entrichtenden  Zinses  >)  einge- 
schoben ist. 

Diese  Nichtbeachtung  des  Sallandes  gegenüber  dem  Komplex  der 
Zinsgüter  ist  das  andere,  was  die  Acta  von  den  übrigen  angef&hrten 
Elostergeschichten  scheidet.  Bei  der  vorwiegend  chronologischen  An- 
lage dieser  Quellen,  bei  dem  mehr  historischen  Interesse,  das  bei  ihrer 
Aufzeichnung  massgebend  war,  kann  man  keine  Sonderung  des  Be- 
sitzes nach  den  Bechtstiteln  und  nach  der  Att  der  Bewirtschaftung 
Terlangen.  Man  verzeichnete  die  Mausen  und  Joche,  so  wie  man  sie 
gescheukt  bekam.  War  Salland  darunter,  so  mochte  man  nicht  gerade 
die  Verpflichtung  fühlen,  das  in  der  Aufzeichnung  eigens  zu  bemerken. 
Hie  und  da  ist  es  ja  geschehen^).  Wir  habeu  in  den  zitirten  Kloster- 
geschichten keine  Gutsbeschreibung,  sondern  eine  GOtergeschichte  vor 
uus.  Aber  selbst  jene  der  genannten  Quellen,  die,  wenn  auch  an  die 
ältere  Form  sich  anlehnend,  doch  schon  als  Güterbeschrieb  zu  er- 
kennen ist,  bei  der  das  wirtschaftliche  Interesse  an  der  Aufzeichnung 
sich  schon  deutlich  regt,  der  Güterbeschrieb  von  Schaffhauseu,  zeigt 
noch  nicht  jene  fortgeschrittene  Gestalt,  in  der  sich  uns  die  Acta  dar- 
stellen.  Das  Salland  ist  dort  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  verzeichnet^). 

Das  ist  ein  unverkennbarer  Fortschritt,  den  die  Acta  zeitlich  nahe- 
stehenden Quellen  gegenüber  aufweisen.  Sie  bilden  ein  wichtiges  Glied 
in  der  Reihe  jener  Urbarialaufzeichnungen  des  12.  Jahrhunderts,  die 
sich  als  Vorläufer  des  späteren  ürbars  darstellen.  Noch  eins  konunt 
hinzu.  Statt  des  Sallandes  nennt  uns  der  Anonymus  eine  ihm  weit 
wichtiger  scheinende  Einnahmsquelle,  die  grosse  Zahl  der  freien  Leute, 
die  ihr  Land  gegen  einen  teils  in  Naturalien^)  teils  in  Geld^)  zu  ent- 
richtenden Zins  vom  Kloster  inne  hatten.  Diesen  ^liberi  censarii* 
begegnen  wir  in  den  Akten  besonders  in  den  von  Muri  mehr   abseits 


1)  Bei  Küttingen  (S.  89). 

2)  Gampelsfahr  (S.  86),  Alskoluismatten  (S.  84). 

«)  Vgl.  Ortlieb,  Zwief.  M.  G.  SS.  X,  76.  Ad  Niwinhusin  similiter  unam 
dedit  salicam  terram  et  unam  mansum  et  unum  xnolendinum  et  ius  totam  eius- 
dem  vici  .  .  .  oder  Berth.  a.  a.  0.  118  ..  .  obtulit  apud  Isiningin  octodecim 
mansus,  unam  salicam  tres  mansus  complectentem,  curtem  aquis  habundantem, 
Septem  mansus  annuos  redditus  •  .  .  persolventes  .  .  . 

♦)  Quellen  zur  Schweizer-Geschichte  lila,  126,  eine  Stelle  für  viele.  Item 
Eberharduß  comes  tradidit  curtim,  qu^  dicitur  Hallaugia  .  .  .  Ad  buius  terram 
salicam  pertinent  VII  mansi.  Insuper  autem  ibi  computantur  XIV  mansi  et 
XXXIIII  tresiusiurnales  et  LV  mansi  silv^  et  molendinum.  Mansionarius  dabit .  .  . 

'-)  Böchennaa  und  Kappel  (S.  79),  Küttingen  (S.  89). 

«)  Wolen  (6.  70  f.),  Bellikon  (S.  75). 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       255 

liegenden  Orten  sehr^)  häufig.  So  ergibt  sich  wieder  ein  neuer  Be- 
rührungspunkt der  Acta  mit  den  späteren  Urbaren,  deren  wichtigste 
Vorbedingung,  feste  jährlich  gleichbleibende  Abgaben,  bei  dieser  Art 
von  Einnahmsquellen  der  Grundherrschaften  auch  schon  im  12.  Jahr- 
hundert bestand.  Die  Acta  sind  keine  GQtergeschichte,  sondern  eine 
Gutsbeschreibung  und  zwar  eine  systematische  Verzeichnung  bestimmter 
Gattungen  von  Einnahmsquellen  des  Stiftes  aus  seinem  Grundbesitz, 
für  die  eine  schriftliche  Fixirung  nicht  nur  möglich  sondern  geradezu 
notwendig  war.  Das  ist  aber,  wenn  ich  recht  berichtet  bin,  auch  das 
fClr  die  Anlegung  Ton  Urbaren  leitende  Grundprinzip  gewesen. 

Man  weiss,  wie  im  Laufe  des  12.  Jahrhunderts  ganz  allgemein 
die  Bedeutung  des  Sallaudes  filr  die  Einkünfte  der  Grossgrundherr- 
schaften zurückging.  Die  Leistungen  der  Zinsbauern  gewannen  immer 
grössere  Bedeutung,  bis  schliesslich  Grund  und  Boden  für  seinen  Be- 
sitzer zum  festen  Rentensubstrat  wurde.  In  diese  Zeit  der  Schwankungen 
fallt  die  Abfassungszeit  des  Güterbeschriebes  von  Muri. 

Was  in  diesen  aufzunehmen  war,  darüber  hat  sich  unser  Anonymus 
sehr  wohl  beraten.  Das  Salland  hat  er  nicht  ohne  Grund 
gestrichen*).  De  constitutionibus  autem  rusticorum 
necesse  est,  ut  scribatur,  ne  penitus  memoria  decedat 
habeantque  semper  iuniores  nostri  exemplaria,  quid  ab 
illis  exigant^). 

Man  nimmt  allgemein  an,  dass  die  Urbariulaufzeichnungen  der 
früheren  Zeit  einem  administrativen  Bedürfnis  entsprungen  sind,  die 
Urbare  dagegen  als  autentische  Urkunden  über  das  Verhältnis  des 
Hörigen  zur  Grundherrschaft  anzusehen  sind.  Was  den  soeben  zitirten 
Worten  des  Anonymus  über  die  Tendenz  seines  Güterbeschriebs  zu 
entnehmen  ist,  hält  die  Mitte  zwischen  den  beiden  angegebenen 
Möglichkeiten.  Das  Bestreben,  eine  Handhabe  zur  Fixirung  des  Ver- 
hältnisses zur  Grundherrschaft  zu  schaffen,  ist  unverkennbar.  Als 
autentische  Urkunde  kann  die  Aufzeichnung  natürlich  nicht  bezeichnet 
werden.  Es  ist  fraglich,  ob  bei  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen, 
wie  sie  vom  Kloster  vorher  geschildert  wurden,  eine  solche  feste  Nor- 


>)  Entsprechend  der  vom  Anonymus  gegebenen  Directive  (S.  64)  Anteriores 
autem  nostri  nolebant  in  feto  et  in  aliis  propinquis  locis  multa 
ponere  ad  censum. 

2)  S.  46  f. 

')  Es  ist  deshalb  bei  dieser  Anordnung  des  Güterbeschriebs  nicht  möglich, 
auf  Grund  der  Angaben  dtr  Acta  eine  klare  Vorstellung  von  der  Ausdehnung 
des  Muri- Besitzes  zu  bekommen. 


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256  Hans  Hirsch. 

mirang  überhaupt  möglich  gewesen  wäre.  Darin  liegt  der  Grund, 
warum  die  Acta  kein  wirkliches  Urbar  enthalten.  Als  sie  geschrieben 
wurden,  erschöpfte  sich  das  Verhältnis  des  Grundherrn  zu  seinen 
Untertanen  noch  nicht  in  der  blosseu  Entrichtung  einer  genau  fest- 
gesetzten Abgabe.  Die  Zeit  und  ihre  anderen  Verhältnisse  scheiden 
die  Acta  vom  Urbar,  nicht  Tendenz  und  Umfang  der  Aufzeichnung^ 
diese  waren  bei  ihnen  ebenso  massgebend,  wie  bei  den  Einnahms- 
verzeichnissen der  späteren  Zeit.  Der  Güterbeschrieb  der  Acta 
Murensia  ist  jedenfalls  eine  der  wichtigsten  Aufzeich- 
nungen, die  wir  mit  Becht  als  Vorläufer  der  Urbare  des 
13.  Jahrhunderts  ansehen  dürfen. 

II.  Die  Reform  des  Klosters  Muri  1082 — 86  und  das  midicliisehe 
Leben  daselbst  bis  znr  Mitte  des  12.  Jahrhunderts. 

Muris  Kaiserurkunde  von  1114  gehört  der  Zahl  jener  Diplome 
an,  die  Heinrich  V.  speziell  Reformklöstern  verlieh,  und  deren  Wort- 
laut sich  ganz  oder  teilwei&e  an  die  Bestätigung  der  Kechte  und  Frei- 
heiten anschliesst,  die  Heinrich  IV.  im  Jahre  1075  dem  Zentrum  der 
deutschen  Reformbewegung  Hirsau  selbst  erteilte^).  Das  Muri- Diplom 
ist  somit,  ob  echt  oder  falsch,  der  monumentalste  Beweis  für  die  Tat- 
sache der  Reform  unseres  Klosters.  Aber  auch  die  Acta  enthalten 
Nachrichten  über  dieses  Faktum,  und  diese  sind  nicht  allein  mit  deut- 
licher Bezugnahme  auf  Urkunden  geb(»ten,  sie  sind  vom  Verfasser 
der  Quelle  direkt  als  VorgCAchichte  der  Kaiserurkuude  gedacht,  mit 
deren  wörtlicher  Abschrift  ja  der  Autor  die  Geschichte  seines  Hausea 
beschliesst. 


•)  Naud6,  Die  Fälschung  der  ältesten  Heinbardsbrunner- Urkunden  89  ff., 
Lechner  in  dieser  Zeitschrift  21,  91  ff,  Thudichum,  Württembergische  Viert eljahrs- 
hette  für  Landesgeschichte  N.  F.  II,  225  ff.  Die  scharfe  Zurückweisung  der  Re- 
sultate der  Arbeit  Thudichums  N.  A.  19,  713  f.  ist  durchaus  berechtigt.  Ohne 
die  Urkunden  Heinrichs  V.,  die  uns  fast  alle  noch  im  Original  erhalten  sind, 
auch  nur*  anzusehen,  erklärt  sie  Thudichum  alle  für  Fälschungen.  Über  diese 
Hirsauer  Kaiserurkunden  bereite  ich  eine  Arbeit  vor,  die  ich  dieser  in  einem 
Jahre  werde  nachschicken  können.  Soviel  sei  hier  vorweggenommen:  sämtliche 
Diplome  Heinrichs  V.  sind  echt.  Die  Urkunde  Heinrichs  IV.  für  Hirsau  selbst 
hält  auch  D.  Schäfer  (Wörtt.  Viert.  N.  F.  II,  253  ff.)  für  eine  Nachzeichnung. 
Ich  habe  das  Original  selbst  noch  nicht  gesehen.  Für  die  Fragen,  die  hier  er- 
örtert werden,  ist  es  übrigens  gleichgiltig,  ob  das  Diplom  echt  oder  falsch  resp. 
interpolirt  ist.  Die  Fälschung  mfisste  jedenfalls  unter  dem  Regime  des  Abtes 
Wilhelm  geschehen  sein.  Diese  Voraussetzung  genügt  für  die  Darlegungen  des 
vorliegenden  Abschnittes. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  Ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       257 

Mitten  in  das  Reformwerk^),  das  auf  Anregung  des  Grafen  Werner 
von  St.  Blasieu  aus  gegen  Muri  im  Auzuge  ist,  kommen  nach  der 
Darstellung  unseres  Verfassers  gleichfalls  ,,rogatu  predicti  comitis''  die 
Häupter  der  Keformbewegung,  die  Äbte  Wilhelm  von  Hirsau  und  Sieg- 
fried von  Schaffhausen  inzwischen,  bcdichtigen  das  Kloster,  finden  Ge« 
fallen  au  demselben  und  legen  dem  Grafen  nahe,  das  Stift  aus  seiner 
Gewalt  freizugeben.  Diesem  Ansinnen  willfahrend  fordert  Werner  beide 
Äbte  auf,  eine  „oarta  libertatis*  aufzusetzen.  Mittlerweile  ist  Abt 
Giselbert  von  St.  Blasien  mit  vier  Brüdern  in  Muri  eingetroffen,  und 
bei  der  Freigabe  des  Klosters  am  10.  November  1082,  zu  der  sich 
wiederum  die  zwei  vorher  genannten  Äbte  und  andere  weltliche  Herren 
eingefunden  haben,  wird  nun  die  schon  früher  konzipirte  Urkunde 
vorgelesen,  bedeutet  demnach  die  Fixirung  der  dem  Kloster  damals 
verliehenen  Rechte.  Weiters  meldet  uns  der  Anonymus  noch  von  ihr, 
dass  sie  «adhuc  in  promtu*  s^i,  und  dass  später  Graf  Werner  an  ihr  .cum 
petitione  fratrum*  eine  ^Äuderung*  vorgenommen  habe^).  Wie  sich 
aus  der  folgenden  Darstellung  der  Acta  ergibt,  nach  der  1085  die 
Konventuulen  von  Muri  Werner  IL  gebeten  hätten,  die  Vogtei  wieder 
zu  übernehmen,  und  dieser  in  Erfüllung  der  Bitte  bei  Otwisingen  zu- 
gleich auch  Verfügungen  über  die  Nachfolge  seiner  Familie  in  diesem 
Amte  getioffen  hätte,  kann  sich  diese  vorerwähnte  , Änderung''  nur 
auf  die  Wiederaufnahme  der  Vogtei  beziehen.  In  der  Fassung  aber, 
wie  sie  der  Urkunde  an  diesem  Tage  gegeben  wurde,  zum  mindesten 
in  jenem  Bechtsumfunge  wurde  sie  nach  den  eigenen  Worten  des 
Anonymus  von  Heinrich  V.  1114  bestätigt 3). 

Den  Inhalt  der  Urkunde  von  1082  vermögen  wir  aus  der  Dar- 
stellung des  Anonymus  noch  ziemlich  genau  zu  rekonstruiren.  Die 
Hauptsache  war  die  Freigebung  des  Klosters  aus  der  vogtherrlichen 
Gewalt.  Sie  war  in  der  solchen  Urkunden  geläufigen  Form  einer  Auf- 
gabe des  Klosters  in  den  Schutz  gewisser  Heiliger,  in  unserem  Falle 
der  Heiligen   Maria,    Petrus    und    Martinus   ausgedrückt*).     Selbstver- 


»)  Vgl.  S.  30—38.  Ich  greife  nur  jene  Nachrichien  hcraup,  die  sich  auf 
die  daronb  dem  Kloster  verliehenen  Urkunden  beziehen. 

*)  S.  33  qiiia  et  postea  ipse  comes  cum  petitione  fratrum  in  ea  aliquid 
mutavit  .  .  . 

')  S.  40  .  .  .  quicquid  bona  memorie  Wernharios  comes  .  .  .  huic  loco  con- 
cesait  et  ad  Wizingin  firmavit,  hoc  .  .  .  firaatum  est  in  carta  libertatis,  quam 
ipse  rex  nobis  dedit  .  .  . 

*)  S.  33  tradidit  .  .  .  doroino  Deo,  snncte  Marie,  sancto  Petro,  sancto  Mar- 
tine .  .  . 

Mitthcilungen  XXV.  17 


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258  Hans  Hirsch. 

stäadlich  war  die  freie  Vogtwahl  i)  und  jedenfalls  auch  eine  Aufzählung 
der  Klostergüter«)  enthalten.  Zeugenreihe»)  und  Datirung*)  bildeten 
den  Schluss  der  Urkunde. 

Diese  Urkunde  hat  Graf  Werner  dem  Abte  Giselbert  von  St.  Blasien 
und  den  vier  Brüdern,  die  mit  ihm  gekommen  waren,  übergeben  und 
das  Kloster  ihrer  Fürsorge  anvertraut.  Den  Muri-Idönchen,  denen  das 
nicht  zusagte,  Hess  man  die  Freiheit,  das  Kloster  zu  verlassen.  Davon 
haben  einige  auch  Gebrauch  gemacht.  Wir  wissen,  was  das  alles  be- 
deutet. Jedes  der  grossen  Klöster  des  Investiturstreites,  die  reforma- 
torisch auf  andere  Stifter  wirkten,  zeigt  die  Tendenz,  die  kolonisirten 
oder  reformirten  Kh'ister  in  straffer  Abhängigkeit  zu  erhalten.  Man 
hatte  ja  an  Cluny  ein  so  schönes  Beispiel.  Aber  in  Deutschland  waren 
stark  dagegen  wirkende  Interessen  vorhanden,  und  so  hat  nicht  einmal 
Hirsau  dieses  sein  Ziel  erreicht  Dass  man  in  St.  Blasien  ähnliche 
Bestrebungen  hatte,  dafür  ist  Muri  wohl  nicht  das  einzige,  aber  das 
sicherste  Beispiel^).  1082  hat  Muri  den  Bang  einer  selb- 
ständigen Abtei  eingebüsst  und  befindet  sich  in  voller 
Abhängigkeit  von  St.  Blasien. 

Das  sicherste  Mittel,  die  Selbständigkeit  eines  Klosters  zu  unter- 
graben war,  eine  Abtwahl  zu  hintertreiben  und  das  Stift  als  Priorat 
zu  behandeln.  Das  hat  Abt  Giselbert  in  Muri  auch  getan.  Man  wollte 
den  Prior  Rupert  zum  Abt  erheben,  von  St.  Blasien  aus  hat  man  das 
verhindert  und  über  Muri  nach  Gutdünken  verfügt.  Wie  man  in  der 
Nähe  des  Schwarzwald-Klosters  in  Berau  ein  abhängiges  Nonnenstift 
hatte,  wurde  ein  solches  auch  in  Muri  begründet^).     Das  Institut  der 


1)  S.  dö  ornnis  congregatio  elegerunt  .  .  .  advocatum  secundam  scita  pri- 
vilegii  .  .  . 

»)  S.  33  erw&hnt  der  Anonymus,  dass  bei  der  Abfassung  der  Urkunde  der 
Graf  einige  von  den  Gütern  weggelassen  habe,  die  er  1064  bei  der  Weihe  (S.  28  f.) 
dem  Kloster  bestätigt  hatte  ...  in  ipsa  conscriptione  fecit  subtrahi  de  prediie, 
que  in  dedicatione  huc  tradidit  et  dimisit. 

«)  Anwesend  werden  Burkard  von  Neuenbürg  und  Rudolf  von  Tierstein  ge- 
nannt. Dann  heisst  es  »multisque  aliis  tam  liberis  quam  servis«.  Der  erst  ge- 
nannte war  einer  der  überzeugtesten  Anhänger  der  gregorianischen  Partei  in 
Schwaben. 

*)  Hec  autem  omnia  facta  sunt  anno  M^.  LXXXH^  dominice  incarnationis, 
indictione  V*. 

«)  Der  zweite  Fall  betnift  Engelberg. 

^)  Kiem  gegenüber  (Geschichte  1.  70  f.)  ist  bestimmt  zu  betonen,  dass  die 
Frauen  nicht  vor  Ende  des  12.  Jahrhunderts  nach  Hermetschwil  kamen.  Die  Worte 
des  Anonymus  (S.  35)  »misit  hie  (sc.  abbas  Giselbei-tus)  suos  exteriores  fratres 
cum  soroiibus,  de  qua  consuetudinc  etiam  adhuc  assunt*  sind  doch 
nur  so  zu  verstehen,  dass  die  Nonnen  zur  Abfassung«zeit  der  Acta  noch  in  Muri 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       259 

Laieubrüder  wurde  gleichfalls  eingeführt.  BOcksichtslos  versetzte  Gisel-* 
bert  Muri-Mönche  nach  St.  Blasien  und  umgekehrt i).  Aber  nicht  zu- 
frieden mit  dieser  Beeinflussung  der  inneren  Verhältnisse  unseres 
Klosters  wussto  St.  Bla<^ien  auch  bei  der  Besetzung  der  Yogtei  Muris 
seinen  Kandidaten  durchzubringen.  Denn  wenigstens  von  dem  einen 
der  beiden  Vögte,  die  Muri  1082 — 1085  hatte,  von  Lütolf  von  ßegens- 
berg  wissen  wir  ganz  bestimmt,  dass  er  einem  Geschlechte  angehörte, 
das  zu  St.  Blasien  in  engen  Beziehungen  stand  ^).     Diese  Massnahmen 

waren.  Es  wäre  auch  nicht  zu  begreifen,  dass  uns  der  Anonymus  S.  72  bei  den 
Angaben  über  Hermetschwii  gar  nichts  über  das  Nonnenkloster  berichtet.  Aus- 
drücklich heisst  es  weiters  in  der  Stiftungsurkunde  von  Fuhr  d.  a.  1130  (ÜB.  von 
Zürich  I,  279).  die  Nonnen  sollen  dieselbe  Verfassung  bekommen  wie  die  Frauen- 
klöster zu  Muri  und  Berau.  Wann  die  Verlegung  von  Muri  nach  Hermetschwii 
erfolgt  ist,  zeigen  die  Eintragungen  und  Vergabungen  an,  die  bereits  den  letzt- 
genannten Ort  betreffend  in  das  Nekrolog  und  die  auf  das  Nekrolog  folgenden 
zwölf  Reserveblätter  geschrieben  sind,  ihrer  Schrift  nach  gehören  die  ersten 
dem  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  an.  Aus  letzterem  Umstände  ist  weiters  zu 
ersehen,  dass  das  Nekrolog  zum  mindesten  bei  der  Übersiedelung,  also  zirka 
1200,  bereits  den  Nonnen  gehörte.  Hier  mag  übrigens  eine  für  die  oben  aufge- 
worfene Frage  nicht  unwichtige  Eintragung  vermerkt  werden,  die  sich  auf  zweien 
der  zwölf  Reserveblätter  des  Nekrologs  (S.  42  und  43)  findet.  Wie  eine  Be- 
merkung derselben  Hand  auf  S.  32  bezeugt,  in  der  das  Jahr  1463  genannt  ist, 
gehört  sie  der  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  an.  Herr  Staatsarchivar  Herzog  sagte 
mir  weiters,  dass  es  dieselbe  Hand  sei,  die  1441  das  neue  Nekrolog  von  Hermet* 
€chwil  angelegt  hat  und  auch  sonst  an  der  Herstellung  von  Urkunden  dieser  Jahre 
beteiligt  ist.  Es  heisst  da:  »Das  man  mug  eigenlich  wissen,  daz  ze  Mure 
klosterfrowen  syent  gewesen,  sol  man  merken  an  einem  brief,  findet 
man  in  dem  kästen  und  facht  der  brief  also  an,  wir  die  mcistrin  und 
der  coventgemeinlich  der  frowen  des  gotshus  zeMure.  Des  gelich 
mag  man  verstau  an  disen  latinschen  Worten :  predicti  amatores  Christi  annuente 
abbate  cum  fratribus  peticionem  fecerunt  sub  testimonio  fidei  et  divinae  recogni- 
<nonis  cellam  ibidem  construi  et  reguläre  claustrum  religiosis  feminis  monastice 
professiönis  secundum  rcgulam  seilicet  et  ordinem  sanctimonialium  in  Murensi 
vel  Peraugense  cenobio  deo  serviencium,  und  dise  wort  findet  man  in  der  frowen 
von  Far  stift  brief,  der  facht  also  an  Sicut  de  reprobis  scriptum  est  etc. «  Dieser 
Anonymus  hat  also  zum  Teil  genau  so  argumentirt,  wie  wir  heute  bei  Ent- 
scheidung dieser  Frage. 

*)  S.  35  Rüpertus  vero  prior  cum  voluisset  benedici  ad  abbatem,  restitit  ei 
abbas  Giselbertus,  dicens,  quod  sub  sua  (potestate)  cum  voluisset  esse  locum, 
fecit  hie  qnidquid  voluit,  aut  huc  mittendo  fratres  suos  aut  hinc  alios  toUendo. 
£o  etiam  tempore  misit  hie  suos  exterioroi  fratres  cum  sororibus,  de  qua  con- 
swetudine  etiam  adhuc  assunt. 

*)  Vgl.  darüber  vor  allem  Zeller- Werdmüller,  Uetliberg  und  die  Freien  von 
Regensberg,  Turicensia,  Zürich  J891.  38  ff.  der  es  wahrscheinlich  macht,  dass  die 
Regensberger  mit  der  Stifterfamilie  von  St.  Blasien,  den  Freien  von  Seldenbüren, 
stammverwandt  und   deren  Erben  waren.    Den   Belegen,   die   Zeller- Werdmüller 

17* 


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260  Hans  Hirsch. 

scheinen  in  Muri  grosse  Erbitterung  hervorgerufen  zu  haben.  1085 
verliess  Rupert  auf  Befehl  des  Abtes  Giselbert  das  Kloster  und  kehrte 
nach  St.  Blasien  zurück  i). 

Da  erachtete  man  in  Muri  den  Zeitpunkt  für  gekommen,  aus 
dieser  Abhängigkeit  sich  zu  befreieü.  Mit  Hilfe  des  Grafen  Werner 
von  Habsburg  und  mit  Berufung  auf  ihre  Selbständigkeit  setzten  die 
Muci-Konventualen  es  durch,  dass  man  ihnen  von  St.  Blasien  statt 
eiues  neuen  Priors  einen  Abt  sandte,  einen  ganz  untadeligen  nocl^ 
dazu,  an  dem  man  in  Muri  schwerlich  etwas  auszusetzen  wusste.  So 
wurde  Lütfrid  der  zweite  Abt  des  Stiftes  2).  Und  gleich  nach  seiner  An- 
kunft bereiteten  sich  auch  auf  vogtherrlichem  Gebiet  Veränderungen  vor. 
£s  klingt  ganz  glaubhaft,  was  uns  die  Acta  erzählen,  die  beiden  Vögte 
der  Regensberger  und  der  Rüssegger  hätten  das  Kloster  nicht  genügend 
schützen  können 8).  In  der  aufgeregten  Zeit,  und  noch  dazu  die  Führer 
der  kaiserlichen  Partei  in  der  Schweiz,  die  Grafen  von  Lenzburg,  in 
unmittelbarer  Nähe  von  Muri !     Ganz  natürlich,  dass  sich  die  Mönche 


(a.  a.  0.  S.  40)  hiefür  auführt,  füge  ich  den  für  mich  wichtigsten  hinzu.  In  der 
Stiftungsurkimde  von  Fahr,  der  ersten  Regensberger  Urkunde,  ist  bestimmt  (ÜB. 
V.  Zürich  I,  279),  die  Gründung  solle  in  den  Nonnenklöstern  von  Muri  und  Berau 
ihre  Vorbilder  haben.  Letzteres  ist  aber  daa  von  St.  Blasien  abhängige  Frauen- 
stift. Wenn  Nabholz  (Gesch.  d.  Freih.  v.  Regensberg,  S.  17)  aus  diesen  Belegea 
—  es  sind  doch  nur  Zeugenschaft en  der  Regensberger  in  Urkunden  St.  Blasiens  — 
schliessen  will,  dass  Lütold  lll.  bereits  um  die  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  die 
Vogtei  des  Klosters  besessen  habe,  geht  er  zu  weit.  Als  Vogt  von  St.  Blasien  wird 
1099—1125  ein  Adelgoz  genannt  (vgl.  St,  3204  und  Wirt.  ÜB.  J,  S.  321).  Der  wird 
in  dem  letztgenannten  Jahr  abgesetzt,  und  von  da  ab  erscheint  das  Amt  in  Besitze 
der  Herzoge  von  Zähringen  (vgl.  Heyck,  Gesch.  d.  Herzoge  v.  Zahringen,  264  ff.,. 
Oechsli,  Gesch.  d.  Entst.  d.  Schweiz.  Eidgen.  148).  Die  Regensberger  können  aU 
Minibteriale  von  Zähringen  entweder  Untervögte  gewesen  sein,  oder  sie  haben, 
die  Vogtei  über  gewisse  Güter  von  St.  Blasien  besessen  (ähnlich  Zeller- Werd- 
müller, Turicensia  S.  41).  Nabholz  irrt,  wenn  er  von  einer  »bezeugten  Tatsache« 
spricht,  »dass  ein  späteres  Glied  des  Geschlechtes  Lütold  VI.  von  Neu-Regens- 
berg  im  Besitz  der  Vogtei  desselben  Gotteshauses  steht«.  Die  betreffende  Ur- 
kunde vom  Jahre  1255  (ÜB.  v.  Zürich  III,  948)  bezeichnet  Lütold  nicht  als  Vogt 
von  St.  Blasien,  sondern  nur  als  Vogt  einiger  Besitzungen  dieses  Klosters  Es^ 
heisst  dort:  ,in  bonis  monasterii  .  .  .  quorum  ezstitit  advocatus«. 

0  RSpertus  vero  monachus  cum  triennium  hie  fecisset  in  prioris  nomine, 
iussn  eiusdem  sui  abbatis  Giselberti  discessit  hinc  et  rediit  in  suum  clausti-um. 

*)  Fratres  autem,  qui  hie  fueinint,  dicentes  locum  esse  liberum,  hie  debere 
esse  abbatem  rogaverunt  sepe  dictum  comitem,  ut  adjuvaret  eos,  quatinua  possent- 
ipsimet  habere  abbatem.  Cuius  obtentu  venit  huc  tunc  Lütfridus  a  cella  sancti 
Blasii.  Hie  fuit  secundus  abbas  istius  loci,  vir  valde  religiosus  ac  monastice- 
vite  institutor  pix)batissimus. 

•)  S.  35  f. 


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Die  Acta  Murcnsia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       261 

an  den  Habsburger  wandten,  ihnen  wiederum  seinen  Schatz  angedeihen 
zu  lassen.  So  hat  zu  Otwisingen  am  5.  Februar  1086  —  merkwürdig, 
dass  dieses  Datum  noch  nie  festgestellt  wurdet)  —  Graf  Werner  in  Ge- 
genwart des  Abtes  Lütfrid  und  einiger  Kouventualen ,  sowie  der 
Grafen  Ddalrich.  Arnolf  und  Budolf  von  Lenzburg  die  Vogtei  über 
Muri  wieder  übernommen  und  zugleich  bestimmt,  dass  ihm  in  diesem 
Amte  der  Älteste  unter  seinen  Söhnen  nachfolgen  solle  >). 

Mit  dem  Otwiiiinger  Tage  schlössen  für  Muri  bewegte  drei  Jahre  ab. 
Es  ist  sehr  begreiflich,  dass  man  alle  Eile  hatte,  den  eben  geschaffenen 
Bechtszustand  rasch  zu  legalisiren.  Wir  sind  darüber  durch  die  Acta 
vorzüglich  unterrichtet.  Koch  zu  Otwisingen  habe  Graf  Werner  das 
Kloster  samt  allen  dazu  gehörigen  Besitzungen  Eghart  von  Küssnach 
aufgegeben  und  ihn  beauftragt,  nach  Rom  zu  ziehen  und  dort  das 
Stift  gegen  einen  jährlich  zu  entrichtenden  Zins  in  den  unmittelbaren 
Schutz  des  Papstes  zu  stellen. 

Das  ist  ein  ganz  normaler  Vorgang,  wie  man  ihn  bei  der  Grün- 
dung eines  Beformkloster.^  beobachtete,  von  dem  uns  in  den  Gründungs- 
geschichten dieser  Stiftungen  immer  wieder  berichtet  wird.  Der  Stifter 
oder  Vogt  entlässt  das  Kloster  und  dessen  Güter  aus  seiner  Gewalt 
und  schickt  einen  Bevollmächtigten  nach  Born,  der  die  dem  Stifte 
gewährte  Freiheit  durch  den  Schutz  des  apostolischen  Stuhles  zu 
sichern  hatte^).  In  den  Verfügungen  des  Grafeu  Werner  läge  mithin 
gar  nichts  AuflSIliges.  Auch  die  Darstellung,  die  die  Acta  von  dem 
Verlauf  der  von  Werner  eingeleiteten  Aktion  geben,  erregt  keine  Be- 
denken-*). Dieser  Eghard  sei  wirklich  nach  Bom  gekommen,  habe 
aber  dort  keinen  Papst  angetroffen.  Doch  zu  den  Kardinalen  hätte 
er  Zutritt  erlangt  und  die  hätten  ihm  hocherfreut  das  verlaugte  Schutz- 
privileg für  Muri  ausgestellt.  So  sei  aus  Bom  statt  eines  päpstlichen 
Schutzprivilegs  eine  Kardinalsurkunde  nach  Muri  gelangt,   in  der   die 


*)  Monatfidatum  und  Zeugen  sind  in  der  Kardinalsurkunde  enthalten,  das 
Jahr  ergibt  sich  aus  der  Erwägung,  dass  Rupert  vom  November  1082  an  drei 
Jahre  Prior  war,  Lütfrid  ihm  also  Endo  1085  folgte,  nach  dessen  Ankunft  den 
Nachrichten  der  Acta  zufolge  die  Resignation  Richwins  von  Rüssegg  erfolgte. 

«)  S.  36. 

^)  Vgl.  Ficker,  Vom  Reichsfürsteiistande  I,  323  f.  und  »Das  Eigentum  des 
Reichs  am  Reichskirchengute*  in  den  Sitzungs-ßerichten  der  phil-hist.  Kl.  d. 
kais.  Akademie  der  Wissenschaften  72,  444.  Es  kann  auch  nicht  nachdrücklich 
genug  betont  werden,  dass  die  besten  Bemerkungen  für  alle  Fragen,  die  Wesen 
und  Bedeutung  des  päpstlichen  Schutzes  betreffen,  in  Paul  Fabres  Etudes  sur  le 
liber  censuum  zu  finden  sind. 

*)  S.  37. 


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262  Hans  Hirsch. 

Kardinäle  in  Vertretung  des  Papstes  die  Aufgabe  Muris  in  den  Schutz 
des  apostolischen  Stuhles  beurkunden. 

Wenn  Eghard  von  Küssnach  sich  wirklich  im  Februar  1086  nach 
Born  aufgemacht  hat,  hat  er  freilich  keinen  Papst  finden  können.  Am 
25.  Mai  1085  war  Gregor  VlI.  gestorben  und  der  folgenden  Vakanz, 
des  päpstlichen  Stuhles  ist  erst  am  24.  Mai  1086  durch  die  Wahl 
Viktoi-s  III.  ein  Ende  gemacht  worden,  und  dieser  war  nur  bei  seiner 
Wahl  in  Born,  von  da  ab  treffen  wir  ihn  meist  fern  von  der  ewigen 
Stadti).  V?^enn  also  Eghard  im  Laufe  der  Jahre  1086  und  1087  nach 
Rom  zog,  seine  Mission  zu  erfüllen,  konnte  es  ihm  wirkUch  begegnen 
dass  er  seinen  Verpflichtungen  nicht  in  dem  vollen  Umfange  nach- 
zukommen vermochte. 

Auch  der  Inhalt  der  Kardinalsurkunde  ist  durchaus  unverdächtig. 
Die  Kardinäle  bestätigen  nur,  was  Graf  Werner  zu  Otwisingen  tat- 
sächlich verfügt  hatte.  Die  Urkunde  hat  nur  eine  Voraussetzung, 
die  Selbständigkeit  des  Klosters.  Diese  hatte  aber  St.  Blasien  schon 
durch  die  Sendung  Lütfrids  zugestanden.  Ausserdem  starb  am 
10.  Oktober  1086  Abt  Giselbert,  der  Muri  unter  seine  Botmässigkeit 
gebracht  hatte^).  Sein  Nachfolger  Uto  hat  Muri  als  selbständige  x\btei 
anerkannt  8). 

Sachlich  ist  die  Kardinalsurkunde  also  unbedenklich.  Der  An- 
nahme der  formellen  Echtheit  stehen  Hindernisse  entgegen.  Die  Recht- 
fertigung, die  den  Kardinälen  am  Eingange  des  Stückes  in  den  Mund 
gelegt  wird,  zeigt  noch  eine  richtige  Auffassung  von  der  Tätigkeit  des 
Kardinalskollegs*).  Der  darauffolgende  Satz,  der  eine  Poenformel  darstellen 


*)  Vgl.  Jaff^,  Regesta  I,  655  f.     Von  der  Romfahrt  war  Eghard  am  2.  Juni 
1087  wohl  schon  zurück.    An  diesem  Tage  ist  er  Zeuge  in  einer  Schaffhausner 
Urkunde  (Quellen  zur  Schweizer-Geschichte  IIL^  16).    Dass   er   erst  nach  diesem 
Zeitpunkt  sich   aufgemacht  hätte,   ist  wenig  wahrscheinlich.    Schon  am  16.  Sep-  - 
tember  dieses  Jahres  starb  Viktor  III. 

»)  Ann.  necr.  S.  Blasii.    M.  G.  Necrol.  I,  329  und  Bernold  M.  G.  SS.  V,  445. 

B)  Er  Bchloss  in  den  Jahren  1086 — 91  zugleich  mit  den  Äbten  Wilhelm 
von  Hirsau  und  Lütfrid  von  Muri  eine  Gebetsverbrüderung  ab  (Wirtemb.  ÜB. 
V,  372),  deren  naturgemäsge  Voraussetzung  doch  die  Selbständigkeit  Muris  ist. 
Weiters  ist  an  eine  Gebets  Verbrüderung  Si  Blasiens  mit  Fruttuaria  (M.  G.  NecroU 
I,  327)  die  Bemerkung  geknüpft :  Senioribus  de  Mura  et  de  Chotewic  et  de  Wibe- 
lingen  et  de  Alpirspac  faciendum  est  sicut  Fructnariensibus.  Das  sind  lauter 
von  St.  Blasien  reformirte  aber  freie  Abteien. 

*)  Qnod  presente  pontifice  vel  absente  ad  nos  referuntur  res  ecclesie  ven- 
tilande.  Dass  dieser  Satz  um  diese  Zeit  nur  in  Rom,  nicht  aber  in  Muri  ge- 
schrieben sein  könne,  vermag  ich  aber  nicht  einzusehen.  Über  die  Agpendeo 
der  Kardinäle  ist  man  sich  in  den  Reformklöstem  durch  den  häufigen  Verkehr 


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Die  Acta  Murensia  nnd  die  äliesteo  Urkunden  des  Klosters  Muri.       263 

soll  und  mit  einiger  Umänderung  am  Schlüsse  der  Urkunde  wieder- 
kehrt, ist  aber  im  Verein  mit  der  Invokation*)  der  einzige  Teil 
der  ganzen  Aufzeichnung,  in  dem  Ausdrücke  wiederklingen,  die 
einer  Papsturkunde  entsprechen  würden*).  Und  unbeholfen  genug 
ist  die  Ausdrucksweise  der  Urkunde  an  diesen  Stellen^).  Der  dis- 
positive  Gehalt  des  Stückes  besteht  überhaupt  nur  in 
einer  vielleicht  verkürzten  aber  wörtlichen  Wiedergabe 
der  Otwisinger  Urkunde.  Sogar  Zeugenreihe  und  Da- 
tirung  der  letztgenannten  Verleihung  sind  in  die  Kar- 
dinalsurkunde mit  hinübergenommen  worden.  Daran  hat 
man  nur  noch  die  Bemerkung  hinzugefügt:  Eo  quidera  pacto  facta  est 
hec  donatio  et  traditio,  ut  iam  dictus  Eghardus  petitionem  predicti 
comitis  adinpleret  et  eandem  traditionem,  quam  scribi  fecerat,  super, 
altare  sancti  Petri,  quod  et  factum  est,  poneret.  Die  Kardinalsurkunde 
bezeugt  also  nur,  dass  Egbard  die  Aufgabe  Muris  in  den  Schutz  des 
apostolischen  Stuhles  durch  Niederlegung  der  Werner -Urkunde  auf 
den  Altar  des  hl.  Petrus  perfekt  gemacht  habe.  Wir  sehen,  die  Ur- 
kunde entspricht  in  ihren  dispositiven  Teilen  den  deutschrechtlicheu 
Begriffen  von  der  Perfektionirung  eines  derartigen  ßechtsgeschäftes. 
Am  Eingänge  und  am  Schlüsse  aber,   in   den  Formeln,  die  Papstur- 


mit  Uom  genügend  klar  gewesen.  Ausserdem  konnte  ja  Eghard  belichten,  wieso 
er  dazu  kam,  seine  Sache  den  Kardinälen  vorzutragen. 

*)  Diese  kommt  allerdings  meist  in  der  Variante  »in  nomine  sancte  et  in- 
dividue  trinitatis  patris  et  filii  et  Spiritus  sancti*  in  Papsturkunden  des  11.  Jahr- 
hunderts vor  (vgl.  Pflugk-Harttung  Acta  I,  17,  23.  26,  33,  II,  91).  Das  letzte 
wichtigste  Zitat  betrifft  freilich  eine  Urkunde  Nikolaus  IL,  die  ausserhalb  der 
päpstlichen  Blanzlei  hergestellt  wurde  (vgl.  Kehr  in  dieser  Zeitschrift  VI.  Ergbd. 
90  A.  3). 

*)  Namentlich  die  Wendung  gladii  i^piritus  [maledictio]  würde  ftir  eine 
Papsturkunde  des  11.  Jahrhunderts  stimmen.  Man  findet  ähnliche  Ausdrücke 
wie  »gladius  anathematis«  (Migne  patrol.  lat.  143,  S.  608,  630,  1356,  Pflugk- 
Harttung  Acta  II,  71)  »spirituale  iaculnm«  und  als  Gegenstück  »temporalis  gla- 
dius«  (Migne  a.  a.  0.  677,  Kehr,  Nachr.  v-  d.  k.  Ges.  d.  Wiss.  z.  Göttingen,  phil. 
hist.  Klasse  1899,  217).  Auch  lür  die  Gegenüberstellung  von  »benedictio*  und 
»maledictio*  lassen  sich  aus  Papsturkunden  Beispiele  zitiren  (Pflugk-Harttuug, 
a.  a.  0.  II,  74,  76,  107). 

*)  Am  Eingange  der  Urkunde  heisst  es:  omnibus  .  .  .  faventibus  ex  parte 
beati  Petri  .  .  .  apostolicam  mandamus  benedictionem  .  .  .  contrariis  equidem 
.  .  .  [maledictionem]  notificando,  quod  .  .  .  Am  Schlüsse  lesen  wir:  Notificr- 
mos  .  .  .  Omnibus  .  •  .  beati  Petri  et  nostram  maledictionem.  Econtrario  faven- 
tibus .  .  .  mandamus  perpetuam  benedictionem.  Vgl.  auch  die  Phrase  der  Arenga 
»potestate  in  nobis  per  Petrum  divinitus  collata*  mit  der  Wendung  der  Poen- 
formel  »per  auctoritatem  beati  Petri  datam  divinitus*. 


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264  Hans  Hirsch. 

künden  entlehut  sind,  zeigt  ^ich  die  stilistische  Hilflosigkeit  des  Ver- 
fassers. Beides  zusammen  lässt  denn  doch  den  Verdacht  rege  werden, 
dass   die   Kardinalsnrkunde   eine   in  Mari   entstandene   Fälscbuug  sei. 

Es  ist  die  Frage,  ob  die  Kardinäle  die  Schutzstellung  Muris  in 
dieser  Form  beurkundet  hätten,  ob  sie  nicht  durch  eine  dem  päpstlichen 
Schutzprivileg  entsprechende  Verleihung  geantwortet  hüben  würden. 
Seit  den  Tagen  Leos  IX.  hatte  sich  dessen  Formular  in  allen  Einzel- 
heiten ausgebildet.  Gewiss  der  aussergewöhnliche  Fall,  dass  Eghard 
den  Papst  in  Rom  nicht  traf,  erklärt  und  entschuldigt  manches,  er 
würde  es  aber  auch  verständlich  machen,  wenn  Eghard  ohne  Privileg 
nach  Muri  zurückgekehrt  wäre.  Im  ersten  Bedarfsfalle  war  Muri  so 
gezwungen,  auf  Qrund  der  Angaben  Eghard:^  für  seine  Stellung  als 
römisches  Kloster  einen  schriftlichen  Beleg  zu  schaifen. 

Ich  vermag  die  Frage  nach  der  Echtheit  der  Kardinalsurkunde  nicht 
bestimmt  zu  beantworten.  Neigt  man  der  Annahme  einer  Fälschung 
zu,  so  wird  im  folgenden  der  Anlass  gezeigt  werden,  der  in  Muri  zur 
Anfertigung  eines  Falsifikates  führen  konnte,  wenn  für  das  Faktum 
keine  echte  Urkunde  vorlag.  Die  Frage  der  Authentizität  des  Stückes 
bildet  glücklicherweise  nicht  die  Hauptaufgabe  des  Diplomatikers. 
Denn  die  historische  Verwertbarkeit  der  Urkunde  ist  durch  den  Nach- 
weis gesichert,  dass  wir  ihrer  gar  nicht  bedürften,  um  die  Tatsache 
der  Übergabe  Muris  in  den  päpstlichen  Schutz  zu  konstatiren  Wichtig 
ist  die  Aufzeichnung  aber,  weil  uns  durch  sie  wesentliche  Bestandteile 
der  Otwisinger  Urkunde  erhalten  geblieben  sind*). 

So  wäre  also  das  Material  vorbereitet  zur  Beantwortung  der  Frage, 
wann  das  Hirsauer  Formular  in  Muri  bekannt  geworden  ist.  Nach 
den  Ausführungen  des  Anonymus  geht  die  Vorlage  des  Diploms  von 
1114  auf  die  Beschlüsse  des  Otwisinger  Tages  zurück.  Tatsächlich 
käme  vor  dem  Jahre  1086  nur  ein  Zeitpunkt  in  Betracht,  in  den  die 
Entstehung  der  Vorlage  verlegt  werden  könnte,  die  Freigabe  Muris 
am  10.  November  1082.  Unmittelbar  vor  diesem  Tage  hat  ja  Graf 
Werner  die  Äbte  Wilhelm  von  Hirsau  und  Siegfried  von  SchaflFhausen 
aufgefordert:,  ,ut  ipsi  conponerent  et  dictarent  cartara  libertatis,  se- 
cundum   quod    Optimum    et   utilissimum    fore    scirent,    ut    ipse    eam 


>)  Die  Verlügungen  Werners»  beireffend  die  Wideraufuahme  der  Vogtei, 
sind  in  die  Kardinalsurkunde  nicht  aufgenommen  worden.  Auf  eine  Urkunde 
möchte  ich  hier  aufmerksam  machen,  derea  Inhalt  sieb  mit  dem  der  Otwisinger 
Urkunde  einfach  deckt.  Es  ist  die  Urkunde  des  Herzogs  Friedrich  von  Schwaben 
über  die  Aufgabe  des  Klosters  Lorch  in  den  päpstlichen  Schutz  (Wirtemb.  ÜB. 
I,  334). 


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Die  Ada  Murensia  und  die  äliestcn  Urknnden  des  Elopters  Muri.       2G5 

postea  coram  rege  et  principibus  ac  populo  corroboraret  et  confir- 
maret*'  ^).  Jedem,  der  diese  Stelle  in  Eenntuis  des  Wesens  der  Hir- 
sauer  Urkunde  liest,  drängt  sich  der  Gedanke  auf,  Abt  Wilhelm  habe 
auf  das  Begehren  des  Habsburgers  hin  eine  im  Hirsauer  Formular 
abgefassie  Vorlage  für  eine  königliche  Bestätigung  konzipirt. 

Tatsächlich  ui  es  gauz  unmöglich,  dass  die  Urkunde  von  1082 
das  Hirsauer  Formular  derart  enthalten  haben  könnte,  dass  nach 
einigen  Änderungen  daraus  die  Vorlage  fQr  das  Diplom  hätte  werden 
können'^).  Der  Situation,  wie  sie  sich  uns  1082  von  Mnri  darstellt, 
fehlt  eine  wichtige  Voraussetzung  für  die  Hirsauer  Urkunde,  der  Abt. 
Was  sollen  air  die  detaillirten  Bestimmungen  über  den  Abt,  wenn 
!&Iuri  einen  solchen  nicht  besass?  Commendavit  in  potestatem 
Qiselbertiabbatisac  fratrum  eius,  qui  huc  destinati  fuerant,  ut  ipsi 
servarent  et  custodirent  et  tractarentlocnm  et  omnia  pertincntia  ad  eam 
taliter,  qnaliter  voluisseut  domiuo  Deo  iu  die  iudiciirationeni  reddere^)  be- 
richten die  Acta  von  dem  Ereignis  des  Martinstages  1082.  Die  Hirsauer 
Urkunde  sagt:  delegavit  et  contradidit  domiuo  Deo,  sancte  Marie,  suncto 
Petro  apostolo,  sancto Marlino  episcopo et sancto Benedicto  inproprie- 
tatem  et  potestatem  [et]  predicti  monasterii  abbati  nomine 
Lütfrido  eiusque  succesoribus  in  dispositionem  liberam  mona- 
sterioque  necessarium,  fratribus  sub  regula  roonastica  inibi  servituris 
ad  utilitatem^).  Dieser  Passus  ist  —  nur  die  Eigennamen  sind  um- 
gesetzt —  wörtlich  dem  Hirsauer  Diplom  entnommen.  Er  ist  für  1082 
einfach  unmöglich :  da  genügt  nicht  die  Annahme  einer  Umarbeitung, 
denn  wie  wäre  es  dabei  möglich  gewesen,  wörtlich  genau  das  zu  treffen, 
was  die  Hirsauer  Urkunde  an  der  Stelle  sagt? 

Alle  individuellen  Bestimmungen  des  Diploms  gehen  auf  die  Be- 
schlüsse des  Otwisinger  Tages,  auf  das  Jahr  1086,  zurück  Die  Vor- 
lage kann  nicht  vor  diesem  Termin  entstanden  sein,  es  ist  aber  auch 
nicht  denkbar,  dass  man  sie  sich  erst  beschaflFte,  als  man  im  Jahre 
1114  an  eine  kaiserliche  Bestätigung  seiner  Kechte  und  Freiheiten 
dachte.  Als  Graf,  der  die  durch  das  Diplom  bestätigten  Freiheiten 
dem  Kloster  gewährte,  erscheint  Werner,  als  Abt  von  Muri,  Lütfrid 
genannt.    Doch  hätte  das  Hirsauer  Formular  auch  im  Jahre  1114  die 


»)  S.  32. 

*)  So  stellt  sich  der  Anonymus  die  Sachlage  vor.  Er  sagt  von  der  Urkunde 
des  Jahrea  1082  (S.  33):  postea  ipse  comes  cum  petitione  fratrum  in  ea  aliquid 
mntavit. 

»)  S.  33. 

')  S.  41. 


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266 


Hans  Hirse b. 


Nennung  dieser  beiden  Namen  in  dem  Diplom  notwendig  gemacht» 
Entscheidend  ist,  dass  die  Eaiserurkande  die  Bestim- 
mungen über  die  Erbfolge  der  Habsburger  in  der  Muri- 
Vogtei  genau  so  enthält,  wie  sie  Graf  Werner  zu  Otwi- 
singen  erlassen  hat.  In  dieser  Formulirung  stimmte  aber  der 
Passus  recht  schlecht  zu  den  Vogtei- Verhältnissen  des  Jahres  1114, 
bedeutete  zum  mindesten  eine  recht  ungenaue,  nicht  mehr  recht  brauch- 
bare Verfügung  über  eine  für  das  Kloster  doch  keineswegs  unwichtige 
Frage!). 

Ausschlaggebend  für  die  Entstehung  der  Vorlage  nach  dem  Tage 
von  Otwisingen  ist  aber,  dass  die  damals  ausgestellte  Urkunde  oder 
die  Kardinalsurkunde  —  das  lässt  sich  nicht  genau  feststellen  —  be- 
nützt wurde,  als  man  sich  das  Hirsauer  Formular  zu  einer  Muri- 
ürkuude  zurichtete. 

Man  vergleiche: 

Eardinalsurkunde  S.  37  f. 
. .  egregius  comes  Wern- 


harius  de  Habspurg  cum 
uxore  et  filiis  suis 
mona&terium,  quod  Mure 

dicitur, de  iuris 

sui  dictione  in  ius 
sedis  apostolice 

emaneipavit,  ipsum- 
que  ....  per  manus 
Eghardi  nobilis  viri 
super  altare  beati 
Petri,  ut  moris  est,  le- 
gitime       contradidit 

yidelicet ea 

autem  conditione 
....  ut  idem  mona 
sterium  sub  ditione  et 
in  dei'ensione  sedis  apo- 
stolice maneat  in  perpe- 
tuum,  omni  ea  libertate, 


Muri-Diplom  S.  41  f. 
. .  ipse  (sc.  comes  Wern- 
barius)  cum  coniuge 
sua  et  filiis  et  filia- 
bus  sese  omnino  abdica- 
vit  et  per  manus  Eg- 
hardi, nobilis  viri 
de  Cbüsnacb,  in  ius 
apostolice  sedis 

mancipavit  ac  su- 
per altare  sancti 
Petri  principis  aposto- 
lorum  contradidit, 
hac  videlicet  con- 
ditione, ut  sifigulis 
annis  ad  altare  sancti 
Petri  ab  abbate  predicti 
monasterii  aureus  num- 
mus  in  quadragesima 
perdolvatur;  eo  pacto,  ut 
libertatis    istlus    et    con- 


Hirsauer  Urkunde 
Wirtemb.  ÜB.  I,  S.  278. 


Super  h^c  omnia  comes 
sepe  dictus  apostolicum 
Privilegium  acquisivit  et 
constituit,  ut  aureus 
quem  bizantbium  dicimus, 
singulis  annis  Bomam 
ad  altare  sancti  Petri  ab 
abbate  predicti  monasterii 
in  pascha  persolvatur,  eo 
pacto,  ut  libertatis  istius 
et  traditionis  statuta  tanto 


*)  Wenn  Graf  Werner  bestimmt  batte,  dass  der  Älteste  seiner  Söbne  die 
Vogtei  erhalten  solle,  so  trat  diese  Bestimmung  bei  seinem  Tode  1096  in  Kraft. 
Sein  Sohn  Otto  ward  Vogt  von  Muri.  Der  wurde  Uli  erschlagen  und,  wenn 
ihm  mit  Umgehung  seines  Sohnes  Werner  sein  Bruder  Adalbert  als  Vogt  nach- 
folgte, so  ist  es  zweifelhaft,  ob  man  sich  da  auf  den  Wortlaut  der  Otwisinger 
Bestimmungen  berief.  Eher  war  es  die  Seniorats- Erbfolge,  die  wahrscheinlich 
schon  damals  in  Muri  durch  das  angebliche  Testament  des  Bischofs  Werner  be- 
kannt und  der  Nachfolgerschaft  Adalberts  günstig  war. 


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Die  Acta  Mureosia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       267 


qua  et  alia  huius  modi 
libera  sunt  monasteria ; 
ita  tarnen,  ut  singuUs 
annis  deinceps  aureus 
denarius  in  tributum  de 
eodem  monasterio  apo- 
atolice    sedi  persoluatur. 


traditionis  statuta  tanto 
perennius  ineonvulaa 

amodo  permaneant  et  ut 
predictum  cenobium  aub 
Romane  ecclesie  mundi- 
burdio  et  majestate  se- 
curum  semper  atabiliatur 
et  defendatur. 


perennius  inconvuUa 

amodo  permaneant,  et  ut 
predictum  eoenoHum  aub 
ßomanq  eccleaiq  mundi- 
burdio  et  maieatate  secu- 
rum  aemper  atabiliatur  et 
defendatur. 


Das  Hirsauer  Formular  enthält  am  Schlüsse  einen  Satz,  in  dem 
sich  die  Eönigsurkunde  in  ganz  allgemeineu  Worten  auf  ein  päpst- 
liches Schutzprivileg  beruft,  das  das  Kloster  bereits  erhalten  hat.  Dieben 
Teil  des  Formulars  hat  man  also  in  Muri  mit  Sätzen  der  Otwisinger- 
oder  der  Eardinalsurkuude  vermengt  und  das  Hirsauer  Diktat  um- 
geformt und  individualisirt  Und  noch  eine  andere  Auffälligkeit  isi> 
zu  konstatiren.  Der  ganze  Passus  ist  vom  Ende  der  Urkunde,  wo  ihn 
Hirsau  hat,  an  den  Anfang  gerückt.  Das  zeigt,  dass  man  in  Muri 
ganz  besonderen  Wert  darauf  legte,  die  Tatsache  der  päpstlichen 
Schutzstellung  hervorzuheben. 

Wenn  ein  Kloster  eine  Hirsauer  Kaiserurkunde  empfing,  ohne 
dass  es  bereits  im  Besitze  eines  Pupstprivilegs  war,  so  lag  gewiss  kein 
Grund  vor,  wegen  des  besprochenen  Passus  im  Diplom  eine  päpstliche 
Schutzverleihung  zu  falschen.  Die  meisten  Klöster,  die  Hirsauer  Ur- 
kunden erhielten,  haben  wirklich  vorher  kein  Privileg  des  päpstlichen 
Stuhles  aufzuweisen  gehabt*).  Allein  dem  individuellen  Ermessen  ein- 
zelner Klöster  ist  es  doch  zuzutrauen,  dass  sie  sich  gewissermassen 
als  Beilage  für  die  Hirsauer  Urkunde  eine  Papsturkunde  fälschten. 
Einen  Fall  mag  ich  bestimmt  namhaft  zu  machen,  Engelberg.  Dort 
hat  man  1124^)  von  Heinrich  V.  eine  Hirsauer  Kaiserurkunde  erlangt,, 
und  es  steht  ausser  allem  Zweifel,  dass  die  auf  den  Namen  Paschais  II. 
lautende  Fälschung  vom  5.  April  1124  nur  dem  Zwecke  ihre  Ent- 
stehung verdankt,  für  die  in  dem  Diplom  gemachte  Behauptung  auch 
die  Belege  vorzuweisen.  Engelberg  hat  das  Hirsauer  Formular  aber 
von  Muri  übernommen.  Sollte  dieses  auch  in  Bezug  auf  die  Fälschung 
der  Papsturkunde  das  Vorbild  gewesen  sein?  Soviel  ist  sicher,  wenn 
man  die  Kardinalsurkunde  als  Fäl&chung  ansieht,  ist  der  Anlass  dazu 
hier  gegeben.  Den  Passus  der  Hirsauer  Urkunde  zu  stützen,  mochte 
man  es  immerhin  für  notwendig  finden,  auf  Grund  der  wahren  Tat- 
sache von  der  Romfahrt  Eghards  einen  Bericht    darüber   herzustellen.. 

>)  Umgekehrt  ist  das  kein  Grund,  daiaus  ein  Verdachtsmoment  gegen  die 
Echtheit  des  Diploms  zu  schöpfen. 

»}  ÜB.  V.  Zürich  I  Nr.  264.  Auch  für  diese  Dinge  verweise  ich  auf  meine 
später  erscheinende  Arbeit  über  die  Hirsauer  Eaiserurkunden. 


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2ß8  Hans  Hirsch. 

Die  Anteile,  die  Hirsau  uud  St  Blasien  an  der  Beform  Muris  ge- 
nommen haben,  scharf  abzugrenzen  ist  nicht  möglich.  Gewiss  hat  Hirsau 
«chon  im  Jahre  1082  mitgewirkt.  Die  völlige  Freigabe  des  Klosters 
und  die  Neuordnung  der  rechtlichen  Verhältnisse  der  Klosterleute  war 
-das  Werk  Wilhelms  von  Hirsau,  war  seiner  Einwirkung  auf  den  Habs- 
burger zu  danken*).  Die  Eeform  selbst  ist  aber  von  St.  Blasien 
gekommen,  dessen  Gewalt  Muri  von  Werner  unterstellt  wurde.  Die 
Beschlüsse  des  Otwisiuger  Tages  sind  wiederum  ganz  unter  dem  Ein- 
güsse Hirsaus  zustande  gekommen.  Die  Aufgabe  Muris  in  den  Schutz 
•des  apostv)li:iChen  Stuhles  geschah  ganz  nach  hirsauischem  Muster. 
Vollends  aber  die  Neuorduung  der  Vogteiverhältnisse  entspricht  den 
in  Hirsau  herrschenden  Tendenzen,  das  nicht  recht  abzuweisende  Recht 
Äuf  Erblichkeit  der  Vogtei  tunlichst  einzuschränken,  Werner  trifft  in 
Bezug  auf  die  Erbfolge  nur  für  die  ihm  folgende  Geueration  Vorsorge. 
So  hat  man  es  in  Hirsau^)  und  dem  von  diesen  begründeten  Klöstern 
iu  Usenhoven  und  St.  Paul  gehalten 8).  Im  allgemeinen  lässt  sich 
Aber  wohl  sagen :  bei  der  Eeform  Muris  hat  im  Jahre  1082  St.  Blasien, 
im  Jahre  1086  Hirsau  die  Hauptrolle  gespielt.  Zur  Fixirung  aller 
jener  in  diesem  Jahre  getroffenen  Verfügungen  hat  man  sich  nachher 
während  der  Regierung  des  Abtes  Lütfrid  von  der  Kaiserurkunde 
Hirsau3  eine  Abschrift  genommen.  Ob  man  diese  bloss  als  Entwurf 
für  die  zu  erlangende  Königsurkuude  ansah  oder  ob  man  sie  mit  der 
Datirung  des  Otwisinger  Tages  versah  und  so  aus  ihr  eine  regelrechte 
Urkunde  machte,  lässt  sich  nicht  sicher  entscheiden.  So  wie  uns  der 
Tatbestand  aus  anderen  Hirsauer  Klöstern  vorliegt,  steht  keiner  von 
beiden  Annahmen  etwas  entgegen,  doch  möchte  ich  der  ersteren  den 
Vorzug  geben. 

Die  Art,  wie  uns  die  Freigabe  Muris  1082  in  den  Akten  erzählt 
•wird,  zeigt  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit,  dass  der  Anonymus  die 
•darüber  ausgestellte  Urkunde  benützte.  So  hätten  wir  auch  einen 
positiven  Beweis,  dass  die  Urkunde  von  1082  höchstens  teilweise  im 
Hirsauer  Stil  gehalten  gewesen  sein  kann^).  Die  Ähnlichkeiten,  die 
•der  Bericht  der  Acta  mit  der  Stiftungsurkunde  von  Alpii-sbach  auf- 
weist, sind  doch  recht  deutlich. 


0  S.  32  fF. 

*)  Wenn  auch  Adalbert  von  Calw  seinen  Nachkommen  die  Erbfolge  in  der 
Yogtci  gesichert  hat  (Wirtomb.  ÜB.  I,  277),  beschränkt  sich  das  Privileg  ürbans  H. 
{ibidem  306)  darauf,  den  Sohn  Adalberts  Gottfiicd  als  Vogt  anzuerkennen. 

3)  Mon.  Boica  10,  444,  Font.  rer.  Austr.  Abth.  II,  39,  S.  79. 

*)  Das  ist,  wenn  sie  wirklich  von  Abt  Wilhelm  von  Hirsau  konzipirt  war, 
'«vahrscheinlicb. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       26^ 


Acta  S.  32  f. 

coDgregatis  principibus  suis  ac  mi- 
nistris  venit  huc  in  vigilia  sancti 
Martini  una  cum  Giselberto,  abbate 
de  cella  sancti  Blasii,  et  fratribus  .  .  . 
et  hisdem  abbatibus,  aliis  quoque 
principibus  .  .  .  multisque 
aliis  tarn  liberis  quam  ser- 
V  is,  fuitque  huc  eundem  festum  diem 
et  post  festum  accessit  ad  pri- 
märe altare  et  dimisit  locum  li- 
berum penitus  ac  perfecte  ...  tra- 
diditque  doroino  Deo,  sancte 
Marie,  sancto  Petro,  sancto 
Martino  in  con'spectu  princi- 
pum  .  .  .  et  in  conspectu  mi- 
nistrorum  ac  servorum  tum 
suorum,  quam  ecclesie  istius  .  .  . 


Stiftungsurkunde 
von  Alpirsbach,  Wirtemb.  ÜB.  I,  315- 
His  ita  diligenter  pei*ti*actatis  venit 
episcopus  Constantiensis  .  .  .  noscr& 
(sc.  der  Stifter)  vocatione  .  .  .  venit 
etiam  bomo  ille,  Bernhardus  nomine^ 
cui  predia  et  mancipia  nostra  tradi« 
dimus.  Yenerunt  quoque  alii 
multi  nobiles  et  ignobilcs. 
In  quorum  omnium  conspectu 
sepedictum  ßernhardum  petivimus,  ut 
predia  et  mancipia  a  nobis  sibi  tradita 
deo  et  sancto  Benedicto  .  .  .  con- 
traderet  .  .  .  Quam  peticionem  ille 
devote  suscipiens  accessit  ad  re- 
liquias  sanctorum  et  .  .  .  ip- 
sum  locum,  qui  Alpirspach  dicebatur 
.  .  .  deinde  alia  predia  et  mancipia 
.  .  .  omnino  in  proprietatem 
tradidit  deo  et  sancto  Bene- 
dicto abique  omni  contradictione  et 
repeticione. 

Die  Reform  eines  Klosters  bat  sich  nirgends  mit  einem  Schlage 
vollzogen.  Die  einzelnen  Stadien,  wie  sie  die  Ereignisse  der  Jahre  1082" 
bis  1086  för  Muri  aufweisen,  treten  auch  in  den  Aufzeichnungen  anderer 
Reformklöster  deutlich  hervor.  Die  darüber  erhaltenen  Urkunden 
bilden  entweder  eine  fortlaufende  Serie  von  Aktaufzeichnungen,  deren 
jede  eine  Etappe  des  Reformwerkes  festzuhalten  bestimmt  ist,  oder 
eine  wichtige  Veränderung  bot  Veranlassung  zu  einer  Neuausfertigung 
der  früher  über  die  Reform  erlassenen  Urkunde.  För  den  ersteren  Fall 
bieten  die  Quellen  von  SchaflFhausen »)  und  St.  Georgen^)  die  analogen 
Fälle;  die  zweite  Möglichkeit  ist  durch  die  Stiftungsurkunden  von  Alpirs- 
bach gegeben").  Dass  die  Aufzeichnungen  über  die  Reform  Muris  ähnlich 
ausgesehen  haben,  geht  aus  dem  Bericht  der  Acta  hervor.  Was  der 
Anonymus  darüber  berichtet,  hat  er  zum  grossen  Teil  Urkunden  ent- 
nommen. Die  wichtigen  Entscheidungen  des  Jahres  1086  boten  ent- 
weder Anlass  zu  einer  Neuausfertigung  der  1082  erlassenen  Urkuude^ 
oder  es  wurde  dieser  eine  Aufzeichnung  angefügt,  die  die  zu  Otwi- 
siugen  getroffenen  Veränderungen  enthielt.  So  allein  wird  die  Bemer- 
kung des  Anonymus  über  die  Urkunde  von  1082  verständlich:  postea 
comes   cum   petitione   fratrum   in   ea   aliquid   mutavit.     Die  Aufzeich- 

')  Quellen  zur  Schweizer  Geschichte  HI,  a,  14  ff*. 

«)  Not.  fund.  .  .  .  mon.  S.  Üeorgii  M.  G.  SS.  XV,  2,  1008  und  1011. 

»)  Wirtemb.  ÜB.  I,  315  ff.,  361  ff. 


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270  Hans  Hirsch. 

nungen  von  1082  und  1086  bildeten  dann  die  Grundlage  für  die 
Hirsauer  Urkunde,  deren  Wortlaut  nach  108G,  aber  jedenfalls  noch 
zur  RegieruDgszeit  des  Abtes  Lütfrid  in  Muri  bekannt  wurde. 

Im  folgenden  soll  das  mönchische  Leben  betrachtet  werden,  wie 
es  sich  nach  1086  in  Muri  entwickelte.  Die  Erkenntnis  dieser  Zu- 
stände bildet  eine  wichtige  Voraussetzung  fQr  die  Darlegungen  des 
vierten  Abschnittes.  Mit  dem  Jahre  1086  setzt  für  das  Kloster  Muri 
ein  Decennium  ungetrübter  £uhe  ein.  Es  ist  das  jener  Abschnitt  seiner 
<jeschichte,  den  jedes  Beformkloster  aufweist.  Unter  dem  Regime  eines 
persönlich  hochstehenden,  den  Reformtendenzen  ergebenen  Abtes  ent- 
faltet sich  das  Leben  der  Mönche  nach  den  bei  ihnen  eingeführten 
Gewohnheiten  zu  voller  Blüte.  Abt  Lütfrid  war  ein  durch  seine  Hei- 
ligkeit weit  über  Muri  hiuaus  gekannter  und  geachteter  Mann.  Nicht 
der  Anonymns,  der  für  ihn  das  einfache  „monastice  vite  institutor 
probatissimus*  hat,  Beruold  ist  da  meine  Quelle.  In  Worten  begei- 
sterten Lobes  gedenkt  dieser,  da  er  Lütfrids  Tod  meldet,  des  heiligen 
Lebenswundeis  des  Verst^orbenen  i).  Wir  können  uns  also  recht  gut 
vorstellen,  was  Lütfrid  aus  Muri  gemacht  hat. 

Nach  seiuem  Tode  wurde  Rupert  aus  St.  Blasien  postulirt,  der- 
selbe, der  1082 — 85  Prior  in  Muri  gewesen  war.  Das  gibt  schon  zu 
denken.  Äusserlich  hielt  man  also  den  Kontakt  mit  St.  Blasien  auf- 
recht. Ob  aber  Rupert  der  richtige  Mann  war,  im  Siune  Lütfrids 
zu  wirken,  mag  man  bezweifeln.  Als  Prior  muss  er  seiue  Sache  nicht 
besonders  gut  gemacht  haben,  sonst  hätte  ihn  Giselbert  nicht  abbe- 
rufen und  seine  Wahl  zum  Abt  verhindert.  So  kam  es  denn  unter 
Rupert  zu  jenen  Wandlungen,  die  uns  der  Anonymus  zum  Jahre  1106 
berichtet.  Kirchliche  Kostbarkeiten,  Kreuze  und  Kelche,  waren  da- 
mals in  ihrer  Wertschätzung  bei  den  Mönchen  stark  gesunken.  Die 
gaben  sie  leichten  Sinnes  hin,  um  dafür  Güter  anzukspufen  von  einem 
Manne,  der  ganz  ofiPenkundig  auf  unrechtmässige  Art  in  den  Besitz 
derselben  gelangt  war.  „Da  denke  doch  jeder  selbst  bei  sich  nach, 
welcher  Nutzen,  welches  Glück  seiner  Seele  und  seinem  Leibe  von 
einem  so  unrechtmässig  erworbenen  Gut  erwachsen  kann,  da  er  doch 
allein  darauf  zu  achten  hat,  den  Körper  nicht  so  zu  pflegen,  dass  die 
Seele  dabei  zugrunde  geht!  Erwäge  ein  jeder,  welchen  Vorteil  das 
bringen  kann,  wenn  eiu  Räuber  (etwas)  raubt  und  der  Mönch  es  ver- 
schlingt** 2).   Um  1 108  legte  denn  auch  Rupei-t   „pro  quadara  ignavi  re 

1)  M.  G.  SS.  V,  464.  Luitfredus  sanctae  recordationis  abbas  de  monasterio 
«ancti  Martini,  iam  pene  triginta  annis  mundo  crucifixus  et  soll 
Deo  vivus,  in  senectute  bona,  videlicet  planus  dierum,  diein  clauait  extremum 
II.  Kai.  Januarii.     Auch  der  Anonymus  nennt  Lüifiid  ,dive  memorie*. 

«)  S.  69. 


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Die  Acta  Murcnsia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       271 

apud  episcopam  Gebhardum  falso  infamatus*  die  Abiwürde  nieder 
und  verliess  Muri.  Eiern  geht  zu  weit,  wenn  er  den  Ankauf  von 
Wolen  in  Zusammenhang  mit  der  Abdankung  Ruperts  bringt i).  Wir 
kennen  den  speziellen  Anlass  zu  seiner  Besignatiou  nicht.  Doch  hat 
Bischof  Gebhard  seine  Hand  im  Spiele  gehabt,  ein  überzeugter  Gre- 
gorianer,  der  wiederholt  energisch  in  die  Verhältnisse  der  Keform- 
klöster  eingegriflFen  hat.  Wenn  er  mit  der  Amtstätigkeit  Ruperts  nicht 
zufiieden  war,  so  lässt  sich  daraus  ermessen,  welche  Wendung  die 
klösterlichen  Verhältnisse  in  Muri  zu  Beginn  des  12.  Jahrhunderts 
genommen  hatten.  Nach  Ruperts  Abgange  haben  sich  die  Mönche 
aus  ihrer  *Mitte  einen  Abt,  Udalrich,  erwählt.  Auch  das  ist  bezeich- 
nend. Man  brach  endgiltig  mit  St.  Blasien.  Besitzstreitigkeiten  scheinen 
Ton  da  ab  die  wichtigste  Art  des  Verkehrs  zwischen  beiden  Klöstern 
gebildet  zu  haben^).  Für  Ruperts  Nachfolger,  Udalrich,  hat  der  Ano- 
nymus Worte  massigen  Lobes®).  Doch  kann  diese  Besserung  un- 
möglich von  langer  Dauer  gewesen  sein.  Denn  als  Udalrich  nach 
zehnjähriger  Regierung  starb,  wiederholte  sich  unter  seinem  Nachfolger 
Ronzelin,  was  der  Anonymus  zum  Jahre  1106  so  scharf  getadelt  hatte. 
Den  Aufwand  seiner  Untergebenen  zu  mehren,  habe  Ronzelin,  um 
einen  grossen  Güterkauf  machen  zu  können,  kleinere  nützliche  Grund- 
stücke veräussert  und  einen  kostbaren  Kelch,  ein  Weihgeschenk  der 
Gräfin  Reginlind,  gebrochen*).  Das  sind  genau  dieselben  Beschwerden, 
die  der  Anonymus  bei  der  Darstellung  des  Güterankaufes  von  Wolen 
1106  vorbringt.  Auch  darin  ist  er  typisch,  hier  wie  dort  schildert  er 
uns  mit  behaglicher  Breite,  wie  diese  Spekulationen  dem  Kloster  denn 
doch  keinen  Segen  gebracht  hätten.  Die  Kirchengeräte  getraut  sich 
der  Anonymus  überhaupt  nicht  alle  zu  nennen.  Er  wisse  ja  nicht, 
^wie  lange  diese  von  denjenigen  hier  belassen  werden,  die  immer 
schreien:  verkauft  das  und  kauft,  was  uns  notwendig  ist*^). 


>)  Kiem  (Geschichte  I,  44)  ist  entgegenzuhalten,  daes  für  eine  solche  An- 
nahme in  der  Quelle  nicht  die  geringste  Andeutung  zu  finden  ist.  Die  weiters 
von  ihm  ganz  apodiktisch  ausgesprochene  Behauptung,  die  Anschuldigung  vor 
dem  Bischof  sei  am  28.  Dezember  1107  (nicht  1108!)  geschehen,  weil  wir  wissen, 
dass  Bischof  Gebhard  an  diesem  Tage  in  Beromünster  einen  Altar  weihte,  ist 
doch  recht  merkwürdig. 

»)  Von  diesen  meldet  uns  der  Anonymus  bei  Geltwil  (S.  67),  Geltnau  (S.  76), 
Ftiglistal  (S.  77),  Urdorf  (S.  82). 

•)  S.  40  vir  satis  strenuus  in  omni  bona  actione. 

*)  S.  91. 

*)  S.  51. 


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272  Hans  Hirsch. 

Wenn  es  noch  jemandem  unklar  bliebe,  wie  all'  die  gebotenen 
Nachrichten  zn  deuten  sind,  so  würden  die  Berichte  genaue  Aus- 
kunft geben,  die  uus  die  Lage  anderer  Klöster  um  dieselbe  Zeit  illu- 
striren.  Sie  vermerken  mehr  oder  minder  deutlich  eine  wichtige 
Tatsache:  den  Niiedergang  der  Klosterreform  >).  Der  grosse 
Kampf,  in  dessen  Dienst  sich  die  Reform-Klöster  gestellt  hatten, 
war  in  der  Hauptsache  entschieden.  Das  Papsttum  hatte  gesiegt.  Die 
Spannung  wich  von  den  Gemütern.  Jetzt  begann  man  allmählich  die 
Fesseln  abzustreifen,  in  die  die  Mönche  eine  despotische  Regel  zwang. 
Die  ganze  Überspanntheit  der  Cluuy-Hirsauischen  Vorschriften,  die 
schon  früher  selbst  ernste  Mönche  zum  Widerspruch  gereizt  hatte, 
begann  sich  jetzt  fühlbar  zu  machen.  Die^e  inneren  Verhältnisse 
mushten  über  kurz  oder  lang  ihre  Rückwirkung  auf  die  äussere 
Stellung  des  betreffenden  Klosters  ausüben.  Die  oft  karg  genug  do- 
tirten  Stiftungen  begannen  jetzt  ihre  Armut  zu  fühlen  und  diesem 
Übelstand  durch  Vergrösserung  des  Besitzes,  so  gut  es  eben  ging, 
abzuhelfen.  Dass  bei  dieser  veränderten  Sachlage  das  Verhältnis  des 
Klosters  zum  Vogt  nicht  immer  zum  Vorteile  des  Stiftes  sich  gestaltete, 
liegt  auf  der  Hand. 

In  diesem  Zusammentreffen  von  inneren  und  äusseren  Schwierig- 
keiten hatte  der  Abt  keine  leichte  Stellung.  Je  nachdem  er  selbst 
reformfreuudlichen  oder  reformfeindlichen  Tendenzen  ergeben  war, 
traf  ihn  der  Widerstand  der  Gegenpartei,  die  nuu  darauf  ausging, 
seine  Macht  möglichst  zu  beschränken.  „Lange  Zeit*',  so  schreibt  zur 
Zeit  des  Anonymus  Abt  Berlhold  von  Zwiefalten^),  ^haben  unsere 
ersten  Mönche  ein  Leben  der  Armut  geführt,  oftmals  pflegten  sie  zu 
erzählen,  dass  sie  sich  damals  vierzig  Tage  oder  länger  von  trockenem 
Hafer-  oder  Gerstenbrot  und  Wasser  nährten.  Wenn  sie  aber  einmal 
ein  gutes  Getränk  bekamen  oder  wenn  ihnen  jemand  aus  Mildtätigkeit 


')  Den  kürzesten  und  prägnantesten  liefern  die  casus  monasterii  Pctris- 
husensis.  (M.  G.  SS.  XX,  657.)  Als  1103  Bischof  Gebhard  von  Konstanz  seinem 
Gegner  Arnolf  weichen  musste,  floh  auch  Abt  Theoderich  aus  Petershausen. 
Recedente  igitur  Tbeoderico  de  Domo  Petri  hi,  qui  tunc  remanserunt,  constitue» 
runt  Wernberum  quendam  de  Epfindorf  natum  sibi  in  abbat  cm  et  obliti  re- 
gultirisdisciplinae,  quam  didicerant,  remissiusagerecoepe- 
runt.  Amolfus  quoque  intrusus  episcopus  beneßcia  inde  suis  concedere  coepit» 
quod  nuUi  umqnam  episcoporum  facere  licuit.  Postquam  autem  Wernherus  cum 
suis . fautoribus  et  Amolfus  cum  suis  res  monasterii  ad  ultimam  penu- 
riam  et  inopiam  perduxerunt,  ipse  relioto  abbatis  nomine  ad  Theodeti- 
cum  se  in  Baioariam  contulit  eiquc  sc  subiecit,  quique  eum  benigne  suscepii 
eique  officium  altaris  invito  episcopo  Gebehardo  restituit. 

*)  M.  G.  SS.  X  Ulf. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  &Hetten  Urkunden  des  Klosters  Muri.      273 

GemQsie  schickte^  galt  ihnen  dergleichen  als  der  höchste  Leckerbissen.  * 
Und  am  Schlüsse  seiner  Klostergeschichte  meint  er^):  ,  Einige  halten 
es  iür  die  gprösste  Ungerechtigkeit  nnd  klagen  die  als  kirchenränberisch 
an,  die  von  Gläubigen  gestiftetes  Gut  nach  ihrem  Belieben  verkauft 
dnd  nicht  vorgewiesen  haben,  was  sie  um  das  Geld  erkauften.  Denen, 
die  dies  sagen,  möchte  ich  bestimmte  Auskunft  geben,  weiss  aber 
wenig  .  .  .  :  .  Alle  aus  dieser  Zeit  sind  bereits  gestorben.  Ich  aber 
war  zu  der  Zeit,  da  von  den  Vorstehern  des  Klosters  Vieles  verkauft 
und  zu  mannigfachen  Zwecken  verweudet  wurde,  an  Korpsr  und  Geist 

noch  ein  Kind Die  Not  freilich,  die  auch  die  Jünger,   als  sie 

hungerten,  dazu  trieb,  Ähren  abzureisseu  und  zu  essen,  hat  auch  uns 
gezwungen,  kleinere  und  unnütze  Gütchen  zu  verkaufen, 
Gewänder  und  Kostbarkeiten  hinzugeben  für  trockenes 
Brot  Die  uns  aber  deshalb  anklagen,  wir  hätten  uns  der  Unüber* 
legtheit  schuldig  gemacht,  was  wir  nicht  leugnen,  denen  wünsche  ich 
aus  dem  Innersten  meines  Herzens,  dass  sie  es  besser  machen,  und 
dass  sie  Gott  inbrünstig  bitten,  er  möge  uns  unsere  Taten  verzeihen '. 
Diese  Worte  aus  dem  Munde  eines  Mannes,  der  dreimal  zum  Abt 
gewählt,  ebenso  oft  freiwillig  und  unfreiwillig  auf  seine  Würde 
verzichtete,  sind  wichtig  und  bedeutsam.  Die  Ähnlickeit  zwischen  den 
Zuständen  in  Muri  und  denen  in  Zwiefalten  ist  eine  ganz  eklatante. 
Nur  eine  Verschiedenheit  ist  zu  konstatiren :  was  der  Anonymus  tadelt, 
das  beschönigt  und  entschuldigt  Berthold«  Diese  konträre  Beurteilung 
der  gleichen  Zustände  kennzeichnet  die  Schwankungen,  denen  in  der 
ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  das  mönchische  Leben  der  Reform- 
klöster ausgesetzt  war.  Mit  der  strikten  Durchführung  der  durch  die 
Reform  gebotenen  Vorschriften  war  es  vorbei^),  das  Streben  nach  einer 
Sicherung  der  materiellen  Existenzbedingungen  gewann  die  Oberhand. 
Dass  diese  Umwandlung  sich  aber  unter  dem  Widerstand  der  reform- 
fireundlicben  Mönche  vollzog,  liegt  auf  der  Hand. 

In  Muri  ist  es  nicht  viel  anders  gewesen.  Das  Kloster  war  nicht 
reich,  und  es  ist  ganz  natürlich,  dass  man  in  dem  Momente,  in  dem 
man  von  der  Beobachtung^  der  strengen  Kegel  abwich,  nach  einer 
Vermehrung  der  Einkünfte  des  Klosters  trachtete.  Daher  die  mit 
äusserster  Anspannung  der  finanziellen  Kräfte  des  Klosters  durchg^ 
führten  Güterankäufe,  daher  das  heftige  Widerstreben  des  Anonymuö 
gegen  diese  wenig  rühmliche  Äusserung  mönchischen  Sinnes,  die  nach 

0  Ibid.  122  f. 

*)  Über  diese  Verhältnisse  werde  ich  mich  in  der  Einleitung  zu  meiner 
Arbeit  über  die  üirsauer  Kaiserurkunde n  ausführlicher  und  mit  Anführung  der 
Belegstellen  äussern.    Vgl.  übrigens  auch  Hauck,  Kirchengesch.  IV,  311  AT. 

MitthoiluDffOD  XXV.  18 


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274  HänsHirscli. 

seiner  Meinung  doch  nichts  genützt  habe.  In  diese  Zeit  innerer 
Zwistigkeiten  fallt  die  Abfassung  der  Acta.  Man  wird  jetzt  das  ein- 
dringlich« Schlusswort  verstehen,  das  der  Anonymus  nach  der  Dar- 
stellung der  Klostergeschichte  an  sämtliche  Konveutualen  richtet:  »Nun 
sollen  alle,  die  je  bieher  zu  wohnen  und  zu  bleiben  gekommen  sind, 
wissen  und  beherzigen,  mit  welcher  Mühe  und  Beschwernis  dieser 
Ort  zu  dem  Buhm  gelangt  ist,  dessen  er  sich  jetzt  erfreut;  wie  anfangs 
sich  alles  zum  Schlechten  wendete,  als  er  gegründet  werden  sollte,  als 
er  hineingesetzt  wurde  mitten  Unter  die  Menschen;  welch'  gefährliche 
Herren  und  Nachbarn,  welch'  unzuverlässige  Mitglieder  sowohl  unter 
den  inneren  (Brüdern)  als  auch  unter  den  äusseren  er  immer  hatte; 
wie  selten  hier  religiöses  Leben  zu  finden  war,  wie 
schwer  es  ist,  dasselbe  aufrecht  zu  erhalten,  wie  hier 
immer  Armut  gewesen  ist  und  noch  ist,  in  der  die  Brüder 
1  eben  sollen,  nach  der  sie  sich  zu  halten  und  innerhalb  des  Eloster- 
bereiches  zu  verbleiben  haben,  vom  Anblick  der  Menschen  soviel  als 
möglich  sich  zurückziehen  und  sich  und  den  Ort  behüten  sollen,  da- 
mit das  mönchische.  Leben,  das  sich  mit  Mühe  bis  heute 
erhalten  hat,  nicht  dahin  schwinde,  der  Ort  ganz  ver- 
lassen werde  und  die  Mönche  selbst  davon  für  ihre  Seele 
Gefahr  laufen  ,  .  /^)! 

*)  S.  45.  Die  Betrachtung  Bchliesst  mit  dem  Hinweis,  wie  Gott  und  die 
Schutzheiliffen  das  Kloster  aus  Mühen  und  Gefabren  immer  befreit  hätten,  und 
mit  dem  Gebet,  dass  dies  auch  weiterbin  so  sein  möge. 


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Die  Urkunde  Gregors  IX. 
fttr  das  Bistum  Naumburg  vom  8.  November  1228. 

Ein  Beitrag  znr  päpstlichen  Diplomatilc  im  13.  Jahrlinndert. 
(Mit  zwei  Tafeln.) 

Von 

Hermann   Krabbo« 


Die  Grösse  des  Papstes  Innocenz  III.  beruht  in  der  Vielseitigkeit 
seiner  Begabung:  ebenso,  wie  er  der  bedeutendste  Staatsmann  seiner 
Zeit  war,  tiberragte  er  die  Mitwelt  durch  Gelehrsamkeit;  keiner  seiner 
Zeitgenossen  kannte  wie  er  das  Kirchenrecht.  Im  Drange  der  politi- 
schen Geschäfte,  die  er  mit  aller  Welt  zu  erledigen  hatte,  fand  gr 
doch  immer  die  nötige  Müsse,  sich  mit  Problemen  der  Jurisprudenz 
zw  beschäftigen;  seine  ungewöhnlich  zahlreichen,  in  der  Sammlung 
seines  zweiten  Nachfolgers  Gregor  IX.  veröflFeutlichten  Dekretalen, 
sowie  die  Beschlüsse  des  vierten  Laterankonzils  legen  ein  beredtes 
Zeugnis  hiervon  ab^).  Einer  Anzahl  seiner  Entscheidungen  befasst  sich 
mit  der  Frage  der  Echtheit  von  Urkunden;  durch  die  zahllosen  Prozesse,, 
•die  vor  dem  höchsten  Gerichtshof  der  katholischen  Christenheit  geführt 
üvurden,  kamen  ihm,  dem  obersten  Richter,  nattlrlich  Massen  von 
Akten  zu  Gesicht,  und  dabei  wurden  ihm  mehr  als  einmal  auch 
gefälschte  Urkunden  vorgelegt  —  kein  Wunder  für  eine  Zeit,  in  der 
pia  fraus  wenn  nicht  rechtlich,  so  doch  tatsächlich  als  erlaubt  galt. 
Pem  Scharfsinn  Innocenz'  blieben  derartige  Fälschungen  aber  oft  nicht 
verborgen,  und  als  echter  Gelehrter  begnügte  er  sich  dann  nicht  da- 


1)  Seine  kircbenrechtliche  Untersuchung  de  quadripariita  specie  nuptiarum 
liat  er  vor  der  Thronbesteigung  verfasst,  vergl.  R.  Zoepffel  in  Hauck's  Keal- 
Encyklopäpie  ftlr  protestantische  Tiieologie  und  Kirche  (3.  Aufl.)  IX,  114. 

18* 


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276  Hermann  Erabbo. 

mit,  das  einzelne  spurium  als  solches  zu  brandmarken,  er  suchte  viel- 
mehr darüber  hinaus  aligemein  gQltige  Regeln  aufzustellen  über  die 
Merkmale  der  Echtheit  oder  ünechtheit  von  Urkunden  und  Siegeln: 
in  soferu  dürfen  wir  Diplomatiker  den  grossen  Papst  als  Fachgenossen 
in  Anspruch  nehmen.  lunocenz  IIL  trat  also  an  die  Urkunden  von 
der  gleichen  Seite  heran,  wie  Jahrhunderte  später  die  Gelehrten^ 
die  die  ersten  grossen  bella  diplomatica  führten,  und  in  deneu  wir 
gewohnlich  die  Väter  der  modernen  Urkundenlehre  sehen;  nur  da^s- 
er  sie  in  der  Schärfe  des  Blickes  und  in  der  Präzision,  mit  der  er  die 
Ergebnisse  seiner  Beobachtung  formulirte,  übertraf.  Es  verlohut  sich 
schon,  einen  Augenblick  bei  dem,  was  wir  über  diese  Seite  seiner  Tätig- 
keit wissen,  zu  verweilen  i). 

•  Gleich  im  ersten  Jahre  seiner  Begiernng  hatte  Innocenz  wieder- 
holt Gelegenheit,  sich  nachdrücklich  des  kurialen  Urkunden wesens 
anzunehmen;  es  scheint  in  dieser  Beziehung,  als  er  der  Nachfolger 
des  schwachen  Papstes  Cölestin  III.  wurde,  nicht  zum  Besten  in  Rom 
ausgesehen  zu  haben.  In  der  Stadt  hatten  nämlich  Fälscher  mit  den 
von  ihnen  fabrizirten  und  besiegelten  angeblichen  Papsturkundeu  ein 
blühendes  Geschäft  getrieben«).  Es  gelang,  der  Bande  auf  die  Spur 
zu  kommen  und  sie  dingfest  zu  machen;  bei  ihnen  fand  man  Siegel- 
stempel mit  den  Namen  Üölestins  III.  wie  auch  Innocenz^  III.  vor,  und 
eine  Anzahl  mit  ihnen  besiegelter  Urkunden. 

Im  Verhör  hatten  die  Gauner  offen  bekannt,  dass  ihre  Kundschaft 
in  aller  Herren  Länder  wohne.  Innocenz  hatte  es  deshalb  sofort  für 
n^tig  gehalten,  diesen  Sachverhalt  allen  Erzbischöfen  und  Bischöfen 
in  besonderen  Schreiben  mitzuteilen;  jedem  EircheniÜraten  wurde  der 
Auftrag,  auf  seinem  Provinzialkonzil  für  die  Verbreitung  der  Nachricht 
zu  sorgen,  damit  alle  aus  der  Fälscherwerkstätte  hervorgegangenen 
Produkte  als  solche  entlarvt  würden.  Um  dies  zu  erleichtern,  fügte 
der  Papst  jedem  Schreiben  neben  seiner  echten  Bulle  auch  einen  Ab-^ 
druck  des  falschen  Stempels  bei^). 


0  Auf  die  Bedeutung  Innocenz'  III.  als  Diplomatikers  hat  kürzlich  schoa 
M.  Tangl  hingewiesea  im  VI.  Ergänzungsbande  dieser  Zeitschrift  S.  322;  dem- 
selben hervorragenden  Kenner  des  päpstlichen  Urkundenwesens  verdanke  ich  auch 
mündliche  Belehrung  ia  diesem  Punkte.  Yergl.  auch  K.  A.  Kehr,  Die  Urkunden 
der  normannisch-sizi tischen  Könige  214,  Anm.  3. 

<)  Das  folgende  nach  Potth.  202,  Baluze  epp.  Innocentii  IIL,  tom.  I,  125  f. 
Die  Entscheidung  fand  später  Aufnahme  ins  Corpus  iuris  canonici,  cap.  IV  de^ 
crimine  falsi  X.  5,  20:  unter  diesem  Titel  sind  noch  weitere,  gleich  zu  erwäh- 
nende, för  die  Diplomatik  wichtige  Dekretalen  desselben  Papstes  zusammen- 
gestellt! 

')  Ceterum  ad  maiorem  illius  notitiam  falsisatis  habendam^   ut  fieri  possii 


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Die  Urkunde  Gregore  IX.  fOr  da«  BiBtum  Naaroburg  etc.  277 

Wenige  Monate  spater  reichten  die  Mailänder  Domherren  dem 
Papste^  einen  ihn  .als  i^ussteller  nennenden  Provisionsbrief  ein,  auf 
Orund  dessen  ein  Geistlicher  seine  Aufiiahme  in  ihr  Kapitel  verlangt 
hatte,  wogegen  jene  protestirten  ^).  Eine  von  Innocenz  vorgenommene 
CntersQchung  ergab,  dass  das  Dokument  gefälscht,  aber  mit  seiner 
.«chten,  von  einer  anderen  Urkunde  entfernten  Bulle  versehen  war. 
Dies  veranlasste  ihn  zu  einer  ausführlichen  theoretischen  Auseinander» 
Setzung  über  Fälschung  von  Urkunden  und  Siegeln,  wobei  er  sieben 
Haupt-  und  einige  Nebenfölle  dieses  Delikts  namhaft  machte,  um  schliess- 
lich die  Merkmale  zusammenzustellen,  auf  die  bei  der  kritischen  Beur- 
teilung von  Urkunden  zu  achten  sei,  nämlich  auf  L  modus  dictaminis 
(Diktat),  2.  forma  scripturae  (Schrift),  3.  qualitas  chcuiae  (Beschreibstoflf), 
4.  adiunctio  florum  (Siegelbefestiguiig),  5.  collatio  bidlae  (Siegelbild): 
mau  sieht,  der  Papst  achtete,  um  in  heutiger  Terminologie  zu  reden, 
gleichermassen  auf  äussere  uud  innere  Urkundenmerkmale. 

Kurz  darauf  trat  der  Fall  ein,  dass  eine  von  Hyperkritikern  ihm 
vorgelegte  und  als  gefälscht  bezeichnete  Urkunde  sich  als  durchaus 
echt  und  aus  seiner  Eanzlei  hervorgegangen  erwies:  wieder  sah  er 
sich  zu  einer  Erörterung  veranlasst  über  das  Vorkommen  von  Rasuren 
in  echten  Papsturkunden*). 

Zu  einer  erneuten  Auseinandersetzung  über  äussere  und  innere 
Merkmale  bot  sich  ihm  die  Gelegenheit,  als  im  dritten  Jahre  seiner 
Regierung  der  Erzbischof  von  Antivari  (Epirus)  einen  gefäkchteu  Papst- 
brief für  echt  genommen  hattet).  Nachdem  er  ihn  über  die  wichtigsten 
in  den  Papsturkunden  gebrauchten  Formeln  aufgeklärt  hat,  ermahnt 
er  ihn  zum  Schlüsse,  künftig  die  Papstbriefe  diligentius  intueri  (am  in 
buÜa,  filo  et  charta^  quam  in  stüo*). 

Anschaulich  erzählt  Thomas  von  Evesham^),  wie  der  Papst  im 
Konsistorium  eine  ihn  vorgelegte  Urkunde  prüfte;  Thomas  führte  im 
Jahre  1205  für  sein  Kloster  einen  Prozess   an   der  Kurie   und  berief 


bulle  false  cum  nostra  collatio,  presentibus  literis  unam  de  bulli«  faUis  cum  vera 
bulla  dnximus  appendeodam,  Baluze  I,  126. 

1)  Potth.  365,  Baluze  I,  201  f.    Cap.  V  de  crimine  falsi  X.  5,  20. 

»)  Potth.  395,  Baluze  I,  236  f.  Cap.  IX  de  crimine  fklsi  X.  5,  20.  Alle 
drei  angeführten  Entscheidungen  entstammen  dem  ersten  Regierungsjahre  des 
Papstes. 

»)  Potth.  1184,  Baluze  I,  673  f.     Cap.  VI  de  crimine  feJsi  X.  5,  20. 

«)  Ober  die  UrkundenfUlscher  wie  über  diejenigen,  welche  sich  wissentlich 
auf  gefUlschte  Papsturkunden  beriefen,  wurden  hohe  Strafen  verhängt,  Potth.  202 
und  1276,  Baluze  I,  125  f.  und  574.  Capp.  lY  und  YIl  de  crimine  falsi  X.  5,  20. 

»)  Chron.  abbatjae  de  Evesham  ed.  Macrey  (London  1863)  161,  MG. 
SS.  XXVU,  423  f. 


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278  Hermann  Krabbo. 

sich  dabei  auf  zwei  gefälschte  ürknncleu  des  Papstes  Constantin  L 
(708—715)*).  Wenn  Inuocenz  hier  die  Fälschungen  nicht  erkannte» 
so  ist  ihm  daraus  ein  Vorwurf  kaum  zu  machen ;  ,eiu  gesichertes  Urteil 
war  nach  den  damals  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  eben  nur  für  die 
eigene  Zeit  möglich  und  dann  noch  in  beschränktem  Masse  soweit 
nach  rQckwärts,  als  der  Kanzleibrauch  noch  in  annähernd  gleichen« 
Formen  vorhielt.  Davon  völlig  Verschiedenes  auch  nur  einigermassen 
sicher  zu  beurteilen,  mangelte  es  an  jedem  Behelf*  2). 

Ein  anderes  Mal  sehen  wir  ihn  als  ürkundenkritiker  in  einem 
Rechtsstreit,  den  die  Stiftsherren  von  Monte  Gargano  gegen  das  Kapitel 
des  Erzbistums  Siponto  anstrengten s).  Die  Sache  war  schon  einmal» 
vor  Alexander  III.,  verhandelt  worden,  und  dabei  hatte  die  Kurie 
festgestellt,  dass  die  Kanoniker  von  Monte  Gargano  ihre  Ansprüche 
auf  eine  verfälschte  Urkunde  stützten.  Diese  Entscheidung  seines  Vor- 
gängers lag  Innocenz  bei  der  Erneuerung  des  Prozesses  vor;  er  er- 
nannte, um  den  Parteien  die  Reise  nach  Rom  zu  ersparen,  eiüe  Kom- 
mission, die  an  Ort  uud  Stelle  verhandeln  sollte ;  dabei  hielt  er  es  aber 
für  zweckmässig,  ihr  die  Art  der  Verfälschung  an  der  Hand  der  Ur- 
kunde Alexanders*)  —  der  als  ehemaliger  Kanzleichef 5),  wie  seine 
Entscheidung  zeigt,  auch  ein  tüchtiger  Urkundenkenner  war  —  genau 
mitzuteilen;  er  berichtet,  die  Fälscher  hätten  in  einer  Urkunde  Eugens  HI., 
die  verliehen  war  archiepiscopo  ecclesie  Sipontine,  bei  dem  letzten  Wort 
die  Schlusssilbe  (ne)  samt  dem  vorhergehenden  Buchstaben  (i)  getilgt^ 
das  gleichfalls  radirte  t  über  die  Zeile  gestellt,  und  in  den  so  ge- 
wonnenen Raum   das   gekürzte  Wort  Garg.    (=Garganico)  gesetzt^). 


«)  Jaff4.E.  2147,  2149;  Chron.  abb.  de  Evesham  171—173. 

«)  M.  Tangl,  MIÖÜ.,  VI.  ErzänzungBband  322. 

8)  Potth.  1681,  Baluze  I,  632  ff. ;  auf  die  Urkunde  machte  mich  Dr.  E.  Caspar 
aufmerksam. 

*)  Dieselbe  ist  kürzlich  von  P.  Kehr  veröffentlicht  worden,  Nachrichten  der 
K.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göttingen,  philologisch-historische  Klasse 
1898,  322  ff.  nr.  10. 

^)  Ehe  er  als  Alexander  III.  den  päpstlichen  Stuhl  bestieg,  war  der  Kar- 
dinalpriester Roland  1153 — 1169  Kanzler  der  römischen  Kirche. 

«)  Ich  stelle  den  Wortlaut  der  Urkunden  Alexanders  III.  und  Innocenz*  III» 
einander  gegenüber,  bei  der  ersteren  (I)  stillschweigend  einige  Fehler  verbessernd, 
an  denen  der  sehr  verderbte  Text,  auf  den  P.  Kehr,  wie  er  selbst  angibt 
(a.  a.  0.  S.  322),  bei  seinem  Druck  allein  angewiesen  war,  Schuld  ist.  Die  Ab- 
weichungen, welche  die.  narratio  von  II  gegenüber  der  von  I  zeigt,  sind  ti-otz. 
weitgehender  Übereinstimmungen  gross  genug,  utü  zu  dem  Schlüsse  zu  berech- 
tigen, -  dass  Innocenz  seine  Vorlage  hier  nicht  einfach  abgeschrieben  hat  mit 
einigen  zufUligen  Varianten«  sondern  dflss  -er  «ie  mit  vollem  diplomatischen 
Verständnis  selbständig  nachbildete.  .    • 


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Die  Urkunde  Gregors  IX.  für  das  Bistum  Naumburg  etc.  279 

Die  Eommi8:)ion  also  sollte  an  Ort  und  Stelle  die  Parteien  yerhoren, 
die  Protokolle  dann  aber  samt  den  interessanten  alten  Urkunden  an; 
den  Papst  einschicken;  denn  gewiss  wird  es  ihn  gereizt  haben,  sich 
über  diesen  diplomatisch  bedeutsamen  Fall  auch  durch  Augenschein 
zu  unterrichten.  . 

In  der  wohlgeordneten  päpstlichen  Kanzlei  arbeitete  man  im 
Mittelalter  ungleich  exakter  als  in  den  Schreibstuben  aller  weltlichen 
Herrscher,  und  gewiss  wird  auch  Innocenz  m.  allen  Grund  gehabt 
haben,  im  Allgemeinen  mit  den  Leistungen  seiner  Eanzleibeamten  zu* 
Arieden  zu  sein.  Dennoch  darf  es  durchaus  nicht  Wunder  nehmen, 
wenn  er  bei  Gelegenheit  eiumal  eine  Neuerung  einführte,  die  ihn  wieder« 
um  so  recht  als  geschulten  Crkundenkenner  zeigt.  .  Im  Jahre  1213 
kamen  die  Mönche  der  altberühmten  Benedictiner-Abtei  Nonautula 
zu  ihm^)  und  baten  um  Erneuerung  einiger  alten  Privilegien,  die 
ihrem  Kloster  776  von  Hadrian  L,  883  von  Marinus  L  und  899  von 
Johann  IX.  verliehen  waren^).  Die  Aufgabe  war  nicht  leicht,  da  die 
alten  Papyrusurkunden  halb  zerstört  waren  s);  der  Papst  betraute  seinen 


I. 
Priuilegium  uero  eiuedem  patris  nostri 
Eugenii  pape  in  quadam  parte  siü  abra- 
sum  et  corruptum  fuisse  liquido  depre- 
hendimus,  qnia  cum  in  titulo  eiusdem 
priuilegii  foisset  tantummodo  positum 
Sypontine  ecdesie  archiepiscopOj  ultima 
silaba  ipsius  diccionis  Sypontine  uideli- 
cet  et  qnedam  littera  eidem  silabe  pro- 
xima  abrasaifuitr  duabus  precedentibus 
sillabis  eiusdem  diccionis  cum  t  titulo 
ftuperposito  Integria  remanentibua,  in  eo 
quod  abrasum  fuerat  Garg,  quoquo  modo 
sub  breaitate  notatum. 


IL 
Privilegium  vero  eiusdem  Eugenii 
pape  abrasum  et  corruptum  in  quadam 
sui  parte  liquido  deprebendit  (seil.  Ale* 
Zander  III.) ;  quia  cum  in  tituto  eiusdem 
privilegii  luisset  tantummodo  positum 
archiepiscopo  ecdesie  SiporUine,  ultima 
syllaba  dictionis  ipsius  abrasa  fuerat 
cum  precedente  vocali,  duabus  prece- 
dentibus Rjliabis  dictionis  eiusdem  re- 
manentibus  iutegris  et  t  littei*a  super- 
posita  linea  titulari,  loco  eins  quod 
abrasum  fuerat,  hec  dictio  Garganfco 
erat  sub  brevitate  notata. 


Aus  dem  Worte  Sypontine,  welches  vor  der  Verfälschung  dastand,  wurde 
also  gemacht  SypoA  Garg. 

0  Potth.  4756,  Baluze  II,  776  ff, 

?)  Jaff^-E.  2421  II,  Jaff^-L.  3390,  3524.       ' 

•)  Durch  die  in  der  vorigen  Anmerkung  zitirten  Jaffö'schen  Regesten  sind 
die  genannten  drei  Urkunden  als  Fälschungen  gebrandmarkt.  Dies  war  auch 
bisher  die  communis  opinio,  gegen  die  erst  neuerdings  mit  gewichtigen  inneren 
Gründen  der  damalige  Mitarbeiter  der  grossen  Göttinger  Ausgabe  der  Papst- 
urkunden M.  Elinkenborg  aufgetreten  ist  (Nachrichten,  von  der-  Kgl.  Gesellschaft 
der  Wissenschaft  zu  GOttingen,  philol.-histor.  Klasse,  1897,  S.  237  ff.,  daselbst  ist 
die  zahlreiche  Literatur  über  die  Papsturkunden  von  Nonantula  angefiihrt).  Ich 
möchte  deinen  Ausführungen  noch  einen  Grund  für  die  Echtheit  der  drei  in 
Frage  kommenden  Diplome  hinzufügen.  Handelte  es  sich  um  Fälschungen,  so 
mü^sten  diese  ganz  ungewöhnlich  alt  sein;  denn  sonst  hätten  die  Urkunden  der 


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2S0  Hermann  Kr  ab  bo. 

ArchiTar  Heinrich  mit  der  Abschrift,  und  diese  wurde  -—  wohl  sicher 
auf  des  Papstes  persönliche  Anordnung  —  in  einer  Weise  hergestellt, 
die  durchaus  an  die  moderne  Editionstechnik  erinnert;  soweit  es  sich 
nur  um'  kleine  Ergänzungen  —  Buchstaben  und  Silben  —  handelte, 
wurden  diese  in  der  Abschritt  gemacht,  jedoch  durch  eine  besondere 
Schreibweise,  durch  ^litterae  fonsae*  hervorgehoben.  Wo  aber  die  Lücken 
grösser  waren,  so  dass  ihre  Ausfüllung  sich  nicht  ohne  weiteres  er- 
gab, da  musäte  auch  in  den  amtlichen  Abschriften  eine  dem  vorge- 
fundenen Loche  entsprechende  Lücke  gelassen  werden ;  man  überwand 
also  die  lockende  und  gefährliche  Versuchung,  die  zügellose  Phantasie 
in  schönen  Konjekturen  zu  tummeln.  So  zeigt  diese  I^eidtung  die 
Eanzlei  Innocenz'  IIL  auf  einer  glänzenden,  man  muss  sagen  wissen- 
schaftlichen Höhe.  Auch  im  Register  wurde  die  Urkunde  unter  graphi- 
scher Hervorhebung  der  Ergänzungen  und  Lücken  gebucht  i). 

Viel  Gelegenheit  zu  derartigen  ParadestUeken  bot  sich  naturgemäss 
nicht,  und  es  ist  daher  schwer  zu  sagen,  ob  die  päpstliche  Eanzlei 
in  diesem  Punkte  die  Tradition  Innocenz'  III.  dauernd  wahrte.  Wir 
kennen  nur  noch  zwei  Fälle,  in  denen  aus  gleichem  Anlass  iu 
Papsturkunden  lUterae  tonsae  angewendet   wurden^):   es  sind  dies  ür- 

päpstlicben  Kanzlei  im  Jahre  1213  nicht  auf  halbzerstörtem  Papyrus  vorge- 
legen haben  können;  von  den  verschiedenen  alten  Einzelkopien  des  11.  oder 
12.  Jahrhunderts,  in  denen  die  Uadhan-Urknnde  von  776  uns  erhalten  ist,  ist 
sicher  keine  identisch  mit  dem  Dokument,  das  Innocenz  IIL  bestätigte;  denn 
diese  Kopien  sind  sämtlich  auf  Pergament  geschrieben  (J,  v.  Fflugk-Harttung, 
Neues  Archiv  IX,  489;  M.  Klinkenborg,  a.  a.  0.).  Im  Jahre  1228  reichten  die 
Naumburger  die  ihnen  1028  ^on  Johann  XIX.  verliehene  Urkunde,  über  die  ich 
gleich  ausführlich  zu  handeln  habe,  der  päpstlichen  Kanzlei  ein,  gleichfalls  einen 
stark  beschädigten  Papyrus ;  hierzu  bemerkt  H.  Bresslau  (Jahrbücher  Konrads  11.^ 
Bd.  II,  454):  »Dass  die  mit  solchem  Respekt  und  solcher  Vorsicht  behandelte 
Urkunde  echt  war,  wird  man  keinen  Augenblick  bezweifeln  können;  eine 
Fälschung  auf  Papyrus  anzufertigen  und  damit  die  päpstliche  Kanzlei  zu  hinter« 
gehen,  wäre  in  Naumburg  niemand  im  Stande  gewesen.*  Das  gilt  mutatis 
mutandis  auch  1213  für  Nonantula,  schliesst  Fälschungen  ad  hoc  aus  und  spricht 
für  die  Echtheit  der  bestätigten  Urkunden. 

»)  Vgl.  den  Druck,  den  Baluze  II,  776—779  nach  dem  Register  gibt. 

*)  Die  drei  ihm  aus  den  Registern  bekannt  gewordenen  Fälle  stellte  zuerst 
zusammen  6.  Marini,  i  papin  diplomatici  (Rom  1805)  217  f.  Meines  Wissens 
sind  seither  über  diese  drei  Urkunden  hinaus  weder  Originale  bekannt  geworden 
noch  auch  weitere  Registereintragungen,  in  den  sich  lUterae  tonsas  unter  diesem 
terminus  technicus  finden.  Deshalb  kann  ich  der  Vermutung  von  L.  Traube, 
»wahrscheinlich  gibt  es  viel  mehr«  (Peronna  Scottorum,  Sitzungsberichte  der 
philos.-pbilol.  und  der  histor.  Klasse  der  Münchener  Akademie  1900,  S.  536)  nicht 
zustimmen  und  möchte  in  der  erstmaligen  Verwendung  von  liUerae  ton8a4  in 
Papstbriefen  zu  kritischen  Zwecken  eine  wissenschaftliche  Tat  des  Diplomatikers 
Innocenz  III.  sehen. 


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Die  Urkunde  Gregors  IX.  för  das  Bistum  Naumburg  etc.  ggl 

Icundeiif  die  von  Innoceuz'  zweitem  Nachfolger,  Gregor  IX.,  ausgestellt 
wurden.  Über  eine  derselben  hat  kürzlich  Leopold  Delisle  gehandelt 
und  seine  Ausführungen  durch  ein  Faksimile  der  Urkunde  illustrirt^). 
Sie  ist  ausgestellt  1234  Aj^il  14  für  den  Propst  yon  Saint -Omer 
(Artois)^)  und  erneuert  eine  Urkunde  Calixt's  IL  von  1122  Oktober  6 
för  die  gleiche  Kirche»);  merkwürdiger  Weise  hatte  man  das  wohl 
halbverloschene  Jahresdatum  der  Vorlage,  das  man  leicht  aus  den 
Pontifikatsjahren  und  der  Indiktion  hätte  kontroUiren  können,  ganz 
und  gar  verlesen  und  schrieb  in  die  Emeuerungsurkunde  das  Jahr 
1133  hinein*). 

Ich  möchte  hier  eine  kleine  Bemerkung  einschieben,  die  streug 
genommen  nicht  zur  Sache  gehört  Bekanntlich  reichen  die  letzten 
Spuren  über  das  Vorhandensein  der  Papstregister  des  12.  Jahrhunderts 
bis  in  die  2ieit  Honorius^  IIL,  in  dessen  Briefen  sich  Zitate  aus  den 
Registern  finden,  die  bis  iu  den  Pontifikat  ürbans  IL  (1088 — 1099) 
hinaufreichen^),  also  in  eine  Zeit,  die  wesentlich  früher  liegt,  als  die 
Regierung  Calilts  11.  (1119 — 1124).  Ans  der,  ich  möchte  sa^^en,  nega- 
tiven Beobachtung,  dass  sich  unter  Honorius*  HL  Nachfolger  Oregor  IX. 
keine  Erwähnung  der  alten  Register  mehr  nachweisen  lässt,  hat  man 
den  Schluss  gezogen,  dass  die  Register  des  12.  und  des  ausgebenden 
11.  Jahrhunderts  der  Kurie  bald  nach  dem  Tode  Honorius'  III.  (1227 
März  18)  verloren  gegangen  seien«).  Ich  glaube,  die  Urkunde  Gregors  IX. 
für  Saint -Omer  liefert  den  positiven  Nachweis,  dass  unter  seinem 
Pontifikate,  im  Jahre  1234,  die  Register  des  12.  Jahrhunderts  nicht 
mehr  vorhanden  waren;  denn  sonst  hätte  man  es  an  der  Kurie  nicht 
nötig  gehabt,  sich  mit  der  Ergänzung  der  lückenhaften  Urkunde  von 
1122  abzumühen,  man  hätte  sie  vielmehr  einfach  aus  den  Registern 
abschreiben  können.   Damit  aber  wird  die  Vermutuug,  dass  die  älteren 

>)  L.  Deutle,  las  „liUerae  tonaae**  a  la  cbaacellerie  romaine  au  XI 11«  si^cle, 
in  biblioth^ue  de  Töcole  des  chartes  LXII  (1901),  256—263. 

s)  Potth.  — ,  Auvray,  les  registres  de  Grägoire  IX  nr.  1896. 

8)  Jaffö  L.  6989,  Auvray  nr.  1897. 

*)  Der  Transsumpt  weist  folgende  Elemente  der  Jahresdatirung  auf:  In- 
diction  1,  Inkarnationsjahr  1133  (Calixt  IL  starb  1124),  Pontifikatäjabr  4.  Dass 
man  die  Differenz  zwischen  diesen  Angaben  nicht  bemerkte,  zeigt,  wie  mechanisch 
die  Kopie  hergestellt  sein  muss. 

>)  Betreffs  der  literarischen  Nachweise  fQr  diesen  Absatz  vergl.  H.  Bress« 
lau,  Urkundenlehre  I,  95  und  125. 

^)  So  die  scharfsinnige  Vermutung  von  J.  B.  de  Rossi.  de  origine,  historia, 
indidbus  scrinii  et  bibliothecae  sedis  apostolicae,  in  Bibliotheca  apostolica  Vati- 
cana,  Codices  Palatini  latini  I  (Rom  1886)  S.  XCVIII.  Für  die  Stellung  der 
Frangipani  in  Rom  wird  dort  hingewiesen  auf  die  Urkunden  Innöcenz'  IV.  Potth. 
11335  und  11338a,  letztere  gedruckt  bei  Berger  nr.  620. 


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282  HeruiannKrabbo. 

Registerbände  wirklieh  nach  dem  Tode  Honorius'  III.  abhanden  kamen, 
so  ziemlich  zur  Gewissheit. 

Nach  dieser  kleinen  Abschweifung  kehre  ich  zu  den  Urkunden 
zurück,  die  litter ae  ton sae  Skutweisen;  das  dritte  der  uns  bekannten 
Stücke  liegt  zeitlich  zwischen  den  beiden  bereits  erwähnten,  es  ist 
von  Gregor  IX.  am  8.  November  1228  ausgestellt  für  den  Bischof 
Engelhard  und  das  Domkapitel  von  Naumburg ^  und  erneuert  die 
wichtige  Urkunde,  durch  die  Papst  Johann  XIX.  im  Dezember  i028, 
also  gerade  200  Jahre  früher,  die  Verlegung  des  Zeitzer  Bistums  nach 
Naumburg  genehmigt  hatte 2).  Die  grosse  Liberalität  des  leider  der 
Wissenschaft  so  plötzlich  entrissenen  bisherigen  Leiters  dieser  Zeit- 
schrift E.  Mühlbacher  ermöglichte  es  mir,  meiner  Untersuchung  zwei 
Lichtdrucke  beizugei)en;  Tafel  I.  gibt  die  im  Archiv  des  Domkapitels 
zu  Naumburg  beruhende  prachtvolle  Originalurkunde  Gregors  IX. 
wieder»);  Tafel  II  bringt  wenigstens  den  grösseren  Teil  derselben 
Urkunde  nochmals  nach  ihrer  Eintragung  in  den  Vati'itcanischeu  Re- 
gistern*). 

Bevor  ich  daran  gehe,  die  Urkunde  genauer  zu  besprechen,  habe 
ich  kurz  daraufhinzuweisen,  was  wir  über  die  schon  mehrfach  erwähnten 
„litterae  tonsae"  wissen.  Einer  der  gründlichsten  Kenner  der  Paläo- 
graphie,  L.  Traube,  weist  nach^),  dass  die  in  Karoliugerzeit  vor- 
kommende Bezeichnung  „Utterae  tunsae^*  dieselbe  Schriftgattung  be- 
zeichnet,  die   man   sonst   im   Mittelalter    „scriptura  Scoitica^    nannte: 


')  Potth.  8277,  Auvray  nr.  246. 

«)  Jaflfe-L.  4087. 

»)  Dem  hochwQrdigen  Domkapitel  danke  ich  bestens  für  die  grosse  Bereit- 
willigkeit, mit  der  mir  die  Urkunden,  deren  ich  zu  d^ieser  Arbeit  bedurfte,  durch 
Vermittlung  des  Herrn  Domkämmerers  Becker  zur  Benutzung  nach  Berlin  über- 
sandt  wurden.  Mit  Erlaubnis  des  Domkapitels  wurde  von  Potth.  8277  eine  Re- 
produktion hergestellt,  und  zwar  in  der  bewährten  Kunstanstalt  von  A.  Frisch- 
Berlin.  Das  Faksimile  ist  gegenüber  der  Urkunde  nur  unwesentlich  verkleinert; 
die  Masse  dpr  Urkunde  sind  55,  5  X  ^^'  ^  ^^*'  Auf  den^  Umbug<  den  die  Tafel 
nicht  mehr  mit  darstellt,  findet  sich  ein  P,  wohl  die  Namensinitiale  des  päp^it- 
lichen  Schreibers.  Die  Bulle  fehlt.  Auf  der  Rückseite  der  Urkunde  findet  sich 
die  bekannte  Sigle,  die  „scripta  in  regesto"  bedeutet  (vgl.  Specimina  palaeo- 
graphica  regestorum  Romanomm  pontificum,  ed.- Denifle,  Rom  1888,  Einleitung 
6.  11). 

*)  Die  Herren  vom  Kgl.  Preussischen  Historischen  Institut  in  Rom,  ent- 
gegenkommend wie  stets,  besorgten  mir  die  Photographie  der  betreffendei»  Seite 
aus  den  pftpstlichen  Registern  (Arch.  Vat.  Reg.  Vat.  14.  foi.  92  r«),  woftir  ich 
bestens  danke.  Die  Aufnahme,  kaum  merklich  verkleinert,  ist  von  Danesi-Rom 
gemacht,  den  Lichtdruck  besorgte  wiederum  A.  Frisch-Bärlin. 

6)  L.  Traube,  Peroniia  Scottorum  (vgl.  oben  S.  280  Anin.  2),  532—537. 


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Die  Urkunde  Greg^ors  IX.  für  das  Bistum  Naumburg  etc.  283 

das  ist  die  den  Eontinentalen  fremde  Schreibart,  dereu  sieh  die  Iren 
bedienten,  die  irische  Halbunziale.  Daran,  dasä  diese  Uiterae  tunsae 
der  Karoliugerzeit  und  die  Uiterae  tonsae,  die  in  den  Papsturkunden 
des  13.  Jahrhunderts  vorkommen,  begrifflich  dasselbe  bezeichnen, 
zweifelt  Traube  nicht  und  gibt  auch  den  Mauriuern  Recht,  die  den 
terminus  technicus  erläuterten  als  den  Gegensatz  von  Uiterae  barbatae  *); 
80  suchte  Traube  die  scripiura  tunsa  zu  verdeutschen  als  , Nicht- 
Schnörkel.Schrift"2)^     . 

L.  Delisle,  der  die  Urkunde  Gregors  für  Saint-Oraer  behandelte »),. 
stellte  an  der  Hand  seines  Faksimile  fest,  dass  die  Uiterae  tonsae  genau 
im  Schriitcharakter  den  Buchstaben  eutspracheu,  die  in  dem  ersten 
Wort  der  Urkunde,  GREGORIUS  —  natürlich  mit  Ausnahme  der 
reicher  verzierten  Initiale  G,  —  zur  Verwendung  kamen.  Er  beschrieb 
die  Schriftart  folgendermassen'^) :  „En  resume,  nous  pouvons  dire  que 
les  Uiterae  tonsae  (lettres  tondues  ou  rasees)  sont  des  lettres  ^troite» 
et  tres  allongees,  depourvues  de  tont  trait  superflu,  dont  les  unes^ 
peuvent  se  rattacher  au  Systeme  de  Tecriture  capitale  ou  onciale,  lea 
au  tres  au  syst  ferne  de  la  minuscule**.  Es  entsprechen  also  in  der  Urkunde- 
für  Saint-Omer  die  Uiterae  tonsae  der  Form  von  Buchstaben,  mit 
denen  der  Papstname  in  den  cum  fUo  serico  bullirten  Papstbriefen 
geschrieben  wurdet),  und  die  sich  in  der  ganzen  ersten  Zeile  der  grossen 
päpstlichen  Privilegien  findet^).  Der  ^  Brief,  in  dem  Gregor  die  Ur- 
kunde seines  Vorgängers  Calixt  IL  erneuerte,  war  sicher  unter  Seiden- 
schnur ausgestellt 7);  deshalb  hatte  Delisle  ganz  Recht,  die  Uiterae- 
tonsae  zu  identifiziren  mit  den  Buchstaben,  in  denen  er  den  Papst- 
namen geschrieben  fand. 

Sehen  wir  uns  jetzt  die  Naumburger  Urkunde  an.  Zunächst  fällt 
gleich  in  der  ersten  Zeile  eine  grosse  Unregelmässigkeit  auf.  Der 
Name  des   Papstes,    GREGORIUS,   ist   in    seiner  Ausstattung  genaa 


*)  Nouveau  trait^  de  diplomatique  II  (1755),  86;   vgl.   Neues   Lehrgebäude- 
der  Diplomatik,  übersetzt  von  J.  C.  Adelung  II  (1761),  315  f. 
«)  A.  a.  0.  537. 
-     9)  Vgl.  oben  S.  281  Anm.  1. 
*)  A.  a.  0.  263. 

*)  Vgl.  darüber  neuerdings  M.  Tangl,  drittes  Heft  der  Arndt Vchen  Sehrift- 
tafelu  zur  Erlernung  der  lateinischen  Paläographie  (1903),  Erläuterungen  47  ff.^ 
zu  Tafel  8.^  90. 

.  «)  M.  Tang4,.a.  a.  0.  49,  zu  Tafel  91;   vgl.  desselben  Verfassers  päpstliche 
Kanzleiordnungen  von  1200—1600  (1894),  303. 

,     ')  Bas  ergibt  sich  mit  Sicherheit  aus  der  Ausst-attnng  der  Urkunde;  Bulle 
and  Bullenschnut  fehlen,  wie  das  Faksimile  bei  Delisle,  a.  a.  0.  zeigt. 


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2g4  Hermann  Erabbo. 

.«o  geschrieben,  als  wenn  ein  feierliches  Privileg  folgen  sollte  i);  vom 
nächsten  Wort  aber  an  bis  zum  Schlüsse  entf^pricht  die  Urkunde  — 
ich  sehe  von  dem  inserirten  Mittelstück  zuuächst  ab  —  wieder  den 
y ortichriften ,  die  für  litterae  cum  filo  serico  gelten;  eine  kleine 
Abweichung  wäre  höchstens  darin  zu  erblicken,  dass  man  die  Namen 
der  beiden  erwähnten  Päpste,  es  sind  Johann  XIX.  und  Innocenz  IL, 
mit  ähnlich  glänzender  Schrift  hervorhob,  wie  den  des  urkunden- 
<len  Gregor^).  Aber  nun  die  litterae  tonsae:  sie  haben  nur  ganz 
•entfernte  Ähnlichkeit  mit  denen,  die  wir  aus  dem  Brief  für  Saint- 
Omer  kennen,  und  Traubes  Bezeichnung  „Nicht-Schnörkel-Schrift* 
ist  auf  sie  nicht  anwendbar.  Sie  entsprechen  vielmehr  genau  den 
Buchstaben,  die  wir  in  den  drei  Papstnamen  der  Urkunde  eben 
1>emerkten,  es  ist  eine  reich  verzierte  Majuskelschrift,  auf  die  man  viel 
•eher  geneigt  sein  könnte  die  Bezeichnung  litterae  barbatae  anzuwenden. 
Auf  Grund  des  Delisle^schen  und  meinem  Faksimile  ist  also  folgen- 
-des  festzustellen:  Die  Urkunde  für  Saiut-Omer  wahrt  ganz  und  gar 
den  Charakter  der  littera  cum  filo  serico,  die  für  Naumburg  stellt 
-darüber  hinausgehend  ein  Mittelding  zwischen  dieser  Urkundenart 
und  dem  Privilegium  dar.  Der  wesentliche  Unterschied  ist,  dass  bei 
•den  erstgenannten  Urkunden  nur  verlängerte  Schrift,  bei  letzteren 
Aber  Zierschrift  für  den  Papstnamen  und  dementsprechend  auch  für 
•die  anderen  besonders  hervorzuhebenden  Buchstaben  zur  Verwendung 
kommt^).     Die  Verschiedenheit  der  Ausstattung  beider  Urkunden  hat 

t)  Siebe  Tafel  I ;  sum  Vergleiche  führe  ich  zwei  gut  gelungene  Reproduktionen 
feierlicher  Privilegien  an,  die  mir  gerade  zur  Hand  liegen :  P.  Pressutti,  Regesta 
Honorii  papae  III,  Bd.  1  (1888),  letzte  Tafel;  M.  Tangl,  Schrifttafeln  ill,  Tafel  91 
■(Urban  IV.). 

>)  In  grossen  Privilegien  wurden  sämtliche  vorkommenden  Papstnamen 
•durch  die  Schrift  hervorgehoben,  vgl.  die  in  voriger  Anmerkung  zitirten  Tafeln : 
in  der  Urkunde  Honorius'  III.  kommen  zahlreiche  Papstnamen  vor,  in  der 
Urbans  IV.  beachte  man  die  Schreibung  seines  Namens  in  der  Datirungszeile. 
In  den  litterae  eum  ßo  serico  war  eine  derartige  graphische  Auszeichnung  der 
Papstnamen  nicht  Sitte,  vgl.  z.  B.  die  erwähnte,  von  Delisle  reproduzirte  Urkunde 
Gregors  IX.  für  Saint-Omer :  Zeile  2,  7,  25  ist  der  Name  Calixts  II.  in  dennelben 
Buchstaben  wie  die  ganze  Urkunde  geschrieben. 

')  Die  wichtigsten  hier  in  Betracht  kommenden  Eanzleivorschriften  lauten 
für  die  Briefe  mit  Seidenschnur :  >Que  autem  cum  serico  bullantur,  debent  habere 
Domen  domini  pape  per  omnes  lilteras  elevatum,  prima  semper  apice  existente 
-et  fucta  cum  aliquibus  spaciis  infra  se,  reliquis  litteris  eiusdem  nominis  de  linea 
ad  lineam  at'ingentibus,  et  cum  floribus  vel  sine  eis«  etc.  (M.  Tangl,  Schrift- 
tafeln  III,  S.  48);  von  den  Privilegien  dagegen  wird  verlangt:  »Nomen  pape 
debet  esse  de  grossis  litteris  ut  sunt  minee*.  Ebenso  soll  IN  PPM  (in  perpe- 
tuam)  geschrieben  werden  »de  litteris  miniatis*.  —  »Tenor  deinde  privilegii 
«cribi  deb^t»  ut  alie  littere  ad  sericum  scribuntur,  excepto  qnod  prima  littera 


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Die  Urkunde  Gregors  IX.  fUr  dos  Bistum  Naumburg  etc.  28> 

dann  aueh  eine  verscbiedene  Gestaltung  der  als  lUterae  tonsae  bezeicb-* 
neten  Buchstaben  zur  Folge  gehabt,  und  es  gilt  somit,  über  diese 
Unterschiede  hinaus  nach  der  begrifflichen  Einheitlichkeit  dessen,  wa» 
man  litierae  tonsae  nannte,  zu  suchen:  denn  dass  sieh  dieser  Begriff" 
innerhalb  von  sechs  Jahren  für  die  päpstliche  Kanzlei  vollständig  ver- 
schob, ist  nicht  anzunehmen.  Gemeinsam  aber  ist  beiden  Schriften 
trotz  der,  gerade  auf  den  ersten  Blick,  weitgehenden  unterschiede, 
der  uuziale  Grundcharakter.  In  der  Urkunde  für  Saint-Omer  freilich 
sind  unter  die  Unzialbuchstaben  manche  verlängerte  Minuskeln,  die^ 
e  und  8  ^),  gemischt,  während  die  lUterae  tonsae  der  Naumburger 
Urkunde  den  Typus  der  Unziale  viel  schöner  und  reiner,  aber  auch 
nicht  ganz  konsequent  (Minuskel-n)  repräsentiren. 

Der  SchludS,  dass  lüterae  tonsae  soviel  wie  Unziale  bedeutet,  wird 
vollauf  durch  das  zweite  hier  beigefügte  Faksimile  bestätigt.  Es  bringt,, 
wie  oben  bemerkt,  wiederum  unsere  Naumburger  Urkunde,  und  zwar 
ihre  Eintraguug  in  den  Vatikanischen  Registern^).  Hier  sind  ebenso- 
bei  dea  hervorzuhebenden  Papstnamen  (Johann,  Innocenz),  wie  bei 
den  lUterae  tonsae  der  Vorlage  die  Verzierungen  als  nebensächliches- 
Beiwerk  weggelassen,  und  es  blieb  so  eine  unverkennbare  Unzialschrift 

Zweifellos  hat  Traube  darin  Recht,  dass  er  die  Uitei'ae  tonsae  mit. 
dem  aus  dem  9.  Jahrhundert  bekannten  Begriff  der  scriptura  tunsa 
zusammenbringt;  aber  an  der  Kurie  des  13.  Jahrhunderts,  wo  nuin^ 
den  alten  Namen  noch  kannte,  hatte  sich  die  Kenntnis  von  der 
etymologischen  Bedeutung  desselben  doch  einigermassen  verwischt. 
Bezeichnete  man  mit  diesem  Ausdruck  ursprünglich  eine  Uuziale  ohne 
Schnörkel,  so  blieb  hiervon  schliesslich  nur  der  Begriff  der  Unziale 
schlechthin  übrig.  So  konnte  es  kommen,  dass  sich  uns  in  dem  Naum- 
burger Origiual  unter  dem  Namen  von  litter ae  tonsae  Unzialbuch- 
staben mit  reichen  Verzierungen  zeigen. 

Zu  erklären  gilt  es  noch  die  Unregelmässigkeit,  die  darin  liegt,, 
dass  der  ganze  Name  GREGOBIUS  in  verzierten  Majuskeln  ge;!chriebeii 
ist;  der  Scriptor,  der  die  Reinschrift  der  Urkunde  herstellte  und  dabei 
ein  kalligraphisches  Meisterstück  lieferte,  hielt  es  wohl  nicht  für  taktvoll,, 
von   dem  Brauche  abzugehen,   den   Namen   des   ausstellenden   Papstes. 

cuiuslibet  oratiouis  privilegii  debet  esse  mini  ata*  (M.  Tongl,  Die  päpstlichen 
EantleiordnuDgen  30l3f.). 

1)  Vgl.  jedoch  Zeile  22,  letztes  Wort  SÜNt  ein  deutliches  Uncial-S. 

>)  Siehe  Tafel  II;  Herr  Dr.  £.  Salzer,  damals  am  Prenssischeh  Institut  in. 
Rom,  war  so  freundlich,  mir  die  Utterae  tonsae  der  Urkunde  för  Saint-Omer  aus 
den  Registern  durchzupausen  (Reg.  Vat.  17  fol.  178):  sie  weichen  von  denen  auf 
unserer  Tafel  H  wesentlich  ab  und  schliessen  sich  bis  in  kleine  Details  an  die 
der  Original-Urkunde  für  Saint-Omer  an. 


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286  Hermann  Krabbo. 

mit  der  yornehmsten  Art  von  Buchstaben  z\x  schreiben,  die  in  der 
Urkunde  vorkam;  deshalb  ergab  sich  für  ihn  durch  die  prächtigen 
litterße  tonsae,  die  er  anwendete,  auch  die  Notwendigkeit,  mit  den 
gleichen  Lettern  den  Namen  Qnsgors  IX.  zu  schreiben,  und  in  gleicher 
Weise  hob  er  dann  auch  die  beiden  ausserdem  genannten  Päpste, 
Johann  XIX.  und  Innocenz  II.,  hervor  i). 

Es  bedarf  jetzt  einiger  Erläuterungen  zur  Urkunde  Gregors. 
Pas  Problem,  welches  der  Kanzlei  gesteUt  wurde,  gleicht  durchaus 
dem,  welches  wir  vorhin  bei  der  Urkunde  Innocenz'  HL  für  Nonantula 
näher  besprachen^).  Doch  erscheint  in  dem  Naumburger  Brief  die 
historisch- kritische  Methode  der  Kanzlei  noch  um  einen  Schritt  weiter 
ausgebildet ;  zur  Ergänzung  der  Lücken  in  der  Urkunde  Johanns  XIX. 
zieht  man  ein  Hilfsmittel  zu  Bäte,  dessen  auch  wir  uns  heute  bedienen 
-jvürden:  das  Privileg,  in  dem  Innocenz  11.^)  im  Jahre  1138  die  Urkunde 
Johanns  bestätigt  hatte,  zu  einer  Zeit,  als  dieselbe  sich  wohl  noch 
nicht  in  einer  so  traurigen  Verfassung  befand,  wie  im  Jahre  1228. 
Praktisch  freilich  war  im  vorliegenden  Falle  der  Nutzen,  der  aus 
der  Bestätigung  Innocenz'  II.  gezogen  werden  konnte,  sehr  gering,  da 
deren  Formular  nur  sehr  wenige  Anklänge  an  die  Urkunde  Johanns 
aufweist,  und  da  gerade  an  denjenige  Stellen,  wo  diese  lückenhaft  ist, 
die  Nachurkunde  meiat  von  ihr  abweicht. 

Die  Abschrift  der  alten  Johann-Urkunde  wird ;  im  allgemeinen 
zuverlässig  sein;  interessant  ist  der  auch  auf  dem  Faksimile  deutlich 
sichtbare  Kollations vermerk ,  den  der  Brief  Gregors  IX,  links  oben 
trägt:  „ascuUatum  cum  auientico  ubi  multum  deest  propter  vetmtatem'^ » 
Dennoch  kamen  Lesefehler  vor;  die  alte  päpstliche  Kuriale  des.  11.  Jahr- 
hunderts machte  auch  den  Kanzleibeamten  Gregors  Schwierigkeiten. 
Schon  BreSblau  wies  darauf  hin*),  dass  in  Zeile  12  und  14  der  Name 
des  Markgrafen  Ekkehard  I.  falsch  wiedergegeben  ist;   beide  Male  steht 


»)  Die  ungewöhnliche  Aufgabe,  die  ihm  gestellt  war,  verfQhrte  also  den 
Schreiber,  eine  äusserlich  hervorragend  schöne,  nach  den  strengen  Regeln  der 
Kanzlei  (vgl.  M.  Tangl,  Schrifttafeln  III,  Erläuterungen  47  ff.)  aber  ganz  mangel- 
hafte Urkunde  herzustellen.  Am  Massstab  der  Kanzleiordnung  gemessen  verdient 
der  viel  unscheinbarer  aussehende  Brief  für  Saint-Ümer  den  Vorzug. 

»)  Siehe  oben  S.  279  f. 

«)  Jaff^-L.  7866,  1138  Januar  12.  Betreffs  der  Bulle,  die  ich  nach  W. 
Diekamp,  MlÖG.  lU,  626  bestimmt  habe,  bemerke  ich,  dass  sie  den  Apostel- 
Stempel  nr,  1  aufweist;  der  Namensstempel  dagegen  entspricht  weder  nr.  10 
noch  nr.  11,  repräsentirt  also  einen  besonderen,  zeitlich  zwischen  den  genannten 
in  Gebrauch  gewesenen  Typus. 

*)  H.  Bresslau,  Jahrbücher  Konrads  IL,  Bd.  II  (1884),  453—460,  Die  Ur- 
kunden des  Bistums  Naumburg;  hier  zitire  ich  S.  454. 


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Die  ürknnde  Gregors  IX.  für  das  BUtum  Naumburg  etc.  287 

im  Transsumpt  Wichardi,  was  schwerlich  im  Origiliul  Johanns  geschrieben 
sein  wird;  natürlich  llisst  sich  nicht  mit  Sicherheit  entscheiden,  in 
welcher  Orthographie  der  Name  dort  stand;  des  Markgrafen  gleich« 
namigen  Sohnes,  Ekkeharda  II.,  wird  im  Transsumpt  Zeile  14  in  gleich- 
falls recht  ungewöhnlicher  Schreibang  als  ^tiardi  Erwähnung  getan  i). 

Auffallend  ist  auch  die  Schreibung  des  Namens  Zeitz,  der  viermal 
in  der  Urkunde  vorkommt;  Zeile  7  und  15  —  16  als  ^üicensis,  Zeile  11 
und  13  als  Siticensis,  Q  und  Z  werden  in  unserer  Zeit  als  gleich- 
bedeutende Schriftzeicben  an  der  Kurie  gebraucht;  es  dürfte  sich  em<» 
pfehlen,  sie  im  Drucke  zu  unterscheiden,  da  sie  in  derselben  Urkunde 
neben  einander  vorkommen  können^).  Ganz  verkehrt  ist  es  auf  jeden 
Fall,  Q  durch  C  wiederzugeben 3).  Im  Original  von  1028  hat  ver- 
mutlich Z  gestanden. 

Ich  gehe  dazu  über,  den  Wortlaut  der  Urkunde  durchzunehmen 
und  die  Ergänzungen  auf  ihre  Richtigkeit  zu  prüfen. 

Zeile  7.  ILDEwardo.  Die  Urkunde  Innocenz'  II.,  aus  der  flüchtig 
ergänzt  wurde,  schreibt  lldiwardo^  Warum  ich  annehme,  dass  im 
Original  HUdiwardo  stand,  darüber  später*).  Die  Lücke  hinter  dem 
Namen  ist  leicht  und  sicher  auszufüllen  mit  dem  Worte  fratri. 


»)  Weitere  Ausführungen  betreflFs  der  Eigennamen  siehe  unten  S.  290,  Anm.  1. 

*)  So  in  einer  zweiten,  fast  gleichzeitigen  Urkunde  Gregors  IX.  für  Naum- 
burg, von  1228  November  28  (Pottb.  8283).  Hier  finden  sich  neben  einander  die 
Ortsnamen  Thu8ewi9  und  Brodewiz,  dieselbe  Endung  also  einmal  mit  9,  einmal 
mit  z  geschrieben.  Übrigens  habe  ich  an  dem  mir  hierher  übersandten  Original 
dieser  Urkunde  feststellen  können,  dass  der  Druck  der  Urkunde,  den  C.  P.  Lepsius, 
Geschichte  der  Bischöfe  des  Hochstifts  Naumburg  278  ff.  nr.  56  gibt,  nicht  die 
Sorgfalt  aufweist,  die  man  sonst  bei  diesem  trefflichen  Lokalhistoriker  gewohnt 
is-t;  in  der .  Wiedergabe  der  häufig  vorkommenden  9  ist  er  ganz  inkonsequent. 
Hinzufügen  darf  ich,  dass  die  für  eine  echte  Papsturkunde  unmöglichen  Schluss- 
worte des  Druckes  (S.  280)  »Martinus  Vicecancellarius  Scripsi«  auf  recht  freier 
Phantasie  beruhen.  Auf  dem  Umbug  steht  der  Schreibervermerk  »Martinus«, 
und  der  Name  des  Schreibers  ist  dann  mit  dem  des  zufällig  ebenso  heissenden, 
in  der  Datumzeile  genannten  Vizekanzlers  von  Lepsius  falsch  kombinirt  worden. 

In  den  beiden  Fällen  freilich,  wo  Gregor  transsumirt  Siticensis,  mag  das  auch 
in  der  Vorlage  gestanden  haben;  bekanntlich  nahm  man  es  auch  in  der  päpst- 
lichen Kanzlei  mit  der  Schreibung  von  Eigennamen  nicht  allzu  genau;  vgl.  z.  B. 
die  Schreibung  von  Naumburg:  .lohann  XIX.  schreibt  Zeile  11  Nuemburgum 
—  das  E  wird  zur  Füllung  der  Lücke  sicher  richtig  ergänzt  sein  — ,  Zeile  15 
Numburgum,  während  die  Stadt  bei  Gregor  Zeile  1  Nuemburch  heisst. 

8)  Dies  tut  C.  P.  Lt»psius,  Mittheilungen  aus  dem  Gebiet  histor.-äntiquarischer 
Forschungen  I  (18^22)  41  f.  und  danach  Lepsius,  kleine  Schriften  I  (1854),  26. 
Dagegen  druckt  Ziticensis  0.  Posse,  Cod.  dipl.  Sax.  reg.  I,  I,  291  nr.  71,  ebenso 
nach  dem  Register  Auvray  nr.  246 

*)  Siehe  unten  S.  290  Anm.  .1. 


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288 


Hermann  Krabbo. 


Zeile  7 — 9.  Die  Arenga  der  Urkunde  ist,  soweit  die  LQcken  aus- 
gefüllt sind,  wohl  richtig  ergänzt;  mit  HGlfe  des  index  initiorum  der 
Jaff^'schen  Begesten^)  liessen  sich  noch  zwei  einigermassen  ähnliche 
Aufange  von  Papstnrkunden  feststellen^  die  eine  vollständige  Wieder^ 
herstellung  unserer  Arenga  möglich  machen.  Chronologisch  liegt  unsere 
Urkunde  zwischen  den  beiden  zur  Rekonstruktion  herangezogenen; 
dennoch  stehen  diese  beiden  sich  unter  einander  viel  näher,  und  unser 
Formular  bringt  den  der  Arenga  zu  Grunde  liegenden  ersten  Gedanken 
in  viel  freierer  Gestaltung. 


Hadiian  L,  781  Dezem- 
ber 1  Jaff(§'E.  2435«). 
Si  extraneis  ignotisque 
personis  apostolica  suf- 
fragia  inrogantur,  quanto 
elegantius  agitur,  quij 
sanctae  nostrae  ecclesiae 
puriter  fideliterque  ser- 
vitia  crebro  exhibentibus 
ecclesiastica  praedia  col- 
locemus. 


IL 
Johann  XIX.,    1028  De- 
zember Jaffe-L.  4087. 
Si    extraneis    privatis- 
que    personis    apostolica 

suflfrAGIA , 

quanto  elegantius  agitur, 
si  sancte  ecclesie  eis 
egENti  impöriin  prompte 
animo  stuDEAmus. 


IIL 

Alexander  II.,    106$ 
Juni  11   Jaff(§-L.  4569*). 

Si  extraneis  laicisque 
personis  apostolica  suf- 
fragia  irrogamus,  quanto 
elegantius  agitur,  si 
sanctae  nostrae  ecclesiae 
militant  ibus  fideliaque 
servitia  exhibentibus  ec- 
clesiasticis  rebus  col- 
locemus. 


In  der  Lücke  hat  wahrscheinlich  irrogamus  wie  in  III,  nicht 
inrogantur  wie  in  I,  gestanden,  einmal  weil  III  unserer  Urkunde  II 
zeitlich  viel  näher  steht,  und  daun,  weil  der  Gedanke  so  präziser  for- 
mulirt  erscheint.  ^Wenn  wir  fremden  und  privaten  Personen  unsere 
apostolische  Hülfe  gewähren,  wie  viel  besser  tun  wir,  wenn  wir  sie 
der  heiligen  Kirche,  die  ihrer  bedarf,  bereitwilligst  zuzuwenden  be- 
strebt sind*. 

Die  Rekonstruktion  des  zweiten  Teils  der  Arenga  bietet  keine 
Schwierigkeit,  da  die  Formel,  nach  der  dieser  Satz  gearbeitet  ist,  häufig 
in  den  Fapäturkunden  wiederkehrt.  Ich  stelle  diesem  Teil  unserer 
Urkunde  den  entsprechenden  Passus  einer  ziemlieh  beliebig  gewählten 
anderen  gegenüber,  nach  dem  die  Füllung  der  Lücke  und  die  Kon- 
troUirung  der  Ergänzungen  leicht  geschehen  kann. 


1)  Zweite  Aufl.  II,  816;  eine  DurchBicht  der  zahlreichen  alteren  Papst- 
urkunden, die  P.  Kehr  und  seine  Mitarbeiter  seit  1896  in  den  Nachrichten  von 
der  Kgl.  Getellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göttingen,  philol.-histor.  Klasse,  ver- 
Öffentlicht  haben,   auf  das  Vorkommen  der  Formel  hatte  ein  negatives  Resultat» 

')  Baluzii  Miscellanea  ed.  Mansi  ILL,  3. 

»)  Migne,  Patrologia  latina  CXLVI,  1309. 


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Die  Urkunde  Gregors  IX.  für  das  Bistum  Naumburg  etc.  289 


Alexander  II.,  1064 
Jaffe-L.  4567^). 
Ex  hoc  enim  lucri  potissimiim  pre- 
miam  a  conditore  omniam  deo  procul 
dubio  promeremur,  si  venerabilia 
loca  opportune  ordinata  ad  meliorem 
faerint  sine  dubio   st^tum   perducta. 


Johann  XIX.,   1028  Dezember 
Jaffi^L.  4087. 

lueri    POTissimuM    pre- 

miuM  apud  GOnditorem  omnium 
deum  in  ethereis  aroibus  promereri 
cBEdimus,  qUANdo  loca  ad  meliorem 
prOcul*)  dubio  per  nosfuerint  statum 
perducta. 

Die  Lücke  zu  Beginn  des  Satzes  ist  also  mit  den  Worten  Ex  hoc 
enim  zu  fällen,  alles  Übrige  ist  richtig  ergänzt. 

Zeile  10.  Ich  vermute  in  der  ersten  Lücke  die  Worte  a  nobis, 
in  der  zweiten  schalte  ich  ein  qualiter  nostra. 

Zeile  13.  Zur  Ergänzung  der  Lücke,  die  hier  klafft,  bediene  ich 
mich  eines  anderen,  bisher  noch  nicht  herangezogenen  Hülfämittels. 
Bekanntlich  beruht  im  Naumburger  Stiftsarchiv  noch  eine  zweite  Ur- 
kunde, die  Papst  Johann  XIX  als  Aussteller  nennt,  mit  dem  Jahres- 
datum  1032^).  H.  Bresslau  hat  den  Nachweis  geliefert^),  dass  diese 
Urkunde  gefälscht  ist,  jedoch  auf  Grund  einer  echten  Vorlage;  und 
auch  das  erscheint  mir  nach  Bresslaus  Ausf&hrungen  durchaus  wahr- 
scheinlich, dass  diese  Vorlage  eine  Urkunde  Johanns  XIX.  von  1032 
fiir  Bischof  Eadeloh  von  Naumburg  war^).  Zweifellos  wird  aber  diese 
Urkunde  ausgestellt  sein  unter  Benutzung  des  Diploms  desselben 
Papstes  von  1028i  das  eben  1032  dem  Nachfolger  Hildiwards  bestätigt 
warde.  Dann  ist  es  also  auch  erlaubt,  die  verfälschte  Urkunde  von 
1032  mit  Vorsicht  zur  Ergänzung  der  lückenhaften  Urkunde  von  1028 
zu  benutzen.  In  der  Urkunde  von  1032  wird  gesagt,  die  Verlegung 
des  Bistums  sei  geschehen  rogatu  filii  nostri  christianissimi  imperatoris 
Conradi  et  confratris  nostri  Hunfredi  MagahurgemU  archiepiscopi  nee 
non  iUof'um  qui  hereditatein  suam  aecdesiae  contulerunt,  videlicet  Heri^ 
maimi  marchionis  et  germani  sui  Ekkihardi^),  Diese  Personen  in  der- 
selben Reihenfolge  finden  sich,  soweit  nicht  die  Lücke  dazwischen  tritt, 
auch  in  unserer  Urkunde;  daher  darf  angenommen  werden,  dass  in 
der  Lücke  des  Kaisers  Erwähnung  getan  wurde ;  aber  da  die  Nennung 

»)  E.  F.  J.  Dronke,  Codex  diplom.  Fuldensis  370  nr.  763. 

*)  prOcul  verbessert  aus  procul,  ein  Zeichen  fQr  die  Sorgfalt  der  Arbeit. 

•)  Jafi6-L.  4099. 

4)  Jahrbücher  Eonrads  H.,  Bd.  II,  455  ff. 

6)  Was  in  diesem  Punkte  0.  Döbenecker,  regesta  Thuringiae  I  (1896),  149 
nr.  702  gegen  Bresslau  anführt,  halte  ich  nicht  für  begründet. 

*)  Bresslau  weisst  a.  a.  0.  458  nach,  dass  der  ganze  Satz  sicut  igitur  .  .  . 
factum  probamus  eine  sachliche  Fälschung  ist ;  das  schliesst  aber  gewiss  nicht 
ans,  dass  in  anderem  Zusammenhang  in  der  echten  Urkunde  der  mittlere  Passus 
rogatu  .  .  .  Ekkihardi  gestanden  hat. 

MittheilaocaD  XXV.  19 


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290  Hermann  Erabbo. 

seines  Namens  vorher  bereits  geschehen  und  somit  überflüssig  war, 
wird  hier  wie  in  Zeile  12/13  nur  auf  ihn  hingewiesen  sein.  Ich 
ergänze  also  preCIBÜS  dicü  imperatoris  et  confratris  etc.^). 

Zeile  15.  In  der  kleinen  Lücke,  die  übrigens  durch  Basur  her- 
gestellt ist  —  der  Schreiber  hatte  also  ursprünglich  versehentlich 
weiter  geschrieben  -^,  hat  gewiss  nur  ein  kleines  Füllwort  gestanden, 
da  der  Sinn  der  Urkunde  hier  eigentlich  eine  Ergänzung  überhaupt 
nicht  zu  erfordern  scheint;  ich  vermute  denuo.  Mit  den  übrigen  Er- 
gänzungen, die  1228  gemacht  wurden,  bin  ich  einverstanden. 

Ich  gebe  nunmehr  den  Wortlaut  der  ganzen  Urkunde,  wie  ich 
ihn  herzustellsn  mich  bemüht  habe.  Natürlich  kann  nicht  für  jeden 
Buchstaben  die  Garantie  übernommen  werden,  dass  er  so  und  nicht 
anders  im  Original  gestanden  habe ;  aber  im  Ganzen  —  denke  ich  — 
wird  das  Bild  der  Urkunde  doch  wesentlich  gewonnen  haben,  ver- 
gleicht man  es  etwa  mit  dem  Druck,  den  Lepsius  nur  nach  dem 
Transsumpt  mit  seinen  vielen  Lücken  gibt^).  Ich  halte,  um  das 
Schriftbild  nicht  unnötig  zu  verwirren,  es  nicht  für  angebracht,  hier 
im  Text  die  Ergänzungen  des  Transsumptes  (^=  B)  hervorzuheben :  ich 
führe  diese  nur  in  den  Fussnoten  an;  ich  würde  sonst  in  Konflikt 
kommen,   wo   ich   etwa  anders  ergänze,   als   die  Kanzlei  Gregors  IX. 


1)  Ausserdem  ist  es  erlaubt,  sich  in  der  Schreibung  der  Eigennamen  unter 
Umständen  auf  das  falsum  von  1032  zu  berufen;  denn  in  der  Orthographie  der 
ihm  fremden  Orts-  und  Personennamen  hat  gewiss  der  Verfasser  der  echten  Ur- 
kunde von  1032  sich  an  das  zu  bestätigende  Diplom  von  1028  gehalten,  und  der 
Naumburger  Fälscher  hat  dann  die  Namen  wieder  aus  dem  Original  yon  1032 
übernommen ;  im  Übrigen  vgl.  über  die  Unsicherheit  der  Schreibung  von  Eigen- 
namen oben  S.  287  Anm.  2.  Ich  stelle  hier  zusammen,  wo  ich  in  Eigennamen 
mich  auf  die  gefälschte  Urkunde  stütze.  Zeile  7  schreibe  ich  Hüdiwardo,  ebenso 
Jaff§-L.  4099  —  in  der  echten  Urkunde  von  1032  hat  der  Name  des  Bischofs 
natürlich  nicht  in  der  intitulatio  gestanden,  dürfte  aber  sicher  in  der  narratio 
vorgekommen  sein  — ;  die  Orthographie  der  Fälschung  ist  durchaus  die  des 
11.  Jahrhunderts,  vgl.  M6.  DD,  Heinrichs  IL,  hier  findet  sich  der  Bischof  als 
Hüdiuuardm  (sechsmal),  Hildiwardus  (zweimal),  HiUiuuardus  (einmal),  also  stets 
mit  aspirirtem  Anlaut  und  zwei  i.  —  Zeile  7,  15/16  Zitieeima:  Jaff6-L.  4099 
schreibt  einmal  Ziza^  also  mit  anlautendem  Z.  —  Zeile  14  Eikardi  mag  allen- 
falls in  dem  Original  von  1028  gestanden  haben,  nicht  aber  Zeile  12, 14  Wichardi; 
hier  setze  ich  die  Orthographie  von  JafP6-L.  4099,  Ekkihardi,  ein.  —  Zeile  13: 
der  Name  des  Erzbischofs  von  Magdeburg  ist  im  Transsumpte  abgekürzt  H,; 
das  entspricht  nicht  dem  Brauche  des  11.  Jahrhundert«  und  dürfte  eine  Eigen- 
mächtigkeit sein,  die  man  1228  beging;  ich  entnehme  aus  Jaff6-L.  4099  den 
vollen  Namen  Hunfredi. 

')  Nachweis  der  Drucke  siehe  oben  S.  287  Anm.  3.  Posse  hat  in  seinem 
Drucke  leider  das  interessante  graphische  Bild  des  Transsumptes  dadurch  ver- 
unstaltet, dass  er  nur  den  Anfang  und  den  Schluss  der  Johann-Urkunde  dinickte. 


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Die  Urkunde  Gregors  IX.  für  das  Bistum  Naumburg  etc.  291 

Ich  beschränke  mich  deshalb  darauf,  hier  durch  kursiven  Druck  anzu- 
cicuten,  was  bei  der  Herstellung  des  Textes  meine  eigene  Zutat  ist^). 
Johaiines  episoopus  servus  servorum  dei  iSildiwardo^)  fratri^) 
episcopo  Ziticensis^^)  ecclesie  perpetuam  in  domino  salutem.  Si  ex- 
traneis  privatisque  personis  apostolica  su£Eragia^)  irroffamusP),  quanto 
«legantius  agitur,  si  sancte  ecclesie  eis  egenti^  impertiri  prompto  animo 
studeamusK).  Ex  hoc  enim^)  lucri  potissimum  premium^)  apud  con- 
ditorem^)  omnium  deum  in  ethereis  arcibus  promereri  credimus^ 
quando^)  loca  ad  meliorem  procul  dubio™)  per  nos  fuerint  statum  per- 
dueta.  Igitur  quia  filius  noster  christianissimus  imperatori^)  Cunradus 
fervens  hoc  desiderio  petiit  a  nobis^),  suis  litteris  ac  nuntiisP)  rogans, 
qualiter  nostra^)  licentia,  qua^)  inconsulta  aggredi  tantnm  opus  no- 
lebat,  liceret^)  vobis  ac  sibi,  cuius*)  intuitu,  Providentia  ac  modera- 
tione^)  erat  inventum^),  episcopatum  Siticensem  ad  honorem  saucto- 
rum  apostolorum  Petri  et  Pauli  consecratum  in  Nuemburgum  ^)  locum 
munitum  et  ab  hoste  solito  depredari  eum  remotum  transmutare,  quem 
locum  sanctum  herescuiusdam^^A^liardi^)  ducis  cotidianam  desolationem 
illius  et  deprecationem  dicti  imperatoris  non  ferens  sancte  ecclesie 
Siticensi  perpetno  iure  contulit,  inclinati  precibns^)  dicti  imperatoris 
et^)  confratris  nostri  Kunfredi^)  Magdeburgensis  archiepiscopi  et  he- 
redum  dicti  £fetehardi^),  videlicet  Herimanni  marchionis  et  germani 
sui  Eäkardi,  consilio  omnium  episcoporum  et  clericorum  nostrorum  li- 
centiam  damus  ac  inde  transmutari  et  in  Numburgo  extrui  denuo^) 
«t  in  perpetuo  mauere  apostolica^)  auctoritate  iudicamus  et  eundem 
locum  cum  omnibus  pertinentiis  sancte  ^ticensis^)  ecclesie  ad  hono- 
rem sanctorum  apostolorum  Petri  et  Pauli  consecratum  omnibusque 
rebus  et  possessionibus,  qnas  modo^  habere  videtur  et  que  in  antea 
acquisierit,   vobis  vestrisque  successoribus  in  perpetuum  confirmamus; 


1)  Da  in  der  Entstehungszeit  unserer  Urkunde  (1028)  die  Anwendung  Yon  ^ 
schon  anfangt,  der  des  einfachen  e  zu  weichen,  so  habe  ich  letzteres  überall 
stehen  lassen. 

»)  ILDEwardo  B.  ^)  fratri  dsest  B,  «)  piticensia  B. 

d)  suffrAGIA  B.  «)  irrogamus  deest  B,  9  egENti  B. 

e)  stuDEAmus  B.  ^)  Ex  hoc  enim  äeest  B.  i)  POTissimuM 
premiuM  B,                       k)  COnditorem  B,                      i)  cREdimus  qUANdo  B. 

"»)  prOcul  dubio  B,  cf.  supra  pag.  289  not,  2,  »)    imPEratOr  B. 

o)  a  nobis  deest  B.  P)  nunTIIS  B.  <l)  qualiter  nostra  deest  B. 

')  QUA  B.  »)  liCeret  B.  *)  CUius  B,  ^)  mODEratione  B. 

V)  inüENtum  B,  w)  IN  NuEmburgum  B.  «)  Wichardi  B, 

y)  preClBüS  B,  *)  dicti  imperatoris  et  deest  B.         »)  H.  B,  cf.  aupra 

pag.  290  not.  1.  b)  Wichardi  B.  «)  denuo  deest  B.  ^)  maNERE 

APOSTOLIca  B.  «)  giticensis  B.  0  mODO  B, 

19* 


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292  HermÄnn  Krabbo. 

qaod  eiiim  sancti  canones  oc^nte  necessitate*)  non  oontradicunt  et 
quod  sepe  fEUstom  faisse  l^imiis,  nostris  temporibos  fieri  non  prohi* 
bemos.  Si  qois  autem  quod  non  credimus  temerario  mmx  contra  hoc 
noetrom  aportolicum  privüeginm  Tenire  aut  in  qooqnam  infrix^re 
piresampserit  aen  riolator  extiterit,  sciat  ae  auctoritate  dei  omnipotentis 
et  beati  Petri  apostolomm  principis  ac  nostri  anatbematis  vinculo  esse 
innDdatum  et  a  regno  dei  alienum  atque  cnm  Juda  traditore  domini 
nostri  Jesu  Christi  socius  sit  in  infemo  excommanicationique  subiaoeatr 
donee  resipisoens  ad  satisfactionem^)  et  congraam  emendationem  redeat. 
Qui  Yero  pio  intuitu  curator  et  observator  huius  noski  apostolici  pri*> 
vilegii  extiteritf  benedictionis  gratiam  vitamqae  etemam  et  etherei 
regni  gaudia  a  domino  percipere  mereatnr  in  secnla  seculorum.  Amen. 

Scriptom  per  manus  Georgii  notarii  regionarii  atque  scriniarii 
aa&cte  {qK>stolice  sedis  in  mense  Decembrio,  indictione  XIL  Valete  in 
Christo. 

Zum  Schlüsse  mochte  ich  noch  eine  Bemerkung  machen  über  das 
Yerhäli»iis  der  Originalurkunde  Gregors  IX.  zur  Begistereiutragung. 
Die  Fachleute  haben  sich  darüber  gestritten,  ob  in  der  päpstlichen 
Kanzlei  nach  den  Originalen  oder  nach  dem  Konzept  registrirt  wurde. 
Für  das  13.  Jahrhundert  kommt  Bresslau^)  zu  dem  Schlüsse,  dass  bald 
nach  der  einen,  bald  nach  der  anderen  Methode  Terfahren  sei;  das 
Segelmässige  war  nach  den  Forschungen  Denifies^)  die  liegistrirung 
nadi  der  Beiaschrift  unsere  Urkunde  ist  ganz  sicher  nach  dem  Ori- 
ginal registrirt;  mit  peinlicher  Sorgfidt  wurden  die  litter ae  tofisae  des 
Originals  im  Register  wiederg^eben,  Buchstaben  durchaus  desselben 
Charakters,  aber  ohne  die  Verzierungen^).  Nur  ein  einziges  Mal  pus- 
sirte  es  dem  Begistraturbeamten,  dass  er  statt  der  Majuskel  eine  lang- 
gezogene Minuskel  söhrieb,  Zeile  12,  das  E  des  Papstnamens  INNO- 
CENTU,  und  nur  ein  einziges  Mal  übersah  er  die  litterae  tonsae  des 
Originals  gänzlich,  im  Worte  AD  in  Zeile  21  der  Urkunde  —  unser 
B^^ter-Faksimile  reicht  leider  nicht  so  weit^). 


»)  cOgKNte  NKCEssiTAte  B.  b)  regipisCENs  AD  satisfactionEM  B, 

<)  H.  Bresslao,  ürkundeiilehre  I  (1889),  99. 

>)  H.  Denifle,  Archiv  für  Litteratur-  und  Eirchengeschiclite  des  Mittelalters  II 
(1886),  68  Anm.  4;  derselbe  in  den  Specimina  palaeographica  (vgl.  oben  S.  282 
Anm.  3)  Einleitung  S.  10  ff. 

*)  Der  gleiche  Schluss  darf  gezogen  werden  aus  dem  genauen  Überein- 
stimmen, das  die  Utterae  Umaae  dex  Urkunde  für  Saint-Omer  in  Original  und 
Registereintragung  aufweisen,  siehe  oben  S.  285  Anm.  2. 

^)  Herr  Dr.  E.  Salzer  hatte  die  Freundlichkeit,  mir  den  Teil  der  Urkunde, 
der  auf  fol.  92  vo  steht,  aus  dem  Register  abzuschreiben,  sodass  ich  auch  hier 
picht  auf  den  Druck  von  Auvray  nr.  246  allein  angewiesen  war. 


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Die  ürkuude  Gregors  IX.  fOr  das  Bistum  Naumburg  etc.  293 

Noch  erstaunlicher  wird  diese  Leistung  der  Akribie,  wenn  man 
mit  Denifle^)  annimmt  —  und  ich  bin  geneigt,  dies  zu  tun  — ,  dass 
die  uns  heute  Torliegenden  Begisterbände  des  13.  Jahrhunderts  nicht 
die  ursprünglichen  Begister  sind,  sondern  nach  ihnen  hergestellte 
Prachthandschriften^).  Den  Eindruck  einer  solchen  macht  unsere 
Begisterseite  durchaus ;  in  Folge  der  zweimaligen  Abschrift  dürfte  sich 
dann  auch  der  einzige  erhebliche  Mangel  erklären,  den  das  Begister 
gegenüber  dem  Original  aufweist:  die  Lücken  des  letzteren  sind  im 
Begister  auf  ein  Minimum  zusammengeschrumpft :  sie  waren  eben  nicht, 
so  wie  die  Utterae  tansae,  konkrete  Vorbilder,  die  man  nachzeichnen 
konnte,  und  so  gingen  sie  bei  zweimaligem  Abschreiben  so  ziemlich 
yerloren. 


«)  A.  a.  0.  (Archiv  etc.)  11,  55  ff. 

*)  ^gl*  jedoch  auch  die  Einadirftnkuiigexi,  die  Deuifle  a.  a.  0.  64  zu  seines 
Ausführungen  gibt. 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius 

Josef  Garampi  über  die  vatikanische  Bibliothek 

aus  dem  Jahre  1780. 

Mitgeteilt  und  erläutert  von 

Ignaz  Philipp  Dengel. 


Zu  keiner  Zeit  hat  es  der  vatikanischen  Bibliothek  an  hervor- 
ragenden Leitern  gefehlt,  welche,  entweder  selbst  durch  Gelehrsamkeit 
ausgezeichnet  oder  als  Förderer  und  Beschützer  von  Kunst  und  Wissen-» 
Schäften  an  deren  Fortschritte  beteiligt,  ihr  Glanz  und  Ansehen  ver- 
liehen haben. 

In  die  Beihe  dieser  Männer  gehört  auch  der  einer  vornehmen 
spanischen  Familie  entstammende  Kardinal  Francesco  Saverio  de  Zelada. 
Geboren  in  Eom  im  Jahre  1717  widmete  sich  der  vielseitig  begabte 
Knabe  der  geistlichen  Laufbahn,  in  der  er  rasch  emporstieg.  Zunächst 
Beferendar  bei  den  Signaturen  der  Justiz  und  der  Gnade,  wurde  er 
1760  unter  die  Auditoren  der  römischen  Bota  eingereiht.  Im  Jahre 
1766  treffen  wir  ihn  als  Sekretär  der  Konzilskongregation  und  sieben 
Jahre  darauf  erhielt  er  von  Klemens  XIV.  den  Purpur.  Zugleich  be- 
kleidete er  die  Stelle  eines  Studienpräfekten  am  Collegium  Bomanunu 
Neben  seinen  eigentlichen  Berufsgeschäften  betrieb  Zelada  ausgedehnte 
Studien  auf  dem  Gebiete  der  Altertumskunde  und  der  Naturwissen- 
schaften. Vor  allem  war  er  ein  eifriger  Sammler  von  Antiquitäten, 
die  er  in  seinem  bei  Gesti  gelegenen  Palaste  zu  einem  wohlgeordneten, 
reichhaltigen  Museum  vereinigte.  Dasselbe  zeichnete  sich  aus  durch 
eine  gediegene  Sammlung  von  Inschriften,  Münzen  und  Medaillen,  an 
die  sich  ein  Naturalienkabinet  und  eine  f&r  die  damalige  Zeit  seltene 
Zusammenstellung  von  physikalischen  Maschinen   reihte.    Ausserdem 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nnntius  Josef  Garampi  etc.  295 

besass  der  Kardinal  ein  kleines,  mit  den  besten  astronomischen  In- 
strumenten ausgerüstetes  Observatorium  und  eine  bedeutende  Bibliothek, 
heryorragend  namentlich  durch  orientalische  Werke  und  wertvolle 
Handschriften,  welche  Missionare  nach  Europa  gebracht  hatten^).  Alle 
diese  Sammlungen  stellte  er  den  Wissbegierigen  bereitwilligst  zur  Ver- 
fügung. Sein  gastfreundliches  Haus  bildete  ein  beliebtes  Stelldichein 
der  Künstler-  und  Gelehrten  weit*).  Auf  solche  Weise  erwarb  er  sich 
bald  einen  weitverbreiteten  Buf  als  Schützer  und  Gönner  der  Wissen- 
scbaften^)  und  Papst  Pins  VL  lohnte  dies  im  Jahre  1779  dem  ge- 
lehrten, freigebigen  Purpurträger  mit  der  Erhebung  auf  den  durch 
den  Tod  Alexander  Albaui's  erledigten  Posten  des  ,  Bibliothekars  der 
heiligen  römischen  Kirche**). 

Nicht  ohne  Zagen  übernahm  Zelada  das  ehrenvolle  Amt,  denn  es 
stellte  an  den  Inhaber  hohe  Forderungen^).  Er  mag  als  unein- 
geweihter erkannt  haben,  dass  zu  deren  pflichtgemässen  Erfüllung  nur 
gründliche  Kenntnis  der  ihm  anvertrauten  Schätze  und  vor  allem 
grosse  praktische  Erfahrung  befähige.  In  erster  Linie  aber  handelte 
es  sich  dem  Neuemannten  um  die  Festlegung  eines  den  fortschreitenden 
Bedürfoissen  und  wahren  Erfordernissen  der  Bibliothek  angepassten 
Arbeitsprogrammes.  In  dieser  Absicht  wandte  er  sich  mit  der  Bitte 
um  Batschläge  yertrauensvoU  an  einen  Mann,  der  durch  seine  ganze, 
auf  ausgedehnten  archivalischen  Erfahrungen  beruhende  Vergangenheit 


')  Über  Zelada  und  seine  Sammlungen  vgl.  namentlich  Moroni  Gaetano, 
Dizionario  stör,  eccles.  Bd.  103  p.  460  ff.,  Biografia  universale  antica  e  modema 
Bd.  65  p.  122  und  Blume  F.,  Iter  Italicum  III  226  ff.,  Halle  1830. 

s)  Näheres  bei  Zanelli  Domenico,  La  biblioteca  yaticana  dalla  sua  origine 
fino  al  presente  p.  94,  Roma  1857. 

•)  Vgl.  die  schönen  Widmungsworte  von  P.  Domenico  Magnan  in  dem 
I.  Bd.  (Rom  1772)  seiner  Miscellanea  uumismatica.  Selbst  produzirend  trat 
Zelada  wenig  hervor.  Er  schrieb  nur  »De  nummis  aliquot  aereis  uncialibus  epi- 
stola«,  Romae  1778  ex  tjpographia  Generosi  Salomonii,  eine  reich  illustrirte,  heute 
selten  gewordene  Abhandlung,  welche  in  den  Efemeridi  letterarie  di  Roma,  tomo 
VIII  (1779)  p.  17,  sehr  gunstig  besprochen  wird.  Das  Buch  ist  dem  Kardinal 
Giovanni  Archinto  gewidmet. 

♦)  Concessio  ofBcii  bibliothecarii  S.  R.  E.  yacantis  per  obitum  bonae  me- 
moriae  cardinalis  Albani.  Datum  15.  Dezemb.  1779.  Breyenarchiy  (Palazzo  della 
Cancelleria),  Diversorum  Pii  VI.  lib.  IL  fol.  52. 

')  »Munus  autem  bibliothecarii  est,  quaecumque  ad  bibliothecae  regimen 
spectant,  administrare  studioseque  curare,  ut  inferiores  administri  officio  fun- 
gantur  suo,  quemadmodum  et  perficere  non  modo  ut,  quae  in  ea  sunt,  diligen- 
tissime  custodiantur,  sed  etiam,  si  fieri  possit,  eadem  in  dies  magis  magisque  or- 
netur  atque  augeatur«.  Bibliothecae  apostolicae  vaticanae  codicum  manuscripto- 
rum  catalog^s  etc.,  hrsg.  yon  Stefan  Evodius  und  Josef  Simonius  Assemani,  I.  Bd. 
(Rom  1756)  Einleitung  p.  XLVU. 


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296  Ignaz  Philipp  Dengel. 

wie  kein  anderer  zur  Erteilung  solcher  Auskünfte  die  entsprechende 
Eignung  besass.  Es  war  dies  der  Zelada  befreundete,  gelehrte  Mon- 
signor  Conte  Giuseppe  Garampi,  der  damals  als  Nuntius  am  Wiener 
Hofe  weilte. 

Derselbe  hatte  bekanntlich  yor  Antritt  seiner  diplomatischen 
Karriere,  die  er  mit  der  polnischen  Nuntiatur  begann,  durch  mehr 
als  zwei  Jahrzehnte  hindurch  in  dem  vatikanischen  und  dem  Archive 
der  Engelsburgf  denen  er  als  Präfekt  bevorstand^),  eine  äusserst  er- 
spriessliche,  verdienstvolle  Tätigkeit  entfaltet.  Noch  heute  bilden  die 
unter  seiner  einsichtsvollen  Leitung  angefertigten  Indices  und  Keper- 
torien  für  den  Forscher  den  Hauptschlüssel  zur  Auffindung  des  in 
diesen  Archiven  verwahrten  handschriftlichen  Materials.  Er  zeigte  sich 
aber  auch  über  die  übrigen  Sammlungen  Borns,  ja  über  die  von  ganz 
Italien  und  weit  über  dessen  Grenzen  hinaus  ausgezeichnet  unter- 
richtet. Schon  im  zarten  Jünglingsalter  durchstöberte  der  Frübreife 
Bibliotheken  und  Archive.  Mit  sechzehn  Jahren  korrespondirte  er 
bereits  mit  einem  Manne  wie  Muratori,  den  er  kui-z  vorher  in  Modena 
personlich  kennen  gelernt  hatte.  Er  erteilte  ihm  gelehrte  Aufschlüsse 
über  Handschriften  der  heimatlichen  Biblioteca  Gambalunghiana  in 
Simini,  an  der  er  als  Vizekustos  angestellt  war.  Kaum  zweiund- 
zwanzigjährig  schaute  er  zum  ersten  male  die  Kostbarkeiten  der  vati- 
kanischen Bibliothek^)   und   in  der  Folgezeit   zählte  er  zu  deren  eif- 


1)  Garampi  wurde  am  14.  November  1749  zum  Eoac^utor  und  am  1.  August 
1751  zum  Präfekten  des  vatik.  Geheimarchivs  ernannt.  Die  Leitung  des  Archives 
in  der  £ngelsburg  Qbemahm  er  am  24.  September  1759.  Ich  entnehme  diese 
Daten  2.um  Teil  den  später  noch  zu  erwähnenden  »Roli  della  famiglia«  der 
Päpste,  zum  Teil  stammen  sie  aus  handschriftlichen  Aufzeichnungen  Garampi*s 
selbst.  Da  ohnehin  eine  grössere  Arbeit  über  dessen  Wirksamkeit  in  Vorberei- 
tung steht,  beschränke  ich  mich  im  Folgenden  auf  die  notwendigsten  Zitate. 

>)  »Fni  giorni  sono  alla  biblioteca  vaticana,  ove  viddi  tanta  quantita  di 
rarisaimi  e  preziosissimi  monumenti,  che  non  ho  pruoTato  finora  maraviglia  mag- 
giore  in  vedere  tante  altre  magnificenze  di  quest'alma  citta.  osservai  tutta  la 
Serie  de'  medaglioni  gik  del  cardinale  Alessandro  e  comprati  da  Clemente  XII 
per  12  mila  scudi.  essi  sono  in  numero  di  328,  di  una  perfettissima  ed  affettto 
incredibile  conseryazione.  ho  veduti  i  f^mosi  codici  di  Virgilio  scritti  in  ca- 
rattere  miguscolo,  gli  altri  di  Terenzio,  V  antichissimo  della  veraione  dei  LXX. 
fra  gli  altri  perö  ho  osservati  quelli  del  Valturio,  di  Roberto  Orai,  di  Zanchino 
Ugolino,  come  appartenenti  alla  nostra  patria.  hawi  poi  una  copia  di  certa 
descrizione  di  Roma  fatta  da  Nicolö  Signorile  al  tempo  di  Martine  Y,  nella 
quäle  ho  letto  un  catalogo  di  tutte  le  chiese  a  quel  tempo  soggette  alla  S.  sede, 
fra  le  quali  h  notata  la  Foretrana  e  PAriminese.  ed  al  contrario  nella  enumera- 
zione  de' suffraganei  all' arcivescovato  di  Ravenna  mancano  amendue.  da  cid  io 
mi  son  risvegliato  a  voler  fare  qualohe  particolare  ricerca  sopra  questo  propo- 
sito  e  cosi  dimostrare,   che  la  nostra  chiesa  ^  sempre  stata  soggetta  immediata- 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nantius  Josef  Garampi  etc.  297 

rigsten  BenUtsern.  Auch  wahrend  seiner  anstrengenden  amtUcboi 
Wirksamkeit  am  päpstliehen  Geheimarchive  fand  der  rastlos  tatige 
Präfekt  Müsse  zur  Durchforsofanng  fremder  Samtxnlungen.  So  bereiste 
er  1752,  mit  einer  Empfehlung  des  Papstes  versehen,  mehrere  wichtige 
Archive  des  Kirchenstaates.  In  den  Jahren  1761 — 1763  und*  1764 
mit  der  Ausführung  kleiner  diplomatischer  Sendungen  in  deutschen 
Landen  betraut,  bot  sich  willkommene  Gelegenheit,  berühmte  Biblio- 
theken diesseits  der  Alpen  keonen  zu  lernen.  Dabei  ergab  sich  nidit 
nur  eine  reiche  wissenschaftliehe  Ausbeute  f&r  das  von  ihm  in  gross- 
artigen ZQgeu  geplante  Unternehmen  eines  Orbis  christianus  ^),  sondern 
er  schöpfte  auch  sonst  aus  dem  Utngauge  mit  gelehrten  Persönlich- 
keiten sowie  in  Bezug  auf  Einrichtung  und  Verwaltung  der  besuchten 
Anstalten  mancherlei  belehreode  Anregung*),  wog^n  er  seine  in  Bom 


mente  .alla  S.  sede.  io  intanto  a  tutto  mio  agio  vado  facendo  diligenza  per 
troyare  altri  docunienti  in  queste  biblioteche  e  quando  ne  avrö  poeti  da  parte 
parecchi,  ne  compilerö  una  dissertazione  da  recitarsi  in  quest*  altr*  anno  nella 
iiostra  accademia«.  Garampi  an  Giovanni  Bianchi,  Rom  11.  März  1747,  Orig.  in 
Bibl.  Gambalunghiana  in  Rimini,  Busta  Galliani  —  Garampi.  Ich  verdanke  die 
Abschrift  dieser  Stelle  der  besonderen  Liebenswürdigkeit  des  H.  Bibliothekars 
Cav.  Carlo  Tonini. 

1)  Diese  auf  breiter  archiyalischer  Grundlage  aufgebaute  Arbeit,  der  Ga- 
rampi die  Kraft  seiner  besten  Jahre  gewidmet  hat,  wurde  leider  nicht  Teröffent- 
licht.  Sie  war  auf  22  Bände  berechnet  und  sollte  folgenden  (hier  zum  ersten- 
xnale  mitgeteilten^  Titel  f&hren:  Orbis  christianus  illustratus  seu  notitia  saoro- 
rum  praesulum,  qui  cathedras  episcopales  per  Universum  christianum  orbem  hac- 
tenus  tenuere;  quorum  nomina  et  gesta  ex  tabulariis  S.  apostolicae  sedis  aliisque 
praesertim  ineditis  monumentis  erai  potuerunt.  opus  hactenus  intentatum,  Om- 
nibus ceteris  longo  utillimum,  tum  civilis  tum  ecclesiasticae  >  histortae  -  studiosis 
necessarium ;  quo  emendantur  et  supplentur  non  modo  scriptores  omnes,  qui  ge- 
neratim  historiam  sacram  Angliae,  Galliae,  Germaniae,  Hibemiae,  Hispaniae, 
Illyrici,  Italiae,  Orientis  et  Syeciae  conscripsere,  verum  etiam  quotquot  catalogos 
episcoporum  peculiarium  ecclesiarum  texuerunt:  immo  et  via  aperitur  universis, 
qui  cuiuslibet  ecclesiae  eiusque  episcoporum  historiam  ex  instincto  in  posterum 
aggressuri  fuerint.  additur  codex  diplpmaticus  monumentorum  ad  easdem  eocle- 
sias  pei-tinentium.  Die  f&r  dieses  Werk  gesammelten  Materialien  liegen  heute 
teils  zerstreut  unter  den  im  vatik.  Archive  verwahrten  nachgelassenen  Papieren 
Garampi*s  (Fondo  Garampi),  teils  in  der  Bibl.  Gambalunghiana  in  Rimini,  zum 
grösseren  Teile  aber  schmücken  sie  in  Form  von  126  stattlichen  Indexbänden, 
welche  der  verdienstvolle  erste  ünterarchivar  des  päpstL  Stuhles  Mons.  Pietro 
Wenzel  aus  den  tausenden  als  Grundlage  des  Orbis  christianus  gedachten 
»Schedae  Garampianae«  in  langjähriger»  mühsamer  Arbeit  zusammengestellt  hat, 
daa  Indexzimmer  des  genannten  Archivs  (Indici  69,  70,  445—556,  670—681). 

>)  Interessant  ist  %,  B.  folgende  dem  Kardinal  Staatssekretär  Torrigiani  mit- 
geteilte Wahrnehmung  Garampi's:  aggiungo  finalmente  a  V.  E.  un  altra  rifles- 
sione  cio^  che  si  sa  e  si  studia  molto  piü  di  qua  dai  monti  la  stqria  de'papi  e 


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298  Ignaz  Philipp  Dengel. 

erprobten  Erfahrungen  austauschte^).  Besonders  wohltuend  wirkte 
auf  Garampi  die  grosse  Liberalität,  mit  der  ihm  namentlich  in  der 
Schweiz  vonseite  der  Akatholiken  die  Büchereien  und  Archive  der  auf- 
gehobenen Klöster  zur  Verfügung  gestellt  wurden  >).  Die  gastliche 
Aufnahme  und  Zuvorkommenheit,  die  er  in  Paris,  München  und  Wien 
fand,  Hessen  so  recht  den  beschämenden  Gegensatz  zu  Kom  hervor- 
treten, wo  der  damalige  strenge  erste  Eustos  der  Yatikana,  Josef 
Simonius  Assemani^),  in  Befolgung  einer  von  Elemens  XIII.  am 
4.  August  1761  gegebenen  neuen  Bibliotheksordnung  nicht  einmal 
Auszüge  aus  den  Codices  gestattete^),  während  Oarampi  z.  B.  auf  der 
königlichen  Bibliothek  in  Paris  die  Handschriften  sogar  nach  Hause 
ausleihen  durfte^).  Geradezu  traurig  stimmte  es  ihn  auch,  als  er,  auf 
seinen  Wanderungen  durch  Holland  begriffen,  angesichts  des  grossartig 
entwickelten  Buchhandels  in  Amsterdam^)  von  dem  beabsichtigten 
Verkaufe  der  Bibliothek  des  Kardinals  Passionei  Kunde  erhielj:.  Es 
erschien   ihm   eine    „disonore'^    des   Pontifikates   Klemens  XIIL,   eine 


di  tatto  ciö,  che  appartiene  alla  S.  sede,  di  quello  si  faccia  in  Italia  e  in  Roma 
medesima.  ma  per  nostra  sventura  non  abbiamo  libri  ben  scritti  ed  eleganti  in 
lingua  francese,  che  trattino  sodamente  e  senza  pregiudizj  queste  materie,  co- 
sicch^  quegli  stessi,  che  nutriscono  ancora  molta  venerazione  per  la  S.  sede  e 
che  non  si  lasciano  bi  facilmente  trasportare  dagli  errori  comuni  del  secolo  e 
delle  nazioni,  si  querelano,  che  per  parte  nostra  non  si  facciano  escire  libri  atti 
a  instruire  la  tenera  gioventü,  che  ricusa  di  leggere  i  grossi  volumi  latini  di 
controversie,  che  trattano  di  queate  materie  e  che,  per  essere  talvolta  scritti 
senza  tutta  la  critica  necessaria  in  questi  tempi,  sono  disprezzati  anche  dai  pro- 
fessori.  Schreiben  vom  6.  Februar  1763  aus  Strassburg,  Orig.  im  yatik.  Archiv, 
Fondo  Garampi  Nr.  148. 

<)  So  machte  er  n.  a.  im  Jahre  1762  für  das  Kloster  Weingarten  den  Ent- 
wurf zu  einem  Kataloge  der  in  der  dortigen  Bibliothek  verwahrten  Handschriften 
und  regte  dessen  (allerdings  unterbliebene)  Pablikation  an.  Vgl.  Palmieri  Qre- 
gorio,  Viaggio  in  Germania,  Baviera,  Svizzera,  Olanda  e  Francia  compiuto  negli 
anni  1761—1763.    Diario  del  cardinale  Giuseppe  Garampi,  p.  38  Roma  1889. 

*)  Garampi  an  Mons.  Boschi,  Maestro  di  camera  des  Papstes,  Lnzem  1.  Mai 
1762,  Orig.-Konzept  in  Fondo  Garampi  Nr.  104. 

*)  Ernannt  zum  1.  Kustos  am  3.  Jänner  1739,  gestorben  am  13.  Jänner  1768. 

*)  Vgl.  Garampi  an  den  Kardinalstaatssekretär  Torrigiani,  Strassburg 
6.  Februar  1763,  Orig.,  Fondo  Garampi  Nr.  148. 

*)  Vorhin  zit.  Schreiben. 

')  »In  somma  qua  h  la  sede  del  buon  gusto,  delle  delizie,  della  ricchezza, 
del  commercio,  delle  biblioteche  e  degli  studj.  tale  e  tanto  e  poi  il  commercio 
de*  libri,  che  non  passa  seltimana,  che  non  vi  sia  qualche  auzione  o  incanto  di 
biblioteche,  e  bene  spesso  vi  si  deliberano  libri  a  vilissimo  prezzo.  fra  questi 
sono  specialmente  le  edizioni  buone  de*santi  padri«.  Garampi  an  Abbate 
Giovanni  Conti,  Amsterdam  4.  Oktober  1762,  Orig.  in  der  vatik.  ßibl.,  Cod.  vat 
lat.  9051  f.  dm 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntios  Josef  Garampi  etc.  299 

derartige  Sammlung  ans  Born  hinausgehen  zu  lassen.   Aber  vergeblich 
waren  seine  Mahnrufe,  dieselbe  f&r  die  Yatikana  zu  erwerben^). 

Auch  als  Bepräsentant  der  römischen  Kurie  an  den  Höfen  in 
Warschau  und  Wien')  nützte  der  Nuntius  seine  freien  Stunden  meist 
zu  fruchtbringender  archivalischer  und  literarischer  Tätigkeit.  Er  hat 
in  beiden  Städten  die  stark  vernachlässigten  Nuntiaturarchive  geordnet 
und  sie  mit  genauen  Inhaltsverzeichnissen  versehen.  Ebenso  trug  er 
Sorge,  dass  die  von  Elemens  XIII.  erneuerten  und  verschärften  Be- 
stimmungen Urban  Vlll.  betreffs  Ablieferung  der  Amtspapiere  durch 
die  scheidenden  Nuntien  >)  fortan  strenge  beobachtet  wurden.  Zahlreiche 
Kreuz-  und  Querfahrten  brachten  femer  den  wanderlustigen  Prälaten 
mit  fast  allen  grösseren  wissenschaftlichen  Sammlungen  der  in  seinem 
Wirkungskreise  gelegenen  Länder  in  Berührung.  Auf  der  Beise  von 
Warschau  nach  Wien  treffen  wir  ihn  in  den  Bibliotheken  von  Breslau, 
Dresden  und  Prag,  in  Österreich  waren  es  die  reichen  Klosterbiblio- 
theken, die  seine  besondere  Aufmerksamkeit  auf  sich  zogen^).  Noch 
heute  wird  in  manchen  derselben  die  Erinnerung  an  Garampi's  Auf- 
enthalt festgehalten.  Wie  fleissig  er  aber  darin  geforscht  hat,  davon 
zeugen  seine  im  vatikanischen  Archive  verwahrten  handschriftlichen 
Aufzeichnungen.  Ausserdem  unterhielt  er  einen  ausgedehnten  Brief- 
wechsel mit  hervorragenden  Gelehrten  von  ganz  Europa.  Ebenso  be- 
kannt war  der  Nuntius  durch  seine  grossen  Büchereinkäufe  auf  den 
Messen  in  Deutschland,  Holland  und  Dänemark.  Sie  dienten  teils  der 
Yermehrung  der  Bibliothek  des  CoUegium  Bomanum^)  und  des  Semi- 
nars in  Montefiascone^),  zum  grösseren  Teile  aber  kamen  sie  seiner 
eigenen  Bücherei  zugute,  die  wohl  gegen  20000  Werke  umfasst  haben 
mag^).    Ob  dieses  Sammeleifers  verspottet  ihn  eine  Wiener  Flugschrift 

1)  Vorhin  zit.  Schreiben.  Die  Sammlung  kam  in  den  Besitz  der  Bibl.  Angelica. 

«)  Garampi  weilte  in  Polen  vom  2.  Sept  1772—^.  Mai  1776,  am  Kaiserhofe 
vom  5.  Juni  1776 — Ende  August  1785. 

>)  Näheres  Aber  diese  noch  unbekannte  päpstl.  Verordnung  werde  ich  in 
anderem  Zusammenhange  mitteilen. 

*)  So  vor  allem  St.  Florian,  Heiligenkreuz,  Klostemeuburg,  Kremsmünster, 
Lambach,  Melk,  Wilten  und  Zwettl. 

»)  Vgl.  Garampi  an  Zelada,  22.  Mai  und  24.  Juli  1780,  Konzepte  in  Fondo 
Garampi,  unsignirter  FaszikeL 

^  Garampi  war  bekanntlich  Bischof  von  Montefiascone  und  Corneto.  Dem 
Seminar  widmete  er  seine  besondere  Fürsorge.  >Non  posso  formarmi  dei  buoni 
preti,  se  non  li  provvedo  di  libri«.  Garampi  an  Gaetano  Marini,  Wien  12.  Sept. 
1780,  Orig.  in  der  vatik.  Bibl.,  Cod.  vat.  lat.  9051  f.  39. 

')  ^&\'  Bibliothecae  Josephi  Garampii  cardinaiis  catalogus  materiarum  or- 
dine  digestus  et  notis  bibliographicis  instruotus  a  Mariano  de  Romanis,  fünf  Bde. 
Rom  1796.    Dieser  Katalog  verzeichnet  nur  die  auf  die  Erben  Garampi's  Übcr- 


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300  Ignaz  Philipp  Dengel. 

aus  dem  Jahre  1784^  als  ^den  allgemeinen  Bfleherjuden,  der  alles, 
was  wider  die  Ranke  der  romischen  Eurie  geschrieben  ist  worden,  um 
ein  grosses  Geld  zusammenkauft,  und  um  ein  viel  grosseres  von  dem 
Pabst  ablösen  lässi*. 

Aus  diesem  reichen  Schatze  von  Eenntiiissen  und  Erfifthrungen 
auf  dem  Gebiete  des  Archivwesens  und  der  Bibliothekskunde  schöpfte 
nun  Garampi  die  Ged.inkeu  zu  dem  im  Anhange  abgedruckten  Gut- 
achten über  die  vatikanische  Bibliothek.  Dasselbe  gewährt  nicht  nur 
Einblick  in  die  damaligen  Yerwaltungszustaude,  sondern  es  verdient  ganz 
besondere  Beachtung  durch  die  von  weitschauenden,  praktischen  Ge- 
sichtspunkten getn^nen  Beformvorschläge,  welche  der  gelehrte  Wiener 
Kuntius  dem  neuernannten  Bibliothekar  im  Interesse  einer  besseren 
Leitung,  Ordnung  und  Benützbarkeit  angelegentlichst  zur  Durchführung 
empfiehlt 

Ausgehend  von  der  äusseren  Ausstattung  der  Bibliothek  glaubt 
Garampi,  dass  da  zuletzt  schon  Kardinal  Domenico  Passionei^)  hin- 
länglich vorgesorgt  habe.  Höchstens  möge  man  mit  der  unter  Kle- 
mens  XIL  begonnenen  Aufistellung  von  etruskischen  Vasen  oder  anderen 
Altertümern  oberhalb  der  Schränke  fortfahren  s).  Die  Bibliothek 
selbst  fand  er  zu  seiner  Zeit  in  grosser  Unordnung.  Er  rät  daher, 
die  Handschriftenbestände  einmal  einer  gründlichen  Überprüfung  zu 
unterziehen,  indem  Zelada  alle  Codices  ordnung^mässig  in  die  für  sie 
bestimmten  Fächer  einreihen  und  mit  den  Inventaren  vergleichen  lasse. 
Solcherart  ergebe  sich,  dann  eine  genaue  Kontrolle  über  die  wirklich 
vorhandenen,  zerstreuten  oder  überhaupt  in  Verlust  geratenen  Bände. 
Femers  wendet  er  sich  in  Übereinstimmung  mit  dem  oben  erwähnten 


gegangenen  Werke,  im  Ganzen  16630.  Nicht  inbegriffen  sind  die  zahlreichen 
Schenkungen  an  Bibliotheken  und  Freunde.  Über  die  Grundsätze,  von  denen 
sich  der  Nuntius  bei  seinen  Bücheranwerbungen  leiten  liess,  schreibt  er  von 
Wien  aus  an  Gaetano  Morini:  per  altro  non  sono  mai  stato  capriccioso  n^  sono 
andato  dietro  a  raritä  o  preziositä.  ho  provveduti  libri  [utili,  di  uso  e  a  prezzi 
discreti  o  anche  vantaggiosi.  Schreiben  vom  7.  April  1783,  Orig.,  vatik.  Bibl., 
Cod.  vat.  lat.  9051  f.  51. 

*)  »Babylon,  oder  das  Grosse  Geheimniss  der  Europäischen  Mächte*. 

*)  Bibliothekar  Tom  ^2.  Jänner  1755  bis  zu  seinem  Tode  am  5.  Juli  1761. 

3)  Eine  genauere  Beschreibung  dieser  Gegenstllndef  welche  den  bekanntlich 
sehr  niedrigen  Bücher-  und  Handschriftenschränken  grösseren  Schmuck  verleihen 
sollten,  bei  Ghattard  Gio.  Pietro,  Nuova  descrizione  del  Yaticano  o  sia  del  pa- 
lazzo  apostolico  di  San  Pietro,  III  41  und  45,  ftoma  1767.  Ebenso  bei  Pistolesi 
Erasmo,  II  Vaticano  descritto  ed  illustrato,  III  221  ff.,  Roma  1829.  Erst  vor 
wenigen  Jahren  wurden  die  übrigens  nicht  sehr  bedeutenden  Vasen  weggenommen 
und  sie  dürften  voraussichtlich  in  dem  etruskischen  Museum  des  Vatikans  Auf- 
stellung finden. 


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Ein  Outocbten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  301 

Motuproprio  Eleroeos  XlII.i)  gegen  den  Ton  gewinnsftehtigen  Skrip- 
toren  auf  Kosten  ihrer  pfliditgemässen  Beeehäftigfung  damals  häufig 
geübten  Unfug,  an  jeden  Nächstbesten  gegen  gute  Bezahlung  Kopien  von 
Handschriften  zu  yerabfolgen,  selbst  wenn  dieselben  den  jüngsten 
Jahrhunderten  angehören.  Derartige  Aufträge  sollten  mit  der  ge- 
botenen Vorsicht  und  nur  über  ausdrückliche  Ermächtigung  des  Kar- 
dinalbibliothekars ausgeführt  werden  dürfen.  Dagegen  sei  allen  den- 
jenigen, welche  aas  wissenschaftlichem  Interesse  in  der  Bibliothek  ar- 
beiten woUeu,  der  Zutritt  zu  derselben,  anstatt  zu  erächweren,  —  wie 
dies  in  der  damals  geltenden  Verordnung  Klemens  XIIL  geschah  — ^) 
immer  mehr  zu  erleichtem. 

Hinsichtlich  der  Druckwerke  erblickt  der  Kuutius  den  Zweck  der 
Vatikana  nicht  darin,  eine  vollständige,  alle  Wissenszweige  umfassende 


>)  >Molto  piü  poi  sarebbe  punibile,  se  alcun  ministro  della  biblioteca  ardis^e, 
rioavare  ed  estrarre  da  esta  notizie  e  8crittui*e  ad  instansa  di  qualche  persona 
estranea;  poichä  in  tal  parte  80tto  le  Btesse  pene  a  nostro  arbitrio  espressamente 
comandiamo,  che  gli  ufBziali  e  ministri  tatti  della  biblioteca  siano  considerati, 
come  si  h  dispoato  delle  per^one  estranee,  e  che  per  communicare  agli  altri 
qnalnnqae  notizia  o  copia  de'libri  o  docnmenti  della  biblioteca  debbano  ayere 
respressa  licenza  nostra  e  de'nostri  successori  con  simile  viglietto  di  segreteria 
di  stato«.  Ein  ähnliches  Verbot  findet  sich  auch  schon  in  der  von  Klemens  Xlf. 
am  24.  August  1739  erlassenen  Bibliotheksordnung  (abgedruckt  in  der  Einleitung 
zu  Bibl.  apost.  vat.  codicum  manuscript.  catalogus  etc.,  hrsg.  von  Stefan  Evodius 
und  Josef  Simonius  Assemani,  I  p.  XLIX  ff.);  utrique  cuitodi  ticut  ii^ungimus, 
ut  nullo  pacto  sinant,  scriptores  atque  alios  biblothecae  ministros  per  dies  biblio- 
thecariis  muneribus  addictos  in  alia  quaecumque  praeter  ea  ad  eiusdem  biblio- 

thecae  utilitatem   conducentia  et  proficua   ministeria  incumbere 

prodest  enim  bibliothecae,  ut  eos  habeat  scriptores,  qui  non  venales  et  merce- 
narios  pro  aliis,  sed  praeclaros  ingenii  labores  ad  publicam  utilitatem  conferant. 

<)  Die  betreffende  »anstössigste  Stelle  dieses  Reglements«  hat  schon  Blume 
a.  a.  0.  III  87  wörtlich  abgedruckt.  Auszüge  bei  Bethmann  L.  in  Pertz  Archiv 
XQ  (1874)  214  und  Böhmer  in  dessen  »Leben,  Briefe  und  kleinere  Schriften*. 
Durch  Jobannes  Janssen,  I  331  (Freiburg  i.  B.  1868).  Es  wird  darin  allen 
fremden  Personen  ohne  jegliche  Ausnahme  strengstens  untersagt,  in  der  Biblio- 
thek Handschriften  oder  andere  Bücher  irgend  welcher  ^rt  abzuschreiben  oder 
auch  nur  zu  lesen,  wenn  sie  hiezu  nicht  die  ausdrückliche  Erlaubnis  des  Papstes 
haben.  Den  Besuchern  der  Vatikana  durften  überhaupt  nur  »per  brevissimo 
teanpo*  jene  Codices  zur  Besichtigung  vorgelegt  werden,  »che  si  sogUono  mo- 
strare per  loro  erudita  soddisfozione«.  Ausgenommen  war  von  diesem  Verbote 
(bei  Blume  nicht  erwähnt)  einzig  nur  der  Präfekt  des  pftpstl.  Geheimarchivs, 
»al  qnale,  se  occorra  per  debito  del  di  lui  offizio  e  servizio  della  sede  aposto- 
lioa  di  osservare,  leggere  e  copiare  alcuno  libro,  codice  o  volume  della  biblio- 
teca, sopra  di  che  si  debba  starQ  alla  di  lui  assertiva,  ordiniamo,  che  si  debba 
dare  tutto  il  commodo  per  ciö  fare,  parch^  oi6  faccia  da  se  stesso  e  solo,  e  spe- 
cialmente  che  se  gli  communichi  V  inventario  ed  indice. della  biblioteca  medesima«. 


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302  Ignaz  Philipp  Dengel. 

Bücherei  za  sein ;  man  möge  sich  riehnehr  auf  alle  wichtigen  Sammel- 
und  Nachschlagewerke  des  gesammten  Wissens,  wie  auf  die  besten 
Ausgaben  der  Klassiker,  EircbenTäter  und  der  Geschichtsschreiber  bis 
zum  sechzehnten  Jahrhundert  beschränken.  Der  Forscher  bedürfe 
solcher  Werke  fortwährend  als  Behelf  bei  seinen  handschrifblichen 
Studien.  Zu  diesem  Zwecke  schlägt  der  erfahrene  Prälat  vor,  die  not- 
wendigsten Hilfsmittel,  wie  Wörterbücher,  Bibliothekskataloge,  biogra- 
phische Sammlungen  u.  s.  w.,  in  dem  Arbeitssaale  und  anstossenden 
Vorzimmer  der  Wohnung  des  ersten  Eustos  in  geeigneten,  ge- 
schlossenen Schränken  zu  einer  Art  Konsultationsbibliothek  für  die  Be- 
nutzer der  Anstalt  zu  vereinigen  0* 

Wenig  günstig  lautet  Garampi^s  Urteil  über  das  Personal  der 
Bibliothek.  Vergegenwärtigen  wir  uns  zunächst  den  von  Klemens  XIII. 
festgesetzten  Beamtenstatus  ^),  so  ergibt  sich  folgendes  Bild.  Dem 
Kardinalbibliothekar  oder  Protektor  der  Bibliothek  zur  Seite  standen 
zwei  Kustoden  und  sieben  Skriptoren,  davon  je  zwei  für  Latein, 
Griechisch  und  Hebräisch  und  einer  für  orientalische  Sprachen  (Syrisch 
und  Arabisch).  Dazu  kamen  zwei  vom  Kardinal  zu  ernennende  Buch- 
binder und  zwei  Diener,  deren  Anstellung  dem  ersten  Kustos  über- 
lassen war.  Sie  alle  zählten  zur  Familie  des  Papstes  und  daher  finden 
wir  sie  auch  mit  den  ihnen  von  der  apostolischen  Palastverwaltung 
an  Naturalien  und  Geld  angewiesenen  Gebühren  in  den  ^Boli  della 
famiglia^  zusammen  mit  den  Beamten  des  Geheimarchivs  unter  dem 
Titel  ^Officiali  di  libraria*  amtlich  verzeichnet  und  ihre  Liste  Jahr 
für  Jahr  fortgeführt»).  Ihren  Pflichtenkreis  hat  ebenfalls  Klemens  XKL 
in  der  öfters  genannten  Dienstordnung,  deren  vielgerügte  Strenge  zum 
Teil  auf  die  unter  Passionei  eingerissenen  ,varj  disordini'  zurückzu- 
führen ist,  genauer  begrenzt.  Darnach  hatten  die  beiden  Kustoden  in 
Stellvertretung  des  Kardinalbibliothekars  vor  allem  für  die  pünktliche 
Einhaltung  der  Vorschriften  Sorge  zu  tragen.  Insbesondere  oblag 
dem  ersteren   die   fortgesetzte  Überwachung   und  Beaufsichtigung  der 


1)  Der  erwähnte  Saal,  nur  von  einem  einzigen  Fenster,  welches  Ausblick 
in  den  Cortile  di  Belvedere  gewährt,  erleuchtet,  dient  seil  1886  als  Eingangs- 
halle zur  Bibliothek.  Dort,  wo  man  heute  in  die  »nuova  sala  di  sudio«  eintritt, 
fühi*te  eine  Tür  in  das  Zimmer  der  Buchbinder  und  in  die  Wohnung  des  ersten 
Kustos.  Eine  genaue  Beschreibung  dieser  Räumlichkeiten  und  ihrer  damaligen 
Einrichtung  bei  Chattard  a.  a.  0.  III  17  ff.  und  76  ff.  mid  Pistolesi  a.  a.  0.  III 
168  ff.  über  die  für  Studienzwecke  wenig  geeignete  Lage  der  ehemaligen  ,sala 
di  studio«  vgl.  die  Ausführungen  von  Joh.  Friedrich  Böhmer  in  dessen  »Leben, 
Briefe  und  kleinere  Schriften*,  I  222  und  330» 

2)  Motuproprio  vom  4.  August  1761. 

9)  Siehe  S.  308  Anm.  2  und  Beilage  IL 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Gai-ampi  etc.  303 

üüterbeamten^),  welche  von  ihm  ihre  Beschäftigung  zugewiesen  er- 
hielten. Im  Einverständnisse  mit  dem  Kardinal  und  dem  zweiten 
Kustos  entschied  er  femer  über  Neuerwerbungen  von  BQchem  und 
Handschriften,  wofür  ausschliesslich  eine  von  Paul  Y.  aus  den  Ein- 
künften der  Abtei  S.  Maria  di  Yenticano  (Diözese  Benevent)  für  Biblio- 
thekszwecke zugewendete  Dotation«)  reservirt  bleiben  musste*).  -aus- 
gaben dagegen,  welche  Einrichtung  und  Instandhaltung  der  Yatikana 
betrafen,  gingen  auf  Bechnung  des  apostolischen  Palastes.  Ebenso 
«etzte  letzterer  jährlich  80  römische  scudi  für  Papier,  Pergament, 
Tinte,  Federn   und   andere   notwendige  Bedürfnisse  der  Beamten  aus. 


1)  >Comandiamo  poi  ai  due  custodi  e  specialmente  al  primario  o  maggiore 
<di  essi,  che  invigilino  alla  giomata,  che  gli  scrittori  siano  diligenti  ad  inter- 
yenire  alla  biblioteca  ne*  i  giomi  prefisei  e  si  traitengano  al  servizio  di  essa  per 
tutto  il  tempo,  che  conviene,  e  che  durante  la  loro  dimora  non  attendano  ad 
4)ltri  particolari  e  di  loro  elezione  senza  espressa  licenza  del  cardinale  biblio- 
tecario*. 

*)  Motuproprio  Paul  V.  vom  1.  Juli  1607.  Die  genannte  Abtei  fi'uchtete 
damals  jährlich  530  scudi.  Carini  Isidoro,  La  biblioteca  vaticana  proprietä  della 
sede  apostolica,  IL  edizione  p.  77  Anm.  2,  Roma  1893. 

')  »Finalmenie  ordiniamo,  che  la  detta  dot^  ed  annua  rendita  assegnata 
<;ome  sopra  dal  detto  Paolo  predecessore  s'impieghi  tutta  nelFacquisto  de'libri 
jnanoscritti  e  stampati,  che  si  crederanno  confacenii  per  la  detta  biblioteca. 
TOgliaroo  perö,  che  non  sia  in  arbitrio  nh  de'soli  custodi  nh  del  solo  cardinale 
bibliotecario  o  protettore  il  fare  alcun  acquisto  e  compra  di  essi:  ma  in  ogni 
caso  si  considerino  i  libri  e  le  note  di  essi  dal  detto  cardinale  e  dalli  due  cu- 
stodi, coir  intelligenza  de*quali  dovrä  seguire  T  acquisto  e  compra  di  tutti  o 
parte  deMibri,  che  si  propongono,  il  che  debba  intendersi  di  spese  medioeri  e 
Jimitate :  poich^,  se  si  trattasse  di  spesa,  che  eccedesse  la  somma  di  scudi  trecento 
moneta  romana,  in  tal  caso  si  debba  sentire  la  volontä  nostra  e  de'  nostri  suc- 
cessori,  in  oltre  che  tutte  le  somme  provenienti  dalla  detta  dote  ed  annua  ren- 
dita si  debbano  depositare  in  conto  distinto  nel  detto  banco  (sc.  banco  di  S.  Spi- 
Tito)  a  credito  della  stessa  biblioteca  e  a  disposizione  unitamente  del  cardinale 
bibliotecario  e  del  custode  primario  o  maggiore:  ed  ordiniamo,  che  i  pagamenti 
•da  farsi  per  tali  compre,  o  siano  inferiori  alla  detta  somma  di  scudi  trecento  o 
anche  superiori  alla  medesima,  di  modo  che  vi  sia  stato  V  oracolo  nostro  o 
de*  nostri  successori,  tutti  debbano  farsi  per  mezzo  di  ordini  sottoscritti  non 
meno  dal  cardinale  bibliotecario,  che  dal  custode  primario  o  maggiore  *,  e  perciö 
tutti  i  mandati  di  procure  ed  altri  atti  necessarj  per  le  esazioni  e  respettiva- 
mente  per  le  quietanze  delle  somme,  che  si  pagano  della  detta  dote  ed  annua 
rendita  dagli  afBtuarj,  agenti,  procuratori  o  altri  debitori,  debbano  essere  sotto- 
scritti tanto  dal  medesimo  cardinale  bibliotecario  come  dallo  stesso  custode  pri- 
mario 0  maggiore:  volendo  che  resti  a  cura  di  qaesto  ed  a  suo  pericolo,  il  far 
seguire  puntualmente  i  depositi  delle  somme,  che  si  riscuotono;  ed  altresi  debba 
nell'  archivio  della  biblioteca  porre  e  custodire  le  copie  di  tutti  gli  ordini,  istro- 
menti  e  liste  di  spese,  delle  qnali  tenga  un  esatto  registro  sottoscritto  da  esso 
«  coir  approvazione  del  detto  cardinale  bibliotecario«. 


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304  Ignaz  Philipp  Dengel. 

Ober  alle  diese  Agenden  hatte  der  erste  Kustos  Buch  zu  fahren  und 
die  Belege  im  Archiv  der  Bibliothek  wohlgeordnet  aufeubewahren. 
Alle  drei  Jahre  musste  ausserdem  dem  Papste  ein  detaillirter  Bericht 
über  die  finanzielle  Gebahrung  vorgelegt  werden^).  Die  Arbeit  der 
Skriptoren  bestand  vornehmlich  darin,  nach  den  Weisungen  des  ersten 
Kustos  Inventare  und  Indices  anzufertigen,  schadhaft  gewordene 
Codices  abzuschreiben  und  textkritische  Vergleichungen  oder  Über- 
setzungen von  ungedruckten  Wericen  der  Kirchenväter  und  anderer 
Autoren  vorzunehmen-).  Ihre  Ernennung  erfolgte  ¥rie  die  der  Kustoden 
durch  ein  päpstliches  Breve,  jedoch  erst  nach  vorheriger  vor  dem 
Kardinalbibliothekar  und  den  beiden  Kustoden  abgelegter  Prüfung s), 
über  deren  Ergebnis  dem  Papste  berichtet  werden  musste. 

So  wichtig  und  verantwortungsvoll  nun  gerade  das  Amt  der 
Skriptoren  war,  so  wenig  haben  letztere  nach  den  Wahrnehmungen 
Grarampi's,  die  auch  von  fremden  Besuchern  der  Vatikana  bestätigt 
werden*),    damals   ihrer  Aufgabe   entsprochen.     Nur  Wenige  von  den 


*)  »Per  compimento  di  tali  ordinazioni  ed  affinch^  noi  ed  i  nostri  succes- 
8ori  possiamo  e  possano  avere  una  piena  contezsa  dello  stato  economico  della 
biblioteca  e  secondo  esso  naokere,  di  fare  nuovi  acqaisti  in  vantaggio  della 
medesima,  ordiniamo  ancora,  che  ogni  tre  anni  da  incominciare  a  decorrere  dalla 
data  della  presente  ni  debba  fere  un'esatto  bilancio  de  i  conti,  si  delle  rendite 
come  delle  späte  e  respettivamente  degli  avanzi  della  detta  biblioteca,  facendosi 
in  esso  dne  conti  distinti,  uno  ciofe  sopra  le  rendite  assegnate  per  i  nuovi  ac- 
qaisti, a  confronto  delle  quali  si  debbano  porre  le  speae  di  codici  e  libri,  che 
con  le  regole  sopra  prescritte  fossero  state  fatte  in  quel  triennio,  Taltro  poi 
deir  assegnamento  fatto  per  le  spese  minute  occorrenti  colle  partifce  alP  incontro 
delle  Bpese  fotte  secondo  le  giustificazioni,  ch'  avrk  nelle  mani  il  custode  pri- 
mario  o  maggiore.  un  esemplare  poi  di  tale  bilancio,  che  riguardi  amenduc  i 
conti,  sottoscritto  dallo  stesso  castode,  nel  termine  dello  stesso  triennio  si  debba 
esibire  a  noi  ed  a  nostri  successori«. 

*)  »Debbano  impiegarsi  in  quelle,  che  verrä  loro  prescritto  dal  primo  custode, 
confocente  all*  utile  ed  al  servizio  della  medesima  biblioteca  ed  alfuffizio  di 
Bcrittori,  che  professano:  come  sarebbe  il  fare  ossia  continuare  l'inventario  ed 
indice  de' codici  manoscritti  e  stampati,  il  trascrivere  e  copiare  quei  codici.  i 
quali  per  la  loro  antichitä  potessero  patire  detrimento,  il  colluzionare  i  diversi 
codici  deir  stess' Opera  di  qualche  santo  padre,  il  tradurre  dalle  lingue  eatere 
nella  latina  le  opere  inedite  de*  medesimi  eanti  padri  o  di  autori  insigni  in 
qnalche  scienza  o  appartenenti  alla  atoria  ecclesiastica  o  ai  dogmi  della  santa 
fede  cattolica,  e  finalmente  in  ogni  altra  cosa,  che  fbsse  ordinata  da  noi  e  dai 
nostri  snccessori  immediatamente  o  per  mezzo  della  segreteria  di  stato*. 

»)  Bei  Besetzung  der  Stelle  für  orientalische  Sprachen  mussten  ausserdem 
die  Fachprofeesoren  der  Sapienra  und  des  Kollegiums  der  Propaganda  fidei  dem 
Examen  beiwohnen. 

«)  Vgl.  Jakob  Georg  Christian  Adlers,  Professors  zu  Kopenhagen,  Reiae- 
bemerkungen  auf  einer  Reise  nach  Rom.    Aus  seinem  Tagebuche  herausgegeben 


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£in  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  305 

Vielen,  ftüirt  der  Nuntius  aus,  erweisen  der  Bibliothek  wirklich  brauch- 
bare Dienste.  Verschiedene  sehe  man  meist  mü^sig  und  pflicht- 
Tergessen  herumsitzen,  höchstens  dass  sie  sich  gegen  die  Vorschrift 
mit  eintraglichen  fremden  Arbeiten  beschäftigen  oder  ihren  Lieblings- 
stndien  nachgehen,  wozu  sie  während  der  Ämtsstunden  ohne  spezielle 
Erlaubnis  ebenfalls  nicht  berechtigt  waren.  Er  bezeichnet  es  geradezu 
als  eine  Schande,  dass  die  Inventare  einiger  Sonderbibliotheken  noch 
immer  uuTollendet  dastehen.  Mehreren  fehle  auch  ein  alphabetischer 
Index.  Ebenso  Termisst  er  einen  zusammenfassenden,  alphabetischen 
Katalog  fiber  sämtliche  Fonds.  Eine  der  dringlichsten  Aufgaben  der 
neuen  Bibliotheksleitung  müsse  daher  darin  bestehen,  diese  Verzeich- 
nisse baldigst  vollenden  zu  lassen.  Und  zwar  möge  Zelada  dies  am 
besten  in  der  Weise  bewerkstelligen,  dass  er  jedem  Skriptor  die  seiner 
besonderen  Befähigung  entsprechenden  Materien  zur  Bearbeitung  über- 
weise und  die  Kustoden  zur  Prüfung  der  geleisteten  Arbeit  verhalte. 
Indem  er  schliesslich  selbst  in  das  Ergebnis  Einblick  nehme,  gewinne 
er  nicht  nur  einen  Gradmesser  für  den  Fleiss,  die  Gescliicklichkeit 
und  das  Können  der  Beamten,  sondern  er  sei  auch  in  der  Lage,  jedem 
Einzelnen  die  nötigen  belehrenden  Ermahnungen  zu  erteilen  und 
solcherart  das  ihm  unterstellte  Personal  in  fortwährender  nutzbrin- 
gender Tätigkeit  zu  erhalten. 

Nach  Vollendung  dieser  Katalogisirungsarbeiten  empfiehlt  der 
Wiener  Nuntius  die  Fortsetzung  der  monumentalen  Publikation  des 
Kataloges  der  Tatikanischen  Handschriften,  womit  in  den  Jahren  1756 
— 1759  unter  den  Auspizien  Benedikt  XIV.  durch  die  berühmten  Orien- 
talisten Josef  SimoniuR  und  Stefan  Evodius  Assemani  ein  bedtutungs- 
ToUer  Anfang  gemacht  worden  war^).  Damit  aber  ein  so  umfang- 
reiches, von  den  Gelehrten  mit  Sehnsucht  erwartetes  Werk  keine  Ver- 
zögerung  erleide,   wünscht  er  grössere  Einfachheit  in  Anlage,  Druck 


Yon  seinem  Bruder,  Johann  Christoph  Georg  Adler,  Obergerichtsadvoknt  zu 
Altona,  p.  118  ff.,  Altona  1783. 

*)  Bibliothecae  apost.  vst.  codicum  manuscript.  catalogus  in  tres  pai-tes 
distributus,  in  quarum  prima  orientales,  in  altera  graeci,  in  tertia  latini,  italici 
aliorumque  europaeomm  idiomatum  Codices.  Stephanus  Evodius  Assemanus 
archiep.  Apamensis  et  Joseph  Simonius  Assemanus  eiusdem  bibl.  praefectus  et 
sacrosanctae  basilicae  principis  apostolorum  de  urbe  canonicus  recensuernnt,  di- 
gessemnt  animadversionibnsque  illustrarunt.  Von  dieser  auf  20  (6  4-4-4- 10)  Bde. 
berechneten  Publikation  sind  nur  3  Bde.  des  ersten  Teiles  erschienen  (Romae 
1756,  1768,  1759,  ex  typ.  ling.  Orient.).  Ein  weiterer  Band  der  zweiten  Abtei- 
lung war  dem  Abschlüsse  nahe,  als  ein  Brand  am  30.  August  1768  die  ganze 
Auflage  bis  auf  wenige  Exemplare  vernichtete.  Seitdem  wurde  der  Druck  ganz 
eingestellt 

MittheUuBfon  XXY.  20 


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306  Ignaz  Philipp  Dengel. 

und  Ausstattung,  ähnlich  wie  etwa  die  Kataloge  der  Laurenziaca  in 
Florenz  1),  der  kaiserlichen  Bibliothek  in  Wien^)  oder  des  Escurial^) 
der  Öffentlichkeit  übergeben  wurden. 

Auch  zu  anderen  wissenschaftlichen  Unternehmungen  gibt  der 
vielerfahrene  Prälat  in  seinem  Gutachten  beachtenswerte  Anregungen. 
So  verweist  er  auf  eine  von  dem  griechischen  Skriptor  Don  Baffaele 
Yernazza  seit  längerer  Zeit  in  Angriff  genommene  Sammlung  von 
Werken  des  Leo  Allatius,  deren  Gesamtausgabe  eine  dankbare  Auf- 
gabe bilden  wQrde^).  Ebenso  sollten  der  erste  Eustos  Stefan  Evodius 
und  der  Skriptor  Anton  Assemani^)  zur  Veröffentlichung  von  orien- 
talischen Werken  aufgemuntert  werden.  Freudigst  begrüsse  es  auch 
die  literarische  Welt,  wenn  man  sonstige  interessante  Inedita,  wie  sie 
während  der  Ordnungsarbeiten  zum  Vorscheine  kommen,  zu  einer 
Kollektion  ^Anekdoten*  vereinige«)  oder  in  anderer  geeigneter  Weise 
für  grössere  Publikationen  verwerte.  Die  Notwendigkeit  solcher  Ver- 
austaltuugen  rechtfertigt  der  Nuntius  vor  allem  damit,  dass  sie  nicht 
nur  den  Ruf  und  das  Ansehen  der  Vatikana  erhöhen,  sondern  auch 
von  pekuniären  Erfolgen  begleitet  seien,  die  dann  wieder  der  Biblio- 
thek selbst,  namentlich  für  Büchereinkäufe  zu  gute  kommen.  Er  führt 
seinem  Freunde  das  Beispiel  der  Ephraem- Ausgabe  7)  vor  Augen, 
welche  die  Jahreseiokünfte  der  Vatikana  erheblich  vermehrt  habe. 
Geradezu  beschämend  empfindet  er  es,  sehen  zu  müssen,  wie  derartige 
naheliegende  Editionen  von  Werken  der  Kirchenväter  oder  von  päpst- 


■)  CcVtalogus  codicum  manuscriptorum  bibliothecae  Mediceae  Laurentiauae 
u.  8.  w.,  8  Bde.  Florenz  1752 — 1778,  alle  mit  Ausnahme  der  Cod.  orientales 
herausgegeben  von  Ang.  Maria  Bandini,  dem  Präfekten  der  Bibliothek.  Dazu 
drei  in  den  Jahren  1791 — 1793  erschienene  Supplementbände. 

*)  Petri  Lambecii  Hamburgensis  commentariorum  de  augiistissima  biblio- 
theca  caesarea  Vindobonensi  u.  s.  w.,  editio  altera  opera  et  studio  Adami  Fran- 
cisci  Kollarii  Pannonii  Neosoliensis,  Mariae  llieresiae  augustae  a  consiliis  et 
Vindobonensis  bibliothecae  Palatinae  custodis  primarii,  libri  VlIE  Vindobonae 
1766—1782. 

s)  Casiri  M.,  Bibl.  art^bico-hispana  Eacurialensis,  2  vol.  Matriti  1760—1770, 

*)  öiehe  S.  317  Anm.  1. 

*)  Der  erstgenannte  war  am  4.  Februar  1768  zum  Nachfolger  seines  gleich- 
namigen Vetters  Josef  Simonius  Assemani  ernannt  worden.  Vorher  bekleidete 
er  die  Stelle  eines  Skriptors  der  syrischen  Sprache,  die  dann  auf  Anton  Asse- 
mani Überging.    Siehe  Beilage  II. 

«)  Einige  solcher  Anekdoten  werden  bei  Blume  a.  a.  0.  III  113  aufgezählt 

')  Sancti  patris  nostri  Ephraem  Syri  opera  omnia  quae  exstant  graece, 
syriace,  latine,  in  sex  tomos  distributa  ad  manuscriptos  Codices  vaticanos  aliosque 
castigata,  multis  aucta,  interpretatione,  praefationibu»,  notis,  variantibus,  lectio- 
nibus  illustrata  u.  s.  w.,  6  Bde.,  Homae  ex  typogr.  vaticana  1732 — 1746. 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  307 

licheD  Bullen,  yielfach  ausserhalb  Roms  und  der  vatikanischen  Biblio- 
thek veröffentlicht  werden.  In  dieser  Beziehung  erinnert  er  an  die 
früheren,  glücklicheren  Zeiten,  welche  der  Kardinal,  unterstützt  von 
dem  gelehrten  Exjesuiten  Pietro  Lazzari^),  wiedererweckeu  möge.  In 
gleicher  Weise  wünscht  Garampi  Rückkehr  zu  einem  geregelteren  Haus- 
halte in  der  Verwaltung  des  Bibliothekfonds,  als  dies  unter  den  beiden 
unmittelbaren  Vorgängern  Zelada's^)  der  Fall  war.  Auch  der  Papst 
selbst  werde  gelegentlich  seine  freigebige  Hand  öfihen  und  so  im 
Vereine  mit  den  auf  angedeutetem  Wege  neu  zu  erschliessenden  Ein- 
nahmsquellen den  Bibliothekar  in  den  Stand  setzen,  das  gezeichnete 
Programm  ohne  sonderliche  Schwierigkeiten  zu  verwirklichen,  ja  mit 
der  Zeit  werde  er  noch  Grösseres  zum  Wohle  von  Kirche  und  Wissen- 
schaft vollbringen  können. 

Soweit  die  freimütigen,  verständnisvollen  Darlegungen  des  Wiener 
Nuntius.  Leider  lässt  sich  nicht  behaupten,  dass  Zelada  alle  die  vor- 
treffichen  Ratschläge  seines  Freundes  auch  befolgt  hat.  Seine  Ver- 
dienste für  die  Vatikana  beruhen  überhaupt  mehr  in  ihrer  Bereicherung 
durch  wertvolle  Handschriften,  Münzen  und  Siegel  s),  als  in  deren 
notwendigen  inneren  Ausgestaltung.  Anfangs  schien  er  sich  allerdings 
ernstlich  mit  den  Garampi*schen  Reformentwürfen  befasst  zu  habend). 
Es  bedeutete  immerhin  schon  einen  Fortschritt,  dass  im  Jahre  1781 
einem  Forscher  aus  dem  Norden,  Jakob  Georg  Christian  Adler  aus 
Kopenhagen,  mit  dem  auch  GaVampi  in  literarischer  Korrespondenz 
stand,  trotz  des  strengen  Verbotes  Klemens  XIII.  Erleichterungen  in 
der  Benützung  der  Sammlungen  gewährt  wurden.  Dieser  Romfahrer 
schildert  Kardinal  Zelada  als  einen  sehr  gefälligen  Herrn  und  grossen 
Freund  der  Wissenschaften.  Er  durfte  oft  ganz  allein  auf  der  Bibliothek 
arbeiten  und  er  hebt  hervor,   dass    man  sich  den  Zutritt  zu  derselben 


•)  Lnzzari  (Lazzeri  oder  Lazeri)  Pietro,  geb.  1710,  gest.  1789.  Er  war 
durch  30  Jahre  hindarch  Professor  und  Bibliothekar  am  Collegium  Romanum, 
später  nahm  er  die  Stelle  eines  Theologen  und  Bibliothekars  bei  Kardinal  Zelada 
an.  Er  schrieb  zahlreiche  kirchengeschichtliche  Werke,  die  aufgezählt  sind  in 
der  Bibliothäque  de  la  compagnie  de  J^sus,  nouvelle  Edition  par  Carlos  Sommer- 
vogel, Bibliographie  tome  IV  (1893)  1609  ff. 

2)  Domenico  Passionei  (siebe  8.  300  Anm.  2)  und  Aleseandro  Albani,  er- 
nannt am  12.  August  1761  (Brevenarchiv,  Divers.  Clementis  XIII.  pars  I.  f.  387), 
gest.  II.  Dez.  1779. 

»)  Vgl.  Carini  a.  a.  0.  122  ff.   und  Adlers  Reieebemerkungen   a.  a.  0.  117. 

*)  üaiampi  schrieb  an  Zelada  am  24.  Juli  1780:  anche  altronde  ricevo  con 
mio  giubbilo  riscontri  deir  indefessa  di  lei  sollecitudine  per  codesta  biblioteca 
Taticana,  per  ao:rescere  sempre  maggior  lustro  alla  medesima  e  utilitä  al  pub- 
blico.  me  ne  rallegro  di  cuore  e  me  ne  congratulo  seco  lei.  Konzept  in  Fondo 
Oarampi,  unsignirter  Faszikel. 

20* 


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808  Igaa«  Philipp  DengeL 

gegen  entsprechendes  Trinkgeld  sogar  wahrend  der  Ferien  erwirken 
konnte^).  Ab^  bald  nach  dem  am  24.  November  1782  erfolgten  Tode 
des  ersten  Enstos  Stefan  Evodius  Assemani^  an  dessen  Stelle  Monsignor 
Josef  Anton  Beggi  trat*),  gewannen  infolge  des  yerderblichen  Einflusses 
des  letzteren^)  die  alten  Traditionen  allmählich  wieder  die  Oberhand. 
Garampi,  der,  1785  um  Kardinal  ernannt,  seinen  Lebensabend  teils  in 
Montefiascone  und  Cometo,  teils  iu  Bom  verbrachte^),  Termochte  dagegen 
ebensowenig,  wie  Zelada  selbst,  der  durch  die  Übernahme  des  Staats- 
sekretariates im  Jahre  1789  der  tatsachlichen  Oberleitung  der  Vatikana 


1)  Adlers  Reisebemerkongeo  a.  a.  0.  p.  119  und  120. 

*)  Die  ErnennuDg  Beggi*t,  der  bis  dahin  noch  nicht  im  Dienste  der  Vati- 
kana  gestanden  hat,  erfolgte  mittelst  Brere  vom  1.  Dezember  1782.  Am  gleichen 
Tage  wurde  der  zweite  Kustos  Monsignor  Pietro  Francesco  Foggini,  der  dieses 
Amt  seit  5.  Februar  1768  bekleidete,  mit  dem  Titel  und  den  GebQhren  eines 
ersten  Kustos  in  den  Ruhestand  gesetzt.  An  seine  Stelle  trat  am  6.  Juni 
1783  Monsignor  Ennio  Quirino  Visconti.  Am  1.  M&n  1785  hat  dann  Pius  VL 
die  Stelle  des  zweiten  Kustos  überhaupt  aufgehoben.  DaÜlr  wurde  Reggi  sein 
Gehalt  an  Geld  um  monatlich  12  scudi  erhöht.  Letzterer  waltete  seines  Amte» 
bis  1800  und  starb  als  jubilirter  Kustos  im  J.  1802.  Ihm  folgte  am  11.  Sep- 
tember 1800  Monsignor  Gaetano  Marini.  Gleichzeitig  wurde  die  Stelle  des  zweiten 
Kustos  in  der  Person  des  bisherigen  lateinischen  Skriptors  D.  Angelo  Battaglini 
wiederbesetzt.  Ich  entnehme  diese  und  andere  zerstreute  Notizen  den  nun  in 
der  yatikan.  Bibliothek  yereinigten  ,Roli  della  famiglia«  der  Päpste,  Arm.  141 
Nr.  62  (1701)— 263  (1796)  und  264  (1801),  welche  auch  sonst  fQr  die  Kenntnis 
der  päpstlichen  Hofhaltung  eine  wichtige  Quelle  bilden.  (Vgl.  Sickel  in  Bd.  XIV 
(1893)  537  ff.  dieser  Zeitschrift.  Er  hat  den  von  ihm  daselbst  veröffentlichten 
»Ruolo  di  famiglia  des  Papstes  Pius  IV.  <  noch  im  Archive  der  Computisteriä 
benützt).  Sie  wurden  jährlich  zweimal,  am  1.  Mai  und  1.  November,  erneuert 
In  Beilage  II  findet  sich  ein  solcher  Rolo  aus  dem  Jahre  1780,  soweit  er  die 
Beamten  der  Vatikan.  Bibliothek  und  deren  Dienstesbezüge  betrifft,  abgedruckt. 
Dem  H.  Präfekten  P.  Franz  Ehrle  schulde  ich  für  die  Freundlichkeit,  mit  der  er 
mir  die  Benützung  dieser  Materialien  erleichterte,  lebhaften  Dank. 

>)  Garampi  schreibt  am  11.  April  1785  von  Wien  aus  an  Gaetano  Marini  i 
deploro  lo  scredito,  in  cui  sarä  e  la  biblioteca  vaticana  e  Roma  per  la  troppo 
sofistica  ritenutezza  deir  odiemo  custode.  si  vuol  chiudere  la  stalla  dopo  scappati 
i  buoj.  ma  il  rimedio  h  per  piü  conti  peggiore  del  disordine.  I  bibiiotecajj  non 
sempre  hanno  presente  il  carattere  del  savio,  che  sine  invidia  communico.  Be- 
zeichnend sind  auch  die  Worte,  die  er  einige  Monate  später,  am  20.  Juni,  an 
den  nämlichen  richtete.  £r  legt  Marini  nahe,  den  Abbate  Moreelli  zur  Publi- 
kation von  »anecdoti  greci<  aus  römischen  Bibliotheken  zu  veranlassen  und  ßLhrt 
dann  fort:  m' indispettisco  ogni  qualvolta  sento  riferirmisi  le  durezze,  che  ora 
si  pruovano  nella  biblioteca  vaticana !  io  mi  sfiaterö  quanto  posso,  essende  costä , 
contro  r  avarizia,  che  impediscc  la  oircolazione  di  tali  merci.  Beide  Schreiben,^ 
Orig.,  in  der  vatik.  Bibl.,  CJod.  vat  lat  9051  f.  76  und  80.  Vgl.  hiezu  aucb 
Adlers  Reisebemerkungen  a.  a.  0.  p.  119  Anmerkung. 

*)  Er  starb  zu  Rom  am  4.  Mai  1792. 


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£in  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  309 

entzogen  worde.  Eanm  hatte  er  aber  nach  aiebenjShriger  Wirksam- 
keit dieses  Amt  zurückgelegt,  da  brachen  über  Bom  jene  schlimmen 
Tage  herein,  welche  anch  für  die  vatikanische  Bibliothek  mit  heri)en 
Yerhisten  yerbonden  waren.  Sie  mnsste  bekanntlich  1797  jnre  bdU 
einen  Teil  ihrer  w^rtrollen  Handschriften  den  Franzosen  abtreten^). 
Fius  VI.  wnrde  im  darauffolgenden  Jahre  als  Gefangener  hinweg- 
gef&hrt.  Zelada,  nebst  den  meisten  übrigen  Kai-dinalen  ans  dem  Kirchen- 
staate ausgewiesen,  zog  sich  nach  Toskana  zurück  und  er  kehrte  erst 
mit  dem  neuen,  in  Venedig  erwählten  Oberhaupt  der  Kirche,  Papst 
Pius  YII.  wieder  nach  Rom  zurück,  wo  er  am  19.  Dezember  1801 
sein  langes  Leben  beschloss.  Nach  einem  von  Garampi  ausgesprochenen 
Grundsätze,  dass  grosse,  auf  das  öfientliche  Wohl  bedachte  Männer 
ihre  wissenschaftlichen  Sammlungen  der  Allgemeinheit  erhalten  sollen, 
yermachte  der  Kurdinal  den  astronomischen  und  physikalischen  Teil 
seines  grossartigen  Museums  dem  CoUegium  Bomannm,  während  das 
Hospital  S.  Spirito  in  Sassia  schöne  anatomische  Stücke  aus  Wachs 
geschenkt  >  erhielt >).  Die  Bücherei  aber  kam  zum  Teil  an  die  „Biblio- 
teca  del  cabildo  de  la  santa  iglesia  catedral"  in  Toledo^,  den  Best 
erwarb  Pius  VII.  für  die  Vatikana*), 

Auch  unter  den  nächsten  Nachfolgern  Zelada^s  in  der  Leitung 
der  Vatikana^)  gingen  die  auf  eine  Neugestaltung  des  ganzen  'Institutes 

1)  Vgl.  Münts  Engine,  La  biblioth^oe  dn  Vatican  pendant  la  r^volntion 
ton^aise.  In  M^langes  Julien  Havet  (Recueil  de  trayauz  d*  Erudition  d^i^  a 
la  memoire  de  Julien  Havet)  p.  579  ff.    Paria  1895. 

*)  Moroni  a.  a.  0.  Bd.  103  p.  467  und  469.  Die  übrigen  Gegenstfinde 
scheinen  gans  serstrent  worden  zu  sein« 

')  ^£»1*  Catalogi  libromm  manuscriptomm^  qui  in  bibliothecis  Galliae,  Hel- 
vet'.ae,  Belgii,  Britanniae  M.,  Hispaniae.  Lnsitaniae  asservantnr,  nunc  primum 
editi  a  D.  Gnstayo  Haenel  p.  984,  Lipsiae  1830.  Ebenso  Carini  Isidoro,  Gli 
arcbivi  e  le  biblioteche  di  Spagna  in  rapporto  alla  storia  d*  Italia  in  generale  e 
di  Sicilia  in  particolare.  Parte  prima  p.  482  und  483,  Palermo  1884.  Daselbst 
werden  einige  Handschriften  ans  der  Biblioteca  Zelada  aufgezählt  und  beschrieben. 
Ein  Manuskript  beGndet  sieb  (Carini  p.  605)  im  Archivio  histörico  in  Toledo. 

«)  Von  Moroni  a.  a.  0.  Bd.  103  p.  469  auf  c.  6000  Bände  geschätzt.  Sie 
sind  gegenwärtig  in  den  Räumen  der  Eonsultationsbibliothek  aufgestellt. 

>)  Ein  vollständiges  und  genaues  Verzeichnis  der  Eardinalbibliothekare  und 
Beamten  der  Vatikana  besitzen  wir  nicht.  Die  Serie  der  Bibliothekare  und 
Kustoden  in  der  öfters  zit.  trefflichen  Einleitung  zum  ersten  Bande  des  von  den 
Assemani  herausgegebenen  Katalogs  der  Vatikan.  Handschriften,  p.  LUX  ff.  und 
LXIX  ff.,  reicht  nur  bis  Passionei.  In  Moroni  a.  a.  0.  V  223  ff.  und  der  kleinen 
Orientirungsschrifb  von  Angelo  Mazzoni,  La  biblioteca  vaticana  IV.  ediz.  p.  11 
(Roma  1895),  findet  sich  zwar  c^ie  Liste  wenigstens  der  Bibliothekare  bis  auf 
unsere  Zeit  fortgesetzt,  doch  feblen  genauere  Daten  und  selbst  die  Jahre  sind  mehr- 
fach unrichtig   angegebeD.    Um  so  mehr  muss  daher  ein  in  Vorbereitung  ste- 


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310  Ignaz  Philipp  Dengel. 

abzielenden  Wünsche  Garampi's  nicht  in  Erfüllung.  Die  bewegten  poli- 
tischen Zeiten,  vor  allem  die  Besetzung  Roms  durch  Napoleon  im  Jahre 
1808  und  die  neuen  schmerzlichen  Verluste,  welche  die  Sammlungen  des 
Vatikans  über  sich  ergehen  lassen  mussten^),  waren  allerdings  solchen 
Reformbestrebungen  nichts  weniger  als  günstig.  .  Die  traurigen  Ver- 
hältnisse brachten  es  sogar  mit  sich^  dass  nach  erfolgter  Gefangen- 
nahme Pius  VII.  die  durch  den  Tod  des  Kardinals  Luigi  Valenti 
Gonzaga  erledigte  Stelle  des  Bibliothekars  bis  1827  nicht  mehr  be- 
setzt wurde.  Wohl  hat  Ercole  Consalvi,  der  in  seiner  Eigenschaft  als 
Staatssekretär  mehrere  Jahre  die  interimistische  Leitung  der  vatikani- 
schen Bibliothek  besorgte,  als  Dank  für  die  Rückgabe  der  von  den 
Franzosen  nach  Paris  entführten  Handschriften')  die  Forschungen 
fremder  Besucher  in  besonders  entgegenkommender  Weise  gefördert*^). 
Nach  ihm  wurde  es  aber  wieder  anders.  Auch  die  Katalogisirungs- 
arbeiten   schritten    nur  sehr   langsam    vorwärts    und   es  dauerte  noch 

hendes  Unternehmen  des  Abb6  Comte  Le  Grelle  begrüsst  werden,  der  im  Auftrage 
der  Bibliotheksleitung  mit  Benützung  der  Roli  della  famiglia  und  des  Archivio 
particolare  della  biblioteca  ein  authentisches  Verzeichnis  des  gesamten  Beamten- 
personals zu  bringen  gedenkt.  Ich  beschränke  mich  hier  auf  die  blosse  Fest- 
stellung der  Kardinalbibliothekäre  nach  Zelada  und  zwar  vornehmlich 
auf  Grund  von  Nachforschungen  in  dem  Brevenarchive,  welche  dessen  Leiter 
Mona.  Pietro  de  Romanis  mit  besonders  dankenswerter  Liebenswürdigkeit  unter- 
stützt hat.  Auch  der  Skriptur  der  Yatikana  Mons.  Mariano  Ugolini  leistete  bei 
Durchsicht  der  Annnarj  pontifici,  Notizie  und  Diarj  di  Roma,  den  Vorläufern 
der  Gerarchia  cattolica,  wertvolle  Beihilfe.  Die  Daten  der  Ernennung  beziehen 
sich  auf  das  hierüber  ausgefertigte  Breve. 

Luigi  Valenti  Gonzaga  1802  .Tftnner  12^  gest.  1808  Dezember  29. 

Giulio  Maria  della  Somaglia  1827  Jänner  26,  gest.  1830  April  2. 

Giuseppe  Albani  1830  April  23,  gest.  1834  Dezember  3. 

Luigi  Lambruschini  18M  Dezember  19,  gest.  1854  Mai  12. 

Angelo  Mai  1853  (kein  Breve  vorhanden),  gest.  1854  September  9. 

Antonio  Tosti  1860  Jänner  13,  gest.  1866  März  20. 

Giovanni  Battista  Pitra  1869  Jänner  (non  fu  spedito  breve;  das  Giornale 
di  Roma  1869  Nr.  16  meldet  die  erfolgte  Ernennung  mittelst  »biglietto  di  segre- 
teria  di  stato«  am  21.  Jänner),  gest.  1889  Februar  9. 

Placido  Maria  Schiaffino  1889  März  11,  gest.  1889  September  23. 

Alfonso  Capecelatro,  gegenwärtiger  Eardinalbibliothekar,  ernannt  1890 
April  29. 

*)  Vgl.  Marino  Marini,  Memorie  storiche  deir  occupazione  e  restituzione 
degli  archivii  della  S.  sede  e  del  riacquisto  de*codici  e  museo  numismatico  del 
Vaticano  e  de^  manoscritti  e  parte  del  museo  di  storia  naturale  di  Bologna,  1816. 
Abgedruckt  mit  Beilage  vieler  Dokumente  in:  Regestum  Clementis  papae  V, 
cnra  et  sudio  monachorum  0.  S.  B.  I  Einleitung  p.  CCXXVlll  ff.,  Rom  1885. 

s)  Vgl.  vorhin  zit.  Memorie  und  Müntz  a.  a,  0.  582  ff. 

•)  Vgl.  die  Ausführungen  bei  Blume  a.  a.  0.  UI  94,  der  damals  in  der 
Vatikana  gearbeitet  hat. 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Grarampi  etc.  311 

längere  Zeit,  bis  man  die  unvergleichlichen  Schätze  durch  eine  bessere 
Ordnung  und  ihre  endliche  Erschliessung  fQr  die  freie  Forschung  zu 
einem  Gemeingute  der.  Wissenschaft  machte.  Noch  um  die  Mitte  des 
19.  Jahrhunderts  hinderte  die  .unerhörte'^  Bibliotheksordnung  Rie- 
mens XIII.,  welche  vielfach  in  übermässiger  Strenge,  oft  aber  auch 
wieder  sehr  willkürlich  gehandhabt  wurde  ^),  jeden  Fortschritt  nach 
dieser  Richtung.  Selbst  einem  Joh.  Friedrich  Böhmer  bat  man 
während  seines  dritten  Aufenthaltes  in  Rom  1849 — 1860  auf  der 
Yatikana  nach  seinen  eigenen  Worten  „so  kleinliche  Schwierigkeiten 
gemacht,  dass  er,  nachdem  auch  ein  der  höheren  Behörde  vorgelegtes 
Gesuch  erfolglos  blieb,  es  seiner  und  seines  Vaterlandes,  lür  dessen 
Geschichte  er  arbeitete,  würdiger  hielt,  sich  zurück  zu  ziehen*.  In 
Neapel  yerfasste  er  dann  am  26.  Februar  1850  eine  Denkschrift  an 
den  österreichischen  Botschafter  beim.  Papste,  den  Grafen  Edterhäzy, 
worin  er,  nicht  um  anzufeinden,  sondern  uiü  nach  Kräften  Beformen  und 
freieren  Zutritt  zu  erwirken,  offen  und  ehrlich  die  t)  beistände  in  der  Ver- 
waltung und  Benützbarkeit  der  vatikanischen  Bibliothek  darlegt,  als  deren 
hauptsächlichste  er  bezeichnet:  die  mangelhafte  Organisation  des  Bi- 
bliothekariats,  indem  Alles  nur  einem  einzelnen  Chef,  dem  ersten  Eustos 
überlassen  ist,  die  vielen  Ferialtage^),  das  ungeeignete,  düstere  Arbeits* 


1)  Daher  auch  die  sich  mehrfach  widerBprechenden  Angaben  bei  Pertz 
G.  H.,  Italiänische  Reise  vom  November  1821  bis  August  1823  p.  6  und  7,  Han- 
nover 1824;  Palacky*s  italienische  Reise  im  Jahre  1837  p.  53 ff.;  Greith  Carl, 
Spicilegium  Yaticanum,  Beiträge  zar  nähern  Eenntniss  der  Vatikanischen  Biblio- 
thek fQr  deutsche  Poesie  des  Mittelalters  p.  2,  Frauenfeld  1838;  Bethmann  L., 
Nachrichten  über  die  von  ihm  f&r  die  Mon.  Germ.  bist,  benutzten  Sammlungen 
von  Handschriften  und  Urkunden  Italiens,  aus  dem  Jahre  1854,  in  Pertz  Archiv 
XII  (1874)  p.  214  und  215;  Dudik  B.,  Iter  Romanum  I  6  ff.,  Wien  1855.  —  Zum 
Teile  haben  zu  einem  strengeren  Vorgehen  auch  die  politischen  tlreignisse  und 
nicht  in  letzter  Linie  die  »vielen  bitteren  Erfahrungen*  beigetragen,  welche  man 
in  Rom  mit  fremden  Forschecn  machte.  Dudik  (p.  IX)  weist  hin  auf  »die  auf- 
geblasene Unbescheidenheit,  ja  oft  gemeine  Unverschämtheit,  mit  welcher  ge- 
wisse Männer  in  Rom's  artistischen  und  literarischen  Sammlungen  auftreten  <• 
Greith  (p.  2)  erwähnt  das  Beispiel  Potters,  der  auf  zweideutige  Diarien  und 
wahre  oder  auch  erdichtete  Skandalgeschichten  vergangener  Zeiten  Jagd  machte. 
Daher  fand  es  auch  Böhmer  (Leben,  Briefe  und  kleinere  Schriften  I  223),  über- 
einstimmend mit  Garampi  (siehe  S.  301)  »ganz  in  der  Ordnung,  dass  man  in 
Rom  nicht  Jedem  Alles  (besonders  aus  den  letzten  Jahrhunderten)  in  die  Hände 
gibt«. 

»)  Nach  Böhmer  gab  es  jährlich  etwa  nur  90  Arbeitstage.  Mit  dieser  Be- 
rechnung stimmt  auch  die  damals  noch  geltende,  unter  KardinpJ  Angelo  Quirini 
erlassene  Ferienordnnng.  Letztere  ist  abgedruckt  bei  Blume  a.  a.  0.  Ill  84. 
Vgl.  auch  Dudik  a.  a.  0.  I  6.  Eine  Vermehrung  der  Arbeitstage  trat  erst  in 
den  letzten  Jahren  des  Pontifikates  Pius  IX.  ein,  bis  dann  Leo  XIII.  im  J.  1885 


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312  l^uaz  Philipp  Dengel. 

lokal  >)  und  die  engherzige  Dienstordnung,  deren  Abänderung  die  Be- 
amten selbst  bei  einigem  EitVr  für  die  Forderungen  der  Wissenschaft 
langst  schon  hätten  durchsetzen  können.  ^Allein  sie  sehen  vielmehr 
die  Bibliothek  als  ihr  Privateigenthum  an,  mit  dem  sie  sich  persönlich 
wichtig  machen,  und  hoffen,  dass  es  ihnen  einmal  gelingen  werde, 
bnchhändlerischen  Verlag  zu  finden,  um  durch  Herausgabe  von  ün* 
gedrucktem  sich  berühmt  zu  machen  und  andere  Yortbeile  zu  erlangen. 
Darum  erscheint  ihnen  jede  Benützung  durch  einen  Fremden  als  eine 
Minderung  ihres  eigenen  Vortheils'^.  Gleichzeitig  erinnert  Böhmer  an 
die  Zeiten  eines  Benedikt  XIV.  und  Passionei,  wo  man  im  Gemein- 
interesse der  Wissenschaft  sogar  mit  dem  Drucke  der  Kataloge  anfing, 
während  jetzt  nicht  einmal  die  Einsicht  in  die  handschriftlichen  Ver- 
zeichnisse gestattet  werde  ^).  und  an  anderer  Stelle  verweist  er  auch 
auf  das  edle  Beispiel  Garampi^s,  der  «die  volle  Eenntniss  der  ganzen 
Wahrheit*  aufs  Grossartigste  fordern  wollte*). 

Ein  neuer  Geist  begann  in  die  ehrwürdigen  Hallen  der  Vatikana 
erst  einzuziehen,  als  Pius  IX.  am  20.  Oktober  1851  die  bis  dahin 
geltenden  Vorschriften  Klemens  Xm.  durch  ein  Reglement^)  ersetzte, 
welches  in  Verbindung  mit  später  dargebotenen  Erleichterungen  der 
wissenschaftlichen  Forschung  schon  viel  freiere  Bahnen  eröffnete.  Seit- 
dem arbeitete  man  auch  intensiver  und  systematischer  als  bisher  an 
der  Katalogisirung  der  Handschriften,  so  dass  am  Ende  seiner  Begie- 


das  heute  noch  giltige  »Calendario  per  il  servizio  degli  officiali  ed  impiegati 
della  biblioteca  vaticana«  festsetzte. 

1)  Siehe  S.  302  Anm.  1. 

*)  Dieses  interessante  Schriftstück,  eigenhändig  von  Böhmer  geschrieben, 
fand  ich  in  dem  im  Palazzo  di  Venezia  befindlichen  Archive  unserer  Botscbaft 
beim  päpstlichen  Stuhle.  Es  schliesst  mit  folgenden  charakteristischen  Worten : 
»Sollte  dem  Unterzeichneten  hoher  Schutz  es  möglich  machen  wollen,  seine  zum 
Besten  der  vaterländischen  Wissenschaft  begonnenen  Entdeckungen  und  Ab- 
schnften  wieder  aufnehmen  und  noch  einige  Zeit  fortsetzen  zu  können,  so 
dürfte  eine  darauf  bezügliche  hochgeneigte  Empfehlung  auf  folgende  Haupt- 
puncte  zu  richten  sein:  dass  ihm,  als  einem  Mann,  der  nie  etwas  wider  die 
katholische  Kirche  geschrieben,  sondern  vielmehr  in  öffentlichen  Druckschriften 
die  grossen  Päbste  des  dreizehnten  Jahrhunderts  gegen  Vorwürfe  vertheidigt  hat, 
die  Einsicht  der  Kataloge  und  die  Benutzung  der  Handschriften  vertrauensvoll 
gestattet,  und  dass  ihm,  bei  nur  noch  kurzem  Aufenthalt,  möglichst  lange  Ar- 
beitszeit gestattet  werden  möge«.  Als  Böhmer,  am  24.  März  1850  nach  Rom 
zurückgekehrt,  den  gewünschten  Zweck  nicht  erreichte,  erweiterte  er  die  genannte 
Schrift  zu  einem  Aufsätze  über  die  »Anliegen  deutscher  Wissenschaft  in  Rom«, 
den  Joh.  Janssen  in  Böhmer's  Leben  etc.  1  329  ff.  abgedruckt  hat. 

«)  Böhmer's  Leben  etc.  I  327. 

*)  Gedruckt  bei  Zanelli  a.  a.  0.  118  ff. 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  3^3 

rang  schon  ganz  bedeutende  Ergebnisse  zutage  lagen  i).  Einen  gross- 
artigen Abscblctts  über  erreichte  das  von  Ga^umpi  angeregte  Beform- 
werk  durch  Leo  XIII.,  in  dessen  kraftvoller  Persönlichkeit  sich  der 
TOB  unserem  Böhmer  autgedrückte  Wunsch,  ^dass  der  nächste  Pabst, 
den  man  ja  als  lumen  de  coelis  Yorausprophezeit  hat,  auch  die  wahr- 
heitsliebende, ernste  Wissenschaft  der  Historie  als  ein  Himmelslicht 
fOr  das  Dunkel  und  die  Irrwege  der  Principienlosigkeit  der  Gegenwart 
betrachte ''^),  voll  und  ganz  verwirklicht  hat  Schon  die  Einleitung 
seines  Poutifikates  bildete  ein  Motuproprio^),  worin  er  die  Satzungen 
seiner  Vorgänger  für  die  Bibliothek  in  einer  den  geänderten  Zeitver- 
hältnissen  entsprechenden  Weise  umwandelte.  Im  Jahre  1885  gab  er 
dann,  mit  den  hergebrachten  Überlieferungen  trotz  mancher  Wider- 
stände völlig  brechend,  der  Vatikana  jene  lebenskräftige,  mustergiltige 
Organisation^),  wie  sie  eine  so  gewaltige  Institution  ihrer  selbst  willen 
und  im  Interesse  der  Wissenschaft  dringend  erheischte.  Zugleich  ordnete 
er  die  Wiederaufnahme  der  Publikation  der  Kataloge^)  und  andere 
wissenschaftliche  Unternehmungen  an  und  er  sorgte  daftir,  dass  ein 
freundlicherer  Stndiensaal  den  aus  allen  Ländern  zusammenströmenden 
Gelehrten  ihre  Forschungen    erleichterte*).     Indem   er  schliesslich  für 


1)  Vgl.  De  Rossi  Joauues  Bapt.,  De  origine,  historia,  indicibus  scrinii  et 
bibliothccae  sedis  apostolicae  (ex  tomo  I  recensionis  cod.  palatin.  latin.  bibl. 
▼atic.)  p.  CXX  fip.  und  CXXVII  ff.,  Romae  1886. 

*)  Böhmer's  Leben  etc.  I  335. 

*)  Vom  9.  September  1878,  gedruckt  in  Leonis  XIII.  pontificis  maximi  acta 
i  (Bomae  1881)  p.  112  ff. 

^)  Regolamento  per  la  biblioteca  vaticana,  dato  dal  noetro  palazzo  apostolico 
del  Vaticano  questo  dl  21  marzo  1885.  Separat  und  neueatens  auch  abgedruckt 
in  der  von  F.  Veglia  und  G.  Perardi  begonnenen  Ausgabe  der  Atti  di  Leone  XIII., 
parte  prima  p.  269  ff.  Mondovi  1903.  —  Die  Notwendigkeit  einer  derartigen 
Neugestaltung  erkannte  Leo  schon  im  J.  1878.  In  dem  Motuproprio  heisst  es: 
una  istituzione  di  tanta  importanza  ha  bisogno  d'ordine  e  di  disciplina  pari  alla 
sua  grandezza  e  perdö  d*  un  reggimento,  d*  un*  amministrazione  e  tutela,  che  la 
mantengano  nel  suo  lustro  e  servano  insieme  airuso  ed  al  fine,  per  cui  h  stata 
eretta  ed  eleyata  al  grado  cospicuo,  in  cui  ei  troya. 

«)  Vgl.  De  Bossi  0.  ß.,  La  biblioteca  della  sede  apostolica  ed  i  catalogi 
dei  Buoi  manotcritti  (Studi  e  documenti  di  storia  e  diritto  Y  1884)  p.  366:  Pro- 
gramma  dell'odierna  pubblicazione  dei  catalogi  raticani.  Die  hiefÜr  eisgesetzte 
Kommission  beschlose,  ähnlich  wie  dies  Garampi  (siehe  S.  305)  angeregt  hatte, 
»di  recedere  dal  programma  degli  Assemani  ed  adottare  la  fbrmola  piü  semplice*. 

")  Eine  in  der  »nuova  sala  di  studio  <  angebrachte  Marmortafel  trägt  fol- 
gende Inschrift: 


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314  Ignaz  Philipp  Dengel. 

sie  in  den  lichten  Bäumen  unter  dem  Prunksaale  Sixtus  Y.  die  in 
ihrer  Art  einzig  dastehende  Eonsultations-  oder  Nachschlagebibliothek 
schuf  1),  war  auch  die  letzte  der  von  dem  Wiener  Nuntius  vor  mehr  denn 
hundert  Jahren  in  seinem  weitblickenden  Gutachten  niedergelegten 
Hauptforderungen  verwirklicht.  Konnte  Böhmer  noch  vor  fünf  Dezennien 
nicht  mit  Uurecht  die  Benützbarkeit  der  Yatikana  als  „ungenügender 
als  bei  irgend  einer  andern  Bibliothek  Europas*  bezeichnen^),  so  wird 
heute  gesagt  werden  müssen,  dass  sie  sich  dank  der  weisen  Fürsorge 
ihres  Neubegründers,  dank  auch  der  gegenwärtigen  ebenso  umsichtigen 
als  liberalen  Leitung  und  der  Selbstlosigkeit,  mit  der  eine  zwar  kleine, 
aber  auserlesene  Schar  von  Beamten  stillschaffeud  an  ihrer  Vervoll- 
kommnung arbeitet,  hinsichtlich  aller  Anforderungen,  die  an  eine  der- 
artige wissenschaftliche  Anstalt  gestellt  zu  werden  pflegen,  würdig  mit 
den  ersten  Bibliotheken  der  Welt  messen  darf  und  so  wahrhaft  die 
ihr  von  Leo  XIII.  zugedachte  Bestimmung  erfüllt,  zu  sein  „un  mo- 
numento  perenne  della  cultura  e  civiltä*. 


Beilagen. 
l. 

Mons.  Josef  Garampi  an  Kard,  Franz  Xaver  Zelada, 

Wien,  1780  Jänner  10. 

Vatik.  Archiv,    Fondo  Garampi,   unsignirter  Faszikel,  Originalkonzept, 

Em"'o  e  Rev'"^  sig'®  sig*^*  padrone  Col™<>! 

Niuna   cosa   poteva   essenni   piü   grata  n6   piü   intimamente   compia- 
cermi,  quanto  di  sentire  V  Eminenza  Yostra  collocata  nel  sublime  posto  di 

Leo.  XIII.  pont.  max. 

novis.  legibus,  bibliothecae.  regendae 

sapienti.  consilio.  datis 

co&clave.  loco.  magis.  illustri 

studiosorum.  commoditati 

parari.  atque.  instrui.  iussit 

anno.  MDCCCLXXXV. 

1)  Die  feierliche  Eröfintjing  der  nach  ihrem  Gründer  benannten  Biblioteca 

Leonina  erfolgte  im  Namen  des  Papstes  durch  den  Eardinalbibliothekar  Alfonso 

Capecelatro   am  23.  November   1892.    VgL   die  interessanten  »Erinnerungen  an 

Papst  Leo  XIII.«    von  Friedrich   von  Weech   in   der  Monatsschrift   »Hochland«, 

Novembemummer   1903   p.  190   und    194.    Über   Anlage   und    Einrichtung  der 

Bibliothek  vgl.  äacco  Antonio,  Le  nuove  sale  della  biblioteca  Leonina  in  Vaticano, 

und  Ugolini   Mariano,    La  nuova   biblioteca  Leonina   nel  Vaticano,  Roma    1893 

(Sonderabdrücke   aus   dem  Omaggio   della  bibl.  vatic.  nel  giubileo  episcopale  di 

Leone  XIIL). 

«)  In  der  oben  erwähnten  Denkschrift  vom  26.  Februar -1850. 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntine  Josef  Garampi  etc.  3]^  5 

bibliotecario  della  S.  chiesa :  posto  che  tanto  interessa  il  ben  pubblico  delle 
lettere,  il  decoro,  il  nome  e  il  buon  servigio  della  S.  sede.  N.  S*"®  non 
poteva  fare  scelta  piü  opportona  n^  piü  a  mio  grado,  onde  ne  ho  giubi- 
lato  e  ne  giubilo  sovramodo. 

Giacch^  poi  mi  comanda  ella,  che  io  le  communichi  i  miei  pensieri 
sulle  cose  che  possono  occorrerle  in  tale  impiego,  lo  faccio  volentieri ;  anzi 
senza  anche  la  sua  interpellazione  TaTrei  fatto,  spinto  cio^  si  dal  zelo,  che 
universalmente  mi  accende  per  tutto  ciö  che  spetta  alla  S.  sede,  che  dal 
rispettoso  attaccamento,  che  particolarmente  mi  stringe  airEminenza 
Vostra. 

Incomincio  dal  materiale  della  biblioieca.  non  parlo  degli  omamenti, 
dei  quali  trovasi  giä  abbondantemente  fornita.  pare  anzi,  che  fosse  questa 
1^  unica  cora,  che  ne  assunse  Passionei.  che  se  qnalche  cosa  se  le  potesse 
a  poco  a  poco  aggiagnere,  sarebbe  al  piü  per  mio  awiso  la  continnazione 
dei  yasi  etruschi  o  di  altri  pezzi  d'  aniichit^,  atti  a  formare  omamento  al 
di  sopra  degli  armadj. 

Ma  parlo  piuttosto  deir  ordine  e  della  distribuzione  dei  libri  suppongo 
V.  Em^  giä  occupata  in  fare  rimettere  ai  loro  luoghi  tutti  i  codici  (che 
erano  al  tempo  mio  spesso  dissestati  e  confasi),  afßoe  cio^  di  collazionard 
con  essi  gli  inventarj :  onde  possa  constare  ora  e  in  avvenire,  quali  e 
qnanti  n' esistano  0  sieno  stati  a  lei  consegnati  e  quanti  aH'incontro  per 
ayventura  ne  manchino  0  trovinsi  sinarriti. 

Gran  licenza  e  abaso  h  stato  in  passato  nel  trascriyersi  quanto  6 
piacinto  a  chiunqne  ben  pagava!  non  dico  giä,  che  si  debba  usare  stiti- 
chezza  con  coloro  che  vengono  a  chiedere  codici  antichi  per  proprio  studio 
o  curiosita.  la  prudenza  e  il  giudizio  dei  custodi  bastano  ordinariamente 
a  discemere  le  intenzioni  e  Tuso  dei  studiosi,  ai  quali  per  regola  gene- 
rale bisogna  sempre  allargar  Fadito,  di  giovare  a  se  e  alle  lettere,  non 
gi&  ristringerlo  0  difQcoltarlo.  ma  allorch6  capitano  commissioni  di  far 
copiare  a  prezzo  qualche  codice,  vorrei,  che  questo  non  potesse  ayer  luogo 
senza  1' intelligenza  ed  espressa  facolt4  di  Y.  Em^^  ciö  dico  rispeito  spe- 
cialmente  ai  carteggi  e  alle  memorie  politiche  degli  ultimi  due  0  tre  secoli. 
so  che  TavidiUi  dei  guadagno  ha  fatte  in  passato  preterire  talvolta  le 
buone  regele. 

Qnanto  ai  libri  stampati  parmi  che  non  si  abbia  punto  a  pensare  a 
formare  una  biblioteca  completa  in  ogni  genere  di  studj;  ma  che  bensi 
dovrebbesi  avere  una  compiuta  raccolta  di  tutto  ciö,  che  spetta  a  istoria 
letteraria  d'ogni  facoltä,  e  aversi  in  oltre  le  migliori  edizioni  di  tutti  gli 
autori  classici,  dei  S.  S.  padri  e  di  tutti  gli  istorici  fino  al  decimosesto 
secolo.  chiunque  viene  per  osservare  codici  manoscritti,  conviene  che  abbia 
alla  mano  anche  i  libri  stampati,  coi  quali  collazionarli,  per  cosi  rettificare 
e  facilitare  le  proprie  osservazioni. 

Parmi  che  tutta  la  storia  letteraria,  compresivi  i  dizionarj  di  tale 
argomento,  i  cataloghi  di  biblioteche  e  le  vite  d'  uomini  illustri,  dovrebbero 
riunirsi  insieme  e  collocarsi  presso  la  stanza,  dove  concorrono  i  studiosi, 
e  ciö  per  loro  maggior  comodo.  nella  stanza,  che  serve  di  sala,  potrebbero 
questi  riporsi  in  armadj  chiusi  e  fors'  anche  ridurre  nello  stesso  modo  la 
prima  anticamera  deir  appartamento  di  Mens.  Assemani. 


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316  Ignaz  Philipp  Dengel. 

Quanto  al  materiale  non  bo  per  ora  altro  ohe  suggerire.  passo  dunque 
a1  formale,  che  esige  una  piü  continaata  vigilaaza  e  assistenza  deirEmi- 
nenza  Yostra. 

Di  tanti  stipendiati,  che  ha  la  biblioteca,  ben  pochi  son  quelli  ehe 
abbiano  impiegata  tutta  Topera,  che  era  da  essi  dovata  al  serrigio  di 
essa,  0  almeno  Tabbiano  fatto  con  adeqaata  diligenza.  quäl  vergogoa,  che 
imperfetti  tuttavia  restino  gli  inventaij  di  alcone  biblioteche  particolari! 
tuttavia  che  varie  di  esse  manchino  totalmente  di  an  indice  alfabetico!  e 
che  in  fine  tanto  della  propriamente  detta  Yaticana,  quanto  delle  altre 
aggiuntevi  non  si  abbia  an  intiero  catalogo  alfabetico,  complessivo  di 
tutte!  osaervi  danqae  Y.  Em^,  qoali  sieno  gli  inyentarj  attoalmente  im- 
perfetti; e  tanto  per  ridarre  qaesti  a  compimento,  qaanto  per  esperimen- 
tare  Tatiivit^  e  la  diligenza  di  tatti  e  singoli  gli  scrittori,  consegni  a 
ciascano  tanti  codici  da  esaminare  e  registrare  a  compimento  degFinven- 
taij,  qaanti  sieno  proporzionati  alla  respettiva  loro  abilitä  nel  lavoro.  e 
sia  poi  incombenza  dei  custodi  di  ripassare  le  loro  fatiche  e  presentarle 
in  fine  a  Y.  Em^ ;  ond'  ella  possa  in  segaito  dare  respettivamente  a  cias- 
cano degli  impiegati  gli  opportani  stimoli,  monizioni  o  instrazioni.  cosl 
anche  non  sacceder4  piü,  che  varj  dei  scrittori  se  ne  stieno  in  ozio  e  in 
trascaratezza  o  che  attendano  soltanto  a  qaalche  stadio  loro  geniale,  senza 
prestare  il  servigio  dovato  alla  biblioteca. 

Fattosi  qaesto  primo  lavoro  degl*  inyentarj  e  indi  dei  respettivi  cata- 
loghi  alfabeticiy  che  stimo  il  piü  necessario  e  urgente,  si  potranno  allora 
intraprendere  altre  applicazioni  in  servigio  della  chiesa  e  in  decoro  della 
biblioteca. 

S^  incominciö  giä  dagli  Assemani  il  catalogo  dei  codici  orientali.  non 
so,  se  di  tatti  i  manoscritti  di  tal  sorta  siasi  finito  il  catalogo,  ma  tatta 
la  repnbblica  letteraria  aspetta  con  ansieti  la  continoazione  dei  catalogo 
tanto  per  esse  che  per  le  altre  lingae.  qaei  primi  tomi  perö  farono  troppo 
magnificamente  stampati ;  onde  tardo  e  difficile  si  renderebbe  lo  spaocio  di 
an  simile  voluminosissimo  catalogo  per  tatte  le  altre  lingae,  se  si  con- 
tinaasse  in  qaella  stessa  forma,  con  quel  carattere  e  con  qnella  prolissitä 
dei  primo.  il  catalogo  della  Laarenziana  stampato  dal  canonico  Bandini 
potrebbe  servir  di  modello  e  di  esempio.  cosi  anche  qaesto  della  Cesai'ea, 
gi&  compilato  da  Lambecio  e  che  ora  riprodace  e  in  qaalche  modo  anche 
riforma  il  signor  Kollar,  per  tacere  di  qaello  dell*  Escarial  e  di  molti  altri 
simili  catal(^hi,  che  sono  piü  o  mono  ragionati  e  che  tatti  sono  di  con- 
tinao  aso  agli  stadiosi,  ma  anche  ana  simil  opera  non  deve  appoggiarsi  a 
ona  sola  persona,  i  codici  orientali  e  greci  debbono  essere  esaminati  e 
illnstrati  da  qaelli  che  possedono  il  meglio  tali  idiomi.  i  latini  poi  o  di 
altre  lingae  volgari  si  possono  distribaire  fra  qaei  soggetti,  che  abbiano 
maggior  pratica  nelle  facolta,  alle  qaali  spettano  i  codici  medesimi. 

Nel  mentre  poi,  che  si  anderebbero  facendo  tali  lavori,  siccome  an 
special  fratto  sarebbe  di  qaindi  rileyare  tattociö  che  si  yada  saccessiva- 
mente  scoprendo  d*inedito  o  d' interessante,  cosi  sarä  pregio  delF  opera 
r  andar  rianendo  tali  notizie  o  materie  ad  effetto  di  poter  poi  pabblißare 
o  ana  naova  collezione  di  anecdoti  o  a  parte  qaalche  insigne  opera,  che 
sla  tattavia  desiderata  dalla  repabblica  letteraria. 


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Ein  Gatacbten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  317 

La  biblioteea  yatieana  ha  riportato  non  solo  molto  Instro,  ma  anche 
molto  profitto  pecuniario  dalla  edizione  di  S.  Efrem.  altrettanto  doTrassi 
ripromettere  dalle  soddette  nnove  fatiohe.  io  in  certo  modo  mi  8on  ver- 
gognato  e  mi  yergogno  tnttayia,  che  le  edizioni  delle  lettere  ponüficie  e 
delie  opere  dei  S.  8.  padri  si  &cciaBo  in  tutV  altro  laogo  che  in  Boma  e 
nella  bibüoteca  vaticana,  dove  perö  non  si  mancö  di  fame  parecchie  nei 
tempi  piü  felici.  ma  grazie  a  Dio  ^  ora  riservato  alFEminenza  Vostra  il 
&rceli  ritomare. 

Frattanto  conviene  insistere  presso  gli  Assemani,  aociö  si  mettano  dl 
proposito,  e  unicamente  a  tradurre  e  illostrare  qaei  monoscritti  Orientalin 
specialmente  istorici,  che  possano  meritare  di  essere  prodotti  al  pnbblico, 
giacch^  mancando  tali  soggetti  non  so,  se  cosi  facilmente  troverannosene 
altri,  che  alla  cognizione  di  quelle  lingae  annessa  abbiano  anche  quella 
della  emdizione  o  critica  occidentale. 

Non  si  sgomenti  T.  £m^  per  le  spese,  giaoch^  olti-e  alle  facilitä  e 
generositä  particolari,  che  non  le  nescir^  difßcile  di  carpire  da  N.  S»"* 
nelle  occasiöni,  Tentrate  ordinarie  della  biblioteca  potranno  in  qoalche 
modo  supplire  al  bisogno,  almeno  a  poco  a  poco.  ella  sa  le  arbitrarie  di- 
strazioni,  che  se  ne  son  fatte  sotto  gli  Ultimi  due  suoi  predecessori ;  onde 
di  queste  piü  non  temo  e  una  miglior  economia  metterä  Y.  Em^  in  istato 
d'  intraprendere  a  tempo  e  luogo  cose  grandi.  per  i  libri  stampati,  de*  quali 
si  possa  aver  bisogno  come  sopra,  le  edizioni  da  farsi  costi  delle  nuove 
opere  daranno  un  ampio  fondo  per  prowederli.  anzi  daranno  esse  un  nuovo 
fondo  in  aumento  delle  rendite  annuali,  come  ö  successo  nella  edizione  di 
sant'  Eurem. 

üna  parola  ancora  intomo  a  Vemazza.  ha  egli  sempre  atteso  a  rac- 
cogliere  le  opere  di  Leone  AUacci,  che  senza  contradizione  h  stato  uno 
dei  luminari  dei  nostri  secoli  e  che  ha  trattate  da  maestro  le  cose  greche. 
quanto  profittevol  cosa  sarebbe  il  fare  una  intiera  coUezione  di  tutte  si 
edite  che  inedite!  ma  io  temo,  che  codest'uomo  abbia  le  materie  tuttavia 
indigeste  e  che  possa  una  volta  mancar  di  vita  senza  che  dalle  carte  sue 
possa  risultame  gran  lume.  non  6  uomo  d'  ordine  o  di  mente  chiara  e 
oltre  a  ciö  ^  troppo  distratto  dai  lucri  manuali,  che  gli  provengono  dalle 
copie,  che  va  facendo  per  altrui  commissione,  o  dalle  lezioni,  che  da.  con- 
yien  dunque  eccitarlo  in  ogni  miglior  modo  e  anche  invaghirlo  con  una 
speranza  di  proprio  lucro  per  cosi  fargli  coneepire  frattanto  e  stendere  un 
piano  della  collezione,  ch*egli  avea  ideata,  distribuendo  le  opere  giusta  li 
respettivi  argomenti,  a*  quali  appart^ngono,  onde  possa  cosi  risultare,  quanto 
abbia  ^11  o  raccolto  o  osservato  d'inedito  di  quel  grand^uomo^). 


1)  D.  Raffaele  Vemazza  wurde  am  21.  August  1758  zum  griechischen 
Skriptor  der  Vatikana  ernannt  (Notiz  im  Rolo  deUa  famifflia  di  Clemente  XllL, 
formato  sotto  il  1  novembre  1758,  vatik.  Bibl.  Arm.  141  Rolo  Nr.  183).  Er  hat 
sich  um  die  Sammlung  und  Ordnung  der  Handschriften  des  AUatius  unstreitis? 
Verdienste  erworben,  wie  aus  handschriftlichen  Aufzeichnungen  eines  Angestellten 
der  Bibl.  Vallicellana,  betitelt  >Origine,  progresso  e  stato  della  biblioteca  Val- 
licelliana  nel  1838«  (ebenda,  handschriftl.  Sammelband  ohne  Signatur  fol.  23'> 
deutlich  herrorgeht.  Vgl.  auch  das  >  Inventario  dei  manoscritti  di  Leone  AUazio, 
che  sono  nella  ValUcella  ossia  Chiesa  Nuova,  con  giunte  o  citazioni  degli  indici 
di  Vemazza  e  Mariotti«  in  der  vatik.  Bibl.,  Cod.  vat.  lat.  9579  fol.  J68  C  Ebenso 
die  Schreiben  des  Mario  Allacei  an  Vemazza  aus  dem  Jahre  1773  in  BibL  Valli- 


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31^  Ignaz  Philipp  Dengel. 

Ma  che  giova  ch'io  mi  stenda  in  tutti  questi  propositi  con  V.  Em^, 
alla  quäle  so  che  niuno  arriverä  naovo  ?  ha  ella  anche  presso  di  se  V  eru- 
ditissimo  abbate  Lazeri,  degno  di  rimpiazare  una  delle  custodie^),  allorchö 
vacher^,  e  fornito  di  lumi  e  di  crisi  per  dare  a  V.  Em**  ottimi  consiglj, 
per  secondarla  e  ajutarla,  com*  ella  merila  e  com^esige  il  baon  servigio 
della  S.  sede  e  delle  lettere. 

Rispondo  finalmente  al  quesito  fattomi  sopra  V  archivio  segreto.  dacch^ 
fu  esso  erctto  e  separato  dalla  biblioteca  vaticana  sotto  Paolo  V,  non  trovo 
che  abbia  avata  dipendenza  alcuna  dal  cardinali  bibliotecarj  o  dalla  biblio- 
teca^). anzi  avendo  essi  bisogno  di  qaalche  cosa,  me  ne  hanno  fatto  per- 
yenire  gli  ordini  dalla  segreteria  di  stato.  allorchö  fui  fatto  archiyista, 
supplicai  io  stesso  Benedetto  XIV  ad  assegnarmi  ed  autorizzarmi  persona, 
con  cui  potessi  io  rivedere  e  collazionare  tutto  quello,  ch'  io  trovassi  attoal- 
roente  esistere  nelF  architio.  suggerj  e  mi  fu  dato  a  tal  effetto  Mons. 
Bottari^),  onde  seco  lui  fecimo  la  collazione  e  se  ne  diö  relazione  al  papa*). 

cellana  CLVl  3.  Vernazza  starb  schon  am  7.  November  1780  (Rolo  Nr.  232) 
und  ihm  folgte  der  bisherige  »scopatoie  di  libraria*  Elia  Baldi  (hiebe  Beilage  II). 
—  Der  literarische  Nachlass  und  die  ausgedehnte  Korrespondenz  des  Leo  Alla- 
tius  gingen  1803  in  den  Besitz  der  Bibliothek  der  Oratorianer  (heute  Bibl. 
Vnllicellana)  in  Rom  über.  Vgl.  Laemmer  Hugo,  De  Leonis  Allatii  codicibus  qui 
Roraae  in  bibl.  Vallicellana  asservantur  schedinsma  (Scriptorum  Graeciae  ortho- 
doxae  bibl.  selecta  vol.  I.  Friburgi  B.  1864).  Bekanntlich  hat  erst  Theiner 
Augustin,  selbst  Oratorianer,  die  von  Garampi  angeregte  Idee  wieder  aufge- 
nommen, doch  ist  das  von  ihm  in  Aussicht  gestellte,  ausführliche  Werk  über 
Allatius  nicht  erschienen. 

*)  Dieser  Wunsch  Garampi*s  ging  nicht  in  Erfüllung.   Vgl.  S.  307  Anm.  1. 

>)  Damit  stimmt  nicht,  was  Marini  Gaetano  in  seinen  Memorie  istoriche 
degli  archivi  della  santa  sede  (gedruckt  bei  Laemmer  H.,  Monumenta  vaticana, 
Freiburg  i.  B.  1861,  p.  452)  und  mit  ihm  Sickel,  Römische  Berichte  l  98,  Anm.  1, 
ausführen.  Nach  einer  Verfügung  Urban  VIII.  wurde  zwar  im  Jahre  1630  die 
Prätektur  des  von  Paul  V.  begründeten  Geheimarchivs  von  der  der  Bibliothek 
getrennt,  jedoch  mit  der  ausdrücklichen  Bestimmung,  dass  erstere  immer  dem 
Kardinalbibliothekar  untergeordnet  bleiben  sollte.  Daher  sind  wohl  auch  in  den 
»Roll  della  famiglia«  die  Archivpräfekten  zusammen  mit  den  Beamten  der  Vati- 
kana  in  eine  Klasse,  der  der  >Officiali  di  libraria«  eingetragen,  während  dies 
z.  B.  bei  den  Kustoden  des  Engeleburgarchives  vor  1772  nicht  der  Fall  war 
(siehe  Beilage  II).  In  der  Praiis  mag  allerdings  diesem  Abhängigkeitsverhält- 
nisse keine  oder  nur  geringe  Bedeutung  zugekommen  sein.  Eine  völlige  Koor- 
dinirung  beider  Anstalten  trat  aber  wohl  erst  ein,  als  Leo  Xlll.  vor  Eröffnung 
des  Geheimarchivs  die  Stelle  des  Archivara  des  hl.  Stuhles  oder  »Kardinal- 
präfekten*  schuf,  welche  bekanntlich  als  erster  Josef  flergenröther  innehatte. 

•)  II.  Kustos  der  vatikanischen  Bibliothek  (seit  5.  Jänner  1739)  und  Ge- 
heimkaplan Benedikt  XIV.  Nach  dem  Tode  des  Josef  Simonius  Assemani  wurde 
er  mittelst  Breve  vom  28.  Jänner  1768  mit  dem  Titel  und  den  Gebühren  eines 
1.  Kustos  in  den  Ruhestand  gesetzt.  Roli  Nr.  139,  165  und  203.  Vgl.  auch 
Bibl.  apost.  vat.  cod.  manuscript.  catalogus  a.  a.  0.  I  p.  LXXII. 

*)  Dieser  Bericht  über  die  fehlenden  Archivalien,  eigenhändig  unterschrieben 
von  Garampi  und  Giovanni  Bottari,  befindet  sich  in  einem  nicht  Pignirten  Index- 
bande in  der  Sala  degli  indici  des  vatikanischen  Geheimarchivs.  Er  trägt  das 
Datum  vom  15.  April  1750.  In  diesem  Jahre  übergab  nämlich  der  Vizekustos 
Luigi  Ronconi  im  Namen  seines  erkrankten  Bruders  Filippo  Antonio,  der  die 
Präfektur  innehatte,  Garampi  die  Schlüssel  des  Archivs.  Dabei  intervenirte  im 
Auftrage  des  Papstes  Monsignor  Bottari,  der  dann  mit  dem  neuen  Leiter  die 
genannte  KoUationirung  vornahm.  Die  Ernennung  Garampi's  zum  Archivpräfekten 
erfolgte  jedoch  erst  nach  dem  Tode  Ronconi*s  (gest.  9.  Juli)  am  1.  August  1751 
(siehe  S.  296,  Anm.  1). 


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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  3^9 

Se  altro  mi  caderä  in  mente,  con  che  io  possa  sempre  piü  compro- 
yare  air  Eminenza  Vostra  il  speciale  impegno,  che  ho,  affinch^  ella  sostenga 
il  sablime  posto,  che  ora  occapa,  con  soa  gloria  e  quel  ch'  ^  piü  con 
decoro  e  utilitä  si  della  S.  sede  che  di  tutta  la  repubblica  delle  lettere, 
non  mancherö  di  suggerirglielo  con  tutta  libert^,  sottoponendomi  perö 
8empre  al  sayio  e  maturo  sno  giudizio. 

Intanto  mi  rassegno  con  inalterabile  ossequio. 


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320 


Ignaz  Philipp  Dengel. 

n. 


D(is  Personal  der  vatikanischen  Bibliothek  und  dessen  Diensihezüge 
im  Jahre  1780, 

Nach  dem  „E6U>  deüa  famiglia  die  N.  5"  Pio  P.  P.  VI  formato  soUo 
ü  primo  maggio  1780'^  in  der  vaük.  Bibliothek,  Arm.  141  Rolo  Nr.  230. 


Pane 

Ciam- 
belle 

1 

CO 

Viuo 

in 

cantina 

segrreta 

Valuta 

Companatici 
in 

Officiali  di  libraria 

o 

.2 

1 

CS 

1 

Ni 

ragguagliato 

a 

moso 

denari 
il 

Porzioui 

imeri 

Boccali 

mse 

11    g  i  0  r  n  0 

Scudi 

Baiocchi 

Scudi 

Baiocchi 

Mons.  Stefano  Evodio 
Assemani,  L  custode 

1 

1 

1 
2 

2     3 

2 

1 

2 

09 

28 

53 

Abbate  Pietro  Francesco 
Foggini,  II.  custode 

1 

2 

3 

2 

1 

2 

09 

18 

04 

D.  Pietro  Luigi  üalletti, 

mouaco  benedettino, 

scrittore  latino 

— 



14 
14 
14 
14 

58t/, 

Giuseppe  Teoli,  altro 
scrittore  latino 

___ 

2 
2 

— 



— 

— 

— 

58V, 

D.  Raffaele  Vernazza, 
scrittore  greco 

— 

— 

58V. 

D.  Giuseppe  Spalletti, 
altro  simile 

— 

2 

— 

: 

— 

58V, 

Mauro  Coster,  scrittore 
ebraico 

"^ 

2 

2 
2 

IV. 

— 

— 

— 

14 

58»/, 

Antonio  Coatanzi, 
altro  simile 

{- 

. 

— 

— 

14 

14 

6 

3 

58'/, 

Antonio  Assemani, 

scrittore  della  lingua 

siriaca 

— 

— 



58V, 

Saverio  Morelli  1  legatori 
Agostino  Rebuffi  /  de  libri 

2 

— 

— 

22V, 

Elia  Baldi,  scopatore 
di  libraria 

__ 

1 

2 

09 

42V, 

Giuseppe  Baldi,  altro 
simile 

1 

2 

09 

3 

42V, 

Summe : 

2 

21 

4 

15 

4 

4 

8 

36 

161 

74 

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Ein  Gutachten  des  Wiener  Nuntius  Josef  Garampi  etc.  321 

Der  Geldwert  der  in  natura  ausgefolgten  Gebühren  an  pane,  ciam- 
belle  and  bisootti  kann  anf  rund  22  scndi  für  den  Monat  eingesohfttzt 
werden^),  so  dass  sich  ftlr  das  Personal  in  diesem  Jahre  eine  monatliche 
Gesamtausgabe  von  22  +  8'36 -f- 16r74  =  rund  192  scudi  ergibt. 

Geringer  und  yiel  schwankender  waren  die  Bezüge  der  ebenfalls  in 
die  Klasse  der  »officiali  di  libraria*  eingereihten  Beamten  des  vatikani- 
schen Geheimarchives.  Das  Personal  bestand  im  Allgemeinen  nur  aus 
einem  Kustos  oder  Prätekten  und  einem,  höchstens  zwei  naehfolge- 
berechtigten  Koadjutoren,  die  aber  keinen  Anspruch  auf  eine  Entlohnung 
hatten.  Der  Präfekt  selbst  bezog  in  der  ersten  Hälfte  des  18.  Jahr- 
hunderts ausser  dem  üblichen  »parte  di  palazzo*  (Dienstesgebühren  in 
natura)  nur  7*22 'I2  scudi  an  monatlichem  Gehalte  (Compbnatici  in  denari). 
Erst  Pilippo  Bonconi  (1741 — 1751)  und  Giuseppe  Garampi  (1751 — 1772) 
wurde  es  auf  13*22^|2  scudi  erhöht.  Dazu  bekamen  sie  eine  Jahreszulage 
von  500  scudi,  womit  sie  aber  die  für  die  Ordnung  und  Katalogisirung 
des  Ärchives  erforderlichen  Hilfskräfte  bezahlen  mussteo.  Für  diese  Zwecke 
verausgabte  z.  B.  der  Letztgenannte  monatlich  c.  30  scudL  Der  »custode 
dell'  archivio  segreto  delle  scritture  appartenenti  all*  abbadie  e  beneficj 
concistoriali  *,  gleichfalls  in  der  erwähnten  Klasse  aufgezählt,  hatte  zu  den 
Naturalien  monatlich  7*22 'I2  scudi^).  Dem  Kustos  des  Ärchives  in  der 
Engelsburg  —  in  den  Koli  vor  1772  unter  d^  »ofßciali  maggiori«  oder 
»diversi  signori  della  corte«  verzeichnet  —  gebührten  an  Monatsgehalt 
12*50  scudi.  Dabei  blieb  es  auch,  als  im  Jahre  1759  zum  erstenmale 
die  Leitung  dieses  Ärchives  mit  der  des  Geheimarchives  vereinigt  wurde. 
Die  Geldeinnahmen  Garampi's  stiegen  somit  auf  25*72  ^[2  scudi  pro  Monat, 
wogegen  die  entsprechenden  Naturalgebühren  grundsätzlich  nur  für  ein 
Amt  allein  bezogen  werden  konnten*).  Eine  Änderung  trat  erst  ein,  als 
seinem  altersschwachen  Nachfolger  in  beiden  Archiven  Marino  Zampini 
(ernannt  am  28.  März  1772,  Rolo  Nr.  213)  schon  gleich  zu  Beginn  zwei 
besoldete  Koadjutoren  (con  futura  successione)  in  Callisto  und  Gaetano 
Marini  zur  Seite  gesetzt  wurden.  Li  dem  vorliegenden  Bolo  finden  wir 
sie  mit  einem  Monatsgehalte  von  je  12*86^|2  scudi  ausgestattet,  während 
ihr  Chef  die  obgenannten  500  scudi  als  Einkommen  genoss.  Die  Summe 
von  12*86^12  +  12*86  ^la  entspricht  bei  genauerem  Zusehen  den  Geld- 
bezügen, welche  früher  den  Präfekten  der  zwei  getrennt  geleiteten  Archive 


*)  Ich  lege  meinen  Berechnungen  den  Rolo  deUa  fisuniglia  di  demente  XII. 
aus  dem  Jahre  1740  (Kolo  Nr.  141)  zugrunde,  der  deshalb  besondere  Aufmerk- 
samkeit verdient,  weil  er,  abweicbena  von  den  übrigen,  für  jede  Klasse  der 
Familiären  am  Schlüsse  die  Naturalgebühren  in  Münzwertung  umsetzt,  wodurch 
erst  ein  genauer  Einblick  in  die  wirklichen  Ausgaben  der  apost.  Palastverwal- 
tung  ermöglicht  wird.  Ausserdem  zählt  dieser  interessante  Rolo  auch  die  Fonds 
auf,  womit  die  verschiedenen  Posten  der  päpstlichen  Hofhaltung  gedeckt  wurden. 
Über  den  Bibliotheksfond  vgl.  Carini,  La  bibl.  vat.  a.  a.  0.  128. 

>)  Diese  Stelle  bekleidete  1780  Mons.  Barnaba  Belli,  der  jedoch  in  unserem 
Rolo  »aenza  la  parte  e  paga«  verzeichnet  erscheint.  Im  Jahre  1778  fArm.  i41 
Nr.  226)  bezog  er  das  ölen  genannte  Gehalt.  Wahrscheinlich  wurde  es  ihm 
wegen  seiner  Abwesenheit  von  Rom  suspendirt 

<)  Garampi  bekam  1760  (Arm.  141  Rolo  Nr.  186)  den  »parte  di  palazzo« 
als  Archivar  der  Engelsburg.  Im  Jahre  1766  (Rolo  Nr.  200)  bezog  er  denselben 
als  segretario  della  cifra,  um  ihn  dann  1769  (Rolo  Nr.  205)  wieder,  wie  ur- 
sprOnglich,  als  Präfekt  des  Geheimarchives  zugewiesen  zu  erhalten. 

lOttbeiloDfen  XXV.  21 


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322  Ignaz  Philipp  Dengel. 

zugekommea  sind.  In  ähnlicher  Weise  hat  man  die  mit  beiden  Ämtern 
verbundenen  »parti  di  palazzo*  vereinigt  nnd  zu  gleichen  Hälften  den 
Eoadjatoren  angewiesen^),  welche  nach  dem  Tode  Zampini's  mit  den  näm- 
lichen Gebühren,  vermehrt  um  die  von  Letzterem  von  der  apostolischen 
Kammer  bezogene  Gehaltssumme,  zu  Kustoden  beider,  fortan  einheitlich 
verwalteten  Anstalten  ernannt  wurden. 

Die  hier  erörterten  Besoldungsverhältnisse  gelten  natürlich  nur  für 
das  18.  Jahrhundert  und  selbst  da  waren  sie  mannigfachen  Änderungen  im 
Detail  unterworfen*).  Vorher  überwog  noch  mehr  das  System  der  Natural- 
verpflegung.  Allerdings  sehen  wir  schon  unter  Gregor  XIII.  einigen  Familiären 
neben  dem  »parte  di  palazzo*  ein  Gehalt  in  Geld  ausgesetzt.  Es  sind 
dies  die  ersten  Übergänge  von  Natural-  zur  Geldwirtschaft  an  der  Kurie. 
Aber  noch  zu  Ende  des  17.  Jahrhunderts  wurden,  ausser  Brot  und  Wein, 
öl,  Kerzen,  Essig,  Salz,  Gerste,  Brennholz,  Besen  u.  s.  w.  in  natura  ver- 
abreicht. Um  so  kleiner  waren  die  Anweisungen  an  barem  Gelde.  Die 
Kustoden  und  Skriptoren  der  Yatikana  hatten  ungeßlhr  die  Hälfte  des 
ihnen  später  ausgefolgten  Gehaltes.  Eine  entscheidende  Wendung  erfolgte  erst 
in  den  Jahren  1701  — 1702,  indem  Klemens  XI.  mit  Ausnahme  der  »parti  della 
panetteria  e  cantina  segreta*  alle  übrigen  Nat uralgebühren  in  ein  erhöhtes 
Geldgehalt  umwandelte  und  so  den  Grund  zu  dem  im  18.  Jahrhunderte 
befolgten  Entlohnungssystevie  legte '^).  Endlich  hat  dann  Pius  VI.  am  1.  Juli 
de^  unglücklichen  Jahres  1797  aus  Gründen  notwendig  gewordener  Sparsam- 
keit auch  die  bis  dahin  den  Familiären  gewährten  »parti  di  pane  e  vino^ 
aufgehoben  und  Pius  VII.  bestätigte  diese  Massregel  am  28.  November  1800, 
womit  die  letzten  Reste  der  Naturalverpflegung  beseitigt,  waren.  Von  da 
ab  bezogen  die  Hofbeamten  nur  mehr  Gehalt  in  barer  Münze  und  zwar 
finden  wir  1804  den  ersten  Kustos  der  Bibliothek  mit  einem  Honorar 
von  50,  den  zweiten  von  18  scudi  und  die  Skriptoren  von  14  scudi 
monatlich  versehen*).  Die  Gesamtausgabe  für  das  Personal  betrug  pro  Monat 
162  scudi,  was  z.  B.  gegen  1780  ein  monatliches  Ersparnis  von  rund 
30  scudi  bedeutet.  Die  zwei  Kustoden  der  seit  Mai  1798  auch  räumlich 
vereinigten  Archive  des  Vatikans  und  der  Engelsburg^)  hatten  ein  Ein- 
kommen von  je  85  mensuali  (=  scudi). 

•)  Sie  bekamen  pro  Taff  von  den  zweifachen  Sorten  von  pane  je  '/s  i'ßsp. 
l'/jf  Portionen,  von  den  ciambelle  je  1  resp.  V,  Stück  und  von  biscotti  je  1  Stück. 
Ausserdem  halten  sie  Anspruch  auf  einen  Pokal  (gegen  zwei  Liter)  Wein,  dessen 
Wert  monatlich  für  einen  2*23  scudi  ausmachte.  —  Diese  ganze  Reform  wurde 
von  Garampi  angeregt  und  nach  dessen  Abgange  im  Jahre  1772  eingeführt. 
Näheres  hierüber,  namentlich  über  den  dabei  verfolgten  wissenschaftlichen  Zweck 
will  ich  in  anderem  Zusammenhange  mitteilen.  *)  Vgl.  8.  308,  Anm.  2. 

•)  VgL  RoU  Nr.  63  (I.  Nov.  1701)  und  Nr.  64  (1.  Mai  1702). 

*)  Ruolo  della  famiglia  della  S*^  di  N.  S'^  P.  P.  Pio  VII  e  del  sacro  palazzo 
apoitolico  formato  sotto  il  di  30  settembre  1804  (Arm.  141  Nr.. 264). 

'^)  Es  waren  dies  noch  immer  Callisto  und  Gaetano  Marinü  Letzterer  war 
zugleich  erster  Kustos  der  Bibliothek  (siehe  S.  308,  Anm.  2)  In  dem  vorhin 
erwilhnten  Rolo  werden  sie. nicht  mehr,  wie  in  den  Roli  von  1772—1796,  in  der 
Klasse  der  »ofßciali  di  libraria*.und  mit  dem  Titel  »custodi  tanto  delF  archivio 
segreto  che  del  archivio  di  CasteV  S.  Angelo«  au%eführt,  sondern  sie.  sind  unter 
dea  »altri  signori  della  corte*  eingereiht  tind  zwar,  der.  vollzogenen  Vereinigung 
beider  Archive  entsprechend,  als  »custodi.dell'.archivio  segreto«. 


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Kleine  Mitteilungen. 

Ungedruektc  Urkunden  Rudolfs  ron  Habsburg.  Seit  dem 
Abschlüsse  meines  Buches  über  Budolf;  woselbst  ich  im  Anhang  II 
eine  Beihe  angedruckter  Stücke  mitteilte,  sind  schon  wieder  einzelne 
neue  Urkunden  des  Habsburgers  aufgetaucht.  Eine  davon  hat  Julius 
Strnadt  in  diesen  Mitteilungen  24,  647  herausgegeben.  Eine  zweite, 
den  interessanten  Ehevertrag  von  1265,  von  dem  ich  bereits  in  Budolt 
V.  Habsburg  747  und  775  Kunde  geben  konnte,  überliess  mir  der 
Entdecker  Herr  Staatsarchivar  A.  Bitter  Anthony  v.  Siegen feld  in 
liebenswürdigster  Weise  zur  Publikation  zusammen  mit  den  anderen 
Inedita.  Das  Schreiben  Budolfs  an  den  Abt  von  St.  Gallen  fand  Herr 
Dr.  Hans  Hirsch  im  Stiftsarchiv  von  St.  Gallen,  und  die  Urkunde 
des  Königs  für  die  Stadt  Eggenburg  in  Niederösterreich  gewann  Herr 
Landes-Inspektor  Ludwig  Brunner  in  Wien,  früher  in  Eggen- 
burg, aus  Kopien  des  städtischen  Archives  und  sandte  mir  freundlichst 
eine  Abschrift.  Allen  diesen  Herren  spreche  ich  für  ihr  Entgegen- 
kommen, welches  die  gemeinsame  Edition  dieser  willkommenen  neuen 
Fuude  ermöglicht,  den  herzlichsten  Dank  aus.  Ich  lasse  nun  die  Ur- 
kunden  folgen    und   gebe  zu  jeder  die  nötigsten  Bemerkungen  hinzu. 

I. 

Graf  Rudolf  von  Habsburg  erklärt  dem  Abt  ßerthold  von  St  Gallen 
dasB  Graf  Hartmann  (d,  ältere)  von  Kiburg  ihm  seine  anderen  Lehen, 
nicht  aber  die  von  St.  Gallen  übertragen  habe, 

(1264)  Okt.  10  Heiligenberg  bei  Winterthur. 

Beverendo  in  Christo  domino  Ber.  dei  gratia  abbati  sancti  Galli  ^. 
comes  de  Habesburg  paratam  ad  beneplacita  voluntatem  cum  reverentia  et 
honore.  Vestre  dominationis  magnificentiam  scire  volumus,  quod  cum 
karissimus  avunculus  noster  H.  comes  de  Kiburg  feuda,  que  a  diversis 
sive  ecclesiarum  seu  secularium  dignitatum  prelatia  tenebat  et  possidebat 

21* 


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324  Kleine  Mitteilungen. 

nobis  concessit  affectnm  dilectionis  erga  nos  dudum  concepte  in  hoc  ma- 
nifestans,  ezclasit  feuda  qua  ab  ecclesia  sancti  Oalli  tenebat  nee  eadem 
feuda  nobis  concessit  Quod  tenore  presentiam  profitemur.  In  cuius  rei 
testimoniom  präsentem  paginom  tradidimus  sigilli  nostri  manimine  robo- 
ratam.     Actum  in  sancto  monte  prope  Wintertur,  VL  idus  octobris. 

Kopie  in  Vidimas  des  Bischofs  und  Domkapitels  von  Konstanz  vom  9.  April 
1272,  im  Stiftsarchiv  von  St  GaUen  (V.  V.  S.  D.  1),  durch  Dr.  Hans  Hirsch.  Die 
Worte  der  Vidimirung  beginnen  nach  dem  Texte  obigen  Schreibens  in  neuer  Zeile, 
von  gleicher  Hand  aber  mit  anderer  Tinte,  und  lauten:  Nos  Eber,  dei  gratia  epis- 
copus,  Walkono  decanus,  EL  prepositus  sancti  Stephani,  Bertoldus  thesaurarius, 
Burch.  scolasticus  ecclesie  Constantiensis  nomine  capituli  nostri  vidimus  literam 
huius  tenoris  sigillatam  tarn  sano  et  integro  sigillo  comitis  R.  de  Habesburg  et 
invenimus  eam  non  cancellatam,  non  abolitam  nee  in  aliqua  sui  parte  vitiatam. 
Quare  ad  maiorem  facti  certitudinem  istam  fecimus  sigillomm  nostrorum,  epis- 
copi  scilicet  et  capituli,  munimine  roborari.  Actum  Constantie  anno  domini 
MCCLXXII,  V.  idus  aprilis,  indiec  XV.  Die  Siegel  des  Bischofs  Eberhard  und 
des  Domkapitels  an  blau-gelb-weissen  Schnüren.  Die  Hand  ist  dieselbe,  welche 
am  gleichen  Tag  das  Yidimus  der  Urkunde  Rudolfs  itLr  St.  Gallen  vom  16.  Juli 
1271  schrieb. 

In  diesem  Stücke  hat  sich  die  Erklärung  Rudolfs  gefunden,  welche 
in  seiner  Ausgleichsurkunde  mit  St.  Qallen  vom  16.  Juli  1271  aus- 
drücklich erwähnt  wird  und  welche  noch  im  ÜB.  von  Zürich  4,  174 
Anm.  l  als  nicht  mehr  erhalten  bezeichnet  wurde.  Der  volle  Wort- 
laut des  jetzt  vorliegenden  Dokumentes  bietet  nun  zwar  in  der  Haupt- 
sache nichts  Neues  (vgL  meine  Darstellung  Rudolf  v.  Habsburg  103  ff.)» 
wohl  aber  ein  und  das  andere  Bemerkenswerte  im  Detail. 

Graf  Hartmann  von  Kiburg  übergab  im  Juni  1264  an  Rudolf 
alle  seine  Lehen,  die  er  von  geistlichen  und  weltlichen  Grossen  besass; 
ausgenommen  die  Lehen  von  St.  Gallen  und  ausgenommen  auch  die 
Reichslehen,  denn  diese  sandte  er  um  dieselbe  Zeit  zu  Gunsten  seiner 
Gemalin  Margareta  dem  König  Richard  auf  i).  Die  Worte  des  Schreiben» 
stimmen  genau  zu  der  Wendung  in  der  genannten  Urkunde  vom 
16.  Juli  1271:  feoda  sua,  que  a  diversis  tam  ecclesiasticis  quam  secu- 
laribus  personis  tenebai  Sie  Hessen  uns  schliessen,  dass  Rudolf  von 
Habsburg  mit  der  Erwerbung  dieser  Kiburger  Lehen  auch  solche  welt- 
licher Fürsten  und  zwar  wohl  nicht  bloss  des  Herzogtums  Schwaben 
überkam.  Allerdings  ist  aber  auch  weiterhin  nichts  von  weltlichem 
Lehenbesitz  der  Habsburger  bekannt  (vgl.  jetzt  Schweizer  in  Habsb. 
Urbar  3,  641).  Bekanntlich  hat  ja  Ficker  im  Zusammenhange  mit  der 
Frage  nach  der  Entstehungszeit  des  Schwabenspiegels,  der  in  Landr.  123 


*)  Die  beinahe  gesuchte  Wendung  des  Schreibens:  feuda  que  a  diversia 
sive  ecclesiarum  seu  secularium  dignitatum  prelatis  tenebat  et  possidebat^ 
schliesst  aus,  dass  man  etwa  die  Reichslehen  mit  einbezogen  denken  könnte. 

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ÜDgedruckte  Urkunden  Rudolfs  von  Habsburg.  325 

von  dem  zu  wähiendeu  König  fordert^  das«  er  ein  freier  Mann  und 
keines  LaienfÜrsien  Vasall  sein  müsse,  gerade  bei  Rudolf  von  Habs* 
bürg  diese  Eigenschaft  zu  finden  geglaubt  (Wiener  SB.  77,  846  ff.). 
Doch  selbst  wenn  dies  nicht  zuträfe,  würden  wie  ich  schon  in  Mitthefl. 
des  Instituts  10,  352  Anm.  1  bemerkte,  trotzdem  die  Aufstellungen  des 
Spieglers  viel  eher  auf  Rudolf  weisen,  als  auf  Wilhelm  Yon  Holland, 
auf  die  sie  Bockinger  beziehen  wollte. 

Von  Interesse  ist  die  Datirung :  auf  dem  HeiHgenberg  bei  Winter- 
thur,  am  10.  Oktober.  Als  Jahr  ist  natürlich  1264  zu  erganzen.  Die 
Übergabe  der  Eiburger  Lehen  an  Rudolf  ist  im  Juni  1264  erfolgt, 
also  nach  dem  Wortlaut  unseres  Schreibens  (cum  . .  concessit,  exclusit) 
auch  der  Ausschluss  der  St  Oallischen  Lehen.  Aber  die  urkundliche 
Erklärung  darüber  wurde  also  erst  im  Oktober  ausgestellt.  Des  alten 
Hartmann  Befinden  wird  immer  bedenklicher  geworden  sein,  bereits 
im  Juli  hatte  er  letztwillige  fromme  Stiftungen  gemacht,  am  27.  No- 
vember ist  er  dann  auch  gestorben.  Schon  mit  Rücksicht  auf  das 
nahende  Ende  Hartmanns  und  zur  Sicherung  für  die  Zukunft  wird 
Abt  Berthold  von  St.  Gallen  das  schriftliche  Zeugnis  über  den  Rück- 
fall seiner  Stiftslehen  begehrt  haben.  Freilich  half  ihm  nach  des 
Eiburgers  Tod  zunächst  weder  Brief  noch  Siegel  wider  Rudolfs  ge- 
walttätiges Vorgehen. 

Rudolf  weilt,  wie  der  Ausstellort  ergibt,  am  10.  Oktober  auf  dem 
Heiligenberge  bei  Winterthur,  also  ganz  in  der  Nähe  der  Kiburg,  Er 
hat  sichtlich  seit  den  entscheidenden  Ereignissen  im  Mai  und  Juni  1264 
die  Nähe  des  kränkelnden  Oheims  nicht  mehr  verlassen.  Eigentümlich, 
dass  er  gerade  am  Heiligenberge  urkundet.  Am  Heiligeuberg  stand 
jene  Burg,  welche  die  Bürger  von  Winterthur  im  Frühjahr  gebrochen 
hatten.  War  sie  seitdem  wieder  hergestellt  worden,  benützte  sie  nun* 
mehr  der  neue  Herr  von  Winterthur  als  seine  Feste? 

So  kommen  noch  einzelne  markante  Striche  io  das  Bild  jener 
bewegten  Tage. 

II. 

Graf  Rudolf  von  Habsburg  beurkundet  die  mit  dem  Grafen  Theo- 

bald  von  Bar  getroffene  Vereinbarung   über  eine  Heirat  ihrer  Kinder 

Albrecht  und  Jolanthe. 

1265  Juli  3. 

Nos  comes  Eodulfus  de  Hauseber.  langravius  Alsatie  notum  facimus 
universis,  quod  nos  causa  matrimonii  contrahendi  inter  Albertum  primo- 
genitum  nostrum  et  Yolandim  filiam  nobiUs  viri  Th.  comitis  Barri  ducis 
promisimus  nos  daturos  dictum  AL  dicte  T.  ad  matrimonium  in  facie  ecclesie 
consummandum,    quando  ad  etatem   decem   annorum  uterque  poterit  per- 


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326  Kleine  Mittheilangen. 

venire,  ecclesia  consentiente,  et  noa  assignare  tenemur  dicte  filie  comiiis 
Barri  donationem  propter  nuptias  pro  predieto  filio  nostro  secundam  Or- 
dinationen! nobilis  viri  H.  cpmitis  de  Salmis  et  domini  Bicbardi  miUtis 
de  Assella.  Dictua  vero  comes  Barri  dicte  Y.  filie  sue  in  dotem  assignavit 
doo  milia  marcharum  argenti  solvendaram  secundam  Ordinationen!  comitis 
de  Salmis  predicti  dicto  matrimonio  consummato.  Si  vero  noster  filius 
vel  dicta  filia  comitis  Barri  decesserint  absque  liberis,  nos  reddere  tene- 
bimur  integraliter  dicto  comiti  Barri  aut  heredibus  ipsius  in  comitatu 
Barri  succedentibus  duo  milia  marcbar  an;  predictarum  et  cavere  legitime 
de  eisdem  restituendis  secundam  dispositionem  comitis  de  Salmis  et  B. 
militis  de  Assella.  Si  vero  predicti  ordinatores  decesserint  seu  alter  eorun- 
dem,  nos  loeo  comitis  de  Salmis  unum  et  dictus  comes  Barri  loco  domini 
Richardi  alium  prout  voluerimus  substitaemus.  Que  omnia  predicta  et 
singula  per  iuramentum  ^ostrum  inviolabiliter  promittimus  observare.  In 
cuius  rei  testimonium  presentes  litteras  sigillo  nostro  fecimus  sigillari. 
Datum  et  actum  anno  domini  millesimo  ducentesimo  sexagesimo  quinto, 
die  veneris  post  octavam  nativitatis  beati  Johannis  Baptiste. 

Or.  im  Wiener  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv,  Perg.  nach  der  Weise  der 
Bearbeitung  jedenfalls  von  Seiten  des  Grafen  von  Bar  beigeBtellt,  wie  ja  das 
Stück  sicher  auch  von  einem  französischen  Lothringer  geschrieben  ist.  Das  Siegel 
war  grossen! eils  zerbröckelt  und  in  Staub  zerrieben.  Doch  waren  immerhin 
soviel  Fragmente  des  Siegelbildes  erhalten  um  das  Reitersiegel  Rudolfs  (Zürcher 
Siegelabbild.  III  n.  2)  erkennen  zu  lassen.  Staatsarchivar  v.  Siegenfeld  hat  diese 
Bruchstücke  in  die  entsprechenden  Stellen  des  Negativs  eines  Gipsabgusses  dieses 
Reitersiegels  (nach  einem  guterhaltenen  OriginM  im  Staatsarchive)  eingelegt,  sie 
dann  mit  einer  aus  den  ganz  zerbröckelten  Teilen  des  Siegels  zusammenge- 
schmoizenan  Wachsmasse  übergössen  und  verbunden,  und  so  das  Siegel  so  weit 
als  möglich  wieder  hergestellt.  Es  ist  an  abhängendem  Pergament^treifen  befefetigt. 

Die  Urkunde  enthüllt  uns  Beziehungen  und  Absichten  Rudolfs 
von  Habsburg,  von  denen  man  bisher  keine  Spur  besass.  Allerdings 
war  durch  die  Erwerbung  des  Albrechtstales  als  Heiratsgut  Gertruds 
von  Hohenberg  (um  1253)  der  habsburgische  Besitz  an  lothringisches 
Gebiet  herangerückt  und  im  Jahre  1257  gab  es  einen  Streit  Rudolfs 
mit  dem  Herzog  Friedrich  von  Lothringen  (vgl.  Rudolf  v..  Habsburg  87)^ 
Der  durch  unsere  Urkunde  bekannt  werdende  Heiratsvertrag  mit  dem 
Grafen  Theobald  von  Bar  bedeutet  die  Fortdauer  eines  wenig  freund- 
lichen Verhältnisses  zu  Lothringen.  Denn  eben  damals  war  in  den 
ewig  wechselnden  Beziehungen  zwischen  den  Grafen  von  Bar  und  dem 
Herzog  von  Lothringen  wieder  einmal  eine  Zeit  heftiger  Fehde  ein- 
getreten. Theobald  von  Bar  stand  mit  seinem  Verwandten  Bischof 
Wilhelm  von  Metz  seit  Februar  1265  in  engem  Bündnis  gegen  Herzog 
Friedrich.  Dieser  aber  verband  sich  am  23.  Juli  mit .  dem  eigenen 
Schwiegersohne  Theobalds,  dem  Grafen  von  Luxemburg,  der  Theobalds 
älteste  Tochter  Margarets  zur  Ehe  hatte,  wegen  des  Leibgedinges  aber 


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üngednickte  Urkunden  Rudolfs  von  Habsburg.  337 

mit  seinem  Schwiegervater  im  Streite  lag*).  In  dieser  Situation  wird 
es  Theobald  von  Bar  gewesen  sein,  der  sich  nach  weiteren  Bundes- 
genossen umsah  und  die  Verbindung  mit  dem  Grafen  von  Habsburg 
anbahnte,  dessen  Machtstellung  eben  damals  durch  den  glücklichen 
Ausgang  des  Strassburger  Krieges  und  den  Erwerb  des  Eiburger  Erbes 
so  bedeutsam  gestiegen  war.  Als  Vermittler  dienten  Heinrich  von 
Salm,  dessen  Qrafscbafb  sich  nordwestlich  vom  habsburgischen  Albrechts- 
tal  über  die  Hohe  der  Vogesen  und  deren  Westabhang  erstreckte, 
und  Herr  Bichard  von  Assel.  Es  ist  bezeichnend,  dass  der  Graf  von 
Bar  sieh  schon  jetzt  znr  Zahlung  von  2000  Mark  Silbers  Heiratsgut 
seiner  Tochter  verpflichtet,  während  die  J^estimmung  der  Morgengabe 
von  Seite  Habsburgs  erst  spaterer  Vereinbarung  überlassen  bleibt. 
Auch  der  Umstand  endlich,  dass  die  Urkunde  um  Hofe  des  Grafen 
von  Bar  hergestellt  wurde,  spricht  dafür,  dass  iu  dieser  ganzen  An- 
gelegenheit die  Initiative  und  Werbung  von  Seite  Bars  ausgegangen 
ist.  Für  Budolf,  der  am  Beginn  des  Kampfes  mit  Peter  von  Savoyen 
stand,  war  die  Verbindung  mit  Bar  wohl  willkommen,  aber  doch  nicht 
von  grosser  praktischer  Bedeutung. 

Die  ganze  Heiratsabmachung  blieb  jedoch  ohne  Folgen.  Vielleicht 
ist  Jolanthe  früh  gestorben,  vielleicht  liess  man  die  Sache  von  beiden 
Seiten  auf  sich  beruhen.  Wahrscheinlich  ist  dies  beson^lers  auf  Seite 
Budolfs.  Denn  der  Schwerpunkt  seiner  Interessen  wendete  sich  seit 
der  Kiburger  Erbschaft  und  dem  Erwerb  der  kiburg-laufenburgi&chen 
Güter  meht  und  mehr  $)einem  schweizerischen  Machtgebiete  zu.  Und 
er  suchte  dann  für  seinen  Erstgebornen  nicht  mehr  im  Westen,  son- 
dern im  Osten  eine  Verbindung,  welche  ja  für  Rudolf  als  König  äo 
bedeutungsvoll  werden  sollte. 

Wie  ich  schon  Rudolf  von  Habsburg  747  bemerkte,  ergibt  diese 
Urkunde,  dass  Albrecht  I.  nach  dem  3.  Juli  1255  geboren  sein  muss, 
da  er  am  3.  Juli  1265  noch  nicht  zehn  Jahre  zählte*). 


•)  Vgl.  Gumlich,  Die  Beziehungen  der  Herzöge  von  Lothringen  zum  deut- 
schen Reiche  im  13.  Jahrhundert  (1898)  S.  49  ff. 

•)  Während  des  Diuckes  wuide  mir  durch  die  Freundlichkeit  Herrn  Dr. 
Schindlers  nachfolgendes  kurze  Mandat  E.  Rudolfs  von  1277  Febr.  5  bekannt« 
dessen  Original  im  Deutschordens-Zentralarchiv  in  Wieu  liegt  und  das  ich  wenig- 
stens anmerkungsweise  hier  noch  einfQgen  kann.  Es  ist  an  den  Ritter  Marquard 
Kaufmann,  Stellvertreter  des  Landvogts  im  Sp:  iergau  (vgL  Rudolf  v.  Habs- 
burg 461)  gerichtet  und  betrifft  die  Vergabung  eines  Burglehens  auf 
Schloss'  N  i  c  a  s  t  e  1  beim  Trifels  im  Speiergau.    Das  Stück  lautet : 

Rudolfus  dei  gtacia  Romanorum  rez  semper  augustus  dilecto  fideli  suo 
adyocato'  Coufmanno  graciam  suam  et  omne  bonum.  Cum  nos  ob  grata^  que 
nobis  dilectus  fidelis  noster  Fridericus  diclus  Judeus  impendit  obscquia,  castrense 


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£28  Kleine  Mitteilungen. 

IIL 

K.  Rudolf  gewährt  den  Bürgern  von  Eggenburg  Steuerfreiheit  und 
einen  Zoll  und  ordnet  an,  dass  die  in  der  Stadt  lebenden  Klosterleute 
durch  drei  Jahre  bestimmte  Steuern  zu  Gunsten  de}*  Stadt  zu  leisten  haben, 

1277  Aug.  11.   Wien. 

Radolphas  dei  gratis  Bomanoram  rex  semper  augastus  universis 
imperii  Romani  fidelibas  praedentes  litteras  inspecturis  gratiam  suam  et 
omne  bonum.  Attendentes  devota  quae  dilecti  cives  nostri  de  Egenborg 
nobis  impenderant  obsequia,  nee  non  fidem  innatam,  quibus  erga  nos  et 
Bomanatu  imperium  daraerunt,  ad  rependendam  eisdem  largiflaam  nostrae 
serenitatiä  gratiam  rationabiliter  et  faYorabiliter  inclioamus.  Qaapropter 
ut  munitioni  civitatis  suae  tanto  commodius  et  oportunius  iotendere  va- 
leant  cum  effectu,  haue  eisdem  gratiam  de  liberalitat«  regia  duximus  fa- 
ciendam,  ut  omnes  et  singuli  antiquo  foro  immorantes  per  continuam 
triennium,  in  novo  vero  foro  residentiam  fadentes  per  continaum  sex  an- 
norum  spatium  ab  omni  precaria  sive  stejra  liberi  sint  penitus  et  exempti. 
Praeterea^)  giatiam  gratiae  cumulare  volentes  eisdem  liberaliter  indalge- 
mus,  ut  per  continuum  triennium  pro  loci  munitione  praedicta  de  singulis 
curiibus  per  stratam  publicam  ipsum  oppidum  transeuntibus  duos  denarios 
currentis  monetae  exigant  licite  et  requirant  et  pecuniam  sie  coUectam  in 
emendationem  civitatis  fideüter  collocent  et  committant.  Ex  afHuentia 
quoque  gmtiae  specialis  hoc  statoimus  et  fieri  praecipimus,  ut  omnes  homines 
et  coloni  monasteriorum  et  coenobiorom  in  praefati  oppidi  iudicio  residentes, 
quorum  evidens  utilitas  et  commodum  in  munitione  loci  praedicti  eviden- 
tius  procuratur,  per  continuum  triennium  isto  modo  contribuere  teneantur, 
videlieet  ut  de  singulis  laneis  sexaginta  denarios  ac  de  dimidio  triginta, 
de  area  vero  decem  denarios  singulis  annis  praedicti  triennii  sine  qualibet 
contradictione  persolvant  in  emendationem  saepedicti  oppidi  committendos, 
ut  sicut  commodi  ex  n^unitione  seu  firmatione  huiusmodi  resaltantis  de- 
siderant  esse  participes,  sie  etiam  rationabiliter  contributionis  ipsius  sint 
unanimes  portitores.  Demum  statuimus  et  inviolabiliter  volumus  obser- 
vari,  ut  utriusque  fori  exercitium  seu  celebratio  eisdem  diebus  in  antea^) 
observetur,  quibus  observari  vel  exerceri  eadem  longis  retroactis  tempo- 
ribus  est  consuetum.  In  cuius  gratiae  et  concessionis  nostrae  testimonium 
et  cautelam  praesens  scriptum  maiestatis  nostrae  sigillo  duximus  robo« 
randum.  Datum  Yiennae  III.  idus  augusti,  indictione  V.'),  anno  millesimo 
ducentesimo  septuagesimo  septimo,  maiestatis  vero  nostrae  anno  quarto. 

Zwei  vollkommen  gleichlautende  Abschrifben  im  Stadtarchive  Eggenburg, 
vom  öfTentl.  Notar  Job.  Konrad  Gebhart  am  23.  August  1706  nach  dem  Original 
hergestellt  und  beglaubigt. 


feodum,  quod  nobis  in  castro  Nicastel  per  mortem  Drutwini  vacare  dinoscitur, 
duxerimus  concedendum,  fidelitati  tue  committimos  et  mandamuB,  qoatenus  idem 
feodum  prcdicto  F.  non  difieras  assignare.  Datum  Wienne,  nonis  februar.,  indic- 
cione  Y,  regni  nostri  anno  quarto.  —  Or.  Perg.  Siegel  an  Pergamentstreifen. 

*)  protera  Kopie. 

•)  in  area  Kopie. 

»)  vero  Kopie. 


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Ungedruckte  Urkunden  Rudolfs  von  Hababurg.  329 

Der  erste  Teil  dieser  Urkunde  bis  zu  den  Worten  oppidi  iudicio 
ist  aus  einer  unvollständigen  Abschrift  im  Beichsfinanzarcbiv  zu  Wien 
durch  M.  A.  Becker  in  den  Blättern  d.  Vereins  f.  Landeskunde  von 
Niederösterreich  17,  130  mitgeteilt  worden;  Eretschmayr  gab  darnach 
in  deuselben  Blättern  35)  134  ein  Begest.  Durch  den  vollständigen 
Text  ergibt  sich  nun,  dass  diese  für  die  Stadt  Eggenburg  und  ihre 
Befestigung  sehr  wertvollen  Begünstigungen  von  König  Budolf  gleich- 
zeitig mit  der  Verleihung  des  Wiener  Rechtes  am  13.  August  1277 
erfolgten  (Reg.  imp.  VI  n.  845,  Eretschmayr  133),  Diese  Urkunde 
vermehrt  die  Belege  für  das  Streben  des  Königs,  die  österreichischen 
Städte  für  ihre  schnelle  Ergebung  im  Jahre  1276  zu  belohnen,  ihre 
Interessen,  aber  auch  ihre  militärische  Stärke  zu  fordern  (vgl.  Budolf 
vou  Habsburg  345  f.).  Bezeichnend  ist,  dass  zu  diesem  Zwecke  die 
Bewohner  des  neuen  Stadtteils  (novum  forum)  sechs,  die  des  alten  nur 
vier  Jahre  Steuerfreiheit  erhalten.  Gewährung  von  Mauteinkünften 
für  den  Mauerbau  kam  auch  bei  Erems  und  Brück  an  der  Leitha  vor 
(Reg.  n.  616,  787).  Interessant  ist  die  fleranziehung  der  in  der  Stadt 
sitzenden  Elosterleute  auf  drei  Jahre  zu  bestimmten  Lasten  mit  der 
Motivirung,  dass  wie  sie  Vorteil  und  Sicherheit  durch  die  Befestigung 
der  Stadt  geniessen,  so  auch  die  Lasten  mitzutragen  haben.  Eiu  dem 
speziellen  Fall  angepasstes  Motiv,  das  auch  sonst  Eönig  Rudolf  in 
seiner  Steuerpolitik  gegenüber  den  Städten  und  dem  Klerus  betonte  i). 
Diese  Besteuerung  von  Elosterleuten  traf  besonders  das  Stift  Zwettl. 
Die  Bürger  von  Eggenburg  müssen  wohl  die  Z wettler  Hintersassen 
über  das  ihnen  vom  König  zugestandene  Mass  mit  Steuerforderungen 
bedrängt  haben,  deun  am  12  Mai  1279  sieht  sich  König  Rudolf  auf 
Klage  des  Abtes  von  Zwettl  genötigt,  den  Eggenburgern  solche  Be- 
lästigungen zu  verbieten  und  diese  Verwarnung  am  12.  April  1280  zu 
wiederholen  (Reg.  imp.  VI  n.  1087,  1189).  AuflFallend  hiebei  ist  aber, 
dass  die  beiden  Schreiben  des  Königs,  beide  ja  vor  dem  Ablauf  der 
in  unserer  Urkunde  bestimmten  drei  Jahre  erlassen,  dennoch  die 
Verfügungen  von  1277  gar  nicht  erwähnen;  sie  tadeln  die  Bürger 
ganz  allgemein,  dass  sie  „contra  lil>ertates  antiquas  ac  ipsis  (Zwettl) 
hactenus  observatas  monasterii  sui  homines  et  colonos  ad  contribuenda 
vobiscum  stiurarum  et  precariarum  onera  iniuriose'  zwingen.  Die 
Eggenburger  werden  sich  sicherlich  auf  unser  Privileg  berufen  haben ; 
wenn  sie  dennoch  zweimal  eine  Verwarnung  des  Königs  sich  zuzogen. 


')  VgL  Rudolf  V.  Habsburg  493,  lür  ÖBterreich  H.  v.  Srbik,  Die  Beziehungen 
von  Staat  und  Kirche  in  Österreich  158  ft'« 


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3S0  Kleine  Mitteilungen. 

müssen  sie  doch    wohl    selber   die  Bestimmungen   des  Privilegs   über- 
schritten haben. 

Wien.  Osw.  Redlich. 


Zur  Historiographie  des  17«  Jahrhunderts  im  Lande  ob  der 
Enns.  Die  Stiftsbibliothek  in  Göttweig  verwahrt  ein  Manuskript, 
welches  der  Hauptsache  nach  einen  Catalogns  religiosorum  des  Stiftes 
Garsten  enthält,  geschriebeo  1778  von  P..  Aug.  Digl,  einem  Mönche 
dieser  Abtei.  Ausserdem  sind  aber  eine  Reihe  von  Aktenstücken, 
l^otizen  und  dgl.  darin  zu  fiuden  und  darunter  auch  drei  Briefe,  welche 
der  bekannte  Steyrer  Annalist  V.  Preuenhuber  an  den  Prior  P.' 
Seraphin  Kirchmayr  in  Garsten  geschrieben  hat. 

Kirchmayr  war  als  Protestant  1595  zu  Rottenraann  in  Steiermark 
geboren,  trat  als  Jurist  in  Eölo  zur  katholischeü  Kirche  über,  wurde 
1627  auf  den  Rat  eines  Eanneliten  Benediktiner  von  Garsten  und 
stellte  hier  seine  reichen  Kenntnisse  ganz  in  den  Dieust  der  Gegen- 
reformatiou,  zu  deren  Kommissären  sein  Abt  gehörte.  Kirchmayr 
ging  zunächst  daran,  die  juridischen  Grundlagen  des  StiftsbesitzfS  in 
Ordnung  zu  bringen  und  in  bewegter  Zeit  die  ruhmvolle  Geschichte 
seiner  neuen  Heimat  aufleben  zu  lassen. 

Er  ordnete  die  Archive  des  Stiftes  und  der  demselben  inkorpo- 
rirten  Pfurren  und  seit  1630  arbeitete  er  an  einer  Geschichte  seines 
Stiftes!).  Um  Klarheit  über  das  Verhältnis  der  steyrischen  Otakare 
zu  Garsten  zu  gewinnen,  wandte  er  sich  an  Preuenhuber,  der  in  der 
nahen  Eisenstadt  Steyr  im  Rufe  eines  gelehrten  Historiographen  lebte. 
Er  konnte  wohl  auf  dessen  Dienste  rechnen,  da  ja  auch  ihm  das  Stift 
mit  seiner  grossen  Bibliothek  manche  Gefälligkeit  erwies.  Es  ist  nur 
interessant,  wie  zu  einer  Zeit,  da  alles  Protestantische  aufs  eifrigste 
verfolgt  wurde,  der  neutrale  Boden  wissenschaftlicher  Interessen  dem 
Lärm  des  Tages  entrückt  blieb,  ja  zwei  Männer  in  höflicher  Freund- 
schaft verband,  deren  Tendenzen  sonst  weit  auseinander  gingen.  Über 
die  Fragen,  die  sie  beschäftigten,  geben  die  im  folgenden  abgedruckten 
Briefe  selbst  interessanten  Aufschluss. 

Wie  gewissenhaft  Kirchmayr  Preuenhubers  Mitteilungen  beachtete, 
kann  man  daraus  ersehen,  dass  er  sogar  die  in  den  Briefen  stehenden 
Zitate  aus  Lazius,  Megiser  etc.  nachtrug.  Der  ganze  Abschnitt  .Origo 
et  prima  fundatio*  zeigt  derartige  Korrekturen. 


*)  Das  Konzept  vom  Jahre  1635  findet  aich  im  erwähnten  Göttweiger 
Kodex.  Die  verschiedenen  Nachträge  und  Randbemerkungen  zeigen  deutlich 
den  Einfluss  von  Preuenhubei-s  Briefen. 


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Zor  Historiographie  des  17.  Jahrhunderts  im  Lande  ob  der  Enns.       33} 

Im  Jahre  1635  machte  Eircbmayr  eioe  archivalische  Reise  nach 
Göttweig  und  benutzte  die  Gelegenheit,  um  auch  hier  das  Stiftsarchir 
zur  Freude  des  Prälaten*)  zu  ordnen. 

Als  Abt  Anton  Yon  Spindler  1642  zu  den  Schotten  nach  Wien 
postulirt  wurde,  musste  ihn  Eirchmayr  dahin  begleiten  und  einige  Zeit 
in  der  Besidenzstadt  bleiben.  In  einem  Briefe  ?om  14.  November 
1643  an  den  Mitbruder  P.  Anselm  Huebmann^)  bedauert  er  es  leb- 
haft, dass  er  die  Hofbibliothek  nicht  haben  besuchen  können,  um  sich 
dort  nach  dem  Original  der  Garstner  Annalen  zu  erkundigen,  uod 
bittet  ihn,  das  Versäumte  seinerseits  nachzuholen. 

Durch  26  Jahre  bekleidete  er  die  Stelle  eines  Noyizenmeisters  und 
versah  dazu  von  1649 — 1654  vom  Stifte  aus  die  Pfarre  Aschach  a.  d. 
Steyer.  Vom  Jahre  1654 — 1660  war  er  Prior  des  Stiftes  und  nach 
langer  Kräuklichkeit  starb  er  am  28.  Aug.  1660. 

Der  Botelbrief  rühmt  zwar  seine  Frömmigkeit,  nicht  aber  das 
Wissen  des  Mannes,  der  vier  Sprachen  beherrschte  und  eine  grosse 
Belesenheit  besass. 

Ich  drucke  nun  die  an  seine  Adresse  gerichteten  Briefe  ab  und 
ändere  dabei  am  Originale  nur  insoferne,  dass  ich  die  Anfangsbuch- 
staben und  Interpunktionszeichen  nach  den  heute  geltenden  Gesichts- 
punkten regle. 

I. 

Ehrwürdiger,  in  Gott  geistlich  wolgelerther,  sonders  fr.  geliebter  Herr, 
deme  sein  mein  allzeit  bevlissne  Dienst  zuvor. 

Dess  Herrn  Schreiben  vom  17.  diss  hab  ich  den  26.  hienach  rechts 
empfangen,  mich  aber  der  so  unfürdersamen  Einraichung  meines  vorigen 
Schreiben  zu  meinem  erbettnen  Sollicitatorn  Herrn  Strasskhircher  nit  ver- 
sehen. Wie  ich  nun  solcher  Antwortt  mit  sondrem  Verlangen  erworttet, 
also  thue  gegen  dem  Herrn  ich  mich  der  so  freundtwilligen  Communica- 
tion  (darauss  ich  in  mehrem  guette  Nachricht  und  Information  zu  nemben 
weiss)  dienstlichen,  vorderist  aber  gegen  ihr  Hochw.  und  gn.  Herrn  Prae- 
laten  zu  Garsten,  derer  so  gnedigen  in  dess  Herrn  Schreiben  angedeuten, 
doch  salvis  conditionibus  gethanen  Erbietten,  anderer  mehr  schrifftwürdiger 
Sachen  Mitteillung  ganz  ghorsamblichen  bedankhen.  In  meinen  unter 
Henden  babenten  Collectaneis,  darinen  begriflTen,  wass  seit  der  Statt  Steyr 
Erhebung  daselbsten  sowoU  in  selber  Befier  zu  Ehriegs-  und  Fridenss- 
zeitten  biss  auf  den  Tott  Eheisers  Matthiae  sich  Denkbwürdigess  zuege- 
tragen*^),  wirdet  nichts  wider  die  catholiscbe  Beligion  directe  vel  indireete 


>)  Er  Hess  dem  uneigennjitzigen  Manne  ein  ehrendes  Dankschreiben  über- 
mitteln, das  ebenfalls  erhalten  ist. 

•)  Von  mir  veröflFentlicht  in  den  Mitteilungen  des  Instituts  1902,  p.  290  ff. 

<)  Es  sind  die  Annales  StyrenBCs,  mit  Preuenhubers  übrigen  historischen 
nnd  genealogischen  Schriften  gedruckt  1740  von  Job.  Adam  Schmidt  in  Nürnberg. 


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332  Kleine  Mittbeilungen. 

geschriben  und  obwollen  die  von  anno  1524  ungefehr  daselbsfc  za  Steyr 
angefangne,  in  volgenten  Jam  aber  continuirie  Beligionsänderang  und 
sonderlich  wass  sich  darunter  mit  Fr.  Galixto  und  den  Widertauffern  zue- 
getragen,  also  auch  die  anno  1 598  et  seqq.  fQrgenumbne  Religions-Eefor- 
mation,  die  Entsezung  Abbt  Anthoni  Prundorfferss  und  Abbt  Geörgenss 
zu  Garsten  neben  andern  mehr  eingefürth  wirdt,  doch  solches  alles  nur 
historice  et  nude  au^s  den  verhandtenen  Actis  erzelt,  von  der  Religion 
selbst  aber  weder  pro  yel  contra  etwass  und  also  ohn  alless  Urtl  oder 
Afect  geuelt  und  eingefürth,  im  Politischen  aber  neben  Einfurung  der 
Fundation  dess  Glosters  vom  Herkhumen  und  geschlecht  D.  Berchtoldi 
(wass  ich  hievon  gefunden)  Veränderung  der  Heren  Prelaten,  Erzellung 
dess  umbstendtigen  Verlauffs  (ex  actis  und  der  Thfttt^r  Yergichten  ge- 
numben)  in  Ermördtung  Abbt  Leonharts,  item  dess  Glosters  mit  der  Statt 
strittig  geweste  Purkhfrids  Sach  und  wass  dergleichen  Particularia  mehr, 
ist  alles  dermassen  doch  der  Warheit  ohne  Schaden  moderiert,  dass  khai- 
nem  Tbaill  ainiches  Preiudicium  drauss  zu  besehren. 

Da  nun  ihr  Gn.  gwilt  wären,  mir  mit  mehrerer  Gommunication  hie- 
rinen  gn.  Handt  zu  bietten,  wSr  es  mir  hocherwtinscht  und  nämbe  dasselb 
zu  grossen  gehörsamben  Dankh  an,  wurde  es  auch  in  solchem  Opere  wie 
blUich  höchlich  rüehmen,  solte  mich  daneben  die  Arbeit  nit  taurn,  dass 
ienige  wass  darinen  dass  Gloster  Garsten  concemirendt  begriffen,  abson> 
derlich  auszusezen  und  dahin  zu  dedicim,  solches  Werch  aber  durch  den 
Trukh  publici  iuris  zu  machen,  hab  ich  meiness  Tbailss  nit  im  Willen,  es 
wolten  den  solches  die  Herrn  von  Steyr  nach  khunfftig  meiner  Dedication 
und  Einraichung  desselben  thuen  lassen. 

Dess  Herrn  vorstehenten  Abzug  von  Gäi*sten  yemimb  ich  nit  gehm, 
doch  erfreuet  mich  sein  Anerbietten,  dass  er  auch  an  andern  Orthen  meiner 
mit  derlei  Gommunication  nit  vergessen  wolle,  so  ich  zu  sondern  Dankh 
inmitlss  auffnimb. 

In  Beschreibung  dess  Gloster  S.  Lambrechte  Fundation  ist  ierrig,  da 
gemelt  wirdt,  dass  Ottocarus  der  Stifter  Garsten  der  4.  Margrav  und 
Marquardi  Sohn  gewesen  sei.  Solcher  Error  khumbt  daher,  dass  vom 
Authore  die  vorigen  alten  Murggraven  der  khämdtnerischen  March  vom 
Geschlecht  Eppenstain  und  Müerzthall,  welche  S.  Lambrecht  das  Gloster, 
nemblich  Marquardt  und  Hainrich  sein  Sohn  gestifft,  mit  den  volgenten 
Marggraven  ausm  Geschlecht  der  Graven  von  Stejer  confundirt  werden. 
Den  nachdeme  Eheiser  Hainrich  circa  annum  1072  gedachte  Graven  von 
Müerzthall,  sowoU  grav  Berchtoldten  von  Zäringen  von  der  Succession  dess 
Herzogthumbss  Ehämdten  aussgeschlossen,  von  solchem  Herzogthumb  aber 
die  March  (so  man  die  Ehftindtnerische,  jezo  Steyrmarh  genent)  abgesondert, 
hett  er  solche  March  Ottocaro  dem  Graven  von  Stejr  verliehen  und  ihne 
zum  ersten  Marggraven  erhebt.  Dass  er  aber  zu  Garsten  in  S.  Lorenzen 
Gapein  begi'aben  sei,  ist  bei  mir  zweifflich,  weill  dessen  Sohn  Ottocarus, 
der  änderte  Margrav,  welcher  die  Ganonicos  zu  Garsten  in  Münich  ver- 
ändert, in  seinem  Gonfirmation  Brief  de  anno  1140  sagt,  sein  Yatter  sei 
zu  Bom  gestorben  und  lige  daselbst  begraben,  wiewoU  Lazius  will,  seine 
Gebain  seien  gen  Garsten  gebracht  und  alda  begraben  worden.  Ist  also 
Ottocarus  II.,  so,  wie  gemelt,  die  Benedictinos  eingesezt,  nit  Leopoldi  fortis, 
sondern  Ottocari  I.  Sohn  gewest,    wie  abermall  gemelte  sein  Gonfirmation 


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Zur  Historiographie  dei  17.  Jahrhunderts  im  Lande  ob  der  Enns.       333 

gleich  im  Eingang  anzaigt,  da  er  sagt:  Pater  mens  Ottocaros  etc.,  Leo- 
poldas  fortis  aber  ist  dises  Ottocari  II.  Sohn  gewest,  den  er  in  gedachter 
Confinnation  aasstrükhlich  nent,  dass  selbe  beschechen  sei  im  Beisein 
seines  Sohns  Leopoldt.  Ich  habe  mich  vast  bemüehet,  ain  richtige  Ge- 
nealogiam  der  Graven  und  Margraven  von  Steyer  zu  colligiem,  finde  aber 
in  Historicis  solche  Discrepantien,  dass  nit  aigentlich  anih  Gmndt  zu 
khmnben,  es  geschäche  dan  aoss  den  Brieffen  und  Urkhondten,  in  den  van 
gedachtem  Geschlecht  gestififten  Clöster   yerhandten,    so  mir  aber  mangelt. 

Dass  ain  Slifft-  oder  Fandation  Brieff  von  Ottocaro  primo  aufs  Closter 
Gftrsten  unter  dato  1108  auffgericht  worden,  bezeugt  Lazios  in  lib.  12 
comment.  de  republ.  Rom.,  darauss  er  die  Zeugen  extrahirt  Dises  melde 
ich  allein  dem  Herrn  zu  mehrer  Erwiderung,  der  ich  begürig  bin,  in  diser 
Sach  der  Margraven  von  Steyr  Genealogia  betreffend  aufh  Grund t  zu 
khumben.  Zweifele  nit,  man  khönte  solches  ex  archivis  et  literis  dess 
Closter  Garsten  woU  erlehrnen.  Anlangent  der  Schekhen  Ankhunfft  khan 
selbige  mit  Khönig  Ottocaro  auss  Behaimb  nit  sein,  dan  derselbe  erst 
anno  1252  inss  Landt  khumben,  da  schon  zuvor  anno  1205  bei  den  alten 

Fürsten  von  Osstreich   gedachte  Schekhen   in^) gewesen.    Geliebt 

nun  mein  Herrn,  darumb  ich  zwar  bitte,  mir  widerumb  zu  schreiben  und 
darinen  yon  gedachten  Margrayen  und  welche  auss  ihnen  zu  Garsten  be- 
graben, zu  informiem,  sonderlich  ob  ich  mich  ainer  mehrem  gn.  Oommu- 
nication  von  ihr  Hochw.  etc.  zu  getrösten,  nimb  ichs  in  sonderer  Freudt- 
schafft  auf,  wolte  wüntschen,  Gelegenheit  zu  haben,  die  Bemüehung  umb 
den  Herrn  wider  zu  verschulden.  Bitt  daneben  der  vilfeltigen  Molestien 
wegen  umb  fr.  Yerzeichung. 

Neben  treuherziger  Salutation  alless  göttlichen  Schuz  bevolchen. 
Begenspurg,  den  31.  Martii  a.   1630. 

Euer  Ehrw.  dienstbe.  allzeit. 

Valentin  Preuenhueber. 

P.  S.  Herr  Matthiass  Braun  hat  sich  zwar  ain  Zeit  lang  alhie  be- 
funden, aber  von  danen  wider,  waiss  nit  wohin,  verreist. 

n. 

Ehrwürdiger  Herr. 

Sonders  fr.  Hochgeehrt  und  geliebter  Herr,  demselben  sein  mein 
allzeit  willige  und  schuldige  Dienst  bevor.  Auff  dass  jüngstlich  diser 
Tagen  an  mich  abgangnes  Schreiben,  diss  zur  begerten  Erwiderung  und 
Antwortt. 

In  meiner  Serie  abbatum  Garst,  habe  in  den  Stiffter  desselben  Glosters 
Ottocarum  darumben  filium  Ozionis  genent,  weilen  Aventinus  lib.  6  f.  516 
in  edit.  latina  dergleichen  thuet,  deme  ich  dan  lieber  alss  dem  Lazio  nach- 
gangen,  wiewoll  an  disem  Oiih  ainer  so  gwüss  alss  der  ander  sein  mag. 

Dass  zwen  Ottocari  gewest,  da  der  erste  das  Closter  Garsten  zu  fun- 
dim  angefangen,  der  ander  aber  vollendet  und  die  Ciericos  in  Münich 
verändert  habe,  erscheinet  aus  dem  Stifft-  oder  Confirmation  Brieff  ab  a.  1 142 
ganz  clar,  darinen  M.  Ottocar  in  specie  seinem  Yattem  (nit  seinen  Eltern) 


*)  Das  folgende  Wort  ist  anleserlich. 

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334  Kleine  Mittheilungen. 

die  Einfürong  der  Glericoram  zneschreibt.  Er  Filius  aber  bekhent,  das 
von  ihm  die  Clerici  in  monachos  reguläres  seien  mutiret  worden.  So  nun 
die  Jahrzall  solcher  Mutation  an.  1110  recht  ist,  daran  ich  doch  zweifei, 
müest  selbige  der  Sohn  noch  im  Lebzeitten  des  Yattetrs  fürgenumben  haben. 
Dan  nach  Anzaig  des  Closter  Qärsten  Annalium  ist  diser  Ottocarus  der 
Yatter  an.  1122  gestorben,  Lazius  sezt  den  Tottfall  gen  Born,  das  be- 
stätigt auch  erstgemelter  Stifftbrief:  sie  enim  piae  memoriae  pater  mens 
Otokar  Marchio,  qui  Komae  defunctus  dormit.  Ottocar  filius  aber,  dessen 
Oemahel  Elisabeth  von  össt.  gewest,  hett  noch  an.  1147  gelebt  und  aufm 
Eeichstag  zu  Regenspurg  neben  andern  Fürsten  das  Creuz  angenumen  teste 
Ottone  Frising.,  aber  circa  an.  1153  war  er  tott  und  ligt  in  St.  Lorenzen 
Cappel  zu  Garsten,  sein  Gemahel  aber  im  Chor  alda  begraben. 

•  Hinwider  gibt  des  Ottocari  U.  Oration  ad  Clericos  khainen  Beweiss 
in  contrarium,  dan  die  Wortt:  locum  hunc  in  servitium  Domini  et  s.  ge- 
netricis  eius  erigendum  suscepisse,  seien  nit  von  der  ersten,  seines  Yattem 
Fundation,  sondern  von  sein  des  Sohnss  Mutation  und  Perfection  nach 
dem  lautern  Inhalt  des  obgemelten  Stififtbrieffd  zu  verstehn. 

Auff  die  änderte  Obißction,  das  Ottocarus  in  seinem  Stifftbrieff  a.  1 142 
die  StiflFtung  allein  seinen  Eltern,  nicht  avis  zueschreibt,  ist  droben  schon 
geantworti  Dan  drinen  nit  seiner  Eltern  indifferenter,  sondern  speciatim 
seines  Yatters  mit  Nahmen  an  dreien  unterdchidlichen  Ortben  gedacht 
wirdt.  Also  das  ich  in  Ansehung  solhen  Brieff^  nit  änderst  abermalen 
khan,  dan  das  Yatter  und  Sohn  des  Closter  Garsten  Stiffter  seien,  der  Sohn 
aber  darumben  in  vita  B.  Bertoldi  und  sonsten  pro  fundatore  principatiori 
gehalten  wirdt,  weilen  er  die  erste  Fundation  des  Yatters  prosequiret, 
füruemblich  aber  daiumb,  das  er  die  Münich  S.  Benedicti  ordinis  dahin 
eingesezt.  Und  daher  hatt  author  vitae  D.  Berchtoldi  in  principio  seines 
Tractatus  geirrt,  da  er  den  Fundatorem  avum  nenet  illius  Ottocari,  qui 
in  Ungaria  in  itinere  ad  S.  Dom.  sepulchrum  obiit.  Dan  diser  Ottocarus 
sein  secundi  fundatoris  Sohn  gewest,  wo  er  Author  aber  solches  vom  ersten 
Stiffter  verstüendte,  (welches  aber  sein  volgente  Narration  nit  mit  sich 
bringt),  so  wärs  recht,  dass  primus  fundator  des  Ottocari,  so  zu  Fünff- 
khirchen  in  Ungarn  an.  1165  gestorben  und  Fr.  Chunigundt  Grävin  von 
Yochburg  zur  Gemahel  gehabt,  Anherr  gewest. 

Ob  nun  woll  vemer  offtangezogner  Confirmations  Brieff  a,  1142  die 
erstlich  zu  Garsten  gewesene  Canonici  clericos  religiosos  nent,  so  werden 
sie  doch  in  vita  Berchtoldi  pro  secularibus  gehalten,  da  also  §  3  gemelt 
wirdt:  Ergo  cum  Dom.  Marchio  sermonem  cum  istis  de  abrenuntiatione 
seculi  et  conversione  et  susceptione  haberet  etc.  und  dahin  hatt  villeicht 
P.  MeUer  in  seinen  notis  gesehen. 

E.  Ehrw.  schikhe  ich  hiebei  Casparis  Bruschii  Büeehel  de  Laureaco 
geschriben  ^),  aus*  deme  hett  D.  Hundt  den  Catalogum  der  Bischove  zu 
Passau  von  Wortt  zu  Wortt  genumben,  darmit  khönen  sie  ihr  Begehm 
mit  Auszaihnung  gemelter  Bischove  erfüllen,  im  lesten  Blatt  solhen  Büehelss 
hab  ich  auch  die  Continuationem  biss  auff  Erzh.  Leopold  auss  der  Metro- 
poli  Salisb.  geschribeü,  wiwöU  dem  Herrn  auch  dises  Buech,  die  Metro- 
polis, jederzeit  zne  dessen  Dinsten  bei  mir  stehet.    loh  bitte  aber,  mir  den 


1)  Caspar  Brusch,  De  Laureaco  veteri  et  de  Patavio,  Basel  1553. 

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Zur  Historiographie  des  17.  Jahrhunderts  im  Lande  ob  der  Enns.       335 

Braschium  bald  wider  zu  schikhen,    dessen  Exemplaria  sein  gar  uit  mehr 
zu  uberkhuraben. 

Von  den  Actis  tempore  abbatum  Garst.  Wolffgangi,  Georgii  et  An- 
thonii  hab  ich  gar  nichts  in  Henden,  sondern  wass  zur  meinen  verfer- 
tigten Steyrischen  Annalibus,  (derentwillen  unter  den  jezigen  Stejrern 
khein  Nach  frag  oder  Verlangen  gespürt  wirdt  und  daher  bei  mir  verligen 
bleiben),  dienstlich  gewest,  solhes  habe  ich  nur  mit  wenigen  auss  solhen 
actis  in  der  Registratur  ligent,  ausgezaihnet  und  an  gehöriges  Orth  ein- 
getragen, selten  sonsten  dem  Herrn  von  mir  unvorgehalten  sein. 

Zwaierlei  Sachen  (was  sein  kkündt)  möchte  ich  von  Garsten  gern  nur 
auf  ain  Stundt  sehen,  die  Privilegi^  dess  Closter  und  jenige  Bücher, 
darinen  die  gestiflPten  Jahrtäg  deren  dort  zu  Garsten  Begrabener  ein- 
khumben,  welches  mir  zu  meinen  ^Vorhaben  in  Zusambtragung  der  osst. 
Herrn  und  Adls  Geschlehter  gross  dinstlich  war.  Davon  etwan  mündtlich. 
Damit  von  mir  dinstfr.  salutiert  alles  dem  lieben  Gott  bevolhen. 
Sallaberg,  9,  Augusti  1636. 

Euer  Ebrw.  dienstbevlissner  allzeit 

Valentin  Preuenhuebcr. 

III. 

Ehrwüerdiger  Herr. 

Sonders  fr.  hochgehert  vertraut  und  geliebter  Herr  Pater,  mein  willig 
und  schuldige  Dienst  allzeit  zuvor. 

Das  ich  E.  Ehrw.  an  mich  unlängst  abgangness  Schreiben  nit  der 
Schuldigkheitt  nach  eher  beantwortt,  ist  nit  mit  meinem  Willen,  sondern 
auss  Verhinderung  anderer  Gesch&fft  und  dess  eingefallnen  Lynzermarkht, 
voü  deme  ich  erst  vor  wenig  Tagen  haimbkhumen,  geschechen,  daher  ich 
umb  Verzeihung  solchen  Verzugs  hiemit  bitte.  Das  nu»,  Hermanus  (ersten 
Abbt  zu  St.  Lambrecht)  ain  Sohn  Marquardi  Graven  von.  Müerzthall .  volgent 
Herzogs  in  Khämdten  und  ain  brueder  Vlrici  Abbtens  zu  St.  Gallen,  her- 
nach Patriarchen  zu  Aglem,  so  woll  Leopold!  et  Henrici  auch  baider 
Herzogen  in  Khämdten  gewest  sei,  solches  bezeugt  Lazius  lib.  6  de  gent. 
migrat.  f.  m.  166  und  nent  ihn  dabei  ansstrük blichen  ainen  Abbt  zu 
St.  Lambrecht,  deme  volgt  auch  Megiserus  nach  in  seiner  Ehämdtnerischen 
Chronica  lib.  7,  f.  735,  meldt  zugleich  dabei,  Marquardus  obgemelt  der 
Stiffter  St.  Lambrecht  habe  disen  seinen  Sohn  Hermanum  zum  Abbt 
dahin  gesezt;  solches  nun  muess  geschechen  sein  ante  annum  1077,  in 
welchem  Jahr  den  7.  April  gemelter  Herzog  MarquArdt  gestorben  teste 
dicto  Megisero  f.  741.  Das  auch  diser  Hermanus  vivente^)  Göttweih  soll 
gewest  sein,  solches  will  nit  zusamben  stimben,.  und  khumben  solche  Jahr- 
zallen  mit  dem  Tott  seines  Vatterss  und  dass  er  schon  vorm  Jar  1077 
Abt  zu  St.  Lambrecht  gewest,  gar  nit  überain  und  daher  umb  sovill  we- 
niger drauff  zu  bauen,  weilen  gedachter  Hundius  (tanquam  testis  et  hi- 
storicus  omni  exceptione  maipr)  d.  loco  verrer  schreibt,  es  habe  Bischov 
AHman  sowoU  dises  seines  unangenemben  Substitut!  im  Bistumb  Passau, 
des  Hermann!  neuiblich,  also .  ^uch  dessen  gleichmessigen  Successoris  Thie- 


*)  Hier  fehlt  offenbar  etwas.. 

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336  Kleine  Mittheilungen. 

monis  Tott  erlebt  und  nach  disen  baiden  widemmb  Bischov  zu  Passaa 
worden.  So  nun  Altmannus  teste  Hundio  a.  1091  gestorben,  vor  ihme 
aber,  wie  gemelt,  Hermannus,  wie  hett  er  dann  erst  in  den  jungem  ob- 
bemelten  Jam  hernach  zu  Göttweih,  Khembten,  St.  Ulrich  und  Garsten 
Abbt  sein  khönen;  so  melden  auch  von  dem  ihme  angetragnen  Bistumb 
Salzburg  oder  der  übergab  dess  Closter  St.  Ulrich  vom  Bischov  zu  Augs- 
purg  Metrop.  Salisb.  noch  der  Cathalogus  der  Augsp.  Bischöfe  (den  ich 
getrukhter  bei  banden)  khain  Wottt,  sondern  Hundius  d.  1.  allein  diss: 
de  bis  duobus  Hermanne  et  Thiemone  nihil  pi*aeterea  extai.  Halt  also 
darfür,  Altmano  in  dem  förgewesnen  Schismate  damalss  Bischov  zu  Passau 
gewest,  bestftttigt  Aventinns  Hb.  5  annal.  Boiar.  f.  m.  585  mit  disen 
wortten:  int  er  haec  Imp.  (Henri  cus  IV.)  desertis  gi-egibus  pastores  dat  Ba- 
thaviae  Hermanum  filium  (in  epitome  vocat  fratrem)  Leutholdi  ducis 
Charionum,  Juvaviensibus  Berchtoldum  Mospurgensem  principem.  Dahin 
gehet  auch  Hundius  in  Metrop.  Salisb.  f.  307:  Interim  (inquit)  Henricus 
Imp.  a  pontifice  excommunicatus  Mogantiae  comitia  indicit,  in  quibus  Alt- 
mannum  ab  ecclesia  Patauiensi  excludit  eidemque  Hermnnnum  quendam 
filium  (gehet  dem  Aventino  nach)  Leutholdi  ducis  Francorum  et  Carinthiae 
substituii  Ob  nun  woll  hirunter  Aventinus  et  Hundius  den  Hermannum 
ainen  Abbten  zu  St.  Lambrecht  nit  neuen,  ists  doch  authoritate  Lazii, 
Megiseri  et  authoris  fandat.  Lambert,  glaublich. 

Aber  dass  vilbemelter  Herrn  annus  erstlich  Prior  zu  St.  Blasii  im 
Schwarzwald t,  volgents  Abbt  zu  Göttweich  an  1094  und  eben  in  disem 
Jar  auch  Abbt  zu  Khembten  und  St.  Ulrich  in  Augspurg,  verer  a.  1096 
zu  St,  Lambrecht,  entlich  a.  1107  zu  Garsten  nach  Anzeig  des  Cathalogi 
der  Praelaten  zum*)  Hermanus  sei  allein  Abbt  zu  St.  Lambrecht  und  ain 
zeittlang  von  Eheiser  Heinrichen  (der,  wie  Megiserus  sagt  f.  748,  sein 
Bluettsfreundt  war)  eingesezt^r  Bischov  zu  Passau,  aber  zu  Göttweich, 
Garsten  und  andern  obbemelten  orthen  niemalss  Abbt  gewesen,  welches 
noch  mehrer  bestättigt,  dass  tempore  Altmanni  der  Orden  s.  Benedicti  an 
bemelten  baiden  Orthen  noch  nit  eingefärt  gewest.  Ist  aber  mit  der  von 
E.  Ehrw.  andeutenten  Apparition  etwas  dran,  müeste  der  erschönene 
Hermannus  ain  anderer  diss  Nahmenss,  nit  aber  der  geweste  Abbt  zu 
St.  Lambrecht  gewesen  sein,  wie  dan  bei  den  Historicis  gar  nichts  Neues 
ist,  dass  man  sich  in  den  gleichen  Tauffiiähmen  villmalss  Verstössen  und 
offt  ain  ganze  Histonam  und  dern  Gewi?sheitt  confundiern  thuett. 

Anlangent  das  Closter  S.  Blasii,  so  vor  alten  Zeitten  an  den  Grftnzen 
Steyr  und  Khfimdtnerlandt  gelegen  und  von  Attila  zerstört  worden  sein 
aolle,  davon  habe  ich  bei  kheinem  Historico  etwas,  wie  auch  den  Fluss 
Theodosium  in  dem  Theatrum  Ortelii,  der  die  Landschafft  Steyr  und 
Khämdten  (wie  solche  Lazius  aussgehen  lassen)  inseriert,  gar  nit  gefunden. 
Wober  es  nun  aber  Author  s.  Lamb.  fündet  (den  ich  nit  weniger  in  et- 
lichen, sonderlich  was  die  Beschreibung  der  Steyr.  und  Khärndtnerischen 
Marggraven  und  Herzogen  belangt,  ierrig  findte)  muess  genumben  haben, 
dass  möcht  man  villeicht  alda  zu  St.  Lambr.  und  dem  Closter  Vorrau  in 
unter  Steyr,  sonderlich  etwan  zu  Admont  erkhundigen  khönen,  weilen 
selbiges  Closter  in  honorem  s.  Blasii  fundiert,  dahin  villeicht  die  Reliquien, 


*)  Auch  hier  scheint  eine  LQcke  »u  sein. 

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Zar  Historiographie  des  17.  Jahrhunderts  im  Lande  ob  der  Enns.      337 

deren  der  angezogne  Anthor  Lamb.  fondat.  gedenkbt,  volgenter  Zeitt  ge- 
bracht worden.  Sonaten,  da  dergleichen  GloBter  S.  Blasii  derer  Endten  in 
Steyr  iemallen  gestanden,  war  es  mier  glaublicher,  D.  Berchtoldns  aass 
demselben  eher  alss  yon  Schwarzwaldt  gen  Göttweih  und  Gftrsten  khumben 
seL  Ursach,  weilen  er  in  eben  derselben  Gegent  in  unter  Steyr  an  der 
Sclavon  oder  windischen  Grenzen  atism  Geschlecht  der  Graven  von  Bohaz 
geboren  und  daher  glaublicher,  dass  er  sich  eher  in  der  Nähent  alss  an 
fernem  Orthen  in  ain  Closterleben  begeben  habe. 

Bei  andern  döstem«  wirdt  zu  Verfertigung  der  Gärstn.  Annalium^) 
meines  Erachtenss  nur  in  genere  zu  begem  sein,  alles  das  zu  communi- 
eiem,  was  in  archivis  et  bibliothecis  verbanden,  so  hiezue  dienstlich ;  bringt 
man  specialia  an,  so  wirdt  allein  mit  nain  geantwortt,  man  wisse  hievon 
nichts:  dises  aber  war  in  specie  nit  zu  unterlassen,  was  man  selber  Orthen 
von  der  Fundation  des  Closter  G&rst^n  etwan  habe  oder  wisse,  sowohl 
von  dessen  Fundatoribus  der  Margiaven  von  Steyr,  ob  nit  Conventuales 
auss  selben  Glöstern  gen  Garsten  zu  Äbbten  elegiert  worden  und  vice 
versa  von  Garsten  dahin,  wer  dieselben  mit  Nahmen  und  vom  Geschlecht 
gewest,  und  dergleichen  mehr,  worinen  £.  Ehrw.  etwan  in  specie  anstehen. 

Mein  jüngste  mündtliche  Bitt  ist  gewest,  auss  dem  Closter  Bein  bei 
Graz  zu  wissen,  wan  der  Fundator  dessen,  Margrav  Leopoldt  von  Steyr, 
gestorben,  wer  sein  Vatter,  Gemahel  und'  Ehinder.  gövest»  ob  sich  bei 
seinem  Grab  khein  Grabschrifift  finde,  ob  mehr  seines  Geschlechts  alda  be- 
graben, in  welchem  Jahr  die  Fundation  geschehen  mit  Benambsung  der 
im'  Stifflbrieff  benentfen  Zeugen.  Igleichen  auch  zu  Vorrau  in  Steyr  eben 
dieses :  dessen  Closter  Fundator  gewest  ist  Marggrav  Ottocar  mihi  quartus. 
Zu  Bein  ligt  auch  Herzog  Ernst  von  össt.  und  sein  (xemahel  begraben. 
Die  Grabschrifft  möcht  ich  auch  gern  haben,  wie  auch  wass  E.  Ehrw.  etwan 
vom  Geschlecht  der  Yenkhen  unter  Henden  khumben  möchte. 

Schliesslich  belangent  communicationem  in  contro versus  theologicis'), 
wissen  E.  Ehrw.,  dass  der  jenige  für  gar  vermessen  und  unweiss  gehalten 
wirdt,  der  sich  gegen  ainem  andern  mehr  und  besser  Armierten  in  ainen 
Khampff  einlest.  Solches  möcht  auch  mir  geschehen,  alss  der  ich  der 
Zeitt  mit  Wehr  (ich  verstehe  Büecher  xxnd  andere  gelerthere  Leuth)  und 
Waffen  zu  solchem  Handl,  wie  ichs  sonsten  woll  zu  Begreiffung  gehabt 
habe,  nit  versehen  bin.  Nimandt  wurde  mit  mir  Mitleiden  haben,  wan 
ich  geschlagen  wurde,  dass  ich  mich  bloss  ohne  Waffen  gegen  ainen  Ar- 
mierten zu  fechten  unterstanden  hette.  Bleib  und  bin  sonsten  neben  fr. 
und  treuherziger  Salutation 

E.  Ehrw.  dienst-  und  treu  williger  allzeit 

Valentin  Preuenhueber. 

Haag,  2.  Mai  a.   1637. 

Urfahr.  K.  Schiffmann. 


;! 


*)  Wohl  Kirchmayrs  geplante  Stiftsffescbichte. 

Kirchmayr  scheint  ihn  also  zur  Konversion  eingeladen  zu  haben. 


MittheUoiigeii  XXV.  22 

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Literatur. 

Neuere  Literatur  zur  Chronologie. 

1.  Franz  Bühl,  Chronologie  des  Mittelalters  und  der 
Neuzeit     Berlin,   Reuthier  und  Reichard  1897.  8<>.   Vlll-f  312  SS. 

2.  Dn  B.  M.  Lersch,  Einleitung  in  die  Chronologie.  Zweite 
vimgeart)ettete  und  stark  yermehite  Auflage.  2  Teile.  Freibuig  im 
Breisgau.  Herder'sche  Verlags-Bachhandlung  1899.  8®.  251  und  189*88, 

3.  Dr«  H.  Grotefend,  Zeitrechnung  des  deutschen 
Mittelalters  und  der  Neuzeit.  2  Bde.  Hannover.  Hahnsche  Budi- 
handlung  1891—1898.  4P.  148  und  249  +  210  SS. 

4.  Derselbe,  Taechenbuch  der  Zeitrechnung  des  deut- 
sehen  Mittelalters  und  der  Neuzeit.  Hannoyer  und  Leipzig, 
Hahn'sche  Buchhandlung.     1898.  8^  166  8. 

5.  Dr.  ph.  Alexander  Tille,  Tule  and  Christmas,  their 
place  in  theGermanic  ycar.  London,  David Nutt  1899.  4P-  128S. 

6.  Gustav  Bilfinger,  Untersuchungen  über  die  Zeit- 
rechnung der  alten  Germanen.  L  Das  altnordische  Jahr.  IL  Das 
germanische  Julfeat.  Stuttgart,  Liebich  1899  und  1901.  4^.  100 
und  132  SS. 

7.  E.  Moll,  Die  Datirung  in  der  Geschichtschreibung 
des  12.  Jahrhunderts,  Greifsv^ralder  Dissert.  1899. 

8.  Bernhard  Sepp,  Gyclus  decemnovennalis  medii 
aevi  ad  annum  solarem  accommodatus.  In  usum  hominum 
eruditonun.  Tafel.  Pedeponti  (Stadt  am  Hof),  Typis  J.  &  C.  Mayr  (1902). 

9.  Derselbe,  Tabula  paschalis  annorum  300 — 2200.  In 
usum  scholarum.  dazu  als  Text:  Anleitung  zur  Berechnung  des 


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Ostertages  und  der  JahreBkenuzeicken.    Tafel  mit  Doppel- 
blatt (1903). 

10.  Franz  TSply  von  HohcnTest,  Zur  Pariser  Welt- 
ausstellung 1900.  Kalender  von  1800.  Periode  vom  1.  Ven- 
•demiaire  I  bis  18-  Ventöse  XIV.  Von  besonderem  Interesse  für  Numia- 
matiker,  Historiker,  Belletristiker  etc.  Gras,  Franz  Pechel  190Ö  8S  20  ß. 

Die  OhroBologie  nimmt  unter  den  aogenaonten  historischen  Hilfs- 
wissenschaften einen  eigenartigen  Platz  ein.  Schrift  und  ürknude»  Siegel 
.und  Münze,  Stammbaum  und  Wappen,  die  Gegenstände,  mit  denen  sich 
Paläographie  und  Diplomatik»  Sphragistik  und  Numismatik,  Genealogie  und 
Heraldik  belassen,  sind  zwar  wichtige  Zweige  der  geistigen  und  materiellsn 
Kultnrentwicklung,  sind  aber  yerhältniamässig  spät  in  den  Kneis  wissen- 
schaftlicher Beachtung  und  Betrachtung  gekommen.  Jene  nun  wol  zum 
Teil  überwundene  BichtuBg  in  der  Geschichtswissenschaft,  welche  nur  den 
Staat  oder  doch  den  Statt  in  erster  Linie  als  würdiges  Objekt  historischer 
Forschung  und  Darstellung  ansah,  war  ihrem  Betriebe  nicht  hold  nnd 
heute  noch  werden  diese  G^egenstände  ^t  nur  wegen  ihres  hervorragenden 
Wertes  als  sicherste  kritische  Hilfsmittd,  fast  nicht,  oder  doch  nur  Ton 
wenigen  Forschem,  als  Faktoren  des  kulturellen  Fortschrittes  und  Grad- 
messer der  Entwicklungsstufe  geschätzt  und  gepflegt. 

Anders  steht  es  wenigstens  zum  Teil  mit  der  Chronok)^.  Da  sie  als 
Lehm  Ton  der  Zeitrechnung  die  Begebenheltcoi  und  Taten  der  politischen 
^toschidite  ordnen .  hilft  und  so  gewissermaasen  das  Büekgrali  der  Geschiehte 
4ibgibt,  hat  sie  früher  als  ihre  Geschwister  bei  den  politischen  Histonbam 
Anerkemuing  und  früher  auch  systematische  Behandlung  gefunden.  Seit 
im  Jahre  1563  Justus  Seidiger  als  Gegner  des  Gregonanisehen  Kalenders 
mit  seinem  Werke  De  emendatione  temporum  die  Chronologie  als  Wisaea- 
sdhaft  begründet  hatte,  ist  in  der  ersten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  im 
Xampf  zwia^n  altem  und  neuem  Stil,  während  des  18u  Jahrhunderts  im 
Zveammenhang  mit  den  diplomatisehen  Arbeiten  der  Mauriner  und  anderer 
belehrter  wie  Pi^ram  und  Hdwig  auf  diesem  Grund  rüstig  weiter  gebaut 
worden,  bis  Ideler  in  seinem  Handbuch  der  mathematischen  und  technisdien 
OhrcMkologie  (2  Bde.  1825,  26)  mit  gutem  Urteil  und  in  klarer  Sprache 
die  Ergebnisse  der  älteren  Forschung  vereinigte  und  zugleich  das  Gebiet 
.4er  wissaiseiiaftlichen  Ohron<^ogie  absteckte.  Idelers  Handbuch  ist  die 
<j^rBndlage  für  alle  späteren  Arbeiten  geworden. 

Neue  Befruchtung  erhielt  die  Chronologie  des  Mittelalters  und  der 
Neuzeit  —  nur  diese  kommt  für  uns  hier  in  Betracht  —  durch  das  Wieder- 
aiufblühen  der  Urkundenlehre  in  den  letzten  Jt^zehnten  des  19.  Jahrhun- 
derts, jener  Studien,  die  duroh  das  wissenschaftliche  Zweigestim  Sickel- 
Ficker  ersten  Anstoss  und  Bichtnng  erhielten.  Die  Literatur  der  letzten 
Jahre,  über  die  ich  hier  in  einem  berichte,  —  Kaltenbrunner,  der 
das  divonologische  Beferat  für  diese  Zeitschrift  hatte,  ist  durch  Krankheit 
und  schliesslich  durch  den  Tod  an  der  Ausführung  dieser  wie  auch  anderer 
Arbeiten  gehindert  worden  —  steht  unter  dem  Zeiehen  der  Zusammea- 
ÜBussung,  wie  denn  überhaupt  in  der  Geschichtsforschung  nach  einer  Periode 

22* 


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340  literatur. 

-weiteat^eheitdör   SpeziaUsirung    sinh    wieder   ein   starkes    BeJür&us    üaeh 
Zasammenfassung,  sogar  enzyklopädischer  Art,  geltend  macht       :  .     . 

Da  ist  Yor  allem  Franz  Bühls  Chronologie  des  Mittel* 
4klterd  nnddie^  Neuzeit  (l);za  iieQnen.  Sie  ist  seit  dem  alten  und 
yer^teten  ],deler  wieder  die  erste  und  lun  es  gleich  zu  jsagen,  trefflich» 
Übersicht  der  inzwischen'  gewonn^en  Resultate.  Das  Buch  entsprach  einem 
Bedürfhis,  Denn  Von  Idelers  Handbuch  sind  die  das  Altertum  behandeln- 
den Partieeri  durchans»  das  Mittelalter  und  die  Neuzeit  zum  Teil  von  der 
Forschung  überholt,  nur  der  erste  Abschnitt,  die  Darstellung  der  mathe- 
matisch-astronomischen Grundlagen,  behält  wegen  der  dutchdichtigen  Klar- 
heit auch  weiterhin  seinen  Wert,  ja  er  kann  noch  heute  als  die  beste  Ein- 
führung iii  diese  Fragen  bezeichnet  werden.  Hatte  Ideler  aach  das  Alter- 
tum einbezogen,  so  beschdUikt  isich,  wenn  man  bei  dem  umfassenden  Inhalt 
dieseü  Ausdmbk'^  gebrauchen  darf,  fiühl  auf  die  Zeitrechnung  des  Mittel- 
alters und  der  Neuzeit.  Sein  Buch  ist,  wie  das  Vorwort  sagt  und  die 
Ausdrtickswelse  stellenweise  zeigt,  gleich  dem  'Idelers  aus  akademischen 
Vorlesungen  hervorgegangen  und  wendet'  sich  ebenfalls  gleich  Ideler  an 
alle,  die  mit  chronologischen '  Fragen  zu  tun  haben,  an  Histeriker  und 
Juristen,  Philologen  tinvi  Theologen,  und  an  Astronomen. 

'  Es  ist  durch  die  kritische  Arbeits-  und  klare  Ausdracksweise  die  beste 
jetzt  Yorhandene  Einfährnng  in  die  für  den  Anf^ger  oft  schwer  verständ- 
lichen Frsigen  der  theoretischen  Chronologie.  In  den  Mittelpunkt  der  Dar- 
stellung ist  die  christlich-abendländische  ^itrechnung  gerückt,  geringeren 
Baum  nehmen  schon  die  inhaltsreichen,  auf  selbständiger  Forschung 
berahenden  Partieen  über  die  byzantinische  Chronologie  ein,  noch  weiter 
mussten  die  übrigen  orientalischen  Völker  zurücktreten.  Man  wird  diese 
Raumverwertung  nur  billigen.  Die  mehr  praktische  Richtung,  in  der  seit 
Ideler  vorwiegend  gearbeitet  worden  ist,  gibt  sich  in  den  Tabellen  zur 
Datenbereöhnung  kund,  deren  auch  Rühl,  hierin  von  Ideler  abweichend, 
einige  beigegeben  hat,  so  4  Kalender,  den  eines  julianischen  Schaltjahres, 
je  einen  immerwährenden  julianischen  und' gregorianischen  Kalender,  den 
Kalender  der  französischen  Bepublik,  Verzeichnisse  der  unbeweglichen  Feste 
bei  den  Lateinern  und  Griechen  und  der  Osterfeste  nach  julianischem  und 
gregorianischem  Kalender.  Wenn  sie  auch  zur  Auflösung  von  Daten  nicht 
oft  ausreichen  dürften,  so  bieten  sie  doch  dem  Lernenden  ein  Bild  dieser 
praktischen  Behelfe  und  setzen  ihn  in  den  Stand,  sich  in  den  speziell  für 
den  praktischen  GFobtauch  hergestellten  Werken  rascher  zurecht  zu  flnden. 
fiin  sorgfältig  gearbeitetes  Register  erleichtert  die  Benützung  des  Buches. 

Dass  ein  derartig  weit  ausgreifendes  Handbuch  nicht  beim  ersten 
Wurf  voll  gelingen  kann,  wird  jeder  einsichtige  Benutzer  begreiflich  finden 
und  so  seien  mir,  besonders  mit  Rücksicht  auf  eine  Neuauflage,  die  dem 
Buche  sehr  zu  wünschen  ist,  einige  Worte  über  oder  besser  gegen 
die  Disposition  gestattet.  In  42  gleichgestellten  Paragraphen  werden  die 
wichtigsten  chronologischen  Begriffe  und  die  Zeitrechnungen  mit  ihrer 
Greschichte  einzeln  abgehandelt,  ohne  übergeordnete  Kapitelteilung  und  ohne 
zusammenfassende  Übersichten.  Den  mit  dem  Gegenstend  Vertrauten  stört 
das  nicht,  er  benützt  das  Bach  nur  zum  Nachschlagen,  für  ihn  kommt  .es 
mehr  auf  die  Klarheit  und  Zuverlässigkeit  im  Einzelnen  als  auf  Durch- 
sichtigkeit des  Aufbaues  an.     Anders   ergeht  ^  dem  Anfänger,  dem  Ler- 


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Literatat.  Sit 

nenden  und  namentlich  dem  SelbertleiHenden.  Dieser  bedatf  der' Ober* 
begriffe,  der  Übersicht,  nm  sich  in  dem  >Gewirre  znrechi  %a  finden.  Mit 
«iner  geschickten  Anordnung  des  Stoffes,  nach  det  sich  ein  Kapitel  un- 
gezwungen an  das  andere  reiht,  ist  in  einem  zur  Einführung  dienenden 
Handbuch  schon  sehr  viel  getan.  ..'    . 

So  erschiene  es  mir  z.  B.  zweckmässig,  äieOeschichte  Unseres  Kalenders 
möglichst  ohne  Unterbrechung  darzustellen  und  dadurch  die  historische 
Entwicklung  selbst  zum  Verständnis  mitwirken  zu  laissen,  alt^,  wie  auch 
bei  Bühl,  die  mathematisch-astronomischen  Grundbegriff^  Votamszuschicken, 
dann  aber  unmittelbar  im  Zusammenhange  die  römisch-jüdischen  Grund- 
lagen der  christlich-mittelalterlichen  Zeitrechnung  und  das  im  Mittelpunkt 
Stehende  Osterfest  und  seine  GreSchidite  aAzuschliesien,*  die  Mängel  derauf 
dem  julianischen  Kalender  aufgebauten  Zieitrechnung  des  Mittelalters  klar- 
zulegen und  die  Yerstiche  zur  Verbesserung  zu  besprechen,  die  schliesslich 
zur  gregorianischen  Reform  geführt  haben;  endlich  im  Anschlüsse  daran 
Wesen  und  Geschichte  diesei*  Beform,  die  weiteren  Schicksale  des  juliani- 
schen und  kurz  den  französischen  Revölutionskalender  zu  behandeln,  biese 
weniger  systematische  und  mehr  historische  Darstellung  schiene  Hair  auch 
aus  dem  Grunde  den  Vorzug  zu  Terdienen,  weil  meines  Erachtens  —  und 
eine  ähnliche  Auffassung  bekundet  auch  Bühl  selbst  im  Vorwort — •  die 
Aufgabe  der  Chronologie  nicht  allein  darin  besteht,  Daten  auflösen  zu 
lehren.  Sie  ist  bei  der  Bedeutung  der  Zeitrechnung  als  Teiles  und  Spiegel» 
der  geistigen  Kultur  auch  ein  wichtiger  Zweig  der  Kulturgeschichte  und 
wird  am  besten  als  solcher  behandelt.  Bei  steter  Fühlungnahme  mit  der 
geistigen  Entwicklung  wird  die  Chronologie  auch  jene  Blutleere  yerlierei^, 
die  ihr  bei  der  bisherigen  Behandlung  vielfacli  noch  eigen  ist  und  auf 
manchen  abschreckend  wirkt. 

In  einem  2.  Hauptteil  Hessen  sich  die  Fragen  der  Zeiteinteilung  und  Zeit** 
bezeichnung  zusammenhängend  erörtern:  Jahresanfang  (Bühl  §  5).  Jahres- 
aählung  (der  Stoff,  den  Bühl  in  den  §§  25—27  unter  den  Titeln  >Die 
Indiktion,  Ären,  Olympiaden*  behandelt;  an  den  Kalender  der  französischen 
Bepublik  brauchte  hier  nur  mehr  erinnert  zu  werden).  Jahreseinteilung: 
Monate,  Wochen,  Tage;  bei  der  Besprechung  der  Tage  könnte  auch  gleich 
die  Tageszählung,  die  Bühl  getrennt  davon  in  §  1 0  unter  dem  Titel 
»Datirung*  behandelt,  und  die  Tageseinteilung,  die  Bühl  erst  ganz  unten 
in  §  28  durchnimmt,  erledigt  werden.  Zum  Schlüsse  fllnden  dann  die 
Zeitrechnung  der  Griechen  und  der  orientalischen  Völker  etwa  in  dem 
UmfiEmge,  den  ihnen  auch  Bühl  zugewiesen  hat,  ihren  angemessenen  Platz. 

Zum  Schlüsse  nodh  einige  Bemerkungen  zur  Durchführung  im  Einzelnen. 
Vielleicht  am  eingehendsten  ist  der  Paragraph  über  den  Jahresanfang 
behandelt;  der  Historiker,  der  wiederholt  in  die  Lage  kommt,  sich  hierüber 
Bechenschaft  zu  geben,  wird  dem  Verfasser  dafür  dankbar  sein.  Einzelne 
kleine  Versehen  dieser  Ausführungen  hat  Grotefend  in  der  »Deutschen 
Literaturzeitung  19  (1898),  160  berichtigt.  Der  Abschnitt  übsr  das  alt- 
nordische Jahr  wird  aus  den  seitdem  erschienenen  Untersuchungen  G.  Bü- 
fingers  (vgl.  unten  S.  349)  Nutzen  ziehen  können.  Weitere  Nachträge  hat 
die  Zeitschriftenliteratur  gebracht.  So  hat  gegenüber  der  bisherigen  auch 
▼on  Bühl  S.  30  vertretenen  Angabe,  dass  in  Siena  der  Galculus  Pisanus 
in  Gebrauch  war,  v.  Luschin,  Mitteilungen  des  Inst,  f.  österr.  GescMchtsf. 


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342  Uiaratur. 

Erg^Bd.  6,  336»  nachgewiesen,  das»  Siena  nach  dem  Galcolas  Florentinus 
rechnete,  dass  msM.  dort  also  das  Jahr  mit  dem  25.  März  nnaeres  Jahre» 
begann.  DerMlbe  Forseher  erinnert  aach  daran,  daas  Si&üb  seine  eigene 
Indihtionsepoche  mit  dem  8.  September  hatte;  sie  wird  bei  Bühl  &  173 
als  4.  Indiktionsart  mit  allerdings  sehr  beschrftnktem  Geltangsbereich  za 
erw&hnen  sein.  Entgegen  der  Notiz,  dass  die  Normannen  in  Unteritalien 
sich  des  Florentiner  Stils  bedienten  (S.  30),  hat  K.  Kehr,  Die  Urkunden 
der  notmannisch-nzilischen  Einige  S.  304,  wenigstois  für  die  Königicseit 
Nenjahrsanüang  erwiesen  and  Umsetaong  mit  Weihnachten  Yrahrscheialich 
gemacht.  Es  ist  abo  keine  Neuerang,  sondern  Fortsetzung  der  Tradition, 
dasa  unter  den  Staufem  in  den  beiden  Sicilien  nach  W^hnachtsanfang 
gerechnet  wurde*  Tangl  widerl^  in  der  Theologischen  Ltteratorzeüang^ 
1897  S.  5B7  die  Angabe  Bühls,  wonach  Papst  Nikolaus  IV.  (1288 — 1294> 
das  Jahr  mit  Ostern  begoünen  hfitte,  und  zeigt  in  der  HisUnriachen  Viertel- 
Jahrsschrift  3  (l900)i  S^  86,  da^s  in  der  päpstlichen  Kanzlei  der  Weih» 
nachteanfiulg  nicht  erst  seit  Bonifaz  VUI.  (1294 — 1303),  sondern  schon 
mit  dem  Pontifikat  Honorius*  IIL  (1216 — 1227)  einsetzt  und  durch  daa 
ganze  13.  Jahrhundert  überwiegt,  bis  er  unter  Martin  lY.  (1281 — 85) 
^dgiltig  zum  stilus  et  mos  Bomanae  curiae  wurde.  Diesedr  Jahresanfang 
blieb  wahrscheinlich  auch  wfthrend  der  Avignonesischen  Zeit  in  Geltung 
und  das  Wiedereinsetzen  der  Florentiner  Zählung  im  15.  Jahrhundert  ist 
demgemäss  eine  Änderung  gegenüber  der  vorhergehenden  Übung.  Beridi- 
tigungen  über  die  Einführung  des  neuen  Kalenders  in  Dänemark  und 
Schweden  gibt  F.  Goldscheider  im  Programm  des  Luisenstädtischen  Beal- 
gjmnasiums  zu  Berlin  1898.  Das  eigentlich  diplomatische  Gebiet  streut 
Bühl  nur  ganz  selten  und  nicht  immer  mit  Glüc^;  wenn  es  S.  187  heisst,. 
Karl  d.  Gr.  bezeichne  »zuweilen*  in  derselben  Urkunde  seine  Begierungs- 
jahre in  TersChiedemer  Weise,  so  könnte  diese  Fassung  eine  unrichtige 
Vorstellung  erzeugen,  denn  die  anni  in  Italia  sind  neben  den  anni  in 
Francia  nach  anf^glichem  Schwanken  seit  778  ständiger  Faktor  der 
Datirüng  geworden,  ebenso  die  anni  imperii  nach  der  Kaiserkrönung. 

Die  S.  145  gegebene  Formel  zur  Berechnung  der  Konkurrente  ist^ 
wie  bereits  in  der  Theolog.  Literaturzeitung  1897  S.  567  herrorgehoben 
wurde,  nicht  durchwegs  giltig  und  wäre  durch  eine  andere  zu  ersetzeUf 
welche  auf  der  Summirung  der  bis  zu  einem  bestimmten  Jahr  und  Tag 
abgelaufenen    Wochentage   und    deren    Teilung   durch    7    beruht: 

.         ,  a.  ine.  , 
(ann.  inc.  +  ""  "i      "T  4)  :  7 

Der  Best  ist  die  Ferialzahl  (Wochentag)  des  24.  März. 

Zum  Schlüsse  noch  eine  Kleinigkeit,  die  aber  bei  einem  Handbuch 
nic(ht  ganz  belanglos  ist:  die  Druckfehler,  deren  sich  eine  grössere  Zahl 
sinnstörender  Art  eingeschlichen  hat  und  die  wol  darin  ihren  Grund  haben, 
dass  Bühl  nach  d^m  Vorwort  zu  schliessen  den  Druck  aus  der  Hand  zu 
geben  genötigt  war.  Der  Benutzer  wird  gut  tun,  sie  nach  der  von 
Grötefend  im  Literarischen  Gentralblatt  1897,  1591  gegebenen  Liste  zu 
yerbessem. 

Alled  in  allem  genommen  ist  Bühls  Chronologie  aber  doch  ein  treffliches 
Buch,  für  das  man  dem  Verfasser  zu  Dank  verpflichtet  ist,  und  das  hoffent- 
lich nach  einiger  Umarbeitung  recht  bald  in  2.  Auflage   erscheinen   wird. 


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Lita'atur.  343 

Anders  geartet  ist  die  zweite  darstellende  Arbeit  aas  meiner  Beriehit^ 
^eit:  Dr.  B.  M.  Lersch^  Einleitung  in  die  Chronologie  (2),  die  2, 
»xuDgearbeitete  und  stark  yermehrte  Auflage^  eines  im  Jahre  1889  er-» 
schieaenen,  aber  damala  wenig  beachteten  Bnidies.  Sie  om&sst  in  ihrem 
ersten  Teile  »Zeitrechnung  und  Kalenderwesen  der  Qriechen,  Bömer,  Juden, 
Muhammedaner  und  anderer  YGlkery  Ära  der  Chridten*,  2*  den  »Christ» 
Hohen  Kalender,  seine  Einrichtung,  Geschichte  und  ehronologiai^  Ver- 
wertung*, behandelt  also  ein  noch  grosseres  (Gebiet  als  Bühl. 

Es  ist  das  Buch  ^es  Dilettanten  —  der  Verfasser  ist  Arzt  -^  mit 
sichtlicher  Liebe  und  anerkennenswertem  Samm^fl^as  gearb^tet,  aber  ohne 
Kritik  und  ohne  historische  Schulung.  Vielleicht  wäre  es  dem  Verfasser 
m^lich  gewesen,  etwas  Qedeihlichee  zu  leisten«  wenn  er  sich  auf  ein 
kläneareä  Gebiet  beschränkt  hütte,  die  Chronologie  aber  in  ihrer  ganzen 
Ausdehnung  gut  zu  behandeln,  ist  heute  eine  *—  nicht  nur  für  ihn  — 
zu  schwierige  Au%abe.  Die  Diaposition  ist  verworren,  weder  na^h  syate- 
maüschen  noch  nach  historischen  Gesichteimnkten  durchgeführt,  die  Aus- 
drucksweise nicht  selten  unklar,  manches  scheint  dem  Verüasser  selbst 
nicht  klar  geworden  zu  sein;  die  LlteraturWiützung  ist  ungleichmftssig 
und  ohne  genügendes  Urteil.  Ti'otz  der  grossen  angeführten  lateratiur 
fehlra  oft  gerade  die  wertvollsten  und  neuesten  Werke,  die  wiss^ischaft- 
liehe  Art  des  Zitirens  ist  Lorsch  nicht  recht  geläufig,  er  sitirt  zuweilen 
nur  ganz  allgemein,  ohne  nähere  Angabe,  so  daas  ein  Kachachlagen  der 
zitirten  Stelle  nicht  möglich  ist,  auch  direkte  Irrtümer  kommen  vor. 
Hieiür  im  Einzelnen  die  Belege  anzufahren,  ist  nicht  der  Zweck  dieser 
Übersicht,  eine  Auswahl  haben  bereits  Bühl  im  Literarischen  Zentrailblatt 
1899,  1460  und  Grotefend  in  der  Deutschen  Literaturzeitung  1899,  548 
zusammengestellt. 

Ist  das  Buch  somit  zur  Einführung  nicht  geeignet,  so  wird  doch  der 
mit  dem  Gregenstand  Vertraute  Einzelnes  von  dem  grossen  zusammen- 
getragenen Material  verwerten  können« 

Darf  Bühl  als  das  beste  iheoretische  Handbuch  der  Chronologie  be- 
zeichnet werden,  so  hat  lür  den  praktischen  Gebrauch  in  vorzüglicher 
Weise  Grotefend  vorgesorgt.  Anstelle  des  vergriffenen  »alten*  Grotefend 
ist  ein  zweibändiger,  höheren  wissenschaftlichen  Ansprüchen  genügender 
»grosser*  Grotefend  getreten  und  gleichzeitig  ein  »kleiner«  Grotefend  für 
den  täglichen  Gebrauch.  Noch  in  anderer  Bichtung  ergänzen  sich  die 
beiden  Chronologen  glücklich.  Bühl  ist  namentlich  auf  dem  Gßbiete  der 
frühmittelalterlichen  Chronologie  zuhause,  mehr  in  den  erzählenden 
als  in  den  urkundlichen  Quellen  bewandert,  Grotefend  ist  der  beste 
Kenner  der  spätmittelalterlichen  deutschen  Zeitrechnung  und  arbeitet  vor- 
wiegend vom  Standpunkte  des  Urkundenforsohers  und  für  diesen.  Der 
Spannweite  nach  ist  Bühl  universeller,  sein  Buch  ist  ein  Handbuch  der 
allgemeinen  Chronologie  des  Miitelalters  und  der  Nßuzeit,  Grotefend  ist 
der  emsigste  Forscher  auf  dem  Gebiete  der  deutschen  Chronologie. 

Ein  Vierte^jahrhundert  war  seit  dem  Erscheinen  von  Grotefends 
Handbuch  der  Chronologie  (Hannover  1872)  verstrichen,  als  das  bei  deut- 
schen Historikern  allgemein  verbreitete  und  beliebte  Buch  nach  starker 
Metamorphose  in  wesentlich  vollkommenerer  Gestalt  zweibändig  als  »Zeit- 
rechnung  des    deutschen  Mittelalters    und   der  Neuzeit  (3) 


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344  Literatur. 

vollendet  vorlag.  Die  Metamorphose  erstreckte  sich  ebenso  auf  Inhalt  und 
Anordnung,  wie  auf  Titel  und  umfang.  Den  ersten  Teil  hat  bereit» 
0.  Redlich  in  dieser  Zeitschrift  15,  174  kurz  angezeigt.  Er  enthält  Grlossar 
und  Tafeln.  Der  zur  Einführung  in  die  chronologischen  Begriffe  bestimmte 
systematische  Teil  des  »Handbuches^  ist  in  der  »Zeitrechnung«  weg- 
gefallen, ebenso  die  unpraktische  Zweiteilung  des  Glossars  in  ein  lateini- 
sches und  ein  deutsches  und  alles  ist  zusammengezogen  in  ein  einziges 
grosses  Glossar  mit  alphabetischer  Folge,  das  von  dem  steten  Sammelfleiss 
und  der  ununterbrochenen  Verbesserungsarbeit  des  Verf.s  Zeugnis  gibt. 
Zahlreiche  neue  Quellen  waren  in  den  ürkundenbüchem  erschlossen  worden, 
alte  in  besseren  Ausgaben  erschienen,  sie  alle  mussten  durchgegangen 
werden.  Hervorzuheben  ist  die  Sauberkeit  der  Arbeit  und  die  Schärfe  der 
Fassung.  Damit  jsber  auch  der  weniger  vertraute  Benutzer  sich  zurecht 
finde,  hat  Grotefend  selbst  eingangs  auf  die  zur  Einfuhrung  dienenden 
Artikel  des  Glossnrs  verwiesen,  welche  den  systematischen  Teil  ersetzen 
solkn.  Diese  Aufteilung  der  systematischen  Einleitung  in  einzelne  Artikel 
nach  Stichworten  ist  beim  Erscheinen  des  Buches  mehrfach  miftsbilligt 
worden;  heute  wird  kaum  jemand  mehr  dem  Verf.  «leshalb  einen  Vorwarf 
dächen,  seit  wir  in  Bühl  einen  gewissenhaften  Wegweiser  haben  und 
Grotefend  selbst  in  seinem  Taschenbuch  dem  Lernenden  die  notwendigsten 
Erilärungeh  geboten  hat. 

Das  Glossar  ist  gegenüber  dem  Handbuch  vielfach  ergänzt,  berichtigt 
und  mit  sorgfältigem  kritischen  Apparat  ausgestattet  worden  und  nicht 
geringere  Aufmerksamkeit  haben  die  Tafeln,  für  deren  praktische  Her- 
stellung Grotefend  eine  geschickte  Hand  hat,  gefunden.  Mehrere  sind  in 
zweckentsprechender  Weise  erweitei-t  worden,  so  Tafel  VI  durch  Angabe 
der  Epakten  neuen  Stils,  T.  XXVIII  durch  Vereinigung  der  Consuetudo 
Bononiensis  mit  dem  römischen  Kalender,  T.  XXX  (Übersicht  der  Jahres- 
kennzeichen) in  doppelter  Hinsicht,  einerseits  chronologisch  nach  unten  und 
oben,  zurückgreifend  von  800  auf  300  und  vorwärtsschreitend  von  1500  bis 
2000,  so  dass  man  hier  die  Kennzeichen  für  alle  Jahre  von  300 — 2000 
Verzeichnet  findet,  andererseits  durch  Einbeziehung  der  spanischen,  jüdi- 
schen, muhämmedanischen  und  byzantinischen  Ära.  Allerdings  hat  diese 
Tabelle  dadurch  einen  Umfang  bekommen  (42  S.),  der  die  Benützbarkeit 
für  den  mittelalterlichen  Forscher  ^ —  und  der  wird  am  häufigsten  zum 
^ Grotefend«  greifen  —  ersehwert;  bei  der  Mehrzahl  mittelalterlicher  Daten- 
auflösungen benötigt  man  den  Ostertag  und  daher  eine  möglichst  rasch 
zu  übersehende  Ostertafel,  wie  Grotefend  selbst  eine  solche  seinem  Hand- 
buch und  dann  wieder  mit  Anwendung  der  sogenannten  Festzahlen  dem 
Taschenbuch  beigegeben  hat.  Eine  ganze  Beihe  von  Tafeln  ist  neu  hinzu- 
gekommen :  T.  I  (Sonnencyklus),  IV  (Konkurrenten  alten  Stiles),  VE  (Mond- 
alter der  Monatsersten  alten  Stiles),  IX,  X  (Lunarbuchstaben),  T.  XV — XXU 
(Jüdische  Zeitrechnung  nach  verschiedenen  Jahrformen),  XXIII — XXV  (Mu- 
hammedanische  Zeitrechnung),  XXVII  (Monatstage  des  Bevolutionskalenders). 

Der  2.  Band  enthält  in  seinem  1.  Teile  die  von  jedem,  der  sich  mit 
den  Datirungseigenheiten  mittelalterlicher  Urkundenschreiber  befreunden 
tnuss,  dankbar  begrüssten  Kalender  der  deutschen  (darunter  auch  Toul 
und  Verdun,  Lüttich  und  Utrecht,  weil  deutschen  Erzbistümern  unter- 
stellt),   schweizerischen    und    skanrlinavischen    Diözesen,    gegenüber   dem 


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Literat  ar.  ^5 

Handbuch  eine  ganz  neue  und '  wichtige  Zugabe.  Da  der  Gebrauch  viel- 
fach nach  Diözesen  und  Kongregationen  wechselt,  war  es  oft  im  gegebeifen 
Augenblick  unmöglich,  sich  über  ein  bestimmtes  Datum  Klarheit  zu  ver- 
schaffen, es  ist  auch  nicht  Jedermanns  Sache,  in  spezieller  Untersuchung 
den  Datirungseigentümlichkeiten  der  gerade  in  Betracht  kommenden  Diözese 
nachzugehen,  und  auch,  wo  man  6i6h  dazu  entschlossen  hat,  waren  Irrtümer 
nicht  leicht  zu  vermeiden,  wie  dies  das  im  übrigen  recht  verdien^liohe 
Buch  von  Adalbert  Lechner  über  mittelalterliche  Kirehenfeste  und  Kalen- 
darien  in  Baiem  (Freiburg  i.  B.  189^1)  gezeigt  hat  Diese  Arbeiten  mussten 
ftir  ein  grössetiBS  Gebiet  im  Zusammenhange  unternommen  werden,  um  zu 
sicheren  Ergebnissen  zu  führen.  Grotefend  hat  bei  seiner  bpezifischen 
Eignung  und  Neigung  diese  Aufgabe  glücklich  gelöst;  dass  dabei  im  Ein- 
zelnen kleine  Versehen  unterlaufen  sind,  wird  der  häufigere  Benutzer  er- 
kennen und  der  kundige  Benutzer  entschuldigten. 

Am  Schlüsse  jedes  Kalenders  sind  die  Grandlagen  vermerkt,  auf  denen 
die  Zusammenstellungen  aufgebaut  sind.  Dass  hiezn  meist  jüngere  Kalen- 
dare,  solche  des  15.  und  16.  Jahrhunderts  verwendet  wurden,  muss  auf- 
fallen, doch  führt  der  Verf.  hiefÜr  berechtigte  praktische  und  sachliche 
Giiinde  an;  praktische:  denn  erst  aus  dieser  Zeit  sind  uns  in  den  Früh- 
drucken beglaubigte  Kaiendare  far  fast  aUe  Diözesen  und  Orden  erhalten. 
Sachliche,  weil  im  15.  Jahrhundert  in  Urkunden  die  Datirung  nach  dem 
Festkalender  ihren  Höhepunkt  erreicht  hat.  Auch  lassen  die  älteren  Ka- 
iendare in  der  Zuverlässigkeit  ihrer  Angaben  oft  manches  zu  wünschen 
übrig. 

Die  zweite  und  Schlusslieferung  brachte  dann  die  Ordenskalender,  das 
Heiligenverzeichnis  und  umfangreiche  Nachträge  zum  Glos&ar.  Zweierlei 
blieb  den  Benutzern  noch  vorenthalten,  die  versprochenen  Kalender  für 
Braunschweig,  Posen  und  die  romanischen  Diöcesen  einerseits,  die  Ver- 
zeichnisse der  Finsternisse  und  die  sehr  wünschenswerten  Regententafeln 
andererseits.  Bei  der  Unmöglichkeit,  die  zahlreichen  in  dieser  Hinsicht 
geäusserten  Wünsche  zu  erfüllen,  entschloss  sich  Grotefend  diese  Art  von 
Tafeln,  welche  freilich  streng  genommen •  "nichts unbedingt  dazu  gehören, 
aber  doch  nicht  zu  entbehren  sind,  überhaupt  wegzulassen,  um  einer  spä- 
teren zusammenfassenden  Sammlung  solcher  Tabellen  nicht  vorzugreifen. 
Den  Ordenskalendem  geht  ein  Verzeichnis  der  berücksichtigten  Orden  voran 
und  ein  solches  würde  auch  bei  den  Diözesankalendern  zur  rascheren 
Übersicht  gute  Dienste  leisten.  Das  Heiligenverzeichnis  ist  alphabetisch 
geordnet  und  gibt  in  präziser  Arbeit  das  Datum  mit  dem  territorialen 
Geltungsbereich'  an.  Es  ist  von  1 4  Seiten  im  Handbuch  zu  1 3 1  Seiten 
angewachsen.  Da  Heiligenverzeichnis  und  Glossar  sich  ihrem  Gegenstande 
nach  vielfach  berühren,  wird  der  Benutzer  gut  tun,  wenn  er  von  dem 
einen  die  gewünschte  Auskunft  nicht  bekommt,  sich  an  das  andere  zu 
wenden.  Bei  einer  Neuauflage  Hessen  sich  eventuell  für  derartige  Fälle  Ver- 
weise anbringen.  Eine  solche  könnte  auch  durch  einige  Umstellungen  dem 
praktischen  Bedürfnis  entgegenkommen ;  so  gehören  die  Tafeln  und  das 
Heiligenverzeichnis  jedenfalls  in  einen  Band  zusammen,  der  andere  hätte 
dann  das  Glossar  und  die  Diözesan-  und  Ordenskalender  zu  umfassen. 

Die  oben  S.  342  gegenüber  Kühl  vorgebrachten  Ergänzungen  und  Be- 
richtigungen gelten  auch  für  Grotefend ;  nur  die  Angabe,  dass  Papst  Niko- 


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346  Literatur. 

laus  IV.  den  Jahresasfang  mit  Ostern  eingefuhi-t  habe,  beruht  auf  eigener 
irriger  Anslegnng  Bühls. 

Grotefends  Zeitredinung  ist  so  recht  ein  Buch  deutschen  Gelehrten- 
fleiases  und  bedeutet  einen  namhaften  Fortschritt  auf  dem  Gebiete  der 
Chronologie. 

Noch  im  Jahre  1898  hat  Grotefesd  seiner  für  den  Handgebrauch 
allzusehr  angeschwollenen  Zeitrechnung  das  Taschenbuch  folgen  lassen, 
dessen  Anlage,  Auswahl  und  Format  das  praktische  Bedürfnis  im  wesent- 
lichen befriedigt;  es  ist  eine  verkürzte,  aber  wesentlich  verbesserte  und 
ergänzte  Neuauflage  des  alten  Handbuchs  und  auch  bestimmt,  an  dessen 
Stelle  zu  treten.  Ob  es  sich,  wie  der  Verf.  wiU^  auch  zu  Lehrzwecken 
eignet,  bleibe  dahingestellt.  Wie  im  alten  Handbuch  geht  wieder  eine 
systematische  Einleitung  Toraus,  welche  die  chronologischen  Grundbegriffe 
gut,  nur  selten  im  Ausdruck  nicht  ganz  glücklich  erläutert;  zum  gelegent- 
lichen Nachlesen  und  Auffrischen  unklar  gewordener  Begriffe  wird  jeder 
Praktiker  davon  mit  Nutzen  Gebra.n(^  machen.  Eine  wesentliche  Erleich- 
terung iür  den  Benutzer  ist.  die  hier  durchgeführte  und  durchführbare 
Zusammenziehung  des  Glossars  mit  dem  Heiligenv^rzeichnis  unter  der 
Überschrift  »Alphabetisches  Verzeichnis*.  Vielleicht  wäre  es  hier  nicht 
überflüssig  gewesen  zu  betonen,  dass  die  A9gaben  dieses  Verzeichnisses 
wegen  der  Eigenart  der  hiefür  herangezogenen  Quellen  nur  für  das  spätere 
Mittelalter  unbedingte  Geltung  beanspruchen,  dass  das  frühere  Mittelalter 
wenigstens  einzelne  Heiligentage  anders  a,nsetzte  und  auch  in  der  Neuzeit 
einige  Verschiebungen  vorgenommen  wurden.  Das  Unglück  ist  indes  nicht 
gross,  denn  der  Benutzer  gebraucht  das  Verzeichnis  in  d^r  Regel  zur  Auf- 
lösung von  Datirungen  und  die  eigentliche  Blütezeit  für  Datirung  nach 
Heiligentagen  ist  das  spätere  Mittelalter.  Ebenso  sind  die  Begierungsjahre 
der  Könige  und  Kaiser  und  die  Pontifikatsjahre,  die  hier  wieder  beigegeben 
sind,  willkommen;  dass  sie,  wie  im  Handbuch,  erst  mit  dem  Jahre  911 
einsetzen,  ist  ja  vom  Standpunkt  der  deutschen  Chionologie  gewiss  zu 
rechtfertigen,  vom  praktischem  Standpunkt  aber  wäre  der  Anschluss  nach 
rückwärts  wenigstens  bis  Pippin  und  Hadrian  I.  zu  wünschen.  Diese 
Beschränkung  auf  deutsche  Chronologie,  die  sich  doch  wieder  nicht  gut 
durchführen  lässt,  weil  es  eine  gesonderte  deutsche  Chronologie  nicht  gibt, 
hat  auch  sonst  kleine  Ungleichmässigkeiten  mit  sich  gebracht.  Becht  gut 
ist  die  hier  wieder  auftauchende  Anweisung  zur  Datenberecbnung. 

Die  Auswahl  der  Tafeln,  die  für  den  gewöhnlichen  Gebrauch  durchaus 
ausreichen,  ist  geschickt,  es  sind  hauptsächlich  jene  aus  der  »Zeitrechnung* 
weggelassen,  welche  dort  gegenüber  dem  alten  und  bewährten  »Handbuch* 
dazugekommen  waien,  und  einige  andere.'  Neu  ist  die  Verwendung  des 
Hilfsmittels  der  Festzahlen  bei  den  Tafebi  V,  VI,  XIII,  XIV.  Die  35  Fest- 
zahlen entsprechen  den  35  Ostermöglichkeiten  und  damit  den  35  mög- 
lichen Kalendern.  Diese  wurden  durchgezählt  und  das  abgekürzte  Monats- 
datum des  Ostertages  durch  eine  Zahl  ersetzt.  Die  äussere  Ausstattung, 
Format  und  Einband,  bei  einem  Taschenbuch  nicht  gleicbgiltig,  ist  dem 
Zweck  angemessen.  So  ist  der  »kleine  Grotefend*  der  praktischeste  und 
handlichste  chronologische  Behelf  für  den  Tagesgebraüch. 

Bisher  hatten  wir  ßs  fast  ausschliesslich  mit  allgemeinen  Werken  zu 
tun.     Daneben  ist  die  Spezialliteratur  wenig  vertreten.     Es  sind  zunächst 


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LiUnUiir,  347 

drei  beacbteiuwerte  Monographieiit  Musterbeiainele  für  die  enge  Berühr 
rang  ▼on  Chronologie  und  Volkskoade,  zu  nennen,  die  sieh  mit  dem- 
selbai  OegenetMide  befassen^  mit  d^ffl  altgermanischen  Jahr  und  dem  » Jol- 
fest*:  eine  engliseh  ge^ohriebene  und  englisch  ausgestattete  von  Alexander 
Tille  und  swei  nach  Sprache  uBd  Arbeitsmethode  deutsche  von  Gustav 
Bilfinger.  Wie  der  Qegenstand,  so  ist  auch  der  Qrondzng  dieser  Unter- 
suchungen der  gleiche,  er  geht  dahin,  dass  das  Meiste,  was  man  bisher 
noch  f&r  altgermanisch  gehalten  hatte,  doch  römischen,  christlichen  und 
rOmiseh-christlichen  UrsfMrungs,  also  nicht  kultureller  Eigenbau,  sondern 
Sntl^mung  ist  Tille  nimmt  in  seinem  Buche  Yule  and  Christ« 
mas,  their  place  in  the  Germanic  year  (5)  eine  Idee  wieder  auf^ 
die  er  schon  im  Jahre  1893  in  seiner  .6^est[)hichte  der  deut$chen  Weih- 
nacht ausgesprochen :  dass  es  ein  altgermani^ph^a  .Julfest,  also  ein  Winter- 
sonnwend-Fest,  das  zur  selben  Zeit  gefeie^  wordw  sei  wie  das  christ- 
liche Weihnachtsfest,  nie  gegeben  habe  und  dass  die  mittelalterlichen  Weih- 
nachts-Gebrftuche  teils  einer  altgermania<^n  Winteranfangs-Festzeit  im 
November,  teils  der  bereite  vor  dem  Christentum  lUaoh  dem  Norden  gelangten 
rOmisdien  Januarkalenden-Feier  entlehnt  seien«  Im  Dienste  der  besseren 
Begründung  dieser  These  steht  auch  sein  neues  Buch,  das  das  germanische 
Jahr  behai&delt,  ein  Thema,  das  er  in  der  ersten  Arbeit  nur  gestreift  hatte. 

Tüle  sieht  im  germanischen  Jahr  eine  Kombination  des  altarischen, 
zweiteiligen  Jahres,  das  in  Winter  und  Sommer  zerfiel,  und  des  aus  dem 
Orient  stammenden  dreiteiligen  Jahres,  das  auf  wirtschaftlichen  Bedin- 
gungen beruhte  und  im  November,  März  und  Juli  seine  Einschnitte  hatte. 
Die  Hfilfte  sowohl  als  das  Drittel  des  Jahres  sind  Vielfache  eines  Zeitab- 
schnittes von  60  Tagen,  der  diesen  beiden  Jahreseinteilungen,  nicht  aber 
der  römischen  vierteiligen  zugrunde  liegt;  einer  von  diesen  Zeitabschnitten 
hiess  jiuleis,  jöl,  ein  anderer  lida.  Das  germanische  Jahr  beginnt  mit 
dem  Winter,  dieser  f&ngi  bei  den  Germanen  in  Deutschland  und  England 
Mitte  November  an,  bei  den  Nordgermanen  in  Skandinavien  und  Island 
infolge  der  geographischen  Lage  einen  Monat  früher,  Mitte  Oktober.  Von 
Mitte  November  (Oktober)  rechnet  Tille  das  germanische  (skandinavische) 
Neujahr  und  versetzt  hieher  ein  grosses  Winteranfangs-  und  Hauptschlacht- 
Fest,  das  November(0ktober)fe8t,  in  dem  er  den  Vorgänger  der  späteren 
christlichen  Martinifeier  (ll.  November)  erblickt.,  Entsprechen  der  Drei- 
teilung Rechtstermine  zu  Martini,  Mitte  März  und  Mitte  Juli,  so  weisen 
auf  Zweiteilung  ausser  Martini,  das  auch  hier  den  einen  Einschnitt  bildet, 
die  frftnkischen  Maifelder  und  die  auf  Mitte  Mai  angesetzten  dies  roga- 
tionum  mit  ihren  einheimischen  Vorläufern. 

Das  Eindringen  des  mit  dem  1.  Januar  beginnenden  römischen  Ka- 
lenderjahres führte  eine  Verschiebung  der  altgermanischen  Zeiteinteilung 
und  der  altheidnischen  Feste  herbei,  erst  das  römische  Jahr  brachte  die 
vier  Jahresviertel  und  die  Solstitien  und  Äquinoktien.  Vor  der  Berührung 
mit  den  Bömem  hatten  die  Germanen  weder  eine  auf  den  Tag  bestimm- 
bare Wintersonnenwende,  noch  ein  damit  zusammenhängendes  Feät,  Jul- 
fest,  gekannt. 

Im  Michaelsfest  (29.  September),  das  mit  der  wachsenden  Bedeutung 
des.  Ackerbaus  als  Erntefest  in  Wettsti-^it  mit  dem  alten  Hauptschlacht- 
Fest  zu  Martini  trat,  sieht  Tille  eine  Wirkung  der  römischen  Vierteilung 


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348  Literatur. 

fies  Jahres.  Unter  dem  fiinfluss  des  Christentums  worden  dann  die  alt* 
heidnischen  Feste  auf  Tage  des  römisch-christlichen  Kalenders  yeriegt  und 
sie  erhielten  ihre  Bezeichnung  nach  den  Heüigen,  deren  Feier  die  Kirche 
an  diesen  Tagen  beging.  Mit  dem  römischen  Kalenderjahr  hielten '  aber 
auch  die  eigentfimlicheli  Sitten  und  Gebr&uohe  bei  den  Oettnanen  ihren 
Einzug,  welche  in  Rom  an  diese  Tage,  insbesondere  die  Janüarkalenden, 
geknüpft  waren,  und  wurden  auf  die  Zeit  vom  25.  Dezember  bis  6.  Januar 
lokalisirt.  So  ist  die  Pseudosonnenwende  des  julianischeb  Kalenders  (25/ 
Dezember)  durch  Verlegung  der  Geburt  Christi  auf  diesen  Tag  seit  dem 
4.  Jahrhundert  ein  religiöses  Fest  geworden;  das  Weihnaohtsfest  zog  in 
der  Folgezeit  eine  Menge  von  Gebräuchen  und  Anschauung^en  an  sich»  die 
teils  römischen,  teils  germanischen  Festzeiten  eigen  waren. 

Auch  im  sk^imdinavischen  Jahr  findet  Tille  die  Di-eiteiluiTg  erkennbar, 
auch  hier  ist  das  Oktoberfest  älter  als  das  Julfest. 

Man  wird  nicht  alle  Ergebnisse  der  sehr  geschickt  angelegten  Arbeit 
für  gleichmässig  gesichert  halten;  schon  haben  Mogk  in  der  Historischen 
Vierteljahrs-Schrift  3,  525  undBilfinger  im  Vorwort  zur  zweiten  sbinei^  gleich 
zu  nennenden  Untersuchungen  gegen  Wesentliche  Punkte,  wi6  gegen  die 
Dreiteiilung  des  Jahres,  die  wenig  kritische  Verwertung  der  skandinayiscben 
Quellen  und  gegen  die  Aufstellungen  über  die  Martinifeier  und  ihre  ger- 
manische Vorgängerin  Einsprache  erhoben.  Wohl  aber  dürfte  das  negative 
Besultat,  dasa  die  Germanen  mathematisch-astronomische  Begriffe  wie 
Tag-  und  Nachtgleiche  und  Sonnenwende  noch  nicht  gekannt  haben,  dasa 
diese  Begriffe  und  mit  ihnen  das  Julfest  erst  durch  die  römische  Kultur- 
welle zu  ihnen  gelangt  seien,  feststehen. 

Tilles  Gedanken  haben  fruchtbaren  Boden  gefunden  bei  Bilfiiiger, 
der  das  altnordische  Jahr  und  das  germanische  Julfest  zum  Gegenstande 
zweier  eindringender  und  sorgfältiger  Untersuchungen  gemacht  hat.  In 
seinen  »Untersuchungen  über  die  Zeitrechnung  der  alten 
Germanen  I.  Das  altnordische  Jahr«  (6*)  stellt  er  nach  den  alt* 
isländischen  und  altnorwegischen  Quellen  den  isländischen  und  den  mit 
diesem  nächatverwandten  norwegi&chen  Kalender  dar  und  zeigt  entgegen 
der  bisherigen  Annahme,  die  darin  umfassende  Reste  der  altheidnischen 
skandinavischen  2ieitrechnung  erblickte,  dass  er  im  wesentlichen  auf  dem 
Julian isch-chr istlichen  Kalender  beruht.  Zu  den  altnordischen  Elementen 
zählt  er  hauptsächlich  die  Zweiteilung  des  Jahres  in  eine  Sommer-  und 
Winterhälfte,  die  Rechnung  nach  Wintern  und  Nächten  und  eine  Anzahl 
7on  Monatsnamen.  Im  übrigen  ist  der  aus  historischer  Zeit  bekannte 
Kalender  der  Isländer,  also  das  Jahr  zu  364  Tagen  =  52  Wochen  mit 
der  Schaltwoche  nlle  5  bis  6  Jahre  nur  eine  unter  dem  Einfluss  des 
Christentums  entstandene  Abart  des  julianischen  Kalenders,  die  aber  im 
Gegensatz  zum  julianischen  Kalender  die  Woche  zur  Grundlage  hatte.  Das 
altisländische  Jahr  erweist  sich  als  ein  mittleres  Osterjahr  und  die  eigen- 
tümliche Beschränkung  des  Jahres  auf  52  Wochen,  die  Verwendung  einer 
Schaltwoche  statt  der  Schalttage  sind  nicht  Fortentwicklungen  der  alt- 
skandinavischen  Zeitrechnung,  sondern  erklären  sich  als  eine  recht  prak- 
tische Vereinfachung  der  christlichen  Osterberechnung,  indem  dadurch 
einerseits  jedes  Datum  an  einen  bestimmten  Wochentag  gebunden  wurde 
und  andrerseits  die  35  Östermöglichkeiten  auf  5  vermindert  wurden.  Wenn 


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Litentor.  349 

Bilfinger  anch  die  siebentägige  Woche  erst  durch  das  Ohristentam  einge« 
fahrt  werden  Ittsst,  so  dQrftei  er  dapit  und  wohl  auch  in  einzelnen  an- 
deren Yermutungen  zu  weit  g^egangen  sein.  Die  siebentägige  Woche  hat 
wahrscheinlich  schon  das  römische  Kalenderjahr  gebracht 

Von.  grossem  kulturhistorisohe9  Interesse  sind  die  Ausführungen  über 
die  Bedeutung  gewisser  Tage  im  Rechts-  und  Wirtschaftsleben  der  Isländer. 
Durch  die  Beweisführung  Bilfingers  erleidet  allerdings  die  Autorität  des 
Ari  Frodi,  des  älteste^  Geschichtschreibers  Islands  (geb.  1067),  der  Zeit 
und  Namen  des  heidnischen  Kalendermachers  zu  nennen  weiss,  starke 
£inbusse;  wer  Qelegenheit  hatte,  die  Angaben  mittelalterlicher  Schrift- 
steller über  Ursprung  und  Bedeutung  von  Sitteif  und  Gebräuchen  zu  über- 
prüfen, —  erweisen  sich  doch  sogar  Bedas  Angaben  über  das  germanische 
Jahr  als  unrichtig  und  widersprechend  —  wird  hierin  kein  Argument 
gegen  Bilfingers  Ergebnisse  sehen. 

Bilfingers  andere  Schrift  über  Das  germanische  Jul- 
ies t,  (Stuttgart  1901)  (6^)  berührt  sich  im  Gegenstand  auf  das  engste 
mit  Tilles  Buch  Yule  and  Christmas;  um  so  auffallender  ist  es,  dass  B. 
von  dieser  bereits  im  Jahre  1899  erschienenen  Arbeit  keine  Notiz  nimmt, 
sie  überhaupt  nicht  zu  kennen  scheint.  Wohl  aber  hat  Tilles  erstes  Buch 
auch  ajaf  den  Gang  der  Untersuchung  Bilfingers  sichtlich  eingewirkt. 

Die  ersten,  rein  chronologischen  Kapitel  behandeln  die  Ansetzrmg  der 
Feier  von  Christi  Geburt  in  der  alten  Kirche  am  6.  Januar  und  den  Über- 
gang zum  25.  Dezember,  die  übrigen,  welche  reiche  Beiträge  zur  altrömi- 
schen, mittelalterlich- christlichen  und  neueren  Volkskunde  liefern,  gehen 
zielbewusbt  der  Frage  zu  Leibe,  ob  tatsächlich,  wie  man  bis  auf  Alex.  Tille 
allgemein  angenommen,  das  christlich-mittelalterliche  Weihnachtsfesty  das 
in  England  auch  offiziell  geöl,  in  den  skandinavischen  Ländern  jöl  hiess, 
mit  einem  zur  selben  Zeit  begangenen  urgermanischen  Fest  vermengt 
worden  und  ob  daraus  die  ihm  eigenen  Yolksgebräuche  und  Volksanschau- 
ungen zu  erklären  seien.  Er  gelangt  zu  demselben  Ergebnis  wie  vor  ihm 
Tille,  Bilfinger  in  schärferer  und  kritisch  besser  fundierter  Beweisführung, 
dass  es  ein  germanisches  Julfest,  Mittwinterfest,  überhaupt  nicht  gegeben 
habe,  dass  die  in  den  isländischen  Quellen  und  bei  Beda,  De  mensibus 
Anglorum  (§  15  der  Schrift  De  temporum  ratione)  überlieferte  altnordi- 
sche Tradition,  welche  über  ein  solches  heidnisches  Julfest  berichtet,  in 
den  diesem  zugeschriebenen  Gebräuchen  Bekonstruktion  auf  Grund  der 
christlichen  Weihnachtsfeier  sei  und  in  ihren  zeitlichen  Ansätzen  zu  Wider- 
sprüchen führe.  Nach  Bilfinger  »bleibt  von  dem  germanischen  Julfest 
nichts  urgermanisches  übrig  als  der  Name  Jul*  (S.  132)  und  dieser  be- 
deutet bei  Beda  »Wintersonnenwende*.  Die  zwischen  Weihnachten  und 
Epiphania  üblichen,  nicht  aus  dem  religiösen  Inhalt  des  Festes  erklär- 
baren Volksgebräuche  führt  auch  B.  auf  die  altitalische  Neujahrssitte  zu- 
rück, auf  die  Januarkaienden,  mit  deren  Namen  man  noch  heute  in  Frank- 
reich und  in  den  meisten  slavischen  Ländern  Weihnachten  bezeichnet.  Mit 
Benützung  der  Vorarbeiten  von  J.  Grimm,  Usener  und  Alex.  Tille  ver- 
gleicht B.  auf  Grund  eines  grossen  Materials  die  charakteristischen  Bräuche 
d^  christlichen  Weihnachtsfestes  mit  dem  römischen  Kaiendenbrauch.  Für 
diese  Ableitung  spricht  auch,  dass  der  8.  Jultag  (=  1.  Januar)  selbst 
bei  den  Skandinaviern  als  der  eigentliche  Träger  der  Julsitte  erscheint  und 


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350  litertÄtir. 

kein  Grand  ersiditlich  ist,  wie  er  xa  der  Toxehristli' hen  Zeitrechnuig  z« 
dieser  bedetttungsToUen  GtMlnng  hfttte  gelangen  1[(hinen. 

Wie  imiB«r  die  weitere  Forschung  mA  za  diesen  Besnltates,  welehe 
die  auf  der  isländisdien  Tradition  über  die  nordische  Zeitreohn^Bg  be- 
mbenden  Anschaanngen  in  ihren  Orandfesten  angreifen,  stellen  mag,  jeden- 
falls verdienen  sie  anfmerksamste  Beachtung. 

Die  Datirang  in  der  Geaehichtscbreibung  des  12.  Jahr- 
hunderts behanddt  auf  Anregung  Bemheims  in  umsichtiger  und  dankens- 
werter Weise  eine  ebenso  betitelte  Oreifswfdder  Dissertation  (1893)  Ton 
E.  Moll  (7)9*  ^^^  Grund  einer  länderweise  geordneten,  nach  verachie- 
denen  Gesichtspunkten  (Datirung  nach  römischem  Kalender,  nach  Wochen- 
tagen und  Festen,  Datirung  durch  Zählen  Ton  einem  bestimmten  T^min, 
durch  mehrfache  Zeitbestimmungen)  yerwerteten  Zusammenstelluig  der 
erzählenden  Quellen  constatirt  Moll  für  das  12.  Jahrhundert  auffalknde 
Abweichungen  der  chronologischen  Eigentümlichkeiten  der  deutschen  und 
italienischen  8chriftsteUer,  eine  konsequente  Abneigung  gegen  den  römi- 
schen Kalender  in  Italien  und  Deutschland,  zeigt  an  Beispielen  die  grös- 
sere Zuverlässigkeit  der  Wochentags- Angabe  gegenüber  jener  des  Kalender- 
tages, erweist  den  Schalttag  als  häufige  Fehlerquelle  und  belegt  gegen 
Orotefend  die  Behauptung,  dass  im  12.  Jahrhundert  bei  der  Zählung  von 
einem  bestimmten  Termin,  abweichend  von  der  römischen  Chrcmologie,  der 
dies  a  quo  nicht  mitgerechnet  wurde.  In  ähnlicher  Weise  wären  dann 
noch  die  anderen  Quellenarten,  Urkunden,  Briefe,  Gesetze,  zu  untersudMB, 
um  zu  endgiltigen  Schlüssen  darüber  zu  kommen,  worin  die  wirkliche 
Datirung  des  1 2-  Jahrhunderts  von  der  heute  angenommenen  Theorie  ab- 
weicht, ebenso  wären  die  Quellen,  erzählende  und  urkundliche,  f&r  das 
ganze  Mittelalter  und  die  Neuzeit  auf  dem  Wege  der  Statistik  zu  befragen, 
um  zu  einer  bis  ins  Einzelne  richtigen  Anschauung  über  die  chron<^ogischen 
Gepflogenheiten  zu  gelangen. 

Zum  Schlüsse  dieser  Literaturübersicht  seien  noch  einige  kleine,  in 
ihrer  Art  recht  gute  und  nützliche,  tabellarische  Arbeiten  verzeichnet,  die 
rein  praktischen  Zwecken  dienen  wollen*):  Zwei  Einzeltafeln  von  Bern- 
hard Sepp,  die  eine  den  Cyclus  decemnovennalis  medii  aevi 
ad  annum  solarem  accommodatus  (in  usum  hominum  eruditonun) 
(b)  enthaltend,  mit  erklärenden  Bemerkungen  in  lateinischer  Sprache,  die 
andere  eine  Tabula  paschalis  annorum  300 — 2200  (in  usum  seho- 
larum)  (9)  mit  lateinischer  Gebrauchsanweisung  und  einer  (deutschen)  An- 
leitung zur  Berechnung  des  Osteiiages  und  der  Jahreskennzeichen  und  ein 
Schriftchen  von  Franz  Töply  von  Hohen vest  mit  dem  unverblUt- 
nismässig  langen  Titel:  Zur  Pariser  Weltausstellung  IdOO.  Kalender  von 
18  00.  Periode  vom  1.  Vendemiaire  I  bis  18.  Ventöse  XIV  etc.  (lo),  dessen 
Tabellen  zur  Umrechnung  der  Daten  des  Bevokttionskalenders  in  jene  der 
Gregorianischen  Zeitrechnung  bestimmt  sind. 

Überblickt  man  den  heutigen  Stand  der  Chronologie  für  Mittelalter 
und   Neuzeit,    so    handelt    es    sich    in   Zukunft   wieder   um    Einzeluster- 


1)  Für  die  gütige  Vermittlung  eines  Exemplars  bin  ich  Herrn  Professor 
Bernheim  zu  Dank  verpflichtet. 

*)  Über  die  Tabellae  chronographicae  von  Turchänyi  (1897) 
vgl.  Mitt.  d.  Instituts  19,  364. 


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Xiiteratnr.  351 

"snchungen,  um  Monographien  einzelner  Einrichtungen,  in  erster  Linie  um 
f^ststellnng  der  Ertlichen  nnd  landschaftlichen  Cl«bräache,  so  z.  B.  ober 
das  Aufkommen  nnd  die  YeAveitoi^  der  Heilige»datinukg  in  den  vw- 
«ehiedenen  Territorien,  tber  den  lokal  abweiehe«den  Übergang  vom  aüen 
^nm  neuen  Stil  u.  a.  Der  weitere  Forte(^ritt  der  Chronologie  wird  wieder 
«nf  dem  Gebiete  der  Spezialforscbung  getan  werden  müssen. 

Wien.  J.  Lechner. 


Erben,  Wilhelm  Dr.  Das  Privilegium  Friedrich  L  für 
<las  Herzogtum  Österreich.    Wien,  Karl  Konegen.  1902.  144  S. 

Seit  den  Ausführungen  Fiekers  in  den  Sitzongsber.  der  Wiener  Aka- 
demie der  Wissenschaften  Bd.  2S  galt  das  sog^tannte  Privilegium  minus 
unbezweifelt  als  echte  Urkunde.  Der  Kampfe  der  um  die  österreicluschoa 
Preiheitsbriefe  tobte,  traf  ja  ohnehin  hauptsächlich  das  maius;  nur  Lorenz 
hatte  auch  das  ninns  als  unterschoben  erkl&rt.  Seitdem  wurde  das  minus 
^Is  eines  der  wichtigsten  Denkmiller  der  deutschen  und  österreichischen 
Yerfassungsgeschidite  betrachtet;  es  galt  als  Meilenzeiger  zur  Entwicke- 
lung  der  Landeshoheit,  es  wurde  als  Höchstmass  dessen  angesehen,  was 
«in  Fürst  an  Hoheitsrechten  um  die  Mitte  des  l?.  Jahrhunderts  bean- 
spruchen konnte,  es  galt  als  Gnmdp^er  der  österreichischen  Fürstenreohte. 
Erben  hat  nun  an  diesem  Privileg  wieder  gerüttelt.  Sein  in  der  Schule 
Wickels  geschärfter  Blick  hat  an  stilistischen  Unebenheiten  des  Privilegs 
Anstoss  genommen,  die  ihm  den  Anlass  boten,  der  Urkunde  eine  einge- 
hende Prüfung  zuzuwenden.  Und  so  ist  das  vorliegende  Buch  entstanden, 
dem,  mag  auch  das  Resultat  vielleicht  nicht  unbestritten  bleiben,  jeden- 
falls grosse  Gründlichkeit  und  eine  scharfe  Beobachtcmgsgabe  zugesprochen 
werden  müssen. 

Von  der  Diktion  des  Privilegs  hat  E.  den  Ausgang  zu  seinen  Unter- 
suchungen genommen;  ihr  wendet  er  auch  in  seinem  Buche  zunächst  sein 
Augenmerk  zu.  Er  sucht  den  Diktator  des  Privilegs  zu  ermitteln.  Da 
findet  er  die  überraschende  Tatsache,  dass  die  Arenga  des  Diploms  aus 
-einem  Formelbuohe  der  päpstlichen  Kanzlei,  dem  altehrwürdigen  Über 
diumus  stammt.  Es  ist  eine  Formel,  wie  sie  bei  Tausohurkunden  ver- 
wendet wurde.  Sie  drückt  einen  Satz  des  römischen  Bechts  aus,  welches 
den  Tauschvertrag  bekanntlich  zu  den  sogenannten  unbenannten  Bealkon- 
trakten  zählt,  und  besagt,  dass  obwohl  der  Tauschvertrag  durch  Hingabe 
^iner  Sache  (ex  ipsa  corporali  institutione)  rechtskräftig  geschlossen  wird, 
doch  zur  grösseren  Sicherheit  eine  Bestätigung  (auctoritas)  gegeben  werde. 
Wie  Erben  nachweist,  hat  die  Formelsammlung  des  Udalrich  von  Bam- 
berg, die  auch  sonst  in  der  Kanzlei  Friedrichs  I.  namentlich  von  unserem 
Diktator  verwendet  wurde,  die  Übernahme  des  Satzes  in  den  Formelsohatz 
-der  kaiserlichen  Kanzlei  vermittelt.  Um  so  wertvoller  ist  die  Feststellung 
dieser  Tatsache,  als  die  Verwendung  von  Formelbüchem  in  der  kaiser- 
lichen Kanzlei  vom  10. — 12.  Jahrhundert  bisher  unbekannt  war.  Und  so 
hat  E.  durch  diese  Untersuchungen  zugleich  einen  wichtigen  Beitrag  zur 
Diplomatik  Friedrich  I,  geliefert  Aus  diesen  einleitenden  Untersuchungen 
gewinnt  Erben  zwei  Resultate:    Das    österreichische  Privileg   ist    von   der 


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352  Literatur. 

kaiserlichen  Kaozlei  als  Tauschorkande  gedacht  und  stilisirt  worden,  wie 
denn  in  der  Tat  in  dem  Hin-  und  Bäckgeben  der  Fahnen  beim  Beleh- 
nungsakte  nach  der  Schilderung  Ottos  yon  Freising  eine  Art  von  Taoschge-» 
sohäft  oder  wenigstens  ein  verwandter  Vertrag  zu  sehen  war.  Zweiten» 
ergibt  sich,  dass  das  Privileg  wenigstens  der  Hauptsache  nach  kanilei« 
gemäss  ist,  von  einem  Diktator  stammt,  der  auch  scmst  in  der  Zeit  voi^ 
1156 — 1158  and  wieder  1163  in  der  kaiserlichen  Kanzlei  nachweisbar  ist. 
Nun  wendet  sich  E.  jenen  Stellen  des  Privilegiums  zu,  die  von  der 
kanzleimässigen  Fassung  abweichen.  Das  Privileg  enthält  mitten  in  der 
subjektiv  gefassten  Diktion,  wie  sie  einem  dispositiven  Diplome  allein  zu- 
kommen kann,  einen  objektiv  berichtenden  Satz,  jenen  eben,  der  den  Hof- 
und  Kriegsdienst  des  Herzogs  von  Österreich  beschränkt.  Turba  hat  in 
seiner  Geschichte  des  Thronfolgerechtes  in  den  Habsburgischen  Ländern 
dieses  Missverhältnis  durch  die  Annahme  zu  lösen  versucht;^  es  sei  die 
ol^ektive  Fassung  desshalb  ^wäblt  worden,  um  anzuzeigen,  d<iss  diese 
Vergünstigung  nicht  wie  die  übrigen  dem  herzoglichen  Geschlechte,  son- 
dern dem  Lande  gewährt  sein  solle.  Aber  diese  Vermutung  ist  nicht 
haltbar.  Keinem  Diktator  des  zwölften  Jahrhunderts  wäre  eine  solch  sub- 
tile Unterscheidung  zuzutrauen,  die  übiigens  für  diese  Zeit  undenkbar  ist. 
Das  Land  ist  damals  und  noch  lange  nicht  .als  Träger  von  Kechten  ge- 
fasst  worden ;  die  Privilegien  empfangt  der  Landesherr  oder  die  Genossen- 
schaft der  Angehörigen  eines  Standes,  dem  politische  Bechte  zukommen 
(Gierke,  Deutsches  Privatrecht  456  f..  Genossenschaftsrecht  2^401).  Erben 
fasst  die  objektive  Fassung  als  Verdachtsmoment.  Er  durchsucht  nun  die 
zeitgenössischen  Kaiserurkunden  nach  objektiv  gefassten  Stellen.  In  Ge- 
setzen und  Verträgen  findet  die  objektive  Diktion  naturgemäss  im  weite- 
sten Upafange  Verwendung.  Aber  mit  ihren  freieren.  Formen  können  diese 
für  Diplome  nicht  massgebend  sein,  wenn  auch  die  Scheidung  zwischea 
Konstitutionen  und  Diplomen  schwankt.  Den  Beurkundungen  von  Ver- 
trägen ist  nun  allerdings  häufig  eine  objektiv  gefasste  Vovurkunde»  ein 
Protokoll  der  Veiiragsstipulationen  vorausgegangen,  aus  dem  dann  einzelne 
objektiv  gefasste  Stellen  leicht  in  die  definitive  Beurkundung  übergeben 
konnten.  E.  lehnt  aber  eine  solche  Annahme  zur  Erklärung  des  Satzes 
Dux  vero  u.  s.  w.  ab,  indem  er  glaubt,  dass  der  Vorvertrag  die  Zuer- 
kennung  dieser  Begünstigung  nicht  habe  enthalten  können,  dass  diese 
vielmehr  nur  in  der  Form  eines  kaiserlichen  Versprechens  sich  daran 
knüpfen  konnte.  Aber  wäre  es  undenkbar,  dass  Heinrich  von  Österreich 
für  die  Hingabe  Bayerns  etwas  mehr,  als  blos  die  Erhebung  Österreich» 
zum  Herzogtum,  dass  er  dazu  noch  besondere  Vergünstigungen  gefordert 
habe,  und  dass  als  Besaltat  der  Verhandlungen,  die  darüber  gepflogen 
wurden,  eben  der  Satz  Dux  vero  in  das  über  die  Ergebnisse  dieser  Vor- 
verhandlungen angefertigte  Protokoll  aufgenommen  wurde?  Auch  die  wei- 
teren Vermutungen,  die  E.  über  den  Inhalt  dieses  Protokolls  ausspricht^ 
scheinen  dem  Beferenten  nicht  stichhaltig.  Gewiss,  bei  Beurkundung  eines 
Pactums  wird  concordia  oder  conventio  gebraucht;  aber  das  Privilegium 
minus  stellt  nicht  die  Beurkundung  des  Pactums  de  contrahendo,  in  un- 
serem Falle  de  commutando,  sondern  die  Beurkundung  des  auf  Grund 
jenes  Pactums  erfolgten  Bealvertrages,  des  Tausches  selber  dar.  Dass  bei 
dieser   Beurkundung    jenes    frühere    Pactum    gleichwohl    benützt   werdea 


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literatui'.  ^5^ 

konnte,  scheint  dem  Kef.  nicht  aoBgeschloüsen  za  sein.  Otto  von  Freising 
berichtet  zä  dem  ausdrücklich  von  der  Existenz  eines  vorlftofigen  Über- 
einkommeü^;  er  sprieht  da^on,  dass  cdnsilium,  quod  iam  din  secreto  re- 
tentum  celabatnr,  auf  dem  Beichstage  yeröffentlicht  wird;  er  weiss  den 
Inhalt  (summa)  dieser  »concordia*  anzugeben.  Und  dass  alles  bis  aufs 
einzelne  vereinbart  war,  dass  sich  Heinrich  von  Österreich  nicht  auf  Gnade 
und  Ungnade  dem  Spruche  des  Hofgerichtes  unterworfen  hat,  liegt  in  der 
ganzen  Lage.  Dieser  Spruch  um&sst,  wie  die  Urkunde  und  Otto  überein- 
stimmend melden,  viel  weniger,  als  E.  ihm  zuschreiben  will.  Lediglich 
die  Erhebung  der  Mark  Österreich  zum  Herzogtum  war  InhiJt  des  Spruches. 
Alles  andere,  der  ganze  Torangehende  Streit  hat  das  Hofgericht  nicht  mehr 
beschäftigt;  denn  es  war  ja,  wie  Otto  erz&hlt,  darüber  zu  einem  Vergleich 
gekommen.  Wenn  bei  der  Standeserhöhung  doch  noch  das  Urteil  des 
Beichshofgerichtes  eingeholt  wird,  hat  dies  jedenfalls  nur  die  Bedeutung 
einer  in  der  Form  eines  Bechtsspruches  erfolgenden  feierlichen  Zustim- 
mungskundgebung der  Fürsten.  Damit  ist  zugleich  gegeben,  dass  der  La- 
halt  des  Spruchö.s  auf  die  Diktion-  des  Privilegs  kaum  von  Einfiuss  sein 
konnte. 

Eine  Prüfung  der  andern  Diplome  Friedrichs  aus  diesen  Jahren  er« 
gibt,  dass  zwar  so  lange  objektiv  gefasste  Stellen,  wie  der  Satz  Dux  vero 
sich  nicht  finden,  immerhin  fnnzelne  objektive  Wendungen  auftauchen. 
Dass  bei  äiesen  Untersuchungen  auch  auf  andere  Diplome  Friedrichs  I. 
neues  Licht  f^Ut,  wie  auf  das  wichtige  Wormser  Judenprivileg,  das  E. 
ebenfalls  für  interpolirt  hfilt,  wogegen  sich  indess  Bresslau  ausgesprochen 
hat,  sei  nebenbei  bemerkt.  Lnmerhin  wird  man  E.  beistimmen,  dass  die 
diplomatische  Untersuchung  des  minus  mit  einem  non  liquet  schliesnt, 
dass  zwar  Verdachtsgründe  vorliegen,  diese  aber  nicht  hinreichen,  eine 
Fälschung  zu  behaupten,  und  das  um  so  mehr,  wenn,  wie  oben  bemerkt^ 
das  Vorhandensein  einer  ausführlichen  Aufzeichnung  des  Prftliminarver- 
trages  angenommen  werden  rauss. 

Entscheidend  sind  für  E.  historische  und  rechtshistorische  Momente. 
Wenn  E.  meint,  dass  für  Heinrich  kein  Grund  vorhanden  war,  sich  die 
in  Frage  stehenden  Vorrechte  erteilen  zu  lassen,  wii-d  diese  Ansicht  aller- 
dings in  Zweifel  gezogen  werden  können.  Eher  schon  wird  man  der  Be- 
urteilung Friedrichs  I.  zustimmen,  der  allerdings  nicht  der  Mann  war, 
seine  und  des  Beicbes  Becbte  leichthin  preiszugeben.  Wichtiger  ist  es, 
dass  E.  zuerst  mit  vollem  Nachdrucke  darauf  hinweist,  dass  die  Baben- 
berger  vor  und  nach  der  Erteilung  des  Privilegs  zahlreiche  Hoftage  ausser- 
halb Baiems  und  Reichsheerfahrten  nach  Deutschland  und  Italien  mitge- 
macht haben,  dass  das  Privilegium  darin  keine  Änderung  hervorgebracht 
hat,  ja  sich  der  Prozentsatz  der  ausserbairischen  Hoftage  für  die  Zeit 
Leopold  VI.  noch  steigert,  unter  dessen  Eegierung  vier  Hoflfahrten  nach 
Baiem,  acht  nach  Nürnberg  und  Augsburg  und  zehn  an  andere  Orte  des 
Beiches  gegenüberstehen.  Bisher  wurde  gelehrt,  dass  die  Marken  nur  zur 
Verteidigung  ihrer  Grenzen  herangezogen  wurden.  Doch  Erben  zeigt,  dass 
dies  niemals  ausschliesslich  der  Fall  war.  Als  in  Ungarn  ein  christliches 
Staatswesen  mit  wenn  auch  nur  oberflächlichem  westeuropäischen  Eultur- 
anstrich  entstanden  war,  war  die  Wacht  an  den  ungarischen  Grenzen 
wenigstens  in  Fiiedenszeiten  frei  geworden  und  wurde  in  der  Tat  zu  an- 

Mitibefliuigen  XXY.  28 

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ß54  Literatur. 

deren  Kriegszügen  herangezogen.  Heinrich  von  Österreich  hat  sich  auch 
schon  im  zweiten  Jahre  nach  Erkss  des  Privilegioms  nnfl  dann  wieder- 
holt an  Eriegszügen  nach  Italien  beteiligt.  An  einen  geheimen  Vertrag, 
in  deun  sich  Heinrich,  wie  wohl  angenommen  wurde,  zu  diesen  Leistungen 
verpflichtet  hat,  ist,  wie  E.  mit  Becht  betont,  nicht  zu  denken.  Im  hohen 
Grade  auffallend  bleibt  es  zugleich,  dass  Otto  von  Freising,  der  doch  so 
genau  Bescheid  weiss,  von  diesen  Vorrechten  nichts  berichtet. 

Wie  E.  vermutet,  ist  das  Privileg  doppelt  ausgefertigt  worden  und 
hat  auch  Baiem  ein  Exemplar  der  Urkunde  erhalten,  von  dem  E.  Spuren 
bei  Aventin  zu  finden  glaubt.  Würde  sich  dies  bewahrheiten  und  würde 
es  gelingen,  diese  bairische  Rezension  doch  noch  ausfindig  zu  machen, 
dann  wäre  die  Probe  für  die  Ausführungen  Erbens  gegeben.  Die  Inter- 
polirung,  die  natürlich  noch  vor  der  Bestätigung  Kaiser  Friedrichs  IL 
von  1245  fallen  muas,  versetzt  E.  unter  die  Regierung  Herzog  Fried- 
richs IL,  genauer  in  die  Jahre  1243 — 44.  Das  Motiv  findet  er  in  dem 
Widerstreben  der  österreichischen  Ministerialen  gegen  die  starke  Beteili- 
gung an  der  Beichspolitik,  die  sich  mimentlich  unter  Leopold  VI.  zu  einer 
drückenden  Last  ftir  die  Dienstmannen  gestaltet  hatte.  Mit  dieser  Strö- 
mung bringt  er  auch  den  Aufstand  der  Ministerialen  von  1230  und  die 
Bestimmungen  des  österr.  Landrechts,  welche  den  Kriegsdienst  der  Mini- 
sterialen wesentlich  eingeschränkt  zeigen,  in  Verbindung.  Man  wird  E. 
zustimmen,  wenn  er  die  Interpolation  mit  dem  Plane  der  Erhebung  Öster- 
reichs zum .  Königreiche  in  Zusammenhang  bringt.  Der  Herzog  wollte, 
nachdem  er  die  Königskrone  nicht  erlangen  konnte,  sich  wenigstens  ein 
nach  seinem  Sinne  verbessertes  Privileg  verschaffen. 

Dass  die  Erhebungsnrkunde  böhmische  Verhältnisse  im  Auge  behält, 
hat  Turba  seither  mit  Recht  bemerkt.  Ob  die  Nachfolge  hier  aber  wirklich, 
wie  E.  meint,  auf  die  männlichen  Nachkommen  beschränkt  wurde,  er- 
scheint dem  Ref.  zweifelhaft.  Keinesfalls  ist  vom  ins  affectandi  die  Rede, 
was  sehr  gegen  die  Echtheit  dieser  Bestimmung  spricht,  die  bereits  Ficker 
als  ausserordentlich  und  ungewöhnlich  bezeichnet.  Für  Fiiedrich  II.  aber  war 
dies  Recht  ein  wertvolles,  da  er  keine  Kinder  besass.  Denn  dass  es  sich, 
wie  Turba  glaubte,  nur  auf  den  Herzog  Heinrich  und  seine  Gemahlin  be- 
zog, ist  sicher  nicht  anzunehmen.  Ref.  möchte  hier  auf  St.  4074  ver- 
weisen, wo  Odo  von  Champagne  gewisse  Lehen  ebenfalls  erblich  für  männ- 
liche und  weibliche  Nachkommen  erhält,  dann  aber  doch  der  HeimÜEill  der- 
selben nur  in  dem  Falle  ausgemacht  wird,  wenn  Odo  ohne  legitime  Söhne 
oder  Töchter  sterben  sollte.  Gewiss  sollte  er  nicht  ausgeschlossen  sein, 
wenn  auch  die  Nachkommen  ausstürben.  Vgl.  auch  Ficker  a.  a.  0.  494  f. 
Allerdings,  die  Fassung  des  minus  ist  keine  glückliche,  aber  gerade  dieser 
Umstand  vermehrt  den  Verdacht  der  Fälschung.  Dann,  was  heisst  dieses 
affectare?  Nach  etwas  streben,  wünschen,  begehren,  affectiren,  nachahmen, 
geradeso  im  klassischen  (Thesaurus  linguae,  lat.  l,  1180  f.)  wie  im  mittel- 
alterlichen Latein.  Nie  aber  hat  es  die  Bedeutung,  jemandem  etwas  zu- 
wenden, vermachen.  Es  könnte  an  ein  Verlesen  gedacht  werden,  »ber  die 
Handschriften  bieten  keine  Varianten.  Liegt  da  nicht  die  Annahme  nahe, 
der  Ausdruck  sei  gewählt  worden,  weil  er  am  besten  in  eine  Rasur  passte? 
Was  freilich  an  Stelle  dieser  Worte  gestanden  haben  mag,  bleibt  zweifel- 
haft.    Kaum  wohl   eine  Bestimmung   zu   Gunsten  Baiems,   wie  E.  meint; 


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literato.  355 

•denn  welchen  Inhalt  hätte  sie  haben  können?  Bef.  möchte  da  wieder  aut 
St.  4074  hinweisen  und  wenn  auch  mit  aller  Beserye  die  Yermatnng 
aassprechen,  es  sei  der  Heim&ll  ans  Beich  da  vorbehalten  worden;  Frei- 
lich war  die  Sachlage  bei  St.  4074  eine  ganz  besondere.  AUode  werden  za 
Lehen  verwandelt,  und  da  war  es  ganz  am  Platze,  die  besondere  Lehens- 
jiacbfolge  zu  betonen,  wasf  beim  Privileginm  minns  nicht  der  Fall  war. 
Sicherer  ist  es,  wenn  E.  an  Stelle  des  Satzes  Dax  vero  den  ursprünglichen 
Bestand  einer  Pönform  vermutet;  denn  ihr  Fehlen  ist  allerdings  sehr  un- 
^wöhnlich  nnd  auffallend. 

So  hat  E.  die  Verfälschung,  des  minus  im  hohen  Grade  wahrschein- 
lich gemacht,  und  der  Hinweis  Luschins  auf  eine  andere  Fälschung  Herzog 
Friedrichs  U.  hat  die  Ausführungen  Erbens  noch  mehr  gestützt.  Dem 
minus  werden  zweifellos  Verteidiger  erstehen.  Aber  es  wird  gewichtiger 
Gründe  bedürfen,  um  die  Echtheit  der  angezweifelten  Stellen  wieder  glaub- 
lich zu  machen. 

Zum  Schlüsse  bietet  Erben  einen  kritischen  Abdruck  des  Minus  und 
eine  Tabelle  der  im  Buche  besprochenen  Urkunden  Friedrichs  I. 

Innsbruck.  Voltelini. 


Jos.  Maubach,  Die  Kardinäle  und  ihre  Politik  um  die 
Mitte  des  13.  Jahrhunderts  unter  den  Päpsten  Inno- 
zenz IV.,  Alexander  IV.,  UrbanlV.,  Clemens  IV.  (1243—1268). 
Bonn,  C.  Qeorgi.  1902.  136  S. 

Das  Buch  von  SaegmüUer  über  die  »Tätigkeit  und  Stellung  der 
Kardinäle  bis  zum  Tode  Bonifaz'  VIII«  und  die  an  dasselbe  anknüpfende 
Polemik  SaegmüUers  mit  K.  Wenck  (Götting.  Gel.  Anz.  1900  Nr.  2) 
hahen  das  Interesse  für  die  Geschichte  des  Eardinalkollegiums  von  neuem 
geweckt.  Namentlich  für  die  zweite  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  gab  die 
Abhandlung  von  Wenck  wertvolle  Aufschlüsse.  Dem  gleichen  Zeitraum 
sind  auch  die  Abhandlung  von  H.  Grauert  über  Johann  von  Toledo 
{Sitzungsber.  d.  bair.  Akademie  1901  Heft  2),  sowie  das  von  Hampe 
'veröffentlichte  Bruchstück  aus  dem  Register  des  Kardinals  Ottobonus  Fiesco 
(Neues  Arch.  XXII)  und  das  durch  Levi  bekannt  gegebene  »Begistro  del 
Gardinale  Ottaviano  degli  Ubaldini*  (Fonti  per  la  storia  d'Italia  1890)  zu 
^te  gekommen.  Nunmehr  unternimmt  es  J.  Maubach,  für  die  Zeit  von 
1243 — 1268  das  Material  zu  sammeln  und  zu  sichten.  Er  beschränkt 
■sich  dabei  keineswegs  auf  die  Zusammenstellung  biographischer  Notizen, 
sondern  sucht  auch  festzustellen,  inwieweit  die  Kardinäle  die  Entschlies- 
sungen  der  Päpste  beeinflusst  haben  oder  eine  neben  der  offiziellen 
kurialen  Politik  hergehende,  vielleicht  auch  dieselbe  kreuzende  Politik 
getrieben  haben.  Gewiss  eine  dankenswerte  und  zugleich  verlockende 
Aufgabe!  FaUen  doch  in  den  angegebenen  Zeitraum  die  AnfiLnge  jener 
angiovinischen  Partei  im  hL  Kollegium,  deren  Einfluss  seit  der  Berufung 
Karls  von  Anjou  nach  dein  unteritalienischen  Lehenskönigreiche  stetig 
wuchs   und  nur  zeitweilig,    wie  z.  B.  unter  Gregor  %,  und  Nikolaus  IIL^ 

23* 


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556  Literatur. 

Zurückgedrängt  wurde!  —  Es  verlöhnt  sich,  die  Ergebnisse  der  Maubach'- 
schen  Schrift  kurz  zusammenzastellen : 

Im  Jahre  1244  waren  die  Kardinäle  in  zwei  Gmppen  geschieden,  voa 
denen  die  eine  den  Konflikt  zwischen  Kaisertum  und  Papsttum  bis  zur  Un- 
heilbarkeit  zu  rerschärfen,  die  andere  eine  Aussöhnung  herbeizufühi-en 
•wünsdite;  in  den  Kardinälen  Bainer  von  8.  Maria  in  Oosmedin  und  Otto 
Ton  S.  Nicolaus  waren  dieise  Gegensätze  rerkörpert.  Innozenz,  der  anfangs 
schwankte,  näherte  sich  schliesslich  der  Richtung  des  Katdinals  Bainer.  Um 
unabhängiger  und  freier  zu  sein,  ergänzte  er  das  hL  Kollegium,  nahm 
dso  gewissermassen  einen  Pairsschub  ror,  wobei  er,  schon  im  Hinblick 
auf  seine  demnächstige  Flucht  nach  Frankreich,  5  Franzosen  auf  einmal 
kreirte.  Iiifolgedessen  gelangte  die  antistaufische  Partei  zui-  Herrschaft; 
die  Versöhnlichen  mussten  sich '  fortan  begnügen,  gegen  einzelne  Mass- 
nahmen des  Papstes  Widerspruch  zu  erheben.  —  Zugleich  war  indessen  in 
der  Person  des  Kardinals  Johann  von  Toledo  eine  kirchlich- reformatorische 
Dichtung  in  das  Kollegium  eingezogen,  die  im  Bunde  mit  den  Staufer- 
freunden  —  wenn  diesei^  Ausdruck  trotz  Wenck  gestattet  ist  —  in  den 
Jahren  12^2  und  1253  einen  vorübergehenden  Erfolg  erzielte,  indem  sie 
durchsetzte,  dass  mit  Konrad  IT.  Friedensunterhandlungen  angeknüpft 
wurden.  Ja,  das  Konklave  von  1254  endete  mit  einem  Siege  eben  dieser 
Beformpartei ;  die  Wahl  Alexanders  lY.  war  ein  Protest  gegen  das  Kirchen- 
regiment seine«  Yorgängers.  Politisch  allerdings  bedeutete  der  Name  Ale- 
xander IV.  kein  bestimmtes  Programm.  Hier  war  also  die  Entscheidung 
Yei*tagt.  Alexander,  der  bekanntlich  zu  Anfang  seines  Pontifikates  — 
jiach  Andicht;  des  Verf.  unter  dem  Einflüsse  Ubaldinis,  der  neben  Berthold 
von  Hohenburg  eine  hervorragende,  noch  keineswegs  nach  Gebühr  gewür- 
digte Bolle  gespielt  habe  —  mit  den  Vormündern  Konradins  in  Unter- 
handlung getreten  ist,  ging  allmählich  wieder  auf  den  politischen  Stand- 
punkt seines  Vorgängers  zurück,  indem  er  Sizilien  von  neuem  an  Edmund 
^yon  England  übertrug.  Damit  war  der  Sieg  der  Parteigänger  Innozenz'  IV» 
über  Ubaldini  entschieden.  Dem  Papste  gelang  es,  durch  kirchliche  Zu- 
geständnisse die  Beforsipartei  von  ihm  zu  trennen  und  damit  die  Opposition 
zu  sprengen.  —  Der  König  von  England  aber,  dessen  Bruder  i.  J.  1257  an 
dasBeich  erwählt  wurde,  sicherte  ^sich  eine  starke  Partei  im  hl.  Kollegium,  zu 
der  neben  Ottobonus  Fiescoi  namentlich  der  Engländer  Johann  von  Toledo 
gehörte.  Nachdem  Alexander  Jahre  lang  zwischen  Alfons  von  Castilien  und 
Bichard  von  Com  Wallis,  den  beiden  Bewerbern  um  das  Beich,  lavirt  hattet 
dräligten  ihn  endlich  i.  J.  1259  die  Engliscbgesinnten,  deren  Partei  mit 
den  Jahren  so  erstarkt  war,  dass  von  9  Kardinälen  nicht  weniger  als  6» 
darunter  auch  Petrus  Capocius  und  Johann  Gaetan  Orsini,  ihr  zugehörten, 
•zu  einem  entscheidenden  Schritt,  zur  Annäherung  an  Bichard.  Doch  der 
Erfolg  vrar  nur  ein  halber ;  zur  Kaiserki'önung  wurde  Bichard  noch  nicht 
eingeladen,  so  dass  Johann  von  Toledo  ungeduldig  wurde  tmd  Bichard 
äüfiforderie,  auch  ohne  Berufung  sich  einzustellen.  Doch  Ubaldini,  der  schon 
seit  geraumer  Zeit  Beziehungen  zu  Alfonso  unterhielt,  paralysirte  die  Be« 
strebungen  Johanns  von  Toledo.  Alfons  kam  zwar  nicht  persönlich»  wie 
e^  eine  Z6it  lang  beabsichtigte,  sandte  aber  doch  seinen  Bruder  Manuel. 
Seitdein  verlor  die  englische  Partei  an  Boden.  Alexander  nahm  seine  frü- 
«b'ei^  neutrale  Haltung  wieder  ein: 


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LijLcrfitnn  ^^} 

Unter  Urban  IV.,  der  1261  folgte,  verstftrkte  sich  noch  das  fiimzjS- 
sische  Element;  nach  der  zweiten  K^^rdinalskreation,  im  Dezember  I262f 
standen  1 2  Italienern  8  Franzosen  g^enüber,  während  England  und  Un- 
garn nnr  durch  je  einen  Xardi^  vertreten  waren.  Wohl  existirte  noch 
eine  englische  Partei ;  aber  die  Erfolge  Manfreds,  die  eine  schnelle  Gegen7 
wehr  dringend  notwendig  erscheinen  lie^sen,  wirkten  Uhmend  auf  sie. 
Prüher  englischgesinnte  Kardinfile,  wie  Ottoboi^QS  Fiesco  und  Richard, 
Annibaldi,  gingen  zu  den  Franzosen  über.  Die.  Mehrzahl  des  KoUeginmSt 
insbesondere  der  gqelfische  römische  Adel,  billigte  die  Pplitik  Urbans,  und 
nur  eine  kleine  Minorität,  voran  Ubaldini  und  Johanii  von  Toledp,  d^ 
sich  zQ^lig  zi;idammengefuoden  hatten  in  d^  gemeinsamen  GegnerscbAft 
gegen  Karl  von  Anjpu  and  das  Franzosentum,  verharrte  in  der  Opposition. 
Bei  dem  Konklave  von  1264/65  stanllen  sich  infbl^edes^n,  wie  Verf.  gegen 
Orauert  behauptet,  nicht  Freunc|e  und  Gegner  der  Politik  Ur|>ans,  sondern 
zwei  Bichtimgen  innerhalb  der  ersteren  gege^iübert  Mit  der  Zeit  freilich 
än^derte  sich  dies  Verhältnis  insofern,  als  unter  der  starken  Anhängerschaft 
Karls  I.  von  Sizilien  sich  auch  solche  fanden,  die  dessen  steigende  Macht 
mit  Argwohn  verfolgten  und  von  ihr  Schlimmes  für  die  Freiheit  der 
Kirche  befärchteten. 

Soweit  der  YerC,  der  die  Entwicklung  im  ganzen  wohl  richtig  ge- 
zeichnet hat.  Freilich  wird  es.  ja  immer  ein  schwieriges  Problem  ^bleiben^ 
den  Einfiuss,  den  eine  beratende  Körperschaft  auf  die  Entschliessungen 
einer  verantwortlichen  führenden  Persönlichkeit  ausgeübt  hat,  im  einzelnen 
festzustellen.  Am  meisten  scheint  Kiemen»  lY.,  der  nun  einmS|l,  zum 
»parlamentarischen^  Papst  gestempelt  ist,  geneigt  gewesen  zu  sein,  seine 
Meinung  deijenigen  seiner  Wähler  unterzuordnen.  Dagegen  hat  Alexander^ 
dem  ja  wohl  die  Initiative  abging,  es  wenigstens  nicht  an  einem  gewissen 
passiven  Widerstände  fehlen  lassen.  Auch  darf  m.  E.  dies  eine  nicht  über- 
sehen werden,  dass  da,  wo  wir  ein  Steigen  oder  Sinken  des  EinfiuAse« 
dieser  oder  jener  Partei  wahrzunehmen  glauben,  in  Wirklichkeit  vielleic]i^ 
politische  Verschiebungen  das  gewichtigste  Wort  gesprochen  haben.  G^ 
rade  schwache  Herrschematuren  werden  nach  äusseren  Misserfolgen  ger 
iieigt  sein,  das  Heil  von  denen  zu  erhoffen,  deren  Rat  sie  vordem  ver- 
schmäht haben  und  die  nun  siegesgewiss  mit  ihrem  Programm  hervor-, 
treten. 

Irreführend  scheint  es  mir,  unter  Alexander  IV.  erst  von  eine^ 
englischen  und  späterhin  von  einer  ^nzösischen  Partei  zu  reden.  Im 
Grunde  genommen  handelte  es  sich  doch  mn  eine  guelfi^che  Bichtung, 
die  um  jeden  Preis  die  Staufer  aus  Sizilien  verdrängen  wollte  und  dieses 
Ziel  zuerst  mit  englischer  Hilfe,  dann  mit  Hilfe  Karls  von  Anjou  zu  erreichen 
suchte.  Die  Schwenkung,  die  der  Papst  und  mit  ihm  die  Mehrzahl  der  Kar- 
dinäle i.  J^  1260  vollzog  —  der  Verf.  akzeptirt  hier  vollständig  meine  Auf- 
stellungen in  dem  Aufsatze  über  »die  Stellung  Alexanders  zum  deutschen 
Thronstreit«  (Mitt.  d.  Inst.  XIX)  —  ist  demnach  kein  System-  und  kein  Partei- 
wechsel.  Um  seiner  schönen  Augen  willen  hatte  man  dem  Prinzen  Edmund 
die  Krone  Siziliens  nicht  angeboten.  Das  nationale  Moment  kam  nur  für  Johann 
von  Toledo  in  Betracht.  Er  konnte  als  Engländer  den  Prinzen  Edmund 
ebensowenig  preisgeben,  als  Richard  von  Comwallis.  Die  übrigen  Kardi- 
näle aber  waien  vollständig  frei.     Sie  wandten   sich  dem  Anjou  zu,   weil 


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858  Literatur. 

sie  von  ihm  tatkräftige  HiUe  erwarteten,  nicht  aus  Sympathie  für  Frank- 
reich, lüttelbar  haben  sie  damit  allerdings  den  französischen  Einflass  ge- 
fördert, von  Anfang  an  aber  bildeten  sie  eine  angiorinische,  nicht  eine 
französische  Partei,  das  letztere  schon  um  deswillen  nicht,  weil  ja  Lud- 
wig d.  HL  anfjEuigs  der  sizilischen  Kandidatur  seines  Bruders  keineswegs 
sympathisch  gegenüberstand  und  weil  Ludwig  die  Ansprüche  Alfonsos  auf 
die  Kaiserkrone   unterstützte,    ein   castilisches  Kaisertum  aber   mit   einem 

angiovinischen  Königtum  in  Sizilien  sich  nur    schlecht   vertrug. Was 

übrigens  die  Haltung  Alexanders  IV.  gegenüber  Aifons  und  Richard  betrifft,, 
so  sind  mir  zwei  Unrichtigkeiten  aufgestossen.  Einmal  ist  es  doch  wohl 
fSftlsch,  dass  Alexander  von  vornherein  sich  jeder  Stellungnahme  enthalten 
habe.  In  dem  auch  von  M.  angezogenen  spanischen  Bericht  von  1267 
wird  doch  ausdrücklich  gesagt,  dass  Peter  Garcia  »de  mandato  domini  pape^ 
in  Deutschland  für  Alfonsos  Wahl  tätig  war.  Schief  ist  femer  die  Be- 
hauptung, Alexander  habe  auch  1 259,  mit  Rücksicht  auf  den  Widerspruch 
einzelner  Kardinäle,  nicht  gewagt,  offen  für  Richard  einzutreten;  er  habe 
auch  damals  in  der  Frage  der  Kaiserkrönung  Neutralität  geübt  Die  Frage 
der  Kaiserkrönung  sei  jedenfalls  im  Konsistorium  besprochen  worden,  ohne 
dass  man  über  die  Stellung  der  Kurie  zu  dieser  Frage  schlüssig  geworden 
wäre.  Dem  Verf.  ist  es  entgangen,  dass  die  Kurie  aus  prinzipiellen 
Gründen  die  förmliche  Anerkennung  des  römischen  Königs  und  die  Be- 
rufung ad  coronam  recipiendam  als  zwei  selbständige  Akte  auch  sonst 
strenge  auseinanderhielt. 

Verf.  hat  den  Anspruch  auf  Vollständigkeit  ausdrücklich  zurück- 
gewiesen. Tatsächlich  wird  sich,  auch  aus  den  Registern,  noch  mancher 
Beitrag  liefern  lassen.  So  habe  ich  schon  an  anderer  Stelle  für  Urban  IV. 
auf  Reg.  Gam.  142  hingewiesen,  aus  dem  sich  ergibt,  dass  der  nen- 
emannte  Kardinalpriester  der  hl.  Gaecilia,  Simon  de  Brie,  am  23.  Juli 
1262  an  der  Kurie  eingetroffen  war,  femer  auf  Reg.  446,  ein  Privileg^ 
für  Simons  Bmder,  den  nobilis  vir  Gilo  de  Brione,  auf  n.  475,  aus  dem 
hervorgeht,  dass  Simon  einst,  als  Guido  Fulcodi,  der  spätere  Kardinal- 
bischof der  Sabina,  von  Anöcy  nach  Nurbonne  transferirt  worden  war,  sein 
Nachfolger  in  Anecy  werden  sollte.  Nach  Eubel  (Hierarchia  medii  aevi)  S 
und  6  sind  Heinrich  de  Bartholomaeis,  Erzbischof  von  Embrun,  und  An- 
cherus  Pantaleon  i  J.  1261,  nach  Wenck  p.  153  Note  2  i.  J.  1262  er- 
hoben. Maubach  schliesst  sich  zum  Teil  Eubel,  zum  Teil  Wenck  an,  ohne 
einen  Grund  auzugeben.  Eine  Schwierigkeit  macht  übrigens  auch  der 
Kardinaidiakon  Jordan  von  S,  S.  Cosmas  und  Damian.  Er  ist  nach  der 
allgemeinen  Annahme  im  Dezember  1262  erhoben  worden,  begegnet  aber 
bereits  zum  22.  Juni  1262  (Reg.  108)  als  Kardinal,  und  zwar  scheint 
er  sich  um  diese  Zeit  in  England  befunden  zu  haben. 

Hadamar.  H.  Otto. 


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Literator.  35Cjf 

Uhlirz  Karl,  Dr.,  Die  Rechnungen  des  Kirchmeister- 
amtes Yon  St.  Stephan  zu  Wien.  Im  Auftrage  des  Stadtrates 
der  k.  k.  Beichshaupt-  und  Residenzstadt  herausgegeben.  Wien,  in 
Kommission  bei  Wilhelm  Braumüller,  1902.  8^,  XL VIII  und  570  S, 
mit  3  Tafeln  und  17  Abbildungen  im  Texte. 

In  der  Kunstgeschichte  des  Mittelalters  nimmt  der  Bau  von  St.  Stephan 
in  Wien  in  zweiüacher  Hinsicht  eine  gane  hervorragende  Stellung  ein, 
nämlich  als  ein  grossartiges  Arcbitektnrdenkmal  an  sich  und  als  der  Vorort 
eines  der  vier  Hauptgebiete,  in  welche  auf  dem  Regensburger  Steinmetzen- 
tage von  1459  der  allgemeine  deutsche  Hütten  verband  eingeteilt  wurde. 
Jede  verlässliche  Aufbellung  der  vielen  nach  beiden  Seiten  hin  sich  auf- 
drängenden Fragen  ist  hochwillkommen;  denn  sie  bringt  uns  wichtige 
Beiträge  für  die  Beurteilung  der  Kunstzustände  unserer  engeren  Heimat 
wie  für  die  zutreffende  Abschätzung  jener  Verhältnisse,  welche  die  Hütte 
von  St.  Stephan  in  Wien  tn  einer  so  augesehenen  Stellung  im  ganzen 
deutschen  Reiche  emporgeführt  haben.  Obzwar  die  Geschichte  des  Bau- 
werkes und  seiner  wechselnden  und  wachsenden  Ausschmückung  im  Laufe 
der  Jahrhunderte  manchen  Forscher  interessirte  und  zur  Abfassung  von 
Sonderpublikationen  anregte,  welche  freilich  den  Gegenstand  mehr  streiften 
als  erschöpfend  behandelten,  fehlt  eigentlich  bis  zur  Stunde  eine  dem 
heutigen  Stande  wissenschaftlicher  Darstellung  vollkommen  entsprechende 
Monographie  über  das  herrliche  Baudenkmal.  Auch  die  jüngste  Zeit  hat 
uns  zwei  mit  St.  Stephan  in  Wien  sich  beschäftigende  Wetke  gebracht. 
In  der  von  R.  BoiTmann  und  B.  Graul  herausgegebenen  Sammlung  »Di^ 
Baukimst«  (Berlin,  W.  Spemann)  veröffentlichte  vor  kurzem  Othmar 
V.  Leixner  als  zehntes  Heft  der  zweiten  Serie  eine  fiir  weite  Kreise  be- 
rechnete, gut  illnstrirte  Studie  »Der  St.  Stephansdom  zu  Wien*.  Sie 
erhebt  nicht  den  Anspruch,  wesentlich  Neues  zu  bieten,  sondern  will  viel- 
mehr auf  das  bereits  Vorhandene  in  gefälliger  Form  au^erksam  machen. 
Während  sie  eigentlich  nur  an  der  Oberfläche  des  allgemein  Bekannten 
hinstreicht,  dringt  das  viel  umfangreichere  Werk  von  Karl  ühlirz  über  die 
Bechnungen  des  Kirchmeisteramtes  von  St.  Stephan  zu  Wien  mit  grösstem 
Erfolge  in  die  Tiefen  eines  ungemein  ergiebigen,  bisher  noch  nicht  aus- 
gebeuteten Materiales  und  fördert  ebenso  zielbewusst  wie  umsichtig  kost- 
bares Erz  für  die  scharf  umrissene  Prägung  ganz  neuer  wissenschaftlicher 
Ergebnisse,  welche  die  Baugeschichte  von  St.  Stephan  aufs  dankenswerteste 
erhellen,  die  Entstehung  einzelner  Teile  ganz  genau  bestimmen  lassen, 
klare  Vorstellungen  über  den  Baubetrieb  gerade  während  der  Aufführung 
des  vielbewunderten  Südturmes  vermitteln  und  eine  Fülle  kultur-  uad 
kunst geschichtlich  interessanter  Tatsachen  teils  neu  erschliessen,  teils  durch 
anziehende  Belege  noch  weiter  erhärten. 

Baugeschichtliche  Quellenuntersuchungen  des  Mittelalters,  welqhe  an 
erstklassige  Baudenkmäler  anknüpfen,  liegen  heute  im  allgemeinen  noch 
nicht  in  grösserer  Zahl  vor,  ein  Umstand,  der  es  vollauf  erklärt,  dass  über 
Einzelfragen  des  mittelalterlichen  Baubetriebes  immer  noch  die  haltlosesten 
Behauptungen  aufgestellt  werden  können,  ohne  dass  sofort  eine  entschie- 
dene Ablehnung  erfolgt.  Und  so  niedrig  auch  die  Zahl  der  einst  vor- 
handenen, regelmässig  geführten  Belege  för  solche  Publikationen  gesunken 


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3C0  Literatur. 

ist,  80  selten  hat  ;die  spröde  Natur  des  StoQ^es  jemanden  für  hin^bungs- 
yolle  Vertiefung  zu  erwärmen  gewusst.  Es  ist ,  ein  sehr  glücklic)ier  Zu^l, 
dass  sich  im  Wechsel  der  Zeiten  trotz  der  erheblichsten  Verluste  immer 
noch  einige  Bechnungen  des  Kirchmeisteramtes  von  St.  Stephan  zu  Wien 
erhalten  haben,  deren  wortgetreue  Veröffentlichung  mit '  gröältem'  Daiüke 
zu  begrüssen  ist.  Beichen.  die  ältesten  doch  bis  in  das  ersle^Jähr^hent 
des  15.  Jahrhunderts  zurück  und  lassen  auf  heute  österreichischem  Boden 
nur  den  mit  1372  anhebenden  Woc)ienrechnungen  des  Pj;ager  Dombaues 
den  Altersvortritt.  Im  Wiener  Stadtarchive  selbst  liegen  die  Jahrgänge 
1404,  1407,  1415—1417,  1420,  1422,  1426,  1427,  1429,  143p,  1535, 
in  der  k.  k.  Hofbibliothek  zu  Wien  und  im  mährischen  Landesarqhive  zu 
Brüjin  jene  von  1408  und   1476. 

Dies  eben  genannte  Material  hat  ü.  fast  in  jeder  Beziehung  muster- 
giltig  publizirt  und  mit  ausserordentlicher  Umsicht  und  SorgfEÜt  für  die 
Formulierung  bestimmter  baugeschichtlicher  Erg^ebnisse  verwertet.  Die 
Beschränkung  des  »fast*  gilt  nur  dem  Jahrgange  1476;  derselbe  ist  seit 
1h93  durch  einen  Hinweis  in  dem  Aufsatze  Schrams  »Aus  Brtinner  Ar- 
chiven«, welchen  der  2.  Band  der  » Miiteilu»gen  der  dritten  (Archiv) 
Sektion  der  k.  k.  Zentralkommission*  auf  S.  88  mit  einer  knappen  In- 
haltsangabe nach  den  Aufschriften  der  Hauptteile  brachte,  in  die  Archiv- 
literatur eingeführt,  von  dem  Herausgeber  aber,  wie  Anm.  3  auf  S.  XL 
und  Anm.  1  auf  S.  463  hervorheben,  erst  während  der  Drucklegung  ein- 
bezogen worden.  Doch  erfolgte  nicht  eine  vollständige  Aufnahme,  sondern 
nur  eine  Mitteilung  der  einzelnen  Bubriken  mit  ihren  Summen  sowie  der 
belangreicheren  Stellen,  Wäre  eine  Berückskhti^ung  der  Eechnung^.  von 
.1476  gleich  von  allem  Anfange  eingetreten,  so  hätten  die  mit  fol.  57 
anhebenden  Wochenausgaben  »auf  die  stainhutten«  noch  in  der  ersten 
Abteilung  des  Werkes  ihre  Auüiahme  finden  müssen.  Sie  bieten  ja  in 
den  Einzelposten  nicht  mehr  die  reiche  Abwechslung  wie  die  Bechnun^n 
bis  zum  Jahre  1430,  sind  aber  im  Gegensatze  zu  letzteren  dadurch  be- 
sonders interessant,  dass  der  bis  1430  übliche  Stücklohn  nunmehr  voll- 
ßtändig  durch  den  Taglohn  ersetzt  ist,  was  nach  Ogesser  bereits  1460  ieT 
Fall  war.  ü.  hebt  dies  S.  XXV  ganz  richtig  hervor,  verzichtet  aber  darauf^ 
auf  S.  467  uf.  irgend  welche  Proben  aus  den  Wochenrechnungen  der  Stein- 
hütte im  Jahre  1476  selbst  mitzuteilen,  t^urch  welche  die  Verschiedenheit 
der  Bechnupgsführung  und  Arbeitsentlohnung  erst  augenfällig  geworden 
wäre.  Auch  würde  es  sich  im  Hinblicke  auf  eine  gewisse  Verschiedenheit  cier 
Lohnsätze  nach  den  Arbeitsperioden  des  Baujahres  selbst  empfoÜen  haben, 
für  die  Mitteilung  solcher  Proben  charakteristische  Stücke  aus  der  Sommer- 
und  aus  der  Winterbauperiode  zu  wählen.  Da  der  Jahrgang  1476  allein 
die  zweite  Hälfte  des  15.  Jahrhundert  es  und  andere  Grundsätze  der  Hüt^n- 
arbeit  vertritt,  als  die  der  ersten  Hälfte  desselben  angebörigen,  so  wäre 
vielleicht  selbst  bei  einer  Einbeziehung  dieses  M^teriales  in  zwölfter  Stunde 
doch  in  diesem  Punkte  eipe  grössere  Ausführlichkeit  erzielba^  gewesen, 
die  gerade  Charakteristisches  wenigstens  mit  einigen  Beispielen  hinreichend 
belegt  hätte.  Einer  Hand,  welche  gerade  bei  der  Mitteilung  belangreioberer 
Stellen  so  viel  Geschick  bekundet,  wäre  eine  entsprechende  Auswahl  der 
vier  oder  fünf  Proben  der  Steinhüttenausgaben  gewiss  nicht  schwer  ge- 
fallen. .        ' 


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literatur.  861 

Abgesehen  tob  dieser  AtuteUung  muss  man  der  Publikation  U.s  aof- 
richtiges,  volles  Lob  tollen,  Sie  erschliesst  uns  einen  ungemein  reichen, 
bisher  ganx  unbeachtet  gebliebenen  Stoff  in  einer  so  sicheren,  die  yer- 
scbiedensten  Bedür&isse  der  Benutzer  vollauf  befriedigenden  Weise,  dass 
man  nur  wünschen  kann,  bie  möge  für  die  Verarbeitung  ähnliehen  Mate- 
riales  als  mustergiltig  betrachtet  werden.  Dass  die  Grundsätze  des  Text- 
abdruckes sich  auf  der  Hohe  aller  derzeit  giltigen  Anforderungen  halten, 
braucht  bei  einem  wissenschaftlich  so  wohl  akkreditirten  Bearbeiter  nicht 
erst  im  einzelnen  näher  ausgeführt  zu  werden;  überall  sind  handschrift- 
liche Besonderheiten  in  den  Anmerkungen  getreulich  gebucht.  Die  bei- 
gegebenen Proben  der  BechnungsbOcher,  die  Siegelabdrücke  bilden  Zugaben, 
die  mit  dem  Gegenstände  innigst  zusammenhängen  und  Einzelheiten  des- 
selben in  einer  speziell  für  die  Siegelreproduktion  neuen  Weise  ganz  vor- 
züglieh  zar  Geltung  zu  bringen  wissen.  Der  vorWefflichen  Arbeit  war  es 
von  grossem  Nutzen,  dass  sie  in  die  Hände  desjenigen  Mannes  gelegt  war, 
den  wir  als  den  gediegensten  Kenner  des  Wiener  Stadtarchives^  als  den 
umsichtigen  Leiter  und  Förderer  seiner  wissenseh^lichen  Verwertung 
schätzen.  Man  merkt  an  so  vielen  Stellen  die  vollste  Vertrautheit  mit 
allem  zu  dem  Stoffe  in  irgend  einer  Beziehung  Stehenden,  dem  ^\e  sicher 
erdende  Hand  ü.s  ganz  ungezwungen  den  passenden  Platz  in  der  Behand- 
lung des  Ganzen  anweist;  als  ein  sehr  markantes  Beispiel  dieser  Art  sei 
aus  vielen  der  ungemein  interessante  Eid  des  Kirchschreibers  hervorgehoben 
(S.  XIV),  der  während  der  Jahre  1452  bis  1458  in  das  städtische  Ordnungs- 
buch eingetragen  wurde  und  über  alle  Obliegenheiten  dieses  Funktionärs 
aufs  genaueste  orientirt.  Gerade  an  dieser  Stelle  tritt  so  recht  zutage, 
wie  ü.  imstande  ist,  auf  Grund  zuverlässigsten  Materiales  bestimmte  Li- 
stitutionen   der  ganzen  BaufQhrung   durch  die  Jahrhunderte  zu  verfolgen« 

Die  Angaben  der  ersten  Abteilung  ermöglichen  die  nähere  Feststel- 
lung der  in  den  einzelnen  Baujahren  vollendeten  Partien,  die  Zuteilung 
bestimmter  Bauglieder  an  einzelne  namentlich  aufgezählte  Arbeitskräfte, 
womit  sich  zuverlässigere  Anhaltspunkte  auch  für  die  mitunter  noch 
sehwankende  Bestimmung  der  Ausfiihrupgßzeit  anderer  Teile  ergeben.  Man 
kann  den  Bau  des  herrlichen  Sädturmes  wie  des  nördlichen  Turmes,  die 
Entstehung  der  Kanzel,  die  Ausfuhrung  des  Taufsteines,  der  Cborstühle, 
den  Guss  der  Glocken,  die  Fortschritte,  im  Baue  des  Langhauses  und  vieles 
andere  ganau  verfolgen. 

,  Eine  rasche  und  wirklich  ungemein  eingehende  Orientirung  über  die 
ans  dem  schwer  zu  bewältigenden  Stoffe  gewonnenen  Ergebnisse  erleichtert 
die  sehr  instruktive  Einleitung,  welche  wohl  zu  den  aufochlüssereichsten 
Studien  über  mittelalterliche  Bauführung  zählt.  Nächst  bau-  und  kunst- 
geschichtlichen Angaben  enthält  sie  eine  Fülle  wirtschaftsgeschichtlicher 
Ergebnisse,  vermittelt  Überblicke  über  Preise  und  Löhne,  gewährt  an- 
ziehenden Einblick  in  Arbeitsvergebung  und  Arbeitsausführung. 

Den  Ausgangspunkt  bilden  nach  der  Natur  des  Stoffes  —  nach  den 
Kirchmeisteramtsrechnungen  —  die  Ausführungen  über  die  der  Baufiihrung 
vorsteheden  Kirchmeister,  deren  Beihenfolge  U.  von  1336  bis  1533  zuver- 
lässig feststellt,  und  ihre  allerdings  erst  aus  einer  Instruktion  von  1650  näher 
umgrenzbare  Tätigkeit,  deren  Grundlage ,  das  nicht  erhaltene  Kirchenbuch 
war.    Ihnen  standen  Kirchschreiber,  Küster,  Messner  und  Todtengräber  zur 


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3(52  Literatur. 

Seite.  Der  znerst  Genannte  war  der  Vertreter  und  Helfer  des  Kirch- 
meisters in  allen  namentlicb  die  Banfährang  betreffenden  Angelegenheiten^ 
wobei  die  Beschaffung  der  Baumaterialien  an  erster  Stelle  stand.  Nächst 
den  Organen,  welchen  die  Administration  eines  ungestörten  Baufortganges 
zufiel,  sind  die  Stein-  oder  Bauhütte  und  die  in  ihr  tätige  Künstler-  und 
Arbeiterschar  besonderer  Würdigung  unterzogen.  Die  Bedeutung  des  Bau- 
werkes brachte  es  mit  sich,  dass  fär  die  Ausführung  des  letzteren  nur 
künstlerisch  hervorragende  Meister  aufgenommen  und  überwiegend  besser 
geschulte  Arbeitskräfte  verwendet  werden  konnten.  Darum  sind  auch  die 
durchwegs  gesicherten  Aufschlüsse,  welche  ü.  über  die  Baumeister  von 
St.  Stephan  von  den  Tagen  Budolfs  lY.  bis  auf  den  1535  genannten 
Leonhard  Schätdinger  zu  geben  weiss,  ausnahmslos  Bereicheiiingen  der 
spätmittelalterlichen  Künstlergeschichte  unserer  engeren  Heimat.  Aber  U. 
nimmt  sie  nicht  von  einem  beschränkten,  lokalen  Gesichtspunkte ;  er  weis» 
offenen  Blicks  und  mit  unparteiischer  Abwägung  Fäden  der  Verbindung 
mit  anderen  Vororten  einer  regen  Bautätigkeit,  speziell  mit  dem  Prager 
Dombaue,  aus  dessen  Hütte  Steinmetzen  nach  Wien  zuwanderten,  geschickt 
und  sicher  blosszulegen.  So  kommt  er  S.  XXVII,  Anm.  2  zur  entschie- 
denen Ablehnung  der  im  Beichsrate  gefallenen  Äusserung:  »Die  Tschechen 
haben  den  Wienern  ihren  Stephansturm  gebaut*,  und  hebt  mit  Recht 
hervor,  dass  die  Wiener  Hütte  jedem  tüchtigen  Arbeiter,  woher  er  auch 
kam,  offen  stand.  Ihm  gelingt  nach  den  Namen  der  beschäftigten  Ar- 
beiter die  Ermittlung,  dass  die  Mehrzahl  der  ständigen  oder  länger  be-' 
schäftigten  Steinmetze  aus  Niederösterreich  stammte,  gegen  welche  der 
Zuzug  ausländischer  Gesellen  und  Meister  nicht  allzu  gross  war.  unter 
den  Leitern  des  Baues  weisen  die  Namen  der  Meister  Wenzla,  Peter 
und  Hans  von  Prachatitz  allerdings  nach  Böhmen,  wo  in  der  zweiten 
Hälfte  des  14.  Jahrhundertes  unter  dem  grossen  deutschen  Architekten 
Peter  Parier  von  Gmünd  die  Gothik  in  einer  gewissen  schulmässigen 
Ausbildung  zu  hoher  Blüte  gekommen  war;  aber  die  Anschauungen  der 
in  Böhmen  geübten  Kunst  waren  keine  national- tschechischen.  Ja,  U.  weist 
nach,  dass,  als  sie  mit  dem  Emporkommen  der  husitischen  Bewegung  die 
frühere  Unbefangenheit  der  Grundsätze  wahrer  Kunst  zu  verlassen  be- 
gannen, nur  vereinzelt  noch  Gresellen  aus  Böhmen  seit  1415  in  die  Wiener 
Bauhütte  eintraten.  Von  ganz  besonderem  Interesse  sind  die  Mitteilungen 
über  den  Besitz  und  die  Familienverhältnisse  des  Meisters  Hans  von  Pra- 
chatitz, der  den  Südturm  vollendete.  Die  künstlerische  Gestaltung  und 
grundlegende  Ausführung  dieses  hochwichtigen  Bauteiles  geht  auf  seinen 
bis  1429  mit  der  Bauleitung  betrauten  Landsmann  und  Vorgänger  Peter 
von  Prachatitz  zurück,  unter  welchem  jener  seit  1420  als  Parlier  in  der 
Wiener  Hütte  gearbeitet  hatte.  Bei  der  sonstigen  Gründlichkeit  ü.s  für 
die  Feststellung  der  Personalverhältnisse  fällt  vielleicht  das  Fehlen  des 
gewiss  nicht  ganz  belanglosen  Hinweises  auf,  dass  gerade  am  Beginne  des 
15.  Jahrhundertes  auch  anderwärts  Baukünstler  aus  Prachatitz  begegnen, 
und  Budweiser  Quellen  den  Meister  Jakob  von  Prachatitz  1410,  Prager 
am  28.  Nov.  1415  sogar  einen  magistrum  Petrum  lapicidam  de  Prachaticz 
nennen ;  er  hätte  sich  wenigstens  in  einer  Anmerkung  unterbringen  lassen. 
Das  Vorrücken  des  Parliers  zum  Bauleiter,  welches  auch  bei  dem  unter  Hans 
Puchspaum  in  Parlierstellung  beschäftigten  Laurenz  Spening  nachgewiesen 


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Literatur.  3g3 

werden  kann,  lässt  darauf  schliessen»  dass  die  Baoberm  augenscheinlich  Wert 
darauf  legten,  in  der  Ausführung  des  Werkes  an  einer  bestimmten  künst- 
lerischen Richtung  festzuhalten  und  nicht  mit  dem  Wechsel  der  technischen 
Leiter  das  bi»her  Geltende  ganz  fallen  zu  lassen.  In  dem  Abschnitte  über 
die  Gesellen,  ihre  Entlohnung  und  sonstige  Behandlung  findet  sich  nebst 
wertvollen  Bestätigungen  des  auch  anderwärts  herrschenden  Brauches 
manches  Neue;  das  Gleiche  gilt  von  dem  Hüttenknechte,  den  Setzern  und 
Maurern,  besonders  dem  Arbeitserfordemisse  der  beiden  letzteren.  Die  sehr 
fleissige  Zusammenstellung  der  von  1403  bis  1430  gelieferten  Werkstücke 
bildet  eine  höchst  willkommene  und  verdienstliche  Vorarbeit  für  die  nähere 
Zeitbestimmung  der  einzelnen  Bauteile,  von  denen  Südturm,  Langhaus, 
Sagrer  und  Nordturm  nebst  Barbarakapelle  in  Betracht  gezogen  sind.  Was 
über  Verrechnung  und  Buchführung  angeschlossen  ist^  über  Einnahmen 
und  Ausgaben,  über  die  Schicksale  und  über  die  Beschaffenheit  der  Bech- 
nungsbücher  beigegeben  wird,  zählt  zu  dem  Besten  seiner  Art  und  verrät 
überall  die  zuverlässigste  Sachkenntnis. 

Ein  besonderes  Verdienst  hat  sich  U.  um  die  Verwendbarkeit  seines 
Materiales  durch  die  Hinzugabe  mehrerer  Beilagen  erworben,  deren  erste 
in  übersichtlicher  Anordnung  den  Benennungen  und  Preisen  der  einzelnen 
Werkstücke  gilt.  In  der  Arbeitsleistung  und  der  Angabe  des  Lohnbezuges 
der  Steinmetzen  erscheinen  bei  allen  in  der  Bauhütte  beschäftigten  Stein- 
metzen die  von  ihnen  vollendeten  Werkstücke  mit  dem  Arbeitsjahre  und 
dem  dafür  entrichteten  Betrage  verzeichnet;  damit  konnte  wohl  die  Bei- 
gabe eines  Personenverzeichnisses  als  nicht  unbedingt  notwendig  betrachtet 
werden.  Sehr  willkommen  ist  auch  die  Übersicht  über  die  Zeitdauer, 
während  welcher  die  einzelnen  Steinmetze  in  der  Steinhütte  nachweisbar 
sind.  Gleich  mühevoll  erscheinen  die  Zusammenstellungen  über  die  Wochen- 
löhne, Taglöhne,  Münzen,  Masse,  Gewichte  und  Preisübersichten  für  die 
verschiedelien  Baumaterialien  und  andere  Gegenstände.  Das  der  Ein- 
leitung angeschlossene  Kalendarium  und  ein  Sach-,  Wort-  und  Ortsver- 
zeichnis, welches  die  in  den  Beilagen  noch  nicht  verzeichneten  Dinge  be- 
rücksichtigt, vervollständigen  die  Hilfsmittel  des  reich  gegliederten  Be- 
nützungsapparates, in  dessen  wohlberechneter  Anlage  unendlich  viel  Mühe, 
Sorgfalt  und  Geschick  für  die  Nutzbarmachung  des  wirklich  sehr  spröden 
Stoffes  zutagetreten.  Gerade  mit  diesen  Beilagen  zeigt  U.  vollauf,  dass  er 
durchwegs  Klarheit  über  die  eigenartige  Natur  des  Materiales  errang  und 
sich  in  jedem  Falle  die  Frage  vorlegte,  wie  die  verschiedenen  Einzelheiten 
rasch  wissenschaftlicher  Verwendung  zugeführt  werden  könnten.  Die  Lösung 
derselben  darf  als  gelungen  bezeichnet  werden  Hoffenüich  findet  dieser 
Teil  der  Arbeit  in  den  fachmännischen  Kreisen  jene  Beachtung  und  Aner- 
kennung, die  er  verdient;  denn  gerade  der  Hilfsapparat  erhöht  den  Wert 
des  ganzen  Werkes. 

Im  Vergleiche  zu  den  vollständig  lateinischen  Bechnungen  des  Prager 
Dombaues  mit  ihren  latinisii*ten  deutschen  oder  tschechischen  Ausdrücken, 
die  stellenweise  eingeschoben  wurden,  sind  die  Wiener  Bechnungen  des 
Kirchmeisteramtes  von  St.  Stephan  sprachlich  noch  dadurch  unteressant, 
dass  sie  ganz  in  deutscher  Sprache  aufgezeichnet  sind.  Ja,  die  Tatsache, 
dass  hier  wie  dort  die  in  der  Hütte  gearbeiteten  Werkstücke  deutsche 
Benennungen    tragen,    zeugt    von   dem  Geiste,    der  bei  den  grossartigsten 


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364  Literatur. 

gotischen  Qombauten  unserer  engeren  Heimat  zu  Worte  kam.  Seine 
Alleinherrschaft  beim  Baue  des  Wiener  Stephansdqmes  erklärt  es,  dass  die 
Wiener  Hütte  bei  der  1459  durchgeführten  Organisation  des  gesamten 
deutschen  Hüttenwesens  zu  einer  der  vier  Haupthütten  erwählt  wurde  und 
lange  Zeit  hindurch  im  deutschen  Beiche  eine  beyerzngte  Stellung  einnahm. 

Durch  U/s  Publikation  ist  für  eine  dem  heutigen  Stande  kunst- 
geschichtlicher Forscbung  entsprechende  Bearbeitung  der  Baugeschichte  von 
St.  Stephan  in  Wien  die  verlässlichste  Grundlage  gewonnen,  auf  welcher 
beim  eingehendsten  Vergleiche  der  Bechnungsangaben  mit  dem  vorliegenden 
Bestände  ein  schrittweises .  Verfolgen  der  Entstehung  des  ganzen  Werkes 
in  bestimmten,  künstlerisch  hervorragenden  Bauteilen  sich  ergibt.  So 
rückt  die  Möglichkeit  der  Einlösung  einer  immer  pe^licher  füMbar  wer- 
denden Schuld  greifbar  näher.  Im  Zusammenhange  mit  allem  anderen 
Materiale,  das  dabei  in  Betracht  kommen  muss,  wird  die  grundlegea4e 
Bedeutung  der  durch  U.  geleisteten  Arbeit  erst  recht  augenfällig  werden, 
Ihren  grossen  Wert  kann  augenblicklich  nur  eine  beschränkte  Anzal^L  von 
Fachmännern  enpessen,  die  eine  herzenswarme  Fühlung  mit  der  augen- 
blicklich oft  recht  schief  angesehenen  mittelalterlichen  Kunst  im  Treiböl 
der  Gegenwart  nicht  verloren  haben.  Aber  gerade  dieser  Kreis  wird  die 
so  mühe-  tpid  hingebungsvolle  Zugänglichmachung  des  zwar  im  Wiener 
Boden  w^rz^U^den,  aber  weit  über  denselben  hinaus  beachtenswerten  Stoffes 
ZU(  schätzen  wissen,  der  für  die  mittelalterliche  Bauführung  im  ganzen 
deutschen  Beiche  eine  Menge  neuer  Aufschlüsse  enthält  und  manchen  Ein- 
blick in  ein  heute  noch  nicht  überall  aufgehelltes  Gebiet  ermöglicht.  Für 
die  Beantwortung  der  verschiedenen  Fragen  des  Baubetriebes  und  der 
Hüttenorganisation  des  späten  Mittelalters  ut  das  Werk  U.s  als  eine  der 
wertvollsten  Quellenpubljkationen  zu  verzeichnen ;  möge  sie  als  solche  überall 
verstanden  werden  und  die  wohlverdiente  Würdigung  finden.  Der  Stadtrat 
Wiens  hat  durch  die  Förderung  dieser  wissenschaftliehen  Unternehmung, 
die  der  erhöhten  Wertschätzung  des  grössten  mittelalterlichen  Baudenk« 
males  in  Wien  gilt,  sich  selbst  geehrt  und  Anspruch  auf  den  Dank  weiter 
Kreise  erworben. 

In  eigener  Sache  sei  schlie^alich  dem  Bef.  noch  eine  Eichtigstellung 
gestattet.  U.  zitirt  ungenau,  wenn  er  S.  XXVI,  Anm.  1  angibt,  dass  ich  in 
meiner  Skizze  des  Vortrages  aus  der  Baugesehichte  von  St.  Stephan  im 
15-  Jahrhundert  (Monatsblatt  des  Altertumsvereines  zu  Wien,  19.  Jahrg.  14) 
die  Zahl  der  Gesellen  mit  17  bis  24  angebe,  während  er  14  bis  21 
zählt.  In  dem  betreffenden  Absätze  kommt  bei  mir  der  Ausdruck  »Ge- 
sellen« überhaupt  gar  nicht  vor,  sondern  wird  »die  Zahl  der  Arbeiter 
in  der  Dombauhütte*  behandelt,  zu  welchen  ich  den  Meister  als  Leiter 
derselben,  den  Parlier  als  seinen  Stellvertreter  und  den  Hüttenknecht 
gleichfalls  gezählt  habe.  Mit  Zuzäblung  dieser  drei  Personen  zu  den  von 
U.  als  richtig  angegebenen  Ziffern,  die  wirklich  den  Gesellen  entsprechen, 
bleiben  meine  Angaben  für  »die  Zahl  der  Arbeiter  in  der  Dombauhütte* 
nach  wie  vor  richtig.  Dass  in  die  Sätze  17  bis  24  Meister,  Parlier  und 
Hüttenknecht  von  mir  einbezogen  wurden,  beweist  die  Tatsache,  dass  in 
dem  betreffenden  Absätze,  der  auf  eine  Scheidung  der  Gesellen  weiter  nicht 
eingeht,  die  dr^i  genannten  Funktionäre  als  zur  Zahl  und  Kategorie  der 
Arbeiter  der  Dopabauhütte  gehörig  behandelt  werden.     Wenn  ü.  S.  XXXIV, 


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Literatur.  3(55 

Anm.  1  der  Ansicht  ist,  dass  ich  a.  a.  0.  S.  15  mit  der  Angabe  ii*re, 
dass  der  Taofstein  von  der  Stadt  beistellt  sei,  weil  die  Auslagen  acLS 
den  Kircbengeidehi  bestritten  wardeh,  so  möchte  ich  bemerken,  dass  mir 
bei  der  Wahl  des  Ausdruckes  »beigestellt*  insbesondere  der  augenscheinlich 
in  der  damaligen  Stadtrertretung  Wiens  aufbauchende  Plan  und  die  Mass- 
nahmen zur  Fertigstellung  des  Werkes  Ton  der  Beschaffung  des  Entwurfes 
und  seiner  offenbar  erfolgten  Begutachtung''  des  Auftrages  fCbr  die  Bei* 
Stellung  des  Taufsteines  in  erster  Linie  massgebend  erschienen.  Dass  die 
Auslagen  nicht  aus  Kirchengeldem  bestritten  wurden,  habe  ich  mit  keinen! 
Worte  behauptet,  sondern  nur  dass  —  was  ja  auch  ü.  angibt  —  Bürger- 
meister, fiiehter  und  Bat  dem  Salzburger  Meister  Ulrich  Auer  um -400  fl. 
rhein.  die  Arbeit  übertrugen.  Vielleicht  darf  man  selbst  bei  diesem  Sach- 
verhalte den  Ausdruck  »beistellen*  wfthlen.  "*■ 

Joseph  Neuwirth. 


Th.  V.  Sickel,  Römigehe  Beriche  IIL,  IV.,  V.  (Sitzung»- 
berichte  der  phil.  hist.  Klasse  der  Wiener  Akademie  der  Wissenschaften 
1899,  1901,  1902  Band  141.  143.  144.    S.  A.  141,  40,  68  So:). 

In  den  »Mitteilungen  des  Instituts*  .17,  679  ist  auf  die  beiden  ersten 
^Bömischen  Berichte*  hingewiesen  worden.  In  diesen  Abhandlungen  hatte 
Sickel  die  Archiv-  und  Xanzleiverh&ltnisse  der  Kurie  im  XVI.  Jahrhundert 
erMert  und  sich  dann  dem  Thema  zugewandt,  mit  dem  er  seit  langem 
vertraut  war,  der  Geschichte  des  Konzils  von  Trient  in  seiner  letzten  Pe- 
riode (1562 — 1563).  Durch  ^\f(  Eröffnung  des  vatikanischen  Archivs  war 
es  möglich  geworden,  die  authentischen  Akten  zur  Geschidit^  des  Konzils, 
ganz  besonders  die  Korrespondenz  der  Kurie  mit  ihreui  Vertretern  in  Trient, 
den  Konzillegaten,  einzusehen ;  und  diese  Korrespondenz  ist  es,  die  in  den 
>röm«  Berichten*  von  Sickel  in  der  eindringendsten  Weise  untersucht  wird. 
In  diesen  Untersuchungen  wird  das  Hauptgewicht  auf  die  Weisungen 
(»proposte*)  der  Kurie  an  die  Konzillegaten  gelegt;  dieser  Teil  der  Kor- 
respondenz ist  seinem  Inhalte  nach  der  wichtigere  ' —  denn  die  Leitung 
des  Konzils  hat  in  Wirklichkeit  der  Papst,  nicht  die  Konzillegaten,  in  der 
Hand  behalten  —  andererseits  bietet  die  mehrfache  Überlieferung  dieser 
Weisungen  (Originale,  Eintragung  nach  Originalen  in  ein  gleichzeitiges 
Trienter  Kopialbuch,  amtliches  nnter  Pius  IV.  nach^  den  Minuten  ange- 
fertigtes Begister,  zweites  unter  Gregor  XIII.  angefertigtes  amtliches  Be« 
jgiater)  Gelegenheit,  die  Entstehung  dieser  Schriftstücke  (der  Weisungen) 
kenn^  zu  lernen,  und  den  Wert  der  einzelnen  Überliefemmgen  abzu* 
schätzen.  In^  dem  römischen  Berichte  II  war  das  ältere  Begier  (G^neral- 
register  von  1565)  nach  allen  Richtungen  hin  erörtert  worden,  in  den 
folgenden  Abhandlungen  werden  die  andern  Überlieferungen  in  (Jerselben 
Weise  untersucht.  -    ^ 

In  dem  dritten  Berichte  wird  das  jüngere  Begister,  d^  in  den  vati- 
kanischen Handschriften  concilio  49,  51,  54,  57  vorliegt,  besprochen.  Aus 
,der  Untersuchung  der  äusseren  Merkmale  (Format,  Papier,  Schrift)  ergibt 
sich,  dass  diese  Bände  im  Geheimsekretariat  angefertigt  und  etwa  um  1580 


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366  Literatur. 

beschrieben  worden  sind.  Sie  sind  anders  angelegt,  als  das  Greneralregister 
von  1565.  Die  Briefe  an  die  Gesamtheit  der  Legaten  (»lettere  in  co- 
mune«)  und  die  Briefe  an  die  einzelnen  Legaten  (»lettere  in  particolare*) 
sind  in  gesonderten  Abteilungen  r^ßtrirt,  währen<l  im  (reneralregister  alle 
Schreiben  in  eine  einzige  Grappe  vereinigt  und  chroBQlQgisch  ai^reordnet 
sind.  Dann  zeigen  sich  noch  weitere  formale  Unterschiede,  in  dem  jün- 
geren Eegister  sind  die  konventionellen  Teile  der  Briefe  (Adresse,  salu- 
tatio  finalis  u.  s.  w.)  anders  behandelt,  als  im  Generalregister.  Man  sieht, 
das  jüngere  Begister  ist  unabhängig  vom  Generalregister  entstanden,  es 
geht  jedoch  auf  dieselbe  Quelle,  nämlich  auf  die  Minuten  der  Weisungen 
zurück.  Damit  ist  die  Grundlage  geschaffen,  um  die  beiden  Begister  (beide 
amtliehen  Ursprungs,  beide  nach  den  Minuten  angelegt)  mit  einander  zu 
vergleichen.  Aus  dieser  Yergleichung  hat  Sickel  wertvolle  Besultate 
gewonnen.  Er  zeigt,  dass  das  jüngere  Begister  in  nicht  wenigen  Punkten 
d^  Generalregister  von  1565  an  Vollständigkeit  übertrifft.  Einzelne 
Schreiben  sind  in  dem  jüngeren  Begister  überliefert,  die  im  Generalregister 
fehlen,  andere  Schreiben  sind  in  beiden  Begistem  eingetragen,  aber  die 
Eintragung  im  jüngeren  Begister  enthält  Mitteilungen,  die  wir  im  General- 
register vermissen.  Diese  Differenzen  zeigen  sich  weniger  bei'  den.  Wei- 
sungen an  die  Gesamtheit  der  Legaten,  als  bei  den  an  die  einzelnen  Le- 
gaten, und  da  tritt  eine  Gruppe  von  Schreiben  besonders  hervor,  die 
Schreiben  an  den  Legaten  Simonetta.  Simonetta  ist,  wie  S.  hervorhebt, 
der  Leiter  der  päpstlichen  Partei  in  Trient;  er  wirbt  ihr  neue  Mitglieder, 
erteilt  allen  von  Fall  zu  FaU  Weisungen,  er  erforscht  und  durchkreuzt  die 
Pläne  der  Opposition.  Er  ist  der  Mann,  der  Pius  IV.  unbedingt  ergeben 
ist,  und  dem  die  allervertraulichsten  Mitteilungen  von  Seite  des  Papstes 
und  Borromeo's  zukommen.  Finden  wir  nun  Mitteilungen  solcher  Art  in 
dem  jüngeren  Begister,  aber  nicht  im  Generalregister  von  1565,  einge- 
tragen, so  wäre  in  dem  einen  oder  anderen  Falle  mit  der  Möglichkeit  zu 
rechnen,  dass  für  dasselbe  Schreiben  zweierlei  Minuten  vorgelegen  seien 
(die  eine  mit  den  vertraulichen  Mitteilungen,  die  andere  ohne  dieselben) 
und  dass  der  Begistrator  von  1565  die  eine,  der  Begistratpr  von  1580 
die  andere  benützt  hätt«.  Aber  diese  Erklärung  reicht  für  alle  in  Betracht 
kommenden  Fälle  nicht  aus,  Sickel  nimmt  an,  dass  bei  der  Begistri- 
rung  von  1565  andere  Grundsätze  geherrscht  haben,  als  bei 
der  von  1580.  Als  das  ältere  Begister  angelegt  wurde,  hat  der  Geheim- 
sekretär Galli  die  Minuten  der  Briefe  sorgfältig  durchgesehen  und  viele 
wichtige  Stellen  unterdrückt,  aus  Bücksicht  auf  noch  lebende  Personen 
(Pius  rV.  u.  a.)  und  um  den  Buf  jüngst  verstorbener  (des  Kardinals  von 
Mantua)  zu  schonen.  Aber  nach  zwanzig  Jahren  entfielen  solche  Bedenken, 
bei  der  Anlage  des  jüngeren  Begisters  wurden  alle  Bücksichten,  die  die 
historische  Wahrheit  verdunkelten,  bei  Seite  gelassen,  es  wurde  nur  auf 
Vollständigkeit  der  Überlieferung  gesehen,  und  von  den  Begistratoren  die  Ar- 
beit ganz  objektiv  und  mechanisch  durchgeführt.  Das  Besultat  ist,  dass  das 
Generalregister  von  1565  nicht  soviel  Glauben  verdient,  als  das  jüngere 
Register;  und  dieses  Ergebnis  wird  auch  (nach  Ansicht  Sickels)  durch  die 
iamtliche  Beglaubigung,  welche  das  Begister  von  1565  aufweist,  (»con- 
cordat  cum  originalibus  minutis*)  iiicht  erschüttert.  Denn  diese  Beglau- 
bigung, die  der  Geheimsekretär  Pius  IV.,  Galli,  mit  eigener  Hand  auf  die 


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Literatur.  367 

letzte  Seite  des  Begisters  geschrieben  hat,  kann  nur  besngen,  dass  die  Ab- 
schriften im  Register  insoweit  mit  den  Minuten  übereinstimmen,  als  es 
dem  Ermessen  und  den  Absichten  Galli's  entsprach.  Von  welcher  Wich- 
tigkeit diese  Ergebnisse  sind,  geht  daraus  hervor,  dass  die  Originale  der 
Weisungen  an  die  Legaten  Seripando,  Simonetta,  Altemps,  Navagero  (^let- 
i^re  in  particolare  *)  fast  durchwegs  verloren  gegangen,  und  wir  auf  die 
Oberlieferung  in  den  Begistem  angewiesen  sind. 

In  den  Berichten  IV  und  V  werden  die  vatikanischen  Handschriften 
eoncilio  108,  150,  151  behandelt.  Die  erstere  Handschrift  stammt  aus 
dem  Beginne  des  1 7.  Jahrhunderts  und  geht  auf  die  in  Mailand  (Ambros. 
J.  140,  141  inf)  befindliche  Sammlung  zurück,  welche  die  Originale  der 
Weisungen  an  die  Legaten  insgesamt  und  an  den  Kardinal  vonMantua 
von  1562  bis  März  15C3  (Tod  Mantua's)  enthält.  Tomus  108  hat  jedoch 
eine  Anzahl  (2l)  autographer  Schreiben  Borromeo's,  welche  heute  in  den 
genannten  Bänden  140,  141  fehlen.  »Offenbar*  (sagt  Sickel)  »hat  ein 
Verehrer  des  heiligen  Karl  Borromeo,  um  eine  Sammlung  von  autographen 
Schreiben  desselben  anzulegen,  die  ursprüngliche  Kollektion  geplündert  *, 
d.  h.  diese  autographen  Schreiben  aus  der  ursprünglichen  Kollektion  aus- 
geschieden und  bei  Seite  gelegt.  Der  Verlust,  den  wir  jetzt  zu  beklagen 
haben,  ist  jedoch  sehr  gering,  denn  bei  der  allmählichen  Sichtung  der  aus 
dem  Nachlasse  Borromeo's  stammenden  Briefschaften  haben  sich  in  ver- 
ftchiedenen  Konvoluten  der  Ambrosiana  (bis  zum  Sommer  H99)  bereits 
»16  von  den  genannten  21  autographen  Schreiben  wieder  gefunden. 
t  Von  grösserer  Wichtigkeit  sind  die  Handschriften  eoncilio  150,  151, 
das  allgemeine  Begister,  wie  es  Sickel  nennt.  Es  ist  eine  ganz  singulare 
Sammlung  von  Schriftstücken  zur  Geschichte  des  Konzils ;  hier  ist  nämlich 
die  ganze  Korrespondenz  der  Gesamtheit  der  Legaten  vom  17.  April  1561 
bis  zum  3.  März  1563  eingetragen,  nicht  bloss  der  Briefwechsel  der  Le- 
tten mit  dem  Papste  und  Borromeo,  sondern  auch  mit  den  katholischen 
Fürsten,  mit  den  bei  ihnen  beglaubigten  Nuntien,  mit  anderen  Personen 
geistlichen  und  weltlichen  Standes  u.  s.  w.  Diese  Sammlung,  die  über 
700  Stücke  enthält,  ist  wie  Sickel  in  überzeugender  Weise  dargetan  hat, 
von  Philippe  Musotti,  dem  Sekretär  des  Konzillegaten  Seripando,  angelegt 
worden.  Aber  nicht  im  amtlichen  Auftrage,  sondern  ohne  Wissen  der 
Legaten.  Musotti  hatte  die  Schreiben,  die  an  die  Gesamtheit  der  Legaten 
gerichtet  waren,  den  einzelnen  Legaten  zur  Einsicht  zuzustellen,  und  ebenso 
die  Schreiben,  die  von  den  Legaten  insgesamt  abgeschickt  wurden,  den 
einzelnen  zur  ünterfertigung  vorzulegen.  Diese  Gelegenheit  benützte  er, 
"um  alle  Schriftstücke,  die  durch  seine  Hand  gingen,  im  Geheimen  zu  ko- 
piren.  Im  März  1563  (nach  dem  Tode  der  Legftten  Mantua  und  Seri- 
pando) verlor  Musotti  die  Vertrauensstellung,  die  er  bisher  gehabt  hatte, 
er  trat  dann  in  den  Dienst  des  Kardinals  von  Lothringen,  und  das  er- 
klärt, dass  seine  Aktenstücke  nicht  bis  zum  Ende  des  Konzils,  sondern 
nur  bis  zum  März  15^3  reichen.  Durch  seine  Sammlung  hat  Musotti  der 
Nachwelt  einen  grossen  Dienst  geleistet,  zahlreiche  Stücke,  besonders  Be- 
richte des  Nuntius  Delfino,  sind  nur  durch  seine  Sammlung  überliefert. 
Die  Sammlung  der  Akten  ist  eine  eigentümliche  und  nur  durch  die  Art, 
'wie  Musotti  die  Briefe  kopirte  (hastig  und  im  Geheimen)  zu  erklären;  es 
-sind  nämlich  die  in  Trient  eingalaufenen  Stücke  nach  den  Empfangsaaten 


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366  Literatur. 

in  die  Sammlang  eingereiht.  Diese  Anordnung  macht  (wie  S.  in  dem 
dritten  Berichte  hervorhebt)  einen  besonderen  Eindruck  auf  den  Benutzer; 
»wir  fahlen  uns,  wenn  wir  in  dieser  Aktenflammlniig  lesen,  nach  Trient 
zur  Zeit  des  Konzils  yersetzt,  und  glauben  als  zum  Umstände  gehörig 
alles  zu  vernehmen,  was  an  die  gesamten  Legaten  herantritt  oder  von 
ihnen  ausgeht^  und  zwar  alles  in  der  Zeitf<^ge,  wie  es  sich  im  Konzil  ab^ 
spielte«.  Dieser  Eindruck  hat  S.  bestimmt,  den  Vorschlag  zu  machen, 
die  Edition  der  Konzilkorrespondenz  in  der  Weise,  wie  es  Musotti  getan 
hat,  anzuordnen,  d.  i.  die  Einheit  des  Ortes,  nftmlich  Trients  zu  wahren; 
in  die  chronologische  Reihe  der  von  dort  ausgegangenen  Briefe  die  ein-^ 
gelaufenen  nach  ihren  Empfangsdaten  einzuschalten^).  Ist  die  Sammlung 
Mu80tti*s  im  Original  erhalten?  Nein.  S.  weist  nach,  dass  die  Codices 
150,  151  und  52f  53  Abschriften  dieser  Sammlung  aus  dem  Beginne  des 
17.  Jahthunderts  sind,  welche  unter  Paul  V.  dem  Archive  der  Engels-^ 
bürg,  beziehungsweise  der  vatikanischen  Bibliothek  zugekommen  sind. 

Mit  diesen  kurzen  Bemerkungen  soll  nur  auf  die  wichtigsten  Eigebnisse 
hingewiesen,  aber  nicht  eine  erschöpfende  Inhalteangabe  geboten  werden 
Denn  in  diesen  römischen  Berichten  hat  S.  wiederholt  über  sein  Thema, 
die  Konzilskorrespondenz,  hinausgegriffen,  um  uns  eine  Fülle  wertvoller, 
Beobachtungen,  die  Frucht  langer  Arbeit  im  va^kanischen  Archive,  mit« 
zuteilen.  Es  sei  hier  nur  an  die  Etturse  über  den  Postverkehr  zwischen 
Rom  und  Trient  (3,  105  ff),  und  über  die  Bestände  des  archivio  della 
segreteria  di  stato  (4,  14  ff.)  erinnert  Diese  und  ähnliche  Mitteilungen 
(z.  B.  5,  9  über  die  bibliotheca  Spada)  wird  jeder,  der  im  vatikanischen 
Archive  arbeitet,  mit  Nutzen  lesen.  Aber  den  Hauptgewinn  hat  die  For- 
schung über  das  Tnenter  Konzil  davongetragen.  Vor  einem  Mensch^nalteir 
hat  Sickel  durch  seine  Sammlung  von  »Aktenstücken  aus  den  österreichi'- 
schen  Archiven«  und  durch  seine  Untersuchung  über  das  Reformations- 
libell  Ferdinands  I.  die  Forschungen  über  das  Konzil  mit  einem  mächtigen 
Ruck  vorwärts  gebrächt.  Diesen  Arbeiten  reihen  sich  die  »römischen 
Berichte*  an,  mit  welchen  Siekel  der  gielehrten  Welt  über  seine  Tätigkeit 
in  R6m  in  glänzender  WeibC  Rechenschaft  gegeben  hat. 

Prag.  S.  Steiniierz; 


Dr.  Heinrich  Günter,  Das  Restit^tionsedikt  von  1629 
und  die  katholische  Restauration  Altwirtembergs.  Statte 
gart,  Kohlhammer  1901.  VII  und  385  S.  7  M.  ^ 

Auch  derjenige,  welcher  am  Restitutionsedikt,  von  der  rechtlichen  Seite 
betrachtet,  nichts  auszustellen  findet,  wird  zuzugestehen  geneigt  sein,  dass 
die  Zeit  für  die  Erlassung  unglücklich  gewählt  und  dass  die  Kraft .  der 
Kirche  noch  nicht  so  konsolidirt  war,  um,  wenn  auch  die  Restitution  gelang, 
die  Stiftungen,   ihren    idealen  Zwecken    entsprechend,   wieder   aufleben  zu 


,  .  »)  Dieser  Vorschlag  ist  von  der  Wiener  Akademie  genehmigt  worden,  und 
der  1.  nach  dieser  Anordnung  bearbeitete  Band  (von  J.  Susta)  inzwischen  er- 
schienen. '- 


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Literatur.  369 

lassen.  Die  Beligionsfrage  war  zu  Augsburg  1555  vom  Standpunkt  der 
augenblicklichen  Machtverhältnisse  aus  behandelt  und  abgeschlossen.  Des- 
halb hört  man  von  da  an  immer  wieder  Stimmen  aus  dem  katholischen 
Lager,  welche  von  einer  Nichtanerkennung  und  eventuellen  Aufhebung 
des  Augsburger  Friedens  sprechen;  andererseits  fuhren  die  Evangelischen, 
deren  Macht  sich  noch  in  aufsteigender  Bichtung  bewegte,  lustig  fort  in 
Säkularisirungen  und  Säkularisirungsversuchen,  als  ob  es  ein  Passau  oder 
Augsburg  nicht  gegeben  hätte.  Zu  ihnen  zählte  auch  das  kleine  Wirtem- 
berg,  das  sich  einer  recht  stattlichen  Beihe  von  Klöstern  und  altkirch- 
lichen Fundationen  bemächtigte.  Es  handelte  sich,  wie  G,  berechnet,  um 
Einkünfte  in  der  Höhe  von  wenigstens  600-000  Gulden.  Das  allein  schon, 
vom  konfessionellen  Eifer  ganz  abgesehen,  macht  es  begreiflich,  als  welchen 
Schlag  man  es  am  Stuttgarter  Herzogshofe  empfand,  als  der  kaiserliche 
Befehl  die  Bückstellung  verlangte.  Bei  der  Einziehung  waren  die  Pro- 
testanten mächtig  genug,  um  die  rechtlichen  Bedenken  völlig  bei  Seite 
zu  lassen.  Nach  dem  Abschluss  des  Lübecker  Friedens  und  bei  der  im- 
ponirenden  Macht  Wallensteins  begann  man  sich  auf  rechtliche  Deduktionen 
zu  verlegen,  um  das  Gewonnene  festzuhalten.  Nicht  das  stumpfer  gewor- 
dene Schwert  sondern  die  Feder  der  Evangelischen  bekam  nun  viel  Arbeit. 
Unermüdlich  darin  waren  die  Stuttgarter  HoQuristen,  allen  voran  der  ge- 
wandte und  heissblütige  Vizekanzler  Löffler.  Bei  einzelnen  in  Frage 
kommenden  Instituten  mochte  die  Bechtsfrage  etwas  strittig  sein.  Das 
sicherste  Kriterium  zu  Gunsten  der  Bestitution  war  die  Beichsunmittel- 
barkeit  eines  Objektes.  Wie  aber,  wenn  sich  solche  Immediate  im  Laufe 
der  Zeit  zur  Landstandstaft  hatten  beugen  lassen!  Und  eigentümlich! 
Die  kurze  österreichische  Okkupation  vor  dem  Kaadener  Vertrag  hatte, 
wohl  in  Ausnützung  des  Majus,  stark  auf  die  Heranziehung  solcher  in 
Wirtemberg  gelegenen  Gotteshäuser  gedrungen.  Aber  das  waren  mehr 
oder  weniger  Vergewaltigungen,  >der  herzogliche  Besitztitel  hielt  nicht 
Stich«.  Fand  doch  selbst  LöfiTler  für  einzelne  Fälle  >das  Werk  baufällig 
genug  und  die  darauf  habenden  Fundamente  nit  füglich  zu  gebrauchen*. 
So  versuchte  es  denn  Wirtemberg  mit  der  dilatorischen  Methode,  die 
Ausführung  des  fatalen  Ediktes  sollte  wenigstens  verschoben  werden.  Aber 
bald  war  die  Exekutionskommission  ernannt  und,  hätte  es  an  ihrem  Eifer 
gemangelt,  so  waren  hinter  ihr  Faktoren  genug,  welche  schoben  und  an- 
trieben. Das  führt  zur  Frage,  wer  denn  aller  als  Anwärter  auf  die  zu 
restituirenden  Güter  auffcrat.  Zunächst  natürlich  die  katholische  Kirche  im 
Allgemeinen,  vertreten  durch  ihr  oberstes  Organ,  den  Papst.  Im  Beson- 
deren meldeten  sich  vor  Allem  jene  alten  Orden,  welche  der  Beformations- 
sturm  aus  dem  Besitz  vertrieben  hatte.  Aber  sie  blieben  nicht  allein. 
Einen  starken  Konkurrenten  fanden  sie  an  den  Diözesanbischöfen,  welche 
in  der  Bevindikation  Mittel  gewinnen  wollten  zur  Errichtung  oder  Aus- 
stattung der  vom  Tridentinum  angeordneten  Seminarien.  Auch  noch  einen 
dritten  Kompetenten  glaubte  man  zu  entdecken,  die  Jesuiten.  Ja  das 
Auftreten  der  beiden  letzteren  Bewerber  beflügelte  die  alten  Orden  erst 
recht,  ihre  Ansprüche  geltend  zu  machen.  In  Bom  wie  am  Kaiserhofe  gab 
es  nun  für  sie  starke  Arbeit.  Was  in  der  Bestitutionssache  Löflfler  für 
Wirtemberg,  das  wurde  im  Interesse  der  Orden  der  Prämonstratenser  Georg 
Schönhainz   vom   Kloster   Both.     Es   entspann    sich    ein   leidenschaftlicher 

MittheiluDgen  XXV.  24 


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370  Literatur. 

Wettlaof.  Wfthrend  die  Bischöfe  bald  mehr  in  den  Hintergrand  traten 
itnd  sieh  mit  der  Anerkennung  ihrer  Aafaiohtsgewalt  begnügen  mnssten, 
setzte  es  zwischen  den  alten  Orden  und  dem  jungen  der  Sozietät  hitzige 
Erörterungen  ab.  Man  warf  sich  g^fenseitig  die  unangenehmsten  Dinge 
an  den  Kopf.  >Der  Streit  hat  die  Orden  selbst  miskreditirt,  und  nament- 
lich die  Jesuiten,  obwol  im  Kampfe  unstreitig  die  Nobleren  und  Exakteren, 
haben  darunter  gelitten^,  Schönhainz  überschritt  dabei  die  Grenzen  des 
Erlaubten.  Die  beiden  Jesuiten  Forer  und  Laymann  haben  in  der  öffent- 
lichen Diskussion  ihre  Widersacher  tüchtig  abgeführt.  Born  erklärte  sich 
zögernd  för  die  alten  Orden,  wobei  aber  der  Papst  vor  Allem  wissen  wollte, 
ob  sie  selbst  einer  Reform  sich  unterzogen  hätten  und  genug  taugliche 
Leute  zur  Erfüllung  der  modernen  priesterlichen  Aufgaben  besässen. 

Auffallender  Weise  hatten  die  Tübinger  Juristen  unter  der  Ägide 
Besolds  ein  Gutachten  in  der  Klosterfrage  gegen  Wirtemberg  abgegeben.  Das 
Attribut  »pietätslos*,  das  G.  dafür  wählt,  ist  nicht  eben  zutreffend,  aber 
zu  Besold  und  der  Geschichte  seiner  Konversion  bringt  G.  sehr  beachtens- 
werte Momente  bei.  Er  stellt  fest,  dass  sie  erst  Anfangs  August  1635 
in  Heilbronn  erfolgte.  Nach  G.s  Darlegungen  wird  Besold  von  nun  an  milder 
zu  beurteilen  sein,  als  es  dem  übereifrigen  Mann  von  seinen  ebenso  leiden- 
schaftlichen Gegnern  widerfiethren  ist. 

Die  Klöster  also  wurden  endlich  den  alten  Oiden  restituirt.  Man 
begann,  sie  wieder  zu  bevölkeni.  Ohne  starke  Exekutionskosten  ist  es  f&r 
sie  nicht  abgegangen.  Und  die  Kosten  haben  sich  nicht  rentirt.  Das 
Erseheinen  des  Schwedenkönigs  nach  Breitenfeld  brachte  den  ersten  Bück- 
schlag. Die  Nördlinger  Schlacht  gewährte  dem  Ordensgestim  ein  noch- 
maliges Au&teigen;  der  für  den  Kaiser  und  die  Katholiken  so  unglück- 
liche Verlauf  des  schwedisch-französischen  Krieges  und  der  westfälische 
Friede  besiegelte  den  Verlust  der  strittigen  Güter  für  die  Kirche  auf  immer. 
Bedauernswert  erscheint  die  Lage  der  von  diesem  fortwährenden  Wec^el 
betroffenen  Untertanen.  Das  eine  Jahr  ists  der  katholische,  das  andere 
der  protestantische  Grundherr,  der  die  Leute  zu  seinem  Glauben  zwingt 
Das  cujus  regio  erfährt  in  dieser  Bestitutionsgeschichte  eine  drastische 
Beleuchtung.  Gewiss  ist  das  vollständig  wahr,  was  G.  über  das  Ergebnis 
der  kurzen  katholischen  Bestitutionszeit  sagt:  Von  dem  Gehalt  des  Katho- 
lizismus hatten  sie  (die  Untertanen)  nichts  kennen  lernen  können. 

Den  Gang  dieser  Dinge  schildert  G.s  verdienstliches  Buch  auf  Ghrund 
eines  reichen  Materials  in  ebenso  anschaulicher  wie  unbefangener  Weise. 
Nicht  bloss  der  Freund  wirtembergischer  Landes-  und  Kirchengeschiehte, 
sondern  jeder,  der  sich  über  dieses  Kapitel  des  grossen  deutschen  Krieges 
unterrichten  will,  findet  an  der  flott  geschriebenen  Arbeit  seine  Bechnung. 

Hirn. 


David  V.  Schonherrs  Oesammelte  Schriften.  Heransgeg. 
von  Michael  Mayr.  2.  Band.  Geschichte  und  Kulturgeschichte.  Inns- 
bruck, Wagner  1902,  752  S.  8^. 

Im  22.  Bande  dieser  Zeitschrift  S.  149  ff.  hat  Josef  Neuwirth  über 
den  ersten  Band   der   gesammelten  Schriften  Schonherrs  berichtet,  der  die 


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Literatur.  37} 

kunstgeachichtlicben  Arbeiten  yereinte,  nunmehr  hmben  wir  die  Freude  von 
d^n  zweiten  Baoid  Knnde  za  geben,  welcher  die  historiäcben  Schriften 
Schönherrs  bringt.  In  diesen  zwei  stattlichen,  von  dem  Wagnerischen 
Verlage  in  Innsbruck  würdig  und  splendid  ausgestatteten  Bänden  liegt  uns 
denn  jetzt  der  grösste  Teil  von  ScbOnherrs  Arbeiten  vor.  Wozu  der  nun 
auch  schon  verewigte  Ficker  seinen  ältesten  Innsbrucker  Freund  oft  und 
oft  animirt  hatte,  das  ist  durch  die  tätige  Fürsorge  von  Schdnherrs  Amts« 
nachfolger  verwirklicht  worden.  Der  erste  Band  ist  mit  Schönherrs  Bild 
aus  seiner  letzten  Zeit,  der  zweite  mit  dem  von  Hellweger  gezeichneten 
Porträt  etwa  aus  den  sechziger  Jahren  geschmückt  Am  Schlüsse  wird 
ein  genaues  Verzeichnis  von  Scbönherrs  Schriften  gegeben. 

Der  Herausgeber  hat  sieh  bemüht  die  seit  der  ersten  PublUcation  der 
Arbeiten  Schönherrs  erschienene  Literatur  zu  berücksichtigen.  Freilich  ist 
ihm  dies  nicht  gleichmässig  gelungen,  was  schon  J.  Jung  (Beilage  zur 
Müncbener  Allgem,  Zeitung  ]902  Nr.  24)  bemerkte.  An  manchmi  Stellen 
hätten  auch  die  oft  etwas  allgemeinen  Zitate  Schönherrs  ergänzt  werden 
sollen.  Schade  ist  es,  dass  der  Herausgeber  den  von  Neuwirth  mit  Becht 
ausgesprochenen  Wunsch  nach  einem  Begister  nicht  erfüllte.  Über  die  auf 
S.  752  verzeichneten  unveröffentlichten  Arbeiten  SchOnherrs  wäre  eine 
nähere  Nachricht  erwünscht  gewesen,  einzelne  von  ihnen  hätten  meines 
Wissens  den  Druck  wohl  ebenso  verdient,  wie  manche  der  kleinen  Schnitzel, 
die  in  den  Band  aufgenommen  worden  sind. 

Die  beiden  Bände  vereinigen  das  Bedeutsamste  und  am  meisten  Gha- 
rakteristische  von  Schönherrs  literarisoh-wissensehaftlicher  Produktion.  Durch 
seine  warme  Liebe  zur  tirolischen  Heimat  und  ihrer  reichen  Vergangen- 
heit, durch  seine  innere  Neigung  für  Kunst  und  ihre  Geschichte,  durch 
die  Anregungen  im  Kreise  Fickers  und  seiner  Schüler  war  Schönherr  zu 
ernstlicheren  kunstgesduchtlichen  *  und  historischen  Forschungen  geführt 
worden.  Seine  mannigfaltige  Wirksamkeit  als  Zeitungsredaldeur  und 
Schützenmeister,  als  KunstlieUiaber  und  Archivar,  sein  leichtbegeistertes, 
fQr  alles  interessirte  Temperament,  sein  köstlicher  Humor,  das  alles  gab 
Schönherrs  literarischer  Tätigkeit  Anläse  und  Biehtung,  verlieh  ihr  das 
persönliche,  originelle  Gepräge.  Gerade  in  seinen  historischen  Arbeittfi 
er&sste  er  mit  Vorliebe  Stoffe,  die  entweder  ein  gewisses  aktuelles  Inte- 
resse besassen,  oder  einen  etwas  romantischen  oder  auch  pikanten  Bei- 
geschmack hatten,  und  das  gestaltete  er  dann  mit  fHschem  Mut  und  ge- 
wandter Feder  zu  einem  anschaulichen,  anziehenden  Bilde.  Dies  tritt 
denn  in  dieser  Sammlung  noch  deutlicher  hervor.  Und  der  zweite  Band 
zeigt  im  Vergleich  zum  ersten,  dass  eben  bei  diesen  historischen  Arbeiten 
der  Zu£ül  des  archivalischen  Finderglückes  und  der  aktuelle  Anlass  eine 
grössere  Bolle  spielten,  als  bei  den  kunstgeacbichtlichen  Studien.  Diese 
betrieb  Schönherr  viel  konsequenter,  viel  zusammenhängender  und  das 
Schwergewicht  seiner  literarisch-wissenschaftlichen  Bedeutung  liegt  jedeol- 
falls  auf  dem  kunstgeschichtlicben  Gebiete.  Es  ist  daher  ein  Lob,  das 
Schönherr  selbst  abgelehnt  haben  würde,  wenn  der  Herausgeber  im  Vor- 
wort S.  IV.  meint,  Schönherrs  Wirken  auf  dem  Felde  der  heimatlichen 
Kulturgeschichte  dürfe  als  »bahnbrechend«  bezeichnet  werden.  Wir  woUen 
und  dürfen  doch  Männer  nicht  vergessen,  wie  Albert  Jäger,  Justinian 
Ladurner  und  Ludwig  Bapp. 

24* 


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372  Literatur. 

Der  überwiegende  Teil  des  Bandes  wird  durch  die  grösseren  geschicb- 
lichen  Aufsätze  Schönherrs  gefüllt.  Wir  heben  die  bedeutsamsten  kurz 
hervor:  die  ungemein  frisch  geschriebene  Studie  über  das  alte  Maja,  dessen 
wahre  Lage  festgestellt  wird ;  die  merkwürdige  Geschichte  vom  Bitter  Christof 
Reifer,  der  am  Verfolgungswahnsinn  litt  und  über  dessen  Geschick  Scbön- 
herr  auf  Grund  eines  ungewöhnlich  reichen  Materials  ein  anschaulieb  ge- 
treues Sittenbild  aus  der  Zeit  Herzog  Sigmunds  entrollt;  die  wertvolle 
Arbeit  über  den  Krieg  Maximilians  I.  mit  Venedig  im  Jahre  1509  mit 
lehrreichen  Mitteilungen  über  die  Kriegführung  jener  Zeit;  die  umfang- 
reiche, eingehende  Abhandlung  über  den  Einfall  des  Kurfürsten  Moriz  von 
Sachsen  in  Tirol  im  Jahre  1552;  die  interessanten,  an  den  unglücklichen 
Kanzler  Wilhelm  Bienner  anknüpfenden  Aufsätze ;  die  romantische  Episode 
von  der  Heirat  Jakobs  III.  von  England  und  der  Entfühi*ung  seiner  Braut 
der  Prinzessin  Olementine  Sobieska  aus  Innsbruck  im  Jahre  1719;  die 
Monographie  über  Schloss  Schenna,  ein  pietätvolles  Denkblatt  für  Erzherzog 
Johann  und  dessen  Gemahlin  Anna  Gi*äfin  von  Meran;  der  prächtige,  von 
echt  Schönherrischem  Humor  durchleuchtete  Vortrag  über  Innsbruck  vor 
300  Jahren,  wozu  der  Herausgeber  Ansichten  Innsbrucks  von  1565  und 
dreier  Tore  der  Stadt  hinzufügte;  Prozesse  gegen  Wiedertäufer  und  gegen 
einen  Zauberer  aus  dem  16.  und  17.  Jahrhundert. 

Ist  es  schon  sehr  willkommen,  diese  grösseren,  zum  Teile  keineswegs 
leicht  zugänglichen  Arbeiten  Schönherrs  jetzt  bequem  beisammen  zu  haben, 
so  gilt  dies  doppelt  von  den  zahlreichen  kleineren  Aufsätzen,  Aufsätzchen 
und  Notizen,  die  der  unermüdliche  Mann  mit  der  Freude  des  Finders  und 
mit  leichter  Hand  hinwarf.  Aus  der  mannigfaltigen  Fülle  dieser  Klein- 
arbeit möge  nur  auf  Einiges  hingewiesen  werden.  Schönherr  hatte  zur 
Geschichte  Innsbrucks  viel  Material  gesammelt,  aus  dem  er  immer  wieder 
bei  passenden  Anlässen  dies  und  jenes  bekannt  machte :  so  über  Gassen- 
namen, über  die  Innbrücke  und  einzelne  merkwürdige  Gebäude,  über  Fest- 
lichkeiten dies  Hofes  und  der  Bürger,  über  Studenten  und  manches  andere. 
Nicht  minder  interessirte  er  sich  für  das  >  lustig,  wol  erbaut,  fest  Städtl* 
Hall,  wo  er  seine  Gymnasialstudien  vollendet  hatte.  Er  edirte  ja  die 
Chronik  der  Stadt  Hall  von  Schweyger  als  ersten  Teil  der  tirolischen  Ge- 
scbichtsquellen  und  in  vorliegendem  Bande  sind  eine  Eeihe  von  Beiträgen 
der  Geschichte  Halls  gewidmet.  In  den  Aufsätzen  über  Jagd-  und  Schützen- 
wesen spüren  wir  den  alten  Schützenmeister.  Und  wenn  er  in  einer 
schneidigen  Abfertigung  mit  der  wiederaufgewärmten  Fabel  von  der  Er- 
mordung der  Philippine  Welser  aufräumt,  so  steht  das  in  engem  Zu- 
sammenhang mit  dem  Interesse,  das  er  dem  kunstfreundlichen  Gemahl 
Philippinens  und  seinem  ganzen  Kreise  von  jeher  entgegenbrachte. 

Bei  all  der  reichen  Fülle  wissenschaftlich  literarischer  Tätigkeit  Schön- 
herrs, die  sich  auch  in  diesem  2.  Bande  vor  uns  ausbreitet,  dürfen  wir 
aber  nie  vergessen,  dass  dies  doch  nur  ein  Teil  dessen  ist,  was  er  für 
die  geschichtliche  Wissenschaft  leistete.  Denn  sein  bedeutsamstes,  fruchtbar 
fortwirkendes  Verdienst  bleibt  doch,  dass  er  das  grosse,  reiche  Innsbrucker 
Statthaltereiarchiv  zu  einem  modernen  Archive  geschaffen,  zu  Bedeutung 
und  Ansehen  gebracht  und  zur  Erfüllung  der  Aufgaben,  welche  Verwaltung 
und  Wissenschaft  stellen,  iUhig  gemacht  hat. 

Wien.  Oswald  Bedlich. 


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Literatur.  373 

Zibrt  CenÄk,  .Bibliografie  öeske  historie*  (Biblio- 
graphie der  böhmischeu  Geschichte.)  I.  u.  II.  Band.  Prag 
1900-1902.    gr.  8^   XVI.  674  und  XL  1216  S. 

Von  dem  lange  yorbereiteten,  noch  länger  gewünschten  Werke  liegen 
zwei  dicke  Bände  vor  uns.  Die  Yorzüglicben  Werke  von  Dahlmann-Waitz, 
Potthast,  Finkel  und  Jastrow  und  andere  dienten  ihm  zu  Muster.  Es  ist 
ganz  natürlich,  dass  diese  fremden  Muster  nur  in  allgemeinen  Fragen  als 
Bichtschnur  galten,  im  SpezieJlen  musste  das  System  dem  Organismus  der 
böhmischen  Geschichte  angepasst  werden.  Es  war  den  Anforderungen  eines 
modernen  bibliographischen  Werkes  Rechnung  zu  tragen.  Zibrt  schil- 
dert uns  seinen  Arbeitsplan  und  verteidigt  zugleich  sein  Werk:  >Es  wurden 
wo  möglich  immer  der  Erscheinungsort,  die  Jahreszahl,  das  Format  und 
die  Seitenzahl,  wichtigere  Kritiken  angeführt,  bei  unklarem  Titel  wurde 
der  Inhalt  angegeben. ;  vom  Allgemeinen  ging  man  zum  Speziellen  über, 
es  wurde  ein  praktischer  Druck  gewählt,  um  die  verschiedenen  Angaben 
auch  schon  durch  verschiedene  Typen  zu  unterscheiden  etc.«  (I.  Band 
p.  VI.)  »Aus  Rücksicht  auf  den  zu  grossen  ümfsng  des  ersten  Bandes 
werden  bis  auf  unumgängliche  Ausnahmen  bei  einzelnen  Büchern  und 
Aufsätzen  längere  Anmerkungen  über  deren  Inhalt  und  Wert  ausgelassen. 
....  Der  Bibliograph  ist  nicht  verpflichtet,  wenn  er  die  Vollzähligkeit 
bibliographischer  Au^ben  anstrebt,  etwas  zu  empfehlen  oder  eine  Aus- 
wahl  von  Büchern    und    Aufsätzen    zu   treffen Mancherorts   bietet 

die  vorliegende  Arbeit  viel,  zu  viel,  mehr  als  man  unter  dem  Begriffe 
»Bibliographie«  vorsteht.  Es  genügte  z.  B.  nicht  den  blossen  Titel  dort 
anzuführen,  wo  der  Inhalt  dem  Titel  nicht  entspricht.  Deshalb  führt 
der  Autor  bei  solchen  Büchern  den  Inhalt  gründlicher  an  und  beruft  sich 
dann  an  geeigneten  Stellen  darauf.*  (ibidem.)  Die  Bibliographie  erstreckt 
sich  auf  die  Geschichte  von  Böhmen,  Mähren,  Schlesien  und  Lausitz.  Sie 
beschränkt  sich  nicht  nur  auf  selbstständig  erschienene  Werke,  sondern 
weist  auch  die  Artikel  der  historischen  Fachblätter,  ja  gar  Zeitungsauf- 
sätze und  Feuilletons  der  kleinen  politische^  Provinzblätter  nach.  Zeit- 
schriften werden  nicht  durch  Siglen,  wie  sie  Jastrow  einführte,  sondern 
durch  »verständliche  Abkürzungen«  angedeutet. 

Das  ganze  Werk  wird  von  dem  Verfasser  in  folgende  Teile  eingeteilt: 
I.  Teil.  Bücherlehre  und  der  allgemeine  Teil:  1.  Bibliographie.  2.  Buch- 
druckerkunst und  Buchhandel.  3.  Geschichte  der  Wissenschaften.  4.  Ge- 
schichte und  Publikationen  der  gelehrten  Gesellschaften.  5.  Encyklopädische 
Werke.  II.  Teil.  Historische  Hilfswissenschaften:  1.  Geographie.  2.  Paläo- 
graphie  und  Diplomatik.  3.  Archive,  Bibliotheken.  4.  Chronologie.  5.  He- 
raldik und  Sphragistik.  6.  Genealogie,  Geschichte  der  böhmischen  Adels- 
geschlechter. 7.  Numismatik,  Maasse  und  Gewichte.  lU.  Teil.  Quellen: 
Allgemeine  Sammlungen.  2.  Annalisten,  Chroniken.  3.  Urkunden.  4.  Bechts- 
quellen.  5.  Lieder,  Sagen,  historisch  wichtige  Sprichwörter.  6.  Archäologie 
und  Epigraphik.  —  lY.  Teil  Bearbeitungen :  1 .  Geschichte  der  böhmischen 
Historiographie.  2.  Historische  Zeitschriften.  3.  Historische  Wörterbücher 
und  Encyklopädien.  4.  Politische  Geschichte.  5.  Kriegsgeschichte.  6.  Kultur- 
geschichte. 7.  Kirchengeschichte.  8.  Geschichte  des  Schulwesens.  9.  Kunst- 
geschichte.    10.    Rechtsgeschichte.      11.    Sozial-   und  Staatswissenschafken. 


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374  Literatur. 

12.  (beschichte  der  Jaden  in  Böhmen.  13.  Topographie.  -^  V.  Teil.  Re- 
gister. 

Gegen  die  Einteilung  Zibrt's  habe  ich  prinzipiell  nichts  einzuwenden. 
Das  Mass  der  Vollständigkeit  wird  bei  einer  nicht  kritisch,  sondern  nur 
bibliographisch  angelegten  Bibliographie  immer  nur  subjektir  und  relativ 
sein.  Auch  das  ist  ganz  sicher,  dass  der  eine  Historiker  das  eine  oder 
das  andere  W^nrk  in  einer  anderen  Gruppe  lieber  eingeführt  haben  möchte 
als  der  andere,  der  es  wieder  sehr  gerne  in  einer  dritten  sehe.  Das  sind 
aber  Kleinigkeiten  bei  einem  Werke,  dass  die  Vollzähligkeit  der  biblio- 
graphischen Angaben  anstrebt.  Dagegen  sehe  ich  mich  gezwungen,  es  als 
einen  Fehler  der  Arbeit  bezeichnen  zu  müssen,  dass  von  der  gleichzeitig  kri- 
tischen Siehtung  des  Materials  mittelst  Einreihung  der  wichtigeren  Werke 
und  Aufsätze  vor  die  minder  wichtigen  und  von  der  Bezeichnung  der- 
selben durch  verschiedene  Typen  Umgang  genommen  wurde.  Die  Arbeiten 
von  Dahlmann^Waitz  und  Potthast  hätten  doch  gute  Muster  geliefert. 

Der  erste  der  vorliegenden  Bände  umfasst  den  L  und  II.  Teil,  der  zweite 
Band  den  in.  und  vom  IV*  die  ersten  vier  Unterabteilungen,  Bearbeitung 
der  politischen  Geschichte  bis  zum  Jahre  1419  inclusive,  von  der  ganzen 
»Bibliographie  der  böhmischen  (beschichte.* 

Ich  f&ble  mich  nicht  berufen,  über  all«  Kapitel  und  Abteilungen  dieses 
Werkes  ein  kritisches  Urteil  abzugeben.  Ich  will  mich  deshalb  nur  auf 
einzelne  Kapitel  und  auf  das  Methodische  beschränken.  Bei  der  Abteilung 
»Paläographie  und  Diplomatik«  S.  164  ff.  »A.  Allgemeiner  Teil*  vermisse 
ich  von  der  deutsehen  Literatur  wenigstens  Bresslau's  »Handbuch  der  Ur- 
kundenlehre*, wenn  schon  die  Arbeiten  von  Sickel,  Ficker,  Stumpf,  Posse, 
Kaltenbrunner  und  Ottenthai,  die  doch  im  Allgemeinen  auch  für  Böhmen 
wichtig  sind,  unberücksichtigt  blieben.  Bei  der  Unterabteilung  »C.  Doku- 
mentenkritik* S.  165  suche  ich  vergebens  sehr  viele  Arbeiten,  die  man 
erst  anderorts  findet  z.  B.  Nr.  18010  und  18011  (I.  Band),  Nr.  7640  — 
7652,  9384,  9392,  12656  — 12702.  (II.  Band.)  In  der  Unterabteilung. 
»D.  Kanzleien  und  Schreiber*  fehlen  merkwüi*digerwei8e  die  grundlegen- 
den Arbeiten  von  Emier  und  Lindner,  die  wir  erst  im  II.  Bande  unter 
Nr.  1706,  10907  und  11947  treffen.  Die  Inhaltsangaben  bei  Nr.  2970  — 
2972  sind  wohl  überflüssig;  die  Titel  reden  ja  deutlich  genug.  Die  Formel- 
bücher  in  modernen  Ausgaben  von  Wattenbach,  Palacky,  Emier,  Bockinger, 
Tadra  u.  a.  werden  nicht  im  ersten  Bande  p.  167  —  168  angefahrt, 
sondern  es  ist  ihnen  erst  im  II.  Bande  Nr.  1695  — 1733,  unter  den 
»Quellen*  der  Platz  angewiesen,  obwohl  den  Formelbüchem  in  der  Ab- 
teilung der  historischen  Hilfswissenschaften  1.  c.  ein  besonderer  Absatz 
gewidmet  wurde. 

Unter  den  »Wörterbüchern*  werden  nur  die  älteren  böhmisch- deutschen, 
deutsch-böhmischen  oder  lateinisch-böhmischen  Wörterbücher  genannt.  Die 
neueren  Arbeiten  von  Voji<5ek  (»Lateinisch-böhmisches  Wörterbuch*),  Le- 
paf  (»örichisch- deutsch -böhmisches  Wörterbuch*),  Sterzinger  (»Deutsch- 
böhmisches Wörterbuch*),  Herzer-Ibl  (»Pranzösisch-bömisches  imd  böhm- 
isch-französiches  Wörterbuch*)  geschweige  anderer  hat  der  Verfasser  ver- 
gessen zu  erwähnen.  Bei  der  Abteilung  »III.  Archive,  Bibliotheken  und 
Forschungen  in  denselben.  A.  Allgemeiner  Teil*  schweigt  Zibrt  von  den 
Arbeiten  eines  Löher,  eines  Buchwald,  eines  Dziadzko,  ist  aber  sehr  gesprächig 


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Literatur.  375 

über  einen  Legipontins  (Nr.  3103)  und  Assenbaom  (Nr  3104.)  Bei 
Nr.  3724  (Wittingauer  ArchiT)  ist  dem  Verfasser  ein  wichtiger  Auf- 
satz Ton  F.  ▼.  Krones  in  der  Beilage  vm  »Allgemeinen  Zeitung^  1897 
Nr.  260  entgangen.  Bei  »Chronologie«  p.  236  —  241  iindet  man  keine 
▼on  den  Arbeiten  Grotefend'Sf  Eühl's  und  Kaltenbmnner*s. 

Sehr  angenehm  und  nützlieh  werden  sich  den  Genealogen  die  alpha- 
betischen Verzeichnisse  der  adeligen  Familien  und  ihrer  Wappen  (Band  I. 
p.  284  —  631  und  p.  249  —  274)  erweisen.  Bei  der  Bibliographie  des 
Hauses  Bosenberg  vermisse  ich  die  oben  schon  zitirte  Abhandlung  von 
Krones,  »Herr  Wilhelm  von  Bosenberg  und  die  zeitgeschichtlichen  Berichte 
im  Wittingauer  Archive«,  (ad.  Nr.  18041.)  Bei  der  Bibliographie  des 
Hauses  Schwarzenberg  (p.  574 — 577)  fehlen:  A.  de  Montlaur  »Maison 
principe  de  Schwarzenberg.«  Paris,  1857.  8^  p.  12.  Weissei  Lud.  »Hanns 
Freiherr  vcm  Schwarzenberg«.  Grünberg  in  Schlesien,  1878.  kL  8®  S.  39. 
»Auszug  aus  den  von  den  Mitgliedern  des  Vereines  der  deutschen  Standes- 
herren übergebenen  Darstellungen  der  Bechtsverhältnisse  ihrer  Häuser. 
I.  Heft.  Fürstenberg,  Schwarzenberg,  Waldburg,  Erbach,  Schlitz  gen.  von 
Görz,  Pappenheim«.  Tübingen  1876.  kL  8^.  S.  18  —  72.  (geschrieben  von 
Ad.  Berger,  als  Manuskript  gedruckt.)  Nicolaus  Rittershusius  »Schema 
genealogicum  vetustissimae  pariterque  generosissimae  gentis  de  Seinsheim 
et  inde  oriundomm  illustrissimorum  comitum,  nunc  serenissimorum  prin- 
cipum  in  Schwarzenberg  etc.«  Noribergae  MDCXOIV  fo.  Vergebens  suchen 
wir  da,  wie  auch  bei  Nr.  5723.  Ad.  Berger's  Abhandlung  »Historische 
Entwickelung  des  Stammwappens  der  Fürsten  zu  Schwarzenberg.«  Archi- 
valische  Zeitschrift  Band  IV.  und  V.  (Jg.  1877  und  1878.)  Zur  Nr.  20538, 
gehören  Franz  Mared  »Beiträge  zur  Kenntnis  der  Eunstbestrebungen  des  Erz- 
herzogs Leopold  Wilhelm«  im  »Jahrbuch  der  kunsthistorischen  Sammlun- 
gen des  allerhöohsten  Kaiserhauses«  1886.  8.  343  —  346  und  Adolf  Ber- 
ger's  »Studien  zu  den  Beziehungen  des  Erzherzogs  Leopold  Wilhelm  von 
Oeeterreich  zu  dem  Grafen  Johann  Adolf  zu  Schwarzenberg«  in  den  Mit- 
teilungen des  Wiener  Altertumsvereines  1882.  Zur  Nr.  20530  muss  noch 
nachgetragen  werden  die  Berger'sche  Abhandlung  »Aus  der  Barockzeit. 
Der  Nachlass  einer  fürstlichen  Dame^  (L  e.  Elenore  Amalie  von  Schwarzen- 
berg t  5.|5.  1741)  in  den  Mitteilungen  des  Wiener  Altertumsvereines 
1884.  Bei  der  Eggenberg*schen  genealogischen  Bibliographie  fiel  bei 
Nr.  8779  aus:  Hanns  v.  Zwiedineck- Südenhorst  »Hanns  Ulrich  v.  Eggen- 
berg, Freund  und  erster  Minister  Kaiser  Ferdinand  II.«  Wien  1880. 
VL  und  236  S.  kl.  8^ 

Im  n.  Bande  p.  86  begegnen  wir  unter  Nr.  251  und  255  Baring*s 
»Clavis  diplomatica«  und  Schönemann's  »Versuch  eines  vollständigen  Sy- 
stems der  Diplomatik«  in  einer  Abteilung  »Bibliographie  der  Urkunden- 
sammlungen.« Da  muss  man  unwillkürlich  ein  grosses  Fragezeichen  machen. 
Dasselbe  Fragezeichen  müssen  wir  p.  749  (II.  B.)  setzen,  wo  der  Ver- 
fasser (aus  Oourtoisie?)  »Die  archaeologischen  Erzählungen  f&r  Kinder«  von 
Kliment  Cermäk  in  eine  wissenschaftliche  Bibliographie  der  böhmischen 
Geschichte  einreiht!  Die  Nützlichkeit  »der  alphabetischen  Uebersicht  der 
Quellen  und  Bearbeitungen  der  böhmischen  Geschichte  bis  zum  J.  1792« 
(p.485  —  697  n.  Band)  wird  sich  während  des  Begistermangels  wohl 
zeigen.     Als   überflüssig   muss   man   bezeichnen   Nr.    48 1?    I.   Band,   vom 


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376  Literatur. 

Autor  selbst  als  »wertloser  Scherz*  angeführt;  überflüssig  ist  die  Inhalts- 
uigabe  z.  B.  nur  bei  Nr.  505  I.  B.,  (ein  populäres  Werk!)  Nr.  510; 
655;  1668  (das  Nachschlagen  wird  durch  die  Unübersichtlichkeit  der  Städte- 
namen  erschwert;)  1799  (zitirt  man  auch  die  Namen  der  einzelnen  Burgen, 
Schlösser  und  Vesten,)  1855,  (dagegen  werden  nur  Bttnde  angeführt;)  4587 
(welchen  anderen  StofiP  kann  eine  Heraldik  behandeln?);  vom  IL  Bande 
führe  ich  nur  die  Nr.  68,  78,  86,  131  und  142  an.  Ganz  ausfallen  konnte 
II.  Band,  p.  790.  Nr.  5109  —  5114.  da  alle  hier  genannten  Publikationen 
andererorts  und  richtiger  erwähnt  werden.  Kritische  Noten  beschränken 
sich  bei  Zibrt  aufs  Wenigste  z.  B.  I.  B.  Nr.  469.  Merkwürdig  ist  die 
Art  und  Weise,  wie  die  Biographien  der  einzelnen  Autoren  citirt  werden; 
vgl.  z.  B.  I.  B.  Nr.  1675  und  1911,  im  II.  B.  biographische  Literatur 
über  Palacky.  Wie  anders  und  praktischer  arbeitet  da,  besondei*s  was  die 
Typen  anbelangt,  Pottbast.  Auffallend  ist  es,  dass  bei  der  »Allgemeinen 
Deutschen  Biographie*  Nr.  475  (L  B.)  alle  Angaben  über  Erscheinungsort, 
Bändeanzahl  und  Format  fehlen.  War  das  ein  Irrtum  vom  Verfasser  oder 
ist  es  absichtlich  so  geschehen? 

Wie  wir  sehen,  entspricht  die  Zibrt'sche  Arbeit  nicht  vollkommen 
ihrem  eigenen  Versprechen,  sie  ist  bibliographisch  nicht  vollständig  und 
vollzählig^),  sie  ist  nicht  kritisch,  sie  steht  auch,  was  das  typographische 
Arrangement  anbelangt,  nicht  auf  der  Höhe  der  heutigen  Buchdruckerkunst 
(vgl.  Potthast  II.  Auflage).  Es  ist  Schade,  dass  wir  ein  so  kostspieliges 
Werk  in  dieser  Form  erhalten  haben,  um  so  mehr  Schade,  dass  der  fleissige 
Verfasser  soviel  Mühe  und  Arbeit  diesem  Werke  gewidmet  hatte.  Die 
Zibrt'sche  Arbeit  trägt  in  sich  die  Notwendigkeit  einer  kritischen  Sich- 
tung des  gebotenen  bibliographischen  Stoffes,  die  Notwendigkeit  aus  den 
multa  das  multum  auszusuchen  und  dasselbe  in  einem  Handbuche  einer 
kritisch  gesichteten  Bibliographie  der  böhmischen  Geschichte  zusammen  zu- 
fassen. Zibrt  wird  immer  das  Verdienst  gebühren,  dass  er  durch  sein 
Werk  zu  diesem  Ziele  den  Weg  gebahnt  hat.  Und  dafür  müssen  wir  ihm 
dankbar  sein. 

Wittingau.  Adolf  Lud.  Krejöik. 


F.  X  Parsch,  Das  Stadt -Archiv  zu  Olmütz.  Ein  Ver- 
zeichnis der  Urkunden,  Stadtbücher  und  sonstigen  Archivalien.  Im 
Auftrage  des  Gemeinderates  der  köu.  Hauptstadt  Olmütz  auf  Grund 
der  vorhandenen  älteren  Aufschreibungen  neu  bearbeitet.  L  Teil: 
ßegesten  zur  Urkunden-Sammlung.  Olmütz  1901.  Verlag 
des  Gemeinderates.  253  H- XXXIX  S.  8^. 

Es  ist  imverkennbar,  dass  in  Mähren  nach  ziemlich  langer  Pause  das 
Interesse  für  die  Archive  von  neuem  rege  wird.  Vor  allem  sind  es  die 
Stadtverwaltungen,    die   teils    aus    eigener  Initiative  teils  den  Anregungen 

»)  Die  bibliographische  Unvollständigkeit  haben  Zibrt  für  ihr  Arbeitsgebiet 
auch  andere  Rezensenten  nachgewiesen,  z.  B.  Jar.  Goll  in  »Cesky  Oasopis  üisto- 
rick^«  VL  135—139:  V.Flajshausin  .CasopisOesk^hoMusea«.  LXXVI, p.  557— 567. 


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Literatur.  377 

der  Forscher  Gehör  schenkend  diesen  Umschwung  herbeifahren.  Die  Lan- 
deshauptstAdt  Brunn  voran  hat  für  ihre  archivalischen  Schätze  ein  neues 
eigens  für  diesen  Zweck  hergerichtetes  Heim  in  dem  alten  prächtigen 
Landhaus  geschaffen,  lässt  das  gesamte  ungemein  reichhaltige  Material  neu 
aufstellen  und  katalogisiren.  Sie  hat  erst  vor  kurzem  eine  grosse  archiva- 
lische  Sammlung  samt  Bibliothek,  die  für  die  Geschichte  des  Landes  und 
der  mährischen  Städte  von  hervorragendem  Werte  ist,  die  ehemals  Mit- 
trowsk/sche  zuletzt  Klein'sche  Sammlung  in  Wiesenberg,  erworben  und 
dem  Stadtarchive  einverleibt.  In  Iglau  und  Znaim  wurden  die  Archivalien 
gesichtet,  gereinigt  und  in  günstigere  Räume  übertragen.  In  kleineren 
Städten  sind  es  die  in  den  letzten  Jahren  so  zahlreich  entstandenen  städti- 
schen Museen,  in  denen  auch  die  Urkunden  und  Handschriften  —  an  das 
Aktenmaterial  wird  leider  oft  vergessen  —  vor  weiterem  Verderben  ge- 
sichert sind.  In  Olmütz  war  man  schon  im  Jahre  1874  vonseiten  der 
Stadtgemeinde  darangegangen  ein  sogenanntes  »Städtisches  Geschichts- 
museum* zu  schaffen,  das  in  der  St.  Hieronymus-Eapelle  im  altberühmten 
Bathaus  eingerichtet  wurde  und  gleichzeitig  die  älteren  Urkunden  und  die 
Prachtkodices  in  sich  aufnahm.  Die  Sorgfalt,  mit  der  daselbst  die  alten 
Denkmale  verschiedenster  Art  verwahrt  werden,  muss  auf  jeden  Besucher 
einen  vortrefflichen  Eindruck  machen. 

Es  ist  ein  nicht  genug  anzuerkennendes  Verdienst  des  Olmützer  Ge- 
meinderats, dass  er  nunmehr  einen  Schritt  weiter  getan  hat  und  eine  voll- 
ständige Eatalogisirung  seines  Archivs  vornehmen  lässt,  ja  sogar  die  Kosten 
nicht  scheut,  diese  Kataloge  in  stattlichen  Bänden  der  gelehrten  Welt 
durch  Schenkung  von  Exemplaren  an  die  hervorragendsten  Bibliotheken, 
Archive  und  historischen  Institute  zur  Verfügung  zu  stellen.  Vorläufig 
wurde  der  erste  Band,  enthaltend  die  »Eegesten  der  Urkunden-Sammlung*, 
veröffentlicht,  ein  zweiter  Band  mit  dem  » Verzeichnis  der  Stadtbücher  und 
sonstigen  Archivalien*  soll  nachfolgen,  bis  die  Frage  der  Bückstellung  der 
alten  Gerichtsbücher  vonseiten  des  k.  k.  Kreisgerichtes  an  die  Gemeinde 
entschieden  sein  wird.  Die  Herausgabe  dieser  Kataloge  besorgte  der  Stadt- 
kassier F.  X.  Barsch,  dessen  Mühewaltung  und  Fleiss  vollste  Anerkennung 
gebürt,  wenn  auch  Vorarbeiten  von  anderen  ihm  die  Arbeit  einigermassen 
erleichterten.  Die  Begesten  wurden  nämlich  schon  im  Jahre  IS 73  von 
Professor  Wilhelm  Schmidt  ausgearbeitet,  doch  beweist  schon  ihre  Weiter- 
führung bis  zum  Jahre  1900,  dass  seine  Arbeit  von  Herrn  Parsch  selb- 
ständig fortgeführt  wurde.  Im  ganzen  sind,  einige  Sub-Nummem  nicht 
eingerechnet,  2524  Urkunden  verzeichnet,  davon  entfallen  auf  das  13.  Jahr- 
hundert (beginnend  mit  dem  Jahre  126l)  4,  auf  das  14. — 49,  auf  das 
15. — 295  Nummern.  Die  Begesten  sind  im  allgemeinen  ganz  kurz  gefasst, 
wie  denn  die  ganze  Arbeit  offenbar  nur  den  Zweck  verfolgt,  eine  Übersicht 
über  das  dermalen  vorhandene  Material  zu  bieten. 

Bei  aller  Anerkennung  des  Fleisses  und  der  Opferwilligkeit,  durch 
welche  allein  das  Erscheinen  dieses  Buches  ermöglicht  wurde,  dürfen  wir 
andererseits  doch  nicht  unerwähnt  lassen,  dass  die  Bearbeitung  der  Be- 
gesten, soweit  sich  dieselbe  durch  eine  Vergleichung  mit  den  im  Codex 
diplomaticus  Moraviae  gedruckt  vorliegenden  Urkunden  bis  1407  beurteilen 
lässt,  Fehler  und  Versehen  in  Bezug  auf  die  Lesung  der  Eigennamen, 
Datirung  der  einzelnen  Stücke  und  Fassung  des  Wortlautes   aufweist,    die 


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378  Liteiatnr« 

leicht  hätten  Tenniedeii  werden  können.  In  Nr.  2  heisst  der  OlmütBer 
Bürger  nieht  »Chepuis^  sondern  Gzepano  d.  h.  Stephan;  in  Nr.  5  mnss 
die  Datining  lauten  »Y.  id.  ian.  d.  i.  9.  Januar*;  in  Nr.  7  wird  da« 
Dorf  in  der  Urkunde  »Aw  (Au)<  genannt;  in  Nr.  8  ist  statt  »Owacons- 
dorf  (?)*  »Swatonsdorf*  zu  lesen;  in  Nr.  12  ist  nicht  von  der  Einhebung 
eines  Brückenzolles,  sondern  Ton  der  Reparirung  der  schadhaften  drei  March- 
brücken  die  Bede;  in  Nr.  17/l  war  die  Ortsbezeichnnng  »Chntt.  (?)*  in 
Euttenberg  an&nlösen,  s.  Cod.  dipL  Morav.  VI,  p.  329;  mdbrere  Urknndat 
wie  Nr.  ]8,  24,  32  fehlen  im  Codex  dipL  Moray.,  dies  hätte  vermerkt 
werden  sollen;  Nr.  36  ist  nicht  vom  26.  L,  sondern  23.  L;  Nr.  40  nicht 
vom  13.  sondern  12.  IV.;  in  Nr.  41  heisst  der  Stadtvogt  Kuschlinus;  in 
Nr.  49  C  heisst  der  Generalvikar  n^cht  Ghuben  sondern  Ghulen;  Nr.  48 
ist  nicht  in  Olmütz  sondern  in  Eremsier  ausgestellt;  u.  s.  w.  —  Diese 
Fehler  dürften  wohl  schon  in  den  ursprünglichen  Begesten  Schmidts  ver- 
ursacht worden  sein,  ebenso  wie  die  Ungleichmfissigkeit,  dass  bald  die  Zeugen 
namentlich  angeführt  werden,  oft  aber  nicht,  die  Siegel  einmal  beschrieben 
werden,  ein  andermal  nicht,  die  Datirungen  hier  aufgelöst  werden,  dort 
wieder  nicht,  die  Eigennunen  bald  in  der  Originalschreibunf ,  bald  moder- 
nisirt  wiedergegeben  werden.  Der  nächste  Band  wird,  da  Herr  Parsek 
mittlerweile  verstorben  ist,  von  dem  neuen  städtischen  Archivar  Dr.  J.  K  u  x 
besorgt  werden,  dem  wir  die  »Geschichte  der  Stadt  Littau*  verdanken. 
Brunn.  B.  Bretholz. 


Notizen. 

Das  Andenken  an  Paul  Fahre,  welcher  sich  durch  seine  Arbeiten 
namentlich  über  das  grosse  päpstliche  Zinsbuch  und  über  die  ältere  Ver- 
waltung der  päpstlichen  Besitzungen  einen  ebenso  geachteten  Namen  ge- 
macht hat,  als  er  um  seiner  Persönlichkeit  willen  beliebt  war,  hat  eiike 
grössere  Anzahl  von  Freunden  und  Fachgenossen  in  den  Melanges  Paul 
Fahre.  Etudes  d'histoire  du  moyen  age,  Paris  1902  (498  S.) 
verewigt.  Auf  eine  klar  und  warm  geschriebene  Würdigung  des  gelehrten 
Lebenswerkes  des  allzufrüh  im  Alter  von  40  Jahren  Entrissenen  durch 
D i g a r d  folgen  nachstehende  Aufsätze :  L.  Duchesne  Die  Bistümer  Cala- 
briens  (ihre  Entstehung  und  ihre  Veränderungen  unter  dem  Einfluss  vob 
Eonstantinopel,  Bom,  Lombarden,  Sarazenen,  Normannen);  G.  Monod 
verfolgt  die  Umgestaltung,  welche  die  Erzählung  des  Orosius  über  den 
Anteil  Stilichos  am  Germaneneinfall  406  in  den  abgeleiteten  Quellen  er- 
fuhr; G.  Eurth  stellt  zusammen  und  würdigt  die  Nationalität  der  frän- 
kischen Grafen  im  6.  Jahrb.;  E.  Chatelain  bespricht  Fragmente  dw 
Uomilien  Gregors  I.  in  drei  halbunzialen  Pariser  Hss.;  H.  Delehaye  han- 
delt von  den  Akten  des  h.  Cassiodorius,  G.  Morin  von  der  Bedeutung 
der  Inschrift  des  Ciematius  in  der  Ursulakirche  zu  Eöln  für  die  Legende  von 
den  11000  Jungfrauen;  H.  Omont  druckt  die  drei  Earolingerdiplome 
BM.  897  (868),  1371  (1332),   1553  (l51l)  nach  den  in  einer  ungenannten 


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Notisen.  379 

|8ammlimg  be6ndlichen  Originalen  ab;  £.  Bourgeois  analjsirt  die  Akten 
ftber  die  Yersammlong  von  ICersen  847  and  weist  anschliessend  an  Waitz 
nach,  dass  diese  mit  der  Einführung  der  Feudalität  im  westfränkischen  Reich 
nichts  zu  tun  hatte;  €h.  Pf  ister  gibt  eine  Biographie  des  Erzbischöfs  (so 
genannt,  weil  er  Erzkaplan  war)  Drogo  ron  Metz;  Imbart  de  la  Tour 
nntersucht  die  Kolonisation  unter  den  Karolingern^  namentlich  durch 
Adprisio;  H.  Bresslau  erweist  die  beiden  ältesten  DD.  für  8.  Afra  in 
Angsburg  Ton  1023  und  1029  als  1A20 — 1A30  entstandene  Fälschungen ; 
P.  Fournier  führt  eine  Reihe  ron  Kanonessammlungen  vor,  welche  das 
Dekret  Burkards  Ton  Worms  benutzten;  M.  Prou  gibt  Abdruck  der  Grün- 
dungsurkunde Ton  S.  Leonard  de  Bellöme,  deren  Uneohthdt  er  mit  neuen 
Gründen  dartut;  G.  Blondel  sucht  nachzuweisen,  dass  die  Regalien,  wie  sie 
namentlich  audi  Friedrich  I.  in  Roncaglia  in  Anspruch  nahm,  auf  wesentlich 
germuuscher  Grundlage  beruhen  und  nur  römischrechtlich  verbrämt  seien ; 
€.  Enlart  bespricht  den  germanischen  Einiluss  in  den  ersten  gotischen 
Bauten  Nordfrankreichs;  F.  Noyati  und  L.  Auvray  pubüziren  Gedichte 
des  Gautier  de  Chfttillon  und  ätienne  de  Toumai;  G.  Digard  setzt  auf 
Grund  eines  richtiger  datirten  Stückes  in  den  Studi  e  Documenti  di  Storia 
e  diritto  das  Ende  der  Herrsohafb  über  die  Stadt  Tusculum  durch  die 
gleichnamigen  Grafen  bereits  in  das  Jahr  1170;  E.  v.  Ottenthai  gibt 
einen  Oberblick  über  die  ursprüngliche  Verwaltung  Friauls  durch  die 
Patriarchen  von  Aquileja  und  das  Eindiingen  italienischen  Einflusses; 
J.  Guiraud  weist  gegen  Sabattier  nach,  dass  S.  Dominicus  das  Armutsideal 
schon  1205  verficht,  es  nicht  erst  dem  Auftreten  S.  Franz*  von  Assissi 
entnahm;  H.  Grauert  kommt  zum  Ergebnis,  dass  der  Traktat  des  Jordan 
von  Osnabrück  nach  dem  Tode  Nikolaus  III.  verfasst  wurde  um  gegen  die 
Pläne  einer  Aufteilung  des  Imperiums  in  vier  Reiche  und  der  Aufrichtung 
eines  deutschen  Erbreiches  Stimmung  zu  machen,  dass  dem  gleichen  Zwecke 
auch  die  1288  entstandene  Notitia  saeculi  diene,  die  aber  Jordans  ver- 
trauten G^innungsgenoesen  den  Kanonikus  Alexander  de  Roes  von  Köln 
als  Verf.  habe  (vgl.  dazu  F.  Wilhelm  in  dieser  Zeitschr.  24,  353  ff.); 
S.  Berger  bespricht  eine  im  14.  Jahrh.  in  Italien  abgeschriebene  Bibel- 
übersetzung pikardischen  Dialektes;  E.  Bertauz  handelt  ausführlich  von 
dem  Grabmal  Kaiser  Heinrichs  YII.  in  Pisa;  H.  F.  Delaborde  identi- 
fizirt  eine  Handschrift  der  Bibl.  nationale  mit  dem  fehlenden  Bd.  17  des 
Begistre  du  Tr^or  des  chartes  im  Arch.  nat.;  J.  F.  Kirsch  gibt  Notizen 
über  die  Funktionen  des  Auditor  und  des  Prokurator  fisci  in  der  Camera 
apostolica;  G.  de  Manteyer  bringt  die  Fortsetzung  der  Chronik  von 
Userehe  (1320 — 1373)  im  Cod.  Reg.  lat.  303  der  Yaticana  zum  Abdruck; 
E.  Jordan  gibt  die  Akten  üker  das  Nachspiel,  welches  der  Konkurs  der 
Buonsignori  noch  unter  Klemens  VI.  hatte;  A.  Parate  bespricht  einen 
Triumph  des  Todes  von  Pietro  Lorenzetti;  P.  de  Nolhac  beschreibt  ein 
neu  entdecktes  Ms.  der  Bibliothek  Petrarcas  mit  dessen  Bildnis;  N.  Yalois 
untersucht  die  Bedeutung,  welche  die  Profezeiung  der  Marie  Bobine  tat- 
sächlich für  die  Geschichte  der  Jungfrau  von  Orleans  besass;  L.  Delisle 
berichtet  über  die  von  Laurent  Premierfait  angefertigte  Übersetzung  der 
Oekonomica  des  Aristoteles  ins  französische;  endlich  E.  Müntz  gibt  eine 
Übersicht  über  die  ältesten  Berichte,  welche  über  römische  Mosaiken 
sprechen. 


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380  Notizen. 

In  den  Denkschriften  der  Akademie  d.  W.  Bd.  XLVIII  (l90l)  be- 
handelt Constantin  Jire(3ek  »Die  Romanen  in  den  Städten 
Dalmatiens  während  des  Mittelalters*.  Es  wird  ein  reiches 
Material  an  romanischen  Orts-,  Flur-  und  Personennamen  behufs  Fest- 
stellung des  Dialektes  der  Dalmatiner  beigebracht,  die  historische  Aus- 
einandersetzung aber  auf  vier  Kapitel  verteilt:  »Römer  und  Romanen  im 
Norden  der  Balkanhalbinsel  bis  zur  Einwanderung  der  Slaven*  (worin  man 
die  Nachrichten  über  Erhaltung  oder  Austilgung  der  alten  Bevblkerungs- 
elemente  in  erschöpfender  Vollständigkeit  zusammengestellt  findet),  »Dal- 
matien  nach  der  Einwanderung  der  Slaven*  (die  mit  guten  Gründen  in 
die  Zeit  des  Kaisers  Phocas  verlegt  wird),  »Die  Romanen  der  dalmatini- 
schen Städte  des  Mittelalters*  (die  bis  ins  12.  Jahrhundert  denselben  das 
Gepräge  aufdrückten),  endlich  »Die  Slaven  in  den  Städten*.  Nebenbei 
erfahren  zahlreiche  Einzelnheiten  aus  der  byzantinischen  oder  der  Geschichte 
der  Balkanslaven,  auch  der  Albanesen  ihre  Beleuchtung.  Als  im  9.  Jahr- 
hundert dahier  die  liturgischen  Systeme  des  östlichen  und  des  westlichen 
Christentums  kollidirten,  entschied  in  den  dalmatinischen  Seestädten  für 
das  Festhalten  an  der  römischen  Kirche  gegenüber  den  Griechen,  an  der 
lateinischen  Kultussprache  gegenüber  der  slavischen  (damals  auch  in  Kroatien 
und  Serbien  propagirten)  der  ethnische  Gegensatz.  Im  1 1 .  und  1 2.  Jahr- 
hundert übte  die  Politik  auf  die  kirchlichen  Verhältnisse  in  anderer  Weise 
Einfiuss.  Neben  dem  Erzbistum  Spalato  erstand,  der  alten  Absonderung 
der  Landschaft  Praevalis  entsprechend,  ein  gleichfalls  der  occidentalen 
Kirche  zugehöriges  Erzbistum  Antivari,  und  zwischen  beiden  setzte  Ragosa 
bei  Papst  Gregor  VII.  ein  Erzbistum  für  sich  durch.  Da  damals  auch  der 
normannische  Einfluss  an  der  dalmatinischen  Küste  zur  Geltung  gelangte, 
zog  der  Bischof  von  Cattaro  es  vor,  sich  (saec.  XI — XIII)  dem  Erzbistum 
Bari  in  Apulien  zu  unterstellen  (in  Folge  dessen  Conbtanze,  die  Gemalin 
Kaiser  Heinrichs  VI.,  den  Cattarensem  1195  besondere  Vorrechte  erteilte). 
Endlich  erwirkten  die  mit  den  Normannen  und  den  Ungarn  rivalisirenden 
Venetianer  im  J.  1154  für  ihre  Besitzungen  (Zara,  Arbe,  Veglia,  Ossero) 
das  Erzbistum  Zara.  Alles  Prolegomena  zu  mancherlei  Bestrebungen 
neuerer  Zeiten,  wofür  der  Verf.  wie  in  seinen  früheren  Arbeiten  seit  1878 
die  so  reichhaltigen  Archivalien  von  Ragusa,  dazu  die  anderer  Städte  und 
Klöster  Dalmatien*s,  die  Publikationen  der  süd  slavischen  wissenschaftlichen 
Vereinigungen,  auch  die  einschlägige  italienische  und  deutsche  Literatur 
verwertete;  darüber  gibt  die  Einleitung  näheren  Aufschluss.  J.  J. 

In  der  »Geschichte  der  Wandalen*  von  L.  Schmidt  (Leipzig 
1901,  bei  Teubner)  findet  man  die  Monumentenausgabe  der  »Auetores 
antiquissimi  *  sowie  die  Forschungen  der  französischen  Gelehrten  Tissot, 
Oagnat,  Pallu  de  Lessert,  Diehl  u.  A.  über  das  römische  und  byzantinische 
Africa  fleissig  verwertet,  um  das  für  seine  Zeit  (1837)  vortreffliche  Werk 
von  Papencordt  durch  ein  den  jetzigen  Anfordei-ungen  entsprechendes  Ge- 
samtbild zu  ersetzen.  Die  Wanderzeit  wird  im  Rahmen  der  allgemeinen 
Geschichte  des  Reiches  und  der  Germanen  vorgeführt.  Bei  der  Schilderung 
der  Einnahme  Roms  im  J.  455  wäre  die  neuere  topographische  Literatur 
nicht  ganz  ausser  Acht  zu  lassen  gewesen.  J.  J. 


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Notizen.  381 

Von  der  im  22.  Bande  dieser  Zeitschrift  S.  193 — 246  veröffentlichten 
Abhandlung  Ton  Julius  Jung  »Die  Stadt  Luna  und  ihr  Gebiet^ 
erschien  in  den  Atti  et  Memorie  della  r.  Deputazione  di  Storia  patria  per 
le  Provincie  Modenesi  (1902)  Serie  5  VoL  2  p.  245  —  311  eine  italienische 
Übersetzung,  zu  welcher  Jung  einzelne  Bemerkungen  hinzufügte.  Auch 
von  Jungs  Aufsatz  über  »Bobbio,  Veleia,  Bardi«  (Mitth.  d.  Instituts 
20,  521 — 566)  wird  eine  italienische  Übersetzung  erscheinen. 

Den  wertvollsten  Nachtrag  zu  der  an  früherer  Stelle  (Mitth.  d.  Inst. 
24,  122  ff.)  besprochenen  Literatur  über  die  Passio  s.  Florian!  hat 
Krusch  im  Neuen  Archiv  XXVIII,  339 — 392  geboten.  In  eingehender 
Ausführung  und  mit  scharfer  Betonung  seiner  kritischen  Grundsätze  be- 
spricht er  nochmals  das  Verhältnis  der  Passio  zu  der  in  dem  Martyrolo- 
gium  Hieronymianum  vor  dem  Jahre  772  nachgetragenen,  mit  dem  afri- 
kanischen Märtyrer  Florian  verbundenen  Notiz.  Er  weist  nach,  dass  auch 
für  diese  alte  Märtyrerakten  nicht  benutzt  sind,  und  sieht  den  Zweck  der 
Passio  darin,  dass  sie  über  den  Verbleib  des  heiligen  Leichnams  Aufschluss 
geben,  die  Notiz  des  Martyrologiums  in  dieser  für  den  örtlichen  Kult  ent- 
scheidenden Frage  ergänzen  sollte.  Wichtiger  noch  als  die  vorwiegend 
polemische  Auseinandersetzung  mit  Duchesne  und  Sepp  sind  die  Mittei- 
lungen über  die  ihm  erst  nachträglich  bekannt  gewordenen  Handschriften, 
unter  denen  eine  aus  dem  Kloster  S.  Lambrecht  stammende,  jetzt  in  Graz 
verwahrte  des  10.  Jahrhunderts  an  erster  Stelle  steht  Sie  bietet  im  Ver- 
eine mit  zwei  Wiener  Handschriften  eine  Bezension  (z),  welche  der  ver- 
lorenen Vorlage  sehr  nahe  steht  und  den  Vorzug  vor  der  zweiten  Bezen- 
sion (y),  die  in  zwei  Gruppen  (a  und  z)  erhalten  ist,  verdient,  obwohl  auch 
diese  als  selbständige  Ableitung  aus  der  Vorlage  berücksichtigt  werden 
musste.  Aus  der  Untersuchung  der  Rechtschreibung  und  der  grammati- 
kalischen Konstruktion  gewinnt  Kr.  neue  Beweise  für  die  Abfassung  der 
Passio  in  karolingischer  Zeit.  Hervorzuheben  ist  auch,  dass  der  Name 
jener  Frau,  welche  nach  der  Legende  den  heiligen  Leichnam  aufgefunden 
und  bestattet  haben  soll,  in  den  älteren,  besseren  Handschriften  ebenso 
wie  in  den  ältesten  der  kürzeren  Fassung  fehlt,  wodurch  die  Annahme 
Mommsens,  dass  der  im  Kloster  S.  Florian  verwahrte  Grabstein  einer 
Valeria,  deren  Name  dann  in  den  späteren  Handschriften  der  Passio  er- 
scheint, ausserhalb  jedes  ursprünglichen  Zusammenhanges  mit  dem  h.  Flo- 
rian stehe,  eine  neue  Stütze  erhält.  Unter  Verwertung  des  gegen  früher 
völlig  veränderten  Handschriftenbestandes  hat  Kr.  eine  neue  Ausgabe  der 
Passio  veranstaltet.  —  Über  den  weiteren  Verlauf  und,  wie  man  hoffen 
darf,  das  Ende  des  mit  Heftigkeit  und  Zähigkeit  geführten,  durch  die 
schöne  Abhandlung  neu  belebten  Streites  werde  ich  demnächst  in  Kürze 
berichten.  K.  Uhlirz. 

Im  ersten  Heft  der  neuen  Monatsschrift  »Hochland«  herausg.  von 
K.  Muth,  München  und  Kempten,  Oktober  1903,  S.  9 — 19  gibt  Heinr. 
Finke  eine  knappe  eindrucksvolle  Charakteristik  Papst  Bonifa z'  VIH., 
dessen  Persönlichkeit  aus  den  von  Finke  gefundenen  Materialien  in  ein  so 
viel  helleres  Licht  getreten  ist.  Finke  schildert  ihn  als  Politiker  —  da 
hat  Bonifaz    eine    unglückliche  Hand,    indem  er  nicht  mit  den  Elementen 


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382  Notizen. 

des  Widerstandes  zu  rechnen  weiss,  sie  vielmehr  kurzsichtig  reizt,  ohne 
die  Krafb  und  Stetigkeit  zur  Überwindung  zu  besitzen,  er  schildert  ihn 
femer  als  Menschen  unsympathisch  bei  glänzender  Begabung,  voller  Men- 
schenverachtung, Heblos,  hart,  höhnisch.  Sehr  merkwürdig  ist  das  in 
Lichtdruck  wiedergegebene  Marmordenkmal  Bonifaz*  VIII.  am  Dome  zu 
Anagni  —  eine  geradezu  jugendliche  Gestalt  mit  aufgezogenen  stechenden 
geisterhaften  Augen.  ~  Ausgeschlossen  hat  F.  von  dieser  Skizze  ».die  Be- 
trachtung der  rein  pontifikalen  Tätigkeit  und  das  persönliche  Glaubensleben 
des  Papstes*.  Das  Urteil  über  das  letztere  und  damit  doch  über  den 
Papst  überhaupt,  über  seine  Wahrhaftigkeit,  die  Finke  bejahen  möchte, 
hängt  ab  von  der  Beurteilung  des  Prozesses,  welchen  Philipp  der  Schöne 
gegen  B.,  den  lebenden  und  todten,  fährte.  Dass  man  über  diesen  Prozess 
noch  wesentlich  anders  denken  kann  und  wohl  denken  muss  als  Finke, 
werde  ich  bald  an  anderer  Stelle  zeigen.  Karl  Wenck. 

Unter  dem  Titel  Studien  und  Materialien  zur  Special- 
geschichte und  Heimatskunde  des  deutschen  Sprach- 
gebietes in  Böhmen  und  Mähren  (l.  Halbband,  Prag,  J.  G.  Galve 
1902)  vereinigt  Friedrich  Bernau  eine  Beihe  einzelner  Aufsätze  und 
Untersuchungen.  Die  Mehrzahl  beschäftigt  sich  mit  interessanten,  bau- 
geschichtlich und  historisch  wichtigen  alten  Burgen,  von  denen  heute  die 
meisten  nur  noch  als  Buinen  bekannt  sind;  dazu  gehören  die  Aufsätze 
über  »Paukenschloss  (Buben,  Trommelburg)  und  Frumstein*  im  Gter.-Bez. 
Tuschkau,  die  erstere  schon  in  der  2.  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  ur- 
kundlich nachweisbar;  über  das  einst  hochbedeutsame  »Zomstein  a.  d. 
Thaya*  und  das  dort  wohnende  Geschlecht  der  Lichtenburge ;  über  die 
Felsenburg  »Eatzenstein«  bei  Unterweckelsdorf;  über  die  schon  vor  dem 
30jährigen  Kriege  verfallene  Burg  »Kostial  bei  Trebnitz«;  über  »Barg 
Baiereck,  Schloss  Bistritz  a.  d.  Angel  und  Stadt  Neuem*  mit  der  hoch- 
gelegenen alten  P&rrkirche;  über  das  noch  heute  erhaltene  prächtige 
Schloss  Frain  bei  Znaim  a.  d.  Thaya;  über  die  in  ihrer  ursprüglichen 
Anlage  gut  erhaltene  stattliche  Burg  »Kostenblatt«;  über  »Wolfstein  und 
Triebe*  im  Pilsener  Kreis;  über  Ruine  »Guttenstein«  beiTepl;  und  über 
» Forchtenberg  und  Gk>ldenstein*  im  oberen  Marchtal  in  Mähren.  Die  ge- 
nauen Untersuchungen  über  Bau  und  Anlage,  die  reichen,  instruktiven 
Abbildungen,  die  zahlreichen  Daten  zur  Adelsgeschichte,  vorzüglich  aus- 
geführte Tafeln  mit  Adelswappen  der  genannten  Geschlechter  in  Farben- 
druck machen  diese  Aufsätze  sehr  wertvoll.  Eine  zweite  Gruppe  von  zu- 
sammenhängenden und  inhaltlich  verwandten  Aufsätzen  bilden:  »Alte 
Stadtbefestigungen*,  das  »Bathhaus  in  Leitmeritz*  und  »Einstige  Wehr- 
bauten zu  Kaaden  und  Saaz*,  wiederum  mit  zahlreichen  Abbildungen  von 
einschlägigen  Denkmälern  aller  Art  Auf  ein  anderes  Feld  gehört  sodann 
der  Aufsatz:  »Beiträge  zur  Grundlage  der  kirchlichen  Topographie*,  in 
welchem  für  die  Diakonate  Bilin  und  Aussig  bei  jedem  der  alphabetisch 
angeführten  geistlichen  Benefizien  alle  wichtigeren  Nachrichten  und  Daten 
angeführt  werden.  In  dem  Aufsatz  schliesslich  »Vom  »alten  Duppauer** 
wird  die  Geschichte  des  durch  sein  schönes  Grabmal  in  der  Kirche  von 
Willomitz  bekannten  Wilhelm  von  Duppau  erzählt,  der  1529  zuerst  als 
Landschädiger  vogelfrei  erklärt,    später  aber,  da  man  seiner  nicht  habhaft 


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Notizen.  383 

werden  konnte,  in  Folge  eines  Vergleiches  1532  wieder  rehabilitirt  wurde. 
Man  kann  nur  wünschen,  dass  die  schGne  Pablikation  recht  bald  und  in 
ebenso  reichlicher  Weise  fortgesetzt  werde.  B.  B. 

B.  Bretholz  widmete  als  Festgabe  zor  Feier  der  Wiederherstellung 
des  »Wahrzeichens  von  Brunn*,  des  Kirchturmes  der  Pfarrkirche  St.  Jakob, 
dieser  Kirche  eine  stattliche,  schön  ausgestattete  Monographie,  welche 
auf  Kosten  des  Gemeinderates  von  Brunn  erschienen  ist:  Die  Pfarr- 
kirche St.  Jacob  in  Brunn.  Brunn  1901.  Auf  Qrund  eines  reich- 
haltig erhaltenen  archiyalischen  Materials,  dessen  monographische  Verwen- 
dung als  mustergültig  zu  bezeichnen  ist,  werden  uns  in  anschaulicher 
Weise  die  Schicksale  der  Pfarre  und  ihrer  Verweser,  wie  auch  der  Kirche 
und  ihres  inneren  und  äusseren  Schmuckes  geschildert.  Die  Monographie 
hat  mehr  als  eine  nur  lokalgeschichtliche  Bedeutung,  sie  bietet  in  vielfacher 
Beziehung  wichtige  Beiträge  zur  Erforschung  der  allgemeinen  kulturellen 
Verhältnisse  Mährens  im  Mittelalter  und  in  der  Neuzeit.  Auch  die  Kunst- 
geschichte findet  manches  darin.  Das  Werk  ist  mit  einer  Beihe  guter 
Illustrationen  geschmückt,  in  denen  Ansichten  der  Si  Jakobs-  und  der 
St.  Nikolaikirche  in  Brunn,  Miniaturen  und  Handschriften  der  Bibliothek 
der  Pfarre  und  Gemälde  und  Grabdenkmäler  der  Kirche  zu  St.  Jakob  re- 
produzirt  werden.  M.  D. 

Von  dem  zuerst  1887  erschienen  Buche  von  Franz  Zimmermann, 
Das  Archiv  der  Stadt  Hermannstadt  und  der  sächsischen 
Nation  (vgl  darüber  diese  Zeitschrift  8»  506)  ist  1901  eine  zweite 
Auflage  erschienen.  Sie  ist  vemnehrt  um  sehr  willkommene  einleitende 
Bemerkungen  *über  die  ältermi  Einteilungen  Siebenbürgens  umd  durch  ein 
Ortschaftsverzeichnis  nach  der  alten  Einteilung  mit  Anführung  der  deutschen, 
magyarischen  und  rumänischen  Namen  der  Oi*te.  Die  Gliederung  des  gesamten 
Archives  ist  nunmehr  noch  übersichtlicher  als  früher  durchgeführt.  Eine  erste 
Abteilung  bilden  die  Urkunden,  welche  überhaupt  den  ganzen  älteren  Bestand 
auch  an  Bechnungsbüchem  und  anderen  Archivalien  bis  1526  und  die  Ur- 
kunden von  1526 — 1700  umfasst.  2.  Akten  und  Bücher  des  Hermannstädter 
Stadt-  und  Stuhl-Magistrates.  3.  Akten  und  Bücher  der  Gespanschaft 
Hermannstadt.  4.  Akten  und  Bücher  der  sächsischen  Nationsuniversität. 
Dazu  kommen  noch  eine  Anzahl  »Handschriften^,  die  Bepertorien,  Gesetz- 
bücher und  endlich  die  reiche  Handbibliothek,  welche  seit  1887  einen 
beträchtlichen  Zuwachs  an  älteran  Sammelwerken  (z.  B.  Fejer  Cod.  dipl. 
Hungariae)  und  modemer  historischer  Literatur  aufweist.  An  vielen 
Stellen  des  dankenswerten  Buches  spürt  man  die  ergänzende  Hand  des 
verdienstvollen  Verfassers,  der  unermüdlich  für  sein  reiches  Archiv  tätig 
ist,  dieses  historische  Kleinod  der  Siebenbürger  Deutschen.  0.  R. 


Eommission  für  neuere  Geschichte  Österreichs. 

Die  Kommission  hielt  am  31.  Oktober  1903  ihre  Jahresversammlung. 
Sie  besteht  derzeit  aus  folgenden  Mitgliedern:  Prinz  Franz  v.  Liechtenstein 


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384  Berichte. 

k.  u.  k.  Botschafter  a.  D.  Vorsitzender,  Prof.  Dopsch,  Archivdirektor  Fellner, 
Prof.  Foumier,  Prof.  Goll  (Prag),  Prof.  ffiro,  Prof.  Jirecek,  Prof.  v.  Otten- 
thal,  Prof.  Pribram,  Prof.  Bedlich,  Minister  a.  D.  Bezek,  Staatsarchivar 
Schütter,    Prof.  Weber  (Prag),  Hofrat  Winter,  Prof.  v.  Zwiedineck  (Graa). 

Die  Arbeiten  für  die  Herausgabe  der  österreichischen  Staats- 
verträge nahmen  einen  erfreulichen  Fortgang.  Im  Sommer  1903  er- 
schien das  > Chronologische  Verzeichnis  der  österr.  Staatsverträge*  1.  Teil 
1526—1763  bearb.  von  Ludwig  Bittner.  Dr.  Bittner  ist  derzeit  mit 
der  Fortsetzung  dieser  Arbeit  bis  in  die  neueste  Zeit  beschäftigt.  An  der 
Bearbeitung  der  Staatsverträge  Österreichs  mit  England  ist  Prof.  Pribram, 
an  den  Verträgen  mit  Frankreich  ist  Staatsarchivar  Schlitter  tätig.  Die 
ersten  Bände  dieser  Verträge  dürften  ungefähr  in  Jahresfrist  im  Manuskript 
zum  Abschluss  kommen.  Dr.  v.  S  r  b  i  k  hat  die  Edition  der  Staatsverträge 
mit  Holland  in  Angriff  genommen. 

Für  die  Korrespondenz  K.  Ferdinands  I.  hat  Prof.  v,  Zwie- 
dineck orientirende  Vorarbeiten  in  Brüssel  ausgeführt,  und  der  ständige 
Mitarbeiter  Dr.  Bauer  hat  die  Durcharbeitung  des  Materials  im  Wiener 
Staatsarchiv  für  die  erste  Periode  von  Ferdinands  Regierung  vollendet. 
Leider  trat  durch  eine  schwere  Erkrankung  Dr.  Bauers  eine  Unterbrechung 
seiner  Arbeiten  ein. 

Die  Kommission  beschloss  auch  Publikationen  zur  inneren  Ge- 
schichte Österreichs  in  neuerer  Zeit  in  ihr  Arbeitsprogramm  auf- 
zunehmen. Sie  beabsichtigt  als  erste  Veröffentlichung  in  dieser  Richtung 
ein  in  der  Vollendung  begriffenes  Werk  des  Archivdirektors  Th.  Fellner, 
»Materialien  zur  Geschichte  der  Organisation  der  österreichischen  Zentral- 
verwaltung 1493 — 1848*  (mit  darstellender  Einleitung)  zu  publiziren;  der 
erste  Teil  (bis  Maria  Theresia)  wird  im  Herbste  1904  zum  Drucke  gelangen. 


Die  VIII.  Versammlung  deutscher  Historiker  wird  in 
Salzburg  in  den  Tagen  vom  31.  August  bis  4.  September  1904  statt- 
finden. 


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Zur  altböhmisclieii  Verfassungsgeschichte. 

Von 

Hans  Sohreuer. 


I.  Die  altböhmische  Sage  und  ihre  Bedeutung. 

Der  Prager  Domherr  Cosmas  (f  1125)  bringt  im  Eingange  seiner 
ausführlichen  Geschichte  Böhmens^)  auf  Grund  von  Erzählungen  alter 
Gewährsmänner  (senum  fabulosa  relatio)  eine  Darstellung  der  alt- 
böhmischen Sage,  die  mit  der  Einwanderung  des  Czechenstämmchens 
in  Böhmen  beginnt,  danu  die  fortschreitende  Entwicklung,  Konsoli- 
dirung  der  böhmischen  Verhältnisse  mit  dem  Höhepunkte  zur  Zeit  des 
stammfremden  Fürsten  Przemysl  schildert  und  mit  einem  gewissen 
Abflauen  nach  dessen  Tode  endet.  Dann  setzt  Cosmas  mit  der  ihm 
besser  überlieferten  Geschichte  des  Landes,  seit  Borziwoj  (Eude  des 
IX.  Jh.),  ein. 

Jahrelange  Beschäftigung  mit  der  böhmischen  Rechtsgeschichte 
hatte  mich  immer  wieder  darauf  hingewiesen,  dass  —  entgegen  der 
communis  opinio  —  in  der  Cosmas'schen  Sage  trotz  reichlicher  Mängel 
ein  guter  historischer,  speziell  rechts-  und  wirtschaftsgeschichtlicher 
Kern  stecke.  Die  eingehende  Durcharbeitung  der  Cosraas'schen 
Sagenerzählung ''^)  unter  Heranziehung  vollwertiger  Geschichtsquellen 
und  unter  beständiger  Vergleichung  mit  späteren  altböhmischen,  mit 
germanischen  und  überhaupt  indogermanischen  Zuständen  ergab  mir 
die  Haltbarkeit   des   sagenhaften   Bildes   nicht  bloss  etwa  in  gewissen 


')  MG.  SS.  IX  S.  1  ff.    Eine  neue  Ausgabe  wird  von  Bretholz  vorbereitet. 

^)  Schreuer,  Untersuchungen  zur  Verfassungsgeschichte  der  böhmischen 
Sagenzoit  (Schmollers  Staats-  und  sozialwiesenschaftliche  Forschungen  XX,  4) 
Leipzig  1902. 

MittbeiluD^en  XXV.  25 


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38G  Hans  Schreuer. 

allgemein  menschlichen  .Zügen,  sondern  mit  seiner  ganzen  Beihe  von 
Eigentümlichkeiten.  Der  Cosmas^sche  Sagenbericht  erschien  so  geeignet, 
nicht  nur  in  die  altböhmischen  Verhältnisse,  fUr  die  es  bisher  an  einer 
einheimischen  und  an  ausreichenden  auswärtigen  Quellen  fehlte,  hin- 
einzuleuchten, sondern  auch  eine  Beihe  von  Fragen  der  germanischen 
und  indogermanischen  Rechtsgeschichte  zu  fordern.  Der  Wert  der 
Cosmas^schen  Erzählung  ist  mir  aber  erst  besonderns  klar  geworden, 
als  mir  ganz  von  selbst,  aus  inneren  und  äusseren  Gründen  eine 
Datirung  des  Sageninhaltes  herauswuchs.  Es  kam  zum  Vor- 
schein, dass  selbst  Begebenheiten,  yon  denen  die  Sage  berichtet, 
historisch  wahr  sind,  dass  die  Sagenberichte  in  auffallender  Weise  mit 
den  geschichtlichen  Berichten  übereinstimmen.  So  zeigte  sich  zunächst, 
dass  die  sog.  Neklansage,  die  Sage  von  dem  Kampfe  des  westbohmi- 
schen  Fürsten  Wlastislaw  gegen  das  zentrale  Beich  des  Czechenfürsten 
Neklau,  mit  den  fränkischen  Berichten  über  die  Unternehmungen  Karls 
des  Großen  in  den  Jahren  805  und  806  sich  geradezu  yerblüffend 
decke  ^)y  und  dass  sie  nach  der  bei  Cosmas  yorfindlichen,  auch  schon 
von  Dümmler  anerkannten  Begententafel  in  eben  diese  Zeit  zu  da- 
tiren  sei.  Ebenso  erwies  sich  die  Przemyslfigur  der  Sage  einfach  als 
die  einheimische  Verarbeitung  des  Franken  ,Samo**).  Der  Przemysl 
des  Cosmas  ist  durchaus  kein  gutmütiger  bäurischer  Patriarch,  wie 
sich  ihn  auf  Grund  verschiedener  Dichtungen  die  heutige  Phantasie 
vielfach  vorstellen  mag*).     Er  ist  vielmehr  ein  Fremder  (vgl  die  Agilol- 

»)  »Untersuchungen*  S.  17[ff. :  »Nach  der  Sage  erfolgt  ein  Stoss  des  west- 
böhmischeHf  um  das  spätere  Saaz  herum  gelegenen  Reichs  der  Luczanen  gegen 
das  zentrale  Czechien  und  die  Gaue  Beiina  und  Lutomerici.  Die  BoSmi  ver- 
balten sich  defensiv.  Es  kommt  zu  einem  grossen  Treffen  bei  Tursko,  in  der 
Nähe  der  Elbe,  bei  dem  ein  besonders  hervorragender  üeld,  Tyro  fällt.  Nichts- 
destoweniger endet  die  Geschichte  mit  einem  Erfolge  der  BoSmi.  Nach  den 
Berichten  der  fränkischen  Annalen  erfolgt  der  Vorsto^s  Karls  des  Grossen  im 
Jahre  805  von  der  Saazer  Gegend  aus,  die  Böhmen  verhalten  sich  defensiv. 
Das  fränkische  Heer  dringt  verwüstend  bis  über  die  Elbe  hinüber.  Ein  dux 
der  Slaven,  Lecho  fällt.  Nichtsdestoweniger  endet  das  Unternehmen  ohne  be- 
deutenden Erfolg.  Ist  die  Sage  von  Wlastislav  und  Neklan  nicht  wieder  das 
innere  Gegenstück  zu  den  äusseren  fränkischen  Berichten?  Den  Saazer  Fürsten 
Wlastislaw  dem  karolingischen  Unternehmen  einzugliedern,  fällt  wohl  nicht 
schwer.  Auch  die  Verschiedenheit  der  Nameji  Lecho  und  Tyro  macht  nicht 
viel  aus«.    Dazu  die  Anmerkungen  a.  0. 

«)  A.  0.  S.  13  ff. 

s)  Wie  sehr  die  dichterische  Verarbeitung  des  böhmischen  Sagenstoffs  sich 
selbst  bei  Gelehrten  festgesetzt  hat,  zeigt  z.  B.  Brückner,  Zeitschrift  des  Vereins 
ftkr  Volkskunde  XILl  (1903)  S.  235,  der  gegen  den  »Bruderstreit«  der  Lubossasage 
ankämpfen  will,  wiewohl  sich  davon  bei  Cosmas  nichts  findet.  Über  den  Gos- 
mas^schen  Prozess  vor  Lubossa  ygl.  »Untersuchungen«  S.  80  ff.  Auch  das  später 


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Zur  alt  böhmischen  Verfassungsgeschichte.  3g  7 

fiDger  in  Bayern),  der  durchaus  unpopuläre,  deutschrechtliche  Neue- 
rungen, namentlich  «iura*  und  den  militärischen  Dukat  in  Böhmen 
einführt,  genau  so  wie  es  der  Franke  «Samo*,  —  in  dessen  Zeit  nach 
der  Cosmas^schen  Stammtafel  Przemjäl  zu  setzen  ist,  —  zweifellos  ge- 
tan hat.  Wie  aber  allmählich  der  fränkische  Kaufherr  in  einen  sla- 
vischen  Bauer  yerkleidet  wurde  (aber  auch  nur  das),  habe  ich  an 
der  Hand  vollwichtiger  geschichtlicher  Quellen  eingehend  dargelegt^). 

Diese  Feststellungen  erhöhen  natürlich  die  Glaubwürdigkeit  der 
übrigen  Angaben  der  Sage.  Namentlich  die  rechts-  und  wirtschafts- 
geschichtlichen Züge,  auf  die  es  mir  ankamt),  erhielten  dadurch  eine 
besondere  Stütze.  Ja  in  dieser  historischen  Fixirung  des  Sagenin- 
haltes lag  deutlich  die  Lösung  der  ganz  eigentümlichen  Wendungen 
uud  Entwicklungen,  welche  der  Sage  nach  diese  Zustände  genommen 
haben  sollen.  Schon  aus  der  blossen  Erzählung  der  Sage  war  es  klar 
hervor  getreten,  wie  aus  den  ursprünglichen,  fast  noch  indogerma- 
nischen (westarischen),  an  die  ältesten  germanischen  erinnernden  Zu- 
ständen in  Gesellschaft,  Wirtschaft,  Becht  und  Gericht  ganz  neue  Ge- 
bilde sich  ablösten.  Nun  ward  es  auch  sichtbar,  wodurch  in  der 
Hauptsache  diese  Veränderungen  hervorgerufen  waren.  Ähnlich  wie 
bei  den  Germanen  der  halbvorgeschichtliche  Kampf  mit  den  Kelten 
und  dann  in  geschichtlich  greifbarer  Weise  der  Zusammenstoss  mit 
den  Bömern  am  Bhein  die  bekannten  allseitigen  inneren  Umwälzun- 
gen ausgelöst  hat,  ähnlich  wurde  auch  für  die  Slaven  Böhmens  die 
Berührung  mit  den  Germanen  ein  grundlegendes  Element  der  weiteren 
Entwicklung.  Speziell  in  unserer  Frage  trat  die  merowingische  und 
karolingische  Kulturwelle  handgreiflich  hervor. 

Meine  rechts-  und  wirtschafbsgeschichtlichen  Untersuchungen 
wurden    bald   von   nationaler   Seite   angegrifien,   zunächst  durch   den 


zu  erörtende  Bestreben  Brücknets,  Przemysl  für  einea  friedlichen  Bauer,  Schaffer, 
Meier,  Starosten  für  die  Grundstücke  der  Czechen  zu  erklären  wurzelt  m.  E. 
dunkel  in  der  späteren  Ausgestaltung  des  PrzemjsL  Ebenso  Brückners  Konstruk- 
tion, die  böhmischen  »Amazonen*  seien  »das  Qefolge«  Libussas.  Davon  steht  bei 
€osmas  kein  Wort.  (Vgl.  unten  S.  402  Anm.  2).  Desgleichen  die  Auffassung 
von  Pekar  (s.  unten  S.  388),  der  glaubt  Przemysl  als  den  »sagenhaften  Erzvater 
•der  dzechischnationalen  Dynastie«  also  auch  als  eine  Art  gemütvollen  Patri- 
archen verteidigen  zu  müssen. 

*)  Es  ist  mir  unerfindlich,  wie  Rachfahl,  Conrads  Jahrbücher  für  National- 
ökonomie IIL  Folge  25  (1903)  S.  84  schreiben  konnte:  »Wie  die  böhmische 
Stammessage  dazu  kommen  konnte,  aus  einem  deutschen  Eaufmanne  einen  sla- 
vischen  Bauer  zu  machen,  müsste  zum  mindesten  erklärt  werden*.  Die  ein- 
übende quellenmässige  Erklärung  findet  sich  bei  mir  S.  14  ff. 

»)  Näheres  »Untersuchungen*  S.  2  ff. 

25* 


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388  Hans  Schreuer. 

czechischeu  Historiker  Pekaf,  mit  einer  gewissen  Leidenschaftlich- 
keit^). Wissenschaftliche  Bedeutung  hat  der  Ausfall  nicht^),  aber 
durch  diese  schneidige  nationale  Abfertigung  sollte  die  Behauptung 
von  uralten  mächtigen,  gruudlegenden  deutschrechtlichen  Einflüssen 
in  Böhmen  siegreich  aus  dem  Felde  geschlagen  werden.  Ich  konnte 
diesen  «Sieg*  umso  leichter  nehmen,  als  der  der  Sache  gewiss  viel 
uäher  stehende  czechische  Bechtshistoriker  Prof.   Hanel  in  der  Zeit- 


1)  Cedky  Casopis  Hietoricky  (COU,  Czcchisclie  historische  Zeitschrift)  hg. 
von  J.  Goll  und  J.  Pekaf  VIU  (1902)  S.  333—336.  Pekaf  erklärt  a.  0.  S.  336 
meine  Aufdeckung  der  frühzeitigen  und  grundlegenden  deutschrechtlichen  Einflüsse 
in  Böhmen  als  »beklagenswerte  Erscheinung  und  als  Zeichen  eines  niedrigen  wissen- 
schaftlichen Niveaus«.    Ihm  schliesst  sich  an  Vacek  in  Riegers  Sbomik  111  125  ff. 

')  Ich  habe  keinen  Grund  dio  Kritik  des  czechischen  Historikers  dem 
deutschen  Publikum  vorzuenthalten.  Hier  kurz  mein  Sündenregister.  Ich  ver- 
folge nach  Peka(  »die  abgeschmackte  Tendenz,  aus  dem  sagenhaften  Erzvater 
der  ^zechisch-nationalen  Dynastie  einen  Deutschen  zu  machen*.  (VgL  dagegen 
die  Entstehungsgeschichte  meines  Buches  bei  mir  S.  VIF  und  12  Anm.  3  a.  E.). 
Ich  sage  ferner  nach  Pekaf  den  czechischen  Gelehrten  »Liebenswürdigkeiten*. 
Ich  habe  nämlich  S.  4  gelegentlich  der  Erwähnung  der  berüchtigten  6zechischen 
üandschriftenfälschungen  allerdings  eine  Reihe  von  czechischen  Gelehrten  ge- 
nannt, von  denen  einige  sogar  heute  noch  sich  nicht  geniren  die  Falsifikate  zu 
verwerten  —  freilich  gedeckt  durch  die  in  der  Gelehrtenwelt  unverständliche 
(Czechische  Sprache.  Dass  der  Kampf  Palacky's  für  die  Handschriften  »recht 
unaufrichtig«  war,  gibt  jetzt  Pekaf  selbst  CCH.  VIII  247  zu.  Ich  habe  femer 
S.  105  ganz  nebenbei  die  kleinlich  gehässigen  Vorstellungen  erwähnt,  die  Cze- 
chische Historiker  vor  ihrem  nationalen  Forum  über  das  Kaisertum  Karls  des 
Grossen  verbreiten.  Ausser  diesen  grossen  Reaten  bringt  Pekaf  abgesehen  voa 
einem  allgemeinen  Schütteln  des  Kopfes  einige  Einzelausstellungen  vor,  die 
teils  Dinge  enthalten  die  ich  selbst  gesagt  habe  (so  namentlich  das  Bedenken: 
»Die  Darstellung  vom  goldenen  Zeitalter  könnte  eine  Hypothese  des  Chronisten 
sein«,  das  Pekaf  fast  wörtlich  von  mir  S.  8  abschreibt;  vgl.  übrigens  zur  Sache 
jetzt  unten  S.  407);  die  ferner  teils  auf  unrichtige  resp.  unvollständige  Wieder- 
gabe meiner  Äusserungen  teils  auf  Mangel  an  rechtsgeschichtlicher 
Schulung  des  Özechischen  Historikers  zurückgehen.  So  habe  ich  ausdrücklich 
die  Rede  Lubossgs  Ober  die  Bedrückungen  durch  die  fürstliche  Gewalt  als  Rede 
des  Cosmas  bezeichnet  (S.  85,  Anm.  50),  woran  wohl  bisher  kaum  Jemand  ge- 
zweifelt hat.  Über  die  Hei  ausreissung  der  Gleichung  Samo  =  8olu8  aus  meiner 
Beweisführung  vgl.  unten  S.  404  f.  Für  die  Mangelhaftigkeit  der  rechtsgeschicht- 
lichen Ausbildung  (das  soll  kein  Vorwurf  sein;  nicht  jeder  Historiker  ist  auch 
Rechtshistoriker)  genügt  wohl  der  Hinweis  darauf,  dass  Pekaf  (S.  336)  meine 
juristische  Konstruktion  der  slavischen  Zadruga  (Untersuchungen  S.  65  Anm.  17) 
nicht  verstanden  hat,  wiewohl  er  selbst  einmal  (allerdings  ohne  richtige  Würdi- 
gung der  Stelle)  unter  Berufung  auf  Schröders  Rechtsgeschichte  etwas  ähnliches 
behauptet  hatte.  Über  die  Unvertrautheit  PekaFs  mit  rechtsgeschichtlicher  Me* 
thode  vgl.  mehrfach  im  Folgenden,  namentlich  auch  unten  S.  411  ff.  Nicht 
besser  steht  es  mit  Vacek,  der  mir  sogar  vorwirft,  dass  ich  den  Czechen  die: 
Gruppenehe  (!)  imputiere. 


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Zur  altböbmischen  Verfassungpgeschichte.  33Q 

Schrift  der  Savignystiftung  für  Rechtsgeschichte  1902,  germ.  Abteilung 
S.  334 — 338  meine  Ergebnisse  in  den  wesentlichen  Punkten  akzeptirt 
hat.  Hanel  weiss  eben  von  Berufswegen,  wie  gross  der  Einfluss  des 
deutschen  Rechtes  in  Böhmen  seit  jeher  gewesen  ist.  Er  weiss  auch, 
wie  verkehrt  es  ist,  die  rechtsgeschichtliche  Behandlung  einer 
Sage  mit  der  Gewinnung  von  Geschichte  aus  Urkunden  zu 
verwechseln.  Ich  war  dann  vollends  be&iedigt,  als  ich  sah,  dass  auch 
Historiker,  die  ja  von  Berufswegen  gegen  Sagen  misstrauischer  sein 
müssen  als  Juristen,  sich  wohlwollend  mit  meiner  Arbeit  beschäftigten 
und  meine  Resultate  ganz  oder  teilweise  annahmen  i).  Selbst  als  mich 
der  Berliner  Slavist  Brückner,  mein  ehemaliger  Lehrer  in  der  Slavi- 
fltik,  auf  das  Buch  von  Pekaf:  ,Die  älteste  Chronik  von  Böhmen* 
(czechisch  Nejstäräi  kronika  ceskä  Prag  1903)  aufmerksam  machte, 
mit  dem  Beifügen,  jetzt  sei  den  fraglichen  Kapiteln  des  Cosmas  der 
Todesstoss  gegeben,  habe  ich  mich  begnügt  eine  Erörterung  in  Aus- 
sicht zu  stellen*),  —  nicht  so  sehr  wegen  des  Todesstosses,   sondern 


>)  H.  Spangenberg,  Historische  Vierteljahrschrift  1902  S.  579f.  St(ar2er?)  im 
Bist.  Jahrb.  der  Görresgesellschaft  1902  8. 934  f.,  der,  nebenbei  bemerkt,  anerkennend 
die  Art  iind  Weise  hervorhebt,  wie  ich  mit  den  Czechen  polemisire.  Mit  J.  Lippert 
bin  ich  nicht  recht  einig  geworden.  Vgl.  einerseits  dessen  Anzeige  in  der  D.  Lit. 
Ztg.  1902  Sp.  1716  ff.,  andererseits  seine  anscheinend  auf  die  seither  erschienene 
Rezension  Ton  Pekaf  zurückgehenden  persönlichen  Angriffe  in  Mitt.  d.  Vereins 
f.  Gesch.  d.  Dtsch.  in  Böhmen  XLl  (1902)  Lit.  Beil.  S.  19  ff.  Dazu  meine  Ent- 
gegnung daselbst  XLl  (1903)  S.  54  ff.  Weitere  Auseinandersetzungen  mit  Lippert 
habe  ich  als  zwecklos  unterlassen.  Ich  verweise  ebenso  wie  er  selbst  auf  seine 
verworrenen  AusfÜhi-ungen  in  der  Z.  f.  Sozial  Wissenschaft  V  (1902),  aus  denen 
ich  zu  meiner  Verteidigung  nur  eine  kurze  Stelle  anführe.  S.  921 :  »Er  (Schreuer) 
sieht  sich  noch  immer  nicht  gezwungen  .  .  seine  Herdgenossenschaften  für  wirk- 
liche Altfamilien  oder  Sippschaftsverbändc  zu  halten«.  Dazu  vgl.  meine  »Unter- 
suchungen« S.  68,  wohlgemerkt  die  einzige  Stelle,  wo  kh  von  der  Herdgemeinschaft 
spreche :  »Als  Hypothese  möchte  ich  aufstellen,  dass  diese  Herdgemeinchaft,  Feuer- 
gemeinschaft den  Ausgangspunkt  der  indogermanischen,  also  slavischen  und  vor- 
germanischen  Sippe  bildet.  Der  Besitzer  des  uralten  event.  bloss  vermeintlich 
nrgemeinsamen  Herdes  ist  das  Haupt  der  agnatischen  Sippe«.  Ich  glaube  das 
genügt.  —  Die  im  ganzen  anerkennenden  Ausführungen  Raohfahls  in  Conrads 
Jahrb.  d.  Nationalökonomie  III.  Folge  XXV  (1903)  S.  81—90  enthalten  mehr, 
fache  Missverständnisse,  die  leicht  zu  berichtigen  sind.  Ich  erledige  Einiges  in 
dieser  Abhandlung.  Vgl.  endlich  jetzt  noch  Loserth,  Historische  Zeitschrift 
Bd.  92  (1903/4)  S.  135  ff.,  dem  übrigens  entgangen  zu  sein  scheint,  dass  ich  mir 
die  Einwanderung  der  Slaven  in  Böhmen  nicht  wesentlich  anders  denke  als  er 
selbst.  Dass  ich  »die  sagenhalte  Überlieferung  bei  Cosmas«  irgendwo  als  »aus- 
reichend« angesehen  hatte,  ist  mir  nicht  bewusst.  Vielmehr  ist  gerade  die 
Heranziehung  der  geschichtlichen  Quellen  eine  Grundmaxime  meiner  Ar- 
beitsmethode  gewesen. 

»)  Mitt.  d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen  XLl  (1903)  a.  0.  S.  55. 


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390  Hans  Schreuer. 

weil  ich  es  als  letzter  Bearbeiter  des  Sagenstoffes  för  eine  Art  litera- 
rischer Pflicht  halte,  etwa  in  einem  Nachtrag  mich  auch  rait  dieser 
neuen  Quelle  (?)  auseinanderzusetzen.  Als  besonders  dringlich  vom 
wissenschaftlichen  Standpunkt  aus  habe  ich  die  Sache  nicht  angesehen, 
und  sehe  sie  auch  heute  nicht  so  an. 

Die  für  weitere,  slavischen  Dingen  meist  fernstehende  Kreise  be- 
stimmten, ausserdem  ziemlich  sicher  auftretenden  Erörterungen 
Brückners  in  der  Beilage  zur  Münchener  allgemeinen  Zeitung  1903, 
Nr.  204  und  205^)  veranlassen  mich  indeftsen  zu  einer  rascheren  Er- 
widerung. Sie  soll,  entsprechend  der  feuilletonistischen  Art  des  An- 
griffs nicht  allzusehr  in  eine  eingehende  gelehrte  Polemik  ausarten. 
Ich  hoffe  übrigens,  dass  schon  die  folgenden  Ausführnngen  genügen, 
das  Misslingen  auch  dieses  neuesten  Angriffs  selbst  für  diejenigen 
darzutun,  denen  die  Schwächen  der  Brückner^schen  Argumente  nicht 
schon  ohne  weiters  in  die  Augen  gesprungen  sein  sollten. 

Brückner  erklärt  rundweg  Cosmas,  den  Qeschichtschreiber  Böhmens 
aus  dem  Anfange  des  XIL  Jahrhunders  als  ^^Lügner*,  als  Oegenstück 
des  polnischen  Yincentius.  Das  könnten  wir  jetzt,  nach  einer  Ent- 
deckung Pekaf's  klar  dartun.  In  der  bereits  oben  angeführten  Schrift 
versucht  nämlich  Pekaf  —  grossenteils  durch  hervorgeholte  ältere 
Argumentationen  —  eine  lateinische  Wenzelslegende,  als  deren  Ver- 
fasser Christianus  angegeben  wird^),  die  aber  seit  Dobner  und  Do- 
brovsk]^,  den  rühmlichst  bekannten  Kritikern  der  altböhmischen  ,Ge- 
schichlsquellen",  als  eine  Fälschung  aus  dem  XIV.  Jahrhundert  ange- 
sehen wurde,  dem  X.  Jahrhundert  zuzuweisen.  Diese  Legende  enthält 
unter  Anderem  auch  kurze  geschichtliche  Angaben  über  die  Slaven 
in  Böhmen,  besonders  auch  über  die  älteste  Zeit  bis  Borziwoj.  Das 
sei  nun,  meint  dann  Brückner,  die  einzige  Quelle  für  die  älteste  czechi- 
sche  Geschichte;  Cosmaahabe  —  «schlimmer  alsDalimil  und  Hajek  zu- 
sammen* —  alles,  was  er  berichtet,  teils  der  Wenzelslegende  entlehnt, 
teils  ^SLUS  den  Fingern  gesogen**.  Die  Vergleichung  des  Cosmas  mit  dem 
durch  und  durch  konfusen  polnischen  Vincentius  ebenso  aber  auch  mit 
Dalimil  und  Häjek  wird  indessen  jeder,  der  diese  Schriftsteller  neben 
Cosmas   hält,    alsbald   ablehnen.     Darüber  ist  kein  Wort  zu  verlieren. 


0  Brückner  führt  dasselbe  aus  in  Kwartalnik  historyczny  XVII  (1903)  S.  93  ff. 
und  Bibliotcka  warszawska  1903  S.  39  ff.  Der  letztere  Aufsatz  bietet  nebenbei 
bemerkt  auch  reichhaltige  Erörterungen  Ober  danisch-slavische  Beziehungen.  Ich 
habe  gegen  Brückners  Artikel  in  der  Allgemeinen  Zeitung  a.  0.  Widerspruch  er- 
hoben daselbst  Nummer  284. 

*)  Ich  reproduzire  die  von  der  ältesten  Geschichte  der  Slaven  in  Böhmen 
handelnde  Stelle  der  Legende  unlen  S.  406. 


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Zur  altböhmiBchen  Verfassungsgeächichtc.  391 

Diese  Diffamazion  des  Cosmas  von  yoruherein  ist  also  gegenstandslos^). 
Sehen  wir  vielmehr  dem  Problem  selbst  ins  Gesicht. 

U.  Die  neue  IJuelle. 

Der  Ausgangspunkt  der  ßrUckner^chen  Ausführungen  ist  die  Be- 
hauptung von  Pekaf,  die  fragliche  Wenzelslegende  gehöre 
dem  X.  Jahrhundert  an^).  Aber  schon  das  ist  nicht  er- 
wiesen. Die  9 Argumentation  des  jungen  Gelehrten'  ist  durchaus 
nicht  so  „sieghaft*,  wie  sie  Brückner  darstellt.  Sie  hat  —  zum  Teil 
sehr  begründeten  —  Widerspruch  erfahren.  Ich  für  meine  Person 
bin  mir  offen  gesagt  über  die  Sache  noch  nicht  schlüssig.  Ein  Teil 
der  Argumente  von  Pekaf  ist  gewiss  irrig  und  so  recht  mit  Sicherheit 
durchschlagend  ist  eigentlich  keines 8).  Die  Komplizirtheit  des  Problems 
und  die  starke  Gesprächigkeit  des  Autors  erschwert  die  Nachprüfung 
sehr ;  jedenfalls  geht  es  noch  lange  nicht  an,  mit  ,, Christian*  gegen 
Cosmas  loszuziehen'^). 

Aber  selbst  gesetzt  den  Fall,  das  Stück  wäre  wirklich 
echt,  so  ist  damit  der  Nihilismus  Brückners  nichts  weniger  als  ge- 
rechtfertigt. Die  Wenzel-  und  Ludmilalegende,  ^vita  et  passio 
s.  Wenceslai  et  s.  Ludmile  avie  eins*,  die  nur  mit  wenigen  Worten 
die  altböhmische  Sage  streift,  ist  noch  lange  keine  «Chronik  von 
Böhmen**),  wie  Pekaf  töneud  versichert. 


M  Meine  Einschatzunj?  des  Cosmas  siehe  Untersuchungen  S.  1   ff. 

»)  Die  vorhandenen  (jetzt  5,  vgl.  Pekaf  CCH.  X  [1904]  S.  37  ff.)  Hnnd- 
schriften  gehören  dem  14.  und  15.  Jahrhundert  an.  Selbst  fQr  die  (vierte)  Hand- 
schrift von  Bödeken,  die  nach  Pekaf,  Nejstarsi  kronika  Öeskd  S.  125  die  älteste 
sein  sollte,  gibt  jetzt  dieser  selbst  CCll.  IX  (1903)  S.  411  den  Beginn  des 
15.  Jahrhundert  als  terminuä  ad  quem  zu.  Vorhanden  ist  davon  aber  nur  eine 
»Abschrift  des  P.  Gamans  aus  dem  Passional  von  Bödeken,  angefertigt  1641/2*. 
Die  Legende  ist  herausgegeben  (Pekaf  »kronika«  S.  129)  von  1.  Baibin,  Epitome 
rerum  Bohemicarum  (1677)  I  S.  41 — 65,  2.  Snysken,  Acta  Sanctorum,  September. 
3.  P.  Athanasius  a  S.  Josepho  (Elias  Sandrich  aus  Gräbern  in  Böhmen  vgl.  Pekai^ 
a.  0.  S.  86),  Vita  S.  Ludmilae  et  S.  Wenceslai  .  .  authore  Christiano  monacho 
etc.  1767.  4.  Emier,  Fontes  rerum  bohemicarum  I  (1873)  S.  199  ff.  5.  Pekaf  »kronika« 
S.  131  ff.  —  Ich  halte  es  nicht  für  ausgeschlossen,  dass  die  »Legende«  aus  meh- 
reren Stücken  kompilirt  ist.  So  auch  Kalousek  und  B.  Bretholz,  Neueste  Lite- 
ratur über  Pseudochristian  im  Neuen  Archiv  der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche 
Geschichtskunde  XXIX  (1904)  S.  480  ff. 

»)  Vgl.  jetzt  Bretholz  a.  0.  S.  480.  Selbst  die  von  Brückner  »Beilage«  S.  219  f. 
angeführten  Haupt argumentc  werden  den  Gegnern  der  Echtheit  unserer  Legende 
nicht  viel  Schwierigkeiten  machen. 

^)  So  auch  neuestens  Bretholz  a.  0.  S.  489 :  » Mit  Christian  Cosmas  schlagen 
zu  wollen,  dürfte  vorläufig  in  der  Geschichtsschreibung  wenig  Erfolg  haben«. 

^)  So  auch  Kalousek  und  Bretholz  a.  0.  S.  489. 


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392  Haus  Schreuer. 

Dazu  kommt,  dass  die  .Bödeker  Handschrift',  die  Br&ckuer 
als  „Kronzeugen  der  Wahrheit**  produzirt  (S.  220  a),  wie  sich  nun 
Pekaf  selbst  bei  näherem  Zusehen  überzeugt  hat^),  nicht  etwa  wegen 
ihrer  Kürze  einen  reinen,  alten  Text  darstellt,  sondern  er^t  aus  einem 
anderen  Texte  durch  Kürzung  —  nach  Pekaf,  um  das  Wesentliche 
der  Legende  besser  hervortreten  zu  lassen  —  angefertigt  worden 
ist^).  Die  von  Brückner  abgedruckte  Stelle  das  Bodecensis  enthält 
also  nicht  „die  ganze  Nationalsage  der  Böhmen**  wie  von  ihm  S.  220  a 
behauptet  wird.  Das  scheint  sogar  Brückner  selbst  gefühlt  zu  haben, 
denn  schon  in  der  nächsten  Spalte  bemerkt  er:  „Allerdings  dürfte 
der  „„Mönch***  die  Tradition  nicht  völlig  erschöpft  haben**  und 
^konnte,  da  der  Hauptzweck  seiner  Arbeit  der  VerherrUchung  Wenzels 
•  .  .  galt,  kurz  über  die  Vorgeschichte  Böhmens  weggehen**.  Dieser 
kritische  Gesichtspunkt  gilt  aber  nicht  bloss  von  dem  Bödeker  Aus- 
zug, sondern  auch  von  dem  umfangreicheren  Texte  „Christians".  Die 
wenigen  flüchtigen  Zeileo,  die  hier  in  der  langen  Wenzelslegende  über 
die  böhmische  Sagenzeit  nur  so  nebenbei  eingeflochten  werden,  er- 
heben durchaus  nicht  den  Anspruch  als  erschöpfend  oder  auch  nur 
in  jeder  Hinsicht  korrekt  genommen  zu  werden.  Der  Autor  holt  bloss 
etwas  aus,  um  nach  der  —  wie  Brückner  selbst  annimmt  falschen  — 
Schilderung  des  Konfliktes  zwischen  Swatopluk  und  Methodius  auf  die 
vielleicht  ebenso  falsche  Darstellung  der  Christianisiruog  Böhmens  mit 
allen  ihren  Schwierigkeiten  überzugehen.  Die  paarWorte  der  Le- 
gende sind  also  —  selbst  ihre  Echtheit  vorausgesetzt  —  schon  an  sich 
nicht  geeignet,  die  ausschliessliche  Grundlage  für  die 
Feststellung  der  echten  Sage  abzugeben,  ein  Plus  oder  ein 
aliud,  das  sich  sonst  findet,  als  ketzerisch  in  Bann  zu  tun.     Die  Prü- 


»)  CCH.  IX  1903  S.  398  ff.  (Novembernummer).  AU  Kürzung,  Verarbeitung 
hat  den  Bodecensis  resp.  die  Abschrift  von  Gamans  bereits  Baibin  und  Suysken 
bezeichnet.  Pekaf  ändert  nun  a.  0.  seine  ursprüngliche  Behauptung  dahin  ab, 
dass  dem  Verarbeiter  ein  unbekannter  Text  wenigstens  des  12.  Jahrhunderts 
vorgelegen  haben  müsse,  übrigens  erklärt  er  gewisse  Wendungen  des  »Bode- 
censis*, die  gerade  für  Brückners  Ausführungen  grundlegend  sind,  für  Fehler  des 
Verarbeiters  resp.  Schreibers  und  korrigirt  namentlich  die  Behauptung  Brückners 
in  Biblioteka  warszawska  1903  11  S.  36  ff.  (die  sich  auch  in  dem  in  Rede  ste- 
henden Artikel  der  »Beilage*  findet),  dass  Boriwoj  nicht  von  Przemysl  abstamme, 
da  der  Bodecensis  dies  nicht  erwähnt.  Ich  werde  einer  gründlichen  Erledigung 
zu  liebe  im  folgenden  stets  beide  Lesarten  heranzieheu. 

«)  Dass  der  Bodecensis  nur  Auszug  ist  und  die  Stelle  ausgelassen  hat,  wo- 
nach  Boriwoj  Nachkomme  des  Przemysl  ist,  nimmt  nunmehr  —  Pekaf  folgend  — 
auch  Brückner  an,  wie  er  mir  gef.  privat  mitteilt. 


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Zur  altböhmischeii  Verfassungsgeschichte.  393 

fung  des  Cosmas  am  , Christian*  ist  —  auch  wenn  der  Letztere  echt 
sein  sollte  —  methodisch  eine  sehr  delikate  Sache. 

IIL  Cosmas  vernichtet? 
Ich  will  nun  zunächst  negativ  zeigen,  dass  das,  was  Brückner 
gegen  Cosmas  vorbringt,'  völlig  haltlos  ist.  Brückner  macht 
sich  die  Vernichtung  des  Cosmas  von  vornherein  methodologisch  recht 
leicht.  Er  behauptet  einfach  a  priori:  1.  Echt  ist  nur  , Christian* 
und  zwar  der  der  Bödeker  Handschrift  (S.  220  a,  226  b,  227  a).  2.  Alles 
was  Cosmas  bringt,  hat  er  aus  Christian  entlehnt,  resp.  er  hat  es, 
soweit  es  sich  vom  Berichte  des  Bödeker  , Christian*  unterscheidet, 
in  nachstehender  Weise  zusammengebraut  —  folgt  einfach  divinatorisch 
das  angebliche  Bezept  des  Fabeldichters.  Das  Rezept  deckt  sich  im 
Ganzen  mit  demjenigen,  das  ich  „Untersuchungen*  S.  3  Anm.  7  als 
durchaus  unpraktikabel  erklärt  habe.  Wir  dürfen  doch  nicht  darüber 
phantasiren,  wie  dieser  oder  jener  allenfalls  auch  hätte  die  Sage  fabri- 
ziren  können,  sondern  wir  müssen  von  dem  ausgehen,  was  wir  in 
Händen  haben,  von  dem  Bestand  der  Sage  selbst.  Wie  aber  die  Cos- 
mas'sche  Darstellung  methodisch  zu  prüfen  sei,  glaube  ich  in  meinen  . 
Untersuchungen  bes.  S.  IX  und  1  S.  vorläufig  genügend  gezeigt  zu 
haben.  Brückner  hätte  m.  E.  statt  zu  erklären:  ,,das  hat  Cosmas  so 
und  so  gemacht*,  auf  meine  Erörterungen  eingehen  müssen.  Ei 
wären  dann  wohl  die  Bemerkungen  über  die  Einwanderungssage,  über 
die  Namen  Krak  u.  s.  w.,  namentlich  über  die  Bildung  von  Sagen  im 
Anschluss  an  Burgen  wie  Krakow^)  u.  dgl.  weggefallen.  Alles  das 
habe  ich  selbst  eingehend  besprochen  a.  0.  S.  5  ff.  Brückner  bringt 
nicht   einen   Funkt   vor,    den   ich    nicht    in   Betracht  gezogen    und 

*)  Brückner  S.  221  bildet  hier  ohne  haltbaren  Grund  die  Form  Erakowetz, 
spricht  dann  aber  doch  von  mehreren  Erakau's.  Ich  habe  bisher  nach  dem  Vor- 
gange Brückners  den  Crocco  des  Cosmas  fQr  Krak  =5  corvus  erklärt.  Vielleicht  ist 
das  zu  berichtigen.  Die  Form  Crocco  ergibt  czechisch  Krok  =  Schritt,  Gradus 
(dazu  vgl.  der  Grad).  Erä^öeti  =  spatiari,  schreiten.  Die  Wortbedeutung  könnte  also 
wohl:  Massstab,  »Richter*  sein  und  der  »Mann«  seinen  Namen  ebenso  wie 
Przemysl  von  seiner  Qualität  erhalten  haben.  Brückner  (^S.  221  a)  gegenüber 
wäre  Cosmas  von  der  weiteren  grammatikalischen  und  historiographischen  An- 
schwärzung  gereinigt:  »er  (Cosmas)  schreibt  den  Namen  statt  der  allein  richti- 
gen Form  Erak  absichtlich  falsch  Erok  (es  störte  ihn  nicht,  dass  die  Namen 
der  Burg  und  des  Gründers  nicht  ganz  übereinstimmten),  um  nicht  an  das  pol- 
nische Erakau  —  er  stammte  doch  selbst  von  Polen  ab  —  allzusehr  zu  erinnern*. 
Ich  bemerke,  dass  Cosmas  den  Namen  der  Burg  nicht  nennt,  sondern  nur  sagt: 
Crocco,  ex  cuius  vocabulo  castrum  iam  arboribus  obsitum  in  silva  que  adiacet 
pago  Stibecne,  situm  esse  dinoscitur.  Die  Burg  kann  ganz  gut  Erokow  gc- 
heissen  haben. 


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494  Hans  Schreuer. 

zu  Gunsten  oder  Ungunsten  des  Cosmas'schen  Sagenberichtes  er- 
ledigt hätte.  Insbesondere  der  Versuch  den  Namen  ,Czech»  zu 
retten  beruht  auf  meinen  Bemerkungen  a.  0.  S.  5  f  und  ,die  häufig 
wiederkehrende  Argumentation,  aus  Krakow,  Kazin,  Tetin,  Liboschin 
sei  ätiologisch  Erak,  Eazi,  Tetha,  Lubossa  geworden*,  habe  ich  a.  0. 
S.  6  Anm.  14a  durch  die  Frage  erschüttert:  »Wie  sind  denn  diese 
Possessiva  zu  erklären*?  Ich  füge  dort  auch  noch  bei:  «Damit 
ist  nicht  gesagt,  dass  die  bezügliche  Gründungssage  von  Wort  zu 
Wort  sich  auch  wirklich  zugetragen  haben  müsse,  sondern  nur,  dass 
mindestens  derartige  Gründungen,  die  doch  offenbar  aus  dem 
rechtlichen,  wirtschaftlichen,  sozialen  Bewusstsein  berichtet  werden, 
wirklich  vorgekommen  sind'.  Wenn  man  aber  den  Aufsatz  Brückners 
liest,  so  muss  man  glauben,  ich  hätte  einfach  kritiklos  auf  Cosmas 
geschworen,  und  Brückner  sei  der  Erste,  der  die  ziemlich  nahe  liegen- 
den und  darum  auch  den  Leser  vielfach  rasch  einnehmenden  kriti- 
schen Bedenken  erhöbe. 

Über  das  «goldene  Zeitalter*  und  das  «Zeitalter  des  Eigentums* 
habe  ich  mich  eingehend  pro  und  contra  S.  7 — 10,  22  ff  und  95  — 
106  meiner  «Untersuchungen*  ausgesprochen.  Ich  darf  wohl  hier 
gegenüber  der  ganz  willkürlichen  Kombination  Brückners  S.  221  a 
darauf  verweisen.     Vgl.  auch  noch  unten  S.  407. 

Dieselbe  Willkür  charakterisirt  auch  die  weiteren  Behauptungen 
Brückners.  Cosmas  «macht*  die  («wegen  der  Dreizahl*  3)  Töchter 
Eraks  zu  Zauberinnen^),  er  bleibt,  «seine  Phantasie  nicht  weiter  an- 
strengend beim  Gewerbe  des  Herrn  Papa  stehen  .  .  .  während  der 
Respekt  vor  Fräulein  Tochter  schliesslich  ganz  versagte*  «die  angeb- 
liche Tochterschaft  (Lubossa's)  ist  überflüssig*,  «L.  muss  die  völlig 
zwecklose  «Prophezei*  ableiern*  u.  s.  w.  Derlei  ist  überhaupt  undis- 
kutirbar^).     Auch  der  Einwand,   dass  Lubossa   in   einer  Ansprache  an 


>)  Dass  die  Figur  der  Zauberin  Kazi  auf  Volkstradition  zurückgeht,  hätte 
Brückner  aus  dem  von  Cosmas  bei  der  Gelegenheit  zitirten  (I  4)  Volkssprichwort 
entnehmen  kOnnen:  Illud  nee  ipsa  potest  recuperare  (rehabere)  Kazi.  Für  die 
historische  Realität  des  Personnamens  der  Lubossa  spricht  auch  der  »Liubi  rex 
Wiltzorum  in  Einhardi  Annales  823  M.  G.  SS.  1,  210. 

*)  Der  Satz  Brückners:  »Cosmas  hat  nicht  die  Teta  und  Kazi  herrschen  lassen, 
weil  deren  Namen  viel  zu  einfach  klangen  (Tela  =  Tante ;  Kazi  =  Zucht?) ;  Libussa, 
die  »Liebe,  Genehme*,  klang  sonorer,  majestfitischer«  ist  nicht  einmal  —  von  der 
Willkürlichkeit  abgesehen  —  in  sich  richtig.  Warum  sollte  nicht  die  »Tante* 
also  eine  Respektsperson  oder  gar  die  »Zucht*  die  Regierung  bekommen?  Übri- 
gens glaube  ich  gar  nicht,  dass  Kazi  »Zucht*  bedeutet.  Es  kommt  offenbar  von 
kaziti,  verderben;  Kazi  entspricht  also  ganz  genau  der  malefica  der  deutschen 
Rechtsquellen   und   speziell   auch   der   deutschen    »Hexe*,    »der  Schädigenden*. 


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Zur  altböhmischen  Verfassungsgeschichte.  395 

das  Volk  bei  Cosmas  eine  antike  Froschfabel  und  die  Bibel  ,zitirt', 
oder  dass  ,  Cosmas  die  Libussa  den  Namen  Prag  (falsch)  denten  lässt*' 
kann  doch  nicht  ernst  genommen  werden.  Vgl.  zum  Überfluss  meine 
Bemerkungen  über  die  Darstellungsweise  des  Cosmas  a.  0.  1  f.  und 
öfters.  Ernst  diskutirbarist  hier  ebenso  wie  bei  der  Erzählung  über 
die  vorhergehenden  Zustande  nur  die  Frage:  Liegt  der  Darstel- 
Inngdes  Chronisten  also  z.  B.  der  Lubossa-Przemyslsage,  der  Stamm- 
tafel und  der  Neklansage,  wie  das  alles  von  Cosmas  geboten  wird,  ein 
historischer  und  speziell  rechtshistorischer  Kern  ^)  zu 
Grunde  und  wie  weit  ist  dies  der  Fall?  So  wurde  die  Frage 
von  mir  formulirt,  und  an  dieser  Formulirung  ist  nun  auch  gegenüber 
der  Wenzelslegende  festzuhalten. 

Es  ist  übrigens  leicht  zu  erweisen,  dass  der  Generalvorwurf 
Bri\ckners  gegen  Cosmas  nicht  Stich  hält.  Schon  rein  äusser- 
lich  ist  es  unmöglich,  dass  Cosmas  gegenüber  Christian 
bloss  gestohlen  oder  gelogen  habe.  Cosmas  bietet  eine 
Beihe  von  Dingen,  die  unbestreitbar  historisch  in  Ord- 
nung sind  und  die  aus  der  Legende  nicht  herstammen 
können^):  ich  nenne  namentlich  die  Neklansage,  die  Stammtafel. 
Cosmas  sagt  auch,  dass  er  nach  Berichten  von  Greisen  seine  Sagen- 
erzählung verfasst  habe^),  und  trennt  —  kritisch  richtig  —  diese  von 


Vgl.  dazu  näheres  bei  Brunner,  Deutsche  Rechtsgeschichte  II  678  ff.  Über  Lubossa 
als  »Friedensrichterin*  siehe  meine  »Untersuchungen«  S.  80. 

»)  Betreffend  diese  Unterscheidung  für  die  Sagenkritik,  vgl.  »Untersuchun- 
gen« S.  2  ff.  insbesondere  Anm.  7  a.    Auch  unten  S.  411  ff. 

»)  Vgl.  auch  Bretholz  a.  0.  S.  187,  der  aus  Christian  c.  3  im  Vergleiche 
mit  Cosmas  I  15  folgert,  »dass  Cosmas  den  Christian  nicht  gekannt  haben  kann«. 

*)  Gegenüber  dem  von  Brückner  verwirrend  oft  und  in  irreführenden  Wen- 
dungen wiederholten  >ut  reor«  des  Cosmas  genügt  wohl  die  trockene  Anführung 
der  einzigen  Fundstelle,  Cosm.  I  2 :  Has  solitudines  quisquis  fuit  ille  hominum  — 
incertum  est  quot  in  aminabus  —  postquam  intravit,  quaerens  loca  humanis  habi- 
tationibus  oportuna,  raontes,  valles  u.  s.  w.  visu  sagaci  perlustravit,  et  ut  reor 
circa  montem  Rip,  inter  duos  fluvios,  scilicet  Ogram  et  Wlitawam  primas 
posuit  sedes.  Das  ehrliche  »utreor«  spricht  für  Cosmas,  Wie  weit  aber 
der  Angeklagte  tatsächlich  konstruirt  hat,  habe  ich  selbst  in  meinen  »Unter- 
suchungen« wiederholt  erörtert.  —  Die  etwas  verblüffende  Entdeckung  Brück- 
ners S.  228  a  a.  £.  » Kosmas  gibt  ganz  ausdrücklich  seine  Quellen  an :  für 
Przemysl  Christian,  für  die  Tursage  (Neklansage)  die  mündliche  Überlieferung 
(man  lese  nur  nach,  wie  er  sie  einleitet);  alles  andere  ist  von  ihm  erfunden!« 
erweist  sich  bei  tatsächlichem  Nachlesen  des  Cosmas  als  Irrtum.  Geradeso  wie 
der  Chronist  (I  10)  für  die  Neklansage  auf  die  »fama«  sich  beruft,  so  beruft  er 
sich  für  die  ganze  älteste  Geschichte  Böhmens  in  der  Vorrede  seines  Werkes 
auf  sagenhafte  Erzählungen  von  Greisen :  Igitur  huius  narrationis  sumpsi  exor- 
diura  a  primis  incolis  terrae  Boemorum,  et  perpauca  quac  didici  senum  fabulosa 


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396  Hans  Seil  reuer. 

der  besser  überlieferten  Oeschichte.  Das  sind  Dinge,  über  die  man 
nicht  hinwegstürmen  darf.  Dann  erscheinen  aber  auch  jene  Stüpke 
des  Cosmas,  die  denselben  Stoff  wie  die  Legende  behandeln,  durchaus 
nicht  von  vornherein  als  misslungenes  Plagiat,  wie  Brückner  will. 
Warum  sollen  nicht  auch  sie  den  senum  relationes  entstammen  — 
zumal  sie  ab  und  zu  ein  Detail  anders  bringen  als  die  Legende?  War- 
um soll  gerade  erst  Cosmas  die  Gründung  Prags  in  die  Zeit  Przemjls 
verschoben  haben  ^)?  Ebenso  gut  kann  schon  die  Sage  die  Gründung 
der  „Hauptstadt*  in  die  Zeit  des  epochalen  Mannes  hinübergezogen 
haben.  Und  dass  gerade  hier  auch  zu  Cosmas  Zeiten  eine  Yolkssage 
bestanden  habe,  ist  doch  sehr  wahrscheinlich.  Warum  soll  femer 
alles,  was  Cosmas  über  das  Schiedsrichtertum  von  Crocco  bis  Lubossa 
oder  über  die  Organisation  der  Sippen  und  dgl.  erzählt  von  dem  Chro- 
nisten erfunden  sein?     Wohlgemerkt  alles  Dinge,  die  rechtsgeschicht- 


relatione  .  .  .  ne  omnino  ti*adantur  relata  oblivioni,  pro  poase  et  nosse  pando 
omnium  bonorum  dilectioni.  Mit  Brückner  aber  in  den  Worten  über  die  »ani- 
malisch dahinlebenden  Forsten*  einen  Hinweis  auf  Christian  finden  zu  wollen, 
ist  ein  ganz  unmögliches  Beginnen.  £&  heisst  I  9  a.  E. :  Uorura  igitur  principum 
de  vita  aeque  et  morte  siletur,  tum  quia  ventri  et  somno  dediti  .  .  .  assimiiatl 
sunt  pecori,  quibus  profecto  contra  naturam  corpus  voluptati  anima  fuit  oneri: 
tum  quia  non  erat  illo  in  tempore,  qui  stilo  acta  eorum  commendaret  memoriae. 
Kicht  die  Sage  schweige  sondern  die  schriftliche  Überlieferung,  das 
soll  nach  Brückner  hier  stehen.  In  Wirklichkeit  heisst  es  aber:  siletur  (über- 
haupt), die  memoria  an  die  Fürsten  ist  erloschen,  weil  sie  klägliche  Figuren 
waren  (zu  ergänzen;  sonst  würde  die  Sage  über  sie  berichten)  und  weil  auch 
sonst  nichts  über  sie  aufgezeichnet  ist.  Ich  finde  hier  geradezu  die  Erwäh- 
nung der  von  Brückner  vermissten  Tradition,  Sage.  Als  dann  nachher 
Cosmas  die  Neklansage  bekannt  geworden  ist,  hat  er  sie  nachgetragen.  Bis 
dahin  hielt  sich  Cosmas  an  seine  ebendaselbst  ausgesprochene  Maxime:  sileamus 
de  quibus  siletur.  Nach  Brückner  war  allerdings  der  Grund  seines  Schweigens 
die  Faulheit  weiter  zu  dichten.  Für  die  Ehrlichkeit  des  Cosmas  spricht  es  auch 
ferner  sehr,  dass  dieser  gegen  Schluss  seiner  Vorrede  ausdrücklich  sagt:  Continet 
autem  hie  über  primus  Boemorum  gesta,  prout  mihi  scire  licuit .  . .  Annos  autem 
dominicae  incarnationis  idcirco  a  temporibus  Boiivoy  primi  ducis  catholici  or- 
dinäre coepi,  quia  in  initio  huius  libri  nee  fingere  volui,  nee  cro- 
nicam  reperire  potui,  ut  quando  vel  quibus  gesta  sint  tem- 
poribus scirem,  quae  ad  praesens  recitabis  in  sequentibus.  Vgl.  auch 
I  15  a.  E.  Ferner  l  13  a.  E.  (Übergang  von  der  Neklansage  auf  Boriwoj):  Et 
quoniam  haec  antiquis  referuntur  evenisse  temporibus,  utrnm  sint  facta  an  ficta, 
lectoris  iudicio  relinquimus.  Nunc  ea  quae  vera  fidelium  relatio  commendat, 
noster  stilus  ...  ad  exarandum  digna  memoriae  se  acuat. 

*)  So  Brückner  S.  222.  Die  Frage  ist  nebenbei  bemerkt  recht sgeschichtlich 
von  geringerer  Bedeutung.  Die  militärischen  Neuerungen  setzen  auch  schon  vor 
Samo  ein.  Vgl.  Untersuchungen«  S.  14  Anm.  l2  und  weiter  unten  S.  408.  Aber 
Samo-Przemysl  ist  ftir  Geschichte   und  Sage  doch  der  Repräsentant  der  Epoche. 


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Zur  altbOhmisclien  YerfassuDg^geschichte.  397 

lieh  die  grösste  Wahrscheinlichkeit  für  sich  haben  1)!  Übrigens 
scheint  auch  hier  Brückners  Gefühl  sich  richtig  geregt  zu  haben. 
S.  226  lässt  er  die  , Möglichkeit  ofifen,  dass  der  eiserne  Tisch  (=5 Pflug), 
an  dem  Przemysl  (bei  Cosmas)  isst,  einer  Yolkstradition  entstammt, 
dass  die  Bauernschuhe  im  fürstlichen  Schlos»  zu  Wyschehrad  an  eiue 
Zeremonie  erinnern  — ,  dass  auch  die  Lokalisirung  in  Stadice  auf 
etwas  mehr  als  auf  einem  ut  reor  beruhen  kann*^.  Dem  Philologen 
und  Folkloristen  mögen  gerade  diese  Dinge  besonders  in  die  Augen 
schlagen.  Sechtshistoriker  werden  auch  andere  Züge  als  echte  Sage 
anerkennen.  Brückner  ist  freilich  immer  rasch  fertig.  Für  ihn  gibt 
es  stets  nur  die  eine  Möglichkeit  oder  vielmehr  die  axiomatische  Ge- 
wissheit: alle»  was  Cosmas  bringt,  ist  Luft.  Was  ich  an  Argumenten 
für  diesen  oder  jenen  Bericht  des  Chronisten  beigebracht  habe,  damit 
räumt  er  in  souveräner  Weise  auf.  Dass  die  Angriffe  Brückners  gegen 
meine  Ableitungen  aus  dem  Berichte  des  Cosmas  über  Einwanderung, 
»goldenes*  Zeitalter,  Zeitalter  des  »Eigentums"  und  Entwicklung  des 
Schiedsrichtertums,  insbesondere  über  die  typischen  Figuren  des  Crocco 
und  seiner  Töchter  einfach  undiskutirbar  sind,  glaube  ich  genügend 
oben  S.  393  S.  dargetan  zu  haben.  Im  folgenden  will  ich  mich  mit 
Brückners  Einzeleinwendungen  gegen  die  Cosmas'sche  Begententafel, 
die  Neklansage  und  die  Lubossa-Przemyslsage  befassen.  Diese  Punkte 
haben,  wie  schon  bemerkt,  eine  ganz  besondere  Bedeutung.  Auf  ihnen 
ruht  die  chronologische  Festlegung  des  gesammten  Sageninhaltes,  und 
diese  wieder  ist  ein  gewichtiges  Argument  für  die  historische  Realität 
und  der  Schlüssel  zur  Würdigung  der  berichteten  rechts-  und  wirt- 
schaftgeschichtlichen Zustände. 

IV.  Die  Stammtafel  insbesondere. 

Cosmas  bringt  (I  9)  eine  Regententafel,  die  ßorziwoj  mit  Przemysl 
verknüpft  Diese  Tafel,  die  auch  bereits  von  Dümmler  auf  echte  Tra- 
dition zurückgeführt  wurde,  ergab  mir,  wie  schon  oben  bemerkt 
worden  ist,  den  Schlüssel  für  die  Datirung  der  sagenhaften  Begeben- 
heiten und  Zustände.  Legt  man  nämlich  an  die  vorgeführte  Regenten- 
reihe den  üblichen  Generationenniassstab  an,  so  fällt  Neklan  etwa  in 
die  Zeit  Karls  des  Grossen,  Przemysl  in  die  Zeit  des  geschichtlichen 
Samo.     Diese    Datirung    wird    dann   durch   eine    methodische    Unter- 


«)  Mit  Recht  bemerkt  Bretholz  a.  0.  S.  489:  »Nicht  nur,  dass  Cosmas  .  .  . 
offen  seine  Quelle  nennt,  »senum  fabulosa  relatio*,  die  nicht  ganz  der  Ver- 
gessenheit anheimfallen  soll,  möchte  ich  ihm  eine  solche  Findigkeit  in  der  Sagen- 
bildung nie  und  nimmermehr  zuschreiben*. 


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398  Hans  Schreaer. 

suchung  vollauf  gerechtfertigt^).  Was  hat  nun  Brückner  gegen  diese 
Stammtafel  einzuwenden? 

Die  Namen  sind  erdichtet,  meint  Brückner  S.  226.  Das  möchte 
ich  fast  auch  glauben.  Ob  das  auf  eine  «freche  Lüge**  des  Cosmas 
zurückgeht  (so  apodiktisch  Brückner)  oder  auf  das  Spiel  der  sagen- 
spinnenden Yolksphantasie,  darf  aber  doch  wohl  dahingestellt  bleiben. 
Auch  der  Name  Przemysl  (Prometheus,  der  Überschlaue),  den  nach 
Brückner  Cosmas  vorgefunden  hat,  ist  ungeschichtlich,  —  genau  so 
wie  der  von  Brückner  besonders  bemängelte  Nezamysl  (Epimetheus, 
unbedacht).  Dass  Namen  in  dieser  Beziehung  unzuverlässig  sind,  habe 
ich  selbst  mehrfach  ausgeführt^).  Die  üngeschichtlichkeit  der  Namen  ist 
hier  also  ganz  belanglos.  Aber  erwähnenswert  scheint  es  mir  doch, 
dass  der  Vorwurf  Brückners  (S.  227  a),  »die  Ahnentafel  sei  erlogen* 
(seil,  von  Cosmas)  weil  „die  Slaven  stets  beim  Enkel  den  Namen  des 
Grossvaters  wiederholen',  was  bei  den  Namen  der  Stammtafel  nicht 
zutreffe  —  mir  offenbar  unrichtig  zu  sein  scheint.  Ich  habe  mir 
, darauf  die  genealogische  Tabelle"  der  geschichtlichen  böhmischen 
Przemysliden  angesehen  und  gefunden,  dass  das  nur  in  verhältnis- 
mässig wenigen  Fällen  sich  so  verhält  Bofiwojs  I.  Enkel  heissen 
Wenzel  und  Boleslaw ;  Wratislaw  hat  auch  keine  gleichnamigen  Enkel ; 
der  Name  Boleslaw  geht  einfach  durch  drei  Oenerationen  vollständig 
hindurch  und  verschwindet  dann;  u.  s.  w.  Dadurch  ist  aber  m.  E. 
das  Argument  abgeschnitten,  als  ob  die  Volkssage  die  bemängelte 
Namenreihe  nicht  hätte  bilden  können. 

Die  auffallende  Eigentümlichkeit  der  Stammtafel  aber,  dass  sie 
als  Orundlage  für  die  Datirung  der  sagenhaften  Erzählungen  ange- 
nommen 3),  Begebenheiten  und  Zustände  dahin  verweist,  wo  sie  nach 
den  fränkischen  Annalen  hineinpassen,  das  lässt  Brückner  «gleich- 
glltig*:  „um  die  Lücke  zwischen  Przemysl  und  Boriwoj  auszufüllen 
hat  Cosmas  die  Frechheit  gehabt,  sieben  Fürstennamen  zu  erdichten 
.  .  .  mehr  Namen  zu  erfinden,  war  er  einfach  zu  faul,  er  hatte  des 
Guten  genug''  (S.  226).  Boma  locuta  est.  Brückner  konstruirt  aber 
noch  weiter.  „Cosmas"  scheute  noch  die  Mühe  den  erdichteten  Fürsten 
irgend  etwas  anzudichten  (S.  227  a) ;  er  begnügts  sich  mit  der  schalen 
Bemerkung,  sie  hätten  wie  das  liebe  Vieh  gelebt*  u.  s.  w.  (S.  227  a). 
Dem  gegenüber  stelle  ich  fest,  dass  die  wenig  schmeichelhafte  Bemer- 
kung des  Cosmas  einen  sehr  triftigen  Grund  hat  (vgl  „Untersuchungen* 


M  Untersuchungen  S.  11  ff. 

2)  S.  6  Anin.  14  a,  S.  19  Anm.  38;  ferner  die  Gleichstellung  von  Przemysl 
und  Samo. 

*)  Näheres  »Untersuchungen*  S.  12. 


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Zur  altböhmischen  Verfassungsgeschichte.  399 

S.  17)  und  dass  übrigens  Cosmas  von  einem  dieser  Fürsten  eine  ganz 
lauge  Erzählung  bringt,  die  sog.  Neklansage.  Es  spricht  sehr  für 
die  Arbeitsweise  des  Cosmas,  dass  diese  Sage  sich  erst  ,  nachträglich, 
unter  Boriwoj*  findet  d.  h.  I  10.  Offenbar  ist  dem  Chronisten  die 
Sage  erst  später  bekannt  geworden.  So  lange  er  von  den  Fürsten 
nur  wusste,  dass  sie  nicht  viel  wert  waren,  hat  er  auch  nur  dieses 
berichtet.  Als  ihm  dann  später  von  dem  Einen  bemerkenswerte 
Details  bekannt  wurden,  hat  er  sie  ohne  besondere  Verarbeitung  einfach 
nachgetragen.  Wie  wichtig  ist  es  aber,  dass  die  Detailsage  über 
Neklan  in  Übereinstimmung  mit  der  —  von  ihr  literarisch  unab- 
hängigen —  Allgemeinschilderung  über  diesen  Fürsten  berichtet:  trotz 
des  relativen  Erfolges,  der  aus  der  Aktion  für  das  Beich  des  Neklan 
hervorgeht,  erscheint  der  Maun  durch  und  durch  als  Feigling,  wes- 
halb ihm  wohl  auch  die  Sage  diesen  Namen  (Neklan)   gegeben   hat! 

Die  Behauptung,  Cosmas  hätte  auch  die  Abstammung  Boriwojs 
von  Przemysl  erfunden,  hat  nun,  wie  oben  S.  392  Anm.  2  bemerkt, 
Brückner  selbst  zurückgenommen.  Ich  brauche  also  darauf  nicht  weiter 
einzugehen.  Ich  bemerke  nur,  dass  dadurch  die  Stammtafel  auch 
gegenüber  Brückner  an  Durchschlagskraft  gewinnt. 

Besumiren  wir.  Alles  was  für  die  Stammtafel  spricht,  muss 
Brückner  intakt  lassen.  Was  er  selbst  dagegen  vorbringt,  ist  teils 
irrig  teils  belanglos.  Also  auch  hier  ist  das  Resultat  des  Angriffs 
gleich  Null. 

V.  Die  Neklansage  insbesondere. 
Ebenso  willkürlich  springt  Brückner  (S.  227)  mit  der  sog.  Nek- 
lansage um.  Meine  Zusammenstellung  der  Sage  mit  den  fränki- 
schen Annalen^)  scheint  ja  einigen  Eindruck  gemacht  zu  haben. 
,Aber',  meint  Brückner  S.  229  a.  E.  ,ywir  haben  eben  die  «„Stamm- 
tafel** des  Cosmas  als  erfunden  hingestellt  und  die  Ansetzung  des 
Neklan  in  derselben,  ob  seine  Zeit  zufällig  an  805  heranreicht  oder 
nicht  (andere  schlagen  andere  Datirungen  vor),  bleibt  uns  gleichgiltig*. 
Nun  —  mit  der  „Stammtafel"  ist,  wie  eben  gezeigt  wurde,  alles  in 
bester  Ordnung  und  die  Gleichgiltigkeit  Brückners  gegenüber  der  Da- 
tirung  des  Neklan  dürfte  för  die  wissenschaftliche  Beurteilung  nicht 
entscheidend  sein.  Betreffend  aber  die  hier  so  leicht  hingeworfenen 
Datirungsvorschläge  anderer  verweise  ich  auf  meine  eingehenden  Aus- 
führungen S.  11 — 21,   die  wohl  für  Jedermann  dartun,  dass  die  ,Au- 


»)  Untersuchungen  S.  17  ff.    Vgl.  oben  S.  386  Anm.  1. 

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400  Hans  Schreuer. 

deren'  vollständig  im  Dunkeln  tappten  und  dass  daher  auch  ihre  Vor- 
schläge ganz  willkürlich  aus  der  Luft  gegriffen  sind. 

Was  den  Inhalt  der  Sage  anbelangt,  so  versucht  Brückner  S.  227  t 
den  springenden  Punkt  zu  verwischen.  Gewiss  handelt  es  sich  um  einen 
^Niederschlag  von  Kämpfen,  wie  sie  die  endliche  Vereinigung  Böhmens 
durch  Boleslaw  einleiteten*.  Charakteristisch  aber  für  die  Neklansage 
ist,  dass  der  Stoss  vom  Westen  und  zwar  genau  wie  in  den.  fränkischen 
Annalen  aus  der  Saazer  Gegend  gegen  den  passiven  Osten,  d.  h.  gegen 
das  czechische  Zentrum  ausgeht  und  dass  dieser  Westen  im  Gegen- 
satz zu  dem  Zentrum  reichliche  Spuren  deutschen  Einflusses  aufweist. 
Das  ist  eben  die  karolingische  Wellet).  Das  Vordringen  Boleslaws 
geht  vom  Zentrum  aus  —  das  ist  die  Heinrich-Ottonische  Welle 
deutschen  Einflusses,  die  bereits  unter  Wenzel,  der  dafür  ein  Märtyrer 
wurde,  das  Zentrum  ergriffen  hat.  Das  alles  findet  sich  aber  schon 
eingehend  besprochen  in  meinen  .Untersuchungen*  S.  93  ff.  17  ff. 
Alles  andere,  was  hier  Brückner  zu  erzählen  weiss,  ist  für  den  Streit- 
punkt ganz  belanglos^).  Nur  das  Geständnis  Brückners  möchte  ich 
hier  besonders  hervorheben:    „Cosmas  hat  diese  Sage  nicht  erfunden* 

»)  Vgl.  .Unterauchiingen«  S.  17  ff.  87  ff.  90  ff. 

*)  Um  nicht  den  Verdacht  von  Vertuschung  zu  erwecken,  will  ich  an- 
merkungsweise  näher  darauf  eingehen,  tunsomehr  als  es  zeigt,  wie  Brückner  mit 
doppeltem  Masse  misst.  Die  Kampfstätte  heisst  Tursko  pole,  Stierfeld;  Tur  ist 
Auerochs  —  ebensowie  allenfalls  Krak  Rabe.  Nun  müsste  aber  doch  nach  Analogie 
der  Vernichtung  des  sagenhaften  Ciocco  und  seiner  schiedsrichteilichen  Tätigkeit 
auch  der  Kampf  zwischen  Luczanen  und  Böhmen  samt  seinem  Helden  als  ätiolo* 
gische  Erfindung  ausgeblasen  werden.  Aber  —  Brückner  begnügt  sich  damit  dem 
Cosmas  bloss  die  Anfertigung  des  Namens  für  den  Helden  (auch  bloss  ex  cathedra) 
vorzuwerfen.  Die  Existenz  des  Kampfes  und  des  Helden  anerkennt  er  —  denn  Chri- 
stian berichtet,  dass  der  heil.  Wenzel  im  Zweikampf  den  Fürsten  von  Kurzim  über- 
winden musste,  und  Ähnliches  könne  sich  auch  hier  zugetragen  haben.  Ich  muss 
gestehen,  dass  mich  diese  Bekehrung  Brückners  zu  einer  weniger  nihilistischen 
Methode  gefreut  hat,  dass  ich  aber  leider  diesen  ersten  Versuch  als  verunglückt 
bezeichnen  muss.  In  der  Neklansage  handelt  es  sich  gar  nicht  um  einen  Zwei- 
kampf zwischen  Fürsten  oder  ihren  Vertretern!  Wlastislaw  führt,  Neklan  soll 
führen,  Tyro  soll  führen  und  führt  die  Massen,  und  fällt  selbst  im  dichtesten 
Getümmel,  »wie  ein  Igel  von  Wurfspiessen  besät«!  Offenbar  hat  Brückner  hier 
den  Text  nicht  angesehen  und  vielleicht  meine  Verweisung  (a.  0.  S.  18  Anm.  36) 
auf  Weinhold  missverstanden.  Man  entnehme  daraus,  wie  recht  ich  hatte,  als 
ich  ,  Untersuchungen  *  S.  IX  energisch  verlangte,  man  müsse  zunächst  den  Cosmas 
interpretiren  und  nicht  gleich  mit  selbst  gefertigten  Extrakten  operiren.  Auch 
das  Eselsopfer,  das  nach  Cosmas  den  Böhmen  zum  Siege  verhelfen  haben  soll, 
also  eine  aufgelegte  Zauberei  und  Hexengeschichte  fasst  Brückner  hier  milder 
an,  als  den  Zauber  der  Töchter  Kraks.  Dort  ist  alles  von  Cosmas  erfunden^ 
hier  hat  der  Chronist  bloss  »des  Effektes  wegen«  den  Esel  einem  Pferde  sub- 
stituirt. 


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Zar  altböhmiachen  Verfassungsgeschichte.  401 

(S.  228  a).     Und  doch  weiss  der  unfehlbare  Christian,  wiewohl  er  den 
Zeitraum  .behandelt',  nichts  davon! 

VI.  Lubossa,  Przemysl,  Samo. 
Es  erübrigt  noch  die  Sage  von  Lubossa  und  Przemysl, 
respektive  die  Gleichstellung  des  Letzteren  mit  Samo^). 
Ich  will  zunächst  den  Hauptschlag  Brückners  pariren.  «Die  weise 
Libussa  —  ein  Mann*,  «ein  Kerl,  dem  in  seinem  ganzen  Leben 
nichts  merkwürdigeres  passirt  ist,  als  dass  nach  ihm  ein  altes  Nest 
benannt  wurde*'  (S.  219  a).  ,»Cosmas  fand  den  Burgnamen  Luboschin 
(wie  Tetin  bei  seinem  Christian)  und  leitete  davon  richtig  den  Per- 
sonennamen Lubuscha  (Luboscha)  ab,  aber  er  irrte  darin,  dass  er  wegen 
der  weiblichen  a-JEndung  den  Namen  für  einen  weiblichen  ansah;  der 
Name  ist,  wie  z.  B.  Hniewsa  von  hniew,  Zorn,  von  liub,  lieb,  abge- 
leitet und  bezeichnet  einen  Mann,  wie  die  Namen  Swiatosza  von  swiat, 
heilig,  Nowosza  von  now,  neu  u.  s.  w.  Der  Schein  täuschte  den 
Cosmas*.  Das  ganze  ist  ein  Windei.  Das  kann  auch  ein  Nicht- 
slavist einsehen.  Swiatosza,  Nowosza  sind  nicht  czechisch;  Hniewsa 
ii>t  czechisch,  aber  gerade  das  ist  anders  gebildet.  Nach  Hniewsa 
müsste  der  phantastische  »Mann*  Brückners  ,Liubsa*  heissen*).  Da- 
gegen ist  die  Endung  -uia  eine  bei  den  Slaven  weit  verbreitete  Femi- 
ninendung. Maruda,  Mariechen  wird  selbst  vielen  Deutschen  bekannt 
sein.  EataSka  (Eat-uä-ka  {Deminutivsuffix])  nennt  Peter  der  Grosse 
seine  Katharina^).  Tatsächlich  findet  sich  auch  in  (jüngeren)  Hand- 
schriften des  Cosmas  Lubussa  oder  dgl.  Auch  in  der  Grundhandschrift 
der  Wenzelslegende  »Christians*  findet  sich  nach  Pekaf  »kronika*  S.  64 
(nachgetragen?)  »scilicet  Lubusse*  und  nach  S.  135  Anm.  i.  daselbst: 
scilicet  Libussie.  Dieses  ist  aber,  soviel  ich  davon  verstehe,  blos  jüngere 
Bildung  aus  -o5a,  welches  wieder  femininum  zu  -os.  Der  »Kerl* 
Brückners  müsste  also  LuboS  heisseu^).  Dass  Lubossa  ein  weiblicher 
Name  ist,  ergibt  sich  auch  schon  ganz  einfach  daraus,  dass  Cosmas, 
der   gewiss   czechisch   gekannt   und    für   Czechen   geschrieben   hat^), 

«)  Vgl.  oben  S.  386  f. 

>)  Auch  Liubia  wäxe  vielleicht  nach  Vääa  (etwa  Wenzele),  Sascha  (rasaiech, 
etwa  [Alejxanderchen)  möglich.  Eine  männliche  Form  des  Namens  von  der 
Wunel  Liub  wird  belegt  durch  Annales  Einhardi  823  M.  G.  SS.  1,  210:  Liubi 
rex  Wiltzorum. 

•)  VgL  aber  auch  (russ.)  batjuska,  Väterchen,  oder  slovenisch  bratuSa.  Also 
dieselbe  (Feminin?  -)  Endung  für  Masculinum  und  Femininum,  und  das  mag 
«ich  dann  bei  der  Endang  ola  auch  wiederholen. 

*)  wie  Bartos  =  ßartel,  panos  (Junker). 

^)  Oosmas  widmet  sein  Werk  dem  Propst  von  Melnik.   Auch  ist  der  Schluss 

Mitth«UuDf«D  XXY.  26 


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402  Hans  Sehr  euer. 

den  Namen  eben  anstandslos  als  femininam  gebraucht.  LuboSin  ist 
dann  das  weibliche  Possessivurn  dazu,  gebildet  mit  der  weiblichen 
Endung  -in,  während  die  männlichen  Possessiva  auf  -ow  enden,  z.  B. 
Krakow  oder  Krokow. 

Viel  gravierender  wäre  es  gewesen,  wenn  Brückner  gesagt  hätte» 
Lubossin  sei  von  Lubod  (masc.)  gebildet  (nicht  als  Possessivurn).  Das 
ist  sprachlich  zulässig.  Es  ist  aber  auch  nur  eiue  Möglichkeit  neben 
der  Ableitung  vom  femininum,  eine  Möglichkeit,  für  die  hier  gar  kein 
Anhaltspunkt  vorliegt.  Übrigens  ist  für  die  geschichtliche  Existenz 
der  Person  der  Name  irrelevant.  Es  handelt  sich  zweifellos  um  eiue 
Frau,  das  ergibt  sowohl  Cosmas  als  , Christian'.  Wichtig  ist  hier  nur 
gegenüber  Brückner  festzustellen,  dass  der  Name  Lubossa  Cosmas 
keinen  ^^schlimmeu  Streich  gespielt  hat'. 

Die  Figur  des  Przemysl  lässt  Brückner  bestehen;  sie  findet 
sich  ja  auch  bei  ^^Christian'  i).  Dagegen  ist  ihm  meine  Gleichstellung 
des  Przemysl  mit  Samo  ein  »missglückter  Versuch*.  Was  er  aber 
gegen  meine  eingehenden  Ausführungen  vorzubringen  weiss,  ist  nicht 
weniger  bedeutungslos  als  seine  bisherigen  Einwände.  Zunächst  die 
Gleichgiltigkeit  Brückners  gegen  das  Besultat,  dass  Przemysl  nach 
der  Stammtafel  des  Cosmas  in  dieselbe  Zeit  fallt  wie  der  Franke 
„Samo*.  Vgl.  dazu  oben  S.  398  f.  Dann  die  sonderbare  Wendung  (S. 
227  a  a.  E.)  ,das  böhmische  Volk  hat  somit  von  der  vorübergehenden 
Samo-Episode  keine  Erinnerung  bewahrt*,  wobei  das  , somit*  voll» 
ständig  in  der  Luft  hängt,  da  es  doch  nicht  gut  auf  die  vorher- 
gehende Ablehnung  der  Amazonensage ^)  oder  die  Ablehnung  der  Ab- 

dieser  Widmung:  »Sive  enim  vobis  eoli  hec  senileß  nugae  placeant  sive  displi- 
cenat,  rogo  ne  tercius  eas  oculus  videat*  nicht  wörtlich  zu  nehmen.  Arg.  Wid- 
mung an  Gervasius. 

>)  Die  BeBtreitung  den  ümstandes,  dass  Przemysl  der  Ahnherr  Boriwojs  sei^ 
weil  sich  das  in  der  Bödeker  Handschrift  der  Wenzelslegende  nicht  findet,  und 
daher  nur  in  die  späteren  Handschriften  aus  den  »Lügen  des  Kosmas«  »inter- 
polirt  sei*,  hat  Brückner,  wie  oben  bemerkt,  bereits  zurückgenommen. 

<)  Auch  diese  Ablehnung  ist  ganz  willkürlich.  » In  der  Sucht  es  den  Alten  gleich 
zu  tun  • .  erfand  er  (Cosmas)  auch  die  böhmischen  Amazonen  .  .  .  Die  »Tatsache*,, 
dass  Weiber  (Libussa  und  Schwestern)  das  Land  beherrschten,  musste  doch  die 
Mädchen  des  Landes  mit  Selbstbewusstsein  erfüllen.  Hiezu  kam,  dass  in  der 
Nähe  des  Schauplatzes  der  bisherigen  ,  Ereignisse  *,  sich  wirklich  eine  » Mädchen» 
bürg«,  denn  das  bedeutet  Dievin,  vorfand  — ,  es  lag  nichts  näher,  als  aus  Libussas 
weiblichem  Gefolge  eine  Besatzung  in  diese  Burg  zu  werfen  —  (vgl.  über  dieses 
Phantom,  das  Brückner  offenbar  aus  der  späteren  Dichtxing  entnommen  hat, 
oben  S.  386f.  Anm.  3).  lustins  Amazonen  waren  übertrumpft  Es  wäre  dies  die 
letze  Auflehnung  der  Weiber  in  Böhmen  —  seit  dem  Tode  der  Libussa  ständen, 
die  Weiber  fortan  unter  der  Macht  der  Männer.  Es  ist  somit  (!)  wieder  der 
blosse    Zufall,   die  Berücksichtigung   eines   Ortsnamens,   die   zur    Erfindung   der 


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Zur  altböhmischen  Verfassungsgeschichte.  403 

stammung  Boriwojs  von  Przemysl  bezogen  werden  kann.  Wenn  sich 
aber  Brückner  etwas  darauf  zu  Gute  tut,  dass  man  in  den  , entlegen- 
sten Gegenden  Westrusslands  weder  vom  alten  Polen  noch  vom  Feld- 
zug  von  1812*  was  weiss  —  so  kann  dies  ja  richtig  sein,  beweist 
aber  gar  nichts.  In  die  andere  Wagschale  lässt  sich  eben  eine  Menge 
von  Fällen  legen,  wo  in  staunenswerter  Weise  Erinnerungen  sich  er- 
halten haben ^).  Dass  sich  aber  speziell  Erinnerungen  an  die 
grosse  samonische  Epoche,  die  für  Böhmen  eine  ungleich  tiefer 
gehende  Bedeutung  hat  als  der  Feldzug  von  1812  für  Weissrussland, 
konserviren,  hat  doch  wahrlich  nichts  a  priori  bedenkliches  an  sich, 
wie  es  BrQckner  darstellt.  Es  kommt  also  bloss  auf  den  Detailnach- 
weis an.  Dass  hier  leicht  gewisse  Verschiebungen  eingetreten  sind,  wird 
wohl  Niemand  befremden.  Festgehalten  ist  aber  der  Kern,  und  zwar 
reichlich  genug,  um  die  Identität  des  einzigen  epochalen  Mannes  der 
alt-böhmischen  Geschichte  und  Sage  historisch-wissenschaftlich  fest- 
zulegen. Ich  selbst  habe  darauf  hingewiesen,  und  Brückner  wiederholt 
es,  dass  im  IX.  Jahrhundert  sich  noch  die  Bayern  des  Samo  erinnerten, 
obwohl  sie  ihn  zu  einem  Slaven  machten.  Die  Awarenzeit  hat  bei 
den   Czechen   in  dem    Worte   obr  =  awar  geradeso   sprachlich   ein 

Episode  gefBihrt  hat.  Wer  weiss,  wie  Slaven  über  die  baba,  das  Weib,  ver- 
ächtlich  denken,  wird  den  Wert  dieser  Episode  einschätzen  können«.  So  Brück- 
ner S.  227a.  Dem  gegenüber  stelle  ich  fest,  dass  tatsächlich  »Weiber 
das  Land  beherrschten*,  selbst  nach  dem  unfehlbaren  »Christian«,  und 
dass  also  damals  die  Geringschätzung  der  Frau  nicht  so  unbedingt  war,  wie 
Brückner  angibt.  Erst  der  zunehmende  Ackerbau  (d.  i,  doch  selbst  nach 
Brückner  die  Przemysl  sehe  Zeit)  drängt  die  Frau,  die  bei  Jagdvölkern 
ziemlich  frei  neben  dem  Manne  steht  und  auch  noch  bei  niederen  Ackerbauern 
(nach  den  Worten  Grosse's)  »als  Genossin  zuweilen  sogar  als  Herrin  des  Mannes 
auftritt«  in  stramme  Unterordnung  unter  den  Mann.  Das  alles,  namentlich  auch 
die  Betonung  des  Umstandes,  dass  die  »Amazonen«  des  Cosmas  mit  denen  des 
Altertums  gar  nichts  zu* tun  haben,  findet  sich  aber  eingehend  erörtert  in 
meinen  »Untersuchungen«  S.  41  ff.,  bes.  45  f.  Brückner  stürmt  darüber  einfach 
hinweg.  Ich  bemerke  dies  auch  gegen  Rachfahl,  der  a.  0.  S.  85  behauptet,  dass 
ich  die  Amazonen  durch  »Analogieschlass«  von  den  Finnen  nach  Böhmen  bringe 
und  dass  meine  Ausführungen,  womach  »erst  der  deutschrechtliche  Zug  des 
Przemysl-samonischen  Zeitaltes  ein  strammeres  Männerrecht  begründete«  vollends 
in  der  Luft  schweben.  Das  steht  vielmehr  wörtlich  bei  Cosmas:  Et  ex  ea  tem- 
pestate  post  obitum  principis  Lubossae  sunt  mulieres  nostrates  virorum  sub 
potestate;  abgedruckt  »Untersuchungen«  S.  46.  Zur  Sache  vgl.  noch  Ratzel 
Völkerkunde  I  (1885)  Einl.  S.  80  f.  Die  Erde  und  ihr  Leben  11  565.  633.  Vor- 
wiegend bloss  die  Männer-Klubs  behandelt  Schurtz,  Altersklassen  und  Männer- 
bünde.  1902. 

»)  Es  wäre,  soweit  ich  mir  als  Rechtshistoriker  darüber  ein  Urteil  erlauben 
darf,  eine  dankenswerte,  wenn  auch  schwierige  Aufgabe  für  einen  Historiker, 
dieses  Problem  einmal  ex  professo  zu  behandein. 

26* 


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404  Hans  Sehr  euer. 

Denkmal  hinterlassen,  wie  Karl  der  Grosse  in  dem  Worte  kral.  Wenn 
jetzt  und  seit  langem  obr  den  Biesen  (vgl.  die  deutschen  Hünen)  und  kral 
den  König  bedeutet,  so  hat  das  hier  gar  nichts  zu  sagen.  Beide  Worte 
bleiben  echte  Beliquien  aus  der  fränkischen  Zeit.  Gerade  die  Verände- 
rung in  ihrer  Bedeutung  ist  aber  mit  ein  Argument  für  meine  Beweis- 
führung: aus  dem  fränkischen  Kaufherrn  ist  mit  der  Zeit  auch  was  an- 
deres, eben  der  sonderbare  slavische  .Bauer*  Przemysl  geworden.  Die 
Behauptung  Brückners  aber,  die  Traditionen  von  Samo  müssten  spä- 
testens nach  einem  Jahrhundert  unfehlbar  verloren  gegangen  sein,  da 
epische  Gtesänge  (nach  dem  heutigen  Stande  der  Forschung)  bei  den 
Weatslaven  fehlten,  ist  in  irgend  einer  Weise  sicher  falsch,  da  die 
Neklansage  sich  rund  300  Jahre  ungeschrieben  erhalten  hat.  Mir 
scheint  es,  dass  für  die  Erhaltung  dieser  alten  Sagen  die  Lokalisirung, 
die  —  richtige  oder  unrichtige  —  Bindung  der  Sage  an  bestimmte 
örtlichkeiten  eine  grosse  Bolle  spielt  —  ein  Moment,  das  sich  Brückner 
wohl  durch  seine  zweifellos  übertriebene  Skepsis  gegenüber  Orts- 
namen mutwillig  verkramt  hat^). 

Völlig  daneben  gegriffen  hat  Brückner  mit  seinem  weiteren  Ein- 
wand (S.  227  b) :  .Sein  (Samo's)  Name  kann  übrigens  kein  slavischer 
sein,  am  allerwenigsten  aber  sam,  selbst,  den  Selbstherrscher,  den 
Autokrator,  bedeuten  —  im  besten  Falle  ist  sam=Hausherr,  sama= 
Hausfrau,  aber  auch  das  nur  auf  jüngerem  Sprachgebiete ;  es  ist  nicht 
alt,  nicht  ursprünglich*.  Das  sieht  sehr  vernichtend  aus,  ist  aber 
gleichfalls  ein  Schlag  in  die  Luft.  Ich  habe  diese  Namensfrage  erst  am 
Schlüsse  meiner  bezüglichen  Ausführungen,  als  ,rein  zufalliges  Detail*, 
in  dem  Samo  und  Przemysl  übereinstimmen,  angeführt  (S.  16  f.).  Ich 
bemerke  dort,  die  Versuche  den  Namen  germanisch  zu  erklären,  seien 
wohl  verfehlt,  berufe  mich  für  die  Annahme  slavischer  Abstammung 
auf  Schaffafik,  Palacky,  Bachmann  und  erkläre  selbst  eine  andere 
slavische  Bedeutung  als  ,solus*  für  möglich.  Was  aber  meine  Ar- 
gumentation mit  der  Bedeutung  «solus*  betrifft,  so  liegt  ihre  Durch- 
schlagskraft ganz  anderswo!  Cosmas  reitet  an  den  einschlägigen 
Stellen  in  auflFallender  Weise  auf  dem  Worte   solus  herum  und  für 


i)  Vgl.  aber  auch  Brückner  selbst  S.  228  a  (am  Anfang)  betreifend  die 
Neklansage:  ,  an  die  Eampfetätte  .  .  .  knüpfte  sich  eine  Erzählung  von  einem 
erbitterten  Kampfe  zwischen  Luczanen  und  Böhmen*.  Es  sollte  eigentlich 
heissen:  Die  Erzählung  von  dem  erbitterten  Kampfe.  Über  das  doppelte  Mass 
Brückners  gegenüber  der  Neklansage  und  dem  übrigen  Teil  der  altbOhmischen 
Sage,  vgl  oben  S.  400. 

S)  Auch  Brückners  Ableitung  sam,  sama  =  Hausherr,  Hausfrau  würde  passen. 
Sie  würde  etwa  dem  deutschen  »König*  entsprechen.  Vgl.  dazu  meine  Bemer- 
kung a.  0.  S.  16  Anm.  27. 


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Zur  altböhmiflcben  Verfasaangsgeschicbte.  405 

Cosmas  ist  eine  Gleichstellung  Ton  8olus=sam=, selbst,  allein*,  die 
Brückner  neuestens  perhorreszirt,  durchaus  nicht  unmöglich,  ja  sogar 
sehr  naheliegend.  Cosmas  liebt  solche  Spielereien,  auch  wenn  sie  recht 
falsch  sind:  z,  B.  Wenzlaw=Maior  gloria;  Wojt^ch=exercitus  conso- 
latio!  Näheres  bei  mir,  a.  0.  S.  5  f.  S.  15  Anm.  19,  S.  17  Anm,  30  0- 
Eudlich  die  Persönlichkeit  des  Przemysl.  Brückner  erklärt 
S.  220  auf  Grund  der  Handschrift  von  Bödeken  diesen  Mann  einfach 
für  .einen  des  Ackerbaues  Kundigen,  der  über  die  Wirtschaft  der 
Slaven  fortan  disponiren  soll*.  ,Doch  ist  Przemysl  noch  nicht  Herzog: 
nur  der  SchaflFer,  der  Meier  des  Landes,  der  starosta  .  .  .■  2).  ,Dass 
Przemysl  und  Samo  sonst  nicht  das  geringste  Gemeinsame  bieten, 
dass  Przemysl  ein  friedlicher  Kulturheros,  Samo  ein  erfolgreicher 
Kämpfer  ist,  braucht  kaum  noch  erwähnt  zu  werden*.  Das  ist  aber 
wieder  einfach  unrichtig.  Der  Przemysl  der  Cosmas'schen  Sage  ist  in 
seinen  Funktionen  durchaus  nicht  nationalfriedlich.  Er  wird  als  Erster 
zu  einem  dux,  d.  i.  Herzog,  Heerführer  erhoben,  er  wird  rector,  solus 
dominus,  er  zügelt  durch  Gesetze  (legibus)  das  ungebundene  Volk.  Die 
Sage  bringt  ihm  Widerwillen  entgegen,  und  Cosmas  sieht  in  ihm 
trotz  aller  seiner  Kulturtaten  vorzüglich  den  Begründer  der  drü- 
ckenden Seiten  der  Rechtsordnung  seiner  Zeit.  Samo  ist  hier  nur  in 
ein  bäuerliches  Gewand  gesteckt,  durchaus  nicht  blosser  Bauer.  Näheres 
^Untersuchungen*  S,  11  ff  namentlich  15  f.  und  84  ff.  Aber  auch 
nach  der  Handschrift  Ton  Bödeken  ist  die  Zeichnung  Brückners  falsch. 
Es  möge  genügen  —  die  ganze  Argumentation  ist  ja  doch  nur  eine 
Seifenblase,  wie  gleich  erörtert  werden  wird  —  bloss  darauf  hinzu- 
weisen, dass  auch  für  den  Legeudisten  Przemysl  der  Setter  ist  aus 
,clades  et  multiplex  pestis*  —  Brückner  selbst  übersetzt  S.  220  a: 
,aus  Niederlagen  und  mannigfacher  Pest*!  —  Ich  föge  nur  noch 
hinzu,  dass  der  ,  Originaltext*  (nach  Pekaf)  der  Legende  Przemysl 
auch  noch  ausdrücklich  als  princeps  seu  gubernator  des  V  0 1  k  e  s  (nicht 
agrorum)  bezeichnet. 

VII.  Die  Ergebjiisse  der  Legende. 
Ich  glaube  in  dem  Vorstehenden  alle  Angriffe  Brückners  als  un- 
b^ründet  dargetan  zu  haben.  Selbst  wenn  die  Legende  echt  sein 
sollte,  ist  Cosmas  nicht  vernichtet,  bleiben  meine  Resultate,  deren  Brenn- 
punkt in  der  Gleichung  PrzemysWSamo  liegt,  aufrecht.  Ich  möchte 
mich   mit   dieser  negativen  Zurückweisung   des  Angriffe   nicht  begnü- 

')  Wanim  Rachfahl  a.  0.  S.  83  diese  Argumentation  »gepresst«  findet,  ist 
mir  nicht  recht  verBt&ndlioh. 

«)  Vgl.  den  Text  der  Hs.  von  Bödeken  unten  S.  406. 


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406 


Hans  Seh  reuer. 


gel).  So  uuerfreulich  es  mir  ist,  vor  der  Erledigung  der  Echtheits- 
frage materiell  auf  die  Legende  einzugehen,  so  möchte  ich  doch,  um 
dem  Vorwurf  eines  formalistischen  Verhaltens  vorzubeugen,  kurz  in 
der  Hauptsache  feststellen,  was  denn  eigentlich  die  Legende,  die  Echt- 
heit vorausgesetzt,  für  mein  Thema  bringt.  Sie  ergibt,  um  das  vor- 
weg zu  sagen,  nichts  anderes  als  eine  «glänzende  Bestätigung* 
meiner  Besultate.  Man  kann  sogar  Cosmas  ganz  aus  dem  Spiele 
lassen;  aus  der  blanken  Legende  tritt  die  von  mir  herausgearbeitete 
Entwicklungslinie:  Awarenzeit,  „Lubossa*,  Przemysl-Samo  und  dessen 
Fürstengeschlecht,  dessen  Dynastie  klar  zu  Tage.  Hier  zunächst  die 
beiden  Griindtexte  nach  Pekaf  ÖÖH.  IX  (1903)  S.  405  f.^: 


Originaltext  (Pekaf). 
At  vero  Sclavi  Boemiae  ipso  sub 
Areturo  positi  cultibus  idolatrie  de- 
diti  velut  equus  infrenis  sine  lege, 
sine  ullo  principe  vel  rectore  vel 
urbe  uti  bruta  animalia  sparsim  va- 
gantes  terram  solam  incolebant.  Tan- 
dem pestilencie  cladibus  attriti  quan- 
dam  phitonissam,  ut  fama  fertur, 
adeunt,  postulantes  spem  consilii  re- 
sponsumque  divinacionis.  Quo  ac- 
cepto  civitatem  statuunt  nomenque 
imponunt  Pragam.  Post  hinc  in- 
vento  quodam  sagacissimo  atque  pru- 
dentissimo  viro,  cui  tantum  agricul- 
ture  officium  erat,  responsione  phi- 
tonisse  principem  seu  gubematorem 
sibi  statuunt,  vocitacum  cognomine 
Premizl,  iuncta  ei  in  matrimonio 
snpra  memorata  phitonissa  (scilicet 
Libussie  hat  die  nach  Pekaf  grund- 
legende Prager  Kapitelshandschrift) 
virgine.  Sicque  a  clade  et  multi- 
plici  peste  tandem  eruti,  dehinc  a 
supramemorato  principe  ex  sobole 
eins  rectore^  seu  duces  preposuere 
sibi,  servientes  demoniorum  simu- 
lacris  et  prophanis  sacrificiorum  ri- 
tibus  bachantes,  donec  ad  extremum 
dominatus  eiusdem  regni  pervenit  ad 
unum  ex  eisdem  principibus  ortum, 
vocitatum  Borziwoy. 


Bodecensis. 
Tandem  (so  neuestens  Pekaf  CCH. 
IX  (1903)  405  dagegen  ohne  dieses 
NejstarSi  Kronika  S.  134  Anm.  aa) 
pestilenciae  cladibus  afflicti  infelices 
illi  qui  nunc  Slavi  Boemi  sub  Are- 
turo positi,  postquam  diu  sine  lege, 
sine  ullo  principe  vel  rectore  vel 
urbe,  uti  bruta  animalia  sparsim  va- 
gantes,  fructibus  terrae  suae  sive  aliis 
rebus  sui  destituti  sunt,  pythonissam 
quandam  adeunt  postulantes  ab  ea 
spiritum  consilii  et  responsum  divi- 
nationis.  Quo  accepto  civitatem  sta- 
tuunt cui  nomen  Pragam  inponunt. 
Postea  invento  quodam  sagacissimo 
ac  prudentlssimo  viro,  cui  notissi- 
mum  erat  agriculturae  officium,  re- 
sponsione pythonissae  gubematorem 
agrorum  suorum  statunt,  cognomina- 
tum  Primiz,  iuncta  ei  in  matrimonio 
supramemorata  virgine  pythonissa. 
Sicque  demum  a  clade  et  multiplici 
peste  eruti,  ducem  sibi  vel  princi- 
pem praeposuerunt,  vocitatum  Bori- 
woi,  servientes  ipsi,  uti  coeperant, 
daemoniorum  simulacris  et  profanis 
sacrificiorum  ritibus  debacchantes. 


*)  Der  »Originaltext«  ist  auf  Grund  der  Prager  Eapitelshandschrift  von 
Pekaf  konstruirt,  der  BodecensiB  von  ihm  nach  der  Abschrift  von  üamans  (vgl. 
oben  S.  391  Anm.  2)  abgedruckt. 


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Zur  altbObmUchen  VerfaBsungsgescbicbte.  407 

Ich  stelle  mich  dabei  auf  den  nunmehr  von  Fekaf  eingenomme- 
nen, und  auch  von  Brückner  gebilligten  Standpunkt:  der  Bodecensis 
—  mag  ihm  auch  ein  Text,  wie  Pekaf,  meint  das  XII.  Jahrhundert 
zu  Grunde  liegen  —  sei  eine  Umarbeitung,  Kürzung  des  »Original- 
textes*. Ich  nehme  daher  zuerst  den  längeren  Text  vor.  Darnach 
haben  die  Slaven  Böhmens  zuerst  sine  lege,  sine  uUo  principe  vel 
rectore  vel  urbe  sparsim  vagantes,  also  kurz  »unorganisirt*.  in  voller 
Freiheit  gelebt.  Das  kommt  also  im  Wesen  auf  dasselbe  hinaus  wie 
das  .goldene  Zeitalter»^)  des  Cosmas  nach  meiner  rechts-  und  wirt- 
schaftsgeschichlichen  Analyse*).  Insbesondere  ist  von  einem  Heldentum 
keine  Rede.  Das  Heroentum  setzt  womöglich  altadlige  Familien,  prin- 
eipes  vel  rectores  voraus.  Es  bedarf  einer  breiteren  sozialen  Grund- 
lage. Sparsim  vagantes  haben  nichts  Geschichtliches,  auch  kein 
Heldentum.  Schliesslich^  ist  aber  eine  grundstürzende  Wendung  ein- 
getreten. Pestilentiae  cladibus  attriti  wenden  sich  die  Leute  an  eine 
weise  Frau,  die  ihnen  den  Bat  gibt,  eine  Burg  zu  bauen  und  den 
»Przemysl*  als  princeps  seu  gubemator  sich  einzusetzen.  Da  diese 
beiden  Mittel  helfen  und  die  Slaven  a  clade  et  multiplici  peste  be- 
freien, so  ist  es  klar,  dass  die  Bedrängnis,  die  sie  drückte,  nicht  ein- 
fach „Seuche«  (Pekaf,  Nejstaräi  Kronika  S.  64,  Brückner  S.  220  a), 
auch  nicht  blosse  Hungersnot  sein  kann  3).  Die  geschichtliche  Wen- 
dung besteht  hier  in  militärischen  Neuerungen  und  einer  festen  Eegie- 
rung  nach  innen  gegenüber  dem  früheren  rechtlosen,  fürstenlosen 
und   burglosen   Zustand.      Die   clades   et   multiplex   pestis   sind  eben 

1)  Dass  dieses  Zeitalter  durchaus  nicht  sentimental-ideal  gewesen  ist,  glaube  ich 
ausreichend  betont  zu  haben.  Den  goldenen  Schimmer  bat  erst  die  dichterische 
Phantasie  über  diese  Zeiten  der  Freiheit,  der  Eigentumslosigkeit,  der  vorherr- 
schenden Friedensordnung  gegossen.  Cosmas  selbst  bezeichnet  die  felix  aetas  gele- 
gentlich wegen  der  »Ehelosigkeit*  ah  viehisch.  Vgl.  »Untersuchungen«  namentlich 
6.  7  ff.  20,  95  ff.   Rachfahls  Bemerkungen  a.  0.  S.  82  f.  sind  also  gegenstandslos. 

*)  Auf  eine  mehr  passive  Existenz  weisen  auch  die  Worte:  Pestilentiae 
cladibns  attriti ;  darüber  gleich  im  folgenden.  Niederlagen  und  manigfache  Heim- 
suchungen machen  kein  Heroenzeitalter  aus. 

>)  Ich  verweise  hier  nochmals  auf  die  Parallele  in  einer  Erzählung  des 
Petrus  von  Dusburg  (XIV.  Jahrb.)  über  die  preussischen  Galinden;  vgl.  »Unter- 
suchungen« 44  f.,  102,  dazu  S.  80  Anm.  18.  Anlässlich  einer  Hungersnot  teilt 
die  weise  Frau,  domina,  que  secundum  ritum  ipsorum  sacra  et  prophetissa  re- 
putabatur,  ad  cuius  imperium  huius  facta  singula  terre  regebantur  den  zu- 
sammenberufenen Grossen  den  Auftrag  der  Götter  mit,  einen  Beutezug  gegen 
die  Christen  zu  unternehmen.  Das  gibt  einen  ganz  guten  Sinn,  Beute  ist  Er- 
werb. Aber  eine  blosse  Burg  stillt  keinen  Hunger,  und  gegen  Seuchen  hilft  sie 
erst  recht  nichts.  Selbst  das  irrationale  Element  der  Galindensage,  der  Ausfall 
des  Volkes  ohne  Waffen,  findet  eine  natürliche  Lösung.  Die  Galinden  werden 
j&mmerlich  geschlagen.    (Siehe  a.  0.  S.  102  Anm.  32). 


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408  Hans  Schreuer. 

Niederlagen  und  mannigfache  Heimsuchung  ^).  Diese  be- 
drucken das  Volk  sehr;  schliesslich  rafft  man  sich  dagegen  auf  und 
baut  zunächst  eine  Burg.  Auch  die  Slayen  Fredegars  dulden  eine 
Zeit  lang  die  Bedrückungen^  der  Awaren.  Erst  die  filii  Chunorum, 
quos  in  uzores  Winodorum  et  filias  generaverant,  tandem  non  sub- 
ferentes  maliciam  ferre  et  obpressione  .  .  .  ceperant  revellare*). 

Der  Abschluss  der  Erlösung  von  Niederlagen  und  mannigfacher 
Heimsuchung  (Sicque  .  .  .  tandem  eruti)  erfolgt  aber  erst  durch  die 
Wahl  eines  schlauen  Mannes  —  der  zugleich  Gatte  der  Seherin  wird 
—  zum  princeps  seu  gubernator  des  Volkes.  Also  auch  der  Przemysl 
der  Wenzelslegende  begründet  gegenüber  den  früheren  Zuständen  eine 
neue  Zeit.  Er  macht  den  früheren  Niederlagen  und  mannigfachen 
Heimsuchungen  ein  Ende:  sicque  a  clade  et  multiplici  peste  tandem 
eruti.  Geradeso  auch  Samo,  von  dem  Fredegar  schreibt:  Cum  in  ezer- 
cito  Winidi  contra  Ghunos  fuissent  adgressi^  Samo  negucians.  .  cum  ipaos 
in  ezercito  perrexit;  ibique  tanta  ei  fuit  utiletas  de  Chunis  facta,  ut  .  . 
nimia  multitudo  ex  eis  gladio  Winidorum  trucidata  esset.  Przemysl 
wird  im  Gegensatze  zu  den  früheren  fürstenlosen  Zeiten  der  erste 
Fürst:  principem  seu  gubernatorum  sibi  statuunt^).     Ebenso  auch  der 

*)  Peatilentia  und  pestis  bedeutet  auch  nicht  bloss  Seuche,  sondern  alles, 
was  Verderben  und  Untergang  zuzieht.  So  schon  im  alten  Latein,  desgleichen 
im  Mittelalter.  Vgl.  Du  Gange:  »Pestis  pro  quaris  miseria  et  exitio«  und  Du 
Cange-Diefenbach :  »Pestilentia,  sterbunge,  plaege«.  Vgl.  auch  noch  »Christian« 
cap.  1  a.  £.  von  der  Verwüstung  Mährens  durch  die  Ungarn :  cum  sulcis  suis  et 
fructibus  diversis  cladibus  attrita  . .  .  Krieg,  Hunger  und  Seuche  sind  oft  gar  nicht 
zu  trennen.  Vgl.  Fritz  Curschmann,  Hungersnöte  im  Mittelalter  Leipzig  1900 
S.  22,  60,  68  und  dessen  Nachweisungen  zum  J.  793,  807,  843,  850,  852,  889 
u.  B.  w. 

*)  Fredegar  IV  48.    Dazu  »Untersuchungen«  S.  14,  20. 

')  Der  Umstand,  das»  die' Legende  den  Przemysl  nicht  dux  nennt  sondern 
erst  Ton  seinen  Nachfolgern  sagt:  dehinc  a  supi'a  memorato  principe  ex  sobole 
eins  rectores  seu  duces  preposuere  sibi  .  .  donec  .  .  dominatus  eiusdem  regni 
pervenit  ad  unum  ex  eisdem  regni  principibus  ortum,  yocitatum  Boriwoi,  ist  für 
die  vorliegende  Frage  wohl  bedeutungslos.  Dass  Przemysl  »Fürst«  wurde,  ist 
zweifellos  mit  den  Worten  principem  seu  gubematorem  sibi  statuunt  gesagt 
Insbesondere  bedeutet  gubernator  nicht  speziell  Schaffer,  Wirt  (Brückner,  Pekai^ 
a.  0.  S.  64)  sondern  dasselbe  wie  rector,  Lenker.  Vgl.  Du  Gange  »gubernator«  und 
»rector«,  insbesondere  Diefenbach  »gubernare«  behutten,  beschermen,  meystem, 
berigten,  regern,  stiren,  schefiregiern.  »Gubernator«  Bchii*mer,  bcschirmer,  stur- 
man,  sture,  meyster,  regierer.  Allerdings  kann  gubernare  auch  allgemein  pro- 
videre,  curare  necessaria  ministrando  heissen;  Du  Gange  s.  v.  Das  »sibi«  lässt  aber 
keinen  Zweifel  darüber,  um  was  es  sich  handelt  Tatsächlich  ist  auch  Przemysl 
durch  Wahl  des  Volkes  in  eben  demselben  Sinne  dessen  Lenker  geworden,  wie 
seine 2^achfolger.  Princeps  bedeutet  in  unserer  Stelle  den  »angestammten«  Fürsten. 
Solche  kannte  die  frühere  Zeit  nicht  (sine  principe);  Przemysl  wird  zu  einem 


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Zur  alt  böhmischen  VerfassungflgeBchichte.  409 

Samo  Fredegars:  Winidi.  cernentes  utilitatem  Samones  eam  super  se 
eligant  regem,  ubi  30  et  5  annos  regeayit  feliciter.  Przemysl  begründet 
—  mit  der  Seherin  verebelicfat  —  die  böhmische  Dynastie.  Ein  gleiches 
hat  auch  Samo  getan,  der  nach  Fredegar  XII  uxores  ex  genere  Wini- 
dorum  habebat,  de  quibns  XXII  filios  et  qnindecem  filias  habuit  Es 
bleibt  nur  noch  die  Bauernqualitat  des  Przemysl  der  Legende  ^  gegen- 
über dem  frankischen  Kaufherrn  der  Annaleu.  Ich  habe  diese  Ver- 
kleidung schon  beim  Przemysl  des  Cosmas  aufgeklärt.  Der  fränkische, 
durch  Samo  personifizirte  Einfluss  hat,  ähnlich  wie  für  die  Germanen 
die  römischen  Eiuflüsse  am  Rhein,  für  die  böhmischen  Slaven  ein 
Fortschreiten  des  Ackerbaues  gegenüber  der  Viehzucht  bringen  müssen. 
Kein  Wunder,  dass  die  vorzüglich  mit  dem  inneren  Leben  des  bäuer- 
lichen Volkes  beschäftigte  Sage  gerade  die  agrarische  Qualität  des 
Betters  ^Samo**,  der  übrigens  schon  nach  der  bayrischen  Tradition  des 
IX.  Jahrhunderts  ein  Slave  ist,  ganz  besonders  in  den  Vordergrund 
rückt.  Muss  ja  doch  auch  noch  in  hellgeschichtlicher  Zeit  bei  den 
Slaven  Kärntens  der  deutschrechtliche  Herzog  feierlich  slavisirt,  ver- 
bauert werden  —  eine  Zeremonie,  deren  Grundgedanke  auch  aus  den 
noch  zu  Cosmas'  Zeiten  auf  Wyschehrad  aufbewahrten  bäuerlichen 
Bastschuhen  Przemysls  herausleuchtet^).  Also  auch  die  Bauernqualitat 
des  Przemysl  der  Legende  macht  für  dessen  Identifizirung  mit  dem 
fränkischen  Kaufherrn  keine  Schwierigkeiten.  Der  sagenhafte  Przemysl 
passt  somit  vollständig  in  die  geschichtliche  Bolle  Samo's.  Beide 
begründen  eine  ganz  charakteristische,  einzigartige  Wendung  in  der 
böhmischen  Geschichte.  Die  altböhmische  Tradition  kennt  nur  eine 
solche  epochale  Gestalt,  Przemysl;  die  ganze  altböhmische  Geschichte 
kennt  nur  eine  solche  epochale  Figur,  Samo.  Es  ist  immer  der- 
selbe Mann,  einmal  von  Böhmen  aus,  das  anderemal  mit  den  Augen 
des  fränkischen  Annalisten,  also  gewissermassen  von  aussen  her  be- 
trachtet. Will  man  zum  Überflusse  noch  einem  indirekten  Beweis 
Beachtung  schenken,  so  sehe  man  zu,  wie  Andere  Samo  und  Przemysl, 
die   doch   nun   einmal   in   der   böhmischen   Geschichte   untergebracht 


solchen,  er  wird  Begründer  des  FürstengeschlechtB;  auch  seine  Nachfolger 
werden  ex  sobole  principis,  ex  (eisdem)  prinoipibus  genommen.  Das  führende 
Amt  des  Einzelnen  wird  ausgedrückt  mit  den  Worten  gubernator,  rector,  dux. 
Aach  ein  rector  war  früher  unbekannt,  erst  seit  Przemysl  gibt  es  einen  Lenker, 
gubemator,  rectores  seu  duces.  Für  die  Bedeutung  des  dux  vgl.  noch  gleich 
nach  unserer  Erzählung:  (Boriwoj)  ducem  suum  (Bodec.:  ,sibi<)  vel  regem  Zwa- 
topulc  Morayie  adiit. 

>)  Cui  tantum  agriculture  officium  erat.  Przemysl  ist  hier  vor  seinem  ße- 
giemngsantritt  ebenso  »bloss  schlichter  Bauer«,  wie  bei  Cosmas. 

*)  Siehe  das  alles  »Untersuchungen«  IS.  15  f,  SS.    Ferner  unten  S.  419. 


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410  üans  Schreuer. 

werden  müssen,  neben  einander  plaziren^).  Da  wird  Przemysl  nach 
Samo  gesetzt.  Das  ist  aber  entwicklungsgescfaichtlich,  rechtsgeschicht- 
lich  unmöglich;  den  losen  Zuständen  hat  Samo  durch  Gründung  des 
^^Fürstentums'  ein  Ende  gemacht,  was  soll  da  Przemysl  noch  einmal 
das  Fürstentum  begründen?  —  Przemysl  aber  vor  Samo  zu  setzen  ist, 
so  viel  ich  sehe.  Niemandem  eingefallen.  Man  mag  also  die  Sache 
drehen  und  wenden,  wie  man  will,  immer  kommt  die  Gleichung  heraus : 
Przemysl  =  Samo. 

Nichts  anderes  ergibt,  wie  schon  oben  angedeutet,  der  Bodeker 
Text.  Für  ihn  ist  Przemysl  nicht  einmal  Bauer,  sondern  nur  hervor- 
ragender Sachverständiger  in  der  Landwirtschaft:  cui  notissimum  erat 
agriculturae  officium.  Nun  sagt  der  Bodecensis  allerdings,  dass  der 
Mann  zum  Gubernator  agrorum  von  den  Slaven  bestellt  worden  sei. 
Aber  er  sagt  andererseits  auch  genau  wie  die  Yulgata,  dass  der  Ab- 
schluss  der  Befreiung  a  clade  et  multiplici  peste  erst  (sicque  demum) 
durch  Przemysl,  der  zum  Gatten  der  Seherin  wird,  erfolgt  sei.  Und 
das  ist  hier  womöglich  noch  viel  gravirender  als  beim  Vulgatatext 
Denn  die  pestilentiae  clades  werden  vom  Bodecensis  mit  den  Worten 
geschildert:  fructibus  terrae  suae  sive  aliis  rebus  suis  destituti  sunt. 
ySie  sind  der  Früchte  ihres  Bodens  und  anderer  Vermögensstücke  be* 
raubt  worden'' !  Damit  kann  erst  recht  nur  Raub  —  offenbar  durch 
die  Avaren  —  gemeint  sein.  Den  Einwand,  das  sei  hier  bildlich  ge- 
meint, beseitigt  auch  wieder  der  Hinweis  auf  die  Abhilfe  durch  mili- 
tärische Mittel,  wenigstens  den  Burgeubau.  Also  auch  hier  tritt  die 
deutschrechtliche,  militärisch-staatsrechtliche  Epoche  der  altböhmischen 
Geschichte  unzweifelhaft  zu  Tage. 

Damit  ist  aber  der  Text  nicht  erledigt.  !Nach  Pekaf  a.  0.  haben 
wir  eine  Kürzung  resp.  Verarbeitung  vor  uns.  Pekaf  selbst  verweist 
auf  das  .sonderbare'  cui  notissimum  erat  agriculturae  officium 
gegenüber  dem  (,an  Stelle'  des)  tan  tum  der  Vulgata.  Ich  möchte  eine 
m«  E.  einfache  Erklärung  hinzufügen.  Vielleicht  hat  der  deutsche 
Verarbeiter  die  spezifisch  böhmische  Tradition  von  der  bäurischen  Ab- 
kunft Przemysls  nicht  gekannt,  und  daher  hier  das  tantum  eliminiri 
Er  dürfte  ganz  gut  das  unverstandene  und  für  uneingeweihte  recht 
unverständliche  «tantum  agriculturae  officium*  auf  die  neue  Auf- 
gabe des  Przemysl  bezogen  und  dem  entsprechend  natürlich  bei  der 
Charakteristik  des  neuen  Amtes  den  princeps  weggelassen  und  den 
gubernator  nicht  auf  die  Menschen  wie  Vulgata,  sondern  auf  agri  ab- 
gestellt haben.     So  würde  m.  E.   das  —  auch   von   Pekaf  reprobirte 


*)  .Untersuchungen«  S.  13,  21. 

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Zur  altböh mischen  Verfassungsgeßcbichte.  4X1 

—  gubernatorem  agrorum  suorum  des  Bodecensis  leicht  erklärt,  da- 
mit aber  auch  alle  darauf  bauenden  Argumentationen  Brückners 
erst  recht  hinfallig  werden.  Aus  demselben  Grunde  würde  dann  auch 
die  Abstammung  des  Boriwoj  aus  der  Dynastie  des  »princeps*  Przemysl 
gestrichen  worden  sein.  Die  pestilentiae  clades  aber  sind  aus  dem 
Grundtext  stehen  geblieben,  ja  (das  ist  vielleicht  besonders  beachtens- 
wert, kann  aber  auch  vollständig  auf  den  Verarbeiter  zurückgehen) 
gerade  der  im  allgemeinen  kürzende  Bodecensis  schildert  ausdrücklich 
diese  Plagen  als  Baub.  Der  ganze  so  hoch  gestellte  Text  von  Bödeken 
ist  also,  sofern  überhaupt  etwas  von  ihm  zurückbleibt,  höchstens  eine 
neuerliche  Bestätigung  meiner  Lösung. 

Nun  kommt  aber,  selbst  wenn  die  Legende  wirklich  den  Jahren 
993|4  angehören  sollte,  noch  Cosmas  hinzu,  den  ich  vorläufig  absicht- 
lich aus  dem  Spiel  gelassen  habe,  der  aber,  wie  schon  das  vorher  aus- 
geführte ergibt,  zweifellos  gute  Volkstradition  i)  und  zwar,  wie  ich 
betonen  muss,  doch  wohl  etwa  aus  der  Mitte  des  XI.  Jahrhunderts 
bietet.  Cosmas  begann  die  Ausarbeitung  seines  Werkes  „nicht  lange 
vor  1110*  *).  Er  hat  also  jedenfalls  vorher  die  Materialien  gesammelt. 
Nun  berichtet  er  aber  nach  Erzählungen  von  Greisen,  senes,  die  ja 
doch  mindestens  die  Tradition  aus  der  Mitte  des  XI.  Jahres  repräsen- 
tiren.  Cosmas  gegenüber  bietet  dann  die  Legende  —  falls  sie  echt 
ist  —  eine  zwar  noch  ältere  aber  nur  gelegentliche,  von  vornherein 
summarische,  flüchtige  Notiz  über  die  altböhmische  Sage.  Die  Legende 
ist  dann  sehr  wertvoll,  aber  durchaus  kein  Todesstoss  für  Cosmas. 
Was  sich  im  Detail  aus  der  Verbindung  von  Cosmas  mit  , Christian* 

—  dessen  Echtheit  vorausgesetzt  —  ergibt,  glaube  ich  getrost  auch 
noch  weiter  einer  späteren  Erörterung  vorbehalten  zu  dürfen.  Die 
Hauptpunkte  sind  wohl   im  Vorstehenden   genügend   herausgearbeitet. 

VUI.  Zur  rechtsgeschichtliehen  Sagenkritik. 

Ich  möchte  zum  Schluss  noch  über  eine  Frage  der  Sagenkritik 
einige  Worte  hinzufügen,  die  gerade  im  konkreten  Fall  eine  EoUe 
spielt,  die  aber  weder  Brückner  und  Pekaf  noch  auch  Bachfahl  bei 
der  Beschäftigung  mit  meinem  Buche  sich  gehörig  zum  Bewusstsein 
gebracht  haben,  wiewohl  ich  , Untersuchungen*  S.  3  f.  mich  präzise  dar- 
über ausgesprochen  hatte.   Es  ist  —  namentlich  für  Kechtshistoriker  — 


<)  leb  verweise  nochmals  auch  auf  Bretholz  a.  0.  S.  481  ff.,  wo  auagefahrt 
wird  dasB  »Cosmas  den  Christian  nicht  gekannt  haben  kann*. 
*)  Vgl.  Wattenbach,  Geschichtsquellen  II  204. 


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412  Hans  Schreuer. 

nichts  Neues  ^),  aber  so?iel  ich  sehe,  wird  es  nicht  immer  genügend 
gewürdigt.  Ich  will  es  kurz  wiederholen.  Die  Rechtsüberzeugung  eines 
Volkes,  dessen  Bechtsanschauungen  —  und  diese  systematisch  heraus- 
zuarbeiten ist  die  Aufgabe  der  Rechtsgeschichte  —  entnehmen  wir 
nicht  blos  sog.  historischen  Quellen  sondern  auch  Sagen,  Dichtungen 
ja  selbst  der  Mythologie,  ah>o  Erzählungen,  deren  Inhalt  historisch 
unwahr  ist.  Ich  bin  fest  überzeugt,  dass  Baidur  nicht  von  Hodur 
durch  einen  Mistelzweig  getötet  worden  ist;  ebenso  glaube  ich  nicht, 
dass  der  Sohn  Hreidmars  die  Gestalt  einer  Otter  angenommen  habe 
und  Yon  Loki  mit  einem  Stein  totgeworfen  sei.  Nichts  destoweniger 
halte  ich  die  rechtsgeschichtliche  Argumentation,  die  Brunner^)  dar- 
auf baut,  für  ganz  einwand&ei.  und  so  mag  auch  z.  B.  die  ganze 
Geschichte  von  dem  .Königsfeld*  Przemysls  unwahr  sein  —  das  Gegen- 
teil habe  ich  am  allerwenigsten  behauptet  —  aber  die  rechts-  und 
wirtschaftsgeschichtlichen  Motive,,  die  die  Erzählung  aufweist,  können, 
wenn  sie  in  eine  sonst  fundirte  Argumentation  hineinpassen,  ganz  gut 
verwendet  werden.  Eine  Kritik^  die  solche  Dinge  summarisch  ad  acta 
legen  wollte,  würde  die  Forschung  nicht  bloss  wichtiger  Erkenntnis - 
mittel  berauben,  sondern  gerade  zur  Gewinnung  unrichtiger,  weil  un- 
vollständiger Vorstellungen  führen.  —  Ein  anderes  Beispiel.  Ich 
glaube  durchaus  nicht  an  die  historische  Existenz  des  Mannus  und 
seiner  drei  (verdächtige  Dreizahl  !  !  !)  Söhne.  Ich  würde  aber  sehr 
verwundert  einen  « Rechtshistoriker'  ansehen,  der  das  in  der  Erzählung 
liegende  vaterrechtliche  Argument  Brunners  nicht  akzeptiren  wollte 
oder  läugnete,  dass  hier  uraltes  Bewusstsein  von  einer  wirklichen,  in 
der  Hauptsache  blutsverwandtschaftlichen  Znsammengehörigkeit  der 
drei  grossen  Völkergruppen  vorliegt.  Und  nun  die  Nutzanwendung. 
Wenn  es  es  auch  keinen  Bohemus,  Gzech,  Krak  oder  Erok  in  persona 
gegeben   haben   mag,    so   ist   doch   der  juristische  Grundgedanke  der 


1)  Ich  verweiee  hier  nochmals  ant  Bemheim,  Lehrbuch  der  historischen 
Methode,  jetzt  3.  Auflage  namentlich  S.  466. 

*)  Über  absichtlose  Missetat,  in  seinen  Forschungen  zur  Geschichte  des 
deutschen  und  französischen  Rechtes  S.  488  ff.  Für  die  rechtsgeschicht- 
liche Methode  bei  der  Behandlung  solcher  Quellen  empfehle  ich  allen  Un- 
gläubigen die  Worte  (a.  0.):  »dais  die  Götter-  und  Heldensage  (in  concreto  die 
nordische  resp.  angelsächsische  [Beowulf !])  eine  uralte  Rechtsüberzeugung  des 
Volkes  widerspiegelt,  bestätigen  vereinzelte  Aussprüche  der  Rechtsquellen,  sei 
es  nun,  dass  sie  das  alte  strenge  Recht  mit  Bewusstsein  festhalten,  sei  es,  dass 
sie  uns  einen  Einblick  gewähren  in  den  unablässigen  Kampf,  welchen  strenges 
Recht  und  Billigkeit  zu  kämpfen  hatten.  Dabei  sind  es  weniger  die  Volksrechte 
der  fränkischen  Zeit,  als  vielmehr  jüngere  Quellen,  in  welchen  die  ursprüngliche 
Rochtsauffassung  am  klarsten  hervortritt*  u.  s.  w. 


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Zur  altböbmischen  Verfassangsgeschicbta.  4^3 

Führerschaft,  des  Schiedsrichtertums  u.  s.  w.  rechtshistorisch  Terwert- 
har,  zumal  durch  die  weiteren  Yon  mir  vorgefahrten  Argumente  ge- 
rade die  Führerschaft  wahrscheinlicher  gemacht  ist,  als  etwa  ein  rein 
genossenschaftliches  Auftreten.  Dasselbe  gilt  für  die  verwandtschaft- 
lichen Beziehungen,  welche  die  Sage  in  den  Persönlichkeiten  Eroks 
und  seiner  Töchter  sich  abspielen  lässt  Geradeso  wie  der  Wanen- 
Mythus  mit  Becht  von  Brunner  als  Beleg  für  die  Geschwisterehe  aus- 
genutzt wird,  ebenso  darf,  ja  muss  man  für  die  Erörterung  der  alt- 
slavischen  Familienverhältnisse  in  Böhmen  die  Sage  über  Grocco  und 
seine  Töchter  heranziehen.  Prinzipielle  Negation  ist  nirgends  eine 
gute  Methode,  und  wenn  die  Ausbeutung  selbst  mythischer,  über- 
haupt historisch  unwahrer  Vorgänge  manchem  Historiker  befremdlich 
erscheint,  so  ist  sie  deshalb  für  die  Zwecke  der  Kechtsgeschichte  oft 
das  einzig  Richtige.  Durch  harte  Schablonen  werden  wissenschaftliche 
Fragen  nicht  gefordert  —  eher  geföhrdet. 


Nachtrag. 

Eine  sehr  gewichtige  Parallele  zur  Verbauerung  Samo's  durch  die 
Tradition  bietet  die  Sage  vom  Ursprung  des  sächsischen  Geschlechts 
der  Billunge.  Schon  100  Jahre  nach  Hermann,  um  1075,  schreibt 
der  gewissenhafte  Adam  von  Bremen  II  8:  Vir  iste  (Hermann)  pau- 
peribus  ortus  natalibus,  primo,  ut  aiunt,  7  mansis  totidemque  manen- 
tibus  ex  hereditate  parentum  fuit  contentus.  Deinde  quod  erat  acris 
iugenii  (also  auch  ein  .Przemysl",  ein  Schlauer)  u.  s.  w.  Die  spätere 
Sage  baut  dann  diese  Bäuerlichkeit  weiter  aus.  Und  doch  ist  das 
Geschlecht  zweifellos  hochadeligen  Ursprungs.  Die  Parallele  mit  Samo- 
Przemysl  reicht  vielleicht  noch  weiter.  Auch  die  Billunge  repräsentiren 
zum  guten  Teil  ein  aus  Franken  nach  dem  Osten  eingezogenes  Element, 
und  doch  verlegt  die  Sage  ihren  Ursprung  in  den  Lüneburger  Bauern- 
hof Stübeckeshorn  bei  Soltau.  Vgl  über  alles  das  von  den  Neuesten 
Köpke,  Jahrbücher  der  deutschen  Geschichte,  Kaiser  Otto  der  Grosse, 
S.  570  ff.  0.  V.  Heinemann,  Geschichte  von  Braunschweig  und  Han- 
nover I  S.  93  f. 


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Die  Acta  Murensia 
und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri^ 

Von 

Hans   Hirsch. 

Zweiter  Teil. 


in.  Die  Kaisernrkunde  ron  1114. 

Das  Diplom  ist  uns  nur  mehr  in  jener  Abschrift  erhalten,  die 
der  Anonymus  seinem  Werke  einverleibt  hat.  Für  den  Beweis  der 
Echtheit  sind  wir  also  vor  allem  auf  die  inneren  Merkmale  angewiesen. 
Die  Urkunde  stellt  nahezu  in  allen  ihren  Teilen  eine  wörtliche  Ab- 
schrift der  Königsurkunde  Hirsaus  dar.  Nur  ist  das  Formular  bedeutend 
verkürzt.  Es  fehlt  zunächst  die  umständliche  Anführung  der  Beweg- 
gründe, die  zur  Gründung  und  Freigabe  des  Klosters  geführt  haben, 
dafür  ist  dort  mit  teilweiser  Benützung  der  für  die  päpstliche  Schutz- 
stellung des  Klosters  in  der  Hirsauer  Urkunde  gebräuchlichen  Worte, 
teilweise  mit  Heranziehung  der  Kardinalsurkunde  der  Bericht  über  die 
Mission  Eghards  von  Küssnach  eingeschaltet^).  Darauf  folgt  die  Formel 
für  die  freie  Abtwahl  mit  Weglassung  aller  Bestimmungen,  die  in  Hirsau 
über  die  Einsetzung  des  Gewählten  von  Seite  der  Brüder  getroffen 
sind^).  Das  Recht  der  Absetzbarkeit  eines  unwürdigen  Abtes,  sowie 
die  Verfügungen    über   den  Vogt^)   sind   mit   einigen   unbedeutenden 


1)  Vgl.  diese  Arbeit  S.  266  ff. 

*)  Über  den  Grund  dieser  Anslassung,  die  Muri  nahezu  mit  allen  übrigen 
von  Hirsau  abgeleiteten  Diplomen  gemein  hat,  ist  meine  später  erscheinende  Ar- 
beit einzusehen. 

')  Da  galt  es  natürlich  zunächst  die  Bestimmungen  des  Otwisinger  Tages 
in    das  Hirsauer  Formular   hineinzuarbeiten.    Als   Zutat   rechtlicher  Natur  be- 


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Die  Acta  Murenaia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       4X5 


Weglassuugen   und  Zutaten   ganz  nach  Hirsau   geraten.     Desgleichen 
die  Bestimmung  über  die  rechtliche  Stellung  der  Klosterleute. 

Von  da  ab  macht  sich  unser  Diplom  YoUkommen  selbständig. 
Die  Poenformel  bei  BesitzTerletznngen,  die  langatmige  Fluchformel,  die 
Besitzbestatigung  und  Eorroboration,  Teile  die  sonst  alle  übrigen  Hirsauer 
Urkunden  mehr  oder  minder  wörtlich  nachgeschrieben  haben,  fehlen 
in  Muri.  Dafür  ist  hier  —  und  das  ist  das  für  die  Echtheit  ausschlag- 
gebende Moment  —  eine  dem  Diktat  der  kaiserlichen  Eanzlei  dieses 
Jahres  entsprechende  Poen-  und  Korroborationsformel  gegeben«  Man 
urteile  selbst: 


Muri  4./III.  1114 
St.  3106. 
ut  nuUa  dein- 
ceps  persona,  parva 
siye  magna,  supra- 
dictum  monaste- 
rium  de  aliquo  be- 
neficio  suo  inquie- 
tare,  molestare,  dis- 
yestire  ulterius  au- 
deat. 

Si  vero  forte, 
quod  absit,  aliquis 
aliqua  temeritate 
vel  pertinatia  praye 
inductus  hancnostri 
precepti  paginam 
infirmare  vel  in- 
fringere  presump- 
serit,  centum  libras 
auri  componat,  me- 
dietatem  camere 
nostre  et  medieta- 
tem  predicte  eccle< 
sie. 

Ut  autem  hoc 
ab  Omnibus  cre- 
datar  et  inviolabi- 
liter  conservetur, 
haue  cartam  manu 


Basel  10. /in.  1114 
St.  3109. 
ut  nulla  dein- 
ceps      persona, 
parva  sive 

magna,  eandem 
ecclesiam  de  su- 
pradicto  concambio 
molestare  in- 
quietare  vel  di- 
vestire  audeat. 

Si  vero  forte, 
quod  absit,  ali- 
quis prave  in- 
ductus haue 
nostri  privilegii 
paginam  infir 


Mainz  14./IV.  1114 
St.  3112. 
ut  nulla  dein- 
ceps       persona 
magna  sive 

parva       supra 
d  i  c  1 0  s      homines 
molestare      vel 
inquietare  au 
deat. 


Si  vero  forte, 
quod  absit,  ali- 
quis huius  no- 
stre concessionis 
paginam  violare 
presumpserit, 


mare  vel  in-centum  libras 
fringere  temp-'auri  componat 
taverit,  sciat  semedietatem  ca- 
compositurum  mere         nostre 


mille libras  auri, 
medietatem  ca- 
mere nostre,  et 
medietatem  pre- 
fate  ecclesie. 

Quod  ut  verius 
essecredatur,  et 
ab  Omnibus  in- 
violabiliter  ob- 
servetur,  hanC|biliter  conser- 


medi^tatem  su 
pradictis   homi- 
nibus. 


Hirzenach  16./VI. 
1114  St.  3114.  • 

ut  nulla  dein- 
ceps  persona 
magna  sive 

parva  eandem 
ecclesiam  de  be- 
neficiis  suis 
aliquo  modo  in- 
quietare, mo- 
lestare, vel  di- 
vestire  audeat. 

Si  quis  vero 
forte,  quod  ab- 
sit, huius  no- 
stri precepti 
paginam  in- 
fringere  temp- 
taverit,  centum 
libras  auri  com- 
ponat medieta- 
tem camer^  no- 
str^  et  medie- 
tatem supra- 
dict^    ecclesi^. 


Ut  autem  hoc 
verum    esse    c  r  e 
datur  et  ab  om 
nibus  inviola- 


Ut  autem  hoc 
ab  Omnibus 

credatur  et  omni 
evo  inviolabi- 
lliter    observe- 


zeicbne  ich  das  Verbot  gegen  die  Erblichkeit  der  Vogtei,  das  sich  auch  in  dem 
Hirsauer  Diplom  Heinrichs  Y.  f&r  Usenhoven  (St.  3012)  findet. 


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416 


Hans  Hirsch. 


propria   corrobora-jpaginam       manu'vetar,  hanc  car- 


inpressione    insig- 
niri  iassimus. 


tarn    sigilli    nostrijpropria  corro-,tam      inde     con 

scriptam  et  manu 
propria   corro 
boratam        im 
pressione     no- 
stri  sigilli  in 
signiri     iassi-|9igniri 
mus.  mus. 


boratam        in 
pressione     no- 
stri  sigilli  in- 
signiri     iussi 
mus. 


tur,  hanc  car- 
tarn  inde  coc- 
scriptam  et  manu 
propria  corro- 
boratam  in- 
pressione  no- 
stri  sigilli  in- 
iussi- 


Nach  dieser  Gegenüberstellung  ist  es  nur  Sache  der  Yollstandig- 
keit,  wenn  ich  anführe,  dass  auch  Invokation,  Titel  und  Datirungi) 
den  Formen  der  kaiserlichen  Kanzlei  in  diesen  Jahren  entsprechen^ 
und  dass  sämtliche  in  dem  Stück  angeführte  Zeugen  in  den  unserer 
Urkunde  zunächst  liegenden  Original- Diplomen  Heinrichs  Y.  als  solche 
nachweisbar  sind.  Somit  stellt  sich  die  Herstellung  unserer  Kaiser- 
urkunde folgendermassen  dar.  Aus  dem  Hirsauer  Formular, 
das  Muri  schon  in  einer  seinen  speziellen  Verhältnissen 
entsprechenden  Umformung  eingereicht  hatte,  hat  man 
die  Schlusssätze  gestrichen,  durch  eine  kanzleigemässe 
Korroborations-  und  Poenformel  ersetzt,  das  Ganze  aber 
durch  HiuzufügUDg  eines  Eingangs-  und  Schlussproto- 
kolles  zu  einem  Diplom  gemacht.  Die  Urkunde  ist,  wie  sie 
uns  heute  vorliegt,  aus  der  kaiserlichen  Kanzlei  hervorgegangen. 

Diese  präzise  Argumentation  ist  in  dem  vorliegenden  Falle  umso 
notwendiger,  als  die  Frage  der  äusseren  Merkmale  wenigstens  vorder- 
hand nicht  ganz  ohne  Schwierigkeiten  zu  lösen  ist  Der  Anonymus 
hat  uns  die  Urkunde  nicht  allein  abgeschrieben,  er  hat  auch  sämt- 
liche B^laubiguDgszeichen,  die  er  am  Schlüsse  des  Diploms  fand, 
abgezeichnet.  Sie  schienen  ihm  ja  die  sichersten  Bürgen  für  die 
Echtheit   des  Diploms   zu   sein^).     So   finden   wir   auch  in  der  Kopie 

>)  Die  anni  regni  stiminen  nicht,  es  müsste  heissen  Villi  statt  VIII,  doch  liegt 
hier  wabrBcbeinlich  ein  Vei-sehen  des  Kopisten  vor.  Nicht  dieselbe  Erklärung 
möchte  ich  bieten,  wenn  die  Datirung  den  Kaiser  quartus  rex  Romanonim  nennt. 
Doch  steht  auch  in  dieser  Hinsicht  das  Diplom  nicht  vereinzelt  da.  Vgl.  Böhmer, 
Acta  72  f.,  Stampf,  Acta  667  und  vor  allem  St.  3104. 

*)  Deshalb  bemerkt  er  eigens  (S.  40):  carta  libertatis,  quam  ipse  rex  nöbis 
dedit,  etiam  manu  sua  ex  quadam  parte  iignavit  und  S.  44.  Istas  tres  virgulas 
jacentes  firmavit  ipse  rex  in  privilegio  ad  indicium  firmitatis.  Wenn  Bresslau  (EU. 
in  Abb.  Text  25)  an  Diplomen  Heinrichs  IIL  nachträgliche  HinzuftÜgung  der  Kreuze 
und  Schnörkel  zu  dem  Beizeichen  constatirt,  so  scheint  mir  die  zuletzt  zitirte 
Stelle  fQr  die  Frage,  ob  der  König  an  der  Herstellung  des  Beizeichens  irgend- 
wie beteiligt  war,  nicht  unwichtig  zu  sein.  Freilich  versichert  Bresslau  (ebenda 
37  f.),  dass  man  unter  Heinrich  V.  yon  dieser  ursprünglichen  Bedeutung  des 
Signum  speciale  keine  Kunde  mehr  hatte. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       417 

der  Acta  ein  Monogramm,  ein  Beizeichen  und  ein  ganz  regelrechtes 
Diptychon  1).  Letzteres  muss  sogar  Worte  in  griechischer  Schrift  ent- 
halten haben.  Die  zwei  «y*,  die  in  die  zwei  Tafeln  eingezeichnet 
sind,  deuten  das  au.  Der  Anonymus  konnte  die  griechische  Schrift 
eben  nicht  lesen.  Dass  alle  diese  Zeichen  auch  wirklich  im  Original 
Yorfindlich  waren,  dafQr  ist  die  Abschrift  ein  sicherer  Beweis,  die 
man  sich  von  der  Eaiserurkunde  Muris  in  Engelberg  nahm'),  imi  1124 
eine  ähnliche  Bestätigung  seiner  Bechte  und  Freiheiten  Yon  Heinrich  V. 
zu  erlangen').  Denn  auf  der  Vorlage  des  Eugelberger  Diploms  sind 
am  Schlüsse  alle  die  genannten  Zeichen  angefügt  Sie  sind  in  ihren 
Formen  genau  dieselben  wie  die  in  den  Akten  gegebenen,  doch  sind  in 
die  Tafeln  des  Diptychons  btatt  der  zwei  ,y'  Schnörkel  eingezeichnet. 
Damit  gewinnen  wir  freilich  zunächst  einen  weiteren  Stutzpunkt 
für  die  Echtheit  des  Muri-Diploms.  Wir  können  nachweisen,  dass  die 
Eaiserurkunde  schon  im  Jahre  1124  bestanden  und  genau  so  bestanden 
hat,  wie  sie  zirka  20  Jahre  später  der  Anonymus  vorfand.  Neben 
dieser  Annehmlichkeit  erwächst  uns  aber  auch  die  Pflicht,  nachzu- 
prüfen, inwieweit  die  von  der  Eugelberger  Vorlage  und  dem  Ano- 
nymus der  Muri-Ürkunde  entlehnten  Zeichen  den  Eanzleigebräuchen 
unter  Heinrich  V.  entsprechen. 


1)  Eine  genaue  Nachbildung  gibt  Kopp,  Acta  S.  35. 

«)  ÜB.  von  Zürich  I  Nr.  263. 

•)  Ibidem  Nr.  265.  Dort  ist  die  Urkunde  als  Fälschung  bezeichnet.  Der 
Befund,  wie  ihn  das  Original  darstellt,  ist  richtig  wiedergegeben.  Es  findet  sich 
an  dem  Diplom  ausser  dem  Siegel,  dessen  Echtheit  nicht  angezweifelt  wurde, 
dem  Monogramm,  der  Signum-  und  Rekognitionszcile  nichts,  was  fOr  die  Her- 
stellung in  der  kaiserlichen  Kanzlei  sprechen  würde.  Aliein  diese  Signum-  und 
Rekognitionszeilen  wären  mit  anderen  echten  Heinrich- Urkunden  zu  vergleichen 
gewesen.  Dabei  hätte  sich  ergeben,  dass  dieser  Teil  des  Diploms  tatsächlich 
von  einem  Schreiber  der  kaiserlichen  Kanzlei  (Philippus  B)  herrührt.  Als  Ver- 
gleichsmaterial mache  ich  vor  allem  St.  3198  (München)  und  3204  (Karlsruhe) 
namhaft.  Das  Siegel  ist  gerade  das  seit  1120  gebräuchliche  (vgl.  Bresslau  N.  A. 
VI.  557).  Mit  air  dem  ist  aber  die  Echtheit  des  Diploms  ausser  Zweifel  gestellt. 
Es  schliesst  sich  so  der  Mehrzahl  der  Hirsauer  Kaiserurkunden  an,  die  auch  bis 
auf  das  EschatokoU  ausserhalb  der  kaiserlichen  Kanzlei  entstanden  sind.  Die 
Datirung  ist  nicht  aufi^llig.  Sie  stammt  nicht  aus  der  Kanzlei,  ist  aber  nicht 
unkanzleigemäss  (KU.  in  Abb.  Text  S.  87).  Die  Angabe  von  »dominica« 
und  >luna<  ist,  was  in  der  Ausgabe  des  Züricher  Urkundenbuches  nicht  ersicht- 
lich gemacht  ist,  ein  späterer  Zusatz.  Er  stammt  von  derselben  Hand,  die  die 
gleichen  Angaben  der  Datirung  der  gefälschten  Papsturknnde  (a.  a.  0.  Nr.  264) 
hinzugefügt  hat.  Gleichfalls  spätere  Zutat  ist  die  ganz  am  Schluss  geschriebene 
Besitzaufzeichnung.  Weitere  Auskünfte  über  die  interessante  Engelberger  Ur- 
kundengruppe  muss  ich  mir  für  meine  zweite  Arbeit  versparen. 

Mütheilonren  XXV.  27 


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418  Hans  Hirsch. 

Das  Monogramm  ist  regelrecht,  wie  es  in  der  Kanzlei  Heinrichs  V. 
üblich  war.  Auch  das  Beizeichen  zeigt  YÖllig  jene  Form,  in  der  wir  es 
gerade  in  den  1114  zunächst  liegenden  Jahren  aus  Originaldiplomen  des 
letzten  Saliers  kennen.  Aber  schon  hier  muss  ein  Detail  yermerkt  werden, 
für  das  nicht  so  ganz  leicbt  aus  anderen  Eaiserurkunden  dieser  Jahre 
Belege  beschafft  werden  konnten.  Das  Signum  speciale  ist  rechts  von  drei 
Kreuzen  fiankirt.  Ich  bemerke,  dass  in  dieser  Form  das  Muri-Beizeichen 
viel  Ähnlichkeit  mit  denen  der  Diplome  Heinrichs  III.  hat  Auch  unter 
Heinrich  Y.  habe  ich  solche  drei  Kreuze  gefunden  und  zwar  gerade  aus 
dem  Jahre  1114  in  der  Hirsauer  Kaiserurkunde  des  Klosters  Paulinzelle 
(St.  3116),  weiter  aus  dem  Jahre  1112  in  einer  der  zwei  Ausfertigungen 
des  Bamberger  Diploms  (St.  3086).  Alle  drei  Diplome  stammen  yon  der- 
selben Handi).  Es  offenbart  sich  also  in  der  Anwendung  der  drei  Kreuze 
die  Individualität  des  betreffenden  Kanzlei-Schreibers.  Damit  sind  wir 
eigentlich  in  der  Erkenntnis  der  hier  vorliegenden  Frage  wieder  einen 
Schritt  weitergekommen.  Die  Kaiserurkunde  Muris  ist  wahrscheinlich 
von  demselben  Manne  geschrieben,  der  auch  die  Diplome  Heinichs  Y. 
für  Paulinzelle  und  Bamberg  mundirt  hat*). 

Aber  der  Anonymus  hat  auch  ein  Diptychon  abgezeichnet.  Auch 
das  ist  zunächst  fBr  uns  ein  Yorteil.  Wir  wissen  so  bestimmt,  dass 
das  Original  eine  Bekognitionszeile  gehabt  hat.  Sie  fehlt  in  der  heuti- 
gen Überlieferung,  ob  sie  nun  der  Anonymus  abzuschreiben  vergass, 
oder  dem  Kopisten  der  Acta  die  Schuld  beizumessen  ist.  Doch  hat 
sich  bisher  kein  echtes  Diplom  Heinrich  Y.  finden  lassen,  in  dem 
diese  Form  des  Bekognitionszeichens  anzutreffen  wäre 3).  Das  Dipty- 
chon hat  unter  Heinrich  III.  dessen  Kanzler  Winitherius  als  Beglaubi- 
gungszeichen  eingeführt*).     Seinem  Beispiele  ist  ganz   vorübergehend 

>)  Diese  Frage,  die  Bresslau  (KU.  i.  Abb.  Text  S.  81)  mangels  einer  geeig- 
neten Reproduktion  der  Paulinzeller  Urkunde  noch  offen  Hess,  vermag  ich  inso- 
fern sicher  zu  beantworten,  als  mir  letzteres  Stück  in  einer  Photographie  vor- 
liegt, die  ich  in  München  mit  den  Bamberger  Urkunden  yerglich. 

*)  Damit  ist  noch  nicht  gesagt,  dass  dieser  Schreiber  zugleich  der  Diktator 
ist.  Darüber  werden  wir  erst  nähere  Auskunft  erlangen,  wenn  für  die  Diplome 
Heinrichs  V.  genaue  Diktatuntersuchnngen  vorliegen.  Doch  erwähne  ich,  dass  von 
den  drei  früher  angezogenen  Urkunden  St.  31 12  nicht  von  dem  uns  hier  interessiren- 
den  Schreiber,  sondern  von  Bruno  A  geschrieben  ist,  von  dem  auch  andere  dem 
Muri-Diplom  zeitlich  nahe  stehende  Urkunden  (St.  3107,  3108)  mundirt  sind.  Ich 
bemerke  auch :  die  Angaben  der  Acta  (tres  virgulae)  und  die  Zeichnung  der 
Acta  nötigen  zu  der  Annahme,  dass  das  Original  nur  drei  Schnörkel  aufwies. 
Diesen  Brauch  hat  der  Schreiber  nicht  immer  eingehalten,  z.  B.  wohl  bei 
KU.  in  Abb.  IV,  25,  nicht  aber  bei  St.  3116. 

»)  Bresslau  KU.  i.  Abb.  Text,  37  f. 

♦)  E.  SteindoriF,  Jahrbücher  des  deutschen  Reichs  unter  Heinrich  IIL  1.  376. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       4^9 

unter  Hein  rieb  lY.  der  Kanzler  Herimannus  gefolgt.  Bisher  sind  uns 
aber  nur  zwei  Diplome  dieses  Kaisers  mit  einem  solchen  Rekogni- 
tionszeichen  bekannt  geworden^). 

Schon  deshalb  geht  es  nicht  an,  das  Vorkommen  des  Dipty- 
chons in  der  Muri-Ürkunde  als  Yerdachtsgrund  anzusehen.  Wie 
wir  fQr  den  vereinzelten  Gebrauch  dieses  Zeichens  unter  Hein- 
rich IV.  nur  zwei  Belege  haben,  können  wir  für  sein  Vorkommen 
unter  Heinrich  V.  eben  nur  ein  Zeugnis  aufweisen.  Denn  der 
Gedanke,  den  Königsurkunden  ein  Bekognitionszeichen  zu  geben,  war 
damals  noch  nicht  in  Vergessenheit  geraten.  Auch  unter  Lothar  HL  finden 
wir  vereinzelt  Urkunden  mit  solchen  Beglaubigungszeichen.  Dabei 
knüpfte  man  sichtlich  an  ältere  Vorbilder,  etwa  an  die  Ottonischen 
Bekognitionszeichen  an^).  und  wenn  man  sich  nun  auch  unter  Heinrich  V. 
dieses  Brauches  erinnerte,  was  ist  natürlicher,  als  dass  man  sich  da 
die  Formen  zum  Muster  nahm,  die  die  Diplome  der  beiden  Vorgänger 
des  letzten  Saliers  aufweisen? 

Gerade  der  Schreiber,  der  das  Muri-Diplom  mundirte,  zeigt  sich 
auch  sonst  mit  den  Kanzlei  Verhältnissen  der  früheren  Zeit,  nament- 
lich Heinrichs  IV.  vertraut.  Er  ist  es,  der  das  Beizeichen  in  der 
Kanzlei  Heinrichs  V.  zu  Ehren  brachte.  Er  wusste  ihm  genau  jene 
Form  zu  geben,  in  der  es  unter  Heinrich  IV.  im  Gebrauche  stand  >). 
Seine  Schrift  deutet  überhaupt  auf  Beziehungen  zu  Kanzleibeamten 
des  vorhergehenden  Begenten  hin.  Sie  hebt  sich  in  ganz  bestimmter 
Weise  von  der  Schrift  ab,  wie  sie  die  in  den  ersten  Jahren  Heinrichs  V, 
entstandenen  Diplome  zeigen*).  Sie  neigt  sich  aber  ebenso  deutlich 
besonders  in  dem  Gebrauche  des  offenen  .a**,  in  der  verlängerten  Schrift, 
in  der  Verzierung  der  Schäfte  durch  Zickzacklinien  und  in  dem  Auf- 
satz des  ,e*  in  der  verlängerten  Schrift  den  Kanzleischriften  unter 
Heinrich  IV.  uud  denen  noch  früherer  Zeiten  zu*). 

Fassen  wir  die  Ergebnisse  kurz  zusammen.  Die  inneren  Merk- 
male der  Urkunde  zeigen,  dass  das  Hirsauer  Formular  tatsächlich  in  der 
kaiserlichen  Kanzlei   zu  einer  regelrechten  Kaiserurkunde   verarbeitet 

I)  KU.  i.  Abb.  II,  26. 

«)  Ibid.  VI,  3. 

»)  Anderseits  ist  der  Unterschied  gegenüber  dem  Beizeicben  Heinrichs  III. 
:ganz  deutlich.  Das  Signum  speciale  Heinrichs  IV.  unterscheidet  sich  von  dem 
«eines  Sohnes  nur  dadurch,  dass  es  den  Querstrich  in  der  anderen  Hälfte  der 
Figur  aufweist  (KU.  in  Abb.  II,  26).  Doch  findet  sich  in  den  letzten  Jahren  Hein- 
richs IV.  schon  jene  Grundform,  wie  in  der  Kanzlei  seines  Nachfolgers  (KU. 
j.  Abb.  IV.  21). 

♦)  KU.  in  Abb.  IV,  23  und  24. 

»)  Ibidem  II,  18,  19,  20,  2^,  IV,  19. 

27* 


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420  Hans  Hirsch. 

wurde.  Die  Beglaubigungszeichen,  die  uns  der  Anonymus  und  die 
Engelberger  Vorlage  überliefern,  haben  uns  dazu  geführt,  mit  einiger 
Wahrscheinlichkeit  sogar  den  Schreiber  der  Muri-Ürkunde  festzustellen. 
Das  Diptychon  darf  keinen  Yerdachtsgrund  bilden.  Denn  wie  wollte 
man  sich  unter  all  diesen  Umstanden  die  Herstellung  einer  Fälschung 
erklären?  Das  Formular  hätte  man  sich  also  aus  Hirsau  verschafft 
und  den  speziellen  Verhältnissen  Muris  entsprechend  umgeformt 
Die  Foen-  und  Eorroborationsformel  sowie  das  ganze  EschatokoU  wären 
einem  echten  Diplom  Heinrichs  V.  entnommen,  das  aber,  wie  die 
Zeugenreihe  yerlangt,  gerade  aus  dem  März  des  Jahres  1114  stammen 
müsste,  und  weiter,  wie  das  Beizeichen  mit  den  drei  Kreuzen  fordert, 
gerade  von  dem  Schreiber  geschrieben  sein  müsste,  als  dessen  Eigen- 
tümlichkeit die  Anwendung  dieses  Zeichens  charakterisirt  wurde,  und 
endlich  das  Diptychon  wäre  einem  Diplom  Heinrichs  III.  oder  IV. 
entlehnt.  Eine  so  komplizirte  Herstellung  einer  Fälschung  ist  kaum 
denkbar.  Schon  die  Tatsache,  dass  die  Hirsauer  Fluchforroel  durch 
eine  dem  Kanzleigebrauch  unter  Heinrich  V.  entsprechende  Poen-  und 
Korrobationsformel  ersetzt  ist,  Hesse  sich  nicht  erklären.  Der  Fälscher 
fand  ja  die  Fluchformel  in  der  echten  Vorlage,  was  bewog  ihn,  sie 
fortzulassen  ?  In  dieser  Zeit  haben  Formeln  doch  sicher  kein  Kriterium 
der  Echtheit  gebildet!  Im  Gegenteil,  wir  müssen  die  Sache  umkehren 
und  sagen,  das  Muri-Diplom  ist  ein  sicherer  Beweis,  dass  das  Diptychon 
als  Bekognitionszeichen  auch  der  Kauzlei  Heinrichä  V.  nicht  unbe- 
kannt war^). 

Noch  wären  einige  Fragen  über  Vorlage  und  Überlieferung  des 
Diploms  zu  erledigen.  Über  die  Entstehung  der  ersteren  wurden 
im  vorhergehenden  Abschnitt  Aufklärungen  gegeben^).  Es  soll  hier 
nur  darauf  verwiesen  werden,  dass  die  für  Muri  notwendigen  Umar- 
beitungen des  Hirsauer  Formulars  nicht  erst  vorgenommen  wurden,  al» 
man  sich  1114  um  ein  Diplom  bewarb,  sondern  gleich  damals,  als 
man  unter  Abt  Lütfrid  das  Formular  aus  Hirsau  erhielt  Darüber  gibt 
uns  die  Engelberger  Vorlage  Auskunft.  Als  dieses  Kloster  aus  Muri 
das  Hirsauer  Formular  entlehnte,  hat  man  auch  sogleich  in  der  Vorlage 
die  für  Engelberg  nötigen  Umgestaltungen  vorgenommen.     Neue  dem 


i)  Über  der  Eaiserurkande  von  Muri  bat  ein  glOcklicber  Zufall  gewaltet. 
Die  meisten  übrigen  Hirsauer  Eaiserurkunden  sind  bis  auf  das  Escbatokoll 
ausserhalb  der  kaiserlichen  Kanzlei  entstanden  und  ihre  Echtheit  läest  sich  nur 
deshalb  ganz  bestimmt  erweisen,  weil  sie  uns  noch  im  Original  erhalten  sind. 
Derselbe  Tatbestand  bei  Muri  hätte  eine  sichere  Beweislührung  unmöglich 
gemacht. 

«)  Vgl.  diese  Arbeit  264  flF. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Elodters  Muri.       421 

Kloster  günstige  Bestimmungen  wurden  in  das  Formular  hineinver- 
arbeitet, die  Zutaten  rechtlicher  Natur,  die  Muri  Hirsau  gegenüber 
aufwies,  wurden  angenommen  und  noch  günstiger  gestaltet.  Die  Unter- 
schiede von  der  später  erteilten  Kuiserurkunde,  die  die  Vorlage  aufweist, 
sind  äusserst  geringe*).  Und  der  Engelberger  IJonch,  der  für  sein 
Kloster  die  Vorlage  beschaffte,  hat  ganz  sichtlich  neben  dem  Texte 
des  Diploms  auch  die  Vorlage  desselben  vor  sich  gehabt.  Poen-  und 
Korroborationsformel  der  Kaiserurkunde  sind,  wenn  auch  in  einzelnen 
Ausdrücken  benützt,  im  wesentlichen  doch  durch  die  Hirsauer  Fluch- 
formel ersetzt.  Die  konnte  man  in  Engelberg  nur  aus  der  Vorlage 
des  Muri-Diploms  kennen*).  Die  Muri- Vorlage  bot  also  jedenfalls  im 
grossen  und  ganzen  bereits  den  Text  des  später  verliehenen  Diploms 
Was  die  Schicksale  des  Original-Diploms  anlangt,  so  hat  Kiem 
aus  zwei  vom  Notar  Ulrich  öchslin  am  21.  März  1588  vidimirten 
deutschen  Übersetzungen  des  Stückes^)  und  den  umständlichen  Ein- 
leitungs-  und  Schlussformeln  des  Notars  den  Beweis  erbringen  wollen, 
dass  damals  das  Original  noch  vorhanden  war^).  Davon  kann  gar 
keine  Rede  sein.  Schon  Liebenau  hat  die  sehr  richtige  Bemerkung 
gemacht,  dass  ein  Notar  des  16.  Jahrhunderts  sicher  nicht  in  der 
Lage  war,  zwischen  einer  alten  Kopie  und  einem  Original  zu  unterscheiden. 
Aber  wir  werden  in  unserem  Falle  nicht  einmal  so  gut  daran  sein. 
Die  deutschen  Übersetzungen  sind  nach  der  Abschrift  des  Diploms  in 
den  Akten  angefertigt.  Ebenso  wie  in  dieser  fehlt  die  Bekognitions- 
zeile.  Und  nicht  allein  die  Urkunde  ist  übersetzt,  sondern  auch  eine 
Bemerkung  unseres  Anonymus  .somlicher  virgulen  dry  machte 
der  Keyser  selb  an  den  brieff  ze  sicherer  stätikeit*.  Die 
Notariatsformeln  sagen  gar  nichts.  Wir  wissen  überdies  schon  aas 
dem  Beginn  des  15.  Jahrhunderts,  dass  Muri,  sobald  es  sich  um  eine 
Bestätigung  seiner  Rechte  bewarb,  als  Rechtstitel  immer  die  Acta 
vorwies«»).  Die  deutschen  Übersetzungen  sind  im  Gegenteil  der  erste 
untrügliche  Beweis,  dass  1558  das  Original  nicht  mehr  vorhanden  war. 


<)  Dtraus  kann  man  wiederum  die  Lebre  ziehen,  dass  kleine  Änderungen, 
die  Mari  Hirsaa  gegenüber  aufweist,  möglicberweise  doch  erst  auf  die  Erlangung 
des  Diploms  (1114)  zurückgeben. 

^  liier  liegt  zugleich  der  sichere  Beweis,  dass  die  Vorlage  zu  dem  Diplom 
von  1114  noch  im  Jahre  1122  in  Muri  vorhanden  war. 

8)  Kurz  und  Weissenbacb,  Beitrage  1,  5  &  *)  S.  110  f. 

>)  So  erwähnt  eine  Pancarta  Sigismunds  vom  12.  Juni  1415  (Altmann, 
regesta  Nr.  1749)  in  der  narratio  die  »stiflFtpuch«  des  Klosters,  ebenso  eine  Ur- 
tonde  äcfnog  Friedrichs  von  Österreich  vom  3.  Oktober  H06  (vgl.  Merz,  die 
Habsburg.  6,  A.  19). 


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422  Hans  Hirsch. 

Wichtiger  ist  die  Überlieferung,  wie  sie  sich  bei  Tschudi  darstellt^). 
Er  bringt  eine  Bekognitionszeile:  Bruno  cancellarius  recognovit  Jeden- 
falls hat  die  des  Originals  so  gelautet.  Wenn  nun  dieses  auöh  1558 
nicht  mehr  vorhanden  war,  so  muss  man  doch  bedenken,  dass  in  die 
Zeit  der  historiographischen  Tätigkeit  Tschudis  auch  das  Jahr  1531 
fallt,  in  welchem  anlässlich  des  Berner  Anfstaudes  das  Kloster  geplQndert 
wurde.  Bei  dieser  Gelegenheit  sind  auch  viele  Kostbarkeiten  des  Klosters 
zu  Grunde  gegangen*).  Nun  zeigt  Vögelin,  dass  Tschudi  die  Acta 
Murensia  bereits  1530  gekannt  hat,  also  vor  dem  verhängnisvollen 
Jahr  schon  einmal  in  Muri  gewesen  ist^).  So  wäre  ja  immerhin  mög- 
lich, dass  Tschudi  noch  das  Original  gesehen  hat,  und  dieses  dann  1531 
zugrunde  gieng.  Aber  es  ist  ja  bekannt,  dass  Tschudi  Inschriften 
ergänzt,  ganze  Urkunden  gefälscht  hat  Nun  hat  er  das  einige  Tage 
später  für  Einsiedeln  ausgestellte  Diplom  gekannt,  das  die  vorher  zitirte 
Bekognition  trägt.  Wer  bürgt  dafür,  dass  er  auf  Grund  dieses  Stückes 
das  der  Muri-Ürkunde  Fehlende  ergänzte?  Die  Beglaubigungszeichen 
sind  bei  ihm  genau  in  jener  Beihenfolge  zu  finden,  wie  in  den  Akten. 
So  sind  sie  aber  sicher  nicht  im  Original  aufeinander  gefolgt.  Denn 
dort  wird  das  Diptychon  sich  wohl  am  Schlüsse  der  Bekognitionszeile 
befunden  haben,  ganz  sicher  aber  haben  die  „tres  virgulae*  die  Beihe 
der  Zeichen  nicht  eröffnet,  sondern  die  linke  Seite  des  Signum  speciale 
ausgemacht.  Das  ergibt  nicht  nur  der  Tatbestand  in  anderen  Ur- 
kunden Heinrichs  V.,  sondern  auch  die  Beihenfolge,  in  der  die  Zeichen 
in  der  Engelberger  Vorlage  zu  sehen  sind.  Wenn  also  Tschudi  die 
Zeichen  bloss  aus  den  Akten  abgemalt  hat,  soll  er  gerade  für  die  Be- 
kognition auf  das  Original  zurückgegangen  sein^)? 

lY.  Das  sogenannt«  Testament  des  Bischofs  Werner  Ton 
Strassbnrg  vom  Jahre  1027 5). 
Die  Überlieferung  dieses  interessanten  Stückes  gibt  sich  als  Ori- 
ginal aus.    Das  zeigen  die  noch  vorhandenen  Siegelschnüre.    Dann  er- 


*)  Chronicon  Helveticum  Basel  1734,  50  f. 

»)  Kiem,  Geechichte  1,  298  f. 

•)  Gilg  Tschudis  Bemühungen  nm  eine  urkundliche  Grundlage  für  die 
Schweizer  Geschichte,  Jahrb.  f.  Schweiz.  Gesch.  14,  155.  Die  umfangreiche  Be- 
nützung des  Muri- Archivs  durch  Tschudi  ist  nach  Herzog  erst  in  die  Jahre  1533 
—1535  zu  setzen  (vgl.  Ärgovia  1888,  56  f.). 

*)  Eine  ähnliche  Willkürliehkeit  konstatirt  Schweizer  (ÜB.  v.  Zürich  1, 
Nr.  284)  bei  einem  Einsiedler  Diplom  Eonrads  III.  Tschudi  gibt  von  diesem 
in  seinem  Werke  das  Monogi*amm  einer  ganz  anderen  Eonrad-Urkunde. 

6)  Eiern  107  ff.  Adler  1884,  1  ff.  Geschichte  I,  XLI  ff.  Liebenau,  Adler  18^2, 
119  fl.,  1885,  110. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  EloBters  Muri.       423 

gibt  sich  aber  sogleich  ein  Widerspruch  zwißchen  der  Jahrzahlangabe 
1027  und  dem  wirklichen  paläographischen  Tatbestande,  dem  zufolge 
die  Niederschrift  in  den  Beginn  des  12.  Jahrhunderts  zu  setzen  ist. 
So  haben  die  paläographischen  Gutachten  bisher  immer  gelautet,  und 
es  mag  dabei  auch  für  diese  Arbeit  sein  Bewenden  haben.  Es  ist 
nicht  möglich,  auf  Grund  des  Schriftbefundes  nähere  Besultate  über 
die  Entstehungszeit  des  Stückes  zu  gewinnen,  wir  haben  ja  kein  Ver- 
gleichsmaterial, denn  von  Urkunden  und  Handschriften  Muris  aus  dem 
11.  und  12.  Jahrhundert  ist  fast  nichts  erhalten.  Ein  isolirt  dastehendes 
Stück  aber  genauer  als  auf  ein  Menschenalter  zu  fiziren  wird  sich 
kein  Paläograph  unterfangen  i). 

Wohl  kann  man  bei  dem  Schriftstück  von  Urkundenschrift  sprechen. 
Die  Ober-  und  Unterschäfte  sind  sehr  lang,  teilweise  mit  Zickzacklinien 
verziert.  Als  Abkürzungszeichen  ist  fast  durchgeheuds  das  diplomatische 
verwendet,  und  die  Ligaturen  von  et  und  st  gemahne  u  recht  sehr  an 
die  diplomatische  Minuskel.  Im  allgemeinen  macht  die  wirklieb  schone 
Schrift  aber  doch  den  Eindruck,  als  ob  unser  Schreiber  mehr  gewohnt 
gewesen  wäre,  Bücher  zu  schreiben  als  Urkunden.  Die  Zickzacklinien 
waren  jedenfalls  kein  Schmuck,  den  er  seinen  Buchstaben  für  ge- 
wöhnlich verlieh.  Denn  er  ist  diesem  seinem  Vorsatz,  den  er  bezüglich 
der  Oberschäfte  der  Buchstaben  s,  d  und  h  gefasst  hatte,  schon  nach  den 
ersten  fünf  Zeilen  untreu  geworden  und  hat  sich  seiner  später  nur  mehr 
bei  dem  Buchstaben  s  und  auch  da  recht  selten  erinnert.  lu  der 
Schrift  liegt  also  bis  zu  einem  gewissen  Grade  etwas  Gemachtes.  Als 
charakteristisch  für  das  12.  Jahrhundert  sind  das  runde  s  auf  der 
Zeile 2)  und  die  zwei  Striche  über  dem  doppelten  i»)  hervorzuheben. 
Freilich  mit  all'  dem  ist  für  die  Klarlegung  der  Frage  wenig  getan. 
Da  muss  die  Untersuchung  der  inneren  Merkmale  eine  genauere 
Zeitbestimmung  ermöglichen. 


*)  Nur  auf  eine  Urkunde  will  ich  aufmerksam  machen,  deren  Schrift  völlig 
denselben  Charakter  aufweist,  wie  das  vorliegende  Dokument.  Sie  hat  auch  den 
Vorzug,  aus  einem  Muri  benachbarten  Kloster  zu  stammen.  Es  ist  der  Schieds- 
spruch des  Erzbischofs  Bruno  von  Trier  zwischen  dem  Kloster  Schaffhausen  und 
dessen  Vogt  vom  Jahre  1122  (Quellen  zur  Schweizer-Geschichte  ill,  1,  100  ff.). 
Das  Stück  weist  auch  inhaltlich  jrecht  bemerkenswerte  Analogien  zur  Werner- 
Urkunde  auf. 

»)  Dem  früheren  Gebrauch  entsprechend  findet  sich  dieser  Buchstabe  hie 
und  da  an  einem  Wortschluss  über  dei;  Zeile. 

')  Ein  Charakteristikum,  das  in  der  Königsurkunde  durch  einen  Schreiber 
Eingang  findet,  der  seine  Kanzleitätigkeit  1109  begann,     (KU.  i..  Abb.  S.  79.) 


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424 


Hans  üirscli. 


Das  StQck  entspricht  inhaltlich  und  formell  Tollkommen  einer 
Bischofsarkunde  1),  freilich  keiner  solchen  aus  dem  11.  sondern 
einer  aus  dem  12.  Jahrhundert.  Denn  ein  bedeutsames  Charakte- 
ristikum der  Bischofsurkunde  dieser  Zeit  bildet  zugleich  das  formell 
wichtigste  Merkmal  unseres  Dokumentes.  Es  ist  das  Formular  des 
päpstlichen  Klosterschutzpriyilegs,  dem  wir  fast  auf  jeder  Zeile 
begegneu. 

Der  Einfluss  der  Papsturkunde  ist  schon  in  den  ersten  Bestim- 
mungen, die  Abtwahl  betrefiFend,  recht  deutlich.  Die  Murenser  Konven- 
tualen  können  sich  ,libera  electione  siye  de  sua  sive  de  alia  congre- 
gatioue*  einen  Abt  wählen.  Es  ist  das  eine  ältere  Formel,  die  in  den 
Papsturkunden  vor  Gregor  VII.  nicht  selten  zu  finden  ist«).  Der  fol- 
gende Satz  trifft  Verfügungen  für  den  Fall  einer  Uneinigkeit  der  Brüder 
bei  der  Wahl  und  stellt  für  die  Entscheidung  das  Minoritätsprinzip 
auf.  Hiebei  bedient  er  sich  einer  Wendung,  die  der  Abtwahlformel 
ürbans  IL  gegenüber  der  Gregors  VII.  das  charakteristische  Gepräge 
verleiht^. 


Gregor  VII. 
Migne,  PatroL  lat.  148, 
665. 
Obeunte  abbate  non 
alius  ibi  quacunque  ob- 
reptionis  astutia  ordine- 
tur,  nisi  quem  fratres 
eiusdem     coenobii     cum 


Urban  II. 
Wirtemb.  ÜB.   I,  305  f. 

ObeuDte  vero  te,  nunc 
eius  loci  abbate,  vel  tuo- 
rum  quolibet  successo- 
rum,  nullus  ibi  qualibet 
subreptionis    astutia    Tel 


Muri-Urkunde 
S.  108. 


L 


1)  Damit  trete  ich  der  AufEaBsang  üauthalers  entgefl^eiit  der  (in  dieser  Zeit- 
schrift 4,  638)  daM  Stück  für  »eine  yerstQmmelte  Nachbüdong«  hält,  »wobei  man 
die  einleitenden  Formeln  des  Protokolls  bis  zur  Arenga  übergangen  hat*.  Die 
Urkunde  hat  an  einleitenden  Formeln  alles,  ausgenommen  die  Invokation,  diese 
ist  aber  für  eine  Bischo&urkunde  kein  unbedingtes  Erfordernis.  Hauthaler  hat 
sich  za  seiner  Annahme  jedenfalls  durch  den  ungewöhnlichen  Anfang  »Ne  qua 
ingeniorum  pervicatia  .  .  .<  yerleiten  lassen,  durch  den  Umstand,  dass  Titel  und 
Arenga  den  Platz  gewechselt  haben.  Man  vergleiche  den  Anfang  einer  Urkunde 
Bischof  Reginmars  von  Pa^sau  (Font  rer.  Austr.  Abt.  11,  LI,  41):  Ke  volubilitas 
et  antiquitas  temporum  a  memoria  deleat  posterorum,  ego  Reginmarus  Pata- 
▼iensis  ecclesie  episcopus  .  .  . 

*)  Vgl.  z.  B.  Migne,  Patr.  lat.  143,  638,  Leo  IX.  für  das  Kloster  hl.  Ereaz 
zu  Donauwörth.  Post  obituni  vero  tuum,  de  ipsa  congpregatione,  quae  meiior  sit, 
eligatur,  si  idonea  inventa  fuerit  .  .  .  alioque  de  alia  congregatione  idonea 
eligatur  .  .  . 

*)  Über  die  Entwicklung  der  Abtwahlformel  in  den  Papsttnrkunden  des 
11.  Jahrhunderts  hatte  ich  selbstftndig  Untersuchungen  durchgeführt  und  bin 
dabei  zu  denselben  Resultaten  gekommen,  wie  Puckert  Aniane  und  Gellone  47  iL 


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Die  Acta  Mureneia  und  die  ältesten  Urkundea  des  Klosters  Muri.       425 


commani     consensu    se-|  violentia  preponatur,  nisi 


conduin  Dei  elegerint. 


quem  fratres  communi 
consensu,  vel  fratrum 
pars  consilii  sanio- 
ris  secnndum  deum  et 
beati  Benedi cti  regolam 
elegerint. 


Quod  si  in  eligendo 
qoandoque,  qnod  Deu9 
abnuat,  fratres  discordes 
fuerint,  pars  sanioris 
consilii  quem  ele- 
gerit,  onanimiter  omnes 
obtineant  .  .  . 


So  ist  für  die  Entstehung  der  Muri-Urkunde  ein  wenn  auch  nicht 
unbedingt  sicherer,  immerhin  aber  sehr  beachtenswerter  termiuus  a 
quo  gewonnen  ^),  das  Jahr  1090.  In  diesem  Jahre  hat  Urbau  II.  seine 
ersten  Friyilegien  an  deutsche  Klöster  ausgeteilt^). 

Noch  deutlicher  zeigt  sich  die  Benützung  von  Papsturkunden  bei 
den  Bestimmungen  der  Muri-Ürkunde  über  die  Vogtei  des  Klosters. 
Die  Normirung  der  Erblichkeit  dieses  Amtes  in  der  Stifterfamilie  ist 
für  ein  ßeformkloster  nichts  auffälliges*).  Hervorstechender  ist  die 
Verfügung,  dass  im  Falle  des  Aus8teri)en8  der  männlichen  Linie  des 
Hauses  Habsburg  die  Vogtei  auf  etwa  vorhandene  weibliche  Glieder 
der  Familie  übergehen  könne.  Nun  hat  Schulte  festgestellt^),  dass  das 
zweite  habsburgische  Hauskloster  Ottmarsheim  von  Leo  IX.  ein  Privileg 
erhielt,  in  dem  die  Erblichkeit  der  Vogtei  in  männlicher  und  weib- 
licher Linie  ausgesprochen  war.  Das  war  Grund  genug,  die  Privi- 
legien Leos  IX.  insgesamt  durchzusehen.  Es  zeigte  sich,  dass  dieser 
Papst  nicht  allein  für  Ottmarsheim  derartige  Vogtei-Bestimmungen 
getroffen  hat,  sondern  dass  diese  in  ihren  charakteristischen  Details  auch 
in  seinen  Privilegien  für  Woffenheim,  für  das  Kreuzkloster  zu  Donau- 


»)  Beide,  die  Formel  Urbans  II.  und  die  der  Muri-Urkunde  gehen  auf  ein 
gemeinsames  Urbild,  die  Regula  S.  Benedicti  zurück.  (Cap.  64  »quem  sibi  Concors 
congregatio  secundum  timorem  dei  sive  etiam  pars  quamvis  parva  congregationis 
saniori  consilio  elegerit.*)  Es  wird  sich  im  folgenden  zeigen,  dass  die  Ordens- 
regel an  anderen  Stellen  der  Muri-Urkunde  benutzt  wurde,  und  so  wäre  es 
immerhin  möglich,  dass  auch  der  Passus  über  die  Abtwahl  direkt  auf  die  Regula 
surückgeht.  Auffällig  bliebe  aber  dabei,  dass  die  Wendung  nicht  in  der  Fassung 
der  Regula,  sondern  in  der  der  Papsturkunden  auftritt.  Meine  Behauptungen 
bezfiglich  der  Bestimmung  »sanius  oonsilium*  sind  nicht  so  aufzufassen,  als  ob 
sieh  diese  Worte  zum  erbtenmale  in  Privilegien  Urbans  IL  finden  wQrden.  Ein 
echtes  Privileg  Victors  II.  für  Monte-Cassino  weist  dieses  Detail  bereits ^uf(J.-L. 
4368,  vgl.  auch  Chron.  Cass.  M.  G.  SS,  VII,  692).  Für  die  Frage  nach  den  Vor- 
lagen der  Muri-Urkunde  kommen  natürlich  nicht  derartige  vereinzelte  Fälle  in 
Betracht,  hier  ist  einzig  massgebend,  wann  diese  Bestimmung  zum  erstenmal  in 
Deutschland  aufhritt,  wann  sie  in  Papsturkunden  herrschend  wurde.  Das  ist 
erst  seit  Urban  IL  der  Fall. 

>)  J.-L.  5428  und  5429. 

•)  Hauck,  £irchenge8ch.  IV,  315. 

*)  a.  a.  0.  6. 


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426  Hans  Hirsch. 

wörth*)  und  das  lothringische  Kloster  Bleurville  erlassen  wurden^ 
Diese  Yerftlgungen  kennzeichnen  die  Eigenart  Leos.  Woffenheim  war 
ja  die  Stiftung  seiner  Eltern,  und  über  die  Vogtei  des  Klosters  Deuilly 
hat  er  höchst  wahrscheinlich  schon  als  Bischof  von  Toul  ähnlich  verfägt. 
Dass  ein  derartiges  Privileg  für  die  Muri-Urkunde  Vorlage  war,  ist 
den  folgenden  Zitaten  mit  Sicherheit  zu  entnehmen. 

Muri.  (S.  108):  Ipse  autem  abbas  communicato  fratrum  consilio 
adyocatum  de  mea  posteritate,  qu^  prefato  Castro  Habesburch 
dominetur,  qui  maior  natu  fuerit,  tali  conditione  eligat,  ut  si  quas 
oppressiones  intolerabiles  monasterio  intulerit,  et  inde  seeundo  et  tercio 
commonitus  incorrigibilis  extiterit,  eo  abiecto  aliusdeeadem  progenie, 
qui  in  eodem  sit  Castro  Habesburch,  sine  contradictione 
subrogetur.  Hoc  adiecto,  ut  si  masculinus  sexus  in  nostra 
generatione  defecerit,  mulier  eiusdem  generis,  quQ  eidem 
Castro  Habesburch  hereditario  iure  presideat,  advocatiam 
a  manu  abbatis  suscipiat  .  .  . 

W  0  f  f  e  n  h  e  i  m  2) :  Postquam  vero  Henricus  nepos  mens  diem  clau- 
serit  extremum,  ipsi  qui  maior  est  natu  inter  possessores  ca- 
stri  supradicti,  si  plures  exstiterint,  advocatia  debeatur  .... 
Quod si  nemo  superstes  fuerit  haeres,  tunc  non  alio,  sed  ad  genus 
nostrae  parentelae  recurrant,  indeque  sibi  quemcunque 
propinquiorem  velintadvocatumsuscipiant,  ut  semper  ipsa  advocatia 
maneat  in  nostro  genere  ...  Si  autem  de  omnibus  monasterii 
rebus  .  .  .  plus  quam  constitutum  est  sibi  usurpare  praesumpserit,  et  infra 
duodecim  hebdomadas  est  admonitus  .  .  .  eandem  rem  .  .  .  non  reddiderit, 
.  .  .  liceat  abbatissae  eiusque  congregationi  de  nostro  genere  pro- 
pisquiorem,  qui  magis  idoneus  possit  inveniri,  advocatum  ac- 
quirere  alium  sibi. 

Bleurville^):  quicunque  de  eins  (sc.  des  Stifters)  corporis 
posteritate  Fonteniacum  castellum  iusta  haeredidate  pos- 
sederit,  advocatiam  ipsius  loci  habeat  solide.  Quod  si  forsan  ad  eius 
successionis  progeniem  nemo  superstes  remanserit,  ad  propinquiorem 
et  natu  maiorem,  qui  de  stirpe  ipsius  Raynardi  descenderit 
aut  ex  cuius  haeredidate  idem  locus  est  inceptus,  paedicta  advocatia  per- 
veniat^). 

Deuilly^):  Advocatiam  autem  praedicti  loci  Walterius  sibi  et  uxori 


«)  Von  diesem  Privileg  (Mi^ne  143,  658)  ist  im  folgenden  der  Wortlaut  der 
Stelle  nicht  wiedergegeben,  da  sich  keine  wörtlichen  Übereinstinunongen  finden. 
Es  mag  genügen  darauf  hinzuweisen,  dass  die  Erblichkeit  der  Vogtei  in  der 
Stifterfamilie  und  die  Absetzbarkeit  eines  ungerechten  Vogtes  —  erstere  sehr 
detaillirt  —  auegesprochen  ist. 

«)  Migne  143,  635  f. 

»)  Migne  143,  661  f. 

*)  Weit^T  ist  noch  das  Recht  der  Absetzung  eines  ungerechten  Vogtes 
verliehen. 

«)  Migne  143,  589.  üb  die  Urkunde  in  der  vorliegenden  Form  echt  ist, 
müsste  erst  untersucht  werden.  Aber  die  aufgegriffene  Bestimmung  scheint  mir 
deshalb  ziemlich  unverdächtig  zu  sein,  weil  sie  so  ganz  konform  mit  denen  ist, 
die  sich  sonst  in  den  Papstprivilegien  Leos  IX.  finden. 


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Die  Acta  Marensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       427 

snae  Adilae  retinuit,  et  post  eoä  uni  suorum  haeredam,  qui  inaior  natu 
fuerit  .  .  .  Constituit  autem,  ne  ulli  saonun  haeredam  hanc  advocatiam 
tenenti  cuiquam  in  beneficinm  eam  dare  liceat,  sed  ipse  eam  in  suo  dominio 
possideat,  quae  post  eos  ad  filiiun  säum  Odelriccun  deveniat,  et  post  eam 
quicunque  propinqaior  haeres  castellam  Daguliacum  iure 
possederit,  eandem  advocatiam  teneat. 

Der  Zusammenhang  der  Vogtei-Bestimmungen  der  Muri-Urkunde 
mit  den  Privilegien  Leos  IX.  ist  ganz  eklatant^).  Damit  wäre  ja  auch 
die  Frage  beantwortet,  woher  jene  Yerfügungen  über  die  Abtwahl 
stammen,  die  auch  unzweideutig  auf  ein  päpstliches  Schutzprivileg  vor 
ürban  II.  hindeuten. 

Bei  den  Vogtei-Bestimmungen  wiederholt  sich  übrigens,  was  die 
Zusammensetzung  der  Abtwahlformel  lehrte.  Während  ein  Teil  der 
Verfügungen,  die  Regelung  der  Erbfolge,  auf  ältere  Privilegien  zurück- 
geht, knüpft  der  Nebensatz,  die  Absetzbarkeit  des  Vogtes  enthaltend, 
an  neuere  Muster  an.  Mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  lässt  sich  das 
wenigstcDS  behaupten.  Die  charakteristische  Wendung,  die  die  Ab- 
setzung durch  einen  Ablativus  absolutus  ausdrückt,  hat  wiederum  in 
deu  Privilegien  Gregors  VIT.  und  ürbans  II.  ihre  beachtenswerten 
Analogien. 

Muri:  si  quas  oppressiones  intolerabiles  monast^rio  intulerit,  et  inde 
secundo  et  tercio  commonitus  incorrigibilis  extiterit,  eo  abjecto  ahus  de 
eadem  progenie  ....  subrogetur. 

Gregor  VII.  für  Schaffhausen  *):  Quod  si  postmodum  non 
fuerit  utilis  monasterio,  eo  remoto,  alium  constituat. 

Von  den  folgenden  Bestimmungen  ist  noch  eine  zu  besprechen, 
Der  Abt  darf  Elostergut  zu  Lehen  nur  gegen  die  gesetzmässige  Ab- 
gabe verleihen,  dem  Vogt  sind  Verfügungen  über  Klostergüter  und 
Klosterleute  überhaupt  verboten.  Wie  die  gleichmässige  Stilisirung 
der  beiden  Bestimmungen  zeigt'),  gehen  sie  beide  auf  dieselbe  Vorlage 


*)  Die  Ausdrucke  ,que  prefato  Castro  Habesburch  dominetur«,  qui  in  eodem 
sit  Castro  Habesburch«  sind  also  mehr  oder  minder  Phrasen  und  bilden  keine 
Tollgiltigen  Beweise  dafür,  dass  die  Habsburger  ihr  Stammschloss  auch  wirklich 
bewohnt  haben. 

»)  Quellen  zur  Schweizer- Gesch.  HI,  1,  21.  Von  diesem  Privileg  Gregors  VH. 
aus  hat  die  Wendung  dann  in  mehreren  Bullen  Eingang  gßfunden,  die  Urban  H. 
rmd  Calizt  H.  speziell  Reformklöstem  verliehen  haben. 

s)  Nee  cuiquam  (sc.  abbas)  in  beneficium,  sed  pro  legitime  reditu  prestare 
presumat  und  nee  ipse,  qui  prestitus  fuerit  advocatus,  quicquam  de  rebus  mona- 
sterii  .  .  .  cuiquam  prestare  audeat. 


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428 


Hans  Hirsch. 


zurück   und   da   werden    wir  wieder   auf  die  Privilegien  Leos  IX.  ge- 
wiesen 1). 

Noch  einige  Wendungen  sollen  hervorgehoben  werden,  die  den 
Einfiuss  des  päpstlichen  Schutzprivilegs  deutlich  zeigen:  «ipsa  quam 
illicite  usurpavarat,  omnimodis  privetur',  „ad  ampliorem  etiam  eius- 
dem  monasterii  honorem  et  utilitatem  perpetua  lege  sanctimus'^,  «aliquo 
modo  abalienare  presumat.*  Der  Schlussatz  der  Urkunde  weist  noch- 
mals auf  den  Zusammenhang  mit  den  Privilegien  Leos  IX.  hin: 


Muri. 

Si  quis  demum  huic  nostr^  con- 
scriptioni  aliqua  temeritate  contraire 
nisus  fuerit,  eum  vinculo  anathe- 
matis  inuodatum  usque  ad 
condignam  satisfactionem  pon- 
tificali  auctoritate  damnamus. 


Leo  IX.  fär  Fulda,  Schannat,  Eist. 
Fuld.  Cod.  prob.  164. 
quod  si  quis  praesumpserit,  se  no- 
stri  anathematis  vinculo  us- 
que ad  condignam  satisfacti- 
onem insolubiliter  noverit  inno- 
datum*). 


Man  mag  Qber  die  Zuweisung  der  Formelbestandteile  im  einzelnen 
anderer  Meinung  sein.  Das  Hauptergebnis  ist  jedenfalls  gesichert. 
Die  Muri-Urkunde  ist  mit  wesentlicher  Benützung  des 
Formulars  der  päpstlichen  Schutzprivilegie  n,  nament- 
lich aber  mit  Zugrundelegung  eines  Privilegs  Leos  IX. 
gefertigt.  Die  Übereinstimmungen  mit  dem  genannten  Urkunden- 
Formular  zeigen  sich  nicht  allein  in  den  dispositiven,  sondern  auch 
in  den  rein  formelhaften  Teilen  der  Urkunde»).  Ihre  Echtheit  ist  nach 
air  dem  ausgeschlossen,  sie  ist  Fälschung  in  toto. 

Zu  diesem  Urteile  sind  ja  die  Forscher  bis  jetzt  abgesehen  von 
dem  Schriftbefunde  durch  den  stellenweise  für  das  Jahr  1027  ganz 
nnmöglichen  Bechtsinhalt  der  Urkunde  gelangt.  Die  scharfe  Form, 
in  der  die  Absetzbarkeit  eines  ungerechten  Vogtes  ausgesprochen  wird, 
wäre  für  diese   frühe  Zeit  mindestens   höchst  auffällig^).     Direkt  un- 


1)  Z.  B.  Leo  IX.  ftlr  Goslar  Migne  143,  632.  Der  Vogt  darf  nichfc  >ex  bonis 
ipsis  aliqoid  alicui  in  proprium  dare  eive  in  beneficium  tribuere«. 

^  Man  kann  diese  Phrase  in  allen  möglichen  Varianten  in  den  Privilegien 
Leos  IX.  finden.  Die  einzelnen  Worte  würden  nichts  beweisen.  Besonders  der 
Ausdrack  »vincalo  anathematis  innodatam«  ist,  dem  liber  diumus  entnommen, 
Oemeingnt  der  Bischofsurkunden  des  12.  Jahrhunderts  gewordeti. 

>)  DasR  man  die  Datirung  jedenfiEills  keiner  echten  Urkunde  entnahm,  wird 
noch  später  erörtert  werden. 

*)  Eines  der  frühesten  Beispiele  hiefUr  hat  Kiem  (Adler  1884,  2  t,  Ge- 
schichte I  S.  XLIV)  in  der  Urkunde  des  Grafen  Ulrich  von  Lenzburg  vom  Jahre 
1036  ausfindig  gemacht  (Herrgott,  Gen.  II,  112  f.).    Soviel  ist  gewiss,   dass  die 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       429 

möglicli  ist  der  Satz,  der  sich  gegen  die  Au£fassuiig  richtet,  die  Muri- 
Yogtei  könne  Tom  Abt  als  liehen  verliehen  werden.  Erst  Ende  des 
des  10.  Jahrhunderts  hat  man  begonnen,  Vogteien  als  Lehen  zu  yer- 
leihen  und  das  11.  Jahrhundert  ist  so  recht  die  Zeit,  in  der  sich  diese 
Auffassung  allgemein  Bahn  bricht^).  Es  ist  dann  zu  einer  Reaktion 
gekommen,  aber  frühestens  erst  um  die  Mitte  des  1 1.  Jahrhunderts.  Die 
Belege,  die  Waitz  für  dieses  Verbot  anführt,  gehören  sämtlich  dem 
12.  Jahrhundert  an^). 

Anschliessend  an  die  bisherigen  Ausführungen  ist  nur  noch  die 
Frage  zu  erörten,  woher  man  in  Muri  eine  so  genaue  Kenntnis  von 
Papstnrkunden  besass.  Bezüglich  des  Privilegs  Leo  IX.  würde  man 
wohl  an  Ottmarsheim  denken.  Allein  schon  Schulte  hat  durauf  hin- 
gewiesen, dass  die  Begelung  der  Erbfolge  in  der  Vogtei  über  Ottraars- 
heim  eine  Abneigung  des  Stifters  Budolf  gegen  seinen  Bruder  Badeboto 
erkennen  lässt,  deren  Gründe  uns  eben  die  Acta  offenbaren.  Es  ist 
da  sehr  fraglich,  ob  Kudolf  den  Besitz  der  Vogtei  über  seine  Stiftung 
an  den  Besitz  der  Habsburg  gebunden  hat  Das  ist  aber  gerade  die 
charakteristische  Seite  der  Werner-Ürkunde.  Es  besteht  ja  doch  über- 
haupt kein  Hindernis  für  die  Annahme,  Muri  habe  seine  Vorlagen  aus  irgend 
einem  anderen  elsässischen  Kloster  sich  beschafft.  Mit  Sicherheit  kann 
kein  Stift  genannt  werden,  wir  wissen  auch  nicht,  welche  Klöster  derart 
abgefasste  Privilegien  Leos  IX.  erhalten  haben,  die  uns  heute  nicht 
mehr  vorliegen  3).  Schaffhausen  käme  da  sehr  in  Betracht,  denn 
aller  Wahrscheinlichkeit  nach  wurde  es  bei  seiner  Gründung  einer 
Schutzverleihung  Leos  IX.  teilhaftig*).  Darin  war  die  Erblichkeit 
der  Vogtei  im  Stifterhause  normirt.  Ausserdem  hat  ja  Muri  neben 
einer  Urkunde  Leos  IX.  auch  Privilegien  späterer  Päpste  herangezogen, 
und  es  ist  da  wohl  das  Wahrscheinlichste,  dass  die  Vorlagen  der 
Fälschung  Privilegien  verschiedener  Päpste  gewesen  sind,  die  einem 
und  demselben  Kloster  verliehen  wurden.  Für  diese  jüngeren  Formel- 
bestandteile bot  aber  Schaffhausen  durch  seine  zahlreichen  Papstur- 
kunden die  denkbar  besten  Vorlagen^).  Es  soll  damit  nur  auf  eine 
Möglichkeit  hingewiesen  werden. 

Werner-Ürkunde  in  ihren  Beetimmungen  betreffe  des  Vogtes  weit  Ober  das  hin- 
ausgeht, was  Graf  Ulrich  für  Beromünster  normirt  hat. 

')  Lamprecht,  Deutsches  Wirtschaftsieben  1,  1121—24. 

>)  Deutsche  VerfiissungsgeschichteV  11, 346  A.2,  darunter  auch  unsere  Urkunde. 

3)  Unter  diesen  könnte  übrigens  auch  Muri  selbst  sein. 

*)  Darüber  hoffe  ich  mich  bald  an  anderer  Stelle  zu  äussern. 

')  Quellen  zur  Schweizer-Gesch.  III,  1,  20  ff.  Eine  gewisse  Notwendigkeit^ 
an  Schaffhausen  zu  denken,  würde  sich  dann  ergeben,  wenn  man  die  Überein- 
stimmung der  Muri-Urkonde  mit  dem  päpstlichen  Formular  in  der  Vogtabsetzung 


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430  Hans  Hirsch. 

Die  Frage  nach  den  Vorlagen  der  Fälschung  ist  aber  noch  nicht 
abgeschlossen.  Sämtliche  Ausdrücke,  die  sich  auf  die  AmtsfOhruug 
des  Abtes  beziehen,  sind  der  Regula  S.  Benedicti  entnommen.  Der 
Passus  lautet: 

qui  non  superfluitate  Tel  morum  improbitate  seu  tyrannica  domina- 
tione  dissipare,  sed  provida  ordinatione  et  industri  sagacitate  res  mona- 
sterii  ut  fidelis  dispensator  studeat  disponere. 

Zum  Vergleich  sind  folgende  Stellen  der  Ordensregel  heranzu- 
ziehen : 

Gap.  61.  De  monachis  peregrinis,  quaUter  suscipiantur.  Si  quis 
monachus  peregrinus  de  longinquis  provinciis  supervenerit,  si  pro  hospite 
Yoluerit  babitare  in  monasterio  et  contentus  fuerit  consuetudine  loci,  quam 
invenerit,  et  non  forte  superfluitate  sua  perturbat  monaste- 
rium,  sed  simpliciter  contentus  est,  quod  invenerit,  suscipiatur,  quanto 
tempore  cupit.  Wenn  er  aber  irgend  eine  Ausstellung  in  bescheidener 
Form  vorbringe,  möge  der  Abt  bedenken,  ob  Um  nicht  Grott  deshalb  her- 
geschickt habe.  Will  der  Mönch  im  Kloster  ständig  verbleiben,  steht  dem 
nichts  entgegen,  denn  gerade  während  seines  Aufenthaltes  als  Gast  könne 
man  seinen  Lebenswandel  erkennen.  Quod  si  superfluus  aut  vi- 
tiosus  inuentus  fuerit  tempore  hospitalitatis,  non  solum  non  debet 
sociari  corpori  monasterii,  verum  etiam  dicatur  ei  honeste,  ut  discedat,  ne 
eins  miseria  etiam  alii  vitientur^). 

Gap.  3.  Der  Abt  soll  in  wichtigen  Angelegenheiten  aucl^  den  Bat 
der  Brüder  hören.  Sed  sicut  discipulis  conuenit  obedire  magistro,  ita  et 
ipsum  prouide  et  iuste  condecet  cuncta  disponere. 

Cap.  27.  Gegen  Brüder,  die  wegen  eines  Vergehens  exkommunizirt 
sind,  soll  der  Abt  gemässigt  und  weise  vorgehen.  Magnopere  enim  debet 
sollicitudinem  gerere  abbas  et  omni  sagacitate  et  industria  curare, 
ne  aliquam  de  ovibus  sibi  creditis  perdat.  Noverit  enim  se  infirmarum 
^euram  suscepisse  animarum,  non  super  sanas  tyrannidem. 

Cap.  64.  Ein  unwürdiger  Abt  kann  abgesetzt  werden,  prohibeant 
pravorum  praevalere  consilium  et  domui  Dei  dignum  constituant  dispen- 
satorem. 


<eo  abiecto)  als  sicher  annehmen  würde.    Denn  Schaffhausen  hat  zweifellos  das 
erste  Privileg  in  dieser  Fassung  erhalten. 

^)  Das  Wort  superfluitas  bezeichnet  das  Gegenteil  von  dem,  was  dem  Gast 
zur  Pflicht  gemacht  wird,  dass  er  sich  in  die  bestehenden  Verhältnisse  zu  fügen 
habe.  Der  Ausdruck  bedeutet  im  allgemeinen  exzentrisches  Wesen.  Diese 
Deutung  des  Wortes  wird  durch  eine  zweite  Stelle  der  Regula  erleichtert.  Cap.  36 
de  infirmis  fratribus  heisst  es:  Sed  et  ipsi  infirmi  considerent  in  honorem  Dei 
sibi  serviri  et  non  superfluitate  sua  contristent  fratres  servientes 
sibi.  Superfluitas  heisst  also  auch  hier  Übertriebenheit,  Überspanntheit.  Ich 
bin  dem  Herrn  Stiftsarchivar  von  Zwettl  P.  Hammerl  sehr  zu  Dank  verpflichtet, 
dass  er  mich  zur  Erklärung  des  Wortes  auf  die  Regula  verwies.  Die  Durchsicht 
derselben  förderte  dann  das  vorliegende  Resultat  zutage. 


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Die  Acta  Mureusia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       43X 

Der  den  Zitaten  der  Kegel  vorangestellte  Satz  der  Fälschung 
lässt  sich  also  mosaikartig  ans  Ausdrücken  der  Ordensregel  zusammen- 
setzen. Diese  klingt  auch  durch  bei  der  Stelle  über  die  Vogtabsetzung, 
ihr  ist  bei  der  Ordnung  der  Rechtsverhältnisse  der  Elosterleute  die 
Wendung  .pensum  servitutis  reddant*  entnommen  i). 

Die  Art  der  Benützung  der  Vorlagen  seitens  der  Fälschung  ist 
ganz  merkwürdig.  Sie  ist  keine  satzweise,  sie  ist  eine  wortweise. 
Das  Spurium  ist  weder  in  seinem  WortgefÜge  noch  —  wie  sich  später 
zeigen  wird  —  in  seiner  Struktur  des  Fälschers  eigenstes  Werk.  Doch 
hat  er  sich  von  seinen  Vorlagen  nirgends  beherrschen  lassen  und  das 
entlehnte  Material  für  seine  Zwecke  höchst  sorgfaltig  zurechtgerichtet. 
Einen  direkten  Grund  für  die  freie  Benützung  der  Vorlagen  vermögen 
wir  noch  heute^^u  erkennen.  Der  Fälscher  hat  auf  den  Wohlklang  seiner 
Sprache  viel  Bedacht  genommen. 

qui  non  snpQTÜuitate  vel  morum  improhitcUe  seu  tjrannica  dornt- 
naiione  dissipsxe,  sed  prouida  ordinatione  et  industri  sagaci^o/e  res  mo- 
nasterii  ut  fidelis  di^ensator  studeat  disponere. 

Jetzt  wird  ja  verstandlich,  warum  aus  dem  provide  und  der  tyrannis 
der  Regel  eine  provida  ordinatio  und  eine  tjrannica  dominatio 
werden  musste,  warum  die  Worte  industria  et  sagacitas  der  Vorlage 
zu  einem  Ausdruck  zusammengezogen  wurden,  warum  schliesslich  als 
das  naturgemässe  Gegenteil  von  disponere  das  Verbum  dissipare  sich 
ergab.  Und  dieses  Streben,  der  Sprache  einen  Wohllaut  zu  verleihen, 
ist  auch  aus  anderen  Stellen  der  Fälschung  zu  erkennen^). 

Die  Frage  nach  den  ersten  Spuren  der  Fälschung  glaubte  Kiem 
sehr  einfach  beantworten  zu  können.  Das  Falsum  war  die  Vorlage 
für  die  Eaiserurkunde  von  1114.  Nach  den  Ergebnissen  der  beiden 
vorhergehenden  Abschnitte  ist  ein  derartiges  Verhältnis  zwischen  Diplom 
und  Fälschung  ausgeschlossen.  Die  Hirsauer  Kaiser  Urkunde  hat  ihre 
eigene  Vorlage  gehabt.  Die  Beziehungen  der  Werner-Urkunde  zum 
DiplonL,  die  tatsächlich  bestehen,  sind  aber  nicht  der  Art,  dass  sie 
Anhaltspunkte  für  die  Entstehungszeit  der  Fälschung  bieten  könnten. 
Übersehen  wurde  bisher,  dass  die  Fälschung  mit  einer  anderen 
den  Schweizern  sehr  bekannten  Urkunde  Übereinstimmungen  aufweist 
Es  ist  die  Stiftungsurkunde  des  Klosters  Fahr  vom  22.  Jänner  1130*^). 


0  Cap.  49  und  50. 

»)  Man  beachte  z.  B.  Porro  nee  ipse  abbas  eandem  advocatiam  ut  bene- 
ficium  Bed  nt  quandam  commendatumem  et  monasterii  tuitionetn  cuiquam  com- 
raittat  oder:  Ad  amplior^m  etiam  eiuedem  monasterii  honoretn  et  utilitatem 
perpetua  lege  Ranctimus.  Man  siebt  die  Satzglieder  sind  so  angeordnet,  wie  es 
die  Klangwirkung  erfordert.  »)  ÜB.  v.  Zürich  I,  Nr.  279, 


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432 


Hans  Hirsch. 


Muri. 
Ipse  autem  abbas  commxmicato 
fratmm  consilio  advocatum  de  mea 
posteritate,  quae  praefato 
Castro  Habesburch  dominetur, 
qui  maior  natu  fuerit  tali 
conditione  eligat, ut si quas oppres- 
siones  intolerabiles  monasterio  intu- 
lerit  et  inde  secundo  et  tercio 
commonitus  incorrigibilis  extiterit 
eo  abjecto  alius  de  eadem  pro- 
genie,  qui  in  eodem  sit  Castro  Ha- 
besburch, sine  contradictione 
subrogetur. 


Fahr. 

Pecierunt  etiam  ut,  ipse  Liutolfus 
et  post  eum  filius  eins  Liutolfus  super 
eundera  locum  et  super  omnia  illue 
data  vel  danda  eius  defensioni  apta 
adyocatiam  abbate  concedente  habeat 
et  post  eos  in  eorum  genere 
quicunque  maior  natu  ca- 
stellum  Beginsberch  here- 
ditario  iure  possideat,  ea  ta- 
rnen conditione  ....  Quodsi 
aliter,  quod  absit,  fecerit,  oblita  hac 
salubri  conditione,  admonitus  Se- 
rn el,  bis  et  ter  si  post  inducias 
sex  ebdomadarum  non  emandayerity 
pi-aedicto  honore  privetur  absque 
omni  contradictione  aliusque 
eiusdem  generis  maior  natu 
loco  suo  subrogetur  »imili  con- 
ventione. 

.  .  .  nee  in  rebus  vel  famüia  mo- 
nasterii  propriam  exerceat  potestatem, 
sed  iusto  iudicio  eque  disponat  omnia 
ad  loci  utilitatem  et  abbatis  fratrum- 
que  suorum  voluntatem. 

Dederunt  etiam  omni  famili^  suae 
hoc  libertatis  Privilegium,  ut,  si  vir 
aut  etiam  mulier  voluerit,  libere  donet 
ad  eundem  locum,  si  aliquot  habuerit 
proprietatis  predium,  similiter  etiam 
de  transitoria  substantia,  ut  cuique 
placuerit  pro  suae  largitatis  abun- 
dantiae. 


Sed  nee  ipse,  qui  praestitus  fuerit 
advocatus,  quicquam  de  rebus  mona- 
sterii  sive  in  fundis  sive  in  manci- 
piis  sive  de  ipsa  advocatia  cuiquam 
prestare  audeat. 

Ad  ampliorem  etiam  eiusdem  mo- 
nasterii  honorem  et  utilitatem  per- 
petua  lege  sanctimus,  ut  si  quis  de 
nostris  ministerialibus  cuiusque  sexus 
quicquam  de  rebus  suis  sive  in  agris 
sive  in  mancipiis  sanus  vel  in  egri- 
tudine  positus  illuc  dare  voluerit, 
sine  manu,  sine  respectu  domini  sui, 
sine  cuiusUbet  persona  reclamaüone, 
libera  boc  faciat  facultate,  et  quod 
tradiderit,  postmodum  nee  dominus 
vel  coniunx  aut  filius  aut  iilia  aut 
quisquam  aliquo  modo  abalienare 
presumat. 

Dass  zwischen  diesen  beiden  Urkunden  ein  Zusammenhang  be- 
steht, -wird  wohl  niemand  bezweifeln.  Die  Stiftungsurkunde  von  Fahr 
macht  uns  ja  direkt  auf  Muri  aufmerksam.  Es  heisst,  das  neu  ge- 
gründete Nonnenkloster  solle  dieselbe  Verfassung  bekommen  wie  die 
Frauenstifte  in  Berau  und  Muri.  Es  kann  sieh  nur  um  die  Entschei- 
dung über  das  gegenseitige  Verhältnis  der  Urkunden  zu  einander 
handeln.  Da  für  die  Muri-Urkunde  die  Vorlagen  bereits  bestimmt 
sind,   ergibt   sich   von   selbst,    dass  die    Begensberger  Urkunde   Muri 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       433 

zum  Vorbild  hatte.  Damit  ist  für  die  Entstehungszeit  des 
angeblichen  Testamentes  Bischof  Werners  in  dem  Jahre 
1130  ein  bestimmter  Terminus  ad  quem  gewonnen. 

Diese  Fahrer  Urkunde  ist  auch  sonst  ein  recht  interessantes 
Stück*).  Sie  ist  schon  fünf  Jahre  später  von  Lothar  III.  bestätigt 
worden^)  und,  dass  man  diese  Absicht  schon  bei  Abfassung  der  Stif- 
tungsaufzeichnung hatte,  beweist  nicht  allein  die  äussere  Ausstattung^) 
sondern  auch  das  Formular.  Wendungen  wie  ,unde  in  nomine  sanctae 
et  individuae  trinitatis  litteris  commendare  curayimus*  „haec  omnia 
diyina  favente  dementia  peracta  sunt*  ,regnante  Lothario  rege  Fran- 
corum  invictissimo'  sind  gewiss  nicht  zufällig  in  den  Text  aufge- 
nommen worden.  Diese  Beobachtung  ist  auch  für  die  hier  zu  erörternde 
Frage  wichtig.  Wenn  die  Muri-Urkunde  gut  genug  war,  den  Text 
für  eine  Eönigsurkunde  abzugeben,  dann  hat  sie  vielleicht  selbst  der- 
artigen Absichten  ihr  Entstehen  verdankt. 

Diesen  Schluss  erlaubt  auch  eine  Gegenüberstellung  der  Fälschung 
und  der  Hirsauer  Urkunde.  Es  kann  keinem  Zweifel  unter- 
liegen, das  Spurium  ist  vom  Anfang  bis  zum  Ende  nach 
dem  Vorbilde  des  Hirsauer  Formulars  disponirt.  Das 
Machwerk  setzt  mit  einer  näheren  Ortsbestimmung  Muris  ein,  die 
Ghründungsmomente  werden  kurz  berührt.  Daran  reihen  sich  die  aus- 
führlichen Bestimmungen  über  den  Abt  Dann  kommt  die  Regelung 
der  Yogtei  -  Verhältnisse,  den  Schluss  des  Ganzen  bilden  die  Ver- 
fügungen über  die  rechtliche  Stellung  der  Klosterleute  Muris.  Das  ist 
die  Disposition  des  Hirsauer  Formulars,  der  Vorlage  für  die  Kaiser- 
urkunde.    Ihr  stellt  sich  die  Werner-Urkunde  ebenbürtig  entgegen. 

Umso  aufiSUiger  ist  es  aber  dann,  wenn  beide  Urkunden  in  ihren 
Bestimmungen    ganz   wesentliche    DiflFerenzen    aufweisen.     Das    Recht 


*)  Die  Echtheit  ist  mit  Unrecht  in  neuerer  Zeit  bezweifelt  worden  (ÜB.  t. 
Zürich  I,  Nr.  279,  Nabholz  Gesch.  d,  Freih.  v.  Regensberg  15,  A.  1).  Die  Urkunde 
ist  ja,  von  unwesentlichen  Kürzungen  abgesehen,  in  ihren  dispositiven  Sätzen 
wörtlich  von  Lothar  III.  bestätigt  worden.  In  der  kaiserlichen  Kanzlei  hat  man 
nur  das  Eingangs-  und  iSchlassprotokoll  der  Stiftungsurkunde  durch  kanzlei- 
geroässe  Formeln  ersetzt.  Wenn  es  aber  noch  einer  Klarlegung  des  Verhältnisses 
der  Stiftungsurkunde  zum  Diplom  bedurft  hätte,  wäre  diese  jetzt  durch  den 
Nachweis  der  Vorlagen  ersterer  gegeben. 

*)  St.  3308. 

*)  Am  Beginn  der  Urkunde  steht  ein  regelrechtes  Chrismon,  die  erste  Zeile 
ist  in  verlängerter  Schrift  gegeben,  die  Schrift  des  Kontextes  ist  die  Diplom- 
schrift jener  Zeit,  das  Siegel  ist  am  selben  Ort  und  in  derselben  Weise  (durch 
Kreuzschnitt)  befestigt,  wie  in  den  Königsurkunden. 

HitÜMUaDfea  XXY.  28 

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434  Hans  Hirsch. 

der  freien  Abtwahl  normiren  beide.  Wenn  aber  die  Hirsaner  Ur- 
kunde das  Becht  der  Absetzbarkeit  ausspricht,  findet  es  die  Fälschung 
zweckmässiger,  für  den  Fall  einer  zwiespältigen  Abtwahl  Vorsorge  zu 
treffeu.  und  wenn  sie  genauestens  determinirt,  wie  die  Amtsführung 
des  Abtes  auszusehen  habe  —  Bestimmungen,  die  in  dem  Wider- 
streben gegen  eine  allzustarke  Äusserung  der  oberherrlichen  Gewalt 
des  Abtes  ausklingen  — ,  so  ist  das  dem  Geiste  der  Hirsauer  Urkunde 
direkt  zuwider,  die  das  Kloster  abbatis  solius  dominationi  et  potestati 
et  ordinationi  unterwirft  Und  gar  die  Verfügungen  über  die  Vogtei ! 
Die  Beschränkung  des  Erbrechtes,  die  darin  liegt,  dass  Graf  Werner 
in  der  Eirsauer  Urkunde  nur  die  Nachfolge  eines  seiner  Söhne  fest- 
setzt, wurde  gekennzeichnet^).  Die  Fälschung  stellt  aber  eine  ganze 
Erbfolgeordnung  auf  und,  wenn  ein  Vogt  abgesetzt  wird,  darf  ein 
jieuer  nicht  undecumque,  sondern  wieder  nur  aus  den  Angehörigen 
des  Hauses  Habsburg  eingesetzt  werden.  Die  rechtliche  Stellung  der 
Klosterleute  wird  in  der  Hirsauer  Urkunde  in  ganz  allgemeinen  Worten 
geordnet.  Ministris  quoque  et  familie  sanctuarie  eandem  concedit 
legem,  quam  cetere  libere  abbatie,  que  secundum  Deum  Ordinate  sunt, 
habent.  Wie  diese  Stelle  zu  verstehen  ist,  sagt  uns  der  Bericht  der 
Acta.  Da  Graf  Werner  1082  Muri  aus  seiner  Gewalt  entliess,  mussten 
die  hofrechtlichen  Verhältnisse  neu  geordnet  werden,  es  wurde  den 
Klosterleuten  das  Becht  der  Luzerner  Kirche  verliehen^).  Die  Fäl- 
schung weiss  etwas  anderes.  Die  Klosterleute  Muris  sollten  nach  dem- 
selben Becht  leben  wie  die  Hörigen  der  Grafen  von  Habsburg. 

Das  sind  doch  ganz  auffällige  Verschiedenheiten  des  Diploms  und 
der  Fälschung.  Es  kann  gar  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass  letztere 
andere  Interessen  vertritt  als  die  Kaiserurkunde,  aus  anderen  Tendenzen 
hervorgegangen  ist  Habsburgfreundlich  sind  diese  ganz  gewiss.  Die  Be- 
gelung  der  Nachfolge  in  der  Vogtei  zeigt  ein  weitgehendes  Entgegen- 
kommen gegen  habsburgische  Ansprüche.  Auch  die  Verfügung  über  die 
rechtliche  Stellung  der  Klosterleute  ist  tendenziös,  dem  Interesse  Habs- 
burgs  entsprechend.  Gar  durchsichtig  sind  aber  die  Behauptungen  am 
Eingang  der  Fälschung.  Auf  seinem  väterlichen  Erbgut  hat  Bischof 
Werner  das  Kloster  erbaut.  Er  ist  zugleich  der  Erbauer  der  Habs- 
burg. Deshalb  ist  auch  die  Vogtei  des  Klosters  gewissermassen  nur 
eine  Fertinenz  der  Habsburg,  soll  zwischen  dem  Becht  der  Kloster- 
leute Muris  und  der  Habsburg  kein  Unterschied  sein.  Muri  ist  das 
Hauskloster,  eine  Eigenkirche  der  Grafen  von  Habsburg. 


»)  Vgl.  diese  Arbeit  S.  268. 
«)  S.  33  f. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Elostera  Muri.      435 

Um  diese  Aufstellungen  der  Fälschung^)  richtig  cu  verstehen,  muRS  man 
sich  Yergegenwärtigen,  was  die  Reform  eigentlich  Muri  gebracht  hatte. 
Der  Zurücktritt  Werners  von  der  Vogtei  hatte  auch  die  faktische  Aus- 
scheidung des  gesamten  Elosterbesitzes  aus  dem  OefÜge  der  habsburgi- 
schen  Orundherrschaft  zur  Folge.  Das  ist  ja  die  wirtschaftspolitische  Seite 
der  ganzen  hirsauischen  Elosterreform.  Sie  tritt  bei  jedem  Einzelfall  zu 
Tage,  bei  Muri  aber  ganz  besonders  deutlich,  da  uns  hierüber  die  präzisen 
Angaben  der  Acta  vorliegen  8).  Die  Folge  dieses  Um  Wandlungsprozesses 
war  ja  die  Neuordnung  der  hofrechtlichen  Verhältnisse  der  Elostar- 
leute,  die  derart  vor  sich  ging,  dass  Werner  die  Leute  fragte,  welcher 
freien  Kirche  Recht  sie  annehmen  wollten,  und  diese  sich  für  das 
der  Luzemer  Eirche  entschieden.  Nun  freilich,  eine  grundstürzende 
Änderung  gegen  früher  ist  das  auf  keinen  Fall  gewesen.  Sonst,  hätte 
man  den  Leuten  schwerlich  die  Wahl  gelassen.  Diese  griffen  das  Lu- 
zerner Recht  deshalb  auf,  weil  dieses  Kloster  Muri  sehr  nahe  lag,  vor 
allem  aber  deshalb,  weil  dieses  Hofrecht  eines  gleichfalls  unter  habs- 
burgischer  Vogtei  stehenden  Stiftes  ihren  bisher  geübten  Rechtsge- 
wohnheiten am  besten  entsprach.  Es  handelte  sich  bei  dieser  Neu- 
ordnung nur  darum,  dem  neuen  Vogt  gegenüber  das  Hofrecht 
ganz  bestimmt  festzulegen.  Wenn  dagegen  die  Fälschung  meint,  die 
Klosterleute  sollten  nach  dem  Recht  von  Habsburg  leben,  so  ist  das 
vielleicht  kein  tatsächlicher,  aber  sicher  ein  prinzipieller  Gegensatz  zu 
den  durch  die  Reform  geschaffenen  Zuständen.  Denn  der  Fälscher 
greift  dadurch  in  zielbewusster  Absicht  auf  die  Stellung  Muris  vor 
1082  zurück,  er  setzt  sich  über  alles,  was  mit  der  Reform  in  Muri 
eingeführt  worden  war,  einfach  hinweg,  er  bringt  Muri  in  vogt-  und 
grundherrlicher  Beziehung  wieder  mit  der  Habsburg  zusammen. 

So  enthüllt  sich  uns  der  tiefe  Gegensatz  zwischen  der  Fälschung 
nnd  der  Hirsauer  Urkunde.  Letztere  hat  ja  die  Stellung  Muris  als 
unbedingt  freie  Abtei  zur  Voraussetzung,  sie  ist  als  die  l^ixirung 
aller  jener  in  den  Jahren  1082 — 86  geschaffenen  Zustände  zu  be- 
trachten. Die  Fälschung  legt  ihren  Bestimmungen  die  Anschauung 
augrunde,  Muri  sei  ein  Eigenkloster  der  Grafen  von  Habsburg. 

Vollends  aber  das  Urteil  des  Anonymus  deckt  die  tiefliegenden 
Differenzen  der  beiden  Urkunden  auf.    Schon  Liebenau  hat  richtig  fest- 


')  Inwieweit  ich  mich  hier  auf  Ausführungen  Steinackers  stütze,   wird  aus 
seiner  im  19.  Bande  der  Zeitschr.  iUr  die  Gesch.  des  Oberrheins   erscheinenden 
Arbeit  zur  Genealogie  der  Habsburger  ersichtlich  werden. 
»)  S.  32—36. 

28* 
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436  Hans  Hirsch. 

gestellt,  dass  der  Verfasser  der  Acta  die  Fälschung  gekannt  hat^).  Es 
ist  wirklich  nicht  zufallig,  wenn  wir  in  den  Akten  falschlich  als  Todes- 
jahr des  Bischofs  Werner  1027  mit  der  weiteren  Angabe  ^indictione 
decima*'  lesen.  Das  ist  die  einzige  positive  Angabe,  die  der  Anonymus 
bringt.  Sie  ist  falsch  und,  wie  die  Angabe  der  Indiktion  zeigt,  der 
Fälschung  entnommen.  So  wird  uus  umgekehrt  auch  erklärlich,  warum 
bei  Abfassung  der  Fälschung  als  Datirung  das  Jahr  1027  gewählt 
wurde.  Man  hielt  es  für  das  Todesjahr  des  Bischofs.  In  diesem 
Jahre  war  ja  Werner  nach  Konstantinopel  geschickt  worden,  von  wo 
er  nicht  mehr  zurückkehiie^).  Allein  der  Anonymus  bat  auch  von 
dem  Inhalt  des  Spuriums  Notiz  genommen.  Schulte &)  und  Liebenau 
haben  die  einander  widersprechenden  Angaben  der  Acta  und  der 
Fälschung  auf  zwei  verschiedene  Traditionen  zurückgeführt,  die  im 
12.  Jahrhundert  über  die  Stifter  des  Klosters  in  Muri  herrschten. 
Der  Fälscher,  der  von  den  Geschehnissen  in  den  80er  Jahren  nichts 
wissen  wollte,  hat  natürlich  auf  die  Anfänge  des  Klosters  zurückge- 
griffen. Da  bot  sich  ihm  von  all'  denen,  die  als  Stifter  Muris  genannt 
wurden,  die  Eersöulichkeit  des  Bischofs  Werner  als  die  tauglichste  dar, 
an  seinen  Namen  die  Erlassung  einer  Klosterverfassung  zu  knüpfen.  Mit 
denselben  Worten  kritisirt  aber  der  Anonymus  die  Fälschung.  Qu  od 
autem  alia  scriptura  narrat,  illum  (sc.  Wernharium  epis- 
copum)  solum  esse  fundatorem  huius  loci,  hoc  propterea 
sapientibusviris  Visum  est  melius,  quiaipseinhiistribus 
personis  potior  inventus  est,  ut  eo  firmior  ac  validior 
sententia  sit,  quam  si  a  femina  constructum  esse  di- 
ceretur*).  Liebenau  hat  Recht:  mit  diesen  Worten  wird  die 
Fälschungsgeschichte  einfach  aufgedeckt.  Eben  deshalb,  um  den  Ten- 
denzen des  Spuriums  entgegenzutreten,  urteilt  der  Verfasser  der  Acta 
so  scharf  über  die  Beteiligung  des  Bischofs  an  dem  Gründungswerke» 
Deswegen  hebt  er  das  Verdienst  der  Gräfin  Ita  so  sehr  hervor.  Denn 
war  diese  die  eigentliche  Stifterin,  dann  hatten  ja  die  „viri  sapientes*^ 
Unrecht,  die  auf  den  Namen  Werners  eine  Gründungsurkunde  gefälscht 
hatten.  Denen  das  zu  beweisen,  ist  das  Bestreben  des  Anonymus» 
Qui  autem  affirmant,  quod  episcopus  Wemharius  construxerit  eccle- 
siam  (sc.  sancti  Goaris),   penitus   falluntur,   quia   nuUus   inventus   est^ 


i)  Adler  1885,  110. 

*)  Vielleicht  hatte  maa  auch  yon  Einsiedelu  aus  Kunde,  dass  Eonrad  IL 
1027  in  der  Schweiz  gewesen  ist  (St.  1962), 

•)  Gesch.  der  Habsburger  21,  A.  5. 

«)  S.  20,  unmittelbar  nachdem  der  Anonymus  bei  Angabe  des  Todesjahres- 
des  Bischofs  die  Fälschung  benutzt  hatte. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       437 

<)ui  dixerit,  se  illum  in  hoc  loco  unqaam  yidisse;  sed  et  alia  multa 
narrantur  de  eo,  que  falsa  esse  comprobantur  *). 

Das  ist  deutlich.  Der  Anonymus  lehnt  den  Inhalt  der  Fälschung 
•einfach  ab,  und  damit  ist  seine  Parteistellung  genau  fixirt.  Die  Er- 
gebung Muris  in  den  päpstlichen  Schutz  und  die  Hir- 
«auer  Urkunde  Heinrichs  V.  sind  ihm  die  Grundlagen 
"der  Klosterverfassung.  Deshalb  beschliesst  er  mit  deren  wört- 
licher Wiedergabe  den  geschichtlichen  Teil  seines  Werkes.  Das  Schlusswort 
desselben,  wie  es  am  Ende  des  zweiten  Abschnittes  wiedergegeben  ist, 
macht  das  Bild  seiner  Persönlichkeit  noch  klarer.  Seine  Klagen  über 
den  Verfall  des  Klosterlebens,  über  das  weltliche  Treiben  eines  Teiles 
der  Mönche  zeigen  uns  den  Verfasser  der  Acta  als  einen  frommen 
Manu,  als  einen  tiberzeugten  Anhänger  der  Reform.  Als  einen  Schlag 
gegen  die  durch  diese  dem  Kloster  gesicherten  Freiheit  fasst  er  die  Fäl- 
schung auf.  Nicht  mit  Unrecht,  wie  wir  gesehen  haben!  Deshalb 
polemisirt  er  gegen  sie,  daher  wird  aber  auch  die  Darstellung  seiner 
GründuDgsgeschichte  tendenziös.  Es  mag  noch  richtig  sein,  wenn  der 
Anteil  des  Bischofs  an  dem  Gründungswerke  in  dem  Bericht  der  Acta 
zurücktritt  vor  dem  der  Gräfin  Ita.  Offenkundig  falsch  ist  aber  die 
Nachricht  des  Anonymus,  Muri  sei  schon  bei  seiner  Gründung  unter 
päpstlichen  Schutz  gestellt  worden  2).  Die  Tendenz  ist  klar.  War 
der  Besitz  Muris  schon  bei  der  Gründung  des  Klosters  dem  Stuhle 
Petri  tiberantwortet,  dann  war  es  gar  monströs,  eine  derartige  Urkunde 
Werners  zu  falschen. 

Die  Tendenz  der  Fälschung  ist  uns  durch  die  negative  Kritik  des 
Anonymus  deutlich  zu  Tage  getreten.  Es  ist  für  die  weitere  Klar- 
legung der  Frage  nur  noch  zu  erwägen,  ob  das  Falsum  den  Interessen 


«)  S.  22. 

*)  S.  19.  Dixit  (sc.  Werobarius  episcopus)  etiam  illi  (sc  Itae  cometissae), 
xit  si  virum  eius  ad  hoc  inclinassentf  locum  et  alia  predia,  que  addere  yoloisset, 
in  manus  alicuiuB  liberi  potentisque  viri  commendaret,  qui  omnia  ad  altare 
«ancti  Petri  Rome  sub  legitirao  censu  pro  übertäte  firmanda  contraderet  atque 
ad  boc  comitem  Chöno  .  .  .  elegerunt.  Allein  dieser  Chuno  war  gewiss  nicht 
bestimmt,  nach  Rom  zu  gehen,  er  war  nar  jene  Mittelsperson,  deren  sich  die 
Stifter  von  Klöstern  häufig  bei  Übergabe  des  Stiftungsgates  bedienten.  (Den 
analogen  Fall  bei  Alpirsbach,  vgl.  Wirtemb.  ÜB.  I,  315.  Dort  beisst  es  von 
•diesem  Vorgange  ,ut  consuetudo  est«.)  Was  Chuno  weiter  gemacht  hat,  wird 
uns  ja  in  den  Akten  erzählt.  S.  20.  Cumque  comes  Radeboto  cum  cometissa 
Ohönonem  moverent,  ut  suam  fidera  persolverent,  ille  .  .  .  venit  ad  Talwile  vil- 
lam  ...  et  illic  locum  et  omnia  sibi  commendata  Deo  et  sancte  genitrici  illius 
Marie  et  sancto  Fetro  ac  Omnibus  sanctis  Dei  tradidit,  sequeitapacto,  de 
quo  adjuratuB  fuerat,  absolvit. 


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438  Hans  Hirsch. 

des  Klosters  überhaupt  so  weit  Bechnong  trägt,  dass  über  seine  Ent* 
stehung  im  Kloster  diskutirt  werden  darf,  oder  ob  das  Stück  eine  von 
aussen,  also  von  der  Yogtfamilie  dem  Stifte  aufgedrungene  Kloster- 
verfassong  bedeutet. 

Nun  ist  ganz  unzweifelhaft,  dass  alle  Kloster  und  Vogt  gemeinsam  be- 
treffenden Bestimmungen  der  Fälschung  den  Charakter  des  Kompromisses 
an  sich  tragen.  Wie  innig  auch  der  Anschluss  des  Klosters  an  die  Habsburg 
sein  mag,  das  Becht,  einen  unwürdigen  Vogt  abzusetzen,  hat  die  Fälschung 
dem  Kloster  gewahrt.  Verlieren  diese  Verfügungen  über  die  Nachfolge 
in  der  Vogtei  überhaupt  sehr  von  ihrer  Schärfe,  da  sie  Vorlagen  entnommen 
sind,  so  mochten  sie  einem  fälschenden  Muri-Mönch  umso  eher  zusagen, 
als  sie  ja  auf  Leo  IX.  zurückgingen,  dem  in  allen  elsässisch-alaman- 
nischen  Klöstern  eine  grosse  Verehrung  zu  Teil  ward.  Dass  auch  die 
Festsetzung  über  das  Becht  der  Kloster leute  Muris  keine  grandstür- 
zende Neuerung  bedeutet,  wurde  gezeigt.  Deutlich  tritt  das  Kompro- 
miss  an  einer  anderen  Bestimmung  zu  Tage.  Dem  Vogt  wird  jede 
Verfügung  über  Klostergut  und  Klosterleute  untersagt  Allein  auch 
das  Verfügungsrecht  des  Abtes  wird  eingeschränkt  i).  Zur  Erklärung 
dieser  Bestimmungen  verweise  ich  auf  den  Ausgleich,  der  1122  zwischen 
dem  Kloster  Schaffhausen  und  dessen  Vogte  getroffen  wurde.  Da  heisst 
es  auch^):  Ad  h^c  etiam  collaudatum  est,  ne  advocatiam  cuiusquam 
predii  ipsius  cenobii  advocatus  sine  consensu  abbatis  et  fratrum  et  e 
converso  abbas  sine  consensu  advocati  cuiquam  possit  commendare. 
Ist  überdies  schon  aus  diesen  beiden  Bestimmungen  die  Tendenz  der 
Fälschung  ersichtlich,  das  Stift  wirtschaftlich  zu  kräftigen,  so  war 
dieser  Gesichtspunkt  ausschlaggebend,  als  der  Fälscher  verfügte,  hörige 
Leute  könnten  ohne  Zustimmung  ihrer  Herren  Schenkungen  an  das 
Kloster  machen.  Nein,  die  Fälschung  ist  schon  in  Muri  entstanden, 
sie  trägt  den  Interessen  der  Vogtfamilie  nicht  mehr  Bechnung, 
als  das  bei  Wahrung  der  wichtigsten  Bechte  des  Klosters  mög- 
lich war.  Sonst  hätte  der  Anonymus  für  die  Fälscher  der 
Urkunde  wohl  einen  anderen  weniger  zarten  Ausdruck  als  «viri 
sapientes*  gefunden^).  Die  diskrete  Behandlung  der  Angelegen- 
heit  wäre   da   wenig   am   Platze    gewesen.     Muri-Mönchen    fällt    die 


0  S.  108.  Nee  cuiquam  in  beneficiam  sed  pro  legitimo  reditu  prestare 
audeat.  Eine  ßestimmung^  die  in  den  Urkunden  gerade  in  der  ersten  Hälfte  des 
12.  Jahrhunderts  häufig  wiederkehrt.  Sie  entspricht  dem  Bestreben  der  Mönche 
die  Machtbefugnisse  des  Abtes  zu  mindern. 

>)  Quellen  zur  Schweizer  Geschichte  III,  1,  101. 

')  Man  beachte  den  Plural. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       43^ 

Fälsch UDg  zur  Last^).  Da  ist  nur  mehr  eine  Erklärung  möglich:  die 
Werner-Urkunde  ist  der  Ausdruck  der  reformfeindlichen  Tendenzen, 
die  im  Kloster  nach  dem  Tode  des  Abtes  Lütfrid  die  Oberhand  ge- 
wannen. 

So  wird  zunächst  die  habsburgfreundliche  Tendenz  der  Fälschung 
yerstwdlich.  Natürlich  hat  die  reformfeindliche  Partei  an  den  Grafen 
von  Habsburg  einen  Bückhalt  tgesucht.  Die  Ereignisse  der  Jahre 
1082 — 86  hatten  ja  gezeigt,  dass  die  Beform  freilich  die  Freiheit  von 
dem  Vogt,  dafür  aber  die  Abhängigkeit  Ton  der  Ordens-Zentrale  ge- 
bracht hatte.  Dass  es  1085  gelang,,  den  Druck  dieses  Verhältnisses 
zu  mindern,  war  den  Habsburgem  zu  danken.  Hier  liegt  der  Punkt, 
an  dem  Interessen  einer  Elosterpartei  und  der  Vogtfamilie  sich  be- 
rühren konnten.  Der  Fälscher  hebt  unter  Wahrung  der  wichtigsten 
Beschränkungen  der  Vogtgewalt  die  durch  die  Beform  geschaffenen 
Zustände  auf  und  erlangt  so  zur  Förderung  der  materiellen  Interessen 
des  Klosters  den  Schutz  der  Stifberfamilie. 

Noch  eine  recht  unangenehme  Seite  hatte  die  Beform  gehabt  Sie 
hatte  das  Stifk,  wie  die  Hirsauer  Urkunde  sagt,  abbatis  solius  domi- 
nationi  et  potestati  et  ordinationi  unterworfen.  Es  ist  klar,  dass  diese 
Auffassung  gerade  zur  Zeit  des  Niederganges  der  Beform  den  Qrund  zu 
Beschwerden  und  Zwistigkeiten  innerhalb  des  Klosters  gegeben  hat.  So 
haben  sich  in  den  Urkunden  gar  bald  Klauseln,  wie  ,,cum  consensu 
firatrum*  oder  ^communicato  fratrum  consilio*  eingebürgert.  Unsere 
Fälschung  geht  noch  weiter.  Aus  lauter  Ausdrücken  der  Be- 
gula  s.  Benedicti  hat  der  Fälscher  das  Idealbild  seines 
Abtes  entworfen.  Das  wäre  ein  kläglicher  Kommentar  zu  den 
oben  zitirten  Worten  der  Hirsauer  Urkunde.  Denn  der  Muri- 
Mönch  schlug  nur  solche  Stellen  seiner  Ordensregel  nach,  die  eine 
Beschränkung  der  Abtsgewalt  zu  Gunsten  der  Brüder  enthalten*).  Er 
wehrt  sich  gegen  einen  übertriebenen,  tyrannischen  Abt, 
der  das  Stift  verwahrlosen  lasse,  er  will  nur  einen  tüch- 
tigen und  klugen  Verwalter  des  Klostergutes  zum  Abte 
haben. 


1)  Im  Gegensätze  dazu  soll  auf  eine  der  Fälschung  ähnliche  Urkunde  auf- 
merksam gemacht  werden,  die  ganz  dem  Interesse  der  Yogtfamilie  entspricht. 
Es  ist  die  Lenzburger  Urkunde  tür  Beromünster  (vgl.  diese  Arbeit  S.  428  A.  4). 
Da  ist  aber  auch  von  Ani'ang  bis  zu  Ende  von  der  Yogtei  die  Rede. 

»)  Deshalb  wurde  S.  450  der  Inhalt  der  aufgegriffenen  Kapitel  der  Regula 
angegeben.  Die  Tatsache«  dass  der  fälschende  Benediktiner  zur  Ordensregel  griff, 
zeigt  an  sich  schon,  dass  es  dem  Fälscher  auch  auf  die  Neti Ordnung  von  Ver- 
hältnissen ankam,  die  das  innere  Klosterleben  betrafen. 


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440  Hau 9  Hirsch. 

Allein  jetzt  sind  wir  auch  an  der  Stelle  angelangt,  an  der  die 
Dürftigkeit  des  Qaellenmaterials  uns  hindert,  die  näheren  Entstehungs- 
yerhältnisse  der  Fälschung  aufzuklären.  So  wie  der  Niedergang  der 
Beform  in  Muri  dargestellt  wurde  ^),  ist  das  eine  sicher.  Die  Abdan- 
kung des  Abtes  Rupert  1108  bietet  uns  den  beachtenswertesten  Zeit- 
punkt für  die  Entstehung  der  Urkunde.  Wüssten  wir  nur  auch,  ob 
die  Resignation  Ruperts  im  Zusammenhange  mit  der  Güterspekulation 
von  1106  stand.  Dann  liesse  sich  die  Stellung  Ruperts  als  Abt  eines 
Reformklosters  näher  kritisiren»).  Soviel  ist  aber  gewiss.  1108 
brach  man  mit  St  Blasien.  Das  war  Anlass  genug,  eine 
Grüudungsurkunde  zu  fälschen,  die  die  durch  die  Re- 
form geschaffenen  Zustände  beseitigte  3). 

Auf  eine  andere  Erklärangsmöglichkeit  habe  ich  bereits  früher 
aufmerksam  gemacht.  Vielleicht  war  die  Fälschung  als  Vorlage  für 
eine  Königsurkunde  gedacht.  Da  wäre  das  Jahr  1106  wieder  ein 
terminus  a  quo,  denn  vor  den  Tagen  der  Eompromisspolitik  Hein- 
richs V.  durften  die  Reformklöster  schwerlich  hofiFen,  eine  königliche 
Bestätigung  ihrer  Rechte  zu  erlangen. 

Gerade  bei  der  letzten  Annahme  wäre  es  aber  wichtig,  das  Ver- 
hältnis der  Fälschung  zur  Kaiserurkunde  bestimmt  festzulegen.  Auch 
das  ist  nicht  möglich,  Wohl  wurde  konstatirt,  dass  das  Falsum  in 
seiner  ganzen  Konzeption  der  Hirsauer  Urkunde  nachgebildet  ist. 
Ferner  lassen  die  Benennung  ^Strasburgensis  episcopus*  und  die  Be- 
stimmung der  Lage  Muris  ,in  comitatu  Rore*  Benützung  des  Hirsauer 
Formulars  erkennen*).  Auch  eine  freilich  ganz  knrze  inhaltliche  Über- 
einstimmung ist  zu  vermerken: 
Diplom  von  1114. 
Constituit  etiam,  ut  maior  natu 
filiorum    suorum,      comm andante 


Falsche  Urkunde  von   1027. 
Porro  nee   ipse    abbas   eandem 
advocatiam    ut    beneficium    sed 


')  Vgl.  diese  Arbeit  S.  270  ff. 

>)  Vor  allem  wäre  die  Erkenntnis  notwendig,  ob  die  Reformpartei  nicht 
etwa  in  sich  selbst  zerfiel  und  ihren  Gegnern  berechtigten  Anlass  zum  Wider» 
stand  und  zu  Klagen  bot. 

")  In  dieser  Ansicht  werde  ich  dadurch  bestärkt,  dass  uns  aus  der  Reform- 
tätigkeit von  St.  Blasien  noch  ein  zweiter  Fall  vorliegt,  der  so  zu  beurteilen  ist. 
Das  Diplom  Lothars  III.  ftir  Trüb  (St.  3359),  ob  es  nun  echt  oder  falsch  ist,  ver- 
leiht dem  Kloster  völlige  Freiheit  von  St.  Blasien  und  verknüpft  dafür  fast  genau 
in  denselben  Formen  wie  die  Werner-Urkunde  die  Vogt  ei  mit  der  Stifberfamilie. 

*)  Das  Hirsauer  Formular,  das  die  Lage  des  Klosters  in  Bezug  auf  Provinz, 
Gau,  Grafdchafb  etc.  sehr  genau  bestimmt,  forderte  diese  Angaben.  Der  irischer 
hatte  freie  Hand.  Insofeme  ist  es  das  wahrscheinlichere,  dass  das  Falsum  die 
Hirsauer  ürl  unde  benützt  hat.  Zur  Erklärung  der  Angabe  ,in  comitatu  Rore*, 
vgl.  W.  Merz,  Die  Rechtsquellen  des  Kantons  Aargau,  1.  Teil,  B.  1,  39. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       44 1 


ut  qaandam  commendationem 
et  monasterii  tuitionem  caiquam 
committat. 


sibi  abbate,  adyocatiam  habeat, 
non  in  beneficium  et  ins  pro- 
prium *). 

Aber  wenn  auch  das  Verhältnis  der  Fälschung  zum  Hirsauer 
Formular  sicher  zu  bestimmen  ist,  wir  wissen  ja  nicht,  ob  der  Fäl- 
scher das  Diplom  oder  dessen  Vorlage  benützte.  So  können  wir  aus 
diesen  Erwägungen  keinen  Anhaltspunkt  für  die  Entstehungszeit  des 
angeblichen  Testamentes  gewinnen. 

Immerhin  lässt  sich  soviel  sagen:  wenn  man  nach  einem  spe- 
ziellen Anlass  sucht,  der  zur  Entstehung  der  Fälschung  führte,  bieten 
die  Ereignisse  der  Jahre  1106 — 8  jedenfalls  den  sichersten  Anhalts- 
punkt Sieht  man  die  Werner-Urkunde  aber  als  einen  Entwurf  für 
die  Eonigsurkunde  an,  wird  freilich  mit  der  Möglichkeit  zu  rechnen 
sein,  dass  die  Fälschung  erst  nach  1114,  also  etwa  zwischen  1120 — 30 
anzusetzen  seL  Der  Niedergang  der  Beform  hat  sich  ja,  wie  gezeigt 
wurde,  auch  unter  der  Begierungszeit  Bonzelins  bemerkbar  gemacht. 
Erst  nach  dessen  Hingang  folgte  eine  Wiederherstellung  der  klöster- 
lichen Verhältnisse  Muris.  Das  wissen  wir  umso  bestimmter,  als  der 
Anonymus  selbst  das  Haupt  dieser  Gegenbewegung  war. 

y.  Persönlichkeit  und  Glaubwürdigkeit  des  Anonymus 

Murensis. 

Die  Urkunden  des  Klosters  Muri  haben  zu  so  mancher  sonst 
nicht  recht  yerständlichen  Äusserung  des  Anonymus  den  notwendigen 
Kommentar  geliefert.  Speziell  die  unmittelbar  vorangehende  Unter- 
suchung des  angeblichen  Testamentes  des  Bbchofis  Werner  von  1027 
hat  die  Tendenz  der  Acta  so  recht  klargelegt.  Es  ist  da  gewiss  nicht 
verfehlt,  wenn  es  dem  Schlussteil  der  Arbeit  vorbehalten  wurde,  mit 
Zusammenfassung  aller  gewonnenen  Besultate  ein  klares  Bild  von  der 
Persönlichkeit  des  Verfassers  der  Acta  zu  entwerfen. 

Ebenso  energisch  in  seinen  Anschauungen  über  die  Erhaltung  der 
Klosterdisziplin,  wie  ängstlich  besorgt  um  die  Behauptung  und  Ver- 
mehrung des  Klosterbesitzes  tritt  uns  der  Anonymus  Murensis  als 
eine  sympathische  Persönlichkeit  entgegen,  wie  wir  sie  um  die  Mitte 
des  12.  Jahrhunderts  im  deutschen  Mönchtum  immer  seltener  an- 
treffen*). Mau  beachte  die  Harmonie,  die  er  zwischen  den  beiden 
einander  eigentlich  widersprechenden  Forderungen  einzuhalten   weiss. 


1)  Diese  Stelle  des  Diploms  geht  nicht  auf  das  Hirsauer  Diktat  zurück.  So 
wäre  auch  mOglich,  dass  die  Fälschung  die  Vorlage  zum  Diplom  benützte,  ihrer- 
Beits  aberdie  Eaiserurkunde  beeinflusste. 

*)  Hauck,  Eirchengeschichte  IV  311  ff. 


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442  Hans  Hirsch. 

So  wie  er  uns  den  Bestand  de^  Elosterä  an  Land  und  Leaten  dar- 
stellt, kann  man  nicht  sagen,  duss  das  Stift  sehr  reich  war.  Es  ist 
deshalb  sehr  verständlich,  dass  der  Verfasser  der  Acta  bei  Abfassung 
des  Qüterbeschriebes  jede  Gelegenheit  benutzt,  Mittel  und  Wege  zu 
einer  wirtschaftlichen  Kräftigung  seines  Stiftes  zu  finden.  Der  üm- 
wandlungsprozess,  wie  er  sich  gerade  um  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hunderts in  den  geistlichen  Grossgrundherrschaften  vollzieht,  hat  sich 
in  Muri  ebenso  unangenehm  bemerkbar  gemacht,  wie  in  den  übrigen 
Klöstern.  Bei  dem  bedeutsamen  Hervortreten  der  an  unfreie  Leute 
zur  eigenen  Bewirtschaftung  ausgetauen  Grundstücke  hatte  sich  die 
Notwendigkeit  einer  sicheren  Fixirung  der  dem  Kloster  zu  leistenden 
Abgaben  immer  dringender  fühlbar  gemacht.  Nicht  immer  lief  dabei 
alles  ganz  glatt  und  in  einer  für  das  betrefifende  Kloster  günstigen 
Entscheidung  ab.  Dass  aber  alle  diese  Verhältnisse  in  den  Akten 
ganz  unverhüllt  zu  Tage  treten,  ja  von  dem  Anonymus  direkt  als  das 
treibende  Motiv  zur  Abfassung  des  Qüterbeschriebes  bezeichnet  werden, 
das  macht  den  hoheu  Wert  unserer  Quelle  für  die  Wirtschaftsgeschichte 
der  deutschen  Klöster  im  12.  Jahrhundert  aus. 

Allein  man  würde  weit  fehlgehen,  wenn  man  dieses  Streben  des 
Anonymus  nach  einer  zweckmässigen  Verwaltung  und  Verwertung  des 
Klosterbesitzes  als  die  allein  wirksame  Triebfeder  zur  Niederschrift 
seines  Werkes  bezeichnen  würde.  Nicht  herb  genug  ist  ihm  eio  Tadel, 
nicht  scharf  genug  ein  Wort,  um  einem  aus  unlauteren  Motiven  ent- 
springenden Verlangen  nach  Reichtum  des  Klosters  entgegenzutreten. 
Diese  Tendenzen  haben  in  der  ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  in 
Muri  die  Oberhand  gewonnen.  Man  ging  soweit,  mit  Benützung  der 
Gründungstraditionen  auch  die  rechtlichen  Verhältnisse  des  Stiftes  in 
diesem  Sinne  zu  ordnen.  Da  war  es  der  Anonymus,  der  durch  einge- 
hendes Studium  der  Geschichte  seines  Hauses  in  den  Ereignissen  der 
80er  Jahre  des  11.  Jahrhunderts,  in  der  kaiserlichen  Bestätigung  der 
damals  getroffenen  Verfügungen  die  Marksteine  in  der  Entwickelung 
des  Klosters  erkannte.  Und  von  diesem  Gesichtspunkte  aus  hat  er 
seine  Acta  geschrieben,  in  nicht  übertriebener  aber  warmer  Begeiste- 
rung für  die  Ideale  des  Mönchtums,  mit  einer  durch  Kenntnisse  ge- 
schärften Kritik  für  alle  Irrtümer  seiner  Gegner.  Das  Werk  ist  ihm 
wohl  geraten.  Die  Acta  Murensia  gehören  zu  den  besten  Kloster- 
geschichten, die  wir  von  deutscheu  Klöstern  aus  dem  12.  Jahrhundert 
besitzen. 

Und  die  Persönlichkeit  selbst,  der  wir  diese  interessanten  Nach- 
richten verdanken,  sollte  in  tiefes  Dunkel  gehüllt  sein?  Das  eine 
wissen   wir,    dass   der   um  1150  schreibende  Anonymus   schon  in  der 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       443 

Begieningszeit  des  Abtes  Bonzelin,  die  mit  1119  anhebt,  in  Muri 
gewesen  ist^).  Er  hat  hier  wohl  auch  als  Knabe  die  fär  den  geist- 
lichen Stand  nötige  Bildung  erhalten.  Denn  da  er  mit  der  Jahres - 
angäbe  1106  von  dem  Ankaufe  der  Besitzungen  in  Wolen  berichtet, 
meint  er,  er  wolle  offen  mitteilen  ^que  nos  simplices  et  pueros 
hactenus  latuerunt^^).  Ist  der  Anonymus  1106  ein  Knabe  ge- 
wesen, dann  war  er  um  1150,  als  er  die  Acta  schrieb,  50 — 60  Jahre 
alt.  Über  die  Bildung  des  Verfassers  lässt  sich  aus  seinem  Werke 
wenig  entuehmen.  Dass  er  an  einer  Stelle  die  Wichtigkeit  der 
Bücher  für  das  geistige  Leben  der  Mönche  hervorhebt*),  an  anderen 
Zitate  aus  der  hl.  Schrift  bringt*),  will  da  nicht  viel  besagen. 

Das  wäre  ziemlich  alles  was  sich  über  die  Persönlichkeit  des 
Anonymus  beibringen  Hesse.  Dringt  man  aber  etwas  tiefer  in  den  Sinn 
der  nicht  immer  gleich  verständlichen  Aussprüche  der  Quelle  ein,  so 
fallen  gewisse  Wortwendungen  auf,  die  im  Munde  eines  gewöhnlichen 
Murenser  Mönches  doch  etwas  seltsam  klingen  würden.  Es  kommt  da 
auf  die  Entscheidung  an,  welche  Bedeutung  eigentlich  dem  Wort  ,ante- 
riores"  zukommt,  das  der  Anonymus  viermal  gebraucht  Er  sagt 
einmal  (S.  64):  Constitutio  etiam  quedam  antiquitus  observatur,  ut  abbas 
prestet,  quod  ad  censum  pertinet,  et  prepositus  mansos  et 
villicus  alia  minora.  Anteriores  autem  nostri  nolebant  in 
isto  et  in  aliis  propinquis  locis  multa  ponere  ad  censum. 
Also  der  Abt  von  Muri  hat  von  jeher  die  Verfügung  über  den  dem 
Kloster  zukommenden  Zins,  und  die  „auteriores^  wollten  in  Muri 
und  Umgebung  nicht  viel  Land  gegen  Zins  verleihen.  S.  80  sagt  er: 
Constitutum  est  autem  ab  anterioribus  nostris,  ut  pre- 
positus illuc  (sc.  nach  Unterwaiden)  veniat  in  medio  maijo  et  .  .  . 
ordinet,  qualiter  ad  alpes  peccora  minentur  ...  In  septembre  autem 
iterum  veniat  illuc  et  videat,  qualiter  peccora  de  alpibus  veniant  .  .  . 
Blattern  wir  in  der  Ausgabe  Kiems  zweimal  um,  finden  wir  die  Be- 
merkung (S.  84):  Isti  autem  montes  in  potestate  abbatis  et 


*)  S.  57  wo  er  Selbsterlebtes  aus  der  Zeit  Ronzelins  mitteilt,  S.  94  wo  er 
mit  der  Jahresangabe  1128  berichtet  »nos  autem  alacres  vendimus  .  .  .  et  .  .  . 
accepimus  .  .  .  Hervorzuheben  ist  auch,  daes  er  von  der  Eegierungszeit  des 
Vorgängers  Ronzelins,  des  Abtes  Ulrich,  sogar  die  Zahl  der  Monate  und  Tage 
weiss  (S.  40). 

*)  S.  68.  Das  würde  er  ja  nicht  sagen,  wenn  er  nicht  als  Knabe  schon  in 
Muri  gewesen  wäre,  oder  überhaupt  in  diesem  Alter  Gelegenheit  gehabt  hätte> 
über  diesen  Güterankauf  etwas  zu  erfahren. 

•)  S.  55  . .  .  quia  vita  omnium  spiritualiüm  hominum  sine  libris  nichil  est. 

*)  S.  17,  68. 


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444  Hans  Hirsch. 

prepositi  sunt,  ut  distribuant  peccora,  qualitercunque 
velint.  Wiederum  steht  der  Abt  an  der  Spitze  eines  Verwaltungs- 
zweiges, ihm  ist  zunächst  der  Propst  untergeordnet.  Und  merkwürdiger- 
weise haben  schon  die  ^anteriores*  über  den  Propst  etwas  zu  be- 
fehlen gehabt. 

Dasselbe  Spiel  wiederholt  sich  bei  der  dritten  Stelle.  (S.  66)  De 
decimis  vero,  quas  clerici  antea  hie  a  nostris  agris  accipiebant,  cre- 
dendi  sunt  anteriores  nostri,  hoc  potius  pro  caritate  vel  ad 
solatium  victus,  quam  pro  justitia  et  subditione  sanxisse,  et  in  po- 
testate  abbatis  est,  utrum  velit  alio  dare  aut  sibimet  habere. 
Die  vierte  und  letzte  Stelle,  die  dieses  Wort  bringt,  lautet  (S.  51): 
Quia  anteriores  nostri  seniper  studuerunt  pocius  aug- 
mentare  ecclesiasticum  censum  quam  minuere,  ita  et  nos 
et  qui  post  nos  venerunt,  oportet  augere.  Sie  widerspricht  zu  min- 
desten dem  nicht,  was  die  drei  anderen  Zitate  mit  zweifelloser  Be- 
stimmtheit erkennen  lassen,  unter  den  , anteriores*'  können 
nur  die  früheren  Äbte  von  Muri  gemeint  sein,  und  da  der 
Anonymus  sie  seine  Vorgänger  nennt,  ergibt  sich  mit 
notwendiger  Eonsequenz,  dass  er  selbst  Abt  von  Muri 
gewesen  ist. 

Mau  beachte,  das  Wort  , anteriores**  wird  in  unserer  Quelle  in 
dem  Momente  nicht  angewendet,  wo  es  ausgeschlossen  oder  zweifel- 
haft ist,  dass  damit  Äbte  gemeint  sind.  Wir  finden  da  einmal  den 
Ausdruck  „precessores**  und  einmal  ^antecessores*  ^).  Dass  es  immer 
, anteriores  nostri''  und  nicht  „anteriores  mei''  heisst,  entspricht  dem 
Sprachgebrauch  des  Verfassers  der  Acta,  dem  zufolge  er  von  sich 
immer  im  Plural  spricht.  Er  sagt  postea  dicemus,  prius  scripseramus, 
nos  . .  .  descripsimus  etc.  Dieser  Übung  wird  er  ja  doch  nur  an  jener 
einzigen  Stelle  untreu,  wo  er  unter  dem  Eindrucke  von  selbst  gesehenen 
und  gehörten  berichtet. 

Allein  die  ausschlaggebende  Stelle  ist  noch  nicht  zitirt  worden. 
(S.  66)  Decima  autem  ad  Walaswil  dicitur  deputata  esse  ecclesie 
sancti  Goaris  et  adhuc  auditum  non  est,  ab  ullo  abbate  unquam 
ante  nos  ablatam  esse  inde,  et  ideo  oportet,  ut  deinceps  illuc  dimittatur. 
Das  ist  denn  doch  deutlich  genug.  Nach  dem  Gebotenen  kann 
kein  Zweifel  mehr  sein,  der  Verfasser  der  Acta  war  Abt 
von  Muri,  einer  der  nächsten  Nachfolger  des  Abtes  Bon- 
zelin.  Das  herauszufinden,  bedarf  es  keiner  philologischen  Spitzfindig- 
keiten.  Der  alte  Büsten  Heer,  der  dieselbe  Ansicht  vorbrachte  und  mit 


i)  S.  58  und  69. 

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Die  Acta  Murensia  und  die  ältesten  Urkunden  dee  Klosters  Muri.       445 

denselben  Gründen  operirte,  die  hier  ins  TreflFen  geführt  wurden,  hat 
mit  Unrecht  bis  in  die  neuere  Zeit  herein  keinen  Glauben  gefunden  *). 

Wir  kennen  die  Reihe  der  Nachfolger  des  Abtes  Konzelin  nicht 
genau,  und  deshalb  ist  es  nicht  möglich,  den  Anonymus  Murensis 
ganz  bestimmt  mit  Namen  zu  nennen.  Allein  mit  grosser  Wahr- 
scheinlichkeit werden  wir  auf  Abt  Chuono  gewiesen,  den  bereits 
Heer  als  Verfasser  der  Acta  hingestellt  hat.  Wir  wissen  über  ihn 
freilich  sehr  wenig.  Aber  das  wichtigste  für  uns,  dass  er,  wenn  nicht 
überhaupt  der  erste,  so  doch  einer  der  ersten  Nachfolger  Bonzelins 
gewesen  ist,  steht  sicher  fest.  Sein  Name  wird  in  der  ersten  an  den 
Schluss  der  Acta  angefügten  Notiz  genannt,  bestimmt  war  er  1159  Abt 
von  Muri,  aber  bereits  1166  erscheint  ein  anderer  mit  dieser  Würde 
bekleidet*).  Was  sonst  Heer,  die  Hauschronisten  von  Muri,  zuletzt 
auch  Eiem  über  ihn  berichteten,  kann  den  Ansprüchen,  die  wir 
auf  historische  Sicherheit  stellen,  nicht  genügen.  Ich  lasse  es  bei 
Seite  ^).  Wir  müssen  uns  schon  damit  zufrieden  geben  zu  wissen,  dass 
der  Verfasser  der  Acta  einer  der  auf  Ronzelin  folgenden  Äbte  und 
wahrscheinlich  Abt  Chuono  gewesen  ist. 

Damit  ist  der  letzte  Schatten  von  Unklarheit,  der  über  diesem 
interessanten  Werke  sich  verbreitete,  gebannt*).  Schon  bevor  ich  über 
die  Verfasser-Frage  so  klar  sah,    wie  jetzt,   hatte  ich  bei  der  Angabe 


»)  Vgl.  Anonymus  denud.  namentlich  p,  107  f. 

«)  Vgl.  Kiem  Geschichte  1,  S.  79  f. 

')  Dass  Abt  Chuono  aus  St.  Blasien  postulirt  wurde,  wie  auch  Heer  an- 
nahm, ist  lediglich  Vermutung.  Sie  lässt  sich,  nimmt  man  die  Identität  Chuonos 
mit  dem  Anonymus  Murensis  an,  als  falsch  erweisen,  da  letzterer,  wie  S.  44S 
festgestellt  wurde,  schon  vor  seiner  Wahl  zum  Abte  in  Muri  weilte.  Heer,  der 
auf  diesen  Einwand  aufmerksam  wurde,  hat  (a.  a.  0.  p.  115  f.)  nichts  dagegen 
anführen  kOnnen.  Absolut  nicht  zu  belegen  ist,  dass  Chuono  1166  auf  seine 
Würde  verzichtet  und  sich  nach  St.  Blasien  zurückgezogen  hatte.  Direkt  falsch 
ist,  wenn  Heer  behauptet,  er  hätte  nicht  nur  die  Acta  Murensia  sondern  nach 
seiner  Resignation  auch  das  chronicon  Bürglense  verfasst.  Heer  gibt  selbst  zu^ 
dass  der  Stil  des  letzteren  sich  von  dem  der  Acta  unterscheidet  (a.  a.  0.  113  f.), 
aber,  meint  er,  die  Ähnlichkeit  in  der  Komposition  sei  eine  sehr  grosse.  Dass 
diese  die  Acta  nicht  allein  mit  der  Bürgel-Chronik  gemeinsam  haben,  wurde  in 
dieser  Arbeit  gezeigt. 

^)  Dieses  Ergebnis  klärt  eine  Reihe  von  Eigentümlichkeiten  in  der  Bericht- 
erstattung des  Anonymus  auf.  Den  Abt  Rupert  vermag  er  nicht  zu  loben.  Die 
Tatsache  seiner  Resignation  kann  er  nicht  verschweigen,  doch  findet  er  eine 
Entschuldigung.  Das  ist  bei  ihm,  der  selbst  Abt  ist,  sehr  verständlich.  Die 
Fälschung  von  1027  konnte  unmöglich  seinen  Beifall  erringen.  Denn  die  hüb- 
schen Zusammenstellungen,  die  die  >viri  sapientes«  über  die  Amtsführung  des 
Abtes  gemacht  hatten,  waren  in  ihrer  Tendenz,  die  Macht  des  Abtes  zu  be- 
schränken, nur  zu  deutlich. 


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446  Hans  Hirsch. 

,sub  abbate  BoDzelino*  immer  den  Eindruck,  der  Anonymus  behandle 
diesen  bereits  als  Verstorbenen  i).  Jetzt  wird  verstandlich,  warum  wir 
über  Wahl  und  Tod  Bonzelins  und  über  seinen  Nachfolger  nichts  er- 
fahren. Dabei  hat  der  Anonymus  zum  Teil  selbst  die  Hauptrolle  ge- 
spielt, das  brauchte  er  weder  sich  noch  seinen  Mönchen  zu  erzählen. 

Die  Ausführungen  des  Anonymus  werden  erst  jetzt  so  recht  be- 
deutungsvoll. War  er  selbst  der  Abt  des  Klosters,  dann  müssen  wir 
annehmen,  dass  es  bei  den  Erlagen,  bei  der  blossen  Darlegung  der 
Mängel  nicht  geblieben  ist  Dann  hat  er  jedenfalls  mit  starker  Hand 
Ordnung  zu  schaffen  gewusst  in  dem  nicht  ganz  einwandfreien  Leben 
der  Muri-Mönche,  in  dem  etwas  herabgekommenen  Besitze  des  Klosters. 
Dano  hat  die  Geschichte  von  Muri  unter  ihm  von  einer  Zeit  der  Bestau- 
ration,  von  einer  Periode  gedeihlichen  Bestandes  zu  berichten.  Und  eine 
Tat  dieses  uns  jetzt  so  genau  bekannten  Muri- Abtes  kann  vermerkt  werden, 
ohne  dass  sein  Geschichtswerk  zitirt  zu  werden  braucht.  Konrad  III. 
hat  die  Urkunde  Heinrichs  V.  bestätigt^).  Wer  dem  Verlauf 
der  in  dieser  Arbeit  aufgeworfenen  Fragen  gefolgt  ist,  weiss,  wie  eng  der 
Zusammenhang  ist,  der  sich  zwischen  dieser  Tatsache  und  der  ganzen 
Tendenz  der  Acta  ergibt.  Dass  die  Initiative  zur  Erlangung  dieses  Diploms 
vom  damaligen  Muri- Abte  ausging,  liegt  auf  der  Hand.  So  hat  der  Anony- 
mus nicht  nur  in  seinen  Akten  die  Auffassung  vertreten,  die  Urkunde  Hein- 
richs V.  sei  die  Grundlage  der  Klosterverfassüng,  er  hat  diesen  Gedanken 
in  die  Tat  umgesetzt,  den  Bestimmungen  des  Heinricianums  durch  eine 
Bestätigung  Konrads  IIL  neues  Leben  eingehaucht  Damit  hatte  der 
Anonymus  zugleich  über  die  Werner-Urkunde  ein  Urteil  gesprochen, 
schärfer  als  er  das  in  seiner  Klostergeschichte  tun  konnte.  Nun  wurde 
das  gefälschte  Testament  einer  vierzigjährigen  archivalischen  Buhe 
überantwortet,  aus  der  es  die  Muri-Mönche  erst  1189  hervorzogen, 
unkund  seiner  Art  und  im  besten  Glauben  an  seine  Authentizität,  der 
sie  höchstens  durch  Anbringung   eines  Siegels  ein  wenig  nachhalfen. 

Die  quellenkritischen  Erörterungen  sind  beendigt.  Es  muss 
hervorgehoben  werden,  dass  an  der  Entstehungszeit  der  Quellen 
gegen  früher  nicht  viel  geändert  wurde.  Bloss  die  äusseren  Umstände 
der  Entstehung  sind  aufgeklärt  worden.  Damit  ist  eine  starke  Um- 
wertung der  in  den  Quellen  gebotenen  Nachrichten  von  vorneherein 
ausgeschlossen.   Nur  der  Bericht  über  die  Gründung  des  Klosters  Muri 


*)  S.  57,  95.  Auch  Heer  hat  (a.  a.  0.  p.  102)  bereits  diese  AuflTassung 
vertreten. 

«)  Wir  verdanken  Merz,  die  Habsburg  6,  A.  19  die  Mitteilung  einer 
narratio  aus  einer  Urkunde  des  Herzogs  Friedrich  von  Österreich  vom  3.  Oktober 
1406,  aus  der  sich  die  oben  angegebene  Tatsache  ergibt. 


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Die  Acta  Murensia  und  die  ä! teilten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       447 

wäre  zu  überprüfen,  da  sich  ergeben  hat,  dass  der  Anonymus  über 
die  Personen,  die  das  Werk  yoUbrachten,  seine  ganz  bestimmten  An- 
sichten hat. 

Der  Anonymus  tritt  der  Behauptung  der  Fälschung  von  1027, 
dass  Bischof  Werner  allein  das  Kloster  gestiftet  und  mit  seinem  väter- 
lichen Erbgute  bewidmet  habe,  in  scharfer  Form  entgegen.  Wohl  war 
dieser  der  Urheber  des  Planes,  als  Ita  an  ihn  mit  dem  Ansinnen  her- 
antrat, sich  des  Ortes  Muri  zu  entledigen,  dessen  Besitz  unrechtmässig 
iu  Habsburgs  Hände  gekommen  sei  Aber  eben  deshalb,  weil  der 
Grund  und  Boden,  auf  dem  später  das  Kloster  sich  erhob,  eine  Dota- 
tion der  Gräfin  Ita  war,  gebühre  ihr  das  Verdienst,  Gründerin  des 
Klosters  zu  sein.  Bischof  Werner  habe  allerdings  mitgeholfen  das 
Projekt  zu  realisiren^). 

Tatsächlich  kann  die  Anteilnahme  des  Bischofes  an  dem  Grün- 
dungswerke keine  aktuelle  gewesen  sein.  Die  Berufung  der  Mönche, 
die  Besitzeinweisung,  die  Auseinandersetzung  mit  dem  Leutpriester  von 
Muri  und  dem  Bischof  Ton  Konstanz,  das  alles  wird  uns  in  den  Akten 
mit  ganz  präzisen  Angaben^)  als  das  Werk  des  Badeboto  und  der  Ita 
hingestelli  Auch  die  chronologische  Einreihung  alV  dieser  Begebnisse 
schliesst  die  Möglichkeit  einer  Anteilnahme  des  Bischofes  Werner  so 
ziemlich  aus.  Für  Einsiedeln  kommt  Abt  Embricius^),  für  Konstanz 
Bischof  Warmann^)  in  Betracht,  beide  sind  zu  dieser  Würde  erst  im 
Laufe  des  Jahres  1026  gelangt.  Es  wäre  aber  eine  durch  nichts  ge- 
rechtfertigte Annahme,  deshalb  die  vorhin  genannten  Ereignisse  in  die 
zweite  Hälfte  des  Jahres  1026  zu  verlegen.  1027  weilte  Bischof 
Werner  die  erste  Hälfte  des  Jahres  im  Gefolge  Konrads  11.  in  Italien 0), 
im  Herbst  treflfen  wir  ihn  auf  dem  Konzil  zu  Frankfurt«)  und  von  da 
trat  er  ja  seine  Gesandtschaftsreise  nach  KoDstantinopel^)  an,  von  der 
er  nicht  mehr  zurückkehrte.  Es  blieb  ihm  da  wirklich  wenig  Zeit, 
sich  mit  einer  Klostergründung  zu  befassen. 


»)  Vgl.  namentlich  S.  19  f. 

*)  Nachrichten  wie,  dass  der  erste  Schritt  zur  GrQndung  in  Thalwil,  die 
Berufung  der  Mönche  gelegenheit  eines  Flacitums  »iuxta  pontem  fluvii,  qui 
dicitur  Glat«  geschehen  seien,  die  genauen  Angaben  über  die  Art  der  Ent- 
schädigung des  Leutpriesters  (S.  21)  sind  so  detaillirt,  dass  wohl  als  sicher  gelten 
darf,  der  Anonymus  habe  urkundliche  Aufseichnungen  benützt. 

•)  Ann.  Einsiedl.  SS.  III,  146. 

*)  Regesten  zur  Geschichte  der  Bischöfe  von  Eonstanz  yon  Ladewig  und 
Müller  1,  Nro.  433. 

B)  Bresslau,  Jahrbücher  des  deutschen  Reichs  unter  Eonrad  II,  1, 138  f.,  159, 182. 

")  Ibid.  227. 

»)  Ibid.  234. 


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448  Hans  Hirsch. 

So  hat  das  Kloster,  dessen  Stiftung  nach  dem  Tode  Werners  über 
die  ersten  Anfange  kaum  hinausgekommen  sein  konnte,  für  sein  Er- 
stehen einer  tatkräftigen  Persönlichkeit  bedurft,  und  diese  ist  ihm  in 
der  Person  der  Gräfin  Ita  erstanden.  Den  Nachrichten  der  Acta  zu- 
folge hat  Graf  Badeboto  dem  ganzen  Projekt  nicht  sehr  sympathisch 
gegenüber  gestanden.  Die  Bealisirung  desselben  bedeutete  ja  auch 
eine  Schmälerung  seines  Besitzes.  Aber  auch  diese  Behauptung  unserer 
Quelle  ist  nach  einer  genaueren  Prüfung  aufrecht  zu  erhalten.  Zwischen 
den  ersten  Anfangen  des  Klosters,  die  vor  dem  Jahre  1027  anzusetzen 
sind,  und  der  Weihe  im  Jahre  1064  liegen  zirka  40  Jahre.  So  lange 
braucht  man  nicht,  um  ein  Kloster  zu  erbauen.  Das  Muri  benach- 
barte Schaffhausen  wurde  um  1049  also  etwa  25  Jahre  später  als 
Muri  begründet,  aber  in  demselben  Jahre  wie  Muri,  einen  Monat  später 
geweiht  1).  Sicher  haben  sich  also  dem  ruhigen  Fortgange  des  Grün- 
dungswerkes Hindemisse  in  den  Weg  gestellt.  So  hatte  Ita  reichlich 
Gelegenheit,  sich  für  das  im  Werden  begriffene  Gotteshaus  einzusetzen. 
Die  Nachrichten  der  Acta,  dass  Ita  immer  wieder  ihren  Gemahl  drängte, 
wenn  es  galt,  das  Stiftungswerk  zu  fördern,  dass  sie  den  Propst 
Beginbold  mit  allen  Mitteln  durch  Anwerbung  von  Arbeitern,  Be- 
schaffung von  Geld  und  Kleidern  etc.  beim  Klosterbau  unterstützte*), 
verdienen  vollen  Glauben. 

Allein  Ita  hat  noch  mehr  getan,  der  Grund  und  Boden,  auf  dem 
das  Kloster  sich  erhob,  samt  den  umliegenden  Ortschaften  war  ihr 
Besitz.  Sie  hatte  ihn  als  Morgengabe  von  ihrem  Gemahl  Badeboto 
erhalten.  Notus  etiam  debet  esse  terminus  loci  istius,  qui 
libere  deputatus  est  a  doniina  Ita  cometissa  ad  servicium 
Dei,  quam  illum  primum  fundavit;  omnis  scilicet  locus 
tarn  cultus  quam  incultus  cum  vicis  et  agris  et  pratis  et 
silvis  et  Omnibus  ad  hec  pertinentibus,  qui  est  iufra 
terminos  jicorum  Ottenbach  et  Meriswanden,  Walaswile,  Isen- 
brechtswile,  Geltwile,  Butwile,  Boswile,  Waltiswil,  Hermenswil,  Botis- 
wil,  Stegen  et  Nidrenlunkof  usque  in  fluvium  Büsa».  Dieses  Gebiet 
kann  doch  nur  bei  der  Stiftung  so  abgegrenzt  worden  sein*).  Welcher 
Art  die  Quelle  war,  die  der  Anonymus  an  dieser  Stelle  benützt  hat, 
zeigt  nicht  erst  die  regelrechte  Pertinenzformel,   die  sich  aus  der  Ur- 


0  ^gl-  Quellen  zur  Schweizer-Geschichte  Ili,  1,  6  und  139. 

«)  S.  25. 

»)  S.  59. 

*)  Die  Grenzen  der  Pfarre  Muri  sind  andere  vgl.  S.  16  und  59. 


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Die  Acta  Murenaia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       449 

kuude  in  die  Darstellung  verirrt  hat,  es  war  die  Dotationsurkunde  der 
Gräfin  Ita^). 

Der  Anonymus  berichtet  aber  auch,  auf  welche  Weise  der  Ort 
Muri  in  den  Besitz  der  Qrafen  von  Habsburg  gekommen  ist.  Die 
freien  Leute  dieses  Ortes  stellten  sich  unter  den  Schutz  des  Grafen 
Lanzelin  von  Altenburg,  und  der  hatte  dieses  Verhältnis  dazu  miss- 
braucht, um  den  ganzen  Ort  und  alle  ehmals  freien  Leute  in  seine 
Gewalt  zu  bringen,  die  er  dann  aus  ihrem  Besitz  vertrieb.  So  manches 
von  dem,  was  uns  der  Anonymus  darüber  erzählt*),  nimmt  sich  sehr 
salbungsvoll  aus,  und  es  wäre  gewiss  verfehlt,  die  Nachrichten  mit 
allen  Details  für  lautere  historische  Wahrheit  zu  nehmen.  Aber  in 
der  Hauptsache  kann  kein  Zweifel  an  der  Richtigkeit  der  Mitteilung 
sein.  Waitz  hat  sie  mit  Becht  als  Beleg  für  die  bedeutenden  so- 
zialen Wandlungen  des  9.  und  10.  Jahrhunderts  verwertet^).  Denn 
man  bedenke:  ganz  dieselben  Verhältnisse,  wie  sie  uns  von  Muri  ge- 
schildert werden,  erfahren  wir  auch  von  Wolen.  Dass  aber  diese 
Nachrichten  auf  Wahrhaftigkeit  Anspruch  erheben  dürfen,  beweist 
schon  der  Umstand,  dass  der  Anonymus  den  Ereignissen  zeitlich 
nahe  stand^),  dass  die  Angelegenheit,  soweit  sie  den  zweiten  Übeltäter' 
in  Wolen,  Gerung,  betraf,  zur  Abfassungszeit  Ider  Acta  noch  nicht  ganz 
bereinigt  war^).  Die  Darlegung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse 
Wolens  stimmt  ja  ganz  zu  dem  Bilde,  das  der  Anonymus  von  der 
EntwickeluDg  der  Besitzverhältnisse  dieses  Ortes  gibt«). 


1)  Es  ist  sehr  bezeichnend,  dass  der  Anonymos  in  dem  Moment,  da  er 
beim  Güterbeschrieb  über  den  abgegrenzten  Bezirk  hinaus  ist,  sehr  häufig  aus- 
führlich über  die  Art  und  Weise  berichtet,  auf  die  das  Kloster  in  den  Besitz  des 
Ortes  kam.  So  von  Orten,  die  die  Grenze  bildeten,  bei  Geltwil  (S.  67  f.)  Hermet- 
schwü  (8.  72)  Rottenswil  (S.  73)  Boswil  (S.  88). 

«)  S.  16  ff. 

•)  Deutsche  Verfassungsgeschichte  Vj,  294.  Auch  in  jüngster  Zeit  sind  diese 
Nachrichten  benützt  worden:  Caro,  Zur  Agrargeschichte  der  Nordostschweiz  und 
angrenzender  Gebiete  vom  10.  bis  zum  13.  Jahrhundert  in  Jahrbücher  für  Na- 
tionalökonomie und  Statistik,  IIL  Folge,  24,  615  f.  G.  Seeliger,  vgl.  diese  Ar- 
beit S.  252  A.  1. 

*)  Der  Ankauf  dieses  Besitzes  durch  das  Kloster  erfolgte  erst  1106.  Muri 
kaufte  ihn  aber  von  Rudolf  dem  Enkel  jenes  Guntram,  der  die  freien  Leute 
dieses  Ortes  in  seine  Botmässigkeit  gebracht  hatte,  vgl.  S.  68  ff. 

^)  S.  72  predia  autem,  que  predictus  Gerung  ab  ipsis  liberis  abstraxit  vio- 
lenter,  adhuc  in  dubio  stant,  utrum  nos  habeamus  vel  eins  heredes. 

•)  Die  Darstellung  der  wirtschaftlichen  Verh&ltnisse  dieses  Ortes  beginnt 
nicht  umsonst  mit  dem  Satze  (S.  70)  »Predictorum  autem  liberorum  hominum 
constitutio  talis  est«  und  echliesst  mit  den  Worten  (S.  71)  »Ista  omnia  primitut 
fuerunt  petibilia,  modo  sunt  potentibilia*. 

MittheUungeii  XXV.  29 


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450  Hans  Hirsch. 

Die  eigentliche  Stifberin  ist  also  die  Gräfin  Ita  gewesen,  xmd 
wenn  die  Fälschung  von  1027  den  Bischof  Werner  sagen  lässt  -  ,mo- 
nasterium  in .  patrimonio  meo  .  .  .  oonstroxi',  so  ist  die  Befaauptnng 
tendenziös  und  unrichtig.  Der  Anteil,  den  Bischof  Werner  an  der 
Gründung  nahm,  muss  auf  ein  richtiges  Mass  zurückgeführt  werden. 
Seine  Hand  hat  er  dabei  im  Spiele  gehabt  Er  ist  der  inteUektuelle 
Urheber  des  Planes  gewesen.  Desgleichen  ist  sicher,  dass  er  von 
seinem  Gute  zur  Ausstattung  des  Klosters  beigesteuert  hat.  Das 
Stiftnngsgut  ausserhalb  des  Anteiles  der  Gräfin  Ita  ist  nicht  eben 
gross.  Wie  immer  man  aber  den  Muri-Besitz  aufteilen  will  —  vieles 
hat  das  Kloster  selbst  erworben,  manches  ist  ihm  von  anderer  Seite 
zugekommen  —  ein  gewisser  Best  wird  immer  bleiben,  und  der  mag 
zum  Teil  auf  Bischof  Werner  zurückgehen.  Zum  Orte  Muri  selbst  hat 
er  aus  seinem  eigenem  Besitze  Güter  hinzugefügt  und,  als  er  nach 
Konstantinopel  zog,  da  war  die  Gründung  eines  Klosters  bereits  be- 
schlossene Sache.  Der  Bericht  der  Acta  über  die  Anteile  des  Bischofs 
und  der  Ita  an  der  Gründung  von  Muri  ist  widerspruchslos^).  Man 
begreift  jetzt  aber  auch,  wie  leicht  es  der  Streit  der  Parteien  im 
12.  Jahrhundert  dazu  bringen  konnte,  dass  die  einen  Bischof  Werner, 
die  anderen  Ita  als  Stifter  bezeichneten.  Wie  es  eben  das  Interesse 
erforderte. 

Es  ist  doch  eine  ganz  hervorragende  Bolle,  die  dieser  Kirchen- 
fürst in  der  Geschichte  der  Grafen  von  Habsburg  gespielt  hat.  Fast 
scheint  es,  als  ob  zu  seinen  Lebzeiten  im  Hause  Habsburg  nichts  ge- 
schehen sei,  wozu  nicht  er  den  Plan  ausgedacht  hatte.  Wie  er  die 
Gründung  eines  Hausklosters  ins  Auge  fasste,  so  ist  ihm  ja  jene  Tat 
zuzuschreiben,  die  dem  Geschlecht  den  Namen  gab,  die  Erbauung  der 
Habsburg.  Ich  ergreife  gerne  die  Gelegenheit  darauf  hinzuweisen,  dass 
die  Authentizität  der  Nachrichten,  die  uns  die  Fälschung  von  1027 
über  dieses  Faktum  bietet,  durch  meine  Untersuchungen  nicht  be- 
einträchtigt wurde.  Das  Spurium  darf  an  dieser  Stelle  jenes  Mass  an 
Glaubwürdigkeit  beanspruchen,  das  einer  Quellennachricht  des  12.  Jahr- 
hunderts über  ein  Ereignis  des  vorausgehenden  Säkulums  zukommen 
kann. 


*)  S.  19  berichtet  er  von  Biechof  Werner:  llle  gayisus  in  Domino  Bionuit 
(sc.  Itam),  ut  in  hac  Toluntate  persisteret  promisitqne  illi^  se  in  Omnibus,  quibus 
ipse  posset,  adiutorem  existere.  Dixit  etiam  illi,  ut  si  virum  eius  ad  hoc  incli- 
naseent,  locum  et  alia  predia,  que  addere  voluisset,  in  manus  alicuius 
liberi  potentisque  viri  commendaret  .  .  .  Dann  heisst  es  weiter  (S.  19  f.)  Tunc 
fecerunt  (sc,  Wernharius  et  Ita)  scribi  cartam  firmitatis,  in  qua  conposuemnt, 
quot  et  quanta  predia  et  quot  minifitros  vel  fisimiliam  vel  aliam  substantiam  huc 
delcgassent  .  .  .   Also  wieder  einmal  eine  Bezugnahme  auf  eine  Urinmde. 


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Die  Acta  Mureasia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.      45 1 

Nur  eine  Abänderung  wäre  vielleicht  zu  treffen.  Am  Eingange 
der  Fälschung  von  1037  nennt  Werner  Lanzelin  seinen  Bruder.  Letz- 
teren hat  man  bisher  für  den  Sohn  Lanzelins  von  Altenburg  gehalten 
und  so  ergab  sich  von  selbst,  dass  Bischof  Werner  und  Badeboto 
Brüder  waren.  Ob  das  auch  wohl  so  sicher  ist?  Es  ist  bisher  nur 
von  den»  Verschiedenheiten  die  Bede  gewesen,  die  die  Auffassungen  der 
Acta  und  der  Wemer-Ürkunde  in  Bezug  auf  die  Verhältnisse  des 
Ortes  Muri  vor  der  Begründung  des  Klosters  kennzeichnen.  Es  muss 
jetzt  auch  ein  gemeinsamer  Zug  hervorgehoben  werden. 


Acta  S.  16  l 
Habuerunt  vero  hie  quidam  divites 
liberique  homines  curtim,  quorom  et 
ipsa  ecclesia  fuit,  qui  rogaverunt 
Lanzelinum,  comitem  de  Altenburg, 
filium  Guntramni  divitis,  ut  esset 
defeusor  suarum  rerum. 


Werner-Urkunde  S.  107. 
.  •  .  qualiter  ego  Wernherus  .  .  . 
monasterium  in  patrimonio  meo  .  .  . 
construxi  .  .  .  cui  predia,  quQ  here- 
ditario  iure  michi  contigerant,  per 
manum  germani  fratris  mei  Lancelini, 
qui  utpote  militi^  cingulo  preditus 
defensor  patrimonii  mei  ez- 
titerat  .  .  . 


Diese  beiden  Nachrichten  neben  einander  gestellt  weisen  bei  allen 
Verschiedenheiten  doch  das  eine  gemeinsame  auf,  dass  beide  von  der- 
selben Person,  demselben  Lanzelin  berichten.  Daraus  ergäbe  sich  aber, 
dass  Bischof  Werner  der  Bruder  Lanzelins  von  Altenburg  und  dem- 
gemäss  der  Oheim  Kadebotos  war.  Nach  dem  Tode  Lanzelins  von 
Altenburg  teilen  sich  die  Söhne  Badeboto  und  Budolf  das  Erbe  ihres 
Vaters.  Muri  fiel  ersterem  zu,  Ansprüche  darauf  hat  auch  Budolf  er- 
hoben. Es  ist  doch  merkwürdig,  dass  uns  an  dieser  Stelle  i)  die  Acta 
von  dem  dritten  Bruder  Lanzelin  gar  nichts  berichten.  Die  bisherige 
Einreihung  des  Bischofs  in  den  Stammbaum  des  Hauses  Kabsburg  ist 
jedenfjEills  nicht  sicherer *)  als  die  eben  vorgebrachte  Annahme.  Als 
Möglichkeit   wird   man  sie  weiterhin  im  Auge  behalten   müssen'). 


*)  S.  18  f. 

*)  Es  ist  hier  nicht  der  Platz,  die  Eonsequenzen  zu  erwägen,  die  sich  bei 
der  oben  dargelegten  Annahme  für  die  Versuche  ergeben,  an  den  Namen  dieses 
jüngeren  Lanzelin  eine  ganze  Geschlechterreihe  zu  knüpfen. 

»)  Das  Diplom  Heinrichs  II.  für  Bischof  Werner  (D.  H.  II.  34)  bietet  keinen 
Anhaltspunkt  zu  Bestimmung  des  Alters  des  Bischofs.  (So  Krüger,  Jahrb.  fQr 
Schweiz.  Geschichte  XIII  526  f.)  Der  Ausdruck  »vetus  inter  nos  a  pueris  propa- 
gata  familiaritas  *  bezieht  sich  sicher  nur  auf  das  Verhältnis  zwischen  Heinrich  U. 
und  Otto  III. 

29* 


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452  Hang  Hirgch. 

Den  Geschichtäquellen  von  Muri  ist  bisher  deshalb  eine  so  be- 
sondere Aufmerksamkeit  zu  Teil  geworden,  weil  sie  die  ältesten  Nach- 
richten für  die  Geschichte  der  Grafen  von  Habsburg  boten,  und  e» 
ist  ja  auch  heute  noch  richtig:  die  Darstellung  der  Gründung  Muris 
in  den  Akten  bietet  zugleich  die  sichere  Grundlage  für  die  älteste  Ge- 
schichte der  Stifterfamilie.  Auch  für  die  weiteren  Partien  habsburgi- 
scher  Geschichte  vom  11.  bis  zum  13.  Jahrhundert  müssen  die  Acta, 
immer  wieder  benutzt  werden,  sie  sind  für  die  Feststellung  des  Stamm- 
baumes geradezu  unentbehrlich.  Allein  die  richtige  Erkenntnis  von 
der  Machtentfaltung  dieses  Geschlechtes  ward  uns  doch  erst  erschlossen^ 
als  Schulte  in  seinem  vortrefflichen  Buche  auf  die  Stellung  der  Habs- 
burger im  Elsass  hinwies.  Dieses  Problems  hat  sich  seither  die  For- 
schung bemächtigt  1).  So  wichtig  seine  Lösung  für  die  Erkenntnis  der 
Grundlagen  habsburgischer  Macht  ist,  so  wenig  werden  hiezu  die  Acta 
mitwirken.  Ein  paar  Nachrichten  über  breisgauische  Besitzungen 
Muris,  das  ist  so  ziemlich  alles,  was  die  Acta  diesen  Forschungen 
an  interessanten  Nachrichten  bieten. 

Die  Acta  Murensia  sind  eine  Klostergeschichte,  eine  der  vortreff- 
lichsten noch  dazu,  die  uns  aus  dem  12.  Jahrhundert  überliefert  sind. 
Sie  berücksichtigen  die  Geschichte  der  Stifterfamilie  nur  insoweit,  ala 
diese  die  Gründung  bewerkstelligt,  an  den  Schicksalen  des  Klosters 
weiteren  Anteil  genommen  hat.  Das  Stiftungsgut  ist  nicht  beträcht- 
lich zu  nennen,  das  Kloster  hat  in  den  nächsten  Jahrhunderten  seines 
Bestandes  keine  hervorragende  Bolle  gespielt,  die  Beziehungen  der 
Habsburger  zu  Muri  erschöpften  sich  in  dem  notwendigen  Verkehr, 
den  der  Besitz  der  Vogtei  über  das  Stift  mit  sich  brachte. 

Auch  mit  Schenkungen  haben  die  Nachkommen  der  Stifter  das 
Kloster  nicht  übermässig  bedacht^).  Der  Glanz,  zu  dem  sich  Muri  als 
habsburgisches  Hauskloster  erhob,  ist  ein  verspäteter,  ist  nicht  zum 
mindesten  darauf  zurückzuführen,  dass  die  Habsburger  im  Laufe  der 
Jahrhunderte  zu  einem  der  vornehmsten  Fürstengeschlechter  Europas 
wurden,  dass  die  mit  dem  Humanismus  einsetzende  genealogische  For- 
schung ihr  Literesse  auf  das  alte  Hauskloster  des  Geschlechtes  kon- 
zentrirte.  Dort  fand  man  ja  neben  alten  Urkunden,  deren  eine  sogar 
über  die  Erbauung  der  Habsburg  zu  erzählen  wusste,  auch  eine  alte 
Gründnngsgeschichte  des  Klosters,  die  mit  einer  Genealogie  des  Stifter- 


0  J.  Schmidlin,  Ursprung   und  Entfaltung   der  habsburgiechen  Rechte   im 
ObereleaBS.    Stud.  aus  dem  Coli.  Sap.  zu  Freiburg.  ibid.  1902. 

»)  Baa  hat  Liebenau  Adler,  1882,  131  f.  richtig  hervorgehoben. 


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Die  Acta  Murenaia  und  die  ältesten  Urkunden  des  Klosters  Muri.       453 

bauses  einsetzte  und  aach  sonst  eine  Menge  Nachrichten  über  die 
Orafen  von  Habsburg  enthielt,  die  Acta  Murensia. 

Mag  sein,  dass  den  mehr  extensiv  arbeitenden  Genealogen  des 
17.  und  18.  Jahrhunderts  diese  Quelle  mehr  bedeutete  als  unserer 
intensiven  genealogisch-rechtshistorischen  Forschung.  Die  Frage  nach 
den  Anfängen  des  Hauses  Habsburg  hat  schon  ein  gutes  Stück  £nt- 
wickelung  der  deutschen  Historiographie  mit  angesehen.  Wie  uns  die 
Oenealogia  augustae  domus  Habsburgicae  von  P.  M.  Herrgott  die  erste 
grosse  von  deutscher  Seite  in  Angriff  genommene  ürkundensammlung 
für  einen  bestimmten  Zweck  brachte,  so  gehört  auch  der  heftige 
Streit,  der  sich  anknüpfend  an  die  Ergebnisse  Herrgotts  gar  bald  um 
das  Alter  der  Acta  Murensia  erhob,  zu  den  bemerkenswertesten  Epi- 
soden in  der  Geschichte  unserer  Wissenschaft.  In  Muri  hatte  man 
ganz  das  richtige  Gefühl.  An  diesen  Acta  Murensia  hing  die  Be- 
deutung des  Stiftes  als  eines  Hausklosters  des  deutsch-österreichischen 
Herrscherhauses  par  excellence. 

Diese  Bedeutung  kommt  der  Quelle  heute  nicht  mehr  zu.  Aber 
von  einer  Entwertung  der  Acta  zu  reden  wäre  trotzdem  weit  gefehlt. 
Vielleicht  ist  es  dieser  Arbeit  gelungen,  das  Interesse  an  dieser  Ge- 
schichtsquelle nach  zwei  Richtungen  hin  zu  beleben.  Der  Güterbe- 
schrieb der  Acta  ist  sowohl  durch  die  Art  der  Aufzeichnung  als  auch 
durch  seinen  Inhalt  höchst  wichtig  für  die  deutsche  Wirtschafts- 
geschichte des  12.  Jahrhunderts.  Vollends  aber  die  Tendenz  der  Acta 
macht  diese  im  Verein  mit  der  Fälschung  von  1027  zu  einer  höchst 
wertvollen  Quelle  für  die  inneren  Verhältnisse  der  Reformklöster  in 
der  ersten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts. 

Liebenau  hat  ein  hartes  urteil  gefallt,  wenn  er  die  Acta  eine 
trübe  Geschichtsquelle  nannte.  In  der  einfachen  Art,  in  der  uns  die 
Reform  des  Klosters  berichtet  wird,  sah  er  eine  ,  Verkennung  der 
Weltbegebenheiten*.  Was  sich  hinter  diesen  Vorgängen  verbarg,  davon 
hatte  der  Anonymus  nach  Liebenau  «nicht  die  leiseste  Ahnung*.  Und  doch 
ist  dem  Murenser  Abt  das  Andenken  au  diese  Geschehnisse  jederzeit  teuer 
gewesen,  giengen  air  seine  Bestrebungen  darauf  aus,  die  damals  ge- 
schaffeuen  Zustände  in  Muri  zu  erhalten.  Es  kommt  eben  gauz  darauf 
an.  Wenn  ,der  grosse  Kampf,  der  damals  die  Welt  bewegte*  allein 
mit  Waffen  seine  Entscheidung  fand,  dann  hat  der  Anonymus  z.  B. 
über  die  Lenzburger  Fehde,  gelinde  gesagt,  zu  wenig  berichtet.  Übri- 
gens müsste  man  noch  immer  bedenken,  dass  er  die  Ereignisse  jeden- 
falls anders  angesehen  und  beurteilt  hat,  als  wir.  Wenn  der  In- 
vestiturstreit aber  vor  allem  ein  Kampf  der  Geister  war,  wenn  er  die 
Gemüter  heftig   ergriff,   dann   hat   uns   der  Verfasser   der  Acta   mit- 


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454  HanB  Hirsch. 

geteilt,  was  er  dachte  and  föhlte,  und  uns  so  für  die  Erkenntnis  der 
Zustände  der  Beformklöster  nach  Beendigung  des  Investiturstreites 
wertvolle  Aufzeichnungen  hinterlassen. 

Möge  unserer  Quelle  in  den  Monumenta  Qermaniae  bald  jene 
Ausgabe  zuteil  werden,  die  ähnlich  geartete  und  minder  wichtige  Ge- 
schichtswerke dort  bereits  gefunden  haben. 


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456  Georg  von  Below. 

Es  begreift  sich  hiernach,  dass  die  Literatur  sieh  eifrig  mit  der 
Bede  beschäftigt  hat^)  und  dass  namentlich  auch  ihr  Ursprung  ein- 
gehend erörtert  worden  ist.  Gegenstand  lebhafter  Diskussion  ist  in 
letzterer  Beziehung  ganz  besonders  die  Frage  nach  dem  Bechtstitel 
gewesen,  auf  Grund  dessen  sie  erhoben  wurde.  In  den  ersten  Jahr- 
zehnten des  19.  Jahrhunderts  wurde  über  sie  gestritten,  weil  ihre 
Beantwortung  für  die  Neuregelung  des  Abgabewesens  von  praktischer 
Bedeutung  war.  Heute  beschäftigt  sie  die  Forscher,  weil  von  ihrer 
Beantwortung  die  Kekonstruktion  namhafter  Stücke  der  Verfassung 
und  Wirtschaft  des  Mittelalters  abhängig  ist. 

Zeumer  und  ich  sowie  mehrere  meiner  Schüler  haben  in  aus- 
führlichen Darstellungen  die  Ansicht  vertreten,  dass  die  Bede  kraft 
öflFentlichen  Eechts,  in  älterer  Zeit  nämlich  kraft  der  gräflichen  Ge- 
richtsbarkeit, später  der  landesherrlichen  Gewalt  erhoben  worden  sei. 
Dieser  Auffassung  haben  sich  so  viele  Autoren  angeschlossen,  dass 
mau  sie  als  die  herrschende  bezeichnen  darf.  Einige  Forscher  haben 
ihr  freilich  widersprochen.  So  hat  Lamprecht  in  seinem  deutschen  Wirt- 
schaftsleben der  Bede  einen  grundherrlichen  Ursprung  vindizirt  (da- 
neben sie  auch  noch  auf  andere  Momente  zurückgeführt).  Er  erbrachte 
für  seine  Anschauung  nicht  einen  Beweis,  sondern  trug  sie  einfach 
im  Zusammenhang  mit  seiner  unbewiesenen  Behauptung  vor,  dass  die 
Landesherrschaft  aus  der  Grundherrschaft  hervorgegangen  sei.  Dass 
sie  für  das  Gebiet,  für  das  er  sie  vertreten  hatte,  nicht  zutrifft,  hat 
H.  Weis,  Die  ordentlichen  direkten  Staatssteuem  von  Kurtrier  im 
Mittelalter  (Münster'sche  Dissertation  von  1893),  dargetan 2).  AI.  Schulte 
femer  hat  in  seiner  Geschichte  der  Habsburger  in  den  ersten  drei 
Jahrhunderten  eine  ähnliche  Ansicht  wie  Lamprecht  vorgetragen,  auch 
nicht  gerade  mit  eingehendem  Beweis.  Ihn  widerlegt  Jos.  Schmidlin, 
Ursprung   und   Entfaltung   der   habsburgischen  Eechte   im  Oberelsass 


*)  Vgl.  das  Literaturverzeichnis  bei  Eogler^  Das  landesfQrstliche  Steuerwesen 
in  Tirol  bis  zum  Ausgange  des  Mittelalters,  1.  Teil,  8.  A.  aus  dem  Archiv  für 
östen-eich.  Geschichte  Bd.  90,  Wien  1901,  S.  6  ff .  und  in  m.  Artikel  Bede.  Über 
die  Arbeiten  von  Brennecke  und  Eggers,  die  daselbst  noch  nicht  benutzt  werden 
konnten,  s.  Histor.  Zeitscbr.  90,  S.  322  Anm.  1  und  Zeitschr.  fdr  Sozialwissen- 
Bchaft  Bd.  6,  S.  311  Anm.  8. 

<)  Auch  ich  habo  mich  mehrmals  gegen  Lamprechts  Ansicht  ausgesprochen. 
Vgl.  z.  B.  Histor.  Zeitschr.  63,  S.  296  ff.  Eine  spezielle  Darlegung  der  Äusse- 
rungen Lamprechts  s.  bei  Jos.  Metzen,  Die  ordentHchen  direkten  Staatssteuern 
des  Mittelalters  im  Fürst bistum  Münster,  Münstersche  Diss.  von  1895  (auch  in 
der  Zeitschr.  für  Geschichte  Westfalens  Bd.  53),  S.  49  Anm.  66.  Über  einige 
Autoren,  die  sich  Lamprecht  angeschlossen  haben,  s.  ebenda  S.  25  f. 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  der  ältesten  deutschen  Steuer.  457 

(Freiburg  i.  B.  1902),  S.  92  flF.^).  Wenn  es  also  de^  AuflFassung  von 
dem  Ursprung  der  Bede  in  öffentlichen  Berechtigungen  nicht  an 
Widerspruch  gefehlt  hat^),  so  ist  doch  einem  solchen  stets  die  Wider- 
legung nachgefolgt^).  Ganz  neuerdings  sucht  aber  Bittner  in  seiner 
, Geschichte  der  direkten  Staatssteuern  im  Erzstifte  Salzburg  bis  zur 
Aufhebung  der  Landschaft  unter  Wolf  Dietrich,  L  Die  ordentlichen 
Steuern*  (Wien  1903;  S.  A.  aus  dem  Archiv  f.  österr.  Gesch.,  Bd.  92) 
die  grundherrliche  Theorie  in  modifizirter  Gestalt  zu  beleben.  Nachdem 
er  im  J.  1901  eine  Arbeit  von  konzentrirtestem  Inhalt  über  »das 
Eisenwesen  in  Innerberg-Eisenerz  bis  zur  Gründung  der  Innerberger 
Hauptgewerkschaft  im  J.  1625*  veröffentlicht  hatte,  bietet  er  jetzt 
wiederum  eine  sehr  lehrreiche  Studie.  Aufklärung  verdankt  man  ihr 
unbedingt.  Doch  will  ich  hier  nicht  ein  Referat  über  sie  veröffent- 
lichen  und    daher  nicht  im  einzelneu  ihre  Verdienste   hervorheben*), 


')  In  Ühereinstimmung  mit  Schmidlin  erklärt  sich  auch  Eiener,  Zeitsch. 
f.  d.  Gesch.  des  Oberrheins  1903  S.  4^0  gegen  Schulte.  Dass  des  letzteren  Be- 
hauptungen auf  begrifflich  inkorrekten  Anschauungen  beruhen,  habe  ich  schon 
vor  Schmidlin,  bez.  gleichzeitig  mit  ihm  in  den  JahrbOchern  fQr  National- 
ökonomie 78,  S.  541  tf.  hervorgehoben.  Zu  Schmidlin  S.  88  (gegen  Schulte) 
vgl.  auch  Zeiuner,   Neues  Archiv  f.   ältere  deutsche  üeschichtskunde  25,  S    818. 

*)  Ich  notire  noch,  dass  Sombart  in  seiner  Darstellung  der  Entstehung  des 
Kapitalismus  die  Bede  als  Steuer  (nach  ihrem  Ursprung)  nicht  gewürdigt  hat, 
was  zu  seiner  irrigen  Theorie  von  der  akkumulivten  Grundrente  mit  beigetragen 
hat.     Vgl.  Histor.  Zeitschr.  91,  S.  460. 

•)  Kogler  a.  a.  0.  ist  mit  mir  in  der  Ablehnung  der  Lamprecht 'sehen  An- 
schauung einig.  Dagegen  kehrt  er  zu  der  Theorie  Eichhorns  (die  auch  R. 
Schröder,  Rechtsgeschichte,  4.  Aufl.,  S.  611  festhält),  dass  die  Bede  Entgelt  fttr 
die  Nichtleistung  des  Kriegsdienstes  sei,  zurück.  loh  glaube  in  der  Histor. 
Zeitschr.  90,  S.  322  ff.  eingehend  genug  gezeigt  zu  haben,  dass  es  sich  so  nicht 
verhalten  kann.  Vgl.  hierzu  auch  Dopsch,  GGA.  1903,  Nr.  1,  Ehrentraut,  Frei- 
ond  Reichsstädte  S.  37,  A.  v.  Wretschko,  Zeitschr.  d.  Sav.-Stiftung,  Germ.  Abt.  23, 
S.  294  ff.  und  Rietschel,  ffistor.  Vierteljahrschria  1904,  S.  87.  Bittner  erklärt 
sich  in  seiner  hier  weiter  zu  würdigenden  Schrift  S.  535  ebenfalls  gegen  die 
letztere  Ansicht  Koglers. 

*)  Es  sei  nur  auf  die  Mitteilungen  über  die  AniUnge  einer  Bonitirung  hin- 
gewiesen, S.  547  f.  Übrigens  sind  Fizirung  und  »von  Zeit  zu  Zeit  erfolgender 
Neuanschlag  der  ordentlichen  Steuer«  nicht  (wie  B.  S.  548  meint)  absolute  Ge- 
gensätze. Was  die  Art  der  Steuer  betrifft,  so  erklärt  B.  sie  tür  eine  »Reallast*; 
das  Objekt  der  Besteuerung  seien  die  »Häuser  und  Hofstätten«  (£.  540).  Ich 
habe  mich  früher  auch  dahin  ausgesprochen,  dass  die  Bede  Grund-  und  Gebäude- 
steuer gewesen  sei.  Aber  ich  glaube  jetzt  das  Verhältnis  so  formuliren  zu 
müssen,  dass  sie  der  Idee  nach  Vermögenssteuer  sein  sollte,  tatsächlich  jedoch 
regelmässig  nur  Grundbesitz  und  Gebäude  berücksichtigt  wurden.  Dem  ent- 
spricht es,  dass  unendlich  oft  nur  die  domus  und  praedia  als  Objekte  genannt 
werden,   indessen  nicht  selten  auch  davon  die  Rede  ist,   dass  der  Untertan  se- 


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458  Georg  von  Bclow. 

sondern  nur  jenen  bestimmten  Punkt  berücksichtigen,  auf  den  übrigens » 
auch  Bittner  selbst  das  Hauptgewicht  zu  legen  scheint  Anerkennung 
verdient  es  von  Yomherein,  dass  er  seiner  These  nicht  eine  allgemeine 
Geltung  beizulegen  beansprucht,  sondern  sie  nur  für  bestimmte  Be- 
zirke aufstellen  will.  Nicht  weniger  ist  es  zu  loben,  dass  er  sich  um 
eine  wirkliche  Beweisführung  bemüht,  während  die  Autoren,  die  bisher 
die  Bede  mit  grundherrschaftlichen  Berechtigungen  in  Zusammenhang 
brachten,  sich  einer  Argumentation  mehr  oder  weniger  enthalten  haben. 
Doch  es  ist  die  Frage,  ob  sein  Beweis  überzeugen  kann. 

Der  Besitz  des  Erzbischofs  vou  Salzburg  zerfällt  in  zwei  Gruppen^ 
kurz  ausgedrückt:  in  das  Hauptland  Salzburg  und  in  die  Enklaven, 
welche  im  Machtbereich  der  Herzoge  von  Österreich  und  Bayern  lagen. 
Bittner  hebt  nun  hervor,  dass  der  Erzbischof  dort  die  Steuer  nicht 
bloss  von  seinen  Hintersassen,  sondern  auch  von  denen  der  Geistlich«» 
keit  und  der  Ritterschaft,  also  als  öffentlich-rechtliche  Abgabe,  hier  nur 
von  seinen  [Jrbarleuten^  also  als  grundherrliche  bezieht.  Für  die  erste 
Gruppe  konstatirt  er  den  Erwerb  der  vollen  Landeshoheit,  der  ^Grafschaft* , 
der  , Grafschaftsrechte*.  Iq  der  zweiten  sei  dagegen  von  dem  Erwerb 
der  , Grafschaftsrechte"  keine  Rede  gewesen  (S.  512).  Hier  müssen  wir 
nun  sogleich  feststellen,  dass  Bittner  dem  Begriff  «Erwerb  der  Graf- 
schaftsrechte  *  eine  zn  enge  Deutung  gibt.  Er  denkt  offenbar  nur  an 
den  äussern  Bezirk  der  Grafschaft,  während  das  entscheidende  doch  in 
dem  Erwerb  der  betreffenden  Kompetenz  (derjenigen  Kompetenz,  die 
der  Graf  hat)  liegt,  ohne  Rücksicht  auf  die  äusseren  Grenzen,  auf  die 
Frage^  ob  das  betreffende  Gebiet  mit  einer  früheren  Grafschaft  iden- 
tisch ist.  Hinterher  (S.  512)  hebt  Bittner  selbst  hervor,  dass  die 
Erzbischöfe  von  Salzburg  Befreiung  von  der  konkurrirenden  landes- 
herrlichen Gewalt  für  ihre  Eigengtiter  erhalten.  Nun,  das  ist  ja  das 
wesentliche.  Wenn  die  Gewult  anderer  Landesherren  auf  diesem  Ge- 
biet beseitigt  wird,   so  fallt  hier  die  landesherrliche  Gewalt  eben  dem 


cundum  propriam  facultatem  steuere,  dass  die  Steuer  den  Personen  oder  personis 
ac  bonis  auferlegt  werde.  Vgl.  F.  J.  Neumann,  Die  persönlichen  Steuern  vom 
Einkommen  (Tübingen  1896),  S.  2;  KöUe,  Finanzarchiv  16,  S.  477  ff.;  Brennecke, 
Die  ordentlichen  direkten  Staatssteuem  Mecklenburgs  im  Mittelalter  (Marbarger 
Dissert.  7.  1900),  S,  34.  Charakteristisch  ist  eine  von  Bittner  Anm.  201  ange- 
führte Stelle :  steura  predii  secundum  colonoram  facultatem,  —  Anm.  4  und  149 
macht  Bittner  eine  Andeutung  über  einen  Zusammenhang  des  Salzburger  Steuer-^ 
Wesens  mit  dem  italienischen.  Er  drückt  sich  selbst  schon  mit  anerkennens- 
werter Zurückhaltung  darüber  aus.  Doch  mag  noch  ausdrücklich  konstatirt 
werden,  dass  die  aus  der  sicilischen  Verwaltung  bekannten  Ausdrücke  tallia  und 
coliecta  in  Deutschland  keineswegs  unbekannt  sind  (tallia  besonders  in  Westv 
deutschland  häufig;  über  coliecta  s.  z.  B.  Brenneoke  S.  38). 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  des  ältesten  deutschen  Steuer.         459 

Erzbischof  zu.  Bittner  meint  freilich  auf  ein  eigentümliches  zeitliches - 
Verhältnis  hinweisen  zu  müssen  (Anm.  91):  die  Erwerbung  der  ober- 
sten Gerichtsbarkeit  sei  für  die  betreffenden  Besitzungen  »noch  in  der 
Mitte  des  15.  Jahrhunderts  nicht  abgeschlossen^  gewesen,  während 
das  Besteuerungsrecht  des  Erzbischofs  in  allen  Enklaven  schon  für 
das  14.  sicher  bezeugt  sei  Für  den  im  15.  noch  nicht  erreichteu 
Abschluss  führt  er  aber  nur  eine  Urkunde  von  1458  über  definitiven 
Erwerb  eines  Landgerichtes  an.  Dieses  befand  sich  jedoch  im  Pfand- 
besitz ächon  seit  dem  14.  Jahrhundert.  Und  der  Pfandbesitz  genügt 
für  den  Pfandinhaber,  Hoheitsrechte  auszuüben.  Es  gibt  genug  Landes^ 
herren,  welche  Teile  ihres  Territoriums  Jahrhunderte  lang  nur  als 
Pfandbesitz  haben  und  trotzdem  daselbst  volle  landesherrliche  Rechte 
geltend  machen  i).  Das  Recht  auf  die  oberste  Gerichtsbarkeit  und  der 
Stenerbezug  seitens  des  PJrzbischofs  lassen  sich  also  mindestens  für 
die  gleiche  Zeit  hinsichtlich  jener  Enklaven  nachweisen.  Dass  der  Er- 
werb der  obersten  Gerichtsbarkeit  bereits  im  13.  Jahrhundert  begann, 
bemerkt  Bittner  selbst.  S.  514  macht  er  geltend,  dass  man  «schon 
am  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  den  Erzbischof  (wegen  der  Enklaven) 
wie  einen  landsässigen  Grundherrn  zu  behandeln  begann''  [übrigens 
doch  nur:  , begann* !].  Das  beweist  jedoch  nichts  gegen  meine  Auf- 
fassung. Denn  wir  sehen  überall,  dass  am  Ende  des  Mittelalters  die 
Landesherrschaft  sich  rechtlich  und  räumlich  auszudehnen  sucht.  Ein 
gewisses  Analogon  bieten  hier  die  Eigen-,  später  Unterherrschaften  im 
Gebiet  des  Herzogtums  Jülich.  Von  Haus  aus  sind  sie  vollständige 
Landesherrschaften.  Aber  seit  dem  Beginn  der  Neuzeit  versucht  der 
Herzog  von  Jülich,  sie  seinem  Territorium,  in  das  sie  bisher  nur 
räumlich  eingeschlossen  waren,  nach  Möglichkeit  einzugliedern.  Wie- 
wohl sie  nicht  ein  Teil  des  Jülicher  Landtags  werden,  so  beruft  der 
Herzog  sie  doch  zu  Unterherrentagen,  die  unter  einem  gewissen  Ein- 
fluss  der  Jülicher  Landtage  stehen.  Wenn  Bittner  (S.  514)  sich  femer 
darauf  beruft,  dass  die  Städte  und  Ritter  aus  den  steirischen  und 
kärntnischen  Enklaven  nicht  zu  den  salzburgischen  Landständen  ge- 
rechnet wurden  (übrigens  mit  einer  bemerkenswerten  Ausnahme!), 
so  kann  dies  nicht  auffallen.  Denn  in  der  älteren  Landtagsgeschichte 
ist  es  ja  etwas  ganz  gewöhnliches,  dass  die  Insassen  von  abseits  ge- 
legenen Beöitzstücken  des  Landesherrn  dem  Landtag  des  Hauptlandes- 
fem  bleiben*).   Bemerkenswert  wäre  nur,  dass  jene  Ritter  und  Städte 


*)  Vgl.  z*  B.  Werminghoff,  Die  Verpfändungen  der  mittel-  und  nieder- 
rheinischen Reichsstädte,  S.  129  ä. :  über  DQren  im  Pfandbesitz  des  Herzogs  von 
Jülich. 

»)  Vgl.  m.  Territorium  und  Stadt  S.  221  ff. 


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460  Georg  von  Below. 

nicht  zu  einem  besonderen  Landtag  der  salzburgischeu  Besitzungen  in 
Steiermark  und  Kärnten  vereinigt  worden  sind.  Hier  können  wir  zu- 
geben, dass  die  Eutwicklung  der  Enklaven  nicht  so  weit  gediehen  ist, 
wie  wir  es  bei  Territorien,  die  ein  zusammenhängendes  Gebiet  dar- 
stellen, beobachten.  Mau  mag  also  aus  diesem  und  vielleicht  auch 
andern  Grüuden  von  einer  nicht  vollständig  entwickelten  Landeshoheit 
der  Erzbischöfe  in  den  Enklaven  sprechen.  Indessen  man  muss  dann 
doch  betonen,  dass  sie  hier  dasjenige  Mass  von  Gerichtshoheit  erworben 
haben,  welches  in  andern  Gegenden  nachweislich  die  Grundlage  für 
die  Erhebung  der  Bede  gewesen  ist.  S.  515  äussert  sich  Bittner  über 
die  salzburgischen  Besitzungen  im  ZillertaU).  In  ihnen  behält  sich 
der  Herzog  von  Baiern  (im  J.  1281)  das  „Landgericht*  vor,  gesteht 
jedoch  dem  Erzbischof  das  Becht  des  Burgenbaues  zu  und  verspricht, 
dessen  Untertanen  nicht  mit  Herberge  und  Steuern  zu  beschwereu, 
womit  das  Recht  der  Besteueruug  demselben  eingeräumt  wurde.  Darin 
darf  man  nicht  einen  Beweis  gegen  den  Zusammenhang  von  Bede  und 
Landgericht  sehen,  sondern  es  haudelt  sich  hier  einfach  um  eine  Tei- 
lung von  Dingen,  die  sonst  zusammenhängen.  Wollte  man  aus  der 
Trennung  von  Bede  und  Landgericht  im  vorliegenden  Falle  folgern, 
dass  sie  überhaupt  nichts  mit  einander  zu  tun  haben,  so  müsste  man 
auch  behaupten,  dass  Landgericht  und  Recht  zum  Burgenbau  nicht 
zusammenhängen,  dass  das  letztere  grundherrliches  Recht  sei,  was 
doch  niemand  in  den  Sinn  kommen  wird^).  Später  erwirbt  der  Erz- 
bischof im  Zillertal  eine  geschlossene  Territorialhoheit,  und  sofort  er- 
hebt er  die  Steuer  nicht  bloss  von  seinen  Leuten,  sondern  auch  von 
den  fremden  Hintersassen;  Beweis,  dass  die  Steuer  auf  Grund  der 
Territorialgewalt  erhoben  wurde.  S.  520  f.  betont  B.,  dass  die  Bede 
von  den  ürbarämtem  erhoben  wurde  und  zwar  auch  da,  wo  der  Erz- 
bischof die  „Grafschaftsrechte*  in  dem  engeren  Sinne  (den  Bittner 
damit  verbindet)  besass,  und  zieht  daraus  den  Schluss:  „Ein  wichtiger 
Beweisgrund,  der  für  den  organischen  Zusammenhang  der  ordentlichen 
Steuer  mit  der  obersten  Gerichtsbarkeit  angeführt  wird,  fällt  also  hin- 
weg*. Er  wendet  sich  damit  gegen  die  Darstellung  in  meiner  landstd. 
Verf.  in  Jülich  und  Berg  III,  1,  S.  52,  woselbst  ich  den  Umstand, 
dass  die  Bede  in  diesen  Territorien  überwiegend  an  richterliche  Beamte 
abgeliefert  wird,  als  einen  Ausdruck  der  Tatsache  ansehe,  dass  die 
Entstehung   der  Abgabe   nichts   mit   dem   grundherrlichen  Besitz  des 


>)  B.  will  sie  mit  jenen  Enklaven  in  rechtlicher  Beziehung  gleich  setzen. 
Wenn  er  aber  hinzufögt:  »Von  der  schärferen  Betonung  der  Landgerichtshoheit 
abgesehen *f  so  sagt  er  damit  schon,  dass  die  Gleichsetzung  nicht  zulässig  ist. 

>)  Über  das  Recht  zum  Burgenbau  s.  Territorium  und  Stadt  S.  104. 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  der  ältesten  deutschen  Steuer.         461 

liandesLerm  zu  tun  hat.  Als  einen  , wichtigen  Beweisgrund*  habe 
ich  aber  dies  Verhältnis  nicht  angeführt,  sondern  nur  als  bemerkens- 
werte Ei*scheinung  (,es  ist  gewis  nicht  Zufall*).  Die  Frage,  an  welche 
Beamten  die  Abgabe  abgeliefert  werden  soll,  ist  in  erster  Linie  eine 
nur  technische.  Nahe  musste  es  liegen,  dass  die  öffentliche  Abgabe 
auch  Yon  Beamten  des  (öffentlichen)  Gerichts  einkassirt  wurde.  Aber 
es  konnten  hier  verschiedene  Motive  einander  kreuzen.  Bei  geistlichen 
Territorien  ist  im  allgemeinen  zeitlich  zuerst  der  Grundbesitz  vor- 
handen; die  öffentlichen  Gerichtsbezirke  kamen  erst  hinzu.  Da  kann 
es  nicht  auffallen,  wenn  hier  oft  die  Domänenbeamten  die  Finanz- 
beamten schlechthin  werden.  Bei  weltlichen  Territorien  sind  meistens 
zuerst  die  öffentlichen  Gerichtsbezirke  —  Grafschaften  und  Vogteien 
—  vorhanden.  So  baut  sich  das  Territorium  Berg  ganz  tiberwiegend 
auf  kirchlichen  Vogteien  ^)  auf,  in  denen  der  Herr  an  sich  nur  öffent- 
lich-rechtliche Befugnisse  ausübte;  ob  er  daselbst  auch  Grundbesitz 
hatte,  das  war  zufalliger  Natur*).  Hier  machte  sich  der  Anschluss  der 
Bede  an  die  richterlichen  Beamten  ganz  einfach.  Freilich  konnte 
im  einzelnen  Fall  eine  Störung  eintreten,  wie  ich  es  auch  bereits 
angedeutet  hatte  (ich  sprach  nur  von  ^überwiegend*). 

Bittner  meint  nun  (S.  519  f.  und  527),  dass  die  Bede  auch  in 
Salzburg  dem  Ursprung  nach  grundherrlich  sei.  Sie  sei  schon  „vor 
Erwerbung  der  Grafschaftsrechte*  eingeführt  worden.  Die  , Erwerbung 
der  Grafschaftsrechte*  sei  nur  insoweit  von  Einfluss  gewesen,  „als 
man  sie  zur  Handhabe  benutzte,  der  schon  bestehenden  gruodherr- 
lichen  Abgabe  durch  Ausdehnung  auf  die  fremden  Hintersassen  öffent- 
lich-rechtlichen Charakter  zu  verleihen*.  Die  Beweise  für  diese  An- 
schauung sieht  er  einmal  darin,  dass  die  Bede  auch  in  den  Enklaven 
vorkomme,  in  denen  der  Erzbischof  doch  die  „Grafenrechte*  nicht 
erworben  habe,  sodann  in  dem  Mangel  jeder  Nachricht,  „dass  die  auf 
dem  Boden  des  späteren  Territoriums  herrschenden  Grafengeschlechter 
eine  Steuer  erhoben  hätten*. 

Hiergegen  ist  zunächst  einzuwenden,  was  wir  schon  bemerkten, 
dass  nämlich  Bittner  den  Begriff  der  , Grafenrechte*  zu  eng  fasst^ 
Und  damit  wird  teilweise  auch  schon  der  zweite  Punkt  erledigt.  Die 
Territorien  —  und  zwar  auch  diejenigen,   die  die  vollendetste  Gestalt 


>)  Dies  hat  schon  Ficter,  Engelbert  der  Heilige  S.  206  fP.  betont. 

>)  Vgl.  Seeliger,  Die  soziale  und  politische  Bedeutung  der  Gmndherrschaft 
im  früheren  Mittelalter,  S.  199 :  »Manche  neueren  Untersuchungen  beweisen,  dass 
keineswegs  der  grösste  Grundherr  des  Gebietes  in  den  Besitz  der  Landeshoheit 
gelangte,  ja  dass  spätere  Landesherren  mitunter  nur  in  ganz  bescheidenem  Um- 
fang Grundherren  innerhalb  ihrer  späteren  Landesherrschaft  waren*. 


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4G2  Xieorg  von  Below. 

haben  —  sind  ja  keineswegs  bloss  die  Fortsetzung  von  Bezirken  alter 
Orafschaften,  sondern  mindestens  ebenso  sehr  kommen  Bezirke,  die 
von  der  gräflichen  Gewalt  eximirt  waren,  insbesondere  Vogteibezirke, 
in  Betracht.  Wenn  man  von  den  späteren  Territorien  die  Teile,  welche 
ehemalige  Yogteibezirke  darstellen,  in  Abzug  bringen  wollte,  so  müsste 
man  die  Territorien  sehr  reduziren*).  Obwohl  es  ja  mancherlei  Arten 
von  Vogteien  gab,  so  haben  wir  jedenfalls  sehr  viele  Vogteien,  die  den 
Grafschaften  parallel  stehen  2)  und  die  ebenso  wie  diese  und  in  keinem 


0  Lamprecht  (DLZ.  XIV,  Sp.  1070)  hat  sich  mit  der  grössten  Entrüstung 
darüber  geäussert,  dass  ich  »Vögte  und  Territorien«  zusammenbringe.  Er  er- 
klärte mich  deshalb  für  einen  »flach  systematischen,  zum  geschichtlichen  Denken 
nicht  geeigneten  Kopf*,  warf  mir  »reaktionär-scholastische  Methode*  und  noch 
vieles  andere  vor  (a.  a.  0.  Sp.  1242  und  XV,  Sp.  375).  In  dem  Zitat,  welches 
er  DLZ.  XIV,  Sp.  1241  anführt  (»diese  Vögte  sind  nichts  anderes  als  die  Landes- 
herren in  ihren  Territorien«),  liegt  der  Ton  auf  »diese«.  Da  er  das  übersieht, 
so  missversteht  er  die  betr.  Stelle.  —  Ein  interessantes  Beispiel  für  die  grosse 
Bedeutung  der  Vogteien  fQr  die  Bildung  der  Vogteien  habe  ich  schon  angeführt 
(Ficker  a.  a.  0.).  Vgl.  femer  6.  Müller,  Die  Entwickelung  der  Landeshoheit  in 
Geldern  bis  zur  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  (Marburger  Diss.  von  1889),  S.  3  ff. ; 
Sopp,  Die  Entwicklung  der  Landesherrlichkeit  im  Fürstentum  Osnabrück  bis 
zum  Ausgange  des  13.  Jahrhunderts  (Tüb.  Dissertation  von  1902);  Ferd.  Schultz, 
Beiträge  zur  Gesch.  der  Landeshoheit  im  Bistum  Paderborn  bis  zur  Mitte  des 
14.  Jahrh.  (Tüb.  Dissert  von  1903);  Bittner  S.  530  f.  Zu  der  (an  sich  lehr- 
reichen) Darstellung  Seeligers  a.  a.  0.  S.  169  ff.  über  Teilungen  der  Gerichts- 
barkeit zwischen  Herrschaft  und  Vogt  möchte  ich  bemerken,  dass  er  m.  E.  die 
Teilung  nicht  mit  Recht  als  die  Regel,  das  ausnahmslose  hinstellt.  Vgl.  S.  169: 
»Die  Immunitätsgerichtsbarkeit  wurde  zwischen  Vogt  und  Herrschaft  geteilt«. 
Es  kam  doch  oft  vor,  dass  der  Vogt  gar  nichts  abgab,  und  ebenso,  dass  er  ganz 
Verdrängt  wurde. 

2)  Rietschel,  Markt  und  Stadt  S.  168:  die  in  den  bischöflichen  eximirten 
Gerieb tsbezirken  geübte  Gerichtsbarkeit  »entsprach  vollständig  der  Grafschafts- 
gerichtsbarkeit. Der  einzige  Unterschied  war,  dass  der  höchste  Beamte  nicht 
Graf,  sondern  Vogt  hiess  .  .  .  Ein  Unterschied  zwischen  Vogt-  und  Grafen- 
gericht wird  gar  nicht  mehr  empftinden«.  Seeliger  a.  a.  0.  S.  104  meint,  dass 
die  Gewalt  des  Vogts  nicht  ebenbürtig  mit  der  Grafenbefugnis  gewesen  sei.  Es 
ist  nicht  notwendig,  hier  näher  darauf  einzugehen,  da  auch  nach  Seeligers  Auf- 
'  fassung  die  etwaige  Überordnung  des  Grafen  nicht  des  Fehlen  der  hohen  Ge- 
richtsbarkeit im  Immunitätsgebiet  auf  Seiten  des  Vogts  in  sich  schloss.  Wenn 
er  aber  S.  199  sagt:  »Nur  die  irrigen  Vorstelluugen  von  der  allgemeinen  Ent- 
wickelung der  niederen  zur  hohen  Immunität  und  vom  allgemeinen  Austritt 
immimen  Gebietes  aus  dem  Grafschaftssprengel  konnten  veranlassen,  der  Grund- 
herrschaft eine  Bedeutung  zuzuschreiben,  von  der  nichts  zu  merken  ist«,  so  hat 
die  in  der  Literatur  so  verbreitete  Cberschätzung  der  Bedeutung  der  Grundherr- 
schaft doch  keineswegs  »nur«  diese  Ursache.  Dass  z.  B.  Lamprecht  und  Schulte 
die  Landeshenschaft  aus  der  Grundherrschait  herleiten,  bez,  mit  ihr  in  einen  zu 
engen  Zusammenhang  bringen,  liegt  zweifellos  in  erster  Linie  daran,  dass  beide 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  der  ältesten  deutschen  Steuer.         453 

geriBgeren  Grade  als  sie  die  Grundlage  für  die  Bildung  der  Territorien 
bieten.  Auf  die  Kontroversen  über  den  ältesten  Inbalt  des  Imnauiiitäts- 
begriffs  brauchen  wir  hier  nicht  einzugehen.  Jedenfalls  kennt  die  Zeit, 
mit  der  wir  es  hier  zu  tun  haben,  eine  Unmenge  von  Immunitäten, 
deren  Vögte  gegeniiber  den  abhängigen  Personen  der  kirchlichen 
Institute,  bezw.  den  Immunitätsinsassen  überhaupt  durchaus  die  gräf- 
lichen Beohte,    die   volle  öffentliche  Gerichtsgewalt   ausüben.     Bittner 


•  zu  wenig  Wert  auf  Klarheit  und  Bestimmtheit  der  Begriffe  legen  (vgl.  üistor. 
Zeitech.  91^  S.  436);   sie  haben  sich  die  ganze  Frage   überhaupt  nicht  klar  ge- 

.  macht  Lamprecht  insbesondere  unterscheidet  nicht  recht  zwischen  den  Mitteln, 
die  die  Landesherren  zur  Verstärkung  und  Erweiterung  ihrer  Macht  anwenden, 
dem  Rahmen,  aus  dem  die  Landesherrscbaft  heryorwächst,  und  der  Kompetenz, 
auf  der  sie  beruht.  Auch  derjenige,  der  einen  allgemeinen  Austritt  immunen 
Gebietes  aus  dem  Grafschaftssprengel  lehren  würde,  dürfte  deshalb  doch  noch 
nicht  die  Entstehung  der  Landes-  aus  der  Grundherrschaft  behaupten.  Denn  es 
haben  ja  —  um  nur  -einiges  hervorzuheben  —  durchaus  nicht  alle  Grundherr- 
Bchaften  Immunität  erhalten ;  die  Grundherrschaft  kann  also  nicht  die  allgemeine 
Basis   für   die  Ausbildung  der  Territorien   sein.    Sodann   knüpfen   die  Landes- 

.  herrschaften  nicht  bloss  an  immune  Gebiete,  sondern  daneben  auch  an  Graf- 
schaften an,  womit  bewiesen  wird,  dass  auch  die  Immunität  als  solche  nicht  das 
Territorium  hervorbringt ;  es  kommt  bloss  das  bei  der  Stellung  des  Richters  im 
Immunitätsgebiet  in  Betracht,  was  er  mit  dem  Grafen  gemein  hat.  Das  einfachste 
und  vollkommen  genügende  Argument  für  die  Widerlegung  der  Theorie  vom  grund- 
herrlichen Ursprung  der  Landesherrschaft  ist  uns  in  der  Tatsache  giegeben,  dass 
bloss  diejenigen  Landesherren  geworden  sind,  die  die  gräflichen  Rechte  erworben 
hatten.  Solche  aber  besass,  wie  oben  bemerkt,  nicht  bloss  der  Graf,  sondern 
auch  der  Vogt,  der  im  Immunitätsbezirk  die  höbe  Gerichtsbarkeit  ausübte,  bez. 
der  geistliche  Herr,  der  den  Vogt  aus  dieser  Stellung  verdrängt  hatte.  Dass 
viele  immune  Gebiete  aus  dem  Grafschaftssprengel  ausgeschieden  und  Terri- 
torien, bez.  Teile  von  solchen  geworden  sind,  ist  unbestreitbar.  Vgl.  die  vorhin 
S.  462  Anm.  1  betreffs  der  Entstehung  von  Territorien  aus  Vogteien  angeführte 

•  Literatur.  Natürlich  liefern,  aus  den  angedeuteten  Gründen,  Territorien  dieser 
Art  noch   gar   keinen  Beweis  für  die   grundherrliche  Theorie.    Sie  trifft  selbst 

.  für  diejenigen  (übrigens  sehr  seltenen)  Landesherrschaften  nicht  zu,  bei  denen 
Grundherrschaft  und  Territorium  sich  äusserlich  ganz  genau  decken.  Denn  es 
kommt  immer  darauf  an,  woher  die  landesherrliche  Kompetenz  stimmt,  und  sie 
war  ganz  und  gar  nicht  in  der  Grundherrschaft,  sondern  bloss  in  der  gräflichen 
Gewalt  (bez.  der  Vogtei)  gegeben.  Wie  Seeliger  aus  dem  (an  sich  vollkommen 
berechtigten)  Gesichtspunkt,  die  Theorie  von  der  Entstehung  der  Landes-  aus 
4er  GruncUierrschaft  abzulehnen,  die  Minderwertigkeit  des  Vogts  gegenüber  dem 
Grafen  betont,  so  glaubt  er  (S.  200)  in  dem  gleichen  Gedankengang  hervorheben 
zu  müssen,  dass  nur  »verhältnismässig  selten*  die  Rechte  der  Immunität  zu 
^iner  der  gräflichen  ebenbürtigen  Gewalt  fortgebaut  wurden.  Tatsächlich  aber 
ist  doch  die  Zahl  der  Fälle  betiächtlich.  Nur  beweist  dies  Faktum  m.  E.  eben 
gar  nichts  für  die  grundherrliche  Theorie.  Ich  möchte  auch  nicht  einmal  mit 
Beoliger   S.  199   sagen,    dass   in   solchen    Fällen   ,  Grundherr schaft   Bildung   der 

.  Landeshoheit-  eingeleitet  hat «. 


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464  Georg  von  Below. 

(S.  527  und  535)  bezeichnet  die  Bede  als  Immunitätssteuer  und  glaubt 
sie  deshalb,  indem  er  Immunität  und  Grundherrschaft  gleich  setzt, 
auch  schon  als  grundherrliche  Abgabe  charakterisiren  zu  müssen^). 
Aber  die  Immunität  hat  ja  öffentlichen  Charakter').  Allerdings  braucht 


0  Vgl.  gegen  Bittner  bereits  H.  B.  Meyer,  Hist.  Vierteljahrschrilt  1904,  S.  92. 

«)  Dies  hebt  Seeliger  S.  120  mit  vollem  Recht  hervor.  Aber  er  irrt,  wenn 
er  meint,  dass  mau  diese  Wahrheit  bisher  verkannt  habe.  S.  176  behauptet  er 
(indem  er  direkt  auf  mich  verweiöt):  »Hofrecht,  Immunität  und  Unfreiheit  (S.  6: 
GrundheiTschaft,  Immunität,  Hofrecht  und  Unfreiheit)  werden  schlechthin  als 
zusammengehörig  betrachtet*.  Ebenso  S.  171:  »Man  hat  sie  (die  Immunitäts- 
gerichtsbarkeit) als  privatrechtJich  angesehen«.  Vgl.  auch  S.  198.  Obwohl  ich 
mich  sehr  oft  über  diese  Dinge  geäussert  habe,  so  weiss  ich  mich  doch  keiner 
Stelle  zu  eirinnern,  an  der  ich  mich  in  einem  solchen  Sinne  ausgesprochen  haben 
sollte.  Ich  glaube  die  Immunität  nie  mit  dem  Hofrecht,  sondern  stets  mit  der 
gräflichen  Gewalt  auf  eine  Linie  gestellt  zu  haben.  So  sage  ich  z.  B.  Histor. 
Zeitschr.  63,  S.  300;  »Der  Vogt  ist  der  öffentliche  Beamte  des  Immunitäts- 
gebietes*.  Meine  ganze  Auffassung  von  der  Bede  setzt  voraus,  dass  mir  die 
Immunität  als  etwas  staatliches  galt.  Ich  bin  von  der  mir  durch  Seeliger  im- 
putirten  Meinung  so  weit  entfernt,  dass  er  mir  eher  vorwerfen  könnte,  ich  hätte 
die  Immunität  zu  sehr  mit  der  Grafschaft  in  Parallele  gestellt.  Auch  sonst 
stehen  die  Ausführungen  Seeligers  nicht  durchweg  in  dem  Grade,  wie  er  meint, 
im  Gegensatz  zu  dem  bisher  ausgesprochenen.  S.  197  bekämpft  Seeliger  die 
herrschende  Meinung  »von  dem  allgemeinen  Unfreiwerden  der  ländlichen  Be- 
völkerung im  9.  und  10.  Jahrh.  und  von  dem  Wiederfreiwerden  im  12.  Jahrb.*. 
Ich  habe  eine  solche  Meinung  nie  vertreten,  vielmehr  derartige  Theorien,  wie 
sie  z.  B.  von  Lamprecht  vorgetragen  worden  sind,  mit  grösster  Bestimmtheit 
bekämpft.  Vgl.  z.  B.  Histor.  Zeitschr.  63,  S.  306  ff.  und  m.  Entstehung  der 
deutschen  Stadtgemeinde  S.  10  ff.  Wie  hier,  so  scheint  mir  Seeliger  auch  sonst 
Lamprechts  Meinung  zu  sehr  als  die  herrschende  anzusehen  (womit  ich  natür- 
lich nicht  behaupten  will,  dass  die  Bekämpfung  der  verbreiteten  Anschauungen 
Lamprechts  überflüssig  sei).  Wenn  Seeliger  (S.  5)  sich  darauf  beruft,  dass  man 
bisher  freie  Leihearten  erst  vom  12.  Jahrhundert  datirt  habe,  so  ist  das  doch 
etwas  anderes  als  die  Meinung  von  dem  »Wiederfreiwerden  im  12.  Jahrb.*,  die 
er  allen  Historikern  vor  ihm  zuschreibt.  Ich  habe  vielmehr  die  Ansicht  ver- 
treten, dass  erstens  die  ländliche  Bevölkerung  nie  allgemein  unfrei  geworden  ist 
und  zweitens  die  freien  Leiheformen  nicht  aus  hofrechtlichen  hervorgegangen 
sind.  S.  m.  Ursprung  der  deutschen  Stadtverfassung  S.  113.  Dass  die  freien 
Leiheformen  eine  Fortsetzung  der  Prekarien  sind,  habe  ich  nicht  mit  Bestimmt- 
heit zu  behaupten  gewagt,  aber  im  Anschluss  an  eine  Bemerkung  von  Ernst 
Mayer  angedeutet,  dass  die  Annahme  eines  solchen  Zusammenhanges  nicht  zu 
verwerfen  sei  (Jahrbücher  für  Nationalökonomie  59,  S.  127).  S.  3  zitirt  Seeliger 
als  herrschende  Meinung,  dass  »im  10.  und  1 1.  Jahrh.  die  Grundherr schaft  alles, 
was  zu  ihr  gehörte,  in  das  Verhältnis  strammster  Unterordnung  gebeugt*,  »die 
grundherrliche  Gewalt  über  alle  Hintersassen,  besonders  durch  das  Institut  der 
Immunität,  eine  ungeheuere  Steigerung  erfahren  habe*.  Auch  diese  Meinung  ist 
mir  stets  fremd  gewesen.  »Das  Hofrecht  des  Mittelalters*  — -  sage  ich  z.  B.  in 
der  Histor.  Zeitschr.  58,  S.  197    (vgl.  59,  S.  220)   —  »umfasste   regelmässig  nur 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  der  ältesten  deutschen  Steuer.  455 

nicht  alles,  was  innerhalb  einer  Immunität  geschieht,  staatsrechtlichen 
Charakters   zu   sein.     Falls   die   Immunitätsgrenzen   mit   denen    einer 


einen  Teil  der  Persönlichkeit  des  Hörigen*.  In  der  Zeitschr.  für  Sozial-  und 
Wirtschaftegeschichte  5,  S.  136  ff.  (vgl.  Histor.  Zeitschr.  91,  S.  448  Anm.)  fahre 
ich  des  näheren  aus,  wie  ausserordentlich  wenig  »stramm*  die  Verhältnisse  in 
den  Grundherrschaften  waren.  Dass  ich  der  Immunität  nicht  die  Bedeutung 
einer  Steigerung  der  »grundherrlichen*  Gewalt  gegeben  habe,  ibt  schon  bemerkt. 
S.  172  behauptet  Seeliger:  »Die  Gegner  dieser  Ansicht  (der  grundherrlichen 
Theorie)  bemerkten  —  manchmal  wenigstens  —  nicht,  dass  aus  älteren  Immu- 
nitätsrechten volle  Gerichtsgewalt  emporsteigen  konnte;  sie  verstanden  unter 
Immunität  nur  die  Herrschaft  über  Unfreie*  u.  s.  w.  Das  letztere  trifft  schon 
deshalb  nicht  zu,  weil  ich  stets  hervorgehoben  habe,  dass  die  Unfreien  bloss  mit 
einem  Teile  ihrer  Persönlichkeit  dem  grundherrlichen  Gericht  unterworfen  ge- 
wesen seien.  Die  Immunität,  der  ich  öffentlichen  Charakter  gegeben  habe, 
konnte  also  nach  meiner  Auffiassung  schon  aus  diesem  Gesichtspunkt  nicht  »nur 
die  Herrschaft  über  Unfreie*  sein.  (Vgl.  auch  Rietschel  a.  a.  0.  S.  158:  »Die 
auf  dem  Immunitätsgut  angesessenen  Freien*).  Dass  ich  aber  Immunitäten  mit 
»voller  Gerichtsgewalt*  gekannt  habe,  geht  aus  den  obigen  Darlegungen  deut- 
lich hervor.  Seeliger  spricht  a.  a.  0.  weiter  über  die  Polemik  Über  Entstehung 
des  Stadtrechts :  ,  Wenn  die  einen  Stadtrecht  auf  der  Immunität  entstehen  lassen, 
die  anderen  ausserhalb  der  Immunität,  und  wenn  beide  mit  gleicher  Bestimmtheit 
ihre  Meinung  vertreten,  so  liegt  der  Grund  darin,  dass  jeder  ein  anderes  Ent- 
wicklungsstadium der  Immunität  ins  Auge  gefasst  und  dieses  für  die  Immunität 
in  Anspruch  genommen  hat  .  .  .  Die  Hiebe  .  .  .  gingen  nebenher  .  .  .  Jetzt 
aber  wissen  wir*  u.  s.  w.  Er  scheint  hiernach  meine  gesamten  Erörterungen 
über  das  Verhältnis  der  Städte  zur  Immunität  und  zu  den  Fronhöfen  für  ziem- 
lich nutzlos  zu  halten  und  für  sich  das  Verdienst  in  Anspruch  zu  nehmen,  das 
Problem  gelöst  zu  haben.  Ich  muss  jedoch  gestehen,  dass  ich  noch  erst  eine 
Belehrung  darüber  erwarte,  in  welchen  bestimmten  Fällen  denn  die  von  mir 
ausgeteilten  »Hiebe*  [der  Ausdruck  rührt  nicht  von  mir  her]  nebenher  gegangen 
^ein  sollen.  Eindtweilen  glaube  ich,  dass  Seeliger  eine  nicht  ganz  zutreffende 
Anschauung  von  dem  Stand  jener  Kontroverse  besitzt.  Das  Hauptproblem  war, 
ob  die  Städte  eine  F^manation  der  Fronhöfe  oder  ob  sie  neben  diesen  empor- 
gekommen sind.  Die  Anhänger  der  hofrechtlichen  Theorie  sahen  in  der  Stadt 
nur  einen  grossen  Fronhof .  (am  extremsten  Nitzsch  und  seine  Anhänger  wie 
Schmoller;  in  wichtigen  Beziehungen  aber  auch  Arnold).  Und  zwar  dachten  sie 
sich  die  Herrschaft  des  Fronhofs  über  die  Stadt  keineswegs  etwa  bloss  durch 
eine  bestimmte  Art  der  »Immunität*  vermittelt,  sondern  glaubten  an  eine  ganz 
.reelle  grundherrliche  Herrschaft.  Es  sei  zum  Beleg  nur  an  ihre  Auffassung  von 
der  Stellung  der  Zünfte  innerhalb  des  Fronhofverbandes  und  an  die  Nitzsch- 
Schmoller'sche  Idee,  dass  die  Ministerialen  die  massgebende  Schicht  in  den 
Bürgerschaften  waren  (vgl.  Histor.  Zeitschr.  58,  S.  205  f.),  erinnert.  Hiergegen 
wandte  sich  meine  Kritick  in  erster  Linie.  Daneben  habe  ich  es  auch  als  un- 
zulässig bezeichnet,  öffentliche  Gerichte,  die  aus  der  Hand  des  Königs  an  Private 
kommen,  deshalb  »grundherrliche«  zu  nennen  (Histor.  Zeitschr.  58,  S.  240).  In- 
dessen das  ist  ja  ungefähr  dasselbe  wie  das,  was  Seeliger  jetzt  betont:  man  solle 
den  öffentlichen  Charakter  der  Immunität  anerkennen.  In  anderer  Hinsicht 
scheint  er  mir  etwas  an  eine  von  mir  bekämpfte  Ansicht  anzuknüpfen,  indem 
Mittheilnnten  XXT.  30 


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466  Georg  TOnBelow. 

Grandherrschaft  zasammenfalleni),  ist  es  denkbar,  dass  eine  Abgabe, 
die  innerhalb  der  ersteren  erhoben  wird,  grandherrlicher  Nator  ist. 
Indessen  die  Beweislast  würde  hier  dem  zufallen,  der  grandherrlichen 
Ursprang  behauptet.  Die  Vermutung  spricht  dagegen.  Denn  erstens 
lag  es  für  einen  Grundherrn,  der  seine  Einnahmen  vermehren  wollte, 
doch  näher,  seine  grundherrlichen  Einkünfte  ein&ch  zu  erhöhen,  statt 
neben  ihnen  eine  besondere  Abgabe  mit  dem  Namen  Steuer,  wenn  er 
fär  deren  Erhebung  auch  eben  nur  seine  Grrundherrlichkeit  als  Eechts- 
grund  geltend  machen  konnte,  zu  verlangen.  Zweitens  wird  die  Er- 
hebung in  allen  G^endeu  Deutschlands  und  so  ebenfalls  im  Salz- 
burgischen mit  dem  Besitz  der  öffentlichen  Gerichtsbarkeit  —  des  ins 
advocatitium,  wobei  advocatiae  und  cometiae  als  gleichwertig  hinge- 
stellt werden,  des  ins  advocatiae  vel  comeciae*)  —  motiviri    Es  kann 


er  die  Immunitäten  zu  sehr  in  den  Vordergrund  rückt.  Wenn  er  z.  B.  S.  173 
sagt:  >Da8  Stadtrecht  ist  entstanden  auf  den  aus  Immunität  herausgewachsenen 
Uerrschaftsbezirken«,  so  konnten  Städte  doch  auch  auf  altem  Grafschafteboden 
entstehen.  Ich  behaupte  nach  wie  vor  (Histor.  Zeitschr.  58,  8.  233  ß.  und  59, 
8.  209  fP.),  dass  die  Immunität  —  die  fQr  die  allgemeine  Verfassungsgeschichte 
80  wichtig  ißt  —  für  die  eigentliche  Stadtgeschichte  wenigstens  nicht  direkt  in 
Betracht  kommt.  Die  Fragen,  wie  eine  eigentümliche  Stadtverfeissung  entstanden 
ist,  haben  mit  den  Kontroversen  über  die  Immunität  recht  wenig  zu  tun.  Wenn 
Seeliger  ferner  S.  162  bemerkt,  dass  der  Schultheiss  in  Strassburg  »nicht  auf 
der  engeren  Immunität  und  nicht  über  die  zur  engeren  Immunität  gehörenden 
Leute,  Ministerialen  und  persönliche  Diener,  richtet*,  so  muss  man  es  doch  zum 
mindesten  als  fraglich  bezeichnen,  ob  die  Ministerialen  gerade  wegen  ihrer  Zu- 
gehörigkeit zur  »engeren  Immunität«  (»Muntat«,  »Freiheit*)  vom  Stadtgericht 
ausgeschlossen  waren.  Ich  halte  es  für  richtiger,  die  »Muntaten*  nur  als  eine 
Art  der  Weichbildsenklaven  aufzufassen,  wie  ich  es  in  m.  Ursprung  der  deutschen 
Stadtverfassung  8.  121  getan  habe.  Seeligers  Behauptung  (S.  173),  dass  die 
städtegeachichtlichen  Forscher  sich  des  Unterschiedes  zwischen  engerer  und  wei- 
terer Immunität  »nicht  bewusst  geworden  sind«,  trifft  nicht  zu.  Rietschel,  Art 
Immunität,  in  Hertzog-Haucks  Realencyklopädie,  3.  Aufl.,  unterscheidet  die  Be- 
griffe mit  vollkommener  Klarheit.  Ich  erinnere  mich  auch  nicht,  dass  ich  sie 
zusammengeworfen  habe.  —  Wenn  ich  im  obigen  Seeliger  in  mehreren  Punkten 
widersprochen  habe,  ao  will  ich  damit  keineswegs  die  VerdienstUchkeit  seiner 
Untersuchung  im  allgemeinen  bestreiten.  Dem  von  ihm  ausgegebenen  Schlacht, 
ruf  »Sturm  auf  die  allzulange  schon  herrschende  grundherrliche  Theorie <  bin 
ich  natürlich  sehr  gern  bereit  zu  folgen.  Aber  jene  Einschränkungen  musste 
ich  schon  aus  rein  literargeschichtlichem  Interesse  machen.  (Seeligers  Bemerkung 
S.  176,  dass  ich  das  Hofrecht  das  Recht  der  Unfreien  genannt  habe,  trifft  zu; 
aber  damit  habe  ich  noch  gar  nicht,  wie  er  meint,  Hofrecht  und  Immunität  iden- 
tifizirt !) 

1)  Über  die  Ausdehnung  herrschaftlicher  Gerichtsbarkeit  über  das  grund- 
herrliche Gebiet  hinaus  vgl.  neuerdings  Seeliger  8.  110  ff. 

«)  Bittner  S.  527  Anm.  142  und  143.    Er  meint,   ea  handle   sich   hier  nur 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  der  ältesten  deutschen  Steuer.         437 

nicht  darauf  aakommen,  für  jedes  einzelne  Stückchen  Land  den  Rechts- 
grond  durch  genaue  Quellenaussagen  zu  belegen;  eine  solche  Hoff- 
nung dürfen  wir  nicht  hegen.  Wenn  wir  Ton  einigen  Fällen  wissen, 
dass  die  Erhebung  der  Steuer  auf  die  öffentliche  Gerichtsbarkeit  ge- 
gründet wird,  und  andererseits  kein  einziges  Zeugnis  (aus  dem  Salz- 
burgischen) für  eine  Motivirung  mit  der  Grundherrlichkeit  besitzen, 
so  werden  wir  sie  mit  gutem  Gewissen  für  eine  öffentliche  Abgabe 
erklären.  Hiermit  erledigt  sich  auch  Bittners  Bemerkung  über  den 
Mangel  von  Nachrichten,  dass  die  Grafengeschlechter,  die  vor  der 
Ausbildung  (1er  salzburgischen  Landesherrschaft  hier  sassen,  eine  Steuer 
erhoben  hätten.  Wie  kann  man  erwarten,  'dass  für  alle  einzelnen 
Gra&chaften  die  Kompetenzen  des  Grafen  urkundlich  zu  belegen  sind ! 
Unsere  Überlieferung  bezieht  sich  ja  ganz  überwiegend  auf  die  kirch- 
lichen Einrichtungen  und  kirchlichen  Besitzungen.  Für  andere  Ge- 
genden sind  Grafensteuem  ganz  ausdrücklich  belegt^),  und  für  Salzburg 
fehlt  wenigstens  nicht  die  Motivirung  mit  dem  Becht  des  Grafen 
(s.  vorhin)  in  der  Zeit  der  Bildung  des  erzbischöflichen  Territoriums. 
In  dem  Hauptland  können  wir  hiernach  ganz  direkt  von  einer  Er- 
hebung der  Steuer  durch  den  Erzbischof  kraft  der  gräflichen  Rechte 
sprechen.  Betreffs  der  Enklaven  bleiben  zwei  Möglichkeiten.  Entweder 
geht  das  Becht  des  Erzbischofs  auf  die  Bede  auf  Übertragung  seitens 
der  Landesherren  (Herzoge),  in  deren  Machtgebiet  die  Enklaven  lagen, 
zurück*).  Der  erwähnte  Fall  von  1281  dürfte  den  Gedanken  an  eine 
BechtsübertraguDg  nahe  legen.  Oder  der  Erzbischof  hat  die  Steuer 
als  erster  eingeführt  auf  Grund  der  Gerichtsgewalt,  die  er  hier  ja 
erwarb.  Vielleicht  hat  es  sich  an  einem  Orte  in  jener,  an  einem  an- 
dern in  dieser  Weise  verhalten. 

um  noch  einige  von  Bittner  gemachte  Einwendungen  zu  er- 
ledigen, so  gelangt  er  von  seiner  Auffassung  aus,  dass  der  Erzbischof 
die  Steuer  als  grundherrliche  Abgabe  erhob,  dazu,  unsere  Auffassung 
von  der  prinzipiellen  Identität  der  Vogtsteuer  und  der  landesherrlichen 
Steuer  zu  bestreiten.  Nach  seiner  Meinung  stehen  beide  vollkommen 
unabhängig  neben  einander.  Indessen  seine  Beweise  können  nicht 
befriedigen.  Wenn  er  z.  B.  die  Bestimmung  einer  Urkunde  anführt 
(S.  531  Anm.  153),  dass  ein  Kloster,  welches  unter  der  Vogtei  des 
Erzbischofs  steht,  von  der  Vogtei  wegen  nicht  mit  Scharwerk,  Roboten 
und  Steuern  beschwert  werden  dürfe,    so  wird  die  Nachricht  doch  in 


um  »Rechte  aus  der  KircheuTOgtei <.    Das  würde  ja  aber,  nacli  unseren  obigen 
Ausführungen,  yollkommen  genügen  I 

1)  Zeumer,  Die  Deutschen  Städtesteuern  S.  10. 

*)  Hierfllr  entscheidet  sich  H.  B.  Mejer  a.  a.  0.  generell. 

30* 


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468  Georg  von  Below. 

\anserm  Sinne  gedeutet  werden  müssen:  sie  zeigt,  dass  gemeinhin  au9 
der  Vogtei  das  Bestenerungsreclit  abgeleitet  wurde  und  hier  nur  eine 
Ausnahme  gemacht  werden  soll,  wie  ja  Klöster  so  oft  Privilegirungen 
erhielten.  Und  wenn  er  eine  Urkunde  vom  J.  1301  erwähnt  (S.  532 
Anm.  155),  wonach  die  Goldecker  noch  die  Vogtei  über  gewisse  Güter 
des  Domkapitels  haben,  aber  auf  die  Einhebung  der  Steuer  verzichten, 
so  tritt  doch  hier  wiederum  der  innere  Zusammenhang  zwischen 
Vogtei  und  Steuer  hervor;  es  findet  nur  eine  Teilung,  eine  Auseinan- 
dersetzung zwischen  Immunitätsherm  und  Vogt  statt,  wie  sie  so  häufig 
sind^).  Dagegen  scheint  es  für  Bittners  Ansicht  zu  sprechen,  wenn 
sich  neben  der  vom  Ländesherrn  erhobenen  Steuer  öfters  noch  be- 
sondere Abgaben  an  den  Vogt  —  Vogtrecht,  Vogtsteuer  u.  s.  w.  ge- 
nannt —  nachweisen  lassen,  wie  es  in  Salzburg  der  Fall  ist.  In- 
dessen ist  es  doch  verfrüht,  hieraus  sogleich  zu  schliessen,  dass  die 
landesherrliche  Steuer  in  keinem  Bezirk  die  Fortsetzung  einer  früher 
vom  Vogt  erhobenen  sei.  Denn  jenes  Nebeneinander  von  Abgaben  ist 
erst  fllr  eine  spätere  Zeit  belegt.  Inzwischen  hatten  in  Mengen  die  erwähnten 
Teilungen  und  Auseinandersetzungen  stattgefunden ;  die  bunte  Ordnung 
der  Dinge,  die  das  Resultat  derselben  ist,  darf  man  nicht  als  den  ur- 
sprünglichen Zustand  betrachten;  ohne  Zweifel  ist  manche  spezielle 
Abgabe,  die  die  Vögte  später  erhalten,  als  Abfindung  für  den  Verzicht 
auf  weitergehende  Rechte  aufzufassen^).  Jedenfalls  haben  wir  aus 
der  Zeit,  in  der  die  Territorien  sich  bildeten,  genug  Nachrichten, 
welche  ganz  deutlich  die  Vögte  die  petitio  —  die  petitio  schlechthin 
—  erheben  lassen,  ganz  in  derselben  Weise,  wie  die  Grafen,  bezw. 
sonstige  Inhaber  der  gräflichen  Gewalt  sie  erheben.  Allerdings  scheint 
sich  gerade  für  Salzburg  kein  bestimmtes  Beispiel,  durch  welches  ganz 
unwiderleglich  die  Identität  der  vom  Vogt  erhobenen  Steuer  mit  der 

1)  Es  Bcheint,  dass  Bittner  ohne  weiteres  annimmt,  mit  der  »Steuer«  sei 
hier  nur  die  spezielle  Gebühr,  die  später  unter  den  Namen  Vogtrecht,  Vogtsteuer 
vorkommt,  gemeint.    Das  würde  doch  aber  erst  des  Nachweises  bedürfen. 

«)  Bittner  S.  533  Anm.  158  bemerkt  selbst,  dass  »Vogtrecht  und  Vogt- 
steuem  den  Charakter  einer  Entlohnung  för  den  Schutz  des  Immunitäts- 
herrn .  .  .  haben«.  Aber  dies  ist  eben  nur  die  Auffassung,  die  in  den  Urkunden 
über  die  Auseinandersetzungen  zwischen  Immunitätsherrn  und  Vogt  hervortritt. 
In  den  ältesten  Nachrichten  Über  die  Erhebung  der  Steuer  durch  den  Vogt  fehlt 
die  Vorstellung  der  Entlohnung  im  allgemeinen:  da  verlangt  er  ganz  von  sich 
aus  die  petitio;  die  kirchlichen  Institute  erkennen  ihm  durchaus  keine  Ent- 
lohnung zu,  sondern  klagen  über  seine  Anmassung.  Vgl.  z.  B.  die  Urkunden  bei- 
Zeumer  S.  6  f.  —  S.  532  Anm.  155  bemerkt  Bittner  zu  einer  Urkunde  von  1334, 
dass  in  ihr  die  Vogtei  »schon  als  nutzbares  Recht  aufgefasst«  werde.  Mit  diesem 
»schon«  bin  ich  ganz  einverstanden.  Es  war  eben  nicht  das  ursprüngliche  Ver> 
hältnis,  das  dieser  Auffassung  zu  Grunde  liegt. 


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Zur  Frage  nach  dem  Ursprung  der  ältesten  deutschen  Steuer.  4g9 

ordentlichen  Steuer  dargetan  wird,  nachweisen  zu  lassen.  Aber  aus 
der  unmittelbaren  Nachbarschaft  fOhrt  Bittner  selbst  eines  an^).  Auf 
der  anderen  Seite  vergegenwärtige  man  sich,  zu  welchen  Eonsequenzen 
ihn  seine  Anschauung  von  der  Bede  als  einer  grundherrlichen  Abgabe 
treibt*).  Da  er  sowohl  den  Grundherrn  wie  den  Vogt  je  für  sich  eine 
Bede  erheben  lässt,  so  muss  er  annehmen,  dass  die  Hintersassen  des 
Erzbischofs  von  zwei  Herren  gleichzeitig  besteuert  wurden^).  Und 
wäre  es  nicht  merkwürdig,  Abgaben,  die  verschiedenen  Bechtsgrund 
haben,  mit  demselben  Namen  zu  belegen?  Besonders  komplizirt 
würden  bei  Bittners  Auffassung  die  Verhältnisse  im  Hauptlande  Salz- 
burg liegen.  Hier  hat  der  Erzbischof  nach  ihm  die  Steuer  zunächst 
von  seinen  Hintersassen  als  grundherrliche  Steuer  erhoben.  Nach  Er- 
werb der  Grafenrechte  erhebt  er  sie  auch  von  den  fremden  Hinter- 
sassen. Man  müsste  also  annehmen,  dass  er  da  sofort  einen  anderen 
Eechtstitel  für  die  Steuer  ausfindig  macht.  Davon  abgesehen  aber 
muss  Bittner  auch  behaupten,  dass  diese  fremden  Hintersassen,  da  die 
Bede  grundherrliche  Abgabe  ist,  schon  von  ihren  Grundherren  besteuert 
worden  waren,  also  wieder  doppelte  Steuer  trugen,  während  entspre- 
<5hende  Nachrichten  tatsächlich  nicht  vorliegen.  Ja,  im  Grund  könnte 
^r  sogar  nicht  umhin,  für  einen  Teil  der  fremden  Hintersassen,  näm- 
lich diejenigen  anderer  geistlicher  Grundherrschaften,  eine  dreifache 
Besteuerung  anzunehmen,  da  ja  die  letzteren  auch  Vögte  gehabt  haben 
und  nach  seiner  Meinung  die  vom  Vogt  erhobene  Steuer  nichts  mit 
4er  ordentlicheu  landesherrlichen  Streuer  zu  tun  hat. 


»)  S.  533  Anm.  157. 

«)  Vgl.  H.  B.  Meyer  a.  a.  0.  S.  91  Anm.  2. 

•)  Von  den  vorhin  erwähnten  speziellen  Gebühren  (Vogtrecht,  -Steuer, 
-hafer),  die  die  Vögte  allerdings,  aber  nicht  durchgehend  neben  der  ordentlichen 
•Steuer  beziehen,  muss  man  m.  E.  hier  absehen. 


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Panl  IV.  gegen  Karl  V.  nnd  Philipp  IL 

.     Von 

Moritz  Brosch. 


Als  der  Neapolitaner  Gian  Pietro  Carafa  am  23.  Mai  1555  zum 
Papste  erhoben  ward  und  sich  Paul  IV.  nannte,  konnten  aus  seiner 
Vergangenheit  die  triftigsten  Schlüsse  auf  seine  Zukunft  gezogen 
werden.  Er  stand  damals  im  79.  Lebensjahr  und  hatte  als  Kardinal 
flammenden  Eifers  voll  in  Sachen  der  Kirche  gewirkt  und  den  Anhang 
der  nach  Italien  vorgedrungenen  protestantischen  Lehre  mit  kalter, 
an  Grausamkeit  grenzender  Unerbittlichkeit  verfolgt.  Dass  er  als  Papst 
es  ebenso  halten  werde,  mochten  die  einen  hoffen,  die  andern  fÜrchteu. 
Und  schon  während  der  Anfänge  seines  Pontifikats  fehlte  solchen 
Hoffnungen  oder  Befürchtungen  nicht  die  tatsächliche  Grundlage. 
Paul  IV.  hielt  erst  im  dritten  Monat  nach  seiner  Wahl,  und  er  hat, 
durch  seine  Bulle  Cum  quorumdami)  den  Begriff  der  rückfälligen 
Ketzerei  dahin  erweitert,  dass  es  des  Bückfalls  nicht  bedürfe,  dass  wer 
die  Dreieinigkeit  oder  Christi  Göttlichkeit  oder  dessen  Erlösertod  am 
Kreuze  oder  auch  die  Jungfräulichkeit  Maria  leugne,  eo  ipso  fortan 
,für  einen  rückfälligen  Ketzer  angesehen  und  als  solcher  dem  welt- 
lichen Gerichte  zur  Bestrafung  übergeben  werde,  als  wenn  er  wahr- 
haft und  wirklich  in  Ketzerei  z\irückgefallen  und  es  festgestellt  wäre, 
dass  er  rückfallig  sei*.  Hiermit  ward  die  Inquisition  um  einen  erheb- 
lichen Grad  verschärft. 

Unter  den  Lebensregeln,  die  Paul  als  Kardinal  sich  selbst  vor- 
gezeichnet  hattet),   begegnen   wir   dem  Satze:   in  Glaubenssachen  sei 


1)  Sie  ist  datirt  7.  Aug.  1555:  BuUarium  Romanum,  Luxemb.  I,  821. 
»)  Vgl.  Ranke,  Päpate  6.  Auflage  I,  137.  Werke,  Bd.  37. 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  IL  47 1 

keinerlei  Bücksicht  auf  irgend  einen  Fürsten  oder  Prälaten  zu  nehmen, 
wie  hoch  er  auch  stehe.  Da  war  es  nun  Yorgekommen,  dass  Karl  Y. 
und  sein  Bruder  im  J.  1548  durch  Verkündigung  des  Interim  zwar 
nicht  das  geringste  der  alten  katholischen  Lehre  preisgegeben,  aber 
doch  zn  einigen  Zugeständnissen  an  den  Protestantismus  sich  herbei- 
gelassen hatten.  Der  Kardinal  Oian  Pietro  hat  dies  als  schweres  Är- 
gernis, als  Begünstigung  der  Ketzerei  empfunden  und  ausgeschrien  ^): 
zu  der  Feindschaft,  die  er  schon  damals  gegen  den  Kaiser  hegte,  war 
ein  Glaubensmotiy  hinzugekommen,  das  ihm  diese  Feindschaft  als 
Pflicht  erscheinen  Hess.  In  solch  einer  Gesinnung  yerhärtete  er  sich 
von  Jahr  zu  Jahr,  Als  im  September  1555  der  Augsburger  Beligions- 
frieden  geschlossen  worden,  der  den  deutschen  Protestanten  ihre  recht- 
mässige, gesetzlich  anerkannte  Stellung  sicherte,  hat  Paul  IV.  den 
Kaiser  und  dessen  Bruder  aufgefordert,  den  Beligionsfrieden  ausser 
Kraft  zu  setzen,  sie  von  dem  Eide  auf  denselben  losgesprochen,  ihnen 
selbst  befohlen,  den  Frieden  nicht  einzuhalten^). 

Die  Erbitterung  über  die  Erfolglosigkeit  dieser  Aufforderung  zum 
Eid-  und  Friedensbruch  regte  den  Papst  immer  mehr  gegen  die  Habs- 
burger auf.  Dass  sie  unter  den  schwersten  Opfern  gegen  Ausbreitung 
des  Protestantismus  gekämpft  hatten,  war  in  seinen  Augen  ihre  Pflicht 
und  Schuldigkeit  gewesen;  dass  König  Ferdinand  schliesslich,  ins  (Jn- 
vermeidUche  sich  fügend,  mit  den  Protestanten  paktirt  und  Karl  V. 
den  Pakt  nicht  durchkreuzt  hat,  legte  er  ihnen  als  Ketzerei  aus.  Und 
den  Makel  der  Ketzerei  übertrug  er  folgerichtig  vom  Vater  auf  den 
Sohn  8),  vom  Kaiser  auf  Philipp  11.,  der  doch  gerade  derzeit,  als  Ge- 
mahl der  Königin  Maria,  für  Wiederherstellung  des  Katholizismus  in 
England  sich  kräftig  einsetzte. 

Es  war  jedoch  keineswegs  Glaubensrücksicht  allein,  was  den  Papst 
zu  einer  antikaiserlichen  und  antispanischen  Politik  be&timmte.  Er 
fühlte  sich  berufen,  die  alte  in  die  Langobarden-  und  Karolingerzeit 
zurückreichende  Überlieferung   aufzufrischen,    eine   Überlieferung,    die 


*)  S.  P.  Noras,  Guerra  degli  Spagnoli  contro  Papa  Paolo  IV:  Arch.  stör, 
ital.  vol.  12  (1874)  p.  XXIV. 

«)  BzoviuB,  Annal.  Continuatio.  Colon.  Agripp.  1641,  XX,  p.  306. 

«)  Es  Bind  Ketzer,  Vater  und  Sohn  —  das  war  die  Bezeichnung,  die  der 
Papst  fQr  Karl  und  Philipp  im  Munde  führte.  Die  Spanier  am  kaie.  Hofe  gaben 
ihm  das  mit  Zins  und  Zinseszins  zurück.  Sie  sagten  die  schlimmsten  Dinge  über 
den  Papst  seinem  Nuntius  ins  Gesicht :  Li  Spagnoli  vanno  dicendo  le  piü  disho- 
norate  parole  che  imaginäre  si  possa  di  sua  Santitä,  ne  hanno  rispetto  di  dirle 
al  proprio  nontio.  Dep.  F.  Badoer,  Brüssel  21.  Juni  1556  an  den  Rat  der  Zehn. 
Ven.  Arch. 


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472  Moritz  Brosch. 

Machiavelli  in  die  Worte  fasst^):  ,Die  Päpste  fürchteten  immer  den- 
jenigen, dessen  Macht  in  Italien  gross  geworden,  auch  wenn  sie  durch 
Gunst  der  Kirche  gewachsen  war;  denn  die  Furcht  vor  einem  Mäch- 
tigen machte  sie  das  Wachstum  eines  Schwachen  fordern  und,  wenn 
der  gewachsen  war,  ihn  fürchten  und  den  geförchteten  zu  erniedrigen 
suchen*.  Genau  nach  diesem  Bezepte  ging  Paul  IV.  vor.  Er  fürch- 
tete den  Kaiser  und  die  Spanier,  die  üherm ächtig  iu  Italien  waren; 
er  rief  gegen  sie  die  Franzosen  um  Hilfe  an,  die  in  ital.  Dingen  sich 
schwach  erwiesen  hatten.  Wenn  es  ihm  mit  seiuem  Plane  gelungen 
und  die  Herrschaft  über  Mailand  wie  Neapel  französischen  Prinzen 
zugefallen  wäre,  so  hätte  er  kaum  der  Versuchung  widerstehen  können, 
den  Franzosen  mit  dem  gleichen  Danke  zu  lohnen,  wie  in  demselben 
Jahrhundert  P.  Julius  II.  es  gehalten,  der  erst  Venedig  mit  französ. 
Hilfe  niedergeworfen,  daun  die  Franzosen  mit  schweizerischer  ums 
Mailändische  gebracht  hatte.  Paul  IV.  selbst  hat  von  der  Möglichkeit 
einer  so  eigentümlichen  Dankesverrichtung  gesprochen  2). 

Im  Papste  vereinigten  sich  also  realpolitische  Erwägungen  mit 
dem  Hasse,  den  er  auf  die  Habsburger  geworfen  hatte,  und  dem 
Glaubenseifer,  von  dem  er  über  Gewährung  des  Augsburger  Religions- 
friedens erfasst  wurde,  zu  einer  Gesamtheit  von  Motiven,  die  ihn  dem 
Kriege  entgegentrieben.  Sieht  man  aber  der  Sache  auf  den  Grund, 
so  gelangt  man  auch  zu  einer  andern,  sich  unabweisbar  aufdrängenden 
Wahrnehmung.  Die  realpolitische  Erwägung  stellte  sich  als  eine 
durchaus  falsche  heraus;  der  Hass  gegen  die  Habsburger  verschwand 
hierauf  zwar  nicht  gänzlich,  brach  jedoch  nur  stellenweise  und  sehr 
abgeschwächt  hervor;  der  Glaubenseifer  endlich  war  in  Paul  gross, 
brennend,  unzähmbar;  allein  der  Glauben,  dem  er  galt,  war  der  näm- 
liche, dem  wir  in  jenem  Zeitalter  heftiger  Religionskämpfe  öfter  be- 
gegnen —  ein  Glauben,  demzufolge  die  Ketzerei  als  todeswürdiges 
Verbrechen  galt,  während  Handlungen,  die  man  heute  als  Verbrechen 
bezeichnet,  für  etwas  Verzeiliches  angesehen  wurden.  Dass  Paul  IV. 
in  solcher  Auflfassung  befangen  war  —  eine  Befangenheit,  die  z.  B. 
Calvin  mit  ihm  teilte,  zeigte  sich  gleich  in  den  ersten  Tagen  nach 
seiner  Wahl. 

Vor  Mitte  Juni  bereits,  da  kaum  drei  Wochen  seit  Ausgang  des 
Konklaves  verstrichen  waren,  ernannte  der  Papst  seinen  NeflFen  Karl 
Carafa  zum  Kardinal.     Es  war  ein  Zeichen,    dass  auch  Paul  dem  Ne- 


1)  Ist.  fior.  L.  2,  §  10.  —  Den  gleichen  Gedanken  findet  man  ausgeföhrt  in 
seinen  Discorsi,  L.  1,  c.  12. 

>)  Er  sprach  so  zum  venez.  Botschafter  Bern.  Navagero;  s.  dessen  Relazion 
bei  Albftri,  Ser.  2,  vol.  3,  p.  392. 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II.  473 

potismus  verfallen  sei,  und  einem  Nepotismus  der  schliaimsten  Art. 
Denn  Karl  Carafa  hatte  ein  wüstes  Leben  hinter  sich:  er  hatte  als 
Soldkrieger  den  verschiedensten  Herren  gedient,  dem  Kaiser,  dem  be- 
rüchtigten Pier  Luigi  Farnese,  dessen  Sohne  Ottavio  und  den  Fran- 
zosen. In  Rom  und  Benevent,  an  welch  letzterem  Orte  er  als  be- 
zahlter Bandit  einen  Mord  begangen  hatte,  wusste  man  genug  von 
seinem  ruchlosen  Wandel  zu  erzählen.  Der  Papst  selbst  wusste  davou : 
er  hat  (13.  Juni)  ein  Motu  proprio  erlassen  1),  worin  dieser  sein  Neflfe 
der  Teilnahme  an  Grausamkeiten  geziehen  und  kraft  apostolischer 
Autorität  losgesprochen  wird  von  aller  Schuld,  die  ihm  wegen  Baubes, 
an  anderen  verübter  Verstümmelung  oder  Verwundung,  wegen  Tod- 
schlags und  sonstiger  wie  immer  gearteter  Verbrechen  zur  Last  falle; 
er  sei  nun  als  jeder  Infamie  enthoben  zu  betrachten  und  in  den  Stand 
der  Unschuld  zurückversetzt,  in  dem  er  sich  nach  Empfang  des  Tauf- 
sakraments befunden  habe.  Ein  solches  Leumundszeugnis  hat  der 
Papst  dem  Manne  ausgestellt,  dessen  Verbrecl^n  er  also  für  verzeihlich 
und  der  Aufnahme  ins  Kollegium  der  Kardinäle  nicht  im  Wege  stehend 
gehalten  und  behandelt  hat. 

Dem  neuernannten  Kardinal  schenkte  Paul  alsbald  sein  ganzes 
Vertrauen:  er  verlieh  ihm  die  auf  8000  Dukaten  jährlich  geschätzte 
Legation  von  Bologna  und  legte  in  dessen  Hand  die  Führung  der 
weltlichen  Geschäfte,  sich  selbst  nur  die  geistlichen  vorbehaltend.  Ins 
Amt  getreten,  hat  Karl  Carafa  den  Gedanken  einer  päpstlich-firanzö- 
sischen  Allianz  sofort  aufgegriffen  und  die  vorbereitenden  Schritte  zur 
Verwirklichung  desselben  unternommen.  Binnen  kurzem  folgte  ihm 
der  Papst  auf  der  abschüssigen  Bahn.  Am  28.  August  sandte  Hr. 
V.  Lansac,  französ.  Botschafter  in  Rom,  ein  Schreiben  an  König 
Heinrich  IL  2),  worin  er  über  eine  von  Paul  gewährte  Audienz  Bericht 
erstattet.  Im  Laufe  derselben  beklagte  sich  der  Papst  vorerst,  dass 
der  Kaiser  und  die  kais.  Minister  ihm  nur  Übelwollen  zeigen;  er  sei 
deshalb  genötigt  Rüstungen  vorzunehmen,  erkenne  aber  die  Unzu- 
länglichkeit seiner  Kräfte  und  vertraue  nächst  Gott  dem  Könige  von 
Frankreich,  der  nach  dem  Beispiel  seiner  Vorgänger  sich  als  Stütze 
und  Halt  des  hl.  Stuhles  erweisen  werde;  man  müsse  die  Bepublik 
Venedig  zum  Eintritt  in  einen  französ.-päpstlichen  Bund  bewegen, 
indem  man  ihr  aus  den  zu  machenden  Eroberungen  die  Insel  Sicilien 
verspreche,  nach  der  sie  heisses  Verlangen  trage. 


>)  Im  lateinischen  Test  gegeben  von  G.  Duruy,  Le  Cardinal  Carlo  Carafa. 
Paris  1882,  p.  349. 

«)  Es  ist  erhalten  bei  Ribier,  Lett.  et  M6m.  d'Estat.  II,  615  ff. 


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474  Moritz  Brosch. 

Anfang  und  Scfaluss  dieser  päpstlichen  Erklärung  stellen  ausser 
Zweifel,  das  Paul  derzeit  entweder  mit  der  Wahrheit  es  nicht  allzu 
genau  genoaimen  hat  oder  sich  Dinge  hatte  einreden  lassen,  die  den 
wahren  Tatbestand  vor  ihm  verschleierten.  Neben  den  kais.  Beamten 
auch  den  Kaiser  selbst  des  Übelwollens  beschuldigen,  hiess  doch  eine 
YÖllig  unhaltbare  Anklage  erheben.  Denn  Karl  Y.  hat  am  25.  Ok- 
tober, nicht  ganz  zwei  Monate  nachdem  der  Papst  so  schnöde  von 
ihm  gesprochen,  der  Begierung  der  Niederlande  entsagt  und  alle  Welt 
wusste,  dass  er  auch  die  Kaiserkrone  niederzulegen  gedenke.  Ist  es 
zu  glauben,  dass  er  da  keine  andern  Sorgen  gehabt,  als  dem  Papste 
Übelwollen  zu  bezeugen,  um  es  mit  dem  zu  guterletzt  ganz  zu  ver- 
derben? Ebenso  haltlos  war  Pauls  Vorgeben,  dass  die  venezianische 
Signorie  nach  Gewinn  der  Insel  Sicilien  begehre:  die  Signorie  war 
viel  zu  klug,  als  dass  sie  nach  einem  Besitze  verlangt  hätte,  von  dem 
sie  wissen  musste,  ihn  nicht  behaupten  zu  können. 

Im  gleichen  Stile  jier  Erfindung  oder  willkürlichen  Umdeutung 
von  Tatsachen  wurde  am  päpstlichen  Hofe  weitergearbeitet.  Schon  im 
nächstfolgenden  Monat  gelang  es,  zwei  Agenten  Alba's  aufzugreifen,  die 
man  beschuldigte,  zur  Ermordung  des  Papstes  und  der  Kardinäle 
Carafa  und  Farnese  entsendet  zu  sein.  Man  stellte  sie  unter  Prozess 
und  liess  sie  hinrichten.  Der  Prozess  soll  Kompromittirendes  för 
Alba,  sogar  für  den  Kaiser  ergeben  haben,  doch  wurden  die  Akten 
auf  Befehl  des  Kardinals  Carafa  vernichtet,  wahrscheinlich  weil  ihr 
Inhalt  nicht  so  kompromittirend,  wie  man  es  gewünscht  hätte,  lautete. 
Zum  Überfluss  lief  gleichzeitig  eine  Meldung  des  päpstlichen  Nuntius 
aus  Brüssel  ein,  in  der  zu  lesen  stand:  der  Bischof  von  Arras  (Gran- 
vella)  habe  sich  unanständiger  Weise  über  Paul  IV.  ausgelassen  und 
dem  Kaiser  den  Rat  erteilt,  der  weltlichen  Herrschaft  der  Päpste  ein 
Ende  zu  machen;  denn  solange  diese  geduldet  werde,  sei  weder  Buhe 
noch  Frieden  zu  erwarten  i). 


I)  Sollte  Granvella,  was  auf  die  blosse  Aussa^^e  des  Nuntius  xiicht  als  fest- 
stehend gelten  kann,  wirklich  zu  solchem  geraten  haben,  so  wiederholte  er  nur 
die  Ratschläge,  die  dem  Kaiser  schon  vor  Jahren  von  anderer  Seire  gegeben 
worden.  Mehrere  Spanier  und  Niederländer,  Soria,  de  Veyre,  Seron,  Bartol. 
Gattinara,  des  kais.  Staatskanzlers  Neffe,  hatten  schon  nach  1527  sich  fQr  Auf- 
hebung der  weltlichen  Papstgewalt  ausgesprochen,  ohne  freilich  den  Kaiser  zu 
überzeugen.  Und  zur  Zeit,  von  der  hier  die  Rede  ist  (1555),  herrschte  an  Karls 
Hofe  in  Niederland  eine  durch  Pauls  Haltung  hervorgerufene,  entschieden  anti- 
päpstliche Stimmung:  man  las  dort  die  soeben  erschienenen  Kommentare  Slei- 
dans,  und  zwar  trotz  ihrer  protestantischen  Tendenz  mit  hoher  Befriedigung; 
s.  H.  Baumgarten,  Sleidans  Briefwechsel.    Strassburg  1881.  S.  293. 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  IL  475 

Über  das  Komplott  und  dea  Nuntiaturbericht  geriet  der  Papst  in 
Entrüstung.  Er  berief  den  Kardinal  Carafa,  dessen  zwei  Brüder,  den 
Kardinal  Farnese,  den  Herzog  von  Somma,  den  florentinischen  Flucht* 
ling  Aldobrandino  und  den  französ.  Botschafter  d^Avanson  zu  einer 
Konferenz,  die  am  30.  September  im  Vatikan  stattfand.  Sie  ward  mit 
einer  päpstlichen  Eede  eröffnet,  in  der  Klagen  über  den  Kaiser  vor- 
gebracht wuden,  das  entdeckte  Komplott  und^  das  Schreiben  des  Nun- 
tius aus  Brüssel  zur  Sprache  kamen  und  der  Schutz  des  König  von 
Frankreich  angerufen  wufde:  Heinrich  IL  möge  Italien  von  der  Ty- 
rannei des  Kaisers  befreien  helfen ;  er  werde  dann  einen  seiner  Söhne 
den  Thron  von  Neapel  besteigen,  den  andern  als  Herrscher  von  Mai- 
land sehen.  Der  Papst  erwähnte  auch  gleich  der  kriegerischen  Mass- 
regeln, die  er  teils  schon  getroffen  habe,  teils  vervollständigen  werde, 
um  Bom  zu  schützen  und  den  Herzog  Cosimo  von  Florenz,  der  im 
Bunde  mit  den  Kaiserlichen  stehe^  mattzusetzen.  Frankreichs  Bot- 
schafter ergriff  hierauf  das  Wort,  den  Papst  in  seiner  Absicht  be- 
stärkend und  zu  offenem  Bruche  mit  dem  Kaiser  ermutigend.  Am 
Schlnss  der  Konferenz  ward  dem  Kardinal  Carafa  päpstlicherseits  die 
Ermächtigung,  mit  d^Avanson  die  Bestimmungen  .zu  vereinbaren, 
welche  der  Bundesvertrag  mit  Frankreich  zu  enthalten  habei). 

Der  Krieg  war  demnach  eine  so  gut  wie  beschlossene  Sache,  zum 
Leidwesen  derer,  die  ein  offenes  Auge  dafür  hatten,  dass  es  eine  Tor- 
heit sei,  sich  in  den  Krieg  zu  stürzen  mit  einer  Schuldenlast  von 
600.000  Scudi,  welche  mit  18  Perzent  verzinst  werden  musste,  und 
ohne  Geld,  ohne  Proviant,  ohne  Truppenführer,  und  mit  einem  auf 
allen  Seiten  dem  Angriff  offenen  Staate.  So  klagte,  zwei  Monate 
später,  des  Papstes  Bechnungsführer  im  Laufe  eines  Gesprächs  dem 
venezianischen  Botschafter  Navagero^).  Paul  IV.  aber  und  sein  Kar- 
dinalnepot  Carafa  haben,  vom  Gefühle  ihres  Hasses  geleitet,  über  das 
Unzureichende  ihrer  Mittel  sich  getäuscht.  Am  13.  Oktober  bereits 
konnte  der  von  d'  Avanson  und  Carafa  fertiggestellte  Text  eines  Präli- 
minarvertrags  mit  Frankreich  dem  Papst  vorgelegt  werden ;  am  nächst- 


»)  Das  1.  Okt.  datirte  Schreiben  d'Avansons,  womit  er  dem  Könige  über 
die  Konferenz  berichtet,  gibt  Ribier  a.  a.  0.  II,  618  ß. 

*)  Ho  ancho  inteeo  ragionando  col  s.o«"  Vitelloccio  .  .  .  per  man  del  quäl 
passano  tutte  le  cose  delle  entrade  et  spese  del  Pontificato,  che  questa  sede  se 
trova  debitrice  fin'  hora  600.000  sc.  delli  quäl  paga  I80/0,  et  che  si  trova  in 
disperation  quasi  de  poter  proceder  al  bisogno  di  Roma  in  materia  de  grani  •  .  . 
nel  qunl  proposito  mi  soggionse:  non  posso  se  non  maravigliarmi  che  de  qul 
s'  habbi  parlar,  et  si  parli  di  guerra  in  tempo  che  s'  attrovano  senza  danari, 
senza  vittuaglie,  senza  capitani,  et  col  stato  tutto  aperto.  Dep.  Bern.  Navagero, 
Rom  17.    Dec.  1555  an  den  Rat  der  Zehn,  Ven.  Arch. 


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476  Moritz  Brosch. 

folgenden  Tag  unterzeichnete  er  ihn.  Doch  erst  im  Dezember  kam 
es  in  Born  zum  endgiltigen  Buadesschluss,  der  im  Namen  Qeinrichs  II. 
durch  die  Kardinäle  von  Tournon  und  Lothringen  erfolgte^). 

In  diesem  Bundestraktat  waren  den  vertragschliessenden  Teilen 
glänzende  Aussichten  eröffnet:  dem  Könige  Heinrich  der  Gewinn  von 
Mailand  und  Neapel  für  seine  zwei  jüngeren  Söhne;  dem  Papste  die 
ßegulirung  der  Grenze  zwischen  Kirchenstaat  und  Neapolitanischem 
zu  des  ersteren  Gunsten;  den  zwei  älteren  Papstnepoten  eine  Beute 
von  zusammen  40.000  Talern  jährlich,  dem  erstgeborenen  von  ihnen 
sogar  die  Belehnung  mit  Siena.  Es  herrschte  denn  auch  heller  Jubel 
über  den  Vertragsschluss  in  Kreisen  des  Hauses  Carafa,  das  sich  schon 
der  Hoffnung  schmeichelte,  eine  seiner  Töchter  dem  drittgebornen 
König  Heinrichs  vermählen  zu  können. 

Das  neue  Jahr  (1556)  hielt  dem  Papste  und  seiner  Familie  nicht, 
was  das  alte  versprochen  hatte.  Zwar  gelangte  die  von  Heinrich  II. 
vollzogene  Batifiziruug  des  Bundesvertrags  am  11.  Februar  nach  Born, 
aber  wenige  Tage  später  traf  auch  die  Nachricht  ein,  dass  der  Kaiser 
und  Frankreich  am  5.  Februar  einen  fünQährigen  Waffenstillstand  zu 
-Vaucelles  abgeschlossen  hatten.  Unter  dem  ersten  Eindruck  der 
schlimmen  Kunde,  scheint  der  Papst  sich  ins  Unabwendbare  ergeben 
zu  haben.  Es  wird  von  ihm  die  Äusserung  berichtet:  die  fünf  Jahre 
dis  Stillstands  würden  für  ihn  zu  Jahren  der  Qual  werden.  Allein 
Paul  IV.  war  nicht  der  Mann,  durch  Schwierigkeiten  sich  von  Ver- 
folgung seines  Willens  abhalten  zu  lassen.  Vortrefflich  schilderte  ihn 
der  Botschafter  Cosimo's^):  ^Der  Papst  ist  ein  Mensch  von  Stahl,  und 
die  Steine,  die  er  berührt,  sprühen  Funken,  die  eine  Feuersbrunst  er- 
zeugen, wenn  nicht  getan  wird,  was  er  will*.  Paul  fasste  alsbald  den 
Entschluss,  den  Vertrag  von  Vaucelles  entweder  in  päpstlichem  Vorteil 
auszunützen  oder  rückgängig  zu  machen. 

Er  sandte  zwei  Legaten  aus,  mit  dem  offen  kundgegebenen  Auf- 
trag, die  Erweiterung  des  Stillstands  zu  einem  definitiven  Frieden  zu 
erwirken.  Die  Sendung  des  einen,  Kardinals  von  Pisa,  der  nach  den 
Niederlanden  an  Philipp  II.  zu  gehen  hatte,  war  eine  reine  Formsaehe; 
die  des  andern,  Kardinal  Karl  Carafa's  selbst,  der  nach  Frankreich 
ging,  hatte  den  Zweck,   die  Ausgestaltung  des  Vertrags  von  Vaucelles 


')  Wie  geschickt  übrigens  der  Papst  und  die  Seinigen  sich  zu  verstellen 
wussten,  erhellt  aus  der  Meldung  des  florentinischen  Botschafters  in  Rom  vom 
30.  Okt:  »Seine  Heiligkeit  beharrt  in  dem  guten  Vorsätze,  Frieden  zu  halten 
und  auf  gutem  Fusse  mit  dem  Kaiser  zu  stehen«.  A.  Serristori,  Legazioni. 
Firenze  1853,  p.  379. 

«)  Serristori,  ut  supra,  p.  376. 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  IL  477 

zu  einem  Tom  Papste  yermittelten,  ihn  uud  den  Kirchenstaat  einbe- 
greifenden Frieden  ins  Werk  zn  setzen ;  sollte  dies  aber  nicht  gelingen, 
so  habe  der  Eardinallegat  sich  anzustrengen,  dass  König  Heinrich  II. 
den  Waffenstillstand  breche  und  auf  die  Liga  mit  dem  Papste  zurück- 
greife. Wenn  nun  der  Kardinal  Carafa  in  Frankreich,  dem  friedlichen 
Teil  seiner  Weisung  entgegen,  auf  Krieg  hinarbeitete,  so  wollen  Einige 
behaupten,  es  sei  dies  gegen  den  Willen  des  Papstes  geschehen,  der 
ja  seinen  Legaten  zur  Friedensstiftung  entsendet  und,  nur  wenn  eine 
solche  misslinge,  beauftragt  habe,  den  Bruch  des  Waffenstillstands  her- 
beizuführen *).  Es  ist  jedoch  unmöglich,  diese  Behauptung  mit  ganz 
unbestreitbaren  Tatsachen  in  Übereinstimmung  zu  setzen.  Denn  nicht 
was  in  Carafa's  Instruktion  geschrieben  stand,  sondern  was  kurz  vor 
und  nach  seiner  Abreise  aus  Rom  päpstlicherseits  getan  und  gelassen 
wurde,  gibt  uns  den  Schlüssel  zum  Verständnis  der  Absicht,  die  Paul 
in  dem  Falle  hegte  unt  mit  der  Legatensendung  verfolgte. 

Abgesehen  von  den  Rüstungen,  die  der  Papst  unentwegt  fort- 
setzte, erliess  er  im  Mai  die  Bulle,  mit  der  Askan  und  Marcanton 
Colonna,  Parteigänger  des  Kaisers,  in  den  Bann  getan,  ihre  Besitzungen 
ftlr  konfiszirt  erklärt  und  dem  ältesten  Papstnepoten  als  Herzog  von 
Paliano  verliehen  wurden.  Ein  Kurrier  an  Alba,  den  spanischen  Vize- 
könig in  Neapel,  wurde  in  Terracina  abgefangen,  das  Packet  seiner 
Briefschaften  nach  Rom  gesendet,  der  kais.  Postmeister  Taxis,  der  ihn 
spedirt  hatte,  eingekerkert  und  der  Tortur  unterzogen.  Als  der  Mar- 
quis von  Saria,  des  Kaisers  Botschafter,  in  Begleitung  Garcilasso's 
della  Vega,  diplomatischen  Vertreters  Philipps  H,  vor  den  Papst  trat, 
um  sich  darüber  zu  beschweren,  wurde  Garcilasso  kurzweg  aus  der 
Audienz  als  Gefangener  nach  dem  Kastell  S.  Angelo  geführt.  Als  der 
Truppenführer  Askan  della  Comia  zu  Alba  desertirt  war,  wurde  sein 
Bruder  Fulvio,  Kardinal  von  Perugia,  eingekerkert  und  die  gesamte 
Habe  der  Familie  Comia  konfiszirt^).   Am  27.  Juli  endlich  berief  Paul 

>)  Am  französ.  Hofe  vusste  man  derzeit  besseren  Bescheid  über  den  eigent- 
lichen Zweck  von  Carafa's  Sendung;  dort  glaubte  kein  Mensch,  sie  erfolge  um 
des  Friedens  willen :  Che  per  mezzo  suo  (del  legato)  si  habbia  a  venire  a  stretta 
negoziazione  di  pace,  pare  che  non  sia  persona  in  questa  corte,  che  ne  habbia 
minima  opinione.  Dep.  Giac.  Soranzo,  aus  Melun,  26.  Mai  1556  an  den  venez. 
Senat«  Späteren  Depeschen  desselben  Botschafters  vom  16.  und  23.  Juni  ist  zu 
entnehmen,  dass  der  Eardinal  nur  zum  Scheine  die  Friedensverhandlung  betrieb 
und  das  Unternehmen  auf  Neapel  dem  Könige  als  leicht  vorstellte. 

*)  Von  alledem  wusste  Pet.  Martyr,  zwar  nicht  richtig  im  Einzelnen,  aber 
mit  sichtlicher  Befriedigung  zu  berichten,  7.  Aug.  aus  Zürich  an  Sleidan,  bei 
Bau  mg  arten  a.  a.  0.  321  ff.  Die  Haltung  des  Papstes  gegen  die  gutkatho- 
lischen Habsburger  konnte  den  Protestanten  in  der  Tat  nicht  anders  als  hocher« 
wünscht  sein. 


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478  Moritz  Brosch. 

ein  Konsistorium,  der  Kardinäle,  vor  dem  der  päpstliebe  Fiskal  eine 
förmliche  Anklage  widen  den  Kaiser,  den  König  Philipp  und  den 
Herzog  von  Alba  mit  der  Forderung  erhob,  sie  mögen  in  den  Bann 
getan,  ihre  Güter  in  Beschlag  genommen,  ihre  Untertanen  des  ihnen 
geleisteten  Treueids  enthoben^  ihre  Städte  und  Staaten  der  Besitz- 
ergreifung durch  Jedweden  preisgegeben  werden.  Der  Papst,  ohne 
'  dessen  Oeheiss  der  Fiskal  solches  nicht  gewagt  hätte,  enthielt  sich  der 
Widerrede  und  sagte  nur:  er  werde  nicht  unterlassen,  seines  Amtes 
zu  walten  und  zu  tun,  was  B,echtens  sei.  Zuvor  bereits  hatte  Paul 
einen  andern  NeflFen,  den  Marchese  von  Montebello  nach  Venedig  ent- 
sendet, um  die  Signorie  zu  bewegen,  dass  sie  in  Deutschland  und  der 
Schweiz  angeworbenen  kaiserlichen  Schaaren,  die,  an  10.000  Mann 
zählend,  zur  Verstärkung  Alba's  bestimmt  seien,  den  Durchzug  ver- 
weigere, auch  dem  päpstlichen  Stuhle  mit  Pulver  und  Salpeter  aus- 
helfe. Mit  diesen  Forderungen,  die  der  Papstnepot  im  Eate  der  Zehn 
am  24.  Juli  vortrug,  holte  er  sich  die  höflich  gehaltene  Abweisung: 
eine  Verweigerung  des  Durchzugs  sei  äusserst  schwierig,  da  die  10.000 
Mann  von  vielen  Seiten  kommen  würden  und  man  ihnen  ein  starkes 
Heer  entgegenstellen  müsste;  übrigens  gewähre  die  Signorie  dem 
Papste  30.000  Pfd.  Salpeter  *).  —  Waren  das  sämtlich,  muss  man  fragen. 
Schritte,  die  geeignet  gewesen  wären,  Philipp  II.  friedlich  zu  stimmen? 
Waren  sie  nicht  vielmehr  daraufhin  angelegt,  eine  aufkeimende  Frie- 
densneigung in  ihm  zu  ersticken? 

In  schönster  Übereinstimmung  mit  solchen  zu  Rom  getroffenen 
Massregeln  und  erfolgten  Kundgebungen  sehen  wir  das  Verhalten  des 
Kardinallegaten  Carafa  in  Frankreich.  Er  strengte  sich  lässig  für  den 
Frieden,  übereifrig  für  Wiederausbruch  des  Krieges  an.  Dabei  hatte 
er  keineswegs  nur  offene  Türen  einzurennen.  Gewissensbedenken  Hein- 
richs n.,  der  auf  den  Vertrag  von  Vaucelles  eidlich  gebunden  wur, 
mochten  leicht  zu  beseitigen  sein;  aber  dem  französischen  Interesse, 
das  Waffenruhe  erheischte,  war  schwer  beizukommen.  Mit  Frankreichs 
Finanzlage  stand  es  um  diese  Zeit  schlimm  genug'),  und  die  Aussicht, 
auch  den  Papst  im  Kriegsfalle  mit  französischem  Geld  unterstützen  zu 
müssen,  war  keine  lockende.     Man  kann  sich  deshalb  nicht  wundern. 


1)  Pandectae  sive  Commemoriali  1551—1559:  24.  und  30.  Juli  1556. 
Ven.  Arch. 

')  Im  Monat  nach  Abschluss  des  Vertrags  von  Vaucelles  war  Kön.  Heinrich 
seinen  Truppen  mit  einer  Million  Taler  im  Rückstand  und  konnte  der  berühmten 
Renata  von  Frankreich,  Herzogin  von  Ferrara  die  ausbedungene  Pension  nicht 
zahlen;  s.  die  Korrespond.  d'Odet  de  Coligni,  unter  den  Docum.  de  la  Soci^t^ 
bist,  et  arch^ol.  du  Gatinais.     Paris-Orl^ans  1885,  p.  27  ff. 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  IL  479 

das8  der  Eardinallegat  beinahe  dreier  Monate  bedurfte,  um  die  Fran- 
zosen auf  den  Punkt  zu  bringen,  wo  er  und  Faul  lY.  sie  haben 
wollten.  Es  gelang  ihm  schliesslich,  aus  dem  Vertrag  Ton  Yaucelles 
einen  todten  Buchstaben  zu  machen  und  die  Zusicherung  davonzutragen, 
dass  Frankreich  gegen  das  spanisch-kaiserliche  Übergewicht  in  Italien 
mit  erneuertem  Kriege  vorgehen  werde. 

Unterdessen  war  Alba  nicht  müssig  geblieben.  Als  der  Kardinal 
Carafa  in  der  ersten  Septemberwoche  nach  Rom  zurückkehrte,  war  der 
Krieg  im  Vollen  Zuge.  Alba  hatte  seine  Truppen,  etwa  14.000  Mann^), 
über  die  Grenze  des  Kirchenstaates  vorgeschoben.  Was  der  Papst  ihm 
entgegenstellen  konnte,  war  der  Zahl  nach  gleich,  der  Qualität  nach 
entschieden  minderwertig.  Das  Gros  der  zur  Zeit  verfügbaren  päpst- 
lichen Mannschaft  bestand  aus  den  Milizen,  die  in  den  12  Kionen  der 
ewigen  Stadt  ausgehoben  worden.  Schon  im  Vorjahr  (3.  November) 
hatte  der  Papst  auf  dem  Petersplatz  über  sie  Heerschau  gehalten  und 
ihnen  seinen  Segen  erteilt.  Allein  die  Entmutigung  hat  dies  nicht 
aufgebalten.  Sie  fürchteten  Albas  Scharen,  unter  denen  man  4000 
Spanier  wusste,  und  wie  spanische  Truppen  in  einer  eroberten  Stadt 
hausen  und  wüten,  davon  wusste  man  auch,  vom  Jahre  1527  her,  zu 
erzählen.  Die  Chrundstimmung  des  päpstlichen  Heeres  war  kaum  besser, 
als  die  Boms  und  des  Römischen,  wo  selbst  offene  Parteinahme  für 
den  Feind  sich  regte.  Als  Alba,  nachdem  er  Frosinone  und  Ponte- 
corvo  eingenommen,  gegen  Ceprano  rückte,  lieferten  ihm  Lehensleute 
des  gebannten  Hauses  Golonna  die  päpstlichen  Soldaten  aus,  deren  sie 
habhaft  werden  konnten  und  begrüssten  ihn  mit  freudigem  Zuruf. 

Die  Saat  des  Hasses,  der  nach  Pauls  Tode  in  heftigen  Aus- 
brüchen der  Volkswut  sich  äusserte,  war  vom  Papste  eben  schon 
damals  ausgestreut  worden.  Dass  er  den  Ejrieg  wolle  und  herauf- 
beschworen, zweifelte  man  nicht;  dass  er  eine  ungewohnte  Steuernlast 
auferlege,  die  mittleren  und  die  untern  Klassen  zur  Schanzarbeit  auf 
Boms  Wällen  anhalte,  die  Reicheren  einer  progressiven  Steuer  unter- 
werfe, die  von  Bom  allein  130.000,  vom  Kirchenstaate  800.000  Scudi 
einbringen  sollte,  dass  er  ferner  alles  in  Bom  befindliche  Getreide  und 
Mehl  den  Privatbesitzern  gegen  spätfällige  Anweisungen  wegnehmen 
und  auf  Rechnung  der  Kammer  gegen  baar  verkaufen,  Villen  und 
Häuser  im  Weichbild  der  Stadt  behufs  Verteidigung  vor  dem  Feinde 
niederreissen  liess :  es  bedeutete  insgesamt  Verlust  an  Geld  und  Geldes- 
wert, es  hat  zu  tiefer,  mühselig  komprimirter  Erbitterung  geführt. 


1)  Die  Angaben  über  die  numerische  St&rke  yon  Alba's  Truppen  differiren 
sie  wird  auch  mit  7000  Mann  Infanterie,  und  2000  Reitern  beziffert. 


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480  MoritzBrosch.    . 

Solch  eine  Yolksstimmung  musste  auf  den  Eriegsgang  zurück- 
wirken, unbehelligt  machte  Alba  einen  Fortschritt  nach  dem  andern; 
zu  den  kirchenstaatlichen  Orten,  die  ihm  auf  den  ersten  Anlauf  in  die 
Hand  gefallen  waren,  kam  Mitte  September  auch  das  feste  oder  für 
fest  gehaltene  Anagni.  Darüber  steigerte  sich  in  Rom  der  Schrecken, 
wenn  er  überhaupt  einer  Steigerung  fähig  war,  zum  Entsetzen,  Paul  IV, 
liess  sich  auf  Yerhaudlungen  mit  dem  Feinde  ein,  was  die  Bomer  mit 
freudiger  HofiEnung  begrüssten ;  aber  die  Unterhandlung  scheiterte,  was 
an  Stelle  der  enttäuschten  Hoffnung  grollenden  Unwillen  und  äusserste 
Zaghaftigkeit  setzte.  Als  kurz  darauf  der  Franzose  Blaise  de  Monluc, 
der  sich  bei  der  Verteidigung  Sienas  gegen  die  Spanier  und  Herzog 
Cosimo  ruhmreich  aber  vergebens  beteiligt  hatte,  dem  Papste  Hilfs- 
Tölker,  meist  Deutsche,  aus  dem  Toskanischen  zuführte  und  ein  Kom- 
mando über  römische  Milizen  erhielt,  fand  er  diese  ohne  die  Spur 
soldatischen  Geistes  oder  männlichen  Mutes.  Er  suchte  sie  durch  eine 
Rede  anzufeuern,  mit  der  er  den  Hauptleuten  der  Truppe  ins  Gesicht 
sagte:  ,,Wenn  Ihr  euch  nicht  anders  betraget,  als  ich  es  bis  jetzt  ge- 
sehen habe,  möchte  ich  mich  eher  getrauen,  Siena  mit  der  einzigen 
Hilfe  von  Sieneserinnen  zu  verteidigen,  als  Rom  mit  den  Römern  wie 
sie  heute  sind**.  So  berichtet  er  selbst  in  seinen  Kommentarien;  ob 
er  die  Worte  genau  so  gesprochen,  steht  immerhin  nicht  fest  —  mit 
den  Erfahrungen,  die  er  in  Siena  gemacht  hattet)  und  den  andern, 
di^  in  Rom  ihm  beschieden  waren,  stimmen  sie  jedenfalls  überein. 

Nachdem  Alba  weitere  Fortschritte  gemacht,  ausser  den  bereits 
genommenen  Plätzen  auch  Tivoli,  Vicovaro,  Palestrina  besetzt  hatte, 
wandte  er  sich,  um  die  Zufuhren  nach  Rom  abzuschneiden  und  einem 
erwarteten  französischen  Laudungskorps  den  Weg  zu  verlegen,  zur 
Belagerung  des  Tiberhafens  Ostia.  Da  begegnete  er  aber  kräftigem 
Widerstand.  Der  Platz  hatte  Orazio  dello  Sbirro,  einen  römischen 
Edelmann  zum  Kommandanten,  welcher  eine  Tapferkeit,  einen  Helden- 
mut zeigte,  die  auch  von  der  an  Zahl  schwachen  Garnison  geteilt 
wurden.  Als  Bresche  geschossen  war,  stürmten  die  Belagerer  zu 
zweien  malen,  wurden  aber  stets  nach  enormen  Verlusten  zurück- 
geworfen. Ganz  unverhofft  begehrte  Orazio  dello  Sbirro,  nachdem  die 
Seinen  ihre  letzte  Patrone  verschossen  hatten,  zu  kapituliren.  Er  und 
die  Garnison  mussten  sich  gefangen  geben  und  wurden  aufs  härteste 
behandelt:  man  warf  sie  in  einen  dumpfen  Kerker,  aus  dem  sie  später 


*)  Die  Stadt  ergab  sich,  erst  nach  heldenhafter  Abwehr  und  völliger  Aus- 
hungerung, durch  Kapitulation;  vgl.  A.  Sozzini,  Diario  delle  cose  avvenute 
in  Siena  dal  Luglio  1550  al  Giugno  1555;  im  Arch.  stör.  ital.  Bd.  II  (1842) 
p.  460  ff. 


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Paul  IV,  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II.  431 

nur  mit  völlig  gebrochener  Gesundheit  hervorgegangen  sind.  Alba's 
Verfahren  in  dem  Falle  fordert  zu  einem  Vergleiche  mit  dem  Solimans 
vor  Güns  heraus,  dessen  Kommandant  durch  zähen  Widerstand  den 
ganzen  Feldzugsplan  des  Sultans  zunichte  gemacht  hatte  und  doch 
seiner  Tapferkeit  wegen  von  den  Türken  gepriesen  und  im  Namen  des 
Grossherrn  mit  einem  Ehrenkleid  beschenkt  wurdet).  Bitterlich  han- 
delte Soliman,  barbarisch  Alba. 

Nach  der  Einnahme  von  Ostia  und  den  früheren  Erfolgen  des 
Feindes  musste  es  den  Päpstlichen  einleuchten,  dass  es  fQr  sie  gewagt 
wäre,  vor  Eintreffen  der  Franzosen  sich  auf  eine  ernstere  offensive 
oder  defensive  Unternehmung  einzulassen.  Ebenso  hatte  Alba  Grund 
zum  Zögern,  da  seine  Streitmacht  darch  die  Verluste  vor  Ostia  und 
die  Besatzungen«  die  er  nach  anderen,  von  ihm  eingenommenen  Plätzen 
abzugeben  gehabt,  zusammengeschmolzen  und  das  Eintreffen  von  Ver- 
stärkungen abzuwarten  war.  Das  Bedürfnis  einer  Waffenruhe  machte 
sich  also  beiderseits  geltend  und  führte  am  19.  November  zum  Ab- 
schluss  eines  Stillstands,  dessen  Dauer  ursprünglich  auf  bloss  10  Tage 
angesetzt  wurde.  Man  fasste  offenbar  von  vornherein  eine  Verlänge- 
rung ins  Auge ;  um  über  diese  Abrede  zu  treffen,  kamen  der  Kardinal 
Carafa  und  Alba  auf  einer  Tiberinsel  zusammen,  während  der  Lauf 
das  Flusses  beide  Heereslager  trennte.  Es  war  am  24.  November, 
welches  Datum  im  Auge  zu  behalten  ist,  wenn  man  über  die  Haltung 
des  Kardinals  auf  dieser  Konferenz  ins  klare  kommen  will.  Denn 
kurz  vorher,  Ende  Oktober  und  2,  November  hatte  er  dem  päpstlichen 
Nuntius  in  Frankreich  geschrieben"):  nichts  liege  dem  Papste  ferner 
als  mit  K.  Philipp  und  dem  Kaiser  Frieden  zu  schliessen;  Se.  Heiligkeit 
wisse  ganz  gut^  dass  den  £[aiserlichen  liicht  zu  trauen  sei,  dass  sie 
nur  auf  Verrat  und  Betrug  ausgehen  und  nichts  von  dem  halten 
würden,  was  sie  auch  unter  Eiden  versprächen.  Trotzdem  machte  er 
jetzt  dem  Alba,  nachdem  sie  eine  Verlängerung  des  Stillstands  auf 
40  Tage  verabredet  hatten,  den  Vorschlag,  einen  endgiltigen  Frieden 
zu  schliessen,  mit  dem  der  Papst  sich  verpflichtete  Paliano  dem  Colonna 
herauszugeben,  wenn  Philipp  dagegen  bereit  wäre,  das  Haus  Carafa 
mit  der  Abtretung  von  Siena  zu  entschädigen.  Alba  erklärte,  er  habe 
nicht  Vollmacht,  auf  solch  eine  Bedingung  einzugehen.  Man  kam 
überein,  den  Vorschlag  dem  Könige  Philipp  zu  unterbreiten,  zu  welchem 
Ende  Paul  einen  Nuntius  nach  Brüssel  sende,  Msgr.  Fantucci,  der  auch 
wirklich  abging  und  dessen  Sendung,  am  französischen  Hofe  bekannt 


>)  IIa  mm  er,  Geschichte  des  Osman.  Reiches.  Pest  1828,  III,  112  ff. 
«)  Die  zwei  Briefe  im  Wortlaut,  aus  dem  Archivio  Borghese,  bei  Duruy, 
1.  c.  p.  378  f. 

MitthoUnncen  XXV.  31 

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482  Morits  Brosch. 

gew^orden,  dort  Zweifel  genug  an  des  Papstes  Vertragstreue  hervorrief. 
Ob  nun  Paul  lY.  selbst,  wie  ein  sonst  verlässlicher  Historiker  wenig 
spater  angibt^),  den  Kardinal  im  rorhinein  durch  ein  Breve  ermäch- 
tigt habe,  die  Besprechung  mit  Alba  zu  einer  Friedensverhandlung 
auszuspinnen,  muss  dahingestellt  bleiben;  aber  Tatsache  ist,  dass  die 
Entsendung  dss  Nuntius  Fantucci  an  Philipps  Hof  ohne  ausdrückliche 
Ermächtigung  von  päpstlicher  Seite  nicht  erfolgt  sein  kann,  dass  also 
Paul  bereit  war,  Siena  für  die  Seineu  zu  gewinnen  und  um  diesen 
Preis  die  Franzosen  im  Stich  zu  lassen.  Es  wiederholte  sich,  was  vor 
13  Jahren  sich  ereignet  hatte:  wie  damals  Paul  EL  fürs  Haus  Farnese 
nach  dem  Besitze  von  Siena  verlangt  hatte  ^),  so  begehrte  jetzt  nach 
dem  gleichen  Besitze  Paul  IV.  fürs  Haus  Carafa.  Und  es  fahrte  beide- 
male  zu  dem  gleichen  Misserfolg. 

Der  Kardinal  Carafa  und  der  Papst  wollten  jetzt  zwei  Eisen  im 
Feuer  haben:  während  der  Nuntius  Fantucci  nach  Brüssel  expedirt 
wurde,  um  dort  deu  Frieden  zu  verhandeln,  ging  der  Kardinal  selbst 
als  Legat  nach  Venedig,  um  die  Signorie  zum  Eintritt  in  den  kriege- 
rischen französisch-päpstlichen  Bund  zu  bewegen.  Am  21.  Dezember 
traf  er  in  Venedig  ein,  wo  man  ihn  mit  allen  Ehren  empfing.  Im 
Laufe  seiner  ersten  Audienz  forderte  er  die  Signorie  auf,  mit  ihm  in 
Verhandlungen  einzutreten,  die  den  Abschluss  eines  engern  Bundes 
zwischen  ihr  und  dem  hl.  Stuhle  zum  Zwecke  hätten;  der  Papst  sei 
bereit,  ihr  dafür  um  ihrer  Sicherheit  willen  die  Städte  Bavenna  und 
Cervia  in  Pfand  zu  geben.  Als  er  ein  zweitesmal  empfangen  wurde, 
stellte  er  der  Signorie  vor:  wenn  der  König  von  Frankreich,  um 
Sr.  Heiligkeit  beizustehen,  den  Türken  zu  einem  Angriff  auf  Apulien 
bewege,  so  dürfe  sich  niemand  darüber  wundem,  denn  der  Papst  sei 
gezwungen,  die  Hilfe  anzunehmen,  die  er  haben  könne.  Bei  seinem 
Abschied,  der  ihm  mit  ebenso  höflichen  als  nichtssagenden  Redensarten 
erteilt  wurde,  kam  er  auf  das  Anbot  der  Überlieferung  Bavennas  und 
Gervias  zurück,  gab  auch  der  Signorie  zu  erwägen,  Se.  Heiligkeit 
könne,  wenn  es  im  Bunde  mit  den  Franzosen  günstig  von  statten 
gehe,  der  Bepublik  nicht  wieder  so  vorteilhafte  ßedingnngen  stellen '). 

Alles  dieses  war  umsonst:  die  Signorie  konnte  aus  ihrer  Neu- 
tralität nicht  herausgelockt  werden.  Vergebens  hatte  der  französische 
Botschafter  ihr  zugeredet,  sie  möge  die  vom  Legaten  gemachten  Vor- 


1)  Noree  a.  a.  0.  154. 

>)  S.  meinen  Aufsatz  im  23.  Bd.  der  Mittheil,  des  Instit.  für  österr.  Gresch* 
p.  129. 

*)  Das  im  obenstehenden  Absatz  Beigebrachte  gründet  sich  auf  die  amt- 
lichen Protokolle  in  den  früher  zitirten  »Pandectae«  des  Ven.  Arch. 


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Pau]  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II.  433 

schlage  annehmen.  Vergebens  hat  etwas  später  auch  der  spanische 
Botschafter  Vargas  die  Republik  im  Namen  seines  Königs  und  des 
Kaisers  zum  AUianzschluss  aufgefordert:  er  stellte  der  Signorie  ?or, 
Philipp  n.  werde,  wenn  es  so  fortgehe,  zum  Schisma  sich  gedrangt 
sehen;  der  Papst  richte  ein  Feuer  an,  das  die  ganze  Christenheit  zu 
verzehren  drohe;  er  selbst,  Paul  lY«,  habe  gesagt  Acheronta  moyebo; 
mit  seinen  Kräften  und  denen  der  Franzosen  und  denen  der  Türken, 
falls  er  die  haben  könnte,  wolle  er  seine  Anschläge  durchfahren^). 

Die  vom  Kardinallegaten  wie  von  Vargas  gegebene  Andeutung, 
auch  türkische  Hilfe  werde  Paul  nicht  verschmähen,  war  keineswegs 
aus  der  Luft  gegriffen.  Wir  wissen,  dass  schon  in  der  Instruktion, 
die  der  Kardinal  Carafa  beim  Antritt  seiner  obenerwähnten  Legation 
nach  Frankreich  vom  Papste  erhalten  hatte,  unter  anderem  auf  die 
Vorteile  und  den  Nutzen  hingewiesen  war,  die  man  im  Kriegsfalle  aus 
«iner  Kooperation  mit  der  türkischen  Flotte  ziehen  könne*).  Wir 
wissen  femer,  dass  der  französische  Botschafter  in  Born,  Bischof  von 
Saint-Flour,  Paul  de  Selve  im  Jänner  1558  auf  eine  Bemerkung  des 
Papstes  die  Erwiderung  hatte:  Se.  Heiligkeit  müsse  sich  erinnern,  in 
ihrer  Bedrängnis  die  Hilfe  der  Türken  nicht  verschmäht  und  uns  den 
Bat  erteilt  zu  haben,  diese  Hilfe  zu  erbitten»),  König  Heinrich  hatte 
auf  den  päpstlichen  Bat  nicht  gewartet,  sondern  früher  schon  um 
türkischen  Beistand  gegen  Spanien  sich  bemüht,  und  er  bemühte  sich 
erst  recht,  als  sein  Hilfskorps  unter  dem  Herzog  v.  Guise  auf  dem 
Punkte  stand,  den  Marsch  nach  Italien  anzutreten.  Ein  Hr.  de  la 
Vigne  ward  da  als  französischer  Botschafter  nach  Konstantinopel  ent- 
sendet, wo  er  in  den  Sultan  dringen  möge,  die  türkische  Flotte  zu 
der  40  Segel  starken  französischen  stossen  zu  lassen,  um  gemeinsam 
wider  Spanien  vorzugehen.  Als  der  venezianische  Botschafter  dies  als 
neue  Heimsuchung  der  Christenheit  beklagte,  tröstete  ihn  König  Hein- 
rich selbst :  der  Türke  sei  nicht  mehr  so  barbarisch,  wie  er  sich  früher 
gezeigt  habe*).  Li  der  Tat  fürchtete  man  am  Hofe  Philipps  in  Brüssel 
das  Erscheinen  der  türkischen  Flotte  in  den  Gewässern  Italiens  genau 

i  n  papa  non  ^  altro  che  un  furor  et  nn  faoco  per  accendere  et  consumare 
tutta  la  christianitä  con  tutte  le  sne  forze  e  con  quelli  de  Franoesi,  e  de  Turchi 
86  potesse,  havendo  esso  medesimo  detto  Acheronta  movebo.  Worte  des  Vargas 
vor  dem  venez.  Collegio,  29.  Apr.  1527.  Man  findet  seine  Erklärung  unter  den 
Dep.  al  Cons.  X,  Spagna,  1557. 

>)  Martinetti,  Paolo  IV  e  la  lega  per  la  Libortä  d'Itaha:  Rivista 
Europea,  Jahrg.  1877,  doc.  II. 

')  Schreiben  De  Selve's  von  8.  Jan.  1558,  bei  Ribier,  II,  718. 

*)  [II  Turco]  V  ha  deposto  quella  barbarie  che  giä  si  conosceya.  Dep.  Giac. 
Soranzo,  10.  Nov.  1556,  aus  Poissy,  an  den  venez.  Senat. 

31* 


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484  Moritz  Brosch, 

80,  wie  man  darauf  an  Heinrichs  Hofe  behufs  Ermöglichung  der  Ero- 
berung Neapels  hoflFke^).  Allein  Furcht  wie  Hoffnung  stellten  sich  als 
eitel  heraus.  De  la  Yigne  hat,  wie  aus  seinen  Berichten  yon  der  ihm 
angetragenen  Mission  erhellt^),  die  Ausfahrt  der  türkischen  Flotte 
nach  den  italienischen  Gewässern  nicht  erreichen  können ;  erst  als  der 
Angriff  der  vereinigten  Franzosen  und  päpstlichen  Truppen  aufs  Nea- 
politanische gänzlich  misslungen  war,  erschien  eine  Abteilung  der  os- 
manischen  Flotte  an  der  Küste  Apuliens,  was  die  spanische  Seemacht 
im  Mittelmeer  verhinderte,  der  Überfahrt  des  Herzogs  v.  Guise  mit 
seiner  Manschaft  von  Civitavecchia  nach  Frankreich  sich  entgegenzu- 
werfen^).  So  hat  der  Papst,  auf  Franzosen  und  Türken  zählend,  in 
seinen  Berechnungen  sich  getäuscht  sehen  und  darauf  verzichten  müssen, 
das  Haus  Habsburg  um  den  Besitz  des  neapolitanischen  Königreichs 
zu  bringen. 

Nach  Ablaufen  des  Waffenstillstands  liess  sich  die  Wiederaufnahme 
der  Feindseligkeiten  im  Anfange  günstig  für  den  Papst  an.  Es  ge- 
lang, Jänner  1557,  Ostia  den  Spaniern  zu  nehmen,  und  im  nächsten 
Monate  bemächtigten  sich  die  Päpstlichen  Vicovaro's,  wo  sie  ein  greu- 
liches Blutbad  unter  der  Besatzung  anrichteten :  sie  wurde  bis  auf  den 
letzten  Mann  niedergemetzelt.  Ausserdem  ward  den  Spaniern  der  Besitz 
von  fünf  anderen  Plätzen  entrissen.  Dies  erfüllte  den  Papst  mit  einer 
Zuversicht,  die  ihn  zu  einem  neuen  Akte  der  Herausforderung  an  die 
Adresse  des  Kaisers  und  Philipps  verleitete.  Als  nämlich  der  Herzog 
von  Guise  seinen  Trappen  vorauseilend,  die  Ende  des  Vorjahrs  ihren 
Alpenübergang  begonnen  hatten,  in  Born  eingetroffen  war  (2.  März), 
bot  ihm  Paul  nach  wenigen  Ts^en  nicht  nur  das  Schauspiel  einer 
Kardinalskreation,  sondern  auch  das  andere  der  Einsetzung  eines  Ge- 
richtshofes, der  zu  Recht  erkenne,  dass  —  so  lauteten  die  päpstlichen^ 
in  Guisens  Anwesenheit  gesprochenen  Worte*)  —  die  Gründe  und 
Ursachen  einer  durch  Philipp  IL  verschuldeten  Verwirkung  jedes  ßechts- 


1)  Non  voglio  restare  di  dire  a  vra.  Sertä  che  intendo  per  diverse  vie  che 
qui  si  teme  molto  questa  uscita  dell*armata  turchesca.  Dep.  Mich.  Surian^ 
BrÜBsel  25.  Juli  1557.  —  Mona,  di  Guisa  .  .  .  fa  ogni  officio,  che  inanzi  la  sua 
spedizione  si  aspetti  ayviso  di  quel  che  averä  negotiato  a  CoBtantinopoli  M.  de 
la  Vigna,  per  procurar  la  uscita  della  armata  Turchesca,  senza  la  quäle  esso 
principe  tiene  opinione  che  questa  Maestä  non  possi  far  cosa  di  suo  beneficio 
nella  impresa  de  Napoli.    G.  Soranzo,  Paris  1.  März  1557« 

>)  Sie  liegen  vor  bei  Charri^re,  N6gociat.  de  la  France  dans  le  L^vant. 
II,  374  ff. 

9)  Vgl.  C.  Manfroni,  Storia  della  marina  italiana dalla  caduta  di  Costan* 
tinopoli  etc.    Roma  1897,  p.  398. 

*)  Ribier  II,  678  f. 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II.  485 

Anspruchs  aufd  Königreich  Neapel  so  schreiend  notorisch  seien,  dass 
es  aaf  der  Welt  nichts  klareres  gebe.  Der  eingesetzte  Gerichtshof 
machte  sich  auch  sofort  ans  Werk  und  hatte  bald  das  Material  für 
Begründung  seines  Spruchs  beisammen;  allein  Paul  liess  sich  doch 
bewegen,  mit  der  Veröffentlichung  eines  Aktes  zu  zögern,  der  die  Be- 
lehnung Philipps  mit  dem  Königreich  Neapel  für  hinfallig  und  kassirt 
erklärte.  Denn  inzwischen  war  das  herzliche  Einvernehmen  zwischen 
Ouise  und  Carafa  schon  im  Schwinden  begriffen  und  haben  der  Ear- 
dinalnepot  mit  seinem  Bruder  die  Möglichkeit  eines  Ausgleichs  mit 
PhiUpp  sich  offen  halten  wollen  i). 

Anfang  April  brach*  der  Herzog  von  Quise  von  Bom  auf,  um 
die  Eroberung  Neapels  zu  versuchen.  Nach  Überschreitung  des  Grenz- 
flusses Tronto  hielt  er  am  24.  April  vor  dem  festen  Civitella,  in 
welches  die  Spanier  eine  Besatzung  von  1200  Mann  gelegt  hatten. 
Statt  vor  dem  Platze  einen  kleinen  Teil  der  Seinigen  zur  Beobachtung 
zurückzulassen  und  den  Marsch  ins  Neapolitanische  fortzusetzen,  machte 
sich  Guise  mit  voller  Macht  an  die  Belagerung  der  gutverteidigten, 
schon  wegen  ihrer  Lage  schwer  einnehmbaren  Veste.  Damit  war  eine 
kostbare  Zeit  für  ihn  verloren,  für  Alba  gewonnen.  Über  drei  Wochen 
dauerte  die  Belagerung  und  führte  nur  zu  empfindlichen  Verlusten  der 
Franzosen.  Alba  konnte  mittlerweile  seine  Eüstungen  auf  Abwehr 
wie  Angriff  in  Stand  setzen.  Als  er  nach  YoUendung  derselben  zum 
Entsatz  Civitella's  heranrückte,  hob  Guise  die  Belagerung  auf  und  zog 
sich  ins  päpstliche  Gebiet  zurück,  wo  er  nahe  bei  Ascoli  Stellung 
nahm.  Die  Invasion  des  Neapolitanischen  war  also  völlig  misslungen. 
Von  den  Carafa  wurde  Guise  beschuldigt,  dass  er  auf  die  Kriegführung 
sich  nicht  verstanden  oder  sie  nur  lendenlahm  betrieben  habe,  und 
Quise  beschuldigte  den  Papst,  dass  dieser  Unterstützung  mit  Geld  und 
Nachschub  von  Mannschaft  zwar  verheissen,  aber  nicht  geleistet  habe. 
Die  beiderseits  gereizte  Stimmung  wurde  zu  einer  bitterbösen.  In  Rom 
griff  Mutlosigkeit  immer  mehr  um  sich,  ja  selbst  Paul  und  die  Seinigen 
wären  ihr  schon  damals  verfallen,  wenn  nicht  4000  Schweizer,  denen 


*)  Dep,  B.  Navagero  an  den  Rat  der  Zehn,  Rom  24.  April  1557:  Sendo 
preparate  tutte  le  scritture  necessarie  per  la  privatione  del  regno  di  Napoli  del 
re  Filippo  .  .  .  queirillmo.  Cardinal  Carafa  et  duca  di  Paliano,  come  quelli  che 
malvolontiera  per  V  interesse  loro  vedeno  cosi  rotta  la  prattica  d*  accordo  .  .  . 
hanno  finhora  intertenuto  soa  Sant^.  dicendoli  che  sempre  lo  potra  far.  Inten- 
tione  delli  nepoti  h  demostrar  al  ponte.  che  il  Re  (christianisBO)  intento  solamente 
al  beneficio  suo  non  cura  quel  di  sua  San^ä.  et  con  questo  mezzo  indurlo  alle 
pratiche  d' accordo  etc.  Was  der  Eardinalnepot  später  bei  der  Friedensverhand- 
lung mit  Alba  getan  und  gewagt  hat,  spricht  für  die  Richtigkeit  dieser  Yoraus- 
6age  Navagero 's. 


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486  Moritz  Broscb. 

die  venezianische  Signorie  freien  Dorchzug  gewährt  hatte,  am  Tiber 
dngetro£fen  wären  und  ihr  Erscheinen  die  sinkende  Hoffnung  auf- 
gerichtet hätte.  Der  Papst  sagte  von  diesen  Schweizern,  es  seien  vom 
Himmel  gesandte  Engel,  die  ihn  zu  befreien  kämen  von  der  Spanier 
Frechheit  und  Übermut,  und  man  gedachte  gleich,  sie  zu  einem  kräf- 
tigen Streiche  wider  den  Feind  zu  benützen. 

Marcanton  Colonna,  der  im  Bömischen  Deutsche  und  Spanier 
kommaudirte,  während  Alba  in  den  Abruzzen  den  Herzog  v.  Guise  im 
Schach  hielt,  hatte  sich  vor  Faliano  gelegt,  um  es  den  Päpstlichen  zu 
entwinden.  Von  Bom  aus  wurden  zum  Entsätze  des  Platzes  die 
Schweizer  nebst  anderer  Mannschaft  entsendet;  aber  Colonua  warf 
sich  ihnen  entgegen  und  schlug  sie  aufs  Haupt:  die  Schweizer  be- 
kamen es  mit  den  deutschen  Lanzknechten  in  der  feindlichen  Streit- 
macht zu  tun  und  wurden  beinahe  aufgerieben.  Vor  Colonna  ging 
jetzt  der  Schrecken  her,  und  Quise  musste,  einem  Rufe  des  Papstea 
folgend,  über  Spoleto  in  die  Nähe  Roms  bis  Tivoli  rückeo,  um  die 
Hauptstadt  vor  einem  Handstreich  des  Feindes  zu  sichern.  Da  ihm 
gegenüber  die  Vereinigung  Colonna's  mit  Alba  noch  nicht  beigestellt 
war,  konnte  Paul  den  zunächst  bevorstehenden  Ereignissen  ohne  grosse 
Sorge  entgegengesehen. 

So  stand  es  Ende  Juli  und  in  den  ersten  Augustwochen  mit  den 
Aussichten  beider  kämpfenden  Teile.  Eine  spanische  Offensive  war  in 
Sicht,  aber  der  Erfolg  derselben  mochte  keineswegs  für  ausgemacht 
gelten.  Doch  in  der  letzten  Augustwoche  gelangte  die  Nachricht  von 
dem  zerschmetternden  Schlage,  der  die  französische  Armee  bei  Saint 
Quentin  getroffen  hatte,  nach  Rom.  Heinrich  II.  berief  den  Herzog 
V.  Guise  und  seine  Truppen  sofort  aus  Italien  nach  Frankreich,  und  der 
Herzog  säumte  keinen  Augenblick,  dem  Rufe  Folge  zu  leisten.  Paul  IV. 
sah  sich  jetzt  bedrängt  von  einem  übermächtigen  Feinde,  und  guter 
Rat,  wie  einer  dräuenden  Katastrophe  vorzubeugen,  war  teuer. 

Einst  hatte  Leo  X.,  nach  Frankreichs  Siege  bei  Marignano,  in 
ähnlicher,  äusserst  gefahrlicher  Lage  gesagt:  ^Wir  wollen  uns  dem 
allerchristlichen  Könige  in  die  Arme  werfen  und  Barmherzigkeit  rufen*. 
Jetzt  war  an  Paul  IV.  die  Reihe  gekommen,  von  denen,  die  er,  ohne 
des  Kaisers  und  Philipps  zu  schonen,  Ketzer,  Schismatiker,  Söhne  der 
Verdammnis  gescholten  hatte,  Barmherzigkeit  zu  erbitten.  Die  Sache 
wurde  ihm  leicht  gemacht.  Alba  zog,  durch  eigene  Skrupel  und  die 
Weisungen  von  Philipp  gebunden,  sehr  milde  Seiten  auf.  Er  lehnte 
zwar  die  erste  Eröffnung  des  Kardiualnepoten,  der  aus  der  Not  eine 
Tugend  gemacht  und  die  Einschiffung  Guisens  nach  Frankreich  auf 
freien    Willensentschluss   des    Papstes   zurückgeführt   hatte,    mit   aller 


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Paul  IV.  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II.  487 

Schroffheit  ab  und  trat  den  Vormarsch  gegen  Eom  an,  dessen  Tore 
er  mit  Leichtigkeit  hätte  einrennen  können,  wenn  er  nur  gewollt 
haben  würdet).  Allein  er  wollte  nicht:  die  Einnahme  der  ewigen 
Stadt,  in  der  Spanier  und  Deutsche  sich  gütlich  getan  hätten,  wäre 
für  ihn  und  Philipp  eine  Verlegenheit  gewesen;  klüger  war  es  auf 
Unterhandlungen  einzugehen,  bei  denen  aller  Vorteil  auf  seiner  Seite 
war.  Man  kann  nicht  sagen,  dass  er  die  günstige  Gestaltung  der 
eigenen  Lage,  die  missliche  des  Gegners  ausgebeutet  hätte.  Die  vene- 
zianische Signorie  war  als  Vermittlerin  eingetreten  und  fand  bei  Alba 
ein  geneigtes  Ohr.  Mit  Franceschi,  einem  ihrer  Sekretäre,  den  sie 
nach  Born  schickte,  ist  yon  Alba  eine  Zusammenkunft  mit  Vertretern 
des  hl.  Stuhles  behufe  Feststellung  der  Friedensbedingungen  vereinbart 
worden. 

Diese  Zusammenkuuft  fand  in  Cavi  bei  Palestrina  am  8.  September 
statt.  Als  Bevollmächtigte  des  Papstes  erschienen  der  geschäftsführende 
Kardinaluepot  Karl  Carafa  und  zwei  andere  Kardinäle.  Die  Voll- 
macht, die  von  Paul  seinem  Neffen  mitgegeben  worden^),  ging  dahin : 
dass  er  befugt  sei,  den  Frieden  im  Namen  des  Papstes  zu  unterhandeln, 
ihn  mit  aller  rechtsverbindlichen  Kraft,  als  geschähe  dies  in  Gegen- 
wart Sr.  Heiligkeit,  abzuschliessen,  kurz  mit  voller  ihm  übertragener 
apostolischer  Autorität  das  zu  dem  Ende  Erforderliche  zu  tun,  zu  ver- 
abreden und  auszuführen.  In  einem  Punkte  freilich  soll  diese  unbe- 
dingte Vollmacht  eingeschränkt  worden  sein :  Paul  hätte  seinem  Nepoten 
Befehl  erteilt,  aufs  strengste  darauf  zu  achten,  dass  der  gebannte 
Marcanton  Colonna  in  den  abzuschliessenden  Vertrag  nicht  einbegriffen 
und  die  Herausgabe  Palianos  an  ihn  nicht  stipulirt  werde.  Ob  solch 
ein  Befehl  ausdrücklich  erteilt  worden  oder  gar  nicht  erteilt  zu  werden 
brauchte,  weil  die  Wiederherstellung  eines  Gebannten  nicht  Gegenstand 
der  Verhandlung  sein  konnte,  sondern  in  den  Bereich  der  geistlichen, 
durch  keinen  Vertrag  eingeschränkten  Befugnisse  des  Papsttums  zu 
fallen  hatte  —  können  wir  nicht  wissen.  In  Cavi  verlief  die  Unter- 
handlung anfänglich  sehr  glatt.  Alba  hielt  mit  Zugeständnissen  nicht 
zurück.  Was  immer  vom  Kirchenstaate  durch  die  Spanier  erobert 
worden,  solle  dem  Papste  ohne  jedwede  Ausnahme  und  ohne  Gegen- 
leistung von  seiner  Seite  herausgegeben  werden.  Darüber  ward  bald 
volle  Einigung  erzielt  und  der  Abschluss  des  Friedensvertrags  beinahe 


*)  Vgl  Nuvagero's  Relation  bei  Alb^ri,  II,  3.  p.  39a 
2)  Yollinhaltlieh  zu  finden  bei  Nat.  Conti,  Univ.  bist,  sui  temporis  libri 
XXX,    im    10  Buche.    Von   dem    Werke   existirt   eine   italienische   Übersetzung 
unter  dem  Titel:   N.  C.  Istoria  dei  suoi  tempi   tradotta  sopra   Torigine   latino 
Venezia  1589. 


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488  Moritz  Brosch. 

ins  reine  gebracht.  Nur  in  einem  und  zwar  dem  heikelsten  Punkte 
zeigte  sich  Alba  unbeugsam.  Er  bestand  darauf,  dass  Marcanton 
Goionna  in  den  Besitz  Palianos  wiedereingesetzt  werde;  Philipp  11. 
wolle  dafür  den  ältesten  Papstnepoten,  dem  Paliano  von  Paul  zuge- 
sprochen worden,  in  angemessener  Weise  entschädigen.  Da  der  Ear- 
dinalnepot  hierauf  nicht  einging,  Alba  um  keinen  Preis  davon  lassen 
wollte,  schien  die  ganze  Verhandlung  in  die  Brüche  zu  gehen  und  der 
Frieden  unerreichbar. 

Man  kam  schliesslich  überein,  eine  Auskunft  zu  treffen,  die  das 
Friedenswerk  ermöglichte.  Es  ward  ein  Traktat  geschlossen,  der  dem 
Papste  alles  gab,  was  er  unter  dem  Druck  der  Umstände  wünschen 
konnte ;  selbst  von  der  Amnestie,  die  er  den  Parteigängern  des  Königs 
zu  gewähren  habe,  wurden  Marcanton  Colonna  und  zwei  andere,  päpst- 
lichem Hasse  verfallene  Persönlichkeiten  ausgeschlossen;  Paliano  sei 
unter  das  Kommando  Bernardino  Carbone^s  gestellt,  der  dem  Könige 
wie  dem  Papste  den  Treueid  zu  schwören  habe.  Nebstdem  aber  wurde 
ein  Oeheimtraktat  geschlossen,  mit  dem  Philipp  das  Becht  erhielt, 
über  Paliano  zu  verfügen,  nachdem  er  den  ältesten  Papstnepoten  für 
den  Verlust  des  Platzes  schadlos  gehalten;  wenn  über  das  Ausmass 
dieser  Entschädigung  keine  Einigung  zu  erzielen  sei,  werde  die  Re- 
publik Venedig  als  Schiedsrichter  bestellt;  der  Spruch,  den  sie  dann 
fälle,  sei  von  beiden  Teilen  als  rechtsgiltig  zu  betrachten  und  in  Aus- 
führung zu  setzen.  Von  Abschluss  und  Inhalt  dieses  Geheimvertrags 
ward  der  Papst  nicht  in  Kenntnis  gesetzt  Offenbar  traute  sich  der 
Kärdinalnepot  die  Geschicklichkeit  zu,  seinem  Oheim  nach  und  nach 
die  Preisgebung  Paliano's  abzuschmeicheln^). 

Der  Frieden  wurde  am  14.  September  von  Kardinal  Carafa  und 
den  ihm  beigegebenen  zwei  anderen  Kardinälen  unterzeichnet;  der 
Geheimvertrag  über  Paliano  an  demselben  Tage  von  Alba  und  Carafa 
allein.  Mit  Würde  und  Salbung  ergab  sich  der  Papst  in  einen  Frieden, 
der  doch  den  Zusammenbruch  aller  seiner  Hoffnungen  bedeutete.   Kein 


0  Es  fehlte  im  16.  Jahrhundert  nicht  an  der  Version,  dass  Paul  IV.  von 
Abschluss  des  Geheimvertrags  gewusst,  aber  sich  verstellt  habe^  als  wisse  er  es 
nicht.  Nores  und  Pallavicino  pflichten  dieser  Version  bei,  allein  nach  dem 
Zeugenverhör,  welches  Duruy  a.  a.  0.  246—247  desfalls  vorgenommen  hat,  ist 
sie  für  hinfällig  zu  achten,  ich  kann  den  von  ihm  beigebrachten  Belegen  zwei 
weitere  hinzufügen:  Dep.  Mich.  Surian,  Brüssel  28.  Februar  1558  (m.  v.  57):  Non 
voglio  restar  di  scriver  questo  particolare  che  mi  pare  importantissimo,  ben  che 
credo  che  vra.  Serta  lo  habbia  giä  inteso,  che  questa  seconda  capitolazione  h 
fiatta  senza  saputa  del  Pont<^.,  et  finora  s.  Santa,  non  ne  ha  havuta  niuna  no- 
tizia.  Dep.  Navagero  an  den  Rat  der  Zehn,  Rom  18.  September  1557:  Questo 
particolare  (des  trattato  secreto)  non  lo  sapeva  11  Pontifice. 


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Paul  IV,  gegen  Karl  V.  und  Philipp  II.  439 

Zweifel  konnte  jetzt  über  die  Ergebnisse  des  Krieges  herrschen  und 
über  die  Unmöglichkeit  sich  ihnen  zu  entziehen«  Oleich  den  Fran- 
zosen war  Paul  IV,  bei  Saint  Quentin  ins  Herz  getroffen  worden:  er 
musste  sich  fortan  zu  den  Spaniern  wenden,  die  er  verabscheut  und 
geschmäht  hatte.  Durch  den  Krieg  war  nicht  nur  ihm  selbst  eine 
schwere  Enttäuschung  bereitet,  sondern  auch  dem  Papsttum  ein  böses 
Erbe  yerschaffb  worden:  das  unerschütterliche  Übergewicht  Spaniens 
in  Italien.  Vergebens  wand  und  krümmte  sich  dagegen  der  letzte 
wahrhaft  grosse  Papst,  Sixtus  V.,  vergebens  hat  später  ürbau  VIII. 
es  mit  einer  antihabsburgischeu  Politik  versucht:  an  dem  Tatbestand, 
den  der  päpstlich-spanische  Priedensschluss  vom  14.  September  1557 
für  Jahrhunderte,  so  zu  sagen,  kodifizirt  hatte,  war  nun  einmal  nichts 
zu  ändern.  Einen  Trost  indessen  hat  Faul  für  das  Scheitern  seiner 
politischen  Fläne  gefunden.  Er  stürzte  sich  mit  verdoppelter  Hast  in 
seinen  geistlichen  Beruf.  Aber  die  Art,  wie  er  diesen  auffasste  und 
energisch  ausübte,  führte  zum  geraden  Gegenteil  von  dem,  was  er 
gewollt  hat.  Sie  führte,  wie  schon  bei  Bänke  zu  lesen  ist^),  zur 
weiteren  Ausbreitung  und  erleichterten  Festigung  des  Protestantismus, 
den  dieser  Papst  mit  glühendem  Hasse  verfolgte. 

Paul  ly.  hat  also  durch  seine  ehedem  kriegerische  Politik  wie 
durch  seine  extrem  kirchliche  Haltung  die  Sache  der  Protestanten, 
ohne  dass  er  sich  darüber  klar  geworden  wäre,  ungemein  gefordert. 
Sein  früherer  Gegner  Philipp  II.  hat,  bei  Anlass  der  schottischen 
Wirren  der  Jahre  1559 — 1560  und  später  noch  eine  Politik  ein- 
schlagen müssen,  die  er  selbst  verwünschte  und  beklagte,  und  die  es 
möglich  machte,  dass  Elisabeth  die  ihr  entgegenstehenden  grossen 
Schwierigkeiten  überwand  und  der  Protestantismus  in  Englands  Boden 
feste  Wurzeln  schlugt),  derselbe  Protestantismus,  den  niederzuwerfen 
derselbe  König  Philipp  für  eine  seiner  Lebensaufgaben  hielt.  Dann 
sage  man  noch,  dass  das  Weltenschicksal  nicht  öfter  in  schneidender 
Ironie  sich  gefalle. 


»)  Päpste,  I,  201  ff. 

*)  S.  hierüber  die  aus  dem  Simancas- Archiv  mitgeteilten  Akten  bei  Fr oud e, 
Eist,  of  Engl,  from  the  Fall  of  Wohey  Lond.  1879.  Vol.  VII,  Ch.  3  und  4, 
passim.  —  Noch  im  J.  1570,  als  P.  Pius  V.  den  Bann  gegen  Elisabeth  ge- 
schleudert hatte,  war  Philipp  im  höchsten  Grade  erzürnt  darüber;  seine  Zwangs- 
lage in  den  Niederlanden  und  Frankreich  gegenüber  gebot  ihm  dies  wider  seinen 
Willen.  Vgl.  H.  ßaumgarten,  Vor  der  Bartholomäusnacht.  Strassb.  1882, 
S.  12  f. 


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Kleine  Mitteilungen. 

Kleinere  Beiträge  zu  den  Begesten  der  ESnige  Rudolf  bis 

KarllV.^)  II.  Der  Vertrag  zwischen  Eberhard  von  Katzen- 
ellenbogen und  Erzbischof  Gerhard  von  Mainz  vom 
20.  August  1291.  Obwohl  in  diesem  Vertrage  der  Erledigung  und 
Neubesetzung  des  deutschen  Königsthrones  mit  keinem  Worte  gedacht 
wird,  so  schlössen  ihn  dennoch  Eberhard  und  Oerhard  im  Hinblick 
auf  dieselbe;  sie  eröffneten  damit,  soweit  wir  wissen,  die  Wahlver- 
handlungen, wie  sie  nach  dem  Tode  K.  Kudolfs  stattfanden.  Zur 
Begründung  dieser  Auffassung  werden  zunächst  die  einzelnen  Be- 
stimmungen der  Urkunde  (Baur,  Hessische  Urk.  V  129)  und  im  An- 
schluss  an  sie  einige  Bemerkungen  über  die  Vorgeschichte  der  be- 
treffenden Städte,  Dörfer  und  Gefälle  gegeben. 

1.  Die  Stadt  Boppard  und  den  alten  königlichen  Zoll 
daselbst  nebst  allem  Zubehör  wird  Eberhard  zurückbehalten  und 
hierin  vom  Erzbischof  unterstützt  werden. 

Schon  814  wird  Boppard  2)  als  Fiskalort  genannt  (Sickel  Act.  KaroL 
n  91).  Bei  dem  Eegierungsantritt  Wilhelms  von  Holland  befand  sich 
Boppard  in  den  Händen  eines  staufisch  gesinnten  Beamten;  es  war  dies 
Philipp  von  Hobenfels,  officialis  von  Boppard  und  Kämmerer  des  kaiser- 
lichen Hofes  (Mittelrhein.  Reg.  IH  763);  deshalb  wurde  die  Stadt  von 
Wilhelm  belagert  (Reg.  V  Nr.  5048*  ff.).  Rudolf  nennt  am  12.  Dez.  1281 
Bopp.  eine  civitas  regni  (Reg.  VI  Nr.  1422).  Am  20.  September  1308 
liess  sich  Erzb.  Heinrich  von  Köln  durch  Heinrich  von  Lützelburg  Boppard 
auf  Lebenszeit  versprechen,  kam  aber  niemals  in  dessen  Besitz  (vergl. 
Schrohe,  Der  Kampf  der  Gegenkönige  Ludwig  und  Friedrich  S.  250).  Viel- 
mehr blieb  Boppard  beim  Reiche,  bis  es  am  18.  Juli  1312  von  K.  Hein- 
rich an  Erzb.  Baldewin  von  Trier  verpfändet  wurde  (Reg.  500  und  511 
mit  dieser  Verleihung  wurde  jedoch  dem  Erzb.  die  Errichtung  einer  besonderen 


>)  Vgl.  Mitth.  des  Instituts  24,  309. 

*)  Über  Boppard  vergl.  Werminghoff,  Die  Verpfllndunffen  der  mittel-  und 
niederrheinischen  Reichsstädte  S.  93  fi*.  Die  hier  hervorgehobenen  Daten  aus 
der  Geschichte  Boppards  bezw.  Oberwesels  decken  sich  nicht  Tollst&ndig  mit  den 
AusfQhrungen  Werminghoffs. 


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Kleinere  Beiträge  zu  den  Regesten  etc.  49]^ 

Zollstätte  nicht  gestattet.  Werminghoff  S.  107.  Priesack,  Die  Beichspolitik 
Baldains  S.  150  ff).  In  Besitz  des  alten  Zolles  zu  Boppard  gelangt 
Eberhard  am  11.  November  1282;  denn  da  verpfändet  ihm  Rudolf  (Reg. 
Nr.  1725)  für  die  12.000  M.,  die  er  Eberhard  für  Reichsdienste  schuldet, 
den  Reichszoll  zu  Boppard.  Willebrief  des  Erzb.  von  Mainz  hierzu  vom 
11.  Januar  1283  a.  a.  0.  Bestätigung  der  Verpfändung  durch  K.  Adolf 
am  13.  Juni  1293.  reg.  Ad.  Nr,  136;  1283  am  3.  Oktober  befreit  Eber- 
hard den  deutschen  Orden  vom  Zolle  zu  Boppard  (Mittelrhein.  Reg.  IV 
1089). 

2.  Den  neuen  Zoll  zu  Boppard  werden  Eberhard  und  Gerhard 
teilen. 

Der  neue  ZolU)  wird  1273  zuerst  erwähnt;  er  führt  später  den 
Namen  Friedenszoll  (reg.  Adolfs  Nr.  10).  Eine  Anweisung  auf  ihn  erhält 
Eberhard  am  17.  Dezember  1281.  An  diesem  Tage  nämlich  verordnet 
Rudolf  (Reg.  Nr.  1424)  auf  Bitten  von  Mainz  und  der  anderen  rheinischen 
Städte,  dass  der  Erzb.  von  Mainz  wegen  seiner  Verluste  in  der  Span- 
heimer  Fehde  11.000  M.  und  wegen  seiner  Ausgaben  bei  der  Belagerung 
und  Zerstörung  von  Rheinberg  1000  M.  erhalten  soll.  Da  nun  Eberhard 
von  Katzenellenbogen  für  Rudolf  und  die  rheinischen  Städte  die  Zahlung 
der  ersten  Summe  übernommen  hat,  so  wird  ihm  der  neue  Zoll  zu 
Boppard,  der  in  gleicher  Weise  wie  der  alte  bestehen  soll,  angewiesen, 
damit  er  daran  sein  Guthaben  abtrage  und  dann  die  Einkünfte  des  Zolles 
solange  Friedrich  dem  Burggrafen  von  Lahnstein  und  Ludwig  dem  Vice- 
dominus  des  Rheingaues  (den  Beamten  des  Erzbischofes)  überweise,  bis 
diese  die   1000  M.  vollständig  empfangen  haben. 

3.  Eberhard  erklärt  sich  damit  einverstanden,  dass  Gerhard  die 
Stadt  Oberwesel  und  die  beiden  Dörfer  Ingelheim  inne  hat  und 
zu  seinem  Vorteil  verwendet. 

Auch  Oberwesel  wird  bereits  814  als  Fiskalort  erwähnt.  Am 
24.  Juni  1278  urkundet  Oberwesel  mit  Boppard  und  anderen  Reichs- 
städten (Reg.  —  1313  S.  361  Nr.  13l).  Es  verbleibt  dem  Reiche  bis  zum 
1 8.  Juli  1312;  da  wurde  es  mit  Boppard  von  K.  Heinrich  an  Erzb.  Bäl- 
de win  verpftlndet  (Reg.  600  und  511,  Werminghoff  S.  94  f.).  Beide  In- 
gelheim gehörten  dem  Reiche.  1205  (Januar)  erteilt  K,  Philipp  dem 
Schultheissen  in  Ingelheim  einen  Befehl  (Reg.  V  Nr.  92).  Die  beiden 
Ingelheim  wurden  am  16.  Januar  1315  durch  K.  Ludwig  an  den  Erz- 
bischof Peter  von  Mainz  verpfändet  (Reg.  Ludw.  Nr.  63/64). 

4.  Die  Gefalle  und  Einkünfte  in  Nierstein,  Schwahsburg, 
Oppenheim  und  Odernheim,  soweit  sie  nicht  den  Burgmannen 
zukommen,  werden  Eberhard  und  Gerhard  teilen. 

Am  29.  Oktober  1254  versichert  K.  Wilhelm  die  Ritter  und  Ge- 
meinde zu  Nierstein,  dass  niemand  sie  zu  ungewöhnlichen  Abgaben 
und  Diensten   nötigen   soll   (Reg.  V  Nr.  5207).     Am   15.  Dezember  1268 

»)  Vgl.  über  ihn  Redli.h  Rudolf  v.  Habsburg  441  Anm.  3. 

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492  Kleine  Mitteilungen. 

verspricht  E.  Bichard  die  Bitter  zu  Nierstein  in  der  hergebrachten  Freiheit 
zu  erhalten  (Ebenda  Nr.  5451).  Am  31.  Oktober  1275  betreit  K.  Budolf 
die  Bitter  von  Nierstein  und  Dexheim  von  jeglichen  Abgaben  mit  Aus- 
nahme dessen,  was  durch  die  dortigen  Schöffen  ihm  und  seinen  Nach- 
folgern zugesprochen  werden  möchte  (Beg.  VI  Nr.  447).  Am  22.  Mai 
1257  belehnt  K.  Bichard  den  Bheingrafen  Werner  mit  dem  Schloss 
Schwabsberg  und  dem  Dorfe  Grosswinternheim  (Beg.  V  Nr.  5300). 

5.  Wenn  sich  die  Stadt  Oppenheim  —  so  ist  zwischen  Eber- 
hard und  Gerhard  vereinbart  —  der  erzbischöflichen  Herrschaft  unter- 
stellen will,  80  wird  damit  keine  Verabredung  zwischen  Eberhard  und 
Gerhard  verletzt.  Wofern  sich  aber  der  Erzbischof  Oppenheim  mit 
Gewalt  aneignen  will,  so  wird  sich  Eberhard  als  Burgmann  und  Bats- 
mitglied  von  Oppenheim  so  verhalten,  dass  sein  Eid  und  seine  Ehre 
nach  beiden  Seiten  hin  unverletzt  bleiben.  Sobald  der  Erzbischof 
Oppenheim  in  Besitz  hat,  ist  er  gehalten,  Eberhard  für  die  Einkünfte, 
die  ihm  daselbst  zustehen,  nach  der  Anweisung  Genannter  zu  ent- 
schädigen. 

Am  25.  Oktober  1254  verspricht  K.  Wilhelm,  die  Stadt  Oppenheim 
in  allen  ihren  Freiheiten  zu  erhalten  (Beg.  V  Nr.  5205).  Bei  derselben 
Gelegenheit  gelobt  Wilhelm,  Oppenheim,  das  ihm  und  dem  Beiche  mit 
schuldiger  Treue  zu  gehorsamen  begehre,  niemals  von  dem  Beiche  zu  ver- 
äussern (a.  a.  0.  Nr.  5206).  Am  15.  September  1257  erlässt  K.  Bichard 
Oppenheim  die  Beichssteuer  auf  3  Jahre  (Beg.  V  Nr.  5327,  vergl.  auch 
5328  ff.)-  Am  7.  Dezember  1273  bestätigt  K.  Budolf  den  Bittem  und 
deren  Söhnen  sowie  den  Bürgern  von  Oppenheim  ihre  von  K.  Friedrich  11. 
und  dessen  Vorfahren  erhaltenen  Bechte  und  Freiheiten  (Beg.  VI  Nr.  48). 
Am  15.  September  1276  nimmt  K.  Budolf  den  Grafen  Eberhard  von 
Katzenellenbogen  zum  Burgmann  in  Oppenheim,  verspricht 
ihm  500  M.  und  gibt  ihm  dafür  Tribur  u.  s.  w.  (Beg.  VI  Nr.  597). 
Am  27.  November  1276  verspricht  K.  Budolf  den  Burgmannen  zu  Oppen- 
heim dafür,  dass  sie  der  Verleihung  eines  dortigen  Burglehens  an  Eber- 
hard von  Katzenellenbogen  zustimmten,  hinfort  keine  Fürsten,  Grafen  oder 
Edle  gegen  ihren  Willen  zu  Burgmannen  daselbst  zu  bestimmen  (Ebenda 
Nr.  627,  vergl.  auch  628).  Am  22.  April  1277  verleiht  Budolf  den 
Bürgern  von  Oppenheim  Zollfreiheit,  wie  sie  andere  reichsstädtische  Bürger 
haben  (Ebenda  Nr.  744).  Am  13.  August  1 285  erhöht  K.  Budolf  dem 
Eberhard  von  Katzenellenbogen  sein  Burglehen  um  30  Mark  und  ver- 
pfändet ihm  bis  zu  deren  Zahlung  Weingeftllle  vom  Beichszehnten  zu  Nier- 
stein (Beg.  VI  Nr.  1932).  Am  11.  März  1287  bekundet  K.  Budolf,  dass 
er  den  Streit  zwischen  den  Burgmannen  und  Bürgern  von  Oppenheim  ge- 
schlichtet hat  Solange  Graf  Eberhard  von  Katzenellenbogen 
daselbst  königlicher  Amtmann  ist,  soll  er  mit  den  ritterlichen  Batmannen 
imd  Schöffen  die  bürgerlichen  auswählen  und  einsetzen,  nach  seinem  Ab- 
gange jene  allein  (Ebenda  Nr.  2062).  Auch  unter  Adolf  erfolgte  eine 
Veräusserung  Oppenheims  nicht  (Beg.  Ad.  Nr.  357). 


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Kleinere  Beiträge  za  den  Regesten  eta  493 

6.  Schwabsburg  und  Odernheim  wird  Eberhard  im  Besitz 
behalten,  dem  Erzbischof  öffnen  und  ihn  in  deren  Besitz  schirmen, 
soweit  er  dieses  mit  seiner  Ehre  tun  kann. 

Am  1.  Februar  1283  gibt  K.  Rudolf  seinen  Vögten  imd  Amtleuten 
in  Oppenheim,  Odernheim  und  Kaiserslautem  einen  Befehl  (Reg.  VI 
Nr.  1760).  Am  16.  April  1286  freit  K.  Rudolf  Burg  und  Städtlein 
Odemheim,  welche  er  vom  Reichstruchsessen  Werner  von  Bolanden  u.  s.  w. 
erkauft  hat  (Ebenda  Nr.  2012,  vergl.  auch  Nr.  2408).  Am  29.  Mai  1287 
freit  K.  Rudolf  die  Bürger,  Ritter  und  Rittersöhne  von  Odemheim  mit 
gleichen  Rechten  und  Freiheiten,  wie  sie  die  Bürger  von  Oppenheim  haben ; 
u.  a.  will  er,  dass  der  Reichsbeamte  zu  Oppenheim  immer  auch  das  gleiche 
Amt  zu  Odemheim  versehen  soU  (Ebenda  Nr.  21  lO).  Da  um  diese  Zeit 
Eberhard  von  Katzenellenbogen  der  Reichsbeamte  in  Oppenheim 
war  (vergl.  oben),  so  wird  ihm  durch  diese  Urkunde  die  gleiche  Stelle 
in  Odernheim  zuerkannt^). 

Nierstein,  Schwabsburg,  Oppenheim  und  Odernheim 
verblieben  bei  dem  Reiche,  bis  sie  am  16.  Januar  1^15  zu- 
sammen mit  den  beiden  Ingelheim  durch  K.  Ludwig  dem 
Erzbischof  Peter  von  Mainz  verpfändet  wurden  (Reg.  Ludw. 
Nr.  63/64). 

7.  Schliesslich  versprechen  sich  beide,  sich  gegen  jedermann  zu 
unterstützen,  insofern  sie  dies  mit  ihrer  Ehre  vereinigen  können. 

So  viel  dürfte  sich  ohne  weiteres  aus  dem  Vorstehenden  ergeben, 
dass  sich  die  Abmachungen  der  beiden  nur  auf  Eigentum  des  Beiches 
erstreckten.  Der  Graf  wollte  sich  in  dem  Besitze  von  Beichsgut  er- 
halten, der  Erzbischof  aber  sich  solches  verschaflFen.  Hierbei  konnte 
letzteren  niemand  tatkräftiger  unterstützen  als  Eberhard  von  Katzen- 
ellenbogen; denn  als  königlicher  Beamter  hatte  er,  namentlich  zur 
Zeit  der  Erledigung  des  Reiches,  in  deu  genajmten  Orten  den  grössten 
Einfluss.  Natürlich  wollte  Gerhard  den  neuen  Zoll  in  Boppard,  Ober- 
wesel, Ingelheim  und  Oppenheim  nicht  etwa  nur  bis  zur  nächsten 
Königswahl,  4  h.,  einige  Monate  behaupten;  vielmehr  gedachte  er 
dauernd  diese  Errungenschaften  zu  gemessen.  Dies  war  jedoch  nur 
möglich,  wenn  der  neue  König  Gerhard  in  dem  besetzten  Reichsgute 
bestätigte.  Darauf  hatte  aber  Gerhard  nicht  zu  hoffen,  wenn  wiederum 
ein  Habsburger  den  deutschen  Thron  bestieg.  Anders  lagen  die  Ver- 
hältnisse bei  Eberhard.  Er  hatte  bis  zuletzt  in  dem  Dienste  Rudolfs^) 
gestanden;  er  durfte  darum  auch  auf  die  Gunst  eines  neuen  Königs 
aus  dem  Hause  Habsburg  rechnen.  Von  dieser  Erwägung  aus  gewann 
für  den  Erzbischof  von  Mainz  das  Bündnis  mit  dem  Katzenellenbogener 

»)  Über  diese  Stellung  Eberhards  vgl.  Redlich,   Rudolf  v.  Habsburg  474  ff. 
«)  Reg.  VI  Nr.  2327.  2379,  2428,  2490;   2494.     Vgl.   auch  RedUch,  Rudolf 
V.  Habsburg  673,  730,  733,  Herzberg-Frftnkel  in  Mitth.  d.  Instituts  16,  459  f. 


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494  Kleine  Mitteilangen. 

eine  noch  grössere  Bedeutung.  Oelang  es  Eberhard  —  und  daran  war 
nach  seinem  Verhältnis  zu  König  Rudolf  nicht  zu  zweifeln  —  einen 
neuen  König  aus  dem  Hause  Habsburg  zur  Einwilligung  in  das  Ab- 
kommen vom  20.  August  1291  zu  bestimmen,  so  hatte  Gerhards 
Macht  eine  ansehnliche  Bereicherung  erfahren,  selbst  wenn  er  bei  den 
Wahlverhandlungen  weitere  Zugeständnisse  von  dem  Thronkandidaten 
nicht  zu  erringen  vermochte. 

Will  man  einwenden,  diese  Bedingungen  stimmten  nicht  mit  den 
Vergünstigungen  überein,  die  später  Adolf  dem  Erzbischof  von  Mainz 
verlieh^),  so  ist  zu  bemerken,  dass  Gerhard  an  den  Sohn  Budol& 
nicht  mit  den  Forderungen  hätte  herantreten  dürfen,  die  er  Adolf  von. 
Nassau  stellte,  als  dieser  im  Gegensatz  zu  dem  Habsburger  erhoben 
wurde.  Von  Adolf  verlangte  Gerhard,  dass  er  den  seitherigen  Proto- 
notar  Heinrich  von  Klingenberg  und  den  Grafen  über  den  Bachgau, 
Ulrich  von  Hanau,  ohne  seine  Zustimmung  nicht  in  die  Zahl  seiner 
Bäte  aufnehme,  ferner,  dass  er  ihm  die  Bechte  des  Erzkanzleramtes 
bestätige  und  ihn  zum  Eeichsvikar  in  Thüringen  ernenne  2).  Auf  die 
Erfüllung  solcher  Bedingungen,  die  im  Gegensatz  zu  Massnahmen 
Budolfs  erhoben  wurden  3),  hätte  Gerhard  bei  dem  Sohne  Rudolfs 
niemals  rechnen  dürfen. 

Es  erübrigt  noch  festzustellen,  dass  ein  Artikel  der  besprochenen 
Urkunde  vom  20.  August  1291  in  Adolfs  Vergünstigungen  für  Gerhard 
wiederkehrt;  es  ist  jener,  der  dem  Erzbischof  den  Besitz  des  Bopparder 
Zolles  gewährleistet*). 

Wir  haben  somit  in  der  Urkunde  des  20,  August  1291  die  ersten 
Spuren  jener  Tätigkeit^)  zu  erblicken,  die  Gerhard  nach  dem  Ableben 
Rudolfs  und  bis  zur  Erhebung  Adolfs  in  so  reichem  Masse  entfaltete. 

Bensheira.  H,  Schrohe. 


>)  Reg.  Ad.  vor  allem  10  und  19. 

>)  Reg.  Ad.  10 ;  inbetreff  des  Erzkanzleramtes  reg.  14. 

8)  üeymach,  Gerhard  von  Eppenstein  S.  34  ff.  I^^ür  das  Erzkanzleramt 
cf.  Lorenz  Sitz.-Ber.  der  Wien.  Ak.  phil.  bist.  Kl.  Bd.  LV  S.  206  ff.  Schrohe, 
Der  Kampf  der  Gegenkönige  Ludwig  und  Friedrich  S.  284  ff. 

*)  Reg.  Ad.  10  art.  9. 

<^)  Dass  auch  die  Reichsstadt  Oppenheim  aus  diesem  Abkommen  eine 
Lehre  zog,  beweist  uns  das  Verhalten  dieser  Stadt  bei  der  Erledigung  des  Reiches 
im  Jahre  1313;  in  diesem  Jahre  schloss  sie  am  6.  Oktober  mit  dem  Erzbischof 
Peter  von  Mainz  ein  Bündnis,  welches  diesem  wohl  einige  Vorteile  einräumte, 
im  übrigen  aber  Oppenheim  seine  reichsstädtischen  Rechte  wahrte.  Archiv  für 
hess.  Geschichte  11  S.  67  ff. 


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Drei  Urkunden  zar  Geschichte  E.  Friedrich  IIL  495 

Brei  ürkmiden  zur  Cfeschichte  K.  Friedrich  in.  Unter  die 
werktätigen  Parteigänger  des  Königs  Mathias  Corvinus  in  dessen 
Kampfe  um  Österreich  zählte  in  den  Beiben  des  heimischen  Adels 
Jörg  Gilleis  zu  Petzenkirehen.  Über  seine  Stellung  zu  K.  Friedrich  HL 
bringt  Lichnowsky,  Gesch.  d.  H.  Habsburg  8,  Keg.  Nr.  1609,  1850 
aus  dem  Wiener  Staatsarchive  drei  Urkunden. 

Eine  nicht  unwichtige  Ergänzung  zu  den  letzteren  bieten  nach- 
folgende drei  Dokumente,  welche  ich  im  Archive  des  Schlosses  Kattau, 
das  im  Besitze  der  Freiherren  von  Gilleis  von  1670  bis  zum  Aussterben 
des  Geschlechtes  im  Jahre  1827  stand,  gefunden  habe. 

1488  Juni  24  vor  Neustadt. 

König  Mathias  von  Ungarn  bekennt  „das  wir  angesehen  und 
betracht  haben  die  getreuen  nuczlichen  diust,  die  unns  unnser  diener 
unnd  lieber  getreuer  Jörg  Gilejs  lannge  ezeit  here  getan  hat,  unnd 
haben  im  und  seinen  erben  darumben,  auch  damit  er  hinfür  solhen 
unnsem  diennsten  dester  statlicher  auswarten  muge,  .  . .  aus  sonndem 
gnaden  nemlichen  ain  edelhoff  unnder  Losa^)  gelegen  in  Ebersto(r)ffcr 
pharr  .  .  .  gegeben,  doch,  das  er  und  seine  erben  unns  damit  getreu, 
gehorsam  und  gewertig  sein,  vorbehalten  .  .  .  Geben  vor  der  Newen- 
stat  an  sannd  Johannstag  zum  sumbenden^. 

Original- Vidimus  des  Abtes  Paul  von  (Kloster-)  Brück  von  1492  Sep- 
tember 5  (an  mitigen  nach  s.  Giligen  tag)  Brück;  an  Pergamentstreifen 
das  Siegel  des  Abtes. 

1490  Juli  13  Linz. 

Kaiser  Friedrich  HI.  bekennt,  „als  uunser  getreuer  Jörig  Gileis 
sich  etwas  zeit  undter  weylennd  kuuig  Mathiasen  von  Hungern  ge- 
halten und  gewesen  ist  und  sich  aber  widerumb  in  unser  gehorsam 
getan  und  geben  hat,  das  wir  als  herr  unnd  lanndsfQrst  dem  be- 
naunten  Gileis  solicher  seiner  hanndlung  bey  dem  bemellten  kunig 
Mathiasen  her  beschehen  von  fleissiger  bete  wegen  und  sonndem 
gnaden  begebenn  und  in  widerumb  in  unnser  gnad  und  huUd  genomen 
haben''  und  befiehlt  seinen  Amtsleuten,  Gileis  bei  seiner  (Jnade  zu 
belassen.     „Geben  zu  Lynntz  am   eritag  nach  sand  Margrethen  tag*'. 

Orig.  Perg.  —  Auf  der  Plica  rechts:  Commissio  domini  imperatoris 
propria.  In  dorso:  R**,  in  das  E  eingeschrieben  W.  —  An  Pergament- 
streifen das  Siegel  des  Ausstellers  =  Sava,  Begentensiegel  Fig.  113,  rot 
in  ungef^bter  Schale,  die  gestürzte  Jahreszahl  lautet  nicht,  wie  Sava 
angibt,  auf  1464,  sondern  auf  1484.  Eücksiegel  =  Sava  L  c.  Fig.  117, 
in  der  ungefärbten  Schale.  Über  dem  Rücksiegel  war  mittelst  grüner 
Wachstropfen  ein  2*5  :  2*5  cm  grosses  Papierblatt  an  seinen  Ecken  (zur  Ver- 

1)  Losau,  G.  B.  Persenbeag. 

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496  Kleine  Mitteilungen. 

deckung,    zum  Schutze   des  Sekretes?)    angebracht,    dessen  Best  noch   er* 
kenntlich. 

Unter  der  Plica  der  vorausgehenden  Urkunde  stak  zusammen«- 
gefaltet  das  nachfolgende  Mandat  K.  Friedrichs  an  OiUeis. 

F(riedrich). 
L(ieber)  Oillas,   las  dir  den  Tietenhaimer  recomendiren;  pefelhen 
dir,  als  er  dir  dan  sagen  wirt. 

I(mperator)  m(anu)  p(ropria), 

Orig.  Pap.,  entfaltet  7*7: 16' 7  cm;  in  dorBO  von  gleicher  Hand  die 
Adresse:  Jorigen  Gillas  unserm  diener,  zum  Verschlusse  des  zusammen- 
gelegten Briefes   aufgedrückt  das  Sekretsiegel  =  Sava,  1.  c.  Fig.   1 1 7,  rot. 

Mag  dieses  geheime  Mandat  an  Gilleis  schon  bei  der  an  ihn  per- 
sonlich erfolgten  Übergabe  des  Onadenbriefes  in  dem  letzteren  gesteckt 
haben  oder  ihm  getrennt  behändigt  worden  sein,  auf  jeden  Fall  be- 
zweckt es  die  Ordnung  der  Unterwerfungsmodalitäten  durch  Ver- 
mittelung  Tietenbaimers. 

Einen  Lienhart  Diettenshaimer  weist  Chmel,  Begesta  Friderici  HI- 
Nr.  8758  zum  Jahre  1492  als  Kommissär  Friedrichs  in  einem  Bechta- 
streite  aus. 

Stift  Zwettl.  P.  B.  Hammerl. 


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Literatur. 

Pasquale  Villari,  Le  invasioni  barbariche  in  Italia. 
Con  tre  carte.  Milano,  1901,  ü.  Hoepll  (Collezione  Storica  Villari). 
480  p.  4. 

L.  M.  Hartmann,  Geschichte  Italiens  im  Mittelalter. 
Band  II  Hälfte  2:  Die  Loslösong  Italiens  vom  Oriente.  Mit  einem 
Personeu-  und  Sachregister  über  den  1.  und  2.  Band.  Gotha,  1903, 
F.  A.  Perthes.     387  S.  4. 

L.  Duchesne,  Les  ^veches  d'Italie  et  l'invasion  Lom* 
b  a  r  d  e.   M^langes  d'  archeologie  et  d'  histoire  XXIII  (1903)  p.  83—1 16. 

Das  Buch  von  Villari  bildet  einen  Teil  der  Geschichte  Italiens  in 
Einzelndarstellungen,  die  nach  deutschem  Muster  von  einer  Anzahl  ein- 
heimischer Gelehrter  bearbeitet  wird  und  worüber  der  Verf.  einleitungs- 
weise sich  ausspricht:  über  den  Begionalismus,  der  das  Geschichtsstudium 
in  Italien  und  die  zahlreichen  Deputazioni  di  Storia  Fatria  beherscht,  über 
die  tatsächliche  Zersplitterung  der  historischen  Entwicklung,  kraft  deren 
Venedig,  Genua,  Florenz,  Born,  Neapel  ganz  unabhängig  von  einander  dem 
Geschichtsstudium  obliegen  kOnnen,  dann  die  universalen  Bichtungen,  die 
auf  dem  Kaisertum  und  dem  Papsttum  beruhten,  was  zur  Folge  hatte, 
dass  die  italienische  Geschichte  mit  der  deutschen,  und  ebenso  mit  der 
Gesamtgeschichte  des  Abendlandes  überhaupt  auf  das  innigste  verwoben 
ist;  es  werden  dadurch  einer  nationalen  Auffassung  der  Dinge  allerlei 
Schwierigkeiten  bereitet.  Und  doch  sei  es  notwendig  dem  italienischen 
Publikum  eine  von  den  auswärtigen  oder  sonst  antinationaien  Darstellungen 
unabhängige  Überlieferung  zu  bieten.  Von  diesem  Standpunkt  aus  schreibt 
der  Verf.  die  Geschichte  Italiens  bis  auf  das  Kaisertum  Karls  des  Grossen, 
mit  stetiger  Berücksichtigung  der  Besultate  jener  deutschen,  englischen, 
französischen  Gelehrten,  die  man  bei  Hartmann  angeführt  findet  und  die 
allerdings  jetzt  über  die  meisten  Ereignisse,  namentlich  die  welthistorisch 
wichtigen  des  8.  Jahrhunderts  in  ziemlicher  Übereinstimmung  sich  befinden. 

Hartmann  erörtert  in  der  zweiten  Hälfte  seines  zweiten  Bandes 
(»Drittes  Buch«)   zunächst  die  Ausbildung   des    langobardischen   Staates: 

Mittheilimfeii  XXV.  32 


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498  Literatur. 

seine  territoriale  Gliederung,  das  Verhältnis  der  königlichen  Gewalt  za 
derjenigen  der  Herzoge,  das  der  langobardischen  zu  der  romanischen  Be- 
völkerung, die  kulturelle  Anpassung  der  ersteren  an  das  Leben  in  Italien, 
den  Einfluss  der  Kirche,  die  wirtschaftliche  Entwickelung.  Wobei  wir  eine 
schärfere  Betonung  der  Bedeutung  des  Rechtes  für  das,  was  wir  Na- 
tionalität nennen,  gewünscht  hätten,  bei  Besprechung  der  wirtschaft- 
lichen Probleme  aber  neben  dem  Hinweis  auf  die  langobardischen  Gesetze 
eine  grössere  Eücksicbt  auf  die  realen  Verhältnisse  in  einzelnen  Territorien, 
wofür  die  in  den  Memorie  di  Lucca  publizirten  Urkunden,  das  Chartularium 
von  Farfa  u.  s.  w.  doch  genug  Handhaben  geboten  hätten.  Wenn  von 
Eönigsgut,  Herzogsgut,  der  Ausbreitung  des  langobardischen  Volkselements 
die  Rede  ist,  konnte  darüber  wohl  genauere  Auskunft  gegeben  werden, 
da  ja  die  Organisationen  der  fränkischen  sowie  der  deutschen  Periode  zum 
guten  Teil  auf  denen  der  Langobardenzeit  beruhen,  also  Rückschlüsse 
erlaubt  sind.  Die  Träger  der  italienischen  Nationalität  wurden,  was  be- 
sonders Villari  gegenüber  betont  werden  muss,  die  Langobarden,  nicht 
die  romanischen  Bewohner  Italiens.  Die  Langobarden  haben  allerdings 
der  Sprache  und  den  Kultureinflüssen  des  Landes  sich  anbequemt,  aber 
sie  haben  doch  auch  letztere  zugleich  sich  assimilirt,  wie  Val  de  Liövre 
schon  vor  mehr  als  zwanzig  Jahren  (in  seiner  Besprechung  von  H.  Brun- 
ner's  Rechtsgeschichte  der  römischen  und  germanischen  Urkunde,  Mitth. 
des  Instituts  II  464  ff.)  gut  auseinandergesetzt  hat.  Auch  Hartmann  fährt 
seine  Darstellung,  indem  er  die  Angriffe  König  Liutprands  und  seiner 
Nachfolger  auf  das  römische  Territorium,  die  fränkische  Intervention,  die 
Anfänge  des  Kirchenstaates,  das  Ende  des  selbständigen  Langobai'denreiches 
in  logischer  Folge  eingehend  behandelt,  herab  bis  auf  das  Kaisertum  Karls 
des  Grossen,  und  schliesst  diesen  Teil  der  Geschichte  Italiens  mit  einem 
Index  über  beide  Bände  ab.  —  Von  grosser  Bedeutung  für  das  Verständnis 
der  Revolution,  welche  durch  die  langobardische  Eroberung  in  der  kirch- 
lichen (zugleich  populären)  Organisation  Italiens  herbeigeführt  wurde,  ist 
die  neueste  Abhandlung  von  L.  Duchesne,  das  Gegenstück  zu  jener  über 
die  Bischofsitze  im  Ducat  von  Rom  (Archivio  della  soc.  Romana  XV,  1892). 
Duchesne  geht  die  Bischofsliste  für  jede  einzelne  Region  Italiens  durch, 
zeigt,  wie  sie  um  das  Jahr  500»  um  600,  um  700  sich  darstellt  und 
zieht  daraus  seine  Schlüsse.  Man  weiss,  dass  Mittelitalien  am  Ausgange 
der  römisch-gotischen  Periode  eine  grosse  Anzahl  von  Bischofsitzen  zählte, 
da  hier  jede  > Stadt*  einen  Bischof  haben  wollte.  Duchesne  rechnet  auf 
Mittelitalien  182  Sitze,  während  in  Oberitalien,  d.  h.  in  den  Kirchen- 
provinzen von  Ravenna,  Aquileia,  Mailand  die  Bistümer  meist  einen  grö- 
sseren Sprengel  umfassten;  es  sind  deren  hier  (Istrien  eingeschlossen)  51 
nachgewiesen,  also  für  das  kontinentale  Italien  zusammen  223.  Im  Norden 
haben  die  Langobarden,  nachdem  der  erste  Sturm  vorüber  war  (und  auch 
da  hatte  z.  B.  Treviso,  wie  Duchesne  als  genügend  verbürgt  annimmt, 
mit  König  Alboin  glücklich  paktirt,  übte  zugleich  das  Schisma  im  Drei- 
kapitelstreit einigen  Einfluss),  verhältnismässig  wenige  Änderungen  bewirkt 
—  abgesehen  von  Aquileia,  dessen  Obedienz  sich  nach  der  langobardischen 
wie  nach  der  byzantinischen  Seite  hin  entwickelte  (was  auch  von  anderen 
Bischofsitzen  gilt,  so  von  Concordia,  beziehungsweise  Caorle;  Altinum 
setzte  sich  fort  in  Torcello,  Oderzo  in  Heraclea).  Brixellum  blieb  zerstört. 


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Literatur.  499 

^ —  Die  Bemerkung  des  Paulas  diaconus,  dass  es  eine  Zeitlang  in  jeder 
Stadt  zwei  Bischöfe  gegeben  habe,  einen  arianischen  und  einen  katholi- 
schen, schränkt  Duchesne  auf  die  Provinz  von  Mailand  ein.  Hingegen 
sehen  wir  in  Mittelitalien  zahlreiche  rotten  boroughs  eingehen;  unter 
welchen  Umständen,  ist  zum  Teil  aus  des  Papstes  Grregor  L  Korrespondenz 
zu  entnehmen.  Diese  bezieht  sich  allerdings,  wie  Duchesne  scharfsinnig 
and  die  bisherige  Auffassung  berichtigend  dartut,  bloss  auf  römisches  Gre- 
biet,  da  das  langobardische  seiner  Obedienz  vollkommen  entzogen  war. 
Kur  mit  dem  Bischof  von  Spoleto  stand  Gregor  gleichwohl  in  Verbindung 
(was  nicht  näher  erklärt  wird).  Im  Beneventanischen  wurden  alle  Bischof* 
sitze  ruinirt.  Als  gegen  Ende  des  7.  Jahrhunderts  das  Bistum  Benevent 
wiederhergestellt  wurde,  erstreckte  sich  dies  über  das  ganze  herzogliche 
Gebiet,  namentlich  auch  über  die  Wallfahrtskirche  zum  S.  Michael  auf  dem 
Monte  Gargano,  die  früher  zur  Diözese  von  Sipontum  gehört  hatte.  Des- 
gleichen wurde  der  frühere  Bischofeitz  von  Larinum  dem  Sprengel  von 
Benevent  einverleibt,  femer  der  von  Luceria  (falls  nicht  dessen  Bischof  in 
dem  exzentrisch  gelegenen  Lesina  sich  erhielt).  Später  finden  wir  auch  in 
Canosa  (Bari),  Conza  (einem  in  der  Übergangszeit  wichtigen  Orte),  Acerenza 
Bischöfe.  Unverändert  bestanden  die  kirchlichen  Verhältnisse  nur  in  den 
Xüstenstrichen  fort,  wo  die  byzantinische  Herschaft  sich  behauptete  (ebenso 
wie  in  den  römisch-ravennatischen  Gebieten  der  Mitte   und  des  Nordens). 

So  ging  also  die  Gründung  eines  neuen  Italiens  auf  den  Trümmern 
des  alten  vor  sich,  mögen  die  gegenwärtigen  Italiener  sich  darüber  freuen 
oder  nicht.  Es  folgten  Kompromisse,  dann  Beaktionen,  welche  das  Zu- 
standekommen eines  einheitlichen  Staatswesens  veirhinderten,  den  Partiku- 
Zarismus  der  Teile  beförderten.  Und  darin  liegt  die  Schwierigkeit,  eine 
Geschichte  Italiens  im  Mittelalter  zu  schreiben.  Villari  sowohl  wie  Hart- 
mann  müssen  den  Eintritt  der  fränkischen  Herrschaft,  die  der  langobardisch- 
byzantinischen  Periode  folgte,  weiter  ausholend .  motiviren,  indem  sie  auf 
die  Übermacht  der  universalen  Ideen  hinweisen:  das  Erbe  der  römischen 
Weltherrschaft.  Dieses  zu  erhalten  war  Italien  zu  schwach,  daher  man  die 
Fremden  herbeirief;  von  einer  rein  nationalen  Entwicklung  konnte  unter 
diesen  Umständen  nicht  die  Bede  sein. 

Prag.  J.  Jung* 


Neumeyer,  Dr.  Karl,  Die  gemeine  Entwickelung  des 
iDternationalen  Privat;  und  Strafrechts  bis  Bartolus. 
Erstes  Stück:  Die  Geltung  der  Stammesrechte  in  Italien. 
München,  J.  Schweitzer  1901.  XII  und  313  S.  8^ 

Indem  der  Verf.  eine  Geschichte  des  internationalen  Privat-  und 
Strafrechtes  schreiben  wollte,  d.  i.  jener  Normen,  welche  bei  der  Kollision 
mehrerer  Rechte  die  Anwendung  des  einen  oder  des  anderen  im  einzelnen 
Falle  entscheiden,  griff  er  bis  auf  jene  Zeit  zurück,  in  der  die  Zugehörig- 
keit zu  einem  Bechtskreise  sich  nicht,  wie  im  römischen  Rechte  oder  in 
^er  neueren  Zeit  überwiegend  durch  räumliche  Verhältnisse,  sondern  durch 
^ie  Abstammung  von  einem  Volksstamme  bestimmte.    Vorerst  behandelt  er 

32* 


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500  Literatur. 

ItalieD.  Da  er  durchaus  aus  dem  yollen  schöpfte,  gelang  es  ihm  einen 
wertvollen  Beitrag  zui*  italienischen  Bechtsgeschichte  zu  liefern.  Keine 
wichtigere  Urkundenpublikation  ist  übersehen  worden,  erschöpfend  vor 
i^em  ist  die  juristische  Literatur  Italiens  aus  dem  Mittelalter,  stellen- 
weise auch  die  der  späteren  Jahrhunderte  herangezogen  worden.  Daher 
konnte  er  neue  Resultate  auf  diesem  mehrfach  bebauten  Boden  gewinnen 
und  namentlich  die  Stellung  der  Bechtswissenschaft  zu  diesen  Fragen,  die 
mehr  weniger  mit  der  Rezeption  des  römischen  Rechtes  zusammenhängen 
und  damit  in  ihrer  Wichtigkeit  für  die  Bechtsgeschichte  bereits  genügend 
gekennzeichnet  sind,  ins  helle  Licht  stellen. 

Mit  Becht  betont  der  Verf.,  dass  langobardisches  und  römisches  Recht 
für  jene  Teile  Italiens,  in  denen  sie  galten,  den  Charakter  des  Lan<lrechtes 
trugen.    Aber  schon  die  Langobarden  anerkennen  das  römische  Becht  der 
unterworfenen  Bomanen.  Bekannt  ist  es,  dass  die  Franken  dann  der  Geltung 
der  persönlichen  Stammesrechte  auch  in  Italien  Tür  und  Tor  geöffnet  haben« 
Anders  vollzog  sich  die  Entwickelung  in  Unteritalien,  wohin  die  Franken- 
herrschaft  nicht   reichte.     Aber    noch    immer    bleibt    das    langobardische 
Becht  territoriales.     Es  hat  Orte  gegeben,    die    ausschliesslich  von  Lango*^ 
barden  bewohnt  waren.     Und  dann  kam  es  darauf  an,   wie   viel   vom  rö- 
mischen und  den  ausseritalienischen  Bechten  praktisch  in  Anwendung  stand. 
Auf  die  Streitfrage,  ob  das  römische  Becht  im  weiteren  Um&nge  bekannt 
blieb,  ob  hier,  wie  Schupfer  und  seine  Schule  will,  gar  eine  umfangreiche 
Bearbeitung  des  Breviars,  die  sogenannte  lex  Bomana  Curiensisf  entstanden 
und  verwendet  worden  ist,  geht  der  Verf.  zwar  nicht  ein,  aber  mit  Ficker 
schätzt  er,  meines  Erachtens  mit  vollem  Bechte,  die  praktische  Verwertung 
des  römischen  Bechtes  nicht  hoch.     Auch  die  Kenntnis  der  ausseritalieni- 
schen Bechte  war  eine  geringe,  trotz  der  einzelnen  Handschriften,  die  sich 
in  Italien    davon    fanden.     Höchstens   das   salische  war  den  Bechtslehrem 
von  Pavia  besser  bekannt.     Nur  einzelne  Sätze  sind  praktisch  in  Anwen- 
dung   gekommen;    die  Formen   der   einzelnen   Bechtsgeschäfte   namentlich) 
haben    sich  im  Andenken    der  Stammesangehörigen   lange    erhalten,    dann 
einzelne  Bestimmungen  des  Familien-  und  Erbrechtes.   Subsidiär  aber  hat 
im   langobardischen  Bechtsgebiet    durchaus    das    langobardische  Becht   ge- 
golten.    Neben    das  Edikt    traten  die  fränkischen  Kapitularien    schon  von 
Haus    aus    mit    dem  Ansprüche    auf  allgemeine  Geltung.     Aber   die  Ver- 
bindung, in  welche  die  Kapitularien  von  der  langobardischen  Rechtsschule 
mit  dem  Edikt  gebracht  wurden,  sind  ihnen  verhängnisvoll  geworden.  Die 
Romanisten  betrachteten  sie,    wie  der  Verf.  nachweist,   nur  mehr  als  Teil 
des  langobardischen  Bechtsbuches,  nicht  als  allgemein  verbindliche  Kaiser* 
gesetze.     Bald    entstand  dem  langobardischen  Becht  ein  gefährlicher  Kon- 
kurrent im  neu    auflebenden   römischen.     Als  Weltrecht    nimmt  es  allge- 
meine Geltung  in  Anspruch,  und  seine  Lehrer  bekämpfen,  wie  vierhundert 
Jahre  später  ihre  deutschen  Nachfolger,  die  Anwendung  des  einheimischen 
Rechts.     Aber  schon  ist  ein  guter  Teil  der  langobardischen  Satzungen  in 
die  Stadtrechte   übergegangen,    die    sich   als   ein  Gemisch    langobardischer 
und  römischtechtlicher  Normen  und  Sätze  der  späteren  Kaisergesetze  dar- 
stellen.  Einige  dieser  Statuten  beziehen  sich  noch  im   13.  Jahrhundert  auf 
das  langobardische  Becht,  im  ganzen  hat  dieses  in  Oberitalien  seit  dem  13« 
und  14.  Jahrhundert  keine  Geltung  mehr.     Die  Ansicht,  welche  der  Verl 


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Literatur.  501 

über  den  Ursprung  der  Qaestiones  und  Monita,  die  Fitting  dem  Imerius 
zugeschrieben  hat,  aufstellt,  wird  man  namentlich  darin  billigen,  als  die 
Urheberschaft  des  Imerius  in  der  Tat  ausgeschlossen  erscheint. 

Auch  mit  dem  System  der  persönlichen  Rechte  hat  sich  die  Rechts- 
literatur eingehend  be&sst.  Interessant  sind  namentlich  die  Erörterungen 
über  den  Geltungsgrund  derselben,  welche  der  Verf.  zusammenstellt  Die 
persönliche  Geltung  der  Stammesrechte  ist  mit  dem  Vordringen  des  römi- 
schen Rechtes  und  der  Ausbildung  der  Stadtrechte  ebenfalh  untergegangen. 
Gerade  der  Umschwung  im  ürkundenwesen  Italiens,  den  Referent  in  der 
Einl.  zu  Acta  Tirol  2  näher  zu  skizziren  versuchte,  scheint  dem  System 
den  entscheidenden  Stoss  gegeben  zu  haben.  Mit  dem  Vordringen  des 
römischen  Rechtes  werden  die  alten  stammesrechtlichen  Formen  der  Rechts- 
geschäfte zu  Rechtsantiquitäten  ohne  Inhalt.  Es  entsteht  eine  neue  Ur* 
kundenform,  das  farblose  Instrument,  welche^  die  carta,  den  eigentlichen 
Sitz  der  professiones  iuris,  bald  ganz  yerdräiigt.  Nur  spärlich  und  an 
wenigen  Orten  finden  sich  die  Professiones  noch  im  13.  und  14.  Jahr- 
hundert. An  sie  knüpfen  sich  eine  Reihe  von  Fragen  von  allgemeinem  Inter- 
esse. Konnte  das  Recht  willkürlich  gewählt  und  gewechselt  werden ;  sind 
die  Professionen  also  für  Fragen  nach  Herkunft  und  Heimat  der  Bekennenden 
verweu'lbar?  Der  Verf.  bejaht  dies  mit  gutem  Grunde.  Die  Entscheidung 
der  Frage  ist  nicht  nur  fiir  die  Forschung  über  die  Zusammensetzung  der 
Bevölkerung  Italiens,  sondern  auch  für  die  Abkunft  einiger  Familien 
wichtig.  Namentlich  die  Grafen  von  Savoyen  und  die  Babenberger  kom- 
men dabei  in  Betracht.  Freilich  liegt  für  beide  nur  je  eine  professio  vor. 
Wenn  die  romanischen  Eigennamen  der  älteren  Glieder  des  Hauses  Savoyen 
das  Bekenntnis  zum  römischen  Rechte  zu  stützen  scheinen,  wird  man  die 
Frage  der  Herkunft  der  Babenberger  allerdings  um  so  mehr  im  Zweifel 
lassen  müssen,  als  die  beireffende  Urkunde  ausser  dem  Bekenntnisse  zum 
alamannnischen  Rechte  keinen  weiteren  Anhaltspunkt  über  das  Stammes- 
recht der  Urkundenden  Judith,  Tochter  des  Markgrafen  Leopold  III.,  ge- 
währt*). Allerdings  müssen  gewisse  Störungen  dabei  beachtet  werden. 
Das  Recht  der  Karolinger  ist  den  Italienern  das  salische,  wohl  weil  das 
Ribu arische  mit  ihm  zusammenschmilzt.  Das  Schwanken  in  den  Angaben 
über  das  Stammesrecht  der  Grossgräfin  Mathilde  wird  vom  Verf.  genügend 
erklärt.  Ein  Übergang  Fremder  zu  dem  ortsüblichen  Rechte  ist  jedenfalls 
zuzulassen,   und  immer  muss  die  Möglichkeit  von  Fehlern  und  Verwechs- 


0  Man  wird  sich  jedoch  nicht  mit  Uhlirz  Mittheil,  des  Inst.  Ergänzungs- 
band 6,  68  leichtweg  über  diese  von  Huber,  Mittheil,  des  Inst.  2,  381,  betonte 
Tatsache  hinwegsetzen  können.  Die  bei  Ughelli  4,  781  abgedruckte  Urkunde 
scheint  mir,  wenn  auch  in  den  Formeln  etwas  aussergewöhnbch,  nicht  verdäch- 
tig zu  sein.  Bekenntnisse  zum  alamannischen  Rechte  sind  nichts  seltenes,  auch 
das  Cartularium  lan^obardiaim  nimmt  auf  Alamannen  Rücksicht.  Ein  beson- 
deres Ehegüterrecht  der  Alamannen  in  Italien  aber  wird  nicht  erwähnt,  daher  ist 
keineswegs  ein  Ehegeding  für  eine  solche  professio  iuris  Voraussetzung,  wie  Uhlirz 
meint.  Fast  jede  Carta,  und  eine  solche  liegt  vor,  trägt  die  Professio.  Würde 
eine  Investitur  in  der  Carta  gemeldet  werden,  dann  käme  gerade  die  Rechts- 
verschiedenheit des  alamannischen  Stammesrechtes  zu  Tage,  das  unter  den  In- 
vestitursymbolen  zu  denen  des  salischen  Rechtes  auch  den  wandilanc  fügt  (MM. 
LI.  4,  595  N.  2),  die  Urkunde  ist  aber  nach  den  Formeln  einer  Auflassung  ab- 
gefasst  (finis  et  refutacio).  Doch  findet  sich  darinnen  das  salische  und  alaman- 
iiiscbe  proheredes. 


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502  litemtur. 

lungen  von  Seiten  der  Notare  und  wohl  auch  der  handelnden  Personen 
selber  im  Auge  behalten  werden.  Auch  für  die  Bevölkerungsfrage  haben 
die  Professionen,  worauf  der  Verf.  mit  Recht  hinweist,  ihren  Wert.  Auf* 
lallend  ist  es.  wenn  er  für  Südtirol  das  Vorhandensein  einer  geschlossenen 
romanischen  Bevölkerung  annimmt,  im  Widerspruch  mit  der  herrschenden 
Anschauung,  die  freilich  nicht  auf  wissenschaftliche  Erwägungen  gestützt, 
eine  starke  germanische  Einwanderung  behauptet.  Doch  dürfte  der  Verf. 
Becht  behalten.  Den  nicht  seltenen  Urkunden  mit  Bekenntnissen  zum 
römischen  Becht  stehen  neben  der  bekannten  von  1166  Mai  13  aus 
Pergine  nur  sehr  vereinzeinte  Professionen  zum  langobardischen  gegen* 
über.  Freilich,  weitaus  die  Überzahl  der  erhaltenen  Instrumente  siud 
professionslos.  Zum  Teil  wollen  wohl  die  späteren  Professionen  zum  rö- 
mischen Becht,  die  sich  nameptlich  in  Ehegedingen  finden,  auch  nur  den 
römischreehtlichen  Charakter  dieser  Geschäfte  betonen.  So  vermutete 
Beferent  wenigstens  für  einige  Fälle,  die  aus  Bozen  überliefert  sind.  Die 
Bomanen  der  Gebietes  von  Trient  bilden  nur  einen  Teil  des  Striches 
dichter  romanischer  Bevölkerung,  der  sich  in  den  Alpen  von  der  Provence 
bis  zu  den  Dolomiten  erhalten  hat.  Finden  sich  doch  romanische  Bechts* 
institute  des  Provence  auch  in  Südtirol  erwähnt,  wie  die  basciatura.  Früh 
ist  auch  das  römische  Becht  hier  rezipirt  worden,  im  13.  Jahrhundert  war 
es  bereits  in  voller  Anwendung.  Das  Trienter  Statutarrecht  kennt,  wie 
der  Verf.  mit  Becht  bemerkt,  keine  persönlichen  Becht«.  Im  Straf-  und 
-Erbrecht  stark  vom  langobardischen  Bechte  beeinflusst,  sind  andere  Becht  s- 
institute,  namentlich  das  eheliche  Güterrecht  und  das  Prozessrecht  hier 
vorwiegend  römisch  rechtlich  geordnet. 

.Der  zweite  Teil  des  Buches  behandelt  die  interessanten  und  weniger 
bekannten  Verhältnisse  Unteritaliens.  Auch  hier  und  noch  mehr  als  im 
Norden  sind  das  langobardische  und  in  engen  Grenzen  das  römische  Becht 
•territoriale  Bechte  gewesen.  Erst  mit  der  Einwanderung  der  Normannen, 
die  an  normannischen  Bechtssätzen  festhalten,  kommt  es  auch  hier  zur 
Ausbildung  des  Systems  persönlicher  Bechte.  Die  Gesetzgebung  der  Nor- 
mannen, vor  allem  die  Constitutiones  regni  Siciliae  Friedrichs  IL  schaffer 
freilich  im  weiten  Umfange  gemeines  Becht  für  alle  Untertanen.  Nur 
wenige  Besonderheiten  vermögen  sich  zu  erhalten,  indem  die  letzten  Ausläufer 
des  langobardischen  Bechtes  bis  1809  reichen.  Eigentümlich  gestalten  sich 
namentlich  dieVerhältnisse  des  Lehenrechts,  weil  nun  das  von  den  Normannen 
ins  Land  gebrachte  fränkische  mit  dem  langobardischen  konkurrirt.  Vielfach 
werden  dabei  diese  Bechte  mit  Liegenschaften  verknüpft  oder  zu  Familien- 
satzungen. Als  letzten  Ausläufer  des  fränkischen  Stammesrechtes  erklärt 
der  Verf.  in  diesem  Sinne  den  Satz  des  italienischen  Statuto  von  1848» 
der  die  Erblichkeit  des  Thrones  nach  salischem  Bechte  bestimmt. 

Der  folgende  Band  wird  die  Sätze  erörtern,  welche  die  Zugehörigkeit 
zu  einem  Eechtskreise  bestimmten  und  die  Kollision  mehrer  konkurrirender 
Bechte  lösten. 

Innsbruck.  Hans  v.  Voltelini, 


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Literatur.  503 

La  Mautia,  Yito,  Autiche  consuetudini  delle  cittä  di 
Sicilia.    Palermo,  Alberto  Eeber  1900.  CCCII  und  356  S.  8«. 

Die  merkwürdigen  Stadtrechte  Siziliens  sind  schon  vielfach  von  der 
rechtshistorischen  Literatur  ausgebeutet  worden.  Die  meisten  von  ihnen 
lagen  teils  in  alten  Ausgaben,  teils  in  späteren  Sammlungen,  von  denen 
die  von  Brünneck  die  bekannteste  ist,  vor.  Eine  neue  vollständigere  and 
korrektere  Ausgabe  hat  nun  der  durch  seine  Forschungen  um  die  sizi- 
lianische  und  italienische  Rechtsgeschichte  hochverdiente,  jetzt  schon  im 
hohen  Alter  stehende  La  M.  veranstaltet.  Er  bietet  in  seiner  Sammlung 
die  Stadtrechte  bis  zur  vizeköniglichen  Periode,  das  ist  bis  1410.  Vielleicht 
wird  er  oder  werden  seine  Söhne  sich  doch  entschliessen,  auch  die  späteren 
Stadtrechte  zu  bearbeiten,  deren  Ausgabe  dann  erst  einen  vollen  Überblick 
über  die  Entwickeluug  der  sizilianischen  Stadtrechte  gewähren  würde. 
La  M.  hat  seine  Ausgabe  auf  Grund  der  ältesten  Handschriften  und  Drucke 
hergestellt  und  ist  daher  in  der  Lage  den  Text  seiner  Vorgänger,  nament- 
lich auch  Brünnecks  vielfach  zu  verbessern.  Eine  etwas  breit  angelegte 
Einleitung  orientirt  über  Handschriften,  Drucke  und  Bearbeitungen,  bietet 
zugleich  Auszüge  aus  den  königlichen  und  vizeköniglichen  Privilegien,  die 
sich  auf  das  Stadtrecht  beziehen.  Hinter  dem  Hechte  von  Palermo  sind 
22  Privilegien,  darunter  das  griechische  König  Rogers  für  das  Erzbistum 
Palermo  von  1144,  vier  Privilegien  Friedrich  11.,  eines  von  Eonrad  IV., 
vier  Bullen  Alexanders  IV.  vollinhaltlich  abgedruckt. 

Das  älteste  der  sizilianischen  Stadtrechte  ist  das  von  Messina,  doch 
liegt  es  erst  in  einer  Fassung  vor,  die  es  1498  durch  den  Rechtsgelehrten 
Pietro  Appulo  erhalten  hat.  La  M.  hat  indess  nachgewiesen,  dass  uns 
eine  ältere  Rezension  desselben  in  dem  Stadtrechte  von  Trapani  erhalten 
ist,  da  diese  Stadt,  die  mit  dem  Rechte  von  Messina,  bewidmet  wurde» 
wortwörtlich  das  Recht  von  Messina  herübergenommen  hat.  Inzwischen 
hat  L.  M.  eine  neu  aufgetauchte  Handschrift  untersucht^),  die  einen  Text 
bietet,  die  zwischen  dem  von  Trapani  und  Appulo  die  Mitte  hält.  Zum 
Schlüsse  sucht  er  den  alten  Text  von  Messina  nach  der  Rezension  von 
Trapani,  den  übrigen  erhaltenen  Bruchstücken  und  Appulo  zu  rekon- 
struiren.  Das  Recht  von  Messina  ist  im  weiteren  oder  engeren  Umfange 
in  die  meisten  übrigen  sizilianischen  Stadtrechte  übergegangen.  Patti, 
Lipari,  Noto  beruhen  fast  ganz  auf  Messina;  Girgenti,  Catania,  zum  Teil 
auch  Syrakus,  Caltagirone  und  Palermo  haben  einzelnes  herübergenommen 
oder  Messina  wenigstens  benützt.  Auf  Catania  beruhen  wieder  die  Rechte 
der  Ätnastädte:  Patemö,  sta  Maria  di  Licodia,  Castiglione,  Linguagrossa, 
Vizini,  auf  Palermo  Corleone,  auf  Caltagirone  Piazza.  Vielfach  ist  die 
Verwandtschaft  eine  sich  kreuzende,  indem  mehrere  Rechte  auf  ein  und 
dasselbe  Einfluss  genommen  haben.  Der  Herausgeber  ist  dem  Zusammen- 
hang der  Rechte  nachgegangen,  er  verweist  auf  die  Quellen  in  Bemer- 
kungen am  Rande,  sucht  Entlehnungen  teilweise  selbst  durch  den  Druck 
kenntlich  zu  machen.  Doch  lässt  er  es  dabei  an  Konsequenz  fehlen.  Es 
hätte  sich  gewiss  empfohlen,    dabei  die  Methode    anzuwenden,    welche  die 


0  Tcäto  antico  delle  consuetudini  di  Messina  adottato  in  Trapani  1331  e 
8eguito  da  una  copia  di  consuetudini  contenuta  nel  ms.  della  metä  del  secolo  XV 
della  biblioteca  comunale  di  Palermo  u.  s,  w.  Palermo  1902. 


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504  Literatur. 

Monuments  Germaniae  für  ihre  Ausgaben  in  Anwendung  zu  bringen  pflegen. 
Auch  die  Abfassung  eines  Glossars  der  teilweise  recht  merkwürdigen  Aus* 
drücke  wäre  wünschenswert  gewesen.  Am  ergiebigsten  sind  die  siziliani- 
schen  Stadtrechte  für  die  Geschichte  des  Privatrechts:  eheliches  Güterrecht, 
Erbrecht,  Retraktrecht,  Eigentumserwerb,  Gewere.  Für  die  Fragen  des 
Güterrechtes  namentlich  sind  diese  Stadtrechte  schon  viel  besprochen  worden, 
weil  sich  hier  der  Anschluss  an  normannisches  Becht  am  deutlichsten 
ergibt.  Doch  lässt  Palermo  daneben  auch  griechisch-römisches  Güterrecht 
gelten,  wie  es  allgemein  Griechen,  Sarazenen  und  Juden  gegenüber  auf 
dem  Standpunkte  der  persönlichen  Rechtssysteme  steht.  Aber  auch  sonst 
bieten  diese  Rechte  manches  interessante,  wie  die  Bestimmungen  von 
Messina  über  Zweikampf,  Ehebruch  u.  s.  w.  Bekanntlich  geht  das  sizi- 
lianische  Stadtrecht  in  vielem  auf  normannisches  Recht  zurück;  aber  auch 
griechisches,  römisches,  wohl  auch  sarazenisches  Recht  haben  hier  ihre 
Spuren  zurückgelassen.  La  M.,  der  sich  wiederhalt  mit  den  Quellen  des 
sizilianischen  Rechtes  befasst  hat,  stellt  darüber  noch  ein  grösseres  Werk 
in  Aussicht. 

Innsbruck.  Hans  v.  Yoltelini. 


Fuchs  Adalbert  Fr.  P.,  Urkunden  und  Kegesten  zur  Ge- 
schichte des  Benediktinerstiftes  Oöttweig.  3  Teile.  Fontes 
rer.  Austr.  2.  Abt.  Diplom,  et  acta  51.,  52.,  55.  Bd.  Wien  1901—1902. 

Wir  besitzen  kein  nach  einem  einheitlichen  Plane  angelegtes  ür- 
kundenbuch  von  Niederösterreich  und  können  ein  solches  auch  nicht  mehr 
bekommen,  weil  moderne,  gute  Teilpublikationen  vorliegen,  die  nicht  mehr 
wiederholt  werden  können.  Der  Verein  für  Landeskunde  von  Nieder- 
österreich, welcher  eine  solche,  das  ürkundenbuch  des  ältesten  Stiftes  des 
Landes,  St.  Polten,  als  ersten  Teil  eines  niederösterreichischen  ürkunden- 
buches  veröffentlicht  hat,  bereitet  nunmehr  die  Herausgabe  des  wichtigsten 
Teiles,  des  Babenberger  Urkundenbuches  vor.  Da  ist  es  denn  zu  begrüssen, 
dass  auch  von  anderer  Seite  in  der  Edition  des  niederösterreichischen 
Urkundenmateriales  tüchtige,  den  heutigen  Anforderungen  entsprechende 
Arbeit  geleistet  wird.  Eine  solche  höchst  dankenswerter  Art  stellt  das 
dreibändige  ürkundenbuch  des  Stiftes  Göttweig,  bearbeitet  von  dessen 
Konventualen  P.  Adalbert  Fuchs  dar. 

Wer  denkt  nicht  bei  dem  Namen  dieses  Klosters  an  die  ehrenvolle 
Stellung,  die  ihm  sein  grosser  Abt  Johann  Georg  Bessel  auch  auf  dem 
Gebiete  der  Diplomatik  mit  seinem  Chronicon  Grottwicense  (1732)  erworben 
hat,  das  durch  die  erstmalige  Zusammenfassung  und  Betrachtung  einzelner, 
gesonderter  Urkundengruppen  zu  so  grosser  methodischer  Bedeutung  ge- 
langt ist.  Mehr  als  ein  Jahrhundert  später  zeitigte  das  wissenschaftliche 
Organisationstalent  Chmels  den  Plan  eines  Diplomatarium  Gottwicense; 
seine  Übernahme*)  hat  der  Göttweiger  Konventuale  Friedr.  Blumberger 
nicht   mehr  durchführen   können.     Aber    eine  Ausgabe  der  beiden  Tradi- 


')  Sitzungsber.  d.  k.  Akademie  d.  Wissensch.  ph.  bist.  Klasse  I,  2.  Heft,  561. 

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Literatur.  505 

tionscodices  des  Klosters  hat  im  Jahre  1855  Earlin^),  ebenfalls  ein 
Angehöriger  des  Stiftes,  mit  vielem  Fleisse  besorgt  und  im  Anhange  zu 
demselben  eine  Auswahl  von  80  Urkunden  des  Stiftsarchives  bis  1300 
geboten.  Was  aus  dieser  Publikation  an  historischem  (Gewinne  sich  ergab, 
hat  Kaemmel')  übersichtlich  dargestellt.  Nunmehr  hat  ein  neuer  Auf- 
schwung der  wissenschaftlichen  Tätigkeit  in  der  alten  Benediktiner  Abtei 
—  ist  doch  auch  auf  prähistorischem  und  archäologischem  Crebiete  Abt 
Dun  gel  seit  langem  verdienstvoll  tätig,  und  erschien  kürzlich  erst  ein 
Werk  langjähriger  Arbeit  eines  Konventualen^)  —  uns  das  Urkundenbuch 
des  Siifkes  geschenkt. 

Die  inhaltliche  Bedeutung  desselben  wird  klar,  wenn  man  die  Stel- 
lung bedenkt,  welche  dieses  Kloster  in  der  Landesgeschichte  einnimmt, 
seit  die  Gründung  des  Passauer  Bischofes  Altmann  (1083)  in  raschem 
Anwachsen  durch  reiche  Schenkungen,  Inkorporirung  zahlreicher  Pfarren, 
begünstigt  von  den  Landesfärsten,  sich  zu  einer  wirtschaftlichen  Macht 
und  einem  hervoiTagenden  Mitgliede  in  der  ständischen  Ordnung  erhob. 

Der  Umstand,  dass  der  Besitz  der  Klosters  Göttweig  vorwiegend 
Streubeaitz  ist,  verteilt  über  alle  Viertel  Niederösterreichs  und  auch  nach 
Oberösterreich  reichend, .  gibt  den  urkundlichen  Zeugnissen  der  Verwaltungs- 
tätigkeit des  Stiftes  eine  weit  über  dasselbe  hinausreichende  Bedeutung 
und  das  Urkundenbuch  bietet  nicht  nur  reiches  Materiale  für  eine  Dar- 
stellung der  Verwaltung  eines  so  grossen  Wirtschaftsorganismus,  die  sehr 
erwünscht  wäre,  sondern  beleuchtet  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse 
der  verschiedensten  Gegenden  des  Landes  von  einer  Zeit  an,  da  noch 
dessen  teilweise  unbebauten  Strecken  in  Kultur  genommen  werden.  Dass 
es  sonach  auch  in  topographischer  Hinsicht  eine  Fülle  von  Material  bietet, 
ist  selbstverständlich.  Fuchs  hat  da  auf  einem  Gebiete,  auf  dem  schon 
Karl  in  verdienstlich  vorgearbeitet  hat,  bezüglich  der  Bestimmung  der 
Lage  der  abgekommenen  Ortschaften  und  der  Ortsidentifizirung  in  seinen 
erläuternden  Anmerkungen  zur  Edition  manches  verbessert  und  viel  Neues 
geboten.  Bei  dieser  Gelegenheit  sei  gleich  berichtigt,  dass  die  Namens- 
form Lachsendorf  einmal  (I  548  Anm.  2  und  im  Register)  irrig  auf  Maria 
Lanzendorf  bezogen  wird,  während  an  anderer  Stelle  richtig  der  ältere 
Name  von  Laxenburg  darin  erkannt  wird. 

Wie  das  wirtschaftliche  Leben  des  Stiftes  und  sein  Wachsen  ver- 
folgen wir  an  zahlreichen,  bisher  unedirten  Urkunden  und  den  in  die 
Sammlung  einbezogenen  Briefen  auch  die  Entwicklung  seiner  kirchlichen 
und  politischen  Stellung.  Die  allmähliche  Lockerung  des  Abhängigkeits- 
verhältnisses vom  Passauer  Diözesanbiscbofe  führt  1401  zur  Exemtion  des 
Stiftes  vom  Bistume  durch  Bonifatius  IX.  (Kr.  908),  die  letzteres  am  Ende 
des  15.  Jahrhunderts  mit  Gewalt  zu  durchbrechen  versucht,  bis  durch 
Intervention  des  Kaisers  1498  von  Rom  die  neuerliche  Exemtion  verbrieft 
wird  (Nr.  2277).  Von  Interesse  ist  auch  der  Prozess  zwischen  Bischof 
und  Abt  von  1496 — 1500,  namentlich  für  die  Verhältnisse  an  der  Kurie, 
besonders  die  Rechnung  des  Stiftsprokurators  in  Rom  (Nr.  2206)  für  die 


*)  Saalbuch  des  Benediktinerstiftes  Göttweig.  Fontes  IL  8.  Bd. 
>)  >Au8  dem  Saalbuche  eines  österreichischen  Klosters*.    Zeitschrift  f.  allg. 
Geschichte  hg.  von  K.  v.  Zwiedineck-Südenhorst.  lll  (1886)  233  ff. 

«)  P.  Lambert  Karner,  Künstliche  Höhlen  aus  alter  Zeit.    Wien  1903. 


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506  Literatur. 

Taxen  der  päpstlichen  Kanzlei.  Den  Gegensatz  gegen  das  Bistum  zeigen 
anch  die  ürknnden,  welche  den  Passaner  Bischofstreit  von  1480  betreffen, 
in  welchem  das  Domkapitel  sein  Becht  auf  die  Bischofswahl  gegen  den 
ihm  von  der  Kurie  aufgedrungenen  Kardinal  Baseler  verteidigt,  worin  es 
der  Herzog  Georg  von  Bayern  aufmuntert  (Nr.  1960)>  während  der  Kaiser 
für  den  Kardinal  eintrat,  was  das  Domkapitel  mit  der  Überlieferung  der 
passauischen  Städte  an  Mathias  Corvinus  beantwortet  hat.  In  dieser  Frage 
hielt  es  Göttweig  mit  dem  Kaiser,  während  es  1451  sich  dem  Ständebunde 
gegen  Friedrich  III.  angeschlossen  hatte  (Nr.  1375). 

Für  dessen  Begierungszeit  bieten  uns  die  Inedita  manches  wertvolle 
Detail,  so  für  den  Augustfeldzug  (1458)  Georg  Podiebrads  gegen  Österreich 
(Nr.  1462,  1463),  zur  Situation  in  Wien  Anfangs  November  1462,  da  der 
Kaiser  in.  seiner  Burg  belagert  wurde  (Nr.  1521),  zu  den  Landtagsverhand- 
lungen von  1463  (Nr.  1540),  betreffs  der  Kriegshilfen  des  Klosters  (Nr. 
1577),  der  Steuerauflagen  (Nr.  1642,  1651,  1673  u.  a.)  der  Kämpfe  mit 
Mathias  Corvinus  und  den  böhmischen  Adeligen,  des  Söldner wesens,  be- 
züglich der  Kriegsentschädigung  an  Ungarn  u.  s.  w.  Ein  anschauliches 
Bild  des  Buins,  den  diese  unglückliche  Zeit  im  Gefolge  hatte,  gibt  Nr.  1684, 
ein  ausführlicher  Bericht  des  Abtes  an  den  Kaiser  über  die  Lage  des 
Stiftes,  der  alle  Leistungen  desselben  von  1457 — 1464  aufzählt  und  einen 
Begriff  von  der  Lage  des  klösterlichen  Grossgrundbesitzes  sowie  der  Kloster- 
holden gibt. 

Auf  einige  interessantere,  neue  Stücke  will  ich  ausserdem  noch  auf- 
merksam machen.  Dazu  gehört  ein  kurzer  bisher  unbekannter  Briefwechsel 
des  Bischofes  von  Trient,  Johannes  Hinderbach,  mit  Abt  Lorenz  von  Gött- 
weig  aus  den  Jahren  1475 — 1476  (Nr.  1845,  1856,  1857),  der  ebenso 
Einblick  in  die  gelehrten  Interessen  der  beiden  Männer  wie  in  die  Schrecken 
der  Judenverfolgungen  ihrer  Zeit  gewährt.  In  ersterer  Hinsicht  scheint 
sich  aus  Nr.  1856,  wie  Fuchs  bemerkt,  zu  ergeben,  dass  die  Vita  Altmanni 
ein  Teil  einer  grösseren  verschollenen  Stiftsgeschichte  ist.  Nr.  2230  bringt 
ein  Fragment  eines  Verhörsprotokolles  von  1340  über  Angehörige  der 
Albigensersekte  auf  den  Besitzungen  Ulrich*s  von  Neuhaus,  das  als  Deckblatt 
in  einem  Kodex  des  Stiftes  sich  fand;  in  Nr.  922  interessirt  die  Eides- 
formel, die  Abt  Peter  IL  1402  in  Kom  schwört,  wegen  der  bedeutenden 
gegen  den  Gegenpapst  Benedikt  XIII.  zu  Avignon  gerichteten  Schlussstelle; 
Nr.  898  bietet  ein  bisher  nicht  veröfientlichtes  Banntaiding  von  ca.  1400. 
In  Nr.  1883  wird  einer  1477  erfolgten  Verleihung  von  Getreidebezug  an 
einen  Pfaner  durch  Bestimmung  des  Konventes  Rechtskraft  durch  blosse 
Eintragung  in  den  liber  actorum  ohne  Ausfertigung  einer  Urkunde  zu- 
erkannt. 

Fuchs  hat  in  seiner  Arbeit  bis  zu  der  Zeitgrenze  des  Jahres  1500» 
die  er  sich  gesetzt,  einerseits  alles  erreichbare  Materiale  bieten  wollen,  das 
sich  auf  Göttweig  bezieht,  auch  das  nicht  im  eigenen  Stiftsarchive,  son- 
dern in  fremden  Archiven  befindliche  und  andererseits  alles  Materiale  ge- 
bracht, das  im  Göttweiger  Archive  sich  befindet,  auch  wenn  es  nicht  das 
Stift  betrifi^.  Daher  wurden  nicht  bloss  Urkunden,  sondern  auch  Briefe 
und  die  gedruckten  erzählenden  Quellen  in  die  Sammlung  einbezogen,  ein 
Vorgang  der  für  solche  Spezialpublikationen  sehr  zutreffend  ist,  weil  sonst 


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Literatur.  507 

historisches  Materiale  in  Abfall  kommt,  das  nicht  leicht  mehr  Gegenstand 
einer  zusanunenfiassenden  Publikation  wird,  nnd  so  die  Daten  zur  Geschichte 
der  betreffenden  Korporation  ebenso  lückenhaft  bleiben  wie  die  Kenntnis 
ihrer  Archivalien,  die  andere  Verhältnisse  betreffen.  Es  erübrigt  dann  bei 
grossen  Grandherrschaften  ausser  dem  neueren  Aktenmateriale,  das  stets 
vorwiegend  in  zusanunenhängender  Darstellung  seine  Verweiiung  finden 
wird,  hauptsächlich  das  Materiale  wesentlich  wirtschaftdgeschichtlicben  In- 
haltes, wie  die  Urbarien,  Grundbücher  und  die  übrigen  Verwaltungsauf- 
achreibungen, die  teils  vollständige  Veröffentlichung  teils  Verarbeitung 
nach  vergleichenden  und  statistischen  Gesichtspunkten  lohnen. 

Der  urkundlichen  Hauptpublikation  hat  Fuchs  Anhänge  beigeschlossen, 
enthaltend  das  Nekrolog  des  Stiftes  Göttweig  aus  dem  beginnenden  16.  Jahr- 
hundert, den  Catalogus  abbatum  Gottwibensium  1094 — 1609,  neu  be- 
arbeitet auf  Grund  dreier  handschriftlichen  Verzeichnisse  und  vielfach  be- 
richtigt, ein  Kalendarfragment  des  Stiftes  St.  Blasien  .im  Schwarz walde  von 
1076,  das  die  dortigen  Benediktinermönche,  als  sie  1094  nach  Göttweig 
eingeführt  wurden,  mitbrachten,  und  das  Fuchs  auf  Grund  des  Heiligen- 
kalenders für  eine  Kompilation  der  Kaiendarien  des  italienischen  Benedik- 
tinerklosters  zu  Fruktuaria  (Diözese  Jvrea)  mit  dem  des  Benediktiner- 
klosters zu  St.  Blasien  hält.  Weiters  bringen  diese  Anhänge  noch  ein 
Göttweiger  Kalendarfragment  von  ca.  1095,  das  auf  dem  vorher  erwähnten, 
dann  dem  vorgefundenen  Kaiendare  der  vor  den  Benediktinern  zu  Göttweig 
ansässigen  regulirten  Augustiner  Chorherren  und  dem  der  zuständigen 
Diözese  Fassau  beruht,  und  ein  Göttweiger  Kalendar  von  ca.  1500,  das 
die  seither  vollzogene  Anpassung  an  den  Passauer  Festkalender  zeigt.  Die 
Gebetsverpflichtungen  der  Göttweiger  Benediktinerinnen  beschliessen  diese 
Beigaben. 

In  der  einleitenden  Besprechung  der  Überlieferung  der  publizirten 
Urkunden  hat  Fuchs  die  archivalische  Behandlung  der  Originalien,  die  mit 
dem  Jahre  1058  beginnen,  die  Ursachen  der  bedeutenden  Verluste  an 
solchen  besonders  durch  den  Brand  von  1718  und  die  Kopialbücher  des 
Stiftsarchives  klar  und  knapp  behandelt;  aber  er  hat  sich  da  zu  kurz 
^efasst.  Hier  hätte  es  sich  empfohlen,  durch  einige  Übersichtstabellen  den 
Anteil  jedes  Kopialbuches  an  einziger  Überlieferung  von  Urkunden  aus- 
zuweisen, ein  Verzeichnis  der  zum  erstenmale  ganz  abgedruckten  Urkunden 
namhafterer  Aussteller  beizufügen.  Man  verschaft  sich  daher  nur  recht 
mühsam  die  Kenntnis  der  ältesten  Inedita  der  einzelnen  Ausstellergruppen. 
Das  älteste  Ineditum  des  Urkundenbuches  überhaupt  ist  eine  Urkunde 
des  Bischofs  Ulrich  von  Passau  von  1096  September  9  (Nr.  ll),  das  der 
Kaiser-  und  Königsurkunden  rührt  von  König  Albrecht  IL  1439  April  19 
(Nr.  1239),  der  Papsturkunden  von  Innocenz  IV.  1252  April  27  (Nr.  128), 
der  österreichischen  Herzogsurkunden  von  Eudolf  HI.  1303  September  1 
(Nr.  235)  her;   die  älteste  deutsche  Urkunde  datirt  von  1289  Februar  2. 

Auch  ein  Verzeichnis  der  benützten  Archive  mit  Angabe  der  Nummern 
der  ihnen  entnommenen  Original-Urkunden  und  einzigen  Abschriften  wäre 
erwünscht  gewesen.  Die  grosse,  auf  ein  modernes  Urkundenbuch  verwandte 
Mühe  wird  erst  durch  Beigabe  solcher  Behelfe,  die  der  Verf.  leicht  herstellen 
kann,    für   den  Benutzer   recht   fruchtbar    und   auch   die  Beschaffung  von 


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508  Literatur. 

Nachträgen  hiedurch  erleichtert.  Ein  solcher,  der  mir  gelegentlich  aof- 
stieas,  sei  hier  gleich  notirt^). 

Die  Edition  der  2277  Nommem,  die  mit  den  Anhängen  drei  starke 
Bände  füllen,  folgt  den  Kegeln  de8  allgemeinen  Brauches  und  ist  mit 
Fachkenntnis  nnd  viel  Sorgfalt  gearbeitet.  Zahlreiche  Anmerkungen  znm 
Texte  erläutern  denselben  inhaltlich,  besonders,  wie  schon  bemerkt,  in 
topographischer  Hinsicht.  Die  Urkunden  bis  1300  sind  in  extenso  wieder- 
gegeben, die  späteren  nur  dann,  wenn  dies  mit  Rücksicht  auf  namhaftere 
Aussteller  oder  aus  inhaltlichen  oder  formellen  Gründen  geboten  schien; 
die  übrigen  sind  durch  Begesten  wiedergegeben,  was  umso  nötiger  ist,  als 
gerade  für  das  15.  Jahrhundert  die  Zahl  der  inhaltlich  wichtigen  Stücke 
eine  recht  bedeutende  ist.  Die  Orthographie  der  Überlieferung  der  deut- 
schen Stücke  ist  möglichst  gewahrt. 

Viel  Aufmerksamkeit  ist  der  Erklärung  und  Beurteilung  der  einzelnen 
.  Stücke  zugewendet,  bezonders  bezüglich  der  Datirung  und  der  Vorurkunden- 
In  ersterer  Hinsicht  sei  Nr.  83,  das  übrigens  auch  einen  neuen  Siegelt jpus 
bietet,  wegen  der  interessanten  Doppeldatirung  erwähnt,  die  Fuchs  von 
Meiller  etwas  abweichend  löst,  dabei  auch  das  Itinerar  Herzogs  Leopold  VI. 
berichtigend.  In  letzterer  Beziehung  scheint  mir  aber  Fuchs  zu  weit  zu 
gehen,  wenn  er  in  Fällen  wie  z.  B.  Nr.  235  die  formelhafte  Inscriptio, 
die  überdies  nur  mit  einem  Teile  der  Inscriptio  der  Vorurkunde  (Nr.  208) 
sich  deckt,  als  dieser  entnommen  kennzeichnet. 

Den  Siegeln  hat  der  Verf.  durchgehends  sorgfältige,  ausführliche  Be- 
schreibung angedeihen  lassen  Es  will  mir  aber  nicht  praktisch  erscheinen, 
dass  die  Tatsache  und  Art  der  Besiegelung  in  dem  sonst  der  Mitteilung 
der  Überlieferung  gewidmeten  ersten  Absätze  nach  dem  Eegest  erwähnt, 
die  Beschreibung  der  Siegel  aber  am  Schlüsse  der  Urkunde  gebracht 
wird.  Es  werden  hiedurch  die  Daten  über  die  Besiegelung  ebenso  zerrissen 
wie  die  Angaben  über  die  t^berlieferung ;  es  scheint  mir  daher  die  Ver- 
weisung der  ersteren  an  den  Schluss  der  Urkunde  als  die  entsprechendere 
Praxis. 

Eine  ganz  gewaltige  Arbeit  stellt  das  Register  dar.  Es  umfasst 
414  Seiten,  geteilt  in  ein  Namenregister  und  in  ein  Sachregister  und 
Glossar.  Seine  Anlage  ist  streng  alphabetisch.  Ersteres  bietet  die  Be- 
stimmung der  Geschlechtszugehörigkeit  der  Personennamen,  Standesschlag^ 
Worte,  Nachweisung  der  Ortslagen  eventuell  mit  Angabe  des  G^richts- 
bezirkes.  Ich  glaube  die  schuldige  Dankbarkeit  des  Benutzers  für  die 
grosse  Arbeit,  die  Fuchs  für  ihn  geleistet  hat,  nicht  zu  verletzen,  wenn 
ich  die  MeinuDg  ausspreche,  dass  doch  einige  Vereinfachung  oder  bessere 
Ausnützung  der  Ausführlichkeit  möglich  gewesen  wäre.  Wenn  z.  B.  Kaiser, 
Könige  u.  s.  w.  einmal  alphabetisch  unter  diesen  Schlagworten,  ein  zweites- 
mal ebenso  unter  ihren  Namen  und,  insoferne  sie  österreichische  Landes- 
fürsten waren,  ein  drittesmal  —  wieder  alphabetisch  —  unter  »Österreich* 


1)  1348  Jänner  25.  Walther  der  Pewsching  und  EUbeth  seine  Hausfrau, 
Dietmar  der  Pewsching  und  Margreth  seine  Hausfrau  und  Wulfing  der  Pewsching 
und  Angnes  seine  Hausfrau  verkaufen  ihr  rechtes  Eigen  und  Haus  Obernpewsohing 
und  das  zugehörige  Dorf,  davon  man  an  Burgrecht  jährlich  60  Wr.  Pfennige  an 
das  Kloster  Göttweijj  dient,  an  Herzog  Albrecht.  An  sanct  Paulstag  als  er  be- 
kertt  ward.    Kopie  in  cod.  3083  der  Wt.  Hof  bibliothek  Fol.  91b— 92  a. 


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Uteiutur.  509 

erscheinen,  so  dünkt  mich  das  zu  viel.  Will  man  sich  aber  nicht  mit 
Verweisen  begnügen»  so  hätte  —  freilich  mit  Darchbrechung  des  rein  al- 
phabetischen Prinzips  —  bei  den  Standesschlagworten  durch  zeitliche  Bei- 
hang der  Namen  und  Beifügung  einer  Ausslellersigle  sich  eine  chronolo- 
gisdie  Übersicht  der  Urkunden  nach  Ausstellergruppen  gewinnen  lassen, 
die,  wie  erwähnt,  fehlt. 

Bei  der  Vereinigung  von  Sachregister  und  Grlossar  wäre  meines  Er- 
achtens  das  Schwergewicht  auf  erstere  Eigenschaft  zu  legen,  wenn  man, 
wie  der  Verf.  keine  Verweise  bringt.  Wenn  z.  B.  unter  dem  Schlagworte 
»Banntaiding«  Nr.  415  nicht  aufgezählt  wird,  so  geschieht  dies,  weil  der 
Text  nur  die  Form  taedinch  enthält,  und  nur  diese  registrirt  wird.  Nicht 
überall  liegt  es  so  nahe,  unter  einem  verwandten  Schlagworte  zu  suchen, 
und  dann  ist  die  Zusammenstellung  inhaltlich  gleichartiger  Stücke  dem 
Benutzer  erschwert. 

Dass  bei  einer  so  umfangreichen  Arbeit  kleine  Versehen  unterlaufen 
müssen,  ist  ebenso  selbstverständlich  als  wie,  Jass  sie  ihr  keinen  Abbruch 
tun;  als  Belege  z.  B.,  doss  im  Register  die  iudices  provinciales  Austriae 
von  126S  in  Nr.  151  nur  unter  ihren  Geschlechtsnamen  erscheinen,  wäh- 
rend sie  wohl  auch  als  (obere)  Landrichter,  in  deren  Aufzählung  sie  fehlen, 
hätten  ausgewiesen  werden  müssen;  oder  wenn  die  in  Nr.  1768  erwähnte 
Passauer  Synode  nicht  auch  unter  synodus  erscheint.  In  Nr.  416  ist 
einmal  die  chronologische  Folgo  der  Drucke  verkehrt,  in  Nr.  899  fehlt 
die  Angabe,  dass  der  Druck  bei  Nowotny  auf  Kaltenbäck  zurückgeht.  Hie 
und  da  fehlt  der  die  Drucke  von  den  Begesten  scheidende  Strich,  Auf 
stehen  gebliebene  Druckfehler  einzugehen,  erschiene  mir  kleinlich. 

Die  Arbeit,  die  uns  Fuchs  in  seinem  Göttweiger  Urkundenbuche  be* 
schert  hat,  ist  eine  treffliche,  höchst  dankenswerte  Leistung  auf  dem  Ge- 
biete der  Urkundenpublikation,  reich  an  neuem  geschichtlichen  Materiale^ 
ehrenvoll  für  ihn  und  sein  berühmtes  Benediktiner  Ordenshaus. 

C.  Giannoni. 


Amy  A.  Bernardy,  Veuezia  e  il  Turco  nella  secouda 
metä  del  secolo  XVII.  Cou  documenti  inediti  e  prefazione  dfe 
P.  Viilari.     Pirenze  1902.  8^  142  S. 

Das  vorliegende  Werk  einer  Dame,  Anglo- Italienerin,  wird  von  Viilari 
der  Öffentlichkeit  mit  einem  empfehlenden  Vorworte  vorgelegt.  Es  er- 
scheinen darin  die  zwei  ersten  Drittel  des  grossen  Existenzkampfes  Venedigs 
gegen  die  Türken  von  1645 — 1718  —  der  candianische  (1645 — 1669) 
und  peloponnesisch-aegaeische  Krieg  (l685 — 1699)  —  mit  guter  Kenntnis 
der  venezianischen  Geschichte  und  eifriger  und  zutreffender  Verwendung 
gedruckter  und  ungedruckter  venezianischer  Quellen  behandelt.  Die  Ver- 
fasserin will  nur  die  grossen  Zusammenhänge  aufdecken,  als  deren  Resultat 
sich  ihr  ergibt,  dass  der  Fall  Venedigs  im  candianischen  Kriege  in  der 
Hauptsache  ein  Ergebnis  der  handelspolitischen  Tendenzen  des  Zeitalters 
gewesen  ist;  England,  Holland,  Frankreich  waren  gewillt,  das  kommer- 
delle  Erbe  der  Bepublik  anzutreten.  Was  sollte  ihnen  da  ein  starkes 
Venedig?     Aber   einen   völligen  Zusanpnenbruch   bedeutet   der  Krieg  von 


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510  Literatur. 

Kreta  noch  immer  nicht;  die-  Eroberung  von  Morea  und  die  Errungen- 
schaften des  Karlowitzer  Friedens  waren  der  Gegenschlag  gegen  den  Verlust 
der  Insel.  Die  Entscheidung  f&llt  erst  durch  den  Frieden  von  Passarowitz. 
Im  Sinne  der  ganzen  Anlage  des  Buches  wäre  es  also  wohl  am  Platze 
gewesen,  auch  den  Kampf  der  Jahre  1715 — 1718,  den  Verlust  von  Morea 
und  endgiltigen  Verlust  der  levantinischen  Stellung  der  Bepublik  in  die 
Darstellung  einzubeziehen. 

So  weit,  wie  billig,  Österreich  in  den  Bereich  der  Betrachtung  ge- 
zogen ist,  rächt  sich  die  geringe  Bekanntschaft  Amy  Bemardjs  mit  der 
deutschen  Literatur ;  sie  würfle  sich  ausser  manchem .  anderen  von  der 
Überschätzung  Sobieskis  auf  der  einen,  von  der  unzutreffenden  Wertung 
der  tatsächlichen  damaligen  Macht  der  Pforte  auf  der  anderen  Seite  frei- 
gehalten haben,  wenn  sie  sich  nicht  mit  der,  wie  ein  bibliographisches 
Verzeichnis  ergibt,  wohl  durchaus  erschöpfenden  Benützung  namentlich 
der  italienischen  Liteiatur  begnügt  und  Werke  wie  Erdmannsdörfers 
Deutsche  Geschichte  und  Bankes  Spanisch-osmanische  und  Venezianiscbe 
Studien  —  von  anderen  zu  schweigen  —  nicht  ausser  Betracht  gelassen 
hätte;  für  Österreich  wäre  ausser  Ameths  Prinz  Eugen  doch  wenigstens 
noch  das  Handbuch  von  Krones  einzusehen  gewesen. 

Gleichwohl-  ein  interessantes,  wenn  auch,  wie  so  viele  historische 
Bücher  englischen  Ursprungs,  nicht  eigentlich  wisssenschaftliches  Buch; 
anregend,  grosszügig  geschrieben,  wenn  auch  mit  echt  frauenhafter  Vorliebe 
für  Antithesen  und  effektvolle  Gruppriungen,  immerhin  niemals  platt  und 
mehrfach  wirklich  originell;  ein  hübscher  Führer  zum  Zwecke  rascher 
Orientirung  und  durch  die  Beigabe  des  Wortlautes  der  Vertragsartikel 
des  candianischen  und  des  (venezianisch-türkischen)  Friedens  von  Carlo- 
witz,  der  österreichisch-polnischen  Liga  von  1683  und  des  österreichisch- 
xussischen  Bündnisses  von  1696,  auch  fOr  die  ernste  Foi-schung  nicht 
ohne  Wert. 

H.  Kretschmayr. 


(I)  Documente  privitoare  la  .Constautin-Voda  Brin- 
coveanu.  (Dok.  bezügl,  des  Wojwoden  Eonst.  Brankowan).  Bukarest 
1901.  16^  XXIII  +  176  SS. 

(II)  Operele  lui  Constantin  Cantacuzino.  (Werke  des 
Konst.  C.)     Bukarest.     1901.  16^  XLIV+179  SS. 

(III)  Despre  Cantacuziiii.  (Über  d.  Cant)  Bukarest  1902. 
16^  CLXIII  SS. 

(lY)  Genealogia  Cantacuzinilor  de  Banul  Mihai  Can- 
tacuzino.    Buk.  1902.  16^  XI +  565  SS. 

(V)  Documente  privitoare  la  familia  Cantacuzino. 
<Dok.  bezügl.  d.  Familie  C.)  Buk.  1902.  16^  360  SS. 


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Literatur.  511 

(VI)  Albumul  familiei  Cantacuzino  (Album  d.  Familie  C.) 
Buk.  1902.  XVIII  SS. 

Die  Nummern  I — V  sind  von  Jorga  herausgegeben,  sicherlich  auch 
Nr.  VI,  wo  jedoch  die  entsprechende  Bemerkung  fehlt.  Gleich  hier  sei 
bemerkt,  dass  Jorgas  Tätigkeit  in  den  letzten  Jahren  hieroit  noch  lange 
nicht  erschöpft  ist.  Die  rumänische  historische  Literatur  verdankt  seiner 
staunenswerten  Arbeitskraft  noch  eine  gan^  Beihe  von  Publikationen,  die 
hier  nächstens  besprochen  werden  sollen.  Die  gegenwärtige  Anzeige  hat 
sich  infolge  anderweitiger  Arbeiten  des  Referenten  in  unliebsamer  Weise 
verzögert. 

Die  Materialien,  welche  in  Nr.  I  dargeboten  werden,  sind  z.  T,  poli- 
tisch bedeutsam  und,  was  auch  ins  (jewicht  fällt,  grösstenteils  deutsch,  latei- 
nisch, französisch,  italienisch  und  holländisch,  nur  weniges  rumänisch,  so 
dass  sie  fast  durchwegs  allgemein  zugänglich  sind.  Überwiegend  stammen 
sie  aus  dem  Dresdner  Staatsarchiv. 

Es  sind  1.  Berichte  des  kursächsischen  Gesandten  in  Wien,  Wacker- 
bart ^),  vom  Mai  und  Juni  1698  über  das  damalige  Projekt,  die  Wallachei 
unter  sächsische,  (nicht  polnische)  Hoheit  zu  bringen  (S.  .3 — 47),  wobei 
der  Premierminister  (Stolnic)  Konstantin  Cantacuzeno  die  erste  Bolle 
spielt^),  —  2.  Berichte  verschiedener  Korrespondenten  über  die  Absetzung 
und  den  Tod  des  Wojwoden  Brankowan  (S.  51 — 8l).  Packend  in  ihrer 
einfachen  Schlichtheit  sind  die  Nachrichten  von  der  Art,  wie  der  Kapedji 
Pascha  mit  nur  16  Mann  Begleitung  unerwartet  in  Bukarest  erscheint, 
vor  versammeltem  Divan  den  Fürsten  und  sein  ganzes  Haus  für  verhaftet 
erklärt  und  den  Spatar  (Schwertträger)  Stephan  Cantacuzeno  zum  Woj- 
woden erhebt  (S.  52—56,  66—71).  Das  einzige  Wort  ,Mazylbey*  (Mazil  = 
verbannt)  genügt,  um  den  Pursten  mitten  in  seiner  Hauptstadt,  umgeben 
von  seinen  ihm  treu  ergebenen  Bojaren  (S.  63)  vom  Thron  zu  stürzen. 
Durch  allerlei  Grausamkeiten  und  mchimalige  Tortur  werden  ihm  dann 
Geständnisse  erpresst  über  seine  Schätze,  nach  denen  die  Türken  lüstern 
waren,  endlich  wird  er  mit  seiner  ganzen  Familie  vor  dem  Sultan  hin- 
gerichtet. —  3.  Folgen  einige  Briefe,  die  zwischen  Brankowan  resp.  seinem 
Minister  und  den  Kaiserlichen  in  der  Zeit  von  1711 — 1713  gewechselt 
wurden  (S.  83 — lOl),  4.  Auszüge  aus  den  Berichten  des  holländischen 
Gesandten  in  Konstantinopel  und  des  holländischen  Konsuls  in  Smyma 
aus  den  Jahren  1689 — 1714  mit  rumänischer  Übersetzung,  teilweise  nur 
in  rumänischem  Auszug  (S.  105 — 15l).  Hier  finden  sich  genaue  Nach- 
richten über  die  letzten  Tage  des  unglücklichen  Fürsten  (S.   128  ff.). 


»)  Vgl.  über  ihn:  Dresdner  Geschichtsblätter,  1903,  XII.  Jahrgang  Nr.  1, 
S.  149  f.  A.  1. 

>)  Nicht  uninteressant  ist  folgende  Stelle  (S.  16):  [Konstantin  erinnert] 
E.  K.  M.  möchte  in  alle  Wege  verhüten,  dass  keine  Polaken  zu  dieser  impresa 
in  ihr  Land  gebracht  würden.  Dann  Polen  dürften  sodann  prätendieren,  einen 
Teil  an  dem  Schatzrecht  zu  haben;  die  Wallachen  aber  wollten  E.  K.  M.  allein 
und  sonsten  niemand  anderem  sich  unterwerfen.  Yerhoffeten  jedoch,  dass  E.  K.  M. 
wohl  regulirte  deutsche  Truppen  mithinnen  (?  vielleicht  mithinein) 
bringen  wurden,  welche  von  guter  Disziplin  wären  und  keine 
Exzesse,  wie  die  Kaiserlichen  verübten. 


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512  Literatur. 

Den  Beschloss  machen  die  Verteilung  der  Güter  Brankowans  an  seine 
Söhne  vom  J.  i:09  (S.  155 — 166),  die  Aussteuer  seiner  Töchter  (S.  167 
— 170)  unJ  einige  Schenkungsurkunden  (S.  173 — 176). 

Die  YoiTede  beschäftigt  sich  nicht  mit  den  politischen  Angelegenheiten, 
sondern  gibt  eine  stellenweise  reizvolle  Schilderung  der  kulturhistorischen 
Verhältnisse  an  Brankowans  Hof^). 

Tritt  schon  in  dem  eben  besprochenen  Buch  das  Geschlecht  der 
Cantacuzene  hie  und  da  hervor,  so  sind  die  fünf  folgenden  Werke  diesem 
Geschlecht  ausschliesslich  gewidmet.  Die  Nr.  III— VI  sind  auch  aus  dem 
Archiv  der  Familie  und  auf  Kosten  von  G.  Gr.  Cantacuzino  durch  Jorga 
herausgegeben  worden. 

Was  nun  Nr.  II  betrifft,  so  liegt  hier  für  den  nichtrumänischen  Leser 
das  Hauptgewicht  wohl  durchaus  auf  der  Einleitung,  welche,  gestützt  auf 
teilweise  arch<vulisches  Material  aus  den  Beständen  von  V/ien,  München, 
Dresden  und  Genua,  interessante  Daten  zur  Lebensgeschichte  des  Kon- 
stantin Cantacuzeno,  der  um  die  Wende  des  17.  und  18.  Jahrhunderts 
(1688 — 1714)  die  erste  Stelle  nach  dem  Fürsten  Brankowan  einnahm^ 
zugleich  aber  auch  über  die  damaligen  politischen  Verhältnisse  im  allge- 
meinen bringt. 

Als  wichtigere  Ergebnisse  betrachtet  Jorga  selbst,  dass  der  Tod 
§erban-Woda's  (Wojwode  Seh.  Cantacuzeno  1678  — 1688)  nicht  durch 
Vergiftung  herbeigeführt  wurde  und  auch  keine  Änderung  der  Politik  in 
der  Wallachei  verursachte.  Man  war  nämlich  bisher  der  Ansicht,  dasa 
eine  Partei  unter  [den  Bojaren  mit  l^erbans  Annäherung  an  die  Kaiser» 
liehen  nicht  einverstanden  gewesen  sei  und  eine  Verschwörung  seiner 
Brüder  Konstantin  und  Matei  sowie  seines  Neffen  Konst.  Brankowan  ihm 
den  Tod  brachte.  Nun  zeigt  aber  Jorga,  dass  auch  unter  Brankowana 
Herrschaft  dieselbe  Politik  fortgeführt,  das  Verhältnis  zum  Kaiser  nicht 
alter irt  wurde*).  Erst  als  die  österreichischen  Heere  nach  der  Wallachei 
selbst  vordrangen,  entstand  eine  durch  die  fremde  Soldutenherrschaft  und 
riesige  Lieferungen  hervorgerufene  Misstimm ung,  die  aber  bald  nach  der 
Schlacht  von  Zernescht  (21.  Aug.  1690)  neuen  Bundesverhandlungen  Platz 
machte,  die  freilich  zu  keinem  Ergebnis  führten. 

Der  Mann,  der  nun  eigentlich  die  Politik  der  Wallachei  damals  leitete^ 
war  der  Stolnic  Konstantin  Cantacuzeno.  Er  hatte  Reisen  gemacht,  in 
Italien  studirt  und  sich  so  eine  bedeutende  Bildung  angeeignet,  die  ihn 
jedenfalls  über  den  Durchschnitt  der  Bojaren  weit  hinaushob.  Seine 
Schriften  werden  hier  in  einer  Auswahl  geboten.  Erwähnt  sei  davon  fol- 
gendes: Eine  chronologische  Aufzählung  der  wallachischen  Wojwoden 
(S,  19 — 40),  eine  »Succinta  .  .  dilucidatione  di  Valachia*,  welche  die 
Antwort  auf  Fragen  bietet,  die  der  bekannte  General  Graf  Marsigli  an  den 


*)  Einige  Lesungen  scheinen  verbesserungsbedürftig.  S.  13  Z.  4  von  unten 
,andern'  statt  ,ardem%  S.  14  Z.  5  , durch'  statt  ,durchl,  ebenda  Z.  6  von  unten 
»enttpffangen*,  S.  22  Z.  6  von  unten  ,hietten*  =  ,hüten*  statt  »hielten*,  S.  25  Z.  4 
,erbfeindliche'  statt  ,erbeindle'.  Ebenso  wäre  S.  26  «hetten*  statt  ,heften'  S.  29 
Kindeskindern,  S.  30  Donnerkeil  (Damerkeül),  S.  39  Z.  4  ,ab*  (ad),  S.  52  «portas' 
(partes),  S.  89  gia  (gai)  zu  lesen  etc.  —  Selbstverständlich  Kleinigkeiten. 

s)  Am  30.  Jan.  1689  erhielt  Brankowan  ein  Diplom  von  Leopold  1.  als- 
seinem  Sozerain.    Vgl.  Documente  p.  43,   Instruktion  ftlr  Graf  LadisCaus  Csäkj«. 


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Literfttnr.  5J3 

Autor  gerichtet  hatte  (S.  43 — 59).  Das  Wichtigste  ist  die  »Istoria  Bo- 
mlnilor*  (Gesch.  d.  Bmnänen  S.  60 — Ende),  welche  freilich  nur  die  Urzeiten 
bis  Attila  behandelt  and  ohne  eigentlich  historischen  Wei-t,  dagegen  um 
so  interessanter  ist  als  Denkmal  der  rumänischen  Schriftstellerei  des 
17.  Jahrhunderts.  Sie  ist  schon  seit  lange  bekannt  und  schon  in  der 
Chronikensammlung  von  Kogalniceanu  (Cronicele  Bomaniei  etc.  Bukarest 
1872,  P  87 — 126)  abgedruckt.  Indessen  war  das  dieser  Edition  zu- 
grunde gelegte  Manuskript  fehlerhaft  und  daher  eine  Neuausgabe  er- 
wünscht. 

Nicht  uninteressant  ist  der  Versuch,  aus  den  Zitaten  eine  ungefähre 
Yorstellung  von  Konstantins  Literaturkenntnis  zu  gewinnen.  Sie  war  nicht 
ganz  unbedeutend:  Yon  antiken  Schriftstellern  kennt  und  zitirt  er  Livius, 
Diodorus  Siculus,  Zonaras,  von  späteren  Enea  Silvio,  Cluver,  Sleidan,  Bon-* 
finius-Sambucus,  Carions  Weltchronik  mehrere  ungarisch-polnische  Ge- 
schichtswerke, (Cromer  etc.)  auch  das  1667  erschienene  Buch  von  Laurenz 
Toppeltin,  abgesehen  von  den  rumänischen  Chroniken,  von  denen  aller- 
dings, wie  es  scheint,  nur  üreche  (S.  129)  genannt  wird.  —  Ein  Ver- 
zeichnis von  Büchern,  die  er  während  seiner  Studienzeit  (l667)  einkaufte, 
vervollständigt  diese  Übersicht  einigermassen  (S.  2—3).  Neben  den  all- 
gemein gelesenen  antiken  (Schul-)  Autoren  finden  sich  auch  sämtliche 
Schriften  von  Aristoteles,  Lukian  und  die  Adaghien  des  Erasmus,  die 
»Institutionen  lustinians*  u.  s.  w. 

Was  die  »Istoria«  selbst  betrifft,  so  ist  darin  das  5.  Kapitel  über 
den  Namen  Vlachen  (Wallachen)  und  die  Herkunft  des  Volkes  recht  inter- 
essant (S.  101  ff.).  Hervorhebung  verdient  die  Stelle  auf  S.  113,  wo 
nach  Toppeltin  ein  Zitat  aus  Johann  Zamojsky  angeführt  wird^),  der  gegen 
die  direkte  Ableitung  der  Bumänen  von  den  Bömem  auftritt  und  dagegen 
(allerdings  mit  Nennung  eines  unrichtigen  Kaisers  —  Gallien  statt  Aure- 
lian  —  was  jedoch  Konstantin  resp.  Carion  zur  Last  zu  fallen  scheint, 
vgl.  S.  123)  die  antike  Nachricht  von  der  Verpflanzung  der  römischen 
Kolonisten  nach  Mösien  ins  Feld  führt.  Konstantin  sucht  diese  Ansicht 
in  nicht  ungeschickter  Weise  zu  widerlegen.  Jedenfalls  zeigt  sich  hier 
schon  derselbe  Gegensatz,  der  dann  seit  Sulzer  und  Engel  so  viel  Staub 
aufgewirbelt  hat. 

Wie  Nr.  II  so  ist  auch  Nr.  IV  das  Werk  eines  Cantacuzeno  u.  zw, 
des  Bau  Michael 2),  im  J.  1787  verfasst,  bis  zu  welchem  Jahr  die  Ge«» 
schlechterfolge  auch  geführt  ist.  Auch  diese  Arbeit  ist  schon  einmal  ver- 
öffentlicht worden,  allerdings  an  einem  so  unzugänglichen  Ort,  dass  die 
Neuausgabe  im  höchsten  Grade  notwendig  war.  Es  ist  ein  Werk  von 
ausserordentlichem  Fleiss  und  da  die  Cantacuzene  fast  mit  allen  einiger- 
massen hervorragenden  Familien  des  Landes  Verbindungen  eingegangen 
haben,  von  Wichtigkeit  für  die  Familiengeschichte  Bumäniens  überhaupt. 
Von  S.  2 — 362  wird  die  Genealogie  des  Hauses  C.  selbst  behandelt,  dann 
folgt  die  der  verwandten  Familien  Vacare§ti  (363 — 370)  Crejulejti  (371 
— 378),   Vatatzes  (379 — 386),  Maurocordato  (387 — 395)  Ghicule§ti  (396 

1)  Dürfte  sich  auf  den  Brief  des  berühmten  Kronfeldherm  an  den  Kard. 
Aldobrandini  aus  d.  J.  1594  beziehen? 

»)  Geboren  1723 ;  wanderte  1774  nach  Bussland  aus  und  wurde  dort  General- 
major  (Geneal.  p.  24). 

MittheUo]iK«D  XXY.  33 


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514  Literatur. 

— 405)i  Brankowan  und  einiger  minder  wichtiger  (406 — il4)  und  endlich 
die  der  Cantemir  (415 — 422). 

Diesen  genealogischen  Darstellungen  sind  durch  Michael  als  wertvolle 
Ergänzungen  ziemlich  zahlreiche  Dokumente  beigefügt  aus  einer  Sammlung 
des  C/ischen  Archivs,  deren  restliche  Bestandteile  von  Jorga  im  Anhang 
zur  Genealogie  (423 — 542)  wie  die  vorgenannten  in  rumänischer  Über- 
setzung (die  Originale  sind  griechisch)  mitgeteilt  werden.  —  Von  den 
ersteren  sind  viele  für  die  Beziehungen  mit  Österreich  von  Bedeutung, 
während  die  letzteren  grösstenteils  die  Verhandlungen  der  Cantacuzene  mit 
den  Bussen  in  den  J.  1769 — 1774  betreffen  und  in  dieser  Hinsicht  recht 
interessant  sind.  Was  die  Genealogie  selbst  betrifft,  so  beginnt  Michael 
mit  Auszügen  aus  einigen  älteren  Werken,  von  denen  Du  Gängers  Hist 
bjz.  das  wichtigste  ist,  gibt  dann  die  Geschlechterfolge  der  älteren  Zeit 
(bis  zu  dem  ,Postelnic^  [Hofmarschall]  Konstantin)  nach  zwei  Quellen,  einem 
,GelehrtenS  Georg  Saul  Arvanitohoritul,  und  nach  seiner  Cousine,  einer 
Gräfin  0*Donnell.  In  beiden  findet  sich  eine  Menge  Fabeleien  ohne  irgend- 
welchen historischen  Wert. 

Die  eigentlich  selbständige  Arbeit  Michaels  beginnt  mit  dem  J.  1600. 
Da  wurde  Andronic  C,  der  zuerst  in  der  Wallachei  festen  Fuss  gefasst 
hatte,  in  Eonstantinopel  hingerichtet  und  seine  Söhne  begründen  die  Linien, 
deren  Entwicklung  Michael  ausführlich  schildert,  wobei  er  bei  den  wichti- 
geren Personen  auch  Biographien  imter  Einschaltung  der  oben  erwähnten 
Dokumente  bietet.  —  Natürlich  kommen  auch  hier  Fehler  vor,  die  von 
Jorga  gewissenhaft  richtiggestellt  werden,  im  ganzen  ist  es  jedoch  eine 
sehr  reiche  und  auch  zuverlässige  Quelle  i). 

Nr.  V  ist  eine  Sammlung  von  Dokumenten  zum  grössten  Teil  aus 
der  Bibliothek  der  rumänischen  Akademie,  aus  dem  Cantacuzenischen  und 
dem  Wiener  Kriegs-Archiv,  teilweise  auch  nach  anderen  Quellen.  Viele 
dieser  Stücke  sind  für  die  Familiengeschichte,  zugleich  aber  auch  für  die 
politische  und  Kulturgeschichte  des  Landes  von  Bedeutung.  Ich  möchte 
hier  nur  einiges  hervorheben,  was  Österreich  näher  angeht. 

Hieher  gehört  ein  kaiserlichen  Dekret  vom  21.  August  1734,  durch 
welches  Karl  VI.  den  beiden  Brüdern  Rudolf  (Badu)  und  Konstantin 
Cantacuzino  den  fürstlichen  Titel  zuerkennt  (S.  194  f.)  und  eines  vom 
1.  Februar  1735,  in  dem  er  dem  Budolf  die  Ausübung  von  dessen  Rechten 
als  Grossmeister  des  »Konstantinischen  Hausordens*  gestattet  (S.  195 — 198)» 
woran  sich  ein  Dokument  vom  1.  September  1743  anschliesst,  durch 
welches  der  erwähnte  Orden  an  Baron  Johann  Augustin  von  Abschatz  und 
Wallstadt  verliehen  wird  (S.  185 — 192).  Femer  wären  hier  zu  erwähnen 
die  Aktenstücke,  über  die  auf  siebenbürgischem  Boden  liegenden  Be- 
sitzungen der  Cantacuzene,  darunter  ein  Bericht  Eugens  v.  Savoyen  vom 
24.  Juni  1716  (S.  284  i).  •—  Eine  ganze  Reihe  von  Dokumenten  bezieht 
sich  auf  die  Witwe  des  Wojwoden  Stefan,  Fauna  und  ihren  Aufenthalt  in 
Osterreich  (S.  285  ff.),  auf  den  Eintritt  ihres  oben  genannten  Sohnes  Radu 
in  das  österr.  Heer  (S.  290,  301,  304)  u.  s.  w.,  auf  die  Ernennung  des 
Georg  Cantacuzene  zum  Banus  der  kleinen  Wallachei  und  seine  Absetzung 


»)  Auf  S.  199  Mitte  soll  wohl  .din  fiii  Pirvului,  fratele  loi  Mateiu«  (statt 
Micha!)  stehen. 


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Literatur.  515 

(S.  289;  291  f.;  293—297)  etc.  —  S.  323—328  folgen  dann  noch  einige 
Berichte  des  knrbayrischen  Gesandten  in  Wien  über  die  dortigen  Verhand- 
lungen der  wallachischen  Gesandtschaften  1686 — 1689^). 

Die  bisher  besprochenen  QueDen  (Nr.  I,  ü,  IV,  V)  bilden  eine  Haupt- 
grundlage für  die  als  Einleitung  zur  »Genealogie*  und  den  »Documente* 
erschienene  Studie  Jorga's  »Despre  Cantacuzini*  (Nr.  III).  Selbstverständ- 
lich ist  dabei  auch  reichhaltiges  sonstiges  Material  verarbeitet,  wovon  seine 
eigenen  Quellenpublikationen  (Studii  $i  documenti  etc.)  einen  nicht  unbe- 
deutenden Teil  bilden. 

Die  historisch  glaubwürdige  Genealogie  der  C.  beginnt  nach  Du  Gange 
mit  der  sechsten  Generation  vor  dem  Kaiser  Johannes  C.  Nach  dem  Fsdl 
von  Konstantinopel  waren  die  grossen  griechischen  Familien  von  der  Teil- 
nahme an  der  Herrschaft  ausgeschlossen  und  gezwungen,  entweder  ins 
Ausland  zu  fliehen,  um  im  Dienst  abendländischer  Staaten  ihr  Dasein  zu 
fristen,  oder  sie  mussten  sich  mit  bürgerlichen  Beschäftigungen  befreunden, 
Gewerbe  oder  Handel  treiben  und  die  vorzügliche  Fähigkeit  zu  Geld- 
geschäften,  die  ja  dem  griechischen  Volk  seit  jeher  eignete,  machte  es 
ihnen  möglich,  sich  innerhalb  kurzer  Zeit  als  Finanzmacht  wieder  in  die 
Höhe  zu  arbeiten.  Die  Eigenaii  des  osmanischen  Beiches  mit  seiner  all- 
gemeinen Bestechlichkeit  und  häufigen  Geldnot  hob  den  Beichtum  zu  einer 
ausserordentlichen  politischen  Macht,  die  nur  durch  die  schrankenlose 
Despotie  einigermassen  unschädlich  gemacht  werden  konnte.  So  schwebte 
der  reiche  Kaufherr  immer  zwischen  den  Extremen  des  grössten  politischen 
Einflusses  und  des  Todes. 

Dies  war  denn  auch  das  Schicksal  des  ersten  bedeutenden  Canta- 
cuzen  der  türkischen  Periode,  Michael,  der  von  den  Türken  den  Beinamen 
>Schaitanogln*  (Teufelssohn)  erhielt.  Als  kaiserl.  Gross-Kaufmann  ([li'jfag 
icpaYiiateoaJc),  der  mit  Pelzwerk,  Blei,  Eisen  u.  s.  w.  handelte,  als  Ober- 
zolleinnehmer, Oberaufseher  der  Salinen  und  Pächter  des  Salzsees  von 
Anchialos  erwarb  er  sich  ein  ungeheures  Vermögen  und  durch  dieses  wieder 
•einen  so  grossen  Einfluss  auf  den  Grosswesir  Muhammed  Sokoli,  der  ihn 
seinerseits  in  die  Höhe  gebracht  hatte,  dass  er  fast  souverän  über  die  Be- 
setzung der  rumänischen  Fürstentümer  und  des  Patriarchenstubls  von 
Konstantinopel  entschied  und  von  den  Griechen  des  osmanischen  Beiches 
üast  wie  ihr  Fürst  angesehen  wurde*).  —  Diesem  kühnen  Aufschwung 
folgte  dann  schnell  sein  Sturz  und  gewaltsamer  Tod  (3.  März  1578),  aber 
der  Einfluss  seines  Geschlechts  konnte  nicht  völlig  gebrochen  werden,  nur 
dass  es  den  Schauplatz  der  Tätigkeit  wechselte.  1593  erscheint  Michaels 
Sohn  Andronik  mit  dem  Titel  »Ban*,  als  Vertreter  der  Wallachei  bei  der 
Pforte  und  setzt  die  Ernennung  Michaels  des  Tapfem  zum  Wojwoden 
durch.  Er  war  damals  offenbar  dort  schon  begütert  und  hochangesehen, 
spielte  dann  auch  unter  Michaels  Begierung  eine  grosse  Bolle,  endete  aber 
wie  sein  Vater,    Im  J.  1600  wurde  er  getötet  und  seine  fünf  resp.  sechs 


^)  S.  290  ist  zu  lesen  »Nieder-  und  Holland «^  d.  h.  österreichische  resp« 
ireie  Niederlande.  S.  297  Hoftnittel(-Zentralbehörden).  S.  324:  »das  Landt  wider 
allen  feindtlichen  Einbruch  etc.« 

«)  Jorga  p.  XXV—XXXVIl,  hauptsächlich  nach  Gerlachs  (üngnads)  Tage- 
buch, Franmuit  1674. 

33* 

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516  Literatur. 

Söhne  &nden    einer   nicht    ganz    sichern  Tradition   nach   eine  Zuflucht  in 
Kretai). 

Jorga  weist  nun  auf  Grund  einer  Untersuchung  Tanoviceans  nach, 
dass  diese  Söhne  durch  Badu  Michnea  (herrschte  in  der  Wallachei  1611 
—1616  und  1620 — 1622,  in  der  Moldau  1616 — 1619  und  1622 — 1626) 
in  die  rumänischen  Fürstentümer  eingeführt  wurden  und  dort  schon  vor 
Matthias  Bessaraba,  unter  welchen  die  »Genealogie*  ihre  eigentliche  Ein- 
wanderung setzt,  einige  der  höchsten  Stellungen  bekleideten. 

Die  nationale  Beaktion,  welche  in  den  beiden  Fürstentümern  gegen 
ihre  Überschwemmung  durch  die  Griechen  ausbrach,  vertrieb  dann  zwei 
der  Brüder.  Michael  kehrte  nach  Eonstantinopel  zurück,  Demetrius  wan- 
derte in  die  Krim  aus,  wo  er  zum  Islam  übertrat.  Die  rumänischen  Linien 
der  Folgezeit  gehen  von  Konstantin  aus,  der  in  die  Wallachei  übergetreten 
war,  und  von  Thomas  und  Jordachi,  welche  sich  in  der  Moldau  behaupteten. 
Konstantin  erhielt  die  Würde  eines  Postelnic  mare  (Hofmarschall)  und  war 
eine  der  festesten  Stützen  der  Begierung  Matthias  Bessarabas  (1632/33—* 
1654),  ein  ruhiger,  besonnener,  ehrenfester  Mann,  der  die  Grösse  seines 
Hauses  sowohl  duch  seine  politische  Haltung  wie  auch  durch  die  Heirat 
mit  Helena,  der  jüngsten  Tochter  des  Wojwoden  Badu  ^erban  Basarab 
(1601 — 1611),  einer  reichen  Erbin,  begründete.  Nach  dem  Tode  des 
Matthias  Bassaraba  zog  er  sich  so  ziemlich  ganz  von  der  Politik  zurück, 
was  jedoch  nicht  verhinderte,  dass  auch  er  wie  sein  Vater  und  Gross vater 
ermordet  wurde,  er  freilich  nicht  von  den  Tüiken,  sondern  auf  Befehl  des 
Wojwoden  Gregor  Ghica,  dem  er  selbst  zum  Thron  verholfen  hatte. 
(20.  Dez.   1663). 

Seine  Söhne  übernahmen  die  Bache.  Draghici  ging  zunächst  nach 
Konstantinopel,  Konstantin  in  die  Moldau,  ^erban,  der  auf  Befehl  des 
Fürsten  an  der  Nase  verstümmelt  und  dann  um  schweres  Geld  aus  der 
Gefangenschaft  losgekauft  worden  war,  nach  Siebenbürgen.  Nach  kurzer 
Zeit  erreichten  sie  Ghicas  Absetzung  (l664)  und  unter  dem  folgenden 
Wojwoden  eine  feierliche  Lossprechung  des  ermordeten  Vaters  von  aller 
Schuld,  endlich  auch  die  furchtbare  Bestrafung  der  an  dem  Mord  Betei- 
ligten. Zugleich  beginnt  ^erbans  Streben  nach  dem  Thron.  Er  steht  mit 
seinem  Geschlecht  an  der  Spitze  der  Unzufriedenen,  da  es  gilt  Badu  Leon 
(1664 — 1669)  zu  stürzen  und  die  Oantacuzene  spielen  unter  dem  durch 
ihre  Bemühungen  auf  den  Thron  erhobenen  Wojwoden  Anton  die  erste 
Bolle,  alle  höheren  Stellen  werden  aus  ihrer  Mitte  oder  mit  ihren  Partei- 
genossen besetzt  und  die  Verfolgung  der  > Mörder*  weiter  betrieben.  Dann 
folgt  wieder  ein  ganz  plötzlicher  Szenenwechsel.  Ghica  wa^;  aus  dem 
Abendland,  wohin  er  geflohen  war,  zurückgekehrt,  hatte  bei  der  Pforte 
wieder  Gnade  gefunden  und  wurde  im  März  1672  zum  Wojwoden  ernannt,, 
die  Oantacuzene  gefangen  genommen  und  ihm  übergeben. 

In  der  Wallachei  kommen  nun  natürlich  wieder  die  > Mörder*  in  die 
Höhe,  aber  ^erban  entflieht  aus  der  Gefangenschaft  nach  Siebenbürgen  und 
von  dort  zur  Pforte,  wo  er  in  dem  Kaimakam  Kara  Mustafa  einen  Gönner 
erwirbt.    Bald  erreicht  er  die  Befreiung  seiner  Brüder  und  die  Oantacuzene 


1)  Genealogia   p.   36;   Jorga  Despre  €•   p.  XLIII.   —  Entere   nennt  nur 
itinf  Söhne.  Jorga  p.  XLV  sq.  macht  auf  einen  sechsten  aufmerkaan^ 


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Literatur.  517 

scheinen  auch  beim  zweiten  Sturz  Ghicas  (1673)  die  Hand  im  Spiel  gehabt 
zu  haben«  Der  Wojwode  Duca,  der  auf  ihn  folgte,  stand  zuerst  mit  ihnen 
gut,  verfeindet  sich  aber  bald  und  muss  endlich  ^erban  platzmaohen,  dessen 
Ernennung  am  27.  Dezember  1678  erfolgte,  ^erbans  herrische  Natur  und 
seine  Habsucht,  die  namentlich  in  dem  Benehmen  bei  dem  Erbschafbsstreit 
nach  dem  Tod  seiner  Mutter  Helena  (2.  Mtfrz  1686)  hervortrat,  brachte 
ihn  in  Gegensatz  zu  seiner  eigenen  Familie,  so  dass  man  bei  seinem  Tod 
an  Vergiftung  dachte  (VgL  oben  S.  512).  Wichtig  sind  seine  Verbindungen 
mit  den  Kaiserlichen^)  seit  April  1687,  doch  konnte  er  sich  zu  keinem 
entscheidenden  Schritt  entschliessen.  Auf  ^erban  folgte  ein  dem  Can- 
tacuzenischen  Haus  nahe  verwandter  Fürst  Konstantin  Brankowan  (Brln- 
covean)^),  unter  dem  das  erwfthnte  (Geschlecht  auch  weiter  die  höchsten 
Würden  einnahm;  die  erste  Stelle  bekleidete  der  Stolnic  Konstantin,  ein 
jüngerer  Bruder  ^erbans  (vgL  oben  S.  512  f.),  neben  dem  noch  der  Mare 
comis  (=  Oberststallmeister)  §erban,  ein  Neffe  des  Verstorbenen  von 
Wichtigkeit  war*). 

Bald  begann  wieder  das  Streben  der  Cantacuzene  nach  den  Thron  und 
ihre  Anklagen  gegen  Brankowan  waren  mit  eine  —  wenn  auch  wohl 
nicht  die  entscheidende  —  Ursache  zu  seinem  Sturz  1714  (s.  oben  S.  51l), 
in  dessen  Folge  Stefan  C,  ein  Sohn  des  Stolnic  Konstantin,  Wojwode 
wurde.  Auch  er  trat  wie  seine  Vorgänger  in  Verbindung  mit  Österreich 
und  dies  führte  1716  zu  einer  Katastrophe  der  Familie,  die  die  früheren 
von  1578,  1600,  1663  und  1672  weit  überbot  und  von  der  sie  sich 
nicht  mehr  vollständig  erholen  konnte. 

Ste&ns  Witwe  Fauna  floh  mit  ihren  Söhnen  Badu  (Budolf)  und  Kon- 
stantin (vgl.  oben  S.  514)  nach  Italien  und  dann  nach  Wien,  auch  des 
Wojwoden  ^erban  Witwe  Maria  fand  mit  ihrem  Sohn  Georg  auf  öster- 
reichischem Boden  eine  Zuflucht  und  dieser  wurde  1718  zum  Banus  der 
österreichisch  gewordenen  kleinen  Wallachei  ernannt,  freilich  schon  1726 
wieder  abgesetzt,  1739  ist  er  in  Hermannstadt  gestorben.  —  Kadu  scheint 
eine  abenteuerliche  Natur  gewesen  zu  sein,  die  ganze  Art  des  Benehmens 
in  der  Angelegenheit  des  »konstantinischen  Hausordens*,  die  unglaublichen 
Titel,  die  er  sich  beilegte*),  beweisen  dies  genugsam,  noch  mehr  sein  Ver- 
such, sich  im  Gegensatz  zu  Österreich  eine  selbständige  Herrschaft  im 
österr.  Serbien  zu  gründen,  was  seinem  Bruder  eine  vierzigjährige  Ge- 
fangenschaft (1740 — 1780)  einbrachte,  aus  der  er  erst  als  Greis  von 
achtzig  Jahren   durch  Kaiser  Josef  IL   befreit   wurde  ^).     Badu  hat   seine 


1)  Interessant  ist  die  Behauptung  der  » Genealogie  <  p.  213,  dass  ^erban 
durch  seine  Kara  Muetafa  absichtlich  gegebenen  falscnen  Katschläge  Wien  ge- 
rettet habe,  zu  dessen  Beweis  ein  Schreiben  des  Grafen  Waldstein  an  ihn  vom 
29.  Febr.  1688  dient  (ebenda  p.  248  f.  in  rumänischer  Übersetiung),  in  welchem 
von  ^erbans  schönen  Taten  bei  der  Belagerung  Wiens  gesprochen  wird,  ,da  er 
ihm  die  Freiheit  zurückgegeben  ?)<.    Die  Stelle  ist  nicht  ganz  klar. 

')  Entstammte  der  iSie  des  Papa  Brankowan  mit  einer  dem  Namen  nach 
unbekannten  Tochter  des  Postelnic  Konstantin,  war  also  ^rbans  Neffe.  Vgl. 
»Geneal.«  p.  80. 

»)  Sonn  von  des  Wojwoden  ^erban  ältestem  Bruder  Draghici,  Geneal.  p.  HO. 
,  «J  Vgl.  »Geneal.*  332  und  Anm.,  weitere  Titel  in  den  »Documente«  p.  185  sq 
(lateinisch). 

*)  Geneal.  335—339. 


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518  Ldteratnr. 

Töchter  an  Mitglieder  des  österr.  Adels  verheiratet,  eine  davon  die  Grä6n 
O'Donnel,  hat  dem  Ban  Michael  genealogische  Nachrichten  för  sein  Werk 
geliefert  (vgl.  oben  S.   514). 

In  der  Wallachei  ^)  blieb  nur  die  Linie,  die  von  Draghici,  dem  ältesten 
Sohn  des  Postelnic  Konstantin,  abstammte.  Sie  läuft  von  Draghici  über 
seinen  Sohn  Pirvu  und  seinen  Enkel  (Pirva  IL)  bis  auf  den  gegenwärtigen 
Vertreter,  dem  die  Herausgabe  der  in  Rede  stehenden  Werke  zu  danken 
ist.  Von  Draghicis  zweitem  Sohn  dem  Ban  von  Graiova,  Matei,  stammten 
vier  Söhne,  deren  einer  der  Genealoge  Michael  ist,  der  nach  Bussland  aus- 
wanderte. —  Er  sowie  seine  Brüder  Pirvu  und  Badu  haben,  nachdem  sie 
in  der  Wallachei  lange  Zeit  eine  bedeutende  Bolle  gespielt  und  alle  Wecbsel- 
fillle,  die  dabei  unausweichlich  waren,  mitgemacht  hatten,  eine  enge  Ver- 
bindung mit  Bussland  eingegangen,  die  während  des  Kriegs  von  1768 — 
1774  von  grosser  Bedeutung  war.  —  Von  dieser  jüngeren  Linie  blieben 
schliesslich  nur  zwei  Söhne  Badus  in  der  Wallachei. 

Um  kurz  auch  der  Geschiebe  der  moldauischen  Cantacuzene  zu 
gedenken,  so  waren  zwei  Brüder  des  Postelnic  Konstantin  um  1633  in 
der  Moldau  ansässig,  Thomas  ulid  Georg  (Gheorgache,  auch  Jordachi 
genannt).  Ersterer  hatte  nur  eine  Tochter,  die  er  an  Bacovi^a  Cehan 
verheiratete.  Ihr  Sohn  war  Michael  Bacovi^a,  der  Wojwode  der  Moldau 
(1703—1705,  1707 — 1710,  1716—1727)  und  der  Wallachei  (1741  — 
1744)  und  auch  andere  Mitglieder  dieses  Hauses  sind  zur  Herrschaft  über 
das  Land  gekommen.  —  Der  Name  der  Cantacuzene  wurde  durch  die  von 
Thomas  jüngerem  Bruder  Georg  begründete  Linie  erhalten.  Dazu  kamen 
einige  Glieder  der  wallachischen  Linie.  Zwar  Demetrius  (Dumitra^cu),  der 
Sohn  von  des  Postelnic  Konstantin  nächst  ältestem  Bruder  Michael,  der  zweimal 
(1674—1676,  1684 — 1685)  in  der  Moldau  herrschte,  verliess  das  Land 
wieder  und  starb  in  Konstantinopel,  aber  nach  etwa  zwei  Generationen 
siedelte  der  älteste  Sohn  des  Ban  Matthias,  Konstantin,  nach  der  Moldau 
über  und  begründete  dort  eine  neue  Linie. 

Schliesslich  seien  noch  einige  Worte  dem  »Album«  (Nr.  VI)  ge- 
widmet.   Es  enthält  fünf  Familienbilder  und  neun  faksimilirte  Dokumente. 

Von  den  ersteren  zeigt  eines  die  Familie  des  Postelnic  Konstantin 
nach  einer  Darstellung  im  Kloster  Hurezul,  das  zweite,  der  Apostelkirche 
in  Bukarest  entlehnt,  den  Wojwoden  Stephan  mit  Frau,  Vater,  Mutter  und 
den  Oheimen  ausser  dem  verstorbenen  Wojwoden  §erban,  das  dritte  die 
Stifter  der  Klosterkirche  Mägurean  in  Bukarest  nach  einer  Kopie  vom 
J.  1862,  wo  unter  Nr.  12  der  Autor  der  Genealogie  erscheint;  auf  Bild_ 
Nr.  4  sind  die  fünf  ersten  Personen  des  vorerwähnten  Bildes  in  grösserem 
Massstab  wiederholt,  das  fünfte  führt  Pirvu  (III.)  und  seine  Gemahlin  eben- 
falls nach  einer  Kirchenmalerei  vor. 

Die  Dokumente  sind  Wiedergaben  von  Stücken,  die  zum  Teil  schon 
länger  bekannt  sind,  sechs  sind  in  den  >Documente^  gedruckt. 

Für  Österreich  ist  die  Urkunde  Kaiser  Karls  VI.  für  Badu  wegen  des 
> konstantinischen  Hausordens*  vo  Interesse. 


')  Das  folgende  ist  in  Jorgas  Einleitung  nicht  behandelt  und  hier  der  Voll- 
ständigkeit halber  kurz  nach  der  Genealogie  p,  37—206  zusammengestellt. 


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Literatur.  519 

Die  vorstehenden  Zeilen  dürften,  wenn  sie  auch  natorgemäss  nur 
einen  flüchtigen  Überblick  über  den  Inhalt  der  durch  Jorgas  Publikationen 
hier  zugänglich  gemachten  Materialien  geben  konnten,  doch  zeigen,  dass 
da  Quellen  erschlossen  sind,  die  für  die  rumänische  Familien  sowie  für 
die  politische  und  Kulturgeschichte  von  grosser  Bedeutung,  an  mehr  als 
einer  Stelle  auch  von  allgemeinerem  Interesse  sind,  namentlich  wo  sie  sich 
auf  die  politischen  und  persönlichen  Verbindungen  des  Cantacuzenischen 
Geschlechts  mit  Österreich  und  Bussland  beziehen. 

Die  Edition  ist  im  ganzen  sehr  sorgfältig  und  die  Register  ent- 
sprechen, ohne  übergenau  zu  sein,  allen  billigen  Ansprüchen. 

Wien.  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 


Dr.  Anton  Mayer,  Das  Archiv  und  die  Registratur  der 
niederösterreichischen  Stände  von  1518  bis  1848.  (Jahrbuch 
für  Landeskunde  von  Niederösterreich  1902). 

Dr.  Ferdinand  Krackowizer,  Das  oberösterreichische 
Landesarchiv  zu  Linz.  Seine  Entstehung  und  seine  Bestände. 
Linz  1903. 

Durch  den  Ankauf  des  in  der  Herrengasse  gelegenen  Hauses  von  den 
Brüdern  von  Liechtenstein  1513  war  die  Möglichkeit  gegeben,  die  stän- 
dischen Privilegien,  Urkunden  und  Schriften,  die  sich  bisher  auf  den  festen 
Schlössern  des  jeweiligen  Landmarschalls  befunden  hatten,  in  einem  Archiv 
zu  verwahren.  1518  konnte  es  den  Ständen  anheimgestellt  werden,  ihre 
Urkunden  im  »Briefgewölb«  zu  hinterlegen.  Vor  den  Türken  wurden  die 
Archivalien  1529  nach  Melk,  1532  nach  Aggstein  und  1543  in  die  feste 
Burg  Pirchenstein  an  der  Mühl  geflüchtet.  Am  13.  Dezember  1542  fand 
die  erste  Inventarisirung  statt,  die  65  Stück  Urkunden  aufweist,  von  denen 
heutzutage  noch  61  vorhanden  sind,  darüber  hinaus  aber  noch  15  Stück 
(vor  1542),  die  damals  nicht  vorlagen.  Von  der  zweiten  Inventarisirung 
aus  1566  ist  das  Protokoll  nicht  erhalten.  Aus  der  dritten  vom  21.  No- 
vember 1576  ergibt  sich,  dass  seit  1542  fünfundzwanzig  Stück  hinzuge- 
kommen waren,  von  denen  heute  noch  zweiundzwanzig  da  sind,  ausserdem 
sieben  andere.  Sonst  sind  keine  Inventare  auf  uns  gekommen.  Im  Sommer 
des  Jahres  1611  wurde  eine  Überprüfung  des  Archivinhaltes  vorgenommen 
—  Bestand  131  Urkunden.  Der  Bericht  darüber  an  die  Stände  ist  vor- 
handen, nicht  aber  der  damals  angelegte  Materienindex;  bei  dieser  Gele- 
genheit geschieht  zum  erstenmal  jener  3799  Privaturkunden  Erwähnung, 
die  sich  heute  im  niederösterreichischen  Landesarchiv  befinden  und  aus  der 
landmarschallischen  Kanzlei  stammen. 

Der  Aktenbestand  des  Archivs  gehörte  einst  zur  Registratur.  Daher 
ist  auch  die  Geschichte  der  Registratur  dargestellt.  Ihre  erste  Spur  reicht 
bis  zum  Schluss  des  16.  Jahrhunderts  zurück;  1580  wurde  nämlich  ein 
eigener  Registrator  bestellt.  1634  wurde  die  Registratur,  die  bisher  zur 
»Buchhalterei  und  Kanzlei*   gehörte,    von  diesen  beiden  Ämtern  getrennt. 


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520  Literatur. 

Die  Begiatratoren  hatten  auch  die  Aufsicht  über  das  Archiv,  wir  erhalten 
daher  aus  ihren  Berichten  und  aus  den  Dienstinstruktionen  für  sie  auch 
manche  Aufhellung  über  das  Archiv.  So  erwähnt  der  Bericht  des  Begi- 
btrators  Hojer,  dass  1656  die  Bestände  des  Archivs  aus  ihrem  bisherigen 
Lagerort  nächst  dem  Baitkoll^um  in  das  feuchte  Gewölbe  hinter  dem 
Einnehmeramt  übertragen  wurden.  Aus  dem  Bericht  von  1667  ergibt  sich 
wieder,  dass  seit  dem  Jahre  1611  neununddreissig  Stück  ständischer  Pri- 
vilegien hinzugewachsen  waren.  Interessant  ist  der  Bericht  des  Begistra- 
tors  Boberti  über  das  Pestjahr  1679  und  über  das  Türkenjahr  1683.  Bei 
der  zweiten  Belagerung  Wiens  durch  die  Türken  hatte  man  nämlich  nicht 
die  wichtigen  Schriften  von  Wien  weggebracht,  wie  es  in  den  gleichen 
Fällen  im  16.  Jahrhundert  geschehen  war;  die  grösste  Ge&hr  drohte  dies- 
mal durch  das  Feuer  im  Schottenhof  am  14.  Juli.  —  Im  Jahre  1696  er- 
folgte eine  für  das  Archiv  ungemein  wichtige  Verordnung.  Es  ist  das 
Dekret  vom  6.  Mai  1696  über  Zusammenstellung  einer  Matrikel  für  die 
zwei  oberen  Stände  (HeiTcn  und  Bitter).  Eine  Kommission  unter  dem 
Torsitze  des  Grafen  Traun  beendete  im  Jahre  1706  diese  Arbeiten.  Die 
im  Archiv  befindlichen  Pergamenturkunden  wurden  chronologisch  in  den 
Eztraktenbüchem  zusammengetragen,  in  einem  Buche  die  Privilegien, 
Bechte  und  Instrumente  eines  jeden  der  Stände,  in  einem  andern  Buche 
endlich  die  Wappen.  Der  zweite  Hauptteil  der  Arbeit  war  die  Anlegung 
der  Matrikelbücher  selbst.  1717  war  »eine  neue  Einrichtung*  des  Ar- 
chivs im  Zuge,  von  der  jedoch  nichts  näheres  bekannt  ist.  Damit  steht 
ohne  Zweifel  die  Abfassung  eines  neuen  Bepertoriums  über  die  Be- 
gistratur  in  Verbindung.  Mit  der  grossen  Aktion  des  Landmarschalls 
Traun  und  mit  der  Anregung  von  1717  hat  die  Archivfrage  auf  lange 
Zeit  einen  Abschluss  gefunden.  Nur  ab  und  zu  wurden  Hilfsbücher  (In- 
ventare  und  Indices)  angeferiigt,  die  jetzt  häufig  die  massenhaft  skariirten 
Akten  ersetzen  müssen.  Das  erste  wichtige  Nachschlagebuch  dieser  Art 
ist  der  bis  1722  reichende  Codex  Provincialis,  vier  Bände  und  Indexband, 
1723  angelegt,  aber  nicht  fortgesetzt  infolge  störender  Ereignisse.  1741 
wurde  nämlich  die  Belagerung  Wiens  durch  die  Baiem  und  Franzosen 
befürchtet,  die  geschäftführenden  Organe  der  Stände  bereiteten  alles  vor, 
nach  Xrumbach  oder  Eirchschlag  zu  flüchten ;  die  Beichsfeinde  aber  wandten 
sich  plötzlich  nach  Böhmen.  Seit  1748  waren  Baureparaturen  im  Gang. 
Erst  1772  wurde  durch  den  Landmarschall  Trautson  die  Fortsetzung  des 
Codex  Provincialis  angeregt  und  sie  wurde  tatsächlich  unternommen.  Die 
Continuatio  Codicis  Provincialie  umfiasst  zehn  starke  Bände  und  zwei  Index- 
bücher. Der  erste  Band  war  1779  vollendet,  der  Index  schliesst  mit  dem 
Jahre  1819.  Das  Archiv  machte  noch  eine  Übertragung  mit;  als  1797 
Napoleon  in  Steiermark  stand,  wurde  es  am  19.  April  nach  Brunn  ge- 
schafft. —  Nach  1772  sind  keine  Verfügungen  allgemeiner  Art  für  Archiv 
und  Begistratur  erflossen.  Die  Abhandlung  beschäftigt  sich  in  diesem 
Abschnitte  mit  jenen  Personen,  die  in  dieser  Zeit  das  Archiv  zu  würdige 
verstanden  und  verständig  forderten,  wenn  dies  auch  nicht  in  dem  Masse 
geschah,  wie  hundert  Jahre  vorher  durch  den  Landuntermarschall  Johann 
Joachim  von  Aichen,  der  unter  anderm  vierundsechzig  Handschriftenbände 
dem  Archiv  schenkte. 


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Literatur.  521 

Der  Neubau  des  Landhauses,  yoUendet  1832|  brachte  für  das  Archiv 
einen  den  Anforderungen  entsprechenden  Baum  und  damit  die  Grundlage 
für  die  Einrichtung  des  jetzigen,  stattlichen  niederösterreichischen  Landes- 
archivs. 

So  weit  die  Geschichte  des  Landesarchiys  als  Hauptarchiy  der  Stände 
in  ihrer  Gesamtheit.  Darüber  hinaus  besteht  schon  seit  1612  die  Be- 
stimmung, von  den  Landtagshandlungen  alles  abzusondern,  was  einen  Stand 
allein  als  solchen  betrifft.  So  entstand  für  jeden  der  drei  Stände  ein 
eigenes  Archiv,  dessen  Verwahrung  dem  Vorsitzenden  eines  jeden  Standes 
zukam:  dem  Abt  von  Melk  das  Prälatenarchiy,  dem  Landmarschall  das 
Archiv  des  Henenstandes,  dem  Landuntermarschall  das  Archiv  des  Ritter- 
standes. Die  Verantwortung  und  gute  Verwaltung  lag  aber  dem  Sekretär 
des  betreffenden  Standes  ob.  Die  Archive  der  beiden  weltlichen  Stände 
waren  im  Landhause,  das  des  Prälatenstandes  im  Melkerhof  verwahrt  Seit 
1862  sind  sie  alle  im  Landhause,  bilden  aber  eine  selbständige  Abteilung 
im  niederösterreichischen  Landesarchiv;  sie  zählen  68,  113  und  104  Fas- 
zikel. Die  erste  Nachricht  über  Ordnung  des  Herrenstandarchivs,  das  für 
die  Geschichte  und  die  Genealogie  des  österreichischen  Adels  von  grossem 
Wert  ist,  ist  aus  dem  Jahre  1645,  far  das  Bitterstandarchiv  ist  1668  das 
gleiche  Datum.  Beide  Archive  entbehrten  nicht  einer  gewissen  Fürsorge, 
da  sich  innerhalb  der  beiden  Stände  immer  Mitglieder  fanden,  die  Eifer 
für  die  archivalischen  Arbeiten  im  Interesse  ihres  Standes  an  den  Tag 
legten. 

Dies  in  Kürze  der  Inhalt  der  höchst  dankenswerten  Arbeit  des  jetzigen, 
viel  verdienten  Landesarchivars  Dr.  Anton  Mayer. 

Die  Organisation  des  staatlichen  Archivwesens  veranlasste  auch  den 
oberösterreichischen  Landesausschuss,  ein  selbständiges,  den  Anforderungen 
der  historischen  Wissenschaft  entsprechendes  Archiv  zu  schaffen,  dem  das 
steiermärkische  Landesarchiv  zum  Muster  dienen  sollte.  Nach  einigen  Vor- 
arbeiten, die  besonders  durch  Julius  Stmadt  gefordert  wurden,  konnte  das 
oberösterreichische  Landesarchiv  am  1.  September  1896  das  ehemalige 
Gebäude  des  Museums  Francisco  Garolinum  an  der  Promenade  zu  Linz 
beziehen;  zum  Landesarchivar  wurde  der  bisherige  Leiter  der  Begistratur 
des  Landhauses  Dr.  Erackowizer  bestellt,  der  seither  nicht  nur  das  Archiv 
übersichtlich  geordnet  und  zahlreiche  Verzeichnisse  hergestellt  hat,  sondern 
auch  rührig  auf  die  Mehrung  des  Archivs  bedacht  gewesen  ist,  so  dass 
sich  nach  siebei^ähriger  Tätigkeit  in  dieser  Bichtung  die  Bestände  ver- 
doppelten. Und  vor  kurzem  hielt  es  der  Archivar  für  angezeigt,  durch 
eine  Beschreibung  des  oberösterreichischen  Landesarchivs  die  geschicht- 
wissenschaftlicben  Kreise  auf  diese  neue  Fundstätte  aufmerksam  zu  machen. 

Die  wertvollsten  Bestandteile  bilden  die  Landschaftsakten,  Ver- 
handlungen der  Stände  der  Provinz  von  1603  bis  1790,  in  1602  Schuber- 
bänden und  das  sogenannte  Schüsselberger  Archiv.  Dieses  wurde 
von  dem  oberösterreichischen  Geschichtschreiber  Freiherrn  von  Hoheneck 
(1669 — 1754)  auf  seinem  Stammschlosse  Schlüsselberg  bei  Grieskirchen 
begründet  und  1834  von  den  Ständen  durch  Kauf  erworben.  Es  enthält 
viele  interessante  und  wichtige  Handschriften  und  Urkunden,  far  die  Fa- 
miliengeschichte der  Adelsgeschlechter  von  Oberösterreich  bietet  es  aus- 
giebiges Quellenmaterial.     Besonders  wertvoll  ist,   dass  von  des  Freiherm 


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522  Literatur. 

Richard  Strein  Manuscriptum  genealogicum,  das  beim  Brande  des  Land- 
hauses 1800  zngmnde  ging,  eine  durch  Hoheneck  besorgte  Abschrift  vor- 
handen ist  (i4  Foliobände).  In  einer  eigenen  Arbeit  hat  Erackowizer  1899 
da9  Archiv  von  Schlüsselberg  beschrieben.  Ein»  Ergänzung  der  Land- 
schaftsakten bilden  die  332  Urkunden  des  »Geheimen  Archivs«,  das 
sich  früher  unter  dreifacher  Sperre  im  Begistraturlokale  des  Landhauses 
befand.  Ebenso  die  Annalen,  grosse  Folianten,  die  Verhandlungen  der 
Stände  enthalten,  namentlich  die  Landtagsgegenstände  samt  ihren  Beilagen 
vom  Anfang  des  16.  bis  zum  Ende  des  17.  Jahrhunderts.  Und  schliess- 
lich die  alte  Begistratur,  Akten  aus  dem  Zeitraum  1790 — 1812. 

Zu  diesen  ursprünglich  vorhandenen  oder  gleich  bei  der  Gründung 
des  Landesarchivs  in  Aussicht  genommenen  Beständen  kamen  die  Neu- 
erwerbungen. Es  sind:  die  Archivalien  des  ehemaligen  Kollegiatstiftes 
Spital  am  Pyhrn;  die  älteren  Akten  und  Urkunden  aus  der  Begistratur 
der  Linzer  Statthalterei,  durch  Dr.  Wilhelm  gesichtet,  etwas  über 
hundert  Schuberbände  (diese  beiden  Gruppen  wurden  unter  Vorbehalt  des 
staatlichen  Eigentumsrechtes  zur  Aufbewahrung  übergeben);  das  Archiv 
der  Kirchdorf-Micheldorfer  Sensengewerksgenossenschaft;  Archi- 
valien aus  Obernberg  im  Innviertel,  eine  Ausgrabung  aus  dem  Schütt- 
kasten bei  dem  dortigen  Gerichtsgebäude;  die  Adelsmatrikel  des 
Herren  und  Bitterstandes;  die  historisch-topographische  Ma- 
trikel des  Landes  ob  der  Enns  mit  einer  historischen  Karte  des  Eron- 
landes,  das  sorgfältige  und  ungemein  tüchtige  Werk  des  Verfassers  der 
Matrikel,  P.  Johann  Lamprechts ;  endlich  Archivalien  aus  der  aufgelassenen 
Begistratur  des  Schlosses  Eferding. 

So  liegen  von  den  Archivaren  der  beiden  österreichischen  Landes- 
archive wesentlich  verschiedene  Arbeiten  vor.  Das  ist  durch  das  grund- 
verschiedene Wesen  der  Archive  selbst  bedingt.  Das  Wiener  sieht 
auf  eine  fast  vierhundertjährige  Geschichte  zurück,  seine  Bestände  sind 
in  dieser  Zeit  naturgemäss  im  Zusammenhang  mit  den  Geschäften  der 
ständischen  Eörperschaften  und  Behörden  erwachsen;  daher  konnte  eine 
Geschichte  dieses  Archivs  im  eigentlichen  Sinn  des  Wortes  geliefert  werden. 
Das  Linzer  Archiv  ist  eine  Schöpfung  der  neuesten  Zeit,  es  ist  daher 
kaum  noch  über  die  erste  Einrichtung  hinausgekommen  und  erweitert 
noch  täglich  seinen  Wirkungskreis ;  so  handelte  es  sich  hier  vorzüglich  um 
ein  Verzeichnis  der  bisher  einverleibten  Bestände  zum  Nutzen  und  From- 
men der  Geschichtsforschung. 

Wien.  K.  HöneL 


Die    historischen   Programme    der    österreichischen 
Mittelschulen  für  1902  und  19O30- 

Da  es  sich  diesmal  um  zwei  Berichtsjahre    handelt,    ist  die  Zahl  der 
zur  Anzeige   gelangenden  Programmarbeiten  geschichtlichen    und  erdkund- 


•)  Gymnasium  wird  mit  G.,  Realschule  mit  R.  gekürzt. 

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Literatar.  523 

liehen  Inhalts  bedeutend;  yiele  liefern  wichtige  Beiträge  zur  allgemeinen 
und  zur  österreichischen  Geschichte.  Von  diesen  beruhen  auf  ungedrucktem 
Materiale:  Geschichte  Pettaus  im  Mittelalter,  I.Teil,  von  Hans 
Pirchegger  (G.  in  Pettau  1903),  eine  für  Schüler  und  für  Freunde  der 
Stadt  geschriebene  quellenmässige  Darstellung  von  den  wechselnden  Schick- 
salen Pettaus  und  Pannoniens  in  der  ersten  Hälfte  des  Mittelalters.  Das 
alte  Poetovio  hat  trotz  mehrfacher  Verwüstungen  und  Zerstörungen  fort- 
bestanden und  erlangte  in  der  Earolingerzeit  als  »Stadt*  wieder  grössere 
Bedeutung,  als  es  in  den  Besitz  der  Salzburger  Kirche  gekommen  war 
(Fortsetzung  folgt).  P.  benützte  ungedruckte  Urkunden  aus  Pettau,  aus 
dem  Schlosse  Thumisch  und  im  Landesarchive  zu  Graz.  In  der  Beilage 
werden  grössere  Stellen  aus  dem  handschriftlichen  (deutschen)  Ohronicon 
seu  commentarius  Pettoviensis  des  Pfarrers  Georg  Hauptmann  in  Haidin 
aus  dem  Ende  des  17.  Jahrhunderts  (die  ältere  Zeit  umfassend)  abge- 
druckt. —  Tirolische  Turniere  im  13.  und  14.  Jahrhundert 
von  L.  Schönach  (Ober-R.  in  Innsbruck  1903).  Nach  einer  wertvollen 
historischen  Einleitung  werden  Auszüge  aus  den  Raitbüchem  im  Statt- 
haltereiarchiv in  Innsbruck,  aus  Urkunden  im  Beichsarchiv  in  München 
und  im  Wiener  Staatsarchiv  über  Turniere  geboten,  die  in  Tirol  von  1299 
bis  1355  stattfanden,  oder  über  Tiroler,  die  auswärtige  Waffenspiele  be- 
suchten. —  Beiträge  zur  Geschichte  des  ehemaligen  Kartäu- 
serklosters Allerengelberg  in  Schnals  von  Josef  C.  Bief 
(G.  der  Franziskaner  in  Bozen  1903).  Die  Kartause  wurde  von  Heinrich 
von  Kärnten  1325  gestiftet  und  mit  vielen  Freiheiten  ausgestattet  (nach 
dem  Muster  von  Mauerbach)  und  1782  aufgehoben.  Dieser  Teil  der  Ar- 
beit befasst  sich  mit  den  Quellen  zur  Geschichte  der  Kartause  und  gibt 
dann  die  Begesten  aus  den  verschiedenartigen,  seit  Aufhebung  des  Klosters 
stark  verstreuten  Urkunden,  die  teil  in  Kartaus,  Völlan,  Schlanders  und 
Bozen,  teils  im  Statthaltereiarchiv  in  Innsbruck  und  im  Staatsarchiv  in 
Wien  liegen.  Die  Begesten  umfassen  die  Zeit  von  1325  bis  1382  (Fort- 
setzung folgt).  —  Christophorus  Hegendorphinus  in  der  bi- 
schöflichen Akademie  zu  Posen  (1530 — 1535),  ein  Beitrag  zur 
Geschichte  der  Renaissance  und  Reformation  in  Polen  von  St.  Kossowski 
(2.  Staatsg.  in  Lemberg  1903).  Der  Humanist  Hegendorf,  1500  in  Leipzig 
geboren,  wurde  vom  Bischof  Lubranski  nach  Posen  an  die  neue  Akademie 
berufen,  wo  er  eine  reiche  literarische  Wirksamkeit  entfaltete,  bis  er  durch 
die  Reaktion  vertrieben  wurde.  Hier  sind  Notizen  aus  den  ungedruckten 
Acta  capitulorum  (Posen)  geschöpft,  durch  welche  einzelne  Angaben  von 
Wotke  richtiggestellt  werden.  —  Über  das  rechtliche  Verhältnis 
der  Niederlande  zum  deutschen  Reiche  von  G.  Turba  (Staats-G. 
im  13.  Bez.  Wiens  1903),  zugleich  eine  Ergänzung  zu  Turbas  Buch  » Ge- 
schichte des  Thronfolgerechtes  in  allen  habsburgischen  Ländern  •  .  .  . 
(1156 — 1732)*,  Wien  und  Leipzig  1903.  Nach  bisher  unbenutzten  Akten 
im  Geh.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  in  Wien  und  im  Ministerium  des 
Innern  werden  a)  die  Reichsbelehnungen  in  Geldern,  Zütphen,  Utrecht, 
Oberjssel  und  Cambrai  unter  Karl  dem  Kühnen  und  Kail  V.  besprochen, 
dann  b)  der  burgundisch-niederländische  Gesamtbesitz  festgestellt,  der  durch 
die  pragmatische  Sanktion  Karls  V.  (1549)  theoretisch  und  durch  die 
Huldigung    Philipps  II.    in    den    einzelnen    Gebieten    praktisch    begründet 


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524  Literatur. 

wurde,  so  dass  jetzt  die  Verschiedenbeit  des  Erbrechts  in  den  Provinzen 
beseitigt  war.  Dann  wurde  diese  Einheit  und  die  weibliche  Erentual- 
succession  auch  vom  Beiche  garantirt  (l55l).  c)  Die  Bechtsyerhältnisse  des 
Hauses  Burgund.  Im  letzten  Abschnitte  wird  die  Anfechtung  und  Ver- 
teidigung des  burgundischem  Vertrages  (Augsburg  26.  Juni  1548)  betreffend 
den  Beichssühutz  fiir  die  Niederlande,  u.  den  Ausschluss  des  burgundi- 
schen  Kreises  vom  Beligionsfrieden  von  1555  behandelt.  —  Der  Begie- 
rungsantritt Ferdinands  I.  in  den  niederösterreichischen 
Erblanden  von  W.  lUing  (Staats-G.  in  Floridsdorf  bei  Wien  1903). 
Nach  dem  Ableben  des  Kaisers  Max  suchten  die  n.-ö.  Lande  das  >ltegi- 
ment  *  überall  beiseite  zu  schieben  und  an  dessen  Stelle  die  landständische 
Verwaltung  zu  setzen.  Am  schärfsten  ging  der  Wiener  Landtag  vor;  die 
Stände  verlangten  die  Begierung  fär  sich  bis  zur  Ankunft  der  neuen 
Landesherren  und  machten  geltend,  dass  sie  vor  der  Erbhuldigung  und 
vor  Bestätigung  ihrer  Privilegien  keinen  Gehorsam  schuldig  seien.  Die 
Länder  gingen  in  dieser  Sache  einhellig  vor  (Zusammenkunft  der  Ver- 
treter in  Brück  a,  M.  1520),  wiesen  die  Forderungen  des  obersten  Begi- 
ments  zurück  und  beschlossen  eine  Gesandtschaft  an  Karl  V.  Hier  gingen 
jedoch  die  Ansichten  über  die  den  Gesandten  zu  gebende  Instruktion  weit 
auseinander  und  schliesslich  kam  es  auch  unter  den  Gesandten  selbst  zu 
verschiedenen  Weiterungen.  Indessen  bestätigte  Karl  V.  das  oberste  Be- 
giment  in  Augsburg  und  wies  die  Stände  an  dieses.  Allein  die  Gesandten 
kamen  doch  nach  Spanien  und  erhielten  dort  eine  Antwort,  die  gegen  ihre 
bisherigen  Bestrebungen  gerichtet  war  und  ihnen  auferlegte,  sich  den 
obersten  Statthaltern  zu  unterwerfen  und  ihnen  auch  die  Erbhuldigung  zu 
leisten.  Während  dies  in  den  übrigen  Ländern  geschah,  vereitelte  Nieder- 
österreich die  Erbhuldigung  und  leistete  dieselbe  erst  nach  längerem 
Sträuben  (9.  Juli);  Wien  huldigte  gar  erst  am  II.  August  1520.  Vol- 
lends gebändigt  wurde  die  Opposition  erst  nach  und  nach.  Die  Dinge 
drängten  wegen  der  Erbteilung  unter  den  Enkeln  des  Kaisers  Max.  Am 
28.  April  1521  fand  in  Worms  der  erste  Teilungs vertrag  statt,  worauf 
Ferdinand  sofort  in  seine  Länder  eilte,  in  Linz  am  24.  Mai  seine  Hochzeit 
mit  Anna  von  Ungarn  feierte  und  dann  mit  grosser  Strenge  die  ständische 
Opposition  namentlich  in  Niederösterreich  beugte.  I.  benützte  zu  seiner 
Arbeit,  in  welcher  manches  irrige  Detail  berichtigt  wird,  ungedruckte 
Akten  aus  dem  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv,  im  Ministerium  des  Innern 
und  in  der  Hof  bibliothek  in  Wien,  sowie  die  ständischen  Archive  in  Wien, 
Linz,  Graz,  Klagenfurt  und  Laibach.  —  Die  Teilnahme  Hans  Katzia- 
ners  an  den  Kämpfen  gegen  Zdpolya  i.  J.  1527  von  Fr.  Koma- 
tar  (D.  Ober-B.  in  Laibach  1902).  Nachdem  die  Nationalpartei  in  Un- 
garn den  Zäpolja  zum  König  erhoben  hatte,  musste  Ferdinand  von  Öster- 
reich zum  Kriege  bereit  sein.  Mit  11.000  Mann,  die  vom  Markgrafen 
Kasimir  von  Brandenburg,  später  von  Niklas  Salm  befehligt  wurden,  zog 
Ferdinand  Ende  Juli  1527  gegen  Ungarn  und  hielt  schon  am  23.  August 
seinen  Einzug  in  Ofen.  Inzwischen  eroberte  Katzianer  Oberungarn.  Diese 
Operationen  werden  auf  Gnind  ungedruckten  Materials  im  Wiener  Staats- 
archiv, im  k.  u.  k.  Hofkammerarchiv  und  im  Kriegsarchiv,  sowie  im  Ar- 
chiv des  Fürsten  Batthyany  in  Körmend  und  im  Krainer  Landesarchiv 
näher  ausgeführt,  wodurch  Voigts  Angaben  ergänzt  werden.  —  Die  all- 


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Literatur.  525 

gemeine  Lage  Tirols  beim  Schmalkaldner  Einfall  im  Jahre 
1546.  Ein  kleiner  Beitrag  zur  Geschichte  Tirols  von  R.  Beirer  (Eeal-G. 
zu  Waidhofen  a.  Th.  1903),  behandelt  a)  die  kirchlichen  Verhältnisse  in 
Tirol  und  erklärt  den  grossen  Anhang,  den  Protestantismus  und  Anabap- 
tismus im  Land  fanden,  aus  dem  Glaubensbedürfhis  in  einer  Zeit  allge- 
meinen Verfalls.  Die  Ketzerverfolgungen,  die  unter  Ferdinand  I.  folgten, 
haben  dem  Lande  aber  für  lange  Zeit  schwere  Wunden  geschlagen  und 
trugen  die  Hauptschuld  an  dem  wirtschaftlichen  Niedergange.  Die  Bevöl- 
kerungszahl nahm  durch  Auswanderung  (nach  Mähren)  und  durch  Hin- 
richtungen stetig  ab;  in  den  Jahren  1527 — 1529  wurden  allein  600 
Wiedertäufer  hingerichtet,  b)  Diese  Zustände  machten  sich  dann  in  der 
Türkennot  übel  bemerkbar.  Die  tirolischen  Stände  wurden  fortwährend 
um  Hilfe  angegangen  und  schon  1529  zogen  3000  Mann  nach  Wien, 
während  an  »Türkenpfennig*  im  ganzen  die  hohe  Summe  von  1,230.000  fl. 
aufgebracht  wurde  (S.  19).  Viel  litt  Tirol  ferner  infolge  der  »Muster- 
plätze* und  Durchzüge,  wozu  noch  allerlei  Landplagen  kamen:  Wildschäden, 
1541  grosse  Heuschreck enschwärme,  1545  Trockenheit  und  Missernte, 
Pest.  Wegen  schlechter  Verwaltung  warfen  auch  die  Bergwerke  wenig 
ab  (Schluss  folgt).  Zu  dieser  namentlich  kulturhistorisch  interessanten 
Arbeit  wurden  ausser  dem  gedruckten  Materiale  auch  zahlreiche  unge- 
druckte Akten  aus  dem  Statthaltereiarchiv  und  dem  Ferdinandeum  in 
Innsbruck,  im  Xlosterarchive  in  Stams,  in  Füssen  u.  a.  a.  0.  fleissig  be- 
nützt, nur  auf  richtige  Schreibung  der  Namen  und  Vermeidung  von  Druck- 
fehlem hätte  mehr  Aufmerksamkeit  verwendet  werden  sollen.  —  Die 
Instruktion  Erzherzog  Karls  II.  für  die  landesfürstlichen 
Beformierungs-Kommissäre  in  Steiermark  aus  dem  Jahre 
1572  von  A.  Kaspret  (I.  Staats-G.  in  Graz  1903).  Die  ziemlich  weit- 
läufige Instruktion,  welche  S.  6 — 24  zum  erstenmale  aus  dem  Statthal- 
tereiarchive in  Graz  abgedruckt  wird,  bezweckte  eine  neue  Berechnung 
und  Schätzung  der  1.  f.  Kammergüter  in  Steiermark,  um  den  Ertrag  der- 
selben zu  ermitteln  und  Missstände  in  der  Bewirtschaftung  zu  beseitigen. 
—  Urkunden  derlglauer  Meistersinger.  I.  Teil  von  Fr.  Streinz 
(Staats-G.  im  3.  Bez.  Wiens  1902).  In  Iglau  bestand  eine  »Schule*  von 
1571 — 1622,  die  noch  im  17.  Jahrhundert  blühte.  Von  Urkunden  werden 
1.  Supplikationen,  2.  das  Handelsbuch  der  Meistersinger  in  Iglau  (l613 — 
1621)  und  3.  zwei  für  die  innere  Geschichte  des  Vereins  wichtige  Ur- 
kunden (1614  und  1618)  aus  dem  Stadtarchiv  in  Iglau  abgedruckt.  — 
Die  protestantische  Bewegung  im  Lungau  und  das  Kapu- 
zinerkloster in  Tamsweg  von  V.  Hatheyer  (G.  Borromaeum  in 
Salzburg  1902).  Auf  Grund  einer  handschriftlichen  Aufzeichnung  von 
Andrä  (?)  Kocher  aus  Tamsweg  und  der  ungedruckten  Akten  im  Regie- 
rungsarchive und  im  fürsterzb.  Konsistorialarchive  in  Salzburg  werden  kurz, 
die  kirchlichen  Zustände  im  Lungau  in  der  2.  Hälfte  des  J6.  Jahrhunderts 
geschildert.  Damals  drang  von  Steiermark  und  Kärnten  her  das  Luther- 
tum ein,  aber  am  Beginn  des  17.  Jahrhunderts  wurde  unter  dem  Erz- 
bischof Mark  Sittich  die  Gegenreformation  (mit  Landesverweisungen  und 
schweren  Strafen  an  Leib  und  Gut)  durchgeführt.  Erzbischof  Paris  Lodron 
sendete  dann  Kapuziner,  die  in  Tamsweg  ein  Kloster  gründeten  und  über 
die  Beinhaltung  der  katholischen  Lehre  wachten.    Das  Kloster  ward  1790 


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626  Literatur. 

aufgelassen.  —  Braunau  und  der  Dreissigjährige  Krieg.  Ge- 
schichtliche Studie  von  L.  Wintera  (Stifts-G.  zu  Braunau  in  Böhmen  1903). 
Der  Verfasser  hat  bereits  in  seiner  Schrift  über  die  protestantische  Be- 
wegung in  Braunau  (Prag  1894)  sich  mit  dem  Gregenstande  näher  be- 
schäftigt und  handelt  hier  über  die  Verhältnisse  in  Braunau  vor  1618 
und  über  die  Ereignisse  in  der  Stadt  während  des  grossen  Krieges  auf 
Grund  neuer  Akten  im  Stifte  Baigem,  im  Stadtarchiv  und  im  Stiftsarchive 
zu  Braunau.  Dem  heftigen  Andringen  der  Protestanten  in  Braunau  be- 
gegnete der  Abt  Wolfgang  Seiender  ebenso  heftig  und  brutal,  so  dass  sich 
der  allgemeine  Unwille  gegen  ihn  kehrte;  1612  wurde  die  neue  evange- 
lische Kirche  errichtet,  gegen  welche  schon  beim  Beginn  des  Baues  der 
Abt  protesürte  (1611),  worauf  K.  Matthias  den  Bau  einstellen  Hess.  Gegen 
den  Abt  wurde  noch  1615  Klage  geführt,  dass  er  den  Kirchenbau  ein- 
stellen und  die  Leute  am  Besuche  des  evangelischen  Gottesdienstes  hindern 
wolle,  was  wohl  für  1611  richtig  sei,  aber  nicht  mehr  für  1615,  wo  die 
Protestanten  schon  frei  ihre  Religion  übten.  K.  Matthias  hat  die  Schliessung 
der  Kirche  noch  1616  befohlen  und  sandte  zu  diesem  Zwecke  auch  1618 
eine  Kommission,  aber  die  Schliessung  wurde  von  den  Protestanten  stets 
vereitelt,  wofür  die  nach  Prag  befohlenen  protestantischen  Bürger  von 
Braunau  eingekerkert  wurden.  Erst  1622  wurde  die  Kirche  wirklich  ge- 
sperrt, früher  nie.  Die  gegenteilige  Behauptung  stammt  aus  der  Historia 
Bohemiae  des  Protestanten  Paul  Sk41a  v.  Zhofu.  Gindely,  wird  S.  23  be- 
hauptet, habe  den  wahren  Sachverhalt  gekannt,  aber  ihn  aus  »Schwäche^ 
nicht  einbekannt  und  den  Vorfall  in  Klostergrab  mit  dem  von  Braunau 
analogisirt.  Der  Abt  hat  also  die  Kirchensperre  niemals  verfugt;  er  floh, 
vom  Prager  Direktorium  mit  der  Temporaliensperre  bedacht,  am  29.  April 
1619  und  starb  bald  darauf.  Das  Stift  wurde  verwüstet  und  an  Bürger 
verkauft.  Nach  1620  änderte  sich  das  jedoch  völlig  und  IG 29  wurden 
die  Verhältnisse  zwischen  Stadt  und  Stift  durch  den  Bezess  Kaiser  Fer- 
dinands IL  (S.  52  fg.  mitgeteilt)  neu  geordnet.  Braunau  hatte  während 
des  Krieges  viel  auch  von  seite  der  Soldateska  zu  leiden.  Im  Anhange 
sind  als  Beilagen  mehrere  Briefe  und  Urkunden  zur  Geschichte  Braunaus 
von  1607 — 1648  im  Wortlaute  abgedruckt.  —  Das  Gefecht  bei 
Grenzhausen  (31.  Jänner  1637)  von  R.  Knott  (G.  in  Teplitz-Schönau 
1903),  kurze  Darstellung  des  Gefechtes  bei  Grenzhausen  (prope  Chissel- 
bergam?),  wo  Johann  v.  Werth  einen  für  Ehrenbreitstein  bestimmten 
Proviantzug  aufhob,  was  später  den  Fall  der  Festung  zur  Folge  hatte. 
Als  Beilage  wird  der  lateinische  Bericht  eines  Augenzeugen  aus  der  Bi- 
blioteca  Barberini  in  Bom  mitgeteilt.  —  Zum  Tirolisch-Salzburgi- 
schen Bergwerksstreit  im  Zillertal  von  Hans  Mark  (Ober-R. 
in  Salzburg  1902)  nach  ungedruckten  Akten  im  Regierungsarchive  in 
Salzburg.  Infolge  des  Vergleiches  zwischen  König  Ferdinand  I.  und  dem 
Erzbischof  Matthäus  Lang  von  Salzburg  (1533)  sollten  die  Bergwerke  im 
Zillertale  beiden  zu  gleichen  Teilen  gehören.  Um  1630  aber  wurden  in 
der  Gegend  von  Zell  a.  Z.  durch  den  Leibmedicus  des  Erzherzogs  Leopold  V. 
(Dr.  Eggs)  reiche  Goldlager  entdeckt.  Nun  wollte  der  regierende  Erz- 
bischof Paris  Lodron  den  Vertrag  von  1533,  den  das  Domkapitel  nicht 
bestätigt  hätte  und  worin  von  G  o  l  d  bergwerken  nicht  die  Rede  sei,  um- 
stossen.   Daher  kam  es  mit  dem  Erzherzog  zu  Weiterungen,  so  dass  dieser 


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Literatur.  527 

mit  » handthablichen  mittein*,  der  Erbischof  aber  mit  geistlichen  Zensuren 
drohte.  Die  Streitlust  des  Erzherzogs  dämpfte  jedoch  das  kühle  Verhalten 
der  tirolischen  Landstände  und  endlich  das  Einschreiten  des  damals  um 
die  Beichslage  höchst  besorgten  Kaisers.  Der  Erzbischof  bestand  auf 
seiner  Landeshoheit  im  ZiUertal  und  setzte  sogai*  dem  Kaiser  Widerstand 
entgegen;  zur  besseren  Verbindung  des  Tales  mit  dem  Salzburgischen 
wurde  damals  die  Strasse  über  Gerlos  angelegt.  Der  Streit  dauerte  auch 
nach  dem  Tode  Leopolds  V.  fort  und  fand  erst  durch  einen  Vergleich  »auf 
Halbscheid*  (l648)  ein  Ende.  —  Ein  zeitgenössischer  Bericht 
über  die  Hinrichtung  der  ungarischen  Be be  11  enFrangip an i, 
Zriny  und  Nadasdy  i.  J.  1671  von  B.  Knott  (G.  in  Teplitz-Schönau 
1903),  bietet  eine  kurze  Erläuterung  zu  einem  italienischen  Berichte  nach 
Bom  (Vienna,  3.  Mai  1671)  in  der  Bibl.  Barberini  (Bom,  Cod.  Ms.  LIX. 
147),  der  im  Anhang  wörtlich  abgedruckt  wird.  —  Zur  Geschichte 
der  Manhartalm  von  A.  Gstirner  (Staats-B.  in  Graz  1903).  Diese 
am  Südfuss  des  Manhart  im  Futscher  Bezirke  gelegene  Alpe  (Agorit)  wird 
schon  Ende  des  1 1 .  Jahrhunderts  genannt  und  kommt  später  in  Urkunden 
mehrfach  vor,  am  häufigsten  in  der  Zeit  vom  16. — 18.  Jahrhundert;  die 
von  dem  Verfasser  benützten  Urkunden  liegen  im  Budolfinum  in  Klagen- 
furt. —  Zur  Geschichte  des  Montafoner  Wappens  von  H. 
Sander  (Ober-B.  in  Innsbruck  1903),  mit  2  Abbildungen,  grossenteils 
nach  ungedruckten  Akten  im  Landesarchiv  zu  Bregenz  u«  a.  Urkunden, 
darunter  solchen  im  Besitze  des  (inzwischen  verstorbenen)  Friedrich  v.  Friz, 
über  dessen  Familie  reiche  Anmerkungen  in  der  vorliegenden  Abhandlung 
Aufschlussjgeben. —  Die  Annahme  der  pragmatischen  Sanktion 
in  Vorarlberg  von  Ferd.  Hirn  (Ober-B.  in  Dombim  1903).  Schildert 
auf  Grund  ungedruckter  Akten  im  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  in  Wien, 
des  Landesarchivs  zu  Bregenz  und  des  Stadtarchivs  zu  Feldkirch  die  Vor- 
bereitungen zum  grossen  Landtag  in  Feldkirch  ( 12.  Jänner  172l)  und  die 
dort  erfolgte  Annahme  der  pragmatischen  Sanktion  durch  die  Stände  Vor- 
arlbergs und  druckt  als  Beilage  das  schwulstige  Anerkennungsinstrument 
S.  24 — 30  ab.  —  Der  Anteil  Vorarlbergs  am  österreichischen 
Erbfolgekriege  im  Jahre  1744  von  Gebhard  Fischer  (Beal-G. 
in  Feldkirch  1902).  Mit  der  für  Österreich  ungünstigen  Wendung  des 
Krieges  1744  kam  Feindesnot  über  das  Land,  indem  im  Oktober  dieses 
Jahres  Bayern  und  Franzosen  nach  Schwaben  und  Vorarlberg  vorrückten, 
wo  trotz  herrschender  Armut  des  Volkes  Vorbereitungen  zur  Abwehr  ge- 
troflfen  wurden.  Am  23.  Oktober  erfolgte  von  Konstanz  her  ein  Angriff 
auf  Bregenz  zu  Wasser,  der  jedoch  abgewiesen  wurde,  ebenso  spätere  An- 
griffe bei  Hörbranz,  am  Kluspass  und  (am  6.  November  1744)  von  Lindau 
aus  zu  Lande.  Fischer  benützt«  ungedrucktes  Material  im  Museumsarchiv 
zu  Bregenz  und  in  den  Stadtarchiven  von  Bludenz  und  Feldkirch.  —  Das 
Deutsche  Beich  zur  Zeit  der  ersten  Zusammenkunftsver- 
suche zwischen  Kaiser  Josef  II.  und  Friedrich  d,  Gr.  von 
A.  H.  Loebl  (Staats-E.  in  der  Vereinsgasse  im  2.  Bezirk  Wiens  1902). 
Mit  dankenswerter  Heranziehung  auch  älterer,  verschollener  Literatur  und 
ungedruckter  Akten  in  den  Staatsarchiven  in  München  und  Dresden  wer- 
den die  Beichsverhältnisse  und  besonders  die  Beziehungen  zwischen  Josef  11. 
und  Friedrich  II.  in  der  Zeit  von  1765 — 1768    im  engsten  Bahmen  dar- 


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528  Idteratur. 

gestellt  (21  S.)  und  die  Übergriffe  Friedrichs  II.  betont,  wobei  gegen  die 
» preussischen  Historiker*  und  gegen  K.  Biedermann  polemisirt  wird.  Bei 
Verwertung  der  yerscbiedenartigen  Quellen  hat  sich  der  Verfasser  jedoch 
nicht  viel  kritischen  Zwang  angetan.  —  Pius  VII.  und  das  Reichs-» 
konkordat  (Forts.)  von  Leo  König  (Privat-G.  der  Jesuiten  in  Ealks- 
burg  1902)  bespricht  in  diesem  Teile  die  »Grundlagen  der  neuen  Diöze-. 
sangrenze  der  deutschen  Kirche*  nach  dem  Reichskonkordate  (vergL  Mit- 
teilungen 23,  533)  und  die  Verhandlungen  in  den  Wiener  Konferenzen 
(1804),  dann  das  Verhalten  des  Papstes  gegen  das  Franksche  Konkor- 
datsprojekt. Durch  Severoli  Hess  Pius  VII.  allgemeine  Bemerkungen  zu 
den  einzelnen  Konferenzen  dem  Reichsreferendar  übergeben,  in  welchen 
namentlich  gegen  die  geplante  neue  Verteilung  der  Bistümer,  die  Auf- 
hebung der  Exemptionen  und  ähnlicher  Machtmittel  der  Geietlichkeit  pro- 
testirt  wurde  (Forts,  folgt).  —  Zeitgenössische  Berichte  aus  der 
Umgebung  Oberhollabrunns  über  die  Kriegsjahre  1805  und 
1809  von  J.  Grippel  und  A.  Müller  (G,  in  OberhoUabrunn  1902), 
Bietet  hübsche  Einzelheiten  aus  Pfarr-  und  Gemeindedenkbüchern  von 
Siemdorf,  Stetteldorf,  Hausleuthen,  Gr.-Weikersdorf,  Oberhautzentel,  Stran- 
zendorf,  Göllersdorf,  Bergau,  Aspersdorf,  Schöngrabern  und  andern  n.-ö. 
Orten  über  den  Aufenthalt  der  Franzosen  während  der  Kriege  von  1805 
und  1809,  wovon  das  meiste  bisher  unbekannt  war.  —  Der  Kriegsruf 
an  die  Bukowina  im  Jahre  1809.  Nach  Akten  von  D.  Werenka 
(griech.-or.  Ober-R.  in  Czemowitz  1903).  An  der  Hand  ungedruckter 
Aktenstücke  aus  dem  Kloster  Suczewina  und  der  von  Onciul  herausgege-* 
benen  Urkunden  wird  die  Teilnahme  der  Bukowiner  am  Kriege  von  1809 
gegen  Polen  und  Russen  erörtert.  Am  9.  Mai  1809  wurde  in  3  Sprachen 
ein  Kriegsaufruf  erlassen,  der  S.  8 — 9  faksimilirt  erscheint.  Derselbe  hatte 
Erfolg,  denn  es  wurden  Mannschaften  und  Geld  für  den  Krieg  aufgebracht. 
Die  Bukowiner  kämpften  dann  mit  anerkennenswerter  Tapferkeit  in  Gali- 
zien,  bis  1810  infolge  des  Friedens  die  Verbände  der  Freiwilligen  auf- 
gelöst wurden.  —  Jugend-  und  Kriegserinnerungen  Joh.  B. 
Türks,  Leiters  der  Landes  Verteidigung  in  Kärnten  i.  J.  1809. 
Hg.  von  Ferd.  Khull  (Schluss;  2.  Steats-G.  in  Graz  1902).  In  diesem 
Teile  der  interessanten  Erinnerungen  (vergl.  Mitteilungen  23,  533)  er-* 
zählt  Türk  seine  Erlebnisse  im  weitem  Verlauf  des  Krieges.  Im  August 
1809  wurde  er  in  das  kaiserliche  Hauptquartier  nach  Totis  beschiedeu 
und  ihm  dort  die  Verteidigung  Kärntens  übertragen,  falls  der  Waffen- 
stillätend  nicht  zum  Frieden  führen  sollte.  Türk  beteiligte  sich  dann  im 
Okteber  an  den  Kämpfen  in  Oberkämten  (bei  Sachsenburg,  Möllbrücken, 
vor  Milstedt  am  26.  Okt.  1809)  und  befand  sich  zuletzt  im  Hauptquartiere 
Hofers  in  Matrei,  worüber  einige  interessante  Details  geboten  sind.  Be- 
merkenswert ist,  dass  man  auch  in  Kärnten  lange  nichts  Sicheres  vom 
Wiener  Frieden  erfuhr  und  davon  erst  in  der  Nacht  vom  27. — 28.  Oki 
aus  Lienz  eine  Bestätigung  erhielt.  Türk  starb  1841  in  Töltschach.  — 
Res  Lusitanae  von  F.  Weirioh  (Franz  Josef-G.  in  Wien  1902).  Nach 
eigenhändigen  Auizeichnungen  der  Herzogin  Adelheid  von  Braganza  (Ge- 
mahlin Dom  Miguels)  und  mehreren  Akten  im  Wiener  Staatsarchiv  werden 
die  politischen  Ereignisse  in  Portugal  1822 — 1833  erörtert;  S.  XI — XV 
ist  die  Denkschrift  abgedruckt,  mit  welcher  dem  Dom  Miguel  durch  öster- 


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Literatur.  529 

reich  die  Verzichtleistung  auf  Portugal  empfohlen  wurde  (1826)  und  aus 
welcher  sehr  deutlich  der*Einflus8  zu  ersehen  ist,  den  England  auf  die 
damaligen  Vorgänge  übte.  Im  Anhange  finden  wir  zur  Erläutemng  der 
polit.  Verhältnisse  Portugals  eine  sehr  sorgfältig  gearbeitete  Stammtafel. 
—  La  battaglia  di  Maclodio  secondo  un  nuovo  documento 
del  G.  Poli  (f.  b.  Privat-G,  in  Trient  1903),  enthält  eine  Darstellung  des 
Kampfes  von  Maclodio  bei  Brescia,  wo  am  12.  Okt.  1427  die  Mailänder 
von  den  Venetianem  geschlagen  wurden,  und  druckt  im  Anhange  den  Brief 
der  Bruder  Martinengo  an  den  Grafen  Arco  und  den  Bischof  von  Trient 
(l3.  Okt.  1427)  aus  dem  Kapitelarchiv  in  Trient  ab.  —  L*  antico  os- 
pizio  di  Santa  Margherita  in  Vallagarina  del  L.  Rosati  (ItaL 
Ober-B.  in  Bovereto  1903)  mit  Benützung  ungedruckten  Materials  im 
Stadtarchiv  zu  Bovereto  und  im  Kapitel-  und  Kurienarchiv  in  Trient.  — 
La  rinuncia  di  Corrado  di  Beseno  al  vescovado  di  Trento 
di  V.  Zanolini  (fb.  Privat-G.  in  Trient  1902)  mit  Heranziehung  der 
Trientiner  Archivalien.  —  La  lebbra  nel  medioevo  e  lo  spedale 
per  i  lebrosi  a  Sant'Ilario  presso  Bovereto  di  L.  Bosati  (It. 
Ober-B.  in  Bovereto  1902),  70  S.  Benützt  wurden  meist  Trientinerakten 
und  die  fb.  Visit ationsprotokoUe,  —  I  luogotenenti,  assessori  e 
massari  delle  Valli  di  Non  e  Sole  del  D.  Beich  (It.  Ober-G.  in 
Trient  1902  und  1903),  Forts,  und  Schluss.  Im  Anhange  ein  Verzeichnis 
der  Assessori  von  1302 — 1801,  wozu  Ungedrucktes  aus  Archiven  (Lisi- 
nago)  verwertet  wurde. —  Spigolature  d^archivio  del  V.  Zanolini 
(fb.  Privat-G.  in  Trient  1903):  Besprechung  und  teilweise  Mitteilung 
verschiedener  Schriftstücke  privater  Natur  aus  den  noch  ungeordneten  Per- 
gamenten im  Kapitelarchiv  in  Trient  aus  verschiedenen  Zeiten  (l  1 70 — 1 49  j). 
Abhandlungen  zur  Geschichte  und  Kultur  des  Altertums  auf  Grund- 
lage des  Gedruckten :  Ein  Ausflug  nach  Ober-Ägypten  (1898)  von 
Franz  Herold  (Akad.-G.  in  Wien  1902),  prächtige  Schilderung  der 
ägyptischen  Buinenstätten,  am  Schlüsse  ein  historischer  Überblick  über  die 
Schicksale  des  Nillaiides  bis  auf  unsere  Tage  (S.  57  fg.).  —  Die  Men- 
schen- und  Götterepitheta  bei  Homer  in  ihrer  Beziehung 
auf  die  hellenischen  Personennamen.  I.  Systematischer  Teil  von 
K.  Prodinger  (G.  in  Kaaden  1903).  —  Homerische  Götter- 
gestalten in  der  antiken  Plastik  (Zum  Anschauungsunterricht) 
von  Fr.  Lehner  (G.  in  Linz  190.3).  —  Aphrodite  und  Eros,  auf 
Grund  der  vergleichenden  Mythologie  dargestellt  von  J.  König  (G.  in 
Bregenz  1903).  —  Eine  Beise  nach  den  Kykladen  von  V.  Mattel 
(2.  deutsches  G.  in  Brunn  1903),  vorzüglich  nach  archäologischen  Ge- 
sichtspunkten angeordnete  Beiseschilderung,  die  sich  noch  auf  das  vom 
Prinzen  Georg  vei'waltete  Kreta  (Knossos)  erstreckt.  —  Beisebilder  aus 
Italien  und  Griechenland  von  Felix  Podhorsky  (Staats-G.  in 
Pola  1902)  behandelt:  1.  Florenz  (besonders  die  dortigen  Antiken),  2.  Der 
Tempel  von  Bassae  (Phigalia).  —  Studien  zu  den  Annalen  des 
T  a  c  i  t  u  s  (Schluss)  von  F.  Z  ö  c  h  b  a  u  e  r  (G.  der  theresianischen  Akademie 
in  Wien  1903).  —  Zur  Schullektüre  der  Annalen  des  Tacitus 
von  A.  Strobl  (d.  Ober-G.  in  Prag-Kleinseite  1902,  190  <)•  —  ^^  ™i- 
lizia  romana  secondo  Tacito  del  B.  Adami  (it.  Kommunal-G.  in 
Triest    1902).    —    Bömisches    Kriegswesen    nach    dem    Bellum 

Büttbeilnnffen  XXV,  34 


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530  Literatur. 

Judaicum  des  Josephus  Flavius  mit  gelegentlichen  vergleichenden 
Hinweisen  auf  unsere  modernen  Heeresverhältüisse  von  A.  Schuh  (G.  in 
Mähr.-Weisskirchen  1902).  —  Das  Säkulargedicht  des  Horaz  von 
Ernst  Zeiner  (Real-G.  in  Baden  bei  Wien  1903)  1.  Teil:  a)  Die  Eeihe 
der  Säkularfeste  b)  das  sibyllinische  Orakel,  dessen  Spruch  (727)  von 
Ateius  Capito  verfasst  sein  soll.  Augustus  beging  das  Friedens-  Säkular- 
fest 737  a.  u.  c.  (17  V.  Chr.)  aus  politischen  Gründen  um  ein  Jahr  froher, 
als  es  nach  den  Vorschriften  hätte  sein  sollen,  weil  er  bei  Zeiten  durch 
eine  religiöse  Sanktion  den  Unwillen  bannen  wollte,  der  wegen  seiner 
Sittengesetze  in  Rom  bestand.  —  Die  erste  Christenverfolgung 
(64  n.  Chr.).  Beitiag  zur  Kritik  der  Tacitusstelle  von  K.  Hofbauer 
(G.  in  OlierhoUabrunn  1903).  —  Die  römischen  Katakomben  von 
A.  Jeroväek  (Staats-R.  in  Marburg  1902).  —  Die  hebräische  Bau- 
weise im  Alten  Testament.  Eine  biblisch-archäologische  Studie  von 
E.  Hora  (Kommunal-G,  in  Karlsbad  1902,  1903).  —  Vor-  und  früh- 
geschichtliche Beziehungen  Istriens  und  Dalmatiens  zu 
Italien  und  Griechenland  von  Hans  Gutscher  (2.  Staats-G,  in 
Graz  1903).  Die  Adria  wurde  als  natürliches  Verkehrsmittel  zwischen 
Italien  und  dem  heutigen  österreichischen  Litorale  seit  dem  späteren 
Altertum  viel  benützt,  so  dass  beide  Ländergebiete  in  beständiger  Bezie- 
hung zu  einander  blieben.  Nach  den  neuesten  archäologischen  Funden 
und  Entdeckungen  zeigt  sich,  dass  Istrien  eine  hochaltertümliche  primitive 
Kultur  besaßs,  die  wir  z.  B.  in  Bosnien  finden  (Butmir)  und  die  auch  in 
dem  Istrien  gegenüberliegenden  Teile  Ostitaliens  deutliche  Spuren  aufweist. 
Dies  scheint  (nach  Pauli)  eine  frühe  Einwanderung  illyrischer  Stämme  über 
das  Meer  herüber  anzudeuten,  die  dann  besonders  von  den  sabellischen 
Picentem  überflutet  und  aufgesogen  wurden.  Der  illyr.  Charakter  der  (9) 
sog.  sabellischen  Inschriften  ist  jedoch  erst  festzustellen,  dagegen  weist 
das  Vorhandensein  mykenisirter  Kunstformen  der  Keramik  u.  a.  auf  eine 
Verbindung  mit  Griechenland  hin,  namentlich  auch  für  die  ostülyrischen 
Gegenden  der  Vorzeit.  —  Das  Gebiet  der  Halbinsel  Istrien  in 
der  antiken  Überlieferung  von  A.  Gnirs  (Marine-R.  in  Pola  1902). 
Während  noch  Kandier  die  befestigten  Hügelkuppen  Istriens  (Kast^lliers) 
wegen  der  gefundenen  römischen  Artefakte  für  römische  Anlagen  ansah 
(z.  B.  Nesactium,  Villanova  am  Quieto),  haben  spätere  darin  voiTömische 
Ansiedlungen  erkannt.  Über  das  Volk  der  Istrer  ist  man  sich  noch  nicht 
klar.  Sie  waren  den  Römern  als  Seeräuber  gefährlich,  daher  nach  der 
Gründung  von  Aquileja  alsbald  (l78  v.  Chr.)  Kämpfe  ausbrachen,  die  mit 
der  Unterwerfung  Istriens  endeten.  Im  folgenden  wird  dann  die  topogra- 
phische Beschreibung  Istriens  nach  alten  Kartographen  durchgeführt;  bei- 
gefügt sind  Kartenbilder  Istriens  auf  der  Peutingerschen  Tafel  und  bei 
Ptolemäus.  —  Aquileja.  Vortrag  für  Schüler  des  Gymnasiums  zu 
Triest  zur  Vorbereitung  auf  den  Besuch  Aquil^as  von  A.  Gaheis  (d. 
Staats-G.  in  Triest  1903)  mit  einer  Planskizze  von  Aquileja.  —  Alla- 
sons  Antiquities  of  Pola  von  R.  Vogt  (Marine-R.  in  Pola  1903), 
gibt  in  sehr  hübschen  Nachbildungen  die  Zeichnungen  des  Engländers 
Allason  (l819)  wieder,  übersetzt  den  Text  desselben  zu  den  Bildern  von 
den  Altertümern  von  Pola  und  zieht  zum  Vergleiche  auch  Lavallees  Voyage 
pittoresque  (1802)  heran,    die  Allason    »stark   benützt«    hat.     Einige  An- 


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Literatur.  531 

merkungen  unterstützen  die  Textauszüge.  —  Ein  Ausflug  nach  Car- 
nuntum  von  Fr.  Stauraö  (d.  Staats-G.  in  Olmütz  1903).  —  An- 
schauungen der  Griechen  und  Römer  über  Erdbeben  und 
Vulkanismus  von  F.  Otto  (d.  Staats-B.  in  Budweis  1903)  mit  einer 
kurzen  Geschichte  vulkanischer  Ausbrüche  im  Altertum.  —  Die  antik- 
heidnische Sklaverei  und  das  Christentum,  geschichtliche  Skizze 
von  A.  Jerovöek  (Staats-B.  in  Marburg  1903).  —  Geschichte 
Abessiniens  vor  der  Einführung  des  Christenturas  von  S. 
Binder  (d.  Privat-G.  in  Duppau,  Böhmen  1902  und  1903).  —  Auf 
alten  Handelswegen.  Die  Fahrten  des  Pytheas  ins  Zinn-  und 
Bernsteinland  von  G.  Mair  (Staats-G.  in  Pola  1903).  Wiederholt  mit 
einigen  Änderungen  und  Ergänzungen  die  Darlegungen  in  seiner  ViUacher 
Programmabhandlung  (1893)  und  sucht  damit  sowohl  der  Kritik  als  auch 
den  neuesten  Darstellungen  der  P^theasfahrten  (durch  Franz  Matthias  und 
Hergt  —  im  Sinne  Müllenhoffs)  zu  begegnen.  Seine  Ausführungen  unter- 
stützen zwei  sauber  gezeichnete  Karten  im  Anhang:  die  Fahrten  der 
Phönizier  1.  von  Santander  nach  Comwall,  2.  vom  Ende  des  Ozeans  nach 
Abalus  und  Baltia.  Mair  hält  seine  Ansicht,  dass  Pytheas  die  Ostsee 
durchfuhr,  aufrecht  und  hofft,  dass  ihm  die  Zeit  recht  geben  werde.  — 
Synchronistische  Tabelle  kunsthistorischer  Daten  bis  zur 
byzantinischen  Zeit  von  B.  Bock  (Staats-B.  in  Troppau  1903). 

Mittelalter  und  neuere  Zeit:  Die  Klosterpolitik  Ottos  I.  (Forts. 
und  Schluss)  von  J.  Mayer  (d.  Staats-G.  in  Ungar.-Hradisch  1902). 
Nach  der  Erhebung  Bruns  auf  den  erzbischöflichen  Stuhl  von  Köln  (953) 
trat  eine  Änderung  in  der  Politik  Ottos  d.  Gr.  ein,  indem  er  jetzt  in  der 
Geistlichkeit  eine  Stütze  suchte  und  Verwandte  zu  den  höchsten  geist- 
lichen Würden  zu  bringen  strebte.  Aus  politischen  Gründen  war  er  auch 
auf  die  materielle  und  moralische  Unabhängigkeit  der  Klöster  bedacht,  die 
er  gegen  geistliche  und  weltliche  Grosse  sicher  stellte,  um  sie  ausschliess- 
lich der  Beichsgewalt  nutzbar  zu  machen.  Die  freie  Wahl  verbürgte  er 
34  Beichsabteien,  die  er  mit  Besitz  ausstattete;  in  welcher  Weise  dies 
geschah,  wird  in  Tabellen  dargestellt.  —  Beichskanzler  Erzbischof 
Bruno  von  Köln  und  sein  Einfluss  auf  die  Kultur  seiner 
Zeit  von  Hans  Pöeksteiner  (Kommunal-G.  zu  Friedeck  in  Schlesien 
1902).  —  Über  die  Glaubwürdigkeit  der  Historia  Hierosoly- 
mitana  des  Albertus  Aquensis.  1.  Teil:  Über  das  Werk  Alberts 
Im  allgemeinen,  2.  über  die  Glaubwürdigkeit  des  ersten  Buches  von  Karl 
Partisch  (G.  in  Aman  1903).  Gegen  Sybel  und  Kugler  wird  hier  aus- 
geführt, dass  Albertus  nicht  bloss  mündliche,  sondern  auch  schriftliche 
Berichte  zur  Verfügung  hatte,  die  er  durchaus  nicht  kritiklos  benützte, 
sondern  nach  bestimmten  Gesichtspunkten  auswählte  und  in  der  Stilisi- 
Tung  nach  ihrem  Werte  charakterisirte.  Bei  der  grossen  Fülle  geordneten 
Materials  ist  die  Glaubyrürdigkeit  des  ersten  Buches  hoch  anzuschlagen. 
—  Tageno  und  der  Brief  Dietpolds,  Bischofs  von  Passau, 
von  K.  Zimmert  (G.  zu  Kikolsburg  1902).  Im  Anschluss  an  Chrousts 
Untersuchungen  werden  die  Quellen  zur  Geschichte  des  Kreuzzuges  K. 
Friedrichs  I.  kritisirt  und  folgende  Besultate  gewonnen :  M  (Chronik  des 
Presbyters  Magnus  von  Beichersberg)  gibt  den  Brief  Dietpolds  in  ursprüng- 
licherer Gestalt    wieder    als  T  (Domherr  Tageno    von  Passau),    ^er  jedoch 

34* 


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532  Literatur. 

die  (später  beigefügten)  Daten  Dietpolds  in  seinen  Text  aufnahm ;  Dietpold» 
Brief  aber  ist  den  1.  November  1189  geschrieben,  das  Postskript  um  den 
1 1 .  November  herum.  Für  den  Brief  selbst  haben  wenigstens  Tagebuch- 
notizen  Tagenos  die  Grundlage  gebildet  (S.  9).  Dann  werden  die  einzelnen 
Daten  mit  den  Marschentfemungen  des  Heeres  in  Einklang  zu  bringen 
gesucht.  ~  Entwicklung  der  wechselseitigen  Beziehungen 
Österreichs  zu  Böhmen  und  Ungarn  zur  Zeit  der  Baben- 
berger  in  pragmatischer  Darstellung  von  A  Bouchal  (Landes- 
ober-R.  in  Znaim  1902,  1903).  Auf  Grund  der  gedruckten  älteren  Lite- 
ratur wird  die  Entstehung  der  »Ostmark*  in  der  Zeit  der  Karolinger  und 
der  Ottonen  besprochen  und  dann  das  wechselnde  Verhältnis  dieser  Mark 
und  der  Babenberger  zu  den  Nachbarländarn  (bis  1246)  im  Zusammen- 
hange beleuchtet;  Böhmens  Stellung  wird  besonders  betont.  —  Beiträge 
zur  Beurteilung  der  Zollpolitik  König  Albrechts  L  von  0. 
Wanka  v.  Rodlow  (d.  G.  in  den  königL  Weinbergen-Prag  1902).  — 
War  Konrad  von  Polen  Patriarch  von  Aquileja?  Von  E. 
Traversa  (Landes-R.  in  Brunn  1903).  Nach  dem  Tode  Raimunds  della 
Torre  wählte  man  Konrad  von  Polen  zum  Patriarchen  von  Aquileja,  wäh- 
rend der  Papst  den  Peter  Gerra  ernannte  und  Konrads  Wahl  annullirte 
{1299).  Da  Konrad  später  (1303)  wegen  der  Erbansprüche  auf  Polen 
auf  die  Wahl  zum  Salzburger  Erzbischof  verzichtete  und  aus  dem  geist- 
lichen Stande  austrat,  dürfte  er  auch  1299  die  Wahl  zum  Patriarchen 
nicht  angenommen  und  sein  Land  gar  nicht  verlassen  haben.  —  Der 
gegenwärtige  Stand  der  Eckart-Forschung.  L  Meister  Eckarta 
Lebensgang  von  A.  Pumraerer  (Privat-G.  Stella  Matutina  in  Feldkirch 
1903),  behandelt  das  Leben  und  den  »Prozess*  des  Mystikers  Eckhart 
(von  Hochheim  in  Thüringen,  geb.  um  1260,  gest.  1 J27)  und  betrachtet 
Eckharts  Erklärung  von  der  Kanzel  in  Köln  (3.  Februar  1327)  als  förm- 
lichen Widerruf,  nicht  als  eine  »Vorbeugung*,  wie  Preger  will.  Dazu 
scheint  mir  aber  gerade  die  juridische  Form  zu  mangeln:  es  war  eben 
eine  blosse  »Erklärung*.  —  Die  Prämonstratenser  der  Prager 
Erzdiözese  nach  den  Bestätigungsbüchern  (1354 — 1436)  von 
Oswald  Mannl  (d.  Staats-G.  in  Pilsen  1903).  Der  Prager  Erzbischof 
Ernst  V.  Pardubitz  ordnete  an,  dass  alle  Neubesetzungen  von  kirchlichen 
Ämtern,  die  seiner  Bestätigung  unterlagen,  aufgezeichnet  würJen  (Libri 
confirmationum),  von  denen  die  Protokolle  der  Jahre  1354 — 1436  er- 
halten und  von  Tangl  und  Emier  herausgegeben  sind.  Sie  sind  wichtig 
für  die  Geschichte  jener  bewegten  Zeit,  weisen  aber  manche  Lücken  auf. 
Daran  schliesst  sich  ein  Verzeichnis  der  Klöster  des  Ordens  und  der  von 
ihnen  versehenen  Pfarreien  mit  allen  urkundlichen  Belegen  aus  den  Pro* 
tokollen.  —  Die  Wandgemälde  im  Kreuzgang  des  k.  Stiftes 
Emaus  in  Prag.  Zur  Kunstgeschichte  des  14.  Jahrhunderts  von  L. 
Helmling  (zweite  deutsche  Staats-R.  in  Prag  1902).  —  Die  Ent- 
stehung, Bestimmung  und  Ausbreitung  des  ritterlichen 
Ordens  der  Kreuzherren  mit  dem  roten  Sterne  von  F.  Jacksche 
(d,  Staats-G.  in  Kremsier  1902).  —  Die  pseudo-augustinischen 
Soliloquien  in  der  Übersetzung  des  Bischofs  Johannes  von 
Neumarkt  (Schluss  des  Textes)  von  A.  Sattler  (fb.  G.  in  Graz  1902). 
i —  Die  Annalisten   und   Geschichtsschreiber   des   K.  Stiftes 


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Literatur.  533 

Emaus  in  Prag  und  ihre  Werke.  Eine  bio-bibliographische  Skizze 
von  L.  Helmling  (d.  Staats-G.  am  Graben  in  Prag-Neustadt  1903),  be- 
handelt kurz  die  geschichtlichen  Aufschreibungen  in  diesem  von  Karl  lY. 
gestifteten  Kloster  vor  der  Zeit  der  Hussiten  und  ausführlicher  jene  der 
folgenden  Zeit  bis  18S0.  —  Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassilje- 
wiö  (drei  Teile)  von  M.  Landwehr  v.  Pragenau  (G.  in  Badautz  1902, 
1903),  worin  die  Darstellung  der  Kämpfe  Russlands  und  der  Stadtrepublik 
Pskow  gegen  die  Deutschen  Livlands  (1478 — 1481)  —  auf  Grund  der 
gedruckten  Quellen  —  am  wichtigsten  ist.  —  Kaiser  Ferdinand  L 
(1503' — 1564).  Für  die  Jugend  bearbeitet  von  M.  Knittl  (Staats-R.  in 
Görz  1902,  1903).  —  Geschichte  Lundenburgs  von  L.  Preuss 
(Kommunal-G.  in  Lundenburg  1902,  1903),  behandelt  die  Lage  der  Stadt 
Lundenburg  (slav.  Bfeclav)  und  ihre  Geschichte  von  der  Zeit  der  Karo- 
linger bis  1439  auf  Grund  der  gedruckten  Quellen.  —  Über  die  Ent- 
stehung und  Entwicklung  von  Bielitz-Biala.  Nach  einem  Vor- 
trage von  Erwin  Hanslik  (G.  in  Bielitz  1903).  —  Herzog  Bern- 
iiard  von  Weimar  und  der  Französische  Hof  im  Jahre  1637. 
Nach  zeitgenössischen  Quellen  und  mit  besonderer  Heranziehung  der  Kor- 
respondenzen des  schwedischen  Gesandten  Hugo  Grot  (Groiii  Hugonis  epi- 
stolae,  Amsterdam  1687)  von  J.  Czerny  (Staats-G.  in  Brüx  1902).  Nach 
^er  Schlacht  bei  Nördlingen  war  auch  das  neubegründete  Herzogtum 
Franken  zusammengestürzt,  daher  wollte  Bernhard  dafür  den  zumeist  der 
^roler  Linie  der  Habsburger  gehörigen  Elsass  erobern  und  trat  im  Ver- 
trag zu  St.  Germain  en  Laye  (l7.  Oktober  1635)  in  die  Dienste  Frank- 
reichs. Da  er  während  des  Jahres  1636  mit  dem  Kardinal  Lavalette,  der 
französische  Truppen  befehligte,  üble  Erfahrungen  machte,  schloss  er  in 
Paris  am  7.  April  1637  mit  dem  Hofe  einen  neuen  Vertrag  ab.  Inzwi- 
schen war  jedoch  infolge  des  Überfalls  bei  Grenzhausen  (durch  Werth)  die 
Feste  Hermannstein  gefallen.  Bernhard  rückte  nun  durch  Lothringen  und 
Bui'gund  an  den  Rhein,  konnte  aber,  von  den  Franzosen  unzureichend 
unterstützt,  wenig  gegen  Werth  ausrichten,  ja  infolge  der  Feigheit  der 
Franzosen  fiel  die  Brücke  bei  Rheinau  in  Werths  Hände.  Der  Pariser 
Hof  aber  schob  die  Schuld  auf  Bernhard.  —  Rede  zum  Volksfeste 
in  Egg  (21.  und  22.  September  1902)  anlässlich  der  Eröffnung  der 
Bregenzerwälderbahn  von  Gebhard  Fischer  (Real-  und  Ober-G.  in 
Feldkirch  1903),  eine  historische  Übersicht  über  die  Bedeutung  des  Bre- 
genzerwaldes (der  ehem.  »Wälderrepublik«).  —  Der  Codex  Gelnhausen 
und  seine  Miniaturen  von  M.  Simböck  (Landes-R.  in  Iglau  1903) 
mit  fünf  Abbildungen  nach  Aufnahmen  von  E.  v.  Filek.  —  Das  Ster- 
zinger  Weihnachtspiel  vom  Jahre  1511  und  das  hessische 
Weihnachtspiel.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  geistlichen  Dramas 
im  Mittelalter  von  R.  Jordan  (Staats-G.  in  Krumau  1902,  1903).  — 
Die  Inkunabeln  und  Frühdrucke  bis  1520,  sowie  andere 
Bücher  der  16.  Jahrhunderts  aus  der  ehem.  Piaristen-,  nun 
Hausbibliothek  des  Gymnasiums  in  Hörn  (N.-ö.)  von  Josef 
"Kreschniöka  (Landes-G.  in  Hom  1903).  —  Beziehungen  des 
Augsburger  Malers  und  Kupferstechers  G.  B.  Göz  zum  Stifte 
Admont.  Ein  Beitrag  zur  Kunstgeschichte,  mit  vier  Illustrationen  von 
A.  Mayr  (Karl  Ludwig-G.  in  Wien  1903).  —  Ein   Beitrag   zur  Ge- 


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534  Literatur. 

schichte  des  Kantianismua  in  Österreich  von  Karl  Wotke 
(Privat-G.  im  8.  Bez.  Wiens  1903).  —  Die  Habsburger  als  För- 
derer der  chemischen  Grossindnstrie  und  des  damit  ver- 
bundenen allgemeinen  Yolkswohles  von  A.  Stark  (Stadt.  G.  in 
Gablonz  a.  N.  1903).  —  Die  Art  der  Ausübung  des  Bräuregals 
in  der  k.  Stadt  Mähr.-Neustadt  in  den  früheren  Zeiten  (benonders 
seit  dem  18.  Jahrhundert)  bis  zum  Jahre  1836  von  Karl  Klement 
(Landes-G.  in  Mähr.-Neustadt  1903)  mit  einzelnen  archivalischen  Notizen. 
—  Verzeichnis  der  Pflanzenarten  des  k.  u.  k.  Hofgartens 
von  Miramar,  mit  einem  Vorworte  und  einer  Einleitung  von  L.  K. 
Moser  (d.  G.  in  Triest  1903),  enthält  eine  kurze  Geschichte  des  Schlosses 
Miramar  (das  1856 — 1860  im  normannischen  Stile  nach  den  Plänen  des 
Architekten  K.  Junker  erbaut  wurde)  und  eine  Biographie  des  Erzherzogs 
Ferdinand  Max.  —  Papst  Leo  XIII.  und  das  böhmische  Kolle- 
gium in  Born  von  B.  Kadpar  (G.  der  Strakaschen  Akademie  in  Prag 
1903). 

Verschiedenes:  Die  Personen-  oder  Taufnamen  des  Erz- 
herzogtumsösterreich unter  der  Enns  in  historischer  Ent- 
wicklung von  P.  Godfried  E.  Friess  (Stifts  G.  in  Seitenstetten  1902, 
1903)  mit  Benützung  archivalischer  Daten  (Schluss  folgt).  —  Die  Stu- 
baier  Personen-  und  Güternamen  von  Val.  Hintner  (Akad.  G. 
in  Wien  1903),  ein  nach  dem  Steuerkataster  von  1775  und  aus  Urkunden 
geschöpftes  Verzeichnis,  zugleich  eine  Ergänzung  zu  des  Verfassers  »Stu- 
baier  Ortsnamen*  (Wien  1902),  wozu  noch  weiteres  Material  in  Aussicht 
gestellt  wird.  —  Die  Sprache  der  Ortsnamen  von  L.  Juroszek 
(öflf.  Ünter-B.  im  3.  Bez.  Wien  1902).  —  Historisch-mineralog. 
Skizze  von  Schlaggenwald  von  J.  Hoff  mann  (Staats-R.  in  Elbogen 
1903).  —  Zur  Erinnerung  an  Justus  Freiherrn  v.  Liebig  von 
H.  Leitenberger  (2.  deutsche  Ober-R.  in  Prag-Kleinseite  1903)  nach 
einem  Vortrage  über  das  Leben  und  Wirken  des  grossen  Chemikers  (geb. 
in  Darmstadt  1803,  gest.  1873  in  München).  —  Zur  Geschichte  des 
Bilderbuches  und  der  Schülerspiele  von  Karl  Klement 
(Staats-G.  im  19.  Bez.  Wiens  1903).  —  Die  wichtigsten  Antiken 
von  Venedig  und  Florenz.  Eine  Anleitung  zum  Besuche  der  be- 
treffenden Kunstsammlungen  von  Joh.  Gallin a  (G.  in  Mähr.-Trübau 
1902).  —  Beitrag  zur  Kritik  moderner  Urkundenfälschun- 
gen im  mährischen  Diplomatar  (Codex  Tischnovicensis)  von  B. 
Schramm  (d.  Staats-R.  in  Pilsen  1903),  untersucht,  ohne  vollständig 
sein  zu  wollen,  die  Fälschungen  des  A.  Boczek  (1836 — 1850),  namentlich 
den  imaginären  >  Codex  Tischnovicensis  *,  wozu  der  Fälscher  teils  echte  ür- 
kundenfragmente  unterlegte  oder  nach  gewöhnlichen  Mustern  einfach  neue 
Stücke  herstellte,  um  namentlich  die  ältere  Geschichte  des  Landes  und  des 
mährischen  Adels  (ll. — 13.  Jahrh.)  reicher  auszustatten.  —  Entwurf 
zu  einer  Kirchengeschichte  für  Gymnasien  von  Adelgott 
Schatz  (G.  in  Meran  1902,  1903),  Forts,  folgt.  —  L'Evoluzionismo. 
Sua  genesi  storica  e  ragioni.  Del  suo  prestigio  del  B.  Visin- 
tainer  (it.  Ober-G.  in  Rovereto  1902). 

Schulgeschichte  und  Pädagogik:  Materialien  zur  Geschichte 
der   Egerer   Lateinschule    vom    Jahre    1300 — 1629.     Nach   den 


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Literatur.  535 

Urkunden  des  Egerer  Stadtarchivs  von  K.  Siegl  (Staats-G.  in  Eger  1902). 
—  Die  Schulordnungen  der  Schöla  S.  Petri.  Ein  Beitrag  zur 
Schulgeschichte  Salzburg  von  L.  Pro  11  (Staats-G.  in  Salzburg  1902,  1903). 
Druckt  aus  dem  Stiftsarchiv  zu  St.  Peter  die  »Ordo  S.  Petri  Salisburg.* 
des  Abtes  Benedikt  Obergasser  (l575,  deutsch)  und  die  Officia  und  Leges 
für  die  Lehrer  und  Schüler  aus  den  Schulakten  ab.  —  Zur  Geschichte 
der  lutherischen  Stadtschulen  inSteyr  von  A.  H a c k  1  (Staats-R. 
in  Steyr  1903).  Nach  bisher  un gedruckten  Akten  im  Stadtarchiv  zu 
Steyr  entstand  bereits  Mitte  des  1 6.  Jahrhunderts  eine  lutherische  Latein- 
schule in  der  Stadt,  neben  der  noch  zwei  deutsche  Stadtschulen  bestanden. 
Die  Gegenreformation  räumte  gründlich  und  mit  grosser  Bücksichtslosig- 
keit  damit  auf;  die  nur  kurze  Zeit  im  1 7.  Jahrhundert  bestandene  luthe- 
rische Lateinschule  übernahmen  schon  1632  die  Jesuiten.  —  Geschichte 
der  Entwicklung  des  Gymnasiums  in  dem  Zeiträume  von 
1701 — 1850.  Verzeichnis  des  Lehrer,  die  von  1701 — J  900  an  der  An- 
stalt wirkten  und  tabellarische  Übersicht  der  Frequenz  der  Anstalt  von 
1701 — 1900  von  P.  Knöll  (Staats-G.  im  8.  Bez.  Wiens  1902).  —  Die 
niederen  und  höheren  Studien  an  der  k.  k.  Theresianischeu 
Akademie  in  Wien*  von  J.  Schwarz  (G.  der  theresianischeu  Akad. 
in  Wien  1903).  Maria  Theresia  richtete  1746  die  Favorita  als  Erziehungs- 
und ünterrichtsanstalt  für  Adelige  ein  und  übertrug  die  Leitung  derselben 
den  Jesuiten;  1754  wurden  den  Jesuiten  die  höheren  Kurse  entzogen, 
für  die  sie  nicht  die  geeigneten  Lehrkräfte  lesassen,  eine  weltliche  Direk- 
tion eingesetzt  und  die  Lehrpläne  reformirt.  —  Ein  Rückblick  auf 
25  Jahre  von  K.  Langer  (öflf.  Unter-G.  im  8.  Bez.  Wiens  1902),  ent- 
hält Übersichtstabellen  über  die  Mitglieder  des  Lehrkörpers  von  1877 — 
1902,  die  Schüler  und  die  Programmarbeiten  der  Anstalt.  —  Die  Feier 
des  50-jährigen  Bestandes  der  k.  k.  Staatsoberrealschule 
im  3.  Gemeindebezirke  in  Wien  von  M.  Glöser  (Staats-R.  im 
3.  Bez.  Wiens  1902).  —  Zur  Geschichte  der  Anstalt  in  den 
ersten  28  Jahren  von  Hans  Huber  (Staats-R.  im  5.  Bez.  Wiens 
1903).  —  Zur  Geschichte  der  Anstalt  von  St.  Blumauer  (Lan- 
des-Rieal-G.  in  Klosterneuburg  1903)  mit  2  Abbildungen.  —  Zur  Feier 
des  50-jährigen  Bestandes  der  n.-ö.  Landes-Unter-R.  in 
Waidhofen  an  der  Ybbs  von  A.  Buchner  (Landes-R.  in  Waidhofen 
a.  Ybbs  1903).  —  Geschichte  des  Gymnasiums  zu  Krems- 
münster von  A.  Altinger  (G.  in  Kremsmünster  1902,  1903),  reicht 
bis  1735  und  druckt  im  Anhange  mehrere  lateinische  Schulinstraktionen 
ab.  —  Materialien  zu  einer  Geschichte  der  Linzer  Real- 
schule von  Hans  Commenda  (Staats-R.  in  Linz  1902),  hO  S.  Gibt 
nach  einer  längeren  Einleitung  über  die  Gründung  der  Realschulen  in 
Österreich  ein  Bild  von  dem  Wachsen  und  Gedeihen  der  Anstalt  (lS51  — 
1902)  in  statistischer  Form;  im  Texte  zahlreiche  Porträts  von  Direktoren 
und  Lehrern  der  Linzer  Realschule.  —  Zur  Vorgeschichte  der  An- 
stalt von  Fl.  Hintner  (Kommunalg.  in  Wels  1902).  —  Der  Neubau 
des  Kommunal-Obergymnasiums  in  Gmunden  und  seine 
feierliche  Eröffnung  am  19.  Sept.  1901  von  K.  Schuch  (Kom- 
munal-G.  in  Gmunden  am  Traunsee  1902),  32  S.  mit  einer  historischen 
Skizze.  —  Das    Admonter    Gymnasium    in   Leoben    1786 — 1808. 


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536  Literatur. 

Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  österreichischen  Schulwesens  von  Fr.  <L 
P.  Lang  (Staats-6.  in  Leoben  1902),  eine  Darstellung  der  (beschichte  des 
Gymnasiums  mit  Benützung  ungedruckter  Protokolle  und  Urkunden  im 
Stiftsarchiv  zu  Admont,  im  Statthaltereiarchiv  in  Graz  und  der  hand- 
schriftlichen Memoiren  des  Gösser  Domherrn  P.  Gratian  Marx:  1.  Allg. 
Geschichte  der  Ans! alt  bis  1808  mit  steter  Bücksicht  auf  die  Entwicklung 
des  österreichischen  Gymnasial wesens  überhaupt,  2.  Chronik  der  Anstalt 
bis  1803  (Forts,  folgt)  mit  wichtigen  historischen  Anmerkungen.  —  Der 
realistische  Unterricht  in  Österreich  mit  besonderer  Bück- 
sicht auf  die  Bealschule  und  vor  allem  auf  die  Oberreal- 
schule in  Klagenfurt  von  Hans  Angerer  (Staats-B.  in  Klagenfnrt 
1902,  1903).  —  Das  Staatsobergymnasium  in  Görz  von  1849 
— 1901.  VII.  Die  Abiturienten,  von  B.  Schubert  v.  Soldern  (Staats-G. 
in  Görz  1902).  — Das  k.  k.  Staats-G.  zu  Budolfswert  von  Kaspar 
Pamer  (G.  in  Budolfswert  1902,  1903)  auf  Grund  der  Gymnasialakten 
und  anderer  Quellen.  —  Hundert  Jahre  Franziskaner- Gymna- 
sium von  Justinian  Lener  (G.  zu  Hall  i.  T.  1902).  —  Geschichte 
des  Gymnasiums  zu  Brixen  von  G.  Ammann  (G.  der  Augustiner 
in  Brixen  1902,  1903),  2.  Teil  (1816—1849),'  3.  Teil  (1856—1963) 
mit  Benützung  amtlicher  Akten.  Im  Anhange  finden  sich  die  Chronik  der 
Anstalt  (bis  1902)  und  statistische  Angaben.  —  Zur  Geschichte  des 
Egerer  Gymnasiums  von  J.  Trötscher  (Staats-G.  in  Eger  1903), 
enthält  eine  kurze  Zusammenstellung  der  wichtigsten  Daten  aus  der  Ge- 
schichte dieser  alten  Anstalt  und  berührt  zum  Schlüsse  den  Besuch  der- 
selben durch  Goethe  (1821 ).  —  Die  Elbogener  Oberrealschule  in 
ihrem  50-jährigen  Bestände  1852 — 1902.  Eine  historisch-stati- 
stische Übersicht  von  V.  Grund  (Staats-B.  in  Elbogen  1902).  —  Zur 
Geschichte  des  mahrischen  Bealschulwesens  und  der  deut- 
schen Staatsoberrealschule  in  Brunn  von  K.  Zaar  (d.  Staats-B. 
in  Brunn  1902).  —  Das  deutsche  Gymnasium  in  Olmütz,  Ge- 
schichtlicher Bückblick  von  A.  Tschochner  (d.  Staats-G.  in  Olmütz  1902, 
1903)  mit  Benützung  von  Begesten  im  Stadtarchiv  zu  Olmütz,  bis  1617 
reichend  (Schluss  folgt).  —  Kurzgefasste  Geschichte  des  Znaimer 
Gymnasiums  von  Jul.  Wisnar  (G.  in  Znaim  1902).  —  Geschichte 
des  Gymnasiums  zu  Iglau  von  E.  Bitter  v.  Beichenbach 
(Staats-G.  in  Iglau  1902,  1903)  III.  Teil  (Schluss):  Von  der  Übernahme 
in  die  Staatsverwaltung  (1773)   bis  zur  Beorganisation  (l848)    desselben. 

—  Festschrift  zur  Feier  des  100-jährigen  Bestandes  des  Staatsgymnasiums 
in  Mähr.-Trübau  (1903),  enthält:  1.  Eine  »Geschichte  des  Gymnasi- 
ums* von  A  Peterlechner  (aus  dem  Programm  der  Anstalt  18S3 
abgedruckt),  2.  Chronik  der  Anstalt  von  J.  Zehetner  (S.  61 — 87) 
und  statistische  Tabellen.  —  Geschichte  der  Landesoberreal- 
schule im  ersten  Vierteljahrhundert  ihres  Bestehens  (1877 
— 1902)  von  W.  Hanaöek  (Deutsche  Landes-B.  in  Mährisch-Ostrau  1902). 

—  Die  Festfeier  anlässlich  des  40-jährigen  Bestandes  der 
Anstalt  von  A.  Bosoll  (Landes-Beal-G.  in  St.  Polten  1903).  —  Ge- 
schichtliche Skizze  der  Lehranstalt  von  K,  G.  Kolb  (Landes- 
mittelschule in  Neutitschein  1903).  —  Geschichte  der  Anstalt 
(1870—1903)    von    K.    Zirngast    (G.    in    Mähr.-Schönberg    1903)    mit 


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Literatur.  537 

statistischen  Tabellen.  —  Geschichte  des  Troppauer  Gymnasi- 
ums von  Karl  Knaflitsch  (Staats-G.  in  Troppau  1902,  1903).  — 
Dokumente  zur  Geschichte  der  Anstalt  nebst  Erläuterun- 
gen von  Fr.  Presch  (G.  in  Weidenaa  1902,  1903)  mit  Abdruck  von 
neueren  Aktenstücken  (Forts,  folgt).  —  Zur  Beform  der  Bealschule 
in  der  Bukowina  (Gesetze  und  Verordnungen)  von  E.  Mandjczewski 
(griech.-or.  Ober-B.  in  Czemowitz  1902).  —  Storia  del  ginnasiol.  von 
T.  Erber  (it.  G.  in  Zara  1903),  beginnt  mit  einer  längeren  histor.  Ein- 
leitung über  die  Schalen  in  Zara  bis  zum  Falle  der  Bepublik  Venedig 
und  stellt  dann  auf  Grund  der  Archivalien  die  Geschichte  des  Gymnasi- 
ums in  den  ersten  Jahren  der  österr.  Begierung  dar  (bis   1805). 

Über  die  kulturelle  Bedeutung  der  Bealschule.  Bede 
zum  30-jährigen  Bestände  der  Anstalt  von  H.  Januschke  (Staats-B. 
im  2.  Bezirke  Wiens  1902)  mit  Beiträgen  zur  Geschichte  der  Bealschule. 
—  Die  Mittelschule  und  die  neue  Zeit  von  A.  Hofer  (d.  Ober-B, 
in  Triest  1902,  1903).  —  Graphische  Darstellungen  im  Dienste 
des  historischen  Unterrichtes  von  B.  Weiss  (Kommunal-G.  in 
Gmanden  1903),  enthält  eine  tabellarische  Übersicht  über  die  Gesichte 
der  Jahre  1792 — 1815  mit  entsprechenden  Erläuterungen.  —  Erzie- 
hung und  Unterricht  im  Hause  Habsburg.  1.  Heft  von  G. 
Strakosch-Grassmann  (Beal-G.  in  Komeuburg  1903).  —  Über  den 
Unterricht  in  der  bildenden  Saunst  am  Gymnasium  von  Fr. 
Falbrecht  (Staats-G.  zu  Preistadt  in  Oberösterreich  1903).  —  Die 
Kunsterziehung  an  den  Mittelschulen  von  Fr.  Krause  (G.  in 
Aussig  1902).  —  Bibliographie  zur  Geschichte  des  österrei- 
chischen ünterr.ichtswesens.  IL  Heft  (die  Universitäten)  von  G. 
Strakosch-Grassmann  (Beal-G.  in  Korneuburg  1902). 

Geographie  und  verwandte  Wissenszweige :  Das  westliche  Europa 
und  der  Norden  bei  Sophokles  und  bei  Euripides  von  M. 
Waiss  (d.  G.  in  Kremsier  1902),  eine  Untersuchung  der  grographischen 
Kenntnisse  dieser  griechischen  Klassiker  nach  ihren  Werken.  —  Die 
Wasserstrassen  unserer  Monarchie  von  V.  Jovanoviö  (Landes-G. 
in  Mödling  1903).  —  Das  österreichische  Alpenvorland  an 
seiner  schmälsten  Stelle  (zwischen  Enns  und  Traisen)  von  Fr. 
Schober!  (Staats-G.  in  Bied  1903).  Am  Schlüsse  eine  kurze  Darlegung 
der  Siedelungsverhältnisse  in  jener  Gegend.  —  Linz  und  Umgebung 
im  Dienste  des  erdkundlichen  Anschauungsunterrichtes. 
IL  Teil  von  L.  Pötsch  (Ober-B.  in  Linz  1902).  —  Die  geographische 
Lage  von  Graz  von  B.  Marek  (Handelsakademie  in  Graz  1903).  — 
Der  steirische  Erzberg  von  F.  Beibenschuh  (Staats-B.  in  Graz 
1902).  —  Zur  Hydrographie  des  Krainer  Karstes  von  H.  Svo- 
boda  (d.  Ober-B.  in  Laibach  1902),  enthält  eine  zusammenfassende  Dar- 
stellung der  über  diesen  Gegenstand  veröflfentlichten  Arbeiten.  —  Stu- 
dien über  die  geographische  Lage  des  österr.-ungar.  Ok- 
kupationsgebietes und  seiner  wichtigeren  Siedlungen  von 
G.  A.  Lukas  (Staats-B.  in  Linz  1903),  72  S.  Diese  umfassende  Arbeit 
erörtert  die  geographische  Lage  eines  Landes  und  der  menschlichen  An- 
siedlungen  im  allgemeinen  und  behandelt  dann  Bosnien  und  die  Herzego- 
wina im  besonderen;    der    wichtigste  Teil  ist  für  den  Historiker  der  Ab- 


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538  Literatur. 

schnitt  über  die  Lage  der  wichtigeren  Siedlungen  in  jenen  Gebieten.  — 
Die  Sudeten.  Bau  und  Gliederung  des  Gebirges,  2.  Teil  (Schluss)  von 
A^  R.  Franz  (d.  Landes-B.  in  Leipnik  1902).  —  Die  geographische 
Lage,  die  geologischen  und  klimatischen  Verhältnisse  von 
Böhni.-Leipa  von  M.  Binn  (G.  in  B.-Leipa  1902).  —  Die  Teich- 
anlagen im  Süden  von  B.-Leipa  nebst  faunistischen  Beobachtungen 
aus  dem  flimsner  Teiche  von  H.  V.  Graber  (Ober-R.  in  Böhm.-Leipa 
1903).  —  Geologische  Skizzen  aus  der  Umgebung  Aussigs 
von  Georg  Bruder  (Staats-G.  in  Aussig  1903),  enthält  im  1.  Teile  eine 
Anleitung  zur  Naturbeobachtung  mit  zahlreichen  Abbildungen.  —  Streif- 
züge durch  Asien  von  J.  Miklau  (Staats-G.  in  Marburg  a.  D.  1903): 
1.  Von  S.  Petersburg  nach  Sibirien,  2  Durch  Sibirien  nach  China,  3.  Im 
Reiche  der  Mitte,  4.  Auf  Java  und  Sumatra,  5.  Im  indischen  Ozean  und 
roten  Meere,  6.  Palästina  und  7.  Armenien  und  Kaukasien  —  in  Form  von 
»Reisen  auf  der  Karte*  nach  der  Reiseliteratur.  —  China,  Land  und 
Leute.  Ein  geographisches  Charakterbild  von  H.  Kurzwernhart 
(Real-G.  in  St.  Polten  1902)  mit  einer  Kartenskizze.  —  Westarabien. 
Eine  geographische  Skizze  nach  den  Berichten  der  Reisenden  von  A.  Jahn 
(d.  Staats-R.  in  Olmütz  1902,  1903).  —  Nach  Montenegro.  Eine 
Reiseskizze  von  Jos.  Bubeniöek  (d.  Staats-G.  in  der  Stefansgasse  in 
Prag-Neustadt  1903)  mit  6  Abbildungen  im  Texte  und  einer  Ansicht  von 
Cetinje  als  Beilage  (Forts,  folgt).  —  Oberitalienische  Grossstädte 
von  L.  Adamek  (Staats-G.  in  Reichenberg  1902).  —  Eine  Reise 
nach  Frankreich  von  Gr.  Fischer  (G.  in  Komotau  1903).  —  Ver- 
such einer  Morphometrie  der  pyrenäischen  Halbinsel  von 
J.  Brommer  (Staats-G.  in  Cilli  1902).  —  Die  Frage  nach  dem 
Erdinnern  und  die  Geographie  von  F.  Bauhölzer  (l.  d.  G.  in 
Brunn  1902).  —  Über  die  Ursachen  der  Steppen  und  Wüsten- 
bildung von  W.  Dürschmid  (d.  Landes-R.  in  Prossnitz  1902).  — 
Einige  Wünsche  und  Erfahrungen  auf  dem  Gebiete  der 
Seenforschung  von  J.  Müllner  (Maximilians-G.  in  Wien  1903)> 
worin  besonders  der  Abschnitt  über  die  Arbeiten  zur  Erforschung  der 
Seebecken  wichtig  ist  (S.  4 — 23).  —  Die  Bildung  der  Salzlager- 
stätten. Eine  Überschau  des  gegenwärtigen  Standes  dieses  Problems 
von  Julius  Enderle  (Stadt.  G.  in  Wels  1903).  —  Meteorologi- 
sche Beobachtungen  in  Eger  (l901,  1902)  von  J.  Kostlivy 
(Staats-G.  in  Eger  1902,  1903). —  Die  meteorologischen  Verhält- 
nisse von  Weidenau  und  Umgebung  (l901,  1902)  von  Karl 
Prochäzka  (G.  in  Weidenau  1902,  1903)  in  Tabellen.  —  Zum  Geo- 
graphieunterricht an  der  Realschule  von  E.  Stummer 
(Landes-R.  in  Römerstadt  1902).  —  Zur  Aussprache  fremder 
geographischer  Namen  in  der  Schule  von  H.  Ostermann 
(d.  Staats-G.  in  Prag-Altsta'lt  1902).  —  Über  die  Berücksichtigung 
der  Geologie  im  geographischen  Unterrichte  der  8.  Gymna- 
sialklasse, 2.  Teil  von  A.  Müller  (G.  in  Oberhollabrunn  1902).  — 
Le  variazioni  secolari  della  costa  adriatica  di  E.  Nikoli^ 
(it.  G.  in  Zara  1902). 

Aus  slavisch  geschriebenen  Schulprogrammen :  Über  den  Ursprung 
des    Dionysöskultes    von    St.    Schneider    (0    pochodzeniu    kultu 


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Literatur.  539 

Dyoniza;  5.  poln.  G.  in  Lemberg  1902).  —  Thukydides:  Geschichte 
des  peloponnesischen  Krieges  III.  1 — 50,  übersetzt  von  J.  Ve- 
verka  (Th.,  d^jiny  peloponneske  valky  HI.  k.  l — 50  incL,  böbm.  G.  in 
Königinbof  1902).  —  Das  Verhältnis  des  Isokrates  und  De* 
mosthenes  zu  Mazedonien  von  K.  Wenig  (Isokratüv  a  Demos thenüv 
pomer  k  Makedonii,  böhm.  ak.  G.  in  Prag  1Ü03).  —  Die  Stellung 
des  Demosthenes  und  des  Äschines  in  der  Frage  des  Phi* 
lokratischen  Friedens  von  A.  Niemiec  (Stanowisko  Demostenesa 
i  Eschinesa  w  sprawie   pokoju  Filokratesu,    poln.  G.  in  Drohobycz  1902). 

—  Über  die  Echtheit  der  Periegesis  des  Hekataios  von  0. 
Jiram  (0  pravosti  Hekataiovy  Periegese,  b.  Kommunair G.  in  Gaya  1902). 

—  Der  antike  Geschmack  (Betrachtung  auf  einer  Studienreise  nach 
Griechenland)  von  F.  Jezdinsky  (Anticky  vkuscet.,  böhm. G. in  Deutschbrod 
1902).  —  Zur  Frage  der  antiken  Kunst  am  Gymnasium  von  J. 
Patocka  (K  otäzce  antick^ho  umoni  na  gymnasiu,  b.  G.  in  Caslau  1902). 

—  Über  die  Servianische  Centurienverfassung  nach  Cicero 
von  E.  Vebr  (Je  li  Ciceronova  zprava  o  centuriätnim  zHzeni  Servia  Tullia 
zceba  spolehliva,  b.  G.  in  Prerau  1903).  —  Tiberius  bei  den 
Schriftstellern  des  Altertums  und  der  Neuzeit  von  A.  Gol- 
kowski-Strzemienczyk  (Tyberyusz  wobec  pisarzöw  staroiytnych  i 
nowoczesnych,  poln.  G.  in  Sanok  1902).  —  Das  doppelte  Rom. 
Kulturhistorische  Skizzen  von  F.  Du  Sek  (Dvoji  film,  böhm.  Landes-B.  in 
Leipnik  1902).  —  Antike  Tachygraphie  (Stenographie)  von  Fr. 
Hradilik  (0  tachygrafii  anticke,  böhm.  Landes-ß.  in  Leipnik  1903).  — 
Der  heilige  Severin,.  Apostel  von  Noricum,  und  die  öster- 
reichischen Donauländer  zur  Zeit  des  Ostgoten  Theodorich 
von  B.  Kreutz  (Sv.  Severin,  apodtol  Norika,  a  rakousk6  zem^  podun  za 
Theodoricha  ostrog.,  b.  G.  in  Prerau  1902).  —  Der  böhmische  Fürst 
Bfetislav  I.  (2.  Teil)  von  Fr.  Klima  (Cesky  kniie  Bfetislav  L,  böhm. 
G.  in  Przibram  1902).  —  Das  Verhältnis  des  Königs  Pfemysl  I. 
zum  deutschen  Beich  von  S.  Cejna  (Kral  Pfemysl  I.  a  jeho  pomSr 
k  fiöi  nomecke,  böhm.  Privat-G.  in  Hohenstadt  1903).  —  Pädagogi- 
scher Traktat  der  Königin  von  Polen,  Elisabet,  Gemahlin 
Kasimirs  des  Jagellonen,  über  die  ErziBhung  des  Königs- 
sohnes von  A.  Danysz  (ElÄbiety,  krölowej  polskiej,  malionki  Kazi- 
mierza  Jagiell.  traktat  pedagogiczny  o  wychowaniu  kröl.,  poln.  Franz  Josef-G. 
in  Lemberg  1902).  —  Wer  ist  der  Verfasser  der  politischen 
Broschüre  unter  dem  Titel  »Erwägung  über  ein  Bündnis 
der  Krone  Polen  mit  den  christlichen  Herren  gegen  die 
Türken?«  Von  M.  Siwak  (Kto  jest  autorem  broszury  polit.  p.  t.  De- 
liberacyu  o  spölku,  i  swi^zku  Korony  polskiej  z  pany  chrzesc.  przeciwko 
Turkowi?  4.  poln,  G.  in  Lemberg  1902).  Als  Verfasser  der  Broschüre 
(1595)    wird    der  Erzbischof  Stanislaus  Karnkowski  von  Gnesen  erwiesen. 

—  Die  böhmische  Stimme  bei  der  Wahl  Maximilians  I.  zum 
römischen  König  von  Fr.  Fresl  (Hlas  (Jesky  pH  volbo  Maximiliana  I. 
za  krale  fimskeho,  böhm.  G.  in  Ungar.- Hradisch  1902),  nach  gedrackten 
Quellen.  —  Politische  und  Kulturgeschichte  der  k.  Haupt- 
stadt Olmütz,  1.  Teil  von  Hubert  Doleiil  (Politick^  a  kultumi 
d^jiny   kraJ.  hlavniho    m^sta  Olomouc,    b.  Privat-B,  in  Olmütz   1903).  — 


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540  Literatur. 

Die  Gründangsarkunde  der  Kirche  in  Vitojic  und  die  darin 
erwähnten  Baulichkeiten  von  J.  BraniS  (ZakUdaci  listina  kostela 
vit<5jickeko  a  stavby  v  ni  jmenovan^,  b.  Ober-R.  in  Budweis  1903).  — 
Beiträge  zur  Geschichte  der  Dekanalkirche  in  Klattau  and 
ihrer  jüngsten  Benovirung  von  F.  Vanök  (Pfispevky  k  dejinam 
dekanskeho  kostela  v  Elatovech  a  jeho  neJDOv^jäi  oprav^,  böhm.  Real-G. 
in  Klattau  1903).  —  Die  Kirche  in  Drohobycz.  Ein  kurzer  ge- 
schichtlicher Abriss  (l.  Allgemein  beschreibender  Teil)  von  F.  G^tkie- 
wicz  (Koßciöl  w  Drohobyczu.  I.  Cz^sd  opisowa  ogölna,  poln.  G.  in 
Drohobycz  1903)  mit  Abdruck  lateinischer  Kirchenurkunden  von  1789, 
1788,  1598,  1791.  — Kirche  und  Kloster  der  PP.  Benediktiner 
in  Jaroslau  von  Ignaz  Bychlik  (Kosciol  i  klasztor  PP.  Benedyk- 
tynek  w  Jaroslawiu,  poln.  G.  in  Jaroslau  1903).  —  Die  Grabin- 
schriften in  der  Kathedrale  zu  Tarnow  von  J.  Leniec  (Napisy 
grobowe  w  kosciele  katedralnym  w  Tamowie,    poln.  G.  in  Tarnow   1902). 

—  Das  Steinerne  Haus  in  Kuttenberg  von  0.  Hejnic  (Kamenny 
dum  V  Kutne  Hofe,  b.  Ober-R.  in  Kuttenberg  1903)  mit  Benützung 
ungedruckter  Akten  und  zahlreichen  Abbildungen.  —  Denkwürdig- 
keiten der  geistlichen  Stiftungen  in  der  k.  Leibgeding- 
stadt Neubydschow  (Fortsetzung  und  Schluss)  von  J.  Kagpar 
(Pamoti  0  vöcech  duchovnich  v  kral.  vt^n.  m^sU  Nov.  Byd2owe,  b.  G.  in 
Neubydschow  1902,  1903).  —  Über  die  Lesegesellschaften  von 
Radnitz  und  Brenn-Poritschen  von  F.  StMastny  (Ctenäfske  spo- 
leCnosti  v  Radnicich  a  ve  Spal.  Pofißi,  b.  G.  in  Pilsen  1902,  1903).  — 
Die  altböhmischen  Jahresgebräuche,  Festlichkeiten,  Aber- 
glaube, Hexerei  und  Volksbelustigungen  in  den  Schriften 
des  Thomas  v.  Stitny  von  J.  Soukup  (Staroöesk^  v^roöni  obyöeje, 
slavnosti,  povory,  Cary  a  zäbavy  prostondrodni  ve  spisech  Tomaäe  z  Stit- 
niho,  b.  Ober-R.  in  Pilsen  1902,  1903).  —  Albert  von  Sternberg 
von  J.  Sakaf  (Albert  z  Sternberka,  b.  Ober-R.  in  Pardubitz  1902)  mit 
Verwertung   ungedruckter  Akten    aus  Prag   und  Leitomischl  (l4.  Jahrb.). 

—  Die  Kirchenpolitik  Wenzels  IV.  (1378 — UOO)  von  A.  Polak 
(Cirkevni  politika  Väclava  IV.,  böhm.  G.  in  Ungar.-Hradisch  1903)  nach 
gedruckten  Quellen.  —  Äneas  Sylvius  und  der  Landtag  in  Be- 
neschau  i.  J.  1451  von  Fr.  Brunclik  (Aeneas  Sylvius  a  snem  v 
Beneöov(5  r.  1451,  b.  G.  in  Beneschau  1903)  mit  Benützung  des  böhm. 
Landesarchivs  in  Prag.  —  Galileo  Galilei.  Apologetische  Skizze  von 
Jos.  Dostal  (G.  G.  Apologetickd  Crta,  b.  R.  in  Kladno  1903).  —  Ein 
Beitrag  zur  Geschichte  der  Leibeigenschaft  des  mähri- 
schen Volkes  im  16.  Jahrhundert  von  Fr.  Kemeniöek  (Prtspevek 
k  poddanstvi  lidu  morovskeho  za  stoleti  16.,   1.  böhm.  G.  in  Brunn  1903). 

—  Der  böhmische  Aufstand  (l618 — 1620)  in  Liedern  und  Satiren 
der  damaligen  Zeit  von  H.  Steinmann  (Ceske  povstani  1618—1620  v 
pisnich  a  satyräch  sve  doby,  b.  Privat-G.  in  Mähr.-Ostrau  1902).  — 
Über  die  religiösen  Verhältnisse  im  Nachoder  Bezirk  in 
deo  Jahren  1620  —  1660.  Nach  archivalischen  Quellen  bearbeitet  von 
Fr.  Machät  (Ndbo2enske  pomory  na  Nachodsku  v.  1.  1620 — 1660.  Die 
archivniieh  prnmenü,  b.  R.  in  Nachod  1903).  —  Die  Invasion  der 
Schweden  in  Böhmen    und  Mähren  zur  Zeit  des  30-jährigen 


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Literatur.  511 

Krieges  und  die  Art  der  damaligen  Kriegführung  von  A. 
DoleÄel  (0  vpadu  Svßdu  do  Cech  a  Moravy  za  valky  tficetilet^  jako2  i 
zpusobu  tehdejsiho  välceni,  böhm.  K.  in  Prossnitz  ]902).  —  Der  Adel 
und  die  adeligen  Familien  in  Klattau  von  1627 — 1747  von  F. 
Nekola  (Slechta  a  urozen^  panstvo  v  Klatovech  od  r.  1627 — 1747,  bö  hm. 
G.  in  Klattau  1902).  —  Der  Aufstand  Georg  Lubomirskis  in 
der  Dichtung  von  St.  Koprowicz  (Rokosz  Jerzego  Lubomirskiego  w 
poezyi,  poln.  G.  in  Jaslo  1902).  —  Die  politischen  Ansichten 
des  Stanislaus  Heraklius  Lubomirski  von  St.  Morawiecki 
(Poglady  polityczne  Stan.  Herakliusza  Lubomirskiego,  poln.  G.  in  Tamow 
1903).  —  Stanislaus  Konarski  und  seine  Tätigkeit  in  den 
Jahren  1725 — 1736  von  J.  Weissblum  (Stanislaw  Konarski  i  jego 
dzialalnosd  mi^dzy  r.  1725  a  1736,  poln.  G.  in  Zloczow  1903).  —  Die 
Warschauer  Komödie.  Ein  Beitrag  zur  Beurteilung  der 
Lebensumstände  und  der  Schriftstellerei  des  ermLändi- 
schen  Bischofs  Ignaz  Krasicki  von  St.  Bielawski  (Komedya 
warszawska,  kaiika  do  oceny  iywota  i  pism  J.  Krasickiego,  poln.  Ober-G. 
in  Kolomea  1903),  wichtig  für  die  polnische  Kulturgeschichte  des  18.  Jahr- 
hunderts. —  Geschichte  der  Zaluskischen  Bibliothek  auf 
Grund  des  Lebens-  und  Wirken8bilde3  ihres  Stifters  von 
A.  Kleczenski  (Dzieje  biblioteki  Zaiuskich  na  podstawie  obrazu  ihycia 
i  dzialalnoßci  jej  fundatora,  poln.  G.  in  Przemysl  1902).  —  Die  Ge- 
gend von  Göding  und  Lundenburg  in  der  Zeit  von  1691 
— 1762  von  Fr.  A.  Slavik  (Krajina  u  Hodonina  a  Bfeclavö  roku 
1691 — 1762,  b.  R.  in  Göding  1903)  mit  einer  Karte  aus  dem  Jahre 
1762.  —  Über  die  Invasion  des  preussisch-sächsischen 
Heeres  in  Mähren  im  Jahre  1742  und  dessen  Vertrei- 
bung von  Jos.  Vlk  (0  vp4du  nepfätelskeho  yojska  prusko-sask^ho 
r.  1742  na  Moravu  a  jeho  vypuzeni,  b.  Landes-R.  in  Prossnitz  1903)  mit 
einigen  archivalischen  Angaben  über  Schäden,  die  die  Preussen  1742  in 
Mähren  angerichtet  haben.  —  Akten  zur  Konföderation  der  Kra- 
kauer Wojwodschaft  i.  J.  1768  und  besonders  der  Herzog- 
tümer Auschwitz  und  Zator  von  T.  Klima  (Akta  do  konfederacyi 
r.  1768  wojewödztwa  Krakowskiego,  a  zwlaszcza  ksi^stw  oswi^cimskiego 
i  zatorskiego,  poln.  G.  in  Wadowice  1903),  druckt  nach  einer  kurzen 
historischen  Einleitung  35  Aktenstücke  aus  der  Zeit  von  1768 — 1771 
aus  dem  Stadtarchive  in  Wadowice  ab.  —  Die  erste  Beise  des  Kai- 
sers Josef  IT.  nach  Bussland  im  Jahre  1780  und  ihre  Be- 
deutung von  F.  Zachystal  (Prvä  cesta  cisafe  Josefa  H.  na  Bus 
r.  1780  a  jeji  v^znam,  b.  Staals-Bealoberg.  in  Prag  1902).  —  Kurz- 
gefasste  Geschichte  der  österr.-ungarischen  Monarchie  von 
J.  V.  Krecan  (D^jiny  h'§e  Bakousko-uhersk^  v  pfehledu,  b.  G.  in  Köni- 
ginhof 1902).  —  Aus  der  ältesten  Ethnographie  Österreich- 
Ungarns  von  B.  Dvof4k  (Z  nejstarSiho  narodopisu  rakousko-uherskeho, 
2.  böhm.  G.  in  Brunn  1902).  —  Die  österreichische  Erzherzogin 
Maria  Luise,  Kaiserin  der  Franzosen,  und  ihr  Sohn,  der 
»römischeKönig*  Napoleon  von  G.  Kopecky  (Bakouskd  arcikn^gn& 
Marie  Ludovica,  cisafovna  Francouzü  a  syn  jeji  >fimsky  kräl*  Napoleon, 
b.  Lundes-B.  in  Butschowitz   1903).    —    Die  Kaiserin  und  Königin 


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542  Literatur. 

Elisabet,  ihr  Leben,  ihr  Wirken  und  ihre  Bedeutung  von 
A.  Kofinek  (Cisafovna  a  kralovna  Al2b(^ta,  jeji  iivot,  püsobeni  a  vyz- 
näm,  b.  G.  in  Hohenmauth  1902). 

Das  neue  Schulgebäude  der  k.  k.  böhm.  Realschule  in 
der  Altstadt  Prag  von  M.  Hofmann  (Nowa  budova  Skolni  c.  k. 
<^sk^  realny  na  Star^m  moste  v  Praze,  böhm.  Staats-R.  in  Prag-Altstadt 
1903)  mit  Abbildungen  und  einer  histor.  Skizze.  —  Die  Graf  Stra- 
kasche  Akademie  in  den  ersten  3  Jahren  ihres  Bestandes 
1896 — 1899  von  J.  Trakal  (Akad.  hrabr^te  Straky  v  prvnim  tfileti 
1896 — 1899,  Privat-G.  der  Graf  Strakaschen  Akademie  in  Prag  1902). 
' —  Geschichte  der  ersten  böhm.  Realschule  in  Prag  von 
J.  Vavra  (D^jiny  prvni  ßeske  reaky  praiske,  b.  R.  in  Prag-Neustadt 
1902,  1903).  —  Geschichte  des  k.  k.  Obergymnasiums  in 
Schlan  von  1«58 — 1878  von  A.  Krecar  (Dojiny  c.  k.  vy§§iho  gym- 
nasia  v  Slanem  1658 — 1878,  böhm.  Ober-G.  in  bchlan  1902,  1903).  — 
Zur  Geschichte  des  Gymnasiums  in  Jicin  von  J.  Yitke  (E 
df^indm  gymnasia  Jißinskeho,  böhm.  G.  in  Jicin  1903),  bis  1849  reichend. 
* —  Ergänzende  Beiträge  zur  Geschichte  des  Gymnasiums 
in  Neuhaus  von  G.  He§  (Dodatky  a  doplnky  k  dpjinam  gymnasia 
JindHchohradeckeho,  b.  G.  in  Neuhaus  1902,  1903).  —  Geschichte 
der  letzten  14  Jahre  des  k.  k.  Gymnasiums  in  Jungbunzlau 
von  J.  Podstatny  (Dejiny  posledniho  ötmactileti  c.  k.  gymnasia  mlado- 
boleslavskeho,  b.  G.  in  Jungbunzlau  1902,  1903).  —  25  Jahre  des 
Raudnitzer  Gymnasiums  1877 — 1902  von  L.  Scholz  (Petadvacet 
let  Roudnick^ho  gymnasia,  b.  G.  in  Raudnitz  1902).  —  Denkwürdig- 
keiten des  k.  k.  Gymnasiums  in  Budweis  in  den  Schul- 
jahren 1894 — 1903  von  J.  Machacek  (Pamoti  c.  k.  gymnasia  v  Ces. 
Budfijovicich  ve  äkol.  letech  1894 — 1903,  b.  G.  in  Budweis  1903).  — 
Zur  Geschichte  der  Lateinschulen  in  Olmütz  von  V.  Prasek 
(K  dpjinam  lat.  ökol  Olomuckych,  b.  G.  in  Olmütz  1903)  mit  ungedruck- 
tem Material  aus  dem  Olmützer  Kapitelarchiv.  S.  6  Abdruck  einer  lat, 
Bestätigungsurkunde  des  Papstes  Nikolaus  V.  Rom,  Kai.  April.  1452.  — 
Einige  Daten  aus  der  Chronik  der  Anstalt  von  K.  Kofinek 
(Nöktera  data  z  kroniky  üst.  od  r.  1897 —  1901,  b.  G.  in  Trebitsch 
1^02).  —  Das  neue  Gebäude  der  Landesrealschule  in  Gross- 
Meseritsch  von  Z.  Horvath  (Nova  budova  zemske  äkoly  realne  ve 
Velk^m  MezifiCi,  b.  R.  in  Gross- Meseritsch  1903)  mit  histor.  Skizze.  — 
Über  die  Entwicklung  der  Schulen  in  Freiberg  von  ihrer 
Gründung  bis  in  unsere  Zeit  von  J.  Kohn  (Vj^voj  äkol  v  Pfibofe 
od  po^tka  a4  po  naöi  dobu,  b.  R.  zu  Freiberg  in  Mähren  1903).  —  Grün- 
dung der  Anstalt  von  Karl  Pirc  (üstanovitev  zavoda,  sloven.  Unter- 
realschule in  Idria  1902).  —  Rückblick  auf  das  erste  Quinquen- 
nium  der  Anstalt  von  Thomas  B r a j k o v i <S  (Osvrt  na  petogodiänjicu 
zavoda,  serb.  —  kroat.  G.  in  Zara  1902).  —  Geschichte  des  Gym- 
nasiums zu  Ragusa,  2.  u.  3.  Tail  (Schluss)  von  J.  Posedel  (Pov- 
jest  gimnazija  u  Dubrovniku,  kroat.  G.  in  Ragusa  1902,  1903).  —  Er- 
innerungen an  den  50-jährigen  Bestand  der  k.  k.  nautischen 
Schule  in  Ragusa  (Spomenkujiga  o  pedesetvi  godignjic  opstanka  c.  kr« 
nautiöke  Skole  u  Dubrovniku):   1.  Geschichte  der  k.  k.  naut.  Schule 


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Literatur.  543 

in  Bagusa  von  N.  Didolid  (Povjest  c.  k.  naui  ökole  u  Dubrovniku, 
Beilage  zum  Programm  der  naut.  Schale  in  Eagusa  1902).  2.  Cenni 
per  la  storia  degli  stadi  nautici  in  Dalmazia  del  G.  6.  (naut. 
Schule  in  Bagusa  1903),  eine  Erweiterung  des  Programmaufsatzes  der 
Anstalt  1901.  — Über  den  Unterricht  in  der  physikalischen 
Oeographie  an  Mittelschulen,  besonders  am  Gymnasium 
von  E.  Muäka  (0  fysikälni  geografii  v  zemßpisn^  vynöovani,  zvlaöt(5 
gymnasijnfm,  b.  G.  in  Trebitsch  1903).  —  Überblick  über  die  Ge- 
schichte   der   Physik    in    chronologischer   Darstellung,    von 

A.  Libicky  (Pfehled  dejin  fysiky  v  porädku  chronologickem,  b.  Staats-B. 
in  den  K.  Weinbergen  in  Prag  1902).  —  Kurz  gefasste  Geschichte 
der  Chemie  seit  den  ältesten  Zeiten  bis  auf  Lavoisier  von 
L.  Kopa  (Struöny  nestln  dejin  chemie  od  nejd.  dob  a2  po  Lavoisiera,  b. 

B.  in  Göding  1902).  —  Die  geschichtliche  Entwicklung  der 
Spektrometrie  von  Jos.  Stöpanek  (Historicky  rozvoj  spektrbmetrie, 
b.  Ober-B.  in  Pilsen  1903).  —  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des 
Erd-  und  Himmelsglobus  von  den  ältesten  Zeiten  bis  ans 
Ende  des  15.  Jahrhunderts  von  B.  Gustawicz  (Przyczynek  do 
historyi  globusu  ziemskiego  i  niebieskiego  od  nojdawniejszych  Czasöw  po 
koniec  wieku  XV.,  3.  poln.  Ober-G.  in  Krakau  1902).  —  Einige  Ge- 
heimnisse der  Landkarten  von  Ad.  Mach  (Nöktere  tajnosti  map 
^emöpisnych,  b.  Ober-B.  in  Jiöin  1902).  —  Schnee  und  Eis  vom 
geographischen  Standpunkt  von  St.  Gebert  (Snieg  i  löd  ze 
stanowiska  geograficznego,  poln.  G.  in  Stanislau  1903).  —  Die  Bege- 
latiön  des  Eises  von  W.  Sarboch  (Begelace  ledu,  b.  G.  in  Wal.- 
Meseritsch  1902).  —  Einige  Tage  in  der  Schweiz  von  M.  Nowo- 
sielski  (Kilka  dni  w  Szwajcaryi,  poln.  G.  in  Przemysl  1903).  —  Ein 
Studienuusflug  nach  Sizilien  von  T.  Garliöki  (Z  naukowej 
wycieczki  na  Sycyli^,  poln.  G.  in  Brzezany  1903).  —  Von  Catania  zum 
Krater  des  Ätna  von  J.  Zeman  (Z  Catanie  ku  krateru  Aetny,  böhm. 
Beal-G.  in  Kolin  1903).  — -  Eine  Inselreise  im  Ägäischen  Meere 
von  W.  Blotnicki  (Z  podrozy  po  wyspach  morza  Egejskiego,  4.  i>oln. 
G.  in  Krakau  1902),  mit  besonderer  Bücksicht  auf  die  archäologischen 
Verhältnisse.  —  Die  slavischen  Namen  in  der  Topographie 
Neugriechenlands  von  J.  Vareka  (Slovanskä  jm^na  v  topografii 
Novofecka,  b.  Ober-G.  in  Budweis  1902).  —  Der  erste  Kanal  der 
Welt  (Suez)  von  J.  V.  Prdäek  (Prv^  prüplav  sv^tovy,  böhm.  Staats-B. 
in  Prag- Altstadt  1902),  eine  geschichtliche  Übersicht  über  die  ältesten 
Durchstichs  versuche  zwischen  dem  mittelländischen  und  roten  Meere.  — 
Die  projektirten  Wasserstrassen  in  Österreich  vonF.  Nerad 
(Projektovane  vodni  drähy  v  Bakousku,  böhm.  B.  zu  Littau  in  Mähren 
1902).  —  Die  Zunahme  der  Bevölkerung  im  Gödinger  und 
Anspitzer  Bezirke  in  der  Zeit  von  1890 — 1900  von  A.  Po- 
dräbsby  (Vzrüst  obyvatelstva  na  Hodonsku  a  HustopeCsku  r.  1890  a2 
1900,  b.  B.  in  Göding  1903)  mit  Übersichtstabellen.  —  Über  die 
Dichte  der  Bevölkerung  und  der  Ortschaften  in  Krain  von 
D.  LonCar  (0  gostosti  prebivalstva  in  krajev  na  Kranjskem,  slov.  2.  G. 
in  Laibach  1902). —  Stramberg  und  Umgebung  von  Fr.  Linhart 
(Stramberk    a  okoli,    böhm.  G.    in  Mistek  1902).    —    Das    Wasser   in 


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544  Notizen. 

seiner  geologischen  Wirksamkeit  von  W.  Friedberg  (Woda 
jako  ßzynnik  geologiczny,  poln.  Ober-G.  in  Rzeszöw  1902).  —  Die  geo- 
logischen Verhältnisse  der  Umgebung  von  Walachisch- 
Meseritsch  von  W.  D^dina  (Geolog,  nästin  okoli  valassko-mezifi<3sk^ho, 
böhm.  G  zu  Walachisch-Meseritsch  in  Mähren  1902).  —  Geologische 
Übersicht  Dalmatiens  von  B.  Gasperini  (GeoloSki  prijegled  Dal- 
macije,  kroat.  Ober-R.  in  Spalato  1902). 

Graz.  S.  M.  Prem. 


Notizen- 

Gemäss  Vereinbamngen,  welche  seinerzeit  zwischen  Julius  Ficker 
und  den  Dr.  Johann  Friedrich  Böhmer'schen  Nachlassadministratoren  und 
TestamÄitsexekutoren  getroffen  worden  waren,  ging  die  Oberleitung  der 
Neubearbeitung  von  Böhmer's  Begesta  Imperii  nach  dem  un- 
erwarteten Tode  des  Prof.  E.  Mühlbacher  zunächst  an  Herrn  Prof.  Oswald 
Redlich  über,  welcher  auch  sofort  die  augenblicklich  notwendigen  Vor- 
kehrungen traf,  leider  aber  auch  zugleich  erklärte,  dass  er  wegen  Über- 
bürdung mit  anderen  Aufgaben  sich  dieser  Obliegenheit  nicht  dauernd  unter- 
ziehen könne.  Daher  habe  entsprechend  den  eben  erwähnten  Abmachungen 
mit  1.  Jan.   1904  ich  die  Oberleitung  dieses  Unternehmens   übernommen. 

E.  V.  Ottenthai. 

Das  Programm  des  YIII.  Deutschen  Historikertages  in  Salz- 
burg ist  folgendermassen  in  den  Hauptpunkten  festgestellt: 

Mittwoch  31.  August.     Begrüssungsabend  im  Stiegelkeller. 

Donnerstag  1.  September.  9  Uhr  Eröffnung  im  Mirabellsaale.  Vor- 
träge von  Prof.  Neu  mann  (Strassburg) :  Die  Entstehung  des  spartani- 
schen Staates;  Prof.  Finke  (Freiburg  i.  Br.):  Philipp  d.  Schöne.  7  Uhr 
Abend  in  der  Aula  der  alten  Universität  öffentl.  Vortrag  von  Prof.  Biegl 
(Wien):  Die  Stellung  Salzburgs  in  der  Kunstgeschichte. 

Freitag  2.  Sept.  9  Uhr  Mirabellsaal.  Über  Heraungabe  von  Quellen 
zur  Agrargeschichte  des  Mittelalters.  Referenten  Prof.  Dop  seh  (Wien) 
und  Dr.  Kötz&chke  (Leipzig).  Verbandsitzung.  7  Uhr  Abends  in  der 
Aula  öffentl.  Vortrag  von  Prof.  Busch  (Tübingen):  Das  deutsche  Haupt- 
quartier in  Versailles  und  der  Streit  über  die  Bekämpfung  von  Paris  1870. 

Samstag  3.  Sept.  9  Uhr  Mirabellsaal.  Vorträge  von  Prof.  v.  Vol- 
telini  (Innsbruck):  Die  Entstehung  der  Landgerichte  auf  bairisch-öster- 
reichischem  Rechtsgebiete;  Prof.  Fournier  (Wien):  Ober  neue  Quellen 
zur  Geschichte  des  Wiener  Kongresses.     3  Uhr  Festmahl. 

Sonntag  4.  Sept.     Ausflug  zur  Feste  Hohen  werfen. 

Im  Stift  St.  Peter  wird  Prälat  P.  Willibald  Hauthaler  eine  Ausstel- 
lung von  Urkunden  und  Handschriften  veranstalten. 

Alles  nähere  in  den  jetzt  und  bei  der  Vei*sammlung  zur  Ausgabe 
gelangenden  Programmen.  Auskünfte  erteilen  Prof.  Dr.  Oswald  Redlich 
(Wien)  und  der  Obmann  des  Ortsausschusses  in  Salzburg  Archivdirektor 
Dr.  B.  Schuster. 


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Venedig  und  das  deutsche  Keich  von  983—1024. 

Vom 

B.  Schmeidler. 


Unter  den  ürkuiideii,  die  un«  während  der  ersten  Hälfte  des 
Mittelalters  tlber  die  Beziehungen  Venedigs  zum  italienischen  Könige 
und  deutschen  Kaiserreiche  Auskvinft  gebeii^  nehmen  diejenigen  Ottos  IIL 
eine  besondere  Stelle  ein.  Einmal  schon  nach  ihrer  ganzen  Anlage 
und  Art.  Während  bis  dahin  seit  Lothar  h  und  beiK)nders  wieder 
seit  Ot^o  I.  diu  Kaiser  und  Könige  din  pactum  abauschliessen  und  tu 
bestätigen  pflegten,  das  zwischen  den  Gemeinden  des  Dukats  einerseits 
und  einer  Keihe  italienischer  Städte  andererseits  yei^bredet  worde  und 
sich  Tomehmlich  auf  den  Grenzyerkehr  und  die  Erhebung  von  Zöllen 
und  Abgaben  bezog,  während  sie  diesen  Verti%en  dann  Besitz- 
bestätigungen  über  die  Habe  der  Venezianer  innerhalb  des  italischen 
Königreiches,  praecepta,  hinzufögten^),  ist  uns  von  Otto  HL,  nachdem 
bereits  sein  Vater  beide  Urkunden  miteinander  Tereinigt  hatte,  über*- 
haupt  nur  )Etoch  ein  praeceptum  erhalten,  in  das  eine  Bieifae  wichti*- 
gerer  Bestimmungen  des  pactums  angenommen  ist;  der  Schluss  liegt 
nahe,  dass  er  ein  besonderes  pactum  überhaupt  nicht  abgeschlossen 
hat  Ausser  diesem  Unterschiede  der  ganzen  Anlage  der  Urkunden 
weist  auch  ihre  formelle  Fassung  im  Einzelnen  bedeutsame  und  cha-^ 
rakteristische  Unterschiede  gegen  die  Vorurkunden  auf  und  endlich 
ist  der  Inhalt  vielfach  ein  völlig  neuer,  neben  Bestätigung  alter  Ab*- 

*)  Vgl.  über  diese  Diage  die  grundlegende  Abhandlung  von  A.  Fanta:  Die 
Verträge  der  Kaiser  mit  Venedig  bis  zcim  Jahre  983.  Mitteilungen  d.  östen*. 
Inst.  Ergänzungsband  I  S.  51  ff.  Einzelne  Ergänzungen  und  Berichtigungen  bei 
£.  Lentz:  Der  allmähliche  Übergang  Venedigs  von  faktischer  zu  nomineller  Ab*> 
hängigkeit  von  Byzanz.  Byzantin.  Ztschrft  Bd.  III  S.  64  ff.,  112  ff.,  sowie  bei 
Lenel:  Die  Entstehung  der  Vorherrschaft  Venedigs  an  der  Adria.  Mit  Beiträgen 
zur  Verfessungsgeschichte.    Strassburg  1897» 

MittheUiiDceD  XXV.  35 


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546  ^'  Schmeidler. 

luachungen  und  Verleihungen  —  die  aber  auch  meist  in  neue  Worte 
gekleidet  sind  —  finden  sich  Begabungen  eines  Inhalts,  der  in  den 
Urkunden  der  bisherigen  Herrscher  Italiens  fiir  Venedig  noch  nicht 
enthalten  war,  und,  um  es  gleich  zu  sagen,  gar  nicht  enthalten  sein 
konnte;  es  sind  Verleihungen  in  Worten  gegeben,  wie  sie  nicht  dem 
Herrscher  eines  befreundeten,  unabhängigen  Staates,  sondern  dem 
Untertanen  ausgestellt  werden,  sie  legen  den  Schluss  nahe,  dass  die 
Beziehungen  Venedigs  zum  Reiche  damals  nicht  mehr  die  alten  waren, 
wie  sie  noch  unter  Otto  I.  bestanden,  als  zwischen  zwei  unabhäugigeu 
Staaten,  sondern  dass  sich  das  Verhältnis  in  ein  solches  der  Unter- 
tänigkeit verwandelt  hat.  Den  Beweis  für  diese  Behauptung  zu  liefern 
und  den  Grad  festzustellen,  den  diese  Untertänigkeit  erreicht  hat, 
sowie  die  Dauer. der  Zeit,  da  deutsche  Kaiser  und  Könige  eine  Ober- 
herrschaft über  das  freie  Venedig  ausgeübt  oder  in  Anspruch  ge- 
nommen haben,  ist  der  Zweck  der  folgenden  Zeilen. 

Seit  den  siebziger  Jahren  des  zehnten  Jahrhunderts  herrschten 
bekanntlich  in  Venedig  sehr  gespannte  Verhältnisse,  die  nicht  selten 
zu  offenem  inneren  Hader  und  Blutvergiessen  fiihrten.  Im  Jahre  976 
wurde  der  Herzog  Peter  IV.  Candiano,  der  das  Regiment  mit  fester 
Hand  führte  und  den  Staat  nach  innen  und  aussen  gesichert  und  be- 
festigt hatte,  von  dem  aufrührerischen  Adel,  der  von  einem  geordnetep 
Staatswesen  nichts  wissen  wollte,  meuchlerisch  ermordet^).  Seitdem 
folgten  in  der  Stadt  ein  Aufruhr  und  eine  Bluttat  d^  andern.  Der 
Nachfolger  des  Herzogs,  Peter  I.  Orseolo,  gab  nach  zwei  Jahren  seine 
Würde  auf  und  ging  oder  flüchtete  ins  Kloster,  der  folgende  Herzog, 
Vitulis  Candiano,  starb  nach  einer  Amtszeit  von  vierzehn  Monaten  und 
dessen  Nachfolger,  Tribunus  Menius,  war  nicht  imstande,  die  Parteien 
zu  bändigen ;  nachdem  sie  sich  anfangs  vereint  gegen  ihn  selbst  hatten 
wenden  wollen,  entzweiten  sie  sich^  besonders  die  Geschlechter  der 
Mauroceni  und  Calopriner,  untereinander;  das  Haupt  der  ersteren  ward 
bei  einem  Überfall  durch  die  letzteren  erschlagen,  und  kaum  hielt  das 
Gebot  des  Herzogs,  den  man  des  Einverständnisses  an  dieser  Tat  zieh, 
die  unmittelbare  Rache  des  betroffenen  Geschlechtes  zurück.  Dennoch 
fühlten  sich  die  Calopriner  auf  die  Dauer  nicht  sicher,  verliessen  Ve- 
nedig und  begaben  sich  zu  Otto  IL  im  Jahre  983  nach  Verona. 

Der  Kaiser  war  Ende  des  Jahres  980  nach  Italien  gekommen, 
wohl  schon  von  Missstimmung  gegen  Venedig  erfüllt;  denn  an  seinen 
Hof  hatte  sich  nach  der  Ermordung  des  Dogen  Peters  IV.  Candiano 

»)  Vgl.  die  letzte  Darstellung  dieser  Dinge  bei  ühlirz:  Jahrbücher  des 
deutschen  Reiches  unter  Otto  II.  S.  188—197  und  die  daselbst  angegebene 
Literatur. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  547 

dessen  Sohn  Yitalis  Candiauo,  Patriarch  von  Orado,  geflüchtet  und 
«inige  Zeit  daselbst  aufgehalten.  Gleichwohl  kann  es  nicht  sogleich 
zu  Feindseligkeiten  gekommen  sein,  da  Otto  noch  am  2.  Januar  981^) 
dem  Kloster  hL  Hilarius  und  Benedikt  in  Venedig  seine  Besitzungen 
bestätigte  und  das  Becht  freien  Verkehrs  im  Beiche  verlieh;  auch  muss 
es  wenigstens  zweifelhaft  erscheinen,  ob  die  Angelegenheit  der  Can- 
dianer  das  einzige  und  letzte  Motiv  Ottos  zum  Vorgehen  gegen  Ve- 
nedig gewesen  ist,  da  die  Ansprüche  der  Witwe  des  ermordeten 
Herzogs  und  Verwandten  der  Kaiserin  Adelheid,  der  Waldrada,  bereits 
im  September  976*)  befriedigt  worden  waren  und  auch  dem  Sohne 
des  Herzogs,  Vitalis  Candiano,  die  ihm  entrissenen  Güter  am  15.  Juni 
982  oder  983  vom  Dogen  und  der  Versammlung  der  Bischöfe,  Äbte 
und  des  Volkes  wieder  zugestellt  wurden  mit  der  Bemerkung,  diese 
Zustellung  sei  schon  in  den  Tagen  des  Dogen  Vitalis  Candiano  (978 
— 979)  beschlossen,  aber  jetzt  erst  zur  Ausführung  gebracht  worden') ; 
also  wird  Otto  diese  Dinge  Ende  981  kaum  mehr  zum  Anlass  eines 
Vorgehens  gegen  Venedig  genommen  haben.  Denn  erst  um  diese 
Zeit  kam  es,  wenn  wir  uns  auf  eine  Angabe  des  Johannes  diaconus 
verlassen  können^),  zu  offenen  Feindseligkeiten,  die  auf  dem  Beichs- 
tage  zu  Verona  im  Juni  983  beigelegt  wurden;  der  Kaiser  erneuerte 
am  7.  dieses  Monats  den  Venezianern  das  pactum  und  die  praecepta 
seiner  Vorgänger  und  gestattete  ihnen  wieder  dreien  Verkehr  im 
Reiche^).  Unmittelbar  darauf  aber  kamen  die  Calopriner  zu  ihm  und 
bewogen  ihn,  von  neuem  die  schärfsten  Massregeln  gegen  die  Stadt 
zu  ergreifen;  er  verfugte  eine  vollständige  Handelssperre  und  liess  sie 
durch  die  Calopriner  selbst  unter  der  Leitung  seiner  eigenen  Beamten 
durchführen  6). 

«)  DO.  IL  Nr.  240. 

*)  Vgl.  die  Urkunde  bei  Ficker:  Forschungen  zur  Reichs-  und  Rechts- 
geschichte  Italiens.    Bd.  4  Nr.  29  S.  38. 

»)  Vgl.  die  Urkunden  bei  Gloria:  Codice  Diplomatico  Padoyano  I  Nr.  66; 
nach  der  indiction  X  in  982  gehörend,  nicht  981,  wohin  Gloria  sie  setzte;  und 
CJodice  Trevisaneo  c.  97,  mit  der  indiction  XL  Da  beide  Urkunden  vom  15.  Juni 
sind  und  offenbar  zu  demselben  Tage  gehören,  so  lässt  sich  nicht  entscheiden, 
ob  sie  in  982  oder  983  zu  setzen  sind. 

*)  Er  sagt,  MG.  SS.  VIL  28,  Venedig  sei  durch  den  Tod  Ottos  IL  biennio 
tali  perpessa  infortunio  von  der  Handelssperre  befreit  worden,  wonach  ihr 
Anfang  in  Ende  981  zu  setzen  wäre.  Doch  kann  man  den  Chronisten,  wie  sich 
noch  zeigen  wird,  weder  hier  noch  sonst  wo  gar  so  genau  beim  Worte  nehmen, 
aus  ihm  allein  kaum  ein  richtiges  Bild  der  Ereignisse  gewinnen. 

*)  M.  G.  DD.  OIL  Nr.  298-300. 

^)  Dieser  Gang  der  Ereignisse  muss  aus  der  Kombination  der  Urkunden 
mit   der  Chronik   erschlossen   werden,    worüber   das  Nähere   bei  Uhlirz  a.  a.  0. 

35* 


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543  ^*  BchmeidleT. 

Weim  wir  min  muBerer  Chronik,  aus  ^der  ^vir  bislier  im  Verein 
mit  den  Urkunden  den  flang  der  Dinge  «Mitnahmen,  dem  Ghronikon 
¥eneto«  4es  Johannes  diaoonns^),  weiter  folgen,  so  wären  nach  dem 
Tode  des  Kaisers  die  Calopriner  auf  Befehl  und  Bitte  der  Kaiserin 
Adelheid,  zu  der  sie  mdi  «diutosfiehend  nach  Fayia  begi^en  (also  bis 
spätestens  10.  Aprid  '984)^)  nach  Venedig  ssvrückge'kehrt,  unter  eid» 
ticher  Zusicherung  des  Schutaes  durch  den  Dc^en.  Dennoch  wurden 
ünr^  vier  von  den  Mauroceni  überfallen  und  ermordet,  der  Doge  yer- 
liess  im  Jahre  991  kurz  vor  seinem  Tode  den  Merzogästuhl  und  es 
folgte  ihm  Peter  !{.  Orseok),  der  sowohl  die  innere  Euhe  in  der  Stadt 


Eine  dieser  Urkunden,  and  ^war  von  entscheidender  ßedeutang,  ist  die  Stiftnngs- 
urkunde  ^e  Klosters  S.  Giorgio  Maggiore  vom  20.  Dezember  982  (Ughelli,  Italia 
sacrB  V  1200  und  Comel :  Eccksiae  Yenetae  Bd.  VIII  S.  205) ;  es  geht  aus  ihr 
hervor,  dass  die  Calopriner  damals  noch  in  Venedig  waren,  dass  also  die  von 
ihnen  geleitete  Handehsperre  nicht  damals,  sondern  erst  nach  dem  7.  Juni  983 
anzusetaen  ist  etc.,  sie  ist  mit  einem  Worte  für  die  Anffassung  und  Anordnung  der 
Ereignisse  geradezu  grundlegend;  sie  würden  ein  ganz  anderes  Aussehen  ge* 
winnen,  wenn  die  Behauptung  von  Monticolo:  La  cronaca  del  diacono  Giovanni 
e  la  storia  poUtica  di  Venezia  sino  al  1009.  Pistoia  1882  8.  131  Anm.  20  b 
richtig  w&re,  dass  sie  in  986  zu  setzen  sei,  auf  Grund  des  Jahres  11  nach  dem  Tode 
des  Johannes  Tzimiskes  (das  anno  decimo  bei  M.  ist  wohl  nur  ein  Druckfehler). 
Zu  986  würde  aber  weder  die  Indiktion  11  noch  das  ansdrücklseh,  wie  es  scheint,  in 
Worten  überlieferte  (VgL  den  Abdruck  bei  Cornel)  Inkaraationfgahr  982  stimmen; 
es  ist  daher  wohl  richtiger,  anzunehmen,  dass  das  Jahr  11  nach  dem  Tode  des 
Johannes  Tzimiskes  durch  Hinübernahme  der  Indiktionszahl  fälschlich  entstanden 
ist,  und  darum  an  dem  Jahre  982  festzuhalten,  wie  es  ja  auch  Uhlirz  getan  hat. 
Was  Monticolo  weiter  behauptet,  dass  nicht  alle  der  Unterzeichneten  anwesend 

gewesen  seien,  gebt  aus  den  Worten:  hortantibus  et  consentientibus 

et  cum  populo  Venetiae,  quorum  manus  optimorum  partim  obfirmi-- 
tatis  indicia  subter  adscripta  (von  M.  gesperrt)  keineswegs  hervor, 
sondern  vielmehr  dies,  dass  nicht  alle  Anwesenden  sidi  unterzeichnet  haben» 
Die  Calopriner  und  ihr  Anhang  waren  also  anwesend,  der  alte  Stephanus  Calo* 
prino  und  Dominions  Mauroceni  lebten  noch  (d«in  auf  diese  Personen  der  Chronik 
werden  doch  «lie  betr.  Unterschriften  zu  beziehen  sein),  die  Urkunde  kann  also 
imm5glich  in  986  gehören. 

<)  Zu  der  Ausgabe  in  M.  G.  SS.  VII,  vgl.  noch  die  von  Monticolo :  Chro- 
naohe  Veneziaoe  antidiiBsime  I.  In  Foati  per  la  storia  d'  Italia  pubblicati  dair 
Istituto  storico  italiano.    Roma  1890. 

*)  Vgl.  Wilmanns  in  Rankes  Jahrbüchern  If,,  26.  Eohlschütter :  Venedig 
unter  fiereog  Peter  IL  Orseolo.  Göttingen  1868  S.  7  setzt  ohn^  ersichtlichen 
Grund  diese  Rückkehr  in  985;  bei  Joannes  Diaconus  ist  uns  keine  Zahl  an- 
gegeben, die  Rückkehr  der  Calopriner  erscheint  nach  seiner  Darstellung  als  sehr 
bald  nach  Ottos  II.  Tode  erfolgt;  das  Itinerar  der  Adelheid  nötigt  uns  also,  April 
984  als  letzten  Termin  fQr  die  Erledigung  dieser  Dinge  anzunehmen.  Vgl.  auch 
J.  Beatsinger:  Das  Leben  der  Kaiserin  Adelheid,  Gemahlin  Ottos  I.  während  der 
Regierung  Ottos  III.  Inaug.  Diss.  Breslau  1883.    S.  2—6. 


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Venedig  und  das  deutsche  Beich  von  983—2024.  5^^ 

aU  den  äusaere«  Glanz  und  die  lAs^ht  des  Staates  wieder  herstellte, 
sodass  zu  seiner  Zeit,  wie  der  Berichtenstatter  bemerkt,  Venedig  alle 
benachbarten  Provinzen  an  Aiisehen  und  JSeichtum  überstralüte.  Von 
einer  Unterwerfung  unter  dm  Kaisertum  ist  bei  ihm  k^e  Bede,  ea 
scheint,  ala  habe  d^  kleine  Staat,  wenn  an<ch  unter  schwerer  Er- 
schütterungen, seine  Freiheit  und  Selbständigkeit  vollständig  behauptet 
und  gehe  so  der. Periode  der  Blüte  enlg^gen»  die  der  Chronist  aua-« 
fQhrlich  beschreibt  und  mit  glänzenden  Farben  ausmalt. 

Bei  dem  Anseheui  dias  diese  Chronik  im  allgemeinen  gerechter- 
weisse  geniesst^)  und  bei  der  Genauigk^t,  mit  dier  sie  äin  von  dem 
Verfasser  erlebten  und  vielfach  selbst  h^beigelührten  lElreignisse  be- 
schreibt, ist  es  notwendig,  sich  mit  der  von  ihr  gegebenen  Schilderung 
der  Ereignisse  auseinanderzusetzen,  ehe  man  eine  ganz,  audere  Auf- 
fassung derselben  annehmten  kann;  es  muss  bewiesen  werden^  dasa 
€^  Verfi^er  diese  oder  andeire  Ereignisse  unvollständig  oder  selbst 
gegen  die  Wahrheit  berichtet  habe^  dass  seine  Darstellung  innere  Un- 
möglichkeiten oder  deuüicbe,  durch  anderes,  sicheres  Material  nach- 
weisbare Fehler  und  Verstösse  gegen  die  Wahrheit  enthält,  bevor  man 
glauben  kann,  daas  er  ein  so  wichtiges  Ereignis  wie  die  Unterwerfung 
Venedigs  unter  dsß  abendlän<lische  Kaisertum  voUßtändig  mit  Still-^ 
schweigen  übergangen  habe. 

Sehen  wir  uns  zunächst  den  Bericht  über  die  Ereignisse  unter 
Otto  U.  genauer  an;  es  ist  bekannt,  dass  er  die  chronologische  Beih^i- 
folge  derselben  vöUig  umgekehrt^  dass  er  die  Verträge  von  Verona,  in 
das  Jahr  980  gesetzt  hat  und  danach  alle  weiteren  Ereignisse  in  un- 
unterbrochenex  Folge  sich  abspielen  lässt,  während  wir  auf  Grund  der 
Urkunden  zwar  auch  Feindseligkeiten  vor  dem  Jahre  983  annehmen« 
aber  die  hauptsächlich  von  dem  Chronisten  geschilderte,  durch  die 
Calopriner  geleitete  Handelssperre  in  die  Zeit  zwischen,  dem  Juni  und 
dem  Dezember  983^  setzen  müssen.  Wenn  man  nun  auch  annimmt, 
dass  diese  chronologische  Verwirrung  nur  die  Folge  ist  von  der  Art 
des  Johannes  zu  erzählen,,  die  venezianischen  Dinge  im  Zusammenhang 
zu  erledigen  und  dann  italische,  früher  geschehene  nachzuholen^),  so 
kann  man  doch  jeden&lls,  nicht  leugnen,  dass  sein  Bericht  hier  voll- 
kommen irreführend  ist  und  uns  allein  ohne  Hinzuziehung  der  Ur- 
kunden kein  Bild  von  dem  Verlauf  der  Ereignisse  —  geschweige  denn 
von  ihrer  ursächlichen  Verkettung  —  geben  kann*). 


')  Vgl.  Gieagbrecbt,  Kaiaeizeit  I.  790,  Wattenbaob,  Geecbicbtsquellea  1^ 
S.  435.    KoblsQbütter  a..  a.  O.  S.  60  ff.    Monticolo  a,  a.  0.  S.  26—27. 

*)  So  sucbt  Kobkcbatter  a.  a.  0.  S.  8/9  Anm.  diese  Uugenauigkeit  zu 
erklären. 

s)  Der  Beriebt  mag,  von  der  Kritik  gesiebtet  und  mit  anderen  Zengnissen 


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550  ^-  Seh  meid  1er. 

Vom  Jahre  983  bis  zum  Jahre  992  liegen  uns  keine  Urkunden 
vor,  die  uns  über  die  Beziehungen  Venedigs  zum  Reiche  Auskunft 
geben  könnten;  was  uns  Johannes  diaconus  darüber  erzahlt,  ist  merk- 
würdig genug.  Danach  hätte  sich  Stefanus  Caloprino  nach  dem  Tode 
des  Kaisers  zu  der  in  Pavia  weilenden  Kaiserin  Adelheid  begeben  und 
sie  um  Schutz  im  italischen  Königreiche  angefleht,  da  fast  alle  ita- 
lienischen Fürsten  ihn  und  seine  Anhänger  wegeu  Yaterlandsverrates 
des  Todes  für  würdig  hielten.  Adelheid  aber  schickte  die  Calopriner, 
unter  Voraussendung  von  Boten,  nach  Venedig,  wo  sie  der  Doge  sehr 
wider  seinen  Willen,  auf  Befehl  und  Bitte  der  Kaiserin  (Tribunus  dux 
quamquam  inmtus  tarnen  imperatricis  jussu  et  prece)  aufnahm  und 
sich  eidlich  für  ihre  Sicherheit  verbürgte. 

Diese  Erzählung  muss  billig  Erstaunen  erregen.  Soeben  hat  die 
Stadt  einen  heftigen  Angriff  des  mächtigen  Kaisers  siegreich  abge- 
wiesen, ihre  Selbständigkeit  gegen  ihn  bewahrt,  nun  da  er  tot  ist  und 
nur  einen  unmündigen  Sohn  als  Erben  hinterlassen  hat,  der  oberdrein 
noch  in  der  Gewalt  eines  für  den  Augenblick  siegreichen  Gegeukönigs 
ist,  jetzt  unterwirft  sich  der  Doge  dem  Befehl  einer  Frau,  die  nicht 
entfernt  über  die  Macht  gebot,  der  die  Stadt  soeben  getrotzt  hatte; 
auf  ihr  Gebot  nimmt  er  diejenigen  in  das  Vaterland  wieder  auf,  die 
er  hatte  bannen  und  ihres  Vermögens  berauben  lassen,  er  verbürgt 
sich  für  ihre  Sicherheit,  deren  Leben  er  selbst  im  Einverständnis  mit 
der  anderen  Partei  bedroht  hatte.  Es  ist  ein  Eingriff  in  die  innere 
Freiheit  und  Selbständigkeit  der  Stadt,  wie  er  schärfer  gar  nicht  ge- 
dacht werden  kann  Und  ruhig  hingenommen  nach  einem  harten, 
glücklichen  Kampfe  eben  zu  Gunsten  dieser  Freiheit  und  Selbständigkeit ! 
Ein  solcher  Zusammenhang  der  Dinge  ist  psychologisch  schlechter- 
dings unmöglich,  und  so  wenig  wir  mit  einem  solchen  Argument 
etwas  Positives  für  die  in  Wirklichkeit  erfolgten  Vorgänge  erschliessen 
können,  eins  können  wir  mit  voller  Sicherheit  sagen :  so  wie  Johannes 
diaconus  die  Ereignisse  darstellt,  können  sie  nicht  verlaufen  sein. 
Entweder  die  Aufnahme  der  Calopriner  ist  nicht  auf  den  Befehl  der 
Kaiserin  erfolgt,  sondern  durch  die  freie  Entschliessung  der  Venezianer, 
und  Johannes  diaconus  hätte  diesen  fremden  Eingriff  in  die  Geschicke 

verglichen,  im  Einzelnen  vieles  Richtige  enthalten  und  für  die  Erkenntnis  der 
Tatsachen  zu  verwerten  sein  (Uhlirz  a.  a.  0.  S.  195  Anm.  27),  an  sich  genommen 
und  als  Material  fQr  eine  Beurteilung  des  Johannes  diaconus  verwertet  —  und 
darauf  allein  kommt  es  hier  an  —  kann  man  nur  sagen,  dass  er  verwint  und 
überdies,  wie  Fanta  a.  a.  0.  S.  67  bemerkt,  tendenziös  ist.  Zu  den  überhaupt 
in  dem  Chronisten  wirksamen  Tendenzen,  vgl.  noch  Monticolo  a.  a.  0.  S.  127, 
Gfrörer:  Geschichte  Venedigs  von  seiner  Gründung  bis  zum  Jahre  1084.  Graz 
1872  S.  317. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  551 

seines  Vaterlandes  erfunden;  wie  sich  das  freilich  mit  der  sonst  oft  lebhaft 
bei  ihm  hervortretenden  Tendenz,  Venedig  von  den  ältesten  Zeiten  an  und 
auf  jede  Weise  als  selbständig  erscheinen  zu  lassen,  reimt,  dürfte  wohl 
für  immer  ein  Rätsel  bleiben ;  oder  abef,  die  Kaiserin  hatte  zu  einem 
solchen  Eingriffe  in  die  innere  Regierung  des  Inselstaates  ein  Recht,  und 
dieser  nach  den  soeben  gemachten  Erfahrungen  nicht  die  Macht  und  die 
Lust,  sich  einem  von  dieser  Seite  kommenden  Befehl  zu  widersetzen, 
mit  anderen  Worten,  der  Kampf  Ottos  II.  gegen  Venedig  hat  zu  einem 
Ende  geführt,  von  dem  uns  der  Chronist  nichts  mitzuteilen  für  nötig 
gefunden  hat,  zu  der  Unterwerfung  Venedigs  unter  das  Kaisertum. 

Doch  ich  bin  damit  schon  einen  Schritt  zu  weit  gegangen; 
worauf  es  mir  zunächst  ankam,  war  festzustellen,  dass  das  Schweigen 
des  zeitgenössischen  und  so  wohlunterrichteten  Geschichtschreibers 
über  eine  erfolgte  Unterwerfung  Venedigs  nicht  als  Beweis  dafür  ge- 
nommen werden  darf,  dass  eine  solche  Unterwerfung  nicht  statt- 
gefunden hat;  wie  wenig  man  mit  diesem  argumentum  ex  silencio  in 
diesem  Falle  arbeiten  darf,  hat  die  Darlegung  der  inneren  Unmöglich- 
keit der  betrachteten  Darstellung  erwiesen. 

Diesen  beiden  Fällen  nun,  in  denen  die  Ungenauigkeit  oder  Un- 
möglichkeit der  Darstellung  unseres  Schriftstellers  urkundlich  zu  er- 
weisen ist  oder  für  jeden  Denkenden  klar  auf  der  Hand  liegt,  lässt 
sich  ein  dritter  anreihen,  in  dem  man  seinen  Bericht  durch  eine  Ur- 
kunde, die  er  exzerpirt,  kontrolliren  kann,  und  wo  er,  wie  wir  sagen 
müssen,  das  Wesentliche  und  eigentlich  Entscheidende  einfach  aus- 
gelassen hat;  es  handelt  sich  um  das  Exzerpt  aus  der  Urkunde  Ottos  III. 
für  Venedig  vom  April  1001*).  In  derselben  erlässfc  Otto  den  Vene- 
zianern die  jährliche  Lieferung  des  palliums  und  die  Zahlung  der 
Summe,  que  camerarii  nostri  sibi  annualiter  pro  censu  exigebant,  ex- 
ceptis  quinquaginta  libris^).  Also  die  50  Pfund  venezianischer  Denare, 
die  der  Staat  jährlich  pro  pactionis  foedere  bezahlt,  sollen  weiter  ge- 
zahlt werden,  andere  Abgaben,  von  denen  wir  bis  dahin  nie  etwas 
gehört  haben,  werden  erlassen.  Die  Urkunde  ist  von  Johannes  dia- 
conus  selbst  als  Boten  des  Dogen  erwirkt,  als  Kapellan  und  engstem 
Vertrauten  desselben  stand  ihm  die  Einsicht  allezeit  frei,  wenn  ihm 
der  genaue  Inhalt  der  Urkunde  entschwunden  sein  sollte;  also  eine 
Unkenntnis  der  wirklichen  Bestimmungen  kann  man  auf  keine  Weise 
annehmen.     Was  erzählt  er  uns  aber  in  seiner  Chronik  über  die  Ur- 


«)  DO.  III  Nr.  397. 

»)  Sehr  ergötzlich  zu  lesen  ist  die  Besprechung  dieser  Urkunde  bei  Gfrörer 
a.  a.  0.  S.  374. 


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559  ^*  Schmeidler. 

künde  P  Otto  HL  habe  den  Veuezianeni  da3  pallium,  das  yon  ihnen 
jahrlich  ausaer^)  den  50  Pfund  pro  pactionis  foedere  entrichtet  wurde, 
erlassen.  Pie  Abgabe,  die  die  Kämmerer  des  Kaisers  jährlich  pro 
censu  von  den  Venezianern  empfingen,  und  die  ihnen  Otto  III.  jetzt 
auch  erlässt,  erwähnt  er  gar  nicht,  und  doch  ist  sie  offenbar  viel 
wichtiger  als  das  pallium,  das  Venedig  schon  lange  vorher .  geliefert 
hat  und  später  noch  lieferte«  als  von  einer  Abhängigkeit  vom  Beiche 
gar  nicht  mehr  die  Bede  sein  konnte,  während  kein  anderer  deutscher 
oder  italischer  Herrscher  von  der  Studt  Abgaben  pro  censu  erhatten 
hat;  dieser  Ausdruck  aber  schmeckte  dem  vaterlandsliebenden  Oe* 
Schichtschreiber  doch  etwas  zu  sehr  nach  Oberherrschaft,  und  so  be- 
half er  sich  bei  seiner  Inhaltsangabe  einfach  mit  einer  Auslassung  dieser 
ihm  peinlichen  Bestimmung.  Da  die  Urkunde  uns  aber  auch  noch 
erhalten  ist  und  wir  die  Mangelhaftigkeit  seiner  Angabe  an  ihr  nach- 
weisen können,  so  dürften  wir  im  Verein  mit  den  oben  augefUhrten 
Momenten  nunmehr  wohl  hinreichende  Gründe  haben,  um  bei  einer 
Untersuchung  über  das  Verhältnis  Venedigs  zum  Beiche  unter  Otto  III. 
von  dem  Chronicon  Venetum  zunächst  absehen  und  uns  im  Wesent- 
lichen auf  die  Untersuchung  der  Urkunden  beachränken  zu  können  2). 
Zwei  Arten  von  Momenten  sind  es,  die  zu  der  Annahme  hin- 
führen, die  Beziehungen  Venedigs  zum  Beiche  seien  unter  Otto  III. 
nicht  mehr  die  alten  gewesen:  der  Bechtsinhalt  der  Urkunden  mit 
den  im  einzelnen  dabei  angewendeten  Worten,  und  die  Form  derselben, 
ihre  äussere  Einkleidung;   betrachten   wir   zuerst  als  das  wichtigere, 

1)  Denn  die«  soll  doch  wohl  Bupra  hier  heiasen.  M.  6.  SS.  VII  S.  34^ 
>)  Koch  Tiel  weniger  Belehrung  darf  man  natürlich  von  den  spätere« 
Chronisten  erwarten ;  Dandolo  (Muratori  Rer.  It.  SS.  XIl)  hat  fttr  die  betreftende 
Zeit  Johannes  diaconus  und  einige  Urkunden  benützt,  aber  überall  die  Ausdrücke, 
die  uns  im  Folgenden  noch  beschäftigen  werden,  weggelassen  oder  durch  andere 
ersetzt;  wo  in  DO.  III  Nr.  100  steht  considerata  fidelitate,  hat  er  die  Lesart 
considerata  legalitate;  wo  Johannes  diaconus  erzählt,  die  Calopriner  seien  iussu 
et  prece  der  Kaiserin  in  die  Stadt  aufgenommen  worden,  weiss  er  nur  von  den 
precibus  Augustae  ?u  berichten;  von  dem  Dokument  von  Ravenna  996  Mai  1 
(DO.  III  Nr.  192)  gibt  er  einen  Auszug,  der  die  wesentliche  Bestimmung  des- 
selben (tribus  locis  suae  ditioni  subditis)  ausläset  u.  s.  w.  Man  kann 
geradezu  die  Auslassung  oder  Veränderung  aller  dieser  Stellen  durch  Dandolo 
als  Beweis  dafür  nehmen,  dass  sie  auch  ihm  anstdssig  waren,  in  der  Tat  etwas 
Auffallendes  enthalten.  Die  späteren  Schriftsteller  haben  keine  über  Johannes 
diaconus  und  Andreas  Dandolo  hinausgehenden  originalen  Nachrichten,  manche, 
wie  Andreas  Naugerius  (Muratori  SS.  XXI II),  aber  sehr  merkwürdige  Anschauun- 
gen über  diese  Zeit.  —  Dass  in  deutschen  Chroniken  der  hier  zu  besprechenden 
Ereignisse  keine  Erwähnung  geschieht,  ist  in  der  Dürftigkeit  der  Berichterstattung 
über  die  letzten  Jahre  Ottos  UL  überhaupt  begründet.  Vgi.  Uhlirz  a.  a.  0. 
S.  169—170  und  weiterhin. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  553 

acid3chlaggebeiida  Momeo.t  <fexi  Inhalt,  um  die  Beobachtungen  über  die 
aiU3:eren  Formeu  zur  Ergänzung  und  Bestätigung  anzuscbliessen. 

Aus  den  Jahxen  983 — 991  liegw^  wie  bereits  bemerkt,  keine  Ur- 
kunden vor,  die  Ober  daa  Yerhäitnis  Venedigs  zum  Beich  Auskunft 
geben  könnten.  Erst  am  19.  Juli  992^)  stellte  Otto  III.  den  Gesandten 
des  Dogen  Peter  eine  Urkunde  aus,  in  der  er  das  pactum  seines  Vaters 
ejneuerte  und  den  Besitz  der  Venezianer  im  Beicl]^  bestätigte.  Gleich 
diese  Urkunde  f^rt  nun  dem  venezianischen  Staate  gegenüber  eine 
Sprache^  die  die  Könige  und  Kaiser  bisher  nicht  gegen  ihn  angewandt 
hatten;  Otto  sagt^  auf  die  Intervention  seiner  Grossmutter  und  ihr 
zuliebe  et  considerata  fidelitatei  predicti  ducis  sueque 
^entis  habe  er  den  Bitten  des  Dogen  willfahrt  und  das  pactum  seines 
Vaters  aus  Verona  bestätigt.  Otto  erklärt  also  mit  dürren  Worten 
d^n  Dogen  und  sein  Volk  für  seine  fideles,  seine  Untertanen^).  Nun 
kommt  es  ja  in  dieser  Zeit  schon  vorher  bisweilen  vor,  dass  einzelne 
Venezianer  von  italienischen  Königen  als  ihre  fideles  bezeichnet  wer- 
den; so  nennt  Otto  I.  in  der  Urkunde  vom  26.  August  963^)  den 
Vitalis  Candianus  Veneticus  seinen  fidelis,  und  in  der  Urkunde  für 
S.  Zacharia^)  vom  selben  Tage  gibt  er  denselben  Titel  dem  Johanne» 
presbiter  et  monachus,  von  dem  man  übrigens  zweifeln  könnte,  ob 
er  denn  ein  Venezianer  war.  Aber  dies  sind  doch  Einzelfalle,  Ver- 
hältnisse zu  Privatpersonen,  die  auf  das  Verhältnis  der  Staaten  zw 
einander  keinen  Schluss  gestatten.  Unter  Otto  III.  mehren  sich  die 
Fälle  an  Zahl  wie  an  Bedeutung;  es  verdient  doch  sicherlich  Beach- 
tung, wenn  Otto  einen  der  Beamten  und  Vertrauten  des  Herzogs 
seinen  fidelis  nennt,  wie  den  Petrus  diaconus  capellanus  ducis  Vene- 
tiarum  in  der  Urkunde  vom  5.  11.  998"^);  weniger  neu  und  wichtig 
ist  die  iugis  fidelitas  des  Dominicus  Candiano,  die  er  am  30.  Mai  998 
rühmt^),   da  uns   die   besonderen  Beziehungen  dieses  Geschlechtes  zu 


»)  DO.  III  Nr.  100.  «)  Von  den  verschiedenen  Bedeutungen  der 

Worte  fidelis  und  fidelitaa  kann  hier  offenbar  nur  die  streng  staatsrechtliche  in 
Betracht  kommen.  Fidelitas  als  Bezeichnung  eines  persönlich  gemütlichen  Ver- 
hältnisses gäbe  hier  in  Beziehung  auf  ein  ganzes  Volk  doch  keinen  Sinn,  ebenso- 
wenig wie  die  Bedeutung  =  securitas,  die  in  den  Eiden  der  deutschen  Könige  an 
die  römischen  Päpste  vorkommt,  s)  bleibt  nur  der  staatsrechtliche  Sinn. 

«)  DO.  I  Nr.  257.  *)  DO.  I  Nr.  258. 

6)  DO.  III  Nr.  272.  Dass  dieser  Petrus  diaconus  in  Wahrheit  Johannes 
diaconus  ist,  hat  Monticolo,  La  cronaca  etc.  S.  140  Anm.  13  nicht  bewiesen; 
das  betr.  Dokument  ist  nicht,  wie  er  meint,  in  996  zu  setzen  und  die  in  dop- 
pelter Überlieferung  sich  findende  Lesart  Petrus  durch  eine  wenn  auch  noch  so 
ansprechende,  blosse  Vermutung  nicht  umzustossen. 

«)  DO.  III  Nr.  293. 


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554  ß-  Schm eidler. 

dem  übrigen  Italien  und  den  Ottonen  bereits  bekannt  sind.  Noch 
unter  Heinrich  II.  finden  wir  1018  den  FalP),  dass  er  den  Johannes 
diaconus,  capellanum  ducis  Yenetiarum,  als  nostrum  fidelem  bezeichnet. 
Dagegen  gehört  nicht  mehr  hierher  die  Erwähnung  des  Dogen  Orde- 
lafo  Falier  als  noster  fidelis  compater  in  dem  pactum  Heinrichs  IV., 
da  die  Zusammenstellung  dieser  Worte  sich  auch  sonst  findet  und  das 
Wort  fidelis  hier  offenbar  keinen  staatsrechtlichen  Sinn  hat^).  Über- 
blicken wir  diese  FäUe  der  Anwendung  des  Wortes  fidelis  auf  Vene- 
zianer, so  ist  offenbar  der  wichtigste  der  in  unserer  Urkunde  von  992, 
wo  von  der  fidelität  des  Herzogs  und  seines  Volkes  geredet  wird. 
Man  könnte  ja  nun  meinen,  das  sei  ein  Wort,  und  es  gelte  erst  den 
Beweis,  dass  ihm  die  Dinge  entsprochen  haben !  Aber  es  ist  doch  von 
voruherein  wenig  wahrscheinlich,  dass  der  Doge  und  seine  Gesandten 
die  Aufnahme  eines  solchen  Wortes  in  die  Urkunde,  wenn  es  der 
Wahrheit  der  Dinge  widersprach,  zugegeben  haben  würden,  eines  Wortes, 
auf  Gruüd  dessen  doch  weitgehende,  für  die  venezianische  Freiheit 
höchst  bedrohliche  Forderungen  gestellt  werden  konnteu !  Und  über- 
dies sind  wir  wirklich  in  der  Lage  nachzuweisen,  dass  die  Dinge  den 
Worten  entsprochen  haben,  dass  Venedig  nicht  mehr  frei  alle  seine 
Angelegenheiten  ordnete  und  zu  ordnen  das  Recht  hatte. 

Nehmen  wir  uns  zunächst  weiter  die  Urkunde  vom  Juli  992  vor, 
so  ergibt  sie  allerdings  nicht  allzuviel  Anhaltspunkte  für  diese  Be- 
hauptung; Otto  bestätigt  das  pactum  seines  Vaters  mit  Hervorhebung 
einzelner  Bestimmungen;  er  bestätigt  die  Besitzungen  der  Venezianer 
im  regnum  und  verleiht  ihnen  die  Immunität  derart,  dass  sie  nur  vor 
dem  Herzog  angeklagt  werden  dürfen,  kein  fodrum  zu  zahlen  brauchen 
und  dem  Banne  nicht  unterliegen. 

Sind  diese  Bestimmungen  im  Grossen  und  Ganzen  unverfänglich, 
so  muss  eine  der  letzten  doch  einiges  Bedenken  erregen;  et  si  aliquis 
Veneticorum  rehelUs  potestati  ducis  ftuferii  inde  exiens,  nulltim  locum 
aput  nostrum  fidelem  habeat  nisi  in  acquirendo  gratiam^  bestimmt  Otto. 
Wenn  die  Fürsten  zweier  gleich  grosser  und  mächtiger  Staaten  einen 
Vertrag  miteinander  schliessen  und  sich  gegenseitig  versprechen,   ihre 


1)  DH.  U  Nr.  388. 

*)  Vgl.  DO.  I  Nr.  34 :  Eberisus  venerabilis  episcopus  nosterque  fidelis  com- 
pater. Ebensowenig  hierher  zu  ziehen  sind  wohl  die  Worte  des  Johannes  dia- 
conus,  dass  Kaiser  Otto  II [.  bei  seinem  Besuche  in  Venedig  ad  perfectae  fidei 
vinculum  confirmandum  eine  Tochter  des  Dogen  aus  der  Taufe  gehoben  habe, 
und  dass  das  Volk  nach  seiner  Abreise,  als  es  seinen  Besuch  durch  den  Dogen 
erfuhr,  die  fides  imperatoris  nicht  weniger  als  die  Klugheit  seines  Herien  ge- 
lobt habe. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983 — 1024.  555 

Empörer  uicht  zu  unterstützen,  so  wäre  es  lächerlicli,  darin  eine  Be- 
einträchtigung der  Souveränität  des  einen  oder  des  anderen  zu  sehen ; 
wenn  aber  der  Fürst  eines  Staates,  der  so  häufig  von  innerem  Um- 
sturz heimgesucht,  so  von  Parteiung  zersetzt  war,  wie  Venedig  in  der 
zweiten  Hälfte  des  10.  Jahrhunderts,  sich  von  einem  mächtigen  aus- 
wärtigen Herrscher  eine  Garantie  gegen  seine  Untertanen  geben  lässt, 
so  ist  dies  eine  Anlehnung  an  die  auswärtige  Macht,  die  zum  min- 
desten eine  faktische  Unterordnung  zur  Folge  haben  muss,  und  lässt 
sich  doch  vom  Standpunkte  der  Untertanen  des  kleineren  Staates  nicht 
anders  denn  als  ein  EingriflF  in  ihre  Freiheit  und  Selbstbestimmung 
von  Seiten  jenes  Herrschers  bezeichnen. 

Aber  immerhin  befinden  wir  uns  hier  noch  auf  dem  Gebiete  der 
Politik  und  ihrer  nach  der  Zweckmässigkeit  der  Umstände  im  ein- 
zelnen abgemessenen  Massregeln  und  Bestimmungen;  ein  zwingender 
Schluss  auf  die  rechtliche  Stellung  der  Staaten  zu  einander  lässt  sich 
aus  unserer  ganzen  Urkunde  nicht  ziehen,  ein  Inhalt  des  Wortes  fide- 
litas  nicht  nachweisen.  Die  Möglichkeit  dazu  geben  uns  erst  zwei 
spätere  Urkunden  Ottos  vom  1.  Mai  996  und  vom  April  1001. 

In  der  ersten  derselben  vom  1.  Mai  996  gestattet  Otto  dem  Herzog 
auf  seine  Bitte,  an  drei  Orten  seines  Gebietes  Häfen  und  Märkte  an- 
zulegen und  alle  Abgaben,  ripaticum,  teloneum  etc.  davon  zu  erheben ; 
die  Getreuen  des  Kaisers  sollen  keinerlei  Einspruch  tun,  sondern  Hafen 
und  Markt  mit  allen  Einnahmen  und  dem  Gericht  soll  dem  Herzog  und 
seinen  Nachfolgern  ex  nostro  regali  consensu  zustehen.  Es  heisst  den 
klaren  Wortlaut  der  Urkunde  umstossen,  wenn  man,  wie  Kohlschütter  *), 


*)  KohlBchÜtter  a.  a.  0.  S.  29.  G.  Monticolo:  La  eronaca  etc.  S.  134  und 
138  Anm.  15  sucht  diese  Stelle  dadurch  annehmbar  zu  machen,  dass  er  behaup- 
tet, das  »snae«  beziehe  sich  auf  maiestatem  und  es  sei  ersichtlich  also  von  Orten 
des  italienischen  Königreiches  die  Rede.  Das  ist  aber  unmöglich ;  unter  den  425 
erhaltenen  echten  Urkunden  Ottos  III.  kommt  es  ein  einziges  Mal  vor,  dass 
objektive  und  subjektive  Fassung  einander  ablöst,  und  zwar  so,  dass  (in  DO. 
III  385)  in  der  Arenga  allgemein  von  der  kaiserlichen  Maiestat  in  der  dritten 
Person,  im  Tenor  der  Urkunde  selbst  aber  stets  und  ohne  Verstoss  von  der 
Maiestät  Ottos  in  der  ersten  Person  gesprochen  wird,  sodass  daselbst  noster  stets 
den  Kaiser,  suus  den  Empfänger  (Bischof  von  Piacenza)  bezeichnet.  Also  rein 
sprachlich  ist  keine  andere  Deutung  möglich,  als  dass  loca  sue  ditioni  subdita 
Orte  des  Dukats  sind.  Und  was  die  geographische  Frage  angeht,  so  sind  Cam- 
palto  und  Terzo  allerdings  Orte  im  regnum  (Filiasi :  Memorie  storiche  dei  Veneti 
primi  e  secondi  Ed.  I.  III  272,  VI  183,  VIII  S.  80,  Cornel:  Eccles.  Torrelanae  1 
89  u.  a.),  aber  in  der  Urkunde  gar  nicht  genannt;  dass  sie  gemeint  seien,  ist 
nur  eine  völlig  unbewiesene  Vermutung  von  Filiasi;  dagegen  ist  S.  Michaelis 
apud  Quartum  genannt;  dies  liegt  an  der  von  Altino  über  Musestre,  Nerbone, 
S.  Floriano,    Ceneda,   Belluno   etc.    (Filiasi  a.  a.  0.   II    159—176)  führenden  Via 


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556  ^-  Schipeidlen. 

»da  an  eine  unnuttelbare  ausübuug  kaiserlicher  hoheitsrechte  danud» 
in  Venedig  nicht  füglich  gedacht  werden  kann*,  sie  dahin  aoslogt, 
»dass  nur  die  erhebong  von  abgaben,  welche  mit  jedem  hafen  und 
markte  yerbunden  war,  dem  herzog  von  den  deutscheu  gestattet  wird*. 
Einmal  steht  ausdrücklich  da,  mit  so  deutlichen  Worten  wie  nur  mög- 
lich, das  Otto  dem  Herzog  per  precepti  paginam  in  tribus  lods  sue 
ditioni  suhditis  facuüntem  et  largitionem  partum  faciendi  verleihje 
(concederemm).  Das  heisst  also^  ohne  die  Erlaubnis  des  Kaisers  dairf 
der  Herzog  in  seinem  Gebiet  überhaupt  keinen  Hafen  noch  Markt 
anlegen,  das  Begal  des  Marktrechtea  erstreckt  sich  wie  über  das  Beich, 
so  auch  über  Venedig.  Sodann  aber  widerspricht  sich  ja  Kohlschütter 
mit  seinen  eigenen  Worten;  denn  das  Begal  bestand  ja  in  nichts 
anderem,  als  in  dem  Becht,  Marktz<)lle  und  Abgaben  zu  erheben,  und 
erst  durch  die  Verleihung  dieses  Bechts  kam  ein  rechter  Markt,  forum 
legitimum,  zustande.  Wenn  nun  der  Kaiser,  wie  Kohlschütter  an- 
gibt, dem  Herzog  dieses  Becht  erst  geben  muss,  so  zeigt  sich  eben 
darin  die  Abhängigkeit  desselben;  denn  wenn  er  souverän  war,  so 
konnte  ihn  der  Kaiser  nicht  hiudern,  von  den  Deutschen  (oder  Lan- 
gobarden) im,  Dukat  Venedig  alle  üblichen  Verkehrsabgabeu,  die  ja 
sonst  immer  durch  die  pacta  geregelt  und   bestätigt  waren  ^)»   zu  er- 


Claudia Altinate  zwischen  Musestre  und  Nerbone.  Nun  gehört  zwar  Musestre 
nachweislich  zum  regnum  (DO.  I  Nr.  257  und  viele  andere  Urkunden),  anderer- 
seits hat  aber  Kohlschütter  nachgewiesen,  dass  zwischen  der  Livenza  und  dem 
Piave  die  Grenze  damals  von  Motta  aus  etwas  südlich  bei  Oderzo  vorbeilief;  be- 
trachtet man  die  Lage  dieser  Oi'techaften  zu  einander,  so  ergibt  sich  als  m5g«> 
lieber  Schluss,  dass  die  Via  Claudia  Altinate  selbst  damals  an  dieser  Stelle  die 
Grenze  zwischen  dem  Reich  und  Veoedig  bildete,  derart  dass  die  an  ihr  liegenden 
Orte  teils,  wie  Musestre,  zum  Reich,  teils  zu  Venedig  gehörten.  Eine  geogra- 
phische Uiunöglichkeit,  dass  S.  Michaelis  apud  Quartum  zu  Venedig  gehörte, 
liegt  also  nicht  vor,  und  wir  können  unter  diesen  Umständen  gerade  unsere 
Urkunde  mit  ihrem  klaren  Wortlaut  als  entscheidendes,  keiner  weiteren  Stütze 
bedürftiges  Moment  dafür  verwenden,  dass  es  in  der  Tat  zu  Venedig  gehörte. 
Aus  anderen,  meist  späteren  Urkunden,  in  denen  der  Ort  noch  erwähnt  ist  oder 
auch  nur  gemeint  sein  kann,  ergibt  sich  nichts  für  seine  Staatszugehörigkeit. 

1)  Man  könnte  ja  freilich  auch  meinen,  dass  durch  die  pacta  eben  nur  die 
alten  Zollstätten  und  Abgaben  bestätigt  wurden  und  gerade  darum  auf  Grund 
der  pacta,  aber  nicht  irgend  einer  Oberherrlichkeit  des  Kaisers  <)ev  Herzog  bei 
der  Errichtung  neuer  Häfen  und  Märkte  seine  Genehmigung  einholen  muas; 
diese  Auflösung  kann  man  aber  nicht  halten  gegen  die  Überlegung,  dass  ja  bei 
der  Gegenseitigkeit  der  in  den  pacta  enthaltenen  Verpflichtungen  dann  auch  der 
Kaiser  nicht  ohne  Einwilligung  des  üetzog«  h&tte  neue  Zollstätten  anlegen 
dürfen,  wie  es  doch  mit  ausdrücklicher  Bezugnahme  auf  die  von  den  Venezianern 
zu  zahlenden  Abgaben  sowohl  Otto  1.  (968,  DO.  I  Nr.  364)  wie  Otto  III. 
DO.  lll  Nr.  204)  tun. 


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Venedig  und  das  dcntsche  Reich  von  983—1024.  557 

heben,  bratichte  ihm  also  die  Eindehnng  eben  dieser  Abgaben  an 
neuen  Orten  nidit  erst  zn  gestatten.  Wie  man  die  Sache  atxch  wenden 
mug^  es  lässt  «ich  nicht  lengnen,  dass  Otto  sein  königliches  Recht  als 
Herr  des  Marktregals  in  Venedig,  wie  in  jedem  anderen  ihm  nnter- 
worfefien  Lande  attsübt  xmi  dadurch  als  Oberherr  des  Dukats,  der 
Doge  als  sein  Untergebener,  jedenfalls  nicht  als  sonveraner  Herrscher 
»ich  erweist. 

Die  zweite,  bereits  in  anderem  Zusammenhang  erwähnte  Urkunde, 
die  dem  Worte  fidelitas  einen  Inhalt  gibt,  stammt  vom  April  1001, 
fallt  also  etwa  in  jene  Zeit,  da  Otto  selbst  in  Venedig  weilte.  Er 
erlasst  du-in  den  Venezianern  die  Lieferang  des  palltums  und  des 
Zinses  bis  anf  50  Pfand.  Da  wir  bisher,  und  auch  in  der  Urkunde 
Ottos  II.  Tora  7.  Jani  983,  immer  nur  etwas  von  dem  pallium  und 
von  50  Pftind  gelesen  haben,  die  Venedig  jährlich  ans  Reich  pro 
pactionis  foedere  zahlte,  so  ist  klar,  einmal,  dass  die  weiter  zu  zahlenden 
50  Pfund  eben  jene  längst  bekuinte  Abgabe  sind,  sodann  aber,  dass 
nach  dem  7.  Juni  983  den  Venezianern  noch  nene  Abgaben  auferlegt 
sein  müssen,  und  zwar  ausdrücklich  als  Zeichen  der  Unterwerfung, 
als  Tribut  (pro  censu)  *).  Wie  gross  d^  Summe  war,  wissen  wir  nicht, 
von  der  Tatsache,  dass  sie  gezahlt  wurde,  erfahren  wir  nur  aus  dieser 
Urkunde,  aber  dies  genügt,  um  den  sicheren  Schluss  auf  eine  ver- 
schärfte Abhängigkeit  Venedigs  in  der  Zeit  «wischen  dem  7.  Juni  983 
und  dem  April  1001  zu  gestatten. 

Haben  die  bisher  besprochenen  Urkunden  und  die  in  ihnen  aus- 
gesprochenen Bechtsverfaältnisse  uns  zu  der  Annahme  gefühi*t,  Venedig 
sei  der  Oberfierrschaft  des  abendländischen  Kaisertums  unterworfen 
gewesen,  so  legen  uns  einige  andere,  nunmehr  zu  erörternde  Momente 
denselben  Schluss  in  mehr  indirekter  Weise  nahe.  Zunächst  ist  hier 
auf  einen  in  der  venezianischen  Geschichte  volUg  singulären  Vorgang 
hinzuweisen:  eine  Gemeinde  des  Dukats,  Cavarzere,  lässt  sich  zu  Er- 
härtung ihrer  Ansprüche  auf  Güter  im  Dukat  eine  Urkunde  von  dem 
deutschen  Herrscher  ausstellen,  oder  vielleicht  auch,  sie  fälscht  sich 
eine  solche.  Denn  die  Annahme  Monticolos*),  das  praeceptum  Ottos  I. 
für  Cavarzere  vom  Jahre  968  (St.  Nr.  547,  Acta  imperii  I  S.  20; 
M.  G.  DO.  I  Erläuterung  zu  Nr.  350)   sei  eine  Fälschung^   hat   doch 


1)  ßereits  Eohhchfitter  a.  a.  O.  S.  70  nimmt  an  dieser  Stelle  Anstoss  uxni 
zwar  wohl  weniger  an  der  Erwähnung  des  palliums  (vgl  S.  46^7),  wie  es 
Monticolo:  La  cronaca  etc.  S.  136  auffiMBt,  als  an  dem  ausser  den  50  Pfund  er- 
wähnten censns,  der  in  der  Tat  aus  den  bisher  bekannten  Verträgen  und  Ereig> 
nissen  nicht  zu  erklären  ist. 

*)  Monticolo:  La  cronaca  etc.  S.  134 — 185. 


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558  ^'  Schmeidler. 

manches  für  sich,  so  die  Tollig  unkauzleigemässe  Unterschrift  Ego 
Otto  imperator  etc.,  in  eiüem  Teile  der  Urkunde,  der  offenbar  den 
Anspruch  erhebt,  die  Vorlage  wörtlich  wiederzugeben  >),  und  die  Tat- 
sache, dass  kein  italischer  Herrscher  des  10.  Jahrhunderts  ADgehorigen 
des  Dukats  Urkunden  für  ihre  in  demselben  gelegenen  Güter  aus- 
gestellt hat^);  zum  niindes^ten  muss  man  daher  eine  weitgehende  Ver- 
fälschung einer  echten  Vorlage  annehmen,  derart  dass  die  Beziehungen 
auf  die  Orte  im  Dukat,  also  der  gesarate  Rechtsinhalt  der  Urkunde, 
in  die  für  die  formellen  Teile  derselben  etwa  benutzte  Vorlage  erst 
hineingearbeitet  wäre.  Aber  für  unsere  Zwecke  ist  es  gleichgültig, 
ob  der  vorliegende  Urkundenauszug  völlig  getischt  ist  oder  ob  ihm 
eine  echte  Urkunde  zu  Grunde  liegt.  Wir  wissen  aus  einem  placitum 
auf  Rialto  im  Jahre  1000^),  dass  Cavarzere  auf  Grund  dieser  Urkunde 
gegen  den  Dogen  Anspruch  auf  die  in  derselben  bezeichneten  Güter 
erhob.  Man  hat  diesen  Vorgang  schon  immer  als  etwas  ganz  Un- 
gewöhnliches empfunden,  ihn  seit  Dandolo*)  als  eine  Rebellion  der 
Einwohner  von  Cavarzere  bezeichnet  und  mit  dem  Vorgehen  Ottos  II. 
gegen  Venedig  in  Verbindung  gebracht.  Aber  die  Urkunde  gibt  sich 
nicht  als  von  Otto  II.,  sondern  Otto  I.  ausgestellt,  und  von  einem 
Abfall  des  Ortes. am  Ende  des  10.  Jahrhunderts  ist  sonst  nichts  be- 
kannt: wir  haben  hier  also  nur  eine  Kombination  Dandolos  vor  uns 
und  müssen  unsere  Schlüsse  unabhängig  davon  aus  den  Urkunden 
ziehen.  Darnach  ergibt  sich  die  Tatsache,  dass  die  Einwohner  von 
Cavarzere  meinten,  im  ordentlichen  gerichtlichen  Verfahren  —  von 
Rebellion  kann  weuigstens  in  diesem  Stadium  nicht  mehr  die  Rede 
sein  —  ihre  Ansprüche  gegen  das  dominium  Venetum  auf  Grund  einer 

*)  Übrigens  lässt  uns  das  medietas  in  communi  Capitis  Aggeris  die  Un- 
genauigkeit  und  Unzuverlässigkeit  der  Abschrift  von  1382—1383  erkennen. 

*)  Im  placitum  vom  Jahre  1000  (siehe  die  Beilage)  ist  die  Urkunde  wohl 
als  echt  anerkannt  worden,  da  adulter  nach  dem  Zusammenhange  hier  eher 
rechtsungiltig  als  gefälscht  bedeuten  muss,  obwohl  mir  ein  anderweitiges  Vor- 
kommen in  dieser  Bedeutung  nicht  bekannt  ist. 

«)  Die  Zeitmerkmale  der  Urkunde  widersprechen  einander,  die  Indiktion  12 
weist  auf  Mai  999,  das  27.  Jahr  nach  dem  Tode  des  Johannes  Tzimiskes  auf 
den  Mai  1002;  der  Hiramelfahrtstag  des  Jahres  1000,  der  Tag  der  Ausfahrt  zu 
dem  Zuge  nach  Dalraatien,  fUllt  auf  den  9.  Mai,  es  bleiben  also  flQr  die  An- 
Setzung  unserer  Urkunde,  wenn  man  das  in  Worten  überlieferte  Inkarnationsjahr 
als  das  richtige  nimmt,  die  Tage  vom  1.  bis  8.  Mai  des  Jahres  1000.  Da  die 
Urkunde  in  manchci  Beziehung  wichtig,  aber  nur  in  dem  wenig  bekannten 
Buche  von  Bellemo:  II  territorio  di  Chioggia.  Chioggia  1893  veröffentlicht  ist, 
so  gebe  ich  in  der  Beilage  einen  Abdruck  derselben  nach  einer  durch  den  Di- 
rektor des  Staatsarchivs  in  Venedig  Cav.  R.  Predelli  mir  gütigst  übermittelten 
Abschrift,  dem  ich  an  dieser  Stelle  dafür  meinen  Dank  ausspreche. 

*)  Muratori  XII  col.  231-232  A. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  559 

-^  echten  oder  gefälschten  —  Eaiserurkunde  durchsetzen  zu  können. 
Sie  berufen  sich  gegen  ihren  senior,  dessen  Rechte  sie  im  übrigen 
keineswegs  bestreiten,  auf  eine  Urkunde  Ottos  I.  Darauf  erhalten 
sie  die  Belehrung,  diese  Urkunde  sei  rechtsungültig  (adulter):  sine 
consensu  enim  nos  imentum  habebamus  de  vestris  mccessoribus,  abs- 
qm  voluntate  popuU  Venetiq,  Unde  nos  magnam  compositionem  robis 
et  testro  pallatio  facere  debueramus,  auf  magnam  ruinam  corporis  pati 
debiieramus.  Es  wird  also  als  strafbar  bezeichnet,  dass  sie  ohne  Zu- 
stimmung der  früheren  Herzöge  und  ohne  den  Willen  des  Volkes  von 
Venedig  von  dem  Kaiser  sich  hatten  eine  Urkunde  ausstellen  lassen. 
Ganz  natürlich!  Kein  weltlicher  Herrscher  wird  derartige  Eingriffe 
eines  anderen  in  sein  Herrschaftsgebiet  dulden!  Wie  aber  konnten 
die  Einwohner  von  Cavarzere  auf  den  Gedanken  kommen,  durch  eine 
Kaiserurkunde  ihr  dominium  zur  Anerkennung  eines  Anspruches  zu 
zwingen,  und  es  auf  den  ordentlichen  Gerichtsgang  ankommen  lassen  ? 
Doch  offenbar  nur  in  der  Meinung,  dass  der  Kaiser  Gewalt  über  ihr 
dominium  habe,  dass  eine  Urkunde  von  ihm  —  und  wenn  sie  sich  die- 
selbe auch  erst  falschen  mussten  —  rechtskräftiger  und  entscheidender 
sei  als  der  Wille  des  Herzogs.  Nur  die  Annahme,  dass  eine  Oberherr- 
:schaft  des  Kaisers  über  Venedig  bestand  und  dass  die  Einwohner  von 
Cavarzere  diese  für  ihre  Zwecke  nutzbar  zu  machen  gedachten,  scheint 
mir  den  seltsamen,  in  der  venezianischen  Geschichte  des  Mittelalters 
einzigen  Fall  genügend  zu  erklären.  Allerdings  hatten  sich  die  Cavar- 
zerenser  über  die  Lage  getäuscht,  Otto  III.  griff  nicht  so  tief  in  die  venezia- 
nischen Verhältnisse  ein,  um  selbst  über  Güterstreitigkeiten  zu  entscheiden, 
er  überliess  das  der  herzoglichen  Gewalt  Der  Doge  konnte  so  das  Vor- 
gehen dieser  Gemeinde  als  ein  strafwürdiges  bezeichnen  und  ihre  An- 
sprüche auf  Grund  seiner  Urkunden  und  durch  gerichtliche  Entscheidung 
im  eigenen  placitum  zurückweiseu,  verständlich  wird  der  Vorgang  doch 
nicht  durch  die  Annahme  einer  offenen  Empörung  Cavarzeres  unter 
Otto  IL,  sondern  durch  die  Annahme  der  Oberhoheit  des  Reiches  über 
Venedig,  die  diese  Gemeinde  im  offenen  gerichtlichen  Vorgehen  gegen 
den  Dukat  für  ihre  Zwecke  auszunutzen  gedachte. 

Als  ein  charakteristisches  Moment  mag  schliesslich  noch  der  Ge- 
bietsstreit zwischen  Venedig  und  dem  Bischof  Johann  von  Belluno  in 
die  Betrachtung  gezogen  werden.  Weun  in  der  Gegenwart  zwei 
Staaten  über  den  Umfang  und  die  Grenzen  ihres  Gebietes  in  Streit 
geraten,  so  ist  das  Verfahreo,  sofern  ein  friedlicher  Ausgang  der  Sache 
erstrebt  wird,  doch  unzweifelhaft  derart,  dass  von  den  beteiligten  Staaten 
eine  gemischte  Kommission  ernannt  wird,  welche  die  beiderseitigen 
Eechtsansprüche  prüft   und    das  Recht  der  Eutscheidung   erhält,   oder 


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560  B-  Schmeidler. 

aneh  es  einigen  sich  beide  Staaten  auf  einen  dritten  ^Is  Schieds- 
riiditer,  dessen  Spruch  sie  sich  zu  tmterwerfen  verbrechen.  Man  sollte 
nieinen,  dass  das  Verfahren  auch  im  Mittelalter,  weun  nur  beide 
Staaten  sich  für  gleichberechtigt  und  unabhängig  von  einander  er- 
achteten, nicht  viel  anders  gewesen  «ein  könnte.  Defnnoch  schlSgt 
Venedig  in  diesefm  Falle  einen  ganz  anderen  Weg  ein,  um  £u  seinem 
Rechte  zu  gelangen. 

Der  Bischof  Johann  von  Belluno  hatte  zur  Zeit  des  Dogen  Tribunus 
Menius  gewisse  Güter  des  Dukats  itn  Grf)i«te  von  Citta  nuova  sich  wider^ 
rechtlich  angeeignet.  Um  die  Herausgabe  zu  erzwingen,  wandte  sich 
der  Doge  Peter  erst  an  Herzog  Heinrich  von  Bayern,  den  Gebieter  der 
Mark  Verona,  der  aber  auf  schöne  Worte  keine  Tat  folgen  lie?s.  Darauf 
schickte  er  Gesandte  an  Otto  III.  nach  Aachen,  der  ihm  am  1.  Mai 
995  das  frj^liche  Gebiet  bestätigte  und  ihn  xJamit  belehnte,  die  Aus- 
übung öffienÜichfer  Rechte  durch  andere  daselbst  untersag  und  dem 
Dogen  seinen  Schutz  für  die  Handhabung  der  Hoheitsrechte  zu- 
sagte*). Zugteich  sandte  er  seinen  Vasallen  Bruno  nach  Italien,  der 
den  Bischof  zur  Unterwerfung  bewegen  sollte;  dieser  liess  ihn  aber 
nicht  einmal  vor.  Darauf  gebot  der  Doge  auf  deu  heilsamen  Rat  des 
königlichen  Boten  eine  Handelssperre  gegen  die  Mark  Verona  und 
Istrien,  die  aber  ti-otz  der  schädigenden  Wirkungen  den  Starrsinn  des 
Bischofs  nicht  brach.  Peter  ging  nun  mehrmals  an  die  Gerichte  des 
Reiches,  ein  Gericht  unter  Vorsitz  des  Herzogs  Otto  von  Kärnten  und 
Bischöfe  Peter  von  Como  und  das  Missatgericht  eines  gewissen  Wan- 
gerius  sprachen  ihm  das  streitige  Gebiet  mit  allen  Rechten  und  unter 
genauer  Grenzbestimmung  zu,  Bischof  Jobann  und  sein  Advokat 
mussten  allen  Ansprüchen  entsagen«).  Otto  HI.  wiederholte  dan^ 
nach  Beilegung  des  Streites  seine  Belehnung  und  sein  gesamtes  Pri- 
vileg vom  1.  Mai  995^). 

Suchen  wir  uns  die  Bedeutung  dieser  Vorgänge  klar  zu  machen. 
Dass  der  Doge  bei  dem  Streite  sich  an  den  Oberherm  des  Gegners 
wendet  und  ihn  um  sein  Eingreifen   ersucht,    ist  ganz  natürlich   und 


»)  DO-  III  Nr.  165  S.  577—578:  nullos  dux  .  .  .  molestiain  facere  audeat 
aut  placitum  teneie  aut  venari  aut  fodrum  aut  aliquam  publicam  exactionem 
exigere  presumat,  set  suh  tuitione  nostra  ipse  suique  successores 
et  8UU8  populufl  cum  omni  potestate  teneant  et  defendant. 

2^  Vgl.  die  Urkunden  bei  Kohlscbütter.  Pellegrini:  Ricerche  intomo  al 
vescovo  Giovanni  di  Belluno.  1870  (war  mir  siebt  zugänglich)  hat  nach  Mon- 
ticolo:  La  cronaca  etc.  S.  133  bewiesen,  dass  sich  das  placitum  vom  Juli  998 
nicht  mehr  auf  den  Streit  mit  dem  Bischof  bezieht»  dass  dieser  Richter  und 
nicht  mehr  Partei  ist. 

»)  DO.  III  Nr.  308  S.  734. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  561 

wird  niemanden  befremden,  auffallend  ist  dagegen  sogleich  die  Art 
dieses  Eingreifens:  Otto  III.  gibt  dem  Dogen  ein  Privileg,  bestätigt 
ihn  und  belehnt  ihn  mit  dem  fraglichen  Gebiet!  Man  sollte  erwarten, 
er  werde  es  als  venezianisches  Gebiet  anerkennen  und  jedes  Recht 
seinerseits  oder  von  Seiten  seiner  Untertanen  ableugnen  und  für  nichtig 
erklären.  Bestätigen,  belehnen  und  den  Schutz  versprechen  kann  man 
doch  nur  für  einen  Gegenstand,  über  den  man  selbst  irgend  ein  Becht 
hat,  aber  nicht  für  ein  ganz  fremdes  Gebiet,  inbetreff  dessen  man  nur 
das  Fehlen  jeglichen  eigenen  Hechtes  darüber  aussprechen  will.  Dass 
Peter  sich  bei  seinem  weiteren  aktiven  Vorgehen  an  den  Bat  des 
königlichen  Boten  hält,  wird  man  wieder  als  Argument  für  die  Bechts- 
läge  kaum  verwenden  können.  Das  kleine  Venedig  und  das  mächtige 
Beich!  Ist  es  zu  verwundem,  wenn  ersteres  sich  der  Zustimmung 
des  Beichsoberhauptes  versichert,  ehe  es  gegen  ein  Mitglied  des  Beiches 
feindlich  vorgeht?  Dagegen  mit  der  Würde  eines  freien  Staates  kaum 
vereinbar  ist  es  doch,  die  Gerichte  eines  andern  anzurufen  und  ihnen 
die  Entscheidung  über  den  Umfang  des  eigenen  Gebietes  anheim- 
zustellen. Dass  in  dieses  Gericht  eine  Anzahl  Venezianer  als  Beisitzer 
aufgenommen  sind,  ist  ohne  jede  Bedeutung:  die  eigentliche  Gerichts- 
gewalt liegt  lediglich  bei  dem  oder  den  Vorsitzenden*),  und  für  die 
Urteilsfällung  kommen  auch  wesentlich  nur  die  judices  sacri  pallatii, 
nicht  die  übrigen  Anwesenden,  in  Betracht*).  Der  Herzog  erscheint 
also  als  Partei  vor  dem  Forum  eines  Beichsgerichtes,  er  unterwirft 
sich  der  Gewalt  und  dem  Spruche  desselben.  Niemals  können  zwei 
souveräne  Staaten  Streitigkeiten  über  den  Umfang  ihres  Gebietes 
derart  vor  dem  Gericht  des  einen  ausgetragen  haben,  auch  im  Mittel- 
alter nicht!  Wenn  es  dieser  Zeit  auch  vielfach  an*  ausgebildeten 
Formen  für  ständigen  diplomatischen  Verkehr  und  Begelung  völker- 
rechtlicher Verhältnisse  fehlte,  so  finden  sich  doch  andererseits  bei 
besonderen  Veranlassungen  wieder  Vorgänge,  von  denen  sich  eher  be- 
haupten lässt,  dass  man  sich  zu  Künsteleien  verstiegen  habe,  um  im 
Verkehr  der  Fürsten  und  Völker  untereinander  die  einem  jeden  ge- 
bührende Bücksicht  zum  Ausdruck  zu  bringen,  das  Becht  niemandes 
zu   verkürzen^).     Eine   an   Symbolen    und   feierlichen  Handlungen    so 


*)  Ficker :  Forschungen  zur  Reichs-  und  Rechtsgeschichte  Italiens;  I.  226. 

>)  Ebenda  III  S.  248—249. 

«)  Man  denke  au  die  sorgfältige  Wahl  der  Orte  für  Zusammenkünfte  zwi- 
schen dem  Kaiser  und  dem  Könige  von  Frankreich,  auf  einem  (wahrscheinlich 
auf  gemeinsame  Kosten  gekauften)  Schiffe  in  der  Mitte  eines  Grenzstromes,  oder 
an  die  Szene  zwischen  Friedrich  I.  und  Papst  Hadrian  IV.  in  betreff  des  Steig- 
bügelhaltens  im  Jahre   1155,    und    ähnliche   Vorgänge.    Vgl.  W.  Michael:    Die 

Mittheilanfen  XXY.  36 


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562  ^*  Schmeidler. 

reiche,  ihrer  sich  so  erfreuende  Zeit  hätte  wohl  auch  Mittel  und  Wege 
gefunden,  die  Stellung  eines  unabhängigen  Fürsten  in  allen  Ausser- 
lichkeiten  zu  wahren,  sie  hätte  ihn  nicht  in  einer  Staatsangelegeuheit 
yor  das  Gericht  eines  anderen  Fürsten  gebracht.  Wenn  Otto  sich 
trotzdem  bewogen  fühlte,  die  Verhandlungen,  die  der  Doge  mit  ihm 
angeknüpft  hatte,  nicht  in  Person  weiter  zu  führen,  sondern  ihn  an 
seine  Gerichte  verwies,  wenn  er  damit  die  Angelegenheit  gewisser- 
massen  aus  der  Sphäre  der  Politik  und  der  öffentlichen  Verhandlung 
in  die  des  Privatrechtes  und  des  gerichtlichen  Austrages  herabdrückte, 
so  kann  mau  den  Schluss  nicht  abweisen,  dass  er  den  Dogen  damit 
Ikls  einen  Untergebenen,  Untergeordneten  behandelte,  der  sich  sein 
Becht  bei  den  Beamten  des  Kaisers  auf  ordnungsmässigem  Wege  holen 
mag,  aber  nicht  durch  diplomatische  Verhandlung  seine  einfisiche  An- 
erkennuug  durchsetzt;  der  Kaiser  will  dies  Becht  schützen  und  zur 
Geltung  bringen  (durch  seinen  Bann),  aber  es  erscheint  dadurch  als 
ein  in  seiner  eigenen  Bechtssphäre,  unter  seiner  Obergewalt  beste- 
hendes, nicht  als  ein  fremdes,  7on  ihm  unabhäogiges,  das  er  einfach 
respektirt.  Man  denke  sich  einen  Grenzstreit  des  Beiches  mit  Frank- 
reich oder  dem  griechischen  Kaisertum !  Der  Ausgang  der  Sache  wäre 
gewiss  nicht  der,  dass  in  ein  Gericht  des  Beiches  ein  paar  französi- 
sche oder  griechische  Beisitzer  aufgenommeu  und  der  Fall  durch  ge- 
richtlichen Spruch  entschieden  würde,  sondern  er  würde  durch  diplo- 
matische Verhandlungen  von  Hof  zu  Hof  erledigt  und  etwa  io  einem 
pactum,  in  dem  beide  Parteien  gleichmässig  zu  Worte  kämen,  schrift- 
lich formulirt  werden  i).  —  Ein  Fürst,  der  sich  in  Angelegenheiten 
seines  Staates  dem  Gericht  eines  anderen  stellt  und  von  ihm  sein 
Becht  holt,  bekennt  sich  dadurch  als  dem  Verbände  des  au  deren 
Staates  angehörig,  seiner  Gerichtsgewalt  unterworfen.  So  kann  man 
auch  in  diesem  Fülle  nur  urteilen,  dass  Venedig  mit  dem  Beiche  nicht 
als  ein  freier  Staat  mit  dem  anderen  verhandelt,  sondern  durch  An- 
erkennung der  Gerichtshoheit  des  Beiches  die  Superiorität  desselben 
ausspricht. 


Formen  des  UDmittelbaren  Verkehrs  zwischen  den  deutschen  Kaisem  nnd  souve- 
ränen Fürsten  vornehmlich  im  10.,  11.  und  12.  Jahrhundert.  1888  S.  17  ff., 
S.  46-~47.    Giesebrecht,  Kaiserzeit  Bd.  5  S.  60—61. 

1)  Beispiele  für  ähnliche  Verhandlungen,  die  stets  auf  diplomatischem,  nicht 
gerichtlichem  Wege  erledigt  wurden,  bei  Scheffer« Boichorst:  Deutschland  und 
Philipp  IL  August  in  den  Jahren  1180—1214.  Forschungen  zur  deutschen  Ge- 
schichte Bd.  8.  1868  S.  465.  —  Das  nächstliegende  Beispiel  für  unseren  Fall 
wäre  wohl  der  Friede  von  Aachen  812,  wo  über  dasselbe  Gebiet  wie  hier  —  wie 
über  ganz  Venedig  —  »per  decretum  cum  Graecis  sanccitum«  entschieden  wurde. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  563 

Nötigt  uns  so  der  Inhalt  der  Urkunden  über  das  Verhältnis  Ve- 
nedigs zam  Seiche  unter  Otto  IIL  zu  der  Annahme,  dass  dieses  Ver- 
hältnis ein  anderes  gewesen  sei  als  unter  den  früheren  Herrschern, 
so  leitet  die  Betrachtung  der  formalen  Eigentümlichkeiten  dieser  ür'^ 
künden  zu  einem  ähnlichen  Resultate,  nur  mit  dem  Unterschiede,  dass 
-wir  hier  eine  schon  unter  den  vorhergehenden  Herrschern  sich  an- 
bahnende Veränderung,  eine  allmähliche  Entwicklung  wahrnehmen, 
•die  aber  iu  ihr  markantestes  Stadium  doch  erst  unter  Otto  HI.  tritt. 
Oerade  dieser  Seite  der  Urkunden  hat  Fanta  in  der  erwähnten  Ab- 
handlung hauptsächlich  seine  Aufmerksamkeit  zugewandt;  doch  reicht 
«eine  Arbeit  einerseits  nur  bis  983  und  auch  da  ist  sie  meiner  Mei- 
nung nach  nicht  zu  erschöpfenden  Resultaten  gelangt,  sodass  zum 
vollen  Verständnis  der  Urkunden  Ottos  III.  für  Venedig  auch  eine 
Behandlung  der  Vorurkunden  nach  gewissen  Gesichtspunkten  als  not- 
wendig erscheint. 

Die  Urkunden,  der  deutschen  Kaiser  und  italischen  Könige  für 
•den  Staat  Venedig  zerfallen  in  die  bereits  erwähnten  und  charakteri- 
■sirten  Klassen  der  pacta  und  der  praecepta.  Es  ist  für  die  Erkennt- 
nis der  Bedeutung  dieser  Urkunden  und  des  allmählichen  Wechsels 
•dieser  Bedeutung  von  hauptsächlicher  Wichtigkeit,  sich  die  Zahl  und  die 
Art  der  jedesmal  bei  dem  Zustandekommen  der  Urkunde  beteiligten 
Personen  und  die  Bolle,  die  sie  im  Einzelnen  dabei  spielen,  genau  zu 
vergegenwärtigen  und  klar  zu  machen. 

Die  einleitende  Formel  der  älteren  pacta  (des  9.  Jahrhunderts 
cnd  Ottos  L)  lautet  regelmässig  so:  N,  K  rex  hoc  pixctum  suggerente 
ac  mpplicante  N.  N.  Veneticorum  duce  inter  Veneticas  et  vicinos 
-eorum  constUuit.  Die  den  Vertrag  eingehenden  oder  genauer  gesagt 
Terabredenden  sind  also  die  Gemeinden  des  Dukats  von  Venedig  und 
•die  jeweilig  genannten  Städte  Italiens,  der  Herrscher  Italiens  rollzieht 
ihn,  und  der  Herzog  Yon  Venedig  tritt  als  Fürbitter  auf  fQr  seine 
Untertanen  >).  Die  eigentlichen  Empfanger  sind  also  Tenezianischer- 
«eits  die  namentlich  genannten  Gemeinden,  nicht  der  Doge,  der  ihnen 
vielmehr  vermittelst  seiner  Stellung  die  in  dem  pactum  enthaltenen 
Vorteile  beim  König  oder  Kaiser  auswirkt;  über  sein  eigenes  Ver- 
hältnis zu  demselben  lässt  sich  aus  diesen  Formeln  gar  nichts  ent- 
nehmen, als  Intervenient  könnte  er  ebensowohl  ein  Untertan  wie  ein 
Freund  und  Veibündeter  des  Ausstellers  der  Urkunde  sein.  Da  er 
nun  aber  dergestalt  Fürbitter  und  nicht  Empfönger  der  Urkunde  ist, 
ao  sind  die  Mittel,   wie  er  seine  Fürbitte   anbringt,   völlig  belanglos 


')  Vgl.  Bresslan:  Handbuch  der  Urkandenlehre  I  8.  791  Anm.  5. 

36* 


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564  ß-  Schmeidler. 

und  es  ist  daher  in  den  älteren  pacta  niemals  der  Name  der  Gesandten 
des  Dogen  oder  überhaupt  nur  die  Tatsache  einer  Gesandtschaft  er- 
wähnt, der  Bittende  ist  eben  nicht  der  Gesandte  für  den  Dogen,  son- 
dern der  Doge  —  durch  Gesandten  oder  Brief  —  für  die  Gemeinden 
von  Venedig. 

Anders  steht  es  bei  den  praecepta.  Sie  sind  von  vornherein  nicht 
Verabredungen  zweier  Parteien,  sondern  die  Willensäusserung  resp. 
Gnadenverleihung  der  einen  Partei,  hervorgerufen  durch  die  Bitte  der 
anderen;  es  handelt  sich  um  die  Rechtslage  der  von  Venezianern  im 
Beich  erworbenen  Güter  und  Besitzungen,  und  alle  Rechte,  die  sie 
hier  erhalten,  sind  lediglich  Ausfluss  des  königlichen  oder  kaiserlichen 
Willens  und  seiner  Machtvollkommenheit.  Der  Doge  ist  diesmal  nicht 
Fürbitter,  sondern  Empfanger  der  Urkunde,  und  es  sind,  wie  immer 
in  derartigen  Urkunden,  regelmässig  die  Gesandten,  durch  die  der 
Doge  seine  Bitte  vorgebracht  hat,  genannt;  die  Formel  heisst:  Dignum 
est  ut  .  .  ,  satagat  Igitur  omnium  fidelium  .  .  .  comperiat  magni' 
tudo^  qualiter  N,  N.  Venecmrum  dicx  per  legatos  suos  K  N.  et  N.  K 
nostram  deprecatus  est  clementiam,  qualiter  ...  Bei  dieser  Stellung 
des  Dogen  taucht  bereits  in  dem  praeceptum  Ottos  I.,  der  iu  dem 
pactum  noch  vollkommen  bei  den  alten  Formeln  geblieben  ist,  seine 
Gemahlin  Adelheid  als  Fürbitterin  auf,  eine  Erscheinung,  die  in  dem 
pactum  in  seiner  bisherigen  Gestalt  völlig  unmöglich  wäre. 

Gleich  aber  in  dem  folgenden  pactum  Ottos  II.  voni  7.  Juni  983^ 
finden  wir  die  Tatsache  der  Intervention  der  Adelheid  und  die  Namens- 
nennung der  Gesandten,  von  denen  bisher  in  den  pacta  niemals  die 
Rede  gewesen  war.  Die  Erscheinung  ist  äusserlich  dadurch  zu  er- 
klären, dass  in  der  vorliegenden  Urkunde  pactum  und  praeceptum  in 
einander  verarbeitet  worden  sind;*  die  ganze  Urkunde  erscheint  wie 
früher  die  praecepta  als  Ausfluss  des  kaiserlichen  Willens,  eine  Auf- 
fassung des  pactums,  die  sich  in  denjenigen  Karls  III.  und  Berengars- 
bereits  angebahnt  hat.  Wenn  aber  Fanta  die  Veränderungen  im  Texte, 
die  diesem  Wechsel  der  Auffassung  entsprechen,  nur  auf  den  Gedanken 
hin  verfolgt  hat,  welche  Vorteile  den  Venezianern  durch  diese  Ent- 
wickelung  zufielen,  so  muss  man  dagegen  doch  sagen,  dass  die  Sache 
noch  eine  andere  Seite  hat;  ist  das  pactum  Ausfluss  des  kaiserlichen 
Willens,  nicht  das  Resultat  einer  freien  Vereinbarung,  so  erscheinen 
die  Venezianer  auf  gleicher  Stufe  mit  den  Städten  des  italischen  König- 
reiches, die  Ottos  Willen  als  den  ihres  Herren  hinnehmen;  ea  liegt 
zum  mindesten  nahe,  sie  in  gleicher  Weise  wie  jene  als  seine  Unter- 
tanen aufzufassen,  denen  ein  Beweis  seiner  Gnade  zuteil  wird,  nicht 
als  Gleichberechtigte,  die  sich  mit  ihm  oder   seinen  Untertanen   über 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  565 

gewisse  Fragen  auseinandersetzen.  In  dem  pactum  Ottos  I.  ist  eine 
solche  Auffassung  noch  yermieden,  in  dem  Ottos  U.  tritt  sie  als  — 
einigermassen  wider  den  Willen  des  Kaisers  nicht  realisirter  —  An- 
spruch auf,  in  dem  praeceptum  Ottos  III.  erscheint  sie  als  vollkommen 
selbstTerständlich . 

Ein  Zeichen  für  die  yeränderte  Auffassung  ist  in  dem  pactum 
Ottos  II.  die  Intervenienz  der  Adelheid;  denn  man  muss  bei  genauerer 
Überlegung  doch  sagen,  dass  die  Intervenienz  charakteristisch  ist  nicht 
nur  für  den  Aussteller,  sondern  auch  für  den  Empfänger  einer  Ur- 
kunde. Wenn  sie  von  dem  Dasein  und  dem  Einfluss  von  Parteien 
am  Hofe  Kunde  gibt,  so  bedarf  doch  solcher  indirekter  Unterstützung 
und  Konnexion  im  Grossen  und  Ganzen  nur  der  Bittsteller,  der  Unter- 
gebene, der  bei  seinem  Herren  etwas  erlangen  will  und  sich  dazu  auch 
der  Hintertreppen  bedient;  die  gleichgestellte,  auswärtige  Macht,  die 
zur  Durchsetzung  ihrer  Zwecke  diplomatische  Verhandlungen  ins  Werk 
setzt,  wird,  auch  wo  die  Intrigue  bei  diesen  Verhandlungen  mitwirkt, 
doch  sich  niemals  in  der  die  gegenseitigen  Verabredungen  enthaltenden 
Urkunde  sagen  lassen,  sie  habe  dieselben  durch  die  Verwendung  dieses 
oder  jenes  Untertanen  der  anderen  Macht  erlangt.  So  sucht  man 
auch  in  allen  in  den  Monumenta  Germaniae  veröffentlichten  Vertragen 
zwischen  gleichberechtigten  Vertragschliessenden  die  Erwähnung  einer 
Intervention  vergebens,  nur  in  dem  Frieden,  den  Friedrich  I.  im  Jahre 
1177  mit  Wilhelm  II.  von  Sizilien  schliesst,  wird  die  Intervention 
Alexanders  m.  erwähnt');  aber  der  Intervenient  ist  hier  nicht  ein 
Untertan  der  einen  Partei,  sondern  zum  mindesten  ein  Gleichstehender, 
und  die  Intervention  drückt  nicht  eine  Hofintrigue,  sondern  eine  di- 
plomatische Aktion  grossen  Stiles  aus,  so  dass  dieser  Fall  mit  der 
Intervention  in  den  venezianischen  pacta  gar  nicht  vergliche  werden 
kann;  hier  muss  man  vielmehr  sagen,  dass  durch  die  Einführung  der 
Intervention  der  Adelheid  der  Doge  aus  der  Rolle  des  Intervenienten 
in  die  des  Bittstellers  herabgedrückt  wird,  und  damit  die  Stellung 
Venedigs  zum  Reiche  als  eine  ganz  andere  erscheint  als  früher.  Und 
dieser  Neuerung  entspricht  noch  eine  andere  Veränderung;  der  Doge 
ifegt  den  Vertrag  nicht  mehr  an  (suggerente  ac  supplicante),  sondern 
bittet  demütig  (humiliter  supplicante),  dass  der  Kaiser  ihn  erneuere 
und  verbessere.  Wenn  die  Urkunde  daneben  doch  wieder  als  ein 
zwischen  beiden  Völkern  festgesetztes  pactum  und  Bündnis  bezeichnet, 
und  mehrfach  von  den  beiden  Parteien  als  gleichberechtigten  ge- 
sprochen wird,   so  gibt  der  Kaiser  doch  zu  verstehen,  dass  er  in  eine 


»)  M.  G.  LL.  IV  acta  et  constitutiones  1  S.  370. 

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56t)  ^*  äcbmeidlei*. 

Bolche  Festzung  nur  sehr  ungern  gewilligt  hat,  dass  sie  ihm  als  eine 
Verminderung  der  kaiserlichen  Machtvollkommenheit  erscheint  (pactUh- 
nem  ac  indisrupta  foedera,  ut  decet  Oiristianos  tenere,  decrevimu» 
nostra  ditninuta  imperii  poiestate) ;  indem  er  die  Festsetzung  des  pac- 
tum, eine  Verhandlung  mit  den  Venezianern  auf  gleicher  Grundlage 
als  eine  Verminderung  seiner  Macht  bezeichnet,  spricht  er  aus,  dass 
er  sich  eigentlich  als  ihren  Herren  empfindet,  der  ihnen  Befehle  geben 
und  allenfalls  Gnaden  erweisen,  aber  nicht  mit  ihnen  verhaudeln  will. 

Aber  wir  haben  ja  gesehen,  die  Urkunde  enthält,  wie  vieles  auch 
in  ihrem  Charakter  gegen  die  Vorurkunden  geändert  sein  mag,  doch 
immer  noch  ein  pactum,  das  der  Kaiser  zwischen  den  Venezianern 
und  ihren  Nachbarn  aufgerichtet  und  beiderseits  hat  beschwören  lassen ; 
sie  ist,  wenn  es  auch  dem  Kaiser  zuwider  ist,  nicht  in  höherem 
Masse  Ausfluss  seines  selbstherrlichen  Willens,  als  es  die  pacta  Ottos  L 
oder  Berengars  und  Karls  IIL  waren.  Ganz  anders  liegt  die  Sache 
unter  Otto  III.  Er  hat  bekanntlich  mit  den  Venezianern  überhaupt 
kein  pactum  abgeschlossen,  sondern  ihnen  nur  ein  praeceptum  aus- 
gestellt, in  dem  er  ihnen  das  pactum  seines  Vaters  mit  Herübernahme 
einiger  wichtigerer  Bestimmungen  in  sehr  charakteristischen  Formen 
bestätigte;  er  spricht  nicht  mehr  von  einem  pactum,  das  Otto  II.  con- 
stituit  et  scribere  iussit,  oder  wie  Otto  II.  selbst  sagt,  renovavit  et  in 
melius  confirmavit,  sondern  von  dem  pactum^  quod  pater  noster  Otto 
eis  Veronae  concessit,  und  stellt  es  damit  lediglich  als  eine  Ver- 
leihung des  Kaisers  dar,  die  das  pactum  Ottos  11.  in  Wahrheit  gar 
nicht  war;  von  seiner  eigenen  Urkunde  berichtet  er,  quod  Petrus  dux 
Veneticorum  per  nuntios  suos  Marinum  diaeonum  et  Johannem  Vr- 
siolum,  interventu  et  petione  nostre  düectissime  domine  avie  Adellteide 
imperatrkis  auguste,  nostram  adiit  demeniiam,  und  weiterhin,  dass 
er  amore  nostre  düectissime  avie  dies  praeceptum  erlassen  habe ;  nimmt 
man  das  in  derselben  Urkunde  sich  findende  Wort  von  der  fidelitas 
des  Dogen  und  seines  Volkes  hinzu,  in  Anbetracht  deren  der  Kaiser 
dies  und  jenes  verleihe,  so  sieht  mau,  dass  hier  gar  nicht  die  Bede 
sein  kann  von  dem  Vertragsschluss  zweier  gleichstehender  Parteien, 
sondern  nur  von  der  Gnade,  die  der  Herr  seinen  Untertanen  erweist; 
die  Urkunde  unterscheidet  sich  formell  in  nichts  von  irgend  einem 
Privileg  Ottos  ÜI.  für  einen  seiner  Untertanen. 

Dieser  Anlage  entsprechen  dann  auch  die  übrigen  Urkunden  Ottos 
für  den  Staat  Venedig ;  es  sind  mehr,  als  bis  dahin  jemals  ein  Herr- 
scher diesem  Staate  ausgestellt  hat,  fünf  an  der  Zahl,  in  der  noch 
das  sonst  gewöhnliche  pactum  nicht  vertreten  ist,  während  die  Be- 
ziehungen  der   bisherigen  Herrscher   Deutschlands   und   Italiens   zum 


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Venedig  uad  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  567 

Staate  Yeoedig  mit  Ausstellnng  des  pactum  und  des  praeceptum  ge- 
regelt und  erledigt  waren:  wieder  ein  Beweis,  dass  Otto  zu  Venedig 
in  ganz  anderem  Verhältnis  stand  als  jene,  er  urkundet  fQr  diesen 
Teil  seines  Kelches  gerade  so  wie  för  jeden  anderen.  Und,  wie  gesagt, 
diese  Urkunden  sind  Privilegien  wie  an  irgend  einen  seiner  Unter- 
tanen i);  es  heisst  immer,  dass  der  Doge  durch  seine  Gesandten  nostram 
suppliciter  exorasse  clementiam,  oder  nostram  imploravit  regalem 
maiestatem  oder  humiliter  deprecando  adiit  celsitudinem,  und  es  ist 
wohl  zu  bemerken,  dass  sich  diese  Urkunden  nicht,  wie  die  alten,  in 
ähnlichen  Formeln  abgefassten  praecepta,  auf  den  Besitzstand  der 
Venezianer  im  Reich,  sondern  auf  eigene  Angelegenheiten  des  vene- 
zianischen Staates  bezieb^u,  auf  die  Feststellung  der  Grenzen,  die 
Anlegung  von  Hafen,  die  Entrichtung  des  Tributes.  Dass  hier  von 
einem  unabhängigen  Staate  nicht  mehr  die  Rede  sein  kann,  ist  wohl 
einleuchtend^). 

Doch  verfolgen  wir  die  Reihe  der  von  deutschen  resp.  italieni- 
schen Herrschern  ftir  den  Staat  Venedig  ausgestellten  Urkunden  noch 
ein  wenig  weiter.  Heinrich  IL  hat  an  Venedig  nur  ein  praeceptum 
ganz  in  denselben  Formen  wie  seine  Vorgänger  ausgestellt,  als  Ver- 
leihung auf  Intervention  seiner  Gattin  Kunigunde  und  des  Bischofs 
Opert  von  Verona»).  Von  Eonrad  II.  ist  uns  keine  Urkunde  für 
Venedig  als  Staat  erhalten,  und  er  hat  wohl  auch  schwerlich  eine 
ausgestellt,  da  er  zu  der  Stadt  in  feindlichen  Beziehungen  stand.  Nach 


*]  Dass  in  den  späteren  keine  Intervention  mehr  vorkommt,  ISsst  nicht  auf 
eine  veränderte  Stellunsr  Venedigs  schliessen;  denn  für  das  Vorkommen  einer 
Intervention  massgebend  ist  ja  nicht  nur  die  Stellung  des  Empfängers,  sondern 
auch  vor  allem  die  Verhältnisse  des  Ausstellers;  fOr  jenen  charakteristisch  ist 
nicht  das  beständige  oder  öftere  Vorkommen  von  Intervention,  sondern  die  Mög- 
lichkeit, dass  sie  überhaupt  nur  einmal  vorkommen  kann. 

*)  Ein  auf  den  ersten  Blick  vielleicht  stark  erscheinendes  Argument  gegen 
die  bisher  entwickelte  Ansiclrt  muss  noch  kurz  berührt  werden:  es  findet  sich 
in  den  venezianischen  Urkunden  der  Zeit  nicht  nur  keine  Datirung  nach  deut- 
schen Kaisern,  sondern  sogar  mehrfach,  wie  z,  B.  in  der  im  Anhang  veröffent- 
lichten Urkunde,  Daurung  nach  den  griechischen  Kaisern  (zusammengestellt 
bei  Lentz).  Die  Lösnng  der  Schwierigkeit  scheint  mir  die  zu  sein,  dass  bei  der 
oberflächlichen  Einrichtung  der  Oberherrschaft  durch  Otto  IL  diese  Äusserlich- 
keiten  nicht  geregelt  wurden  und  daher  die  alten,  längst  bedeutungslosen  For- 
meln weiter  in  Gebrauch  blieben.  Diplomatisch  bemerkenswert  scheint  mir 
sonst  noch  der  Umstand  zu  sein,  dass,  soweit  mir  bekannt,  einzig  in  dieser  Zeit 
sich  bisweilen  in  venezianischen  Urkunden  die  deutsche  Invokation:  In  nomine 
sanctae  et  indivituae  trinitatis  findet  (z.  ß.  999  Februar  Torcello.  Cornel :  Eccle- 
siae  Torcellanae  U  86). 

»)  OH.  II.  Nr.  24. 


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568  B.  Schmeidler, 

einer  Nachricht  Daudolos  hat  Heinrich  111.  wieder  ein  pactum  mit 
Venedig  abgeschlossen,  das  uns  aber  nicht  erhalten  ist^).  Für  uns 
beginnt  eine  neue  Urkundenreihe  erst  wieder  mit  Heinrich  lY.,  dessen 
praeceptum  an  Venedig,  wenigstens  der  Anlage  nach,  wenn  auch 
nicht  in  allen  einzelnen  Bestimmungen  unverändert  von  einer  langen 
Reihe  seiner  Nachfolger  erneuert  worden  ist*). 

Suchen  wir  die  Eigenart  dieser  Urkunden  festzustellen,  so  ist  es 
zwar  richtig,  dass  bie  von  Heinrich  IV.  selbst  als  preceptalis  pagina, 
als  preceptum  bezeichnet  wird,  dass  von  einer  beiderseitigen  Fest- 
stellung und  Verabredung  von  Vertragsbestimmungen,  wenigstens  in 
dem  alten  Sinne,  nicht  mehr  die  Rede  ist^);  die  Worte  pactum  und 
foedus,  die  wieder  mitsamt  den  Bestimmungen  des  Ottonischen  pac- 
tums  auftauchen,  haben  nicht  mehr  die  alte  Bedeutung  einer  wirklich 
zwischen  den  Parteien  verabredeten  Feststellung,  es  sind  nicht  viel 
mehr  als  Worte.  Dennoch  kann  die  Tatsache,  dass  abweichend  von 
dem  Gebrauche  mehrerer  vorhergehender  Herrscher  jetzt  das  alte 
pactum  wieder  hervorgesucht  und  in  voller  Ausführlichkeit  in  das 
praeceptum  aufgenommeu  wird,  nicht  ohne  Bedeutung  sein,  es  fragt 
sich,  was  sich  aus  den  Urkunden  auf  die  Stellung  Venedigs  zum  Reiche 
erschliessen  lässt. 

Zunächst  fallt  auf,  dass  der  Doge  wieder  durchaus  in  die  alte 
Stellung  eingerückt  ist,  die  er  in  den  pacta  von  Lothar  I.  bis  Otto  I. 
eingenommen  hat,  er  ist  Fürbitter.  Die  neue  Arenga  beschäftigt  sich 
in  grosser  Ausführlichkeit  mit  der  Person  des  Dogen,  den  vortreflF- 
lichen  Diensten,  die  er  durch  seine  herrliche  Weisheit  Kaiser  und 
Reich  geleistet  hat,  dem  festen  Band  der  Gevatterschalt  zwischen  ihm 
und  dem  Kaiser.  Und  so  hat,  da  er  ein  so  weiser  Lenker  seines 
Staates  ist  et  (quoniam)  egregia  fides  eins  et  pure  düectionis  exhibitio, 
quam  senipe^-  erga  nos  et  imperium  nostrum  habuit  et  habiturus  est 
perhenniter,  eum  nobis  commendabilem  exhibuit  in  omnibtis,  dignus 
eins  et  honestus  interventus  pro  onmibus  incolis  Venetici  regni  puram 
fidem   et   sinceram    ddectionem   ob   hoc    usque    nobis    servaturis    aput 


«)  Muratori  SS.  XI  [  245. 

*)  M.  Q.  LL.  IV  acta  et  constitutiones  I  S.  121  ff.  Letzte  Besprechung,  ohne 
wesentlich  neue  Gesichtepunkte,  aber  mit  bestimmter,  wohl  endgültiger  Datirung 
auf  1095  bei  Meyer  von  Knonau,   Jahrbücher  Heinrichs  IV.  ßd.  4  S.  454 — 455. 

«)  Die  Verhandlungen  werden  nicht  mehr  zwischen  den  Venezianern  und 
ihren  Nachbarn  geführt  und  das  von  ihnen  Verabredete  vom  Kaiser  bestätigt. 
Eher  wird  man  wohl  an  Verhandlungen  direkt  zwischen  dem  kaiserlichen  Hofe 
und  den  Gesandten  des  Dogen  zu  denken  haben;  aber  in  der  Urkunde  wird 
davon  nichts  erwähnt,  sie  gibt  sich  unmittelbar  als  Ausfluss  des  kaiserlichen 
Willens  und  seiner  Gnade. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  von  983—1024.  569 

nostram  imperatoriam  m'aiestatem  ihm  die  Stelle  eines  geliebteu  Ge- 
vatters und  Beraters  (viri  sapientis)  eingetragen  und  aus  diesem  Grunde 
wiederum  bestätigt  ihm  der  Kaiser  etc.  Diese  langen  Sätze  besagen, 
wenn  man  es  sich  genau  ansiebt,  mit  sehr  vielen  Worten  dasselbe, 
was  in  den  alten  pacta  so  ausgedruckt  war,  der  Eonig  N.  N.  habe 
suggerente  ac  supplicante  duce  das  pactum  festgesetzt  und  abfassen 
lassen.  Von  der  Intervention  einer  Person  des  kaiserlichen  Hofes  ist 
nicht  mehr  die  Bede,  der  Doge  selbst,  dessen  persönliche  Eigenschaften 
so  hoch  gepriesen  werden,  dass  er  dem  Kaiser  als  gleichgeordnet  er- 
scheint, trotz  der  egregia  fides  quam  habiturus  est  perhenniter,  ist 
Intervenient  für  seine  Untertanen,  von  denen  es  wiederum  heisst,  dass 
sie-  stets  ihre  vortreffliche  Treue  bewahren  wcdeu.  Klingen  in  diesen 
Sätzen  noch  Vorstellungen  von  einer  gewissen  Oberhoheit  oder  über- 
geordneten Stellung  des  Reiches  an,  so  sind  diese  in  den  folgenden 
Urkunden  von  Heinrich  V.  ab  völlig  beseitigt^);  es  ist  nur  noch  die 
Bede  von  der  egregia  iides,  die  der  Doge  immer  bewahrt  hat,  nicht 
mehr  von  der  in  Zukunft  stets  zu  bewahrenden,  ein  Ausdruck,  der 
doch  leicht  den  Dogen  als  gebunden  und  untergeordnet  erscheinen 
lassen  konnte ;  von  der  fides  der  incolae  Venetici  regni  wie  von  diesen 
überhaupt  wird  gar  nicht  mehr  gesprochen,  sondern  ausdrücklich  her- 
vorgehoben, dass  dem  Dogen  allein,  und  nicht  dem  Verdienst  seiner 
Gesandten  oder  sonst  irgend  jemandes  die  Erteilung  dieser  Urkunde 
zu  danken  sei*). 

Wenn  demnach  auch  die^e  Urkunden  des  Reiches  an  Venedig 
von  Heinrich  IV.  an  keine  eigentlichen  pacta  mehr  sind,  keine  von 
beiden  Parteien  gleichmässig  festgesetzten  Bestimmungen,  sondern 
Willensäusserungen  des  Kaisers  oder  Königs,  so  sind  sie  doch  von 
den  Urkunden  Ottos  III.  und  Heinrichs  II.  insofern  verschieden,  als 
jeder  Anschein  einer  höheren  Stellung  des  Kaisers  sorgfältig  vermieden 
ist.  Die  Urkunden  enthalten  Verleihungen  au  die  Venezianer,  die 
ihnen  durch  die  Tätigkeit  und   das  Verdienst  ihres  Herrschers  zu  teil 


»)  Das  pactum  Heinrichs  V.  M.  G.  LL.  IV  acta  et  constitutiones  I  S.  152  ff' 
2)  Ich  habe  geglaubt,  auf  diese  arenga  abweichend  von  dem  gewöhnlichen 
Verfahren,  das  diesen  Teil  der  Urkunden  mit  Recht  meist  nur  als  Phrase  be- 
trachtet und  es  ablehnt,  geschichtliche  Belehrung  aus  ihr  zu  ziehen,  näher  ein- 
gehen zu  sollen,  da  sie  in  diesem  Fall  fQr  die  betreffenden  Urkunden  neu  her- 
gestellt und  durchaus  individuell  gestaltet  ist,  auch  ron  der  arenga  der  Vor- 
urkunden in  sehr  bestimmter  Weise  ihrem  Inhalte  nach  abweicht;  dazu  kommt 
noch,  dass  sie  in  ihrer  ersten  Gestalt,  unter  Heinrich  IV.,  auch  nicht  belassen, 
sondern  unter  dessen  Nachfolger  in  wiederum  sehr  charakteristischer  Weise  ver- 
ändert worden  ist,  Bemühungen,  die  doch  irgend  welche  erkennbare  und  ver- 
ständliche Gründe  gehabt  haben  müssen. 


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570  B-  Schmeidler. 

werden,  darunter  befinden  sich  keine  Festsetzungen  über  die  inneren 
Verhältnisse  Venedigs,  sondern  Verleihungen  und  Begünstigungen 
innerhalb  der  Bechtssphäre  des  Keiches.  Der  Doge  erscheint  ebenso 
als  Herr  seiner  Untertanen,  ebenso  unabhängig,  wie  der  Kaiser  selbst, 
und  so  drücken  die  Bestimmungen  desselben  nicht  mehr  irgend  ein 
Recht  der  Oberhoheit  des  Keiches,  sondern  nur  das  freundschaftliche 
Verhältnis  der  Stauten  zu  einander  aus. 

Fassen  wir  noch  einmal  die  Momente  zusammen,  die  dafür  spre- 
chen, dass  Venedig  unter  Otto  III.  eine  veränderte,  abhängigere  Stel- 
lung zum  Beiche  eiugenommen  habe  als  in  früheren  Zeiten,  so  sind 
es  1.  der  Ausdruck  fidelitas  ducis  sueque  gentis  im  Verein  mit  der 
Tatsache,  dass  hervorragende  Beamte  des  Dogen  als  fideles  des  deut- 
schen Königs  und  Kaisers  bezeichnet  werden;  2.  die  Ausübung  de» 
Marktregals  in  Venedig,  derart  dass  der  Doge  der  königlichen  Geneh- 
migung zur  Anlegung  von  Häfen  und  Märkten  und  zur  Erhebung  der 
dazu  gehörigen  Abgaben  in  seinem  Gebiete  bedarf;  3.  die  Zahlung  einer 
höheren  als  der  herkömmlichen  Summe  an  das  Reich,  und  zwar  nicht 
pro  pactionis  foedere,  sondern  pro  censu,  als  Tribut;  4.  der  Umstand, 
dass  Venezianer  sich  auf  Kaiserurkunden  gegen  ihreu  senior  berufen; 
5.  das  Verfahren  des  Dogen  und  des  Kaisers  in  dem  Streite  Venedig — 
Belluno  und  6.  der  Tenor  der  Urkunden,  nach  denen  der  Doge  nicht 
mehr  als  Fürbitter  für  seine  Untertanen  beim  Kaiser  erscheint,  eine 
Tätigkeit,  die  auf  seine  eigene  Stellung  gar  kein  Licht  warf  und  ihn 
jedenfalls  nicht  notwendig  als  Untertan  des  Kaisers  erscheinen  liess^ 
sondern  als  Bittender,  der  die  Fürbitte  anderer  Personen  des  Hofes 
für  sich  in  Anspruch  nimmt,  und  damit  in  eine  Stellung  rückt,  die 
dem  Fürsten  eines  souveränen  Staatswesens  sicher  nicht  ansteht. 

Aus  alledem  können  wir  also  folgendes  zum  Reiche  um  daa 
Jahr  1000  erschliessen.  Die  Stadt  hat  im  Jahre  983  den  Angriff 
Ottos  II.  nicht  glücklich  bestanden,  sondern  sich  zur  Unterwerfung 
und  Anerkennung  der  Oberhoheit  des  Reiches  veranlasst  gesehen. 
Der  Doge  nahm  sein  Land  vom  Kaiser  zu  Lehen  i)  und  leistete 
ihm,  vielleicht  zusammen  mit  den  Vertretern  der  angesehensten  Ge- 
schlechter den  Lehenseid,  das  Land  hatte  jährlich  eine  Summe  Geldes 
als  Zins  an  den  Kaiser  abzuliefern.  Dieser  war  als  Oberherr  zugleich 
im  Besitze  mancher  materiell  wichtiger  Rechte,  z.  B.  des  Marktregals. 
Mit  dem  Dogen,  dem  bisher  selbständigen  Regeuten  des  Landes,  ging 


»)  In  welcher  Form  und  zu  welcher  Zeit  dies   geechehen  ist,   ob  der  Doge 
vor  dem  Kaiser  erschienen  ist  oder  (iesandte  zu  ihm  geschickt  oder  in  Venedig 
selbst  die  Unterwerfung  an  Gesandte  Ottos  geleistet  hat,  lässt  Bich  nicht  sagen 
am  wenigsten  wahrscheinlich  ist  wohl  die  erste  Annahme. 


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Venedig  und  das  deutsche  Reich  Yon  983—1024.  57 1 

er  zugleich  ein  näheres  Verhältnis  ein,  er  gab  ihm  gewissermassen  eine 
in  dem  yon  Parteien  zerrissenen  Staate  sehr  wichtige  Garantie  seines 
Daseins,  setzte  seine  eigene  Autorität  f&r  Aufrechterhaltung  des  Dukats 
oder  vielmehr  des  augenblicklich  herrschenden  Dogen  ein,  den  er  so 
durch  eigenes  Interesse  an  sich  fesselte.  Wir  können  fast  alle  diese 
uns  erst  aus  der  fiegierungszeit  Ottos  III.  bekannt  werdenden  Be- 
stimmungen ohne  Bedenken  auf  die  Begeluug  der  Verhältnisse  durch 
Otto  II.  zurückfuhren  und  eher  annehmen,  diesem  gegenüber  habe 
sich  die  Stadt  noch  zu  mehr  und  schärferen  Bedingungen  verstehen 
müssen;  denn  die  Annahme,  sie  hätte  sich  derartige  Beschränkungen 
ihrer  Selbständigkeit  von  der  R^erung  einer  Frau  oder  nachher  von 
dem  jungen  König  aufdrängen  lassen,  der  doch  nirgends  die  Aus- 
breitung seines  Machtbereiches  oder  Verschärfung  seiner  Herrschaft 
zu  Wege  gebracht  hat,  hat  wohl  zu  wenig  Wahrscheinlichkeit  für  sich. 
So  aber  gewinnen  wir  durch  die  Erkenntnis  des  von  Erfolg  gekrönten 
Vorgehens  Ottos  II.  gegen  Venedig  einen  neuen  Beweis  für  die  kraft- 
volle, auf  volle  Unterwerfung  Italiens  unter  sein  Szepter  gerichtete 
Politik  dieses  Herrschers  und  für  die  Annahme,  dass  er  bei  längerem 
Leben  und  Wirken  gar  wohl  der  Mann  gewesen  wäre,  dem  deutschen 
Volke  einen  ,,  Platz  an  der  Sonne*  zu  sichern,  fester  begründeten  uud 
darum  segensreicheren  Einfluss  auf  die  Geschicke  Italiens  zu  ge- 
winnen *).  Nach  seinem  frühzeitigen  Tode  jedoch  blieb  auch  in  Ve- 
nedig nur  ein  Bruchstück  seines  Werkes,  und  auch  dieses  nicht  all- 
zulange bestehen.  Die  Stadt  bezahlte  den  ihr  auferlegten  Zins  weiter, 
Doge  und  Volk  bekannten  sich  als  fideles  des  deutschen  Herrschers, 
man  duldete,  besonders  im  Anfang,  den  einen  oder  den  anderen  Ein- 
griff des  Oberherren  in  die  innere  Begierung  und  Verwaltung  des 
Landes ;  aber  unter  dieser  losen  Hülle,  die  die  eigene  Bewegung  kaum 
einengte'),  entwickelte  sich  doch  ein  selbständigeres  und  sogar  ge- 
festigteres politisches  Leben  weiter  fort,  der  Dukat,  durch  den  Rück- 
halt des  Kaisertums  gestärkt,  verschaffte  dem  Handel  die  zu  seinem 
Bestehen  notwendigen,  festen  Friedensverhältnisse  auf  dem  adriatischen 
und  dem  Mittelmeer,  er  festigte  seine  eigene  Autorität  im  Innern  über 
die  stets  zum  Aufiruhr  geneigten  Grossen;   durch   geschickte  Behand- 


»)  Vgl.  die  Beurteihing  Ottos  11.  und  seiner  Politik  bei  Uhlirz  a.  a.  0. 
S.  11  Anm.  28,  S.  169—170.  S.  210-214. 

')  Die  weitgehenden  Rechte  und  Freiheiten,  die  wir  den  Dogen  Peter  ürseolo 
nach  dem  Berichte  des  Jobannes  diaconus  geniessen  sehen,  sieben  alle  nicbt  dm 
Widerspruch  mit  der  Annabme,  er  sei  dabei  Vasall  des  Reicbes  gewesen.  Der 
hier  verfügbare  Raum  gestattet  mir  nicht,  eine  darauf  bezügliche  genauere  Unter- 
sachung  mitzuteilen. 


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572  B.  Schmeidler. 

luDg  des  deutschen  Herrschers  gelang  es  dem  Dogen  schliesslich  auch, 
die  drückendste  und  am  meisten  an  die  Abhängigkeit  erinnernde  Be- 
dingung der  Unterwerfung,  die  Zinszahlung,  aufzuheben  und  so  die 
ohnehin  wenig  iiihlbare  Oberherrschaft  des  Reiches  in  eine  rein  no- 
minelle zu  verwandeln.  Es  bleibt  nunmehr  nur  noch  die  Frage  zu 
erledigen,  wie  lange  dieselbe  oder  Spuren  von  ihr  noch  bestauden 
haben. 

Unter  Heinrich  II.  sind  die  Beziehungen  offenbar  unverändert 
geblieben;  er  bestätigte  auf  Intervention  seiner  Gemahlin  Kunigunde 
und  des  Bischofs  Opert  von  Verona  am  16.  November  1002  dem 
Herzog  das  praeceptum  unter  Bezugnahme  auf  das  pactum  Ottos  11. 
von  983;  im  Jahre  1018  wird  Johannes  diaconus  ducis  capellanus 
von  ihm  als  fidelis  noster  erwähnt;  er  hielt  also  den  Anspruch  auf 
die  ja  fast  nur  nominelle  Oberherrschaft  aufrecht,  ohne  darum  irgend- 
wie in  die  iunere  Regierung  und  Verwaltung  des  Inselstaates  einzu- 
greifen. Das  Geischlecht  der  Orseoler  sass  noch  auf  dem  Herzogstuhle 
zu  Venedig,  vertreten  durch  Otto,  den  Sohn  Peters,  das  Pathenkind 
Ottos  ni.,  und  stand  offenbar  nach  wie  vor  in  freundschaftlichen  Be- 
ziehungen zum  Reich  und  seinen  Herrschern. 

Gleich  nach  dem  Tode  Heinrichs  II.  aber  änderte  sich  dies  Ver- 
hältnis. Wie  auch  sonst  in  Oberitalien  benutzte  man  dies  Ereignis, 
das  noch  obenein  mit  dem  Tode  des  Papstes  Benedikt  VIII.  zusammen- 
fiel, zu  dem  Versuche,  die  deutsche  Herrschaft  abzuschütteln:  denn 
dies  muss  man  wohl  nach  den  bisherigen  Erörterungen  als  den  Haupt- 
inhalt der  venezianischen  Wirren  von  1024  ab  ansehen.  Der  Doge 
und  sein  Bruder,  der  Patriarch  Ursus  von  Grado,  wurden  im  Jahre 
1024  vertrieben^),  konnten  aber  bald  wieder  zurückkehren;  im  Jahre 
1026  wurde  allein  der  Doge  Otto  wiederum  vertrieben  und  ging  nach 
Konstantinopel,  wo  er  nach  einiger  Zeit  starb.  Bei  dem  nahen  Ver- 
hältnis, in  dem  das  Haus  der  Orseoler  zu  den  deutschen  Königen  und 
Kaisern  von  991  ab  gestanden  hatte,  muss  diese  Empörung  als  gegen 
die  deutsche  Herrschaft  selber  gerichtet  aufgefasst  werden.  Man  blieb 
denn  auch  von  deutscher  Seite  die  Antwort  nicht  schuldig.  Der  Pa- 
triarch Poppo  von  Aquileia  wurde  in  seinen  Umtrieben  gegen  das 
Patriarchat  von  Grado  nicht  mehr  zurückgehalten,  machte  verwüstende 
Einfälle  auf  der  Insel  und  erlangte  nach  einer  bedingten  Anerkennung 
seines   Metropolitanrechtes   im   Jahre    1024   eiue   unbedingte   auf   der 


>)  Die  Darstellung  dieser  Ereignisse   nach  Bresslau:   Jahrbücher  dea  deut- 
schen Reiches  unter  Konrad  H.  Bd.  I  S.  149—150   und  Exkurs  VI  Ö.  456—459. 


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Venedig  und  das  deutsihe  Reich  von  982—1024.  573 

grossen  Lateransynode  von  1027,  in  Atiwesenheit  und  unter  dem 
Drucke  Konrads  II.  Im  Jahre  1034  bestätigte  derselbe  dem  Patri- 
archen den  Besitz  von  Grado  und  schenkte  ihm  dazu  das  veneziani- 
sche Gebiet  zwischen  dem  Piave  und  der  Livenza^)  mit  folgender  Be- 
gründung: Venetici  vero  quoniam  semper  imperio  nostro  rebelies  ex- 
titerint  ac  Gradum  plehem  per  vim  retinuerint.  Man  kann  doch  wohl 
nur  einigermassen  künstlich  die  Stelle  so  deuten,  dass  Konrad  IL  das 
Bestehen  auf  dem  Besitz  von  Grado  von  seiteu  Venedigs  als  Bebellion 
aufgefasst  habe,  dass  der  Begrifif  rebellis  durch  den  Satz  mit  ac  be- 
stimmt und  erläutert  werde;  viel  natürlicher  und  dem  Wortlaut  ent- 
sprechender ist  es,  hier  zwei  getrennte  Dinge  anzunehmen,  die  Be- 
bellion, AbschütteluDg  der  deutschen  Herrschaft,  und  das  Bestehen 
auf  Grado ;  über  den  kausalen  Zusammenhang,  der  zwischen  beiden 
Vorgängen  selbstverständlich  besteht,  ist  sprachlich  dann  weiter  gar 
nichts  gasagt,  aber  die  Stelle  beweist  unwiderleglich,  dass  Kourad  11. 
sich  als  den  Herren  Venedigs  fühlte,  Ansprüche  auf  die  Treue  und 
Untertänigkeit  der  Stadt  machte,  die  dort  nicht  mehr  anerkannt 
wurden.  Unter  Konrad  II.  würden  wir  also  das  Ende  der  983  ein- 
geleiteten Periode  der  Oberherrschaft  des  Reiches  über  Venedig  an- 
zusetzen haben,  einer  Oberherrschaft,  die  durch  den  Tod  ihres  Be- 
gründers in  den  ersten  Anföngen  geschwächt  niemals  zur  vollen  Ent- 
faltung gelangte,  die  unter  den  beiden  Nachfolgern  sich  noch  in  ein- 
zelnen Eingriffen  in  die  Selbstbestimmung  Venedigs  und  in  der  Tribut- 
zahlung fühlbar  machte,  bald  eine  rein  nominelle  wurde,  um  schliess- 
lich bei  geeigneter  Gelegenheit  der  Reaktion  und  dem  Freiheitsdrange 
der  Venezianer  zu  erliegen.  Nachdem  dann  Konrad  II.  vergeblich 
versucht  hatte,  das  Verhältnis  der  Unterordnung  wieder  herzustellen, 
trat  Heinrich  DI.  wieder  in  freundschaftlichere  Beziehungen  zu  dem 
Dukate^),  ohne  dass  wir  die  genaueren  Bedingungen  des  Friedens 
kennen.  Überliefert  ist  uns  das  pactum  erst  wieder  von  Heinrich  IV. 
aus  dem  Jahre  1095,  in  dem  von  einem  Verhältnis  der  Abhängigkeit 
nicht  mehr  die  Rede  ist;  als  ein  nach  allen  Seiten  freier  und  unab- 
hängiger Staat  ging  Venedig  der  im  12.  Jahrhundert  sich  vorberei- 
tenden und  zum  Teil  bereits  einsetzenden  Periode  der  Macht  und  der 
Blüte  entgegen. 


»)  Breßslau :  Konrad  IL  Bd.  II  S.  176,  S.  260—264. 

*)  Auf  die  mancherlei  Urkunden»  die  wir  aus  dem  Laufe  des  11.  Jahr- 
hunderts YOQ  den  verschiedenen  Herrschern  für  oder  gegen  Venedig  haben  und 
den  Wechsel  der  Beziehungen,  der  sich  daraus  erschliessen  lässt,  kann  hier 
nicht  näher  eingegangen  werden. 


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574  B.  Schmeidlcr. 

Beilage. 

Die  Gemeinde  von  Cavarzere  gibt  jeden  Anspruch  auf  gewisse  im 
Dukat  belegene,  auf  Ch*und  einer  Urkunde  Ottos  I.  von  dem  dominium 
Venetum  beanspruchte  Güter  auf,  nachdem  ihr  dieselben  durch  gericht- 
lichen Spruch  aberkannt  worden  sind. 

Nach  einer  durch  den  Direktor  des  Staatsarchivs  in  Venedig  Cav.  R. 
Predelli  mir  gütigst  übermiiteUen  Abschrift  aus  dem  Codex  Trevisaneus  c,  133^), 

In  nomine  Domini  Dei  et  SaWatoris  nostri  Jesu  Christi.  Anno  ab 
incarnatione  eiasdem  redemptoris  nostri  millesimo,  imperantibas  dominis 
nostris  Yasilio  et  Constantino  frairibos,  filiis  Bomani,  magnis  et  pacificis 
imperatoribus,  anno  autem  imperii  eorum  post  obitum  Johannis  Gimischei 
vigesimo  septirao  mense  madii  indictione  daodecima,  BivoaltL  Cum  pro'^) 
transactis  temporibas  et  mnitis  curricalix  annorum  adesset  possessio  et  ins 
domininmque  nostri  pallatii  proprietas  Laareti  sen  pallus,  quae  Yocator 
€emas^)  etiam  canale,  qni  vocatnr  Sauna  nee  non  et  tumba  cum  suis  ter* 
renis,  qui  in  ipsis  finibus  et  partibus  sunt  constituti,  verum^)  nee  non  et 
-cum  ipro  littus  de  mare  et  siWas  in  eis  consistentes  et  habentes  intus  et 
foris  insimul  cum  Fossones^),  unde  nos  subtus  asscripti,  quorum  nomina 
leguntur,  iniuste®)  haec  omnia  quQrebamus,  -quod  nostra  proprietas  affn- 
isset.  Denique  hoc  audito^)  nostro  seniori  domino  duci  Petro  ürseyolo 
investigare  cepi,  qoaliter  haue  rem  adesse  potuisset,  ut  ipse  inventas  ha- 
buit  cartulas  et  eas  ostendidit  in  publice  placito  et  illas  ibidem  legere 
fecit.  Hoc  judicaverunt  judices  terr^  et  populus  Veneti^,  ut  nos  nullum 
rectum?)  inquirebamus.  Nos  peius  malum  perpetravimus  cum  iniquitate 
adulter  demonstravimus  unum  preceptum,  quod  nobis  factum  habebat  Otto 
<le  hac  re,  sine  consensu  enim  nos  in?eDtum  habebamus  de  yestris  ante* 
cessoribus  absque  voluntate  populi  Yeneti^.  Unde  nos  magnam  composi* 
tionem  vobis  et  vestro  pallatio  facere  debueramus,  aut  magnam  ruinam 
•corporis  pati  debueramus.  Sed  Dei  misericordia  et  pietas  vestra  et  de- 
precatio  bonorum  hominum  secundum  nostram  offensam  magnam  habuistis 
^e  nobis  pietatem,  unde  plenam  et  irrevocabilem  securitatem  mittimus 
nos  Protbo^)  gastaldio  vestro  de  Capite  argele,  insimul  cum  toto  populo 
babitatore^)  in  huius  loci  Capite  argeli,  quorum  nomina  et  manibus  Aubtus 
«ffirmati  sumus,  cum  nostris  heredibua  vobis  domno  Petro  eminentissimo 
<iuci  seniori  nostro  et  yestris  successoribus  de  tota  inquisitione,  quam 
supra  diximus  et  nominavimus,  quod  nos  iniuste  fecimus  ac  a  modo  in 
antea  nunquam  tempore  nos  non  audeamus  inde  interpellare  neque  pro- 
clamare  contra  vos  neque  ad  vestros  successores  nee  inde  intermittere, 
nisi  tantum  quod  vestri  vel  successorum  erit  yoluntas,  ita  ut  nullis  diebus 
nullisque    temporibus    vos    inde    requirere    aut   compellere    debeamus    per 


^)  Unter  B  gebe  ich  einige  Vananten  der  Belle moschen  Abschrift,  soweit 
dieselben  wichtiger  scheinen  und  die  Bichtigkeit  der  einen  oder  andei-en  Lesart 
^n  sich  nicht  zu  ersehen  ist. 

»)  per  B.  b)  Lunas  B.  c)  fehlt  ß.  ^  fossonis  B. 

^)  jniustnm  cod.  0  audicto  B.  «)  yestnm  (o  testum)  Abschrift 

h)  Portho  B.  *)  habitatores  B. 


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Venedig  und  das  deuUche  Reich  von  983t- 1024.  575 

nallum  ingeniam  non  parvum  neque  magnam.  Quoniam  a  preseuti  die 
venimus  in  lege  et  iudicium  ante  vestram  presentiam  et  vestrorum  nobi- 
linm  jndicom  terrq  et  parte'^)  bonorum  bominum  ibidem  astante  etiam 
mediocrium  et  minoram  cam  summa^)  lege  et  yero  judicio  nobis  omnibus 
advicistis,  quia  nihil  remansit,  quod  vos  inde  amplius  requirere  debeamus 
nee  intermittere  nisi  tantum^j  vobis  et  vestris  successoribua  placuerit.  Quod 
si  quocumque  tempore  de  suprascripta  re  aliquid  i-equirere  temtaverimus 
pro  quovis  ingenio  nisi  tantum,  quod  vobis  placuerit  et  vestris  successo- 
ribus  per  vestram  misericordiam  concedendo  nobis  supra,  quae  declarata 
fuerit  culpa  inter  nos,  sciat  re  compo3iturum  cum  suis  heredibus  vobis  et 
vestris  successoribus  auri  obrizi  libras  viginti  de  omnibus,  quQ  habere 
Visus  est  ab  hoc  seculo,  et  haec  nostrtj  securitatis  cartula  usque  in  per* 
petuum  in  sua  maneat  firmitate  plenissima,  quam  scribere  rogavimus  Be- 
raldum  presbite  rum  et  notaiium. 

t  Ego  Arderado  presbiter  mea  manu  subscripsi. 

t  Ego  Dominicus  presbiter  manu  mea  subsciipsi. 

Signum  manus  suprascripti  Martini  Johannacci  qui  hoc  rogavit  ^eri. 

Signum  manus  Soldani  qui  hoc  rogavit  fien. 

Signum  manus  Johuinis  filii  Petri  qui  hoc  rogavit  fieri.  Signum 
manus  Lugnani  q.  b.  r.  f.  Signum  manus  Beimbaldi  Battiumbra  q.  h.  r.  f. 
Signum  manus  Martini  q.  h.  r.  f.  Signum  manus  Ursi  q.  h.  f.  r.  Signum 
manus  Lutulfi  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Petri  q.  h.  r.  f.  Signum  manus 
Ursi  q.  h.  r.  f.  Signum  manus  Adami  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Pauli 
q.  h.  r.  f.  Signum  manus  Aurii  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Vitalis  q.  h. 
f.  r.  Signum  manus  Hermaldi  q.  h.  r.  f.  Signum  manus  Johannis  q.  h. 
f.  r.  Signum  manus  Mauri  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Petii  q.  h.  f.  r. 
Signum  manus  ApoUinar.  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Dominici  q.  h.  f.  r. 
Signum  manus  Ursonis  etc.     Signum  manus  Severi  et  cet. 

Signum  manus  Martini  etc.  Signum  manus  Ursonis  etcet.  Signum 
manus  Leoni  qui  etc.  Signum  manus  Dominici  de  Brenta  etc.  Signum 
manus  Costantini  etc.  Signum  manus  Arduini  etc.  Signum  manum  Cavar- 
gele  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Dominici  q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Mar- 
tini q.  h.  f.  r.  Signum  manus  Martini  etc.  Signum  manus  Lugnaris  etc. 
Signum  manus  Joannis  q.  h.  f.  r. 

Ego  Beraldus  presbiter  et  notarius  deprecatus  ab  omnibus  supra- 
flcriptis  complevi  et  roboravi. 

»)  parte  corr.  aus  pars  cod.  ^)  suma  cod.  ^"i  tantum  quantum  B 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta. 

(Gest  20.  Mai  1397  In  Wien). 

Von 

Gustav  Sommerfeldt. 


B.  Stintzing^)  bat  in  der  «Allgemeinen  deutschen  Biographie*' 
11,  (1880),  S.  641  die  Meinung  ausgesprochen,  dass  Magister  Hein- 
rich von  Oyta,  der  bedeutende  Theologe  und  Jurist,  der  1397  in  Wien 
starb,  1373  von  Paris  aus,  wo  er  Stintzing  zufolge  seine  Jugend- 
ausbildung erhalten  hätte,  an  die  Prager  Hochschule  gekommen  sei^ 
nachdem  er  vorher  schon  in  Paris  als  Lehrer  gewirkt  habe.  Den 
Tatsachen  kann  dies  kaum  in  einem  Punkte  genau  entsprechen,  wie 
das  auch  schon  Loserth^)  zum  Teil  geschlossen  hat  aus  einer  Korre- 
spondenz vom  Jahre  1372,  die  bei  F.  Palacky,  Die  Formelbücher, 
zunächst  in  Beziehung  auf  die  böhmische  Geschichte.  Bd.  II.  Prag 
1847.     S.  151—156  gedruckt  vorliegt. 

Es  gibt  nun  in  dieser  Hinsicht  weit  unmittelbarere  Beweise  noch 
als  den  von  Loserth  angeführten.  Zum  ersten  Male  tritt  uns  Oyta 
entgegen  in  einer  Supplik,  die  Karl  IV.  im  Jahre  1355  bei  Papst 
Klemens  VI.   einreichen   liess»).     Wir   lernen   hier   Oyta   mit   seinem 


>)  Vgl.  F.  J.  V.  Schulte,  Geschichte  der  Quellen  und  Literatur  des  kano- 
nischen Rechte?.    Bd.  II.    Stuttgart  1877.    S.  434. 

<)  J.  Loserth,  Beiträge  zur  Geschichte  der  huaitischen  Bewegung  !!• 
(Archiv  fQr  österreichische  Geschichte  57,  1879,  S.  216,  Anm.  3). 

s)  H.  Denifle,  Die  Universitäten  des  Mittelalters  bis  1400.  Bd.  I.  Berlin 
1885.    S.  592. 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  577 

richtigen  Familiennamen  als  ,Totting'  ^)  kennen  und  sehen,  dass  er 
1355  den  Ghrad  eines  Magister  artium  in  Prag  besitzt,  zugleich  dem 
Studium  der  Theologie  in  Prag  obliegt.  Einige  Jahre  später  bekleidet 
er  die  Stellung  eines  Sektors  der  vier  höheren  Schulen  zu  Erfurt;  er 
wird  nämlich  in  einer  Supplik,  die  1362  bei  Papst  Urban  Y.  eiu<* 
gereicht  wurde,  und  iu  der  für  Oyta  eine  Präbende  in  Hamburg  er- 
beten wird,  bezeichnet  als  « Henricua  dictas  Totting,  clericus  Osnabur-^ 
gensis,  reetor  superior  studii  generalis  et  solenniotis  Alamannie  artium 
Erfordensis*^.  Den  Schluss,  den  Denifle.^)  zieht,  dass  Oyta,  ehe  er 
nach  Prag  ging,  vor  1355  schon  sich  in  Erfurt  befunden  habe,  sehei* 
nen  die  yorliegenden  Urkunden  nicht  zuzulassen,  und  Oyta  hat  die 
Erfurter  Stellung  sicher  auch  noch  vor  1366  aufgegeben,  denn  Earl  lY, 
nennt  ihn  in  einer  Supplik,  deren  Inhalt  am  27.  Jimi  1366  durch 
Papst  Urban  Y.  in  Avignon  bewilligt  wird,  indem  Oyta  gleichzeitig 
die  endgültige  Yersorgung  in  der  Osnabrücker  Diözese  erhalt,  «Hen- 
ricus,  dictus  Totting,  Cursor  in  theologia  et  magister  in  artibus  in 
universitate  Pragensi  actu  regens*^).  Femer  wird  Oyta  zum  Jahre 
1367  wiederholt  als  dem  Professorenkollegium  der  ArtistenfEÜcultat  zu 
Prag  angehörig  erwähnt  im  ^Liber  deeanorum  facultatis  philosophicae 
unirersitatis  Fragensis*^^),  und  so  auch  zu  den  späteren  Jahren.  Wird 
der  Name  Totting  hier  nicht  ausdrücklich  hinzugesetzt,  so  kann  doch 
nur  unser  aus  Ostfrieslund  stammender  Oyta  gemeint  sein,  der  damals 
schon  die  Stellung  eines  Stiftspropstes  zu  Wiedenbrück  bei  Osnabrück 
erlangt  hat^).  Für  den  jüngeren  Heinrich  von  Oyta,  mit  dem  Bei- 
namen Pape  —  bei  Aschbach^)  nur  ganz  gelegentlich  erwähnt  — 
findet  sich  im  über  facultatis  der  28.  April  1369  ab  Tag  des  Beginns 
seiner  Lehrtätigkeit  zo  Prag  genannt^),  so  dass  eine  Yerwechselung 
in  dieser  Hinsicht  ausgeschlossen  erscheint. 

>)  Bei  J.  Aschbach,  Geschichte  der  Wiener  Universität.  Bd.  L  Wien 
1865.  S.  402,  »Olting«,  was  Depraration  aus  Totting  sein  wird,  und  fllr  einen 
jüngeren  Heinrich  von  Oyta  dort  angewandt  ist. 

«)  Denifle  a.  a.  0.  f,  S.  592,  Anm.  1512. 

«)  Denifle  a.  a.  0.  I,  S.  406—408. 

*)  Monumenta  hist.  univ.  Pragensis  Bd.  I.  Prag  1830.  S.  133—139  und 
142.    Vgl.  ß.  Balbinus,  Bohemia  docta  Bd.  I.    Prag  1776.    S.  73. 

*)  In  Urkunde  des  kgl.  Staatsarchivs  zu  Münster  vom  12.  September  1369 
tritt  Propst  Heinrich  in  Wiedenbrück  als  Aussteller  der  Urkunde  auf,  indem  er 
befiehlt  den  Dechanten  Konrad  zu  Wiedenbrück  gegen  übergriflfe  der  Stadtdiener 
schützen.  Es  wird  zu  folgern  sein,  dass  Oyta  sich  damals  persönlich  in  Wieden- 
brück auf  hielt.  Die  Angabe  bei  F.  Hipler,  Magister  Johannes  Marien  werder 
(Zeitschrift  für  die  Geschichte  und  Altertumskunde  Ermlands  3,  186^  S.  177), 
dass  Oyta  1367  erst  die  Priesterweihe  empfangen  habe,  scheint  unhaltbar. 

«)  Aschbach  a.  a.  0.  I,  S.  402.  ')  MonumenU  etc.  I,  S.  140. 

Mittheilungen.  XXV.  37 


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578  *    Gustav  Sommer feldt. 

£iu  wie  geringer  Wert  bei  obigen  Umständen  der  Meinung 
Stintzings  beizumessen  ist,  der  glauben  machen  will,  Oyta  der  altere 
sei  in  Paris  vorgebildet,  leuchtet  ohne  weiteres  ein.  Die  Ausbildung 
Oytas  in  der  Theologie  zog  sich  femer  erheblich  in  die  Länge,  denn 
in  einem  unten  näher  mitzuteilenden  Protokoll  wird  er  zum  24.  April 
1371  noch  als  «baccalarius  in  theologia*  bezeichnet.  Aus  diesem 
Grunde  wird  es  auch  als  zweifelhaft  gelten  müssen,  ob,  wie  Tomek^) 
will,  Oyta  im  Jahre  1372  schon  Theologieprofessor  zu  Prag  gewesen  ist 

Stintzing  (a.  a.  0.  S.  641)  glaubt  noch,  dass  g^en  Oyta  in 
Som  1378  ein  Verfahren  geschwebt  habe,  von  dem  er  freigesprochen 
wurde.  Es  geht  dies  auf  einen  absonderlichen  Irrtum  zurück,  der 
auch  bei  Aschbach  >)  und  Loserth*)  entsprechend  anzutreffen  ist.  Loserth 
sagt,  dass  in  Codex  Latinus  Mouacensis  3786  in  bezug  auf  Heinrich 
von  Oyta  eine  Notiz  enthalten  sei  «citatus  Bomam  et  absolutus  anno 
1378*.  In  Wirklichkeit  ist  an  der  betreffenden  Stelle  gar  keine  Jahres- 
angabe enthalten,  und  in  dem  gedruckten  Handschriffcenkatalog  der 
Münchener  Hof-  und  Staatsbibliothek  (ed.  v.  Laubmann)  steht  zu 
Codex  3786:  «Conclusiones  magistri  Heinrici  de  Oyta,  pro  quibus 
anno  1371  fuerat  citatus  Bomam''.  Es  ist  dies  auch  insofern  richtig, 
als  über  die  Conclusiones  bereits  im  Jahre  1371  angefangen  ist  zu 
verhandeln,  freilich  nicht  in  Bom,  sondern  in  Avignon,  wo  damals  die 
Kurie  sich  aufhielt*,)  und  es  hat  der  Schreiber  jenes  in  der  zweiten 
Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  entstandenen  Codex  an  dieser  Stelle 
Avignon  mit  Bom  verwechselt.  Aber  ein  Irrtum  der  mehrfachen  in 
dem  Stück  vorkommenden  Datirungen  ist  nicht  vorhanden.  Loserth 
hat  die  Jahresangabe  1378  nicht  der  Handschrifb,  auch  nicht  dem 
Handschriftenkatalog,  sondern  dem  Zitat  bei  Asch b ach  I,  S.  403, 
Anm.  6  entnommen,  wo  die  Zahl  1378  wohl  auf  einem  Druckfehler 
beruht.  Im  Gegensatz  zu  Aschbach  hat  Loserth  die  Unrichtigkeit  der 
Jahresangabe  dann  aber  erkannt  und  statt  1378  eher  1372  setzen 
woUeu,  was  freilich  auch  nicht  zulässig  ist.  Nur  1371  kommt  in 
Frage,  da  es  in  Wien,  Hof  bibliothek  Codex  11844,  wo  ein  Abschnitt 
der  nämlichen  Conclusiones  Oytas  fol.  2  b — 3  a  enthalten  ist,  laut 
Handschriftenkatalog  ^)  heisst:    .Articuli  sex  magistri  Henrici  de  Oyta 


»)  W.  Tomek,  Geschichte  der  Prager  Universität.  Bd.I.  Prag  1849.  S.  39. 

«)  Aschbach  a.  a.  0.  I,  S.  402. 

«)  Loserth  a.  a.  0.    S.  216,  Anm.  3. 

*)  Nur  1368  verweilte  ürban  V.  vorübergehend  in  Rom. 

*)  Tabulae  oodicum  mannscriptonim  in  bibliotheca  palatina  Vindobonensi 
asservatorum  Bd.  VII.  Wien  1875.  S.  63.  Vgl.  M.  Denis,  Codices  manuscripti 
theologici  bibliothecae  palatinae  Vindobonensis  II,  S.  2001. 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  579 

anno  1371  a  magistro  Adalberto  de  Bohemia  ad  Gregorinm  XI.  delati*. 
Jedenfalls  hätte  Loserth,  da  ihm  die  Münchener  Handschrift  garnicht 
zu  Gesicht  gekommen  ist,  diese  nicht  anzutreffender  Weise  für  den 
Fehler  verantwortlich  machen  dürfen,  eondem  seinen  Qewährspiann 
Aschbach. 

Das  Jahr  1378  hat  im  Leben  Oytas  überhaupt  keine  besondere 
Bolle  gespielt.  Oytas  Übersiedelung  nach  Paris,  die  er  endlich  vor- 
nahm, hierin  den  immer  sich  wiederholenden  Anfeindungen  weichend, 
die  sein  Haupl^egner  in  Prag,  der  durch  seine  feurige  Beredsamkeit 
und  eine  tiefgehende  wissenschaftliche  Bildung  ausgezeichnete  Magister 
Adalbert  Banconis  de  Ericinio,  Domscholastiker  in  Prag,  ihm  bereitete, 
erfolgte  1377^).  Ein  deutliches  Zeichen,  dass  Oyta  den  Grad  eines 
Magisters  der  Theologie  damals  noch  nicht  besass,  ist,  dass  er  in  Paris 
zunächst  nur  der  Artistenfakultät  beitrat  und  ein  halbes  Jahr  hingehen 
Hess,  bis  er  am  22.  April  1378  den  Antrag  auf  Zulassung  zur  theo- 
logischen Fakultät  stellte.  Im  „Liber  procuratorum  nationis  Angli- 
canae*  —  die  Deutschen  gehörten  damals  noch  zur  englischen  Nation 
der  Pariser  Universität  —  heisst  es  zum  12.  November  1377,  dass  auf 
Antrag  des  Magisters  Gterardus  de  Pellikem  zur  Artistenfakultät  zu- 
gelassen seien  die  Magister  Henrious  de  Euta  und  Jacobus  de  Cracovia, 
die  anderwärts,  nicht  in  Paris,  den  Magistergrad  erlangt  hätten*). 
Derselbe  Henricus*)  wird  am  5.  Januar  1378  bei  festlicher  Gelegenheit 
—  Anwesenheit  Kaiser  Karls  IV.  in  Paris  —  abgeordnet  sich  namens 
der  englischen  Nation  der  Universität  mit  andern  Magistern  zum  Bi- 
schof zu  begeben*).  Unterm  22.  April  1378 .  bittet  Euta,  der  als  ,Ma- 
gister  in  Praga*  bezeichnet  wird,  bei  seiner  Nation  um  Verwendung 
wegen  der  Eintragung  seines  Namens  in  den  Botel  der  theologischen 
Fakultät  zu  Paris,  weichem  ViTunsche  entsprochen  wird^).  Könnte 
hier  das  Bedenken  obwalten,  ob  wir  es  mit  Heinrich  Totting  von  Oyta 
oder  mit  Heinrich  Pape  von  Oyta  zu  tun  haben,  die  beide  ja  in  Prag 


»)  Denifle  a.  a.  0.  I,  S.  592.  Die  ungenaue  Angabe,  dass  Oyta  1378 
nach  Paris  gekommen  sei,  findet  sich  nach  Aschbach  und  dessen  Vorgängern 
u.  a.  auch  noch  bei  v.  Schulte  a.  a.  0.  II,  S.  438,  Stintzing  a.  a.  0.,  Lo- 
serth  a.  a.  0. 

*)  H.  Denifle,  Auctarium  chartularii  universitatis  Parisientis.  Bd.  L 
Paris  1894.  Sp.  527.  Hipler  a.  a.  0.  S.  179  lässt  ihn  unzutreffender  Weise 
schon  1373  nach  Paris  übersiedeln. 

*)  Der  Liber  procuratorum  nennt  ihn  in  diesem  Falle  ausnahmsweise  Oyta 
statt  Euta.  Er  wird  als  Henricus  de  Euta  auch  in  andern  Handschriften  als 
dem  Liber  procuratorum  nicht  selten  bezeichnet. 

*)  Denifle  a.  a.  0.  I,  Sp.  530. 

*)  Denifle  a.  a.  0.  I,  Sp.  540. 

37* 


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580  Gustav  Sommerfeldt. 

magistrirt  hatten,  so  wird  dieser  Zweifel  benommen,  indem  unterm 
12.  September  1380  Ojta  bei  der  Nation  einen  Beschluss  bewirkt, 
den  Bischof  nnd  das  Domkapitel  von  Osnabrück  aa&ufordem,  dass  an 
Oyta  die  Einkünfte  seiner  Pfiriinde  zu  Osnabrück,  die  ihm  dort  ver- 
weigert worden  waren,  in  der  Art  wie  es  bei  den  anderen  Domherren 
zu  Osnabrück  der  Fall  war,  zu  reichen  seiend).  Die  Eintragung  als 
Lizentiat  der  theologischen  Fakultät  erfolgte  noch  im  Laufe  des  Jahres 
1380^),  ohne  dass  uns  Näheres  bekannt  gegeben  wird  über  die  Oe- 
samtdauer  Ton  Oytas  Pariser  Lehrtätigkeit  oder  darüber,  in  welcher 
Weise  die  Stürme  auf  ihn  einwirkten,  die  die  Pariser  UniTersitat  in 
den  Jahren  seit  1378  in  so  heftiger  Weise  erschütterten.  Jener  Henricus 
de  Hassia'),  der  zu  24.  Mai  1379  unter  den  Pariser  Magistern  der  Theo- 
logie als  Teilnehmer  an  der  Versammlung  erwähnt  wird,  die  Beschluss 
fasste  über  das  dem  Gegenpapst  Elemens  YIL  gegenüber  zu  beobach- 
tende Verhalten  (Denifle,  Chartularium  universitatis  Parisiensis 
Bd.  in,  S.  568)  ktuin  nur  Heinrich  von  Langenstein,  Oytas  Freund 
und  Kollege,  sein^),  der  bisherige  Vizekanzler  der  Unirersität  und 
Führer   der  Keformpartei  zu  Paris,   da,   wie   oben   erwähnt,   Heinrich 

'j  Denifle,  Universitäten  I,  S.  592.  Dasa  hier  nicht  von  Einkflnften  ge* 
eprochen  wird,  die  ihm  als  Propst  im  Osnabrückischen  zust&nden,  hat  gewiss 
nur  in  einer  Art  Brefiloquenz  seinen  Grund.  Aus  ohiger  Supplik  etwa  folgern 
zu  wollen,  dass  Heinrich  Pape  von  Oyta  gleichwie  sein  ftlterer  Namensvetter  mit 
einer  Pfründe  im  Gebiet  von  Osnabrück  versorgt  gewesen  sei,  erscheint  kaum 
angänglich. 

>)  Zeitgenössischer  Katalog  der  Lizentiaten  der  Pariser  Universität:  Paris, 
Nationalbibliothek  Cod.  Lat.  5657a  nnd  12850,  vgl.  Denifle,  Auctarium  I, 
Sp.  527,  Anm.  5. 

•)  Wie  Denifle,  Chartularium  universitatis  Parisiensis  Bd.  III.  Paris 
1894.  S.  571,  Anm.  19  bemerkt,  steht  im  Original:  Hastia.  —  C.  E.  Bulaeus, 
Historia  universitatis  Parisiensis  Bd.  lY,  S.  569  hat  dafür  unrichtig  »Gastia« 
gelesen. 

*)  So  haben  sich  auch  schon  entschieden  0.  Hartwig,  Henricus  de 
Langenstein,  dictus  de  Hassia ;  zwei  Untersuchungen  über  das  Leben  und  Schriften 
Heinrichs  von  Langenstein.  Marburg  1857.  I,  S.  45  und  A.  Kneer,  Die  Ent- 
stehung der  konziiiaren  Idee;  zur  Geschichte  des  Schismas  und  der  kirchen- 
poli tischen  Schriftsteller  Konrad  von  Gelnhausen  und  Heinrich  von  Langenstein 
(Römische  Quartalschrift,  Supplementheft  1).  Rom  1893.  S.  73.  Wenn  Hartwig 
dagegen  in  dem  Henricus  de  Atbenis,  der  vorher  im  Jahre  1378  mit  Mai-silius 
von  Inghen  nnd  Gerhard  von  Kaikar  im  Auftrage  der  Universität  eine  Gesandt- 
schaft zu  Papst  Urban  VI.  ausführte  (Hartwig  I,  S.  40),  ebenfalls  Langenstein 
erblicken  will,  so  ist  das  ein  Versehen.  Gemeint  ist  vielmehr  Henricus  de  Thenis 
(aus  Tienen  in  Brabant).  Dieser  Gelehrte,  der  in  Paris  neben  dem  Studium  der 
Philosophie  auch  dasjenige  der  Theologie  und  Medizin  betrieb,  wird  als  Henricus 
de  Athenis  zum  12.  Juni  1378  erwähnt:  Denifle,  Auctarium  etc.  Bd.  I,  Sp.  559, 
Anm.  1,  vgU  Kneer  a.  a,  0.  S.  7. 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  581 

von  Oyta  erst  1380,  und  nnr  in  der  Eigenschaft  ab  Lizentiat,  zum 
Lehramt  der  Theologie  in  Paris  zugelassen  war. 

Ojta  hat  Paris  zweifellos  verlassen,  als  die  durch  das  schwan- 
kende Verhalten  der  Pariser  Universität  in  der  Schismafrage  veran- 
lassten Gewalttätigkeiten  und  Massregeln  ihren  Anfang  nahmen^). 
Denif  le  wird  Recht  haben,  wenn  er  auf  Ghrund  der  von  ihm  entdeckten 
Materialien  die  Ansicht  ausspricht,  Oyta  sei  im  Jahre  1381  aus  Paris 
weggegangen^).  Für  Aschbachs ^)  Meinung,  dass  Oyta  gemeinschaftlich 
mit  Langenstein  von  Paris  aus  die  Beise  gemacht  und  sich  mit  diesem 
im  Rheinland  aufgehalten  habe,  fehlt  es  an  Beweisen.  Es  scheint 
vielmehr,  dass  Oyta  nicht  zu  dem  Ereise  gehorte,  der  1383  in  dem 
Zisterzienserkloster  Eberbach  um  den  Abt  Jakob  von  Eltville  sich  ver- 
sammelte, und  iu  dem  Heinrich  von  Langenstein  eine  so  ansehnliche 
Rolle  spielte*).  Oyta  kehrte  an  die  Stätte  seiner  früheren  Wirksam- 
keit nach  Prag  zurück,  indem  er  alsbald  die  Lehrtätigkeit  an  der 
Universität  wiederaufnahm  nnd  bis  in  den  Anfang  des  Jahres  1384 
hinein  ausübte^).  Zum  30.  Dezember  1383  erwähnt  ihn  in  Prag  als 
Angehörigen  der  dortigen  theologischen  Fakultät  noch  eine  Aufzeich* 
nung  Wien,  Hofbibl.  4929,  fol.  260b— 262  b  über  die  Bügeln  und 
Gebräuche,  die  bei  Promovirungen  innerhalb  det  theologischen  Fakultät 
zu  Prag  beobachtet  zu  werden  pflegten.  Es  heisst  hier  zum  Schluss 
fol.  262  a— 262  b: 

>Anno  domini  1383  penultima  die  mensis  Decembris  in  plena  con- 
gregacione  facultatis  tkdologice  apud  sanctom  Bemhardum^),  ubi  fderunt  pre- 
sentes  magistri  eiusdem  facultatis  Leonardas  de  Carinthia,  provincialis  per 
Austriam  ordinid  heremitarum  Sancti  Augustini,  Conradus  de  Eboraco, 
abbas  Morimundensis  ordinis  Cisterciensis,  Henricns  de  Oyta,  prepo- 
situs  Wydenbrugensis  in  ecclesia  Osnaburgensi,  Fridmannus 
de  Pragensi,  canonicum  ecclesie  Pragensis,  Matheus  de  Cracovia,  canonicus 
ecclesie  omniuni  sanctorum  in  Castro  Pragensi,  Fridericus  de  Nurenberga 
ordinis  iratrum  sanete  Marie  de  Carmelo,  conclusum  est  concorditer,  quod 
statuta  in  principio  huius  quatemi  contenta  de  cursoribus  biblicis,  sen- 
tenciariis,  licenciandis,  magistrandis  et  magistris  in  dicta  facultate  omnia 
et  singula  inviolabiliter  observari  debeant  cum  moderamine  et  addicionibus 
infrascriptis.  Inter  que  primo  ordinatum  est,  quod  nullus  ad  aliquod 
predictorum  admittatur,  nisi  omnibus  magistris  dicte  facultatis  in  Praga 
existentibus    super    hoc    vocatis  et  omnibus  vel  ad  minus    dnabos    terciis 

^«yHartwig  a.  a.  0.  1,  S.  64—65. 

s)  Denifle,  Chartnlariuin  Bd.  III,  S.  583,  Anm.  4. 

»)  Aschbach  a.  a.  0.  I,  S.  403.  Siehe  auch  A.  Budinszky,  Die  Uni- 
versität Paris  und  die  Fremden  an  derselben  im  Mittelalter.   Berlin  1876.   S.  134. 

*)  Hartwig  a.  a.  0.  I,  8.  61,  F.  Falk,  Der  mittebrheinische  Freundes- 
kreis ues  Heinrich  von  Langenstein.   (Historisches  Jahrbuch  15,  1894,  S.  517  ff.). 

*)  Aschbachs  Meinung,  der  a.  a.  0.  I,  S.  403  glaubt,  Oyta  wäre  seit 
1378  in  Prag  nicht  mehr  gewesen,  wird  damit  hinfällig. 

«)  Über  das  Bernhardseminar  in  Prag  siehe  Tomek  a.  a.  0.  I,  S.  341. 


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582  Gnatav  SomxDerfeldt. 

tocios  congregacionis  consencientibus.  Et  pro  promoTendo  ad  cursum  y^l 
ad  sentencias  ad  minus  unus  magistrorum  in  consciencia  sua  deponat,  pro 
licenciando  vero  omnes  Tel  ad  minus  due  tercie  deponant  sub  iuramento 
cancellariOy  vel  eins  vices  gerenti  vel  ipsi  et  facultati  prestito  vel  pre- 
stando.  —  Item  quod  cursores  teneantur  legere  per  unum  annum  omni 
die  legibili,  et  quotcunque  dies  quis  in  uno  anno  neglexerit,  supplere  in 
alio  anno  vel  in  vacacionibus  teneatur.  Nee  aliquis  legat  ultra  unum 
capitulum  una  leccione,  nisi  aliquod  sit  ita  breve,  quod  legens  velit  ei 
condividere  partem  precedentis  capituli  vel  sequentis.  Item  quod  nuUus 
cursorum  legat  aliquem  librum,  nisi  per  facultatem  vel  decanum  eins  sibi 
assignatum.  In  assignacione  autem  librorum  debet  attendi,  quod  biblia 
Ordinate,  quantum  fieri  poterit,  finiatur.  Item  quod  sentenciarius  incipi- 
endo  sentencias  in  principio  studii  legat  quolibet  die  legibili  usque  ad 
vacaciones  et  finiat  primo  anno  primos  libros  sentenciarum,  et  immediate 
sequenti  alios  duos,  et  si  quid  neglexerit,  suppleat,  in  vacacionibus  vel 
anno  sequenti.  Item  quod  sentenciarius,  postquam  fecerit  principium  in 
tercium  sentenciarum,  pro  bacalario  formato  debet  haberi^. 

UnzutreflFend  sprechen  sich  daher  Apfaltrer^),  J.  Eck  2)  und  andere 
dahin  aus,  als  wäre  Oyta  von  Paris  aus  direkt  nach  Wien  berufen 
worden.  An  letzterem  Ort  begann  Oytas  Lehrtätigkeit  wahrscheinlich 
erst  1385*).  Jene  ,,Quaestiones  in  Petrum  Lombardum*,  die  in  einer 
Eeihe  von  Handschriften,  u.  a.  Krakau,  Jagellonische  Bibliothek  Cod. 
1361,  1362  und  2417  vorliegen,  können  sehr  gut  in  Prag  entstanden 
sein  und  unserm  Heinrich  Totting  von  Oyta  angehören.  In  der  aus 
dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts  herstammenden  Handschrift  Y  B  25  der 
Prager  Universitätsbibliothek  ist  dasselbe  Werk  lol.  1  ff.  unter  dem 
Titel  ^Quaestiones  sententiarum  magistri  Henrici  de  Oyta*^  enthalten^), 

0  E.  Apfaltrer,  Scriptores  antiquissimae  et  celeberrimae  universitatis 
Viennensis  Bd.  1.  Wien  1740.  S.  59.  Er  bezieht  sich  auf  L.  Schönleben,  Pro 
definitione  piae  et  verae  sententiae  de  immacnlata  conceptione  S.  64,  Anm.  3. 
Die  Angaben,  die  Ebendorfers  Chronik  (bei  H.  Pez,  Scriptores  rerum  Austriaca- 
rum  Bd.  IL  Leipzig  1725.  S.  812)  über  die  Berufung  Langensteins  und  Oytas 
nach  Wien  macht,  sind,  wie  auch  Denifle,  Die  Universitäten  I,  S.  592,  Anm.512 
gegen  Hartwig  I,  S.  64,  Anm.  1  bemerkt,  richtig,  indem  Ebendorfer  Paris 
oder  einen  sonstigen  Ort,  an  dem  beide  Gelehrte  zur  Zeit  ihrer  Berufung  nach 
Wien  sich  aufgehalten  hätten,  nicht  namhaft  macht. 

»)  Bei  Tilmez,  Conspectus  1,  S.  88.  VgL  auch  J.  v.  Hormayr,  Wien, 
seine  Geschicke   und   seine  Denkwürdigkeiten  Bd.  III,  3.    Wien  1823.    S.  15. 

*)  Siehe  die  entsprechenden  Nachweise  über  den  Beginn  der  Lehrtätigkeit 
des  Heinrich  von  Langenstein  in  Wien  bei  H.  V.  Sauerland  im  Historischen 
Jahrbuch  14,  1893,  S.  862. 

*)  Bei  B.  Balbinus,  Bohemia  docta  Bd.  IIL  Prag  1780.  S.  34  erwähnt 
als  Liber  quaestionum  magistri  Henrici  de  Ojta.  In  mehreren  Handschriften 
auch  zu  Wien.  Tabulae  codicum  manuscr.  Nr.  4004,  4020,  4930,  vgl.  Hartwig 
a.  a.  0.  I,  S.  64  \md  F.  W.  E.  Roth,  Zur  Bibliographie  des  Henricus  Hembuche 
de  Hassia.     Leipzig  1888.   S.  7,  Anm.  2. 


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Zu  Heinrich  Tötung  von  Oyta.  583 

und  abweichend,  jedoch  el^enfalls  unter  Oytas  Namen,  liegen  «Con- 
clusiones  sententiarum*  vor  in  Prag,  Universitätsbibliothek  Codex  IV 
H  20,  fol.  1  fif.  Ein  ganz  anderes  Werk  Oytas  sind  femer  « Solutiones 
quarundam  questionum  propositarum*  :  Wien,  Hofbibl.  4173,  fol.  12  b 
—14b,  Wien,  Schottenkloster  Codex  40,  fol.  23b— 27  b  und  Prag, 
Ünivers.-Bibl.  XIII  G  7,  fol.  87  a— 92  a  i). 

Wenn  dagegen  in  Codex  6  der  Bibliothek  des  Marienstiftsgym^ 
nasiums  zu  Stettin  fol.  65 — 104  eine  Abhandlung  «Translatio  physi-* 
corum  magistri  Hinrid  de  Oyta*  *)  gegeben  wird,  deren  Schluss  fol. 
104b  lautet:  ,Et  sie  est  finis  translacionis  physicorum  edite  per  re- 
verendum  magistrum  Henricum  de  Oyta  conscripte  Praghe,  et  hoc 
anno  incamacionis  domini  1387  ipso  die  beati  apostoli  Mathei  et 
ewangeliste «,  so  ist  es  zweifellos,  dass  hier  nur  der  jüngere  Oyta  in 
Frage  kommt,  da  Heinrich  Totting  von  Oyta  sich  1387  längst  in 
Wien  befand.  Und  auf  den  jüngeren  Heinrich  von  Oyta  gehen,  wie 
sich  in  weiterer  Folge  ergibt,  in  der  Handschrift  6  auch  zurück  foL 
115 — 126  »Translaciones  librorum  de  celo  et  mundo*,  die  zu  Prag  im 
Jahre  1377  geschrieben  sind,  und  fol.  60 — 63  „Conclusiones  ad  librum 
de  celo  et  mundo*,  geschrieben  zu  Prag  im  Jahre  1378.  Lemcke*) 
äussert  auch  die  Meinung,  dass  weitere  vier  Translationes,  die  ebenda 
fol.  126 — 169  ohne  Autornennung  folgen,  sämtlich  zu  Prag  im  Jahre 
1377  geschrieben   sind    und  Heinrich  von  Oyta  zum  Verfasser  haben. 

Dass  der  Weggang  Oytas  aus  Paris  einige  Zeit  vor  1383  erfolgte, 
kann  als  desto  gewisser  gelten,  weil,  wie  Denifle  dartut,  das  Jahr 
1383  auch  für  Oytas  Freund  Heinrich  von  Langenstein  nicht  als  das- 
jenige zu  betrachten  ist,  in  dem  er  aus  Paris  fortgegangen  sei.  In 
jenem  .einen*  Magister,  der  im  September  1381  von  Paris  aus  nach 
Frankfurt   zu    dem    damals    in   dieser   Stadt   anwesenden  Prager  Erz- 

0  Darmetadt,  Hofbibl.  Codex  792  hat  diese  »Solutiones«  unter  dem  Namen 
des  Heinrich  von  Langenstein,  dem  sie  Roth  a.  a.  0.  S.  21  mit  Recht  schon  ab* 
gesprochen  hat.  Oyta  schrieb  ferner  »Quaestiones  logicae  supra  Porphyrium«: 
Wien,  Hofbibl.  Cod.  5461,  fol.  23a— 46b  und  90a— 142b.  —  Stanonik  in  der 
Allg.  deutschen  Biographie  11,  S.  637  erwähnt  nach  Tritheim,  dass  der  jüngere 
Heinrich  von  Hessen,  der  Kartäuser  (t  12.  August  14*27),  Kommentare  zu  den 
vier  Büchern  des  Petrus  Lombardus  verfasst  habe.  Dieses  Werk  ist  von  den 
Quaestiones  Oytas  jedenfalls  verschieden.    Roth  a.  a.  0.   S.  7,  Anm.  2. 

*)  H.  Lemcke,  Die  Handschriften  und  alten  Drucke  des  Marienstifta- 
gymnasiums  zu  Stettin.  Progr.  Stettin  1879.  S.  8.  Der  Codex  6  enthält  eine 
Sammlung  von  Kollegienheften  über  Vorlesungen,  die  in  der  zweiten  Hälfte  des 
14.  Jahrhunderts  an  der  Prager  Universität  gehalten  worden  sind.  —  Codex  HI 
D  9  der  Prager  Universitätsbibliothek  hat  fol.  1  ff.  unter  Oytas  Namen  vom  Ende 
des  14.  Jahrhunderts  »Quaestiones  physicorum  Aristotelis*,  die  mit  dem  obigen 
Werk  leicht  identisch  sein  können.  >)  Lemcke  a.  a.  0.  S.  8,  Anm.  24. 


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5g4  Gostav  Sommerfeldt 

bischof  Johann  Ton  Jenstein  kam,  will  Denifie  entweder  Kourad  Ton 
Gelnhausen  oder  Heinrich  Ton  Lungenstein  oder  Heinrich  von  Oyta 
sehend).  Die  Kombination  trifft  am  besten  jedenfalls  auf  Oyta  zu, 
denn  Eonrad  von  Gelnhausen^)  und  Heinrich  Ton  Langenstein  hatten 
bis  1381  zu  Böhmen  und  dem  dortigen  Erzbischof  keine  Beziehungen 
gehabt.  Die  Abreise  Langensteins  aus  Paris  pflegt  auch  nach  fast 
einstimmiger  Annahme  neuerdings  zu  1382  statt  zu  1381  oder  1383 
angesetzt  zu  werden^). 

Was  nun  die  Zwistigkeiten  im  einzelnen  anlangt,  die  1370  zwi- 
schen Oyta  und  seinem  Gegner  Adalbert  de  Ericinio  erstmals  zum 
Ausbruch  gekommen  waren^),  so  sind  wir  hierüber  durch  das  schon 
genannte,  bisher  ungedruckte  päpstliche  Protokoll  des  Münchener  Cod. 
Lat  3786  genau  informirt.  Die  6  Elageartikel  Ericinios,  die  dem  ersten 
Teil  des  Protokolls  ihrem  Wortlaut  nach  einverleibt  sind,  finden  sich 
auch  gesondert  in  Wien,  Codex  11844,  fol.  2b — 3a,  das  ganze  Pro- 
tokoll übereinstimmend  mit  dem  Münchener  Codex  ferner  in  Hildes- 
heini, Beverinische  Bibliothek,  Codex  629,  fol  163 — 172.  Herr  Dom- 
vikar J.  Waechter  in  Hildesheim,  der  die  Gefälligkeit  hatte  mir 
eine  kurze  Beschreibung  des  Codex  zu  liefern*),  bemerkt,  dass  das  Pro- 
tokoll auch  hier  eine  Abschrift  des  15.  Jahrhunderts  ist  und  der  nota- 
riellen Beglaubigungsvermerke,  die  die  ursprüngliche  Originalausferti- 
gung gehabt  haben  musä,  entbehrt. 

Mag  betrefiPs  der  Magister  Oyta  uud  Ericinio  die  gelegentlich  aus- 
gesprochene Vermutung,  dass  diese  sich  anfangs  zu  gemeinsamer  Arbeit 
verbunden  hatten^),  auch  nicht  ganz  zutreffen,  so  ist  es  doch  Tatsache, 

<)  Denifle  a.  a.  0.  III,  ß.  586. 

')  Vgl.  über  ihn  Hartwig  a.  a.  0.  I,  S.  60,  Anm.  2. 

»)  F.  Tschacke rt,  Peter  von  Ailli.  Gotha  1877.  S.  51,  Anm.  7.  Bei 
Kneer,  Konziliare  Idee  S.  73  zum  29.  Juni  1382.  Hingegen  haben  R.  Stin- 
tzing,  Geschichte  der  deutseben  Rechtswissenschatl.  München  1880.  6.  20  und 
Falk,  Freundeskreis  Langensteins  a.  a.  0.  8.  517  an  der  ursprünglichen  Angabe 
1383  festgehalten. 

*)  Hagemann,  Der  erste  dogmatische  Streit  an  der  Universität  Prag.  — 
Dieses  Werk,  das  Höfler  vorlag,  ist  mir  unbekannt  geblieben.  Auch  H.  Fried- 
jung, E.  Karl  IV.  und  sein  Anteil  am  geistlichen  Leben  seiner  Zeit.  Wien 
1876.  S.  102,  Anm.  1  hat  es  sich  vergeblich  zu  verschaffen  gesucht.  Ich  habe 
nur  das  einsehen  können,  was  von  dem  Werk  Hagemanns  in  der  Tübinger  theo- 
logischen Quartalschrift  41,  1859,  S.  57—81  gedruckt  vorliegt. 

^)  Vgl.  auch  Hage  mann  a.  a.  0.  S.  b*3. 

•)  C.  Höfler,  Magister  Johannes  Hus  und  der  Abzug  der  deutschen  Pro- 
fessoren und  Studenten  aus  Prag,  1409.  Prag  1864.  ö.  118.  Zeitweilig  war 
Adalbert  vielmehr  mit  dem  Theologen  Matthias  von  Janow  verbunden,  mit  dem 
er  dieselbe  Wohnung  innehatte.  F.  Palacky,  Die  Vorläufer  des  Husitismus 
S.  49.    Ferner  scheint  Hipler  Recht  zu   haben,   der  a.  a.  0.  S.  178   bemerkt, 


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Zu  Heinrich  Totting  fon  Oyta.  5g5 

dass  Ericinio  gewisse  Thesen,  anf  deuen  die  von  Oyta  an  der  Prager 
Universität  vorgetragenen  Lehren  beruhten,  sich  in  einer  der  Wahrheit 
in  einigen  Punkten  nahe  kommenden  FormuliruDg  zu  verschaffen  l  e- 
wusst  hatte.  Er  unterbreitete  diese  , sechs  Artikel',  gleich  als  ob  sie 
ketzerisch  seien,  dem  Papste  bei  persönlicher  Anwesenheit  zu  Avignon, 
ein  Vorgehen,  das  ihm  in  Böhmen  umsomehr  verdacht  wurde,  als 
Ericinio  auf  Verlangen  des  Prager  Erzbischofs  Johann  Oöko  von 
Wlaäim  kurz  vorher  dem  erzbischöflichen  Generalvikar  Stillschweigen 
in  dieser  Streitsache  gelobt  hattet).  Die  Klageartikel  Ericioios  sind 
nach  der  Wiener  Handschrift  gedruckt  bei  Loser th  a.  a.  0.  S.  217 
und  218,  Anm.  1,  nach  der  Hildesheimer  Handschrift  bei  Hagemann 
a.  a.  0.  S.  66,  Anm.  2  und  Höfler,  Hus  etc.  S.  117,  Anm.  50.  Es 
ergibt  sich,  dass  im  Eildesheimer  Codex  gegenüber  dem  Münchener 
Wortlaut  nur  in  den  Artikeln  2 — 4  einige  formell  unwichtige  Ab- 
weichungen vorhanden  sind,  die  ohne  weiteres  auf  Rechnung  des  Ab- 
schreibers gesetzt  werden  können.  Li  der  Münchener  und  der  Hildes- 
heimer Handschrift  sind  mit  den  sechs  Artikeln  die  ^Conclusiones* 
Oytas  verbunden,  in  deuen  dieser  die  Verdächtigungen  Adalberts  ein- 
zeln zurückweist  und  die  Bechtmässigkeit  des  in  den  ursprünglichen 
sechs  Artikeln  P^nthaltenen  in  ausführlicher  Erörterung,  und  durch  die 
jedesmaligen  kanonistischen  Beweisstellen  unterstützt,  dartut. 

Eine  fernere  Ausarbeitung,  die  Oyta  zur  Unterstützung  der  .  Con- 
clusiones*  noch  beigebracht  hat,  und  auf  die  wir  im  Schlussteil  des 
Protokolls  den  päpstlichen  Untersuchungsrichter  ausführlich  noch  Be- 
zug nehmen  sehen,  hat  sich  im  Wortlaut  nicht  erhalten. 

Der  Münchener  Codex,  auf  dem  der  nachstehende  Text  basirt, 
hat  neben  dem  Protokoll  besonders  noch  Stücke  von  Johannes  Gerson 
und  Nikolaus  von  Dinkelsbühl.  Fol.  60  S.  schlieast  sich  des  Johannes 
Aurbach  „directorium  pro  instructione  simplicium  presbiterorum  in 
cura  auimarum'*  an. 

»In  nomine  sancte  et  individue  trinitatis  amen.  Noverint  tarn  pre- 
sentes  quam  posteri,  sancte  matris  ecclesie  filii  universi  et  presertim  sacre 
pagine  professores,  licenciati,  baccalurii  et  scolares  studentes  ubilibet  in 
eadem,  quod  sub  anno  domini  a  nativitate  domini  1371,  indiccione  nona, 
die  24.  mensis  Aprilis  pontificatus  sanetissimi  in  Christo  patris  ac  domini 
nostri  domini  Gregorii  divina  providencia  pape  undecimi  anno  primo  con- 
stitutus  coram  venerabili  et  circumspecto  viro  domino  Petro  Villani  legum 
doctoret  decano  ecclesie  Castrinovi  de  Arrio  domini  pape  capellanoque  suo, 

da88  Ericinio  nie  ein  Lehramt  an  der  Präger  Universität   bekleidet  habe.    Über 
Matthias  von  Janow    vgl.  M.  Flacius,    Oatalogue   testinm    vehtatis.     Basileae 
1556.  S.  908—910,  J.  Jordan,  Die  Vorläufer  des  Husitismus  in  Böhmen.  Leipzig 
1846.    S.  49-57,  Friedjung  a.  a.  0.  S.  175—176. 
')  Hipler  a.  a.  0.  S.  178. 


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586  Gustav  Soramerfeldt. 

einsque  camerario  et  curie  camere  apostolice  generali  auditore,  honorabilis 
vir  dominus  Albertus  de  Bohemia,  scolasticus  ecclesie  Pragensis,  magister 
in  artibus  et  baccalarius  in  sacra  theologia,  eidem  domino  auditori  contra 
honorabilem  virum  dominum  Heinricum  de  Oyta  AUemannum,  prcpositum 
Widenwurgensem  in  ecclesia  Osnaburgensi,  baccalarium  in  theologia,  rea- 
liter tradidit  atque  dedit  nonnullos  articulos,  super  quibus  tanquam  erro- 
neis  eundem  magistrum  Heinricum  denunciavit.  Quorum  tenor  sequitur 
in  hunc  modum: 

Sancti  Spiritus  assit  nobis  gracia  amen.  Reverendi  domin i  nostri 
pt^tres  et  magistri !  Dignemini  fidei  et  veritati  assistendo  decemere,  quid 
de  infrascriptis  articulis  sit  senciendum. 

Primus  articulus  est  iste.  Lapsus  in  peccatum  mortale  faciens  ali- 
quod  bonum  de  genere,  ad  quod  faciendum  ex  precepto  aut  ex  voto  aut 
ex  professione  tenetur,  peccat  novo  peccato  mortali.  —  Secundus  articulus. 
Solus  Spiritus  sanctus,  et  non  sacerdos,  dimittit  peccata.  Sacerdotis  autem 
officium  est  tantum  peccata  a^)  spiritu  sancto  dimissa  ostendere.  Quod 
probatur  per  illud  dictum  Jeronimi,  quod  in  solvendis  peccatis  idem  facit 
sacerdos  ewangelicus,  quod  olim  faciebat  sacerdos  leviticus.  Non  enim 
mundabat  a  lepra,  sed  mundatum  ostendebat.  Quare  non  sacerdos  ewan- 
gelicus  mundat,  sed  mundatum  a  deo  ostendit.  —  Tercius  articulus  est 
iste.  Perplexus  inter  duos  sacerdotes,  quorum  unus  habet  discrecionem 
casuum,  et  non  habet  potest^tem  vel  execucionem*)  absolvendi,  alter  vero 
non  habet  tantam  discrecionem  casuum,  sed  habet  potestatem  absolvendi, 
melius  facit  confitendo  non  habenti  potestatem  absolvendi^),  quam  habenti. 
—  Quai-tus  articulus  est,  quod  non  quilibet  sacerdos  potest  quemlibet 
sibi  confitentem  ab  omni  peccato  absolvere,  hoc  non  de  iure^)  divino,  sed 
huraano  et  positive.  —  Quintus  articulus,  quod  omne,  quod  est  alicui 
vere  consilium,  hoc  eidem  est  vere  preceptum.  —  Sextus  articulus  est, 
quod  primum  prt-ceptum  decalogi  de  dileccione  dei  super  omnia  potest  in 
via  perfecte  impleri. 

Quibus  quidem  articulis  per  prefatum  dominum  auditorem  receptis 
idem  dominus  auditor,  ad  cuius  iudicium  et  examen  clerici  correquisiti 
curiamque  sequentes  Bomanam  in  causis  tam  civilibus  quam  criminalibus 
ex  antiqua  et  hactenus  consuetudine  solent  habere  recursum,  ex  suo  pro- 
cedens  officio  quosdam  testes  fideJignos  per  dictum  dominum  Adalbertum 
inter  alia  protestantem,  quod  se  peccatum  facere,  nee  inscribere,  nee  ad 
penam  talionis  vel  expensas  obligare  voluerat,  nominatos  et  eorum  iura- 
Dienta  in  forma  consuetu  recepit,  ac  eosdem  pro  sua  informacione  super 
dictis  articulis  et  contentis  in  eis  fideliter  examinare  curavit,  eorum  dicta 
deponens  seu  attestaciones  in  scriptis  redigi  faciendo.  Et  deinde  idem 
dominus  auditor  prefatum  magistrum  Heinricum  de  Oyta  in  Romana  curia 
tunc  presentem  precise  et  peremptorie  ac  sub  pena  excommunicacionis 
citari  fecit  per  certum  servientem  carceri  domini  nostri  pape  ac  curie  ca- 
mere memorate  ad  respondendum  predictis  articulis  contra  ipsum  datis  ad 
certum  terminum  couipetentem.   In  quo  prefato  magistro  Heinrico  de  Oyta 


•)  a  cm  H  (Hildesheim). 
»)  vel  execucionem  om  H. 
*)  potestatem  absolvendi  om  H. 
<)  H :  hoc  non  Cbt  iure. 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Ojfta.  587 

coram  eodem  domino  auditore  in  iudicio  comparente  idem  dominus  anditor 
in  dicti  magistri  Adalberti  presencia  ipsi  magistro  Heinrico  de  Ojta  eosdem 
articulos  legi  fecit  ipsumque  mediante  iuramento  ;id  sancta  dei  evangelia  tactis 
scripturis  de  veritate  dicenda  prestito  interrogavit,  si  ipse  illos  articulos  vel 
similes  in  effectu  dogmatisavit,  predicavit  et  tenuit,  et  quid  de  ipsis  sentiret. 
Quo  quidem  interrogato  preüato  magister  Heinricns  de  Oyta  respondit,  quod 
dicti  articoli  sibi  lecti  per  eam  auditi  non  essent  in  forma  ^).  Et  sie  idem 
dominus  auditor  eidem  magistro  Heinrico  humiliter  supplicanti  et  petenti 
dictorum  articulorum  copiam  fieri  voluit  et  decrevit,  et  ad  comparendum 
coram  eo,  et  super  eisdem  articulis  et  aliis  tunc  ibidem  interrogatis,  ut 
premittitur,  respondendum  certum  sibi  terminum  assignavit,  eundem  non 
minus  arrestando,  sibique  iniunxit,  precepit  et  mandavit  sub  pena  decem 
milium  florenorum  camere  apostolice  applicandorum  ac  diversis  aliis  penis, 
quas  idem  auditor  consuevit  in  talibus  comminari,  quod  non  recederet  de 
Romana  curia  suis  pedibus  vel  alienis  per  terram  nee  per  aquam-  sine 
licencia  ipsius  domini  auditoris,  et  quod  singulis  diebus  et  horis  sibi 
assignandis  compareret  personaliter  coram  eo.  Quod  ipso  dominus  Hein- 
ricus  tunc  promisit  et  in  hoc  consensit,  quod  in  casu,  quo  contrafaceret, 
idem  auditor  sentenciam  excommunicacionis  in  eum  proferret  ac  eum  de- 
clararet  incidisse  penas  prefatas  super  hiis  corporali  iuramento  secuto.  Qui 
eciam  dominus  auditor  tunc  dictum  Heinricum  presentem  volentem,  con- 
sencientem  expresse  monuit,  quod  predicta  omnia  et  singula  sibi  iniuncta 
faceret  et  teneret  et  compleret  et  non  contraveniret.  Quod  si  secus  fa- 
ceret,  in  eum  terrena  vel  canonica  monicione  premissa  excommunicacionis 
sentenciam  promulgaret  ac  eum  in  illo  casu  incurrisse  dictas  penas  de- 
clararet.  Et  consequenter,  postquam  ipse  magister  Heinricus  ad  interro- 
gacionem  ipsius  domini  auditoris  et  ad  predicti  magistri  Adalberti  tunc 
presentis  et  petentis  instanciam  sibi  factam  respondisset  et  dixisset  se 
habere  in  domo  habitacionis  sue  quendam  libellum  sua  propria  manu 
scriptum,  in  quo  erant  questiones  per  eum  disputate,  materiam  huiusmodi 
vel  quasi  similem  concementes.  Et  cum  notarius  tunc  in  huiusmodi  causa 
scribens  libellum  ipsuin  de  mandato  dicti  domini  auditoris  quesivisset^) 
et  invenisset  in  domo  predicta  in  quadam  almara^)  seu  basilica  predicti 
magistri  Heinrici,  ac  ipsum  libellum  ad  eundem  dominum  auditorem  por- 
tasset,  invente  fuerunt  inter  alia  in  eodem  libello  nonnulle  questiones, 
que  suprascriptis  articulis  et  eorum  materiis,  licet  in  ordine  retrogrado, 
corresponderent,  ita  videlicet,  quod  conclusio,  que  primo  loco  ponitur,  ad 
sextum  et  ultimum  prescriptorum  articulorum  articulum  referatur,  et  que 
sequitur,  referatur  ad  quintum,  et  sie  deinceps.  Est  igitur  istarum  con- 
clusionum  prima  ad  dictum  sive  precendentem  articulum  referenda,  vide- 
licet quod  huiusmodi  preceptum  impleri  potest,  hie  in  via  patet,  quia  est 
preceptum  vie,  ut  dictum  est  etc.,  consequencia  tenet,  quia,  ut  dieit  Jero- 
nimus,    quod,    qui  dieit  deum  aliquod  impossibile  homini  preeepisse,  ana- 

»)  C.  flöfler,  Hu8  etc.  S.  118  macht  daraus,  Oyta  hätte  die  eidliche  Ver- 
sicherung abgegeben,  dass  ihm  jene  Artikel  gänzlich  unbekannt  seien. 

2  Der  Ausdruck  »scribens«  scheint  die  Veranlassung  zu  sein,  dass  Loserth 
.  S.  218  die  Haussuchung  zu  Prag  erfolgen  lässt.  Er  ist  dies  verfehlt. 
Die  Worte  almara  und  basilica  deuten  darauf  hin,  dass  es  sich  um  Oytas  Ab- 
steigequartier in  Avignon  handelt. 

')  Richtiger:  in  quodam  almario. 


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588  Gustav  Sommer feldt. 

thema  Sit.  De  hoc  eciam  dicit  magister  3.  sentenciamm  distinccione  27, 
quod  hie  in  via  impletur  secandam  perfeccionem  vie,  scilicet  quando  in 
hac  yia  currens  deam  pre  omnibns  et  ante  omnia  diligit,  non  tarnen  omnia 
perficiet  eo  modo,  quo  perficiet  in  presencia.  Cum  evacuabitur,  quod  ex 
parte  est,  ut  sie  enim  vel  seeundum  illum  modum  hie  non  perficitur,  sed 
per  ipsum  ostendiiur,  quo  sit  yeniendum.  Et  ad  hoe  loquitur  Augustinus 
in  libro  1.  de  doctrina  Christiana  capitulo  4:  non  reete  eurritur,  si,  quo 
currendum  est,  nesciatur.  De  hoc  eciam  dicit  sanctus  Thomas  super  libro  3, 
distinccione  27,  quod  totum  et  perfectum  sunt  idem,  quod  patet  primo 
coli.  Et  ideo  diligere  ex  toto  corde  est  diligere  er  perfecto  corde.  Per- 
fectum autem  dicitur  primo,  cui  nichil  deest  eorum,  que  sibi  debentur 
pro  illo  tempore,  sicut  dicimus  illud  perfectum,  cui  nuUa  pai*s  deest.  Et 
iste  modus  elicitur  ex  primo  modo  perfecti,  qui  ponitur  5.  methaphysice. 
Alio  modo  dicitur  perfectum,  cui  nichil  deest  eorum,  que  aptum  ratum 
est  habere,  vel  que  possibile  est  ipsum  habere  seeundum  institucionem 
ipsius  nature.  Primo  modo  aeeipiendo  totum  et  perfectum  est  preeeptum 
vie,  seeundo  modo  non.  —  Seeunda  conclusio  ad  quintum  artieulum  refe- 
renda  est  illa,  licet  non  quilibet  viator  teneatur  ad  quod  übet  consilium, 
omnes  tamen  tenentur  ad  preeepta,  prout  universaliter  extenduntur  ad 
omnes,  tamen  quodlibet  consilium  est  illi  preeeptum,  cui  ipsum  est  vere 
consilium,  satis  patet  ex  dictis  et  declarari  potest  exemplariter  de  ingressu 
religionis.  Uli  enim,  qui  iam  fecit  professionem,  preeeptum  est,  quod 
servet  substancialia  ordinis,  et  iamen  ex  eonsilio  est  aliquem  ingredi  re- 
ligionem.  Item  cui  deus  dedit  poteneiam,  graciam  et  scienciam,  ut  per 
suom  predicacionem  et  doctrinam  vel  quovis  alio  modo  possit  edifßcare 
magnam  multitudinem  in  eeclesia  dei,  huie  eonsulitur,  quod  non  dueat 
vitam  solitariam,  et  si  non  feeerit  seeundum  consilium,  faeit  contra  pre- 
eeptum, quia  non  diligit  deum  ex  toto  corde  et  proximum  sicut  se  ipsum. 
Et  hoc  patet  eciam  manifeste  per  auctoritatem  Prosperi,  que  ponitur  in 
probacione  conclusionis  sequentis,  it.  m  per  auctoritatem  Christi  de  servo 
inutili,  Math.  25.  Unde  patet,  quod  hoc  dicere  esse  erroneum,  est  con- 
tradicere  ewangelio  Jhesu  Christi,  dummodo  in  hoc  cuiuslibet  viatorum 
posse  debite  seeundum  suas  eondiciones  pensetur.  Unde  apostolus  1.  ad 
Corinthios  7 :  unusquisque  proprium  habet  donum  a  deo,  alius  sie,  alius 
vero  sie.  Item  idem:  unieuique,  seeundum  quod  divisit  deus,  et  unum- 
quemque,  sicut  voeavit  deus,  ita  ambulet.  Et  si  instatur,  quod  ibidem 
dicitur:  de  virginibus  autem  preeeptum  non  habeo,  consilium  autem  do 
tamquam  miserieordiam  conseeutus  a  domino,  respondetur,  quod  loquitur 
de  precepto  communiter  se  extendente  ad  omnes.  Et  ergo  Christus  loquens 
in  eadem  materia  de  continencia  dicit:  non  omnes  capiunt  verbum  illud, 
sed  quibus  datum  est,  sunt  enim  enuchi  etc.;  et  subdit:  qui  potest  ca- 
pere,  capiat,  Math.  19,  ubi  dicit  Jeronimus :  triplex  genus  enuchorum  «lo- 
minus  posuit,  quo  duo  carnales,  et  tercium  spirituales.  Item  Jeronimus 
ibidem:  qui  potest  capere,  capiat,  quod  infei*t,  ut  unusquisque  eonsideret 
vires  suaa,  utrum  possit  virginalia  et  pudieieie  implere  preeepta.  Unde 
licet  consilium  de  virginitate  servanda  non  sit  universale  preeeptum  quo 
ad  omnes,  multi  tamen  ad  ipsam  tenentur  siib  precepto,  ita  quod  Ulis 
vere  est  preeeptum,  utrum  de  virginibus  velatis  et  professis  et  religiosis, 
et  presbiteris,    qui  ad  ingressum    religionis   vel   ad    gradum    presbiteratus 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  589 

cum  virginitatis  pudieieiis  perveneront.  Auctoritas  autem  Prospen,  de 
qoa  superios  est  iacta  mencio,  ponitor  per  ipsum  libro  3.  de  yita  con- 
templativa  capitolo  27.  sab  hac  forma  verbomm:  contra  iasüciam  faciont 
bii,  qoi  merito  sae  conyersacionis  vel  emdicionis  abiecto  ociosum  Stadium 
fructaose  atilitati  regende  multitudinis  anteponunt,  et  com  possent  labo- 
ranti  ecclesie  subvenire  operose,  administracionis  laborem  fruende  quietis 
contemplacione  refugiunt.  —  Condusio  vero  tercia  correspondens  quarto 
articulo  supradicto  hec  est:  pro  evidencia  clariori  qoarte  questionis  sup- 
pono  primo  illad,  quod  diät  sanctus  Thomas  circa  quartum  sentenciarum 
distincdone  20»  questione  2,  scilicet  quod  quilibet  sacerdos,  quantum  est 
de  virtute  claviom,  habet  potestatem  indifferenter  in  omnes,  et  quantum 
ad  omnia  pecoata,  sed  quod  non  potest  omnes  ab  omnibus  pecoatis  ab- 
solvere,  ex  hoo  est,  quia  per  ordinacionem  ecclesie  non  habet  iurisdiocionem 
potestatis  ad  omnia.  De  hoc  Hostienais  in  summa  de  penitencia  capitulo 
>Cui  eonfitendum^.  übi  allegat  Baymundum  dicentem,  quod  quilibet  sa- 
cerdos  hanc  potestatem  in  ordinacione  sua  recepit,  tamen  hec  potestas  est 
ligata.  nisi  a  papa  vel  dyocesano  eciam  habeat  hanc  potestatem  etc.  Ex 
quo  patet,  quod,  licet  potestatem  clayium  habeat  generalem^  quod  idem 
notat  HostiensiSy  tamen  quia  ligaia  est,  preter  eam  requiritur  spiritualis, 
ut  possit  illam  potestatem  exercere.  Unde  et  in  ordinacione  sacerdotibus 
dicitur:  accipite  spiritum  sanctum  etc.,  Jobannis  20.  Item  de  ista  limita- 
cione  habetur  de  penitencia  disünccione  6.  placuit,  ubi  dicitur:  placuit, 
ut  deinceps  nulli  sacerdotum  liceat  quemquam  commissum  alteri  sacerdoti 
ad  penitenciam  suscipere  sine  eins  consensu.  Ex  quo  videtur,  quod  ante 
licuit,  cum  sola  licencia  denegat  potestatem  dimitti.  Habuit  enim  tunc 
sacerdos  potestatem  et  licenciamu  Secundum  tollit  illud,  tamen  primum 
retinet,  scilicet  potestatem  ligatam  quo  ad  execucionem.  Item  capitulum 
unicum  de  penitencia  et  religione  libro  8.  probatur  ibidem,  ubi  dicitur, 
quod,  si  habens  licenciam  a  suo  episcopo,  ut  possit  eligere  jdoneum  con- 
fessorem,  ipse  eligit,  elecius  absolvit.  Sed  hoc  non  videtur,  nisi  potestatem 
haberet  impeditam  tantum  per  ecclesie  prohibicionem.  Et  sie  eam  habet 
in  habitu,  non  tamen  in  exercicio  seu  in  execucione.  —  Quarta  autem 
conclusio  correspondens  terdo  articulo  memorato  est  ista:  perplexus  inter 
duo,  scilicet  ut  confiteatur  sacerdoti  habenti  execucionem  clavium  seu 
auctoritatem  supra  se,  ignaro  tamen  ad  discemendum  in  sua  confessione 
facienda  necessaria,  vel  sacerdoti  bene  discreto  huiusmodi  execucionem  cla- 
vium ex  ordinacione  ecclesie  non  habenti,  potest  sine  periculo  discreto  con- 
fiteri,  patet,  quia  in  tali  perplexione  est  quedam  necessitas,  racione  cuius 
non  impeditur  discretus  sacerdos,  quin  audiat  confessionem.  Non  enim 
ex  intencione  ecclesie  limitantis  iurisdiccionem  presbiterorum  est,  ut  aliquis 
duci  ceco  se  committat,  sed  pocius  ut  periculum  ex  illius  ducatu  prove- 
niens  quilibet  evitet.  Presertüu  cum  hoc  lex  ewangelii  Jhesu  Christi  nobis 
dicat,  Math.  2:  cecus  autem  si  ceco  ducatum  prestet,  ambo  in  voveam 
cadunt,  Unde  et  totum  istud  ponitur  in  decretis  de  penitencia  distinc- 
cione  6  placuit,  ut  deinceps  nulli  sacerdotum  liceat  qüemcunque  com- 
missum alteri  sacerdoti  ad  penitenciam  sumere  sine  eins  consensu,  nisi 
propter  ignoranciam  illius.  Quia,  ut  paulo  ante  dicit,  aliud  est  proprium 
sacerdotem  contemnere,  quod  prohibetur,  aliud  est  cecum  vitare,  quod 
permittitur.     Ex    hoc  capitur    argumentum,    ut    ibidem    ponitur   in  glosa. 


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590  Gustav  Sommerfeldt. 

Qiiia  edam  sine  licencia  proprii  sacerdotis  ignari  possit  quis  alteri  se 
cummittere,  licet  ego  non  velim  asserere,  quia  in  illo  puncto  doctores  sunt 
varii,  Innocenciu8  namque  tenet  oppositam.  Unde  ego  non  intendo  unam 
partem  yel  aliam  de  hoc  deterrainare,  sed  conclusionem  teneo,  sicut  stat, 
quam  credo  satis  determinatam  esse  in  preallegato  capitulo  placuit.  Ymmo 
et  ewangelioih  tenet.  —  Quinta  conclusio  quodammodo  correspondens  se- 
cundo  articulo  prelibato  talis  est:  solus  deus  potest  impium  iustificare, 
prout  per  textum  ewangelii  et  approbantem  exposicionem  Augustini  super 
isto  Johannis  1 :  ecce  agnus  dei  etc.  übi  dicit  Augustinus,  quod  baptista 
digitum  extendit  contra  futuros  hereticos  dicturos,  quod  peccata  tollerent, 
quod  agno  dei  soli  convenit  Et  patet  hoc  per  racionem  Augustini,  cum  maius 
Sit  hominem  iustificare  quam  creare ;  sed  creare  soli  deo  convenit,  igitur  multo 
magis  iustificare.  Ex  quo  sequitur,  quod  accipiendo  terminum  absolucionis  pro 
tanto,  quantum  yidelicet  peccatorum  abolicio  et  gracie  largicio,  soli  deo  convenit 
absolvere  peceatorem.  Ex  quo  sequitur  ultra,  quod  error  est  perniciosus  dicere, 
quod  absolucionem  peccatorum  et  sentenciam  dei  procedat  sentencia  presbiteri, 
patet,  cum  sentencie  dei  precedenti  se  debeat  sacerdotis  sentencia  confor- 
mare.  Alias  enim  sacerdotis  sentencia  frivola  foret  et  maius,  patet  de  sen- 
tencia excommunicacionis,  A  nobis.  Ex  quo  sequitur  ultra,  quod  in  hoc 
sacerdos  ewangelicus  comparatur  levitico  sacerdoti,  quod  prius  per  deum 
iustificatum  iustificat,  id  est  communioni  iustorum  asfiociat  et  associandum 
demonstrat.  Sicut  leviticus  sacerdos  eum,  quem  deus  priu^  a  lepra  mun- 
daverat,  intra  et  ad  communionem  aliorum  admittendum  iudicat,  confir- 
matur  per  Jeronimum  super  illo  Math.  16:  quodcunque  ligaveris  super 
terram,  ubi  dicit:  hunc,  inquit,  locum  quidam  non  intelligentes  aliquid 
sumunt  de  supercilio  Phariseorum,  ut  damnare  innoxios  vel  solvere  se 
putent,  cum  apud  deum  non  sentencia  sacerdotum,  sed  reorum  vita  que- 
ratur.  In  Levitico  se  ostendere  sacerdotibus  leprosi  iubentur.  Quos  illi 
non  faciunt  leproses  vel  mundos,  sed  discemunt,  qui  mundi  aut  immundi 
sint.  Et  istud  manifeste  determinat  magister  4.  sentenciarum,  distinccione 
18.,  et  non  est  in  hoc  reprobatus.  Confirmatur  eciam  hoc  per  beatum 
Gregorium  in  omelia  super  illo  verbo  Johannis  20:  quorum  remiseritis 
peccata,  ubi  dicit:  plerumque  contingit,  ut  hunc  iudicii  locum  teneat,  cui 
ad  locum  vita  anime  concordat.  Ac  sepe  agitur,  vel  ut  damnet  irameritos 
vel  alios  sibi  ligatos  solvat.  Et  paucis  interpositis  subdit:  unde  recte  per 
prophetam  dicitur  Ezechielem  24,  mortificabant  animas,  que  non  moriun- 
tur,  et  vivificabant  animas,  que  non  vivunt.  Non  morientem  quippe  mor- 
tificat,  qui  iustum  damnat,  et  non  vivum  vivificare  nititur,  qui  reum  su- 
plicio  absolvere  conatur.  Cause  enim  pensande  sunt,  et  tunc  ligandi  atque 
solvendi  potestas  exercenda.  Videndum  eciam,  que  culpa,  et  que  sit  pe- 
nitencia  secuta  post  culpas,  ut,  quos  omnipotens  deus  per  compensacionis 
graciam  visitat,  illos  pastoris  sentencia  absolvat.  Tunc  ergo  vera  est  ab- 
solucio  presidentis,  cum  intemi  arbitrium  sequitur  iudicis,  quod  bene  qua- 
driduani  mortui  resuscitacio  illa  signat,  que  videlicet  demonstrat,  quia 
prius  mortuum  dominus  vocavit  et  vivificavit  dicens:  Lazare,  veni  foras, 
et  post  mortem  is,  qui  veniens  egressus  fuerat,  ligatus  institis.  Tunc  ait 
discipulis:  solvite  eum  et  sinite  abire.  Ecce  illum  discipuli  iam  viventem 
solvunt,  quem  magister  suscitaverat  mortuum.  Si  enim  discipuli  Lazarum 
mortuum    solverent,    fetorem    magis    ostenderent  quam  virtutem.     Ex  qua 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  591 

eonsideracione  intuendum  est,  quod  illos  nos  debemus  per  pastoralem 
aactoritatem  absolvere,  quos  auctorero  nostmm  cognoscimus  per  suscitan- 
tem  graciam  vivificare.  Hec  ille.  Item  Ambrosius,  et  allegatur  de  peni- 
tencia  distinccione  prima:  verbam  dei  dimittit  peccatnm,  sacerdos  quidem 
suum  officium  ezhibet  et  nnllios  potestatis  iura  ezercet.  Item  Augastinas 
contra  Jalianam  et  allegatur  de  consecracione  distinccione  4.  Nemo  tollit 
peccata,  nisi  solus  Christus,  tollit  autem  dimittendo,  que  facta  sunt,  et 
adiuvando,  ne  fiant,  et  perducendo  ad  vitam,  ubi  fieri  omnino  non  possunt, 
ut  ostendat,  quibus  et  quot  actibus  sit  ad  penitenciam  preparandum  dicens: 
non  intelligas,  quod  ipsa  contricio  peccata  dimittat.  Sed  in  ipsa  contri- 
cione  gracia  dei  delet  omnia  liber.  Item  ibidem:  cordis  contricioni  pre- 
cedit  gracia  Spiritus  sancti,  sicut  exteriorem  satisfisu^cionem  precedit  inte- 
rior  contricio.  Item  11.  questione  3.  dicit  Augustinus:  Spiritus  sanctus 
habitans  in  sanctis,  per  quem  quisque  ligatur  et  solvitur,  immeritam  nulli 
ingerit  penam.  Unde  patet,  quod  scripturas  sanctas,  ewangelium  scilicet 
et  doctores  sanctos,  corrumpere  moliuntur,  qui  ex  hoc,  quod  presbiter 
ewangelicus  presbitero  comparatur  levitico,  inferre  volunt  eos  omnino  pares 
esse.  Nonne  et  Christus  grano  se  frumenti  comparat  etc.,  numqult  tamen 
per  omnia  equalis  grano,  numquit  equalis  viti?  Apostolus  ad  Hebreos  2. 
dicit  de  Christo,  quod  debuit  per  omnia  frutribus  assimilari.  Non  tamen 
sequitur  omnimoda  equalitas,  quia  nunquam  aliquis  homo  a  Christo  tam 
sanctam  habuit  humanitatem  sicut  Christus,  nee  unquam  habebit.  Nonne 
eciam  doctores  manifeste  comparant  sacerdotem  ewangelicum  levitico?  Quos 
tamen  non  ad  omnia  similes  esse  asserünt.  Sacramenta  enim  veteris  leg^s, 
quorum  illi  ministri  erant,  tantum  figurabant  excepta  circumcisione.  Sa- 
cramenta autem  nove  legis,  quorum  isti  sunt  ministri,  efficiunt,  quod 
figurant,  scilicet  quod  sacerdotum  ministerio  in  sacramentis  nova  gracia 
confertur.  Et  sola  figurata  per  sacramenta  veteris  ostenduntur.  Scien- 
dum  igitur  secundum  Hostiensem  in  summa  de  penitencia  et  remissioni- 
bus,  quid  remittat  sacerdos  in  confessione;  dicit  enim  sacerdotes  domini 
ligare  et  solvere  multis  modis.  Primo  ligant  vel  solvunt,  id  est  ligatum 
vel  solutum  ostendunt,  sicut  patet  in  leprosis,  quos  dominus  per  se  prius 
emendavit,  demum  ad  sacerdotes  misit,  per  quos  ostenderentur  esse  mun- 
dati.  Item  in  exemplo  Lazari.  Nam  etsi  quo  ad  deum  aliquis  sit  solutus, 
non  tamen  quo  ad  ecclesiam,  nisi  eciam  sacerdotis  officio  declaretur.  Hoc 
eciam  ponit  magister  4.  sentenciarum  distinccione  18.)  non  autem  hoc  sa- 
cerdotibus.  Secundo  ligant,  cum  satisfaccionem  imponunt  confitentibus  vel 
solvunt,  cum  de  ea  aliquid  dimittunt,  vel  per  eam  ad  sacramentorum 
communionem  admittunt,  ut  communicent  etc.,  magister  ubi  supra,  capi- 
tulo  quoque  sacerdotes.  Tercio  ligant  vel  solvunt  execrando  vel  senten- 
ciam  relaxando.  Et  ex  hoc  ponit  notabile,  quod  triplex  est  iudicium: 
primum  dei,  quo  deus  mundat  animam  in  contricione,  secundum  Petri 
sive  sacerdotis  in  ecclesia  militante,  de  quo  dictum  est,  tercium  iudicium 
est  approbacionis  ecclesie  triumphantis,  scilicet  celestis  curie  approbantis 
in  celis  absolucionem  vel  ligacionem  ecclesie  militantis  factam  in  terris. 
Unde  Gregorius:  tunc  vera  est  absolucio  presidentis,  cum  intern!  sequitur 
arbitrium  iudicis.  Unde  pro  intellectu  clariori  huius  materie  animadver- 
tendum  est,  quod,  sicut  Richardus  de  Sancto  Victore  in  libro  de  potestate 
ligandi  atque  solvendi:   existens  in  peccato  mortali  uno  eodemque  funiculo 


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592  Gustav  Sommerfeldt. 

asstringitar,  scilicet  vinculo  captiyitatis,  servitatis  et  danmacionia.  Quan- 
tum in  se  solo  est,  insolubiliter  ligatur,  et  subdit:  scimus  namque,  quia 
fnnicuhis  triplex  difi&cile  rumpitur.  Yere  et  absque  dubio  ad  corrumpen- 
dum  di£ficilis  est,  qui,  nisi  ab  >)  ipso  solo,  qui  est  trinus  et  uuus,  dirumpi 
non  potest.  Dirumpitur  autem,  dum  quoad  omnia  peccata  ab  eo,  qui 
omnia  potest,  ad  veram  penitenciam  compungitur.  Absolvitur  itaque  sub 
uno  et  eodem  tempore  a  culpa,  obligacione  et  a  debito  damnacionis  eteme. 
Ex  eo  enim,  quod  eins  culpa  finem  aceipit,  simul  et  illud  obtinuit,  ut 
eciam  eins  pena  finem  habere  poasit,  et  pena  etema  in  penam  transitoriam 
transit  Stattmque  ad  veram  contricionem  transit  penitencia  in  penam^ 
etema  in  transitoriam.  Mino  est  propheticum  illud  yerum:  quacunque 
hora  ingemuerit  peocator,  salyus  erit.  Sub  eo  namque  tempore,  quo  sa- 
lubriter  ingemuerit,  Teraciter  obtinuit,  per  quod  sal?ari  possit,  si  sub 
eodem  momento  de  niedio  sublatus  fuerit.  Unde  Psalmo^):  dixi,  confitebor 
adversum  me.  Ubi  ulterius  notat  Ricbardus,  quod  in  yera  contricione  r^ 
mittitur,  quod  impietatis  est,  eo  quod  indulgetur  iniuria  creatoris.  8er- 
vatur  tarnen,  quod  impuritaüs  est,  postea  per  transitoriam  penam  pur- 
gandum.  Et  postea  quibusdam  interpositis  dicit,  quod  sacerdotalis  potestaa 
ligandi  atque  solvendi  maxime  versatur  circa  geminum  modum  expiandi, 
scilicet  qui  est  iuxta  divinum  arbitrium  per  ignem  purgatorium,  et  inxta 
arbitrium  sacerdotis  per  digne  penitencie  fructum.  Ligatur  ergo  penitens 
per  sacerdotem  debito  digne  satisfaccionis,  et  absolvitur  a  debito  future 
purgacionis.  Et  subdit,  quod,  sicut  in  divina  absolucione  transit  pena 
etema  in  transitoriam,  sie  in  sacerdotali  absolucione  transfertur  sentencia 
divina  in  humanam.  Postea  tarnen  subdit,  quod  vinculum  eteme  damna- 
cionis dominus  solvit  condicionaliter,  ita  saltem,  ut  absolutum  a  deo  opor- 
teat,  prout  potest,  s;icerdotis  absolucionem  inquirere  et  ad  eins  arbitrium 
debito  modo  satisfacere.  Sacerdos  autem  tunc  integre  et  absolute  debitum 
damnacionis  eteme  solvit,  debitum  autem  future  purgacionis  sub  condicione, 
nam  firmum  propositum  satisfaciendi  habentem,  si  non  exequendi  tempus 
habeat,  absolucio  sacerdotis  liberat  a  debito  damnacionis,  sed  non  eque  a 
debito  future  purgacionis.  Sciendum  tamen,  quod  illud  dictum  de  debito 
eteme  damnacionis  non  sie  intelligi  debet,  quod  deus  non  simpUciter  ab- 
solvat,  dum  a  tali  debito,  quem  absolvit  a  culpa.  Hoc  enim  non  posset 
stare,  ut  debet,  prepositum.  Nam  qui  habet  peccatum  mortale,  dignus 
est  pena  etema,  et  qui  non  habet,  non  est  dignus.  Ergo,  ut  infert  idem, 
quam  cito  aliquis  absolvitur  a  vinculo  captivitatis  vel  servitutis,  tam  cito 
absolvitur  a  debito  eterne  damnacionis.  Hoc  eciam  dictis  prioribus  re- 
pugnaret.  Sed  ideo  dicitur,  quod  sacerdos  integre  absolvat  a  tali  debito, 
quia  per  sacerdotis  ministerium  recipit  confitens  uberiorem  graciam,  per 
quam  in  bono  proposito  roboratur,  ne  relabatur  in  culpam,  per  quam 
iterum  ad  etemam  obligetur  penam.  Tunc  eciam  ostenditur  sacerdotis  of- 
ficio, quod  vere  dei  precessit  absolucio.  De  hoc  eciam  didt  Altissiodorensis 
in  summa,  libro  4.  de  penitencia,  questione  7  dicens:  deus  inchoat  solu- 
cionem  dimittendo  culpam  et  penam  etemam,  sacerdos  vero  consumat  di- 
mittendo  aliquid  de  pena  per  imposicionem  manuum  ex  vi  clavium.  Et 
hoc   patet   in   resuscitacione    Lazari.     Dominus    enim    dixit:    Lazare,    veni 


')  Cod.:  ad.  «)  Psalm  31,  6. 

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Zu-  Heiorich  Tötung  von  Oyti^  593 

foras,  et  statim,  qoi  ftiit  mortuus,  etc.;  postea  dixit  discipulis:  solrite 
eom  et  sinite  abire.  Et  ita  inteUigitar  illud  Mathei:  quodcunqne  liga* 
veris  ete.  ünde  sensQS  est:  quodcunqne  solyeris,  id  est,  coins  solucionem 
consumaveris,  ubi  autem  deas  non  inchoat,  saoerdos  non  consumat;  bec 
ille.  Ex  biis  faciliter  patet,  quo  modo  sacerdos  absolyat,  et  quo  modo 
peccata  remittat,  inzta  illud  Jobannis  20 :  quorum  remiseritis,  quia  Cbristus, 
in  qnantum  deus  auetoritative  facit  boc,  in  quantum  bomo,  per  modum 
excellencie.  Bacerdotes  autem  absolYunt  ministerialiter.  Hoc  eciam  scripsi 
eirca  quartum  sentenciarum,  distinccione  18^).  ünde  eciam  et  saeerdotum 
ministerio,  quandoque  vere  penitentibus  augetur  gracia,  per  quam  robo- 
rantur,  et  eciam  ministerio  ipsorum  diriguntur  in  yiam  rectam,  ut  am- 
modo  a  peccatis  abstineant  et  in  bono  proficiant.  Et  sentencia  dominica 
transit  in  bumanam.  Quandoque  autem  biis,  qui  prius  non  vere  contriti 
erant,  confertur  gracia  saeerdotum  ministerio,  yel  per  eorum  oraciones. 
Sacerdos  autem  babet  iudicare  et  graciam  impetrare  in  casu  precedentem 
et  in  casu  sequentem,  et  eonfiteutem  in  yiam  rectam  dirigere.  —  Sexta 
oondusio  correspondens  primo  articulo  prescripto  sequitur  in  bunc  modum  ^) : 
utrum  existens  in  peccato  mortali  continue  peccet  peccatum  peccato  coa* 
ceryando?  Bespondeo,  quod  sie,  probatur:  quilibet  talis  continue  transgre- 
ditur  primum  mandatum  magnum  in  lege,  scilicet  illud :  diligens  dominum 
deum  etc.,  igitur  etc.  Consequencia  tenet  per  diffinicionem  peccati,  quam 
ponit  Augustinus  in  libro  de  duobus  animalibus:  peccatum  est  yoluntas 
retinendi  yel  consequendi,  quod  iusticia  vetat.  Idem  contra  Faustum  libro 
22:  peccatum  est  omne  dictum  yel  factum  yel  concupitum,  quod  fit  contra 
legem  dei.  Item  Ambrosius  in  libro  de  paradiso:  peccatum  est  preyari- 
cacio  legis  diyine  et  celestium  inobediencia  preceptorum.  Antecedens  pro- 
batur, quia  quilibet  pro  semper  et  ad  semper  obligatur  ad  primum  pre- 
ceptum,  eo  quod  secundum  doctores  ad  minus  precepta  negativa  obligant 
ad  semper,  sed  nullum  est  preceptum  tam  negativum  quam  affirmativum. 
In  quo  non  concludatur  primum  preceptum,  eo  quod  in  ipso  tota  lex  pen- 
det  et  propbete,  Matb.  22.,  ubi  dicit,  quod  in  biis  duobus,  scilicet  de 
dileccione  dei  et  proximi,  tota  lex  pendet  et  propbete.  Sed  ista  duo 
mutuo  reducuntur  ad  se,  ut  patet  1.  Jobannis  4,  ubi  dicitur:  boc  man- 
datum babemus  a  deo,  ut,  qui  diligit  deum,  diligat  et  fratrem  suum. 
Certum  est  autem,  quod  nullus  potest  meritorie  diligere  ^trem  suum, 
nisi  diligat  deum,  cum  ille  sit  super  omnia  diligendus  etc.  Patet  igitur, 
quod  semper  tenetur  bomo  ad  impletionem  primi  precepti  vel  actu  vel 
babitu.  Sed  existens  in  peccato  mortali  neutro  modo  implet  ipsum,  ut 
patet  Jobannis  3.,  ubi  dicitur:  sicut  palmes  non  potest  facere  fructum, 
nisi  manserit  in  vite,  sie  nee  yos,  nisi  in  me  manseritis.  Item  Jobannis  8: 
qui  facit  peccatum,  servus  est  peccati.  Super  quo  dicit  beatus  Gregorius, 
quod  servitus  peccati  gravissimus  est,  quia  vitari  non  potest.  Nam  quo- 
cunque  bomo  vadit,  peccatum  intra  se  habet.  Servitus  autem  corporalis 
fugiendo  evadi  potest.  Idem  Augustinus:  o  miserabilis  servus!  servus  ho- 
minis aliquando  sui  domini  dura  imperantis  fatigatus  fugiendo  requiescit, 
servus  autem  peccati,  qui  iugit,  secum  trabit  peccatum,  quocunque  fugiat» 
Item  perseverancia  in  peccato  aggravat  peccatum,  igitur  etc.     Assumptum 

i-  Oytas  oben  S.  582  genannte  ^Quaestiones  in  Petrum  Lombardum*   sind 
hiemacb  vor  1371  schon  geschriebeÄ*  *)  Cod.:  mundum. 

Mittheilangen  XXy.  38 

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594  .  Gustav  Sommerfeldt. 

patet  per  Augastinam  in  libro  de  penitentia,  distinccione  5:  consideret 
qoalitatem  criminis  in  loco,  in  tempore,  perseverancia  etc.  Et  paacis  in- 
terpositis  sabditor:  consideret,  quantom  perseveraverit,  et  defleat,  quod  per- 
severanter  peccaverit.  Item:  tanto  graviora  sunt  peccata,  qoanto  diacioA 
infelicem  animam  detinent  alligatam.  ünde  patet,  quod  ezistens  in  pec- 
cato  mortalif  sive  legat,  siye  quodconque  opus  de  genere  bonorum  fadat, 
adhuc  peccat  plus,  quam  si  iUud  opus  obmitteret.  Sed  propter  hoc  peccat, 
quia  in  transgressione  divine  legis  perseverat,  et  quod  honorem,  quem 
deberet  impendere  deo,  inpendit  creature,  quam  plus  quam  deum  diligit. 
Ymmo  et  sie  spiritualiter  ydolatriam  committit,  mammone  servit  dei  ser- 
vicium  dimittendo.  Non  enim  potest  deo  servire  et  mammone  etc., 
Mathei  6. 

Termino  quoque  adveniente  predicto  superius  per  prefatnm  dominum 
auditorem  eidem  magistro  Heinrico  de  Oyta  baccalareo  ad  respondendum 
articulis  supradictis  et  scriptis  specialiter  assignato,  ipse  magister  Hein- 
ricus^)  personaliter  coram  eo  comparens  quandam  protestacionis  et  respon- 
sionis  cedulam  ezhibere  curavit.  Et  dictus  dominus  auditor  cupiens  in 
presenti  negocio  informari  de  modo  et  ordine  procedendi,  nonnullos  in 
Sacra  scriptüra  magistros  tunc  in  Romana  curia  existentes  per  certum 
eiusdem  negocii  et  dicte  curie  camere  notarium  ad  suam  presenciam  con- 
vocari  mandavit  et  fecit  ad  certum  terminum  competentem.  Qui  cum  ad 
ipsius  domini  auditoris  presenciam  convenissent,  prefatus  magister  Hein- 
ricus  pro  declaracione  dictarum  responsionum  suarum  quandam  scriptam 
papiri  cedulam  exhibuit  atque  dedit.  Denique  dominus  auditor  predictos 
articulos  et  responsiones  ad  eos  per  ipsum  magistrnm  Heinricum^)  fiäctas 
eisdem  magistris,  ut  premittitur,  convocatis  legi  fecit  interrogans  singu- 
lariter  singulos,  eciam  antedicto  magistro  Adalberto  presente,  quid  eis  de 
dictis  articulis  videretur.  Cumque  dictorum  magistrorum  pars  maior  et 
sanier  respondisset  se  plenius  deliberare  volle,  antequam  aliquid  dicerent 
super  eis,  et  eorum  aliqui  semiplene  respondendo  fuissent  varii,  memora- 
tus  dominus  auditor  quibusdam  ex  dictis  predictos  ipsius  magistri  Adal- 
berti  articulos  et  eiusdem  magistri  Heinrici  conclusiones  et  responsiones, 
prout  erant  coram  eo  exhibiti,  tradi  fecit,  ut  secum  deferrent  et  spaciose 
viderent,  ac  circa  cedullim,  quam  eis  ad  hoc  assignabat,  deliberati  redi- 
rent,  et  quid  eis  super  premissis  omnibus  videretur,  ipsi  domino  auditori 
et  aliis  magistris  predictis  ibidem  presentibus  fideliter  et  plenarie  relaturi. 
Ad  quam  eciam  diem  idem  dominus  auditor  omnes  alios  in  theologia  ma- 
gistros, qui  essent  in  curia  Romana  presentes  et  commode  possent  haberi, 
ex  parte  huius  operis  convocari  voluit  et  mandavit.  In  qua  quidem  die 
ac  diversis  aliis  diebus  sequentibus  per  quam  plures  in  dieta  theologica 
facultate  magistros  pariter  congregatos  et  coram  dicto  domino  auditore 
convenientes  in  unum,  eciam  post  multas  super  biis  deliberaciones  habitas 
inter  eos  ad  articulos,  conclusiones  et  responsiones  pro  et  contra  factis, 
propositis  et  ostensis,  et  tandem  deliberacionibus  dictorum  magistrorum 
de  et  super  eisdem  articulis  et  conclusionibus  ac  responsionibus  ac  ipsius 
magistri  Heinrici  expedicione  de  mandato  domini  auditoris  per  eos  con- 
scriptis  eidem  domino  auditori  presentatis  et  in  actis  cause  huiusmodi  re- 


')  Cod.:  Hainricus.  »)  Cod.:  Hainricum. 

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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  595 

gregatis,  demumqae  super  hiis  adeo  et  intantnin  ac  tarn  publice  inter  tot 
et  tantos  egregios  et  prudentes  magistros  in  dicta  curia  camere  apostolice 
disceptato,  qnot  enim^)  per  famam  et  insinuacionem  clamorosam  ad  aores 
sacrosancte  Romane  ecclesie  coUegii  pervenerunt,  sanctissimus  in  Christo 
pater  et  dominus  noster  dominus  Gregorius  divina  providencia  papa  XI. 
huiusmodi  negocii  considerans  qualitatem,  negocium  ipsum  diligencius  exa- 
minandum  ad  se  revocans,  reverendis  in  Christo  patribus  miseracione  di- 
yina  dominis  Guillelmo,  Hostiensi  et  Yelletrensi  episcopo,  ac  Bemhardo 
tituli  sancte  Prisce  presbitero  primo,  et  deinde  ipsis  et  nobis  Johann! 
eadem  miseracione  episcopo  Sabinensi  ac  Petro  miseracione  consimili  sancti 
Eustachii  djacono^),  sacrosancte  Bomane  ecclesie  cardinalibus  coniunctim» 
et  demum  omnem  potestatem  super  hiis  coniunctim  traditam  et  commis- 
siones  huiusmodi  nobis  ex  certis  causis  revocans  et  annullans^),  prefatus 
pater  sanctissimus  dominus  noster  papa  nobis  Johanni  Sabinensi  episcopo, 
Petro  sancti  Eustachii  dyacono  cardinalibus  memoratum  negocium  audien- 
dum  commisit  et  mediante  iusticia  terminandum,  sanctis  nobis  super  hiis 
successive  oraculis  yive  vociP;  vigore  cuius  commissionis  nos  Johannes  et 
Petrus  cardinales  commissarii  seu  iudices  in  hac  parte  processum  in  dicta 
curia  camere  habitum  in  premissis,  necnon  omnia  et  singula  in  eodem 
processu  contenta  sollerter  ex  ordine  perscrutanda  dictorumque  magistro- 
rum  opiniones,  raciones  et  responsiones  inter  cetera  in  scriptis  redactos 
cum  diligencia  examinare  curavimus,  ac  nonnullos  ex  dictis  magistris  sacre 
scripture  pro  maiori  deliberacione  perquiri  fecimus  et  vocari  rursusque 
sibi  preterea  prelibatos  articulos  cum  prescriptis  conclusionibus  exhiberi, 
et  tandem*  eorum  et  quorundam  aliorum  magistrorum  sacre  scripture 
ad  hoc  per  nos  specialiter  evocatorum  communicato  consilio  et  matura 
super  hiis  deliberacione  cum  ipsis  et  intra  nos  prehabita,  sepedicto  ma- 
giätro  Heinrico  in  nostra  presencia  constituto  ad  nostram  sentenciam  au- 
diendam  pro  termino  competenti  diem  et  horam  statuimus  infrascriptos, 
in  qua  quidem  hora  ipse  magister  Heinricus  constitutus  in  iudicio  coram 
nobis  se  ab  omnibus  suprascriptis  et  aliis  sibi  false  impositis  in  hac  parte 
humiliter  et  cum  instancia  per  nos  et  per  nostram  sentenciam  postulavit 
absolvi  ac  quoscunque  processus  inquisicionis  inde  secutos  et  factos  peni- 
tus  annullari  ac  arestum  per  dominum  auditorem  camere  supradictum  in 
eum  factum  tolli  et  relaxari,  sibique  licenciam  impertiri  de  Bomana  curia 
recedendiy  determinacioni  et  correccioni  sancte  matris  ecclesie  atque  nostre 
se  ipsum  submittens  expresse  totaliter  in  premissis.  Nos  igitur  Johannes 
et  Petrus  cardinales  iudices  et  commissarii  prefati  visis  primitus  et  dili- 
genter  inspectis  omnibus  et  singulis  articulis,  opinionibus,  et  racionibus, 
proposicionibus,  exposicionibus,  conclusionibus  et  responsionibus  antedictis, 
aliisque  in  causa  huius  auctoritatis  habitis  et  productis  eisque  cum  dili- 
gencia recensitis  ac  pluribua  et  diversis  colloquüs,  coUocucionibus  et  con- 
siliis  prehabitis  cum  quam  pluribus  prelatis  et  sacre  pagine  professoribus 
aliisque  peritis  Christi  nomine  invocato,  pro  tribunali  sedentes  et  habentes 
pre  oculi»    solum    deum,    de   predictorum    magistrorum  et  peritorum  con- 

»)  Cod.:  quod  ei. 

>)  Über  diese  Kardinäle  das  Nähere  bei  M.  Souchon,   Die  Papstwahlen 
in  der  Zeit  des  grossen  Schismas.    Bd.  II.    Braunschweig  1899.    S.  258—262. 
»)  Cod.:  ante  nullas. 

38* 

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596  Gustav  Sommerfeldt. 

silio  et  assensa  nostram  sentenciam  per  ea,  qae  vidimas  et  cognoviinaa 
et  qne  nunc  cognoscimos  et  yidemus,  in  scriptis  daximos  promolgandam 
et  tenore  presenciom  promulgamns,  prefatom  magistnun  Heinricom  a  sibi 
impositis  absolTentes,  yidelicet  in  hnnc  modam,  qnod  sne  conclosiones 
et  proposiciones  cum  suis  ezposicionibos  et  additamentis  snnt  ant  vere  ant 
probabiles,  nee  heretice  sen  erronee,  presertim  com  diete  faerant  scolastiee 
et  dispatative.  Ideo  magistmm  Heinricom  a  sibi  impositis  absolvimus, 
Processus  quosconque  inquisicionis  snper  hoc  &ctos  annollando  et  ipsum 
magistmm  Heinricom  ab  arreslo,  in  qoo  est  in  coria  Bomana  premissorom 
occasione,  relazando.  In  qoorom  omniom  et  singolorom  testiom  premis- 
sorom presenda  preeentes  nostre  sentencie  litteras  sive  presens  poblicom 
instromentom  sentenciam  inpositam  continens  inde  scribi  et  per  Jobannem 
8teffanom  et  Melcbiorem  de  Albemia  notarios  poblicos  infrascriptos  sob- 
scribi  et  poblicari  mandamos  et  sigillorom  nostrorom  appensionibos  feci- 
mos  oommoniri.  Lata,  promolgata  et  in  scriptis  pronunciata  foit  bec 
nostra  sentencia  per  nos  Jobannem  et  Petrom  iodices  cardinales  et  commis- 
sarios  antedictos  pro  tribonali  sedentes  Ayinionis  in  bospicio  babitacionis 
nostre  Petri  sancti  Eostacbii  cardinalis  anno  a  nativitate  domini  1373* 
indieione  ondecima  die  Joyis,  11.  mensis  Aogosti  circa  boram  terciam^), 
pontificatos  prefati  sanctissimi  patris  domini  Grregorii  pape  XL  anno  3.» 
presentibos  reverendissimis  patribos  dominis  Francisco,  Waltbero  etc.  cer- 
tisqoe  ploribos  magistris  in  sacra  pagina  testibos  ad  premissa  vocatis 
specialiter  et  rogatis^).  Et  finiontor  conclosiones  magistri  Heinrici^)  de 
Oyta,  pro  qoibos  foerat  citatos  Bomam,  ot  in  principio*. 

Wir  ersehen  aus  dem  Protokoll  nicht  nur,  welcher  Art  die  Un- 
richtigkeiten waren,  die  Adalbert  in  die  sechs  Artikel  des  Heinrich 
von  Oyta  hineingebracht  hat,  sondern  auch  dass  Papst  Gregor  XI., 
der  sich  die  Entscheidong  in  dieser  Prozesssache  vorbehalten  hatte, 
durch  die  Beweiskraft  der  Ausführungen  Oytas  überzeugt,  durch  den 
Eardinalbiscbof  von  Sabina  und  den  Eardinaldiakon  S.  Eustachii  den 
Spruch  zu  gunsten  Oytas  fallen  liess*).  Dem  Ankläger  Adalbert  wurde 
dies  Veranlassung  etwa  zwei  Jahre  hindurch  in  Paris  zu  verweilen, 
bis  die  Wogen  der  Aufregung  in  Böhmen  sich  soweit  gelegt  hatten, 
dass  er  ohne  Gefahr  nach  Prag  zurückkehren  konnte.  Es  kam  Ericinio 
zu  statten,  dass  damals  ein  ähnlicher  Zwist,  der  nur  weit  gefahrlichere 
Dimensionen  noch  annahm,  in  Prag  sich  erhoben  hatte.  Der  Magister 
Johann  Mili6  von  Kremsier,  in  den  Jahren  1369 — 1372  Pfarrer  an 
an  der  Teynkirche  zu  Prag,  war  plötzlich  auf  Befehl  des  Erzbischofe 
Ocko  von  Wlasim  verhaftet  worden,  der  hierin  dem  Drängen  gewisser 


>)  Cod.:  terciamm. 

*)  Die  Worte   von   finiuntur   ab   in   roter  Tinte  von   der  Hand   desselben 
Schreibers. 

*)  Cod.:  Hainrici. 

*)  Hagemann  a.  a.  0.  S.  79—80. 


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Zu  Heinrich  Tottdng  von  Oyta.  597 

Kleriker  nachgab,  die  yon  Neid  gegen  jenen  beliebten,  durch  regen 
Wohltatigkeitssinn  ganz  besonders  ausgezeichneten  Eanzlerredner  er- 
füllt waren.  Der  Prozess  wurde  gegen  Johann  Miliö  in  Ayignon  auf 
Grund  von  12  Artikeln  gefOhrt,  die  seine  Eeterodozie  zu  beweisen 
geeignet  schienen^).  Dieses  Verfahren  bei  der  Eurie,  in  dem  der 
Magister  Johann  Klonkot  die  Sache  der  gegnerischen  Kleriker  ver- 
trat, war  noch  nicht  zum  Abschluss  gekommen,  als  Johann  MiliS 
am  29.  Juni  1374  zu  Avignon  starb^). 

In  betreff  des  Aufenthalts,  den  Ojta  in  Paris  hatte,  ist  oben  das 
Nähere  mitgeteilt  worden.  In  die  ersten  Jahre  seines  Yerweilens  zu  Wien 
gehört  eine  Festpredigt  de  nativitate  domini,  die  er  an  einem  24.  De- 
zember gehalten  hat,  und  die  den  Nebentitel  ,de  bono  oboedientiae* 
führt.  Die  Wiener  Handschrift  4017  bietet  hie  fol.  34  b— 38  b  mit  dem 
Incipit  ,Mane  videbitis  gloriam  domini,  Exodi  16.  Quia  caligantibus 
atque  lippientibus  oculis  propter  infirmitatem  carnis  nostri',  und  dem 
Schluss  ,paratum  vobis  regnum  a  constitucione  mundi,  ad  quod  nos 
perducat,  qui  sine  fine  vivit  et  regnat''.  In  Marburg,  Codex  D  23, 
einer  Handschrift,  die  zu  Bursfelde  in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahr- 
hunderts entstanden  ist,  findet  sich  dieselbe  Festrede  foL  222  a — 224  b, 
ferner  in  Erfurt,  Amploniana,  Quart  125,  fol.  231 — 234.  Sie  scheint  zeit- 
lich älter  zu  sein  als  die  inhaltlich  nahe  verwandte  Adventsrede,  die  Oyta 
über  das  Thema  ,de  gradibus  oboedientiae*  hielt,  und  die  im  Fol- 
genden nach  den  Handschriften  Wien  4017,  fol.  38  b — 41  a  und  Mar- 
burg D  23,  fol.  199  b— 201  a  zur  Wiedergabe  gelangt.  Die  Hand- 
schrift Bom,  Palai  Lat.  475,  wo  unsere  Bede  fol.  la — 5  b  ohne 
Überschrift  sich  vorfindet,  konnte  nicht  benutzt  werden.  In  diesem 
römischen  Codex  schliesst  sich  sodann  ein  auch  in  Wien,  Hofbibl. 
Codex  4427  vorliegender  Sermon  Oytas  an  mit  dem  Incipit  «Salvator 
tuus  ut  lampas  accendatur*.  Der  Schluss  (in  Bom):  «non  fuit  plus, 
alias  finivissem  etc.  Hie  est  coUacio  bona  de  adventu  domini  facta 
per  magistrum  Henricum  de  Oyta,  et  sie  est  finis  illius  etc.*. 

Die  Bede,  de  gradibus  oboedientiae*  nun  ist  nach  der  Schlussnotiz, 
die  in  der  Wiener  Handschrift  fol.  41  a  sich  findet,  in  ^Marbach*  ge- 
halten worden.  Zweifellos  ist  hierunter  die  Kartause  Mauerbach,  auch 
Allerheiligen-Tal  genannt^),  zu  verstehen,  denn  die  Marburger  Hand- 


»)  Jordan,  Vorläufer  des  Husitismus  S.  26.  Den  Wortlaut  der  12  Ar- 
tikel nach  Prag,  Metropolitankapitelsarchiv  Codex  740,  fol.  142— 144  siehe  in 
deutscher  Übersetzung  bei  Jordan  S.  40 — 43. 

«)  Jordan  a.  a.  0.  S.  27—28. 

»)  Mauerbach  bei  Wien,  das  mit  seiner  Filialkartause,  dem  noch  berühm- 
teren »Maria-Thron«  in  Gaming,  zu  den  ältesten  Kartäusergründungen  Österreichs 


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598  Gustav  Somtnerfeldt. 

Schrift  lässt  die  Rede  Oytas  vor  den  versammelten  Angehörigen  des 
Eartäuserordens  gehalten  werden.  Es  kann  dies  zugleich  als  Anhalt 
dienen,  um  die  Zeit  jener  Bede  einigermassen  zu  bestimmen.  Das 
Generalkapitel  der  zu  Papst  Urban  YL  stehenden  deutschen  und  ita- 
lienischen Kartäuser  wurde  zweimal  um  diese  Zeit  in  Mauerbach  ge- 
halten, 1383  und  1387  (C.  Beichenlechner,  Der  Kartauserorden 
in  Deutschland.  Würzburg  1885.  S.  88  und  90).  Da  Oyta  Ende 
Dezember  1383  in  Prag  noch  als  Universitätslehrer  erscheint  (vgl. 
oben  S.  581),  kann  die  Bede  ,de  gradibus  oboedientiae"  nur  1387  aus 
Anlass  des  Generalkapitels  der  Kartäuser  gehalten  sein. 

Ungefähr  in  dieselbe  2ieit  gehört  eine  Begrüssungsansprache,  die 
Oyta  an  den  1387  gewählten  Passauer  Bischof  Hermann  Digni^)  bei 
dessen  Kommen  nach  Wien  richtete.  Sie  liegt  im  Wiener  Codex  4017, 
foL  143  a — 146  a  mit  dem  Incipit  «Protegat  te  nomen  dei  Jacob*  vor. 
Die  Beziehungen  Oytas  zur  Passauer  Diözese  müssen  sehr  spezielle  ge- 
wesen sein,  da  er  in  einer  eigenen  Abhandlung,  die  in  Wien,  Codex 
4710,  fol.  70  a — 71a  unter  dem  Titel  »Avisamenta  magistri  Hainrici 
de  Oyta*  erhalten  ist,  in  recht  freimütiger  Weise  in  zehn  Abschnitten 
über  simonistische  Gebräuche  sich  äussert,  die  in  der  Diözese  und  am 
Hofe  des  Bischofs  von  Passau  eingerissen  waren*).  Die  Verdienste, 
welche  die  Passauer  Bischöfe  durch  ihre  ,  Beiwirkung  zur  Vollendung 
der  von  Erzherzog  Budolf  gestifteten  hohen  Schule  zu  Wien*  sich 
erworben  hatten,  werden  erwähnt  bei  Buchinger,  Geschichte  des 
Fürstentums  Passau.     Bd.  11.     München  1824.     S.  80,  und  öfber. 

Sermo  in  adventu  domini  de  gradibus  obediencie, 
magistri  Henrici  de  Oyta^). 

»Letare,  filia  Syon,  quia  ecce  ego  venio  et  babitabo  in  medio  tui, 
Zacbarie  2.  Beatus  ille  propheta  David,  qui  de  salvatore  nostro  et  domino 
Jhesu  Christo  eiusque  adventu  tam  expresse  prophetavit,  ut  non  modo 
prophetare,  sed  eciam  ewangelisare  videatur  questioni  insipiencium,  qui  dicunt, 
quis  ostendit   nobis    bona,  ibi  Psalmo  respondens  ait:    signatum  est  super 

gehörte,  war  1312  durch  Friedrich  den  Schönen  errichtet  worden.  Reichen- 
lechner  a.  a.  Ü.  S.  146.  Im  allgemeinen  siehe  H.  v.  Zeissberg,  Zur  Ge- 
schichte der  Kartause  Gaming  in  Niederösteneich.  (Archiv  für  österreichische 
Geschichte  60,  1880,  S.  563—596)  und  Wiedemann,  Geschichte  der  Kartause 
Mauerbach  (Berichte   und  Mitteilungen  des  Alt^rtumsverein  Wien  13,  S.  80). 

1)  Der  Vorgänger  Johann  von  Scherü'enberg  war  als  Bischof  von  Passau 
am  3.  Februar  1387  gestorben  und  im  Stephansdome  zu  Wien  beigesetzt  worden. 
Wien  gehörte  damals  noch  zur  Passauer  Diözese  und  wurde  erat  später  zum 
selbständigen  Bistum  erhoben. 

>)  Nach  dem  Inhaltsverzeichnis  des  Codex  4710  waren  die  10  Avisamenta 
bestimmt  »pro  informatione  episcopi*  zu  dienen,  richteten  sich  also  nicht  gegen 
den  Bischof. 

8)  Obiges  die  Überschrift  im  Wiener  Codex.  Dieselbe  Rede  wird  im  Mar- 
burger Codex  bezeichnet  als  »Sermo  Oyta  ad  Cartussienses  in  adventu,  tractans 
de  obediencia*. 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  599 

yos  Imnen  ynltus  toi,  domine.  Ubi  secundnm  Augustinum  et  glosam  vultum 
dei  dielt  mentem  racionalem  seu  ipsam  racionem,  qne  est  anime  vis  sn- 
perior,  secundum  quam  homo  factus  est  ad  ymaginem  dei,  et  bene  ipsa 
racia  sea  vis  anime  Ruperior  valtus  dei  dicitur,  quia,  sicnd  qnisque  per 
vultum  cognoscitur,  ita  et  deus  cognosci  polest  per  mentem  raoionalem, 
que  facta  est  ad  ymaginem  et  similitudinem  non  patris  vel  filii  tantum, 
sed  tocius  trinitatis  benedicte^).  Et  hoc  quoad  tres  potencias  suas,  sci- 
licet  memoriam,  qua  assimilatur  patri,  intelligenciam^),  qua  assimilatur 
filio,  et  Yoluntatem,  qua  conformatur  spiritui  saneto.  Hec  ymago  prios 
dei  dono  clara  et  pulcra,  postea  per  peccatum  facta  est  obscura  et  turpiter 
deformata^),  primo  quidem  per  prothoplastorum*)  seu  primorum  parentum 
nostrorum  inobedienciam  et  divini  precepti  transgressionem,  deinde  per 
universalem  posterorum  maliciam  et  corrupcionem.  Omnes  namque  de- 
clinaverunt  etc.,  ut  in  Psalmo  dicitur.  Omnis  quippe  caro  corruperat*) 
viam  suam,  Genesis  6.  Ad  reformandum  autem  hanc  ymaginem  requiri- 
tur,  quod  ipsa^)  lumine  vultus  dei  signetur^)  et  illustretur,  quia  secundum 
Augustinum  super  dicto  loco  Psalmi,  sicud  rex  vel  Imperator  exigit  inpres- 
sionem  sue  ymaginis  et  sibi  vult  reddi  nxunmum  sua  ymagine  super- 
scriptum,  ita  deus  sibi  vult  reddi  mentem  racionalem  lumine  sui  vultus 
insignitam  atque  illustratam.  Est  autem  triplex  lumen,  quo  mens  racio- 
nalis  illustratur  et  insignitur,  scilicet  lumen  racionis  naturalis,  lumen 
gracie  divinalis  et  lumen  crucis  triumphalis.  Primum  quidem  necessarium 
est  sed  ideo  non  sufficit,  quia  et  philosophi  in  hoc  lumine  deum  cognoverunt, 
non  tamen  sicud  deum  glorificaverunt,  nee  gracias  egerunt,  sed  evanuerunt  in 
cogitacionibus  suis,  et  obscuratum  est  insipiens  cor  eorum,  ut  dicit  apostolus 
ad  Bomanos  1.  —  Secundum  vero  lumen  ad  reformandum  hanc  ymaginem 
sufficit,  de  quo  apostolus  ad  Bomanos  5 :  Caritas  dei  diffusa  est  in  cordibus 
nostris  per  spiritum  sanctum,  qui  datus  est  nobis.  Lxunen  tamen  tercium, 
scilicet  crucis  triumphalis,  prerequirit,  quia  sine  hoc  lumine  et  sine  fide 
crucis  Christi  nunquam  aliquis  salvatus  est.  Sicud  namque  modemi  temporis 
homines  salvantur  in  fide  Christi  crucifixi,  ita  antiqui  patres,  quotquot 
salvati^)  sunt,  in  fide  Christi  futuri  crucifigendi^)  salutem  sunt  adepti,  ut 
patet  ex  dictis  Augustini  et  aliorum  doctorum  plurium,  quos  magister 
in  3.  sentenciarum  ad  hoc  allegat.  Sanctos  igitur  patres  cum  magnis 
suspiriis  et  desideriis  salvatoris  nostri  Jhesu  Christi,  in  cuius  fide  salvari 
credebant  et  prophetabant^^)  adventum  expectantes,  ipse  idem  dominus  et 
salvator  noster  misericorditer  consolatur  per  verba  thematis  nostri,  cum 
dicit:  letare,  filia  Syon,  que  fuerunt  verba  etc.  In  quibus  quidem  verbis 
dominus  et  salvator  noster  humanum  genus  tripliciter  consolatur,  primo 
ipsum  ad  leticiam  invitando,  dum  dicit:  letare,  filia  Syon,  secundo  ad- 
ventum suum  vicinum^^)  nuncciando,  ibi,  quia  ecce  ego  venio.  Tercio 
&miliaritatem  suam  ad  homines  demonstrando,  id  est:  et  habitabo  in  medio 
tui.     Quantum  ad  primum  consideranda  est  nobis  magna  salvatoris  nostri 


*)  M  (Marbm-g):  benediccione.  *)  M:  intelleccionem. 

«)  M:  diformata.  *)  M:  prothoplastorem. 

*)  W  (Wien):  corrumpit.  •)  M:  proprio. 

')  M:  designetur.  »)  M  om.  salvati. 

»)  M:  crucifigendo.  ^^)  W:  sperabant, 

*•)  M:  yicium. 


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gOO  Gustav  Sommerfeldt. 

demencia,  qua  olim^)  prefaricatricem  et  fbmicariam,  qae  terram  poUait 
in  foniicacionibiis  et  maliciis  suis,  dignator  consolari  tarn  dulciter  et  eam 
appellare  filiam  Syon  tarn  amanter  ^),  ac  si  diceret;  ta  fomicatnx^)  es 
cum  amatoribos  ma^tis,  tarnen  revertere  ad  me,  et  ego  sascipiam  te,  Je- 
remie  3.  übi  advertendom,  qnod  Syon  interpretator  specula  Tel  speeu- 
lacioy  et  signat  ecdesiam  triomphantam,  que  dei  gloriam  facie  ad  faciem 
clare  contemplatur  et  eciam  militantem^),  .que  nunc  per  speculum  et^)  in 
enigmate  eiusdem  gloriam  videt  et  speculatur,  illa  quidem  e  yicino  et 
clare,  illa  Yero  e  longinquo  et  obscure.  Unde  et  beatus  Augustinus  de 
dulcedine  verbi  Christi  sie  inquit:  o  patria  vera,  a  patria  secura,  a  longo 
te  yidimus,  ab  hoc  mari  salutamus,  ab  hac  Yalle  ad  te  suspiramus,  et 
couYertimur  cum  lacrimis,  si  quodammodo  ad  te  perveniamus.  Unde  apo- 
stolus  ad  Phüipp.  3^):  sequor  autem,  si  quo  modo  comprehendam,  in  quo 
et  comprehensus  sum  a  Christo  Jhesu,  que  quidem  retro  sunt,  obliviscens, 
ad  ea  yero,  que  sunt  priora,  eztendens^)  me  ipsum  ad  destinatum  pro- 
sequor  ad  bravium®)  supeme  vocacionis  dei  in  «Hiesu  Christo.  Tales  vero 
non  sunt  illi,  de  quibus  ibidem  dicit  apostolus^),  quorum  deus  venter  est 
et  gloria  in  confusione  ipsorum,  qui  terrena  sapiunt,  sed  tales,  de  quibus 
ibidem  subditur:  nostra  conversacio  in  celis  est,  quales  sunt  omnes  iusti 
et  electi,  precipue  autem  viri  ecclesiastici  et  religiosi,  qui  veraciter  dicere 
possunt  Christo  domino:  ecce  nos  relinquimus  omnia  et  secuti  gumus  te, 
Math.  19.  Ad  religionis  autem  perfeccionem  non  sufficit  exteriora  relin- 
quere,  nisi  eciam  quisque  studeat  proprio  renunciare^®)  voluntati,  ideoque 
inter  tria,  ad  que  religiosi  viri  eciam  Yoto  se  obligant,  que  sunt  paupertas 
voluntaria,  castitas  seu  continencia  et  obediencia,  ipsa  obediencia  tenet 
principatum,  que,  licet  non  theologicas,  scilicet  fidem,  spem  et  oaritatem, 
omnes  tamen  alias  virtutes  morales  antecellit,  ut  patet  per  sanctum  Tho- 
mam  2.  parte  questione  103,  articulo  3.  Et  racio  est,  quia  per  obediencie 
virtutem  homo  propriam  deserit  voluntatem,  et  hoc  plus  est  quam  bona 
relinquere  temporalia  vel  bona  corporis,  sicud  in  continencia  homo  con- 
tempnit  vel  deserit  corporis  voluptatem,  et  in  paupertate  voluntaria  rerum 
exteriorum  abdicat  proprietatem.  Sed  ista  quasi  nichil  sunt  in  respectu 
ad  hominis  voluntatem,  cui  homo  renunciat  per  obedienciam,  et  ideo  dicit 
sanctus  Thomas,  ubi  supra:  quantum^^)  alia  virtutum  opera  ex  hoc  me- 
ritoria  sunt  apud  deum,  quod  fiant,  ut  obediatur  voluntati  divine,  nam  si 
quis  eciam  martirium  sustineret  vel  omnia  sua  bona^^)  pauperibus  ero- 
garet,  nisi  hec  ordinaret  ad^^)  impletionem  divine  voluntatis,  quod  recte 
ad  obedienciam  pertinet,  meritoria  esse  non  possent,  sicut  nee  si  fierent 
sine  caritate,  que  sine  obediencia  esse  non  potest.  Dicitur  enim  Johannis  2  ^*), 
quod,  qui  dicit  se  nosse  deum,  et  mandata  eins  non  custodit^^),  mendax 
est.  Qui  autem  sei-vat  mandata  eins  vere,  in  hoc  Caritas  dei  perfecta  est. 
Sed  hie  incidit  divinum,  quia  forte  aliquis  diceret,  quod  homo  non  debet 
obedire  homini,    sed  soli  deo,    quia,    quod  homo  teneatur  obedire  homini, 


*)  olim  cm.  W.  «)  M:  amataro.                       »)  W:  fornicata. 

♦)  M:  militarem.  «)  et  om.  W.                    «)  Philipp.  3,  12—14. 

')  M:  attendens  ®)  W:  peraequor  bravium. 

•)  Philipp.  3,  19—20.  »»)  M:  renunciari.                  »')  W:  quecunque. 

»«)  bona  om.  W.       ,  »»)  M:  ut.                        »*)  W:  I.  Johannis  1. 
**)  M:  eervat. 


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Zu  Heinrich  Totting  von  Ojta.  601 

Yidetur  esse  contra  divinam  institacionem,  que  habet,  ut  homo  suo  con- 
silio  regatar  secnndum  illad  Ecclesiastici  15^):  deus  ab  inicio  constituit 
hominem  et  relinqoit  eum  in  manu  sai  consilii,  et  respondetnr  ibi  secan- 
dum  sanctum  Thomam,  ubi  supra  articolo  primo,  qaod  dens  reliqoit  ho- 
minem in  manu  consilii  sui,  non  quia  liceat  eum  facere  omne,  quod 
Teilet  Sed  quia  ad  id,  quod  faciendum  est,  non  cogitur  necessitate  na- 
ture,  sicud  creature  irracionales,  sed  libera  eleccione  ex  proprio  consilio 
procedente,  et  sicud  ad  alia  facienda  debet  procedere  proprio  consilio,  ita 
eciam,  quo  ad  hoc,  quod  obediat  suis  superioribus.  Dicit  enim  beatus 
Gregorius  ultimo  moralium^  quod,  dum  aliene  potestati  humiliter  subdi- 
mur,  nosmetipsos  in  corde  superamus.  ünde  apostolus  ad  Bomanos  13'): 
omnis  anima  potestatibus  sublimioribus  subdita  sit,  non  est  enim  potestas 
nisi  a  deo;  que  autem  sunt,  a  deo  ordinata  sunt.  Itaque  qui  resistit  po- 
testati, dei  ordinacioni  resistit,  qui  autem  resistunt,  ipsi  sibi  dampnacio- 
nem  acquirunt,  et  ad  Hebreos  13:  obedite  prepositis  Yestris  et  subiacete®) 
illis.  Ipsi  enim  pervigilant  quasi  racionem  pro  animabus  vestris  reddituri. 
Obediendum  est  ergo  deo  propter  se,  et  homini  propter  deum.  Nam  cum 
superiori  suo  inferior  non  obedit,  ordinacioni  dei  resistit  et  dampnacionem 
sibi  acquirit.  Qualiter  autem  obediendum  sit,  precipue  vere  religiosis, 
beatus  Bemardus  declarat  assignans  Septem  obediencie  gradus,  quorum 
primus  est  obedire  libenter,  quem  gradum,  ut  dicit  Bernardus,  nuUus 
ascendere  potest,  nisi  qui  voluntatem  precipientis  fecerit  suam.  Qui  enim 
aperte  yel  occulte  satagit,  ut,  quod  ipse  vult,  hoc  ei  prelatus  iniungat, 
ipse  se  reducit,  si  forte  sibi  quasi  de  obediencia  blandiatur.  Neque  enim 
in  ea  ipse  prelato,  sed  prelatus  ipsi  obedit  magis.  Unde  libenter  obe^ 
diebat,  qui  dicebat :  mens  cibus  est,  ut  faciam  voluntatem  eins,  qui  misit 
me,  Johannis  4.  Secundus  gradus  est  obedire  simpliciter,  unde  Gesarius 
in  sermone:  quidquid  vobis  a  senioribus*)  inperatum  sit,  accipite,  tam- 
quam  si  de  celo  sit  ore  dei  probatum^);  Ma^h.  iO,  dicit  salvator:  qui  vos 
audit,  me  audit.  Unde  Bemardus  in  epistola:  monachus  non  attendat, 
•quäle  sit,  quod  precipitur,  contentus,  quia  precipitur.  Hinc  arguuntur, 
qui  propria  temeritate  aut  voluntate'^)  minus ')  discutere  volunt  precepta 
superiorum,  quoad  gradum  istum,  vel  eciam  qui  graves  sunt  ad  obedien- 
dum, quoad  primum  gradum.  Unde  Bemardus:  non  te  moveat  magister 
inperitus,  indiscreta  potestas,  sed  memento,  quia  non  est  potestas  nisi  a 
deo,  et  qui  potestati  resistit,  dei  ordinacioni  resistit.  Tercius  gradus  obe- 
diencie est  obedire  hilariter,  quia  secundum  beatum  Bemardum  serenitas 
in  Yultu  et  dulcedo  in  sermonibus  multum  colorant  obedienciam  obse- 
quentis,  et  facies  tenebris  tristicie  obfuscata  devocionem  ab  anima^)  reces- 
sisse  signat.  Unde  apostolus  ad  hunc  gradum  exhortans  dicit:  non  ex 
tristicia  aut  ex  necessitate,  hilarem  enim  datorem  diligit  deus,  i.  Corinth.  9. 
Quartus  gradus  est  obedire  velociter,  unde  Luce  19®)  dictum  est  Zacheo: 
festinans  descende,  et  Math.  4  dicitur  de  Petro  et  Andrea,  quod  continuo 
relictis  retibus  et  navi  secuti  sunt  eum.  Quintus  gradus  est  implere 
mandatum    viriliter,    unde    beatus    Bemardus:    perfecta    obediencia   legem 

*)  M  unrichtig:  3.  *)  Römer  13,  1—2.  »)  M;  previate. 

*)  M:  BuperioribuB.  ^)  M:  a  celo  eit  ab  ore  dei  prelatum. 

«)  aut  voluntate  om.  W.  ')  W:  nimis.  *)  W:  animo. 


»J  Luc.  19,  5. 


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602  Gustav  Sommer feldt. 

nescit,  terminus  non  artatur,  et  infra:  ai  eciam  inpossibilia  iniungantar, 
coniidens  de  dei  adiatorio  obedit  ex  caritate.  Mementote  fratres!  Christus, 
ne  perderet^)  obedienciam,  perdidit  vitam.  Sicud  ait  apostolus:  factus  est 
obediens  usqne  ad  mortem  etc.,  ad  Philipp.  2.  Sextus  gradas  est  obedire 
humiliter,  Luce  17:  cum  feceritis  omnia,  que  precepta  sunt,  dicite:  servi 
inutiles  sumus.  Septimus  gradus  est  obedire  indesinenter,  uude  beatus 
Bemardus:  perseverancia  est  singularis  filia  summi  regis.  Idem:  quid 
eurrere  prodest,  et  ante  cursus  metam  tiesinere?  Sic  currite,  ut  com- 
prehendatis^),  1.  Corinth.  9.  Sed  forte,  quia  dictum  est,  eciamsi  iniun- 
guntur  inpossibilia  etc.,  videtur  ex  hoc  sequi,  quod  subditus  in  omnibus, 
eciam  illicitis,  teneatur  obedire  suo  superiori,  quod  est  contra  illud  Ac- 
tuum*):  obedire  oportet  magis  deo  quam  hominibus.  Respondetur,  quod, 
cum  dictum  sit  inpossibila  etc.,  interdum  est  valde  difficilia,  que  videntur 
quasi  inpossibilia  modo  humano^)  communL  In  illicitis  vero  mandatis 
nuUi  potestati  obediendum  est,  quia,  sicud  dicit  glosa  super  illud  Boma- 
norum  13:  qui  potestati  resistunt,  ipsi  sibi  dampnacionem  acquirunt.  Si 
quid  iusserit  curator,  nunquam  faciendum  est,  si  contra  proconsulem  iu- 
beat,  rursum  si  aliud  iubeat  proconsul*),  aliud  Imperator,  nunquam  du- 
bitatur  illo  contempto  illi  esse  serviendum.  Ergo  si  aliud  imperator,  aliud 
deus  iubeat  contempto  illo  obtemperandum  est  deo.  ünde  sanctus  Tho- 
mas 2.  parte,  questione  103,  articulo  5  in  fine  distinguit  triplicem  obe- 
dienciam:  una  est  sufficiens  ad  salutem,  qua  scilicet  aliquis  obedit  in  hiis, 
ad  que  obligatur,  et  sie  in  religiosis  est  obediencia  talis  necessaria,  ut 
obediant  suis  prelatis  in  illis,  que  pertinent  ad  regulärem  conversacionem 
et  ordinem  vite  regularis.  Alia  est  obediencia  pei-fecta,  qua  quis  obedit 
in  Omnibus  Ileitis,  eciamsi  nee  ex  precepto  nee  voto  teneatur.  Tercium 
est  industria^),  qua  eciam  obedit  in  illicitis.  Sunt  autem  nonnuUi,  qui 
nimia  presumunt  ad  discuciendum  de  hiis,  que  licita  sunt  vel  illicita, 
et  illi  sunt  presumptuosi,  alii  vero  inpacienter  precepta  superiorum 
ferunt,  et  hü  sunt  impetuosi.  ünde  nee  hü  nee  illi  sunt  vere  obedi- 
entes,  ut  patet  ex  predictis  Septem  gradibus,  quos  quilibet  bonus  vir 
ecclesiasticus  et  religiosus  diligenter  advertat,  et  totam  vitam  suam  se- 
cundum  eos  ordinet,  et  si  temptaciones  vel  tribulaciones  resurgant^),  pa- 
cienter  ferat  iuxta  doctrinam  beati  Jacobi  apostoli  dicentis :  omne  gaudium 
existimate,  fratres,  cum  in  temptaciones  varias  incideritis,  scientes,  quod 
probacio  fidei  vestre  pacienciam  operatur.  Paciencia  vero  opus  perfectum 
habet,  et  merito  pacienciam  habere  debemus,  qui  tum  ineffabilium  bono- 
rum retribucionem  expectamus,  que  nee  oculus  vidit,  nee  auris  audivit 
etc.,  1.  Corinth.  2.  Unde  non  sunt  condigne  passiones  huius  temporis  ad 
futuram  gloriam,  que  revelabitur  in  vobis,  ad  Bomanos  8.  Unde  et  idem 
apostolus  ait:  omnia  arbitor')  ut  stercora,  ut  Christum  lucrifaciam^)  et 
iuveniar  in  illo,  ad  Philipp.  3.  Et  utique  nos  monere  debet,  quot  labores, 
tribulaciones  et  miserias  sustinent  terreni  pro  terrenis,  ut  leve  sit  nobis 
eciam  aUqua  sustinere  tedia  pro  celestibus.  Si  namque  illi,  qui  in  agone 
contendunt,    ab    omnibus    abstinent,    ut    recipiant    corruptibilem    coronam. 


>)  M:  perdiret.  *)  M:  apprehendiatis. 

■)  M:  humanorum.  *)  W:  pi-esul. 

*)  W:  Tercia  est  indiscreta.  •*)  W:  insurgant. 

^)  M:  arbitratus  ßum.  »)  W:  lucrum  faciam. 

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Zu  Heinrich  Totting  von  Oyta.  g()3 

qaanto  magis  nos,  qai  contendimos  pro  Corona  incorrupta.  Unde  et 
salvatorem  expectamos  dominum  nostrum  Jhesum  Christum,  qui  reform a- 
bit  corpus  humilitatis^)  nostre  configuratum  corpori  claritatis  sue,  ad 
Philippenses  3*),  hie  in  presenti  per  graciam  et  in  futuro  per  gloriam, 
quam  nobis  concedat,  qui  sine  üne  yivit  et  regnat,  amen^).  Finis  coUa- 
cionis  facte  in  Marbach  per  magistrum  Henricum  de  Oyta*. 

Es  schliesst  sich  in  dem  Marburger  Codex  unmittelbar  an  ein 
Stück,  das  sich  bezeichnet  als  «Pars  epistole  uniTersitatis  Parisiensis 
pro  unione  ecclesie  directa  studio  Wiennensi*.  Wird  hier  auch  der 
Name  Oytas  nicht  gerade  genannt,  so  ist  doch  der  Zusammenhang 
mit  dem  Vorausgehenden  vollkommen  klar,  da  es  am  Schluss  des 
Stückes  fol.  202  a  heisst:  „Explicit  pulcra  exclamacio  ad  Cartusienses*. 
Es  stellt  sich  dieses  Stück  dar  als  eine  in  scharfer  Weise  sich  über 
das  Schisma  aussprechende  Apostrophe,  in  der  ähnlich  wie  in  Langen- 
steins  „Planctus  ecclesiae**)  die  Kirche  selbst  redend  sich  einführt. 
Wird  hier  das  Thema  von  der  dem  verwilderten  Klerus  gegenüber 
anzuwendenden  Kirchenzucht  im  allgemeinen  nur  berührt,  so  haben 
wir  recht  ausführliche  Darlegungen  darüber  in  der  von  Oyta  am 
1.  November  1391  gehaltenen,  bisher  unbeachtet  gebliebenen  Pestrede 
,de  novo  sacerdote* :  Wien,  Hofbibl.  4017,  fol.  26  a— 34  b,  Erfurt, 
Amploniana  Quart  125,  fol.  238 — 244,  Marburg,  Universitätsbibliothek 
D  23,  fol.  193  b — 199  b,  mit  dem  Incipit  ,Qui  bene  presunt  presbiteri 
duplici  honore  digni  babeantur,  scribitur  1.  ad  Thimotheum  5.  Vox 
divina  copiose  volens  homines  erudire  in  hiis,  que  ad  victum  et  modum 
vivendi  humanum  pertinent*. 

Von  besonderer  Wichtigkeit  ist  noch  die  Abhandlung  »de  discre- 
tione  spirituum*.  Sie  wird  gewöhnlich  dem  jüngeren  Heinrich  von 
Hessen,  dem  Kartäuser,  beigelegt^);  Codex  199  der  Klerikalseminar- 
bibliothek zu  Pelplin  —  geschrieben  im  Jahre  1400  —  bietet  sie  je- 
doch fol.  1 — 16  unter  dem  Namen  des  Heinrich  von  Oyta^).  Wäre 
die  Angabe  zutreffend,  so  müsste,  da  erhebliche  astronomische  Kennt- 
nisse in  dieser  Abhandlung   entwickelt  werden,   und  es  sich  um  eine 


«)  M:  humanitatiß.  «)  Philipp.  3,  21. 

3)  In  M  hinter  amen:  »Explicit  collacio  pulcra  etc.*,  in  Codex  Rom  fol.  5b: 
»Et  eic  est  finis  illius*. 

*)  DeniB,  Codices  manuscripti  II,  S.  847.  Vgl.  L.  Pastor,  Geschichte 
der  Pftpste  Bd.  I«,  S.  123. 

»)  Hartwig,  Langenstein  II,  S.  20-— 22,  Kessel  in  Wetzer  und  Weites 
Kirchenlexikon  5,  1710  —  1711. 

^)  Von  späterer  Hand  bei  Oyta  ttberschrieben  »Hassia'.  Von  anderen 
Codices  desselben  Traktats  ist  ausser  den  bei  Hartwig  erwähnten  noch  zu  nennen : 
Königsberg,  Codex  1108,  fol.  36—45,  wo  ohne  Autor. 


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g04  Gustay  Sommerfeldt. 

Jugendarbeit  za  handeln  scheint,  Oyta  gleichwie  sein  Freund  Langen- 
stein Tom  Studium  der  Astronomie  ursprünglich  ausgegangen  sein. 

Eine  lange  Beihe  sonstiger  Schriften  des  Heinrich  von  Oyta,  teils 
Kommentare  zu  den  Werken  älterer  Autoren,  teils  Abhandlungen  exe- 
getischen Inhalts  und  Gelegenheitsredeu,  werden  erwähnt  bei  Asch- 
bach a.  a.  0.  I,  S.  405—407  und  Hipler  a.  a.  0.  S.  177.  Hier 
bleibt  jedoch  noch  mehreres  schwankend,  da  diese  beiden  Autoren 
keinen  Versuch  gemacht  haben  die  Schriften  auszusondern,  die  dem 
jüngeren  Heinrich  Ton  Oyta  zukommen.  Ein  Traktat  ,de  oratione' 
findet  sich  unter  des  älteren  Oyta  Namen  in  Bom,  Cod.  Palat.  Lat. 
594,  fol.  260 — 251  mit  dem  Incipit  ,Primo  queritur,  an  ad  hoc,  quod 
fructuosa  sit  oracio*,  Explicit  ,et  in  quarto  sentenciarum  distinccione 
13.  Est  autem  hec  conclusio  magistri  Heinrici  de  Oyta  etc.*  —  Ein 
von  Oyta  Terfasster  Sermon  mit  dem  Incipit  .Surrexit,  Mathei  ultimo' 
in  Krakau,  Jagellonische  Bibliothek  Cod.  2244,  foL  109—114  ist 
eine  gewöhnliche  Osterpredigt  mit  dem  Titel  ,de  resurrectione  domini*. 

Aus  den  Ehrungen,  die  Oyta  in  seinen  späteren  Lebensjahren  zu 
teil  wurden,  verdient  hervorgehoben  zu  werden,  dass  ihm,  wohl  unter 
Vermittlung  seines  Freundes  Johannes  Marienwerder,  neben  der  Wiener 
Professur  die  Stellung  eines  Halbbruders  des  Deutschritterordens  als 
besonderer  Gunsterweis  des  Hochmeisters  Eonrad  von  Jungingen  ein- 
geräumt wurde*). 


I)  Auszug  ans  einem  Schreiben  dieses  Hochmeisters  an  Heinrich  von  Oyta 
vom  9.  Dezember  1396  nach  Staatsarchiv  zu  Königsberg,  Foliant  Miscellanea 
fol.  101,  gedruckt  bei  Hipler  a.  a.  0.  S.  180,  Anm.  3. 


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Zur  Geschichte  Iwans  IE  Wassiljevic. 

Von 

Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

Einleitendes. 


Der  Zerfall  des  einheitlichen  russischen  Staates  nach  Jaroslaws 
Tod  (1054)  und  die  fortwährenden  Kämpfe  der  Teilf&rsten  unter- 
einander, die  zum  Fall  Kiews  und  der  Verlegung  des  politischen 
Schwergewichts  nach  dem  Nordosten  fahrten,  schwächten  die  Wider- 
standskraft Busslands  dermassen,  dass  es  dem  Ansturm  der  Mongolen 
(seit  1237)  rettungslos  etlag.  Seit  seinem  Bückzug  aus  Ungarn 
herrschte  Batu  voü  seinem  Lager  an  der  untern  Wolga  aus  über  das 
ganze  unermessliche  Gebiet  bis  an  die  Karpaten,  an  die  Grenzen  von 
Polen,  Litauen  und  des  deutscheu  Ordenslandes,  denn  auch  Gross 
Nowgorod  musste  schliesslich  die  mongolische  Oberhoheit  anerkennen. 
Ein  furchtbarer  Druck  lagerte  sich  über  das  Land  und  es  ist  wohl 
keine  Übertreibung,  wenn  man  sagt,  dass  kein  anderes  modernes  Volk 
jemals  ein  derartiges  nationales  Unglück  betroffen  hat^). 

Mitten  in  diese  schrecklichste  Zeit  Busslands  hinein  fallt  nun  die 
Entstehung  und  Ausbildung  des  moskowitischen  Grossfürstentums, 
welches  von  da  an  mit  unsäglicher  Anstrengung,  ruhiger  und  uner- 
müdlicher Tätigkeit  uud  unfehlbarer  Konsequenz  seinem  Ziel,  der 
Einigung  der  russischen  Teilfürstentümer  und  der  Befreiung  vom  Tata- 
renjoch, zustrebt.  Mehrfach  treten  Bückschläge  ein,  aber  immer  wieder 
beginnt  die  geduldige,  zähe  Arbeit  vom  neuen  und  endlich  behält  die 


0  Vgl.  die  kurze,  aber  treffende  Charakteristik  bei  Bestuiew-Rjumin,  Gesch. 
Russl.  (deutsch,  v.  Schiemann)  1  S.  294  f. 


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606  Morits  Landwehr  von  Pragenan. 

nachhaltige  moskowitische  Kraft  die  Oberhand  über  alle  Gegner.  Mit 
dem  Ende  des  15.  Jahrhunderts  ist  diese  Periode  der  rassischen  Ge- 
schichte geschlossen,  Iwans  IIL  B^erung  ist  hier  der  Wendepunkt. 
Der  erste  Teil  gehört  gleichsam  noch  der  Torigen  Periode  an,  es  ist 
die  Zeit  der  Vorbereitung,  der  Sammlung,  der  schweren  und  gefahr- 
Tollen  Arbeit,  der  zweite  Teil  zeitigt  die  Früchte,  hier  tritt  Moskau 
schon  nach  allen  Seiten  mit  Übermacht  auf,  ohne  dass  irgend  eine 
ernste  Gefahr  mehr  zu  befürchten  ist  Diese  beiden  Perioden  werden 
durch  das  entscheidungsreiche  Jahr  1480  getrennt  und  die  erste  yon 
ihnen  ist  es,  die  in  den  nachfolgenden  Zeilen  einer  genaueren  Unter- 
suchung unterworfen  werden  soll.  Da  jedoch  der  knappe  Raum  die 
äusserste  Beschrankung  auferlegt,  so  werden  nur  die  beiden  entschei- 
denden Krisen  von  1471 — 1472  und  1480  zur  Darstellung  gelangen  i). 

I)  Vor  manchem  Jahr  entstand  auf  Anre^ng  des  verstorbenen  Professors 
Bftdinger  meine  Doktordissertation  »Politische  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö, 
1462 — 1480*.  Ich  hoffte  damals,  sie  bis  zu  Iwans  Tod  weiterfahren  und  zugleich 
vertiefen  zn  kOnnen.  Privatverhältnisse  hinderten  mich  an  dem  hiezn  unbedingt 
nötigen  längeren  Aufenthalt  in  Rassland.  So  entschloss  ich  mich,  die  Arbeit  als 
Torso  zn  publiziren.  Ich  habe  mich  bemüht,  die  Literatur  so  weit  als  mOglich 
zn  ergänzen,  leider  mit  nur  teilweise  m  Erfolg  und  muss  in  dieser  Beziehung 
auf  nachsichtige  Beurteilimg  hoffen.  Die  Bestände  unserer  Bibliotheken  lassen 
hierin  leider  sehr  viel  zu  wünschen  Obrig  und  die  Beschaffung  von  Büchern 
aus  Russland  selbst  ist  sehr  schwierig,  so  manches  Werk  im  Buchhandel 
überhaupt  nicht  zu  haben.  —  Wenn  ich  trotzdem  mit  der  Arbeit  hervor- 
trete, 80  ist  es  nur,  weil  ich  hoffe,  durch  die  genauere  Behandlung  yon  Ein- 
zelfragen vielleicht  einige  —  wenn  auch  nur  kleine  —  Bausteine  zusammenzu- 
tragen für  eine  zukünftige  Biograpbie  dieses  wahrhaft  bedeutenden  Herrschers, 
die  auch  Schiemann  (Gesch.  Russl.  L  355)  als  höchst  wtlnschenswert  bezeichnet. 
Weder  die  Darstellungen  seiner  Regierung  in  den  allgemeinen  russischen  Ge- 
schichten (Earamsin,  Solowjow  etc.)  noch  die  in  Kostomarows  Russ.  Gesch.  in 
Biographien  (I.  223—292)  oder  die  von  Oeöulin  (1894,  39  SS.,  mir  nicht  zugänglich, 
vgl.  jedoch  Jahresber.  d.  Geschw.)  entsprechen  der  Wichtigkeit  des  Gegenstandes 
ganz.  Demselben  Zweck  —  bescheidene  Beiträge  zur  Aufklärung  von  Einzel- 
fragen zu  bieten  —  dienen  auch  meine  zwei  kleinen  Programmaufsätze  (Radautzer 
Gymnas.  1902  und  1903)  über  Iwans  Jugendzeit  und  die  Pskowische  Geschichte 
1462 — 1481.  —  Gerne  hätte  ich  auch  die  kasanischen  Feldzüge  und  manche 
andere  Streitfrage  hier  behandelt,  der  Raum  gestattet  es  nicht.  —  In  der  Trans- 
skription der  Namen  im  Text  folgte  ich  möglichst  dem  allgemeinen  Gebrauch 
ausser  s  =  seh,  ö  =  tsch,  so  =  schtsch,  z  =  französ.  j.  Für  die  russisch  zitirten 
Stellen  hielt  ich  mich  an  die  Vorschläge  von  Minzes,  Deutsche  Zsch.  f.  Ge- 
schichtswiss.  VI  (1890)  S.  373—381,  VIII  159  f.  IX.  314—319. 

Ich  möchte  noch  erwähnen,  dass  für  die  Zitate,  so  weit  möglich  Earamsin 
deutsche  Ausgabe  (d.)  benützt  wurde,  nur  wo  diese  nicht  ausreichte,  die  rus- 
sische von  Einerling  1842  (r.).  —  Die  Abkürzimgen  der  Büchertitel  sind  hoffent- 
lich überall  verständlich,  nur  für  die  Chroniken  möge  hier  ein  kurzes  Verzeichnis 
folgen : 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  607 

L  Abschnitt    Bnssland  U70— U72. 

1.  Vorgeschichte  des  nowgorodischen  Feldzngs. 

Die  nowgorodischen  Chroniken  enthalten  fast  gar  keine  Nach- 
richten über  die  Beziehungen  zu  dem  moskauischen  GrossfOrsten  in 
den  letzten  Jahrzehnten  nowgorodischer  Selbständigkeit.  Was  uns 
darüber  bekannt  geworden  ist,  stammt  fast  ausschliesslich  aus  moskau- 
ischen Quellen  und  muss  daher  mit  grosser  Vorsicht  benützt  werden. 
Der  ausführliche  Sonderbericht,  welcher  in  mehreren  Chroniken  ganz 
gleichlautend  erhalten  ist^),  gründet  sich  in  der  Erzählung  der  dem 
Kriege  yorhergehenden  Ereignisse  fast  ausschliesslich  auf  Briefe  des 
Metropoliten  Philipp,  welche  dieser  ganz  im  Interesse  Moskaus  stehende 
Eirchenfürst  im  Jahre  1470—1471  an  die  Nowgoroder  richtete*). 

Es  wird  diesen  zum  Vorwurfe  gemacht,  dass  sie  Gebiete,  welche 
sie  im  Frieden  Ton  1456  an  Iwans  Vater  Wassilij  abgetreten  hatten, 
nach  dessen  Tod  wieder  an  sich  rissen  und  die  Einwohner  auf  Now- 
gorods Namen  yereidigten^),  dass  die  Volksversammlung  sich  ganz 
selbständig  verwaltete  und  erklärte,  der  Grossfürst  besitze  in  ihrem 
Gebiete  weder  Land  noch  Wasser^),  dass  sie  in  die  Gerichtsbarkeit  der 
grossfürstlichen  Statthalter  im  Gorodiäöe  eingriff  und  moskauische 
Bürger  bedrückte^).  In  vielem  anderen  noch  sollen  sich  die  Now- 
goroder gegen  den  Grossfürsten  vergangen  haben*^),  aber  es  dürften 
wohl  auch  von  moskauischer  Seite  Übergriffe  gesehen  sein,  die  uns 
nur  infolge  der  Beschaffenheit  der  Quellen  nicht  überliefert  sind. 


Polnoe  Sobranie  msskih  Ijetopisej  (P.  S.  R.  L.,  Vollständ.  Sammlung  rasa. 
Chron.). 

Bd.  III,  III.  Novgorodskaja  Ijetopisj  (III  Nowg.). 

Bd.  IV.,  IV.  Novg.  u.  I.  Pßkovskaja  ]j.  (IV.  Nowg.,  I.  Psk.). 

Bd.  V.,  IL  Pskovekaja  u.  I.  Sofijskaja  Ij.  (II  Psk.,  I.  Sof). 

Bd.  VI.,  I.  Sof.  (Ende)  u.  H.  Sofijskaja  Ij.  (L  Sof.  u.  II.  Sof.). 

Bd.  VIII.  Voskresenskaja  Ij.  (Wosßkr.). 

Bd.  XV.  Trrerskaja  Ij.  u.  litovskaja  y.  waren  mir  nicht  zugänglich. 

*)  I.  Sofische  Chronik,  Polnoe  sobranie  russkih  Ijetopisej  VI.  1 — 15;  II.  Sof. 
Chronik  1.  c.  VI.  194,  Wosskressenskische  Chronik,  1.  c.  VIII.  159—168. 

*)  Auf  diese  Tatsache  scheint  noch  nicht  mit  dem  gehörigen  Nachdruck 
hingewiesen  worden  zu  sein;  eine  ganz  vorübergehende  Andeutung  findet  sich 
in  den  Anmerkungen  am  Ende  des  ersten  Bandes  der  Akty  istoriöeskije  (Nr.  116). 

»)  Brief  Philipps  von  Anfang  1471.  Akty  ist.  I.  Nr.  280.  p.  312.  col.  2.= 
I.  Sof.  VI.  3. 

*)  Dies  ist  eine  von  Kostomarow  Ist.  monogr.  VII,  163.  herrührende  Inter- 
pretation. 

*)  Quellen  wie  Anm.  3. 

«)  Akty  ist.  1.  c.   »und  in  vielem  anderen  klagt  der  GrossfÖrst  über  euch«. 


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g()3  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

Kurz,  während  des  Jahres  1470  begannen  sich  die  Verhältnisse 
zwischen  Iwan  und  den  Nowgorodem  immer  mehr  zuzuspitzen,  und 
der  erstere  versuchte  vergebens,  durch  mehrere  Qesandtschaften  seinen 
Willen  gegenüber  der  Stadt  durchzusetzen^).  Das  mochte  ihn  um  so 
mehr  erzürnen,  als  er  eben  vorher  ihrem  Oberhaupt,  dem  Erzbischof 
Jonas,  in  dessen  Streitigkeiten  mit  Pskow  zum  zweitenmale  seine 
Unterstützung  geliehen  hatte  ^).  Trotzdem  er  sich  hier  ganz  loyal 
gegen  Nowgorod  benahm,  gelang  es  nicht,  die  obwaltenden  Schwierig- 
keiten zu  beseitigen,  und  während  des  Sommers  des  Jahres  1470  dürfte 
in  der  Sepublil^  die  litauische  Partei,  welche  ja  seit  einem  Jahrhundert 
dort  bestand,  die  Oberhand  gewonnen  haben,  und  was  war  auch 
natürlicher,  als  dass  Nowgorod,  welches  von  der  aufsteigenden  Macht 
Moskaus  alles  zu  fürchten  hatte,  welches  der  letzte  Angriff  Wassilij 
des  Blinden  (1456)  schon  so  schwer  getroffen  hatte,  jede  sich  dar- 
bietende Gelegenheit  ergriff  um  sich  durch  Anlehnung  an  Litauen 
dem  drohenden  Untergang  zu  entziehen;  denn  wenn  auch  Iwan  sich 
bis  dahin  sehr  friedlich  gezeigt  hatte,  so  war  doch  bei  der  allgemeinen 
aggressiven  Tendenz  der  moskauischen  Herrscher  ein  Entscheidungs- 
kampf auf  die  Dauer  nicht  zu  umgehen,  und  da  war  es  von  höchster 
Wichtigkeit,  sich  vor  allem  der  Freundschaft  des  steten  Bivalen  Mos- 
kaus, Litauens,  zu  versichern.  Es  ist  schwer,  hier  von  Beeht  oder 
Unrecht  zu  sprechen  und  sich  alle  die  gehässigen  Anschuldigungen 
zu  eigen  zu  machen,  in  denen  sich  die  offiziellen  Chronisten  jener 
Zeit  gegen  die  litauische  Partei  in  Nowgorod  und  speziell  gegen  die 
Familie  der  Borezki  ergehen.  Dass  sich  die  Stadt  durch  den  frei- 
willigen Anschluss  an  Litauen  gegen  das  historische  und  formale  Becht 
verging,  da  die  Oberherrschaft  über  sie  seit  mehr  als  zweihundert 
Jahren  dem  jeweiligen  Grossfürsten  von  Wladimir  gebührte,  ist  ja 
zweifellos,  aber  andererseits  zwang  sie  der  Selbsterhaltungstrieb,  Hilfe 
zu  nehmen,  wo  man  sie  bekam. 

Von  einem  Vergehen  gegen  das  Bussentum  —  selbst  wenn  man 
diese  anachronistische  Beurteilung  gelten  lassen  wollte  —  lässt  sich 
kaum  sprechen,  denn  der  Staat,  dem  sich  Nowgorod  jetzt  näherte  und 
um  die  Jahreswende  1470,  unterwarf,  war  mehr  als  halbrussisch,  seine 
Staatssprache  war  russisch,  und  der  Fürst,  den  es  von  dort  erhielt, 
war  ein  gut  orthodoxer  Busse  3).     Damit  ist  auch  die  einzige    damals 


1)  Akty  ist.  1.  c  »und  er  hat  oft  zu  euch  gesendet,  ihr  möget  euch  bessern*. 
«)  Vgl.  Radautzer  Gymnasialprogr.  1903.    S.  7  f, 

•)  Über  das  Russentum  in  Litauen  vgl.  weiter  unten  S.  616.  A.  8.  —  Über 
die  Person  des  Fürsten  S.  610.  A.  3. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Waesiljewic.  pQQ 

unumgängliche  Bücksicht,  die  auf  äie  orthodoxe  Religion,  gestreift. 
Auch  diese  letztere  wurde  in  dem  später  zu  besprechenden  Vertrage 
ausreichend  geschützt,  aber  dennoch  lässt  sich  nicht  leugnen,  dass 
dies  ein  heikler  Punkt  war:  die  Tatsache,  dass  der  litauisch-polnische 
Herrscher,  dem  sich  Nowgorod  unterwarf,  ein  Katholik  war,  gab  dem 
moskauischen  Grossfürsten  die  Möglichkeit,  die  Sache  nicht  nur  zu 
einem  Streit  um  sein]*  Recht,  sondern  auch  zu  einem  Glaubenskrieg  zu 
machen,  gegen  die  „gottlosen  Abtrünuigen',  die  sich  dem  „verfluchten 
Ljuchen,  dem  heidnischen  Lateinerköuig*  ergeben  hatten  i). 

Eine  Zeit  lang  hatte  es  den  Anschein,  als  sollte  der  Krieg  noch 
im  Jahre  1470  ausbrechen.  Nach  den  vorerwähnten  Gesandtschaften 
Iwans2)  nach  Nowgorod  kam  endlich,  etwa  im  Oktober,  von  dort  der 
Possadnik^)  Wassilij  Ananjin  nach  Moskau,  aber  er  berichtete  nur 
über  einheimische  Dinge,  wenn  ihn  die  moskauischen  Bojaren  über 
die  Streitpunkte  mit  Moskau  befragten,  entgegnete  er  nur,  darüber 
habe  er  keine  Instruktion*).  So  wurde  er  mit  einer  scharfen  Antwort 
heimgeschickt^)  und  sofort  begannen  Rüstuugen  in  Moskau,  während 
zugleich  auch  eiu  Bote  nach  Pskow  abging,  um  dieses  gegen  Now- 
gorod aufzubieten,  wenn  letzteres  nicht  zurückwiche^). 

Dieser  Bote,  der  Bojar  Seliwan,  kam  in  den  Weihnachtsfasten  in 
Pskow  an 7),    zu    einer  Zeit,    da   der   Tod    des  Wladika  Jonas  (6.  No- 


•)  I.  Sof.  VI.  1—15.  passim.  I[.  Sof.  191.  Wosskr.  163.  —  Der  Metropolit 
ist  verhältnismässig  massvoll.  (Akty  ist.  1.  c).  Vgl.  Pomjalovski  Zurnal  minist, 
nar.  pro8ves(^.  Jan.  1&9S.     Bd.  315.  S.  60. 

')  Kostomarow  1.  c.  VII.  164.  sagt,  dass  die  Volksversammlung  auf  die  Ge- 
sandtschalt Iwans  entgegnete:  »Nowgorod  ne  otöina  velikogo  knjazja,  a  sam 
sebje  gospodin*,  und  darauf  mit  der  Bitte  um  Michail  Olelkowiö  an  Kasimir 
sandte. 

3)  Über  die  Possadnike  von  Nowgorod  vgl.:  Oposadnikah  novgorodskih  1820. 
Vgl.  über  das  Amt  Bestuzew  —  Rj.  I.  253  f.  —  Neben  dem  Fürsten  aus  dem 
Hause  Rurik,  der  für  eine  russische  Republik  nach  der  allgemeinen  Vorstellung 
unentbehrlich  war,  stand  als  »Bürgermeister«,  wie  ihn  die  deutschen  Quellen 
bezeichnen,  der  Possadnik  stepennjj ;  während  der  Tysjacki  als  Heerführer  (dui, 
Herzog)  zu  betrachten  ist. 

♦)  Akty  ist.  I.  513.  =  1.  Sof.  VI.  4. 

6)  Ebenda.  »Ispravitesja  ko  mnje,  moja  otöina,  soznajtesja,  (a)  v  zemli  i  vody 
moi  (velikogo  knjaq'a)  ne  V8tupajtesj(a),  (a)  imja  moe  [velikogo  knjazja]  derzite 
(vel.  knj.)  öestno  i  grozuo  (po  starinje),  a  ko  mnje  (k  velikomu  knjazjuj  posylajte 
biti  ßelom  po  dokon6aniju;  a  jaz  vas  (svoju  otÖinu)  zalovati  hoöju  i  v  stariiye  derzu«. 
Das  Zeichen  ()  bedeutet  die  nur  in  I.  Sof.  vorkommenden  Ausdrücke,  []  eine 
Stelle,  die  dort  fehlt. 

•)  Akty  ist.  1.  c.  =  I.  Sof. 

^)  I.  Pskowische  Chronik,  P.  S.  R.  L.  IV  236. 

ilittheilungen  XXV.  39 


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610  Moritz  Landwehr  von  Pragenau, 

yember  1470)  ^  und  die  Wahl  seines  Nachfolgers  die  Lage  noch  mehr 
komplizirten.  Am  8.  November  traf  Fürst  Michael  Olelkowiö,  den 
sich  die  Nowgoroder  von  dem  litauisch-polnischen  König  Kasimir  er- 
beten hatten,  mit  zahlreichem  Oefolge  von  Kiewem  in  der  Stadt  ein  und 
wurde  freudig  empfangen,  der  dieuende  Fürst  Wassilij  Wassiljewiö  ^ujski 
dagegen  in  die  Dwinagebiete  gesendet,  um  diese  Gegenden  zu  besetzen 
und  vor  einem  moskauischen  Angriffe  zu  schützen.  Dass  man  aber 
nicht  gesonnen  war,  mutwillig  den  Grossfürsten  zu  reizen,  zeigt  die 
Tatsache,  dass  man  seine  Statthalter  nicht  vertrieb,  sondern  ruhig  im 
Gorodiäöe  beliess*),  woraus  sich  vielleicht  auch  schliessen  lässt,  dass 
Fürst  Michael  nicht  als  Statthalter  Kasimirs,  sondern  als  dienender 
Fürst  zu  betrachten  sein  wird^),  was  doch  einen  bedeutenden  recht- 
lichen Unterschied  involvirt  Denn  während  die  Annahme  eines  Statt- 
halters bereits  die  Anerkennung  von  Kasimirs  Oberhoheit  bedeutet 
hätte,  war  dies  bei  der  eines  dienenden  Fürsten  aus  dem  litauischen 
Staate  nicht  der  Fall;  solche  Fälle  waren  auch  schon  früher  sowohl 
in  Nowgorod  als  in  Pskow  vorgekommen,  ohne  dass  man  sie  als  Ab- 
fall von  Moskau  aufgefasst  hätte.  Seine  Hauptstütze  in  Nowgorod 
scheint  eine  mächtige  Frau,  Marfa  Isakowa  Borezki  gewesen  zu  sein, 
der  man  von  moskauischer  Seite  den  Plan  zuschrieb,  nach  Michaels 
Bat  einen  litauischen  Grossen  zu  heiraten  und  an  dessen  Seite  unter 
litauischer  Oberhoheit  über  die  Stadt  zu  herrschen^).  Mit  Hilfe  ihrer 
Söhne,  von  denen  zwei,  Kasimir  und  Dmitri  stärker  hervortreten,  und 
des  gleich  zu  erwähnenden  Pimen  nahm  sie  in  Nowgorod  jedenfalls 
eine  hervorragende  Stellung  ein  und  warf  das  Gewicht  ihres  Einflusses 
ganz  zu  Gunsten  Litauens  in  die  Wagschale. 

')  So  Russkaja  Ijetopisj  po  Nikonovu  spisku  (Nikon,  alte  Ausgabe  1767 — 
1792)  VI.  16.  Die  übrigen  Chroniken  geben  teilweise  dieses,  teilweise  ganz 
andere  Daten  (4.,  8.,  11.  Nov.)  an.  Die  russischen  Schriftsteller,  von  denen  ich 
nur  Makarij.  Ist.  russk.  cerkvi  VlI.  172  und  Golubinski.  Ist.  russk  cerkvi  IL  II. 
536  nenne,  haben  den  5.  Nov.  angenommen. 

»)  Wosskr.  VIII.  160.    Nikon  VI.  19. 

»)  So  urteilt  auch  Belajew,  Razskazj.  II,  550—551.  Dlugosz.  XIV.  547.  nennt 
ihn  »praefectus*.  Stryjkowski.  IL  272.  »namjestnik*,  Eojalowicz  Hist.  Lithuana 
IL  239.  »gubernator*.  —  Es  muss  hervorgehoben  werden,  dass  Michael,  der 
Bruder  des  Fürsten  Semen  OlelkowiÖ  von  Kiew,  aus  einer  Familie  stammte,  welche 
als  ein  Hort  der  orthodoxen  Kirche  im  litauischen  Reiche  bekannt  war.  Vgl. 
die  Briefe  des  Metropoliten  Jonas,  Akty  istor.  I.  nno.  62.  273.,  auch  Narbutt^ 
Dzieje  nar.  litew.  VIII.  179. 

*)  Dies  stützt  sich  nur  auf  L  Sof,  VI.  5.  —  In  Bezug  auf  die  hftufig  stark 
ausgeschmückte  Geschichte  der  Marfa  und  ihre  Wichtigkeit  sei  z.  B.  auf  die  sehr 
richtige  Bemerkung  bei  Schiemann  I.  329.  A.  verwiesen.  Dire  Bedeutung  ist  auf 
ein  entsprechendes  Mass  zu  reduziren.  Ihr  Gatte  war  Isak  Andrejewiö  Borecki. 
Akty  istor.  I.  102. 


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Zur  Geschichte  Iwans  IIF.  Wasailjewid.  QU 

Eine  Woche  nach  der  Änkanflb  des  Fürsten  Michael,  am  15.  No- 
vember wurde  die  Neuwahl  des  Wladika  Torgenommen.  Die  Aussichten 
waren  zwischen  drei  Beamten  des  Verstorbenen,  Warssonowjew,  Pimen 
und  Feofil  geteilt^),  und  letzterer  wurde  gesetzmässig  gewählt^);  nun 
soll  sich  die  Frage  erhoben  haben,  ob  -  man  ihn  in  Moskau  oder  in 
Kiew  weihen  lassen  solle.  Man  erzahlt,  dass  Pimen,  dessen  Wahl  die 
litauische  Partei  gewünscht  hatte,  und  der  auch  die  ihm  anvertraute 
Kasse  des  Wladika  Jonas  nicht  geschont  haben  soll,  um  für  sich 
Stimmung  zu  machen^),  bereit  gewesen  war,  nach  Kiew  zu  gehen  und 
sich  von  dem  dortigen  Metropoliten  weihen  zu  lassen,  was  Feofil  ab- 
gelehnt zu  haben  scheint.  Wenn  aber  derartige  Gedanken  aufgetaucht 
waren,  —  und  Marfa  soll  mit  dem  von  Pimen  zur  Verfügung  ge- 
stellten Geld  eine  zahlreiche  Partei  im  Volke  gewonnen  haben*)  — 
so  wurden  sie  durch  die  Wahl  Feofils  zunichte^),  ja  Pimen  wurde  sogar 
nach  wenigen  Tagen,  nachdem  man  wahrscheinlich  seine  Unterschleife 
entdeckt  hatte,  gefangen  genommen,  gefoltert,  mit  1000  Bubeln  ge- 
büsst,  und  ihm  die  Kassenverwaltung  entzogen^).  Hierauf  sandten 
die  Nowgoroder  den  Bojaren  Mikita  Ssawin  an  den  Grossfürsten  und 
den  Metropoliten  mit  der  Bitte  um  einen  Geleitsbrief  für  Feofil  und 
dessen  Begleitung 7).  Vielleicht  hatte  der  Gesandte  auch  sonst  beru- 
higende Erklärungen  zu  geben,  denn  Iwan  stand  von  den  Rüstungen 
ab  und  gab  den   gewünschten  Geleitsbrief <^).     So  schien  es  noch  ein- 

»)  I.  Psk.  235.  Über  den  Wahlvorgang  siehe  Makarij  V.  103—104.  Golu- 
binski  U.  1.  536  f.     Kostoraarow.  VIH.  277  f. 

*)  Wosskr.  159.     Nikon.  16.  ,po  starinje«. 

«)  I.  Sof.  VI.  5.  6.  II.  Sof.  191.  —  Kostomarow  VII.  169  sagt,  man  ver- 
suchte  im  Volke  die  Meinung  zu  envecken,  dass  man  Feofil  verlassen  und  Pimen 
wählen  könne,  der  dann  nach  Kiew  gehen  würde.  Aber  ich  wage  nicht,  diese 
^  Absicht,  die  sich  wohl  auf  I.  Sof.  1.  c.  gründet,  anzunehmen,  denn  es  dürfte  sich 
hier  nur  um  eine  Nachholung  handeln.  Wollte  man  nur  nach  der  Anordnung 
der  Chronik,  welche  für  diese  Dinge  von  den  Briefen  des  Metropoliten  unab- 
hängig ist,  urteilen,  so  müsste  das  erst  in  die  Zeit  nach  Eintreffen  des  Greleit- 
briefes  fallen,   was  unmöglich  ist,    da  damals  Pimen  schon  längst  gestürzt  war. 

*)  I,  Sof.  VL  6. 

^)  £s  ist  daher  unrichtig,  wenn  Felesz.  Gesch.  der  Union  etc.  L  452  be- 
hauptet, dass  Nowgorod  sich  1471  für  die  Union  erklärte.  Überdies  soll  nach 
Makarij  IX,  37  ff.,  Golubinski  II.  1.  534  A.  2  der  litauische  Metropolit  von 
Kiew  Gregor  gerade  damals  von  der  Union  abgefallen  und  zur  Orthodoxie  zurück- 
gekehrt sein.  •)  I.  Psk.  235—236. 

')  Der  Bojar  heisst  in  Akty  ist  1.  Nr.  280  und  I.  Sof.  VI.  4.  Mikita  Ssawin, 
Akty  istor.  I.  Nr.  279  (Geleitsbrief  des  Metropoliten  für  Feofil,  November  1470) 
Ssawiö,  und  in  Nikon,  VI.  17,  Mikita  Larionow.  Er  hiess  also  wohl  Mikita 
Larionow  Ssawin. 

")  Akty  ist«  Nr.  279  und  280.     In   letzterem   Brief  nimmt  der  Metropolit 


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gj[2  AT^oritz  Landweht  von  Pra genau. 

mal  inöglichf  den  Frieden  zu  erhalten,  aber  nur  kurze  Zeit.  Als  der 
Brief  des  Grossfiirsten  in  Nowgorod  ankam,  war  die  litauische  Partei 
schon  Herrin  der  Situation;  sie  soll  durch  Bestechung  der  ärmeren 
Leute  diese  gewonnen  und  eine  Art  Gewaltherrschaft  in  der  Volks- 
versammlung geführt  haben.  Ob  wirklich  der  Ausdruck  ,  Väterliches 
Erbteil*,  welchen  Iwan  in  seinem  Briefe  auf  die  Stadt  anwendete,  das 
Volk  in  Wut  versetzte  i),  mochte  zu  bezweifeln  sein,  denn  diese  Be- 
nennung ist  auch  schon  früher  sowohl  von  ihm  wie  von  dem  Metro-» 
politen  gebraucht  worden;  vielmehr  wurde  es  durch  das  böse  Zusam- 
mentreffen empört,  dass  ungefähr  zur  selben  Zeit  wie  der  Geleitsbrief 
des  Grossförsten  auch  eine  Botschaft  der  Pskower  eintraf,  welche  das 
von  Seiten  des  letzteren  an  sie  ergangene  Aufgebot  meldeten  und 
zugleich  sich  zur  Vermittlung  erboteo*). 

Da  brachen  die  Leute  in  den  Ruf  aus:  „Wir  sind  freie  Leute, 
wir,  Gross-Nowgorod,  der  Grossfürst  tut  uns  viele  Beleidigungen  an, 
wir  wollen  zu  Litauen*^).  ,Der  Grossfürst  sendet  uns  den  Geleits- 
brief*, sagten  andere,  ^und  bietet  zugleich  die  Pskower  gegen  uns 
auf*).  Eine  raoskauische  Nachricht  behauptet,  dass  speziell  die  Bo- 
rezki's  uud  ihre  Mutter  Marfa  das  Volk  aufregten  und  Leute  mieteten, 
welche  die  Gegenpartei  mit  Steinen  bewarfen^).  Jedenfalls  mu?s  die 
Aufregung  in  der  Stadt  einen  hohen  Grad  erreicht  haben.  lu  dieser 
Stimmung  beschloss  die  Volksversammlung  die  Unterwerfung  unter 
Litauen;  trotz  der  Einsprache  der  moskaufreundlichen  Beamten  setzte 
man  einen  Vertrag  auf,  sandte  denselben  an  König  Kasimir  und 
schloss  mit  diesem,  doch  nur  als  Herrscher  von  Litauen,  einen  Bund, 
in  welchem  die  orthodoxe  Religion  ausreichend  gesichert  wurde  und 
alle  Vorteile  auf  Seiten  Nowgorods  lagen.  Kasimir  erhielt  einige 
Steuern  und  das  Recht,  seinen  Statthalter  in  das  Gorodiäce  zu  senden, 
doch    sollte  es  nur  ein  Fürst   von    orthodoxem  Glauben   sein.     Wenn 


für  sich  und  die  Mutter  des  Grossfürsten  das  Verdienst,  den  letzteren  zur  Ertei- 
lung des  freien  Geleites  bestimmt  zu  haben,  in  Anspruch.    Darnach  I.  Sof.  VI.  4. 

1)  So  nach  Wosskr.  lo9.  Nikon  VI.  18.  19. 

»)  Vgl.  oben  S.  609.  Dies  gibt  der  Metropolit  selbst  als  Anschuldigung 
der  Nowgoroder  an  und  klärt  die  Sache  so  auf,  dass  Iwan  zu  den  Pskowern 
sandte,  als  er  noch  keine  Hoffnung  auf  Genugtuung  von  Seiten  jener  hatte, 
>a  kak  prislo  vase  öelobitie,  i  .  .  .  Vel.  Knjazja  togo  dasa  i  zalovanie  poslo*. 
Man  betrachtete  demnach  in  Moskau  die  Sendung  des  Ssawin  als  ein  wichtiges 
Zugeständnis  der  Nowgoroder. 

»)  Wosskr.  159.  Nikon.  VI.  18.  19. 

*)  Akt.  ist.  I.  p.  513.  Die  G^esandtschaft  der  Pskower  mit  dem  Angebote 
der  Vermittlung  wird  auch  erwähnt  I.  Psk.  236. 

»)  Wosskr.  159. 


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Zur  (jeschichte  Iwans  HL  WnesiljewiÖ.  (^13 

^s  ihm  g^ÜDg^v  Nowgorod  Frieden  von  Moskau  zu  verschaffen,  so 
solle  er  einmal  die  sogenannte  schwarze  Steuer,  eine  allgemeine  Volks- 
abgäbe,  erhalten.  Bei  einem  Angriff  Moskaus  aber  solle  er  selbst  mit 
seinem  ganzen  litauischen  Kate  zu  Pferde  sitzen  und  die  Stadt  ver- 
teidigen. Sei  ör  aber  vor  Schlichtung  der  Angelegenheit  gezwungen, 
nach  Polen  oder  Preussen  abzureisen,  so  solle  der  litauische  Bat  die 
Verteidigung  übernehmen.  Den  griechischen  Glauben  solle  Easimir 
nicht  antasten,  ihren  Wladika  dürften  die  Nowgoroder  weihen  lassen, 
wo  sie  wollten,  römisch-katholische  Kirchen  solle  der  König  weder  in 
Nowgorod  noch  in  dessen  Besitzungen  errichten  lassen  i). 

Hiemit  war  der  entscheidende  Schritt  getan,  nach  dem  es  kein 
Zurückweichen  mehr  gab.  Weder  die  Gesandtschaften  des  Grossfürsten 
noch  die  des  Metropoliten  vermochten  etwas  daran  zu  ändern^),  ob- 
wohl in  Nowgorod  nach  der  Freude  über  den  Abschluss  des  litauischen 
Bundes  eine  gewisse  Ernüchterung  eingetreten  sein  muss,  als  der  vor 
kaum  vier  Monaten  eingetroffene  Fürst  Michael  am  15.  März  1471 
unmutig  aus  der  Stadt  fortritt  und  auf  dem  Wege  das  Land  bis  zur 
Grenze  tüchtig  ausplünderte 3).  Aber  die  Dinge  waren  schon  zu  weit 
gediehen,  um  eine  friedliche  Lösung  zuzulassen,  und  so  entschloss  sich 
Iwan,  wie  es  scheint,  durchaus  nicht  leichten  Herzens,  zum  Kampf 
und  teilte  dies  seiner  Mutter,  dem  Metropoliten  und  seinen  Bojaren 
mit,  welche  seinen  Entschluss  lobten  und  ihn  zu  energischem  Vor- 
gehen aneiferten.  Er  sandte  an  seine  Brüder,  die  Bischöfe,  Fürsten, 
Bojaren,  Wojwoden  und  alle  Krieger  seines  Beiches  und  Hess  sie  bei 
Moskau  zusammenkommen. 


»)  Dieser  Vertrag  ist  abgedruckt  in  Akty  archeogr.  ekeped.  I.  Nr.  87. 
(mir  nicht  zugänglich).  Ich  gebe  den  Auszug  nach  Karamsin  (russ.)  VI.  Anm.  42. 
Er  findet  sich  auch  bei  Narbutt,  Dz.  nar.  lit.  VIII.  Anhang  Nr.  1.  S.  1—16 
nach  Akty  arch.  eksp.  1.  c. 

*)  Iwan  hat  nach  Gewährung  des  freien  Geleites  picher  noch  ein  —  viel- 
leicht zweimal  Ermahnungen  nach  Nowgorod  gesendet,  (Woaskr.  160—161  mit 
I.  Sof.  VI.  8.  vgl.  Kostomarow  VI».  174—175,  Solowjow  V.  20  f.),  der  Metropolit 
zweimal,  Anfang  1471  und  am  22.  März  1471  (Akty  ist.  I.  nno.  280.  281). 

«)  I.  Psk.  237.  —  II.  Sof.  191  ebenso  Kronika  ßychowca  ed.  Narbutt  p.  61 
gibt  als  Ursache  von  Michaels  Abzug  au8  Nowgorod  die  Nachricht  von  dem 
Tode  seines  Bruders  Semen  von  Kiew  an,  indem  er  das  dortige  Fürstentum  in 
Besitz  nehmen  wollte.  Aber  als  er  dort  ankam,  sass  schon  der  Statthalter  Kasi- 
mirs Martin  Gastold  dort,  da  der  König  die  Gelegenheit  benützr.  hatte,  dieses 
wichtige  Fürstentum  in  eine  litauische  Starostei  zu  verwandeln,  und  Michael 
musste  sich  mit  seinem  ihm  schon  früher  zugewiesenen  TeilfÖrstentum  Kopyl 
begnügen.  Vgl.  Dlugo^z  XIV.  547.  Darnach  alle  folgenden,  Cromer,  Strykowski 
etc.    Vgl.  Narbutt.  Dzieje  ptarzoytne  Lit.  nar.  (Wilno  1838)  VIII.  184. 


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gl4  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

Als  sie  aber  eintrafen,  wurde  er  wieder  schwankend  und  unsicher, 
ob  er  bei  schon  so  vorgerückter  Jahreszeit  i)  den  Zug  noch  unter- 
nehmen solle,  da  die  grossen  Moräste  rings  um  Nowgorod  einen 
Somraerfeldzug  immer  zu  einer  sehr  schwierigen  Unternehmung  mach- 
ten. Schliesslich  aber  entschied  er  sich,  wahrscheinlich  nach  einer 
neuen  Beratung  mit  den  versammelten  Grossen^),  endgiltig  zum  so- 
fortigen Krieg;  er  vollendete  seine  umfangreichen  Rüstungen  und 
sandte  die  Kriegserkläruug  ab^). 

2.  Litauen  und  die  Tataren  um  1471. 

In  diesem  fortwährenden  Zögern  und  Schwanken  des  Grossfürsten 
zeigen  sich  die  Einwirkungen  der  litauischen  und  tutarischeu  Verhält- 
nisse und  es  ist  daher  notwendig,  ihre  Entwicklung  darzulegen. 

Die  Jahre  1471  und  1472  bezeichnen  i'ür  Litauen  gegenüber 
Modkau  eine  so  günstige  politische  Konstellation,  wie  sie  nur  noch 
einmal  (1480)  sich  darbot.  Es  war  die  Möglichkeit  gegeben,  im  Bunde 
mit  dem  Chao  des  goldenen  Lagers  den  gemeinsamen  Feind  anzu- 
greifen, und  wäre  dies  gelungen,  während  Iwan  vor  Nowgorod  stand, 
so  lassen  sich  die  Folgen  gar  nicht  absehen,  leicht  hätten  sie  Moskau 
höchst  verderblich  werden  können*).  Dass  aber  Litauen  unfähig  war, 
die  Gunst  der  Verhältnisse  auszunützen,  lag  nicht  zum  geringsten  Teil 
an  seiner  durch  die  Union  mit  Polen  bedingten  Gebundenheit.  Seine 
grossartige  Machtentfaltuug  seit  Gedimin^)  hatte  mit  dem  Tode  Wi- 
tolds,  des  , letzten  grossen  Litauers"  6)  ein  plötzliches,  man  möchte 
fast  sagen,  unmotivirtes  Ende  erreicht  und  die  Thrunstreitigkeiten 
nach  seinem  Tode  zu  einer  Unterordnung  Litauens  unter  Polen  ge- 
führt, welche  in  den  realeu  Machtmitteln  der  beiden  Staaten  keine 
ganz  genügende  Erklärung   findet.     Als   dann  nach  dem  gewaltsamen 


')  Wosskr.  161.  Nikon  VI.  21. 

')  Diese  Beratung  inuss  nach  dem  Ausdrucke  »poneze  Ijetnee  uze  vreuija* 
(Wosskr.  Nik.  I.e.)  in  den  Mai  fallen,  nicht  wie  Kostomarow  V 11.  177  annimmt, 
in  den  M?.rz. 

»)  Wosskr.  und  Nikon,  1.  c. 

*)  Vgl.  Caro.  Gesch.  Polens.  V.  2.  544,  der  jedoch  den  Tataren  hier  mit 
Unrecht  Unzuverlässigkeit  vorwirft.  Sie  hielten  1380,  1472  und  1480  ihr  Wort 
sehr  gut,  aber  Litauen  blieb  im  entscheidenden  Moment  aus.  Das  wird  auch 
speziell  für  1480  von  den  Chanen  der  goldenen  Horde  stets  hervorgehoben.  Vgl. 
Pulaski,  Stoöunek  PoUki  z  Mendli  Girejom.  Dokumente  p.  238,  Nr.  39*.  u. 
sonst. 

*)  Vgl.  z.  B.  Antonowiö,  Oöerk  istorii  vel.  knjaz.  litovskago  p.  39  sqq. 

ö)  Schiemann.  I.  634.  Vgl.  Witolda  Charakteristik  bei  Caro.  III.  624—627. 
Schiemann  1.  5*4-547. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  615 

Tode  des  tjraiiDischen  Sigmund  Eejstutowicz  der  junge  Prinz  Kasimir 
auf  den  litauischen  Thron  kam  (1440),  schien  dem  Staate  unter  der 
kräftigen  vormundschaftlichen  Begierung  Jan  Gastolds  eine  Periode 
neuen  Aufblühens  bestimmt  zu  sein;  seine  Stellung  wurde  in  kurzer 
Zeit  wieder  eine  höchst  achtunggebietende^).  Der  innere  Friede  wurde 
so  ziemlich  hergestellt,  den  perekopschen  Tataren  ein  Ghan^),  den 
Nowgorodern  ein  litauischer  Fürst  gegeben  (1445)i  Twer  sowie  der 
Fürst  von  Nowosilsk  und  Odojew»)  unterwarfen  sich  Litauen,  und 
dieses  rächte  kräftig  einen  von  Moskau  versuchten  Anfall^),  so  dass 
es  nach  allen  Seiten  eine  impouirende  Stellung  einuahm,  die  sich 
auch  in  der  kühlen  Zurückhaltung  in  der  polnischen  Thronfrage  zeigte. 
Mit  der  Annahme  der  polnischen  Krone  durch  Kasimir  ti*at  ein  Still- 
stand in  der  äusseren  politischen  Machtentwicklung  Litauens  ein,  der 
nach  kurzer  Zeit  einem  unzweifelhaften  Bückgang  platzmachte.  Einige 
Jahre  hindurch  war  das  zunächst  noch  wenig  bemerkbar,  und  der 
Vertrag  mit  Moskau  vom  31.  August  1449^)  zeigt  Litauen  in  unge- 
schwächter Machtstellung  im  Osten.  Für  die  Grenzen  wurde  als 
Normaljahr  das  Todesjahr  Witolds  (1430)  angenommen,  Twer  als  li- 
tauisches Fürstentum  anerkannt  und  Bjasan  der  Übertritt  in  das  gleiche 
Verhältnis  freigestellt.  Dagegen  erhielt  Moskau  Nowgorod  und  Pskow 
zugewiesen,  Kasimir  wurde  das  Recht  abgesprochen,  ihre  Unterwerfung 
anzunehmen  oder  sich  einzumischen,  wenn  Wassilij  einen  Streit  mit 
ihnen  au^^zu tragen  habe^). 

')  Ober  diege  Jahre  vgl.  Stryjkowski  II,  206—213.  Narbutt.  Dz.  nar.  Lit. 
VIII.  23  ff.     Caro.  IV.  241—276. 

»)  Kronika  Bychowca  ed.  Narbutt.  p.  56.  Stryjkowski  IL  212—213.  Koja- 
lowicz.  Hiet.  Lithuana  II.  195.  Narbutt.  Dz.  nar.  Lit.  VIll.  53-  55.  Über  Hadji 
Girej  vgl.  Radautzer  Gvmnasialprogramra  1902.  p.  33  sq.  A.  Wie  wichtig  die 
Sache  Stryjkowski  schien,  zeigt,  dass  er  sie  auch  in  seinem  kurzen  versifizirteii 
»üoniec  cnothy  do  prawych  slachciczöw«  (ed.  DaniJowicz.  IL  p.  554)  ausföhrlich 
beschreibt. 

3)  Für  Twer  IL  Pbk.  V.  30.,  Twersche  Chronik  XV.  49.  sub  ao.  1412.  Nar- 
butt. Dzieje  Litews.  nar,  VIII.  36.  A.  (nach  Akty  sobr.  archeogr.  kom.  Petersb.  1836. 
T.  L  Nr.  33.  p.  25  sq.).  Die  ünterwerfungsurkunde  des  Fürsten  Feodor  Lwowiö  von 
Nowosilsk  und  Odojew  findet  sich:   Akty  znpadnoj  Rossii.  1.  Nr.  4L  p.  55—56. 

*)  Stryjkowski  IL  210—211.  Narbutt  VlIL  49-51.     Caro.  IV.  273. 

*)  Akty  zap.  Rossii.  1.  Kr.  50.  p.  62—65.  Nach  Stryjkowski  IL  211  scheint 
es,  als  ob  schon  vor  der  Annahme  der  polnischen  Krone  durch  Kasimir  ein  Ver- 
trag mit  Moskau  geschlossen  worden  wäre. 

")  Es  ist  darnach  nicht  gut  zu  verstehen,  wie  die  litauischen  und  polni- 
schen Historiker  auch  fernerhin  Nowgorod  und  Pskow  als  litauisches  Gebiet  bc- 
zeichnen  konnten.  So  von  Dlugosz  (XIV.  697)  an  fast  alle  späteren.  Croraer. 
De  orig.  et  rebus  gestis  Polonorum.  (Basil.  1555)  p.  631.  Stryjkowski.  II,  282. 
Kojalowicz  IL  247.    Von  den  neueren:  Solignac.    Hist.  de  Pologne.   (Paris  1750) 


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616  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

Aber  so  günstig  diese  Bedinguügen  für  Litauen  gewesen  wären,  sie 
blieben  tatsächlicli  ohne  Wirkung.  Sowohl  Twer  wieRjasan  müssten  sieh 
in  wenigen  Jahren  der  moskauischen  Hegemonie  fügen  ^\  und  Kasimir, 
immer  mehr  in  die  Interessen  Polens  und  die  politischen  Bewegungen 
des  Westens  hineingezogen,  begann  die  ostliche  Politik  zu  vema<ih- 
lässigen^)  und  tat  nichts,  um  die  erwähnten  Verluste  zu  verhüten  oder 
wieder  gutzumachen.  Seit  er  die  Unterwerfung  des  preussischen  Bundes 
und  damit  den  Krieg  gegen  den  deutscheu  Orden  angenommen  hatte'), 
war  er  geradezu  ausserstaude,  etwas  gegen  Moskau  zu  tun;  die  Auf- 
nahme des  unirten  Metropoliten  Gregor  (1458)  und  die  wenigstens 
teilweise  Durchführung  der  kirchlichen  Union  auf  litauisch-russischem 
Gebiete  war  das  einzige,  was  er  in  dieser  Richtung  unternahm*).  Die 
gewaltigen  Kräfte  des  litauischen  Reiches  blieben  brach  liegen,  und 
ausser  dem  unglückseligen  Streit  mit  Polen  um  Podolieü  und  Woly- 
nien^),  welcher  doch  zu  nichts  führte,  und  den  zeitweiligen  Bewegungen, 
welche  die  Unzufriedenheit  mit  der  schwachen  östlichen  Politik  des 
Könige  und  das  Verlangen  nach  einer  selbständigen  Regierung  des 
Reiches  hervorriefen ß),  genoss  es  eines  tiefen  Friedens,  der  aber  nicht 
zu  seiner  Stärkung  beitrug.  Die  einzige  wichtigere  Tat  in  dieser  Zeit 
war  die  Einführung  eines  Gesetzbuches  im  Jahre  1468,  des  ^Sudebnik", 
welches  grosse  Verwandtschaft  mit  den  russischen  Rechtsbüchern  der 
Zeit  aufweist  7).  Die  Spaltung  zwischen  dem  litauischen  und  dem 
russischtn  Element^),    v^-elche    seit    dem   Tode    Witolds   hervorgetreten 

IV.  229.  Lelewel.  Hist.  de  Pologne.  (Favie  1844).  Atla».  Blatt  VII.  Vgl.  die 
Auslegung  bei  Narbutt  VIII.  86. 

')  Für  Twer:  Sobr.  goas.  gr.  i  dog.  I.  nn«.  76.  77.  p.  171—176.  ca  a».  1451. 
Boris  von  Twer  spricht:  ,a  byti  nam,  brate,  na  Tatar  i  na  Ljahi  i  na  Litvu 
za  Odin  .  .  .*  —  Kjasan  wurde  von  Iwan  kurz  nach  dessen  Thronbesteigung  in 
vollständige  Abhängigkeit  gebracht. 

«)  Vgl.  Caro.  Gesch.  Pol.  V.  2.  503  erster  Absatz. 

8)  Dlugosz.  XIV.  159-172.  Cai-o.  V.  1.  23—27.  Die  betreffenden  Akten- 
slücke  bei  Dogiei.     Codex  diplom.  Polen,  et  Lith.  IV.  NNr.  104—113. 

*)  Radautzer  Progr.  1902.  S.  31  und  39. 

ß)  Cavo  V.  2.  503—512. 

ß)  Solche  Bewegungen  werden  in  den  Jahren  1455—1456,  1461,  1463 — 1464, 
und  später  noch  1478,  1479—1480  erwähnt.  Dlugosz  XIV.  198,  314.  385—386 
(cf.  366  und  372)  669—670.  698.  —  Stryjkowski  bringt  hier  um  gar  nichts  mehr 
II.  248.  250—251.  259— -60.  265  mit  266—267.  283.  Narbutt.  VIII.  öfter  spec. 
210—211.  —  Caro.  V.  2.  504—506.  507.  509.  514.  Im  ganzen  scheint  es  aber 
Kasimir  keine  bedeutenden  Schwierigkeiten  gemacht  zu  haben,  wieder  Ruhe  zu 
schaffen. 

7)  Akty  zap.  R.  I.  Nr.  67.    S.  80. 

8)  Über  die  starke  Russifizirung  des  litauischen  Reiches  seit  dem  13.  resp. 
14.  Jahrhundert   bis  gegen  das  £nde   des  15.  vgl.  z.  B.  Documents   servants  k 


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Zur  Geschichte  Iwans  II L  AVassiljewi^  gl7 

war,  und  die  vielleicht  durch  gemeinsame  Unternehmungen  nach  ausseii 
hätte  verwischt- werden  können,  blieb  fortbestehen^),  die  Einführung 
der  Union  und  die  Propaganda  für  sie,  die  polnische  Einwanderung^), 
die  militärische  Vernachlässigung  des  Laudes  und  der  Grenzen^)  und 
seine  Ausnutzung  für  speziell  polnische  Zwecke^)  waren  nicht  geeignet, 
die  bestehenden  Schwierigkeiten  zu  heben.  Eine  volle  Mantteskraft 
hätte  dazu  gehört,  um  ihrer  Herr  zu  werden,  Kasimir  aber  war  nicht 
der  Genius,  um  neben  den  schwierigen  polnischen  Ilegieruugsgeschäften 
auch  den  litauischen  gerecht  werden  zu  können^).  Nach  dem  sieg- 
reichen Ausgange  des  preussischen  Krieges  (1466)^),  welcher  doch 
wenigstens  für  Polen  nationale  Ziele  verfolgte,  hätte  er  nun  freie  Hand 
gegen  Moskau  gehabt,  und  sicherlich  wird  man  schon  damals  in 
Litauen  die  Nowgorod  drohende  Gefahr  ebensogut  vorhergesehen  haben, 
wie  in  Livlaud^).  Aber  da  trat  wieder  die  Frage  der  böhmischen 
Thronfolge  hervor,  in  die  Kasimir  durch  die  päpstliche  Politik  hinein- 
gezogen wurde^).  Dass  er  sich  entschloss,  die  Kandidatur  seines  Sohnes 
Wladyslaw  in  Böhmen  mit  den  WaflFen  dnrch/.usetzen,  war  das  ent- 
scheidende Moment,  welches  den  Untergang  Nowgorods  und  die 
Schwächung  der  litauischen  Politik  gegenüber  dem  0:äteii  auf  lange 
Jahre  hinaus  verursachte.  Mit  dem  Aufwände  an  politischem  Scharf- 
sinn, Geld  und  militärischen  Machtmitteln»),  welche  er  hier  einsetzte, 


eclaircir  Thist.  des  provinces  occidentalee  de  la  Rus^ie  p.  XXIX.  sqq.,  iiuch 
Antonowiö,  1.  c.  p.  44  f.  Kojaiowicz  im  Sbornik  statej  (herausgeg.  von  Solkoviö. 
Wilna  1885)  I.   128-141. 

1)  Doch  ist  zu  ei*wähuen,  dass  Kuzimir  Gleichheit  zwischen  den  Litauern 
und  Russen  herstellte  und  sie  den  polnischen  Herren  ausdrücklich  gleichstellte. 
Akty  zap.  R.  I.  Nr.  61.     Vgl.  Documeats  (vorige  Anm )  p.  LXllI. 

«)  Caro  V.  2.  517. 

8)  Kojaiowicz  Hist.  Lith.  II.  246:  omnia  ac  praesertim  res  railitaris  neg- 
ligenter  adrainistrabatur  .  .  . 

*)  Stryjkowski  II.  p.  248.  255-256.  Im  Jahre  1460  soll  Kasimir  8000  Mann 
und  80.000  Dukuten  von  Litauen  erhalten  haben. 

»)  Vgl.  Caro  V.  2.  503. 

•)  Diugosz  XIV.  426  sqq.  Das  Friedensiustrument.  Dogiel.  Codex  dipl.  IV. 
Nr.  122.  p.  163—174.     Dlugosz  XIV.  454  sqq. 

')  Richter,  Gesch.  d.  Ostseeprov.  I.  2.  27. 

8)  Diugosz  XIV.  467-468. 

*>)  Im  .1.  1471  gab  er  Wlatiiyelaw  9000,  dem  anderen  Sohne  Kasimir  12.000 
Mann  mit  (Dtug.  XiV.  555,  557).  1474  sammelte  er  ein  Heer  von  60—70.000  Mann. 
(Dlug.  XIV,  610.  Vgl.  Caro  V.  1.  395  A.  1).  Wo  es  sich  um  die  böhmisch-ungarische 
Frage  handelte,  brachte  er  eben  doch  immer  alles  auf  und  bei  seiner  notori- 
schen Geldnot  liegt  es  nahe  zu  vermuten,  dass  sehr  häufig  Litauen  irgendwie 
aushelfen  musste:  denn  dort  war  sein  Einfluss  doch  unendlich  grösser  als  in 
Polen.    Stryjk.  IL  277. 


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glg  Moritz  Landwehr  von  Pragena    . 

hätte  er  vielleicht  auch  im  Osten  so  manches  erreichen  können  und 
dort  errungene  Erfolge  wären  doch  för  die  Zukunft  seiner  Reiche  von 
gauz  anderer  Bedeutung  gewesen,  als  die  Erwerbuug  eines  Thrones 
für  seinen  Sohn. 

Trotzdem  er  sich  aber  hier  schon  so  tief  eingelassen  hatte,  scheint 
er  es  doch  eine  Zeit  lang  für  möglich  gehalten  zu  haben,  in  der  now- 
gorodischen Angelegenheit  gegen  Moskau  aufzutreten;  um  die  Mitte 
des  Jahres  1470  dürfte  er  die  Bitte  der  Nowgoroder  um  einen  Fürsten 
aus  seinem  Eeiche  erhalten  haben,  zu  Ende  des  Jahres^)  ging  er  nach 
Litauen  und  wird  wohl  um  die  Jahreswende  1470 — 1471  den  schon 
besprochenen  Vertrag  mit  Nowgorod  abgeschlossen  haben.  Eben  da- 
mals hat  er  wahrscheinlich  die  Verbindung  mit  dem  goldenen  Lager, 
von  der  noch  zu  sprechen  sein  wird,  angeknüpft.  Nachdem  er  sich 
einige  Zeit  in  Groduo  und  Troki  aufgehalten  hatte,  kam  er  nach 
Wilna,  wo  er  die  Gesandtschaften  der  livläudischen  Deutschen^)  und 
der  Pskower^)  empfing.  Den  letzteren  versprach  er,  selbst  zur  Grenze 
kommen  zu  wollen,  um  die  Streitigkeiten,  wegen  welcher  sie  gekom- 
men waren,  beizulegen*).  Dieses  Versprechen  dürfte  aber  vielmehr  als 
ein  Zeichen  aufzufassen  sein,  dass  er  damals  im  Sinn  hatte,  kräftig  in 
die  nowgorodischen  Händel  einzugreifen  und  vielleicht  noch  auf  ein 
baldiges  Losbrechen  des  Chans  rechnete ;  denn  es  ist  nicht  recht 
glaublich,  duss  die  imbedeutenden  pskowischen  Greuzstreitigkeiten  die 
wirkliche  Ursache  seines  Vorhabens  waren.  Aber,  wenn  er  solche 
Pläne  eine  Zeitlang  hegte,  so  gab  er  sie  jedenfalls  bald  auf.  Einiger- 
massen mag  ihn  dazu  auch  die  kiewsche  Frage  bestimmt  haben ;  denn 
dort  war  zu  Ende  des  Jahres  1470  Semen  Olelkowiö,  des  oben  er- 
wähnten Michael  Bruder,  der  letzte  Teilfürst  der  Stadt  von  Gediniins 
Blut  gestorben  und  sein  Fürstentum  wurde  trotz  des  heftigen  Wider- 
spruches der  Bevölkerung  in  eine  litauische  Wojwodschaft  verwandelt 
und  Martin  Gastoldowiö  als  Palatin  eingesetzt^).    Vor  allem  aber  war 

I)  Dtngosz  XIV.  547.  In  Radom  .  .  natalitio  Domini  celebrato  in  Litbua- 
niam  proceseit. 

?)  DJugosz  XIV.  548. 

')  Ihre  Botschaft  war  durch  die  Erfolglosiglteit  der  Zusammenkunft  vom  14. 
bis  18.  Sept.  1470  veranlasst.  Nach  I.  Pek.  ?39  trafen  sie  den  König  am  27.  März 
in  Wilna,  wilhrend  dieser  nach  Dlug.  547  erst  am  Palmsonntag  (7.  April)  dort 
ankam. 

*)  Diese  Antwort  gab  er  am  30.  März.     Vgl.  I.  Psk.  239. 

*)  Dtug.  547.  Kronika  Byohovca  ed.  Narbutt  p.  61.  Stryjk.  II.  272.  Kojalo- 
wicz  II.  239.  Narbutt  VIIl.  184.  Golfjbiowski  Dzieje  Polski  III.  61  f.  Eine 
Schwester  dieses  Simeon,  Eudokia,  war  die  erste  Gemahlen  Stephans  von  der 
Moldau.  Xenopol.  Istoria  Rominilor  Jassi  J888  ff.  II.  395.  Über  seinen  Bruder 
Michael,    den   Teilfürsten   von   Kopyl    und    Kasimirs  Vertreter  (?)    in  Nowgorod 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Waasiljewjö.  6l9 

es  der  Tod  des  Kouigs  Georg  von  Bohmeu  mit  den  sich  unmittelbar 
daran  knüpfenden  Verwicklungen,  welcher  Kasimir  seit  dem  Früh- 
jahr 1471  ganz  von  den  östlichen  Verhältnissen  abzog  und  seine  ganze 
Aufmerksamkeit  der  Frage  der  böhmischen  Thronfolge  zuwandte  i). 

Dies  war  die  Zeit,  während  welcher  das  verlassene  Nowgorod 
unterworfen  wurde*)  und  Litauen  musste  dem  tat-  und  ratlos  zusehen; 
es  legte  so  das  beschämende  Geständnis  ab,  dass  es  nicht  Hiehr  im- 
stande sei,  vor  der  Rache  Moskau^s  zu  schützen,  so  zu  sagen  eine 
politische  Abdikation  für  die  östlichen  Angelegenheiten,  deren  böse 
Folgen  sich  bald  zu  zeigen  begannen^). 

Während  sich  also  Kasimir  nicht  dazu  entschliessen  konnte,  die 
Kräfte  seines  eigenen  Reiches  gegen  Moskau  einzusetzen,  versuchte  er 
letzteres  wenigstens  durch  die  Tataren  einigermussen  in  Schach  zu 
halten.  Da  wäre  es  nun  zunächst  das  Natürlichste  gewesen,  gegen 
Ruä»lund  die  langjährigen  Verbündeten  Litauens,  die  perekopschen 
(krimschen)  Tataren  aufeuhetzen,  welche  unter  Hadji  Girej's  Regierung 
so  erspriessliche  Dienste  geleistet  hatten.  Doch  das  zeigte  sich  als 
unmöglich,  denn  als  der  alte  Chan  starb  (August  1466),  traten  in 
seinem  Reiche  äusserst  unsichere  VerhältnisdC  ein.  Zunächst  scheinen 
seine  älteren  Söhne  gemeinsam  geherrscht  zu  haben '^),  bald  jedoch 
tritt  der  zweite  Sohn  Nur-Dewlet  als  Alleinherrscher  auf  und  erneuert 
mit  Kasimir  das  unter  seinem  Vater  bestandene  Freundschaftsverhält- 
nis^);   wieder   kurze  Zeit   darnach    vertrieb  ihn  sein  jüngerer  Bruder 

Vgl.  oben  S.  613,  A.  3.  Simeon  (Semen)  wird  bei  Ureche  (Kogalniceanu,  Cronicele 
I.')  p.  152  »Imperat«  genannt.  Über  die  Stellung  der  Kiewer  Fürsten  s.  Gruäevsky, 
Zapiski  der  ÖevÖenkogeselUch.  in  Lembg.  Bd.  31. 

')  Dlugosz  XIV.  551  sqq.  Caro  V.  l.  341  ff.  vgl.  308. 

*)  Es  ist  äusserst  auffällig,  dass  Dlugosz,  der  doch  diese  Zeit  miterlebte, 
kein  Wort  über  diesen  Feldzug  verliert,  noch  sonderbarer,  dass  auch  Stryjkowski 
II.  282 — 284  ihn  nicht  erwähnt,  obwohl  er  Herberstein  v^er  meines  Wissens 
zuerst  von  den  westeuropäischen  Schriftstellern  den  Feldzug  von  1471  und  die 
äelonaschlacht  erwähnt)  kannte.  Ja  seine  Polemik  gegen  den  »Latopiszec  Ruski*, 
der  ihm  vorlag,  zeigt,  dass  dieser  letztere  den  Hergang  ebenso  wie  alle  uns  vor- 
liegenden russischen  Chroniken  behandelte,  aber  Stryjkowt-ki  wurde  dadurch 
nicht  auf  das  Richtige  geführt,  sonden  verwarf  den  Bericht  (p.  284). 

»)  Auch  Caro  (V.  2.  520)  urteilt  nicht  viel  anders  Ober  die  östliche  Politik 
Kasimirs,  obwohl  er  sie  mit  Rücksicht  auf  die  polnischen  Dinge  als  die  einzig 
mögliche  betrachtet. 

<)  Über  die  Söhne  Hadji  Girejs  vgl.  Weljaminow-Sernow,  Untersuchungen 
über  d.  Kassimowschen  Zaren  etc.  (deutsch  v.  Zencker)  l.  Note  47  und  48 
S.  U;5  ff.  Das  wichtige  Werk  von  Smirnow.  Kryrankce  chanstvo  ist  mir  leider 
trotz  mehrfacher  Nachfragen  unzugänglich  geblieben. 

»)  Schon  im  Mai  1467  fand  sich  sein  Gesandter  Koszary  in  Piotrkow  bei 
König  Kasimir  ein  (Dlug.  XIV.  478—479.    Cromer.  576).     Hierauf  sandte   dieser 


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620  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

MengU  Girej  (üadji  Girejs  sechster  Sohn)  mit  Hilfe  der  Genuesen  in 
Eaffa^),  ohne  jeduch  zunächst  die  traditionelle  Politik  der  Freundschaft 
mit  Litauen  aufzugeben,  ja  er  erwies  sogar  Easimir  durch  die  An- 
kündigung eines  von  dem  goldenen  Lager  ausgehenden  Einfalles  einen 
grossen  Dienst*).  Aber  die  durch  diesen  häufigen  Herrscherwcchsel 
genugsam  charakterisirten  unsicheren  Verhältnisse  in  der  krimschen 
Horde  dürften  Kasimir  bewogen  haben,  sich  für  seine  gegen  Moskau 
gerichteten  Pläne  nicht  an  Mengli  Girej,  dessen  Macht  wohl  auch 
noch  ungenügend  gewesen  wäre,  sondern  an  den  Chan  Ahmed  zu 
wenden,  der  mit  grosser  Energie  die  sinkende  Sache  des  goldenen 
Lagers  aufrecht  hielt*).  Er  sandte  augeblich  einen  dem  Grossförsten 
entlaufenen  Sklaven  Kirej*)  an  ihn  mit  Anschuldigungen  gegen  Moskau 

Albert  Borowski  an  ihn,  und  Nur  Dewlet  antwortete  in  einem  sehr  warm  ge- 
haltenen Briefe  (September  1467.  Monum.  med.  aevi  res  gest  Pol.  illustrantia. 
II.  p.  240.  (Codex  epistol,  saec.  XV]). 

»)  Sdne  Erbebung  fällt  noch  1 467  oder  1468  (Heyd  Gesch.  d.  Lev.-handeU  II.  399). 
In  der  Zeit  der  Quadragesima  des  Jahres  1469  (15.  Februar — 25.  Mllrz)  kamen  seine 
Gesandten  zu  Kasimir  nach  Lembcrg  (Dhig.  XI V.  519  contra  quemlibet  bestem 
offerentes  solatia).  Die  genuesische  Kolon ialrcgierung  sperrte  den  gestürzten 
Nur  Dcwlet  und  vier  seiner  Brüder  ein  (Heyd  IL  399  und  A.  5),  daher  ist  die 
Bemerkung  bei  Howorth  (Hist.  of  the  Mongols  H.  1.  452  nach  Weljaninow-Semow  I. 
Note  44  und  45.  S.  163—165,  der  aber  nur  Dlugosz  und  Cromer  zitirt),  dnss  Nur- 
Dewlet  schon  damals  nach  Litauen  floh,  sowie  dia  Ansicht  Karamsins  (deutsch,  VI, 
66  darnach  Caro  V.  2.  543),  dass  seine  Beherbergung  zur  Erkaltung  der  Beziehungen 
zwif^chen  Litauen  und  Mengli  Girej  führte,  kaum  haltbar.  Sestrenczewicz  Hist. 
de  la  Tauride  (sehr  unzuverlässig)  II.  211  f.  schiebt  zwischen  Nur  Dewlets  und 
Mengli  Girej's  Regierung  eine  einjährige  Hegierung  Haidars,  des  drittältesten 
Braders  ein.  Da  er  aber  hinzufügt,  dass  Haidar  gleich  nach  Erneuerung  des 
Bundes  mit  Kasimir  einen  Einfall  in  Podolien  machte,  dieser  aber  im  Jahre  1474 
stattfand  (Dhig.  XIV.  608  f.),  so  dürfte  das  Ganze  sich  auf  dieses  Jahr  beziehen, 
in  welchem  Haidar  allerdings  fast  unabhängig  gewesen  zu  sein  scheint. 

2)  Dlug.  XIV.  531. 

s)  Vgl.  über  ihn  Howorth  II.  L305Ö".  Dass,  wie  Sestrencz.  II.  212  behauptet, 
Ahmed  sofort  Mengli  Girejs  Freundschaft  suchte,  ist  bei  der  traditionellen  Feind- 
schaft der  beiden  Reiche  ganz  undenkbar.  Statt  Ahmed  hat  hier  Kasimir  zu  stehn. 
Diese  Stelle  bei  Sestrencz.  gründet  sich  nach  Angabe  der  Anmerkung  auf  S.  213  auf 
die  sogenannten  Stufenbücher,  Cromer  und  De  Guignes,  in  der  Tat  aber,  wie  es 
scheint,  nur  a\if  letzteren,  denn  sonst  wäre  der  auch  so  schwer  zu  begreifende  Fehler 
gar  nicht  zu  erklären.  Er  ist  wohl  nur  durch  falsche  Auffassung  der  Stelle  bei 
De  (iuignes  III.  p.  378  entstanden:  »Mohammed  (^=  Ahmed)  .  .  .  qui  avait  tout 
ä  craindre  des  liaisons  de  Mengheli  Kerei  avec  Casimir  .  .  crut  d^voir  faire  un 
trai(e  avec  ce  prince*,  wo  er  die  Worte  »avec  ce  Prince*  statt  auf  Casimir  auf 
das  vorhergehende  Menghelikerei  bezog  und  dadurch  diese  ganz  unmögliche 
Kombination  schuf.  Was  die  Verwirung  noch  vermehrt  ist,  dass  an  der  be- 
treffenden Stelle  folgende  Marginalnote  steht:  »Son  alliance  avec  les  Busses  1492« : 

♦)  Wosskr.  158.  Nikon  15.  Kirjej,  Sohn  Amurats,  Enkel  Misurs,  den  Grossfüwt 


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Zur  Geschichte  Iwans  lU,  WassiljewiÖ.  621 

und  reichen  Geschenken  für  den  Chan  selbst  sowohl  wie  für  seine 
Grossen,  namentlich  Timur,  der  an  seinem  Hofe  die  erste  Stelle  ein- 
nahm, und  schlug  ihm  vor,  beiderseits  mit  aller  Macht  gegen  Moskau 
zu  ziehen  1). 

Aber  Ahmed^)  war  zu  sehr  durch  die  ihn  selbst  auf  allen  Seiten 
umgebenden  Schwierigkeiten  in  Anspruch  genommen  und  behielt  den 
Gesandten  ein  ganzes  Jahr  bei  sich,  ohne  eine  endgiltige  Antwort  zu 
geben,  obwohl  sich  die  Fürsten  der  Horde  für  den  Krieg  aussprachen*). 

Wenn  sich  nun  auch  nirgends  eine  ausdrückliche  Erwähnung 
findet,  so  dürfte  es  doch  für  ausgemacht  anzusehen  sein,  dass  Iwan 
von  diesen  Dingen  Kunde  hatte  und  in  jeder  möglichen  Weise  ent- 
gegen wirkte**);  die  Furcht  vor  einer  ungünstigen  Wendung  dieser 
Verhandlungen  dürfte  es  gewesen  sein,  welche  ihm  den  Entschluss 
zum  Kampfe  gegen  das  widerspenstige  Nowgorod,  dem  er  doch  un- 
endlich überlegen  war,  so  schwer  machte,  und  in  der  Tat  hätte  ein 
Anfall  Ahmeds  in  seiner  Abwesenheit  ganz  unberechenbare  Gefahren 
über  das  Reich  bringen  können.  Man  ^ wird  daher  annehmen  müssen, 
dass  er  Ende  Mai  oder  Anfang  Juni  sichere  Kunde  hatte,  dass  von 
dieser  Seite  nichts  zu  fürchten  sei,  denn  es  ist  auffallend,  wie  plötzlich 


Wassilij  Dmitiijewiö  gekauft  haben  soll.  Bei  Nikon  heisst  er  Kirjej  Krivoj.  Ho- 
worth  II.  1.  448  vermutet,  dass  er  mit  den  krimschen  Girejs  (Kerei8)  verwandt  war. 
Vielleicht  ist  er  identisch  mit  jenem  Kierdej,  der  1472  als  Kasimirs  Gesandter 
bei  Mengli  Girej  erscheint.  Pulaski  6  f.  u.  Dokum.  Nr.  1  u.  3.  S.  199  f.  Vgl, 
auch  Narbutt  VIÜ.  187  f.  In  einem  der  Ossolinski sehen  Bibliothek  in  Lemberg 
entstammenden  Dokument  erscheint  ein  Pan  Dobrisa  Misjurowiö  (Akty  otnosja- 
söiesja  k  istor.  juznoj  i  zapadnoj  Rossi  f.  Nr.  225  S.  293)  oder  Drobisz  Mzuro- 
wicz  (Archiwum  ksi^z^t  Sangusköw  I.  Nr.  59  p.  56),  der  einige  Güter  an  seinen 
Herrn  Iwan  WassiljewiÖ  Ostrozki  verkauft.  Im  »Archiwum*  wird  er  noch  zwei- 
mal erwähnt,  a«.  1458  (Nr.  52,  p.  50)  und  a».   1464  (Nr.  60,  p.  57). 

*)  WoBskr.  und  Nikon  1.  c.  Kirjejs  Vorschlag  lautet:  »ötoby  ty,  volnoj  carj, 
pozaloval,  posel  na  Moskovskago  vel.  knjazja  s  vseju  ordoju  svoeju,  a  jaz  otselje 
8  vseju  zemleju  svoeju,  ponezebo  mnogaja  i^toma  zemli  moej  ot  negc. 

*)  Nach  1460  war  er,  da  ihn  1465  Ha^'i  Girej  aufhielt,  nicht  mehr  nach 
Russland  vorgedrungen.  Nur  einige  Abteilungen  seiner  Borde  haben  1468  das 
Gebiet  von  Rjasan  geplündert,  Karamsin  (r.)  VI,  A.  74. 

«)  Wosskr.  Nik.  1.  c.  Da  nun  Kirejs  Rückkehr  au3  dem  Lager  in  den  Sep- 
tember oder  Okt.  1471  f&Ut  (Wosskr.  168,  Nik.  34),  so  ist  seine  Absendung  in 
den  Herbst  1470  zu  setzen.  —  Caro.  Gesch.  Polens  V.  2.  543  nimmt  dafür  die- 
selbe Zeit  an  wie  für  den  Vertrag  Kasimirs  mit  Nowgorod,  also  Ende  1470. 

4)  Das  darf  man  wohl  unbedenklich  voraussetzen,  wenn  man  die  allerdings 
erst  etwas  später  einsetzenden  Gesandtschaftsinbtruktionen  und  Berichte  in  Be- 
tracht zieht,  die  im  XLI.  Band  de«  Sbornik  der  Petersburger  bist.  Gesellsch. 
publizirt  sind  und  zeigen,  wie  genau  Iwan  stets  über  den  Aufenthalt  und  die 
nächsten  Absichten  der  grossen  Horde  unterrichtet  war. 


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622  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

und  furchtbar  jetzt   uach   dem  Zaudern    und  Hinziehen    während  des 
letzten  Halbjahres  der  Krieg  losbrach. 

3.  Der  nowgorodische  Feldzug  von  1471'). 
Sobald  sicli  Iwan  vor  Litauen  und  der  Horde  gesichert  fühlte, 
schlug  er  los.  Von  allen  Seiten  zogen  die  Truppen  gegen  Nowgorod, 
welches  dem  Ansturm  auch  nicht  im  entferntesten  gewachsen  war. 
Das  einzige  grossere  Heer,  das  die  Stadt  ins  Feld  stellte,  wurde  von 
Iwans  Vorhut,  zehntausend  Mann  unter  Daniel  Cholmski  und  Feodor 
Dawydovie,  am  14.  Juli  an  der  Selona  gänzlich  geschlagen,  so  dass 
dem  Hauptheer  nur  mehr  die  Belagerung  der  Stadt  selbst  übrigblieb. 
Iwan  hatte  die  ihm  entgegengesandten  Friedensanerbieten  der  Now- 
goroder unbeachtet  gelassen  und  traf  am  27.  Juli  am  Ilmensee  zwi- 
schen der  Selonamündung  und  Korostyn  ein,  wo  er  bis  zum  Abschluss 
des  Friedens  blieb,  während  sein  Heer  die  Stadt  in  weitem  Umkreis 
einschloss.  —  Die  Bürgerschaft  der  Stadt  war  damals  seit  langem 
nicht  mehr  gewohnt,  mit  vollem  Einsatz  aller  Kräfte  einen  Krieg  zu 
Ende  zu  führen,  sondern  hatte  in  den  letzten  Jahrzehnten  fast  alle 
Kriege  durch  Geldzahlungen  beendet,  überdies  war  sie,  wie  schon  öfter 
erwähnt,  im  Innern  uneinig.  Der  Gegensatz  zwischen  der  litauischen 
und  moskauischeu  Partei  bestand  fort  und  Iwan  versäumte  nicht, 
durch  Milde  ge^en  die  Niedrigen  und  Strenge  gegen  die  gefangenen 
Bojaren  die  stets  vorhandene  Kluft  zwischen  den  sozialen  Klassen  der 
Stadt  zu  erweitern.  Da  auch  die  Hoffnung  auf  Hilfe  von  Litauen 
her  sich  als  nichtig  erwies  und  zugleich  in  der  durch  Flüchtlinge  vom 
flachen  Land  überfüllten  Stadt  Hungei^not  ausbrach,  so  eutschloss  sich 
die  herrschende  Partei,  dem  Druck  der  Volksmassen  nachzugeben  und 
unter  allen  Umständen  Frieden  zu  schliessen.  Schon  am  Tage  von 
Iwans  Ankunft  am  Dmensee  erschien  eine  feierliche  Gesandtschaft, 
an  deren  Spitze  der  Wladika  Feofil  stand,  vor  ihm  und  erhielt  nach 
den  üblichen  Schwierigkeiten  Vorlass.  Etwa  am  1,  oder  2.  August 
scheint  Iwan  dem  Plündern  und  Brennen  ein  Ende  gemacht  zu  haben, 


I)  Dieser  Abschnitt  war  urBprünglich  viel  umfangreicher  und  mit  Quellen- 
nachweisen versehen  und  wurde  hier  zum  Zweck  der  Raumersparnis  auf  die 
nachfolgende  Skizze  gekürzt.  Dies  konnte  ohne  grösseren  Schaden  geschehen, 
da  der  äussere  Verlauf  des  Feldzuges,  über  den  ein  Sonderbericht,  der  in  meh- 
rere Chroniken  übergegangen  ist,  z.  B.  I.  Sof,  (P.  S.  R.  L.  VI.  1—15)  die  ein- 
zige ausfOhrliche  Quelle  bildet,  bei  Karamsin  genau  wiedergegeben  ist.  Einzelne 
Abweichungen  in  der  Auffassung  werde  ich  vielleicht  an  anderer  Stelle  be- 
gründen können. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Waasüjewü.  0'^3 

die  YerhandluDgen  fanden  allerdings  erst  am  9.  resp.  U.  August 
durch   Unterzeichnung   einiger    Verträge   ihren   endgiltigen  Abschluss. 

Da  unterdessen  wohl  auch  die  Nachricht  von  dem  am  27.  Juli 
erfochtenen  Sieg  der  Moskowiter  über  die  nowgorodischen  Truppen 
der  Dwinagebiete  eingetroffen  war,  so  fielen  die  Bedingungen  f&r  Now- 
gorod recht  schlecht  aus.  Es  musste  auf  die  Verbindung  mit  Litauen 
verzichten  und  versprechen,  seinen  Wladika  nur  in  Moskau  weihen  zu 
lassen.  Alle  früher  oder  während  des  eben  beendigten  Krieges  ge- 
machten Eroberungen  mussten  herausgegeben,  Permien  abgetreten, 
15,500  Rubel  in  einigen  Terminen  bezahlt  werden;  dagegen  gab  Iwan 
die  meisten  sog.  sawolozkischen  Besitzungen  wieder  heraus  und  beliess 
der  Stadt  im  ganzen  und  grossen  ihre  rechtliche  Stellung,  indem  er 
nur  die  Lage  wiederherstellte,  die  sein  Vater  Wassilij  der  Blinde  1456 
geschaflFen  hatte.  Eine  gewisse  Wichtigkeit  für  das  innere  Leben  Now- 
gorods hätte  der  Vertrag  über  die  Begelung  der  Bechtspflege  erlangen 
können,  es  scheint  jedoch,  dass  er  niemals  recht  zur  Durchführung 
gekommen  ist^). 

Nachdem  Iwan  den  Einwohnern  der  Stadt  den  Eid  auf  die  Ver- 
träge hatte  abnehmen  lassen  und  die  erste  Bäte  der  Kriegsentschädi- 
gung empfangen  hatte,  zog  er,  ohne  selbst  Nowgorod  betreten  zu 
haben,  am  13.  August  aus  seinem  Lager  ab  und  traf,  enthusiastisch 
begrüsst,  am  1.  Sept.  in  Moskau  ein.  Von  der  Geistlichkeit  und  dem 
Volke  wurde  er  als  Vorkämpfer  der  Rechtgläubigkeit  gefeiert,  er  selbst 
wird  aber  wohl  gewusst  haben,  dass  es  vor  allem  ein  grosses  politi- 
sches Werk  war,  das  er  vollbracht  hatte.  Es  war  ihm  gelungen, 
Nowgorod  in  einem  kurzen,  glänzenden  Feldzug  niederzuwerfen,  ohne 
dass  Litauen  oder  die  Tataren  hatten  eingreifen  können,  Moskau  war 
wieder  um  einen  Schritt  weiter  gekommen  auf  seiner  Bahn.  Aber 
nicht  zum  wenigsten  hatte  Iwan  diesen  Erfolg  seiner  Mässigung  zu 
verdanken.  Er  hatte  es  vorgezogen,  Nowgorod  auf  billige  Bedingun- 
gen hin  zu  schneller  Unterwerfung  zu  bringen,  da  zu  grosse  Härte 
den  Krieg  leicht  hätte  verlängern  und  verschärfen  können.  Er  hoffte 
auch  so  mit  der  Zeit  zum  Ziel  zu  gelangen.  So  benahm  er  sich  denn 
auch  unmittelbar  nach  dem  Krieg  ziemlich  milde  und  mehrere  Jahre 
hindurch  gab  es  keine  ernstlichen  Schwierigkeiten  zwischen  den  beiden 
Parteien. 


<)  Die  Verträge  finden  eich  abgedruckt  in  den  Akty  archeogr.  eksped.  I. 
NNr..  90—94,  die  mir  nicht  zugänglich  waren ;  auch  bei  Karamsin  (russ.)  V. 
A.  404  und  VI.  A.  66. 


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624  Moritz  Landwehr  von  Pragenan. 

4.  Der  Tatareneinfall  von  1472. 

König  Kasimirs  Gesandtschaft  an  den  Chan  Ahmed  war  erst  nach 
Verlauf  eines  Jahres  mit  Erfolg  gekrönt  worden.  Im  September  oder 
Oktober  1471  sandte  Ahmed  mit  dem  nach  Litauen  zurückkehrenden 
Kirej  einen  eigenen  Botschafter  dahin,  um  die  Verabredungen  für  den 
bevorstehenden  Feldzug  zu  treflTen*).  Es  verlautet  nichts  über  den 
Inhalt  derselben,  wahrÄcheinlich  aber  werden  sie  dahin  gegangen  sein, 
dass  beide  Teile  mit  ihrer  gesamten  Macht  um  die  Mitte  des  nächsten 
Jahres  an  die  Oka  uud  ügra  vorrücken  sollten*;. 

Im  Frühjahr  1472  brach  denn  auch  Ahmed  aus  «eiuen  Steppen 
auf  und  zog  langsam®)  und  wie  es  scheint  nicht  gerade  heimlich  heran, 
was  dem  Grossfürsten  die  Möglichkeit  gab,  in  Müsse  ein  gewaltiges 
Heer  zusammenzuziehen,  welches  die  wachsende  Macht  des  Reiches 
anschaulich  genug  zeigte.  Zuerst  sandte  er  den  Fürsten  Feodor  Da- 
wydowiö  mit  den  Leuten  von  Kolomna  an  die  Oka,  am  10.  Juli  Daniel 
Cholmski  und  Iwan  Striga  mit  grosser  Streitmacht  und  endlich  seine 
Brüder,  gleichfalls  mit  bedeutenden  Heereskräfteu*).  Seine  Mutter,  die 
Grossfürstin  Maria,  ging  schon  vorher  nach  Rostow,  da  man  für  Mos- 
kaus Sicherheit  fürchtete  s). 

Unterdessen  war  der  Chan  nahe  an  die  Grenzen  herangekommen, 
liess  seine  Frauen,  die  Alten,  Kranken  und  Kinder  zurück  und  rückte 
von  ortskundigen  Führern  geleitet  von  der  litauischen  Seite  aus  gegen 
die  Stadt  Aleksin«).  Iwan  erhielt  die  Nachricht  davon  am  30.  Juli, 
liess  uui  zwei  Uhr  des  Tages  die  Messe  lesen  und  eilte,  ohne  etwas 
gegessen  zu  haben,  nach  Kolomua'),  von  wo  er  dann  nach  Rostislawl 


')  Wosskr.  168.  Nik.  35.  Vgl.  oben  S.  621.  In  diesem  selben  Jahre  1471, 
da  Kasimir  mit  Abmed  verhandelte,  schloss  er  auch  mit  Mengli  Girej  einen 
Bund,  den  der  letztere  sogar  auch  auf  Wiadyslaw  von  Böhmen  ausdehnte.  Aber 
Mengli  Girej  revanchirte  sich  für  die  Doppelzüngigkeit  Kasimirs  dadurch,  dass 
er  auch  im  Jahre  1471  sich  gegenübe-r  Moskau  zu  »Freundschaft  und  Liebe« 
verpflichtete.  Pulaski  10  f.  nach  Karams.  u.  Solowj.  Über  die  Anßlnge  dieser 
Annäherung  vgl.  Karamsin  (d.)  VI.  66-67.  Caro.  Gesch.  Pol.  V.  2.  544  f.  Ober 
deren  spätere  Folgen  wird  noch  ausführlicher  zu  sprechen  sein. 

»)  Vgl.  oben  S.  G21,  A.  1. 

3)  Wobskr.  174.  Nik.  47. 

*)  Nikon.  45. 

*)  Wosskr.  173;  Nik.  45  gibt  für  die  Abreise  den  10.  Juli  an.  —  Moskau 
wurde  am  20.  Juli  während  eines  heftigen  Sturmes  durch  einen  grossen  Brand 
verwüstet.     Wosskr.  i.  c.  Nik.  45—46. 

«)  IV.  Nowg.  150.  I.  Sof.  VI.  31  II.  Sof.  195.  ,i  podäed  blizj  Rusi  ostavi 
u  Caricj  (II.  Sof.  Carici)  staryh  i  bolnyh  i  malyh  i  poide  s  provoduiki  ne  putma«. 

')  Wosskr.  174.  Nikon.  46. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III«  Wassiljewi^«  g25 

ging  Qud  seinem  Sohne  nachzufolgen  befahl^).  Seine  Ankunft  in  der 
letztgenannten  Stadt  kann  nicht  vor  den  2.  August  fallen,  da  er  am 
1.  des  Monats  nachweislich  noch  inEolomna  war'),  eine  Tatsache,  diefilr 
die  Betrachtung  der  ganzen  Angelegenheit  von  grosser  Wichtigkeit  ist 

Aleksin  war  schlecht  verpflegt  und  nicht  verteitigungsfahig,  und 
daher  erhielt  der  Kommandant  der  Stadt,  Semen  Beklemjäew,  Befehl 
sie  aufzugeben^).  Dies  ist  die  letzte  Nachricht,  welche,  wenn  sie  auch 
nicht  in  allen  Chroniken  erwähnt  wird,  doch  ziemlich  sicher  ist;  alle 
folgenden  Einzelheiten  sind  zweifelhaft  und  nur  in  grossen  ümrigsen 
lässt  sich  das  Bild  all  der  Begebenheiten  dieser  Tage  feststellen :  Aleksin 
wurde  verbrannt,  ein  oder  zwei  Übergangs  versuche  der  Tataren  zurück- 
gewiesen, und  diese  zogen  ohne  sichtbare  Erfolge  ab.  Mit  diesen 
wenigen  Worten  ist  eigentlich  alles  Sichere  erschöpft,  was  über  die 
Angelegenheit  bekannt  ist,  für  das  übrige  besteht  fast  keine  Angabe, 
der  nicht  durch  eine  andere  widersprochen  würde. 

Es  stehen  sich  hier  zwei  Klassen  von  Berichten  gegenüber,  deren 
eine  von  der  wosskressenskischen  und  nikonischen  Chonik,  deren  zweite 
von  den  beiden  Sophien-Chroniken  und  dem  Chronographen  der 
IV.  nowgorodischen  Chronik  gebildet  wird,  und  deren  Inhaltsangabe 
hier  folgen  mag. 

1.  W  OS  skr.  174  und  Nikon.  46—47.  —  Aleksin  verteidigte 
sich  tapfer,  am  Freitag  (=31.  Juli)  zündeten  es  die  Tataren 
an  und  nahmen  es.  Die  Einwohner  gingen  alle  zugrunde  oder 
fielen  in  die  Gefangenschaft.  Hierauf  eilten  die  Tataren  in  grosser 
Menge  zur  Oka  und  stürzten  sich,  durch  Russen  an  eine  Stelle  ge- 
führt, welche  nur  schwach  besetzt  war,  in  den  Strom,  Dort  stand 
Peter  Feodorowiö  öeljadnin  und  Semen  Beklemyäew  mit  wenigen 
Leuten;  sie  eröfiTneten  das  Feuer  gegen  die  Feinde,  begannen  aber 
bald  Mangel  an  Munition  zu  leiden  und  dachten  schon  an  den  Bück- 
zug, da  traf  Fürst  Wassilij  Michailowic  mit  seiner  Schar  ein,  dann  die 
Truppen  des  Fürsten  Jurij  und  endlich  dieser  selbst.  Die  Russen  ge- 
wannen die  Oberhand,  ihre  stets  steigende  Zahl  schreckte  die  Feinde 
über  den  Fluss  zurück,  sie  selbst  rückten  an  das  Ufer  vor,  unter  ihnen 
auch  der  Zarewiö  Daniar^).    Der  Chan  selbst  kam  zum  Flusse,  und  als 

*)  Das8  er  nach  Rostislawl  giog,  ergibt  sich  aus  Bpftteren  stellen.  IV. 
Nowg.  151.  I.  Sof.  32.  IL  Sof.  195.  Wegen  seines  Sohnes  vgl.  Solowjow.  V.  106. 

*)  An  diesem  Tage  traf  ihn  nämlich  dort  eine  Ps'^o wische  GesandschafL 
I.  Pßk.  243.  Bei  der  chronologischen  Genauigkeit  dieser  Quelle  darf  ihre  Angabe 
wohl  als  sicher  gelten.  »)  IV.  Nowg.  151.  l  Sof.  31.  IL  Sof.  195. 

*)  Der  hier  erwähnte  Fürst  Jurij  ist  der  nächstälteste  Bruder  Iwans,  Daniar 
der  in  Iwans  Diensten  stehende  TatarenftXrst  von  Eassimov.  Vgl.  Weljam.-Sem 
Untersuch,  etc.  L  16  ff. 

MitUieiluncen  XXV.  40 

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ß26  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

er  die  Menge  der  nissischen  Truppen  und  ihre  vortreffliche  Bewaff- 
nung sah^),  da  begann  er  langsam  vom  Ufer  zurückzuweichen,  in  der 
Nf^cht  aber  (das  wäre  also  vom  31.  Juli  zum  1.  August)  fiel  Gottes 
Zorn  auf  ihn,  und  er  floh,  ohne  verfolgt  zu  werden,  denn  Gott  sandte 
eine  Seuche  gegen  sein  Heer.  In  sechs  Tagen  kam  er  zu  seinen 
Frauen,  von  wo  er  einen  ganzen  Sommer  (bis  an  die  russischen 
Grenzen)  gebraucht  hatte. 

L  So  f.  31—32.  IL  So  f.  195.  IV.  Nowg.  150—151.  —  Als  Be- 
klemySew  den  Befehl  erhielt^  die  Stadt  Aleksin  zu  verlassen,  verlangte 
er  von  den  Bürgern  derselben  ein  Geschenk;  man  gab  ihm  fünf  Rubel, 
doch  er  verlangte  einen  sechsten  für  seine  Frau,  und  während  sie  so 
feilschten,  erschienen  die  Tataren  vor  der  Stadt,  Beklemysew  floh  über 
den  Fluss,  die  Feinde  eilten  ihm  nach  und  warfen  sich  in  die  Oka. 
In  diesem  gefahrvollen  Augenblicke  kam  Wassilij  Michailowic  von 
Wereja  mit  wenigen  Leuten  herbei  und  verteidigte  den  Übergang,  all- 
mälig  trafen  dann  auch  Fürst  Jurij  aus  Serpuchow,  sein  Brüden  Boris 
von  der  Koslower  Furt  und  endlich  Peter  Feodorowic  öeljadnin  ein, 
und  die  Menge  ihrer  Truppen  erschreckte  die  Tataren  und  den  Chan 
selbst^).  Da  dieser  nun  hier  nichts  ansrichtete,  wandte  er  sich  gegen 
Aleksin  und  nahm  es,  während  die  Fürsten  jenseit  der  Oka,  ausser- 
stande  zu  helfen,  Tränen  des  Mitleides  vergossen.  Die  Tataren  fürch- 
teten besondere  den  Fürsten  Jurij,  vor  dessen  Namen  sie  zitterten;  als 
sie  dann  noch  von  Tataren,  welche  in  russischen  Diensten  standen,  er- 
fahren, dass  dies  lauge  noch  nicht  die  ganze  Macht  des  Grossfürsten 
sei,  sondern  dass  dieser  selbst  mit  zahlreichen  Truppen  bei  Bostislawl 
stehe,  Daniar,  der  Sohn  Kassyms,  bei  Kolomna  mit  Tataren  und  vielen 
Wojewoden,  Fürst  Andrej  der  Ältere  in  Serpuchow  und  bei  ihm  Mur- 
tosa,  da  floh  der  Chan  und  führte  den  Gesandten  des  Grossfürsten, 
Grigorij  Wolnin,  mit  sich  fort;  er  fürchtete  auch,  dass  die  Zarewiöe 
im  Dienste  des  russischen  Herrschers  sein  Lager  und  seine  Frauen 
überfallen  könnten. 

Wenn  man  nun  die  beiden  Darstellungen  vergleicht,  so  ergibt 
sich,    dass    die    erste    den  Kampf  am  Flusse  nach  der  Einnahme  von 

»)  I  86  i  carj  sam  pride  na  breg  i  vidjev  mnogi  polki  velikogo  knjazja  aki 
more  kolebljusöi^a,  dospjehi  ze  na  nih  bjehu  ßisty  velmi  ako  srebro  blistajusöi  i 
voruäeny  zjelo,  i  na^at  ot  brega  otstupati  po  malu. 

2)  .  .  i  bje  vidjeti  strasno  Tatarom  i  samomu  carju  mnozestvo  Rusi,  a  v 
Bolneönye  dni  jakoze  more  kolebljusöesja,  ili  jako  ezero  sijajusöisja  v  dospjesjeh 
ih.  —  Diese  beiden  Stellen,  die  durch  ihre  poetische  Haltung  ganz  aus  ihrer 
Umgebung  heraustreten  und  trotz  kleiner  VerBchiedenheiten  offenbar  auf  eine 
Quelle  zurückgehen,  scheinen  Reste  eines  verlorenen  Sonderberichts  zu  sein, 
der  sich  der  Form  nach  wohl  an  den  über  die  Schlacht  an  der  Worskla  anlehnt. 


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Zur  Geschicbte  Iwan8  HI.  Wassiljewid.  627 

Aleksin  ausetzt,  die  zwidite  vor  derselben,  dass  die  erste  Geljaduin  zuerst 
an  Ort  und  Stelle  sein  lässt  die  zweite  zuletzt,  dass  die  erste  Daniar 
unten  den  Kämpfern  anfährt,  während  er  nach  der  zweiten  fem  vom 
Kampfe  bei  Kolomna  stand.  Karamsin^)  und  Arcybydew')  haben  sich 
der  ersten,  Solowjow')  der  zweiten  Version  angeschlossen,  doch  ohne, 
so  viel  ich  sehe,  Ursachen  dafür  anzugeben,  und  es  wird  wohl  auch 
nicht  möglich  sein,  entscheidende  Gründe  für  die  ^ine  oder  andere 
beizubringen,  da  sich  die  widersprechenden  Nachrichten  mit  gleicher 
Wahrscheinlichkeit  und  Autorität  gegenüberstehen. 

Zwei  Punkte  möchte  ich  jedoch  hervorheben. 

1.   Die   Nachricht,   dass   der  Chan   vor  Aleksin   stehe,   kam   am 

30.  Juli,   zweifellos   in   der   Nacht,    in   Moskau   an,   Iwan   reiste   am 

31.  Juli  von  hier  nach  Kolomna*\  wo  er  am  1.  August  war,  und 
von  da,  frühestens  am  2.  August,  nach  Rostislawl  Nun  erfuhr  Chan 
Ahmed,  als  er  noch  am  Flusse  stand,  dass  Iwan  in  Rostislawl  sei; 
das  heisst,  er  selbst  hielt  sich  noch  um  den  2.  August  bei  Aleksin 
auf,  während  sein  Abzug  nach  der  Darstellung  aller  Chroniken  aut 
die  Nacht  vom  31.  Juli  zum  1.  August  fallen  müsste.  Die  erste 
pskowische  Chronik  sagt  ausdrücklich,  dass  Ahmed  nur  einen  Tag  und 
eine  Nacht  an  der  Oka  stand^)  und  doch  ist  das  gerade  nach  ihren 
eigenen  Angaben  über  die  Reise  der  Gesandten  nicht  gut  möglich«); 
und  gegen  die  Angaben  über  die  Truppenverteilung,  unter  welchen 
eben  auch  die  Nachricht  von  dem  Aufenthalt  des  Grossfürsten  bei 
Rostislawl  vorkommt,  lässt  sich  überhaupt  kein  begründeter  Einspruch 
erheben'). 

Man  wird  daher  entgegen  der  Darstellung  der  Chroniken  annehmen 
müssen,  dass  die  Tataren  länger,  als  gewöhnlich  augegeben  wird,  an 
der  Oka  stauden,  und  zwar  wenigstens  vom  29.  Juli  bis  zum  2.  August, 
wahrscheiulich  aber  noch  einige  Tage  mehr,  wobei  nur  zu  bemerken 
ist,  dass  für  die  Tage  nach  dem  31.  Juli  keine  Nachricht  von  irgend- 
welchen Kämpfen  vorliegt.  Es  entsteht  demnach  die  Frage,  was  das 
fernere  Verweilen  des  Chans  bezweckte,    wenn  er  keine  weiteren  An- 


»)  (d.)  VI.  41—42. 

*)  IV.  22. 

»)  V.  106—107. 

*)  I.  Psk.  244,  vgl.  z.  ß.  Radautzer  Progr.  1903  S.  9. 

«)  p.  244. 

0)  Höcbstens  dass  die  Stelle  ganz  wörtlich  dahin  zu  verstehen  wäre,  dass 
der  Chan  nur  einen  Tag  am  Ufer  der  Oka  stand,  was  dann  nicht  aasschliessen 
würde,  dass  er  sich  noch  einige  Zeit  in  fier  Nähe  des  Flusses  aufhielt. 

»)  Mit  Ausnahme  der  Nachricht  über  Daniar  (ygU  oben  S.  625  u.  626),  die 
aber  nicht  in  Betracht  kommt. 

40* 


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g2g  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

griflFe   unternahm.     Darüber   scheinen    nun    einige  Worte  der  zweiten 
Klasse  von  Berichten  eine  Andeutung  zu  geben. 

2.  Es  heisst  da:  «Der  Chan  floh  und  führte  den  Gesandten  des 
Qrossfürdten,  Grigorij  Wolnin,  mit  sich  fort*.  Das  lässt  mit  ziemlicher 
Sicherheit  darauf  schliessen,  das  Iwan  durch  diesen  Gesandten  Yon 
dem  Chan  den  Frieden  erbeten  hat  und  dass  die  paar  Tage,  welche 
nach  den  Kämpfen  tatlos  verstrichen,  durch  Yerhaadlungen  ausgefUlt 
wareu. 

Wie  wenig  der  Grossfürst  von  vornherein  gesonnen  war,  es  aot 
eine  grosse  Entscheidungsschlacht  ankommen  za  lassen,  zeigt  die  Tat- 
sache, dass  er  trotz  des  gewaltigen  Heeres  von  180.000  Mann*),  Ober 
das  er  gebot,  nicht  einmal  den  Versuch  wagte,  auch  das  Laud  jenseits 
der  Oka  zu  schützen,  sondern  dieses  seinem  Schicksal  überliess  und 
sich  lediglich  auf  die  Verteidigung  der  Okalinie  beschränkte;  und  das 
ist  nicht  zu  verwundern,  denn  das  Wagnis  einer  grossen  Feldschlacht 
gegen  die  Tataren  drohte  im  Falle  des  Missdiugens  mit  unendlichem 
Elend;  versprach  aber  selbst  im  besten  Falle  keinen  entscheidenden 
Erfolg.  Dmitri  Donskoj  hatte  sich  zwei  Jahre  nach  seinem  grossen 
Sieg  über  Mamai  vor  Tochtamys  demütigen  müssen,  und  der  kriegs- 
gewaltige Witold  hatte  in  der  Schlacht  an  der  Worskla  erfahren,  dass 
auch  Gewehre  und  Kanonen  im  offenen  Felde  gegen  die  Tataren  den 
Erfolg  nicht  sichern  konnten.  So  darf  man  wohl  bei  Iwan,  der  durch- 
aus keine  kriegerische  Natur  war«),  die  Geneigtheit  voraussetzeu,  sich 
durch  einige  pekuniäre  Opfer  dieser  Gefahr  zu  entziehen,  zumal  da 
man  in  Moskau  hofite,  dass  die  Horde  in  sieh  selbst  zerfallen  werde >). 

Da  nun  die  Tataren  an  der  Oka  nichts  ausrichteten  und  bei  dem 
Ausbleiben  der  litauischen  Hilfe  keine  Erfolge  zu  erwarten  standen, 
so  wird  Chan  Ahmed,  dessen  Macht  bei  weitem  nicht  so  gross  wie 
acht  Jahre  später  gewesen  zu  sein  scheint,  den  Friedensangeboten  des 
Grossfürsten  wahrscheinlich  ein  günstiges  Gehör  geschenkt  haben. 
IJber  die  Bedingungen  lässt  sich  vermuten,  dass  bei  stillschweigender 
Anerkennung  der  chanischen  Oberherrlichkeit,  die  ja  im  Prinzip  weder 
früher  noch  später  (bis  1480)  geleugnet  wurde,  das  Hauptgewicht  auf 
Geschenke  und  das  Versprechen  der  Tributzahlung  gelegt  wurde. 


»)  I  Psk.  244  ,anf  einer  Strecke  von  150  Werst*. 

')  Vgl.  den  yielzitirten  Auäspriicli  des  flospodars  der  Moldau,  Stefan,  bei 
Herberstein.  Rer.  moscov.  commentarii  (Auetores  rer.  Moscovitanira.  Francof. 
1600.  p.  8.  1.  27):  Illum  domi  sedendo  et  dormitando  iniperium  suum  augere  etc. 

')  Das  zeigt  die  häufig  in  den  Verträgen  yorkommende  Wendung:  ,Wenn 
aber  Gott  die  Horde  verändert,  wenn  Du  von  dem  Grossfürstentum  keinen  Tribut 
zahlst  .  ,  •«,  z.  B.  Sobr.  goss.  gr.  i  dog.  I.  Nr,  95. 


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Zur  Geschichte  Iwans  ILI.  WpBsiljewi^..  g29 

Wenn  man  ein  solches  Ende  des  Feldzuges  annimmt,  so  lässt  sich 
dann  auch  begreifen,  dass  in  den  folgenden  Jahren  zwischen  den  bei- 
den Herrschern  äusserlich  ganz  gute  Beziehungen  bestanden^),  die 
sonst  ganz  unerklärlich  bleiben  würden.  Auch  lässt  sich  zur  Bekräf- 
tigung der  oben  erwähnten  Vermutung  anführen«  dass  nach  dem  Jahre 
1472  ebenso  wie  yorher  ziemlich  bedeutende  Geldzahlungep  an  das 
goldene  Lager  geleistet  wurden'). 

Der  Chan  zog  ab  und  kehrte  in  sechs  Tagen  zu  seinen  Frauen 
zurück;  dies  wird  als  Zeichen  der  Eile,  mit  welcher  er  seine  , Flucht* 
bewerkstelligte,  angeführt'),  es  verliert  aber  seine  Beweiskraft  dadurch, 
dass  die  andere  Version  die  Nachricht  bringt,  dass  er  seine  Fi^iueii 
nahe  an  den  russischen  Grenzen  zurückgelassen  hatte^)  und  da  ist  es 
dann  sehr  begreiflich,  dass  er  sie  in  sechs  Tagen  erreichte. 

Der  Grossfürst  schickte  angeblich  den  abziehenden  Tataren  Truppen 
nach,  um  die  Nachzügler  anzugreifen  und  womöglich  die  christlichen 
Gefangenen  zu  befreien^),  doch  das  scheint  mehr  eine  Seheinaktion 
gewesen  zu  sein,  denn  von  einem  Erfolg  wird  nichts  berichtet,  sondern 
nur,  dass  der  GrossfÜrst,  als  er  ei-fuhr,  dass  die  Feinde  schon  zu 
Hause  angelangt  seien  und  ihre  Winterlager  bezögen,  sein  Heer  ent* 
liess  und  mit  Daniar  nach  Eoiomna  ging,  von  wo  er  ihn  mit  Ehren 
in  sein  Städtchen  schickte  und  selbst  am  23*  August  nach  Moskau 
zurückkehrte«),  ein  Datum,  welches  deutlich  auf  die  längere  Dauer 
der  Gefahr  hinweist. 

Wenn  man  den  eben  besprochenen  kurzen  Sommerfeldzug  über- 
blickt, so  ist  das  wichtigste  Besultat,  dass  sich  die  Moskowiter  in  ihrer 
Defeusiivstellung  hinter  der  Oka  unüberwindlich  gezeigt  hatten.  Sie 
haben  auch  einen  oder  zwei  kriegerische  Erfolge  7)  errungen,  die  bei 
der  noch  immer  herrschenden  Scheu  vor  dem  tatarischen  Namen  hoch 
angeschlagen  wurden,  aber  Ent&cheidendes  war  nichts  geschehen,  und 
dennoch  müssen  diese  Ereignisse  grossen  Eindruck  gemacht  haben,  da 


0  Vgl.  den  IL  Abschnitt. 

s)  Vgl.  Sobr.  g.  gr.  i  d.  I.  NNr.  97—102.  106—112. 

')  WoBskr.  und  Nikon,  »jako  v  sest  dn^*  h  katunam  svoim  pribjegosa, 
otnjudu  ze  vse  ijeto  sli  bjehu*.  Eatuna  heisst  Herrin  oder  Frau.  Hammer,  Gold. 
Horde  404  A.  7. 

*)  Vgl.  oben  S.  624,  A.  6. 

*)  Wosskr.  u.  Nikon. 

♦»)  Wosekr.  174  f.,  Nikon.  47  f. 

')  Ei  wäre  nftmlich  möglich,  dass  zwei  Gefechte  stattgefunden  haben,  das 
erste  vor  der  Einnahme  von  Aleksin  (11.  Klasse  der  Berichte),  das  andere  dar- 
nach (I  Klasse).  Einen  besonderen  Zusatz  entUnit  noch  die  Arehang.  Chronik 
(Karams.  (r.)  VI.  A.  80). 


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630  Moritz  Landwehr  von  Pragenaa. 

sie  durch    die  Entfernung   vergrössert  in  Litauen   und  Polen  wie  eine 
Befreiung  Tom  tatarischen  Joch  erschienen^). 

Wenn  das  nun  auch  eine  ganz  übertriebene  Auffassuug  war,  die 
namentlich  bei  Annahme  der  oben  vorgetragenen  Hypothese*)  über 
den  Ausgang  des  Feldzugs  jeder  Berechtigung  entbehrt,  so  wird  man 
dennoch  annehmen  dürfen,  dass  Iwan  mit  seinem  Erfolg  durchaus  zu- 
frieden war.  Was  er  an  innerer  Festigung  und  äusserer  Ausdehnung 
des  Beiches  bisher  gewonnen,  das  war  auf  einige  Zeit  auch  dem  ge- 
fährlichsten Feind  gegenüber  gesichert  und  mehr  konnte  er  nicht  er- 
warten, alles  weitere  musste  er  der  Zeit  und  den  zerstörenden  Kräften 
überlassen,  die  im  Innern  der  Tatarenreiche  ohne  Unterlass  tätig  waren. 

5.  Iwans  zweite  Heirat. 
Versuche  einer  Allianz  Venedigs  mit  den  Tataren. 
Das  zweite  grosse  Ereignis  das  Jahres  1472,  welches  zugleich 
bestimmend  für  die  ganze  Geistesrichtung  Iwans  werden  sollte,  war 
seine  Heirat  mit  Zoe  Palaeologa,  der  Nichte  des  letzten  byzantinischen 
Kaisers.  —  Seine  erste  Gemahlin,  die  Prinzessin  Maria  von  Twer,  war 
am  22.  Apiil  1467  mit  Hinterlassung  eines  Sohnes,  des  noch  öfter  zu 
nennenden  Iwan  des  Jüngeren  gestorben 3)  und  bei  der  Wahl  einer  Nach- 
folgerin scheinen  sich  Schwierigkeiten  ergeben  zu  haben.  Jedenfalls 
ist  es  begreiflich,  dass  Iwan  eine  sich  bietende  Gelegenheit,  sich  mit  einem 
Glied  des  altehrwQrdigen  byzantinischen  Kaiserhauses  zu  vermählen, 
mit  Freuden  ergriff,  merkwürdig  nur,  dass  er  seine  Gemahlin  aus  der 
Hand  der  Päpste  erhielt*).  Die  Erklärung  dafür  liegt  in  dem  Streben 
der  Päpste  nach  Durchführung  der  Kirchenunion  uud  nach  Vertreibung 
der  Osmanen  aus  Europa.  Oberflächlich  war  ja  die  Union  auf  dem 
Konzil  von  Ferrara-Florenz  zum  Sieg  gelangt^),  aber  in  Wirklichkeit 
fehlte  zu  ihrer  Durchführung  zunächst  so  gut  wie  alles:  auf  dem  Boden 

')  Dlugosz  XIV.  697  »iugum  servituiis  reiecit«.  Vgl.  auch  Gustiuak^ja  Ij. 
P.  S.  K.  L.  II.  358,  wo  in  Zusammenhang  mit  der  Eroberung  Kasans  (1469?)  be- 
hauptet wird,  dass  Iwan  den  Zarentitel  annahm  und  aufhörte,  den  Tataren  Tribut 
zu  zahlen. 

*)  Diese  will  natürlich  nicht  die  Lösung  der  Frage  sondern  nur  einen  Ver- 
such dazu  bieten. 

»)  Wosskr.  152,  II.  JSof.  186  irrtümlich  25.  April. 

*)  Das  wichtigste  Hilfsmittel  für  die  ganze  Heiratsangelegenbeit  ist  Pierling. 
La  Russie  et  1' Orient,  Paris,  1891,  (nach  dem  hier  zitirt  wird)  aufgenommen 
in  fecin  grösseres  Werk:  La  Russie  et  le  St.  Si^ge,  Paris  1896. 

^)  Die  Schriften  TOn  römischer  Seite  sind  ja  bekannt.  Vgl.  dazu  Makarij, 
Ist.  russk.  c  V.  339—367,  Golubinski,  II.  1.  430  AT.,  wo  die  betreffende  russische 
Literatur  verarbeitet  ist.  Vgl.  Delektorski  im  2umal  Min.  nar.  prosvj.  1895 
Juli  Bd.  300.  S.  131—184. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiß.  §31 

der  Balkanhalbinsel  wurde  ihr  durch  den  Fall  Konstantinopels  jede 
Möglichkeit  der  Verwirklichung  genommen  üud  das  moskowitische 
Eussland  hatte  seine  stramme  Orthodoxie  diem  zur  Union  übergetretenen 
Metropoliten  Isidor  gegenüber  seTir  handgreiflich  an  den  Tag  gelegt*) 
und  jedenfallp,  das  war  klar,  konnte  man  auf  einen  Sieg  der  Union 
im  Griechentum  nur  hoffen,  wenn  es  gelang,  durch  einen  Kreuzzug 
unter  päpstlicher  Führung  das  Osmanische  Keich  in  Europa  zu  ver- 
nichten. Diese  Bestebungen  erreichten  am  päpstlichen  Hof  wohl  unter 
Kalixt  III.  und  Pius  II.  ihren  Höhepunkt,  bildeten  aber  auch  noch 
unter  Paul  IL  und  dessen  Nachfolgern  einen  integrirenden  Bestandteil 
der  kurialen  Politik,  deren  Fäden  sich  nicht  nur  durch  ganz  Europa, 
sondern  auch  bis  nach  Asien  erstreckten*).  Unter  dem  Einfluss  dieser 
Ideen  scheint  nun  1468  am  päpstlichen  Hof  das  Heiratsprojekt  ent- 
standen zu  sein,  durch  welches  man  nicht  nur  Moskau  für  die  Union 
sondern  zugleich  auch  in  Moskau  einen  mächtigen  Vorkämpfer  gegeu 
die  Osmanen  zu  gewinnen  hoffte. 

Von  den  beiden  Brüdern  des  letzten  byzantinischen  Kaisers  wtjr 
der  eine,  Thomas,  im  November  1460  nach  Italien  geflohen,  wo  er 
als  Pensionär  des  Papstes  im  Mai  1465  in  den  Armen  des  ihm  zum 
Freund  gewordenen  Kardinals  Bessarion  starb.  Seine  drei  Kinder 
Andreas,  Manuel  und  Zoe  wurden  in  Rom  auf  Kosten  der  Kurie  er- 
zogen, wie  es  scheint,  unter  Bessarions  Aufsicht^).  Dieser  dürfte  es 
denn  auch  gewesen  sein,  der  nach  *  dem  Scheitern  einiger  anderer 
Heiratsprojekte  für  Zoe  die  Verhandlungen  mit  Moskau  begann,  wobei 
er  jedoch,  wie  urkundlich  nachzuweisen  ist,  in  Einverständnis  mit  der 
Kurie  handelte*). 


»)  Vgl.  Nikon.  V.  153  ff.,  Golubinaki  IL  1.  453  ff.  Nur  in  den  unter  li- 
tauiBcber  Herrechafb  stehenden  [ruBsiscben  Gebieten  fand  die  Union  einige  An* 
bänger.     Vgl.  weiter  unten  im  II.  Abscbnitt. 

«)  Vgl.  Pastor.  Gescb.  d.  Päpste  K  314  ff..  571—623,  655-708,  721—731. 
735  f.,  11*  15—17,  39—79,  220-289,  355—364,  431—447,  465—476,  daneben 
Vast,  Le  cardinal  Bessarion,  214—280,  379  ff.  Der  Kampf  gegen  die  Türken 
wurde  zeitweise  sogar  in  die  Wablkapitulation  aufgenommen,  vgl.  Raynaldus, 
Annales  eccles.  ofi  1468  Nr.  5 — 8  (ed.  Tbeiner  XXIX.  159  sq.)  Unter  den  aus- 
wärtigen war  die  mit  dem  Turkmenenberrscber  Usunbassan  wohl  die  wichtigste. 
Vgl.  Annal.  eccl.  ao.  1456  und  1457  (Tbeiner  XXIX  p.  85  sqq.,  125  sqq.)  und 
meinen  Aufsatz  in  diesen  Mitt.  1901.  S.  288  ff.  über  Ludwig  von  Bologna. 

»)  Über  Tbomas  vgl.  Zinkeisen  Gescb.  des  osm.  R.  in  Eur.  II.  212,  Vast 
257  f.  Pastor  II*.  227  f.  —  Über  Bessarions  Rolle:  Pierling  13. 

*)  Über  die  früheren  Heiratsprojekte  Pierling  14— 16i  Ebenda  p.  20  findet 
sich  ein  Dokument  aus  dem  yatikaniscben  Archiv  vom  10.  Juni  1468,  in  welchem 
Gelder  verrechnet  werden  för  die  Reise  eines  Griechen  Georgios  und  eines  ge- 
wissen Gislardi   nach  Russland.    Gislardi  führt  den  Namen  Nicolaus.    Pierling 


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632  Moritz  Landwehr  yon  Fragenau. 

An  diese  Nachrichten  aus  italieuischen  Quellen  schliessen  sich 
solche  aus  russischen  Chroniken,  nach  denen  am  11.  Februar  1469 
der  Grieche  Georgios  und  zugleich  zwei  Italiener,  Karl  und  Anton, 
Bruder  und  Neffe  des  seit  laugem  in  Moskau  ansässigen  grossf&rst- 
liehen  Münzmeisters  Iwan  Frjasin,  in  Moskau  ankamen  und  einen 
Brief  Bessarions  mitbrachten,  worin  dieser  dem  Grossfürsten  die  Heirat 
mit  Zoe  vorschlug  und  letztere  eine  rechtgläubige  Christin  genannt 
haben  soll,  welche  aus  Abneigung  gegen  den  lateinischen  Glauben 
zwei  Freier  ausgeschlagen  habe^).  Iwan  war  hoch  erfreut  über  diesen 
Antrag,  der  gewiss  seinem  Ehrgeiz  schmeichelte  und  als  er  seiue  Mutter, 
den  Metropoliten  und  die  vornehmsten  Bojaren  zu  einer  Versammlung 
berief  und  ihnen  die  Sache  vorlegte,  stimmten  auch  diese  dem  Projekte 
TOit  Freuden  bei*).  Iwan  Frjasin  (=  der  Wälsche),  oder  wie  sein  eigent- 
licher Name  lautete,  Giambattista  Yolpe')  wurde  mit  dem  Auftrage 
betraut,  nach  Rom  zu  reisen,  die  Prinzessin  zu  sehen  und  ihr  Bildnis 
zu  bringen^).  Schon  am  20.  März  1469  verliess  er  Moskau^)  und 
wurde  in  Bom  ehrenvoll  empfangen;  man  verlangte  nichts  vom  Gross- 
fürsten als  die  Sendung  einer  gehörigen  Gesandtschaft  zur  Einholung 
der  Braut  und  seinen  Gesandten  wurden  Geleitsbriefe  durch  alle  Länder 


hält  ihn  jedoch  ftlr  den  öfter  zu  erwähnenden  Anton,  wie  er  auch  in  der  russi- 
Bchen  Chronik  genannt  wird.  Der  Grieche  Georgios  ist  viellei:ht  der  später  oft 
genannte  Trachaniotes  (Pierling  p.  195). 

»)  Nikon.  VI.  7—8.  Pierling  (p.  17—18)  hebt  hervor,  dass  die  Namen  der 
beiden  Freier  falsch  sind  (nicht  der  KOnig  von  Frankreich  und  der  Herzog  von 
Mailand,  sondern  ein  Herzog  Paracciolo  (Caracciolo)  und  König  Jakob  IL  von 
Cypern  hätten  genannt  werden  müssen),  und  ebenso,  dass  die  letzten  Worte  un- 
möglich von  Bessariou  herrühren  können.  Es  ist  schwer,  hier  ein  Orteil  zu 
fällen.  —  Vgl.  Makarij.  Ist.  russk.  cerkvi  Vill.  375.  —  Vast,  Le  card.  Bessarion 
bietet  hierüber  nichts. 

*)  Siehe  die  enthusiastischen  Ausdrücke  bei  Karamsin  (d.)  VI.  46,  für  die 
aber  auch  in  der  rassischen  Ausgabe  keine  Quellen  genannt  sind. 

')  Diese  Identität  sowie  die  Anton  Gislardis  festgestellt  zu  haben,  nimmt 
Pierling  (Vorrede  p.  6,  Text  p.  85)  als  sein  Verdienst  in  Anspruch,  nicht  mit 
vollem  Rechte,  denn  die  entscheidenden  Schriftstücke,  welche  er  p.  201  sqq. 
bringt,  hat  E.  Gornet,  Le  guerre  dei  Veneti  nelPAsia  (Vienna)  pp.  98.  106. 
112—114,  schon  im  J.  1856,  und  zwar  vollständig  gedruckt,  während  Pierling  sie 
für  noch  unedirt  hielt;  und  auch  Romanin,  Storia  docum.  di  Venezia  (Venez.  1856) 
IV.  351,  nennt  schon  bei  dem  gleich  im  Text  su  erwähnenden  Allianzprojekte 
den  richtigen  Namen  Volpe.  Dagegen  sind  die  Nachrichten,  welche  Pierling 
über  die  Familien  Volpes  und  Gislardis  aus  den  Archiven  von  Vicenza  bringt, 
in  der  Tat  neu  (1.  c.  p.  26,  30,  Appendix  II.  u.  III.). 

*)  Nikon.  8. 

«)  In  Wosskr.  154,  wird  seine  Abreise  auf  den  8.  März  gesetzt 


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Zur  Geschichte  Iwans  HI.  Wassiyewiö.  633 

päpstlicher  Oboedienz  gegeben^).  Mit  diesen  Pässen  und  dem  Bild- 
nisse der  Prinzessin,  wohl  auch  mit  Briefen  des  Papstes  oder  doch 
Bessarions,  kehrte  Volpe  nach  Moskau  zurück;  ungewiss  wann,  wie 
denn  überhaupt  die  Nachrichten  über  diese  erste  Beite  Volpes  sehr 
dürftig  sind^).  Vielleicht  noch  in  die  Zeit  dieser  Beise  fällt  der  Be- 
ginn der  merkwürdigen  Verhandlungen,  welche  eine  Allianz  zwischen 
Venedig  und  dem  Chan  Ahmed  bezweckten,  und  die  so  eng  mit  der 
fieiratsgeschichte  der  Prinzessin  Zoe  zusammenhängen,  dass  sie  zugleich 
mit  dieser  behandelt  werden  müssen. 

Im  November  oder  Dezember  1470  stellte  sich  der  schon  erwähnte 
Neffe  Volpes,  Anton  Gislardi,  im  Auftrage  seines  Oheims  in  Venedig 
ein  und  machte  der  Bepublik  den  Vorschlag  einer  Allianz  mit  dem 
Chan  des  goldenen  Lagers,  denn  dieser  habe  geschworen,  200.000 
Beiter  gegen  die  Osmanen  in^s  Feld  zu  führen  3).  Obwohl  eine  solche 
Allianz  durchaus  nichts  Befremdendes  für  Venedig  hatte'^),  so  vergingen 
dennoch  vier  Monate,  bis  die  Siguorie  (2.  April  1471)  beschloss,  den 
Sekretär  Giambattista  Trevisan  mit  Gislardi  nach  dessen  Verlangen  zu 
Volpe  abzusenden^),  um  mit  diesem  das  Nähere  zu  verabreden  und 
von  da  zum  Chan  zu  reisen.  Aber  die  für  diesen  bestimmten  Ge- 
schenke waren  äusserst  geringfügig.  Am  10.  September  kamen  die 
beiden  in  Moskau  an,  unmittelbar  nach  der  Bückkehr  des  Grossfürsten 
von  seinem  nowgorodischen  Feldzuge;  aber  Volpe  zeigte  sich  nicht 
so,  wie  man  erwartet  hatte,  er  überredete  Trevisan,  seinen  Gesandten- 
charakter zu  verheimlichen  und  die  Geschenke  und  Schreiben,  welche 


^)  Nikon.  8.  Dass  der  Papst  wirklich  derartige  Schritte  unternahm,  zeigt 
sein  Schreiben  vom  14.  Oktober  1470  an  König  Kasimir  mit  der  Bitte  um  freien 
Durchzug  für  moskowitische  Uesandtschaiten.  Raynaldus  a«.  1470,  Nr.  9. 
(Theiner  XXIX.  p.  480). 

*)  Eines  ist  jedoch  hervorzuheben.  11.  Sof.  196  gibt  an,  dass  Volpe  bei  seiner 
Rückkehr  aus  Italien  über  Venedig  ging  und  dort  vom  Dogen  Niccolo  Trdn 
ehrenvoll  empfangen  wurde.  Dem  folgen  Karamsin.  VI.  53  und  Strahl  11.  ^^37 
(Solowjow  V.  202  ist  ganz  verworren).  Das  ist  chronologisch  fchwer  möglich, 
denn  Trön  wurde  erst  23.  November  1471  gewählt,  (Romanin  IV.  357)  und  Volpe 
reiste  schon  17.  Januar  1472  zum  zweitenmal  von  Moskau  ab. 

«)  Pierliög.  31  sqq.  189.  Gislardi  soll  auch  eiu  Schreiben  des  Chans  bei 
sich  gehabt  haben. 

*}  Ks  stand  ja  auch  mit  L'sunhassan  im  Bunde  und  man  ennnerte  sich 
wohl  auch  der  früheren  Beziehungen  zu  den  Mongolenherrschern,  sowie  der  Siege 
Tamerlans.  Vgl.  Callimachus.  De  his,  quae  a  Venetis  t  ntati  sunt  etc.  (bei 
Bizarus,  Rer.  persicarum  bist.  Francof.  1601  p.  410)  »>  .  •  Tartarorumque  Hegis 
Tamberlani  rem  longe  superiorem  fuisse,  profligatos  saepe  Turcos  magnisque 
cladibus  aifectos  ....*. 

*)  Pierling  p.  33  sq 


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g34  Moritz  Landwehr  von  Pia  genau. 

er  mit  der  Bitte  um  Geleite  zum  Chane  übergeben  sollte,  zurück- 
zubehalten, versprach  ihm,  ihn  selbst  ins  goldene  Lager  zu  führen, 
sobald  er  wieder  aus  Italien  zurückwäre,  und  stellte  ihn  einstweilen 
dem  Grossfürsten  als  seinen  Neflfen  vor,  der  in  Handelsgeschäften  ge- 
kommen sei^).  Dann  bcheint  er  sich  nicht  viel  um  ihn  gekümmert 
zu  haben  und  reiste  endlich  nach  Italien  ab,  während  er  Trevisan  in 
peinlichster  Verlegenheit  allein  liess.  Dieser  beklagte  sich  in  seinen 
Briefen  nach  Venedig  so  heftig  über  das  Vorgehen  Volpes,  dass  man 
ihn  im  April  1472  zurückberiefe).  Er  verweilte  aber  dann  aus  un- 
bekannten Gründen  doch  noch  weiter  dort  und  das  wäre  ihm  bei- 
nahe verhängnisvoll  geworden. 

Die  Ursache  von  Volpes  eigentümlichem  Benehmen  sind  wohl 
hauptsächlich  iu  der  Geringfügigkeit  der  venezianischen  Geschenke  zu 
suchen,  mit  denen  maü  nicht  lioffen  konnte,  beim  Chane  irgendwelchen 
Eindruck  zu  machen,  dafür  scheinen  auch  die  hohen  Geldforderungen 
zu  sprechen,  mit  denen  er  später  in  Rom  auftrat*). 

Da  er  sich  seiner  ersten  Aufgabe  zur  Zufriedenheit  des  Gross- 
fürsten entledigt  hatte,  so  wurde  er  von  diesem  auch  das  zweitemal 
und  zwar  diesmal  mit  einer  grossen  Gesandtschaft  nach  Italien  geschickt 
und  reiste  am  17.  Januar  1472  von  Moskau  ab*).  Ohne  Venedig  zu 
berühren,  durchzog  er  OberitHlien,  traf  in  Bologna  mit  Bessarion  zu- 
sammen^) uud  kam  am  23.  Mai  in  Born  an^). 

Als  die  russische  Gec»andtschaft  am  Monte  Mario  eingetroffen  war, 
berief  der  Tapst  Sixtus  IV.  ein  Konsistorium  (24.  Mai) 7),    legte  dem- 


•)  II.  Sof:  196—197.     Nikon.  34—35  Tatiscew  V.  26.  Pierling.  86  sq. 

*)  Pierling.  1.  c.    Das  Rückberufiingsschreiben  ist  vom  27.  April. 

>)  Es  ist  demnach  vielleicht  nicht  nötig,  in  seiner  Handlungsweise  nur 
selbstsüchtige  Motive  «u  vermuten,  obwohl  sie  auch  mitgewirkt  haben  könnend 
(Pierling.  p.  56,  86). 

*)  Bei  Tatisöew  V.  27  findet  sich  noch  die  Nachricht,  dass  der  Grossfflrst 
nach  (ier  Abreise  Volpes  (16.  Jan.)  Fürst  Fedor  Spesok,  und  Matfej  Tatis^^w,  Sohn 
Fedorows,  mit  einer  Kasse  diesem  nachsandte.  Als  l^ürst  Fedor  in  Kiew  ankam, 
fragte  man  ihn,  ob  er  Briefe  an  Kasimir  habe,  und  hielt  ihn,  da  er  dies  ver- 
neinte, gefangen,  bis  er  starb.  Dem  Matfej  aber  und  dem  Djak  befahl  der  Gross- 
fürst zurückzukehren. 

*)  Pierling.  p.  37  sq. 

«)  Nikon,  p.  43.     Tatis^ew  V.  29. 

')  Jakob  von  Volterra  bei  Mumtori,  Ror.  italicar.  scriptores.  XXUI.  col. 
88.  sqq.  —  Man  hatte  in  Moskau  vom  Tode  des  Papstes  Paul  11.  gehört  und 
Calixt  iür  den  Namen  seines  Nachfolgers  gehalten.  Als  die  Gesandten  unterwegs 
den  richtigen  Namen  Sixtus  erfuhren,  änderten  sie,  um  nicht  zurückkehren  zu 
müssen,  selbst  den  Namen  in  dem  an  den  Papst  gerichteten  gr08sfQi*8tlichen 
Schreiben.    Nikon.  37.  Tatiööew  V.  27  f. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  635 

selben  die  H^iratsangelegenheit  vor  und  gab  beruhigende  Erklärungen 
über  den  Glauben  der  Bussen.  Sie  hätten  die  florentinische  Union 
und  einen*  Erzbischot  von  Born  angenommen  und  bäten  jetzt  um 
Sendung  eines  Legaten,  der  ihre  Beligionsgebräuche  studiren  und 
emendiren  könnte.  Cbrigens  seien  ja,  wenn  auch  der  Glaube  der 
Bussen  nicht  über  alle  Einwendungen  erhaben  sei,  sogar  Ehen  mit 
Häretikern  giltig.  und  man  müs«e  die  verirrten  Söhne  der  Kirche  durch 
Güte  wiedergewinnen.  Die  Kardinäle  zeigten  sich  einverstanden  und 
so  erhielt  die  russische  Gesandtschaft  am  25.  Mai  ihre  erste  Audienz 
in  einem  geheimen  Konsistorium.  Wahrscheinlich  war  es  Volpe,  welcher 
nach  Übergabe  des  Kreditivs  eine  Ansprache  hielt  und  dem  Papste 
die  Huldigung  des  Grossfürsten  und  dessen  Geschenke  zu  Füssen  legte  >)  t 
dieser  antwortete  hierauf  in  den  schmeichelhaftesten  Worten,  lobte 
den  Grossfürsten,  dass  er  die  florentiniäche  Union  angenommen  und 
nicht  geduldet  habe,  dass  man  in  seinem  Beiche  einen  Metropo- 
liten von  dem  Patriarchen  von  Konstantinopel,  der  dem  Sultan  Unter- 
tan sei,  annehme^),  und  dankte  ihm  schiesslich,  dass  er  eine  Gemahlin 
begehre,  die  solange  beim  päpstlichen  Stuhle  erzogen  worden  sei*). 

Über  die  Widersprüche,  welche  zwischen  den  hier  gehaltenen 
Beden  und  den  wirklichen  Verhältnissen  bestehen,  wird  man  wohl 
vergebens  hinwegzukommen  suchen;  das  Wahrscheinlichste  ist,  dass 
Volpe  in  Moskau  und  Bom  die  gegenseitigen  Vorschläge  einigermassen 
umformte,  um  sie  beiden  Parteien  annehmbar  zu  mache»,  da  ihm  u\b 
Unterhändler  doch  auch  daran  liegen  rausste,  die  Sache  zu  einem 
glücklichen  Abschlüsse  zu  bringen.  Andererseits  wird  man  aber  auch 
annehmen  müssen,  dass  der  Papst  und  das  Kardinalskollegium  so 
manche  Unwahrheit  oder  nur  halbe  Wahrheit  wissentlich  hinnahmen, 
um  den  wichtigen  Endzweck  der  Verhanrllungen  zu  erreichen,  denn 
dass  die  moskowitischen  Bussen  die  Union  nicht  angenommen  hatten, 
war  Sixtus  IV.  wohl  «ebensogut  bekannt  wie  Pius  IL,  der  gegen  den 
Metropoliten  Jonas  den  Bannfluch  geschleudert  hattet). 

Die  Beden  von  beiden  Seiten  sind  eben  nur  unter  dem  Gesichts- 
zu  betrachten,  dass  man  sich  gegenseitig  die  grössten  Zugeständnisse 
machte,  um  nur  die  Heirat  zu  ermöglichen,  und  dies  wurde  denn 
auch  erreicht.  Schon  am  1.  Juni  fand  die  Vermählung  im  Vatikan 
durch  Prokuration  statt,  wobei  sich  jedoch  ein  unangenehmer  Zwischen- 


1)  Jakob  von  Volterra  1.  c.  col.  89.  B.  »sie  enim  dixerunt*. 

*)  Mit  der  eben  gegebenen  Darötellung  nach  Jakob  v.  Volterra  stimmt 
auch  der  Bericht  der  mailändischen  Gesandten  vom  25.  Mai  in  den  Hauptpunkten 
ganz  Überein;    Vgl.  Pierling.  p.  43,  ^91. 

»)  Vgl.  Karamsin  (r.)  V.  A.  311.   Strahl,  Russische  Kirchengeschichte  I.  459; 


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536  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

fall  ergab,  indem  Yolpe  keinen  Bing  für  die  Braut  besass  und  sich 
damit  entschuldigte,  dass  diese  Sitte  in  Bussland  nicht  bestehe,  was 
einen  sehr  ungünstigen  Eindruck  machte^). 

In  der  feierlichen  Audienz  am  nächsten  Tage  machte  dann  Yolpe  ^), 
der  bei  dieser  Gelegenheit  Latein  sprach,  dem  Papste  den  Yorschla^r, 
durch  seine  (Volpes)  Yermittlung  den  Tatarenchan,  mit  dem  er  gute 
Yerbindungen  habe,  gegen  die  Osmanen  ins  Feld  zu  bringen.  Dieser 
sei  bereit,  eine  gewaltige  Armee  über  Ungarn  gegen  den  Sultan  za 
führen  3),  wenn  man  ihm  vom  Beginn  der  Feindseligkeiten  an  monat- 
lich 10.000  Dukaten  Subsidien  zahlen  wolle.  Doch  fügte  Yolpe  hinzu, 
man  müsse  erst  noch  eine  Summe  von  etwa  6000  Dukaten  opfern, 
um  den  Chan  gänzlich  zu  gewinnen. 

Aber  er  fand  keinen  Anklang  mit  seinem  Antrag;  man  fand  die 
Sache  gerährlich,  unsicher  und  zu  kostspielig  und  lehnte  ab^). 

Dagegen  wurden  die  Vorbereitungen  zur  Abreise  Zoes  eifrig  ge- 
fordert und  der  Papst  machte  bedeutende  Auslagen  für  sie^).  Sie  er- 
hielt einen  ganzen  kleinen  Hofstaat  uud  auch  ein  apostolischer  Legat, 
Antonio  Bonumbro,  Bischof  von  Accia  auf  Korsica*),  wurde  mitge- 
sandt, um  Russland  zur  Union  zu  bekehren.  Ferner  befanden  sich 
in  ihrem  Gefolge  viele  Griechen,  darunter  Demetrios  Trachaniotes, 
der  von  den  beiden  Brüdern  der  Prinzessin  an  den  Grossfursten  ge- 
sandt wurde 7).  Am  21.  Juni  hatte  sie  und  Yolpe  in  den  vatikanischen 
Gärten    die  Äbschiedsaudienz^)    und   am  24.  reiste  sie  von  Rom  ab^). 


»)  Jakob  V.  Voltena  1.  c.  col.  91.  A.  B.  —  Fierling  p.  51—64. 

*)  Auch  hier  wird  wie  bei  der  ersten  Audienz  von  »Redenden*  in  der  Mehr- 
zahl  gesprochen,  es  ist  aber  ziemlich  klar,  dass  darunter  nur  Volpe  zu  verstehen 
ist,  denn  Latein  dürfte  sicherlich  nur  er  alllein  beherrscht  haben. 

3)  »grandem  exercitum,  quem  nee  Asia  nee  Graecia  sustinere  posset*. 

*)  Jak.  y.  Volt.  1.  c.  col.  91.  D.  »qnod  non  satis  tuta  fides  Oratorum  vide- 
retur*.  Darnach  Raynaldus  a«.  1472  Nr.  49  (ed.  Theiner  XXIX  p.  B37)  Karamsin. 
(d.)  VI.  48—49  lässt  den  Papst  den  Vorschlag  machen  und  Volpe  ihn  ablehnen. 
Die  Uri'aohe  dieses  Irrtums  ist,  dass  ihm  sein  Exemplar  der  Annal.  eccles.  im 
Brand  von  1812  zugrunde  ging  (russ.  VI    A.  89). 

*)  Pierling  p.  56 — 58.  Ausser  den  Geschenken  erhielt  sie  6000  Dukaten 
als  Aussteuer. 

«)  Pierling  p.  59—60,  195—196.  Vgl.  Zschr.  f.  kath.  Theol.  XIV  (1890) 
676,  756. 

')  Nik.  44  TatiS^ew  V.  29:  Dimitri  Manuilowiö.     Pierling  p.  59. 

«)  Bericht  des  mailändi sehen  Gesandten.     Pierling  61—62,  196. 

*')  Die  Etappen  waren  folgende: 


Ab  Rom  24.  Juni 
An  Siena  29.    » 
An  Bologna  10.  Juli 


In  Vicenza  20.— 21.  Juli 
An  Nürnberg  10.  August 
An  Lübeck  1.  September 


Ab  Lübeck  10.  September 
An  Rewal  21.  September 
Ab       ,        1.  Oktober 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  637 

Über  Viterbo,  Siena,  Florenz,  Bologua,  Vicenza,  Trient,  Innsbruck, 
Augsburg,  Nürnberg  und  Lübeck  ging  der  Weg  nach  Rewal,  Dorpat, 
wo  sie  von  einem  grossfürstlichen  Boten  begrüsst  wurde  i),  dann  über 
Pskow  und  Nowgorod,  wo  sie  überall  ein  festlicher  Empfang  er- 
wartete, nach  Moskau. 

Hier  traf  sie  am  12.  November  ein,  aber  bevor  sie  wirklich  ihren 
Einzug  halten  konnte,  spielte  sich  eine  äusserst  unerquickliche  Szene 
ab,  die  dem  päpstlichen  Legaten  einen  Vorgeschmack  dessen  geben 
konnte,  was  ihn  in  Moskau  erwartete. 

Als  die  Ankommenden  i.m  Abend  des  11.  November  nur  noch  einige 
Werst  von  der  Stadt  entfernt  waren,  meldete  man  dem  Grossfürsten,  dass 
der  Legat  eiu  grosses  silbernes  Ereuz  vor  sich  hertragen  lasse^),  und 
er  berief  eine  Versammlung,  der  er  die  Frage,  wie  man  sich  hierin 
zu  benehmen  habe,  vorlegte.  Die  einen  meinten,  dass  man  die  Sache 
wohl  dulden  könne,  andere  waren  dagegen:  den  Ausschlag  gab  der 
Metropolit  Philipp,  welcher  mit  seiner  Abreise  drohte,  wenn  man 
jenem  den  Einzug  mit  dem  Kreuze  gestatte').  So  wurde  der  Bojar 
Feodor  Dawydowiö  gesandt,  um  die  Entfernung  des  Kreuzes  zu  ver- 
langen, und  der  Legat  fügte  sich  verätändigerweise ;  weit  heftiger 
sträubte  sich  Volpe,  indem  er  auf  die  Ehren  hinwies,  welche  ihm  und 
allen  russischen  Gesandten  in  Italien  erwiesen  worden  waren.  Freilich 
hatte  er  sich,  wie  die  russische  Chronik  hinzufügt,  in  Italien  als  Katholik 
benommen,  obwohl  er  in  Eussland  zur  griechischen  Kirche  übergetreten 
war*).  Indessen  der  Widerstand  nützte  nichts,  der  Bojar  führte  seinen 
Aufkrag  aus  und  das  Kreuz  njusste  im  Schlitten  des  Legaten  versteckt 
werden*).  Hierauf  konnte  endlich  am  Morgen  des  12.  November  der 
Einzug  erfolgen,  der  eine  Festlichkeit  für  ganz  Moskau  war.  Zuerst 
wurde  Zoe,  die  in  den  russischen  Quellen  Sophia  genannt  wird,  von 
dem  Metropoliten  empfangen  und  gesegnet  und  dann  zur  Mutter  des 
Grossfürsten  geführt,  bei  der  sie  zuerst  ihren  Gatten  sah  und  wo  die 


An  Dorpat  6.  Oktober 
An  Pskow  II.  Oktober 


Ab  Pskow  17.  Oktober  Ab  Nowgorod  30.  Oktober 
An  Nowgorod  25.  Oktober' An  Moskau  12.  November 
Nik.  48,  49.   Wosskr.  175.  L  Psk.  245.    Tatisdew  V.  29,  31  f.    Pierling  p.  65—73. 

»)  Karamsin  VI,  50. 

')  Schon  in  Pskow  hatte  er  Anstos«  erregt.  I.  Psk.  245. 

«)  Nikon.  49.  ,Nemos6no  tomu  byti  koe,  vo  grad  sej  omu  vniti,  no  i  ne 
pribliiatisja;  asöeli  ze  tako  uöinis,  po6titi  ego  hotjai,  no  on  vo  vrata  gradu,  a 
jaz  otec  tTOj  drugimi  vraty  iz  grada«  etc.  Ähnlich  Tatisöew  V«  33.  —  Nikon, 
hat  für  diese  ganze  Sache  weitaus  die  genauesten  Nachrichten. 

*)  Nikon.  49—50. 

»)  Nikon.  50.  Wosskr.  176.  —  IL  Sof.  197  sagt,  dass  der  Bojar  die  Prin- 
zessin  15  Werst  von  Moskau  traf. 


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638  Moritz  Landwehr  von  Pragenan. 

Verlobung  stattfand;  dann  folgte  eine  Messe  iu  der  provisoriscbeii 
Kathedrale  und  die  Kopulation  in  Gegenwart  aller  Verwandten,  Fürsten, 
des  Legaten  und  der  mitgekommenen  Fremden^). 

Am  andern  Tage  hatten  der  Legat  und  der  Gesandte  von  Sophias 
Brüdern  feierliche  Audienz  und  beide  überreichten  Briefe  und  Ge- 
schenke =').  Der  erstere  soll  zwar  den  Versuch  gemacht  haben,  den  Gross- 
fürsten zur  Annahme  der  Union  zu  be wegen >);  ein  Beligionsgespräch 
wurde  veranstaltet,  bei  dem  sich  der  Metropolit  und  ein  gelehrter 
Mönch  I^ikita  dem  Legaten  gänzlich  überlegen  gezeigt  haben  sollen^): 
auf  all  dies  kam  doch  eigentlich  nichts  an  und  Bonumbro  wird  wohl 
bald  eingesehen  haben,  dass  ein  Versuch,  die  Moskowiter  für  die  Union 
zu  gewinnen,  etwa  soviel  Aussicht  auf  Erfolg  hatte,  wie  die  Bekehrungs- 
epistel Pias  II.  an  den  Sultan  Muhammed,  und  die  Hoffnungen,  welche 
man  auf  die  Prinzessin  gesetzt  zu  haben  scheint^),  haben  sich  sogleich 
bei  ihrem  Eintritt  auf  russischen  Boden  als  eitel  erwiesen.  Schon  in 
Pskow  zeigte  sie  sich  ganz  und  gar  als  orthodoxe  Griechin,  beim 
Einzug  iu  Moskau  hören  wir  nichts  davon,  dass  sie  sich  des  Legaten 
^genommen  hätte,  und  im  weiteren  Verlauf  wird  ihre  volle  Zu- 
gehörigkeit zum  orientalischen  Glauben  als  ganz  selbstverständlich 
vorausgesetzt.  Der  Legat  schied  sicherlich  mit  dem  Gef&hl,  dass  hier 
alle  Bemühungen  vergeblich  seien,  aber  er  schied  in  Frieden,  mit 
Ehren  und  Geschenken  überhäuft,  zusammen  mit  dem  Gesandten  der 
palaeologischen  Prinzen  am  26.  Januar  1473^). 

Wie  hoch  Iwan  die  nunmehr  gewonnene  Verbindung  mit  dem 
byzantinischen  Kaiserhause  schätzte,  ist  bekannt  und  mehrfach  hervor- 
gehoben worden.  Einerseits  verlieh  sie  ihm  ein  eventuelles  Erbrecht 
auf  das  byzantinische  Reich,  ein  Gesichtspunkt,  den  die  venezianische 
Signorie  zuerst  offiziell  vertrat^),    und   andererseits   gab    sie   ihm   mit 


«)  Wosskr.  176.  Nik.  50—51.  Überall  wird  der  Metropolit  als  Vollzieher 
des  Trauaktes  genannt,  nur  II.  fc'of.  197  und  in  der  Lwowschen  Chronik  III.  22 
der  Protopop  von  Eolomna  Opjeja. 

«)  Nikon.  51. 

8)  Karamsin  VI.  54  wohl  nur  folgernd  aus  dem  Religionsgespräche. 

*)  II.  Sof.  197.  Er  antwortete  schliesslich  nur;  »Ich  habe  keine  Bücher  bei 
mir«.  Der  Metropolit  starb  bald  hernach,  am  5.  April  1473.  An  seine  Stelle 
wurde  der  Bischof  von  Kolomna  Gerontij  4.  Juni  eingeführt,  29.  Juni  installirt. 
Wosskr.  178.    Nibon.  52—55    II.  Sof.  189.  IV.  Nowg.  151. 

^)  Krantz.  Wandalia  (Coloniae  1519)  lib.  XIII.  cap.  8.  £a  quoque  spea 
fovebat  pontificem  Sixtum,  quod  inclinaret  maritum  puella  ad  suscipiendum  ritus 
ecclesiae  Romanae  etc. 

ö)  Wosskr.  177.     Nikon.  52.    Tatis^ew  V.  34. 

')  An  den  Grossfürsten  4.  Dez.  1473,  •Comet,  Le  guerre  dei  Veneti  p.  112 
-113.     Pierling  202— 203. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewi6.  '   639 

dem  Glänze  des  kaiserlichen  Namens  die  Möglichkeit,  sich  gesell- 
schaftlich über  die  anderen  russischen  Grossfürsten  und  Fürsten  zu 
erheben,  während  bis  dahin  der  Herrscher  von  Moskau  nur  der 
»Älteste«  unter  sonst  der  Wörde  nach  Gleichen  gewesen  war^).  Vom 
Jahre  1472  an  gebrauchte  er  ein  anderes  Wappen,  welches  wahr- 
scheinlich ein  Geschenk  Sophias  war^),  und  1497  nahm  er  geradezu 
den  byzantinischen  Beichsadler  in  sein  Wappen  auf^).  Er  wurde 
immer  stolzer  und  unzugänglicher,  die  Hofhaltung  prunkvoller,  die 
Etiquette  strenger,  er  war  der  erste  unter  den  moskowitischen  Herrschern, 
der  den  Namen  des  Schrecklichen  (Groznyj)  erhielt*). 

Endlich  wurde  diese  Heirat  für  Bussland  dcidurch  geradezu  epoche- 
Diachend,  dass  sie  das  bis  dahin  seit  dem  Mongoleneinfall  gänzlich 
isolirte  Land  zuerst  wieder  in  näheren  Kontakt  mit .  dem  Abendlande 
brachte^). 

Eine  Menge  von  griechischen,  italienischen  und  deutschen  Bau- 
meistern, Eanonengiessem,  Är/.ten,  Handwerkern  und  anderen  Leuten, 
welche  Kenntnisse  besassen,  die  in  Bussland  selbst  nicht  zu  finden 
waren,  aber  nützlich  für  dessen  materielle  Wohlfahrt  und  Machtent- 
wicklung werden  konnten,  kamen  ins  Land  und  leisteten  die  erspriess- 
lichsten  Dienste®).  Der  berühmteste  unter  ihnen  war  der  vielseitige 
Architekt  Bodolfo  Fioravanti  degli  Alberti,  genannt  Aristoteles,  welcher 
von  Semen  Tolbusin,  der  1474  mit  Gislardi  nach  Venedig  kam,  für 
den  Dienst  des  Grossfürsten  gewonnen  wurde  und  daün  in  Moskau 
die  grosse  Kathedrale  aufführte,  welche  alles  bis  dahin  in  Bussland 
Dagewesene  übei-traf^). 

»)  Solowjow  V.  81—82. 

«)  Vgl.  Sobr.  g08s.  gr.  i  d.  I.  die  Siegel  vor  und  nach  p.  228.  Karamsin 
(d.)  VI.  A.  23.  —  Caro  V.  2.  525  scheint  mir  zu  irren,  wenn  er  angibt,  dass 
Iwan  schon  damals  (1472)  den  Adler  in  das  Wappen  aufnahm. 

»)  Sobr.  goss.  gram,  i  dog.  I.  333.     Karamsin  1.  c.' 

♦)  Karamsin  (r.)  VI.  A.  588  nach  der  »Latuchinskischen*  Chronik  und  Pe- 
treius.     Mnskowische  Chronik  165.    Auch  in  Mankijew,  Jadro  rossijsk.  istorii. 

*)  Lange  glaubte  man  auch,  dass  Sophie  Paläologa  eine  grosse  Bibliothek 
von  griechischen  Handschriften  nach  Russland  mitgebracht  habe.  Eine  ganze 
Legende  hatte  sich  darum  gebildet.  Bjelokurov  hat  erst  1899  den  Nachweis 
geliefert,  dass  es  eine  solche  Bibliothek  niemals  gegeben  hat.  Vgl.  die  Be- 
sprechung seines  Buchs  im  ^urnal  minist,  narodn.  prosvesö.  Mai  1899  Bd.  323 
S.  259-267. 

«)  Karams.  (d.)  VI.  55.  59—62.  Pierling  115—132.  Append.  VIIL  p.  205—207. 

7)  Er  kam  26.  März  1475  in  Moskau  an.  Wosskr.  181.  Nik.  69—60.  IL  Sof. 
199.  IV  Kowg.  152.  Die  Kirche  wurde  12.  August  1479  eingeweiht,  Wosskr. 
201—203.  Nikon.  108—109.  II.  Sof.  199—200.  über  Aristoteles  selbst  Pierling 
124—125  nach  E.  Möntz.  Hist.  de  TArt  pendent  la  Renaissance.  I.  115.  Die 
russischen  Chroniken  widmen  ihm  grosse  Aufmerksamkeit. 


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640  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

Der  ünterhäDdler  dies-er  für  Russland  so  wichtigen  Angelegenheit, 
Volpe,  erlebte  jedoch  keine  Freude  an  seinem  Werke:  das  tatarische 
Allianzprojekt,  welches  er  in  Venedig  vorgebracht  hatte,  wurde  sein 
Verderben.  Denn  als  er  mit  Sophia  in  Moskau  eintraf,  erkannten 
mehrere  aus  deren  Gefolge  den  noch  immer  dort  weilenden  Trevisan 
und  machten,  da  man  von  seinem  Auftrage  wusste,  dem  Qrossftirsten 
davon  Mitteilung*).  Erzürnt  darüber,  dass  jemand  gew&gt  hatte,  ihn 
zu  hintergehen,  und  dass  ein  fremder  Gesandter,  noch  dazu  an  den 
Chan,  ohne  sein  Wissen  in  seinem  Lande  weilte,  wollte  er  ihn  töten 
lassen  und  begnadigte  ihn  nur  auf  die  dringenden  Bitten  Bonumbros 
und  der  übrigen  Fremden;  doch  Hess  er  ihn  gefangen  setzen  und 
übergab  ihn  der  Bewachuug  des  Nikita  Beklemyäew,  während  Volpe 
nach  Kolomna  verbannt,  seine  Familie  unter  Wache  gestellt  und  sein 
Haus  geplündert  wurdet).  Gislardi,  der  bei  der  Sache  nicht  kompro- 
mittirt  war,  wurde  beauftragt,  dem  venezianischen  Dogen  Mitteilung 
von  der  Gefangensetzung  Trevisans  zu  machen  und  ihm  das  Völker- 
1  echtswidrige  seines  Benehmens  vorzuhalten s).  Er  richtete  in  Venedig 
seinen  Auftrag  aus  und  begab  sich  von  da  nach  Rom  und  Neapel*). 
Mit  Briefen  und  Botschaften  des  Papstes  an  Iwan  versehen  kam  er 
dann  wieder  nach  Venedig,  wo  man  ihn  zu  den  Beratungen  über  die 
wegen  Trevisan  zu  unternehmenden  Schritte  zuzog,  und  begab  sich 
dann,  nachdem  die  notwendigen  Schreiben  ihm  eingehändigt  worden 
waren,  auf  den  Rückweg  nach  Moskau  s).  Am  6.  Februar  1474  kam  er 
mit  dem  venezianischen  Gesandten  Paolo  Ognibene,  der  zu  Usunhassan 
nach  Persien  reiste,  nach  Krakau^)  und  dürfte  also  etwa  im  April 
oder  Mai  in  Moskau  eingetroffen  sein. 

')  Darin  stimmt  der  Rapport  über  die  Lage  Trevisans  vom  21.  Juli  1473 
(Cornet  p.  98.  Pierling  201—202)  an  den  venezianischen  Senat  vollkommen  mit 
Wosskr.  176  und  Nik.  51  —  52.  Darnach  ist  die  abweichende  Version  in  II.  Sofl 
197  beiseite  zu  lassen. 

»)  Wosskr.  176.  Nik.  51. 

•)  IL  Sof.  197  ,cto  tako  sotvori?  s  menja  öestj  snjav,  a  v  taj  Öerez  moju 
zemlju  öles  posla  a  menja  ne  doloia?*  Gislardi  wird  hier  fillschlich  Volpes  Bruder 
genannt.    (Darnach  Solowjow.  V".  202). 

*)  Ob  er  wieder,  wie  Pierling  p.  91  meint,  den  Papst  durch  ähnliche  Ver- 
sprechungen wie  Volpe  täuschte,  ist  wohl  schwer  zu  sagen.  Pierling  sttltzt  sich 
nämlich  nur  auf  folgende  Worte  des  Papstes  in  einem  Schreiben  vom  1.  Nov. 
1473  an  Nürnberg  (p.  204  sq.):  (Rutheni)  qui  nos  in  summum  Pontificem  Petri 
successorem  recognoscere  volunt.  —  Vgl.  Raynaldus  a®.  1479.  Nr.  30.  (ed.  Theiner. 
XXIX.  p.  602). 

*)  Beschlus»  des  Senates  vom  20.  Nov.  1473.  Der  Brief  vom  4.  Dezember. 
—  Comet.  106—107,  112—114.     Pierling  202—203. 

«)  Dlugosz.  XIV.  601.    Die   Absendung   des   Ognibene   wird    auch   in   der 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewid.  641 

Der  Grossfürst  erfüllte  in  allen  Stücken  die  Bitten  der  venezi- 
anischen Signorie,  da  diese  ihre  Intentionen  rückhultslos  dargelegt 
hatte,  setzte  Trevisan  in  Freiheit  und  sandte  ihn  reichlich  ausgestattet 
mit  seinem  eigenen  Gesandten  Lasarew  und  einem  eben  zurückkehrenden 
Botschafter  des  Chans^  Karakuöuk,  ins  goldene  Lager  (19.  Juli  1474)  ^). 
Trevisan  blieb  nahezu  volle  zwei  Jahre  dort,  doch  ist  über  seine  Unter- 
handlungen nichts  bekannt.  Lasarew  kam  21.  Oktober  1475  flüchtend 
aus  dem  Lager^)  und  brachte  die  Nachricht  von  dem  Scheitern  dieser 
l^egoziation^),  doch  zu  früh,  denn  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres 
1476  erschien  Trevisan  in  Venedig  in  Begleitung  zweier  tatarischer 
Gesandten'^),  welche  der  Republik  ein  Bündnis  antrugen,  kraft  dessen 
beide  Mächte  dieselben  Freunde  und  Feinde  haben  sollten.  Die  Vene- 
zianer waren  zu  bedeutenden  Geldopfem  bereit^)  und  sandten  einen 
Kurier  an  den  Chan  Ahmed,  um  ihm  möglichst  bald  die  Nachricht 
von  der  Annahme  seiner  Vorschläge  zu  überbringen  ö).  Mitte  des 
Jahres  wurde  Trevisan  nach  Polen  abgeordnet,  um  dort  die  Zustimmung 
des  Königs  zum  Durchzug  der  Tataren  zu  erwirken,  wobei  er  jedoch 
die  bindendsten  Versprechungen  zu  geben  hatte,  das»  die  Tartaren 
die  eigentlich  litauischen  und  polnischen  Gebiete  nicht  berühren 
würden 7).  Aber  die  Entscheidung  Polens  fiel  begreiflicherweise  un- 
Instruktion für  Contarini  (Cornet.  p.  120  vom  11.  Februar  1474  Imore  ven.  1473J) 
erwähnt. 

n  Wosskr.  180.  Nik.  56.  68.  Tatisö.  V.  40. 

«)  W088kr.  181.  Nik.  62  »pribjezal  iz  Ordy«. 

3)  Es  wird  zwar  nicht  gesagt,  dass  Lasarew  die  Nachricht  brachte,  aber  es 
ißt  wahrscheinlich.  11.  Sof.  197.  (Trevisan)  ,zva  carja:  on  ze  ne  objesßasja.  Vgl. 
Pierling  94. 

*)  Pierling  95.  Der  Chan  Ahmed  (in  den  venezianischen  Papieren  [Pierl.  203] 
wird  er  Accomet  genannt,  was  Pierling  irrtümlich  mit  Mohammed  übersetzt) 
sandte  Thair,  (vgl.  über  diesen  Abschnitt  IL  §  4  Anfang)  sein  Emir  Timur 
einen  gewissen  Brunacho  Bathyr.  Es  dürfte  hier  angebracht  sein  darauf  hin- 
zuweisen, dass  eben  damals  ein  Sohn  oder  doch  Verwandter  Ahmeds  die  Krim 
eroberte.  (Vgl.  II.  Abschn.  §  2).  Das  wird  das  Selbstgefühl  des  Chans  sehr  gehoben 
haben.  Die  hier  besprochene  tatarische  Gesandtschaft  wird  auch  in  der  Instruktion 
erw&hnt,  welche  die  venezianische  Signorie  ihrem  Gesandten  an  den  Fürsten  der 
Moldau,  Stephan,  Eraanuel  Gerardo  erteilte  (17.  Mai  1476;  Esarcu  [Exarhu]. 
Stefan  cel  Marc,  Bukarest  1874,  Docum.  IV.  p.  35—42.  Vgl.  Xenopol.  Istoria 
Rominilor.  Jassi  1888  ff.  IL  340  f.).  Es  wird  dabei  gesagt,  dass  die  Gesandten 
des  Chans  behauptet  hätten,  dieser  sei  mit  Stephan  »wie  ein  Freund,  ja  sogar 
wie  ein  Bruder*,  was  auch  die  moldauischen  Gesandten  in  Venedig  bestätigt 
haben  sollen. 

^)  Am  10.  Mai  bewilligten  sie,  wie  es  scheint,  allein  an  Geschenken  2000 
Dukaten.    Pierling  1.  c. 

*)  Pierling  1.  c. 

')  Ebenda  p.  96. 

Mittheilnn^n  XXV.  41 


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g^2  Moritz  Landwehr  von  Pr agenau. 

günstig  aus,  und  während  Trevisan  sich  noch  dort  aufliielt,  wurde 
der  Erzieher  der  königlichen  Prinzen,  Callimachusi),  nach  Venedig 
geschickt,  um  die  Signorie  von  dem  ganzen  Plane  abzubringen.  Er 
ist  noch  1476  dort  angekommen*)  und  drang  so  in  den  Senat,  dass 
dieser  am  18.  März  1477  Trevisan  abberief  und  damit,  wie  es  scheint, 
endgiltig  auf  seine  Plane  verzichtete  s). 

n.  Abschnitt    Russland  1479—1480. 

1.  Einleitung.     Der  zweite  nowgorodische  Feldzug 

1477—1478*). 
Die  Verhältnisse  in  Nowgorod  hatten  sich  nach  1471  nicht  ge- 
bessert. Die  Spaltung  der  Bürgerschaft  in  eine  litauische  und  mos- 
kauische Partei,  der  Gegensatz  zwischen  den  reichen,  die  Ämter  okku- 
pirenden  Familien  und  den  armen  Volksschichten  und  uamentlich  die 
Hechtsunsicherheit^),  die  zeitweise  zu  gänzlich  anarchischen  Zuständen 
führte,  gab  Iwan  bald  Gelegenheit,  sich  als  Schiedsrichter  in  den 
inneren  Verhältnist^en  der  Stadt  aufzuspielen.  Da  sich  die  Bürger- 
schaft über  die  Possadnike  und  Bojaren  beklagte,  so  zog  er  im 
Oktober  1475  von  Moskau  aus  und  langte,  auf  dem  ganzen  Weg  von 
Hilfesuchenden,  Klägern  und  Würdenträgem  der  Stadt  mit  Geschenken 
erwartet,  am  23.  November  in  Nowgorod  an<^).  Es  begann  nun  ein 
Gericht,  welches  hauptsächlich  die  Bube  herstellen  sollte,  daneben  aber 
auch  die  Anhänger  Litauens  schwer  traf^).  Nach  mannigfachen  Fest- 
lichkeiten und  Gastereien,    während  deren  auch  auf  schwedisches  An- 

•)  Über  ihn  vgl.  Ciampi  Bibliogr.  crit.  delle  anticbe  recipr.  corriep.  L  26 — 37. 
Zeissberg,  Poluiscbe  Geschichtschreibung  im  Mittelalter.     S.  349 — 403. 

«)  Vgl.  Caro  V.  2.  645.  A.  1. 

«)  Pierling  97,  203,  wo  auch  noch  eine  Antwort  des  Senates  an  Calli- 
machus  vom  25.  Juni  1477  erwähnt  ist.  Es  war  beabsichtigt,  die  Stellung  des 
Callimachus  zu  dieser  Sache  und  seine  Schrift  »De  bis  quae  a  Venetis  tentaia 
sunt  etc<  in  einem  eigenen  Exkurs  zu  besprechen;  dies  musste  jedoch  wegen 
Raummangels  aufgegeben  werden. 

*)  Die  Vorgeschichte  und  Geschichte  dieses  Feldzugs  waren  ursprünglich 
in  ausführlicher  Darstellung  an  die  Spitze  dieses  zweiten  Abschnittes  gestellt. 
Um  Platz  zu  gewinnen,  wurde  der  obige  Auszug  an  die  Stelle  gesetzt. 

*)  Vgl.  z.  B.  die  Stimme  eines  unbeteiligten  Ausländers,  Giosafa  Barbaro 
(Ramusio  Viaggi  II.  fol.  98  ro.  B.  vgl.  über  ihn  Adelung,  übersieht  d.  Reis.  I. 
139  ff.):  >Erano  (die  Nowgoroder)  huomini  senza  alcuna  ragione,  al  presente 
(nach  der  Unterwerfung)  vivono  con  ragione  e  ci  si  fa  giustizia.  Vgl.  auch 
Michovia,  De  duob.  Sarmatiis  lib.  I[,  tract.  I.  cap.  III.  p.  2  (Cracoviae  1517) 
und  IV.  Nowg.  IV.   124. 

«)  Vgl.  dafür  Nikon.  VI.  62—68,  I.  Sof.  VI.  16— 18;  II.  Sof.  VI.  200-205. 
Karamsin  (r.)  VI.  A.  139. 

')  II.  Sof.  203,  Nikon.  VI.  65. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  WaKsiljewiö.  g43 

suchen  der  ablaufende  Wafifenstillstand  für  Finnland  verlängert  worden 
war*),  reiste  Iwan  am  26.  Jan,  1476  wieder  ab.  und  nun  begannen 
viele  Nowgoroder,  denen  die  schnelle  und  kräftige  Sechtshilfe  des 
Grossfiirsten  zusagte,  ihre  Klagen  an  ihn  zu  richten  und  sich  in  Moskau 
vor  Gericht  zu  stellen,  was  die  Preisgabe  eines  der  wichtigsten  Bechte 
der  Stadt  bedeutete  und  demgemäss  auch  von  moskauischer  Seite  als 
grosser  Erfolg  gefeiert  wurde*).  Im  Verlauf  dieser  Entwicklung  kam 
es  dann  dazu,  dass  einige  nowgorodische  Würdenträger  Iwan  die  An- 
rede jGossudar*  satt  ^Gospodin*  gewährten  (März  1477)').  Die  erste 
gebührt  nur  dem  unumschränkten  Herrscher  und  Iwan  verlangte  so- 
fort von  der  Volksversammlung  die  dem  Titel  entsprechenden  Herrscher- 
rechte. Das  fährte  zu  einem  grossen  Wutausbruch  der  Nowgoroder, 
welche  leugneten,  zu  jener  Anrede  ihre  Zustimmung  gegeben  zu  haben^), 
und  im  weiteren  Verlauf  zum  Kriegt),  der  in  seinem  äussern  Hergang 
vielfach  an  den  von  1471  erinnert,  nur  dass  diesmal  die  Nowgoroder 
gar  keine  Feldschlacht  wagten.  Von  Ende  November  1477  bis  zur 
Mitte  des  Januar  1478  dauerte  die  Belagerung,  während  welcher  fort- 
während Verhandlungen  geführt  wurden,  in  denen  die  Nowgoroder 
Schritt  für  Schritt  zurückwichen,  bis  sie  schliesslich  zugeben  mussten, 
jene  verhängnisvolle  Anrede  selbst  anbefohlen  zu  haben,  und  auf  ihre 
Freiheit  verzichteten.  Nowgorod  hörte  auf,  eine  selbständige  Bepublik 
zu  sein  und  sank  zu  einer  privilegirten  Provinzialstadt  herab,  die 
Volksversammlung  vei-schwaud  und  Iwan  herrschte  in  Nowgorod  „wie 
in  Moskau". 

2.  Litauen,  die  Krim  und  das  goldene  Lager  in  ihren  Be- 
ziehungen zu  Moskau. 
Auch   bei   dem    eben   erwähnten  Kriege    von    1477 — 1478   hatte 
Nowgorod  wieder  wie  1471  auf  litauische  Hilfe  gehoflFb  und  war  wieder 

•)  II.  Sof.  204,  Karamsin  (r.)  VI.  A.  142,  Dalin,  Gesch.  des  Reiches  Schweden 
(deutsch.  Übers.)  IL  607. 

«)  Vgl.  Solowjow  V.  34,  Kostomarow  VII.  211. 

»)  Wo>8kr.  183,  I.  Sof.  VL  18,  II.  Sof.  205,  I.  Pskow  255  haben  gossudar, 
nur  Nikon.  71  f.  gospodar.    Vgl.  dazu  Arcibysew  IV.  A.  166. 

*)  Wahrscheinlich  mit  Recht,  vgl.  I.  Pskow  255:  ,Und  sie  übten  diesen 
Verrat  ohne  Wissen  Gross-Nowgorods*.     Dies  gegen  Belajew,   Razskazy  II.  589. 

6)  Vgl.  dafür  den  in  Wosskr.,  II.  Sof.  und  Nikon  eingeschobenen  vollständig 
gleichlautenden  Sonderbericht.  Darnach  Karamsin  (d.)  VI.  86 — 102;  Solowjow 
V.  36—44;  Belajew  II.  .-93—620.  Kostomarow  VII.  215—232  etc.  Bezeichnend 
für  die  Stimmung  in  Pskow  ist  die  in  I.  Psk.  260  an  den  Fall  Nowgorods  ge- 
knüpfte Betrachtung:  »Und  all  dies  ist  geschehen  nach  Gottes  Willen;  was  soll 
man  viel  darüber  denken  und  niederschreiben?  Denn  wie  es  Gott  will,  so  hat 
sich  auch  hier  alles  vollzogen*. 

41* 


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(544  Moritz  Landwehr  von  Pra^enau. 

iu  seiner  Hoffuang  betrogen  worden,  und  wenn  es  auch  als  eine  un- 
ersetzliche Machteinbus&e  für  Litaueu  betrachtet  werden  muss,  dass  es 
nun  gäuzlich  von  jedem  Einfluss  in  jenen  Gegenden  zurückgedrängt 
wurdet),  so  ist  doch  speziell  für  das  Jahr  1477 — 1478  König  Kasimirs 
Abneigung  gegen  einen  Bruch  mit  Moskau  leicht  begreiflich,  wenn 
man  die  Gesamtlage  seines  Reiches  betrachtet,  in  die  er  nun  einmal 
durch  seine  böhmische  Politik  geraten  war. 

Der  ungarische  Krieg  nahm  ihn  so  in  Anspruch,  dass  er  auch 
einen  offenen  Friedensbruch  Moskaus  ungestraft  hingehen  Hess,  ein 
Zeichen,  wie  sehr  sich  seit  dreissig  Jahren  die  Dinge  geändert  hatten'). 
Im  Herbst  1473  brachen  moskowitische  Truppen  unter  Semen  Bekle- 
myäew,  dem  Befehlshaber  von  Alksin  im  Jahre  1472,  in  das  Gebiet 
von  Ljubutsk  ein  und  verwüsteten  es  in  der  damals  üblichen  Weise. 
Alles,  was  dagegen  geschah,  war,  dass  die  Ljubucanen  mit  einem 
Überfall  auf  den  mit  geringer  Begleitung  einherziehenden  Fürsten 
Semen  Odojewski  antworteten.  Der  Fürst  wurde  getötet,  währeud 
seine  Leute  entkamen  3).  Dies  waren  die  Anfänge  eines  Grenzkrieges, 
der  von  da  an  in  wachsender  Ausdehnung  und  wechselnder  Form 
unuuterbrochen  zwischen  Moskau  und  Litauen  geführt  und  bei  dem 
stets  steigenden  Übergewicht  des  ersteren  für  Litauen  immer  gefahr- 
licher wurde.  Kasimirs  Politik  war  in  dieser  Beziehung  von  ver- 
hängnisvoller Lauheit.  Erst  im  September  1474  erschien  ein  litauischer 
Gesandter,  Bogdan,  in  Moskau*),  doch  wohl,  um  über  diese  Angelegen- 
heit Klage  zu  führen,  und  2.  April  1475  sandte  Iwan,  wahrscheinlich 
in  derselben  Sache,  zwei  Boten  nach  Litauen^). 

Aber  während  die  Verhältnisse  hier  immer  prekärer  wurden, 
musste  Litauen  Geld  und  Mannschaften,  welche  es  selbst  so  notwendig 
gebraucht  hätte,  für  polnische  Zwecke  nach  dem  Westen  schicken»); 
während  die  Gefiihr  von  Moskau  immer  drohender  aufstieg,  war 
Kasimirs  Aufmerksamkeit  nach  wie  vor  von  den  polnischen  Interessen 


»)  Vgl.  Kojalowicz  IL  247.  Atque  hie  primus  gradus  fuit  defluentiä  Li^ua- 
niae  ab  alto,  quo  eam  Yitoldua  cvexerat  .  .  .  Deinccps  enim  propo  Bingulorum 
bellorum  pax  aut  Provinoiae  integrae  aut  agrorum  amissione  constitit:  raro  ali* 
quid  ab  hoste  receptiun. 

»)  Vgl.  oben  S.  615  mit  A.  3-6. 

»)  Woaskr.  178.  Nikon.  55.  IL.  Sof.  198. 

*)  Nur  Nikon.  59.  In  Wosskr.  181  wird  die  Ankunft  Rogdans  und  eines 
zweiten  Boten,  Waaska  Ljubi^.,  erst  üevbst  1475  gesetzt. 

*)  Wosskr.  181.  Nikon.  60.  —  Vgl.  für  diese  Zeit  auch  Narbutt,  VIII.  194  f. 

*)  Im  schlesischen  Feldzug  befanden  sich  auch  Litauer  und  Tataren.  Dhigosz 
XIV.  608,  610,  und  die  24.000  Dukaten,  die  Wladyslaw  1474  erhielt,  waren  aus 
dem  litauischen  Schatze.    Stryjkowski  II.  277. 


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Zur  üeachichte  Iwans  III.  Wassiljewic.  545 

in  Anspruch  genommen,  die  litjiuischen  kamen  stets  erst  in.  zweiter 
Linie  in  Betracht. 

Erst  nach  dem  Frieden sschluss  mit  Ungarn  (April  1479)  und  der 
Unterwerfung  des  Bischofs  von  Ermeland  und  des  Deutschen  Ordens 
(Juli,  resp.  Oktober  1479)^)  war  Polen-Litauen  wenigstens  aus  den 
drängendsten  Verwicklungen  gerettet,  zu  spät,  um  Kasimii*  die  Möglich- 
keit zu  geben,  die  Unterwerfung  Nowgorods  von  1477 — 1478  zu 
hindern,  aber  früh  genug,  dass  er  bei  bedeutenden  Anstrengungen 
die  gänzliche  Unterjochung  der  Stadt  (1479 — 1480)  hätte  abwenden 
oder  doch  im  Verein  mit  dem  wieder  bereitstehenden  Chan  Ahmed 
die  verlorene  Stellung  zurück  gewinnen  können. 

Der  zweite  Feldzug  Iwans  gegen  Nowgorod  hat  in  Litauen  un- 
geheure Aufregung  hervorgerufen,  und  wenn  es  wahr  ist,  dass  mosko- 
witische  Truppen  durch  litauisches  Gebiet  zogen,  und  dabei  grosse 
Verheerungen  anrichteten  2),  so  wäre  das  allerdings  ein  Zeichen  ganz 
besonderer  Missachtung  gegen  Litauen  gewesen,  und  es  ist  begreiflich, 
wenn  dieses  durch  das  ganze  Land  (Litauen  und  Samaiten)  ein  Auf- 
gebot erliess^)  und  von  Kasimir  immer  aufgeregter  kräftige  Mittel 
gegen  Moskau  verlangte.  Hieher  ist  die  Forderung  der  Litauer  zu 
rechnen,  mit  der  sie  ihn  im  März  1478  bestürmten,  ihnen  in  einem 
seiner  älteren  Söhne  einen  eigenen  Statthalter  zu  setzen^),  denn  man 
hoflFte  dann  wieder  eine  litauische  Politik  treiben  zu  können,  während 
unter  den  obwaltenden  Verhältnissen   eine   solche  kaum  möglich  war. 

Zunächst  blieben  diese  Bemühungen  ohne  jeden  Erfolg  und  die 
Bestrebungen  Kasimirs  und  seiner  Beamten  waren  mehr  auf  die  inneren 
Verhältnisse   des    Reiches   als   auf  seine   äussere   Machtentfaltung   ge- 


»)  Der  Vertrag  über  Böhmen,  Diugosz  XIV.  670-673.  Caro  V.  1.  459— 
460.  —  Die  endgiltige  Form  bei  Theiner.  Monumenta  Hung.  11.  Nr.  643,  p.  460.  — 
Der  Friede  zwischen  Ungarn  und  Polen  bei  Dogiel,  Codex  diplomaticus.  I.  Nr.  30, 
p.  77—79.  —  Friede  Polens  mit  Ermeland  und  dem  Orden,  Diug.  XIV.  686—688, 
690—694.  -  Der  Vertrag  des  ersteren  bei  Dogiel.  IV.  Nr.  134,  p.  182—184,  der 
des  letzteren  im  Königsberger  Archiv  (Caro  V.  U  471 — 474). 

*)  Caro  V.  2.  525—526.  Die  Livlftnder  meldeten  nach  Preussen,  dass  Iwan 
mit  der  Forderung  an  Litauen  herangetreten  sei,  ihm  Polozk,  Smolensk  und  alle 
anderen  rassischen  Länder  auszuliefern,  was  wohl  sehr  der  Bestätigung  bedHrfke 
Caro,  1.  c.  nach  Napiersky.  Index  corp.  bist.  dipl.  Liv.  II.  2113,  2115.  Vgl. 
Danilowicz  Skarbiec  Diplomatöw  etc.  IL  Nr.  1993.  ff. 

*)  Ebenda.  Wenn  aber  Caro  meint,  dass  dies  die  10.000  (nicht  1000)  Mann 
seien,  die  Kasimir  bei  Smolensk  aufstellte  (er  verweist  dabei  auf  Karams.  (d.) 
VI.  135),  so  dürfte  das  nicht  richtig  sein,  denn  diese  Nachricht  stammt  aus  II.  Psk. 
(Vgl.  Kara-nsin  [r.l  VL  A.  266),  wo  sie  sich  auf  das  J.  1483—1484  bezieht. 

*)  Dlugosz  XIV.  669—670. 


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g46  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

richtet^).  Die  Annäherung  Litauens  an  die  polnischen  Einrichtungen 
und  Formen  und  die  Verbreitung  der  kirchlichen  Union  war  sein  Haupt- 
ziel 2).  Leider  sind  die  Nachrichten  über  die  litauische  Geschichte 
dieser  Zeit  sehr  spärlich^),  so  dass  sich  kein  genügend  klares  Bild  von 
diesen  Zuständen  gewinnen  lässt. 

Man  erhält  den  Eindruck,  dass  doch  einigermassen  an  der  Aus- 
bildung und  Festigung  der  Union  gearbeitet  wurde  und  zweifellos 
hat  sie  auch  einige  Fortschritte  gemacht  und  mit  ihr  die  katholische 
Kirche^).  Aber  die  orthodoxe  Kirche  leistete  einen  äusserst  hart- 
näckigen Widerstand,  auch  in  den  unirten  Diözesen  behielt  sie  eine 
grosse  Menge  von  Anhängern,  die  Bischöfe  der  Eiewer  Metropolie 
hielten  an  dem  1474  gewählten  orthodoxen  Metropoliten  Misail  fest^), 
und  der  ganze  Osten  des  Beiches  blieb  rein  orthodox*).  All  diese 
Elemente  mögen  Kasimir  für  einen  grossen  Kampf  gegen  Moskau  nicht 
verlässlich  genug  erschienen  sein,  wohl  derjenige  Umstand,  welcher  noch 
die  triftigste  Entschuldigung  für  seine  schwächliche  östliche  Politik  bildet. 

Aber  er  war  auch  dort,  wo  diese  Bücksicht  wegfiel,  nicht  glück- 
licher, gegen  die  Osmanen.  Zwar  in  der  Moldau  hielt  vorerst  der 
tatkräftige  Fürst  Stefan  „der  Grosse '^  die  Feinde  noch  zurück,  abur  die 
Krim  fiel  in  ihre  Hände  und  die  dort  hausenden  Tataren  wurden 
unter  Mengli  Girej,  den  sich  Kasimir  durch  Iwan  abspenstig  machen 
liess^),  bald  ebenso  getahrliche  Feinde,  wie  sie  früher  unter  Hadji 
Girej  nützliche  Freunde  gewesen  waren. 

Iwun  hatte  sich  zuerst  durch  einen  reichen,  in  Kaffa  lebenden 
Juden,    Chozi  Kokos,    mit   Mengli  Girej    in  Verbindung   gesetzt.     Der 


•)  Kojalowicz  IL  245.  Tantum  erat  tunc  pacis  domi  forisque  Lituaniae,  ut 
.  .  .  etiaro  armorum  ducibus  ad  promovendas  religionis  res  abunde  suppeteret  etc. 

«)  Caro  V.  2.  514—517.  Vgl.  auch  Czermak  in  d.  Rozprawy  d.  Krak.  Ak. 
(II)  Bd.  19,  S.  381. 

•)  Stryjkowski  hat  für  die  ganze  Zeit  von  1471  bis  1480  (p.  272—285)  nur 
wenige  Zeilen  an  Nachrichten,  die  sich  nicht  auch  in  Dlugosz  finden. 

*)  Caro  V.  2.  516.  Vgl.  Acta  sanctorum  (Bollandistarum)  Martii  tomus  L 
p.  343,  col.  1.  ß/C  =  Septembr,  tom.  U.  p.  XXIV.  col.  2.  F.  —  Blachute  Arbeit 
im  Ewartaln.  teob,  Warsz.  1903  war  mir  nicht  erreichbar. 

^\  EinigCR  hierüber  bietet  die  Zusammenstellung  bei  Batjuskov,  Bjelorus8\ja 
i  Litva  Petersb.  1890  S.  123—136.  Misail  wird  allerdings  von  Pelesz  I.  475  ff. 
ftir  die  Union  in  Anspruch  genommen,  auf  Grund  des  Schreibens  vom  März  1476 
an  den  Papbt.  Vgl.  Pelesz  L  476  u.  A.  116.  —  Vgl.  auch  Makarij  IX.  37  ff. 
Golubinski  IL  1,  533.  «)  Caro  V.  2,  518  oben. 

7)  Für  Kasimirs  Beziehungen  zur  Krim  vgl.  Pulaski,  Stosunek  Polski  z 
Mendli  Girejom.  Lemberg  1881  u.  Bd.  XLI  des  ,Sbomik«  der  Petersburger 
bist.  Ges.  Auch  hier  (vgl.  I.  Abschn.  S.  619,  A.  4)  vermisse  ich  schmerzlich 
Smirnows  Werk  (Krymskoe  cbaustvo). 


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Zur  Geschichte  Iwans  IIL  WassiljewiÖ.  647 

letztere  sandte  hierauf  des  Cbozi  Eokos  Schwager,  Issup,  mit  einem 
freundlichen  Schreiben  nach  Moskau  und  Iwan  hinwieder  seinen 
Dolmetsch,  Iwanöd,  in  die  Krim,  um  einen  Bund  zu  schliessen^). 
Schon  1471  verpflichtete  sich  Mengli  Girej  zu  Freundschaft  und  Liebe 
gegen  Iwan^),  doch  wie  es  scheint,  ohne  einen  förmlichen  Vertrag 
einzugehen.  Erst  zu  Anfang  1474  traf  sein  Gesandter  Hadji  Baba 
(Azibaba)  in  feierlicher  Sendung  in  Moskau  ein,  brachte  dem  Gross- 
fiirsten  die  freudige  Nachriebt,  dass  ihn  der  Chan  zum  Bruder  und 
Freund  annehmen  wolle®),  und  beschwor  vorläufig  den  zwischen  den 
beiden  Reichen  aufgerichteten  Freundschaftsvertrag*).  Iwan  überhäufte 
ihn  mit  Ehren  und  sandte,  als  er  zurückkehrte,  Nikita  BeklemySew 
an  den  Chan  (31.  März  1474)^).  Die  diesem  mitgegebene  Instruktion 
ist  noch  erhalten«)  und  zeigt  in  merkwürdiger  Weise,  wie  demütig 
sich  der  gewaltige  OrossfÜrst  gegenüber  den  Tatarenchanen  benahm, 
wie  die  mit  Grauen  gemischte  Ehrfurcht  vor  diesen  aus  früheren 
Zeiten  noch  nachwirkte.  „Der  ürossförat  schlägt  vor  Dir  das  Haupt", 
hatte  Beklemydew  zu  sagen,  „Dein  Bote  Azibaba  hat  mir  verkündet, 
dass  du  mich  begnaden  und  ebenso  wie  den  König  Kasimir  in  brüder- 
licher Freundschaft  und  Liebe  halten  willst.  Und  da  ich  Deine  Be- 
gnadung hörte  und  Deinen  Jarlyk  [Schreiben]  sah,  schickte  ich  meinen 
Bojaren  zu  Dir,  das  Haupt  vor  dir  zu  schlagen,  [mit  der  Bitte],  Du 
mögest  geruhen,  mich  auch  ferner,  wie  Du  angefangen  hast  mich  zu 
begnaden,  bis  ans  Ende  zu  begnaden*. 

Trotz  dieser  überfliessenden  Artigkeit  vergass  jedoch  Iwan  nicht, 
seinem  Gesandten  aufzutragen,  wenn  möglich  zu  verhindern,  dass  der  Chan 
in  dem  Vertrag  den  Ausdruck  „begnaden*  anwende.  Sollte  dieser  jedoch 
durchaus  darauf  bestehen  und  auch  die  Verträge  mit  Kasimir  diesen 
Ausdruck  enthalten,  dann  hatte  er  nachzugeben.  Es  sollte  vermieden 
werden,  unter  den  Feinden,  gegen  die  man  zusammenhalten  wolle, 
auch  Ahmed  zu  nennen,  gebe  aber  der  Chan  nicht  nach,  so  müsse 
auch  folgender  Satz  eingeschoben  werden:  „Wenn  Ahmed  oder  Kasimir 
gegen  Moskau  ziehen,  so  soll  Mengli  Girej  selbst  oder  sein  Bruder 
gegen  sie  ins  Feld  rücken*.  Auf  keinen  Fall  durfte  Beklemyäew  die 
Bedingung   aufnehmen,    dass   der    Grossfürst   den    Verkehr   mit   dem 

»)  Sboraik  XLI.  Nr.  1,  S.  1—9,  Instrukt.  für  Beklemysew,  spez.  S.  5—7. 
Vgl.  Karamsin  (d.)  VI.  66  f. 

«)  Vgl.  oben  S.  624,  A.  1. 

5)  Wo88kr.  178—179.  Nik.  56—56.  l.  Sof  32.     Sbovnik  1.  c.  p.  1. 

*)  Karainaiii  VI.  67. 

*)  Wosskr.  179.  Nik.  56.  I.  Sof.  32. 

")  Im  Archiv  des  Min.  d.  ausw.  Angel,  in  M  ekau,  Krim  Nr.  1  Blatt  14. 
Sbomik  1.  c,  vgl.  Karams.  (r.)  VI.  A.  124.  Solowjow.  V.  A.  125. 


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648  Moritz  Land  wehr  von  Pragenau. 

goldenen  Lager  abbrechen  solle')  und  ebensowenig  die,  ,,Geschenke 
zu  senden  wie  Kasiiuir*^;  im  äussersten  Fall  konnte  er  sich  zu  dem 
Wortlaut  herbeilassen:  ,Der  Grossfürst  soll  Geschenke  schicken  und 
sie  nicht  verkleinern*  2). 

So  kam  denn  der  erste  feierliche  A'ertrag  zwischen  Moskau  und 
der  Krim  zustande:  Meiigli  Girej  behauptete  den  Vorrang  und  das 
Wort  ^begnaden*.  In  dem  Schriftstücke  wurde  nur  die  beiderseitige 
Verpflichtung  zur  Hilfe  gegen  jederman  ausgesprochen,  ohne  dass 
Namen  genannt  wurden. 

Am  15.  November  1474  kam  Beklemyäew  nach  Moskau  zurück 
und  mit  ihm  erschien  der  Gesandte  des  Chaus,  Dowletek  Mursa^),  mit 
vielen  Gesehenken.  Am  anderen  Tage  richtete  er  seine  Botschaft  aus 
und  leistete  den  Eid  auf  den  Vertrag,  hierauf  küsste  Iwan  das  Kreuz, 
nannte  aber  dabei  Ahmed  nicht,  da  auch  Mengli  Girej  Kasimir  nicht 
erwähnt  hatte.  Am  27.  März  1475  ging  dann  ein  neuer 'Gesandter, 
Alexjej  Starkow  mit  dem  abreisenden  Dowletek  nach  der  Krim  ab*). 
Ehe  sie  jedoch  dort  ankamen,  war  Mengli  Girej  gestürzt  und  Kaffa 
von  den  Osmancn  erobert. 

Diese  gänzliche  Umwälzung  in  den  Verhältnissen  der  Krim  war 
der  Hauptsache  nach  —  denn  die  Einzelheiten  sind  sehr  unsicher  — 
folgendermassen  herbeigeführt  worden. 

Über  die  Tataren,  welche  in  und  um  Kaffa  wohnten,  hatte  ein 
tatarischer  Murse,  der  vom  Chan  eingesetzt  wurde,  als  sogenannter 
Tudun^)  die  Gerichtsbarkeit  auszuüben.  Dieses  Amt  war  nun  zu  An- 
fang der  siebziger  Jahre  in  den  Händen  eines  gewissen  Eminek  bej^), 
den  jedoch    die  Witwe   seines  Vorgängers  Mamak   im  Interesse   ihres 


>)  Posly  muzdu  Moskvoju  i  Ordoje  ne  mogut  ne  hodit  potomu  öto  gospo- 
darja  otöina  s  Ahmatom  na  odnom  polje,  a  kocjnjet  podlje  ospodarja  moego 
jezeljet.    Sbornik  a.  a.  0.  S.  4,  ebenso  S.  19. 

«)  Für  das  ganze  Solowojw  V.  116—118  und  Karamsin  (d.)  VI.  67.  Für  die 
Übrigen  Aufträge  Beklemyiewe;  Sbornik  1.  c.  und  Karams.  VI.  68. 

')  Dowletek  Mursa  ist  der  zweite  Sohn  des  gleich  zu  erwähnenden  Kminek 
(Aminiak),  wie  aus  Akty  zap.  Ross.  1.  Nr.  142,  p.  165,  Pulaski  Dokum.  Nr.  30, 
p.  228  hervorgeht,  wo  er  Omeniakowicz,  d.  h.  Sohn  des  Omeniak  (-=  Eminek) 
genannt  wird.     Vgl.  auch  Sbornik  XLI.  Register. 

*)  Wosskr.   180  f.    Nikon.  59  f. 

ß)  Vgl.  Heyd  IL  ^70  A.  4. 

•)  Dieser  wird  in  üeklernysews  und  Starkows  Instruktion  (Sbornik  XLI. 
9—13,  Karamsin  (russ.)  VI.  A.  124)  als  Aminiak  unter  den  zu,  beschenkenden 
Grossen  des  Chans  an  erster  Stelle  arenanut.  Ebenso  schwört  Mengli  Girej  »auf 
seine  Seele  und  die  des  Fürsten  Aminiak  und  aller  Fürsten  etc.*,  (Pulaski, 
Dokum.  Nr.  7^,  p.  204.  Vgl.  p.  202,  wo  Jezycza  nur  für  Aminiak  verschrieben 
sein   muss.     VgL  auch  Emineks   und   Kasimirs  Briefwechsel  daselbst  p.  206  f.). 


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Zur  Geschichte  Iwans  Hl.  WassiljewiÖ.  (549 

Sohnes  Sertak^)  aus  dieser  Stellung  zu  verdrängen  suchte.  Nach 
längeren,  zuerst  erfolglosen  Wühlereien  gelang  es  ihr,  den  genuesi- 
schen Konsul  Antoniotto  della  Gabella  und  andere  Beamte  von  Kaffa, 
darunter  namentlich  einen  gewissen  Squarciafico,  zu  bcätechen,  und 
diese  setzten  sich  (Dezember  1474)  bei  Mengli  Girej  dafür  ein,  dass 
Eminek  abgesetzt  und  sein  Amt  Sertak  übertragen  werde.  Als  nun 
der  Chan  nach  Kaflfa  kam,  um  die  Streitfrage  zu  untersuchen^),  drohte 
ihm  die  genuesische  Kolonialregierung  mit  der  Freilassung  seiner  bis 
1471  in  Kaffa,  von  da  an  in  Sudak  gefangen  gehaltenen  Brüder  für 
den  Fall,  dass  er  nicht  nachgebe.  Das  v^irkte,  Mengli  Girej  gab  nach, 
setzte  Eminek  ab  und  installirte  Sertak,  aber  nun  erhoben  sich  fa^t 
alle  Tataren  für  den  benachteiligten  Eminek  und  es  soll  eine  Einladung 
an  Sultan  Muhantmed  ergangen  isein,  sich  der  genuesischen  Besitzungen 
der  Halbinsel  zu  bemächtigen®).  Mengli  Girejs  Bruder  Haidar  scheint 
sich  sogleich  an  die  Spitze  der  Unzufriedenen  gestellt  zu  haben,  da 
er  wohl  hoffen  mochte,  sich  bei  dieser  guten  Gelegenheit  selbst  auf 
den  Thron  zu  schwingen,  und  der  Chan,  der  sich  in  seiner  Residenz 
Kerkri  nicht  halten  konnte^  warf  sich  schliesslich  mit  1500  treu  ge- 
bliebenen Reitern  nach  KaflFa,  welches  von  Haidar  und  Emiuek  mit 
einem  Tatarenheere  schon  sechs  Wochen  lang  belagert  wurde,  als  am 
1.  Juni  1475  der  osmanisrhe  Pascha  Ahmed  Kedük  mit  Flotte  und 
Landmacht  davor  erschien  und  die  Stadt  nach  nur  sechstägiger  Bela- 
gerung  durch  Kapitulation    einnahm*).     Ob  Mengli  Girej    schon   hier 

»)  So  lauten  die  Namen  bei  Heyd  II.  400  nach  Vigna,  Codice  diploro.  delle 
colonie  Tauro-Liguri  in:  Aiti  della  societö  Ligure  VI.  und  VII.  —  Howorth  IL 
1,  452  schreibt,  wohl  nach  Sestrenczewicz  Mamai  und  Seidak.  Aue  den  von 
Pulaski  veröffentlichten  Dokumenten  (sie  sind  z.  T.  schon  in  Muchanows  8bornik 
veröffentlicht  und  von  Gol^biowski,  Dzieje  PoUki  za  Jagiellonöw  III  benützt 
worden)  ersieht  man,  dass  Eminek  mehrere  Brüder  besass,  von  denen  zwei 
(Jakim  Choza  und  Andrysza)  im  Jahre  1480  seit  längerer  Zeit  in  litauischer  Ge- 
fangenschaft waren  .(Nr.  11,  p.  206),  während  ein  dritter,  Mamak,  als  sein 
Vorgänger  und  als  verstorben  angeführt  wird.  (Nr.  13,  p.  207  f.).  Damach  ist 
es  wohl  wahrscheinlich,  dass  der  im  Text  erwähnte  Vorgänger  Mamak  eben 
Eraineks  Bruder,  Sertak  also  Emineks  Neffe  wftr. 

»)  Man  beschuldigte  pjninek,  vielleicht  mit  Recht,  der  Verbindung  mit  den 
Osnianen.    Heyd  II.  401  u.  A.  1  nach  Canale.    Della  Crimea  III.  346  ff. 

«)  Das  ibt  leicht  möglich,  auch  Hadji  Girej  hatte  ja  schon  KafiBa  im  Bunde 
mit  den  Osmanen  belagert  (Juli  1454).    Vgl.  Heyd  II.  382,  385,  388. 

*)  Am  besten  scheint  mir  die  Sache  bei  Ileyd  IL  400  ff.  dargestellt  zu 
sein  (nach  Vigna  Cod.  dipl.  vol.  II.  (VII.).  Canale,  Della  Crimea  III.  346  ff.  und 
Agostino  Giustiniani.  Annali  di  Genova  p.  226  dq.).  Vgl.  Sestrenczewicz  II 
172-182,  213  f.  Howorth  II.  1,  452  f.  —  Hammer.  Osman.  Gesch,  IL  )42  und 
Krim  S.  83  bietet  nicht  viel,  Zinkeisen,  Gesch.  d.  osm.  Reiches  IL  385—387 
nicht  viel  mehr.   Caro  V.  1,  445,  A.  2  hebt  den  Bericht  des  Matthias  von  Lomcza 


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650  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

oder  erst  in  Mangup^),  wohin  er  nach  einer  Tradition  geflohen  sein 
soll,  den  Osmanen  in  die  Hände  fiel,  ist  wohl  nicht  mehr  zu  entscheiden, 
jedenfalls  kam  auch  diese  Stadt  in  ihre  Gewalt;  er  selbst  wurde  mit 
zweien  seiner  Brüder  nach  Konstantinopel  gebracht*),  Nur-Dewlet 
scheint  wieder  die  Herrschaft    über  die  krimschen  Tataren    gewonnen 


bei  Diugosz  XIV  629—630  hervor.  Aber  auch  er  ist  verhältnismäsaig  Rrmlich,  obwohl 
Matthias  allerdings  wahrscheinlich  viel  mehr  b^tte  sagen  können,  da  er  vielleicht 
sogar  Augenzeuge  war.  Er  ist  wahrscheinlich  der  litauische  Gesandte,  welchen 
Contarini  (Ramusio  U.  fol.  113  r«.  D.)  als  auf  der  Reise  zum  Chan  erwähnt 
(Mai  1474).  Es  verdient  hervorgehoben  zu  werden,  dass  sich  die  Nachricht  von 
einem  schon  seit  fGLnf  Jahren  geplanten  Verrat  der  vornehmsten  Bürger  Eaifas, 
welche  sich  in  Malipiero's  Annali  Veneti  p.  111  findet  und  von  Hejd  IL.  401, 
A.  3  als  sicher  falsch  verworfen  wird,  auch  schon  bei  Matthias  von  Lomcza 
nachweisen  lässt.  Bei  Sestrenczewicz  (IL  Ausg.  335  ff.  nach  Heyd.  In  der 
ersten  Ausg.  findet  sich  diese  Stelle  nicht)  werden  die  Verräter  Armenier  ge- 
nannt, bei  Stryjk.  IE.  '280  Wlachen.  Dass  Armenier  zahlreich  waren  in  Eaffa, 
zeigt  7s,  B.  Lukasi,  Hist.  Armenioium  Transsilv.  Wien  1859,  p.  13,  Nr.  65.  Nach 
Canale,  Della  Crimea  III.  316  befanden  sich  auch  wallachische  (besser  moldauische) 
Truppen  in  Kaffa.  Vgl.  PapadopolCalimach,  Analele  1.  c.  p.  110.  Endlich  sei 
gegen  Heyd  IL  403  A.  3  bemerkt,  dass  die  Nachricht  von  dem  Bischof  Simon 
von  Eaffa,  der  bei  Martin  Gastold  in  Kiew  um  Hilfe  bat  und,  als  er  den  Fall 
der  Stadt  erfuhr,  vor  Schrecken  starb,  auch  in  der  Kronika  Bychowca  p.  61  vor- 
kommt. Vgl.  Stryjk.  1.  c.  Über  die  Tätigkeit  vertriebener  Genuesen  in  Kiew 
in  Verbreitung  hnmanistiacher  Bildung  vgl.  Narbutt  VI  IL  205. 

1)  Die  Heiren  von  Mangup  (Mnngopul)  sind  vielleicht  mit  den  »domini 
Thedori«  der  italienischen  Nachrichten  identisch.  Heyd  IL  212—215.  Starke ws 
Instruktion,  Sbomik  XLI.  12  f.  zeigt,  dass  Unterhandlungen  zwischen  dem  Fürsten 
Isaiko  von  Mangup  und  dem  GrossfBrsten  stattfanden  über  Verheiratung  von 
des  ersteren  Tochter  mit  Iwan  dem  Jüngeren.  Nach  moldauischen  Nachrichten 
dürfte  dieser  Isaiko  wohl  als  vorletzter  Fürst  von  Mangup  zu  betrachten  sein, 
sowie  als  Vater  Alexanders  und  der  Maria,  welche  seit  1472  die  Gemahlin  des 
Wojwoden  Stephan  war.  Vgl.  Ureche  (Kogalniceanu,  Cronicele  I.«;  158  Xenopol. 
Ist.  Romtnilor.  Jassi  1888  ff.  II.  335  nach  der  rumän.  Zschr.  Columna  lui  Traian 
1883  p.  43  sq.  und  Monum.  Hung.  bist.,  Acta  extera  V.  p.  269,  271,  309,  VI.  306. 
Er  muss  kurz  vor  der  Katastrophe  gestorben  sein.  —  Nach  dieser  wurde  Maria  von 
Stephan  Verstössen  und  starb  Dez.  147«*.  Ihre  Gebeine  ruhen  in  der  Klosterkirche 
von  Put  na  in  der  Bukowina.  Xenop.  IL  398.  Die  Familie  leitete  sich  von  den 
Komnenen  des  Kaisertums  Trapezunt  ab,  wodurch  sie  auch  mit  Usunhassan  von 
Persien  verwandt  war,  Marias  Grabmai  zeigt  auch  den  byzantinischen  Doppeladler 
(vgl.  Papadopol  Culimach  1.  c.  p.  10  sq.  und  die  dort  zitirten  Quellen),  was  be- 
greiflich macht,  dass  Iwan  sich  bereit  zeigte,  seinen  Sohn  mit  einer  Tochter 
dieues  Hauses  zu  vermählen.    Die  Sache   verdiente  eine  genauere  Untersuchung. 

»)  Dlug.  XIV.  629.  Darnach  Cromer  625.  Nach  Chair  Ullah  Gesch.  des 
osm.  R.  VIII.  157—169,  zitirt  von  Weljam.-Sern.  I.  Note  48,  S.  167  wurden  mit 
Mengli  Girej  zugleich  zwei  seiner  Söhne,  Muhammed  Girej  und  Jagmur  Mirsa, 
gefangen  genommen. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Waseiljewiß.  ß5j^ 

zu  habend)  uud  der  Sultan  wünschte  mit  ihm  Freundschaft  zu  halten, 
wie  ja  auch  sein  Kriegszug  nicht  gegen  die  Tataren,  &ondern  lediglich 
gegen  die  Genuesen  gerichtet  gewesen  war*).  Bei  dem  Feldzug,  wel- 
chen Muhammed  II.  dann  1476  gegen  die  Moldau  unternahm,  zog 
ihm  ein  starkes  Tatarenheer  vom  Osten  zu  Hilfe,  wurde  aber  vom 
Wojwoden  Stephan  vollständig  geschlagen  und  bis  zum  Dniepr  gejagt^). 
Es  ist  daher  nicht  recht  klar,  wie  man  als  Ursache  von  Nur-Üewlets 
abermaligem  Sturz  und  der  Einsetzung  Meugli  Girejs  durch  den  Sultan 
anführen  kann,  dass  jener  die  von  diesem  geforderte  Diversion  gegen  die 
Moldau  nicht  ausführte;  sie  ist  ja  tatsächlich,  wenu  auch  mit  schlech- 
tem Erfolg  unternommen  worden;  es  scheint  auch  nicht  einmal,  daas 
Nur-Dewlet  bei  Muhammed  IL  geradezu  in  Ungna.le  fiel*),  er  dürfte 
vielmehr  auch  jetzt  wieder  wie  während  seiner  ersten  Eegierung  sich 
seiner  Stellung  nicht  ganz  gewachsen  gezeigt  haben  und  Eminek, 
derselbe  der  Mengli  Girej's  Sturz  herbeigerührt  hatte,  wandte  sich  an 
den  Sultan  mit  der  Bitte  um  dessen  Wiedereinsetzung^).  Das  geschah 
denn  auch  und  Mengli  Girej  erschien  als  türkischer  Vasall  mit  einem 
ihm  zur  Verfügung  gestellten  Heer  in  der  Krim*),  aber  bevor  er  den  sich 
erhebenden  Widerstand  der  Tataren  gegen  eine  formliche  Unterwerfung 
brechen    und   sie  befestigen   konnte'),    wurde  er,  —  wie  es  heisst  — 


*)  Howorth  IL  1,  465.  Wosskr.  181  und  Tatisßew  V.  41  sagen,  dass  zwei 
Brüder  Mengli  Girejs  entflohen.  Wenn  eich  Nur-Dewlet  darunter  befand,  so 
würde  dies  genugsam  erklären,  wie  er  jetzt  wieder  zur  Herrechaft  kam.  Nach 
Welj.-Sern.  I.  169  findet  sich  diese  Nachricht  auch  im  Russki  vremennik  II.  97 
und  Prodolz.  Nest.  Ijet  285.  —  Von  Nur-Dewlet  besteht  eine  Münze  (Welj.-Sern. 
I.  Note  51,  S.  177  f.,  Howorth  l.  c.)  mit  undeutlicher  Jahreszahl.  Sie  wurde 
878,  =  1473 — 1474  gelesen.  Da  aber  Nur-Dewlet  damals  in  Sndak  gefangen  sass, 
so  müsstc  sie  wohl  besser  1475—1476  gesetzt  werden. 

»)  Welj.-Sern.  1.  c    nach  Chair  üllah. 

')  DlugOtfz  XIV.  644.  MerkwQrdigerweise  scheinen  die  meisten  moldauischen 
Chroniken  diesen  Sieg  nicht  zu  erwähnen.  Vgl.  Xenopol  II.  348.  Siehe  jedoch 
Uieche  p.  164  sq.  sub  a®.  6984. 

*)  Es  wäre  sonst  schwer  verständlich,  wie  er  noch  im  März  1478  zugleich 
mit  dem  Sultan  hätte  eine  üesandtschaft  nach  Polen  schicken  können.  Dlugosz 
XIV.  670.    Vgl.  weiter  unten. 

*)  Diese  Angabe  Djenabi's  (Hammer,  üsm.  G.  IL  142,  Krim  34)  wird  da- 
durch wahrscheinlich,  dass  Eminek  nach  Mengli  Girejs  Restauration  wieder  hoch 
in  Ehren  stand. 

«)  Diese  kurze  Zwischenregierung  ist  nicht  gnnz  sicher  bezeugt.  Allerdings 
würde  sie  die  von  Howorth  1.  c.  hervorgehobene  Schwierigkeit  beseitigen.  Es 
ist  jedoch  möglich,  dass  Sestrenczewicz  H.  213  mit  seiner  Nachricht,  dass  Mengli 
Girej  drei  Jahre  lang  in  Eonstantinopel  gelingen  gehalten  wurde,  recht  behält. 

')  Diese  Nachricht  kann  man  vielleicht  Seatreucz.  II.  217  f.  entnehmen, 
obwohl  sie  bei  ihm  in  eine   andere  Zeit  lallen    würde.  —  Über  die  Formen  der 


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652  Moritz  Lsindwehr  von  Pragentiu. 

von  einem  Sohn  Ahmeds  vertrieben,  der  luit  einem  grossen  Heer  die 
ganze  Krim  eroberte*).  Unmittelbar  darauf  erscheint  ein  gewisser 
Zeuebek  (Djanibeg)  als  Herr  der  krimschen  Horde,  der  den  Gross- 
fQrsten  durch  seinen  Gesandten  Jafar  Berdjej  um  Zuflucht  in  dessen 
Reich  bat,  wenn  er  vertrieben  würde^).  Iwan  antwortete  gunstig  und 
schlug  zugleich  die  Erneuerung  des  von  Mengli  Girej  eingegangenen 
Bündnisses  vor,  was  wahrscheinlich  angenommen  warde^)  In  der  Tat 
war  Djanibegs  Regierung  von  kurzer  Dauer,  denn  Mengli  Qirej  ver- 
jagte ihn  spätestens  Mitte  1478^),  so  dass  er  wirklich  nach  Russland 


Einsetzung    und   die  Bedingungen   vgl.  Langlfes   bei  Forster  Voyage.  Paris  1802. 
in.  405  f.     Sestrencz.  II.  214—217.     Hammer,  Krim  34  f. 

»)  Wosskr.  183  ganz  allein  (?).  Tatisöew  V.  48. 

*)  Vgl.  die  Instruktion  vom  5.  Sept.  1477  für  den  Tataren  Teraeä,  iSbornik 
XLI.  13  t.  Da  nun  der  Chan  Ahmed  keinen  Sohn  namens  Djanibeg  besaas, 
soviel  man  weiss  [ich  möchte  hier  erwähnen,  dass  nach  Pulaski  Dok,  Nr.  22, 
47,  69,  p.*220,  256,  279  den  bisher  bekannten  Söhnen  Ahmeds  noch  Ablumgirym 
hinzuzufügen  ist,  der  ca.  1486  eine  selbständige  Herrschaft  gewann],  so  löste 
Karamsin  die  Frage  so,  dass  er  annahm,  dass  Ahmed  »freiwillig  oder  gezwungen* 
die  Krim  an  diesen  Djanibeg  abtrat.  Es  wäre  aber  auch  möglich,  dass  Wosskr. 
nur  irrtümlich  den  Eroberer  der  Krim  Ahmeds  Sohn  nennt,  und  dass  diese  Erobe- 
rung gleich  durch  Djanibeg  geschah,  der  vielleicht  ein  Grossneffe  Ahmeds  war. 
Seine  Identifizirung  mit  Eminek  (Hammer,  Gold.  H.  405,  darnach  Caro  V.  2, 
546 — 548;  ist  sicher  unrichtig,  vielmehr  ist  Eminek,  wie  schon  einmal  oben  er- 
wähnt gleich  Aminiak,  der  bei  Caro  V.  2,  547  auch  erwähnt  ist.  Karamsin 
und  Pulaski  14  sind  speziell  hier  nicht  einwandfrei.  Howorth  II.  1,  350  ver- 
mutet, dass  Djanibeg  ein  Bruder  Kassymchans  und'  also  einer  der  drei  Herren 
von  Astrachan  war,  welche  Contarini  (Ramusio  IL  fol.  121  ro.  C). erwähnt  Das 
wäre  ja  immerhin  möglich  und  man  könnte  zur  Unterstützung  dieser  Ansicht 
etwa  anführen,  dags  Contarini  die  Verbindung  dieser  Fürsten  mit  Moskau  bezeugt 
und  andrerseits  der  Grossfürst  in  der  Instruktion  für  Starkow  (Sbornik  XU.  p.  9) 
erwähnt,  dass  ihn  Zenebek  schon  im  J.  1474  um  Aufnahme  in  sein  Reich  gebeten 
habe;  er  habe  ihn  nicht  aufgenommen,  da  er  nicht  wusste,  ob  dies  Mengli  Girej 
angenehm  sei.  Jetzt,  da  dieser  es  selbst  wünsche,  habe  er  ,um  ihn  in  die  Horde 
gesandt«.  Das  stimmt  recht  gut  mit  Howorths  Vermutung.  Andererseits  ist  zu 
erwähnen,  dass  in  dem  Stammbaum  der  Geschlechtsbücher  p.  24,  Welj.-Sern. 
Note  21,  p.  151  ein  Janibeg  vorkommt,  der  ein  Grossneffe  des  Chans  Achmed 
war  und   hier  ebenfalls  in  Betracht   käme. 

»)  Sbornik  XLI.  13  f.  Instruktion  iiir  den  Tataren  Temes  5.  Sept.  1477. 
Vgl.  auch  Karamsin  (d.)  VI.  70. 

*)  Genauer  lässt  sich  das  nicht  feststellen.  Nur  das  ist  ziemlich  gewiss 
(Pulaski,  Stoaunek  Polski  z  Mendli  Girejom  S.  15  und  S.  201.  Mengli  Girejs  Brief 
an  den  Wojwoden  von  Kiew),  dass  der  von  Dlugosz  XIV.  677—678  erwähnte 
Tatareneinfall  von  1478  schon  in  Mengli  Girejs  Regierungszeit  fällt.  Diese  Inva- 
sion setzt  Dlugosz  ungefUhr  gleichzeitig  mit  dem  grossen  Türkeneinfall  in 
Kärnten.  Dieser  geschah  nun  zwischen  dem  26.  Juli  und  15.  August  1478 
(Ankershofcn,  Handbuch  d.  Gesch.  v.  Kärnten,  Klagenfurt  1856  ff.  II.  Abteilung 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiß.  653 

floh;  dorthin  kamen  im  Herbst  1479  auch  Mengli  Girej's  Brüder,  Nur- 
Dewlet  und  Haidar,  nachdem  sie  zuerst  in  Litauen  Zuflucht  gesucht 
und  diesen  Aufenthalt  wahrscheinlich  infolge  von  Beklamationen  ihres 
Bruders  hatten  verlassen  müssen^).  Sobald  sich  Mengli  Girej  einiger- 
massen  befestigt  hatte,  knüpfte  er  seine  alten  diplomatischen  Bezie- 
hungen sowohl  zu  Litauen  wie  zu  Moskau  wieder  an,  nur  dass  letzteres 
bei  ihm  immer  mehr  Einfluss  gewann,  während  die  mit  Litauen  ge- 
wechselten Gesandtschaften  und  Aktenstücke  bald  jede  reelle  Bedeu- 
tung verloren^).  Iwan  Hess  ihn,  sobald  er  Kunde  von  seinem  aber- 
maligen Regierungsantritt  erhalten  hatte,  durch  einen  Kurier  beglück- 
wünschen und  saudte  hierauf  den  Bojaren  Iwan  Swenez  im  Anfange 
des  Jahres  1480  an  ihn.  Dieser  hatte  zu  betonen,  dass  Iwan  Mengli 
Girej's  Brüder  und  Djanibeg  (Zenebek)  trotzt  der  schweren  pekuniären 
Opfer,  die  ihm  das  auferlege,  in  sein  Reich  aufgenommen  habe,  um 
sie  für  ihn  (Mengli  Girej)  unschädlich  zu  machen ;  ferner  sollte  er  wo 
möglich  einen  Vertrag  gegen  Kasimir  und  Ahmed  zustaudebringen, 
dem  gemäss  beide  Reiche  sich  verpflichteten,  als  ein  einziger  Staat  zu 
handeln^).  Dieser  Vertrag  wurde  denn  auch  wirklich  erreicht  und  so 
der  Bund  hergestellt,  welcher  von  da  an  beide  Herrscher  bis  zu  Iwuns 
Tode  verband*)    und   beiden  grosse  Vorteile  gewährte,     und  noch  im 


Bd.  1,  S.  199 — 204),  und  demnach  wird  der  Tatareneinfall  in  dieselbe  Zeit  (nicht 
Anfang  1478,  wie  Pnlaski  a.  a.  0.  sagt)  und  Mengli  Girejs  Restauration  etwas 
froher  anzusetzen  sein. 

>)  Dass  Nur-Dewlet,  wie  Howorth  IL.  1,  456  meint,  neben  Dsanibeg  eine 
Art  von  »Joint  authority  in  the  horde*  innehatte,  wäre  möglich,  vielleicht  hat 
er  aber  am  Hofe  Muhammeds  gelebt.  Seine  Gesandtschaft,  welche  zugleich  mit 
der  türkischen  am  15.  Mfvrz  1478  bei  König  Kasimir  eintraf  und  versicherte, 
dass  er  den  Sultan  zum  Frieden  bewogen  habe  (Dlug.  XIV.  670.  Cromer.  625 
stellt  die  Sache  wohl  nur  aus  Missverständnis  umgekehrt  dar),  war  wohl  nur 
eine  captatio  benevolentiae,  indem  ei  wahrscheinlich  schon  an  die  Auswanderung 
nach  Litauen  dachte.  Mengli  Girej  bezeugte  später  Kasimir  sein  Missfallen 
darüber,  dass  man  seine  Brüder  in  Litauen  aufgenommen  habe  (Vgl.  Pulaski  p.  16, 
Caro  V.  2,  547)  und  man  wird  ihnen  daraufhin  die  Auswanderuug  nahe  gelegt 
haben.  Ihre  Ankunft  in  Moskau  »nach  der  Abreise  des  Grossförsten*  wird  IIL 
Nowg.  243,  IV.  Nowg.  133,  152,  V^osskr.  205,  II.  Sof.  223.  Nik.  109  erwähnt. 
Nur-Dewlets  Sohn  Berdoulat  wurde  im  Frühjahr  1480  von  einem  Tataren  ge- 
tötet und  dieser  hierauf  von  Nur-Dewlet  erschlagen;  Haidar  wurde  dann  aus 
uubekannten  Gründen  nach  Wologda  verbannt.  (Die  zit  Stellen  und  IV.  Nowg. 
134  Nik.  110.  Nach  IV.  Nowg.  152.  I.  Sof.  35  und  Nik.  110  föllt  BerdoulaU 
Tod  auf  den  15.  März  1480). 

«)  Pulaski  p.     5  sqq.    Vgl  Caro  V.  2,  540—547. 

«)  Instruktion  im  Sbom.  XLl.  p.  17—24.     Vgl.  Karamsin  (d.)  VL  112. 

*)  Gedruckt  Sobr.  goss.  gr.  i  dog.  V.  Nr.  2  und  4.  Solowj.  V.  121—122.  Vgl. 
Arcybysew  IV.  p.  26,  Note  145.    In  der  in  Anm.  3  erwähnten  Instruktion  finden 


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654  Moritz  Landwehr  von  Pra genau. 

selben  Jahre  sollte  Mengli  Qirej  Gelegenheit  finden,  seinem  Bundes- 
genossen einen  unschätzbaren  Dienst  zu  erweisen,  worauf  jedoch  erst 
später  einzugehen  sein  wird. 

War  es  so  Iwan  gelungen,  sich  der  Freundschaft  des  krimschen 
Cbanats  zu  yersichern,  so  hielt  er  andererseits  das  Zartum  Kasan  in 
strenger  Abhängigkeit.  Im  Januar  1478,  während  er  vor  Nowgorod 
stand,  verbreitete  sich  die  Nachricht,  er  habe  eine  vernichtende  Nieder- 
luge erlitten,  und  darauf  hin  brachen  die  Kasaner  los  und  verheerten 
Wjatka.  Aber  ein  einziger  kurzer  Feldzug  im  Frühjahr  1478  genügte 
jetzt,  um  das  vor  kurzem  noch  so  gefährliche  Reich  zur  Buhe  zu 
bringen  *). 

Doch  all  die  nach  verschiedenen  Seiten  errungenen  Erfolge  ver- 
mochten Iwan  nicht,  aus  der  vorsichtigen  Haltung,  die  er  stets  gegen- 
über seinem  gefährlichsten  Feinde,  dem  Chan  Ahmed,  beobachtet  hatte, 
herauszutreten.  Er  vermied  es  stets,  ihn  irgendwie  direkt  herauszu- 
fordern, aber  er  ergriff  mit  Vergnügen  jede  sich  darbietende  Gelegen- 
heit, um  ihm,  wo  es  unaufi^Uig  geschehen  konnte,  Verlegenheiten  zu 
bereiten. 

Hieher  ist  wohl  seine  Verbindung  mit  Eassymchan  von  Astrachan 
zu  rechnen,  der,  wie  es  scheint,  alljährliche  Subsidien  von  ihm  er- 
hielt^)  und  verschiedenemale  mit  seinem  Oheim  Ahmed  im  Streite 
lag.  Doch  sind  diese  Verhältnisse  bei  dem  Maugel  au  brauchbaren 
Quellen  äusserst  dunkel  und  die  Einzelheiteu,  welche  der  tatarische 
Held»tngesang  Seibaninahmeh  bietet^),  sind  schwer  einzureihen.  Nach 
Abulchairs,  des  gewaltigen  Herrschers  von  DeSt  Kipöak  Tod**)  erhoben 
sich  die  von  ihm  unterworfenen  Fürsten  unter  der  Führung  Iwaks*) 
gegen  seinen  schwachen  Sohn  Seik  Haidar  und  schlugen  diesen.  Abul- 
chairs Enkel,  Mahmud  Sultan,  und   der  später  so  berühmt  gewordene 


sich  p.  20  und  21  zwei  Projekte  für  diesen  Vertrag.  Mengli  Girej  liess  sich  wie 
DSanibeg  von  Iwan  unter  goldenem  Siegel  verbriefen,  dass  er  ihm  im  Unglück 
aufnehmen,  als  Souverän  behandeln  und  wo  möglich  wieder  einsetzen  werde. 
(Sobr.  gos^.  gr.  i  dog.  V.  Nr.  3.  Solowjow  V.  121,  A.  138). 

M  If.  Sof.  221,  Wossk.  199,  Nikon.  105  f.,  Solowjow  V.  97  f.  u.  A.  94,  96,  98. 

*)  Contarini  (Ramusio.  II.  fol.  121  ro.  Vgl.  über  ihn:  Adelung,  Übersicht  d. 
Reisenden  I.  146  flf.).  Kassym  sandte  jedes  Jahr  na<;h  Moskau  ,piu  tosto  per 
haver  qualche  presente  che  per  altro*. 

3)  Zuerst  von  Weljaminow-Sernow  verwertet,  von  dessen  Werk  mir  leider 
der  zweite  Band   nicht    zugänglich  ist,    vgl.  Howorth  II.  1,  350,  IL  2,  691,  980. 

'*)  Vgl.  Vambery,  Gesch.  von  Bochara,  Ii.  39.  Howorth  II.  2,  690,  wo 
irrtümlich  1489  steht. 

6)  Über  seine  Genealogie  Howorth  II.  2,  1010. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  655 

Muhammed  Äbulfatfa  Seibaui^),  mussteu  bei  Eassymchan  Schutz  suchen, 
dieser  selbst  wurde  bald  darauf  von  dem  im  Bunde  mit  Iwak  stehen- 
den Ahmed  in  seiner  Hauptstadt  belagert  und  die  beiden  flüchtigen 
Prinzen  sehlugen  sich  in  einem  verzweifelten  Ausfall  durch  die  Feinde 
durch.  Hierauf  scheint  sich  Eassym  mit  Ahmed  versöhnt  zu  haben*), 
während  der  letztere  aus  unbekannten  Gründen  mit  Iwak  zerfallen  ist. 

Dieser  Hergang  ist  an  sich  ganz  glaubwürdig,  kann  aber  in  der 
Zeit  zwischen  1469  und  1479  nicht  mit  voller  Sicherheit  näher  fixirt 
werden.  Howorth  versucht  zwar»),  den  mächtigen  NogaifÜhrer  Timurbeg, 
den  Emir  al  omra  Kassyms,  mit  dem  gleichnamigen  Günstling  Ahmeds 
zu  identifiziren,  indessen  macht  dies  grosse  Schwierigkeiten,  da  sein 
Übertritt  aus  den  Diensten  des  erstereu  in  die  des  letzteren  nicht  recht 
unterzubringen  ist.  Er  müsste  spätestens  in  die  Mitte  des  Jahres  1470 
fallen,  da  Timur  im  Herbst  dieses  Jahres  schon  als  Günstling  bei  Ah- 
med erscheint*). 

Lässt  man  die  Identifikation  gelten,  so  müsste  die  Belageruug 
Astrachans  und  die  darauf  folgende  Versöhnung  zwischen  Oheim  und 
Neffen  etwa  Ende  1471  zu  setzen  sein,  da  ersterer  im  Frühjahr  1472 
gegen  Moskau  ziehen  konnte. 

Aber  gerade  diese  Identifikation  scheint  mir  nichts  weniger  als 
sicher,  da  keine  andere  {Begründung  vorliegt   als  die  Namengleiehheit 


*)  In  der  persischen  Korruption  lautet  sein  Name  Saibek.  Vgl.  Vambery 
a.  a.  0.  A.  3. 

»)  Howorth.  Vgl.  S.  654,  A.  3. 

»)  Vgl.  Howorth  II.  1,  360,  H.  2.  1029  z.  T.  nach  Weljaminow-Semow  11. 
Note  31,  der  sich  auf  Chuandemir  stützt. 

*)  Die  Stellung  von  Ahmeds  höchstem  Hordenfürsten  (ki\jazj  ordynski)  Timur 
ist  überhaupt  nicht  ganz  klar.  Er  wird  Sohn  Tensobujs  genannt  und  soll  von 
dem  Chan  Edegu  abstammen  (?),  war  Oheim  der  nogaischen  Murseu  Musa  und 
Jamgui6i,  welche  Edegn's  Enkel  waren.  Sein  Sohn  hiess  Tewekel.  Diese  ganze 
Verwandtschaft  würde  auf  Feindschaft  gegen  das  goldene  Lager  hinweisen.  Seine 
Tochter  Nur^altan  wurde  die  Gemahlin  Mengli  Gireja,  des  erbittertsten  Feindes 
Achmeds  (doch  erst  etwa  1485).  Dennoch  ist  wohl  kein  Zweifel,  dass  dieser 
Timur  mindestens  von  1470  an  die  erste  Stelle  am  Hofe  Achmeds  einnahm  und 
nach  des  letzten  Tod  (1481)  auch  dessen  Söhmen  treublieb  (Vgl.  die  diplom. 
Sendungen  im  Sbornik  XLI.  und  bei  Pulaski  Stoeunek  passim).  Um  1486  dürfte 
er  gestorben  sein,  da  er  später  nur  mehr  als  Vorfahre  von  Tewekel  u.  s.  w. 
genannt  wird.  Sein  jüngerer  Bruder  Mangyt  Azyka  und  sein  Sohn  Tewekel 
gingen  später  1504  zu  Mengli  Girej  über,  nachdem  die  letzten  Überbleibsel  der 
goldenen  Horde  von  diesem  vernichtet  worden  waren.  Wie  es  möglich  ist,  dass 
eine  Frau  aus  dieser  Familie  seit  ca.  1485  die  Gemahlin  Mengli  Girejs  ist,  finde 
ich  nirgends  erklärt.  Vgl.  Karamsin  (d.)  VI.  150  (russ.  A.  309),  145,  A.  95; 
Howorth  II.  2,  1029  nach  Weljam.-Sem.  II.  245.  Sbornik  XLI.  Register  unter 
Temir,  Mangyt  Azyka,  Tewekel,  Nursaltan.  Pulaski,  Stosunek,  Dokumente  S.  199  ff. 


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656  Moritz  Landwehr  von  Prägen  au. 

uud  diese  bei  der  Häufigkeit  des  Namens  Timur  (Temir)  nichts  be- 
weist^). Lässt  mau  aber  dies  fallen,  so  fällt  auch  die  eben  erwähnte 
zeitliche  Fixirung  der  erwähnten  Kämpfe  auf  die  Jahre  1470|1. 

Da  nun  der  venezianische  Gesandte  Contarini  bei  Gelegenheit 
seiner  Rückkehr  aus  Persien,  die  durch  Russland  führte,  für  das  Jahr 
1476  bezeugt,  dass  damals  Eassjm  einen  grossen  Krieg  gegen  Achmed 
führte,  80  wird  man  wohl  diese  Zeit  einstweilen  als  die  richtige  zu 
betrachten  haben,  wobei  freilich  die  erwähnte  Identifikation  wegfallen 
müsste. 

Als  Ursache  des  Krieges  wird  angegeben,  dass  Eassym  Ansprach 
auf  die  Oberherrschaft  machte,  da  sein  Vatr  sie  innegehabt  hatte*). 
Im  Verlauf  dieses  Krieges  müsste  sich  dann  Djanibeg  im  Dienste  Ah- 
meds der  Krim  bemächtigt  haben  (1476),  zugleich  hat  sich  das  Kriegs- 
glück wohl  noch  1476  entschieden  dem  letzteren  zugewendet,  Kassjm 
müsste  sich  unterwerfen  und  leistete  in  dem  grossen  Feldzug  gegen 
Moskau  (1480)  Heeresfolge s). 

Während  so  Ahmed  mit  Kämpfen  gegen  seine  eigenen  Verwandten 
beschäftigt  war,  verlor  er  doch  auch  Russland,  mit  dem  er  nach  1472 
auf  leidlich  gutem  Fusse  stand,  nicht  aus  den  Augen.  Iwan  zahlte 
einen  gewissen  und  allem  Anscheine  nach  nicht  unbedeutenden  Tri- 
but^) und  nahm  die  Gesandten  des  Chans  ehrenvoll  auf,  auch  schickte 


I)  Nebenbei  sei  hier  erwähnt,  dass  schon  1460  bei  Achmets  Angriff  auf 
Hjasan  neben  ihm  ein  Temir  erwähnt,  der  wahrscheinlich  mit  seinem  späteren 
Günstling  ideutisch  ist. 

5)  Contarini  (Ramusio  IL  fol.  121.  v».  D.):  »perciocho  suo  padve  era  Impe- 
radore  del  Lordö  et  teneva  la  signoria,  et  per  questo  haveano  guerra  grande 
insieme«.  Was  Kassyms  Vater,  Mahmud  (vgl.  oben  S.  9,  A.  2)  betriflPb,  so  ist  die 
Stelluug,  welche  er  bis  zu  seinem  Tode  einnahm,  nicht  ganz  klar;  denn  in  der 
Reise  des  twerschen  Kaufmanns  Afanassy  Mikitin,  P.  S.  R.  L.  VI.  330—345 
(und  345—354  nach  einer  anderen  Handschrift)  wird  Kassym  etwa  1468  [diese 
Zeitbestimmung  ergibt  sich  aus  dem  Ende  der  Reisebeschreibung,  wo  Mikitin 
seine  Ankunft  am  Hofe  Asanbegs  =  Usun-Hassan  und  dabei  dessen  glückliche 
Kriegsführung  gegen  die  Osmanen  erwähnt  Dies  kann  sich  nur  auf  1472  be- 
ziehen. Da  nun  seine  Reise  vier  Jahre  dauerte,  so  föllt  der  Anfang  offenbar 
1468J  vielleicht  schon  als  Herr  von  Astrachan  erwähnt,  vielleicht  aber  ist  er 
auch  von  dem  daselbst  erwähnten  Zaren  verschieden,  da  er  nur  Sultan  genannt 
wird.  Das  Richtige  dürfte  doch  sein,  dass  Mahmud  bis  1475 — 1476  iu  Astrachan 
herrschte  und  Kassym  nach  seinem  Tode  den  Kampf  mit  Ahmed  begann;  auch 
dadurch  wird  es  wahrscheinlich,  dass  die  Belagerung  Astrachans  durch  den 
letzteren  im  Bunde  mit  Iwak  erst  in  diese  Zeit  gehört. 

«)  I.  Sof.  VI.  20.  Nik.  VI.  111;  Karams  (d.)  VI.  113  nennt  ihn,  wie  es 
scheint,  nach  Lwows  Chronik  (vgl.  russ.  VI.  A.  212)  Kassyda. 

*)  Karamsin  (d.)  VI.  71—72  »einigen  Tribut*  (russ.  Anm.  132  verweist  er 
auf  Rossijska  vivliofika  II  86,  106.)   —   iSobr.  goss.  gr.  i  d.  I.  Nr.  106    und  117 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewic.  g57 

er  selbst  von  Zeit  zu  Zeit  Botschafter  in  das  Ls^er,  und  für  wie  not- 
wendig er  das  hielt,  zeigt  seine  entschiedene  Weigerung  gegenüber 
Mengli  Girej,  den  Verkehr  mit  dem  goldenen  Lager  abzubrechen *). 
Ungewiss  wann  ist  Kikifor  Basenkow  dahin  gesandt  worden  und 
hat  sich  durch  seine  reichen  Geschenke  beliebt  gemacht^),  am  7.  Juli 
1474  kehrte  er  in  Begleitung  des  Baskaken  Kara  Ku<5uk  zurück,  wel- 
cher ein  Gefolge  von  600  Mann  mitbrachte;  zugleich  kamen  3200 
Kaufleute  mit  40.000  asiatischen  Pferden  und  anderen  Dingen,  die  sie 
zum  Verkauf  ausboten.  Am  19.  Juli  wurde  Eara  Euöuk  entlassen  und 
mit  ihm  gingen  Dimitri  Lasarew  und  Trevisan  ins  Lager^).  Über  die 
weiteren  Schicksale  des  letzteren  ist  bereits  gesprochen  worden ;  Lasarew 
blieb  über  ein  Jahr  beim  Chan  und  kam  erst  am  21.  Oktober  1475 
nach  Moskau  zurück*),  „fliehend",  wie  die  Chronik  sich  ausdrückt, 
doch  erfährt  man  nicht,  was  ihn  zur  Flucht  zwang.  Vielleicht  hat 
Ahmed  von  der  Verbindung  Iwans  mit  Mengli  Girej  erfahren  und  das 
würde  seinen  Zorn  genügend  erklären.  Nachdem  er  dann  die  Krim, 
wenn  auch  nur  vorübergehend  unterworfen  hatte,  sandte  er  Bocjuk 
mit  50  Begleitern  nach  Moskau  und  forderte  den  Grossfürsten  auf, 
in  das  Lager  zu  kommen,  wie  seine  Vorfahren  getan,  und  ihm  die 
gebührende  Huldigung  zu  leisten 5).  Dazu  gedachte  sich  nun  zwar 
dieser  keineswegs  herbeizulassen,  aber  er  nahm  die  hochfahrende  An- 
massung  des  Chans  geduldig  hin  und  sandte,  als  er  dessen  Gesandten 
entliess  (6.  September  1476),  seinerseits  Matfej  Bestuiew^),  wahrscheinlich 


(vom  2.  Februar  1481)  verpflichtet  sich  Fürst  Andrej  von  Mozaisk  (Iwans  Bruder) 
zur  Zahlung  von  1100  Rubel,  30  Altyn  und  3  Dengi  für  die  Horden,  Nr.  110 
und  111  sein  Bruder  Boris  von  Wolok  ebenso  zu  1066  Rubel,  10  Altyn,  1  Deneg. 
Andrej  der  Jüngere  bekennt  sich  in  seinem  Testament  (1.  c.  Nr.  112)  dem  Gross- 
fürsten gegenüber  als  Schuldner  für  30.000  Rubel  >Öto  za  menja  v  Ordy  daval 
i  V  Kazanj  i  v  gorodok  Carevißa,  i  öto  esm  u  nego  sobje  imal*.  Das  scheint 
doch  auf  recht  bedeutende  Tributzahlungen  hinzuweisen.  In  den  Verträgen  vor 
1480  sind  leider  keine  Zahlen  angegeben,  aber  die  Verpflichtung  zum  Tribut 
wird  stets  erwähnt:  ,a  vyhod  ty  mnje  davati«  .  .  .  wobei  freilich  zu  bemerken 
ist,  dass  die  Grossfursten  den  Tatarentribut  auch  dann  einsammelten,  wenn  sie 
nichts  zahlten. 

>)  Vgl.  oben  S.  648  und  A.  1. 

»)  II.  Sof.  231. 

■)  Wosskr.  180,  Nik.  58,  59.  Nur  in  diesen  beiden  Chroniken  wird  Lasarew 
und  Trevisan  erwähnt,  dagegen  die  Ankunft  Earaku6uks  auch  I.  Sof.  32.  IV. 
Nowg.  151. 

*)  Wosskr.  181,  Nik.  62. 

*)  Wosskr.  183.  —  Nik.  69  wird  seine  Ankunft  auf  den  18.  Juli  gesetzt; 
mit  ihm  kamen  550  Eaofleute  mit  Pferden  und  vielerlei  Waren. 

^)  Wosskr.  183.  Nik.  70. 

Mittheilungen  XXV.  42 


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658  Moritz  Landwehr  von  Prägen  au. 

um  durch  Geschenke  und  Entschuldigungen  die  Ablehnung  der  For- 
derung zu  yersüssen. 

Dies  scheint  die  letzte  offizielle  Gesandtschaft  gewesen  zu  sein, 
Wenigstens  haben  die  russischen  Chronisten  keine  weiteren  Nachrichten 
über  eine  solche*). 

Es  gibt  eine  Tradition,  welche  der  Grossfärstin  Sophia  einen 
massgebenden  Einfluss  auf  die  Politik  ihres  Gatten  gegenüber  dem 
goldenen  Lager  zuschreibt.  Sie  soll  ihn  gegen  die  schmähliche  Knecht- 
schaft, die  er  zu  ertragen  habe,  aufgereizt  und  ihn  dazu  gebracht 
haben,  den  tatarischen  Gesandten  nicht  mehr  entgegenzugehen,  um 
den  mit  ihrem  Empfang  verbundenen  demütigenden  Zeremonien  zu 
entgehen'),  um  aber  keinen  offenen  Bruch  herbeizuführen,  habe  er 
sich  stets,  wenn  die  Gesandten  erschienen,  krank  gestellt.  Ferner  soll 
Sophia  durch  die  Vorschützung  eines  Traumgesichtes  und  eines  des- 
halb getanen  Gelübdes,  sowie  durch  reichliche  Geschenke  an  Ahmeds 
Gattin  3)  erreicht  haben,  dass  ihr  das  Areal  des  tatarischen  Gesandt- 
Schaftsgebäudes  im  Kreml  abgetreten  wurde,  um  darauf  eine  Kirche 
zu  bauen.  Es  war  versprochen  worden,  den  Gesandten  ein  anderes 
Gebäude  anzuweisen,  aber  als  das  alte  abgebrochen  wur,  gab  man  ihnen 
kein  neues  im  Kreml  und  nahm  ihnen  so  die  Möglichkeit,  in  Zukunft 
jede  Bewegung  des  Grossfürsten  zu  überwachen*). 


>)  Ausgenommen  die  »Erzählung  vom  ksisanschen  Zartum*  p.  33.  (Vgl. 
Karamsin  (d.)  VI.  112-118  [rusß.  A.  208]  und  Solowjow  V.  107  und  A.  118). 
Wohl  darnach  TatisÖew  V.  78 — 79.  Aber  die  doi-t  aich  findende  Nachricht  von 
^er  Art  und  Weise,  in  welcher  Iwan  seine  Unabhängigkeit  proklamirte,  ist  so 
verdächtig,  dass  sie  kaum  grössere  Beachtung  verdient. 

«)  Herberstein  (Auetores  rer.  Moscov.  Francof.  1600)  p.  8  l.  37  sqq.  Der 
erste  ausführliche  Bericht  über  diese  Zeremonien  findet  sich  bei  Dlugosz  XIT. 
697,  welchen  Cromer.  631—632  abgeschrieben  hat.  Sie  sind  allerdings  so  schmäh- 
lich, dass  sich  Iwan  —  wenn  sie  überhaupt  jemals  in  voller  Ausdehnung  zur 
Anwendung  gekommen  sind  —  ihnen  kaum  unterworfen  haben  wird,  aber  was  sich 
bei  Herberstein  findet  (extra  civitatem  obviam  procedebat  eosque  sedentea  stans 
audiebat),  kann  wohl  der  Wahrheit  entsprechen.  E*rintz  von  Buchau.  Moscoviae 
ortus  et  progressus.  (Nissae  Silesiorum  1668,  auch  in:  Scriptores  rer.  Livonicar. 
II.  691 — 728)  p,  49  schöpft  wohl  aus  Cromer  und  Herberstein. 

>)  Diese  Gemahlin  Ahmeds  ist  wohl  die  Dawlet  Soltana  Zariza,  welche  im 
J.  1502  Alexander  von  Litauen  um  Freilassung  ihres  gefangenen  Sohnes  bittet, 
da  sie  sagt:  »Mein  Herr,  der  Zar  Achmet,  war  Euer  Bruder;  ebenso  sind  meine 
Söhne  Eure  Brüder«.     Pulaski  Dok.  Nr.  69,  p.  279.  , 

*)  Herberstein  p.  8  1.  42  sqq.  Printz  v.  Buchau  p.  49  (Scriptt.  rer.  Li  von. 
IL  697  sqq.).  —  Ebenso  Mankijew.  Jadro  ross.  istor.  p.  196  (nach  Solowjow  V. 
A.  120.  Dieser  bemerkt  jedoch,  dass  Mankyew  aus  Dlugosz  [?]  oder  Herberstein 
geschöpft  habe). 


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Zur  Geschichte  Iwans  II f.  WassiljewiÖ.  659 

Die  meisten  dieser  Nachricfateu  tauchen  erst  in  yerhältnismässig 
später  Zeit  auf  und  stammen  überdies  von  Ausländem,  es  ist  daher 
sehr  schwierig,  über  ihre  Glaubwürdigkeit  im  einzelnen  zu  urteilen, 
aber  im  ganzen  dürften  sie  wohl  das  Richtige  treffen.  Iwan  fühlte 
sicherlich  die  immerhin  noch  sehr  unbequeme  Abhängigkeit  von  seinem 
barbarischen  Oberherrn  mit  Unbehagen,  aber  er  musste  seine  Stellung 
doch  mit  wesentlich  auderen  Augen  betrachten  als  seine  stolze  Ge* 
mahlin  und  konnte  sich  nicht  von  romantischen  Ehrbegriffen  leiten 
lassen ;  wie  weit  er  daTon  entfernt  war,  zeigte  er  wieder  in  dem  Feldzug 
von  1480.  So  wird  man  sich  also  in  der  Tat  das  Verhältnis  zwischen 
den  beiden  Ehe^tten  so  zu  denken  haben,  dass  Sophia  ihrem  Gemahl 
sowohl  in  Bezug  auf  seine  Uutertanen  als  gegenüber  den  Tataren  den 
ihr  angeborenen  Stolz  einzuflössen  und  ihn  für  ihre  Ideen  zu  gewinnen 
suchte,  nur  dass  ihr  dies  zunächst  besser  in  der  ersten  als  in  der 
zweiten  Bichtung  gelangt). 

Wie  immer  man  über  den  Einfluss  von  Sophiens  Ansichten  auf 
Iwan  denken  mag,  so  viel  wird  wohl  als  sicher  gelten  können,  dass 
ganz  unabhängig  davon  die  Beziehungen  zum  Chan  trotz  aller  Vor- 
sicht von  dem  Augenblick  an  prekär  zu  werden  anfingen,  da  sich 
jener,  wenn  auch  wahrscheinlich  iu  der  schonendsten  Weise,  weigerte, 
dem  Befehl  zur  Reise  ins  Lager  nachzukommen.  Überdies  war  es 
natürlich,  dass  Ahmed  auch  ohne  spezielle  Gründe  aus  allgemein  poli- 
tischen Erwägungen  darauf  bedacht  sein  musste,  sobald  er  im  'eigenen 
Lager  Ruhe  geschaffen,  die  Herrschaft  über  Russland,  welche  fast  nur 
mehr  nominell  war,  wieder  in '  weiterem  Umfang  herzustellen. 

Das  fühlte  wohl  auch  Iwan  und  war  daher,  wie  schön  einmal 
erwähnt,  im  stillen  tätig,  die  Feinde  des  Chans  zu  unterstützen.  Darauf 
ist  seine  Verbindung  mit  Astrachan  und  >  grossenteils  auch  die.  mit  der 
Krim  zurückzuführen,  vielleicht  auch  eine  Gesandtschaft,  welche  im 
Jahre  1475  an  Usunhassan  von  Persien  geschickt  wurde^). 


')  Pa^s  sie  in  Riissland  als  hochbegabt  und  bei  ihrem  Gemahl  sehr  ein- 
flussreich galt,  zeigen  Herber8tein.(p.  8,  L  22—23  aiunt  Sophiam  Jianc  fuisse 
astutissimaxn,  cuius  impulsu  Dux  multa  fecit)  und  spätere,  z.  B.  Printz  v.  Buchau 
(p.  48  excellenti  quoque  animo  praedita  fuit). 

•)  Diese  Vermutung  stammt  von  Karamsin  VI.  72 — 73.  Authentische  Nach- 
richten über  den  Zweck  der  Reise  (welche  überhaupt  nur  aus  Contarini  bekani;it  ist), 
bestehen  nicht.  Contarini  wurde  zu  Anfang  1474  mit  wichtigen  Geschäften  von 
Venedig  an  Usunhassan  geschickt,  um  mit  ihm  trotz  der  ihnj  durcli  dieOsma- 
nen  beigebrachten  Niederlagen  (Bammer,  Osm.  Gesch.  II.  119 — 120.  Zinkeisen. 
IL  347—358.  —  Karamsin  VI.  72  sagt  irrig  »auf  die  Nachricht  seiner  ausgezeich- 
neten Siege«)  die  Erneuerung  des  Krieges,  gegen  dieselben  zu  besprecheu;  Vgl. 
sonst  noch  Karamsin  VI.  73 — 75.    —  Die   in   dieser  Zeit   zwischen  UsuAh^sau 

42* 


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ggO  Moritz  Landwehr  von  Pragenaa. 

So  war  yorauszusehen,  dass  es  bald  zu  einem  abermaligen  Za- 
sammenstoss  zwischen  Moskau  und  dem  goldenen  Lager  kommen  werde. 

3.  Ansätze  zu  einer  Koalition  gegen  Moskau.  Unter- 
werfung Nowgorods.     Bruderzwist. 

Vom  Jahre  1479  berichten  die  russischen  Chi-onisten  ausführlich 
über  die  Grundsteinlegung  und  Vollendung  mehrerer  Kirchen  in  Moskau, 
namentlich  zog  die  Einweihung  der  grossen  durch  den  Künstler  Ari- 
stoteles erbauten  Kathedrale  (12.  August)  und  die  Übertragung  der 
Gebeine  einiger  Heiligen  dahin  (27.  August)  die  Aufmerksamkeit  des 
Volkes  und  der  Chronisten  in  hohem  Masse  auf  sichi).  An  die  Ein- 
weihung, bei  welcher  der  Metropolit  Gerontij^)  den  Bundgang  um  die 
Kirche  von  rechts  nach  links  statt  umgekehrt  'vollbrachte,  knüpfte  sich 
ein  langwieriger  Streit  zwischen  ihm  und  dem  Grossfürsten,  welcher 
erst  1481—1482  beendet  wurde»). 

Aber  unterdessen  bereiteten  sich  insgeheim  ganz  andere  Dinge 
vor,  die  für  den  Bestand  des  moskowitischen  Reiches  leicht  hätten  ver- 
derblich werden  könneu.  Fast  alle  Mächte  ringsum,  die  sich  durch 
sein  schnelles  Anwachsen  und  Erstarken  bedroht  fühlten,  schlössen  sich 


und  den  europäischen  Mächten  geführten  Verhandlungen  zum  Zweck  einer  ge- 
meinaamen  Aktion  gegen  die  Osmanen  »ind  sehr  interessant.  Eben  1474  kam 
eine  persische  Gesandtschaft  nach  Europa,  die  wie  es  scheint,  fast  alle  wichti- 
geren Höfe  besuchte,  von  der  Moldau  angefangen,  wo  sie  von  Stephan  »dem 
Grossen*  freundlich  aufgenommen  wurde  (vgl.  Esarcu  [Exarhu].  Stefan  cel  Mare, 
Dokum.  Nr.  1  sqq.  p.  23  sqq.  Xenopol.  IL  319  ff.  z.  T.  nach  d.  rumän.  Zeitschr. 
Columna  lui  Traian  1878  p.  464)  bis  nach  Frankreich.  Die  Fäden  der  vielfiwh 
verxweigtea  Angelegenheit  liefen  in  Venedig  und  Rom  zusammen.  Vgl.  S.  6S3  f., 
636,  640  fr.,  Oomet  Le  guerre  dei  Veneti  neir  Asia  Wien  856,  Berchet  La  repubL 
di  Veneda  e  la  Persia.  Vened.  1866.  —  Im  Zusammenhang  dieser  Verhandlungen 
könnte  Usun-Hassan  sehr  wohl  mit  seiner  Aufforderung  zum  Kampf  gegen  die 
Oaroanen  auch  an  Moskau  herangetreten  sein,  eo  dass  die  Sendung  des  russischen 
von  Contarini  (118  v«.  D.)  erwähnten  Gesandten  Marco  Rosso  (In  diesen  »Mit- 
teilungen« 1901  p.  295  sq.  habe  ich  ihn  nach  der  Ausgabe  bei  Bizams  Rufo  ge- 
schrieben ;  bei  Ramiisio  steht  jedoch  Rosso.)  vielleicht  nur  eine  Erwiderung  einer 
Gesandtschaft  Usun-Hassans  war.  Diesem  letzteren  lag  es  damals  sicherlich  ganz 
fern,  sich  in  einen  Kampf  mit  den  Tataren  zu  verwickeln,  da  ihm  ja  schon  die 
Osmanen  allein  überlegen  waren. 

«)  IV.  Nowg.  133.  I.  Sof.  (zarskische  Handschrift)  34.  II.  Sof.  221.  Sehr 
ausführlich  Wosskr.  201  ff.  Nikon.  107—109. 

*)  Über  seine  Wahl  und  Einsetzung  (1473)  vgL  Golubinski  IL  1,  549. 

»)  VgL  die  in  A.  1  zitirten  Stellen.  Makarij.  Ist.  ross.  cerkvi  VI.  65—67. 
Golubinski  II.  1,  553  ff.  Der  Gegensatz  zwischen  dem  weltlichen  und  geistlichen 
Oberhaupt  Kusslands  scheint  hier  sx^eziell  in  den  Charakteren  der  beiden  be- 
gründet gewesen  zu  sein  und  brach  öfter  auch  bei  anderen  Gelegenheiten  hervor« 


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Zur  Geschichte  Iwana  HI.  Wassiljewiö.  661 

zu  einer  Koalition  zasammen,   die   mit   ihren  Gesamtkräiten  dem  fast 
von  allen  Seiten  eingeschlossenen  Moskau  weit  überlegen  war. 

Nowgorod,  welches  nur  mit  Unwillen  die  Herrschaft  des  Gross- 
fürsten trug,  pflog  geheime  Verbindungen  mit  König  Kasimir  und  dem 
livländischen  Orden  i)  einer-  und  mit  Iwans  unzufriedenen  Brüdern 
anderseits^),  in  Litauen,  wohin  Kasimir  nach  Empfang  der  Unter- 
werfung des  preussischen  Hochmeisters  in  der  zweiten  Hälfte  des  No- 
vember 1479  eilte 8),  setzte  sich  der  ganze  Senat  dafür  ein,  mit  Waffen- 
gewalt die  verlorenen  Positionen  gegenüber  Moskau  zurückzugewinnen*) 


*)  Diese  Nachricht  findet  sich  nur  bei  Tatisöew  V.  79—81  und  wird  nicht 
allgemein  angenommen  und  es  ist  ja  allerdings  bekannt,  dass  solche  nur  bei 
Tatis6ew  erhaltene  Notizen  mit  Vorsicht  zu  benützen  sind  (Bestuzew,  Quellen, 
S.  155).  Aber  seine  Benützung  der  Quellen  war  im  allgemeinen  eine  so  ge- 
wisEenhafte,  dass  seine  Auszüge  dort,  wo  die  Quellen  erhalten  sind,  mit  diesen 
meistens  wOrtlich  übereinstimmen.  Von  Fftlschungsverauchen  iit  er  wohl  sicher 
freizusprechen.  So  bleibt  nichts  Übrig,  als  eine  grossartige  Irmng  bei  ihm  an- 
zunehmen  oder  ihm  zu  folgen.  Das  erstere,  dass  er  eine  auf  das  J.  1477—1478 
bezügliche  Angabe  auf  das  J.  1479—1480  verlegte,  wäre  immerhin  möglich, 
namentlich  da  analoge  Verschiebungen  auch  sonst  bei  ihm  Torkommen.  Aber  dazu 
stimmen  erstens  die  Einzelheiten  nicht,  die  für  den  Zug  von  1477— 1478  ja  sehr 
ausführlich  überliefert  sind,  und  zweitens  scheinen  die  Nachrichten  der  polnischen 
Schriftsteller  ~  wie  ich  hoffe  an  einem  andern  Ort  nachweisen  zu  können  —  ihm 
rechtzugeben.  Man  wird  also  annehmen  müssen,  dass  Tatisöews  Nachricht  wie  so 
manche  andere  bei  ihm  einer  verlorenen  Chronik  entstammt,  die  vielleicht  ausser- 
halb des  Kreises  der  offiziellen  oder  halboffiziellen  moskauischen  Chroniken  stand, 
wobei  nur  das  eine  merkwürdig  bleibt,  dass  auch  die  sonst  so  vollständige  1.  Psko- 
wische  Chronik  nichts  von  einem  Kampf  um  Nowgorod  in  diesem  Jahre  erwähnt. 
Freilich  spricht  sie  auch  von  dem  grossen  Feldzug  gegen  die  Tataren  (1480)  kein 
Wort.  —  Es  ist  noch  zu  erwähnen,  duss  IL  toi  235—236  unter  dem  J.  1483— 
1484  einige  Nachrichten  hat,  die  grosse  Ähnlichkeit  mit  Tatis6ews  Bericht  von 
1479—1480  besitzen.  Damach  brachten  damals  einige  Nowgoroder  Iwan  zu  Ohren, 
dass  die  Stadt  mit  Litauen  Verhandlungen  pflege.  Der  Grossfürst  Hess  dreissig 
Leute  gefangen  nehmen  und  foltern,  dann  gefangen  setzen  und  ihre  Familien  in 
die  Verbannung  schicken.  Dann  liess  er  auch  »die  berühmte  Nastasija  gefangen 
nehmen  und  berauben,  ebenso  Iwan  Kusmin,  der  beim  König  in  Litauen  war, 
und  mit  dreissig  Dienern  floh,  als  der  Grossfürst  Nowgorod  nahm  eta  Und 
man  plünderte  sie  alle,  und  unzähliges  Gut  wurde  srenommen«.  Erst  1488  und 
1489  folgen  dann  die  grossen  Wegfühnmgen  (IL  Sof.  238),  welche  Tatiädew  schon 
1480  setzt;  indessen  erwähnt  er  ebensolche  auch  wieder  1488.  (V.  93). 

S)  Tatisör  V.  80,  wo  dies  als  Aussage  ge£EiDgener  ^{owgoroder  angegeben 
und  hinzugefügt  wird,  dass  der  Grospfftrst  niemand  davon  etwas  wissen  liess. 

*)  Er  reiste  17.  Nov«  von  Neustadt-Korczyn  nach  Litauen  ab.  Dlugosa 
XIV.  696.  Stryjk.  II.  283. 

*)  Dlug.  XIV.  698,  Stryjk.  IL  284.  Kojal.  U.  248.  Wenigstens  dürfte  die 
Stelle  bei  Dlug.  ungefähr  die  Zeit  von  Nov,  1479  bis  Ostern  1480  betreflPen. 
Caro  V.  2,  523  bezieht  sie  auf  1471. 


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662  Moritz  L  attdwehr  von  Pragenau. 

und  man  wird  wohl  aonehmeu  müssen,  dass  dies  der  Stimmung  in 
ganz  Litauen  entsprach,  wie  sie  sich  auch  schon  im  Winter  1477  bis 
1478  und  auf  dem  Landtag  gezeigt  hatte,  der  von  Kasimir  iür  den 
15.  März  1479  nach  Wilna  einberufen  worden  war*).  Auch  scheint 
sich  der  König  zunächst  nicht  absolut  abweisend  gezeigt  zu  haben,  er 
setzte  sich  vom  neuen  mit  dem  Chan  Ahmed  in  Verbindung*)  und 
Ermutigte  ihn  durch  das  Versprechen  kräftiger  Hilfe  zum  Angriff  auf 
Moskau  3),  Gesandte  des  Chans  fanden  sich  bei  ihm  ein  und  yerab- 
redeten  eine  gemeinsame  Aktion^).  Er  soll  sich  auch  an  den  Papst 
um  Beihilfe  zu  seinem  Werke  gewendet  haben,  da  dieses  dem  römischen 
Stuhle  eine  neue  grosse  Provinz  gewinnen  wörde  und  daraufhin  ist 
ihm  angeblich  eine  Steuer  von  allen  polnischen  und  litauischen  Kirchen 
zuerkannt  worden*),  eine  Nachricht,  die  allerdings  noch  anderweitiger 
Bestätigung  bedQrfte. 

Zugleich  wurde  in  Livland  daran  gearbeitet,  einen  Bund  mit  Schwe- 
den einer-  und  Litauen  andererseits  zustande  zu  bringen.  Von  Schweden 
aus  hat  sich  dazu  Erich  Axelson  durch  den  Vogt  von  Narwa  gegen- 
über dem  Ordensmeister  erboten^)  und  in  der  Tat  lag  für  Schweden 
Ursache  genug  zur  Feindschaft  gegen  Moskau  vor,  da  die  Russen  trotz 
der  Erneuerung  des.  Waffenstillstandes  (1476)  einen  neuen  verwüsten- 
den Einfall  nach  Finlaud  unternommen  und  dabei  die  bei  ihren  Kriegs- 
zügen unvermeidlichen  Grausamkeiten  verübt  hatten.  Der  Beichsver- 
wese«-  Sten  Sture  rü^te  darauf  ein  bedeutendes  Heer  unter  dftui  ge- 
nannten Erich  Axelson,  der  mit  24.000  Mann  zu  einem  Einfall  nach 
Bussland  bereit  stand  ?).  Der  Meister  von  Livland,  Bernd  von  der 
Borch,  wandte  sich,  nachdem  er  sich  auf  einem  Landtage  zu  Walk 
der  Zustimmung  der  im  Lande  so  mächtigen  Bischöfe  versichert  hatte, 
mit  einer  Bitte  um  Unterstützung  an  den  Hochmeister^),   da  er  einen 


«)  Narbutt.  VIII.  210. 

»)  Stryjkoweki  II.  283  f.,  Kojalowicz  II.  248. 

»)  Wosskr.  205.  Nikon.  111.  IL  Söf  224. 

*)  IV.  Nowg.  134,  Nikon.  111  »posly  er  revy  u  korolja  bjesa  i  soyjet  u^iniSa 
pritti  na  velikogo  knjassja,  carju  ot  sebja  polem,  a  korolju  ot  «ebja*. 

»)  Tati66ew  V.  79.  Vgl.  Solowjow  V.  45.  Köstomarow  VII;  232  behauptet, 
dass  die  Litauer  kein  Geld  für  den  Krieg  bewilligen  wollten;  ich  weisa  nicht, 
nach  welcher  Quelle,  und  halte  daher  an  der  Darstellung  bei  Dlugosz  fest. 

•)  Bernd  von  der  Borch  an  den  Hochmeister  a».  1480  (Anfang).  (Mittei- 
lungen aus  d.  livl.  Gesch.  IV.  124).  Napiersky.  Index.  11.  Nr.  2130.  Russisch- 
livländische  Urkunden  (von  demselben.  Pebersbg.  1868)  Nr.  267.  Leider  ist  mir 
nur  das  letzte  Werk  zugänglich.    Vgl.  Schiemann  II.  150. 

')  Dalin  Gesch.  d.  Reiches  Schweden  11.  611. 

«)  Schiemann  II.  150. 


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Zur  Geschichte  Iwans  lU.  Wassiljewiö.  663 

Angriff  auf  die  ihm  zunächst  liegeuden  russischen  Gebiete  beabsichtigte, 
und  führte  zugleich  längere  Verhandlungen  mit  Litauen  i). 

Das  goldene  Lager  mit  Litauen  zum  gemeinsamen  Angriff  ver- 
bunden, in  gleicher  Weise  Livland  mit  Schweden,  und  diese  beiden 
Gruppen  im  Begriff  sich  die  Hand  zu  bieten,  Nowgorod  bereit  zum 
Abfall  und  im  selben  Augenblick  die  jüngeren  Brüder  des  Grossfürsten 
entschlossen,  sich  von  dem  letzteren  zu  trennen  und  ebeuso  wie  Now- 
gorod zu  Litauen  überzutreten,  das  war  die  Situation  des  Jahres  1479 
auf  1480,  eine  schwere  Gefahr  für  das  moskowitische  Reich,  wenn 
eine  kräftige  Hand  all  die  verschiedenen  Elemente  dieser  Koalition 
zusammenfasste  und  sie  zu  gleichzeitiger,  planmässiger  Aktion  ver- 
einigte. 

Aber  eben  daran  fehlte  es,  und  was  so  oft  geschehen  ist,  trat  auch 
hier  ein :  die  vielk5^pfige  Koalition  besass  nicht  das  nötige  Mass  an 
Tatkraft  und  Einheit  des  Handelns  und  zeigte  sich  ihren  Zwecken  in 
keiner  Weise  gewachsen,  während  Iwan  in  seiner  unumschränkten 
Maßht  über  die  Kräfte  seines  Reiches  durch  Schnelligkeit  und  Energie 
die  Nachteile  seiner  Lage  inmitten  von  Feinden  zu  seinem  Vorteile  zu 
wenden  wusste. 

Tm  Herbat  1479  scheint  er  die  erste  dunkle  Kunde  von  den  auf- 
rührerischen Bewegungen  und  verräterischen  Verbindungen  Nowgorods 
erhalten  zu  haben  und  sofort  beschloss  er  hier  mit  aller  Macht  ein- 
zugreifen. Aber  für  wie  gefahrlich  er  diesmal  die  Situation  hielt,  zeigt 
die  Art  seines  Vorgehens.  Er  liess  das  Gerücht  von  einem  Feldzug 
gegen  Livland  aussprengen  und  befahl  seinem  Sohne,  ein  Heer  zu 
sammeln  und  ihm  zu  folgen,  während  er  selbst  am  26.  Oktober  1479i 
,im  Frieden",  wie  die  Chroniken  versichern*),  mit  einer  geringen  Be- 
gleitung (nur  1000  Mann)  nach  Nowgorod  vorausging.  Überall  wur- 
den Wachen  aufgestellt,  um  zu  verhindern,  dass  die  Nachricht  von  der 
Annäherung  der  (für  einen  Raubzug  nach  Livland  wohl  viel  zu  zahl- 
reichen) Heeresmassen  in  die  Stadt  gelange.  Dennoch  gelang  die  Über- 
raschung nicht,  in  Broniza,  etwas  östlich  von  Nowgorod  an  der  Usta, 
erfuhr  er,  dass  die  Nowgoroder  aufgestanden  seien  und  sich  in  ihrer 
Stadt  einschlössen.  Die  alten,  tief  in  das  Volksbewusstsein  eingedrun- 
genen Begierungsformen  scheinen  für  kurze  Zeit  wiedererstanden  zu 
sein,    man   befestigte  die  Stadt   und   bereitete   sich  zu  einem  verzwei- 


»)  Napiersky  Index  II.  Nr.  2133,  2134,  2136  =  Kugs.-livl.  XJrk.  Nr.  268—270. 
Auch  Index  II.  Nr.  2143,  Caro  V.  2,  626,  A.  3. 

«)  III.  Nowg.  243.  IV.  Nowg.  152,  I,  Sof.  19,  34,  IL  Sof.  221.  Woeskr.  203. 
Nik.  109.  Eine  Ausnahme  bildet  mir  ^ie  oben  S.  661,  A.  1  citirte  Chronik  bei 
Tatiiöew.     Vgl.  DJugosz  XIV.  697. 


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664  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

feiten  Widerstand  vor.  Auf  die  Nachricht  hievon  machte  Iwan  in 
Brouiza  ha]t  und  wartete  dort  zwei  Wochen,  bis  die  Streitkräfte  ver- 
sammelt wareu.  Dennoch  gelang  es  ihm,  die  Vorstädte  zu  besetzen 
und  seine  Artillerie  begann  unter  der  Leitung  des  Meisters  Aristoteles 
ein  furchtbares  Feuer  gegen  die  Stadt.  Zahlreiche  Anhänger  Moskaus 
flohen  aus  ihr  in  das  Lager  Iwans,  der  sie  jedoch  zurückwies,  alle  Ver- 
handlungen ablehnte  und  unbedingte  Unterwerfung  forderte.  Auf 
Bitten  um  Geleitsbriefe  enigegnetc  er:  ,Ich  selbst  bin  der  Schutz 
der  Unschuldigen  und  euer  Herrscher,  öffnet  die  Tore;  wenn  ich  in 
die  Stadt  einziehe,  will  ich  die  Unschuldigen  in  nichts  betrüben*  *), 
Er  hatte  Eile  uud  betrieb  daher  die  Belagerung  mit  der  grössten  Energie, 
so  dass  sich  Now<(orod,  da  von  nirgends  Hilfe  erschieu,  bald  wieder, 
und  diesmal  auf  Gnade  uud  Ungnade  unterwerfen  musste.  Der  Erz- 
bischof, alle  Beamten  und  das  Volk  kamen  heraus,  warfen  sich  auf  die 
Knie  und  flehten  um  Gnade,  bis  Iwan  vernehmlich  die  Worte  sprach : 
Ich,  euer  Herrscher,  gebe  allen  Unschuldigen  Frieden,  fürchtet  nichts**). 
Hierauf  zog  er  in  die  Stadt  ein^)  und  quartirte  sich,  nachdem  er  iu 
der  Sophienkirche  seine  Andacht  verrichtet  hatte,  in  dem  Hause  des 
Possadniks  E?fimij  Medwjedow  ein*).  Noch  am  selben  Tage  Hess  er 
fünfzig  Leute,  die  bei  ihm  verdächtigt  worden  waren,  gefangen  nehmen 
und  diese  entdeckten  auf  der  Folter  die  Schuld  des  Wladika  und  die 
geheimen  Verbindungen  von  Iwans  Brüdern  mit  Nowgorod 5).  Darauf- 
hin wurde  der  Wladika  Teofil  gefangen  genommen  (19.  Januar  1480)i 
nach  Moskau  geschickt  (24.  Januar)^)  und  dort   ins  Oudowkloster  ge- 

>)  Das  Wortspiel  iet  mcht  gut  zu  Übersetzen.  Geleitabrief  und  Schutz 
wird  hier  durch  »opas*  gegeben.  ,Az  sam  opas  nevinnym  i  gosudaij  vai; 
otvorite  vrata:  iegda  vijdu  togda  vsjeh  nevinnyh  ni  ^-im  ne  oskorblju«.  —  Ta- 
tisöew  1.  c. 

*)  ,Az,  gosudarj  vas,  daju  vsjem  nevinnym  eemn  zlu  mir  i  ni6to  neubojtesja«. 
Tatisöew  1.  c. 

»)  Wann  die  Übergabe  erfolgte,  ist  unsicher.  Nach  I.  Psk.  262,  II.  Pbk.  38. 
I.  Sof.  19  kam  Iwan  am  2.  Dezember  nach  Nowgorod.  Das  könnte  den  Anfang 
der  Belagerung  bedeuten.  Und  da  Iwan  gleich  am  Tage  des  Einzugs  fünfzig  Ver- 
dächtige foltern  und  auf  die  von  ihnen  nach  langem  Widerstand  erpressten  Aus- 
sagen hin  am  19.  Jan.  1480  den  Wladika  verhaften  liess,  so  dürfte  die  Obergabe 
um  die  Jahreswende  1479— -1480  fallen. 

*)  I.  Sof.  19.  Wosskr.  203.  Nik.  109.  TatiSöew  V.  80.  Kostomarow  VII.  234 
hat  Ephraim  statt  Euthymius  Medwjedow. 

»)  Tatisöew  1.  c.  —  Kostomarow  VII.  234  zweifelt  an  der  Wahrheit  dieser 
Aussagen.  Aber  man  kann  doch  höchstens  nur  beim  Wladika  annehmen,  dass 
Iwan  seine  Schuld  wünschte  und  Aussagen  gegen  ihn  erzwang.  Für  lwan*< 
Brüder  kann  das  kaum  gelten. 

«)  Das  erste  Datum  I.  Sof.  19,  34.  Nikon.  109.  Tatisc.  80.  (II.  Sof.  221  und 
Wosskr.  204   geben   nur   die  Tatsache   ohne  Datum).  IV.  Nowg.  152   hat   dafttr 


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Zur  Geschichte  Iwana  lll.  Wasei^ewiö.  665 

steckt,  wo  er  seiner  Würde  entsagen  musste  und  bald  starbt).  Der 
Grossfürst  nahm  seinen  ganzen  Schatz  und  alle  Kostbarkeiten  an  sich^). 

Dann  wurden  noch  andere  Verdächtige  eingezogen  und  gefoltert, 
hundert  der  Hauptschuldigen  getötet  und  Massenverpflanzungen  der 
Bevölkerung  nach  dem  Niederlande  vorgenommen,  welche  die  Kraft 
der  Stadt  endgiltig  brachen.  Mitten  im  Winter,  ohne  etwas  mitnehmen  zu 
dürfen,  sollen  erst  1000,  dann  wenige  Tage  später  7000  Familien  weg- 
geführt worden  sein,  an  deren  Stelle  Moskowiter  gesetzt  wurden,  Skihlen, 
die,  wenn  sie  nicht  durch  Irrtum  aus  100,  respektive  700  entstanden, 
sicherlich  gewaltig  übertrieben  sind»),  Ihr  Eigentum  fiel  zum  Teil 
an  den  grossfärstlichen  Schatz^)  und  da  wird  es  glaubhaft,  was  fast 
wie  ein  Märchen  erschien,  dass  Iwan  dreihundert  Wagen  voll  Gold, 
Silber,  Perlen  und  Edelsteinen  nach  Moskau  schickte.  Gross  war  die 
Beute  an  anderen  Kostbarkeiten  und  Beichtümern,  die  er  mit  sich 
führte,  als  er  aus  der  Stadt  wegzog. 

Dies  geschah  irüher,  als  er  zuerst  beabsichtigt  haben  mochte,  denn 
während  er  damit  beschäftigt  war,  in  der  angedeuteten  furchtbaren 
Weise  seine  Macht  in  Nowgorod  zu  befestigen  und  so  einen  Keil 
zwischen  Ldvland,  welches  dabei  von  Abteilungen  seines  Heeres  heim- 
gesucht wurde  ^)  und  Schweden  einzutreiben,  erhielt  er  von  seinem 
Sohne^)  die  Nachricht,  dass  seine  Brüder  Andrej  der  Ältere  und  Boris 
im  Begriffe  seien,  von  ihm  abzufallen^)  und  kehrte  eilig  nach  Moskau 

den  9.  Jan.  Das  zweite  Datum:  I.  Sof.  35  IV.  Nowg.  152.  Nik.  109.  (IIL  Nowg. 
243  bat :  26.  Jan,). 

1)  Seine  fintsagungsurknnde  in  Russkaja  iatoriöeskaja  Biblioteka  (ed.  Arch. 
Kommisaion)  VI.  Nr.  101  p.  746—748  —  Akty  arch.  eksp.  I.  Nr.  378,  bei  Karams. 
(r.)  VI.  A.  198.  Er  starb  nach  lU.  Nowg.  243  am  26.  Oktober  1482.  Damit 
würde  IV.  Nowg.  152  und  I.  Sof.  19  ungeföhr  stimmen,  welche  seinen  Tod  zwei 
und  einbalb  Jahre  nach  seiner  Gefangennahme  setzen.  I.  Sof.  35  und  Nik.  109 
haben  statt  dessen  6>/t  Jahre,  Earamsin  (d.)  VI.  108  sechs  Jahre. 

»)  Wosskr.  204.  Tatisß.  80.  Dlug.  XIV.  697.  Pontifice  inaestimabili  thesauro 
auri  et  argenti  .  .  .  spoliato. 

»)  Tatisö.  1.  c.     Vgl.  oben  S.  661,  A.  1  Ende. 

*)  Tatisi^ew  1.  c.  Eostomaix>w  Vil.  234  scheint  diese  Konfiskationen  irr- 
tümlich zu  weit  auszudehnen.  Vgl.  Krantz.  Wandalia.  lib.  XIII.  cap.  15,  Bal- 
thasar Russow  (Scriptt.  rer.  Liv.  II.  31). 

^)  Schon  bei  dem  zweiten  Feldzug  gegen  Nowgorod  hatten  moskowitisehe 
Truppen  Teile  von  Livland  verheert.  Jetzt  wiederholten  sie  das  Mitte  Februar 
1480  und  drangen  bis  Dorpat  vor.    Vgl.  Radautzer  Progr.  1903  S.  19. 

^)  Dieser  muss  also  nicht,  wie.  man  nach  dem  früheren  hätte  schii essen 
können,  das  Heer  nach  Nowgorod  geführt  haben,  sondern  dürfte  es  dem  Vater 
übergeben  haben  und  dann  nach  Moskau  zurückgekehrt  sein. 

')  iL  Sof.  222.  Wosskr.  204.  Tatisdew  80—81.  Kostomaro w  Vil.  234  sagt 
irrtümlich:  ,auf  die  Nachiicht,  dass  der  Chan  gegen  ihn  ziehe*. 


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666  Moritz  Landwehr  von  Pra genau. 

zurück,  wo  er  am  15.  Februar  eintraft),  und  ,das  Volk  war  sehr  froh 
über  seine  Bückkehr,  denn  es  fürchtete  sich  Tor  seinen  Brüdern,  die 
Städte  waren  in  Belagerungszustand  und  vom  offenen  Lande  flohen 
die  Leute  in  die  Wälder  und  kamen  vor  Kälte  um,  da  der  Grossfürst 
fern  war*.  Jetzt,  da  er  wieder  erschien,  kehrte  auch  das  Vertrauen 
zurück. 

Dieser  Bruderzwist  war  folgendermassen  entstanden. 

Schon  bei  dem  Tode  des  nächstältesten  Bruders  Jurij  (September 
1472)  ^)  wurden  die  jüngeren  Brüder  dadurch  aufgereizt,  dass  Iwan  das 
ganze  Erbe  allein  einzog,  und  ihre  Unzufriedenheit  scheint  nicht  so 
ganz  ungefährlich  gewesen  zu  sein,  denn  damals  sah  er  sich  gezwungen, 
dem  Boris  Wyäegorod  und  Andrej  dem  Jüngeren  Torussa  abzutreten, 
während  er,  wohl  wissend,  dass  einer  von  den  Brüdern  allein  nicht 
zu  fürchten  sei,  Andrej  den  Älteren  ganz  leer  ausgeben  liess,  so  dass 
dieser  von  der  Mutter,  die  ihn  bosonders  liebte»),  Romanow  erhielt*). 
Darauf  schloss  Iwan  mit  seinen  Brüdern  Verträge,  in  welchen  diesen 
zuerst  das  Zugeständnis  abgenötigt  wurde,  seinen  Sohn,  Iwan  den  Jün- 
geren, als  Grossfürsten  und  älteren  Bruder  anzuerkennen^).  Sie  ver- 
pflichteten sich,  keine  Ansprüche  auf  das  Orossfürstentum  und  das 
Erbteil  Jurijs  zu  erheben,  mit  niemandem  ohne  Vorwissen  des  Gross- 
fürsten zu  verhandeln,  die  flordengeschäfte  diesem  allein  zu  über- 
lassen, wohl  aber  zum  Tatarentribut  beizutragen  und  den  Zarewic  Da- 
niar  und  jeden  anderen  Zarewiö,  den  die  Grossfürsten  aufzunehmen  für 
gut  befänden,  mitzuerhalten,  endlich  unbedingte  Heeresfolge  zu  leisten« 
Es  ist  ziemlich  wahrscheinlich,  dass  die  Brüder  mehrere  dieser  Bedin- 
düngen  nur  mit  dem  äussersten  Widerstreben  in  die  Verträge  auf- 
nahmen,   und  daher  recht  gut  möglich,    dass  sie  im  Jahre  1474  ihre 


')  IV.  Nowg.  152.  II.  Sof.  222.  Wosskr.  204.  Nik.  Iö9. 

*)  Er  war  unmittelbar  nach  dem  ersten  Tatareneinfall,  12.  Sept.  1472  ge- 
storben, Woankr.  175,  Nikon.  48  f.  II.  Sof.  195.  Sein  Testament  in  Sobr.  goss. 
gramot  i  dog.  1.  Nr.  96;  vgl.  Solowjow  V.  66  f. 

»)  IL  Sof.  223. 

*)  Wosskr.  180,  wo  jedoch  die  Chronologie  nicht  ganz  stimmt.  Die  Un- 
zufriedenheit der  Brüder  und  ihre  Beruhigung  durch  die  erwähnten  Schenkungen 
wird  hier  nftmlich  in  den  Sommer  1474  gesetzt,  während  diese  Schenkungen 
schon  in  den  Vertrügen  von  1473  erwähnt  werden.  Die  Nachricht  findet  sich 
nach  Solowjow  V.  66—67  auch  in  Prodolz.  Nestorovoj  Ijetopisi.  p.  284. 

*)  Es  sind  nur  die  Verträge  mit  Boris  (3.  Februar  1473)  und  Andrej  dem 
Älteren  (erst  vom  14.  September  1473)  erhalten,  (Sobr.  goss.  gr.  i  dog.  l. 
Nr.  97—102.  pp.  234—248),  sicher  wird  aber  ein  gleichlautender  Vertrag  auch 
mit  Andrej  dem  Jüngeren  geschlossen  worden  sein. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  WassiljewiÖ.  667 

Unzufriedenheit  äusserten  i).  Ihre  Stimmung  wurde  verschlechtert,  als 
sie  nach  dem  nowgorodischen  Feldzug  von  1477 — 1478 '  gar  keinen 
Anteil  an  der  durch  die  Erwerbung  aller  nowgorodischen  Lande  ge- 
wonnenen Gebietserweiterung  erhielten*)  und  sie  üessen  sich,  wie  schon 
erwähnt,  in  Verhandlungen  mit  dem  zum  Aufötand  geneigten  Now- 
gorod ein,  welche  jedoch  durch  das  schnelle  Dreinfahren  Iwans  gegen- 
standslos wurden.  Etwas  anderes  führte  zum  Bruch,  Als  Nowgorod 
im  Winter  1477 — 1478  unterworfen  wurde,  kam  Fürst  Iwan  Wladi- 
miroviö  Obolenski  Lyko  als  Statthalter  nach  Welikie  Luki  und  R2ew, 
welche  Gebiete  sowohl  an  Moskau  ak  an  Litauen  und  Nowgorod  Ab- 
gaben zahlten,  und  bedrängte  die  dortige  Bevölkerung  derart,  dass  die 
Leute  nach  allen  Seiten  entflohen.  Sie  klagten  schliesslich  beim  Gross- 
fürsten, dieser  gab  ihnen  Kecht,  setzte  den  Fürsten  Lyko  ab  und  ver- 
urteilte ihn  zur  Zahlung  all  dessen,  was  er  widerrechtlich  erpresst 
hatte  (wahrscheinlich  im  Herbst  1478). 

Als  die  Bedrückten  sahen,  dass  der  Grossfürst  sich  ihrer  an- 
nehme, traten  sie  mit  immer  neuen  Anklagen  auf,  die  nicht  alle 
gerechtfertigt    gewesen    sein    sol^n*)    uud    bedrängten    den    Fürsten 


•)  Es  wäre  nämlich  möglich,  dass  die  Nachricht  in  Wosskj*.  180  (vgl.  vorige 
S.  A.  4)  in  das  richtige  Jahr  gesetzt  ist  und  nur  die  Schenkungen  unrichtig 
damit  verbunden  sind.  Vielleicht  steht  die  Angelegenheit  Cholmski's  damit  in 
Zusammenhang;  dieser  musste  nämlich  versprechen,  nicht  aus  den  Diensten  des 
lirossfürsten  in  die  irgend  eines  anderen  zu  treten. 

>)  Aus  einem  noch  zu  erwähnenden  Briefe  des  Formten  Boris  an  Andrej 
den  Älteren.  II.  Sof.  222. 

8)  IL  Sof.  222  (die  einzige  Chronik,  welche  diese  Angelegenheit  behan- 
delt): »wo  wenig  war,  da  sagten  sie  viel*.  Ein  ausführlicher  Bericht  eines  li- 
tauischen Beamten  über  die  Bedrfickangen  Lykos  und  seines  Nachfolgers  des 
Fürsten  Konstantin,  in  den  Gebieten  von  Welikie  Luki  und  Rzewa  findet  sich 
in  Akt.  zap.  Ross.  L  Nr.  71,  p.  87 — 92.  Die  Ankunft  Lykos  in  dieser  Gegend 
wird  so  fixirt:  ,kak  knjazj  velikij  Moskovski  vzjal  (znevolil)  Novgorod  i  vjeÖo  im 
skazil,  ino  v^'ehal  na  Rzovu  knjazj  Ivan  Lyko*.  Er  kam  also  zu  Anfang  1478,  und 
seine  Absetzung  muss  noch  in  den  Herbst  desselben  Jahres  fallen,  denn  die  Ankunft 
seines  Nachfolgers  wird  (Akt.  zap.  R.  1.  c.  p.  89.  col.  1>  auf  den  Nikolaustag 
desselben  Jahres  gesetzt  (v  siji  god  na  Nikolin  denj).  Dass  es  der  Nikolaustag 
vom  6.  Dezember  ist,  zeigt  eine  spätere  Stelle  [p.  92.  col.  1],  wo  er  näher  als 
der  »herbstliche*  bezeichnet  wird.  Konstantin  blieb  dann  bis  zum  Tage  der 
Mutter  Got'es  (15.  August  oder  8.  September  1479),  worauf  er  nach  Moskau 
ging  und  seine  Leute  zurückliess.  Am  Peterstag  (29.  Juni  1479)  waren  now- 
gorodische Bojaren  gekommen,  i  diese  leben  auch  jetzt  in  diesem  Gebiet,  richten, 
befehlen  und  rauben  ...  und  besprechen  sith  stets  mit  den  Moskowitern,  in 
allem  sind  sie  einig*  (1.  c.  p.  92.  col.  1.  Ende).  Nach  diesen  Worten  dürfte  das 
Schriftstück  wohl  im  Herbst  1479  geschrieben  sein ;  auch  bei  dieser  Annahme 
bleiben  noch  Schwierigkeiten,    aber  doch  geringere  als  sonst.    Lyko  wurde  aW 


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668  Moritz  Landwehr  tot  Pragenan. 

SO,  dass  dieser  sich  schliesslich  aus  den  Diensten  Iwans,  der  ihm 
so  wenig  BQcksicht  bewies,  in  die  von  dessen  Bruder  Boris  begab, 
Ton  dem  er  auch  aufgenommen  wurde.  Iwan  sandte  Jurij  §estak, 
um  ihn  am  Hofe  des  Bruders  gefangen  zu  nehmen,  ein  Schritt, 
durch  den  er  das  erstemal  nicht  nur  das  Becht  der  Bojaren,  beliebig 
den  Herrscher  zu  wechseln  (denn  dieses  hatte  er  ja  auch  schon  Cholmski 
geraubt),  sondern  auch  das  der  Teilftirsten,  solche  anzunehmen,  in 
Frage  stellte  und  hier  stiessen  die  Gegensätze  hart  aufeinander.  Boris 
hinderte  mit  Gewalt  die  Wegföhrung  Lykos  und  antwortete  dem  zweiten 
Gesandten  Iwans,  der  die  Auslieferung  verlangte:  „Wer  gegen  ihn 
etwas  vorzubringen  hat,  der  möge  bei  mir  Recht  suchen"  >). 

Das  Yerhältniss  zwischen  den  Brüdern  wurde  nach  und  nach  un- 
leidlich. Bevor  es  aber  zu  weiteren  Auseinandersetzungen  kam,  zog 
der  Grossfürst  zum  drittenmal  nach  Nowgorod  und  von  dort  aus  sandte 
er  seinem  Statthalter  in  Borowsk,  Wassilij  Feodorovic  Obrasez,  den  Be- 
fehl, den  Fürsten  Lyko  insgeheim  gefangen  zu  nehmen.  Das  gelang 
auch  wirklich,  da  der  letztere  sich  in  einem  ihm  gehörigen  Orte  dea 
borowskischeu  Kreises  sehen  liess  und  man  brachte  ihn  in  Ketten 
nach  Moskau^). 

Als  Boris  dies  erfuhr,  schrieb  er  seinem  älteren  Bruder  Andrej 
von  ügliö  und  beklagte  sich  bitter  über  den  Grossfürsten:  , Alles  haben 
wir  bis  jetzt  schweigend  von  ihm  ertragen;  das  Erbe  Jurijs  und  die 
nowgorodischen  Lande  hat  er  allein  eingezogen,  und  nun  tut  er  uns 
Gewalt  an*.  Andrej  fühlte  sich  in  seinen  Rechten  ebenso  beein- 
trächtigt wie  Boris  und  so  beschlossen  sie,  ihren  Bruder  mit  den 
Waifen  zur  Achtung  ihrer  Stellung  zu  zwingen,  Boris  schickte  seine 
Familie  nach  R2ewa  und  kam  zwischen  dem  6.  und  13.  Februar  zu 
seinem  Bruder  nach  Uglecepolje.  Sie  verwüsteten  dann  ihre  Städte 
und  zogen,  als  der  GrossfÖrst  nach  Moskau  zurückkehrte,  mit  all  ihren 
Leuten  über  twersches  Gebiet  nach  RÄewa**). 


Herbst  1478  abgesetzt,  trat  dann  nach  einigen  Monaten,  als  die  Klagen  nicht 
aufhörten,  zu  Boris  über  und  wurde  von  diesem  längere  Zeit  beschützt.  Erst 
um  die  Jahreswende  1479 — 1480  wird  er  gefangen  genommen  worden  sein. 

i)  II.  Sof.  222. 

»)  IL  Sof.  1.  c.  Solowjow.  V.  68.  Von  den  Teilftirsten  hatte  nur  der  70n 
Twer  das  Recht,  den  Übertritt  von  »dienenden  Fürsten«  anzundimen  (Sobr,  goss. 
gr.  i  d.  I.  Nr.  88,  89),  dagegen  für  »Bojaren,  und  Diener*  stand  dies  allen  frei. 
»A  Bojarom  i  djetem  Bojarskim  i  slugam  promez  nas  yolnym  Tolja«.  (Ebenda  I. 
Nr.  88—95,  97^102). 

«)  IT.  Sof.  1.  c.  Für  das  letzte  auch  Wosskr.  204.  Nik.  109.  Boris  kam  in 
der  »maslena  nedelja«  (6.— 13.  Februar  1480>  zu  seinem  Bruder. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  669 

Iwan,  der  durch  dieses  energische  Vorgehen  seiner  Brüder  sehr 
in  Verlegenheit  gesetzt  war,  da  er  es  doch  auf  keinen  Kampf  an- 
kommen lassen  wollte  und  überdies  den  Verdacht  hegte,  dass  seine 
Mutter  mit  ihnen  in  Verbindung  stehe,  sandte  seinen  Bojaren  Andrej 
Michailowic  zu  ihnea  und  bat  sie  zurückzukehren,  sie  aber  weigerten 
sich  dessen  und  zogen  mit  ihrem  ganzen  Heer  die  Wolga  hinauf  nach 
dem  nowgorodischen  Gebiet.  Darauf  schickte  er  ihnen  seinen  Beicht- 
vater, den  Erzbischof  von  Rostow,  Wassiau^  mit  derselben  Bitte  nach 
und  dieser  erreichte  sie  bei  Molvjaticy  und  bewog  sie  dazu,  Boten 
nach  Moskau  zu  schicken.  In  dieser  Eigenschaft  machten  sich  Was- 
silij  und  Peter  Mikitic  Obolenski  mit  Wassian  auf  den  V7eg  zum  Gross- 
fürsten,  Andrej  uud  Boris  aber  wichen  von  dem  bis  dahin  einge- 
haltenen Wege  ab  und  wandten  sich,  auf  dem  ganzen  Marsch  das 
Land  arg  verwüstend  ^),  zur  litauischen  Grenze,  wo  sie  in  WelikieLuki 
stehen  blieben  uud  Boten  an  König  Kasimir  sandten,  ihn  um  Hilfe 
und  Beistand  zu  bitten*). 

Dieser  befand  sich  damals  seit  November  1479  in  Litauen')  und 
hatte  einen  schweren  Stand  gegen  die  auf  ihn  eindringenden  For- 
derungen der  Litauer;  man  verlangte  energischen  Krieg  und  wies  auf 
die  Bereitschaft  der  Tataren  zum  gemeinsamen  Kampfe  hin^j,  aber  er 
scheint  doch  nur  vorübergehend  mit  der  Möglichkeit  eines  Bruches 
gerechnet  zu  haben  und  entschloss  sich  bald  gänzlich  für  den  Frieden*), 
da  er  ebensowohl  die  Kräfte  Litauens  wie  die  der  Tataren  sehr  gering 
anschlug«)  und  überdies  durch  das  sehr  zweifelhafte  Benehmen  Mengli 
Girejs  gehemmt  war'). 

«)  IL  Pak.  59. 

»)  IL  223.  Wospkr.  204.  Nik.  109.  Der  letztere  hat  nichts  von  der  Ver- 
bindung mit  Kasimir. 

»)  Vgl.  oben  S.  661,  A.  3. 

♦)  Dhigosz  XIV.  698.  Kojalowicz.  II.  248.  .  .  Modo  Rex  iubeat  inferatque 
bellum;  adfore  saä  sponte  Scythas  Trf.na-Volgenses  .  .  . 

*)  Dhigosz  XIV.  698.  Contra  quem  (Iwan)  dam  Lithuani  conarentur  in- 
surgere,  avertebat  illos  Kazimirus  Rex  .  .  . 

«)  Ding.  1.  c.  ,ne  tyrones  ipsi  non  procurato  sibi  perprius  exercitatorum 
roilitum  ex  Polonia  solatio,  tentarent  confligere  ....  parvamque  in  Ruthenis 
suae  ditioniß  .  .  .  epem  ponerent  .  .  .*  —  Contarini  wurde  15.  Februar  1477  in 
Troki  von  Kasimir  empfangen  und  erzählt:  ,Et  cosi  esposi  avanti  sua  Maestä 
con  ogni  diligenza  11  mio  viaggio  .  .  .  et  la  possanza  de  Tartari  .  .  .  poi 
mi  disse  (il  R6),  che  oon  gran  suo  piacere  havea  inteso  delle  cose  di  Ussuncassan 
et  de  Tartari,  e  ch'era  certiBcato  di  quello,  che  sempre  haveva  tenuto,  perche 
mai  non  credette,  fussero  taute  cose,  come  si  dicevano. 

T)  Pulaski,  Stosunek  15—19.  Narbutt  VIII.  219  ff.  Der  Vertrag  Kazimirs 
mit  Mengli  Girej  vom  Jahre  1479  ebenda.  Anhang  S.  38  f.  Vgl.  Caro.  V.  2. 
546—547  und  oben  S.  653  und  A.  2. 


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g70  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

So  liess  er  sieb  aueh  diese  im  gauzeu  so  überaus  günstige  Eon- 
stellatiou  der  Dinge  entschlüpfen  und  benahm  sich  gegenüber  den  ab* 
gefallenen  Brüdern  Iwans  ziemlich  ablehnend,  er  wies  zwar  ihren  Fa- 
milien Witebsk  zum  Aufenthalt  an^),  gewährte  ihnen  al)er  sonst  keine 
Hilfe  und  zwang  sie  so,  sich  wieder  mit  dem  Grossfürsten  zu  ver- 
söhnen.    Das  zog  sich  aber  zunächst  noch  lange  genug  hin. 

£rzbischof  Wassian  kam  mit  den  beiden  Obolenski  Ende  März 
in  Moskau  an^),  die  letzteren  wurden  zuerst  entlassen  und  dann  Was- 
sian mit  den  Bojaren  Wassilij  Feodorowie  Obrasez  und  Wassilij  Bo- 
rissowiö  Tucek  sowie  dem  Djak  Wassilij  Mamyrew»)  wieder  an  die 
fürstlichen  Brüder  gesandt.  ,Eehrt  zurück '^f  liess  ihnen  Iwan  sagen, 
yUnd  ich  will  euch  in  allen  begnaden'^),  und  zugleich  bot  er,  um 
die  beiden  zu  trennen,  dem  Gefährlicheren  unter  ihnen,  dem  Liebling 
der  Mutter,  Andrej  dem  Älteren,  die  zwei  Städte  Ealuga  und  Aleksin. 
Diese  Gesandtschaft  kam  wegen  der  schlechten  Wege  etwas  verspätet 
am  20.  oder  21.  Mai  in  Welikie  Luki  an*),  musste  jedoch,  da  sich 
Andreij  von  Boris  nicht  trennen  liess,  unverrichteter  Dinge  wieder  ab- 
ziehen») und  der  Grossfürst  hat  keine  weiteren  Schritte  in  dieser  Rich- 
tung unternommen.  Jetzt  kamen  die  beiden  abgefallenen  Brüder  ins 
Gedränge  und  sahen  sich,  da  Easimir  sie  im  Stiche  liess,  bald  ihrer- 
seits gezwungen,  die  Versöhnung  zu  suchen,  sie  sandten  ihre  Djaken 
und  erbaten  die  Fürsprache  der  Mutter,  aber  diese  fand  bei  dem  über 
sie  selbst  erzürnten  Iwan  kein  Gehör ')  und  so  kamen  diese  Verhand- 
lungen auf  einige  Zeit  zum  Stillstand.  Erst  die  grosse  Gefahr,  in  die 
Iwan  durch  den  Angriff  des  Chans  Ahmed  geriet,  ermöglichte  es  dann 


»)  II.  Sof.  223.  Wosskr.  204.  Tatisßew  V.  81.  —  Dlug.  XIV.  696—697  er- 
wähnt nur  Verhandlungen  Kasimirs  mit  den  moskauischen  »Herzogen*  über 
einige  Gebiete,  welche  diese  Litauen  entrissen  hatten.  Das  bezieht  sich  wohl 
auf  Welikie  Luki  und  Rzewa.  —  Es  scheint  nämlich,  dass  sich  das  Aktenstück 
in  Akty  zap.  Koss.  I.  Nr.  71  (vgl.  oben  S.  667.  A,  3)  auf  die  Angelegenheit 
hezieht,  die  Dlugosz  hier  erwähnt;  nur  dass  damit  der  Inhalt  der  Verhandlungen 
nicht  erschöpft  war. 

2)  IL  Sof.  223.  Wofiskr.  20*.  Sie  kamen  in  der  Charwocbe  an..  Diese  fiel 
im  Jahre  1480  auf  die  Tage  vom  26.  März  bis  1.  April. 

»)  IL  Sof.  Wosskr.,  Nikon.  110.  I.  Sof.  20.  Mamyrew  wird  nur  in  den  beiden 
letzten  Chroniken  genannt. 

*)  IL  Sof.  Wosskr.  ,a  jaz  vo  vsjem  hocju  vas  zalovatj«. 

*)  Nach  Wosskr.  204  kamen  sie  am  Samstag  vor  Pfingsten  ,v  subotu  pjati- 
desjatniju*  (20.  Mai),  nach  IL  Sof.  am  Ffingstsonntag  (21.  M{ii)  an. 

«j  IL  Sof.  Wosskr.  Nikon.  110. 

')  IL  Sof.  223.  Wosskr.  205  (Nik.  hat  nichts  davon).  Nach  der  in  den 
Chroniken  befolgten  Anordnung  zu  schliessenf  dürfte  diese  Gesandtseh^t  etwa 
in  den  Juli  fallen. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  WassiljewiÖ.  671 

seinen  Brüdern,   gute  Bedingungen  für   ihre  Rückkehr  zu  erzwingen. 
Doch  wird  dies  in  anderem  Zusammenhang  zu  behandeln  sein. 

4.  Der  Tatareneinfail  von  1480. 
Es  ist  bereits  erwähnt  worden,  dass  sich  Kasimir  Ende  1479  luit 
Ahmed  in  Verbindung  setzte  und  dass  eine  grosse  gemeinsame  Unter- 
nehmung gegen  Moskau  verabredet  wurdet).  Aber  Ahmed  hielt  sein 
Versprechen  besser  als  sein  litauischer  Verbündeter:  da  es  ihm  ge- 
lungen war,  seinen  widerspenstigen  Neffen  Kassym  zu  unterwerfen  und 
er  auch  Nachricht  von  dem  in  Bussland  ausgebrochenen  Bruderzwist 
hatte'),  so  sammelte  er  alle  Streitkräfte  seiner  noch  immer  zahlreichen 
Horde  ui;d  rückte  mit  sechs  Zarewiöen,  Eassym  und  allen  Ulanen  und 
Fürsten  seines  Reiches  und  einem  ungeheuren  Heere  ^)  im  Frühling 
1480  ins  Feld,  wobei  er  sich  gerühmt  haben  soll,  Russland  wie  zu 
Batus  Zeiten  vernichten  zu  wollen '^).  Nach  erfolgtem  Aufbruche  sandte 
er   die   bei   ihm  weilenden  litauischen  Gesandten  und  einen  eigenen^) 


0  Vgl.  oben  S.  662,  Earamsin  (russ.)  VI.  90  nennt  den  Gesandten  Kasi- 
mirs (nach  der  .Synodalchronik«.  Vgl.  A.  209)  an  Chan  Ahmed  einen  tatarischen 
Fürsten  Akirej  MuratowiÖ,  der  ohne  Zweifel  mit  jenem  Kiijej  Krivoj  identisch 
ist,  der  1470 — 1471  schon  einmal  in  derselben  Angelegenheit  in  der  Horde  war. 
Vgl.  oben  S.  620  f.  u.  A.  1.  Da  jedoch  Stryjkowski  II.  283  als  Gesandten  einen 
»Hofmann  Stret«  nennt,  so  waren  wahrscheinlich  beide  bei  dieser  Sendung  be- 
eiligt. Pulaski  S.  21  erwähnt,  dass  dieser  Stret  später  öfter,  aber  gerade  für  1480 
urkundlich  nicht  nachzuweisen  sei.  Indessen  findet  sich  unter  den  von  ihm  ver- 
öffentlichten Dokumenten  ein  Brief  von  Ahmeds  Sohn  Murtosa  an  Kasimir  vom 
August  1484,  der  die  Sendung  1480  geradezu  bestätigt:  ,1  vy  hotja  i  samy  ot 
carja,  otca  moego  . .  .  Öerez  Streta  potomuz  prysjagi  hotjeli  by  este*.  —  Auch 
1483—1484  war  er,  wie  dasselbe  Schreiben  zeigt,  wieder  im  goldenen  Lager. 
Pulaski,  Dok.  Nr.  17».  p.  210.  —  In  den  »Akty  otnosjasßiesja  k  istorii  juznoj 
i  zapadnoj  Rossii*  1.  Nr.  229  erscheint  ein  Iwan  OleksandrowiÖ  Stretowiß  im 
Jahre  1486  als  grossförstlich  litauischer  Unterschatzmeister  und  Besitzer  eines 
Gutes  Berezowci. 

«)  IV.  Nowg.  134.  Nik.  111. 

»)  IV.  Nowg.  153,  I.  Sof.  20,  II.  Sof.  223.,  Wosskr.  205,  Nikon  111: 
»bezÖislennoe  mnozestvo*.  Styjk.  11.  284.  Kojal.  II.  249.  -  Kassym  und  die 
Zahl  sechs  für  die  Zarewi6e  wird  in  IV.  Nowg.  I.  Sof.  Nikon  erwähnt. 

*)  IV.  Nowg.  134,  153.  I.  Sof.  20.  Nik.  111. 

*)  Die  litauischen  Gesandten  sind  wohl  die  oben  (A.  1)  erwähnten  Kirej 
und  Stret;  der  tatarische  dürfte  Tahir  sein,  welcher  in  Briefen  von  Ahmeds 
Söhnen  Seidahmed  und  Schichachmet  aus  den  Jahren  1484  resp.  1497 — 1498  ge- 
nannt wird  (Pulaski,  Dokumente  Nr.  I7c.  und  Nr.  41».  SS.  211  und  241),  derselbe, 
welcher  unter  der  Namensform  Thair  im  J.  1476  in  Venedig  erscheint  Pierling  95 
oben  S.  641,  A.  4.  Auch  1486—1489  wird  er  noch  einmal  als  Gesandter  an 
Kasimirs  Hof  genannt  (Pulaski  Dok.  Nr.  22».  S.  220),  wo  er  bis  1495  zurück- 
behalten wurde  (ebenda  Nr.  27  und  28.  p.  225  und  226). 


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672  Moritz  Landwehr  von  Pragenan. 

an  Kasimir,  um  ihn  zu  der  yersproclienen  Hilfeleistung  aufzuforderu, 
und  zog  heimlich  in  Erwartung  derselben  heran  ^).  Doch  um  diese 
Zeit  war  Kasimir  schon  von  dem  Gedanken  eines  Krieges,  wenn  er 
ihn  je  ernstlich  gehegt  hat,  zurück>rekommen,  er  überwand  den  Wider- 
stand der  litauischen  Kriegspartei  und  schlug  deren  Bitten,  Litauen 
nicht  in  einem  solchen  Äugenblick  zu  verlassen  oder  einen  seiner 
Söhne  als  Statthalter  einzusetzen,  endgiltig  ab.  In  derselben  Zeit,  da 
Ahmed  zu  seinem  Feldzug  aufbrach,  verliess  Kasimir,  nachdem  er 
allerdings  länger  als  gewohnlich  dort  verweilt  hatte,  Litauen  und  kehrte 
nach  Polen  zurück*). 

In  Moskau  erfuhr  man  spätestens  im  Mai  von  dem  Aufbruch  des 
Chans  aus  seinen  Hordenlagern*),  eine  Abteilung  seines  Heeres  ist  es 
zweifellos  gewesen,  welche  die  Gegend  an  der  Besputa*)  überfiel  und 
wieder  versehwand,  ohne  dass  es  zu  einem  Zusammenstoss  mit  den 
moskowitischen  Streitkräften  gekommen  ist,  welche  unter  dem  Sohne 
des  Grossfürten,  Iwan  dem  Jüngeren,  dem  jüngeren  Andreij,  der  sich 
den  sezedirenden  Brüdern  nicht  angeschlossen  hatte,  und  Wassilij 
Michailowic  von  Wereja  ihnen  an  die  Oka  entgegengeschickt  wurden^). 

Nun  traf  der  Grossfürst  die  umfassendsten  Vorbereitungen  und 
begann  sein  Heer  an  der  Oku  aufzustellen.  Andreij  erhielt  Befehl,  bei 
seiner  Stadt  Torussa  zu  stehen,  8.  Juni  wurde  Iwan  der  Jüngere  nach 
Serpuchow  geschickt«).  Er  selbst  begab  sich  erst  am  23.  Juli  nach 
Kolomna,  hIs  er  hörte,  dass  sich  der  Chan  bereits  dem  Don  nähere, 
und  dehnte  seine  Truppenaufstellung  bis  Pokrow  aus'),  wahrend  er  die 

1)  IV.  Nowg.  153,  I.  h>of.,  Nik.  ,1  poide  .  .  tiho  velmi,  ozidaja  korolja  s 
soboju;  uze  bo  posed  i  poslov  ego  otpustil  k  nemu  da  i  svoego  posla  s  nim 
l)OBla]. 

*)  D2ug.  XIV.  698  (Kasimir)  »aequis  auribua  a  senaatie  et  prudentibus 
audiebatur  .  .  .  (sab  ao.  1480)  .  .  .  distinentibos  eum  (regem)  Lithuanis  et  im- 
portune  deposcentibus,  ne  iilos  desereret,  aut  ex  filÜB  unum,  quod  illi  durum 
et  molestum  erat,  eurrogaret«.  Damach  Stryjk.  IL  284.  Kojalow.  II.  248— -49. 
—  Die  beiden  letzteren  und  ebenso  Narbutt  VIII.  200—210  erwähnen,  dass  Ka- 
simir einen  Waffenstillstand  fdr  einige  Jahre  mit  Moskau  abschloss.  Die  russi- 
schen Quellen  sagen  davon  nichts,  und  es  ist  wahrscheinlich,  dass  sich  das  auf 
den  bei  Weinreich  (Scriptt.  rer.  Prussicarum.  iV.  749)  erwähnten  Beifrieden  vom 
Dezember  1483  auf  10  Jahre  beziehen  dürfte. 

>)  I.  Sof.  20.  IL  Sof.  223.  Wosskr.  204.  Nik.  HO. 

*)  IL  Sof.  Wosskr.  Besputa  ist  ein  FIuss  im  Kreis  von  Tula  und  Kasira, 
der  Oka  tributär. 

*)  IL  Sol.  Wosskr. 

«)  IL  Sof.  223.  Wosskr.  205,  ausführlicher  I.  Sof.  20,  35  IV.  Nowg.  153. 
Nik.  111. 

7)  IV.  Nowg.  L  Sof.  Nik. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  g73 

Yerteidigung  der  Haaptstadt  dem  Fürsten  Michael  Andrejewiö  von 
Wereja  und  dem  Bojaren  Iwan  lurjewiö  Patrekjejew  übergab;  dort 
befanden  sich  auch  der  Metropolit  Gerontij,  der  Erzbischof  Wassian 
und  die  Mutter  Iwans,  Marfa^),  welche  zum  Tröste  des  geängstigten  Volkes 
bliebe  während  die  Grossfürstin  Sophia  mit  dem  Staatsschatz  und  ihren 
Kindern  nach  Bjelosero  floh^).  Um  diese  Zeit  fiel  Mengli  Girej  auf 
Iwans  Wunsch  in  Fodolien  ein,  um  Easimir  jedes  gemeinsame  Vor- 
gehen gegen  Ahmed  unmöglich  zu  machen,  und  der  in  moskowitischen 
Diensten  stehende  Nur  Dewlet  zog  die  Wolga  hinab  gegen  Sarai,  um 
durch  Zerstörung  dieser  Stadt  den  Chan  vielleicht  zur  Rückkehr  zui 
bewegen*). 

Dieser  rückte  unterdessen  noch  immer  nur  langsam  vor,  um  den 
Litauern  Zeit  zu  lassen  und  beschloss,  als  er  erfuhr,  wie  stark  die 
Ufer  der  Oka  besetzt  seien,  diese  Stellung  zu  umgehen  und  sich. zur 
ügra  zu  wenden^).  £r  betrat  litauisches  Gebiet,  zog  an  M^enesk, 
Ljubutsk  und  Odojew  vorbei  und  blieb  bei  Worotynsk  in  Erwartung 
litauischer  Kilfstruppen  stehen^).  Als  diese  auch  jetzt  noch  ausblieben, 
ging  er  an  die  ügra  vor  und  soll  von  Zauberern  zu  den  Furten  ge- 
führt worden  sein'). 

Aber  der  GrossfQi'st  erhielt  auch  von  dieser  Diversion  Ahmeds 
zeitig  genug  Kenntnis,  um  seine  Streitkräfte  an  die  Ugra  zu  senden, 


*)  II.  Sof.  225.  Nik.  112. 

«)  I.  Sof.  21.  II.  Sof.  225,  232.  Wosskr.  213.  Nik.  115.  Doch  scheint  das 
etwas  später  geschehen  zu  sein. 

»)  IV.  Nowg.  154.  I.  Sof.  21,  35.  II.  Sof.  224.  Wosskr.  206.  Nik.  113.  Carj 
Ahmat  .  .  .  sta  u  Vorotynska  —  korolj  sam  k  nemu  ne  poide  ni  sily  svoeja  ne 
posla,  ponezbo  bysa  eum  svoi  usobicy.  Togda  bo  yoeva  Mingirej  carj  Erimskij 
korolevu  Podoljskuju  zemlju  sluzja  velikomu  knjas^'u«.  In  IV.  Nowg.  154  und 
Wosskr.  213  wird  diese  Tatsache  am  Ende  des  ganzen  Feldzuges  noch  einmal 
erwähnt.  '—  Die  aus  Anlass  dieses  Einfalls  an  Kasimir  abgesandten  Schreiben 
Mengli  Girejs  und  Emineks  siehe  bei  Pulaski,  Dokumente  Nr.  9  und  11,  S.  205 
und  206. 

i)  Nur  in  der  «kasanischen  Geschichte«  (Kap.  £X,  vgl.  Karams.  (r.)  VI.  A.  237) 
erwähnt.  Solowjow  V.  A.  123  verwirft  die  Nachricht,  aber  Weljaminow-Semow 
I.  23  und  Note  55,  S.  178  ff.  darnach  Bioworth  U.  1,  32»  und  auch  Schiemann  IL 
837  nimmt  sie  wieder  auf.  Von  einem  Einfluss  dieser  Expedition  auf  den  Verlauf 
des  ganzen  Feldzugs  ist  freihch  nichts  zu  bemerken. 

^)  Darnach  glaube .  ich^  dass  er  gar  nicht  an  die  Oka  vorrückte,  sondern 
sie  gleich  umging.  Schiemann  I.  837  fasst  die  Sache  so  auf,  dass  sich  beide 
Teile  bis  zum  September  untätig  an  der  Oka  gegenttberstanden.. 

«)  IV.  Nowg.  L  Sof.  Nik.  111,  118. 

7)  IV.  Nowg.  I.  Sof.  IL  Sof.  223.  Wosskr.  206.  Nik.  113;  aber  nur  IL  Bot 
und  Wosskr.  haben  den  Ausdruck :  i  znahori  vedjahu  ego  ko  Ugrje. 

Mittheiliuigeii  XXV  43 


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674  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

bevor  jener  dort  ankam;  aoch  hier  versäumte  Ahmed  durch  sein  Zö- 
gern den  richtigen  Augenblick,  Iwan  der  Jüngere  und  sein  Oheim 
Andrej  stellten  sich  schon  Ende  September  bei  Ealuga  auf  ^),  besetzten 
die  Furten  uud  nahmen  die  Schiffe  weg^),  der  GrossfQrst  kehrte,  nach- 
dem er  das  Stadtchen  Eaöira  hatte  verbrennen  lassen'),  von  Kolomna 
nach  Moskau  zurück,  um  mit.  den  dort  versammelten  Würdenträgern 
und  seiner  Mutter  zu  beraten^).  In  weiten  Ejreisen,  namentlich  in 
denen  der  Geistlichkeit  hätte  man  gewünscht,  dass  er  an  der  Spitze 
seines  Heeres  dem  Feinde  entgegengezogen  wäre,  um  ihn  wie  Dmitri 
Donskoj  in  einer  grossen  Feldschlacht  zu  besiegen,  und  man  war  daher 
mit  seiner  vorsichtig  zuwartenden  Haltung  durchaus  nicht  zufrieden^); 
man  schrieb  sie  dem  Einfluss  seiner  bevorzugten  Batgeber,  der  Bo- 
jaren Iwan  Wassiljewiö  Odöera  und  Qregorij  Andrejewiö  Mamon  (die 
Mutter  des  letzteren  soll  vom  Fürsten  Iwan  Andrejewiö  von  Mo2aik  als 
Hexe  verbrannt  worden  sein)  zu,  welche  ihn  an  die  Gefangennahme 
seines  Vaters  durch  Mamutjak  und  all  das  daraus  entstandene  Unglück 
erinnerten,  und  wie  auch  sein  Urgrossvater  nicht  gegen  den  Chan 
selbst  gekämpft  habe,  sondern  vor  Tochtamyd  nach  Eostroma  ge- 
flohen sei«). 

Und  die  Erwägungen,  welche  Iwan  jetzt  wieder  wie  1472  von 
einem  Offensivkrieg  zurückhielten,  mögen  ja  in  der  Tat  von  dieser  Art 
gewesen  sein,  aber  das  Volk  fasste  seine  Abreise  vom  Heere  geradezu 
als  Flucht  und  ein  Zeichen  der  Feigheit  auf  und  als  er  am  30.  Sep- 
tember 7)  mit  dem  Fürsten  Feodor  Faljezki  in  Moskau  eintraf,  während 
die   Leute   aus   den  Vorstädten   in  die   innere  Stadt   in  die    «Osada** 


«)  IV.  Nowg.  153.  Sof.  20,  35.  Nik.  111. 

*)  IL  Sof.  Wosekr. 

')  IL  Sof.  230,  wo  hinzugefügt  wird,  dass  er  seinen  Sohn  und  Daniel 
Cholmski  mit  dem  Befehl  zurftckliess,  auf  seinen  Ruf  sogleich  nach  Moskau  zu 
kommen. 

<)  IV.  Nowg.  153.  L  So£  20,  35.  IL  Sof.  230.  Wosskr.  206.  Nik.  112. 

»)  VgL  nächste  Seite. 

^)  Die  Namen  der  beiden  Bojaren  finden  sich  nur  in  IL  Sof.  und  (nach 
Earams.  (r.)  VI.  A.  228)  in  der  Lwowschen  Chronik.  Dieser  Sonderbericht  in 
IL  Sof.  ist  äusserst  wertvoll  und  reich  an  intimen  Nachrichten,  aber  in  der 
Chronologie  sehr  schwach.  Das  hat  schon  Karamsin  (r.)  VL  A.  223  und  Arcj» 
bydew  IV.  A.  294  angemerkt  VgL  Earpow,  Ist  borby  mosk.  gosudarstva 
B  Litvoju  Mosk.  1867  (mir  leider  nicht  zugänglich)  und  Tichomirow  im 
ifamal  minist  nar.  prosTeäö.  Bd.  300  (August  1895)  Spes.  425  ff. 

^  Dieses  Datum  wird  überall  übereinstimmend  ang^eben.  IL  So£  und 
Wosskr.  haben  gar  kein  Datum. 


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Zui'  Geschiebte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  g75 

zogen  1),   soll  er  gar  bittere  Worte  zu  hören  bekommen  haben.     .Da 
hast  das  Laud  mit  Abgaben  belastet*,  schrie  man  ihm  zu  .und  doch 


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g76  Moritz  L&nd.wehr  von  Pra^enau. 

derungen  zu  erfiülen  and  sie  in  Zakonft  nicht  mehr  zu  bedrücken. 
Er  ergriff  mit  Freuden  die  Gelegenheit,  sich  eine  so  bedeutende  Ver- 
mehrung seiner  Streitkräfte  zu  sichern,  versprach  alles,  was  jene  ver- 
langtßn,  und  stellte  nur  die  Bedingung,  dass  sie  so  schnell  als  möglich 
herbeieilen  sollteu').  Nachdem  er  hierauf  seine  Gebete  vollendet  und 
für  die  Sicherung  der  Städte  Sorge  getragen  hatte'),  ging  er  zum 
Heere  ab. 

Der  Metropolit  soll  ihm  eine  anfeuernde  Rede  gehalten  haben^  in 
der  er  ihn  aufforderte,  die  ihm  von  Gott  anvertraute  Herde  von  den 
gegen  sie  heranziehenden  wilden  Tieren  zu  befreien.  ,Der  Herr  kämpf! 
mit  uns",  schloss  er  und  die  ganze  Geistlichkeit  sprach:  «Amen,  so 
sei  es**,  und  beschwor  ihn,  die  Freunde  des  Friedens  nicht  zu  hören'). 
Er  verliess  Moskau  am  3.  Oktober*),  übernahm  wieder  den  Oberbefehl 
des  Heeres,  stellte  sich  aber  nicht  unmittelbar  au  der  Ugra,  sondern 
weiter  vom  Flusse  weg  bei  Kremenez*)  auf  und  sandte  fast  alles  Volk 
zu  seinem  Sohne  vor  au  die  Ugra,  während  er  nur  wenige  Truppen 
bei  sich  behielt«). 

Wie  es  scheint,  noch  während  seiner  Abwesenheit  hatte  eine  ta- 
tarische Abteilung  verbucht,  bei  Kaluga  den  Pluss  zu  fiberschreiten, 
war  aber  vou  Iwan  dem  Jüngeren  zurückgeschlagen  worden  ?),  jetzt 
erschieu  am  8.  Oktober  bei  Sonnenaufgang  die  ganze  tatarische  Armee^) 

iy  SÖlV.  Nowg.  153  =  1.  Sof.  20  =  1.  Sof.  35  =  Nik.  112.  Wosskr.  206  und, 
wie  es  scheint,  IL  Sof.  231  (der  Ausdruck  ist  nicht  klar)  geben  an,  dass  man 
Iwan  erst,  als  er  schon  in  Kremenez  war,  aus  Moskau  die  Nachricht  von  dem 
VersöhnungsTorschlag  seiner  Brüder  sandte.  In  allen  Chroniken  ausser  IL  Soi. 
wird  erwähnt,  dass  die  Mutter,  der  Metropolit,  Wassian  und  Michael  Andrejewiö 
Yorbaten,  und  es  ist  wohl  wahrscheinlich,  dasa  [wan  diese  Formalität  ftir  un- 
erlftsslich  hielt  und  sie  aUo  wirklich  stattfand. 

»)  1.  Sof.  20,  36  =  IV.  Nowg.  153  kurz.  11.  Sof.  231.  Kr  befahl  dem 
Polneukt  Buturlin  und  Iwan  Eika  (um  fQr  die  Überzahl  der  Moskauer  Platz  zu 
schauen,  denn  die  inoskauischen  Vorstädte  waren  auf  seinen  Befehl  durch 
Patrekjejew  verbrannt  worden)  die  Dmitrowzer  nach  Pereslawl  und  die  Moskauer 
nach  Dmitrow  zn  bringen. 

•)  Karamsin  (d.)  VI.  118,  Solowjow  V.  111,  ohne  dass  sich  eine  Quellen- 
angabe findet. 

*)  IV.  Nowg.  I.  Sof.  21,  35.  Nik.  112.  (Wosskr.  206  hat  kein  Datum). 
II.  Sof.  231  behauptet,  dass  Iwan  zwei  Wochen  in  Moskau  war.  Solowjow  l.  c. 
nimmt  das  an,  während  Karams.  I.  c.  und  Arcybyöew  IV.  46—47,  wie  ich  meine, 
mit  Recht  die  Daten  der  anderen  Chroniken  bevorzugen,  nach  welchen  er  nur 
vier  Tage  dort  verweilte. 

*)  Am    Flusse   Luia,    zwischen    Borowsk,    Medynj    und   Maloj   Jaroslawez, 
30  Werst  von  dem  letzteren.    Karams.  (d.)  VI.  A.  71.    Solowj.  V.  111. 
'    «)  Alle  Chroniken. 
-       ♦)  II:  Sof.  231. 

•*)  Dieses  Datum  nach  Karamsin  1.  c. 


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Zur  Geechichte  Iwans  III.  Wassiljewi^.  677 

am  Ufer  aud  begann  den  Angriff  auf  die  in  einer  Ausdehnung  Ton 
60  Werst  am  andern  Flussufer  aufgestellten  russischen  Truppen. 

Doch  beschränkte  sich  der  Kampf  an  diesem  wie  an  den  folgen- 
den Tagen  auf  Schiessen  mit  Pfeilen,  die  Russen  gebrauchten  auch 
Feuerwaffen  und  zwar  mit  grossem  Erfolge,  denn  es  wird  berichtet, 
dass  die  Tataren  viel  grössere  Verluste  erlitten  *).  Nach  mehrtägigen 
Gefechten  wich  Ahmed  zwei  Werst  vom  Ufer  zurück  und  sandte  seine 
Leute  aus,  um  Nahrungsmittel  einzutreiben  >).  Während  dieser  Zeit 
scheint  der  GrossfQrst  geschwankt  zn  haben,  wozu  er  sich  entscheiden 
solle,  er  kannte  das  allgemeine  Verlangen  nach  einer  grossen  Schlacht, 
aber  er  liebte  es  nicht,  alles  auf  einen  Wurf  zu  setzen,  die  Kräfte  des 
Feindes  waren  gross ^),  und  so  gewannen  seine  früheren  Batgeber  wieder 
das  Übergewicht.  Er  entschloss  sich  zu  Verhandlungen  und  sandte 
Iwan  Towarkow  in  das  feindliche  Lager  mit  Geschenken  und  demütigen 
Bitten,  das  Land  nicht  zu  verwüsten  und  abzuziehen^). 

Aber  er  erhielt  sowohl  vom  Chan  als  von  dessen  erstem  Emir 
Timur  hochfahrende  Autworten.  ^Ich  will  ihn  begnaden*,  entgegnete 
der  erstere  dem  Gesandten,  ^er  möge  nur  zu  mir  kommen,  die  Stirn 
zu  schlagen,  wie  seine  Vorfahren  zu  den  meinigen  ins  Lager  ge- 
kommen sind''^). 

Und  ähnlich  sprach  Timur,  der  Chan  sei  erzürnt  und  Iwan  solle 
sich  bei  dessen  Steigbügeln  Gnade  erflehen,  beide  lehnten  die  darge- 
brachten Geschenke   ab^).     Als    sich    aber  der  Grossfürst  weigerte    zu 


•)  IV.  Nowg.  154.  I.  Sof.  21,  35.  Wosskr.  206.  Nik.  113,  vgl.  Karams.  1.  c. 
Contarini  (Ramusio  II.  fol.  122.  r».  B.)  .  .  .  »non  si  troverä  in  tutto  quel  Lordö 
due  mila  huomini  con  spade  et  arco,  perch^  tutto  Tresto  sono  discalzi,  senz' 
arma  alcnna  .  .  .<. 

»)  Karame.  (d.)  VI.  119  nach  der  Synodalchronik  (r.  A.  227).  Er  nennt  die 
Eäm[.fe  viertägig. 

')  Karamain  1.  c,  wo  auch  von  einem  Eriegsrat  gesprochen  wird. 

♦)  II.  Sof.  231  »posla  8  celobitjem  i  s  dary,  prosja  zalovaxya,  ötoby  otstupil 
proöj\  a  ulusu  by  sovego  ne  veljel  voevati*.  Howorth,  der  den  ganzen  Feldzug 
nach  Karamdin  und  mit  einmaliger  Berufung  auf  Weljaminow-Sernow  und  Kelly, 
Russia,  erzählt,  kann  sich  hier  nicht  enthalten  auszurufen:  »On  can  hardly  credit 
such  pusillanimity  in  a  sovereign  amidst  an  army  of  200.000  men  eager  to  fight*. 
Die  Zahlenangabe  dürfte  wohl  nur  eine  Vermutung  sein,  die  sich  wahrscheinlich 
auf  die  Zahl  von  180.000  Mann  stützt,  die  für  1472  angegeben  wird,  (Vgl.  I.  Abschn. 
S.  628)  wird  aber  nicht  weit  von  der  Wahrheit  abweichen.    (How.  IL  1.  324). 

ö)  IL  Sof.  231.  Karam?.  (d.)  VI.  120  und  A.  72  gibt  die  Antwort  nach  der 
SynodnIchronik  etwas  anders  an.  Damach  sollte  Iwan  seit  neun  Jahren  keinen 
Tribut  gezahlt  haben,  was  kaum  richtig  sein  dürfte.    Vgl.  oben  S.  656,  A.  4. 

«)  Karams.  1.  c.  nach  Lwow  (Kar.  (r.)  VI.  A.  230). 


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g78  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

kommen,  teils  vielleicht  ans  Besorgnis  vor  Verrat  i),  hauptsachlich  aber 
wohl,  weil  er  es  nicht  für  notwendig  hielt,  sich  so  weit  zu  erniedrigen, 
stimmte  Ahmed  seine  Forderungen  herunter  und  verlangte  von  ihm 
die  Sendung  seines  Bruders  oder  Sohnes  und  als  auch  dies  abgelehnt 
wurde,  die  Nikifor  Basenkows,  der  wegen  seiner  reichen  Geschenke 
im  Lager  beliebt  war^). 

Dass  auch  die  letzte  Forderung  abgeschlagen  wurde,  ist  nicht  recht 
verständlich  und  man  meinte  eine  Erklärung  dafür  in  dem  berühmten 
Briefe  Wassians  zu  finden ;  als  man  nämlich  in  Moskau  von  den  eben 
erwähnten  Verhandlungen  hörte,  vereinigte  sich  die  dort  versammelte 
Geistlichkeit  zu  einem  gemeinsamen  Schreibeu,  um  Iwan  von  seinem 
unrühmlichen  Zaudern  abzubringen  und  zum  Schlagen  zu  bewegen') 
und  Wassian  fühlte  sich  als  sein  Beichtvater  berechtigt  und  verpflichtet, 
einen  eigenen  Brief  an  ihn  zu  schreiben^). 

Ob  sein  Schreiben  zeitlich  genug  eintraf,  um  von  Nutzen  zu  sein, 
lässt  sich  nicht  entscheiden  (das  der  gesamten  Geistlichkeit  kam  um 
einige  Tage  zu  spät^),  wenn  dies  aber  auch  der  Fall  war,  so  ist  es 
doch  nicht  wahrscheinlich,  dass  sich  Iwan  durch  solche  oratorische 
Leistungen  von  seinen  Ansichten  abbringen  liess,  die  wirkliche  Ur- 
sache seiner  Unnachgiebigkeit  dürfte  vielmehr  die  Ankunft  seiner 
Brüder  mit  ihren  20.000  Mann  gewesen  sein,  welche  um  den  20.  Ok- 
tober erfolgt  sein  könnte^).     Er  empfing  sie  mit  oflFenen  Armen,  liebe- 


»)  IL  Sof.  1.  c.  lässt  nur  die  Furcht  als  Grund  der  Weigerung  gelten. 

»)  II.  Sof.  und  (nach  Karams.  (r.)  VI.  A.  230)  die  Lwowsche  Chronik  IL  172. 

«)  Akty  istoriöeskie.  L  Nr.  90,  p.  137—138.  Dat.  13.  November  1480. 

♦)  11.  Sof.  225—230.  Woßskr.  207—213.  Über  die  anderen  Drucke  dieses 
yielgelesenen  Sendschreibens  vgl.  Suchomlinow  in  seinem  Aufsatz  über  Wassian 
in:  Izvjestija  imp.  akad.  nauk  po  otdjel.  russk.  jazyka  i  sloveenosti  Tom  IL 
coL  182,  A.  13.  Er  starb  schon  23.  Mftrz  1481.  IV.  Nowg.  154.  I.  Sof.  35.  IL  Soi 
232.  Wosskr.  213.  Nik.  115.  —  Die  Auszüge  aus  dem  Sendschreib.^n  bei  Karamsin 
(d.)  VI.  120,  123  und  Solowjow  V.  112—114  erschöpfen  alles  Wesentliche. 

^)  Es  datirt  vom  13.  November  und  Ahmed  zog  schon  am  11.  ab. 

«)  iV.  Nowg.  134,  154.  L  Sof.  21,  35.  IL  Sof.  231.  Nik.  113  reihen  die 
Nachricht  von  der  Ankunft  so  ein,  dass  diese  schon  um  den  9.  oder  10.  Oktober 
erfolgt  sein  müsste.  Das  scheint  aber  chronologisch  nicht  gut  möglich,  denn 
die  Gesandten  kamen  erst  um  den  1.  Oktober  nach  Moskau,  wurden  da  günstig 
beschieden  und  mussten  zu  ihren  Herren  zurück.  Bis  diese  dann  mit  einem  so 
bedeutenden  Heere  heranzogen,  wird  es  sicher  Mitte  Oktober  geworden  sein. 
Das  würde  mit  der  Anordnung  in  Wosskr.  206  stimmen,  wo  die  Ankunft  der 
Brüder  erst  nach  den  grossen  Frösten  und  dem  beginnenden  Gefrieren  des  Flusses 
erwähnt  wird,  und  auch  mit  dem  Beginn  von  Iwans  Zurückhaltung  gegenüber 
dem  Chan,  denn  die  Verhandlungen  können  erst  nach  dem  12.  Oktober  (dem 
Ablauf  der  viertägigen  Kämpfe)  begonnen  und  werden  einige  Tage  gewährt 
haben.     Nach  der  Synodalchronik  (Karams.  (r.)  VI.  A.  232)  wurde  freilich  Iwan 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  679 

voll,  ohne  Vorwürfe,  und  sie  nahmen  sogleich  ihre  Stellungen  gegen- 
über dem  Feinde  ein^). 

Nachdem  die  Verhandlungen  yorläufig  gescheitert  waren,  liess 
Ahmed  von  auserlesenen  Heitern  den  Versuch  unternehmen,  bei  Opa- 
kow  über  die  Ugra  zu  setzen,  was  jedoch  ebenso  wie  die  früheren  An- 
griffe misslang^).  Er  soll  während  der  ganzen  Zeit  gedroht  habeu, 
wenn  der  Winter  käme  und  die  Plüase  zufrören,  werde  er  der  Wege 
genug  nach  Bussland  finden^),  und  hielt  wirklich  sein  schlecht  ge- 
kleidetes und  ungenügend  ausgerüstetes  Heer^)  trotz  der  seit  Mitte 
Oktober  eintretenden  furchtbaren  Fröste  in  seiner  Stellung  fest,  einer- 
seits vielleicht  noch  immer  in  der  Hoffnung  auf  litauische  Hilfe,  an- 
dererseits mochte  er  wirklich  das  Gefrieren  des  Stromes  abwarten 
wollen. 

Es  war  ein  schwerer  politischer  Fehler,  dass  Litauen  auch  nicht 
das  Geringste  geleistet  hat.  Livland  hatte  doch  wenigstens  Pskow, 
wenn  auch  erfolglos,  angegriffen,  die  Schweden  hatten  einen  verheeren- 
den Zug  nach  Russland  unternommen^),  die  Tataren  standen  der  Ver- 
abredung gemäss  im  Felde,  nur  Kasimir  tat  nichts  und  doch,  welche 
Aussichten  hätte  er  gehabt,  wenn  er  noch  im  August  oder  September 
mit  nur  40  bis  50.000  Mann  eingegriffen  hätte;  damals  hätte  er  die 
20.000  Mann  der  sezedireuden  Fürsten,  welche  jetzt  bei  Iwans  Heer 
standen,  auf  seiner  Seite  haben  und  im  Verein  mit  dem  schon  allein 
furchtbaren  Heere  Ahmeds  Moskau  in  die  grösste  Gefahr  stürzen  können. 

bei  der  Lektüre  von  Wassians  Schreiben  von  Tapferkeit  erfilUt  und  dachte  nur 
mehr  an  Kampf. 

>)  Alle  Chroniken  ausser  II.  SoF. 

2)  Karams.  (d.)  VJ.  124  (r.  A.  233)  nach  der  »Synodalchronik«. 

«)  II.  Sof.  231  »vse  Ijeto  hvalilsja«  .  .  . 

*)  IL  Sof.  Sof.  L  r.  »sie  waren  nackt  und  bloss*.  Vgl.  Contarini  oben 
S.  677,  A.  1  ,8ono  discalzi*  ...  —  Siehe  auch  den  Ausdruck  in  Mengli  Girejs 
Schreiben  an  Kasimir  vom  Jahr  1478  (Pulaski,  Dok.  Nr.  4^.  ]\  202)  holodny  a 
chudy  sij  Ijudi. 

*)  Der  Meister  von  der  Borch  begann  seinen  Angriff  auf  das  russische 
Gebiet  Anfang  August  und  erschien  am  20.  vor  Pskow,  welches  er  fünf  Ta^e 
lang  belagerte,  worauf  er  dann  den  Rückzug'  antrat.  Vgl.  I.  Psk.  264  f.  IL  Psk. 
39  f ,  des  Meisters  Brief  bei  Karamsin  (d.)  VI.  132  und  A.  86  u.  s.  w.  —  Der 
Angriff  der  Schweden  dürfte  etwa  in  dieselbe  Jahreszeit  fallen.  Sie  drangen 
dabei  ziemlich  weit  in  russisches  Gebiet  ein.  Vgl.  Olaus  Petrus  Scrr.  rer.  Sue- 
cicarum  I.  2.  324  und  Laurentius  Petri  Nericius  1.  c.  IL  2,  135.  Dalin,  Gesch. 
des  Reiches  Schweden  IL  611.  —  Um  diese  Zeit  zogen  die  Brüder  des  Gross- 
fttrsten  von  der  litauischen  Grenze  nach  Pskow  und  von  dort  gegen  Nowgorod. 
Erst  von  hier  aus  ist  ihr  Marsch  zum  Grossfürsten  an  die  Ugra  erfolgt.  —  Vgl. 
über  die  Pskowischen  Dinge  Radautzer  Programm  1903  S.  20  ff.;  Bpeziell  über 
die  Brüder  des  Grossfürsten  ebenda  S.  24  f.  und  A.  6. 


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ggO  Moritz  Landwehr  yon  Fragenau. 

Aber  freilich  hatte  Iwan  ihm  Arbeit  im  eigenen  Hans  Terschaffb,  iudem 
er  ihm  Mengli  Girej  auf  den  Hals  hetzte,  dessen  Heerscharen  damals 
weite  Gebiete  des  litauischen  Beiches  verheerten.  So  hat  Kazimir  denn 
nichts  getan  und  damit  die  letzte  Möglichkeit  eines  erfolgreichen  Vor- 
stosses  gegen  Iwan  vorübergehen  lassen  und  er  selbst  sowie  seine 
Kachfolger  haben  in  immer  steigendem  Masse  die  Folgen  davon  zu 
fühlen  bekommen. 

Chan  Ahmed  blieb  also  nach  wie  vor  ohne  Hilfe  und  seine  Lage 
begann  allmälig  unhaltbar  zu  werden,  aber  auch  Iwan  fühlte  sich 
nicht  sicher  und  wurde  desto  besorgter,  je  näher  das  Zugefrieren  der 
ügra  rückte.  Wenn  erst  einmal  eine  feste  Eisdecke  die  beiden  Ufer 
verband,  wer  konute  sagen,  an  welcher  Stelle  die  Tataren  über  den 
Eluss  gehen  konnten;  nicht  nur  dass  Moskau  oder  andere  Städte  im 
Bücken  des  Heeres  genommen  werden  konnten,  es  war  auch  zu  fürchten, 
dass  dieses  selbst  von  den  schnell  beweglichen  Eeinden  umgangen  oder 
an  einigen  Stellen  seiner  überweit  ausgedehnten  Front  angegriffen  und 
zerrissen  werde. 

Aus  diesen  Gesichtspunkten  betrachtet,  ist  es  sehr  begreiflich,  dass 
der  Grossfürst,  als  die  ügra  seit  dem  26.  Oktober  zuzufrieren  begann, 
seinem  ganzen  Heere  befahl,  sich  nach  Kremenez  zu  konzentriren; 
von  da  ging  er  nach  Borowsk,  um  dort,  wie  er  sagte,  eine  Schlacht 
unter  günstigeren  Verhältnissen  anzunehmen.  Aber  der  gemeine  Mann 
fasste  die  Sache  anders  auf,  ihm  galt  dieses  Zurückweichen  als  Flucht, 
man  glaubte,  die  Tataren  hätten  den  Eluss  überschritten  und  seien 
schon  in  der  Verfolgung  begriffen,  auch  in  Moskau  war  man  voll  Angst 
und  Schrecken  und  schrieb  diesen  Entschluss  dem  Einflüsse  schlechter 
Leute  zu,  welche  dem  Grossfürsten  zur  Flucht  rieten,  da  er  dem 
Feinde  nicht  gewachsen  sei*). 

Das  Heer,  in  welchem  wahrscheinlich  durch  das  lange  Zaudern 
und  Abwarten  die  ursprüngliche  Zuversicht  und  Eampfesfreude  bedeu- 
tend herabgestimmt  war,  kam  fliehend,  in  halber  Auflösuug  zum  Gross- 
fursten  nach  Kremenez  und  wurde  von  diesem  weiter  nach  Borowsk 
geführt*),  die  Tataren  aber  folgten  dem  zurückweichenden  Feinde  nicht, 
sondern  blieben  noch  volle  vierzehn  Tage  au  dem  Ufer  des  nun  un- 
verteidigten Flusses  stehen,  so  dass  man  nicht  davon  sprechen  kann, 
dass  sie  aus  Furcht,  die  Bussen  wollten  ihnen  den  Kampf  anbieten 
und  sie  in  eineu  Hinterhalt  locken,  flohen. 


»)  IV.  Nowg.  134,  154.  1.  Sof.  21.  35.  11.  Sof.  224.  Wosskr.  206—207.  Nik. 
113—114.  —  Mit  diesen  Worten  sind  wohl  Osöera  und  Mamon  gemeint. 
8)  Ebenda. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewiö.  (Jgl 

Die  Chroniken  stellen  die  Flucht  der  beiden  feindlichen  Heere  als 
ongefähr  gleichzeitig  dar^),  was  nach  dem  eben  gesagten  ganz  un- 
richtig ist,  es  liegt  yielmehr  zwischen  dem  Zurückweicheu  der  Russen 
und  dem  Abzug  der  Tataren  ein  Zeitraum,  fl\r  den  in  den  moskauischen 
Quellen  alle  Nachrichten  fehlen,  und  der  wahrscheinlich  durch  Ver- 
handlungen zwischen  dem  Grossfürsten  und  dem  Chan  ausgefällt  wurde  ^). 
Diese  dürften  wahrscheinlich,  wenn  sie  überhaupt  völlig  abgebrochen 
worden  waren,  nach  dem  misslungenen  Augriff  der  Tataren  bei  Opakow 
wieder  aufgeno)umen  worden  sein  und  es  gibt  in  der  Tat  eine  Nach- 
richt, welche  Ahmeds  Abzug  dadurch  begründet,  dass  Iwan  ihm  sowie 
Timur  reiche-  Geschenke  und  die  seit  einigen  Jahren  rückständigen 
Gelder  übersaudte  und  Timur  den  Chan  zur  Bückkehr  in  sein  Beich 
bewog^). 

Dies  ist  wohl  die  einfachste  Erklärung  der  sonst  rätselhafben  Tat- 
sache. Ahmed  hatte  zwar  durchaus  keine  Ursache  zu  fliehen,  denn 
die  Russen  wichen  ja  vor  ihm  zurück*),  wohl  aber  wurde  seine  Lage 
so  unerquicklich,  dass  er  sicherlich  gerue  zu  einem  halbwegs  günstigen 
Frieden  bereit  war.  Dass  er  von  Litauen  nichts  mehr  zu  erwarten 
habe,  musste  ihm  klar  sein,  die  furchtbare  Kälte  machte  eine  Winter - 
kampagne  für  sein  Heer  sehr  gefährlich  und  schliesslich  war  doch 
auch  er  in  einer  grossen  Schlacht  des  Sieges  nicht  sicher.  Wenn  man 
hinzunimmt,  dass  er  schou  die  Zerstörung  vou  Sarai  durch  Nur  Dewlet^) 
und  vielleicht  auch  etwas  über  „die  drohenden  Bewegungen  in  der 
scheibanschen  und  nogaischen  Horde'' ^)  erfahren  haben  muss,  so  wird 


*)  Solowojow  V.  115  hat  zuerst  auf  diesen  Widerspruch  aufmerksam  ge- 
macht. 

*)  Vielleicht  ist  sogar  darfiber  in  dem,  wie  ich  glaube,  nicht  vollständig 
erhaltenen  Spezialbericht  in  II.  Sof.  gesprochen  worden.  Dieser  beginnt  nämlich, 
nachdem  der  ganze  Feldzug  schon  einmal  kurz  in  Übereinstimmung  mit  den 
übrigen  Chroniken  erzählt  worden  ist,  auf  S.  224  und  bricht  auf  S.  231,  nach- 
dem die  Weigerung  de^  Grossfftrsten  Basenkow  zu  schicken,  erwähnt  worden, 
vielmehr  ab,  als  dass  er  gehörig  beendet  wäre.  Dann  folgen  wieder  nur  kurze 
Notizen. 

')  Stryjkowski  II,  284.  Seine  Behauptung  jedoch,  dass  Timur  von  Iwan  bestochen 
den  Chan  Ahmed  ermordet  hätte,  widerspricht  den  weiter  unten  zu  erwähnenden 
Nachrichten  über  Ahmeds  Tod.  Ein  Verrat  von  seiner  Seite  wäre  an  sich  nicht 
unmöglich,  wird  aber  dadurch  sehr  unwahrscheinlich,  dass  er  auch  weiter  eine 
Stütze  von  Ahmeds  Söhnen  blieb. 

*)  Solowjow  V.  115.  Tataram  ne  dlja  öego  bylo  bjezati. 

*)  Vgl.  Karamsin  (d.)  VI.  125  und  A.  74.  Aber  Solowjow  V.  A.  123  hebt 
mit  Recht  hervor,  dass  dies  nicht  den  Ausschlag  gegeben  haben  kann,  denn 
Ahmed  eilte  durchaus  nicht  nach  Hause. 

«)  Schiemann  I.  338. 


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682  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

es  begreiflieb,  dass  er  den  weiteren  Kampf  gegen  Moskau  zunächst 
wieder  anzugeben  beschloss,  namentlich  wenn  man  annimmt,  dasd 
ihm  Iwan  goldene  Brücken  baute. 

So  yerliess  er  am  11.  November  i)  seine  Stellung  an  der  ügra  und 
durchzog  brennend  und  raubend  die  litauischen  Orenzlandschaften 
Serenesk  und  Mr^enesk,  wo  er  zur  Strafe  für  das  Ausbleiben  jeder  Hilfe 
zwölf  Städte  zerstört  haben  soll*).  Einer  seiner  Söhne  versuchte,  im 
Vorbeigehen  in  der  russischen  Ukraine,  die  Bezirke  Eonjin  und  Nju- 
howo  auszuplüudem,  wurde  jedoch  von  den  Brüdern  des  GrossfÜrsten 
verscheucht').  Dann  wandte  sich  Ahmed  mit  reicher  Beute  nach 
Süden  und  bezog  in  der  Nähe  von  Azow  am  Donjez  sein  Winterlager^ 
während  er  seine  Fürsten  mit  ihren  Heeresabteilungen  entliess.  Hier 
überfiel  ihu  Chan  Iwak  im  Bunde  mit  den  Nogaiermursen  Makma, 
Obut,  Jaghmurdji  und  Musa,  die  insgeheim  über  den  Ural  und  die 
Wolga  heraugezogen  uud  seinen  Schritten  gefolgt  waren,  in  der  Nacht 
vom  5.  zum  6.  Januar  1481.  Ahmed  wurde  iu  seinem  Zelte  erschlagen, 
seine  Frauen  und  Töchter  fielen  samt  der  ganzen  litauischen  Beute 
den  Feindeu  in  die  Hände  und  Iwan  stand  fünf  Tage  lang  dort  und 
plünderte  die  Luger  zwischen  Don  und  Wolga,  ohne  dass  es  zwischen 
den  beiderseitigen  Heereskräften  zum  Kampfe  kam;  dann  zog  er  ab 
und  schleppte  seine  ganze  Beute  nach  Tjumen  fort*). 

So  fiel  der  letzte  Chan  des  goldenen  Lagers,  der  Moskau  furchtbar 
gewesen  war,  seine  Söhne  vermochten  nicht,  die  Stellung,  die  er  ein- 


•)  So  alle  Chroniken,  die  mir  vorliegen,  Karams.  VI,  124  hat  den  7.-  No- 
vember. 

*)  Die  Verwüstung  Litauens  wird  in  allen  Chroniken  erwähnt,  die  beiden 
genannten  Gebiete  in  IL  Sof.  231,  die  Zahl  zwölf  für  die  verwüsteten  Städte 
nur  Karams.  (d.)  VI.  124  (r.  A.  235  »nach  der  Synodalchronik«). 

«)  IV.  Nowg.  154.  I.  Sof.  21,  35.  Wosekr.  207.  Nik.  114.  Der  Name  des 
Zarewiß  (Amurtosa)  wird  ebenso  wie  der  der  von  ihm  besetzten  «lebiete  nur  in 
der  Synodal chron.  (Kar.  r.  A.  236)  erwähnt. 

*)  Ausführlich  wird  dies  nur  in  der  archangelschen  Chronik  (p.  159;  vgl. 
Karamsin  (r.)  VI.  A.  240)  erzählt.  Ein  Fürst  aus  Iwaks  Horde,  Qungnr  brachte 
dem  Grossfürsten  die  Nachricht  von  dem  Tode  seines  Feindes  und  wurde  mit 
Freuden  und  grossen  £hren  empfangen  und  entlassen.  —  Aus  einem  Briefe 
Mengli  Girejs  an  Kasimir  (Pulaski,  Stosunek  Polski  z  Mendli  Girejom  Dokumente, 
Nr.  15,  S.  209)  erfährt  man,  dass  sich  unter  den  nogaischen  Mursen  auch  Makma 
und  Obat  befanden,  die  in  der  archang.  Chronik  nicht  erwähnt  werden.  Als 
Datum  des  Überfalls  wird  hier  der  21.  Januar  angegeben.  Der  Name  des  von 
den  Russen  Jamguröej  genannten  Mursen  heisst  nach  Hammer.  Gold.  Horde 
407—408  besser  Jaghmurdji.  Über  die  Abstammung  dieser  Nogaifürsten  von 
Edegu  siehe  Howorth.  IL  2.  1029  nach  Weljaminow-Semow.  —  In  IV.  Nowg. 
154.  I.  Sof.  21,  35.  Nik.  114  wird  nicht  Iwak  sondern  Jaghmurdji  als  dexjenige 
genannt,  der  Ahmed  tötete. 


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Zur  Geschichte  Iwans  111.  Wassiljewiö.  g33 

genommen  hatte,  zu  behaupten  oder  einen  Ausprueh  auf  Oberhoheit 
über  Russland  zu  erheben,  und  mit  ihnen  erlosch  der  Name  des  gol- 
denen Lagers  (1502):  Russland  war  frei  von  dem  Tatarenjoch,  welches 


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g34  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

hatte,  mit  der  öffentlichen  Meinung  zu  paktiren,  ihr  wenigstens  schein- 
bar nachzugeben  und  gleichsam  auf  Umwegen  seine  eigenen  Ansichten 
durchzusetzen ;  er  hatte  sehen  müssen,  wie  er  vom  Volke  missver- 
staudcD  und  geschmäht  wurde,  wie  die  Geistlichkeit  sich  berufen  fehlte, 
ihn  zu  hofmeistem  —  das  waren  Dinge,  die  er  gewiss  nicht  vergase 
und  denen  es  vielleicht  mit  zuzuschreiben  ist,  dass  er  immer  strenger 
und  zurückgezogener  wurde  und  in  der  Meinung,  die  Zügel  der  Herr- 
schaft noch  nicht  straff  genug  angespannt  zu  haben,  sein  selbstherr- 
liches Regiment  immer   konsequenter  und   erbarmungsloser  ausbildete. 

Trotz  der  erwähnten  Missstimmung,  die  wie  es  scheint,  in  so 
ziemlich  allen  Kreisen  des  moskowitischen  Staates  die  Freude  an  der 
eigenen  Bettung  und  an  dem  Untergang  der  Macht  der  grossen  Horde 
trübte,  ist  das  Jahr  1480  doch  sowohl  für  das  Land  wie  für  den 
Herrscher  ein  überaus  glückliches  gewesen,  eine  grosse  und  furchtbare 
Krise  ist  ohne  erheblichen  Schaden  überstanden  worden,  das  Land  hat 
hierauf  durch  Jahrzehnte  keine  ähnliche  Gefahr  mehr  zu  bestehen  ge- 
habt und  den  Grossfürsten  hat  es  von  der  Fessel  befreit,  welche  bis 
dahin  seine  Bewegungsfreiheit  gehindert  hatte,  erst  von  jetzt  an  ver- 
mochte er  im  engen  Bunde  mit  Mengli  Girej^)  jene  weitausgreifende 
bedrohliche  Politik  zu  entfalten,  die  bald  alle  seine  Nachbarn  in  Furcht 
und  Schrecken  setzen  sollte  und  durch  die  er  seinen  Nachfolgern 
^nach  allen  Seiten  hin  die  Ziele  zu  weisen  verstand*  2), 

Als  ein  Nachspiel  zu  den  grossen  Ereignissen  des  Jahres  14&) 
sind  noch  die  Verträge  zu  erwähnen,  welche  der  Grossfürst  am  2.  Fe- 
bruar 1481  mit  seinen  im  Vorjahre  abgefallenen  Brüdern  Andrej  und 
Boris  schloss^).  Der  erstere  erhielt  aus  dem  Erbe  Jurijs  Mo2aiäk^), 
letzterer  soll  nach  eioigen  Chroniken  die  ehemals  dem  Fürsten  Was- 
silij  Jaroslawiö  von  Serpuchow   gehörenden  Dörfer  empfangen  haben, 


»)  Am  26.  April  1481  (Sbomik  XLI.  25—28)  sandte  er  Timofej  Ignatij 
Skrjaba  an  Mengli  Girej  mit  der  Nachricht  von  seinem  Erfolge  und  der  Erinne- 
rung, seiner  eingegangenen  Verpflichtungen  auch  gegen  die  Söhne  Ahmeds  ein- 
gedenk zu  sein.  Er  hatte  auch  dem  Fürsten  Imenck  (Eminek)  Mitteilungen  zu 
machen  und  dessen  Sohne  Dowletek,  der  im  Jahre  1474—1475  als  Gesandter 
Mengli  Girejs  in  Moekau  erschienen  war,  (vgl.  S.  648  A.  3)  einen  grossfürst- 
lichen Schutzbrief  mit  goldenem  Siegel,  um  den  dieser  gebeten  hatte,  zu  über- 
geben. 

')  Schiemann  I.  335. 

»)  Nachrichten  darüber  in  IV.  Nowg.  134,  154.  I.  Sof.  21,  35.  II.  Sof.  232. 
Wosskr.  213.  Nik.  115.  Die  Verträge  selbst:  Sobr.  gross,  gr.  i  dog.  I.  Nr.  106 
—  111,  pp.  253—270. 

*)  Ebenda  Nr.  106,p.  265:  »i  öto  jaz  Knjazj  Veliki  pozaloyal  tobja  Mozais- 
kom  8  volostmi  i  s  selyv  votßinu  i  v  vudjel  .  .  .*. 


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Zur  Geschichte  Iwans  III.  Wassiljewid.  685 

doch  ist  in  dem  Vertrage  selbst  nicht  die  Rede  davon.  Es  ist  wohl 
möglich  1),  dass  Iwan  durch  diese  Bevorzugnng  nun  doch  Andrej  zu 
gewinnen  und  so  ihn  und  Boris  unschädlich  zu  machen  hoffte,  wie  er 
früher  Andrej  den  Älteren  gegenüber  den  jüngeren  Brüdern  zurück** 
gesetzt  und  so  die  letzteren  gewonnen  und  den  ersteren  lahmgelegt 
hatte«). 

Übrigens  unteröchieden  sich  die  neuen  Verträge  in  nichts  von 
den  früheren,  als  dass  die  jüngeren  Brüder  sich  dem  Qrossfürsten  gegen- 
über dazu  verpflichteten,  keine  Ansprüche  auf  das  Erbe  Jurijs  und  die 
nowgorodischen  Gebiete  zu  erheben  und  dass  ihre  Beiträge  zu  den 
Zahlungen  an  die  verschiedenen  tatarischen  Horden  genau  fixirt 
wurden»). 

Der  Streit  zwischen  den  Brüdern  hatte  sich  grossenteils  darum 
gedreht,  ob  bei  dem  Tode  eines  Teilfürsten  der  Orossfürst  allein  oder 
alle  Brüder  ein  Recht  auf  die  Erbschaft  haben  sollten,  wenn  keine 
letztwillige  Verfügung  des  Verstorbenen  vorlag.  Einem  ähnlichen  Streit 
beugte  Andrej  der  Jüngere  vor,  indem  er  in  seinem  Testamente  aus- 
di'ücklich  sein  ganzes  Fürstentum  mit  Ausnahme  geringer  Landstriche 
seinem  ältesten  Bruder  zum  Dank  für  die  von  ihm  vorgestreckten 
30.000  Rubel  vermachte,  so  dass  hier  die  Rechtsfrage  ganz  klar  war 
und  der  Grossfürst  nach  Andrejs  am  5.  Juli  1481  erfolgten  Tode  ohne 
Hindernis  die  ganze  Erbschaft  einziehen  konnte^). 

Schlussbetrachtung. 
Zwei  Perioden  grosser  Entscheidungen  sind  im  Vorangehenden  be- 
sprochen worden.  Beidemale  war  es  vor  allem  der  Bund  zwischen 
Litauen  und  dem  Chao  Ahmed,  welcher  Iwaus  Stellung  bedrohte,  beide- 
male war  auch  Nowgorod  eiu  wichtiger  Faktor  in  der  Gesamtlage. 
Aber   das  zweitemal  war  die  Gefahr   bedeutend  grösser  und    dennoch 


')  Solowjow  V.  73. 

»)  Vgl.  oben  S.  666. 

»)  Über  da»  letztere  vgL  oben  S.  656,  A.  4.  Solowjow  V.  72--78  hebt  hervor, 
dass  in  diesen  Verträgen  zuerst  der  Ausdruck  »die  Horden«  statt  der  Einzahl 
»die  Horde«  gebraucht  wird.  Aber  dies  lässt  sich  auch  schon  in  früheren  Ver- 
trägen nachweisen.  Sobr.  goss.  gr.  i  d.  I.  Nr.  97.  (a®.  1473)  >A  Ordy  vjedati 
imati  nam,  a  tolje  Ordy  ne  znati  .  .  .  a  koli  jaz  v  Ordy  ne  dam  .  .  .«  (p.  235). 
Nr.  100  (ao.  1473):  ,A  Ordy  vjedati  iznati  vam  .  .  .  a  mnje  Ord  ne  znati  ,  . .  a 
koli  ty  V  Ordy  ne  das  .  .  .«  (p.  243). 

-  *)  Sein  Tod  wird  in  IV.  Nowg,  154,  L  Sof.  21,  36.  Wosskr.- 213  auf  den 
5.  Juli,  in  iVik.  115  aaf  den  10.  verlegt;  II.  Sof.  232  hat  kein  Datum.  Karamsin 
VI.  (r.)  A.  246  folgt  Nikon.  —  Andrejs  Testament  in  Sobr.  goss.  gr.  i  dog.  L 
Nr.  112,  p.  270—272. 


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ggg  Moritz  Landwehr  von  Pragenau. 

ist  auch  hier  Moskau  Sieger  geblieben.  Mit  dem  Jahre  1481  beginnt 
nun  die  Zeit,  in  der  die  Früchte  von  Iwans  Politik  reifen. 

In  zwei  Richtungen  ist  bereits  Grosses  uud  Endgiltigea  erreicht 
worden :  Nowgorod  ist  gänzlich  unterworfen  und  mit  einer  provinziellen 
Sonderstellung  abgefunden,  sein  weites  Ländergebiet  dem  moskowiidschen 
Beiche  eingefügt^),  das  Abhängigkeitsverhältnis  zum  goldenen  Lager 
ist  beseitigt 

Aber  auch  sonst  ist  in  jeder  Hinsicht  der  Boden  für  die  Erfolge 
der  späteren  Zeit  geebnet  Litauen  ist  auf  allen  Seiten  überflügelt 
in  den  Grenzgebieten  üben  die  moskowitischen  Statthalter  Gewaltsam- 
keiten aus,  ohne  dass  dem  energisch  entgegengetreten  wird,  die  Ab- 
bröckelung  der  litauischen  Grenzfürstentümer  ist  vorbereitet  um  in 
der  nächsten  Zeit  (1482)  zu  beginnen.  Pskow  wird  immer  mehr  ein- 
geschränkt und  in  strenger  Untertänigkeit  gehalten,  Livland  geschreckt 
und  gedemütigt^). 

Gegen  Osten  sind  einzelne  Streifzüge  ausgegangen,  deren  Fort- 
setzung später  von  der  höchsten  Bedeutung  geworden  ist  Wjatka  und 
Perm  war  ebenso  wie  Kasan  in  Abhängigkeit  gebracht;  das  enge 
Freundschaftsverhältnis  zur  Krim  war  geschlossen  und  bot  Iwan  für 
die  zweite  Hälfte  seiner  Begierung  die  Möglichkeit  Litauen  auch  ohne 
Anstrengungen  von  seiner  Seite  in  fortwährender  Spannung  und  Un- 
ruhe zu  erhalten.  Durch  seine  zweite  Heirat  wurde  der  früher  so  eng 
begrenzte  Horizont  der  russischen  Politik  und  Weltanschauung  er- 
weitert, die  angebahnte  Verbindung  mit  Italien  und  dann  mit  Deutsch- 
land brachte  das  barbarische  Moskau  in  engere  Berührung  mit  dem 
gebildeten  Europa,  von  dem  es  eine  Menge  nützlicher  Kenntnisse  er- 
lernte, und  in  der  folgenden  Zeit  bezog  Iwan  auch  die  Moldau,  Un- 
garn und  Deutschland  in  seine  politischen  Kombinationen  ein ;  zugleich 
gab   er   auch  durch   seine  Ehe   mit   einem  Gliede  des  byzantinischen 


1)  Nikiteki  hat  in  den  »Tschtenija*  der  Moskauer  hist.  Gesellach.  XIX. 
(1893)  nachgewiesen,  dass  auch  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  auf  die  Unter- 
werfung Nowgorods  unter  Moskau  hinwirkten  (vgL  Jahresher.  d.  Geschichts- 
wissensch.  Bd.  17.  HL  139),  entscheidend  war  aher  doch  wohl  sicher  die  poU- 
tische  und  militärische  Ühermacht  Moskaus. 

s)  Unmittelbar  nach  Beseitigung  der  Tatarengefahr  Hess  Iwan  einen  grossen 
Angriff  auf  Livland  machen,  der  das  Land  mit  Schrecken  und  Verwüstung  er- 
ftillte.  Die  Russen  plfinderten,  ohne  Widerstand  im  offenen  Feld  zu  finden,  vier 
bis  fönf  Wochen  lang  und  kehrten  mit  grosser  Beute  heim.  L  u.  IL  Psk^  daiu 
die  livländischen  Quellen.  —  Die  Ordenslande  waren  durch  diesen  furchtbaren 
Einfall  so  erschreckt,  dass  sie  den  Frieden  suchten,  der  am  1.  September  1481 
abgeschlossen  wurde.  Akty  zap.  Kossiji  I.  Nr.  75,  p.  95—98.  VgL  Kadautzer 
Programm  1903  S.  25—27. 


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Kleine  Mitteilungen. 

Traditionen  an  die  Kirche  St.  Veit  an  der  GrOlsen.    Auf 

die  nachfolgend  besprochenen  Traditionen  hat  zuerst  Prof.  Dr.  P.  Odilo 
Holz  er  in  dem  Melker  Qymnasialprogramm  ,Die  geschichtlichen 
Handschriften  der  Melker  Bibliothek"  (1896)  auftnerksam  gemacht 
und  sie  im  Anhang  S.  53  f.  zum  Teile  abgedruckt.  Bei  einem  Auf- 
enthalte in  Melk^)  beschäftigte  ich  mich  auch  mit  diesen  Traditionen, 
suchte  daraus  ihre  zeitliche  und  örtliche  Fixirung,  welche  noch  nicht 
unternommen  worden,  durchzuführen,  und  lege  nunmehr  das  Er- 
gebnis vor. 

Die  Traditionen  sind  auf  das  letzte  Blatt  des  Melker  Pergament- 
Kodex  168  (B  13)  geschrieben.  Er  enthält  84(83)  Blätter,  welche  sich 
auf  folgenden  Inhalt  verteilen:  foL  1"^ — 49^  Walafridi  vita  S.  Galli, 
libri  duo;  foL  50"^ — bV  Vita  s.  Leonardi  confessoris;  fol.  58"^ — 65' 
Vita  s.  Egidii  Abbatis;  fol.  66"^ — 71'  Ad  viucula  s.  Petri  homilia  et 
historia;  fol.  71' — 74'  Sermo  s.  Isidori  episcopi  „De  angelis'' ;  fol. 
75'— 83'  Passio  S.  Viti  martyris;  fol.  84^—'  folgen  dann  diese  Tra- 
ditionen. Das  Blatt  misst  12'5  cm  (Breite),  18  cm  (Lange);  es  ist 
linirt  und  beschrieben  auf  fol.  84'  mit  23  und  84'  mit  24  Zeilen. 
Die  Traditionen  sind  von  einer  anderen  Hand  geschrieben  als  die 
Übrigen  Partien  der  Handschrift.  Das  Blatt  trägt  deutliche  Spuren 
ziemlich  starker  Beschädigung,  die  durch  Ankleben  oder  irgend  eine 
andere  Art  entstand ;  ich  bin  der  Ansicht,  dass  es  früher  an  dem  Buch- 
deckel angeklebt  war.  Diese  Verletzung  des  Fragments  erschwert  auch 
wesentlich   das  Lesen   des  Textes   auf  fol.  84'.      Der  Schrift  nach  zu 


»)  Herrn  Bibliothekar  Prof.  Dr.  P.  Rudolf  Schachinger  danke  ich  auch 
hier  wärmstens  fQr  sein  liebenewürdiges  Entgegenkommen. 


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Traditionen  an  die  Kirche  St.  Veit  an  der  Gölsen.  gg9 

urteilen,  wurden  diese  Traditionen,  wie  auch  der  übrige  Teil  des  Kodex 
an  der  Wende  des  XL  zum  XII.  Jahrhundert  geschrieben.  Überall 
sind  noch  die  «e  caudatae''  angewandt;  an  Ligaturen  kommt  nur  u 
und  8  am  Schlüsse  eines  Wortes  vor ;  Eursiwerbindungen  werden  nur 
bei  ,et*  angewandt;  die  hohe  Form  des  ,z*  liebt  der  Schreiber  ganz 
besonders. 

Unter  den  vielen  Vituskirchen  im  österreichisch-steierischen  Ge- 
biete —  ein  anderes  kann  nicht  in  Betracht  kommen  —  die  richtige 
herauszufinden,  ist  an  sich  nicht  leicht.  War  ich  zuerst  versucht^ 
Si  Veit  an  der  Glan  in  Kärnten  als  den  Ort  der  stati^fundenen  Tra- 
ditionen anzunehmen,  so  liessen  sachliche  Erwägungen,  welche  sich 
aus  dem  Inhalte  ergaben,  dies  bald  als  unmöglich  erscheinen.  Viel- 
mehr kann  mit  Sicherheit  festgestellt  werden,  dass  sich  diese  Tradi- 
tionen auf  St.  Veit  an  der  Oölsen  in  Niederösterreich,  in 
unmittelbarer  Nähe  der  damaligen  steierischen  Grenze  beziehen. 

St.  Veit  an  der  Gölsen  (ad  Golsenam)^),  ein  Marktflecken,  liegt 
nahe  der  Mündung  der  Gölsen  in  die  Traisen,  nordwestlich  von  Lilien- 
feld. Die  bis  jetzt  bekannte  Geschichte  von  St.  Veit,  die  manchmal 
sehr  hypothetischer  Natur  ist,  berichtet  nur  sehr  wenig  über  das  Ent- 
stehen und  die  frühesten  Schicksale  dieses  Ortes.  Bis  jetzt  galt  als 
ziemlich  sicher,  dass  St  Veit  wie  Hainfeld  bereits  im  XII.  Jahrhundert 
ezistirt  habe;  sehr  wahrscheinlich  waren  schon  frühe  die  Herren  von 
St.  Veit,  die  dort  ihren  Wohnsitz  hatten,  die  Vögte  von  St.  Veit  ge- 
worden; schon  1190  finden  sich  in  einem  Pfandbriefe  des  Wolfger  von 
Arnberg  als  Zeugen  Berchtold  von  St.  Veit  und  sein  Sohn  Heinrich; 
in  den  Urkunden  des  XIII.  Jahrhunderts  kehren  öfters  die  Namen 
Heinrich,  Bapoto  und  Ortulph  von  St.  Veit  wieder.  In  der  Mitte  des  XIV. 
Jahrhunderts  erhalten  die  Hohenberger  und  Jörger  die  Vogteirechte 
über  St.  Veit;  später  gingen  diese  dann  an  Lilienfeld  über.  Die  Pa- 
tronatsrechte  über  St  Veit  übte  Göttweig  seit  dem  Jahre  1161;  in 
diesem  Jahre  nämlich  schloss  Ottokar  (VII.),  Markgraf  von  Steier,  mit 
dem  Konvente  von  Göttweig  einen  Tauschvertrag  2).  Demzufolge  über- 
gab er  diesem  Stifte  die  beiden  Kirchen  zu  St.  Veit  und  Hainfeld  mit 
allen  Rechten  und  Pflichten  nebst  fünf  Lehen  zu  Beinfeld  (Beidinuelth), 
gelegen  zwischen  den  zwei  genannten  Orten,  und  erhielt  dagegen  ein 
Gut,  Adelgersdorf  genannt,  das  zu  seiner  Markgrafschaffc  gehörte.  Von 
dieser  Zeit  ab  wurde  die  Kirche  St.  Veit  stets  von  Konventüalen  von 
Göttweig  pastorirt;  der  erste  bekannte  Pfarrer,   der  diesem  Stifte  an- 


»)  Cf.  Topographie  des  Erzherzogtums  Österreich  6.  Bd.  Abt.  I.  S.  359. 

»)  Font.  rer.  Austr.  II.  8,  206. 

Mittheilanren  XXV.  44 


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g90  Kleine  Mitteilongea. 

geborte,  war  Hiltgrim  1257^).  Es  acheiot,  dass  St.  Veit  eine  sehr 
gut  dotirte  Pfründe  war;  denn  öfters  liessen  sich  Oöttweiger  Abte  nach 
ihrer  üesignatiou  diese  Pfarrei  übertragen,  so  Otto  1351,  Friedrich 
1399  und  Wol%ang  1458. 

Wie  schon  oben  erwähnt,  gehörten  St  Veit  und  andere  in  dessen 
Nähe  gelegene  Güter  den  Markgrafen  von  Steier.  Bekanntlich  hatte 
Harkgraf  Leopold  II.  von  Österreich  seine  Tochter  Elisabeth  (c.  1083) 
an  Ottokar  IV.  ^)  von  Steier  yermählt  und  ihr  als  Mitgift  nebst  an- 
deren Besitzungen  auch  solche  auf  österreichischem  Gebiete  gegeben ; 
yermutlich  gel^örten  dazu  auch  St.  Veit  und  Hainfeld.  Dass  aber 
Ottokar  IV.  in  diesen  Orten  Besitzungen  hatte,  dürfte  mit  Gewissheit 
aus  den  nachstehenden  Traditionen  gefolgert  werden;  ein  anderer  Ort 
St.  Veit  als  der  an  der  Gölsen  ist  ausgeschlossen.  Denn  die  Erwähnung 
der  Orte  Hainfeld  (Haganuelt,  Haginueld),  Bohrbach  (Borwanch)  undBui^- 
felden  ( ?  Pirchuelt)  im  Gölsental  lassen  nur  St  Veit  a.  d.  Gölsen  in  Betracht 
kommen ;  yod  besonderer  Bedeutung  hiefür  ist  auch  die  Nennung  des 
Baches  ^Halbach'^;  nur  dieses  Si  Veit  hat  einen  ,  Halbach ",  der  be- 
reits 1124  urkundlich')  bezeugt  ist  und  diese  Bezeichnung  bis  anf 
den  heutigen  Tag  beibehalten  hat.  Am  Halbach  liegt  auch  das  heute 
nicht  mehr  naher  bestimmbare  Otpoldesgiyanch.  Siming,  d.  L  Gross- 
Siming  an  der  Mündung  der  Siming  in  die  Pielach  gelegen.  Ob 
Wezilisperch  eines  der  steierischen  Wetzeisberg  ist,  bleibe  dahingestellt 

Auch  die  einzelnen  Personennamen,  deren  Träger  ich  mit  Zu- 
grundelegung der  Göttweiger  Urkunden  und  anderer  ürkundenbücher 
festzustellen  versuchte,  sprechen  für  diese  Zuweisung;  denn  die  meisten 
dieser  hier  angeführten  Zeugen  waren  in  der  Nähe  von  St.  Veit  a.  d. 
Gölsen  oder  nicht  weit  davon  entfernt  sesshaft  oder  begütert  In  dem 
Edlen  Piligrim  vermute  ich  den  Edlen  Piligrim  von  Botingen,  der  be- 
reits 1080  urkundlich  bezeugt  ist,  seinen  Sohn  Chunrad  dem  Kloster 
Göttweig  zur  Erziehung  übergab  und  dem  Stifte  dafür  ein  Gut  (Home 
dictum  =  die  jetzige  Stadt  Hörn)  schenkte^).  Ein  Edler  ViTichard  wird 
ca.  1100  erwähnt;  bei  seinem  Eintritt  in  das  Kloster  Göttweig  schenkte 


«)  Fuchs  ÜB.  V.  Göttweig.    Fontes  rer  Austr.  IL  51,  140. 

«)  Vgl.  Krones  im  Arcb.  för  österr.  Gesch.  84.  Bd.  Ottokar  starb  hochbetagt 
am  27.  November  1122,  sein  Nachfolger  war  sein  Sohn  Leopold  (Loitpold),  ge- 
storben bereits  am  15.  Nov.  1129. 

*)  Font.  rer.  Austr.  II.  8,  266:  Terminus  autem  eins  Michilpach  flryius, 
hinc  ascendit  per  Sceit  et  transit  in  Cherspoimespach,  quem  iterum  descendit  in 
Goehsana  fluTium,  et  hinc  ascendit  in  Halbach,  quem  itemm  ascendit  ad 
capot  Halbach  vertus  Carinthiam. 

*)  Font  rer.  Austr.  IL  8,  141. 


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Traditionen  an  die  Kirche  8t.  Veit  an  der  Gölsen.  QQ^ 

er  seine  Besitzungen  der  Kirche^.  Über  Ottokars  Hofkaplan  (clericas) 
Wezilo  konnte  ich  nichts  Näheres  erfahren.  Der  in  den  Traditionen 
erwähnte  Graf  Werigant  ist  ziemlich  sicher  der  bekannte  (3raf  Weri- 
gant  von  Piain  im  Salzbnrggan,  der  sich  meistens  in  Österreich  unt" 
gehalten  hat;  die  Qöttireiger  Traditionen  erwähnen  ihn  zum  ersten 
Haie  um  das  Jahr  1105').  Ein  Edler  Heidenrich  (Heidaricns,  Heidin- 
rieus)  ist  ca.  1110  urkundlich  bezeugt').  Der  Vogt  Friedrich  dürfte 
wohl  dem  Oeschlechte  der  Herren  von  St.  Veit  angehören,  urkundlich 
konnte  ich  ihn  nicht  feststellen,  wenigstens  nicht  mit  der  BeifQgung: 
«advocatus*.  Die  Namen  Walther  und  Hartwich  finden  sich  in 
einer  Urkunde  des  Jahres  1100,  aber  mehr  Hess  sich  über  ihre  Per- 
sönlichkeiten nicht  finden;  ein  Pabo  von  Siming  ist  1083,  1100  und 
1110  urkundlich  bezeugt*)  und  ein  Heribort  ca.  1124*).  Der  Mini- 
steriale Wezil  (Wiezil)  dürfte  derselbe  sein,  der  ca.  1100  erwähnt  wird 
und  ca.  1121  als  Ministeriale  des  Bischofs  Ulrich  von  Passau  (1092-- 1 121) 
bezeichnet  wird^).  Ein  Wielant  findet  sich  in  einer  Urkunde  aus  dem 
Jahre  1110;  vielleicht  ist  es  derselbe  Wielant,  der  um  diese  Zeit  mit 
seinem  Bruder  Pero  erwähnt  wird  7).  Der  in  den  Traditionen  erwähnte 
Ministeriale  Gerold  ist  vielleicht  derselbe  Oerold  (nobilis  de  Elsaren), 
der  1121  als  Ministeriale  des  österreichischen  Markgrafen  Leopold  III. 
urkundlich  bezeugt  ist.  In  diesem  Jahre  hatte  nämlich  Leopold  den 
bischöflichen  Zehent  von  einem  dem  Stifte  Göttweig  gehörigen  Gute 
zu  Palt  unterhalb  Mautem  a./D.  als  passauisches  Lehen  erhalten  und 
dasselbe  dann  seinem  Ministerialen  Gerold  verliehen^). 

Das  bis  jetzt  Gesagte  dürfte  nach  meiner  Ansicht  den  Beweis  er- 
bracht haben,  dass  sich  die  nachstehenden  Traditionen  auf  St.  Veit  an 
der  Gölsen  beziehen.  Daraus  folgt  dann,  dass  dieses  St.  Veit  und  zwar 
als  Pfarrkirche  viel  älter  ist,  als  man  bis  jetzt  annahm.  Die  zeitliche 
und  örtliche  Bestinunung  dieser  Traditionen  gestattet  nunmehr  auch 
ihre  Verwertung. 

Wie  bereits  erwähnt,  dürften  diese  Traditionen  nicht  viel  vor  oder 
nach  1100  erfolgt  sein;  dies  beweist  die  Nennung  des  Sohnes  des 
Markgrafen  Ottokar  lY.,  Luitpold  (Leopold);  da  Ottokar  nicht  lange 
vor  1083  heiratete,  so  ergibt  sich  daraus,  dass  um  das  Jahr  1100  sein 

i)  Ibid.  40. 
s)  Ibid»  21,  141. 
•)  Ibid.  15,  30. 
*)  Ibid.  Ä,  12,  16. 
•)  Ibid,  52. 
•)  Ibid.  18,  47. 

7)  Ibid.  29,  47,  42- 

8)  Ibid.  47,  167. 

44* 


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Q92*  Kleine  MitteilangeiL 

Sohn  Luitpold  YoUjährig  war  und  somit  bei  Rechtshaudlnngen  als  Zeuge 
fungiren  konnte. 

Angezeichnet  wurden  diese  Traditionen  um  das  Jahr  1 100,  dies 
ergibt  sich  aus  dem  Charakter  der  Schrift,  wie  ich  oben  darlegte.  Wo 
sie  aber  gefertigt  wurden,  lässt  sich  nicht  beweisen;  yermutlich  war 
der  Schreiber  ein  Grottweiger  Konventuale,  der  das  Amt  eines  Pfarrers 
in  St.  Veit  bekleidete.  Wie  aus  dem  Inhalt  der  ganzen  Handschrift 
hervorgeht,  war  der  Schreiber  sicher  ein  Benediktiner.  Über  Göttweig 
scheint  dann  der  Kodex  nach  Melk  gekommen  zu  sein. 

Der  Text  der  Traditionen  lautet: 

Notum  sit  Omnibus  Christi  fidelibus,  quod  quidam  vir  nomine  Wolf- 
hardus  delegavit  super  altare  s.  Yiti  martyris  per  man  um  Piligrimi  nobilis 
yiri  ancillam  suam  nomine  Wazan  cum  omni  posteritate  sua  pro  censn  V 
denariorum.  Uqc  sunt  nomina  eorundem  mancipiorum :  Waza  mater,  Bich- 
polt,  Dietrich,  Eugilpreth,  Mantuuin,  Erchinger  filii  eins,  Gisala,  Adelmöt, 
Beginbilt  fiÜQ  eins. 

Item  ad  idem  altare  delegavit  quidam  nomine  Wichardus  unum  man- 
cipium  nomine  Eberhardum  cum  manu  Suuanihilde  primitiv^  domin^  suq 
pro  censu  V  denariorum. 

Item  Omnibus  sit  notum,  qualiter  marchio  Otacher  rogatu  clerici  sui 
Wezilonis  quoddam  praedium  eiuadem  clerici  Wezilisperch  vocatum  dele- 
gavit ad  altare  s.  Viti  eo  tenore,  ut  idem  clericus  usu  fructuario  uteretur 
et  post  obitum  eins  absque  omni  contradictione  deserviret  ecclesi^  s.  Viti. 
Huius  rei  testes  sunt:  Luitpoldus  filius  eiusdem  marchionis,  Werigant 
comes,  Heidanricus,  Fridericus  advocatus  eiusdem  ecclesi^. 

Item  marchio  Otacher  mutuavit  YIIU  iugera  de  dote  s.  Yiti,  quQ  sita 
est  Haganuelt,  Boruuanch,  Pirchuelt  cum  beneficio  Reginheri,  quod  posse- 
derat  Winiprech,  et  angulo  ad  Halbacb,  quod  dicitur  Otpoldesgivanoh. 
Huius  rei  testes  sunt  Luipoldus  (fol.  84^)  ei[us]dem  marchionis  filius, 
Waltheri  et  frater  eins  Harthuu[icus],  Pabo  de  Simiche,  Lantfiidus,  Fride- 
ricus advocatus,  Heribert  filius  ei[usdem]. 

Quidam  ministerialis  vir  nomine  Wezil  delegavit  ad  altare  s.  Yiti 
ancillam  suam  nomine  Beizan  pro  simili  censu.  Item  Heinricus  eiusdem 
Wezilonis  filius  tradidit  ad  altare  s.  Yiti  servum  suum  nomine  Adelram- 
mum  pro  censn  [Y  denariorum]. 

Item  marchio  Otacher  rogatu  servi  sui  Adelgozzi  delegavit  an[cill]am 
eiusdem  Adelgozzi  nomine  A[d]elam  pro  censu  Y  denariorum. 

Quidam  nomine  Wielant  delegavit  ?ervum  suum  nomine  Hartu[uicun^ 
super  altare  sancti  Yiti  pro  censu  quinque  denariorum. 

Quidam  nomine  Ödalricus  delegavit  ad  idem  altare  servnm  suum 
nomine  Hereuuicum  pro  censu  Y  denariorum. 

Quidam  ministerialis  vir  nomine  Geroldus  delegavit  [ad]  idem  altare 
s.  Yiti  servum  suum  nomine  Saland[r  ...  et]  [ancillam]  suam  nomine 
Berchta  et  duos  fili[os]  eiusdem  nomine  Wulthero  [et]  Mathilda  pro  censn 
Y  denariorum.  Huius  rei  testes  sunt  Fridericus,  Heribert,  Pabo,  Eber- 
hardus,  Durinch.    Item  est  vere  (?)  testis  Fridericus. 


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Kleinere  Beiträge  zu  den  Regesten  der  Kör  ige  Rudolf  bis  Karl  IV.     ^93 

Notam  Sit  omnibas,  qnod  qnidam  homo  jQezmannus  nomine  tradidit 
ad  altare  s.  Viü  mancipium  säum  nomine  Pero  .  .  erö  cum  opani  pqste- 
ritate  8ua  pro  censu  Y  denariomm.  Hains  rei  testes  sunt  Fridericus  ad- 
Yocatas,  Luizman,  Gna  .  .  .  ned  (?). 

Item  idem  homo  Gezmann  delegavit  ad  idem  altai%  s.  Yiti  ancillam 
enam  nomine  Hemmam  pro  eodem  censn^). 

München.  Ulrich  Schmid. 


Kleinere  Beitrige  zu  den  Regesten  der  EQnf ge  Rudolf  bis 
Karl  IV.*)  ni.  K.Adolfs  geplanter  Zug  nach  Burgunds)  und 
die  Ereignisse  in  Eolmar  im  September  1293.  Die  Aunales 
Colmarienses  (Moo.  G.  SS.  XVII  258)  berichten  zum  Jahre  1292: 
Adolfas  rex  in  imperio  omnes  controversias  componit;  prineipes  ad  ex- 
peditionem  hortatur.  Episcopos  Spirensis  .  .  .  milites  et  septuaginta 
currus  habuit  preter  bigas  Coloniensis  ducentos  milites  cum  equis  phale- 
ratis  Maguntinus  copiosam  militum  multitudinem;  hicum  ceteris 
iter  dirigunt  versus  Vesontium  .  .  .;  zu  1293  (ebenda):  Scul- 
tetus  Columbariensis  vocavit  dominum  de  Bapoltstein  nocte  cum  multis 
hominibus  et  civitatem  tradidit .  .  .  Rex  Bomanorum  Adolfus  XVI  kal. 
octobris  (Sept.  16)  quarta  scilicet  feria  venit  Rapoltswilre  cum  homi- 
nibus multis  et  obsedit  magna  gloria  violenter  in  vigilia  sancti  Mi- 
chahelis  (September  28)  Columbariam. 

Sieht  man  zunächst  einmal  davon  ab,  ob  das  Ziel  des  Zuges  richtig 
angegeben  ist,  so  passt  diese  ganze,  zu  dem  Jahre  1292  gegebene,  Er- 
zählung vortreflFlich  zu  dem  Jahre  1293.  Wenn  von  Beilegung  von 
Zwistigkeiten  berichtet  wird,  so  stimmt  das  im  Jahre  1293  für  Sieg- 
fried von  Köln  reg.  127,  130,  132,  133,  für  den  Grafen  von  Katzen- 
ellenbogeu  reg.  136  und  158,  iür  den  Erzbischof  von  Mainz  reg.  145. 
Als  Teilnehmer  an  dem  Zuge  werden  die  Erzbischöfe  von  Mainz  und 
Köln  und  der  Bischof  von  Speier  bezeichnet;  reg.  165  treten  diese 
alle  als  Zeugen  des  Königs  vor  Kolmar  auf  (auch  das  Chronic.  Colm. 
Font,  n  S.  74  meldet,  dass  sie  im  September  1293  vor  Kolmar  weilten). 
Sodann  berichten  die  Ann.  Colm.,  dass  die  Belagenmg  von  Kolmar  am 
28.  September  1293  begann;  nach  urkundlicher  Angabe  ist  am  28.  Ok- 
tober 1293   die   Umschliessung   der  Stadt   aufgegeben*);   nehmen  wir 

1)  Darauf  folgte  noch  eine  Traditionsnotiz,  die  aber  jetzt  vollständig  un- 
leserlich ist. 

^)  Vgl.  Mitt.  des  Instituts  24,  309;  26,  490. 

')  Mit  diesen  AusfOhrnngen  dürfte  sich  Bergengrfln  S.  14  A.  4  erledigen. 

*)  Ad.  urkundet  an  diesem  Tage  vor  Gemar;  Albrecht,  Rappoltsteiner 
Urk.  1,  Nr.  208  vergL  auch  Reg.  Ad.  Nr.  166  zu  November  2. 


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g94  Kleine  Mitteilungen. 

daza  die  Notiz  des  Chron.  Colm,  (Font  II  74  Z.  5),  daas  die  Belagerung 
sechs  Woeben  gedauert  habe,  so  erweist  sich  der  von  den  Ann.  Colnu 
gebotene  Anfangspunkt  der  Belagerung  (Sept.  28)  auch  als  richtig. 

Aus  diesen  AusftQirungen  ergibt  sich,  dass  die  ganze  angezogene 
Darstellnng  der  Ann.  Gohn.  zutreffend  ist,  aber  irrtümlicher  Weise  zu 
dem  Jahre  1232  statt  zu  1293  gesetzt  wurde. 

Zu  prüfen  sind  nun  noch  die  hierhergehörigen  Tagesangaben  des 
Chronicon  Golmariense,  das  uns  die  Belagerung  und  Einnahme  von 
Eolmar  in  sehr  ausführlicher  Weise  schildert.  Es  enthält  deren  dreL 
Zunächst  sei  auf  die  eingegangen,  dass  Anselm  von  Bapoltstein  inner- 
halb der  Oktave  von  St.  Martin  (—-November  11  —  18)  herumgeführt 
wurde  (Font.  ü.  S.  77).  Der  Bichtigkeit  dieser  Nachricht  steht  kein 
urkundliches  Zeugnis  entgegen;  denn  nach  reg.  166  ist  am  2.  No- 
vember die  Belagerung  von  Eolmar  zu  Ende.  Die  zweite  Tagesangabe 
findet  sich  in  folgenden  Sätzen  (S.  73  zu  1293) :  Bex  Adolfus  reginam 
Brisacum  mittit,  ipse  cum  exercitu  versus  Columbariam  (das  Coloniam 
des  Textes  ist  sinnlos)  proficiscitur.  Gives  Columbarienses  dominica 
vigilia  exaltationis  crucis  (September  13)  in  montana  egressi  viaum 
suum  nondum  maturum  coUigunt .  . .  Columbarienses  cum  gaudio  re- 
vertuntur  et  se  preparant  quo  amplioria  coUigant  et  sibi  prospiciaut 
K,  Adolf  ist  laut  Urkunden  am  11.  September  (reg.  162/3)  in  Strass- 
burg;  darum  konnten  die  Kolmarer  mit  Becht  befürchten,  dass  der 
König  am  12.  oder  13.  September  wegen  der  Vorgänge  in  ihrer  Stadt 
vor  deren  Toren  erscheine.  Als  dies  nicht  eintraf,  schnitten  sie  am 
13.  September  eiligst  die  noch  nicht  reifen  Trauben,  um  sie  nicht  den 
Horden  Adolfs  preiszugeben,  und  trafen  Vorkehrungen  zu  ihrer  Ver- 
proviantirnng.  Wenn  sich  nun  diese  zwei  Tagesangaben  ebenso  wie 
vorher  die  allgemeineren  Nachrichten  des  Chronic.  Colm.  als  fehlerlos 
ergeben  haben,  so  dQrfen  wir  auch  nicht  an  der  Richtigkeit  der  dritten 
Notiz  zweifeln;  sie  lautet  (S.  72):  Anno  1293  quarto  idus  septembris 
(September  10)  scultetus  Golumbariensis  ignorantibus  senatoribus  et 
civibus,  Anseiraum  de  Bapoltstein  advocat  eique  civitatem  tradit.  Wenn 
aber  Anselm  von  Bapoltstein  erst  am  10.  September  die  Stadt  betritt  ^) 
und  den  Treueid  sich  schwören  lässt,  um  dessenwilleu  Adolf  von  Zorn 
erfüllt  wird  und  den  Zug  gegen  Kolmar  beschliesst,  dann  muss  Adolf, 
da  er  sich  bereits  am  11.  September  in  Strassburg  befindet  (reg.  162, 
163),  aus  anderen  Gründen  Dach  dem  Oberrhein  gezogen  sein.    Diese 


1)  Der  einst  von  Rudolf  entsetzte  Schultheiss  hatte  sich  nach  dessen  Tod 
der  Stadt  bemächtigt  und  dem  neu  erwählten  Könige  Adolf  die  Huldigung 
versagt. 


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Kleinere  Beiträge  zu  den  Regesten  der  Könige  Rudolf  bis  Karl  IV.     695 

Gründe  werden  uns  von  zwei  Quellen  1)  angegeben  1.  von  den  Ann. 
Golmar.  (siehe  oben).  Adolf  und  seine  Begleiter  nahmen  den  Weg  nach 
Bisanz,  2.  meldet  Cunradus  Siudelfingensis  (Font.  11  472)  zu  1293): 
Idem  rex  ad  nativitatem  sancte  Marie  virginib  cum  exercitu  venit  et 
cum  multis  baronibus  ad  civitatem  dictam  Bisinze  epi&copatum  et  versus 
Colmarum  civitatem,  ipsam  obsidendo  et  totam  Alsaciam  circa  et 
circa  destruendo.  Adolf  befand  sich  also,  als  er  am  11.  September 
in  Strassburg  weilte,  auf  einem  Zuge  nach  Bisauz.  Zu  dieser  Tat- 
sache passt  vortrefflich,  dass  Otto  IV.  von  Burgund,  der  bekanntlich 
zu  Frankreich  überg^jangen  war,  vor  Kolmar  bei  dem  Könige  er- 
schien, um  von  diesem  die  Lehen  zu  empfangen  (Font.  11  74  vgl. 
reg.  165).  Er  hörte  eben  von  dem  nach  Burgund  geplanten  Unter- 
nehmen und  wollte  den  durch  Eolmars  Gebahren  aufgehaltenen  König 
davon  abbringen.  Wohl  der  kleine  Erfolg,  da^s  Otto  sich  scheinbar 
beugte,  vielleicht  auch  Missmut  seitens  der  Erzbischöfe,  die  nun  lange 
genug  im  Felde  lugen,  bewog  Adolf  nach  Erledigung  der  Kolmarer 
Angelegenheiten  wieder  rheinabwärts  zu  gehen. 

Nach  diesem  Ergebnis  lautet  die  letzte  Frage :  Was  bewog  überhaupt 
Adolf  zu  dem  Zuge  gegen  Burgund  ?  Vielleicht  hatte  Adolf  von  dem 
Vertrage  gehört,  den  Otto  am  9.  Juni  1291  mit  dem  französischen 
Könige  schloss;  nach  diesem  nämlich  sollte  sich  Ottos  Tochter  Johanna 
mit  dem  französischen  Thronerben  oder  dem  zweiten  Sohne  Philipps 
verheiraten  und  je  nach  umständen  die  ganze  Pfalzgratschaft  oder  ein 
Teil  derselben  an  das  Haus  Capet  kommen^).  Hatte  Adolf  davon  Kunde 
erhalten,  so  bestand  för  ihn  allerdings  die  Pflicht  einzuschreiten.  Nur 
schade,  dass  es  bei  den  Plänen  blieb! 

Bensheim.  H.  Schrohe. 


1)  Bergengrün  8.  14  hat  folgende  Anmerkung  »Clerc  Essai  sur  bist,  de  la 
Franche-Comtfe^l870  I  493  spricht  von  einem  in  Speyer  beschlossenen  Zuge  gegen 
Bargand  und  Besancon  und  verweist  auf  »Eist,  universelle  par  une  sociät^ 
d'AnglaiSf  article  Allemagne.  In  der  Halliscben  Weltgeschichte  habe  ich  diese 
Angabe  nicht  finden  können«. 

»)  Vergl.  Bergengrfln  S.  1 1  f. 


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Literatur. 

Julius  Ficker,  üntersuchnugen  zur  Erbenfolge  der 
astgermanischen  Bechte.  6.  Bd.  1.  Abt.^  (Aus  seinem  Nach- 
lasse).    Innsbruck,  Wagnersche  Universitätäbuchhandlung  1904 

Die  traurige  Ahnung,  der  Ficker  wiederholt  in  den  Vorreden  zu 
den  einzelnen  Abteilungen  der  »Untersuchungen  zur  Rechtsgeschichte* 
Ausdruck  gab,  dass  es  ihm  nicht  vergönnt  sein  werde,  auch  nur  deren 
erbrechtlichen  Abschnitt  zum  Abschluss  zu  bringen,  hat  sich  leider  be- 
stätigt. Von  der  beabsichtigten  zweiten  Abteilung  des  fünften  Bandes, 
für  die  F.  die  Darstellung  der  Erbenfolge  der  göthisch-norwegischen 
Rechtsgruppe,  sowie  ein  alphabetisches  Inhaltsverzeichnis  über  das 
bisher  Veröffentlichte  in  Aussicht  genommen  hatte,  vgl.  diese  Zeitschrift 
Bd.  20  S.  288—301,  484—489,  Bd.  21  S.  166—176,  Bd.  23  S.  496 
507,  hat  sich  in  F.'s  Nachlass  nur  ein  kleiner,  die  ersten  56  Seiten  der 
vorliegenden  Publikation  füllender  Teil  druckreif  ausgearbeitet  vorgefunden. 
Ein  älterer  1890  hergestellter  Entwurf,  den  F.  bei  der  letzten  Ausarbeitung 
ausgiebig  heranzog,  eimöglichte  jedoch  im  wesentlichen  deren  Ergänzung 
—  freilich  unter  dem  Vorbehalt,  dass  die  hier  vorgetragenen  Ansichten 
sich  vielleicht  nicht  immer  mit  denjenigen  decken,  die  F.  bei  der  endigil- 
tigen  Redaktion  als  zutreffend  anerkannt  hätte.  Ein  Bedenken  gegen  die 
Veröffentlichung  des  Entwurfs  kann  aus  diesem  Umstand  jedoch  nicht  her- 
geleitet werden.  Auch  diese  »vorläufigen*  Erörterungen  stützen  sich  auf 
die  umfassendste  Quellenkenntnis ;  es  diu:f  wohl  angenommen  werden,  dass 
eine  nochmalige  Durcharbeitung  nur  Einzelheiten  raodifizirt,  die  Grundan- 
scbauungen  dagegen  unverändert  gelassen  hätte.  Dem  Herausgeber  v.  Vol- 
telini,  der  sich  der  schwierigen  Arbeit  unterzog,  den  Entwurf  in  eine 
Fassung  zu  bringen,  die  ihn  den  von  F.  selbst  herausgegebenen  Veröffent- 
lichungen als  deinen  organischen  Bestandteil  anreiht,  gebührt  daher  der 
aufrichtigste  Dank  aller,  die  der  behandelten  Materie  und  der  Persönlich- 
keit F. 's  Interesse  entgegenbringen. 

Als  erstes  der  von  ihm  als  göthisch-norwegische  Gruppe  zusanmien- 
gefassten  Rechte  behandelt  F.  das  isländische  (S.  1 — 19).     Es  berück- 


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iiiteratur,  697 

sichtigt,  abweichend  von  den  meisten  übrigen  Becbten  dieser  Gruppe,  die 
jedes  Weib  im  Erbgang  nicht  nur  durch  den  gleichstehenden  Mann,  son- 
dern auch  durch  Männer  entfernterer  Grade  ausgeschlossen  sein  lassen, 
den  Geschlechtsunterschied  nur  oberflächlich,  durch  Zurücksetzung  des 
Weibes  ausschliesslich  hinter  dem  gradgleichen  Mann,  und  kommt  damit 
det  von  F.  für  das .  ürrecht  angesprochenen  Gleichstellung  der  Geschlechter 
ziemlich  nahe.  Durch  diese  Gestaltung  setzt  sich  das  isländische  Becht 
freilich  in  entschiedenen  Gegensatz  zum  westnorwegischen,  aus  dessen  Ge- 
biet die  Besiedlung  Islands  nach  den  bekannten  Nachrichten  erfolgt  ist. 
F.  schliesst  daraus  auf  eine,  freilich  historisch  nicht  nachweisbare  Land- 
nahme auch  70Q  andern  ostnorwegischen  Gebieten  au^. 

Der  zweite  Abschnitt  befasst  sich  mit  dem  göthischen  Recht  (S.  1 9 
bis  34).  Hier  ist,  anders  als  im  isländischen  Recht,  nicht  lediglich  die 
Gleichheit  des  Grades  massgebend,  sondern  daneben  das  Geschlecht  des 
Stammes  berücksichtigt:  jeder  mas  a  mare  schliesst  jedes  Weib  gleichen 
Grades  aus ;  es  wird  aber  andererseits  der  Mann  vom  Weib  und  das  Weib 
Yom  Mann  als  gleichstehende  Erben  betrachtet.  Ursprünglicher  erscheint 
F.  die  isländische  Gestaltung:  ein  Übergang  von  der  Gleichstellung  zur 
Zurücksetzung  des  Weibes  konnte  sich  zunächst  nur  durch  Zurücksetzung 
des  Weibes  selbst,  nicht  durch  Zurücksetzung  des  Weiberstammes  voll- 
ziehen. 

Im  folgenden  Abschnitt,  S.  34 — 45,  führt  F.  zunächst  den  schon 
vorher  angedeuteten  Gedanken  einer  Verwandtschaft  des  isländischen  und 
des  ostnorwegischen  Rechts  aus,  welch  letzteres,  sonst  nicht  näher 
bekannte  Recht  als  ein  Glied  der  göthischen,  dem  isländischen  Recht 
zweifellos  nahestehenden  Gruppe  zu  erachten  sei.  Denn  es  habe  den  Ge- 
schlechtsunterschied nur  in  der  denkbar  geringfügigsten  Weise,  in  dem 
Ausschluss  des  Weibes  nur  als  solchem  (nicht  des  Weiber  stamm  es)  und  nur 
durch  den  Mann  gleichen  Grades,  berücksichtigt,  nähere  sich  aber  durch 
diese  Gestaltung  dem  von  der  Gleichstellung  der  Geschlechter  ausgehenden 
üiTecht  der  ostgermanischer  Gruppe,  dessen  reinster  Typus  im  göthischen 
Recht  erblickt  werden  müsse.  Dass  zwischen  dem  göthischen  Recht  und 
der  göthischen  Grappe  Verwandtschaftsverhältnisse  obwalten,  weist  F.  in 
einer  Reihe  von  Einzelpunkten  (in  der  Regelung  der  Aufteilung  des  Wer- 
geides, dem  Vorkommen  übereinstimmender  Fristen,  der  Identität  der  Über- 
eignungshandlungen  bei  Grundeigentum,  Festigung  und  Grenzumgehung) 
überzeugend  nach.  Die  behauptete  Verbindung  des  isländischen  mit  dem 
göthischen  Recht  hat  dagegen  den  Charakter  einer  blossen  Hypothese :  sind 
wir  doch  für  den  Inhalt  des  die  Kette  schliessenden  ostnorwegischen  Rechts 
nur  auf  Vermutungen  hingewiesen. 

Der  folgende,  dem  westnorwegischen  Recht  gewidmete  Abschnitt, 
S.  45 — 77,  enthält  eine  Vergleichung  der  Erbentafeln  des 
Frostuthings-  und  des  Gulathingsrechts.  Beide  gehen  nach  F. 
in  der  Zwölfzahl  der  übereinstimmend  gezählten  ErbföUe  auf  eine  gemein- 
same Vorlage  zurück,  unterscheiden  sich  jedoch  in  der  verschiedenen  Be- 
handlung der  Weiber  und  des  Weibsstammes.  Der  gemeinsamen  Vorlage 
entsprach  wohl  die  bessere  Stellung  der  Weiber  im  Frostuthingsreeht ;  doch 
scheint  das  Gulathingsrecht  in  der  auffallenden  Bevorzugung  der  Schwester, 
dem  einzigen  Weib,    das  mit  dem  entsprechenden  Bruder  im  selben  Erbe 


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698  Literatur, 

steht,  ja  sogar  mit  ihm  erbt,  einen  Best  des  älteren  Rechts  za  bewabren. 
Zutreffend  sieht  F.  darin  eine  Milderung  der  Unbilligkeiten,  die  eintreten 
würden,  wenn  die  beim  Erbe  nach  den  Eltern,  insbesondere  nach  deni 
Vater  ausgeschlossene  Schwester  aucü  vom  Erbe  ihres  Bruders  durch 
Mutter,  Brüder  und  Brüdertöchter  ausgeschlossen  sein  sollte. 

Auch  für  das  burgundische  Becht,  S.  77 — 90,  nimmt  F.  eine 
nähere  Yerwandtschafb  zum  norwegischen  Rechte  an :  denn  auch  hier  fände, 
soweit  das  Fallrecht  nicht  eingriffe,  erbrechtlich  nur  die  Einheit  des  Vaters 
Berücksichtigung,  seien  germani  und  consanguinei  gleichstehende  Erben, 
dagegen  blosse  uterini  vom  Erbe  ausgeschlossen. 

Eine  Beeinflussung  durch  of^tgermanisches  Recht  glaubt  F<  auch  fär 
die  in  den  von  ihm  selbst  publizirten  Teilen  seiner  Untersuchungen  schärfer 
geschiedenen  Oebiete  des  alemannischen  und  helvetischen  Rechts^ 
8.  91 — 96,  konstatiren  zu  können.  Die  massgebenden  Paukte  sind  ihm 
dabei  die  Zurücksetzung  der  Mutter  und  der  Muttersippe,  die  im  ältesten 
Recht  wohl  bis  zum  Ausschluss  führte,  die  Nichtteilnahme  der  Töchter  an 
der  hereditas  patemica,  endlich  der  Vorzug  der  Vatermagen  vor  den 
Muttermagen. 

Eine  Annäherung  des  langobardischen  Rechts  an  das  Gulathing* 
recht  konstatirt  F.  im  7.  Abschnitt,  S.  97 — 124.  Massgebend  ist  ihm 
die  übereinstimmende  Behandlung  der  Weiber  und  des  Weiberstammes  im 
weiteren  Erbenkreis.  Als  älteste  Glestaltang  des  longobardischen  Rechts 
erscheint  ihm  Ausschluss  der  ganzen  Mutterseite,  einschliesslich  Mutter 
und  uterini,  durch  die  gesamte  Vaterseite,  auf  der  Vaterseite  Ausschluss 
aller  Weiber,  ausgenommen  die  beschränkt  erbfähige  Tochter  und  Schwester, 
durch  die  Männer,  endlich  Ausschluss  aller  Männer  vom  Weib  durch  Männer 
vom  Mann. 

Eine  ähnliche  Erbfolgeordnung  bietet  das  gothländische  Rechte 
S.  124 — 138,  dem  freilich  der  —  mindestens  für  die  überlieferte  Form 
des  langobardischen  Rechts  charakteristische  —  Einfluss  der  Geschlechta- 
vormundschaft  mangelt,  andererseits  die  andern  ostgermanischen  Rechten 
fremde  Scheidung  der  Nacblassbestandteile  als  Fahrnis  und  Liegenschaft 
eigen  ist.  Das  letztere  Moment  erklärt  F.  ansprechend  durch  die  alsbald 
nach  der  Niederlassung  auf  einer  Insel  hervortretende  Bedeutung  des  Grund- 
besitzes als  eines  nur  in  beschränktestem  Mass  yorhandenen  Gutes. 

Der  Schlussabschnitt  handelt  vom  warnischen  Recht,  S.  138 — 148. 
F.  erblickt  darin  ein  Mischrecht,  dem  vermutlich  der  anglische  Volksbe- 
standteil westgermanische,  der  warnische  ostgermanische  Elemente  zugefügt 
habe.  Die  Einreihung  der  Mutter  nach  den  Geschwistern,  der  Vorzug  der 
Schwertmagen  vor  allen  Weibern  und  vor  den  Männern  vom  Weibe  nähere 
auch  diese  Erbfolgeordnung  den  Rechten  der  Gnlathingsgruppe. 

Wie  in  den  früheren  Teilen  erleichtert  auch  in  diesem  Nachlasswerk 
eine  Übersicht,  S.   148 — 151,  das  Verfolgen  des  Gedankenganges. 

Für  die  zweite  Hallte  des  vorliegenden  Bandes  ist  das  Gesamtregister 
über  die  bisherigen  Publikationen  in  Aussicht  genommen,  dessen  Ausar- 
beitung Dr.  Kogler  übernommen  hat.  Über  die  Veröffentlichung  son- 
stiger Entwürfe  ist  noch  kein  Entschlass  gefasst. 

Kiel,  Juli   1904.  Otto  Opet. 


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Literatur.  699 

Dr.  jur.  Emil  Goldmann,  Die  EinfQhrniig  der  deutschen 
Eerzogsgeschlechter  Kärntens  in  den  slovenischen 
Stammesverband.  Ein  Beitrag  zur  Bechts-  und  Kulturgeschichte. 
Breslau,  M.  und  H.  Marens  1903.  VII +  247  SS.  (Untersuchungen 
zur  Deutseben  Staats-  und  Bechtsgeschichte  herausgg.  von  Dr.  Otto 
Gierke.  Heft  68). 

Meine  am  Schlüsse  der  Besprechung  des  Puntscbart*8chen  Baches  über 
die  Herzogseinsetzung  und  Huldigung  in  dieser  Zeitschrift  23>  329  aus- 
gesprochene Hoffnung,  dass  diese  Monographie  Anregung  zu  weiterer  For- 
schung bezüglich  des  über  das  rein  lokalhistorische  Interesse  doch  weit 
hinausgehenden  Gegenstandes  geben  wird,  hat  sich  gar  bald  erfüllt.  Bildet 
Puntscharts  fleissige  Arbeit  in  quellenkritischer  Hinsicht  zwar  für  G.  die 
Basis,  welche  G.  teils  durch  Berichtigungen,  teils  durch  neue  scharfsinnige 
Interpretationen  seinen  Zwecken  dienstbar  gemacht  hat,  so  sind  es  die 
umfangreichen  und  vielseitigen  Kenntnisse  G.s  in  der  Ethnologie  und  ver- 
gleichenden Bechtsgeschichte  der  indogermanischen  und  ganz  besonders  der 
slavischen  Völker,  welche  G.  zur  heute,  wie  mir  wenigstens  scheint,  einzig 
möglichen  Lösung  des  Bätsels  der  bisher  Herzogseinsetzung  genannten  Zere- 
monien am  Fürstensteine  führten.  Wie  nun  einmal  der  Stand  der  Quellen 
ist,  wird  freilich  auch  die  Darlegung  G.s  eine  Hypothese  bleiben,  aber  eine 
solche,  die  viel,  sehr  viel  Wahrscheinlichkeit  für  sich  hat. 

Im  ersten  Kapitel  (8.  3 — 24)  handelt  G.  zunächst  von  der  »Her- 
zogseinsetzung*  und  der  >rajasuya*,  der  Königsweihe  der  arischen 
Inder.  Das  Ergebnis  ist  negativ.  Stimmen  auch  vielfach  slavische  und 
indische  Biten,  so  besteht  gerade  zwischen  der  Herzogseinsetzung  und  der 
rajasuya  trotz  mancher  scheinbarer  Ähnlichkeiten  kein  historischer  Konnex. 
Fast  möchte  dieses  einleitende  Kapitel  überflüssig  erscheinen.  Aber  G. 
wollte  hier  offenbar  vorbauen,  damit  er  nicht  hinterher  des  Übersehens 
einer  anscheinend  wichtigen  Analogie  geziehen  werden  könnte.  In  dem 
negativen  Ergebnis  liegt  überhaupt  gar  nicht  das  Schwergewicht  des  ersten 
Kapitels,  sondern  vielmehr  in  dem  vollständig  gelungenen  Versuch  G.s, 
die  zuerst  von  Abt  Johann  erzählte  Schwertzeremonie  am  Fürstenstein  als 
spätere  Zutat  zu  den  ursprünglichen  Zeremonien  auszuscheiden.  G.  macht 
auf  einen  bisher  ganz  übersehenen  Aufsatz  Heinrichs  von  Zeissberg:  >Hieb 
und  Wurf  als  Bechtssymbole  in  der  Sage*  (in  Pfeiffers  Germania  Neue 
Reihe  1  (1868),  401 — 444)  aufmerksam,  welcher  speziell  auch  Karaten  an- 
geht (S.  439 — 440).  Der  Viktringer  Abt  erzöhlt,  der  Herzog  besteige  den 
Stein  und  schwinge  ein  entblösstes  Schwert  nach  allen  Kichtungen,  dem 
Volke  seinen  Willen  kundgebend,  ein  starker  Hort  des  Bechtes  zu  sein. 
Weist  V.  Zeissberg  dafür  Analogien  in  einer  an  die  Person  des  Cola  Bienzi 
sich  knüpfenden  Sage,  dann  bei  der  Krönung  Alphons  IV.  von  Arragon 
und  ganz  besonders  im  ungarischen  und  polnischen  Krönungszeremoniell 
nach,  so  vermehrt  G.  diese  Analogien  durch  Hinweis  auf  die  Krönung 
König  Karls  II.  von  Sizilien  1289  und  —  was  das  wichtigste  ist  —  auf 
die  deutsche  Kaiserkrönung,  welche  selbstverständlich  für  das  Krönungs- 
zeremoniell aller  christlichen  Beiche  vorbildlich  werden  musste.  Ganz 
richtig  betont    hier  G.,    dass  die  Einfügung    der  Schwertzeremonie  in  den 


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700  Literatur. 

Füratensteinritus  dazu  dienen  sollte,  die  Stellung  des  Herzogs  bei  der 
Handlang  am  Fürstenstein,  welche  im  Mittelalter  bereits  vielen  lächerlich 
ei^schien,  einigermassen  wenigstens  zu  verbessern.  Denn  zu  der  ursprüng- 
lichen Zeremonie  passte  es  jedenüalU  nicht,  wenn  der  in  Bauemtracht  ge- 
kleidete, einen  Stock  tragende  Herzog,^  nachdem  ihm  der  Bauer  einen.Backen- 
streich  verabreicht  hat,  dann  am  Fürstenstein  feierlich  das  Schwert  schwing 
Hier  hätte  sich,  glaube  ich,  besser,  als  in  Kapitel  2  (S.  40),  hinein- 
gefügt,  dass,  wie  Schönbach  und  v.  Wretschko  nachgewiesen  haben,  die 
Frageprozedur  zwischen  Bauer  und  Herzog  ganz  den  Formeln  für  die 
deidbsche  EöQigskrönung  nachgebildet  und  jedenfalls,  wie  die  Schwertzere- 
monie, erst  eine  spätere  Zutat  zum  Zeremoniell  ist. 

Kapitel  2  (S.  24 — 42)  bringt  die  Kritik  der  bisherigen  Lö- 
sungsyersuche  der  Zeremonien  am  Fürstenstein  und  Herzogsatuhl. 
Lehnt  0.  die  Erklärung  Puntscharts  aus  altslavischen  wirtschaftlichen 
Kämpfen  vollständig  ab,  so  wirft  G.  weiters  die  ganz  berechtigte  Frage 
auf,  wie  so  es  konmie,  dass  das  slovenisch-kämtische  Herzogsrecht  die 
feierliche  Besitznahme  zweier  Steinobjekte,  also  zwei  komplementäre  Rechts- 
handlungen, zum  rechtsgiltigen  Erwerbe  der  Begierungsgewalt  gefordert 
hätte,  während  bei  den  Nord-  und  Südslaven,  bei  den  Schweden  und  Süd- 
germanen  ein  einziger  Steinsit^c  genügte,  und  zieht  folgerichtig  den  Schiusa, 
du  SS  Fürstenstein  und  Herzogstuhl  nicht  einem  und  demselben  Zweck  ge- 
dient haben  können.  Ist  es  nun  G.  geglückt,  diejenigen  Einzelheiten  in 
der  Fürstensteinhandlung,  welche  auf  Übertragung  der  Begierungsgewalt 
deuten,  so  die  Schwertzeremonie  und  Frageprozedur,  als  spätere  Einschiebsel 
auszuschalten,  so  hat  jedenfalls  der  Füratensteinritus  ursprünglich  einem 
ganz  anderen  Zwecke  gedient,  umsomehr,  da  der  Herzog  beim  Fürsten- 
stein gar  nicht  als  Herzog,  sondern  als  schlichter  Mann  aus  dem  Volke 
erscheint.  Nur  das  Niederlassen  —  nicht  Besteigen  —  und  die  feier- 
liche Inthronisirung  auf  dem  Herzogstuhle  symbolisirt  die  Besitznahme  des 
Landes,  woran  sich  unmittelbar  die  erstmalige  Betätigung  des  nach  slavi- 
scher  Anschauung  wichtigsten  Eegentenrechtes,  des  Richteramtes,  anschliesst. 
Da  folgt  also  Bechtsübung  dem  Beehtserwerb.  Solche  Bechtssitze  serbischer 
und  kroatischer  Herzoge  sind  uns  bekannt.  So  ist  denn  nur  das,  was 
Panschart  Huldigung  am  Herzogstuhle  nennt,  die  eigentliche  Herzogsein- 
setzung. 

In  Kapitel  3  (S.  42 — 69)  stellt  G.  die  ganz  richtige  Behauptung  auf, 
der  Fürsten  st  ein  sei  ursprünglich  nicht,  wie  heute,  ein  blosser 
Säulenrest,  sondern  mit  einer  daraufruhenden  Tischplatte 
bedeckt  gewesen,  welche,  wie  S.  M.  Mayer  in  der  Kärntn.  Zeitschrift  3, 
156  erzählt,  ca.  1800  noch  vorhanden  war,  was  auch  einige  ältere  Ab- 
bildungen beweisen.  Übrigens  sprechen  die  ältesten  Quellen  dafür,  Otto- 
kars Beimchronik  und  Abt  Johann  v.  Viktring.  Ottokar  schildert  nach 
Schönbachs  massgebender  Interpretation  das  Zollfeld  als  ausserordentlich 
weit,  so  dass  an  ein  Erstrecken  desselben  bis  Karnburg  zu  denken  ist. 
Wenn  daher  der  Beimchronist  von  einem  Stein  im  Zollfeld  spricht,  so  muss 
er  nicht  gerade  nur  den  Herzogsstuhl  meinen,  sondern  er  kann  ganz  gut 
den  Fürstenstein  im  Auge  gehabt  haben.  Hier  führt  G.  treflfend  die 
Stelle  aus  der  Europa  des  Aeneas  Silvius  über  die  sogenannte  Herzoga- 
einsetzung  und  Huldigung  an,  bezüghch  welcher  Punschart  und  auch  ich  in 


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Literatur.  701 

der  Besprechung   annahmen,    dass  Aeneas    alle  Vorgänge    nur    beim  Her- 
zogsstuhl   abspielen    lässt.     Aeneas    erzählt  von   einem   in    der   Käbe   der 
Euinen  Virunums    auf   weiten  Wiesenflächen    »in    pratis    late  patentibus* 
aufgerichteten  Marmorstein,    auf  welchem   die  Szene    mit    dem  Bauer  vor 
sich    geht,    sonst   ganz  nach  Abt  Johann.      Nach  der  kirchlichen  Feier  in 
Maria  Saal    und    nach    dem  Inthronisationsmahl    kehrt   der  Herzog   in  die 
Wiesen  zurück  und  spricht  auf  dem  Tribunal  sitzend  Recht  >in  prata  re- 
vertitur.     Ibique   pro   tribunali  sedens   ius  petentibus  dicit*.     Dieser  Ge- 
richtssitz  muss    nun    mit  dem    früher  erwähnten  Marmorstein  keineswegs 
identisch    sein,    sondern  Aeneas    kann    mit  dem  Gerichtssitz  sehr  gut  den 
Herzogsstuhl  gemeint  haben.     G.   glaubt  daher,    daas  der  Fürstenstein  ur- 
sprünglich in  der  Talebene  am  rechten  Glanufer  unterhalb  des  Kamburger 
Hügels  stand,  dem   auch   die  Ortsbeschreibung  Abt  Johanns   nicht   wider- 
spricht,   abgesehen    von    der   Tradition,    welche   ebenfalls   einen  Acker   im 
Blachfeld,  östlich  von  der  Kamburger  Höhe,    als   ursprünglichen  Standort 
des  Fürstensteins  bezeichnet.     Nun  hat  schon  Schönbach    au^erksam  ge- 
macht, dass,  wenn  Ottokar  den  Stein  im  Zollfeld  als  »gesidel^  bezeichnet, 
er   damit  nur    eine   Vereinigung   von    mehreren    Sitzen,    mindestens    von 
zweien,  gemeint  haben  kann.     Fasst  Schönbach  den  Stein  als  Herzogsstuhl 
mit  dem  Doppelsitze  auf,  so  deutet  G.  das  »gesidel*  richtiger  als  Sitzplatz 
für  mehrere  Personen,   also   als  Fürstenstein  mit   der  Tischplatte.     Dafür 
spricht  denn  auch  die  Stelle  bei  Abt  Johann,  und  zwar   im  Entwurf  und 
in  der  Reinschrift  des  Liber  certarum  historiarum,  darnach  die  erste  Frage 
des  Bauers    >a   consedentibus   sibi^    beantwortet  wird.      Suchte  man  sich 
früher  künstlich  durch  Emendation  des  »consedentibus*  in  »concedentibus* 
zu  behelfen,    so    lässt   sich   jetzt    durch    die  Annahme    der  Tischform    des 
Fürstensteins    diese  Stelle    bei  Abt  Johann    leicht  und  natürlich  erklären. 
G.  geht  noch  weiter.     Er  behauptet,    dass  auch  der  Herzogsstuhl  zur  Zeit 
des  Reimchronisten  Ottokar   noch   kein  Doppelsitz  war,    so  dass    man  ihn 
hätte  »gesidel«  nennen  können,  sondern  diese  Form   dem  Stuhle  erst  ge- 
geben wurde,  als  in  Kärnten  eine  Doppelbelehnung  geplant  war,  was  nach 
Abt  Johann  im  Jahre   1342  (S.  64)  eintrat,  als  Herzog  Albrecht  sich  mit 
einem  seiner  Neffen  auf  den  Herzogstuhl  setzen  lassen  wollte.     Die  zuerst 
von  Thomas  Ebendorfer  gebrachte  Nachricht,  dass  auf  dem  einen  Sitze  des 
Herzogßtuhles    bei   der  Huldigung  der  Pfalzgraf  den  Platz  einnahm,    sieht 
G.  als  Märchen  an,  da  die  älteren  Quellen  davon  nichts  erzählen. 

In  Kapitel  4  (S.  69 — 103)  hebt  G.  den  rein  sakralen  Charakter 
der  Fürsten  Steinzeremonie  hervor.  G.  spricht  den  Fürstenstein 
direkt  als  ein  heidnisch- slovenisches  Kultobjekt  und  zwar  als  einen  Tisch- 
altar an.  Aber  ob  dieser  Karnburger  Stein  gerade  der  Kultmittelpunkt 
der  Slovenen  war,  wissen  wir  nicht.  Man  gebrauchte  eben  für  die  sakrale 
Feier  einen  Altar,  deren  es  ja  in  Ober-  und  Unter-Kämten  mehrere  gegeben 
haben  wird.  Als  Beweis  des  ursprünglich  sakralen  Charakters  der  Fürsten- 
steinzeremonie  sieht  G.  das  Auftreten  des  Herzogs  mit  einem  buntscheckigen 
Stier  und  einem  schwarz-weiss  gefleckten  Feldpferd  (d.  h.  ein  von  jeder 
Arbeit  unberührtes  Tier)  vor  dem  auf  dem  Steine  sitzenden  Bauer  an, 
einst  jedenfalls  zum  Opfer  bestimmte  Tiere,  wofür  drastische  Beispiele  aus 
den  Sagen  der  indogermanischen,  besonders  slavischen  Völker  angeführt 
werden.     Hierzu  kommt  noch  ein  sehr  beachtenswertes,  bis  jetzt  missver- 


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702  Literatur. 

standenes  Moment.  Abt  Johann  erzählt  von  einigen  za  Ehren  des  neuen 
Landesf&rsten  angezündeten  Hoizstössen  »incensis  aliqoibus  focis  pro  re- 
Terentia  principis*  bei  hellichtem  Tage,  was  ein  eigener  Beamter,  d^ 
Brenner  »iacendiarias*  zu  besorgen  hatte.  Panschart  faaste  nnn  »foei* 
als  Hftnser  auf  und  ich  schloss  mich  dieser  seiner  irrtümlichen  Anschaanng 
an.  6.  ericlärt  aber  dieses  Feueranzünden  als  »Überlebsel*  eines  bei  dmr 
Fürstensteinzeremonie  zu  sakralen  Zwecken  verwendeten  Feuers  und  da« 
Geschlecht  der  Brenner  als  einstiges  Fea^rpriestergeschlecht.  Für  den 
sakralen  Charakter  spricht  auch  die  Erzählung  der  zwei  Schwabenspiegel- 
handschriften,  dass  der  neue  Herzog  den  Fürstenstein  dreimal  umkreist 
habe,  wobei  die  Volksmenge  mit  slovenischen  Gestogen  Gott  lobte,  dass 
er  ihnen  und  dem  Lande  einen  Herrn  nach  ihrem  Willen  gegeben  hmL 
Schliesslich  fasst  G.  auch  den  Herzogsbauer  als  ursprünglich  sakralen 
Funktionär,  als  Priester  auf. 

Li  einem  Exkurs  über  das  Mahdrecht  (S.  104 — 114)  ist  G.  sogar 
geneigt,  die  geschichtliche  Wurzel  dieses  Rechtes,  falls  es  überhaupt  be- 
standen hat,  im  Opferritual  der  Slaven  zu  suchen,  nämlich  den  Opferplatz 
und  das  Objekt,  welches  die  Opfergabe  zu  tragen  hatte,  mit  Gras,  Heu 
u.  dergl.  zu  bestreuen,  das  in  genau  yorgeschriebener  solenner  Form  von 
einem    eigenen  Priester   gemäht,    gesammelt  und    gestreut  werden  mussie. 

Nach  diesen  Ausführungen  gelangt  G.  in  Kapitel  5  (8.  115 — 129) 
dazu,  die  ganze  Fürstensteinzeremonie  als  eine  Umbildung 
der  altslovenischen  Stammesweibe  zu  deaten.  Es  handelt  sich 
hier  nicht  um  die  Herzogseinsetzung,  sondern  um  die  Herzogseinführung, 
wenn  auch  diese  Bezeichnung  nicht  die  wünschenswerte  Bestimmtheit  zum 
Aasdruck  bringt.  Der  stammfremde  deutsche  Herrscher  soll  in  den  Yolks- 
verband  der  Slovenen  eingeführt  werden.  Wie  überall,  war  auch  in  Kärnten 
die  Christianisirong  der  heidnischen  Sloyenen  seit  der  Mitte  des  8.  Jahr- 
hunderts anflüiglicb  nur  eine  ganz  oberflächliche.  Gab  es  ja  doch  Bück- 
fUlle  znm  Heidentum  mit  Vertreibung  der  Priester.  Das  Christentum  war 
nur  die  Hülle,  unter  der  die  früheren  religiösen  Vorstellungen  und  G^ 
brauche,  wenn  auch  im  Absterben  begriffen,  noch  geraume  Zeit  hindnrcli 
fortbestanden.  Bei  den  Slovenen  bestand  damals  noch  die  Auffassung  von 
der  absoluten  Kongruenz  der  politischen  und  sakralen  Gemeinschaft,  was 
die  römische  Kirche  nicht  mit  einem  Schlage  aus  der  Welt  schaffen  konnte. 
So  gab  es  jedenfalls  schon  vor  der  Ghristianisirung  bei  den  Slovenen,  wie 
auch  bei  anderen  Völkern  ein  Verfahren  zur  Aufnahme  stammfremder  Aus- 
länder mit  eminent  sakralem  Charakter.  Die  Fürstensteinzeremonie  hat 
nun  eine  unverkennbare  Ähnlichkeit  mit  den  von  indogermanischen  Stämmen 
geübten  initiatorischen  Bräuchen  der  verschiedensten  Art,  nämlich  mit  den 
2ieremonien  der  Jünglingsweihen,  der  Freilassungen,  dann  mit  den  bei  der 
Aufnahme  in  Mjsterienverbände  und  sonstige  religiöse  und  politische  Ge« 
nossenschaften  gebräuchlichen  Feierlichkeiten  und  endlich  mit  jenen  Biten, 
die  bei  Einführung  der  Braut  oder  sonstiger  Neulinge  in  die  Haus-  oder 
Geechlechtsgenossenschaft  üblich  waren.  Dass  die  Beamten  des  macht- 
vollen deutschen  Königs  sich  diesen  Zeremonien  unterz(^n,  darin  lag  ein 
Zug  der  Herrscherklugkeit,  um  so  die  deutsche  Vorherrschaft  zu  festigen. 
Jedenfalls  kann  —  muss  ich  hinzufügen  —  die  Übernahme  dieser  slavi- 
sehen  Zeremonien  durch  die  Deutschen  erst  in  einer  Zeit  begonnen  haben, 


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Literatur.  703 

wo  alle  (^egensfttze  geschwunden  waren  und  zwischen  beiden  Volksstämmen 
absoluter  Friede  herrschte. 

In  den  Kapiteln  6 — 10  bringt  G.  die  ethnologischen  Analogiebelege 
für  die  einzelnen  Biten  der  Fürstensteinhandlnng,  zunfichst  Kapitel  6  (S.  130 
bis  145)  der  Einkleidungs-Bitus.  Der  Herzog  entledigt  sich  der 
deutschen  Bittertraeht  und  legt  sloyenische  Kleider  an  —  er  zieht  den 
Deutschen  aus  und  den  Slovenen  an,  sagt  G.,  ähnlich,  wie  der  Franke 
Samo-Pl^mjsl^  welcher  zur  Herrschaft  über  die  Tschechen  berufen  wurde, 
dessen  bei  der  Einkleidung  getragenen  Bastschuhe  nach  Kosmas'  Erzählnng 
zur  dauernden  Erinnerung  an  seine  niedrige  bäuerische  Herkunft  am  Wjüeh- 
rad  aufbewahrt  wurden  (ygl.  Schreuer,  Untersuchungen  S.  15). 

Kapitel  7  (S.  146 — 163)  handelt  vom  Sitzritus.  Wie  uns  Otto- 
kar*s  Beimchronik  erzählt,  musste  der  Herzog  ursprünglich  auf  dem  Fürsten- 
stein sitzen  und  auch  eine  Urkunde  Herzog  Ernst  des  Eisernen  vom  Jahre 
1414  spricht  vom  Sitzen,  wenn  auch  inzwischen  Abt  Johann  vom  Stehen 
auf  dem  Stein  berichtet.  Der  Herzog  tritt  durch  das  Sitzen  auf  dem 
Tischaltar  in  Kontakt  mit  der  Gottheit  und  deshalb  auch  in  politischen 
Verband  mit  allen  jenen,  die  bereits  im  engen  persönlichen  Verband  zur 
Gottheit  stehen. 

In  Kapitel  8  (S.  164 — 174)  wird  der  Backenritus  besprochen. 
G.  zeigt  zunächst,  dass  der  bei  Aufnahme  der  slavischen  Braut  in  die 
Hausgenossenschaft  des  Hannes  geübte  Schlagritus,  seien  es  nun  Peitschen- 
oder Butenhiebe  oder  eine  Ohrfeige,  ein  Symbol  obligatorischen  zugleich 
aber  auch  initiatorischen  Charakters  darstellt.  So  lässt  sich  auch  der 
Backenstreich  am  Fürstenstein  als  ein  Brauch  deuten,  der  die  Auhiahme 
des  stammfremden  deutschen  Herzogs  in  den  Volksverband  der  Slovenen 
bewirken  sollte,  d.  h.  die  Aufnahme  eines  Neulings  in  den  hausväterlichen 
Machtbereich  des  Stammesgottes,  wobei  der  die  Gottheit  stellvertretende 
Priester  —  später  der  Herzogsbauer  —  in  derselben  Weise  handelt,  wie 
der  Vorstand  einer  gewöhnlichen  Hausgenossenschaft  gegenüber  einer  Person,  ■ 
die  diesem  Verbände  zugeführt  werden  solL  Es  wird  daher  nicht,  wie 
Punschart  meint,  durch  den  Backenstreich  die  letztmalige  Ausübung  einer 
dem  Herzogsbauer  zustehenden  Gewalt  zur  sinnbildlichen  Darstellung  ge- 
bracht, sondern  gerade  das  Gegenteil,  die  erstmalige  Ausübung  eines  herr- 
schaftlichen Bechtes:  Die  Besitznahme  der  Person  des  in  den  Stammesver- 
band einzuführenden  Herzogs. 

G.  verbreitet  sich  in  Kapitel  9  (S.  174 — 191)  über  die  Einführung 
des  Herzogs  in  die  ignis  et  aquae  communio  der  Slovenen 
und  findet  es  zunächst  auffällig,  dass  das  Christentum  einen  so  eminent 
heidnischen  Brauch,  wie  die  bereits  früher  erwähnte  Feuerzeremonie,  nicht 
beseitigt  hat.  Das  lodernde  Feuer  muss  eben  beim  Einbürgerungsverfahren 
eine  ganz  besondere  Wichtigkeit  gehabt  haben,  dass  es  dem  kirchliehen 
Einflüsse  trotzen  konnte.  Den  Indogermanen  galt  als  ZentralbegrijQf  aller 
rechtlichen  Gemeinschaft  die  ignis  communio,  d.  h.  eine  sakrale  Vereinigung 
von  Menschen,  die  in  einem  göttlich  verehrten  Herdfeuer  den  örtlichen 
Mittelpunkt  ihres  Verbandes  erblicken,  was  von  der  Hausgenossenschaft, 
den  Gesehlechtem,  Stämmen  und  Stammesverbänden  gilt  Wer  dem  Ver- 
bände des  Hauses  angehört,  hat  Anteil  an  der  Flamme  des  Herdes;  an- 
demflGklls  mnss  der  Fremde  feierlich  in  die  ignis  communio  aufgenommen 


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704  Literatur. 

werden,   was  G.    aas    slaviscben   Hocbzeiitsbräachen   belegt.      Der    Initiaad 
musste  z.  B.  das  Herdfeuer  dreimal  umschreiten.     So  war  aucii  der  stamm- 
fremde Ausländer   in   die  ignis   communio   des  Volkes   erst   solenn  einza- 
führen.     Ob  der  Herzog  gerade   zum  Zentral-focus  der  slovenischen  Volks- 
gemeinschaft   geführt  werden   musste,  wie  Cr.  meint,    l&sst   sich  nicbt  mit 
Bestimmtheit    sagen.      Doch  wenn   der  Schwabenspiegel   vom   dreimaligen 
Umkreisen   des  Fürstensteins   durch  den  Herzog   erzählt,    so  dürfte  dieser 
nicht   nur    den  Stein,    sondern    auch    die  brennenden  Holzstösse  umkreist 
haben,    durch    welch'    letztere    das    heilige  Herdzentrum   der   slovenischen 
Yolksgenossenschaft   in  christlicher  Zeit    symbolisirt   wurde.      Abt  Johann 
hat  diesen   alten  Brauch   ebenso  wenig  verstanden   und  daher   als  Ehren- 
feuer missgedeutet,  wie  er  auch  den  Trunk  frischen  Wassers  beim  Fürsten- 
stein  durch  den  Herzog  fälschlich  als  Mahnung  des  Volkes  zur  Massigkeit 
auslegt.     Aber   den  Indogermanen    ist  der  Inbegriff  aller  rechtlichen  Ge- 
meinschaft die  aquae  et  ignis  communio.     Wieder  bringt  Gr,  Beispiele   aus 
Hochzeitsgebräuchen  besonders  slavischer  Völker  und  kommt  zum  Schlüsse, 
dass  der  Trinkritus    der    solennen  Aufnahme    des    stammfremden    Herzogs 
in  die  aquae  communio  der  Slovenen  diente,  wobei  das  Adjektiv  »frisch« 
besonders    beachtenswert    ist,    da   für  sakrale  Zwecke    nur  frisches  Wasser 
verwendet  werden  durfte.      In  dem  Bauemhute,    aus  welchem  der  Herzog 
den    frischen  Wassertrnnk    zu    sich    nahm,    sieht   G.    einen  altertümlichen 
Zug.     Nach  römischem  Brauch  durfte  heiliges  Wasser  nur  getragen  werden, 
niemals  stehen.     Man  findet  an  verschiedenen  Orten  wendische  Erzgef^sse, 
welche    nicht    stehen    können.     Auch  der  Bauemhut  konnte  nur  getragen 
und  nicht  hingestellt  werden ;  es  durfte  eben  kein  abgestandenes  Wasser  sein. 
Kapitel    10    (S     192 — 235)     handelt   vom     Prüfungsverfahren, 
vom  Garantievertrag    und  von    der  Entgeltleistung.      G.    unter- 
scheidet  bei  den   Zeremonien    am   Fürstenstein    scharf  das  Zutrittsverbot, 
die  Frageprozedur,  Garantie  begehren  und  Gewährung,  Entgeltforderung  und 
•Leistung.      Des  Reiches  Vogt,    der   nach    Ottokars  Erzählung    den  Herzog 
ins  Land  schickt,  ist  G.  gemäss  Quellenbelegen  der  deutsche  König.    Den 
Herzogsbauer    sieht    G.    als  Nachfolger    des    Priesters   und    Mitglied    eines 
freien  Bauerngeschlechtes  an,  der  als  Erbe   der    alten  Priesterwächter  des 
Steines    angesehen   wurde.     G.  weist  nun    ganz  ähnliche  Fragezeremonien, 
Garantieprozeduren  und  Entgeltverhandlungen  in  indogermanischen  Initia- 
tions-Solemnitäten  nach,  ganz  besonders  in  sla vischen  Hochzeitszeremoniellen 
bei  der  Brauteinführung.      Der  Herzog,    der    sich   auf   dem  Fürstensteine 
niederlassen  will,    um  sich  dessen   initiatorische  Kraft  zueigen  zu  machen, 
findet  denselben  vom  Bauer  besetzt.     Diesem  Brauche  entspricht  im  Hoch- 
zeitszeremoniell die  Verschliessung  des  neuen  Heimes   oder  die  Wegsperre 
beim  Einzüge  der  Braut    in  das    neue  Heimatsdorf.     Der  Zutritt   zu    dem 
den  sakralen  Mittelpunkt  der  neuen  Genossenschaft  symboHsirenden  Fürsten- 
stein  und  damit  die  Einführung  in  diese  ist  an  eine  Beihe  von  Bedingungen 
geknüpft.    Der  bäuerliche  Nachfolger  des  Priesterwächters  wehrt  dem  Herzog 
den  Zutritt   zum  Stein    und  zwar    mit  übergeschlagenen  Beinen   auf  dem 
Tische  sitzend,  was,  wenn  auch  sonst  aus  mittelalterlichem  Gebrauche  er- 
klärlich, nach  G.  unter  Beibringung  von  Belegen  aus  der  indogermanischen 
Volkskunde    als  ein  Abwehrritus    aufzufassen    ist.     Nach  indogermanischer 
Vorstellung  wird  fremden  Personen  eine  unheilwirkende,  zauberische  Kraft 


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Literatur.  705 

zugeschrieben  und  wie  man  mancherorts  der  Braut,  gewissermassen  zur 
Abwehr  einer  Hexe,  die  Türe  des  neuen  Heims  durch  gekreuzte  Besen 
oder  ähnliche  zur  Abwehr  schädlicher  Mächte  geeignete  Gegenstände  ver- 
stellt, so  verschränkt  der  Herzogsbauer,  um  die  dem  herannahenden  Frem- 
den innewohnende  Zauberkraft  zu  bannen,  seine  Beine.  Der  Fremde  muss 
zuerst  exorzisirt  und  der  Teilhaberschaft  am  heiligen  Kultgute  für  würdig 
befunden  werden.  G.  meint,  dass  ursprünglich  gefragt  wurde,  ob  der  Ini- 
tiand  dem  stammväterlichen  Gotte  der  slovenischen  Volksgemeinschaft  zu- 
gehöre und  den  bisherigen  Göttern  entsagen,  ob  er  die  Gesamtzwecke  der 
Volksgenossenschaft  fördern  wolle  und  die  zur  Aufnahme  erforderliche  phy- 
sische und  moralische  Qualifikation  besitze.  Als  der  erste  deutsche  Fürst 
aufzunehmen  war,  musste  natürlich  die  erste  Frage  entfallen,  sonst  mag 
aber  das  Verfahren  bei  den  ersten  Aufnahmen  dasselbe  gewesen  sein.  Nach 
und  nach  wurden  dann  die  Fragen  in  solche  umgewandelt,  welche  die 
landesväterlichen  Tugenden  des  fürstlichen  Initianden  zum  Gegenstande 
hatten,  wie  man  auch  bei  der  Brauteinführung  schliesslich  bezüglich  der 
hausmütterlichen  Eigenschaften  Fragen  stellte.  Diese  Umänderung  kann 
sich  erst  zu  einer  Zeit  vollzogen  haben,  wo  der  initiatorische  Grehalt  der 
Fürstenzeremonie  sich  bereits  zu  verflüchtigen  begann,  wahrscheinlich 
durch  Einfluss  des  gelehrten  Klerus,  da  sich  sonst  die  auffallende  Über- 
einstimmung zwischen  den  Fragen  des  kämtischen  Prüfungs Verfahrens  und 
den  Gelöbnisformeln  der  deutschen  Königskrönung  kaum  erklären  liess. 
Ein  alter  Üben-est  scheint  G.  die  durch  Abt  Johann  überlieferte  Frage  des 
Bauers  zu  sein,  ob  der  Herzog  freien  Geschlechtes  sei,  ebenso  die  Frage, 
wer  der  sei,  der  da  komme,  wiewohl  der  Bauer  doch  genau  wusste,  dass 
der  Herzog  nahe,  was  der  bei  anderweitigen  initiatorischen  Akt«n  üblichen 
Katechisation  vollkommen  entspricht.  Der  aufzunehmende  Herzog  darf 
nicht  selbst  antworten,  da  sein  Zeugnis  in  diesem  Augenblick,  wo  er  noch 
üngenosse  ist,  gar  keinen  Wert  besitzt.  Es  antworten  statt  des  Herzogs 
die  beigegebenen  Geleiter  und  Bürgen,  Landherren  »von  freier  Ali;*,  mag 
nun  ihre  Zahl  zwei,  drei  oder  vier  gewesen  sein,  anfangs  Mitglieder  der 
slovenischen  Volksgenossenschaft,  als  des  initiirenden  Verbandes,  später  in- 
folge Germanisirung  deutsche  Landherren.  Sagt  Puntschart  gemäss  der 
Erzählung  des  Aeneas  Silvius  und  nach  dem  Bericht  der  Landstände 
von  1564,  dass  der  Pfalzgraf  und  die  übrigen  Antworter  des  Prüfungs- 
verfahrens als  Vertreter  des  deutschen  Königs  anzusehen  sind,  so  hält 
G.  dem  gegenüber,  dass  unsere  ältesten  Quellen,  Ottokar  und  Abt  Johann 
von  einer  Antworter-  und  Bürgenfunktion  des  Pfalzgrafen  kein  Wort  zu 
melden  wissen. 

Punschart  bringt  wie  Ankershofen,  die  Pfalzgrafenwürde  in  Kärnten 
mit  der  des  Waltpoto  der  Ottonenzeit  in  Verbindung,  welcher  Ansicht  auch 
ich  mich  angeschlossen  und  auf  eine  Urkunde  Kaiser  Konrads  II.  vom 
Jahre  1027  (jetzt  gedruckt  Mon.  Carinthiae  3  n.  239)  aufmerksam  ge- 
macht habe.  G.  leugnet  nun  diesen  Zusammenhang  und  sieht  mit  Ficker 
und  Witte  die  Pfalzgrafen  in  Kärnten  als  blosse  Titularpfalzgrafen  an,  eine 
Anschauung,  die  noch  des  Näheren  nachzuprüfen  sein  wird. 

Gerade  aus  dem  Entgelt,  das  der  Herzog  dem  Bauer  zu  leisten  hatte, 
geht  deutlich  hervor,  dass  es  sich  am  Fürstensteine  nicht  um  die  Herzogs- 
einsetzung handeln  konnte.     Denn  Herzog  wurde   er  kraft  der  Belehnung 

MittheUnnren  XXY.  45 


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706  Literatur. 

durch  den  deutschen  König,  bedurfte  es  da  noch  einer  Ab^be  an  den 
Bauer?  G.  fasst  daher  den  Entgelt  als  ursprünglichen  Opferlohn  für  die 
heilige  Handlung. 

Erzählt  uns  der  Beimchronist,  dass  der  Herzog  schliesslich  auf  dem 
Stein  sitzend  einen  Eid  schwöre,  Frieden  und  Sühne  zu  schaffen,  rechten 
Gerichtes  zu  pflegen  und  niemals  yom  Glauben  abzufallen,  ursprongUch 
jedenfalls  eine  der  Bürgschaftserklttrung  seiner  Geleiter  konforme  Eides- 
formel, die  sich  natürlich  nur  auf  die  für  jeden  Initianden  geforderten 
Bedingungen  bezog,  so  macht  G.  aufmerksam,  dass,  falls  am  Fürstenstein 
die  Herzogseinsetzung  yorgenommen  sein  würde,  es  unbegreiflich  wSre, 
warum  die  eidliche  Verbürgung  der  Geleiter  vorherging  und  erst  am 
Schluss  das  wichtigste,  der  Eid  des  Herzogs,  folgte. 

In  Kapitel  11  (235 — 245)  »Schlussbemerkungen*  bringt  6. 
noch  Einiges  vor,  was  für  seine  Hypothese  spricht.  Es  ist  dies  ausser 
dem  Gebrauche  der  slovenischen  Sprache  beim  Einführungsakt,  haupt- 
sächlich die  Nachricht  Ottokars,  dass  dieser  Einführungsakt  nur  dann  statt- 
findet, wenn  ein  Herzogsgeschlecht  ausgestorben  war  und  Kärnten  vom 
deutschen  Könige  dem  Sprossen  eines  anderen  Geschlechtes  zum  Lehen 
gegeben  wurde.  Durch  die  Aufnahme  eines  Stammfremden  in  die  Yolks- 
genossenschaft  werden  auch  ipso  iure  seine  Nachkommen  Stammesao* 
gehörige. 

Die  Herzogseinführung  wurde  nach  G.  zum  erstenmal  geübt,  als  an 
die  Stelle  der  slavischen  Herrscher  die  deutsche  Fürstengewalt  trat.  Wir 
vermissen  hier  die  Angabe  aller  chronologischen  Daten.  G.  bescheidet  sich,  mit 
Megiser  den  sagenhaften  Ingo  als  den  ersten  von  Kaiser  Karl  d.  Gr.  in  Kärnten 
eingesetzten  Herzog  anzusehen.  Ob  der  Name  Ingo  aber  gar  so  unzweifel- 
haft deutsch  ist,  möchte  ich  nicht  mit  Sicherheit  behaupten.  Das  ist  aber 
auch  nicht  entscheidend,  da  umgekehrt  z.  B.  in  der  Stifhingsurkunde  des 
Klosters  St.  Georgen  am  Längsee  aus  dem  Anfang  des  11.  Jahrhunderts 
(Mon.  Gar.  3  n.  205)  sich  ausdrücklich  als  Slaven  bekennende  Zeugen 
mit  rein  deutsehen  Namen,  wie  Hartwich,  Beginprecht,  Am,  Wolfram, 
Wolfhart,  Sigihart,  Orthwin  finden. 

Unter  den  Habsburgem  schon  geriet  das  ganze  ursprüngliche  Wesen  des 
initiatorischen  Aktes  am  Fürstenstein  in  Vergessenheit  und  man  erblickte 
in  dem  Akte  irrtümlich  die  Herrschafsübertragung. 

Klagenfurt.  August  von  Jaksch. 


Schrohe,  Dr.  H.,  Der  Kampf  der  Gegenkonige  Ludwig 
und  Friedrich  um  das  Reich  bis  zur  Entscheidungs- 
schlacht von  Mühldorf.  Nebst  Exkursen  zur  Beichsgeschiefate  der 
Jahre  1292—1322.  (Heft  29  d.  Hist.  Studien  herausg.  v.  Ehering) 
Berlin.  Ehering  1902. 

Zu  einer  wirklich  befriedigenden  Darstellung  des  von  Seh.  behandelten 
Zeitraumes  fehlen  heute  noch  zwei  wichtige  Vorbedingungen.  Erstens  die 
Neubearbeitung  der  Böhmerschen  Begesten  Ludwigs  und  Friedrichs.  Seit 
Ficker  1865  das  letzte  Ergänzungsheft   zu    denselben    herausgegeben  hat» 


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Literatur.  707 

haben  die  Fände  Riezlers  (Forsch,  z.  D.  G.  XX)  und  Schwalms  (N.  A.  XXIII.) 
gezeigt,  dass  für  diese  Zeit  nicht  einmal  die  Hauptquelle,  das  Münchner 
Beichsarchiv,  erschöpft  ist^).  Und  zweitens  fehlen  Begestenwerke,  die  ähnlich 
wie  es  für  die  Pfalz  schon  geschehen,  auch  für  die  übrigen  wichtigeren 
Territorien  das  gesamte  urkundliche  Material  leicht  und  vollständig  zu- 
gänglich machen.  Denn  vom  Ausgang  des  13.  Jahrhunderts  an  wird  die 
Beichspolitik  bald  vorwiegend,  bald  ausschliesslich  von  der  Territorialpolitik 
bestimmt;  so  ist  die  Territorialgeschichte  Voraussetzung  und  Grundlage 
der  Beichsgeschichte.  Dieser  Umstand  ynid  deutlich  illustrirt  durch  die 
Exkurse  Schrohes  (S.  175 — 296),  die  sich  sämtlich  auf  Zusammenhänge 
der  Beichsgeschichte  mit  der  Politik  der  rheinischen  Kurfürsten,  als  deren 
Kenner  Schrohe  durch  eine  frühere  Arbeit  bekannt  ist,  beziehen  und  welche 
gegenüber  der  eigentlichen  Darstellung  (S.  1 — 174)  den  weitaus  wert- 
volleren Teil  des  Buches  ausmachen.  So  bedeutet  z.  B.  der  Fxkurs,  der 
auf  die  Untersuchung  der  Wahlkapitulationen  von  1314  das  Prinzip  der 
Berücksichtigung  der  Vorurkunden  systematisch  und  vollständig  anwendet-, 
nicht  bloss  eine  Förderung  unserer  Kenntnisse  über  den  behandelten  Punkt, 
sondern  einen  methodischen  Fortschritt,  von  dessen  durchgängiger  An- 
wendung die  Forschung  über  die  Königswahlen  zweifellos  Grewinn  ziehen 
wird.  Auch  die  Besultate  der  übrigen  Exkurse,  die  übrigens  z.  T.  auch 
der  Zeit  nach  1322  gelten,  sind  beachtenswert  und  bringen  für  manche 
Einzelheit  Aufklärung  und  Berichtigung^).  An  Einzelergebnissen  fehlt  es 
nun  auch  dem  ersten  Theile  des  Buches  nicht:  aber  als  Gesamtbild  des 
Kampfes  zwischen  Ludwig  und  Friedrich,  um  den  sich  die  Beichsgeschichte 
durch  8  Jahre  dreht,  bedeutet  er  kaum  eine  wesentliche  Förderung  unserer 
Anschauungen.  Dazu  ist  er  zu  wenig  Darstellung  und  zu  sehr  »diskur- 
sives Begestenwerk*.  Die  erzählenden  Quellen  treten  stark  in  den 
Hintergrund  und  werden,  wie  bei  Begestenwerken,  vorwiegend  nur  dort 
herangezogen,  wo  sie  für  Chronologie  und  Itinerar  etwas  ergeben.  Formell 
kommt  eine  gewisse  Abhängigkeit  vom  Material  zur  Geltung,  indem  für 
Einteilung  und  Anordnung  der  Erzählung  zu  ausschliesslich  die  äusser- 
lichen  Momente  der  Zeitfolge  und  des  Itinerars  zu  Grunde  gelegt  sind. 
Zu  weit  geht  der  Verzicht  auf  jegliche  sachliche  Gruppirung,  auf  psycho- 
logische Erfassung  und  Schilderung  der  leitenden  Persönlichkeiten,  (zu  der 
doch  namentlich  Leopold  im  hohen  Grade  verlockt)  —  auf  jeden  Versuch, 
die  Kräfte  der  beiden  Parteien  nicht  in  dem  kleinen  Auf  und  Ab  der 
diplomatischen  Verhandlungen,  sondern  in  ihrer  Wesenheit,  ihren  gesamten 
Verhältnissen,  zusammenfassend  abzuwägen.  Dazu  wäre  freilich  ein  Eingehen 
auf  die  innere  Politik,  die  finanziellen  und  militärischen  Organisationen,  kurz 
auf  die  ganze  Lage  der  beiden  Gegner  notwendig  gewesen.  Man  denkt 
unwillkürlich  an  DöUingers  geistvolle  Charakteristik  der  Zeit  Ludwigs 
d.  B.  (AUg.  Zeit.  Beil.  1875).  Ludwigs  Fehler  und  spätere  Abhängigkeit  von 
fremden    Einflüssen    werden    durch   den   dort   nachgevnesenen   Mangel   an 


I)  Auch  die  für  die  Neubearbeitung  der  Habsburger-Begeeten  begonnenen 
Samminngen  des  Institute  für  österr.  Gesch.  zeigen,  dass  f&r  die  Beichsgeschichte 
dieser  Zeit  noch  unedirtes  Material  zu  erwarten  steht. 

^)  Nur  der  kleine  Exkurs  Über  die  das  Erzkanzieramt  betreffenden  Urkunden 
B.  284  ff.)  war  neben  den  Ausführungen  Seeligers  [Erzkanzler  und  Beichskanzlei 
44  ff.]  völlig  gegenstandslos. 

45* 

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708  Literatur. 

einheimischen  Talenten  erst  begreiflich.  Und  was  die  Gegenseite  betrifft» 
—  die  Reichspolitik  Friedrichs  und  Leopolds  ist  nur  in  der  Wechsel- 
wirkung mit  ihrer  Schweizer  Politik,  beides  aber  nur  als  Folge  jener 
Tendenzen  und  Erfolge  zu  verstehen,  die  das  Erbe  der  Begierungen  Budolfä  I. 
und  Albrechts  I.  ausmachten.  Aber  über  die  Schweizer  Frage  eilt  Sofa, 
ganz  flüchtig  hinweg.  Seine  Grundlage  ist  hier  Kopp;  die  neuere  sl  T. 
ganz  vortreffliche  Schweizer  Literatur  über  die  Entstehung  der  Eidgenosaen- 
schaft  hat  er  unbeiücksichtigt  gelassen.  Hier  tritt  am  schärfsten  zu  Tage, 
was  dem  Buche  auch  sonst  eigentümlich  ist:  eine  unverhältniam&ssige 
Vernachlässigung  der  habsburgischen  Seite.  Aber  auch  die  wittelsbachiache 
Politik  ist  nicht  gleichmässig  behandelt:  das  Verhältnis  Ludwigs  zu  seineüi 
Bruder  Budolf  und  überhaupt  der  Einfluss  der  pfälzischen  Beziehungen 
stehen  stark  im  Vordergrund.  Hier  konnte  Seh.  eben  als  Erster  die  P&lzer 
Begesten  für  seinen  Gegenstand  ausnützen.  Und  so  komme  ich  in  Schlass- 
urteil  auf  den  eingangs  aufgestellten  Gesichtspunkt  zurück.  Wo  ein  neues 
Kegestenwerk  oder  eigene  Spezialstudien  ein  Eindiingen  in  die  Territorial- 
geschichte  erlaubten,  bedeutet  das  Buch  einen  Fortschritt  Aber  auch  im 
Allgemeinen  ist  es,  als  gewissenhafte  Zusammenstellung  des  urkundlichen 
Quellenstoffes,  eine  dankenswerte  Leistung. 

Harold  Steinacker. 


Seemüller  Josef,  Zur  Kritik  der  Königsfelder  Chro- 
nik. Wien  (Kommission  bei  Karl  Gerolds  Sohn)  1903.  8*^.  49  SL 
(Sitzungsberichte  der  k.  Akademie  der  Wissensch.  in  Wien.  Philos. 
histor.  Kl.  147  Bd.). 

Seemüller  stellt  zunächst   fest,    dass  die  unter  den  Namen  »Königs- 
felder  Chronik«  und    > Chronik  des  Clewi  Fryger  von  Waldshut*  gehende 
Quelle   nur   die   erstere  Bezeichnung    mit    wissenschaftlicher  Berechtigung 
fuhrt,    da   Clewi  Frjger    höchstens    als    Schreiber   oder    Besitzer   der    von 
Martin    Gerbert    1772,    bezw.   1785    abgedruckten    Handschrift   angesehen 
werden   kann.     Sodann    spürt  er  den  einzelnen  Entwicklungsphasen  nach, 
welche  das  Werkchen  durchgemacht  hat,  wobei  er  zu  folgenden  Ergebnissen 
gelangt:    den  Kern   bildet   eine  1365    verfasste  Geschichte   der  Gründung* 
Königsfeldens   und   des  Lebens  der  Königin  Agnes,    welcher  1365 — 1366 
eine  Stammreihe  der  Habsburger  von  Albrecht  I.  ab  vorgeschoben  wurde* 
In  dieser  Gestalt  wurde  die  Chronik  von  Gregor  Hagen  benützt.     Um 
die  Mitte    der    90er   Jahre   wurde    die    Genealogie    bis    auf  König  Rudolf 
zurückgefühi-t,  wobei  Entlehnungen   aus   Hagen  vorgenommen  wur- 
den.   Gleichzeitig  wohl  erhielten  die  beiden  Hauptteile  eine  Untereinteilnng 
in  Kapitel,  welche  jedoch  nach  Seemüllers  Ansicht  im  zweiten  Buche  nur 
unvollständig  durchgeführt   wurde.     In  der  weiteren  Überlieferung  erhielt 
das  kleine  Denkmal  auch  bis  1411   reichende  annalistische  Anhänge.     Die 
einzige   Grundlage    unserer   Kenntnis    der   Chronik    bildet    die  1442    her- 
gestellte Kopie,    welche    kein   Auszug,    sondern    eine    mehrfach    erweiterte 
junge   Überlieferung   des   Originals    ist.     Der   Ursprung    und    die    weitere 
Entwicklung   des  Werkchens    sind    auf   die   Franziskaner   in  Königsfelden 
zurückzuführen. 


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Literatur.  709 

Die  trefflichen  Ausführungen  Seemüllers  bereichern  unser  bisher  sehr 
bescheidenes  Wissen  von  der  Königsfelder  Chronik  um  ein  Bedeutendes. 
Sind  auch  die  Ergebnisse  der  Studie  im  Ganzen  und  Grossen  als  gelungen 
anzuerkennen,    so  vermag  ich  doch  nicht  in  allen  Punkten   beizupflichten. 

So  glaubt  Seemüller,  dass  die  Grenze  zwischen  den  beiden  Büchern 
des  Werkes  nicht  scharf  gezogen  werden  könne;  sie  liege  zwischen  der 
Erzählung  von  Albrechts  Tod  und  der  Geschichte  von  der  Klostergründung ; 
letztere  gehöre  jedenfalls  schon  in  den  zweiten  Teil.  Er  verweist  hiebei 
auf  stilistische  Unterscheidungsmerkmale,  welche  eine  Verschiedenheit  der 
Verfasser  der  beiden  Stücke  annehmen  lassen;  so  »stehe  dem  freien  und 
glatten  Gebrauche  des  Personalpronomens*  im  zweiten  Buche  die  Ersetzung 
des  Namens  durch  der,  derselbe,  dirre  in  der  Stammreihe  Albrechts  gegen- 
über; femer  werde  in  den  Königsfelder  Geschichten  die  Respektsformel 
(frow  Elysabeth  römschi  Küngin  u.  a.)  ohne  Artikel  gebraucht,  in  der 
Stammgeschichte  dagegen  stehe  in  der  Regel  beim  Titel  das  Pronomen. 
Gegen  Seemüller  ist  nun  zu  bemerken,  dass  sich  der  angeführte  Gebrauch 
des  Demonstrativpronomens  auch  noch  in  der  Erzählung  von  der  Gründung 
des  Stiftes  sich  zeigt  (vgl.  Gerbert  S.  101  Z.  16  und  letzte  Z.,  S,  102 
Z.  4,  5,  9,  17  u.  s.  w.)  und  die  angeblich  nur  dem  zweiten  Teile  eigene 
Respektsformel  (der  appositive  Titel  ohne  Artikel)  sich  mehrmals  auch  in 
der  Genealogie  vorfindet  (so  Gerbert  S.  93  Z.  9,  S.  99  Z.  9  und  22). 

Eine  Scheidung  der  beiden  Bücher  lässt  sich  mit  Hinsicht  auf  die 
Anfangsworte  der  Chronik  durchführen,  nach  welchen  das  Werk  in  zwei 
Teile  zerfallt;  das  erste  Buch  handle  >von  dem  Ursprung  der  durluchten 
Fürsten  von  Oesterrich  und  von  der  gestifte  ze  Küngsvelden«,  »der  ander 
teil  ist  von  frow  Angnesen*.  Es  gehört  also  die  unter  der  Überschrift 
>Von  der  Küngin*  erzählte  Gründung  des  Klosters  noch  zum  ersten 
Stücke;  den  Inhalt  des  zweiten  Buches  bildet  ausschliesslich  die  Bio- 
graphie der  Königin  Agnes.  Das  Kapitel  »Von  der  Küngin*  ist 
der  31.  mit  einer  Überschrift  versehene  Absatz  des  ersten  Teiles.  Nun 
enthielt    aber    das    erste  Buch    nach  Angabe    der   einleitenden  Worte    nur 

30  Kapitel;  es  ist  also  der  erste  Absatz  als  eine  Art  Einleitung  in  die 
Kapitelzäh] UDg  nicht  eingereiht  worden,  üiemit  steht  in  Übereinstimmung, 
dass  der  f  ü  n  f  t  e  Abschnitt  >  Von  VI  Töchtern  *  als  >  das  v  i  e  r  d  e  Cappitel  * 
bezeichnet  wird. 

Seemüller  verwirft  femer  die  bisher  geltende  Meinung,  dass  der  Text 
der  Chronik,  wie  er  bei  Gerbert  überliefert  erscheint,  nur  ein  Auszug 
aus  einem  vollständigeren  Werke  sei;  hierin  stimme  ich  ihm 
vollkommen  bei.  Gleichwohl  aber  glaube  ich  nicht,  dass  die  Chronik 
in  ihrem  vollen  ursprünglichen  Bestände  auf  uns  gekommen 
sei.     Nach  der  Angabe  der  Einleitung   des  Werkes   soll   das   zweite  Buch 

31  Kapitel  zählen;  im  Gerbertschen  Text  weist  es  aber  nur  6  Kapitel  auf. 
Diesen  auffallenden  Umstand  sucht  nun  Seemüller  in  folgender  Weise  zu 
erklären :  der  Urheber  der  Kapiteleinleitung  habe  etwa  schon  in  der  Vor- 
lage rubrizirte  Absätze  vorgefunden  und  nach  diesen  die  Kapitelzahlen 
konstruirt,  tatsächlich  aber  nicht  alle,  wie  ursprünglich  geplant,  ausgeführt; 
eine  Erklärung,  welche  mir  doch  etwas  gezwungen  zu  sein  scheint.  Ich 
halte  es  für  wahrscheinlicher,  dass  die  fraglichen  25  Kapitel  existirt 
haben,  jedoch  eliminirt  worden  seien,  wobei  ich  mir  den  mutmasslichen 


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710  Litei-atur. 

Vorgang,  wie  folgt,  vorstelle.  Dem  ursprünglichen  Umfange  der  Biogra- 
phie yon  31  Kapiteln  standen  nur  30  Kapitel  der  habsburgischen  Haus- 
geschichte  gegenüber,  ein  Verhältnis,  welches  sich  vom  stammgeschichtlichen 
Gesichtspunkte  aus  als  ein  M  i  s  s  Verhältnis  geltend  machen  musste.  Nim 
dürfte  das  zweite  Buch  anfänglich  wohl  viele  nur  lose  aneinander  gereihte 
Anekdoten  und  Episoden  aus  dem  Leben  der  Königin  Agnes  enthalten 
haben;  die  Mehrzahl  derselben  wurde  im  Interesse  der  Abrundun^  des 
Glänzen  ausgeschieden. 

Wien.  V.  ThieL 


^ils  Ed^n.  Den  svenska  centralregAringens  utveck- 
ling  tili  kollegial  Organisation  i  början  af  sjuttonde 
ärhundradet  (1602—1634).  (Skrifter  utgifna  af  K.  Humanistiska 
Vetenskaps-Samfundet  i  Upsala  VIII,  2),  Upsala,  Akademiska  Bok- 
handeln  (C.  J.  Lundström);  Leipzig,  Otto  Harrassowitz  1902,  8®, 
XIX  und  353  S. 

Es  gibt  wohl  kaum  ein  europäisches  Land,  das  seine  mittelalterlichen 
Verhältnisse  so  selbständig  in  die  neuzeitlichen  hinübergeführt  hätte  wie 
Schweden.  Ausländische  Einflüsse  sind  nur  vereinzelt  und  unsicher  nach- 
weisbar. Dass  die  Wandlungen  sich  vollzogen,  indem  gleichzeitig  Schweden 
in  eine  Weltmachtstellnng  einrückte,  ist  bekannt.  Als  Grund  fär  diese 
besondere  Entwickelung  kann  man  nur  einen  anführen:  die  Eigenart  nnd 
Begabung  der  regierenden  Familie,  besonders  Gustaf  Wasas,  Karls  IX.  nnd 
Gustaf  Adolfs. 

In  seiner  Abhandlung  » Om  centralregeringens  Organisation  under  den 
äldre  vasatiden*  hat  Niels  Ed^n  von  der  Universität  Upsala  1899  die  Ent- 
wickelung der  schwedischen  Verwaltungsorganisation  unter  Gustaf  Wasa 
und  seinen  beiden  ältesten  Söhnen  Erich  XIV.  und  Johann  III.  verfolgt. 
Die  neue  Arbeit  führt  die  Untersuchung  bis  1634,  dem  Jahre  der  »rege- 
ringsform*,  die  eine  feststehende  Behördenorganisation  schuf. 

Karl  IX.,  Gustaf  Wasas  dritter  Sohn,  hat  den  Thron  erstreiten  müssen 
gegen  seinen  Neffen  Sigismund  von  Polen,  der  als  Sohn  Johanns  lü. 
ein  näheres  Erbrecht  besass.  Es  war  ein  Kampf,  in  dem  es  sich  nicht 
allein  um  die  Person  des  Herrschers  handelte,  sondern  auch  um  die  Frage, 
ob  Schweden  katholisch  oder  protestantisch,  ob  adlig  oder  königlich  regiert 
werden  sollte.  Sie  wurde  durch  Karls  IX.  Sieg  zu  Gunsten  des  Protestan- 
tismus und  des  Königtums  entschieden.  Der  anf^gliche  Herzog,  spätere 
König  konnte  ein  persönliches  Regiment  führen  wie  sein  Vater  und  seine 
Brüder.  Bei  der  Neuordnung  des  Reichsrats  im  Jahre  1602  behielt  dieses 
aus  königlicher  Ernennung  hervorgehende  Kollegium  die  rein  beratende 
Stellung,  die  ihm  bisher  allein  zugestanden  hatte,  und  die  die  gleiche 
Institution  rechtlich  im  Nachbarlande  besass.  Der  König  war  nicht  ge- 
hindert, sich  die  Verwaltungsorganisation  zu  schaffen,  die  seinen  Zielen 
am  meisten  zu  entsprechen  schien,  ohne  sich  an  feste  Formen  zu  binden. 
Im  Reichsrat  heben  sich  zwar  einzelne  Stellungen  sicherer  ab,  am  meisten 
die  von  Drost   und  Kanzler,    dann  die  von  Marschall    und  Admiral,    ohne 


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Literatur  711 

dass  doch  die  betreffenden  Persönlichkeiten  immer  die  Leitung  der  Ge- 
schäfte auf  den  einzelnen  Gebieten  in  den  Händen  hatten.  Als  Inhaber 
der  nicht  allzu  selbständigen  Verwaltungsstellen  erscheint  der  AdeL  Wenn 
der  Verf.  aus  Schmollers  »Behördenorganisation*  die  Vorstellung  gewonnen 
hat,  dass  in  Deutschland  häufiger  Lidute  von  niederer  Geburt  zu  leitenden 
Verwaltungsstellen  herangezogen  wordeu  seien,  so  ist  das  nicht  zutreffend ; 
sie  fehlen  ja  auch  in  Schweden  und  überhaupt  im  Norden  nicht. 

Unter  Gustaf  Adolf  haben  dann  die  Verwaltungsformen  festere  Gestalt 
gewonnen.  Ihre  Bedeutung  ist  in  den  ersten  Jahren  der  neuen  Regierung 
schon  durch  die  Jugend  des  Königs  gehoben  worden,  später  durch  die 
häufigen  und  langen  Abwesenheitszeiten  in  den  schweren  ausländischen 
Kriegen.  Ein  gesteigertes  Bedürfnis  nach  einer  festen  Verwaltungsordnung 
hat  sich  herausgebildet.  1614  wird  das  Hofgericht  (hofrätten)  als  Kol- 
legium mit  festen  Beamtenstellen  eingesetzt,  1 6 1 H  erscheint  in  der  neuen 
»Kammerordnung*  eine  Beichsrechnungskammer  als  fest  bestehendes  Kol- 
legium. Daneben  bilden  sich  dann  die  Kanzlei  und  weiter  ein  »Kriegs- 
recht* und  eine  Admiralität  heraus,  so  dass  fünf  KoUegia  als  stehende 
Behörden  mit  bestimmten  Funktionen  noch  unter  Gustaf  Adolf  in  Tätig- 
keit treten.  Erst  nach  seinem  Tode  (l634)  ist  dann  in  der  »Regierungs- 
form« eine  gesetzliche  Grundlage  für  Bestand  und  Tätigkeit  dieser  leiten- 
den Verwaltungsbehörden  geschaffen  worden,  ohne  dass  dabei  doch  etwas 
anderes  bestimmt  und  festgelegt  worden  wäre,  als  was  der  König  schon 
selbst  tatsächlich  geübt  oder  als  wünschenswerte  Organisation  geplant 
und  vorbereitet  hätte.  Ed^n  verfolgt  diese  Entwickelung,  gestützt  zum 
grossen  Teile  auf  ungedruckt^s  Material,  durch  ihre  Einzelheiten,  auch  in 
Bezug  auf  die  persönliche  Seite,  mit.  grosser  Sorgfalt  und  Klarheit,  so  dass 
sein  Buch  über  alles  Auskunft  giebt,  was  man  etwa  über  die  Gestaltung 
der  einzelnen  Kollegien  zu  wissen  wünschen  könnte.  Dem  deutschen  Leser 
beweist  er  ein  besonderes  Entgegenkommen,  indem  er  auf  elf  Schlussseiten 
ein  kurzes  Resüme  seiner  Darlegungen  in  deutscher  Sprache  giebt. 

Dietrich  Schäfer. 


Ernst  Wiese,  Die  Politik  der  Niederländer  während 
des  Kalmarkrieges  1611 — 1613  und  ihr  Bündnis  mit 
Schweden  1614  und  den  Hansestädten  1616.  Heidelberg  1903 
(Heidelb.  Abh.  z.  mitÜ.  und  neueren  Qesch.  hsg.  y.  E.  Mareks  u.  D. 
Schäfer  3.  Heft).  VHI  und  147  S. 

Das  leitende  Moment  der  niederländischen  Politik  ist  stets  ihr  Handels- 
interesse; die  Frage  des  dominium  maris  Baltici,  die  Wichtigkeit  der  freien 
Ostseefahrt  hat  die  Teilnahme  der  Niederlande  an  allen  Verwicklungen  im 
Norden  —  im  Kalmar  er  Krieg  ebenso  wie  später  im  1.  und  2.  nordischen 
Kriege  —  bedingt.  Beim  Beginne  des  12-jährigen  Waffenstillstands  mit 
Spanien  setzt  Wiese  ein.  Schweden  unter  Karl  IX.  im  Krieg  mit  Sigis- 
mund  von  Polen  umwirbt  die  junge,  bislang  nur  von  Frankreich  und 
England  als  gleichberechtigte  AUiirte  anerkannte  Republik  mit  Bündnis- 
gesuchen,  hindert  aber  zugleich  die  einträgliche  Bigafahrt  der  holländischen 


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712  Literatur. 

Kauffahrer  mit  (xewalt;  die  Folge  eine  Annäherang  der  Staaten  an    Däne- 
mark, so  feindlich  ihnen  Christian  lY.  persönlich  entgegensteht.      Als   nun 
im  April   1611    zwischen  Dänemark    und    Schweden    der  Krieg    ausbricht, 
richtet  sich  die  Politik  der  Republik    sofort    auf  eine  Vermittlung   we^n 
der    schweren    Schädigung    ihres    Handels;    doch    die    harten    Massregeln 
Christians  IV.,    das  Verbot  jeder  Fahrt   auf  Schweden,    die  Erhöhung   der 
Zölle  im  Sund  und  Belt  und  der  Hafenzölle  bewirken  alsbald  eine    Ände- 
rung ihrer  Haltung:  Gegnerschaft  gegen  Dänemark,   eine  neue  Interessen- 
gemeinschaft  mit   den   in   gleicher  Weise    getroffenen   Hansestädten.      Die 
Annäherung  der  letzteren  an  die  Niederlande    setzt    seit  Herbst    16  1  1    ein 
mit  der  Einmengung  der  Republik  in  die  Streitigkeiten  des  Herzogs  Hein- 
rieh  Julias   von  Braunschweig   mit    seiner    vom    Kaiser    geächteten     Stadt 
Braunschweig;    die   ßostocker  Versammlung    der  Hansestädte    erklärt    sich 
Ende   1611   bereits  zur  Allianz    mit    der  Bepublik    gegen    den  Papst^    for 
Wiederherstellung  des  Friedens  und  der  Handelsfreiheit  und  zur  Wahrung 
der   Privilegien    bereit.     Während    die    Staaten   im   Kalmarkriege    strenge 
Neutralität  wahren  und  England  den  Frieden  vermitteln  lassen,  gehen   sie 
auf  diese  Allianz    mit   der  Hanse  Mitte   1612    ein.     Allein   der  Hansetag 
verhält  sich  ablehnend,  Lübeck    schliesst  separat  mit  den  Staaten  ab,    die 
aber  aus  Furcht  vor  einer  dänisch-spanischen  Verbindung  die  Stadt  ^egen 
die  dänischen  Übergriffe  im  Stiche    lassen.    Unterdessen  suchen  Schvreden, 
Biaunschweig  und  Magdeburg  um  Aufnahme  in  die  Liga  an:  das  letztere 
namentlich,    um    die  Sicherung  der  Zollfreiheit  der  Elbe  gegen  Dänemark 
zu    erlangen;    am    Widerstand    des  Kaisers,    Kursachsens    und    des  Admi- 
nistrators   scheitert  die  Ratifikation    seitens  Magdeburgs,    damit  wird  auch 
die  Aufnahme  Braunschweigs  zunichte.  Dagegen  findet  im  April  1614   die 
Defeusivallianz  mit  Schweden  ihren  Abschluss,    die  den  Staaten  die  Biga- 
fahrt  und  ihre  Privilegien   wahrte.     Durch    niederländische  Truppen    wird 
nun    die    Stadt    Braunschweig,    die    von    ihrem    neuen   Herzoge   Friedrich 
Ulrich  belagert  wird,  entsetzt,  und  der  Streit  geschlichtet.  Dies  und  neue 
Handelsdifferenzen  mit  Dänemark  machen  die  Hansestädte  in  ihrer  Gesamt- 
heit der  Allianz  mit  den  Niederlanden  geneigter    und  führen  endlich  An- 
fang 1616  zur  Liga  der  Republik  mit  dem  >  Corpus  der  Osterschen  Hanse- 
städte* zur  Erhaltung  der  Handelsfreiheit  in  Nord-  und  Ostsee    und    den 
in  dieselbe    mündenden  Strömen:    ein   Bündnis    zweier  KonkuiTenten,    die 
durch  die  gemeinsame  Schädigung  seitens  eines  Dritten  vereinigt  werden, 
ein  retardirendes  Moment  von  geringer  Kraft  im  Falle  der  Hanse.    Einen 
der  Faktoren,  die  stärker  waren  als  ein  solches  Bündnis,    die  landesherr- 
liche Macht,  zeigt  die  etwa  gleichzeitig  mit  Wiese's  Buch  erschienene  Ar- 
beit von  W.  Friedensburg  »die  Herzoge  von  Pommern    und  die  hansisch- 
niederländische   Konföderation    v.    J.    1616*,    Pommersche    Jahrbücher   4. 
Die  Betonung  der  weiteren  Gesichcspunkte  hätte  Wiese's  Arbeit,  die  fleissig 
auf  Grund  eines  grossen  Materials  des  Haager  Reichsarchivs,  doch  vielfach 
übermässig  breit  geschrieben  ist,  zum  Vorteile  gereicht.     Von  besonderem 
Werte  ist  die  in  einem  Exkurs   zum    erstenmale  mit  Zugrundelegung  der 
SundzoUrer  ister   verbuchte   Ermittlung    der    Grösse    der    niederländischen 
Ostseeflotte. 

Wien.  H.  V.  Srbik. 


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Literatur.  713 

Woldemar  Lippert,  Friedrichs  des  Grossen  Verhalten 
gegen  den  Grafen  Brühl  während  des  siebenjährigen 
Krieges.  Qnben  1902.  (Separatabdruck  aus  den  Niederlausitz.  Mit- 
teilungen B.  VII  S.  91—136). 

Eigene  Nachforschungen  im  Hauptstaatsarchive  zu  Dresden,  die  von 
A.  Naud6  edirten  Bände  der  Politischen  Korrespondenz  Friedrichs  d.  Gr. 
und  eine  Anzahl  Abbandlungen  lokaler  Art  liegen  dieser  kleinen,  mit 
gi'össter  Sorgfalt  ausgearbeiteten  Schrift  zu  Grunde.  Mit  Interesse  folgt 
der  Leser  dem  Wechsel  der  Stimmungen  Friedrichs  d.  Gr.  in  seinem  Ver- 
halten gegen  den  Grafen  Brühl.  Nach  dem  urteil  des  Verfassers  lässt 
sieh  Friedrichs  Handlungsweise  rein  menschlich  schon  verstehen  »und  eine 
Tat  verstehen,  heisst,  sie  —  wenn  auch  beim  Könige  nicht  billigen  —  so 
doch  beim  Menschen  entschuldigen«  (S.  126).  Unter  diesem  Gesichtspunkte 
will  Lippert  seine  Ausfuhrungen  aufgefasst  und  beurteilt  vnssen.  Eine 
zusammenhängende  Darstellung  der  politischen  Massnahmen  des  Königs  und 
des  Ministers  gegen  einander  soll  diese  Studie  nicht  geben. 

Nach  der  Besetzung  Sachsens  hat  der  König  aus  freien  Stücken  die 
Gemahlin  Brühls,  die  bei  der  Königin  Maria  Josepha  in  Dresden  geblieben 
war,  wiederholt  seines  Schutzes  versichert.  Umsomehr  überraschte  beim 
Beginn  des  Frühjahrfeldzuges  1757  die  plötzliche  Ausweisung  der  Gräfin. 
Neue  Verdachtsmomente  ausser  denen  in  der  Politischen  Korrespondenz 
veröflfentlichten  hat  der  Verfasser  nicht  aufgefunden.  Bekanntlich  hat  sich 
Friedrich  nach  der  Schlacht  bei  Kolin  zu  Massnahmen  gegen  das  Eigentum 
Brühls  hinreissen  lassen,  die  schon  aus  Gründen  der  Klugheit  besser  ver- 
mieden worden  wären.  Am  ehesten  lässt  sich  noch  das  Verhalten  des 
Königs  in  Grachwitz  an  der  schwarzen  Elster  verstehen;  dort  hat  er  unter 
dem  Eindrucke  von  Hadicks  Zuge  nach  Berlin  die  Ausschreitungen  der 
Soldaten  im  Brühischen  Schlosse  nicht  gehindert  (S.  98),  wohingegen  die 
Verwüstung  des  Schlosses  zu  Nischwitz  durch  das  v.  Mayrsche  Freikorps 
auf  seinen  direkten  Befehl  erfolgte;  ein  drittes  Brühlsches  Schloss  in 
Pforten  wurde  sogar  eingeäschert,  wie  Brühl  bemerkt  als  Repressalie  för 
das  Bombardement  Küstrins  vor  der  Zomdorfer  Schlacht  (S.  133).  Auch 
die  übrigen  sächsischen  Güter  Brühls  sollen  geplündert  und  ausgebrannt 
worden  sein,  doch  hat  der  Verfiasser  darüber  authentische  Belege  nicht 
gefunden  (S.  134  Anm.  83). 

Der  in  seinem  Vermögen  so  arg  geschädigte  Minister  hat  später  in  einem 
Schriftstücke  das  ganze  Verfahren  des  Königs  der  Öffentlichkeit  darlegen 
lassen  (S.  1 1  o).  Diese  Ausnahmemassregeln,  die  über  Brühl  allein  ver- 
hängt wurden,  waren  umsoweniger  zu  rechtfertigen,  als  dieser  sich  im  Früh- 
jahr 1758  bei  der  russischen  Regierung  dafür  verwandt  hatte,  dass  die 
Sequesti-ation  der  in  Ostpreussen  gelegenen  Güter  mehrerer  preussischer 
Minister  aufgehoben  wurde  (S.   116). 

Das  Jahr  1758  hat  nach  dem  Verfasser  den  Höhepunkt  der  gegen 
den  Grafen  Brühl  gerichteten  Gewaltakte  erreicht  (S.  120),  erst  im  letzten 
Kriegsjahre  hatte  sich  die  Abneigung  Friedrichs  soweit  gemildert,  dass  er 
die  von  Brühl  gewünschten  Sonderverhandlungen  Sachsens  in  den  höf- 
lichsten Ausdrücken  ablehnte. 

Göttingen.  Ferd.  Wagner. 


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7 14  Notizen. 

Notizen. 

Im  November  1902  wurden  es  50  Jahre,  seitdem  Leopold  Delisle 
in  die  Pariser  Bibliothek  eingetreten  war,  deren  hochverdienter,  berühmter 
Direktor  er  nun  seit  vielen  Jahren  ist.  Zu  Lesern  Anlasse  erschien  als 
würdige  Gabe  seiner  zahlreichen  Freunde  und  Berufsgenossen  in  allen 
Ländern  eine  Bibliographie  des  travauz  de  M.  Leopold  Delisle, 
par  Paul  Lacombe  (Paris,  Imprimerie  nationale  1902).  Ein  stattlicher 
Band  von  mehr  als  500  Seiten  zählt  mit  gewissenhaftester  bibliographi- 
scher Sorgfalt  und  Vollständigkeit  die  staunenswerte  Fülle  von  Arbeiten 
auf,  welche  Delisle  seit  1847  veröffentlicht  hat,  Arbeiten,  in  denen  er  die 
Schätze  der  Pariser  und  der  anderen  Bibliotheken  Frankreichs  der  histo- 
rischen und  linguistischen  Wissenschaft  zugänglich  machte,  durch  die  er 
sich  unvergängliche  Verdienste  besonders  auch  um  Palaeographie  und 
Diplomatik  erwarb.  Vortreffliche  Register  gewähren  eine  willkommene 
Übersicht  über  die  reichen  Früchte  dieser  unermüdlichen  Tätigkeit  Delisle^s 
während  mehr  als  eines  halben  Jahrhunderts.  Der  Band  ist  mit  dem  aus- 
gezeichnet gelungenen  Bilde  Dehsle^s  geschmückt.  —  Delisle  dankte  für 
diese  Spende  durch  eine  prächtige  Gegengabe:  »Facsimile  de  livres 
copies  et  enluminös  pour  le  roi  Charles  V.  Souvenir  de  la 
joumöe  du  8  mars  1903  offert  a  ses  amis  par  Leopold  Delisle.  Eine  Be- 
sprechung von  14  für  König  Karl  V.  von  Frankreich  in  der  Zeit  von  1362 
bis  1375  geschriebenen  und  gemalten  Büchern,  mit  sehr  schönen  Bepro- 
duktionen  der  Miniaturen  und  der  eigenhändigen  Bemerkungen  französischer 
Könige,  welche  sich  in  einzelnen  der  Handschriften  finden.  0.  Bw 

Gesammelte  Schriften  von  Paul  Scheffer-Boichorst. 
1.  Bd.  Kirchengeschichtliche  Forschungen  (Berlin  E.  Ehering  1903).  Mit 
Wehmut  nehmen  wir  diesen  Band  entgegen,  in  welchem  die  Pietät  zweier 
Schüler  (E.  Schaus  und  F.  Güterbock)  des  vor  der  Zeit  dahingegangenen 
Meisters  kritischer  Forschung  und  Darstellung  eine  erste  Reihe  seiner 
Arbeiten  gesammelt  hat.  Wir  danken  den  Herausgebern,  dass  sie  diese 
Sammlung  zerstreuter  Aufsätze  unternommen  haben  —  der  grösste  Teil 
derselben  in  diesem  1.  Bande  bildete  eine  Zierde  unserer  Zeitschrilt.  Wir 
empfinden  aber  mit  ihnen  den  Verlust  Scheffers  doppelt,  denn  wie  halte 
er  diese  Aufsätze  bereichert,  wenn  er  sie  selber  noch  einmal  hätte  vor- 
nehmen können.  So  blieb  allerdings  keine  andere  Wahl,  als  die  Abhand- 
lungen wiederzugeben  in  der  Gestalt  wie  sie  zum  erstenmal  erschienen 
waren.  Es  sind  die  Arbeiten  über  die  konstantinische  Schenkung,  über 
die  karolingi sehen  Schenkungsversprechen,  die  mathildinischen  Schenkun- 
gen, über  päpstliche  Territorial-  und  Finanzpolitik,  über  Gregor  VII.  und 
die  Anfänge  des  Investiturstreites,  Dictamina  über  Ereignisse  der  Papst- 
geschichte, über  die  Bulle  Johanns  XXII.  »Quia  in  futurorum  eventibus*, 
über  die  pragmatische  Sanktion  Ludwigs  d.  H.  Dem  Bande  vorangestellt 
ist  eine  Biographie  Scheffers,  in  der  die  Mitteilungen  über  seine  Studien- 
zeit, über  seine  Arbeits-  und  Lehrweise  besonders  interessiren,  und  worin 
jede  Seite  Zeugnis  ablegt  iür  den  mächtigen  Einfluss  Julius  Fickers  auf 
den  Lebens-  und  Entwicklungsgang  seines  westfälischen  Landsmannes. 
Der  Band  ist  mit  einem  trefflichen  Bildnis  Scheffers  geziert.  0.  ß. 


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Notizen.  7 15 

Als  »Festgabe  Karl  Theodor  von  Heigel  zur  YoUendang 
seines  sechzigsten  Lebensjahres  gewidmet*  erschien  1903 
(München,  C.  Haushalter)  ein  schöner  Band  mit  folgenden  Beiträgen  von 
Schülern  Heigels:  Hellmann  Die  Heiraten  der  Karolinger,  Striedinger 
Eine  Urkunde  Ottos  von  Preising,  Schrötter  Der  Eeichsfurstentitel  der 
Bischöfe  yon  Ghiemsee,  Jansen  Zum  päpstlichen  Urkunden-  und  Taxwesen 
um  die  Wende  des  14.  und  15.  Jahrhunderts,  Leidinger  Die  yerlorene 
Chronik  Konrads  von  Megenberg,  J  o  e  t  z  e  Über  den  Tractatus  de  reductione 
Bohemorum  Johanns  yon  Ragusa,  Schnitzer  Die  Flugschriftenliteratur 
für  und  wider  Girolamo  Sayonarola,  Schlecht  Zu  Wimphelings  Fehden  mit 
Jakob  Locher  und  Paul  Lang,  Joachimsen  Peutingeriana,  Lory  Hexen- 
prozesse im  Gebiete  des  ehemaligen  Markgrafenlandes,  Karl  Mayr  Briefe 
der  Kurfürstin  Maria  Anna  von  Bayern,  G.  F.  Preuss  Kurfürstin  Adel- 
heid von  Bayern,  Ludwig  XIV.  und  Lionne,  J.  Ziekursch  Papst  Kle- 
mens  XL  Protest  gegen  die  preussische  Königswürde,  A.  Rosenlehner 
Stimme  eines  bayerischen  Patrioten  über  die  Prätentionen  Kurfürst  Max 
Emanuels  bei  den  Friedensverhandlungen  zu  Utrecht  und  Bastatt  1713,  Th. 
Freih.  Karg-Bebenburg  Zur  Würdigung  der  auswärtigen  Politik  Lord 
Carterets,  Th.  Bitterauf  Die  wittelsbachische  Hausunion  von  1746 — 1747, 
P.  Darmstädter  Über  die  Verteilung  des  Grundeigentums  in  Frankreich 
vor  1789,  M.  Döberl  Kronprinz  Ludwig  und  die  deutsche  Frage,  ß.  Graf 
Du  Moulin  Eckart  Frankreich  und  Die  Äginetengruppe. 

Der  um  die  bayerisch-österreichische  Ordensgeschichte  vielverdiente 
P.  Pirmin  Lindner  im  Stift  St.  Peter  in  Salzburg*)  hat  in  den  letzten 
Jahren  seinen  Fleiss  der  Geschichte  des  Stiftes  Tegemsee  zugewendet  und 
zwei  umfangreiche  Arbeiten  veröffentlicht :  Die  Abte  und  Mönche  der 
Benediktiner-Abtei  Tege'rnsee  und  ihr  literarischer  Nach- 
las s  (Oberbayer.  Archiv  50.  Bd.  und  Ergzgsheft)  und  Historia  Mona- 
sterii  Tegernseensis  1737 — 1803  (Beiträge  z.  Gesch.  des  Erzbistums 
München-Freising  7.  und  8.  Bd.).  Die  erstgenannte  Arbeit  bietet  eine 
sorgfältige  Zusammenstellung  der  Lebensdaten  der  Äbte  und  Mönche  und 
namentlich  ihrer  literarischen  Leistungen.  Zu  diesem  Zwecke  sind  die 
Bibliotheken  von  München  und  Wien  und  mehrerer  Benediktinerstifte  her- 
angezogen und  so  eine  Fülle  literarischer  und  bibliographischer  Nachweise 
für  das  15.  und  16.,  besonders  aber  17.  und  18.  Jahrhundert  gegeben. 
Auch  der  bekannte  Fleiss  der  mittelalterlichen  Tegemseer  Mönche  im  Ab- 
schreiben von  Büchern  wird  lehrreich  illustrirt.  0.  ß. 


1)  Es  sei  gestattet  hier  auf  die  wichtigsten  seiner  Arbeiten  hinzuweisen : 
Die  Aufhebung  der  Klöster  in  Deutsch tirol  1782—1787  (Zeitschr.  d.  Ferdinan- 
deums  3.  Folge  28. — 30.  Bd ),  Verzeichnis  der  in  den  Ländern  der  westlichen 
Hälfte  der  österr.  Monarchie  von  K.  Josef  11.  1782—1790  aufgehobenen  Klöster. 
Archiv.  Zeitschr.  N.  F.  5. — 7.  Bd.  Verzeichnisse  der  Abte  und  Mönche  und  ihrer 
literarischen  Leistungen  in  den  Klöstern  St.  Ulrich  in  Augsburg,  Ochsenhausen 
und  Wiblingen,  Diözesanarchiv  v.  Schwaben  8.,  18.  und  19.  Bd.  —  Hier  mag 
auch  hingewiesen  sein  auf  die  dankenswerte  »Gbersicht  der  Mönchsabteien  des 
Benediktinerordens  in  Deutschland,  Österreich  und  der  Schweiz  bis  zum  Anfang 
des  19.  Jahrhunderts*  von  P.  Gabriel  Bucelin  von  Einsiedeln,  Archiv.  Zeitschr. 
N.  F.  2.  Bd- 


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71Ö  Notizeo. 

In  einem  Sammelwerke:  »Die  Erdkunde.  Eine  Darstellung  ihrer 
Wissensgebiete,  ihrer  Hilfswissenschaften  und  der  Methode  ihres  Unter- 
richtes^, hg.  von  Maximilian  Klar,  welches  hauptsächlich  pädagogische 
Zwecke  verfolgt,  ist  als  XVIL  Teil  erschienen:  >Die  Volkskunde,  ihre 
Bedeutung,  ihre  Ziele  und  ihre  Methode  mit  besonderer  Berücksichtigung 
ihres  Verhältnisses  zu  den  historischen  Wissenschaften.  Ein  Leitfaden  zur 
Einführung  in  die  Volksforschung*  von  Dr.  Raimund  Fr.  Kaindl  (Leipzig 
und  Wien,  Deuticke  1903),  der  sich  auf  dem  Gebiete  der  Volkskunde 
der  entlegenen  Bukowina  manigfach  betätigt  hat.  In  übersichtlicher 
Weise  gliedert  er  seinen  Stoff  in  sechs  Kapitel.  Das  erste  behandelt  die 
Völkerwissenschaft  (Ethnologie)  und  ihre  Differenzirung  von  Anthropologie, 
Völkerpsychologie  und  Volkskunde,  das  zweite  geht  dann  näher  auf  die 
Volkskunde  und  ihre  bisherige  Entwicklung  in  den  einzelnen  Staaten  ein, 
das  dritte  und  zuglf»ich  instruktivste  weist  die  Bedeutung  der  Volkskunde 
für  das  praktische  (gesellschaftliche)  Leben  und  für  die  Wissenschaften, 
namentlich  für  Kulturgeschichte  und  Geschichte  in  ihren  Formen  als  Be- 
siedelungs-,  Hausbau-,  Orts-  und  Flurnamenforschung  nach,  das  vierte  gibt 
Anleitungen  zum  Sammeln  des  Stoffes  mit  genauen  Fragebögen,  das  fünfte 
bespricht  die  bishengen  Methoden  der  Bearbeitung  und  das  sechste  endlich 
gibt  die  im  Plane  des  Gesamtwerkes  bezweckte  Anleitung  für  die  Ver- 
wendung der  Volkskunde  in  der  Schule.  Das  Buch  will  der  Natur  der 
Sache  nach  keine  originale  Neuschöpf ang  sein,  sondern  eben  nur  auf  Grund 
des  bisher  Gewonnenen,  Gesicherten  und  aus  der  Erfahrung  Geschöpften 
ein  Handbuch  zum  Selbstunterrichte  des  Mittelschullehrers  bieten.  Er  lässt 
daher  auch  am  liebsten  die  grossen  Führer  und  Pfadfinder  der  jungen 
vVissenschaft,  besonders  Bastian  und  Max  Müller  selbst  sprechen,  manch- 
mal in  etwas  gar  zu  ausführlichen  Zitaten.  Wo  Verf.  aus  Eigenem  hin- 
zuträgt, benützt  er  seine  Erfahrungen  aus  der  Bukowinaer  Volkskunde, 
was  seinen  Anleitungen  praktische  Lebendigkeit  verleiht.  Dass  er  für 
seine  Wissenschaft  sich  mit  grosser  Wärme  einsetzt,  kann  man  auch  zu 
den  Vorzügen  des  Buches  rechnen,  wenn  er  sich  auch  hie  und  da  zu 
Überschwänglichkeiten,  wie  z.  B.  zu  dem  schiefen  Gedanken  »Die  Ethno- 
logie ist  die  Philosophie  der  Zukunft*,  versteigt.  M.  V. 


Monumenta  Germaniae  historica  1903 — 1904. 

Es  wurden  ausgegeben :  Scriptores:  Tomi  XXXI  pars  II.  —  Widu- 
kindi  ßerum  gestarum  Saxonicarum  libri  tres.  Editio  quarta  Post  G. 
Waitz  recognovit  K.  A.  Kehr.  Accedit  libcUus  de  origine  Swevorum. 
Scriptores  rer.  Germ.  —  Leges:  Legum  Sectio  IV.  Constitutiones  et 
Acta  publica  imperatorum  et  regum.  Tomi  III  pars  prior  (Eudolf  v.  Habs- 
burg). —  Antiquitates:  Necrologia  Germaniae.  Tomi  II  pars  posterior. 
Ed.  Sigismundus  Herzberg-Fränkel. 

In  der  Abteilung  Auetores  antiquissimi,  welche  Prof.  Traube 
leitete,  ist  für  deren  14.  Band  der  Text  der  Dichtungen  des  Merobaudes, 
Dracontius  und  Eugenius  von  Toledo  und  ein  Teil  der  Indices,  bearb.  von 
Prof.  Vollmer,  gesetzt.  Der  Band  wird  im  Laufe  dieses  Geschäftsjahres 
erscheinen.     Da  Prof.  Traube  seinen  Eücktritt  erklärt  hat,    bleibt  die  von 


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Berichte.  717 

ihm  übernommene  Ausgabe  der  Yandalischen  Gedichte  des  Cod.  Salmasia- 
nus  von  der  Aufnahme  in  die  Monum.  ausgeschlossen.  Bei  der  Ausgabe 
der  Dichtungen  Aldhehn*s  hat  Prof.  R.  Ehwald  gute  Fortschritte  gemacht. 

In  der  Serie  der  Scriptores  rerum  Merovingicarum  hat 
Archivrat  Dr.  Krusch  für  die  Vita  Columbani,  die  er  für  die  im  Druck 
befindlichen  Vitae  sanctorum  auctore  Jona  neu  bearbeitete,  ein  viel  reicheres 
Material  herangezogen  und  mit  Hilfe  von  Dr.  Levison  untersucht,  als  für 
die  Ausgabe  im  4.  Bande  dieser  Serie.  Er  wandte  auch  der  von  Poncelet 
so  glücklich  aufgefundenen  Vita  Richarii,  die  als  Nachtrag  zum  4.  Bande 
zu  geben  ist,  seine  Tätigkeit  zu,  vgl.  Archiv  XXIX,  I.  Dr.  Levison  verglich 
noch  eine  grosse  Anzahl  von  Handschriften  für  Heiligenleben  für  den  5* 
und  6.  Band,  arbeitete  an  einer  Beschreibung  sämtlicher  benutzter  Hand- 
schriften, die  dem  Schlussbande  angefügt  werden  soll,  und  forderte  die 
Bearbeitung  der  Vitae  Bonifatii  so,  dass  diese  im  Laufe  dieses  Jahres  zum 
Druck  kommen  werden. 

Von  der  Hauptserie  der  Abteilung  Scriptores  konnte  die  zweite 
Hälfte  des  3i.  Bandes  ausgegeben  werden.  Der  32.  Band  soll  die  Chronik 
des  Salimbene  bringen,  bearb.  von  Holder-Egger.  Der  Druck  soll  im  Mai 
dieses  Jahres  beginnen.  Sonst  waltete  über  dieser  Abteilung  im  abge- 
laufenen Jahre  ein  Unstern.  Ihr  Mitarbeiter  Dr.  Cartellieri  war  beurlaubt, 
bis  er  mit  dem  31.  März  1904  ganz  austrat.  Der  Mitarbeiter  Dr.  Kehr 
schied  am  2.  November  1903  aus  dem  Leben,  die  Ausgabe  Widukinds 
war  bei  seinem  Tode  bis  auf  den  Index,  welchen  Dr.  Stengel  hinzufügte, 
vollendet,  aber  die  Arbeit,  welche  Dr.  Kehr  auf  die  italienischen  Chroniken 
des   13.  Jahrh.  verwendet  hatte,  ist  gänzlich  verloren. 

Hofrat  Prof.  v.  Simson  zu  Freiburg  i.  B.  hat  die  Ausgabe  der  An- 
nales Mettenses  so  weit  gefördert,  dass  sie  noch  1904  wird  erscheinen 
können.  Auch  die  Arbeiten  an  der  Edition  des  Cosmas  durch  Landes- 
archivar Dr.  Bretholz  in  Brunn  sind  rüstig  vorgeschritten,  das  handschrift- 
liche Material  ist  gesammelt  und  die  Textkonstitution  eingeleitet.  Ob  der 
Druck  noch  1904  beginnen  kann,  ist  zweifelhaft.  Für  die  Annales  Austriae 
hat  Prof.  ühlirz  zu  Graz,  durch  Amtsgeschäfte  behindert,  noch  wenig  tun 
können.  Prof.  Bloch  in  Strassburg  hat  für  die  Ausgabe  der  Annales  Mar- 
bacenses  und  der  kleineren  Elsässischen  Annalen  die  quellenkritische  Unter- 
suchung abgeschlossen,  die  Ausgabe  dürfte  in  diesem  Jahre  zum  Druck 
gelangen.  Von  dem  Liber  certarum  historiarum  Johanns  von  Victring  hat 
der  Bearbeiter  Dr.  Schneider  einen  Teil  des  Manuskriptes  bereits  eingereicht, 
doch  ist  eine  neue  Textquelle  im  Münchener  Beichsarchiv  aufgetaucht, 
welche  untersucht  werden  muss,  ehe  die  Ausgabe  abgeschlossen  werden  kann. 

Prof.  Seemüller  zu  Innsbruck  wird  den  Druck  der  Hagen-Chronik  für 
die  deutschen  Chroniken  im  Herbst  1904  beginnen  können.  Privatdozent 
Dr.  Grebhardt  in  Erlangen  hat  die  Thüringischen  (Jeschichtsquellen  in 
deutscher  Sprache  übernommen  und  wird  zunächst  das  Gedicht  über  die 
Kreuzfahrt  des  Landgrafen  Ludwig  IIL  und  das  Leben  des  Landgrafen 
Ludwig  IV.  bearbeiten. 

In  den  Serien  der  Abteilung  Leges,  welche  der  Leitung  des  Geheim- 
rat Brunner  unterstehen,  hat  Prof.  Freih.  v  Schwind  die  Textherstellung 
der  Lex  Baiuwariorum  weitergeführt.  Prof.  Seekel  setzte  die  Untersuchung 
des  Benedictus    levita    fort,    Prof.  Tangl   konnte,    weil  er  für   die  Indices 


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718  Berichte. 

des  I.  Bandes  der  Karolinger- Diplomata  arbeiten  mosste,  die  beabsichtigte 
Reise  nach  Frankreich  für  die  Placita  nicht  ausfahren,  hat  aber  die  Bear- 
beitung des  gesammelten  Materials  fortgeführt. 

In  den  Serien  der  Leges,  welche  Prof.  Zeamer  leitet,  hat  Dr.  Schwalm 
auf  einer  längeren  Reise  nach  Frankreich,  der  Schweiz  und  Oberitalien 
weiteres  Material  für  die  Constitutiones  gesammelt.  Dr.  Schwalm  ist  am 
1.  Okt.  1903  an  das  preussische  histor.  Institut  zu  Rom  übergegangen,  hofft 
aber  dennoch  den  Druck  des  Halbbandes  HL  2  (Adolf)  noch  vor  Schluss 
des  laufenden  Geschäftsjahres  zu  beginnen.  Für  die  Eonstitationen  Karl's  lY. 
hat  Dr.  Stengel,  der  am  1.  Okt.  1903  als  Mitarbeiter  eintrat,  zunächst 
das  Material  bis  1357  verzeichnet,  dann  für  die  Goldene  Bulle  einige 
Exemplare  verglichen. 

Privatdozent  Dr.  Werminghoff  in  Greifswald  hat  das  Manuskript  für 
den  II.  Band  der  Concilia  bis  auf  geringe  Nachträge  druckfertig  gestellt, 
der  erste  Halbband  (bis  816)  mrd  im  Sommer  1904  erscheinen. 

Für  die  Lex  Salica  verglich  Dr.  Krammer  sechs  Handschriften  und 
untersuchte  die  Affiliation  der  Handschriften.  Mit  seiner  Hülfe  konnte 
Prof.  Zeumer  schon  einen  Versuch  der  Textherstellung  machen. 

Die  Akademie  der  Wissensch.  zu  Berlin  überwies  die  im  Auftrage  der 
Savigny-Stiftung  gemachten  Vorarbeiten  der  Prot  Lehmann  und  Zeumer 
für  die  Libri  feudorum  der  Zentraldirektion. 

In  der  Abteilung  Diplomata  verlor  die  Serie  der  Karolinger  ihren 
Leiter  Prof.  Mühlbacher;  die  Arbeiten  erlitten  dadurch  eine  schwere  Stö- 
rung. Prof.  Tangl  wurde  provisorisch  mit  der  Leitung  der  Serie  betraut, 
die  ihm  dann  von  der  Zentraldirektion  definitiv  übertragen  wurde.  Er 
arbeitete  sieben  Wochen  in  Wien  für  das  Register  und  die  Nachträge. 
Am  1.  Okt.  1903  trat  Dr.  Hirsch  als  Mitarbeiter  ein,  der  die  zahlreichen 
Ortsnamen  in  mühevoller  Tätigkeit  für  das  Register  bestimmte.  Das  Re- 
gister des  1.  Bandes,  der  in  wenigen  Monaten  erscheinen  wird,  ist  im 
Druck.  Der  Mitarbeiter  Privatdozent  Dr.  Lechner  arbeitete  zunächst  an 
den  Urkunden  Ludwig^s  d.  Fr.,  leistete  zugleich  Hilfe  bei  den  Korrekturen 
der  2.  Auflage  von  Mühlbacher^s  Karolinger- Regesten.  Da  die  Regesten 
im  innigsten  Zusammenhange  mit  der  Ausgabe  der  Diplomata  stehen,  be- 
auftragte der  permanente  Ausschuas  im  Einverständnis  mit  der  Leitung 
der  Regesta  imp.  Dr.  Lechner,  die  weiteren  Korrekturen  des  Bandes  zu 
lesen,  das  Verzeichnis  der  Acta  deperdita  und  die  Register  herzustellen. 

Bei  den  Arbeiten  an  den  Salier-Ürkunden,  welche  Profc  Bresslau 
leitet,  wurde  die  Bearbeitung  der  Urkunden  Konrad*s  H.  so  weit  gefördert, 
dass  der  Druck  vor  Ende  dieses  Rechnungsjahres  beginnen  dürfte. 

Um  die  Aasgabe  der  Diplomata  schneller  zu  fordern,  wurde  be- 
schlossen, eine  neue  Serie  von  Lothar  IIL  an  in  Angriff  zu  nehmen,  deren 
Leitung  Prof.  v.  Ottenthai  in  Wien  übernahm,  der  auch  zum  Mitglied  der 
Zentraldirektion  gewählt  wurde. 

Die  Arbeiten  für  die  Abteilung  Epistolae  konnten  nur  wenig  vor- 
schreiten, da  der  provisorische  Leiter  Prof.  Tangl  auch  den  Diplomata 
Karolina  seine  Tätigkeit  zuwenden  musste  und  der  Mitarbeiter  Dr.  Schneider, 
zum  Teil  durch  die  Arbeit  fär  die  Scriptores  in  Anspruch  genommen  war. 
Doch  ist  das  Material  für  die  Briefe  Nicolaus  I.  und  Hadrian  II.  gesammelt, 
mit  der  kritischen  Bearbeitung  der  Anfang  gemacht. 


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Berichte.  719 

In  der  Abteilung  Antiquitates,  welche  Prof.  Traube  leitete,  hat 
Prof.  y.  Winterfeld  zur  Beschaffung  weiteren  Materials  f^  versifizirte  Hei- 
ligenleben und  die  Sequenzen  fär  die  Poetae  Latin!  eine  längere  Reise 
nach  Breslau,  Österreich,  der  Schweiz  und  Bayern  gemacht. 

Von  den  Necrologia  ist  die  2.  Hälfte  des  2.  Bandes,  bearb.  von  Prof. 
Herzberg-Fränkel,  erschienen.  Beichsarchivdirektor  Dr.  Baumann  bearbeitete 
die  Nekrologien  der  Diözesen  Brizen,  Freising  und  Begensburg  für  den  3.  Band 
unerhofft  schnell,  so  dass  die  Brixener  bereits  gedruckt  sind,  der  Druck 
der  Freisinger  begonnen  ist,  die  Begensburger  druckfertig  vorliegen.  Dr. 
Fastlinger  wurde  in  der  Bearbeitung  der  Passauer  Nekrologien  durch 
Krankheit  etwas  behindert. 


Historische  Kommission  bei  der  Zgl.  bay er.  Akademie 
der  Wissenschaften  1903. 

Es  erschienen:  Jahrbücher  des  Deutschen  Beiches  unter  Otto  II.  und 
Otto  DX,  von  Uhlirz,  I.  Band  (Otto  IL,  973—983).  —  Jahrbücher  des 
Deutschen  Beiches  unter  Heinrich  IV.  und  Heinrich  V.,  von  Meyer  von 
Enonau,  lY.  Band  (1085 — 1096).  —  Chroniken  der  deutschen  Städte, 
28.  Band  (Lübecker  Chroniken,  3.  Band),  hg.  von  Eoppmann.  —  Quellen 
und  Erörterungen  zur  bayerischen  und  deutschen  Geschichte,  Neue  Folge, 
1.  Band:  Andreas  von  Begensburg,  sämtl.  Werke,  hg.  von  Leidinger.  — 
Allgemeine  deutsche  Biographie,  Nachträge,  47.  Band,  48.  Band,  1.  Lieferung. 

Von  der  Geschichte  der  Wissenschaften  ist  die  Geschichte  der 
Physik  durch  das  1902  erfolgte  Ableben  Prot  Hellers  in  Budapest  wiederum 
verwaist  und  muss  erst  ein  neuer  Bearbeiter  gesucht  werden.  Prof.  Lands- 
berg in  Bonn,  der  die  Fortsetzung  des  Stintzingschen  Werkes  übernommen 
hat,  vermag  die  Zeit  des  Abschlusses  noch  nicht  anzugeben. 

Für  die  deutschen  Städtechroniken  setzt  Archivar  Eoppmann  in 
Bostock  die  Herausgabe  der  Lübecker  Chroniken  fort.  Über  die  Einbeziehung 
der  Bremer,  Bostocker,  Stralsunder  und  Lüneburger  Chroniken,  sowie  der 
Eonstanzer  und  anderer  süddeutscher  Chroniken^  endlich  über  Ausdehnung 
des  Unternehmens  auf  das  16.  Jahrh.  wird  erst  nach  Aufstellung  eines 
neuen  Bedakteurs  Beschluss  gefasst  werden. 

Für  die  Jahrbücher  des  deutschen  Beiches  hat  Prot  Meyer  von 
Enonau  die  Jahrbücher  Heinrichs  IV.  bis  1096  vollendet;  für  Heinrich  IV. 
ist  noch  ein  Band  erforderlich,  für  Heinrich  V.  zwei  Bände.  An  den  Jahr- 
büchern Ottos  III.  wird  von  Prof.  ühlirz,  an  jenen  Friedrichs  I.  von  Prot 
Simonsfeld,  jenen  Friedrichs  ü.  von  Prof.  Hampe  fortgearbeitet;  Simonsfeld 
hoflft,  das  Manuskript  des  1.  Bandes  (bis  1157)  der  nächsten  Plenarver- 
Sammlung  vorlegen  zu  können. 

Von  den  Beichstagsakten,  ältere  Beihe,  ist  der  Druck  des  von 
Dr.  Herre  bearbeiteten  lO.  Bandes  bis  auf  das  Vorwort  vollendet.  Nach 
FertigsteDung  des  Vorworts  wird  Prof.  Quidde  die  für  den  Supplementband 
einzusehenden  Archivalien  und  Handschriften  feststellen.  Für  den  1.  Band 
der  Friedrich  HL-Beihe  wurden  von  Dr.  Herre  die  vorhandenen  Abschriften 
in  druckfertigen  Zustand  gebracht.  Da  nur  gelegentlich  für  Friedrich  EI. 
geforscht    und    gesammelt    wurde,    sind    zur  Einsichtnahme    der  auf  diese 


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720  Berichte. 

Periode  bezüglichen  Urkunden  und  Handschriften  noch  mehrere  Archiv- 
reisen in  Deutschland,  Österreich  und  Italien  notwendig.  Dr.  Beckmann 
hat  für  die  Bäi^e  14  und  15,  welche  die  Zeit  Albrechts  II.  umfassen 
sollen,  in  dem  fiirstl.  Hohenlohidchen  Archiv  in  Öhringen  dankenswerte 
Ausbeute  gefanden.  Die  Archivreise  nach  Rom  ist  fär  nächstes  Jahr  in 
Aussicht  genommen.  Inzwischen  kann  mit  dem  Druck  des  14.  Bandes 
begonnen  werden.  Eine  Beihe  von  Materialien,  welche  Ergänzungen  zu 
den  Bänden  10 — 12  und  14  bieten,  wird  von  Beckmann  im  5.  Bande 
von  Hallers  Concilium  Basiliense  veröffentlicht. 

Für  die  Witteisbacher  Korrespondenzen,  ältere  pfälzische  Abteilung, 
wurde  der  Druck  des  von  Geheimrat  v.  Bezold  herausgegebenen  3.  Bandes 
der  Briefe  Johann  Casimirs  vollendet.  Auch  für  die  jüngere  bayerische 
Abteilung,  ist  der  von  Prof.  Chroust  bearbeitete  9.  Band  vollständig  ge- 
druckt. Der  von  Dr.  Karl  Mayr  herausgegebene  7.  Band  wird  im  nächsten 
Jahre  fertig  werden.  Für  die  von  Dr.  Qoetz  übernommene  Fortsetzung 
von  1623  bis  1630  wurde  die  erste  Hauptgruppe  im  wesentlichen  bis 
Ende  1626  erledigt;  mit  der  zweiten  Hauptgruppe  wurde  begonnen. 

Die  Arbeiten  für  Herausgabe  der  süddeutschen  Humanistenbriefe 
werden  fortgesetzt.  Prof.  Bauch,  der  Herausgeber  des  Briefwechsels  des 
Konrad  Celtis,  ging  nochmals  nach  Wien.  Die  spätere  Arbeit  war  hauptsäch- 
lich auf  die  schwierige  Ordnung  der  Chronologie  und  die  Konstituirung  des 
Textes  gerichtet.  Trotz  einer  langwierigen  Krankheit  gelang  es  Prof.  Bauch, 
die  Prolegomena  zu  vollständigem  A^bschluss  zu  bringen.  Bibliothekkustos 
Dr.  Beicke  hat  für  die  Pirkheimerabteilung  etwa  150  Briefe  kopirt;  eine 
Durchforschung  der  Bremer  Stadtbibliothek  blieb  erfolglos.  Für  die  Peu- 
tinger-Gruppe  und  die  Elsässer  Humanisten  sollen  geeignete  Mitarbeiter 
gesucht  werden. 

Für  die  »Quellen  und  Erörterungen  zur  bayerischen  undd3utschen 
Geschichte^  hat  Bibliotheksekretär  Dr.  Leidinger  nunmehr  nach  YoUenduug 
der  Edition  des  Andreas  von  Regensburg  die  Chroniken  des  Veit  Ampeck 
in  Angriff  genommen.  Die  Herausgabe  der  Chronik  des  Hans  Ebran  von 
Wildenberg  ist  von  Prof.  Roth  und  für  die  Schriften  des  Ulrich  Fuetrer 
von  Prof.  Spiller  vorbereitet.  Doch  soll  zunächst  der  4.  Band  der  Quellen 
und  Erörterungen,  der  erste  der  ürkundenserie  erscheinen.  Der  von  Privat- 
dozent Dr.  Bitterauf  herausgegebene  erste  Band  der  Freisinger  Traditionen 
wird  bald  zur  Ausgabe  gelangen  können.  Dr.  Bitterauf  war  unter  Leitung 
Prof.  V.  Riezlers  neben  der  Überwachung  des  Druckes  und  der  Fertig- 
stellung der  Einleitung  mit  der  Verarbeitung  des  für  den  2.  Band  ge- 
sammelten Materials  tätig.  Derselbe  wird  die  Traditionen  der  Bischöfe 
von  Freising  und  die  Schenkungen  an  das  Domkapitel  bis  1300  führen 
und  etwa  nach  Weihnachten  in  die  Presse  gelangen. 


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KoDstgeseliiehtlielie  iDzeigeo. 

Beiblatt  der  „Mittheilungen  des  Instituts 
für  österreicMsclie  Geschichtsforschung'* 

Eedigirt 

von 

Franz  Wickhoff. 


L  Jahrgang. 


Innsbruek. 

Verlag  der  Wagnerischen  Üniversitats-Buchhandluug. 

1904. 


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Druck  der  Wögner'schen  Uiiiv.-ßucbdruckerei  in  Innsbruck. 


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Inhalt. 

Solle 

An  die  Leser .        .  1 

A.  Bayersd  orfers«    Leben  und  Schriften.    FranzWickhoff  .        48 

Berenson  Bernhard«  The  drawings  of  the  Florentine  Painters   —    Tbe 

study  and  criticism  of  Italian  art  —  Loren zo  Lotto.    Franz 

Wickhoff 25 

Brockhans  Heinrich.  Forschungen  über  Florentiner  Kunstwerke.   Wolf- 

gang  Kailab 104 

ColTin  Sidney.    Selected   drawings   from   old  masters  in  the  univereity 

galleries   and  in  the  library  at  Christ  Church  Oxford.    Part 

1  &  IL    Franz  Wickhoff 111 

Crowe  J.  A«  &  0.  B.  CaTalcaselle«  A  bistory  of  painting  in  Italy.  Edited 

by  Langton  Douglas,  assisted  by  S.  Arthur  Streng.   Vol.  I,  IL 

Franz  Wickhoff 103 

Dreger  Moriz«    Künstlerische   Entwicklung    der   Weberei   und   Stickerei. 

Franz  Wickhoff 120 

Fechheimer  Simon«    Donatello  und  die  Relief  kunst.    MaxDvofäk  76 

Figchel  Oskar.    Tizian.     Franz  Wickhoff 113 

Ton  der  Gabelentz  Hans.    Mittelalterliche  Plastik   in  Venedig.    Georg 

Swarzenski 41 

Gallerie  Italiane  V.    Franz  Wickhoff 94 

Ooldgehmidt  Adolph.    Studien  zur  Geschichte  der   sächsischen  Skulptur. 

Max  Dvofäk 32 

Gronau  Georg«    Tizian.    Franz  Wickhoff 113 

Gnrlltt  Cornelias.    Beiträge  zur  Bauwissenschaft.     Hermann  Egger.        50 

Hasse  Carl.    Rogier  von  Brügge.    MaxDvofäk 67 

Jelllnek  Arthur.     Internationale    Bibliographie    der    Kunstwissenschaft. 

Max  Dvofäk 126 

Justi  Karl.    Michelangelo.    FranzWickhoff 2 

Lange  Julius.    Die  menschliche  Gestalt  in  der  Geschichte  der  Kunst  von 

der  zweiten  Blijtezeit  der  griechischen  Kunst  bis  zum  19.  Jhd. 

Franz  Wickhoff 71 


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Seite 
Lessinp  JqUqs*  Wandteppiche  und  Decken  des  Mittelalters  in  Deutschland. 

Ge  org  Swarzenski 4r5 

von  Loga  YaleriaD,    Francesco  de  Goya.    FranzWickhoff  125 

Male  Emile.    L'art  religituz  du  Xllle  si^cle  en  France.    HansTietze  117 

Meyer  Alfred  Gotthold.    Donatello.    MazDyoiPäk        .                .        .  76 

Michel  Karl.    Gebet  und  Bild  in  frOhchristlicher  Zeit.    HansTietze.  117 

Michelangelos  Kruzifix  entdeckt.  FranzWickhoff  .  .  .  99 
Röttinger  H.     Hans  Weiditz,  der  Petrarcameister.    Friedrich   Dörn- 

höffer .51 

Sehmarsow  August.  Die  oberrheinische  Malerei.  MaxDvofäk.  .  12 
SehottmUller   Frida.     Die  Gestalt   des   Menschen    in   Donatellos    Werk. 

Max  Dvofäk 76 

Singer   Hans   Wolfgang.    Versuch    einer   Dürer- Bibliographie.     Arpad 

Weixelgärtner 73 

Spitier  Hngo.    Hermann  Hettners  kunstphilisophische  Anf&nge.    Wolf- 

gang  Eallab 85 

Thode  Henry.  Michelangelo.  WolfgangEallab  .  .  •  .  2 
Zar    Erforschung    mittelalterlicher    Elfenbeinskulpturen.      Arbeiten    von 

Oraeren,  TQge,  HaselolT.    Adolph  Goldschmidt  36 


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Kunstgeschiclitliche  Anzeigen. 

Beiblatt  der  ,,Mittlieiliiiigen  des  Instituts 
fftr  österreichische  Geschichtsforschung" 

Redigirt  von  Franz  Wickhoff. 


Jahrgang  1904.  Nr.  1. 

Inhalt:  An  die  Leser.  —  Karl  Justi,  Michelangelo  (Franz  Wickhoff).  — 
Henry  Thode,  Michelangelo  (Wolfgang  Kailab).  —  August  Schmar- 
sow,  Die  oberrhein.  Malerei  (Max  Dvofäk).  —  Bernhard  Berenson, 
The  di-awings  of  the  Florentine  Paintres.  —  The  study  and  criticism 
of  Italian  art.  —  Lorenzo  Lotto  (Franz  Wickhoff}.  —  Adolph  Gold- 
schmidt,  Studien  zur  Geschichte- der  sächs.  Skulptur  (Max  Dvofdk). 


An  die  Leser! 

Aus  dem  Institute  für  östen-eichische  Geschichtsforschung  ist  eine 
Reihe  von  Kunstbistorikern  hervorgegangen,  die  miteinander  beständig  in 
wissenschaftlicher  und  persönlicher  Beziehung  blieben.  Was  sie  bei  ihren 
Arbeiten  beabsichtigen,  sie  mögen  sich  auf  noch  so  verschiedenen  Gebieten 
des  Faches  bewegen,  ist,  durch  wissenschaftliche  Behandlung  der  Themen 
die  Kunstgeschichte  in  die  Reihe  der  übrigen  historischen  Wissenschaften 
einzuordnen.  Denn  das  ist  noch  keineswegs  geschehen.  Überall  kann  man 
sehen,  dass  trotz  vieler  wissenschaftlicher  Leistungen  die  Kunstgeschichte 
von  gelehrten  Gesellschaften  und  von  Fachgenossen  auf  den  nahestehenden 
Gebieten  der  Geschichte  and  der  Sprachwissenschaften  nicht  als  voll  ange- 
sehen wird.  Man  muss  zugestehen,  das  geschieht  nicht  mit  Unrecht,  denn  nur 
in  wenigen  Fächern  ist  es  wie  in  der  Kunstgeschichte  noch  möglich,  dass  un- 
gerügt  sich  breiter  Wortschwall  und  seichter  Unvei-stand  Geltung  verschaffen 
können,  und  dass  Arbeiten  veröffentlicht  und  geduldet  werden,  welche  geradezu 
als  ein  Hohn  gegen  alle  Prinzipien  der  wissenschaftlichen  Methode  aufgefasst 
werden  müssen.  Dieser  Umstand  zeigt  besser  als  alles,  dass  die  Orien- 
tirung  fehlt,  dass  kein  Weg  durch  das  Wirrsul  der  kunsthistorischen  Lite- 
ratur führt,  weil  eine  wissenschaftliche  Berichterstattung  fehlt,  die  Spreu 
vom  Weizen  sonderte.  Was  an  Anzeigen  dieser  Art  jetzt  hervortritt,  kann 
man  mit  geringen  Ausnahmen  als  Gelegenheits-  oder  Geftllligkeitsbespre- 
chungen  bezeichnen.  Den  genannten  Freunden  scheint  es  ein  Bedürfnis, 
wenigstens  zu  versuchen,  ob  sich  hier  nicht  Abhilfe  schaffen  liesse.  Sie 
wollen  die  kunstgeschichtliche  Forschung  mit  Anzeigen  regelmässig  begleiten 
und  die  ernsten  Arbeiten  von  den  andern  sondern.  Es  sollen  nicht  nur 
Bücher,  sondern  auch  Zeitschriften,  selbst  einzelne  Artikel  besprochen  wer- 
den, insoferne  sie  die  Wissenschaft  fördern  oder  auch  bedrohen.  Für  die 
ersten  beiden  Jahre  soll  auch  auf  das  letzte  Lustrum  zurückgegriffißn 
werden.  Sie  wollen  ihre  Betrachtungen  auf  das  Mittelalter  und  die  neuere 
Kunst  einschi-änken,  es  soll  nur  die  antike  Kunst  und  die  ihr  vorhergehen- 
den Perioden  und  die  lebende  Kunst  unserer  Tage,  die  noch  kein  Gegen- 
stand der  Geschichte  sein  kann,  ausgeschlossen  sein,  dafür  wollen  sie  aber 


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die  Hilfswissenschaften  der  Kunstgeschichte  berücksichtigen,  als  das  Bestim- 
men von  Kunstwerken,  das  in  unseren  Tagen  durch  die  Theoiie  Giovanni 
Morellis  und  durch  Wilhelm  Bodes  vorbildliches  Wirken  so  grosse  Fort- 
schritte gemacht  hat,  die  altberühmte  Kupferstichkunde  und  die  Ästhetik. 
Mir  als  dem  ältesten  unter  ihnen  haben  sie  die  Redaktion  dieser  Anzeigen 
übertragen.  Sie  hoffen,  dass  sich  ihnen  bald  die  ernsten  wissenschaftlichen 
Arbeiter  in  Deutschland  anschliessen  werden,  so  dass  sich  ein  Kreis  von 
vom  gleichen  Streben  beseelter  Männer  schliessen  könne. 

Wien,   1.  November  1903.  Franz  Wickhoff. 


Karl  Justi,  Michelangelo,  Beiträge  zur  Klärung  der  "Werke  und 
des  Menschen.  Mit  vier  Abbildunjjren.  Leipzig,  Breitkopf  und  Härtel 
1900.     8^  430  SS. 

Dieses  Buch  soll  an  der  ersten  Stelle  in  diesen  Blättern  genannt 
werden,  nicht  als  ob  es  noch  nötig  wäre,  es  lobpreisend  zu  nennen,  nicht 
als  ob  die  Verehrung,  die  wir  alle  für  seinen  Autor  empfinden,  eines  neuen 
Ausdruckes  bedürfte,  sondern  damit  der  Käme  Karl  Justis,  gleichsam 
zur  Weihe,  an  der  Spitze  stehe.  Hier  ist  ein  grosser  Künstler  als  grosser 
Mensch  gefasst  und  mit  eindringlichster  psychologischer  Analyse  gezeigt, 
wie  die  Kunstwerke  und  ihre  Schicksale  aus  dem  Charakter  ihres  Schöpfers 
hervorgehen.  Was  eine  Herde  von  Tagesschreibern  als  ihre  Forderung  auf- 
stellt, dass  das  Kunstwerk  aus  den  individuellen  Eigenschaften  des  Künst- 
lers erklärt  werde,  ist  hier  in  nie  gesehener  Vollkommenheit  von  einem 
Manne  geleistet,  der  als  Menschenschilderer  und  Schriftsteller  selbst  ein 
Künstler  ist  und  in  seiner  Darstellung  ein  Kunstwerk  schuf,  dem  sich  nur 
weniges  in  deutscher  Sprache  an  die  Seite  setzen  lässt.  Nichts  könnte  jenen 
Mob  besser  bezeichnen,  als  das3  dieses  Ereignis  von  ihm  unbemerkt  vor- 
überging. 

Da  die  Schilderung  an  zwei  Kunstwerke  anknüpft,  die  sixtinische  Decke 
und  das  Grabmal,  die  die  wichtigsten  Perioden  von  Michelangelos  Kunst- 
schaffen ausfüllen,  so  kam  fast  alles  zur  Sprache,  was  für  den  Maler  und 
den  Bildhauer,  was  für  den  Menschen  wichtig  war.  Wir  möchten  deshalb 
den  Autor  bitten,  bei  Veranstaltung  einer  neuen  Auflage  die  Schilderung 
der  Jugend  vorauszustellen,  die  Werke  der  späteren  Jahre  anzufügen,  den 
Dichter  auf  seinen  Wegen  zu  begleiten  und  uns  so  ein  vollständiges  Leben 
Michelangelos  zu  schenken,  was  um  so  nötiger  wäre,  als  inzwischen  der 
Versuch  gemacht  wurde,  diese  harte,  herbe,  übermenschliche  Gestalt  in 
Sirup  weich  zu  sieden. 

Wien.  Franz  Wickhoff. 


Michelangelo    und   das  Ende  der  Benaissance   von  Henry  Thode. 
I.  Band.  Berlin  G.  Grote'sche  Verlagsbuchhandlung  1902. 

Eine  umfassende  Biographie  Michelangelos  gehört  zu  den  dankbarsten 
Aufgaben,    welche   die    Kunstgeschichte    zu  vergeben  hat.     Der  Geschieht- 


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Schreiber  wird  hier  nicht  durch  den  Mangel  an  Nachrichten  behindert  oder 
durch  verwickelte  stil-  oder  quellenkritische  Fragen,  durch  die  Bekämpfung 
eingewurzelter  Werturteile  abgezogen,  welche  der  Würdigung  des  Meisters 
entgegenstehen;  die  Werke  sind  bis  auf  wenige  Ausnahmen  wohl  be- 
glaubigt, eine  durch  ihren  Beichtum  schon  schwer  übersehbare  Masse  von 
Briefen,  Dokumenten  und  anderweitigem  biographischen  Material  liegt  dank 
den  zahlreichen  Publikationen  Milanesis,  Guastis,  Symonds,  Freys  u.  a.  vor 
und  über  den  Gehalt  seiner  Schöpfungen  hat  die  Nachwelt  ein  so  unzwei- 
deutiges Urteil  gesprochen,  dass  daran  der  Widerspruch  einzelner  nicht  zu 
rütteln  vermag.  Die  Aufmerksamkeit  des  Biographen  kann  sich  daher  voll- 
ständig auf  die  Darstellung  der  Entwicklung  dieser  einzig  gearteten  Per- 
sönlichkeit in  ihrem  Leben  und  ihren  Werken  konzentrieren. 

Trotz  zahlreicher  Versuche  besitzen  wir  noch  immer  kein  Werk,  das 
dieser  Aufgabe  gerecht  würde.  Denn  abgesehen  davon,  dass  die  älteren 
Arbeiten  in  mancherlei  Hinsicht  unvollständig  sind  und  an  zahlreichen 
Fehlern  leiden,  die  erst  durch  die  in  den  letzten  Jahren  erfolgten  Ver- 
öffentlichungen von  Briefen  und  Urkunden  berichtigt  worden  sind,  gehen 
sie  alle  an  einem  grossen  Probleme  vorbei:  dem  eigentümlichen  Charakter 
des  Meisters.  Wieso  konnte  es  kommen,  dass  ein  Künstler,  der  von  der 
Natur  mit  der  gewaltigsten  schöpferischen  Ki'aft  ausgerüstet  war,  sich  von 
willensstarken  Patronen,  wie  Julius  II.  oder  Paul  III.,  zwingen  liess,  die 
gewaltigen  Fresken  der  Sixtinischen  Decke  und  des  jüngsten  Gerichtes  zu 
Ende  zu  bringen,  wo  er  immer  behauptete,  dass  die  Malerei  seinem  Wesen 
fremd  sei,  während  er  seine  grossen  Unternehmungen  auf  dem  Gebiete  der 
Plastik,  auf  dem  er  sich  zu  den  höchsten  Leistungen  berufen  fühlte,  trüm- 
merhaft zurückgelassen  oder  in  einer  Weise  abgeschlossen  hat,  die  seines 
Genius  unwürdig  ist?  Michelangelo  selbst  und  seine  beiden  zeitgenössi- 
schen Biographen  Vasari  und  Condivi  haben  die  Schuld  an  diesen  Miss- 
erfolgen äusseren  Ereignissen  zugeschoben  und  dabei  ist  es  seither  im 
wesentlichen  geblieben.  Michelangelo  wurde  zur  typischen  Gestalt  des  von 
dem  Unverstände  seiner  Zeitgenossen  verkannten  und  verfolgten  Genius; 
alle  Biographen  klagen  seine  Auftraggeber,  die  Päpste,  wegen  ihres  Egois- 
mus in  der  Ausnützung  des  Künstlers  an ;  sie  hätten  ihn  von  einem  Werke 
zum  andern  gejagt  und  nie  Zeit  gegeben,  seine  ungeheuren  Pläne  zu  ge- 
stalten und  ihnen  falle  die  Schuld  an  der  Verbitterung  und  Melancholie 
zu,  die  sein  Alter  erfüllt.  Erst  Justi  hat  in  seiner  Abhandlung  »Die  Tra- 
gödie des  Grabmals*  das  Problem  in  die  richtige  Beleuchtung  gerückt  und 
in  einem  beschränkten  Bahmen  zu  lösen  versucht,  indem  er  die  Lücken 
und  Widersprüche  der  offiziellen  Apologie  Vasaris  und  Condivis  aufdeckte 
und  in  einer  aus  sämtlichen  bekannten  Dokumenten  aufgebauten  mustergül- 
tigen Untersuchung  nachwies,  dass  in  der  verhängnisvollen  Verkettung  der 
Ereignisse,  die  zu  der  kläglichen  Ausführung  der  ungeheuren  Pläne  zum 
Grabmal  Julius  II.  führte,  die  eigentümliche  psychische  Organisation  Michel- 
angelos die  grösste  Rolle  spielt.  Man  darf  daher  bei  dem  Erscheinen  einer 
neuen  umfangreichen  Biographie  des  Künstlers  darauf  gespannt  sein,  wie 
dieser  fruchtbare  Gedanke  für  die  Geschichte  seines  ganzen  Lebens  ver- 
wertet und  ausgestaltet  worden  sei. 

Thodes  Werk  fällt  schon  nach  Form  und  Umfang  aus  der  Beihe  der 
Biographien  in  der  gewöhnlichen  Bedeutung  des  Wortes  heraus.  Nicht  ein 

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Gemälie  der  Nasseren  Zeit  Verhältnisse,  in  deren  Mitte  Michelangelo  wirkte^ 
soll  entworfen  werden;  der  Verfasser  will  »tief  in  das  Innere  des  Meisters  und 
in  das  Walten  seiner  Zeit  hinabführen  and  das  in  beiden  wirkende  mit- 
erleben lassen  etwa  in  dem  Sinne,  wie  man  gestaltende  Gefühle  and  Vor- 
stellangen  eines  Masikers  beim  Anhören  seiner  symphonischen  Dichtang 
zwar  dankel,  aber  doch  in  einer  die  eigene  Seele  entscheidend  bestimmen- 
den Weise  nacherlebt.«  Dos  Biographisch- Historische  wird  auf  einen  kurzen 
Lebensabriss  und  regestförmige  Annalen  beschränkt,  die  dem  ersten  Bande 
angeschlossen  sind ;  der  erste  Band  » versucht  in  Form  einer  psychologischen 
Studie  die  Charakteristik  des  Genius  zu  geben  und  zeigt  den  in  seinem 
Wesen  begründeten,  darch  das  Schicksal  verschärften  Konflikt  mit  der  Welt*. 
Der  zweite  soll  eine  Darstellung  der  Ideen,  die  den  Meister  beherrschen, 
und  des  Zusammenhanges,  in  welchem  sein  geistiges  Leben  mit  der  allge- 
meinen Kultur  der  Renaissance  steht,  der  dritte  eine  Würdigung  seiner 
Schöpfungen  enthalten.  Da  sich  bei  der  eigentümlichen  Gliederung  des 
Werkes  eine  Inhaltsangabe  auch  des  ersten  Bandes  nicht  geben  lässt,  so 
mögen  hier  wenigstens  die  Hauptsätze  aus  der  Einleitung  folgen,  welche 
die  Auffassung  des  Verfassers  mit  hinreichender  Deutlichkeit  zum  Ausdruck 
bringen. 

Das  Wesentliche  und  Eigentümliche  von  Michelangelos  Dasein  ist  nach 
Thode  das  Leiden.  »Je^es  Leiden  ist  das  Empfinden  einer  Not,  das  gei- 
stige Leiden  entspringt  einer  geistigen  Not,  einem  Streben,  das  seine  Be- 
friedigung nicht  findet,  einem  Verlangen,  das  nicht  erfüllt  wird.  —  Diese 
innere  Not  ist  bei  Michelangelo  eine  zweifache  gewesen.  Die  eine  teilt  er 
mit  allen  grossen  Künstlern,  nur  dass  sie,  entsprechend  der  übermensch- 
lichen Gewalt  seines  inneren  Lebens,  auch  über  alles  Mass  gesteigert  war, 
die  andere  war  ihm  allein  beschieden.«  Die  erste  findet  Thode  in  dem 
:^  nimmer  zu  stillenden  Sehnen  einer  Liebeskraft,  die  .  .  .  im  Leben  ver- 
wirklicht sehen  möchte,  was  durch  künstlerisches  Schauen  vom  entzückten 
Gefühl  als  Einheit  erfasst  wird,  das  unabweisliche  Bedürfnis  einer  Auf- 
hebung der  Schranken  des  Egoismus,  einer  inneren  Vereinigung  mit  den 
Menschen.«  Aus  dem  Zwiespalt  zwischen  dem  Liebesbedürfnis  und  der 
Lieblosigkeit,  zwischen  genialer  Erkenntnis  und  Realität,  entspringt  die 
Schwermut.  Trete  aber  an  Stelle  von  Gleichgültigkeit  und  Verständnis- 
losigkeit  sogar  gehässiger  Widerstand,  sehe  der  Liebende  in  seinem  heiligen 
Streben  die  Liebe  selbst  verhöhnt  und  angegriffen,  dann  müsse  sich  seiner 
Verzweitlung  bemächtigen,  von  der  er  nur  im  Schaffen  sich  wieder  befreien 
kann.  Ewig  aber  währe  sein  Sehnen,  denn  sein  Liebes  verlangen  kenne 
kein  Ende,  wenn  es,  wie  dasjenige  Michelangelos,  grenzenlos  sei. 

Darin,  dass  dem  Meister  das  sich  Genügetun  seiner  künstlerischen 
Schöpferlust  versagt  gewesen  sei,  erblickt  Thode  den  andern  Quell  seines 
Leidens.  Die  Ursache  dieser  UnbeMedigtheit  liege  nicht,  wie  man  bisher 
allgemein  angenommen  habe,  in  dem  grausamen  Schicksal,  das  dem  Bildner 
verwehrte,  seine  grössten  Pläne  in  ihrem  vollen  Umfange  auszuführen :  das 
Schaffen  selbst,  seine  Schöpfung,  hätten  ihn  nicht  zu  befriedigen  vermocht ; 
denn  das  Ideal,  das  er  sich  zu  verwirklichen  vorgesetzt,  habe  mit  den 
Ausdrucksmöglichkeiten  der  Kunstart  in  unversöhnlichem  Widerspruche  ge- 
legen. »Tn  nichts  anderem  als  einem  Konflikt  zwischen  dem  antiken  Ideal 
rein  menschlicher,  plastischer  Schönheit,  welches  seine  Phantasie  beherrschte. 


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und  dem  Drange  nach  Ausdruck  der  seine  Seele  bewegenden  christlichen 
Geföhlsmacht,  haben  wir  jenen  Widei-spruch  zu  erkennen,  welcher  die  zweite 
Quelle  jener  Not,  seiner  ünbefriedigtheit,  seines  Leidens  war.  Mitten  in 
«iner  Zeit,  die  in  blinder  Selbstvergötterung  die  Versöhnung  zwischen  der 
Antike  und  dem  Christentum  geschlossen  zu  haben  glaubte,  offenbaren  die 
beiden  Welten  ihren  unversöhnlichen  Gegensatz  in  dem  Genius,  welcher 
als  Abschluss  aller  auf  die  Vereinigung  gerichteten  Bestrebungen  erschien. 
Ein  leidensvolles  Opfer  des  ungeheuren  Widerstreites  sieht  er  vor  uns  — 
und  mit  ihm  bricht  alle  Herrlichkeit  der  Renaissance  zusammen.  Er  selbst 
«in  Unseliger,  aber  doch  einer,  dem  es  erklungen:  du  kannst  selig  werden! 
Er  ward  es,  da  er  nach  einem  halben  Leben  schmerzlichen  Bemühens  die 
beiden  Mächte  in  sich  durch  eine  fast  übermenschliche  Anstrengung  zu 
einem  reinen  Bund  zu  bringen,  sich  entschlost,  für  die  höhere  zu  ent- 
scheiden. Das  Opfer,  welches  er  brachte,  war  seine  ffeliebte  Kunst.  Unter 
unaussprechlichen  Qualen  ihr  entsagend,  hat  er  in  voler  Hingebung  an 
die  inneren  Offenbarungen  Gottes  den  Frieden  und  die  Gewissheit  der 
W^eltüberwindong  gefunden  —  und  das  letzte  »Werk*,  das  er  in  hohem 
Alter  einzig  noch  übernahm,  St.  Peters-Kuppel,  ist  nur  der  Ausfluss  solcher 
durch  die  Kechtfertigung  im  Glauben  gewonnenen  Kraft  gewesen.* 

In  diesen  Sätzen  ist  die  Richtung  deutlich  bezeichnet,  in  der  Thode 
die  Lösung  seiner  Aufgabe  sucht.  Nur  für  die  eine  Hälfte  dieser  Expo- 
sition tritt  er  den  Beweis  in  diesem  Bande  an;  wir  müssen  daher  mit 
unseren  Bemerkungen,  welche  sich  auf  den  seltsamen  von  Thode  behaup- 
teten Konflikt  innerhalb  der  Schaffenstätigkeit  des  Künstlers  beziehen,  so- 
lange zurückhalten,  bis  die  näheren  Ausfühiningen  der  beiden  späteren 
Teile  vorliegen  und  haben  uns  hier  auf  die  Prüfung  dessen  beschränken 
müssen,  was  der  Verfasser  über  die  seelischen  Eigentümlichkeiten  des 
Künstlers  zu  sagen  weiss. 

Thcdes  Charakteristik  baut  sich  auf  einem  Werturteil  über  das  Ethos 
Michelangelos  auf,  das  nicht  aas  der  Analyse  seines  Wesens  hervorgeht, 
sondern  aus  einer  dogmatischen  Voraussetzung  abgeleitet  ist,  mit  der  er 
an  das  Leben  und  Wirken  jedes  grossen  Künstlers,  jedes  Genies  herantritt. 
In  der  Betrachtung  der  Kunst  sucht  er  »die  innere  Gemeinschaft,  die  alle 
üusseren  Unterschiede  aufhebende  Kraft  der  Liebe*  (Thode:  Schaaen  und 
Glauben,  S.  9),  »das  Sichfinden  in  dem,  was  über  die  vielzerstreute  und 
vielgetrennte  Wirklichkeit  individuellen  Daseins  hinausgehoben,  als  ein  un- 
getrübtes Reich  der  Einigkeit  sich  unserem  verklärten  Auge  erschliesst* 
(Thode:  Kunst,  Religion  und  Kultur,  S.  3).  Alles  grosse  Bilden  ist  ihm 
>ein  Bikenntnis  der  Seele  von  ihrer  Liebe  und  ihrem  Glauben*;  im  Bild- 
werke wird  »alles  Natürliche  durch  die  Seele  gereinigt  und  heilig  ge- 
sprochen«. Das  Schaffen  ist  »eine  Liebes  Werbung*,  die  »aus  dem  unwider- 
stehlichen Drange,  die  Menschen  innerlich  zu  verbinden,  hervorgeht*  (ebenda 
S.  7).  Man  muss  diese  Äusserungen  aus  zwei  in  den  letzten  Jahren  ge- 
haltenen Reden  des  Ver£  heranziehen,  um  die  Art  zu  verstehen,  wie  er 
Michelangelos  Charakter  aufbaut.  Das  bisher  stets  verkannte  Urelement 
seines  Wesens  ist  eine  unermessliche  Liebeskraft,  deren  W^erben  an  dem 
verblendeten  Trachten  der  Welt  scheitert.  Er  strebt  nach  idealer  Vereini- 
gung mit  den  Menschen;  aber  die  Menschen,  persönlichem  Vorteil  und 
Genuss  zugewendet,  verstehen  seine  reinen,  uneigennützigen  Absichten  nicht, 


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verkennen  und  verspotten  ihn.  Aus  dem  Kampfe  mit  dem  »Egoismus^ 
werden  die  eigentümlichen  Merkmale  von  Michelangelos  Charakter  abge- 
leitet. Das  tiefe  Bewusstsein  von  seiner  Lauterkeit,  seiner  ethischen  Be- 
deutung und  der  Würde  seiner  künstlerischen  Aufgabe  >  zeigt  sich  im 
Widerstand  gegen  die  Lieblosigkeit  als  Stolz,  der  in  gewissenhafter  Pflicht- 
erfüllung das  Recht  der  individuellen  Freiheit,  wie  die  Ehre  des  Namens 
und  der  Familie  findet  und  Freiheit  wie  Ehre  gegen  jede  unberechtigte 
Zumutung  schützt.  Drohenden  AngriflFen  aber,  die  mit  gleichen  WaflFen 
feindseliger  Willkür  zurückzuschlagen  der  Edelmut  des  Charakters  unfUhig 
ist,  lernt,  durch  harte  Erfahrungen  von  früher  Jugend  an  beängstigt,  die 
Leidenschaft  durch  heftige  Ausbrüche,  lernt  die  Phantasie  durch  Argwohn 
zuvorzukommen.  Die  Ironie  bietet  ihre  Hülfe  dar,  wenn  es  gilt,  falsche 
Beurteilung  zurückzuweisen.*  Dieser  Konstruktion  gemäss  betrachtet  Thode 
in  dem  ersten  Kapitel  des  Bandes,  das  »Die  Kräfte  des  Gemütes*  betitelt 
ist,  Liebe  und  Stolz,  in  dem  zweiten  »Die  Phantasie  und  die  Wirklichkeit« 
überschriebenen  Schwärmerei,  Humor,  Argwohn  und  Ironie  seines  Helden; 
das  dritte  Kapitel,  »Das  Temperament  und  das  Schicksal*,  enthält  nebst 
einleitenden  Abschnitten  über  Leben  und  Arbeit  sowie  die  Gehülfen  die 
äussere  Geschichte  seiner  künstlerischen  Unternehmungen.  Ein  leicht  auf- 
zudeckender Schlussfehler  liegt  dieser  Konstruktion  zugrunde.  Kunstwerke 
können  Ursachen  von  moralischen  Wirkungen,  ebensowohl  wie  von  deren 
Gegenteil  werden.  Dieser  Umstand  berechtigt  aber  nicht  ohne  jeden  wei- 
teren Anhalt  und,  worauf  es  hier  ankommt,  unter  allen  Umständen  darauf 
zu  schliessen,  dass  ihr  Schöpfer  diese  moralischen  Wirkungen  beabsichtigt 
hat,  geschweige  denn,  dass  sie  sein  leitendes  Motiv  bei  deren  Gestaltung 
und  bei  seinem  Schaffen  überhaupt  gebildet  haben.  Man  mag  zugeben, 
dass  die  Werke  hoher  Kunst  den  Betrachter  über  die  Schranken  des  in- 
dividuellen Daseins  hinausheben  und  auf  solche  Weise  dem  Egoismus  des 
Einzelnen  entgegenwirken ;  diese  sittliche  Läuterung  kann  dazu  führen,  dass 
sich  die  Phantasie  des  Volkes  oder  der  Verehrer  des  Künstlers  ein  Ideal- 
bild von  ihm  schafft;  für  eine  ernsthafte  Untersuchung  des  Entstehungs- 
prozesses seiner  Werke,  seines  Lebens  oder  seines  Charakters,  die  auf  wis- 
senschaftliche Erkenntnis  und  nicht  auf  die  Bewährung  von  Vorurteilen 
gerichtet  ist,  haben  derlei  Wertungen  nicht  die  geringste  Bedeutung.  Künst- 
lerische Tätigkeit  ist  an  und  für  sich  weder  egoistisch,  noch  altruistisch; 
für  den  Ausdruck  dessen,  was  der  Künstler  schafft,  sind  die  Voraussetzun- 
gen in  jedem  einzelnen  Falle  in  seiner  individuellen  Entwicklung  zu  suchen. 
Man  könnte  sich  mit  der  petitio  principii,  die  Thode  durch  die  dog- 
matische Einführung  der  »Liebeskraft*  begeht,  abfinden,  wenn  damit  wirk- 
lich der  bisher  übersehene  Einigungspunkt  von  Michelangelos  Wesen  ge- 
troffen wäre.  Aber  die  Vorstellungen,  die  Thode  mit  dem  Begriff  Liebe 
verbindet,  sind  viel  zu  schwankend  und  unklar,  um  zu  irgend  einer  psy- 
chologischen Festsetzung  verwertet  zu  werden ;  denn  bald  ist  sie  ihm  ein  in 
bestimmten  Erscheinungen  wie  Freundschaft  Familie  auftretendes  Gefühl, 
bald  schwärmerische  Welt-  und  Menschenliebe,  dann  wieder  der  ethische 
Grund,  aus  dem  jedes  grosse  künstlerische  Schaffen  einzig  und  allein  her- 
vorgeht oder  das  Gegenteil  von  kleinlichem  Egoismus  und  beschränkter 
Eigensüchtigkeit.  Der  Verfasser  vermeidet  es  wie  absichtlich  zu  bestimmen, 
was    im  einzelnen  Falle    gemeint  sei  und  lässt  den  vieldeutigen  Ausdruck 


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schillein.  So  wird  er  zur  tönenden  Phrase,  die  viel  verspricht  und  wenig 
hält.  Vergebens  sieht  man  sich  unter  den  Belegen,  die  er  för  Michelan- 
gelos Liebe  in  einem  über  50  Seiten  langen  Kapitel  zusammenstellt,  nach 
einer  Tatsache  um,  welche  die  seltsame  Konstruktion  von  dem  Charakter 
des  Künstlers  rechtfertigte.  Wir  erfahren,  was  allgemein  bekannt  war  und 
z.  B.  von  Springer  und  Symonds  gebührend  gewürdigt  worden  ist,  dass  er 
trotz  aller  Enttäuschungen  und  Unannehmlichkeiten,  die  ihm  seine  Ange- 
hörigen bereitet,  nicht  nur  seinen  Brüdern  und  seinem  Vater,  sondern  auch 
fem  erstehenden  Anvei-wandten  grosse  materielle  Opfer  gebracht  hat,  dass 
er  für  seine  Untergebenen  wie  ein  Vater  gesorgt  hat,  ohne  sie  ihre  Un- 
dankbarkeit entgelten  zu  lassen,  dass  er  Bedürftigen  se'ne  Hülfe  in  der 
freigebigsten  Weise  zuteil  werden  Hess,  während  er  selber  bis  in  sein  spätes 
Alter  bedürfnislos  wie  ein  Eremit  gelebt  hat;  aber  alle  diese  Äusserungen 
überschreiten  das  Mass  dessen  nicht,  was  man  von  einem  gutgearteten  und 
in  moralischer  Beziehung  normal  entwickelten  Menschen  erwarten  kann 
und  würden  an  einer  anderen  Persönlichkeit  seiner  Zeit  wohl  kaum  als 
etwas  Ausserordentliches  bemerkt  werdeD.  Dass  die  Beziehungen  Michelan- 
gelos zu  Tomao  Cavalieri  und  Vittoria  Colonna  nichtig  mit  diesen  Dingen 
zu  tun  haben,  hat  Thode  selbst  erkannt  und  dadurch  ausgedrückt,  dass 
er  sie  in  dem  Abschnitte  »Die  Phantasie  und  die  Wirklichkeit «  als  »Schwär- 
merei« behandelt. 

Thode  hat  der  Liebeskraft  in  der  Psychologie  des  Künstlers  die  alles 
beherrschende  Stellung  zugewiesen,  weil  er  von  der  Tendenz  durchdrungen 
ist,  Michelangelos  »Moralität*  über  alle  Angriffe  zu  erheben  und  ihn  gegen 
alle  wider  ihn  erhobenen '  Vorwürfe  zu  verteidigen.  Was  die  »Moralität* 
anbelangt,  so  wäre  er  meines  Erachtens  verpflichtet  gewesen,  die  Dinge 
beim  richtigen  Namen  zu  nennen  und  sachlich  zu  erörtern,  statt  sich  auf 
den  Hüter  der  öffentlichen  Sittlichkeit  herauszuspielen  und  im  Übrigen  das 
ganze  Problem  todtzuschweigen.  Die  apologetische  Tendenz  verführt  Thode, 
seinen  eigentlichen  Vorwurf  ganz  zu  verkennen.  Jede  ernste  Schilderung 
von  Michelangelos  Leben  zeigt  die  Wahrhaftigkeit  und  Lauterkeit  seines 
Charakter;?,  den  unbeugsamen  Ernst  seines  Lebens,  die  Reinheit  seiner 
künstlerischen  Absichten;  die  innere  Grösse,  mit  der  er  den  Kampf  mit 
einem  tragischen  Schicksal  ausgefochten  hat,  zwingt  jedem  Betrachter 
nicht  nur  Bewunderung,  sondern  das  tiefste  Mitgefühl  ab.  Das  Er- 
schütternde dieser  Tragik  liegt  aber  nicht  in  dem  Konflikt  mit  der 
Welt  und  dem  Unverstände  der  Menschen,  sondern  in  dem  Kampfe, 
der  sich  im  Inneren  des  Künstlers  abspielt.  Dadurch,  dass  Michelangelo 
durch  die  Intriguen  Bramantes  gezwungen  wurde,  das  Juliusgrab  zu  ver- 
lassen und  die  Sixtinische  Decke  zu  schaffen,  mag  ihm  ein  schweres  Un- 
recht zugefügt  worden  sein ;  die  Nachwelt  hat  sich  über  den  grossen  Papst, 
der  ihn  veranlasst  hat,  sich  als  Maler  zu  enthüllen,  nicht  zu  beklagen. 
Der  Konflikt  beginnt,  wie  Justi  überzeugend  nachgewiesen  hat,  mit  dem 
Augenbl'cke,  wo  den  Künstler  andere  Werke  dem  langwierigen  Unter- 
nehmen des  Papstgrabes  entfremden,  wo  er  durch  seinen  Eigensinn,  seine 
Abneigung  gegen  das  Zusammenarbeiten  mit  bedeutenden  Künstlern,  sein 
heftiges  Temperament,  der  Herrschaft  über  alle  die  verlustig  wird,  auf  die 
er  zur  Ausführung  seiner  Absichten  angewiesen  ist  und  sein  Ziel,  sein 
Schaffen,   über  einem  unnützen  Kleinkrieg  mit  alltäglichem  Ungemach  aus 


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—     8     — 

dem  Auge  verliert.  Den  Kampf  mit  dem  Egoismus  hat  jeder  zu  be3teheii ; 
tragisch  wird  er,  wenn  ein  Mensch,  der  zu  den  höchsten  Leistungen  be- 
fähigt ist,  durch  an  sich  bedeutungslose  Reibungen  von  seinem  eigentlichen 
Schaffensgebiete  abgedrängt  wird,  wenn  er  sich  selbst  Hindernisse  schafft 
weil  er  den  allergewöhnlichsten  Hindernissen  nicht  zu  begegnen  weiss  und 
wenn  er  infolge  seiner  eigentümlichen  psychischen  Konstitution  es  nicht 
vermag,  selbst  die  ihm  und  seinem  Schaffen  günstigen  Umstände  auszu- 
nützen. Michelangelo  besass  nicht  das  Talent  Raphaels,  seine  Phantasie 
und  seine  Hand  jeder  Forderung  und  jeder  Gelegenheit  anzupassen.  Er 
musste  seiner  Stunde  harren;  war  sie  da,  dann  mochte  ihn  die  Fülle  der 
Gesichte  gleich  einer  fremden  Gewalt  überkommen.  Alles  wuchs  ins  Gren- 
zenlose; binnen  wenigen  Stunden  entstanden  ungeheure  Entwürfe  und 
wochenlang  konnte  er  in  Plänen  schwelgen;  aber  niemand  verstattete  er 
Einblick  in  sein  Reich.  Schon  wenn  es  sich  darum  handelte,  seine  Ideen 
der  Verwirklichung  näher  zu  bringen,  aus  dem  Zustande  seiner  Phantasie- 
tätigkeit in  das  Stadium  überzutreten,  wo  die  wohlberechnete  künstlerische 
Arbeit  beginnt,  wird  er  unwillig.  Welche  Mühe  kostet  es  seine  Getreuen, 
ihm  auch  nur  eine  armselige  Skizze  für  die  FaQade  von  San  Loi-enzo  zu 
entlocken.  Welche  Unsumme  von  Verdi-uss  hat  die  Herstellung  des  Modells 
gekostet!  Ein  äusserer  Zwang  ei-st  bringt  ihn  auf  den  richtigen  Weg; 
es  ist  eine  feine  Beobachtung  Justis,  dass  ihn  ein  unbeugsamer  Wille  wie 
der  Julius  II.  zu  den  unglaublichsten  Leistungen  bannte,  während  er  unter 
den  höflichen  Medicäern  Leo  X.  und  Clemens  III.,  die  sich  aufs  Bitten 
legten,  seine  Kraft  verzettelt  hat.  Fremde  Hülfe  mag  er  nicht  leiden: 
gegen  selbständige  Künstler  hat  er  eine  instinktive  Abneigung.  Der  Grund 
liegt  nicht,  wie  Thode  beschönigend  bemerkt,  darin,  dass  niemand  seinen 
hochgespannten  Ansprüchen  genügen  konnte;  hat  er  sich  doch,  wie  gleich- 
falls Justi  bemerkt,  mit  einem  so  elenden  Gesellen,  wie  ürbano,  zeitlebens 
beholfen ;  das  Modell,  für  dessen  Ausführung  der  tüchtige  Baccio  d'Agnolo 
zu  schlecht  war,  bekam  ein  elender  Stümper  in  Arbeit,  dem  niemand  etwas 
zutraute!  Michelangelo  hatte  mit  Ausnahme  seiner  kurzen  Lehrzeit  bei 
Ghirlandajo  nie  den  Betrieb  einer  grossen  Werkstatt  mitgemacht  und  sich 
deren  Technik  für  die  Bewältigung  grosser  Unternehmungen,  die  Arbeits- 
teilung, die  zweckmässige  Verwertung  untergeordneter  Kräfte  und  der- 
gleichen nie  angeeignet.  Michelangelo  besass  ein  scharfes  und  richtiges  Urteil 
über  künstlerische  Leistungen ;  wie  oft  -  hat  Vasari  in  den  Viten  seine 
Aussprüche  nachgeschrieben!  Wo  es  sich  aber  um  die  praktische  Verwen- 
dung von  Menschen  handelt,  schwankt  er  zwischen  grenzenlosem  Vertrauen 
und  Argwohn.  Dieser  Argwohn  gehört  nicht,  wie  Thode  will,  zu  den 
abgeleiteten,  sondern  zu  den  konstitutiven  Merkmalen  seines  Charakters; 
er  verfolgt  ihn  von  der  frühesten  Jugend  an;  schon  in  der  Werkstatt 
Ghirlandajos  glaubte  er  sich  vor  dem  Neide  seines  Lehrers  nicht  sicher. 
Sein  Argwohn  lässt  ihn  in  gleichgültigen  xVusserungen  feindliche  Angi'iffe 
vermuten  (vergl.  die  Begegnung  mit  Leonardo,  die  der  Anonymus  Magl. 
ei-zäbl,  und  die  mit  Francia  bei  Condivi)  und  wird  die  Ursache  jener  plötz- 
lich auftretenden  Angstgefühle,  die  ihn  in  wahnsinniger  Flucht  forttreiben, 
als  wäre  die  ganze  Welt  ihm  auf  den  Fersen.  Thodes  metaphysische  Ent- 
schuldigungen ex  definitione  genii  schiessen  auch  hier  an  dem  Ziele  vorbei, 
wo    es    sich    um   die  Erkenntnis   eines  pathologischen  Grundzuges  handelt. 


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—    9     — 

Tboc>e  verkennt  vollständig  seine  Aufgabe;  hier,  wo  es  gilt,  zu  begreifen, 
lassen  sich  die  Moralbegrifife  von  Schuld  oder  Unschuld  gar  nicht  anwenden; 
man  mag  da  vom  Schicksal  sprechen,  sofeni  man  darunter  den  gegebenen 
Charakter  versteht.  Schopenhauer  hat  im  Hinblick  auf  seine  eigenen  Er- 
fahrungen und  seiner  pessimistischen  Weltbetrachtung  zuliebe  (übrigens 
bedingt  und  nicht  im  Sinne  einer  dogmatischen  Behauptung)  erklärt,  dass 
<lie  geniale  Begabung  an  sich  ein  Hindernis  für  die  praktische  Orientie- 
rung im  Treiben  der  Welt  bilde.  Ein  Künstler,  der  hohe  schöpferische 
Begabung  mit  einer  gewaltigen  Energie  verband,  hat  sich  der  missbräuch- 
lichen  Anwendung  »des  gewöhnlichen  Vorurteils  phantasieloser  Menschen^ 
widersetzt,  »welche  den  phantasievollen,  produktiven  Künstler,  das  von 
ihnen  sogenannte  »Genie«,  für  durchaus  unpraktisch  und  unfähig,  die 
W^irklichkeit  der  Dinge  kaltblütig  zu  erfassen,  halten  zu  müssen  so  gerne 
glauben*  (Richard  Wagner,  Einleitung  zum  2.  Bande  der  gesammelten 
Schriften  und  Dichtungen).  Thode  aber,  der  dem  Genius  den  Charakter 
des  philantropischen  Schwärmers  leiht,  hält  sich  für  berechtigt,  unter  Be- 
mfung  auf  Schopenhauer  überall  dort,  wo  Michelangelo  wegen  seines  Cha- 
rakters in  Konflikt  gerät,  alle  die,  welche  ihm  Widerstand  geleistet,  anzu- 
klagen. Wenn  er  auch  allgemein  zugibt,  dasa  des  Künstlers  Temperament 
manche  Verwicklungen  verursacht  hat,  so  sucht  er  doch  dort,  wo  er  an 
die  einzelnen  Tatsachen  kommt,  sein  Verhalten  zu  beschönigen  und  durch 
Hinweis  auf  seine  (vielfach  aus  der  Definition  des  Genius  konsternierten) 
edlen  und  uneigennützigen  Beweggründe  zu  entschuldigen. 

So  erhalten  wir  in  den  letzten  Abschnitten  des  Buches  »Das  Tempe- 
rament und  das  Schicksal*,  in  die  die  äussere  Geschichte  von  Michelangelos 
grossen  künstlerischen  Unternehmungen  verwoben  ist,  statt  einer  lebens- 
vollen Darstellung,  in  der  die  handelnden  Persönlichkeiten  und  ihre  ver- 
schiedenartigen Motive  hervortreten,  eine  trockene  apologetische  Chronik, 
welche  die  entscheidenden  Momente  der  Entwicklung  verschleiert.  Thode 
übersieht  hiebei  ganz,  welch  peinliche  Wirkung  die  ungebetene  und  un- 
nütze Schönförberei  auf  einen  Leser  machen  muss,  der  schon  von  vorne- 
herein dem  Künstler  und  dessen  Lebensschicksale  das  wärmste  Mitgefühl 
entgegenbringt.  Es  i^t  selbstverständlich,  dass  Thode  bei  diesen  Voraus- 
setzungen die  Ergebnisse  von  Justis  oben  angeführter  Studie  niclit  zu 
nützen  verstanden  hat;  seine  Darstellung  kehrt  auf  das  Niveau  Condivis 
und  Vasaris  zurück  und  bedeutet  für  die  Erkenntnis  von  Michelangelos 
Charakter  einen  Rückschritt  der  wissenschaftlichen  Forschung. 

Der  Umstand,  dass  das  ganze  Buch  nur  zur  Erhärtung  einer  einzigen 
These  dient,  hat  für  die  Darstellung  die  schwersten  Nachteile  zur  Folge. 
Thode  bietet  zum  Beweise  seiner  Konstruktion  einen  ungeheuren  Apparat 
von  Quellenstellen  auf,  die  über  die  Schwäche  seiner  Exposition  täuschen 
sollen.  Der  Leser  ringt  sich  mühsam  durch  endlose  Reihen  von  Briefen, 
Gedichten,  Urkunden,  Abschnitten  aus  Vasari  und  Condivi  durch,  die  durch 
kurze  dogmatische  Stücke  eingeleitet  und  dürftige  Zwischenbemerkungen  ver- 
bunden sind.  Eine  Biographie  Michelangelos,  die  nur  aus  Dokumenten  und 
Quellen  stellen  zusammengesetzt  wäre,  würde  reiche  Belehrung  gewähren ; 
bei  der  deduktiven  Methode  des  Verfassers,  wo  jedes  Stück  aus  seinem  natür- 
lichen Zusammenhange  gerissen  ist  und  Einzelheiten  beweisen  soll,  die  sich 
durch  eine  Inhaltsangabe  von  wenigen  Zeilen    zweckdienlicher  hätten  her- 


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—     10    •- 

Yorheben  lassen,  werden  die  meist  in  ihrer  vollen  Ausdehnung  eingerück- 
ten Dokumente  zu  einer  argen  Geduldsprobe  für  den  Leser.  Die  Fülle 
des  Materials  sprengt  schon  in  den  ersten  Abschnitten  des  Buches,  welche 
sich  mit  der  Schilderung  der  Gemütskräfte  Michelangelos  befassen,  den 
Kahmen  der  psychologischen  Schemata,  in  den  es  der  Autor  einspannt;, 
immerhin  sind  hier  einzelne  Zusammenstellungen,  wie  die  über  den  Humor 
des  Künstlers,  fruchtbar,  wenn  sie  auch  das  Entgegengesetzte  von  dem: 
lehren,  was  der  Verfasser  beweisen  will.  Im  weiteren  Verlaufe  der  Arbeit  ist- 
Thode  aber  nicht  mehr  im  Stande,  den  StoflT  neuerlich  zu  durchdringen  r 
einzelne  Kapitel  aus  Michelangelos  Leben  werden  immer  unter  Beibringung- 
einer  endlosen  Reihe  von  Belegstellen  auf  die  verschiedenen  Abschnitte 
aufgeteilt;  da  innerhalb  derselben  die  Zeugnisse  chronologisch  geordnet 
sind,  so  ist  der  Leser  gezwungen,  die  Lebensgeschichte  des  Künstlers  zu- 
sammenhangslos und  in  einer  willkürlichen  Auswahl  ihrer  Momente  mehr- 
mals an  sich  vorüberziehen  zu  lassen.  Eine  Eröiierung  der  bei  Michelan- 
gelo so  wichtigen  Beziehungen  zwischen  seinem  Leben  und  seinen  Schöpfun- 
gen sucht  man  vergebens ;  wahrscheinlich  wird  man  in  einem  der  späteren 
Bände  bei  der  Besprechung  der  Werke  die  ganze  Fülle  biographischer 
Details  von  neuem  über  sich  ergehen  lassen  müssen.  Ebensowenig  kommt 
die  psychische  Entwicklung,  die  Michelangelo  im  Laufe  seines  langen  Leben* 
durchgemacht  hat,  zur  Geltung;  nicht  einmal  die  bedeutsamsten  Epochen, 
wie  der  Eintritt  in  Rom  im  Jahre  1506  oder  die  letzten  Florentiner  Jahre 
sind  genügend  hervorgehoben.  Da  der  Blick  des  Autors  straff  auf  sein 
abstraktes  Schema  gerichtet  ist,  erhält  man  trotz  des  erdrückenden  Reich- 
tums an  Einzelzügen  kein  Bild  von  den  Verhältnissen  der  Umwelt  des 
Künstlers,  mit  denen  er  beständig  zu  tun  hatte,  wie  von  seiner  Familie, 
von  der  Art  und  dem  Wesen  seiner  Freunde,  seiner  Auftraggeber  u.  a. 
Zusammengehörige  Dinge  werden,  der  Konstruktion  des  Charakters  zuliebe, 
auseinandergerissen:  der  Familienstolz,  der  eines  der  Hauptmotive  für  die 
dauernde  Fürsorge  für  seine  Familie  bildet,  ist  von  der  Beti*achtung  der 
Zuwendungen  für  dieselbe  getrennt. 

Schon  nach  diesem  ersten  Bande  kann  man  ruhig  behaupten,  das^ 
Thodes  Weik  nicht  die  abschliessende  Biographie  Michelangelos  sein  wird, 
die  wir  erwarten.  Trotz  des  wissenschaftlichen  Apparates,  den  der  Verfasser 
aufbietet,  ist  es  eine  durch  und  durch  dilettantische  Arbeit,  deren  Ziel  nicht 
die  Förderung  wissenschaftlicher  Erkenntnis,  sondern  die  Propaganda  für  eine 
bestimmte  Art  ästhetisch -moralisierender  Wertung  ist.  Eigene  Forschungen 
hat  Thode  nicht  zu  bieten;  die  Bedeutung  der  wenigen  Richtigstellungeu 
und  Neudatierungen  von  Briefen,  die  sich  bei  der  Revision  des  bekannten 
Materials  ergeben  haben  und  den  Annalen^)  einverleibt  sind,  steht  zu  dem 

')  Diese  Annalen  enthalten  eine  brauchbare,  nach  den  Stichproben,  die  ich 
angestellt  habe,  zuverlässige  Zusammenstellung  des  dokumentarischen  Materials 
nach  dem  Muster  von  Freys  Kegesten.  Doch  sind  nur  die  allgemein  bekannten 
C^uellenwerke  ausgenützt;  Vollständigkeit  scheint  nicht  angestrebt  worden  zu  sein 
und  ist  auch  nicht  erreicht.  Mir  ist  aufgefallen,  dass  die  urkundlichen  Daten  über 
das  Jüngste  Gericht  und  die  Fresken  der  Paolina  aus  den  Akten  der  Camera^ 
apostoJica  (Rom,  Staatsarchiv),  die  Bertolotti  zum  Teile  angeführt  hat,  fehlen. 
Da  sie  auch  Frey  entgangen  zu  sein  seheinen,  gebe  ich  sie  hier  nach  eigenen 
Abschriften : 

[A  di  15  di  dicembre  1540]  et  piü  scudi  nno  al  predetto  maestro  Ludovico 
per  haver  abbassato  lo  palco   nella   capella  di  Sisto,  dove  depinge  Michelangelo 


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—   11   — 

Umfange  des  Werkes  und  den  Ansprüchen,  mit  denen  es  auftritt,  in  keinem 
Verhältnis.  Aber  auch  für  eine  Apologie  Michelangelos  lag  kein  Grund 
vor.  Es  ist  schon  oben  hervorgehoben  worden,  dass  es  sich  bei  der  Be- 
urteilung seiner  Lebensschicksale  nicht  um  Abwägung  von  Schuld  oder 
Unschuld  handeln  kann;  sie  stehen  für  uns  über  allen  moralischen  Wert- 
begriffen. Die  von  Thode  versuchte  Idealisierung  ist  auf  das  entschiedenste 
abzuweisen;  denn  Michelangelos  Persönlichkeit  ist  zu  gross,  um  mit  dem 
Masse  phrasenhafter  Scbulphilosophie  gemessen  zu  werden. 

Wien.  Wolfgang  Kallab. 


(Dar&ber   steht   ein  Posten,    der  Arbeiten   des   maestro  Ludovico   falegname  im 
Belvedere  betrifft),    (Tesor.  segr.  1540—43  fol.  6  a). 

[A  di  18  di  novembie  1541]  E  piü  Bcudi  sessanta  pagati  ad  Urbano  garzone 
di  Michelangelo  quali  Sua  Santitä  gli  dona  per  mancia  del  finimento  della  pit- 
tuia  de  la  capella  di  Sisto  et  anque  per  sua  fatica  di  haver  a  schopar  tutta  la» 
volta  et  muri  de  dicta  capella  (1.  c.  fol.  38  a). 

E  piü  deve  dar  a  di  19  novembre  1541  seudi  tredici  b[aiocchi]  dieci  pagati 
a  maestro  Jacomo  da  Bressa  per  haver  diüktto  lo  ponte  che  eia  nella  capella 
di  Sisto,  dove  ha  depinto  Michelangelo  (l.  c.  fol.  38  b). 

[A  di  15  di  novembre  1542]  E  piü  scudi  sette  pagati  a  Giovanni  Battista 
Olgiatto  per  la  tela  che  ha  data  per  lo  cartone  che  fa  maestro  Pierino  [del  Vaga] 
pittor  della  spalliera  che  va  ßotto  la  pittura  di  maestro  Michelangelo  in  la  ca- 
pella di  Sisto. 

E  piü  scudi  tre  bfaiocchi]  quaranta  pagati  al  predetto  Jo.  Battista  per  tela 
che  ha  data  per  far  le  impannate  alla  sala  grande  sopra  la  loggia  di  Belvedere^ 
dove  maestro  Pierino  predetto  depinge  la  dicta  spalliera  (1    c.  fol.  67  b). 

[A  di  16  di  novembre  1542]  E  piü  scudi  otto  pagati  ad  ürbino,  servitor  di 
maestro  Michelangelo  pittore,  per  sua  eolita  provisione  di  macinarli  li  colori  per 
dipinger  la  capella  nova  di  San  Paulo  (Tesor.  segr.  1540—43  fol.  68  a). 

E  piü  deve  dar  a  di  22  febraro  1543  scudi  uno  bai[occhi]  venti  pagati  a 
maestro  Gismondo  spetiale  per  haver  incerate  le  impannat«  della  capella  nova, 
dove  depinge  Michelangelo  (1.  c.  fol.  66  b). 

[A  di  15  di  novembre  1544]  a  maestro  Nicolo  Francese  vetraro  scucU  sette  per 
sue  fatiche  et  spesa  di  btagno  et  fillo  di  rame  poste  a  rifare  li  quattro  pezzi  di 
vetriate  ritomate  alli  finestroni  alla  capella  nova  di  palazzo,  dove  hora  depinge 
maestro  Michelangelo  d'  accordo  (Edif,  pubbl.  1544 — 49  fol.  5). 

[A  di  10  d' agosto  1545]  a  Francesco  alias  ürbino,  servitor  de  maestro  Mi- 
chelangelo pictore,  scudi  quattro  bai[occhi]  cinquanta  quattro  et  mezo  per  tanti 
che  lui  ha  speso  in  fare  spicanare  et  aniciare  una  facia  della  capella  Paulina  fatta 
novamente  in  palazzo  apostolico,  dove  esso  maestro  Michelangelo  depinge  come 
appare  per  la  lista,  dove  h  fatto  il  mandato  (1.  c.  fol.  1 1  a). 

A  di  19  [d'aprile  1545]  scudi  quaranta  dui  a  maestro  Jacobe  Meleghino  per 
oncie  sei  di  agiuro  di  ramarino  a  ragione  di  sette  scudi  V  onza  qua!  io  ho  con- 
signato  a  maestro  Michelagnolo  Bonan-oti  (Tes.  segr.  1545 — 48  fol.  50). 

A  di  28  di  marzo  [1546]  scudi  diciotto  bai[occhi]  ottanta  a  maestro  Jacomo 
Meleghino  per  il  prezzo  di  oncie  dua  et  ottavi  cinque  et  meggio  di  agiuro  oltra- 
marino  da  scudi  sette  Tonza  che  ha  a  servire  a  maestro  Michelangelo  per  de- 
pingere  la  capella  Paulina. 

A  di  29  di  marzo  scudi  sette  bai[occhi]  quaranta  a  Ürbino,  servitoie  di  maestro 
Michelangelo,  per  comprare  sei  arcarezzi  di  diverse  sorte  et  venti  tavole  di  olmo 
cappate  per  bisogno  de'  ponti  da  depingere  la  sopradetta  capella  Paulina  (l.  c. 
fol.  83  b). 

A  di  primo  di  maggio  scudi  quarantotto  a  maestro  Jacomo  Meleghino  per 
once  sei  di  azurro  oltramarino  (h'ha  fatto  veniie  maestro  Michelangelo  pittore 
per  depingere  la  capella  Paulina  da  Ferrara  a  scudi  otto  V  onza  et  consignato 
a  me  Pier  Giovanni  Aleotto  (1.  c.  fol.  87  b). 


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~     12    — 

August  Schmarsow.  Die  oberrheinische  Malerei  und  ihre 
Nachbarn  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  (1430 — 1460)  Abhand- 
lungen der  philologisch- historischeu  Klasse  der  königl.  sächsischen 
Gesellschaft  der  Wissenschaften  Bd.  XXII.  Nr.  II.  Leipzig.  1903. 

S.  stellt  in  seinem  Bache  eine  Theorie  über  die  stilistische  Entwicklung 
der  oberrheinischen  Malerei  und  ^ ihrer  Nachbarn*  auf,  die  jedoch  auch 
für  >das  Gesamtgebiet  dieseits  der  Alpen«  gültig  ist.  Kurz  zusammengefasst 
lautet  diese  Theorie  etwa  folgender  massen.  Im  Gegensatze  zu  der  älteren 
und  gleichzeitigen  Wandmalerei,  die  man  »damals«  als  Flächenmalerei  auf- 
gefasst  hatte  und  im  Gegensatze  zu  den  »gänzlich  unplastischen*  Miniaturen, 
welchen  die  »malerische  Bildwirkung«  eigentümlich  war,  weise  die  älteste 
deutsche  Tafelmalerei  eine  plastische  Grundanschauung  auf.  »Die  Steinbild- 
hauerei der  Bauhütte  stellt  sich  als  gemeinsamer  Ursprung  der  Bildkunst 
heraus.«  Dieser  plastische  Grundcharakter  der  deutschen  Tafelmalerei  sei 
daun  durch  den  Einfiuss  der  neuen  niederländischen  Malerei  Jan  van  Eycks 
und  seiner  Nachfolger,  die  in  den  Miniaturen  der  Chor-  und  Gebetbücher 
ihren  Ursprung  hat,  zerstört  und  durch  »spezifisch  malerische  Zutaten 
aufgelöst  worden«. 

Auf  dem  Prokrustesbett  dieser  Theorie  werden  Werke  einzelner  ober- 
deutscher Künstler  der  ersten  Hälfte  des  XV.  Jahrhunderts  gestreckt,  wo- 
bei die  Theorie  einesteils  als  der  Ausgangspunkt  und  Beweis  für  eine 
neue  lokale  und  chronologische  Einordnung  dieser  Werke  dienen  muss, 
andernteils  gleichzeitig  aus  der  auf  diese  Weise  gewonnenen  Entwicklungs- 
reihe abgeleitet  ^irJ. 

Das  ).  Kapitel  beschäftigt  sich  mit  den  Bildern  des  Konrad  Witz  von 
Basel.  Es  werden  darin  neue  und  zwar  ebenso  unnütze  als  unrichtige  Ver- 
mutungen und  Behauptungen  über  den  Ursprung  der  Kunst  des  grossen 
Basler  Meisters  aufgestellt.  Sein  »plaslischer  Stil«  wird  zunächst  in  eine 
Parallele  zu  dem  ebenso  »plastischen  Stile«  des  Hubert  van  Ejck  gebracht. 
Es  wird  nämlich  eine  neue  Erklärung  der  Entstehung  des  Genter  Altares 
gegeben,  indem  die  Behauptung  aufgestellt  wird,  dass  von  Hubert  der  Al- 
tar nur  als  eine  Nachahmung  farbiger  und  farbloser  Skulpturen  gedacht 
gewesen  sei.  Alles  was  über  diesen  Plan  hinausgeht,  müsse  man  Jan 
zuschreiben,  so  z.  B.  das  » naturfarbene  Bravourstück«  des  »fast  verletzenden 
Naturalismus«  des  ersten  Menschenpaares.  »Nur  grau  in  grau  als  Statuen- 
imitation behandelt  wie  die  Reliefs  damber,  würden  die  Figuren  Adams 
und  Evas  zu  äusserst  gewiss  ruhiger  wirken  und  zugleich  die  Farbenpracht 
des  Allerheiligsten  glücklich  einrahmen  gegen  den  Kirchenraum  «.  Auch  bei  der 
Verkündigung  sei  »mit  der  Abweichung  in  die  Naturfarbe  gewiss  die  Durch- 
brechung der  Rückwand  mit  ihren  Ausblicken  und  Einblicken  so  kunstreicher 
Art  in  einheitliche  Rechnung  zu  setzen,  ja  sogar  die  perspektivische  Durch- 
führung der  Decke,  wie  die  täuschende  Verbreitung  des  Fussbodens  mit  Hilfe 
des  zusammenfliessenden  Quadratnetzes,  die  zusammen  den  Raum  so  be- 
drückend niedriger  erscheinen  lassen, (!)  nur  eine  spätere  Zutat  der  zweiten 
Eedaktion,  die  der  gewissenhafte  Nachahmer  irdischer  Wirklichkeit  mit 
seiner  unerbitterlichen  Konsequenz  verschuldet  hat«. 

Und  hiemit  könne  auch  kein  Zweifel  über  den  Ursprung  des  Stiles 
des  Hubert   van  Eyck  mehr   bestehen,    nicht    in  der  Buchmalerei  wie  bei 


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—     13     — 

Jan  van  Eyck  sei  er  zu  suchen,  sondern  in  der  monumentalen  Kirchen- 
skulptur, »aus  der  Anstreicherwerkstatt  der  Steinmetzenhütte*  sei  seine  Her- 
kunft abzuleiten.  »Und  sollte  das  Vorbild  aus  der  Zeitgesössi sehen  Kunst 
naher  bezeichnet  werden  mit  dessen  Wirkung  seine  wunderbare  Malerei 
wetteifert,  nicht  allein  Ebenbürtiges  zu  leisten,  sondern  auch  in  steinarmer 
Gegend  vollgültigen  Ersatz  zu  bieten,  so  könnte  gar  kein  Zweifel  walten: 
dies  Vorbild  ist  sein  Landsmann  Claus  Slüter  und  seine  hochberühmten 
Meisterwerke  für  die  Kartause  von  Dijon«. 

So  wäre  alles  natürlich  überaus  einfach  und  man  hätte  sich  nur  zu 
wundem,  warum  diese  an  das  Ei  des  Kolumbus  erinnernde  Lösung  der 
alten  Hubert-Jan  van  Eyck  Frage  nicht  schon  längst  gefunden  wurde. 
Man  könnte  ausserdem  nach  diesem  Prinzip  eine  Reihe  neuer  Meister  fest- 
stellen, da  die  meisten  altniederländischen  Altäre  mit  nachgemalten  Skulp- 
turen und  zugleich  mit  Tafeln  ausgestattet  sind,  welche  »rein  nmlerisch* 
gestaltet  sind,  so  dass  sie  unter  zwei  Meister  geteilt  werden  können.  Vor 
fünfzig  Jahren  hätte  man  über  diese  Art  der  Beweisführung  noch  lachen 
können,  heute  ist  sie  nicht  mehr  lächerlich,  sonden  recht  ernst  zu  nehmen. 

Doch  folgen  wir  vorläufig  weiter  dem  Buche.  S.  ist  der  Meinung, 
dass  der  plastische  Stil  des  Konrad  Witz  aus  derselben  Quelle  ge- 
flossen sei,  wie  bei  Hubert  nämlich  aus  Burgund,  und  die  Skulpturen 
des  Claus  Slüter  seien  auch  für  den  Basler  Meister  das  unmittelbare  Vor- 
bild gewesen,  was  sowohl  durch  einzelne  ikonogi-aphische  Übereinstim- 
mungen (Melchisedek  wird  als  bärtiger  Rabbi  geschildert,  den  Sibyllen 
gleicht  Esther  u.  s.  w.,  auch  der  reiche  Besatz  mit  Perlen  und  Edelsteinen  wird 
herangezogen),  als  auch  durch  den  scharfen  Schnitt  aller  Gesichter  und 
ihre  grossflächige  Behandlung,  wie  auch  durch  die  gedrungenen  Verhältnisse 
der  Gestalten  bestätigt  werde. 

Auch  bei  den  Genfer  Tafeln,  die  mit  ihrer  herrlichen  Darstellung  des 
Genfer  Sees  zu  den  grössten  Leistungen  der  Landschaftsmalerei  des  XV. 
Jahrhunderts  gehören,  findet  S.,  dass  sie  »ebenso  entschieden  wie  das  Basler 
Altarwerk  auf  die  benachbarte  Kunstrichtung  in  Burgund«  hinweisen. 
Man  müsse  Vorbilder  annehmen,  die  »hinter  den  bekannten  und  in  voller 
Sicherheit  geschaffenen  Malereien  Huberts  van  Eyck  am  Genfer  Altare  zurück- 
liegen*, was  durch  eine  gewisse  Ähnlichkeit  der  Köpfe  mit  jenen  des 
Melchior  Broederlam  in  Dijon  zu  belegen  sei.  Dazu  komme  dann  in  dem 
Neapeler  Bilde  und  in  der  Strassburger  Tafel  der  Einfluss  des  Meisters 
von  Fl^malle  »dessen  Typen  übrigens  mehr  Ähnlichkeit  mit  Melchior  Broeder- 
lam bewahren,  als  mit  denen  seiner  Kunst  genossen  in  Flandern  und  Brabant« 
und  mit  dem,  wie  S.  vermutet  Witz  in  Basel  während  des  Konzils  in  per- 
söhnliche  Berührung  kam,  und  einzelne  Züge,  die  an  die  Bilder  Jan  van 
Eycks  erinnern,  aber  eher  auf  eine  gemeinsamme  ältere  Quelle  zurückzu- 
führen sind,  derer  Gestalten  »durch  irgend  eines  der  gemalten  Täfelein, 
dem  Baaler  Meister  bekannt  geworden  sein  dürften,  die  auf  den  Kunstmarkt 
des  Konzils  aus  dem  Westen  gebracht  wurden«. 

Sehen  wir  vorläufig  von  der  allgemeinen  Theorie  S.s  ab,  die  als 
die  ultima  ratio  über  dieser  Beweisführung  schwebt  und  untersuchen  wir 
die  historischen  Behauptungen,  die  da  ausgesprochen  wurden,  auf  ihre 
Stichhaltigkeit. 


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—     14    — 

Wiederum  müssen  wir  vor  allem  die  einfache  Ai*t  der  Lösung  be- 
wundern. Hubert  lernt  von  Slüter  und  ist  plastisch,  Jan  lernt  von  Broeder- 
lam  und  den  Illuminatoren  und  ist  malerisch,  Konrad  Witz  lernt  von  Slüter 
und  Broederlam  und  ist  plastisch  und  malerisch. 

Die  Behauptung,  dass  Witz  ebenso  wie  Hubert  und  Jan  van  Eyck  in 
einem  unmittelbaren  Verhältnis  zu  Slüter  und  Broederlam  gestanden  ist,  sollte 
sich  ein  Kunsthistoriker  heutzutage,  wenn  wir  es  mild  bezeichnen  wollen, 
nicht  mehr  zu  Schulden  kommen  lassen.  Es  liegt  darin  vor  allem  eine 
sachliche  Verwechslung.  Es  iat  genau  dasselbe,  wie  wenn  man  in  kunstge- 
schichtlichen Schriften  aus  der  ersten  Hfilfle  des  XIX.  Jahrhundert  etwa 
Tuotilo  von  St.  Gallen,  oder  die  Byzantiner  am  Hofe  Theophanous  als  die 
alleinigen  Faktoren  der  Kunstentwicklung  ihrer  Zeit  angesehen  hat,  alles 
auf  sie  zurückführend,  alles  von  ihnen  ableitend.  Man  hat  Slüter  als  den 
Begründer  und  fast  einzigen  Repräsentanten  des  Stiles  betrachtet,  den 
seine  Werke  aufweisen,  solange  man  sich  mit  der  Geschichte  der  spät- 
mittelalterlichen Plastik  in  Frankreich  und  den  Niederlanden  nicht  ein- 
gehender beschäftigte,  doch  bereits  Viollet  le  Duc  hat  darauf  hingewiesen, 
dass  dieser  Stil  nicht  etwas  vereinzeltes  ist  und  seit  dem  ist  man  mit 
der  zunehmenden  Erforschung  der  Denkmäler  nach  und  nach  vollends  zu 
der  Erkenntniss  gekommen,  dass  Slüter  nur  eben  ein  Vertreter  einer 
Eichtung  ist,  die  sich  damals  als  ein  allgemeines  Entwickelungsstadium  in 
der  ganzen  französischen  und  niederländischen  Skulptur  geltend  gemacht 
hatte.  "Ei  sind  Merkmale  dieser  allgemeinen  Richtung,  die  von  S.  als 
beweisend  für  den  Zusammenhang  mit  Slüter  angegefuhrt  werden. 

Und  nun  gar  der  Vergleich  mit  Broederlam  I 

S.  weist  diesem  Künstler  auch  einen  Teil  der  Miniaturen  des  in  der 
letzten  Zeit  so  viel  besprochenenen  Turiner  Kodex  zu,  eben  jene  als  kost- 
bare Werke  burgondischer  (!)  Maler  bezeichnend,  welche  von  Durrieu  für 
Hubert  in  Anspruch  genommen  wurden.  Das  mag  als  Illustration  dienen, 
wie  verworren  die  Vorstellungen  sind,  die  S.  von  diesen  Dingen  hat, 
und  auf  welchem  Stadium  der  geschichtlichen  Betrachtung  zugleich  seine 
Untersuchung  beruht.  Unter  den  hunderten  von  Künstlernamen,  die  uns 
in  den  französischen  Inventaren  und  Rechnungen  aus  den  letzten  Jahrzehnten 
des  XIV.  und  den  ersten  des  XV.  Jahrhunderts  genannt  werden,  lässt  sich 
zufälliger  Weise  einmal  einer  mit  einem  bestimmten  Kunstwerke  verknüpfen 
und  das  ist  für  S.  ein  genügender  Grund  nicht  nur  Beziehungen  gerade 
zwischen  diesem  einem  Künstler  und  dem  Basler  Meister  herzustellen, 
sondern  ihm  auch  einen  Anteil  an  den  Miniaturen  des  Turiner  Kodex  zu- 
zusprechen, obwohl  sie  nicht  etwa  für  die  Herzoge  von  Burgund  gemalt 
wurden,  für  die  Broederlam  beschäftigt  war,  sondern  für  den  Qi-afen  von 
Holland  und  obwohl  sie  stilistisch  von  den  zwei  gesicherten  Tafeln  Bix)e- 
derlams  so  verschieden  sind,  als  es  nur  Werke  sein  können,  zwischen 
welchen  die  Entwicklung  der  neuen  Kunst  des  Jan  van  Ejk  gelegen  ist. 
Ich  glaube  zwar  nicht,  dass  sie  von  Hubert  oder  Jan  van  Eyk  selbst  sind, 
aber  jedenfalls  weisen  sie  ihren  Stil  auf  und  mit  den  Tafeln  Broederlams 
haben  sie  nichts  Gemeinsames  als  die  beiläufige  Gleichzeitigkeit.  Würde 
sich  die  Kunstgeschichte  mit  einer  solchen  Ermittellung  des  historischen 
Tatbestandes  begnügen,  könnte  man  sie  wohl  ruhig  den  herumreisenden 
englischen  Misses  ganz  überlassen. 


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—     15    — 

Kicht  viel  anders  verhält  es  sich  mit  den  Beziehangen  Witz's  zn  Broe- 
derlam  und  »verwandten  Bildern  der  burgundischen  Nachbarschnft *,  die 
> Konrad  Witz  bestimmt  haben,  als  er  in  Genf  war.*  Demnach  scheint 
S.  Broederlam  für  einen  burgundischen  Künstler  zu  halten.  Er  war  be- 
kanntlich aus  Yppern  und  malte  die  zwei  Tafeln  für  Philipp  den  Schönen 
in  seiner  Heimat  und  von  den  übrigen  burgundischen  Künstlern  kennen 
wir  nur  die  Namen,  doch  keine  gesicherten  Werke.  Als  beweisend  für 
den  Zusammenhang  Witz's  mit  Broederlam  führt  S.  den  Christus  in  dem 
Seewunder  in  Genf  an,  der  »eine  ausgesprochene  Verwandtschaft  mit  dem 
Schnitt  Gottvaters,  Simeons  und  Josephs  auf  dem  Diptychon  Broederlams 
in  Dijon,  mit  dessen  Faltenzug  und  Draperie,  ja  mit  dessen  Haltung  stehen- 
der Figuren  und  dessen  Handbewegungen  aus  der  Gewandmasse  hervor* 
Aufweist,  »femer  gewisse  Ähnlichkeiten  der  Köpfe*,  wozu  »in  erster  Linie 
der  langbärtige  König  und  Maria*  gehören,  »alDer  auch  wohl  die  Kopfhal- 
tung des  bartlosen  Königs  und  der  langbärtige  Petrus,  der  von  dem  kurz- 
bärtigen Alten  in  der  Befreiung  so  auffallend  abweicht  und  mehr  einem 
Paulus  gleicht.* 

Nun  muss  es  jedoch  gerade  bei  den  Genfer  Bildern  jedem  nur  halbwegs 
xinteiTichteten  Betrachter  auf  den  ersten  Blick  klar  sein,  welche  Einflüsse 
den  Meister  dieser  Schöpfung  geleitet  haben  und  so  ist  es  selbstverständlich 
auch  bereits  von  dem  Herausgeber  der  Bilder,  Daniel  Burckhardt,  bemerkt 
und  gesagt  worden.  In  seltener  Weise  unverkennbar  offenbaren  sich  uns 
in  diesen  Bildern  nicht  nur  die  Einflüsse  einer  bestimmten  Stilrichtung, 
sondern  auch  eines  ganz  bestimmten  Meisters.  Kein  anderer  deutscher 
Meister  hat  sich  als  Landschaftmaler  Jan  van  Eyck  so  enge  angeschlossen 
wie  Witz  in  der  Darstellung  des  Genfer  Sees  auf  dem  wunderbaren  Fisch- 
zuge. Es  ist  als  ob  er  eine  Kopie  nach  der  Madonna  des  Kanzler  Kolin 
neben  sich  stehen  gehabt  hätte,  als  er  den  See  gemalt  hat.  Das  verschwin- 
dende Gebirge  im  Hintergrunde,  der  dunkle  Abhang  mit  geradelinigen 
Baumreihen,  die  hellen  Feldstreifen,  die  kleinen  runden  Bäume  und  die 
weissen  Architekturen,  der  Reiterzug  in  der  Landschaft  und  die  Spiegelung 
im  Wasser,  alles  das  ist  genau  so  gemalt,  wie  wir  es  aus  Bildern  Jan 
van  Eycks  kennen.  Und  Jan  von  Eyck  entspricht  auch  die  Gestalt  Christi 
mit  dem  weiten  und  schweren  grosszügigen  Mantel  und  dem  Profilkopf 
mit  langen  herabfallenden  Locken.  Wohl  stammen  diese  grossen  Mantelfiguren 
wie  auch  der  Kopftypus  Christi  aus  der  Kunst  des  Trecento,  doch  eines- 
teils können  sie  absolut  nicht  als  eine  Besonderheit  des  Broederlam 
behandelt  werden,  da  sie  sich  aus  Italien  in  der  zweiten  Hälfte  des  XIV. 
Jahrhunderts  successive  im  ganzen  Norden  verbreitet  haben,  andererseits 
begegnen  sie  uns  in  dem  Genfer  Bilde  keinesfalls  mehr  in  der  charaktri- 
stischen  Form  des  Trecento,  sondern  so,  wie  sie  sich  in  der  neuen  nieder- 
ländischen Malerei  erhalten  haben.  Dasselbe  gilt  auch  für  die  anderen 
von  S.  angeführten  Analogien  mit  Broederlam. 

Wenn  wir  aber  der  Formengebung  in  den  beiden  Genfer  Tafeln  näher 
nachgehen,  finden  wir,  dass  sie,  besonders  in  der  Anbetung  der  Könige, 
aber  auch  im  Seewunder,  noch  mehr  als  an  Jan  van  Eyck  an  einen  an- 
deren Meister  erinnert,  der  wie  gesagt,  schon  von  Burckhardt  genannt 
wurde,  nämlich  den  Meister  von  Flemalle.  Die  Madonna  in  der  An- 
betung  der  Könige    ist    wie    eine  Schwester   der    lesenden  Maria    in   dem 


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—     IG     — 

Bilde  des  Heinrich  Werle,  der  eine  der  Könige  hat  den  Kopf  des  heiligen. 
Augustinus  in  Aix,  die  Maria  mit  dem  Stifter  steht  der  Petersburger 
Madonna  nahe,  und  auch  die  Form  der  Hand,  der  Faltenwurf  und  die^ 
scharfe  Lichtführung  sind  auf  einen  unmittelbai*en  Einfluss  des  Meisters 
von  Flemalle  zniückzuführen. 

Burckhardt  nimmt  mit  Unrecht  den  niederländischen  Einfluss  nur  für 
die  späteren  Werke  des  Witz  an,  wogegen  er  ihn  bei  den  vermutlich  äl- 
teren Bildern  von  Basel  noch  nicht  feststellen  zu  können  vermeint.  Man 
betrachte  z.  B.  die  Ausführlichkeit  und  Treue,  mit  welcher  der  Kopf 
des  David  geschildert  wird.  Nicht  nur  jedes  Haar  und  jede  Hautfurche 
ist  angedeutet,  die  Art,  wie  der  Kopf  in  Helldunkel  modellirt  wird  und 
mit  Ulanzlichtem  aufgehellt  wird,  entspricht  vollkommen  der  Kunst,  die 
wir  als  eine  EiTungenschaft  des  Jan  van  Eyck  und  seiner  Nachfolger 
betrachten  müssen.  Wie  die  Pelzkappe  des  David  mit  einer  besonders 
virtuosen  Andeutung  des  weichen  wolligen  Charakters  des  Pelzwerkes,  wie 
die  Rüstung  der  drei  Könige  oder  die  Gewänder  der  übrigen  Gestalten 
breit  und  mit  Eeflexen  un«J  Spiegelungen,  wie  der  gläserne  Knauf  des 
Schwertes  des  Königs  von  Salem  oder  das  Szepter  des  Cesar,  wie  die 
Perlen  und  Gewandsäume  gemalt  sind,  das  alles  entspricht  den  Gewohn- 
heiten und  Eigentümlichkeiten  der  neuen  niederländischen  Schule.  Doch 
auch  die  Behandlung  des  Gewandfalle i  und  der  Falten,  die  reich  und  schwer, 
grosszügig  und  mit  gerade  verlaufenden  Brächen  die  Gestalten  umhüllen, 
auf  der  Erde  in  besonders  reichen,  vielfach  gelegten  Draperien  aufliegend, 
entspricht  durchaus  dem  neuen  niederländischen  Stile  und  hat  nichts  zu 
tun  mit  der  älteren  spätmittelalterlichen  Malerei.  Und  wenn  alles  das 
nicht  wäre,  so  bewiese  schon  die  Landschaft  des  Bildes  mit  dem  hl.  Christof 
einzig  und  alkin,  dass  Witz  bereits  von  der  grossen  neuen  Strömung  in 
der  Malerei  ergriffen  wurde,  die  von  den  Niederlanden  ausgegangen  ist. 
Es  ist  wiederum  eine  Seelandschaft,  wie  bei  dem  Genfer  Fischzuge,  nur 
erstreckt  sich  hier  der  See  zwischen  dem  Felsengeriffe  fast  bis  zum  Horizonte 
in  der  Feme  mit  einer  angrenzenden  Gebirgskette  in  der  Morgendämme - 
merung  verschwimmend.  Die  koulissenartigen  Felsen,  die  Art,  wie  das 
Wasser  in  breiten  Flächen  dargestellt  wird,  die  wenigen  Bäume,  die  sich 
wie  schwarze  Silhouetten  von  der  Luft  abheben,  erinnern  deutlich  an 
Landschaften  Jans.  Doch  in  der  Einheitlichkeit  der  räumlichen  Vertiefung, 
der  Beleuchtung  und  der  Luftstimmung  geht  der  Basler  Meister  über  Jan 
weit  hinaus,  dessen  Landschaften  doch  noch  wie  die  landschaftlichen  Hinter- 
gründe des  Trecento  aus  einzelnen  aneinander  gereihten  Motiven  bestehen. 
Da  begegnen  uns  bereits  Bestrebungen,  die  für  die  Nachfolger  des  grossen 
Begründers  der  neuen  niederländischen  Malerei  charakteristisch  sind  und  die 
pleinairislische,  auf  starken  Kontrasten  beruhende  Lichtbehandlung  weist  uns 
wiederum  auf  den  Meister,  dessen  Einfluss  wir  auf  den  Bildern  in  Genf 
beobachten  konnten  und  bei  dem  sich,  so  viel  wir  wissen,  zuerst  solche 
Beleuchtungseffekte  in  der  modernen  Malerei  nachweisen  lassen,  nämlich 
auf  den  Meister  von  Flemalle^).  Wer  sich  damit  nicht  begnügt,  der  ver- 
folge bei  diesem  Meister  und  bei  Witz  die  Ähnlichkeit  der  Kopfbildung,  mit 
dem  hervortretenden  Kinn  und  den  eingefallenen  Augen,  welche  den  scharfen» 

•)  Vgl.  Tschudi  im  Jahrbuch  der  preussischen  Kunstsammlungen  XIX.  S.  92. 


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—     17     — 

stechenden  Blick  der  tief  liegenden  Augen  noch  schärfer  erscheinen 
lassen.  Dem  Basler  Meister  mochte  als  Ziel  ein  ähnliches  Werk  wie  der  Fle- 
m  aller  Altar  vorgeschwebt  haben.  Ein  Untei-schied  besteht  zwischen  dem 
Basler  Altarwerk  und  den  späteren  Bildern  des  Meistere  nur  darin,  dass 
die  letzteren  nach  niederländischer  Art  weich  und  flüssig,  das  erstere 
dagegen  noch  mittelalterlich  hart  und  peinlich  gemalt  ist.  Das  könnte 
man  vielleicht  so  erklären,  dass  der  Basler  die  neue  niederländische  Kunst 
zunächst  aus  Bildern  kennen  lernte,  später  in  den  Niederlanden  selbst 
gewesen  ist,  worauf  auch  die  direkten  Anlehnungen  an  einzelne  Werke 
Jans  hinweisen  würden.  Der  Meister  von  Fl^malle  tritt  immer  mehr  in 
den  Vordergrund  als  der  Künstler,  dessen  Stil  nebst  jenem  Rogiers 
am  meisten  in  Deutschland  geschätzt  und  nachgeahmt  wurde.  Dass  das 
Abhängigkeitsverhältnis  zwischen  ihm  und  Konrad  Witz,  zwischen  dem 
Basler  Meister  und  der  neuen  niederländischen  Schule  nicht  ein  umge- 
kehrtes gewesen  ist,  bedarf  keiner  Bekräftigung.  In  den  Niederlanden 
erstreckt  sich  das  Neue  organisch  schon  bei  Jan  auf  die  ganze  malerische 
Schöpfung,  bei  Witz  beschränkt  es  sich  auf  einzelne  Entlehnungen. 

S.  lässtjBurckhardt  folgend,  denEinfluss  des  Meisters  vonFlemalle  auch 
bei  späteren  Werken  des  Witz  gelten,  doch  erklärt  er  ihn  in  der  Weise,  dass 
die  Typen  des  ersteren  >  übrigens  mehr  Ähnlichkeit  mit  Melchior  Broederlam 
bewahren  als  mit  denen  seiner  Kunstgenossen  in  Flandern  und  Brabant«. 
Soll  man  sich  mit  einer  solchen,  wie  allgemein  bekannt  sein  dürfte,  völlig 
unrichtigen  Ansicht  von  der  Kunst  des  Brabanter  Meisters  erst  auseinan- 
dersetzen! Dass  der  Meister  von  Flemalle  nicht  in  einen  Gegensatz  zu 
der  flandrischen  und  brabanter  Malerei  zu  setzen  ist,  ist  für  Jeden,  der 
sich  mit  diesen  Dingen  beschäftigt  hat,  unzweifelhaft  offenkundig,  ja 
nicht  nur  das!  Es  muss  auch  als  eine  jede  weitere  Diskussion  aus- 
schliessende  Tatsache  betrachtet  werden,  dass  der  Meister  von  Flemalle 
stilistisch  in  die  möglichste  Nähe  und  Abhängigkeit  zu  Rogier  zu  stellen 
ist,  so  dass  wir  ihn  wenn  nicht  direkt  als  seinen  Schüler,  so  doch  be- 
stimmt als  seinen  Nachahmer,  als  einen  Meister  derselben  Kunststufe,  der- 
selben Richtung  und  derselben  Schule  erklären  müssen.  Zwischen  ihm 
und  dem  mittelalterlichen  Broederlam  liegt  die  ganze  grosse  Umwälzung, 
die  sich  in  der  niederländischen  Malerei  in  dem  ersten  Viertel  des  XV.  Jh. 
vollzogen  hat  und  es  heisst  den  ganzen  geschichtlichen  Gang  der  Ent- 
wicklung der  neuen  niederländischen  Malerei  zu  verkennen,  wenn  man 
ihn  in  eine  unmittelbare  Abhängigkeit  zu  einem  Meister  der  älteren  spät- 
mittelalterlichen Richtung  zu  setzen  versucht.  Dasselbe  gilt  dann  natür- 
lich um  so  mehr  von  dem  deutschen  Nachahmer  seines  Stiles.  Es  gibt 
wie  in  der  ganzen  gleichzeitigen  deutschen  Kunst  unzweifelhaft  auch  in 
der  Malerei  des  Witz  manche  Archaismen,  doch  das,  was  in  seinem  Stile 
der  älteren  und  gleichzeitigen  deutschen  Malerei  gegenüber  neu  ist,  auf 
Slüter  oder  Broederlam  zurückführen  zu  wollen,  ist  beiläufig  dasselbe, 
wie  wenn  es  Jemandem  einfallen  würde,  die  Neuerungen  des  Mantegna 
der  älteren  oberitalienischen  Kunst  gegenüber  nicht  auf  die  Errungen- 
schaften Donatellos  und  der  durch  Masaccio  eingeschlagenen  Richtung, 
sondern  etwa  auf  Angelo  Gaddi  oder  Andrea  Pisano  zurückzuführen. 

Das  zweite  Kapitel,  Hans  Multscher  von  Ulm   betitelt,    ist   einer  Be- 
stimmungsfrage  gewidmet.     S.   untersucht   darin    die   seinerzeit   bejahend 


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-     18    — 

von  Reber  beantwortete  Frage,  ob  wir  Multscher,  der  uns  als  der  Bild- 
schnitzer des  Sterzinger  Altares  urkundlich  genannt  wird,  auch  als  den 
Maler  der  Tafeln  ansehen  können,  welche  dieses  Altar  werk  schmücken. 
S.  entscheidet  diese  Frage  nicht,  wie  es  sonst  üblich  ist,  durch  Foimver- 
gleichung  und  Stilanalyse,  sondern  auf  Grund  seiner  allgemeinen  Theorie. 
Er  findet  zwar  Analogien  und  Übereinstimmungen  zwischen  den  Skulpturen, 
und  den  Tafeln  des  Werkes,  die  auch  in  der  künstlerischen  Qualität  über- 
einstimmen, doch  gerade  des  letzten  Umstandes  wegen  »wird  man  nicht 
ohne  weiteres  annehmen,  dass  Hans  Multscher,  der  Bildhauer,  auch  die 
Gemälde  gefertigt  habe,  d.  h.  auch  einer  der  grössten  Maler  seiner  Zeit 
gewesen  sei,  ohne  dass  die  Überlieferung  etwas  davon  wüsste.*  Als  der 
Weg  zur  Lösung  der  Frage  nach  dem  Eigentumsrechte  Multschers  sei  vor 
allem  wiederum  die  »plastische  Grundanschauung ^  der  Bilder  in  Erwägung 
zu  ziehen. 

S.  betrachtet  dann  die  einzelnen  Tafeln  des  Sterzinger  Altares,  wie 
auch  die  Schleissheimer  Pietä  und  das  Ulmer  Dreifaltigkeitsbild  und  findet 
bei  allen  diesen  Bildern  nebst  einzelnen  plastischen  Merkmalen,  zu  welchen 
er  auch  »die  Betonung  der  Körperformen  und  der  Umrissp*  oder  die 
schlichte  Gewandung  mit  scharfkantigen  Falten  (!)  und  die  symmetrisch 
gelegten  grossen  Schwanenflügel  rechnet,  »die  bis  in  die  Federn  hinein  den 
Zuschnitt  und  den  Formen  vertrag  des  Steinmetzen  zeigen^,  vor  allem  die 
»geschlossenen  Reliefkompositionen«,  deren  Ursprung  nicht  »in  der  Stoff- 
imitation des  Malers,  sondeiii  in  der  festen  Verkörperung  des  Bildhauers 
zu  suchen  ist«.  So  sei  z.  B.  das  Gebet  auf  dem  Ölberg  nur  »das  farbige 
Konterfei  einer  vorhandenen  Skulptur«,  in  der  Kreuztragung  trete,  wenn 
wir  uns  den  Hintergrund  abdenken,  »die  Erfindung  des  Bildhauers  rein 
als  solche  hervor«,  die  Dornenkrönung  sei  eine  »durchaus  plastische  Dar- 
stellung, auf  die  kein  deutscher  Maler  für  sich  allein  verfallen  wäre«, 
und  bei  der  Ulmer  Dreifaltigkeit  sei  es  ebenfalls  unzweifelhaft,  dass  ein 
ap/tt^xtcüv  ivTiJp  das  ganze  gedacht  und  gestaltet  hat.  Es  ist  da  wirk- 
lich difficile  satyram  non  scribere,  denn  gerade  die  Kompositionen,  bei 
welchen  S.  die  in  dem  Bildhaueratelier  entstandenen  reliefartigen  Er- 
findungen am  deutlichsten  zu  erkennen  vermeint,  gehören  zu  den  aller- 
konvenzionellsten  in  der  ganzen  vorangehenden  Kunst.  Das  Gebet  Christi 
auf  dem  Ölberge  ist  seit  der  Entstehungszeit  des  Kodex  von  Rossano 
und  wahrscheinlich  seit  einer  noch  früheren  Zeit  unzähligemal  in  einer 
im  wesentlichen  mit  dem  Sterzingerbilde  übereinstimmenden  Kompo- 
sition dargestellt  worden,  die  Kreuztragung  gehört  ebenso  wie  der  Tod 
Mariens,  wie  sie  in  Sterzing  dargestellt  sind,  und  zwar  in  der  Regel  nocb 
geschlossener  und  gedrängter  und  noch  mehr  auf  eine  Reliefebene  be- 
schränkt, zu  den  beliebtesten  und  häufigsten  Kompositionen  des  späten. 
Mittelalters,  auch  die  Dornenkrönung  kommt  wiederholt  im  Trecento  in 
derselben  Darstellung  vor,  und  die  hl.  Dreifaltigkeit  ist,  worauf  bereits 
von  Tschudi  hingewiesen  wurde,  eine  fast  genaue  Wiederholung  einer 
Komposition  des  Meisters  von  Flemalle  i).  Wenn  bei  den  Sterzinger  Tafeln 
Eigentümlichkeiten  festzustellen  sind,  die  auf  einen  besonders  nahen  Zu- 
sammenhang  des    Meisters   mit   der   Bildhauerei  hinweisen,    so   erstrecken 


<)  In  genanntem  Aufsätze  S.  10 1. 


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—     19    — 

sich  jedoch  diese  Eigentümlichkeiten  keinesfalls  auf  die  kompo- 
sitionellen  Erfindungen  der  Bilder. 

Aber  aach  die  übrigen  Merkmale,  die  S.  als  Beweis  für  den  plasti^ 
sehen  Ursprung  der  Sterzinger  Bilder  anführt,  beruhen  auf  einem  Irrtum. 
So  sind  z.  B.  die  scharfkantigen  Falten  gerade  umgekehrt  in  der  neuen 
niederländischen  Malerei  entstanden  oder  beweisen  zum  mindesten  nicht, 
dass  die  Annahme  und  Zugrundelegung  einer  plastischen  Erfindung  not« 
wendig  wäre. 

Auch  die  reiche  räumliche  und  landschaftliche  Darstellung  bei  der 
Verkündigung  und  bei  der  Anbetung  der  Könige  hindert  S.  nicht,  auch 
für  diese  Bilder,  einen  plastischen  Kern  anzunehmen,  für  den  aber  nur  die 
Figuren  in  Betracht  zu  ziehen  sind,  denn  »was  jenseits  dieses  Umkreises 
(nämlich  der  Figuren)  erscheint,  gibt  doch  keinen  Zuwachs  mehr  zum 
Bilde  (!)«. 

Aber  gerade  in  dieser  Anbringung  »der  malerischen  Zutaten*  wie 
einer  Landschaft  ist  nach  der  Meinung  S.s  der  Schlüssel  zur  Frage  zu 
suchen,  ob  Multscher  als  der  Maler  der  Bilder  betrachtet  werden  kann. 
Nach  der  plastischen  Grundanschauung  müsse  es  für  unzweifelhaft  gelten, 
dass  Multscher  die  Kompositionen  der  Sterzinger  Bilder  erfanden  hat  und 
zwar  wahrscheinlich  in  einer  viel  früheren  Zeit,  wie  z.  B.  aus  den  Män- 
geln in  der  Behandlung  des  Nackten  geschlossen  werden  kann.  Würden 
uns  diese  Kompositionen  auf  den  Bildern  allein  und  unverändert  als  eine 
farbige  Kopie  von  Skulpturen  entgegentreten,  dann  »bliebe  die  Ausführung 
durch  den  Meister  selbst  wohl  denkbar«.  Da  jedoch  die  Gemälde  »spe- 
zifisch malerische  Zutaten«  genannter  Art  besitzen,  so  müsse  die  Autor- 
schaft Multschers  als  ausgeschlossen  bezeichnet  werden,  denn  »bei  dem  per- 
sönlichen Zusammenhange  Multschers  mit  der  Bauhütte  des  Münsters 
von  Ulm",  der  auf  ein  Vorwiegen  des  plastischen  Sinnes  schliessen  lässt, 
»wäre  schon  der  Gedanke  an  eine  solche  malerische  Umgestaltung  seiner 
Bildwerke  gewiss  ganz  unerhört«.  So  sei  der  Sachverhalt  nur  so  auizu- 
fassen,  dass  Multscher  der  Bildhauer  nur  plastische  Vorbilder  für  die  Ge- 
mälde hergestellt  hat,  die  dann  von  einem  Maler  in  Farben  und  mit  der 
»räumlichen  Zatat«  ausgeführt  wurden. 

Dieser  Maler  stehe  unter  niederländischem  Einflüsse  und  zwar  sei 
wiederum  der  Meister  von  Flemalle  sein  Vorbild  gewesen,  was  durch  das 
»entscheidende«  Motiv  »des  offenen  Eingangs  zur  Seite;  mit  dem  anstossenden 
Teil  der  Behausung,  sei  dies  nun  ein  Vorplatz  unter  freiem  Himmel,  das 
Gässchen  oder  ein  Nebengemach  «  bewiesen  wird.  Er  sei  eine  »junge,  eben  erst 
zugewanderte  Kraft«  gewesen,  »die  in  der  angesehenen  Werkstatt  des  Bild- 
dhauera  Arbeit  suchte,  um  die  neuen  Errungenschaften  zu  erproben«.  »Das 
Einvernehmen  mit  Hans  Multscher  und  die  Zugeständnisse,  die  von  beiden 
Seiten  angenommen  werden  müssen,  um  das  Zustandekommen  einer  so  aus- 
geglichenen Gesamterscheinung  zu  begreifen «,  machen  es  wahrscheinlich,  dass 
er  ein  Verwandter  des  Multscher  gewesen  ist.  Multscher  selbst  sei  von  diesem 
jungen  Manne  beeinflusst  gewesen,  wie  die  einzelnen  niederländischen  An- 
klänge beweisen,  die  wir  an  den  Sterzinger  Skulpturen  beobachten  können. 

Dass  diese  Argumentation  falsch  ist,  dürfte  ebenfalls  unnötig  sein, 
erst  zu  beweisen.  Abgesehen  von  allem  Anderen,  zerfällt  sie  schon  durch 
die  bereits   früher   betonte  Abhängigkeit   der  Kompositionen   von  konven- 

2* 


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—     20     — 

ziouellen  Vorbildern,  welche  jede  weitere  Frage  darnach  ausschlieast, 
ob  sie  einem  Bildhauer  oder  einem  Maler  zuzuschreiben  sind.  So  bliebe 
also  als  das  einzige,  angeblich  gegen  Multscher  sprechende  Moment,  das» 
die  Bilder  mit  Landschaften  und  Innenräumen  ausgestattet  sind  und  das 
wird  man  doch  kaum  ernst  nehmen.  Man  müsste  auf  diese  Weise  auch. 
Verocchio  oder  Michelangelo  ihre  Bilder  absprechen.  Zum  Glück  sind  wir 
jedoch  ganz  der  Mühe  enthoben,  diese  wohl  einzig  dastehende  kunstge- 
schichtliche Beweisführung  erst  zu  widerlegen.  Sie  ist  aus  purem  V  cirt 
pour  r  uit  verfasst  worden,  da  es  gesicherte,  ja  bezeichnete  Bilder  vou 
Multscher  gibt,  die  uns  doch  am  besten  belehi*en  können,  ob  auch 
die  Sterzinger  Tafeln  für  sein  Werk  zu  betrachten  sind.  Die  sind,  so 
unglaublich  das  klingt,  von  S.  gar  nicht  herangezogen  worden.  Es  han- 
delt sich  dabei  nicht  etwa  um  Bilder,  die  sich  an  einem  schwer  zugäng- 
lichen Orte  befinden  und  deren  Entdeckung  noch  ein  Wenigen  bekanntes  Ge- 
heimnis ist,  sondern  um  Tafeln,  die  in  der  Berliner  Galerie  hängen  und  die 
in  musterhafter  Weise  von  Friedländer  im  XXII.  Bande  des  ,Jahrbuches  der 
preussischen  Kunstsammlungen'  veröffentlicht  und  besprochen  wurden.  Sie 
stellen  sogar  zum  Teil  dieselben  Szenen  dar,  wie  die  Bilder  zu  Stemng. 
Sie  werden  in  der  Abhandlung  S.s  nicht  nur  nicht  erwähnt,  sondern  die 
ganze  Anlage  der  bei  ihrer  Heranziehung  vollkommen  zwecklosen  and 
widersinnigen  Untersuchung  macht  es  unzweifelhaft,  dass  sie  dem  Autor 
dieser  Untersuchung  völlig  unbekannt  geblieben  sind.  Eine  Vertrautheit 
mit  der  zu  behandelnden  Materie  wird  aber  mit  Fug  und  Recht  von  jedem 
ßigorosanten  verlangt ! 

>In  unserem  Falle  bleiben  wir  zum  Glück  auf  Mutmassungen  nicht 
angewiesen*,  schrieb  bereits  Friedländer  in  der  genannten  Veröffentlichung, 
denn  die  Berliner  Bilder  machen  es  trotz  mancher  Verschiedenheiten  sicher, 
dass  auch  die  Sterzinger  Tafeln  von  Multscher  gemalt  wurden.  Wir  finden 
in  beiden  Bilderreihen  nebst  allgemeinen  Übereinstimmungen  dieselben 
charakteristischen  Kopftypen,  dieselben  Bewegungsmotive  und  dieselben 
Eigentümlichkeiten  der  Formendarstellung,  unter  welchen  als  besonders 
auffallend  die  fast  kreisrunden  glotzenden  Augen  genannt  werden  können« 
Doch  die  Berliner  Bilder  sind  im  J.  1437  entstanden,  die  Sterzinger  20 
Jahre  später,  und  in  diesen  20  Jahren  hat  sich  eine  Wandlung  im  Stile 
Multschers  vollzogen,  über  deren  Ursachen  wir  nicht  im  Zweifel  sein 
können.  Es  ist  der  neue  niederländische  Stil,  der  in  dieser  Zeit  auch  zu 
dem  schwäbischen  Meister  gedrungen  ist  und  seine  Kunst  durch  neue 
Formen  und  Probleme  bereicherte,  etwa  wie  gleichzeitig  der  neue  Stil  der 
Florentiner  in  die  umbrische  oder  sienesische  Malerei  eingedrungen  ist. 
Nur  war  es  nicht  der  Meister  von  Flemalle,  dessen  Einfluss  auf  den  Maler 
der  Sterzinger  Bilder  besonders  zu  verzeichnen  wäre.  Ausser  der  Schleiss- 
heimer  Dreifaltigkeit,  die  eine  Komposition  dieses  Meisters  wiederholt,  bei 
der  es  jedoch  des  schlechten  Zustandes  des  Bildes  wegen  nicht  auszu- 
machen ist,  ob  sie  wirklich  von  Multscher  sei,  lässt  sich  bei  den  Sterzinger 
Bildern  nichts  anführen,  was  als  eine  unmittelbare  Entlehnung  von  dem 
Meister  von  Flemalle  zu  betrachten  wäre,  denn  der  von  Schmarsow  als 
seine  Eigentümlichkeit  angeführte  Ausblick  in  den  Nebenraum  ist  ein 
Gemeingut  der  gleichzeitigen  niederländischen  Malerei^).     Doch    auf  einen 

•)  Nur  als  Beispiel  sei  hier  angeführt   von  Regier  der  hl.  Lucas  und    die 


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—    21     — 

anderen  Meister  werden  wir  bei  dem  Stei-zinger  Altare  auf  den  ersten 
Blick  erinnert,  es  ist  dies  Dirck  Bouts.  Anf  ihn  verweisen  die  schmäch- 
tigen Gestalten,  die  Kopftypen,  die  einfache  Hügellandschaft  mit  wenigen 
runden  Bäumen  und  einfachen  Architekturen  i).  Während  in  der  Verkün- 
digung, in  der  Anbetung  des  Kindes  und  den  hl.  drei  Königen  die  ganzen 
Kompositionen  unter  niederländischem  Einflüsse  stehen,  in  den  übrigen 
Bildern  dagegen  nur  Einzelnheiten  niederländische  Anregungen  verraten, 
doch  die  Kompositionen  sich  im  ganzen  und  grossen  noch  stark  den  älteren 
Bildern  des  Multscher  und  der  ganzen  älteren  deutschen  Malerei  anschliessen, 
wird  uns  zugleich  der  Weg  gewiesen,  auf  dem  der  neue  Stil  zu  dem 
TJlmer  Meister  gelangte.  Es-  waren  ganz  bestimmte  Vorbilder,  aus  welchen 
er  das  Neue  kennen  lernte. 

Das  dritte  Kapitel  S.s  beschäftigt  sich  unter  dem  Titel:  Lucas  Moser 
von  Weil,  mit  einer  Datirungsfrage.  Der  Tiefenbronner  Altar  wurde  be- 
kanntlich der  Inschrift  gemäss,  welche  er  trägt,  bisher  stets  mit  dem 
J.  1431  datirt  Dieses  Datum  wird  von  S.  bezweifelt.  Der  Ausgangs- 
punkt seines  Zweifels  ist  der  Umstand,  dass  bei  den  Bildern  des  Witz 
und  Multscher  eine  plastische  Grundanschauung  der  Malerei  gefunden 
wurde,  während  Moser  >die  Nachahmung  von  kirchlichen  Skulpturwerken 
monumentalen  Charakters  gerade  nicht  erstrebt*,  dafür  aber  sich  »schon 
mit  allen  Schwierigkeiten  der  Baumschilderung  vertraut  zeigt*.  S.  zieht 
deshalb  in  Erwägung,  ob  die  Jahreszahl  auf  dem  Bilde  nicht  1451  zu 
lesen  sei,  da  »wir  angesichts  der  erhaltenen  Form  der  dritten  Ziffer  kaum 
ganz  sicher  sind,  ob  sie  nicht  eine  5  sein  soll,  für  die  damals  sehr  ver- 
schiedene Formen  vorkommen«.  Es  folgt  dann  eine  wortreiche  und  schwer 
verständliche  Beweisführung  für  die  Richtigkeit  dieser  Interpretation,  deren 
sachlicher  Inhalt  etwa  folgendermassen  zusammengefasst  werden  kann.  Wäh- 
rend bei  Stefan  Lochner  noch  »Befangenheiten  vorkommen,  so  eine  Ver- 
schiedenheit des  Massstabes  innerhalb  einer  Komposition,  wie  die  stehenden 
Figuren  des  Dombildes  links  und  rechts  hinter  den  knienden  Königen 
oder  auf  den  Flügeln  die  Kurzbeinigkeit  S.  Quirins  und  seiner  Waffen- 
brüder«, sei  auf  den  Bildern  des  Moser  von  dergleichen  »Halbheit  des 
Realismus  kaum  etwas  zu  spüren«.  Die  bisher  angenommenen  Beziehungen 
Mosers  zu  der  älteren  Kölner  Schule  reichen  nach  S.  nicht  aus,  die  künst- 
lerischen Qualitäten  der  Tiefenbronner  Bilder  zu  erklären,  da  die  Gestalten 
dieser  Bilder  viel  freier,  geschlossener  und  körperlicher  sind.  Zu  dieser 
Überlegenheit  komme  nebst  der  Kühnheit  der  Körperhaltung  und  der 
Zahl  der  verkürzten  Ansichten,  als  besonders  wichtige  Errungenschaft  die 
Fertigkeit,  nicht  nur  » Figuren  in  einen  Innenraum  aufzunehmen  und  diesen 
perspektivisch  konsequent  zu  veranschaulichen«,  was  Lochner  noch  nicht 
vermochte,  sondern  auch  das  Vermögen,  »drei  oder  vier  Momente  (der 
Erzählung)  innerhalb  eines  zusammenhängenden  Schauplatzes«  darzustellen. 
»Die  Verbindung  zweier  Szenen  auf  der  Strasse  unten  und  im  Palaste 
<3roben  bezeichnet  ein  Wagnis,  wie  es  selbst  in  Memlings  Ursula-Legende 
noch  besondere  Anerkennung  findet.«  In  dieser  perspektivischen  Darstel- 
lung gehe  Moser  noch  über  Witz  und  Multscher  hinaus  und  wie  bei  jenen, 

Madonna  in  Petersburg,  von  Petrus  Cristus  das  Porträt  in  der  Sammlung  North- 
brook,  von  Bouts  das  Abendmahl  zu  Löwen. 

1)  Man  vgl.  z.  ß.  die  Anbetung  der  bl.  drei  Könige  in  München. 


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80  müsse  sie  auch  bei  ihm  auf  dieselbe  Quelle  zurückzuführen  sein,  näm- 
lich auf  den  Meister  von  Flemalle  und  »verwandte  Maler  der  Brabanter 
Schule^.  »Das  bestätigt  auch  die  gerade  hier  auftretende  Imitation  von 
Skulpturen-Schmuck  an  der  Kirchenfassade,  das  beweist  zwingend  die 
Wahl  der  Cbereckstellung  besonders  der  Strebepfeiler,  die  sehr  charakte- 
ristisch auf  dem  Sposalitio  des  Fl^mallers  in  Madrid  vorkommen.*  Aus 
all  dem  ergebe  sich  die  Notwendigkeit,  dass  die  Kunst  des  Moser  nichts 
jener  des  Witz  oder  Lochner  voranging,  so  dass  der  Tiefenbronner  Altar 
nicht  im  J.  1431,  sondern  im  J.  1451   entstanden  sein  ;au8s. 

In  der  ganzen  Beweisführung  ist  kaum  ein  Satz  richtig.  Sie  ist  vor 
allem  wiederum  ganz  zwecklos  und  übei-flüssig,  weil  die  Inschrift  des 
Tiefenbronner  Altares  in  intakter  und  unzweideutiger  Weise  berichtet, 
dass  das  Werk  im  J.  1431  entstanden  ist.  Es  ist  absolut  nicht  wahr, 
dass  die  dritte  Ziffer  in  dieser  Jahreszahl  auch  für  eine  5  gehalten  werden 
kann,  wie  sich  S.  in  jedem  paläographischen  Handbuche  hätte  überzeugen 
können  und  es  ist  eine  kategorische  und  selbstverständliche  Forderung" 
jeder  methodischen  Forschung,  dass  dieses  Datum,  solange  nicht  nachge- 
wiesen wird,  dass  es  gefälscht  oder  korrumpirt  wurde,  für  einen  der 
festen  Punkte  für  die  Beurteilung  der  bisher  so  wenig  bekannten  Ent- 
wicklung der  deutschen  Malerei  in  der  ersten  Hälfte  des  XV.  Jhdts.  be- 
trachtet werden  muss  und  nicht  einfach  auf  Grund  allgemeiner  Doktrinen 
oder  auf  Grund  einiger  unkritisch  zusammengestellter  und  angereihter 
Monumente  eliminirt  werden  darf. 

Doch  auch  dieser  Denkmalbefund  beweist  ganz  im  Gegenteil  zu  den 
Ausführungen  S.s,  dass  der  stilistische  Charakter  des  Altares  mit  der  an 
ihm  angebrachten  Datirung  vollkommen  übereinstimmt.  Es 
ist  nicht  richtig,  dass  nur  bei  Lochner  die  Verschiedenheit  des  Mass- 
stabes innerhalb  einer  Komposition  zu  finden  sei,  sie  kommt  auch  bei 
Moser  vor,  wenn  auch  nicht  bei  Figuren,  weil  sie  nirgends  in  langsam 
zurückweichender  Reihe  geordnet  sind,  doch  dafür  in  weit  auffallenderer 
und  altertümlicherer  Weise  in  dem  Grössen  Verhältnis  der  Architekturen 
zu  den  Figuren.  Die  gothische  Kirche  ist  nur  zweimal  so  hoch  als  der 
in  ihr  stehende  Bischof,  es  sind  noch  die  Kinderspielkasten- Architekturen 
des  Trecento.  Und  die  sind  doch  wahrscheinlicher  im  J.  1431  als  zwanzig 
Jahre  später,  während  ein  gewisses  Missverhältnis  in  der  Grösse  der  Fi- 
guren, die  auf  einen  tiefer  gelegten  Plan  des  Bildes  gestellt  wurden,  auch 
noch  später  beobachtet  werden  kann.  Gerade  umgekehrt  würden  wir 
solche  primitive  Züge  bei  Lochner  vergeblich  suchen.  Schon  in  der 
Kölner  Verkündigung  ist  das  Mass  Verhältnis  zwischen  dem  Innenraume 
und  den  Figuren  ein  völlig  natürliches  und  bei  der  Anbetung  des  Kindes 
in  Altenburg  finden  wir  eine  räumliche  und  landschaftliche  Szenerie,  wie 
sie  kein  gleichzeitiger  Niederländer  naturtreuer  hätte  malen  können.  Das- 
selbe Verhältnis  finden  wir  auch  bei  den  Figuren.  Die  Gestalten  des 
Moser  sind  keinesfalls  freier  oder  plastisch  und  malerisch  reicher  als  die 
Figuren  des  Lochner  oder  Witz,  sondern  stehen  im  Gegenteil  in  Typus 
und  Formen  noch  sehr  nahe  den  Schemen  des  Trecento.  Bei  den  Köpfen 
finden  wir  noch  die  schmalen  geschlitzten  Augen,  die  scharfen,  kameen- 
artigen Profile  oder  Halbprofile,  die  vom  Maler  bevorzugt  werden,  auch 
wenn  sie  nicht  ganz   der   sonstigen  Stellung    der   Figur   entsprechen,    die 


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halb  geöffneten  oder  stark  aufgeworfenen  Lippen,  wie  wir  sie  in  der 
ganzen  Malerei  des  Trecento  bis  auf  Giotto  zurück  verfolgen  können.  So 
könnte  z.  B.  der  junge  Mann,  der  in  der  Gartenszene  mit  Petrus  spricht, 
obne  Veränderung  auch  in  einem  italienischen  Bilde  aus  der  Wende  des 
XIV.  und  XV.  Jhd.  zu  finden  sein.  Auch  die  übrigen  Formen  entsprechen 
noch  vielfach  den  sp&tmittelalterlichen  Gewohnheiten,  so  die  schablonen- 
hafte Faltenbildung,  wie  wir  sie  z.  B.  am  Gewände  der  hl.  Martha  in 
dem  Gastmahlsbilde  oder  bei  der  stehenden  Figur  des  hl.  Lazarus  beson- 
ders auffallend  beobachten  können.  Auch  die  wie  eine  schiefe  Ebene 
aufsteigende  Wasserfläche  der  Seelandschaft  mit  den  gleichmässig  wie  ein 
omamentales  Motiv  gekräuselten  Wellen  und  ohne  eigentlichen ^^  Horizont 
durch  Berge  abgeschlossen,  die  einfach  mit  den  auf  den  Bergspitzen 
stehenden  Architekturen  im  Aufriss  oder  in  schräge  Platten  zerlegt  ge- 
malt wurden,  ist  noch  ganz  trecentesk  und  von  der  neuen  niederländi- 
schen Landschaftsmalerei  unberührt. 

Es  ist  falsch,  dass  die  Darstellung  von  mehreren  Szenen  in  einer 
einheitlichen  Szenerie  eine  Errungenschaft  der  Renaissance  sei,  wiederum 
im  Gegenteil  ist  sie  der  vorangehenden  Kunst  seit  der  altchristlichen  Zeit 
eigentümlich  und  wurde  in  der  Renaissance  nach  und  nach  immer  mehr 
durch  die  jeder  Szene  eigene  Baumdarstellung  ersetzt.  Man  würde  eine 
solche  Behauptung  nicht  für  möglich  halten,  da  es  kaum  einen  ausführ- 
licheren Zyklus  von  Gemälden  des  Trecento  gibt,  wo  man  nicht  mehrere 
Beispiele  för  eine  ähnliche  kontinuirliche  Komposition  finden  würde.  So 
verhält  es  sich  auch  mit  der  gleichzeitigen  Einsicht  in  zwei  übereinander 
gelegene  Räume  eines  Gebäudes.  Auch  diese  Darstellungsart  ist  kein 
»Wagnis*,  wie  sie  S.  bezeichnet,  sondern  ein  Archaismus  und  primitiver 
Behelf,  für  den  es  ebenfalls  in  der  Malerei  des  JIY.  Jahrhunderts  viele 
Beispiele  gibt,  der  besonders  am  Anfang  des  XV.  Jhd.  beliebt  war,  doch 
um  die  Mitte  -des  Jahrhunderts  schon  überall  durch  eine  mehr  einem  ein- 
heitlichen Gesichtspunkte  entsprechende  Raumdarstellung  ersetzt  wurde. 
Die  ganzen  ineinander  geschobenen  und  übers  Eck  gestellten  Architekturen 
sind  ein  Erbgut  des  Trecento,  wo  sie  besonders  für  die  sienesische  Schule 
charakteristisch  sind,  sich  aber  auch  in  der  ganzen  abendländischen  Malerei 
verbreitet  haben.  Ebenso  falsch  ist  die  Hervorhebung  der  perspektivischen 
Darstellung  der  Kirchenhalle,  als  eines  Vorzuges,  der  für  eine  spätere  An- 
setzung  des  Bildes  spricht,  diese  Dar&tellung  beschränkt  sich  wie  in  der 
Malerei  des  XIV,  Jhd.  noch  immer  auf  einzelne  den  Blick  des  Beschauers 
in  die  Tiefe  leitenden  Horizontalen,  welchen  jedoch  jede  Einheitlichkeit 
fehlt.  Das  Gebäude  müsste  in  der  Wirklichkeit  zusammenfallen ;  zu  der 
konsequenten  Darstellung  eines  Kircheninneren,  wie  wir  es  bei  Jan  van 
Eyck  oder  bei  Witz  finden,  fühi-t  von  dieser  Raummalerei  noch  ein  weiter 
Weg.  Und  falsch  ist  es  schliesslich,  dass  der  Magdalenen-Altar  unter 
niederländischem  Einflüsse  steht.  Dass  dies  nicht  der  Fall  ist,  geht  be- 
reits aus  all  dem  hervor,  was  soeben  gesagt  wurde,  denn  gerade  die  auf- 
gezählten Eigentümlichkeiten  wurden  von  der  neuen  niederländischen 
Malerei  überwunden.  Weder  in  den  Typen  noch  in  den  Formen,  in  der 
Gewandbehandlung  oder  Raumdarstellung  lässt  sich  das  Mindeste  finden, 
was  auf  den  neuen  Stil  hinweisen  würde.  Damit  entfallt  auch  der  Hin- 
weis auf  den  Meister  von  Flemalle. 


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—     24     — 

Die  Kunst  des  Moser  hängt  noch  ganz  und  gar  mit  jenem  Stile  zu- 
sammen, der  sich  unter  italienischem  Einflüsse  in  der  zweiten  Hälfte  des 
XIV.  Jhd.  überall  nördlich  der  Alpen  ausgebildet  hat  und  aus  dem  eine 
Reihe  von  Schulen  entstanden  ist,  über  deren  Beziehung  Urteile  zu  fUllen 
voreilig  wäre,  solange  ihre  Geschichte  nicht  im  einzelnen  erforscht  wurde. 

So  ist  die  Datirung  des  3.  Kap,  ebenso  unrichtig  und  willkürlich  als 
die  künstlerische  Genealogie  des  1.  und  die  Bestimmung  des  2.  Kap.,  wo- 
mit jedoch  keinesfalls  alle  Gravamina  erschöpft  wären,  denn  es  gibt  ia 
dem  Buche  noch  eine  Fülle  von  Bemerkungen,  die  verdienen  würden, 
richtiggestellt  zu  werden.  Dabei  handelt  es  sich  keinesfalls  darum,  den 
Ansichten  S.s  andere  gleichwertigere  oder  vermeintlich  richtigere  entgegen- 
zustellen, sondern  darum,  dass  dem  Buche  die  wichtigsten  Vor- 
aussetzungen einer  wissenschaftlichen  Untersuchung  man- 
geln, die  Kenntnis  der  Monumente  und  der  Literatur  und 
eine  wissenschaftliche  und  methodische  Verknüpfung  der 
feststellbaren  Tatsachen.  Aus  diesem  Grunde  widmeten  wir  dem 
Buche  eine  so  lange  Besprechung,  um  daran  zu  demonstrieren,  woran  es 
noch  in  der  Kunstgeschichte  vielfach  fehlt. 

Und  nun  noch  einige  Worte  über  die  allgemeine  Theorie,  der  zuliebe, 
wie  es  scheint,  das  Buch  S.s  geschrieben  wurde.  Aus  dem  Gesagten 
dürfte  es  bereits  ersichtlich  sein,  dass  sie,  soferne  sie  in  dem  vorli^enden 
Buche  angewendet  wurde,  den  Tatsachen  nicht  entspricht  und  allgemeine 
historisch  ästhetische  Lehren,  welche  nicht  auf  dem  tatsächlichen  entwicklungs- 
geschichtlichen Sachverhalt  aufgebaut  sind,  haben  mit  der  kunstgeschicht- 
lichen Forschung  nichts  zu  tun.  Immerhin  mag  hier  noch  darauf  hinge- 
wiesen werden,  dass  die  Theorie  von  vornhinein  als  ein  Verkennen  oder 
[Nichtkennen  der  einfachsten  Faktoren  der  wirklichen  geschichtlichen  Ent- 
wicklung der  spätmittelalterlichen  Malerei  bezeichnet  werden  kann.  Es  ist 
unzweifelhaft,  dass  besonders  die  deutsche  Malerei  des  XV.  Jh.  mancherlei 
Anregung  und  auch  einzelne  Formen  und  Motive  aus  der  gleichzeitigen 
Skulptur  übernommen  hat,  etwa  wie  wir  einen  unmittelbaren  plastischen 
Einfluss  auch  bei  Michelangelo  beobachten  können,  doch  ganz  falsch  ist  es  zu 
behaupten,  dass  die  Darstellungsprobleme  und  Ziele  oder  die  grundlegenden 
formalen  Normen  der  Malerei  des  XV.  Jahrhds.  der  Plastik  entnommen 
wurden.  In  Bezug  auf  sie  gibt  es  nicht  nur  keine  Unterbrechung  sait  der 
Trecento-Malerei,  sondern  man  kann  sie  in  ununterbrochener  Herausbildung 
bis  zu  ihrer  Entstehung  im  Altertum  zurück  verfolgen.  Die  Behauptung,  dass 
die  mittelalterliche  Wandmalerei  nur  flächenhafb  war,  ist  ein  In'tum,  der 
wohl  bei  Janitschek  noch  erklärlich  war,  doch  seitdem  längst  und  oft 
widerlegt  wurde.  Ebenso  unrichtig  ist  es,  w^enn  »das  Malerische*  als 
eine  Besonderheit  der  Miniaturen  hingestellt  wird.  Die  dreidimensionale 
Darstellung  der  Objekte,  der  grössere  oder  kleinere  plastische  Gehalt  der 
Figuren  und  der  Grad  der  Raumdarstellung  sind  nicht  Eigenschaften,  die 
bestimmten  Kunstzweigen  als  etwas  Äusseres  und  Willkürliches  anhängen, 
sondern  allgemeine  von  der  Entwicklungsstufe  der  ganzen  Kunstperiode  ab- 
hängigen Normen  des  künstlerischen  Schaffens. 

Wien.  MaxDvofak. 


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—    25    — 

Bernhard  Berenson,  the  drawings  of  the  Florentine  Painters 
classified,  criticised  and  studied  as  documents  in  the  history  and  appre- 
«iation  of  Tuscan  art.  With  a  copions  catalogue  raisonne.  London  John 
Murray  1903  Gr.-Fol.  Vol.  I,  V.,  330  SS.  und  72  Tafeln  in  farbigem 
Lichtdruck,  Vol  II,  200  SS.  und  108  Tafeln  in  farbigem  Lichtdruck. 

—  —  the  study  and  eriticism  of  Italian  art,  London  Georg 
Bell  and  Sons  1901,  8^  XIII  und  152  SS.  und  43  Tafeln  in  Zinkdruck. 

—  —  the  study  and  eriticism  of  Italian  art,  second  series 
London  Georg  Bell  and  Sons  1902,  8^  VIII  und  152  SS.  und  42  Tafeln 
in  Zinkdruck. 

—  —  Lorenzo  Lotto,  an  essay  in  construetive  art  eriticism, 
revised  edition  with  additional  illustrations,  London  Georg  Bell  and 
Sons  1901,  8^  XXI  und  292  SS.  und  62  Tafeln  in  Zinkdruck. 

Bembard  Berenson  gehört  zu  den  markantesten  Persönlichkeiten,  die 
auf  dem  Gebiete  der  Kunstgeschichte  arbeiten.  Das  Erscheinen  seines 
lange  erwarteten,  grossen  Werkes  über  die  Handzeichnungen  der  floren- 
tinischen  Künstler  fordert  auf,  seine  Tätigkeit  im  Ganzen  zu  überblicken, 
was  jetzt  um  so  besser  geschehen  kann,  als  er  dem  Erscheinen  dieses 
Lebenswerkes  in  den  beiden  vorhergehenden  Jahren  eine  Sammlung  seiner 
zerstreiten  kleineren  Arbeiten  in  zwei  Senen  und  eine  neue  Auflage 
seines  bekannten  Buches  über  Lorenzo  Lotto  vorhergehen  liess.  Die  ge- 
sammelten Aufsätze  enthalten  teils  Untersuchungen  von  fundamentaler 
Bedeutung,  teils  behandeln  sie  minder  wichtige  Fragen,  in  denen  der 
Autor  seinen  ganzen  Scharfsinn  zeigen  kann,  teils  sind  es  allgemeine  Be- 
trachtungen eines  geistreichen  Mannes  über  verschiedene  Kapitel  der  Kunst- 
geschichte. Berenson  hatte  sich  frühe  an  Morelli  angeschlossen,  in  seinem 
Sinne  weitergearbeitet,  es  ist  daher  von  besonderem  Interesse,  dass  er 
unter  dem  Titel  »Rudiments  of  Connoisseurship«  (II.  Series  S.  145  ff.)  eine 
Theorie  der  Gemäldebestimmung  gibt.  Hatte  Morelli  einfach  die  Tatsache 
festgestellt,  dass  gewisse  Formungen  gewisser  Körperteile  bei  bestimmten 
Künstlern  immer  in  derselben  Art  wiederkehren,  so  weist  Berenson  den 
Grund  davon  auf.  Er  zeigt,  dass  solche,  deren  Ausdruck  sich  leicht  ver- 
ändert, wie  die  Augen,  oder  solche,  deren  Haltung  der  Mode  näherliege,  wie 
der  Mund,  die  einen  die  beweglichen,  wegen  ihrer  beständigen  Individualisi- 
rung,  die  andern,  die  nach  der  Mode  bewegten,  wegen  ihrer  zeitweiligen  Uni- 
form schwerer  eine  für  den  einzelnen  Künstler  bezeichnende  formelhafte 
Gestalt  annehmen,  als  etwa  die  Ohren  oder  als  die  Hände,  an  denen  so  viele 
Kurven  zusammentreffen,  dass  bei  ihrer  Darstellung  sich  leicht  bestimmte 
Gewohnheiten  in  der  Ausführung  festsetzen.  Geht  Berenson  auf  diese 
Weise  alle  Teile  des  Gesichtes,  der  Gestalt  und  Draperie  und  der  Um- 
gebung der  Figuren  durch,  so  kommt  er  zu  dem  Schlüsse,  dass  die  ein- 
zelnen Teile  der  Figur  charakteristisch  für  den  Künstler  werden  im  Ver- 
hältnisse, als  sie  erstens  nicht  Vehikel  für  den  Ausdruck  sind,  zweitens 
als  sie  nicht  die  Beobachtung  auf  sich  lenken,  drittens  als  sie  nicht  durch 
die  Mode  kontrollirt  werden,   und  viertens    als  sie  durch  ihre  Gestalt  die 


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—     26     — 

Gewohnheiten   bei    der  Ausführung   begünstigen.     Man    wird    gerne    zuge- 
stehen, dass  Berenson  die  Theorie  Morellis  mit  dieser  kleinen  Abhandlang-^ 
die  er  leider    nicht  so  weit,    wie    er    es    ursprünglich    beabsichtigt    hatte^ 
durchführte,    fester  begründet    und   gefördert  hat.     Wenn    er   jedoch    hier 
und    an  anderen  Orten    immer    wieder    betont,  -  dass    der    wichtigste  Ent- 
scheidungsgrund   für   die  Bestimmung    die  Beuachtung    der    Qualitlit    des 
vorliegenden  Kunstwerkes  sei,  so  führt  er  uns  durch  die  Betonung  dieser 
subjektiven  Elemente  wieder  hinter  Morelli  zurück,  der  durch  Beobachtung 
von    objektiven  Elementen    die    Bestimmung    von   Kunstwerken    von   dem 
subjektiven  Meinen  des  Beschauers  unabhängig  machen  wollte.   Bei  einem 
Manne  wie  Berenson    hat   diese  subjektive    Methode,    es   ist   die    alte    die 
Waagen  z.  B.    und  alle    älteren    Kenner    anwendeten,    keine    Gefahr,    aber 
wir  haben  es   jüngst    erlebt,    dass    Herbert   Cook    aus  solchen  subjektiven 
Giünden  das  von  Morelli  gereinigte  Werk  des  Giorgione  wieder  auf  mehr 
als  60  Stücke  hinaufbringen  zu  können  geglaubt  hat.     Niemand   hat    die 
objektive  Methode  mehr  gefördert   als  Berenson  durch    seine  erfolgreichen. 
Untersuchungen,  er  sollte  daher  nicht  aus  einer  Laune,  die  die  Freude  an 
seinem  feinen   Kunstgefühle    nicht    zumckhalten    kann,    solche    völlig   un- 
nötige Kestriktionen    einer    gesunden    objektiven  Methode    vornehmen,    die 
endlich    die    Bestimmung    von    Bildern   jedem,    der   an    anschaulicher   Er- 
kenntnis Anteil  und  Freude  hat,  so  evident  erscheinen  lassen  muss  wie  eine 
naturwissenschaftliche    Beobachtung.     Bei    der    Forschung    wird    natürlich 
die    Subjektivität    des    Forschers,    das    heisst    der    Gi*ad    seiner    Begabung 
wichtig  sein,    die  Darstellung    muss  aber  schliesslich    zu  jenem  Grade  der 
Gewissheit  gelangen,  dass  das  Resultat  nicht  mehr  dem  einzelnen  Forscher 
wegen  seiner  höheren  Begabung  geglaubt  wird,    sondern   durch    die  Fülle 
und  Treffsicherheit  der  beobachteten  Einzelnheiten  evident  wird. 

Die  zweite  Serie  bringt  auch  noch  eine  Abhandlung  über  eine  Beihe 
von  bitiher  unbekannten  Malereien  M  a  s  o  1  i  n  o  s ,  die  Berenson  aufgefunden 
und  von  denen  er  drei  abbildet  (S.  77  ff.).  Sie  gehen  genau  mit  den 
Fresken  von  S.  demente  in  Rom  und  mit  der  Erweckung  der  Tabitha 
und  was  sonst  von  dieser  Art  in  der  Brancaccikapelle  ist,  zusammen, 
zeigen  einen  liebenswürdigen,  tief  fühlenden  Künstler,  der  noch  mit  einenr 
Fusse  im  Trecento  steht,  und  weit  entfernt  ist  von  der  plastischen  Ge- 
walt und  der  fortgeschrittenen  Lichtbehandlung  Masaccios,  wie  sie  beson- 
ders in  den  kleinen  Predellastücken  in  Berlin  zutage  treten,  der  Meister- 
leistung Masaccios,  in  der  er  schon  die  ganze  Entwicklung  des  Jahrhunderts 
vorausnimmt.  Ein  wichtiges  Stück,  das  Berenson  gefunden,  bildet  er 
nicht  ab.  Er  entdeckte  in  der  gi-ossen  Halle  des  Palastes  in  Castiglione 
d'  Olona,  dessen  vier  Wände  einst  ganz  mit  Fresken  bedeckt  waren,  wäh- 
rend jetzt  drei  angeweisst  sind,  eine  viei*te  Wand  mit  einem  Landschafts- 
bilde einer  Alpenkette  mit  einem  breiten  Bergstrom,  der  sanft  zur  Ebene 
herabfliesst,  von  der  Hand  des  Masolino.  Eine  Entdeckung,  die  unsere 
Anschauung  von  der  Entwicklung  der  Landschaftsmalerei  mächtig  zu  än- 
dern bestimmt  ist.  Man  sollte  glauben,  dass  diese  grosse  Vermehrung; 
von  Masolinos  Arbeiten  endlich  aller  Welt  klar  machte,  was  in  Rom  und 
Florenz  von  Masolino  erhalten  sei. 

Ebenfalls  in  demselben  Bande  der  Meisterstücke  von  Berensons  Arbeiten 
vereinigt,  ist  eine  Abhandlung  über  Alessio  Baldovinetti  und  die  neuange- 


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—     27     — 

kaufte  Madonna  in  Lonvi-e,  die  dort  Piero  della  Francesca  zugeschrieben 
wird,  aber  wieBerenson  richtig  erkannte,  von  Baldovinetti  herrührt  (S.  23if.). 
Berenson  stellt  seine  Arbeiten  zusammen,  schildert  seine  künstlerische  Her- 
kunft von  Domenico  Veneziano.  Er  geht'  aber  zu  weit,  wenn  er  diesem 
letztgenannten  Künstler  die  herrliche  Madonna  abspricht,  die  er  selbst  zu 
besitzen  das  Glück  hat  -^*  abgebildet  auf  Seile  31  —  und  sie  dem  viel 
weniger  feinen  Alessio  zuschreibt.  Sehr  glücklich  ist  die  einflussreiche 
Bedeutung  Alessio's  und  besonders  sein  Vermögen,  die  Weite  des  Baumes 
wiederzugeben,  hervorgehoben.  Eine  Abhandlung,  die  >amico  di  San- 
dro*  (I.  46  ff.)  betitelt  ist,  hebt  die  Werke  eines  dem  Botticelli  nahe- 
stehenden Künstlers  aus  der  Menge  der  gleichartigen  hervor,  und  ist 
wie  eine  andere,  einen  Schüler  Ghirlandaios  behandelnd,  die  inzwischen 
unter  dem  Titel  »alunno  di  Domenico*  im  Burlinglou  -  Magazine 
erschienen,  in  erweiterter  "Gestalt  in  das  grosse  Werk  über  die  floren- 
tinischen  Zeichnungen  aufgenommen.  Von  grossem  Scharfsinn  zeigen 
die  Untersuchungen  über  das  Sposalizio  in  Caön,  (II.  51  ff.),  und 
über  ein  Altarbild  von  Girolamo  da  Cremona.  In  der  ersten  be- 
weist er,  dass  das  bekannte  Bild  in  Caßn,  das  als  ein  Werk  des  Perugino 
und  als  Vorbild  für  Raffaels  Werk  in  Mailand  galt,  von  dem  Spagna  her- 
rührt, der  Raffaels  Komposition  vergröberte,  in  der  anderen  wird  als  der 
richtige  Autor  eines  Altarbildes  im  Dome  zu  Cremona,  das  früher  Man- 
tegna  hiess,  später  einem  Lokalmaler  Lorenzo  da  Viterbo  zugeschrieben 
war,  der  graziöse  Miniaturist  Girolamo  da  Viterbo  erkannt,  der  sich  unter 
dem  Einflüsse  von  Mantegnas  Fresken  in  Padua  ausbildete:  so  dass  also 
die  alte  Bestimmung  richtiger  war,  als  die  der  letzten  Jahre,  die  sich  auf 
falsche  Ausdeutung  von  Urkunden  stützte.  Mantegna  selbst  ist  vertreten 
durch  eine  Studie  über  seine  Zeichnungen  (I.,  49),  von  der  Kristeller, 
der  in  seinera  Buche  über  Mantegna  echtes  und  falsches  kunterbunt  gibt, 
viel  hätte  lernen  können ;  denn  sie  ist  schon  vor  geraumer  Zeit  veröffent- 
licht worden.  Beiden  Autoren  ist  eine  Zeichnung  im  Louvre  entgangen, 
die,  soviel  ich  weiss,  niemals  ausgestellt  war,  sie  würde  sich  als  zwölfte 
der  Berenson-Liste  anschliessen.  Es  sind  nackte  Putti,  die  nach  einem 
antiken  Motiv  mit  einer  Maske  spielen.  Bei  einer  anderen  Studie  über 
Kopien  nach  verlorenen  Originalen  Giorgiones  (I.,  70)  kann  ich  in  wenigen 
Punkten  mit  dem  Autor  übereinstimmen.  Die  beiden  Hirten  in  Pest  sind 
gewiss  nur  das  Stück  einer  Kopie  nach  einem  Jugendbilde  Giorgiones, 
das  Stück  mit  Orpheus  und  Euridice  im  Seminario  Vescovile  zu  Venedig, 
das  schon  Morelli  dem  Giorgione  zuschrieb,  worin  ihm  Berenson  folgt, 
scheint  mir  viel  später  zu  sein,  von  einem  Schüler  des  Tizian,  der  die 
Landschaft  auf  der  Venus  del  Prado  im  Louvre  vollendete,  und  ebenso 
wenig  hat  die  Euridice  in  Bergamo  mit  ihm  zu  tun,  deren  Zickzack- 
bewegung das  gerade  Gegenteil  von  Giorgiones  stetiger  Umrisslinie  ist 
Der  Seesturm  in  Venedig,  der  in  jüngster  Zeit  wie  von  Berenson  so  von 
anderen  mit  einer  gewissen  Hartnäckigkeit  für  Giorgione  in  Anspruch  ge- 
nommen wird,  ist  von  Paris  Bordone;  er  wurde  bei  ihm  lange  nach  Gior- 
giones Tode  bestellt.  Ich  werde  die  Urkunde  an  anderer  Stelle  veröffent- 
lichen. Was  das  Porträt  aus  der  Sammlung  Doetsch  betrifft,  das  ich  nie 
gesehen  habe,  ist  es,  wenn  ich  nach  Berensons  Abbildung  urteilen  darf^ 
ein  Original  von  Licinio,    und  das  wunderschöne  Frauenbildnis   bei  Herrn 


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—    28     — 

Crespi  in  Mailand  sicher  yon  Tizian.  Nicht  etwa,  weil  sich  gefunden  hat, 
dass  sein  Name  einmal  daraufgemalt  und  dann  wieder  abgewaschen  wurde, 
sondern  weil  es  nicht  nur  in  der  ganzen  Auffassung,  sondern  auch  in  den 
Details  der  Technik  mit  Tizians  Jugendbildern  übereinstimmt  wie  mit  dem 
Dogenbildnis  im  Vatikan.  In  einer  Anmerkung  des  Wiederabdruckes  dieser 
Arbeit,  die  zuerst  in  der  Gazette  des  Beaux-Arts  erschienen  war,  teilt 
Beren-on  meine  Meinung  mit,  dass  die  Halbfigur  des  David  mit  dem  Haupt 
des  Goliath  in  der  Galerie  von  Wien  ein  ganz  übermaltes  Original  Giorgiones 
sei.  Das  hat  sich  inzwischen  bestätigt.  Der  Herr  Oberstkämmerer  Graf 
Abensperg-Traun  hatte  die  gütige  Erlaubnis  gegeben,  dass  das  Bild  unter 
meiner  Aufsicht  gereinigt  werde.  Die  Ubermalung  ging  leicht  herunter, 
und  es  erschien  ein  fast  völlig  unverletztes  —  nur  in  den  Locken  ist  es 
etwas  beschädigt  —  Original  von  Giorgione,  das  nun  eines  der  glänzendsten 
Bilder  der  kaiserlichen  Galerie  ist.  Höchst  beachtenswert  ist  eine  Kritik 
der  venezianischen  Bilder  von  Tizian,  die  1895  in  der  New  Galery  in 
London  ausgestellt  waren  (IL,  91).  Sie  enthält  eine  Reihe  der  glück- 
lichsten Bestimmungen  und  ist  durch  gute  Abbildungen  meist  schwer 
zugänglicher  Bilder  geschmückt,  worunter  Giorgiones  Schäferknabe  in 
Hampton  Couipt  genannt  werden  kann,  dem  nun  der  Wiener  David  wie 
ein  älterer  Bruder  gleicht. 

Von  Spezialuntersuchungen  wäre  noch  anzuführen  eine  über  ein  Bild 
von  Filippino  in  Boston  und  die  ausgezeichnete  Zurückführung  eines  Kartons, 
der  für  das  British  Museum  als  Raffael  gekauft  wurde,  auf  Brescianino. 
Von  den  Aufsätzen  allgemeinen  Inhalts  wollen  wir  den  über  Correggio 
hervorheben,  in  dem  die  Bedeutung  betont  wird,  die  Dosso  Dossi  für  seine 
Jugend  hatte. 

Berensons  stärkste  Seite  ist  jedenfalls  seine  ausgebreitete  Monumen- 
tenkeuntnis,  neine  scharfe  Beurteilung  jedes  einzelnen  Kunstwerkes  und 
der  weite  Blick  für  künstlerische  Zusammenhänge.  Die  künstlerische  Ana- 
lyse und  das  künstlerische  Wachsen  und  die  Beobachtung  des  künstle- 
rischen Wandels  unter  verschiedenen  Einflüssen  ist  auch  der  Hauptinhalt 
«eines  interessanten  Buches  über  Lotto.  Man  könnte  sagen,  er  skeletirt 
Künstler  und  Kunstwerk,  lässt  nur  das  künstlerische  Grerüste  über,  den 
Zusammenhang  aber,  den  das  Kunstwerk  durch  Zweck  und  Inhalt  mit  der 
übrigen  Welt  hat,  übergeht  er.  Die  ganze  Persönlichkeit,  aus  der  man  ja  den 
Künstler  nicht  wie  ein  Extrakt  hervorziehen  kann,  weil  sie  ein  Mensch  mit 
Knochen  und  Fleisch  ist,  interessirt  ihn  nicht  weiter,  oder  er  will  ihr 
nicht  ganz  gei-echt  werden.  So  war  es  in  der  ersten  Auflage  seines  Lotto 
gewiss  ein  Verfehlen,  Lotto  zu  einem  Gesinnungsgenossen  der  lieformation 
zu  machen,  Lotto,  in  dem  der  Geist  der  mittelalterlichen  dominikanischen 
AUegorik  in  später  Zeit  vereinzeint  wieder  auflebte.  Dieses  schroffe  Miss- 
verständnis ist  in  der  zweiten  Auflage  getilgt.  Der  sachliche  Inhalt  seiner 
Bilder,  der  aus  seiner  Freundschaft  mit  Geistlichen  und  Mönchen  erwuchs, 
ist  auch  jetzt  noch  wenig  untersucht  und  erklärt;  so  z.  B.  das  schöne 
Altarbild  von  Cingoli,  das  eine  Verherrlichung  des  Eosenkranzgebetes  dar- 
.stellt,  dessen  Zusammenstellung  die  mittelalterliche  t^berlieferung  dem 
h\,  Domini kus  zuschrieb.  Unten  kniet  der  Heilige,  umgeben  von  Lokal- 
beiligen, die  Madonna  reicht  ihm  die  Bosenkranzschnur,  Engel  beschütten 
ihn    mit    Kosenblüten,     die     sie     gesammelt    hatten,     als    sie   von    einem 


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—     29     — 

blühenden  Kosenstrauche  niederfielen,  auf  dem  iunfzehn  Tondi  mit  Dar- 
stellungen der  Anrufungen  Mariae  aus  diesem  Gebete  hüngen.  Die  über- 
mässige Betonung  des  Einflusses  von  Alvise  Vivarini  aruf  die  venezianische 
Malerei  und  die  Unzahl  seiner  angeblichen  Schüler  ist  stehen  geblieben. 
Sonst  aber  ist  das  bedeutende  Buch  durch  Aufnahme  von  neu  als  Arbeiten 
Lottos  erkannter  Bilder  und  durch  neue  Abbildungen  vermehrt. 

Die  Krone  von  Berensons  Leistungen  bildet  sein  neues  Werk  über 
die  Zeichnungen  toskanischer  Künstler.  Erst  ein  Wort  über  die  Anlage. 
Der  erste  Band  enthält  Abhandlungen  über  die  einzelnen  KüDstler,  von 
denen  sich  Zeichnungen  erhalten  haben,  in  chronologischer  Ordnung,  der 
zweite  enthält  ein,  so  vreit  es  erreichbar  war,  vollst ändiges  Vei^zeichnis  der 
erhaltenen  Zeichnungen  in  öffentlichen  und  privaten  Sammlungen  in  alpha- 
betischer Anordnung  der  Künstler;  die  Tafeln  laufen  in  chronologischer 
Ordnung  durch  beide  Bände.  Es  ist  ein  Werk,  dns  für  die  florentinische 
Kunst  von  derselben  fundamentalen  Bedeutung  ist^  wie  einst  das  Werk 
Cavalcaselles,  in  dem  die  Gemälde  und  Fresken  zuerst  gesammelt  waren.  Die 
Entwicklung  eines  Künstlers  nicht  nur  durch  seine  ausgeführten  Werke, 
sondern  auch  durch  seine  Zeichnungen  bis  auf  den  ei*sten  Gedanken  zu 
den  Werken  durchzuführen,  ist  bisher  nur  vereinzeint  versucht  worden. 
Thausing  in  seinem  Dürer  hat  das  zum  erstenmale  ernstlich  durchgeführt, 
er  hatte  aber  nur  ein  beschränktes  Material  vor  sich.  Hier  ist  das  in 
noch  nie  gesehener  Weise  geleistet,  natürlich  am  besten  bei  den  späteren 
Künstlern,  wo  ein  reicheres  Material  vorlag.  Das  Meisterstück  ist  die 
Behandlung  Andreas  del  Sarto.  Hier  ist  durch  die  Fülle  der  Werke  und 
Zeichnungen  dargelegt,  wie  dieser  Maler,  beginnend  mit  emsigen  Natur- 
studien  und  einfacher  Empfindung  für  die  Komposition,  sich  an  dem  Bei- 
spiele Michelangelos  emporrankt  und  immer  reicher  und  bedeutender  in 
seinen  Darstellungen  wird,  ohne  seine  ursprüngliche  Natur  zu  verleugnen. 
Es  ist  eine  unübertreffliche  Analyse  eines  Künstlers  und  bestimmt,  einen 
Einschnitt  in  die  Behandlung  solcher  Themen  zu  machen.  Bisher  hatte 
nur  Thausing  den  Versuch  gemacht,  bei  Aufbau  eines  Künstlerlebens  für 
die  innere  Entwicklung  die  Zeichnungen  als  beständige  Zeugnisse  anzurufen, 
er  hatte  aber  wie  gesagt  mit  beschränktem  Materiale  arbeiten  müssen.  Dürers 
Zeichnungen  waren  damals  weder  gesammelt  noch  veröffentlicht  und  ihm 
war  es  unmöglich  gewesen,  die  Sammlung  vorzunehmen,  er  war  daher  auf 
das  Material  angewiesen,  das  ihm  zunächst  lag.  Was  Andrea  voraus  geht 
und  was  ihm  folgt,  Michelangelo  und  seine  Schüler  und  Pontormo  und 
sein  Anhang,  ist  ebenso  bedeutend.  Für  die  Kenntnis  Michelangelos  ist  Be- 
rensons Werk  von  einschneidender  Bedeutung.  Mit  dem  grössten  Aufwände  von 
beharrlichem  Fleisse  und  eindringendem  Verständnisse  ist  die  Vorbereitung 
zu  seinen  Hauptwerken  dargelegt.  Zuweilen  geht  der  Autor  in  der  Kritik 
zu  weit,  wenn  er  z.  B.  den  Nachzeichnungen  nach  den  Skizzen  zum  Grab- 
mal in  Florenz  und  Berlin  jeden  Wert  abspricht;  er  hält  sie  für  blosse 
Phantasien.  Aber  besser  so,  als  den  ganzen  Mist  von  Fälschungen  unbe- 
rührt zu  lassen.  Es  war  da  mit  starker  Hand  ein  Augiasstall  zu  reinigen. 
Der  Scharfsinn,  mit  dem  die  Arbeiten  der  Schüler  von  denen  des  Meisters 
gesondert  sind  und  auseinandergehalten  werden,  verdient  Bewunderung. 
Das  ist  auch  methodisch  die  schönste  Pai-tie  dei  Buches.  Hier  verlangt 
nicht   der  Autor   als  Kenner   Vertrauen,    sondern    er   löst   das    schwierige 


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—     30     - 

Problem,  die  Überzeugung,  die  er  gewonnen,  durch  Mitteilung  yon  an- 
einandergereihten Einzelnheiten  auf  den  Leser  zu  übertragen.  Die  Theorie 
Morellis,  durch  Aufeuchen  objektiver  Kennzeichen  den  Künstler  zu  be- 
stimmen, ist  hier  mächtig  gefördert.  Bei  Sebastian  del  Piombo  wird  der 
Leser  von  Zeichnung  zu  Zeichnung,  Schritt  für  Schritt  durch  Anfügung 
von  Kennzeichen  weitergeführt  und  schliesslich  völlig  überzeugt  entlassen. 
Es  freut  mich,  dass  mir  Berenson  in  der  Aussonderung  einzelner  Zeich- 
nungen Sebastians  aus  denen,  die  Michelangelo  zugeschrieben  waren,  die 
ich  in  einem  der  letzten  Bände  des  Jahrbuches  der  preussischen  Kunst- 
sammlung vornahm,  völlig  beistimmt;  dagegen  verspottet  er  mich,  weil 
ich  mir  bei  Besprechung  der  Zeichnung  mit  dem  Kopfe  Leos  X.  in  Chats- 
worth  erlaubt  hatte,  anzudeuten,  dass  das  Porträt  getroffen  scheint,  als 
einen  Banausen.  Ich  bekenne  offen,  ich  bin  so  innig  mit  dem  gesunden 
Menschenverstände  befreundet,  und  auf  diese  Bekanntschaft,  die  mich  wahr- 
scheinlich bei  den  überfeinen  Ästhetikern  in  Verruf  bringt,  so  stolz,  dass 
mir  das  Getroffensein  stets  als  die  erste  Anforderung  eines  Porträts  er- 
scheinen wird,  wogegen  alles  andei'e  Gute  und  Schöne  weit  zurück- 
steht. Gewiss  hat  Berenson  die  Berechtigung  dazu,  sich  seines  reichen 
Geistes  und  seines  eindringlichen  Kunsturteiles  zu  erfreuen,  und  niemand 
sollte  es  ihm  übelnehmen,  wenn  er  sich  laut  desselben  rühmt.  Aber  zu- 
weilen preist  er  seine  Feinheit  etwa  in  der  Art  der  Stoppnadel  in  Ander- 
sons Mäi-chen,  und  das  wäre  gar  nicht  nötig,  ja  diese  Überzeugung  von 
seiner  ganz  besonderen  Feinheit  schädigt  einzelne  Partien  des  grossen 
Werkes  merklich.  Es  liegt  zwar  in  der  ersten  Hälfte  des  Werkes,  das  die 
Quattrocentisten  behandelt,  nicht  weniger  Arbeit  und  Kenntnis  aufgehäuft 
als  in  der  zweiten;  die  Aussonderung  einzelner  Individualitäten  wie  des 
Freundes  Sandro  Botticellis,  eines  Schülers  und  eines  Genossen  Ghirlandajos, 
die  Daretellung  Piero  di  Cosimos  und  so  vieler  anderer  steht  den  besten 
Partien  der  zweiten  Hälfte  nicht  nach,  aber  dennoch  wirkt  das  Ganze 
deshalb  nicht  so  erfreulich,  weil  hier  Berenson  nicht  als  der  souveräne 
Geist  erscheint,  der  objektiv  über  seinem  Stoffe  steht,  sondern  als  der 
Priester  einer  ästhetischen  Gemeinde  von  Anbetern  des  Quattrocento)  und 
als  solcher  erst  priesterlich  subjektiv  Zeichnungen,  Künstler  und  Kunst- 
perioden aburteilt.  Er  irrt,  wenn  er  diese  Urteile  als  einer  höheren  ästhe- 
tischen Kategorie  entsprungen  betrachtet,  als  es  eine  historisch  bedingte 
wäre,  weil  eben  dieses  ganze  übertreibende  Hinaufschrauben  des  Quattro- 
cento ein  historisches  Produkt  ist.  Die  Kunstfreunde  des  18.  Jahrhunderts 
hatten  die  Theorie  einer  Musterkunst  aufgestellt,  die  sie  in  der  griechi- 
schen Antike  zu  besitzen  glaubten.  Als  man  sich  auch  an  den  noch  nicht 
völlig  ausgeblühten  Werken  dieses  Stiles  zu  erfreuen  begann,  traten  die 
Romantiker  auf,  verlegten  diesen  Kultus  auf  die  naturalistischen  Werdezeiten 
der  modernen  Malerei  und  verketzerten,  wie  es  fanatisirte  Rauchfassschwinger 
immer  mit  allem  tun,  was  nicht  innerhalb  des  Kreises  ihres  Kultus  fUllt» 
die  reifen  Zeiten  der  modernen  Kunst.  Bei  all  seinem  Verstände  und 
weiten  Urteile  steht  Berenson  noch  vielfach  innerhalb  dieses  Kreises.  Was 
soll  der  Versuch,  uns  den  sinnlich  -  süsslichen  Rokokodrechsler  Antonio 
Pollaiuolo,  der  aus  der  menschlichen  Figur  einen  Schnörkel  machte,  als 
einen  grossen  Künstler  aufzudisputiren,  oder  zu  sagen,  die  florentinische 
Kunst  sank  herab  bis  zu  Cigoli  und  Carlo  Dolce.     Cigoli  sind  eben  in  der 


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—     31     — 

Evolution  der  Kunst  andere  Probleme  zugefallen  als  Pollaiuolo.  Er  war 
«iner  der  ersten  Künstler,  der  Bewegung  und  Stimmung  der  Landschaft 
wiedergab.  Wer  vor  ihm  hatte  die  Brandung  eines  wogenden  Sees  in 
einem  grossen  Bilde  wiederzugeben  vermocht  oder  nur  gewagt,  wer  das 
'blasse  Licht  des  anbrechenden  Morgens,  wie  auf  der  Auferstehung  in 
Arezzo,  wo  hinten  im  Garten  die  Maria  dem  Engel  im  weisslichen  Schimmer 
•der  ersten  Frühe  begegnet,  das  im  dunklen  Hintergrunde  nochmals  von 
«iner  Quelle  rückgeworfen  wird.  Wer  hätte  eine  solche  Land«chait  damals 
selbst  im  Norden  versucht?  Ist  das  nicht  ein  tieferes  Versenken  in  die 
Natur,  als  es  Pollaiuolo  auf  seinem  Gebiete  je  vermochte?  Und  Carlo 
Dolce  gegen  Lorenzo  di  Credi  als  Künstler  gehalten  —  schwankt  da  nicht 
die  Wage?  Ist  z.  B.  Dolces  Porträt  des  Knaben  im  bunten  Rocke  im 
Palazzo  Pitti  nicht  ein  erfreulicheres  Kunstwerk  als  alle  die  Bilder  des 
faden  Lorenzo?  Wenn  Berenson  gegen  Cigoli  ungerecht  ist,  so  kommt 
das  daher,  dass  ihn  fiast  ausschliesslich  die  Bewältigung  der  menschlichen 
Figur  interessirt,  worin  Cigoli  nichts  neues  gebracht  hat.  Baumprobleme, 
Landschaft,  Komposition  treten  dagegen  zurück,  wenigstens  in  dem  Haupt- 
werk, denn  in  den  Studien  weiss  er  die  Verdienste  Baldovinettis  in  Be- 
zug auf  die  Raumgestaltung  vollständig  '/u  würdigen.  Nirgends  ist  die 
Rede  davon,  dass  die  Quattrocento-Künstler  in  der  Geschichte  der  Mensch- 
heit eine  noch  ganz  andere  Stellung  einnehmen  als  die  von  Fabrikanten 
meist  langweiliger  Bilder.  Durch  ihre  unausgesetzte  Bemühung  vielfach 
wissenschaftlicher  Art,  alles  darstellbar  zu  machen,  haben  sie  den  Boden 
für  die  Naturwissenschaft  geebnet,  die  ohne  sie  sich  nicht  so  hoch  hätte 
erheben  können,  sie  haben  sich  dadurch  unter  die  grössten  Wohltäter  der 
Menschheit  eingereiht.  Von  so  vnchtigen  Menschen  nichts  zu  hören,  als 
ob  ihre  Linien  mehr  oder  minder  gefällig  seien,  verdriesst  am  Ende.  Auch 
ihre  Rangordnung  würde  nach  dieser  Richtung  eine  andere,  dem  Anatomie- 
lehrer Pollaiuolo  wird  seine  Bedeutung  Niemand  bestreiten  wollen.  Wären 
die  Quattrocentisten  nichts  als  Reizmittel  für  gelang  weilte  Kalobio  tiker,  so 
könnte  sie,  von  mir  aus,  gleich  der  Teufel  holen,  zusammen  mit  ihren 
Bewunderem.  Der  Mann,  in  dem  alle  diese  wissenschaftlichen  Bestrebungen 
des  Quattrocento  gipfeln,  Lionardo,  so  vortrefflich  seine  Darstellung  durch 
Berenson  ist,  baumelt  deshalb  bei  ihm  gleichsam  ohne  festen  Boden  in 
der  Luft.  Weil  Berenson  die  Kunst  als  ästhetisches  Genussmittel  in 
Flaschen  abzieht,  versteigt  er  sich  sogar  zu  der  Behauptung,  es  sei  nicht 
nötig,  zu  verstehen,  was  Lionardo  damit  ausdrücken  wollte,  es  genüge, 
den  Reiz  ihrer  Linien  wirken  zu  lassen.  Jedermann  anzuhören,  der  zu 
uns  spricht,  gebietet  die  Höflichkeit,  und  keiner  würde  zufrieden  sein, 
wenn  wir  ihm  sagten,  wir  hätten  auf  seine  Rede  nicht  aufgemerkt,  uns 
habe  nur  der  Klang  seiner  Stimme  Freude  gemacht.  Einem  grossen 
Künstler  wie  Lionardo  sollten  wir  nicht  das  schuldig  sein,  was  wir  jedem 
Laffen  in  der  Gesellschaft  zugestehen,  aufzufassen,  was  er  uns  sagen  will? 
Bei  den  Quattrocento-Zeichnungen,  zumeist  bei  den  frühesten,  arbeitet 
Berenson  fast  ausschliesslich  mit  Werturteilen.  Das  wichtigste,  wie  etwa 
die  anatomischen  Zeichnungen  des  Pollaiuolo,  kommt  da  zu  kurz.  So 
wunderbar  unsere  Wissenschaft  weiterführend  die  späteren  Partien  des 
Buches  sind,  so  rückschrittlich  ist  dieses  subjektive  Herumreden  am  Be- 
ginne.    In  diesen  ästhetischen  Verzückungen   geht  Berenson   so   weit    zu 


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—     32    — 

sagen,  e  r  sei  zu  kostbar,  um  sich  je  mit  Künstlern  zweiter  Ordnung,  wie 
den  Garraccis,  zu  befassen.  Da  tut  er  sich  selbst  entschieden  Unrecht. 
Die  Leute,  die  er  in  seinen  Studien  behandelt,  stehen  an  künstlerischer 
Bedeutung  mit  geringer  Ausnahme  hinter  den  Garraccis  nicht  etwa  an 
dritter  Stelle,  sondern  wie  der  Spagna  und  der  cremonesische  Miniaturist 
an  dreiundfunfzigster.  Berenson  hat  sie  jedoch  behandelt,  weil  er  wie 
jeder  andere  Forscher,  der  es  mit  seiner  Wissenschaft  ernst  meint,  dort 
eingegriffen,  wo  er  eine  Lücke  ausfüllen  konnte,  ganz  unbekümmert,  ol> 
er  nicht  zu  fein  sei  für  solche  Dinge.  Wo  es  not  tut^  nftht  die  Stopp« 
nadel  gut,  sie  setzt  nur  Rost  an,  wenn  sie  in  den  Wolken  stochert. 

Die  Bestimmung  der  einzelnen  Zeichnungen  zu  besprechen  wäre  ver- 
früht, es  wird  noch  Zeit  genug  dazu  bleiben,  denn  Niemand  wird  mehr 
von  toskanischer  Kunst  handeln  können,  ohne  sich  mit  dem  monumentalen 
Werke  Berensons  auseinanderzusetzen.  Es  steht  da  als  ein  Markstein  In 
der  Geschichte  der  nenen  Kunst  und  sein  Autor  an  einer  ersten  Stelle 
auf  ihrem  Arbeitsfelde. 

Wien.  Franz  Wickhoff. 


Adolph  Goldsehmidt,  Studien  zur  Geschichte  der 
sächsischen  Skulptur  in  der  Übergangszeit  vom  roma- 
nischen zum  gotischen  Stil.  47  Seiten  Text  in  4**  mit 
3  Tafeln  in  Lichtdruck  und  45  Textabbildungen.  Berlin 
1902.     G.  Groteschcr  Verlag. 

Im  Gegensätze  zur  politischen  Geschichte  blieb  die  Geschichte  der 
Kunst  im  Mittelalter  lange  Zeit  ein  völlig  steriles  Gebiet,  so  dass  man 
fast  geglaubt  hätte,  dies  liege  an  der  Materie.  Während  man  schon  längst 
über  die  Geschichte  der  Kunst  im  15.  und  16.  Jahrhundert  einen  ziem- 
lich guten  Bescheid  wusste,  blieb  man  bei  der  Erforschung  der  mittel- 
alterlichen Kunst  im  ganzen  und  grossen  unglaublich  hmge  bei  einer  un- 
glaublich oberflächlichen  Auffassung  des  geschichtlichen  Sachverhaltes  stehen. 
AVie  lange  hat  es  trotz  dem  seit  den  Anfängen  der  Romantik  stets  wachsen- 
den Interesse  für  die  Kunst  des  mittelalterlichen  Altertums  gedauert,  bis  man 
nur  erkannt  hatte,  wo  sich  die  allerwichtigste  Wendung  in  der  Geschichte 
der  mittelalterlichen  ja  der  ganzen  christlichen  Kunst,  die  Entstehung  des 
gotischen  Stiles  vollzogen  hat.  Die  Hauptschuld  daran  mag  das  Nachleben 
der  klassizistischen  Kunstanschauung  haben,  die  bis  auf  den  heutigen  Tag 
nicht  aus  der  kunstgeschichtlichen  Literatur  verschwunden  ist  und  die  wohl 
einen  gewissen  Leitfaden  durch  die  Geschichte  der  Quattrocento-  und  Cinque- 
centokunst bot,  an  den  sich  bequem  alle  Untersuchungen  bis  zu  der  in- 
halts-  und  zwecklosesten  Dissertation  angliedern  konnten,  die  jedoch  absolut 
versagte,  sobald  man  sich  ihrer  in  der  Kunst  der  vorangehenden  Kunst- 
perioden bedienen  wollte.  Entweder  begnügte  man  sich  damit,  das  ganze 
Mittelalter  als  eine  Vorstufe  zu  bezeichnen  zu  den  Dingen,  die  später 
folgten,  man  sprach  von  den  erstarrten  byzantischen  Formeln  u.  s.  w.,  oder 
man  suchte  darin  das,  was  dem  philosophischen  oder  politischen  Credo  des 
Autors  entsprochen  hat,  wie  etwa  die  Anfänge  einer  nationalen  Kunst  u.  s.  w. 
Forscher,  die  sich  der  eigentlichen  und  einzigen  wissenschaftlichen  Aufgabe 


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—     33     — 

einer  geschichtlichen  Untersuchung  bewusst  gewesen  sind,  scheiterten  an  der 
mangelhaften  Organisation  der  Forschungsarbeit  auf  diesen  Gebieten  und  vor 
allem  an  der  Unzulänglichkeit  des  Materials,  welches  sie  heranziehen  konnten. 
Das  änderte  sich  erst,  als  man  die  ästhetische  Betrachtung  der  mittelalter- 
lichen Kunst  aufgegeben  und  als  man  begonnen  hat  nach  dem  Vorbilde  der 
übrigen  geschichtlichen  Wissenschaften  dogmenlos  jenen  Problemen  nach- 
zugehen, die  sich  aus  dem  womöglich  lückenlos  gesammelten  und 
wissenschaftlich  untersuchten  Denkmäler-  und  Quellenmaterial  ergeben 
haben.  In  der  Geschichte  der  mittelalterlichen  Baukunst  bedeutet  die 
grosse  Publikation  Bezolds  und  Dehios  einen  solchen .  Wendepunkt,  in  der 
Geschichte  der  mittelalterlichen  Skulptur  die  Untersuchungen  Vöges,  Weeses, 
Goldschmidts,  in  der  Geschichte  der  mittelalterlichen  Malerei  die  Arbeiten 
Öchelhäu8ei*s,  Vöges,  Goldschmidts,  Swarzenskis. 

Als  eine  Musterleistung  der  wissenschaftlichen  Behandlung  von  Themen 
aus  dem  Gebiete  der  mittelalterlichen  Kunst  müssen  die  drei  Abhand- 
lungen Goldschmidts  über  die  sächsische  Skulptur  in  der  Übergangszeit 
vom  romanischen  zum  gotischen  Stil  bezeichnet  werden,  die  zuerst  einzeln 
in  dem  Jahrbuche  der  königl.  preuss.  Kunstsammlungen,  später  vereinigt 
in  dem  vorliegenden  Buche  erschienen  sind. 

Auf  Grundlage  der  ausgedehntesten  Kenntnis  aller  wichtigen  und  für 
dieije  Fragen  in  Betracht  kommenden  Monumente  annalysirt  Goldschniidt 
in  den  ersten  zwei  Abhandlungen  die  Denkmäler  der  sächsischen  Plasiik 
vom  12.  Jahrhundert  bis  zum  vierten  Jahrzehnt  des  13.  Jahrhunderts  und 
gelangt  zu  dem  Ergebnisse,  dass  man  in  dieser  Periode  drei  aufeinander- 
folgende Stile  unterscheiden  kann,  »den  ersten  den  grössten  Teil  des 
1 2.  Jahrhunderts  einnehmenden,  ohne  feinere  Modellirung  der  Formen,  mit 
meist  nur  eingravirten  Faltenlinien,  steif  und  schematisch  in  den  Bewe- 
gungen mit  ausdrucklosen  Köpfen,  den  zweiten,  mit  der  Neigung  zu 
stark  bewegter  paralleler  Fältelung  in  der  Gewandung,  tiefer  ausgearbei- 
teten und  sich  überschneidenden  Formen,  mit  ausdruck vollen  und  schärfer 
charakterisirten  Köpfen  in  der  Zeit  von  1190 — 1210  ungeföhr,  und  den 
dritten  mit  stärkster  Bewegung,  gewaltsamen,  eckigeren  Faltenmotiven 
und  künstlicher  Zerknitterung.  Die  Zeit  1220 — 1230  scheint  hierfür  den 
Höhepunkt  zu  geben*.  Das  Wichtigste  vielleicht  an  der  Untersuchung 
G.s  ist  der  Nachweis,  woher  die  Anregung  gekommen  ist,  durch  welche 
diese  Stilwundlungen  verursacht  wurden.  Der  Fortschritt  zu  einer  natür- 
licheren Auffassung  der  Formen,  welcher  für  den  zweiten  Stil  charakte- 
ristisch ist,  gebt,  wie  Goldschmidt  bis  zur  Evidenz  nachgewiesen  hat,  auf 
Anregungen  durch  Werke  der  byzantinischen  Kleinkunst  zurück,  in  welchen 
man  jene  Motive  und  Lösungen  fertig  gefunden  hat,  die  das  Ziel  des  damals 
überall  bemerkbaren  Strebens  und  Suchens  der  Skulptur  (und  auch  der 
Malerei)  nach  grösserer  Lebendigkeit  und  Naturwahrheit  gewesen  sind.  Eine 
geschichtliche  Wissenschaft,  in  der  grosse  mit  ja  oder  nein  zu  bea,nt- 
wortende  allgemein  gefasste  »Fragen*  im  Vordergninde  des  Interesses  stehen, 
steckt  noch  in  den  Kinderschuhen.  So  verhält  es  sich  mit  der  byzantini- 
schen Frage,  in  der  noch  vor  kurzem  ein  jeder  Kunsthistoriker  »ein 
Glaubensbekenntnis  *  abzulegen  hatte,  wo  es  doch  zweifellos  sein  muss, 
dass  es  zumindesten  ebensoviel,  »byzantinische  Fragen*  gibt,  als  Stadien 
in  der  Stilentwicklung  der  mittelalterlichen  Kunst,  wobei  bei  einem  jeden 


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—     J34     — 

eiDzelnen  Falle  das  Verhältnis  des  abendländischen  Kunstschaffens  zu  dem 
östlichen  Bepositorium  der  antiken  Überlieferung  neu  untersucht  werden 
muss.  Als  ein  methodisch  einzig  dastehendes  Beispiel,  wie  eine  solche 
Untersuchung  zu  machen  ist,  kann  aber  die  Abhandlung  Goldschmidis  be- 
zeichnet werden.  Die  Wandlung  zum  dritten  Stile,  die  sich  ungeföhr  zwi- 
schen den  Jahren  1210  und  1220  vollzogen  hat,  wurde  durch  den  neuen 
französischen  monumental  plastischen  Stil  veranlasst.  In  glänzender  Weise 
ist  es  G.  gelungen,  das  erste  Werk  zu  rekonstruiren,  in  dem  der  franzö- 
sische Einfluss  nach  Sachsen  gelangte  und  das  uns  auch  erkennen  lässt, 
woher  er  gekommen  ist.  G.  weist  nach,  dass  die  jetzt  zerstreut  und  als 
planlos  benützten  Versatzstücke  im  Chore  des  Domes  von  Magdeburg  befind- 
lichen Skulpturen  die  Teile  eines  einst  geplanten  Portales  bilden,  und  dass 
dieses  Portal  fast  vollkommen  ikonographisch,  wie  stilistisch  mit  dem  west- 
lichen Hauptportal  von  Notre  Dame  in  Paris  übereinstimmt.  So  werden 
wir  auf  die  unmittelbaren  Wege  geleitet,  auf  welchen  die  neue  Kunst 
nach  Sachsen  gelangte.  Von  dem  französischen  Einflüsse  auf  den  nicht- 
französischen Gebieten  der  gotischen  Kunst  konnten  wir  dasselbe  wieder- 
holen, was  wir  über  den  byzantinischen  Einfiuss  sagten,  und  auch  hier  schlägt 
die  Untersuchung  G.s  den  einzig  möglichen  und  richtigen  Weg  ein.  Im 
letzten  Aufsatz  weist  G.  nach,  dass  der  ikonographische  Inhalt  der  Frei- 
berger  goldenen  Pforte,  über  dessen  Deutung  man  sich  viel  den  Kopf  zer- 
brochen hat,  einfach  dem  Dekorationsprogramm  entspricht,  welches  all- 
gemein bei  dem  Skulpturenschmuck  der  französischen  Marienkirchen  durch- 
geführt wurde,  woraus  wir  wohl  schliessen  können,  dass  nebst  literarischen 
Anregungen  auch  eine  Atelierüberlieferung  bei  der  Wahl  der  Darstellungs- 
stoffe  für  den  Skulpturen  schmuck  der  grossen  Kathedralen  bestimmend  ein- 
gewirkt hat.  Welchen  Gewinn  dieser  Nachweis  bedeutet,  wird  jedem  klar 
sein,  der  sich  mit  den  einschlägigen  Fragen  beschäftigte.  Stilistisch  be- 
deutet die  Freiberger  Pforte  die  Fortsetzung  der  Entwicklung,  die  in  den 
ersten  zwei  Aufsätzen  festgestellt  wurde.  Auch  bei  ihrem  Urheber  lassen 
sich  noch  dieselben  byzantinischen  und  französischen  Einflüsse  nachweisen, 
die  letzteren  jedoch  nur  aus  zweiter  Hand,  von  dem  Magdeburger  Zentrum 
ausgehend  und  beide  in  einer  Weise  verbunden,  die  das  Werk  bereits  als 
> durchaus  deutsch*  erscheinen  lassen.  So  wird  in  den  gehaltvollen  Auf- 
sätzen Gs.  nicht  nur  in  völlig  exakter  Weise  alles  festgestellt,  was  dem 
engeren  Stoße  seiner  Untersuchung  abgewonnen  werden  konnte,  sondern  im 
Spiegel  dieser  Monographie  wird  uns  auch  eine  Entwicklung  gezeigt,  deren 
Bedeutung  über  die  Grenzen  des  behandelten  Themas  hinausgeht  und  aus 
der  wir  in  voller  wissenschaftlicher  Prägnanz  die  »geschichtlichen  Wahr- 
heiten höheren  Ordnung*  d.  h.  die  entwicklungsgeschichtlichen  Probleme 
und  Faktoren  kennen  lernen,  die  bei  einer  jeden  Untersuchung  dieser  Art 
in  Betracht  zu  ziehen   sind. 

Wien.  Ma?  Dvoftlk^ 


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Kunstgeschichtliche  Anzeigen. 

Beiblatt  der  ,,Mittlieilii]igen  des  Instituts 

for  osterreiehisclie  fieschiclitsforscliniig^^ 

Redigirt  von  Franz  Wickhoff. 

Jahrgang  1904.  Nr.  2. 

Inhalt:  Zur  Erforschang  mittelalterlicher  Elfenbeinskolptaren.  Arbeiten  von 
Graeven,  VOge,  Haseloff  (Adolph  Goldschmidt).  —  Hans  von 
der  Gabelentz,  Mittelalterliche  Plastik  in  Venedig  (Georg  Swar- 
zenski).  —  Julius  Lessing,  Wandteppiche  und  Decken  (Georg 
Swarzenski).  —  Adolph  Bayersdorfers  Leben  und  Schriften  (Franz 
Wickhoflf).  —  Cornelius  Gurlitt,  Beiträge  zur  Bauwissenschaft 
(Hermann  Egger).  —  H.  Röttinger,  Hans  Weiditz  der  Petrarcameister 
(Friedrich  Dömhöffer). 


Zur  Erforschung  mittelalte'rUcher  Elfenbeinskulp- 
turen.    Arbeiten  von  Graeven,  Vöge,  Haseloff. 

Seit  der  grösseren  zusammenfassenden  Arbeit  Emile  Moliniers  über 
Elfenbeinskulpturen  (E.  Molinier,  Histoire  g^nörale  des  arts  appliqu^s  ä 
rindustrie  I.  Les  ivoires.  Paris  1896.  —  Vgl.  auch  die  Besprechung  dieses 
Buches  Yon  H.  Graeven  in  den  Göttingischen  gelehrten  Anzeigen  1897, 
Nr.  5)  ist  man  langsam  durch  kleinere  Einzelpublikationen  in  der  Ord- 
nung und  Bestimmung  mittelalterlicher  Elfenbeinskulpturen  fortgeschritten. 
Es  ist  dies  ein  Gebiet,  welches  vor  allem  in  der  vorgotischen  Zeit  eine 
grosse  Beachtung  verdient,  weil  es  durch  sein  reiches  Material  geeignet 
ist,  die  Lücken  einigermassen  auszufüllen,  die  der  Mfingel  an  Monumental- 
werken in  der  Geschichte  der  Skulptur  der  früheren  Jahrhunderte  des 
Mittelalters  offen  lässt.  Die  Elfenbeinskulpturen  vermitteln  die  Kenntnis 
des  Stilgefühles  und  der  plastischen  Vorstellungen  der  Karolinger-  und 
Ottonenzeit,  sie  zeigen  deutlich  die  Gegensätze  von  Orient  und  Abendland, 
und  da  sie  weder  leicht  dem  Zahn  der  Zeit,  noch  ihrer  eigenen  Zer- 
brechlichkeit, noch  der  Schmelzlust  der  Metallgierigen  zum  Opfer  fallen, 
so  hat  eine  sehr  grosse  Zahl  die  Jahrhunderte  überdauert  und  es  gilt,  an 
ihnen  ein  Bild  der  Entwicklung  und  der  verschiedenartigen  Kunstströmungen 
abzulesen. 

Aber  die  meisten  dieser  Stücke  schweben  in  der  Luft,  sie  sind  los- 
gelöst von  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  als  Buchdeckel  oder  Kasten- 
schmuck,  in  den  Vitrinen  von  Museen  und  Kunstsammlungen.  Schon  mit 
ihren  Büchern  sind  viele  umhergezogen^  dann  auf  andere  Handschriften  ül)er- 
gegangen,  schliesslich,  von  ihnen  getrennt,  selbständig  weitergewandert; 
bestimmende  Inschrifken  sind  fast  nie  vorhanden,  und  so  bleibt  nichts 
übrig  als  ihr  Stil,  dem  wir  alles  entnehmen  sollen,  während  wir  umge- 
kehrt den  Stil  der  Epochen  gerade  erst  aus  diesen  Beliefs  bestimmen  wollen. 

Da  mit  dem  einzelnen  Stück  schwer  etwas  anzufangen  ist,  so  gilt  es 
vor   allem,   grössere,   stilistisch    zusammenhängende  Gruppen  zusammenzu- 


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~    36    — 

finden,  bei  denen  dann  durch  gleichartige  Proyenienz  gewisse  Wahrschein- 
lichkeitsgründe eintreten,  oder  wenn  das  Glüok  will,  aneh  ein  einzelnes 
Stück  darch  genauere  äussere  Beziehungen  eine  ganze  Gmppe  festlegt.  Zu 
diesem  Zwecke  ist  eine  möglichst  umfangreiche  Publikation  allen  auch  in 
Privatsammlungen   handlichen  Materials   eine   wesentliche   Vorbedingung. 

In  der  richtigen  Erkenntnis  dieses  Umstandes  hat  Hans  Graeven  es 
schon  seit  einer  Reihe  von  Jahren  unternommen,  Serien  von  Photographien 
herauszugeben  von  solchen  frühchristlichen  und  mittelalterlichen  Elfenbein- 
werken in  öffentlichen  und  privaten  Sammlungen,  die  noch  nicht  in  Ein- 
zelphotographien  käuflich  sind  (Frühchristliche  und  mittelalterliche  Elfen- 
beinwerke in  photographischer  Nachbildung  von  Hans  Graeven).  Die  erste 
Serie  enthält  englische  Sammlungen  (Liverpool,  Brit.  Mus.,  South  Eensing- 
ton  Mus.,  Oxford),  die  zweite  italienische  (Bologna,  Brescia,  Cividale^ 
Florenz,  Mailand,  Pesaro,  Bom).  Ein  kleines  beigefügtes  Textbuch  gibt 
von  den  einzelnen  Stücken  die  Masse  und  kurze  Bemerkungen  über  den 
dargestellten  Gegenstand,  die  Provenienz  und  etwaige  Literatur,  also  rein 
sachliche,  objektive  Angaben,  in  der  zweiten  Serie  ist  dann  noch  die  An- 
sicht über  Zeit  und  Ort  der  Entstehung  hinzugefügt.  In  knappester  und 
handlichster  Form  bietet  sich  hier  also  ein  reiches  Studienmaterial;  eine 
Photographie  ist  bei  diesen  Untersuchungen,  bei  denen  der  Stil  ausschlag- 
gebend ist,  ja  unendlich  wichtiger  als  eine  ausführliche  Beschreibung,  und 
das  kleine  anspruchslose  Format  erleichtert  die  Benützung. 

Von  anderen  Publikationen,  die  der  Darbietung  des  Materials  ge- 
widmet sind,  muss  vor  allem  das  von  den  königlichen  Museen  zu  Berlin 
1902  herausgegebene  Tafelwerk  der  Elfenbeinwerke  (Beschreibung  der 
Bildwerke  der  christlichen  Epochen.  2.  Auflage.  Die  Elfenbein  werke) 
genannt  werden.  Es  ist  damit  ein  Unternehmen  begonnen,  welches  in 
grossen  Einzelkatalogen  den  Besitz  der  plastischen  Abteilung  reprodu- 
ziert und  damit  die  Ausnützung  für  vergleichende  Studien  ausser- 
ordentlich erleichtert.  Gerade  bei  der  an  mittelalterlichen  Elfenbeinskulp- 
turen so  sehr  reichen  und  mannigfaltigen  Berliner  Sammlung  ist  diese 
Veröffentlichung  doppelt  nützlich.  Die  von  der  Firma  Albert  Frisch  in 
Berlin  ausgeführten  Lichtdrucke  haben  einen  angenehmen,  dem  Elfenbein 
sich  nähernden  Farbenton,  sind  aber  nicht  durchweg  so  klar  und  scharf 
ausgefallen,  wie  dies  nach  den  sehr  guten  photographischen  Aufnahmen  zu 
erwarten  war.  Das  ganz  kurz  gehaltene  Verzeichnis  bildet  nur  einen  Aus- 
zug aus  dem  zwei  Jahre  vorher  erschienenen  Katalog  der  Elfenbeinwerke 
des  Museums  von  Wilhelm  Vöge.  Dieser  geht  über  die  Textbeigaben 
Graevens  in  Inhalt  und  Ausdehnung  hinaus.  Im  Anscbluss  an  einzelne 
Stücke  werden  grössere  Ghruppen  zusammengestellt  und  auf  ihre  Verbindung 
mit  anderen  Gruppen  hingedeutet.  Die  festere  Bestimmung  und  Ein- 
gliederung vieler  Stücke  ist  neu  und  mit  grosser  Kenntnis  des  Materials 
getroffen. 

Zu  beanstanden  ist  in  dem  Katalog  die  Verschwendung,  die  mit  der 
Bezeichnung  »Buchdeckel*  für  Elfenbeinplatten  getrieben  wird.  Unter  den 
byzantinischen  sind  14  so  benannt.  Abgesehen  von  Nr.  16,  wo  der  Stifter 
unter  dem  Crucifix  ein  Buch  präsentirt,  zu  dem  das  Belief  selbst  offenbar 
den  Deckel  geschmückt  hat,  möchte  man  von  keiner  Platte  fest  behaupten, 
dass  sie  einen  Buchdeckel  bildete,  und  gerade  jene  eine  Platte  weicht  sti- 


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—    37     — 

listioeh  von  dem  übliclien  byMAÜniaeheti  Stil  betrttoktUoh  ab  und  steht 
überhaupt  als  abaoTmee  Srzeugnis  für  sich  allein  da.  Sind  die  Btlie£i 
audi  si^äter  im  Abendland  tarn  Sehmuok  ton  Handschrift^  verwandt,  ao 
waren  sie  doch  in  ihrer  ursprünglichen  Fassung  Bestandteile  Ton  Trip^ 
tyoheU)  wie  Nr.  11,  18,  21,  32  etc^  und  bei  denjenigen,  die  aus  einem 
derartigen  Zusammenhang  nicht  genommen  seheinen,  ist  die  Zugehörigkeit 
zu  Kasten,  Antep^dien  oder  sonstigem  Altarschmuck  (wie  bei  Nr.  9  und 
lO)  zunächst  zu  erwägen,  während  mit  Elfenbeinreliefs  tersehene  byaan* 
tinische  Handschriftendeckel  gar  nicht  bekannt  sind.  Die  Torläufige  Be- 
zeichnung des  Objektes  wftre  daher  besser  allgemeiner  mit  »Platte*  ge» 
geben,  wie  Molinier  in  seinem  Katalog  der  LouTre-^Elfonbeine  »plaque«  (aller* 
dings  zuweilen  auch  unbereohtigt  »plaque  de  reliure«)  und  Dalton  in  dem 
der  frühchristlichen  Altertümer  des  Britischen  Museums  »panel*  anwendet, 
denn  auch  bei  den  abendländischen  Beliefs  tritt  leicht  eine  Unrichtig- 
keit auf,  wenn  es  sich  wie  bei  Nr*  39  ursprünglich  nicht  um  einen  Buch- 
deckel, sondern  um  ein  Sohreibdiptyohon  handelt,  das  später  terschnitten 
wurde. 

Die  jüngste  derartige  Elfenbeinpublikation  in  Katalogform  ist  die  der 
vatikanischen  Bibliothek  (Collezioni  Artistiche  etc.  dei  PalasKi  Pontifici. 
Vol.  I.  Gli  avori  della  bibliotheoa  Yaticana  von  Bod.  Kanzler.  Born  190^). 
Für  die  Antike  ist  diese  Sammlung  wohl  noch  ergiebiger  als  für  das 
Mittelalter.  Aber  auch  für  das  letsstere  bietet  sie  ausser  der  bekannten 
prächtigen,  grossen  Lorscher  Platte  einige  Stücke  aus  der  Zeit  künstlerl'- 
sehen  Tiefstandes  in  Italien,  die  wegen  ihrer  Seltenheit  wenigstens  hiato» 
risch  von  Bedeutung  sind,  wie  das  bisher  erst  durch  Yenturi  im  2.  Band 
seiner  Storia  deU'Arte  Italiana)  photographisch  abgebildete  Diptychon  von 
Eambona  und  die  nur  durch  eine  alte  Simelli^BOhe  Photographie  reprodu«- 
zierte  Maiestas  Domini  mit  Cherubim  und  Seraphim,  die  den  Bestandteil 
eines  grossen  Buchdeckels  bildete,  dessen  zugehörige  Stücke  in  andern 
Museen  verstreut  sind.  Von  derartigen^  die  Werke  einordnenden  Angaben 
bringt  der  Text  allerdings  gar  nichts,  sondern  er  gibt  nur  die  notdürftige 
sten  Angaben  über  Gegenstand,  Zeit  und  Grössenmasse,  die  jedoch  auch 
teilweise  noch  einer  Korrektur  bedürfen,  so  stellt  die  Platte  Nr.  9  Taf.  VI 
2,  nicht  die  Transfiguration  dar,  sondern  die  Szene,  wie  Christus  den  Frauen 
am  Grabe  erscheint,  allerdings  in  der  selteneren  Form,  dass  sie  zu  zweien 
an  seiner  Seite  knien,  femer  gehören  Taf.  III  3,  und  YIl,  dem  11.  bis 
12.  und  nicht  dem  6.  bis  7.  Jahrhundert  an,  und  bei  dem  byz.  Tript. 
Taf.  YII — YIII,  sind  Breiten-  und  Höhenmasse  vertauscht.  Unter  allen 
Umständen  ist  es  sehr  dimkenswert,  dass  die  schwer  zugänglichen  Stücke 
auf  diese  Weise  dem  Studium  unterbreitet  werden.  Die  Tafeln  sind  in 
einem  ähnlichen  Ton  gedruckt,  wie  die  der  Berliner  Publikation,  aber 
beller,  und  wirken  daher  etwas  schwächlich  und  flau. 

Neben  solche  Material-  und  Katalogpublikationen  treten  die  Einzel- 
untersachungen.  Auch  auf  diesem  Gebiet  hat  Graeven  in  den  letzten 
Jahren  eine  ganze  Beihe  eingehender  und  ausgezeichneter  Arbeiten  ver- 
öffentlicht, die  sich  hauptsächlich  auf  byzantinische  und  orientalische  Elfen- 
beinarbeiten erstrecken  und  besonders  auch  die  gegenständliche  Erklärung 
vieler  Beliefs  wesentlich  gefördert  haben.  Vor  allem  sind  es  die  byzan- 
tinischen Kästen,  denen  er  seine  Aufknerhsamkeit  gewidmet  hat. 

4* 


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—    38    — 

(Antike  Vorlagen  byz^ntiniscker  Elfenbeinreliefis  im  .  Jahrb,  der  köüigl. 
preoss.  Eunstsamml.  Bd.  XYIIf,  1897.  — Ein  Beliqnienkäötch^n  aus  Pirano 
im. Jahrb.  d.  konsthist.  Samml.  d.  Allerh.  Kaiserhauses,  Bd.  XX,  1899. — 
Adai^o  ed  Eva  soi  co&netti.  d^avorio  bizantini  im  L'Arte,  Bd.  II,  1899. 
—  Typen  der  Wiener  Genesis  auf  bjrzantinischen  Elfenbeireliefö  im  Jahrb. 
der  kunsthist.  Samitil.  d.  Allerh.  Kaiserhauses,  Bd.  XXI,  1900.  —  Mittel- 
alterliche Nachbildungen  des  Lysippischen  Herakleskolosses  in  Bonner  Jahr- 
bücher, Heft  108|9,  S,  252.) 

Sie  sind  uns  in.  ziemlich  grosser  Zahl  vollständig  oder  in  Fragmenten 
erhalten  und  das  Interesse,  das  an  ihnen  haftet,-  geht  weit  über  das  kunst- 
gewerbliche hinaus.  Was  dieses  Interesse  ausmacht,  hat  Graeven  in  muster- 
hafter Weise  durch  Einzeluntersuchungen  klarzulegen  verstanden,  wobei 
ihm  seine  KennWs  der  antiken  Kunst  sehr  glücklich  zu  statten  kam. 

Zunächst  konzentrirt  sich  bei  seinen  Vergleichungen  die  Wahrschein- 
lichkeit zur  Gewissheit,  dass  diese  Kästen  byzantinisch  sind,  nicht  vene- 
zianisch, wie  analoge  Erscheinungen  in  Venedig  Robert  v.  Schneider  ver- 
muten Hessen  (Serta  Harteliana,  Wien  1896,  pag.  279  ff.),  und  dass  sie 
dem  9.  und  den  folgenden  Jahrhunderten  angehören  und  nicht  dem  4., 
dem  hauptsächlich  Yenturi  sie  zuweisen  wollte.  Er  sucht  femer  die  an- 
tiken Originaldarstellungen  auf,  die  man  kopierte,  die  Szenen  des  Iphigenie- 
Opfers,  des  Bellörophon,  die  Heraklestaten,  Centauren,  Eroten,  Bacchantin- 
nen, und  bei  der  exakten  Zergliederung  dieser  Gegenstände  enthüllt  sich 
4er  Prozess,  in  dem  man  die  alten  Vorbilder  absorbierte.  Ohne  jedes  Ver- 
ständnis der  benutzten  Quellen  mischt,  kombinirt  und  variirt  man  die  ein- 
zelnen Gestalten  und  Gruppen,  die  verschiedensten  antiken  Objekte  werden 
zu  scheinbar  zusammenhängenden  Szenen  vereinigt.  Es  ist  nur  die  Freude 
an  bewegter  Lebensäusserung,  die  ihre  Nahrung  in  der  alten  Kunst  findet. 

Und  mit  dem  Profanen  mischt  sich  das  Religiös-christliche.  Man 
schöpft  aus  den  frühchristlichen  Miniaturhandschriften.  Graeven  hat  dies 
besonders  an  Szenen  aus  der  Geschichte  Josefs  und  Josuas  nachgewiesen. 
Diese  Entnahmen  wirken  in  der  Werkstatt  dann  wieder  auf  die  Modifi- 
zirung  antiker  Stoffe.  Profane  und  religiöse  Darstellungen  repräsentiren 
einen  gemeinsamen  Stil,  der  unter  dem  starken  Einfiuss  der  antiken  Kunst 
steht,  und  bilden  in  ihrer  Gesamtheit  eine  bewegte,  malerische  und  retro- 
spektive Bichtung  in  der  byzantinischen  Kunst,  die  der  mehr  schematischen, 
hierarchischen,  die  sich  ebenfalls  in  Skulpturen  des  1 0.  Jahrhunderts  zeigt, 
gegenübersteht  und  erat  allmälig  diese  aufnimmt. 

Zugleich  führt  aber  die  Vergleichung  mit  den  wenigen  erhaltenen 
altchristlichen  Codices,  wie  der  Wiener  Genesis  und  der  Josuarolle  zu  dem 
Scbluss,  dass  diese  letzteren  feste  Bilderredaktionen  repräsentiren.  Das 
Gesunde  der  Graeven'schen  Arbeiten  liegt  darin,  dass  sie  aus  der  exakten 
Untersuchung  des  Einzelfalles  sich  entwickeln. 

Eingeschaltet  muss  hier  werden,  dass  eine  der  von  Gr.  behandelten 
religiösen  Platten  des  retrospektiven  Stiles  im  Brit  Museum  kürzlich  durch 
E.  V.  Dobschütz  die,  wie  mir  scheint,  richtigere  Deutung  der  Totenerweckung 
durch  den  Propheten  Ezechiel  erhalten  hat  (Bepertorium  f.  Kunstwissen- 
schaft XXVI,   1903,  S.  382). 

Neben  den  byzantinischen  Kästen  sind  es  die  mit  Elfenbeinplatten 
geschmückten  Tbronsessel  oder  Bischofsstühle  gewesen,  die  eine  Anziehung 


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auf  Graeven  ausgeübt  haben.  Bekennt,  ist  ja  nur  die  Katfaedra  von  Ba- 
venna  (abgesehen  yon  St.  Peters  Stuhl),  Gr.  aber  Ifisst  noch  mehrere  an- 
dere hinter  den  Kulissen  sich  bemerkbar  machen.  Zunächst  eine  Eathedra 
des  hl.  Markus,  die  sich  üiiher,  mit  Elfenbeinplatten  bekleidet,  in  Grado 
befunden  hat  (Römische  Quartalschrift,  Bd.XIU,  1899,  S.  109  ff.).  Zwei- 
felloss  ist  die  von  Gr.  zuerst  klargelegte  Deutung  von  fünf  in  Mailand  be- 
findlichen Tafeln  als  Markuslegende,  sicher  auch  die  stilistische  Zugehörig- 
keit anderer  herangezogener  Tafeln,  endlich  ist  auch  Format  und  Band- 
gestaltung den  Platten  des  Stuhles  yon  Bayenna  ähnlich,  es  bleibt  aber 
bei  der  Wahrscheinlichkeit,  denn  es  fehlt  die  sichernde  Knöpfcüig  zwischen 
Mailand  und  Grado.  Als  Quelle  dieser  Beliefs  aber  wird  mit  Beeht  Ägypten 
bestimmt.  Wichtig  ist  diese  Gruppe  zur  Beurteilung  der  offenbar  jüngeren 
Antependiumsplatten  von  Salemo.  Sollten  auch  diese  vielleicht  ur^rünglich 
zur  Verkleidung  eines  Stuhles  gedient  haben? 

Und  weiter  vermutet  Graeven  einen  Stuhl  in  der  Art  des  raVennati- 
sehen,  der  einst  in  St.  Maximin  bei  Trier  gestanden  haben  mag  (Bonner 
Jahrbücher,  Heft  106).  Nur  eine  einzige  Platte  zeugt  von  verschwundener 
Pracht,  auch  diese  schon  zerbrochen  und  unvollständig,  wurde  von  Gr.  als 
Fragment  der  Begegnungsszene  von  Abraham  und  Melchisedech  erkannt. 
Als  demselben  Stil  der  ravenna;tischen  Eathedra  verwandt  stellt  Gr.  noch 
eine  Beihe  von  Diptychen  zusammen,  die  aus  der  Trierer  Gegend  stammen 
und  die  iur  die  Existenz  eines  vorbildlichen  Stuhls  eintreten  müssen.  Diese 
Diptychen  sind  nun  zwar  sehr  roh,  aber  trotzdem  scheinen  sie  mir  keine 
einheimische  nachahmende  Arbeit,  sondern  derselben '  orientalischen  Quelle 
entstammend,  wie  das  Abrahamrelief.  Und  könnte  dies  nicht  von  ei|iem 
Kasten  stammen?  Warum  für  ein  Belief  gleich  ein  ganzer  Stuhl?  Kom- 
men alle  diese  Stücke  aus  Ägypten?  Die  Verwandtschaft  mit  einer  Menas- 
pysis  spräche  dafür,  andrerseits  hat  Strzygowski  die  nahestehenden  raven- 
natischen  Beliefs  nach  Antiochia  versetzen  wollen. 

Von  der  gegenständlichen  Betrachtung  geht  Graeven  auch  bei  der 
Behandlung  der  Lorseber  Elfenbeinplatte  im  Kensington-Museum  aus  (By- 
zantinische Zeitschrift,  Bd.  1900),  die  er  mit  Becht  als  abendländische 
Kopie  eines  Originals  aus  altbyzantinischer  Zeit  ansieht;  dass  diese  Kopie 
aber  erst  am  Ende  des  10.  Jahrhunderts  gefertigt  sein  soll,  scheint  mir 
durch  die  herangezogene  Chroniknotiz  nicht  sicher  bewiesen.  Auch  über 
die  Gestalten  auf  dem  unteren  Streifen  der  grossen  Steiligen  Beiterplatte, 
die  aus  der  Barberinisammlung  in  den  Louvre  gekommen,  gibt  Graeven 
interessante  Aufklärung,  indem  er  durch  klaren  Beweis  sie  als  Inder  hin- 
stellt (Jahrb.  d.  kaiserl.  deutschen  Archäolog.  Inst.  Bd. XV,  1900,  S.  195). 
Strzygowski,  der  dasselbe  Belief  kürzlich  behandelt  hat  (Hellenistische  und 
koptische  Kunst  in  Alexandria,  1902,  S.  28)  und  es  als  Darstellung  »Kon- 
stantins als  Glaubenshelden«  bezeichnet)  hätte  sich  dort  eigentlich  mit 
dieser  Deutung,  die  er  gar  nicht  erwähnt,  abfinden  müssen. 

Strzygowskis  Zuweisung  der  Beliefs  der  Aachener  Kanzel  nach  Ägypten 
wird  in  diesen  Blättern  noch  besprochen  werden,  ebenso  wie  sein  »Klein- 
asien ein  Neuland  der  Kunstgeschichte*,  wo  er  ebenfalls  S.  198  auf  die 
Elfenbeinplastik  zu  sprechen  kommt.  Doch  muss  hier  bei  Berücksichtigung 
einer  Abhandlung  Arthur  Haselofis  im  Jahrbuch  der  kgl.  preuss.  Kunst- 
sammlungen,  1903,  Bd.  XXIV  S.  47  wenigstens  die  Abweisung  von  Seiten 


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SliTjgowskii  honuigeiogw  werden.  ICaa  kann  sieh  meht  dem  Eindmcke 
entelehen,  daas  die  Vorliebe  flbr  den  Orient  ibn  ungerecht  macht  gegwi 
Born,  denn  er  stOeat  das  nm  Hasekvff  gewonn«ie  Beanltat  ohne  Äossenu^ 
trift^fer  Gründe  um. 

Haseloff  setit  ein  Tom  Berliner  Mnsenm  erworbenea  Belief  in  Besnek- 
nng  in  römischen  Profandiptychea  und  nu  einer  Chupipe  altchristliehor 
Belieft,  deren  Hanptvertreter  die  grossen  5teiligen  Platten  des  Maüänder 
Domschataes  sind.  Die  StUvergleidiang  aeheint  mir  ▼oUstftndig  gelnngen. 
Stnygowski  ignorirt  nnn  gänzUch  die  gevadeaa  schlagende  stUbtitohe  Über^ 
einstixnmnng  des  grossen  Mailinder  IKptTchcaiB»  das  er  für  Eleinasien  retten 
will,  mit  den  rtoiischen  Diptyohe«  des  Basilins  (480)  und  des  Boethins 
(487)  und  vergleicht  statt  desaen*  den  Tlinfer  des  Berliner  Elfanbeins  und 
eine  Figw  des  Ueinaaiatisdien  Petmareliefs,  die  auch  gar  niehts  gemeinsam 
zu  haben  scheinen,  als  dass  beide  sich  vorbeugen,  denn  anch  die  Art  der 
Stellang  ist  an  sich  eine  ganz  Tevachiedene»  Nor  dann  kann  man  die 
sogen.  Mailänder  Gruppe  als  kleinasiatisch  hinstellen,  wenn  man  auch  die 
römischen  Pro&ndiptjdMn  durch  Orientalen  gearbeitet  sein  Iftsst. 

Man  sieht,  dass  die  Foraohung  der  letzten  Jahre  sieh  hauptsachlich 
auf  die  aHfdrri^ohen,  bjzantinieehen  und  orientalischen  Elfenbeine  kon* 
aentrirt  hat.  Über  die  abendllAdisohen  Werice  von  der  Karolingerieit  an 
ist  wenig  speiiell  anf  die  Elfenbeinskulptur  bsEügUches  gearbeitet  TOge 
hat,  abgesehen  non  den  Bemerkungen  im  Berliner  Katalog  einen  »deutschen 
Sohnitaer  des  10.  Jahrhunderts  <  behandelt  (Jahrb,  d.  kgL  preusa.  Eunat* 
samml.  Bd.  XX,  1899  &  117).  Es  tritt  hier  der  interessante  Fall  ein«  dasa 
nan  eine  Indiyidualität  aus  mehreren  Stücken  herauskennen  kann,  einen  Na* 
turalisten  ganz  ausgesprochener  Bichtung,  und  Yöge  ersteht  es  meistei^aft, 
den  Charakter  an  schildeni.  Auch  ist  es  günstig,  dasa  ein  Stück  der  Beihe 
sieh  noch  an  ursprünglicher  Stelle,  auf  dem  für  Otto  11.  gearbeiteten  BuclEk^ 
deckel  eines  Echternacher  Evangeliars  befindet  und  dadurch  seitlich  und 
örtlich  bestimmt  werden  kann.  Im  Gänsen  ist  bei  der  Elfenbeuiforechung 
dieser  Zusammenhang  Ton  Deokel  und  Handachrift  selbst  noch  nicht  ge* 
nügend  ausgenütat  worden.  Ist  die  Deokelplatte  auch  oft  ursfirünglidi 
nieht  aar  Haadsehrifl  gehörig,  so  kommt  es  doch  daneben  auch  vor, 
dass  beide  zugleieh  und  an  gleicher  Stelle  gefertigt  sind.  Daraufhin 
müsston  die  noch  als  Buchdeckel  dienenden  Elfenbeine  alle  eratmal  unter- 
sucht werdsn,  es  ist  nur  nicht  immer  leieht,  die  Veig leichnngspunkte  zwi- 
schen Miniatur  und  Belief  au  finden.  Bei  den  Handschriften  der  Adagruppe 
hat  auerst  Yöge  auf  eine  glei^artige  Elfenbeingmppe  hingewiesen,  auch 
bei  den  Beimser  Handschrift^i  dee  9.  Jahrhunderts  ist  der  Zusammenhang 
mit  bestimmten  Beliefs  schon  länger  aufgedeckt  (Swarsenski  i.  Jahrb^  d. 
kgL  preiws.  Kunstsamml.  Bd.  IXIII  8.  8l).  So  kommt  auch  in  die 
Elfenbeinakulpturen  des  9.  bis  ll,  Jahrhunderts  allmählich  mehr  und  mehr 
Ordnung,   bis  sur  endgültigen  Aufteilung  aber  ist  noch  ein  weiter  Weg. 

Adolph  Goldachmidt. 


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—    41    — 

Hans  von  der  Qabelentz,  Mittelalterliche  Plastik  in 
Venedig.  VI  und  274  Seiten.  Mit  13  ganzseitigen  Abbildungen  und 
30  Textillustrationen  in  Autotypie.   Leipzig.  K.  W.  Hierseraann  1903. 

Es  gibt  Bücher,  die  man  bewundert,  weil  in  ihnen  ein  trockener,  öder 
Stoff  durch  eine  geistreiche  DarsteUung  Leben  und  Interesse  gewonnen  hat; 
das  neue  Buch  G.*s  erregt  ein  Staunen,  weil  es  vielleicht  kein  zweites  kunst- 
geschichtliches Buch  gibt,  in  dem  ein  merkwürdiges,  vielgestaltiges,  be- 
ziehungsreiches Material  in  so  absichtlich  „trockener*'  Weise  bearbeitet  wurde, 
in  dem  so  konsequent,  wie  hier,  allem  reizvollen,  leicht  ansprechenden, 
der  eigentlichen  Darstellung  aus  dem  Wege  gegangen  ist.  Und  zwar  ganz 
bewusst,  in  entschieden  methodischer  Absicht.  Es  macht  nun  gewiss  dem 
(reschmack  und  dem  wissenschaftlichen  Ernste  des  Verfd.  alle  Ehre,  dass 
er  dem  Leser  die  breitgetretenen  Affrescowahrheiten  und  —  Dummheiten 
erspart,  die  unter  dem  Deckmantel  höherer  Gesichtspunkte  so  oft  einen 
Mangel  an  Sachkenntnis  verbergen,  dass  man  verschont  bleibt  von  aller 
Stimmungsmaeherei  —  das  will  bei  einem  kunstgeschichtlichen 
Buche,  in  dem  S.  Marco  im  Mittelpunkt  steht,  schon  was  heissen  I  —  über- 
haupt, dass  das  Buch  sich  durchaus  an  ein  Publikum  wendet,  dem  es  an 
ernster,  sachlieher  Vertiefung  gelegen  ist  Das  sollte  zunächst  zum  Lobe 
des  Buches  gesagt  sein.  Und  doch,  —  man  braucht  kein  Buskinschwärmer 
zu  sein  und  wird  doch  das  Buch  nur  unbefriedigt  lesen.  Dies  ist  zu 
bedauern ;  denn  Verf.  zeigt  sich  durchgängig  im  Besitz  einer  hervorragenden 
Denkmälerkenntnis  und  einer  guten  Schulung  des  Auges,  und  dies  zeichnet 
das  Buch  vor  den  bisherigen  Arbeiten  über  italienische  Plastik  des  früheren 
Mittelalters  aus.  Der  Fehler  liegt  in  der  unglücklichen  Anlage:  die  Dis- 
position des  ganzen  ist  so  getroffen,  dass  eine  höhere  Systematik  in  der 
Darstellung  gar  nicht  zu  erreichen  war.  Das  Deskriptive  und  Ikonographische 
überwiegt  und  zu  einer  Darstellung  der  feineren  stilistischen  Entwicklungs- 
stufen und  Zusammenhänge  ist  nur  selten  ein  Anlauf  genommen.  So  gleicht 
schliesslich  das  Ganze  mehr  einem  Kataloge,  als  einer  geschichtlichen  Dar- 
stellung. 

Das  erste,  umfangreichste  Kapitel  ist  den  Ciboriumssäulen  von  S.  Marco 
gewidmet  Vor  allem  durch  die  sehr  umsichtige  und  eingehende  ikono- 
graphische Vergleichung  der  einzelnen  Szenm  gelangt  Verf.  zu  dem  Besultat, 
dass  diese  Arbeiten  der  altchristlichen  Kunst  des  Orients  zuzuweisen  sind, 
»wohl  dem  5.,  spätestens  dem  beginnenden  6.  Jahrhundertc.  Die  Gründe, 
die  hierfür  vorgebracht  sind,  können  nach  unserer  jetzigen  Denkmäler- 
kenntnis als  überzeugend  angesehen  werden,  und  keine  der  abweichenden, 
älteren  Ansichten  ist  in  ähnlicher  Weise  zu  stützen  Ganz  sicher  auch, 
dass  die  Bestimmung  des  vorderen  Säulenpaars  (wenigstens  annähernd) 
für  die  hinteren  Säulen  gilt,  die  früher  gerne  als  venezianische  Ar- 
beiten des  eigentlichen  Mittelidters  angesehen  wurden.  »Den  weiten  Ab- 
stand, der  in  künstlerischer  Hinsicht  zwischen  beiden  Säulenpaaren  bestehtc 
§etzt  Verf.  mit  Beeht  »mehr  auf  Kosten  des  Künstlers,  als  des  Zeitunter- 
schiedes €.  Eine  genauere  stilistische  Analyse  wäre  hier  freilich  erwünscht; 
denn  man  findet  fibr  das  stilistische  nur  eine  allgemeine  Charakteristik, 
aber  keine  Vergleichung  mit  bestimmten  Denkmälern,  wie  sie  Verf.  für 
das  Ikonographische  bietet.    Man  hätte  dies  um  so  eher  erwartet,  da  in  Ve- 


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—    4i    — 

nedig  selbst  sioh  verwandte  Stücke  finden:  die  Reliefs  am  Architrav  des 
linken  Westportals.  Diese  sind  nicht  nur,  wie  es  auch  dem  Verf.  scheint, 
Arbeiten  »einer  den  Tabemakelsäulen  verwandten  Bichtong*,  sondern  ge- 
hören ganz  entschieden  demselben  Atelier  an  und  bildeten  ursprünglich 
wohl  ein  zusammengehöriges  Ganzes.  Es  ist  wunderlich,  dass  diese  Skulp- 
turen nur  anmerkungsweise  erwähnt  werden,  während  den  Säulen  ein 
ganzes  Kapitel  gewidmet  ist.  Methodisch  wäre  es  doch  das  Gegebene  ge- 
wesen, nach  Feststellung  der  altchristlich  •orientalischen  Entstehung  der 
Tabemakelsäulen,  in  diesem  Kapitel  alles  das  zusammenzustellen,  was  der 
venezianische  Denkmälerbestand  hierfür  bietet.  Aber  den  wichtigsten  Fnnd 
hierfür  bringt  Verf.  erst  in  einem  späteren  Kapitel,  wo  inmitten  byzan- 
tinischer und  byzantinisirender  Arbeiten  des  hohen  Mittelalters  zur  grössten 
Überraschung  des  Lesers  jenes  merkwürdige,  singulare  Belief  mit  der  Geburt 
Christi  besprochen  wird,  das  sich  in  S .  Giovanni  Elemosinario  befindet  und 
dessen  Analogien  mit  dem  Stil  der  Wiener  Genesis  betont  werden.  —  Für 
die  ikonographische  Untersuchung  der  Tabemakelsäulen  hätte  bei  einigen 
Szenen  das  in  Sinope  entdeckte  Evangelienfragment  der  Biblioth^ue  Na- 
tionale herangezogen  werden  können,  —  ein  Hinweis  auf  die  Bichtigkeit  der 
oben  angegebenen  Bestimmung  in  lokaler  und  zeitlicher  Beziehung.  Es 
scheint  mir  wahrscheinlich,  dass  eine  der  berühmtesten  Arbeiten  altchrist- 
licher Kleinplastik  den  Tabemakelsäulen  stil verwandt  ist:  die  Elfenbein- 
pyzis  mit  dem  lehrenden  Christus,  den  Aposteln  und  dem  Opfer  Abrahams 
in  Berlin. 

In  das  dunkelst«  Kapitel  der  italienischen  Kunstgeschichte  führt  der 
folgende  Abschnitt,  der  der  omamentalen  Plastik  der  zweiten  Hälfte  des 
ersten  Jahrtausends  gewidmet  ist  Da  werden  zunächst  einige  Beliefplatten 
zusammengestellt,  für  die  die  Flachheit  des  Beliefs,  eine  sehr  bescheidene 
Ornamentik  und  die  sehr  durchsichtige,  motivenarme  Symbolik  (Kreuz, 
Monogramm,  Leuchter  etc.)  charakteristisch  ist.  Auf  die  verwandten  Ar- 
beiten, die  sich  in  Italien  auf  Bom  und  Bavenna  beschränken,  wird  hin- 
gewiesen, auf  Grund  der  Form  von  Monogramm  und  Kreuz  das  6.  Jahr- 
hundert als  Entstehungszeit  wahrscheinlich  gemacht  und  als  Enstehungs- 
ort  das  weitere  Bereich  der  frühbyzantinischen  Kunst  nachgewiesen.  Denn, 
obwohl  der  italische  Boden  so  viel  besser  durchforscht  ist,  als  der  byzan- 
tinische, finden  sich  doch  schon  jetzt  weit  zahlreichere  Analogien  und 
Parallelen  für  dißsen  Stil  in  der  Kunst  des  Ostens.  So  können  den  heran- 
gezogenen Beispielen  aus  Konstantinopel,  Saloniki  etc.  jetzt,  nach  dem  Er- 
scheinen von  0.  WulfiTs  sorg^ltiger  Arbeit  über  Nicaea,  noch  Arbeiten  in 
der  Koimesiskirche  daselbst  hinzugefügt  werden.  Von  grösserem,  proble- 
matischen Interesse  sind  die  Arbeiten,  die  als  Zeugen  des  i.  W.  im  8.  Jahr- 
hundert sich  vollziehenden  Umschwunges  in  der  italienischen  Ornamentik 
zahlreich  in  Venedig  vorkommen.  Es  sind  die  bekannten  Arbeiten,  in 
denen  eine  naivere  Betrachtung  Erzeugnisse  einer  germanisch-langobardi- 
schen  Kunst  sah  —  charakterisirt  durch  das  Zurücktreten  des  Symbolischen 
wie  des  Erzählend  -  Stofflichen,  durch  das  Ausscheiden  pflanzlicher  Motive, 
durch  die  Vorliebe  für  Tiere  u.  s.  w.  Es  sind  die  Arbeiten  des  Stils,  in  dem 
die  Umbildung  der  antiken  Ornamentik  zum  Flächenstil  bis  in  die  letzten 
Konsequenzen  vollzogen  ist,  —  schon  äusserlich  meist  erkennbar  durch  das 
Flechtwerk,   dessen  Ausbildung  aber  weniger  eine  Ursache,  als  eine  Kon- 


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-  4ä  — 

sequeBZ  dieses  Stils  ist.  Mit  Entschiedenheit  wendet  sich  Verf.  gegen  die 
Theorie  der  >Barbarenkanst*  nnd  legt  das  Hauptgewicht  auf  den  organi- 
schen, entwickltmgsgeschichtlichen  Zusammenhang,  in  dem  eigentlich  alle 
Motive  dieses  Dekorationsstiles  mit  der  späten  Antike  stehen.  Dagegen 
wird  ein  weitgehender  Einfluss  der  frühbyzantiüischen  Kunst  auf  die  Ent- 
wicklung dieses  Stiles  angenommen  und  zugleich  die  Möglichkeit  zugegeben, 
dass  »die  Vermischung  des  germanischen  mit  dem  romanischen  Yolksele- 
ment^,  mit  der  diesem  ganzen  Prozess  zu  Grunde  liegenden  Geschmacks- 
verftnderung  zusammenhängen  mag.  Letzteres  wird  sich  nie  beweisen 
lassen,  und  da  wir  (unabhängig  von  Italien  oder  gar  dem  Norden)  die 
gleiche  Entwicklung  auch  in  den  Eunstprovinzen  finden,  wo  niemals  eine 
derartige  Vermischung  stattfand,  liegt  kaum  eine  Veranlassung  vor,  hierauf 
Gewicht  zu  legen.  Was  den  Einfluss  der  frühbjzantinischen  Kunst  auf 
diesen  Stil  betrifft,  so  ist  für  viele  Motive  dieser  Einfluss  als  bewiesen 
anzusehen.  Doch  wäre  es  erwünscht  gewesen,  das  zusammenzufassen,  was 
nun  als  spezifisch  italienisch  anzusehen  ist.  Im  einzelnen  ist  das  Kapitel 
wertvoll  durch  die  sorgfältige,  von  Skizzen  begleitete,  katalogartige  Zu- 
sammenstellung und  Ordnung  der  Motive  und  das  grosse  Vergleichs- 
material, das  herangezogen  ist.  Besonders  die  dalmatischen  und  istrischen 
Denkmäler  haben  hier  eine  grosse  Ausbeute  geliefert,  und  interessante 
Zusammenhänge  dieses  >adriatischen^  Kreises  mit  dem  römischen  Gebiete 
kommen  dabei  zur  Sprache.  Beiläufig  sei  bemerkt,  dass  auch  in  dem 
einzigen  Landesteil  Italiens,  in  dem  bisher  die  läpuren  dieses  Stiles  fehlten, 
in  Toskana  (Florenz»  Pisa,  Lucca),  derartige  noch  unbeachtete  Denkmäler 
nachweisbar  sind,  die  für  manche  Motive  heranzuziehen  wären.  Es  hängt 
mit  der  so  gar  nicht  auf  das  organische  bedachten  Darstellungsweise  zu- 
sammen, dass  in  diesem  Kapitel  kaum  ein  Wor£  über  die  Dekoration  der 
Kapitelle  gesagt  ist,  die  —  durch  die  Möglichkeit  ihrer  Verknüpfung  mit 
den  Baunotizen  —  eigentlich  bei  allen  derartigen  Untersuchungen  den 
besten  Ausgangspunkt  bieten. 

Wenig  erfreulich  ist  das  folgende  Kapitel,  das  in  Fortsetzung  des 
vorigen  die  dekorative  Plastik  Venedigs  von  ca.  1000  bis  zum  Beginn  der 
Gotik  schildert.  Das  charakteristische  der  omamentalen  Entwicklung  in 
dieser  Zeit  äussert  sich  in  dem  Aufgeben  der  Flechtmotive,  der  reicheren 
Verwendung  und  mehr  naturalistischen  Gestaltung  der  Pflanzenformen, 
des  Palmettenbandes  und  der  Ranken.  Das  wichtige  dieses  Prozesses  liegt 
—  so  scheint  es  mir  —  darin,  dass  hier  bereits  in  der  Auswahl,  resp. 
Ausscheidung  der  Motive,  sodann  in  ihrer  Umstilisirung  und  technischen 
Behandlung  (Bohrer)  sich  ein  neues  Gefühl  für  die  Plastizität  der  Formen 
äussert,  dass  sich  auch  im  Ornament  in  dieser  entscheidenden  Epoche  der 
Umschwung  zu  einem  monumental-plastischen  Stile  ausspricht,  dem  gegen- 
über der  vorhergehende  Zeitabschnitt  allerdings  nur  als  letzte  Konsequenz 
der  spätantiken  Entwicklung  erscheint.  Das  Kapitel  leidet  an  der  katalog- 
artigen Gebundenheit,  obgleich  auch  hier  manche  Fragen  allgemeiner  Art 
zur  Sprache  kommen  und  die  Solidität  der  Arbeit  und  die  Denkmäler- 
kenntnis eine  Anerkennung  fordern.  So  die  Einführung  des  Domes  von 
Jesolo  als  eines  unbeachteten,  hochwichtigen  Denkmals,  die  Zurückweisung 
der  Ansicht  Cattaneos,  der  die  Neuerungen  dieser  Epoche  auf  omamentalem 
Gebiet   mit   der   Tätigkeit   eines   Magister   Mazulo   in   Verbindung  bringt, 


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—    44    — 

dessen  Name  uns  —  natürlich  nnr  zufHUig  —  in  einer  Insohrift  an  der 
Badia  Ton  Pompoea  erhalten  ist,  (Gewiss  ist  dieser  Bau  mit  aeiaer  de- 
korativen Plastik  nur  ein  Ableger  venezianischer  Sonst,  aber  was  Cattaneo 
hierbei  vorschwebte,  die  Beziehang  der  vmiezianischen  Knnst  dieser  Epoche 
zur  Lombardei  hätte  einer  eingehenden,  vergleichenden  Untersuchung  be- 
durft Es  hatte  gesagt  werden  müssen,  wie*  die  »Neneningen*  dieser  Epoche, 
die  —  aach!  —  in  Venedig  zu  Tage  treten,  zusammenhängen  mit  der 
Entwicklung,  die  die  Plastik  in  ganz  Oberitalien,  besonders  in  der  Lom- 
bardei und  Toskana  einschlägt,  welche  Boile  hierbei  ein  Zurückgreifen  aof 
die  Antike  gespielt  hat,  was  denn  nun  als  spezifisch  veneziamsch-  anzu- 
sehen ist,  was  als  byzantinisch,  was  als  beeinflusst  von  der  lombardischea 
Schule. 

Die  methodischen  Mängel  dieses  Kapitels   machen   sich   nooh    stärker 
geltend  bei  dem  Folgenden,    in   dem   nun   zur   figürlichen   Plastik   üb^- 
gegangen  wird,  und  zwar  zunächst  zu  den  byzantinisch^i  und  unmittelbar 
byzantinisirenden  Arbeiten.  Es  ist  schon  oben  gesagt  worden,  dass  gerade 
hier   die  katalogartige   Anordnung   zu   einer    Zusammenstellung    der    ver- 
schiedenartigsten Kunstwerke  unter  rein  ikonographischen  Gesichtspunkten 
geführt  hat,   wobei  das   stilistische  Urteil   sich   regelmässig  auf   die  nicht 
näher    begründete    Angabe    der   Meinung   des    Verfs    beschränkt.     Diese 
Meinung  des  Yerf  s  (über  die  Datirung   und   die  Frage,   ob  byzantinische 
Originalarbeit  oder  venezianische  Tradition)  erweist  sich  im  Einzelnen  md8t 
als  zutrefifend  und  verständig.     Aber  gerade  hier  hätte  unbedingt  die  Be- 
gründung in  der  Form  einer  sorgfältigen,  genauen  Analyse  der  stilistischen 
Motive  gegeben  werden  müssen,  und  dieser  stilistischen  Analyse  hätte  der 
Baum  gebührt,  der  den  ikonographischen  und  deskriptiven  Angaben  zuer- 
teilt ist.    Dieser  Mangel  beeinträchtigt  nun  auch  den  Wert  der  folgenden 
Untersuchungen.     Denn  gerade  eine   stilische  Detailuntersuchung    hätte  es 
gezeigt,  wie  eng  manche  der  bisher  betrachteten  (byzantinischen  und)  hy- 
zantinisirenden  Arbeiten   zusammenhängen   mit  den  Arbeiten,   die    in   dea 
Kapiteln  des   folgenden   Teils   als  »ganz  verschieden*  von  jenen    und  als 
Zeugnisse   anderer   festländisch  -  italienischer    Einflüsse   behandelt    werden. 
Das  Kapitel   nun,   in  dem   diese,   unter    dem   Einfluss   der   lombardischeD 
Plastik  stehenden  Arbeiten  in  Venedig  zusammengestellt  werden,  ist  wohl 
das  Interessanteste  des  ganzen  Buches.     Und  doch  bleibt  auch  hier  vieles 
unerledigt.     Vor   allem    hätten   eben   die    zahlreichen,   feinen    stilistische 
Zusammenhänge  gezeigt  werden  müssen,  die  die  hier  besprochenen  Arbeiten 
mit  den  in  dem  früheren  Kapitel  zusammengefassten  Arbeiten  des  »byzan- 
tinischen« Stils  verbinden.    Denn  so  schroff,   wie  es  nach  G.s  Darstellung 
scheint,  ist  der  Gegensatz  zwischen  beiden  Gruppen  keineswegs  und  manches 
der  der   lombardischen  Gruppe   eingereihten  Werke   steht  m.  E.  den  >by- 
zantinisirenden*  Arbeiten  näher  als  jenen.  Man  vgl  z.  B.  die  Figuren  im 
Tympanon  des   Hauptportals  (Josefs  Traum)   mit  den   Engeln  des  Pulpito. 
Die  Herausarbeitung   derartiger  Werkstattseigentümlichkeiten   und  Tradi- 
tionen, wie  sie  sich  im  Gewandstil,  der  Haarbehandlung,  der  Typenbildong 
trotz  Byzanz  und  trotz  Oberitalien   eben   als  venezianisch  erweisen,  wftr^ 
die  wichtigste  Aufgabe   des  Buches   gewesen.     Man   sieht,  dass   auch  für 
Venedig  der  Satz  gilt,  den  man  wohl  für  die  ganze  abendländische  Plastik 
dieser  Zeit  aufstellen  kann,  dass  stärker  als  die  ursprüngliche  Schulung 


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-«    46    — 

der  lokale  Betrieb  sich  geltend  macht.  Geradeso,  wie  die  oomaaken  Bild- 
baner  in  Toskana  keineswegs,  wie  man  sagt,  den  oberitalisohen  Stil  nach 
Toskana  yerpflanzen,  sondern  eine  spezifisch  toskanische  Kunst  hervor- 
bringen, so  entsteht  auch  in  Venedig  ein  selbständiger  StiL  Und  es  ist 
merkwürdig:  dem  reichsten  Werk  dieser  venerianischen  Plastik,  den  Portal- 
skulptnren  von  8.  Uaroo  ist  zwar  ein  ganzes  E^apitel  gewidmet,  aber  eine 
stilistische  Analyse  wird  überhaupt  nicht  gegeben!  Nur  der  allge- 
meine Hinweis  auf  die  »Anregungen,  die  Ton  der  oberitalischen  Kunst, 
im  Besonderen  von  Parma,  ausgingen  und  in,  Venedig  dem  überwiegenden 
byzantinischen  Einfluss  erfolgreich  entgegentreten« !  Aber  hier  kommt  doch 
alles  auf  den  Grad  der  >Anregfungen<  an,  und  dann  sind  doch  deutlich 
Terschiedene  Hände  zu  unterscheiden  und  manche  gehören  ersichtlieh  gar 
nicht  der  lombardischen,  sondern  der  byzantinisirenden  Gruppe  an!  Nach 
einer  Aufspürung  der  freilich  Terschlungenen  Fäden,  die  zwischen  den 
beiden  Einflusaphären,  unter  denen  man  hier  arbeitet,  einherlaufen,  wäre 
es  auch  möglich  gewesen,  die  Datirungsfrage,  die  für  die  Portalskulpturen 
überhaupt  nicht  berührt  wird,  schärfer  ins  Auge  zu  fassen.  —  Es  wäre 
die  Frage,  ob  nicht  von  Trau  aus  sich  Beziehungen  zu  dem  südadriatischen 
Kreise,  z,  B.  Barletta,  feststellen  lasaen?  Mit  dem  schönen,  bisher  unbe- 
kannten Belief  des  thronenden  Christus  in  Treviso  scheinen  mir  die  (viel  ge- 
ringeren) Apostelstatuetten  des  »Pontile«  von  8.  Zeno  in  Verona  zusammen- 
zuhängen. —  Die  Stärke  auch  dieser  Kapitel  liegt  im  Ikonographischen;  von 
allgemeinerem  Interesse  sind  die  Übersicht  über  die  Portaltypen  der  ita- 
lienischen Kunst  und  zahlreiche  Bemerkungen  zu  dem  etwa  gleichzeitig 
von  Vöge  «chärfer  präzisirten  Thema  der  französischen  Einflüsse  auf  die 
lombardische  Plastik. 

Für  die  letzten  beiden  Kapitel,  die  der  venezianischen  Gotik  gewidmet 
sind,  boten  ältere  Untersuchungen,  vor  allem  die  Paojettl's  und  Ludwig's, 
üne  Vorarbeit,  in  der  die  entscheidenden  Dinge  schon  gesagt  waren.  Der 
Wert  der  neuen  Arbeit  liegt  auch  hier  in  der  Hinzufügung  und  Einord- 
nung zahlreicher  unbeachteter  Denkmäler  besonders  für  die  Geschichte  des 
Grabmals  im  weiteren  venezianischen  Gebiete.  Im  übrigen  zeigt  auch  dieser 
Schlussabschnitt  die  charakteristischen  Vorzüge  und  Mängel,  die  dem  ganzen 
Buche  eigentümlich  sind. 

G.  Swarzenski. 


Wandteppiche  und  Decken  des  Mittelalters  in 
Deutschland.  Herausgegeben  ton  Julius  Lessing.  Liefe- 
rung 1—3.     Berlin,  E.  Wasmuth.     1900  ff. 

Neben  den  darstellenden  wissenschaftlichen  Untersuchungen  sind  für 
die  Kunstgeschichte  die  gross  angelegten  Denkmalspublikationen  unent- 
behrlich. Während  aber  gerade  die  älteren  Generationen  unserer  Wissen- 
schaft in  derartigen  Arbeiten  die  mittelalterliehe  Kunst  bevorzugten,  kamen 
die  neueren  Unternehmungen  dieser  Art  &8t  ausschliesslich  der  Kunst  der 
Benaissanee  und  der  Niederländer  zu  Gute.  In  der  neuen  Publikation 
Leasings  ist  nun  mit  groasem  Glück  einer  der  wichtigsten  Denkmalskreise 
des  Mittelalters  aufgegriffen  worden.  Denn  diese  »Wandteppiche  und  Decken* 


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—    46    ~ 

sind  nicht  nur  von  der  grössten  Bedeutung  für. die  engere  Geschichte  des 
Eunsthandwerks,  sondern  in  gleicher  Weise  för  die  Öeschichte  der  Malerei 
und,  wenn  man  das  Hauptgewicht  auf  den  Inhalt  der  Darstellungen  legt, 
ftür  die  ganze  Kunst-  und  Kulturgeschichte  des  Mittelalters.  Dabei  ist 
dieses  vielseitige  Materialvon  der  neueren  Forschung,  die  gerade  för  das 
Mittelalter  so  eifrig  tätig  war,  kaum  berücksichtigt  worden.  Zwar  sind 
nicht  alle  der  hier  gebotenen  Denkmäler  der  Wissenschaft  unbekannt ;  denn 
gerade  den  romantischen  Interessen  der  früheren  Qenerationen  lagen  diesd 
Dinge  besonders  nahe.  Aber  derartige  ältere  Arbeiten  hierüber  sind  ver- 
streut, ihre  Abbildungen  ungenügend  und  unvollständig,  die  Denkmäler 
selbst  zum  Teil  an  abgelegener  Stelle  bewahrt.  In  der  neuen  Publikation 
entsprechen  die  Farben-  und  Lichtdrucktafeln,  wie  dia  Textabbildungen  den 
modernen  Ansprüchen,  der  Text  (vom  Herausgeber  und  M.  Creutz)  ist 
ist  in  allen  sachlichen  Angaben  erschöpfend  und  zuverlässig,  die  Originale 
sind  technisch  untersucht,  und  durch  planmässige  Arbeit  an  Ort  und  Stelle 
nicht  nur  neues  literarisches  Material  für  die  Geschichte  der  Denkmäler 
gefunden  worden,  sondern  bei  einigen  der  wichtigsten  Stücke  ist  die  Auf- 
deckung bisher  verborgener,  durch  den  Unverstand  früherer  Zeiten,  z.  B. 
im  Futter  vernähter  oder  sonstwie  verzettelter  Teilstücke  gelungen.  So 
wird  durch  die  Publikation  unsere  Kenntnis  dieses  ganzen  Gebietes  auf 
eine  erweiterte  und  solide  Basis  gestellt. 

Es  sind  bisher  3  Lieferungen  dieses  gross  angelegten  Werkes  erschie* 
nen,    in  denen  bereits  ein  vielseitiges,  der  künstlerischen  und  technischen 
Qualität,  wie  des  ikonographischen  Interesses  wegen  hervorragendes  Matariol 
geboten  ist,  das  sich  auf  die  Zeit  vom  Ende  des   12.  Jahrhunderts  bis  zum 
Ausgange   des  Mittelalters  erstreckt.     Es  soll  hier  nur  auf  das  wichtigste 
kurz   hingewiesen  wei*den.     An    erster  Stelle  wären   da   die  Teppii^e  von 
Quedlinburg   und  Halberstadt  zu  nennen  mit  den  Darstellungen  der  Ver- 
mählung des  Merkur  mit  der  Phiiologia   und  dem  Bilde  Karls  d.  Gr.  mit 
den  antiken  Philosophen.    Diese  merkwürdigen  Darstellungen  gehören  dem 
weiteren  Gebiete  des  enzyklopädischen  Bilderkreises  an,   dessen  Geschichte 
durch  J.  V.  Schlosser  bis  in  die  karolingische  Zeit  zurückverfolgt  ist.    Da 
gerade   für   die   hochromanische   Zeit    die  Quellen    etwas    spärlich    laufen, 
sei   bemerkt,    dass   in    dieser  Epoche,    der   auch   die  Teppiche   angehören, 
der   Einfluss    des    enzyklopädischen   Gedankenkreises    auf  die  Bilderzyklen 
ein  besonders  starker  war.    Besondere  Aufmerksamkeit  verdient  in  diesem 
Zusammenhange    der   leider  nur  in  Beschreibungen   und  Tituli    erhaltene, 
grossartige,     komplizirte     Dekorationszyklus,     der     unter     Abt     Udaskalk 
(1126—46)    und    «einen  Nachfolgern   in   St.  Ulrich   und   Afra   zu  Augs- 
burg  entstand,  weil   hier  ausser  Wand-  und  Glasgemälden  auch  derartige 
inhaltsreiche  Textilien  erwähnt  und  beschrieben  werden.  So  stark  der  Ein- 
fluss    des  Marcianus  Gapella    auf   die  Entwicklung   dieses  ganzen  Yorstel- 
lungskreises  war,  ist  mir  doch  eine  Parallele  für  die  Schilderung  der  Ver- 
mählung des  Merkur  mit  der  Phiiologia,  wie  nie  der  Quedlinburger  Teppich 
bietet,    nicht  bekannt.     Bestimmte  Abweichungen  und  Bereicherungen  der 
Teppichdarstellung  gegenüber  dem    Texte  des  Marcian  geben  an  sich  keine 
Veranlassung,    eine    spätere   Umarbeitung    des    ursprünglichen    Textes  als 
direkte  Quelle  der  bildlichen  Darstellung  anzunehmen,  wie  dies  Verf.  ver- 
mutet,   da,  wie   gesagt,    dieser  ganze  Vorstellungskreis  ein  sehr  geläufiger 


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~    47    — 

War  und  gerade  in  dieser  Zeit  besonderen  Einfluss  auf  die  Kunst  ausübte. 
Sehr  merkwürdig  ist  der  inhaltlich  nicht  dazu  gehörige  oberste  Bildstreif 
des  Quedlinburger  Teppichs,  dessen  Darstellung  auf  eine  andersartige  Quelle 
weist.  Ich  vermute,  dass  diese  Darstellung  mit  ihrer  Gegenüberstellung 
des  Imperium  und  des  Sacerdotium  auf  ihren  Thronen  in  Beisein  von  per- 
soniüzirten  Tugenden  auf  eine  Abart  des  geistlichen  Schauspiels  zurück- 
geht: auf  das  politisch-allegorische  Drama.  (Vergl.  das  von  v.  Zezschwitz 
herausgegebene  Tegernseer  Eaiserdrama.)  Auch  die  Umarmung  von  Justitia 
und  Pietas  ist  im  Schauspiel  zu  belegen.  —  Für  die  »antiken  Philosophen* 
auf  dem  Halberstädter  Teppich  bietet  sich  eine  enge  (auch  künstlerisch- 
kompositionelle)  Parallele  in  den  Miniaturen  des  Konrad  von  Scheyern: 
wie  dort  neben  Karl  d.  Gr.  sitzen  sie  hier  zu  Seiten  der  Artes  liberales. 
Zugleich  sei  daran  erinnert,  dasß  .  eine  derartige  Darstellung,  die  nicht 
nur  der  gleichen  Zeit,  sondern  der  gleichen  Schule,  wie  die  Teppiche 
angehört,  in  den  Einritzungen  des  Gipsfussbodens  der  Ludgerkirche  zu 
Helmstftdt  erhalten  ist ;  hiermit  wiederum  ist  der  interessante  Zyklus  einer 
Münchener  Hs.  (Clm.  2599)  zu  vergleichen.  Die  Darstellung  Karls  d.  Gr. 
dürfte  ihre  Ursache  nicht  nur  in  einer  entfernten  lokalen  Beziehung 
(die  angebliche  Gründung  des  Bistums  durch  den  Kaiser)  haben,  sondern 
hängt,  wohl  mit  den  sehr  lebhafken  Reminiszenzen  und  Anspielungen  zu- 
sammen, die  die  neuen  kirchen-  und  staatsrechtlichen  Bestrebungen  der 
Hohenstaufen  mit  Karl  d.  Qr.  verknüpften,  und  die  auch  dessen  Kanoni- 
sation  durch  Friedrich  Barbarossa  (1165)  im  Gefolge  hatten. 

Dem  gleichen  sächsischen  Kunbtgebiet  und  der  annähernd  gleichen 
Zeit  gehören  drei  reproduzirte  Stücke  mit  religiösen  Darstellungen  in 
Halberstadt  und  Berlin  an.  Zwar  sind  sie  ihrem  Stile  nach  ganz  abwei- 
chend von  den  eben  besprochenen  Arbeiten,  indem  sie  eine  an  sich  ältere 
Stilstufe  der  sächsischen  Malerei  repräsentiren.  Trotzdem  ist  der  Zeit- 
abstand von  jenen  Arbeiten  ein  geringer.  Von  den  beiden  Halberstädter 
Teppichen  gehört  mit  Sicherheit  wohl  nur  der  > Engelteppich*  noch  dem 
.  1 2.  Jahrhundert  an,  während  ich  für  den  Apostelteppich  und  die  gestickte 
Berliner  Decke  (auch  aus  ikonographischen  Gründen)  bereits  den  ersten 
Anfang  des  13.  Jahrhunderts  annehmen  möchte.  Es  ist  hiefür  eben  zu 
beachten,  dass  in  der  sächsischen  Malerei  dieser  Zeit  ein  durchgreifender 
Stilwecbsel  zu  konstatiren  ist,  wie  man  ihn  an  den  Miniaturen  deutlich 
verfolgen  kann.    Die  oben  besprochenen  Arbeiten  —  auch  der  Karlsteppich ! 

—  sind  für  ihre  Zeit  sehr  vorgeschritten  und  stehen  ganz  auf  dem  Boden 
des  für  die  erste  Hälfte  des  13.  Jahrhunderts  charakteristischen  neuen 
Stils;  die  zuletzt  besprochenen  sind  dagegen  rückständig. 

Von  den  gotischen  Arbeiten  gehören  die  des  14.  Jahrhunderts  dem 
niederdeutschen  Kunstgebiet  an ;  besonders  hervorzuheben  wären  der  Tristan- 
teppich des  Klosters  Wienhausen  bei  Celle  und  die  Leinenstickerei  der 
Wiesenkirche  zu  Söst.  Für  letztere  ist  eine  Gruppe  verwandter,  westphä- 
lischer  Arbeiten  zusammengestellt  worden;  für  den  Tristanteppich  kämen 
als  bildliche  Quelle  nicht  nur  Miniaturen  —  zu  dem  bekannten  Münchener 
Tristan  liegt  keine  Beziehung  vor  — ,  sondern  auch  profane  Monumental- 
malereien  in  Betracht,  wie  der  neuerdings  entdeckte  Iweinzyklus  im  Hessen- 
hof zu  Schmalkalden   zeigt.     Von   den  Denkmälern    des   15.  Jahrhunderts 

—  darunter   der  Baseler  Teppich  mit  den  uomini  famosi  —  gehören  die 


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hervorragenderen  wohl  nach  Süddentaohland.  AIb  jüngste  Arbeit  ist  em 
Teppich  des  Germaniechen  Moaeoms  mit  der  Geschichte  der  Bosaans  ge- 
boten, der  der  pfaUbayerischen  Manufaktur  zu  Lauingen  zugeecbrieb^i 
wird.  ^-  Angesichts  dieses  reichen,  yielseitigen  Materials  ist  die  gleich- 
massige  Exaktheit  des  Textes,  die  Vorzüglichkeit  der  Reproduktion  und, 
nicht  zuletzt,  die  in  Terschiedenster  Hinsicht  interessante  Auswahl  zu  loben» 
80  dass  man  dem  Fortgange  der  Publikation  mit  Freude  entgegensehen  dar£. 

Georg  Swarzenski. 


Adolph  Bayersdorfers  Leben  und  Schriften  aus  seioem  Naoblftse 
herausgegeben  Ton  Hans  Mackowsky,  August  Pauly,  Wilhelm  Weigand. 
Idit  zwei  Bildnissen.  München,  Yerlagsanstalt  F.  Bruckmann  A.-O. 
1902.  80.  IX  und  508  SS. 

Das  Buch  enthält  eine  Biographie  Bayersdorfers  von  Wilhelm  Wei- 
gand, eine  Betrachtung  von  Hans  Mackowsky  über  ihn  als  Kunstforsoher 
und  Ästhetiker,  Bayersdorfers  abgerissene  Gedanken  über  italienische  Tafel- 
bilder und  Fi*esken,  achtzehn  Joumalartikel  über  bildende  Kunst,  Musik 
und  Literatur  aus  den  Jahren  1866  bis  1883,  Briefe  an  yersehiedene 
Adressaten,  ausgew&hlt  von  August  Pauly,  Tier  Humoresken,  eine  Grab- 
rede von  Pauly  und  ein  Gedicht  auf  den  Verstorbenen  von  Otto  Eisen- 
mann. Dieses  alles  zusammen,  freundschaftlich,  ja  enthusiastisch  gewür- 
digt, wird  dem  Leser,  der  Bayersdorfer  nicht  persönlich  kannte,  ein  durch- 
aus falsches  Bild  von  dem  geistreichen  Manne  geben,  dessen  Bestes  in 
diesem  Buche  verborgen  bleibt  und  worin  auch  von  dem,  was  seine  Nator 
einschränkte,  zu  wenig  die  Bede  ist  Bayersdorfer  ist  Tielleicht  am  beetm 
zu  Terstehen,  wenn  man  sich  vorstellt,  dass  bei  ihm  Kopf  und  Herz  auf 
dem  Zustand  eines  genialisch  angelegten  Knaben  von  16  Jahren  stehmi 
blieben,  ja  in  diesem  Zustande  endlich  erstarrten,  sowie  es  Männer  gibt, 
denen  niemals  Haare  am  Kinn  wachsen.  Daher  die  Verschlossenheit  und 
der  Trotz,  die  knabenhafte  Negation  und  die  unmässigen  Anforderungen 
an  fremde  Leistungen,  die  an  allem  nur  das  sahen,  was  noch  besser  zu 
machen  wäre,  daher  der  Riesenmassstab,  den  gewöhnlich  die  in  der  Tasche 
tragen,  die  sich  selbst  noch  nicht  versucht  haben,  daher  das  sprunghafte 
Gebaren  und  die  völlige  Unmöglichkeit,  sich  zu  konzentriren,  daher  aber 
auch  die  tiefen  Worte  imd  die  Lichtblitze,  die  wie  aus  einer  dunklen 
Kinderseele .  aufleuchteten  und  das  wahrhaft  Zauberhafte  seines  Wesens 
ausmachten. 

Was  sonst  bei  jedem  hochbegabten  Jüngling  zu  einer  Zeit  der  Ent- 
wickelung  eintritt,  dass  er  auf  die  Wissenschaft  schilt  und  ihrer  Trocken- 
heit durch  mystische  Aufgüsse  zu  Hilfe  kommen  möchte,  war  bei  ihm  ein 
stetiger  Zug  geworden,  der  ihn  bitter  und  gallig  machte.  Natürlich  fehlt 
auch  der  obligate  Ausfall  auf  den  sogenannten  Materialismus  nicht,  der 
allen  diesen  Schwarmgeistern  eigen  ist,  von  welcher  Seite  sie  auch  kom- 
men mögen.  Es  ist  aber  nicht  etwa  die  mechanisch-atomistische  Welt- 
erklärung, die  sie  bekämpfen,  sondern  der  vulkanartige  Ausbruch  ihres 
Zornes   richtet    sich    hier  wie    immer   gegen  die  exakte  Naturwissenschaft 


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und  jede  andere  Reinlichkeit  im  Denken,  die  nicht  in  ihren  Kram  passt. 
Man  hat  allerlei  abgedruckt,  aber  das  Beste,  das  in  Bayersdorfer  war, 
*  seine  trefifenden  Witzworte  und  die  kleinen  Geschichten,  an  denen  er  un- 
erschöpflich sein  konnte,  wurden  bei  Seite  gelassen.  Es  wird  gesagt,  die 
Geschichten  seien  nicht  ganz  sein  Eigen  gewesen.  Aber  eben  die  Art, 
wie  er  sie  zurechtstutzte  oder  erweiterte,  das  war  seine  Kunst.  Das  be- 
weist die  bekannte  Geschichte  von  dem  blinden  Gino  Gaponi  vor  der  Pforte 
von  Santa  Groce,  die  in  dem  Artikel  über  florentinische  Kunst  aufgenom- 
men ist  (S.  286).  Sie  ist  erzählt,  wie  nur  er  sie  erzählen  konnte.  Hätte 
man  alles  mitgeteilt,  was  er  in  dieser  Art  aufgeschrieben,  dazu  gefügt, 
was  sich  im  Gedächtnisse  seiner  Freunde  erhalten  hat,  so  hätte  man  mehr 
für  sein  Andenken  geleistet,  als  durch  den  dritten  Wiederabdruck  bläss» 
lieber  Novellen,  die  niemals  irgendwelche  literarische  Bedeutung  hatten, 
oder  der  vergessenen  Joumalartikel,  die  er  des  lieben  Brot-es  wegen  hatte 
achreiben  müssen,  und  die  in  den  Tag  verflogen  waren.  Durch  eine 
Sammlung  seiner  Aussprüche  hat  Lucian  seinen  Freund  Demonax  unsterb- 
lich gemacht,  Bayersdorfer,  dieser  Mann  der  ganz  kurzen  Sätze  und  klein- 
sten Geschichten,  denn  weiter  reichte  seine  Gestaltungskraft  nicht,  kannte 
sieh  so  wenig,  dass  er  einmal  daran  dachte,  eine  Geschichte  der  italieni* 
sehen  Kunst  zu  schreiben,  und  zwar  vom  höchsten  philosophischen  Stand- 
punkte. Er  kam  niemals  über  Ansätze  zu  Anfängen  hinaus.  Das  soll 
kein  Vorwurf  sein,  er  war  seiner  Natur  nach  für  eine  wissenschaftliche 
Aufgabe  nicht  geschaffen.  Ein  Mann  von  solcher  Komplexion  kann  in 
keiner  Wissenschaft  Bedeutung  gewinnen;  er  hatte  auch  keine  in  der 
Kunstwissenschaft.  Es  wäre  daher  besser  gewesen,  wenn,  um  uns  diese 
komplizirte  Natur  zu  erklären,  ein  Psychologe  wie  Möbius,  in  den  Nach- 
läse wäre  eingeweiht  worden,  als  ein  Kunsthistoriker.  In  dem  letzten 
Jahrzehnte  seines  Lebens  war  Bayersdorfers*  Eitelkeit  beständig  im  Wachsen 
und  er  bekam  endlich  eine  pathologische  Vorstellung  von  seiner  Wichtig- 
keit. Es  war  nun  sein  Hauptbestreben  geworden,  das  ihn  unablässlich 
beschäftigte,  diese  seine  Überzeugung  von  sich  auf  andere  zu  übertragen. 
Er  sagte  es  allen  Leuten  solange  vor,  dass  er  der  heimliche  Kaiser  im 
Kunstfache  wäre,  bis  es  viele  glaubten.  Wer  von  dieser  Suggestion  frei 
war,  dem  machte  es  einen  gespenstischen  Eindruck,  wenn  er  seine  dreissig 
Jahre  alten  Notizen  hervorzog,  mit  denen  er  niemals  etwas  anzufangen  ge- 
wusst  hatte,  und  daraus  wie  aus  einem  Buche  geheimer  Weisheit  vorlas. 
Es  kamen  Dinge  zu  Tage,  wie  dass  die  Tafel  des  Gentile  da  Fabriano  in 
Florenz  unter  der  Malerei  ganz  vergoldet  sei  (S.  6l),  oder  Lukas  Kranacb 
der  Meister  des  Amsterdamer  Kabinets  wäre  (S.  436),  Beobachtungen  für 
eine  Baritätensammlung  I  Unter  dieser  Suggestion  steht  auch  noch  Hans 
Mackowsky;  dennoch  ist  es  schwer  begreiflich,  wie  ein  Mann,  der  wie  er, 
treffliche  wissenschaftliche  Leistungen  aufweisen  kann,  jungen  Leut^i 
Bayei*sdorfers  Arbeitsweise  ab  ein  Muster  hinstellen  kann.  Es  ist  ein  trau- 
riger Beweis,  wie  wenige  von  unseren  Fachgenossen  noch  im  Stande  sind, 
den  reinen  Dilettantismus  eines  hochbegabten,  aber  völlig  unwissenschaft- 
lichen Mannes  von  ernster  Arbeit  zu  unterscheiden.  Wer  Bayersdorfer 
kannte,  musste  ihn  lieb  haben.  Aber  unsere  Jugend,  die  sich  der  Wissen- 
schaft widmet,  wünschen  wir  uns  anders,  arbeitsam  nämlich  und  klar- 
denkend. Franz  Wickhoff. 


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Beiträge    zur   Bau  Wissenschaft    herausgegeben    von    Cornelius 
Gurlitt: 

Heft  I.  Wilhelm  Fiedler,  Das  Fachwerkhaus  in  Deutschland^' 
Frankreich  und  England.  4^  99  Seiten  mit  192  Abbildungen. 

Heft  n.  Budolf  Wesser,  Der  Holzbau  mit  Ausnahme  des  Fach- 
werks. 4^,  74  Seiten  mit  200  Abbildungen. 

Heft  III.   H.  Bathgens,    S.   Donato   zu    Murano   und   ähnliche 
venezianische  Bauten.  4^,  96  Seiten  mit  100  Abbildungen  und  2  Tafeln. 

Von   der   kgl.   technischen   Hochschule   zu   Dresden    genehmigte 
Doktordissertationen.     Berlin  1903.     Verlag  von  Ernst  Wasmuth, 

Seit  einer  Reihe  von  Jahren  hat  Cornelius  Gurlitt  an  der  kgl.  tech- 
nischen Hochschule  zu  Dresden  mit  den  Hörern  der  Hochbauabteilong 
»Baugeschichtliche  Übungen«  abgehalten  und  hiezu  an  seiner  Lehrkanzel 
eine  »Sammlung  für  Baukunst«  begründet,  welche  in  ihrer  Stichhaltigkeit 
an  Photographien,  Aufnahmen  und  Modellen  einzig  dasteht.  Diese  Übungen 
gewannen  aber  für  den  Leiter  wie  für  die  Schüler  eine  wesentlich  andeire 
Bedeutung  mit  dem  Zeitpunkte,  als  den  technischen  Hochschulen  das  Recht 
eingeräumt  wurde,  den  akademischen  Doktorgrad  zu  verleihen  und  speziell 
die  jungen  Architekten  dieses  Ziel  infolge  der  Mangelhaftigkeit  und  Strenge 
der  Bestimmungen  in  eine  schier  unerreichbare  Feme  gerückt  sahen.  Die 
Behandlung  architekturgeschichtlicher  Probleme  bot  da  nun  einen  willkom- 
menen Ausweg  und  es  ist  nicht  zu  verkennen,  dass  die  drei  vorliegenden 
Dissertationen  den  erfreulichen  Beweis  liefern,  dass  Absolventen  einer 
Hochbauschule  gar  wohl  befähigt  sein  können,  unter  geeigneter  Leitung 
an  die  Lösung  derartiger  Aufgaben  heranzutreten.  Um  eine  Zersplitterung 
in  der  Publikation  zu  verhindern,  ist  Cornelius  Gurlitt  mit  dem  Berliner 
Architektenverlag  Ernst  Wasmuth  in  Verbindung  getreten,  so  dass  die  Ver- 
einigung dieser  Einzelarbeiten  unter  dem  Titel  »Beiträge  zur  Bauwissen- 
Bchaft*  für  die  Folge  gesichert  erscheint. 

Die  beiden  ersten  Autoren  betonen  in  ihren  Vorreden,  dass  ihre  Ab- 
handlungen als  eine  Art  Leitfaden  mit  der  Bestimmung  geschrieben  sind, 
den  Leser  auf  kürzestem  Wege  durch  das  ausgedehnte  Gebiet  der  Holz- 
baukunst zu  führen,  wobei  in  erster  Linie  auf  die  Konstruktion  und  dann 
erst  auf  die  Schmuckformen  eingegangen  sei.  Bei  aller  Anerkennung  des 
hiebei  aufgewandten  Fleisses  erscheint  es  uns  dennoch  bedenklich,  dass  den 
Verf.  Themata  von  derartigem  Umfange  gestellt  wurden,  welche,  abgesehen 
von  den  infolge  der  provinzialen  Eigentümlichkeiten  unerlässlichen  Lokal- 
kenntnissen,  eine  Beherrschung  des  Denkmälermateriales  und  eine  durch 
langjährige  Studienreisen  gereifte  Erkenntnis  voraussetzen,  die  wohl  nie- 
mand von  einem  jungen  Absolventen  verlangen  wird.  Beide  Arbeiten  ent- 
halten übrigens  am  Schlüsse  Zusammenstellungen  über  die  geographische 
Verbreitung  des  Fachwerkbaues  und  der  Stabkirchen,  zu  denen  merk- 
würdigerweise die  zahlreichen  Bände  der  deutschen  Kunsttopographie  auch 
nicht  einmal  zu  Bäte  gezogen  wurden. 

Ganz  anders  repräsentirt  sich  hingegen  die  dritte  Abhandlung,  eine 
SpezialStudie  von  H.  Bathgens   über  S.  Donato  zu  Murano,  welche  uns  in 


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jeder  Hinsicht  als  mustergültig  erscheint.  Nach  einer  chronologisch  ge- 
ordneten, kritischen  Übersicht  über  die  hiebei  in  Frage  kommende  Lite- 
ratur, in  welcher  die  verschiedenen  Ansichten  kurz  charakterisirt  sind, 
folgt  ein  historischer  Teil,  die  Geschichte  der  Kirche.  Auf  Qrand  der 
bisher  publizirten  einschlägigen  Dokumente,  der  noch  erhaltenen  Inschriften 
etc.  werden  die  Gründung,  der  Neubau  in  der  ersten  Hälfte  des  1 2.,  sowie 
die  Umbauten  am  Ende  des  17.  Jahrhunderts  eingehend  geschildert.  Ein 
eigenes  Kapitel  ist  der  WiederhersteHung  der  Kirche  in  den  Jahren  1858 
bis  1873  gewidmet,  wobei  der  Verf.  die  vom  Uffizio  delle  publiche  costru- 
zioni  vor  Beginn  der  Bestaurirungsarbeiten  angefertigten  Aufnahmen  seinen 
eigenen  im  Texte  gegenübersetzt  und  die  durch  Forcellini  durchgeführte 
Wiederherstellung  einer  kritischen  Würdigung  unterzieht,  welche  sich  als 
notwendig  herausstellte,  um  das  Alte  vom  Neuen  zu  trennen  und  beson- 
ders jene  Neuerungen  auszuscheiden,  welche  nach  dem  subjektiven  Ermessen 
des  leitenden  Architekten  ausgeführt  worden  waren.  Der  folgende  Haupt- 
abschnitt, der  kunstgeschichtliche  Teil,  beginnt  mit  der  Beschreibung  der 
vom  Festlande  (Altinum)  übertragenen  antiken  Werkstücke,  sowie  der 
Kapitelle  und  sonstigen  omamentalen  Beste  aus  dem  älteren  Baue.  An 
dem  Neubau  des  12.  Jahrhunderts  werden  stilistische  Vergleiche  mit  der 
Markuskirche  gezogen,  denen  gewiss  jedermann  mit  grossem  Interesse  fol- 
gen wird.  Einzig  allein  die  angebliche  Verwandtschaft  in  der  Grundriss» 
disposition  (S.  44)  erscheint  uns  stark  bei  den  Haaren  herbeigezogen,  denn 
um  diese  Zeit  (erste  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts)  war  doch  die  Anlage 
von  S.  Marco  schon  eine  ausgesprochen  zentrale ;  dass  sie  ursprünglich  vor 
dem  Umbau  unter  dem  Dogen  Domenico  Gontarini  ebenfalls  eine  basilikale 
war,  scheint  Rathgens  gar  nicht  bedacht  zu  haben.  Den  Beschluss  bilden 
die  Untersuchungen  über  den  Fussboden  und  den  Dachstuhl,  sowie  über 
die  Mosaiken  und  den  Campanile,  unterstützt  durch  die  hübschen  eigen- 
händigen Federzeichnungen  und  die  sonstigen  selbstgefertigten  Aufnahmen 
des  Verf.,  welche  dem  Buche  zur  besonderen  Zierde  gereichen. 

Hermann  Egger. 


Röttinger,  H.  Hans  Weiditz  der  Petrarcameister. 
Studien  zur  deutschen  Kunstgeschichte  Heft  50.  Strassburg,  J.  H. 
Ed.  Heitz  (Heitz  und  Mündel)  1904.  8«  112  SS.  2  Taf.  in  Lichtdruck 
und  29  Taf.  in  Zinkätzung. 

Obgleich  die  deutscho  Buchillustration  der  Renaissance  in  ihrer  Ge- 
samterscheinung zweifellos  zu  den  grossen  Ereignissen  der  deutschen  Kunst- 
geschichte zu  zählen  ist,  so  fehlt  doch  viel  daran,  dass  die  ihr  gewidmete 
Forschung  bisher  auch  nur  zu  einer  zuverlässigen  Übersicht  über  das  vor- 
handene Material  geführt  hätte.  Es  stellen  sich  daher  vorerst  der  gründ- 
lichen Lösung  einer  einzelnen  Aufgabe,  z.  B.  der  Beschreibung  des  Werkes 
eines  Zeichners  oder  der  Verfolgung  der  Filiation  bestimmter  Motive  und 
Bildgruppen  noch  unverhältnismässig  grosse  Schwierigkeiten  in  den  Weg, 
die  sich  für  jede  andere  Angabe  und  jeden  andern  Forscher  wiederholen. 
Ein  Wandel  hierin  würde  erst  dann  eintreten,  wenn   das  Bildmaterial,  an 


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dem  die  Bibliographie  zumeist  achtlos  vorübergeht,  systematisch  angenom- 
men und  für  die  Forschung  nutzbar  gemacht  würde,  indem  die  grossen 
Bibliotheken  sich  entschlössen,  Kataloge  ihrer  illustrirten  Werke  nach 
Schriftstellern,  Druckorten  und  Druckwerkstätten  anzulegen.  Dann  würden 
die  Erkenntnisfrüchte,  die  auf  diesem  wichtigen  Gebiete  der  graphischen 
Kunst  auch  füi;  grössere  Fragen  der  Kunst-  und  Kulturgeschichte  winken, 
nicht  mehr  lange  auf  die  Ernte  zu  warten  haben.  Dem  Bibliographen 
aber  würde  die  Ikonographie  auf  seinem  eigenen  Felde  reichlichen  Lohn 
heimzahlen. 

Böttingers  Studie  zeigt,   welche  Möglichkeiten  ergiebiger  Entdeckung 
das  Gebiet  noch  in  sich  birgt.   Eine  Reihe  glücklicher  Beobachtungen  und 
hingebende  Sorgfalt  der  ausführenden  Arbeit,  die  sich  der  Mühseligkeit  der 
Aufgabe  gewachsen  zeigt,  vereinigen  sich  in  ihr  zu  Ergebnissen,   durch  die 
unsere  Kenntnis  über  einen   der  interessantesten  deutschen  Künstler  ganz 
wesentlich  erweitert  wird.   Sie  erhebt  nicht  den  Anspruch  einer  abschlies- 
senden Behandlung,    sondern    beschränkt   sich    im    darstellenden  Teil    im 
Wesentlichen  auf  zwei  Punkte :  sie  legt  die  neuerschlossenen  Beiträge  zur 
Biographie  des  KünjBtlers  dar  und  versucht  auf  der  Grundlage  eines  ausser- 
ordentlich  vermehrten  »Werkes*    die   Entwicklungsgeschichte  seines  Stiles 
festzuHtellen.    Daran  schliesst  sich  als  zweiter  Hauptteil  ein  Werkverzeich- 
nis, angeordnet  nach  den  Druckwerken,  in  denen  sich  die  einzelnen  Holz- 
schnitte zuerst  vorfinden  1).  In  diesem  vorzüglich  gearbeiteten  Verzeichnisse 
mit   seiner  übersichtlichen  Gliederung   und  seinen  knappen,   präzisen  und 
doch  sehr  umfassenden  Angaben  liegt  der  unverlierbare  Wert  der  Schrift. 
Dass  es,  obgleich  in  der  Nummernzahl  gegen  das  bisher  Bekannte  um  mehr 
als  das  Vierfache  vermehrt,    doch    noch   nicht   zur  Vollständigkeit  gelangt 
ist  und  auch  in  den  einzelnen  Angaben  noch  vielfache  Ergänzung  zulässig 
wird  man,  wie  die  Verhältnisse  liegen,    dem  Verf.  viel  weniger  zum  Vor- 
wurf machen  können,  als  den  Umstand,  dass  es  ihm  nicht  gelang,  Fremdes 
daraus   fernzuhalten.     Da  es  sich  hiebei  gerade  um  Werke  handelt,  denen 
in  der  Entwicklungsgeschichte  des  ersten  Abschnittes  eine  besonders  wichtige 
Rolle  zugeteilt  ist,    so  fkUt  natürlich  mit  dem  Unterbau  auch  ein  wesent- 
licher Teil  jener  Darstellung  in  sich  zusammen. 

Der  »Meister  des  Petrarca*  durfte  als  der  merkwürdigste  deutsche 
Anonyme  jener  Zeit  gelten,  in  der  die  Quellen  der  Überlieferung  doch 
sonst  nicht  so  spärlich  fliessen.  Die  umfassende  Tätigkeit,  die  er  ent- 
wickeln konnte,  beweist,  wie  sehr  man  seine  Kunst  zu  schätzen  wusste 
Trotzdem  hatte  sich  bisher  nicht  die  geringste  Spur  auffinden  lassen,  die 
von  seinem  persönlichen  Leben  Zeugnis  gegeben  hätte.  Seinen  gestalten- 
reichen Blättern  aber  fehlte  zu  keiner  Zeit  das  Interesse.  Sie  wurden  durch 


1)  Eine  durchaus  zu  billigende  Anordnung.  Nur  hätte,  um  die  Identifizi- 
rung  jedes  einzelnen  Blattes  zu  ermöglichen,  unbedingt  neben  der  Nummernfolge 
der  Werke  eine  zweite  für  die  Blätter  eintreten  müssen,  etwa  für  jene  in  römi- 
schen, iür  diese  in  arabischen  Ziffern.  Freilich  wäre  dann  auch  bei  den  Werken, 
die  zahlreicbe  Holzschnitte  enthalten,  jedes  einzelne  Blatt  anzuführen  gewesen, 
was  jedoch,  da  hiebei  die  kurze  Angabe  des  Titels  und  der  Seitenzahl  genögt 
hätte,  den  umfang  des  Verzeichnisses  nur  um  ein  geringes  vermehrt  hätte.  Mit 
diesem  kleinen  Zusätze  wäre  zugleich  mit  dem  Buch- Verzeichnis  ein  eigentlich^'' 
Werk-Katalog  entstanden. 


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Jahrhunderte  immer  wieder  abgedruckt  und  neuerdings  reproduziert;  die 
anschaulichen  Vorstellungen,  die  wir  von  dem  Leben  seiner  Zeit  besitzen, 
beruhen  grösstenteils  auf  ihnen.  Die  ersten  Benennungsversuehe  griffen 
natürlich  nach  möglichst  klangvollen  Namen:  obenan  Dürer,  dann  nament- 
lich Burgkmair.  So  hiess  ja  eine  Zeitlang  so  ziemlich  alles,  was  in  den 
ersten  Jahrzehnten  des  16.  Jahrhunderts  in  Augsburg  hervorgebracht  wor- 
den war.  Erst  allmählich  gelang  es,  das  ungeheure  Holzschnittwerk  Burgk* 
mairs,  wie  es  von  Passavant  aufgehäuft  worden  war,  wieder  in  seine  natür« 
liehen  Teile  zu  zerlegen.  Aus  dem  verschwommenen  Bilde  des  einen  Mei- 
sters treten  nach  und  nach  die  bestimmten  Konturen  von  vier  Künstlern 
hervor  und  noch  ist  dieser  Prozess  nicht  zu  Ende  geführt.  Die  Lostren- 
nung des  Petrarcameisters  von  Burgkmair  ist  zuerst  1882  vonW.  v.  Seid- 
litz  1)  ausgesprochen  und  unabhängig  davon  1 884  von  W.  Schmidt  ver- 
treten worden.  Seitdem  Seidlitz  auf  den  Widerspruch  Muthers  hin  die 
Frage  von  neuem  aufgrifif,  die  Hauptwerke  beschrieb  und  das  Wesen  des 
Anonymus  in  klaren  Strichen  unverrückbar  feststellte,  fristet  der  Glaube 
an  die  Wesensgleichheit  Burgkmairs  und  des  Petrarca-Illustrators  nur  noch 
in  den  Unterschriften  unter  den  Beprodnktionen  populärer  Abbildungswerke 
sein  Leben. 

Mit  der  Erkenntnis  der  Individualität  des  Künstlers  war  der  entschei- 
dende Schritt  getan.  Für  die  Kenntnis  seiner  Person  ergab  sich  aber 
einstweilen  nur  die  Tatsache,  dass  er  um  1518  bis  1523  für  Augsburger 
Druckereien  tätig  war.  Nach  dem  Stil  seiner  Arbeiten  konnte  noian  nicht 
zögern,  ihn  der  Augsburger  Schule  zuzurechnen.  Monogramme,  die  auf 
den  Holzschnitten  gefunden  wurden,  vermehrten  eher  die  Verwirrung,  als 
sie  zu  beseitigen.  Auf  allen  den  Hunderten  von  Blättern  waren  nur  drei- 
mal Zeichen  zu  entdecken:  einmal  H.  W.  und  H.  bb.  auf  demselben  Blatte 
vereinigt,  einmal  I.  B.  verschränkt,  später  fand  sich  dann  noch  einmal 
H.  W.  an  versteckter  Stelle.  Weder  aus  dem  Namensvorrat  der  Augs- 
burger Zunftbücher,  noch  sonstwie  gelang  es,  eine  befriedigende  Deutung 
beizubringen. 

Das  also  war  das  rätselhafte  Bild  des  Künstlers:  fünf  Jahre  einer 
ungemein  fruchtbaren,  glänzenden  Wirksamkeit,  das  woher?  und  wohin? 
in  tiefstem  Dunkel.  Es  ist  Köttingers  Verdienst,  auf  diese  Fragen  eine 
völlig  überzeugende  Antwort  gefunden  zu  haben. 

Schon  Kristeller  hatte  sein  Buch  über  die  Strassburger  Buchillustra- 
tion (1888)  damit  geschlossen,  dass  er,  über  die  vorgesetzte  Zeit  hinaus- 
blickend, auf  eine  Gruppe  von  Werken  verwies,  die  seit  den  ersten  Jahren 
nach  1520  als  etwas  durchaus  Neues  in  die  Strassburger  Buchkunst  ein- 
tritt, indem  sie  einen  beherrschenden  Einfluss  der  Augsburger  Schule  zur 
Geltung  bringt.  Die  Anregung  blieb  seitdem  unbeachtet.  Eöttinger  stellt 
nun  die  Werke  dieser  Gruppe  zusammen  und  erbringt  mit  stilkritischen 
Gründen  den  Beweis,  dass  es  sich  hier  nicht  um  einen  Einfluss  der  Augs- 
burger Kunst  handelt,  dass  vielmehr  einer  der  Hauptmeister  dieser  Schule 
selbst  am  Werk  sei,  nämlich  der  Meister  ded  Petrarca,  dessen  plötzliches 
Verschwinden  aus  Augsburg  um  dieselbe  Zeit,  wo  der  neue  Stil  in  Strass- 
bürg   einsetzt,    der  Annahme   keine   geringe  Stütze  bietet.     Diese  richtige 


1)  Jahrbuch  der  preass.  Kunstsamml.  IIL  232. 

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Beobachtung  wurde  dann  durch  einen  besonders  glücklichen   Umstand  be- 
lohnt.   Eine  der  besten  Arbeiten  der  Gruppe,  gleich  den  meisten  der  an- 
dern von  Joh.  Schott  gedruckt,  stellt  ein  berühmtes  Krftuterbach  dar,  dessen 
Verfasser,  Otto  Brunfels,  in  der  Yonede  rühmend  seines  zeichnenden  Mit- 
arbeiters gedenkt  und  uns  damit  den  Namen  des  »Meisters   des  Petrarca* 
enthüllt:    Hans  Weiditz.      Ohne    diese  Stelle   wäre   uns   der  Name  des 
ausgezeichneten   Illustrators,   wie   es   scheint,    ewig    unbekannt  geblieben; 
Böttingers  archivalische  Forschungen  in  Strassburg  und  Angsborg  ergaben 
nicht  eine  einzige  Nennung  des  Namens  des  Künstlers.  Nur  Seybot  ^)  ver- 
merkt in  seinem  »Verzeichnis  der  Künstler,  welche  in  Urkunden  des  Strass- 
burger  Stadtarchivs  erwähnt   werden  *,    den  Namen  o)me  jede   nähere  An- 
gabe einmal  zum  Jahre  1565.   Da  sich  aber  diese  Stelle  heute  im  Strass- 
burger  Archiv   nicht   wieder   auffinden   lässt,    glaubt   Böttinger  auf  einen 
Irrtum  schliessen  und  die  Notiz  gänzlich  auf  die  Seite  schieben  zu  müssen. 
Es  gelang  ihm  indess  die  Existenz  einer  KünsUerfieuiiilie  Widitz  in  Strass- 
burg  schon    im    15.  Jahrhundert   nachzuweisen    (1467»  dann    1505).     Im 
Jahre  1537  war  dort  ein  Christoph  Widitz  ansässig,  dessen  Witwe   1572 
erwähnt  wird.    Auch  die  Augsburger  Zunftbücher  kennen  einen  Christoph 
Weiditz,  der  1532  das  Meisterrecht  als  Bildhauer  erwirbt  und  vor  1564  stirbt 
Dieses  wenige    musste   genügen,    um    ein   Bild  vom  Lebensgang  des 
Künstlers    zu    liefern.     Der  Verf.   malt   es  sich  folgendermassen  aus.     Er 
nimmt  an,  dass  einer  der  beiden  Christophe,  wahrscheinlich  der  in  Augs- 
burg lebende,  der  Sohn  des  lians  Weiditz  war.  Da  dieser  Christoph  1532 
Meister  wird,  demnach  mindestens  um  1510  geboren  sein  muss,  so  folgt, 
dass  die  Geburt  des  Vaters  in  die  80er  Jahre  des   1 5.  Jahrhunderts  fült 
Für  die  Bestimmung  des  Todesdatums  fehlt  jeder  Anhaltspunkt ;  seine  Wirk- 
samkeit ist  vorläufig  bis  1536  zu  verfolgen.  Den  Höhepxmkt  seiner  Tätig- 
keit erlebte  er  jedenfalls  nicht  in  der  Stadt,    wo  er  (vermutlich)  geboren 
wurde  und  starb,    sondern  in  Augsburg,     Böttinger  bemerkt  sehr  richtig, 
dass    schon  aus  der  Namensform  Weiditz,    die  der  Künstler  im  Cregenstti 
zu  den  übrigen  Gliedern  der  Familie  auch  in  Strassburg  führte,    sich  auf 
Grund    lautgeschichtlicher  Erwägungen    hätte    erschliessen   lassen,    dass  er 
einige  Zeit  in  Bayern  oder  Schwaben  zugebracht  haben  musste.     Wie  der 
Verf.  weiter   annimmt,  war   der  Künstler,   als  er  nach  Augsburg  zog,  be- 
reits   verheiratet    und    arbeitete    dort   mindestens    acht  Jahre  als  Meister. 
Warum   aber   kennen   ihn    die    sonst    so   verlässlichen  Augsburger    Zunft- 
bücher nicht?   Dafür  wird  folgende  Erklärung  geboten.    Da  Weiditz  einen 
der  Holzschnitte  des  >Theuerdank*  gezeichnet  hat,  so  ist  anzunehmen,  dass 
er  im  speziellen  Dienste  des  Kaisers  stand   und  daher  eine  Ausnahmsstel- 
lung ausserhalb  des  Zunftverbandes  inne  hatte.     Um  aber  einerseits  seine 
geringe  Anteilnahme  an  den  kaiserlichen  Unternehmungen  und  andrerseits 
die  in  seinen  ersten  Werken  hervortretende  starke  Stilwandlung  bei  seinen 
damals    schon   reifen  Jahren    zu  erklären,   muss  der  Verf.  zu  der  weitem 
Annahme  greifen,  Weiditz  sei  nicht  als  Maler,  sondern  in  einem  verwandten 
Berufe,  etwa  >als  Holzschneider,  Erzgiesser,  Bildschnitzer,  Tauschirer  etc^ 
in  den  Dienst  des  Kaisers  eingetreten  und  erst  allmählich  zum  Handwerk 


4)  Repert.  f.  Kunßtwiss.  XV.  137. 


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—    55    " 

des  Zeichners  übergegangen,  >  endlich,  durch  den  Bückhalt  an  seinen  Herrn 
gedeckt,  ausschliesslich  für  fremde  Besteller  arbeitend.* 

Diese  ganze,  gewiss  nicht  sehr  einfache  Konstruktion  wird  schon  durch 
die  eine  Erwägung  gefllllt,  dass,  wenn  wirklich  die  Augsburger  Meister 
zähneknirschend  die  missbrauchte  Ausnahmsstellung  des  kaiserlichen  Gunst- 
lings  ertragen  hätten,  sie  doch  um  so  sicherer  nach  dem  Tode  des  Schutz- 
herm  sofort  auf  ihren  Rechten  bestanden  hätten.  Nun  arbeitete  aber 
Weiditz,  wie  auch  Böttinger  annimmt,  nach  des  Kaisers  Tode  noch  min- 
destens drei  Jahre,  ohne  der  Zunfb  beizutreten,  weiter,  und  entfaltet  gerade 
jetzt  erst  seine  gi'osse  Wirksamkeit.  Ferner  wäre  erst  zu  beweisen,  dass 
eine  solche  Ausnahmssteliung  überhaupt  möglich  war ;  denn  die  vom  Terf. 
herangezogenen  Begesten  beweisen  eigentlich  das  Gegenteil,  nämlich,  wie 
schwierig  es  für  den  Kaiser  war,  auch  nur  sehr  bescheidene  Wünsche  gegen 
die  Zunftgesetze  durchzusetzen.  Des  weitem  ist  es  doch  ziemlich  gewagt, 
von  dem  Vorhandensein  eines  einzelnen  Holzschnittes  in  den  kaiserlichen 
Werken  auf  ein  spezielles  Dienstverhältnis  des  Zeichners  zu  schliessen. 

Es  gilt  also  eine  andere  Antwort  auf  die  Frage  zu  finden,  warum  die 
Meisterbücher  den  Namen  nicht  kennen.  Ich  halte  für  wahrscheinlich:  weil 
er  nicht  Meister  war.  Wie  die  beiden  Christophe  mit  unserem  Künstler 
zusammenhängen,  wissen  wir  durchaus  nicht;  war  der  eine,  wie  Böttinger 
annimmt)  der  Sohn  eines  (angenommenen)  Bruders,  so  mag  der  zweite  der 
eines  zweiten  Bruders  gewesen  sein.  Hans  Weiditz  aber  dürfte  jünger  ge- 
wesen sein,  als  der  Verf.  ansetzt.  Er  wird  auf  der  Wanderschaft  nach 
Augsburg  gekommen  und  dort  durch  die  lohnende  Beschäftigung,  die  ihm 
die  gewaltige  Buchproduktion  verschaflFfce,  und  nicht  minder  durch  die 
geistige  Atmosphäre,  die  sein  Talent  rasch  zu  wunderbarer  Entfaltung 
brachte,  über  die  gewöhnliche  Zeit  hinaus  festgehalten  worden  sein.  Viel- 
leicht auch  ho£Pte  er,  in  diesem  ihm  so  sehr  zusagenden  Boden  Wurzel 
schlagen  und  das  Meisterrecht  erwerben  zu  können,  was  ihm  jedoch  durch 
den  Neid  der  rivalisirenden  und  durch  ihn  in  den  Schatten  gestellten  ein- 
heimischen Meister  verwehrt  worden  sein  mochte.  Das,  vielleicht  auch  der 
Umstand,  dass  sein  treuer  Gönner,  der  wie  es  scheint  hochbedeutende 
Doctor  Grimm,  mit  dem  zusammen  er  die  schönsten  deutschen  Bücher 
schuf,  finanziell  ins  Wanken  geriet,  mochte  ihn  schliesslich  veranlasst 
haben,  sich  wieder  in  seine  Geburtsstadt  zurückzuziehen^). 

Auch  diese  Erklärung  kommt  nicht  ohne  manches  »vielleicht*  aus, 
doch  besitzt  sie  sicherlich  den  Vorzug  grösserer  Einfachheit  und  steht  ausser- 
dem mit  einer  in  den  gesicherten  Werken  von  zirka  1517 — 1520  hervor- 
tretenden Erscheinung,  nämlich  einem  erstaunlich  raschen  Entwicklungs- 
gang des  Künstlers  besser  im  Einklang,  indem  sie  ihm  fiir  diese  Zeit  ein 


1)  Der  Geselle 'fahrte  natürlich  auch  kein  Meisterzeichen.  So  erklärt  sich 
die  spielerische  Mannigfaltigkeit  von  Zeichen,  die  oben  erwähnt  wurden.  Es 
sind  Signaturen,  keine  Geschäftsmarken.  Dass  H.  bb.  und  16  (verschränkt)  Holz- 
schneidennarken  sind,  wie  auch  Böttinger  meint,  dünkt  mich  unwahrscheinlich. 
Mit  Ausnahme  des  Zeichens  Jost  de  Negkers  ist  mir  kein  Holzschneidermono- 
gramm in  Augsburg  zu  dieser  Zeit  bekannt.  Aber  de  Neffker  war  auch  Verleger 
und  setzte  wohl  als  solcher  die  Marke  auf  seine  Werke.  Die  beiden  Mono- 
gramme werden  das  Gleiche  bedeuten.  Das  I  kann  als  Joh.mn  gelesen  werden 
und  B,  wie  es  die  Orthographie  der  Zeit  auf  Grabschriften  u.  dgl.  nicht  selten 
aufweist,  W  vertreten. 


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—    56     - 

Alter  yon  zirka  20 — 25,  and  nicht  eines  von  40  Jahren  zuschreibt.  Die 
nach  seiner  Bückkehr  nach  Strassburg  zu  Tage  tretende  Yerflachang  braacht 
noch  nicht  als  »Zersetzungserscheinong*  erklttrt  zu  werden.  Es  genügte 
für  den  —  Originalität  im  höchsten  Sinne  überhaupt  nicht  besitzenden  — 
Künstler  einfach  die  Entrückung  aus  dem  künstlerischezi  Lebenskreise 
Augsburgs,  der  sich  aus  den  wetteifernden  Künstlern,  den  hochentwickel- 
ten Holzschneidern  und  den  anspruchsvollen  Verlegern  zusamnxensetzte,  um 
das  Niveau  seiner  Leistungen  sinken  zu  lassen.  Wie  oben  angedeutet 
bedarf  es  noch  einer  besondem  Untersuchung,  um  die  tatsachliche  Grenze 
seiner  Wiiksamkeit  festzustellen.  Bei  der  Annahme  eines  schon  uoa  1495 
bis  1500  fallenden  Geburtsdatums  braucht  man  auch  die  von  Sejbot  bei- 
gebrachte Archivnotiz  zum  Jahre  1565  nicht  von  vorneherein  zu  verwerfen. 

Zu   den  wenigen   erhaltenen  Momenten,    die    auf  die  Biographie  des 
Zeichners  Bezug  haben,  gehört  die  Bemerkung  in  der  Vorrede  des  Petrarca- 
buches,  dass  die  Illustrationen  mit  Hülfe  von  »visirlichen  An^ben  Seba- 
stian Brandts«  entstanden  seien.    Sie  beweist,  dass  vor  der  Rückkehr  des 
Künstlers  nach  seiner  Vaterstadt  auch  noch  andere  als  verwandtschaftliche 
Beziehungen  dorthin  bestanden  haben.     Unter  den  frühesten  Arbeiten,  die 
Weiditz  für  einen  Strassburger  Verlag  lieferte,   befindet   sich  ein   Porträt- 
medaillon Huttens  (Rött  55),  mit  dem  der  Künstler  gleichfalls  durch  filtere 
Beziehungen  verknüpfb  war.    Während  Hütten  auf  dem  Reichstag  von  1518 
in  Augsburg  weilte,  stattete  Weiditz  eine  Anzahl  seiner  Bücher  mit  Bildern 
aus,    darunter   mit   solchen,    die  nur  in  engster  Zusammenarbeit  mit  dem 
Dichter  entstanden  sein  konnten.  Eine  zukünftige  Darstellung  des  Meisteiv 
wird    sich    den  Versuch    nicht   entgehen   lassen  dürfen,    an  der  Hand  der 
Illustrationen  in  die  Art  der  Beziehungen  des  Zeichners  zu  diesen  bedeo- 
tenden  Männern,  Brandt,  Hütten,  Doctor  Grimmi  einzudringen. 

Als  Zeitpunkt  der  Obersiedlung  des  Künstlers  in  seine  Heimat  nimmt 
Röttinger  das  Frühjahr  1522  an,  da  in  diesem  Jahre  schon  zwei  mit  Holz- 
schnitten von  seiner  Hand  geschmückte  Bücher  dort  erscheinen.  Allein 
die  erste  Strassburger  Nummer  in  Röttingers  Verzeichnis  (53),  ebenfalls 
ein  Hutten-Porträt,  das  den  »Invectiven*  beigegeben  war,  ist  nach  meiner 
Ansicht  gar  nicht  von  Weiditz  gezeichnet,  und  auch  bezüglich  des  Blattes 
in  Kaiserbergs  Postill  (Rött.  54)  scheinen  mir  Bedenken  berechtigt.  An- 
drerseits glaube  ich  eine  1522  datirte  Arbeit  Weiditz'  zu  kennen,  deren 
Entstehen  sicher  nach  Augsburg  weist.  Es  ist  ein  dem  Maximiliansmusemn 
in  Augsburg  gehöriges  Aquarellblatt.  Dargestellt  sind  30  verschieden  ko- 
stümirte  Paare,  die  sich  in  einem  mit  Brunnen  und  verschiedenen  Archi- 
tekturen geschmückten  Lustgarten  ergehen.  Vorne  sind  Musikanten  auf- 
gestellt, rückwärts  lauert  der  Tod.  Nach  einer  ausführlichen  Unterschrift 
ist  das  Bildchen  im  Auftrage  des  Matthäus  Schwarz  1522  entstanden  und 
stellt  den  Geschlechtertanz  dar,  wie  er  von  1200  bis  1522  geübt  wurde. 
Das  Blatt,  in  dem  ich  trotz  einer  sehr  schlechten  Erhaltung  die  Hand  des 
Petrarcameisters  zu  erkennen  glaubte,  ist  auch  als  Denkmal  der  Anfänge 
einer  historischen  Trachtenkunde  eine  Merkwürdigkeit.  —  Die  Übersiedlung 
wird  aber  wohl  um  ein  Geringes  später  anzusetzen  sein. 

Die  Werke  der  Strassburger  Zeit,  wie  sie  von  Röttinger  in  einer  Liste 
von  48  Nummern  zusammengestellt  sind,  einzeln  durchzuprüfen,  war  mir 
nicht  möglich ;  viele  Werke  blieben  mir  jetzt  unzugänglich,  nur  wenige  lagen 


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—    67    — 

in  Originaldrucken  vor.  Auf  Chrund  ungenügender  Reproduktionen  aber, 
wie  sie  z.  B.  Heitz*  Büchermarken- Werk  enthält,  lassen  sich  Fragen  wie 
die,  ob  ein  Werk  von  der  eigenen  Hand  des  Künstlers  oder  unter  seinem 
Einflüsse  entstanden,  nicht  sicher  entscheiden  ^).  Doch  will  ich  nicht  über- 
gehen, dass  mir  die  vier  auf  Heitz*  Taf.  XXIV  abgebildeten  Signete 
mit  Unrecht  ausgeschlossen  scheinen.  Besonders  die  Zeichnung  des  Bttren 
und  der  Pflanzen  auf  der  grossen  Marke  Bieners  und  die  Behandlung  des 
Felsens  mit  de?a  sp&rlichen  Baumwuchs  auf  der  Gamerlanders  verraten  die 
Hand  des  Meisters  sehr  deutlich.  Auch  die  beiden  Signete  des  Joh.  Albrecht 
(Heitz  XXV)  dürfen,  wie  ich  meine,  im  Werk  des  Weiditz  nicht  fehlen. 
Im  allgemeinen  habe  ich  im  Texte  eine  Gegenüberstellung  des  Weiditz'schen 
und  des  Strassburger  »eingebomenc  Stils  vermisst,  eine  Beschreibung  der 
Einwirkung  des  einen  auf  den  andern  und  eine  Abgrenzung  gegenüber 
verwandten  Erscheinungen,  so  dem  gleichfalls  aus  der  Augsburger  Kunst 
hereingekommenen  H.  Yogtherr. 

Das  wichtige  Ergebnis  der  Untersuchungen  Böttingers  aber  ist,  dass 
der  Petrarcameister  viele  Jahre  hindurch  für  Strassburger  Druckereien  ge- 
arbeitet hat  und  dieses  steht  fest,  wenn  auch  vielleicht  noch  einiges  von  der 
Liste  hinweg  und  einiges  hinzukommen  sollte.  Blätter,  wie  die  zu  Luthers 
»XXVII  Predigten«  (1523),  Others  »Christlich  leben  und  sterben«  (l 528), 
Otto  Brunfels'  »Biblisch  Betbüchlein«  (1528),  Dioscorides  »Pharmacorum 
libri  VIII«  (1529),  Tacuini  sex  rerum  naturalium  .  .  .  (l533)  schliessen 
einen  Zweifel  vollkommen  aus.  Da  Brunfels*  »Herbarium«  gleichfalls  zu 
der  Gruppe  dieser  zweifellosen  Werke  gehört,  so  ist  damit  auch  der  neue 
Name  des  »Petrarcameisters«,  Hans  Weiditz,  gesichert. 

Böttingers  Schrift  hat  aber  nicht  nur  diese  ganze  Gruppe  neu  für 
das  Werk  des  Künstlers  gewonnen,  sie  bringt  ihm  auch  fOr  die  bekannte 
Augsburger  Periode  namhafte  Bereicherung  zu'*).  Dieser  Teil  der  Arbeit 
und  insbesondere  jene  neuen  Zuschreibungen,  die  das  Bild  von  Weiditz' 
Kunst  irgend  ergänzen  oder  verändern,  also  namentlich  die  als  Jngend- 
werke  eingeführten  Vermehrungen  des  Verzeichnisses  sollen  im  Folgenden 
einer  genauem  Prüfung  unterzogen  werden. 

Als  Ausgangspunkt  für  seine  stilistischen  Erörterungen  wählt  der 
Verf.  einen  ausführlichen  Vergleich  des  Stiles  Weiditz'  und  Burgkmairs. 
Wenn  auch  der  Beweis,  dass  man  es  mit  zwei  verschiedenen  Künstlern  zu 
tun  hat,  nach  dem  was  Wilhelm  Schmidt  und  Seidlitz  hierüber  gesagt 
haben,  entschieden  zu  spät  kommt,  so  gibt  doch  die  Gegenüberstellung 
mit  dem  Meister,  mit  dem  er  am  öftesten  verwechselt  wurde,  dem  Verf. 
erwünschte  Gelegenheit,  das  Wesen  und  die  Manier  seines  Künstlers  bis 
in  die  kleinsten  Einzelheiten  hinein  durchzuprüfen  und  darzustellen.  Einen 
nicht  unwesentlichen  Zug  möchte  ich  hiezu  nachtragen.  Weiditz'  Phantasie 
hat  einen  merkwürdigen  Trieb,  auszufüllen,  zu  ergänzen.  Wenn  einmal 
das  Hauptmotiv  feststeht,  so  tritt  erst  ihre  wahre  produktive  Kraft  in 
Tätigkeit.     Bis   in   die   fernsten  Winkel  schafft  sie,    sie  leidet  keine  toten 


1)  Solche  zweifelhafte  Blätter  scheinen  mir  Röttinger  Nr.  64;  87  (Heitz, 
Formschnitte  Taf.  88)  67  zu  sein. 

')  Die  Zahl  der  allein  für  diesen  Zeitabschnitt  neu  zugeschriebenen  Blätter 
beträgt  Über  100,  von  denen  allerdings  nach  meiner  Anpicht  etwa  40  wieder  zu 
streidien  sind. 


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—    58    — 

Stellen,  alles  bedeckt  sie  mit  reizvollen  Nebenmotiven,  die  vielleicht  zam 
Haaptgegenstand  in  Beziehung  stehen,  jedem  das  gleiche  Interesse  zuwen- 
dend. Sein  Stil  ist  dieser  episch-deskriptiven  Tendenz  yollkommen  ange- 
passt  Der  Umriss  bleibt  stets  das  Wesentliche,  sowohl  der  ganzen  Figuren 
als  jeder  Teilform ;  denn  er  verbürgt  die  Deutlichkeit,  auf  die  das  Haupt- 
streben des  Schilderers  geht.  Er  braucht  darum  hohe  Horizonte,  um  mög- 
lichst Baum  fiir  Vielerlei  zu  gewinnen,  er  braucht  ein  gleichmässig  verteiltes 
Licht;  der  räumliche  Zusammenhang,  malerische  Wirkung  kann  daher  nie- 
mals wie  bei  Burgkmair  seine  Absicht  sein. 

ßöttingers  Charakteristik  fusst  ausschliesslich  —  und  mit  Becht  — 
auf  dem  reichen  und  reifen  Petrarcawerke.  Mit  dem  so  gewonnenen  Mass- 
stabe tritt  der  Yert  nun  an  einige  früher  entstandene  Werke  in  chrono- 
logischer Beihe  heran  und  konstruirt  ein  bis  1 5 1 5  zurückreichendes  Jngend- 
werk.  Es  wäre  richtiger  und  sicherer  gewesen,  von  dem  Bekannten  ans 
rückwäi-ts  Schritt  für  Schritt  ins  Dunkle  vorzuschreiten  und  dabei  stets 
zu  prüfen,  ob  die  einzelnen  Ringe  der  Entwicklung  streng  aneinander 
passen.     Dieser  Weg  soll  hier  eingeschlagen  werden. 

Das  »Bekannte*  bedeutet  die  von  Seidlitz  zusammengestellte  Gruppe 
von  Werken,  die  für  »Grimm  und  Wirsung«  gearbeitet  sind.    Die  Petrarca- 
zeiehnungen    tragen    die    Daten   1519   und   1520.     Aus    dem   Jahre   1518 
kannte  Seidlitz  drei  Werke,  zwei  mit  Titelbildern  und  eines  —  eine  Schrift 
von  Hütten  —  mit  einer  Titelumrahmung  geschmückt.  Böttinger  fügt  vier 
Werke  hinzu,  die  die  gleiche  Jahreszahl  aufweisen :  eine  deutsche  Ausgabe 
dreier  Komödien  des  Plautus  mit  20  Holzschnitten,  zwei  weitere  Titelbilder 
zu  Hutten'schen  Schriften  und  eine  Umrahmung,  die  gleichfells  zu  Werken 
Huttens  und  andern  verwendet  wurde.   Eine  fünfte  Hutten'sche  Druckaus- 
gabe —  mit  12  besonders  wichtigen  historischen  und  allegorischen  Zeich- 
nungen ausgestattet  —  trägt  das  Datum  der  Druckvollendung  2.  Jan.  1519. 
Die  Entstehung  dieser  Illustrationen  fiLllt  also  gleichfalls  noch  in  das  Jahr 
1518.     In   das  Ende  dieses  Jahres,    höchstens  an  den  Anfang  des  folgen- 
den, möchte  ich  femer  das  Einzelblatt  »Kaiser  Maximilian  die  Messe  hörend* 
(Pass.  99,  Seidl.  6,  Bött.  13)  setzen.     Man   wird    die   Darstellung    unbe- 
denklich auf  denBeichstag  beziehen  dürfen,  wenn  auch  vielleicht  der  wan- 
dervoll zarte  Ausschnitt  des  Blattes  zu  spät  fertig  geworden  und  es  daher 
als  Erinnerungsblatt  an  den  plötzlich  verschiedenen  Kaiser  verbreitet  wurde. 
In  den  kleinen  feinen  Figürchen  wird  sich  noch  manches  Porträt  mit  Be- 
ziehungen auf  den  Beichstag  erkennen  lassen;  ich  erwähne  hier  nur,  dass 
der  links  vorne   stehende  Vornehme  nach  der  Berliner  Medaillenzeichnung 
des  Hans  Schwarz  den  Pfalzgrafen  Friedrich  und  der  Orgelspieler  auf  der- 
selben Seite  den  berühmten  Hoforganisten  Maximilians,  Paulus  Hofhaimer 
darstellt!). 

Allen  neuen  Zuweisungen  Böttingers  ist  unbedingt  zuzustimmen.  Was 
er  jedoch  über  die  darin  zu  Tage  tretende  Entwicklung  des  Künstlers  sagt, 
ist  nicht  immer  zutreffend.  Er  fasst  diese  ganze  Gruppe  mit  der  Hauptmasse 
der  Zeichnungen   zum  ersten  Buch  des  Petrarcawerkes  in  Eins  zusammen« 


*)  Nach  dicRem  scharfen  Porträtchen  des  Orgelspielers  und  nach  Burgkmairs 
Holzschnitt  zum  Triumphzng  glaube  ich  eine  bisher  unerkannte  herrliche  Bildnia- 
zeichnung  A.  Dürers  im  Britischen  Museam  (Lippmann  284)  als  Hofhaimer  be- 
stimmen zu  können. 


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Innerhalb  derselben  erkennt  er  allerdings  Veränderungen  an  (z.  B.  in  der 
Zeichnung  des  Laubes,  den  Proportionen  der  Figuren),  die  unter  dem  Ein- 
fluss  Schäufeleins  erfolgt  seien.  In  Wahrheit  vollzieht  sich  gerade  in  diesem 
Zeiträume  die  Klärung  und  Festigung  des  Weiditz'schen  Stiles.  Bei  un- 
verkennbarer Identität  der  Hand  treten  in  den  mit  dem  Datum  1518  ver- 
sehenen Werken  sehr  tiefgehende  Unterschiede  hervor,  nach  denen  sie  sich 
in  eine  einheitliche  folgerichtige  Entwicklungslinie  ordnen  lassen.  Sie  fuhrt 
in  raschen  Etappen  zu  reifer  Meisterschaft.  Am  Anfang  stehen  die  Bilder 
zum  Plautus.  Ihre  Zeichenweise  ist  noch  recht  ungleichartig;  bisweilen 
missraten  Figuren  noch  gründlich  (A  6),  ihre  Gruppirung  ist  oft  anfänger- 
haft ungeschickt  (D  6).  Die  Benabsanceformen  scheinen  ihm  etwas  Neues, 
Ungewohntes  zu  sein ;  er  verwendet  sie  hier  zaghaft  und  tastend  (J,  N  3^), 
dort  in  sinnloser  Häufung  (A4,  D^.  Einflüsse  sind  stark  zu  spüren  und 
zwar  verschiedener  Vorbilder.  In  der  Zeichnung  der  Figuren  schwankt  er 
noch  zwischen  der  rein  zeichnerischen  Art  und  der  malerischen  Modellirung 
Burgkmairs  (ganz  Burgkmaierisch  ist  die  Gruppe  auf  Fol.  F);  an  Breu 
(vgl.  die  Holzschnitte  zu  Vartomans  Reisen  1515)  erinnert  häufig  die  Kom- 
position, besonders  stark  das  Landschaftliche,  dann  Einzelheiten  wie  die 
gleichmässige  Schattirung  eines  Gesiebtes  (D  6).  Dann  wieder  zeigt 
er  sich  von  der  Manier  abhängig,  wie  Schäufelein  das  Laub  zeichnet  oder 
von  einzelnen  seiner  Figurentypen  (N  3^).  Daneben  tritt  aber  schon 
viel  Eigenes  hervor,  ja  es  sind  bereits  die  Keime  seines  ganzen  Wesens  zu 
erkennen.  Stellt  man  diese  Blätter  neben  die  Illustrationen  der  >Cele- 
stina*  (l520),  mit  denen  sie  im  Format,  den  Kompositionen,  ja  oft  in 
allen  Motiven  übereinstimmen  (zu  vergl.  z.  B.  Plautus  A6  —  Gelestina 
R7,  B3— B4,  G4,  D6  —  8  2,  G3— B7  etc.),  so  offenbart  sich  ein 
so  gewaltiger  Niveau- Unterschied,  dass  man  fast  an  der  Datirung  zweifeln 
möchte.  Trotzdem  wird  man  die  Entstehung  der  PlautusbUder  kaum  weiter 
als  etwa  in  das  Jahr  1517  zurückschieben  können  —  was  durch  die  An- 
nahme zu  rechtfertigen  ist,  dass  die  Herstellung  der  sorgfältigen  Schnitte 
längere  Zeit  in  Anspruch  genommen  hat  —  denn  sie  stehen  doch  auch 
den  sicher  1518  entstandenen  Hutten-Illustrationen  in  vielen  Punkten  schon 
sehr  nahe.  Diese  bilden  eine  zweite  besondere  Gruppe,  zu  der  auch  das  Titel- 
bild zum  ^Ficinus**)  (ßött.  lo)  und  ein  Blatt  aus  dem  Petrarcabuche  ge- 
hört, das  gewiss  das  früheste  darin  ist  und  von  den  andern  merklich  ge- 
trennt steht:  Fol. IV  »Von  wider  uberkomner  Gesuntheit*.  In  allen  diesen 
Blättern  ist  ein  besonders  starker  Einfluss  Burgkmairs  zu  spüren.  So 
wiederholt  z.  B.  das  Blatt  auf  Fol.  A  3^  der  Hutten-Gedichte  (Eött.  12) 
mehrere  Figuren  aus  Burgkmairs  Holzschnitt  B  74,  die  Gestalt  der  schrei- 
benden »Italia*  (Fol.  P3  desselben  Werkes)  könnte  von  Burgkmair  selbst 
gezeichnet '  sein^  (vgl.  Weisskunig  1 1  der  Jahrbuchausgabe)  *).  Auch  das 
genannte  Petracrablatt  steht  mit  seinen  kräftigen  malerischen  Gegensätzen 
Burgkmair  sehr  nahe.  Das  Titelbild  zu  Huttens  » Phalarismus  *  (Rött.  6) 
möchte  ich  nicht  wie  der  Verf.  an  den  Anfang,  sondern  eher  an  das  Ende 


0  Das  seltene  »Ritterspiel*  (RötÜDger  11)  ist  mir  unbekannt  geblieben. 

<)  Daneben  lässt  sich  in  den  Schi  acht enbildem  dieses  Buches  das  Vorbild 
der  von  Breu  far  Maximiliam  gezeichneten  Scheibenzeichnungen  erkennen  (z.  B. 
in  G  2  Typen  aus  dem  »Schweizer*-  und  den  »Kufsteiner  Krieg*). 


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der  Hntten-Blätter  stellen;  es  leitet  schon  vollständig  zn  jener  Art  über, 
in  der  die  meisten  Zeichnungen  des  ersten  Petrarca-Bandes  gearbeitet  sind. 

Eine  nene  Phase  wird  durch  das  »Messen «-Blatt  bezeichnet  Dass  es 
noch  von  Bartsch  unter  Dürer  eingereiht  werden  konnte,  weist  den  Weg 
der  Erklärung:  seit  dieser  Zeit  verbindet  sich  mit  dem  Einfluss  der  Augs- 
burger Schule  der  des  grossen  Nümbergers.  Indem  sich  Weiditz'  schmieg- 
sames Talent  auch  ihm  anzupassen  und  wie  mit  tausend  Wurzeln  aus  ihm 
Nahrung  aufzusaugen  versteht,  fällt  ihm  bald  das  Übergewicht  über  die 
Augsburger  Genossen  zn. 

Den  (in  unserer  Betrachtungsweise)  nächsten  Schritt,  den  uns  Röt* 
tiDger  führen  will,  werden  wir  ihm  nicht  folgen. .  Es  handelt  sich  um 
€(ines  der  bedeutenderen  Illustrationswerke  der  Zeit,  den  erst  1538  aus- 
gegebenen »Goldenen  Esel*  des  Apulejus,  dessen  Bilder  seinem  Künstler 
zuzuschreiben  sich  der  Yerfl  viele  vergebliche  Mühe  gibt.  Dass  die  Zeich- 
nungen nicht  erst  1538  entstanden  sind,  sieht  er  ganz  richtig;  er  nimmt 
an  1517,  also  unmittelbar  vor  den  Plaatus-lllustratiooen.  Ich  finde  die 
Unähnlichkcit  zwischen  diesen  Werken  so  gross,  als  sie  irgend  zwischen 
Werken  zweier  begabter  Zeichner  derselben  Zeit,  Wirkungsstätte  und  Schule 
bestehen  kann  Etwas  anders  steht  es,  wenn  man  das  Petrarcawerk  her- 
anzieht. Zwischen  diesem  und  dem  »Apulejus*  gibt  es  Berührungspunkte, 
aber  doch  wieder  nicht  mehr,  als  durch  den  gleichen  Rahmen  von  Ort  und 
Zeit  und  etwas  gegenseitige  Beeinflussung  erklärt  werden  kann.  Der  Meister 
des  »Apulejus*  ist  eine  klar  zn  fassende,  von  dem  des  »Petrarca*  bestimmt  zu 
unterscheidende  Persönlichkeit.  Ob  er  aus  Augsburg  stammte  oder,  was 
wahrscheinlicher,  ähnlich  wie  Weiditz  nur  zugewandert  ist,  jedenfalls  trägt 
seine  Kunst  den  Augsburger  Charakter.  Muther  fühlte  sich  versucht,  die 
Apulejus  -  Blätter  für  posthume  Werke  Burgkmairs  zu  haltezu  Stärker 
noch  sind  die  Einflüsse  von  Seite  Breus,  die  sich  besonders  in  der  Zeich- 
nung der  Landschaft  zu  erkennen  geben.  Wo  diese  vorwiegt  (wie  auf 
Blatt  32  u.a.)  könnte  man  fast  an  seine  Hand  glauben.  Daneben  machen 
sich  nicht  minder  kräftig  Anklänge  an  Schäufelein  fühlbar  (z.  B.  in  der 
Zeichnung  des  Laubes);  für  die  Figuren  bleibt  Burgkmair  das  Vorbild. 
Alle  diese  Einflüsse  stehen  nicht  tot  nebeneinander,  sondern  sind  in  einer 
eigenartigen  künstlerischen  Persönlichkeit  aufgelöst.  Mit  dem  Petrarca- 
meister verglichen  ist  er  einfacher,  weniger  detailreich,  wuchtiger,  von 
schwerfälligerer  Erfindung.  Seine  Landschaft  ist  grosszügiger,  weiträumiger, 
seine  Figuren  gedrungener.  Er  spricht  nicht  in  Umrissen,  sondern  trachtet 
nach  plastischer  Wirkung  und  Baumvertiefung.  Sein  Strich  ist  energischer, 
gewaltsamer.  Nicht  zu  verwechseln  sind  seine  Gesichtstypen:  tiefliegende 
Augen,  eine  scharfe,  meistens  gerade  Nase,  ein  mageres,  vorstehendes  Kinn, 
ein  brutaler,  in  den  Winkeln  abwärts  gedrückter  Mund,  perrückenhaftes 
Haar.  —  Deutlicher  noch  wkd  seine  Art,  wenn  man  andere  Werke  seiner 
Hand  heranzieht.  Ich  finde  sie  unverkennbar  im  Titelbilde  des  Werkes: 
»Maximilianus  Trans jlvanus,  Legatio  ad  Csesarem  Carolum  .  .  .  s.  typ.  et 
a.  not.  (1519  oder  )520)*).    Durch  die  völlige  Übereinstimmung  mit  den 


')  Zapf,  Augsburger  BuchdruckergeBchichte  II,  132  kennt  nur  eine  deutsche 
Ausgabe  des  Werkes,  die  vom  29.  3.  1520  datirt  ist.  Die  lateinische  ging  zwei- 
fellos voraus;  sie  wird  Ende  1619  oder  Anfang  1520  erschienen  sein. 


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Apulejos-Blättern  ^)  gibt  uns  dieser  Titel  zugleich  einen  Anhalt,  wann  un- 
gef^r  diese  entstanden  sind  —  um  1520.  Ich  kann  an  dieser  Stelle  auf 
den  interessanten,  bis  jetzt  fast  unbekannten  Künstler  nicht  weiter  eingehen, 
als  es  der  Beweis  erfordert,  dass  er  und  Weiditz  zwei  yerschiedene  Per- 
sonen sind.  Dieser  Beweis  dürfte  nichts  mehr  zu  wünschen  übrig  lassen, 
wenn  ich  recht  habe,  ihm  das  bekannte  Blatt  zu  Th.  Morus'  Utopie  »Kampf 
gegen  nackte  Männer«  (Passay.  III.  443)  zuzuschreiben.  Es  wurde  von 
»Hans  Frank  genannt  Lützelburger*  geschnitten,  ist  1522  datirt  und  mit 
(scheinbar)  H.  N.  monogrammirt.  Schon  Weltmann  (Holbein  1.  130)  hatte 
bemerkt,  dass  die  dem  Dresdener  Eiemplar  des  Blattes  beigesetzten  Verse 
den  Augsburger  Dialekt  verraten.  Durch  die  Gleichsetzung  des  Zeichners 
mit  dem  Meister  des  »Apulejus«  ist  die  Entstehung  in  Augsburg  wohl  als 
gesichert  anzusehen  und  zugleich  für  die  Ansicht,  dass  auch  der  berühmte 
Lützelburger  der  Augsburger  Schule  entstamme  und  mit  dem  1516 — 19 
für  den  Kaiser  dort  beschäftigten  Holzschneider  Hans  Frank  identisch  sei, 
eine  neue  Stütze  gewonnen.  Das  Monogramm  des  Zeichners  ist  in  Wahr- 
heit invers  und  lautet  N.  H.,  wie  ein  anderes  monogrammirtes,  bisher 
unerwähntes  Blatt  seiner  Hand  lehrt:  eine  Darstellung  des  Sündenfalles, 
die  zu  einer  mit  den  Versen  des  Chelidonius  1526  bei  Quentel  in  Köln 
gedruckten  Passionsfolge  gehört^). 

Die  Nummer  3  des  Röttinger^schen  Verzeichnisses  wird  also  &llen 
müssen  und  mit  ihr  die  folgende;  denn  auch  das  Titelbild  des  „Büchleins 
über  die  Gomplexionen*  stammt,  wie  insbesondere  der  Vergleich  mit  Apu* 
lejus  Fol.  26  und  mit  dem  Bild  aus  »Maiimilianus  Transylvanus*  beweist, 
von  der  Hand  des  Meisters  N.  H.  Damit  fWt  aber  auch  der  grösste  Teil 
des  Kapitels  über  die  »Entwicklungsgeschichte  des  Stiles  Hans  Weiditz'« 
dahin,  in  dem  sich  der  Verf.  die  hartnäckige  Mühe  gibt,  den  unverdau- 
lichen Brocken  des  >Apulejus*  für  sein  Weiditzwerk  zu  assimiliren. 

Weiterschreitend  gelangen  wir  nun  zu  den  Werken,  die  der  Verf.  als 
erste  Spuren  der  Tätigkeit  Weiditz*  ansprechen  zu  können  meint,  dem 
Titelblatt  zu  Fabers  »MusicsB  Budimenta^,  1516,  und  einem  aus  dem  Jahre 
1515  stammenden  Blatte  zum  »Theuerdank*.  Bei  dem  Au&uchen  von 
Jugend  werken,  in  denen  sich  der  Charakter  eines  Künstlers  naturgemäss 
erat  unentschieden  ausspricht,  aus  der  Masse  der  gleichzeitigen  Kunst  wird 
man  sich  in  der  Begel  mit  dem  Besultat  einer  gewissen  Wahrscheinlich- 
keit oder  blossen  Möglichkeit  begnügen  müssen.  Immerhin  wird  man,  um 
über  leeres  Baten  hinauszukommen,  verlangen  müssen,  dass  einige  der 
konstitutiven  Merkmale  der  Künstlerpersönlichkeit  wenigstens  in  allgemei- 
nen Zügen  festzustellen  sind,  femer,  dass  eine  Anknüpfung  an  die  ersten 


<)  Zu  vergl.  besonders  mit  Apulcgns  fol.  XIIIv.  Im  Jahre  1520  entstanden 
Weiditz'  Bilder  zur  »Celestina*,  deren  Gesichtstypen  sich  denen  des  Apulejus- 
Meisters  beträchtlich  nähern.  Ich  glaube,  dass  Weiditz  der  Einfluss-Empfan- 
gende  war. 

*)  üb  die  zwei  andern  im  Passavant  (III  443)  erwähnten  Blätter  derselben 
Hand  angehören,  weiss  ich  nicht;  ich  habe  keine  Drucke  gesehen.  Wiechmann 
schreibt  ihm  das  Titelbild  zu  Johann  von  Fürstenfelds  »Gesprech  vom  Glück« 
Augsb.  Steiner  1544  zu  (Naumanns  Archiv  L  128).  Das  ist  ein  Irrtum;  das  Blatt 
ist  ein  zweifelloser  unbeschriebener  ßnrgkmair.  —  Es  ist  mir  nicht  unwahrschein- 
lich, dass  ein  bisher  namenloses  Blatt  im  Theuerdank  (Nr.  14)  den  Meister  N.  H. 
zum  Urheber  hat. 


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gesicherten  Werke  und  ein  klarer  Zofiammenhang  zwischen  den  einzelnen 
Werken  zu  erkennen  ist.  Bei  dem  Faber-Blatt  von  1516  ist  das  alles 
nicht  der  Fall.  Es  werden  zwar  zahlreiche  Einzelheiten  vorgefahrt,  die  da» 
Blatt  mit  den  Petrarcazeichnongen  gemeinsam  haben  solL  Diese  scheinen 
mir  aber  zam  Teil  ungenau  beobachtet^),  zum  Teil  ftir  diesen  Zweck  an- 
charakteristisch ausgewählt  zu  sein ;  denn  sie  finden  sich  ebenso  auf  Holz- 
schnitten Breus,  Becks  oder  Schäufeleins^).  Mit  den  Plautusbildem,  die 
doch  vor  allem  massgebend  wären,  wird  ein  Vergleich  gar  nicht  gezogen. 
An  der  Unvereinbarkeit  mit  diesen  scheitert  die  Zuweisung. 

Auch  der  detailirte  Beweis,  der  für  das  Theuerdank-Blatt  beigebracht 
wird,  ist  nicht  überzeugend  geführt^).  Trotzdem  scheint  mir  die  Zuschreibung 
sehr  viel  für  sich  zu  haben.  Es  liegt  schon  in  der  Gresamterscheinung  des 
Blattes  mancherlei,  was  mich  schon  früher  an  den  Petrarcameister  gemahnte : 
ein  feiner,  einlässlicher,  zeichnerischer  Zug,  der  sich  sorgfiLltig  über  das  ganze 
Blatt  ausbreitet,  die  zierlich -stolzen  Beiterfigürchen,  die  Blätter  wie  Petrarca 
I.  43  in  Erinnerung  rufen,  die  Landschaft  mit  den  gleichmässig  schrafiFir- 
ten  Hügelabhängen  u.  a.  Dazu  kommt  nun,  worauf  hinzuweisen  sich  der 
Verf.  nicht  hätte  entgehen  lassen  sollen,  die  grosse  Übereinstimmung,  die 
die  feinen  kleinen  Köpfchen  des  Theuerdank-Blattes  mit  den  Typen  der 
Plautusbilder  aufweisen^).  Ich  erinnere  mich  nicht,  auf  gleichzeitigen 
Augsburger  Holzschnitten  sonst  solche  zierliche,  scharfe  Köpfchen  gesehen 
zu  haben.  Zu  widersprechen  scheinen  die  Proportionen:  die  I^'iguren  im 
Plautus  sind  durchwegs  untersetzt,  die  Gestalt  des  Maicimilian  auf  dem 
Theuerdank-Schnitt  ist  langgestreckt.  Doch  scheint  diese  letztere  Figur 
ihre  Proportionen  weniger  auf  Grund  eines  bestimmten  Canons,  als  infolge 
eines  Zeicbenfehlers  bekommen  zu  haben.  Ein  zweites  Bedenken  könnte 
daraus  entstehen,  dass  die  Theuerdank- Zeichnung  sich  auf  den  ersten  An- 
blick reifer,  sicherer  ausnimmt,  als  die  zwei  Jahre  später  entstandenen 
Plautusholzschnitte.  Genauer  betrachtet,  ist  diese  grössere  Sicherheit  nichts 
wie  ängstliche  und  fleissige  Korrektheit,  die  einem  Anfllnger  einem  ehren- 
vollen Auftrage  gegenüber  natürlich  ist.  In  Wahrheit  ist  der  Plautus 
bedeutend  künstlerischer,  freier  und  ausdrucksvoller  gezeichnet.  Mit  jenem 
Vorbehalt,  ohne  den  ein  solcher  Schritt  ins  Dunkle  überhaupt  nicht  unter- 
nommen werden  kann,  wird  Böttingers  Zuschreibung  also  zu  billigen  sein. 


»)  So  wird  mit  Unrecht  der  Kopf  Faberf«  mit  Petrarca  I.  5  v  und  lOv  in  Ver- 
gleich gestellt;  ebenso  unrichtig  die  Hände  mit  I.  19.  v,  das  Abheben  der  Ge- 
wänder an  den  Beinen,  das  gotische  Laubwerk  am  Kapital  mit  dem  Exlibris  Ecka 
(daa  übrigens  gar  nicht  von  Weiditz  herrührt). 

«)  Z.  B.  die  Behandlung  des  Haares,  der  Falten  in  den  Armbeugen,  die  Art 
der  Pflasterung,  das  rustizirte  Fenster,  die  Landschaft. 

<)  Die  behauptete  Übereinstimmung  zwischen  dem  Kopf  des  »Ehrenholds* 
und  dem  des  Faber  existirt  nicht.  Der  Baumschlag  ist  im  Prinzip  ebenso  ge- 
zeichnet auf  Blatt  30,  50  (Schäufelein)  33,  43  (Beck)  des  »Theuerdank«.  Daraus 
ist  also  nichts  zu  schliesscn. 

<)  So  gleicht  der  ältere  Mann  im  Schiffe  auf  Plautus  A  2  v  dem  »Unfallo« 
vollkommen,  besonders  der  Bart,  das  Auge  und  die  schrägen  Strichelchen  unter 
dem  Auge  sind  charakteristisch.  Mit  dem  Kopf  des  »Ehrenbolds«  ist  zn  ver- 
gleichen der  Schiffer  auf  Plautus  A  2  v,  ferner  das  Kind  desselben  Blattes  (be- 
sonders auffallend  ist  die  Zeichnung  des  Auges),  dann  das  junge  Paar  auf  B  3, 
das  Mädchen  auf  N.  30. 


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Ohne  Ansprach  auf  eine  grössere  Wahrscheinlichkeit  als  die  eben  be* 
zeichnete,  möchte  ich  bei  dieser  (Gelegenheit  eine  Beobachtung  mitteilen, 
die  ein  in  dieselbe  Zeit  fallendes  Werk  betrifft.  Die  drei  ersten  Zeicb- 
nangen  zum  Besan^oner  Teil  von  Maximilians  Gebetbuch  werden  Burgkmäir 
zugeschrieben,  was  bei  I  und  lU  unbestreitbar  richtig  ist.  Auch  auf  dem 
zweiten  Blatte  tritt  seine  Hand  in  den  kräftigen  Schatten  am  Baume  und 
in  der  schwungvollen  Zeichnung  der  Gräser  ganz  deutlich  zu  Tage.  Aber 
durchaus  der  Zeichenweise  Burgkmairs  widersprechend  ist  die  Gestalt  des 
liegenden  Greisen.  Dieser  Kopf  mit  den  tiefliegenden  runden  Aagen,  die 
nur  als  Höhlen  wirken,  mit  den  feinen,  kurzen,  schrägen  Parallelen  da* 
runter,  mit  dem  offenen,  in  den  Winkeln  abwärts  gezogenen  Munde,  mit 
dem  durch  Parallele  betonten  Nasenrücken  ist  Burgkmäir  fremd;  es  ist 
der  typische  Kopf  des  Petrarcameisters,  der  schon  in  den  Plautusschnitten, 
ganz  ausgeprägt  aber  und  besonders  deutlich  in  den  >  Meditationes  *  yon 
1520  vorkommt').  Auch  die  kurzen,  wie  geschwollenen  Beine  und  die 
den  Ärmel  umkreisenden  Falten  treten  im  »Plautus*  auf  und  sind  bei  Burgk- 
mäir niemals  nachzuweisen.  Es  zwingt  sich  mir  daher  die  Vermutung  auf, 
dass  das  Blatt  von  Weiditz  begonnen  wurde  und  durch  Burgkmäir  eine 
energische  Überarbeitung  erfuhr 2). 

Wie  stellt  sich  nun  die  Entwi6klung  des  Petrarcameisters  dar?  Was 
er  etwa  aus  seiner  Heimai  mit  nach  Augsburg  gebracht  habe,  darüber  ent- 
schlägt sich  Böttinger  jeder  Vermutung.  Das  Theuerdank-Blatt  ist  nach 
ihm  unter  dem  fiinfluss  Becks  entstanden;  schon  im  folgenden  Jahre  tritt 
der  Schäufeleins  an  seine  Stelle  und  bleibt  herrschend  bis  1519,  wo  ihn 
Dürers  Herrschaft  ablöst.  Hiebei  ist  die  Hauptsache  übersehen.  Schon  die 
Tatsache,  dass  der  Petrarcameister  so  lange  Zeit  für  eins  mit  Burgkmäir 
gehalten  werden  konnte,  weist  seinen  künstlerischen  Ursprung  auf.  Mit 
Schäufelein  wurde  meines  Wissens  niemals  ein  Blatt  Weiditz'  verwechselt. 
Dass  Einzelheiten  im  Theuerdank-Blatte  an  Beck  anklingen,  ist  richtig^); 
die  Zeichnung  des  Baumschlages  schliesst  sich  schon  enger  an  Schäu- 
felein an.  Burgkmairisch  aber  sind  die  Figuren  und  ihr  Verhältnis  zur 
Landschaft.  Das  Blatt  könnte  nach  einer  Skizze  von  ihm  ausgeführt  wor- 
den sein.  Sein  Einfluss  bleibt  auch,  wie  vorhin  im  einzelnen  gezeigt  wurde, 
in  den  Werken  von  1517  bis  1519,  wenn  auch  bisweilen  von  dem 
Breus   und  Schäufeleins    gekreuzt,  doch  als  der  vorwaltende  bestehen. 

Ist  die  mitgeteilte  Beobachtung  bezüglich  der  Gebetbuchzeichnung 
richtig,  so  könnte  man  sich  das  Verhältnis  kaum  anders  vorstellen,  als 
dass  Weiditz  in  Burgkmairs  Werkstatt  tätig  war.  Auch  Eöttinger  f&hi-t, 
ohne  diesen  Schluss  zu  ziehen,  eine  hieher  gehörige  Beobachtung  an: 
Weiditz  habe  einen  von  Burgkmäir  gezeichneten  Holzstock  überwiesen  er- 
halten, um  ein  Pilasterfeld  darin  mit  Ornamenten  zu  füllen  (Bartsch  lO). 
Die  Beobachtung  ist  richtig,  aber  unvollständig.  An  dem  Blatt  B.  10  ist 
nichts  von  Burgkmairs  Hand  gezeichnet.  Es  werden  seit  Bartsch  immer 
vier  Madonnenhokschnitte  in  den  Katalogen  geführt.  In  Wahrheit  stammt 
nur  der  seltene  Holzschnitt  B.  9  von  der  Hand  des  Meisters.   Die  andern 


')  Vgl.  die  Anbetung  der  h.  3  Könige. 

2)  Was  ausser  der  genannten  Figur  noch  von  der  ersten  Hand  ist,  könnte 
nur  am  Original  mit  Bestimmtheit  nuterschieden  werden. 
»)  Z.  B  die  Pferdeköpfe,  das  Wasser. 


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sind  Kopien.  Auf  der  Kopie  B.  lO  ist  nicht  nur  die  PilasterfÜllnng,  son- 
dern auch  alles  andere  Ornament  (an  Bück-  und  Seitenlehnen  des  Sessels) 
unzweifelhaft,  vielleicht  abei*  das  ganze  Blatt  ^)  von  Weiditz  gezeichnet. 
Von  Bedeutung  ist  nun,  dass  die  Kopie  das  Monogramm  Bnrgkmairs  trSgt ; 
sie  muss  demnach  als  Atelierwiederholung  gelten  und  bewiese  somit  gleich- 
falls, dass  Weiditz  damals  —  es  handelt  sich  nach  dem  Stil  des  Ornaments 
etwa  um  das  Jahr  1519  —  nicht  selbständig,  sondern  als  Gehülfe  des 
Augsburger  Hauptmeisters  tätig  war*). 

Für  die  künstlerische  Nähe  der  Beiden  spricht  endlich  der  umstand 
vernehmlich  genug,  dass  es  selbst  heute  noch  nicht  gelungen  ist,  das  Werk 
Burgkmairs  endgültig  von  den  Arbeiten  Weiditz'  zu  trennen.  Böttinger 
selbst  ist  in  der  Lage,  drei  von  Bartsch  als  »Burgkmair^  verzeichnete  Werke 
zu  streichen  und  auf  Weiditz  zu  übertragen:  das  Wappen  des  Bischofs 
Georg  III  von  Bamberg  (B.  38),  das  er  in  einem  Grimmischen  Druckwerk 
von  1519  auffand,  ferner  die  zwei  Umrahmungen,  in  denen  die  Burgk- 
mair'schen  Holzschnitte  B.  4 — 6  and  B.  B4 — 69  bisweilen  vorkommen.  Damit 
ist  jedoch  der  Prozess  zwischen  Burgkmair  und  Weiditz  noch  immer  nicht 
erledigt..  Auch  in  der  Zeichnung  des  Bahmens,  in  dem  B.  7  erscheint,  er- 
kenne ich  die  feine  Hand  Weiditz*  und  ebenso  unverkennbar  scheint  sie 
sich  mir  in  B.  78  zu  verraten.  Es  ist  dies  der  Entwurf  zu  neun  Degen- 
knöpfen, je  drei  in  drei  Beihen  gestellt,  mit  der  Adresse:  »gedruckt  zn 
Augspurg  durch  Jobst  de  Negker,  furmschneider*.  Burgkmairs  Ornament, 
obgleich  der  Augsgangspunkt  und  das  Vorbild  des  Weiditz*schen,  ist  in 
der  Erfindung  weniger  reich  und  beweglich,  in  der  Ausführung  mehr  skiz- 
zierend; es  ist  als  ob  sich  sein  temperamentvoller  Strich  der  kleinen, 
feinen,  nervösen  Handwerksarbeit  nicht  fügen  wolle. 

Am  Schluss  des  Augsburger  Teiles  seines  Verzeichnisses  fügt  Böttinger 
drei  Exlibris -Blätter  an,  von  denen  mir  aber  nur  eines  von  Weiditz  her- 
zurühren scheint.  Das  »Ex  libris  Christophs  von  Stadion*  wurde  vor 
kurzem  von  Dodgson  behandelt^).  Er  bewies,  dass  das  Blatt  überhaupt  kein 
Exlibris  ist,  sondern  in  einem  »Diumale  secunduro  ritum  Augustensem S 
Augsburg,  Erh.  Batdolt,  1522  erschien  und  schrieb  es  dem  Jörg  Breu  zu 
Der  ei'ste  Anblick  könnte  Böttinger  recht  geben,  eine  sorgftütigere  Betrach- 
tung wird  sich,  glaube  ich,  für  Dodgsons  Taufe  entscheiden.  Diese  derben 
Einderköpfe,  diese  bestimmte  Zeichnung  der  Augen,  des  Haaransatzes,  der 
Architektur  weist  mehr  auf  Breu  hin,  der  allerdings  damals,  wie  das  Blätt- 
chen zeigt,  in  manchen  Stücken  bereits  Anlehnung  an  den  jungem  Künstler 
suchte.  —  Gegen  die  Zuschreibung  des  »Exlibris  Eck*  (Bött.  50)  spricht 
besonders  das  gotische  Laubornament  und  die  Zeichnung  Gottvaters. 

Auch  Dürers  Werk  scheint  noch  immer  Beiträge  an  das  neu  konsti- 
tuirte   des  Weiditz   abgeben  zu  müssen.     Vollkommen  zutreffend  finde  ich 


1)  Auffallend  ist  allerdings  die  geistlose  Art,  wie  die  Gesichter  und  Ge- 
wänder gezeichnet  sind.  Die  Kopie  B.  11,  gibt  die  Burgkmairsche  Zeichnung  viel 
treuer  wieder.    B.  12  ist  von  demselben  Holzstocke  gedruckt  wie  B.  10. 

«)  Noch  eine  in  diesem  Sinne  sprechende  Beobachtung:  auf  einem  H0I2- 
fichnitte,  den  Weiditz  1518  fftr  Hans  Miller  gezeichnet  hat  (Exhortatürium  Hat- 
tens  fol.  A  30)  sind  einzelne  Figuren  einem  Holzschnitte  Burgkmairs  entnommen, 
der  zuerst  1519  bei  Griram  erschien  (Liber  theoreticae  des  Alsaharavius.  B.  74). 
Es  muss  also  Weiditz  die  Zeichnung  Bnrgkmairs  vorgelegen  sein. 

3)  Jahrb.  der  preusa.  Kunstsammlungen  XXIV.  335. 


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die  jüngst  von  Dodgson  ausgesprochene  Ansicht i),  dass  jene  Version  des 
grossen  Holzschnittbildnisses  Kaiser  Maximilians,  die  mit  der  omamentalen 
Umrahmung  geschmückt  ist  (B.  153,  H.  1949),  eine  von  der  Hand  des 
Peträrcameisters  stammende  Kopie  ist.  Der  Charakter  der  Umrahmung 
weist  durchaus  von  Dürer  hinweg  und  auf  Augsburg  hin. 

Ich  füge  noch  ein  Blatt  aus  dem  grossen  Reservoir  des  »Dürer- 
Appendix«  hinzu.  Passavant  329,  ein  köstlich  gezeichnetes  Wappen,  schwarz 
und  rot  gedruckt,  und  mit  der  Jahreszahl  1521  versehen,  hat  gleich&lld 
Weiditz  zum  Urheber.  Es  lässt  sich  als  das  des  Bischofs  Sebastian 
Sprenger  (Sperantius)  von  Brixen  bestimmen,  der  am  9.  April  dieses  Jahres 
gewählt  wurde*). 

Aus  allem  dem  Gesagten  dürfte  sich  ergeben,  dass  wir  trotz  der  um- 
fassenden Bereicherung,  die  die  Kenntnis  Hans  Weiditz'  Röttingers  gehalt- 
voller Schrift  verdankt,  doch  immer  noch  weit  davon  entfernt  sind,  die 
Akten  über  diesen  Künstler  schliessen  zu  dürfen.  Eine  zukünftige  Behand- 
lung dürfte  auch  der  Frage  nicht  länger  ausweichen,  welches  das  künst- 
lerische Gut  war,  mit  dem  der  junge  Künstler  in  Augsburg  einwanderte 
und  wo  es  erworben  wurde.  Ich  möchte  hier  nur  kurz  auf  den  glänzen- 
den, bisher  noch  namenlosen  Illustrator  von  Wimphelings  Buch:  »De  fide 
concubinarum«  (Muther  380),  wahrscheinlich  gleichfalls  einen  Bheinschwa- 
ben,  hinweisen,  dem  Weiditz  nicht  nur  wie  keinem  Zweiten  geistesverwandt 
ist,  sondern  an  den  auch  die  feinen  Typen  des  Plautusbuches  im  einzeln 
nen  gemahnen. 

Am  Schlüsse  führt  uns  der  Verf.  über  die  Grenzen  der  graphischen 
Kunst  hinaus ;  er  unternimmt  es,  uns  den  grossen  Zeichner  auch  als  Maler 
vollzuführen.  Die  beiden  Gemälde,  die  er  ihm  zuschreibt,  sind  gegenwärtig 
durchaus  unbefriedigend  benannt.  Jeder  Versuch  einer  neuen  Taufe,  wenn 
auch  noch  so  kühn,  darf  daher  als  willkommen  gelten ;  er  stört  nicht  Be- 
gründetes, sondern  kann  durch  Aufwühlen  des  Bodens  nur  nützen.  Es 
handelt  sich  um  eine  »Beweinung  Christi«  der  Wiener  akademischen  Ge- 
mäldegalerie, offiziell  noch  A.  Dürer  genannt,  und  eine  »Hl.  Familie«  in 
der  Münchener  Pinakothek,  die  als  »Schule  des  A.  Dürer«  geführt  wird. 
Ob  diese  beiden  Bilder  zusammengehören,  ist  mir  allerdings  recht  fraglich. 
Böttingers  Einzelangaben  hierüber  haben  wenig  überzeugendes.  Einen  ge- 
meinsamen Zug  sehe  ich  allerdings:  beide  klingen  wider  von  Dürer'schen 
Formen  und  Motiven  und  doch  haben  beide  nur  ganz  äusserliche  Beziehun- 
gen zur  Dürer*schen  Formenwelt.  Aber  Werke  dieser  Gattung  gibt  es 
viele.  Das  Münchener  Bild  scheint  mir  jedenfalls  beträchtlich  breiter  und 
auch  routinirter  gemalt  zu  sein  als  das  Wiener,  und  doch  wäre  es  nach 
Röttinger  das  frühere.  Da  es  nach  meiner  Erinnerung  auch  in  der  Farbe 
wenig   mit   der  Piet4   übereinstimmt,   so  lasse  ich  es  hier  ganz  bei  Seite. 

Dass  die  Wiener  Beweinung  ihren  Namen  mit  Unrecht  trägt,  war  aus 
der  gekünstelt-ungeschickten  Komposition,  aus  der  schwächlichen,  gezierten 


1)  Catalogue  of  early  german  and  flemish  woodeuts  of  the  British  Museum 
1903.  p.  335.  no.  141. 

•)  Von  Weiditz  ist  auch  das  köstliche  Titelblatt  zu  Trithemius',  Von  den 
syben  Geysten  .  .  .  Nürnberg,  1522  (Weller  2283)  gezeichnet,  das  im  Katalog  der 
Mai- Auktion  von  Gutekunst  1901  abgebildet  und  als  »ganz  zweifellos  von  Dürer* 
bezeichnet  ist. 


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—    66     — 

Formgebong,  und  wenn  alles  das  hingenommen  wurde,  so  schon  aus  der 
abscheulich  veraeichneten  linken  Hand  der  hl.  Maria  zu  erkennen  und  wurde 
auch  erkannt.  Die  von  Bajersdorfer  vertretene  Zuschreibuug  an  den  Meister 
der  Frankfurter  »Darbringung  Christi*  ist  gewiss  auch  unhaltbar.  Meine 
eigene  Ansicht  war,  dass  wir  es  überhaupt  mit  keinem  Werk  der  eigent- 
lichen Dürerschule  zu  tun  haben,  sondern  mit  einer  später,  etwa  um  die 
Mitte  des  1 6.  Jahrhunderts  entstandenen  Arbeit,  die  yielleicht  einen  »Dürer* 
bedeuten  wollte. 

Köttingers  Beweis    stützt   sich,    wie   es   bei  einem  solchen  Schliessen 
Yon  Holzschnitten    auf  Gemälde   nicht  anders  sein  kann,    yomehmlich  aut 
die  physiognomischen  Typen,  ferner  auf  die  Anatomie  des  Ohristuskörpers, 
Es  ist  zuzugeben,  dass  die  von  ihm  aufgedeckten  Ähnlichkeiten  überraschend 
sind.     Aber,    wäre    einzuwenden,   wie    konnte    ein   in  Augsburg    lebender 
Holzschnittzeichner   eine   derartig  genaue  Kenntnis  Dürer'scher  Maltechnik 
sich  angeeignet  haben,  wie  sie  in  den  Falten,  der  Haarbehandlung,  ja  sogar 
in  den  Spuren  der  Daumeneindrücke ^)  hervortritt?  Wir  wissen  nun  zwar, 
dass  Weiditz  einmal  einen  Holzschnitt  nach  einem  Porträt  Dürers  (dem  des 
Frhm.  v.  Schwarzenberg)  gezeichnet  hat ;  doch  ist  es  unbekannt,  ob  Dürers 
verlorene  Vorlage  ein  Gemälde  oder  etwa  nur  eine  Zeichnung  gewesen  ist. 
In  Böttingers  Sinne    könnte    man    auch  auf  die  monatelange  Anwesenheit 
Dürers  in  Augsburg  im  Herbst  1518  hinweisen  und  den  Umstand  betonen, 
dass  unmittelbar  nachher   sein  Einfluss  in  den  Werken  des  Weiditz  sUik 
durchdiingt.     In   den  Holzschnitten  freilich  bleibt  trotz  starker  Beeinflus- 
sung von  Seite  Dürers  der  Augsburger  Grundcharakter  stets  bewahrt;  so 
würde   man   von   seinen  Gemälden  von  vorneherein  auch  eher  ein  Burgk- 
mair'sches  Gepräge  erwartet  haben.  Befremdlich  für  Weiditz  bliebe  immerliin 
auch  die  Komposition,  die  ungeschickte  Gruppirung,  das  schlechte  Verhältnis 
der  Figuren    untereinander    und   in   hohem  Grade  der  Umstand,    dass  ein 
im  Kleinen  so  grosser  Erfinder  an  einem  so  primitiven  Hintergrunde  sein 
Gefallen  gefunden  hätte. 

Alles  das  zugegeben,  wird  man  dem  Verf.  wegen  seiner  Zuschreibung 
doch  nicht  gram  sein  dürfen ;  denn  es  ist  zweifellos  die  beste,  die  das  BiW 
bisher  erfahren  hat.  Friedrich  Dörnhöffei'. 


»)  Vgl.  Lausers  Kunstchronik  1883,  307. 


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Kunstgeschichtliche  Anzeigen. 

Beiblatt  der  „Mittheilungen  des  Instituts 
für  österreichische  Geschichtsforschung" 

Redigirt  von  Franz  Wickhoff. 


Jahrgang  1904.  Nr.  3. 

Inhalt:  Carl  Hasse,  Regier  von  Brügge  (Max  Dvorak).  —  Julius  Lange, 
Die  menschliche  Gestallt  in  der  Geschichte  der  Kunst  von  der  zweiten 
Blütezeit  der  griechischen  Kunst  bis  zum  19.  Jahrh.  (Franz  Wickhoff). 

—  Hans  Wolfgang  Singer,  Versuch  einer  Dörerbibliographie 
(Arpad  Weixelgärtner).  —  Alfred  Gotthold  Meyer,  Donatello, 
Simon  Fechheimer,  Donatello  und  die  Relief kunst,  Frida  Schott- 
müller, Die  Gestalt  des  Menschen  in  Donatellos  Werk  (Max  Dvofäk). 

—  Hugo  Spitzer,  Herrn.  Hettners  kunstphilosoph.  Anfange  (Wolf- 
gang Kailab).  —  Galerie  Italiane  V  (Franz  Wickhoff j. 

C.  Hasse.  Rogier  von  Brügge,  der  Meister  von  Flemalle.  Zur 
Kunstgeschichte  des  Auslandes.  Heft  XXI.  Strassburg.  1804.  8°.  S.  53. 
Mit  8  Tafeln  in  Lichtdruck. 

W.  von  Seidlitz  hat  es  für  gut  befunden,  sich  in  einer  in  der  Kunst- 
chronik veröffentlichten  Besprechung  gegen  die  Kunstgeschichtlichen  An- 
zeigen und  insbesondere  gegen  die  von  mir  und  meinem  Freunde  Kailab 
in  dem  ersten  Hefte  dieser  Zeitschrift  erschienenen  Referate  zu  wenden. 
Nicht  dass  er  irgendwelche  sachliche  Bedenken  gegen  die  Richtigkeit  un- 
serer Ausführungen  hätte,  denn  da  er  kein  Wort  darüber  sagt,  muss  man 
wohl  annehmen,  dass  er  in  dieser  Beziehung  mit  ihnen  einverstanden  war 
oder  —  nichts  gegen  sie  einwenden  konnte.  Er  beanstandet  sie  jedoch 
prinzipiell  und  deshalb  komme  ich  darauf  zurück.  Es  soll  zwar  alle 
leere  Wortfechterei  einer  nutzlosen  Polemik  diesen  Blättern  femgehalten 
werden,  doch  die  von  Seidlitz  erhobenen  grundsätzlichen  Einwendungen 
verdienen  auch  ohne  polemische  Veranlassung  an  dieser  Stelle  erwähnt 
zu  werden. 

»Wohl  ist  es  nötig,  auf  eine  unbefangene,  offene  und  strenge  Beur- 
teilung wissenschaftlicher  Leistungen  hinzuarbeiten,  um  die  Forderungen 
der  Wissenschaft  schärfer  zum  Ausdruck  zu  bringen,  als  es  in  den  üblichen 
i  Gelegenheits-  und  GefUlligkeitsbesprechungen  *  geschieht,  aber  damit  das 
in  befriedigender  Weise  erreicht  wird,  muss  erstens  ein  Massstab  ange- 
wendet werden,  der  mit  der  Verhältnismässigkeit  aller  Ergebnisse  auf  ge- 
schichtlichem Gebiete  und  nun  gar  auf  dem  kunstgeschichtlichen  rechnet, 
nicht  aber  starre  Forderungen,  die  zu  Übertreibungen  und  Einseitigkeiten 
führen  müssen,  aufstellt«  —  das  ist  das  erste  Gravamen,  das  von  Seidlitz 
gegen  uns  erhoben  wird. 

Ich  weiss  nicht,  was  Seidlitz  unter  der  »starren  Forderung*  versteht, 
entweder  missversteht  er  unser  Programm,  oder  er  missversteht  die  Wissen- 

6 


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—    68    — 

Schaft.  Aach  ans  fUllt  es  natürlich  nicht  im  Traome  ein  die  Verhältnis- 
mässigkeit aller  Ergebnisse  aaf  dem  geschichtlichen  Gebiete  za  bestreiten 
oder  einen  Antor  za  tadeln,  dessen  aaf  Grand  einer  gewissenhaften  and 
methodisch  einwandsfreien  Arbeit  gewonnenen  Resaltate  von  neaeren  For- 
schangen  überholt  warden,  doch  daram  handelt  es  sich  absolat  nicht, 
weder  in  unserem  Programm  noch  in  den  beanständeten  Besprechungen, 
sondern  am  eine  Bekämpfung  von  Arbeiten,  in  welchen  die  ein&chsten 
wissenschaftlichen  Grundsätze  der  historischen  Forschung  in  einer  Weise 
misachtet  werden,  wie  sie  keine  andere  historische  Disziplin  mehr 
dulden  würde.  Unsere  einzige  »starre  Forderung*  ist  die,  dass  die 
kunstgeschichtliche  Forschung  und  Literatur  den  wissenschaftlichen  An- 
forderungen entspreche.  Wäre  die  Kunstgeschichte  keine  Wissenschaft,  so 
könnte  sie  allerdings  von  jedermann  nach  seinem  Ermessen  und  Belieben 
betrieben  werden,  solange  sie  aber  als  eine  Wissenschaft  betrachtet  wird, 
muss  sie  einzig  und  allein  auch  wissenschaftlich  behandelt  werden,  d.  h. 
nach  jenen  Prinzipien,  die  als  die  Vorbedingung  jeder  wissenschaftlichen 
historischen  Erkenntnis  schon  längst  allgemein  anerkannt  wurden  und  die 
nicht  einmal  strenger,  das  anderemal  laxer  gehandhabt  werden  können,  sondern 
unter  allen  Umständen  gleich  rigoros  eingehalten  werden  müssen.  Es  geht 
nicht  an,  dass  eine  historische  Untersuchung  einmal  mehr,  das  anderemal 
weniger  wissenschaftlich  sei  —  das  ist  keine  Forderung  die  erst  von  der 
»Wiener  Schule*  aufgestellt  wurde,  wie  Seidlitz  glaubt,  sondern  ist  in 
allen  historischen  Wissenschaften  auch  in  Deutschland  selbstverständlich 
und  wenn  Seidlitz  glaubt,  vor  dieser  Forderung  die  deutsche  Kunstgeschichte 
warnen  zu  müssen,  so  beweist  er  damit  nur,  wie  gerechtfertigt  unser  \Inter- 
nehmen  gewesen  ist. 

Seidlitz  wirft  uns  femer  Mangel  an  Respekt  vor  verdienstvollen  For- 
schem, den  persönlichen  Ton  unserer  Besprechungen,  ja  sogar  Mangel  an 
gesellschaftlichem  Anstand,  vor.  Als  eine  persönliche  Beleidigung  betrachtet 
er  es,  wenn  von  einem  Buche  gesagt  wird,  »dass  ihm  die  wichtigsten  Vor- 
aussetzungen einer  wissenschaftlichen  Untersuchung  fehlen«.  Persönlich 
grob  und  unstatthaft  sind  z.  B.  die  polemischen  Diskussionen  Schmar- 
sows,  der  von  Seidlitz  in  Schutz  genommen  wurde.  (Vgl.  ßepertorium 
XXni.  S.  263  ff)  Seit  wann  gilt  es  aber  in  der  deutschen  Wissenschaft  für 
eine  persönliche  von  allen  gut  erzogenen  Menschen  zu  verdammende  Krän- 
kung, wenn  bewiesen  wird,  dass  ein  Buch  den  wissenschaftlichen  Voraus- 
setzungen nicht  entspricht,  was  ja  nur  eine  logische  Folgerung  aus  den 
nachgewiesenen  Mängeln  des  Buches  gewesen  ist,  seit  wann  gilt  es  in 
Deutschland  als  eine  Verletzung  des  gesellschaftlichen  Anstandes,  von  einem 
Buche  zu  sagen,  dass  es  schlecht  ist?  Es  wäre  um  die  deutsche  Wissen- 
schaft geschehen,  wenn  es  so  wäre,  wie  Seidlitz  behauptet.  Er  irrt  sich 
aber  darin.  Nur  unter  alten  Tanten  wird  nur  davon  gelispelt,  wenn 
jemand  aus  der  Verwandtschaft  ein  miserables  Buch  geschrieben  hat.  Ein 
Buch,  welches  sich  an  die  Öffentlichkeit  wendet,  muss  sich  nicht  nur  in 
Wien,  sondern  auch  in  Deutschland  eine  öffentliche  Kritik  gefallen  lassen, 
selbst  wenn  diese  Kritik  eine  vollständige  Abweisung  ist  Das  ist  eine 
Überzeugung,  die  auch  in  Deutschland  —  zur  Verteidigung  der  von  Seidlitz 
verkannten  reichsdeutschen  Forschung  und  Kritik  sei  es  gesagt  —  von 
allen  geteilt  wird,  denen  es  ernst  um  die  Sache  zu  tun  ist. 


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—    G9    — 

Dann  noch  der  Vorwurf  der  nicht  genügenden  Ehrfurcht  vor  ver- 
dienstvollen Forschern.  Es  Hesse  sich  ein  langes  Kapitel  darüber  schreiben, 
-doch  da  es  den  mir  zur  Verfüflmncr  stehenden  Baum  überschreiten  würde. 


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—     70    — 

lebte  dieser  Künstler  in  seiner  Vaterstadt  Toomai,  seit  dem  Jahre  1436 
war  er  Stadtmaler  von  Brüssel  Doch  in  den  Jahren  1432 — '1436  war 
Rogner  van  der  Weiden  bereits  ein  fertiger  Meister  und  so  müsse  sieb  die 
Nachricht  Yasaris  auf  einen  anderen  Rogier,  eben  auf  Bogier  von  Brügge 
beziehen. 

Auf  wie  schwachen  Füssen  diese  Beweisführung  geht,  muss  wohl 
nicht  erst  hervorgehoben  werden.  Für  Vasari  ist  Jan  van  Eyck  der  Be- 
gründer der  neuen  niederländischen  Malerei  und  so  bezeichnet  er  alle  seine 
Zeitgenossen  oder  Nachfolger  als  seine  Schüler,  bis  zu  einem  gewissen 
Grade  gewiss  nicht  mit  Unrecht.  Denn  wie  in  Italien  im  XIV.  Jahrb.  die 
ganze  italienische  Malerei  unter  dem  Einflüsse  Giottos,  so  steht  in  den 
Niederlanden  um  die  Mitte  des  XY.  Jahrh.  die  ganze  malerische  Produition 
unter  dem  mittelbaren  oder  unmittelbaren  Einflüsse  des  grossen  Brügger 
Meisters.  Wer  gewohnt  ist,  historische  Quellen  nicht  nur  nach  ihrem 
Wortlaute,  sondern  auch  kritisch  zu  benützen,  dem  wird  es  nie  ein&llen, 
aus  den  beiläuflgen  Nachrichten  des  nur  vom  Hörensagen  unterrichteten 
Florentiners  weitgehende  Schlüsse  zu  ziehen  und  die  erwähnte  Angabe  als 
einen  vollen  Beweis  für  die  Existenz  eines  andern  Bogier  zu  betrachten, 
umso  mehr  als  Yasari  selbst  in  der  zweiten  Auflage  seines  Werkes  die- 
selbe Angabe  ausdrücklich  auf  Rogier  van  der  Weiden  bezieht. 

Doch  weit  ärger  ist  noch  das,  was  folgt.  Hasse  behauptet  nämlicb^ 
dass  nur  die  sieben  Sakramente  in  Antwerpen,  das  Altarwerk  aus  Cam- 
brai  in  Madrid,  der  Gekreuzigte  aus  der  Karthause  zu  Brüssel  im  Escariai 
und  die  Kreuzigung  (vom  Meister  von  Flemalle)  in  Berlin  als  Werke 
Bogiers  van  der  Weiden  zu  betrachten  sind,  während  die  meisten  übrigen 
Bilder,  die  ihm  bisher  zugeschrieben  wurden,  wie  z.  B.  die  berühmte 
Kreuzabnahme  au^  Löwen  in  der  Antisagrestia  des  Escurial,  der  Middel- 
burger  Altar,  das  Altarwerk  aus  Miraflores,  das  jüngste  Gericht  zu  Beaune, 
der  Johannesaltar  in  Berlin  von  einem  andern  Bogier  gemalt  wurden,  der 
ein  Schüler  des  Jan  van  Eyck  gewesen  ist  und  in  Brügge  lebte  und  der 
auch  der  Autor  der  meisten  Bilder  ist,  welche  von  Tschudi  als  Werke  de* 
Meisters  von  Flemalle  bezeichnet  wurden.  Die  Beweisführung  Hasses  für 
diese  sonderbaren  Aufstellungen,  die  kaum  möglich  gewesen  wären,  al^ 
die  Photographie  noch  nicht  erfunden  war,  eiinnert  an  das  Yerfahren  jenes 
Archäologen,  der  auf  Zetteln  verschiedene  Statuen  mit  denselben  Worten 
beschrieben  hat  und  als  die  Beschreibungen  übereinstimmten,  die  beschrie- 
benen Bildwerke  für  Werke  eines  und  desselben  Meisters  erklärte.  Nur  hand- 
habt Hasse  in  ähnlicher  Weise  die  Worte  auch  für  die  Unterscheidungs- 
merkmale. Wer  nicht  einsieht,  dass  Werke  wie  die  Kreuzabnahme  im  Es- 
curial nicht  von  einem  Schüler  Jan  van  Ejcks  sein  können,  und  dass  die 
Werke,  die  Hasse  als  die  des  Rogier  aus  Tournai  bezeichnet  und  jene,  die 
von  Rogier  aus  Brügge  sein  sollen,  nicht  verschiedenen  Schulen  angehören, 
sondern  zum  mindesten  durch  einen  engen  Schulzusammenhang  verbunden  sind^ 
mit  dem  ist  über  Fragen  der  Bilderbestimmung  nicht  zu  reden.  Man 
könnte  vielleicht  einwenden,  dass  das  alles  gleichgiltig  sei,  da  ein  solches 
Drunter  und  Drüber  kaum  von  jemandem  ernst  genommen  werden  dürfte, 
aber  erstens  ist  es  nicht  wahr,  da  nichts  genug  konfus  ist,  dass  sich  nicht 
doch  Leute  fanden,  die  sich  zumindestens  an  der  Richtigkeit  der  bisher 
gewonnenen  Resultate  beirren   lassen,   zweitens  diskreditirt  es  die  Kunst- 


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—     71     — 

gescbichte  als  Wissenschaft  und  verleiht  neue  Anspomung  dem  sie  über- 
flutenden Diletanttismnsy  wenn,  ohne  festgenagelt  zu  werden,  der  Versuch 
gewagt  werden  dürfte,  in  Fragen,  in  welchen  durch  lange  Bemühungen 
ausgezeichneter  Forscher  einigermassen  Ordnung  geschaffen  wurde,  will- 
kürlich und  leichtfertig  das  alte  Chaos  wieder  zu  etabliren. 

Dass  ein  solcher  Versuch  überhaupt  noch  geschehen  kann,  ist  eine 
indirekte  Folge  jener  Bücher,  die  es  mit  der  > starren  Forderung*  der 
Wissenschaftlichkeit  nicht  gar  zu  ernst  nehmen.  Wenn  in  kunstgeschicht- 
lichen Fragen  ein  Professor  der  Kunstgeschichte  schreiben  kann,  was  ihm 
beliebt,  warum  sollte  es  einem  Professor  der  Anatomie  verwehrt  sein?  Das 
ist-  die  Lehre  des  besprochenen  Buches,  die  » Mahnung  an  den  verstän- 
digen Leser*  wie  man  einst  zu  sagen  pflegte« 

Wien.  Max  Dvofäk. 


Julius  Lange,  Die  menschliche  Gestalt  in  der  Geschichte  der  Eunst 
von  der  zweiten  Blütezeit  der  griechischen  Eunst  bis  zum  19.  Jahr- 
hundert. Herausgegeben  von  P.  Eöbke,  aus  dem  Dänischen  über- 
tragen von  Mathilde  Mann.  Strassburg  i.  £.  1903.  J.  H.  Ed.  Heitz 
(Heitz  &  Mündel),  4P.  X  und  151  SS.  98  Tafeln  mit  173  Zinkos. 

Wer  sich  den  mächtigen  Eindruck  lebendig  zurückzurufen  weiss,  den 
die  deutsche  Übersetzung  von  Julius  Langes  Studien  über  die  Darstellung 
des  Menschen  in  der  älteren  griechischen  Eunst  hervorbrachte,  wird  etwas 
enttäuscht  sein,  wenn  er  die  Fortsetzung  dieser  Arbeit  zur  Hand  nimmt, 
die  von  P.  Köbke  aus  dem  Nachlasse  des  geistvollen  Archäologen  zusam* 
mengestellt  wurde  und  die  das  Thema  bis  ins  19.  Jahrhundert  fortführt 
Lange  war  im  Mittelalter  und  der  Neuzeit  mit  dem  Materiale  weniger  ver- 
traut und  man  kann  nicht  sagen,  dass  er  in  der  Darlegung  der  Entwick- 
lung viel  weiter  gekommen  wäre,  als  wie  etwa  Schnaase  in  seiner  grossen 
Kunstgeschichte.  Das  Buch  enthält  viele  feine  Bemerkungen  und  edle  Dar- 
stellungen einzelner  Perioden  oder  einzelner  Künstler,  aber  das  Zwingende 
des  Entwicklungsganges  aufzuweisen,  wie  es  ihm  für  die  älteste  Kunst  ge- 
lungen, hat  er  hier  nicht  vermocht.  Das  beste  ist  wieder  der  erste  Ab- 
schnitt, der  von  griechischer  Kunst  handelt  und  zwar  von  ihren  späteren 
Perioden,  wo  die  Hauptidee  des  ganzen  Buches,  dass  alle  Entwicklung  und 
Änderung  in  der  darstellenden  Kunst  ethisch  bedingt  sei,  am  deutlichsten 
durchgeführt  wird.  »Das,  worauf  das  Altertum  bei  dem  Menschen  den 
grössten  Wert  legte,*  sagt  er,  >war,  dass  er  sich  selbst  gleich 
blieb.*  Er  scheint  mir  zu  weit  zu  gehen,  wenn  er  aus  diesem  Axiom 
selbst  noch  die  relative  Unbewegtheit  der  pompeianischen  Kompositionen  er- 
klären will.  An  anderen  Stellen  wird  auch  der  Grund  des  Wandels,  der 
in  geschichtlichen  Ereignissen  liegt,  ohne  Pedanterie  zugestanden,  besonders 
dort,  wo  er  den  Eindruck  der  Barbareneinfälle  auf  die  antike  Welt  schil- 
dert. Der  psychologische  Grund  der  Entwicklung,  der  auf  Steigerung  oder 
Erschöpfung  der  Beize  beruht,  wird  jedoch  ganz  vernachlässigt,  noch  mehr 
der  der  inneren  Entwicklung  durch  Aufnahme  und  Eintragung  immer  neuer 
Beobachtungen,  die  an  dem  Naturvorbilde  gemacht  werden  und  den  Über- 


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—     72    — 

gtng  TOm  Natoralismos  zum  Impressionismas  bewirken.  Den  Hauptein» 
schnitt  bildet  für  Lange  die  Rezeption  der  Bilderfeindsehafi;  des  Judentums 
durch  die  Christen.  Er  ist  aber  gar  zu  wenig  mit  der  Religionsgeschichte 
Israels  vertraut,  so  dass  ihm  der  Ursprung  der  Bilder£eindschaft  entgeht. 
Ihren  politischen  Grund,  der  darauf  beruht,  dass  sich  der  Kultus  des  in 
phönikischer  Art  bildlosen  Hofbempels  in  Jerusalem  gegen  den  Kultus  der 
Höhen  mit  ihren  Bildwerken  und  Säulen  durchsetzt,  hat  er  nicht  erkannt. 
Er  nennt  die  Richtung,  diet  sich  gegen  die  bildliche  Darstellung  der  mensch- 
Heben  Gestalt  richtet,  antihumanistisch  und  erläutert  Torzüglich  die  Nach- 
wirkung dieser  Tendenz  bis  in  das  17.  Jahrhundert.  Wenn  er  von  der 
Bezeichnung  »altchristliche  Kunst*  sagt,  sie  sei  irrekitend  und  führe 
zu  einer  falschen  Auffassxmg,  weil  sie  zwar  selbstverständlich  ganz  brauch- 
bar sein  könne  als  äusserer  umfassender  Gattungsname  für  die  künstleri- 
schen Hinterlassenschaften  der  Christen  des  Altertums:  das  Unglück  sei 
nur,  dass  man  so  leicht  dazu  komme,  ihr  den  Sinn  unterzulegen,  als  sei 
in  diesen  Überresten  etwas,  das  in  künstlerischer  Beziehung  verschieden 
von  der  übrigen  Kunst  des  Altertums  sei,  ein  eigener  Stil,  eine  eigene 
Qualität,  so  wird  man  ihm  da  ganz  recht  geben,  auch  ilort,  wo  er  bei 
aller  Anerkennung  der  Forschung  über  die  Wege  und  Gruppen  der  Kunst- 
übung im  frühen  Mittelalter,  das  Hauptgewicht  auf  die  Nachwirkung  der 
Antike  legt  und  das  wirklich  künstlerische  Interesse  an  der  Darstellung 
der  menschlichen  Figur  erst  wieder  im  12.  Jahrhunderte  beginnen  Issst 
Über  die  gothische  Kunst  erfahren  wir  nichts  Neues,  ja  die  Bedeutung  der 
Skulptur  dieser  Periode  wird  deshalb  etwas  zurückgedrängt,  weil  der  Autor 
mit  dem  modernen  Humanismus,  das  heisst  dem  Studium  der  nackten  mensch- 
lichen Figur,  in  der  Renaissance  die  neuere  Zeit  beginnen  lässt,  während 
er  alles  Vorhergegangene  auch  in  künstlerischer  Beziehung  zum  Mittelalter 
rechnet,  eine  Periodisirung,  die  veraltet  ist.  Man  .denke  sich  Giotto  und 
Jan  van  Eyek  als  Repräsentanten  einer  zurückgebliebenen  mittelalterlichen 
Kunst.  Doch  finden  sich  auch  in  diesen  Teilen  feine  Beobachtungen;  be- 
sonders hervorzuheben  wäre  die  Analyse  von  Adam  und  Eva  auf  dem 
Qenter  Altarbilde.  Im  letzten  Teile,  der  von  neuerer  Zeit  handelt,  bemerkt 
man  mit  Bedauern  grössere  Lücken,  weil  es  dem  Autor  nicht  mehr  mög- 
lich war,  diese  Partien  vollständig  auszuarbeiten,  was  uns  breiter  angelegte 
vorzügliche  Schilderungen  von  Ribera,  Rubens  und  Louis  David  sehr  be- 
dauern lassen.  Das  Ganze  ist  trotz  allem  ein  lesenswertes,  geistvolles 
Buch,  das  zum  Weiterdenken  anregt.  Einer  Sonderbarkeit  müssen  vrir 
sehliesslich  gedenken;  Lange  gehört  zu  jenen  Kunstfreunden,  die  unter 
den  Galeriebesuchem  nicht  selten  sind,  selten  hoffentlich  unter  den  For- 
schem, die  sich  über  das  Bestimmen  der  Bilder,  d.  h.  das  Zurückfuhren 
der  Bilder  auf  ihre  wahren  Urheber  ärgern.  Ja,  ist  es  denn  besser,  einen 
Künstler  aus  Werken,  die  ihm  nicht  zugehören,  zu  charakterisiren  I  Ihm 
ist  das  zweimal  geschehen.  Er  hält  den  Christuskopf  in  Vorderansicht, 
der  in  Berlin  dem  Jan  van  Eyck  zugeschrieben  wird,  für  echt  und  den 
feisten  Kapitän  ebendort  für  Velazquez  und  zieht  daraus  seine  Schlüsse. 
Wien.  Franz  Wickhof£ 


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—    73    — 

Hans  Wolfgang  Singer,  Versuch  einer  Dürer-Bi- 
bliographie. 41.  Heft  der  Studien  zur  deutschen  Kunst- 
geschichte.    Strassburg.  1903.  J.  H.  Ed.  Heitz.  8^  XVI +  98. 

Wer  dann  und  wann  genötigt  ist,  in  dem  von  Singer  neu  heraus- 
gegebenen Müllerschen  Künstlerlexikon  nachzuschlagent  wird  wissen,  dass 
es  recht  häufig  im  Stiche  Iftsst,  irreführt  und  mit,  sagen  wir:  höchst  per- 
sönlichen Urteilen  belastigt,  die  man  in  einem  Werke,  das  sachlich  und 
nur  sachlich  sein  soll,  zum  mindesten  gerne  misste. 

Wie  seinerzeit  die  Neuausgabe  des  Künstlerlexikons,  ist  auch  die 
Dürer-Bibliographie  einem  unleugbaren  Bedürfnis  entgegengekommen.  Ein 
solches  zu  erkennen  und  ihm  flink  Abhilfe  zu  schaffen,  ist  sicherlich  ein 
Verdienst,  das  S.  auch  gewahrt  bleiben  soll.  Für  alle,  die  sich  mit  Dürer  be- 
schäftigen, ist  die  Bibliographie  unentbehrlich:  sie  orientiert  über  Be- 
kanntes und  lehrt  Neues  kennen«  Es  darf  audh  nicht  die  grosse  Arbeit 
verkannt  werden,  die  immerhin  aufgewendet  worden  ist.  Doch  alles  dies 
kann  das  Bedauern  nicht  unterdrücken,  dass  das  Buch,  das  vielleicht  ein  an- 
deres, besseres  unmöglich  gemacht  hat,  so  vielfach  anfechtbar  ist.  Denn 
ebenso  wie  im  Lexikon  finden  sich  auch  in  der  Bibliographie  Lücken  und 
Unrichti  gkeiten. 

Ich  will  dies  mit  einer  Stichprobe,  der  ich  einen  ganz  kleinen  Teil 
des  Buches  unterworfen  habe,  beweisen.  Mir  gerade  wieder  einmal  die 
frühen  Dürer-Zeichnungen  und  ihre  Literatur  ansehend,  habe  ich  nur  das, 
was  S.  im  Anschluss  an  Daniel  Burckhardts  aufsehenerregendes  Buch  mit- 
teilt, nachgeprüft  und  zwar,  wie  ich  ausdrücklich  bemerken  muss,  durch- 
aus nicht  mit  der  Akribie,  die  etwa  ein  Bibliograph  anwenden  müsste. 
Gleichwohl  stiess  ich  hiebei  auf  folgende  Fehler:  S.  42  muss  es  in  den 
ZZ.  3  u.  4  V.  o.  statt  1892  1893  heissen.  Desgleichen  soll  auf  S.  34 
Z.  14  V.  u.  1898  statt  1896|7  stehen.  Femer  fehlen  auf  S.  42  Kri- 
stellers Besprechung  im  Archivio  storico  deH'arte,  V  (l892)  355  und  der 
dritte  Teil  von  Langes  Aufsatz:  Albrecht  Dürers  Jugendentwicklung  in 
den  Grenzboten,  LI  (1892)  II,  551 — 562.  (Langes  Artikel  ist  zwar 
unter  den  Nummern  763 — 765  auf  S.  52  erwähnt,  auf  Nr.  765  aber,  wo 
auf  Burckhardts  Buch  eingegangen  wird,  hätte  am  Schluss  des  ersten 
Abschnittes  von  S.  42  unbedingt  verwiesen  werden  müssen.)  Dass  in  einer 
so  kleinen  Partie  wie  der  überprüften  bei  drei  Zeitschriften  ein  falscher 
Jahrgang  angegeben  ist  und  dass  eine  Bezension,  die  sich  durch  ihre  be- 
sonnene Zurückhaltung  nicht  unvorteilhaft  von  den  anderen,  zitirten  unter- 
scheidet, sowie  ein  notwendiger  Verweis  weggelassen  sind,  charakterisirt, 
denke  ich,  S.s  Arbeitsweise  zur  Genüge. 

Aber  wenn  auch  die  Verlä^slichkeit  das  Haupterfordemis  einer  jeden 
lexikalischen  Arbeit  ausmacht,  so  ist  leider  S.s  Buche  noch  Schlimmeres 
vorzuwerfen  als  üngenauigkeit  und  ünvollständigkeit,  (Belege  für  diese 
wie  für  jene  könnten  leicht  noch  mehr  erbracht  werden.)  Wie  im  Künstler- 
lexikon macht  sich  nämlich  auch  in  der  Bibliographie  und  zwar  vornehm- 
lich in  der  Einleitung  jene  ebenso  anspruchsvolle  wie  leichtfertige  Art 
geltend,  die  über  Dinge  absprechend  urteilt,  die  sie  richtig  zu  bewerten 
ausserstande  ist. 


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—    74    — 

Dass  gleich  zu  Beginn  Thansing  übel  wegkommt,  kann  nicht  wander- 
nehmen.     Es  ist  ja  jetzt  Mode,    an  dem  Begründer  der  modernen  Dürer- 
forschong    kein    gutes  Haar    zu  lassen.      8.  lässt  sich  gerade  noch  herab, 
Thausings  Lebenswerk  > immerhin  bedeutend*  zu  finden,  ja  er  gesteht  ihm 
sogar  > viele  pi*ächtige  Seiten*  zu.     Nichts  liegt  mir  femer,  als  Thausings 
Irrtum     hinsichtlich    der   Stiche    Wenzels    von    Olmütz     entschuldigen  zu 
wollen,  aber  zu  behaupten,  dass  dem  Wiener  Forscher  infolge  dieses  Miss- 
griffes   »von    seinem  Helden    rein   gar  nichts  übrig  geblieben  sei*,  heisst 
denn  doch  den  Mund    allzu   voll   nehmen«     Unverhältnismässig   viel  Platz 
ist  der  moralischen  Vernichtung  von  Dürers   Frau    eingeräumt.      Ist  denn 
diese  Frage,    die  schon  von  Thausing  fast   zu   breit  behandelt  worden  ist, 
wirklich  so  wichtig  oder  auch  nur  so  interessant?      Übrigens  spricht  das 
von  Gümbel   gefundene   und  veröffentlichte  Fragment   von  Agnes'   letztem 
Willen  zugunsten  Thausings.     Die  schwer  zu  deutenden  von  Dürers  Stichen 
bedenkt    S.   mit   dem   Attribut    »abstrus*,    einem    Worte,    das    in    diesem 
Zusammenhang  von  einem  Historiker  wohl  überhaupt  nicht  gebraucht  wer- 
den sollte.    Der  »Versmacherei*  Dürers  wird  »erschreckende  Öde  und  Ge- 
dankenleere* sowie  > selbstgeMlige  Plattheit*  nachgesagt.     Nun  sind  Dürers 
Reime    gewiss    keine   poetischen  Meisterleistungen,    aber   als  Gelegenheits- 
arbeiten   auf   fremdem  Gebiete    auch  nicht  gar  so  schlecht,    man  lese  nur 
z.  B.  die  Verse  zu  B.   132  und  133.     >Die  theoretischen  Werke  beweisen 
nicht  nur,    dass|  Dürer    schlecht  Gedanken  auszudrücken  vermag,    sondern 
auch,  dass  es  ihm  schwer  fällt,  sie  zu  erfassen  und  logisch  zu  verfolgen*. 
Sie  >  bieten  nicht  nur  in  der  Form  ein  Wirrsal,  sondern  auch  dem  Inhalte 
nach*,  »lesen  sich  wie  ein  Collectaneenheft*    und    »machen  den  Eindruck 
von   Protokollen    eines   Disputirvereines*.      Diese   Äusserungen,    denen  S, 
durch  eine  Zusammenstellung  von  vermeintlichen  Widersprüchen  in  Dürers 
Aufzeichnungen  zur  Proportionslehre  die  Krone  aufsetzen  will,  treten,  wenn 
man    den   von   ihm    nebeneinander    abgedruckten    Stellen   nachforscht,  in 
ein    eigentümliches  Licht.     Von  diesen,    die  angeblichen  Widersprüche  in- 
volvirenden  Stellen  ^)  sind  die  ersten  drei  Sätze  verschiedenen  von  L.  und 
F.  auch   auf  verschiedenen  Seiten   gebrachten  Stellen  der  Londoner  Hand- 
schriften entnommen,  während  die  letzten  zwei  Sätze  aus  dem  gleichfalls  von 
L.  und  F.  und  zwar  in  extenso  abgedruckten  ästhetischen  Exkurs  am  Ende 
des  dritten  Buches  der  Proportionslehre  stammen.     In  diesem  Exkurs  aber 
finden  sich  mit  unwesentlichen,  den  Hauptgedanken  völlig  intakt  lassenden 
Änderungen  auch  die  ersten  drei  Sätze;    im  Zusammenhang  des  Exkurses 
nun   sind   die   drei  von    S.   willkürlich    herausgegriffenen    >  Widersprüche* 
(Satz   1  +  2,  Satz  3,  Satz  4  +  5),  wie  sich  jeder  aufmerksame  Leser  leicht 
überzeugen  kann,  —  keine  Widersprüche  mehr !  ^)     S.  beweist  mit  seiner 
Zusammenstellung  also  nicht  die  Verwonenheit  von  Dürers  Gedanken,  son- 
dern   nur,    dass    er  selbst    es    nicht  einmal  der  Mühe  wert  gefunden  h&ti 


')  Sie  sind  übrigens,  was  freilich  in  dieser  Bibliographie  nicht  überrascht, 
schlecht  zitirt.  Die  ersten  zwei  Sätze  stehen  nicht,  wie  dies  bei  S.  der  Fall  ist 
beisammen.  Nur  der  zweite  findet  sich,  was  S.  von  beiden  angibt,  L.  u.  F.,  S.  ^0 
und  zwar  Z.  20.  Der  erste  Satz  steht  L.  u.  F.,  S.  291,  Z.  3  und  nicht  S.  290, 
Z.  1,  wie  es  bei  S.  heisst.  Beim  dritten  Satz  fehlt  die  Angabe  der  Zeile  (9)- 
Nach  dem  fünften  hat  es  nicht  Z.  8,  sondern  32  zu  lauten. 

«)  Die  Sätze  sind  zu  finden  L.  u.  F.,  S.  225,  Z.  10  und  12  und  S.  226,  Z.32. 


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—    75    — 

den  »berühmten*  ästhetischen  Exkurs  ordentlich  durchzulesen,  und  muss 
es  sich  selbst  zuschreiben,  wenn  sich  einem  die  Vermutung  aufdrängt, 
seine  Kenntnis  der  von  ihm  ihm  so  herabgesetzten  Dürerschen  Schriften 
beruhe  blos  auf  den  von  ihm  nur  flüchtig  gelesenen  Exzerpten  in  dem 
Buche  von  L.  und  F. ;  so  würde  es  sich  dann  auch  leicht  erklären,  warum 
Dürers  theoretische  Werke  auf  S.  den  Eindruck  eines  >  CoUectaneenheftes  * 
gemacht  haben.  —  Einen  Anspruch  Anton  Springers  ergänzend,  behauptet 
S.  femer,  Dürer  sei  in  seiner  Entwicklung  gehemmt  worden:  vor  allem 
durch  die  beengenden  Verhältnisse  seines  Hausstandes  und  seiner  Vater- 
stadt, durch  die  Aufträge  des  Kaisers  und  durch  seinen  vertrauten  Um- 
gang mit  den  Humanisten.  Das  alles  ist,  wenigstens  so,  wie  es  $.  vor- 
bringt, gewiss  nicht  richtig.  Sicherlich  war  Dürer  kein  Krösus,  aber  das 
von  ihm  hinterlassene  Vermögen  ist  nicht  unbeträchtlich.  Er  lebte  in  der 
ersten  Stadt  Deutschlands  und  stand  in  Diensten  von  Deutschlands  erstem 
Mäcen.  Karg  und  unpünktlich  bezahlt  wurde  nicht  blos  er:  ähnliches 
widerfuhr  bekanntlich  auch  manchem  grossen  Künstler  im  gepriesenen  Italien. 
»Egoistische  Selbstverherrlichungspläne*  hatte  nicht  nur  Maximilian,  sondern 
wohl  überhaupt  jeder  Benaissancefürst,  selbst  der  kleinste.  Wie  Dürers 
erste  mythologische  Zeichnungen  beweisen,  hat  er  sich  schon  als  blutjunger 
Mensch  aufs  höchste  für  die  Kenntnis  des  Altertums  interessirt,  die  ihm 
dann  später  von  seinen  gelehi-ten  Freunden  so  reichlich  vermittelt  worden 
ist.  Die  »Dictate  von  Maximilians  gelehrten  AUegorienkrämem*  haben 
seine  Künstlerschaft  nicht  beeinträchtigt ;  sie  war  stark  genug,  die  fremden 
Ideen  zu  vollwertigen  Kunstwerken  zu  verarbeiten,  die  lebenskräftiger  sein 
sollten  als  diese  Ideen  selbst.  Man  denke  nur  z.  B.  an  die  »Melan- 
cholie«, deren  humanistischen  Hintergrund  Giehlow  soeben  im  Begriflfe 
steht  aufzuhellen.  Dürer  war  aber  auch  als  »Wortstreiter*  seinen  »schlimmen 
Freunden*,  den  Humanisten,  gewachsen,  was  aus  Melanchthons  glaub- 
würdigem Bericht  über  die  Dispute  Dürers  und  Pirkheimers  deutlich  her- 
vorgeht. —  So  liegen  bei  einsichtiger  Benützung  der  Quellen  die  Ver- 
hältnisse. Was  aus  Dürer  geworden  wäre,  wenn  .  .  .  und,  wenn  nicht  .  .  ., 
das  bietet  für  den  Historiker  keinerlei  Interesse,  damit  mag  sich,  wenn 
er  Lust  hat,  der  Romanschreiber  befassen.  —  Obwohl  ich  nur  an  die  mar- 
kantesten Unrichtigkeiten  und  Schiefheiten  anknüpfte,  habe  ich  mich  doch 
schon  viel  zu  weit  auf  Entgegnungen  eingelassen,  da  ja  die  Dinge,  die 
sich  S.  umzudrehen  bemüht,  längst  festgestellt  sind  oder  sich  von  selbst 
verstehen.  Ich  möchte  nur  noch,  mich  jeden  Kommentars  enthaltend, 
hiehersetzen,  was  S.  vom  Holzschuherporträt  sagt:  »Fast  jeder,  der  vor 
diesem  Bilde  steht,  lässt  sich  von  der  ausserordentlichen  Persönlichkeit 
des  Dargestellten  überrumpeln,  vergisst  aber  ganz,  dass  insoweit  Dürer 
mitspricht,  mit  dem  Werk  der  Weg  zu  Denner  angebahnt  worden  ist*. 

Aber  noch  ein  Gravamen  und  zwar  kein  unerhebliches  habe  ich  vor- 
zubringen: der  Bibliographie  fehlt  es  auch  an  Übersichtlichkeit,  die  doch 
bei  einem  Nachschlagewerk  so  notwendig  ist.  Es  war  eine  unglückliche 
Idee,  die  »wichtigeren  Fachschriften*  zu  numeriren  und  nach  ihren  Zahlen 
zu  zitiren.  Die  35  Nummern  merkt  man  sich  nicht,  und  das  Nachschlagen 
ist  ebenso  lästig  wie  zeitraubend.  Verfehlt  ist  es  femer,  die  fortlaufenden 
Zahlen  der  einzelnen  Titel  mitten  in  die  Zeile  und  nicht  an  den  Band  zu 
stellen    und    ihre  Eeihe    durch    die  gleich    oder    sogar  grösser  gedruckten 


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—    76    — 

Nummern  der  Eenvois  zu  unterbrechen,  wodurch  das  Nachsuchen  vom 
Index  aus,  das  ja  natürlich  die  Regel  ist,  ungemein  erschwert  wird.  An 
der  sachlichen  Einteilung  ist  weniger  zu  bemängeln,  nur  hätte  die  Rubrik 
»Varia*  mit  geringer  Mühe  enger  gehalten  werden  können  und  wären 
meines  Erachtens  die  Abschnitte  C  8  und  C  9  (»Festreden,  Jahrhundert- 
feier, Ehrenbezeugungen  etc.«  und  » Gedichte,  Dramen, Novellen  überDörer«) 
leicht  zu  missen,  wenn  die  alten  Schriftsteller,  die  Dürer  zitiren,  möglichst 
vollständig  angeführt  wären ;  es  ist  z.  B.  Lomazzo  nicht  genannt.  Die  Be- 
merkungen, die  durchaus  nicht  konsequent  hie  und  da  einer  Literatnr- 
angabe  angehängt  sind,  geben  selten  das,  was  man  von  ihnen  vor  allem 
verlangt:  eine  knappe  sachliche  Charakteristik  der  betreffenden  Arbeit.  Be- 
sonders hierin  hätte  Dodgsons  Kritische  Cranach-Bibliographie,  ein  auch 
sonst  vortreffliches  Werkchen,  vorbildlich  sein  sollen. 

S.  nennt  mehr  mit  Vorsicht  als  Bescheidenheit  sein  Buch  einen  Ver- 
such. Es  ist  auch  nicht  mehr  als  ein  solcher  und  noch  dazu  kein  ge- 
lungener. 

Wien.  Arpad  Weixlgärtner. 


Alfred  Gotthold  Meyer.  Donatello.  Knackfosa'sche  Künstler- 
monographien LXV.  Bielefeld  und  Leipzig  1903.  8^  S.  131.  Mit  Porträt 
und  140  Abbildungen  nach  Skulpturen. 

Simon  Fechheimer.  Donatello  und  die  Relief kunst  Eine  Kunst- 
wissenschaftliche Studie.  Zur  Kunstgeschichte  des  Auslandes  Keft  XVH 
Strassburg  1904.   8^  S.  96.    Mit  IG  Lichtdrucktafeln. 

Frida  Schottmüller.     Die  Gestalt  des  Menschen  in  Donatellos 
Werk.     Zürich.  1904.  8«  S.  56. 

Die  etwas  herablassende  Behandlung,  die  Donatello  im  Cicerone  er- 
fahren hat  und  noch  mehr  die  augenverdrehende  Begeisterung  des  Beise- 
Proletariats  för  Filippino  und  Boticelli  haben  es  verschuldet,  daß  man  dem 
grössten  Meister  der  florentinischen  Quattrocentokunst  lange  weniger  Beach- 
tung schenkte  als  manchem  Kunsthandwerker,  ja  auf  Grund  einer  eingebildeten 
ästhetischen  Überlegenheit  sogar  Worte  des  Tadels  fand  für  einen  Meister, 
der  zu  den  grössten  Bahnbrechern  in  der  Geschichte  der  Kunst  aller  Zeiten 
gezählt  werden  muss.  Erat  in  den  letzten  Jahren  hat  man  wieder  begonnen  sich 
mit  Donatello  eingehender  zu  beschäftigen  und  zwar  erfreulicher  Weise  nicht 
nur  im  Rahmen  einer  biographischen  Monographie,  sondern  zum  guten  Teil 
auch  vom  Gesichtspunkte  allgemeiner  entwicklungsgeschichtlicher  Probleme. 

Das  Buch  Meyers  bildet  einen  Band  der  Knackfuss-Serie.  Ich  weiss 
nicht,  welches  Programm  für  diese  Sammlung  theoretisch  besteht,  nach  den 
einzelnen  Bänden  zu  schliessen,  scheint  man  den  Autoren  eine  vollständige 
Freiheit  gegeben  zu  haben  die  Aufgabe  nach  ihrem  Ermessen  zu  gestalten. 
Es  gibt  Bände,  die  als  eine  willkürliche  und  skrupellose  Kompilation  an- 
gesehen werden  müssen  (wie  z.  B.  die  von  Knackfuss  selbst  geschriebenen)^ 
dann  solche,  welche  eine  populäre  Darstellung  mit  einer  Popularisirung 
bestimmter  Partei-  und  Tagesideen  verwechseln  und.  in  einer  für  daa  große 
Publikum    berechneten    Schilderung   nicht    minder   sorglos   Behauptungen 


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—     77     — 

aufstellen,  die  erst  auf  Grund  einer  eingehenden  wissenschaftlichen  Unter- 
suchung zu  beweisen  wären  (wie  z.  B.  im  Tintoretto  von  Thode),  dann 
Arbeiten,  welche  ein  kritisches  Besumö  der  bisherigen  Forschung  enthalten 
(wie  der  schöne  Band  über  die  Brüder  van  Eyck  von  Kaemerer)  und 
schliesslich  solche,  die  es  versuchen,  ohne  auf  die  einzelnen  kritischen 
Fragen  einzugehen,  auf  Gnmd  der  bisheiigen  Forschung  ein  selbständiges 
geschlossenes  Bild  von  der  Persönlichkeit  und  künstlerischen  Bedeutung 
ihres  Helden  zu  entwerfen  (wie  der  vorliegende  Band). 

Nur  beide  letzteren  Grattungen  haben  eine  wissenschaftliche  Berechti- 
gung. Es  wäre  wohl  töricht  von  einer  populären  Monographie  neue 
Lösungen  und  Entscheidungen  in  strittigen  Fragen  zu  verlangen,  doch  mit 
allem  Nachdruck  muss  Gewicht  darauf  gelegt  werden,  dass  die  Darstellung 
auf  einer  wissenschaftlichen  Grundlage  beruht,  d.  h.  von  wissenschaftlich 
bewiesenen  Tatsachen  ausgeht  und  zweifelhaftes  Material  und  hypothetische 
Behauptungen  entweder  vermeidet  oder  wenigstens  als  solche  ausdrücklich 
bezeichnet. 

Dem  Buche  Meyers  ist  in  dieser  Beziehung  nur  gutes  nachzurühmen. 
Zu  loben  wäre  vor  allem  das  radikale  Überbordwerfen  manchen  unnützen 
Baiastes,  der  bisher  dem  Werke  Donatellos  angehängt  wurde  und  das  Bild 
von  seiner  Entwicklung  verhüllte.  Meinem  Dafürhalten  nach  dürfte  man 
freilich  künftig  darin  noch  weitergehen.  Im  allgemeinen  mag  nicht  viel 
daranliegen,  wenn  In  einer  populären  Monographie  die  Scheidung  zwischen 
Werkstattarbeiten  und  Originalwerken  des  Meisters  nicht  so  streng  ist, 
als  es  möglich  wäre,  doch  so  schlechte  und  unbedeutende  Schülerwerke 
wie  der  David  der  Casa  Martelli  sollten  doch  nicht  zur  Charakteristik  des 
Meisters  verwendet  wei*den.  Eine  wenn  auch  nur  bedingte  Einbeziehung  des 
sog.  Niccolo  da  üzzano  oder  der  Terakottabüste  in  London  in  das  Werk 
Donatellos  scheint  mir  heute  nicht  mehr  gerechtfertigt  zu  sein,  da  so 
schwerwiegende  Bedenken  gegen  den  Donateilischen  Ursprung  dieser  Werke 
geäussert  wurden,  dass  es  angezeigt  gewesen  wäre  sie  nicht  in  Betracht 
zu  ziehen,  so  lange  jene  Einwände  nicht  widerlegt  würden  und  das  um  so 
mehr  als  die  florentinische  Büste  heute  das  populärste  Werk  Donatellos 
sein  dürfte.  Nicht  zustimmen  kann  ich  der  Behauptung  Ms.,  dass  die 
drei  Büsten  des  »Uzzano*,  des  Berliner  Giovannino  und  der  Londoner  Hei- 
ligen gerade  in  ihren  jetzt  beargwöhnten  Eigenheiten  verwandt  sind,  wor- 
aus man  schliessen  könnte,  dass  es  sich  um  eine  einheitliche  entweder 
in  den  Rahmen  der  Kunst  Donatellos  fallende  oder  nicht  fallende  Gruppe 
handeln  würde.  Während  bei  dem  Berliner  Giovannino  die  etwas  über- 
triebene Belebung  des  Kopfes  und  die  manirirte  Darstellung  Verdacht  er- 
regen könnte,  die  jedoch  gewiss  nicht  die  Grenzen  der  Quattrocentokunst 
überschreitet,  ist  es  beim  Uzzano  die  genialistische  und  pathetische  Auf- 
fassung und  die  breite  grossflächige  Behandlung  der  Formen,  die  uns  diese 
Büste  als  ein  Werk  der  florentinischen  Nachahmer  Michelangelos  aus  dem 
zweiten  Viertel  des  Cinquecento  erkennen  lässt  und  bei  der  Londoner  Hei- 
ligen wiederum  die  klassizistische  Eleganz  und  eine  aflfektirte  Zierlichkeit, 
die  dafür  spricht,  dass  der  Autor  unter  den  florentinischen  Zeitgenossen 
des  Giovanni  da  Bologna  gesucht  werden  muss. 

Sorgfältig  wie  die  Sichtung  der  Werke  Donatellos  ist  in  dem  Buche 
Meyers  auch  die  Datirung,   wobei  eine  Beihe  überzeugender  Umdatirungen 


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Yorgenommen  wird,  als  deren  glücklichste  ich  die  spätere  Ansetzung  d^ 
schreitenden  Johannes  des  Täufers  im  Bargello  ansehen  möchte.  Dass  der 
Erucifix  in  Sa.  Croce  später  datirt  werden  mass  als  man  bisher  getan 
hat,  ist  seitdem  bereits  von  Frida  Schottmüller  hervorgehoben  worden. 
Anch  in  den  zwanziger  Jahren  noch  unerhört  kühn  und  vorgeschritten 
wäre  dieser  Heiland  ein  Jahrzehnt  früher  geradezu  ein  kunstgeschichtliches 
Wunder. 

Die  Einteilung  des  Buches  Ms.  ist  keine  streng  chronologische,  son- 
dern versucht  die  Werke  Donatellos  nach  ihrem  inneren  Zusammenhang 
zu  gruppiren.  Das  scheint  mir  ein  grosser  Nachteil  der  sonst  sehr  an- 
schaulich und  anregend  geschriebenen  Schilderung  der  Entwicklung  Dona- 
tellos zu  sein.  Wie  die  Werke  Donatellos  eingeteilt  werden,  ersieht  man 
aus  den  Kapitelüberschriften.'  I.  Statuarische  Charakterfiguren.  IL  Anfllnge 
der  Erzählungskunst.  Denkmalplastik.  Beliefbilder.  III.  Klassizismus. 
IV.  Grossbetrieb  dekorativer  Plastik  in  Florenz.  1433 — 1443.  V.  Gross- 
betrieb historischer  Plastik  in  Padua  1443 — 1453.  VI.  Altersstil  1453 
bis  1466.  Es  ist  richtig,  dass  diese  Überschriften  eine  ärgere  Einschach- 
telung  befurchten  lassen,  als  sie  in  der  Schilderung  selbst  durchgeführt 
wurde,  aber  immerhin  beeinträchtigt  diese  Einteilung  auch  tatsächlich  das 
Bild  von  der  Entwicklung  und  historischen  Bedeutung  Donatellos  In  einer 
durch  einzelne  verbindende  Sätze  nicht  gutzumachenden  Weise.  Ja  es 
scheint  mir,  dass  an  diesem  Mangel  nicht  nur  die  Einteilung  schuld  ist, 
sondern  auch  die  Auffassung  Ms.  von  der  Entwicklung  Donatellos,  eine 
Auffassung,  ohne  der  diese  Einteilung  überhaupt  nicht  möglich  wäre  und 
die  nach  meiner  Überzeugung  falsch  ist.  Zu  welchem  Missverständnisse 
die  Zusammenstellung  der  antiken  Einflüsse  mit  einem  bestimmten  Lebens- 
abschnitte Donatellos  führen  muss,  ist  schon  von  Swarzenski  in  einer  Be- 
sprechung des  Buches  Ms.  betont  worden  i)  und  nun  auch  durch  die  noch 
zu  besprechende  Untersuchung  von  Frida  Schottmüller  besonders  deutlich  zu 
Tage  getreten.  Doch  derselbe  Mangel  haftet  auch  sonst  der  Verbindung 
bestimmter  Lebensperioden  Donatellos  mit  bestimmten  Kunstkategorien  an. 
Jeder  Leser  muss  den  Eindruck  gewinnen,  als  ob  das  Suchen  oder  Schaffen 
des  Meisters  in  verschiedenen  Jahrzehnten  durch  verschiedene  Ziele  be- 
stimmt gewesen  wäre,  wobei  die  merkwürdige  einheitliche  Entwicklung 
Donatellos,  wie  wir  sie  bei  keinem  andern  Meister  selbst  Tizian  nicht 
ausgenommen,  beobachten  können,  vollkommen  zerrissen  wird  und  verloren 
geht.  Diese  von  der  Jugend  an  bis  zum  Tode  fortschreitende  Ausge- 
staltung bestimmter  plastischer  Probleme  durch  Donatello  hätte  bei  einer 
Schilderung  seiner  künstlerischen  Bedeutung  vor  allem  hervorgehoben  und 
verfolgt  werden  sollen,  denn  darin  besteht  nicht  nur  das  auffallendste 
Charakteristikon  seiner  künstlerischen  Laufbahn,  sondern  auch  eine  Tat- 
sache von  einer  kaum  hoch  genug  anzuschlagenden  entwicklungsgeschicht- 
lichen Bedeutung.  Die  italienische  Kunst  hätte  sich  nie  zu  einer  solchen 
Höhe  entwickeln  können,  wenn  nicht  ein  genial  begabter  Künstler,  dem 
ein  langes  Leben  vergönnt  wurde,  bestimmte  künstlerische  Probleme  zu 
immer  neuer  Lösung  und  zu  ununterbrochen  fortschreitender  Entwicklung 


M  In    der    Kunstchronik    1904.     Heft    12.     Dazu    die    Erwiderung   Meyers, 
daselbnt  Heft  22. 


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—     79    — 

gebracht  hätte.  Das  Lebenswerk  Donatellos  bedeutet  deshalb  für  die  Ge- 
schichte der  italienischen  Kunst  unendlich  mehr  als  die  Werke  sämtlicher 
seiner  florentinischen  Zeitgenossen  zusammen.  Doch  diese  Überzeugung 
gewinnt  man  aus  dem  Buche  Meyers  nicht.  Jeder  Leser  wird  das  Buch 
mit  der  Überzeugung  aus  der  Hand  legen,  dass  Donatello  sich  in  der 
zweiten  Lebenshälfte  durch  neue  Aufgaben  von  den  Idealen  seiner  Jugend 
zu  neuen  Aufgaben  und  neuen  Idealen  gewendet  hat,  so  dass  er  in  Be^ug 
auf  die  statuarische  Kunst  bereits  im  Georg  den  Höhepunkt  erreicht,  später 
in  einer  »klassizistischen  Erzählungskunst*  und  in  dekorativen  Aufgaben 
bewunderungswürdige  Werke  geschaffen  hat,  schliesslich  aber  in  seniler 
Willkürlichkeit  >  gesprächiger  wurde,  als  ein  guter  Erzähler  sein  darf*. 
Liegt  dieser  Einteilung  und  Wertmessung  nicht  noch  das  Dogma  der 
Burckhardtschen  Ästhetik  zu  Grande,  die  die  Kunst  mit  dem  selbsterfun- 
denen Masstabe  einer  doktrinären  Harmonie  und  Monumentalität  bemessen 
hat,  für  die  auch  die  letzten  Bilder  Tintorettos,  das  höchste  und  ent- 
wickeltste, was  er  je  malte,  nur  eine  unwürdige  Sudelei  gewesen  sind? 

Schön  und  überzeugend  schildert  Meyer  den  Zusammenhang  der  Kunst 
Donatellos  mit  der  Gotik  (S.  4l).  Doch  wenn  er  die  Erbschaft,  die  Do- 
natello von  der  gotischen  Kunst  empfangen  hat,  mit  dem  verglichen 
hätte,  was  der  Meister  der  Nachwelt  hinterlassen  hat,  so  hätte  er  den 
grossen  Befreiungsprozess  nicht  nur  auf  die  erste  Hälfte  des  Lebens  Do- 
natellos beziehen  können.  Auch  dem  Giorgio  haften  noch  gotische  Ar- 
chaismen an,  die  Donatello  in  spätem  Jahren  überwanden  hat  und  nicht 
das  Basen  eines  eigensinnigen  Greises  sind  die  Beliefs  der  Kanzeln  in  S. 
Lorenzo,  sondern  das  souveräne  Walten  des  Meisters  in  Aufgaben,  deren 
Lösung  ihm  die  Kunst  zu  verdanken  hat. 

Wie  sich  diese  Befreiung  nach  und  nach  in  der  Darstellung  des 
Menschen  vollzogen  hat,  darüber  belehrt  uns  die  Studie,  die  in  der  be- 
scheidenen Form  einer  Dissertation  von  Frida  Schottmüller  veröffentlicht 
wurde.  Das  kleine  Bändchen  ist  sehr  inhaltreich.  In  knapper  und  prä- 
ziser Weise  und  dabei  äusserst  anschaulich  wird  zunächst  die  allgemeine 
Entwicklung  der  Freifigur,  dann  die  Entwicklung  der  Darstellung  des  Kör- 
pers und  des  Gewandes  und  zum  Schlüsse  die  Entwicklung  der  Aktdar- 
stellung bei  Donatello  geschildert.  Bis  zur  vollen  Evidenz  wird  man  da 
belehrt,  dass  das  Leben  Donatellos  in  allen  diesen  Problemen  ein  ununter- 
brochenes Fortschreiten  zu  freieren  Lösungen  gewesen  ist.  Sind  die  ersten 
Statuen  Donatellos  noch  gotisch  gebunden  und  unbeweglich,  so  flutet 
bereis  bei  den  Paduaner  Figuren  >  der  Rythmus  natürlicher  Bewegung  unge- 
brochen durch  den  ganzen  Körper*,  in  der  Judith  wagt  der  Meister  den 
kühnen  Versuch,  zwei  gleich  grosse  Körper  plastisch  zusammenzuordnen, 
ja  in  den  zwei  Asketenfigaren  von  Siena  und  Florenz  ist  es  ihm  gelungen, 
eine  momentane  Bewegung  treu  festzuhalten  und  in  kleinen  spätem  Bronze- 
flguren  ringt  er  sich  vollends  zur  vollkommenen  Freiheit  räumlicher  Vor- 
stellung durch,  was  dann  von  Michelangelo  in  monumentale  Kunst  umge- 
setzt warde.  Dieselbe  progressive  Beihe  kann  man  auch  in  der  Darstellung 
des  Gewandes  und  des  Körpers  beobachten.  Besonders  das  Kapitel,  welches 
die  Gewandung  behandelt,  ist  ungemein  lehrreich  und  neu  in  seiner  Art. 
Denn  wenn  auch  die  Arbeiten  Langes  manche  Anregung  dazu  geboten 
haben  mögen,    so   ist    doch  meines  Wissens    noch  nie  der  Versuch  unter- 


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—     8ö     - 

nommen  worden,  formengeschichtlich  die  Gewandung  der  Renaissanceskalptur 
zu  untersuchen  und  wie  notwendig  eine  solche  Untersuchung  ist,  wird 
man  einsehen,  wenn  man  bedenkt,  dass  bis  zum  Cinquecento  sich  die  Ent- 
wicklung der  Plastik,  wie  richtig  Ton  F.  Seh.  hervorgehoben  wird,  fast 
ausschliesslich  an  Gewandfiguren  vollzogen  hat.  Zwei  aufsteigende  Ent- 
wicklungsreiheu  laufen  da  nebeneinander.  Einesteils  werden  die  Gewänder 
in  ihrer  plastischen  Gestalt  von  Figur  zu  Figur  freier  und  natürlicher 
gestaltet,  indem  sie  nach  und  nach  den  Charakter  eines  konventionellen 
Motivs  verlieren  und  sich  den  Eörperformen  anpassen,  die  letzteren  immer 
ungezwungener  hervorhebend,  ohne  dass  dabei  das  Gewand  seine  eigene 
Selbständigkeit  verlieren  würde,  andemteils  steigert  sich  parallel  ununtei> 
brochen  auch  die  stoffliche  Treue  der  Gewanddarstellung  bis  zum  lücken- 
losen Naturalismus. 

Eine  besonders  wichtige  Feststellung,  die  vielleicht  von  vielen  geahnt 
doch  nie  ausgesprochen  und  zusammenhängend  dargelegt  wurde,  enthält 
die  Untersuchung  über  die  Aktdarstellung  bei  Donatello,  in  welcher  der 
Nachweis  geführt  wird,  dass  die  Fortschritte  in  der  Darstellung  des  nackten 
Körpers  bei  Donatello  auf  eine  wahrscheinlich  unbewusste  Übernahme  der 
Darstellungsnormen  der  Antike  zurückgeführt  werden  muss.  Die  beispiel- 
losen Fortschritte,  welche  die  Werke  Donatellos  in  der  Darstellung  des 
nackten  menschlichen  Körpers  gegenüber  der  vorangehenden  und  gleich- 
zeitigen Kunst  bedeuten,  sind  weniger  auf  ein  unmittelbares  Naturstudiom 
zurückzuführen,  als  auf  diese  Aufnahme  des  antiken  Formenkanons,  wie 
durch  einen  geistvollen  Vergleich  des  ersten  Krucifixes  Donatellos  mit  jenen 
Brunelleschis  bewiesen  und  an  spätem  Werken  weiter  verfolgt  wird.  EJs 
sei  mir  erlaubt,  einige  Worte  daran  zu  knüpfen.  Im  Anfang  des  XV.  Jahr- 
hundertes  gelangte  die  gotische  Kunst  in  der  Durchbildung  der  natui*a- 
lischen  Probleme  soweit,  dass  die  Bedeutung  der  künstlerischen  Aufgaben, 
die  mit  der  Darstellung  des  nackten  menschlichen  Körpers  zusammen- 
hängen, wieder  verstanden  werden  konnte.  Solange  an  den  gotischen 
Figuren  die  Gewandung  von  dem  Körper  nicht  losgelöst  gewesen  ist^  hatte 
der  menschliche  Körper  keine  eigentliche  künstlerische  Funktion,  man  sah 
ihn  ja  nicht  und  die  wenigen  nackten  Figuren,  die  geschaffen  werden 
mussten,  konnten  daran  nichts  ändern.  Was  wir  an  ihnen  beobachten 
können,  ist  nicht  eine  konsequente  Entwicklung  der  Darstellungsnonnen, 
wie  in  der  griechischen  Kunst,  sondern  ein  unsicheres  Herumtasten.  Doch 
die  ununterbrochene  Ansammlung  von  Naturbeobachtungen,  welche  das 
Charakteristiken  der  Entwicklung  der  gotischen  Kunst  besonders  im 
Norden  bildet,  führte  nach  und  nach  dazu,  dass  sich  die  Gewandung  von 
den  Köi*pem  loslöste  und  dass  man  langsam  gelernt  hat,  sie  nicht  mehr 
als  eine  starre  willkürlich  gotisch  geschwungene  Masse  darzustellen,  son- 
dern durch  das  Medium  der  Umhüllung  auch  die  Formen  und  die  Be- 
wegung der  umhüllten  Körper  zu  beobachten,  so  dass  man  langsam  auf 
diesen  Umwegen  dazukam,  das  Problem  der  gewandlosen  Figur  neu  wieder  zu 
begreifen  und  zu  lösen.  So  stehen  nur  scheinbar  die  Figuren  des  ersten  Men- 
schenpaares vom  Genter  Altare  als  ein  zeitloses  Wunder  da  und  sind  ein  Doku- 
ment, dass  die  in  der  gotischen  Kunst  errungene  neue  künstlerische  Anschau- 
ung vom  menschlichen  Körper  so  weit  vorgeschritten  war,  dass  sie  einem 
Beschauer,  der  ihre  Genesis  nicht  kennt,  als  eine  nicht  nur  unmittelbare. 


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sondern  auch  vollkommen  freie  Natumachahmung  erscheinen  könnte.  Wenn 
wir  aber  diese  berühmten  Aktfigaren  des  Genter  Altares  mit  einer  antiken 
AktBtatae  vergleichen,  entdecken  wir  leicht,  dass  in  Bezug  auf  statuarische 
Freiheit  und  künstlerische  Aneignung  der  formalen  Elemente  des  körper- 
lichen Organismus  jene  frappante  Natoraufiiahme  weit  noch  hinter  der 
Antike  zurückstand.  Es  ist,  als  ob  alle  die  glänzenden  und  scheinbar  un- 
übertrefflich wahren  Beobachtungen  noch  immer  auf  eine  bewegungslose 
Puppe  gemalt  worden  wären.  Diese  innere  statuarische  Unfreiheit  in  der 
Darstellung  des  menschlichen  Körpers  zu  überwinden,  war  also  die  Auf- 
gabe, welche  der  Naturalismus  in  jener  Zeit  zu  lösen  hatte  und  es  ist 
nicht  zu  berechnen,  wie  lange  die  Kunst  noch  gebraucht  hätte,  um  etwa 
bis  zu  der  Kunst  Lysipps  und  der  folgenden  Zeit  zu  gelangen,  wenn  sich 
das  antike  Erbe  nicht  erhalten  hätte.  Während  man  im  Norden  durch 
einen  äussern  imitativen  Naturalismus  weiter  zu  gelangen  bestrebt  ge- 
wesen ist,  entdeckte  man  in  Italien  die  Antike  als  ein  Bepositorium  sta- 
tuarischer Erfahrungen  und  in  einer  beispiellos  raschen  Entwicklung  eignet 
sich  ein  grosser  Bildhauer,  Donatello,  das  an,  was  im  Altertume  jahr- 
hundertelanger Evolution  bedurfte.  Während  Giorgio  noch  unbeweglich 
wie  eine  Portalstatue  steht,  wird  in  der  Judithgruppe  bereits  der  Versuch 
gemacht,  zwei  plastische  Körper  in  vollkommen  freier  statuarischer  Dar- 
stellung zu  einander  in  Beziehung  zu  stellen  und  das  Misslingen  dieses 
Versuches  beweist  nur,  wie  kühn  er  gewesen  ist.  Wenn  wir  das  in  Er- 
wägung ziehen,  so  erscheint  uns  die  Bedeutung  Donatellos  noch  in  einem 
anderen  Lichte,  denn  diese  Neueroberung  der  statuarischen  Freiheit  war 
das,  was  die  Entwicklung  der  Kunst  in  Italien  bestimmte  und  was  Italien 
für  lange  Zeit  die  Führung  in  der  Kunst  gegeben  hat.  Michelangelo  wäre 
ohne  diese  Eroberung  nicht  möglich  gewesen,  die  von  Donatello  so  weit 
durchgeführt  wurde,  als  es  nur  in  den  Grenzen  der  alten  naturalistischen 
Kunstprobleme  möglich  gewesen  ist.  Wenn  man  in  Alterswerken  des  Meisters 
wie  in  den  merkwürdigen  Anachoreten-Figuren  aber  auch  sonst  einen  ge- 
steigerten bis  zu  letzten  Konsequenzen  gehenden  Naturalismus  der  Motive 
beobachten  kann,  bedeutet  das  keine  neue  innere  Wandlung  des  Künstlers, 
sondern  beweist,  dass  jene  Rezeption  der  antiken  statuarischen  Möglich- 
keiten, so  weit  sie  für  die  Kunst  des  Quattrocento  in  Betracht  kamen, 
vollzogen  war,  so  dass  das  alte  die  ganze  Kunst  der  Gotik  und  der 
Eenaisance  besonders  aber  auch  das  ganze  Schaffen  Donatellos  begleitende 
Streben  nach  > eindringlicher  Wahrheit«  durch  formale  Probleme  unbe- 
hindert zu  den  äussersten  Leistungen  gelangen  konnte.  So  ist  auch  darin 
das  Leben  Donatellos  eine  ununterbrochen  fortschreitende  Entwicklung,  in 
einem  Künstlerleben  vollzieht  sich  da,  was  wir  sonst  in  einer  Folge  von 
Generationen    sich  ereignen  zu  beobachten  gewohnt  sind. 

Man  kann  kaum  absehen,  wie  sich  die  italienische  Kunst  entwickelt 
hätte,  wenn  neben  Donatallo  dem  Bildhauer,  auch  Masaccio  dem  Maler 
ein  langes  Leben  beschieden  gewesen  wäre.  Um  so  wichtiger  ist  es  aber 
zu  erfahren,  wie  sich  Donatello,  dem  es  allein  vergönnt  gewesen  ist,  die 
Führung  in  der  florentinischen  Kunst  zu  behalten,  zu  jenem  Problem 
seiner  Kunst  verhielt,  welches  sich  am  nächsten  mit  der  Malerei  berührte. 
Das  Buch  Meyers  enthält  zwar  manche  feinsinnige  und  anregende  Be- 
merkung  über  Donatellos  Beliefstil,    doch   eine   zusammenhängende   Schil- 


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derung  dessen  Entwicklung  findet  man  ^darin  nicht  Umsomebr  ist  es  zu 
bedauern,  dass  man  aucb  aus  der  Untersucbung,  die  seitdem  dieser  Seite 
der  Kunst  Donatellos  gewidmet  wurde,  nicbts  lernt  als  höchstens  —  wie 
eine  solche  Untersuchung  nicht  zu  machen  ist. 

In  einem  schwulstigen  ungeniessbaren  Stil,  in  dem  einesteils  die   herr- 
liche poetische  Sprache   des  Autors  des  Zarathustra  in  unverantwortlicher 
Weise   verzerrt   und    die  berühmt   gewordene  Schwerftüligkeit   des    Hilde- 
brand tschen  Buches   weit   überholt  wird,    schildert    S.  Fechheimer  die  Ent- 
wicklung des  Reliefstiles  in  der  Antike  und  in  der  Kunst  Donatellos,   denn 
»zwischen  dem   1.  und  15.  Jahrhundert  liegt  als  ein  Belief,  das  Ansprach 
auf  Eigenart  machen  kann,  einzig  das  Romanische,  aber  auch  dieses  nicht 
als    Vermittlungsübergangsglied,    sondern   als    eine  Insel    für    sich*.      Für 
den  Kundigen   dürfte  dieser  einzige  Satz  genügen,   um  zu  erkennen,    wel- 
cher Art    das  Buch  Fechheimers    ist.     Der  Grundgedanke    des  Buches  ist, 
dass    die  Geschichte    des  Reliefs  bis  zu  Donatello    drei  Phasen  durchlfiaft, 
die  vom  Lyrismus  über  das  Epos    zum  Drama.     »Am  Anfang  nämlich  im 
ägyptischen  Relief,  geschieht  dies :  in  eine  Masse  chaotisch  und  starr  kommt 
Trieb  und  Ordnung,  sie  beginnt  zu  singen.     Im  griechischen  Relief   ladet 
die  Masse    weiter    aus.      Sie    ist    erfahrener    geworden   und  erzählt.     Und 
dann  vergehen  Jahrhunderte,  bis  in  die  Masse  so  viel  Intelligenz  und  Ge- 
fühl und  Erlebnis  eingedrungen  ist,    dass    sie  ein  neues  Bewegungsschau- 
spiel,   diesmal    ein  wirkliches  Schauspiel   aufführen    kann,    dessen  mise  en 
sc^ne  sie  den  Händen  Donatellos  anvertraut*.     Der  Konflikt  zwischen  dem 
Hintergrand  »der  starren  Masse  und  den  Figuren,  die  die  Bewegung,  das 
Leben  vorstellen*  sei  ein  tragischer  und  ist  von  Donatello,  der  dazu  darch 
neuplatonische  Ideen  angeregt  wurde,    zu  einem  Raumdrama  erhoben  wor- 
den, in  dem    der  »Raumwahn«  zum  Ausdrucke  kommt,    der  das  Quattro- 
cento von  anderen  Zeiten  unterscheidet.   (»Windstille  herrschte  in  dem  leeren 
Raum  seiner  feeele,    auf  ihren  Grunde  schlummerten  ungestört  die  Wogen 
des  Zeitbewusstseins  *,    so    charakterisirt  Fechheimer    Cosimo  Medici).     Mit 
Donatello  wird  die  Entwicklung  des  Reliefs  abgeschlossen —  »unfruchtbar, 
unnotwendig   ist  alles,  was  seitdem  —    bis  in  unsere  Tage   hinein  —  an 
Reliefs  zusammengearbeitet  wurde*.  Fechheimer  hält  die  Reliefs  Donatellos  »für 
Offenbarungen,    deren  Verständnis  keine  historische  Kenntnis  allein,    keine 
Kenntnis    von    der  Entwicklung    der  italienischen  Kunstform  allein,   keine 
Kenntnis  vcn  dem  allgemeinen  Kulturstand  der  Zeit  allein,  und  alle  diese 
Kenntnisse  verbunden,  nicht  vermitteln  können*,    und  von  diesem  Stand- 
punkte analysirt  er  einzelne  Reliefs  des  Meisters  etwa  in  dieser  Weise :   » Die 
sogenannte  Himmelfahrt :  Vollzogen  ist  in  diesem  Relief,  worauf  die  beiden 
anderen  ruckweise  vorbereiteten :  Christus  hat  sich  vom  Banne  des  Hinter- 
grundes befreit :  er  hat  sich  selbst  zum  Hintergrund  —  erlöst,  zum  Hinter- 
untergrund alles  Menschlichen*,  wobei  zum  Schluss  eine  Parallele  zwischen 
der   Entwicklung   Ibsens    und   Donatellos   gezogen  wird.      Es    sei  mir  er- 
lassen, mich  mit  diesen  Ausführungen  auseinanderzusetzen.     In  Italien  ist 
es    Sitte,    dass    bei   Jubiläen    und    anderen   festlichen  Veranlassungen   der 
Lokalhistoriker,    der  zugleich  der  Lokaldichter  zu  sein  pflegt,    über  diesen 
odar  jenen  Künstler  eine  Rede  hält,  in  der  er  sich  bemüht,  irgendwelchen 
geistreichen    Gesichtspunkt,    wie    etwa   Raffael   war    der  Maler    der    Liebe, 
oder  Correggio  war  der  Maler  der  Grazie,    geltend  zu  machen.     An  diese 


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etwa  in  Bimini  oder  Modena  von  Mädchen  und  Gymnasiasten  bewunderte 
schöne  Literatur  könnte  man  bei  der  Lektüre  des  Buches  Fechheimers 
denken,  wenn  es  nicht  doch  von  jenen  Erzeugnissen  in  zweifacher  Weise 
verschieden  wäre :  die  naiven  Interpretationen  sind  durch  einen  ästhetischen 
Galimathias  ersetzt  und  die  schön  gedrechselten  Fräsen  durch  einen  manirirten 
unverständlichen  Giargon.  Mit  der  Wissenschaft  hat  aber  das  Buch  ebenso 
wenig  zu  tun  wie  jene  Beden.  Deshalb  wollen  wir  es  auch  unterlassen,  die 
zahlreichen  falschen  historischen  Behauptungen  zu  widerlegen,  ^s  ist 
nicht  nötig,  dass  man  erst  widerlegt,  dass  >an  der  Innerlichkeit  und  ür- 
sprünglichkeit  von  Giovanni  Fisanos  Lineament  alle  Beeinflussungs-  und 
Vererbungstheorien  zuschanden  v^erden*,  oder  »dass  die  architektonische 
und  zeichnerische  Perspektive  die  Errungenschaft  einer  allgemeinen  Kultur 
ist,  die  plastische  und  malerische  hingegen  die  Errungenschaft  der  Kultur 
von  Einzelseelen,  von  Einsamen*,  dass  man  beweist,  dass  die  Anerkennung 
des  Kindes  in  Padua  nicht  von  Pollajuolo  sein  kann,  oder  dass  sich  Do- 
natello  nicht  in  der  Beweinung  Christi  in  S.  Lorenzo  »als  75jähriger  zum 
erstenmale  zur  Macht  und  Hoheit  der  Geschlechtsliebe  bekannte*. 

So  bleibt  eine  Geschichte  des  Reliefstiles  Donatellos  noch  immer  ein 
pium  desiderium.  Es  sei  uns  auch  tliesbezöglich  eine  Bemerkung  gestattet. 
Meyer  übernahm  wohl  mit  Reserve  die  alte  Theorie,  dass  der  Keliefstil 
Donatellos  durch  Squarcione  beeinflusst  wurde,  (den  Fechheimer  sogar 
schon  als  den  genialen  Squarcione  bezeichnet).  Man  sollte  doch  schoa 
einmal  diesen  Schneidermeister  und  Kunsthändler  von  Padua  ausser  Spiel 
lassen.  Es  kann  doch  kein  Zweifel  sein,  dass  das  Verhältnis  umgekehrt 
gewesen  ist.  Wohl  nicht  auf  Squarcione,  von  dessen  vormantegneskem 
Stil  wir  nichts  wissen,  doch  auf  Mantegna  hatte  der  Reliefstil  Dona- 
tellos einen  ausschlaggebenden  Einfluss  und  nicht  nur  auf  Man^ 
tegna.  Das  merkwürdige  an  den  nachrömischen  Reliefs  Donetellos  und, 
was  sie  auch  von  den  älteren  Werken  unterscheidet,  die  noch  nach  den 
trecentesken  Prinzipien  oder  als  zaghafte  Versuche  einer  neuen  perspek- 
tivischen Lösung  komponirt  sind,  unterscheidet,  ist  die  Anordnung  einer 
Reihe  von  Figuren  ganz  am  Rande  des  dargestellten  Bildraumes  und  zwar 
so,  dass  sie  entweder  mit  einzelnen  Gliedern  aus  der  vorderen  Relieffläche 
herausragen,  oder  sich  direkt  vorbeugen  und  hinter  welchen  weitere  Figuren- 
reihen in  wachsender  Abflachung  den  Bildraum  ausfüllen.  Durch  diese  Art 
der  Komposition  vnirde  eine  in  der  Gotik  und  Frührenaissance  beispiellose 
Illusion  der  Raumvertiefung  erzielt.  Wenn  wir  jedoch  diesen  Reliefstil  zurück- 
verfolgen, so  gelangen  wir  ebenfalls  zur  Antike,  wo  wir  ihn  an  den  grosseu 
Triumphalreliefs  vriederfinden.  Wie  in  dem  statuarischen  Problem,  so  ge- 
langte auch  in  dem  Problem  der  Baumdarstellung  die  neue  Kunst  des 
Abendlandes  zu  einem  Punkte,  wo  eine  Renaissance  der  antiken  Errungen- 
schaften wieder  stattfinden  konnte,  die  sich  während  des  zweiten  römischen 
Aufenthaltes  Donatellos  vollzogen  hat.  Dieser  Zusammenhang  äussert  sich 
noch  in  einer  anderen  besonders  augenfälligen  Weise.  In  ungewohnter 
Art  sind  den  Pilastem,  welche  das  Tabernakel  in  St.  Peter  an  den  Seiten 
flankiren,  zwei  auf  vorspringenden  Sockeln  stehende  Gruppen  von  Putten 
vorgestellt,  und  mit  Recht  bemerkt  Meyer,  dass  durch  dieses  Motiv  die 
Raumwirkung  des  architektonischen  Gehäuses  gesteigert  wird.  Es  ist  nicht 
eine   Erfindung  Donatellos.      So  sonderbar   das   klingen    mag,    sowohl  die 


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architektonische  Anlage  des  Tabernakels  als  sein  plastischer  Schmuck  wurde 
durch  Beminiszenzen  an  antike  Triumphbogen  bestimmt.  An  diese  er- 
innert der  ganze  schwere  Aufbau  des  Schreines,  die  neben  der  Türöffnung 
vorspringenden  Pilaster,  die  Gliederung  der  Base,  die  Puttos,  die  unten 
eine  Scheibe  tragen  und  sich  auf  dem  die  Türe  bekränzenden  Giebel  ge- 
lagert haben  —  auf  den  Triumphbogen  sind  es  Victorien  —  besonders  aber 
an  den  Eonstantinsbogen,  die  schwere  breite  reliefgeschmückte  Attika  mit 
den  auf  Eonsolen  vorgestellten  Figuren  von  Putten,  die  sogar  im  Stand- 
motiv an  die  Barbaren  des  Eonstantinsbogens  erinnern.  Dieses  Motiv  wird 
auch  unten  vor  den  Pilastern  angebracht.  In  demselben  Jahre  als  Dona- 
tello  dieses  Werk  schuf,  hatte  er  den  Festapparat  beim  Einzug  Kaiser 
Sigismunds  zu  leiten  und  vielleicht  dabei  einen  Triumphbogen  zu  errichten 
(Meyer  64). 

Dieselbe  Anordnung,  welche  Donatello  bei  dem  Tabernakel  in  St.  Peter 
noch  nach  den  römischen  Vorbildern  architektonisch  verwendet,  benützt  er 
in  den  paduanischen  Beliefs,  als  ein  plastisches    Mittel  zur  Erhöhung  der 
Baumillusion.   Auch  da  sind  den  architektonischen  Gliedern  der  Dargestel- 
lung, welche  bis  an  den  Band  des  dargestellten  Baumes  gehen,  noch  Figuren 
vorgestellt,    wodurch  in  dem  Belief  besonders  zwingend  der  Eindruck  der 
Bäumlichkeit  und  Vertiefung  erweckt  wii'd.  Dieselbe  Art  der  Baumvertiefung 
duich  auf  den  Band  gestellte  und  aus  der  Bildfiäche  vorspringende  Figuren 
oder  durch  einzelne  der  architektonischen  Einteilung  des  Bildes  vorgesetzten 
Gestalten  finden  wir  jedoch  bei  Tizian,  Tintoretto  und  Paolo  Veronese.  Während 
man  sich  im  Norden  abmühte,  das  Baumproblem  im  Bilde  durch  die  Aas- 
gestaltung des  Mittelplanes  zu   lösen,    wurde  in  Italien  dadurch,    dass  im 
XV.  Jahrhundert  ein  Bildhauer   die  Führung  in  der  Eunst  hatte,   die  der 
antiken  Plastik   entnommene  Lösung   in    die  Malerei   neu   eingeführt  und 
weiter  ausgebildet.    Nicht  nur  Michelangelo,  auch  Tizian  wäre  ohne  Dona- 
tello  nicht  möglich  gewesen   —  doch  Michelangelo   und  Tizian  bedeuten 
das  Schicksal  der  ganzen  folgenden  bildenden  Eunst  in  Italien. 

Wien.  Max  Dvofäk. 


H.  Spitzer:  Hermann  Hettners  kuDstphilosophische  Anfange  und 
Literarästhetik.  (Untersuchungen  zur  Theorie  und  Geschichte  der 
Ästhetik,  erster  Band).  Graz,  Leuschner  und  Lubenskys  üniversitäta- 
buchhandlung  1903.  XVII  und  506  S. 

Hermann  Hettner  ist  uns  als  einer  der  geistreichsten  Vertreter  jener 
Gelehrtengeneration  wert,  die  von  der  spekulativen  Philosophie  der  ersten 
Hälfte  des  XIX.  Jahrhunderts  unbefriedigt,  sich  den  historischen  Einzel- 
wissenschaften zuwandte  und  doch  dank  ihrer  allseitigen  sowohl  philo- 
sophischen als  literarischen  und  historischen  Bildung  in  der  Detail- 
forschung nicht  aufging,  sondern  ihr  neue  Gesichtspunkte  und  hohe  Ziele 
zu  weisen  wusste.  Hettner  war  von  Beruf  Archäologe  und  ist  als  Direktor 
der  kgl.  Antiken  Sammlungen  in  Dresden,  deren  Eatalog  er  veröffentlicht 
hatte,  gestorben.  Seine  besten  Leistungen  liegen  auf  dem  Gebiete  der 
Literaturgeschichte;    doch  hat  er  ein  lebhaftes  Interesse  fär  die  bildenden 


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Künste  und  ihre  Entwichlung  bekundet  und  nicht  nur  einen  populären,  heute 
stofflich  längst  veralteten  und  daher  vergessenen  Abriss  der  antiken  Kunst- 
geschichte (Vorschule  zur  bildenden  Kunst  der  Alten ;  Oldenburg,  Schulze, 
1848.  2  Bände)  und  zahlreiche  im  engsten  Sinne  kunstgeschichtliche  Ein- 
zeluntersuchungen veröffentlicht,  sondern  auch  durch  Broschüren  und  Zei- 
tungsartikel über  Künstler  seiner  Zeit  in  das  Gretriebe  der  Gegenwarts- 
kritik eingegriffen.  Die  reifste  Frucht  dieser  Bestrebungen  liegt  in  den 
»Italienischen  Studien  zur  Geschichte  der  Renaissance*  vor,  deren  Vorzüge, 
die  auf  eingehender  Kenntnis  der  Literaturgeschichte  beruhenden  Dar- 
legungen von  Beziehungen  zwischen  den  bildenden  Künsten  und  der  Lite- 
ratur, auch  die  Eigenheit,  wenn  man  will,  Beschränktheit  seiner  Anschau- 
uDgen  über  bildende  Kunst  bezeichnen.  Verbindet  sich  auch  in  allen 
diesen  Schriften  mit  der  historischen  Untersuchung  das  ästhetische  ßaison- 
nement,  so  wird  man  doch  erstaunt  sein,  in  der  vorliegenden  Schrift  ge- 
rade Hettner  gleich  R.  Wagner  und  Gubitz  als  Vertreter  einer  positi- 
vistischen Ästhetik  und  als  Schöpfer  einer  Reform  betrachtet  zu  sehen,  die 
sich  zum  Ziele  setzt,  die  Ästhetik  in  Kunstwissenschaft  und  Kunstgeschichte 
aufzuheben.  Die  Untersuchungen  über  die  Verwendung  ästhetischer  Ter- 
minologien und  über  das  Verhältnis  von  Kunstwissenschaft  und  Ästhetik, 
die  Spitzer  mit  der  Analyse  von  Hettners  Schriften  verknüpft,  verdienen 
schon  ihres  Gegenstandes  wegen  einen  Bericht  in  diesen  Blättern,  umso- 
mehr  als  sich  die  vor  nicht  allzulanger  Zeit  noch  so  feindlichen  Wissen- 
schaften der  Ästhetik  und  Kunstgeschichte  wieder  zu  nähern  beginnen; 
hat  doch  ein  hervorragender  Vertreter  des  letzteren  Faches  mit  dem  Wunsche, 
dais  jede  kunstgeschichtliche  Monographie  ein  Stück  Ästhetik  enthalten 
möge,  Hettners  Programm  von  neuem  aufgenommen.  Es  bedarf  daher 
keiner  Rechtfertigung,  wenn  wir  an  der  Hand  von  Spitzers  Buch  die  oft 
erörterte  Frage  nach  dem  Verhältnis  der  beiden  genannten  Wissenschaften 
neuerdings  zur  Diskussion  stellen. 

Spitzer  beginnt  mit  der  Besprechung  von  zwei  in  Wigands  Viertel- 
jahrsschrift während  der  Jahre  1844  und  1845  erschienenen  Aufsätzen, 
mit  denen  Hettner  seine  literarische  Wirksamkeit  eröffnete.  Der  eine  >Zur 
Beurteilung  L.  Feuerbachs*,  der  eine  Verteidigung  Feuerbachs  gegen  die 
hämische  Kritik  von  Konstantin  Frantz  enthält,  orientirt  über  Hettners 
philosophische  Interessen;  der  zweite  > Gegen  die  spekulative  Ästhetik**) 
richtet  sich  gegen  Hegels  Ästhetik  und  gegen  die  Umgestaltung  derselben, 
die  F.  Th.  Vischer  in  einer  1843  in  Jahrbüchern  der  Gegenwart  gedruck- 
len  Arbeit  vorgeschlagen  hatte  und  die  den  Grundriss  seines  später  aus- 
geführten Systems  darstellt.  Eine  kurze  Angabe  des  Inhalts  dieser  metho- 
dologisch noch  heute  interessanten  Schrift,  die  den  Ausgangspunkt  der 
Spitzerschen  Untersuchungen  bildet,  wird  willkommen  sein.  Hettner  kri- 
tisirt  nicht  den  Grundbegriff,  sondern  eine  abgeleitete  Bestimmung  der 
Hegel- Vischerschen  Ästhetik,  das  Verhältnis  von  Natur  und  Kunst.  Er  ist 
damit  einverstanden,  »dass  das  Kunstwerk  eine  organische  Welt  in  sich 
sei    und    die  Idee    desselben    sich    durchaus    unabhängig  von    äusserlichen 


>)  Beide  Aufsätze  Bind  in  den  von  Anna  Hettner  herausgegebenen  »Kleinen 
Schriften*  (Braunschweig  Vieweg  1884,  S.  145—163  und  S.  164— 20S)  wieder 
abgedruckt  worden. 

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fremden   Bestimmungen    ihre    angemessene   Ausdracksform    frei    aus    sich 
heraus  erschaffe*.     Wer  aber  die  Kunst  als  eine  Verbesserung  der  Natur, 
das  Kunstschöne   nur    als   eine  Aufsammlung    und  organische  Verbindung 
der  in  der  Wirklichkeit  vorhandenen  mannig&ch  getrübten  und  zerstreuten 
EinzelschGnheiten  auffasst,  führt  den  manieristischen  Idealbegriff,  den  Win- 
kelmann   von  den  Caracci    und  den   italienischen  Manieristen  übernommen 
hatte,    in    einer   der  Grundidee  des  Systfems  widersprechenden  Weise  fort 
Gilt    die  Kunst    als    das  Herausarbeiten    des   Geistes    aus  der   materiellen 
Welt,    so  dass,    wie  Hegel  will,    >der  von  allen  Seiten  her  in  Endlichkeit 
ver»tnckte  Mensch  die  Hegion  einer  höheren  substantiellen  Wahrheit  sucht, 
in  welcher   alle   Gegensätze    und  Widersprüche    des  Endlichen   ihre    letzte 
Lösung  und  die  Freiheit  ihre  volle  Befriedigung  finden  können*  so  moss  die 
Kunst   als   die   niedrigste  weil    erste   Stufe  dieses   fortschreitenden  Beini- 
gungsprozesses    angesehen   werden.     Dann  aber  wird  die  Entwicklang  der 
Kunst  in  der  Geschichte  den  Todeskeim  in  sich  tragen,  weil  der  Geist  in 
der  Kunst   noch    sinnlich    ist    und  die  Kunst  eine  mithin  unangemessene, 
mangelhafte,   zu  vernichtende  Stufe   des  Geistes    bildet.      Kur  einmal,    im 
klassischen  Ideal,  erscheint  sie  auf  kurze  Zeit  vollkommen  berechtigt;  das 
symbolische   und    dns   romantische    weisen    auf  die  Grenzen    hin,    die  der 
Kunst  gezogen  sind,  weil  dort  die  Idee  die  Materie  nicht  vollkommen  be- 
wältigen kann,  während  sie  hier  als  reine,  die  äusseren  Formen  überragende 
Innerlichkeit  'die    Schranken    der   Kunst    durchbrechen    und    sie    auflösen 
muss.     Gegen    diese  Auffassung   des  Schönen    beruft   sich  Hettner  auf  die 
künstlerische  Praxis,    die  überall,    wo  sie   auf  dem  faden  Verscbönerungs- 
prinzip  wurzelt,    keinen    das  Bild   der  Zeit    und  Nationalität  lebendig  ab- 
spiegelnden Stil,    sondern   nur    lebenslose  Kopien,  Formen  von  inhaltloser 
Idealität  schafft ;  er  weist  auf  die  Geschichte  hin,  die  zeigt,  dass  nicht  ab- 
strakte Idealität  und  beziehungslose  Schönheit  der  Ursprung  der  Kunst  sei» 
sondern    der    lebendige  individuelle  Gedanke.      >Wenn  daher  die  spekula- 
tive Ästhetik,    so    fährt  er  fort,    trotz    ihrer    höheren  Einsicht  in  die  freie 
Selbstgestaltung  des  künstlerischen  Inhalts  durch  die  Nachwirkungen  ihres 
historischen  Ursprungs   sich    mehr   als  Recht   ist,   noch    an  die  Idealitäts- 
theorie festklammert,    so    entsteht   nunmehr  die  Forderung,    dass  sie  auf- 
gebe, Wesen    und  Genesis   der  Kunst   aus   der  Beschränktheit  der  in  Ein- 
zelheiten   und   äusserlichen  Zufall   verzettelten    unmittelbaren  Wirklichkeit 
abzuleiten*.     Nur  wenn  sie  das  unbeschränkte  Bedürihis  des  menschlichen 
Geistes  sich  in  seinem  ganzen  Wesen  auszudrücken,    zum  Ausgangspunkte 
macht,  wird  sie  die  Feuerprobe  der  Empirie  nicht  zu  scheuen  haben.    Auf 
die  Auffassung   und  Darstellung,    nicht    auf  den  Gegenstand  kommt  es  in 
der  Kunst  an,  was  Bumohr  mit  Becht  betont  hatte.     Wenn  man  auch  an 
der  Einsicht  der  spekulativen  Philosophie  von  der  Identität  der  Natur  und 
des  Geistes  festhalten  muss,  so  folgt  aus  diesem  Prinzipe  noch  nicht,  dass 
Geist   und  Denken   einander   in    dem  Sinne    gleichzusetzen  sind,    als  man 
unter  Denken    nur   das   reine    begriffliche   Denken    versteht.      Die    stillen 
Züge,    die   frische  Fülle    und    der    sinnliche  Zauber  des  Individuellen,  die 
nicht  Gegenstand    der  Sprache,    sondern  der  Sinne,    der  Anschauung,  Em- 
pfindung   und  Liebe    sind,    werden  auch    sinnlich  individuell  erfasst.     Die 
Kluft   zwischen    dem  Einzelnen    und  Allgemeinen    füllt  der  von  der  farb- 
und  herzlosen  Abstraktion  unbefriedigte  Geist,  durch  die  Kunst  aus,  jene 


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Denk-  und  Darstellongsweise,  in  der  nicht  wie  in  der  Sprache  das  sinn- 
lich-frische Wesen  des  Individuellen  verflüchtigt  wird,  sondern  in  seiner 
ganzen  Fülle  vor  Augen  tritt.  »Die  Kunst  ist  Sprache,  nichts  als  Sprache, 
aber  eine  ernstere  als  die  begriflTliche  und  in  diesem  spezifischen  Unter- 
schiede eine  wesentliche  und  notwendige  Ergänzung  des  wissenschaftlichen 
Denkens.  Erst  Wissenschaft  und  Kunst  zusammengenommen  sind  der  volle 
Ausdruck  des  theoretischen  Geistes^.    (Kl.  Schriften  S.  184). 

Damit  ist  der  Ausgangspunkt  und  das  Grundprinzip  der  anthropo- 
logischen Kunsttheorie  bestimmt.  Di^  Kunstwissenschaft  ist  nichts  als 
eine  Explikation  der  in  diesem  liegenden  Bestimmungen.  Theorie  und 
Geschichte  treten  in  einen  innigeren  Zusammenhang  als  in  den  früheren 
Systemen.  Die  Theorie  umfasst  zwei  Teile,  die  Betrachtung  der  ideal  ge- 
setzten Sinnlichkeit  des  Menschen,  die  wir  als  die  spezifische  Grundlage 
der  Kunst  erkannt  haben,  d.  h.  die  Lehre  von  der  Phantasie  oder  Ästhetik 
und  die  Lehre  von  der  Darstellung  oder  vom  Stile.  Hettner  betont  die 
Bedeutung  der  von  der  Hegeischen  Ästhetik  geringschätzig  behandelten 
Betrachtung  von  Material  und  Technik.  Für  die  Kunst  ist  das  Material 
dasselbe,  was  die  Materie  für  die  Natur.  Aus  der  durchgängigen  Eifüllung 
der  Stofforderungen  folgt  der  Charakter  der  verschiedenen  Kunstgattungen 
und  ihrer  Ausdrucksweisen.  Daher  ist  die  Trennung  technischer  und 
philosophischer  Kunstbetrachtung  unstatthaft.  Die  aus  der  Natur  des  sinn- 
lichen Materiales  sich  mit  Notwendigkeit  ergebenden  Stilgesetze  darf  keine 
einseitig  aprioristische  Konstruktion  überspringen.  >Die  Lehre  dieser 
Stilgesetze  ist  gewissermassen  die  Elementargrammatik  der  Kunst,  als  solche 
aber  ihr  Anfang  und  Ende.*  Leben  bekommen  diese  Formen  aber  erst 
durch  den  Inhalt,  der  in  ihnen  schöpferisch  wirkt;  den  lebendigen  Hauch, 
der  das  eigentliche  Geheimnis  der  Kunst  ist  und  ihre  uralten  ewigen  Formen 
ewig  neu  umschafft,  bildet  der  geschichtliche  Inhalt,  der  sich  in  ihnen 
ausprägt.  Mithin  liegen  in  der  künstlerischen  Darstellung  selbst  wieder 
zwei  Momente ;  das  eine,  der  Stil,  die  durch  die  Stofforderungen  gegebene 
Gesetzmässigkeit,  f^lt  allein  der  Theorie  heim;  das  andere  ist  fiüssig  wie 
das  Leben  der  Geschichte  und  daher  ausschliesslich  Gegenstand  geschicht- 
licher Betrachtung.  >So  mündet  die  spekulative  Ästhetik  ohne  Bückhalt 
in  die  Kunstgeschichte,  d.  h.  nämlich  in  die  Geschichte  derselben  in  ihrer 
ganzen  Breite  und  äusserlichen  Abhängigkeit  von  Religion  und  National- 
sitte. Dadurch  hört  die  Trennung  einer  philosophischen  und  empirischen 
Kunstwissenschaft  auf.  Auf  der  einen  Seite  steht  nicht  die  Philosophie, 
auf  der  anderen  die  Empirie  wie  technische  Theorie,  historische,  positive 
Kunstgelehrsamkeit,  die  sich  feindselig  ausschliessen,  sondern  beide  sind 
wesentlich  Eins,  wie  ihr  Gegenstand  nur  einer  und  ein  und  derselbe  ist 
Dies  ist  die  einzig  mögliche,  aber  durchweg  notwendige  Lösung  einer 
Antinomie,  an  der  nicht  allein  die  spekulative  Ästhetik,  sondern  mit  ihr 
die  gesamte  Philosophie  leidet*  (Kl.  Schriften  S.  207). 

Spitzer  geht  bei  der  Kritik  der  Aufstellungen  Hettners  von  einem 
bestimmten  Gesichtspunkt  aus.  Er  ist  Formästhetiker  im  Sinne  Eobert  Zim- 
mermanns und  unternimmt  es,  die  Berechtigung  einer  Ästhetik  als  Wissen- 
schaft der  ästhetischen  Gefühle  nachzuweisen.  Er  ergreift  somit  in  eigener 
Sache  gegen  Hettner  Partei  und  das  hat  ihn  in  mancher  Beziehung  gegen 
Hettner  ungerecht  werden  lassen.  Doch  gerade  deshalb  hat  er  die  schwachen, 


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Ihinkte    seiner  Beweisfrihmng   erkannt  und   in  einer   auch  för  den   Histo- 
riker anregenden  Weise  zur  Darstellung  gebracht. 

Hettner   operirt   gegen  Hegel    scheinbar    im    Sinne  Feuerbachs.       Die 
Wertachätzung    der  Sinnlichkeit,    die  Berufung    auf   die  Empirie    und   Ge- 
schichte   als  Instanzen    gegen   aprioristische   Konstruktionen   lassen    daran 
denken,    dass    er    mit    den    grundsätzlichen  Positionen    des  Verfassers    der 
»Theogonie«  einyerstanden  sei.     Tatsächlich  betrifft  die  Anlehnung  an  den 
Positivismus   Äusserlichkeiten ;    von    einem    prinzipiellen    Bruche    mit    der 
spekulativen  Philosophie  kann  keine  Rede  sein.      Die  Lehre  von  der  Ver- 
schönerung  der  Natur    durch    die   Kunst,    die   manieristische   I*lealtheorie, 
gegen  die  sieh  Bettners  Angriffe  in  erster  Linie  richten,  ist  nur  eine  Neben- 
bestimmung  der    spekulativen  Ästhetik,  die  mit  ihr  nicht  notwendig  ver- 
bunden   zu  werden   braucht   und  von  einigen    ihrer  Vertreter  auch   preis- 
gegeben  worden   ist.     Seine  Erklärung   des  Schönen,    Komischen  und  Er- 
habenen sowie   der  Hauptgattungen   der  Poesie   durch   dialektische  Wan<l- 
lungen,   welche   in  dem  gleichwohl   als  fest  in  sich  geschlossene  untrenn- 
bare Einheit  bezeichneten  Verhältnis   zwischen  Idee  und  Einzelsxistenz  die 
Verhältnisglieder  eingehen  können,  die  Definition  der  Empfindung  als  Creist 
in  Form  blosser  Natürlichkeit  und  eine  Menge  anderer  Bestimmungen   be- 
wegen sich  ganz  in  dem  Geleise  der  spekulativen  Philosophie.    Wie  stark  und 
wie  verderblich   der  Einfluss   Hegels   auf  Hettner   war,    weist  Spitzer  sehr 
hübsch  an  der  ästhetischen  Terminologie  von  einigen  seiner  kleineren  kritischen 
Schriften   nach,    die  die  durch  die   spekulative  Ästhetik  angerichtete  Ver- 
wirrung,   die   falsche  Verwendung   hochtrabender   metaphysischer  Begriffe, 
den  Hang,    >in  Formen  des   höchsten  religiös^philosophischen  Bewus^tsefns 
die  Ursachen  der  einzelnen  Oeschmacks-  und  Kunstrichtungen  aufzuladen, 
somit  Kunst-  und  Schönheitssinn  zu  dienenden  Werkzeugen  der  Metaphysik 
zu  machen*   aufs  instruktivste   erläutern.      Man   mag   heute  über  die  Be- 
hauptung, dass  erst  eine  Weltanschauung,  die  einen  Spinoza  möglich  machte, 
die  holländische  Landschaftsmalerei  begründen  konnte,  oder  dass  die  christ- 
liche Plastik   der  Versuch    sei,    >das   seiner  Natur   nach  Extravagante   auf 
seinen  inneren  Schwerpunkt  zurückzuführen*,  lächeln;  Ableger  dieser  Be- 
trachtungsweise,  die   mit  Hilfe   halb  verstandener  geschichtsphilosophischer 
Leitsätze  ein  angeblich  tieferes  Verständnis  historischer  Erscheinungen  her- 
beiführen  will,   kann   man   auch   in   der   modernsten    kunstgeschichtlichen 
Literatur  entdecken. 

Ti'otz  alledem  hat  Spitzer,  wie  mir  scheint,  nicht  genugsam  hervor- 
gehoben, worauf  es  Hettner  ankam  und  worin  das  Verdienst  dieser  kleinen 
Schrift  besteht.  Sie  endet  mit  dem  Vorschlage,  die  spekulative  Ästhetik 
in  eine  sehr  unklar  umgrenzte  Theorie  der  künstlerischen  Auffassung  und 
Darstellung  und  in  eine  »denkende  Geschichtschreibung*  aufzulösen.  Spitzer 
nimmt  dieses  >  Reformprogramm  *  sehr  ernst  und  verwendet  zirka  200  Seiten 
auf  den  Nachweis,  dass  sich  die  Forschungsgebiete  der  Ästhetik  und  der 
Kunstwissenschaft  nicht  decken.  Dieser  Nachweis,  der  mit  einer  sel- 
tenen Kenntnis  älterer  und  neuerer  ästhetischer  Literatur  geführt  wird,  ist 
an  und  für  sich  sehr  belehrend,  lenkt  aber  die  Aufmerksamkeit  von  der 
Hauptsache  vollständig  ab  und  wenn  man  Hettner  nicht  um  jeden  Preis 
zum  Ästhetiker  machen  will,  wie  Spitzer  es  tut,  wird  man  seine  Vorschläge 
auch  billiger  beurteilen  können.     Er  wollte  nicht  neue  Grundlagen  für  die 


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Ästhetik,  sondern  für  die  Kunstgeschichte  schaffen.  In  der  Denkweise  der 
HegeFschen  Philosophie  erzogen  (seine  Dissertation  handelt  de  logices  Ari- 
stotelicae  speculativo  principio),  empfand  er  die  starken  Anregungen,  die 
sie  für  eine  umfassende  entwicklungsgeschichtliche  Betrachtung  der  Kunst 
bot,  sah  aber  zugleich  die  Schwierigkeiten,'  welche  die  normative  Bestim- 
mung der  ästhetischen  Objekte  der  unbefangenen  Erforschung  der  Tatsachen 
in  den  Weg  legte.  Das  ästhetische  Urteil  musste  von  den  Schranken  be- 
freit werden,  die  ihm  die  schematische  Typisirung  historischer  Entwicklungs- 
stufen (die  oben  angeführten  Beispiele  beweisen,  wie  oft  er  ihr  trotz  bes- 
seren Wissens  zum  Opfer  gefallen  ist)  aufzwang.  Sein  Ziel  war  somit 
nicht  Ästhetik,  sondern  (beschichte  und  sein  Ausgangspunkt  nicht  der  speku- 
lative Positivismus  Feuerbachs,  sondern,  wenn  ich  mich  so  ausdrücken  darf, 
der  historische  Kumohrs.  In  den  ersten  beiden  Abhandlungen  der  » Italieni- 
schen Forschungen *,  die  »Haushalt  der  Kunst <  und  » Verhältnis  der  Kunst 
zur  Schönheit^  überschrieben  sind,  hatte  sich  dieser,  ohne  Hegel  zu  kennen, 
mit  dem  klassizistischen  Idealisirungsprinzip  auseinandergesetzt,  die  geringe 
Rolle,  welche  der  Gregenstand  gegenüber  der  Auffassung  und  Darstellung 
in  der  bildenden  Kunst  spielt,  betont  und  von  der  Beurteilung  durch  den 
Vergleich  mit  einem  von  der  Antike  abgeleiteten  Schönheitsideale'  auf  die 
Würdigung  jedes  einzelnen  Werkes  nach  den  individuellen  Bedingungen 
seiner  Entstehung  verwiesen.  Ausser  der  Antike  sollten  auch  >die  sitt- 
liche Anmut  vori-aphaelscher  Italiener,  die  Treue  und  Genüglichkeit  gleich- 
zeitiger Deutscher,  der  umfassende  Sinn  der  Zeitgenossenschaft  Baphaels, 
sogar  die  volle  Empfindung,  in  welcher  die  Holländer  im  sechszehnten 
Jahrhundert  sich  dem  Ausdruck  des  ihnen  sinnlich  Vorliegenden  hinge- 
geben*, Anspruch  nicht  nur  auf  historische,  sondern  auch  auf  ästhetische 
Bedeutsamkeit  haben.  Hettner  erkannte  die  Tragweite  einer  solchen  An- 
schauung für  die  Erkenntnis  historischer  Kunst  und  wendete  die  Argu- 
mente, die  Rumohr  gegen  Winkelmann,  Lessing,  Femow  u.  a.  gebraucht 
hatte,  gegen  Hegel.  Trotzdem  entfernt  sich  sein  Standpunkt  beträchtlich 
von  dem  Rumohrs.  Dieser  hatte  während  eines  langen  Aufenthaltes  in 
Italien  nicht  nur  gründliche  historische  Kenntnisse,  sondern  auch  ein  per- 
sönliches Verhältnis  zur  Kunst  gewonnen,  dem  er  ohne  weit  hergeholte  meta- 
physische Begründung  Ausdruck  verlieh.  Er  schrieb  mit  dem  Selbstbewustsein 
eines  gereiften  Mannes,  der  die  gesicherten  Ergebnisse  einer  sorgiUltigen 
Einzeluntersuchung  einer  »zur  Hälfte  begründeten,  zur  andern  Hälfte  in 
der  Luft  schwebenden  Kunsthistorie*  vorziehen  konnte.  Hettner  fehlte, 
als  er  sich  zu  einem  Angriffe  gegen  die  spekulative  Ästhetik  anschickte, 
das  Zutrauen  zu  einer  blos  auf  die  Empirie  gegründeten  Wertschätzung; 
vielleicht  mochte  er  vermöge  seiner  besonderen  Veranlagung  die  Beruhi- 
gung, welche  ein  durchgebildetes  System  der  Geisteswissenschaften  ge- 
währt, trotz  aller  Zweifel  an  der  Giltigkeit  der  Voraussetzungen  nicht  ent- 
behren. So  war  er  genötigt,  um  seinem  Forschungsgebiet  die  notwendige 
Selbständigkeit  wenigstens  theoretisch  zu  sichern,  in  dieses  System  selbst  ein- 
zugreifen ;  um  die  Kunstgeschichte  von  der  Bevormundung  durch  die  Ästhetik 
zu  erlösen,  drehte  er  in  jugendlichem  Übereifer  das  Abhängigkeitsverhältnis 
wie  es  bisher  bestanden,  um  und  unterwarf  die  Ästhetik  der  Kunstgeschichte. 
Man  wird  demnach  seine  reformatorischen  Thesen  in  Hinsicht  auf  die  Ästhetik 
nicht   allzu    tragisch    nehmen    dürfen;    Spitzers  Ergebnisse,    soweit  sie  die 


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Selbständigkeit  der  seit  Hettner   ausgebauten  psychologischen  Ästhetik  be- 
treffen, bleiben  zu  Recht  bestehen. 

Die   andere  Seite   der  Frage,    wie    sich  die  Kunstgeschichte  dem  von 
Hettner  aufgestellten  Programm  gegenüber  zu  verhalten  habe,  hat  Spitzer,  was 
ihm  als  Ästhetiker  auch  nicht  yerhoben  werden  kann,  nur  mit  wenigen  Be- 
merkungen gestreift.      Sieht  man  von  den   metaphysischen  Bahmenbestim- 
mungen  ab,  so  hat  es  eine  überraschende  Ähnlichkeit   mit  Ansichten,    die 
in  jüngster  Zeit   ausgesprochen  worden   sind.      Mehr   denn  je   fühlt    maji 
gegenwärtig  die  Nötigung  von  der  sogenannten  rein  historischen  Betrachtung 
der  Kunstwerke  abzugehen,  die  ja  nicht  einmal  für  die  Lösung  der  kriti- 
schen oder  antiquarischen  Probleme  yollständig  zureicht.     Kunstgeschicht- 
liehe  Darstellungen  knüpfen  mit  Vorliebe  an  ästhetische  Theorien  an  (man 
erinnere    sich   des   kanonischen  Ansehens,    dessen   sich   z.   B.   Hildebrands 
> Problem   der  Form*  erfreut)  und   schon   sind  einige  Kunsthistoriker  mit 
mehr  oder  weniger  Glück  unter  die  Ästhetiker  gegangen.     Hettner  scheint 
somit  insoweit  Recht  zu  behalten,  dass  sich  Ästhetik  und  Kunstgeschichte 
in  einer  viel  innigeren  Verbindung  befinden,  als  diejenigen  annehmen,  die 
einer  vollständigen  Trennung  beider  das  Wort  reden.     Über  die  Art  dieser 
Verbindung  hat  man  sich  auf  Seite  der  Kunstgeschichte  nicht  verständigt ; 
man  überlässt  sich  der  Empirie,    gibt  bewusst  oder  unbewusst  herrschen- 
den Vonirteilen  aller  Art  Raum  oder  betreibt  eine  irreguläre  Ästhetik  auf 
eigene  Faust.      Es    steht  mir  nicht  zu,    hier   etwa  den  Richter  spielen  zu 
wollen  oder  eine  Lösung  dieses  verwickelten  Problems  zu  geben;  vielleicht 
können  aber  die  folgenden  Bemerkungen  eine  Klärung  anbahnen  und  auf 
Aufgaben  hinweisen,  die  sowohl  für  die  Kunstgeschichte  als  für  die  Ästhetik 
bedeutungsvoll  sind. 

Man  kann  fast  keine  auch  noch  so  untergeordnete  Frage  der  Kunst- 
geschichte behandeln,  ohne  mit  spezifisch  ästhetischen  Werturteilen  ope- 
riren  zu  müssen.  Handelt  es  sich  um  Stilkritik  und  ähnliches,  so  findet 
man  an  der  allgemein  befolgten  Empirie  sowie  dem  Consensus  der  Sachver- 
ständigen Unterstützung  und  eine  Art  Kontrole.  Grössere  Meinungsverschie- 
denheiten finden  erst  statt,  wenn  man  zu  Problemen  der  Darstellung  ge- 
langt. Das  allgemeine  Bestreben  geht  auch  hier  dahin,  die  Wertschätzung 
möglichst  zu  uniformiren.  Zwei  Richtungen  lassen  sich  da  vielleicht  unter- 
scheiden: man  sucht  das  Werturteil  von  dem  Gebiet  des  Ästhetischen  aui 
das  der  Künstlerpsjchologie,  auf  naturwissenschaftliche  Gebiete  u.  dergl. 
abzudrängen,  oder  man  packt  den  Stier  gleichsam  bei  den  Hörnern  und 
liefert  sich  einer  in  sich  geschlossenen  ästhetischen  Theorie  mit  oder  ohne 
Vorbehalte  aus;  in  dem  einen  Falle  pflegt  man  dann  entweder  die  jeweilige 
beliebte  Kunstsprache  der  Maler-  und  Bildhauerwerkstätten,  die  Schlagworte 
der  Kunstkritik  und  -Politik  oder  biologische  und  psychologische  Termini 
zu  vernehmen;  in  dem  anderen  wird  man  in  die  Metaphysik  versetzt  und 
dann  gelten  Erwägungen,  wie  sie  Spitzer  den  Gewaltsprüchen  Hettners 
hat  angedeihen  lassen.  In  Bausch  und  Bogen  über  all  das  abzuurteilen, 
ist  unnütz  'und  ungerecht ;  im  einzelnen  Falle  wird  es  ja  wohl  meistens 
gelingen,  das  zu  verstehen,  was  gemeint  ist;  nur  trägt  die  Entlehnung  von 
Werturteilen  aus  fremden  Wissensgebieten  schliesslich,  von  den  gewöhn- 
lichsten Missverständnissen  ganz  abgesehen,  doch  wieder  nur  zu  der  allge- 
meinen Verwirrung  bei  und  lenkt  die  Aufmerksamkeit  von  der  Hauptsache, 


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dem  ästhetiscben  Charakter  aller  dieser  Werturteile,  ab.  Darüber  ist  man 
wohl  einverstanden,  dass  «ine  so  durchgangige  Normirung  der  ästhetischen 
Urteile,  wie  sie  die  verschiedenen  Systeme  der  spekulativen  Ästhetik  vor- 
nehmen, sich  mit  dem  Charakter  der  Kunstgeschichte  nicht  verträgt;  in 
diesem  Sinne  kann  die  Opposition  Hettners  gegen  Hegel  als  ein  typischer 
Fall  gelten.  Wir  haben  oben  versucht,  sie  psychologisch  zu  verstehen ;  die 
praktischen  Vorschläge  Hettners  zu  würdigen,  wird  für  unsem  Zweck,  das 
Verhältnis  von  Ästhetik  und  Kunstgeschichte  zu  klären,  lehrreich  seiu.  Er 
bewegt  sich  innerhalb  der  Anschauungsweise  der  spekulativen  Ästhetik; 
sein  Bestreben  geht  aber  dahin,  die  Betrachtung  der  historischen  Kunst 
von  dem  Dogmatismus  zu  befreien ;  er  nimmt  Erfahrungssätze  auf,  um  all- 
gemeine Prinzipien  für  die  Beurteilung  der  »Empirie*,  wie  er  sich  selbst 
ausdrückt,  zu  gewinnen.  Mit  einer  sehr  vagen  Terminologie  setzt  er  für 
die  >Form«  den  Stilbegriflf,  wie  ihn  Bumohr  bestimmt  und  später  Semper 
systematisch  ausgebaut  hatte,  für  den  Inhalt  die  historisch  gegebenen  Ge- 
fühle, Gedanken  u.  s.  w.  als  Leitbegriffe  fest.  Die  Kunst  wird  dann  ein- 
seitig nach  dem  Inhalt  als  »Sprache  der  sinnlichen  Anschauung <  bestimmt. 
Wir  haben  hier  lauter  Ausdrücke  vor  uns,  mit  denen  wir  heute  noch 
arbeiten.  Hettner  ist  der  Meinung,  dass  sich  mit  ihnen  die  Hauptfragen 
der  Ästhetik  und  Kunstgeschichte  und  zwar  in  jedem  Falle  ausmachen 
lassen.  Tatsächlich  enthalten  seine  Leitbegriffe  auch  einen  Schematismus 
für  ästhetische  Urteile.  Man  braucht  aber  nur  das  bestimmter  formulirte 
der  beiden  Gesetze  an  einem  genügend  grossen  Tatsachenkreis  zu  erproben, 
um  einzusehen,  dass  man  mit  ihnen  nicht  zureicht.  Die  Barockskulptur  ist 
anerkanntermassen  stillos,  denn  sie  nimmt  auf  die  Forderungen  des  Materiales 
keine  Rücksicht,  Mitunter  wird  ihr  folgerecht  die  ästhetische -Dignität 
und  der  Hang  der  wahren  Kunst  abgesprochen.  Es  ist  belanglos,  ob 
man  ihr  hinterdrein  mit  Hilfe  ästhetischer  Kasuistik  irgend  ein  Titelchen 
im  Reiche  der  Kunst  zuspricht  oder  nicht;  ist  eine  solche  Normirung, 
die  dem  unbefangenen  Urteil  vorgreift,  nicht  schlechter  als  das  allgemein 
abgelehnte  Regelwerk  der  spekulativen  Ästhetik?  Geht  man  dann  ihrer 
Begründung  nach,  so  ergibt  sich,  dass  sie  schliesslich  doch  wieder  auf 
den  Vergleich  mit  allgemeinen  Werten  gebaut  ist  und  mit  dem  Idealisirungs- 
prinzip;  das  Rumohr  und  Hettner  bekämpft  haben,  in  bedenklicher  Verwand- 
schaft steht.  Schlechter  noch  steht  es  mit  der  Definition  der  Kunst  als 
Sprache  der  sinnlichen  Anschauung,  sobald  man  versucht  aus  ihr  eine 
Regel  für  das  ästhetische  Einzelurteil  zu  gewinnen.  Gewichtige  Stimmen, 
Wundt,  Taine  u.  a.,  die  Spitzer  anführt,  haben  mit  diesem  Gesetze  operirt; 
eine  Reihe  modemer  Ästhetiker,  wie  Benedetto  Croce  ^)  und  Jonas 
Cohn^)  bauen  die  ganze  Ästhetik  darauf.  Genau  besehen  sagt  es  nur  aus, 
dass  die  Kunst  Psychisches  vermittle ;  stösst  man  sich  nicht  an  der  Selbst- 
verständlichkeit dieses  Satzes,  so  kann  er  wohl  als  das  Prinzip,  der  histo- 
storischen  und  völkerpsychologischen  Forschung  erklärt  werden*).    In  ästhe- 


1)  Estetica  come  scienza  deir  espresaione  e  linguistica  generale,  Milano — 
Palermo— Napoli,  R.  Sandron  editore  1902. 

»)  Allgemeine  Ästhetik,  Leipzig  W.  Enj^elmann  1901. 

«)  In  diem  Sinne  hat  sich  seiner  Trjö  Hirn  in  dem  jüngst  übersetzten 
Werke  >Der  Ursprung  der  Kunst«  (Leipzig  Joh.  Ambr.  Barth  1904)  mit  Vorteil 
bedient. 


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tischer  Beziehang  mag  er  als  Abwehr  einerseits  gegen  gegenständliche 
Nebenbestimmungen  in  dem  Sinne  wie  ihn  Hettner  gegen  Hegel  gebraucht 
hat,  oder  andererseits  zur  Bekämpfung  allzu  weitgehender  formalistischer 
Regeln  im  Kunstkriege  seine  Dienste  leisten.  Will  man  ihn  jedoch  ästhe- 
tisch einwandfrei  verwenden,  so  muss  er  auf  ein  besonderes  Gebiet  einge- 
schränkt werden;  denn  überall  dort,  wo  man  die  Ausdrucksschönheit,  die 
allerdings  einen  ungemein  weiten  Oeltungsbereich  beanspruchen  darf,  mit  dem 
ganzen  Kreise  der  ästhetischen  Werte  identifizirt,  liegt  die  (Gefahr  nahe,  dass 
das  Kunstwerk  nur  als  historisches  oder  pädagogisches  Material  eingeschätzt 
wird  und  die  künstlerische  oder  ästhetische  Beurteilung  zu  kurz  kommt  oder 
ganz  ausfüllt,  und  Spitzer  hat  mit  Berht  hervorgehoben  (p.  123  ff.),  wie 
hilflos  diese  Theorie  allen  Werken  gegenübersteht,  die  sich  nicht  als  Aus-i 
drucksschönheit  verstehen  lassen.  Endlich  stösst  selbst  die  auf  der  richtig 
verstandenen  Fassung  des  Hettnerschen  Prinzips  aufgebaute  Beurteilung 
auf  bedenkliche  Schwierigkeiten;  denn  sie  gerät  auf  die  beiden  in  psycho- 
logischer Beziehung  sehr  fragwürdigen  Kategorien  von  »Inhalt*  und  »Form*, 
auf  deren  Entsprechung  der  ästhetische  Wert  beruhen  soll.  Da  aber  diese 
beider  Faktoren  wegen  des  Mangels  an  historischem  Beweismaterial  nur  in 
den  seltensten  Fällen  zuverlässig  gegeneinander  bestimmt  werden  können, 
so  wird  der  gewissenhafte  Forscher  das  ästhetische  Urteil  ablehnen  oder 
genötigt  sein,  wieder  zu  metaphysischen  Begriffen  zu  greifen. 

Hettners  Bemühungen,  jenen  obersten  Grundsatz  zu  gewinnen,  ans 
dem  die  Einzelurteile  über  Kunstwerke  abgeleitet  werden  können,  hat  sich 
als  vergeblich  erwiesen  und  dasselbe  Resultat  würde  die  Untersuchung  aller 
anderen  »Gesetze«  haben,  aus  denen  die  ästhetischen  Urteile  durch  Sah- 
sumption  hervorgehen  sollten.  Es  folgt  daraus  der  anscheinend  triviale 
Satz,  dass  jeder,  der  mit  ästhetischen  Wertbestimmungen  zu  operiren  hat, 
das  ästhetische  Gefühl  und  dessen  Voraussetzungen,  die  zu  deren  Ent- 
stehung notwendig  sind,  in  sich  selbständig  hervorrufen  muss.  Die  Äst- 
hetik kann  für  die  Kunstgeschichte  nicht  die  Bedeutung  einer  Normwissen- 
schaft haben;  während  jene  das  ästhetische  Verhalten  als  Entstehungsbe- 
dingung und  Wirkung  der  Künste  (ohne  sich  natürlich  auf  dieses  spezielle 
Gebiet  ästhetischer  Werthaltüng  zu  beschränken)  beobachtet,  untersucht 
diese  ihre  historische  Entwicklung.  Der  Ausgangspunkt  ist  für  beide  der 
gleiche:  das  auch  in  seinen  psychischen  Voraussetzungen  analysirte  ästhe- 
tische Urteil.  Von  einer  Annäherung  der  zwei  Wissenschaften  kann  die 
Kunstgeschichte  nur  insofeme  Nutzen  ziehen,  als  sie  des  ästhetischen  Cha- 
rakters ihres  Tat  Sachengebietes  vermöge  einer  methodischen,  streng  psycho- 
logischen Analyse  gewahr  wird,  von  der  z.  B.  die  jüngst  erschienenen 
, Grundzüge  der  allgemeinen  Ästhetik*  von  Stephan  Witasek  (Leipzig  Job. 
Ämbn  Barth  1904)  ein  treffliches,  klar  durchgeführtes  Beispiel  geben. 
Diese  Analyse  ist  für  den  Kunsthistoriker  aus  einem  besonderen  Grunde 
notwendig.  Die  psychischen  Prozesse,  die  der  Ästhetiker  betrachtet,  gelten 
im  Allgemeinen  als  spontan  entstehende  und  bisweilen  ist  diese  Sponta- 
neität als  ihr  wesentliches  Merkmal  angesehen  worden.  Von  dem  Kunst- 
historiker verlangt  man  nicht  nur  ein  Urteil  über  die  Wirkungen,  die  ein 
Werk  auf  jedermann  ausübt,  sondern  auch  über  alle  oder  verschiedene, 
die  von  ihm  ausgehen  können.  Er  muss  darnach  trachten,  seine  ästhe- 
tischen Eindrücke  so  reich  und  so  vielseitig  wie  möglich  zu  gestalten  und 


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in  erster  Linie  nach  der  Seite  des  positiv  betonten  ästhetischen  Urteils 
auszuschöpfen.  Die  vollständige  Erfüllung  dieser  Forderungen  ist  in  Bezug 
auf  das  gesamte  historische  Tatsachenmaterial  ein  Ideal  und  selbst  in  be- 
schränkten Grenzen  nur  vermöge  einer  durch  Anlage  und  sorgfältige  Schulung 
erreichbaren  Fähigkeit  möglich.,  bestimmte  Vorstellungsgruppen  durch  will- 
kürliche Hinwendung  der  Aufmerksamkeit  ästhetisch  dienstbar  zu  machen. 
Zahlreiche  Hilfen,  wie  die  geschichtliche  Erforschung  der  dargestellten 
Gegenstände,  der  Entstehungsgeschichte,  die  Nachweisung  von  Zweckvor- 
stellungen, Annahmen  und  Voraussetzungen  aus  dem  Gebiete  der  Popular- 
ästhetik,  Künstlei'psychologie  u.  s.  w.,  können  die  >  Einfühlung «  im  einzelnen 
Falle  unterstützen.  Je  grösser  die  Anzahl  dieser  Hilfen  und  damit  die 
Gefahr  der  Autosuggestion  und  der  Täuschung  in  solchen  Dingen  ist,  umso 
mehr  muss  man  auf  die  Durchführung  einer  strengen  Analyse  dringen; 
denn  nur  ihr  allein  kann  es  gelingen,  die  zahlreichen  pseudoästhetischen 
Faktoren  zu  isoliren,  welche  sich  oft,  ohne  dass  man  es  wünscht  oder  be- 
merkt, an  die  überkommene  Terminologie  heften.  Es  sei  hier  ausdrücklich 
darauf  hingewiesen,  dass  die  psychologische  Zergliederung  der  Einfühlung 
gegenüber  Erzeugnissen  einer  historisch  gewordenen  Kunst  und  die  zugleich 
historische  wie  psychologische  Untersuchung  der  gebräuchlichen  Termino- 
logie die  hisher  auf  beiden  Seiten  vernachlässigten  Aufgaben  sind,  deren 
Lösung  beide  Wissenschaften  angeht ;  die  Kunstgeschichte  insbesondere  darf 
von  ihr  die  Klärung  eines  der  wichtigsten  Probleme  ihrer  Metodik  erwarten. 
Aus  der  Forderung,  den  ästhetischen  Eindruck  gegenüber  Werken 
historischer  Kunst  nach  Möglichkeit  in  seinem  vollen  Umfange  zu  aktuali- 
siren,  ergibt  sich  eine  Reihe  wichtiger  nicht  immer  beachteter  Folger- 
ungen. Eine  derselben  hat  ein  neuerer  Ästhetiker  so  treffend  formulirt, 
dass  ich  nichts  besseres  zu  tun  weiss,  als  seine  Worte  zu  wiederholen : 
»Da  jedes  Kunstwerk  als  Ganzes  in  sich  ruht,  so  kann  ein  Werk,  das  hier 
wirklich  sein  Ziel  erreicht,  als  solches  nicht  übertroffen  werden.  Damit 
wird  dem  Begriffe  des  Fortschrittes  in  der  geschichtlichen  Darstellung  der 
Kunst  ein  weit  geringerer  Raum  angewiesen  als  in  der  Geschichte  der 
Wissenschaft.  Die  Wissenschaft  schreitet  mit  jeder,  an  sich  noch  so  un- 
bedeutenden Entdeckung,  Berichtigung,  Begriffsbildung  fort.  Wer  die  physi- 
kalische Wissenschaft  der  Gegenwart  behen'scht,  ist  fortgeschrittener  als 
Galilei  oder  Newton.  In  den  geschichtlichen  Wissenschaften  könnte  etwas 
Ähnliches  zweifelhafter  sein;  doch  wird  mindestens  in  der  Beurteilung  der 
grossen  universalgeschichtlichen  Zusammenhänge  und  im  Umfange  der  Tat- 
sachenkenntnis ein  modemer  Historiker  selbst  einem  Tbukydides  überlegen 
sein.  Ganz  anders  in  der  Kunst:  über  Homer  hinaus  gibt  es  an  sich 
keinen  Fortschritt.  Es  gibt  Anderes,  Neues  in  der  Kunst,  Formen  und 
Inhalte,  deren  Möglichkeit  auf  der  Stufe  der  homerischen  Epik  nicht  ein- 
mal geahnt  werden  konnte;  aber  wie  das  Kunstwerk  in  seiner  Einzelheit 
etwas  für  sich  Wertvolles  ist,  so  bleibt  es  auch  unüberwindbar  in  seinem 
Einzelwerte  bestehen.  Es  kann  geschehen,  dass  die  Voraussetzungen  seines 
Verständnisses  dem  unmittelbaren  Bewusstsein  verloren  gehen,  dass  es  dann 
gelehrter  Vermittlung  bedarf.  So  ergeht  es  uns  heute  mit  Dante.  Aber 
darin  liegt  kein  Überwundensein  oder  Übertroffenwerden.  In  der  tech- 
nischen Behandlung  des  Materials  allerdings,  in  der  Entdeckung  der  Aus- 
drucksmittel,   die   einer  bestimmten  Stufe   des   künstlerischen  Geistes  ent- 


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sprechen,  gibt  es  einen  Fortschritt.  Aber  dieser  hat  seine  Grenzen,  führt 
nur  bis  zu  einem  vollendeten  Höhepunkt.  Baüael  oder  Tizian  sind  von 
Rembrandt  auch  technisch  nicht  übertreffen  worden,  sondern  der  grosse 
Niederländer  hat  einen  anderen  Höhepunkt  erreicht.  Man  kann  den  um- 
fang des  ästhetisch  Erlebbaren  in  verschiedenen  Zeiten  vergleichen  und  da 
möglicherweise  auch  von  Fortschritt  reden,  aber  das  ist  dann  etwas  ganz 
anderes,  als  wenn  man  behauptete,  ein  bedeutendes  Kunstwerk  könne  als 
solches  übertroffen  werden*.  (J.  Cohn  Allgemeine  Ästhetik,  S.  27  f.)- 
Man  wird  daher  mit  dem  Begriffe  der  Entwicklung*  im  Sinne  einer 
allgemeinen  ästhetischen  YervoUkommnung  weit  sparsamer  verfahren 
müssen,  als  es  in  der  modernen  kunstgeschichtlichen  Literatur  ge- 
schieht. Inwieweit  er  überhaupt  zulässig  ist,  sei  dahingestellt;  jeden- 
falls empfiehlt  es  sich,  in  jedem  einzelnen  Falle  festzustellen,  ob  man 
sich  mit  ihm  nicht  etwa  an  die  klassizistische  von  Rumohr  und  Hettner  be- 
kämpfte Schönheitslehre  oder  die  Vorstellung  von  den  ästhetisch  privile- 
girten  Stilen  anlehnt.  Damit  soll  natürlich  nicht  geleugnet  werden,  dass 
es  Entwicklungen  in  beschränktem  Sinne  gibt;  wesentlich  erscheint  mir 
hier  nur  wieder,  dass  man  sich  über  den  Träger,  den  (Gegenstand  und  das  Ziel 
derselben  sowie  ihr  Verhältnis  zu  den  ästhetischen  Werten  klar  ist.  Streicht 
man  diesen  Begriff  allgemeiner  ästhetischer  Entwicklung,  so  fällt  die  Nöti- 
gung fort,  der  spekulativen  Ästhetik  oder  gar  der  jeweils  modernen  Kunst- 
politik  > Gesetze*  zu  entleihen,  die  nichts  enthalten  als  den  Wunsch,  be- 
stimmte Richtungen  der  gegenwärtig  herrschenden  Kunst  oder  Kultur  m 
fordern  bezw.  zu  bekämpfen.  So  nützlich  und  unterstützungswert  auch 
solche  Bsstrebungen  an  sich  sein  mögen,  mit  den  wissenschaftlichen  Zielen 
der  Kunstgeschichte  haben  sie  nichts  zu  tun. 

Diese  Bemerkungen  über  das  Verhältnis  zur  Kunstgeschichte  und  Äs- 
thetik, die  den  Gegenstand  in  keiner  Weise  erschöpfen,  mögen  zur  Andeutung 
eines  Standpunktes  genügen,  dessen  ausführliche  Begründung  gerade  der 
Historiker  in  dem  auch  für  ihn  lehrreichen  Buche  Spitzers  vermissen  wird. 

Wien.  Wolfgang  Kailab. 


Le  Galerie  Nazionali  Italiane,  notizie  e  documenti.  Volume  V. 
Borna,  per  cura  del  miuistero  della  publica  istruzione,  1902.  Fol.  VI 
e  392  P. 

Das  reich  mit  Abbildungen  geschmückte  Jahrbuch  der  italienischen 
Galerien  gibt  ausser  den  Berichten  über  Ausgestaltung  und  Vennehrung  der 
Sammlungen  >  Erläuterungen  von  Monumenten,  die  gleichfalls  zum  Schmucke 
unseres  Landes  dienen*,  wie  der  verdienstvolle  Herausgeber  Adolfo  Ven- 
turi  in  dem  kurzen  Vorworte  sagt,  d.  h.  Studien  über  alte  Fresken,  die 
in  jüngster  Zeit  bei  Reno vir ungs arbeiten  zu  Tage  kamen,  oder  bei  einer 
solchen  Gelegenheit  sorgfältiger  studirt  werden  konnten.  Damit  will  ich 
diese  Besprechung  beginnen,  denn  das  sind  die  wichtigsten  Beiträge.  Gli 
affreschi  di  Pietro  Cavallini  betitelt  sich  eine  Arbeit  von  Federico 
Hermanin,  die  das  jüngste  Gericht  behandelt,  das  bei  den  grossen  Her- 
stellungparbeiten  von  Santa  Cecilia  in  Rom  an  der  Innenseite  der  Kirchen- 


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fa9ade  entdeckt  wurde.  Ea  ist  der  wertvollste  Fand,  der  seit  langer  Zeit  in 
Italien  gemacht  wurde,  und  seine  eingehende  Besprechung,  die  von  neun  Helio- 
gravüren begleitet  ist,  verdient  volle  Beachtung.  Pietro  Cavallini  hatte 
nach  dem  Bericht  Lorenzo  Ghibertis  die  ganze  Kirche  ausgemalt  und  6as- 
pero  Alveri  sah  noch  im  Jahre  1664  an  den  beiden  Wänden  des  Haupt- 
schifiTes  die  Geschichten  des  alten  und  neuen  Testamentes,  die  der  Kardinal 
Paolo  Sfondrati  am  Ende  des  16.  Jahrhunderts  sorgfältig  hatte  reinigen 
lassen.  Das  jetzt  wiedergefundene  jüngste  Gericht  sah  er  aber  nicht  mehr, 
weil  es  seit  1527  hinter  den  Chorstühlen  der  Empore  versteckt  war,  wo 
es  sich  fast  unverletzt  erhalten  hat  Weitere  Nachforschungen  ergaben 
nicht  nur  die  unteren  Teile  des  grossen  Freskos,  sondern  auch  an  den  an- 
stossenden  Seitenwänden  den  Anfang  des  neuen  Testamentes  und  die  letzten 
Darstellungen  ans  der  Geschichte  der  Erzväter,  diese  freilich  stark  zerstört. 
Wir  kannten  bisher  nur  ein  Werk  Pietro  Cavallinis,  die  Mosaiken  in  Santa 
Maria  in  Trastevere,  das,  wie  Giov.  B.  Rossi  nachgewiesen  hat,  aus  dem 
Jahre  1291  herrührt.  Bei  den  Arbeiten  in  Santa  Cecilia  war  auch  der 
Stein  mit  der  Kunst lerinschrift  Arnolfos  wiedergefunden  worden,  den  noch 
Pompeo  Ugonio  am  Tabernakel,  das  den  Hauptaltar  überdacht,  gesehen 
hatte.  Er  nennt  den  20.  November  1293  als  den  Tag  der  Aufstellung. 
Hermanin  (der  leider  den  Irrtum  Karl  Freys  wiederholt,  der  Bildhauer 
Amolfo  sei  eine  andere  Person  gewesen  als  der  florentinische  Architekt 
Amolfo  di  Cambio)  nimmt,  gewiss  richtig,  an,  dass  Pietro  Cavallini  zur 
selben  Zeit  die  Ausmalung  der  Kirche  durchführte.  Er  lässt  es  im  Zweifel^ 
ob  der  Genosse  Arnolfos  Petrus,  der  sich  am  Tabernakel  von  San  Paolo 
fuori  mit  ihm  nennt,  unser  Cavallini  gewesen  sei.  Sehr  glücklich  nimmt 
er  für  Cavallini  die  leider  ganz  übermalte  Apsis  in  San  Giorgio  in  Velabro 
in  Anspruch  und  setzt  diese  Arbeit  in  das  Jahr  1296.  Er  beweist,  dass 
der  Maler  im  Jahre  1308  in  Neapel  arbeitete.  Die  historische  und  stili- 
stische Untersuchung,  die  zu  den  richtigen  Daten  der  Werke  Cavallinis 
führt,  ist  musterhaft  durchgeführt.  Wir  werden  Hermanin  auch  zustimmen 
müssen,  wenn  er  die  leichtfertige  Behauptung  Zimmermanns,  dass  das 
wohlbeglaubigte  Mosaik  Cavallinis  in  Santa  Maria  in  Trastevere  ein  Werk 
Giottos  sei,  mit  Entschiedenheit  zurückweist.  Weniger  vorsichtig  war  er 
anderen  unbeweisbaren  Behauptungen  gegenüber.  Er  macht,  ganz  ohne 
Grund,  Cavallini  zn  einem  Schüler  Cimabues,  lässt  ihn  nach  Assisi  mit 
seinem  erfundenen  Lehrer  gehen  und  dort  zuerst  mit  diesem  arbeiten,  dann 
selbständig  in  der  Oberkirche  die  Fresken  aus  dem  alten  Testament  von 
ihrem  Beginne  mit  der  Schöpfung  bis  zus  Opferung  Isaaks  ausführen  und 
auf  der  gegenüberliegenden  Wand  die  Geburt  Christi  und  den  Judaskuss. 
Er  macht  dann  ohne  jeden  Beweis  Giotto  zum  Schüler  Cavallinis,  der  in 
dieser  Eigenschaft  die  Szenen  am  Lager  des  alten  Issak  soll  ausgeführt 
haben;  ich  kann  mir  das  bei  einem  sonst  so  einsichtigen  Manne  nur  aua 
dem  bei  den  Italienern  unausrottbaren  Überwuchern  des  Lokalpatriotismus 
erklären,  der  die  berühmten  Maler  Cimabue  und  Giotto  gerne  mit  der 
heimischen  römischen  Kunst  in  Verbindung  hätte.  Aus  Hermanins  Dar- 
stellung der  Kunst  Pietro  Cavallinis  ergibt  sich  gerade  eine  andere  Fol- 
gerung, nämlich,  dass  Cavallini  mit  seinem  neuen  Stil  in  Bom  eine  Para- 
llelerscheinung zu  Giotto  in  Florenz  und  zu  Simone  Martini  in  Siena  bildet^ 
die  alle  drei  neue  naturalistische  Elemente  in  die  byzantinisirende  Malerei 


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—    96     — 

Italiens  bringen,  weil    ihnen   der   gro3sartige  naturalistische  Stil,    der  seit 
mehr   als   hundert   Jahren   in    Frankreich    blühte,    durch    die    pisanischen 
Bildhauer   bekannt   wurde,    und   sie    ihn  grossartig   und  eigenartig  verar- 
beiteten.     Das  Hauptschifif  der  Oberkirche    von  Assisi    ist   natürlich    ganz 
von  Römern  ausgemalt,  nicht  Cimabue  arbeitet  vor  Cavallini   dort,  sondern 
dessen  römische  Vorgänger,  nicht  Cavallini  selbst,  für  den  die  Arbeiten  in 
Assisi  zu  gering  sind,  sondern  seine  römischen  Zeitgenossen,  nicht  Giotto, 
sondern  Cavallinis  römische  Nachfolger.      Wenn  sich  in  deren  Werke  Ele- 
mente  von  Giottos  Stil  eindrängen,  so  kommt  das    daher,  dass  Giottos  in 
Rom   ausgeführte  Werke   lernbegierigen  Naturen   neue  Muster  gaben.      So 
erklärt  es  sich  auch,  dass  in  Assisi  in  Werken  von  ganz  giottotesker  Fas- 
sung,  wie   der   Himmelfahrt,    dem    Pfingstfest   und   der  Pieti   noch  Köpfe 
und  Faltenbündel  erscheinen,    »die   sich  an  die  Fresken  von  Santa  Cecilia 
anlehnen*.      Sie   sind   eben    nicht  von    dem   jungen   Giotto,    sondern    von 
einem   römischen   Nachfolger    Cavallinis,    der    schon    Giottos    Werke    hatte 
Studiren   können.      Es   bt   eine  vortrefifliche  Beobachtung  Hermanins,  dass 
auch  in  den  untersten  Streifen  der  Fresken  der  Oberkirche  noch  Anklänge 
an  Cavallini  vorkommen;    das    erklärt   sich    eben   daraus,    dass    auch  diese 
berühmte  Reihe  von  Bildern   aus  dem  Leben   des   heiligen  Franciscus,  die 
schon  Vasari  dem  Giotto  zugeschrieben  hatte,  nicht  von  diesem  selbst  oder 
einem    seiner  toskanischen  Schüler  sind,    sondern  von  einem  in  Rom  auf- 
gewachsenen Künstler,  der  Giottos  Kunst  schon  in  vollem  Glänze  leuchten 
sah.  Trotz  ihrer  schliesslichen  Irrtümer  ist  Hermanins  Arbeit  eine  der  besten 
und  fruchtbringendsten  auf  dem  Gebiete  der  mittelalterlichen  Kunst  Italiens. 
Kaum  geringer  an  Wert  ist  der  Beitrag  von  Pietro  Toeskaüber 
die  Fresken  der  Kathedrale  von  Agnani.      Die  Fresken  aus  vor- 
giottotesker  Zeit  befinden    sich    in    der  Krypta    der  Kirche  und  sind  vor- 
züglich  ihres   Inhaltes  wegen   beachtenswert.      Mit   Geschick   legt   sie  uns 
der  Verfasser    aus    als    ein    allgemeines    Bild    der   Welt,    wie    sie  ist    und 
dessen,  was   ihr   bevorsteht.     Auch   ihre   künstlerische  Würdigung    ist  ge- 
lungen und  der  Verfasser  wird  mit  seiner  Unterscheidung  von  drei  Händen 
recht   behalten.      Er   befindet   sich    aber   sicher   im  Irrtum,   wenn   er  den 
ersten   dieser   Meister   mit   dem  Romanus    identifizirt,    der   sich   im    sacro 
specco    zu  Subiaco   auf  einem  Fresko    mit    der  Messe    des   heiligen  Georg 
nennt,    das    die    Jahreszahl    1228    trägt,    und    ihn    zu    den    gleichzeitigen 
Byzantinern  in  die  Schule  sendet,  er  hat  hingegen  recht  mit  der  Bestim- 
mung der  zweiten  Hand,  wenn  er  sie  der  byzantinisirenden  Schule  zuschreibt, 
die  sich  von  Monte  Cassino  nordwärts  verbreitete.     Aus  ihr  stammen  alle 
drei  Maler,  die  gewiss  nicht  verschiedene  künstlerische  Erziehung  erfahren 
haben,  sondern  die  Mitglieder  einer  Werkstatt  sind.     Ganz  auszuschliessen 
ist   auch    die  Verknüpfung   des    zweiten   Malers   mit    der  Kunst    am  Hofe 
Friedrichs  11.     Eine  dritte  Arbeit  von   grossem  Interesse   ist  von  Giulio 
B  a  r  i  0 1  a.     Sie  behandelt  ein  Skizzenbuch  in  dem  Palaste  Corsini  in  Rom, 
das  mit  Recht  der  veronesischen  Schule  zugewiesen  wird.     Der  Autor  setzt 
es  in  den  Beginn  des   15.  Jahrhunderts.     Jedenfalls  ist   es  früher  als  Pi- 
sanello.     Mit    grosser  Sorgfalt  weist  Bariola  nach,  dass  es  zumeist  Skizzen 
für    einen    Gemäldezyklus    aus    dem   Leben    des    heiligen  Antonius  Abbas 
enthält.      16  Blätter    aus  diesem  Buche    sind   in    sehr   gelungenen   Abbil- 
dungen beigegeben. 


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—     97     — 

Diese  drei  bisher  aufgezählten  Arbeiten  rühren  von  Schülern  Ve n- 
turis  her.  Sie  haben  alle  seine  guten  Eigenschaften:  Das  sorgsame  Ein- 
beziehen neuen  oder  wenig  beachteten  Materiales  in  die  Forschung,  den 
weiten  geschichtlichen  Blick  und  die  genaue  geschichtliche  Detailarbeit. 
Sie  machen  Venturi  als  Lehrer  alle  Ehre.  Aber  als  hätte  ihn  der  Teufel 
geritten,  macht  er  diese  Vorzüge  durch  seine  eigenen  Beiträge  wieder  wett, 
noch  dazu  dadurch,  dass  er  Irrtümer,  die  er  schon  fiüher  veröffentlicht 
hat  und  die  von  Niemand,  der  urteilföhig  ist,  geteilt  wurden,  hartnäckig 
wiederholt.  Zuerst  veröffentlicht  er  wieder  jenes  Bildchen  mit  dem  hei- 
ligen Georg,  das  er  für  die  Galerie  im  Palazzo  Corsini  erworben  hat,  als 
ein  Werk  des  Giorgione  von  Castelfranco.  Das  Bild  ist  mindestens  ein 
halbes  Jahrhundert  nach  dem  Tode  Giorgiones  entstanden,  rührt  überhaupt 
nicht  von  einem  bekannten  Maler  her,  sondern  von  einem  Schreinergesellen, 
der  die  Kistchen,  die  er  zusammenleimte,  auch  selbst  bemalte.  Die  Spiral- 
bildung der  Falten  weist  auf  einen  gewohnten  Omamentisten.  Bei  Ge- 
legenheit einer  früheren  Besprechung  sagte  Venturi,  er  habe  dieses  Mach- 
werk auf  einem  kunsthistorischen  Kongresse  als  ein  Werk  Giorgiones  vor- 
gestellt und  allgemeine  Zustimmung  gefunden.  Auf  diesen  kunsthistorischen 
Kongressen  muss  eine  schöne  Gesellschaft  beisammen  sein!  Der  zweite 
Beitrag  Venturis  ist  die  vollständige  Publikation  eines  Zeichenbuches  der- 
selben Sammlung,  wovon  er  schon  fiüher  einzelne  Blätter  veröffentlicht 
hatte.  Julius  von  Schlosser  hat  in  einer  feinsinnigen  Abhandlung  im 
XXIII.  Bande  der  Jahrbücher  der  österreichischen  Kunstsammlungen  nach- 
gewiesen, dass  dieser  Kodex  Nachzeichnungen  von  zwei  Zyklen  enthält, 
einerseits  eines  illustrirten  allegorischen  Traktates  über  die  Tugenden,  wo- 
von auch  Giusto  in  den  Eremitani  in  Padua  Gebrauch  gemacht  hatte, 
anderseits  einer  illustrirten  Weltchronik,  von  der  Brockhaus  ein  älteres 
Exemplar,  das  gegenwärtig  bei  Hen-n  Crespi  in  Mailand  ist,  veröffentlicht 
hat.  Trachten  und  Waffen  weisen,  ganz  abgesehen  von  der  Zeichenweise, 
allein  schon  diese  Handschrift  in  das  15.  Jahrhundert.  Venturi  lässt  sich 
nicht  von  seiner  ersten  Meinung  abbringen,  dass  hier  die  ersten  Skizzen 
des  Giusto  für  seine  Malereien  in  Padua  vorlägen,  und  beweist  so,  jetzt 
zum  dritten  Male,  dass  er  Zeichnungen  des  Trecento  und  des  Quattrocento 
nicht  von  einander  zu  unterscheiden  vermag.  Es  wäre  mit  einmal  genug 
gewesen.  Ich  möchte  noch  bemerken,  dass,  was  bisher  übersehen  wurde, 
die  Schlacht  auf  der  Rückseite  des  ersten  Blattes  der  Teil  einer  Daker- 
schlacht  vom  Konstantinsbogen  ist. 

Der  Graf  A.  Filangeri  di  Candia  hat  eine  prächtige  Studie  über 
die  Bildung  der  farnesischen  Galerie  in  Neapel  beigetragen,  die 
von  dem  Abdruck  aller  alten  Inventare,  anderer  dafür  wichtiger  Doku- 
mente und  der  Abbildung  von  Bezeichnungen  der  Bilder  begleitet  ist.  Diese 
Arbeit  ist  die  beste  Vorbereitung  für  einen  wissenschaftlichen  Katalog  der 
Gemäldegalerie  in  Neapel.  Es  wäre  zu  wünschen,  dass  Filangeri  selbst 
einen  solchen  für  die  neue  Aufstellung  der  Bilder  abfassen  möchte.  Er 
wird  sich  nur  vor  einem  allzu  grossen  Vertrauen  auf  die  Namengebung 
jener  alten  Inventare  zu  hüten  haben.  Auf  den  Tafeln,  die  seiner  Arbeit 
beigegeben  sind,  mit  Abbildungen  von  hervorragenden  Kunstwerken  der  Ga- 
lerie, sowie  in  dem  sie  begleitenden  Texte,  hat  er  es. darin  an  der  nötigen 
Vorsicht  fehlen  lassen,     Kein  Inventar  der  Welt  wird  uns  überzeugen,  dass 


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—    V^8    — 

das   schöne   auf  Tafel  II  wiedergegebene  Porträt  Paul   III.  yon  Tizian  sei. 
Es  ist   eine  vorzügliche,  sehr  charakteristische  Arbeit  von  Paris   Bordone. 
Es  ist  ebenfalls  ohne  Bedeutung,  dass  ein  Inventar  vom  Ende  des  1 8.  Jahr- 
hunderts Sebastians  grossartiges  Papstporträt  (Tafel  IV),  das  bis  dahin  för 
Aleiander  VI.  galt,  in  gleicherweise  unrichtig  Hadrian  VI,  nannte.   Hadrian 
war  63  Jahre  alt,  als  er  zur  Regierung  kam,  hässlich,  voll  Bunzeln,  drei  dicke 
Wülste  zogen   sich  im  Halbkreis  auf  jeder  Seite  um  die  Mundwinkel,  die 
Nase  war  stark  gebogen  und  hatte  eine  tiefe  Einsattelung  an  der  Wurzel, 
während   der  hier   dargestellte  schöne  stolze  Mann   mit  gerader  Nase  and 
glatten  Wangen  in  der  Blüte  seiner  Jahre  steht.     Er  ist  ein  Italiener  and 
zwar  Clemens  VII.,  der  im  Jahre  1523  45  Jahre  alt  den  Stuhl  Petri  be- 
stieg.    Er  trug  zuerst,  wie  er  es  als  Kardinal  gewohnt  war,  auch  als  Papst 
keinen  Bart.     Auf  dem  Porträt   Leo  X.   von  Rafael   ist    er    als   bartloser 
Kardinal  dargestellt;  ein  Profilporträt,  eine  Radirung  Daniel  Hopfers,  bringt 
nach  einer  italienischen  Vorlage  den  bartlosen  Papst.     Aber  auch  die  Por- 
träts,   die  Sebastian  selbst  später  von  Clemens  VII.   machte,    als  er  schon 
den  Bart   trug,    das   eine,    das    nur   den  Kopf  gibt,    ebenfalls  in  Neapel 
und    das  bekannte  Porträt  in  Parma  aus  späteren  Jahren,  zeigen  deutlich 
dieselbe  Person,   wie   dieses    überlebensgrosse   bartlose   Porträt   von  einer 
Würde  ohne  gleichen.     Der  Körper  dieses  Mannes  war  kräftiger  und  voll- 
kommener als  seine  Seele.     Mit  demselben  Zweifel  stehen  wir  der  Inien- 
tamotiz  gegenüber,  die  uns  das  Bild  eines  Geistlichen  (Tafel  I)  mit  rotem 
Kragen  und  schwarzem  Käppchen  als  Werk  des  Lorenzo  Lotto  gibt.    3fir 
scheint  das  Bild  nicht  einmal  italienisch  zu  sein,  von  Lotto  ist  es  ge^^s 
nicht.     Eine  reich  illustrirte  Arbeit  von  Gino  Fogolari  macht  ans  mit 
den  Werken   des   Cristoforo   Scacco    bekannt,    eines  Veroneser  Malers 
aus  dem  Ende  des  1 5.  Jahrhunderts,  der  auch  römische  Einflüsse  aus  dem 
Kreise  der  Nachahmer  Pinturritchios   erfahren   hat.     Er   übte  seine  Kunst 
bescheidentlich  im  Neapolitanischen  aus.     Auch  diese  Arbeit  ist  gat 

J.  B.  Supino  bespricht  die  Waffensammlung,  die  Constantino 
Bessman  in  den  Bargello  stiftete  und  bildet  wichtige  Stücke  daraus  ab; 
C.  Ridolfi  macht  Mitteilung  über  die  florentinische  und  Giulio  Can- 
talamessa  über  die  venezianische  Galerie.  Dieser  bildet  das  Bild  von 
C  i  ra  a  aus  S.  Zerman  bei  Feltre  ab,  dem  er  die  Haut  hat  abziehen  lassen, 
Die  venezianische  Gemeinde,  klüger  und  besser  beraten  als  die  italienis(»« 
Regierung,  verbot  ihm,  jene  Bilder,  bei  denen  sie  mitzureden  bat,  weiter 
zu  misshandeln.  Die  ganze  Welt  wird  es  ihr  danken,  dass  sie  Herrn 
Cantalamessa  das  Handwerk  gelegt  hat. 

Wien.  Franz  Wickhoff. 


Die  Kunstgeschiehtlichen  Anzeigen  (Beiblatt  der  Mitteilungen  för 
österr.  Geschichtsforschung)  sind  auch  apart  zum  Preise  von  K  2'4U 
=  M  2  pro  Jahrgang  zu  beziehen. 


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Kunstgeschichtliche  Anzeigen. 

Beiblatt  der  „Mittheilungen  des  Instituts 
f%r  österreichische  Geschichtsforschung^^ 

Redigirt  von  Franz  Wickhoff. 


Jahrgang  1904.  Nr.  4. 


Inhalt:  Michelangelos  Kruzifix  entdeckt.  (Franz  Wickhoff).  —  Vaaari.  Die 
Lebensbeschreibungen  der  berühmtesten  Architekten,  Bildhauer  und 
Maler.  Deutsch  herausgegeben  von  E.  Jäschke.  II.  Band  (Wolfgang 
Kailab),  —  J.  A.  Crowe  &  G.  B.  Cavalcaselle:  A  bistory  ol 
painting  in  Italy.  Edited  by  Langton  Douglas,  assisted  by  S. 
Arthur  Strong.  Vol.  I,  U.  (Franz  Wickhoff).  —  H.  Brockhaus, 
Forschungen  über  Florentiner  Kunstwerke  (Wolfgang  Kailab).  — 
Sidney  Colvln,  Selected  drawings  from  old  masters  in  the  uni- 
versity  galleries  and  in  the  library  at  Christ  Church  Oxford.  Part 
I  &  IL  (Franz  Wickhoff).  —  ü.  Gronau,  Tizian,  0.  Fischöl,  Tizian 
(Franz  Wickhoff).  —  K.  Michel,  Gebet  und  Bild  in  frühchristlicher 
Zeit,  E.  Male,  L'  art  religieux  du  Xllle  siäcle  en  France.  (Hans  Tietze). 

—  M.  Dreger,  Künstlerische  Entwicklung  der  Weberei  und  Stickerei 
(Franz  Wickhoff).  —  V.  von  L  oga,  Francesco  de  Goya.  (Franz  Wickhoff). 

—  A.  L.  Jellinek,   Internationale  Bibliographie  der  Kunstwissen- 
schaft.   (Max  Dvofäk). 

Michelangelos  Kruzifix  entdeckt.  Kunstchronik  15.  Jahr- 
gang, 1903—1904,  Nr.  25,  S.  339—400. 

Ein  verlornes  Werk  Michelangelos  sei  wieder  aufgefunden  worden, 
das  Kruzifix  aus  Holz,  das  er  in  früher  Jugend  für  den  Prior  von  Santo 
Spirito  geschnitzt  hätte,  ein  Werk,  das  von  den  Zeitgenossen  hoch  ge- 
priesen worden  sei.  Wohin  war  nun  dieses  Kruzifix  gekommen,  in  welchen 
Winkel  war  es  versteckt,  bis  es  ein  glücklicher  Entdecker  wieder  aufge- 
funden hat,  das  ist  die  erste  Frage.  In  Santo  Spirito  in  Florenz  selbst, 
in  der  Kirche  für  die  es  gemacht  wurde,  wird  uns  geantwortet,  steht  es 
hinter  dem  Altar  auf  den  hohen  Chorschranken,  in  Santo  Spirito,  wohin 
Jahr  für  Jahr  Kunstfreunde  und  Kunstkenner  in  Scharen  aus  aller  Herren 
Länder  kommen,  und  keiner  habe  es  als  ein  Werk  Michelangelos  erkannt. 
Wem  verdanken  wir  also  diese  Entdeckung?  Dem  geheimen  Hofrat  Henry 
Thode  aus  Heidelberg,  der  selbst  diese  Entdeckung  in  der  Frankfurter 
Zeitung  bekannt  gemacht  hat,  woraus  es  in  die  Kunstchronik  überging. 
Der  geehrte  Leser  verzieht  den  Mund,  > Henry  Thode,  sagt  er,  der  privi- 
legirte  Entdecker,  der  die  Welt  seit  langen  mit  falschen  Dürers,  Mantegnas, 
Corregios  etc.  überschwemmt?«  ,»Ja  derselbe**  > Der  einen  ganzen  Band 
mit  Bildern  Dürei*8  herausgeben,  von  denen  jedes  von  anderer  Hand  ist, 
von  Rheinländern,  Vlämen,  Italienern  u.  s.  w.  ?  Alle  malenden  Nationen 
sind  dabei  vertreten  nur  ein  Spanier  und  ein  Chinese  fehlen  bisher  noch. 
Der  kennt  ja  nicht  nur  Dürer  nicht,  sondern  auch  alle  die  anderen 
Schulen  müssen  ihm  i'remd  sein,  aus  denen  er  alle  die  falschen  Bilder  ge- 

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—     100    — 

fischt  hat,  darunter  ist  doch  aach  die  italienische?'  >> Beruhige  dich, 
strenger  Leser,  zuweilen  findet  auch  ein  blindes  Huhn  ein  Kömchen,  tritt 
nur  ein  in  den  Chor  von  Santo  Spirito.**  Der  Zweifler  folgt  mit  Zau- 
dern, er  fürchtet  nicht  viel  des  Guten  zu  sehen  und  findet  sich  vor  einem 
entzückenden  Kunstwerk.  In  bewegten  Umrissen  hängt  der  Körper,  von 
den  Händen  gehalten  und  weit  nach  vorne  gefallen,  so  dass  er  sich  vom 
Kreuze  loslöst,  mit  nach  links  geworfenen  Beinen,  die  der  dritte  Nagel, 
der  durch  die  Füsse  geht,  wieder  zusammen  hält,  eine  treffliche  Boccoco- 
figur  aus  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts.  Jede  Linie,  jede  Form 
bezeichnet  diese  Zeit.  Das  Lendentuch  ist  durch  einen  Strick  gesteckt, 
mit  kühnen  Maschen,  wie  bei  einem  koketten  Fahnenjunker.  Der  Autor 
mag  sich  selbst  gesagt  haben,  dass  diese  heitere  Pracht  zur  tiefen  Trauer 
des  Gegenstandes  nicht  wohl  passe,  und  bildete  als  Gegengewicht  das  Gre- 
sieht  mit  hoher  Stirn  nach  einem  ernsten  giottesken  Typus  und  umrahmte 
es  mit  gedrehten  Locken,  die  dem  Zuge  der  Schwerkraft  nicht  gehorchen. 
Das  befremdet  bei  dem  ersten  Anblick.  Doch  tritt  man  zur  Seite  und 
betrachtet  das  Werk  im  Profil,  die  entzückende  Bückenlinie,  das  feine 
Naschen,  die  Domenkrone,  die  wie  ein  zierliches  Brautkränzchen  auf  dem 
Haupte  liegt,  so  ist  man  wiederum  von  dieser  Boccocofigur  hingerissen, 
die  an  Zierlichkeit  mit  dem  sächsischen  Porzellane  wetteifert.  Einen  mo- 
dernen Künstler,  der  mit  seinen  Werken  von  Ausstellung  zu  Ausstellung 
wandern  muss,  immer  ungewiss  des  Lichtes  in  das  seine  Figur  kommen 
wird,  könnte  der  Neid  erfassen,  wenn  er  sieht,  wie  hier  die  Anatomie 
zielbewusst  für  den  düsteren  Aufstellungsort  gebildet  ist,  überall  ist  für 
scharfe  Bänder  gesorgt,  auf  denen  das  von  oben  herstreifende  Licht  ver- 
weilen kann,  und  wo  die  Natur  solche  schmale  Gränzflächen  nicht  gibt, 
wie  am  unteren  Bauchrande,  wurden  sie  eben  frei  erfunden.  Die  ganze 
Figur  ist  voll  dieses  dekorativen  Feinsinnes,  wie  er  sonät  in  dieser  Zeit 
mehr  in  der  deutschen  und  französischen  Kunst  zu  Hause  ist,  als  in  der 
italienischen.  Aber  da  hätte  ich  in  meiner  Liebe  zur  Plastik  des  18.  Jahr- 
hunders  bald  vergessen,  dass  Thode  für  seine  Ansetzung  um  250  Jahre 
zurück  einen  urkundlichen  Beweis  zu  haben  vorgibt.  Das  ist  nun  frei- 
lich nicht  der  Fall,  es  ist  keine  Urkunde  vorhanden ,  sondern  Bicha  er- 
zählt 1759  in  seinem  Werke  über  die  florentinischen  Kirchen,  dass  man 
die  Absicht  habe,  das  Kruzifix  Michaelangelos,  das  sich  damals  in  der  Sa- 
kristei von  Santo  Spirito  befand,  im  Chor  der  Kirche  aufzustellen.  Eine 
Nachricht  über  eine  Absicht  ist  noch  lange  kein  Beweis  für  ein  Gescheh- 
nis. Bileam  hatte  die  Absicht  seine  Eselin  zu  tödten,  aber  das  gute  Tier 
würde  noch  heute  leben,  wenn  es  nur  durch  das  Schwert,  das  er  sich  dazu 
wünschte,  hätte  umkommen  können. 

Warum  es  nicht  zu  dieser  Aufstellung  gekommen,  wissen  wir  nicht, 
vielleicht  hat  das  alte  von  Würmern  zerfressene  Holzwerk  dem  Transport 
nicht  Stand  gehalten.  Eines  beweist  die  Nachricht,  dass  der  Platz  des 
Kruzifixes  im  Chore  damals  unbesetzt  war  und  gibt  damit  die  ungefiLhre 
Datirung  des  jetzt  dort  aufgestellten  Werkes.  Um  1760,  das  stimmt  voll- 
kommen mit  dem  Stile.  Man  glaubt,  wenn  man  die  Zuschreibung  an 
Michelangelo  hört,  ein  Spassvogel  habe  sie  gemacht.  Es  war  aber  ein 
unfreiwilliger. 

Venedig.  Franz  Wickhoff. 


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Giorgio  Vasari :  Die  Lebensbeschreibungen  der  berühmtesten  Archi- 
tekten Bildhauer  und  Maler.  Deutsch  herausgegeben  yon  E.  Jäschke. 
IL  Band.  Die  florentiner  Maler  des  15.  Jahrhunderts.  Strassburg. 
J.  H.  Ed.  Heitz  (Heitz  und  Mündel)  1904. 

Eine  neue  Übersetzung  von  Yasaris  Yiten  kommt  einem  wirklichen 
Bedürfiiis  entgegen.  Sie  kann  nicht  nur  den  »weiteren  Kreisen  der  Ge- 
bildeten *,  sondern  auch  dem  Fachmann  gute  Dienste  leisten.  Abgesehen 
davon,  dass  es  nicht  allzu  yiele  geben  wird,  die  sich  rühmen  können  den 
ganzen  Vasari  im  Original  durchgelesen  zu  haben,  wird  auch  derjenige,  dar 
des  Italienischen  mächtig  ist,  eine  Übersetzung  zuweilen  mit  Nutzen  zu 
Kate  ziehen.  Yasaris  Diktion  ist  durchaus  nicht  immer  leicht  yerständlich ; 
Einzelheiten,  über  die  man  in  den  langatmigen  italienischen  Perioden  leicht 
hin  wegliest,  treten  in  der  Übertragung  deutlicher  hervor.  Für  die  noch 
immer  ausständige  Behandlung  der  ästhetischen  und  technischen  Termino- 
logie Yasaris  bildet  eine  verständige  Übertragung  eine  nicht  zu  unter- 
schätzende Yorarbeit.  Anmerkxmgen,  die  die  seit  der  Sansoniausgabe  er- 
schienenen Korrekturen  und  Forschungen  kurz  zusammenzufassen  hätten, 
könnten  sie  zu  einem  Nachschlagebuche  machen,  das  jedem  der  sich  mit 
der  italienischen  Kunst  der  Eenaissance  beschäftigt,  unentbehrlich  wäre. 
An  eine  neue  deutsche  Yasariübersetznng  dürfen  höhere  Anfordeimngen 
gestellt  werden,  da  die  seit  Jahren  vergriflfene,  1832  bis  1849  erschienene 
von  Schom  eine  vortreffliche  Grundlage  bietet.  Sie  ist  geschmackvoll  und 
lesbar,  fügt  sich  aber  doch  dem  Stile  des  Originals.  Man  müsste  sie  durch- 
gängig mit  dem  Texte  vergleichen,  kleinere  Yersehen  berichtigen,  da  und 
dort  in  stilistischer  Hinsicht  feilen,  um  sie  allen  gerechten  Anforderungen 
entsprechend  zu  gestalten. 

Die  neue  Übersetzung  von  Jäschke  unterscheidet  sich  schon  äusser- 
lich  von  der  Schornschen.  Dem  Titelblatte  und  Prospekte  nach  gibt  sie 
sich  als  eine  vollständige.  Aus  der  Yorrede  erfahrt  man  aber,  dass  die 
drei  geplanten  Bände  nur  das  Trecento  sowie  die  Florentiner  Künstler  des 
Quattrocento  umfassen  werden.  Ausserdem  hat  der  Autor  die  von  Yasari 
getroffene  Beihenfolge  der  Lebensbeschreibungen  umgestossen  und  die  Yiten 
nach  Schulen  geordnet,  wodurch  dem  Prospekte  zufolge  die  Übersichtlich- 
keit und  Brauchbarkeit  des  Werkes  erhöht  werden  soll.  Beide  Neuerungen 
muss  ich  als  Missgriffe  bezeichnen,  denen  schwerwiegende  sachliche  Be- 
denken entgegenstehen.  Yasaris  Yiten  sind  ein  Werk,  das  als  ein  einheit- 
liches Ganze  geschaffen  wurde.  Die  Kunst  des  14.  und  15.  Jahrhunderts 
ist  für  den  Aretiner  nur  die  Yorstufe  für  den  hohen  Stil,  den  die  Werke 
der  Hochrenaissance  ausprägen.  Den  Höhepunkt  und  Abschluss  der  Ent- 
wicklung bildet  Michelangelo,  dessen  Lebensbeschreibung  in  der  ersten 
Auflage  am  Ende  der  Reihe  steht.  Der  Massstab  der  Beurteilung  ist  ganz 
auf  diese  Steigerung  eingestellt;  der  Leser  kann  den  Standpunkt,  den  der 
Autor  einnimmt,  gar  nicht  verstehen,  wenn  ihm  der  Schlüssel  der  Bewer- 
tung, die  Schilderung  des  Cinquecento,  vorenthalten  wird.  Auch  die  Aus- 
scheidung der  Biographien  der  ausserflorentinischen  Künstler  ist  nicht  zu 
billigen.  Gewiss  war  Yasari  über  sie  oft  recht  mangelhaft  unterrichtet; 
aber  die  Mühe,  die  er  daran  setzte,  um  in  der  zweiten  Auflage  die  mageren 

8* 


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—     102    — 

eigenen  Notizen  mit  Hilfe  seiner  auswärtigen  Freunde  zu  erweitern,  be- 
weist, wie  sehr  er  darnach  strebte,  nicht  nur  ein  Bild  der  florentinischen, 
sondern  der  italienischen  Kunst  zu  zeichnen.  Oft  genug  ist  Vasari  sein 
Lokalpatriotismus  vorgeworfen  worden;  wozu  soll  man  ihm  das  einzige 
Mittel  sich  zu  verteidigen,  rauben?  Ganz  willkürlich  aber  ist  die  neue 
Einteilung  nach  Schulen,  die  Jäschke  vorgenommen  hat  Er  trennt  die 
Lebensbeschreibungen  der  Maler,  Bildhauer  und  Architekten  ohne  auf  den 
natürlichen  Organismus  des  Werkes  zu  achten.  Wie  lebendig  stellt  Yasari 
das  künstlerische  Treiben  in  Florenz  zu  Beginn  des  XY.  Jahrhuderts  in 
der  ersten  Hälfte  des  zweiten  Teiles  dar.  Die  Biographien  des  Nanni  di 
Banco,  des  Luca  della  Bobbia,  der  Uccello,  Ghiberti,  Brunellesco,  DonateUo 
u.  8.  w.  greifen  alle  ineinander  über  und  ergänzen  sich  gegenseitig.  Wer 
sie  in  ununterbrochener  Reihenfolge  liest,  ist  imstande,  die  Fäden,  die  hin 
und  herlaufen  zu  verfolgen.  Die  Umstellung  zerstört  diesen  Beiz  voll- 
ständig. Aber  davon  abgesehen  ist  ein  neuer  besserer  Einteilungsgrond 
in  dem  vorliegenden  Bande  nicht  zu  erkennen.  Warum  z.  B.  Fiesole  zwi- 
schen Masaccio  und  Castagno  oder  Gozzoli  zwischen  Fra  Filippo  Lippi  and 
die  Peselli  gestellt  wurde,  ist  mir  unerfindlich.  Dazu  kommt,  dass  die 
wichtige  Einleitung  zu  dem  zweiten  Teile  der  Viten,  sowie  das  Leben  des 
Dello  fehlt  und  Verocchio  zu  den  Malern  statt  zu  den  Plastikern  gerechnet 
wird. 

Der  Mangel  an  historischem  Takt,  den  der  Autor  in  der  Auswahl  und 
Anordnung  beweist,  macht  sich  auch  in  der  Übersetzung  fQhlbar.  Jäschke 
will  einen  selbständigen  Text  liefern,  hat  sich  dabei  aber  nicht  nur  in 
Einzelheiten  wie  bei  der  Übertragung  schwierigerer  Ausdrücke  recht  stark 
an  Schorn  angelehnt.  Daraus  wäre  ihm  kein  Vorwurf  zu  machen,  wenn 
seine  Abweichungen  von  Schorn  nicht  ebeusoviele  Verschlechterungen  der 
Übersetzung  bedeuteten.  Zunächst  föUt  auf,  dass  er  den  Stil  Vasaris  ändert 
Vasari  schreibt  lange,  nicht  immer  übersichtliche  Perioden,  die  mit  zahl- 
reichen Nebensätzen  und  Konditionalbestimmungen  verbrämt  sind.  Der 
Übersetzer  kann  sich  nicht  immer  wörtlich  an  das  Original  halten,  weil 
die  deutsche  Syntax  keine  so  weitgehende  Ineinanderschachtelung  der  Sätze 
erlaubt,  wie  die  italienische.  Immerhin  dürfen  die  Steigerungen,  darf  die 
charakteristische  Fügung  der  Satzglieder  nicht  verloren  gehen.  Schorn  hat 
mit  Hilfe  einer  zuweilen  leicht  archaisirenden  Ausdrucksweise  diese  stili- 
stischen Eigenheiten  Vasaris  mit  Glück  nachzubilden  versucht.  Jäschke 
löst  die  langathmigen  Perioden  des  Originals  in  lauter  kurze  Sätze  auf, 
die  ohne  Rücksicht  auf  den  Zusammenbang  asyndetisch  nebeneinander  ge- 
stellt sind.  Damit  fallen,  von  einzelnen  sachlichen  Missverständnissen  ab- 
gesehen, alle  Überleitungen  und  Zwischenglieder,  die  Bedenken  und  Ein- 
schränkungen aus,  die  Vasari,  so  wie  sie  ihm  während  des  Schreibens  durch 
den  Kopf  schiessen,  einfügt,  ohne  doch  den  Hauptgedanken  zu  verlieren. 
Es  sind  bezeichnende  Unarten,  die  man  doch  nicht  missen  mag;  denn  sie 
verleihen  seinem  Stile  Unmittelbarkeit  und  ein  persönliches  Gepräge,  das 
man  in  den  Schriften  gleichzeitiger  Puristen  vergebens  sucht.  Jäschkes 
Übersetzung  stellt  in  dieser  Beziehung  gegenüber  der  von  Schorn  einen 
Rückschritt  dar,  der  leicht  zu  vermeiden  gewesen  wäre. 

Aber  auch  in  Rücksicht  auf  Treue  und  Verlässlichkeit  ist  Jäschke 
hinter  seinem  Vorgänger  zurückgeblieben.     Er   wiederholt   nicht   nur  eine 


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Beihe  von  Versehend),  sondern  fügt  noch  neue  Irrtümer  hinzn,  unter  denen 
sich  eine  Beihe  ärgerlicher  Flüchtigkeitsfehler  2)  befinden.  Schwierige  Stellen 
wie  die  Schilderung  der  perspektivischen  Kunststücke  Ucellos  sind  bis  .zur 
Unveratändlichkeit  verballhornt.  Die  technischen  und  ästhetischen  Kunst- 
Busdrücke,  deren  Übertragung  gerade  bei  Vasari  Sorgfalt  und  Überlegung 
erheischt,  wenn  nicht  sein  ästhetisches  Baisonnement  in  der  Übersetzung 
auf  lauter  allgemeine  Bedensarten  hinauslaufen  soll,  sind  oft  nicht  emmal 
80  gut  wie  bei  Schorn  wiedergegeben  8)  -  selbst  ganze  Sätze  fehlen. 

Die  Anmerkungen  sind  sehr  ungleichmässig  ausgefallen.  Bald  wird 
man  mit  ganz  unerwarteten  Details  behelligt,  bald  fehlt  das  Nötigste. 
Dankenswert  sind  nur  die  leidlich  vollständig  gegebenen  Nachrichten  über 
die  Schicksale  der  Bildwerke.  Von  den  Besultaten  der  kunstgeschichtlichen 
Forschung,  die  das  Vorwort  zu  verzeichnen  verspricht,  erfährt  man  recht 
wenig.  Sie  sind  ebenso  willkürlich  ausgewählt,  wie  die  Hinweise  auf  die 
moderne  Literatur.  Wenn  schon  die  wenig  bekannten  Dissertationen  von 
Waldschmidt  über  Andrea  del  Castagno  und  von  Haberfeld  über  Piero  di 
Cosimo  zitirt  werden  mussten,  so  hätten  auch  die  wichtigsten  Aufsätze 
und  Studien  der  wissenschaftlichen  Zeitschriften,  des  Jahrbuches  der  preussi* 
sehen  Kunstsammlungen,  des  Bepertoriums  u.  s.  f.  erwähnt  werden  können, 
die  oft  viel  bedeutender  sind  als  die  Monographien.  Die  florentini sehen 
Forschungen  von  Brockhaus,  Steinmanns  Werk  über  die  sixtinische  Kapelle 
sind  vollständig  übergangen! 

So  kann  diese  neue  Übersetzung  des  Vasari  nur  den  allerbescheidensten 
Ansprüchen  genügen.  Das  ist  schade,  weil  sie  für  eine  Zeit  den  Markt  für 
eine  bessere  sperren  wird.  Hoffentlich  entschliesst  sich  der  Autor  wenig- 
stens dazu,  bei  einer  genauen  Durchsicht  der  noch  ausstehenden  Bände  alle 
Spuren  der  überhasteten  Arbeitsweise  zu  tilgen,  die  dem  jetzt  erschienenen 
anhaften. 

Wien,  Wolfgang  Kailab. 


J.  A.  Crowe  &  G.  B.  Cavalcaselle :  A  history  of  painting  in  Italy, 
Umbriä  Florence  and  Siena  from  the  second  to  the  sixteenth  Century. 
Eäited  by  Langton  Douglas,  assisted  by  S.  Arthur  Streng.  In  six 
Volumes  illustraded  London  John  Murray  Albemarle  Street  1903. 
8<>.  Vol.  I:  Early  Christian  art  XXV  und  205  SS.  und  44  Tafeln, 
Vol.  II:  Giotto  and  the  Giottesques  XI   und   317  SS.  und  51  Tafeln. 

Für  eine  neue  Originalausgabe  des  bekannten  Buches  hätte  man  er- 
warten können,  dass  das  Wertvolle  daran  wäre  bewahrt  worden,  das  Über- 


*)  Beende  =  hinaufsteigt  (S.  39) ;  nella  testa  del  chiostro  =  zu  Anfang  des 
Kreuzfjanges  (S.  40). 

*)  coloro  =  Farbe  (S.  123);  dove  sta  il  sacerdote,  quando.si  cantano  le  piesse 
a  sedere  ^=  wo  der  Priester  sitzt,  wenn  die  Messe  gelesen  wird  (S.  26) ;  se  n'  andö 
al  vero  riposo    (dh.  er  starb)  =  setzte  sich    zur   verdienten  Bähe   (S.  83). 

•)  gagliardo  =  geschickt,  capriccioso  =  wunderbar,  sforzatissime  attitudini 
=  gewaltige  Stellungen.  Masolino  schreibt  Vasari  nicht  »hohen  Geist*,  sondern 
treuliche  Anlagen  (buonissimo  ingegno)  zu;  in  dem  Leben  der  Pollajuoli  wird 
von  geschmolzenen  statt  vx)n  geschmelzten  Silberarbeiten  gesprochen  etc.  etc. 


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flüssige  jedoch  Töllig   über  Bord   geworfen.     Das  Wertvolle  daran  ist  die 
Sammlaiig,    Beschreibung   nnd  Beurteilung   der  Bilder   des    13^   14.   und 
15.  Jahrhunderts  durch  Cavalcaselle,  das  wertlose  der  Brei,  den  der  kritik- 
lose Crowe    darum   gestrichen.     Das    ganze  Werk   wäre   dadurch    auf  ein 
Zehntel  seines  ümfanges  gebracht  worden,  ein  einziger  massiger  Band  hätte 
Tollanf  genügt   und    die    Zeit   bis   zum   13.  Jahrhundert,    d.  h.  der  erste 
Band   hätte    gänzlich  wegfallen   können.     Für   das  Quattrocento   und   den 
Beginn  des  Cinquecento   ist  diese  Arbeit  eigentlich  schon  gemacht  in  der 
ausgezeichneten  Bearbeitung  der  englischen  Ausgabe  der  Kugler^schen  Ge- 
schichte   der  Malerei    durch  Sir  Henry  Layard,    den    berühmten  gelehrten 
Entdecker   von  Niniyeh,    der^   wenn   auch   im  Fache    der  Eunst<geschichte 
neu,    doch   zu    dieser  Arbeit,    die  er  auf  Grund  der  Forschungen  Morellis 
unternahm    und  wozu  er  Au&eichnungen  Morellis  benützen  konnte,    seine 
wissenschaftliche  Erfahrung   mitbrachte    und    daher  weit  entfernt  von  der 
dilettantischen  Art  Crowes  war.    Das  Buch  wird  von  den  jüngeren  deutachen 
Arbeitern   auf  diesem  Gebiete  zu  wenig   eingesehen.     Von  den  gegenwär- 
tigen Herausgebern   ist  leider   der,   der   Kunstverständnis  besoss,    Arthur 
Streng,  gestorben,  ehe  er  sich  ernstlich  beteiligen  konnte;  Douglas  ist  aaf 
die  Bedingungen  des  Hinterbliebenen  Crowes  und  Cavalcaselles  eingegangen, 
nicht  nur  den  ganzen  alten  Text  unverändert   abzudrucken,  sondern    auch 
Crowes    Änderungen   und    Anmerkungen,    die   er    Hich    inzwischen    aufge- 
zeichnet, anzufügen  und  seine  eigenen  Anmerkungen  (mit  einem  Sternchen 
versehen,  um  sie  zu  unterscheiden)   unter  dem  Text  abzudrucken.     Dafür 
ist  zwar  die  inzwischen  erschienene  Literatur  reichlich  benützt,    aber  der 
alte  kritiklose  Qaark  blieb  stehen.     Es  sieht  sehr  buntscheckig  aus,  wenn 
in  den  Anmerkungen  dem  Texte,    wie   es  nicht  anders  sein   kann,   wider- 
sprochen wird.     Mein  Name  wird  für  die  Behauptung  zitirt,  die  Madonna 
Bucellai  sei  von  Duccio.    Da  muss  ich  lebhaft  widersprechen.  Ich  habe  es 
nie  bezweifelt,  dass  sie  von  Cimabue  sei,  und  nur  gezeigt,  dass  dieser  ganz 
in  den  Spuren  Duccios  wandle,    seiner   künstlerischen  Erziehung  nach  also 
ein  Sienese  sei.     Dem  ersten  Bande  gehen  kurze  Biographien  Crowes  und 
Cavalcaselles  voraus,  in  denen  alles  Wesentliche  falsch  ist.  Crowe  wird  als 
Kenner  geschildert,  der  Morellis  Methode  vor  Morelli  entdeckte  etc.   Diese 
Biographien   sind    überhaupt   voll   versteckter  Spitzen   gegen   den  verstor- 
benen Herrn  Senator  und  den  lebenden  Herrn  Berenson.    Freilich  Morelli 
und  Berenson    würden    sich   zu   einer   neuen  Ausgabe    des  Werkes   unter 
solchen  Bedingungen  nicht  hergegebeij  haben. 

Venedig.  Franz  Wickhoff. 


Heinrich  Brockhaus.  Forschungen  über  Florentiner 
Kunstwerke.  Mit  13  Tafeln  und  43  Textabbildungen.  Leipzig. 
F.  A.  Brockhaus.     1902.  IX  und  139  S. 

Die  Kunstgeschichte  Italiens  übt  noch  immer  eine  starke  Anziehungs- 
kraft auf  nordische  Historiker  aus.  Allerdings,  wenige  bleiben  lange  genug 
in  dem  fremden  Lande  um  in  dauernder  Betrachtung  und  emsiger  Arbeit 
in   den  Archiven    und   Bibliotheken    die   Werke    vergangener  Kunst   zum 


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Sprechen  zn  bringen;  die  meisten  haben  den  Kopf  yoll  yon  Handbnchs- 
weisheit  und  anerzogenen  Paradigmen  und  sind  gar  nicht  im  Stande  die 
Eindrücke,  die  sich  ihnen  bieten,  rein  au&ufassen  und  zu  lebendiger  histo- 
rischer Erkenntnis  auszuweiten;  in  hastiger  Fahrt  ra£fen  sie  das  wenige 
zusammen,  was  handlttnfiger  Auffassung  nach  zu  einer  wissenschaftlichen 
9 Entdeckung*  genügt  In  welch  engem  Kreise  von  Tatsachen  sich  diese 
täglich  mehr  anschwellende  Durchschnittsliteratur  bewegt,  lehren  die  in 
dem  vorliegenden  Bande  vereinigten  vier  Aufsätze  von  Heinrich  Brockhaus, 
die  als  Vorbilder  kunst-  und  kulturhistorischer  Detailuntersuchungen  gelten 
können.  Verschiedenartige  Probleme  behandeln  sie  von  verschiedenartigen 
Gesichtspunkten  aus ;  was  sie  verknüpft,  ist  die  Genauigkeit  und  Nettigkeit 
der  Arbeit  im  Kleinen  wie  im  Grossen,  die  auf  einer  erschöpfenden  Aus- 
nutzung der  archivalischen  und  literarischen  Quellen  beruht  und  sich  mit 
einer  besonnenen  von  ästhetischer  Pedanterie  und  kleinlicher  Dokumenten- 
krämerei  gleichweit  entfernten  Betrachtung  der  Denkmäler  paart. 

Die  erste  Untersuchung  behandelt  die  Paradiesestür  Lorenzo  Ghibertis. 
Niemand  hat  sich  noch  eingehend  mit  der  Entstehungsgeschichte  dieses 
allgemein  bekannten  und  gerühmten  Meisterwerkes  beschäftigt.  Ihre  Grund- 
lage bildet  ein  schon  von  Gregori  und  Patch  (l773)  und  vollständiger 
von  Eug.  Müntz  (Les  archives  des  arts;  premiere  serie  Paris  1890)  ver- 
öffentlichter Auszug  aus  dem  bisher  verschollenen  Bechnungsbuche,  das  im 
Auftrage  der  Arte  dei  Mercatanti  di  Calimala  (welcher  die  Opera  von 
S.  Giovanni  unterstand)  über  die  für  die  Herstellung  der  beiden  Türen 
Ghibertis  notwendigen  Ausgaben  geführt  wurde.  Zu  diesen  bekannten 
Quellen  kommt  als  wichtige  Ergänzung  eine  Reihe  von  Nachrichten,  die 
Brockhaus  aus  den  Beratungsprotokollen  der  Konsuln  der  genannten  Zunft 
und  aus  den  reichhaltigen  Aktenauszügen  des  Senators  Carlo  Strozzi  im 
Staatsarchive  zu  Florenz  gesammelt  hat;  sie  werden  in  einem  Anhang  teils 
im  Wortlaute,  teils  in  Begesten  mitgeteilt.  Verknüpfen  wir  das  Bekannte 
mit  dem  Neuen,  so  ergeben  sich  folgende  Etappen  der  Entstehungs- 
geschichte: Eine  von  der  Arte  de*  Mercatanti  di  Calimala  eingesetzte  Kom- 
mission unter  dem  Vorsitze  des  Niccolo  da  Uzzano  betraute  am  2.  Januar 
1425  Ghiberti  mit  der  Herstellung  der  Tür.  Sie  sollte  wie  die  eben 
vollendete  28  Felder  in  sieben  übereinander  angeordneten  Beihen  ent- 
halten. Leonardo  Bruni,  der  gelehrte  Staatskanzler  der  Bepublik,  war  er- 
sucht worden  20  Historien  und  8  Propheten  aus  dem  alten  Testamente 
auszuwählen.  Sein  Vorschlag  sowie  der  Brief  an  die  Konmiission,  der  ihn 
begleitete,  haben  sich  erhalten.  Bruni  kennt  den  Künster,  der  nach  seinen 
Angaben  schaffen  soll,  nicht;  er  fordert  von  ihm  Vertrautheit  mit  dem 
Stoffe  und  Geschmack,  damit  er  in  der  Wahl  der  darzustellenden  Personen 
und  Szenen  sowie  in  ihrer  künstlerischen  Ausstattung  nicht  fehlgreife  und 
wünscht  während  der  Dauer  der  Arbeit  mit  ihm  in  Fühlung  zu  bleiben. 
Brunis  Vorschlag  kam  in  seiner  ursprünglichen  Form  nicht  zur  Ausführung. 
Man  einigte  sich  zunächst  auf  eine  Einteilung  der  Tür  in  24  Felder,  bei 
denen  die  Breite  der  der  alten  gleich  blieb  und  nur  die  Höhe  vermehrt  wurde; 
zweifelhaft  ist,  ob  jetzt  schon  die  Propheten  aus  den  Feldern  in  das  Bahmen- 
werk  verwiesen  wurden,  eine  Anordnung  für  die  das  Taufbecken  in  S. 
Giovanni  zu  Siena  als  Beispiel   dienen   konnte,    für  das  Ghiberti  während 


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der   Jahre    1417    bis    1427    beschäftigt    war^).     Das    bisher   unbeachtete 
Schema  der  Einteilung  hat  sich  auf  der  Bückseite  der  Tür  erhalten.     Die 
Änderung  muss  vor  1429  beschlossen  worden  sein,    da  die  Opera  von   S. 
Giovanni   in   diesem  Jahre  ein  Depot  im  Betrage  von  1800  Gulden    zum 
Ankauf  von   Metall    iür    den  Guss    des   telaio    verwendet     Die    einzelnen 
Felder  enthielten,  so  wie  es  in  Brunis  Vorschlag  vorgesehen  war,    nur  je 
eine  Szene  und  Brockhaus   weist   sehr    hübsch    darauf  hin,    wie   man  die 
einzelnen  Kompositionen  aus  den  später  ausgeführten  Reliefs  auslösen  kann. 
Aber  auch  die  neue  Anordnung  befriedigte  nicht   und  Ghiberti  entschloss 
sich   zu   einer  weitgehenden  Reduktion  der  Bildfelder.     Künstlerische   Er- 
wägungen bedingen  diese  Vereinfachung.    Statt  der  ermüdenden  Kette   von 
20  einzelnen  Szenen,  wo  die  Erzählung  wie  z.  B.  auf  dem  Entwürfe  Bmnis 
oft  von  einer  Reihe  in  die  andere  übergreifen  musste,  nur  8  grosse  Tafeln, 
von  denen  jede   eine   innerlich   geschlossene  Gruppe  von  Ereignissen   vor- 
führt.   Die  Darstellung  gewinnt  schon  durch  die  Steigerung  der  räumlichen 
Ausdehnung  der  Pläne  und  Einzelßguren  an  Klarheit  und  Verständlichkeit. 
Erst  jetzt   konnte  der  Künstler    alle    die   ihm   eigentümlichen  Gaben  ent- 
wickeln: die  Kunst  verschiedene  Szenen  in  einem  Baume  übersichtlich  zu 
gruppiren,    seine    ungemeine  Kenntnis   der  Perspektive,    sein  Geschick    in 
der  Abstufung    des  Reliefs    von    fast    runden  Freifiguren   bis   zu   der  nur 
durch    die    zarteste    Erhebung    des    Grundes    unterstützten    Hintergrunds- 
zeichnung.    Wann  diese  Änderung  stattgefunden  hat,  lässt  sich  nur  mehr 
ungeftlhr  feststellen;  aus  den  Strozzischen  Spoglien  hat  Brockhaus  die  Nach- 
richt  herausgeholt,    dass  am  4.   April   1436    10  Historien   und    24  Frie:>- 
stücke  gegossen   waren    und  Lorenzo,    sein  Sohn  Vettorio   und  Michelozzo 
di  Bartolomeo  (andere  Hilfsarbeiter  treten  in  den  folgenden  Jahren  hinzu) 
mit  der  Ziselirang   begonnen    hatten.     Von   da   ab    verlangsamt    sich   dus 
Tempo  der  Arbeit.     Am  24.  Juni   1443  waren   noch    vier  Reliefs  zu  vol- 
lenden; sie  sollten  in  drei  Jahren  fertig  sein.     Ausserdem  war  aber  noch 
das  Rahmenwerk    der  Türe    und    die  Umrahmung  des  Portals  zu  machen. 
Mit  der  letzteren  bringt  der  Verfasser  in  glücklicher  Weise  die  Aufnahme 
des   Benozio    Gozzoli    in    die   Werkstatt    in  Zusammenhang   (Vertrag   vom 
24.  Jänner  1444);  er  war  dazu  berufen  die  Naturstudien  für  die  Festons 
mit   den    Vögeln    zu    zeichnen.     Allerdings    besass   Ghiberti    selbst    solche 
Studien;  ob  die  chai-te  delli  ucielli,  die  er  dem  Goldschmied  Ghoro  di  scr 
Neroccio   geliehen    hatte    und    am   16.  April   1425  durch  Giovanni  Turini 
einfordert,  von  seiner  Hand  sind,  bleibe  dahin  gestellt^).    Nach  vier  Jahren 
kam    die  Arbeit  .an    dem    Rahmenwerk    in   Fluss,    nachdem    man    in    der 
Zwischenzeit  grössere  Mengen  von  Bronze  in  Brügge  eingekauft  hatte.    Aus 
dem  am  24.  Jänner  1448  mit  Lorenzo    und  Vettorio   geschlossenem  Ver- 
trage erfuhrt  man,  dass  die  seit  1436  im  Rohguss  vorhandenen  24  Stücke 
der  Einrahmung    mit  den  Statuetten    noch    der  Ziselirung    bedurften,    die 


')  Es  mag  hier  auf  eine  Stelle  jenes  undatirten  nach  dem  31.  Mai  1427 
anzusetzenden  Briefes  Uhibertis  an  deu  operaio  des  Domes  von  Siena  hingewiesen 
werden,  der  die  Vollendung  der  Reliefs  meldet:  Ancor  tolsi  a  far  colle  dette 
storie,  fignre  quatro:  d*  esse  non  si  fece  merchato :  se  vi  contentate  io  le  faccia, 
favolle  volentieri  in  brieve  tempo  ^^Milanesi  Doc.  per  la  storia  deir  arte  Senese 
H,  124). 

»)  Milanesi  1.  c.  11,  120. 


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24  Köpfe  sowie  das  ganze  Bahmengerüst  noch  zu  modelliren  und  zu 
giessen  waren;  über  letztere  war  schon  seit  einem  halben  Jahre  yer- 
handelt  worden.  Um  den  vermehrten  Anforderungen,  die  an  die  Werkstatt 
gestellt  wurden,  zu  entsprechen,  werden  ausser  dem  Golrlschmied  Ber> 
nardo  Cennini  noch  drei  dorpellatores  für  untergeordnete  Arbeiten  auf- 
genommen. Finanzielle  Schwierigkeiten  hindern  bald  darauf  den  Fortgang. 
Am  2.  April  1452  endlich  Mrird  die  Vergoldung  Lorenzo  und  Vettorin 
übertragen,  am  13.  Juli  der  Beschluss  gefasst,  die  Tür  staute  la  sua 
bellezza  in  dem  Portal  gegenüber  S.  Maria  del  Fiore  aufzustellen. 

Manche  Daten  der  Entstehungsgeschichte  waren  i^chon  früher  bekannt. 
Neu  ist  der  wichtige  Nachweis  einer  doppelten  Änderung  des  Planes,  die 
uns  eine  unerwartete  Einsicht  in  die  stilistische  Entwicklung  Ghibertis 
während  der  Arbeit  gestattet.  Brockhaus  bemerkt  sehr  richtig,  dass  die 
erste,  der  Übergang  von  28  auf  '^4  Felder  wohl  unter  dem  Einfluss  der 
Reliefs  für  den  Sieneser  Taufbrunnen  erfolgte,  die  erst  am  30.  Oktober 
1427  abgeliefert  wurden.  Diese  beiden  Relieftafeln  markieren  einen  be- 
deutsamen Einschnitt  in  der  Schaffens  weise  des  Künstlers.  Die  Erzählung 
ist  nicht  mehr  so  knapp  wie  auf  der  ersten  Türe ;  die  Zahl  der  Personen, 
die  an  der  dargestellten  Handlung  teilnehmen,  wird  grösser;  im  Zusammen- 
hang damit  stehen  die  Versuche  perspektivischer  Gruppierung,  stärkerer 
Abstufung  der  Raumschichten  im  Relief  und  die  Ausgestaltung  des  Hinter- 
grundes. Die  Reliefs  der  zweiten  Tür  entwickeln  diese  Tendenzen.  Wir 
wissen  nicht,  ob  sie  nach  dem  ersten  Entwürfe  dieselbe  aus  dem  Vierpass 
und  dem  übereck  gestellten  Quadrate  zusammengesetzte  Rahmung  erhalten 
sollten  die  der  Entfaltung  der  Kompositionen  auf  der  ersten  Türe  empfind- 
liche Schranken  setzt;  in  dem  Übergang  zu  dem  rechteckigen  Format, 
gleichviel  ob  er  im  ersten  oder  zweisten  Entwürfe  geschah,  äussert  sich 
die  Einwirkung  der  Sieneser  Arbeiten.  Brockhaus  nimmt  an,  dass  die 
Modelle  der  Reliefs  nach  dem  zweiten  Plane  für  die  ganze  Tür  hergestellt 
und  bei  der  neuen  Umgestaltung  benützt  wurden.  Solange  nicht  nähere 
urkundliche  Nachweisungen  vorliegen,  wird  hierüber  keine  Gewissheit  zu 
erlangen  sein.  Sieht  man  aber  die  Relief:^  auf  das  Kriterium,  das  der 
Verlasser  selbst  angegeben  hat,  die  Zusammensetzung  aus  einzelnen  ur- 
sprünglich für  ein  kleineres  Feld  bestimmten  Gruppen  an,  so  wird  mau 
dies  nur  für  die  vier  obersten  Felder  annehmen  können.  Diese  zerfallen 
wirklich  in  einzelne  geschlossene  Szenen,  die  ungemein  geschickt,  ohne 
sich  zu  überschneiden  oder  zu  decken,  in  die  Landschaft  gestellt  sind. 
Aber  schon  bei  der  Sündflut  bemerkt  man  ein  grosses,  den  ganzen  Raum 
füllendes  Hintergrundsmotiv  und  die  folgenden  Tafeln  von  der  Geschichte 
des  Josef  an  weisen  so  einheitliche  Konzeptionen  auf,  dass  man  sie  nicht 
mehr  aus  kleineren,  die  einzelnen  Gruppen  befassenden  Skizzen  entstanden 
denken  kann.  Der  Künstler  scheint  mitten  in  der  Arbeit  das  Format  ge- 
funden zu  haben,  das  seinem  Talent  am  gemässesten  war. 

An  die  Schilderung  der  Entstehungsgeschichte,  die  zum  Teile  in  die 
Regesten  verwiesen  ist,  knüpft  der  Verfasser  eine  Reihe  treffender  Beobach- 
tungen, von  denen  nur  die  wichtigsten  erwähnt  werden  mögen.  So  weist 
er  in  dem  salomonischen  Tempel  auf  dem  letzten  Relief  ein  idealisirtes 
Abbild  des  Florentiner  Dcmies  nach  und  verfolgt  in  einem  Exkurse  die 
Darstellungen    des   ersten  bei  Perugino,  Pinturicchio,  Raphael  bis  zu  Bra- 


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—     108    — 

mantes  Tempelchen  in  8.  Pietro  in  Montorio  zu  Born.  Sie  lehnen  sich  in 
sehr  freier  Weise  an  den  Felsendom  in  Jerusalem  oder  wie  auf  Ghiriandajos 
Fresko  cter  Capella  Yespncci  (Ognissanti,  Florenz)  an  byzantinische  Eappel- 
kirohen  an.  Die  Frage,  anf  welchem  Wege  Abbildungen  des  Felsendomes, 
den  man  für  einen  umbau  des  salomonischen  Tempels  hielt,  in  das  Abend- 
land gedrungen  sind,  wttre  wohl  einer  näheren  Untersuchung  wert;  sie 
finden  sich  schon  auf  frühen  flandrischen  Bildern  i),  yon  wo  aus  sie  Trohl 
ihren  Weg  zu  Ghirlandajo  gefunden  haben  dürften  und  kommen  noch  auf 
Werken  die  man  mit  Hendrik  Bles  bezeichnet'),  ja  noch  bei  Peter  Breug'hel 
d.  ä.*)  vor.  Durchaus  überzeugend  ist  die  Nach  Weisung  von  GhibertLs 
Selbstbildnis  auf  der  ersten  Türe.  Auch  die  Bemerkungen  über  die  man- 
nigfaltigen Nachwirkungen  der  Reliefs  in  der  florentinischen  Kunst  ver- 
dienen Beachtung;  sie  lassen  sich  noch  auf  den  Türen  des  Jacopo  San- 
sovino  (iSakristei  von  8.  Marco,  Venedig)  und  Yincenzo  Danti  (Bargello 
Florenz)  verfolgen. 

Die    zweite  Studie  »die  Hauskapelle    der  Medici*    geht   von    der  Er- 
klärung   des    Bildes    aus,    das   Filippo  Lippi    fcbr    den   Altar   des    kleinen 
Heiligtums  geächa£fen  hat   und   das   sich  jetzt  im  königlichen  Museum  zu 
Berlin    befindet     Ein    dem    hl.    Bernhard    von    Olairvaux    zugeschriebener 
Hymnus  (Summe  summi  tu  Patris  unice)  gab  dem  Maler  die  Anregung  zu 
einer  Ausgestaltung   der  Szene,    die   von   der  üblichen  Fassung    abweicht. 
Die  goldigen  Flammen  welche  von  dem  Kinde  zu  Gottvater  emporzüngeln 
(verum  lumen  de  vero   lumine),    die  Einführung  Gottvaters,    das  Büchlein 
sowie    eine  Beihe   kleinerer   Züge    wie    die  Axt,    das  Abzeichen   der  Bau- 
meiser,  Steinmetzen    uni  Zimmerleute,    die   hier  auf  den   mundi   faber  et 
rector  fabricae    hindeutet,    lassen  sich  auf  das  lateinische  Gedicht  zurück- 
führen,   dessen  Verfasser   im  Hintergrunde  des  Bildes  in  stiller  Anbetung 
dargestellt  ist.     Für  den  Gegenstang   der  Fresken  (xozzolis   bot  die  Prosa 
de    nativitate  Domini,    der   Nachgesang    des   Hymnus    A^nhaltspunkte ;    ihr 
sind  Motive  für  die  Darstellungen  der  Altarwand  wie  der  treue  Engelchor 
(Laetabundus  exsultet   fidelis    chorus:   AUeluia),    die  Landschaft   mit    den 
ragenden  Zedern    (Cedrus   alta  Libani   conformatur    hyssopo    valle    nostra) 
entnommen.     So  hat    nicht    nur    die  Gestaltungskraft   der  Maler,    sondern 
auch  die  Phantasie  des  Dichters,  der  Geschmack  des  Auftraggebers  der  sie 
auf  dieses  Vorbild  hingewiesen,  an  der  wundersamen  Weihnachtsstimmung 
das  Bildes  und  der  ganzen  Kapelle   mitgeschaffen.     Weitverbreitete  Weih- 
nachtslieder der  Schwiegei*tochter  Cosimos,  Lucrezia,  zahlreiche  freie  Nach- 
bildungen des  Altarbildes  in  Malerei  und  Terrakottaplastik  zeigen,  wie  volks- 
tümlich diese  Schöpfung  in  Florenz  geworden  ist. 

Der  dritte  Aufsatz  begleitet  gute  Abbildungen  nach  Andrea  del 
Castagnos  Fresken  aus  der  Hieronymuskapelle  in  der  SS.  Anunziata  in 
Florenz.    Die  Freilegung  dieses  bedeutenden  Werkes  ist  ein  schöner  Erfolg 


•)  Hubert  van  Eyek  (nach  Dvofük  Kopie  nach  Jan  van  Eyck):  Die  drei 
Frauen  am  Grabe  (Rienmond,  Sir  Fr.  Cook).  R.  v.  d.  Weyden:  Der  Gekreuzigte 
mit  Maria  und  Johannes  (Wien,  Kais.  Gemäldegall.  Nr.  &4).  Memling:  Ejneuzi- 

fung  (Paris  Louvre).    Verschiedene  byzantinische  Kuppelkirchen  auf  den  sieben 
reuden  Maria  von  Memling  (München  Pinakothek), 
»)  Wien,  Kais.  Gemäldegall.  Nr.  667  und  671. 
»)  Krenztragung:  Wien,  Kais.  Gemäldegall.  Nr.  712. 


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des  florentinischen  Institates  und  seines  Leiters.  Die  hieratischen  Formen 
des  Deyotionsbildes  die  Masaccios  Trinitätsfresko  in  8.  Maria  Novella  zu 
klassisch  angehauchter  Monumentalität  steigert,  werden  hier  von  einem 
stürmischen  Künstler  durchbrochen,  der  resolut  auf  seine  Effekte  losgeht. 
In  der  massiven  Körperlichkeit  der  Gestalten,  in  ihren  Bewegungen  und 
Affekten  kommt  das  zur  Geltung,  was  Yasari  terribile  nennt.  Der  Ge- 
kreuzigte, der  Hauptrichtung  seines  Körpers  nach  fast  normal  auf  die 
Bildflftche  gestellt,  scheint  auf  die  unten  stehenden  Heiligen  herabzustürzen. 
Die  Verkürzung  des  Aktes  gegen  Üie  Füsse  zu  ist  mit  rücksichtsloser 
Bichtigkeit  durchgeführt;  kaum  dass  sich  der  Maler  dazu  versteht,  die 
Partien  von  dem  Gürtel  abwärts  durch  zwei  Engelsköpfe  zu  verdecken. 
Der  hl.  Hieronymus,  secco  e  raso  (Yasari  ed.  Milanai  U  671)  mit  erloschenem 
Auge  und  zahnlosem,  müde  herabfallenden  Unterkiefer  hat  den  Ausdruck 
eines  keifenden  Querulanten.  Die  Ausführung  geht  überall  auf  bestinmite 
derbe  Wirkungen,  die  dem  Maler  in  der  Hand  liegen.  Die  Verkürzung  des 
Christuskörpers  und  der  linken  Hand  des  Hieronymus  ist  allerdings  vir- 
tuos durchgeführt,  der  Aufbau  dagegen  kunstlos.  Mit  einfachen  Mitteln 
wird  die  Aufmerksamkeit  des  Betrachters  auf  die  Mittelachse  des  Bildes 
konzentrirt;  nur  die  Verkürzung  einzelner  Formen  erzeugt  Baum  werte. 
Details  wie  die  Anatomie  des  Hieronymus  sind  nur  ungefähr  skizzirt  oder 
wie  die  zusammengeknüllten  Gewänder  mit  aufiUlliger  Vernachlässigung 
behandelt.  So  lernen  wir  hier  das  Stadium  des  naturalistischen  Stiles 
kennen,  wo  er  in  Manier  überzugehen  im  Begriffe  war.  Auch  wenn  man 
nicht  auf  Grund  urkundlicher  Daten  wüsste,  dass  das  Fresko  etwa  um 
1455  gemalt  wurde,    müsste  man  es  der  Spätzeit    des  Meisters    zuweisen. 

Die  Vei-anlassung  zu  der  vierten  Studie  »das  Familienbild  der  Vespucci 
von  Ghirlandajo  in  der  Kirche  Ognissanti^  bot  die  Frage  nach  dem  Bild- 
nis des  Amerigo  Vespucci.  Yasari  führt  die  Fresken  der  Capella  Vespucci 
als  die  ersten  Versuche  Domenicos  in  der  Malerei  an  und  fügt  in  der 
zweiten  Auflage  der  Viten  hinzu,  dass  sie  das  Bildnis  des  Amerigo  »che 
fece  le  navigazioni  nelle  Indie*  enthielten.  Letztere  Angabe  wurde  nie 
angezweifelt.  Dass  Yasari  über  das  Bildnis  des  Entdeckers  gut  unter- 
richtet sei^  durfte  man  als  wahrscheinlich  annehmen;  hatte  er  doch  in 
seiner  Jugend  drei  Jahre  im  Hause  des  Niccolo  Vespucci  am  Ponte  Vecchio 
verbracht,  der  ihm  vier  Jahre  später,  als  er  in  die  Dienste  des  Kardinals 
Hippolyt  Medici  einzutreten  suchte,  mit  Empfehlungen  den  Weg  ebnen 
half,  wofür  ihm  Yasari  in  einem  überschwänglichen  Briefe  dankte.  Die 
Bildnisse  Amerigos  die  wir  ausser  dem  Fresko  besitzen,  gehen  denn  auch 
alle  auf  dieses  zurück,  nehmen  aber  infolge  der  unbestimmten  Angabe 
Vasaris  verschiedene  Köpfe  desselben  zum  Vorbild. 

Wer  also  das  Bildnis  des  Entdeckers  zu  bestimmen  versuchen  will, 
muss  andere  Erkentnisquellen  heranziehen.  Brockhaus  gelangt  durch  die 
Untersuchung  der  Familiengeschichte  der  Vespucci  zu  übeiTaschenden  Re- 
sultaten. Von  den  drei  Linien  der  Familie,  die  während  des  15.  Jahr- 
hunderts in  Florenz  zu  Ansehen  gelangten,  besassen  zwei,  die  des  Bankiers 
Giuliano  und  die  des  Staatskanzlers  Ser  Amerigo  in  der  Kirche  Ognissanti 
seit  1470  ein  Erbbegräbnis.  Nicht  die  damals  lebenden,  sondern  die  ver- 
storbenen Mitglieder  der  Familie  sind  unten  dem  Mantel  der  Madonna 
della  Misericordia  dargestellt,    wie  sich  aus  dem  Vergleich  des  Bildes  mit 


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dem  Stammbaume  ergiebt.    Der  zur  Zeit  der  Entstehang  des  Freskos  etwa 
26jährige  Entdecker  befindet  sich  somit  überhaupt  nicht  darauf;  er  weilte 
damals  als  Begleiter  eines  Verwandten,  des  Gesandten  Messer  Guidantonio 
Vespucci,    in  Frankreich.     Die   Person,    die  Stradanus   für    den  Stich   des 
Adrian  Collaert  abbildete,   ist  aUerdings  ein  Amerigo  Vespucci,  aber  nicht 
der  1454  geborene  Entdecker,  sondern  sein  Gross vater,  der  von   1434  bis 
1470  das  Amt  eines  Staatskanzlers  neben  Lionardo  Bruni  bekleidet  hatte. 
Mit  diesem    negativen  Ergebnis  hat   sich    aber  Brockhaus    nicht    begnügt. 
Er  identifizirt  die  Bildnisse  auf  dem  Fresko;    ungezwungen    schliesst  sich 
daran    die    knappe    Erzählung    der    Schicksale,    welche    die    verschiedenen 
Familienmitglieder  erlitten  hatten.     Um  1480  ist  das  Fresko    entstanden; 
eine  verheerende  Epidemie    herrechte    damals  in  der  Stadt    und    raflfte   in 
vier  Jahren  die  Linie  dps  Bartolomeo  Vespucci    (eines  Bruders  von  Ame- 
rigos  Vater  Ser  Nastagio)    bis    auf  ein  Knäblein   hinweg.     Die  Stimmung 
dieser  bedrängten  Zeit  gibt  Ghirlandajos  Madonna  della  Misericordia  wieder. 
Ein  Exkurs  verbreitet  sich  über  die  in  Florenz  bestehenden  Misericordien- 
brüderschaften,  denen  mehrere  Vespucci  angehört  haben  und  über  die  Dar- 
stellungsweise der  Mutter  der  Barmhemgkeit  in  der  Malerei    und  Plastik 
der    florentinischen    Frührenaissance.     Der    Verfassen    geht    dann    auf  die 
beiden  Kirchenväter    von  Dom.    Ghirlandajo    und    Botticelli    in  Ognissanti 
ein,  die  einem  anderen  Mitgliede  der  Familie,  dem  späteren  Dompropst  und 
Dominikaner   Giorgio  Antonio    Vespucci,    ihre    Entstehung    verdanken   und 
zeigt,    wie    diese    beiden  Fresken    sowohl  in  der  Auffassung  als  im  Detail 
die  Lebensstimmung  ihres  Stifters,    seine  Vorliebe    für    gelehrte  Tätigkeit 
in  der  stillen  Studierstube  wiederspiegeln.   Beiträge  zur  Familiengeschichte 
der  Vespucci,  Nachrichten    über    ihre  Grabstätten    und    ihr  Wappen,   eine 
sorgfhltige    Zusammenstellung    der   Bildnisse    der    verschiedenen  Familien- 
mitglieder in  der  die  neuen  Mitteilungen  über  die  Bildnisse  des  Simonetta 
auch  weitere  Kreise    interessiren    werden,    beschliessen   die   ergebnisreiche 
Untersuchung. 

Man  wird  das  Buch  nicht  ohne  das  aufrichtige  Gefühl  des  Dankes 
gegen  den  Verfasser  aus  der  Hand  legen  können.  Welche  Probleme  er 
auch  berührt,  überall  bietet  er  gesicherte  Auskunft  und  abgeschlossene 
Forschungen.  Besonders  dankenswert  ist  es,  dass  er  die  Mühe  nicht  ge- 
scheut hat,  die  in  Florenz  so  reichhaltigen  archivalischen  Hilfsmittel  in 
vollem  Umfange  zu  der  Exegere  der  Denkmäler  heranzuziehen;  eine  Menge 
von  urkundlichem  Material  hat  er  in  der  bescheidensten  und  unauffällig- 
sten Form  in  den  Anmerkungen  und  Anhängen  verarbeitet.  Weil  sich 
seine  Erudition  auf  ein  Spezialgebiet  beschränkt,  so  geben  seine  Arbeiten 
weit  mehr  als  die  Beantwortung  der  Hauptfrage.  Darin,  dass  die  ein- 
zelnen Probleme  ohne  die  Krücken  abstrakter  Deduktionen  in  engem  Zu- 
sammenhange mit  der  Kultur-  und  Geistesgeschichte  der  Renaissance  be- 
handelt werden,  möchte  ich  den  besonderen  Vorzug  dieser  florentinischen 
Forschungen  erblicken. 

Wien.  Wolfgang  Kailab. 


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Sidney  Colvin:  Selected  drawings  from  old  masters  in  the  uiii- 
versity  galeries  and  in  the  library  at  Christ  Church  Oxford.  Part 
I  &  IL  Chosen  and  described  by  S.  C.  M.  A.  Keeper  of  prints  and 
drawings  in  british  museum.  Oxford:  att  the  Glareudon  pres^,  Lon- 
don: Henry  Frowda,  1904.     Gr.  Fol.  20  und  20  Tafeln  mit  Text. 

Die  beiden  ersten  Mappen  der  Auswahl  von  Uandzeichnnngen  aus  der 
wichtigen  Sammlang  im  Christ  Chnrch  College  in  Oxford  liegen  nun  vor. 
Es  sind  vorzügliche  Faksimiles,  die  dem  kunstliebenden  Publikum  eine  gute 
Yorstellnug  von  diesen  ausserordentlichen  Schätzen  geben  können.  Die 
ersten  Meister  aller  Schulen  sind  mit  Hauptblättem  vertreten.  Wenn  da- 
von auch  einige  sehr  bekannte  sind,  so  durften  sie  ihrer  Bedeutung  wegen 
in  dieser  Sammlung  nicht  fehlen.  Die  beiden  ersten  Mappen  enthalten 
neun  Zeichnungen  von  Lionardo,  vier  von  Michel  Angelo,  drei  von  Bafifaello, 
zwei  von  Correggio,  je  drei  von  Rubens  und  Eembrandt  und  eine  von 
Dürer.  Es  ist  das  Blatt  mit  einem  Grabmalentwurf  für  Peter  Fischer, 
von  dem  in  Florenz  und  Berlin  Kopien  liegen.  Lippmann  hat  in  seiner 
Publikation  der  Zeichnungen  Dürers  auch  eine  Beihe  von  Blättern  ange- 
nommen, worauf  in  flüchtigen  Zügen  das  Monogramm  Dürei-s  von  fremder 
Hand  eingetragen  ist.  Sie  stimmen  in  der  Formengebung  unter  sich 
überein  und  auch  das  Monogramm  ist  auf  allen  von  ein  und  derselben 
Hand.  Ludwig  Justi  hat  sie  für  die  genialsten  Zeichnungen  aus  Dürers 
Jugend  erklärt.  Diese  Hypothese  bedarf  jedenfalls  erneuerter  Nachprüfung. 
Ein  hier  veröffentlichtes  Blatt  (U  1.)  mit  Darstellung  der  Freuden  des 
Landlebens,  das  in  diese  Beihe  gehört,  mag  dazu  neuerlich  auffordern. 

Von  anderen  Deutschen  ist  je  ein  Blatt  von  Schongauer,  vom  alten 
Holbein  und  von  Grünewald  gebracht,  jedes  unbestreitbar  echt  und  von 
eigener  Bedeutung. 

Alle  Blätter  hat  Colvin  mit  eingehenden  Bemerkungen  begleitet,  die 
besonders  bei  den  Allegorien  Lionardos  viele  Belehrung  bietet  und  in  das 
Innenleben  des  Künstlers  einführen.  Den  Zeichnungen  Raffaels  ist  eine 
ältere  Kopie  eines  der  Blätter  beigegeben,  und  wenn  sie  auch  keineswegs, 
wie  der  Herausgeber  meint,  von  der  Hand  Francesco  Pennis  ist,  ist  sie 
doch  sehr  unterrichtend.  Die  beiden  Zeichnungen  Correggios  enthalten 
frühe  Entwürfe  für  die  Ausmalung  der  Domkuppel.  Correggios  Zeichnun- 
gen sind  nie  zusammenhängend  untersucht  worden,  denn  was  Con*ado  Bicci 
darüber  bringt,  ist  unvollständig  und  falsch. 

Von  Sebastiane  aus  Venedig  sind  zwei  Zeichnungen  wiedergegeben. 
Aber  auch  eine  dritte  Zeichnung  (Ell .),  die  Colvin  dem  Michelangelo 
zuschreibt,  die  sich  auf  der  Eückseite  eines  der  schon  erwähnten  Blätter 
befindet,  das  Studium  eines  rechten  Beines,  ist  von  Sebastian.  Sie  kann 
wichtig  werden  für  die  Betrachtung  der  anatomischen  Bemühungen  Seba- 
stians und  die  Kenntnis  Sebastians  weiter  fördern,  um  die  sich  Mr.  Be- 
ronson  und  der  Berichterstatter,  wie  Colvin  freundlich  hervorhebt,  schon 
bemüht  haben.  Noch  ein  zweiter  Venezianer,  Vittorio  Carpaccio,  ist  mit 
einem  guten  Kopfe  vertreten.  Die  zweite  sehr  merkwürdige  Zeichnung, 
die  ihm  hier  beigelegt  wird,  eine  Kreuzerhöhung  in  weiter  Landschaft, 
wobei  alle  die  zahlreichen  Figuren  nackt  skizzirt  sind,  eine  grosse  Selten- 


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heit  am  Ende  des  Quattrocento,  ist  gar  nicht  venezianisch,  sondern  sie 
ist  lombardisch.  Doch  scheint  mir  gerade  darin  das  grosse  Verdienst  dieser 
Publikation  zn  liegen,  dass  Golvin  neben  den  Werken  der  grossen  Meister 
eine  Reihe  yon  Zeichnungen  bringt,  die  zur  Diakussion  anregen  und  da- 
durch fördernd  wirken.  Es  wäre  nur  zu  wünschen,  dass  er  alle  Bl&tter 
dieser  Art  aus  dem  1 4.  und  1 5.  Jahrhundert  brächte,  an  denen  die  Samm- 
lung so  reich  ist.  Auch  Blätter  aus  der  Schule  grosser  Meister,  wie  den 
Hercules  nach  Mantegna,  den  er  sehr  gut  beobachtend  mit  einem  Stiche 
des  Giovanni  Antonio  da  Brescia  in  Verbindung  bringt.  Ein  Jünglingkop^ 
der  von  Sodoma  sein  soll  (I  9.)^  scheint  mir  zu  stark  überarbeitet,  als 
dass  noch  ein  bestimmtes  Urteil  über  ihn  erlaubt  wäre^).  Ganz  weg- 
bleiben hätten  die  beiden  Blätter  von  Claude  bleiben  können,  der  in  Eng- 
land einmal  für  einen  grossen  Künstler  gehalten  wurde,  diese  Zeit  ist  aber 
längst  vorbei.  Auch  die  Ansicht  von  Amsterdam  von  Abraham  Fumeiios 
ist  nur  eine  Rarität  ohne  künstlerischen  Wert  Hingegen  sind  zwei  Blätter 
von  van  Dyck  und  eines  von  Paul  Patter  ganz  hervorragend.  Das  Aller- 
beste sparte  ich  auf  den  Schluss,  einen  Kopf  unserer  lieben  Frau  in 
schwarzer  Kreide  von  dem  zartesten  Helldunkel  und  sinnigstem  Ausdrucke, 
Montagna  zugeteilt.  Er  ist  aber  unzweifelhaft  von  Giorgione,  gehört  in 
eine  Reihe  mit  dem  Christus  in  San  Rocco,  mit  dem  Knaben  in  Hampton- 
Court  und  mit  dem  jüngst  gereinigten  David  in  Wien.  Da  der  Kopf  der 
Venus  in  Dresden  von  Tizian  vollendet  wurde,  der  der  Jungfrau  in  Castel- 
franco  durch  Restauration  verdorben  und  der  auf  dem  Bilde  bei  Giovanelli 
ganz  klein  ist,  so  ist  diese  Zeichnung  das  einzige  Werk,  das  ans  Gior- 
giones  weibliches  Ideal  vollkommen  wiedergibt.  Es  ist  eine  Zeichnong, 
die  an  Wert  alle  anderen  übertrifft.  Das  war  eine  glückliche  Wahl,  für 
die  wir  Colvin  besonders  Dank  sagen  wollen. 

Bei  Publikationen  von  Zeichnungen  sowie  von  Gemälden  ist  die  Mit- 
teilung der  alten  Zuschreibungen  in  Inventaren  und  Katalogen  wissen- 
schaftlich unerlässlich.  In  England  verbreitet  sich  seit  einiger  Zeit  der 
schlechte  Brauch,  solche  Angaben  wegzulassen  und  nichts  als  die  Ver- 
mutungen der  Herausgeber  zu  bringen.  Ich  glaube,  Berenson  hat  mit  der 
ersten  Ausgabe  seines  Lotto  das  üble  Beispiel  gegeben,  jedenfalls  hat  er 
am  meisten  zur  Verbreitung  dieses  anmasslichen  Unfuges  beigetragen. 
Colvin  ahmt  ihm  in  dieser  Publikation  darin  nach.  Wir  bitten  Mr.  Colvin 
dringlich,  in  den  nächsten  Mappen  die  alten  Bezeichnungen,  Aufschriften 
etc.  der  Zeichnungen  mitzuteilen  und  sie  für  die  beiden  schon  erschienenen 
Lieferungen  nachzutragen. 

Venedig.  Franz  Wickhoff 


»)  Anch  über  ein  Mal  bei  Levy,  dem  Costa  zugeschrieben,  erlaube  ich  mir, 
wo  mir  alles  Material  zur  Vergleichung  fehlt  kein  besimmtes  urteil,  jedenfalls 
gehört  es  einem  ßolognesen  an,  der  um  eine  Generation  jünger  ist,  vielleicht 
Amico  Aspertini. 


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Georg  Gronau,  Tizian,  London:  Duckworth  and  Co.,  New  York: 
Charles  Scribner's  Sons,  1904.  8^  XV  und  322  SS.  und  50  Tafeln 
mit  Zinkos. 

Tizian,  des  Meisters  Gemälde  in  200  Abbildungen.  Mit  einer 
biographischen  Einleitung  von  Dr.  Oskar  Fischel.  Stuttgart  und 
Leipzig,  Deutsche  Verlagsanstalt,  1904.  (Dritter  Band  der  Klassiker 
der  Kunst  in  Gesammtausgaben).  4^  XXX  und  207  Seiten  mit  228 
Zinkos. 

Georg  Gronau  hat  seine  Biographie  Tizians  in  englischer  Übersetzung 
erscheinen  lassen ;  sie  ist  bedeutend  an  Umfang  gewachsen  und  wurde  mit 
guten  Abbildungen  versehen.  Der  Autor  beklagt  sich  in  der  Vorrede  mit 
Becht,  dass  sein  Werk  als  ein  blosser  Auszug  aus  Crowe  und  Cayalcaselles 
Tizian  bezeichnet  wurde,  denn,  wenn  er  sich  auch  auf  dieses  bekannte 
Werk  stütze,  beruhe  sein  Buch  doch  auf  selbständiger  Durcharbeitung  des 
Materiales.  Für  die  englische  Ausgabe  wurde  die  inzwischen  erschienene 
Literatur  benützt,  sowie  eigene  selbständige  archiyalische  Stadien  und  Mit- 
teilungen des  allen  Forschem  hilfreich  entgegenkonamenden  Dr.  Ludwig. 
Eine  wertvolle  Zugabe  ist  ein  kritisches  Verzeichnis  der  Werke  Tizians 
nach  ihren  Aufbewahrungsorten.  Der  Autor  verspricht,  es  zu  einem 
Corpus  Titiani  Opern m  umzugestalten. 

Die  folgenden  Bemerkungen  mögen  als  nichts  anderes  betrachtet 
werden,  als  als  Vorschläge  für  Einzelnheiten  in  diesem  Corpus,  das  eine 
wichtige  Bereicherung  der  Kunstwissenschaft  zu  werden  verspricht.  Um 
den  ruhigen  Fluss  seiner  historischen  Darstellung  nicht  unterbrechen  zu 
müssen,  hat  Gronau  die  Nachrichten  über  Tizians  Privatleben  und  die  Be- 
sprechung seiner  Technik  in  zwei  gesonderten  Kapiteln  nicht  zu  seinem 
Vorteile  an  den  Schluss  des  Buches  gestellt.  Bei  dem  ersten  davon  ist 
ihm  ein  sonderbarer  Irrtum  mituntergelaufen.  Karl  Justi  hatte  in  seinem 
Velasquez  die  Stimmung  des  kunstverständigen  Publikums  dem  Naturalis- 
mus gegenüber  in  Form  eines  Gespräches  geschildert.  Diesen  geistvollen 
Scherz  des  berühmten  Schriftstellers  hat  Gronau  missverstanden.  Er  be- 
nützt dieses  von  Justi  erfundene  Gespräch  als  eine  Quelle  für  das  Leben 
Tizians.  Justi  darf  es  freuen  so  wunderbar  den  Ton  der  Zeit  getroffen 
zu  haben,  dass  er  selbst  einen  Geschichtsforscher  täuschte.  Für  eine  künf- 
tige Ausgabe  des  vortreflf liehen  Buches,  die  nicht  ausbleiben  kann,  wird 
es  sich  empfehlen,  den  Inhalt  dieser  beiden  Kapitel  in  die  geschichtliche 
Darstellung  aufzunehmen.  Hätte  der  Autor  an  rechter  Stelle  die  Technik 
der  Jugendwerke  Tizians  untersucht,  so  wäre  es  ihm  nicht  entgangen,  dass 
der  Einschnitt  in  der  Entwicklung  der  venezianischen  Malerei  nicht,  wie 
er  annimmt,  zwischen  Gian  Bellin  und  Giorgione  liegt,  sondern  zwidchen 
Giorgione  und  Tizian.  An  wiederholten  Stellen  nennt  er  Tizian  einen 
Freund  Giorgiones.  Nichts  berechtigt  zu  dieser  Annahme.  Am  Fondaco 
dei  Tedeschi  war  dem  Giorgione  die  Wand  gegen  den  grossen  Kanal  in 
Auftrag  gegeben  worden,  Tizian  eine  Wand  der  Landseite,  von  gemein- 
samer Arbeit  ist  nirgends  die  Bede.  Bei  Giorgiones  Tode  fanden  sich 
mehrere    unvollendete  Bilder    vor;    wenn   nun  der  eine  Auftraggeber  sein 


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Bild  von  Sebastian,  der  andere  seines  yon  Tizian  vollenden  Hess,  so  han- 
delt es  sich  wieder  nicht  um  eine  gemeinsame  Arbeit.    Wir  besitzen  eine 
einzige    zeitgenössische  Angabe    über   das  Verhältnis  von  Tizian    zn  Gier- 
gione.     Dolce    erzfthlt    von    der  Schadenfreude  Tizians,   wenn    ein  schlecht 
unterrichteter  Kunstfreund  Giorgione   wegen   seiner  Arbeiten    am  Fondaco 
bekomplimentirte  und  dabei  die  Wand,    die  Tizian  gemacht  hatte,  als  das 
vollkommenste    pries.     Das    Iftsst    auf  alles    eher,    als    auf    Freundschaft 
schliessen.     Giorgione   hat   in   nichts  die  Malweise  Gian  Bellins  verlassen, 
wfthrend  Tizian  schon  in  seinen  ersten  Werken,  zumal  bei  den  Gew&ndem 
und    der  Leinenwftsche,    die  Farbtöne  un verbunden    nebeneinander   stellte. 
Yon  den  Altersgenossen  ahmte  ihn  darin  nur  Palma  nach^  während  Seba- 
stian   sein    ganzes  Leben    hindurch    bei    der    alten  Manier    der  rundenden 
Abschattirung   blieb.     Hätte  Gronau   das  beachtet,    so  würde   er  nicht  das 
glänzende    Porti*ät    aus    Sebastians    venezianischer    Zeit,    den    sogenannten 
Ariosto    bei  Lord  Darnlej,    dem  Tizian  zugeschrieben  haben.      Freilich  ist 
er    zu   entschuldigen,    weil  Sebastian    der  am  wenigsten  bekannte  der  da- 
maligen venezianischen  Maler  ist.    Die  Liste  Berensons  enthält  als  Jugend- 
werke Sebastians  eine  Musterkarte  von  Arbeiten  fremder  Meister,    die  mit 
Cima  beginnt,  während  die  echten  Jugendarbeiten  Sebastians  darin  fehlen. 
In    der  Berliner  Galerie    hängt    der    schöne  Sebastian    aus    der  Sanunlung 
Giustiniani    in  Padua   unter  Giorgiones  Namen.     Wie   lange   ist    es   denn, 
dass  der  Violinspieler  und  die  Fornarina,  zwei  Hauptwerke  Sebastians,  all- 
gemein   für  Arbeiten    Baffaels    gehalten    wurden?     Noch    vor    kurzem  hat 
Berenson   in    seinem  Werke  über  die  florentinischen  Zeichnungen  das  un- 
vollendete Poi-trät   des  Museums  Czartoriski  in  Erakau,    eine  eigenhändige 
Arbeit  Raffaels,    als  ein  Werk  Sebastians  bezeichnet.     Ein  anderer  Irrtum 
betreflEs  der  Jugendzeit  Tizians  bezieht  sich  auf  Paris  Bordone.     Der  Herr 
Senator  Morelli  hatte    das  reizende  Bild  in  San  Marcuolo  zu  Venedig  mit 
dem  Jesukinde  im  Hemdchen,    zwischen  Katharina  und  Andreas,    für  eine 
Arbeit  Tizians    erklärt.     Es  war    damals  von  einer  zersprungenen  Fiiniss- 
schichte   bedeckt,    hinter  der  es,    wie   mit   einem  dichten  weissen  Schleier 
verhüllt,    hervorschimmerte.     Das    entschuldigt    den  Irrtum.     Jetzt   ist  es 
seit  Jahren  gereinigt  und  frisch  gefimisst  und  zeigt  sich  als  eine  Jugend- 
arbeit Paridis.     Jedermann,    der   den  Kopf   des  Andreas    mit    den   Köpfen 
auf   dem  Abendmahle    in  San  Giovanni  in  Bragora    vergleicht,    muss   das 
sogleich    sehen^    wenn    ihn   nicht   schon   vorher  die  zimmtbraune  Färbung 
darauf  geführt  hat.     Noch  weiter  von  Paris.    Auf  S.   13*.»  schaltet  Gronau 
eine  psychologische  Erwügung  ein,  warum  Paul  III.  auf  dem  stolzen  Staats- 
porträt der  Galerie  von  Neapel  ganz  anders  erscheint,  als  auf  allen  anderen 
seiner  Porträts  von  Tizian.     Die  Lösung  ist  einfacher  als  er  denkt.    Weil 
dieses  Porträt   von   anderer  Hand  ist,    von   der    des  Paris.     Eine  Atelier- 
wiederholung  im    Palazzo    Pitti    trögt    den    richtigen    Namen    des   Taris, 
Gronau    hat    im    florentinischen  Archive  die  Dokumente,    die  sich  auf  die 
Kunstpflege    am  Hofe    von  ürbino  beziehen,    aufgefunden    und    bearbeitet. 
Wann  diese  Anzeige  gedruckt  wird,  ist  der  Leser  wahrscheinlich  schon  im 
Besitze    dieser    wertvollen  Veröfientlichung,    wenigstens    des    ersten  Teiles 
über  Tizian,  der  im  preussiscben  Jahrbuche  erscheinen  soll.    Gronau  hatte 
keinen  guten  Tag,  als  er  eines  der  in  diesen  Aktenstücken  erwähnten  BiWer 
im  Palazzo  Pitti  zu  finden  glaubte.     Das  Bild,  das  er  zur  S.   99  abbildet» 


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ist  im  besten  Falle  eine  schlechte  Kopie  nach  einem  verlorenen  Bilde 
Tizians.  In  dem  Werke  Cavalcaselles  and  auch  bei  Gronau  fehlt  eines 
der  schönsten  Bilder  Tizians,  das  Porträt  der  Galerie  in  Narbonne:  £in 
Geharnischter,  dessen  Rüstung  nach  allen  Seiten  rote  Lichter  zurückwirft, 
die  sich  in  ihr  spiegeln,  so  dass  er  in  Flammen  zu  stehen  scheint.  Viel- 
leicht ist  uns  in  diesem  überkühnen  koloristischen  Prachtwerk  ein  Bild 
Tizians  erhalten,  worüber  Gronau  die  Korrespondenz  aufgefunden  hat,  der 
vermisste  Hannibal  des  Herzogs  von  Urbino? 

Noch  einige  Worte  über  das  Gregenständliche  der  Bilder.  Bei  Ge- 
legenheit des  Borghese  Bildes  sagt  Gronau  S.  36  etwas  spöttisch:  »Jenen, 
die  gerne  die  Erklärung  eines  Bildes  finden,  dessen  Beiz  ohne  Kommentar 
das  Auge  entzückt,  wollen  den  Spass  nicht  Terderben.  Andere  hingegen 
mögen  auf  das  Bild  blicken  und  Schönheit  einschlürfen  aus  dieser  uner- 
schöpflichen magischen  Quelle.^  »Drink  in  beauty!*  Es  ist  natürlich 
Geschmaeksache,  ob  man  solche  Worte  gebrauchen  will  oder  nicht.  Man 
möchte  glauben,  jeder  Schmeck  würde  sich  heutzutage  schämen,  dergleichen 
niederzuschreiben.  »Drink  in  beautjl!*  Wie  schön  klänge  das  in 
einem  Bomane  der  Ossip  Schuppin  oder  anderer  ältlicher  Damen,  die  die 
arglosen  Leser  der  »Gartenlaube*  in  die  Maschen  ihrer  schönen  Sprache 
fangen.  Aber  das  wäre  endlich  gleichgültig;  bedenklich  ist,  dass  sich  ein 
geschulter  Historiker  laut  zu  der  Schusterästhetik  von  der  Gleichgültigkeit 
des  Inhaltes  der  Kunstwerke  für  den  Beschauer  erklärt.  Solange  bildende 
Kunst  existirt,  war  ihr  erster  Beruf  und  er  ist  es  bis  heute  geblieben, 
sowie  der  der  Sprache,  Ausdruck.  Da  der  Ausdruck  der  Anlass  und  die 
Grundlage  jedes  Kunstwerkes  ist,  so  kann  es  nie  gleichgültig  sein,  was  es 
ausdrücken  will.  Dieses  Begnügtsein  mit  einer  allgemeinen  Empfindung 
in  Poesie  und  Kunst,  dieses  Hinduseln  ist  eine  neuere  deutsche  Erfindung. 
Böcklin  hat  einen  Bitter  am  Meeresstrande  gemalt,  einen  Bitter  im  allge- 
meinen, einen  Bitter  der  reitet.  Ein  Engländer  hätte  das  nie  gethan,  er 
malt  Sir  Galahad,  der  den  heiligen  Gral  sucht,  oder  eine  andere  von  der 
Poesie  oder  Sage  fest  umrissene  Gestalt.  Der  Bitter,  der  reitet,  und  die 
Jungfrau,  die  schreibt,  als  künstlerische  Gegenstände,  das  ist  spezifisch 
deutsch.  Es  ist  auch  in  Deutschland  nicht  alt.  Noch  die  Bokokoperiode 
gab  jeder  Schäferin  ihren  eigenen  Namen.  Philis  und  Amaryllis  sind  als 
besondere  Geschöpfe  von  einander  unterschieden.  Erst  in  der  Geniezeit 
begann  diese  Verschwommenheit,  wo  der  Überschwung  des  Gefühles  sich 
mit  Andentungen  begnügte;  erst  in  unseren  Tagen  fand  diese  Sichtung 
ihren  Exponenten  in  der  Malerei  in  Böcklinr  Ist  es  Gronau  nicht  aufge- 
fallen, dass  niemals  ein  Engländer  oder  Franzose  ein  Bild  yon  Böcklin 
kaufte?  Sie  fliehen  diese  Bitter,  Meermädchen  und  Tritonen  wie  Männer 
die  Schulbücher,  aus  denen  ihnen  die  Mythologie  beigebracht  wurde,  und 
nun  gar  die  alten  Italiener.  Als  Dante  in  einem  Gedichte  seiner  Jugend 
die  Sehnsucht  schildert,  mit  seinen  Freunden  und  den  geliebten  Frauen 
über  das  Meer  zu  fahren,  da  nennt  er  die  Ge&hrten,  Giudo  und  Lappo, 
mit  Namen  und  findet  es  nicht  unpoetisch,  jede  der  Damen  genau  zu 
bezeichnen.  Hätte  ein  deutscher  Eomantiker  diesen  Stoff  behandelt,  so 
würde  es  etwa  lauten:  »Drei  Sänger  segeln  die  Lände  —  Entlang  der 
Blumenau,  —  Und  jeder  hält  die  Hände  —  Der  heissgeliebten  Frau.* 
Die  Italiener   blieben    immer  so  Tiel  Bealisten,    um  vor  der  Bestimmtheit 

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de3  Inhaltes  bei  Kunstwerken  nicht  abzulassen.  Deutsche  Gefühlsduselei 
in  alte  italienische  Bilder  zu  tragen,  ist  Fälschung  der  Geschichte.  Nun 
gar  erst  die  Venezianer.  Seit  Ludwig  in  einer  musterhaften  Untersuchung 
gezeigt  hat,  dass  das  liebliche  Bild  mit  Heiligen  am  Seegestade  im  Palais 
Pitti,  das  jeder  für  ein  poetisches  Stimmungsbild  hielt,  Figur  für  Figur, 
Bewegung  für  Bewegung  genau  nach  einem  altfranzösischen  Gedichte  ge- 
bildet ist,  ist  es  unerlaubt,  die  abgebrauchten  gefuhlseeligen  Worte  zu 
wiederholen.  Wenn  uns  der  Autor  zuruft  >  Drink  in  beautyl*,  so  wollen 
wir  unsererseits  zurückrufen:  »Spei  aus,  lieber  Autor,  den  süsslichen 
Schleim  dieser  Zeitungsphrasen,  und  erst  wenn  Du  sie  alle  los  bist,  kehre 
wieder  zu  den  alten  venezianischen  Bildern  zurück.*  Zwischen  Böcklin 
und  Tizian  liegen  vier  Jahrhunderte,  der  eine  kann  nicht  ebenso  wie  der 
andere  erklärt  werden.  In  Fällen,  wo  es  noch  nicht  gelang,  in  den  Sinn 
eines  alten  Bildes  einzudringen,  ist  es  die  Pflicht  des  Greschichtdchreibers, 
das  oflfen  zu  bekennen.  Es  ist  Gronaus  grösster  Fehler,  moderne  An- 
schauungen in  ältere  Zeiten  hineinzutragen.  In  seinen  ergebnisvollen 
Studien  über  die  Zeichnungen  Bafiaels,  auf  deren  reichen  Inhalt  wir  in 
diesen  Blättern  noch  zurückkommen  werden,  hat  er  BaflFiael  eine  Bewun- 
derung der  entarteten  Quatrocentisten  in  Art  des  Antonio  Pollagnolo  an- 
gedichtet, die  den  modernen  Snobs  eigen  ist,  gegen  die  jedoch  BaffaeU 
ganzes  Leben  und  Schaffen  ein  ununterbrochener  Protest  war. 

Dem  Wunsche    nach  einem  Corpus  der  Werke  Tizians  ist  inzwischen 
die  Deutsche  Yerlagshandlung  nachgekommen,  freilich  nicht  mit  einer  wis- 
senschaftlichen Arbeit,  sondern  mit  einer  anspruchslosen  Zusammenstellung, 
für  die  wir  ihr  dankbar  sein  wollen.    Es  sind  die  Werke  Tizians  in  viel- 
fach recht  guten  Zinkos  wiedergegeben,  und  daran  noch  ein  Anhang  mit 
zweifelhaften  angefügt.    Es  ist  eine  chronologische  Anordnung  beliebt  wor- 
den.  Man  wird  an  eine  solche  populäre  Zusammenstellung  nicht  den  Mass- 
stab  strenger  Kritik    anlegen.     Aber  die  dreiste  Sicherheit,    mit  der  Herr 
Fischel  in  vollkommenem  Mangel  jeder  Fachkenntnis  unter  jedes  Bild  eine 
Jahreszahl  schrieb,    wirkt  doch  überraschend.     Eine  solche  Anordnung  ist 
überhaupt    verfehlt,    dem    sachkundigen  Forscher    fehlt  die    Stime    sie  zu 
machen,    und   eine  falsche  Anordnung  ist  ohne  Wert.     Man  begnüge  sich 
bei  den  folgenden  Bänden  mit  drei  Abteilungen,  den  Werken  der  Jugend, 
der  mittleren  Zeit  und  des  Alters  und  ordne  innerhalb  dieser  Abteilungen 
die  Bilder    nach  den  Gegenständen.     Bei  kurzlebigen  Malern  werden  zwei 
Abteilungen    genügen.     Die    Zusammenstellung    ist    ohne   jede  Kritik   ge- 
macht.    Ich  will    hier    nicht    auf   die   schwierige  Jugendperiode  eingehen, 
auch  nicht  verlangen,  dass  die  Atelierwiederholungen  von  den  eigenhändi- 
gen Werken  gesondert  werden,  sondern  nur  auf  jene  späteren  Werke  hin- 
weisen,   die    mit  Tizian    und    seiner  Werkstatt   gar   nichts   zu  tun  haben. 
S.  60  die  Landschaft  im  Buckingham-Palast  ist  von  Domenico  Campagnola, 
S.   79  Paul  III.  von  Paris  Bordone,  S.  90  der  sogenannte  Onofrio  Panvino 
im  Palazzo  Colonna  flämisch,  ebenso  S.  1 03  der  Kurfürst  Johann  Friedrich 
von  Sachsen    und    zwar   eine  Kopie  nach  Tizian  von  Rubens,    S.  105  ^^^ 
heilige  Familie    mit    den  Stiftern  in  Dresden    ist  von  Antonio  Badile  aus 
Verona,  S.   109  die  Dame  im  roten  Kleide,  ebendort,  florentinisch,  S.  133 
die  beiden  Kreuztragungen  in  Madrid  sind  von  dem  jüngeren  Palma.   Unter 
den   ausgeschiedenen  Bildern  im  Nachtrag  sind  von  unzweifelhafter  Echt- 


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heit  die  heilige  Familie  bei  Lichtenstein  in  Wien,  der  Doge  Marcello  im 
Vatikan  und  das  zerschnittene  Bild  mit  Lehrer  und  Schüler  in  Wien.  Voll- 
ständig vergessen  ist  das  Bild  in  San  Lio  Papa  in  Venedig,  gegen  das 
niemals  ein  Widerspruch  erhoben  wurde,  unbekannt  blieb  auch  hier  das 
Bild  in  Narbonne.  Der  Text,  eine  ziemlich  ausführliche  Biographie  des 
Malers  und  ganz  willkürlich  ausgewählte  Anmerkungen  zu  einzelnen  Bil- 
dern ist  teils  überflüssig,  teils  ungenügend.  Als  Einleitung  wäre  eine 
knappe,  präzise  Angabe  der  Lebens-  und  Entwicklungsdaten  ausreichend, 
wie  sie  in  guten  Galeriekatalogen  gegeben  ist,  für  jedes  einzelne  Bild 
jedoch  eine  erschöpfende  Angabe  jener  Kennzeichen,  die  ebenfalls  jeder 
gute  Katalog  bringt.  Das  würde  den  Umfang  des  Textes  nicht  yermehren, 
die  Ausgabe  jedoch  allgemein  brauchbar  machen. 

Venedig.  Franz  Wickhoff. 


Karl  Michel,  Gebet  und  Bild  in  frühchristlicher  Zeit,  Leipzig,  1902. 
80  SS.  127. 

Emile  Male,  L'art  religieux  du  XIII®  si^cle  en  France,  Paris, 
1898;  mit  geringen  Änderungen  1902  neu  herausgegeben.   4P  SS.  474. 

Zu  gleicher  Zeit  sind  das  Interesse  an  der  altchristlichen  und  das  an 
der  mittelalterlichen  Kunst  und  ihrer  Ikonographie  neu  erwacht,  und  eine 
gemeinsame  Literatur  fasste  zunächst  die  beiden  Gebiete  zusammen.  Seit- 
dem aber  altchristliche  und  mittelalterliche  Ikonographie  getrennte  Wege 
zu  wandeln  begannen,  ist  jene  dieser  weit  vorausgeeilt,  und  letztere  steht 
im  Wesentlichen  noch  auf  einem  Standpunkt,  den  erstere  schon  vollständg 
aufgegeben  hat.  Auch  in  der  altchristlichen  Ikonographie  hat  man  einst 
zur  Deutung  der  Kunstwerke  eine  Überfülle  von  literarischen  Belegen  her- 
angezogen, einerseits  ohne  auf  das  eügere  Entstehungsgebiet  und  die  Ent- 
stehungszeit der  literarischen  und  der  künstlerischen  Produkte  genügend 
Bücksicht  zu  nehmen,  anderseits  indem  man  eine  Literatur  befragte,  die 
niemals  Ausdruck  der  volkstümlichen  Vorstellungen  gewesen  war.  Diese 
Methode  ist  nunmehr  allgemein  zurückgewiesen,  und  man  ist  in  letzter  Zeit 
bemüht,  den  altchristlichen  Bilderkreis  aus  den  schriftlichen  Zeugnissen 
zn  deuten,  die  gleichfalls  der  Ideenwelt  des  Volkes  entstammen.  Das  war 
auch  das  Bestreben  Michels,  der  an  Anregungen .  Le  Blants,  Fickers,  Hen- 
neckes anknüpfend,  den  Zusammenhang  zwischen  einer  Gruppe  altchrist- 
licber  Gebete  und  den.  Bildwerken  der  ersten  christlichen  Jahrhunderte 
zum  Gegenstand  seiner  Untersuchung  macht.  Schon  Le  Blant  war  die 
Übereinstimmung  zwischen  diesen  beiden  Gebieten  aufgefallen ;  Michel  zeigt 
nun,  dass  die  von  jenem  hervorgehobene  Commendatio  a&imae  nur  ein  Ein- 
zelfall einer  allgemeinen  Erscheinung  sei  und  stellt  eine  Gruppe  älterer 
—  christlicher  und  jüdischer  —  Gebete  zusammen,  die  in  ähnlicher  Weise 
eine  Paradigmenreihe  aus  dem  alten  Testament  anführen  und  damit  zum 
Teil  auch  noch  eine  Anzahl  von  Wundem  Christi  verknüpfen.  In  all  diesen 
Gebeten  glaubt  er  ezorzistische  —  im  weitesten  Sinne  —  Elemente  nach-, 
weisen  zu  können,  und  da  die  in  diesen  Gebeten  zusammengestellten  bibli- 
schen Szenen  mit  denen  des  altchristlichen  Bilderkreises  bedeutende  Über- 


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einstiiDmang  aafweisen,  so  meint  er  hier  den  Schlüssel  des  ganzen  Systess 
gefunden  za  haben :  der  Hinweis  auf  die  früheren  Machterweise  Grottes,  die 
DoVamentinmgen  seiner  Allmacht,  verheissen  dem  Christen  auch  für  die 
Zukauft  Erhömng  nnd  Gnade.  So  fruchtbar  nun  manehe  Ton  Michas  An- 
regungen sind,  so  kann  man  sich  doch  nicht  yerhehlen,  dase  er  manches 
frühere  Resultat  zu  wenig  berücksichtigt  und  in  seiner  Entdecker- 
freude  der  natürlichen  Erklärung  manchen  Zwang  angetan  hat.  Er  be* 
achtet  zunftchst  lu  wenig,  dass  diese  ganze  Art,  lange  Beihen  aus  Personal 
oder  Ereignissen  der  Vergangenheit  zusammensustellan,  auch  ihrerseits  nnr 
eine  Teüerscheinung  in  der  retrospektiTen  Richtung  des  müde  gewordenen 
antiken  Denkens  ist.  Wie  das  für  das  Heidentum  Geltung  hat,  hat  Borck- 
hardt  in  der  »Zeit  Konstantin  des  Grossen*  gezeigt;  das  jüdische  Denken 
vollends  »knüpfte  sogar  die  Ho&ungen  und  Wünsche  für  die  Zukunft 
nicht  an  die  elende  Gegenwart,  sondern  stets  nur  an  die  gottbegnadete 
Vergangenheit  an*  und  lebte  ganz  seinen  Erinnerungen,  deren  Helden 
geradezu  mil  einem  Sagenkranz  umwoben  wurden.  Dass  das  Christentum 
in  den  Jahrhunderten  seines  Werdens  energisch  an  das  alte  Testament 
anknüpfen  musste,  ist  natürlich,  denn  yon  einer  Rezeption  dieses  kann 
—  wie  Wrede  in  seinen  Untersuchungen  henrorhebt  —  überhaupt  nicht 
gesprochen  werden;  Jer  Besitz  dieses  heiligen  Buches  war  im  Gegenteil 
ein  Hauptvorzug  der  neuen  Religion.  Ganz  mechanisch  schlössen  bich  die 
Wunder  Christi  mit  denen  des  alten  Bundes  2U  einer  einzigen  Beweiskette 
für  das  zu  allen  Zeiten  einheitliche  Walten  Gottes  zusammen.  Zahlreioh 
sind  Beispiele  solcher  Paradigmenreihen,  bei  denen  von  ezorzistischen  Ele- 
menten keine  Spur  zu  finden  ist;  z:  B.  der  Brief  des  Clemens  an  die 
Corinther  oder  das  achte  Kapitel  von  Novatians  »de  trinitate^  repräsen- 
tiren  jedes  eine  Seite  des  christlichen  Denkens  jener  Zeit,  die  gewiss  auch 
in  der  Bilderwahl  ihre  Rolle  spielen  mochte. 

Das  bekannte  Verfahren  der  altchristlichoD  Kunst,  die  biblischen  Ge- 
stalten ohne  Rücksicht  auf  die  Details  des  Berichts  darzusteUen,  erklftrt 
sich  aus  dem  Wunsche  möglichst  einfacher  sachlicher  Charakterisirung  und 
kann  nicht  als  Beweis  dafür  verwendet  werden,  dass  den  Künstlern  der 
biblische  Text  unbekannt  war  (pag.  55)  und  sie  nur  aus  einer  —  durch 
das  Gebet  vermittelten  —  mündlichen  Tradition  schöpften ;  denn  dass  auch 
ganz  selbständige  symbolische  Deutungen  einzelner  biblischer  Vorgänge  nicht 
ausgeschlossen  sind,  beweisen  Dichtungen  wie  »De  Jona^  und  »De  Sodoma S 
und  dass  man  in  den  ersten  Jahrhunderten  bei  der  symbolischen  Aus- 
legung oft  übers  Ziel  schoss,  zeigen  die  Proteste  des  heiligen  Augustin, 
des  Vinzenz  von  Lerin  und  des  Isidor  von  Pelusium.  Wenn  in  jenen  Dich- 
tungen einzelne  Ereignisse  ganz  symbolisch  gedeutet  werden,  so  konnte  das 
doch  auch  bei  einzelnen  Bildwerken  der  Fall  sein,  ohne  dass  deren  Dar- 
stellungen Glieder  irgend  eines  Systems  gewesen  wären.  Zu  einem  end- 
gültigen System,  das  alle  Fragen  beantwortet,  werden  wir  wegen  der  Lücken- 
haftigkeit der  Überlieferungen  und  der  Monumente  vielleicht  nie  gelangen 
können;  vielleicht  wird  sich  nur  zeigen  lassen,  welche  Einzelelemente  im 
Denken  der  ersten  christlichen  Jahrhunderte  eine  Rolle  spielten  und  dass 
sidi  diese  auf  verschiedene  Art  zu  rhetoiisch  wirksamen  Reihen  zusammen- 
schlössen. Dass  das  durch  Gebet  in  höherem  Masse  als  anderswie  geschah, 
hat  Michel  nicht  bewiesen  und  dass  er  endlich  (pag.  64),  um  doch  einen 


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—     119    — 

direkten  Beweis  für  seine  AnfsteUnngen  zu  haben,  das  Tnclinimn  Leo  III. 
anführt,  ist  ein  recht  unglücklicher  Schluss  seiner  Beweisführung.  Denn 
erstens  weiss  doch  weder  der  Liber  pontificalis,  noch  Grimaldi,  noch 
sonst  eine  Quelle  etwas  davon,  dass  jene  Bettungen  der  Apostelfürsten, 
die  die  Aufschrift  (Bossi  Inscript,  U.  425)  erwähnt,  tatsächlich  auf  dem 
Mosaik  dargestellt  waren,  wie  Michel  im  Anscbluss  an  Beissel  annimmt; 
zweitens  darf  man  keinen  Beweis  aus  dem  VUI.  Jahrhundert  ohneweiters 
für  die  frühere  Zeit  gebrauchen ;  wir  wissen  ja  aus  Prudentius  und  Paulinus 
von  Noea,  dass  in  den  späteren  Jahrhunderten  ganz  andere  Prinzipien  für 
die  Auswahl  der  Szenen  bestimmend  waren,  als  früher.  Es  scheint  im 
Gegenteil,  dass  in  so  später  Zeit  das  Verständnis  für  diese  Paradigmen- 
reihen schon  völlig  geschwunden  war.  Im  Liber  pontificalis  c.  e.  97  heisst 
es:  .  .  .  fecit .  .  .  vestem .  .  .,  habentem  prsefiguratam  storiam,  qualiter  beatus 
Petrus  a  vinculis  per  angeium  ereptus  est.  Da  es  eine  Praefiguration 
dieser  Szene  vor  dem  hohen  Mittelalter  nicht  gibt,  seheint  hier  die  letzte 
Darstellung  einer  Paradigmemeihe,  die  Befreiung  Petri,  missverstanden  und 
als  Antitjpus  einer  Praefiguration  aufgefasst  worden  zu  sein.  Tatsächlich 
nahmen  diese  Beihen  an  der  allgemeinen  Erstarrung  der  Theologie  teil, 
und  erst  die  Benaissance  der  theologischen  Studien  im  XI.  und  XII.  Jahr- 
hundert hat  sie  zu  neuem  Leben  erweckt;  eine  grosse  Bolle  aber  haben 
sie  nicht  mehr  gespielt. 

Neue  Gedanken  waren  inzwischen  die  führenden  geworden:  die  Be- 
gebenheiten des  alten  und  des  neuen  Testaments  schlössen  sich  nicht  mehr 
koordinirt  aneinander;  die  tjpologische  Auffassung  hat  erstere  aus  der 
gleichberechtigten  in  eine  dienende  Stellung  gedrängt.  Und  die  typolo- 
gische  Auffassung  im  weitesten  Sinne  —  d.  h.  die  Beziehung  jedweder  Er- 
scheinung auf  die  Person  Christi  —  ist  das  Hauptelement  in  der  Ikono- 
graphie des  hohen  Mittelalters,  speziell  des  Xni.  Jahrhunderts.  Dass  in 
diesem  alle  geistigen  Faktoren  des  Mittelalters  am  deutlichsten  zum  Aus- 
druck gelangen,  hat  Male  mit  Becht  bewogen,  es  zum  Mittelpunkt  seiner 
Darstellung  zu  machen,  die  tatsächlich  viel  mehr  gibt  als  der  Titel  ver- 
kündigt und  das  beste  Compendium  der  mittelalterlichen  Ikonographie  ist, 
das  wir  bis  jetzt  besitzen.  Dieses  Lob  ist  insofern  nur  ein  relatives,  als 
Male  durch  den  Mangel  an  ausreichenden  Yorarbeiten  von  vornherein  ge- 
zwungen war,  nur  aus  dem  Groben  zu  arbeiten;  es  ist  manches  zu  kurz 
gekommen,  besonders  die  Keime  der  Weiterentwicklung,  die  doch  bis  ins 
XIII.  Jahrhundert  hinaufreichen  und,  manche  feinere  Wechselbestiehung 
zwischen  den  einzelnen  Kulturelementen  fand  kaum  Beachtung.  Auch  hat 
sich  Male  durch  seine  gründliche  Kenntnis  der  Schriften  der  grossen  Theo- 
logen verleiten  lassen,  diese  allzu  unmittelbar  mit  den  Bildwerken  in  Ver- 
bindung zu  setzen.  Wenn  er  etwa  (pag.  57,  sagt:  il  me  semble,  qu' on 
ne  peut  douter  que  le  vitrail  de  Lyon  n'ait  ^t6  inspire  par  le  speculum 
EcclesifiB  (des  Honorius  von  Autun),  so  ist  er  zu  sehr  am  Einzelfall  haften 
geblieben.  Glasfenster  in  Bourges,  Le  Maus,  Tours,  Chartres,  Bouen,  Canter- 
bury,  auch  andere  Denkmäler  wie  das  Kreuz  von  St  Bertin,  die  emailirte 
Kupferplatte  bei  Debruge-Labarte,  der  Kelch  von  Werben  u.  v.  a.  variieren 
die  gleichen  Elemente  in  verschiedener  Weise.  Um  solche  Analogien  er- 
klären zu  können,  muss  er  einen  viel  häufigeren  Gebrauch  von  gelehrten 
Programmen   annehmen,   als   tatsächlich    der   Fall  war;   es   ist  charakteri* 


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—     120    — 

stisch,  dass  er,  um  einen  Beleg  dafür  za  erbringen,  bis  ins  Jahr  1425 
herabsteigen  muss  (pag.  495  f)*  also  in  eine  Zeit,  in  der  diese  ikono- 
graphischen  Darstellungen  sich  bereits  überlebt  und  dem  volkstümlichen 
Vorstellungskreis  völlig  entfremdet  hatten;  da  bedurfte  es  tatsächlich  sol- 
cher Programme.  Diese  stoffliche  Übereinstimmung  der  mittelalterlichen 
Denkmäler  hatte  seinerzeit  Laib  und  Schwarz  veranlasst,  die  Existenz  eines 
Malerbuches  für  das  abendländische  Mittelalter  anzunehmen;  das  ist  in 
derselben  Art  unrichtig,  wie  die  Meinung  Males.  Wer  eine  Gruppe 
mittelalterlicher  Denkmäler  prüft,  wird  finden,  dass  sich  auf  dem  fest- 
gefügten Boden  der  Tradition  überall  eine  individuelle  Kunstübung  ent- 
faltete. Die  Erklärung  liegt  zum  Teil  in  der  »litterature  populaire*, 
die  Male  in  der  Einleitung  etwas  hochmütig  abfertigt.  Nur  auf  diesem 
von  Springer  angebahnten  Wege  kann  die  mittelalterliche  Ikonographie 
weiterschreiten.  Zahllos  sind  die  Wechselbeziehungen  zwischen  Wort  und 
Bild,  und  wenn  Male  sich  begnügt,  die  Ideen  der  grossen  Theologen 
heranzuziehen,  so  hat  er  höchstens  ein  Gerüst  gegeben,  nicht  aber 
die  Bausteine  gefunden,  aus  denen  sich  der  so  festpeschlossene  Bau 
der  mittelalterlichen  Ikonographie  zusammenfügt.  Trotzdem  gehört  sein 
Buch  zum  wertvollsten  dieses  Gebietes,  da  es  in  fesselnder  Darslellung  die 
Resultate  der  bisherigen  Forschung  zusammenfasst ;  es  bedeutet  eine  Etappe, 
von  der  der  Weg  über  viele  Einzeluntersuchungen  jeder  Art  hinweg,  wie 
sie  uns  z.  B.  kürzlich  Schlosser  geboten  hat,  zu  neuen  Zielen  führt. 

Beide  Arbeiten,  die  Michels  und  die  Males,  halten  sich  streng  auf 
ihrem  Gebiete,  ohne  mehr  als  Hilfswissenschaft  der  Kunstgeschichte  sein 
zu  wollen;  und  auch  das  muss  vielleicht  lobend  hervorgehoben  werden. 
Allzulange  ist  es  der  Kunstgeschichte  der  altchristlichen  Zeit  und  des 
Mittelalters  wie  dem  Bummler  in  den  »XXIII  mani^res  de  Vilain*  er- 
gangen, der  im  Eifer,  den  Umstehenden  die  Figuren  von  Notre  Dame  zu 
erklären,  —  >Voici  Pepin,  voici  Charlemagne«  —  nicht  merkt,  dass  ein 
Dieb  ihm  den  Geldbeutel  stiehlt;  auch  der  mittelalterlichen  Kunstgeschichte 
war  über  dem  ikonographi  sehen  Studium  der  Denkmäler  das  Wichti^jere, 
deren  stilkritische  Würdigung,  abhanden  gekommen.  Hans  Tietze. 


Moriz  Dreger:  Künstlerische  Entwicklung  der  Weberei  und 
Stickerei,  innerhalb  des  europäischen  Eulturkreises  von  der  spätantiken 
Zeit  bis  zum  Beginne  des  19.  Jährhundertes,  mit  Ausschluss  der 
Volkskunst.  3  Bände,  Wien  1904,  Aus  der  k.  k.  Hof-  und  Staats- 
druckerei.    Gross  4°.  XX  und  365  SS.  und  384  Tafeln. 

Zum  ersten  Male  hat  sich  hier  ein  Schriftsteller  die  Aufgabe  gestellt, 
die  gunze  Entwicklung  der  Textilindustrie  von  der  Zeit  des  ausgehenden 
Altertumes  bis  nahe  an  die  Gegenwart  heran  von  einem  kunsthistorischen 
Standpunkte  aus  zu  schildern.  Er  stellt  nicht  die  Technik,  die  er  jedoch 
ebenfalls  verständig  und  eingehend  behandelt,  in  den  Vordergrund,  son- 
dern die  Musterung  und  bringt  so  das  ganze  Gebiet  in  Zusammenhang 
mit  der  G^saratentwicklung  der  bildenden  Kunst.  Die  Spitze,  deren 
Geschichte    er    schon    in   einem    vortrefflichen  Werke   eingehend   behandelt 


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—     121    — 

hat,    sowie  die  Gobelinweberei  hat  er  beiseite  gelassen.  Di^  erste  hat  ihre 
gesonderte  Geschichte,    die    andere   wird    sich    nur  als  ein  Teil  der  allge- 
meinen Geschichte  der  Malerei  darstellen  lassen.     Da  die  Absicht  besteht, 
die    volkstümlichen  Arbeiten,    so   weit    sie    in  Österreich    aufzufinden  sind, 
in   einem  eigenen  Werke  zu  behandeln,  dem  sich  wohl  dann  andere  Unter- 
nehmungen für  andere  Länder  anschließen  werden,  so  hatte  er  auch  diese 
wegzulassen.     Da  sie  nichts  sind  als  Eesiduen   aus    der    allgemeinen  Ent- 
wicklung   des    Textilomamentes,    wird    man    diese  Ausschliessung   billigen 
müssen.     Ihre  Betrachtung  hier  würde  nur  die  Verfolgung   der  geschicht- 
lichen Entwicklung  des  Textilomamentes    unterbrochen   haben.     Es   bleibt 
für  dieses  Werk  noch  ein  fast  unerschöpfliches  Material.     Was  den  beson- 
deren Wert  dieser  Untersuchung  ausmacht,  ist,  dass  jeder  Satz,  ja  oft  jedes 
Wort  durch  Abbildungen  illustriert  wird.  Der  Leser,  der  jede  zitirte  Tafel 
nachschlägt,  wird  im  Laufe  der  Lektüre  mit  dem  gesamten  Textilornamente 
bekannt  und  vertraut,  obschon  ihm  diese  Bekanntschaft   nicht  eben  leicht 
gemacht   wird.      Die   Tafeln    sind   nämlich   alle   in   zwei  Mappen  in  losen 
Blättern  aufeinandergeschichtet,  wodurch  sie  sich  viel  schwieriger  auffinden 
lassen,  als  wenn  sie  etwa  in  drei  Bänden  zwischen  den  Text  verteilt,  oder 
ihm  jeweilig  angeheftet  wären.     Auch  wird  in  Bibliotheken,  wo  das  Werk 
viel    benützt    wird,    diese    Anordnung    keineswegs    zur   Konservirung    der 
Tafeln  beitragen.    Die  Originale  der  Abbildungen  sind  zumeist  der  Samm- 
lung des  österreichischen  Museums   für  Kunst   und  Industrie  entnommen, 
werden  fast  alle  zum  erstenmale,    oder   doch   wenigstens    zum    erstenmale 
getreu  wiedergegeben.     Einzelne  Tafeln   in  Farbendruck    sind  meisterhafte 
Faksimiles.  Selbst  der,  der  sich  für  die  historische  Entwicklung  des  Textil- 
omamentes nicht  interessirte,  käme  bei  dem  Ankaufe  des  Werkes  auf  seine 
Rechnung,    weil    er   einen  Hausschatz    der   schönsten  Flachomamente   und 
Stickmuster  aus  allen  Zeitperioden  erhielte. 

Die  Einteilung  des  Stoffes  ist  durchsichtig,  die  Behandlung  lichtvoll. 
Ein  besonderer  Vorzug  des  Werkes  ist  die  Anordnung  der  Quellenstellen, 
die  immer  zweispaltig  gedruckt  sind,  links  der  Originaltext,  rechts  die 
deutsche  Übersetzung,  die  zugleich  eine  umschreibende  Erklärung  bietet. 
Dadurch  geschieht  jeder  Klasse  von  Lesern,  die  dieses  Thema  interessiren 
kann.  Genüge.  Die  ganze  bisher  erschienene  Literatur  ist  sorgfältig  und 
vollständig  benützt,  und  wie  angedeutet  geht  der  Autor  überall  auf  die 
Schriftquellen  selbst  zurück,  deren  Mitteilungen  er  von  Neuem  nachprüft. 
Das  ganze  Werk  schafft  uns  eine  bedeutende  Erweiterung  unserer  Kennt- 
nisse. Dass  dabei  nicht  jede  Partie  auf  den  ersten  Wurf  in  gleicher  Voll- 
kommenheit gelingen  konnte,  darauf  weist  der  Autor  in  seiner  mit  edler 
Bescheidenheit  geschriebenen  Vorrede  selbst  hin,  man  darf  hinzuiügen, 
Niemand  habe  sich  auch  noch  eine  so  umfassende  Aufgabe  gestellt  wie  er. 
Dem  geschichtlichen  Teile  gehen  kurze  Erläuterungen  der  wichtigsten  heute 
üblichen  Webearten  und  ihrer  Benennungen  voraus,  wodurch  auf  dankens- 
werte Art  zunächst  die  Terminologie  festgestellt  wird,  wie  denn  überhaupt 
der  Leser  nicht  nur  mit  dem  Stoffe  bekannt  gemacht,  sondern  auch  me- 
thodisch in  ihm  unterrichtet  wird.  Zuerst  wird  die  Ausbreitung  der  Stren- 
muster  in  der  spätantiken  Kunst  geschildert,  das  Hervortreten  der  unend- 
lichen Musterung  und  die  Ausbildung  der  Symmetrie.  Die  Abspaltung  der 
islamitischen  Gewebe  wird  dann  geschildert,  die  rein  byzantinische  Textil- 


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—     122    — 

kunst  durch  inschriftlich  gesicherte   Stoffe   präzisirt   und  mit  der  Daniel- 
lang  des  Überganges  dieser  Kunst  nach  dem  südlichen  Italien  diese  älteste 
Periode  beschlossen.      Auf  Seite  99  wii-d  für  den  Übergang  vom   romani- 
schen  Stile   zum   gotischem     das    Wort    »romantisch*    vorgeschlagen    und 
gleich  darauf  in  diesem  Sinne  gebraucht.     Es    steht    natürlich  Jedermann 
frei,  neue  Termini  einzuführen,  die  er  für  nötig  hält  —  ein  guter  Schrift- 
steller wird  seinen  Stolz  darein  setzen  an  den  gebiiiuchlichen  zu  sparen  — 
aber  niemals  dürfen  dazu  so  allgemein  in  einem  bestimmten  andern  Sinne 
gebrauchte  Worte  verwendet  werden,  wie  »romantisch*,    das  kann  nur  zn 
lauter  Missverständnis  führen.     Bei   der  Schilderang   der  Begründung  der 
oberitalienischen  Textilindustrie,  einem  der  bedeutensten  Kapitel  des  Baches 
kommt  der  Autor  wieder  auf  den  Orient  zurück  und  zeigt,  welchen  wich- 
tigen Abschnitt  in  seiner  Geschichte  die  Errichtung  des  tartarischen  Welt- 
reiches im   13.  Jahrhunderte  bildet,  wie  dadurch  wieder  eine  nähere  Ver- 
bindung mit  Ostasien  hergestellt  wird,    und  dieses  in  eine  wenn  auch  in- 
direkte Verbindung  mit  dem  Abendlande  gebracht  wird.     Es  wird  darge- 
legt,   wie  Motive  chinesischer  Stoffe    in    die    abendländischen  des   13.  und 
14.  Jahrhundertes  eindringen.     Das  ist  geistvoll  nachgewiesen  und  darge- 
stellt.    Der   Autor   geht  jedoch   entschieden  zu  weit,    wenn   er  auch    das 
gotische  Weinlaubmuster  aus  China  herleitet.  Das  kommt  aus  seiner  Unter- 
schätzang    der  Gotik   in    Italien,    deren  Herrschaft    über   dieses   Land   er 
nicht  gelten  lassen  will.     Italien  war  aber  am  Ende  des  1 3.  Jahrhunderts 
und  während  des  ganzen   14.  ebenso  gotisch  als  Frankreich  oder  Deutsch- 
land oder  Englant].     Das  Weinlaub   begleitet   als  Flach  muster  überall  die 
plastischen  Naturnachbildungen  von  Blättern  und  Zweigen.   Dieses  Muster 
überall   in  Büchern,    auf  Wänden,    auf  Holzwerk    und  Stoffen   verwendet, 
findet   sich    so   zahlreich,    dass    man    es    schlechthin     das   gotische    Fluch- 
muster nennen  könnte.    Nicht  nur,  dass  es  nicht  aus  China  stammt,  findet 
gerade  das  umgekehrte  Verhältnis  statt.     Die  Beobachtung  der  heimischen 
Natur,    die    sich    in  der  Plastik    und  in  der  Flächenverzierang  ausspricht, 
eröffnet  erst  den  Blick  für  den  ostasiatischen  Naturalismus,    so   dass  nun 
erst   dessen  Motive  geschätzt   und    in  die   abendländischen  Muster  ioserirt 
werden  konnten.  Auch  die  Abbildung  (l05  c)  eines  SeidenstoflFes  mit  dem 
Oberkörper  eines  Bogenschützen  in  starker  Verkürzung,  die  vor  der  Mitte 
des  15.  Jahrhundertes  auf  Stoffen  ganz  unmöglich  ist,  zeigt,  dass  sich  der 
Autor  die  zeitliche  Entwicklung  der  italienischen  Zeichenkunst  nicht  immer 
deutlich  vor  Augen  hielt,  denn  auf  der  Unterschrift  der  Tafel  wird  dieses 
Stoömuster  ins   14.  Jahrhundert  gesetzt,  im  Texte  (Seite   120)  sogar  sara- 
zenisch genannt.     Um    gleich    bei    den   als  italienisch  bezeichneten  Stoffen 
zu  bleiben   ist,    die    im  Maseo    civico  zu  Bologna  aufbewahrte  Kappa  aus 
dem   14.  Jahrhundert   nicht  italienisch  sondern    französisch  oder  rbeiniscQ, 
was  in  dieser  Zeit  schwer  auszumachen  ist,  die  prächtige  Stickerei  mit  den 
Tugenden  (Tafel  241,  242)  nicht  italienisch,    geschweige  venezianisch  aas 
der  Mitte  des   16.  Jahrhundert-j ,    sondern    deutsch    aus  der  Mitte  des   J7. 
Ebensowenig  venezianisch   ist   die  Easel   aus    dem    18.  Jahrhundert  (Tafel 
290,  29 1),    sondern   wieder  deutsch,    wahrscheinlich  österreichisch.     Auch 
die  schöne  Seidenstickerei  aus  dem  Ende    dieses  Jahrhunderts  (Tafel  345) 
ifit  nicht  oberitalienisch,  sondern  wienerisch.  Noch  eine  andere  Angelegen- 
heit der  italienischen  Kunstgeschichte    muss   uns   beschäftigen,   eine   neue 


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Theorie  des  Vei-fassers  über  die  Bauten  der  sogenannten  florentinischen 
Proto-Benaissance.  Sie  hat  mit  dem  zusammenhängenden  Inhalt  des  Werkes 
gar  nichts  zu  tun,  sondern  wird  als  Beigabe  in  einer  Anmerkung  ge- 
geben. Da  aber  die  Tendenz  unserer  Zeitschrift  auf  die  Aufhellung  des 
gegenwärtigen  Standes  der  Kunstgeschichte  gerichtet  ist,  kann  sie  nicht 
unbesprochen  bleiben,  denn  dafür  ist  sie  überaus  bezeichnend.  Die  Stelle 
lautet:  > Auf  dem  dritten  Blatte  (der  Nikephoros-Handschriffc,  1078 — IO8I), 
das  den  Kaiser  auf  dem  Throne  und  einen  Mönch  darstellt,  ist  im  Hinter- 
grunde ein  anscheinend  achteckiger  Zentralbau  zu  sehen,  der  die  grösste 
geistige  Verwandtschaft  mit  dem  Florentiner  Baptisterium  zeigt,  sowohl 
in  der  Verbindung  der  Säulen-  und  Bogenstellungen  mit  der  glatten  Wand 
als  insbesondere  in  der  Lösung  der  Fensterumrahmungen.  Wir  sehen  hier 
deutlich,  woher  die  sogenannte  Proto-Benaissance  Italiens  stammt.  Die 
Gebäudegruppe,  die  sich  an  das  Baptisterium  in  Florenz  anlehnt,  San  Mi- 
niato  u.  s.  w.,  und  schon  die  Pisaner  Bauten  sind  im  12.  Jahrhundert 
unt^r  dem  Einflüsse  der  neugriechischen  Kunst  entstanden.«  (S.  70.)  Vor 
der  Ausbreitung  der  Gotik,  wo  erst  die  grosse  Trennung  stattfand,  sind 
gewiss  Morgenland  und  Abendland  nicht  so  stark  differenzirt,  dass  nicht 
gelegentlich  ein  Formenaustausch  stattfinden  könnte.  Seit  Yöge  und  Gold* 
Schmidt  den  Einfluss  der  byzantinischen  Kunst  auf  die  romanische  Plastik 
dargelegt  haben,  ist  das  wieder  allgemein  anerkannt.  So  kann  ganz  gut 
die  streifenfbmige  Musterung  der  Pisaner-Bauten  auf  eine  byzantinische 
Anregung  zurückgehen.  Mit  jenen  Florentinerbauten  hat  es  eine  ganz 
andere  Bewantnis.  Als  Enrico  Milani  das  Forum  des  antiken  Florenz  aus- 
grub, fand  er,  dass  ein  Teil  der  Werkstücke  schon  bei  früheren  Grabungen 
der  Erde  entnommen  wurde.  Er  fand  sie  alle  wieder  auf,  am  Baptiste- 
rium, an  San  Miniato  und  so  weiter  verwendet  Die  drei  Türen  des  von 
Sulla  gebauten  Jupitertempels  sind  z.  B.  die  drei  Türen  von  San  Miniato.  Die 
florentinische  Proto-Benaissance  spielt  also  eine  ganz  exzeptionelle  Bolle. 
Diese  Bauten  wurden  aus  zugehauenen  antiken  Werkstücken  aus  der 
republikanischen  Zeit  hergestellt,  und  wo  sie  nicht  ausreichten,  wurde  das 
andere  nach  diesen  Vorbildern  ergänzt.  Zahlreiche  Inschriften  und  urkund- 
liche Belege  weisen  alle  diese  Bauten  in  das  1 1 .  Jahrhundert.  Es  ist  jetzt 
in  die  kunstgeschichtliche  Literatur  die  Unsitte  eingerissen  in  der  Geschichte 
des  frühen  Mittelalters  mit  unbewiesenen  Behauptungen  herumzuwerfen, 
ohne  sich  viel  um  die  Überlieferung  und  Chronologie  zu  kümmern.  Es 
ist  ein  betrübendes  Zeichen  der  Zeit,  dass  dieses  wüste  Treiben  einen 
Mann  wie  unseren  Autor,  ernst,  gelehrt  und  um  die  Forschung  verdient, 
in  seinen  Strudel  gerissen,  bis  er  das  Bewustsein  dafür  verloren,  wie  ein 
Datiren  ohne  Bücksicht  auf  den  monumentalen  Befund  und  die  Urkunden 
auf  Stein  und  Pergament  nicht  nur  wissenschaftlich  unzulässig  ist,  son- 
dern noch  viel  mehr  ein  sittliches  Verschulden  ist.  Das  führt  uns  auf 
eine  andere  Datirang,  die  mit  dem  wesentlichen  Inhalte  des  Werkes  in 
direktem  Zusammenhange  steht.  Der  Autor  spricht  sich  dahin  aus,  dass 
japanischen  Datirungen  im  Allgemeinen  Glauben  zu  schenken  sei,  und 
nimmt  sie  daher  ohne  Nachprüfung  an.  Es  sei  mir  erlaubt,  eine  kurze 
Geschichte  zu  erzählen,  die  vor  fünf  Jahren  in  Sammlerkreisen  viel  Auf- 
sehen erregte.  Ein  deutscher  Sammler  kaufte  bei  einem  Berliner  Händler 
mit  japanischen  Waren  eine  gute  alte  japanische  Holzfigur.  Zugleich  wurde 


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—     124    — 

ihm  ein  Blatt  eingehändigt,  das  mit  der  Holzfigur  angelangt,  darüber  nähere 
Auskunft  geben  sollte.     Als  er  es  übersetzen   liess,    fand   sich,    die  Figur 
wäre  eine  verehrte  Nonne  und  aus  dem    8.  Jahrhundert.      Das  Erstaunen 
und  die  Freude  bei  den  Sammlern   war   allgemein,    dass    man   im  Handel 
noch  japanische  Kunstwerke  aus  dem  8.  Jahrhunderte  finden  könnte.  Der 
Nüchterne  sah  sogleich,  dass  sich  die  Notiz  auf  die  Lebensdaten  der  dar- 
zustellenden Frau   bezog,    die  heilige  Klausnerin  hatte  im   8.  Jahrhunderte 
gelebt,  was  natürlich  für  das  Alter  der  Figur  ganz  ohne  Belang  ist.  Nach 
diesem  Typus  scheinen  mir  eine  grosse  Anzahl  von  Datirungen  nicht  nur 
der  Sammler,  sondern  auch  der  japanischen  Schriftsteller  gebildet  zu  sein, 
wesshalb  jeder  Fall,    so    weit   es  möglich    ist,    genau  nachgeprüft  werden 
muss.     Unser    Autor    hat    das    niemals     getan.      Im    Jahre    1903     wurzle 
im    Jahvbuche    der    preussischen    Kunstsammlungen    ein    Stoff  abgebildet, 
worauf  zuerst   E.  Deshayes  1902    in    einer  Konferenz   des    Musee    Guimet 
hingewiesen  hatte.    Er  befindet  sich  im  Horiuschi-Tempel  in  Nara  in  Japan 
und  soll    im  Beginne    des    siebenten    Jahrhunderts    aus    China   oder  Korea 
dorthin  gebracht  worden  sein.  Es  ist  ein  Stoff  genau  wie  jene  bekannten 
spätantiken  mit  Kreisen    gemustert,    in    denen    sich    Reiter    befinden.     Im 
preussischen  Jahrbuch  wurde  daher  die  spätantike  Ornamentik   von  chine- 
sischen Vorbildern    abgelehnt.      Dreger,    der   die    Abbildung   auf  Tafel  42 
wiederholt,  ist  natürlich  zu  besonnen,  diese  Theorie  anzunehmen,  er  sucht 
hingegen  aus  diesem  Stoffe  im  Detail  nachzuweisen  (Seite  34  ff.),  wie  die 
chinesische   Kunst  in  dieser  supponirten  Zeit,    dem  Beginne   des  7.  Jahr- 
hunderts, von  der  Mittelmeerkunst  nur  Motive  empfangen  haben  kann. 
Woher   ist   aber  auch  nur  der  leiseste  Beweis,    dass    dieser  Stoff  wirklich 
aus  dieser  Zeit  stammt.     Dieses  Scheibenmuster   hat  sich,    wie   der  Autor 
selbst  nachweist,  sehr  lange  erhalten,  so  dass  die  chinesische  Nachbildung 
viel  später  sein  kann,  möglicherweise  aus  dem  hohen  Mittelalter.  Dennoch 
ist  er  auch  von  jener  unglücklichen  Theoiie  nicht   ganz  unbeeinflusst  ge- 
blieben,   und  glaubt,   dass  immerhin  einzelne  Motive   in  jener  frühen  Zeit 
nach  Vorderasien  und  in  das  Mittelmeergebiet  gelangt  seien.     Ein  Beweis 
für  diese  Annahme  auch  nur  in  diesem  abgeschwächten    Zustande  ist  ihm 
nicht  gelungen.     Man  sieht  wie  diese  Theorie  unsem  Autor  erst  nach  imd 
nach  erfasst  hat.  Auf  Tafel  3  7  bringt  er  ein  vorderasiatisches  Gewebe,  worauf 
sich   in    Kreisen  eingeschlossen    Greifen,    Drachen   und  Elefanten  befinden. 
Sehr  geschickt  stellt  er  auf  derselben  Tafel  eine  spätantike  Silberplatte  da- 
neben, wo  ein  Elefant  in  derselben  Profilstellung  im  Kreise  erscheint,  und 
weist   so    deutlich    auf  die    Herkunft  dieses  Stoffmusters    aus   der    antiken 
Kunst  hin.     Als  er  den  Text  verfasste,  sollen  die  Elefanten  schon  aus  der 
chinesischen  Kunst  kommen  und  die  Silberplatte  nur  eine  Ausnahme  in  der 
antiken  Kunst  bilden  (38).  Warum  hat  er  sie  dann  abgebildet?    So  glück- 
lich  die   Entdeckung    der   chinesischen  Motive    in    den    Stoffen  des  späten 
Mittelalters    ist,    so    völlig   grundlos   ist  die  Behauptung,    China   habe    im 
7.  Jahrhunderte   einen  Einfluss   geübt.     Das  Eingehen  auf  dieses  Wirrsaal 
hat   ihm    das   erste    Kapitel    verdorben    und    seinen    klaren  Blick  getrübt. 
Auf  Tafel  23  bringt  er  einen  Stoff  aus  dem  Musöe  Guimet  in  Paris,    den 
er  auf  der    Unterschrift   der  Tafel    > spätantikes    Gewebe*    nennt,    und   im 
Texte  hinzufügt    »das    ganze  Motiv  scheint   in    seinem  Naturalismus   noch 
recht  früh  zu  sein.*    (S.  41.)     Der  Stoff  hat  Blumenkörbchen   in    Kreisen 


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—     125    — 

die  in  einem  zusammenhängenden  Gerimsel  ausgespart  sind.  Dies  ganze 
Gerimsel  ist  spätgotisch,  also  vor  dem  15.  Jahrhundert  überhaupt  nicht 
möglich.  Der  Stoff  mit  seinen  sentimentalen  Blumenkörbchen  ist  jedoch 
noch  später,  ein  holländischer  Zitz  aus  dem  18.  Jahrhunderte.  Ja,  so  weit 
kommt  man,  wenn  man  sich  in  der  Wissenschaft  durch  schillernde  Fantastik 
blenden  lässt.  Man  täte  Unrecht,  wenn  man  nach  diesen  Abweichungen 
vom  geraden  Wege  der  Forschung,  andere  Teile  des  Buches  beurteilen 
wollte,  es  sind  Seitensprünge  nach  der  Richtung  einer  schlechten  neuen 
Mode.  Kehren  wir  zum  vierzehnten  Jahrhundert  zurück.  Es  folgt  nun  die 
Geschichte  des  Granat apfelmusters.  Es  ist  mit  grosser  Kunst  und  An- 
schaulichkeit das  neue  Zurücktreten  des  Naturalismus  in  den  europäischen 
Ländern  geschildert,  die  Entstehung  des  Pinienzapfens  und  der  Granate 
aus  der  Umbildung  der  Palnfette,  die  Entstehung  und  Durchbildung  der 
Samtstoffe,  die  das  Granatapfelmuster  begünstigen,  die  Zurückdrängung  der 
älteren  Tiermuster,  die  Ausbildung  der  grossen  Diagonalranken,  die  uns 
von  den  Figuren  in  den  deutschen  Holzschnitten  z.  B.  im  Theuerdank  so 
bekannt  sind  und  manche  andere  hiehergehörige  Dinge.  Es  ist  jedoch  ein 
Irrtum,  wenn  er  hier  (164  und  später)  das  in  den  Urkunden  genannte 
»aurum  battut  um«  erklärt,  :^dass  man,  um  ruhige  breite  Goldmassen  zu 
erhalten,  das  Gold  anscheinend  im  fertigen  Gewebe  breitschlug.*  »Aurum 
bat  tut  um  *  ist  nichts  anderes,  als  das  geschlagene  Gold,  oder  Blattgold  mit 
dem  die  Häutchen  belegt  werden,  im  Gegensatze  zum  Golddraht  und  völlig 
synonim  mit  Häutchengold.  Die  nächsten  Kapitel  bringen  die  Stickerei 
der  nördlichen  Länder  im  Mittelalter,  die  Weberei  und  Stickerei  der  Re- 
naissancerichtung, die  Weberei  und  Stickerei  der  Rokokorichtung,  und  die 
Weberei  und  Stickerei  in  der  Richtung  des  Klassizismus  und  Naturalis- 
mus, bekanntere  Zeiten,  in  denen  einsichtig  die  Geschichte  der  Musterung 
immer  unter  Hinweis  auf  den  allgemeinen  Stillwandel  und  die  geschicht- 
lichen Ereignisse  mit  reichen  Einzelnbeobachtungen  durchgeführt  wird.  Sehr 
richtig  betont  der  Autor,  dass  nicht  der  Empirstil  das  Ende  dieser  Periode 
sei,  sondern  der  vulgäre  Naturalismus  der  Biedermeierzeit.  Es  wäre  an 
der  Zeit,  dass  uns  jemand  von  dem  Verständnisse  unseres  Autors  diese 
ganze  Geschmackperiode  schildern  möchte,  für  die  die  Zeugnisse  nach  und 
nach  unbeachtet  verloren  gehen,  ja  zumeist  schon  verloren  sind.  Der  Autor 
gedenkt  freundlich  meiner  und  Professors  Alois  Riegl,  als  seiner  unmittel- 
baren Vorgänger  in  der  Verwaltung  der  Textilsammlung  des  österreichi- 
schen Museums.  Wir  konnten  wenig  für  diese  Sammlung  tun,  der  er  durch 
seine  eindringlichen  Studien  eine  so  glänzende  Bedeutung  als  wissenschaft- 
liches Material  sicherte. 

Venedig.  Franz  W  ick  hoff. 


ValerianvonLoga,  Francesco  de  Goya.    Mit  126  Abbildungen. 
Berlin,  G.  Grote,  1903.     4^  248  SS. 

Nach  dem  Vorbilde  einiger  Franzosen    hat  Muther  in  Deutschland  in 
die  Besprechung    der  Malerei  des  19.  Jahrhunderts   einen  schillernden  vi- 


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—     126    — 

brirenden  Stil  eingeführt,  in  dem  früher  nar  erotische  Extasen  geschildert 
worden.  Sogleich  stürzten  sich  sämtliche  Zeitongsbehchterstatter  über 
Kunstsachen  wie  gierige  Hunde  auf  dieses  Master  and  noch  heate  wer- 
den allüberall  die  unschaldigsten  Landschafts-  and  Blamenstücke  be- 
sprochen wie  sinnliche  Perversitäten.  Ja  selbst  auf  die  Darsteüang  älterer 
Kanstperioden  hat  das  abgelebt.  Emil  Schäffer  bespricht  die  Werke  der 
behaglichen  breiten  Venezianer  anter  unaafhörlichen  wirren  Zuckongen,  so 
dass,  wer  den  Vortrefflichen  nicht  kennte,  in  dem  Verfasser  einen  wackeln- 
den Schwächling  Sachen  müsste.  Aber  zar  Freade  aller  seiner  Freunde 
passt  auf  niemanden  besser  als  auf  ihn  der  schöne  Sprach  aus  dem  Strubel- 
])eter:  »Der  Kaspar,  der  war  kerngesund,  ein  dicker  Bursch  und  kugel- 
rund*. Die  Decadence  war  also  nur  Maske  und  Mode.  Mit  dieser  ab- 
scheulichen Mode  bricht  nun  V.  v.  Loga  vollständig.  Er  bespricht  seinen 
Künstler,  der  besonders  die  Franzosen  zu  halsbrecherischen  Purzelbäumen 
verleitet  hatte,  mit  gemessener  Euhe  und  zeigt  so  auf  musterhafte  Art, 
dass  sich  auch  die  Kunst  des  19.  Jahrhunderts  wie  jedes  andere  wissen- 
schaftliche Thema  mit  Würde  behandeln  lasse.  Möge  er  darin  viele  Nach- 
folger finden.  Lebensgeschichte  und  Entwicklung  des  Malers  vnrd  mit 
Beseitigung  alles  Anekdotischen  nach  den  besten  Quellen  gegeben,  die 
Werke  werden  untei-sucht  Ihr  gereinigtes  Verzeichnis  bildet  einen  wich- 
tigen Teil  der  wertvollen  Arbeit.  Die  zahlreichen  gut  ausgewählten  Ab- 
bildungen repräsentiren  alle  Stadien  von  Goyas  Entwicklung  und  alle 
Techniken,  in  denen  er  sich  versuchte.  Ein  einziger  Wunsch  wäre  auszu- 
sprechen, der  nach  innigerer  Verknüpfung  des  besonders  behandelten 
Künstlers  mit  der  allgemeinen  Entwicklung  der  Malerei.  Denn  von  der 
Mitte  des  18.  Jahrhunderts  entwickelt  sich  neben  der  goldigen  (rlorien- 
malerei  ein  Streben  nach  weisslicher  Helligkeit  und  impressionistischer  Wir- 
kung. Männer  wie  Guardi,  Hogartb,  Fragonard,  David  und  Goya,  in 
denen  dieses  Streben  gipfelt,  stehen  nicht  vereinzelt,  sie  sind  nicht  Aus- 
nahmen. Die  Welle,  die  sie  trägt,  lässt  sich  nach  rückwärts  verfolgen. 
Wollte  man  eine  ununterbrochene  Reihenfolge  aufstellen,  so  würde  man 
zunächst  bis  zu  Franz  Hals  gelangen. 

Wien.  Franz  Wickhoff. 


A.  L.  Jellinek.  Internationale  Bibliographie  der  Eunstwissen- 
schaft.     I.  Jahrgang.     Berlin.  8^  1902.     Preis  M.  15. 

Der  Wunsch  nacb  einer  Bibliographie  der  Kunstgeschichte  wurde  oft 
ausgesprochen  und  mit  Recht  wurde  darauf  hingewiesen,  dass  es  unserer 
Wissenschaft  an  einer  ausreichenden  Übersicht  der  erschienenen  und  er- 
scheinenden Literatur  mangelt,  wie  es  in  keiner  anderen  historischen 
Wissenschaft  mehr  der  Fall  ist.  Ein  dringendes  Erfordernis  wäre  vor  allem 
ein  retrospektives  bibliographisches  Handbuch,  sei  es  ausführlicher  für  ein- 
zelne Länder,  sei  es  knapper  für  das  ganze  Gebiet  der  Kunstgeschichte 
nach    dem  Muster    der  Bibliographien  von  Dahlmann — Weitz  oder  Monod. 


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—     127    — 

Dass  ein  ähnliches  Bach  noch  nicht  verfasst  wurde,  ist  gewiss  nur  ein 
Beweis,  wie  zurückgeblieben  das  Studium  der  Kunstgeschichte  als  histo- 
rische DiszipHn  heute  noch  ist. 

Ein  anderes  Ziel  verfolgt  die  Bibliographie  Jellineks.  Sie  soll  in 
regelmässigen  Abständen  die  erscheinende  kunstgeschicfatliche  Literatur  in 
übersichtlicher  Weise  registrieren,  wobei  der  Autor  nach  den  Worten  seiner 
Vorrede  bestrebt  sein  will:  »den  Erscheinungen  rasch  zu  folgen  und  den 
Abstand  zwischen  der  Berichtsperiode  und  dem  Erscheinungdtermin  des 
Berichtes  möglichst  knapp  zu  halten*.  Eine  Aufgabe  also,  die  sonst  den 
fachlichen  Bevuen  zufäUi  Wie  bekannt,  wurde  auch  bisher  dem  »Reper- 
toiium  f&r  Kunstgeschichte*  eine  ähnliche  Übersicht  der  alljährigen  kunst- 
geschichtlichen Literatur  angegliedert,  welche  nun  in  Folge  des  Erscheinens 
der  Bibliographie  Jellineks  aufgelassen  wurde. 

Es  sei  nur  gleich  hervorgehoben,  dass  sich  der  Autor  dieser  Biblio- 
graphie in  aufopfernder  Weise  einer  der  undankbarsten  Aufgaben  gewidmet 
hat,  was  gewiss  bei  der  Bearbeitung  des  Buches  in  Betracht  zu  ziehen  ist., 
und  so  mögen  die  folgenden  Bemerkungen  nicht  als  ein  Tadel  aufgefasst, 
sondern  als  desiderata,  die  im  Interesse  des  wichtigen  Unternehmens  so 
anch  des  Autors  ausgesprochen  werden.  Es  handelt  sich  vor  allem  um 
den  Umfang  der  Bibliographie  Jellineks,  sie  entiiält  meiner  Meinung  nach 
zu  viel  und  zu  wenig.  Zu  viel  an  Verzeichnung  von  ganz  unbedeutenden 
Erscheinungen  die  in  Tagesblättem  oder  bei  gelegentlichen  Veranlassungen 
über  die  Kunst  unserer  Tage  veröffentlicht  wurden  und  für  die  historische 
Forschung  keinen  oder  minimalen  Wert  besitzen.  Es  dürfte  kaum  je  für 
einen  Forscher  von  Nutzen  sein  zu  wissen,  dass  Herr  Emest  Vajda  im 
Müv^zet  acht  Seiten  über  das  Verhältnis  der  Arbeiter  zur  Kunst  oder 
dass  in  der  Bohemia,  im  Börsenblatt,  in  der  Arbeiter  Zeitung,  in  den 
Münchener  Nachrichten  usw.  je  einige  Zeilen  über  Wilhelm  Busch  er- 
schienen sind.  Das  Begistriren  solcher  Eintagserscheinungen  ist  umso 
nutzloser,  als  es  sich  ja  nur  um  ein  gelegentliches  und  zuflQliges  Heraus- 
greifen aus  der  Sündflut  der  tUglichen  literarischen  Produktion  handeln 
kann.  So  werden  auch  in  unserer  Bibliographie,  wie  es  nicht  anders 
möglich  ist,  von  Erzeugnissen  dieser  Art  am  vollständigsten  solche  verzeichnet, 
die  in  österreichischen  Blättern  erschienen  sind,  passim  solche  aus  reichs- 
deutschen  Blättern,  fast  gar  nicht  aus  Zeitungen  anderer  Ländei*.  Eine 
solche  Auslese  hat  gar  keinen  Sinn  und  es  wäre  viel  besser,  wenn  man 
die  Literatur  dieser  Art  ganz  auslassen  würde.  Ich  glaube  die  Grenzen 
der  Einschränkung  würden  sich  leicht  ergeben,  wenn  man  das  Programm 
der  Bibliographie  etwas  ändern  würde.  Das  Werk  Jellineks  umfasst  nicht 
nur  die  Bibliographie  der  Literatur  der  Kunstgeschichte,  sondern  ver- 
zeichnet auch  Werke,  Essais  und  Causerien,  die  sich  mit  der  Kunst  unserer 
Tage  und  noch  aktuellen  Kunstfragen  beschäftigen.  In  keiner  voran- 
gehenden Zeit  war  das  Interesse  an  Kunstfragon  und  die  öffentliche  Dis- 
kussion über  Künstler  und  Kunstwerke  so  allgemein,  so  beispiellos  gross, 
wie  in  unseren  Tagen,  Gewiss  wäre  es  vom  grossen  Nutzen,  wenn  auch 
weniger  für  die  Gegenwart,  so  doch  für  die  Zukunft,  wenn  man  alle  die 
Verdikte  über  Kunst  und  Kunstwerke,  die  in  diesem  glorreichen  Sekulum 
der  »Kunst  für  Alle*  von  Berufenen  und  Unberufenen    getroffen    werden, 


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sammeln  könnte,  es  scheint  mir  jetloch  ein  Ding  der  Unmöglichkeit  zu 
sein,  dass  auch  nur  diese  einzige  Aufgabe  von  einem  Autor  gelöst  werden 
könnte.  Es  erscheinen  unzählige  Blätter  täglich,  von  welchen  die  meisten 
eine  ständige  Rabrik  über  die  zeitgenössische  Kunst  fuhren  und  ihr  Publi- 
kum regelmässig  über  Kunstfragen  belehren,  wer  könnte  es  wagen,  diese 
ganze  Literatur  zu  verzeichnen.  Eine  Auswahl  jedoch,  die  durch  territo- 
riale Grenzen  der  »leichter  erreichbaren*  Blätter  und  ßevuen  bestimmt 
wird,  ist  fast  völlig  wertlos.  Umso  weniger  lässt  sich  natürlich  eine  solche 
Berichterstattung  durchführen,  wenn  sie  zugleich  mit  einer  Bibliographie 
der  Literatur  über  die  Geschichte  der  Kunst  verbunden  werden  soll.  Es 
muss  da  trotz  der  äussersten  angewendeten  Mühe  beides  fragmentarisch 
bleiben,  wogegen  es  kein  anderes  Mittel  gibt,  als  das  allzubreite  und  des- 
halb undurchführbare  Programm  auf  das  Durchführbare  einzuschränken, 
wobei  kein  Zweifel  sein  kann,  welcher  Teil  des  Programms  fallen  gelassen 
werden  muss.  Eine  Bibliogi*aphie  der  Geschichte  der  Kunst  ist  nicht  nur 
für  die  Forschung  nützlicher  und  dringender,  sondern  lässt  sich  auch  nur 
von  einem  Autor  in  einer  erschöpfenden  Vollständigkeit  durchführen,  wobei 
freilich  noch  eine  weitere  Einschränkung  opportun  wäre.  In  Jellineks 
Bibliographie  werden  auch  Werke  verzeichnet,  die  sich  mit  der  Geschichte 
der  Kunst  bei  den  Völkern  des  Altertums  beschäftigen.  Wer  mit  dem 
Betrieb  der  klassischen  Archäologie  oder  der  Wissenschaften,  die  sich  mit 
der  Geschichte  und  Kultur  der  altorientalischen  Völker  beschäftigen,  ver- 
traut ist,  weiss  wie  eng  die  Erforschung  der  Kunstentwicklung  des  Alter- 
tums mit  der  philologischen,  kulturhistorischen,  antiquarischen  Forschung 
verbunden  ist,  so  dass  es  unmöglich  sein  dürfte  eine  scharfe  Grenze  zwi- 
schen der  eigentlichen  kunstgeschichtlichen  und  der  übrigen  archäologi- 
schen Literatur  zu  ziehen.  Wie  gross  aber  die  letztere  ist,  muss  nicht 
erst  hervorgehoben  werden,  so  gross,  dass  sie  allein  wiederum  kaum  von 
einem  Autor  zusammengestellt  werden  könnte.  Jellinek  nennt  solche 
Schriften,  welche  ihrem  Titel  nach  die  Kunst  des  Altertums  behandeln, 
die  bilden  jedoch  nur  einen  geringen  Bruchteil  der  Literatui-,  welche  beim 
Studium  der  antiken  Kunstgeschichte  herangezogen  werden  muss.  Eine 
vollständige  Aufnahme  der  die  BeaHen  des  Altertums  behandelnden  Lite- 
ratur ist  unmöglich,  eine  rhapsodische  Inventarisirung  nutzlos  und  so 
dürfte  es  wohl  das  Beste  sein  auch  diese  Rubrik  (umsomehr  als  die  ein- 
zelnen Disziplinen  der  Altertumswissenschaften  ohnedies  ihre  eigene  und 
zum  Teil  ganz  ausgezeichnete  bibliographische  Berichterstattung  besitzen) 
ganz  fallen  zu  lassen,  so  dass  aus  der  >  internationalen  Bibliographie  der 
Kunstwissenschaft^,  was  einigermassen  amerikanisch  klingt,  nach  dieser 
Restriktion  eine  Bibliographie  der  Kunstgeschichte  im  Mittelalter  und  in 
der  Neuzeit  (die  altchristliche  Kunst  inbegriffen)  werden  möchte,  ein  Unter- 
nehmen, welches  auch  von  einem  Privaten  vollständig  bewältigt  werden 
könnte  und  zweifellos  bei  einer  annähernden  Vollständigkeit  von  kaum 
hoch  genug  anzuschlagenden  Nutzen  für  die  Kunstgeschichte  wäre. 

Es  müsste  freilich  in  dieser  Richtung  wiederum  mehr  bieten,  als  die 
Bibliographie  Jellineks,  in  der  wohl  die  in  Deutschland  und  Österreich  er- 
schienenen Schriften  und  Abhandlungen  über  die  Geschichte  der  Kunst,  so 
weit  ich  es  nachprüfen  konnte,  erschöpfend  verzeichnet  werden,  die  jedoch  in 


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Bezug  auf  ausländische  Literatur  manche  Lücken  noch  aufweist,  besonders  in 
der  französischen  und  itaKenischen  Provinzialliteratur.  Unteisucbungen 
lokaler  Forscher  sind  jedoch  gerade  das,  was  man  am  schwersten  sonst 
verzeichnet  findet  und  sehr  häufig  doch  benötigt;  in  dieser  Hinsicht  wäre  die 
möglichste*  Vollständigkeit  wünschenswert.  Nun  weis  ich  recht  wohl,  wie 
mühselig,  zeitraubend  und  oft  geradezu  unmöglich  es  ist  sich  ii^  Wien 
darüber  zu  informiren,  was  in  einzelnen  z.  B.  französischen  Provinzial- 
revuen  enthalten  ist  und  bin  weit  entfernt  davon  Jellinek  dieser  Lücken 
wegen  einen  Vorwurf  zu  machen.  Bei  einer  genügenden  Unterstützung 
des  Unternehmens,  sei  es  von  einer  wissenschaftlichen  Korporation,  sei  es 
von  der  staatlichen  Behörde  wäre  dieser  Mangel  leicht  zu  beheben. 

Die  Bibliographie  Jellineks  erscheint  viermal  des  Jahres.  Es  wüi'de 
zweifellos  dem  Herausgeber  die  Arbeit  erleichtem,  die  AJollständigkeit 
durchführbarer  machen  und  auch  die  Benützung  vereinfachen,  wenn  an 
Stelle  dieser  Vierteljahrshefte  die  Bibliographie  je  nach  Abschluss  eines 
Jahres  erscheinen  würde.  An  ein  möglichst  unmittelbares  Verzeichnen  der 
Literatur  kommt  es  bei  einem  solchen  Unternehmen,  welches  ja  nicht  nur 
für  das  augenblickliche  Bedf jihis  gemacht  werden  darf,  viel  weniger  an 
als  auf  dauernde  Brauchbarkeit.  Wer  in  einer  Frage  bereits  eingearbeitet 
ist,  wird  stets  auch  leicht  erfahren,  was  darüber  in  der  allerletzten  Zeit 
geschrieben  wurde,  der  Wert  einer  Bibliographie  liegt  aber  d^in,  dass 
man  sich  auch  in  Fragen,  mit  welchen  man  sich  nicht  speziell  beschäftigte, 
leicht  und  ausreichend  über  die  einschlägige  Literatur  informiren  kaun, 
wobei  einige  Monate  früher  oder  später  kaum  eine  Bolle  spielen. 

Die  Einteilung  des  Buches  ist  praktisch  und  bequem.  Sie  ist  im 
Wesentlichen  nach  demselben  Prinzipe  gestaltet,  welches  der  Bibliographie 
des  Bepertoriums  zugrunde  lag  und  dessen  Gliederung  folgendtfrmassen 
gestaltet  ist.  L  Bibliographie,  Lexika,  Neue  Zeitschriften.  II.  Ääthetik, 
Kunstphilosophie,  Kunstlehre.  III.  Kunstgeschichte.  IV.  Baukunst.  V. 
Skulptur.  VI.  Malerei.  VII.  Graphische  Künste  VIII.  Kunstgewerbe. 
Die  Abschnitte  III,  IV,  V,  VI  haben  je  folgende  Unterabteilungen.  A)  All- 
gemeines. B)  Epochen  und  Länder.  C)  Einzelne  Städte.  D)  Einzelne 
Künstler.  Die  Abschnitte  VII  und  VIII  haben  ebenfalls  Unterabteilungen 
nach  den  verschiedenen  technischen  Verfahren  der  graphischen  Künste 
und  des  Kunstgewerbes.  Sehr  dankenswert  ist  das  dem  III.  Abschnitte 
angefügte  Kapitel  über  den  Kunsthandel.  Die  Besprechungen  und  An- 
zeigen werden  nicht,  wie  es  im  Bepertorium  geschah,  in  einem  eigenen 
Abschnitte  zusammen  gefasst,  sondern  unter  dem  Schlag worte  des  bespro- 
chenen Werkes  angereiht,  was  viele  Vorteile  hat  und  noch  mehr  hätte, 
falls  das  vierteljährige  Erscheinen  der  Bibliographie  aufgelassen  werden 
möchte,  welches  bei  den  erst  nach  und  nach  erscheinenden  Rezensionen 
zu  einer  gar  zu  häufigen  Wiederholung  desselben  Schlagwortes  führt.  Der 
Verfasser  hat  die  Anfügung  einer  weiteren  Abteilung  in  Aussicht  gestellt, 
welche  ein  Verzeichnis  aller  Reproduktionen  enthalten  würde.  Wie  gross 
der  Nutzen  eines  solchen  Verzeichnisses  wäre,  mu^s  nicht  erst  gesagt 
werden,  doch  zweifle  ich  daran,  dass  es  bei  der  heutigen  immensen  Ver- 
breitung und  Vermehrung  der  Reproduktion  halbwegs  vollständig  zu- 
sammengestellt werden  könnte. 


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—     130    — 

Eine  moderne  Wissenschaft  ohne  fortlaufender  erschöpfender  Biblio- 
graphie ist  kaom  denkbar,  die  Bibliographie  Jellineks  ist  jedoch  die  ein- 
zige, welche  heute  nach  dem  Auflassen  der  Berichte  des  Bepertoriums  die 
Kunstgeschichte  besitzt  und  schon  deshalb  verdienen  die  grossen  und 
selbstlosen  Bemühungen  des  Herausgebers  Unterstützung  mit  Tat  und  Bat» 
mit  Tat  von  den  berufenen  Faktoren,  mit  Bat  von  allen  Fachgenossen. 

Wien.  Max  Dyof4k« 


Berichtigung.    Auf  Seite  hl,  Anm.  1  hat  die  letzte  Zahl  (67)«  die  durch 
ein  Versehen  des  SeUers  eing^esetzt  wurde,  wegzufallen. 


I 


i 


Die  Ennstgeschichtlichen  Anzeigen  (Beiblatt  der  Mitteilungen  für 

österr.  Geschichtsforschung)  sind  auch  apart  zum  Preise  Ton  E  2*40 

=  M  2  pro  Jahrgang  zu  beziehen. 


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