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MrrTHEILüNGEN DES INSTITUTS
FÜR
OESTERREICHISCHE
GESCHICHTSFORSCHUNG.
t'NTEK MITWIRKUNG VON
TH. RIHER V. 8ICKEI. UND H. RITTER v. ZE18SBERG
HKDIGIRT VON
E. MÜHLBACHER
IX. BAND.
MIT 5 TAFELN.
^ "^INNSBRUCK.
TERLAG DKE WAONER 'SCHEN UNIVERSlTÄTS-BUCHHANDIiüNO.
1888.
DRUCK DER WAGNER'SCHKN UNIV. BUCHDRÜCKERKl.
Inhalt des IX. Bandes.
Seite
Papjras und Pergament in der päpstlichen Kanzlei bis zur Mitte des 1 1. Jabrh.
Ein Beitrag zur Lehre von den Alteren Papsturkunden yon Harry
Bresslau l
Die »monaiteria* bei Agnellus. Von Franz Wickhoff ... 84
lieber den Weg der deutechen Einwanderer nach Siebenbürgen. Von
Franz Zimmermann 46
Karl rV. und die österreichischen Freiheitsbriefe. Von 8. Steinherz .
Die Holzkalender des Mittelalters und der Renaissance. Von Alois Riegi
(mit 5 Tafeln) 82
Znr Belagerung Ton Kufstein im Jahre 1504. Von Oswald Redlich . 104
Zur Beurtheilung der Verpflegs-Ordinanzen Wallensteins. Von KarlKöpl 114
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters von PaulSche f f e r -
Boichorst. X. Zu den mathildinischen Schenkungen. XI. Ueber
einige Kaiserurkunden in der Schweiz. XII. Drei ungedruckte Bei-
träge zn den Regesten Friedrichs I. und Heinrichs VI. aus elsässi-
sehen Urkunden. XIII. Ueber Diplome Friedrichs I. für Cisterzienser-
KlOster, namentlich in Elsass und Burgund. XIV. Zur Geschichte
Alfbns* X. Ton Gastilien 177
Der Kreuzzng von Damiette 1218—1221 IL von Hermann Hoogeweg 249
Wenzel Jamnitzers Arbeiten für Erzherzog Ferdinand. Von David v. Schön-
herr 289
Die Quellen des sogenannten DalimiL Eine kritische Studie. Von Jos. Teige SOC
Znr Beleuchtung des Handschriftenstreites in Böhmen. Von Jos. Truhlaf 869
Zur rechtlichen Bedeutung der pftpstlichen Regesten. Von F. Thaner . 402
Der KreusBug von Damiette 1218—1221 lU. von Hermann Hoogeweg 414
Rede der Gesandtschaft des Herzogs Albrecht IH. von Oesterreich an Papst
Urban VL bei der Rückkehr der Länder des Herzogs Leopold IH.
unter die römische Obedienz, ver&est von Heinrich Hembuche gen.
TonLangensieinoderdeHa8sia(c 1887)mitgeth. vonH.V.Sauerland 448
Die Beziehungen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. Zweiter Theil: Die
Jahre 1858—1878. Von S. Steinherz 529
Zur Kritik des Peter Harer. Von J. Schwalm 688
VI
Seite
Kleine Mittheilungen:
Zwei angedrackte Karolinger Diplome Ton Mtthlbacher 128
Heinrichs YI. angeblicher Plan einer S&cularisation des Kirchen-
staates von L. V. Heinemann 184
Zur Einführung der Todesstrafe lür Ketzerei von KWinkelmann 1S6
Zu Andreas Bandolo von £. Winkelmann S20
Oertlichkeiten in Trierer (Maximiner) Urkunden von Dr. Falk 822
Die Reise Bndolf s IV. nach Tirol im Winter 1868 von S. Steinherz 459
Die Urkundensammlung des ungarischen Nationalmuseums in Buda-
pest von Franz Zimmermann 461
Zu »Sickel, Zur Geschichte des Concils von Trient* von W. Voss 464
Kleine Beiträge zur Chronologie L Bezeichnung der Tage nach Oster-
und Pfing^tsonntag mit den Heiligenfesten nach Weihnachten
von Oswald Bedlich 663
Herzog Leopold HI. von Oesterreich und Papst Gregor XI. im Jahre
1872 von Hartmann Ammann 667
Notizen 189, 4f6
Literatur:
Acta nationis Germanicae universitatis Bononiensis ex archetypis
tabularii Malvezziani jussu instituti Germanici Savignyani edi-
derunt Emestus Friedländer etCarolus Malagola (Alojs Schulte) 141
Dr. Gustav v. Buchwald, Deutsches Gesellnchaftsleben im endenden
Mittelalter. IL Bd.: Zur deutschen Wirtschaftsgeschichte. Ffinf-
zebn Vorträge (F. M. Mayer) 148
Briefe von Andreas Masius und seinen Freunden 1588 — 1578, hg.
von Dr. Max Lossen (Adalbert Horawitz) 149
Urkunden und Acten zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wil-
helm von Brandenburg. XL Bd. Hg. von Ferdinand Hirsch
(A. F. PKbram) 161
Jahrbuch der kunsthistorischen Sammlungen des allerh. Kaiserhauses
V. bis VIU. Band (Franz Wickhoff) 158
Friedrich Portheim, Ueber den decorativen Stil in der altchristlichen
Kunst (Franz Wickhoff) 157
[Nerino Ferri], Indice geografioo-analitioo dei disegni di architettura
civile e militare esistenti nella r. galleria degli Uffizi in Firenze
(Franz Wickhoff) 168
Jegyz^e az orszägos lev^lt&rban a magyar ^ erd^lyi udv. kanciel-
läriäk f51Ällit4säig talälhatö hercsegi, gröfi, biröi, honoss^ €&
nemesi okleveleknek összeällitotta Taganyi K4roly (p) . 159
Ueber die Herkunft der Siebenbtlrger Sachsen. Von Gymnasiallehrer
Dr. Georg Keintcel (p) 160
Die Waldenser im Mittelalter und ihre Literatur. Bericht über
neuere Sehriften und Publicationen. Von Jaroslav Goll 826
Specimina palaeographica regestorum Bomanorum pontißcum ab In-
nocentio III ad Urbanum V. ; Romae ev archivo Vaticano 1888
(Sickel) «51
vn
Seite
Carl Joseph von Hefele, Conciliengeschichic, nach clen Quellen be-
arbeitet. V. Band. Zweite Tcrraehrte und verbesserte Auflage,
besorgt von Dr. Alois Enöpfler (Paul Scheffer- Boichorst) 856
K. MüUenhoff, Deutsche Alterthumskunde. Zweiter Band, mit vier
Karten von H. Kiepert (J. Jung) 474
Julius Wiesner, Die mikroskopische Untersuchung des Papiers
mit besonderer Berücksichtigung der ältesten orientalischen und
europftischen Papiere. — Josef Karabacek, Das arabische Pa-
pier. ~ Josef Karabacek, Neue Quellen zur Papiergeschichte
(E. Mühlbacher) .477
Julien Havet, Questions M^ovingiennes IV. Les chartes de Saint-
Calais. — L. Froger, Cartulaire de Tabbaye de Saint-Calais
(E. Mühlbacher) 485
H. Simonsfeld, Der Fondaoo dei Tedeschi in Venedig nnd die deutsch-
venetianischen Handelsbeziehungen (Ed. Heyck) . . . .489
Konrad SchottmüUer, Der Untergang des Templer-Ordens. Erster
und zweiter Band (Arnold Bussen) 496
Pnblioationen der (Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde m, IV.
Das Buch Weinsberg, bearbeitet von Konstantin HOhlbaum
(K. Uhlirz) 615
W. Feiten, Die Bulle ne pretereat und die ReoonciliationsTerhand-
lungen Ludwig des Bayers mit dem Papste Johann XXQ. I u. 11.
(Ant. Chroust) 517
Die Miniaturen der Universitäts-Bibliothek zu Heidelberg, beschrieben
von A. V. Oechelhäuser. Erster TheiL Mit 18 Tafeln (Alois Riegl) 521
Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k. k. Oentral-Oom-
mifldon. 1.— 8. Heft Archiv-Berichte aus Tirol von E. v. Otten-
thal und 0. Redlich (A. Huber) 522
Fr. R. T. Krones, Zur Geschichte Oesterreichs im Zeitalter der fran-
zösischen Kriege und der Restauration 1792—1816 (A. Huber) . 528
Beiträge zur Landes- und Volkskunde von Elsass- Lothringen. III. Heft.
W. Wiegand, Die Alemannenschlacht vor Straasburg 857 (Ed.
Heyck) 670
Domesday Stadies. Being the papers read ab the meetings of the
Domeadaj commemoration 1886. With a bibliographj of Domes-
day book and aooounts of the mss and printed books ezhibited
at the public record office and at the British Museum edited by
Edward Dore (K. Schalk) , . 672
G. Erler, Derläber cancellariae apostolicae vom Jahre 1880 und der
stilus palatii abbreviatus Dietrichs von Nieheim (E. v. Otten -
thal) 679
Die historischen Arbeiten der südslavischen Akademie der Wissen-
schaften in Agram (Josef Star^) 682
Die historischen Programme der Osterreichischen Mittelschulen für
1887 (S. M. Prem) 161
Bericht der (^entraldirection der Monumenta Germaniae historica . 864
Bericht über die 28. Plenarversammlung der histor. Commission bei
der kgL bayer. Akademie der Wissenschaften . .169
Vill
Seite
Bericht Über die sechste PlenarBitznng der badischen historischen Com-
miesion 172
Bericht über die siebente Jahresversammlung der Gesellschaft 10 r
Rheinische Ge^chichtskunde 584
J. V. Pflugk-Harttung und seine Polemik (H. Bresslau) .... 687
t^ersonalien . . • • 175
Berichtigungen 868, 692
^.^»<>^^-
kf
Papyrus und Pergament in der päpstlichen
Kanzlei
bis ZOT Mitte des 11. Jahrhunderts.
Ein Beitrag zur Lehre von den älteren Papstorkonden
von
Harry Bresslan.
Ueber die in Nordspanien torhandenen Originale von Papst-
örkunden auf Papyrus hat im Jahre 1753 der Marquis de Llid in den
Abhandlungen der B. academia de buenas letras de la ciudad de Bar-
celona I, 321 £ berichtei Er kannte damals noch zwölf Stficke dieser
Art und zwar die folgenden:
1. FormoBus für das Bisthum Gerona, Jaff<§-L 3484.
2. Bomanus f&r dasselbe, Jaffi-L 3516.
3. Agapit IL f&r das Kloster Bipoll Jaffd-L 3655.
4. Johann XIII. f&r das Bisthum Vieh (Ausona), Jafii^L 3746.
5. Derselbe f&r dasselbe, Jaffd-L 3747.
6. Derselbe f&r dasselbe, Jaffe-L 3750.
7. Benedict YIL ftlr dasselbe, Jaffd-L 3794.
8. Gregor Y. flir dasselbe, Jaff^-L 3888.
9. Silvester IL für das Bisthum Urgel, Jaff^-L 3918.
10. Derselbe fClr das Kloster St. Cügat del Yalles bei Barcelona,
Jaflfg-L 3927.
11. Johann XVIIL fOr dasselbe, Jaff<$-L 3956.
12. Sergius lY. f&r das Kloster Bipoll, Jaff^-L 3974.
Von diesen zwölf Stücken hat^P. Ewald die beiden Privilegien
fttr St Cugat N. 9 und 10 im Neuen Archiv YI, 392, IX, 327 «.
erwähnt und beschrieben. Zu seinen Ausführungen habe ich nur wenig
hinzuzufügen. Die Bleibulle des Silvester -Privilegs ist zwar von
der Urkunde abgelöst, aber nicht verloren, sondern sie wird besonders
aufbewalirt; Herr Fernando de Sagarra hat die Güte gehabt, für mich
mttlieflimfeii IX. 1
2 Bresslau.
einen Abgpiss derselben anzufertigen. Sie hat einen Durchmesser yon
c 0,026 m. Die Vorderseite zeigt im punktirten Kreise im Felde ein
Ereuz mit vier Funkten in den Winkeln (T|-r)rdie Umschrift lautet
gleich&Üs im punktirten Kreise f SILVESTBL Dasselbe Kreuz steht
in derselben Weise auf der Bjickseite, die Umschrift lautet im grösseren
punktirten Kreise p ^ . Der Stempel ist also etwas verschieden Ton
demjenigen, mit welchem das der interpolirten Gopialurkunde fQr Qued-
linburg Jaff($-L 3902 anhängende Siegel (vgl. die Abbildung bei Erath,
Cod. dipl. Quedlinburg, tab. IX) beprägt ist, und es muss dahingestellt
bleiben, ob das letztere echt ist. Femer bemerke ich, dass unten auf
diese Papyrusurkunde Silvesters eine mit ziAlreichen Unterschriften
versehene Bestätigping des Orafen Baimund von Barcelona und seiner
Gemahlin Hermensindis vom 29. März 1004 (Uli kal. Aprilis anno XVII
regnante Boberto rege filio condam Hugonis) geschrieben ist, durch
welche zugleich neue Schenkungen erfolgen. Noch spater haben dann
zwei andere Grafen Baimund und ein Graf Berengar von Barcelona
ihre Unterschriften oder Signa neben und über die tironischen Noten
gesetzt, welche Papst Silvester seiner autographen^) Subscription hin-
zugefügt' hai Die tironischen Noten, die ich mit dem unteren Theile
des Privilegs photographirt habe, sind von Ewald, so gut daa bei einer
Nachzeichnung aus freier Hand möglich ist, correct wiedergegeben >);
nur finden sich zwischen den beiden letzten Worten, die Schmitz Bo-
manus Piscopus deutet, noch zwei von Ewald übersehene Punkte I,
die ähnlich, nur zu hoch gestellt, auch in dem Facsimile der Montami-
atiner Nachzeichnung^) wiederkehren; über die Bedeutung dieser Noten
hat neuerdings Julien Havet eingehend gehs^ndelt^).
Da die beiden Privilegien für Si Gugat bisher ungedruckt sind,
so gebe ich unten einen Abdruck desjenigen Johanns XYIU, indem
ich den fehlenden Anfang und die zerstörten Stellen aus dem Oartu-
larium St. Cucuphati im' Archiv zu Barcelona ergänze^). Das Privileg
Silvesters ist auch im Cartular mit Ausnahme des Anfangs zerstört,
war übrigens, soviel man sieht, demjenigen Johanns wesentlich gleich-
I) Das P Bene yalete ist sicher von derselben Hand , wie in dem Privileg
für Puy Ja£Gg-L 8906, s. unten. <) Neues ^rchiy IX, i Schrifttafel 2A ^ Fac-
simile C auf der eben angeführten Schrifttafel. *) L'^critureftecräte de Gerbert.
£zti*ait des Cbmptes rendus de Y acad^mie des inscriptions et belies lettres t. XY
4« sMe. 1887. B) Bemerkenswert!! sind in dem Güterverzeichnis die spanisch
gefärbten Formen der Vulgärlateins z. B. cum ipsos stagnos, ecdesias qui ibi-
dem sunt fundataa, infra territorios usw. Sie zeigen, dass der p&pstlicbe Notar
nach eiüer aus dem spanischen Kloster eingereichten Vorlage gearbeitet hat.
PapyroB und Pergament in der pftpsÜichen Kanzlei etc. 3
lautend. Das Gartnlar enihSlt ausserdem noch jüngere Bestätigungen
der PriTÜegien Johanns und Silyesters, dereu Begesten ich in der An*
merkung yerzeichne^).
Von den übrigen zehn Stücken sind die ftbif für das Bisthum
Vieh aufgestellten wahrscheinlich nicht mehr erhalten; als Villanueya
im Anfimg dießes Jahrhunderts seine literarische Reise durch die
Archive einer Anzahl spanischer Kirchen beschrieb, hat er auch Vieh
besucht, erwäbnt aber jene Papjmsoriginale nicht mehr, sondern druckt
einige jener Stücke, wie es scheint nach anderen Vorlagen'), auch sonst
ist mir seit 1753 keine Erwähnung jener fünf Originale bekannt ge-
worden. Keinerlei Kunde habe ich in Barcelona über die drei Stücke
Yon BipoU und Urgel erlangen können; tun ersten darf man erwarten,
dass das PriTÜeg Sihesters IL für Urgel noch ezistire; mir war es
unmöglich in ungünstiger Jahreszeit den mitten im Gebirge gelegenen
Ort au&usuchen, um die Frage zur Entscheidung zu bringen.
Dagegen yermittelte mir die Güte des Herrn Bofiftrull j Sartorio,
des langjährigen Directors des Archivo de la corona de Aragon, die
Kunde, dass die beiden ältesten Privilegien' der obigen laste im Gapitels-
archiye zu Gerona noch jetzt vorhanden seien. Und seinen Empfehlungen,
sowie den Bemühungen des Herrn Pro£ Galabert in Gerona verdanke
ich es, dass mir von Seiten des Decans und des Archivars des dortigen
Gapitels, der Herren Don Antonio Cervantes de la Bossa und Don
Lorenzo Buscalledo, die freundlichste Aufnahme bereitet ward. Ich
durfte die beiden unter Glas und Bahmen wolverwahrten Papyrus-
urkunden s) genauer untersuchen und Stücke derselben photographiren ;
and ich statte den Herren des Domcapitels den schuldigen Dank ab,
indem ich von ihrem werthvoUen Besitz eine möglichst genaue Be-
schreibung gebe.
') 1. Benedict YIU. bestätigt dem Abt Witard Besitcmigen und Privilegien
des EloflterB St. Cugat. Scriptum per manum Stephani protoeacriBcrinii (L pro-
toscriniarü) sancte Romane ecclesie in mense Januario et indictione suprascripta
Via (1028, Jan.). »Qaoniam concedenda.« Ungedruckt, vgl. Ja£B§-L 4058. —
2. Urban IL Gleiche Bestätigung ftir den Abt Berengar. 1098 Dec 1. Ja£Ei§-L
5715. — 8. Calixt IL Gleiche Bestätigung für den Abt Boland. JsML 6814.
*) Villanueva, Yiage literario 6, 155. 276 fiP. Bei den Abdrücken der Papst-
urkunden bemerkt er»ez arch. episo. Yicensis«, »ex arch. ecd. Ausonenais*, nicht
>ex autogr.* oder ,ez orig. in arch. eccl. Yicens.*, wie er da regelmässig zn
sagen scheint, wo er Originale benutzt hat. *) Dass das Original des Privilegs
SÜTCsters IL für Gerona, Jaff§-L 8926, verloren ist, wie schon Ewal^ yermuthet
hat (N. A. IX, 884 N. 2), kann ich bestätigen. Der Verlust wird zwischen 1688
und 1711 £ftllen und mag während des spanischen firbfolgekrieges erfolgt sein.
r
4 Bresslan.
Das Privileg des Formosus ist jetzt nur noch zum Theil er-
halten; die Länge beträgt 1,55, die Breite 0,31 m. Der Text reicht
bis innodatom in der Poenformel, so dass der Schluss der letzteren
und das EsohatokoU fehlen. Das Erhaltend steht auf 57 Zeilen, der
Abstand zwischen Z. 1 und 2 ist etwas grösser als derjenige zwischen den
übrigen Zeilen; der Zeilenabstand im CSontext ist nicht ganz gleichmassig.
Die Schrift beginnt nur etwa 0,04 m vom oberen Bande, so dass hier wol
etwas abgeschnitten ist, da sonst ein grösseres Stück des Papyrus leer
gelassen zu werden pflegte. Die Fasern laufen wie bei den von fiwald
N. A. IX, 338 f. beschriebenen Stücken und bei dem Oeroneser Pri-
vileg des Bomanus, sowie bei allen anderen von mir gesehenen auf
der Schriftseite vertical, auf der Bückseite horizontal Die ganze Schrift
ist von einer Hand. Die Buchstaben dör ersten fünf Zeilen sind grösser
als die des Contextes, am grössten in der ersten Zeile, wo sie etwa
einen Centimeter hoch sind« Die ersten fünf Zeilen lauten:
f Formosus episcopus serrus servorum Dei
reverentissimo et sanctissimo
Servodei sanctae (ierundensis eccle
siae episcopo et per te in eadem
yenerabili ecclesia in perpetuum f.
Dabei sind in der ersten Zeile die vier letzten Worte abgekürzt
und die Endbuchstaben von episcopus und servus dienen zugleich als
Anfangsbuchstaben der folgenden Worte ^). Die game Schrift ist in
alter Curiale und taat ohne Distinction sowie ohne Interpunction, nur
dass vereinzelt der Punkt angewandt ist, so z. B. Z. 12 hinter et
reliqua*).
Fast ganz erhalten ist das Privileg des Bomanus, nur dass am
rechten Bande und unten auch am linken Bande der Papyrus zer-
rissen ist, ohne dass indess die Schrift dadurch wesentlichen Schaden
erlitten hai Die Länge des Privilegs beträgt 1,60, die Breite jetzt
noch 0,43 m, die Schrift beginnt 0,18 m unter dem oben beschnittenen
Bande des Papyrus; der Zeilenabstand ist auch hier nicht gleichmässig;
im ganzen aber geringer als in der Urkunde des Formosus. Die ver-
grösserte Schrift erstreckt sich über vier Zeilen:
f Bomanus episcopus servus servorum Dei reveren
tissimo Servodei sanctae Oerundensis ecclesiae
episcopo et per te in eadem venerabili ecclesia
in perpetuum f f.
') Im Context findet döh diese Eracheiiiang dagegen nicht mehr und in
dem Privileg des Bomanus aqph nur im Protocoll. *) Etc. hinter reliqua, wie
im Druck bei Marini S. 29, fehlt im OriginaL
Papyros und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 5
Dae Ereaz zu Anfemg ist bedeutend grösser and dicker als die
beiden Erenze hinter in perpetuom; dagegen ist der Schiassbachstabe
des letzteren Wortes besonders stark vergrösseri Der Text, ganz yon
einer Hand, in alter Cariale, erstreckt sich über 40 Zeilen; er schliesst:
scriptum per manum Sergii scriniarii sanctae Bomanae (ecclesiae) in
mense Octubrio indictione prima; das m und das a des letzten Wortes
sind yergrSssert Dann folgt gleich in derselben Zeile, aber von anderer
Hand und Tinte, am äussersten rechten Bande f BENE
UALETE
Daito schliessen sich, wieder von anderer Hand und mit viel dunklerer
Tinte, aber gleichfalls in Gurialschrift, die drei Zeilen der Datierung,
die in den Drucken fehlen. Sie sind stark zerstört], lassen sich aber
wenigstent noch zum Theil entziffern und mit Hilfe von Jaff^L 3515
erganzen. Ich lese, indem ich das sicher Er^nzbare einklammere,
folgendermassen: (datum •) octubrias ^) per manum Stephan!
nomenculatoris (sanctae) sedis (aposto)licae, imperante domino nostro
püssimo perpetuo augusto (Lamberto). Der Schluss der Datierung ist
ganz zerstört
Ueber die französischen Papyrusprivilegien hat L. Delisle
kürzlich im Anschluss an die Publication des Perpig^ianer Originals
Ton Sergios IV. eine Zusammenstellung gegeben*). Die Ton ihm auf-
gezählten acht noch jetzt vorhandenen Stücke lasse ich hier folgen:
1. Hadrian L Ja^4-E 2462.
2. Benedict HL ffir Gorbie Jaff^-E 2663.
3. Nicolaus I. ftbr St Denis Jaff($-E 2718.
4. Johann YIII. für Toumus Jaff<$-E 3052.
5. Formosus für SL Denis Jaff^L 3497.
6. Johann XV. für St. Benignus zu Dijon Jaffi$-L 3858.
7. Silvester IL für Puy Jaffe-L 3906.
8. Seigius IV. für St. Martin de Canigou JaffS-L 3976.
Von diesen Stücken sind N. 1. 3. 5. im Nationalarchiv, N. 4. 7.
in der Nationalbibliothek zu Paris, N. 2 in der Bibliothek zu Amiens,
N. 8 in der Bibliothek zu Perpignan. Von N. 6 besitzt die Biblio-
<) Vorher wahrscheinlich idus und davor eine Zahl. >) Bulletin historique
et phüologique du comit^ des trayanz historiqnes et soientifiqaee 1886 N. 8.
Ich füge den Bemerkungen des Herrn Bnitails hinzu, dass auch mir bei der
Untersuchung der Urkunde in Perpignan nur das Kreuz vor Bene valete eigen-
händig, die beiden Worte selbst dagegen von der Hand des Conteztes herzu-
rühren schienen. Das Privileg ist das einzige auf Papjrus geschriebene Original
in Mittuskelschiift und deshalb besonders wichtig.
6 Bresslan.
ihek SU Dijon zwei Fragmente, ein drittes, dessen Mittheilong selir
wQnschenswerth wäre, befindet sich in dem Manuscript Libri N. 1803
der Bibliothek des Lord Ashbomham and ist wahrscheinlich noch jetzt
in Ashburnhamplace^).
Ausser diesen acht Stücken erwähnt Delisle noch 9. Fragment
einer Papyrusurkunde für Si Denis, wahrscheinlich aus dem 9. Jahr-
hundert, deren Aussteller sich nicht mehr bestimmen lässt, im National*
archiy zu Paris.
10. Sehr kleines Fragment eines Papyrusprivilegs fttr Puy im
Museum daselbst^).
11. Privileg Agapits IL für La Grasse, Jaff($-L 3656. 1871 beim
Brande des Louvre zerstört; erhalten sind Facsimiles auf der National-
bibliothek zu Paris und im Archiy zu Carcassonne.
Ich fOge diesen Bemerkungen von Delisle hinzu, dass auf der
Bibliothek yon Amiens sich 12. noch ein Fragment eines zweiten
Papyruspriyilegiums befindet, welches, etwa 0,45 m lang und 0,65 m
breit, zwölf Schriftzeilen um&sst^). Leider ist die Schrift jetzt ganz
unleserlich und war so schon im vorigen Jahrhundert, wie eine auf
der Rückseite des Privilegs geschriebene Bemerkung zeigt, deren In-
halt auch das 1780 aufgestellte Inventar des Elosterarchivs von Corbie
(jetzt im Departementalarchiv von Amiens) wiederholt^). Danach ist
nicht zweifelhaft, dass das Fragment einem Privileg f&r Corbie an-
gehörte; nach jenen Bemerkungen vermathete man im Kloster, dass
dasselbe von Ghristophorus ausgestellt und also mit Jaffe-L 3532
identisch sei
0 Nach Delisle Les Ms. du fonds Libri (Notioee et eztraits des Ms. de la
Bibl. nat. XXXI, 1, 1887 S. 109) gehört die Handsclirift zu denjenigen, welche
Delisle schon 1888 dem Britischen Museum als aus Frankreich gestohlen bezeich-
net hatte, und die deshalb von dem Verkauf der Sammlung Libri an die italie-
nische Begieruiig ausgeschlossen sind. >) Die beiden Stücke N. 9 und 10 habe
ich nicht kennen gelernt. Von N. 9 soll ein Facsimile bei v. Pflugk-Harttung
Specimina Tab. 1 sein ; aber diese Tafel enth< statt der angekündigten und
in den Indioes verzeichneten yier Facsimiles deren in Wirklichkeit nur dre^
^ Vergleiche Garnier, Gatalogue des manuscrits de la biblioth^ue d* Amiens.
Amiens 1842. ^) Das Inventar von 1780 nennt ausserdem als vorhanden
das in schlechtem Zustand befindliche, aber mit Bleibulle yersehene, vier' bis fünf
Fqss lange Papyrusoriginal des Privilegs Nicolaus L, Jafi6-E 2717, von welchem
Mabillon de re dipL 448 ein kleines Facsimile gibt Das Inventar bezeichnet den
Schriftchftrakter ab »merovingisch*, aber das erwähnte Facsimile der Scriptumzeile
zeigt reine Curialschrift und nicht einmal eine der fr&nkischen ähnliche Cursive,
wie das Or. des Privilegs Nicolaus L für St Denis Jafil$-E 2718. Jetzt ist dies
Original ebenso verloren, wie die gleich&lls in dem Inventar noch als vorhanden
verzeichneten Originale der Urkunden Leos IX., Urbans IL, Paschals IL für Corbie
(Jaff§-L 4212, 5680, und von 1106, April 11, in den Begesten nicht veneidmet)
PapyroB und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 7
Während Deatschland nur zwei Papyrus -Privilegien besitzt
h Stephan YL für Neuenheerse, JaffS-L 3468, Original im Geh. Staats-
archiv zu Berlin 1) und 2. Benedict VIII. für Hildesheim, Jaff($-L 4036,
Or. im Staatsarchiv zu Hannover^), England aber deren ganz ent-
behrt'), hat Italien wenigstens noch drei Stücke aufeuweisen. Es
sind die folgenden:
1. Paschalis L fOr Bavenna, Jaff($-E 2551.
2. Leo IV. f&r eine unbekannte italienische Kirche, Jaff^-E 2606,
Fragment.
3. Johann XYIII. für Kloster Isernia, Jaff^-L 3942, Fragment
Das Original von N. 2, das ich nicht selbst gesehen habe, be-
findet sich in der vatikanischen Bibliothek, vgl. v. Fflugk-Harttung,
Iter italicum S. 114; ein Fäcsimile kündigt derselbe Specimina Tab. 1
an; vgl. Neues Lehrgebäude der Diplom. VII, 312; Marini S. 220.
N. 1 im erzbischöflichen Archiv zu Bavenna und N. 3 in der Biblio-
thek zu Bergamo habe ich untersuchen können. Das Bavennatische
Privileg^) ist vorzüglich erhalten; es misst 2,40 m in der Lauge,
0,50 m in der Breite. Die Schrift bedeckt 52 Zeilen bis zum Bene
valete, dessen erstes Wort in der 52. Zeile steht, dann folgea drei
Zeilen Datierung. Der Zeilenabstand betragt durch die ganze Urkunde
gleichmässig 0,04 m; links jond rechts ist ein ziemlich breiter Baüd
freigelassen, so dass die Länge der einzelnen Schriftzeilen nur 0,39 m
betragt Die drei ersten Zeilen sind in vergrösserter Schrift, Z. 1^)
noch etwas grösser als 2 und 3; in Z. 3 stehen nur — in der Mitte
beginnend — die Worte:
ecclesia in perpetuum^) f.
Die Textschrift ist giwz von einer Hand und in reiner Ouriale; das
letzte a der Indictionszahl vergrössert. Unmittelbar auf diese folgt
mit dunklerer Tinte und von anderer Hand: f BENE
ÜALETE t
*) Jetart auch gedruckt — mit Facsimile - Fragment in Lichtdruck • bei
Biekamp, WeebL ÜB. Supplement 1, 51. *) Beschrieben von Ewald N. A. IX,
829 N. 2, 8C9. Ein Facsimile ezistirt noch nicht; ich besÜKe eine kleine i'hoto-
graj^e der Urkunde. Die Grössenangabe bei Pflogk-Harttung, Jahrb. d. GlGrres-
Qesellschaft V, 495 ist falsch; die Länge beträgt nicht 0,185, sondern 1,85 m.
*) VgL über das Gerücht, dass im Britischen Museum Papyrusprivilegien wären,
Thompsons lüttheilung an Pflugk-Harttnng, Jahrb. d. GörreB-Gesellscbaft Y, 498
N. 2. ^) Facsimiles : Neues Lehrgebäude VII, 808 ; Gloria Tay. 22 ; Pflugk-Hart-
ioBg Specimina Tab. 1. ^) In Zeile 1 dient daa Schluss-s von episcopus zu-
gleich als An&mg von servus, das Sohluas-s von servus als An&ng von servoram.
^ Das Schlnaihm noch mehr vergrössert.
8 Bresslaiu
Die Datierung ist wiederum von anderer Hand und in einer Cursiv-
schriftf in der nur einzelne Buchstaben, wie das a, aus der Curiale
genommen sind, die aber sonßt einen eigenthttmlichen Charakter hat.
Das ravennatische Privileg war nach den Mittheilungen des erzbischöf-
lichen ArchivarB Gan. Tarlazzi bis zu seinem Amtsantritt gerollt und
ist jetzt unter Olas eingerahmt.
In gleicher Weise wird das sehr schlecht erhaltene Fragment der
Urkunde Johanns XVlIL in Bergamo aufbewahrt i). Das, was von
dem stark zerstörten Papyrus erhalten ist, misst 1\52 m in der Höhe
und 0,27 m in der Breite; die Distanz der Schriftzeilen betragt oben
0,035 m, weiter unten wird' die Schrift gedrängter. Zu entziffern ist
noch etwas mehr, als von Lupi gelesen worden ist. Der zusammen-
hängende Text fängt jetzt an mit den Worten «illud quoque ad nostras
aures.* Vorher gehen aber fünf andere Zeilen, die zum Theil yer-
kehrt aufgeklebt worden sind, so dass die Schrift auf dem Eopfe
steht, und die ausserdem nicht richtig angeordnet sind. In diesen
Zeilen sind nur wenige Buchstaben zu entziffern. Von ganzen Worten
habe ich nur in Z. 2 nulla, in Z. 4 incommodita[tes], in Z. 5 ordinanda
conferamus lesen können. Z. 49 endet mit indic[tione]; ausser diesen
zwei Silben ist jetzt yon der ganzen Scriptumzeile nur noch notari[i]
sicher zu entziffern. Unter indictione steht in Majuskelbuchstaben :
t BENE
VALBTE.
Diese Worte einschliesslich des vorangehenden Kreuzes sind von der-
selben Hand, wie die entsprechende Unterschrift der Urkunde Jo-
hanns XVni. f&r St Cugat. In beiden Stücken sind alle yier E des
Benevalete Capitalen, während bei den meisten älteren Fäpsten an
dieser Stelle ein oder mehrere Uncial-E (e) vorkommen. Unterhalb
des Benevalete ist nichts mehr zu erkennen. Heryorgehoben sind das
q von quapropter und das d von decernimus^). Am Ende von Z. 33
ist das V von episcopvs aus o oorrigiri Die Schrift ist, abgesehen
von Bene valete, ganz von einer Hand^) und alte Curiale.
I) Facdmilee bei Marini, Tab. 1, und Pflugk-Harttong, Specimina Tab. 9.
Mein Versnoli, den lesbarsten Theil der Urkunde zu pbotographiren , konnte bei
der schlechten Erhaltung derselben nicht sonderlich gelingen, läset aber noch
etwas mehr erkennen, als die Facsimiles. Die Drucke bedürfen mehrÜEu^er Be-
richtigung, s) In den beiden Barceloneser Bullen sind hervorgehoben das A
von At vero und das S von Si quis. *) Verschieden yon derjenig^i yon Ja£f6-L
8956 ; Jafiߧ-L 8942 ist yon Petrus geschrieben; in Jaff^^L 8956 ist f&r den Namen des
Schreibers eine Lücke gelassen; man kann nach der Grösse derselben mit Ewald
an Benedictus (Jaffi$-L 8944. 8945), man kann aber auch anStephanus (Jafiߧ-L 8955)
denken.
P^pjras und Pergament in der p&pstlichen Kanzlei etc. 9
Beleben die ans erhaltenen Papyrus-Originale von Papstorkonden^)
nach den yorangehenden Ausftlhrangen bis in die Zeit Benedicts VIII.,
80 beginnt die Beihe der auf Pergament geschriebenen echten Papst-
priyilegien schon vor der Zeit dieses Papstes.
Bei den letzten Erörterungen W. Diekamps (Mitth. des Insi f.
österr. Qeschichtsforschung III, 566 f.) nnd P. Ewalds (N. A. IX, 381 £)
über die' Frage, wann die papstliche Eanzlei angefEuigen habe, sich
des Pergaments für die Aosstellnng TOn Privilegien zu bedienen, sind
zwei Stacke yon 967 (Jaff^-L 8714) and 1013 (Jaff<$-L 4000) noch
nicht berücksichtigt worden, welche fflagk- Harttang (Iter Italicum
S. 6. 22) ab Originale bezeichnet hat^. Obwol von beiden Urkanden
jetzt Fkcsimile-Proben in Pflagk-Harttang, Specimina selecta (Ta£ 8. 11.)
yorli^n, halte ich doch eine nähere Beschreibnng derselben f&r ge-
boten: denn, wie ich hier bemerken mass, fUr die Zwecke diplomati-
scher Untersachangen reichen die in jenem Werke enthaltenen Ab-
bildangen in keiner Weise aas<).
*) Ich recapitnlire sie noch einmal im Zusammenhange. Das älteste ist
Hadrian I. JafiG$-E 2462. Es folgen je ein Stück von Paschal I. (2551), Leo IV.
(2606), Benedict m. (2668), Nicolans I. (2718), Johann VÜL (8052), Stephan VL
(8468). Dann zwei Ton Formosns (8484. 8497), je eins Yon Romanos (8516) und
Johann XV. (8858), zwei yon Silvester IL (8906. 8927), zwei von Joliann XVllL
(8942. 8956), eins von Sergins IV. (8976), eins von Benedict Vill. (4086). Im
ganzen siebzehn genau bestimmbare Stücke. Dazu kommen unbestimmbare Frag-
mente in Paris, Fuj und Amiens, letzteres wahrscheinlich einem Privileg des
Christophorus angehürig; weiter besitzen wir Facsimiles verlorener, sicherer Ori-
ginale Nicolaus L (2717) und Agapits ü. (8656), sowie eines Fragments (früher
in Marini*s Besitz, vgL Marini S. 89. 242 und Tav. 1), das wahrscheinlich einem
Privileg Johanns XI. von 988 oder 984 angehört. In Summa also nur 28 echte
SiAcke, die ganz oder zum Theil oder in brauchbaren Abbildungen erhalten sind.
*) Auf beide hat schon Ealtenbrunner (Wiener Sitzungsber. 94, 681. 688), auf
das zweite auch C^esare Paoli (Paoli-Lohmejer, Grundriss 8. 72 N. 1) hingewiesen,
s) Eine eingehende Kritik der Specimina, die schon zu einer Discussion zwischen
V. Pflugk-Harttung, v. Sybel und v. Sickel Veranlassung gegeben hat, beabsichtige
ich hier nicht Aber gerade weil ich einen so beträchtlichen Theil der ab-
gebildeten Stücke selbst gesehen und zum Theil photographirt habe, wie wol
kein anderer Fachgenosse, halte ich es für meine Pflicht, hier auszusprechen,
dass die Harttung*schen Facsimiles durchaus unvollkommen sind. Es mag zum
Theil an der gewfthlten Reproductionsmethode liegen, dass die einzelnen Buch-
staben hO unscharf und ungelenkig erscheinen , dass man in den meisten Fällen
von dem individuellen Charakter der Schrift keine ausreichende Vorstelluug er-
hält. Aber dass in den Facsimiles nicht wenige grobe Fehler begegnen, liegt
an der Ungenauigkeit des Herausgebers. Allein in der oben zu besprechenden
Urkunde Johanns XIIL, von der Pfl.-H. nur wenige Zeilen abbildet, constatire
ich vier solcher Fehler. In dem Worte tertius Zeile 2 hat Pfl.-H. den ganzen
10 Bresslau.
Johann XIII. (Jaff($-L 3714), Original im GapiielsarchiT zu Bologna,
breit c. 0,48, hoch 0,685 m, ist auf italienischem Pergament ge-
schrieben. Die an Hanffaden, welche durch drei Locher (-.*) des Buges
hindurchgezogen waren, befestigte Bulle ist jetzt yerloren« Die ver-
längerte Schrift^ der ein yendertes Ereuz yorangeht, endet 0,13 m.
vom rechten Bande; der Best der Zeile ist freigeblieben. Die Schrift
der ersten Zeile und des Gontextes ist alte Curiale ; herrorgehoben ist
das An&ngs-G des ersten Wortes. Am Ende der Scriptumzeile steht
t BENE VALETE yon anderer Hand und Tinte; in zwei Beihen ver-
theilt Darunter ist nach Fertigstellung der päpstlichen Unterschrift
die in drei Beihen angeordnete, mit dem Monogranun Christi ein-
geleitete Datierung in Minuskelschrift des zehnten Jahrhunderts Ton
einer dritten Hand und mit schwärzerer Tinte als der Context ge-
schrieben.
Benedict VIII. (3aS4-L 4000), Orig. im Staatsarchiv zu Florenz^),
auf italienischem Pergament, breit c. 0,52, hoch c. 0,58 m. Durch drei
Löcher im Buge hängt an einem Lederriemen die wolerhaltene Bulle.
Der Durchmesser derselben beträgt 0,027 —0,03 m. Die Vorderseite
zeigt: in der Mitte eine Vignette im Kreise mit der Umschrift (oben
beginnend): f BENEDICTL Die Rückseite zeigt in der Mitte fünf
Punkte . { . mit der Umschrift im Kreise (oben beginnend) PPAPAE«);
der Stempel ist identisch mit demjenigen der Bullen von Jaff^L 4000,
4057'). Die erste Zeile ist in hohen Majuskelbuchstaben ausgef&hrt.
unteren Theil deu i fortgelassen, das auf dem Original ebenso gebildet ist, wie
das i in meis Z. 8 ; in der Datirungszeile hat das Original nicht indictone und
decama, sondern indiotione und decima. Die letzteren beiden Fehler sind um
80 unyerantwortlicher, als der Abdruck, Acta ponti£ inedita II N. 84, das Richtige
gibt. Qanz incorrect wiedergegeben ist die Ligatur in per in der Scriptumzeile.
Endlich sind im Bene yalete die Grundstriche der Majuskeln z. Th. nicht, wie
bei Pfl.-H. aus einem starken, sondern aus zwei dtinnen, nicht verbundenen oder
im inneren auegeftQlten Strichen gebildet.
^) Das Facsimile von Pfl.-H. bietet nur eine kleine Schriftprobe, welche die
Zeilenordnung des Originals nicht gewahrt hat. Was bei Pfl.-H. zwischen abbate
und tuisque in der ersten Teztzeile steht, ist der Anfong eines Wortes aus der
18. Conteztzeile des Originals; die letzte Teztzeile beginnt im Or. nicht mit lorum
amen, sondern mit reutur in secula; auch endet die Zeile nicht mit scriniarii;
die Schrift der Datirung ist höchst unvollkommen wiedergegeben.
») P
P • A
• • •
P • E
A
•) Beschrieben von Ewald N. A. IX, 831 ; Harttung, Diplom.-hisi Forsch.
S. 440.
Papyrus und Pergament in der p&peüiclien Kanzlei etc. H
Ton denen einige verschränkt sind, und reicht bis filio, die letzten
Bachstaben einiger Worte sind kleiner und in die Mitte der vorher-
gehenden gestellt Dann folgen 19 Zeilen Text, ganz von einer Hand
nnd durchweg in guter, alter Guriale. Der Text schloss ursprünglich
mit amen ab, auf welches zwei Striche folgen. Dann ist von der-
selben Hand, aber mit spitzerer Feder und schwärzerer Tinte das
scriptum nachgetrugen^), das in die 21. Zeile (der ganzen Urkunde)
hineinreichi In gleicher Höhe von dieser 21. Zeile beginnt rechts (vom
Beschauer aus) die Subäcription des Papstes Bene valete, in zwei Zeilen, mit
folgenden ^ (subscripsi). Links stehen drei Zeilen Datierung, welche dem
Bene valete ausweichen. Die erste Zeile: f In nomine domini datum per
manus Azzoni (!) episcopi sancte Ostiensis ecclesie et bibliotheoario (!)
sancte apostolice sedis, ist Minuskel, mit Ausnahme des a in manus^
welches die Form der Guriale hat; diese Zeile ist von anderer Hand ge-
schrieben, als der Text. Die beiden anderen Zeilen der Datierung: anno
Deo propitio pontificatus domini nostri*) Benedicti summi pontifici(!) et
imiversalis octavi papae in sacratissima sede beati Fetri apostoli secundo
in mense decembrio indictione suprascripta duodecima sind in Gurial-
Schrift von der Hand des Gontextes und mit der Tinte der Scriptum-
zeile hinzugef> Dieser Schriftbefund gestattet es, mit einer Sicher-
heit, wie sie selten möglich ist, die successive Entstehung des Schrift-
stückes klarzulegen. Es ist zunächst der Text der Urkunde bis amen
geschrieben und dieselbe darauf dem Papst zur Unterzeichnung vor-
gel^ worden. Demnächst hat der Bibliothekar Azzo von Ostia die
erste Zeile des Datums, endlich der Notar Qeorgius, der den Text ge-
schrieben hatte, die beiden anderen Zeilen der Datierung und das
scriptum nachgetragen').
0 Des Schreiber lieisst Georgius (wie in Jaff(§-L 4024), nicht wie im
Druck Sergins, wonach die liste der Schreiber Benedicts VIIL, JaffiS * S. 506, zu
berichtigen ist. *) Or. : dn n *) Die hier evidente Nachtragong der Scriptamzeile
erklärt andere schon früher beobachtete Erscheinungen : das Fehlen der ganzen Zeile
mit Ausnahme des einleitenden Wortes scriptum in JafiP($-L 4086 (Benedict VIIL für
Hildesheim) und Jaff($-L 4057 (Benedict Vm. für Fulda) oder der einleitenden
Worte scriptum per manus in Jaff§-L 4665. 4666 (Alexander IL für Toul, vgL
N. A. n, 210), endlich die nicht ausgefüllte Lücke für den Namen des Schreibers
in JafiG§-L 8956 (Johann XVIIL iür St. (higat). fn all* diesen F&llen war offenbar
\ Nachtragung beabsichtigt, ist aber später vergessen worden, und die Stücke sind
nichtsdestoweniger ausgegeben. Nachlässigkeiten dieser Art kommen also auch
in der päpstlichen Kanzlei vor. Erkennbar ist die Nachtragnng der Scriptum-
zeile aach sonst in einigen F&llen, so z. B. in Jaff§-L 4184 ((Jemens II. für Fulda),
an der sdhwärzeren Tinte.
12 Bresslau.
lat nach dieser Beschreibung an der Originalität der beiden be-
sprochenen Urkunden kein Zweifel möglich, so ist damit die Ver-
wendung des Pergaments in der papstlichen Eanzlei bereits im 10. Jahr-
hundert mindestens f&r einen Fall festgestellt^). Ob wir aber annehmen
dürfen, dass dieselbe schon damals häufiger vorgekommen sei, ist doch
nicht ohne weiteres zu sagen. Jaffe-]j 3714 gehört zu einem Complex
von Urkunden, die auf der im April 967 abgehaltenen Synode zu
Bavenna ausgestellt sind. Von diesen Stücken*) ist uns kein anderes
im Original erhalten; von keinem li^ auch irgend eine beetiomite
XJeberlieferungYor, die einen sicheren Schluss auf den benutzten Schreib-
stoff gestattete. So bleibt die Möglichkeit, däss die jM^pstliche Eanzlei
0 Einen nocli filteren Fall würden wir in Jaff§-L 8559 zu erblicken haben,
wenn diese Urkunde, die nach Sickel, Eaiserurkunden in der Schweiz S. 10, in
einer fest gleichzeitigen Abschrift von der Hand des 940 zum Abt erhobenen
Craloh überliefert ist, echt wftre. Indessen habe ich wie Wattenbatfh gegen diese
Echtheit die ernstesten Bedenken. Was das ProtocoU betrift, so ist der Name
des Datars, des Bischofs Petrus von Orte, zwar zeitgemäas, aber gerade auf diesen
Namen konnte man in Schwaben damals leicht ver&Jlen, da er an der Synode
von Altheim 917 Theil genommen hatte. Weiter klingt der Context mehr&ch
an die gleichzeitigen Königsurkunden für St. Gallen an, namentlich an DE 5,
das nach Sickel a. a. 0. in einer gleichfalls yon Craloh hergestellten Abschrift
yorliegt und dessen Fassung im Kloster concipirt ist Wir müssten also auch
för Jaff(§-L 8559 Entstehung des Gonteztes im Kloster annehmen; ich weiss aber
bis jetzt kein anderes Beispiel dafür, dass die päpstliche Kanzlei im 10. Jahrh.
sich dazu verstanden hätte, den Destinatäjren von Urkunden deren Concipirung
zu überlassen. Schliesslich nehme ich den stärksten Anstoss an der Gorroboratio :
anulo nostro subtus sigillari iussimus. Ich lege weniger Gewicht darauf, dass
die Erwähnung der BesiegeluDg an sich in Papstpriyilegien dieser Zeit ungewöhn-
lich ist ; dagegen ist für ein päpstliches Privileg des 10. Jahrhunderts, und um
ein solches, nicht um einen Brief handelt es sich hier, die Besiegelung mit dem
Ring, d. h. also mit einem Wadhssiegel, schlechthin undenkbar; war JafTil-L 8559
im Original vorhanden, so muss es zweifellos bullirt worden sein. Man müsste
sich also zu der Annahme verstehen, dass die päpstliche Kanzlei auch diesen für
sie gänzlich unpassenden Ausdruck in dem von den Mönchen vorgelegten Schrift-
stück unbeanstandet gelassen hätte. Eine solche Annahme erscheint mir aber,
angesichts der Thatsache, dass wir es nur mit einer Abschrift zu thun haben,
viel unwahrscheinlicher als diejenige derf^lschung im Kloster. *) JafiG§-L 8714
bis 8718. Von 8716 haben wir eine Copie des 1 1. Jahrh. im Staatsarchiv zu Magde-
burg; das Stück ist freilich von Harttung, DipL-hist Forsch. S. 158 fE, ebenso
wie die l^rkunde Silvesters IL Jaff(§-L 8902 als fUlschung bezeichnet worden. Aber
wie die letztere von Ewald, Neues Archiv IX, 849 ff. mit guten Gründen in
Schutz genommen ist, so kann auch 8716 keine »absolute f^lschong* sein, wo-
mit nicht gesagt werden soll, dass der Wortlaut der Copie in allen Dingen dem
des verlorenen Originals entspricht. Stark corrumpirt ist dagegen 8718, wenn-
gleich auch hier eine erste Vorlage angenommen werden muss.
Pftpynu und Pergament in der pftpsüichen Kanzlei etc. 13
sich in Bayenna nur ausnahmsweise des Pergaments bediente, etwa
weil sie sich bei der Abreise aus Born nicht mit dem genügenden
Papyrus- Yorrath versehen hatte.
Und diese Annahme li^ um so naher, als sonst aus der Zeit
Johanns XIIL und seiner nächsten Nachfolger keine zuverlässige Kunde
Ton der Benutzung des Pergaments in der päpstlichen Kanzlei vor-,
banden ist, alle vorliegenden Nachrichten vielmehr ausschliesslich auf
die Verwendung von Papyrus deuten. So ist zunächst Jaff^-L 3721
ftbr GkuDidersheim (ebenso wie das verlorene Privilegium Agapits IL
ftlr dasselbe Kloster) auf Papyrus geschrieben gewesen^). Weiter war
Jaff($-L 3735 f&r das Kloster SS. Germani et Michaelis zu Coxano
nach 'dem Transnmpt Clemens IV.') «in materia de boza*^ geschrieben;
es i^ird statt boza zu lesen sein ,boga*, das auch sonst fdr Papyrus
yorkommt^); und keinenfälls ist Pergament damit gemeint. Demnächst
ist Jaff<$-L 8742 uns in einer Abschrift überliefert, die ,de tomo char-
ticinio bullato'^, also aus dem Papyrusoriginal, transsumirt ist^), und
in Bezug auf Jaffi^-L 3762 haben wir die ausdrückliche Angabe der
Eist Mosomensis^), die eine Herstellung auf Papyrus «secundum Bo-
manae dignitatis consnetudinem*^ bezeugt. Ziehen wir nun noch die
oben S. 1 erwähnte Nachricht über das Vorhandensein von drei Ur-
kunden des Papstes in Vieh in Betracht, so haben wir nicht an-
zutastende Zeugnisse für die Existenz von sieben Papyrusoriginalen
Johanns XfTT. Diesen steht die oben besprochene Pergamenturkunde
für Bologna als ganz vereinzelte Ausnahme gegenüber. Denn ein
zweites derartiges Stück existirt nicht; das Pergamentexemplar von
JafiE&-L 3763 für St Bemi zu Bheims, jetzt auf der Bibliothek daselbst
(Facsimile bei Mabillon, De re dipl. S. 445, Pflugk-Harttung Specimina
Tab. 113) ist eine Copie, die der Schritt nach wahrscheinlich erst in^s
11. Jahrh. gehört^, und das Original war aller Wahrscheinlichkeit
1) Vgl die ürk. Innocenz IQ. bei Marini S. 227 : predicta privilegia quasi
iam nimia yetustate conaumpta, com foerint non in pergameno sed papiro con-
acriptaw Diese Stelle hat Harttung a. a. 0. 8. 147 bei seiner Annahme, die jetzt
in Wolftnbüttel vorliegende Pergamentcopie sei zur Bestätigung den Bevoll-
mäohtigten Innocenz* vorgelegt worden, nicht beachtet: sie macht dieselbe un-
haltbar. *) Vgl. die Beschreibung bei Harttung a. a. 0. S. 148. ') Marini
S. 62. *) Ewald, N.Archiv IX, 888 N. 1. *) Marini S. 285. •) SS. XIV, 614.
^ In Bezug auf diese Urkunde, die mir in Rheims vorgelegen hat, muss ich also
Pflugk-Harttong, Forsch, z. deutsch. Gesch. XXIV, 576 N. 1 gegen Sickel, Privi-
legium Ottos I. S. 28 und Mitth. d. Inst. £ Ost. Gesch. VI, 880 N. 1, zustimmen.
In dem Privileg Johanns XIIL für Rheims sind alle Theile, Text, Scriptumzeile,
Datierung von gleicher Hand und das Bene valete des Papstes ist ohne ein-
leitendes Kreuz oder Chrismon und abbrevürt. Jeder dieser beiden Umstände —
14 ßreBslaii.
nach ebenfiallB auf Papyrus geschrieben^). •— Von den yier nächsten
Nachfolgern Johanns XIII. sind uns Originale nicht erhalten*). Auch
zayerlassige Nachrichten über einst vorhandene Originale liegen nur
in geringer Zahl vor. Dass Jaffe-L 3800 ,in papiro conscriptum
plombea buUa munitum'^ war, wissen wir aus dem Transsampt In-
nocenz lY.') nnd von Jaffe-L 3794 f&r Vieh gilt dasselbe, was über
die drei Urkunden Johanns XHL fElr dies Bisthum bemerkt ist
Etwas besser steht es mit unserer Kenntnis von den Privilegien
der drei folgenden Papste Johanns XV., Gregor V., Silvesters 11.
Ausser den drei ganz oder theilweise erhaltenen Papyrusoriginalen
derselben, die oben erwähnt sind, wissen wir von einer nicht un-
beträchtlichen Anzahl anderer Urkunden dieser Päpste auf demselben
SchreibstojBT. Dahin gehören Jaffe-L 3831 für Fetershausen, nach der
Chronik dieses Elosteors^), Jaffe-L 3843 f&r Portus nach der Angabe
in einem Transsumpt Or^ors IX. ^), Jaffg-L 3849 fOr Kloster Brevnov
nach dw Angabe in einem Transsumpt Ottokars von Böhmen von
1224^ Jaff4-L 3875 f&r Aachen, dessen ,in cortice arboris*, also auf
Papyrus geschriebenes Original nach notarieller Beglaubigung noch 1686
vorhanden war'), Jaff^-L 8882 fttr S. Ambrogio nach der Angabe trans-
Ton anderen zu schweigen — genfigt f&r eich allein, um jeden Gedanken an
Originalität des betreffenden StQckes anszoschliessen.
1) Bei Berger, lUg. d'Innocent IV. I, 67 ist leider das Transsampt In>
nocens IV. nicht ganz gedruckt, so dass man nicht sieht, ob der Sohreibstoff der
Vorlage darin angegeben ist Dasselbe gilt von dem Auszug bei Marlot, Metrop.
Remens. 11, 138. Der Druck von Labbe, Alliance cbronol., den Pottbast N. 11228
anführt, ist mir nicbt zugänglich. *) In der Zuweisung yon 3aS^-L 8792 an
Benedict VIIL stimme ich mit Pflugk-Harttung, Iter 8. 71 überein Das Bene
Taleie, welches, soweit erhalten, ganz mit dem der übrigen Urkunden Bene-
dicts VIIL überebstimmt, lässt keinen Zweifel daran. *) Marini 8. 56. ^) SS. XX,
688 : in biblis primitus scriptum. Aus dem »primitus* darf man folgern, dass
das Or. schon zur Zeit der Ab&ssung der Chronik nicht mehr vorhanden war
und deshalb wird mit den folgenden Worten : >quod et hactenus est in monastero
conserratum« wol nur ein abschriftlich erhaltener Text der Urkunde gemeint sein.
Daos dieser Text corrumpirt ist, ist zweifellos, vgl. Harttung, Hist-dipl. Forsch.
S. 181 f., Ladewig, Reg. episc Constantiensium N. 892. Dass man sich aber noch
im 11. Jahrb. in Deutschland behufs einer Urkundenfälschung hfttte Papyrus
▼erschaffen kOnnen, wie Harttung meint, werde ich so lange für ganz unglaub-
lich halten, bis ein Beweis dafür erbracht ist. In St. Denis und St. Benignus
zu D^jon, wo sich F&lschungen auf Papyrus finden, hat man za diesem Zweck
echte Papyrusurkunden, auf deren Rückseite geschrieben wurde, auifeeopfiört.
*) Marini 8. 59. In dem Transsumpt der yerdftchtigen Urkunde für Selz, Mon.
Germ. Epp. Pont. I, 499, vgL JaflK-L 8857 wird nichts über den Schreibstoff der
vorgelegten Urkunde gesagt. *) Marini S. 286 »Charta iuncea sive scirpea de
medulla.« ^ Quix, Cod. dipl. Aquens. I, 86 n. 49.
Pftpynu and Pergametit in der p&psUichen Kanslei etc. 15
aomirender Mailänder Notare ^i 3bS6-L 3888 f&r Vioh and Jaffi^L
3918 fbr ürgel nach dem oben angefahrten Bericht des Marquis de
Llid, Jaffe-L 3931 f&r das vom Vicecomes Stephanus gegründete
Kloster SS. Gterrasii et Prothasii nach einer Urkunde des OrOnders*),
Jaffi^L 3940 f&r Boorgueil nach der Angabe des Chartakrs von Bour-
gaeil, endlich eine sonst ganz unbekannte Urkunde Silyesters ü. f&r
das Kloster Arled in der DiScese Perpignan nach einem Bericht D.
Mart^nes, der dieselbe im ArchiTe dieses Klosters gesehen hfA. Diesen
dreizehn auf Papyrus geschriebenen Stücken, die wir bestimmt nach-
weisen können, steht nicht ein einziges Fergamentprivileg gegenüber,
das uns erhalten oder dessen Existenz uns durch zuverlässige Angaben
verbürgt wäre. Denn ob das auf Pergament geschriebene, im Archiv
des Klosters S. Pietro bei Perugia befindliche Exemplar des Acten-
stückes vom 3. December 1002 (Jaffe > S. 499), das von Pflugk-Hart-
tnng bald als «Synodaloriginal*, bald als «Originaljudicat* bezeichnet
hat, wirklich eine Originalaufzeichnung über die an jenem Tage von
einer römischen Synode unter Silvesters Vorsitz zu Gunsten des Pefuginer
Klosters getroffene Entscheidung darstellt, ist in höchstem Masse zweifel-
haft Ich will kein grosses Gewicht darauf legen, dass mir die Schrift^)
desselben für das Jahr 1002 etwas zu jung erschien; ich hatte keine
Gelegenheit, dieselbe mit anderen um dieselbe Zeit in Mittelitalien in
Minuskeln geschriebenen Urkunden zu vergleichen und gebe deshalb
nicht viel «if jenen Eindruck. Aber das ganze Schriftstück entbehrt
jeder Spur, die auf offidellen Ursprung, und nun gar auf Ursprung
in der papsÜichen Kanzlei hinweisen würde. Es hat keinerlei Unter-
schriften oder Signa, keine Beglaubigung durch ein Si^l, und nicht
einmal der Schreiber nennt sich, wie das bei einer officiellen Aus-
fertigung über synodale oder gerichtliche Verhandlungen durchaus er-
forderlich sein würde. Wir haben wahrscheinlich nichts als eine in
dem Peruginer Kloster selbst entstandene Au&eichnung, eine unbe-
glaubigte notitia über die Vorgänge vom 3. Dec. 1002 vor uns; und
in keinem Falle kann dies Document irgendwie dafür angeführt werden,
dass die Kanzlei Silvesters IL sich des Pergaments für die Ausfertigung
von Privilegien bedient hätte.
Erst mit dem Pontificat Johanns XVlU. stossen wir auf zwei
Actenatücke, die mit Bezug auf die hier zu erörternde Frage eine ein-
gehende Untersuchung erforderlich machen. Wir besitzen von diesem
1) Mazini a. a. 0. autenticum de lisca factom. *)Marijii S. 61, Tgl. Ewald.
N. A. IX, 885, wo auch die Belegstellen für die beiden nächsterwfthnten Stücke
*) ^gl- j®^ daa Facsimile bei Pflugk Harttung, Spedmina Tab. 108.
16 BresBlacu
Papste, wie oben bemerkt wurde, zwei Fapyrasoriginale in Baroelona
und Bergamo; ausserdem haben wir Eonde von zwei jetzt nicht mehr
erhaltenen Papyraspriyilegien : von Jaff^-L 3946 f&r Portos nach einem
Transsumpt Gregors IX. ^) und von Jaff<$-L 3968 f&r Si Victor zu
Marseille nach einem solchen Nicolans IV.>). Dem gegenüber stehen
nnn aber zwei andere Stücke aof Pergament, Jaffi^-L 3947 für Pader-
born im Staatsarchiv zu Münster und JafiS-L 3953 für Pisa im Gapitels-
archiv daselbst Das erstere Stück ist in einer yortrefiTlichen photo-
typischen Nachbildong yon Diekamp in dem Supplement zom West-
phälischen ürkondenbnch publicirt worden; ebendaselbst S. 99 finden
sich Erörterungen Diekamps über die yon ihm behauptete OriginalitSt
der Urkunde im Anschluss an seine früheren Ausführungen in den
Mitth. d. Insi £ ösL Geschichtsforschung m, 566. Wie, Diekamp be-
trachten auch Pflugk-Harttung (Hist Jahrb. V, 494) und Lowenfeld
(zu Jaffi^-L 3947) die Urkunde ab Original, wahrend Ewald (N. Arch.
IX, 332) die Originalität in Zweifel gezogen hai Ich bemerke, dass
ich adbser dem Facsimile Diekamps auch das Münstersche Original
selbst ges^en habe. Dagegen kenne ich das Pisaner Document nur
aus einem Facsimile, das ich der Güte des Herrn Prof. Teza in Pisa
yerdanke'). Diekamp und Ewald haben dasselbe bei ihrer Discussion
nicht in Betracht gezogen; Pflugk-Harttung scheint die Originalität
früher bezweifelt, diese Zweifel aber nachträglich aufgegeben zu haben^).
Beide Urkunden treffen nun in einem bemerkenswerthen Umstand
überein, der für ihre Beurtheilung yon grosser Bedeutung ist
Bis auf die Zeit Johanns XYIIL und auch noch später wird in
der päpstlichen Kanzlei bekanntlich zwischen einer Datumzeile und
einer Scriptumzeile unterschieden. Die Datumzeile, die sich nicht in
allen Urkunden findet, rührt, wo sie in den Originalen erhalten ist
(was bei der häufigen Verstümmelung der unteren Theile der Papyrus-
urkunden leider nicht immer der Fall ist) ausnahmslos ganz oder
wenigstens zum Theil^) yon anderer Hand her als der Gontext der
1) Marini S. 70. *) Marini 8. 64, jetzt auch in den Bdgistres de Nico-
las IV. N. 529. *) Ein kleines, aber nicht gentigendes Facsimile auch bei
Pflugk-Harttung, Specimina Tab. 108. ^) Iter Italicum 8. 74 f> er der An-
gabe Or. ein Fragezeichen hinzu. Hist. Jahrb. V, 648 reiht er das Stftek unter
die im Original erhaltenen »Judicate« ein. Die Urkunde ist eine ein&che, aller-
dings in der Form bemerkenswerthe Bestätigung der Priyilegien des Pisaner
-DomcapitelB und erwähnt mit keiner Silbe einer gerichtlichen Verhandlung oder
Entscheidung. Dass v. Pflugk-Harttung genOthigt ist, sie bei den Judicaten ein-
zureihen, ist eine der bezeichnendsten Conseqnenzen des gänzlich yerunglflckten
Systems, nach welchem er die Papsturkunden eintheilt *) 8. oben 8. 11.
Papyrus. und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 17
Urkunde, und es liegt kein Grund vor, zu bezweifeln, dass sie —
wenigstens bis zur Zeit der deutschen Päpste in der Mitte des 11. Jahr-
hunderts — stets von dem höheren Eaiizleibeamten geschrieben sei,
der in ihr genannt ist. Ihre ursprüngliche Bedeutung ist an dieser Stelle
nicht eingehend zu erörtern; in der Zeit, aus der wir Originale besitzen,
wird sie nicht anders au&ufassen sein, als die eigenhändige Recognition
der Diplome in der Zeit der ersten Karolinger. Die Scriptum-Zeile ist
ebenso regelmässig von derselben Hand, wie der Gontezt der üi^kunde;
es li^ auch hier kein Grund vor, zu bezweifeln, dass der in ihr ge-
nannte Schreiber — in der Begel ein Notar und Scriniar der päpstlichen
Kanzlei, selten der Frotoscriniar, noch seltener in echten und gut über-
lieferten Urkunden ein anderer höherer Kauzleibeamter — sie wirklich
geschrieben habe. Denselben Scriptor nenneu aus der Zeit bis auf
Johann XVIII. von uns erhaltenen Originalen nur die beiden Fri-
yilegien Silyesters EL, JaffS^E 3906, 3927, und beide sind von gleicher
Hand. Dasselbe gilt aus späterer Zeit von den beiden Friyilegien
Benedicts IX. f&r Brondoli^), die den gleichen Scriptor angeben, und
wiederum Ton den beiden Privilegien Clemens IL f&r Fulda, Jaff^L 4133
und 4184, die denselben Scriniar und Notar Johannes nennen, der
auch die beiden Priyil^en Benedicts für Brondoli und die beiden
PriTÜegien Gregors VI. f&r Ferugia und Lucca geschrieben hat und
die in der Schrift unter sich und mit jenen durchaus überein-
stimmen*).
^) Vgl. Wattenbacb, Neues Archiv XTI, 408. *) Harttung, Diplom.-hi8t.
Forsch. S. 455 hat zwar die Behauptung au^estellt, dass der Contezt von 41 S4
▼on anderer Hand sei, als deijenige von 4188, während er die Scriptomzeile beider
Urkunden demselben Mann beilegen will. Aber ich moss dieser Behanptmig au&
bestimmteste widersprechen. Die Scriptumzeile ist allerdings in 41 84 mit schwärzerer
Tinte nachgetragen, Tgl. oben S. 11 N. 1, aber sicher von derselben Hand, die
den (Kontext der Urkunde und den Coniext und die Scriptumzeile von 4188 ge-
schrieben hat. Nur ist 4184 etwas flüchtiger geschrieben. Nominelle Scriptoren,
Yon denen y. Pflugk - Harttung bei dieser Gelegenheit und sonst redet, sind in
der päpstlichen Kanzlei bisher nicht nachgewiesen; dass sie vor der Mitte des
11. Jahrhunderts, aus welcher Zeit ich Photographien fast aller erhaltenen Ori-
ginale besitze, nicht vorkommen, kann ich bestimmt behaupten ; auch aus späterer
Zeit bis zum Schluss des 11. Jahrhunderts, für die ich einen sehr erheblichen
Theil der Originale selbst untersucht habe, ist mir kein Fall bekannt geworden.
Indem ich hier einer Behauptung des Herrn v. Pflugk-Harttung über eine
palSographische Frage bestimmt widerspreche, sehe ich mich genöthigt, an einem
aufflEdlenden Beispiel zu zeigen, wie es mit dessen paläographischen Kenntnissen
überhaupt bestellt ist. In der Historischen Zeitschrift LV, 74 ft*. behandelt er die
Schrift der Papsturkunden und spricht yon einer Urkunde Johanns XIX. für
Naumburg, die er einem Schreiber aus Monte Cassino beilegen müchte (»wo ein
MiUheiliiiicen IX 8
18 Bresslan.
Zuerst unter Johann XVIII. findet sich nun, dass Datum- und
Scriptumzeile zu einer einzigen Formel zusammengezogen sind, in
welcher dann natürlich auch nur ein einziger Beamter genannt wird.
In den beiden Urkunden, die wir betrachten, lautet die Formel: datum
et scriptum per manus Petri abbatis et cancellarii sacri palatii (so
8947, 3953 Fetri cancellarii sacri Lateranensis palatii) usw. Denselben
Beamten finden wir in den Urkunden 3949, 3951, 3952 als Datar
und in 3948^) als Scriptor, ohne dass in jenen ein anderer Mann als
Scriptor und in dieser ein anderer als Datar genannt würde: aller
Wahrscheinlichkeit nach wird Petrus auch für diese vier Stücke*),
welche in die Zeit zwischen der Ausfertigung des Faderbomer und
des Pisaner Privilegs fallen, beide Functionen erfüllt haben.
Es ist für unsere nächsten Zwecke nicht erforderlich, auf die
Stellung näher einzugehen, welche der Abt Petrus, der erste Kanzler
der römischen Curie, dessen Existenz zweifellos bezeugt ist, in der
Kanzlei einnahm. Hier genügt die Bemerkung, dass die von ihm in
J.-L. 3947. 3953 gebrauchte Formel nach den oben gegebenen Aus-
führungen offenbar besagen will, dass beide Privilegien von ihm so-
wol gegeben, d. h. beglaubigt, als auch geschrieben sind.
Aus dieser Thatsache der Mundirung von Urkunden durch den
Kanzler selbst konnte man einerseits allerdings mit Diekamp wol ge-
nei|^ sein, gewisse Absonderlichkeiten in der graphischen Ausstattung
beider Stücke zu erklären. Andererseits aber muss man an der For-
derung festhalten, dass beide, wenn sie als Originale angesehen werden
sollen, sich als von ein und demselben Schreiber angefertigt erweisen.
Vergleicht man daraufhin die beiden Urkunden, so £allen nun
Scbreibei aus Monte Gassino gearbeitet zu haben scheint*). Dastt er diese Urk.
(J[affS-L 4099) als echt bebaadelt, obnc davon Notiz zu nehmen, dass ich wieder-
holt, zuletzt in sehr eingehender Ausführung in den Jahrbüchern Konrads IL
11, 454 ff. ibre Fälschung nachzuweisen versucht habe, ist mir nickt weiter auf-
fällig; eine derartige, sonst unter Fachgenossen nicht übliche Ignorirung der Re-
sultate, zu denen andere Forscher gelangt sind, findet sich in Pflugk-Harttungs
Arbeiten nur zu häufig. Aber ein anderes ist von Interesse. Der ganze Context
jener Urkunde ist in ausgesprochenster angelsächsischer Schrift geschrieben, wie
man aus dem vortrefflichen Facsimile, das Schum angefertigt hat und das an
verschiedenen Orten zugänglich ist, aber auch aus der schlechteren Abbildung
bei V. Pflugk-Harttung Spedmina Tab. ] 2 sofort erkennt. Wenn er sie trotzdem
einem Mönche von Monte Cassino beilegen will, so hat er offenbar diese angel-
sächsische Schrift für langobardisch gehalten ! Danach bedarf es keiner weiteren
Darlegung, welcher Werth seinen paläographischen Aussprfichen beizumessen ist.
1) Vgl. den Abdruck bei v. Pflugk-Harttung, Acta II, 60 nr. 94. >) Die
Originale derselben sind leider nicht erbalten.
i
PapyruR und Pergament in der päpatlichen Kanzlei ef^. "Ift
beim ersten Blick auf die yorhandenen Abbildungen gewisse Aehulich-
keiten sowol in Bezug auf den allgemeinen Charakter der Schrift, wie
in Besag auf einzelne Formen derselben in die Augen. Namentlich
in den Majuskelbuchstaben der ersten Zeile, denen iu beiden Stücken
ein Kreuz vorangeht, tritt diese Aehnlichkeit deutlich heryorf aber
auch im Context und im Schlnssprotocoll fehlt sie nicht Genauere
Betrachtung indessen lässt doch eine Beihe bemerkenswerther Unter-
schiede erkennen. Das Pisaper Privileg ist, abgesehen von der ersten
Zeile, ganz in reiner Minuskel geschriebeu; insbesondere zeigen auch
die Buchstaben a und e stets die übliche Minuskelform. Höchstens
das r, das überhaupt innerhalb dieser Urkunde verschieden gebildet
ist, bald unter die Zeile herunterreichend, bald auf derselben stehend,
erinnert in seinem oberen Theile an die Form der Curiale. Auch in
dem Paderbomer Document ist der Minuskel-Charakter vorherrschend
und die Minuskelformen waren offenbar die dem Schreiber einzig ge-
läufigen. Aber fbr die Buchstaben a, e, q, t, dann — minder hervor«
tretend — auch fttr g, p, r, s u. a. hat derselbe offenbar Formen,' die
der Curiale oder der in römischen Notariatsurkunden jener Zeit üb-
lichen Oursive angehören, anwenden wollen und in der grossen Mehr-
zahl der Fälle auch wirklich verwendet. Allein diese Formen sind ihm
offenbar nicht recht geläufig und haben vielfach etwas Gezwungenes
und Gekünsteltes, das ihnen ein von der sonst in päpstlichen Ur*
künden üblichen Curialschrift abweichendes Aussehen gibt. Ausserdem
kommen neben den curialen a, e, q, r, s, t einfache Minuskelformen der-
selben Buchstaben vor und finden sich bisweilen mit den curialen gar
in ein und demselben Worte. Zuweilen hat der Schreiber das be-
merkt und corrigirt, so das a in annuimus Z. 6, habere Z. 18; in der
Mehrzahl der Fälle aber hat er die Minuskelbuchstaben einfach stehen
lassen. Dies nun ist besonders auffallig. Das Vorkommen von Minuskel-
schrift in Papsturkunden dieser Zeit an sich würde kaum zu bean-
standen sein, wol aber die Verwendung von curialen und Minuskel-
formen für ein- und dieselben Buchstaben im Context ein und der-
selben Urkunde und von ein und demselben Schreiber. Ich wenigstens
kenne aus dieser Zeit kein nicht auch sonst anzuzweifelndes Original
der päpstlichen Kanzlei, in dessen Context ein und derselbe Schreiber
cariales und Minuskel-A, curiales und Minuskel-E neben einander an-
gewandt hätte. So werden wir mindestens sagen müssen, dass dem
Schreiber unserer Urkunde, obwol ihm die Curialschrift nicht geläufig
war, sich dennoch ängstlich bemüht hätte, curiale Formen nachzu-
ahmen. Das würde bei einer Nachzeichnung nicht au^llig sein, aber
es würde sehr befremden bei einer Originalurkunde desselben Mannes,
2*
^0 bresslaü.
der in dem Pisaüer t)ocumeat ganz unbefangen auf jede Nachahmung
der cnrialen Formen yerzichtet hätte.
Vollkommen entscheidend ist freilich diese Erwägung fQr die An-
nahme, das Paderborner Privileg sei nur Nachzeichnung eines Originals,
aber nicht selbst Original, noch nicht Dasselbe ist die erste Urkunde,
in der uns Petrus bekannt wird; das Pisaner Document ist sein letztes
Schriftstück und anderthalb Jahre jünger. Man könnte einwenden,
der Kanzler habe sich im An&ng seinei^ Laufbahn bestrebt » die bis
dahin übliche Curialschrift nachzuahmen, als er aber merkte, dass ihm
das nicht gelang, das yergebliche Bemühen aufgegeben und einfach
die ihm geläufigere Minuskelschrift angewandt. Aus dem Zwange, den
er sich dann bei seinem ersten Elaborat auferlegt hatte, würden sich
auch die sonstigen Abweichungen im Schriftcharakter beider Docu-
mente erklären lassen.
Führt so die Schriftyergleichung nicht zu einem absolut sicheren
Resultat, so lässt dagegen ein anderer Umstand das Paderbomer Pri-
vileg mit Bestimmtheit als Nachzeichnung erkennen.
Schon Diekamp hat auf die sehr auffallende Stellung des Bene
valete am linken ^) Rande der Urkunde, statt, wie es sonst fast durch-
weg vorkommt, am rechten Rande derselben, hingewiesen. Es ist auch
nicht zutreffend, wenn er bemerkt, dass eine , ähnliche' Stellung der
Papstunterschrift sich in Jaffe-E 2717 finde'); sie steht dort zwar
weiter links als gewöhnlich, aber keineswegs am linken Rande der
Urkunde^). Aber nicht dieser Stellung lege ich entscheidende Be-
deutung bei; wichtiger ist ein anderes. In allen Originalen von Papst-
privilegien, die wir besitzen bis auf die Zeit Johanns XIX., diesen mit
eingeschlossen^), ist das Bene valete ausnahmslos in zwei Linien ver-
theilt, das zweite Wort steht unter dem ersten. Diese Stellung findet
sich insbesondere auch in den beiden Papyrusprivilegien Johanns XVIII.
zu Barcelona und Bergamo. Erst seit Benedict IX. sind beide Worte
der Papstunterschrift neben einander gestellt und diesen Brauch haben
die Nachfolger Qregor VI. und Clemens II. beibehalten. Das Pader-
borner Privileg würde also, wenn Original, die einzige Ausnahme von
einem ganz ständigen Eanzleibrauch darstellen.
<) Vom Standpunkt des Beschauers aus genommen. *) Noch weniger zu-
treffend ist es, wenn er dieselbe damit erklären will, dass der Datar Schreiber
sei, denn was hat der Datar mit der Papstunterschrift zu thun? *) Wirklich
fast am linken Rande des Papyrusblaties steht dagegen das Bene valete in dem
Privileg Sergius IV. in Perpignan. **) Abweichend ist allerdings Benedicts Vlil.
Privileg ftlr Ragusa Jaffe-L 4042, das ich aber gleichfalls nicht ab Original an-
erkenne, s. unten.
Papyrus und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 21
Der Vergleich mit den beiden Papyrusprivilegien Johanns XVIIL
fährt uns aber noch einen. Schritt weiter. Bekanntlich haben die
Päpste den Brauch, ihre Briefe eigenhändig mit einer Grussformel zu
unterzeichnen, von den Bömem übernommen i). Auf die Fassung dieser
Qrussformel kommt wenig an; wenn in älterer Zeit z. B. bei Gregor I.
längere Sätze wie Deus te incolumem custodiat, reverentissime frater
oder dergL vorherrschen, so findet sich doch auch bei ihm schon in
dem durch Marmorinschrifl an S. Paolo fuori le mura überlieferten
Brief an den Bector patrimonii Felix die kurze E^ormel Bene valete,
gerade wie die romischen Kaiser je nach Umständen und Gelegenheit
bald einen ziemlich umfangreichen Satz, bald ein kurzes Bene vale
oder selbst ein blosses Vale unter ihre Bescripte setzten.
Dass diese Grussformel in älterer .Zeit vom Papst eigenhändig
geschrieben wurde, bedarf heute keines Beweises mehr. Es fragt sich
nur, ob auch seit, der Zeit, da die Beihe der uns erhaltenen Originale
von Papsturkunden b^^innt, die eigenhändige Hinzufügung dieser
Formel durch den Papst noch Sitte war. Und diese Frage kann nun
für die Zeit bis auf Clemens II. entschieden bejaht werden.
Einmal ist nämlich in allen uns erhaltenen Original-Privilegien
das Bene valete deutlich erkennbar von anderer Hand und Tinte ge-
schrieben, als die übrigen Theile der Urkunden; die einzige Ausnahme
macht die Urkunde Sergius IV. in Perpignan, bei der zwar die Qruss-
formel selbst vom Schreiber des Textes herrühren mag, aber wenigstens
das derselben vorangehende Ereuz von anderer Hand und mit anderer
Tinte hinzugefügt worden ist*). Sodann erweist sich in allen den
Fällen, in denen wir mehrere unanfechtbare Originale eines Papstes
vergleichen können, die Schrift des Bene valete stets als von gleicher
Hand herrührend: so bei den beiden Privilegien Silvesters II. ftlr Puy
und St. Cugat, bei den beiden Privilegien Johanns XVIII. für St. Cugat
und Isernia, bei den fünf Privilegien Benedicts VIII. für San Sepolcro,
Hildesheim, Heinrich IL, Fulda, S. Pietro di Perugia^), bei den beiden
Pririlegien Benedicts IX. für Brondoli^), endlich bei den beiden Gregors VI.
für San Pietro di Perugia und Lucca^). Bei Silvester II. kommen
0 Vgl. Bruns, Die Unteraohriften der römischen Rechtsurkunden, Kl. Sehr.
II, 60 ff. 64 ff. Ueber die Anlehnung der ältesten päpstlichen Kanzleibiftuohe an alt-
Tömische vgl. was ich Zeitschr. der Savigny- Stiftung f. Rechtsgesch. Rom. Ab-
theiL VI, gegen v. Pflugk-Harttung bemerkt habe. *) S. oben 8. 5 N. 2. ') Diese
Stficke habe ich lämmtlich selbst untersucht. ^) Vgl. Wattenbaoh, N. Aroh.
XU, 408 : ich habe nur eines derselben gesehen. Die Gestalt des Bene valete in
der Qrk« Benedicts IX. für Grottaferrata (s. unten S. 27} kenne ich noch nicht.
*) Ich kenne das zweite nnr aus dem Faosimile v. Pflugk-Harttungs, Specimina
Tab. IS.
22 Breislau.
ausserdem noch die dem Beuevalete hinzagefbgten tironischen Noten
in Betracht, die eine eigenhändige Betheiligung des gelehrten Papstes
bei der ünterfertigung unzweifelhaft machen^).
Anders steht es erbt bei Clemens IL In den fünf Originalen
dieses Papstes, die ich kenne ^), zeigt das Bene valete so auffeilende
Verf!chiedenheiten in der Ausführung, dass an eigenhändige Ausführung
desselben durch den Papst wenigstens in allen fQnf Stücken kaum
mehr gedacht werden kann. Dagegen zeigen die drei letzten der-
selben eine andere Eigenthümlichkeit, die bisher nicht in ihrer Be-
deutung erkannt und f&r unseren Zweck von Interesse ist.
Die beiden Stücke für Bamberg und Bremen sind mit Ausnahme
der Datumzeile von ein und demselben Schreiber und zwar yon einem
Manne hergestellt, der im December 1046 und Januar 1047 in der
Kanzlei Heinrichs III. thätig war 3), dann aber in den Dienst des
Papstes trat, und also, als Heinrich nach seiner Kaiserkronung Rom
verliess, in der Beichskanzlei nicht weiter beschäftigt ist. In diesen
beiden Urkunden ist nun das Bene valete folgendermassen geschrieben:
Jaffe-L 4146 für Bremen jl BE^E ULETE ^
Jaffe-L 4149 fiir Bamberg ^ f BEMl ULETE
*) Ein ausdrückliches Zeugnis fttr die Eigenhändigkeit des Bene valete haben
wir überdies in dem Privileg Benedicts IX. f&r Brondoli, Neues Archiv XI, 890 ;
denn dass auf diese Formel die Worte des Textes »propria nostrae manus oon-
firmatione* zu beziehen sind, hat Wattenbach ebenda S. 889 mit Recht bemerkt.
Sie sind aber um so beachtenswerther, als diese Formel in der päpstlichen Kanzlei
nicht gewöhnlich ist. *) Zwei fttr Fulda in Marburg, je eines ftlr Bremen in
Hannover, ftlr Bamberg in München, f^r S. Tommaso in Ravenna. Vgl. f\x das
Bremer Privileg die Abbildung bei Rydberg, Sveriges Tractater Bd. I, f)ir alle
fOnf Fflugk-Harttung Spedmina Tab. 14—16. Was Hasse, Schleswig - Holstein-
Lauenb. Regesten I, 15 ff. im Anschluss an Schirren über die Bremer Urkunde aus-
geführt hat, ist nicht haltbar. ^ Ich kenne vier UrkuLden Heinrichs von seiner
Hand: St. 2817 Or. Florenz, 2SS0 Or. Perugia, 2821 Or. Florenz, 882iaOr. Arezzo.
Von der letzteren hat er aber nur die erste Zeile und den Text geschrieben ; das
£schatokoll ist von einem anderen, allerdings leicht mit ihm zu verwechselnden
Notar hinzugefügt. Ich nehme an, dass das letztere am 7. Januar in Rom ge-
schehen ist, und dass also hier wie bei St 2819, Colonna 1. Jan. 10i7, Ort und
Tag der Datierungszeile nicht zusammengehören. Denn dass Heinrich, der schon
vor dem 28. Dec. in Rom eingezogen war und sich hier noch am 1 9. Jan. auf hielt,
inzwischen vom i. bis 7. Jan. in einem kleinen Ort bei Frascati verweilt haben
sollte, ist ganz unglaublich. Ich glaube also, dass die Handlung beider Urkunden
schon vor dem £inzuge in Rom stattgefunden hat und dass hierauf das Actum
sich bezieht, dass man aber die Volizieliung der Urkunden absichtlich bis in die
Zeit nach der Kaiserkronung verschob.
FapTTUB und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 23
Diesen beiden Stücken schliesst sich von anderer Hand geschrieben
Jaff<^L 4148 für San Tommaso an, das zwar nicht vor, aber hinter
dem Bene valete die gleiche Interpunktion ^ aufweist. Die Bedeu-
tang dieser Zeichen aber ist Pflugk-Harttung entgangen^), obwol sie
bei einiger Bekanntschaft mit den gleichseitigen Urkunden Heinrichs IIL
leicht zu erkennen war. Es ist nämlich dieselbe Form der Inter-
punction, die, nur in Einzelheiten der Ausführung schwankend, wie
aus den in Lief. 2 und 4 der Eaiserurkunden in Abbildungen mit-
getheilten Diplomen ersichtlich ist, regelmässig das mit den Worten
«manu propria' aufeulösende Beizeichen (Signum speciale) Heinrichs III.
begleitet, bald vor und hinter demselben, bald nur einmal auftretend.
Nun kann ich an dieser Stelle die Entwicklung jenes Beizeichens, f&r
das ich geradezu die Bezeichnung Eigenhändigkeitszeichen gebrauchen
möchte, nicht eingehend behandeln ; ich will nur bemerken, dass meine
Untersuchungen, abweichend von der sich nur auf die Kenntnis eines
kleinen Theiles des Materiales stützenden Ansicht Fickers, mich zu
dem Ergebnis geführt haben, dass Heinrich in der ersten Zeit nach
der Einführung dieses Zeichens dasselbe in seinem ganzen Umfange
eigenhändig geschrieben, später aber sich häufip* darauf beschränkt
hat, dem in der Eanzlei geschriebenen Zeichen persönlich jene
Interpunction oder wenigstens einen Theil derselben hinzuzufügen;
sehr deutlich ersichtlich wird das Verfahren aus den beiden Exemplaren
von St 2368, die E. U. i. A. II, 10. 11 abgebildet sind. Unter diesen
Umständen ist es nun sehr wahrscheinlich, dass eben durch unseren
in den Dienst Clemens IL übergetretenen kaiserlichen Notar diese
Form der Unterzeichnung in der päpstlichen Eanzlei eingeführt worden
ist, und dass also Clemens in unseren Urkunden zwar nicht das Bene
yalete selbst*), aber doch jene Interpunktion ganz oder theil weise
eigenhändig gemacht hat^). Jedenfalls aber beweist die Hinzufügung
*) Er spricht Acta 11, 69 (vgl. auch Forech. z. deutsch. Gesch. XXIII, 208) nur
von den dreifachen Interpunctionsseichen hinter der »Heilformel*, ohne auf ihre
Bedentung näher einzugehen. >) In den heiden Privilegien für Fulda Ja£Bfi-L
418 S. 4184 mag noch das ganze Bene valete vom Papst herrühren. Ihre Aus-
stellnng geht dem Eintritt jenes Beamten in die päpstliche Kanslei voran; die
Ansfllhmng der Papstunterschrift in ihnen i^t, weou auch nicht ganz identisch,
80 doch ziemlich ähnlich. *) Da das Bene valete auch in unseren drei Stücken nach-
getragen ist, so würde, wenn unsere Annahme zuträfe, bei der Vorlegung der
Urknnde an den Papst zor Unterzeichnung dieser das Bene valete von einem
Anderen habe setoen lassen und seinerseits nur die Interpuncbionszeichen hinzu-
gefügt haben.
24 BreBslan.
dieser Interpanktion zu dem Bene valete in unseren Urkunden, dass
man in der päpstlichen Eanzlei das Bene valete mit dem Eigenhändig-
keitszeichen seiner Bedeutung nach gleich 'setzte.
Wie man nun aber auch Über die Form der Papstunterschrift
unter Clemens denken mag, das kann nicht bezweifelt werden, dass
bis auf seine Zeit das Bene valete eigenhändig yom Papst hinzugefügt
wurde. TInd da ich nun auf das Bestimmteste erklären kann, dass
jene Formel in der Paderborner Urkunde nicht von der Hand her-
rührt, Yon welcher sie in Urkunden desselben Papstes für S. Gugat
und Isemia geschrieben ist, so reicht dieser Umstand in Verbindung
mit dem, was früher bemerkt worden ist, hin, um die Originalität des
Paderborner Privilegs auszuschliessen.
Seine inhaltliche Echtheit im Grossen und Ganzen steht darum
nicht in Frage, wenngleich ich nicht jedes einzelne Wort der Ab-
schrift, als welche wir das Stück nunmehr erkannt haben, als zuver-
lässig verbürgen möchte. Aber als Beweis dafür, dass unter Johann XVIII.
Privilegien auf Pergament geschrieben worden seien, darf das Document
nicht mehr verwandt werden.
Das eben besprochene Kriterium der Originalität geht uns nun
bei dem Pisaner Privileg, das wir oben behandelten, leider ab. Die
Urkunde, die überhaupt in ihrer Fassung sehr viel Besonderheiten
hat, unterscheidet sich auch dadurch von dem vorherrschenden Eanzlei-
brauch, dass sie nicht die sonst in Privilegien übliche Form der Unter-
zeichnung durch Bene valete, sondern eine eigentliche Papstunterschrift
in der Formel
f lohannes divina providente dementia sancte katholic^ et
apostolicQ ecclesi^ apostolicus pr^sul^)
bietet. Das würde nun an sich zu keinem Zweifel an der Originalität
des Stückes berechtigen >). Aehnliche Abweichungen vom Elanzlei-
brauch jiegegnen uns z. B. auch in dem Urkundenwesen der Erzbischofe
von Bavenna, das überhaupt demjenigen der Päpste in mehrfachen
Beziehungen verwandt ist und oft mit Nutzen zur Vergleichung mit
dem letzteren herangezogen werden kann. Auch in der Kanzlei der
Erzbischofe war bekanntlich von altersher eine aus byzantinischer Zeit
stammende und lange beibehaltene Form der eigenhändigen Unter-
schrift üblich: der Erzbischof setzte das gewöhnlich in Majuskelbuch-
staben geschriebene und von zwei Kreuzen eingeschlossene Wort Le-
«) Hier würde man subscripd oder ein ähnlicbe8 Wort erwarten ; allein ein
solches fehlt im Druck wie in dem mir zu Gebote stehenden Facsimile. ') Aach
Jaffl§-L 8875, dessen Papyrus - Original noch 1686 vorhanden war, bat ähnliche
Unterschrift.
PapjTos und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 25
gimns unter seine Urkunden^). War dies die eigentliche kansleimässige
Form, so finden sich nun aber schon seit dem 9. Jahrh. in einzelnen
Fallen auch Unterschriften analog der Formel ego ille subscripsi, die sonst
in italienischen Bischofsurkunden üblich war*), ohne dass die be-
trefienden Urkunden darum irgendwie yerdSehtig w&ren. Dass etwas
Aehnliches auch in der päpstlichen Kanzlei, deren Formen man sich
überhaupt im 10. und im Anfang des 11. Jahrhunderts keineswegs so
regelmässig denken muss, wie in spaterer 2^it^ Yorgekommen sein
kann, ist nicht zu beanstanden').
Auffallig ist dabei nur eins. Die in unserem Pisaner Priyileg
gewählte Unterschriftsform lasst prima fiEU^ie eine irgendwie eigenhändige
Betheiligung des Papstes erwarten^). Allerdings ist schon im 10. Jahr-
hundert auch in Italien die Formel f ille subscripsi durch eine Art
Yon Fiction auch da gebraucht worden, wo sie von dem Schreiber des
Contextes herrührte^). Aber gerade bei feierlichen PriTÜegien der Päpste
hat man so lange daran festgehalten, dass eine eigenhändige Bethejligung
des Ausstellers an der Unterfertigung stattfinde, dass hier das Vorkommen
jener Fiction doch befremden muss. Nun ist aber in unserer Urkunde
— daran lässt das mir yorliegende sorgfaltige Facsimile Prof. Teza's
keinen Zweifel — die ganze Unterschrift des Papstes einschliesslich
des sie einleitenden Kreuzes, das demjenigen der ersten Zeile vor dem
Papstnamen vollkommen gleicht, yon dem Schreiber der Urkunde her-
gestellt worden. Reicht das nicht aus, um die Originalität der Pisaner
Urkunde bestimmt in Abrede zu stellen, so berechtigt es doch, da in
ihr auch jedes sonstige zuverlässige Merkmal der Ausfertigung in der
Kanzlei fehlt — ein Siegel ist nicht mehr vorhanden — zu Zweifeln
>) VgL die Facsimiles bei Marini tab. XX und Mabillon tab. LL Beispiele
bei Marini 8. 866, die sich leicht vermehren liessen, vgL z. B. Fantuszi IV, 182.
II. 110. 111. Ill, 87. III, 89. I, 815. II, 122 usw. Noch 1268 heisst es in Urk. Ers-
biBohof Philipps, Ftotuzii II, 227: adiuniimos etiam post omnia nostrum Legimus,
quod (ad] solepnem firmitatem in omnibns oartis innovationum, concessionum et
oonfirmationnm noBtramm, quas alioni conoedimas, nos et nottri antecessores de
antiqua et approbata oonsnetndine propriis manibus oonsaevimns aupponere.
Dann folgt ganz unten nach der Subseription des Notars t Legimup. *) VgL
s. B. Fantnzzi II, 12. VI, 5. II, 88. Mnratori Ant. It V, 160 usw. *) Nur darf
man natürlich nicht um solcher Unterschriftsform wegen eine Urkunde, die in-
haltlich dorohaos den Charakter eines Privilegs hat, in eine andere Urkunden-
kategorie bringen. *) Aach die Corroborationsfonnel »nostris propriis articulis
confinnavimus hoc Privilegium, insuper nostram papalem buUam subtus imponi
iossimos« Iftsst darauf schlieesen. •) Vgl. Sickel, Privileg Ottos L S. 29 ff.;
dazu aber in Bezug auf die Pladta Heinrichs IV. meine Bemerkung, Deutsche
Liteiatarzeitcmg 1888 6p. 1261*
26 Bresslaa.
an derselben. Ich kann somit — nach der zweckmässigen Terminologie
Siokelf — das Pisaner Document nar als eine Urkunde zweifelhafter
OriginaUtat beaeichnen. Dass wir mehr als eine Nachzeichnung vor
uns haben, ist nicht zu beweisen; und daf&r, dass es in der Kanzlei
Johanns XVIII. schon zur Verwendung von Pergament gekommen
sei, vermag sie nicht als unantastbares Zeugnis zu gelten. Ebenso-
wenig ist eine Kanzleiausfertigung auf Pergament von Sergius IV.
nachweisbar, von dem wir vielmehr nur ein schon mehrfach erwähntes
Papyrusoriginal flir rerpignan besitzen und von dem ein zweites für
BipoU noch im 18. Jahrhundert vorhanden war^).
Erst f&r die Zeit Benedicts VIIL haben wir dann wieder seit
jenrai Tereinzelteo, auf leicht zu erklärenden Ausnahmeverhaltnissen
beruhenden Fall des zehnten Jahrhunderts unanfechtbare papstliche
Originalprivilegien auf Pergament, ja der Qebrauch des letateren Schreib-
stoffes scheint schon überwogen zu haben. Von den f&nf oben auf-
gezählijen Stücken, die uns lüs Kanzleiausfertigungen erhalten sind>),
I) 8. oben 6. 1. •) Ein sechstes, das Privileg Ar Ragosa Jafii^-L 4042,
beechriebeii bei Diekamp MittheiL III, 567, abgebildet Sickel Mon. graph. X, 4,
Pflugk-HarttuDg Specimina Tab. 11, vermag ich dagegen nicht als sicheres Ori-.
ginal zu betrachten. Auch bei dieser Urkunde, deren Siegel nicht erhalten ist,
leigt znn&chst die Schrift genau denselben auffallenden Charakter, den wir oben
bei dem Paderbomer Privileg Johanns XVilL besprachen ; für dieselben Buchstaben,
namentlich ftir a und e, kommen im Context Minuskel- und Curialformen neben
einander vor, diese beiden Stücke sind die einzigen vom 10. bis zur Mitte des 11. Jahr-
honderts, fUr welche ich diese Erscheinung constatiren kann. Weiter ist aach
hier das Bene valete, dem bei Benedict VIIL regelmässig ein ss f&r subeoripsi
hinaugefhgt ist, in einer Reihe geschrieben statt in zwei Zeilen vertheilt. Könnte
das im vorliegenden Falle allenfialls auf Raummangel zar&ckgeftlhrt werden, so
ist dagegen für mich entscheidend, dass das Bene valete von anderer Hand ist, als
in allen fünf sicheren Originalen nnd dass es von der Hand des Conteztechreibers
herrührt Damit f&llt auch hier das Merkmal fort, welches allein die Originalit&t
unseres unbesiegelten Pergamentblattes verbürgen könnte. Dasn kommt hier
noch die Soiiptumseile »per manum Gregorii ypooancellarii domini Benedicti
octavi papae.* Gregorius kommt sonst unter dsh E^ansleibeamten Benedicts VIIL
nicht vor nnd es liegt nahe, an ein Y^leeen aus Georgius zn denken. Dooh das
ist weniger entscheidend, als der Umstand, dass der 'ntel ypocanoellarius ausser
in unserer Urkunde in keinem anderen echten Document der pftpstliohen Kanzlei
nachweisbar ist, während seine Entstehung in dem halbgriechischen Ragusa sich
leicht erklärt. Würde somit die Annähmet dass unser Ragusaner Pergamentblatt
Original sei (eine Annahme, die durch kein sicheres Merkmal gestützt wird) zu
der Folgerang f&hren, dass bei seiner Ausfertigung in dreififtcher Besiehung von
den sonst in der päpstlichen Kanzlei im Allgemeinen und unter Bttiediot VIII.
im Besonderen üblichen Bräuchen abgewichen worden sei und dass namentlich die
nachweisbar bis ins 18. Jahrh. hinein festgehaltene eigenhändige Mitwirkung des
Papstes bei der Unterzeichnung der feierlichen Privilegien hier ohne erkennbare
PapTTus and Pergament in der päpstlichen Kanzlei eto. 27
ist nur noch eins, das datenlose Fmileg für Hildesheim Jaffe-L 4036,
das in die Zeit von 1020 — 1022 gesetzt werden mass, auf Papyrus
geschrieben; und dieses Stück ist überhaupt die jüngste Papyrus-
Urkunde, die wir jetst noch besitzen^).
In den nächsten Jahrzehnten geht dann in der päpstlichen Kanzlei
die Verwendung beider Schreibstoffe neben einander her. . Yon Jo-
hann XIX. ist uns ein Original auf Pergament erhalten >); ein zweites
angebliches Originalpergament für Naumburg Jaffe-L 4099 ist ge-
fakchf). Dagegen wissen wir durch Gregor IX., der sie transsumirt
hat, von vier Papyrnspririlegien Johanns XIX., drei sind für Portus
und Silya Candida, eins ist für Naumburg ausgestellt (Jaffe-L 4067.^
4075. 4076. 4087)*).
Yon Benedict IX. fehlten bis ?or kurzer Zeit Originale ganz.
Jetst sind drei derselben auf Pergament entdeckt worden, die in den
Begesten noch fehlen: eins f&r S. Maria in Grottaferrata, Original im
Archi? des Fürsten Barberini zu Bom^), und zwei für Kloster Brondoli,
VeranlaBsung durch eine Untenseichnung seitens des ContextscbreiberB ersetsst sei,
so halte ich die andere Annahme, dass wir es nur mit einer Abschrift zu than
haben, iür unendlich wahrsch^iinlicher. Dass dem Gopitten ein wirkliches Original
Benedicts VIII. yorgelegen hat, ist sicher. Der Contezt, dessen nähere Unter-
BQchung ausserhalb des Rahmens dieser nur Fragen der Originalität, nicht auch
der Echtheit erörternden Abhandlung liegt, kann natürlich vollkommen anstands-
los sein ; Lesefehler in der Scriptumseile, namentlich in der Titulatur des Schreibers,
die gewöhnlich sehr stark ligirt und schwer isu entsiflem ist, kommen auch sonst
in Abschriften besonders häu6g vor.
^) Von einem zweiten Papyrus-Priyileg Benedicts YIIL ffir Portas JaffS-L
4024 haben wir durch ein Transsumpt Gregore IX., Marini 8. 65, Kunde.
*) Gedruckt bei ▼. Pflugk-Harttung Acta II, 66 mit dem unbegreiflich fiJschen
Datum 102 5 September, das nicht auf Druckfehler beruhen kann, da die-
selbe flache Angabe sich Hist Jahrb. V, 495 und im Index der Specimina wiederholt.
Die Urk. gehört nach der Scriptnmzeile : mense deoembris, ind. octaya zu 10 2 4
December. Sie istin den Regesten hinter JafltS-L 4068 zu stellen, von diesem aber zu
nntencheiden. Da ihre Originalität nach dem Facsimile bei y. Pflugk-Harttung
Specimina Tab. 12 nicht zu bezweifeln ist, so bestätigt sie, was ich Jahrb. Kon-
rads IL L, 456 ff. ausgefllhrt habe, dass in der Datierung von Jafli6-L 4068 die
Ton Coleti vorgenommene und von den meisten Neueren adoptirte Correctur von
ind. YHI in ind. XQI zu verwerfen sei und beweist, dass im Dec. 1024 zwei ver-
schiedene Urkunden f&r Grado ausgefertigt seien. — Das falsche Datum in dem
Abdruck Pfiugk-Harttungs ist wahrscheinlich aus dem von ihm selbst so hart be-
ortheUten Reisebericht Kaltenbrunners (Wiener Sitzungsber. XCIV, 650) gedankenlos
abgeechrieben, wo sich der gleiche Fehler findet (vgl. Jaffi$-L 4070, das nunmehr
zu streichen ist). *) 8. meine Jahrb. Konrads IL II, 454 und oben S- 17 N. 2.
^ Ein viertes Privileg fQr Portus Jaff$-L 8946 , das liarini S. 70 gleich&lls Jo-
hann XIX. zuwies, gehört, wie schon JaffS gesehen hat, Johann XYIIL an.
^ Herausg. von Sickel, Docum. per la storia eccles. a civile di Roma S« 6 n. l.
28 Bresslan.
Or. im Qermanischen Museum zu Nürnberg, die oben mehrfach er-
wähnt sind^). Von den letzteren ist das eine dadurch überaus merk-
würdig, dass es Yor dem Bene valete des Papstes noch einen von dem
Datar Petrus diaconus') (dessen Vorkommen als Bibliothekar und
Kanzler für die Zeit Benedicts IX. durch jene Urkunden nachgewiesen
wird) selbst hinzugefügten ausführlichen Schlusswunsch : , indulgentiam
et remissionem omnium peccatorum tuorum tribuat tibi, abba Beue-
dicte, omnipotens et misericors dominus' aufweist. Der Fall steht
in dieser Zeit völlig vereinzelt da, erinnert aber an die in den früheren
Jahrhunderten des Mittelalters allgemein üblichen, dann durch Bene
valete ganz verdrängten ausführlichen Formeln für die eigenhändige
Unterschrift der Päpste, nur dass der Wunsch jetzt, wenn auch nicht
vom Urkundenschreiber, sondern vom Kanzler, so doch auch nicht
mehr vom Papst geschrieben und dass er in eigentlich nicht recht
passender Weise mit des letzteren Bene valete verbunden ist^). Ausser-
dem wissen wir noch von zwei Papyrusprivilegieu des Papstes. Das
eine von 1037 für Silva Candida (Jaffe-L 4110) hat Gregor IX. trans-
sumirL Von dem zweiten, das in den fixesten sowol bei Jaff^ wie
in der neuen Auflage nicht verzeichnet isfc, gibt Muratori^) nach einem
zu seiner Zeit im Besitz des Uberto Benvogliento zu Siena befindlichen
Manuscript des Sieneser Historikers Titius, der im Anfang des 16. Jahr-
0 S. oben S. 21. >) Nicht von dem Scriniar Johannes, wie Wattenbach
Neues Archiv XI, S89 annimmt. Dieser hat viehnehr den Text beider Urkunden
geschrieben. *) Ausserdem haben wir in Bezug auf Benedict IX. eine sehr
bemerkenswerthe Urkunde im Archiv des Domcapitels von Florenz (Original auf
Pergament). ^Es ist ein von Bischof Atto (nicht Otto, wie Pflugk-Harttung ihn
beharrlich nennt) von Florenz an den Papst gerichtetes Schreiben: (Sanotisaimo
et omni veneratione colendo domino nostro beatissimo papae Benedicto nono opere
et nomine. Atto sanct^ Florentin^ QCclesiQ episcopus perpetuum in domino fa-
mulatum), durch welches er die Bedtzungen und Rechte seines Capitels bestfttigt
und den Papst um seinen Schutz ftlr dasselbe ersucht. Auf die Datierung (1086,
a.Benedioti 4, Chuonradi 10, Nov., ind. 5) folgt in ganz anderer, sehr unbeholfener
und wahrscheinlich vom Papst selbst herrührender Minuskelschrift: t ego Bene-
dictus sanctQ oatholice et apostolice (c übergeschrieben: aplice) Romane ecclesiQ
prae[8ujl seoundam praelibatam petitionem filü nostri Attonis | (neue Zeile) epis-
oopi confirmans hoc (h übergeschrieben), sab defensione sanctQ Romano edesie (!)
nostra nostrorumque successoruni pontifioum praediotam canonicam susoepi. Unter
der Unterschrift des Papstes stehen links diejenigen der Bischöfe Petrus von S.
Rufina, DominicuB von Labico, Johannes von Portus, dann verschiedener Floren-
tiner, rechts di^enigen des Benedictas archiminister sanct^ Romano ecclesi^
dann der rOmischen Diacone Petrus und Leo und wieder verschiedener Florentiner.
Endlich ganz unten steht die Unterschrift des Rozo sanctQ FlorentinQ ecclesiQ
diaconus usw., der die Urkunde geschrieben hat. Ein Siegel ist nicht vorhanden
und war nie an der Urkunde. ^) Antt Italiae III, 6S8.
Papyrus und Pergament in der päpstlichen Kanzlei eic. 29
handerts gelebt haben soll, Euüde. Es betraf die Entscheidung eines
Streites zwischen den Bischofen Bonizo von Toscanella und Godizo
Yon Castro^) und hatte die Datumformel: datum III kalendas Aprilis
per manum Petri diaconi cardinalis et cancellarii sanctae sedis apostolicae,
anno X domni Benedict! papae, gehört also zu 1042, nicht zu 1043,
wie Muratori annahm. Von dieser Urkunde (oder sind vielleicht mehrere
gleichen Datums anzunehmen?) sagt nun Titius: has bullas inter-
pretandas accepi, litteris Langobardorum et in papyro conscriptas,
quae in sanctae Soauensis ecclesiae arckiYÜs oonditae serrantor. Spatere
Angaben über den Verbleib der Urkunde sind mir nicht bekannt ge-
worden; es lohnte sich yielleicht, demselben nachzuforschen.
Von Gregor VL haben wir überhaupt nur sechs Urkunden, davon
zwei Originale auf Pergament^); über Papyrnsprivilegien dieses Papstes
haben wir keine Nachrichten» wie denn von da an überhaupt die
sicheren Angaben über die Verwendung dieses Schreibstofifos immer
seltener werden. Auch für die Zeit Clemens II., von dessen fünf Per-
gamentoriginalen wir schon sprachen, sind solche nicht vorhanden*
Dagegen ist unter Leo IX., in dessen Kanzlei, wie bekannt, das Per-
gament der übliche Schreibstoff war, doch ganz vereinzelt auch noch
Papyrus verwandt worden. Eine Papyrus-Urkunde f&r Portus, dessen
Bischöfe überhaupt darauf gehalten zu haben scheinen, sich ihre Pri-
vilegien so lange wie möglich auf dem altehrwürdigen Schreibstoff
verbriefen zu lassen, hat wiederum Gregor IX. transsumirt (Jaff^L
4168) und ein zweites Papyrusprivileg für das Bisthum Puy war noch
im 18. Jahrhundert vorhanden >). Das letzte Zeugnis für die Ver-
wendung von Papyrus in der papstlichen Kanzlei ist endlich das Trans-
sumpt einer Urkunde Victors IL für Silva Candida von 1057 (Jaffi^L
4366) wiederum durch Gregor IX. Sehr bemerkenswerth aber und
meines Wissens bisher nicht beachtet ist, dass unter den beiden letzten
I^^ten mit der ausnahmsweise erfolgen Verwendung des alten Schreib-
stoffes auch die Beibehaltung der alten, im übrigen unter Leo IX.
modificirten Protokollformein Hand in Hand ging. Hat Leo IX. be-
kanntlich an Stelle des alten Bene valete ein Monogramm gesetzt, bei
dessen Herstellung der Papst selbst nicht betheiligt war, und die päpst-
liche Unterfertigung in die neu eingeführte Bota verlegt, so haben
die beiden von Gregor IX. transsumirten Papyrusprivilegien Leos IX.
<) Bonizo von Toscanella ist 1087 noch designatus episcopus, JafR^-L 4110,
als Bischof 1044 und 1050 nachweisbar Jafit§-L 4114 und Mon. Germ. SS. iV, 607.
Godizo ist sonst unbekannt und füllt eine Lücke in der Bischofsreihe von Gastro
ans. >) 8. oben S. 21. <) Bibl de TEcole des chartes 1876 8. 109.
30 ßresBläil.
and Victors IL weder Bota noch Monogramm, dafür aber noch in alt-
herkömmlicher Weise das aasgeschriebene f Bene yalete.
Beflage.
Johann XVlli. hestäügt die CHUer und Rechte dee Kloeiere 8. Ougat
in der Qrafechaft Barcelona.
1007 November.
Aus d&m Original im Archivo de la eoroma de Aragon tm Barcelona, ergäntt
aui dem Chart. S. CkieupkaÜ ebemda. Die au$ dem Oopialbudi ergdingtm Stellen eind
eingeilamm^ri. — Big. Jagl^L 3956.
(Johannes episcopas serms servorum dei dilecto filio Odo, religioso
episcopo atqae abbati renerabilis^) monastepii sancti Cacafati martiris
fundato in comitata Barcelonensis in loco qui dicitar Octaviano et per
te in eodem yenerabili monasierio taisqae sacessoribas abbatibus im-
perpetaam. Qaoniam concedenda sunt, que rationabilibas desiderüs
pertinere nosoontor, nostri apostolatas aactoritas ad roborandam "piam
fidelium deyotionem in prestandis priWlegiis debet minime abnegarL
Igitur ezcellentie tae laudabilis mansuetudo posiularit a nobis, qua-
tinus apoetolica auctoritate per hoc priyilegiam concederemas et con-
firmaremas tibi taisque sucedsoribus in perpetaum sapradictom mo-
nasteriam cam omnibus sais adiacentüs et pertinentiis, com omnibus
finibas terminisque sais. Et ideo tuis püs desiderüs fiiTentes nostra
apostolica aactoritate decemimos id ipsam pre&tam sancti Gacuph^tis
martiris monasteriam cam omnia saa pertinentia amodo et asque in
finem secali at nullias alterias iari et dieioni submitatar, nisi sab tua
taoramque sacoessoram abbatibas in perpetaam. Gonfirmamns namqae
tibi et saccessoribas') tais abbatibas predictam monasteriam cam his
terminis et adiaoencüs sais et cum omnibas qae inferias continentar.
Id est: ipsam alaadem qai est in circaita monasterii; a parte orientis
terminat com terminos Tel inlra terminos de Gerdaniola, a parte rero
meridie affirontat in ipsa serra qaam') dicant Gerola Tel Acatellos siTe
in alaadem sancti Petri monasterii paellaram et in terminos de Agaa-
]onga| de occidente namqae parte similiter affirontat in terminos vel
infira terminos de Agoalonga Tel de oastrnm BiTorabiOf de parte Tero
circi affirontat in terminos Tel infira terminos de Terracia Tel de castro
BiTorabio et in Tillas qai dicant Melanos. Cellam sancti Felicis cam
terminis et adiacentüs sais et ipsam alaadem de Bodigari qui fiut de
Antoni filius Ildemari quod ta ipse per cartam donationis donasti in
preCato monasterio. Et in alio loco infira terminam de castro Era-
^ yenerabili Ood. >) succeeBoreB Cod.f guocesaoribus YU. >) q Cod.
Papyrnfi xmd Pergament in der päpstlichen Kanzlei et«. 31
primiano eocdesie sancte Marie et saucti Petri eam ipso paio qaod
dicunt Gastram Felix cum temiinoB ^) et adiaeenciis suis et ipsom
alodem de Gaiano yel de Sales et ipsam alaadem qood habet de Monte
Petroso usqae ad mare et asqae in flumen Lubrioato cum tenminis et
adiaeenciis saia Et infra terminum de eastrom Geroilione oellam sancte
eracis et sancti Sil?estri cum terminis et adiacentiis suis simal cum
alüs alaodibns qni infira terminos supranominata sunt Et infira t^-
minos de castrum Subiratis cellam sancte Marie et sancti Johannis
quod dicant Monasteriolum com terminis et adiaeentiis suis et ipsum
alaadem qni dicant Spicellos cum terminis et adiaeentiis suis et castrum
qui dicunt Mazchefa cum terminis et adiacentiis suis simul cum eodesia
sancti Petri ibidem fundata cum dedmis et primiciis et oblationes
fldelium et ipsum alaudem qui dicitur de Gastelet qui est infm ter«
minos de predicto Castro Maschefii yel de Apiarias cum terminis et
adiacentiis suis et cellam sancte Marie simul cum ipsas fontes qui est
infra terminum de Apiaria vel de Clarmonte cum terminis et adiac^itüs
suis. Et infira terminos de castrum Inolerdula ad ipsas) turres Bizaes
ipsum alaudem qui fuit de Bonofilio (vel de ProYisio) et ipsum alaudem
de Aninione (qui fiiit de) Maior et ipsum alaudem qni est in Maori-
niano qui fuit de Petrario et de Teudisclo iudice sive de Baio et
ipsum alaudem (qui dicunt Yillam de) Lupo qui fuit de Teudisclo iudice
cum terminis et adiacentiis suis. Et ipsum alaudem qui fuit (de Seniofiredo
lerita. Et infi») terminum de Castro sancti Stephani cellam sancti St^hani
cum terminis et adiaeentiis suis et cellam (sancte Olibe cum terminis
et adiaeentiis suis, in longitudine) de yilla Domenio usque ad mare
simul cum ipsos stagnos et in lati(tudine de ipsa gaardi)a de Bagnarias
usque in villa Domabuis. Et infira terminos (de castrum Fonterubio
et de) Monte acute et de Piniano (et de Ee)rol ipsum alodum quod
ibidem dedit Ansulfus. Et infira terminum de castrum Yiti ipsum
alaudem quod ibidem dedit Aizius (et Druda femina. Et in Monte)
Oloida yel infira eius terminos ipsam turrem cum ipso alaudem quod
ibidem dedit Bonofilius. Et in Duodecimo siye in Mizano et in(fira
muro civitatis) Barcellone ipsos domos cum ipsas curtes et ortos et
ortales yel qaan(tam infira territorios de predicta civitate predictus
mon)a8terius habere^) Videtur. Et ipsum alaudem de Toldelli cum
terminis et ad(iacentÜB suis) sive ecdesiam sancti Laurentii et sancti
Stephani qui sunt fiindatas in monte qui vocatur') sancti Iiaurentii
cum omnia que abere^) videntur. Et cella sancti Felicis qui est in
Valrano cum terminis et adiacentiis suis vel quantum Adsisterius habet
*) sie Ot., 8. unten. ') q u Or. *) sie Or. s. oben.
32 Bresslan.
infira terminos de Terracia yel de CSa8t(ellare et in Arraona et in) Bar«
barano et in Palacio Auozidi yel infra eins terminos et in Gaua-
lilias et in yilla Mogoda Tel infra eins terminoB et in paiatio Saladani
vel infra eins terminos et in Galidas yel infra eins terminos et in
paiatio de Aries yel (infra eins terminos et in Lizano superiore et
8abte)nore et in ipsa parrochia de Pariete yel infra eins terminos et
in (MoUiedo) yel infra eins terminos et in Gallegos yel infra eins
terminos. Et ipsum alaudem de Plegamanus cum terminis et adia-
centüs suis sicut Bonofilius ibidem donayit, et ipsum alaudem de
Resciaco cum terminis et suis adiacentiis sicut Borellus comes ibidem
donayit, et ipsum alaudem quod (predictus monasterius habet in) Bet-
tilona yel infra eins terminos et in Palumbare yel infra eius terminos et in
Orta yel eius terminos et iuxta Biyopullo et in Palatiolo yel in eius ter-
minos et in yalle de Ariolfo yel infra eius terminos et in villa Grano-
iarios yel infra eius terminos et in L(aurona yel) infra eius terminos
et in (Gorrone superiore) yel subteriore yel infra eorum ten^inos et in
Meseserata^) yd, infra eius terminos et in Sam(aluz) et in Ganoyas yel
infra eorum terminos et cellam sancti Genesii et sancti Martini et
sancti Felicis qni sunt ab ipsa cute') cum terminis et adiacentüs suis
et yillam qui dicitur Bi£A cum terminis et adiacentüs suis et yillam
V(ita)minea qui yocatur^) Paiatio cum terminis et adiacentiis suis et
cum ipsas ecclesias sancti Stephani et sanctae Marie qui ibidem sunt
fundatas cum dedmis et primitiis et oblationes que ad ipsas ecclesias
pertinent, et yillarem qui dicitur Telberti cum terminis et adiacentiis
suis et cellam sancti Oenesii et sancte Eulalie qui yocatür^ Monasterium
siye Tapiolas cum terminis et adiacentiis suis et yalle Gregoria
cum ter(minis) et adiacentüs suis et yallem Udefredi (cum terminis) et
adiacentiis suis. Et in comitatu Menresa castrum (Tlariana cum ecclesia
sanctae Marie que ibidem est cum terminis et adiacentüs et cum deci-
mis et primitiis suis et sanctae Marie qui est cella iuxta Agolada cum
terminis et adiacentiis suis et cellam sancti Felicis qui est iuxta castrum
Odelino. Et in comitatu Ausonensi omnes alodes quod prefatum mo-
nasterium ibidem habere yidetur cum terminis et adiacentiis suis. Et
in comitatu Gerundensi ipsum alaudem qui fuit de Landrico abbate
qui est in Esterria. Decimis^) et primitiis et ofolationibus de iam dictis
ecclesiis et monasterium suprascriptum et alaudibus cum Omnibus fini-
bus terminis limitibus et adiacentiis eorumque pertinentiis, quantum
hodie ipsum monasterium infra hos comitatus superius scriptos habet
•) So Or. Meserata im Copialbuch. «j So Or. fQr curte. «) Vgl N. 2
8. 31. ^) Hier tritt der Diotator in die Conetruction des ersten Sataes der
Dispositio confirmamns cum onmibus que inferius oontinentur wieder ein.
Papyrus und Pergament in der päpstlichen Kanzlei etc. 33
et auxiliante deo adqui8itura8(erit), a presenti sexta indictione ipsum
mouasterium yillas et alodes decimas et primitias qae dadum habuit
et ecdesias cum omnibus eorom pertinentiis, ut superius legitur, in
perpetuom per hoius pririlegii seriem stabilimns tibi toisque subeessoribus
abbatiboB detinendum et dei cum timore regend um et dispensandum.
Ita nt nuUus umquam regum, nuUus episcoporum nuUusque hominum
in quolibet ordine et ministerio constitutus audeat moleste causis eius-
dem monasterii incumbere nee homines illorum per ullam causam
distringere. Et hec omnia ut superius iussimus ita in perpetuum
persistant Statuentee apostolica censnra sub divini (iuditii) obtestatione
et anathematis interdictione ut nulli umquam nostrorum suecessorum
pontificum presumat aliquit yim aut inyasionem in rebus ipsius mo-
nasterii facere. Post vero obitum abbatis nemo ibidem abbatem con-
stituat, nisi quem consensus et comunis Toluntas fratrum ex ipsa
congr^atione elegerit secundum domini et sancti Benedicti regulam,
si ibi dignus inyentus fuerit. Nullumque premium sive donum pro
consecratione illius aliquis accipere contendat, et si eum gratis epis-
copns ordinäre noluerit, ad cuius diocesim ipse pertinet locus, yel a
nostra Bomana matre ecclesia yel a cocumque^) yenerit episcopo per
nostram auctoritatem libere ordinetur. Si quis autem quod non ob-
tamas ne&rio ausu presumpserit hec qae a nobis ad honorificentiam
domini nostri Jesu Christi pro stabilitate iam dicti monasterii statuta
sunt transgredi, sciat se anathematis yinculo innodatum et cum diabolo
et Omnibus impiis aeterni incendii atroc^ssimo supplicio deputatam. At
yero qui pio intuitu custos et obseryator extiterit, omnimodam bene-
dictionem gratiam omniumque peccatorum absolutionem et celestis yite
beatitadinem cum sanctis et electis a missericordiosissimo domino deo
nostro consequi mereatur in secula seculorum. Scriptum per manum ....')
notarii regionarii et scriniarii sanctae Bomanae ecclesiae in mense
nobembri et indictione suprascripta sexta. f BENE
VALETE.
■) So Orig. *) Ltkoke für d^n Namen des Notars.
Mitthdiliuisen IX.
Die ,,monasteria^^ bei Agnellus.
Von
Franz Wiokhoff.
Das Wort moiiasterium, das ursprünglich im Gegensatze zu
coenobium fbr die Zelle eines einzelnen Mönches im Gebrauch war>),
hat diese Bedeutung bald rerloren. Schon vom vierten Jahrhunderte
an begegnet es regelmässig für die gemeinschaftliche Wohnung der
Beligiosen^), eine neue Bedeutung, die es beibehält, gerade so wie das
später in üebung kommende claustrum und unser Kloster neben
der Gesammtheit der Baulichkeiten auch noch im übertragenen Sinne
die in denselben wohnende Genossenschaft bezeichnend. Jedoch be-
merken italienische Antiquare, Lexicographen und ihnen folgend neuere
Kunsthistoriker, dass sich Ton dieser gewöhnlichen Bedeutung eine
beachtenswerthe Ausnahme findet, dass das Wort von Agnellus in
seinen Biographien der Bischöfe von Bavenna für kleine Kapellen,
bestimmt zum Begräbnis der Bischöfe und anderer vornehmer Per-
sonen gebraucht wird, also eine bestimmte architectonische Form be-
zeichnet, die mit jener eines Klosters nichts zu thun hat.
Neben so vielen kunsttechnischen Ausdrücken von schwankender
Bedeutung im mittelalterlichen Latein würde man selbst über die je-
weilige Bedeutung eines so häufig vorkommenden Wortes wie mo-
nasterium in Ungewissheit sein, wenn man es bei einem Schriftsteller,
der selbst Dilettant in Architectur, wie kein zweiter im frühen Mittel-
alter Verständnis und Vertrautheit mit den Werken der bildenden
Kunst zeigt, in einem von der gewöhnlichen Bedeutung abweichenden
>) Die Stelleu aus Cassian, Isidov etc. bei Du Gange. ^ Wenu noch auf
der röiniflchen Synode von 826 »Abbatee per Coenobia vel, ut hoc tempore nun-
cupantur Monasteria, tales constituuntur* der alte Gegensatz hervorgehoben er-
scheint, 80 geschieht das nur, um das schon .schwer verständliche, formelhaft ge-
brauchte Wort, coenobium zu erklären.
Die »monasteria* bei Agnellus. 35
Gebrauche fände; einem abweichenden Gebrauch, für den es bisher
nicht gelungen ist, irgend welche Gründe aufzufinden. Für Grab-
kapelle wäre dem Agnellus memoria yiel näher gelegen, wenn er
schon das romische coemeterium nicht gebrauchen wollte. Bacchini
hat in seiner Ausgabe des Agnellus im Gommentar zum Leben des
Johannes Angeloptus zuerst auf diese Bedeutung von monasterium
aufinerksam gemacht^). Ihm kam es zunächst darauf an, in der da-
mals yiel behandelten Frage, ob in den altchristlichen Basiliken be-
graben werden durfte, zu entscheiden, indem er gegen Muratori f&r
das Verbot, das gegen das Begräbnis in Kirchen bestanden haben
soll, eintritt Er hebt zuerst hervor, dass Agnellus durchaus zwischen
basilica und monasterium Unterscheidet, ferner dass im Gegen-
satze zu basilica, die mit ecclesia gleichbedeutend gebraucht werde,
monasteria jene Orte seien, die, zum Gottesdienste geweiht, doch dem
Priyatgebrauche vorbehalten waren und nicht dem Besuche der Christen
beiderlei Geschlechtes ofien standen. Andere nennten diese Orte ora-
toria oder sacella. Weil es nun nicht erlaubt war, in den Basiliken
selbst zu begraben, habe man besondere Heiligthümer erbauen müssen,
um dort besonders hervorragende Mitglieder der Gemeinde beisetzen
zu können. Diese Ausführungen, von Bianchini weit ausgesponnen,
wobei auf unpassende Weise Stellen aus Gregor von Tours und Pau-
linus Ton Nola herangezogen werden, bekamen durch ihre Aufnahme
in das Wörterbuch des Du Gange allgemeine Verbreitung. In diesem
knappen Fassung bei Du Gange: »Monasteria Agnello dicuntur
capellae seu sacella circa basilicas aedifieata, in quibus defunctorum
Corpora sepeliebantur cum ea intra basilicas sepelire nondum liceret. *
haben sie augenscheinlich auf alle späteren Schriftsteller über raven-
natische Architectur eingewirkt. So sagt Quast'), «es beschloss Galla
Placidia — eine eigene Grabkirche (monasterium, wie Agnellus
diese Art Kirchen benennt) zu erbauen", Bahn*): »Auch in Bavenna
erhielten die Bischöfe ihre eigenen Grabkirchen (Monasteria nennt sie
Agnellus) in der Classis. ' F. X. Kraus kommt in seiner Bealencyklo-
pädie der christlichen Alterthümer im Artikel monasterium auf die
Bedeutung bei Agnellus:^) » Kleine Heiligthümer und Kapellen, welche
an die Basiliken gebaut sind."
I) Agnelli, Über Pontificalis illustravit D. BenedictuB Baccbimus 1, 298 f. ;
wieder abgedruckt von Muratori SS. Rer. Ital. 2, 70 c. III. •) Quast, Die alt-
christlichen Bauwerke von Ravenna p. 10. *) J. R. Rahn, Ein Besuch in Ra-
▼enna, in Zahns Jahrbüchern für Kunstwissenschatt 1, 171. *) F, X, Ki-aus,
RealencyklopSdie der chrlBtlichen Alterthümer II, 412.
Ö6 Wickhof£
Ohne auf die Frage, ob ein durchgehendes Verbot, in den Basi-
liken zu begraben, je erlassen wurde, hier einzugehen, sei nur auf
die Dialoge Gregors hingewiesen^), aus denen herrorgeht, dass, ob-
schon der Papst und ein Theil seines Clerus gegen diese Art des Be-
gräbnisses sich aussprachen, das Verbot in Born dennoch keinen durch-
greifenden Erfolg hatte. Später scheint man dennoch so viel erreicht zu
haben, dass wenigstens in der Confessio, wo der Körper des Heiligen
ruhtft, kein andrer beigesetzt werden durfte'). Verschiedene Synodal-
beschlüsse begünstigen bald eine strengere, bald eine lockere Praxis^).
War das Verbot aber auch anderswo nicht gegeben oder nicht be-
folgt, für Bavenna kann es niemals Geltung gehabt haben. Dort
wurden die Bischöfe in den Kirchen und zwar in den verschiedensten
Theilen derselben begraben. Neo XVIIL, um von den älteren Bischöfen,
deren Begräbnisorte nicht sicher bekannt waren, zu schweigen, in
der Apostelkirche hinter dem Petrusaltar ^); Exuperantius XIX. in der
Kirche ier heiligen Agnes entweder hinter dem Hochaltar^) in der
Apsis oder vor demselben im Schiffe^); Johannes XX. im Kirchen-
schi£Fe von S. Agatha vor dem Hochaltäre^). Petrus Ghrisologus XXL
bestimmt selbst als Ort für sein Grab den Baum vor dem Bischofs-
stuhle in der Petriana in Classis^). Aurelianus XXIL wird wieder im
Schiffe der Apostelkirche und zwar neben dem Ambo begraben. Bei
dieser Gelegenheit bezeichnet Agnellus auch den Ort von Neos Grab-
stätte näher. Der Körper lag zuerst im Schiffe und wurde später in
die Apsis übertragen^). Maximian XXVI. lag wieder, wie es scheint,
•) IV. 60—56. •) Liber DiumuB, ed. Rorifere, Formula XI, XXIV, XXVL
^ Vgl. darüber Hefele, Eirchengeschichte 8, 18. «) Sepultos olim in baailica
Apostolorum ante altare beati aposioli Petri. Agnellus ed. Holder-Egger. SS.
rer. Long. p. 298 c. 89. ») Für die Bedeutung von ante altare und post
a 1 1 a r e bei Agnellus ist folgende Stelle entscheidend » ante altare, subtus pirofireti-
cum lapidem ubi pontifez stat, qoando missam canit.« Agn. a. a. 0. p. 2S9 c. 28,
aus der hervorgeht, dass Agnellos unter »ante altare* den Raum zwischen
Altar und Apsis versteht, also was wir hinter dem Altare nennen würden. »Post
altare« ist dann der Raum im Mittelschiffe vor dem Hauptaltare. *) s. e.
in jam dicta basilica s. Agnelis martiris ante altare sub porfiretico lapide
alii dicunt post altare subtus porfiretioo lapide. Agn. a. a. 0. p. 297 c 29.
') 8. e. in praedicta s. martiris Agathae basilica post altare. Agn. a. a. 0.
p. 808 0. 44. *) Coementarii vero post sedem ipsius ecclesiae paraverunt
celeriter sepulorum in loco ubi ipse praeoepii Agn. a. a. 0. 816 c. 62. Mit »post
sedem* bezeichnet Agnellus hier den Raum zwischen Bischofestuhl und Altar
in der Apsis, denselben, für welchen er sonst den Ausdruck »ante altare* ge-
braucht •) s. e. in eccleda djpostolorum juxta anbonem non longe a tumolo
ubi beatus requiesdt Neo, ante quam a nobis liTeonis corpus ad sedem trans-
latus fiiisset Agn. a. a. 0. p. 818 c 66.
Die »monasteria* bei Agnellos. 37
zuerst im Schiffe^), da sein Körper im 9. Jahrhunderfc in die Apsis,
einen Platz, der f&r würdiger muss gegolten haben, übertragen wurde ^).
Agnellus XXVII. hinter dem Altar der Kirche S. Agatha, Agnellus
der Schrifteteller las noch sein Epitaphium an jener Stelle >).
Waren also in allen Theilen der Kirchen Bavennas Bischofsgräber
Torhanden, so &llt der Grund, den Bianchini f&r die Erbauung der
monasteria angibt, und der ihm yiel&ch nachgeschrieben wurde,
dass sie f&r Bischo£9graher gebaut wurden, weil in den Basiliken nicht
bqpraben werden durfte, weg. Aber selbst wenn ein solches Gesetz
bestanden hatte, würde man noch nicht zur Aufführung jener mo-
nasteria gezwungen gewesen sein. Es war ausserhalb der Kirche
ein Baum vorhanden, der häufig zur Beisetzung der Bischöfe benützt
wurde, der Nartex; Agnellus hat dafür das Wort «ardica*. Diese
Vorräume der Basiliken in Glassis werden besonders bevorzugt.
Petrus XXVIIL wird im Jahre 578 in der Ardica der Kirche des
heiligen Probus in Glassis begraben^) und in der Ardica der Kirche
des h. Apolinaris ausserhalb der Mauern von Glassis eine grössere
Anzahl: im Jahre 606 Mazianus XXX. &), 633 Johannes XXXII.«),
671 Maurus XXXIV. ^ und 691 Theodor XXXVL»). Am selben Orte
werden auch die anderen Bischöfe des 7. incL 8. Jahrhunderts, als
deren Begrfibnisort Agnellus nur im allgemeinen die Kirche S. Apo-
linaris angibt, beigesetzt sein.
Wenn aber auch Biancchinis Begründung fälsch ist, an der That-
sache, dass von Agnellus monasteria genannte, geweihte Orte zum
Begräbnis von Bischöfen gedient haben, wird deshalb nichts geändert.
Sieben derselben finden wir wirklich in solchen Gebäuden beigesetzt.
Florentius Xim. lag im monasterium der heiligen Petronilla, das
an die Apostelkirche anstiess^), Liberius XV. im monasterium S.
Pelionis**0» Petrus XVII. im monasterium S. JacobiinderPetriana^^),
Ecdesius XXIIL"), Ursicinus XXim.i») und Victor XXV. i*) neben-
einander im monasterium der Heiligen Nozarius und Celsus in der
Kirche S. Vitale, Johannes XXIX. endlich wurde 595 im monasterium
^) 8. 6. in baälica s. Andreae apostoli iuzta altare, ubi barba praedidd
^postoli condidit. Agn. a. a.0. p. S82 c. bs. *) Ebendortp. 882 c 84. *)8. e.
in eccleaia s. Agathae martins ante altarium p. 886 c. 91. ^) p. 841 c. 79.
») p. 844 c, 108. «) p. 848 C. 107. ') p. 852 c 114. «) p. 860 C 124.
*>8. e. inmonasterio s. Petronillae haerens muris ecclesiae apostolorum p. 288
c 21. *«) p. 288 c. 22. II) p. 291 c. 26. ") 8. e. in ecclesia beati Vitaüs
martdris, infra' monasterium 8ancti Nazarii ante altarium, in medio locojuzta
oorpos binc beati ürsicini antistitis et inde beati Victoria , in medio antem iste.
p. 819 c. 59. «») p. 824 c. 65. «*) p. 825 C 66.
38 Wickhoff.
der HeUigen Marcus Marcellus und Filicula in der Kirche S. Apoli-
naris in Glassis begraben ^). Auch vornehme Laien ruhten an solchen
Orten. Wenigstens glaubte man das zu Zeiten des Agnellus von Galla
Plat'idia«). Sicher waren der Exarch Theodor und seine Gattin Ageta
immonasterium S. Mariae ad Bluchemas^) und Deusdedit, ein
Mann, der sich durch fromme Stiftungen Terdient gemacht hatte, im
monasterium der h. Enfemia begraben^).
Wollten wir uns eine Vorstellung von der Gestaltung und den
etwaigen anderen Zwecken dieser Baulichkeiten machen, so begegnen
wir manchen Schwierigkeiten. Es ist nicht leicht, zu sagen, welche
Stellen des Agnellus, in denen er von monasteria spricht, heranzuziehen
wären, weil es keineswegs ausgemacht ist, wann er damit eine Grab-
kapelle bezeichnen will. Bei den oben angezogenen Stellen, die von
Beisetzungen handeln, scheint ein Zweifel nicht berechtigt, dag^en
aber ist eine Reihe anderer nachzuweisen, wo monasterium auch
bei Agnellus nichts weiter als Kloster heisst. Zunächst solche, wo
von einem Abbas monasterii die Bede ist^), was nichts anderes
als den Vorstand einer klösterlichen Genossenschaft bezeichnen kann.
Dazu kommt die Erwähnung eines Klosters in der eingehenden Er-
zählung von der Erhebung des ravennatischen Clerus gegen den Bischof
Theodor. Am Weihnachtsabende sucht der Erzpriester, der wie der
Bischof den Namen Theodor trägt, den Erzdiacon Theodor im mo-
>) p. 842 0. 98. «) p. 807 c. 42. «) p. 354 c. 115. *) p. S82 c. 168.
^) a. Agnellus bezeichnet sich selbst als Abt des Klosters S. Mariae ad Blachernas
oder des Klosters b. Bartolomei: Dum in monasterio meo b. et semperV. M.
quae vocatur ad Blachernas residerem, a. a. 0. 290 c. 26; ad monasterium
S. M. qui vocatur ad Blachernas ubi deo volente ego abba existo, p. 856 c. 119;
derselbe Wortlaut p. 882; Iste monasterium, qui yocatur ad Blachernas ad
Andream largivit presbiterem; Iste (Felix XXXVIII.') monasterium beati
Bartolomei, ubi ego Deo fkvente abbas, praefuit, p. 866 c. 186; et Georgio
pontifice per pauca annorum curricula sine causa privatus a hoc monasterio
fui, p. 866 c. 186; post aditiim monasterii mei, domni beati Bartolomei,
p. 82i^. c. 64; Quam post modum Sergius diaconus, abba monasterii s. Bar-
tolomei apostoli, ubi praedictus pontifex (Felix) abba et diaconus et istius sedis
yconomus fuit, ubi Deo juvante post praedictum Sergium diaconum ex ejus lar-
gitate nunc a divinonutu abba existo, p. 874 c 149. — b. Aebte anderer Klöster :
Sed et de Johanne abbate monasterii sancti Johannis, trans Cesaream in du-
dum Classis, quod vocatur ad litum, non praetermitamus , p. 868 c. 13; Jo-
hannes abba monasterii s. Donati, qui vocatur in Monterione, p. 882 c. 162;
£x monasterio b. Apolenaris abba fuit (Gratiosus) quod est fundatum non
longe ab ecclesia s. redemptricis Crucis ad Monetam veterem, p. 888 c. 164; De
monasterio sancti Apolenaris quaeritus est (Reparatus) hie Bavenna — exinde
abba fuit, p. 858 c. 115; (Martinus) de monasterio beati Andreae, quod situm
est non longe ab ecclesia Gothorum, archidiaconus huius sedis erat.
Die »monasteria* bei Agnellus. 39
uasterium des heiligen Andreas auf. Er klopft an die Thüre, Diener
ofihen und, nachdem sich die beiden kirchlichen Würdenträger be-
sprochen haben, heisst der Archidiacon sich alle Priester des Hauses
yersammeln^). Daraus geht hervor, dass wenigstens die monasteria
unter einem geistlichen Würdenträger der Diöcese (wir sehen das
Andreaskloster immer TOm Archidiaconus , das Bartolomeuskloster
von einem Diacon geleitet) von einer grösseren Anzahl von Geist-
lichen, sowie von dienenden Personen bewohnt waren. Der weitere
Verlauf des Berichtes über jenen Aufstand macht uns noch mit einem
anderen in Bezug auf die ravennatischen Klöster wichtigen umstände
bekannt. Der Exarch Theodor, bemüht, die Buhe wieder herzustellen,
hat eine Versammlung des ganzen Clerus von Bavenna einberufen,
auf der ihm eine Aussöhnung herbeizuführen gelingt Von dieser Ver-
sammlung kehren alle, wie Agnellus fortfahrt, freudig in ihre Klöster
zurück'). Der gesammte Clerus von Bavenna war also in^m onasteria
aufgetheilt, sei es, dass hier das von Augustin im Abendlande ein-
geführte reguläre Leben der Gleriker eine besondere Ausbildung fand^),
oder dass bei der nahen Beziehung zu Coustantinopel griechische Sitte
unvermittelt einwirkte.
In der von Agnellus inserirten Constitution des Bischofs Felix
(526 — 530) können monasteria nichts anderes als Männer- und
Frauenklöster bedeuten^), so wie in dem Praeceptum, das Bischof Be-
paratus in Coustantinopel erwirkte*), und in der grossen Prophezeiung
von der Zukunft Bavennas^).
Wir würden somit bei Agnellus zwei Bedeutungen des Wortes
monasterium annehmen können, einmal die als Kloster, welche er
mit allen zeitgenössischen Schriftstellern gemein hat, dann jene einer
ausgezeichneten Orabkapelle, wenn nicht in einem Falle das Wort
0 Tunc TheodoruB archipresbiterum ivit ad Theodonim archidiaconum, con-
sobrinum suum, inmonasterio s. Andreae apostoli, quod est fnndatum, non
longo ab eccleBia Gothomm, prope dotnum quae vocatur Masiniana. Pulsante eo
oetiiiin ianua venerant iamuli domum, percussorem ligni inquirere — Et ingreaeus
in praedicto monasterio locuti sunt inter se mutuo — Omnes presbiteros istius
aedis ad me concurrant — p. 857 c. 121. *) — et perrexerunt omnes laeti ad
monasteria sua« Agnellus p. 859 c. 128. *) »monesteria clericoram* nennt
Angtifltin solche Klöster. *) Monasteria vero virorum sive ancillarum Dei ab
episcopo ordinentur ut omnibus ratio, iustitia, pait et disciplina servetnr, p. 821
c. «0. ») Et iterum statuit et decrevit, sive ex ecciesia sive ex monasterio
▼el commenditos ipsius ecclesiae aut strutores vel stauroferi a quocamqne iudice
aut exactore ant qualibet potestate essent subjecti nisi tantumodo pontifici aut
reetori ecclesiae, p. 854 c. 115. *) Eterunt monasteria disrupta, et ecciesia
exterminabunt) p. 885 c. 106.
40 Wickhofi
für dasselbe Gebäude in beiden Bedeutungen erschiene. Agnellus
erzählt, der Exarch Theodor habe täglich das monasteriums. Mariae,
dem Agnellus als Abt vorstand, besuchte, um dort seine Andacht zu
verrichten und in demselben monasterium ruhe er mit seiner Gattin ^) .
Der nächsten Erklärung, jene ausgezeichneten Frommen seien, wie es
auch anderswo üblich war, in bestimmten Theilen der Elostergebäude
begraben worden, und die angenommene Bedeutung von Gxabkapelle
habe demnach zu entfallen, so dass das Wort auch bei Agnellus überall
nur Kloster bedeute, dem ein Abt vorsteht und in dem Beisetzungen
stattfinden konnten, steht vorläufig noch entgegen, dass B ia n cchi n i und
seine Nachfolger für ihre Annahme der Grabkapellen sich aufstellen des
Agnellus stützen konnten, die von der Lage und baulichen Form des
monasterium handeln und die eben auf eine besondere Kapelle zu
deuten scheinen. Zuerst wäre die Stelle in der vita Maximiani zu
untersuchen, weil Biancchini von ihr ausgeht], und weil sie die aus-
führlichste Beschreibung enthält Der Bischof hatte die Kirche des
heiligen Stefan gebaut, dieselbe mit einem reichen Schatze an Re-
liquien bedacht, das Tribunenmosaik ausführen lassen und der voll-
endeten Kirche zwei kleine monasteria angefügt'). Aus der Erwähnung
der in Steinmosaik ausgeführten Inschrift immonasterium auf der
Männerseite geht hervor, dass sich das andere monasterium
auf der Frauenseite befunden habe. Bei der Petriana zu Classis
waren ebenso die monasteria mit den Seiten der Kirche aber zu-
gleich mit der fons verbunden'). Unter fons versteht Agnellus immer
das Baptisterium. Dasjenige der Petriana, welches hier in Betracht
kommt, beschreibt er ausführlicher. Petrus Chrisologus baut es mit
besonderem Aufwände. Die doppelte Mauer, der hohe Aufbau, die
arithmetische Kunst, die bei seiner Aufführung in Anwendung kommt^),
lassen auf einen sinnreich überwölbten, mit Umgang versehenen Central-
*) Cotidieque cuncurrebat ad mouaBterium b. Mariae, qui yoeator Ad
fflaohemaB, ubi Deo volente ego abba existo; et ibidem reqmesdt cum Ageta
coniuge sua, p. 856 c. 119. <) Ad latera ipsiuB basilicae monaBteria parva
Bubiunxit qoae omnia variis tesselis auratia simulque promiscuis aliis calice infixis
mirabiliter aparent; super capita omnium colampnaram ipsios Maximiani nomen
Bculptam est. Monasterio vero parte yirorum sex literaa lithostrateB invenietis,
p. 828 c 72. *) Monastetia yero in civitate ClassiB, quae lateribusfon
tique eoclesia Petriana iuncta sunt, Bancti Mathei apostoli et Jacobi ipse
(AgnelloB) teBBellis omari jussii p. 886 c 91. ^) Aedificayit hie beatiBsimus
fönte m in Civitate olaesis iuxta ecclesiam quae vocatur Petriana, quam Petras
Antiates fiindavit. Qui fons mira magnitudinis duplicibus muris et altis moeni-
bus structi» aritmeticae artis. p. 812 c 50.
Die »monaateria* bei Agnellua. 41
bau schliessen. Da die Umfassungsmauer viereckig war^), kam es von
aussen der ursprönglichen Gestalt von S. Giovanni in fonti nahe,
während der Umgang auf einen Innenbau in Art der Kirche S. Maria
in Nocera schliessen lasst
Die Stellung der monasteria bei der Petriana wird noch näher
als infra fontem') bestimmt. Da schon durch die Verbindung der
monasteria mit den Seitenwänden der Kirche eine üebersetzung von
infra fönte m mit ,im Baptisterium ' ausgeschlossen ist, kann da-
runter nur ein Bauiü verstanden werden, der von der Strasse aus
innerhalb des Baptisteriums lag, also ein Baum zwischen Baptisterium
und Kirche.
Es sind in Oberitalien altchristliche Kirchenanlagen erhalten, in
welchen das Baptisterium gegenüber der Hauptthüre der Basilika steht
In dem Atrium zwischen beiden Gebäuden wird die eine Seite von
der Kirchenfront, die gegenüberliegende von der fons eingenommen*).
Stellen wir uns nun an den beiden Seitenwänden dieser Atrien eben-
falls Gebäude angeschlossen vor, so wären sie, wie es in der an-
gezogenen Stelle von der monasteria der Petriana heisst, vnrklich
lateribus fontique ecclesiae iuncti Man könnte das ebenso
gut mit in atrio ecclesiae bezeichnen. Für andere mit den Kirchen
verbundenen monasteria in Ravenna dürfen wir dieselbe Stellung voraus-
Dass aber doch entgegen der Meinung Biancchinis auch diese den
Kirchen angebauten monasteria Klöster waren, zeigt Agnellus, wenn
er einmal dafür den Ausdruck cella gebraucht und berichtet, dass
diese mit Mönchen besetzt waren ^).
Auch war eine solche Anlage kleiner Klöster im Vorraum einer
bedeutenden Basilica keineswegs eine Eigenthümlichkeit Ravennas.
Im Liber diumus wird eines Frauenklosters, dem heiligen Stephan
') Fontem vero tetragonum, quam beatissimos Petrus Grisologns baedi-
ficavit in dvitate Clasds iuxta ecclesiam Petrianam, iste omavit, p. S25 c. 67.
s) — et ingr688i sumuB infra monasterium sancti Jaoobi, quod est fündatum
infra superscriptae eoclesiae (sc. Patrianae) fontem, p. 826 c. 67.
*) Erhaltene Beispiele sind: die Katbedrale in Novara, Qrondplan bei Bezold in
Dehio Ta£ 16 N. 10, die Kathedrale in Parenzo ebenda Tat 28 N.2, der Dom zu
Aquilea, von dem noch eine genügende Au&ahme fehlt. «) — aedificatom est
monasterium beati Theodori djaconi juxta ecclesiam beati Martini confes-
soris. Agnellus p. 856 c. 119; et infra ipsius ecclesiae ruris monasterium
S. Georgii a iundamentis haedificavit, p. 886 c 89. — monasterio sanctae
Petronillae haerens muris ecclesiae apostolorum, p. 288 c. 21 ; andere Stellen siehe
oben bei den Begrftbnisorten der Bischöfe. ^) Aedificavit iste (Sergios) cellam
beati Apolenaris de parte virorum, ubi et monachos statuit — , p. 881 c 159.
42 Wickhof£
geweiht, gedacht, das im Atrium Ton S. Paolo faori lag^). Es ist
dasselbe Kloster, dessen Lage in der bekannten Inschrift Gregors in
S. Paolo faori mit ad sanctum Paulum bezeichnet wird«) und
dessen Beste Ugonio noch sah»). Die angezogene Formel des Liber
diumus ist augenscheinlich eine Verieihung dieses Stephansklosters an
das Kloster von S. Paul faori. Theodor v. Sickel machte mich aufaierk-
sam, dass diese Verleihung von Hadrian (772—795) herrührt und zur
Zeit stattfand, als dieser Papst das Atrium Yon S. Paolo restauriren
Hess*). Ebenfalls im Atrium einer römischen Basilica und zwar im
Atrium der Peterskirche lag das monasterium s. Martini*). Ein
Nonnenkloster, wie das des heiligen Stefan in S. Paolo fuori im Atrium
einer berühmten Kirche gelegen, finden wir auch in Gallien bei der
Martinskirche Yon Tours«).
Ein noch älteres Beispiel für eine solche Stellung eines Klosters
im Vorraum einer Kirche, und vielleicht das älteste überhaupt, wenigstens
im Abendlande, ist das Kloster, welches Augustinus in der Kirche von
Hippo gegründete. Der Ausdruck bei Possidius monasterium intra
ecclesiam^ reiht sich an die besprochenen Stellen bei Agnellus und
ist, mit diesen zusammengehalten, leicht verständlich «).
*) Quia igitur mo nasterium sancti Christi martyris Stephani, quod intra
atrio beati apostoli Pauli fundatnm est, omnino constat iam elapso tem-
pore congregatione servorum aut anciUanun dei nudata et soUitudini, nulla pre-
posito in eo aut monachis habitantibus, traditum, permoti proinde cum passione
tanti piacuK et compulsi dolore, apostolica anctoritate prevedimus monasterio
tibi comisso eundem monasterium sociare. L. D. ed. Roid^re p. 221. For. LXXXVIL
«) Neueste Publication bei Pitra, Anal, novissima Spicilegii Solesmensis 1885,
p. 467/68 - INTER ADFINES HOBTI MONASTERÜ SCI STEPHANI QVOD EST
ANCILLARVM DI POSITVM AD SCM PAVLVM. ») Pompeio Ugonio, Historia
delle stationi di Roma. Roma, 1688» p. 284 v. : Della scrittura di questa mederima
pietra, si raccoglie un'altra cosa, doh che quella chiesa rovinata che venendo
da Roma sl trova k mon dritta viccino ä, 8. Paolo, doue resta una porta con due
colonne marmoree, et una mezza Tribuna, fu un Monasterio di monache chiamato
di S. Stefano. *) Liber Pontificalis ed. Duchesne p. 499: Atrium vero ipsius
beati Paoli ecclesiae, quod antea nimis desolatum existebat, ubi bovee atque
cuballi ingrediebantur ad pabnlandum propter herbam, quae ibidem nascebatnr,
inspiratus a Deo isdem sanctissimus pontifez (Hadrianue) ex marmoribus pulchriÄ
sfcemere fecit *) Oido Rom. (Mabilion, Iter. ItaL 2, 91) egreditur pontüex de
eccleeia s. Petri et ascendit monasterium s. Martini quod sub tegna ipsins eccle-
siae sitiim est. •) Greg. Tur. bist. Franc. X. 84 , Igitur ante hos annos cum
Jngitrudis monasterium puellarum infra atrium S.Martini, ubi dixi-
mus collocare cepisset«, und ebenda am Beginne des Capitels ,his diebus Jngi-
trudis quae monasterium in atrio S. Martini statuerat.« ^ Possidii vita
S. Augustini c. V. Factus ergo presbyter monasterium intra ecclesiam
moz instituit; et cum dei servis vivere coepit secundum modum et regulam sub
sanctis Apostolis constitutum. >) Die Mauriner dachten sich dieses Kloster in
Die »monaeteria* bei Agnelhis. 48
Dass solche Klöster in bedeutenden Städten anders gestaltet waren,
als freiliegende Abteien wie Montecassino oder Subiaco, dass alle jene
Nebengebande för die Aufnahme von Fremden, für gewerbliche Zwecke etc.,
die wir am besten aus dem Bauplan yon S. Gallen und aus dem Ordo
Farfensis kennen, wegfallen, ist natürlich. Parva monasteria
nennt sie Agnellus und es bestanden dergleichen in Ravenna, die in
den oberen Geschossen eines Hauses Raum fanden^).
Ein gemeinsamer Schlafraum, der, wie in Far£a, noch anderen
Zwecken dienen kann, ein Wohn- und Arbeitsraum, etwa noch ein
Zimmer för den Abt, Küche und Vorrathskammer genügen den ein-
fachen Bedürfnissen regulären Lebens einer kleinen Genossenschaft.
Unbedingt nöthig jedoch ist ein Oratorium, in welchem zu den vor-
geschriebenen Tageszeiten gebetet wird. In den einsam im Walde
gelegenen grossen Klöstern mit ihren hunderten von Mönchen, wie
Centula, Fulda, S. Gallen diente dazu die grosse Kirche, die ohnehin
von Laien wenig besucht war, in den kleinen, an die grossen öflFent-
lichen Basiliken der Hauptstädte angebauten Klöstern war ein eigener
Raum nöthig, entsprechend etwa den Winterchören der modernen
Abteien, deren Kirchen zugleich als Pfarrkirchen dienen. Ein solcher
Raum findet sich auch, wie aus dem Liber diumus hervorgeht, in
römischen Klöstern durchaus; er war dem Laienpublikum verschlossen^).
Auf diesen bevorzugten Theil des Klosters bezieht sich, was wir
von äusserer Ausstattung der ravennatischen monasteria hören. Eine
Apsis ist vorhanden, in der wahrscheinlich in Mosaik die Bauinschrift
angebracht ist 3); zuweilen von so bedeutender Grösse, dass sie von
einen Garten gelegen, der zu den Besitzungen der Kirche gehörte, Baroniue ad
a. S91 meinte, Fossidius hätte dieses Kloster mit dem später im Episcopium er-
richteten verwechselt, Annahmen, die sie machen zu müssen glaubten, weil ihnen
andere Beispiele von Klöstern, die im Vorräume einer Kirche lagen, nicht bekannt
waren.
') (Reconciliavit Agnellus) infra urbem vero Ravennam ecclesiam sancti
Theodori non looge a domo Drudonis, qua domus una cum balneo et sancti
Apolenaris monasterio quod in superiora domino structum episcopium
ipsius ecclesiae fiiit. Agn. a. a. 0. p. 884 c. 86. Solche Häuser können in sehr
naher baulicher Verbindung mit der Kiiche gewesen sein, wie z. B. das Haus
desselben Bischöfe Agnellus: servivit in ecclesia beatae Agathae — domusque
eins haerebat superscripto ecclesia muro, p. 888 c. 84. *) L. D. etRoz. Form. XV.
BespoQBum de dedicatione oratorii intra monasterium monachorum ; Form. XVi.
— monasterii Oratorium a presbiteris ecclesiae in eodem loco deservientibus
celebrentur sacrificia veneranda missarum; ita ut in eodem loco, neque frater-
nitas tua, neque presbiteri praeter diligentiam discipline, aliquid molestiorum
inferani Vgl. auch Briefe Gregors lU, 68. ») Im Monasterium ss. Gervarii et
44 Wickliof£
aussen erkennbar ist^). Gefisse aus Edelmetall werden dorthin ge-
spendet, Hängekronen schweben über dem Altare'). Ausschmückung
durch Glasmosaik kommt allenthalben Tor, nicht nur in der Tribüne,
sondern auch an anderen Stellen'). Vielleicht waren auch die Höfe
damit verziert; auf einen Hof scheinen mir die Säulen im Stephans-
kloster des Bischofs Maximinianus^) , von dessen Beschreibung wir
ausgingen, zu deuten. Auch über den Eingängen der Klöster waren
Inschriften angebracht').
Wie fügt sich nun in diese AuffiEtssung von monasterium bei
Agnellus die noch erhaltene Kirche S. Nazarii, die Agnellus mo-
nasterium nennt und als Bestattungsraum der Galla Pladdia be-
zeichnet'), wobei wir die aber keineswegs bewiesene Tradition als
richtig annehmen wollen, dass das heutige S. Nazaro e Gelso wirklich
der Ton Agnellus monasterium s. Nazarii genannte Bau sei Gtala
Flacidia war am 27. Not. in Rom begraben, nirgends wird Yon einer
üebertragung nach Ravenna berichtet, nur einige von den Zeitgenossen
des Agnellus glaubten, sie wäre in einem ravennatischen monasterium
beigesetzt. Weder sah Agnellus eine Inschrift, welche diese Meinung
bestätigt hätte, noch ist bisher irgend ein monumentaler Beweis f&r
diese oft nachgeschriebene, allgemein geglaubte Ansicht beigebracht
worden. Alles beruht auf jener hypothetischen Bemerkung des Agnellus ^),
ProtaaiB, das an die Kirche des heiligen Laurentio8 in Cesarea angebaut war:
Et in arcu nudoris tribonae in quantom volnimus legere — Agn. a..a. 0. p.299
c. 86; ebenso im Matheoskloster der Petriana: Et invenietur in camera tribnnae
apostoli Mathei continente ita: Salvo homino papa Agnello. De dono Dei et
servormn ejus — haec obsida modvo exomata est. p. 886 c 91.
*) De rebus vero eorom (Postemlensium) nihil aliqoid oontigere voluit sed
pjrae traditae sunt ad pontem qui vocatur Milvius — iuxta tribunal mo-
nasterii b. oonfessoris Christi Severini, p. 868 c. 129. *) Quinginta pondera
librormn verearum vascula ibidem reliquid in usum ipsius monasterii, et
super altarium ubi Corona dependebat — per cathenulas aureus dependebat —
filum ex auro, quod nobilissimae utuntur virgines Ravenniaoae, in fronte posnit,
p. 874 c. 148. *) So ein Mosaik mit den Jünglingen im Fenerofen über dem Qrab-
mal des Bischöfe Johannes XX. im Gervasioskloster , p. 299 c 86. *) p. 828
c. 72. *) et ante introitum ipsius monasterii versus metricos quos non potui
clare videre, p. 886 c. 89. *) s. e. Galla Flacidia in monasterio 8t. Nasarii,
ut aiunt multi ante altarium infra cancellos quos iuerunt aerei, qui nunc
lapides esse videtur. 0 Bei Rubeis wird aus dieser Agnellusstelle schon eine
ganze Geschichte. Hier. Rubei, Histoiiarum Ray. Lib. X. Yen. MDXL p. HS:
Ctyos Flacidiae cadaver in D. Nazarii et Celsi, uti constituerat, sepulturae txa-
ditum. Ingredientibus autem id saoellum, duo statim sepulcra apparent, dextra
unum, alterum sinistra: in quibus sepulti feruntur Valentinianu et Honorius
— In fronte ingens sepulcrum, ex marmore adest, eleganter fiibricatum: ibi
sepultam tradunt Placidiam, non, ut moris est, jacentem verum sedentem in
Die »monasteria« bei Agnellus. 45
die nach und nach in Gewissheit umgesetzt wurde. Selbst wenn aber
diese kleine Kirche der Bestattungsort der Galla Placidia wäre, würde
ihre Lage mit der eines klosterlichen Oratoriums gut stimmen. Nach
den Ausgrabungen Lancianis war sie an der Nartex der Kirche S. Groce
angebaut >). Die übrigen sich daran schliessenden Klosterräume
hätten dann wie bei anderen Basiliken an das Atrium angestossen.
Monasterium heisst also bei Agnellus durchaus Kloster*). Mebt
stehen diese Klöster im Atrium der grossen Kirchen, damit aber ihre
Bewohner nicht im Ghorgebete gehört werden, besitzen sie reich ge-
schmückte abgesonderte Oratorien. An solcher bevorzugten Stelle
lassen sich mit Vorliebe hochgestellte geistliche Personen, sowie Laien
begraben. Mit den Kirchen verbundene Klöster sind in Kavenna be-
sonders häufig, weil dort der gesammte Glerus nach Segeln lebt und
daher in Klöster vertheilt ist, weshalb sich auch bei Hauptkirchen
mehr als ein Monasterium findet Diese Lage und Einrichtung der
Klöster ist aber nicht Bayenna eigenthümlich , in Hippo, in Tours,
sowie in Bom finden sich die gleichen Verhältnisse.
Bayenna, das ohnehin so manche bauliche Besonderheiten zeigt,
weicht wenigstens in 3ezug auf seine .monasteria' in nichts von der
Gewohnheit des Abendlandes ab.
praedara sella: qaemadmodum pluximisemdiiBeaffiTmant: nam in parte sepnlcri
posteriore, foramen aderat, quod nunc gypeo obsiructum est.
>) Landani bei de Rossi, Bull. Christ. N. 1866, p. 78 fP. *) In folgenden
bisher nicht angesogenen Stellen des Agnellus erscheint ebenfalls das Wort m o-
nasterium, sie sind ffir unsere Frage ohne Bedeutung: p. 280 c, 1; 808 c. 29;
804 c. 89; 805 c. 41; 822 0. 62; 884 c. 86; 882 0. 168.
lieber den Weg der deutschen Einwanderer
nach Siebenbürgen.
Von
Franz Zimmermann.
üeber die Einwanderung der Deutschen nach Siebenbürgen sind,
abgesehen von der urkundlich beglaubigten Golonisirung des Burzen-
landes durch den deutschen Orden (1211)^), bis heutigen Tages weder
Urkunden noch verlassliche üeberlieferungen in geschichtschreibenden
Quellen bekannt geworden, welche rücksichtlich der Thatsache selbst^
im Allgemeinen oder über Einzelheiten dieses wichtigen Ereignisses
Nachricht geben. So ist es gekommen, dass bei Besprechung desselben
Yermuthungen freien Spielraum erhalten haben ; dass es nicht Wunder
nehmen darf, wenn der Leser der betreffenden Aufstellungen nicht
gleich zustimmt zu denselben, mag aus der folgenden Darstellung
entnommen werden.
Die Frage, zu deren Beantwortung hier beigetragen werden soll,
ist hin und wieder zusammen mit der Frage nach der Herkunft der
, Siebenbürger Sachsen '^, nämlich des alten Grundstockes des Sieben-
bürger Deutschthums in Verbindung gebracht worden, und zu den
Forschungen über die Herkunft haben sich Annahmen über den muth-
masslichen Weg der deutschen Einwanderer gesellt, welchen dieselben
von ihrer Heimat aus nach Ungarn und Siebenbürgen werden ein-
geschlagen haben« Damit steht auch, wie wir sehen werden, in ge-
wisser Verbindung die Bestimmung der Zeitfolge, in welcher die ver-
schiedenen deutschen Ansiedlungen in Siebenbürgen entstanden sind.
Im 16. und 17. Jahrhundert erkannte man fast allgemein in den
1) Schuller, Die deutschen Ritter im Burzenlande in dessen Archiv für
Kenntnis von Siebenbürgens Vorzeit und Gegenwart (Uermannstadt 1841) 161.
lieber den Weg der deutschen Einwanderer nach Siebenbürgen. 47
Siebenbüiger Deutschen überhaupt keine Einwanderer, sondern yiel-
mehr Nachkommen einer alten, yormals in Siebenbürgen ansässigen
germanischen Bevölkerung. Kein geringerer als Albert Huet, Eönigs-
richter von Hermannstadt, erklärt die Sachsen eines Stammes mit
Daciem, Oothen und Saken^). Die Herkunft der Sachsen von alt-
ansassigen Oermanen vertraten im 17. Jahrhundert Johann Tröster
(1666), Lorenz Töppelt (1667) und Martin Help (1684). Ganz ab-
weichend hieyon wird die Herkunft dargestellt von dem Hermann-
stadter Eönigsrichter und Gomes der sachsischen Nation, Valentin
Frank, da derselbe die Sachsen theils auf die Begleiter Oisela^s, der
Braut König Stephans L, theils auf von König Geysa U. (1141 — 1161)
aus Deutschland berufene Einwanderer, darunter Sachsen, zurückführt^.
Der neuen Auf&ssung von dem Ursprung der Sachsen, der , sächsi-
schen Nation '^f als des dritten siebenbürgischen Landstandes, wurde
bald ofßcielle Anerkennung zu Theil, indem sie in die Einleitung der
Constitutiones et statuta reipublicae Gibiniensis von 1698 Aufiiahme
gefunden hat^). Was in diesen Hermannstädter Statuten steht, wird
von Schech des weiteren ausgeführt, zum Theil mit älteren Anschau-
ungen vermengt, ohne Neues zu bringen^). Nach mannigfachen Kreuz-
und Qnerzügen über diese Frage war mit Friedrich Marienburgs Arbeit
»über das Verhältnis der siebenbürgisch - sächsischen Sprache zu den
niedersächsischen und niederrheinischen Dialecten' (1845)^) der For-
schung eine neue Bichtung gezeigt Marienburg verlegt die alte Hei-
mat der Siebenbürger Deutschen in die heutige preussische Bhein-
provinz und findet die dem Siebenbürgisch-Sächsischen ähnliche Mundart
in dem Gebiete, dessen Peripherie ungefähr durch die Städte Elberfeld,
Krefeld, Aachen, Trier und Koblenz und durch den Westerwald und
das Siebengebirge bezeichnet wird^). In der Hauptsache ist diese An-
sicht bis heute aufrecht geblieben, nur wurde von Späteren für einen
Theil der Einwanderer der Ursprung in Flandern »gesucht. In einer
neueren Arbeit hat Johann Wolff auf dieselbe, die rheinfränkische
Mundart hingewiesen als diejenige unter den deutschen Mundarten,
>) In der von Huet für der SacbBen Recht auf dem Weiasenburger Landtag
un 10. Jnh 15dl gehaltenen Rede. Johann S^Terts Nachriohten von sieben-
bürgischen Geirrten und ihren Sohrifl;en (Pressbarg 17S5) 192. *) Brevicolos
originum nationnm et praecipue Sanmicae in Transsilvania (Gibinii 1696) 14.
') Archiv der Stadt Hermannstadt und der sächsischen Nation Nr. 2842. Druck:
Sehuler yon Libloj, Materialien zur siebenbürgischen Rechtsgeschichte (Hermann-
stadt 1862) 1. Heft 106. *) Ungrisches Magaain U. (l^ressburg 1782) 215.
') Archiv des Vereins für siebenbürgieche Landeskunde I. S. Heft 45. Ich nenne
diese Zeitschrift fortan kurz: Archiv. ^ Ebendas. 57.
48 Zimmermann.
welche die Stamm-Mundart des Siebenbürgisch-Sächsischen ist^). Eine
ausführliche Begründung dazu bietet eine ganz neue sprachwissen-
schaftliche Arbeit^ von Georg Keintzel^). In gründlicher vergleichender
Untersuchung über das Mittelfränkische und die siebenbürgisch-sächsische
Mundart weist Eeintzel treffend nach, dass das Siebenbürgisch-Säch-
sische dem mittelfränkischen Dialectgebiet angehört, dass also , sammt-
liche deutsche Einwanderungen nach Siebenbürgen im 12. und 13. Jahr-
hundert oder wenigstens die weitaus überwiegende Masse derselben
ausgegangen sein müssen von dem mittelfränkischen Sprachgebiet'
Die ursprüngliche Heimat der Siebenbürger Deutschen ist nach Eeintzel
.jenes Gebiet, das seinen nördlichsten Punkt bei Düsseldorf erreicht,
das weiterhin begrenzt wird durch eine Linie, die zwischen dem nieder-
deutschen Solingen, Remscheid und den mittelfränkischen Orten Neu-
kirchen, Burscheid, ferner bei Wipperfürth vorbei zu den Quellen des
Siegflusses führt. Von da läuft die Grenzlinie bei Herbom und Dillen-
burg vorüber nach Limburg an der Lahn und von hier die Lahn
hinunter an den Rhein; auf dem linken Bheinufer von Oberwesel aus
über Simmern, Si Wendel, nach Saarlouis. Die Grenzlinie schliesst
dann noch den nordwestlichen Theil von Deutsch-Lothringen und das
ganze heutige Luxemburg ein und trifft auf belgischem Boden bei
Arlon, Houfalize das französische Sprachgebiet ; die Linie kehrt dann
zwischen Aachen und Eupen (niederfränkisch) in einem Bogen wieder
nach Düsseldorf zurück *>). Aus niederfränkischem oder niederdeutschem
Gebiete sind nach Eeintzel (S. 36) im 12. und 13. Jahrhundert keine
oder nur verschwindend wenige Einwanderer nach Siebenbürgen ge-
kommen*).
Ueber den Weg, welchen die deutschen Einwanderer genommen
haben, findet sich eine, wenn auch nur negative Angabe zuerst bei
Schlözer, der die Sage von dem Zuge der Siebenbürger Deutschen
durch das oberungarische Bergland berührt und diesen Umweg für
>) Der Gonsonantifimos des Siebenbürgiscli - SächsiBchen mit RücksicM auf
die Lautverhältnisse verwandter Mundarten 7. Im Programm des evang. Unter*
gymnasiums von Mühlbach 1878. >) Ueber die Herkunft der Siebenbürger
Sachsen. Im Programm des evang. Gymnasiums von Bistritz 1887. — Insofern
der Verfitsser auch die Verwandtschait zwischen Zipser und Siebenbürger Sachsen
zum Gegenstand eingehender Prüfung macht, hat seine werthvolle Arbeit auch
für die Feststellung des Weges der deutschen Einwanderang nach Siebenbürgen
Bedeutung und deshalb muss auf die Arbeit hier näher eingegangen werden.
') Eeintzel a. a. 0. 87. Vgl. Marienburg im Archiv I. 8. Heft 57. ^) Betreffend
die literarische Entwicklung [der Frage der Herkunft der Siebenbürger Sachsen
verweise ich auf die Arbeit von Karl Reissenberger im Archiv. Neue Folge XUI.
S46 und Eeintzel a. a. 0. 5.
Ueber den Weg der deutschen Einwanderer nach Siebent)Qrgen. 49
im wahrscheinlich halt ^). Nur wenige Jahre später greift Martin
Schwartner die durchaufi nicht allein durch die Sage überlieferten,
sondern thatsachlichen Spuren dieses Zuges auf; obgleich er nicht die
Frage der Herkunft entscheiden will und sich nicht in die Frage ver-
tieft, sind ihm die Spuren des Zuges der Deutschen , unten am Fusse
der Earpathen bis nach Siebenbürgen" sichtbar^). Schwartner bleibt
aber ohne Nachfolger, welcher sich seiner Aufstellung angenommen
hätte, yielmehr wird auf ihn, soweit ich die Literatur übersehe, von
den zahlreichen späteren Historikern und Liebhabern der Geschichte
ihres Volkes, welche über die Einwanderungsfrage schreiben, nicht
gebührend Bücksicht genommen. Sehr bestimmt, aber ohne irgend
welchen urkundlichen Beleg anzuführen, äussert sich Leonhard^) über
die Besiedelung des Brooser Stuhles, des südwestlichen Theiles der
Deutschen-Niederlassungen. In seinen Augen ist dieser Stuhl durch
das Miereschthal, von Westen her, besiedelt worden und gehören die
Einwanderer zu den Yon König Qeysa IL (1141 — 1161) in das von
Broos bis Draas, im Bepser Stuhl, reichende Desertum (a Varas usque in
Boralt) berufenen Deutschen^). Welchen Quellen indessen Leonhard folgt,
wenn er die alten Brooser und mit ihnen die Einwanderer in das Geysa^sche
Desertum , nicht die beschwerlichen bergigten Wege über die westnörd-
liche, sondern die bequemere über die westsüdliche an dem Marosch-
flusse herauf* ziehen lässt, verschweigt derselbe. Seine Behauptung
hat indessen keinen besonderen Schaden angerichtet, sie wurde schon
Yon Martin Beschner alß nicht wahrscheinlich bezeichnet und damit
bei Seite geschoben^). Beschner gibt verschiedene Ansichten über den
Weg der Einwanderer, leidet aber zuletzt an der Aufstellung Schiff-
bruch, dass die Geysa^schen Einwanderer Kreuzfahrer - Volk gewesen
seien, was schon Schlözer in Abrede gestellt hatte ^). Es ist noth-
wendig, auf Beschner's Ausführungen näher einzugehen, weil sich auf
dieselben Spätere und auch die gegenwärtig aufrecht gehaltene An-
sicht über den Weg der Einwanderer stützen.
Beschner liegt daran, klaren Einblick zu gewinnen in die ältere
1) Kritische Sammlungen zur Geschichte der Deutschen in Siebenbürgen
(Göttingen 1796—1797) 277. >) Statistik des Königreichs Ungarn (Pest 1798)
97. Ebenso 2. Aufl. (Ofen 1809) I. ISl. ^ Benigni und Neugeboren, Trans-
sÜTania L 287. *) Urkunde König Andreas II. von 1224 (Andreanum), Teutech
und Firnhaber, Urkundenbuch zur Geschichte Siebenbürgenfl I. 29. •) Das
hindert bbrigens Leonhard nicht, seine originelle Ansicht fiber die Colonisirung
des Brooser Stuhles in seinen »Denkwürdigkeiten von dem alten Väros und dem
gegenwärtigen Bros* (Hermannstadt 1852) 5 unverändert zu yeröffSantlichen.
^ Kritische Sammlungen 209.
MittheUiuiffen IX. ^
50 Zimmermann.
kirchliche Verfassung der Siebenbürger Deutschen, besonders der zu
dem Hermannstadter Capitel gehörigen Ansiedler, womit er in Zu-
sammenhang bringt die Frage der Entstehung der einzelnen sächsi-
schen Stühle in dem Desertum Geysa's, was hinwieder Veranlassung
bietet, den Weg der Einwanderer zu besprechen^). Drei Wege sind
es, welche Beschner in den Kieis der Erörterung zieht: die Sirasse
über das Meszes-Oebirge im Nordwesten, das Miereschihai im Westen
und den Altdurchbruch im Süden des Landes. Es wurde eingangs
bemerki, dass mit der Frage des Weges die Frage der Herkunft rer-
bunden worden sei. Das thut Reschner, da er von der Herkunft auf
den Weg schliesst
Sind die Geysa'schen Ein wilderer «unmittelbar aus Deutschland
durch Schlesien nach Ungarn und über Zips an der Südseite der Ear-
pathen bis nach Siebenbürgen gekommen, wie allerdings frühere und
spätere Colonisten, und namentlich auch die Bistritzer Sachsen, diesen
Weg gekommen sein müssen*, ;^ so ist es höchst wahrscheinlich, dass
die ersten Geysa'schen Einwanderer auf der in frühesten Zeiten üb-
lichen Strasse aus Ungaipi nach Siebenbürgen durch den Meesescber
Grenzpass in dem Zuge über Klausenburg, Thorenburg, Enyed auf
Weissenburg an den Marosch kameii und hier über denselben in das
ihnen angewiesene Desertum übersiedelten**). Unschwer kommt Resch-
ner Ton diesem Wege ab. Er lässt ihn fällen, weil sonst der Stuhl
Mühlbach zuerst gegründet worden sein müsse, früher als der Stuhl
Broos, welcher im Andreanum an erster Stelle, als westliches Grenz-
gebiet genannt und allgemein als der älteste Stuhl gelte; pflichtet
Reschner hierin Leonhard bei, so tritt er andrerseits dessen Annahme
entgegen, als seien die ersten Geysa^schen Colonisten durch das Mieresch-
thal nach Siebenbürgen gekommen, denn — lautet die Begründung —
es liessen sich keine Spuren eines solchen Zuges durch zurückgebliebene
deutsche Colonien dem eingeschlagenen Wege entlang nachweisen.
Kamen die Einwanderer nicht über das Meszes-Gebirge und auch nicht
den Miereschfluss aufwärts, nun so blieb nach Reschner nur der Alt-
durchbruch, der Rothenthurm-Fass offen, und den Zug durch den-
selben sucht Reschner als wahrscheinlich hin zu stellen. König Geysa IL
hat, das ist seine Gombination, um das Reich vor allem gegen Süden
zu schützen und das Altthal gegen Kumanen und Petschenegen zu
sichern, die berufenen Deutschen vorerst zur Besiedlung der Südgrenze
des den Einwanderern bestimmten Landstriches verpflichtet; darnach
wäre als erster der sieben Stühle der Hermannstädter Stuhl entstanden.
1) Archiv I. 8. Heft 71 ff. ') Ebendas. L 8. Heft 96.
üeber den Weg der deutBohen Einwanderer nach Siebenbürgen. 51
denn dieser liegt dem Bothenthurm-Fass am nächsten. Zur bessern
Unterstützung dieser Ansicht tritt Beschner in Schullers ^) Fassstapfen
und neigt sich der Annahme zu, ,das8 die ersten Ansiedler in dem
Geysa'schen Desertum ein Theil oder cfln bedeutender Nachzug der
Kreuz&hrer waren, die unter Kaiser Konrad im Jahre 1147 durch
Ungarn zogen', so dass ^also diese ersten Colonisten nicht unmittel-
bar ans Deutschland den zuvor beschriebenen Weg durch den Messe-
scher Fass gekommen sind, sondern vielmehr aus Bulgarien oder
Griechenland von ihrem Zuge in den Orient zurückberufen wurden;
so ist es auch in diesem Falle möglich und wahrscheinlich, dass die
ersten Colonisten in zahlreichen Haufen entweder aus den Gegenden
jenseits der Donau umkehrend, etwa bei Nicopolis über die Donau
gesetzt, oder aus Ungarn selbst zu Schiff auf der Donau herunter bis
an die Mündung des Altflusses gelangt und am rechten Ufer des Alt-
flusses hinauf durch die jetzige Walachei und den Bothenthurmer
Fass hindurch in dieses Land Siebenbürgen gedrungen sind und in
diesem Falle daher um so wahrscheinlicher zuerst den jetzigen Her-
mannstadter Kreis gebildet haben, der auch iu diesem Falle der erste
der Septem sedium gewesen sein musste*^). Obwol Beschner seine Auf-
stellang nicht nach allen Seiten hin untersucht, viel weniger deren
Haltbarkeit beweist, erfreut sich dieselbe in einer Beziehung all-
gemeinster Anerkennung, und hat Karl Steilner 3), welcher die Geysa-
schen Einwanderer ihren Weg durch den Nordwesten des Landes
nehmen lässt, keinen Beifall gefunden. Heute gilt, dass der Haupt-
strom der Geysa'schen Einwanderer aus Deutschland kommend die
Donau abwärts bis zur Mündung des Alt, dann diesen aufwärts durch
den Bothenthurm-Pass nach Siebenbürgen gezogen sei und als erste
Ansiedlungen Hermannstadt, Leschkirch und Schenk gegründet hätte.
Dann sei Beps und (nach Friedrich Marienburg) durch Bückfluthung
des durch bereits ansässige Szekler aufgehaltenen Einwandererstromes
der Haupttheil des Schässburger (Kisder Kapitel) und nördliche Theil
des Schenker Stuhles (Schenker Abtheilung des Kosder Kapitels) nebst
den Gemeinden der Magareier Surrogatie des Kosder Kapitels ge-
gründet worden, und endlich seien die Stühle im Unterwald, Mühl-
bach, Broos und Beussmarkt, zuletzt die Stühle Mediasch und Schelk
an der grossen Kokel entstanden. Friedrich Marienburg hält es für
i) Umriflse und kritische Studien sor G^ohichte von Siebenbürgen I. (Her^
mannstadt 1840) 66. *) Archiv I. S. Heft 99. *) Beitrftge zur Geschiobte der
deotachen Ansiedlungen im Nordwesten Siebenbürgens aus der Arpadenzeit (Soh&ss'
burger Programm 1862) 45.
4*
52 Zimmermann.
wahrscheinlich, dasn nach Besetzung und Sicherung der AlÜinie neue
Zuzüge Deutscher Yon Norden her, also am Szamosauf- und den Mieresch
abwärts, den Stuhl Mühlbach gründeten, dann nach Südwesten und Süd-
osten ausgegriffen und die Stühle Broos und Beussmarkt angelegt
haben, worauf das Zekeschgebiet ,als ein vermittelndes Glied zwischen
dem ünterwald und den zwei Stühlen* und Ton da aus das Gebiet
der späteren Stühle Schelk und Mediasch besiedelt worden wären ^).
Im weiteren Verlauf seiner Untersuchungen unterscheidet fleschner
zweierlei deutsche Colonisten in Siebenbürgen : die Colonisten im sieben-
bürgischen Woiwodat, nördlich Yom Mieresch, — »die theils als Berg-
werks-Colonien, theils als. unter absonderlichen castris regalibus stehend
erscheinen und theils sonstige, die so wie die Ungarn in den adeligen
Comitaten Siebenbürgens (dem Woiwodate) zerstreut lagen und auf
verschiedene Art und Weise eben so wie in Ungarn entstanden waren ;
deren die meisten ihren Ursprung in das 11. Jahrhundert hinauf oder
wenigstens jedenfalls in die Zeiten vor der Golonisirang des Geysa-
schen Desertums datiren können ... * — und die Geysa^schen Colonisten,
welche sich südlich Yom Mieresch niederliessen^). Damit stimmt im
Wesentlichen überein Steilner, nach welchem die deutschen Ansiedlungeu
im nordwestlichen Siebenbürgen in die Zeit vor Geysa IL gehören^),
während Gustav Seivert nicht allein diese, sondern auch die im Nord-
westen, in der Linie Bodna, Bistritz, Sächsisch-Been, für älter hält,
als die Besiedelung des südlichen Siebenbürgen unter Geysa II>)
Kamen die Geysa^schen Deutschen durch den Bothenthurm-Pass ?
das ist die erste Frage, welche der Prüfung bedürftig ist. Die Be-
jahung der Frage stützt Beschner, wie oben erwähnt wurde, mit der
Annahme, die Einwanderer seien Kreuzfahrer gewesen. Alle Späteren
brechen mit dieser Annahme und entziehen somit diese Stütze der
Aufstellung Beschners und ihrer eigenen, denn es wird mit Beschner
der Weg: Donau abwärts bis zur Altmündung, dann auf dem rechten
Altufer in nördlicher Bichtung und durch den Bothenthurm-Pass bei«
behalten, aber die Einwanderer werden nicht als Kreuzfahrer, sondern
als von König Geysa IL zur Besiedelung des Landes aus Deutschland
A) Friedr. Marienborg, Ausflüge vom Nadescher Bargweg, in Trauschenfels
Magazin I. (Kronstadt 18o9j 202. G. D. Teutsch , Geschichte der Siebenb. Sachsen
2. Aufl. L 15. G. Seivert, Die deutschen Einwanderungen in Siebenbürgen vor
König Geysa LI. (Sächsischer Hausfreund 1875) 47. Ch. F. Maurer, Die Besitz-
ergreifung Siebenbürgens durch die das Land jetzt bewohnenden Nationen (2. Aufl.
Berlin 1882) S5. Archiv Neue Folge IX. 208. X. S09. XUI. 155. XLX. 48.
•) Archiv Neue Folge UI, 407. •) A, a. 0. 45. <) A, a. 0. 47 ffl Vgl auch
Maurer a: a. 0. 28. Archiv Neue Folge XIX. 40.
Ueber den Weg der deutschen Einwanderer nach Siebenbürgen. 53
, berufen •• bezeichnet i), es wird also diese Colonisation als ein plan-
mässig in's Werk gesetztes unternehmen betrachtet.
Zur Zeit, da Qeysa IL den Ruf ergehen Hess, stand Siebenbürgen
noch nicht ganz unter Ungarns Botmässigkeii Ungarns SQdostgrenze
wurde damals gebildet durch die Donau, dann durch das ungarisch-
siebenbürgische Orenzgebirge vom eisernen Thor-Pass bis zum Mieresch
und durch diesen Finss selbst. In der Walachei und Moldau hausten
Petschenegen (Bisseni) und Kumanen, und weder über irgend welchen
Besitzer Ungarns auf walachischem Boden noch über irgend . welchen
Yerkehr der Siebenbürger in die Walachei oder umgekehrt in so
früher Zeit ist eine Nachricht auf uns gekommen. Erst nach dem
Erscheinen des deutschen Ordens in Siebenbürgen wurde von diesem
die südostliche Landesgrenze überschritten >). Die terra Borza (Burzen-
land) wird von Eonig Andreas IL in desselben Schenkungsurkunde
aus dem Jahre 1211 als in der Nachbarschaft des Eumanenlandes
gelegen genannt, und die Besiedlung des deutschen Ordens daselbst
geschieht zur Sicherung der Beichsgrenze gegen die Rumänen, gegen
welche die deutschen Ritter harte Kämpfe zu führen hatten®). Dass
sie das mit Erfolg thaten, und dass sie im Sinne der Verleihung des
Königs aus dem Jahre 1222^) bald auch jenseits der «schneeigen
Berge' Fuss fassten, wird aus Urkunden des Papstes Honorius IIL aus
dem Jahre 1224 und aus späteren Jahren geschlossen werden können,
in welchen der Papst sich an die Qeistlichkeit und das Volk »terrae
Bozae et ultra montes niyium" wendet^). Eine Burg war in Kumanien
jenseits der Berge angelegt worden ^) und die Kirche traf Anstalten,
das Werk der Bekehrung unter den Kumanen zu beginnen, indem
Papst Oregor IX. den Erzbischof von Gran als päpstlichen Legat mit
dieser Aufgabe betraute^.
Auf die erwähnte Urkunde des Königs Andreas IL von
1222, mit welcher derselbe dem deutschen Orden das Land Yom
siebenbürgischen Grenzwall an bis an die Donau verlieh, also etwas
vergabte, was er selbst noch nicht besass, komme ich nochmals und
darum zurück, weil in dieser Urkunde zum ersten Male von Verkehr
auf dem Altfluss die Rede ist. Der König spricht nämlich dem
deutschen Orden das Recht zu, mit sechs Schiffen auf dem Alt und
mit ebenso vielen auf dem Mieresch verkehren zu dürfen. Aus früherer
«) Teutach und Fimhaber a. a. 0. 29. «) Schuller Archiv 161 ff.
•J Tentsch and Fimhaber a. a.0. 9, 17; dann 11, 19, 67. *) Ebendas. 18.
^ Ebendas. 85, 26, 82, 87 mid sonst *) Ebendas. 88, 47. ^ Theiner, Monu-
menta yetera historica Hongariam sacram illustrantia I. 87.
54 Zimmermann.
Zeit verlautet nichts über Altschiffahrt oder Strasseuverkehr längs des
Altflusses durch den Bothenthurm-Pass.
Andreas ü. liess dem deutschen Orden nicht Zeit, das Privileg
auszunützen, er vertrieb vielmehr den Orden aus dem Burzenland schon
im Jahre 1225^), und wir hören nichts davon, dass sich vor dem
15. Jahrhundert auf dem Alt und längs des Flusses Verkehr entwickelt
hätte. Wenn die Deutschen auf diesem Wege nach Siebenbürgen
gekommen wären, hätten dieselben den ihnen nun einmal be»
kannten Weg zur Donau gewiss nicht völlig aufgegeben^ sondern den
Verkehr auf diesem Weg weiter aufrecht erhalten. Aber von den
Siebenbürger Deutschen sind nicht die nach Beschner und Oenossen
durch den Altdurchbruch gekommenen Hermannstädter die ersten^
welche der Donau zustreben und sich mit dem Gewinn bringenden
Donau-Handel in Verbindung setzen, sondern die Eronstädter, Be-
wohner der vom deutschen Orden gestifteten Deutschen-Gruppe, welche
um die Mitte des 14. Jahrhunderts durch den Törzburger Pass bis
an die Donau Handel treiben^. Bis in das späte Mittelalter hinein
bestand an dem Bothenthurm-Pass keine königliche Zollstelle. Die
Krone, welche auf beiden Ufern des Alt als Grundherr auftrat, hätte,
wenn überhaupt Verkehr dort stattgefunden hätte, es sich gewiss nicht
entgehen lassen, von diesem Nutzen zu ziehen und eine Zollstätte an-
zulegen, wie sie das an anderen Punkten that, welche vom Kaufmann
nicht umgangen werden konnten. Es ist aber erst im Jahre 1458
die Bede von einer Zollstätte an dem Bothenthurm^) , ein Anzeichen
mit dafür, dass der Verkehr daselbst sich erst in dieser Zeit aus-
gebildet hat.
Es bedurfte somit keiner besonderen Klugheit und staatsmänni-
schen Einsicht, wenn Geysa die von ihm berufenen Einwanderer nicht
donauabwärts und in einen Kreuzzug gegen Petschenegen und Kumancu
ziehen liess, sondern auf einem bereits bekannten Wege Siebenbürgen
zuführte, welches zu seiner Zeit bis zum Mieresch erobert, südlich
dieses Flusses von feindlichen Nomaden durchstreift wurde. Geysa
hätte, wenn es Absicht der Einwanderer gewesen wäre, die Donau
entlang zu ziehen, die Ausführung dieses Vorhabens mit allen Mitteln
verhüten müssen, um nicht durch den abenteuerlichen Zug einen
grossen Theil jener Kräfte zu verlieren, welche er durch Herbeiruf
der Einwanderer seinem Lande gerade gewinnen wollte.
Der Zug durch den Bothenthurm-Pass hätte sich durch Befestigungs-
1) Schaller Archiv 198. >) Urkunde König Ludwigs I. von 1858, bestätigt
von König Siegmund U95, Orig. Archiv der Stadt Kronstadt. ') Urkde. König
Ladielaus V. von 1458, Orig. Perg. Archiv der Stadt Hennannstadt.
üeber den Weg der deutschen Einwanderei nach Siebenbürgen. 55
anlagen bemerkbar machen müssen. Dass die Einwanderer gute Militärs
waren, dass dieselben wol wussten, wo und wie die starken Bargen
angelegt werden massten, um in Zeiten der Qe£fthr des Volkes Schutz
zn sein, ist bekannt und deshalb nimmt es Wunder, dass dieselben
den Altdorchbruch in älterer Zeit nicht befestigt haben. Einwanderer,
welche sieh erst durch Nomadenhorden in der Walachei durchgeschlagen,
sodann diesen Pass auf ihrem Durchzug kennen gelernt hatten, konnten
denselben Yon Boicza südlich nicht unbefestigt lassen. War dem Feind
der Weg durch den Pass frei gelassen, so konnte er, einmal am Fusse
des Wartberges angelangt, sich frei entwickeln und auf dem einen
oder anderen Ufer des Alt Yordringen. Der Mangel einer älteren Be-
festigung im Passe deutet darauf hin, dass die Einwanderer sich von
Norden her dem Pass genähert und mit der Gründung Ton Michels-
berg (zuerst urkundlich genannt im Jahre 1223), Heitau (als villa
Buetel 1204) und Talmesch (1265), mit Errichtung fester Kirchen-
bürgen in diesen Orten und mit Erbauung einiger Burgen im süd-
lichen Grenzgebirge^) begnügt haben. Das Gebiet Ton Talmesch an
gegen die Gebirge zu war ?on den Einwanderern ursprünglich gar nicht
in Besitz genommen worden, gehörte nicht zum freien Sachsenboden,
denn sonst hätte dasselbe nachher nicht den Gegenstand einer könig-
lichen Verleihung bilden können >)• König Bela, rex iunior, vergabt
im Jahre 1233 die terra Loystha, welche wir der Urkunde zu Folge
im Bothenthurm-Pass auf dem rechten Altufer, von der Lauter an-
gefiudgen nordwärts suchen müssen, an Gomes Corlardus^), welcher,
wie aus der Bestätigungsurkunde Stephans als rex iunior (1265) er-
sichtlich ist^), in Talmesch ansässig war. Auf dem linken Altufer
gingen die Deutschen etwas über BakoTicza vor^).
Die]^ Befestigung des Passes hat verhältnissmässig sehr spät und
zuerst durch Eingreifen der Krone stattgefunden. Noch im Jahre
*) Ackner, Die röm. Altertbümer und deutschen Bargen in Siebenbürgen (Wien
1 857) 60 fiF. •) VgL Graf Joseph Kemeny , üeber die ünveräusaerlichkeit der einzelnen
Beritsungen des Sachsen- und Szeklerlandes in Siebenbürgen* in Kurz Magazin I.
(Kronstadt 1844) 418 fEl, wo eine Schenkungsurkande des Königs Ladislaus V.
aus dem Jahre 1456 abgedruckt ist, in welcher die Rechtsgiltigkeit der Schenkung
an die Bedingung geknüpft wird, dass das geschenkte Gut >non dt possessio
regalis aut ad castra regalia aut terras Saxonum yel Siculorum non pertineat. * Die-
selbe Bedingung findet sich nach Karl Szabö, Professor an der k. ungar. Uni-
versität in Klausenburg, Sz^kely okley^ltär I. (Klausenburg 1872) 174 Anm., in
einer Urkunde desselben Königs vom 24. April 1456 in den Worten ausgedrückt:
»dunmiodo praedictae possessiones non sint terrae Saxonum vel Siculorum nostro-
rum aat ad aliqnod castrum nostrum regale vel aJiquem officiolatum partium
noetrarom Transiluanarum non pertineant.* *) Teutsch und Firnhaber a. a.
0. 56. «) Ebendas. 83. >) Ackner a. a. 0. 68.
56 Zimmermann.
1369 konnte der Woiwode der Walachei, Ladislaus, durch den Pass
dringen und das Nicolaus -Kloster in Talmesch zerstören. Das war
die nächste Veranlassung dazu, dass König Ludwig I. den Bau der
Burg Landskrone beginnen liess, welches Werk durch thatkräftige Bei-
hilfe der Deutschen schon im Jahre 1370 fast vollendet war^). Li-
dessen war mit diesem Bau noch immer nicht ftlr eine wirksame Ver-
theidigung des Rothenthurm-Fasses vorgesorgt. Die Landskrone lag
zuweit ab von demselben, weshalb die Krone später — wir haben
keine bestimmte Kunde davon, wann es geschehen — im Passe selbst
die Lauterburg links von dem Einfluss der Lauter in den Alt, un-
mittelbar an dem nördlichen Ende des Passes aber den rothen Thurm
bauen liess. Ln Jahre 1407 wird die Lauterburg ^), 1453 der Bothe
Thurm zum ersten Male urkundlich genannt s).
Aus den bisher entwickelten Gründen wird die Ansicht nicht
haltbar sein, nach welcher die von Geysa IL berufenen Deutschen die
Donau entlang, dann auf dem rechten Altufer aufwärts und durch
den Bothenthurm-Pass nach Siebenbürgen gekommen sein sollen,
sondern sie müssen dieses Land auf einem anderen Wege erreicht
haben.
Das Miereschthal kommt dabei schwerlich in Betracht, denn dieses
wurde von Deutschen zuerst von Norden her betreten, während deutsche
Ansiedlungen im unteren und mittleren Thal, welche den Zusammen-
hang der neuen Bewohner Siebenbürgens mit Ungarn vermittelt hätten,
in älterer Zeit nicht nachweisbar sind. Vor dem Jahre 1222 hören
wir nichts über Verkehr auf dem Mieresch und auch aus dem gc*
nannten Jahre nur soviel, dass König Andreas IL dem deutschen
Orden gestattet, auf dem Mieresch (wie auf dem Alt) mit 6 Schiffen
Verkehr zu unterhalten^). Doch hatte der Orden von diesem Becht
kaum Gebrauch gemacht, so musste er das Land verlassen (1225)*
Wol fehlen urkundliche oder andere verlässliche schriftliche Nach-
richten über die Besiedlung des südwestlichen Siebenbürgens, indessen
wird aus archäologischen Untersuchungen gefolgert, dass der Süd-
westen Siebenbürgens überhaupt erst im 13. Jahrhundert von Ungarn
aus besiedelt und dem Christenthum gewonnen worden ist^).
Wir gelangen zur Erörterung der Frage: in welcher Bichtung
und auf welchen Wegen bewegte sich im 11. und 12. Jahrhundert
1) Urkunde König Ludwigs L von 1370. Orig. Perg. Archiv der Stadt
Hermannstadi ') Urkunde des Woiwoden Jacobus Lachk, Orig. Pap. Arohiv
der Stadt Hennannstadt. ^) Urkunde Königs Ladislaus Y. von 1458. Orig. Perg.
Archiv der Stadt Hermannstadt. *) Teutsch und Fimhaber a. a. 0. 18. ^) Archiv
Neue Folg« XVL 279. 289 ff.
üeber den Weg der deutschen Einwanderer nach Siebenbürgen. 57
der Verkehr zwischen ÜDgaru und Siebenbürgen r Das fährt uns in
den Nordwesten Siebenbürgens und in die Zeit König Geysa^s I. Es
ist bekannt, dass Geysa I. im Jahre 1075 den Benedictinem an der
Gran die Hälfte des königlichen Salzes aus den Gruben bei Torda
verliehen hat^), und dass Ungarn zuerst über den nordwestlichen Theil
Siebenbürgens seine Grenzen ausdehnte. König Ladislaus I. bezwang
durch die porta Meszes nach Siebenbürgen eindringend die Kumanen
und gründete das Bisthum Weissenburg an dem Mieresch. Es bedarf
wol keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass diese Gründung
sich nicht nur auf ein paar Kleriker gestützt haben kann, sondern
dass mit denselben eine wehrhafte Ghristenschaar ins Land gekommen
sein muss, der neuen kirchlichen Schöpfung zum Schutz. Da also
Siebenbürgen von Ungarn und zuerst im Nordwesten betreten worden
war, konnten sich Verkehrswege zwischen Ungarn und Siebenbürgen
nur im Nordwesten öffnen, und thatsächlich sind als älteste Ver-
bindungslinien bekannt und urkundlich erwähnt die Strasse über das
Meszes-Gebirge nach Zilah und das Szamosthal abwärts nach Szatmar').
Ob sich heute der Strassenzug von Ort zu Ort genau wird feststellen
lassen, wollen vnr unten besprechen, an dieser Stelle aber den Funkt
feststellen, wo die Porta Meszes zu suchen ist. Urkundlich wird die-
selbe zuerst im Jahre 1165 genannt, in welchem Jahre König Stephan IIL
dem Kloster der heiligen Margaretha in Meches von jedem die porta
Meches passirenden Salzwagen je einen Salzstein verleiht^). Das Kloster
l^g also an der durch die porta Meches führenden Strasse. Femer
bezog dasselbe nach einer Urkunde der Königin Elisabeth aus dem
Jahre 1281 den fünften Theil des Zolles von Zilah^), welcher Ort als
an dem Fusse des Berges Meszes gelegen urkundlich bezeugt ist^).
Es ist demnach erwiesen, dass die alte Strasse durch die porta Meches,
welche bereits 1165 als von Wagen befiähren erwähnt wird, von Zilah
über das Meszes-Gebirge, jetzt auch Kraszna-Gebirge genannt, ging
und sich nach dem heutigen Magyar-Egregy hinabliess.
Auf den Weg, welchen die um Karlsburg, in Karako, Crapun-
dorph und Rams angesiedelten Deutschen eingeschlagen haben und
zugleich den Weg der Deutschen von Dees und Deesakna habe ich
an anderer Stelle hingewiesen : sie sind von Szathmar her gekommen.
') Enanz, Monnmenta ecclesiae Strigoniensis I. 59. >) Nach Teutsoh und
Fimhaber a. a. 0. 128 ist die Strasse zwischen Ungarn und Siebenbürgen ipnblica
stiata, per quam itur ad partes Transilnanas) nur im Nordwesten Siebenbürgens
zu suchen. Ueber den Verkehr auf dem Szamosflnss siehe die oben erw&hnte
Arbeit Steilners. ') Codex diplomaticus domus senioris comitum Zichy L 2,
*) Fcg^r, Codex diplom. Hungariae V. 8. 94. •) Szeredai, Series episcoporum 128.
58 Zimmermaan.
hab^u Siebenbürgen im Norden betreten und sind den Ssamos auf-
wärts gezogen, dann weiter südlich dem Laufe des Mieresch abwärts
gefolgt^). Die Besiedlung Bodna^s, dann die der Gegend von Bistritz
und des oberen Miwescbthales hat, was gegenwärtig anerkannt ist,
auf gleichem Wege, den Szamos entlang, von Dees an im Thale des
grossen Szamos aufwärts stattgefunden.
Wenn diese älteren Qruppen deutscher Einwanderer, ron welchen
die Deeser noch im späteren Mittelalter regen Verkehr pflegen mit
Szathmar, von Norden her nach Siebenbürgen gekommen sind, erhält
die Annahme desselben Weges auch für die späteren, die Qeysa'schen
Einwanderer um so mehr Wahrscheinlichkeit für sich, als sich auf
Aem Wege von Szathmar bis an den Mieresch in die Gegend des
heutigen Karlsburg eine Kette deutscher Niederlassungen hinzieht,
deren Vorhandensein zum Theil f&r das 11. und 12., zum Theil für
das 18. Jahrhundert urkundlich erwiesen wird. Von Norden nach
Süden sind an dieser Strasse gelegen : Szathmar-Nemeti [etwa 1000 bis
1005]>), Neustadt [Nagybanya, 1142]^, Deesakna und Dees [1236]«),
Szek [1291]»), Kkusenburg[1275]«), Kolos [1291]«^), Thorda [1075]'),
Thoroczko [1291]«), Krakko und Crapundorph [Magywr-Igen, 1206]»),
Burgberg [Borberek] und Alvincz [1248] ^o), Rumes [Barns 1206]«).
Zur Zeit, als der Handel zwischen Siebenbürgen und anderen
Ländern sich lebhafter zu gestalten anfing, finden wir die Haupt^
handelswege aus und in dieses Land immer noch im nordwestlichen
Siebenbürgen. Der Handel ging eben die altgewohnten und bekannten
Strassen und erst von der Mitte des 14. Jahrhunderts und mehr noch
im 15. Jahrhundert treffen wir auf Handelsverbindungen in anderen
Richtungen und auf andl^ren W^^n^^). Die Deeser hielten sich aber
durch Jahrhunderte an die alten Wege. Von Dees aus wurde die
SalzausAihr namentlich auf dem Szamosfluss betrieben gegen Szathmar,
zu Anfang des 15. Jahrhunderts weit in das innere Ungarn, nämlich
^) Mittheilnngen des Institats für österr. GeschlohtsfoTschuiig Y.^(1884) 556.
>) F^6t a. a. 0. III. 2. 211. Die ersten Deutschen daselbst sollen mit Gisela,
Stephans L Gemahlin, in das Land gekommen sein. ') ▼. Czoemig, Ethno-
graphie der österreichischen Monarchie H. 211. *) Mittheilungen V. (1884)556.
Steilner a. a. 0. 1 C ') Teutsch und Fimhaber a. a. 0. 1. 174. Damach haben
die deutschen Ansiedlungen Szek und Kolos schon vor dem MongoleneinftU (1241)
bestanden. *) Ebendas. 105. ') Knaus a. a. 0. 59. «) Teutsch und Fim-
haber a. a. 0. L 175. Diese Niederlassung reicht ebenfidls in die Zeit Tor dem
Mongoleneinfall surück. ^ Mittheilungen V. (1884) 589 ff. <*) Urkunde des
siebenbürgischen Woiwoden Laurentius yon 1248, mittelbar eingeschaltet von
K(hug Siegmund 1421, Orig. Perg. Archiv der Stadt Hermannstadi <') Von
Hermannstadt über Deva durv h das Miereschthal (Urkunde König Ludwigs I. von
Ueber den Weg der drutscben Einwanderer nach Siebenbürgen. 59
nach Tokay und Poroszlo [1406]^). Später geht der SalzTerbieb zu
Schiff bis Gsetnek bei Rosenau^) und Ssolnok an der Theiss'). Eine
andere Handelsstrasae ging sicher im 15. Jahrhundert yon Dees aus
in westlicher Bichtung, denn auf der Deeser Besitzung Somkut bestand
eine Zollstelle, deren Einkünfte der Stadt Dees gehörten^). Die Richtung
des Verkehres lässt sich auch entnehmen aus der Anlage der könig-
lichen Zollstatten. Wo reichlich Verkehr stattfEmd, da stellte sich
alsbald der königliche Zollner mit der Sammelbüchse ein. Von den
Ar die vorliegende Frage etwa in Betracht kommenden Zollstatten
sind die ältesten urkundlich beglaubigten und, wie aus dem im späteren
Mittelalter zwischen dem Gapitel von Grosswardein und den Sieben*
büiger Sachsen geführten Zollstreit zu ersehen ist, bedeutendsten die
in und bei Orosswardein gelegenen Zollstätten. Im Jahre 1203 werden
zwei Drittheile des Ertrages derselben durch König Emerich dem
Gross wardeiner Kapitel verliehen*) und im Jahre 1342 wird durch
König Ludwig I. auch das bis dahin in den königlichen Schatz ge-
flossene Dritttheil dem Kapitel überwiesen^). König Stephan verleiht
seinem Getreuen Comes Faul den Salzzoll von Aranyos-Megyes, öst-
lich von Szathmar (1271—1272)7). Im nordwestlichen Siebenbürgen
erscheinen ausser der genannten in Somkut (1458) noch folgende
Zollstätten, aus welchen auf den Strassenzug gegen Ungarn hin ge-
schlossen werden kann: B^, unweit Klausenburg ^), Körösfo^), B^nf*
fihunyad^o), dann Nagy-Almäs^<>) und Zilah*^), alle in Urkunden für
die Deutschen von Klausenburg genannt. Demnach hat der erste Weg
der Klausenburger in westlicher Richtung doch auch über das Meszes-
Gebirge geführt, nämlich von Klausenburg über Bto, Magyar-N&las,
1S51, Orig. Archiv der Stadt Hermannstadt), Ton Kronstadt aus durch den TOrz-
barger Fbsb an die Donau (Urkunde König Ludwigs L von 1858, eingeschaltet
Ton König Siegmund 1895, Orig. Stadtarchiv Kronstadt), von Rodna in die
Moldau (1412, Archiv, Neue Folge lY, 269. 286), von Hermannstadt durch den
Rothenthurmpass (1458).
t) Urkunde des königlichen Salzkammergrafen Pipo de Ozora von 1406,
Orig. Pap. Stadtarchiv Deee. <) Urkunde Königs Mathias von 1466, Orig. Perg.
ebendas. ») Urkunde desselben von 1478, Orig. Perg. ebendas. *) Urkunde
König Mathias von 1458, Orig. Pap. ebendas. ^) Urkunde des Palatins Michael
Orazag de Guth von 1478, eingeschaltet von König Mathias 1480, Orig. Pap.
Archiv der Stadt Hermannstadt. Archiv I, 2. Heft 78 ffl *) Urkunde König
Ludwigs L von 1842, eingeschaltet von König Mathias 1477, Orig. Pap. ebendas.
») Wenzel Codex diplom. Arpad. V. 67. ») Urkunden König Ludwigs L von
1871 und 1874, Orig. Stadtarchiv Klausenburg. •) Urkunde König Ludwigs!
von 1871, Orig, Stadtarchiv Klausenburg. «•) Urkunden desselben von 1877,
eingeschaltet von König Siegmund 1884, Orig. ebendas., und ]879, Orig. ebendas.
*•) Urkunde König Ludwigs L von 1880, Orig. Perg. ebendas.
60 Zimmermann.
Sard, Olah-Eöblös und Zator (alte Bömerstrasse)^) oder über Eörosfö
bis Banf&hunyad in westlicher, dann Yon letzterem Ort in nördlicher
Bichtung nach Nagy-Almäs und Zilah ; im Thal der schnellen Koros be-
wegte sich erst später Verkehr, indem erst im Jahre 1446 eine Zoll-
stelle ,in suburbiis castri Sebes', heute Sebes-Värallya, zu Deutsch
bekanntlich: der unter der Burg liegende Ort, erwähnt wird*). Die
alte Strasse von Qrosswardein nach Siebenbürgen erreichte also nicht
bei Csucsa die siebenbürgische Grenze und ging nicht der schnellen
Eörös entlang, sondern führte yon Qrosswardein wahrscheinlich über
Bihar, Margita, Szilägy-Somlyo, dann über Zilah und das Meszes-Gebirge.
Von hier aus fand eine Zweitheilung des Weges statt, so zwar, dass
ein Weg von Magyar-Egregy an den Szamos, bei Sibö Torüber, dann
über Csaki-Gorbö zu dem alten Schloss Doboka und von da wieder
in das Szamosthal geführt haben mag, während ein zweiter Weg von
Magyar-Egregy aus südlich ging und sich abermals theilte, in den
beide^i Bichtungen Z^tor-Nagy-Almäs und Z^tor-Eöblös.
Wie immer auch weitere Untersuchungen betreffend die einzelnen
Zwischenstationen der alten Handelsstrasse aus Ungarn nach Sieben-
bürgen durch die »porta Meches* ausfallen mögen, nach dem bisher
bekannt gewordenen Quellenmaterial stehen zur Zeit der Einwanderung
der Geysa^schen Deutschen als Hauptstationen der bezeichneten Strasse
fest: Grosswardein, Zilah, Fass Meszes, Doboka.
Sind demnach — so stellt sich nunmehr die Frage — die von
EönigGeysa II. , berufenen* Deutschen auf der eben erwähnten Strasse
Grosswardein-Doboka oder durch das Szamosthal in ihr neaes Hei-
matland, Siebenbürgen, gekommen?
Dass die Gründung von Deesakna und Dees von Norden her er-
folgt ist, wurde bereits angeführt Durch den Verkehr der Salzhäuer
von Deesakna nach Ungarn, welcher sich vorerst an die natürliche
Strasse, an den Lauf des Szamosflusses gehalten haben wird, wurde
eine regelmässige Verbindung zwischen Siebenbürgen und Ungarn
durch das Szamosthal geschaffen, noch bevor die Geysa'schen deutschen
Einwanderer herbeikamen. Diese alte Verbindung gelangt, ausser dem
dass urkundliche Nachrichten über dieselbe vorliegen, auch darin zum
Ausdruck, dass Szathmar in kirchlicher Beziehung zu Siebenbürgen
und das Archidiaconat von Szathmar zu der Diöcese des siebenbürgi-
schen Bischofs gehört hai Amtlich stand hinwieder Szathmar, welches
seine Bedeutung dem von Deutschen betriebenen Bergbau verdankte,
>) Ackner a. a. 0. 47. *) Urkunde des Gabemators Johann de Hunyad
von 1446, Orig. Pap. ebendas.
tJeber den Weg der deutschen Einwanderer nach Siebenbürgen. 61
mit Oberungam in Verbindang, indem nämlich die Filialsalzkammern
im Saroser Komitat und jene in der Zips der Salzkammer von
Szathmar untergeordnet waren ^). Ist es höchst wahrscheinlich, dass
die von König Geyaa II. berufenen Deutschen der bereits von älteren
Einwanderern eingeschlagenen Wegrichtung gefolgt sind, so spricht
ftlr diese Richtung des Weges der Qeysa^schen Deutschen die Kette
deutscher Niederlassungen, welche sich ohn^ erhebliche Unterbrechung
von Oberungarn aus über Szathmar nach Siebenbürgen nachweisen
lässt'). An die bedeutenden deutschen Städte Bartfeld, Zeben, Saros
im Saroser Komitat schliessen sich an: Jasz<5 [1243]^) und Kaschau
im Abaujer, Sarospatak [1201]^) im Zempliner Komitat; weiter östlich
finden wir die Deutschen-Kolonien Luprechthaza [1247^), jetzt Bereg-
sz&z] im Bereger und Felzaz [1272^), jetzt Sz^falu im ügocsaer
Komitat], südlich davon Szathmar und Nagyb^ya. Ein Chronist des
16. Jahrh. lässt Deutsche wohnen , unterm gantzen Geburge längst Foh-
len '^ und zählt mit anderen auch Unghvar und Nagy-SzöUös, nördlich von
Szathmar, als deutsche Orte auf (Kemeny Deutsche Fundgruben L 90). Seit
lange schon besteht die Vermuthung von einem Zusammenhang zwischen:
den Deutschen in der Zips und jenen in Siebenbürgen, worüber sich ins-
besondere J. K. Schröer in seinen mundartlichen Untersuchungen über
die Deutschen des oberungarischen Berglandes hat vernehmen lassen^).
Jüngst hat Keintzel, gestützt auf sprachwissenschaftliche Vergleiche,
das Yerwandtschaftsverhältnis der Deutschen in der Zips und der
Deutschen in Siebenbürgen untersucht und festgestellt, dass, die Sachsen
in Siebenbürgen und die Deutschen in der eigentlichen Zips bezüglich
ihrer einstigen Abstammung unzweifelhaft in einem nahen Yerwandt-
schaftsverhältnis stehen '; daraus folgert Keintzel, dass ,die ersten
deutschen Kolonisten der Zips deshalb wahrscheinlich gleichzeitig mit
den deutschen Ansiedlem, welche sich unter der Begierung des Königs
Geysa II. in Siebenbürgen niederliessen , um die Mitte des 12. Jahr-
hunderts ebenfalls vom mittelfränkischen Gebiete ausgewandert sind;
sie gehören somit, wie die Siebenbürger Sachsen, dem grossen deutschen
Yolksstamme der Franken an*®). Die Ergebnisse von Keintzels Unter-
suchung unterstützen demnach nur die Annahme, dass die Geysa^schen
<) Wenzel, Magyarorszdg bänyäszatdnak kiitikai iört^nete lol. ') Vgl.
die oben erwähnte Ansicht Schwartner'e, a. a. 0. I. 181. *) Czoemig, Ethno-
graphie der österr. Monarchie U, 198 ond 279. ^) Fej^, Codex II, 887.
•) Ebendae. IV, t 455. Czoemig a. a. 0. IL 249. •) Feg^r, Codex V, l. 176.
Csoemig a. a. 0. IL 248. '') Siehe darüber E. Reissenberger im Archiv Neue
Folge Xm, 55S. VgL Schwicker, Die Deutschen in Ungarn imd Siebenbürgen
(Wien und Teschen 1881) 265. ^) Keintzel a. a. 0. 41 fil
62 Zimmerma BD.
Deutschen durch Oberungam, dann über Szathmar gezogen sind und
von Norden her Siebenbürgen betreten haben.
Mit der Annahme des Weges der Oeysa^schen Einwanderer nach
Siebenbürgen hängt innig zusammen das Vorrücken dieser Einwanderer
auf siebenbürgischem Boden und die Vertheilung derselben in die Ter-
schiedenen Qegenden des Landes. Steht die Einwanderung durch das
Szamosthal fest, für welche ich mich aus den entwickelten Gründen
entscheide, so entfallt die Nothwendigkeit, für die Besiedlung eines
Theiles des Schässburger und des Schenker Stuhles, dann von Mühl-
bach, Broos und Beussmarkt und den zwei Stühlen (Mediasch und
Schelk) eine so gewagte und nicht bewiesene Erklärung zu suchen,
wie Friedrich Marienburg es thui Nach ihm wären nämlich der
Haupttheil des Schässburger Stuhles (das Eisder Kapitel) und der
nordliche Theil des Schenker Stuhles (die Schenker Abtheilung des
Eosder Kapitels) nebst den Gemeinden der Magareier Surrogatie des
Kosder Kapitels durch eine von Osten nach Westen rückfluthende
Bewegung der Einwanderer besiedelt worden, welche im Osten auf
ansässige Szekler gestossen seien, weiter wären die Stühle Mediasch
und Schelk von dem ünterwald aus, über das Zekeschgebiet hinüber ge-
gründet worden >). Es kommt mir hier nicht darauf an, die zeitliche
Folge der einzelnen Besiedlungen in den yerschiedenen Gauen Sieben-
bürgens zu prüfen, yielmehr nur auf den Versuch, den Weg der Ein-
wanderer festzustellen. Indem ich die Geysa'schen Einwanderer durch
das Szamosthal nach Siebenbürgen kommen lasse, nehme ich auch
für die Bichtung ihres weiteren Zuges nach Süden den Lauf der
Flüsse Szamos und Mieresch in Anspruch, längs welcher, wie wir
gesehen haben, eine Beihe deutscher Gemeinden erstanden war. Die
Einwanderer zogen also wahrscheinlich von Dees im Thale des kleinen
Szamos südwärts, dann aus diesem Thal auf das bereits 1075 urkund-
lich bezeugte castrum Torda los, von da in das Miereschthal, in welchem
abwärts sich der Zug der Einwanderer weiter nach Süden fort bewegt
hat, dann die beiden Kokein entlang aufwärts, desgleichen in den
Thälern der beiden Zekesch und des Weissflusses.
<) Seh wicker a. a. 0. 818. >) Trauschenfels Magazin I. 202. Archiv, Neue
Folge IX. 204. Siehe fibrigenB die Literatur oben 8« 52 Anm. 1.
Karl rV. und die österreichischen Freiheitsbriefe.
Von
S. Steinhers.
Nach den Arbeiten von Wattenbach, Haber, Berchtold ^) wird
eine neue Untersuchung über die österreichischen Freiheitsbriefe einer
Rechtfertigung bedürfen. Haben diese Forscher sich zum Ziele ge-
setzt, die ünechtheit der Freiheits'briefe und ihre Entstehung unter
Budolf IV. nachzuweisen, so soll im Folgenden das Verhalten Karls
gegenüber diesen Privilegien auf Grundlage neuen Materials zur Er-
örterung gelangen.
Es sind vier beziehungsweise fünf Urkunden, die unter der Be-
zeichnung die Österreichischen Freiheitsbriefe zusammengefiEisst werden^
Eine Urkunde Heinrichs IV. yom 4. October 1058 (das sogenannte
Henricianum) bestätigt dem Markgrafen Ernst von Oesterreich zwei
IwSrtlich eingerückte Privilegien von Julius Cäsar und Nero, eine Ur-
kunde Friedrichs I. vom 17. September 1156 (das sogenannte Privi-^
egium maius) regelt die Stellung der österreichischen Herzoge in
ihrem Lande und ihr Verhältnis ^um Reiche ; zu dieser Haupturkunde
erfolgen Zusätze in der Urkunde des Königs Heinrich vom 24. August
1228 und in einer Urkunde Friedrichs II. vom Juni 1245 (Bestätigung
des Privilegium maius). Diese vier Urkunden sind von König Budolf
am 11. Juni 1283 bestätigt worden >). Dass alle diese Documente
I) Wsttenbaoh, Die Österreichischen Freiheitsbriefe, Archiv f. Kunde österr
GesddchtBquellen 8, 79—119; Haber, Ueber die Entitehungszeit der öeterr. Frei-
heitsbriefe, Wiener Sitzungsberichte 84, 17 — 56; Berchtold, Die Landeshoheit
Oesterreichs nach den echten und unechten Freiheitsbriefen, München 1862. In
diesen Schriften ist auch die ältere Literatur verzeichnet *) Die Urkunden
and nach den Originalen gedruckt bei Wattenbach a. a. 0. 108—119 und nach
einem Yidimus von 1860 von Chmel im Notizenblatt der Wiener Akademie, Jahr-
gang 185C S. 99 £
G4 Steinherz.
Fälschungen sind, ist in unserer Zeit mit voller Sicherheit erwiesen
worden. In diesen Urkunden ist den Herzogen yon Oesterreich eine
Fülle Yon Bechten gegeben, wie sie im 12. und 13. Jahrhundert kein
deutscher Fürst und auch im 14. Jahrhunderte nur theüweise die
Kurfürsten erhalten haben. Es mögen hier einige Bestimmungen an-
geführt werden: Der Herzog von Oesterreich ist dem fieich nur im
Falle eines Elrieges mit Ungarn und nur mit zwölf Mann zu dienen
verpflichtet; er ist nicht gehalten, einen Hoftag zu besuchen; der
König muss den Herzog auf österreichischem Boden belehnen; das
Beich darf in Oesterreich keine Lehen haben; der Herzog besitzt in
seinem Lande unbedingte Gewalt i). Gehen diese Artikel selb^ über
die Freiheiten hinaus, welche die Kurfürsten durch die goldene Bulle
erhalten, so sind andere genau der goldenen Bulle nachgebüdei Nach
dieser sollen die KurfÜrstenthümer untheilbar sein und das Becht
haben, sich zu vergrössern'j. Ganz dasselbe findet sich in den öster-
reichischen Privilegien^). Die Kurfürsten haben das ius de non evo-
cando et de non appellando, das Vorrecht, dass sie ihre Lehen um-
sonst (ohne Zahlung von Gebühren) erhalten^). Dasselbe bestimmen
die Freiheitsbriefe*).
Man hat aus diesem Parallelismus die Tendenz der Freiheitsbriefe
erschlossen. Durch die goldene Bulle war der Stand der Kurfürsten
geschlossen worden. Neben den rheinischen Erzbischöfen war vier
weltlichen Fürsten das ausschliessliche Becht der Königswahl und aus-
gedehnte Vorrechte vor den übrigen Fürsten durch ein Gesetz ver-
brieft worden. Die Vertheilung der weltlichen Kurstimmen auf Böhmen,
die Pfalz, Sachsen und Brandenburg entsprach dem Herkommen, aber
nicht den Machtverhältnissen, wie sie sich im 14. Jahrhunderte heraus-
gebildet hatten. Sie berücksichtigte von den drei in Deutschland
herrschenden Familien, den Luxemburgern, Wittelsbachem und Habs-
burgern nur die zwei ersten ; die Luxemburger im Besitz von Böhmen
und Mähren führten die böhmische, die Witteisbacher im Besitz von
Tirol, Baiem, der Pfalz und Brandenburg führten je eine Stimme in
ihrer baierischen und pfälzischen Linie. Leer ausgegangen war das
Haus Habsburg, das im Südosten von Deutschland, über Oesterreich,
Steiermark, Kärnten, Krain und über ausgedehnte Besitzungen in der
Schweiz und dem Elsass gebot Diese Zurücksetzung sollte durch die
1) Priv. maiuB S 1—4. >) Goldene Bulle c. X. XXV. Nach dem Abdruck
bei Harnack S. 222. 287. ') Priv. maius § 10. Urkunde üeinrichB von 1228.
*) Goldene Bulle c XI, XXX. Harnack 228, 242. *) Bestätigung des Priv.
maius § 1. 3.
Ou^ tu
Karl IV. und die Osterreichischen Froiheitsbriefe. (ytt
t'reiheitsbriefe wettgemacht werden; sie sollten den österreichischen
Herzogen die yoUständige Landeshoheit and Unabhängigkeit vom
Reiche und dadurch die Gleichstellung mit den Kurfürsten verschaffen;
die Herzoge sollten durch Auszeichnungen, die sie allein besasseu,
durch das Tragen einer Erone und den Titel Pfalz- Erzherzog vor den
übrigen Fürsten hervorgehoben werden. Da das Vorhandensein der z ^/
Freiheitsbriefe sich zuerst am 18. Juli 1359 *) nachweisen lässt, so * ^ ^^^
hat man die Verfertigung derselben mit Recht Rudolf IV. zugeschrieben.
Wie verhielt sich nun der Kaiser gegenüber diesen Privilegien?
Im Mai 1360 war es Karl IV. gelungen, sich mit seinem Schwieger-*
söhn Rudolf IV., der ihm seit einem Jahre als Feind gegenüber ge-^
standen war, wenigstens äusserlich zu versöhnen. Der Herzog bequemte
sich dazu, den Treueid zu leisten und die Lehen zu nehmen. Bei
diesem Anlasse sind Karl zum erstenmale, soweit wir Nachricht haben,
die fidschen Priyilegien vorgelegt worden. Es war feststehendes Her-*
kommen, dass den Fürsten bei der Belehnung ihre Rechte und Frei-^
heiten bestätigt wurden. Wäre vielleicht für diesen Zweck eine Vor-
lage dar Priyilegien nicht nothwendig gewesen, so lag für Rudolf die
Nothigung darin, dass er bei der Belehnung die neuen Bestimmungen
seiner Urkunden in Anwendung bringen wollte. Nach diesen durfte
der Kaiser den österreichischen Herzog nur in Gestenreich belehnen^
der Herzog soll zu Pferde, mit dem He^zogshute auf dem Haupt die
Lehen empfangen und von jeder Abgabe für den Act frei sein. Der
Kaiser ging jedoch auf diese Forderungen vorläufig nicht ein, sondern
nahm die Belehnung eben dort vor, wo er 1348 Albrecht IL belehnt
hatte, zu Seefeld, einem in Oesterreich gelegenen Reichslehen der
Burggrafen von Nürnberg; der Belehn ungsact ging in gewöhnlicher
Weise vor sich, aber der Kaiser stellte dem Herzog eine Urkunde
aus, dass es ihm in seinen Rechten keinen Schaden bringen solle,
wenn diesmal einige Feierlichkeiten bei der Belehnung unterblieben
seien*). Die gebriluchliche Bestätigung der Privilegien unterblieb.
<) In einer Urkunde von diesem Tag finden wir zuerst das grosse Siegel
Rudolfs, in dessen Legende sich eine aasdrückliche Berufung auf das Priv. maiua
findet Kürschner, Die Urkunden Rudolfe IV., Archiv f. ößterr. Gesch. 49, 27^
«) Huber n» 8119; die Urkunde ist ebenso wie n» 8288 von Berchtold a. a. 0.
121. ISl grandlos verdächtigt worden; die im Wiener Staatsarchiv erhalteneu
Originale haben alle Kennzeichen der Echtheit, den eigenhändigen Correctur-
vermerk des Militz von Kremsier unter dem Text und den Regiatraturvermerk
in dorso. Dasselbe gilt von allen anderen Urkunden Karls für Rudolf, von
denen Berchtold S. 86 es für sehr wahrscheinlich hält, dass sich noch manche
unechte Urkunde darunter befinde.
JCiUbeUaiigen DL ^
66 Steinherz.
der Kaiser vermied es vor der Hand, ein UrtheU üb^r die Freil^eits-
briefe abzugeben. Earl hat, wie später gezeigt werden wird, die Ur-
kunden f&r echt gehalten, wenn auch der Umstand, dass die 58|;er-
reichischen Herzoge solche Privil^ien bisher unbenutzt hatten liegen
lassen, Bedenken hervorrufen mnsste.
Am meisten betroffen mochte der Kaiser über die Privilegien von
Cäsar und Nero gewesen sein, die in die Urkunde Heinrichs lY. im
Wortlaute eingerückt sind. In der einen gibt Kaiser Julius, Cäsar
und oberster Augustus des ki^iserlichen Landes, Verehrer der Götter
und Erhalter des gesammt^n Erdkreises, Oesterreich die terra orien-
talis plage dem berühmten Senator und seinem Oheim und dessen
Erben zu ewigem Lehen; keine Gewalt darf über ihn gesetzt werden,
alle Nutzungen des Landes soll er haben; gleichzeitig wijrd er in den
geheimen Bath angenommen, so dass keine f&r die Ewigkeit berech-
nete Verfügung ohne ihn getroffen werdem kaipi. Datiert ist die^e
Urkunde ,, gegeben zu £om, der Hauptstadt der Welt, am Tage der
Venus, unseres Beichs im ersten und der Einhebung des Goldes im
ersten Jahre.* In der zweiten Urkunde erklärt Nero, Freui^d der
Götter und Verbreiter ihres Glaubens, Meister der röpiisehen Genralt,
Imperator, Caesar und Augustus, dass er Oesterreich die terra ouen-
talis für immer Yon jeder Steuer befreit habe; jeder di^egw Hai^delnde
soll in den Bann des römischen Beiches fallen und niemals aus dem-
selben entlassen werden. Datiert ist diese Urkunde ,g^eben beim
Lateran am Tage des Mars jenes, grossen Gottes.' Wir können uns
kaum vorstellen, dass man diese Urkunden nicht sofort als eine plumpe
Fälschung durchschauen musste; aber f&r jene Zeit vfird qian einen
anderen Massstab anlegen müssen« Zu dem Bilde, das wir heute von
dem Zustande Oesterreich» zur Bömerzeit, von Noricum und Pannonien
gewonnen haben, fehlte damals alles. Wie sollte man sich über solche
Fragen aus den geschichtlichen Handbüchern, die man besass, Baths
erholen? Die Chronik des sogenaiinten Hagen, die zu E9de des 14.
Jahrhunderts entstanden ist, lässt Oesterreich in der vorrömischen
Zeit aus einer Mark zu einem Herzogthum erhoben werden^); sie
zeigt wie ein Spiegel die phantastischen Ansichten, die man in jener
Zeit über die ältere Geschichte Oesterreichs hatte. Was dem Kaiser
an diesen Urkunden auffallen musste, war nicht die Form oder der
Inhalt, sondern ihre Existenz, Budolf IV. war der einsige Fürst in
Deutschland, der so alte Urkunden besass. Es war neben dem staats-
*) Majer, Untersuchungen über die Osten*. Chronik des Mattheus oder Gre-
gor Hagen, Archiv f. Ost Gesch. CO, 800.
Karl IV. und die österreichischen Freiheitsbriefe. ^(y^
roehUiches gewiss auch ein literarisches Interesse ^), das Karl be wog, über
die beiden Urkunden an den ersten Kenner des romischen Alterthums^
an Petrarca zu schreiben. Ueber ein Jahr darnach, im Sommer 1361,
traf die Antwort Petraroa's, die das yerUuigte Outacht^i enthielt, ein>).
Sie ist als erstes Beispiel diplomatischer Kritik berühmt geworden.
Wir können einen Augenblick bei <üesem Schreiben verweilen,
das durch die Persönlichkeit Petrarcas interessant ist. Petrarca erklart
die beiden Urkunden fbr Fälschungen in sehr deutlicher und nach-
drücklicher Weise: die Urkunden selbst nennt er eine lahme Lüge,
den Yerfertiger einen ürzschelm, dann einen brüllenden Ochsen und
schliesslich einen schreienden Esel^. Die Kritik richtet sieh vor allem
gegen die Titel, welche Cäsar in der Urkunde führt, sie wird mit
einem Briefe Cäsars, der bei Josephus steht, verglidien, und es wird
gezeigt, dass Cäsar sich der Titel imperator, pontifex und dictator be-
diente. Der Titel augustus sei bei Cäsar unmöglich und könne erst
bei seinem Nachfolger vorkommen, das wüssten schon die Schulknaben
da es Florus, Sueton, Orosius, Eutropius und alle anderen Gesohioht-
schreiber erzählten. Weiters, wer sei der Oheim, dem Cäsar Oester-
reich gab? Man kenne keinen und zum Ueberflusse sei in der Ur-
kunde sein Name ausgelassen. Ebensowenig ernst sei es au nehmen
dass die plaga orientalis auf Austritt bezogen wird: auster und eriens,
Süd und Ost, seien ja verschieden. Die Datierung sei voll von Fehlem;
es heisse die veneria, ohne dass ein Monatstag und Consuln genannt
wären, es heisse regni nostri anno primo und doch hätten die Römer
nur in ihrer ersten Zeit Könige gehabt und später wäre schon das
Wort Königthum tödtlich gdiasst gewesen« Was solle man erst zur
Urkunde Nero^s sagen? Er heisse Freund der Götter und Sueton sage
im 6. Buch der Kaisergeschichte ausdrücklich, dass Nero alle Culte
verachtet habe. Die Datierung: «gegeben am Tage des Mars, jenes
grossen Gottes ** sei einer Kritik gar nicht würdig. Der Stil der beiden
Urkunden sei soweit von dem kaiserlichen^ im Alterthum gebrauch-
lidien entfernt, dass höchstens ein leichtgläubiges altes Weib oder
1) lieber den Verkehr des Kaisers mit Petrarca, Friei^'ung, Karl IV. und
sein Antheil am geistigen Leben seiner Zeit S. 296 — S21 , and Körting, Leben
nnd Werke Petrarca's. «) Episi rer. senil. XVI, 5. Oft gedruckt, zuletzt bei
Jäger, Petrarca's Brief über das österr. Privileg von 1058, Archiv f. österr. Gesch.
8S, 489 ff. Jäger hat den Nachweis erbracht, dass der Brief Petrarca^s in das
Jahr 1861 gehört Statt »magistrum iratumve hominem* (Jäger 470 Z. 4 v. o.)
ist »magistrum literatumye hominem* zu lesen. ') »Qnod non vidit ille tri-
furdflBr ; — — hoc ille bos ignorabat, quod si scisbct cauÜus mugisset ; nullus
hoc ignoravit pretcr hunc aseltum importunissime nunc rudentem.«
G8 Steinherz.
eiu Bauer im Gebirge, aber kein yerstandiger Manu getäuscht werden
könnte.
MapL wird an dieser Kritik manches berechtigt finden; dass Cäsar
nicht den Titel augustus ftlhren, dass er eine Urkunde nicht datieren
konnte «unseres Königthums im ersten Jahre*, dass von Born aus
gesehen Gestenreich nicht die terra orientalis sein könne, ist scharf
und wirkungsvoll betont Aber man ersieht auch, wie es damals um
die Kenntnis der alten Geschichte stand. Auf den Inhalt der Ur-
kunden geht Petrarca gar nicht ein, er erwähnt kein Wort davon,
dass Julius Cäsar oder Nero niemandem eine römische Provinz zu
Lehen geben oder sie von den Steuern fftr immer befreien konnte.
Das hat er selbst nicht gewusst und Petrarca hat das grösste Inte-
resse fbr die Geschichte Borns gehabt und als Autorität gegolten.
Bevor dieses Gutachten in die Hände des Kaisers gelangte, hatte dieser
bereits seine Entscheidung über die Privilegien gefallt Wir sahen,
dass Karl lY. die Belehnung Budolfs in der gewöhnlichen Weise vor-
genommen und ihm seine Privilegien nicht bestätigt hatte; das feind-
liche Verhältnis zwischen den beiden Fürsten dauerte denn auch nach
der Belehnung fort^). Den Titel Pfalzerzherzog, den die Freiheits-
briefe dem österreichischen Herzog geben, f&hrte Budolf fort, er be-
nützte die Anwesenheit des päpstlichen Legaten, des Bischöfe Egidius
von Vicenza , in Wien , um von diesem und dem Bischof Gottfried
von Passau die Privilegien vidimiren zu lassen*), er schloss Verträge,
die auch gegen den Kaiser gerichtet waren: mit einem Worte, er
zeigte sich fest entschlossen, seine Privilegien auch gegen Karl zur
Geltung zu bringen. Damit ergab sich fbr den Kaiser die Noth-
wendigkeit, den Herzog mit allen Mitteln in die Stellung eines Vasallen
zurückzuführen. Im August 1360 unterwarf der Kaiser die Verbün-
deten Budolfs, die Grafen von Wirtemberg; mit Ludwig von Ungarn
stand er damals in guten Beziehungen; es blieb für Budolf nichts
übrig, als sich dem Kaiser zu fügen. Am 5. September 1360 gelobte
Budolf urkundlich, den Titel Pfalzerzherzog abzulegen, da ihm kein
Becht darauf zustünde, und sein Siegel, das diesen Titel enthielt, zu
brechen. Dafür erhielt er vom Kaiser eine Urkunde, dass es ihm
«) Vgl. Huber, Rudolf IV., S. 48. «) Abgedruckt von Chmel vgl S. 6S N. 2 ;
Jäger a. a 0. 475 hat auf die Ausstellung des Vidimus durch den p&pstlichen
Legaten und den Bischof von Passau grosses Gewicht gelegt und es als ein
Moment für die Echtheit der Urkunden verwerthet. Dagegen ist einzuwenden,
dass die Aussteller des Vidimus keine Veranlassung hatten, die Echtheit der Ur-
kunden zu untersuchen und auch damit keine Verantwortung übernahmen.
Karl IV. und die österreichischen Freiheitabriefe. 69
keinen Schaden bringen solle, wenn er diesmal einzelne Zn^ständ-
nisse gemacht habe. Hatte hier der Kaiser noch auf die Freiheits-
briefe Bücksicht genommen, so war er in der Folgezeit doch nicht
gesonnen, dem Herzog den Gebrauch dieser Urkunden zu gestatten.
Als Rudolf nach dem Vertrage Tom 5. September mit äusseren Aus-
zeichnungen (der Krone mit dem Kreuz auf dem Herzogshut) auftrat,
wozu ihn seine Privilegien bereohtigten , berieth sich Karl mit den
Kurfürsten und forderte Rudolf auf, am 11. November (1360) in Nürn-
berg zu erscheinen, um sich zu verantworten^). Nachdem Rudolf mit
seinen Brüdern Friedrich, Albrecht und Leopold dort eingetro£Fen war,
fand eine eingehende Verhandlung über die Freiheitsbriefe statt Ein
glücklicher Zufall hat uns das merkwürdige Document, das die Ent-
scheidungen des Kaisers enthält, überliefert <).
Es ist eine Art Protocoll , -dass die einzelnen Bestimmungen der
Freiheitsbriefe und das ürtheil Karls über jeden Punkt gibt. Zwei
Momente sind vor allem hier wichtig; bei dieser Verhandlung wurden
nicht die Originale der Urkunden, sondern das obenerwähnte Vidimus
vorgel^^) ; weiter, von jeder der vier Urkunden erkannte der Kaiser
einzelne Bestimmungen an, andere verwarf er. Daraus geht hervor,
dass die rier Urkunden für echt gehalten wurden, sonst würden alle
Punkte einer Urkunde verworfen worden sein. Karl ging bei seinen
Entscheidungen vom Standpunkte der kaiserlichen Machtvollkommen-
heit aus, die es ihm gestattete, Privilegien, die seine Vorfahren ge-
geben, anzuerkennen oder abzulehnen*). Alle Bestimmungen der Frei-
heitsbriefe, die Oesterreich dem Reich gegenüber unabhängig stellten
oder den Herzogen besondere Auszeichnungen gewährten, wurden ver-
worfen oder mit solchen Clausein anerkannt, dass sie werthlos waren.
Um wenig toleranter verfuhr der Kaiser mit den Punkten, die sich
auf diW Gewalt des Herzogs in seinem Lande beziehen.
WiK&ssen zuerst jene Bestimmungen ins Auge, die sich auf das
Verhältnis Oe^rreichs zum Reich beziehen. Davon handelt das Pri-
vilegium maius UKden §§ 1 — 4. 6. 16. Danach muss der Kaiser den
1) Diessenhoyen, Böhmer Fontes 4, 120. Schreiben Karls an die Stadt Strass-
burg, SchOpflin Als. dip). 2, 288. ') Beilage I; auf die gütige Verwendung des
Herrn Hofraths R. y. Sigkel hatte der Herr Director des gross h. General-Landes-
archives zu Karlsruhe, F. y. Weeoh, die Güte, die Handschrift naoh Wien zu
schicken , wofür ich meinen wärmsten Dank ausspreche. ') Beilage I n® 1 :
»prima in ordine copiarum.* ^) Diesen Gedanken spricht auch Petrarca in
seinem Schreiben aus: »omitto autem quod par in parem non habet imperium,
neque aliud Julius Cesar statuit aut Nero, cuius tu contrarium statuere non
valeas.*
70 Steinherz.
Herzog auf österreichischem Boden belehnen; verweigert der Kaiser
nach dreimaligem Ansuchen die Vornahme der Belehnung, so besitzt
der Herzog von Rechtswegen ebenso seine Länder, wie wenn er die
Lehen empfangen hätte ; der Herzog ist nicht gehalten, einen Hoftag
zu besuchen; dem Reich soll er nur gegen Ungarn und nur mit zwölf
Mann dienen; er ist nicht verpflichtet, auf eine gegen ihn erhobene
Anklage sich beim Kaiser zu verantworten, sondern kann nach seinem
Belieben sich verantworten oder nicht; das Reich darf in Oesterreich
keine Lehen haben ; der Herzog kann seine Länder nach seinem Gutr
dünken vermachen oder verschenken, wem er will. Alle diese Punkte,
die klar genug sprechen, hat der Kaiser bedingungslos verworfen i).
Und es bedeutete nicht viel anders, wenn Karl die Bestimmung des
Privilegium maius, dass das Reich Oesterreich gegen jeden Angreifer
zu vertheidigen hat, anerkannte mit der Clausel , soweit es der kaiser-
lichen Ehre entspricht', oder zum Punkte, dass der Kaiser die An-
ordnungen des Herzogs in Oesterreich nicht ändern dürfe, die Vor-
behalte machte: «wenn diese Anordnungen den löblichen Gewohn-
heiten und heiligen Gesetzen nicht zuwiderhandeln und ohne Beein-
trächtigung eines andern geschehen sind*, und bei einem inhaltlich
gleichen Punkte hinzuf>e: „ohne Beeinträchtigung des Reiches und
irgend eines andern'*).
Unter den besonderen Freiheiten Oesterreichs stehen obenan die
Urkunden von Cäsar und Nero; sie wurden nicht anerkannt, wol
nicht so sehr wegen der praktischen Bedeutung, die sie haben konnten,
als wegen des Ansehens, das Oesterreich durch so alte Privilegien be*-
sass. Ebenso fiel die im Henricianum enthaltene Bestimmung, dass
das Land Oesterreich di^ Vogtei über die Güter der Bisthümer Salz-
burg und des längst verschwundenen Lorch haben solle ^). Den heftigsten
Widerstand von Seiten des Kaisers fanden jene Punkte der Freiheits-
briefe, die der Person des Herzogs besondere Auszeichnungen ge-
währten; sie hatten ja auch den Anlass zur. Verhandlung gegeben.
Nach den Freiheitsbriefen erscheint der Herzog bei der Belehnung zu
Pferde mit dem Herzogshute auf dem Haupt; auf diesem Hut trägt
der Herzog die Krone, wie sie der deutsche König trägt , und sogar
das Kreuz der Königskrone^) ; erscheint der Herzog freiwillig bei
einem Hoftage, so ist er als einer der Pfalzerzherzoge zu betrachten.
Diese Bestimmungen, die Rudolf in seinem äusseren Auftreten mög-
«) Vgl. S» 79. •) Beilage I n« 4, 7, 8. •) Ib. n» 20—22. *) ,Oniqem
n 08 tri dyadematis* hat. das Original, während Watten bach S. 117 »oruoe»
com dyademate* lieet.
Karl IV. Dnd die öttenreicbwchen Freiheitebriefe. 71
lichBt dem König gleichstellen sollten, fielen stimmtlich ^). Zwei andere
Punkte, die sich auch mit besoüderen Ausaseichnungen des öster-
reichischen Herzogs befassen, drangen durch, aber in welcher Form!
Nach dem Privilegium maius soll der Herzog, wenn er bei einem
Hofti^ erscheint, zur rechten Seite des Kaisers unmittelbar nach den
Kurftrsten den ersten* Platz erhalten. «Der Herzog von Gestenreich
soll unter den heryortagenden Herz<^en des Reiches ^nen ehren-
Tollen Platz erhalten*, lautet die kaiserliche Entscheidung. Das Hen-
ridasinm g(bt den Markgrafen von Oeaterreich das Vorrecht, dass sie
sich das Gerichtsschwert und das Banner ihres Landes überall selbst
in Beisein des Kaisers voraustragen lassen können. Der Kaiser ändert
diesen Paragraph dahin ab, dass den Herzogen das Gerichtsschwert
nicht entblösst, sondern in der Scheide yorauszutragen ist und dass
sie sich der Banner bedienen können bei Belehnungen und in jenen
Fallen, wo sich die übrigen Her^i^oge solcher bedienen <).
Dasselbe System, den Wortlaut der Privilegien entweder bbzu-
lehnen oder durch Auslegungen unschädlich zu machen, hat der Kaiser
bat durchaus befolgt D^ Privil^um maius verfügt, dass dte Herzog-
thum Oeeterreich alle Bechte und Privilegien der übrigen Füraten-
thflm^ des Reiches haben solle und dass, wenn sid^ das Land durch
Kauf oder Brbschaft vergrössere, die Bechte und Freiheiten der neu
hinzugekommenen Gebiete auf Oesterreich übergehen. Den ersten
Punkt legte der Kaiser dahin aus, dass Oesterreiich alle Bechte haben
solle, welche die übrigen Herzogthümer haben, ausgenommen die Kur-
fürstenthümer; damit verlor diese Bestimmung der Freiheitsbriefe ihr
Wesen und ihren Zweck. Den zweiten Punkt änderte Karl in das
Gegentheil ab, indem er erklärte, das alles, was dem Herzogthum
Oestert'eich zufalle, in seinem ursprünglichen Zustand verbleiben solle 3).
Die ürktinde Heinrichs von 1228 verordnet, dass, wenn jemand den
österreichischen Herzogen Länder vermache oder schenke, die vom
Reich oder von geistlichen Fürsten sru Lehen gehen, das Reich die
Herzoge hiebei nicht hindern soHe. Dieser Artikel sollte es ermög-
lichen, die Reichs- und Kirchenleben in Oeaterreich in der Hand des
Herzogs zu vereinigen und läuft parallel mit der oben erwähnten Be-
stimmung, dass das Reich in Oesterreich keine Lehen haben dürfe.
Hier machte der Kaiser den Torbehalt: «wenn die Betreffenden, die
solche Länder vermachen, die gesetzliche Gewalt dazu haben und nie-
mand einen Schaden erßhrt*^). Nach § 4 und 5 des Privilegium
maius sind alle, die in Oesterreich Güter zu Lehen geben, verpflichtet.
0 Vgl S. 79. *) Beilage I n» 1, 10. ») Ib. n« 11, 12. *) Ib. n« 15.
72 ' Steinbers.
dieselben zuerst vom Herzog zu Lehen zu nehmen ; alle weltliche Ge-
richtsbarkeit, der Wild- und Waldbann, die Fischereien und Forste^
gehen vom Herzog zu Lehen. Den ersten Punkt, dass alle Lehen
zuerst dem Herzog aufzutragen sind, lehnte der Kaiser vollsUtndig
ab; dem zweiten Punkte wurde die Bestimmung eingefügt: hinderen
rechtmässigen Besitz die Herzoge von Oesterreich sind mit Vorbehalt
der Rechte des Reiches und derjenigen, die in den genannten Herzoge
thümern Lehensträger des Reiches sind*^), ein Einschub, der den
Paragraph YÖllig werthlos machte. Paragraph 11 des Privilegium
maius bestimmt, dass, wenn ein in Oesterreich Wohnhafter oder Be-
güterter gegen den Herzog Hochverrath begeht, sein Leib und sein
Vermögen dem Herzog ohne weiters verfallen sind. Diese Bestim-
mung geht in ihrer Schärfe noch über die analoge der goldenen Bulle
hinaus, die nur Mordanschläge gegen die Kurfürsten so streng be-
^t,'^. Der Kaiser entschied, selbst wenn der Betreffende ein Vasall
oder JTnterthan des Herzogs sei und wenn er gerichtlich abgeurtheilt
sei sei ^"^ß gottlos, ihm von vornherein Gnade zu verweigern').
Alle ü^^®® Entscheidungen gehen vom Gesichtspunkte aus, die
Rechte des K*^iches gegenüber den Freiheitsbriefen zu wahren und
Schädigung der Buchte Dritter zu verhindern. In üebereinstimmung
mit dem kirchlich <^ii^ Recht verweigerte der Kaiser dem Herzog das
Recht christliche "ft^ucherer, Kawertschen, zu halten*), wenn wir auch
sehen dass die Praxi*^ mit dem strengen Grundsatze nicht Hand in
Hand ging*). Der intvvessanteste Punkt des ganzen Actenstückes ist
jener, in* dem sich Aei Kaiser über die üntheilbarkeit Oesterreichs
und die Erbfolge in der J*rimogeniturlinie äussert. Das Privilegium
maius verfügt, das*s^ von den Herzogen von Oesterreich der älteste die
Herrschaft führen soRe, vo.n dem sie an seinen ältesten Sohn oder in
Ermangelung seines Softoes an die älteste Tochter übergeht; niemals
soll Oesterreich getheilt w^den. Dazu bemerkt der Kaiser: .mögen,
die Brüder des Herzogs (FrwAich, Albrecht und Leopold) bedenken,'
ob sie unter einer solchen GeÄk" der Enterbung bleiben wollen und
die Einwohner des Landes,, ob (ik'se^ Artikel für sie nützlich ist««^).
Dieser Ausspruch ist eine directe An. Forderung an die Brüder Rudolfs,
eine Ländertheilung w verlangen. Sit* i»^ bei Lebzeiten Rudolfs nicht
0 Ib. no 8. ») Ib. n« 6. ») IL. n^ 9. *> ^"^ «®^^^ ^«'^^^ ^»^^ ^«'••
pfändet Karl sechs Mark Silbers .die wir haben u'^ ^^ KawirBchm die sich
Lamparter nennent in unser stat ze Sleczstett«, Ql^fc;^;/"««^^- ^^^ ^^^^ ^8\2
s^ind sie in Bern nachzuweisen, Winkelmann, Act* i°,^4*'** ^ ^"^ ^^^' ^^ ^^'
I. n<> 5,
Karl IV. und die ögterreichischen Freiheitsbriefe. 73
eingetreten, seinem überlegenen Oeiste beugten sich die Brüder. Aber
wenige Jahre nach seinem Tode brach der S.treit zwischen Albrecht
und Leopold aus, der zur vollständigen Länder theilung geführt hai
Dass der Kaiser hiebei seine Hand im Spiele gehabt und den jüngeren
•Bruder Leopold aufgereizt hat, ist sehr wahrscheinlich, und ein Aus-
spruch Karls, den Ebendorfer überliefert, gewinnt an Glaubwürdigkeit
1373 waren Albrecht und Leopold so verfeindet, dass ein Krieg zwischen
ihnen bef&rchtet wurde; da vermittelte der Kaiser den Frieden, indem
er eine Theilung ihrer Länder zu Stande brachte^). Dabei soll er den
Ausspruch gethan haben: , bisher haben wir uns bemüht, die Herzoge
zu erniedrigen, wir konnten es nicht, weil sich keine Gelegenheit gab,
jetzt haben sie selbst eine geboten**).
Ueberblickt man die hier besprochenen Entscheidungen des Kaisers,
so wird man zugestehen müssen, dass er die Pläne Rudolfs vollkommen
durchkreuzt hat. Von dem stolzen Bau der Landeshoheit und Un-
abhängigkeit vom Reich, den Budolf in seinen Privilegien aufgeföhrt
hatte, war kaum ein Stein übrig geblieben. Heinrich von Diessen-
hofen erzählt von d^n Hoftage zu Nürnberg, bei dem die Verhand-
lung über die Freiheitsbriefe stattfand , dass der Kaiser den Herzog
belehrte, was sich fQr einen Fürsten zieme ^). In der That liess die
Belehrung, d'e Rudolf durch die Entscheidungen Karls erhalten hatte,
an Gründlichkeit und Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Allein
damit begnügte sich der Kaiser in gebotener Vorsicht nicht, sondern
liess Rudolf einen Eid leisten, dass er die vorstehenden Entscheidungen
befolgen wolle. »GFhädiger Herr, da eurer Gnade etzliche Dinge an
mir misfallen haben*, lautete der Schwur, „so gelobe ich Euch in
guten Treuen, dass ich weder mit kaiserlichen noch königlichen Bogen,
Kreuz, Kronen noch in andern Sachen mich anders verhalten will,
als meine Vorfahren gethan und gehandelt haben *^). Damit war
Rudolf selbst in die Stellung eines Reichsfürsten und Vasallen zurück-
getreten und der Kaiser nahm keinen Anstand mehr, Rudolf alle
seine Privilegien, Rechte und Freiheiten zu bestätigen^).
Nach dieser Niederlage hat Rudolf die Freiheitsbriefe wol noch
in Oesterreich zur Ausbildung seiner landesherrlichen Gewalt benützt,
aber dem Reich gegenüber hat er sie nur mehr ein einziges Mal in
Anwendung zu bringen versucht; das war, was der Charakter Rudolfs
zur Genüge erklärt, unmittelbar, nachdem er sich vom Kaiser weg-
«) Riedel Cod. dipl. Brandenb. 2, 8 p. 7. ») Pez Script. 2, 811. •) »Et
(imperatori eum (Rudolfum) informavit de qutbusdam factis qua deccnt principem.*
♦) Winkelmann Acta inedita 2 n« 1204. *) Huber n« 8490.
74 Steinbere.
begeben batfe. Da trat er in Schwaben wieder mit kaiserlichen und
königlichen Zierden geschmückt auf, allein das energische Auftreten
des Kaisers, der gegen diese Anmassungen Rudolfs und gegen den
Eidbruch einen Beichstag nach Nürnberg einberief, genügte, um
Budolf zu bestimmen, von^den Privilegien abzulassen. Dann haben
er und seine unmittelbaren Nachfolger sie im Archive beruhen lassen.
Als Albrecht und Leopold Ton Oesterreich am 9. Mai 13S6 von Karl
belehnt wurden, erhielten sie ihre Bechte und Freiheiten in der her-
kömmlichen allgemeinen Form bestätigt^); in derselben allgemeinen
Form bestätigte Wenzel am 22. Mai 1386 Albrecht III. seine Frei-
heiten*). Nirgends finden wir eine Andeutung von den Freiheits-
briefen. Von Buprecht haben vrir weder eine Belehnungsurkunde,
noch eine Privilegienbestätigung f&r die österreichischen Herzoge. Sie
sind erst von Sigismund wieder ausgestellt Ihm hat Herzog Albrecht Y.
von Oesterreich im Jahre 1421 die Freiheitsbriefe wieder vorgelegt
und ist mit denselben durchgedrungen. Wir könnten dies aus der
Urkunde Si^ismunds, in der dem Herzog alle seine Bechte und Frei-
heiten bestätigt werden, nicht schliessen, denn sie lautet ganz all-
gemein'). Aber Albrecht Y. hat sich von Sigismund denselben Bevers
ausstellien lassen , den Budolf lY. von Karl erlangt hatte, dass die
Unterlassung von einigen Feierlichkeiten bei der Belehnung den
Bechten des Herzogs nicht nachtheüig s^ein sollte^); er hat bei der
Belehnung einen anderen Eid geleistet, als die übrigen Fürdfcen; er
ist dem Kaiser nur verpflichtet, soweit seine Yor&hren gemäss der
ihnen ertheilten Freiheiten verpflichtet waren ^). Dass dieser Yorbehalt
sich auf die Freiheitsbriefe bezieht, vrird nicht zu bezweifeln sein, da
wir sehen, dass Albrecht Y. schon im Jahre 1417 zum praktischen
Gebrauch ein Transsumpt der Freiheitsbriefe hatte anfertigen lassen-
Yollständige Anerkennung haben die Freiheitsbriefe erst gefunden^
als mit Friedrich III. die Habsbarger in den Besitz der deutschen
Eaiserwürde gekommen sind. Dieser hat im Jahre 1453 die Freiheits-
briefe bestätigt, dasselbe haben die nachfolgenden habsburgischen
Kaiser gethan.
M Hnber n^ 4S08.9. <) Lichnowsky Gesch. de« Hauses Habsburg 4 reg.
n» 1995. «) Ib. 5, n» 2011. *) Ib. 5, n« 2010; die Urkunde ist wörtlich der
Karls lY. nachgeschrieben. *) Beilage II.
KarJ IV. und die öiterreiobiachen Freiheitsbriefe.
75
Beilagen.
Z ProtocoUy enthaltend die EntBcheidungen Karle IV. iibeir die
österreichischen lireäieitsbriefe.
1360 Vec&mb0r Nürnberg.
Aus dem General-Landesarcbiv zu Karlsruhe, Cod. n® 468 Copialbuch Ruprechts
V. d. PfhJz 1859 — 1S62. Auf einer Lage yon sechs Blättern ist hier fol. 76 ff:
eingetrag^i das Ausschreiben Karls sutn Reichstag Yon Nürnberg von 1861 Fe-
bruar 14 (Huber n* Sö62), die Urkunde Rudolfb IV. von 1860 September 5
(Huber R. n^ 845), der Eid Rudolfe von 1860 Deoember (Winkelmann, Acta in-
edita 9, n« 1204), das hier folgende Protoooll, endlich das Schreiben ümocenz' VI.
an Karl IV. von 1861 Januar 88 (Huber P. n« 68). Diese Stücke bildeten die
Beilage zum kaiserlichen Schreiben und auf sie wird darin verwieseiL — Das
Datum unseres Stückes ist festgestellt durch das Schreiben BLarls.
n® 1. Henrioianum.
Item in^) litera regis Heinrici qae
est prima in ordine copiamm est anus
arÜcalns talis tenoris: quod dnoes Gladias iste ooram dudbus Austrie
Anstrie indicii giadio uti possont et in vagina portabator^) et banderiis ac
bauderiam sive vexillom ooram imperio vexillis uti poesunt in susoeptioiM fea"
et aliis deferri. dorum et illis*') actibua in quibos alii
prindpes banderiis et vexillis atontar.
n^ 2. Priv. maius.
Item in litera Frederici seoundi
quod de
continetur onos articulos
marchionatu Austrie £actua sit daoatas
et quod dicantor Austrie duces qui
alias fdngebantur tytulo marchionatos.
Istud admisit dominos Imperator
simplidter.
u^ 3. Priv. maiuB § 5.
Item est onos articulua qui se-
quitur in hec verba: cuncta edam
secolaria iadida, bannum, silvestrum
et forinamm, pisoine et nemora in
ducttta Austrie debent ab ipso duce
Austrie in feudom dependere.
Istud dominus Imperator hao forma
modificat: in quorum iusta possesaione
duces Austrie fuerint et sunt salvis
iuribus sacri imperii et omniom illo-
ram qui in eorum duoatibns ab im-
perio infeodati sunt et quoromlibet
aliorum.
•) Ueber der Zdle nachgetragen. b) So hat die Handschrift; ob daflir
nicht portabitur zu lesen sein wird? c) Corr. aus aliis.
76
Steinbers.
i^ 4. Priy. maias S 8.
Item alias articulus seqaitur in
hec verba: quidquid dux Austrie in
terris seu districtibus fecerit vel sta-
taerit» hoc imperator neque alia po-
tencia non debet in aliud quoquo
modo in poeierum commutare.
Dum tarnen talia bonestati bonis
moribus laudabili consnetudini etsacris
legom sanccionibos non repngnent et
facta faerint absque preiudicio aliorom.
n^ 5. Priv. maiuß § 10.
Item alias articulns seqaitar qoi
sie dicit : inter duces Austrie qui senior
fuerit dominium habeat dicte terre;
ad cuius eciam seniorem filium do-
minium iure hereditario dedacatur ita
tamen quod ab eiusdem sanguinis sti-
pite non recedat • nee ducatus Austrie
ullo umquam tempore divisionis ali-
cuius recipiat seocionem.
Videant fratres duoes si velint sub
tali exhereditacionis sue perioulo re-
manere, et eciam videant terrigene
illius patrie si utilis sit articulus supra-
dictus.
n° 6. Priv. maius S 11.
Item seqaitur articulus alter: si
quis in dicto duoatu residens vel in
eo possessiones habens fecerit contra
ducem Austrie occulte vel publice,
est dicto duci in rebus et corpore
sine gratia oondempnatus.
Si^) talis vasallus homo ligius aut
subditus ducis extiterit et ad eins
iudioium pertinuerit, et si oriminoso
et enormi eius actu poscente fuerit
sententialiter iudicatus, ei^) eciam im-
pium^) videtar graciam simpliciter
amputare.
n^ 7. Priv. maiuB § 12.
Item seqaitur alius articulus qui j
dicit: imperium dicto duci Austrie
contra omnes suos iniuriatores debet
auxiliari et succurrere quod iustitiam
assequatur.
Sic melius sonaret: imperator digna-
bitur ducibus Austrie adversus iniu-
riatores eorum secundum imperialis
honoris deoenciam de- iusticia pro-
videre.
lO 8. Priv. malus § U.
Item sequitur articulus talis: dicü
ducis institucionibus et destitucioni-
bus in ducatu suo est parendum.
Dummodo sit sine preiudicio im-
perii et quorumiibet aliorum.
ft) Hs. sie. b) Hs. et. c) So hat die Handschrift; aber ein Schreib-
fehler für imperium ist hier sehr leicht möglich, dann würde die Entscheidang
entgegengesetzt lauten.
Karl IV. und die (österreichischen tVeihcitebriefe
77
n^ 9. Priv. maius § 14.
Item seqaitnr articulos ille: et
potest in terris suis omnibos tenere
judeos et usurarios pabliops qaos
▼ulgus vocat cauwerczin sine impeirii
molestia et offensa.
De jndeis favet dominus Imperator
cristianis vero non vult dare licenciam
fenerandL
n^ 10. Priy. maioB § 16.
Item sequitur alius artionlns : quod
dnx Austrie ad latus dextrum impe-
ratoris post electores prindpes ob-
üneat primum locum.
Propter reges et magnos primates
es arohiepiscopos imperii dominus im-
perator sie modificat : dux Austrie ititer
precipuos duces imperii apud impe-
ratoris presenciam locum debet hono-
rabilem obtinere.
no 11.
Item sequitur alter articulns in
hec verba: prefatus quoque ducatus
Austrie habere debet omnia et sin-
gula iura privilegia et indulta que
obtinere relique principatus imperii
dinoscuntur.
Priv. maius § 17.
Hoc modo declaratur a cesare:
quod ducatus Austrie illis honoribus
dignitatibus et gradibus gaudeat, qui-
bus illustres duoatus fruuntur prin-
cipatibus principum electorum ex-
oeptis. •
n^ 12. Priv. maius § 18.
Item sequitur artioulus: Tolumus
eciam, ut si districtus et diciones
dicti ducatus ampliati fuerint ex he-
reditatibus dotacionibus empcionibus
deputacionibus vel quibusvis aliis
devoludonum^) successionibus prefata
iura privilegia et indulta ad aug-
mentnm dicti dominii Austrie plenarie
referantur.
Ho0 sie modificatur: omnia que
dicto ducatui ex novo obveniunt in
iure suo primario permaneant, et
rerum sie proveniendum natura atque
condido mutari non debet
n^ 13. Bestätigung des priv. mains § 1.
Item . • alius articulus : ut nullus
suorum feudaliüm aut suarum ter-
rarum inhanitandum si?e posseden-
dum nnlli alteri aliquid iuris obediat^)
excepto enim sibimet ipd nostro pre-
dilecto Friderioo prindpi duci Austrie
aut suas vicea supplentibus sive po-
testatem.
Hie attendendum est de intellectu
litere et prdudiciis aliorum.
ft) Corr. aus devoludonibus. b) Ha. obedinnt.
7d
Steinherz.
u^ 14. Be8t&<dgang des priv. malus § 8.
Item sequitar articulos : volomus^)
edam at dilectus noster daz Anstrie
omnia^) sna feudalia sive iura Hbera-
liter soscipiat daoione sine omni.
Hie attendendom est de preiudicio
officialiom imperialis cnrie.
n^ 15. Urk. von 1228.
Item sequitar artionlus in hoc ver-
bmn: primo quidem si aliqois alicui
ducum Anstrie et Stirie quaconqae
censeretor dignitate suarom terrarum
pFoyincias et talia cetera qnocumque
nomine rationeve censeantor que aut
de regali magnificencia seu a prin-
cipibos spiritualibns conceesionis col-
lacionisve officio dirivarentur legare
dare obligare ant vendere oontingeret,
easdemqne vendieiones sive obligadones
hninsmodi regalis nostra majestas nee
aliqnis hominun debet aliqnaliter im-
pedire; quod si autem eadem yendido
obligado dacio legado evenire oon-
tingeret^ tam repente, quod nee regia^)
sublimitas nee hommmodi coUatores
possent aliquatenus reqniri^ dnoibos
Austrie et Stirie predictis in eorum
iuribos ob hoc nullom eveniat peni-
tus detrimentam.
Si tarnen eoUatores donatores ob-
ligaiorea et teetatores®) iuzta sacra-
rum^) legom institata^) legiümam po-
testatem habnerint et habeant talia
faciendi, et quod in talibns nnlli alten
fiat preiudidum et rerom illarom
natura non mutetur ob hoc set in sui
prima condioione permaneat^
no 16.
Eeg. Rudolf n» 721. — Vidimus von 1860 n9 V.
Litera edam regis Budolfi qua dncibus Austrie conferuntur^) feuda
eorum et aggregantur numero prindpum in sua maneat^) firmitota
nO 17.
Reg. Heinridi VIL n» 161. — Vidimus n» X.
Litera^ edam Heinrid regis que sonat protecdonem et gradam im-
perialem edam meretur admitti dum tamen duces Austrie se sacro imperio
ad fidelitatis observandam^) obligent vioe versa.
&) nolumuB. b) Ueber der Zdle nachgetragen, c) Ha. oontigeret. d) Hb,
regie. e) Hb. collaciones donadones obligadones testadones oorr. aus testatomm.
0 Ha. sacrum. s) Hs. permeneat. ^) Hb. conferantur. ^) Hb. maneant.
k) Hs. Litere. i) h vor observandam getilgt.
0 Der Ausdruck sacrarum legum instituta -wird hier nicht ausschliesalich auf
das canonische Recht zu beziehen sein; in der goldenen Bulle cap. XV spricht
Karl von den sacre predecessorum nostrorum leges.
Karl IV. und die österreicbiflchen Preiheitsbricfe.
7Ö
no 18.
Reg. Heinrich VII. n» 162. — Vidimue n» XI.
Litera eiusdem Heinrici loquena de investiÜara dacatuum Ausirie Stirie etc.
et comitatuum ac dominiorum et aliorum bonorum in Alsacia et Svevia est
similiter admittenda.
nP 19.
Reg. Heinrich VII. n« 166. — Vidirnua n» XII.
Item litei^ in qua Bohemie rex donat ducibus Austrie iura sua que
sibi de malefioio cuiusdem Johannis occisoris regia Alberü competere poterant
in bonis malefactorum eiusdem est admittenda.
Item nqta quod infrascri.pte res nulla racione poasunt
nee 4o^oiit admitti.
n^ 20, ^enrioianum.
Primo^) litera talis : nos Julius imperator nos eeaar et cultor deorum
nos supremus terre imperialis augustus nos sustentator orbis uniyersi etc.
n^ 21. Henridanum.
Item litera talis: nos Nero amious deorum et fidei eorum propalator
preceptor poteatatis Romane imperator et oesar et sugogtus etc.
n*' 22. Henrioianum.
Item in litera Heinrici regis supraseriptas literas con&rmante articulus
talis: dam^s et concedimus nos eidem in adiutorium et subsidium illos
episoc^tus com omnibus bonis eorum que hactenus a longevis temporibus
cognominate sunt Ju^avia Luriacensis, ita tarnen quod ille prenominatus
Erneertfis ma^rcgrafii^ et sni sucoessoree ao terra Austrio advocati et domini
sap^r illos esse debc^mt
Es folgen nun in dem Protoooll ebenso wie bei n^ 20 — 22 ohne jede Be-
merkung die §§ 1, 2, 8, 4, 7, ^8j/ 16 des Privilegium maius, § 2 der Bestätigung
des Priy. maiua, aus der Urkunde von 1228 die Stelle über die Verleihung der
KCnigskrone und aus der Urkunde von 1288 (Aeg. Rudolf n<^ 755 Vidimus n<^ VII)
der Sc&lusspassus »non debet eciam predictis etc.< Eine Ausnahme bildet § 6
des Priv. maius, von dem es heisst:
Item urtioulns ille: eciam debet
dux Austrie de nuUis opposioionibus
Tel obieotis qnibnscomqae nee coram
imperio nee aliis quibusübet cuiqnam
respondere, nisi id sua propria et
spontanea iacere voluerit volontate;
Nota: cum supremi et singulares
mundi monarche domini papa et im-
perator iuri nolint esse contrarii et
legibus servandis se profiteantur ob-
noxios et de iosticia respondere velint
et respondere dignentur, non debet
t) Hs. prima.
80 Steinherz.
sed si Yoluerit, uniim locare poterit
de sais yasallis sen homologiis et
coram illo secundum terminos pre-
fixos parere potest et debet iusticie
complemento.
igitur dux Austrie vel qulcumque alias
ab ipsis monarchis inferior de suf-
ferenda iosticia supportari, quare iuri
pareat spiritualiter et temporaliter ea
foro quo singulum sacre leges et sancti
canones statueront.
IL Aufzeichnung über die Belehnung AHrechU V. von Oesterreich
und seinen hiebet geleisteten Eid.
Ii21 MäTM 26.
AuB dem k. k. H.-, H.- und Staatsarchive Wien; Cod. n« U foL 76. VgL
Böhm, Handschriften des k. k. Staatsarchives S. 4.
Anno etc. vioedimo primo an eritag in der osterwochen hat mein herre
herzog Albrecht vom Osterrich seine leben emphangen zu Seevelt in Oster-
rioh von dem Bomischen kAnig mit den nachgeschriben baniem.
Item von erst Borgaw und Schelklingen.
Item darnach Pfirtt und Eyborg.
Item Habelsporg und Porttnaw.
Item Krayn and Wyndismarcb.
Item Tyrol and das land ob der Enns.
Item Steyr and Eemden.
Item za den lesten Osterrich allain.
Nota, and hat den nachgeschriben aide demselben kimg getan.
Ich gelob and swere aaf dicz ewangeli das ich leiplich berör, das ich
getrea and gehorsam sein wil euch^) dem allerdarchleachtigisten farsten
und herren hem Sigmunden Bomischen künig meinen lieben gnedigen
herren and dem heiligen Bomischen reich, eur und des reichs nAcz ^men
und ere allzeit getreulich und fleissikleich ze trachten and eaem and des
reichs schaden ze wenden nach meinem vermAgen, and auch alle ding die
nach gesetzte eurer vorvordem Bomischen kaisem und kunigen zu eurer
als ains Bomischen k&nigs und des heiligen Bomischen reichs kröne ge-
hörent ze halten und ze tun, als ain getreuer fürst des reichs seinem rechten
herren dem kunig und zukunfligen kaiser und dem reich pillich und von
recht tun sol, in aller der mass als das mein vorvordem seliger gedieht-
nus nach den gnaden und freihalten so die fursten von Oster-
rich von dem heiligen Bomischen reich begnadet sind ge-
tan habent und pflichtig sind gewesen getreulich an alles geverde und
arglisi Also helf mir got und dicz ewangeli.
Nota, ain gemainer aide den ander ftursten dem reich swem WMin si
leben empfahen.
Ich gelob und swere auf disem heiligen ewangelio das ich hie leiplich
berure, das ich nu furbass mere getreu und gehorsam sein wil euch^) aller-
duchleuchtigisten fursten und herren hern Sigmunden Bomischen kanig
meinem gnedigen herren und allen eum nachkomen kaisem und kjuiigen
&) Hs. ew.
Karl IV. und die Merreichisohen Freiheitsbriefe. 81
ond dem Heiligen Bomischen reich wider alle menschen, und das ich weder
hilf noch rat nimmer geben noch gehein wil wider cor person eor leben
eur hau oder eor wesen, sonder das ich eor oder eor nachkomen und des
reichs yorgenant ere und nuoz allzeit getreulich schaffen wil nach meinem
▼ermjigeny und das ich enr und eur vorgenanten nachkomen und des reichs
schaden und ärgstes verhueten wil wo ich mag, und das ich auch eur und
eurer nachkomen verrettem und widerwertigen nimer gehein wil, sunder
euch*) und eum nachkomen in solhen dingen wo ich die wais getreulich
warnen beschirmen und mit allen meinen kreften beistendig sein wil; und
das ich alle und jegliche person die sich von meinen gerichten oder ur-
tailn, welherlai die sein sie sein oder werden durch mich und mein richter
Yon mir gesetst gegeben oder gesprochen, an eur oder eur nachkomen
migestat berufen lassen und si auch an iren guetem rechten oder leiben
nicht straffen irren noch neiden sunder dass si solh ir berAffung treiben
mugen mein sicherhait und gelait geben wil; und das ich auch alle und
jegliche ding die zu eurer heiligen kröne gehören getreulich halten und
ton wil, als das^) eur und des reichs getreur furste seinem rechten herren
dem Bomischen kAnig und znkjinftigen kaiser nach kaiserlichen gesetzten
und lobliehen gewonhaiten zu halten und zu tun suldig ist, und das ich
auch alle ding gelob und swere zu halten und ze t&n die des reichs ge-
treu forsten Bondsehen kaisem und kunigen eum yonrordem und euch
gelobt und geswom habent, und die in dem aide der treu in der kaiser-
lichen gesetzten begriffen geschriben steend. Also helf mir got und dicz
heilig ewangeli.
*) Hb. ew. b) Hb. dan.
MüUiefliuicen IX.
Die Holzkalender des Mittelalters
und der Renaissance,
Von
Alois BiegL
(Mit 5 Tafeln.)
Der Kalender des chriatliohen Mittelalters war seiner yomehmsten
Bestimmung nach ein Festkalender. Dies äussert sich schon in seiner
formalen Anlage: auf der einen Seite der Tagesreihe die Monddateu
zur Bestimmung der beweglichen Feste, auf der anderen die nament-
liche Anf&hrung der unbeweglichen Feste und der Heiligen. Das Ver-
ständnis eines solchen geschriebenen Kalenders setzt sowol das Ver-
trautsein mit dem Computus, als auch die Kenntnis des Lesens voraus :
beides Dinge, die mindestens in yorgotischer Zeit nur bei den Ge-
bildeten, d. i. beim Clerus, nicht aber bei der grossen Menge der Laien
zu ünden waren, und doch musste auch bei den letzteren das Be-
dürfnis Yorhanden gewesen sein, mit der Zeitbestimmung auf dem
Laufenden zu bleiben. Man denke nur an den ackerbautreibenden
Landmann, der ja namentlich im früheren Mittelalter den wichtigsten
Bestandtheil der Bevölkerung ausmacht, und dessen Bedür&is nach
genauer Kenntnis der Jiüirzeiten schon in altromischer Zeit neben dem
officiellen priesterlichen und Staatskalender das Kalendarium rusticum
entstehen Hess. In der That haben sich solche Kalender für Analpha-
betiker, mit Bildersprache und conventionellen Zeichen, auch aus christ-
licher Zeit in ziemlicher Anzahl erhalten. Sie sind gewöhnlich in
Holz eingeschnitten, seltener in Bein oder Metall grayirt Soweit sie
in diesem Material bekannt geworden sind, gehören sie sämmüich den
zwei letzten Jahrhunderten Yor der gregorianischen Beform oder selbst
noch späteren Zeiten an, doch reicht ihr Gebrauch unzweifelhaft in
frühere Jahrhunderte zurück, und lässt sich der Typus, auf dem sie
Die Hollkalender des Mittelalters und der Renaissance. 83
beruhen, mindeBteiu im 12. Jahrhundert mit aller Bestimmtheit nach-
weisen 9«
Die Sammlung Figdor in Wien besitit drei Exemplare dieser Art,
deren zwei auf den beigegebenen Tafeln ganz oder theilweise in Holz-
schnitt reprodudrt sind, so dass sieh daraus die Bescha£fonheit dieser
Holzkalender yollkommen anschaulich ersehen lasst
Der eine (SammL Figdor no 799, siehe Ta£ I -IV) besteht aus
?ier HolztaSeln yon 0.146 m Länge und 0.128 m Breite'), die schon
frOhzeitig durch einen breiten Led^rrücken yerbunden wurden, so dass
sieh das Gh^nze in Buchform prasentirt Der Kalender füllt Tier Seiten,
nämlich die Bückseite der ersten Tafel, beide Seiten der zweiten und
die Vorderseite der dritten Tafel, so dass auf jede Seite drei Monate
entfidlen. Die Bfickseite der dritten und die Vorderseite der Tierten
Tafel nimmt eine Biblia pauperum ein; es bleiben somit noch die
An&nga- und die Schlussseite, yon deren Inhalte sp&ier die Bede
sein wird.
Der Inhalt der Monatstafeln ist aus Figuren mit Attributen und
aus conyentionellen Zahlzeichen zusammengesetzt Die Zeichnung ist
mit sicherer Hand, was auf gewohnte, gewerbmassige Fabrikation
schliessen lasst, in das Holz geschnitten und mit rothem, grfinem')
oder blauschwarzem Wachs ansgefEÜlt Die Zahlung ist, trotz der yon
den römischen abweichenden Zeichen, nach römischer Weise durdi-
geftüut, doch mit Freiheiten in den Tagessunmien der Monate und in
den Jahresangaben. Die Zahl 10 ist durch ein Ereuz, die Zahl 5 auf
dreierlei Weise: V, A oder 1 wiedergegeben, die wol sammtlich auf
die römische Fün&ahl zurückgehen. Die Biner sind schliesslich durch
ein einfeu^hes Komma, yertikal oder horizontal je nach Bedürfnis aus-
gedrückt Die Figuren dienen entweder als Monatsbilder, zum Ersätze
des Monatsnamens oder als Symbole f&r die jeweiligen Feste oder Tages-
heiligen und sind als solche gewöhnlich mit Attributen yersehen. Aus-
nahmsweise b^egnet das Attribut allein mit Hinweglassung der Figur
(z. B. am 8. Jan.), mitunter auch ein yöllig conyentionelles Zeichen
(13. Jan.). Die Figuren selbst sind yon dreierlei Art Die weibUchen
sind kenntlich gemacht durch den bis zu den Füssen herabreichenden
EitteL Die männlichen sind entweder ein&cher (L Jan.) oder reicher
<) VielfEudie Förderung dieser Arbeit yerdanke ieh Prof y. Sickel, der yor
Jahren ein reiches Material zur Geaohichte des mittelalterlichen Ealenderwesens
gesammelt hat ') Beifolgende Reprodactionen in Holzschnitt yon F. W. Bader
sind in den Massen etwas redudrt ; es geschah dies mit Rflcksickt auf das Format
dieser ZeitMhrift *) Die grflnen Stellen sind in unseren Holischnitten schrafflrt
wiedergegeben.
6*
84 B i e g L
(6. Jan.) gekleidet; letztere entsprechen auch höheren Festtagen, 00
namentlich sämmtlichen Aposteltagen. Unter den Attributen finden
sich neben solchen, die nur gewissen Heiligen zukommen, in reich-
licherer Anwendung das Kreus und die Blume (Palme?), letstere sehr
häufig zur Bezeichnung yon Märtyrern, doch ist diese Scheidung nicht
strenge durchgeführt
Die Beihe der Monate beginnt mit Januar (Taf. I). Links am
Bande und Ton der eigentlichen Monatstafel durch eine vertikale Linie
getrennt befindet sich das Monatsbild, dargestellt durch einen in rauhe
Felle gekleideten Jäger, in federngeschmückter Mütze, mit Spiess und
Jagdfeiken, darüber die Anzahl der dem Monate zukommenden Tage
(XXXI). Die Monatstafel selbst besteht aus einer horizontalen Linie,
an der sämmtliche 31 Tage des Monats durch je einen dreieckigen
Einschnitt in Gestalt eines römischen Fünfers verzeichnet sind. Diese
Einschnitte entsprechen den Wochenbuchstaben der geschriebenen
Kalender, und zwar jeder rothe über die Linie reichende dem Wochen-
buchstaben A; die Bedeutung der übrigen — schwarzen und unter
der Linie befindlichen — ergibt sich hiemach von selbst. Oberhalb
der Linie finden sich ferner zu den einzelnen Tagen die Qüldenzahlen
des Mondkalenders vermerkt, worüber später im Zusammenhange;
unter der Linie befinden sich die Figuren des Heiligenkalenders in
folgender Ordnung:
1. Mann mit Kreuz: Gircumdsio. — 6. Mann mit Blume: Drei
Konige. — 8. Axt: Erhard. — 13. Kreis mit Kreuz und 4 Punkten
gefüllt, von einer Domenkrone umgeben: Veronika. — 15, Figur eines
Reiters in edler Tracht und Sporen: für Maurus, dessen Gedächtnis
die meisten zeitgenossischen Kalender an diesem Tage feiern, wäre eine
solche Darstellung ganz ungewöhnlich. Dagegen entspricht die Tracht
eines Bitters dem hL Mauritius und man wird kaum mit der Annahme
fehl gehen, es möchte eine Verwechslung beider Heiligen hier statt-
gefunden haben, — eine Verwechslung, die, wie wir sehen werden,
in derlei Kalendern nicht vereinzelt dasteht — 17. Glocke: Antonius.
— 20. Nackter Mann, von Pfeilen durchbohrt: Sebastian. — 21. Weib
ohne Attribut: Agnes. — 22. Mann ohne Attribut: Vincenz. — 24. oder
25: Mann mit Buch und drei Schlangen. Die Figur ist zweien Tagen
zugetheilt Das Buch spricht für Pauli Bekehrung am 25., die auch
sonst in diesen Kalendern stets erwähnt ist; die Schlangen sind viel-
leicht aus localen Gebräuchen zu erklären.
Februar. Das Monatsbild zeigt einen Mann mit Schaufel über
der Schulter, eine ungewöhnliche Darstellung, die aber in dieser späten
Zeit, wo die ursprünglichen Typen sich längst verwischt hatten, wenig
Die Holzkalender des Miüelaltera und der Renaiflsance. 85
EQ besagen bat. 1. Weib: Brigitta. — 2. Weib mit Krone und Kind:
Mar. Licbtmess. — 5. Drei ESpfs. Der bL Agatba, die den deataoben
Kalendern fOr diesen Tag am geläufigsten ist, dürfte das Symbol kaum
entsprecben. Der Umstand, dass dieser Kalender in der Brixener
DiScese aufgefunden wurde, l^t die Yermutbung nahe, es möcbte das
fttr diesen Tag daselbst gebraucbliche Fest der HIL Ingenuin und Albuin
gemeint sein, wozu noch der dritte Patron dieser Diöcese, der bL
(^»sian, dessen Gedächtnis freilich auf einen anderen Tag föllt, oder
auch die bL Agatha hinzu käme. — 6. Weib mit Blume: Dorothea.
— 9. Weib mit Zahn an einer Zange: Apollonia. — 14 Mann mit
Kreuz an einem Zweige: Valentin. — 16. Weib mit Blume: Juliana.
22. Mann mit Schlüssel: Petri Stuhlfeier. — 24. Mann mit Buch:
Matthias.
März. Monatsbild: Mann, der einen Schlägel schwingt, um da-
mit die Axt in einen Holzklotz zu treiben; daneben einige regel-
mässig geschichtete Holzscheite. 12. Mann mit Fahne: Gregor d. Gr.
— 17. Weib mit Blume: Gertrud. — 21. Mann mit Kreuz: Benedict
— 25. Weib mit Krone: Mar. Verkündigung. — 27. Mann mit Kreuz:
Job. eremita.
April. Monatsbild : Mann mit zwei Ochsen pflügend. — 24. Bitter,
den Drachen todtend: Georg. — 25. L5we des hl. Markus und die
Osterfahne^).
Mai. Monatsbild: Mann mit Blumen am Hute und Blüthenzweig
in der Hand. — 1. Mann mit Buch: Philipp und Jakob. — 2. Mann
mit Kreuz: Sigismund'). — 3. Kreuz in Gestalt eines Blütbenstocks:
Kreuzerfindung. — 4. Mann mit Krug: Florian. — 12. Mann mit
Blume: Nereus und Acbilleus^). — 25. Mann mit Kreuz: XJrban.
JunL Monatsbild: Mäher mit Sense über der Schulter. —
3. Mann mit Kreuz: Erasmus. — 15. Mann mit Blumenstrauss: Vitus.
— 24. Mann mit Blume: Jok d. Täufer. — 26. Mann mit erhobener
Bechten, über welche ein Hagelregen niederfallt: Johannes und Paul,
die Wetterherren, denen die Hagelfeier gilt — 29. Mann mit Schlüssel
und Buch: Peter und Paul
<) In nordiflchen Bauemkalendem findet sie rieh auch zum Sl. M&rz, dem
frOhesten term. pasohaliB. Worm, &8ti Danid p. HS. *) Andere verzeichnen
den heiligen Athanaaius. Das Kreuz i^ allgemeines Attribut Ifisst keine Ent-
scheidung zu und in solchen Fällen enfschied ich mich f&r die Heiligen des Joh.
de Gamundia, dessen gedruckter Kalender mit dem vorliegenden die süddeutsch-
Merreidusche Provenienz gemein hat. *) Ein geschriebener Feldkiroher Ka-
lender von 1405 (Ana. d. germ. Mus. 1865, 258 S.) nennt den hL Pankratius.
86 B i e g L
Juli. Monatsbild: Mann mit Beohen ttber der Sdiulter. —
2. Weib mit Erone und Blume: Mar. Heimsaehong. — 4. Mann mit
Reell : Ulrich. — 12. Weib mit Erone und Ereusscepterf auf einem
Draehen stehend: Miyrgaretha. — 13. Mann mit Kreuz: Anackt —
15. Mann mit Buch: Aposteltheilung. — 22. Weib mit Erone und
SalbgefSss: Magdalena. — 25. Mann mit Hut bedeckt und langem Stab
in der Hand: Jakobus major in Pilgertraohi — 26. St Anna selbdritt
August Monatsbild: Mann mit Feder am Hut und Sichel in
der Hand. — 1. Mann mit Schlüssel: Petri Eettenfeier. — 5. Mann
mit Haben: Oswald. — 10. Mann mit Buch: Laurentius. — - 18. Mann
mit Ereuz: Hippolyt; doch ist dieser Tag auch dem hl. Gassian zn
Brizen geweiht — 15. Weib Yon zwei Engeln gekrönt: Mar. Himmel-
&hrt — 24. Mann mit Buch und Messer: Bartholomäus. — 28. Mann
ohne Attribut: Augustin. — 29. Menschenkopf auf einer Schüssel:
Johannes Enthauptung.
September. Monatsbild: Mann mit Wage. — 8. Weib mit
Erone und Blume: Mar. Geburt — 14. Ereuz in Form eines sym-
metrisch angebauten Baumchens: Ereuzerhohung. — 21. Mann mit
Buch: Matthaus. — 29. Mann mit Schwert und Wage, deren höher
siehende Schale ein Drache niederzuzerren bemüht ist: St Michel der
Seelenwfiger.
October. Monatsbild: Mann, der ein Fass mit Beifen be-
schlägt (f&r die Weinlese). — 16. Mann mit Hahn: Gallus; eine un-
gewöhnliche, aber recht deutliche Attribuirung. — 18. Mann mit
Bosette in der Bechten: Lukas; man würde das Buch als Attribut
erwarten, wol aus localen Gebräuchen zu erklären. — 21. Weib mit
Blume: Ursula und die eilftauseud Jungfrauen. — 28. Mann mit Buch:
Simon und Juda.
November. Monatsbild: Mann mit Waidtasche am Gürtel und
Flinte ttber der Schulter, an deren Lauf ein erl^^r Hase baumelt.
— 1. Mann mit Buch: Allerheiligen. — 2. Enieender Mann mit
Bosenkraiiz: Allerseelen. — 6. Mann mit Buch und Eette: Leonhard.
— 11. Beiter, einen Vogel (Hahn) haltend: Martin; gewöhnlicher ist
die Gans als Attribut — 25. Weib mit Erone, Bad und Schwert:
Eatharina. — 30. Mann mit Buch: Andreas.
December. Monatsbild : Mann, der ein an dreieckigem Gerüste
hängendes Schwein aufkK^hlitzt; am Boden ein Gefass zum Auffangen
des Blutes. — 4. Weib mit Eelch: Barbara. — 6. Mann mit drei
Aepfeln: Nikolaus. — 8. Weib mit Erone: Mar. Empfängnis. —
18. Weib, in der Linken zwei rautenförmige Punkte (Augen?) an
Schnfirohcn haltend: Lucia. — 21. Mann mit Buch: Thomas. —
Die Holskalender des Mittelalters and der Renaissance. 87
25. Kind in der Wiege, die Händchen einem oberhalb sichtbaren
Kreva/e entgegenstreckend: Christi Qeburt — 26. Mann mit Blume:
Stephan. — 27. Mann mit Blume: Joh. Evangelist. — 28. Kleines
Männchen mit Kreuz: Unschuldige Kindlein. — 31. Mann mit einem
Ochsen: SUyester.
Die Namen dies^ Heiligenkalenders tragen, wenn man Yon den
zweifelhaft gebliebenen Brixener DiScesanheiligen absieht, keineswegs
ein derart lokal^i Gepräge, dass sich der Ort der Entstehung desselben
innerhalb engerer Grenzen feststellen liesse. Die meisten Namen ge-
hören altchristlichen Heiligen an, und zwar in einer Auswahl, wie sie
in Deutschland überhaupt gebräuchlich war. Namen wie Erhard, Ulrich
machen es femer gewiss» dass die Entstehung nach Süddeutschland
oder Oesterreich fallt; spärliche Anführung yon Localheiligen ist über-
haupt eine Eigenthümlichkeit süddeutscher Kalender, z, B. in der
Salzburger Diöcese. Damit liesse sich auch zwangslos der Umstand
yereinbaren, dass der Kalender yon Dr. Figdor in Bruneck im
Pusterihale aus autochthonem Priyatbesitz erworben worden ist Das
W^bleiben yon engeren Lokalheiligen lässt sich endlich yielleicht
auch aus einer gewerbmässigen Erzeugung auf Vorrath erklären, worauf
schon die sichere technische Ausführung schliessen liess. Eine auf der
Vorderseite der ersten Tafel dreimal wiederholte Hausmarke Ä, erhaben
auf eingebranntem Orunde kann bei der dermaligen geringen Kennt-
nis solcher Zeichen keine näheren Aufschlüsse gewähren.
Eine bestimmtere Antwort erhalten wir auf die Frage nach der
Zeit der Entstehung. Die Vorderseite der ersten Tafel enthält nämlich
in gleicher Technik wie der Kalender folgende Bezeichnung: M V -f -f VI|
MV-J-4* + +mi- Nach Analogie der im Kalender yer wendeten Zahl-
zeichen wird man die Jahrzahlen 1526 | 1544 lesen dürfen. Der yon
beiden Zahlen umspannte Zeitraum umfiisst 19 Jahre, ergibt somit
einen 19jährigen Mondcyklus. Weiter unten sind in gleichen Zahl-
zeichen die Jahre 1530, 1534, 1536, 1540, 1544 beigefügt, zu unterst
yon anderer unbeholfener Hand noch die Zahl 1552. Auf der Bück-
seite der letzten Tafel sind dieselben Jahrzahlen wiederholt, nur findet
sich anstatt 1536 die Zahl 1538, und über der Jahresreihe ein Thier,
das dem Löwen des hL Markus in der Apriltafel yoUkommen ent-
spricht und yielleicht mit der schwierig zu erklärenden Auswahl der
genannten Jahre zusammenhängt Ausserdem begegnen uns noch
zwei Jahresangaben, die zu den anfjgegählten ySllig stimmen. Unter-
halb des Wiegenkinds zum 25. Dec. ist die Jahrzahl 1527 beigeschrieben.
Wenn man die Entstehung des Kalenders im J. 1526 annimmt, was
um so wahrscheinlicher wird, als dieses Jahr nicht ein erstes» sondern
88 R i e g L
das siebente eines 19jährigen Cyklus ist, so miisste in einer Gegend,
wo man das Jahr mit Christi Gebart umsetzte, bereits am 25. Dec.
das Jahr 1527 beginnen. Ferner findet sich in der dem Kalender an-
gehängten Armenbibel zum Bilde der Kreozigong die Jahrzahl 1544,
die den Cyklus abschliesst, und zwar sind in diesem Falle die Zehner
völlig in römischer Weise als liegende Kreuze (X) gebildet Dass
man sich bei Fixirung eines 19jährigen Cyklus nicht an die alte feste
Zeitrechnung hielt, sondern frischw^ mit einem siebenten Jahre be-
ginnen durfte, hängt mit dem rectificirten Mondkalender zusammen,
und dies bringt uns auf die Güldenzahlen ^).
Die im vorliegenden Kalender verzeichneten Neumonddaten sind
nämlich nicht mehr die alten von der Kirche geheiligten numeri aurei,
sondern eilen etwa vier Tage den letzteren voraus. So finden wir
zum 2. Jan. den num. aur. 8, der nach dem traditionellen Ansatz erst
auf den 6. Jan. &llen sollte. Die Versuche, die verschiedenen Mond-
daten des Kirchenkalenders zu corrigiren, gehen in's 14. Jahrhundert
zurück*). Im 15. Jahrh. versuchte man es noch mit einer verbesserten
cyklischen Berechnung, aber schon gegen Ende dieses Jahrhunderts
überwiegt die astronomische Berechnung. Die Osterrechnung, um
derentwillen die Kirche den Mondkalender beibehalten hatte, bUeb frei-
lich noch immer von den alten längst fehlerhaft gewordenen Ansätzen
abhängig, aber die Skrupel der um ihre Autorität besorgten Kirche
waren ftUr den Landmann nicht massgebend. Es kann daher nicht
Wunder nehmen, wenn wir in diesen Bauemkalendem die Bücksicht
auf die kirchlichen Monddaten vollständig bei Seite gesetzt sehen; nur
die Oster&hne zum 25. April deutet noch die alte Ostergrenze an.
Zur genaueren ControUe der Entstehungszeit lässt sich dieser corrigirte
Mondkalender im vorliegenden Falle allerdings nicht verwenden. Die
Vergleichung mit gleichzeitigen süddeutschen Kalendern ergibt näm-
lich Unregelmässigkeiten in den Zahlen, die bald vor, bald hinter die
sonst üblichen hin und her schwanken. Daraus erklären sich auch
die vielen Correcturen z. B. zum 26. Feh., 2., 12., 27. März etc. Auch
würde man, wenn es auf völlig genaue Monddaten angekommen wäre,
nicht unterlassen haben, die Tagesstunden hinzuzufügen, wie wir sie
sogleich an einem anderen Beispiele finden werden. Auch diese
Flüchtigkeit spricht übrigens zu Gunsten einer marktmässigen Er-
zeugung.
1) Wie die Tafeln zeigen, sind die meisten Güldenzahlen scliwarz, einige
aber roth gefärbt Ueber die Bedeutung der letzteren weiter nnten. *) Vgl.
Kaltenbmnner, Die VorgeBchichte der gregorianischen Ealendenreform, in den
Sitzungtber. d. phiL-hist. GL d. k. Akad. d. Wiss. Wien 1876. p. 855 ff.
Die Holzkalender des Mittelalters und der Renaissance. 89
Wenn nun die vorliegenden Neomonddaten keinen unmittelbaren
Beweis f&r die Giltigkeit des Kalenders im Zeitraum Ton 1526 — 1544
erbringen, so enthalten sie anderseits doch auch nichts widersprechendes.
Hit Absicht wurde aber die stilkritische Betrachtung an letzte Stelle
gerückt Die Figuren sind derart uniform stilisirt, dass man nicht
nach Einzelheiten, sondern nur nach allgemeinen Eindrücken darüber
urtheiJen kann. Diese widersprechen aber auch nicht dem gegebenen
Zeitansatze. Die Figuren namentlich der Monatsbilder bewegen sich
in freiem und sicherem Schritt; es fehlt ihnen im Allgemeinen nicht
an guten Proportionen, es herrscht überhaupt bei aller schematischen
Gebundenheit eine gewisse Unbefangenheit der Formgebung und Be*
wegung. Der Yerfertiger zahlte freilich nicht zu den Künstlern; um-
somehr musste er unter dem anregenden Einflüsse einer Zeit leben,
der ein freies künstlerisches Schaffen auch auf dem Gebiete der Profan-
knnst nicht fremd war. Diese Zeit werden wir aber weit eher in
der ersten Hälfte des 16. Jahrb., als in dem yorangehenden Jahr-
hundert zu suchen haben. Als weitere Beweise könnte man endlich
noch die Beschaffenheit der Costüme, namentlich des Reiters Tom
15. Jan., femer den flinten tragenden Jäger im Monatsbilde des No-
vember anführen.
Um diesen Kalender zu yerstehen, bedurfte es nur der Kenntnis
der darin enthaltenen Bildersprache und ein bischen Zahlens. Die
Kenntnis des Lesens wurde nicht yorausgesetzt: dies beweist auch
die eigenthümliche Schreibung der Hunderter in den Jahrzahlen, die
doch nur auf conyentionellem Herkommen beruhen konnte. Dieselbe
Tendenz befolgt nun die auf der Bückseite der dritten und der Vorder-
seite der vierten Tafel beigefügte Bilderbibel, wodurch das Ganze zu
einer Art von Laienbreyier vervollständigt erscheint. In 24 Bildern
wird uns hier das Alte und Neue Testament vorgeführt, in gleicher
Technik wie der Kalender gearbeitet, anscheinend auch von gleicher
Hand, doch minder sorgfaltig. Die Darstellungen sind folgende:
J. Erschaffung von Himmel und Erde, 2. der Wasserthiere, 3. der
Vögel, 4. der VierfÜssler, 5. des Adam, 6. der Eva, 7. Sündenfall,
8. Adam hackend, Eva spinnend, 9. Kain und Abel, 10. Arche Noah,
11. Einzug Christi in Jerusalem, 12. Letztes Abendmahl, 13. Christus
am Oelberge, 14. Judaskuss, 15. Christus vor Pilatus, 16. Christus vor
Herodes, 17. Züchtigung Christi, 18. Dornenkrönung, 19. Gang auf
Golgatha, 20. Kreuzschlagnng, 21. Christus am Kreuze, 22. Grab-
legung, 23. Auferstehung, 24. Jüngstes Gericht. Die Bilder sind völlig
in der genrehaften ViTeise der zeitgenossischen deutschen Kunst ge-
halten. Im Jüngsten Gerichte z. B. thront Christus auf dem Begen-
90 R i e g 1.
bogen, links empfingt Petras einen Auferstandenen, rechts scHleppt
der Teufel einen andern davon.
Der zweite Kalender (Samml. Figdor n^^ 800X wovon drei Monate
auf Taf. y reproduoirt sind, ist im Format kleiner, aber aus 7 Tafeln
zusammengesetzt; jede derselben misst 0.132 m. in der Lange und
0.049 m in der Breite^). Die erste und die letzte Seite sind leer, die
übrigen enthalten je eine Monatstafel. Die Verbindung der Tafel ist
in diesem Falle durch Schnüre bewerkstelligt, die durch je zwei in
der linken Seite jeder Tafel angebrachte Löcher gezogen sind, wie es
die Abbildung veranschaulicht.
Bei Betrachtung der Taf. Y föUt im Gegensatze zu dem vorhin
beschriebenen Kalender sofort zweierlei auf: erstens, dass die mensch-
lichen Figuren fehlen und nur gewisse Zeichen und Attribute daftlr
vorhanden sind, um die einzelnen Feste und Heiligen zu bezeichnen,
zweitens, dass ober- und unterhalb der Linie, an welcher die Monats-
tage mittelst dreieckiger Einschnitte in gleicher Weise wie an dem
Brunnecker Kalender verzeichnet sind, nicht je eine, sondern je zwei
horizontale Rubriken laufen. Die obere Hälfte, die den Heiligen-
kalender enthält, ist um eine Bubrik bereichert, die durch Pfeile,
Kreuze und ähnliche Zeichen gewisse astrologische Qualitäten einzelner
Tage anzeigt Diese Bubrik hängt mit einem im Mittelalter allgemein
verbreiteten Aberglauben zusammen, der bekanntlich noch heute nicht
völlig erloschen ist"). Bei den grossen lokalen Verschiedenheiten ist
es natürlich nicht leicht, die Bedeutung der einzelnen Zeichen festzu-
stellen, von der Wissenschaft auch kaum zu verlangen. Am häufigsten
pflegte man noch in den gedruckten Kalendern des 16. Jahrb. auf
folgende Dinge zu achten und die hiezu geeigneten Tage als solche
zu bezeichnen: gut aderlassen, mittel aderlassen, baden, schrepffen,
seen, pflanzen, Kinder entwenen, gut artzneyen in Latwergen u. dgl.
Mit Bestimmtheit lassen sich im vorliegenden Kalender nur die dies
aegyptiaci feststellen. Sie sind durch die gebrochene Knielinie be-
zeichnet, die wir auf Taf. V zum 11. und 15. Juni, 1. und 30. Aug.
und zum 3. und 21. Oct. angemerkt finden. Mit Wetterprognosen
dürften die Zeichen deshalb nicht zusammenhängen, da der Kalender
wol für einen Gyklus von 19 Jahren bestimmt war und die Prognosen
erst mit der Einführung der Ephemeriden ihren Werth erhielten.
*) Auch diese Masse sind im Holzschnitt etwas redacirt. Die in das Hols
eingegrabene Zeichnung ist im Original überall mit rothem Wachs aosgefllllt.
*) Darauf wird auch die Bedeutung der rotben Güldenzablen im Brunecker
Kalender zurückzufilhren sein.
Die Holzkalender des Mittelalters und der Renaissanoe. 91
Unterhalb der Tageslinie finden wir wieder — und Ewar za
Unterst — die Oüldenzahlen, über diesen aber — und dies ist die zweite
Bereicherung gegenüber dem Bruneeker Kalender — auch die ent-
sprechenden Tagesstunden, zu welchen der jeweilige Neumond einzutreten
hat. Die Zahlzeichen sind von dreierlei Art: ein horizontaler Balken links
vom yertikalen Schaft entspricht dem Einer; setzt sich der Balken auch
auf der anderen Seite des Schaftes fort, so gewinnen wir das Zeichen
des Zehners; ein dreieckiger Einschnitt links am Schafte bedeutet end-
lich die FünfzahL Die Zahlung selbst geschieht yöllig in römischer
Weise, indem man von unten nach oben Torgehi So entspricht dem
3. Juni die Zahl XIII, fünfte Stunde (d. L im 13. Jahre eines be-
stimmten 19]&hrigen Oyklus hat Neumond in der 5. Tagesstunde des
3. Juni einzutreten), dem 8. Juni entspricht die Zahl XYIII, 3. Stunde,
dem 17. Juni Ymi, 21. Stunde (wol die sogen, italienische Stunde,
die Ton Ave Maria, und nicht die astronomische, die von Mittag zählt),
dem 27. Juni die Zahl XIX, 1. Stunde.
Auch dieser Mondkalender gehört zu den corrigirten. Nach dem
alten Eirchenkalender fiele num. aur. 5 erst auf den 5., num. aur. 13
erst auf den 7. Juni, wahrend sie hier zum 2. bezw. 3 yerzeichnet
sind. Die Berechnung scheint ebenfalls keine cyklische mehr zu sein.
Es wird sehr unregelmassig weitergezahlt, und sofern die Eintragungen
genau sind, wäre wol directe astronomische Berechnung anzunehmen.
Die Ansätze stimmen mit keinem der mir yorli^enden Kalender völlig
überein, am meisten mit einem Heidelberger Kalender (Cod. Pal. lai
1401) für den Cyklus 1484—1502, und einen italienischen (Cod. Vat.
lai 4084) für den Cyklus 1463—1481, welch' beiden aber cyklische
Berechnung zu Grunde liegt. Es lässt sich also blos ungefähr sagen,
dass unser Kalender dem letzten Drittel des 15. Jahrh. angehört
Monatsbilder sind keine vorhanden, dafür aber die Stundenzahl
von Tag und Nacht für jeden Monat, und zwar in der Rubrik der
Güldenzahlen am linken Bande jeder Tafel die Zahl der Tagesstunden
(im Juni 18), am rechten Bande diejenige der Nachtstunden (im Juni 6).
Der Heiligenkalender ist folgendermassen zusammengesetzt:
Januar. 1. Stern, neunzackig: Circumcisio. — 6. Stern, sechs-
lackig: Drei Konige. — 8, Axt: Erhard. — 17. Glocke: Antonius. —
20. Pfeil: Sebastian. — 21. Palmzweig: Agnes. — 25. Schwert: Pauli
Bekehrung.
Februar. 2. Krone: Mar. Lichtmess. — 3. Bischofemütze :
Blasiua — 5. Ein conventionelles Zeichen, yielleicht eine Spindel, die
als Attribut der hl. Agatha auch in einem Walliser Holzkalender des
92 RiegL
15. Jahrh.^) yorkommt — 14. Geisel: YalentiiL — 22. Schlüssel:
Fetri Stahlfeier. — 24. Lanze: MaÜiias.
März. 17. Batte: Gertrud. — 25. Krone: Mar. Verkündigung.
— 27. Domenbesetzter Stab: Joh. eremita.
April 24. Bitter, Drachen tSdtend^ Georg. — 25. Geflügelter
Löwenkopf: Markus.
Mai. 1. Zweig mit S Blättern: Philipp und Jakob. Der Blatter-
zweig zum 1. Mai findet sich auch in einem englischen Bauernkalender
der Bodleiana, wie überhaupt in nordischen. Nach Worm>) bedeutet
er die Buche, die um diese Zeit Blätter ansetzt. In einer Sachsen-
spiegel-Handschrift des 13. Jahrh.^) ist der 1. Mai als Walpurgis - Tag
durch einen grünen Baum symboUsirt. — 3. Kreuz: Kreuzerfindung.
— 6. Sechsblättrige Rosette: Joh. y. d. Pforten. — 25. Schneidemesser
und Bebenzweig: ürban.
Juni (Taf. V). 3. Spindel: Erasmus. — 8. Bischo&mütze: Me-
dard. — 15. Oelkessel: Vitus. — 24. Kelch mit Schlange: hier ist
offenbar das Attribut des Täufers Johannes mit demjenigen des Evan-
gelisten yerwechseli — 25. Hufeisen: Eligius der Goldschmied, der
sonst zum 1. Dec gefeiert wird. Auch Pilgram^) kennt einen Pariser
Codex, der Eligius zum 25. Juni yerzeichnet, und der Gompost et
Kalendrier des bergiers (gedruckt 1497 zu Paris) hat zum 25. Juni
das Bild des S. Eloy conf. als Bischof mit Stab und Hammer. —
26. Bischofsmütze: entspricht nicht den HH. Johannes und Paul. Es
ist aber der Gedachtnisstag des hl. Bischofs Vigilius yon Trient, der
umso eher hier gemeint sein kann, als der Kalender von Dr. Figdor
in Trient erworben wurde. — 29, Schlüssel und Schwert: Peter und
Paul.
Juli 2. Krone: Mar. Heimsuchung. — 4. Fisch: Ulrich. —
18. Lilie: Pius I. — 12. Drachen: Margaretha. — 15. Windrose:
Aposteltheilung. — 22. Salbgefäss: Magdalena. — 25. Stab und Pilger-
mantel: Jakobus major.
August (Taf. Y). 1. Schlüssel: Petri Kettenfeier. — 3. Stein:
Stephans Auffindung; dasselbe Zeichen auch zum 26. Dec. — 5. Vogel
(Rabe) mit Bing: Oswald. — 10. Bost: Laurentius. — 13. Winkel-
<) Beechrieben yon Runge in den Mitth. der Zttricher antiqo. Gesellscbaft
1857. Er ist auf einer einzigen Holztafel untergebi-acbt und enthält nur Ein-
schnitte für die Tagesz&hlung und Heiligenattribute, die yielfiich mit denen des
in Bede stehenden Kalenders übereinstimmen. Seine Ab&ssung fällt in die Zeit
«wischen den Jahren 1441 und 1475. >) Fasti Danid p. 118. *) U. F. Kopp:
Bilder und Schriften der Vorzeit, Mannheim 1819, 8. 61. *) Galend. Chron.
Yiennae 1781 p. 216.
Die Holzkalender des Mittelalters und der Renaissance. 93
entspricht weder dem hL Hippolyt, noch dem hl. Gassian, daher
wolauflocaleOebräache zurückgehend. — 15. Krone: Mar. Himmel£fthri
— 24. Messer: BarÜiolomäus. — 28. Gonyentionelles Attribut: Aa-
gustin. — 29. Eopf eines Mannes: Johannis Enthauptung.
September. 1. Geweih: Aegid. — 8:Erone: Mar. Geburt —
14. Kreuz: Kreuzerhohung. — 21. Geflügeltes Buch: Matthäus. —
29. Wage: Michael
October (Taf. Y). 9. Handschuh: auf diesen Tag föUt Dionys,
aber der Handschuh bedeutet die beginnende Kälte ^). — 16. Giess-
kanne: (Jallus, dem aber das Attribut nicht entspricht. Vielleicht ist
der hL Florentin gemeint, der auch auf diesen Tag ffiUt und sein
Attribut mit denjenigen des hl. Florian verwechselt, siehe weiter 17. Not.
— 21. Schiff: Ursula. — 28. Conyentionelles Attribut (zwei Herzen ?) :
Simon und Juda. — 31. Beil: Wolfgang.
Noyember. 1. Kirche mit Thurm : Allerheiligen >). — 6. Kette :
Leonhard. — 11. Gefäss auf hohem Fuss, mit 2 Bäuchen und Trichter-
mündung, anscheinend ein Prunkbecher: Martin, als Patron der reuigen
Säufer^). — 17. Wasserkübel : Florinus in Verwechslung mit Florianus,
der auch zum 4. Mai nicht verzeichnet ist^). — 19. Dreiblättriger
FBcher: Elisabeth. — 25. Bad: Katharina. — 30. Andreaskreuz: Andreas.
December. 3. Segnende Hand: Sola abb.^). — 4. Kelch:
Barbara. •— 6. Bischofsmütze: Nikolaus. — 8. Krone: Mar. Empfäng-
nis. — 13. Hammer: Lucia; ungewöhnlich. — 21. Hand, die Schneide
einer Axt beflUilend: Thomas^). — 25. Weltkugel mit Kreuz: Christi
Geburt — 26. Stein: Stephan. — 27. Adler: Johannes Evang. —
28. Schwert: Unschuldige Kindlein. — 31. Zwei concentrische Kreise:
SUrester.
0 Wonn, Fasti Danici p. 62. Doch wird in allen nordischen Kalendern der
Haadsohab zum 14. October, der »ersten Wintemaoht* gesetzt. >) 80 auch
in den nordischen nach Worm p. 117. *) Dasselbe Attribut (Krug) findet sich
zum Martinstage in einem süddeutschen Kalender des 15. Jahrh. in der Ambraser
Sammlung n^ 77, auf 12 Pergamentstreifen geschrieben, deren jeder einzeln zu-
sammengeMtet imd am Rttcken mit dem Thierkreiszeichen des bezüglichen Monats
bezeichnet ist. Die Monatstafeln enthalten nur Wochenbuchstaben und Heiligen-
namen, neben letzteren aber auch zahlreiche mit der Feder gezeichnete und mit
gelber und rother Farbe bemalte Attribute, die den in den Bauemkalendern
üblichen yollkommen entsprechen. ^) Auch hiefÜr hat Pilgram p. 221 ein
Beispiel: reperiin calendario hicCViennae) impresso a. 1498 Florianum c. 17.Noy.
qni Florinus did debnisset. ') Nach Joh. de Qamundia. ^ Nach Worm
p. 118 wird er symbohsirt: manu extensis duobus digitis, wegen seines bekannten
Unglanbens.
94 Riegl.
Der Heiligeilkalender stimmt offenbar mit dem Brunnecker grössten-
theils überein, was sich ganz gut erklärt, wenn er in der Brixen be-
nachbarten Diocese Trient, wo er gefunden wurde, entstanden ist^.
Der Zeit nach ist der Trienter hinter dem Brunnecker etwas zurück.
Die Verwendung der Attribute ist der Heranziehung der ganzen Fi-
guren anscheinend vorangegangen, was wir auch anderweitig bestätigt
finden werden. Die Attribute sind zum grössten Theile natDrlidi und
leicht erkennbar gezeichnet, in manchen Fällen aber (Simon und Juda,
Silvester) in stark conventioneller Stilisirung, die eine noch ältere
Stufe der Entwicklung bezeichnet Daraus möge sich erklären, dass
die Zuweisung der Attribute nicht in allen Fällen mit absoluter Sicher-
heit geschehen konnte.
Der Gebrauch solcher Holzkalender blieb nicht auf Deutschland
beschrankt; er lässt sich vielmehr in ganz Nord- und Westeuropa
nachweisen. Besonders genaue Kunde haben wir von den nordischen,
und unter diesen wieder von den dänischen, denen ein Eopenhagener
Universitätsprofessor, Olaf Worm, im 17. Jahrh. ein eigenes Buch*)
gewidmet hat. Darin gibt er unter anderem eine genaue Beschreibung
und Abbildung von acht alten Bauemkalendem. Dies genügt, um
daraus das Wissenswertheste zu erfahren.
Ab Material wurde auch hier meistens Holz verwendet, daneben
aber auch Bein und Fischknochen, als Färbemittel rothes, grünes und
schwarzes Wachs wie im Brunnecker Kalender. Die Form war gleich-
falls eine wechselnde. Neben solchen Kalendern, die wie die be-
schriebenen der SammL Figdor aus mehreren Tafeln zusammengesetzt
waren, fanden sich solche, die auf einer einzigen Tafel Platz fanden,
von quadrater, oblonger, ja selbst kreisrunder Form. Sehr verbreitet
waren femer die Kalenderstäbe, und zwar scheinen diese einfacheren
Formen zugleich die älteren gewesen zu sein. Dem Inhalte nach decken sie
sich vollkommen mit den beschriebenen deutschen : Wochenbuchstaben,
Güldenzahlen und Feste. Dazu kommen gelegentlich auch astrologische
Angaben, wobei Worm ausdrücklich die Mannigfaltigkeit betont, die
diesbezüglich in verschiedenen (hegenden geherrscht hat
Das wesentlichste Merkmal dieser Gruppe bilden die eigenthüm-
lichen Zahlzeichen, die mit geringfügigen Unterschieden den meisten
dieser nordischen Kalender gemeinsam sind. An Stelle der Kerb-
schnitte als Vertreter der Wochenbuchstaben treten die Zahlzeichen
I) Für italienischen Einfluss könnte man etwa den von der Kirche abseit«
stehenden Gsmpanile im Allerheiligenbilde geltend machen. *) Fast! Danici,
Haüuae apud Joach. Moltkenium 1648.
Die Hokkalender des Mittelalten und der Renaissance. 95
1 — 7, .die dann in der Bubrik der Güldenzahlen ihre Fortsetzung bis
19 finden. Worm wollte die hiezu verwendeten eigenthümlichen Zahl-
zeichen ¥on den Bunen ableiten und daraus die Vorliebe der Land-
leate hiefür erklären. Jeden&Us waren sie ffir den Bauer bequemer
als die rOmischen Zahlen, da jedes Zeichen eine andere Zahl bezeich-
nete und die Ziffern bis 19 nicht schwer zu merken waren, wogegen
die römische Schreibweise beim Lesen der meisten Zahlen die Operationen
des Addirens und Subtrahirens erfordert Dass wir es aber hiebei nicht
mit spedfisch skandinavischen Ziahlzeichen zu thun haben, ergibt sich
schon daraus, d^ss wir sie mit geringen Veränderungen auch in fran-
zösischen Holzkalendem ganz gewöhnlich finden. Daneben kommen
bei Worm andere Zahlzeichen vor, die mit den in Süddeutschland ge-
brauchlichen die engste Verwandtschaft zeigen. Eerbschnitte allein
ohne weitere Bezeichnung für die Wochenbuchstaben finden sich nur
in einem unvollkommenen Kalender, in einem späteren dagegen die
Buchstaben a — g.
Die Bubrik der Eeiligennamen weist zumeist nur conventionelle
Zeichen auf, erst die späteren Kalender enthalten t^gnren. Vielleicht
das älteste Beispiel der ganzen Gattung ist ein sechseckiger Stab^),
dessen je drei Seiten ein Halbjahr umfiftssen. Von diesen zusammen-
gehörigen drei Seiten ent&llt die mittlere auf die Wochenbuchstaben,
die unterste auf die Güldenzahlen, die oberste auf die Heiligen, Die
beiden erstgenannten Bubriken sind in jenen eigenthümlichen Ziffern,
die letzte in äusserst einfachen Zeichen ausgedrückt, worunter das
Kreuz die grösste Bolle spieli Ganz auf derselben Stufe steht ein
Kalender der Ambraser Sammlung (X. 82), der auf acht mit Papier
beklebten Holztafeln eine wenngleich erst in jüngerer Zeit geschriebene,
so doch vollkommen getreue Copie eines nordischen Kalenders ent-
hält'). In beiden genannten Fällen wird das Jahr vom 1. Jan. an
gezählt, in einem anderen Falle ^) vom 2. Jan., so dass das Jahr mit
CSrcumdsio schliessi Eine specifisch nordische Eigenthümlichkeit ist
aber die in älteren Zeiten &st durchaus festgehaltene Nichtberück-
sichtigung der Monate, und Theilung des Jahres in zwei gleiche
Hälften, deren eine am 14. April, dem St. Tiburciustage oder Forst
Somerdag der Norweger, die zweite am 14. October, dem St. Galixt-
tage oder Forst Winternaht beginnt, sowie es eben den höheren
Breiten Skandinaviens entsprechen mochte.
•) Worm p. 87. •) Nach Dir. Dg's freundlicher Mittheilung in den Vier-
ziger Jahren als Runenkalender aus dem Münz- und Antikencabinet überkommen.
») Worm p. 90.
96 R i e g 1.
Merkwürdig ist, dass kein einziger von diesen Kalendern recti-
ficirte Güidenzahlen hat. Es spricht sich darin offenbar der conser-
▼ative Charakter der nordischen Völkerschaften aus. Während in dem
beweglicheren städtereichen Sfiden die Frage der Ealenderreform be-
reits volle zwei Jahrhunderte vor Oregor XIIL nicht nur theoretisch
traktirt, sondern auch praktisch zu lösen gesucht wurde, copirten die
dänischen Bauern noch zu Worm^s Zeiten die alten numeri aurei, die
doch schon in den Tagen Leo^s X. nach dem Witswort eines hoch-
angesehenen Prälaten ^diutumitate temporis plumbei' geworden waren.
Noch in der ersten Hälfte des 17. Jahrh. durfte nach Worm*s Bericht
in keinem Hause eines halbwegs angesehenen dänischen Bauern ein
solcher Kalender fehlen. Worm verräth allerdings an einer Stelle^),
dass man sich des Irrthums wol bewusst war; er gibt auch zum
Schluss einen corrigirten und seiner Zeit angepassten Bauemkalender,
der sich von den alten wesentlich nur durch die richtig gestellten
numeri aurei unterscheidet; darin waren aber die süddeutschen Bauern
dem dänischen Universitätsprofessor um 150 Jahre vorausgegangen.
In diesen späteren Zeiten veränderte sich das Aussehen der Holz-
kalender anscheinend wenig, nur tritt das Figürliche stärker hervor,
wie z. B. an einem Exemplar*), das zwei Seiten einer Holztafel ein-
nimmt, die Figuren den deutlichen Charakter der Renaissance des vor-
geschrittenen 16. Jahrh. zeigen, daneben Zahlzeichen von der Axt der
beschriebenen deutschen, aber noch immer die Eintheilung des Jahres
in Sommertage und Wintemächte.
Für Worm steht es fest, dass die Ehre der Erfindung der Holz-
kalender seinen Landsleuten, den Dänen, gebühre, und zwar soll diese
ihre Erfindung bis in die Tage Julius Cäsars zurückreichen. Aller-
dings macht ihn der Umstand stutzig, dass sich auf den von ihm
reprodncirten Kalendern stets auch der hL Olaf vorfindet, der erst im
J. 1300 gestorben isi Setzen wir hinzu, dass auch die im J. 1391
canonisirte schwedische Brigitta zu den beliebten Heiligen dieser Kalender
gehört, so werden wir selbst die ältesten derselben nicht hinter das
15. Jahrh. zurückversetzen dürfen. Wenn wir aber schon — wozu
wir keineswegs gezwungen sind — unter den drei nordischen Völker-
stämmen den Erfinder zu suchen hätten, so müsste es am ehesten
unter den Norwegern geschehen, da nur von diesen und nicht von
den weit südlicher sitzenden Dänen die Scheidung des Jahres nach
Sommertag und Wintemacht hätte ausgehen können. Der norwegische,
in einen Fischknochen eingegrabene Kalender, dessen Abbildung Worm
*) a. a. 0. 106. «) S. 100 u. 102.
TAFEL I.
JANUAR, FEBRUAR, MÄRZ.
aW
r-Hh
^M^tUHjfM.rm.l.r
Uolz-Ealender vom Jahre 1526—1544.
Sammlung Figdor N» 799.
TAFEL IL
APRIL, MAI, JUNI.
t
,l.rit.Tv?^TlijJ.?.fMl.J.
t?,mvUJi.rl».lj.t
(■ut Jn\ii\mnxU
Holz-Kalender vom Jahre 1526—1544.
Sammlung Figdor N° 799.
TAFEL III.
JULI, AUGUST, SEPTEMBER.
MlM.lia!..4F?fk-?-
Holz-Kalender vom Jahre 1526—1544.
Sammlung Fiodor N° 799.
TAFEL IV.
OCTOBER, NOVEMBER, DECEMBER.
' 'iiitlfr.],nn.j-l,{ili^^|.,..t
Holz-Ealender vom Jahre 1526—1544.
Sammlung Pigdor N« 799.
TAFEL Y.
JUNI.
AUGUST.
OCTOBER.
Holz-Ealbmder aus dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts.
Sammlung Pigdor N« 800.
Die Holzkalender des MittelaltexB und der Renaiasance. 97
gibt 1)1 stimmt dem Inhalte nach mit den alteren dänischen vollkommen
übereÜL Dasselbe gilt von den schwedischen, woftbr uns ein Zeugnis
aus der Mitte des 16. Jahrh. bei Olaf Magnus >) erhalten isi Hienach
wire bei den Schweden namentlich die Stabform sehr gebrauchlich
gewesen. Die Bauern bedienten sich dieser Ealenderstftbe zugleich als
Stütze auf den abschfissigen Gebirgswegen. Die Abbildung solcher
Stäbe in der Initial-'Vignette des betreffenden Gapitels bei Olaf Magnus
läset die oonyentionellen nordischen Zahlzeichen erkennen, auch ver-
mag man aus der Beschreibung keinerlei Abweichung von den bei
Worm abgebildeten danischen Kalendern zu ersehen. Auf schwedischen
oder norwegischen Ursprung dürfte daher ein schwertahnlicher Stab in der
SammLFigdor') zurückgehen, von 0.92 m Lange und 0.045 m Breite, mit
Handgriff, nach unten in eine stumpfe Spitze auslaufend, der auf beiden
Flachseiten je 6 Monate mit Tagesbezeichnung in Eerbschnitten und
Heiligensymbolen von sehr conventionellem Charakter enthält; die
bdden Jahreshälften ))eginnen nach nordischer Weise mit dem ersten
Sommertag (14. April) und der ersten Wintemacht (14. Oct).
Zu den Reichen, in denen der gregorianische Kalender erst im
18. Jahrh. Eingang gefunden hat, gehörte so wie Dänemark und
Schweden auch England, wo ebenfidls der Bauernkalender noch im
Jahre 1683 bei den geringeren^ Leuten in Gebrauch war^). Es ist
daher verhältnissmässig viel von diesen «clog almanacks* erhalten ge-
blieben und findet sich namentlich im British Museum, femer im
Ashmolean Museum zu Oxford und in der Bodleiana^), sowie in der
Chetham oder College Library zu Manchester®). Die englischen
Bauemkalender waren gewöhnlich viereckige Stäbe, deren Kanten mit
Eerbschnitten bedeckt waren. Diese Eerbschniite entsprachen deu
einzelnen Tagen oder — da jeder siebente Eerbschnitt, auf den der
Buchstabe A entfiele, auf irgend eine Weise hervorgehoben war —
den Wochenbuchstaben, und zwar um£ust jede der vier Kanten drei
Monate. An die Eerbschnitte schlössen sich nach der einen Seite die
<) S. 92. ^ Historia Olai Magzd Gothi arohiepiscopi Upsalensis de gentium
Beptentrionalium Tariis oonditionibuB etc. Basel 1567. Lib. I. oap. 84, undlib.
XYL cap. 20. *) Stammt aus der Minutoli-Sammlmig, in deren Katalog (Ber-
lin 1872) er unter n9 2671 als norwegischer Runenstab in Form eines frübmittel-
alterlichen Schwertes bezeichnet ist. ^) So berichtet Dr. Plot in der Natural
ffistory of Staffordshire , Oxford 1686, worin dem Bauemkalender ein umfing-
liches Capitel gewidmet ist. Das Buch blieb mir unzugänglich; einiges daraus
ist abgedruckt in The calendar of the Prayer-book illustrated, Oxford and Lon-
don, J. Parker 1867, introduction p. XL *) Je ein Exemplar aus den zwei
letztgenannten Sammlungen ist abgebildet in The calendar of the Prayer-book
p. XIV. *) Hampson, Medii aevi Ealendarium, S. 447.
Mütliefliiiigen IX. 7
98 BiegL
GüldenzaUeti^ naeh der anderen die Heiligensymbole. Auch diese Stabe
worden in England ak Bcmio Galendars beeeichnet^). Die Heiligen-
Symbole waren entweder eontentienelle Zeichen oder Attribute in
starker Stilieirang. Was ihr Alter betrifft, so halt man sie gegen-
wirlig in England selbst f&r nicht alter als ans der Zeit der Königin
fflieabethf wenn auch Dr. Flot — offenbar im Ansdiluss an Worm —
sie durch König Kanut aus Danemark in England eingefOhrt sein laset.
In Franhrdoh ist die Verwendung von Baueftikalmdem auf Hohn
tafeln im 15. Jahrh. dunlh Draek bezeugt'). Von den bisher bekannt
gewordenen wurde ^er älteste im J. 1782 in der Bretagne gefunden.
Er muss damals schon lange ausser Gebrauch gewesen sein, da ihn
sofort ein Gelehrter zum G^eustande einer Dissertation gemacht hat*).
Die Abbildung bei Champier^) zeigt eine Holztafel , die auf bdden
Seiten je 6 horizontale Rubriken, entsprechend sechs Monaten, enilialb
Die Tage sind durch Einschnitte bezeichnet, ähnlich wie an unseren
Süddeutsehen, von denen sie sich nur durch das Auslau£m in eine
stumpfere Spitze unterscheiden. Der Heiligenkalender enthalt mchts
Figurales, sondern nur sehr Conventionelle, &sb geometrisch gehaltene
Attribute* Ghampier setzt den Kalender wol mit Recht in*s 15. Jahrh.
Ausser diesem sind mir noeh drei firuizösische Holzkalender bekannt
geworden, die unter einander sehr grosse Verwandtschaft zeigen. Den
einen bewahrt die Nationalbibliothek zu Paris^), den zweiten das Museo
ciyico zu Bologna®), der dritte ist bei Worm^) beschrieben, der ihn
1) Ebenda p. XV. *) Compost et Ealendrier des bergiers, Ausg. yoü 1497 :
»Qui Tenlt (comme bergiera qoi gardent les l»ebis am champs «ans saToir les
lectret: maiB Beulement par anomies fignres qoils foHt en petites tabletes
de boys) avoir cognoissance de cieulz etc.* *) Ant. Lancelot in den M^m.
de r academie des inscr. et belles-lettres t. IX. ^) Les andens almanacbs illnstr^,
Paris, Frinzine et Cie. 1885. p. 70. *) Theilweise veröffentlicbt in V. Gay'a
Glossaire areb^ologiqne, mot »calöndrier«, p. S61, wo er in*s 14. Jahrb. renetsst
wird, dedi dürfte er kaum tor iseo entstanden sein. *» Gaiii ▼eteffentliAt
Ton Lnigi Frati: Di nn oaJendario ronico della pontifioia univecgitä di Bologna.
Bologna 1841. Dr. Masner hatte die Güte, mir eine Beschreibung des Originals
und einen Auasüg nebst Baasen ans der genannten Pablication anzufertigen.
Hiernach ist an dem nordfiranaösiBchen Ursprung, den schon Frati erlaumte, nicht
za eweifeln. Als £igeiithümliohk^ dieses Kalenders Terdient erwähnt zu werden,
dasB Ton den Heiligenfiguren nur die kleineren in Holz grayirt, die grosseren
dagegen in einem sehr flachen Relief geschnitet erscheinen. Die kalendarischen
Angaben sind sehr reichhaltig; sie umfiusen 1. die Wochenbuchstaben in Zahl-
zeichen, 2. die alten Gfildenzahlen , 8. corrigirte Güldenzahlen nebst Stunden-
angaben, 4. Tagessummen der einzelnen Monate, 5. Anzahl der Tages- und Nacht-
stunden. Die Zahlzeichen reichen auch hier wie in den nordischen Kalendern,
nur von 1—19, ao dass z. B. die Zahl 81 (Tagessumme des Januar) durdi ctie
Zeichen 19 -j- 12 ausgedrückt erseheint. ^*a. a. 0. p. 97, wo auch eine Ab-
Die Holzkalender des Mittelalters und der Renaissance. 99
uaiOrlich fiQr dänisch hält. Alle drei haben die Gestalt Ton oblongen
Tafeln, wie unser Wiener Kalender, acht an der Zahl, durch duroh-
geaogene Schnüre Yerbunden und in der Art der Diptychen au&u-
klappen«^ Die Zahlaeichen haben denselben Charakter, wie die sogen,
Bonenzahlen der nordischen EiJender. Die Heiligen sind nicht mehr
durch blosse Attribute, sondern in Figuren dargestellt, wie im Brun-
ecker Kalender, dem sie auch zeitlich näher stehen. Das Bologneser
Exemplar ist nämUch mit der Jahrzahl 1514 Yersehen, wodurch sich
auch f&r die zwei übrigen die ungefähre Zeitstellung ergibt
Wie die gegebene üebersicht zeigt, lasst sich keiner der erhaltenen
Holzkalender mit Bestimmtheit über das 15. Jahrb. hinaufdatiren.
Dass ihr Gebrauch aber weiter zurückreicht, geht schon aus der grossen
geographischen Verbreitung herror, in der sie uns bei ihrem ersten
Auftauchen entgegentreten. Und in der That' fehlt es nicht an An-
haltspunkten, die uns berechtigen, die Existenz der Holzkalender min-
destens im 12. Jahrb. als erwiesen anzunehmen.
Wie man sich in dieser Beziehung in altchrißtUcher Zeit behalf,
lehrt ein Bildkalender, der im J. 1816 in einem christlichen Hause
auf dem Territorium der Titusthermen am Esquilin gefunden wurde ^).
Derselbe enthielt zu oberst sieben Medaillons mit den Bildern der
sieben Wochengotter der jüdisch-chaldäischen Woche, die im 4. Jahrh.
neben der Stägigen romischen Woche bürgerliche Geltung erlangt
hatte, und zwar iu der Folge : Saturn, Sonne, Mond u. s. £ bis Venus
wagrecht nebeneinander. Darunter befEind sich ein Kreis mit 12 Aus-
schnitten, in jedem derselben eines der 12 Zeichen des Thierkreises.
links von diesem Kreise waren die Zahlen I — ^XV, rechts die Zahlen
XVI — YKX in Yertikalen Rubriken geschrieben. Neben d^i einzelnen
Flanetenbildem, Thierkreiszeichen und Tagzahlen war überall ein Loch
angebracht zum Einstecken eines Beinlgiopfs, woTon sich gleichfalls
ein Exemplar gefunden hat. Durch die Beinknopfe war man somit
im Stande, das jeweilige Tagesdatum, den Wochentag und den Monat
zu bezeichnen, imd brauchte am nächstfolgenden Tage beziehungs-
bildnng der Decembertafel und der Rückseite eines Deckels, die mit der gravirten
Danrtellimg der Anbetung der Hirten gefüllt ist. Aehnliche Darstellungen be-
finden sich auch auf den Deckeln der zwei anderen zu dieser Qruppe gehörigen
französiBchen Kalender.
^ Beschrieben und abgebildet bei Guattani : Mejnorie enciclopediohe suUe
antichitä e belle arti di Roma per il MDCHXXYI. Roma 1817. p. 160—164.
Die Entstehung erscheint hier in eonstantinische Zeit versetzt, der Ursprung da-
gegen in Yorchristlicher Zeit mindestens sehr wahrscheinlich gemacht. Der tech-
nischan Ausführung nach sind die Zeichen in der Art der Graffiti in den Mauer-
mürtel eingeritzt und mit Farbe nachgezogen.
7*
100 R i e g L
weise Monate nur die entsprechenden Beinknöpfe nmzustecken, nm das
richtige Datum festzuhalten.
Mit diesem noch &st ganz der Antike angehSrigen Wandkalender
haben zwar unsere spatmittelalterlichen Holzkalender nichts mehr ge-
mein. Aber der Kalender war ein zu wichtiger Factor im bürger-
lichen Leben, als dass mau seiner im Mittelalter in bürgerlichen und
bauerlichen Kreisen auf die Dauer hätte entrathen können. Bestimmt
lasst sich nur sagen, dass der Typus des späteren Holzkalenders be-
reits in der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. wenigstens in seinen Grund-
zügen Tollkommen ausgebildet war. So tritt er uns nämlich hand-
schriftlich im Hortus deliciarum der Herrad von Landsperg^) entgegen.
Jedem Monate entspricht hier eine horizontale Linie, auf der die ein-
zelnen Tage durch vertikale Schäfte bezeichnet sind; wo der Wochen-
buchstabe A fallt, ist der Schaft unter die Horizontale Yerlängert, wie
die Einschnitte im Brunecker Kalender. Die Güldenzahlen sind in
römischen Ziffern übergeschrieben, die weiteren Qualitäten einzelner
Tage am Schafte kenntlich gemacht, und zwar die Herrenfeste durch
drei Funkte, Marienfeste durch zwei Punkte, Apostelfeste durch einen
Punkt, gewöhnliche Heiligentage durch einen Querbalken, der mit dem
Schafte ein Kreuz bildet; ist der Tag dem Gedächtnisse mehrerer Hei-
ligen geweiht, so erscheint die Zahl der Querbalken dementsprechend
Termehrt (bis zur Vierzahl). In ähnlicher Weise finden sich Zeichen
für die socii gewisser Märtyrer, für die Octaven, Vigilien und ägyp-
tischen Tage. Wir dürfen also in diesem ,Martyrologium* der Her-
rad Ton Landsperg die primitive Stufe unserer Bauernkalender er-
blicken, worin die Feste nur nach gewissen obersten Classen (Herren-,
Marien-, Apostel- und gewöhnlichen äeiligenfesten) unterschieden,
aber innerhalb dieser Classen noch nicht weiter im Einzelnen dif-
ferenzirt sind. Dies genügte offenbar nicht, um den jeweiligen Tages-
heiligen im Besonderen zu bestimmen und aus diesem Bedür&isse ist
wol das Aufkommen des Cisiojanus zu erklären, der die An&ngsbuch-
staben sämmtlicher Tagesheiligen in GedächtnisTcrse zusammenfassi
Nach Grotefends Zusammenstellung der älteren Bedactionen des Cisio-
janus') wäre dieser erst im 14. Jahrh. in Aufnahme gekommen, doch
ist er bereits am Anfange des 13. Jahrh. nachzuweisen und zwar in
1) Proben davon in C. M. £ngelhardt: Herrad von Landsperg, Cotta 1818,
Ta£ X., YgL Text 8. 57 und 117. Der ganze Kalender yollständig bei Piper:
Die Ealendarien und Mart^rrologien der Angelsachsen, sowie das Martyrologium
und der Computus der Herrad von Landsperg. Berlin 1862. S. 21—28. Der-
selbe Kalender war in der Handschrift noch einmal in Kreisform wiederholt.
>) Im Anz. d. german. Mus. 1870 8. 279.
Die Holzkalender des Mittelalters und der Renaassance. 101
einem Ealender^X ^^ gleichfallfl Analogieu mit dem späteren Bauern-
ladender enthält Auch hier sind die einzelnen Monate durch hori-
zontale Linien» die einzelnen Tage durch vertikale Schäfte bezeichnet,
die an den Tagen, auf welche Güldenzahlen fallen, durch diese letzteren
ersetzt erscheinen* Die Tage, auf welche der Wochenbuchstabe A
ent^t, finden ihren Ausdruck dadurch, dass die Schäfte oder Gülden-
zahlen in diesem Falle roth geschrieben sind. Endlich sind mehrere
Monatstafeln vom Gisiojanus begleitet
Im 18. Jahrh. war man aber auch bereits zu einer &fmbolik für
einzelne Heiligentage gelangt Dies ergibt sich aus einer Sachsen-
spiegel-Handschrift'), die zwar erst um 1300 geschrieben ist, aber
nachweislich auf eine Vorlage aus Friedrichs IL Zeit zurückgeht
Daselbst finden sich symbolische Darstellungen einzelner Tage, die als
Zinstermine besondere Wichtigkeit haben und zwar gilt ab Symbol
für den Bartholomäustag: ein geschundener Mann, der seine Haut an
einem Stocke trägt; Walpurgistag: ein grüner Baum, weil dadurch
der 1. Mai bezeichnet werden soll; Wurzmesse (15. Aug.): zwei Ge-
bund Kräuter und ein Gebund Holz; Johannistag: ein mit köstlichen
Steinen besetates Gefass mit einem Deckel darauf; Margarethentag:
eine Heilige, die den Teufel bindet; ürbanstag: eine Mönchskutte.*
Dem entsprechend mag man auch die im Kalender der Herrad Ton
Landsperg Torliegende primitiye Form des Bauemkalenders durch
Differenzirung der Zeichen für die einzelnen Heiligen ausgebildet haben,
zunächst in möglichst couTentioneller Art, mit geometrisch stilisirten
Attributen. Kalender auf dieser Stufe finden wir noch im 15. Jahrb.,
so jenen aus der Bretagne stammenden französischen und mehrere
nordische. Im 15. Jahrh. nimmt dann der Naturalismus in der Dar-
stellung der Attribute stetig zu, bis etwa um das Jahr 1500 die
Figuren der Heiligen selbst in die Holztafeln Aufiiahme finden. In
dem Masse, ab sich die Anforderungen des Darstellungskreises steigerten,
scheint auch die Lust an einer gewissen künstlerischen Durchbildung
gewachsen zu sein, wofEbr die Flachreliefe des Bologneser Kalenders
einen so sprechenden Beweis liefern.
Es hat sich also auf diese Weise neben dem geschriebenen kirch-
lichen Kalender ein in conTcntionelle Zeichen gefasster bürgerlicher
oder Bauemkalender ausgebildet, dessen zunehmende Verbreitung im
Jahrhunderte der fienaissance solche Allgemeinheit erreichte, dass er
in yereinzelten Exemplaren bis auf unsere Tage gelangt ist
1) Veri^fentliclit yon Kaltenbnumer im 8. Bd. des Neuen Archivs 1 ft. d.
Geschichttkde. >) Betchrieben bei Kopp, Büder und Schriften der Vorzeit, 8. 61.
102 R i e g L
Mit grösserer Bestimmtheit lassen sich die Schii^Ble des Baaem-
kalenders in neuerer Zeit feststellen. Dass er im Norden bis in's
17. Jahrh. im Oebrancli geblieben ist, wurde schon oben nachgewiesen
und fheils aus dem oonservatiyen Sinn der nordischen Bevölkerung,
theils aus der Abgeschiedenheit jener Lander Tom Schauplatze der
Ealenderstreitigkeiten zu erUSren versucht; auch der lange Widern
stand gegen die Annahme der gregoriani^hen Beform mag dasu bei-
getragen haben. Ganz anders lagen die Verhaltnisse im Süden. Aus
Italien sind Bauernkalender nicht bekannt geworden, was vielleicht
aus dem Umstände £u erklären ist, dass dieses Land in den letzten
Jahrhunderten des Mittelalters wol über einen zahlreichen gebildeten
Bütgerstand verfügte, dagegen, wie noch heute, eines wolhabenden
Landbauemstandes entbehrte, für dessen Bedür&isse ja vornehmlich
der Bauemkalender zu sorgen hatte. Anders in Frankreich /und Süd-
deutschland. Die Aufiiahme der corrigirten Monddaten, wie sie sich
zur Zeit des Joh. de Oamundia, P^uerbach und Begimontanus in zahl-
reichen geschriebenen Privatkalendem finden, in die Bauemktdender
zeugt für das rege Interesse, das man selbst in diesen Kreisen der
Emancipation der mathematisch -astronomischen Kenntnisse von der
kirchlichen Tradition entgegenbrachte. In beiden Landern bereitete
aber das Aufkommen der Buchdruckerkunst den Holzkalendem ein
jfihes Ende. Schon g^en Schluss des 15. Jahrii. druckte man Bauem-
kalender mit den schwarzen und rothen Zacken, die den dreieckigen
Tages-Einschnitten der Holztafeln entsprachen, und mit den Figuren
der Heiligen auf FapierbHitter. Ein solches Exemplar aus der Admonter
Stiftsbibliothek hat Zahn publicirt^); ähnlich mögen die in der kön.
Hofbibliothek zu München verwahrten Blätter^) beschaffen sein. Sie
sind sammtlich sehr ein&ch und scheinen hauptsächlich den Heiligen-
kalender im Auge zu haben, indem sie [die Güldenzahlen weglassen,
die man in der corrigirten Form zur Bestimmung der beweglichen
Feste ja doch nicht mehr brauchen konnte; dagegen sind die Heiligen
und ihre Attribute reichlich beibehalten. Weiter ging man in Frank-
reich. Der Gompost et Kalendrier des bergiers'), der sich mit aus-
drücklichen Worten als Gompendium der bäuerlichen Kalenderweisheit
ausgibt, präsentirt sich als Quartband mit gedrucktem Text und zahl-
reichen Holzschnitten. Dadurch entzog er sich freilich der Benützung
durch die lesensunkundigen Bauern. Entsprechend dem gebildeten
1) SteiermSxkisolie GescliichtBbl&tter, 1882. >) Falkenstein , Gesch., der
BuchdnickerkunBt, p. 66. *) Zueist gedniokt zu Paris, bei Guy Marohant U98;
mir lag die Ausgabe von U97 vor.
Die Holzkalender des Mittelalten und der Renaissance. 103
Pablikam, Ar das er bestimmt war, &]ideii auch andere Dinge Auf-
nahme, die nur dem kirchlichen Kalender eigenthümlich waren (z. B.
Lonarbuchstaben), aber seine Herkonft wird schon aus der Anlage der
Monatstafeln klar. Ausser den Wochenbuchstaben fehlt nämlich jede
andere Tagesiahlung; die Güldenzahlen sind corrigirt, und zwar doppelt,
d. i für zwei Cyklen ; die Heiligen sind zwar namentlich gedruckt, aber .
die Vornehmsten ausserdem, soweit der Baum reicht, rechts am Bande
in Holzschnitt abgebildet Die neben der allgemein üblichen Tor-
kommende Schreibweise mil V cens et XII (1512) erinnert gleichfalls
an imseren Bnmeckeir Ealeii^r.
Die Verquickung des kirchlichen Kalenders mit dem Bauem-
kalender, die uns in dem genannten Gompost entgegentritt, zeigt deut-
lieh den weiteren EntwitUuqgßgang, den d^ Kalenderwesen nicht nur
in Frankreich, sondern auch in Deutschland genommen hat Betrachten
wir die zahlreichen deutschen Kalender, die im 16. Jahrh« fttr jedes
eiBzelne Jahr gedruckt wurd^, so finden wir darin ausser den her-
kSmmlicben Babrikea des mittelalterlichen Kirehenkalenders all^ den
astrologischen Unsinn und die reiche Freude am symbolischen and
figftiliehMi Sel^muck, die f&r den Laimikalender des 15. Jahrh. so
oharalcteriatiseh sind. Dag^en haben die schwarzen und rothen Zacken
und die HeU^esfiguren des modernen steiermftrkischen Bauernkalenders
die Erinnerung an die alten Eolztafeln «nmittelbar bewahrt, wenn-
gkidi ihre heutigm Benutzer ohne Kenntnis des Lesens kaum damit
zureeht können dürften i).
*) Wenn diese Abhandlung auch nicht den Anspruch erheben darf, das ein-
schlägige Material mit absoluter Vollstftndigkeit herangezogen zn haben, so mögen
doch Aoch zwi» Kalender naehträgUohe £rwfiJbnung finden. Norddeuteohen iJr-
sprongs seJieint der Kalender zu sein, wovon ein Bruchstück, um&ssend den Zeit-
ranm vom 16.—81. Juli in den Mitth. aus dem german. Nationalmus. 1884, 8. 81
abgebildet ist, leider ohne Angabe des Materials, wahrscheinlich auf Pmytment
geschrieben, aber eng verwandt mit den Holzkalendern. Er enthält die Wochen-
buchstaben a-g« darunter die tradition^len und zu nnterst die corrigirten Gülden-
zahlen, über den Wochenbucbstaben die Heilig etntweder in Halbfigvir mit At-
tributen, oder die Attribute allein, überdies die Namen der Heiligen (Magdalena,
Jakob, Olaf) bei^eschrieben. Der Serausgeber yereetst ihn ins 14. Jahrh., da aber
die corrigirten Monddfiiften von den alten um je 4 Tage difierixen, und auch der
CSiarakter der Buchstaben nicht nothwendig hinter 1400 zurückzugehen zwingt,
cUbfte der Kalender erst deijn 15. Jahrh. zususchreiben sein. — Aus dem Naoli-
lasae Ton Kari Folta wurde mjr von Pro£ Mühlbacher die Beschreibung eines
sehr sp&ten (wahrscheinlich der 1. Hälfte unseres Jahrhunderts angehörigen) skan-
dinavischen Kalenders aus Tellemarken zur Verfügung gestellt, der dem Inhalte
nach mit seinen auf Seite 94—97 beschriebenen Vorgängern eng zusammenhängt,
wobei aber bemerkenswerth ist, dass die Symbole der Heiligen nicht mehr als
sokhe, sondern ak Denkzeiohen für gewisse häusliche oder ländliche Verrichtungen
erklärt w)erden, z. B. das Bad der Kfbthacina als Spinnrad, da am (atharinen-
t^kge das Spinnen beginnt; das Messer des Bartholomäus für die um jene Zeit zu
sSladitenden Büoke usw. in diesem Falle ist also der Kalsnder zu einem blossen
Vf^emecugi 4^ I^mdwiiithes gewpor^^-
Zur Belagerung von Kufstein im Jahre 1504.
Von
Oswald Bedlieh.
So Tiel schon über die Belagerung und Eroberung Eu&teins durch
K Maximilian und über das Schicksal Hans Piensenauers in Prosa und
Versen geschrieben worden, es war so ziemlich immer dasselbe Quellen-
material, auf das sich Historiker und Dichter stützten. Die bekannten
Volkslieder über den Pienzenauer, die Nachrichten bei den Geschieht-
Schreibern des bairischen Erbfolgekrieges, Andreas Zayner und Augustin
Kölner, die Erzählung Jacob Fuggers in seinem Spi^^l der Ehren des
Erzhauses Oesterreich, welche dann Birken in seiner Ausgabe dieses
Werkes (1668) benutzte und die im Jahre 1804 im Tiroler Almanach
(Tirol Merkwürdigkeiten und Geschichten 3, 122) aus einer angeblich
.gleichzeitigen Handschrift' ohne jede Bemerkung über den Autor
herausgegeben wurde, das waren die Quellen, denen die Darstellungen
mit mehr oder weniger Ausschmückung folgten. Nur Würdinger hat
in seiner Kriegsgeschichte Ton Bayern 2, 254 fiE ungedruckte Nürn-
berger Annalen herangezogen und er ist auch auf Fugger in seiner
ursprünglichen Gestalt zurückgegangen, wie sie für diese Zeit der
Cod. germ. 900^ der Münchener Staatsbibliothek überliefert Allein
erst in jüngster Zeit ist endlich eine neue und wichtige Quelle be-
kannt geworden, die nicht wie die bisher angeführten Ton einem zeit-
lich oder örtlich Femstehenden herrührt, sondern Ton einem Augen-
zeugen und Theilnehmer der Ereignisse selbst Unter den Berichten
nämlich, die der kölnische Bathssecretar Magister Heinrich Slebusch,
der als GeschäftstrBger Kölns im Jahre 1504 beim König weilte, an
seine Auftraggeber sandte und die Yor kurzem durch Konstantin Höhl-
baum im 11. Hefte der Mittheilungen aus dem Stadtarchiy von Köln
herausgegeben wurden, finden sich drei Briefe (Nr. 7, 8, 9), welche
Slebusch im Felde Tor Kuf stein schrieb. Sie datiren vom 5.» 12. und
Zur Belagerung von KaMem im Jahre 1504. 105
17. October and geben eingehende Nachrichten beeonders über den
Anfioig der Bebigerong, über die Verhandlungen mit Pienzenauer nach
üebergabe der Stadt, die werthTollsten jedoch über die letzten Tage
der Belagerten im Schlösse, die Einnahme desselben and die Hin*
richiang Pienzenaaers and seiner Genossen.
Mit dieser Pablication Höhlbaums war für die Geschichte der Be-
lagerung Eu&teins der Anfang einer neuen Grundlage geschaffen.
TJm so gerechtfertigter wird es sein, wenn nun als wesentliche Er-
gänzung und Bereicherung hiesu einige bisher eben&lls unbekannte
Documente aus dem Statthaltereiarchiy in Innsbruck yeröffentlicht
werden. Die zwei ersten der nachfolgenden Schreiben sind an den
Kanzler CSprian von Semtein gerichtet, der damals in Frankreich weilte,
um ab Gesandter Maximilians an den Vorhandlungen von Blois theil-
zunehmen; beide rühren Ton königlichen Secretaren her, die sich wol
sicher in der unmittelbaren Umgebung MaTimilians be&nden^). Als
Ergänzung sind einige Stellen aus zwei Briefe Matthaus Längs, da-
mals noch Dompropst Ton Augsburg, in Anmerkung beigegeben. Im
dritten Schreiben berichtet K Maximilian selbst an seine Gemahlin
Maria Bianca über die Einnahme des Schlosses und das Schicksal seiner
Vertheidiger. Die zwei ersten Briefe ergänzen in erwünschter Weise
durch z^ilreiche Einzelheiten die Belagerungsgeschichte bis zur Üeber-
gabe der Stadt und bringen auch sonst einige Daten über den bairisch-
pfalzischen Krieg, das Schreiben Maximilians gibt uns endlich authen-
tischen Aufischluss über des Königs eigenste Absichten und seine
AufEEMSung von der Schuld Pienzenauers und seiner Gefährten.
Die Briefe Slebuschs und unsere Documente dürften nun zu-
sunmen eine neue Basi3 bieten, um die Belagerung und Eroberung
Kufsteins und den tragischen Abschluss des Dramas zu schildern.
Die Berichte stimmen in wesentlichen Dingen überein und ergänzen
sich in ganz guter Weise. Ihre nicht bedeutsamen Widersprüche ^u
lösen, überhaupt sie kritisch auszunützen, muss die Aufgabe desjenigen
bleiben, der einmal eine eingehendere Darstellung dieser Dinge geben will.
Nur ein specieller Punkt möge hier des Näheren besprochen
werden. Es ist eine Stelle im Schreiben Collauers, auf die zuerst mein
verehrter Chef Archivar Dr. v. Schönherr aufmerksam wurde und
sie sofort als interessant und bedeutsam für die Kritik der ander-
weitigen üeberlieferung und bisherigen Darstellung erkannte. Gollauer
erzählt nämlich, der König sei über das unzuverlässige Vorgehen
*) Ueber CoUauer vgL Mitth. aas dem Stadtarchiv von Köln 11, 5 An-
merkung 8.
106 Redlieli.
des Hauptmanns Mamolt, der die Stadt vertheidigte and mit dem
man erfolglose Verhandlungen angeknüpft hatte, so «nümt worden,
dass er kurzweg von keiner ünteiliandlang auch nur mehr spre^n
hören wollte und sagte, wer von einer Taidung das Maul aufthae,
dem werde er ins Angesi^ schlagen, dass das Blut horunterrinnon
mtsse. Wer erinnert sich nun ni^t sogleich an die MaulscheUe, die
nach bisher aligemeiner Darstellung Maximilian demjenigen angedroht
habe, der von Begnadigung f&r die dem Tode geweihten Vertheidiger
Eufrteins spreche, und daran, wie dann während der grausen Hin^
richtungsscene Herzog Erich von Braunsdiweig sich ein Herz ge&sst,
f&r die noch übrigen um Gnade gebeten und sie durch ^en , sichtUchen *
Badcensbreich, mit welchem der König seinen Schwur löste, erwirkt
habe! Maximilians furchtbare Strenge vor EuBstein kann nicht ans-
gelöscht werden, aber es wSre ^e rohe Härte des sonst so weich-
herzigen und mensdienfreundlichen Fürsten^) gewesen, mit einem
Sdiwur den Tod der Feinde unabwendbar zu machen und dem um
Gnade Bittenden mit einer Maulschelle zu lohnen. Allein unsere Stelle
beweist nun, dass Maximilian allerdings eine ähnliche Aensserung ge-
ihan hat, aber diese geschah noch vor der Uebergabe der Stadt
Eufetein (am 12. October, das Schloss fiel am 17.) und die MaulscheUe
war demjenigen angedroht, der noch irgend etwas von einer Unter-
handlung mit dem Hauptmann der Stadt sagen würde. Seilte nun
wirklidi der König noch ein zweitesmal einen solchoi Schwur gethan
haben, der sich jetzt auf die Bitte um Begnadigung bezogen hätte?
Oder ist nicht nelmehr anzunehmen, dass der Volksmund, wie er im
grösseren Pienzenauerliede^) seinen prägnantesten Ausdruck £EUid, jene
wirklich geschehene Aeusserung Maximilians in Verbindung braute
') Eb sei gestattet, bei dieser Gelegenheit einige in dieser Hinsioht ftr
Maximilian bezeichnende Züge anzuf&hren, die den Copialbüchem des Innsbr.
Statth.-Archiyes entnommen sind und die mir eben&Us Dr. v. SchOnherr mit-
tbeilte. Von den Niederlanden aus gedachte Maximilian der Armen, die sur
strengsten Winterszeit vor der Eircbthüre zu St Jaoob in Innsbnidk .eises Al-
mosens gewärtig ipn Schnee stehen und gab dem Regiment den Belehl, an dieser
Stelle des Kirchhofes Bretter legen zu lassen. Ebendaher gab er ein anderes-
mal den Auftrag, dem armen Weibe, das er bei seinem letzten Bitt über den
Brenner dort gesehen, ein Almosen zu schicken. Maximilian war auch einer der
ersten, der im Wahnsinn etwas anderes sah, als Teufelswerk oder Verbrechen
und den Irrsinnigen Schatz und Hilfe angedeihen Hess. VgL auch Sohönherr,
Aus dem Leben Christof Reifers S. 7 An^. ') liliencron, Hist. Volkslieder 8, ^51.
— Das Lied ist von einem verfesst, der »ist dabei gewesen, von gutem gschl&cht
gepom, war er nit entmnnen, man het im auch (brücken gschom* — aber seine
Darstellung der fraglichen Soene ist darum wol dramatboher, jedoch nicht glaub-
hafter geworden«
Zur Belagerung Ton EuÜBtein im Jahre 1504. 107
mit der Fürbitte Erichs Ton Braunschweig and der anderen Fürsten,
dass er so, wie es im Liede in an sich schon ganz unwahrscheinlicher
Ersahlnng heisst, den Herzog während der Hinrichtung um Gnade
Mtten und jetzt erst den König seinen Schwor thnn lässt, den er
dann aUsogleich wieder mit dem sächtlichen Backenstreiche ablöst.
So klang es freilich drastischer und packender, aber selbst das zweite
kfirsere Lied rom Fienzenaner^) weiss zwar von der Intervention Her-
zog Erichs, nichts jedoch yon der Maulschelle, und Zayner*), der hier
wol auf dieser Liederüberlieferung fusst, schwächt dieselbe ab: wie-
wol k. m. vormals geboten hett Mit entscheidend aber ist endlich
die Darstellung Slebuschs^. Er schildert sehr eingehend die Hin-
richtnngsscene, allein er weiss ganz und gar nichts von dem Schwur Maxi-
milians und der Maulschelle zu melden, wol aber von der Fürbitte
Erichs von Braunschweig. Neu jedoch und zugleich wieder ein An-
haltspunkt mehr, um die Entstehung der fraglichen Tradition zu er-
klaren, ist Slebuschs Mittheilung, dass Erich und andere Fürsten sich
schon am Tage vorher beim König um die Annahme der von den
Vertheidigem des Schlosses angebotenen freiwilligen Ergebung und
zwar umsonst verwendet hatten.
K. Maximilian hat, so wird man nach dem Gesagten nunmehr
annehmen können, im Zorne über die Hartnäckigkeit Mamolts noch
vor der Einnahme der Stadt Kufstein jenen Ausspruch, wie er im
Briefe Collauers steht, gethan und nur der sagenbildende Volksmund
ist es gewesen , der ihn in noch weiter ausgeschmückter Form auf
die Hinrichtung Pienzenauers übertrug. Das blutige Schauspiel ent-
behrt so doch wenigstens des Zusatzes von unnützer Härte, den die
Maulschellenscene in ihrer bisherigen Darstellung hineingebracht
No^ ein viertes Document habe ich hinzugefügt, das zwar nur
in loser Beziehung mit der Eroberung Kufsteins steht, jedoch nach
mehreren Seiten hin auf Interesse rechnen darf. Es ist ein Schreiben
Maximilians, wie ich glaube, an Konrad Feutinger, den be-
rühmten Stadtschreiber von Augsburg. Der Brief ist jedenfalls an
einen aus dem Kreise der gelehrten Männer gerichtet, welche Maxi-
milian nahestehend, wol vertraut mit den neu erblühten classischen
Studien, doch auch für Vorzeit und Alterthümer der eigenen Nation
sich Verständnis und Neigung bewahrten, gleich ihrem fürstlichen
Gönner, der sie für seine umfassenden Pläne und Werke auf histo-
rischem, genealogischem und künstlerischem Gebiete heranzog. Diesem
lihnne will Maximilian auch ein Stück aus der zu Kufstein gemachten
1) liliencron a. a. 0. 550. >) Oefele 88. rer. Boie. 2, 451. •) Mitth.
anB dem Stadtarchiv von Köln 11» 86 £
108 Redlicb.
Beate zu TheU werden laasen, das dem gelehrten Freunde ziemt, and
er schickt ihm die Gopie einer za Eufstein gefundenen Inschrift, die
für die altere Geschichte der Stadt von hohem Interesse ist Wie
sehr passt nun dies alles auf Feutinger, der schon seit Jahren mit
Maximilian in Beziehung, ja in EVeundschaft stand, der sich, wie wir
wissen^), Manuscripte als «Beutpfenninge* aus den Kriegen Maxi-
milians erbeten hat und der ab einer der ersten und mit grossem
Erfolge römiBche Inschriften sammelte und herausgab. Und mit Bezug
auf diese classischen Inscriptionen eben meint der König, man könne
aus der Ku&teiner Inschrift wol ersehen, dass auch die Deutschen in
ahnlicher Weise selbst geringfügige Dinge der Nachwelt zu über-
liefern Sorge trugen.
Weiter übersendet Maximilian an Feutinger eine noch ?iel kost-
barere Beute, die er im Kloster Tegemsee in Erfahrung gebracht und
erworben hatte, carmina nämlich, welche de Burgundionibus princi-
pibus aliquid reflferunt. Wem drängt sich hier nicht allsogleich der
Gedanke an das Nibelungenlied auf! und in der That, es steht
wol nichts im Wege, bei diesen Gesängen^ die MaTimilinii mit den
alten Virgilianischen vergleicht, wenn er sie auch nicht so woltönend
findet, an unser grosses Epos zu denken, Ton dem somit eine aui
Tegemsee stammende Handschrift zu unserer Kenntnis käme. Von
Maximilian ist es ja bekannt, welch lebhaftes Interesse er den Dich-
tungen und Sagen des deutschen Alterthums entgegenbrachte'), von
ihm rührt jene kostbare Handschrift der Amraser Sammlung in Wien
her, das , Heldenbuch*, das für die XJeberlieferung unserer mittelhoch-
deutschen Literatur TOn so unschätzbarem Werthe geworden. Und ist
auch diese unsere Tegemseer Handschrift schwerlich mit dem Helden-
buche in unmittelbaren Zusammenhang zu bringen*), so dürfte doch
überhaupt die Nachricht 7on ihr nicht ganz bedeutungslos sein und
könnte yielleicht in den Forschungen über das Nibelungenlied als be-
scheidenes Glied in der Kette dienen, könnte jene Ansicht von der
Heimat des Gedichtes unterstützen, welche dieselbe in Tirol oder in
einem angrenzenden Gebiete sucht
') Herberger, Conrad Peutinger in seinem YerhSltnisse zu E. Maximilian,
Jahresber. des bist. Vereins £. Scbwaben u. Neubarg 1849 u. 1850 6. 67 Anm. 120.
Vgl. aucb Wegele, Gesob. der deutscben Historiogprapbie 110 £ und Lascbitzer,
Die Genealogie des K. Maximilian L im Jabrbacb der k. Kunstsammlungen 7, 7 f.
*) Vgl. Zamcke, Das Nibelungenlied (6. Aufl.) EinL XXIV. *) üeber die Ent-
stebung des Heldenbucbs vgL SebOnberr im Tirol. ArcbiT 1 , 100 E und über
Beine Vorlage, die sebr wabrscbeinlicb eine Handscbrift aus der ersten Hfilfte
des 14. Jahrb. war, 0. ^ngerle in Zeitscbr. f. deutscbes Altertb. 27, 186 ff.
Zur Belagerung von EuMein im Jahre 1604. 109
Beilagen.
1. Caspar Ziegler an Ciprian van Semtein.
Vor Kufitmn 1504 OcU 10,
Besonder lieber herr. Wiewol ir mir in ewrem abschid von ewrer raiss
die ir m Frankreich getan nichts angezaigt, noch seither ichts wie es euch
ewr person halben gee, oder auch wie sonst alle Sachen sten gesohriben
habt» noch dannoch so mag ich ans dem sondern hohen vertranen das ic^
zu euch trag, nit underlassen, sonder muss euch etwas new zeitung so diser
zeit Yorhanden sein, yerkunden. Nemlich daz wir Tor acht tagen un-
geyerlich hie für Kopfstain gezogen, das belegert und mit vier haubtstuken,
VI qoartanen, vier notpnchsen und x slangen hinein in die stat geschossen
und einen tum ganz gelöchert und den andern zum fallen geschossen haben,
das ich mich versieh, das ku. mt in zwain oder drein tagen den stürm an
der stat antretten und darnach nndersten wirdet das sloss zu beschiessen
und zu erobern. Wir haben auch auf disen heutigen tag v bis in die vi°^ wer-
hafter mann vor Kopfstain und wellen entlieh nit davon komen, wir habens
dann erobert — Ferrer so acht ich, ir habt die slacht so wir mit den
Bebeimen getan haben, verstanden. Wo das aber nit beschehen were, so
mag ich euch in glawben anzaigen, das derselben Beheim ob und bej den
»^ erslagen und tausent gefangen sein, in welher slacht kn. mt. der erst
in treffen nnd der vordrest im spitz gewesen und sich dermassen gehalten
hat, daz wir all lob und ere von im gesehen haben. Dieselben Beheim
haben sich auch redlich ui^d tapferlicb gewert und dermassen gehalten und
einen stand getan, des wir uns all nit versehen heten. — Furter so ver-
kund ich euch, das der kunig von Hungern in swerer krankhait ligt und
ime all ertzt sein leben abgesagt haben. Versich mich, so der mit
tod abget, daz wir uns erheben und in Osterreich ziehen werden. —
Ich wart teglich meins bruedem Niclasen oder potschaft^) ime, ob der
phaitzgraf bey dem er ist dem bestandt zwischen ku. mi und hertzog
Albrechten und ime von wegen hertzog Buprechts und seiner gemahel
sftlige kinder annemen welle oder nit. Und was also desselben phaltz-
^^rafen maynung sein und mich des berichten wirdet, wil ich euch auch
nit verhalten, mit pit ir wellet mir auch new zeitung und wie es ewr
person gee berichten, daz will ich herwiderumb wo ich kan und mag ver-
dienen. Datum im her vor Euefstain am x. tag october anno quarto^).
Caspar Ziegler per m. pro.
Adresse: Herrn Ziprian von Semtein cantzler etc.
Or. Papier, Siegel war als Yerschluss aufgedrflckt, abgefallen.
Maadm. XIII, 256.
a) Hier fehlt wol: von. b) Matthäus Lang schrieb am 27. Sepi von
Augsburg aus an Ciprian von Semtein, dass die Eäthe des Königs und des alten
Pfidzgrafen beim Markgrafen von Baden weilen, um einen Frieden zwischen den
ersteren absnachliessen , dass Herzog Ruprecht und seine Gemahlin kurz nach
emander gestorben seien. Die Herzogin habe noch beim KOnig dringend um
Fiieden gebeten, worauf Maximilian den Bischof von Pttnan, Paul von Liechten-
110 RedliclL
2. CoUauer an Oprian van Semtein.
Vor Kufttein 1504 Oet, 11.
Mein willig dienst sein e. g. zuTon Khu. mt schreibt e. g. hiemit
inmassen wie e. g. vememen wierdt nmb der xx°^ Coronen wegen, darin
wissen e. g. wol zn handeln, dann khu. mi halt die far gewiss nnd print
gantz darauf.
Der thuembrobst ist nit hie sonder zu Augspurg, versieh mich aber,
wirdt gar in khürtz khomen, und wierdt khu. mt. e. g. bej der nächsten
post zu wissen thuen antwurt auf e. g. schreiben des beschluss halben
und friden so e. g. gemacht hat
New Zeitung fueg ich e. g. zu wissen, das khu. mt mit landtvolkh
diser gra&chaft Tyrol, auch aus dem Walgew, Bregentz und Pretigaw sich
Tor Kopstain gelegert hat. Am mitwoch acht tag vergangen ist sein mt
dorfär hinabzogen gen Awrberg, am pfingstag wider herauf khomen und
sich doför ge6ch(l)agen. Der beer sein zwej, ains enhalb des Inns auf dem
landt darauf Kopstain ist und ist der von Anhalt ir haubtman, das ander
herdisshalb bey seiner mt, und hat sein mt jetz am sonntag angefangen
zu sohiessen. Und acht, das wir starckh sein auf iz°^ man. Am sonntag
beschachen bey ziiu schuss in das schloss mit v quartanen, demach am
montag und erichtag auch etlich schuss, ^ber aus khainem haubtstuekh.
Die puchsenmaister warn nit gar gewiss und haben nit vil geschossen, also
das khu. mt grossen Unwillen darab gehabt hat, aber gester haben sy
sich vast gepessert und vil gueter schuss in die statt gethan und die
u thum an dem wasser, nemlich den gruen runden am eckh im graben
und 4en vier^kheten bey der pruckhen vast durchschossen. Sy sein aber
stein, und Nidas Ziegler nach Laadthut sandte, die Samstag den 14. September
abends dort ankamen. Am Sonntag morgens starb aber die Herzogin, ihre Bftthe
wollten die VorsdilSge Ha^imilians nicht annehmen und so mussten die könig-
lichen Abgesandten wieder fortziehen. Aber mit dem alten PfiJzgrafen werde
wol bald Friede werden. Lang berichtet dann über die Sohlacht bei Wenzen-
bach, . . . >und haben (wir) ir (der Böhmen) bey um zu tod erslagen und im ge-
fiEUigen, in solher slacht der unsem nit mer dann bey zz mann umbkumen,
darunder sind gewest bey vuu edlewt(I), nemlich vom ho^esind Peter Wulftn-
tor£fer, Peter Wintter ho&chenckh und Bobatsch tfirhuetter und ander mer hertssog
Albrechts^ Ifarggrafisch und des von Braunsweig edellewt und diener, und etwofil
phardt nemlich b^ uuc schadhaft und tod, darunder mir v phardt auf der wal-
stat blieben sein. •— Und die ku. mt hat sich von dannen erhebt und ist gen
Munichen und fort^r in das Yntal für Kopfetain getsogen, dahin sein mt an-
heut freytags (Sept 27) kumen ist und sin guet volkh zu ross und fuess mit
sich genomen. Dartzu hat sich die landtschaft der gra&chaft Tirol noch ee
darfor geslagen und haben sich verwilligt der ku. mt. uuj.™ man zu ross und
fuess auf iren eigen ehesten zwen monadt lang zu halten. Und sein mt wirdet
sich understeen das mit dem geschutz zu erobern.* — In einem weiteren Briefe
an Semtein vom 2. October berichtet Lang über den Abschluss des Friedens mit
dem Kurfürsten von der Pfalz und berichtigt seine Angaben im vorigen Brief:
>Ich versieh mich ku. mt sey erst vorgestern (Sept 80) für Kophstein kommen.*
Beide Schreiben in Maxim. XIII, 256.
Zur Belagemng von Eufiridn im Jahre 1504. Hl
b«i aag^eehn^ nicht degt minder werden sy paydt heut gefeilt. Geeier ist
der Leo ain haubstackh so maister Faas h«i wellen schieesen, lerbrodien,
hat khcu mt. die schon Khatl an desselben statt legen lassen und wierdt heut
waydUoh arbaiteUi Yorgester ist maister Caspar ain pnchsenmaister^) bej
ainer pochsen durch den schirm in den waden geschossen worden mit
ainer schlangen, ist hart wundt,, aber im wierdt nicht am leben; es ist
auch der Schejttl khu. mt trabant oberhalb dem knie durch den schenkhl
geschossen worden^). Sj haben guet geschutz im schloss und schiessen
mortlich heraus, under ander haben sy ain stuckh, scheust ain kugel grosser
dann ain grosser menschenkopf und ain schlangen, scheust ain klotzen
nachent als gross als zwo feust; domit schiessen sy durch all schirm und
ist der posswicht yast gewiss domit und hat unser leut vil geschedigt^)-
und hat man im bisher das schiessen nit wem mugen. Er hat aus dem
grossen stuckh etlich schuss herauss gethan, aber noch Ton den genaden
gotts khain schaden damit gethan, scheusst stainen khugeL Nachten in der nacht
hat man naohendt hinzue geschantzt an der andern seyten über den Inn,
do haben die posswicht mortlich herauss geschossen, waiss aber noch nil^
ob sy yemandts geschedigt haben. Die khu. mi verhofft heut und heint^)
so vU zu arbaiten, das er morgen gegen den tag oder auf den abent stürmen
mög, man hat alle beraitschaft dorzue gericht, sturmschiff, sturmpruckh
und laytem.
Eliu. mi hat wider herauf geschryben umb die^) Turkhisch khayserin
und die Burgunderin, die soll man eylents herab bringen. Yorgester hat
man mit der Pechaim haubtman genandt MamoltQ gehandelt der statt
halben die aufzugeben, also hat er ain weil wort geben, man hat aber
nicht dest minder hinein geschossen und am lotsten ist nicht beschlossen
Wordte; also ist khu« mt. erzürnt und will khurtzab yon khainer tading
mer höm sagen und gesagt, welher yon ainer tading das maul aufthue,
den wü er in das angesicht schlachen, das im das pluet herab rinnen muess.
Am eriohtag ist der yon Bosenberg mit ui^ pferden und yi^ knechten
yon Wasserburg herau&ogen Ar das schloss zu Bosenhaim und am ersten
bey den xxx pferden dof&r gerendi Do sein bey i^ knechten dorinen, die
sein ains tayls heraussgeruokht mit ii schlangen und sy pald weggeyertigt,
damacb sein sy mit dem andern zeug allen zu ross und zu fuess hinzue
khomen, do sein die knecht wider mit den schlangen hineinkhomen und
die yeindt von stund an an stürm trotten, aber doyontriben worden und
ur etlich erwuigt und yil wundt worden; der unsem sein auch bey in
ornkhomen. Also hat er sich in der nacht dorför gelegert und ob i^ fewer
machen lassen, als ob ir yil wttm, aber zu morgens mitsambt dem tag
anfprochen und abzogen. Es*) warn bei xy« knechten yom herzog Albrechten
auf dem weg zu uns, sy haben sy geschmeckt und zogen dayon.
Gfester umb das nachtessen ist khu. mt khuntschaft khomen, wie die
yeindt yersamelt sein auf y^ zu toss und fuess und ist ir anschlag für
Bosenhaim zu riechen in maynung, khu. mt hie zu errettung desselben
zu erheben«
^ ain p. am Bande nachgetragen. ^) folgt gestrichen und. c) and
ha4 — geechedigt im Or. nochmals wiederholt ^) Or. ^) corr. aus den.
f) gen. M« am Bande nachgetragen. s) ^»Igt gestrichen selten.
112 Redlich.
All weg zu and auss dem schloss sein nun zumal wol yerseohen.
Bevilb mich hiemit e. g. Datum in eyl in kha. mi veld vor I[hae&tain
den ZI« tag octobris anno eta zy^^mi.
K g. williger Collauer.
Adresse : Herrn Ziprian yon Semthein oantzler etc. meinem genedigen herm.
Or. Papier, Siegel war als Yersohlnss aufgedrückt, abgefiillen.
Maxim. XUI, 256.
3. K, Jlilaanmüian an seine GemaJiUn,
(1S04 OeL IS)
Maximilianiis etc. Serenissime principi domine Blance Marie Bomanorum
regin^ conthorali nostre charissime salutem et coniugalis amoris continui
incrementom. Serenissima regina consors charissima. Significamo ala serenita
Yestra, oomo habiando ben batuto^) il castello de Kueffstain de molta arti-
gliaria» tandem lo habiamo condutto a questo, che die meroori il castellano
et li snoi con granda instantia ne domandono gratia et perdonanza, la qaale
noi oonsiderando li grandissimi suoi demeriti et che in tempo che noi
eramo oontenti fiurgli la gratia non la Tolsero acoeptare^), la denegassemo
et eramo delibirati haver il castello per forza et ponirli segondo j meriti
suoL Unde lor vedendo se in tal periculo heri matina oesimo^) faora del
castello per nno osso secreto, dove li nostri giongendoli presero^) non gli
promettendo per segoreza nessona et^) gli posero in arbitrio nostro de
ponirli o fargli la gratia. Donde che noi per exemplo de altri malefattori
li^ habiamo &tti decapitare, prima il castellano et li principali, poi li altri
ad instantia del duca de Brunsvich et principe de Anhalt et molti altri
nostri^ baroni et fideli habiamo fatto la gratia, excepto xviu insieme al
castellano qoali fdrono decapitati^). Et habiamo havuto il castello a vmi^)
bore, le robe li fnrono dentro habiamo datto a saoommano ali soldati in
recompensa deli sinistri bano patiti in questa obsidione.. Et siamo in pien-
siero de proceder et proseqnir la victoria como in breve vestra serenita
intendera piu chiaramente^), ala quäle per infinite volte se areoommendemo.
Datum.
Concept, Papier, am Bande von anderer ^and: expeditum. Maxim. I, 42.
4. K. JMdanmilian an (Kanrad Peutinger).
(1504, nach OcU 17)
Honorabilis fidelis dilecte. Cum nuper redaoto in potestatem nostram^)
oppido nostro Euefistain pleraque"^) militibus in predam concessa fuerint^
Yolentes etiam aliquid eximiaque") ad te transferri mittimus ad te in-
&) vorher ist an gestrichen. b) et che in tempo ~ acceptare am Rande
nachgetragen, c) Lesung nicht ganz sicher, doch wol gleich cessero. <i) oorr.
statt: tobero non per prisoneri ma per de guerra ma li. «) per und et nach-
getragen, f) folgt gütlichen &ce. b) folgt gestrichen fideli et. h) exoepto — de-
capitati am Rande nachgetragen, exe. corr. statt salvo. ^) zuerst stand x, dies
durchstrich der Schreiber und setzte darüber y und danach vier Striche, aber
nur zwei Punkte darauf; da die Striche theilweise zusammenfliessen, könnte auch
vm gelesen werden ; Slebusch sagt : umb 8 uiren. k) chiara oorr. statt bene.
i) nachgetragen. ^) corr. statt multa. ^) Lesung nicht ganz sicher.
2ur Belagerung von KuMein im Jahre 1504. 113
doriptionem qoandam in crosto marmoreo super fomicem porte superiori»
oppidi^) sitoato repertam^), in qua reperies^) apud Germanos qaoque^) me-
moriam fdisse posteritatis in rebus etiam minimis. Preterea fuerunt ad
no6 delata qu^dam carmina®} in cenobio Degemsee comperta, quae etsi non
n^ piisca illa sonora sunt, tarnen qnia de Burgundionibus principibus
aliquid refferunt, Toluimus etiam ad te mittere, ut si forte alias inter
legendum nomina istorum in chroniois et historiis repereris, nobis oontinuo^)
iuditium et opinionem tuam significes, nostram in eo Sacturus Toluntatem.
Datum.
Conoept, Papier, am Rande von anderer Hand: ezpeditum.
Dia Inschrift lautet^):
Alls man zallt von Christus geburtt xiivP unnd xy^) iar, hat herczopf
Ludwig herczog in Baim und grave zu Mortan etc. der kunrgin von Franck-
reich brueder angefangen und siderher in der vesst die hindter kematen
gepawen und darynn den keller and nider gewelb voreinander, auch ain
Stuben und ain camer, auch vorder hawss erweitert gegen dem thor, darjnn
mer gewelb^) obeinander, zwo*) gemaurt stuben"^), zwo gemaurt camem
und ainen snegken vier gaden hocl^ darzm den graben umb diie stat weiter
und tevrffer zu machen gschafifet, auch die ^mbgeenden weren ")
hindter den hewsem am newen ringkiiiawrn bey dem undtem mawr ain
gaden höher gemawrt^), ain P) fUr das überthor^) und ain slegthor
bey'') Ynprugg und vil ander nutzlicher pew an der vessten und^) stat
Kuefstain. Pitt got f^r sein seel^).
Pestarchiv XXXV, Kufstein.
A) am Rande nachgetragen. b) fol^ gestrichen lingua vemacula sicati.
^) folgt gestrichen etiam. ^) nachgetragen. ^) folgt gestrichen non prisoa et
Yirgiliana que. ^ corr. statt resonent. e) folgt gestrichen de. ^) dieselbe ist
vor dem Concept des Briefes wol von andrer Hand geschrieben. ^) corr. statt ziui.
^) zuletzt ein t gestrichen. ^) corr. aus zu. ^) folgt gestrichen und. ^) eine
LOcke, von der Hand des Briefconceptschreibers darch hineingesetztes littura an-
gezeigt. 0) corr. aus ze mawrn angefangen. P) hier schrieb der Abschreiber
hannat(!), der Concipist umschloss dies mit einem Striche und scbrieb wieder
littura hinein. 4) corr. statt das vier thor. r) vorher dar gestrichen. «) die
letzten vier Worte am linken Rande.
MiUkaUangGD IX.
Zur Beurtheilung der Verpflegs-Ordinanzen
Wallensteins.
Von
Ktrl K8pl.
Erst in neuester Zeit hat die Forschung ihr Augenmerk neuer-
dings der Organisation und Erhaltung der Heere Wallensteins zu-
gewendet Auch die nachstehenden Mittheilungen verfolgen den Zweck,
einen kleinen Beitrag zur Kennzeichnung dieser Seite der Thatigkeit
des gewaltigen Friedländers zu liefern, yielleicht bieten sie auch An-
lass, der Frage eine eingehende und unparteiische Würdigung an-
gedeihen zu lassen.
Wenn gegen Wallenstein die Anklage erhoben wird, dass er ftbr
seine Offiziere und Soldaten ttbermSssige Forderungen erhoben hat, so
drangt sich die Frage auf^ welche Leistungen die Yerpflegs-Ordinanzen
des Vorgängers Wallensteins im Obercommando den Quartiergebem
auferl^en. Dies beantwortet — wenigstens theilweise — die auf
einer kaiserlichen Besolntion vom 6. Januar 1624 beruhende Ordinanz
Tom 20. Januar 1624, welche Wallenstein am 29. Januar 1624 dem
Qrafen Collalto zur Befolgung mittheilt ^). Diese Ordinanz hat auch
der Statthalter von Böhmen, Carl Fürst Ton Liechtenstein, verhiutbaren
lassen. In dem uns vorliegenden (vom 16. Februar 1624 datierten)
Druck dieser Kundmachung finden wir durchwegs die gleiche Anzahl
der einer jeden Charge gebührenden Portionen angesetzt, wie in dem
von Chlumecky abgedruckten Actenstücke>), dagegen erscheint in der
*) Chlumecky, Regesten etc. 8. 2—4. *) Von den mannigfiEu^hen Dmck-
(oder Lese-) Fehlem in Chlumeckj's Abdruck sei hier nur einer corrigirt: S. S
Z. 15 soll es anstatt »Stehri &c.* richtig »Pferdt* lauten.
2ur Beurtheilnng der Verpflegs-Ordinanzen Wallensteins. 115
Prager Kundmachung das Ausmass der täglichen Portionen erhöht,
denn hier wird bestimmt:
.Einem jedwedem Knecht soll täglich gereicht werden:
Fleisch anderthalb Pfandt, das soll er bezahlen per yier vnd ein
halben Kreutzer;
Brodt zway Pfundt, per vier Kreutzer;
Bier zway Mass per zway Kreutzer*,
während' wir in der Ordinanz vom 20. Januar
Fleisch 1 Pfund per 3 kr.,
Brod ly, Pfund per 3 kr. und
Bier*2 Mass per 2 kr.
angesetzt finden.
Einem undatirten, jedoch mit der Note « Aufzuhebeil den 11. Augusti
1626* versehenen SchriftstOcke des Prager Statthalterei- Archivs liegt
unter anderem auch die Abschrift einer Yerpflegs-Ordinanz bei, welche
lautet:
Auf ain Compagnia zu Ross gebüren täglich:
Dem Bittmeister .... zehen Portiones
Dem Leüttenandt .... sieben
Dem Comet fünf
Dem Wachtmeister . . . drei
Einem (Korporal zway
Musterschreiber ..... zway
Furier zway
Fahnen Schmidt .... zway
Einem Gemeinen Mit Beitter ain Portion.
Ein Portion triefft den Tag:
Zway Pfundt Brodt, welches auss dem Gommiss oder Proflandt-
hauss gereicht werden soll,
ein Pfundt Fleisch per . . . vier Kreuzer,
Bier sechs Prager Seitl, dass Seitl per ain Kreuzer.
Auf ein Pferdt wöchentlich ein abgestrichener Mährischer
Metzen oder ein gehäufter Behmischer Strich Habem (oder) Oersten.
Heu dess Tages .... sechzehen Pfundt,
Strohe wöchentlich Gebündt ^) vier von mittelmässiger Grosse.
Anstadt der Seruitien di Gasa, alss Lieger- vnd Feuerstadt
item Salz vnd Holz kan ein halber Gulden gereicht werden.
•) Die Vorlage hat »gebürdt*.
8*
116
Köpl.
2.
Auf ein Regiment zu Fubs gebüren taglich:
Dem Obristen .... zwainzig Portioues,
Obristen Leüttenandt . . ffin&ehen
Obristen Wachtmeister achte
Quartiermeister .... vier
Gaplan sechsse
Schnldtheiss achte
ProfoBS ynd seinen Leüthen achte
Aaf ain Gompagnia von zwayhundert Mann:
Dem Gapitain zehn Portiones
Leüttenandt sieben
Fendrich ftlnfe
Peldtwabel drey
Führer drey
Fnhrier zwey
Veldtschreiber vier
Feldtscherer zwo
Einem Gorporal zwo
Einem Gemeinen Knecht . . ein Portion.
Ein Portion Fleisch ist ain Pfundt, das Pfund per vier Kreutzer,
Brodt zway Pfand,
Bier anderthalb Prager Pindt, dass Seidel per ain Kreüczer.
Auf den Staab vnd Compagnien wöchentlich Haber ^) sechs vndt
dreyssig ain halber Strich, vnd sein auf ain Gompagnia drei Strich
zu verstehen.
Die Seruitia di Gasa können bey der Infanteria resbringirt
werden, dieweilen bissweiln etliche Soldaten in einem Hauss losiern
vnd sich zugleich mit dess Wirths Licht vnd Feüerstadt behelfen können.
Vndt dieses alles bleibt sowohl bey der Gavalleria ab Lifanteria
gewisser Obseruanz, wann der halbe Monatsoldt richtig gereicht wirdt,
daruon der Soldat auss den obbestimbten Tax, ausser dem Brodt vnd
Habem, so in specie von der Profiandt herrührent, seinen Ynderhalt
erzeugen kann.*
Gkinz dieselbe Anzahl von Portionen finden wir in dem vom
3. Januar 1627 datirten Goncept einer Y erpflegs - Ordinanz für eine
, Gompagnia zii Ross.* Auch hier finden wir die tagliche Portion an
1) lu der Vorlage steht »liabeu*.
Zur Benrtbeilniig der Yerpflegs-Ordinanzen WallenBteiiiB. 117
Fleisch mit 1 fi angesetzt, dabei ist jedoch bemerkt, dass die Fleisch-
portion ,im Marsirn aber anderthalb Pfondt* betragen soll;
die weiteren Angaben über das anf eine Portion ent6illende Qoantum
von Brody Bier, Hafer oder Gerste nnd Stroh stimmt mit den An-
sätzen der obigen Ordinanz überein. Zum Schlüsse heisst es dann:
»Anstatt der Sernitien di Gasa, alss auf die Feuer-, Lieger-
statt, Licht rnd Salcz zu yerstehen, soll der Reütterey wöchentlich
30 Kreutzer oder die Sernitien in specie geraicht werden, jedoch die
Wilkühr vndt Freysezung des Vergleichs nicht dem Soldaten sondern
dem Würth firey- vnd haimbgestellt bleiben.*
Vergleichen wir diese Ordinanzen mit der von Ghlnmeclgr publi-
eirten vom Jahre 1624, so sehen wir, dass die Ansätze der dem ge^
meinen Soldaten und den verschiedenen Chargen gebührenden Portionen
vollkommen mit einander übereinstimmen. Dagegen weist das Aus-
mass einer Portion Verschiedenheiten auf. Rechnet die Ordinanz vom
20. Januar 1624 auf eine Portion 1 U Fleisch, so schreibt die Liechten-
steinische Kundmachung vom 16. Februar 1624 bereits IVi K ▼or,
während wir in den oben mitgetheilten Ordinanzen von 1626 und 1627
wieder nur 1 f( angesetzt finden. Die Brodportion erscheint schon
in dem Erlass Liechtensteins um Va f( erhöht, um fortan auf dieser
Hohe (2 fi) zu bleiben. Die Bierportion, welche in den beiden Ordi-
nanzen vom Jahre 1624 mit 2 Mass angesetzt ist, erscheint dagegen
in den beiden anderen Ordinanzen aus den Jahren 1626 und 1627
auf 6 Seidel ermässigt.
Es muss jedoch hervorgehoben werden, dass die hier besprochenen
Verpflegs-Ordinanzen offenbar nur für die in den kaiserlichen Erb-
ländern bequartirte oder in Winterquartieren li^^de Soldateska
Geltung hatten, weshalb auch die zuletzt angeführte Ordinanz bei
Märschen die Fleischportion von 1 s auf iVa B erhöht Dass den
Truppen im Felde erhöhte Bezüge zugestanden wurden, wird man nur
natürlich finden.
Die von Oindely^) mitgetheilten vier Verpflegs-Ordinanzen Wallen-
steins aus den Jahren 1625 bis 1627 haben nun im Felde stehende
und nicht innerhalb der Erbländer des Kaisers in Quartieren liegende
Armeen im Auge. Diese Mandate unterscheiden sich von den vorhin
behandelten augenfällig dadurch, dass sie die Gebühr eines jeden Ein-
zelnen nicht in Portionen, sondern in Geldbeträgen festsetzen; sie ge-
statten nur den gemeinen Soldaten und den » gemeinen Befehlichs-
habem' die Gebühr anstatt in Geld auch in Victualien zu reichen.
0 Waldstein während seiDes ersten Generalats, I. 129 — 188.
118 Köpl.
Von diesen Ordinauzen bemisHt die erste vom 10. Norember 1625 die
tägliche Gebafar für einen Reiter mit 24 Kreuzern; die zweite tom
16. November 1626 aetzt die tagliche Portion fBr einen Soldaten zn
Fuss auf 1 ^2 s Fleisch, 2 B Brod und 2 Mass Bier fest; die dritte yom
^l' November 1627 auf 2 u Fleisch, 2 f Brod und 2 Mass Bier; die
vierte vom ^^^l 1627 auf 2 ff Fleisch, 3 ff Brod und 3 Mass Bier.
Vergleichen wir diese Ansätze mit denen der oben besprochenen Ordi-
nauzen, so ergibt sich, dass die tägliche Fleischration um Va ^ ^^^'
mehrt, die Brod* uud Bierration aber unverändert mit 2 ff und 2 Mass
bemessen worden ist. Wenn wir aber in der Ordinanz vom ^'h^I^S^
1627 ueben 2 ff Fleisch, 3 ff Brod und 3 Mass Bier angesetzt finden,
so wären wir fast versucht, an einen Druckfehler zu denken, da in
zwei späteren, von Gindely nicht publicirten Verpflegs - Ordinanzen
ddto. Güstrow den ll.December 1628 uud Halberstadt den-^^^^
1629 die tägliche Portion («Platz*) übereinstimmend wieder mit 2 ff
Fleisch, 2 ff Brod und 2 Mass Bier angegeben wird. Wurde aber die
Brod- und Bierration f&r die Truppen in Schleswig wirklich erhöht,
so geschah dies nur ausnahmsweise und war vielleicht durch besondere
Umstände veranlasst.
Wenn nun gegen Wallenstein die Anklage erhoben wird, ,dass
die Bezahlung der höheren Officiere im kaiserlichen Heere das Vier-
bis Fünffache desjenigen betrug, was die ligistischen Truppen be-
anspruchten und was Gustav Adolf den seinigen bot, so stützt sich
dieselbe auf die Gegenüberstellung der angeführten vier Verpfiegs-
Ordinanzen Wallensteins je einer Ordinanz Tillys und Gustav Adolfs.
Die schwedische Kriegsbestalluug bei Seite lassend, ist es auffallig,
dass zum Vergleich gerade die Verpflegs-Ordinauz Tillys vom 1. August
1624^) (also vor Uebernahme des Generalats durch Wallenstein) heran-
gezogen wurde, zumal die Bemerkung, dass diese Verpflegs-Ordinanz
Tillys vom Jahre 1624 .so ziemlich mit seinen später pubKcirten
übereinstimmt*, keinen Aufschluss darüber gewährt, weshalb der Ordi-
nanz von 1624 der Vorzug vor den späteren eingeräumt wurde.
1) Ibidem I, 184. — Es ist von Interesse, mit dieser Verpflegs-Ordinans
Tillys vom 1. August 1624, welche die einem jeden gemeinen Eneoht tSglioh ge-
bührende Bation auf ly, Pfund Fleisch, 2 Mass Bier und 2 Pfund Brod festsetst,
eine andere, wenig ältere, von demselben General unterm 16. October 1628 er-
lassene 2U vergleichen. Sie lautet:
Ordnung
was gestalt es mit Officirem vnd gemeinen Reüttern der Kajserlichen Armee
diss Orts insgesambt gehalten vnd einem jeden des Tags an Speiss vnd Trankh
wie auch nottfirftigen Fooragien vf die Pferd dargendcht werden (soll), damit
Zur Beurtbeilung der Yerpflegs-Ordinanzen Wallensteins. HO
Bei dieser Sachlage kann ein Actenstück, das ich in einem Gou-
▼olut undatierter Schriftstücke des k. k. Statthalterei-Archtvs %\x Prag
fand, besonderes Interesse beanspruchen. Dasselbe fordert geradestt
sie one fernere BeschwernubS der Vnderthonen vnd der Herren gelbsten vergnüegt
▼nd allerdings zufriden sein sollen.
Rittmeister des Tags
Wein S Mass.
Bier 12 Mass.
Flaiflch 12 Pfund.
Brot 20 Pfiind.
Hennen 2.
£in %eB Schaf oder Kalb.
Reformierter Rittmeister, Lefitenant md Cornet, so dienen,
wie auch Quartier- vnd Wachtmeister
soll des Tags haben
Wein 4 Mass.
Bier d Mass.
Brodt 10 Pfundt
Flaisch 6 Pfimd.
1 Viertl von einem Kalb oder Schaf.
Keformierter Leütenant, Gornet
ynd Quartiermeister^
Bier 4 Mass.
Wein 2 Mass.
Brot 8 Pfund.
Flaisch 4 Pfund.
% von einem Schaf oder Kalb.
Prouosen, des Tags
Flaisch 5 Pfiind.
Brot 6 Pfbnd.
Wein %
Bier 4
Caparal, Musterschreiber vnd
reformierter Caparal
Fhusch 8 Pfund.
Brot 4 Pfund.
Weiu • ^ Mass.
Bier 2 Mass.
Auf einen Refitter oder Knecht
in der Musterung
Flaisch 2 Pfhnd.
Brot 8 Pfund.
Bier 1 Mass.
Wein 1 Mass.
120
Köpl.
die Yermuthuug heraus, dass man bereits Wallenstein selbst gegen-
über jene Beschuldigung erhob, die neuestens in der oben angeführten
Anklage ihre Formulirung erhielt.
Das Actenstück lautet:
Combination oder Gegenhaitang
der Kayserliohen mit der Ohur-Bayrischen Verpfiegungs-
Ordinanz,
wass vor Disparitet vnd Yndterscheidt darbey erscheinet.
Ksyserliohe Verpflegung.
Chur Bayrische Verpflegong.
Aaf eines
Obristen Staab
Auf eines Obristen Staab j
Courassierer:
Archibusier Beitt
er:
port: Pferdt
fl.:
Dem Obristen:
50, 17,
251, .
. , 225 fl. an Geldt, , 1 7 Pferdt-Fnetter |
ObristLeuth:
18, 10,
82. .
. . 60 ...... 10
»
Obrist Wacht:
5, 8,
44. .
. . 25 , .
. , 8
Regte. Quart:
4. 4,
28, .
. . 20 , .
. ^ 4
» . . . .
Sohultbeias:
3, 8,
21, .
. . 24 , .
. . 8
> - - —
Caplan:
2, 2,
14, .
., 18. .
, 2
.....
Secret:
2, 2.
14, .
. 10, .
. 2
.....
Prof: Meist:
8, 8,
21, ..
. 18 , . .
. 8
. . • . .
Adiotant:
8, 8.
21. ..
, 15. . .
» 2
.....
Wagenm:
2, 2.
14, ..
Auf eine
, 9, . .
. 2
» . . . .
in Jungen
Flaiwh
. . . . 1
Pfund.
Pfund.
Mass.
Brot . ,
. . . . i
Biet . .
. . . . 1
Auf ein Seruici-Pferd
ilabern ain Sohftfifel, daruon es aber 8 Tag gefftettert werden soll.
Einem Pagaschi-Pferd auf 8 Tag halb so viel.
Hew vf 1 Seraici-Pferd 12 Pfund.
Holz, Licht, Salz ynd anders dergleichen gebürt dem WQrt zu geben.
Vnd da nun einer oder anderer nicht begnfiegt, sondern vber dise Ordnung
noch ein mehrere haben wollt, dasselb stehet einem Jeden f^ ymb sein pares
Gelt zu bezahlen. Vnd werden förderss die Herren Obristen vnd Obriste Leüt-
tenant sich hierinnen also erweisen vnd bezaigen, yf daas die Vnderthonen vnd
zumal der Herr selbsten, wie vor verstanden, nicht Anlass gewinnen, sich in einem
oder anderen gegen den H()heren zu beschweeren, wie sich ein solches Ihr fix-
oellenz Herr Qeneial Graf Tilli etc. zu geschehen endtlich yerlassen wollen.
Datum 16. Octobris 162S.
(L. S.) T^lli.
(K. k. Haus-, Hof- und Staats-Archiv zu Wien: Mscpt 10^ VI foL 816' -S17.)
VgL J. 0. Opel, Der niedersächsiscb-d&nische Krieg II, 17 — 18.
Zur Beartbeilung der Verpflegs-Ordinanzen Wallensteins.
121
Kayserliohe Yerpflegong.
Chor Bayrische Yerpflegung.
port:
Pferdt fl:
Profoes sambt
seiiien Leüthen 4 »
5» 31»
. .» 20 fLauQeldt, » 5 Pferdt-Fuetter
Herpauker : 2 »
2, 14,
• • » > » "^ ....
98, 61, 655 fl..
Nota:
£b8 werden in der Kayterlichen
Verpflegung die Mondportiones per
4 fl. sambt -Seroiz gendt ynd khombt
des Stabe Verpflegung sambt denen
Pferdten per 1 Monath auf
566 fl. , — > — ,
, 489 an G^ld. Wan nun wie in Bö-
heimb auf yedes Pferdt 8 fl.
monatlich yorsFuetter gerechnet
wurden so betrageten 89 Pferdt
117 fl. YorsFa^tter
Zosamben 556 fl. Wftre also die
differenz 1 fl.^)
In der Churbayrisohen Verpfle-
gung ist gezeiget, dass wann vor
dass Fuetter 8 fl. auf jedes Pferdt
geraitet würde, so khomen monat-
lich herför
556 fl. , — , — , Vnd wäre
der Vndterscheidt nur vmb 1 fl.
Aber die Seruizien werden Yon dem
Quartiersman absonderlich in natur
gegeben y welche der Eayserlichen
VerpflQgungs • Ordinanz nach jeden
Monath 98 fl. betreflete, so bekhäme
solcher geetaldt ein Ghurbayrischer
mehr alss ein Eayl: Begts. Staab ymb
94 fl. . - , — ,
Auf eine Compagnia Courassierer: Auf eine Compagnia Ar-
chibusierer Beitter:
75 fl. an Geld . . , 5 Pferdt
8
8
2
2
2
1
1
1
1
0 Die Summe der Pferde ist hier unrichtig mit 89 angegeben, während sie
lieh auf 58 beziflert. Damach erhöht sich der Betrag f&rs Futter auf 174 fl., die
Gesammtkosteu steigen auf 718 fl. und als Dififoienz ergibt sich die Summe yon
158 fl. (mit Hinzurechnung ded Betrages für Servicien : von 851 fl.).
port:
Pferdt
An Geld
Bittmeist:
19 >
6.
94
Leüthen:
7.
4.
40
Comet:
5»
3.
29
Wachtm:
3,
3.
51
1 Corporal:
•»
-* >
2,
14
1 Pourier:
2.
2,
14
Musterschr:
2,
2.
14
Feldseherer:
2.
1.
11
Satüer:
1»
1»
7
Trompeter:
2.
u
11
20 .
7 .
. » 30 . .
7 .
. , 30 . .
7 .
. , 30 . .
7 .
. » 30 . .
7 .
. » 30 . .
6 .
. » 30 . .
7 .
. ^ 30 . .
122
Köpl.
Kayserliche Yerpflegong.
port: Pferdt An Geld
Schmidt: 1, 1» 7
Platner: 1> 1» 7
Chur Bayrische Yerpflegang.
» 30
1
F. Plana » 47 > 27 > 269 fl.
. » 178 fl. an Geld. Wan nun auch
auf 22 Pferdt, wie in Böheimb» mo-
natlich zu 3 fl. Tors Fuetter geraitet
werden möchte, so betragete es an
Grelde 66 fl^ zosamben^); wäre der
Vndterscheidt
25 fl. > — » -.
Wan aber der Eayl: Verpflegung
nach die Serufz, welche in Bayern
der Quartiersman besonders giebt,
gerait wurden, id est 40 fl.'), weiln
daselbst kein Plattner, so steigete es
höher vmb
21 fl: — . _.
fl:
x: an Geld Pferdt
» 6 » 30 » l:Fuetter
Yeber dieses werden noch zue-
gelassen auf eine gantze Compagnia
25 Pferdt.
Port: Pferdt ^^^^
Auf einen G^emai-
nenBeütter 1» 1» 7fl.
Dann werden passirt auf eine
Compagnia Gourassier noch 12 Bagage
Pferdi
Item jedem Gourassier noch ein
Pferdt, warauf aber nur das Heu
oder Grass zu geben,
Ynterscheid zwischen beiden Verpflegungen
scheinet zu sein:
Dass ein Gemeiner Beütter yer- In Bayern bekhombt ein Ge-
mittelst der Eayl: Verpflegungs-Ordi- meiner Beütter an Cteldt:
nanz sambtSeruiz vnd Pferdt monath-
lich bekhombt
7 fl. — 6 fl. 80 kr.
Wo nun das Futter von 1 Pferdt
per 8 fl. geraittet würde, so betragete
esmonathlich 9 fl. 80 kr:
Also mehr alss in der Eayser-
liehen Verpflegung vmb
2 fl. 30 kr:
Ueber diess noch die Seruizien
darzue 1 fl. — .
Der gestaldt 3 fl. 80 kr:
') Hier fehlt die Angabe der Summe: 244 fl.
40 scLeint nur ein Schreibfehler zu sein.
>) Hier soll 46 fl. stehen ;
Zar Beurtheiltiiig der Yerpflegs-Ordinanzeii WallenBieins.
123
Rayserliche Yerpflegong.
Betreffendt die Bagage Pferdt, deren
12 bey jeder Gompagnia, dan abson-
derlich jedem Conrassier 1 Pferdt pas-
siert, doch nur Grass oder Heu zu
geben ansgeeezt wirdt:
posiiOy ess wftren 75. Oourassiery
beiragete 75 Bagage Pferdt sambt
obigen 12 zusamben
87 Bagage tU>8s
Wan nun vor das Heü oder Grass
nur ^tel an Greld gerait wirdt^ so
betragete es monatlich
87 fl. — » — .
Also vebersteigete die Kayl: Ver-
pflegung hierorihs vmb:
12 fl. , — » — .
Chur Bayrische Verpflegung.
Herentgegen werden von Chur
Bayeren nid^t mehr alss in allem
25. Bagage Pferdt, vnd wie aus der
Verpflegung erscheinet, gleich denen
andern Dienst Pferdten im Fuetter
vndterhalten, ehender aber nicht,
alss biss die Compagnien ins Feld
gehen, passirt,
Vnd wurden solcher Gestaldt nach
der Kayl : Verpflegungs-Ordinanz per
3 fl. geraitet ertragen:
75 fl. — » — .
Dargegen aber wachsset die Bay-
rische Verpflegung ratione der völ-
ligen Gompagnia nach Abzug dieser
12 fl. gleichwohl noch höcher, per
12 fl. 80 kr.
Auf eine Gompagnia Archi-
busiererCroaten,oderTragoner: Auf eine Gompagnia Tragoner:
Port: PÜBrdt: AnGelde
Dem Bittm:
Lefittenandt :
Comet:
Wachtm:
Corporal:
Pourier:
Musterschr:
Feldscherer:
Sattler:
Trompeter:
Schmidt:
Platner:
16 >
5>
4»
8.
2,
2»
2>
2,
1,
2,
1,
1*
5»
4,
8>
8>
2.
2>
2>
79 fl.
32. .
25. .
21 . .
14. .
14. .
14. .
11 . .
7 . .
» 70 fl. an Gelde
> 22 » 30
. 19 . . .
7>
7>
7>
7»
7,
• >
3 Pferdt
2 . . .
2 . . .
1 . . .
1 . . .
1 . . .
1 . . .
1 . . .
11 . Spielmann 5 » 30 » — '
••••••» ••> ••» ^ —
• »••>••» ••
P: Plana 41 » 26 > 242 >
. » 152 fl. . »^ . . > 18 , — .
Die Pferdte der Eayl: Verpfle-
gungs-Ordinanz gemess per 3 fl. ge-
raitet darzoe geschlagen, machet
zusamben
165 fl. » — » — .
Vnd die Seruizien vor 88 Port:
weiln der Sattler, Schmidt vnd Pkt»
ner alhier abgftngig:
88 fl. » — > -^-'.
124
Köpl.
Eayserliohe Verpfleguiig.
Khombt dergestaldt die Kayl:
Yerpflegongs-Ordinanz höcher vmb
89 fl. » — » —2).
Auf einen genudnen Beütter
1 Port: 1 Pferd 7 fl. .
Item werden passirt 25 Bagage
Pferdt, aof welche jedoch nur das
Ueü oder Grass zn geben, solches nur
P^i* Vs ^ geraittet thuet monatlich
25fl. ,— ,-.
Betraget also diese Verpflegung
(warunter iedodi nur 1. (Gemeiner
pro Exemplo, zumahln in eines jed-
wedem LÜidesfärstens Willkhüer be-
ruehety wie starokh die Compagnia in
denen Gemeinen Köpfen bestehen solle,
angezogen wirdt) Id est
274 fl. , — » — .
Ghur Bayrische Verpflegung.
Facit
208 fl. — » — ^).
. . 5 fl. 80 kr. . . . 1 Pferdt
ist alhier der Vndterscheidt , wan
das Pferdt, wie offlers gedacht, der
Eayl: Verpflegungs-Ordinanz (ge-
mess) geraittet wirdt per 8 fl.
Vmb 1 fl. 80 kr.
Vnd die Seruizien darüber per 1 fl.
Werden auch 25 Bagage Pferdt zue-
gelassen, welches jedoch nur in dem
Feldzug zu verstehen. Und weiln
selbe, wie oberwehnt gleich denen
andern Dienst - Pferdten daselbst zu
vndterhalten werden pflegen, alss
betrugen dieselben
75 fl. , — , — .
. . . 287 fl. 80 kr.
Solchemnach vebersteiget die Ghur
Bayrische Ymb
13 fl. 80 kr.»).
Auf eines Obristen Staab zu Fuess:
Pott: Pferdt AnGelde
Dem Obristen:
50 .
12 . 286 fl.
Obr: Leflth:
18 ,
8. 76.
Obr: Waohtm:
5 .
6, 88 .
Begt« Quart:
4 .
8. 25.
Beg*» Sdnüdheis:
3 .
2, 18.
Beg^ Caplan:
2i.
2. 16.
Seoretario:
2i.
2. 16,
225 fl.
60 »
25 ,
20 ,
24 ,
18 >
10 ,
12 Pferdt.
8.
6.
8.
2.
2.
2.
') Die Summe der Pferde betrftgt nicht 18, sondern 12 Der itir's Futter
ausgeworfene Geldbetrag Ar diese 12 Pferde wfirde somit 86 fl., die gesammte
Gebühr: 152+86+88 = S86 fl. betragen. ') Den in der vorhergehenden An-
merkung angezeigten Gorreoturen zufolge wfirde die kaiserliche Verpflegs-Ordi-
naaz nur ein um 16 fl. höheres Erfordernis ausweisen. ') Mit Berücksichtigung
der Anmerkung 1 ergibt sich als Summe: 296+5-80+8+1+75 = 810 fl. 80 kr. ;
die Bayrische Verpflegung würde somit die kaiserliche um 86 fl. 80 kr. übersteigen.
Zur Beortheilung der Verpflegs-Ordinaiiien Wallensteins.
125
Kayserliche Verpflegung. Chur Bayrische Verpflegung.
Port: Pferdt AnGelde
Adiutantn: 2| ,
2. 16. . .
• » >
...» .
Wagenm: 2 ,
2. 14. , .
. . 9 .
.... 2.
Profiant: 2 .
2 , 14 . . .
. , 9 .
.... 2.
Profoas nmbt sei-
nen Leathen: 4 ,
5, 31 . . .
. . 20 ,
• • • y d.
90i .
46 . 600 fl. . .
. , 420 fl.
.... 44.
Dann werden auf einen Staab zn
Fue« panirt 12 Bagage Pferdt, auf
weldie das Heü oder Grass gegeben
wirdt vnd nach dem Drittl geraittet
sieh belauffen auf 12 fl.
Id est 12 fl.
Solchemnach betraget der Beg^ Staab
ra Fuess 512 fl. » — , — .
Die Pferdt mit 3 fl. darzue ge-
rechnet» 80 betragen 182 fl.,
thuet 552 fl. —
Alhier werden gleichfahls 12
Bagage-Pferdt zuegelassen, vnd per
3 fl. calculirt thuen an Geld
36 fl:
Dann die Seruizien per 88 Port:
ausser des Adiutanten 88 fl.
676 fl. , — , — .
Ehombt alhier höcher ymb
164 fl. > — » — .
Auf eine Coxnpagnia zu Fuess.
Port: PfiBrdt: AnGelde
Dem Haubtman .
>
15: 8:
69 fl. . . .
»
70 fl.
» —
kr.
> 3 Pferdt
Leüthenant .
»
5: 2.
26 ... .
»
22 .
30
9
.» 2.
Fendrich . .
>
4: 2.
22 . . . .
»
19 .
>
. » 2.
Veldtwäbl .
>
3. ..
12 ... .
»
10 .
>
— .
Führer . . .
^
2» ..
. 8 . . .
y^
7 .
Fourier . . .
2» . .
. 8 . . .
7 ,
.„
Corporaln .
»
2. ..
. 8 . . .
• *
7 .
— .
Feldtscherer
>
2. ..
. 8 . . .
• >
7 .
— ,
Musterschr:
• • <
»
2, ..
. 8 . . .
• »
7 .
— ,
finem O^reüdten
Fourierschützen ^
md
Spielman, jedem
»
H. ..
6 . . . .
»
4 .
30.
, ,
— .
Jedem gem.!
^necl
it »
1. ..
. 4 . . . .
>
4 .
»
•
39|, 7 » 179 fl. , . . » 165 fl. — kr. . . . 7 Pferdt.
Die Pferdt darzue geschlagen
mit » 21 fl.
Seruizien > 39 fl. 30 kr.
Darzue kbommen noch 8 Bagage^ Werden alhier gleichfahls passirt
Pferdt, worauf aber nur das Heü oder belaufen sich aber an Gelde
Grass zu raichen, darfflr angesezet Per
wirdt 8 fl. 24 fl. , — > — >).
■) Der Betrag für das Futter auf 7 Pferde belauft sich auf 21 fl. Damach wäre
die Getammtsumme auf 246 fl. 80 kr. zu berichtigen, welche somit die kaiser-
liehe Verpflegung um 59 fl* 80 kr. übersteigen würde.
12G .K ö p 1.
Kayberliche VerpfleguDg. Ohur Bayrische Verpflegung.
Thuet sich also der Ertrag nach Hiengegen an Chur Bayerischer
der Kayl: Ordinans erstreckhen auf Seiten
187 fl. » — . 249 fl: 30 kr.
Solchemnach höcher Yijoh
62 fl. 30 kr.
Wan nun Eines gegen dem Andern combiniret, ynd cottpntiretwirdt, so
eraignet sich bej allen denen Stftäben ynd Compagnien zu Boss nnd Fuess
Diesser Tnterscheidt:
Yermög der EayL Qrdinanz Der Chnr Bayrischen.
Bej einem Beg^ Staab Courassierer Bey einem Beg^ Staab Archi-
ertraget derselbe busierer
656 fl. > — » — . 656 fl. » — » — .
Die Seroizien per 93 fl. — . —
gerechnet, zosamben 649 fl. — » — .
Also weniger vmb Mehr ymb
94 fl. 94 fl.
Eine dergleichen Gompagnia sambt
denen Bagage-Pferdten
368 fl: , — Alhier 376 fl: 80 kr.
Weniger . . . 12 fl. 80 kr. . . Mehr . . . 12 fl: 30 kr.
Eine Compagnia Archibnsierer
Croaten oder Tragoner Eine Tragoner Gompagnia
274 fl: — » — . 287 fl. 80 kr.
Weniger ... 13 fl. 30 kr. . . Mehr ... 13 fl. 80 kr.
Beg^ Staab zu Fuess
612 fl. 676 fl. — .—
Weniger ... 164 fl. ... . Mehr . . 164 fl. » — .—
Eine Gompagnia zu Yneos
187 fl. 249 fl. 30 kr.
Weniger . . . 62 fl: 30 kr. . . Mehr . . 62 fl. 30 kr.
Solchemnach khombt in der yöl- Hieng^n belauffei sich die CSmr
ligen Summa yermög der Eayl: Ver- Bayrische hödier ymb
pflegnngs-Ordinanz weniger ymb
252 fl. 80 kr. 262 fl. 30 kr.i)
^ Wenn man die in den Anmerkungen angezeigten Gorrectaren in Betracht
zieht, 80 ergibt aich nachstehende Schlassrechnung:
KalMrlich« OrdlMnt : Ordlnan. : höher um
655 fl. 806 fl. — kr. 251 fl. — kr.
86S » 875 » 80 » 12 » 80 »
274 » 810 > SO > 86 > 80 ,
512 , 676 , — , i6i , -^ ,
187 > ^246 » 80 > 59 > 80 ,
1891 fl. 2414 fl. 80 kr. 528 fl. 80 kr.
£b erscheint somit die Ghnrbayrische Verpflegsordinanz um 528 fl. 80 kr.
höher als die kaiserliche.
Zur Beurtheilung der Verpflegd-Ordinanzeu WaUenstdns. 127
Nachdem ich bereits in den Anmerkungen die Bechnuugsfehler
unserer Vorlage richtig gestellt habe, erübrigt mir noch zu bemerken,
dass das Actenstück eine Beinschrift ist, welche auf der BQckseite mit
.lät. A:* bezeichnet und dadurch als Beilage einer bisher unbekannten
Bechtfertigungsschrift charakterisirt ist
Wenn ich auch keineswegs die vorstehend mitgetheilte .Com-
bination* als unanfechtbar und als eine endgiltige Lösung der in Bede
stehenden Frage hinstellen will, so reicht sie, wie ich glaube, doch
vollkommen hin, um zu erkennen, dass der Gegenstand mit der ein-
fiichen Gegenüberstellung der Verpflegs-Ordinanzen Wallensteins und
jener Tillys keineswegs «ein- für allemal abgethau* ist, vielmehr wird
die Forschung, will sie ein gerechtes ürtheil abgeben, sich in ein eiu-
gdienderes Studium dieser Frage, so wenig anziehend sie sein mag,
einlassen müssen. Und für diese bietet die obige «Gegenhaltang*
zum mindesten beachtenswerthe Andeutungen.
Kleine MittheiluDgen«
Zwei in^edriickte Karolinger Diplome. Im Apparat der
Monumenta Oermaniae findet sich noch eine ungedruokte Ur-
kunde Karls III. f&r die Kirche von Ghälons-sur-Mame, welche
— soweit wenigstens meine Notizen aus den in den Biblio«
theken Wiens noch immer fehlenden Werke reichen — auch nicht
in den Begesten von Barth^emy (Dioc^se ancien du Ghalons-sur-
Mame, Paris 1861) verzeichnet ist Es ist eine Bestitution^). Sie
fallt in die Zeit des Rückzugs nach dem schmählichen Abkauf der
Normannen vor Paris. Noch am 6. November hatte Karl vor Paris
geurkundet (Beg. der KaroL n^ 1686). Nach dem erbärmlichen Ver-
trag mit den Bedrängern der Stadt , beeilte e^ sich dorthin, woher
er gekonmien, zurückzukehren* (Ann. Vedast 886 M. 6. SS. 2, 203).
Er kam nach Soissons und theilte die erledigten Lehen auf; noch
weilte er hier, als der Normannenkönig Sigfrid auch schon in die
Oise einlief und, alles verheerend, dem Kaiser nachrückte. ,Als der
Kaiser dieses erkannte — das Feuer nämlich gab ihm davon sichere
Kunde — kehrte er schleunig heimwärts* (Ann. Yedast), , flüchtigen
Schrittes* und krank langte er im Elsass an (Ann. Fuld. IV 886
M. G. SS. 1, 403). Auf diesen Bückzug ist die vorliegende Urkunde
ausgestellt Den Ausstellort vermag ich nicht mit Sicherheit nach-
zuweisen; vielleicht ist es Juville (Kreis Salzburg [Chäteau-Salins],
Bez. Dehne) auf der Strasse von Metz nach Marsal.
Die Urkunde ist im Ghartular von Si Etienne zu Chalons aus
der Mitte des 12. Jahrhunderts*) erhalten. Sie trägt hier die Ueber-
') Die genannten Orte sind wol Fleurigny, Tonne arr. Sens oant. Sergines
und Gay, Tonne arr. Sens oani Pont-snr-Tonne.
s) Vgl über dasselbe Barth^lemy l, S47, auf den auch die Angaben in
Forschungen 6, 128, Delisle Catal. des actss de Philippe - Auguste 581, Ulysse
Robert, Inventaire des cartulaires 57 , verweisen.
Zwei ungedruckt« Karolinger Diplome. 129
schritt: sPreceptum Karoli de Floriniaco et villa quae dicitur Coslus.''
Die Becognition fehlt; aus der Datirung mit ihrem gehäuften Jahres-
augabeu lässt sich mit Bestimmtheit erkennen, dass dieselbe von
Amalbert recognoscirt war (vgl. Sitzungsber. der Wiener Akademie
92, 384). Bischof Berno wird auch in einer Urkunde des ostfranki-
schen Königs Ludwig III. von 878 genannt (Beg. der Karol. n^^ 1516).
Die Urkunde wurde von W. Arndt abgeschrieben. Nach dieser
Abschrift konnte ich sie bereits in meiner Arbeit über die Urkunden
Karls III. verwerten (Sitzungsber. 92, 512 n» 151).
Karl IIL resHtuirt der Kirche von Ghdlons-sur-Marne Güter
im Gau Sens.
886 Nov. Ü2 JoviUa nova.
Chart, t. Stephcmi Catalaun, f, 12,
Reg. der Karol n» 1GS7.
In nomine sanctae et individuae trinitatis. Karolus divina favente
dementia imperator augustus. Si locis deo dicatis et fratribus deo
militantibus aliquod subsidium conferimus, id nobis procul dubio ad
aeternam vitam adipiscendam proficuum esse credimus. Quocirca no-
verit omnium fidelium nostrorum praesentium scilicet et futurorum
sagacitas, qualiter Berno venerabilis Cathalaunensis ecclesiae episcopus
nobis innotuit quasdam res ab eadem ecclesia olim iniuste abstractas
foisse. Ideoque nostrae celsitudinis mansuetudinem^) precibus quibus
aasus est flagitabat, quatinus easdem res per nostrae auctoritatis pre-
ceptum eidem ecclesiae reddere et restaurare dignaremur. Quae res
sunt sitae in comitatu Senonico, villa quae dicitur Floriniacus et super
fluvium Coslum villa quae dicitur Coslus vel quidquid Bavo ex nostro
habere videbatur. Nos vero petitioni illius satisfacere desiderantes
decrevimus ita fieri et iussimus ei hoc nostrae auctoritatis preceptum
inde conscribi, per quod decernimus atque omnino sanoimus, ut pre-
dictae res deinceps ad prefatam ecclesiam succedentibus temporibus
inviolabiliter permaneant nuUo umquam successorum nostrorum hoc
inrumpente. Et ut hoc nostrae auctoritatis preceptum firmior habe-
atur, manu propria subterfirmavimus et anulo nostro insigniri ius-
simus.
Data X kalendas decembris anno incarnationis domini DGOCLXXX VI,
indictione IUI, anno imperii imperatoris Karoli in Italia VI, in Francia V,
in Gallia 11; actum Jo villa nova; in dei nomine feliciter amen.
a) Ha. mansuetudine.
MittheüaDgeii IX.
130 Kleine Mittheilungen.
In seinem Reisebericht (Neues Archiv 2, 294) machte W. Arndt auf
eine ungedruckte ürkuude Zwentibolds für Cambrai mit der Datirung:
^ Y non oct. ind. I, a. reg. IUI, Florichingas palatio " aufmerksam, die in
dem Chartular des 12. Jahrhunderts (Cod. lai 10,968 der Bibl. nat. in
Paris) überliefert ist Die Datirung erweckt Interesse, da derselbe Ort
auch in dem Bericht Reginos über den Einfall des westfränkischen
Königs Karl des Einfältigen in Lothringen 898 genannt ist (M, 6
SS. 1, 608). In der That gewinnt man gegenüber dem Material^ über
das die Darstellung bisher verfügte (vgl. Dümmler Jahrb. des ost-
fränk. Reichs 2, 467), ein festes chronologisches Gefäge.
Zwentibold hatte — nescio cuius instinctu , bemerkt Regino —
seinen vertrautesten Rathgeber Graf Regiuhar „Langhals'', den ver-
schmitzten und kühnen Mann, der in der unruhigen Geschichte seines
Heimatslandes noch eine bedeutende Rolle zu spielen berufen war, vom
Hofe verwiesen, ihm seine Lehen und selbst sein Erbgut „untersagt*
und die Landesverweisung über ihn verhängt. Anstatt das Land zu
räumen, warf sich Reginhar mit Odakar, der, gleichfalls früher ein
Günstling des unzuverlässigen Königs ^) , schon früher in Ungnade
gefallen und, an einer Erhebung betheiligt, von der durch K. Arnolf
vermittelten Aussöhnung der Aufrührer mit Zwentibold ausgeschlossen
geblieben war (Ann. Puld. 897, die Namen bei Regino 897), in die
Veste Doveren (nordwestlich Herzogenbusch). Vergeblich belagerte
Zwentibold die durch Sümpfe und die Ueberschwemmungen der Maas
unzugängliche Burg. „Als der König*, fährt Regino in seinem Be-
richt fori, „die Belagerung aufhob, gehen die genannten Grafen zu
Karl und führen ihn in das Reich herein. ' Und sodann erzählt er weiter
von der Flucht des überraschten Zwentibold, von Karls Marsch nach
Aachen und Nim wegen, wie Zwentibold zu Bisehof Franco von Lüttich
gekommen, mit diesem und dessen Mannen über die Maas gegangen
und nach Florichingas (jetzt Flörchingen, franz. Florange, südwest-
lich Diedenhofen, vgl. Reg. der Karol. n^ 1833, 1912) gekommen sei,
ubi omnes proceses regni sui qui in illis partibus erant, ad eum con-
fluxerunt
Doveren hatte Zwentibold im Frühjahr belagert: anfangs Mai
tritt ein allgemeiner Reichstag in Aachen zusammen, hier wird auf
Klage des Erzbischofs Ratbod von Trier „ nach Rath und ürtheil aller
Bischöfe und Grafen* Reginhar die Abtei St. Servatius in Lüttich,
1) Er ist Intervenient in Urk. ZwentiboldB ftlr St. Denis und St. Mn.'Kimin
bei Trier, Reg. der Karol. n<» 1910, 1911 (ich citire die Nummern der S.Lieferung
meiner Karolinger Regesten, die in kurzem erscheinen soll).
Zwei ungedrackt6 Karolinger Diplome. 131
welche er sich unter Mitwirkung des Königs durch einen Gewalt-
streich augeeignet hatte, abgesprochen und darauf die Trierer Kirche
feierlich in Mastricht vom Konig selbst in den Besitz der Abtei ein-
gewiesen (ürk. vom 13. Mai, Beg. der Karol. n» 1928, 1924). Die
Ejitastrophe war also bereits über Beginhar hereingebrochen. Kurz
darauf weilte Zwentibold in Essen (Beg. n^ 1925). Bis Beginhar und
Odakar von der Gegend der Mündung der Maas zu Karl gelangten,
bis die Vorbereitungen — der Entschluss, der verheissungsvollen Ein-
ladung der Landesverrather zu folgen, war wol rasch gefasst — ge-
troffen waren und der Einmarsch erfolgen konnte, verstrich einige
Zeit Einen sicheren Anhaltspunkt bietet nun die Urkunde fQr Cam-
braL War Zwentibold am 3. Ocfcober in Flörchingen, wo seine Ge-
treuen sich um ihn schaaren, so war er mindestens eine Woche früher
von Lüttich aufgebrochen, etwa zur Zeit, da Karl auf der Höhe seines
Erfolges stand und in Nimwegen den siegesfrohen Blick über die
Fluthen des Bheins schweifen liess.
Bald war die Sachlage geändert. Es war ein kühner und glück-
licher Plan, die Vertheidigung im Bücken des Feindes zu organisiren.
Karl hatte sich im Vertrauen auf seine Bundesgenossen, deren Veste
Doveren er in Nimwegen ziemlich nahe war, zu weit vorgewagt. Die
Bückzugslinie war ihm abgeschnitten. Er ging bis Prüm zurück.
Unterdes war auch Zwentibold vorgerückt, schon standen die Heere
einander nahe gegenüber (appropinquantibus ex utraque parte exer-
citibus, Begino 898). Karl musste schlagen, auch nur, um freie Strasse
heimwärts zu gewinnen. Aber es kam nicht zur Schlacht. Mochte
Karl und die, welche ihn leiteten, des Tages von Andernach gedenken,
welcher dem hochfahrenden Gelüste seines Grossvaters ein so schmäh-
liches Ende bereitet hatte, so war auch Zwentibold kein Ludwig III.,
er erhob sich, soweit die dürftigen Quellen öin Urtheil gestatten, nicht
über den Gesichtskreis des Baufbolds. Verhandlungen wurden an-
geknüpft, es ward ein Präliminarfriede oder ein Waffenstillstand ab-
geschlossen, der Karl freien Abzug über die Maas gestattete^).
<) Regino 898 stellt diesen Frieden zwar als einen deßnitiven dar (inter-
currentibus legatis pax firmatur, sacramenta iurantur), doch die genaueren An-
nales Vedaatini M. G. SS. I, 581 berichten zu 898 nur von Verhandlungen (nun-
CÜ8 inter eos discurrentibus Karolus nuUo peracto negotio redit in regnum suum),
dagegen erst 899 vom Abschluss eines förmlichen Friedens (et primitus pacificati
sunt KaroluB rez atque Zuendebolchus). Dieser Abschluss erfolgte zweifelsohne
899 in St. Goar, wo Zwentibold eine »Unterredung mit Grossen Amolfs und
Karls« hatte. Der definitive Friede wurde also durch Amolf vermittelt, der zu
den "Verhandlungen den vertrauten Erzbischof Hatho von Mainz und die bei ihm
9*
132 Kleine Mittheilungeu.
Der Urkunde fiir Oarabrai treten noch zwei Diplome Zwentibolds
ergänzend zur Seite ; sie würden die Operationslinie des lothringischen
Heeres feststellen, wenn es gelänge die Ausstellorte sicher zu be-
stimmen. Am 8. Oct. schenkt Zwentibold in einer yilla Aquaeductus
der Kirche von Lüttich den Fiscus Theux (Reg. n® 1927), der Lohn
für den Beistand des streitbaren Bischofs Franco. Jene sonst un-
bekannte villa Aquaeductus, deren lateinischer Name wol längst ver-
schollen ist, muss nordwärts von Diedenhofen, höchstens ein paar
Tagmärsche entfernt, liegen, denn die beiden Heere stiessen unweit
Prüm auf einander, Zwentibold zog also in gerader Linie gegen Norden.
Am 16. Oct. macht derselbe dem Kloster Prüm eine Schenkung (Reg.
n^ 1928) in villa qu^ dicitur Suncar (oder richtiger Sumcar; im Liber
aureus Prüm f. IT, dessen älterem Bestand aus dem 10. Jahrh. die
Abschrift dieser Urkunde angehört, steht SVCAR). Ich habe vergeb-
lich nach einer Erklärung dieses Namens, der auch meines Wissens
nicht in anderen Urkunden begegnet, gesucht; er findet sich weder
bei Piot (Les pagi de la Belgique), noch bei Pörstemann, noch in
Menkes Handatlas (Karte 32); die Herausgeber des Mittelrheinischen
Urkundenbuches verbrämen ihn im topographischen Register mit einem
Fragezeichen, die Begesten von Görz ersparen sich auch dieses —
einer jener nicht seltenen Fälle, in denen der fernstehende Bearbeiter
der landsässigen Topographie unwillkürlich etwas geringere Genüg-
samkeit wünscht. Die Gegend, in der jene villa Sumcar lag, ist jetzt
unschwer zu bestimmen. Karl war auf seinem Rückzug nach Prüm
gekommen und hatte von hier seine Truppen gegen den heranrückenden
Zwentibold in Marsch gesetzt (Prumiam venit et inde adversus Zuen-
dibold copias transfert, Regino 898). Die Heere näherten sich. Zwen-
tibold, der unmittelbar nach 3. Oct. von Flörchingen aufbrach, stand
also noch vor Mitte des Monats dem Feind gegenüber. Es kann dies
nicht weit von Prüm gewesen sein. In dieser nicht zu fernen Um-
gegend wird auch die villa Sumcar zu suchen sein. Ist es, soweit
Ortslexika und Karten Hilfsmittel bieten, gestattet eine Vermuthung
auszusprechen, so würde das heutige Surre (Surrez) in Luxemburg,
Distr. Diekirch, etwa 2 Meilen von Wiltz, südwestlich also Prüm, die
meiste Namensähnlichkeit haben. Mag diese Vermuthung und die
wolgelittenen Ghrafen Eonrad, den Vater König Eonrads L, und Gebhard entsandte.
Als Vertreter Karls lex parte Caroli, Regino 899) waren der Bischof Askerich
von Paris und Graf Odakar erschienen. Welchen Zweck konnten diese Verhand-
lungen haben, zu denen Earl Bevollmächtigte absandte, als den Abschluss jener
»Pacification*, um den Ausdruck der Jahrbücher von St. Vaast wortgetreuest zu
gebrauchen, zwischen Earl und Zwentibold?
Zwei angedruckte Karolinger Diplome. 133
Annabme, dass hier ungefähr die Heere auf einander stiessen , dahin
gestellt bleiben, so ergibt sich doch als sicher, dass am 16. Oct bereits der
WaflFenstillstand oder Friede abgeschlossen war. Prüm war gewiss
schon von der feindlichen Invasion befreit und wieder in den Händen
Zwentibolds, als er dem Kloster die Schenkung machte ; vielleicht war
diese selbst eine Entschädigung f&r die vom Feinde erlittene Drangsal.
Ausser der Datirung gibt die Urkunde f&r Cambrai fttr die Ge-
schichte wenig Ausbeute, es wäre denn, dass aus ihr erhellt, dass auch
der Bischof von Gambrai mit seinen Mannen zum Heer des Königs
stiess. Die Arenga mit ihrem Hinweis auf die «custodia munitioque
nostri regni * klingt bedeutsam genug daran an. Die geschenkte Villa
(nach J. Havets Vermuthung Ligny, Nord arr. Cambrai cant. Clary)
war der Dank des , muthgewinnenden * Königs.
Das Recognoscent Walcarius ist wol identisch mit dem häufiger
auftretenden Walgerus (Waltcherus).
Die Urkunde ist, wie erwähnt, in dem Cambraier Chartular des
12. Jahrb. (GL. 10,968 f. 3) auf der Nationalbibliothek in Paris er-
halten. Sie trägt die Ueberschrift: »Privilegium Zuentiboldi regis super
rilla de Liniaco datum Dodiloni episcopo.* Eine Abschrift verdanke
ich der liebenswürdigen Qefölligkeit des Herrn Bibliothekars Julien
Havet; von ihm selbst gefertigt bietet sie auch für die Yerlässlichkeit
Tolle Bürgschaft.
ZwentShold schenkt der Kirche von Cambrai die vUla Ligny.
898 Oet, 3 FUfreMngen.
Cod, lai, t(m8 f. 3 der Bibl, not. m Paris.
Reg. der Karcünger n« 1926.
In nomine sancte et individue trinitatis. Zuenteboldus miseratione
dei rex. Quecumque ob amorem dei a quo omnia que habemus
accepimus, ecclesiis sauctis premiisque conferimus sanctorum, procul
dubio perpetuitatem eteme felicitatis, longevitatem huius seculi ac
costodiam munitionemque nostri regni ab ipso retributore omnium
bonorum accipere confidimus. Quapropter noverit omnium filiorum
sancte matris ecclesie nostrorumque fidelium tam presentium quam et
fdturorum industria, quod venerabilis vir Dodilo episcopus sancte Ca-
meracensis ecclesie, constitute videlicet in honore beate virginis Marie,
serenitatem nostre regie dignitatis adiens peciit, ut ei sueque ecclesie
quandam villam iu pago Cameraceusi vocabulo Liniacum concedere-
mos^). iJuius petitioni aures nostre serenitatis pie prebentes conces-
t) Hb. concedereremnB.
134 Kleine Mittheilongen.
simus ei supra memoratam villam cum omnibus que iuste et legaliter
ad eam pertinere Tidentur, silicet maucipüs utriusque sexus campis
vineis pratis silvis aquis aquarumve discursibus pemis molendinis
piseationibos exitibus et reditibos coltis et inciütis mobilibos et in-
mobilibos, eo videlicet pacto nt predicto episcopo eiusque suooessori-
bu8 sueque ecclesie absque refragatione aliqua perpetnis temporibas
iuconvulBe inviolabiliterque permaneant. Et ut hec nostre liberaUtatis
largitio inyiolabiliter e?o longiori servetor, anuli nostri impressione
sabter insigniri iussimos.
Signum Zuenteboldi gloriosi regis.
Yualcarius notarius advicem Batbodi archicancellarii^) recognovi.
Actum Florichingas palatio quinto nonas octobris anno incar-
nationis domini DGOCXCVIII, indictione prima, anno vero regni
Zuenteboldi inYictissimi et gloriosissimi regis IUI.
E. Mühlbacber.
Heinrichs VI. angeblicher Plan einer Säcolarisation des Kirchen-
staates. Dass Heinrich VI. in mehr denn einer Hinsicht seiner Zeit
vorauseilte und mehrfach Pläne gehegt und Ziele verfolgt hat, welche
durch ihre überraschende Kühnheit und weitblickende Voraussicht
unser Staunen erregen, ist genugsam bekannt Weniger allgemein
verbreitet und in der historischen Literatur, soviel ich sehe, bisher
völlig übersehen ist die Angabe eines gleichzeitigen Autors, welcher
uns von Heinrichs VI. Plane einer Art von Sacularisirung des Kirchen-
staates berichtet Diese Notiz findet sich in dem Speculum ecclesiae
des Engländers Giraldus Gambrensis. Hier erzählt der Verfiisser in
Dist IV, c. 19^), dass Kaiser Heinrich VI., da er das zum grossen
a) Es. Ratbodiardii cancellarü.
') SS. XXV 11, p. 419. 420: Videns (üeDricus VI) enim et animadTertens,
propter patrimoniam Petri, tarn a principibus, qui id tueri deberent, quam a
ceteris, tindique direpium et penitus in defensum . . . quia terrae et opida pre-
dlaque perampla, a CoiiBtantino ecclesie collata et a deoessoribus suis iniuriose
Bublata, restitaere nee voluit nee alioB per Ytaliam niodemis diebus ad resti-
tnendum ablata universa propter igDaviam aat inpotentiam compellere valuit-,
. . . animo disposuit statuendumque firma ratione decrevit, quatinus per imperii
8ui totiuB amplitudinem eunctis metropolitanis ecclesiis et singuliB meliorem
canonicam papa de cetero propriam haberet et iure perpetuo possideret necnon
et in alüs ecclesÜB pontificalibu», maioribus scilicet et opulentioribus , fiingulis
Bingulas ad rerum temporalium copiam eidem bonorifice miniBtrandam Ad hoc
etiam, ut in Bingalie ecclesüs Bimplicibue epiecopalibus singulis cardinalibuB iuxta
Heinriohs VI. angebl. Plan einer Sftculai-isation des Kirchenstaates. 1 35
Theile in fremden Händen befindliche Patrimonium Petri dem Papste
weder selbst zurückstellen wollte, noch die übrigen Fürsten zur Zurück-
gabe an den päpstlichen Stuhl zu yeranlassen vermochte, beschlossen
habe, als eine Art von Entschädigung festzusetzen, dass durch sein
ganzes Reich von sämmtlichen Metropolitankirchen die Einkünfte je
einer Ganonie dem heiligen Stuhle zufliessen sollten. Ebenso sollten
von den einzelnen bischöflichen Kirchen immer je einem der Gardinäle,
Capellane und Cleriker von der Capelle des Papstes eine entsprechende
Präbende zufallen. Es war die Absicht Heinrichs, auch die übrigen
christlichen Reiche zu einer gleichen Bestimmung zu veranlassen. Er
eUte, um diesen Plan ins Werk zu setzen, nach Rom, allein sein all-
znfrüher Tod setzte diesen Bestrebungen ein Ziel. Soweit in grossen
Zügen Giraldus, dessen Meinung also offenbar gewesen zu sein scheinti
dass Heinrich VI. gegen theilweisen oder ganzen Verzicht auf das
Patrimonium Petri dem päpstlichen Stuhl eine feste Einnahme aus
den Einkünften der bischöflichen Kirchen Deutschlands angeboten
habe. Wir wissen von einem solchen Plane sonst nichts, und gewiss
ist diese Nachricht des Giraldus mit Vorsicht aufzunehmen. Allein
ich mache darauf aufmerksam, dass Giraldus Cambrensis sehr wol über
diese Vorgänge unterrichtet sein konnte. Er war ein weit gereister,
fein gebildeter Mann ^), der die Zeiten, von welchen er spricht, selbst
mit erlebt hatte. Zwei Jahre nach Heinrichs VI. Tode war er selbst
in Rom und überreichte Innocenz III. seine Gemma ecclesiastica'). Es
ist also eine solche Angabe von dieser Seite nicht so gleich über Bord
zu werfen. Dazu kommt noch ein Weiteres. Nach der Erzählung
gradns et ordinis dignitatem necnon et capellanis ac cleriois de capella domini
pape roinistrantibus einsque obsequiis iugiter assistentibna tot prebende tanti^ne
redditos annui specialiter assigoarentur , quot quantique ad deous et deoorum
domuB Domini basiliceque prindpalis et beati Petri cathedralis ... ad plenum,
nt decnit, snfficere possent. Ad instar autem imperii cetera per orbem regna
catholica, oonvocatiH ad boü consiliis univerealibus, et persuasibilibus magnorum
virorum eloquüs, ad generalem dicto beneficio consensum applicandum firmoque
munimine roborandum citra difßcnltatiB omnis aut dilationis obsiaculum, Domino
desnper inspiranie üayorem, indici posRent, . . . Porro dumprinceps ad hoc pro-
positum operis exhibitione complendum totis nisibus anelaret ad l'rbem . . . .,
matwus ab hoc accelerando, infecto negotio tam utili quidem et tarn honesto,
omine sinisiro quidem et infausto in ipsis viridis iuvente diebus et annis im-
matnris mortis intern pestive morsn crudeli rebus, proh dolor! humanis ex-
emptus est.
<) Bei ihm sind z. B. Spuren von Anfängen wissenschaftlicher Sprachver-
gleichung zu bemerken. *) S. die Einleitung Panli's zu den Auszügen aus den
Werken dee Giraldus in SS. XXVII, p. S95 899.
136 Kleine Mittheilungen.
des Giraldus hat Heinrich VI. die Absicht gehabt, seineu Plan auf
seinem letzten Bömerzuge zur Ausführung zu bringen. Wir wissen,
dass damals lange Verhandlungen zwischen Heinrich VI. und der
römischen Curie stattgefunden haben. Ende November 1196 hielt
sich der Kaiser längere Zeit in Tivoli auf, um von hier aus einen
Vergleich mit dem päpstlichen Stuhle anzubahnen^). Wie die Dinge
damals lagen, war ein Hauptpunkt der Streitigkeiten zwischen beiden
Mächten die gewaltsame Occupation vieler Besitzungen der Curie von
Seiten der Anhänger des Kaisers, vor allem der Länder der Mark-
gräfin Mathilde durch Philipp von Schwaben *). üeber den Inhalt
dieser von Tivoli aus mit dem heiligen Stuhle gepflogenen Unter-
handlungen Heinrichs VI. wissen wir nichts, doch hat der Kaiser
später behauptet, dass weder sein Vater noch ein anderer seiner Vor-
gänger jemals einem Papste soviel geboten habe, als er damals'). Es
ist keine Frage, dass in diesen Bahmen der sonst vorhandenen be-
glaubigten Nachrichten der Bericht des Giraldus sich sehr wol ein-
fügen würde. Trotzdem mochte ich Anstand nehmen, auf das alleinige
Zeugnis des Giraldus hin den Plan, welchen dieser dem Kaiser Hein-
rich VI. zuschreibt, als Angelpunkt der Verhandlungen vom November
des J. 1196 hinzustellen.
Immerhin ist es bemerkenswerth , dass ein gleichzeitiger Autor
solche Jahrhunderte überfliegende Ideen, wie sie uns in dem be-
handelten Berichte entgegentreten, Heinrich VI. vielleicht überhaupt
nur zugetraut hat
Berlin. L. v. Heinemann.
Zur Emfahrang der Todesstrafe für Ketzerei. Ficker stellte in
seinem Aufsatze « Die gesetzliche Einführung der Todesstrafe für Ketzerei *"
(Mitth. I, 179 ff.) die Vermuthung auf, dass der Erzbischof Albrecht
von Magdeburg — im Jahre 1224, als Kaiser Friedrich IL durch ein
zunächst auf die Lombardei berechnetes Edict M. 6. L. 11» 252, H.-B.
II, 421, B.-F. 1523 den Flammentod für Ketzer verordnete, selbst
»j S. Toeche, Heinrich VI., S. 487. ^) Toeche a. a. 0. S. 425. ») Hein-
richs Brief aus Capua an Cölestin lEL, etwa 17. Nov. 1196 geschrieben, bei Huil-
lard-Br^hoUes, rouleaux de Cluny n^ 16 (in Notico et extraits d'*s manuscr. de
la bibl. imp^r. t. XXI, 2) : Cum in traciatu pacis, qui huciisque inter vos et nos
habituB est, quedam serenitati nostre fiierint intimata, per que pacem debere
firmari, si ea admitteremus, nobis datum fnit propositum, nos hec approba-
vimuä atque . . . talia obtulimua, que nee a patre nostro . . . nee ab aliquo
antecessorum nostrorum alicui antecesBorum vestrorum fiiere oblata.
Zur Einführung der Todesstrafe fiir Ketzerei. 137
Beichslegat für Oberitalieu — einigen Autheil an diesem Edicte ge-
habt haben möge, welches die bisher schon in Deutschland übliche
Praxis auf Italien übertrug. Diese Vermuthung hat gewiss viel An-
sprechendes und sie wird ohne Zweifel durch die von Ficker weiter
in Mitth. I, 430 hervorgehobene Thatsache unterstützt, dass bei dem
einzigen Falle, wo wir von einer Befolgung des Edictes hören, näm-
lich aus Bimini vom März 1226^), Albrecht selbst in Begleitung des
Kaisers anwesend war, s. B.-F. 1597 ff. Aber eine Gewissheit, dass
Albrecht diese Ausführung veranlasste, haben wir nicht und auch sein
Antheil an dem Erlass des Gesetzes ist mir wieder sehr zweifelhaft
geworden. Albrecht scheint nämlich seit dem Sommer 1223 seine
Thätigkeit als Reichsbeamter ganz auf die ihm besonders verliehene
Grafschaft Bomagna eingeschränkt zu haben und wir haben, wie Ficker
selbst anerkennt, kein Zeugnis, dass er sich um die Lombardei weiter
bekümmerte, obwol er allerdings den Legatentitel beibehielt. tWie
kam er nun dazu, sich um ein Edict zu bemühen, das ausdrücklich und
nur gegen die , in partibus Lombardiae * überhand nehmenden Ketzer
gerichtet ist^ und nur »per totam Lombardiam* publicirt werden sollte?
Nirgends haben wir ferner eine Spur, dass der Eeichslegat die Ketzer-
verfolgung als seine besondere Aufgabe angesehen hätte. Wol aber
gaben andere Leute sich darum Mühe: die Bischöfe Wilhelm von
Modena und Albert von Brescia, von denen Honorius IIL 1225 Juli 15
(Epist. pont. Eom. L 197) im Bückblick auf frühere Jahre sagte:
quibus commiseramus sollicitudinem exstirpandi pravitatem hereticam
de proviucia Lombardiae, und zwar wird das wahrscheinlich 1223 ge-
schehen sein, da Wilhelm von Modena, welchen Honorius 1222/23
selbst geweiht hatte (Potth. p. 610) meines Wissens nicht vor dem
Herbste 1222 als Bischof nachweisbar ist (s. meine Livländ. Forsch.
S. 24). Seine Thätigkeit als Ketzer richter ging aber mit 1224 zu
Ende, da der Papst ihn und zwar auf seinen eigenen Wunsch, am
31. Dec. nach Preussen und Livland delegirte (P. 7337), und er wurde
als Ketzerverfolger 1225 Jan. 9 durch den Bischof Bonaventura von
Rimini — P. 7346 nennt ihn irrig Otto — ersetzt (Episi pont. I, 191).
Die Ausgabe jenes kaiserlichen Edicts föllt also in die Zeit, da
Albert von Brescia und Wilhelm von Modena als Ketzerrichter in
*) Honorius III. schreibt 1227 Febr. 27: Der gewesene Podestä von Rimini
habe geklagt, dans einige Bürger ihn tödten wollten, pro eo qnod quasdam eorum
filiaa sorores et consanguineas hereticas manifestas iuxfa debitura sui officii ceperat
et imperatori tradiderat combnrendas. Potth. 7072. Epist. pont. Rom. I, 259.
Das kaun sich, wie Ficker zeigt , nur auf Friedrichs Aufenthalt 1226 in Rimini
beziehen.
138 Kleine Mittheilungen.
derjenigen Provinz thätig waren, auf welche und auf welche allein es
berechnet ist, und man sollte denkein, wenn irgend Jemand, hätten
diese Männer ein Interesse daran haben müssen, sich stärkere Waffen
gegen die Ketzer zu verschaffen, welche z. B. in Brescia ihnen den
gewaltsamsten Widerstand enl^egen setzten (s. Honorius 1225 Jan. 9
Epist. I, 190 und in den andern Breven). Wird so schon unsere Ver-
muthung auf einen jener Beiden geführt, so spitzt sie sich weiter
gerade auf Wilhelm von Modena zu. Denn dieser erwarb in dem-
selben Monate und an demselben Orte, da das kaiserliche Edict aus-
ging, nämlich im März 1224 zu Catania, von dem Kaiser eine Be-
stätigung der Privilegien seiner Kirche (B.-F. 1521), und er war
damals auch noch in einer specielleren Angelegenheit nach B.-F. 1522
mit dem Kaiser «per nuncium suum et litteras* in Verbindung getreten.
Es steht nichts der Annahme im Wege, dass er sich damals wie diese
vPrivilegien so auch jenes Ketzeredict erwirkte, welches gerade von ihm
und seinen Genossen gebraucht zu werden bestimmt war. Die furcht-
baren Drohungen desselben mögen doch einigen Antheil daran ge-
habt haben, dass — allerdings erst nach Wilhelms Abgange — ini
Frühlinge 1225 die Führer des Widerstandes in Brescia sich von der
Beschützung der Ketzer zurückgezogen und ihren Frieden mit der
Kirche machten (Honorius 1225 Juli 15 L c). So ist es denn wol
auch kein Zufall, dass das kaiserliche Edict in das Statutenbuch von
Brescia aufgenommen, wurde, s. Odorici VII, 120. Ficker a. a. 0. 199,
Hat nach meinen Ausführungen Albrecht von Magdeburg mit
dem Erlass des Ketzergesetzes nichts zu thun, obwol es ihm als Reichs-
beamten zur Publication übersandt wurde, so auch nichts mit der auf
Grund desselben im März 1226 zu Bimini stattgehabten Execution.
Er mag sie von seinem deutschen Standpunkte aus gebilligt, vielleicht
sogar dem Kaiser empfohlen haben, aber wir dürfen nicht übersehen,
dass sie in der Stadt gerade desjenigen Bischofs erfolgte, welcher in
Wilhelms Stelle als Ketzerrichter eingetreten und nach B.-F. 1598
damals auch in Rimini anwesend war. Der Bischof Bonaventura wird
eben den Aufenthalt des kaiserlichen Gesetzgebers in seiner Stadt
benutzt haben, um das Gesetz selbst in Wirksamkeit setzen zu lassen,
vielleicht zum ersten Mal, seitdem es das Licht der Welt erblickt hatte.
Obendrein war in Friedrichs Edict verfügt, dass der der Ketzerei
verdächtige „ per civitatis antistitem vel diocesanum * überführt werden
müsse und dann «ad requisitionem antistitis illico capiatur . . . con-
cremandus". Man darf doch wol annehmen, dass gerade in diesem
Falle, unter den Augen des Kaisers, genau nach seinem Edicte ver-
fahren wurde. Winkelmann.
Notizen. 189
Notizen. Auf die sattsam bekannten , Expectorationen " von Ot-
tokar Lorenz im Vorwort des 2. Bandes der neuen Anflage seiner
• GeBchichtsquellen *, seine Sehnsucht -nach »den alten Schweinsleder-
banden* und «dem grossen Papierkorb* haben L. Weiland, «der
hervorragendste Oonner dieses Werkes*, wie Lorenz ihn hier einführt,
in der Histor. Zeitschrift (»Quellenedition und Schriftstellerkritik*,
Bd. 58, 310—835) und W. Wattenbach, dem das Werk seit jeher
gewidmet ist, im Neuen Archiv (»Ottokar Lorenz und Oeorg Waitz,
ein Wort zur Abwehr*, Bd. 13, 1 — 20) in ebenso sachlicher als
v?ürdiger Weise geantwortet. 0. Holder-Egger hat in einer eigenen
Broschüre (»Die Monumenta Germaniae und ihr neuester Kritiker*,
Hannover, Hahn, 1887; 8<>, 35 S.) jene »Ausfalle* zurückgewiesen
und mit Becht betont, dass Lorenz erst jetzt nach dem Tode von
Waitz es für angezeigt hält, die Leitung der Monumenta Germaniae
während dessen Amtszeit in dieser Weise anzugreifen, dass er »sich
gegen einen Mann wie Waitz erst im zweiten Bande seines Buches
diesen Ton anzuschuhen erlaubt, während er im ersten Bande*, der
noch zu Waitz^ Lebzeiten erschien, ȟberall durchaus angemessen und
sachlich über dessen Ansichten referirt* Wattenbach fügt seiner Er-
widerung einen Bericht von G. Waitz an den Bundesrath aus dem
Jahre 1884 über den Stand der Arbeit und die dem grossen National-
werk noch obliegenden Aufgaben bei, der allein genügen würde, die Halt-
losigkeit jener Bemängelungen zu erweisen. Man hat den Auslassungen
von Lorenz zu viel Ehre angethan, Widerspruch bis zum Widersinn, nur
um des Widerspruches wegen, ist ihm gelegentlich Bedürfnis. Am
schärfsten und zutreffendsten charakterisirt Wattenbach diese Eigenart,
wenn er (S. 4) zu einer Stelle bemerkt: »Wären diese Worte nicht
von 0. Lorenz geschrieben, so würde man anzunehmen haben, dass
sie irgend einen Sinn haben müssten, bei ihm trügt aber eine solche
Voraussetzung und es wäre thöricht, sich bei einer Widerlegung auf-
zuhalten*, und wenn er mit den Worten schliesst: »und so können
wir getrost annehmen, dass die ganze Vorrede nur das Erzeugnis
einer vorübergehenden Anwandlung von übler Laune ist. Der Verf.
wird vielleicht selbst darüber lachen, dass man sie hat ernsthaft nehmen
können und wir brauchen nicht länger die Zeit damit zu vertreiben,
Satze auszuführen, deren Richtigkeit niemand im Ernst bezweifelt.*
0. Lorenz selbst äussert am Schluss seines Vorwortes: »Auch heute
noch, wie vor Jahren, sehe ich in dem ,errare humanum est^ nach
den Aussprüchen vieler weiser Männer verschiedenster Zeiten einen
gewissen Beweis des geistigen Wolbefindens, dessen ich mich auch
hier an diesem alten Musensitze (in Jena) neuerdings ganz besonders
140 Notizen.
erfreue.* Sein neuerliches Wolbefinden muss in der That ein aus-
gezeichnetes sein, der „gewisse Beweis* ist vortreflFlich gelungen.
Von W.Arndts Schrifttafeln zur Erlernung der latei-
nischen Palaeographie, deren vorzügliche Eignung für den
palaeographischen Unterricht auch jeder, dem ein umfangreicherer
Apparat zur Verfügung steht, zu schätzen weiss und die ohne einen
solchen Apparat das beste Hilfsmittel für Schulung in der lateinischen
Schriftkunde sind, ist das erste Heft in zweiter Auflage erschienen
(Berlin, Grothe'sche Verlagsbuchhandlung, 1887). Das Werk hat be-
deutend gewonnen. Mehrere Tafeln sind durch neue und lehrreiche
Stücke ersetzt: für die sog. beneventanische Schrift ist ein besseres
Muster aus einer Leipziger Handschrift des 10. Jahrh. mit charakte-
ristischen Initialen gegeben (T. 7^), die Proben der westgothischen
Schrift sind jetzt der Sammlung von Ewald und Loewe entnommen
(T. 8), T. 19 bietet eigenhändige Correcturen Otlohs von St Emmeram,
zwei andere Tafeln enthalten Schriftproben des 12. Jahrh. (T. 21, 23),
darunter aus der Handschrift der Ann. Batispon. mit einem der ältesten
Belege für den Gebrauch der arabischen Ziffern, die letzte Tafel eine
Schrift aus dem Ausgang des 13. Jahrh. mit hübschen Kürzungen.
Auch die erläuternden Vorbemerkungen sind durch genaue Nachweise
bereichert und die schwierigeren ersten Tafeln mit einer grösseren Anzahl
von Auflösungen versehen worden, während das Werk mit Becht seinem
Zweck, ,der Selbstthätigkeit nicht allzu sehr vorzugreifen*, treu bleibt
unter Bedaction des Bectors vom Gampo Santo in Bom, A. de
Waal, erscheint ein neues Organ, das sich die Aufgabe stellt, Studien
über die Denkmäler der christlichen Vorzeit und neue Ausbeute aus
dem vatikanischen Archiv zu bringen. Es führt den Titel: Bömische
Quartalschrift für christliche Alterthumskunde und
Eirchengeschichte.
Die Verlagsbuchhandlung A. Ficard in Paris kündigt eine neue
Monatsschrift für Geschichte und Philologie: Le Moyen-Age an,
welche allen, die sich mit der Vergangenheit beschäftigen, die Mittel
zu bieten verspricht, sich über die Ergebnisse der Forschung und die
Thätigkeit auf wissenschaftlichem Gebiete auf dem Laufenden zu er-
halten ; von den auf irgend einen Punkt Europas bezüglichen Büchern
und Artikeln in Zeitschriften sollen bald nach ihrem Erscheinen In-
haltsübersichten geboten werden. Die Liste der in das Programm
einbezogenen Zeitschriften ist eine ausserordentlich reichhaltige.
Literatur.
ActanatiouisGermanicaeuniversitatis Bononieusis
ex archetypis tabularii Malvezziani jasBu instituti Germanici Saviguyani
ediderunt Ernestus Friedländer etCarolus Malagola. Cum,
quinque tabulis. Berlin, Georg Reimer, 1887. 4<^, XXXIX u. 503 S
Von air den Matrikelpublikationen der letzten Jahrzehnte darf sich
wol keine auch nur entfernt mit der Bedeutung messen, welche vorliegendem
Werke beizulegen ist. Mit einem Male erschliesst sich für eine grost^e Zahl
von Männern, welche im 14., 15. und 16. Jahrhundert als (belehrte, Staats-
männer oder Kirchenfürsten hervorgetreten sind, eine Quelle, die uns den
Born ihres Geisteslebens zeigt. Fast zu einer Sage war der Einfluss der
alten Universität von Bologna auf Deutschland geworden, man fabelte von
ungeheuren Zahlen deutscher Studenten dort, aber dieser Einfluss Hess sich
im Einzelnen doch nur selten an dem Leben hervorragender Männer nach-
weisen. Nun auf einmal liegen uns tausend und abertausend Bezüge vor
Augen, welche fast jede Familie, fast jede Stadt, jede Kirche mit Bologna
und mit dem Studium des römischen und kanonischen Rechtes verbinden.
In unseren deutschen Matrikelbüchem überwiegt die Zahl der gänzlich un-
bedeutenden Männer in hohem Masse, die Bologneser Studenten aus Deutsch-
land waren vielfach gereifte Männer und ein bekannter oder berühmter
Name drängt den anderen. Und wenn jene Mairikelpublikationen dürre
Namenssammlungen geben, die spärlich mit charakteristischen Notizen duioh-
setzt sind, entrollen die Acta der deutschen Nation in Bologna ein reiches
Bild von guten und schlechten Tagen, welche, über die deutsche Nation in
B. hinweggegangen sind. Ein Culturhistoriker wird diese Quelle bald hoch-
schätzen lernen. Ein besseres Zeichen fQr die treue Anhänglichkeit der
deutschen Studenten an ihre Heimat, für den inneren festen Zusammen-
hang derselben kann es nicht geben, als der, dass von 1310 an bis zum
Einzug der Franzosen in Bologna im Jahre 1798, dem die Schliessung der
alten Universität auf dem Fusse folgte, das Archiv . derselben nicht aus
^ deutschen Händen kam, obwol seine Hüter Jahr für Jahr wechselten. Dass
aber nicht die Urkunden der deutschen Nation gleich denen aller anderen
Bologneser Corporationen nach 1800 noch vernichtet wurden, verdanken
wir dem Grafen Josef Maria de'Medici, welcher den Best der Acten auf
dem Trödelmarkt erstand. 1876 hat sie dann wieder dessen Grossenkel
Graf Nerio Malvezzi de' Medici aus der Vergessenheit emporgezogen und
142 Literatur.
, die in freisinnigster Weise Malagols und Friedländer zur Benützong zu-
gftnglicb gemacht
Die Savignystiftong an der Akademie der Wissenschaften za Berlin
fasste den fruchtbringenden Entschlass, eine Veröffentlichung dieser Acta
zu unternehmen, welche nun, unterstfltzt von der preussischen Begierung
vor uns liegt in der Bearbeitung des Geb. Staatsarchivars Dr. Friedländer
zu Berlin und des Directors des Staatsarchivs zu Bologna Oav. Dr. Carlo
Malagola. Zwischen beiden ist die Arbeit so getheilt, dass M. die Abschrift
herstellte und den Abschnitt der Praefatio : » Memorabilia nationis Germanicae
in studio Bononiensi * schrieb, während Collation, Bearbeitung und Register
dos Werk Friedländers sind.
Die beiden ersten Theile der Edition geben uns nur Bruchstücke von
dem, was einst vorhanden war; von den Statuten liegen erst die von 1497
vor; die Privilegien beginnen erst mit dem Karls V. von 1580. Aber aus den
erhaltenen Bechnungsabschlüssen, wie den Inventaren sehen wir wenigstens, wie
viel einst vorhanden war, man könnte aus den Posten für Privilegien fast
die Serie verlorener Urkunden herstellen. Auch der vierte Theil giebt
offenbar nur Bruchstückhaftes, er beruht ganz ausschliesslich auf dem gleich
zu erwähnenden Über annalium und bietet uns 96 Urkunden von 1265
bis 1543, meist Wahlprotokolle oder Inventare, jedoch auch wichtige Ur-
kunden über die Stellung der Deutschen an der Universität, aus denen in
je dem fünften Jahre der Bector der studentes ultramontani zu wählen
war, und welche (nobiles de Alamania) dem Bector keinen Eid zu leisten
brauchten, also Vorrechte genossen, welche die deutsche Nation über alle
anderen auszeichneten.
Ganz vollständig von 1289 bis 1562 ist uns aber das Wichtigste er-
halten : die Annales. Mit der Bezeichnung Annales wird man sich freilich
nicht recht einverstanden erklären können. Warum griff man nicht auf
den richtigen alten Titel » Über rationum * zurück, wie der Codex im Jahre
1310, als er angelegt wurde, hiess? Denn der zu Grunde liegende
Codex ist, wenn man von den eingetragenen Urkunden absieht, ein Beoh-
nungsbuoh mit Einnahme, Ausgabe und jährlicher Bilanz. Weil die Ein-
nahme aus den beliebigen Beiträgen der neu Ankommenden bestand, hat
das Einnahmeregister einige Aehnlichkeit mit einer Matrikel, wie der Codex
auch bezeichnet ist, aber eine Matrikel ist er so wenig, wie Annalen, denn
die jährlichen Rechnungsrelationen führen eigentlich nichts an, was nicht
mit der Rechnung in Berührung steht Es war der jährliche Wechsel der
zwei procuratores der deutschen Nation, welchen die Cassenführung oblag,
die dem Bechnungsbuch die annalistische Form gab.
Die Organisation der deutschen Nation gleicht überraschend denen
italienischer Bruderschaften und Zünfte. Auch bei ihr war eine Kirche
(s. Fridiani ausserhalb der Stadt) der Mittelpunkt, zu deren Unterhaltungs-
kosten die Nation beisteuerte; bestimmte Festtage feierte man in regel-
mässiger Weise. Die Vermögensverwaltung der Nation war das »offitinni
beate virginis Marie per nationem Theutonicorum institum^ (1320 S. 78.
21), kurzum das religiöse Element tritt stark hervor. Die eigentlichsten
Ziele der Vereinigung waren aber die Vertretung des Interesses der Deut-
schen im grossen Verband der Studenten, schiedsrichterliche Erledigung
innerer Streitigkeiten, Unterstützung in Noth und alle jene Zwecke, welche
Literatur. 143
freiere mittelalterliche Studentencrganisationen sich setzten. Aber man darf
dabei niemals vergessen, dass unter den Bologneser Deutschen die älteren
gereifteren Mttnner oft sehr zahlreich waren.
Vor allem aus dem Ausgabenregister er&hren wir die Geschicke der
Nation, da sind die Kosten der Mahlzeiten und Gelage ebenso sorgMtig
verzeichnet, wie die der Streitigkeiten mit anderen Nationen, die öfters
recht blutiger Art waren. Bei einem Streit mit den Lombarden 1517
erkaufte die Nation gar >pro oomodo nationis: una bombarda*, hielt sich
zwei Landsknechte usw. Die Bechnungen der kirchlichen Feste und Feier-
lichkeiten sind sorgfältigst geführt und da muthet es einen eigenthümlich '
an, wenn uns da ein Posten begegnet: »Item pro reparacione cereorum,
qui ooncessi fuerunt ad obsequias cuiusdam famuli Teutonici et ibi fi*acti,
VI solides*, welcher einen alten Studentenbrauch, das Zerbrechen der
(Wachs-) Fackeln am Grabe eines Verstorbenen zum Jahre 1817 erzählt
(74, 8). Es ist das doch offenbar die Vorstufe unserer studentischen Fackel-
züge. Schon 1805 liess die Nation eine kostbare Tafel von einem Maler
anfertigen, dessen Name leider nicht genannt ist (57 u. 58). Aber die
Fülle dessen, was sich aus den Ausgabenposten gewinnen lässt, können
wir hier so wenig erschöpfen, wie Malagola in seiner Prae&tio. 'Das müsste
einer besonderen Geschichte der deutschen Nation in Bologna vorbehalten
sein. Was ferner das Werk Neues für die Geschichte der Organisation
der Universität beibringt, der sich ja in jüngster Zeit so lebhaft das In-
teresse zuwendet, will ich gleichfalls nicht erörtern, es soll nur das hier
hervorgehoben werden, was für die deutsche Geschichte uns hier geboten ist.
Für uns sind das Wichtigste der ganzen Publikation die Namensver-
zeicbnisse der Studirenden, welche sich aus den Einnahmeposten ergeben.
Für 322 Jahre von 1289 — 1727 sind Verzeichnisse erhalten, welche ins-
gesammt 6594 Studenten aufführen, alles in allem berechnet Malagola die
Zahl der deutschen Studenten seit 1289 auf 10,300. Die Prae&tio hebt
aber nun leider nur die aus hohen Häusern entsprossenen Studenten (da-
runter Friedrich von Oesterreich 1832) und die Humanisten hervor, Fried-
ISnder macht nur auf diejenigen aufmerksam, welche den bischöflichen
Thron bestiegen. Aber neben ihnen hätten vor allem diejenigen heraus-
gehoben werden sollen, in denen der Geist der Universität Bologna sich
am Thätigsten erwies: die Geschichtschreiber, Publizisten, Diplomaten usw.
Die Unzahl von Namen wird für die Pro vinzi algeschichte, wie für die Ge-
schichte der Reception des römischen Rechtes erst nutzbar werden, wenn
wir nachweisen, was im Einzelfalle aus dem jungen Studenten späterhin
wurde. Es ist gewiss eine Riesenarbeit, einen solchen fortlaufenden Com-
mentar zu machen ; Friedländer hat ihn begonnen, ihn aber fär einen Er-
günzungsband zurückgestellt Mir will scheinen, dass diese Arbeit, welche
die genaueste Kenntnis der Prövinzialgeschichte voraussetzt, zu viel ist für
eines Mannes Schulter. Jedenfalls wird man sie nicht so bald erhalten.
Ich darf daher wol die Früchte einer raschen Leetüre hier vorbringen,
erst sie zeigen, was wir durch die Publikation gewonnen haben — und
doch habe ich mein Augenmerk nur auf ein paar mich zunächst interes-
sirende Fragen, auf ein enges Gebiet gerichtet.
Nicht allein für das Leben gerade der namhaftesten Geschichtschreiber
des vierzehnten Jahrhunderts gewinnen wir aus diesem Werke Anhalts-
144 Literatur.
punkte, sondern selbst für die Quellenkritik ein Beweismittel von grosser
Tragweite. Der Streit, ob Grraf Albreoht von Hohenberg oder Matthias
vonNeuenburg der Verfasser jener wichtigen oberrheinischen und Beichs-
Chronik war, ist noch immer trotz der glänzenden Untersuchungen beider-
seits nicht zu Ende gefahrt. Für seine Entscheidung erhalten wir nun auf
einmal eine erwünschte Handhabe. In den Annalen erscheint im Jahre
1315 unter den Quittungen der neuangekommenen Scholaren: »Item do-
minus Mathias de Nuwenburg Constantiensis dyooesis IIII solidos* (S. 69,
10); im folgenden Jahre findet sich dann wieder unter den Einnahmen;
»Item dominus Mathias de Nuwenburg Constanciensis dyocesis ad purgan-
dam conscienciam Uli solides« (S. 70, 31). Es steht also fest, dass Matthias
1315 nach Bologna kam und dort noch 1316 war. Nun berichtet die
ihm zugeschriebene Chronik, dass beim Empfiang der Katharina von Oester-
reich zu Bologna im September 1316 zwei edlere Ritter aus Bologna das
Pferd der Herzogin am Zügel an der Hand durch die Stadt führten und
dass Graf Eberhard von Kyburg, studens Bononie, ihr folgte. Die Kleider
seien mit den Wappen des Reiches, Oesterreichs und Steiermarks geschmückt
gewesen. Eine solche Schilderung kann doch nur von einem Augenzeugen
herrühren und das war Matthias von Neuenburg. Eben das gleiche be-
weist der Bericht über das Schuldenmachen Graf Eberhards als Student zu
Bologna, den die Annalen unter den Ankömmlingen des Jahres 1316 auf-
führen (S. 70, 32). Nun stehen aber gerade diese beiden Capitel nur in
der Berner Handschrift, so dass zunächst nur die Autorschaft dieser Zu-
sätze für M. V. N. erwiesen ist. Aber auch am Kern der Arbeit gebührt
ihm nach meiner Ansicht ein Antheil, wie ich das an anderer Stelle an-
gedeutet habe (Beiträge zum Leben des Heinrich Truchsess von Diessen-
hofen und Albrecht Graf von Hohenberg, Ztschft. f. Gesch. d. Oberrheins,
N. F. 1, 46 flf.). Ich habe damals auch darauf hingewiesen, dass die drei
letzten bedeutenderen Reichschronisten alter Art, welche nicht in locale
Interessen versunken, sondern weiteren Blickes von der ganzen Höhe der
Bildung jener Zeit aus auch noch im 1 4. Jahrhundert die Politik des Reiches
und der Päpste zur Darstellung zu bringen versuchten, ihre Bildung auf
fremden Universitäten erworben hatten, als magister oder Doctoren des
Kirchenrechts in die Heimat zurückkehrten, um mehr oder weniger ein-
flussreiche Stellungen an den Bischofsitzen zu bekleiden. Ich meinte da-
mals vor allem damit Albrecht von Hohenberg, Heinrich von Diessenhoien
und Heinrich den Tauben von Seibach. Albrecht von Hohenberg war in
Paris gebildet, »et legebat jura ad tempus multis audientibus *, die beiden
andern werden wir gleich als Bologneser Studenten nachweisen; aber unter
ihrer Zahl finden wir noch drei weitere Geschichtschreiber und Publicist^n
des 14. Jahrhunderts. Sehen wir von der bürgerlichen und klösterlichen
Geschichtschreibung ab, so erscheint die übrige deutsche Geschichtschreibung
des 14. Jahrh. in hohem Masse beeinflusst von der auf fremden Universi-
täten gewonnenen juristischen Bildung.
Dass Heinrich von Diessenhofen rector scolarium ultramon-
tanorum studii Bononiensis war, habe ich aus einer päpstl. Bulle a. a. O.
erwiesen, irrte mich freilich in Folge einer irrigen Interpretation der Ur-
kunde im Jahre (1845); später hat H. Simonsfeld diese Entdeckung noch
einmal aus der Schrift von Malagola, Retiori usw. gemacht. Aus den An-
Literatur. 145
naien erhalten wir nun aber noch genauere Daten. Unter den Ankömm-
lingen des Jahres 1816 erscheint er mit einer reichen Spende zuerst
(S. 71, 35), 1319 wurde er zu einem der beiden Prokuratoren der deut-
schen Nation gewählt (S. 77, 15); im Jahre 1324 war er dann rector
nniversitatis und damals wählte ihn die eine der vier provinciae, welche
die deutsche Nation ausmachten: Schwaben, Bayern, Bhein und Sachsen,
die provincia Suevia zu ihrem Vertreter in einer Commission, welche den
Ueberschuss des Nationsvermögens nutzbar anlegen sollte. Aber neben
Matthias ▼. Neuenburg und Heinrich y. Diessenhofen langte unter den 76
Ankömmlingen der deutschen Nation im Jahre 1316 auch noch der grösste
deutsche Publidst seinerzeit in Bologna an: Lupoid von Bebenburg
(Lupoldus de Bebenburg, canonicus Herbipolensis , S. 71, 17). Während
der Unterbrechung des Studiums zu Bologna und dessen Verlegung nach
Imola 1321 f. war Lupoid Unterhändler der Nation mit den Bectoren zu
Imola und später unter denen, welchen die Nation bei ihrem Auszug Siegel,
Urkunden und Schmuck anvertraute (S. 80, 4 u. 11).
Eswar also eine würdige Versammlung, als an Christihimmelfahrt 1316
die deutsche Nation den Bischof und Podestä zu ihreüi Mahle geladen
hatten, sassen doch unter den Scholaren Diessenhofen, Lupoid von Beben-
burg, Matthias von Neuenburg, Ortolf von Weisseneck, später Erzbischof
▼on Salzburg, und Diethelm von Steinegg, bald Generalvikar von Gonstanz.
Auch ein anderer Publicist, Conrad von Gelnhausen, später
Propst zu Worms, erster Kanzler der Universität Heidelberg, auch Docent
des Eirchenrechts daselbst, war aus der Bologneser Schule hervorgegangen,
wir begegnen ihm dort im Jahre 1369/70 als Prokurator an der Spitze
der Nation: »magister Conradus de Geilnhusen canonicus ecolesie s. Marie
ad Gradus ll^kguntinenses* (IS 2, 18 u. öfters). Auch Engelbert von Ad-
mont war nicht allein in Padna, sondern auch in Bologna gebildet. Er
folgte aber dem Generalstudium der Theologie bei den Dominikanern, das
der Universität nicht einverleibt war. Heinrich von Langenstein, genannt
de Hassia, findet sich nicht. Ich brauche ja nicht zu bemerken, dass auch
zur Zeit der höchsten Blüthe Bolognas Paris von Deutschen vor wie nach
sehr häufig aufgesucht wurde. Fänden sich nur in Paris gleich ergiebige
Qaellen für uns Deutsche, wie in Bologna I
Auch Michael de Leone von Würzburg erscheint unter den super-
venientes des Jahres 1324 (85, 19). Im gleichen Jahre traf auch ein
dominus Heinricus de Astavia, in welcher Form der Name Eichstätt in den
Begistem öfters erscheint, in Bologna ein (85, 43), den ich mit dem Ver-
&S8er des zweiten Theiles der sog. Chronik des Heinrich von Bebdorf, mag.
Heinrich dem Tauben von Seibach, zu identificiren geneigt bin.
Schon in meiner Dissertation habe ich die Vermuthung ausgesprochen, dass
H. die Universität Bologna besucht habe, da er kanonistisch gebildet war,
den magister-Titel führte, die Blüthe und den Tod des Bologneser Juristen
Job. Andrea (1347/48) anführt und an einer anderen Stelle (Böhmer p. 560)
vom Studium Bononiense spricht. Die beiden letzten Stellen zwingen nun
nicht zur Annahme, dass H. gerade damals als Student in Bologna war;
er kann recht wol früher dort gewesen sein und in den Jahren 1346 — 50
wird überhaupt in den Annalen kein aus Süddeutschland stammender Hein-
MittheOuiiffen IX. 10
146 literatur.
rieh genannt Es liegt somit nuhe, auf den Heinricos de Astavia von 1324
zurückzugreifen; die Annalen führen ja sehr oft den Familiennamen nicht
an, aber der Geschichtschreiber selbst nennt sich ja auch fast immer nur
mit dem Vornamen, es darf uns daher nicht wandern, wenn er auch in
Bologna so genannt wurde.
Neben einer Eeihe hervorragender Geschichtschreiber und Publicisten
waren aber auch die eigentlichen Diplomaten des 14. Jahrh. zu einem
beträchtlichen Theile Schüler der Bologneser Juristen. Die yöllig ge-
scheiterte Gesandtschaft Ludwig des Bayern an Papst Johann XXU. im
Jahre 1331 war vom Kaiser Arnold dem Minnenbeck und dem Magister
Ulrich Hofmann von Augsburg anvertraut; den letzteren finde ich nicht
in den Registern, wol aber » Arnold us dictus Minnenpech % der 1309 in
Bologna eintrifft (59, 41) und sich 1310 auch an den Kosten eines Streites
der deutschen Nation mit den Ungarn, Burgundern, Polen, Böhmen und
Gascognern betheiligt (61, 37). Aber auch Ulrich wird in der Chronik
des Matthias von Neuenbuig ausdrücklich als decretista bezeichnet (ed.
Studer S. 81). Von K. Ludwigs Gesandten des Jahres 1335 an Benedict XII.
erscheint Graf Ludwig von Oettingen in Bologna 1318 (75, 22) und gleich-
zeitig mit ihm unmittelbar im Register auf ihn folgend: »dominus Eber-
hardus de Tummenowe*; Marquard von Randeck endlich findet sich seit
1317 wiederholt (73, 43), 1322 war er Schaffner der deutschen Nation
(80, 17).
Leider umfasste nun — und das ist vor allem für die Geschichte der
Reception des römischen Rechtes sehr nachtheilig — die deutsche Nation
so wol die Legisten, als Kanonisten, erst nach 1600 kamen noch die Artisten
hinzu, in den Annalen ist aber nicht angegeben, welchem Studium die
einzelnen oblagen. Wenn auch vielleicht die Mehrzahl der Studenten, ins-
besondere die sehr zahlreich vertretene Geiatlichkeit, dem kanonistischen
Studium zuzuweisen ist, ein Theil derselben widmete sich aber gewiss dem
Studium des römischen Rechts. Das beweist sich schon allein durch die
vielen Beziehungen der Nation zu Job. Andrea. Im Einzelfalle bleiben
wir gewiss fast immer im Zweifel, ob wir in dem Scholaren einen Kano-
nisten oder Legisten sehen sollen. Aber selbst dem reinen Kanonisten
drängte sich in Bologna die Bedeutung des römischen Rechtes auf und wir
dürfen alle, welche in Bologna studirt haben, als die Pionniere des römi-
schen Rechts betrachten. Wir sahen, wie die juristische Durchbildung zum
Geschichtschreiber, zum Diplomaten des 14. Jahrh. zu gehören schien. Aber
man verfolge nur die Bologneser Studenten geistlichen Standes, man wird
staunend auf fast allen Bischofssitzen als Officiale, als General vikare sie
wiederfinden, besonders um die Mitte des 14. Jahrh. Ein oder mehrere
Bologneser Deutsche haben in den Annalen am Rande in späterer Zeit zu
denjenigen, welche nach ihrer Kenntnis auf den Bischofsstuhl gelangten,
Mitren, Bischofsstäbe usw. gemalt. Aber sie haben mehr als einmal geirrt.
Friedländer hat selbst auf einige Versehen aufmerksam gemacht, aber ihm
sind denn doch noch Fehler entgangen; so erklärt er nach dem Vorgänge
der Annalen die zum Theil schon vorher verstorbenen Eichstädter Bischöfe:
Conrad v. Pfefieuhausen (1297 — gestorben 1305) mit einem 1314 nach
Bologna kommenden Hildebrandus de Befienhusen, can. eccl. Eyst. (67, 8),
— Reimboto v. Milenhart (1279 — t 1297) mit einem 1314 ankommenden
Literatur. 147
Canonikus gleichen Namens (66, 28), Marquard y. Hageln (1322 — 24)
mit einem Bertoldus de Hagel 1315 (69, 5) fär identisch.
Noch mehr würde sich aber der täuschen, welcher glaubte, nur die von
Friedländer hervorgehobenen Personen seien auf den bischöflichen Stuhl
gelangt Ich verfolge als Beispiele unerkannter Bischöfe nur die Beihe
der Constanzer Bischöfe von 1333 an. Nikolaus L vonEenzingen (bez. Frauen-
feld) erscheint 1305 als Prokurator der Nation: Nicolaus rector eclesie in
Windische dictus de Vrowenvelt (56, 22), (58, 37), sein Nachfolger Ulrich
Pfefferhart 1314 als angekommen (67, 1), 1315 als Prokurator (68, 20).
Sein Nachfolger Johann Windlok war zwar nicht in Bologna, aber doch
auch magister. Zu der zwiespältigen Wahl von 1356 bemerkt Heinrich
v. Diessenhofen, dass die Juristen des Domoapitels für Graf Albrecht von
Hohenberg gestimmt hätten, aber auch der Gegencandidat Ulrich v. Fri-
dingen war in Bologna gebildet (85, 39 zu 1324). 1357 transferierte
dann der Papst Lupoid von Bebenbarg nach Constanz. Es mag der Bei-
spiele genug sein, um zu beweisen, dass Bologna im 14. Jahrh. die hohe
Schule der hohen Geistlichkeit war. Es war in der That ein stolzes Statut,
welches die Bologneser Studenten am Ende des 15. Jahrh. erliessen, dass
wer von ihnen Bischof würde, der deutschen Nation den Glück wunschbrief
mit einem Geschenk beantworten müsse (S. 9, 40 ff.), aber es will mir
scheinen, dass dieses Statut im 14. Jahrh. mehr Männer würde betroffen
haben, wie um 1500, wenn auch noch ein Julius Pflngk (B. v. Naum-
burg), ein Cardinal Christoph v. Madruz (B. v. Trient) u. a. mächtige
Kirchenfürsten aus der Bologneser Nation hervorgiengen.
Aber auch unter der Eeihe der eigentlichen Yerwaltungsbeamten der
Bisthümer, der Officiale, Generalvikare usw. usw. waren die juristisch ge-
bildeten überaus zahlreich. Vor mir liegt ein Verzeichnis iler Constanzer
General vikare des 14. Jahrh. und auch von ihnen lässt sich fast die Hälfte
früher oder später in Bologna nachweisen. Die Zahl der Domherren usw.,
welche sich in Bologna aufhielten, ist vollends enorm. Unter ihnen mögen
freilich manche gewesen sein, welche in Bologna nur Unterhaltung suchten
und von dem päpstl. Privileg Nutzen zogen, das gestattete, am Bologneser
Studium die Früchte der kirchlichen Pfründen in der Feme zu geniessen.
Aber auch die Kreise bürgerlicher Geschlechter trieb es nach Bologna.
1309 kommen 6 Strassburger dorthin, 1310: 1, 1311: 1, 1312: 1,
1315: 4, 1316: 5 usw. Wenn nun auch die meisten von ihnen später
geistliche Würden sich erwarben, so ist doch klar, dass der Einfluss der
von ihnen in Bologna erworbenen Anschauungen auch in städtischen Kreisen
sich geltend machen musste. So ist es erklärlich, dass unter den städti-
schen Schreibern, Advocaten und Prokuratoren sich schon um 1300 ma-
gistri finden (vgl. Strassb. ÜB. III Amtslisten). Zur Zeit der Kämpfe
Ludwigs des Bayern mit den Päpsten fand es dann die Stadt Speyer für
noth wendig, sich für die Führung der vor das kirchliche Forum gehörigen
Sachen zaerst einen magister als Syndikus, dann gar einen Professor utrins-
que juris zu engagieren.
Auf diese Blüthezeit in der ersten Hälfte des 14. Jahrh. sinkt nach
der Pest von 1348 die Zahl der Deutschen, um sich aber zur Benaissanoe-
zeit wieder aufs Neue zu heben, da erscheinen Nicolaus v. Cues, Conrad
10"
148 Literatur.
Celtes, Crotus Eubianus, Ulrich v. Hütten, Herman v. Nuenalir, Rudolf
Agricola, Nicolaus Copernicus und so viele andere.
Die Edition der Annalen macht einen durchaus sauberen Eindruck.
Die wesentlichste Grundlage ist der Liber rationum, der 1310 angelegt
wurde und bis 1562 in Benutzung blieb; aus einer aus den Annalen her-
gestellten Matrikel vom Jahre 1560 sind wichtigere Variauten mitgetheilt
Ein grosses Register schliesst das Werk ab. Die Bearbeitung desselben ist
gewiss eine ausserordentliche Leistung und billigen Ansprüchen genügt es
selbst in den Ortserklftrungen. Freilich sind Fehler und Lücken nicht aus-
geblieben : aber was will das heissen gegenüber der grossen Masse richtiger
Deutungen. Zur Benützung für den beabsichtigten Ergänzungsband notire
ich einige Versehen: Haidingen, in B. besser Haindingen ist Hondingen
Bad. ehem. Seekreis. Wanerstelte 1290 ist offenbar Wasserstelze. Lutfer-
dingen nicht Lüchtringen in Westf., sondern Leipferdingen bad. Seekreis.
Bietirtain ist Biederthal Ober-Elsass. Wethmar Gerhardus de (45, 88) ist
Wethmar bei Lünen, Westfalen. Flolechingen ist nicht Flueglingen Mittel-
franken, sondern Flörcbingen, Lothringen. Albertus de Castello (56, 31) ist
offenbar Casteln bei Oonstanz. Tengen ist falsch als Thiengen gedeutet.
Viele Geschlechternamen sind gar nicht erklärt; das zu fordern wäre ja
unbillig; aber die Notizen gewinnen erst reci:t an Wert, wenn wir wissen,
dass die Schur&ag aus Colmar, die Schaler aus Basel stammen usw.
Die Acten der Universität selbst sind für diese Publikation der Nations-
acten nicht herangezogen, sie bieten auch bis zum Jahre 1377 nichts für
die Geschichte der deutschen Nation.
Wir werden aber auch diese durch die von der Wiener Akademie be-
absichtigte Publikation zur Geschichte deutscher Bechtshörer in Italien durch
Herrn Professor Luschin v. Ebengreuth erhalten, der über diese Hand-
schriften des UniversitätskOrpers jüngst in den Sitzungsberichten d. Wiener
Akad. Bd. 113 Bericht gegeben hat.
Die Bearbeitung eines Commentars zu den einzelnen Namen der Acten
der deutschen Nation sollte das Werk einer Beihe von Provinzialhistorikem
sein. Aber auch solange der Commentar noch nicht hergestellt ist, wird
jeder, mag er nun der Beichsgeschichte oder der Provinzialgesohichte sein
Augenmerk zuwenden, mit Nutzen und reichem Ergebnis das vorliegende
Werk aufschlagen und seinen Dank den Hütern dieser Schätze, den Heraus-
gebern und denen, welche die Publikation ermöglichten, nicht vorenthalten.
Karlsruhe. Aloys Schulte.
Dr. Gustav v. Buchwald, Deutsches Gesellschafts-
leben im endenden Mittelalter. IL Band: Zur deutschen Wirt-
schaftsgeschichte. Fünfeehn Vorträge. Kiel, E. Homann, 1887. 302 S.
Der zweite Band dieses Werkchens beschäftigt sich mit dem wirt-
schaftlichen Leben Deutschlands am Ende des Mittelalters. Er gibt zu-
nächst an der Hand des schwäbischen Edelmanns Georg von Ehingen ein
Bild des Fürstendienstes und schildert dann dessen Beisen und Abenteuer
in fremden Ljinden. Dann bespricht er die Verwaltung eines fürstlichen
Hofes, das Verhältnis zwischen Stadt und Land, den Lohn ländlicher und
Literatur. 149
st&diiscber Arbeiter, die Gewaltthätigkeiten eines Ritters in einer von der
»aittigenden Macht* des Handels nicht berührten (xegend, die Fischerei und
den Fischhandel, sowie dessen Einfloss anf die CaltareHtwicklong, endlich
das Eaafmannsleben , wobei Yorzngsweise Burkhard Zinks Selbstbiographie
und Lnkas Berns Tagebuch aus den Jahren 1494 bis 1541 benützt sind.
Diese fün^ehn YortrSge sind Plaudereien, die sich angenehm lesen lassen,
manches Neue bieten, süddeutsche Verhältnisse im Ganzen aber nur in
geringem Masse berücksichtigen.
Graz. F. M. Mayer.
Briefe von Andreas Masius und seinen Freunden
1538 bis 1573, kerausgegeben von Dr. MaxLossen. Leipzig, Alphons
Dörr, 1886. 537 S.
Mit der vorli^enden Publikation hat die Gesellschaft für Bheinische
Geschichtskunde einen guten Grifi gethan und eine werthyoUe Quelle nidht
blos für die Localgeschichte, sondern auch für die politische und nament-
lich für die Geistesgeschichte des 16. Jahrb. eröfinet'. Allerdings war eine
Anzahl dieser Briefe schon gedruckt, der weitaus grössere Theil der 352
Stücke enthaltenden Sammlung aber wurde durch Lossens Sorgfalt zu-
sammengebracht, der aus dem Codex Monacensis n^ 23736 allein 207 Briefe
entnahm, ausserdem das Münchener Beichsarchiv , die Staatsarchive zu
Düsseldorf, Münster und Stuttgart, das Archiv des Fürsten Thum und
Taxis zu Begensburg und die Hamburger Stadtbibliothek mit Erfolg durch-
forschte. Leider sind nicht alle Briefe vollständig gegeben, yiel£Ach sollen
sie Begesten und Verweisungen auf Werke, in denen sie abgedruckt sind,
ersetzen, ein Vorgang der durch Bücksicht auf den gegebenen Baum aller-
dings geboten war, den ich aber principiell niemals billigen möchte. Sonst
iSsst sich über die Ausgabe nur das Beste sagen; mit den Grundsätzen
der Textbehandlung wird jeder Historiker einverstanden sein, die erläuternden
historischen, geographischen, biographischen Noten, sowie die Literatur-
angaben sind instructiv und dankenswert, sorgsam ist das B^^ister angelegt,
ein Verzeichnis der Fundstätten der Briefe, sowie der abgekürzt citirten
Bücher mag noch genannt sein. Vor dem Abdruck der Briefe ist ein Ueber-
blick über das Leben des Masius gegeben, der in der >Allg. Deutschen
Biogr. * zuerst erschien. Sei daraus nur das Allgemeinste erwähnt A. Masius
war am 30. November 1514 zu Lennik bei Brüssel geboren, wurde Ma-
gister zu Löwen und gewann schon bald einen hervorragenden Buf als
Linguist, der ihn aber nicht auf die Katheder führte, da er 1537 Secretär
des kai». Bathes Johann v. Weze, des Bischof von Constanz geworden, mit
dem er viele Beisen unternahm. Besonders der Aufenthalt in Bom ward
für ihn wichtig, hier wird er u. A. mit dem späteren Papste Marcellus II.,
mit Cardinal Morone, vielen anderen Cardinälen und Gelehrten, auch mit
Wihelm Postel, dem gelehrten Orientalisten bekannt, der sein Lehrer im
Arabischen wurde. 1548, nach dem Tode des Bischofs, widmete sich M.
ganz seinen biblischen Studien, war freilich auch öfter in mannigfachen
diplomatischen Missionen, z. B. nach Bom bezüglich der Gründung der
Universität Duisburg thätig. Doch vornehmlich wirkte er als Uebersetzer
150 Literatur.
aus dem Syrischen und als Mitarbeiter an der Polyglottenbibel. Sein be-
deutendstes, jetzt noch geschätztes Werk ist die Ausgabe des Buches Josua,
nebst lateinischen üebersetzungen, ausführlichem Commentar und vortreff-
licher, die Septuaginta und andere Bibelübersetzungen behandelnder Ein-
leitung. Wegen Aeusaerungen über die Fehler der Vulgata wurde das
Werk auf den Index gesetzt. Wie er selbst über den Index urtheilt, geht
aus einem Briefe an Cassander hervor (1565), in dem er schreibt, nur die
Jesuiten hätten diesen einzuigen und gehässigen Index zusammengeflickt usw.
Am 7. April 1573 ist M. gestorben. — Das Material der werthvollen
Publikation ist überreich, fast alle regierenden Häuser jener Epoche werden
erwähnt, es fehlt nicht an Nachrichten über die bedeutenden Männer der
Zeit, an politischen Angaben ist ebenfalls kein Mangel (vgl. z. B. S. 129
über die Succession Marias von England); die Daten über die Jülich'sche
liocul geschieh te fliessen reichlich. Selbstverständlich sind alle Berichte über
die Forschungen in Rom von Interesse; so erzählt M. u. A. (23. Juli 155H
S. 276) vom Papste Paul IV. folgendes Beaclitenswerthe : Der jetziger
Pabst ... ist dermassen im Herzen gegen K. M^ verhitz, dass ... er sich
unterstehen werde, nit allein das Hauss Osterreich zu entsetzen, sunder
auch die Wahel des Kaisertumbs von der deutschen nation ze pringen.
Sagte mir auch under anderen, als ich lestlich der Communion halber mit
im redette, die Deutschen machten sich des imperii, so von den Griechen
auf si komen, onwirdig und Got werde si halt straffen etc. Der ganze Brief
ist erfüllt von Anklagen wider den gewaltthätigen und jähzornigen Papst
Auch über den Pfründenschacher in Rom (z. B. S. 295 ff.) werden wir
unterrichtet; nicht unerwähnt mag es bleiben, dass 1547 Melanchthons
Schriften in Rom nicht aufzutreiben waren. Ueber seine Studien unter-
richtet M. an allen Orten seine Leser (vgl. z. B. S. 174), daneben hat er
allerdings seltsame Aufträge zu besorgen, etwa italienische Seife für das
Jülich'sche Frauenzimmer einzukaufen u. dgl. Schade, dass ein ausfuhr-
liches Register seines Voranschlages der Ausgaben (S. 74) nicht gegeben
wird, dergleichen ist ja für die Preisgeschichte stets erwünscht. Wol kann
es hier nicht versucht werden, alle die Beziehungen zu gelehrten Männern
oder die ürtheile über dieselben darzulegen, eine solche Zusammenstellung
würde ein eigenes Buch zur Folge haben. Mag nur Einiges angedeutet
werden. S. 89 und 115 findet man briefliche Mittheilungen an den Grä-
cisten Arlenius, S. 260, 429, 443 von dem bekannten Gesandten König
Ferdinand L, Ogier de Boupbecq, sehr stark ist der Orientalist Wilhelm
Postel vertreten, für dessen bessere Würdigung auch das hier gegebene
Material Beiträge bietet, dazu kommen zahlreiche Erwähnungen anderer
Gelehrten, die im Einzelnen aufeuzählen zu weit führen würde, ihre Namen
finden sich ja im Register; zu bedauern ist dabei nur, dass es an einem
chronologischen Verzeichnisse der Briefe fehlt. Nur das sei noch erwähnt,
dass M. durch Vlatten, Horst und Gogreve dem Erasmischen Kreise nahe-
stand, wie er denn auch wol noch in Löwen ein Epitaph auf Erasmus ge-
schrieben (cf. Opera Erasmi Leydener Ausgabe I). Nebenbei mag bemerkt
sein, dass in der Correspondenz der Ausdruck » magistri nostri Lovanienses *
noch um 1551 vorkommt Beinahe selbstverständlich ist die häufige Er-
wähnung älterer Classiker; dass M. auch eifrigst griechische Studien ge-
trieben, zeigt eine Anzahl von SteMen in den Brielen. Besass M. ja ein
Literatur. 151
80 ungewöhnliches Sprachtalent, dass er in sechs Monaten Griechisch ge-
lernt und in weiteren sechs Monaten den Aristoteles zum Erstannen der
Fachmanner übersetzte (S. 8). Aber auch später beschäftigten ihn die
Griechen, wie er u. A. Pindarstudien getrieben und gerne griechische Citate
in seinen Briefen gebraucht (vgl. z. B. 170 ff.). Auch über Inquisition,
Jesuiten und römisches Leben gibt es manche instructive Notiz ; kurz, jeder,
der jene Epoche zum Gegenstande seiner Studien gemacht, wird es dem
Vereine und Dr. Lossen Dank wissen, dass sie diese Publikation veran-
stalteten. Die Ausstattung durch den Verleger ist schön und stattlich, doch
sind die Druckfehler mit den Berichtigungen (S. 515 f.) nicht erschöpft.
Klosterneuburg. Adalbert Horawitz.
Urkunden und Acten zur Geschichte des Kurfürsten
Friedrich Wilhelm von Brandenburg. XI. Band. Heraus-
3en von Ferdinand Hirsch. Berlin 1887, X, 789 S.
Von den bislang erschienenen 11 Bftnden dieser grossen, von dem
Thronerben des deutschen Beiches ins Leben gerufenen Publikation, deren
erster Theil vor nahezu einem Vierteljahrhundert erschienen ist, enthalten
die Bände i und 8 die urkundliche Darlegung der Beziehungen Branden-
burgs zu den Niederlanden und Frankreich — letztere freilich torsohaft — ;
2 weitere Bände — 5 und 10 — sind der Darlegung der ständischen
Verhältnisse in Gleve und der Mark gewidmet, während die übrigen sieben
Bände politische Verhandlungen, die Stellung Brandenburgs zu den ver-
schiedenen europäischen Staaten während der ersten 25 Jahre der bedeu-
tungsvollen Begierung Friedrich Wilhelms darlegen. Die ersten 5 Bände
dieser letzteren Abtheilung — die Bände 1, 4 — 8 der ganzen Sammlung — ,
welche die Jahre 1640 — 1660 umfassen, rühren von der Meisterhand Erd-
mannsdörffers her. Für die Herausgabe der in den preussischen Archiven
vorhandenen Acten für die Jahre 1660 — 1672 war der Greifswalder Pro-
fessor Theodor Hirsch gewonnen worden, dessen frühzeitiger Hintritt je-
doch — er hatte erst einen Band, den 9. der Sammlung, veröffentlicht —
die mit der Herausgabe des Werkes beauftragte Coramission nöthigte, nach
einem anderen Bearbeiter zu suchen, der sich denn auch in dem Sohne
des Verstorbenen fand. Das nächste Resultat der auf Vollendung des von
seinem Vater begonnenen Werkes gerichteten Bemühungen liegt nun in
dem 11. Bande der Urkunden und Acten vor.
Wie die früheren Bände enthält auch dieser eine Fülle neuer, wich-
tiger Documente, welche nicht nur dem künftigen Biographen des Grossen
Kurfürsten von erheblichstem Werthe sein werden, sondern auch die Kennt-
nis der allgemeinen deutschen Geschichte wesentlich fördern.
Allerdings eines ergibt sich aus den hier mitgetheilten Documenten
mit Bestimmtheit, divss die Verhandlungen über Beichsangelegenheiten und die
Conflicte der deutschen Fürsten zu den am wenigsten anziehenden Partien
der deutschen Geschichte gehören. Mit dem Gefühle gerechter Entrüstung
moss der Leser die schier endlosen Verhandlungen des Reichstages be-
trachten, bei denen mit einem einer besseren Sache würdigen Eifer von
Seite der grösseren und kleineren Beichsfürsten die kleinlichsten Fragen
152 literatoT.
erwogen and wieder erwogen wurden, während der Erbfeind yon Osten
and der allerchristlichste König von Westen immer tiefer in das Reich
einzudringen verstanden. Dass Friedrich Wilhelm za den wenigen Fürsten
zählte, welche die grossen Gesichtspunkte nicht aus dem Auge verloren,
dass er in all den Fragen, welche damals das Reich bew^^n, mit Klug-
heit und stetem Festhalten des Endzieles seine Massregeln ergriffen hat»
das scheint uns das Erfreulichste zu sein, was aus der uns gebotenen ur-
kundlichen Darlegung der deutschen Verhältnisse in den Jahren 1660 bis
1666 zu entnehmen ist. Freilich würde man irre gehen, wenn man glaubte,
es habe sich alles so abgespielt, wie es die uns in dieser Publikation mit-
getheilten Actenstücke erkennen lassen. Wer die Berichte der anderen
deutschen Fürsten und der an den verschiedenen deutschen Höfen wei-
lenden Käthe des Kaisers über die in diesem Bande behandelten Gegen-
stände gelesen hat, wer die von den jeweiligen Gegnern Brandenburgs
geltend gemachten Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen in der Lage ist,
der wird sich des GMankens nicht ei*wehren können, dass auch in diesen
Fragen bei Friedrich Wilhelm in erster Linie die Rücksicht auf das eigene
Interesse den Ausschlag gegeben hat und dass das allgemeine deutsche
Interesse nur dann vom Kurfürsten vertreten wurde, wenn es sich mit dem
brandenburgischen Sonderinteresse deckte.
Den Gking der Verhandlungen in den einzelnen Fragen, welche in dem
vorliegenden Buche erörtert werden, zu bezeichnen, ist nicht möglich. In
den wesentlichen Zügen sind wir über die Politik der Kurfürsten in diesen
Jahren durch ältere und neuere Werke — ich will nur Pufendorf und
Droysen nennen — orientirt und in das Detail einzugehen ist hier nicht
der Ort. um über den Umfang der Publikation klar zu werden, genügt
es wol, die Capitelüberschriften hieher zu setzen. Dieselben lauten:
I. Verhandlungen wegen der Garantie des Friedens, der Verlegung
des Deputationstages und der Berufung des Reichstages 1660 — 1662. IL Die
Allianz mit Kurpfalz 1661. IIL Die Belehnung des Kurfürsten durch den
Kaiser und die Verhandlung über die schwedische Belehnung 1661. IV. Der
Anfang des Begensburger Reichstages 1662 — 1664. V. Der Türkenkrieg
1663—1664. VL Die Erfurter Händel 1663 — 1665. VIL Brandenburg
und die rheinische Allianz 1663 — 1668. VUJ. Verhandlungen mit Pfalz-
Neuburg. Die Verträge zu Dorsten 1668 — 1665. IX. Der braunschweig-
lüneburgische Erbfolgestreit 1665. X. Der kurpMzische Wildfangstreit
1665—1666. XL Der Münstersche Krieg 1665 — 1666. XIL Der Erb-
vergleich mit Pfalz-Neuburg 1666.
Dem Herausgeber ist volles Lob zu spenden. Eine Reihe aus gründ-
lichsten Studien hervorgegangener Einleitimgen und zahlreiche, von voll-
ständiger Beherrschung der umfangreichen Literatur zeugende Noten über-
mitteln dem Benutzer die Documente in der brauchbarsten Form. Hoffent-
lich lassen die folgenden Bände nicht lange auf sich warten. Wie gross
der allgemeine Nutzen dieses Werkes ist, wird nur der ermessen können,
der die endlosen Actenstösse der grossen Archive durchforschen muss; aber
das wird jedem einleuchten, dass eine erschöpfende, abschliessende Bio-
graphie jenes Fürsten, der mit Recht der Gründer der preussischen Gross-
macht genannt wird, eine überaus erwünschte Arbeit wäre, und dass diese
Literator. 153
erst dann wird geleistet werden können, bis das Material in vollem Um-
fange an die Oeffentlichkeit wird gelangt sein.
Wien. A. F. Pfibram.
Jahrbuch der kunsthistorischen Sammlungen des
allerhöchsten Kaiserhauses, herausgegeben unter Lei-
tung des Oberstkämmerers Seiner Majestät Ferdinand
Grafen zu Trautmansdorff-Weinsberg vom k. k. Oberst-
kämmerer-Amte (Bedacteur Quirin B. v. Leitner). Y. bis
Vni. Band. Wien 1887^1888, Druck und Verlag von Adolf Holz-
hausen.
Absicht, Anordnung und Werth dieser Publikation wurden Ihü Be-
sprechung der vier ersten Bände von Simon Laschitzer so eingehend er-
örtert (B. 7, S. 185 ff.), dass ich mich f&r die vorliegende Fortsetzung nur
auf das dort Gksagte zu beziehen brauche. Der Charakter der Pubikation
ist sich gleich geblieben, an UmÜEmg jedoch hat sie zugenommen; für den
gleichen Preis erhielten nun die Abonnenten der beiden Jahre 1887 und
1888 vier starke Bände mit 85 Kupfertafeln, 266 blattgrossen Holzschnitten,
abgedruckt von den Originalstöcken des 16. Jahrb., 652 photolithographirten
Tafeln und 130 Textillustrationen in Heliogravüre, Holzschnitt und Zinko-
graphie, von denen manche eine ganze Seite füllen, eine Leistung, die in
der Geschichte der periodischen Literatur wol einzig dasteht. Die Maxi-
miliana nehmen wieder den grössten Baum ein und beanspruchen das meiste
Interesse. Zwei Bände, der YL und der YIII., bringen die beiden grossen
iHographischen Werke des Kaisers ; die Heiligen des Hauses Habsburg, die
Genealogie des Kaisers und sein älteres Gebetbuch schliessen sich an. Im
y. Bande (S. 118 ff.) setzt Simon Laschitzer seine Studien über »Die
Heiligen aus der Sippe-Mag- und Schwiegerschaft des Kai-
sers Maximilian I.* fori Sie hatten im IV. Bande mit der Unter-
suchung des literarischen Theiles begonnen, und behandeln nun die noch
wichtigere Frage nach der künstlerischen Conception und Ausführung der
Heiligen. Die beiden Skizzencodices der Hofbibliothek in Wien, jener der
Ambraser Sammlung, sowie der Miniaturcodex von S. Paul in K&mten,
alle durch gut gewählte Illustrationsproben veranschaulicht, werden ver-
glichen und itlhren auf einen verlorenen Originalskizzencodex, aus dem sie
alle abgeleitet, der aber auch als Vorlage für die Holzschnitte, oder viel-
mehr für den Zeichner derselben gedient haben muss. Nach der auf der
Bückseite der erhaltenen Holzstöd^e vorhandenen Prftsentationsvennciken
wird die Beihenfolge der Ausfuhrung der einzelnen Stöcke bestimmt, diese
konnten nach Holzschneidern gesondert und endlich nach sorgfältiger Prüfung
den einzelnen Meistern zugewiesen werden. Die genaue Untersuchung
einer so grossen Anzahl von Holzstöcken aus dem 16. Jahrh. hat die Ent-
scheidung wichtiger Fragen für die Technik und Geschichte des deutschen
Holzschnittes ermöglicht Das Hauptresultat dieser schar&innigen Studie
ist aber die Entdeckung des Künstlers, welcher die Zeichnung f&r die ganze
Folge geliefert Es ist nicht, wie bisher irrthümlich und ohne Angabe
von Gründen behauptet wurde, Hans Burgkmajer. Laschitzer w^st nach,
154
J^iteratur.
dass von dem Zeichner der Heiligen ein grosser Theil der Illostrationen
des Theuerdank und Weisskunig herrührön, von welch* letzterem einige
Blätter mit dem Monogramm des Meisters, gebildet von den Buchstatjen L
und B, bezeichnet sind, einem Monogramm, das auf einem Blatte derselben
Hand in dem 1514 von Johann Otmar in Augsburg gedruckten »Schiff
der penitenz des Gayler von Kaiserperg« wiederkehrt Auf dei Rückseite
von fünf diesem Künstler angehörigen Holzstöcken des Weisskunig findet
sich der Name des Künstlers von gleichzeitiger Hand bemerkt. Es ist
Leonhard Beck, der 1503 in Augsburg die Malergerechtigkeit als
Meister erhielt und der im Jahre 1542 starb, ein Künstler, der, wie aus
Laschitzers Untersuchung hervorgeht, für den Kaiser in ausgezeichneter
Weise beschäftigt war. Diese Arbeit Laschitzers ist für die Geschichte der
reproducierenden Kunst in Deutschland, sowie für die Geschichte der Kunst-
bestrebungen Maximilians von centraler Bedeutung. Das Werk eines neuen
Künstlers wurde aufgestellt, der nun neben den bisher bekannten und be-
rühmten einen hervorragenden Platz behaupten wird. Zurückgreifend auf
Abhandlungen in den vorhergehenden Bänden wurden die einzelnen Blätter
des Triumphzuges schärfer bestimmt, für den ersten Entwurf der Triumph-
pforte die Autorschaft des Leonhard Beck sehr wahrscheinlich gemacht,
endlich die wichtigsten kunsthistorischen Fragen für die beiden reichsten
deutschen Holzschnittfolgen, den Theuerdimk und den Weisskunig, im
Voraus gelöst. Ausser diesen werthvoUen Einzelnresultaten ergab sich aber
ein wichtiges principielles. Zum ersten Male wurde es unternonunen, in
dem Holzschnitte scharf den Antheil des Holzschneiders und des Zeichners
zu sondern, und die Methode angegeben, wie hinter den verschiedenen
Manieren der einzelnen Holzschneider der gemeinsam für alle zeichnende
Künstler zu erkennen ist, etwa wie es gelang, für Urkunden Schreiber und
Dictator zu sondern, und andererseits gezeigt, wie bei einem und dem-
selben Holzschneider Vorlagen verschiedener Künstler nachzuweisen sind.
Band V bringt eine neue Ausgabe des Weisskunig, besorgt von Al-
win Schultz, mit sorgfältig nach den Codices revidirtem Texte. Als
werthvolle Beigabe werden die Fragmente einer lateinischen Autobiographie
des Kaisers gedruckt. Die Einleitung für die Geschichte des Textes und
für die Kenntnis der weitreichenden persönlichen Antheile Maximilians an
der Abfassung belehrend, ist leider für den kunsthistorischen Theil nicht
zureichend. Die interessanten Skizzencodices, theil weise mit kritischen Be-
merkungen von des Kaisers eigener Hand, werden wol angeführt, aber nicht
ausreichend beschrieben, eine Vergleichung der Vorzeichnungen unter
einander und mit den ausgeführten Holzschnitten fehlt ganz. Ja noch em-
pfindlicher, gerade nach Laschitzers vorhergehender Arbeit, berührt der
Mangel einer durchgreifenden Untersuchung der Holzstöcke, welche Laschitzer
so werthvolle Resultate geliefert hatten. Unklug war es von A. Schultz,
gelegentlich seines knappen Verzeichnisses der Holzschnitte, dessen Benützung
nebenbei durch zahlreiche Druckfehler erschwert wird, gegen Laschitzers
Vertheilung der Blätter des Weisskunig an einzelne Künstler in der vor-
her besprochenen Abhandlung zu polemisiren. Für die Oberflächlichkeit
von Schultz's Untirsuchung ist der eine Umstand bezeichnend, dass er im
Uebereifer den von Laschitzer entdeckten Beck sogar ein Blatt mit Burgk-
mayers Monogramm zuweist (n<^ 127 S. 200). Die kunsthistorische Arbeit
Literatur. 155
für den Weisskunig dürfte nochmulö i\x macheD äein, möchte sie in jene
Hände fallen, die dazu vor allen berufen sind.
Der VII. Band bringt wieder eine einschlägige Arbeit Simon La-
schitzers: »Die Genealogie des Kaisers Maximilian I.^, eine
für Gelehrten- und Sittengeschichte der deutschen Benaissance fruchtbringende
Untersuchung. 77 photolithographische Tafeln geben genaue Copien von
der einzigen vollständig erhaltenen Folge dieses charakteristischen Werkes
Hans Burgkmayers in der Wiener Hofbibliothek. Nach der erschöpfenden
Charakteristik von Burgkmayers Art für den Holzschnitt zu zeichnen, welche,
Laschitzer bei Gelegenheit der Heiligen gegeben hatte, konnte der kunst-
historische Theil der Arbeit beschränkt werden ; doch finden sich auch hier
werthvolle Mittheilungen über die Augsburger Holzschneider. Im zweiten
Theil des VII. Bandes (S. II ff.) theilt Quirin R. v. Leitner vier Ent-
würfe für diese Folge aus der Thun-Hohenstein'schen Bibliothek in Teschen
mit. Endlich hat Laschitzer die Ausgabe des Theuerdank, die den
VIII. Band einnimmt, besorgt. Schon die Untersuchung des literarischen
Theiles weist den älteren Untersuchungen gegenüber das beständige per-
sönliche Eingreifen des Kaisera nach, der als der Erfinder der ganzen Cora-
position bis in das Detail hinein erscheint; ein bedeutender Theil der
poetischen Ausführung gehört Siegmund von Dietricbstein an. Der kunst-
historische Theil darf als Zusammenfassung und Ausgestaltung von Laschitzers
diesbezüglichen Arbeiten aufgefasst werden. Die künstlerischen Indivi-
dualitäten Schäufeleins, Burgkmayers, Leonhard Becks und ihr Antheil an
dem Werke werden veranschaulicht, anonyme Meister, einer davon vielleicht
Wolf Traut in Nürnberg herausgehoben und die bei dem Fehlen der Stöcke
sehr schwierige Frage nach den Holzschneidern wird aufgenommen. Diese
Specialuntersuchung gab überraschende Resultate, welche freilich nur einem
80 geübten Auge zu finden möglich waren. Obschon die Blätter so oft-
mals beschrieben und besprochen waren, fand Laschitzer zum ersten Male
eine in diesem Masse niemals noch bemerkte Veränderung an den schon
g^chnittenen Stöcken. An etwa 40 Stöcken wurden nachträgliche Cor-
recturen angebracht, indem nicht nur einzelne Köpfe, sondern ganze Fi-
guren, ja sogar Theile des landschaftlichen Hintergrundes an dem fertigen
Stocke herausgestemmt, neue Klötze eingefügt wurden, auf welche dann
von einem der früheren Vorzeichnung fremden Künstler, z. B. auf Stöcken
Burgkmayers von Leonhard Beck, neue Figuren etc. aufgezeichnet und von
anderen Holzschneidern eingeschnitten wurden. Wie Laschitzer vermuthet,
deshalb, weil ursprünglich nur eine allegorische Figur auftreten sollte, die
später verdreifacht diese Aenderung nöthig machte. Es darf nochmals
darauf hingewiesen werden, dass von diesen Untersuchungen Laschitzers
eine neue Epoche für die Untersuchung und Geschichte des Hochdruckes
ausgehen wird.
Zwei für den Holzschnitt in der Zeit Maximilians wichtige Abhand-
lungen, speciell für Dürer, schliessen sich an, eine Erklärung von dessen
Wappen mit den drei Löwenköpfen und eine über seine geo-
graphiscvhen, astronomischen und astrologischen Tafeln.
Für das erste weist Quirin R. v. Leitner (V, 339 ff.) als Besitzer Jacob
de Bannissis nach, der Dürer auf seiner niederländischen Reise vielfach
nützlich geworden war und entschied so eine ofti aufgeworfene Frage; die
156 Lit-erahir.
letzteren erklärt der Director der Wiener Sternwarte, Edmund Weiss,
in ihrer Beziehung zum damaligen Stande der astronomischen Wissenschaft
(YII, 207 ff.). Eine frühe Phase von Maximilians Eunstinteresse wird durch
»Das ältere Gebetbuch Kaiser Maximilian!.* vertreten, heraus-
gegeben von Eduard Ohmelarz, einen vlämischen Miniaturcodex, auf
dem Maximilian noch als König erscheint.
Für eine spätere Periode der Kunstgeschichte macht Manuel P.
Zarer del Valle Mittheilungen aus einer Correspondenz Tizians
mit Granvella und .Philipp II. (VII, 221 ff.), Frimmel und Klemme
über ein miniirtes Statutenbuch des Ordens vom goldenen Fliesse (Y, 268 ff.),
gibt Franz Mared »Beiträge zur Kenntnis der Kunstbestre-
bungen des Erzherzogs Leopold Wilhelm (V, 343) und Hein-
rich Zimmermann eine Einleitung zu den wiederabgedruckten Tafeln
von Stamparts Prodromus.
Hervorragende Werke der kaiserlichen Kunstsammlungen behandeln
folgende Abhandlungen : Zuerst neuere Erwerbungen : Bob. v. Schneider
(V, 1 ff.): »Eine Statuette der Artemis*, ein polychromes Marraor-
werk, welches in einer feinsinnigen Untersuchung als Copie einer chryse-
lephantinen Statue aus der Zeit des Praxiteles nachgewiesen wird; Eduard
B. V. Engerth: Gerard Davids Triptychon: Der Erzengel
Michael (Y, 110), dieses jüngst aus der Sammlung Artaria erworbene
Kunstwerk von einziger Erhaltung würdigend, der Aufsatz wird von drei
Badirungen William üngers begleitet; Aelterer Besitz: Friedrich Ken-
ner, BömischeMedaillons (Y, 12 ff.), eine Fortsetzung dieser schönen
Arbeit von Gallienus bis Maximianus Herculeus; Albert Ilg, Eine
Büste des Girolamo Fracostero (Y, 58 ff.) und Die Werke Leone
Leonis in der kaiserlichen Kuubtsammlung, ersteres die Bild-
nisse dieser veronesischen Gelehrten behandelnd — die Bronzebüste der
kaiserlichen Sammlung wird dem Yittoria zugeschrieben — , der zweite von
zwei Portraits Karl Y. und einem der Königin Maria von Ungarn aus-
gehend, ein sorgfältig gearbeiteter Beitrag zur Kenntnis dieses noch kaum
genügend geschätzten Künstlers; Wendelin Böheim, lieber einige
Jagdwaffen und Jagdgeräthe (Y, 97), der Schluss dieser für die
Geschichte der Kunstindustrie ergebnisreichen Arbeit ; Die Bellerophon-
gruppe des Bertoldo (Y, 90ff.), besprochen von Theodor Frimmel,
gibt endlich verspätet die lange gewünschte Abbildung, welche seinerzeit
Courajod^s glücklicher, in dem Bulletin de la Soc. Nat des Antiquaires de
France 1883 mitgetheilten Entdeckung vorenthalten wurde.
Im zweiten Theile des Y. und YII. Bandes werden wieder jene so er-
gebnisreichen Mittheilungen von urkundlichem Material fortgesetzt, welche
das Jahrbuch zu einer Quellenpublikation von hervorragender Bedeutung
für die Kunstgeschichte machte. Die Ambraser Sammlung, das Beichsfinanz-
archiv, das Archiv des Ministeriums des Innern, das Thun-Hohenstein*sche
Archiv in Teschen, die Bibliothek des germanischen Museums in Nürnberg,
die Wiener Hofbibliothek, von W. Böheim, Hanns Boesch, Th. Frim-
mel, Franz Kreyczi, Quirin B. v. Leitner und Heinrich Zimer-
man für diese Zwecke durchforscht, lieferten Beiträge, die besonders für
Erzherzog Ferdinand von Tirol und dessen Sammlungen, sowie für Budolf U.
von Bedeutung sind. Wie wir hören, wird Hofrath Quirin B. v. Leitner
Literatur. 157
von der Bedactiön zurücktreten. Mit Bedauern sehen wir ihn scheiden.
Er hat, tausend Schwierigkeiten überwindend, diese vortreffliche Publikation
geschaffen und glftnzend geleitet; in der Geschichte der Kunstwissenschaft
hat er sich einen dauernden Ehrenplatz erworben. Hoffen wir, dass er
sich vom Jahrbuche nicht ganz zurückzieht, sondern die neue Bedactiön
mit Bath und That weiter unterstützt ; zu ihrer Leitung ist dem Vernehmen
nach Dr. Heinrich Zimerman ausersehen, den Lesern des Jahrbuches
bestens bekannt, da der grösste Theil des Quellenmaterials von ihm be-
arbeitet, der übrige von ihm schon bisher redigirt wurde. Das ist eine
Bürgschaft dafür, dass das Werk in gleich vortrefflicher Weise wird fort-
gesetzt werden. Franz Wickhoff.
Friedrich Portheim, üeber den decorativen Stil in
der altchristlichen Kunst. Stuttgart, Spemann, 1886. 8^ S. 43.
Die Absicht dieser Arbeit ist, den Nachweis einer einheitlichen ge-
schlossenen Entwicklung der Kunst nach ihrer decorativen Seite hin von
der römischen bis an die Grenze der romanischen Zeit durchzufahren;
diesen Nachweis hat der Verfasser, dem eine ausgebreitete Kenntnis des
gesammten Gebietes der christlichen Kunst zu Gebote steht, Malerei, Sculptur
und den decorativen Theil der Architektur untersuchend, mit Sorgfalt und
Geist geführt. Die Untersuchung ist durchaus anregend, auch dort, wo
sie Widersprach erregen könnte. Der Verfasser geht wol von der Ein-
sicht in den hellenistischen Ursprung der christlichen Kunst aus, klammert
sich aber zu sehr an die gegenwärtig so häufig mit vielem BeiMl vor-
getragene Lehre von der bald erfolgten Trennung der abendländischen
und griechischen Kunst, von denen jede sich unbeirrt durch die andere
selbständig entwickelt haben sollte. Durch eine Handschrift, die in der
neueren Literatur vernachlässigt, von Portheim in ihrer Wichtigkeit er-
kannt wurde, gibt er uns selbst einen guten Gegenbeweis. Den Codex 847
der Wiener Hofbibliothek bezeichnet er als ein Werk wahrscheinlich ober-
italienischen, unbedingt aber abendländischen Ursprungs, und sieht in
ihm mit Becht einen Ueberrest jener Miniaturmalereien, durch welche der
Stil der älteren christlichen Kunst den nordwärts lebenden Völkern über-
liefert wurde. Der Codex besteht jedoch aus zwei vollständig getrennten
Theilen, einer ersten Lage von drei Blättern, dem Ueberr^t eines griechi-
schen Evangeliars, der schon in alter Zeit einer lateinischen Bufinus-Hand-
schrift vorgebunden wurde. In dieser Handschrift ist nun das griechische
Original und die lateinische Nachbildung recht deutlich zu unterscheiden.
Ein Vorsatzblatt des Evangeliurs, ein Kreuz zwischen Pfauen in einem
Kranze darstellend, wurde mit einigen Aenderungen von anderer Hand in
anderem Colorit, das deutlich die schwächliche Nachbildung erkennen lässt,
als Vorsatzblatt des Bufinus wiederholt (Abbildungen bei Kolar II, 628).
So scheinen mir auch die aus Thierleibern, meist Fischen gebildeten Initialen
der Handschriften mit Nationalschriften aus dem 8. und 9. Jahrh. nichts
als rohe Nachbildungen der in griechischen Handschriften gesehenen Fisch-
buchstaben zu sein (ein Beispiel aus dem 8. Jahrh. bei Bordier S. 60).
Sie mögen immerhin den Weg über Italien genommen haben, wie denn
die (S. 35) von Portheim angezogenen Sermone des Heiligen Gregor in der
158 Literatur.
Ambrosianer Lat D. 159 Suppl. in Bobio nach 747 geschrieben wurden und
durchaus nicht merovingisch sind. Als Beispiele solcher Buchstaben in
merovingischen Handschriften möchte ich nachtragen die im Cat of anc.
manuscripts in the British Museum, Pars 2 latin, auf Tafel 30 imd 33
abgebildeten Proben eines Augustin aus dem 7. Jahrh. und von Gregors
Moralien aus dem 8. Jahrb. Durchaus aber soll durch diese Bemerkungen
nicht an Portheims vortrefflicher Arbeit gemangelt werden, sondern nur
der ganz verschiedene Standpunkt, den der Referent in dieser Frage ein-
nimmt, gekennzeichnet werden. Franz Wickhoff.
[Nerino Ferri], ludice geografico-analitico dei di-
segni di arehitettura civile e militare esistenti nella
r. galleria degli Uffizi in Firenze. Roma, presse i prineipali
librai, 1885. 8», XLVIII u. 231 S.
Für die ganz einzige Sammlung von etwa 7000 Architecturzeichnungen
' in den UfBzien zu Florenz war bis jetzt kein Verzeichnis vorhanden. Nerino
Ferri hat im Auftrage des italienischen Unterrichtsministeriums, von dessen
Sammlung unter dem Titel »Indici e catalogi* das vorliegende Werk den
dritten Band bildet, diesem Mangel abgeholfen. Das mit seltener Sach-
kenntnis gearbeitete Verzeichnis, dem die Ordnung der Sammlung voran-
gegangen war, welche erst Geymüllers, Lancianis, Hülsens bekannte
Arbeiten möglich gemacht hatte, gibt die Zeichnungen alphabetisch
nach Städten geordnet, in welchem sich die nach diesen Pl&nen, Aaf-
rissen etc. aufgeführten Gebäude befinden, oder nach deren Gebäuden hier
Aufnahmen vorliegen. Die Identificirung dieser Gebäude setzt ein uner-
müdliches, jahrelanges Studium voraus, für den Autor um so schwieriger,
da nur geringe Vorarbeiten vorlagen. Nur bei dem wichtigen Artikel » Koma *
hat er sich der sachkundigen Beihilfe Christian Hülsens zu erfreuen gehabt
Mit gutem Grunde wurde das Verzeichnis in geographischer Ordnung an-
gelegt, weil sich die Gebäude mit Sicherheit identificiren lassen, die Künstler
aber vielfach ein Gegenstand der Controverse sind. Aber auch in Hinsicht
auf Kunst- und Kunst lergeschichte ist das Verzeichnis von grossem Werth,
weil Ferris Bestimmungen, der durch seine lange Beschäftigung mit diesen
Dingen heute als der vorzüglichste Kenner italienischer Architecturzeich-
nungen gelten darf, massgebend sind. Ein angefügtes kurzes Verzeichnis
nach Künstlern erleichtert die Benützung auch für diese Zwecke.
Die Zeichnungen, welche sich nicht geographisch einreihen lassen,
werden nach allgemeinen Schlagwörtern geordnet, z. B. architraui, atrli,
basamenti, caminetti, capitelli, capelle, case, chiese, ciborl, colonne, conventi,
cortili, finestre, fontane, fortificazioni, giardini, grotte, logge, macchine
idraulici, militari e marinonesche, mobili, monumenti onorarii e sepulcrali,
nicchie, palazzi, pareti, ponti, porte, porti, portici, prospettiua, scale, sotitti,
Ubernacoli, tt^atri, templi, vestiboli. Schon diese flüchtige Zusammenstellung
zeigt, wie mannigfachen Studien durch dieses Verzeichnis vorgearbeitet ist.
Ueberdies hat Ferri noch eine Zusammenstellung der nur durch Auf-
schriften auf den Zeichnungen der üfßzien bekannt gewordenen Künstler
gegeben, eine Arbeit, welche für künftige Künstlerlexica wichtig ist.
Literatur. 150
Nerino Ferri, darch seine Liebenswürdigkeit und GefUUigkeit, für
welche ihm die Besucher der von ihm vorzüglich verwalteten Sammlung
der Handzeichnnngen der Uffizien nie genugsam Dank abstatten können,
ebenso ausgezeichnet, wie durch seine reichen Fachkenntnisse hat durch
diesen Catalog eine wissenschaftliche Bearbeitung der italienischen Renais-
sance-Architektur vorbereitet, die nach vielen Bichtungen ihn als Begründer
wird betrachten dürfen. Franz Wickhoff.
Jegyzeke az orszägos leveltärbanamagyareserdelyi
udv. kanczell^riäk föHllit^säig talälhatö herczegi, gröfi,
b^röi, honossagi es nemesi okleveleknek össze^llitotta Ta-
gÄnyi K^roly. Budapest 1886. 4^ 79 S. (Verzeichnis der in dem
Landesarchiv bis zur Errichtung der ungarischen und siebenbürgischen
Hofkanzleien vorfindigen Fürsten-, Grafen-, Baronats-, Indigenats- und
Adelsurkunden zusammengestellt von Karl Taganyi. Budapest 1886.
Verlag des k. ungarischen Landesarchives.)
Die vorliegende Publikation ist die dritte, welche von dem seit dem
Jahre 1875 bestehenden ungarischen Landesarchiv ausgegangen ist 1882
hat dasselbe einen Catalog über die 88' Nummern umfassende, in einem
Baum des Landesarchives hergerichtete archivalische Ausstellung (A m. k.
orsz^os lev^lt4rban köszeml^re kitett okleveleknek jegyzeke) und 1884
die das Landesarchiv betreffenden, bis heute geltenden Gesetze und Ver-
ordnungen (A m. k. orszägos lev^ltdrra vonatkozö m4ig örv^nyes iörv^nyek
^ rendeletek) veröffentlicht, welch' letztere Schrift ausser in magyarischer
auch in französischer Sprache gedruckt ist. Der französische Text entspricht
aber dem magyarischen Originaltext nicht vollkommen, so ist az orszägos
lev^ltdr (das Landesarchiv) beständig durch les archives du royaume wieder-
gegeben, welcher Ausdruck in dem nur den französischen Text verstehenden
Leser eine ganz falsche Vorstellung erwecken muss. Wir verweilen etwas
bei den das ungarische Landesarchiv betreffenden Normen, da dieselben
nicht allbekannt sein dürften, und weil das genannte Archiv ob seines In-
haltes allseitig Beachtung verdient. Das Landesarchiv in Budapest enthält
die Archive der vormals bestandenen ungarischen und siebenbürgischen Hof-
kanzleien, das Archiv des consilium locumtenentiale , das siebenbürgische
Gnbemialarchiv, das Palatinalarchiv und das Begnicolararchiv (alle seit 1875);
femer das ungarische (Ofher) Kammerarchiv und das siebenbürgische Fiskal-
archiv (seit 1876), das Fiumaner Begierungsarchiv und das Archiv der
königlichen Kurie (seit 1877), die Archive des Karlsburger Capitels und
des Conventes von Kolozsmonostor (seit 1882). Die älteren Urkunden, bis
zum Jahre 1526 sind alle in eine Abtheilung, die sogenannte diplomatische
Abtheilong gebracht, welche (aus den Jahren 1109 — 1526) mehr als
36,000 Originale enthält. Wegen Erlaubnis der Archivbenützung loco
archivi wende man sich an den Vorstand des Archives, den Landesarchivar.
BetrefiJB besonders wichtiger Documente, hinsichtlich der Benützung von
Archivalien ausserhalb der Archivlocalitäten und der Einsicht in Bepertorien
und Indices von dem Jahre 1740 an ist die ■ Erlaubnis des ungarischen
160 Literatur.
Ministers des Innern erforderlich. Die Benützongszeit w&hrt an Wochen-
tagen von 97^ bis 1% Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9*/* bis ll'^
Uhr. An den Sonntagen von Ostern, Pfingsten und Weihnachten und an
dem Stephanstag (20. August) bleibt das Archiv geschlossen. Gegen be-
stimmte Taxen kann man Abschriften von Archivalien des Landesarchives
bezieben oder Abschriilen mit den dort befindlichen Originalen vergleichen
lassen.
Tagdnyi's Arbeit, in den Jahren 1883 — 1 8 86. in der Zeitschrift Tural
erschienen, gibt eine Uebersicht über eine bestimmte Gruppe von Urkunden,
nämlich über alle in dem Landesarchiv befindlichen Fürsten-, Grafen-, Ba-
ronats-, Indigenats- und Adelsurkanden aus der Zeit vor 1690 (Errichtung
der ungarischen Hofkanzlei) beziehentlich 1691 (Errichtung der sieben-
bürgischen Hofkanzlei). Auch sind einige andere ungarische Archive noch
herangezogen und sind die in denselben vorfindigen Adelsbriefe in das Ver-
zeichnis aufgenommen; dasselbe zerfUUt in 5 auf einander folgende Ab-
theilungen: Fürsten-, Grafen-, Baronats-, Indigenats-, Adels-Urkunden. In
jeder dieser Abtheilungen sind die Urkunden nach- den Namen der Fa-
milien, welchen sie gelten, in alphabetischer Beihe eingetragen, worauf das
Incamationsjahr der Urkunde und deren archivalische Signatur folgen. Das
Verzeichnis enthält etwa 7000 Daten. Es kann nur im öffentlichen Inter-
esse liegen und die Wissenschaft dankbar sein, wenn die Verwaltung des
ungarischen Landesarchives dieser Veröffentlichung weitere Mittheilungen
über den Inhalt des Archives nachfolgen lässi p.
Ueber die Herkunft der Siebenbürger Sachsen. Von
Gymnasiallehrer Dr. Georg Keintzel. Im Programm des evangeli-
schen Obergymnasiums A. B. zu Bistritz (Siebenbürgen), 1887. S. 1
bis 52.
Nach den bisherigen Forschungen über die Siebenbtlrger Deutschen
(Karl Reissenberger im Archiv des Vereins f. siebenb. Landeskunde N. F.
XIII, 538 ff.), gestützt besonders auf sprachliche Gründe, steht als Ergebnis
fest: der Haupttheil der deutschen Einwanderer ist aus der Gegend des
Niederrheins hergekommen. Friedrich Marienburg hat, indem er einen
Vergleich anstellte zwischen dem siebenbürgisch-sächsischen Dialect und dem
Niederrheinischen, kls. erster die Verwandtschaft beider Mundarten betont
und als Heimat der Siebenbürger Sachsen jenes Gebiet auf beiden Ufern
des Rheines bezeichnet, welches zwischen Elberfeld, Krefeld, Aachen, Trier,
Koblenz liegt. Auch seither lässt sich wegen Mangel an Urkunden und
andrer gut verbürgter Quellen mit historischem Werkzeug nichts erreichen
in dieser Frage, und so müssen wir es um so freudiger begrüssen, dass
sich die sprachwissenschaftliche Forschung der Sache angenommen hat. Vor
mehreren Jahren hat Johann Wolff die rheinfränkische Mundart als die
Stamm-Mundart des Siebenbürgisch-Sächsischen erklärt (Der Consonantis-
mus des Siebenbürgisch-Sächsischen, 1873) und nun stellt Keintzel — im
Wesentlichen nichts Neues bringend — bezüglich der Herkunft der Sieben-
bürger Sachsen eine zweifache, vergleichende Untersuchung an, denn ein-
mal vergleicht er den Konsonantismus des Mittelfränkischen mit dem Sieben-
literatar. 161
bürgiscb-Sfichsischeii im späteren Mittelalter and im 16. Jahrb., und zweitens
Teiglmobt er die gegenwärtig gesprochenen mittelfränkiscben Mundarten
mit dem jetzigen siebenbürgiscb - sftobsiscben Dialeot Es ist nicht Sache
dieser Zeitscbriili der spraohlicben Untersnchnng auf Sohritt und Tritt zu
folgen, es kommt hier yielmebr darauf an, das Besultat, zu welchem der
Yerfasser gelangt, festzustellen.
Eeintzel weist nach, dass die deutschen Einwanderungen nach Sieben-
bürgen nicht oder nur in verschwindender Anzahl von niederfi*änkischem
(Flandern, Belgien, Niederlande) oder niederdeutschem Gebiete aus erfolgt
sein können, dass hingegen sämmtlicbe deutsche Einwanderungen nach
Siebenbürgen im 12. und 18. Jahrb. oder wenigstens die weitaus über-
wiegende Masse derselben ausgegangen sein müssen von dem mittelfr&nki-
aeben Sprachgebiet »Die ursprüngliche Heimat der Siebenbürger Sachsen
ist demnach jenes Gebiet, das seinen nördlichsten Punkt bei Düsseldorf
erreicht, das weiterhin begrenzt wird durch eine Linie, die zwischen dem
niederdeutschen Solingen, Remscheid und den mittel^ränlcischen Orten Neu-
kircb^, Burscheid, femer bei Wipperfürth vorbei zu den Quellen des Sieg-
flussee führt Von da läuft die Grenzlinie bei Herbem und Dillenburg
vorüber nach Limburg und von hier die Lahn hinunter an den Shein;
auf dem linken Bheinufer von Oberwesel aus über Simmem, St Wendel,
nach Saarlouis. Die Grenzlinie sohliesst dann noch den nordweetliohen Theil
von Deutsch-Lothringen und das ganze heutige Luxemburg ein und trifft
auf belgischem Boden bei Arlon, Houfalize das französische Sprachgebiet ;
die Linie kehrt dann zwischen Aachen und Eupen (niederfränk.) in einem
Bogen wieder nach Düsseldorf zurück.« (S. 87)
Die Prüfung def> Yerwandtsehaft&yerbältnisses der Deutschen in der
Zipa und jener in Siebenbürgen (S. 41 — 52) führt zu folgendem Schluss :
Die Deutschen in Siebenbürgen und die in der Zips stehen miteinander
bezüglich ihrer einstigen Abstammung in einem nahen Yerwandtschafts-
Terhältnis, beide gehören dem Yolksstamme der Franken an, und zwar
sind die ersten deutschen Colonisten der Zips wahrscheinlich gleichzeitig
mit den deutschen Ansiedlem, welche von König Gejsa IL (1141 — 1161)
nach Siebenbürgen berufen worden sind, vom mittelfränkischen Gebiete nach
Oberungam ausgewandert.
Zu dem Abschnitt »Ortsnamen* (S. 49) hätte der Verfasser in der
2. Auflage von Maurers Schrift: Die Besitzergreifung Siebenbürgens durch
die das Land jetzt bewohnenden Nationen (Berlin 1882) noch weiteres
Material gefunden. p.
Die bistorischen Programme der osterreixbischen
Mittelscbulen für 1887.
Von den zahlreichen Programmau&ätzen historisch-geographischen In-
halts, die uns vorliegen, heben wir zunächst die folgenden hervor, welche
aaf angedrucktem Materiale beruhen, u. zw.: Libellus decimationis
de anno 128 5. Ein Beitrag zur kirchlichen Topographie von Steiermark
and Kärnten im 13. Jahrb. Aus dem Yaticanischen Archive herau:igegeben
von P. W. Hauthaler (Privatgymnasium Borromaeum in Salzburg). Der
Ganoniker Alironus de Biccardi aus Venedig erhielt von P. Martin lY. den
MütiMilnngen IX. 11
162 Literatur.
Auftrag, den Ereozzugszeheiiten in den österreiebischen, böhmischen and
baierischen DiOeesen einzusammeln (Urk. Montefiasoone 1282 JoL 10, BeiL 1),
wurde deshalb 1283 an E. Rudolf empfohlen (BeiL 2) und bereiste auoh,
mit neuen Instructionen versehen (Beil. 4), jene Gegenden (BeiL 8), &nd
aber yielfach Hindernisse, da namentlich Abt Friedrich yon Moggio die im
Salzburgischen erhobenen (Felder nicht herausgeben wollte und sein Vetter
Otto y. Pemegg den Alironus sogar gefimgen nahm. Erst als der Papst
den Abt Heinrich y. Admont mit der Zehentsammlung betraute (BeiL 5)
und dieuer die Burg des Pemeggers berennen Hess, wodurch sich nach H.
S. 5 die bisher dunkle Ursache der Fehde zwischen dem Abt und dem
Ritter erklftren würde, ging es vorwttrts und konnte Alironus 1285 über
das Ergebnis der Sammlung einen Rechenschaftsbericht nach Rom schicken.
IHeeer libellus decimationis — nach dem Beispiele des Oonstanzer Berichts,
den W. Haid herausgegeben, so benannt — ist nach Kirchen geordnet und
für die kirchliche Topographie Steiermarks und Unterkftmtens in hohem
Grade wichtig. S. 11—20 finden wir ihn nach einer genauen Abschrift
H. Denifles aus dem Yaticanischen Archive abgedruckt und yon H. mit
topographischen Noten yersehen. Auch die 5 oberwähnten Beilagen, yon
denen 1 und 4 bereits bei Potthast Reg. Pont, verzeichnet sind, wurden
von Denifle abgeschrieben und coUationirt. — Zur Geschichte der
Stadt St. Polten im 15. Jahrhundert von A. Herrmann (Gym-
nasium St. Polten). Nach einer zusammenfassenden Erörterung der filteren
Rechtsverhältnisse dw Stadt werden die Streitigkeiten mit Passau, unter
welchem Si Polten auch grundherrlich stand, sowie die Ereignisse in den
Kriegen zwischen Friedrich UL und Mathias Corvinus, und endlidi die
Ordnung der rechtlich -politischen Verhältnisse und der üebergang der Stadt
an den Kaiser, respective an den rOmischen KOnig Max (1491) behandelt.
Im Anhange druckt der Yer£ das Banntaiding von Si Polten aus dem
dortigen Sfadtbuche ab (S. 28 f.), dann eine Urkunde B. Ulrichs v. Passau
für die Stadt (1461, Sept 24) und ein Bittschreiben der Fleischhacker an
denselben, abgefasst nach dem grossen Brande der Stadt 1474 Jul. 4, femer
eine Reihe bemerkenswerter Urkk., die sich auf die berührte Kriegsieit
beziehen (1481 — 90), endlich Briefe über die definitive Ordnung der Ver-
hältnisse, sämmtliche aus dem St. POltener Stadtarchive. Verkehrt ist es,
dass H. zwei Stücke, die bereits von Mejer nach schlechten Gopien ab*
gedruckt waren, hier nach diesem Drucke wiedergibt und die »Abweichungen^
der Originale in den Anmerkungen beifügt — SuleimanEL vor Mar-
burg 1532 von A. Stein wenter (Gymnasium Marburg) behandelt auf
Grundlage bisher ungedruckter Kriegsberichte aus dem krainischen Landes-
ard^ve, die als 29 Beilagsnummem gegeben und theilweise auch des Verf.
Aufsatz über Hans UI. Ungnad (1884) und die Forschungen Hwofe, die
Einflllle der Osmanen in die Steiermark (Mitth. d. bist Ver. f. Steiermark
1862, 11) ergänzen^ das Erscheinen Solimans vor Marburg (16. Juni 1532)
und die Vertheidigung der Stadt durch Chr. Willenrainer (nicht Weiehsel-
berger, S. 9), welche den Sultan bewog, stromaufwärts eine Brücke zu
schlagen und nach schrecklichen Verwüstungen nach Osten abzuzi^en. —
Beiträge zur Geschichte der Pest in Kärnten (Schlnss) von
A. Grillitsch (Gymnasium Klagenfurt) schildert auf Grund der Maria-
Saaler Landgerichtsacten die Pestepidemie des Jahres 1716. — Die Pri-
literatur. 163
yilegien der kOnigL Stadt Eaaden Ton G. Uher (Commanal-Gym-
lanam za Kaaden), üne Arbeit auf Grand von 64 Majestfttsbriefen (41 Ori-
ginalen) vom 14. bis 19. Jahrb. im Stadtarchive za Kaaden, deren ältester
das lat Privileg Johanns von Böhmen vom 24. Dec 1319 (abgedr. S. 8),
deren letzter eine Marktverleihang £. Franz I. vom 30. Juni 1881 ist.
Bis gegra 1421 sind die Privilegien im »Begistram* des dortigen Stadt-
archives enthalten, doch keines von Ottokar 11., von dem die älteren Gnaden-
erweisnngen für Kaaden herrühren. Abgedrackt ist femer ein Weinbau-
privileg Karls lY. 1374 nach dem Master Prags, dessen Privil^en bei-
geschlossen erscheinen (S. 10 f.), ebenso die aas dem Lateinischen übersetzte
Urk. Ferdinands L vom Jahre 1547 (S. 24 £). — Die Besitznahme
Mergentheims darch die Krone Würtemberg im Jahre 1809.
Nach Qaellen dargestellt von A. Hoppe (I. Tbl., Gymnasiam Troppaa).
Ter£ benütete za seiner recht trefiPlichen Darstellang einen angedrackten
Bericht von 1812 im Codex Nr. 178 im Dentsohordens-Gentralarchive in
Wien, dem zahlreiche Beilagen angefögt sind. Mergentheim a. d. Taaber
kam im 13. Jahrb. an den deatsohen Orden, worde 20. April 1809 von
den Würtembergem militärisch besetzt and darch den Begierangscommissär
T. Maooler in Yerwaltong genommen, bald hernach auch annedirt, aber
dmch einen wüthenden Yolksaafeland frei za machen gesacht. — Zar
Oesohicbte der Stadt and des Piaristengjmnasiams in Krem-
sier. Festschrift aus Anlass des 200jährigen Bestandes des Gymnasiums
Yon J. Stöckl (132 S., Staatsgymnasium zu Eremsier). Der Verf. be-
nutzte za seiner lehrreichen Darstellang die bis 1747 zurückreichenden
Sc^nlacten der Anstalt, femer die ungedruckten, erst au^fandenen Äq-
uales domus Cremsirensis Scholarum Piarum und das f. e. Schlossarchiv zil
Olmttz. Vorauf geht eine kurze Geschichte der Stadt Kremsier, dann folgt
die Geschichte des dortigen Gymnasiums und seiner älteren Einrichtungen.
Im Anhange sind die Stiftangsurkunde des Piaristencollegs und der from-
men Schulen in Kremsier vom Erzb. Carl v. Lichtenstein 1687 Juni 16,
nnd die Gründungsurkunde des Sängerknaben-Seminars (1688 Aug. 16) ab-
gedruckt. — Urkundenauszüge aus dem Dornbirner Archive
(Forts, o. Schluss) von G. Fischer (Gymnasium Feldkirch). Dieselben um-
&sien hier die Zeit von 1562—1793; das jüngste Bögest ist von der Urk.
E. Franz IL von 1793 Oci 11 über Gewährung eines Wochenmarktes für
Donibim. — Storia della Dalmazia dal 1797 al 1814 dl T. Erber
(IL ThL, 152 S., Gymnasium Zara), behandelt hauptsächlich auf Grund un-
gedruckter Ststthaltereiacten in Zura die Geschichte des Landes vom Press-
hnrger Frieden bis c. 1809, also den üebergang Dalmatiens an Napoleon,
die Besetzung von Zara und Bagusa, die Begierung Marmonts und Dan-
dolos, das Erscheinen der russischen Flotte, die Bevolution 1807, die Ver-
niehtang von Bagusa und endlich in breiter, aber durchweg interessanter
Form den Zustand des Landes nach dem Frieden von Tilsit, gestützt auf
lahlreiche Proclamationen der Begierung, die der Darstellung einverleibt sind.
Allgemeinere Themen auf Grund des gedruckten Matenales, historisch-
phiblogiscbe Abhandlungen und Culturhistorisches behandeln: Zur Ge-
sehichte der Bukowina ven D. Onciul (Gynmasium zu Gzemowitz).
Behandelt die ältere Geschichte der B. bis zur Begründung des moldani-
sehen Fürstenthnms (1349) mit auftnerksamer Benützung der gedruckten
164 literatur.
Qaellen and literarischen Hilfsmittel und hat den Qebraach der Arbeit
beim Unterrichte in der Vaterlandskonde vornehmlich im Auge (Forts,
folgt). — Der Wettstreit ^zwischen den Luxemburgern and
Habsburgern vom Jahre 1830 — 1858 von A. Schneider (Beal-
gjmnasiom Stockeraa), eine allgemeine Uebersioht bekannter Dinge in sti-
listisch etwas manierirter Darstellang. — Die ausw&rtige Politik
Oesterreichs nach dem Aachener Frieden und die Ursache
des siebenjfthrigen Krieges von A. Haber (Staatsrealschale in
Pilsen). Gompilation ohne lit. Nachweise. — Napoleon I. und die
Polen von A. Lewandowski (Bealschule za Sereth), eine karze Ueber-
sicht, meist nach A. Beer and J. Sporschil (!). — Steiermark im dritten
Goal itions kriege von Fr. M. Majer (L Gjmnasiam za Graz), eine
streng fechwissensohaftliche Abhandlang über den Einfall der Franzosen in
Steiermark (Nov. 1805), Marmonts Aufenthalt in Graz und den Abzog der
Feinde (Jan. 1806) auf Grund der neuesten Literatur. — Charakteristik
der Athener zur Zeit des Demosthenes nach dessen Beden
dargestellt, mit besonderer Berücksichtigung der drei olynthisohen Beden,
der drei Philippischen Beden, der Bede vom Frieden und der Bede über
die Angelegenheiten im Giersones von K J o c h u m (Gymnasium der Augustiner
zu Brixen). — De quaestoribus Bomanis von W. Niemieo (Gym-
nasium zu Kolomea). — Die Gegner des Hellenismus in Bombis
zur Zeit Ciceros von L. Kopriväek (Gymnasium zu Budolfswert in
Erain). G^gen den in Bom nach der Eroberung Italiens und Siciliens ein-
gerissenen »Hellenismus*, der rOmisches Wesen zu entnerven begann, erhob
si|h eine bedeutende Opposition von Seite hervorragender Dichter und Staats-
männer von Naevius bis Cicero und Cato minor, als deren Fortsetzer dann
in der Eaiserzeit noch Juvenal erscheint — Yermuthungen zur Chro-
nologie des sog. Markomannenkrieges unter Marc Aurel und
Commodus (161 — 180) von W. Swoboda (Landesrealschule in Znaim).
-— Ein Beitrag zur Kritik lateinischer Schriftsteller (zu
Cicero, Livius und einigen Spätlateinem) von F. J. Drechsler (d. Gym-
nasium in Olmütz). — Ein Wort zur ethischen Beleuchtung der
Sophokleischen Elektra von J. Braungarten (d. Untergymnasium
in Smichow-Prag). — Disputantur non nulla de Aeneide Tir-
giliana von N, Matijevi6 (Gymnasium zu Bagusa). — Zythos und
Zythera von K. Wessely (Gymnasium Hemals-Wien) ; über das »Bier*
bei den alten Aegyptem nach den Berichten griech. Papyri. — Die »no-
mina propria* mit besonderer Berücksichtigung der grie-
chischen Formen in der Aeneis von K Siegel (d. Gymnasium in
Budweis). — Sallustianische Miscellen von J« Prammer .(Gym-
nasium im 8. Bezirke Wiens). — Incerti auctoris Hisperica famina
denuo ed. et ezplan. J. M. Stowasser (Franz Joseph-Gymnasium in Wien).
— Inscriptiones, quae in c. r. Museo archaeologioo Saloni-
tano Spalati asservantur von Fr. 6ubi6 (Gymnasium zu Spalato),
enthält die Bubriken: tituli sepulcrales, fragmenta varia, tituli graeci (162 S»,
Forts, folgt). — Die Darstellung der Unterwelt bei Homer,
Odyss. XL und Yirgil. Aen. Tl.; das Verhältnis Yirgils zu
Dante: delT in ferne von J. Lechthaler (Gymnasium Meran). —
Zahlensymbolik. Eine culturhistorische Skizze von A. Nagele (Staats-
literatm. 165
realschale Marburg). Diese interessante Abhandlang besteht aas zahlreichen
Nachtrftgen, Bandglossen and Berichtigangen zam vorj&hrigen Sehalpro-
gramm; S. 5 wird aus dem reichlichen Materiale gleichsam ein kurzes Be-
samt gezogen. — Versus de primis fundatoribus (Le. Monasterii
Zwetlensis). Ins Deutsche übertragen (mit einleitenden bist. Notizen) von
K. Biedel (Bealgjmnasium zu Waidhofen a. d. Thaya). — Hephftstion
Yon Theben und sein astrologisches Compendium. Ein Bei-
trag zur Geschichte der griechischen Astrologie von A. Engelbrecht
(Gymnasiiun Theredanum in YHen). Hier wird uns zum erstenmale die
n&clistdes Ptolemaios tstpdßißXoc interessanteste astrologische Prosasohrift aus
dem Alterthum, nftmlich die xaTopyal des Hephfistion von Theben, nach
Handschriften der Pariser Nationalbu>liothek geboten (L I.), versehen mit
einer textkritischen Einleitung (102 S.). — Amyot als üebersetzer
der Lebensbeschreibung des Perikles von Plutarch von J.
Dassenbacher (Gymnasium auf der Eleinseite in Prag). — Die »Ma-
ximen* des Herzogs von La Bochefoucauld von H. v. Yintler
(Oberrealschule Innsbruck), enthält die Biographie des auch im politischen
Leben Frankreichs bethfttigten Moralisten (gest. 1680). — Zur Geschichte
des Arminius-Gultes in der deutschen Literatur. Eine literar-
historische Abhandlung von P. v. Hofmann-Wellenhof (Landesobor-
realschule in Graz). Der hier gebotene erste Theil der Abhandlung erOrtert
die verschiedenen Documente unserer Literatur über den Arminiuscult seit
den Zeiten des Humanismus und der Beformation, wobei natürlich das
calturhistorischc Element betont und historische Quellen benützt erscheinen,
namentlich da, wo von den Versuchen der Humanisten gesprochen wird,
eine patriotische deutsche Geschichte zu schreiben. — Die Linz-Bud-
weiser-Bahn. Ein Culturbild aus dem Beginn der Eisenbahnära von
J. Scheidl (Handelsakademie in Linz). Naoh dem vom Yerf. benützten
Actenmateriale wurde die genannte Bahn 1824 — 82 als die »erste öffent-
liche Eisenbahn des Continents^ zur Herstellung der schon verschieden ge-
planten Verbindung der Donau mit der Moldau vom Ing. Gerstner gebaut.
— Biflessioni morali e politiche di tre grandi storici ed
uomini di stato, Tucidide, Cornelio Tacito e Nicolö Macchia-
velli, studio del G. Babuder (Gymnasium Capodistria). — Quadri
storici della Kavigazione von A. Milatovich (V. I Bomani; naut.
Schule zu Cattaro). — Gli studi classici e la chiesa primativa
di G. Vetiach (Com.-G^ymnasium in Triest). — Notizie intorno
airindustria ed al commercio del Principato di Trento nei
quattro secoli precedenti il Goncilio (1545) von J. Dal ri (Han-
delsschule in Trient) ; benützte zu dieser gedrängten Darstellung auch ein-
zelnes ungedrucktes Material aus dem Statthalterei-Archiv zu Innsbruck.
— Titel der in der Lehrerbibliothek des Staats-Obergym-
nasiums zu Saaz befindlichen älteren Druckwerke von J. Hol-
lub (Gymnasium Saaz); meist alte Classikerausgaben (1489 — 1599)^).
Quellenkritik und Biographisches: Der Tiroler Georg Eirchmair
von Bagen als Chronist Kaiser Maximilians I. Eine kritische
0 Im Progr. des Privatgymnasiam Vincentinam in Brisen wird 8. 55
eine Zechine vom Dogen Loorentiaa Celsos (1861—65) beschrieben, die aus einem
kleinen Goldmftnzenfande bei Brizen stammt.
IgS Literatur.
Untorduchang von A. Simeoner (PrWatgjmiiAsiam der Fnuiziskaaer in
Bozen). Eirchmairs v. Sagen (in Braneck) Chronik, von 1519 ab zeit-
genöBsisch, ist in den Font rer. aostr. SS. I, 221 sq. von Eangan hg. und
behandelt die Zeit von 1459 — 1558. Ueber die Handschrift selbst bemerkt
S. nichts, erwähnt nicht einmal Karajans Einleitung, nur einige neue Daten
Aber Eirchmairs Leben (aus Neostift) bringt er bei, sonst ist seine Ab-
handlung kritisch ebenso mangelhaft, als stilistisoh formlos. — An-
tonio Canova von E. Strasser (mit Abb. des Grabmales P. Clemens XIY. ;
Staatsrealschule im 2. Bez. Wiens). — Fragmente aus dem Leben
des Fragmentisten fJak. Philipp Fallmerayer, geb. 1790 lu
Pairdorf, Gem. TschOtsch bei Brixen, gest 1861 in München) Ton J. Chr.
Mitterrutzner (Gynmasium der Augustiner in Brixen), bringt eine Beihe
herrlicher Briefe des berühmten Stilisten und Historikers, durch die nament-
lich seine erste Orientreise (1881 — 84) trefflich illustrirt wird. — Ne-
crolog für Schulrath J. Steger Ton E. A. Bentfeld (Gymnasium
Salzburg). — J. Gutscher (Necrolog von A. Steinwenter; Gymnasium
Marburg); Gutscher hat ein systematisches Verzeichnis der Programmarbeiten
österr. Gymnasien und Realgymnasien von 1850— 67 verfesst — CM.
Blaus, Nachruf von Fr. E üb in (Bealgymnasium Stockerau). Blaas hat als
Eunsthistoriker Bedeutendes geleistet, er entdeckte aber bei seinen Airbeiten
anch die Predigten des Meisters G^rgen v. Gingen (gest« 1465), merk-
würdige Eunstgegenstände in Elodtemeuburg and schrieb eine oulturhist.
Abhandlung: Der ewige Jude in Deutschland (1870).
Schulgeschichte und Pädagogik: Zur Geschichte der Anstalt von
E. Zenz (102 S., Pädagogium Linz). Beginnt mit der allg. Schulordnung
unter Maria Theresia 1774 und schliesst, die Acten der Anstalt benutzend,
mit der Gegenwart. — Chronik der Anstalt (1862 — 1887) von A.
Hüb n er (Jubitäums-Progr. der Landesrealschule in Iglau). — Zur 50 jähr.
Gedenkfeier der Beichenberger Staatsmittelschule, geschicht-
liche Skizze von Fr. Hüb 1er (Staatsmittelschule in Beichenbexg). — Ge-
schichte des deutschen Communal-Untergymnasiums zuGaya
1869 — 87 von Th. Sewera (Gymnasium zu (Jaya in Mähren). — Die
landwirthschaftliche Lehranstalt in 8. Michele a. d. Etsch
(1874 — 86) von E. Mach (mit Abbildungen; landwirthschafbL Landesanstalt
zu S. Michele in Tirol). — Die Mythologie im Ereise des er-
ziehenden Unterrichts von E. Jarz (I. d. Gymnasium zu Brunn).
Linguistik und Literarhistorie : Altdeutsche Idiotismen der
Egerländer Mundart (Schluss) von J. Neubauer (Staatsrealschule
in Elbogen). — Goethes Eeisen von Fr. Maschek (II., 1780 — 88;
Staatsmittelschule Beichenberg). — Examen des oeuvres dramatiques
de Voltaire, esquisse litt^raire par Fr. Colin (C.-Bealschule auf der
Schottenbastei in Wien). — Ueber die Hamburger Dramaturgie
und Corneilles Discours von H. Eurzreiter (I. ThL, Staatsreal-
realschule in Graz). — Die Yorarlberger Dialectdichtung von
E. Wind er (Gymnasium Innsbruck) mit Biographie Walsers und Feld-
kirchers.
Aus den geographischen Wissenszweigen: Beiträge zur Geschichte
der Erde und ihrer Vegetation (Ports, d. Progr. 1882) von Fr.
EraSan (II. Staatsgymnasium in Graz). — Die Form, Anziehung
literatnr. 167
and materielle Beschaffenheit der Erde, L (mathematisch mit
histor. Einleitong) von Th. Schmid (Staatsrealschule Linz). — Vier snb-
jective Lichtbilder. Das Salzachthal zur Eiszeit yonKFagger,
gezeichnet von J. Czernj (Staatsrealschule Salzbarg). Zum ersten Theile
finden wir vier snbjective (dem Beobachter in bestimmter Form sichtbare)
Bilder: Mondregenbogen, Nebelbogen nnd Thaakranz als Folge der Licht^^
reflezion, und Nebelringe als Folge der Beugung des Lichts, durch Licht-
druckbilder hübsch illustriri Lm zweiten Theile wird das Salzaohthai zur
Eiszeit beschrieben und in einem gelungenen Lichtdr..ckbilde der Moment
dargestellt^ in welchem die Abschmelzung des Gletschers unmittelbar süd-
lich des Kapnzinerberges vor sich geht. — Das Nutzwasser von
J. Demel (d. Bealschule in Olmütz). — Das Wasser der Stadt-
brunnen von Prossnitz und jenes seiner artesischen Brun-
nen von F. Bayer (Landesrealschule Prossnitz). — Die meteorologi-
schen Verhältnisse in Weidenau 1886 von Fr. Wrzal (Gym-
nasium Weidenau). — Bacteriologische Untersuchungen der
Leitmeritzer Trinkwässer und meteorologische Beobach-
tungen von J. Maschek (Bealschule Leitmeritz). — Ergebnisse der
in den Jahren 1875 — 86 an der meteorolog. Beobachtungs-
station Krems angestellten Beobachtungen von A. Prey (Gym-
nasium Krems). — Das Wetter und dessen Yorherbestimmung
von L. Gabi (Bealschule Trautenau). — Ethnographisches aus Tirol-
Vorarlberg von J. Patigler (d. Staatsrealschule in Budweis). Nach
einer längeren Besprechung der verwickelten ethnographischen Verhältnisse
Urols handelt P. streng fachlich 1. Ueber einstige Wendensitze in Deutsch-
tirol, worin er Wendensitze in Tirol ausser in Ostpusterthal auf Grund der
vorhandenen Literatur ablehnt, 2. die Dialectgebiete von Tirol- Vorarlberg,
durch ein übersichtliches Käiinhen gestützt. — Beiträge zur Dialect-
und Namensforschung des Pusterthaies von A. Unterforcher
(Gymnasium Leitmeritz). — Del Sole von L. Klai6 (naut. Schule in
Bagnsa). — Colonie Europee in Africa von A. Costa (86 S., itaL
Oberrealflchule in Triest).
Aus slavischen Schulprogrammen: Zur Geschichte des baieri-
Bcben Erbfolgekrieges 1778— 79 von J. Matzner (K d6jin4m v41ky
0 bttvorskou posloupnost' r. 1778—79; Bealschule Pisek). Enthält S. 7 f.
74 deutsche Briefe aus Prag und jenen Orten, wo während des bair. Erb-
folgestreites die preussischen oder kaiserlichen Truppen gelagert, an einen
Unbekannten, welche sich unter den Correspondenzen des Büigermeisters
Martin Kaasch (Ende des vorigen Jahrb.) befunden und nun chronologisdi
geordnet aus dem Stadtarchive zu Pisek abgedruckt erscheinen. Sie ent-
halten ausfOhrliche Berichte über die beiderseitigen Truppenbewegungen
des Jahres 1778 (Forts, folgt). S. 30 ist auch ein deutsches Spot^edicht
auf den Finkenfang bei Maxen unter dem Striche mitgetheilt. — Der
Name der Stadt Spalato von M. G. (Ime grada Spljeta, Gymnasium
zu Spalato). — Die Kirche der hL Barbara in Kuttenberg. Be-
sdireibung des Baues von J. Zach und J. Brani9 (Chr4m dv. Barbory
V Ho¥e Kutn^ Popis stavby; Bealgymnasium Kuttenberg) mit mehreren
Abbildungen und Plänen der Kirche und einzelner Theile derselben. —
Das Familienleben der alten Römer von A. Czyczkiewicz
168 Literatur.
(2ycie rodzinne dawynoh Bzymiam; Gymnasium Tarnopol). — Historische
Skizze der Stadt Stanislawow von ^. Szarlowski (Bys histo-
ryczny miasta Stanislawowa; Gymnasium Stanislau). — Bemerkungen
zum ersten Buche der Chronik des Vinoenz Eadlubek von
Ph. Swistuä (Uwagi do pierwszej ksi^gi kroniki Winoent^go Eadlubka;
Gymnasium Bzeszow). — Die Berufung der Kreuzherren (Deutsch-
ordensritter) nach Polen von F r. Z y c h (Powotanie Erzyiakö w^ do Polski ;
Gymnasium- Przemysl). — Welcher Nationalit&t waren die Be-
wohner der Stadt Neu-Bydzow Tor dem husitischen Kriege?
Nach Originalquellen von E. Mal^ (Kter^ ndrodnosti bylo obyratelstvo
m^sta Noy^ho Bydzova pi^ed v41kou husitskou? Die pramene pftyodnÜto;.
Realgymnasium zu Neu-Bydzow). — Waldstein und sein Verhält-
nis zum Kaiser Ferdinand IL von J. Frana (Walddtein a pom^r
jeho k cfsafi Ferdinandovi IL, Forts, folgt; Gymnasium Jungbunzlau) ;
S. 19 eine Stammtafel Waldsteins. — Zur Geschichte der Stadt
Pilgram von W. Petrft (K d&jin4m mdsta Pelhfimova, dröhnt zprdvy
pdeine Berichte]; Gymnasium zu Pilgram). — Von der ehrbaren In-
stitution und den Zünften der Tuchmacher und Schneider
in der Stadt Pardubitz an der Elbe. Nach den Quellen des Stadt-
archives und des Museums zu Pardubitz von J. Weg er (0 poctiv^m ¥4du
a cechu soukenick^m a krejösk^m v m^tö Pardubidch nad Labern. Die
pramenüv archivu m^tsk^ho musea pardubsk^ho; Realschule Pardubitz).
— Die Erinnerungen der Gemeinde Nuselu-Pankrac Ton
J. Vivra (Pamdti obce Nftselsko-Pankrack6; b. Staatsrealschule 518 IL
in Prag). — Ein dorischer Dom von B. Pospidil (Chräm dorsk^;
Gymnasium in Öaslau) mit Abbildungen im Texte. — Einige Ezcerpte
aus der Geschichte der königL Stadt Pilsen aus den vor-
h US i tischen Zeiten von J. Strnad (N^kolik üryvkA z ddjin kr£-
lovsk^ho mesta PlznS z dob p^ y41kou husitskou; b. Realgynuiaium in
Pilsen). — Ein Versuch der Erklärung des Wortes, welches
die Herausgeber der Chronik des Kosmas verändern von J.
B. Maäek (Fokus o v^klad slova, jeä vydavatöl6 Kosmovy kroniky pfe-
pisuji; b. Gymnasium auf der Neustadt in Prag). — Von der Völker-
wanderung auf dem Gebiete der jetzigen österr. Monarchie
vom Jahre 274 — 650 von B. Kopeck;f (Stöhov&ni n4rodA na pftd§
nynöjälho mocndMvi rakousk^ho od r. 274 — 650; b. Privatgymnasium zu
Ungarisch-Hradisch). — Frankreich und Deutschland in der Zeit
der Hohenstaufen von J. Kosina (Francie a NSmecko v dobe Hohen-
stauf&v; Gymnasium zu Hohenmauth). — Das Verhältnis der Ost-
mark zum deutschen Reiche und ihre historische Entwick-
lung während dieses Verhältnisses bis 1156 von P. Bryla
(Stosounek marchii austriacki^j do paÄstwa niemieckiego i j^j historyczny
wÄröd tego stosunku rozwöj do roku 1156; Gymnasium bei S. Hyacinth
in Krakau*)). — Die wichtigsten Veränderungen in der Ent-
wicklung der ungarischen Verfassung I. von Fr. Kunstovn;^
(NejdtileäitSjdi zmSny u vj^voji zHzeni uhersköho I. , I. b. Realgymnasium
*) Ebendort auch: Aua B. Lindere Briefmappe (Forts.) von K. Pete-
lenz (deutsch).
Literatur. 169
in Prag). — Saint Andr^ and Marie Josef, Brüder der Chenier,
Ton J. Filipek (S.-A. a. M. J., bratfi Ch^nierov^; b. Bealschole im 3. Bez.
in Brunn). — Welchen Nutzen brachte die römische Dichtung
in den ersten Jahrhunderten nach Christus? Von P. Erippner
(Jak prospivalo fimskö bästnictyi ▼ prvnim stoleti po Er. ? I. ThL Staats-
mittekchule Prerau). — Yen den Wörtern, welche den Menschen
in einigen indoeuropäischen Sprachen bezeichnen von J. Pe-
ch 4nek (0 slovech znamenajidch filovSka v nSktor^h ¥eSech indoeu-
rop6k;^oh; Gymnasium zu Ji5in). — Von dem Einflüsse des öffent-
lichen römischen Lebens auf die Ausbildung und den Typus
der römischen Bednerkunst von J. Eliment (0 vlivu yefejn^ho
ÜYota fimsköho na v^vin a r4z ¥imsk^ho feönictvi; Gymnasium zu Tre-
bitsch). — Slovenisches auf dem Laibacher Lyceum von M. Ple-
terSnik (SloyendSina na lubljanskem liceju; Gymnasium Laibach) 2V8 S*
— Beitrag zur historisch-statistischen Uebersicht der Ge-
meinden des jetzigen Gerichtskreises Pisek von E. Milbauer
(PHspövek ku historicko-statistiktou pl^hledu osad nynSjdlho soudn-okresu
Piseck^ho; b. Realschule Pisek). — Eartographische Projectionen
von A. Hlav^öek (Eartografick^ promlt4ni; Bealschule zu Bakonitz).
Innsbruck. S. M. Prem.
Bericht über die achtundzwanzigste Plenarversamm-
lung der historischen Commission bei der kgl. bayer*
Akademie der Wissenschaften.
München im Ootober 1887. In den Tagen vom 28. Sept bis 1. Oct
wurde die die^ährige Plenarversammlung der historischen C!ommission unter
der Leitung ihres Torstandes, des wirkl. Oberregierungsrathes v. Sybel
aus Berlin, abgehalten. Von den auswärtigen Mitgliedern nahmen an den
Sitzungen theil: Hofrath v. Sickel aus Wien, Elosterpropst Frhr. v. Lilien-
eron aus Schleswig, die Professoren Baumgarten aus Strassburg, Dümm-
1er aus Halle, Hegel aus Erlangen, v. Eluckhohn aus Göttingen,
Wattenbach und Weizsäcker aus Berlin und v. Wegele aus Würz-
burg; von den einheimischen ordentlichen Mitgliedern: der Vorstand der
kiesigen Akademie der Wissenschaften, Beichsrath v. Döllinger, Prof.
Cornelius und Geheimrath v. Giesebrecht, der Secretär der Com-
miasion. Auch die hiesigen ausserordentlichen Mitglieder: die Professoren
V. üruffel, Heigel, Stieve und der Oberbibliothekar Biezler wohnten
sftmmtlich den Verhandlungen bei.
Seit der vorjährigen Plenarversammlung sind folgende Publicationen
durch die Commission erfolgt:
1. Jahrbücher der deutschen G^e8ohichte. — Geschichte des ostfränki-
sehen Reichs von Ernst Du mm 1er. Zweite Auflage. Bd. I und II.
2. Deutsche Reichstagsakten. Bd. IX. — Deutsche Reichstegsakten unter
Kaiser Sigmund. Dritte Abtheilung (1427— 1481). Herausgegeben
von Dietrich Eerler.
8. Forschungen zur deutschen Geschichte. Bd. XXVI. Heft 8.
4. Allgemeine deutsche Biographie. Lieferung 117 — -125.
170 Literatnr.
Mit Unterstützung der Commission wurde veröffentlicht:
Der Fondaco dei Tedeschi in Venedig und die deutsch-yenetiani-
schen Handelsbeziehungen. Von Dr. Henry Simon sfeld. 2 fide.
Die im Laufe der Verhandlungen erstatteten Berichte ergaben, dass
bei allen Untemehmungeu der Commission die Arbeiten in Fortgang sind
und schon in der nächsten Zeit mehrere neue Publicationen erfolgen werden.
Die Nachforschungen in den Archiven und Bibliotheken sind auch im ver-
flossenen Geschäftsjahre in grossem Umfange fortgesetzt worden, und inuner
aufs neue hat die Commission mit dem wärmsten Danke die Zuvorkommen-
heit anzuerkennen, mit welcher ihre Arbeiten von den Vorständen der
Archive und Bibliotheken unterstützt werden.
Das grosse Unternehmen der deutschen Beichstagsacten, dessen
Oberleitung in der Hand des Geheimraths v. Sybel liegt, ist nach ver-
schiedenen Seiten erheblich gefördert worden. Von der ersten Serie ist der
9. Band (1427 — 1431) veröffentlicht worden. Der Herausgeber ist Ober-
bibliothekar Dr. Eerler in Würzburg, der auch das chronologische Ver-
zeichnis der Urkunden und Acten verfasst hat Ausser ihm ist hauptsäch-
lich der Leiter dieser Serie, Prof. Weizsäcker, betheiligt gewesen. In der
Correctur wurde der Herausgeber durchgehends von Bibliothekar Dr. Haupt
in Giessen unterstützt, der auch das alphabetische Begister der Ort»- und
Personen-Namen verfertigte. Jetzt lag der Commission auch der 6. Band
(1406 — 1410) gedruckt vor, abgesehen von den Kegistem, und wird mit
diesen noch vor Jahresschluss ausgegeben werden. Er ist die gemeinsame
Arbeit der drei gleichberechtigten und gleichverantwortlichen Genossen:
Prof. Bemheim in Greifswald, Dr. Quidde zu Königsberg i. Pr. und Pro£
Weizsäcker. Das chronologische Verzeichnis der Urkunden und Acten, so-
wie das alphabetische Begister der Orts- und Personen-Nam^n sind von
Dr. Schellhass in Frankfurt a. M. Die dem Dr. Quidde unterstellten Ar-
beiten f&r die späteren Bände (Bd. 10 f.) sind durch diesen und die beiden
anderen ständigen Mitarbeiter, Dr. Schellhass und Dr. Heuer in Frank-
furt a. M. fortgeführt worden. Zunächst soll die Fertigstellung des 10. und
11. Bandes, welche Dr. Quidde herausgeben wird, möglichst gefördert wer«
den; sie werden den Schluss der Begierung /K. Sigmunds und die Be-
gierung E. Albrechts U. umfassen.
Für die in der vorjährigen Plenarversammlung beschlossene zweite
Serie der Beichstagsacten, welche sich auf die Begierung £. Karls V. be-
ziehen Wird und deren Bearbeitung Prof. v. Kluckhohn als Leiter über-
tragen wurde, sind die Vorarbeiten von Dr. Friedensburg in Göttingen
zunächst mit der Durchsicht der Literatur begonnen worden, wobei ihn
Dr. Wrede in Göttingen als ständiger Hilfsarbeiter unterstützte. Um das
in den Archiven erhaltene Actenmaterial nach Umfang und Beschaffenheit
kennen zu lernen und das Brauchbare, vorerst aus den zwanziger Jahren
des 16. Jahrhunderts, zu verzeichnen, wurden von dem Leiter der Serie
und Dr. Friedensburg längere Beisen unternommen. Der letztere besuchte
Gk)tha, Erfurt, Magdeburg, Zerbst, Berlin, Schwerin, Hamburg, Düsseldorf
Köln, Coblenz, arbeitete längere Zeit in Dresden und wiederholt in Weimar.
Prof. V. Kluckhohn untersuchte, neben den Staatsarchiven in Hannoyer,
Wolfenbüttel, Wiesbaden, Darmstadt, Karlsruhe, Stuttgart, München, Nürn-
berg, Bamberg und Wien, die Archive der ehemaligen Beichsstädte Wetzlar,
Literatur. 171
Frankfurt a. M., Speier, Hageiiaa, Esslingen, Beutlingen, Bottweil, Constanz,
Ueberlingen, Bayensburg und die ftirstlicben Arcbive zu Donauescbingen,
Braunfek und licL Das Resultat der Untersucbungen war in den einzelnen
Arebiven sebr yerscbieden; nicbt selten boten weniger besucbte Arcbiye
eine überraacbende Ausbeute. Dank der geMligen Vermittelung der Biblio-
theksverwaltung in GOttingen konnten dort schon im Laufe des Sonuners
Act^i aus einigen auswärtigen Archiven benutzt und namentlich das Ma-
terial für den ErOnungstag, 1520, und den Reichstag zu Worms, 1521,
gesammelt werden. In Wien bat der k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivar
Dr. Winter die in dem dortigen Staatsarchiv notbwendigen , umfassenden
Arbeiten unter seine Aufsicht genommen.
Für die von Prof. Hegel herausgegebene Sammlung der deutseben
Städtecbroniken wurde die Bearbeitung der niederrheinisch- westfUli-
sehen Chroniken unter Leitung des Prof. Lamprecht in Bonn fortgesetzt
und der 1. Band, der 20. der ganzen Sammlung, welcher die Chroniken
▼on Dortmund und Neuss ^nthält, im Druck nahezu vollendet. Es fehlen
nur noch Einleitung, Glossar und Segister. An der Bearbeitung babefi
sich ausser Prof. Lamprecht betbeiligt: Dr. Hansen in Münster, Prof. Franck
in Bonn, Dr. Ulrich in Hannover und Dr. Nörrenberg in Marburg. Die
kleinen Aacbener chronikalischen Stücke, welche Mher noch für diesen
Band bestimmt waren, mussten für den folgenden zurückbebalten werden.
Dieser wird ausserdem die Chroniken von Soest vollständig bringen, nach-
dem man übereingekommen ist, die satjrischen und polemischen Schriftien
des sogenannten Daniel von Soest als für die Sammlung der Städtechroniken
weniger geeignet von denselben auszuscbliessen und Dr. Jostes, der ihre
Bearbeitung übernommen hatte, die Herausgabe an anderm Orte zu über-
lassen. Dagegen kommt hinzu ein neu aufgefundenes Gkdicht über die
Soester Fehde in einer Paderbomer Handschrift, das, wenn auch in schlechten
Knittelversen geschrieben, doch die Ereignisse zuverlässig und vom Stand-
punkte Kölns schildert. Inzwischen hat Dr. Hansen als Torarbeit eine
Studie zur Vorgeschichte der Soester Fehde in der Westdeutschen Zeit-
schrift (Ergänzungsbeft 8) veröffentlicht
Der Druck des 6. Bandes der von der Commission herausgegebenen
älteren Hanserecesse, bearbeitet von Stadtarchivar Dr. Koppmann in
Rostock, war leider längere Zeit unterbrochen, wird aber demnächst auf-
genommen und ohne Hemmnis fortgeführt werden. Auch die Arbeiten
für die Witteisbacher Correspondenzen werden hoffentlich bald zu neuen
Publieationen führen.
Die Sammlung der vatikaniscben Acten zur deutschen Geschichte
in der Zeit Ludwigs des Bayern ist von dem Herausgeber, Oberbibliotbekar
Dr. Riesler, so weit gefi5rdert worden, dass der Druck des 1. Bandes bat
beginnen ktonen. Den Verlag hat die Wagnerische Universitätsbuchband-
Inng in Innsbruck übemonmien.
Von der Geschichte der Wissenschaften in Deutschland
ist im verflossenen Jahre keine neue Abtheilung erschienen, aber es be-
steht die Aussiebt, dass die (beschichte der Kriegswissenschafb und die Ge-
schichte der Medicin bald der Presse werden übergeben werden können.
Nach wie vor ist die Commission eifrig bemüht, das grosse Unternehmen
möglichst bald zum Abschluss zu bringen.
172 Literatur.
Den Jahrbüchern der deutschen Geschichte steht in der
nächsten Zeit eine neae Bereicherung bevor. Der 1. Band der Geschichte
Karls des Grossen ist in der zweiten von Prof. Simson in Freiburg L Br.
besorgten Auflage im Druck fast beendet. Prof. Meyer v. Enonau in Zürich
hat den 1. Bd. der Jahrbücher E. Heinrichs lY. so weit vollendet, dass
der Druck nach Qstern beginnen wird, und auch Geh. Hofrath Winkel»
mann in Heidelberg hofft im nächsten Jahre den 1. Bd. der Jahrbücher
E. Friedrichs II. druckfertig herzustellen.
Von der Allgemeinen deutschen Biographie, redigirt von
Klosterpropst Frhrn. v. Liliencron und Prof. v. Wegele, sind der 24. und
der 25. Bd. erschienen. Der ununterbrochene Fortgang des Werkes, dessen
weitaus grösserer Theil bereits vorliegt, ist gesichert.
Die durch eine lange Beihe von Jahren fortgesetzte Zeitschrift: For-
schungen zur deutschen Geschichte, hat mit dem 26. Bande
ihren Abschluss erhalten.
Für das von Oberlandesgericht^rath a. D. Ludwig Molitor bearbeitete
Urkundenbuch der Stadt Zweibrücken ist ein Druckzuschuss be-
antragt worden. Die Commission hofft, dass die Veröffentlichung des ür-
kundenbuches sich wird ermöglichen lassen.
Da die Commission mehrere ihrer hervorragendsten Mitglieder durch
den Tod verloren hat, ohne dass bisher ein Ersatz eingetreten ist, glaubte
sie auf ein» Vermehrung ihrer Arbeitskräfte Bedacht nehmen zu müssen.
Die Plenarversammlung hat deshalb mehrere namhafte und um die Ar-
beiten der Commission verdiente Gelehrte theils zu ordentlichen, theils zu
ausserordentlichen Mitgliedern gewählt und deren Ernennung an aller-
höchster Stelle beantragt
Bericht über die sechste Plenarsitzung der badi schien
historischen Commission. '
Karlsruhe im November 1887. Die sechste Plenarsitzung der badi-
schen historischen Commission hat am 4. und 5. Nov. in Karlsruhe statt-
gefunden. Derselben wohnten die ordentlichen Mitglieder Geh. Bath Knies,
Geh. Hofrath Winkelmann und Hoirath Erdmannsdörffer ausHeidel-
berg, Geh. Hoirath y. Holst, die Professoren Kraus und Simson aus
Freiburg, Archivdirector v. Weech, Geh. Archivrath Dietz, Archivrath
Schulte, Geh. Hofrath Wagner aus Karlsruhe und Archivar Bau mann
aus Donaueschingen und die ausserordentlichen Mitglieder Prof. Hartfelder
aus Heidelberg und Prof. Boder aus Villingen, sowie als Vertreter der
Grossh. Begierung Se. Exe. der Präsident des Grossh. Ministeriums der
Justiz, des Cultus und Unterrichts, Wirkl. Geh. Bath Dr. Nokk und Geh.
Beferendar Dr. Arnsperger bei. Die ordentlichen Mitglieder, Archiv-
director a. D. Frhr. Both v. Schreckenstein aus Karlsruhe und Profi
König aus Freiburg hatten ihr Ausbleiben entschuldigt Das ordentliche
Mitglied, Geh. Justizrath Gierke in Berlin hat infolge seiner Berufung^
an die Universität Berlin und die dadurch veranlasste Unmöglichkeit, aa
den Arbeiten der Commission einen regelmässigen Antheil zu nehmen, be-
antragt, seine Enthebung von der Mitgliedschaft zu erwirken.
Literatar. 173
Die im Laufe der Sitzang erstatteten Berichte weisen nach, dass alle
von der Commission in Angriff genommenen wissenschaftlichen Publicationeii
in gatem Fortgang begriffen sind.
Von der Politischen Correspondenz des GrossherzogsEarl
Friedrich von Baden sind, wie Hofrath Erdmannsdörffer berichtet,
17 Bogen des ersten Bandes gedruckt, so dass bis Ostern 1888 dem Er-
scheinen dieses Bandes mit Sicherheit entgegengesehen werden kann. Der-
selbe wird die Beziehungen Badens zum Deutschen Fürstenbunde und zur
Beichspolitik in den Jahren 1783 bis 1789, die auswärtigen Beziehungen
der Markgrafschafb (zu Frankreich, Holland und Bussland) im gleichen Zeit-
ranm, sowie deren erste ZusammenstOsse mit der französischen Bepublik
bis in das Jahr 1794 behandeln.
Yon den Begesten zur Geschichte der Bischöfe von Oon-
stanz, die unter v. Weech*s Oberleitung Dr. Ladewig bearbeitet, ist vor
kurzem die zweite Lieferung versandt worden. Auf einer grösseren archi-
vaUsohen Beise hat Dr. Ladewig 63 grössere und kleinere Archive in Süd-
deutsehland und der Schweiz besucht und das ungedruckte Material, so
weit es noch nicht herangezogen war, mit möglichster Vollständigkeit zu-
sammengebracht, so dass der Druck nun ohne Unterbrechung wird fort-
gesetzt werden können. Für das Jahr 1888 ist die Versendung dreier
weiteren Lieferungen beabsichtigt
Auch von den Begesten der Pfalzgrafen amBhein, die unter
Oberleitung Winkelmanns nach Dr. Kochs Ausscheiden von nun an Dr. Wille
in Heidelberg allein bearbeitet, ist eine zweite Lieferung versendet und
ebenMls Fortsetzung des Druckes ohne längere Unterbrechungen gesichert
Durch das neu beigebrachte bisher angedruckte Material wird insbesondere
die Kenntnis der Zeit Kurfürst Buprechts L erhebliche Bereicherung erfahren.
Die sehr umfi&ssenden Vorarbeiten für dieWirthschaftsgeschichte
des Schwarzwaldes und der angrenzenden Gaue, deren Be-
arbeitong dem Prof. Gk>thein in Karlsruhe übertragen ist, sind nach dessen
von Geh. Bath Knies verlesenen und erläuterten Berichte nahezu vollendet
und es darf mit Sicherheit gehofft werden, dass der nächsten Plenarsitzung
der grössere Theil des Werkes druckfertig vorgelegt werden kann.
Ebenso ist von Dr. Hejck, der infolge seiner Habilitation an der Uni-
versität Freiburg aus der Stelle eines Hilfsarbeiters für die allgemeinen
Zwecke der Commission ausgeschieden und durch Dr. Obser ersetzt worden
ist^ berichtet worden, dass er die ihm in der vorigen Plenarsitzung über-
tragene Ausarbeitung einer Geschichte der Herzoge von Zähringen
80 weit gefördert hat, dass er deren Vollendung bis zur Plenarsitzung des
Jahres 1888 in sichere Aussicht stellen kann.
An dem Topographischen Wörterbuch des Grossherzog-
thums Baden hat unter v. Weechs Leitung Dr. Krieger rüstig weiter-
gearbeitet und bis jetzt etwa 16,000 Namensformen verzeichnet Der Ab-
schluss dieser Arbeit ist für das Ende des Jahres 1889 ins Auge gefasst
Für die Herausgabe der Tagebücher und Kriegsacten des
Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden i. d. J. 1693 — 97 hat
Archivraih Schulte die gedruckte Literatur durchgesehen und mit Be-
arbeitung des Jahres 1698 begonnen. Zur AusftQlnng empfindlicher Lücken
der in Karlsruhe aufbewahrten Acten ist eine archivalische Beise nach
174 Literatur.
Wien unerlässlich. Von diesem Werk soll jedenfalls ein Theil bis nftchsten
Herbst im Dracke vorliegen.
Von der neaen Folge der Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins, deren Bedadaon Archivrath Schalte besorgt, ist im Jahre
1887 der 2. Band erschienen, das 1. Heft des 8. Bandes befindet sich im
Dracke.
Infolge der Erkrankung des Directors August Thorbeoke in Heidel-
berg ist leider die demselben übertragene Herausgabe der Heidelberger
Üniversitäts-Statuten des 16. — 18. Jahrhunderts in*s Stocken
gerathen.
Die Durchforschung, Ordnung und Yerzeidinung der Archive und
Registraturen der Gemeinden, Gorporationen und Privaten
des Grossherogthums, welcher sich unter dem Bespiciat von Bau-
mann, Boder, v. Weech und Winkelmann 58 Pfleger widmen, hat auch im
Jahre 1887 erhebliche Fortschritte gemacht Es liegen im Gänsen nun-
mehr Berichte und Verzeichnisse über die Archive und Registraturen von
641 Gemeinden, 832 Pfieirreien, 14 Grundherrschaften, 8 weiblichen Lehr-
und Erziehungsanstalten (ehemaligen Klöstern), 1 Gymnasium, 1 Alter-
thumsverein, sowie über die im Besitc von 14 Privaten befindlichen Ar-
chivalien vor.
Von dem Codex diplomaticus Salemitanus, herausgegeben von
Archivdirector v. Weech, ist mit Unterstützung der Commisdon.die 1. Lie-
ferung des 8. Bandes erschienen.
Im Verlaufe der Sitzung wurde beschlossen, folgende neue Arbeiten
in Angriff zu nehmen: 1. Fortführung der Regesten der Pfalzgrafen
bis 1509 unter Winkelmanns Oberleitung durch Dr. Wille. — 2. Bearbeitung
der Regesten der Markgrafen von Baden von Markgraf Hermann L
bis zur Uebergabe der Regierung durch Markgraf Christof L an seine SOhne
(1515) unter v. Weechs Leitung durch die sftmmtlichen akademisch ge-
bildeten Beamten des Ghrossb. General-Landesarchivs. — 3. Herausgabe der
Physiokratischen Correspondenz des Markgrafen (späteren
Grossherzogs) Karl Friedrich von Baden durch G«h. Rath Knies.
Sodann fand die Wahl eines ordentlichen Mitgliedes und die statuten-
mftssige Neuwahl des Vordtandes und des Secretftrs statt, welche noch der
Allerhöchsten Bestfttigung unterliegen.
175
PerMnalieiL
Hofrath TIl y. Sickel wurde darcb Yerleihang des neugestifteten
»Ehrenzeichens für Kunst and Wissenschaft* aiu^^ezeichnet und zum Mit-
glied der k. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen und bei den
jüngsten Wahlen des Institut de France zum correspondirenden Mitglied
der Acad^mie des Inscriptions et Beiles Lettres gewählt Am 27. Oct 1887
wurde ihm eine zur Feier seines dreissigjfthrigen Professoren* Jubil&ums von
Schülern und Freunden gewidmete Medaille und Adresse überreicht
Ernannt wurden J. Emier zum ordentlichen Professor an der böh-
mischen Uni?er8itftt in Prag, S. Laschitzer zum Gustos der k. k. Studien-
bibliothek in Klagenfnrt, Prof. £. Bieg er zum Bezirksscholinspector^
K. Schalk zum Amanuensis der üniversitfttsbibliothck in Wien, E. Weri-
heimer zum Professor an der Bechtsakademie in Pressburg.
Gustos H. Zimerman wurde mit der Bedaction des »Jahrbuches der
Kunstsammlungen des a. h. Kaiserhauses* betraut
An der Uniyersitftt Wien habilitirten sich S. Herzberg-Fränkel
für Geschichte des Mittelalters und historische Hilfswissenschaften, A. Pri-
bram und Fr. Stob er für Geschichte, an der Universität Innsbruck
0. Eedlich für historische Hil&wissenschafben , an der deutschen üni-
yersität in Prag 0. Weber, an der Universität in Graz A. Ghroustfür
Qeeehichte, an der Universität Bonn H. Thode für Kunsl^^eschichte.
M. Faber trat als Volontär im Archiv des k. u. k. f^nanzministeriums
in Wien ein.
Am 15. Nov. 1887 starb Adolf Fanta nach langem Siechthum in
seiner Heimat Geboren am 17. Jänner 1856 zu Stupka in der Bukowina
besuchte er das griech.-orient Gymnasium zu Suczawa und bezog 1874 die
Universität Wien. 1879 wurde er zum Dr. phil. promovirt und als ordent-
liches Mitglied in das Institut für Ost Geschichtsforschung aufgenommen.
1882 publicirte er seine Dissertation »Der Staat in der Ilias und Odyssee.
Ein Beitrag zur Beurtheilnng der homerischen Verfassung* (Innsbruck,
Wagner). Im Nov. 1882 ging er, nach Kaltenbrunner der erste römische
Stipendist, nach Bom und arbeitete unter dessen Leitung bis Juni 1883
im vatikanischen Archiv. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden die zu ge-
wärtigenden Monumenta Habsburgica von Kaltenbrunner bringen. Aus
seiner Ausbeute publicirte Fanta selbst den interessanten » Bericht über die
Ansprüche des Königs Alfons auf den deutschen Thron« (Mittheilungen 6,
94 — 104) und als Frucht eines Ausfluges nach Neapel den vielbeachteten
Aufsatz »Die angiovinischen Begister im Archivio di Stato zu Neapel« (Mit-
theilungen 4, 450 — 462). Nach der Bückkunft von Bom trat er als Mit-
arbeiter an der Abtheilung Diplomata der Monumeuta Germaniae ein. Dem
Kreise dieser äusserst fleissigen, bis ins kleinste Detail sorgsamen und ge-
wissenhaften Thätigkeit gehört seine bedeutendste Arbeit an » Die Verträge
176 Personalien.
der Kaiser mit Venedig bis zum Jahre 983^ (Mittheil. ErgEgsbd. 1, 51 — 128).
Dazu kommen mehrere der in unserer Zeitschrift veröffentlichten »Excurse
zu Ottonisdien Diplomen*, eine Untersuchung über »Die Urkunden Lud-
wig n. für Monte Amiata* (Mittheil. 5, 407 — 415) als Anhang zu den
ȟnedirten Diplomen*, die er zumeist druckfertig machte, und einige Lite-
raturartikel. Seine letzte Arbeit, »Die Notare der italienischen Kanzlei
Otto IL*, brachte das eben ausgegebene Ergftnzungshefb (S. 558 — 567).
Andere kritische Untersuchungen über die Urkunden süditalienischer Klöster,
wie S. Yincenzo am Yolturno und Montecasino, werden in der Ausgabe der
Diplomata theilweise Yerwerthung finden. Manches, wie die YervoUstftndigung
eines von Stumpf angelegten Klosterverzeichnisses, ist unvollendet geblieben.
Yor etwa zwei Jahren zwang ihn eine Lungenkrankheit seine Stellung bei
den Diplomata aufzugeben. Vergeblich suchte er in einem südlicheren
Klima und in seiner Heimat Heilung. Mit Fanta ist einer der tüchtigst
geschulten Diplomatiker, ein begabter Mann mit vielseitigem Wissen, ein
ehrlicher und anspruchsloser Charakter geschieden.
Den XYI. Curs des Instituts (1885—1887) absolvirten
als ordentliche Mitglieder:
Bretholz Berthold, Dr. phil.
Erben Wilhelm, Dr. phiL
Milkowicz Wladimir, Dr. phil.
Schnerich Alfred.
Tangl MichaeL
als a. o. Mitglieder:
Chroust Anton, Dr. phiL, 1886—1887.
Sohönherr Julius, 1886—1887.
Stöber Fritz, Dr. phiL, 1886—1886.
Als Thema der Hausarbeiten wählten:
Bretholz: Die Urkunden der Herzoge Albrecht III. und Leopold III.
von Oesterreich aus der Zeit ihrer gemeinschaftlichen Begierung 1865-— 79.
Erben: Die historischen Aufzeichnungen des Stiftes Matsee.
Milkowicz: Zur Greschichte der Karthäusei^löster in Krain.
Schnerich: Die beiden biblischen Oyclen des Doms zu Gurk.
Tangl: Studien über den Über fundationis monasterii Zwetlensis.
Aufgenommen wurden 5 ordentliche und 6 ausserordentliche Mitglieder.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des
Mittelalters X— XIV.
Von
Paul Seheffer-Boiehorst
X. Zu den mathildinischen Schenkmigeii.
Die Echtheit der Urkunde vom 17. November 1102, durch welche
die grosse Gräfin das Verhältnis des Eaiserthums zum Fapstthum noch
lange Zeit über ihren Tod hinaus beeinflusst hat, wurde im vorigen
Jahrhundert wol geleugnet^); heute scheinen alle Bedenken zerstreut
zu sein^). Ja, kaum begreift man noch, wie überhaupt einmal Zweifel
entstehen konnten. Nicht blos besitzen wir in den Yaticanischen
Grotten ein Marmorfragment, auf welchem der erste Theil der Ur-
kunde erhalten ist 3), — auch die inneren Merkmale bezeugen klar
1) J. F. Joachim De spurio Mathildino dono, Entdeckter Ungrund der
MaihildiDischen Schenkung. Hallae 1786* *) Doch wollte noch in unserem
Jahrhundert H. Leo Gesch. Italiens L 479 die Urkunde als solche nicht aner-
kennen, nur die Thatsache der Schenkung meinte er nicht bestreiten zu dürfen.
*) Sarti et Settele Ad Dionjsii opus de Vaticanis cryptis appendiz 40. Bei An-
lührong dieses Werkes nehme ich die Gelegenheit wahr, das Folgende zu be-
merken. Als ich Nr. IX der Kleineren Forschungen schrieb, kannte ich nur den
Titel, das Buch selbst war hier nicht vorhanden. £8 traf am 29. Juni 1887 auf
hiesiger Bibliothek ein ; damals war aber das 8. Heft des 8. Bandes dieser Zeit-
schrift schon ausgegeben. So konnte ich den Lesern nicht mehr mittheilen, dass
die von mir VIII. 488 — 426 durchgeführte Vergleichung der päpstlichen Epi-
taphien mit Flodoards De triumphis apud Italos bereits von Sarti und Settele
angestellt war; auch haben dieselben schon erkannt, dass die S. 426 erwähnte
Grahschrift nicht auf einen Johann, sondern auf Marinus I. zu beziehen ist. Ich
habe also eine Arbeit verö£fentlicht, die von Anderen schon 1840 gemacht war.
Doch denke ich nicht, das Unglflck sei eben ein grosses : den s ämmtlichen Autoren,
die ich S. 426 Anm. 4. 5. 6. aufführe, ist das Werk von Sarti und Settele wahr-
Mitthcnungen IX. 12
178 Scheffer-Boichorst.
und bestimmt, dass die Acte aus der Kanzlei und Umgebung
Mathildens hervorging. Die Notare z. B. finden wir mehrfach an
ihrer Seite *), und die formelhaften Wendungen oder auch die sach-
lichen Yerfiügungen stimmen mit denen anderer Urkunden der Gräfin
so genau überein, dass der letzte Herausgeber dieselben wol gar be-
nutzen konnte, um den Text festzustellen^). Ich hebe einen Satz
hervor, nicht so sehr, um das Verhältnis vor Augen zu ffihren, als
um damit zu anderen Erörterungen hiuüberzuleiten. Am 29. August
1110 sagt Mathilde in einer Schenkung, die sie ihrem geliebten
Kloster Polirone macht: »Insuper per cultellum, festucum nodatum,
wantonem, guasonem terrae atque ramum arboris me exinde foris
expuli, warpivi et me absentem feci et a parte predictae ecclesiae
proprietatem ad abendum reliqui, faciendum exinde pars ipsius eccle-
siae iamdicti monasterii aut cui pars ipsius ecclesiae dederit quicquid
voluerit'^). Damit vergleiche man nun die Urkunde für den heiligen
Stuhl: «(Confirmo) insuper per cultellum, festucam nodatam, guan-
tonem et guuasionem terrae atque ramum arboris et me exinde foras
expuli, guarpivi et absentem me feci et a parte ipsius ecclesie ha-
bendum reliqui, faciendum exinde pars ipsius ecclesie, aut cui pars
ipsius ecclesie dederit, a presenti die quicquid voluerit.* Wie man
sieht, ist trotz der zwischen liegenden acht Jahre der Ausdruck der
gleiche, und ich muss hinzufügen: er ist der gleiche, obschon der
Schreiber das eine Mal Guido, das andere Mal Rudolf heisst*). Die
Kanzlei Mathildens folgt strengsten Traditionen: gegen sie ist in
unserer Urkunde nirgends Verstössen. Doch, wie gesagt, habe ich die
Vergleichung mit dem obigen Satze angestellt, weniger zu dem Zweck,
einen diplomatischen Beweis für die Echtheit zu führen, als um mich
meinem eigentlichen Thema zu nähern.
„Pars ecclesiae '^ ist in den Urkunden Mathildens der oft wieder-
kehrende Ausdruck für die Kirche selbsf"), und die Grossgräfin be-
scheinlich ebenso unzugänglich gewesen, wie mir, alt? ich den Aufsatz schrieb;
es gehört o£Penbar zu den seltenen, wie es denn etwa in München und Wien
nicht vorhanden ist.
') Auch der Cardinal Bernhard, der die Schenkung rom 17. November
1102 entgegennahm, ist zur Zeit mehrfach am Hofe der Mathilde nachzuweisen.
Am 14. October ist er mit ihr zu Canossa, wo dann einen Monat später die Ur-
kunde ausgestellt wurde. Muratori Ani ItaL V. 207* >) Pannenborg Studien
zur Gesch. der Herzogin Matilde 40—48. *) Margarini Bull. Cassin. IL 128.
*) Ohne viel zu suchen, habe ich die gleiche Wendung noch bei einem dritten
Schreiber Mathildens gefunden, dem Juhann, der eine ihrer Urkunden von 1107
zu Papier \) rächte. Calmet Hist. de la Lorraine III, Preuves 8. 59. Danach Rena
eCamici Serie de' duchi diToscana X. 58. 59. ^) Pannenborg a. a. 0. 41 Anm. g.
Kleinere ForscKangen 2ur Oesctiiclite des Mittelatters X. 17d
stimmie also, dass die römische Kirche, welche ihr gesaioimtes Eigen -
gut aus erster Hand empfing, mit demselben nach Gutdünken schalten
und walten dürfe, dass der Papst auch einem Zweiten den Besitz
yerleihen könne und dass diesem dann gleich freies Verfügungsrecht
zustehen solle. Die Curie hat nun aber nicht blos einzelne Stücke
des mathildinischen Gutes, sondern dessen ganzen Complex eben einer
zweiten Gewalt übertragen, nämlich der Geberin selbsi Freilich ein
ausdrückliches, in Worte gefasstes Zeugnis, dass Mathilde das Ge-
biet in vollem umfange zurückerhielt, ist uns nicht überliefert. Wenn
wir jedoch nachweisen können, dass sie fortan über dieses und jenes
Gut ganz nach ihrem Belieben verfügt, dabei aber die Oberhoheit der
römischen Kirche zum Ausdrucke bringt; wenn sie dann ein anderes
Mal mit ihrem ehemaligen Volleigen in ebenso souverainer Weise
verfahrt, ohne dass sie dabei nun des Rechtes der Kirche gedächte,
so kann wol kein Zweifel sein : sie besitzt allerdings Alles unter Ober-
hoheit der Kirche, aber dies Verhältnis beengt sie so wenig, dass
sie gleichsam nach Laune desselben gedenkt oder nicht gedenkt.
Es wird sich lohnen, an den Urkunden zu verfolgen, in welcher
Art wol das Eigenthum der römischen Kirche gekennzeichnet ist —
1103 macht Mathilde dem Kloster Nonantola eine grosse Schenkung,
und zwar .iussione et data licentia domni Bernardi Dei nutu
sancte Bomane ecclesie cardinalis atque in Lombardie partibus vicarii
domni Paschalis, summe sedis antistitis. '^ Im weiteren Verlaufe der
Urkunde sagt sie dann von den Objecten ihrer Schenkung, die in der
Grafschaft Ferrara liegen: «omnes scilicet res supradictas, quaspre-
libate sancte Bomane ecclesie iure proprietario tra-
didi et nunc ab ea videor possidere'^; und zum Schlüsse ver-
fügt sie, «ut pro omnibus suprascriptis rebus a parte iam fate No-
nantulane ecclesie unus bisancius annualiter in Lateranensi
palatio pensionis nomine persolvatur*^). Schärfer oder mit
mehr Worten, wie hier, hat Mathilde später nie das Obereigenthum
Boms anerkannt. — Ohne dass desselben ausdrücklich gedacht würde,
ergiebt es sich doch aus den Bestimmungen einer Urkunde vom Jahre
^) Die Urkunde iat mehrfoch gedruckt, z. B. nach Fiorentini Mem. della
grancontessa M. II. 177 bei Rena e Camici XL 72. Nach den Daten: 1102. 10 kal.
april. ind. 11 könnten wir sie auf 1102 beziehen, sie also vor die Schenkung
vom 17. November ansetzen; aber ind. 11 weist auf 1108, und dann befand
Mathilde sich Mitte März zu Carpineto im Gebiete von Modena, während sie
nach unserer Urkunde damals zu Panciano in der Grafschaft Ferrara gewesen
fem mQsste; endlich ist der Cardinal Bernhard, der mit ihr zu Panciano war,
noch am 4. März 1102 in Rom nachzuweisen.
12*
180 Scheffer.Boichor»t.
1104. Eine Schenkung an Kloster Polirone vollzieht Mathilde da
.consensu domini Bernardi sanctae Bomanae ecclesiae venera-
bÜis cardinalis presbyteri atque tunc domini PascalisII papae ▼icarii'i);
auch hier wird dann eine Abgabe an den hl. Stuhl bedungen, näm-
lich jedes Jahr drei Pfimd PfefTer; und ein neues Criterium ftir das
Obereigenthum Roms findet sich wol in dem Strafsatze, wonach der
Zuwiderhandelnde n centum librarum argen ti penam persolvat, medi-
etatem Lateranensi palatio, medietatem vero praedictae eccle-
siae**). — Es folgt ein Zeugnis Faschals II. von 1105. Darin be-
stätigt der Papst dem Kloster Polirone dessen Güter, die er einzeln
aufzählt, und «si quid praeterea Mathildis yenerabilis comitissa de
ipsis rebus, quas per beatumPetrum possidet, vestro monasterio
dederit, salva Bomanae ecclesiae proprietate concedimus*').
— Das nächste mir bekannte Document, in welchem wieder das Ober-
eigenthum Boms anerkannt wird, ist 1107 von Mathilde selbst aus-
gestellt; für uns hat es auch deshalb ein Interesse, weil es einer
deutschen Kirche ertheilt ist, Mathilde aber der römischen Curie,
wie die Schenkungsurkunde von 1102 behauptet, auch ihre Eigen-
güter diesseits der Alpen dargebracht hat Sie gibt da der Marien-
kirche zu Yerdun zwei Güter, wofür «unoquoque anno persolvatur
sanctae Bomanae ecclesiae census 12 denariorum*^). Es ist
dieselbe Bestimmung^), die wir 11 03. und 1104 in der Urkunde für
Nonantula und Polirone fanden : hier bewiess sie mit Anderem , dass
Mathilde sozusagen im Papste ihren Grundherrn anerkannte; dort
müsste der Zins allein das Gleiche erhärten, wenn nicht noch ein
ganz besonderer Umstand hinzukäme. Man hat Mathildens Urkunde
dem Papste unterbreitet, und Paschal II. erklärte nun: «Quod co-
mitissa Mathildis etc. sponte dedit, nos in illud hoc nostro scripto
1) NochmalB heisst es: »praesenfe domino cardinale etc., necnon conBen-
tiente ac snptus confirmante.* Dementsprechend am Schluss: ,£go ßeraardus etc.
hoc Bcriptnm 6eii consensi. * Es bandelt sich um die andere Hälfte der Insel,
auf welcher Polirone lag; die erste hatte schon Mathildens Grossyater dem Kloster
geschenkt; von der zweiten sagt Mathilde jetst: »quamipse praelibatus marchio
(avus meus) sibi saisque beredibus usque ad hodiernum diem reaervaverat. * Dass
es sich um ehemals volles Allod, also nun päpstliches Eigentbum handelt, ist
nicht zu bezweifeln. ') Bacchini Dell* ist del monast. di Polirone IL 55. Da-
nach Fiorentini 1. c. 11. 196. — Margarini Bull. CajBsin. IL 120. Danach Rena
e Camici XL 16. >) Jaif^ Löwenfeld 6012. *) Calmet l c 111 Preuves 59.
Danach Rena e Camici 1. c. XU. 58. 'i Es ist wol zu beachten : ftkr die beiden
ihr geschenkten Ortschaften soll die Kirche den Zins entrichten ; es handelt sich
hier nicht um die Zahlung eines Klosters in der Eigenschaft eines römischen.
YgL S. 179 Anm. 1. und oben Anm. 2.
Kleinere FonchungeB zur Geeohichte des Mittelalters X. Igl
assensum praebuimus. * — Jetzt werden die Beispiele sparliclier, an-
statt für fast jedes Jahr, wie bisher, eines erbringen zu können, finde
ich für die ganze spätere Lebenszeit Mathildens nur noch zwei. Im
Jahre 1112 schenkt sie auf Bath des Gardinais von Albano dem
Kloster Polirone ein Land; sie bezeichnet dasselbe als ,(terram quau-
dam,) qnae est posita in curia Massae, infra comitatum Eerrariae, in
fimdo quod dicitur Magarino, quam detineo ex parte sancti
Petri', und damit ist das Obereigenthum Roms anerkannt^). Aber
im Strafsatz hat sie auf dasselbe keinen Bezug genommen, denn von
den 50 Mark soll der üebelthäter zahlen « medietatem ecclesiae (sancti
Benedicti), medietatem potestati, quae pro tempore fuerit*^). — Die
letzte Berücksichtigung der römischen Kirche fand ich in einer
Schenkung, die Mathilde 1114 abermals den Benedictinem von Poli-
rone macht Der Strafsatz bestimmt hier überhaupt keine Theilung;
blos durch eine Kleinigkeit gibt die Schenkerin zu verstehen, dass
sie nicht über volles Allode verfügt: „legitimam facio vobis conces-
sionem cum omni honore, sicut mihi pertinere videntur, salva re-
verentia Bomanae ecclesiae*').
Wenngleich nun jede der angeführten Urkunden an sich nur
beweist, dass Mathilde das betreffende Object, worüber sie jeweils
verfügt, irgendeinmal der römischen Kirche geschenkt hat, so möchten
sie in ihrer Gesammtheit doch für die Schenkung von 1102 ein Zeug-
nis ablegen. Zugleich lernen wir aus ihnen aber auch, dass die Curie
das geschenkte Gut keineswegs behielt, sondern der Schenkerin zu-
rückgab, jedoch nicht etwa, wie es sonst wol geschah, zu blossem
Lehensbesitz, sondern zu freiester Verfügung; nur in letzter Instanz
sollte der Papst als Allodialherr gelten. Deshalb ist von einer Zu-
stimmuug Boms so selten die Bede; in der Zinszahlung oder in der
Theilung des Strafgeldes, blos darin lässt sich oft das bestehende
Verhältnis erkennen; einmal ist auch nur die Wahrung der dem hl*
Stuhle gebührenden Severenz das alleinige Zeichen einer gewissen
Abhängigkeit. In den meisten Urkunden fehlt aber jede Andeutung,
^) Bacchini 1. c. 92. Danach Fiorentini 1. c. 287 ^ Margarini 1. c. IL 129.
Danach Rena e Camici XII. 6. >) Man könnte freilich annehmen, das Ge-
schenk sei ein Bestandtheil der Grafschaft Ferrara, die Mathilde bekanntlich als
Lehen des apostolischen Stuhles hesass. Doch hahen wir ja schon ans S. 179
Anm. 1 ersehen, dass die Gräfin auch innerhalb derselben viele Eigengüter be-
«WS, und in unserer Urkunde heisst es: ,de meo iure et potestate alieno.* Der
ortskundige Bacchini aber sagt L c. I. 194: ,cede della sua proprietä, che pro-
tetta di godere a nome della santa sede.* *) Bacchini L c 99. Danach Fio-
rentini 1. c. 246. — Margarini L c. II. 180. Danach Rena e Gamioi XII. 9.
182 SchefferBoichorst.
dass der hl. Peter überhaupt irgendwelche Rechte über das ehemals
volle AUod der Mathilde besitze. Um ein beliebiges Beispiel heraus-
zuheben, so betont Mathilde im Jahre 1113, dass ein Besitz, welchen
sie nun den Mönchen von Folirone zum Geschenke macht, ihr volles
Eigen sei: «de nostri proprii iuris facultatibus *, « aliquantulum nostre
terre nostri proprii iuris ''^). Unzweifelhaft gehörte also das Grund-
stück zur Schenkung von 1102, wodurch ja eben die Allode Mathildens
dem hl. Petrus zugeeignet wurden. Dennoch findet sich keine Be-
zugnahme auf das Becht Boms, dennoch lautet der Strafsatz, der
Zuwiderhandelnde solle die Busse an den Fiskus der Mathilde und an
das geschädigte Kloster entrichten. Ich sage „dennoch^, bin aber
keineswegs der Meinung, dass Mathilde irgendwie ihre Befugnisse
überschritten habe. Im Gegentheile that sie ein Uebriges, wenn ^ie
einmal an das Obereigenthumsrecht der Päpste erinnert. Denn in der
Schenkungsurkunde von 1102 hiess es ja: „faciendum exinde pars
ipsius ecclesie aut cui pars ipsius ecclesie dederit a presenti die quic-
quid voluerii^ Die Gewalt aber, »cui pars ipsius ecclesie dederit",
war Mathilde selbst
Natürlich konnte Mathilde nun auch von dem Verfügungsrechte,
welches die römische Kirche ihr zurückgegeben hatte, wiederum zu
Gunsten derselben römischen Kirche Gebrauch machen. Das geschah
namentlich dann, — freilich nur scheinbar, — wenn sie ein ihr ge-
hörendes Kloster mit römischer Freiheit ausstattete, d. h. wenn sie
dasselbe aller weltlichen Gewalt enthob, indem sie es allein dem
hl. Stuhl unterordnete. In der Form galt das Geschenk dem hl. Petrus,
in der Sache wurde die Wolthat dem Kloster erwiesen. Lassen sich
nun derartige Darbringungen, deren Mathilde in früheren Jahren eine
Menge vorgenommen hat, auch noch später als 1102 nachweisen, so
sprechen dieselben keineswegs gegen die Existenz der Schenkung von
1102. Man dürfte nicht sagen: weil Mathilde etwa im Jahre 1105
ein auf ihrem väterlichen Grund und Boden errichtetes Kloster dem
hl. Petrus widmet, damit es keinem weltlichen Oberherrn fortan zu
dienen brauche, so könne sie nicht schon 1102 air ihr allodiales Gut
der römischen Kirche überlassen haben. Diese Behauptung wäre eben
nur dann richtig, wenn sie nicht 1102 das volle VerfDgungsrecht
über ihre Eigengüter zurückerhalten hätte. Uebrigens sind derartige
Fälle, wie ich sie eben angenommen habe, mir aus der Zeit nach
1102 nicht bekannt geworden*); sie sind viel mehr die Eigenthüm-
lichkeit einer früheren Epoche.
*) Bacchini 1. c. 98. Danach Fiorentini 1. c. 244. Rena e Camici XII. 89.
*) Ich kenne in dieser Hinsicht nur eine Urkunde d. d. Guastalla den 10. März
Kleinere Fora« hangen zur GeBchiohte des Mittelalters X. 183
Betreffis der Schenkung von 1102 bleibt, noch die eine Frage,
ob Mathilde jene Güter, uin welche es sich handelt, auch einem Erben
hinterlassen konnte, oder ob nach ihrem Tode nicht selbstverständlich
die römische Kirche, bis dahin nur Eigenthümerin , zugleich auch
Besitzerin werden sollte.
Die Fassung des Diploms, welches der Mathilde — wenn ich den
Sinn richtig Ycrstanden habe, — freiestes VerfUgungsrecht einräumte,
hinderte dieselbe in keiner Weise ihr ehemaliges Volleigen ffir den
Fall ihres Todes jedem Beliebigen zu vermachen. Das bisher be-
standene Verhältnis wäre einfach fortgesetzt, und Rom hätte sich
einstweilen mit seiner ideellen Überhoheit begnügen müssen, und in
der Thai, — es findet sich wenigstens Ein Moment, welches die Ver-
muthung begründet, dass Mathilde nicht der Ansicht war, die römische
Kirche solle mehr als Gruudherrin, sie solle Besitzerin werden.
Mathilde hatte den Guido Guerra an Sohnes Statt angenoihmen ;
als soldier erscheint er im Jahre 1099^). Ich will nicht erörtern.
1106, worin Mathilde eine frühere Urkunde ftbr Standelmont oder Pierre-Mont
bestätigt Calmet Eist, de la Lorraine III Preuves 54. ed. 2*. Danach ohne die
Daten Rena e Camici XL 105. Mathilde bedient sich der Formel, wodurch
Klöster 80 oft als römische gekennseiohnet werden: (eoclesiat ad honorem sancti
Petri in ipains allodio (oonstmcta). — Nebenbei bemerkt, hat die bisher kaum
beachtete Urkunde aoch für dieBeich^geschichte ein Interesse. Unter den Zeugen
finden wir n&mlich die Bischöfe Gebhard von Constanz und Wide von Chor,
dann die Grafen Folmar ron Metz, Peter (von Lützelburg ?) , Sohn des Grafen
Friedrich, und Berengar von Baiem, d. h. wol von Salzbach. Die beiden Geist-
lichen waren nun nach Ekkehard M. G. SS. VI. S81 Theilnehmer einer im Ja-
nuar ernannten Gesandtschaft an Papst Paschal IL Zwei Seiten »päter z&hlt
£kkehard noch einmal die Namen auf, doch ohne den Bischof von Chur; er
schildert dann, wie sie in Trient ge&ngen genommen wurden und nur Gebhard
von Constanz zur Grossgrilfin entflohen ist. Da zeigt ihn nun unsere Urkunde
an der Seite »der neuen Debohra.^ — Der Bischof von Chur, den Ekkehard ja
als Gesandten kennt, nicht aber als einen der zu Trient Gefengenen, hat offen-
bar einen ihm bequemeren Weg eingeschlagen; am flofe Mathildens ist er nun
mit Gebhard zusammengetroffen. — Ekkehard nennt nur die geistlichen Träger
der Geeandtschafb : die drei Grafen, welche die Urkunde mitbezeugen, vrerden
auch vrol derselben angehört haben.
I) Am Vollständigsten, doch ohne die Daten bei Bacchini 76—8 1. Danach
flojrentini 267—272. Mit Daten, doch sehr verkürzt, Fiorentini 156—159. Da-
nach Rena e Camici X. 98—95. Dann auch bei Affö Storia di Parma IL 842,
wo die Worte: »multa bona etc.* offenbar nicht zum Texte gehören, sondern
die Auslassungen kennzeichnen sollen. — Beachtenswerth ist, dass Mathilde hier
erklärt ,ex natione mea lege vivere Langobardorum. * Das finde ich nur noch
einmal, nämlich 1096 in einer Urkunde fttr Standelmont. Calmet L c. IllPreu-
ves S6 nnd danach, aber ohne die wichtigen Worte ,ez natione*, bei Rena e
Camici X. 62. Sonst heisst es immer: »professa sum lege Salica vivere.* Zur
184 Schefier-BoiclioTBi.
ob sie die Schenkung von 1102 gemacht hätte, wenn der Adoptiv-
sohn dadurch von allen Rechten, in den AUodialgütem nachzufolgen,
ein für alle Mal ausgeschlossen worden wäre; ich kann auch diese
Frage nicht erörtern, weil meines Ermessens die Schenkung tou 1102
nur die unmöglich abzulehnende Wiederholung einer früheren, ]der
Adoption yorausgegangenen war. Mir scheint vielmehr beachtens-
werth, dass Guido Ouerra im Jahre 1108 seine Zustimmung gibt^),
als Mathilde neuerdings ihr geliebtes Polirone bereichert Es handelt
sich gewiss um Allod, und da wäre mir die Genehmigung Guidos
unverständlich, wenn er als Adoptivsohn nicht einen berechtigten An-
spruch auf das geschenkte Gut hatte. Das hiesse also: die Urkunde
von 1102 bedingte keineswegs, dass nach Mathildens Tod die Kirche
auch in den vollen Besitz ihres bis dahin mehr ideellen Eigenthums
treten müsse oder doch könne; es hiesse vielmehr, dass die Grass-
gräfin — wenn ich so sagen darf, — die bisher von ihr eingenom-
mene Stellung auch einem Anderen übertragen durfte und über-
tragen hat.
Guidos Verhältnis zu Mathilde hat aber keinen dauernden Be-
stand gehabt Vielleicht ist der Graf irgendwie abgefunden worden,
jedenfalls verlautet Nichts von feindlichen Beziehungen, und wahr-
scheinlich ist er doch jener Guido, den wir 1114 wieder am Hofe
Mathildens finden •). Wie aber auch immer, — nicht der tuscische
Graf ist Erbe des mathildinischen Hausgutes geworden, sondern ein
Mächtigerer, vor dessen Druck er meines Erachtens weichen musste.
Bekanntlich hat Heinrich V. im Jahre 1111 ein Abkommen mit
Mathilde geschlossen^). Wahrscheinlich geschah es doch in Folge
desselben, dass Heinrich 1115 die Hausgüter der eben verstorbenen
Gräfin sich aneignete. Die Kirche lässt es ruhig geschehen; wir
finden nicht eine Spur, — wie Giesebrecht bemerkt, — .dass die
Päpste bei Heinrichs V. Lebzeiten irgend einen Anspruch auf Mathildens
Hinterlassenschaft -erhoben hätten. * Schwerlich aber würden sie ge-
schwiegen haben, wenn Heinrich nichts Anderes geltend machen
konnte, als das jedenfalls sehr problematische Recht, welches mau
Erklftnmg der auffallenden ErscheiDang muss man zwei Urkunden von 1078 und
1079 hinzunehmen. Da sagt Mathilde : »professasumex natione mea lege vivere
Longobardorum, sed nunc pro parte suprascripti Gottifredi, qui fuit viro meo,
legem vivere videor Salicam.* Rena e Camici VlIL 24 cf. 21.
■) Bacchini 69. Margarioi Bull. Cass. IL 126. Danach Rena e Camici XIL S.
*) Baoohini 108. *) Vgl. die Ausführungen und Belege bei Qiesebrecht Kaiser?
zeit« m. 1210.
Kleinere ForscliaiLgen zur Geschichte des Mittelalters X. 185
aus seiner Verwandtschaft mit Mathilde herleitet^), wenn ihm nicht
das Abkommen von 1111 eine sichere Grundlage Yerlieh. Daraus er-
gäbe sich dann wiederum die Bichtigkeit der schon anderweitig er-
wiesenen These, dass Mathilde allerdings über den Besitz ihres Hauses,
obwol derselbe sozusagen im Obereigenthum Boms stand, doch auch
letztwillig in freiester Weise verf&gen konnte. Nur wird sie selbst-
verständlich bei jenem Abkommen mit Heinrich die Bechte Boms ge-
wahrt haben: 1111 schloss sie den Vertrag; bei Einzelschenkungen
Ton 1112 und 1114 erwähnt sie noch, dass sie den Besitz dem hl.
Peter danke, wahrt sie noch die Beverenz, die sie Bom bei der Ver-
leihung schulde'); danach scheint es mir keinem Zweifel zu unter-
liegen, dass nach Matbildens Ansicht die Schenkung Yon 1102 in
alter Kraft fortbestehen sollte, wenn nun auch Heinrich V. in den
Besitz eintreten würde, und zwar mit gleich freiem Verfilgungsrecht,
wie sie selbst es ausgeübt hatte ^).
* *
*
Die Urkunde von 1 102 will nichts Anderes sein, als die Wieder-
holung einer früheren. Diese ist in den Stürmen der Zeit verloren
gegangen; da befürchtet Mathilde, dass ihre Schenkung der Ver-
gessenheit anheimfallen könnte, und so schreitet sie zu der Neuaus-
fertigung. Wie sie früher dem hl. Petrus a\V ihre jetzigen und zu-
künftigen Eigengüter durch die Hand Gregors VII. geschenkt habe,
in persönlicher Anwesenheit zu Bom, unter Zeugenschaft genannter
I) Ekkebard z. J. 1115 läset den Kaiser kommen, um die Güter »heredi-
tario iure* in Besitz zu nehmen, und Anselm z. J. 1116 bezeichnet Mathildens
Hinterlaseenschaft als Heinrichs »hereditatem, quae sibi iure competebat.« Beide
denken offenbar an natürliches Erbrecht, nicht an ein solches, das auf Vertrag
oder Testament beruht. Dagegen yergleiche man aber die bisher — wie mir
scheint — nie beachtete Genealogie.
Hermann von Schwaben
Gisela, Mathilde, Gemahlin
Gemahlin Konrads IL Friedrichs von Lothringen.
Heinrich III Sophie von Barr und Mousson, Beatrix, Gemahlin
I Gemahlin Ludw. von Mömpelgard. Bonifacens von Canossa.
Heinrich IV. Theoderich I. Friedr. y.Lützel- Mathilde.
J 1^ bürg.
Heinrich V. Jviedrich TheodrichIL Peter von Lützelburg.
V. Pfirt. V. Barr.
Danach kann doch kein Zweifel sein, dass die Naohkommenschaft der Sophie
▼on Barr und Mousson, deren Hauptvertreter zu nennen, für unsere Zwecke ge-
nügte, ein näheres Erbrecht hatte. <) S. 181 Anm. 1 und 8. s) Ob der Be-
sitzer dem Eigenthümer einen Zins zahlte, wie nachmals Lothar III. ? Wenn nicht,
ao hatte die Schenkung eigentlich nur den Werth einer Anweisung für zukünftige
Eventualitfiten.
186 Scheffer-Boichorßt.
Herren, ebenso thut sie es nochmals, jetzt zu Canossa durch die Hand
des Cardinais Bernhard. Danach blieb das Object der Schenkuug
dasselbe; auch ist denn die Meinung, dass ein sachlicher unterschied
zwischen der ersten und zweiten Schenkung bestehe, dass die erste
auf die Beichslehen ausgedehnt, die zweite auf das Allod beschrankt
worden sei, schon von anderer Seite entkräftet worden^). «Sicut in
illo tempore dedi* bedeutet dann ferner, dass die Bedingungen die
gleichen sind, und wenn wir nun ftir die Schenkung von 1102 er-
kannt haben, dass sie das Verfügungsrecht Mathildeus in keiner Weise
schmälerte, so gilt dasselbe auch in Bücksicht auf die erste Schenkung.
Aber die Existenz einer solchen ist jüngst in ernstliche Zweifel gezogen
worden : früher hat man die ganze Schenkungsurkunde als unecht yer-
worfen, heute hält man sie für echt, dagegen meint man nun, in der-
selben habe Mathilde — furchtbar gelogen. Sie habe aber eine frühere,
schon unter Gregor vollzogene Schenkung erdichtet, weil sie im Jahre
1102, also zu einer Zeit, in welcher sie der ßeichsacht unterlag, in
welcher all' ihr Vermögen ihr aberkannt war, gar keine rechtsgilüge
Schenkung vornehmen konnte. Da sie nun 1102 doch ihre Güter
dem hl. Peter darbrachte, so sei die Aufgabe gewesen, denselben in
seinem zweifelhaften Besitz zu sichern. Aus diesem Gesichtspunkte
müsse man die an sich so unwahre Behauptung erklären, denn wenn
Muthilde die Schenkung schon gemacht hatte, als sie noch nicht ge-
ächtet war, — wer wollte dann die blosse Wiederholung derselben
anfechten, gleichviel ob die Schenkerin auch im Banne des Reiches
lebte, als sie diese Bestätigung yomahm?
Das Motiv ftir die angenommene Lüge ist so plausibel, dass man
seinetwegen fast geneigt sein könnte, die Hypothese als Thatsache
gelten zu lassen. Dennoch muss ich sie verwerfen.
Nach Giesebrecht«) fällt ins Gewicht, «dass Yor 1102 sich nirgends
bei den Schriftstellern eine Nachricht Yon einer früheren Schenkung
findet« Sehr richtig; aber wo wird denn »bei den Schriftstellern*,
die der Zeit nur irgend nahe stehen, des Actes von 1102 gedacht?
Aus demselben Grunde könnten wir also auch ihn anzweifeln. Wir
könnten gerade gegen diesen umsomehr Bedenken hegen, als die Ge-
schichtschreiber, die nicht allzu lange nach 1102 die Feder führten,
über ihn hinweggehen, aber des früheren Actes Erwähnung thun. Es
sind zunächst Donizo Yon Canossa und Peter von Monte-Cassino ;
und wieviele Unrichtigkeiten sie nun auch in ihren Bericht einfliessen
lassen»), — da sie in der Hauptsache, dass Mathilde eine Schenkung
1) Pannenborg a. a. 0. 88. 84. «) Kaiserzeit * III. 1809. •) Vgl da-
rüber Pannenborg 81 ff. Giesebrecht a. a. 0.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters X. 187
an Qregor VIL gemacht habe, sowol mit unserer Urkunde, die sie
offenbar nicht kennen, als unter sich übereinstimmen, so sehe ich
doch keinen Grund, ihnen gerade in diesem, d. h. dem wesentlichsten
Punkte zu misstrauen. Dazu kommt ein drittes, von Giesebrecht
nicht besprochenes Zeugnis, eine Art statistischer Aufzeichnung aus
dem Anfang des 12. Jahrhunderts. Ein Mönch von Canossa berichtet
da über die Opfer, welche sein Kloster für Gregor VII. gebracht, und
der Erwähnung Gregors fügt er den Kelativsatz bei: «qui cartam of-
fersionis de Omnibus prediis predictae comitissae ab ea receperat*^).
Die Bemerkung findet sich in einer üeberlieferung tiurchaus privater
Natur, in welcher ein den Intereisen des Papstthums dienender Zweck
aber auch nirgends zur Geltung kommt,% sie ist ganz gelegentlich und
absichtslos und endlich von einem ungeföhren Zeitgenoisen. Sie kann
den Angaben Donizos und Peters zur kraftigen Stütze dienen.
Ferner meint Giesebrecht, dass Mathilde doch kaum noch den
jungen Weif heiraten und den Guido Guerra an Sohnes Statt an-
nehmen konnte, «wenn sie Alles, worüber sie verf>e, bereits der
römischen Kirche verschrieben hatte.'' Der Mann und der Adoptiv-
sohn hätten also von vorneherein keinerlei Aussicht gehabt, auch in
den Besitz der Allode zu gelangen. Ich will nun nicht davon reden,
dass doch die reichen Lehen der Mathilde immerhin dazu reizen mochten,
sie zur Frau oder Mutter zu gewinnen*), — ich muss auf den Sinn
der Schenkung hinweisen. Giesebrecht fasst ihn ebenso, wie ich ihn
oben erklärt habe, d. h. also: Mathilde erhielt die ganze Schenkung
zurück und durfte nach Belieben damit schalten und walten. ,,Sehr
wahrscheinlich', bemerkt Giesebrecht, «hat sie von dem absoluten
Verf&gungsrecht, welches ihr die Urkunde einräumte, sogar so weit
Gebrauch gemacht, dass sie Heinrich V. als ihren Erben einsetzte
oder anerkannte.* Das wäre freilich nach 1102 geschehen, also erst
auf Grund der zweiten Schenkung, aber diese ist ja nur die Wieder-
holung der ersten. Was Giesebrecht also bezüglich Heinrichs V. an-
nahm, kann man getrost auch für Weif und Guido gelten lassen. Von
Letzterem habe ich bereits gezeigt, dass er als Mathildens AUodial-
erbe angesehen wurde, da die Schenkung an Papst Paschal II. voU-
>) M. G. 88. XII. 885 Anm. 14. Danach ist die 8chenkung vor 1082 voll-
zogen; nach Donizo erfolgte Bie 1077; nach der einen der beiden üearbeitongen,
in denen tuiB Peters Chronik vorliegt, gehOrt sie ins Jahr 1077, nach der anderen
1079. ' >) Guido Guerra scheint doch damals wenigstens als Erbe der tosoischen
liark gegolten zu haben. So erkläre ich mir den Beinamen, den Guido in
Tnsden trftgt: »Ego Wido, qui marchio vooor.« Soldanus Eist, monasi Passin.
116. Dann eine Urkunde bei Mittarelli Annal. Camald. III Text 89: »cum Gui-
done marchione et patre suo comite Guidone.*
188 Scheffer-BoicliorBt.
zogen war^), und zu einer Zeit, in welcher Mathilde nur erst durch die
fland Gregors VIL ihre Hausgüter dem hl. Peter übertragen und zurück-
erhalten hatte, ist es nicht anders gewesen. Im Jahre 1099 ver-
spricht Mathilde, dass das Kloster Bressello, gleich Polirone und Canossa
80 recht eine Familienstiftung, nach ihrem Tode von jeder weltlichen
Gewalt los und ledig sein solle ^). Guido Guerra aber muss zu dieser
Hingabe eines Allodialbesitzes Mathildens in eigener Nachschrift seine
Zustimmung erklären.
Die so eben erwähnte Urkunde gehört zu den schon einmal be-
sprochenen Actenstücken, worin Klöster dem hl. Petrus gewidmet
werden. An ihnen ist gerade die erste Zeit Mathildens ausserordent-
lich reich ; es ist nicht zuviel gesagt* dass die damals sehr verbreitete
Tendenz, Familienstiftungen in römische Klöster umzuwandeln, nir-
gends wärmere Sympathie gefunden hatte, als bei der Grossgräfin').
So gelangen ausser Bressello auch Canossa^), Polirone'), Gonzaga*),
dann Juvigny^) und Pierre-Mont®) unter die Botmässigkeit des hl.
Stuhles. Diese Schenkungen fallen nun «meist, wie schon angedeutet
wurde, in die 80er und 90er Jahre des 11. Jahrhunderts; viele von
ihnen mögen später erfolgt sein, als die grosse Schenkung alles
mathildinischen Allods, die Gregor YIl. entgegennahm. Man darf nun
aber nicht folgern: „weil dieses oder jenes Kloster, das auf ererbtem
Grund und Boden der Mathilde liegt, von ihr erst unter dem zweiten
Nachfolger Gregors dem hL Peter dargebracht wird, darum ist das
mathildinische Eigen als (Ganzes nicht schon unter Gregor VIL an
den hl. Stuhl gekommen; denn dadurch wäre ja jede Einzelschenkung
überflüssig geworden.* Wer so schlösse, würde dabei vergessen, dass
Mathilde das volle Yerfügungsrecht zurückerhalten hatte. Davon machte
sie nun betreffs eines einzelnen Objectes endgiltig Gebrauch. Dass
es zu Gunsten Roms geschah, ändert Nichts an der Sache, und
übrigens ist es auch mehr die blosse Form, die das Gescheuk als
Widmung an den hl. Petrus erscheinen lasst; in Wirklichkeit galt es
recht eigentlich dem betreffenden Kloster. Doch ich habe schon ein-
mal über die Frage gehandelt: wenn ich wieder darauf zurückgekommen
bin, so ist zu bedenken, dass gerade die erste Hälfte der Regierung
1) S. 184 Anm. 1. *) S. 188 Anm. 1. •) Vgl. den Brief Gregors VIL
an den Abt von Cluny, den Mabillon Annal. ord. Bened. V. 147 gewiss richtig
zu 1080 ansetzt. *) M. G. 88. XII. S86 Anm. ») Urkunde Gregors YII. bei
Mabillon V. 606, Urkunde Urbans IL bei Bacchini 45. Margarini IL 118 usw.
') Margarini U. 118. Danach Fiorentini 266. Rena e Camici X. 69. ') Mabillon
y. 628. Calmet III Preuves 40. Danach Rena e CamicL ")Calniet III Preuves
86. 54. Danach Rena e Camici X. 62. XL 105.
Kleinere Fonchungen zur Geschichte des Mittelalters X. 189
Mathildens an solchen Fällen reich ist, und zu leicht könnte Jemand
in ihnen eine Stütze filr Giesebrechts Ansicht finden.
Seinerseits hat der Geschichtschreiber der deutschen Eaiserzeit
noch auf ein anderes Moment hingewiesen, auf den umstand näm-
lich, 9 dass in den zahlreichen Schenkungsurkunden Mathildens ' seines
Wissens nie die Eigenthumsrechte der römischen Kirche yorbehalten
seien, «wie es doch nach dem Jahre 1102 öfters geschieht* Da ist
nun zu beachten: 1) der fromme Gebersinn der grossen Gräfin hat
sich in ihren reiferen Jahren erst so recht entwickelt und bethätigt:
wenn man von der Umwandlung yieler Familienstiftungen in freie
romische Klöster absieht^), so gehören ihre Schenkungen allodialer
Oüter meist in eine spätere Zeit'); 2) nach dem Jahre 1102 werden
die Erwähnungen der Oberhoheit des hL Peter sehr bald doch recht
selten: nur unmittelbar nach 1102 finden [sich deren mehrere. Die
angezwungene Verbindung dieser beiden Sätze, worüber ich nicht
weiter handeln will, würde es hinreichend erklären, wenn sich nun
thatsäcblich keinerlei Beziehung auf unsere erste, noch unter Gregor VII.
vollzogene Schenkung nachweisen liesse. Aber es fehlt an solchen
nicht ganz.
Wie ich schon oben bemerkte >), findet sich die letzte Berück^
sichtigang der römischen Kirche in einer Urkunde, durch welche
Mathilde 1114 nochmals den Beßitzstand yon Polirone erweitert: es
geschieht nämlich „salya reyerentia Bomanae ecclesiae*. Dass nun
diese Clausel das Obereigenthum Boms wahren solH), versteht sich ja
eigentlich von selbst; aber wegen der Wichtigkeit, welche die Sache
ftr meine Zwecke hat, will ich es noch durch eine besondere Analogie
erhärten. Mathilde schenkte einmal dem hl. Petrus das Kloster Gon-
zaga 9 proprietario iure cum omnibus sibi pertinentibus **, jedoch so,
dass nicht die Päpste, sondern die Aebte Ton Polirone die Gewalt
über dasselbe ausüben sollten, wolverstanden : ,salva auctoritate et
reverentia apostolica. '^ Also nur das Obereigenthum soll Bom zu-
stehen, dagegen die ^potestas ordinandi et disponendi'' dem Abte von
1) Man soll daraus nicht auf besondere Freigebigkeit Mathilden« schlieeseu :
die Klöster waren Stiftungen ihrer Yor&hren, erheblichen Gewinn wird sie aus
den meisten nicht gezogen haben, vor Allem aber handelte de nur in Gemässheit
der strengeren Anschauung Gregors YIL, dass Kirchen in Hinsicht ihrer Tem-
poraHen TOn allen weltlichen Herrschafts Verhältnissen befreit sein sollten.
Da war denn Nichts natürlicher, als die Widmung an St. Peter. *) Die erste
ächenkung, die Mathilde an Polirone macht, rflhrt meines Wissens aus dem
Jahre 1092; von 1104 bis 1115 folgt dann wol ein Dutzend. *) S. ISlAnm. 8.
4) Mit anderem Material, doch in gleichem Sinne handelte Thaner Aber die Frage.
Sitzgsb. d. Wiener Akad. LXXI. 819—821.
190 Schefler-Boichorst.
Polirone, aber dabei mass die apostolische Autorität gewahrt werden^).
Nach dieser vielleicht schon zu aiisführlichen Einleitung verweise ich
nun auf die Urkunde, welche Mathilde am 21. Mai 1096 dem nach-
maligen Kloster Pierre-Mont ausstellt*). Zwei Geistliche haben sie
um die Errichtung einer Kirche gebeten; und sie willfahrt, indem sie
ihnen den Ort Standelmont scheukt, aber auch hier heisst es: «saWa
reverentia, salyo honore sanctae Romanae et apostolicae ecciesiae*').
Damit ist eben das Obereigenthum Roms über Standelmont anerkannt
Wir haben eine andere Urkunde vom 9. August 1098*), in welcher
Mathilde dem Hospital San Michele zu Bombiana gewisse Güter schenkt;
sie knüpft daran die Bedinguiig: ^ut ospitale fiant^) sub iugum sancti
Petri, cuius est proprietas." «Ospitale* ist in der Urkunde, deren
Latein aller Regeln spottet, mehrfach als Indeclinabile behandelt und
ich verstehe daher: ,ut ospitalis fianf*; zu ^proprietas' aber ergänze
ich „ praedictorum bonorum. '^ Der Sinn wäre also: «die genannten
Güter sollen in don Besitz des Hospitals übergehen, jedoch unter
Oberhoheit des hL Peter, dessen Allod sie sind. '^ Eine andere Deutung
wäre: «unter Oberhoheit des hl. Petrus, dessen Eigenthum das Ho-
spital ist, sollen die geschenkten Güter diesem angehören. '^ Aber einer-
seits verstand es sich wol von selbst, dass ein Kloster, wofern es ein-
mal ein töraisches war, seinen ganzen Besitz, wann die einzelnen
Theile desselben auch immer erworben sein mochten, unter Ober-
hoheit des Papstes besass; anderseits können wir San Michele nie-
mals als Stiftung mit «libertas Romana* nachweisen: wir wissen viel-
mehr, dass es volles Eigen der Bischöfe von Bologna war^). Danach ist
Mathildens Meinung, dass das Geschenk, wie es ja einmal dem hl.
Petrus zugehöre, auch dessen Eigenthum bleiben solle, obgleich es
nun in den Besitz eines Bologneser Klosters übergehe. Eben weil das
empfangende Hospital unter Oberhoheit des Bischöfe von Bologna
stand, eben darum betont sie, dass die geschickten Güter ein Allod
St. Peters seien ; eben darum fügt sie ferner hinzu : , est videlicet ob-
1) S. ISS Anm. 6. >) Calmet III Preuves 86. Danach Rena e Camici X. 62.
*) Das 80 gegrQndete Kloster wird nun dem hl. Petrus unterstellt. Deshalb be-
stimmt Mathilde eme Zinszahlung an Rom. *) Zaccaria Anecd. 800. Danach
Savioli Annal. Bolog. Ib 189. ^) So die eben angeführten Drucke. ,Ut ospi-
tale fiat< bei Rena e Camici X. 77. *) Als im Jahre 11 IS Bischof Victor von
Bologna San Michele den Aebten von Fontana -Taone unterstellte, da bedingte
er: ,quia eadem eccleda in alliodo nostre ecclesie posita est, volumus pro obe-
diencia ac reverentia nostre ecclesie omni anno in mense Junio mihi meisque
successoribus afferre debeatis nove cere libras quatuor.« Also nicht »in allodio
sancti Petri*, wie es sonst so oft heisst, und demnach auch kein Zins an den-
selben! Savioli Ib 16S. Cf. die Wiederholung Bischof Victors von 1181 I.e. 177.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XI. 191
senrandam, ut nuUus Boloniensis episcopus toUat bouis de ospitale,
et si toUent, revertat in meam potestatem. *
Nach Allem acheint die Behauptung Mathildens, dass sie 1102
nur eine schon unter Gregor VIT. gemachte Schenkung wiederhole,
doch vollen Glauben zu verdienen.
XI. Ueber einige Kaisernrkiinden in der Schweiz.
A. Drei Urkunden Friedriehs I. vom Jahre 1152.
9 Die lange Liste nachweislich gefälschter Urkunden erhält im
Nachfolgenden einen neuen und in vieler Beziehung interessanten
Zuwachs.' So beginnt Rudolf Thommen eine Untersuchung i), in
welcher er den Beweis zu erbringen meint, dass die drei Urkunden
Si 3636. 37. 38, obwol verschiedenen Klöstern ertheilt, doch der Be-
trug eines und desselben , grossen Verbrechers* seien. Friedrich I.
soll sie zu Ulm im Juli 1152 ausgestellt haben; die beiden ersten
tragen das Datum des 29. und sind für das Kloster St. Alban*) im
Canton Basel, bezüglich für das Kloster Beinwiel^ im Canton Solo-
thurn gefertigt; die dritte soll einen Tag später das Kloster Büggis-
berg«) im Ganton Bern erbalten haben. Die Gleichzeitigkeit der Daten,
wozu manche andere Uebereinstimmungen hinzukommen, wflrde es
dann wahrscheinlich machen, dass die drei£Ache Fälschung um die«
selbe Zeit ausgeführt wäre. Nach Thommen ist ein Gluniacenser von
Si Alban der «grosse Verbrecher* gewesen, und es verdient Beachtung,
dass er nicht bloss für das eigene Kloster, nicht bloss für ein Kloster
gleicher Begel, nämlich Büggisberg, seine schändliche Kunst geübt
hätte, sondern auch für Beinwiel, das der Gongregatiou von Cluny
nicht angehört. Der Mann zeigt sich also weithin' geföllig, und ich
mus8 hinzufügen: ebenso überlegt und behutsam. Er arbeitet nach
echten Mustern und zwar entnimmt er dieselben den drei verschiedenen
Klöstern ; die Albaner Urkunde beruht auf einer Albaner, in das Bein-
wieler Privileg ist ein Beinwieler verarbeitet, für Büggisberg wird ein
S^^isberger Diplom umgeschrieben. Ich ergänze, dass er überdies
noch ein anderes unbekannter Herkunft benutzt haben müsste: in
einer Urkunde Friedrichs I. für Salem würde man die Spuren des-
selben wiederfinden. Das ist in der Thät „ein in vieler Beziehung
>) Neues Archiv £ <. deutsche Geschichtsk. XU. 168 ff. >) Aus dem
Orig. smletst von Thommen a. a. 0. 180. *) Aus dem Orig. zuletzt von Thom-
men a. a. 0. 182. «) Aus dem Orig. zuletzt von Thommen a. a. 0. 184.
192 SchefferBoicliotst.
interessanter Zuwachs' für die Art und Weise, in der getischt wurde.
Erscheint er durch die Verflechtung der angedeuteten Momente nicht
Yon Tomehinein so interessant, dass man an seiner Wirklichkeit
zweifehl muss?
Der Beweis Thommen^s, dass unsere Urkunden von einer einsigen
Hand geschrieben sind, duldet keinen Widerspruch: die beigegebenea
Facsimiles zerstreuen in dieser Hinsicht jedes Bedenken. Daraus aber
folgt, dass die drei Diplome mit einandar stehen und fallen; es
braucht nur in einer Urkunde eine Unmöglichkeit | ein Anachronis-
mus oder sonst vernichtender Fehler aufgedeckt zu werden, um auch
die beiden anderen ins Verderben zu ziehen.
Nur einen Verstos gegen die stehende Begel, wenn ich recht
beobachtet habe, meint Thommen als allen drei Stücken gemeinsam
nachgewiesen zu haben. Es heisst in der Datirungszeile nicht , regnante
domno Friderico rege glorioso*, sondern nur «regnante Friderico
rege glorioso.* Das Attribut «domno* vor «Friderico* fehle aber, so
weit er sehe, «in keiner der auch nur abschriftlich erhaltenen Eonigs-
urkunden.' Thommen weiss dann auch, weshalb der Mönch yon
St Alban den unentbehrlichen Titel «Herr* bei Seite liess. Eine
seiner angenommenen Vorlagen, in welcher das Attribut vorhanden
ist, wurde von Friedrich als Kaiser ausgestellt, und da die i%l-
schungen auf den Namen des Königs Friedrich lauten, so dachte
der dumm-schlaue Betrüger, durch die Auslassung von «Herr* die
niedere Würde des Königs gegenüber der höheren des Kaisers zu
passendem Ausdrucke zu bringen! Bei dieser gewiss geistreichen
Deutung ist nur übersehen, dass es kurz vorher in allen drei Diplomen
heisst: «Signum domni Friderici etc.* Wie aber steht es mit der
Ansicht, dass das Attribut «Herr* vor «Friedrich* nicht fehlen dürfe,
dass es in allen «auch nur abschriftlich vorhandenen Urkunden* sich
finde? Die Antwort lautet ganz anders, als man nach Thommen er-
wartet Aus dem Jahre, welchem unsere Diplome angehören sollen,
kenne ich noch sechs andere Datirungszeilen mit «regnante Friderico
fiora. rege glorioso*, also ohne «domno* vor «Friderico**). Dabei
ist aber besonders zu vermerken, dass von den sechs Urkunden zwei
auf demselben Ulmer Reichstage des Jahres 1152 ausgestellt wurden,
wie die angeblichen Machwerke des St Albaner Fälschers. Weitere
Privilegien des Ulmer Aufenthaltes sind aber nicht vorhanden. Wie
man sieht, spricht der Mangel des « domno * vor « Friderico * eher für,
als gegen die Echtheit
>) 8t. S616. 24. 85. 40. 48. 56.
Kleinere Forachnngen stur Getohichte des Mittelalters X(. 193
Doch gehen wir zu den Fehlem nur Einer Urkunde über! Nach
dem Gesagten haben dieselben ja die gleiche Bedeutung auch filr die
beiden anderen.
üeber die Zeugen bemerkt Thommen, dass der Fälscher sie «mit
(beschick zusammengestellt*' habe; gegen die meisten lasse sich Nichts
einwenden. Aber St. 3636 weise einen unwahrscheinlichen Zeugen
auf, St. 3638 gar zwei unmögliche.
Ich brauche nicht auszufahren, weshalb Thommen behauptet, die
Zeugenschaft des Bischofs Ardicio Yon Como, dessen Anwesenheit zu
Ulm St. 3636 Toraussetzt, sei wol , der Erfindungskraft des Fälschers
zuzuschreiben''; ich erwähne nur: 1) zu Ulm ertheilt Friedrich der
Kirche von Como ein Privileg^) «interventu et petitione dilecti nostri
Ardicionis, yenerabilis Cumanae ecclesiae episcopi**, 2) in ^ einer Ur-
kunde vom 23. April 1153 sagt Friedrich*), Bischof Ardicio von Como
sei gekommen .in curiam, quam apud Ulmam primo regni nostri
anno celebrayimus', 3) wieder ist es zu Ulm, dass Friedrich am
28. Juli 1152 die Gemeinde Treyiglio di Chiara d^Adda beschützt,
und auch diese Urkunde bezeugt Bischof Ardicio von Como^). Un-
zweifelhaft also hat Ardicio den Ulmer Tag besucht, und der Fälscher,
der sogar einen italienischen Bischof richtig einreihte, bewährte eine
wirklich beneidenswerthe Geschicklichkeit.
Umso plumper aber wird er bei St. 3638 vorgegangen sein,
denn hier finden sich nach Thommen ja zwei unmögliche Zeugen.
Der eine ist Graf Werner yon Baden, der andere Markgraf Hermann
vom Breisgau. Um mit Letzterem zu beginnen, so habe es wol einen
Markgrafen Hermann yon Baden, nicht jedoch vom Breisgau gegeben.
Aber weshalb kann der Markgraf yon Baden nicht auch einmal Mark-
graf yon Breisgau genannt werden? Wie man weiss, war die jüngere
Linie der Zahringer, die markgräfiiche , ebensowol im Breisgau be-
gütert, wie die altere, die herzogliche; und heisst etwa Albrecht der
Bär, der in der Begel als «marchio de Saxonia' bezeichnet wird, in
dem echten österreichischen Freiheitsbriefe «marchio de Staden*,
weil Stade zu seinen Gtltem gehörte, weshalb ' soll dann hier nicht
der Markgraf yon Baden, statt nach einer einzelnen Besitzung, yon
einem ganzen Gebiete benannt sein? Ich bemerke noch', dass im
Juni 1153 auch der herzogliche Vertreter des Geschlechtes erscheint
als »Herzog Berthold yom Breisgau«*). Da aber eine Titulatur der
<) 8t 8640. >) St 8667. *) St 8685 aus einem dürftigen Gitate Giu-
lini's; Yollstftndig findet man die Urkunde bei Caeati Treyiglio di Chiara d' Adda
1872 8. 274. *) St 8674 Dux Bertoldus Brisgoaudiae. So bei BOnau Leben
MittheUangen IX. 18
194 Scheffer-Boichorst.
Zähringer, die yom Brei«gau genommen wäre, allein in diesen beiden,
zeitlich so nahe liegenden Urkunden sich findet, so scheint doch die
eine durch die andere gestützt zu werden. Wie hätte ein irischer
späterer Zeit, einer Zeit, in welcher die Titulaturen der beiden Linien
der Zähringer, so viel ich weiss, nie wieder yom Breisgau entnommen
wurden, von einem Markgrafen des Breisgau's reden können? Der
Titel erweckt also eher Vertrauen, als Verdacht. Es bleibt der Graf
Wernher von Baden nach Thommen „eine lediglich fingirte Person,
für den in der Geschichte kein Raum ist* Weshalb nicht, — da-
rüber haben mich Thommen^s Ausführungen im Dunkel gelassen.
Doch ist es auch gar nicht nöthig, seinen Gedankengang verfolgen
zu können; denn Ghraf Werner von Baden, von dem aargauischen,
nicht dem zähringischen, ist eine am Eönigshofe keineswegs unbe-
kannte Erscheinung gewesen: in dem ersten ürkundenbuche, das ich
auf ^8 Gteradewol aufschlug, fand ich ihn schon 1136 als Begleiter
Lothars, 1153 und 1155 am Hofe Friedrichs*). Aller weiteren Nach-
weisungen kann ich mich enthalten, wenn ich jetzt noch hinzuföge,
dass er^ auf demselben Ulmer Tage, von welchem unsere Urkunde
stammt, das schon erwähnte Privileg fQr die Gemeinde Treviglio be-
zeugt*).
Einen weiteren Grund, die Urkunden fär unecht zu erklären,
entnimmt Thommen den wirklichen oder vermeintlichen Vorlagen
derselben.
Si 3636 und 3637 sind unzweifelhafi; Beproductionen der beiden
Bullen für St. Alban und Beinwiel, die Papst Eugen IIL am 20. De-
cember 11473), bezüglich am 23. Juli 1147^) ausstellen liess. An sich
kann ja nun die Benutzung einer päpstlichen Urkunde in einer könig-
lichen nicht auffallen; vielmehr ist es eine alltägliche Erscheinung,
dass die eine, sei es für den ganzen Wortlaut, sei eu für einzelne
Sätze der anderen das Material lieferte. So würde denn auch Thom-
men an der blossen Benutzung keinen Anstoss nehmen ; aber die Art
und Weise, wie die Vorlagen umgearbeitet wurden, verräth den » grossen
Verbrecher.'' Papst Eugen schreibt nämlich den Mönchen von Si
Friedrichs 4S8. Nebenbei bemerkt, könnte ja die Form »Brisgoandiae« allenfalls
yerführen, sie in »Burgundiae* zu ändern, und zwar umso eher, als Berthold
thatsftchlioh Herzog von Burgund war. Doch von der Kfihnheit der Ck>iijectnr
abgesehen, so findet sich doch neben dem allerdings gebräuchlichei-en »Bris-
govia* auch »Brisgaudia*, z. B. Zeerleder Bemer Urkunden I. 5S. ao. 1108,
Trouillat Mon. de Bftle I. 274 ao. 1189 etc.
1) Stampf Acta imp. 122. 482. 164. 166. >) Vgl. S. 198 Anm. 8. •) Jaff(§-
Löweni'eld 9168. *) Ib. 9101.
feinere t^orscliaDgen zur Geschichte des Mittelalters Xt, 1^5
Alban: »filii, yestris iustis postulationibus annuimus et preTatam ec-
elesiam, in qua divino mancipati estis obsequio, sub beati Petri et
nostra protectione suscipimus *, und ebenso heisst es in der Bulle fiir
Beinwiel. Daraus macht der Schreiber von St. 3637: »fratres, qui in
ecclesia sancti Albani Basilee divino estis obsequio mancipati, vestris
iustis postulationibus clementer annuimus et prefatam ecclesiam sub
nostram protectionem suscipimus*; ganz ähnlich ist die Aenderung
in 3637. Das soll nun unzulässig sein, weil es sich in anderen Ur-
kunden nicht nachweisen lasse! Ob in der That jede Analogie fehle,
mag dahin gestellt bleiben. Genug, dass gerade hier diese Aenderung
nothwendig war: der Papst hatte die Mönche, dem Stile seiner Bullen
entsprechend, schon in der Adresse angeredet; eine Adresse fehlt
unseren, wie allen königlichen und kaiserlichen Urkunden; also musste
der Schreiber Friedrichs, wenn er sich nicht zuweit von seiner Vor-
lage entfernen wollte, den Relativsatz an ,,fratres' anknüpfen, sonst
würde die «genannte Kirche*', die man in der päpstlichen Urkunde
aus der Adresse kennt, eben noch nicht genaunt sein; und anderer-
seits ist es natürlich, dass die Empfänger möglichst bald als An-
gehörige von St. Alban bezeichnet werden sollten.
Wie man sieht, hat die Beweisführung auch dieses Mal fehl ge-
griffen. Dabei ist es ihr entgangen, dass man noch eine weitere Vor-
lage annehmen müsste, um die Unechtheit vertreten zu können.
Für St 3636 genügt zwar die päpstliche Bulle vom 27. December
1147, in ihr findet sich sogar die gleiche Arenga. Nicht so genau
entspricht St 3637 der Urkunde Eugens vom 23. Juli 1147. Hier
und dort lauten die Arengen, ganz verschieden. Der Schreiber von
St 3637 hebt an: «Decet omnes Christiane fidei amatores religionem
diligere et loca venerabilia, divino obsequio mancipata, congrua in
domino protectione fovere.* Dieselbe Arenga findet sich nun aber
auch in zwei Urkunden Friedrichs^), deren eine kurz vor, deren andere
kurz nach dem Ulmer Hofe ausgestellt ist Also hat der Fälscher,
der sein Machwerk ja aus Ulm datiert, unzweifelhaft eine echte Ur-
kunde derselben Zeit vor Augen gehabt! So müsste Thommen schliessen,
um seine These zu rechtfertigen. Wir wollen lieber annehmen: der
Dictator hat auch die beiden, dem Ulmer Hofe so nahe liegenden
Urkunden verfasst, d. h. er war ein Mii^lied der königlichen Kanzlei,
dem man als solchem nicht ohne gan^ besonderen Grund vorwerfen
<) 8t 8648 vom 25. August 1162. Dami St. 8762, d. h. in einer Urkunde,
wodurch ein Rechtsspruch vom Juli 1152 bestätigt wird: ich zweifle nicht', dass
die Arenga aus der ersten, uns verlorenen Urkunde übernommen wurde.
18*
196 Scheffer-BoichorBt
darf, er sei uater die Fälscher gegangen. Unserem Eanzlisten ist
gerade damals die angeftQirte Formel geläufig gewesen; und wie oft
um dieselbe Zeit dieselben Arengen gebraucht werden, ist ja jedem
Diplomatiker bekannt
Doch um wieder zu Thommen's Beweisen zurückzukehren, — so
war ihm bisher nur die Art der Benutzung ein Kriterium, nicht die
Benutzung an und f&r sich. Das wird anders betreffs der Büggis-/
berger Urkunde, f&r welche die blosse Benutzung yerhängnisvoU ge-
worden sein solL Denn obwol vom 29. Juli 1152 datiert, ist sie
nach Thommen doch nur die Beproduction einer Urkunde, die Friedrich
am 4. December 1161 demselben Kloster ausgestellt hat ^^ St 3923^).
Mit anderen Worten: Rüggisberg besass ein echtes Diplom des
Kaisers Friedrich; damit war es aber nicht zufrieden, es liess sich
auch eines auf den Namen des Königs Friedrich anfertigen! Wes-
halb ein so sonderbares Verlangen sich regte, fragt man yergebens.
Hundertmal lassen sich Klöster die Urkunde eines Königs, wenn er
Kaiser geworden ist, von demselben wiederholen, denn das Wort eines
Kaisers schien ihnen kräftiger, achtunggebietender zu sein. Aber die
echte Kaiserurkunde, Wort für Wort, ohne irgend eine Zuthat, in
eine unechte Königsurkunde umzuschreiben, ist ihnen nicht in den
Sinn gekommen, weil sie nur Zwecke yerfolgten, nicht Spiele trieben.
Diese einfache Erwägung widerlegt schon die Meinung Thommen^s,
dass die Urkunde von 1161 die Quelle sei. Doch es lohnt sich, ge-
nauer auf das Verhältnis einzugehen.
Zahlreiche Auslassungen, Vertauschungen und Nachträge in St
3638 sollen die Abhängigkeit von St. 3923 beweisen. Ich finde nur
eine Stelle, bezüglich deren etwa von Auslassung die Bede sein könnte.
St 3638: «paginam sigilli nostri impressione signari precepimus";
St 3923: «paginam inscribi et sigilli nostri impressione signari
precepimus.* Aber jeder geübte Kanzlist, der St 3638 vor Augen
hatte, würde wol die hervorgehobenen Worte in 3923 ergänzt haben«
Die umgekehrte Annahme, dass der Schreiber von 3638 Worte in
3923 übersehen haben müsse, ist ganz willkürlich. Aehnlich verhalt
es sich mit einer Vertauschung. Dass das Verbot lauten sollte, man
dürfe sich nicht aneignen ,in eadem silva aliquas proprietates *^
musst-e der Schreiber von 3923 sofort erkennen, wenn er in 3638
las «in eadem aliquas proprieJiates silva.*' Auch hier verfügt Thom-
men, nicht der Schreiber von 3923 könne die selbstverständliche
<) Vollständig gedruckt nur bei Stumpf Acta imp. 504. Vgl. dazu Thom-
men a. a. 0. 176.
Kleinere Fonohimgen zur Geschiohte des Mittelalten XI. 197
Besseraiig yorgenommen, sondern der Fälscher müsse die Lesart von
3923 yersclilechtert haben! 'Eine andere und zwar die letzte Yer-
tanschnng wäre nach Thommen, dass es in St 3923 heisst «abstu-
lerat inioste*, in Si 3638 «iniuste abstcderai* Hier mnss nun, wie
Thommen will, der Schreiber yon 3638 die unschöne Wortstellung yon
3923 yerbessert haben, während er yorhin die gute yerschlechtert
hat. Weshalb die Aenderungen in^s Bessere, wie in's Schlechtere nicht
erst in Si 3923 yorgenommen sein können, ist ftkr mich ein unlös-
bares BathseL Es bleiben einzelne Nachtragungen, doch auch hier
yerstehe ich nicht, wie sie gegen die Priorität yon 3638 zeugen sollen.
Noch ein anderes Sachyerhaltnis bestärkt Thommen in seiner
Ansicht, dass Si 3923 yom lascher mehr oder weniger abgeschrieben
sei Derselbe habe iwmlich den PluraUs majestaticus in den Singu-
laris yerwandelt; ,er meinte wol, dass ein König nicht in denselben-
Ausdrücken sprechen dürfe, wie ein Kaiser. Dabei ist ihm aber das
Missgeschick widerfahren, dass er zweimal in diesem Sinne die Um-
wandlung yorzunehmen yergessen hat, und so finden wir jetzt zwar
ganz correct «regni mei", ,a me', aber daneben «Igitur ego Eride-
ricus etc. concedimus et donayimus' und «sigilli nostri impressione
signari precepimus.* Da sähe man denn die «oft jede üeberlegung
erstickende Abhängigkeit' äer angeblichen Fälschung yon der echten
Urkunde Si 3923. Bei genauerer Yergleichung erkennt man yiel-
mehr das gerade GegentheiL Zum ersten Male bedient sich der
Schreiber yon Si 3638, nachdem auch er schon mehrfach seinen
König im Plural reden Hess, des Singulars in folgendem Zusammen-
hang: «allodium suum in regno meo.' An derselben Stelle lässt
aber der Schreiber yon Si 3923 auch seinen Kaiser sagen: .allodium
suum in regno meo.' Nur an dieser einen Stelle gebrauchte er den
Singular, und da es die erste ist,, in der auch unser .grosser Ver-
brecher* den Singular anwandte^ so kann kein Zweifel sein: dem
Schreiber yon 3923 hat Si 3638 yorgelegen. Zunächst folgt er
letzterem blindlings und so gelangt er zu .allodium suum in regno
meo', dann besinnt er sich und setzt regelmässig den Plural. Der
Autor yon 3638 hat dagegen yon yomeherein keine scharfe Durch-
führung des PluraUs majestaticus beabsichtigi In seinem Munde ist
es auch ganz correct, .in regno meo* zu sagen, denn er lässt ja
einen König reden. Nun sagt aber auch der Kaiser: .in regno
meo'; und auch 'daraus erkennt man, dass der Kaiser nur die Worte
des Königs wiederholt. Später dagegen heisst es in der kaiserlichen
Urkunde: .desertum quoddam imperii nostri', während wir in der
königlichen lesen : . desertum quoddam r e g n i meL ' Wie der Schreiber
198 SohofforBöiolior^t.
der kaiserlichen erst im Laufe der Arbeit den Plural durchf&lirte,
ebenso hat er erst später, als er ungeschickter Weise schon vom
Königthum des Kaisers geredet hatte, ,,regnum meum* in «imperium
nostrum* geändert. Um wenigstens noch einen Beleg hinzuzufügen,
so y erweise ich auf den Umstand, dass beide Urkunden ausgestellt
sind , propter spiritualis patris Petri abbatis Cluniacensis reverenciam. *
Dies stimmt vortrefflich zu 1152, nicht aber zu 1161, denn Abt Peter
ist am 25. December 1157 gestorben \). Dass er nun in der Urkunde
von 1161 noch als lebend vorausgesetzt wird'), ist nur dem allzu
engen Anschluss an die Urkunde von 1152 zuzuschreiben. Es ver-
hält sich hier nicht anders, wie mehrfach bei Namen von Fttrbittern :
ob sie längst todt sind, sie gehen doch aus der früheren Urkunde,
in die sie hineingehörten, in die viel spätere über®). Es fehlt nicht
. an weiteren Momenten, die Priorität von Si 3638 gegenüber 3923
zu sichern. Doch bedürfte es dafQr eines Vergleiches sämmtlicher
Büggisberger Urkunden, und diesen habe ich, der Untersuchung von
Thommen folgend, dem zweiten Theile meiner Studie vorbehalten.
Hier wird das Gesagte, welches ich also nachher zu verstärken ge-
denke, ftir den augenblicklichen Zweck genügen. Wenn aber Friedrich L
im Jahre 1161 eine auf seinen Namen lautende Urkunde zur Be-
stätigung vorgelegt wurde, — wird es dann eine Fälschung ge-
wesen sein?
•So fallen alle Gründe, die Thommen zu Gunsten seiner Annahme
vorgebracht hat. Im Uebrigen gesteht er zu, dass die Formalien
denen der echten Eönigsurkunden auf das Genaueste entsprechen^).
Namentlich die Diplome, welche dem Ulmer Tage selbst oder der
nächstvorausgegangenen und nächstfolgenden Zeit angehören, kün-
digen etwa das königliphe Handmal in gleicher Weise an, geben die
Becognition mit denselben Worten und zeigen auch in der Datums-
zeile keine oder nur geringe Verschiedenheiten.
1) Rob. de Monte M. G. SS. VL 506. >) Das wird freilich von Thommen
a. a. 0. 178 bestritten, aber er hätte doch ein Beispiel erbringen sollen, dass
aus Achtung vor einem Todten ein nicht bloss wiederholtes, sondern neu ge-
fertigtes Privileg ertheilt, dieser Todte aber nicht ausdrücklich als Todter be-
zeichnet worden wäre. *) Ficker Beiträge zur Urkundenlehre L 818. *) Ich
verweise in dieser Hinsicht namentlich auf die Datierungszeile, welcher die
Rubrik »Actum* fehlt, in welcher vielmehr unter , Datum* Ort und Zeitbestim-
mungen zueammengefasst sind. Das aber iBt durchweg die Regel für die ersten
Jahre Friedrichs. Die Urkunde von 1161 dagegen, die angebliche Quelle der
unsrigen, hat eine durchaus andere Datierungdzeile : wie wir sehen werden, ist
dieselbe eine ganz eigenartige, und es wäre einer der merkwürdigsten Znftlle,
dass der Fälscher sie nicht zum Muster genommen.
Kleinere Fonchaogen £ur Qeeohiohte de« Mittelalters XL 199
Ich &8S6 zum Schlüsse die für die Echtheit sprech^uden Gründe
zosanunen: 1) Die Formalien sind, wie noch so eben bemerkt, die
der echten Urkunden; und wenn die Bezeichnung ^Herr* in der Da-
tumszeile vor »Friedrich* fehlt, so ist diese Ausnahme doch keines-
wegs vereinzelt; gerade aber die beiden einzigen Urkunden des Ulmer
Tages, die Thonunen nicht verdächtigt, leiden an demselben Mangel.
Dann mag noch besonders erwähnt werden, dass wenigstens eine der
Arengen sich auch in zwei anderen, fast gleichzeitigen Urkunden
nachweisen lässi 2) Die Zeugen an sich geben zu keinem, auch noch
so geringem Bedenken Anlass: zumal der einzige Ultramontane, be-
züglich dessen ein citramontaner Fälscher doch so leicht fehlgreifen
konnte, — wie denn Thommen auch eben in dessen Namhaftmachung
einen der ärgsten Yetstösse erblickt, — lässt sich zur Zeit, da unsere
Urkunden ausgestellt sein sollen, mehr£ebch am Königshofe nach-
weisen. Wenn aber der Titel eines anderen Zeugen ungewöhnlich
ist, so fanden wir doch für die betreffende Zeit und eben nur für sie
eine Analogie. 3) Eine der Urkunden ist nach Verlauf weniger Jahrei
von ihrem Aussteller selbst wiederholt worden. Undenkbar aber ist
dass Friedrichs Eanzlisten eine Fälschung, die auf den eigenes. Namen
ihres Herrn geschmiedet wäre, für echt gehalten hätten. Dieses Kri-
terium, zunächst nur für eine Urkunde giltig, kömmt doch auch den
anderen zu Oute, denn sie ffossen ja aus derselben Feder.
B. Die Fpeiheitsbriefe für Mggisberg.
Nicht blos die eine Büggisb^ger Urkunde, welche ich im Zu-
sammenhange mit der Si Albaner und der Beinwieler behandelt habe,
ist ab Fälschung verworfen worden, — das gleiche Geschick traf alle
Königs- oder EjBÖserurkunden, die im 11. und 12. Jahrhundert für
Büggisberg ausgestellt aind. Die erste soll Heinrich IV. am 27. März 1076
verliehen haben ^); die zweite ertheilte Heinrich Y. am 13. December
1115^); eine folgende rührt von Lothar UI., sie ist nicht auf uns
gekommen, doch ist ihre ehemalige Existenz durch das Zeugnis
Eugens EL vom 27. Mai 1148«), sowie durch die beiden Diplome
i) Si 2788. Zuletzt gedruckt Font rer. Bern. I. 881— 8S4. >) St. 8121.
Gedrockt sind nur die Theile, welche sich auf neue Namen, auf Zeit- und Orts-
angabe beziehen; alles Uebrige ist bei Seite gelassen, obwol die Wiederholung
nnr eine »iast wörtliche* ist. So zuletzt Font. rer. Bern. I. 867. 'j JaffS§-
Ldwenfeld 9270. Dieses Zeugnis hat Thommen a. a. 0. 177 übersehen; die von
ihm erörterte Frage, ob es ein PriTÜeg Lothars für ROggisberg gegeben habe,
ist damit zweifellos bejaht
200 Scheffer-Boi Chors t
Friedrichs I. TöUig gesichert; die vierte liess Eonrad IIL am 13. März
1147 dem Kloster ausfertigen^); die fünfte und sechste sind die schon
besprochenen Friedrichs L, nämlich vom 30. Juli 1152*) und 4. De-
cember 116P). All' diese Privilegien haben Schweizer Forscher als
mehr oder minder plumpe Machwerke gebrandmarkt, so zuletzt Moriz
von Stürler^). Ihnen folgt nun auch Thommen, nur mit der einen
Abweichung, dass er das Fridericianum vom 4. December 1161 in
Schutz nimmt Müssen wir uns nun den radicalen Schweizern an-
Bchliessen?
Die Urkunde Heinrichs IV. ist ohne Weiteres preiszugeben. Unter
den Ffirbittem derselben finden sich kirchliche Würdenträger, von
denen zwei längst todt waren, als ein anderer sein Amt antrat^).
Einen Kanzler Hiltulf, der die Urkunde beglaubigt®), hat es nie ge-
geben; und der Titel Bomanorum rex, den Heinrich lY. trägt, wurde
bekanntlich erst von Heinrich Y. eingeführt Doch muss der Fälscher
noch eine ungefähre Kenntnis der Zeit besessen haben, denn eine
Zusammenkunft Heinrichs IV. mit dem Cardinal Gerald von Ostia,
über welche er berichtet, hat allerdings stattgefunden, nur nicht 1076
zu Worms, sondern 1074 zu Nürnberg^. Im Uebrigen ist offenbar
ein päpstliches Privileg benutzt worden. Die Strafsentenz z. B. ist
förmlich nur das Echo der allbekannten Drohungen der Päpste. Und
hier herrscht nun so genaue Uebereinstimmung mit der bis dahin
von keiner Seite beanstandeten BuUe, die Eugen IIL am 27. Mai 1147
unserem Kloster ertheilte, dass man in dieser wol die Quelle erblicken
könnte. Doch wird die Annahme sofort widerlegt, wenn man die
Wendung: ^ut nulli omnino hominum — liceat in eodem loco vel
in eadem silva aliquas proprietatis condiciones neque hereditarii iuris
neque advocatie neque cuiuslibet potestatis usurpatione, que libertati
monasterii noceat, sibimet vendicare' in der Urkunde Eugens HX
vergebens gesucht, abSBr in anderen päpstlichen Privilegien gefunden
hat So heisst es namentlich in Briefen, wodurch Gregor YIL am
8. Mai 1080») und Urban H. am 26. Januar 1092») das Kloster
Schaffhausen beschützen. Danach würde die Urkunde Eugens Hl
^) Stampf 8588. Vollständig gedruckt nur bei Stampf Acta imp. 475—477.
«) St. 8688. Vgl. S. 191 Anm. 4. ») St. 8928. Vgl. S. 196 Anm. 1. *) Font,
rer. Bern. I. 884. 868. 428. 481. 446. ») Adalbero von Worms starb 1070,
Einbard von Speier 1067, Hermann Yon Metz wurde erst 1078 Bischof. *) Er
thut ee in Stellvertretung Annos von Köln, der auch unter den Fflrbittem ge-
nannt wird; Anno war aber seit dem 4. December 1075 nicht mehr anter den
Lebenden, während unsere ürkande erst am 27. Mftrz 1076 ausgestellt sein aoll.
^ Giesebrecht Kaiserzeit * III. 260. •) Jaff^-Löwenfeld 5167. •) Ib. 5457.
Kleinere Fordchangen zur Gescbicbte des Mittelalters XL 201
ab Quelle zum Hindesien nicht ausreichen^). Das Wahrscheinlichste
mochte doch sein, dass eine andere, ausführlichere Bulle f&r Rüggis-
berg, die uns aber ebenso yerloren ging, wie das Privileg Lothars m.,
als Muster diente. Wie aber auch immer, die Urkunde ist gefälscht.
Sie wurde nun die Grundlage aller anderen. Das sieht man an
einer Kleinigkeit, jedoch an einer Kleinigkeit höchst bezeichnender
Art Heinrich lY. schenkt dem Kloster: «per manum prefati ducis
B. yicinum loco et adiacens desertum quoddam iuris regni mei, sci-
licet nemus adhuc yiride.* Er gibt den Mönchen also durch die
Hand des Herzogs B(udolf Ton Zahringen), von dem im Verlaufe der
Urkunde schon die Bede war, , eine einsame Gegend in der Nahe des
Klosters', nämlich einen noch grünen Wald, der nun aber gerodet
werden soll. Wie uns die Localhistoriker belehren, war es der Grünen-
wald, der jetzt meistens Schwantenbuch heissi Wie nun ist diese
angebliche Schenkung Heinrichs IV. in den Urkunden seiner Nach-
folger zum Ausdrucke gekommen? Heinrich V.: „ desertum quoddam
iuris nostri regni Buincinum*) in loco adiacens et nemus'; Konrad m.:
«scilicet Buicinum loco et adiacens desertum quoddam iuris regni mei,
scilicet nemus*, Friedrich L: «scilicet Buicinum locum et adiacens
desertum quoddam iuris regni mei, scilicet nemus. ' So sind also aus
dem einen Schenkungsobjecte zwei geworden, und — was für uns
wicht^er ist, — wir haben den Namen «Buincinum*, bezüglich
aBuicinum' erhalten. Ihn auf einen bestimmten Ort beziehen zu
wollen^ ist ein eitles Bemühen ; er entstand yielmehr aus den Worten
in der Urkunde Heinrichs IV.: «per manum pre&ti ducis B. yici-
num loco*^. Hier haben wir die originale Lesung, in den späteren
Bestätigungen die Corruption.
Es würde nicht schwer sein, den Beweis noch weiter durchzu-
ftlhren. Doch scheint mir das angeführte Moment zu genügen.
Am Wörtlichsten hat nun Heinrich V. die Vorlage übernommen.
Darauf hat eine weitgehende Umarbeitung stattgefunden, sei es schon
in der verlorenen Urkunde Lothars, sei es erst in der vorliegenden
Konrads^). Diese neue Fassung wurde dann Quelle für die Urkunden
0 und übrigens war die Urkunde Heinrichs IV. , wie sich ergeben wird,
lange vor deijenigen Eugens III. vorhanden. *) So in den Font. rer. Bern. 868.
Dagegen »Ronidnum* bei Zeerleder Bemer ürk. 42. In den spftteren Urkunden
immer »Rrndnam*. *) Das bemerkte schon von Stürler Font rer. Bern. I.
168 Anm. 1. *) Dabei scheint die Umarbeitung unmittelbar auf dem Privileg
Heinrichs IV. zu beruhen. Dieser sagt: »Igitur ego Heniicus etc., sanoto spiritu
instiactos, propter spiritualis patris Hugonis abbaÜs presentiam«; Heinrich V.
liess die Worte: »sancto spiritu instinctus« bei Seite; Eonrad III. wiederholt sie
202 SohefferBoichorsi
Friedrichs, um dafür nur ein Beispiel anzuf&hren, so verbietet Hein-
ricli IV. in üebereinstimmung mit dem Stile päpstlicher Bullen, z. E
der für Scha£Phausen, jede Vergewaltigung oder Anmassung, «que
libertati monasterii noceaf*; Eonrad sagt sinnlos: .que liber-
tati sunt usibus noceaf^); Friedrich stellt einen Sinn her, ent-
fernt sich daftür aber auch immer weiter vom Original: ,que liber-
tatis sunt usibus nociture. '^ So nimmt Eonrads Urkunde') eine
Mittelstellung ein, jedoch nicht so, dass beide Urkunden Friedriclu
unmittelbar auf ihr beruhten. Sie ward nur die Quelle der könig-
lichen, und aus dieser floss die kaiserliche. Daf&r möchte folgende
Yergleichung entscheidend sein. Heinrich IV. bestimmt, «ut si qua
persona — huius constitutionis paginam sciens contra eam temere
Yenire temptaverit, — secundo tercioYe oommonitus — 30 auri
Ubras ad regis aerarium persolvai * Dieselbe Verfügung treffen Hein-
rich V., Eonrad III. und Friedrich L als Eönig. Dagegen verbessert
er, Eaiser geworden, den durch die früheren Urkunden hindurch
gehenden Schnitzer: «persona commonitus*, lässt dafür aber das
ytemere' der drei Torausgegangenen Diplome bei Seite.
Bis dorthin verfolgten wir ein Verhältnis, das für die Urkunden
Heinrichs V., Eonrads IIL und Friedrichs I., des Eönigs und Eaisers,
nicht den geringsten Grund zum Verdachte bietet Allerdings ist ein
falsches Privileg die Grundlage, aber aus diesem entwickeln sich
dann die zeitlich folgenden in einer Weise, dass jedenfalls nie — ich
denke an die Behauptung Thommen^s — ein in Wirklichkeit spateres
die Quelle eines angeblich frtlheren sein müsste.
in der Form: »saneto spiritu inatructus*. Doch mag immerhin daneben auch
das Priyileg Heinrichs V. benutzt sein : ich denke an das übereinstimmende Mise-
▼erständnis, welches einmal als Riuncinum, dann als Biacinum zum Ansdrock
gekommen ist. Indess wäre doch auch möglich, dass zwei Schreiber, ganz nn-
ahh&ng^g von einander, in gleicher Weise geirrt h&tteii.
^) Einige Zeilen später heisst es in Heinrichs, wie auch Eonrads Urkunde :
»omnia conserventur eorum, pro qnorum sustentaiione ac gubematione conceasa
snnt usibus omnimodis profütara.* >) Oder auch diejenige Lothars. Dafftr
Hesse sich Folgendes anführen. Eonrad sagt: »donatum est — desertum quod-
dam iuris regni mei, sdiicet nemns adhuc ob spem yite eteme*, und später »si
qua persona, — secundo tercioTC oommonitus, satisfoctione congrua emendayerit,
— £0 auri libras ad regia erarium persolvat.* Da ist »rinde* nach »adhuc*
und »si non' vor »satisftiotione* ausgefallen; Beides findet sich, wie in der Ur-
kunde Heinrichs 17., so auch in denen Friedrichs L, und in die letzteren mag
es allerdings durch Benutzung der Urkunde Lothars gelangt sein. Anderseits
war wenigstens die Ergänzung »si non* in Konrads Urkunde eine ganz selbst-
yerstfindliche ; und bei »adhuc* konnte doch Jeder stutdg werden und deshalb
einmal ein früheres Privileg einsehen.
Eleirere FoTBcliniigen zur Oeecbiolite des Mittelalters XL 203
V Wichtig ist in diesem Zusammenhang yor allem, dass die klaren
Worte der allerdings gefälschten Urkunde Heinrichs IV., — wenn
ich so sagen darf: — der Mutter oder der Ahne der folgenden, ein
schlimmes Missverständnis erfahren haben. Dadurch entstand auf
dem Pergament ein neuer Ort, der auf der Erde nicht vorhanden ist:
,Raicinum^ Ist es nun denkbar, dass ein Fälscher wahrschein-
lich doch ein Mönch, mindestens aber ein Beauftragter des Klosters,
das angebliche Geschenk «Buicinum'' von einer Urkunde in die andere
übertragen hatte? Das ist nicht die Art der Fälscher, kaun aber
umso leichter einem fremden Eanzlisten begegnen, der ohne In-
teresse und Sachkenntnis abschreibt
Die offenbare Fälschung hat das Bichtige, und die folgenden
Urkunden würden schwerlich das Verkehrte haben, wenn auch sie
unecht wären.
Zu dem gleichen Besultat führt eine andere Erwägung. Keiner
von Allen, welche die Unechtheit behaupteten, hat aus der Einsicht
der Originale die Ueberzeugung geschöpft, dass dieselben yon Einem
Schreiber herrühren; sie sind vielmehr durchaus der Ansicht, dass
jedes Ton einem Andern geschrieben sei. Also hätten, um die Büggis-
berger Fälschungen zu Stande zu bringen, soviele Mönche zusammen-
gewirkt, als Urkunden vorhanden sind!
Doch ich gehe zur Prüfung der einzelnen Stücke über. Denn
gegen jedes hat man natürlich noch besondere Verdachtsmomente
^bracht; man stützte sich nicht blos auf den Zusammenhang aller
mit der freilich unhaltbaren Urkunde Heinrichs IV.
Gegen die Urkunde Heinrichs V. d. d. 1115 December 13 ist wol
eingewandt worden, dass sie eine unsinnige Becognition trage: «Bruno
canc. vice Alberti archicanc. et archiep. Badbudini • *). Aber ein inzwischen
erschienener Druck beseitigt .Badbudini' durch «recognovi*"). Wenn
dafür in dieser Publication das Monogramm mit den unmöglichen Worten
«Sigillum domini Heinrici* etc. angekündigt ist, so darf man hier kühn
der älteren folgen: , Signum dömini Heinrici' etc. Dann waren
es vor Allem die Daten, welche Anstoss erregten, denn zum December
1115 gehört nicht die 7., sondern die 9. Indiction, nicht das 11. Königs-
jahr, sondern das 10. Aber die beiden einzigen Urkunden Heinrichs V.,
die sich ausser der unsrigen für das Jahr 1115 noch nachweisen
lassen, — auch sie Verstössen in Indiction und Königsjahr. Besonders
wichtig ist die zweite derselben ^j; sie ist nur wenige Tage spater
ausgestellt, und während sie das Kaiserjahr richtig angibt, wie dieses
0 Zeerleder a. a. 0. 48. >) Font rer. Bern. L HS. *) St 8128.
204 Schefler-Boichorst
ja auch in unserer Urkunde zum Incamationsjahre stimmt, bezeich-
net sie das Eönigsjahr gleich falsch als 11.; die Indiction ist nur
um einen Einer höher berechnet. Die unrichtigen Daten können
demnach unmöglich in's Gewicht fallen, geschweige denn den Aus-
schlag geben. Was dann die Formalien betrifft, so finden sie in
anderen Urkunden Heinrichs Y. zahlreiche Analogien. Doch ich halte
es nicht ftLr nöthig, darauf genauer einzugehen^); ich will lieber be-
tonen, dass die vorkommenden Namen fehlerlos sind. Kanzler und
Erzkanzler entsprechen ganz der Zeit. In der Eigenschaft des letzteren
wäre Erzbischof Adalbert noch vor wenigen Wochen zum Wenigsten
auffallend gewesen : seit November hatte ihn der Kaiser aus der Haft
entlassen und wieder zu Gnaden angenommen. Die Türbitter sind
als Freunde des Kaisers bekannt, und der Abt Pontius von Cluny,
in dessen Gegenwart Heinrich die Bestätigung vollzieht, lässt sich
gerade in dieser Zeit am Hofe nachweisen: wir haben eine Privat-
urkunde vom 14. December 1114, wodurch mit Zustimmung des
Kaisers dem anwesenden Pontius von Cluny eine Kirche übergeben
wird"). Wiederum am 2. Januar 1116 finden wir den Abt an Hein-
richs Seite ^). Genug, ich würde es nur begreiflich finden, wenn
Stumpf seine anfanglich geäusserten Zweifel — wie es scheint*) —
später zurückgenommen hätte.
Da sich über die verlorene Urkunde Lothars nichts Sicheres be-
haupten lässt, so wende ich mich zur Bestätigung Konrads ^), worin
die Verleihung Heinrichs IV., wie schon gesagt, zuerst in wesent-
licher Umarbeitung erscheint. Man hat ihr vor Allem zum Vorwurf
gemacht, dass der Anfangsbuchstabe der Becognition ,Ego Amoldus
0 Nor sei hier bemerkt, dass nach Zeerleder a. a. 0. das Monogramm regel-
recht ist. Dann will ich meinerseits doch auf die Datierung verweisen: »Data
id. Decemb., ind. 7., ao. dem. ine. iflS, regnante Heinrico V. rege Rom. ao. 11,
imperante 5. Actum est Spire.* Das ist die in echten Urkunden Heinrichs V.
gewöhnlichste Fassung; schon unter Lothar III. hfttte man gesagt: »ao. vero
regni regis Heinrici 11, imperii 5.* *) — cum suocessor illius (sc. Hugonis)
venerabilis Pontius abbas ad partes nostras ad eundem locum causa visitatdonis
adyenisset. Actum est hoc ao. dom. ine 1115 — laudante et oonfirmante Hen-
rico y^ imperatore. Scriptum per manus Alberti Treyirensis 19. kaL Jan., foria 8,
Inna 24. Aus A. 88. Juni L 84S : Wflrdtwein N. 8. VIL 1, Trouillat Mon. de
Bäle I. 2tB, Letsterer setzt die Urkunde zu 1114, worauf nur »luna 24* deutet,
wfthrend die anderen Daten, namentlich »feria 8% f&r 1115 entscheiden. ^ St.
8128. Yergl. dazu Bresslau in der Westdeutschen Ztschr. Y. 81. 50. ^) St.
8. 589 zu Nr. 8121. >) Was Bemhardi Eonrad III. 551 Anm. 86 aufgefallen, be-
darf keiner Erörterung, denn insgesammt ist es der Urkunde Heinrichs lY. ent-
lehnt.
Kleinere ForscliiiDgen stir Geschichte des MittelalterB XI. 205
cancellariiis * ebenso yerziert sei, wie das Chrismon, dass ferner hinter
der Ankündigung des ^königlichen Monogramms noch ein «Ego" sich
finde, dass also das «Ego* der dann folgenden Eanzlerunterschrift
zweimal geschrieben wurde, einmal als Schluss der Ankündigung des
Monogramms, dann als Anfang der Recognition. -Nun begann man
aber kanzleigemäss mit letzterer eine neue Zeile. Daran hatte der
Schreiber zunächst nicht gedacht, und so war er fortgefahren, in der-
selben Linie mit der Ankündigung des Monogramms auch das erste
Wort der Becognition zu schreiben; dann wurde er aufsein Versehen
aufmerksam^) und begann mit einer neuen Zeile neuerdings die Be-
cognition einzutragen^). Was ist daran Wunderbares? Ein so kleiner
Inihum mochte doch in Momenten der Abspannung auch dem ge-
übtesten Schreiber begegnen, umso mehr einem Anfänger, der unser
Kanzlist ja^ immerhin sein konnte. Wie wenig ihm im Grunde das
Versehen zu bedeuten schien, zeigt der umstand, dass er es nicht
einmal für nöthig hielt, dasselbe aus der Welt zu schaffen. Ein
irischer hätte wol zum Messer gegriffen, um das erste, das nicht
kanzleimässige «Ego* verschwinden zu lassen. Was dann die Ver-
zierung des zweiten «Ego* betrifft, so kann ich nicht sagen, ob sie
jeder Analogie entbehrt; sie scheint mir aber auch ohne sonderliche
Bedeutung zu sein; sie ist eben eine Schreiberlaune, wegen deren
man noch längst nicht berechtigt ist, Lug und Trug zu wittern. Es
bleibt noch ein anderes Versehen, über welches Thommen hinweg-
gegangen ist, das aber doch ToUe Beachtung yerdient Obwol näm-
lich im Texte das Handmal Eonrads angekündigt wird, obwol es
dann heisst: «Signum domni Gunradi Bomanorum regis secundi*, so
ist doch kein Monogramm yorhanden'). Hat der Fälscher die Formen
desselben nicht gekannt, hatte er nicht den Muth zu freier Erfindung?
Weit gefehlt Ein Blick auf die nächstfolgende Urkunde, die nur
zwei Tage später ausgestellt wurde, möchte den Sachyerhalt in^s
rechte Licht setzen. Freilich bereitet nicht schon der Text derselben
darauf yor, dass Eonrads Handmal folgen solle; dann aber heisst es
in den Schlussformeln: «Signum domni Gonradi etc.*; und auch hier
i) Vgl Thommen a a. 0. 176. »i Vielleicht liegt hier auch ein Fall vor,
wie deijenige, den Fieker Beiträge zur Urkundenlehre IL 148 beschreibt: »In
8t, 82 zu MtLnster sieht man deutlich, dass der Schreiber der Formel mit
»in* zom »inyictissimi* bereits angesetzt hatte, sich dann erst besann, dass er
Ar das Monogramm Raum zu lassen habe.* Es würde sich wol lohnen, darauf
bin das Original zu untersuchen. *) Stumpf Actaimp. 477 Anm. 5. Font. rer.
Bern. L 428.
206 Sctefier-Boichorsi
kein Monogramm 0- Ich meine nicht für die eigenthümliche Er-
scheinung eine Aufklärung suchen zu sollen ; es genügt, dass wir sie
innerhalb zweier Tage zweimal nachweisen können, und wie man
sieht, wird damit ein Moment, das an sich gegen die Echtheit ein-
nehmen konnte, vielmehr ein Kriterium für dieselbe. Von vorneherein
erwecken dagegen die Zeugen das vollste Vertrauen; sie lassen sich
sämmtlich im März 1147 am Hofe Eonrads zu Frankfurt nachweisen^);
und wenn wir dieses Mal nicht in der glücklichen Lage sind, auch
die Anwesenheit des Abtes Peter von Cluny, in Folge deren eben die
Bestätigung eriheilt sein soll, durch andere urkundliche Zeugnisse be-
legen zu können, — das Vertrauen kann dadurch nicht erschüttert
werden. Er ist kein Reichsangehöriger, und in der Regel liess man
die Urkunden nicht von Ausländem bezeugen. So können wir trotz
zahlreicher Diplome, die wir vom Frankfurter Reichstage besitzen,
auch die nicht zu bezweifelnde Anwesenheit des hl. Bernhard'), des
Abtes von Glairvaux, aus keiner königlichen Acte belegen. Im üebrigen
entsprechen die Formeln durchaus denen, die wir auch sonst in echten
Urkunden Konrads finden. Ich will noch besonders darauf hinweisen^
dass unser «Actum Franchenevort, in curia celebri* nochmals am
23. März 1147 gebraucht wurde*).
Ueber die folgende Bestätigung handelte ich schon in der ersten
meiner Untersuchungen, und indem diese zweite ihr sozusagen die
richtige Stellung in der Genealogie der Rüggisberger Urkunden an-
gewiesen hat, möchte sie das früher gewonnene Resultat wol be-
kräftigt haben. Mithin bleibt nur noch die Wiederholung, welche
das Diplom am 4. December 1161 durch Friedrich als Kaiser erfuhr.
Für deren Echtheit ist nun schon im Gegensatz zu anderen Forschem
Thommen eingetreten^). Er beruft sich auf die Zeugen, die wir ohne
Ausnahme zur Zeit am Hofe nachweisen können, dann auf die For-
men, die in air ihren Theilen vor der eingehendsten Kritik Stand
hielten. Nur Eines möchte ich noch erörtern, weil es doch Bedenken
erregen könnte. Die Daten lauten nämlich: ,,Datum Laude 2. non.
^) Bernhardi Eonrad IIL S. 552 Anm. S7 nach der von E. Pertz besorgten
Abschrift des Originals in den Sammlungen der Mon. Qerm. Noch in einer
dritten Urkunde fehlt das Monogramm, während dessen Ankündigung vorbandea
ist. Bernhard! a. a. 0. 870 Anm. 2. *) YgL Bernhardi a. a. 0. 545 Ajun. 2S.
') Helmold I. 59 Mon. Germ. XXI. 56. Chronogr. Corbeiens. ap. JaffS BibL rer.
Germ. I. 58. *) St. 8540. ') Mit Recht verweist Thommen a. a. O. 179
Anm. 5 auf die Zeugenschafb des Abtes Erlenbold vonStablo, »der nur eben 1161
beim Eaiser in Italien gewesen sein dürfte.* Ich ergänze, dass er auch atn
7. October 1161 sich am Hofe zu Lodi nachweisen lässt St 8922.
Kleinere Forsclitingen zur Qescbichte des Mittelalters XI. 207
Decemb. ao. dorn. ine. 1161 ind. 10, r^^nante dorn. Frid. Born. imp.
victoriosissimo, ao. regui eius 10, imperii 7. Actum Laude feli-
citer. Amen.* Nun ist in dieser Zeit der weitaus gewöhnlichste
Brauch, mit « Actum* zu beginnen und darunter die yerschiedenen
Jahresbestimmungen zu Tereinigen, dann , Datum* mit Ort, Monats-
und Tagesangabe folgen zu lassen i). Es kommt aber auch vor, dass
mit dem Orte alles Uebrige zu , Datum* gesetzt ist, dann fehlt natür-
lich , Actum ••). Dieser Fassung würde unsere Urkunde entsprechen,
wenn nicht eben , Actum Laude* hinterdreinkäme. Anderseits finden
wir doch auch wol Alles, was die Chronologie betri£Pt, mit , Datum*
eingeleitet und dann steht unter dem folgenden , Actum* nur der
Ort'). Wie man sieht, ist das wirklich Eigenartige die doppelte
Nennung des Ortes, der hier nach der zuletzt erwähnten Analogie
nicht schon unter « Datum* angegeben sein sollte. Aber ich kenne
wenigstens Eine Urkunde Friedrichs, deren Datierung ganz mit der
onsrigen übereinstimmt: zu Dole ist sie am 4. November 1157 ftlr
das Domstift yon Besan^on ausgestellt worden: .Datum Dole in
regno Burgundie, 2 non. Novemb. ind. 5. ao. dom. ine. 1157,*
regnante dom. Frid. Bom. invictissimo, ao. regni eius 6., imperii yero 3.
Actum Dole in regno Burgundie feliciter. Amen*^). Aehnlich
lautet dann die Datierung eines Diploms, das demselben Jahre mit dem
unsrigen angehört «Acta sunt hec in Monte Scilicis ao. dom.
ine 1161, regnante domno Federico Bomanorum imperatore invictis-
simo, ao. regni eius 10, imperii vero eius 7. feliciter. Amen. Data
Monte Scilicis 4 non. ApriL*^). Genug, die doppelte Nennung
des Ortes gehört nicht zu den Alltäglichkeiten, kann aber auch nicht
gegen die Echtheit sprechen. Was für dieselbe zeugt, ist so manuig-
hch und vollwichtig, dass ich den laut gewordenen Zweifeln keine
Berechtigung zuerkennen kann.
Zusatz.
Ich habe die palaeographische Yergleichung bis dahin ausser Acht
gelassen. Die innere Kritik schien mir yöllig auszureichen, auch
fehlt mir für die äussere ein allseitig genügendes Material. Nur meine
ich zweierlei in letzterer Hinsicht ergänzen zu sollen. — 1) Thommen
^) So in Urkunden vom Ende des Jahres 11 61 und vom Anfange des folgenden
St. S917. 26. 27. 88. 29. 31. >) St. S916 yom 1. September 1161, St 8987a
Tom 5. November 1168. <0 St. 8908 vom 22. Juni 1161. ^)St. C784 =
Stumpf Acta 168. >) St. S902 =; Stampf Acta 502.
208 Soheffer-ßoichorBi
hat eine Bemerkung Bresslau^s übersehen^). Danach wurde Heinrichs V.
Diplom füi* Büggisberg von einer in der kaiserlichen Kanzlei viel
beschäftigten Hand geschrieben. Bresslau hat ihre Züge von 1109
bis 1116 yerfolgi Ausser unserer Urkunde schrieb sie z. B. die un-
mittelbar vorausgehende und unmittelbar nachfolgende. — 2) Auf
meinen Wunsch prüfte Freund Schulte in Karlsruhe St 3643, d. h.
die Urkunde Friedrichs für Salem, betreflfs deren ich schon oben be-
merkte^), sie habe dieselbe Arenga, wie die Beinwieler, welche Thom-
men verwirft. Meine sich hieran knüpfende Yermuthung, dass die
Beinwieler, damit dann auch natürlich die Albaner und Büggisberger,
von derselben Hand geschrieben seien, wie die Salemer, welche über-
dies auch ziemlich gleichzeitig ausgestellt wurde, ist nun durch Schalte
bestätigt worden. Die Züge sind durchaus die gleichen; auch hier
fehlt es nicht an Correcturen; dann verweise ich noch besonders auf
das Linienschema. Thommen sagt: «Alle drei Urkunden, die Bein-
wieler, die Albaner und Büggisberger, haben blinde Linien, aber auf
verso gezogen. Zu beachten ist dabei, dass die Si^hriftUnien nicht
durchlaufen von einem Fergamentrand zum anderen, sondern dass sie
nur zwischen zwei, ebenfalls blinden Bandlinien gezogen sind, welche
den für den Text bestimmten und überall vom Schreiber streng ein-
gehaltenen Baum abgrenzen. Ein derartiges Linienschema kommt
aber, soviel ich weiss, bei Kaiserurkunden des 12. Jahrhunderts noch
nicht vor, wol aber findet es sich regelmässig bei den feierlichen
Papstbullen." Was hiernach ein Kriterium der Unechtheit wäre,
findet sich nun ebenso in dem Original des Karlsruher Archivs. Ge-
nug, auch dieses müsste als Fälschung desselben , grossen Verbrechers '^
gebrandmarkt werden, wenn die drei Schweizer Urkunden sein Werk
wären.
Xn. Drei imgedrackte Beitrage zn den Regesten Friedrichs L
und Heinriclis VI. ans elsässischen Urkunden.
Bei der Neubearbeitung der Begesta imperii 1125 — 1197 habe
ich es mehrfach als einen der Untersuchung gewiss sehr schädlichen
Mangel empfunden, dass ich nur aus Büchern schöpfe. Da wollte
ich — wie spät auch immer — doch wenigstens die in meiner nächsten
<) Kaiserurkunden in Abbildungen 8. 79 zu Lief. 4, Tafel 24. *) B. 195
Anm. 1. Vgl. auch S. 192 Anm. 1, wonach dieselbe Urkunde noch in einem
anderen Punkte mit der unsrigen übereinstimmt
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIL 209
Nahe befindlichen Originale mir ansehen. Hiebei aber stiess ich im
hiesigen Bezirksarchiy auf drei Urkunden, die meines Wissens bis
jetzt unbekannt waren. Ich bringe sie mit einigen Erläuterungen
znm Abdruck.
I.
Friedrieh 1. beschützt das Kloster Walhurg im Heiligen Walde,
bestätigt die Verleihungen seiner Vorfahren und trifft Bestimmungen
aber die Besetzung der Vogtei. — Boncaglia 1159 Mai 6,
C :: In nomine sanct^ et indiyiduQ trinitatis. Fredericus divina favente
dementia Bomanorum Imperator augustus. H
Salutari exemplo anteceasomm nostrorum regum et imperatorum fre-
quentins ammoniti sanctam dei ^lesiam fovere, tueri nostra imperiali
aactoritcite semper intendimus, et si gloriam et decorem domus dei dili-
gentes aliquid ex henivolentia nostra supererogaverimus, a v^ro Samaritano,
com redierit^ nohis in centuplum ease reddondum speramus. Inde est,
quod divin^ mercedis respecta et pro anima patris nostri dnois Frederici,
coius corpus ibi requiescit, ^cdesiam sanctorum apostolorum Fhylippi et
Jacobi et beat^ Walborgis virginis in Sacra Silva, cui Dithmarus abbas ad
honorem dei preest, quam pro^enitores nostri libere fundaverunt multisque
donarüs honestaTorunt, sab propria nostra imperiali defensione ita pl^no
et patemo affectu recepimus, quod antecessorum nostrorum privilegia eidem
^leai^ donata predicto abbati et fratribus eins auctoritate nostra robora-
mus. Qoicquid ipsi eis concesserunt, et nos eis oonoedimus, et quQCum-
que ipei eis ex habundanti dementia confirmaverunt, nos quoque ex pie-
tatis stndio munimine nostro eis confirmamus. Statuimus etiam, ut nullus
abbas eidem nostro monasterio violenter prefidatur, nisi quem ipsa con-
gregatio communi oonsilio secundum regulam Benedidd patris eorum Qle-
gerit. Predpimus quoque, ut nullus ibi fiat advocatus, nisi solus impe-
rator. Qui cum deo vocante de medio sublatus fuerit, eorum fiat advocatus
quicumque post nos Haggenowe et allodia ad illud pertinentia optinuerit;
neo lioeat d aliquem subadvooatum ponere, hoc tamen paoto, ut Qcdesiam
noetram et bona ^cded^ intus et foris in bono et tranquillo statu semper
stadeat conservare. Si yero exoedere et per tyrannidem suam res quietas
^led^ turbare et disdpare voluerit, ipse abbas et eins fratres liberam
habeant facultatem Qligendi advocatum de nostra parentela, prout dbi ne-
cessarium et utilem oognoverint. Omnes insuper possesdones, quas ante-
eeesores nostri eis oontulerunt et nos ipd eis contulimus, imperiali Qdicto
nostro ipsis confirmamus, videlicet Peterlingen, Sconowe, Svaptal, Hitten-
dorfy Sealkendorf, Cinc^iheim, Crikesheim aliaque bona, quQ ipd iuste
posddent yel in futuro Intime acquirent De c^tero usum Süyq ad ^-
ficandnm, ad caleßusiendum et aquas ad piscandum vel ad cetera oommoda
et eorum animalibus pascua per totam Silvam, ut prefati progenitores nostri
eis oonceeserunt, et nos eis confirmamus.
Huius rei testes sunt Everardus Bambergensis episcopus, Hermannus
Verd«iais, Danyel Pragensis, Fridericus dux Suevorum, G&nradus comes
palaünus de Beno et alii plures.
ItttäiflUiuigen DL 14
210 Scheffer-Boicliorflt
:: Signum domni Frederici Bomanorum imperatoris invicüssimi. *;
Ego Eeinaldus sacri palacii imperialis cancellarios reoognoTi (M).
Acta sunt h^ anno dominic^ incamationis 1159^ indictione 7%regnante
domno Frederioo Bomanorum imperatore serenissimo, anno regni eins 7^,
imperii v^ro 4^. Datum in Runchalia pridie nonas Mail (S).
Ans dem Original im Bezirksar chiv des Unter-Elsass H. 1096.
Das aufgedrückte Siegel ist abgesprungen.
Die Echtheit der Urkunde scheint mir keinem Zweifel zu unter-
liegen. Ich hebe besonders hervor, dass die Formen durchaus dem
damaligen Kanzleigebrauch entsprechen. In dieser Hinsicht ist wol
Nichts bemerkenswerther, als die Fassung der Becoguition. An und
für sich gehört sie ja nicht zu den gewöhnlichen, aber gerade in den
Monaten, während welcher auch unsere Urkunde ausgestellt wurde,
bezeichnet Beinald sich nicht blos als Kanzler, sondern als Kanzler
der hL Pfalz. Es geschieht zum ersten Male am 30. November 1158*);
am 3. December kehrt Beinald noch einmal zu dem einfacheren und
üblicheren Titel zurück*); aber im Jahre 1159 zeichnet er dann fast
ausnahmslos: «Ego Beinaldus sacri palatii imperialis cancellarius. *
So zuletzt am 30. Juni 11593). Da ward er Erzbischof von Köln,
und sein Nachfolger bescheidet sich nun gleich wieder mit dem Namen
eines Kanzlers schlechthin.
Neben der Becognition scheint mir noch die Arenga vor Anderem
beachtenswerth zu sein. Die Hofinung auf die hundertfache Ver-
geltung, ,,wenn der wahre Samaritaner wiederkehrt*', ist nicht eben
ein gewöhnliches Motiv für Schenkungen. Lässt sich dasselbe nun
um die Zeit, welcher auch unsere Urkunde angehört, noch zweimal
nachweisen, nämlich am 12. und 18. Januar 1159^), so möchte darin
ein weiterer Grund für die Echtheit gegeben sein.
Mit Bücksicht auf die Daten: „Boncaglia 1159 Mai 6* bemerke
ich Folgendes: Ende April zog Friedrich von Lodi nach Bologna,
dann brach er zur Bekämpfung Mailands auf^), am 17. Mai finden
wir ihn in Melegnano, südlich von Mailand^). Nach diesem Beisewege
hat Friedrich das Gebiet von Piacenza, d. h. die Ebene von Boncaglia,
offenbar zweimal berührt: bei seinem Zuge von Lodi nach Bologna
und von dort nach Mailand. Auf dem letzteren ist unsere Urkunde
ausgestellt: Boncaglia — so muss man schliessen, — hat wieder ein-
mal als Sammln ngs- und Musterungsplatz des Heeres gedient. Und
diese selbstverständliche Thatsache wird nun zu allem Ueberfluss von
«) St. 8881. «) St. S882. 8) St. 8859. *) St. 8885a. 8887.
») Otto Morena M. G. SS. XVUI. 609. «) St. 8854.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIT. 211
Bagewin bestätigt, denn nach ihm hielt Friedrich vor seinem Ein-
brach ins Mailändische «curiam ante indictam apud Roncaliam '^ ^).
So passt unsere Urkunde vortreflFlich in's Itinerar; für den nur von
Bagewin überlieferten Hoftag zu Boncaglia aber gewährt sie die ge-
nauere, bisher entbehrte Zeitbestimmung.
Es erübrigt noch die Bemerkung, dass die Worte im letzten Satze
des Textes: ,usum Silv^ — per totam Silvam" mit der Urkunde
Heinrichs V. vom 17. October 1106 übereinstimmen 2). Dieselben
kehren auch in der 1133 ausgestellten Urkunde Gebhards von Strass-
burg wieder*). Was dagegen die dann folgende Bestätigung Kon-
rads IIL d. d. (April) 1138 betrifft, so findet sich nur ein Anklang
an deren Arenga; auch hier ist die Bede vom »decor domus dei*'^).
IL
Friedrich L bestätigt dem Kloster Hohenburg (oder Odüienberg)
die Schenkungen der MinistericUin Willebirg vmi AndfUtu, — Ohne alle
Daten,
F. dei gratia Bomanorum imperator et semper augustus. Omnibus
tarn presentibus, quam futuris. Noverit universitas vestra, quod quedam
nobilis matrona in villa Andela, sed de Hohenburgensis ecclesi^ ministe-
rialibus orta, nomine Willebirc, divino instinctu tarn pro sua salute, quam
pro mariti sui necnon suorum parentum liberatione animarum tiiginta agros
et unum ac dimidium predii et hereditatis in banne Bodesheim sitos ac
daas curtes et domam lapideam in eadem villa ecclesi^ sanct^ Mari^ in
Hohenburc nostra aUctoritate atque per manum nostram tali condicione
donavit, ut eidem ecclesi^ ac deo inibi servientibus perpetualiter et omni
alienationis genere remoto deserviat, ita ut annuatim in die anniversarii
eius congregationi ezinde detur refectio piscibus, quinque solidis comparatis.
Verum ut hec donatio firma et illibata permaneat, sigilli nostri eam testi-
monio ac nostra auetoritate corroboravimu?, sanctientes ut quisquis eam
ausu temerario infringere teroptaverit, divinara ac imperialem ofifensam se
incurrisse cognoscai
Hoius rei testes sunt Günther de Yienhege, Diethericus de Lapide et
frater eius Burchardus, Lampertus, Budolfus de Ehenheim, Waltherus
scultetns de Ehenheim, Cünradus villicus^ Fridericus cellerarius de Bodes-
heim et alii quam plures.
Hec acta sunt temporibus Herradis abbatiss^.
Aus dem Original im Bezirksarchiv des Unter-Elsass 6. 1687.
Nach dem Urtheil des Herrn Archivdirectors Wiegand ist das Siegel, welches
an Pergamentstreifen hing, mit eineiü Theile der letzteren abgeschnitten.
«) Gesta Frid. IV. 88. •) St. 8009. Das Original im hiesigen Bezirks-
archiv H. 1096. •) Würdtwein Nova sub, VII. 76. Bulletin de la sod^t^ pour
la conservation des mon. hist. d'Alsace, 2« s^rie Vb 82. ^) St. 8376. Das
Original hat sich hier nicht gehmden.
14*
212 Soheffer-Boichorst. -
Dass die Urkunde nicht in der kaiserlichen Kanzlei geschrieben,
lehrt der Mangel aller üblichen Formen, lehrt dann auch der Augen-
schein. Sie ist Yon einer Hand, welche noch das eine und andere
Hohenburger Bechtsgeschäft zu Pergament brachte, namentlich aber
die als «Earta Herradis abbatiss^* bezeichnete Schenkung der Wille-
birg. Die letztere zeigt offenbar denselben, nur etwas kleiner ge-
haltenen Ductus. Somit ist unsere Urkunde die Arbeit eines Hohen-
burger Schreibers; sie sollte dem Kaiser einÜEU^h zur Besiegelung vor-
gelegt werden, und dem Wunsche mochte dann auch entsprochen sein.
Der ganze Tenor beruht aber auf der schon angefahrten , Karta
Herradis abbatiss^*. Nicht blos wird hier der Hergang in gleicher
Weise erzählt, — auch die Zeugen sind durchaus dieselben. Man
möge sich selbst ein Urtheil bilden.
Karta Herradis abbatiss^^).
Notum sit tam futuris, quam presentibus» quod Willebirc de Andela
dedit sanct^ Mari^ ad Hohenburc pro redemptione anim^ suq et mariti sui
Bemheri et patris ac matris omniumque parentum suomm per manom
Friderici imperatoris domum lapideam, quam habuit in Bodesheim et curiam
adiacentem. Insuper etiam dedit per manum predicti imperatoris triginta
agros et unum ac dimidium predii et hereditatis ac duas curtes ea con-
ditione, ut perpetualiter libera possessione serviat predict^ ecclesi^ Hohen-
burc et in die anniversarii eius inde congregationi dentur pisces pro quin-
que solidis.
Huius quidem rei testes sunt Günther de Vienhege, Diethericus de
Lapide et frater eius Burchardus, Lampertus, BAdolfus de Ehenheim, Walther
scultetus de Ehenheim, Cunradus villicus, Fridericus cellerarius de Bodes-
heim et alii quam plures.
Eine genauere Bestimmung der Zeit, in welcher die Schenkungen
durch die Hand Friedrichs, wie es in beiden Urkunden heisst, dem
Kloster übergeben wurden, wird sich schwerlich durchführen lassen.
Genug, dass der Act nach 1167 erfolgte, denn erst in diesem Jahre
starb die Vorgängerin der Herrad, dass er ferner im Elsass geschah,
denn darauf deuten die Zeugen. Da unter diesen ein Budolf von
Ehenheim, dann der Schultheiss und Yillicus derselben Stadt ge-
nannt werden, so möchte Ehenheim der Ort der Handlung gewesen
sein. Hier können wir den Kaiser am 12. October 1178 nachweisen*),
aber er kann sich dort auch in anderen Jahren aufgehalten haben.
<) Ich habe den Druck bei Würdtwein N. s. X. 68 mit dem Original im
hiesigen Bezirksarchiv verglichen. ') St. 4294 setzt die Urkunde zu 1179;
schon Prutz Kaiser Friedrich L hat III. 69 Anm, 2 richtig »1178* vermuthet:
xlas im Bezirksarchiv beruhende Original hat die Daten ,1178 ind. 11 ao. reg.
87 imp. 25. ap. Ehenheim 4 id. Octob.* Da ist nur a. imp. 25 um einen Einer
Kleinere Forsclioiigen zur Gesohioh^ des Mittelalters XII. 213
m.
Abt Hdwich von Setz bekundet, wie ein Zehntenstreit seines Klosters
mit detn von Walburg^ über welchen schon vor den päpstlichen Legaten,
dem Cardinalpriester Johann von S, Marcus und dem Bischöfe Peter
von Luni, zu Strassburg verhandelt und dessen Ausgleichung dann von
Friedrich L eingeleitet ward, nun unter Mitwirkung Heinrichs VI, zu
Worms endgültig beigelegt sei. — 1190.
In dei nomine. Helwicns Salaensis abbas. Noverint omnes Christi
fideles tarn faturi quam präsentes, quoniam controversia inter ecclesiam
nostram Salaensem et ecclesiam sancte Walbarg^ diu habita hoc modo est
terminata. Nam com nostra sit dedmatio Sacr^ SilvQ, sicut evidenter pro-
bare possumas, visom est tam nobis qoam anteccssori nostro inioriam
nobis fieri, eo quod ecclesiQ nostre ab ecclesia sanctQ WalbnrgQ, in eadem
Sacra Silya oonstmcta, deoimarnm vice niohil fieret pensi. Qua de re cum
idem antecessor noster abbas Otto sepe provocasset et eandem causam
multis assercionibus coram multis multipliciter allegasset, neonon Argen-
tin^ coram legatis apostolicQ sedis, Johanne videlicet Anagnino tituli sancti
Mard cardinali presbytero et Petro Lunensi episcopo, instrumentis neces-
sariis comprobasset, eisdemque legatis assentientibus ad audientiam dive
memoria imperatoris Friderioi res dilata fuisset, post obitum eiusdem Ot-
tonis abbatis, tandem in mannm iam dicü Friderici imperatoris compro-
misimus, cum esset idem imperator in procinctu expeditionis Jherosolimi-
tane eonstitutus. Qui mox eandem causam transposuit in viros discretione
precipuosy hoo est in abbatem Gundelacum Wizenburgensem , Erenbertum
abbatem Novi Castri, Ödalricum decanum Spirensem, Budegerum advocatum
Nemoris, Gotfridum de Fleochensteine, Billungum soultetum de Hagenove,
ea scilioet ratione, ut hii quicquid inde communi deliberatione statuissent,
pars utraque ratum haberet. Statuerunt ergo, ut fratres de sanota Wal-
bnrga eoclesi^ Salsensi annuatim 30 quartalia grani hyemalis decimarum
rice persolverent, donec eidem Qcclesie nostre predium aliquod contraderent,
quod eandem taxationem solvere posdet. Agente igitur Chänrado venera-
bili abbate de sancta Walburga invenerunt predium in Franchenheim,
habens duas curias, tres mansos septemque iugera, quod nobis iam dicta
decimarum vice dederunt, quin etiam idem Chunradus abbas hoc ipsum
predium Warmati^ in manum Heinrici serenissimi Bomanorum regis au-
gusti oontradidit. Quod idem Serenissimus rex nobis susoepit et nostris
osibus profuturum regia nobis auetoritate consignavit. Ecclesiam etiam
sancte WalburgQ ab illa decimarum repeticione de cetero liberam esse pre-
cepto regio oonfirmavit, presentibus et attestantibus Chunrado Mogontino
archiepiscopo, Chunrado Warmatiensi episcopo, Chunrado Argentinensi electo.
zu hoch berechnet, während die anderen Zeitbestimmongen zu 1178 passen. Dem
Originale entsprechend gab Hugo Annal. Praem. U. 552 Jahr und Indiction
wieder; II. 249 druckte er dagegen dieselbe Urkunde mit 1178 ind. 12. Völlig
in die Irre leitet Würdtwein N. 8. X. 86, der im Autograph gelesen haben will
,1179 ind. 12. ao. reg. 28<!
214 Scheffer-BoicboTflt.
Diethero cancellario, Eberhardo thesaurario Ar^entinensi, Morando scolarom
magistro, Heinrico camerario, Alberto preposito de Hohenove. Anno do-
minier incamationis 1190, expeditionis JherosoliroitanQ anno seciindo.
Actum in dei nomine. Amen. Ego itaque Helwicus dei gratia Salsensis
abbas et universi fratres mei fratres de sancta Walburga ab illa iam (dicta)
decimationis exactione liberos absolvimus et absolutes pronunciamus, et ut
de cetero nobiscum iuste, amicabiliter et fraterne in domino vivant, bu-
militer oramus.
Aus dem Original im Bezirksarcbiv des Ünter-Elsass H. 1096.
Das ziemlich wol erhaltene, an Bindfadenschnur hängende Siegel träg^ die
Umschrift »Helwicus .... Salsensis abbas.'
Die Urkunde stellt uns die Aufgabe, die Zeit der verschiedenen
Handlungen zu bestimmen. Nun wissen wir, dass der Cardinal-
priester Johann von San Marco und der Bischof Peter von Luni,
als Boten Lucius' IIL, im Jahre 1183 in Deutschland sich aufhielten.
Ersteren kann ich zum letzten Male den 17. November 1182 am päpst-
lichen Hofe nachweisen; aber nicht vor Juni 1183 erscheint er, zu-
gleich dann auch sein Begleiter, in der Umgebung Kaiser Friedrichs:
es war zu Gonstanz, wo sie damals niedere Geistliche, die während
des vorausgegangenen Schismas abgesetzt waren, wieder zu ihren
Aemtem zuliessen. Wie wir noch weiter wissen, haben beide Legaten
damals auch Köln besucht^). Danach ist es wahrscheinlich, dass sie
auf dem Wege von Köln nach Constanz oder von Gonstanz nach
Köln den in der Urkunde erwähnten Aufenthalt zu Strassburg nahmen").
Die Legaten haben gestattet, die Angelegenheit dem Urtheile Kaiser
Friedrichs zu unterbreiten. Das ist dann erst geraume Zeit später ge-
schehen: «post obitum eiusdem Ottonis abbatis tan dem in manum
iam dicti Friderici imperatoris compromisimus. ** Die ungefähre Zeit-
bestimmung aber lautet: «cum esset idem Imperator in procinctu ex-
peditionis Jherosolimitane constitutus. '^ In diesen Monaten kam
Friedrich nun einmal nach Selz, dessen Mönchschaft ja der eine der
hadernden Theile war; es geschah im April 1189; und da finden wir
am 16. von den sechs Schiedsrichtern, die Friedrich nach unserer
Urkunde ernannte, nicht weniger als vier an seiner Seite: nur der
Abt von Weissenburg und der Dekan von Speier lassen sich zu Selz
nicht nachweisen •'^). Danach möchte ich den Act für den April 1189
und Selz in Anspruch nehmen.
') Die Belege für Alles in meinem Buche : Der letzte Streit Friedrichs L mit
der Ciirie 172. 178. *) Der Cardinal erscheint nicht erst am 1. November,
sondern schon am 17. October wieder zu Velletri, dem damaligen Sitze des
Papstes. •) St. 4517.
Kleinere Forschangen zur Gesohichie des MiitelalterB XUI. 215
Gerade ein Jahr später hat dann Heinrich VL den Streit zum
Austrage gebracht Es geschah zu Worms. So die Urkunde selbst,
die 1190 ausgestellt ist. Unzweifelhaft gehört auch die Entscheidung
Heinrichs VL in dieses Jahr und zwar in ^eu April desselben. Denn
allein während des Aprils hat der König 1190 Worms besucht; am 4»
ertheilt er dort ein Privileg, und dieses nun bezeugen der Erzbischof
Yon Mainz und die Bischöfe von Worms und Strassburg, d. h. also
dieselben Männer, welche auch nach unserer Urkunde an Heinrichs
Seite standen. Das Actenstück vom 4. April fQhrt als anwesend nur
die drei Prälaten auf: der Abt von Selz lehrt uns nun noch Andere
kennen, die damals am königlichen Hofe zu Worms erschienen waren.
Xm. lieber Diplome Friedrichs L für Cisterzienser-Kloster,
namentlich in Elsass nnd Bnrgnnd.
Ich möchte eine Forschung Kcker's über Privilegien, welche
Friedrich I. einigen Klöstern des Elsass ertheilte, wieder aufnehmen
und weiter ausdehnen.
Die Urkunde vom 21. Februar 1156, eine Bestätigung für die
Abtei Lützel im Oberelsass^), hat so ungewöhnliche Formen, dass sie
wol Bedenken erregen konnte: Hidber bezeichnet sie als zweifelhaft^),
und nach Pertz ist die Ueberlieferung, aus welcher wir sie kennen,
ein .angebliches* Original'). Oleich der Titel ist höchst auffallend:
vFridericus dei favente dementia imperator inyictus% denn in fast
allen Diplomen, die nicht in einer näheren, später zu erörternden
Beziehung zu dem imsrigen stehen, ist das Epitheton des Kaisers
nicht 9 invictus *, sondern , augustus '. Sodann ist die Gliederung des
Schlusses auch gleich yereinzelt: sie beginnt mit , Acta', es folgt der
Ort, das Jahr, die Indiction, die Epakte, darauf die Zeugen, nun eine
Verheissung für diejenigen, welche der Urkunde ihre Achtung be-
weisen, dann die Ankündigung des Monogramms und endlich die
weiteren Daten, worunter der Ort nochmals vnederholt wird. Wie
gesagt, verstösst diese Gliederung an sich gegen den Kanzleigebrauch;
noch auffallender ist die Zeitbestimmung nach Epakten und dann
ganz besonders die Einschaltung: , Conservantes autem hec gratiam
dei et nostram consequantur. Amen, amen, amen!**^)
>) Nach dem Original Trouillat Mon. de Bäle L 828.
*) Schweizer, ürkundenreg. IL 124 Nr. 2085. •) Vgl. St 8787.
*) Auch die nach der Epakte folgende Zeitbestimmung »regnante Friderico
imperaiore augusto* ist ganz ungewöhnlich, es sollte heirsen: »regnante Fti-
216 Scheffer-Boichorst
Mit der Urkunde för Lützel stimmt auf das Genaueste eine andere,
die Friedrich dem Kloster Neuburg im Ünter-Elsass ertheilte^). Die
Gliederung unterscheidet sich in Nichts ; die Gongruenz geht so weit,
dass die Lücken des Neuburger Diploms, welches uns nur in schlechter
Abschrift erhalten ist, sich aus dem Lützeler ergänzen lassen. Das
gilt vielleicht auch f&r die nicht vorhandene Orts- und Tagesangabe:
wir lesen nur noch das Jahr 1156, die entsprechende Indiction und
Epakte; nach den Zeugen unterliegt die Gleichzeitigkeit der Ausstellung
keinem Zweifel. Ausser den Verschiedenheiten, welche durch die Sachen
bedingt sind, erscheint mir die bemerkenswertheste, dass es hier im
Titel nicht «invictus**, sondern , invictissimus * heisst, dass femer der
Schlusssatz lautet: , Gonservantibus autem haec omnia sit pax et mi-
sericordia Domini nostri Jesu Christi. Amen!*"). Jedoch die Ab-
weichungen sind sehr gering 3), und man kann sich nicht wundem,
dass die Urkunde dem gleichen Schicksal verfiel, wie die Lützeler:
der letzte Herausgeber nannte sie ein «diploma adulterinum**^), und
auch später ist sie auf s Bestimmteste als Fälschung bezeichnet worden^).
Ich komme zu einer dritten Urkunde, die Friedrich flLr Eaisheim
bei Donauwörth ausstellte <'). Sie ist uns leider nur in einem elenden
Bruchstück erhalten, es hat , Jahrhunderte lang einer alten Postille
zur Decke gedient*^. Die vorhandenen Worte finden sich nun, so-
weit nicht die Sachen eine Aenderuog erforderten, ohne Ausnahme in
dem Lützeler wieder; und .zwar ist die üebereinstimmung eine noch
genauere, als mit dem Neuburger; so etwa heisst gleich das ftinfte
Wort .invictus*, nicht . invictissimus *. Danach würde ich keinen
derico imperatore glorioso* oder auch »glorioslBsimo* und dann müssten die
Jahre der Königs- mid Eaiserherrschaft folgen.
*) Guillimann De ep. Argent. 2S4. Danach Laguille Hist. d* Alsaoe Preuves 29.
Aus dem Chartular von Neuburg Soböpflin Als. dipl. I. 471, ohne Ankündigung
des Monogramms, die zugleich mit einem Facsimile von Guillimann und danach von
Laguille gegeben wird. Doch schöpfte Guillimann wol aus gleicher Quelle. Vom
Originale finde ich keine Spur. >) Unzweifelhaft ist diese Wendung einer päpst-
lichen Urkunde nachgebildet; von einigen Yerschiedenheiten abgesehen, war sie
in der römischen Kanzlei sehr gebräuchlich, wie denn auch Eugen IIL sich deren
ftbr Neuburg selbst einmal bedient hat: »Cunctis autem eidem loco iusta aer-
vantibus, sit pax domini nostri Jesu Christi.' JafiEi§-Iiöwenf(Bld 9111. >) Die
der £pakte folgende Zeitbestimmung lautet hier »imperatore Friderico aogusto.*
Dass »regnante* fehlt, macht die Formel nur noch auf&illender, als die Kanzlei-
widrigkeit des Epithetons und der Mangel von Königs- und Kaiseijahren.
Vgl. S. 215 Anm. 4. «) Schöpflin 1. c «) St. 8788. Ebendort ist auch zu-
erst die Üebereinstimmung mit St. 8787 bemerkt worden. ') Mon. Boic XXIX^
314. Danach Wirtemb. U.-B. II. 79 = St. 4582. ») Steichele Das Bisthum
Augsburg IL 618 Anm.
Kleinere Fonchungen zur Geschichte des Mittelalters XUI. 217
Augenblick zögern, die zahlreichen Lücken unseres Diploms auf Grund
des Lüts&eler zu ergänzen. Nebenbei bemerkt, würde die Wiederher-
stellung Yiel£Eu^h anders lauten, als diejenige, welche die Herausgeber
durchgeführt haben. Ich würde aber dann noch weiter gehen und
den ganzen abgeschnittenen Rest der Urkunde, fCbr welchen also andere
Anhaltspunkte gar nicht vorhanden sind, gleichwol nach Massgabe
der Lützeler hinzufügen; nur Ort, Zeugen und Zeit brauchen nicht
die gleichen gewesen zu sein. Also auch die Gliederung des Escha-
tokoUs, dann die Verheissung, würde ich übernehmen. Die noth-
wendige Folge wäre, dass die Bedenken, welche man gegen das Lützeler
Diplom geltend machte, auch das unsrige treffen würden. Aber davon
abgesehen, — selbst das Vorhandene hat schon zur Verwerfung An-
lass gegeben: man verwies auf das Epitheton .invictus*^) und brach
den Stab.
Eine vierte Urkunde, nämlich diejenige, welche Friedrich im
Jahre 1187 — wo und wann ist nioht gesagt, — den Nonnen von
Eönigsbmck im XJnterelsass ausfertigen liess^), steht dagegen in
engerer Beziehung zu der Neuburger ^). Auch hier «invictissimus',
nicht invictus, dann vnrd die Reihe der Zeugen für Neuburg ein-
geleitet, wie ftUr Eönigsbruck: »his testibus", während es für Lützel
heisst: « presentibus archiepiscopis **, und endlich stimmt die Verheissung
der Eönigsbrucker genauer mit derjenigen der Neuburger Urkunde:
.Conservantibus autem praedicto loco sua iura sit pax et misericordia,
domini nostri Jesu Christi*^). Aber im Einzelnen ist der Anschluss
nicht genau, wie denn etwa von der Arenga in anderer Weise zum
1) Freilich noch bedenklicher erschien der Titel »imperator*, weil die Ur-
kunde f&r den Abt Udalrich ausgestellt ist, dieser aber vor Friedrichs Eaiser-
krönung gestorben sein soll« Wirtemb. U.-B. ü. 80. St. 4582. Dagegen Steichele
a. a. 0. *) St. 4481 = SchOpflin Als. dipl. L 289 »ex tabulario abbatiae Re-
gitpontanae *, — ob damit das heute verschwundene Original gemeint ist ? Nach
einer handschriftlichen Chronik der Abtei soll dieses schon im 17. Jahrhundert
verbrannt sein. ') Das hat zuerst Ficker Beiträge zur Urkundenlehre I. 291
bemerkt. *) Wenn ich nicht irre, rührt übrigens nur >et misericordia* aus
dem Neuburger Privileg, das andere hat eine Umwandlung auf Grund einer nicht
bekannten, aber doch gewiss für E5nigsbruck ausgestellten Papstbulle erfahren,
denn »conservantibus autem praedicto loco sua iura sit pax* entspricht durchaus
dem Stile päpstlicher Urkunden. Noch eine zweite Abweichung von dem Neu-
burger Diplom macht die Benutzung einer Papstbulle wahrscheinlich. Dort
heisst es : , omnia integre conserventur vestris et pauperum Christi usibus omni-
modis profutura*, hier dagegen: »omnia integra conserventur eorum usibus om-
nimodis profutura, pro quorum sustentacione a fidelibus sunt collata. * Beide Fas-
sungen waren in Rom beliebt.
218 ßcheffer-Boichorst.
Texte übergeleitet wird; auch bemerke icb, dass bei sonst gleicher
Gliederung dem EschatokoU die Epakte fehlt
Mit der fünften Urkunde gelangen wir zu burgandischen Klostern.
In Würzburg erhielten 1156 Bellevaux^ La Charit^ und La Grace-
Dieu ein Privileg. Es genügte eine Ausfertigung für alle drei*), denn
sie standen im Verhältnis von Mutter, Tochter und Enkelin zu einander.
Auch hier haben wir zü durchweg gleichem Tenor die schon yorhin
besprochenen Eigenthümlichkeiten^ es findet sich namentlich auch eine
Epakte wieder. Am Genauesten aber stimmt die Urkunde mit der
Neuburger überein. Friedrich heisst hier ebenfalls »invictissimus*,
und die Verheissung unterscheidet sich von derjenigen des Königs-
brucker Diploms, noch mehr des Lützeler, während sie mit derjenigen
des Neuburger fast aufs Wort gleichlautet: , Conservantibus auiam
hec sit pax et misericordia domini nostri Jesu Christi. Amen, amen. '
Es gibt dann noch zwei andere Urkunden Friedrichs L, in denen
er ffimperator Bomanorum invictissimus ' heisst und zugleich die
Rechnung nach Epakten angewandt ist Auch im Übrigen sind die
Formen kaum andere, wie in den bisher besprochenen Urkunden; nur
die so auffallende Verheissung, die wir dort inmitten des EschatokoUs
fanden, sucht man hier vergebens. Auch diese Urkunden ertheilte
Friedrich burgundischen Klöstern, denen er durch seine Gemahlin
näher getreten ist. Die eine erhielt Cherlieu und zugleich dessen
Tochter Acey"), die andere Bitaine»). Die erste ist, gleich der Ur-
kunde für Bellevaux, 1156 zu Würzburg ausgestellt, die dritte von
1157 entbehrt, wie der genaueren Zeitbestimmungen, so auch der
Ortsangabe.
Ich will noch bemerken, dass in den Urkunden einerseits für
Bellevaux, La Charite und La Gräce-Dieu, andererseits für Acey und
Cherlieu eine Becognition sich findet. Dann unterscheiden «ich alle
drei burgundischen Diplome von jenen für Lützel, Neuburg und Königs-
bruck noch darin, dass die Zeugen nicht mit ,» presentibus '^ oder ,,his
testibus* eiDgefQhrt werden, sondern mit „ Testes sunt • Wenn ferner
in dem Lützeler, Kaisheimer und Neuburger von der Arenga über-
geleitev wird: «Quia ratum esse con&tat% so knüpften die Schreiber
*) Aus TransBumpten von 1280 und 1482 Viellard Documenta et memoire
pour servir k Fhiötoire du territoire de Beifort. Be8an9on 1884. S. 272. — Mit
vielen Auslassungen auch bei Riohard Hist. de Fabbaye de la Gräce-dieu. Be-
ean^n 1857. S. 261. — Nach einem dürftigen Auszuge St. 8746. >) Aus dem
Original Chiiflet Beatrix de Chalon 88. DanacbBöhmer Actaimp. 91 =8t. 8745.
3) Aus neuerer Abschrift Gall. Christ. XV. «8 = St. 8791.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIII. 219
der burgundisclieii Diplome an; ,Unde dilecti nobis in Christo
fratres-i).
Doch auch damit — wenn ich nickt irre, — ist unser Material
noch nicht erschöpft Es gab eine Urkunde Friedrichs für Claire-
fontaine, d. h. auch fttr eine Cisterzienserabtei in Burgund : wir kennen
heute nur noch die Zeugen und das Jahr'). 2jeugen aber und Jahr
atimmen genau mit der Urkunde für Bellevaux, La Charit^ und La
Grace-Dieu überein; da wird es nicht zu kühn sein, durchweg den-
selben Wortlaut anzunehmen. Endlich verweise ich noch auf eine
Urkunde, die Friedrich 1157 dem auch in Burgund liegenden, auch
dem Cisterzienserorden angehörigen Kloster Balerne ertheilt hat : mir
ist dieselbe leider nur aus einem dürftigen Gitafe bekannt^), doch
möchte sie ebenfalls hierher gehören.
Wie sollen wir nun über all' diese Urkunden denken? Durch-
weg der gleiche Wortlaut und die gleichen, nicht eben kanzlei-
gemässen Erscheinungen.
Ich will Yon der Urkunde für Lützel ausgehen. Die in ihr ge-
gebene Yerheissung: ^ Conservantes autem hec gratiam dei et nostram
consequantur. Amen, amen, amen!* erinnert sofort an eine päpstliche
Formel, und in der That ist der Satz nur eine Nachbildung des
Diploms, welches Innoceni IL am 18. März 1139 dem Kloster er-
0 Aber im Uebrigren besteht darcbgehende Congruenz. So etwa lautet die
Arenga geradeso: sie ist aber, wie sich zeigen wird, einer päpstlichen Urkunde
nachgebildet, und zwar im Lützeler Privileg. Hier hatte man »et animarum
aalntem*, wie Innocenz IL gesagt hatte, in das kürzere »etquietem* übertragen;
nnd »et quietem* lesen wir auch in den burgundischen Urkunden. Damit man
aber nicht glaube, die kaiserliche Kanzlei habe die Gewohnheit »animarum salus*
bloss durch »quies* wiederzugeben, verweise ich auf eine Urkunde Friedrichs I.
für Kloster Salem, das übrigens auch eine Tochter Lützels war. Sie beginnt :
»Desiderium, quod ad religionis propositum et animarum salutem pertinere cogno-
scitnr.« Ebenso heisst es in der Vorlage, einem Privileg Eugens ILL für Salem.
Weech Cod. dipl. Salem. L U. — Dann verweise ich noch auf die ungewöhn-
liche Zeitbestimmung, die der nicht minder ungewöhnlichen Epakte folgt: ,im-
perante Friderico augusto.* Vgl. darüber S. 216 Aum. 1. — Endlich sei noch
einer Klausel im Strafsatze gedacht: »si non reatum suum infira 40 dies congrua
emendatione correierit*; mit dem weiteren Wortlaute des Strafsatzes findet sie
nch geradeso in den burgundischen, wie in den elsässischen Privilegien ; dieselbe ist
aber sehr selten gebraucht worden : ich finde sie noch in je einer Urkunde Friedrichs I.
nnd Heinrichs VI., doch sind beide nur Bestätigungen für Neuburg und Belle-
vaox. Wördtwein N. S. IX. 861. Gall. Christ. XV. 55. *) Aus dem Inven-
taire des titres de Tabbaye: Viellard 1. c 275. *) ,1157 scriptis ad eundem
(»c Burchardum abbatem) litteris Fridericus I. abbatiae possessiones confirmat.*
OalL Christ. XV. Text S48. Ob nach den Urkundenabschriften von Droz oder
aach der mir auch unzugänglichen Elostergeschichte von Monnier?
220 Scheffer-Boichorst.
theilt hat: » Conseryantes autem hec eorundem apostolorum bene-
dictionem et gratiam consequantur. Amen!*^).
Die Bestätigung Innocenz* U. hat nun überhaupt als Vorlage ge-
dient: es ist nicht richtig, wenn behauptet worden ist*), Friedrich
habe eine Urkunde Konrads III. votn 28. Mai 1139 wiederholt').
Diese ist vielmehr nur einmal herangezogen, und zwar gleich zu An-
fang, dann legte sie der Schreiber bei Seite, um sich nun mit ge-
ringen Abweichungen den Worten Innocenz* 11. anzuschliessen^). Ich
will das Verhältnis, welches für die weitere Untersuchung nicht gleich-
giltig ist, an einer Probe erläutern:
Innocenz: Desiderium, quod ad religionis propositum et anima-
rum salutem noscitur pertinere, animo nos decet libenticoncedere
et petentium Yotis congruum impertiri suffragium. Quia yero, sicut
ex quibusdam scriptis accepimus, frater noster hone memorie Bertolfus
Basiliensis episcopus, volentibus atque rogantibus nobäibus viris Hogone,
Amedeo et Bichardo de Monte Falconis, — locum qui Lucela dicitur,
in quo secundum ordinem et regulam Cisterciensium omnipotenti
domino deservitis, Yobis tradidit, — eundem locum presentis scripti
pagina communimus.
Eonrad : Desiderium quod ad religionis propositum noscitur per-
tinere, animo nos toto decet annuere et petentium yotis regale pre-
bere suffragium. Sed quia rat um tenemus, quod beate memorie
Bertholfiis Basiliensis episcopus, volentibus atque rogantibus nobüibus
viris Hugone de Galmillis, Amideo de Noyo Castro, Ricardo de Monte
Falconis, — locum qui Lucela dicitur, in quo secundum ordinem
Gisterciensem omnipotenti deo deseryitis, vobis tradidit, — eundem
locum presentis sigilli impressione communio.
Friedrich: Desiderium, quod ad religionis propositum et quietem
noscitur pertinere, animo nos decet libenticoncedereet petentium
yotis imperiale impertiri suffragium. Quia rat um constat, quod
beate memorie Bertolfus Basiliensis episcopus, Hugo, Amedeus, Bi-
chardus de Monte Falchonis — locum qui Lucela dicitur, in quo
secundum ordinem et regulam Cisterciensium omnipotenti deo de-
servitis, vobis tradiderunt, — eundem locum — presentis scripti
pagina communimus.
<) Aus dem sebadhaften, mit Hilfe einer Abschrift ergänzten Original
Trouillat Mon. de Bäle I. 272. *) Ficker Beiträge zur Urkundenlehre L 890.
^) Aus dem Original Trouillat I. 278. *) Ich meine besonders l^eryorheben su
sollen, dass die Urkunde Innocenz* II. benutzt wurde, nicht die yielfoch abweichende
Eugens in. vom 17. Juli 1147. Trouillat L 804.
Elemere Forsohungen zur GeBcbiclite des Mittelalters XIII. 221
Der Vergleich lässtwol keinen Zweifel, dass Eonrads und Friedrichs
Schreiber die papstliche Urkunde selbständig benutzten, dass dann fQr
die Bestätigung Friedrichs aber auch an einer Stelle diejenige Eon-
rads eingesehen wurde.
Die obigen Sätee, d. h. also die Verbindung von Bestandtheilen
zweier verschiedener, dem Eloster Lütsel verliehener Privilegien,
kehren nun in den Urkunden för Neuburg und Eaisheim wieder^); den
Qbrigen fehlt der Satz, welcher zum Theile auf Eonrad zurückgeht ; jedoch
kann man nicht zweifeln, wo ihre Quelle zu suchen ist. Die Eönigs-
brucker Urkunde, wie auch die f&r Bellevaux, La Charite und La
Qrace-dieu, von einander mannigfach abweichend, stehen in näherer
Beziehung, wie wir schon sahen, zu der Neuburger, und danach er-
gibt sich doch, dass sie aus dieser abgeleitet wurden. Ich bemerkte
femer, dass die burgundischen Diplome grossere Verwandtschaft unter
sich zeigen, und wenn nun das für Bellevaux, La Charite und La
Grace-dieu aus dem Neuburger floss, so mag es zugleich das Mittel-
glied zwischen dem Neuburger und den beiden anderen burgundischen
gebildet haben.
Nach diesem Quellenverhältnis könnte man doch leicht geneigt
sein, die kanzlei widrigen Formen, die all' unseren Urkunden mehr
oder weniger eigen sind, in der Weise zu erklären, dass Lützel den
ersten Bing zu einer Eette von Fälschungen geschmiedet hätte, dass
nach Lützels Vorgang die übrigen Elöster Glied auf Qlied hinzu-
f>en« Unter der unmittelbaren Einwirkung Lützels würde man sich
die Fälschungen von Neuburg und Eaisheim denken, denn beide Elöster
sind Lützels Töchter, und ihre Urkunden stimmen mit der ihrer
Mutter aufs Genaueste überein. Was dann Eönigsbruck betri£Pt, so
konnte es als Nonnenkloster nicht von Lützel seinen Ausgang nehmen,
aber es stand unter der Aufdicht von Lützel. Nur hat es doch nicht
von dorther, sondern von Neuburg, das Muster für seine Urkunde
entnonunen : hier wirkte nicht das Verhältnis der Abhängigkeit oder
Verwandtschaft, sondern der näheren Nachbarschaft, denn beide Elöster
lagen im Heiligen Walde. Dagegen könnte wiederum sozusagen durch
Familienbeziehungen das Lützeler Schema nach Burgund gelangt sein,
nur wäre es freilich nicht unmittelbar geschehen, sondern auf dem
Umwege über Neuburg, mit dessen Urkunde ja die für Bellevaux, La
Charite und La Gräce-dieu genauer tibereinstimmt. Nun war Neu-
') Der Natur der Ueberlieferung nach sind in dem Kaisheimer Diplom beide
Sfttse verstümmelt, in dem Neubnrger fehlen wenigstenB dem ersten mehrere
Worte.
222 Scheffer-Boichorst.
bürg, wie bemerkt, die Tochter von Lützel; dessen Mutter aber war
Bellevaux; von Bellevaux war La Charite ausgegangen, und La Charit^
wiederum hatte die ersten Mönche nach La Gräce-dieu entsandt Wie
man sieht, bestanden durch Lützel doch nahe verwandtschaftliche Be-
ziehungen Neuburgs zu den burgundischen Klöstern, und so könnte
diesen die Neuburger Passung recht wol zugekommen sein. Dieselben
liegen aber im Sprengel von Besan9on, und nun würde nochmals die
örtliche Nähe das Formular, das übrigens eine Umarbeitung erfahren
hatte, nach Cherlieu und dessen Tochter Acey, dann nach Bitaine,
wahrscheinlich auch nach Glairefontaine und Balerne gebracht haben,
denn alF diese Klöster gehören ebenfalls zur Diöcese von Besan^on.
Auf dem bezeichneten Wege konnte der Trug weitergewirkt haben;
sieher würde er in letzter Reihe auf Lützel zurückgehen.
Nur steigt doch sofort ein Zweifel auf. Zwölf Klöster hätten
sich mit neun Urkunden der gleichen Fälsch ang schuldig gemacht!
Man müsste von einem grossen Fälscher-Gomplott unter den Cister-
ziensern reden, und daran wird nicht leicht ein ünbe&ngener glauben.
So sieht man sich auf einen anderen Versuch zur Lösung des Kathsels
hingewiesen, und da folge ich nun den Spuren Fickers.
Das Diplom für Lützel trägt die Daten: 1156 Februar 21 Frank-
furt. Ebendort können wir den Kaiser am 20. nachweisen i). Die
drei Prälaten, welche die Lützeler Urkunde bezeugen, erscheinen mit
anderen Herren auch am 20. auf dem Frankfurter Hofe. So greifen
Daten und Zeugen ineinander, und von dieser Seite können sich keine
Bedenken ergeben.
In dieselbe Zeit gehört die Neuburger Urkunde; sie entbehrt der
Daten. Aber die Zeugen, deren hier mehrere genannt sind, lassen
sich mit wenigen Ausnahmen^), am 20. zu Frankfurt nachweisen.
Man sieht zugleich, dass die Urkunde für Lützel, die wir früher als
Vorlage erkannten, nicht fiir Alles und Jedes ausreichte. Wie sollte
ein Fälscher einerseits über die blosse Gopirung hinausgegangen sein,
anderseits die neuen Namen so gut ausgewählt haben?
<) St. 8786. 2) Es fehlen in St. 8786 nur die beiden zuletzt genannten
Hen-en: ,Sygeberto de Pranchenburg, Anselmo de Ringelstein •. — Nebenbei be-
merkt, ist in der Zeugemeihe statt »Conrado duce Suevie^ zu lesen: »Conrado
dnce fratre imperatoris, Friderico duce Suevie*. £benso heisst es St. 8786; der
Ausfall der yier Worte kann aber am allerwenigsten Bedenken erregen, wenn
man in Erwägung zieht, dass der Arenga sämmtUche eingeklammerten Worte
fehlen: »Desiderium, quod ad religionis propositum (et quietem animaram nosci-
tor) pertinere, (animo nos decet libenti concedere et petentium yotis imperiale)
impertiri suffiragium.*
Kleinere Forachungen znr Geschichte des Mittelalters XIII. 223
Es liegt doch sehr nahe, derselben Zeit auch die Urkunde für
^aisheim zuzuweisen^). Die Mutter wäre sozusagen mit beiden Töchtern
bei Hofe erschienen. Es war Gisterzienser-Sitte, fär mehrere, selbst
nicht yerwandtek Kloster gleichzeitig die Bestätigungen zu holen, so
hat Lucius III. einmal an einem Tage deren vier ausstellen lassen >),
und die nun folgenden burgundischen Privilegien bieten ein anderes
Beispiel
Die Urkunde fQr Bellevaux, La Charit^ und La Gräce-dieu, dann
die für Cherlieu und Acey sind 1156 zu Würzburg ausgestellt Dort
befand Friedrich sich im Juni, und da uns aus seinem damaligen
Aufenthalte noch drei andere Diplome erhalten sind, so besitzen wir
das erwünschte Material zur Controle. Die ergibt denn, dass von
den Zeugen, in denen die beiden Cisterzienser Diplome durchaus überein-
stimmen, sechs unzweifelhaft damals am Hofe Friedrichs waren; nur
zwei kann ich anderweitig nicht nachweisen^).
Von dem Balerner Privileg kennen wir blos Jahr und Zeugen.
Da die letztern aber die gleichen sind, wie in den beiden eben
besprochenen Urkunden, so kann über die Zeit der Ausfertigung kein
Zweifel sein.
Die Urkunde für Bitaine hat nur Jahresdaten, aber die Zeugen
finden sich am 25. November zu Besan^on^) : unzweifelhaft ibt durch
diese Thatsache auch Zeit und Ort für das Bitainer Privileg gegeben.
Das letzte unserer Diplome, das fürKönigsbruck, entbehrt gleich-
falls der Ortsangabe und der genaueren Zeitbestimmung. Man hat es
in den Juli 1187 und nach Hagenau gesetzt^), doch in den beiden
Urkunden, die Friedrich damals ausstellte^, finden sich durchweg
andere Zeugen. Lieber möchte ich es dem December zuschreiben:
damals befand sich Friedrich in Strassburg, dessen Bischof die Reihe
der Zeugen eröffnet Es ist zu bedauern, dass wir aus dieser Zeit
'keine anderen Urkunden Friedrichs besitzen. Aber wenn hier auch
das Material für eine genauere Bestimmung fehlt, — zu dem an-
gegebenen Jahr, 1187, passen die Namen vortrefflich.
*) »Wie spätere Nachrichten angeben*, wäre der Abt Ulrich von Kaiaheim,
dem das Privileg ertheilt ist, schon am 11. März 1155 gestorben. Steichele 617.
Bann allerdings ist Gleichzeitigkeit mit dem Lützeler und Neuborger nicht mög-
lich, es sei denn, man wolle in der nekrologischen Notia Rechnung nach dem
25. März oder Ostern annehmen. Aber die Angabe selbst, dem 15. Jahrhundert
ÄBgehörig, hat keinen absoluten Werth. «) Jaff6 - Löwenfeld 15874. 75. 76.
Dazu das hier übersehene Diplom für Kaisheim LOnig Reichsarchiv XVIlIa. 826.
*) St 8742. 48. 44. Hier fehlen nur die Grafen von Burgund und Mömpelgard.
*) 8t. 87»Oa. ») St. 4481. «) St. 4479. 80.
224 Solieffer-Boichorst,
Die Zeugen scheiden unsere Urkunden in vier Gruppen; sie ent-
sprechen ganz der Zeit, welcher die einzelnen Gruppen angehören.
Von einer Fälschung kann da nicht wol die Bede sein^). Dagegen
ist die Eanzleiwidrigkeit der Formen festzuhalten. Diesen Wider-
spruch nun zu lösen, möchte ich — unter Verwerthung der bisher
gewonnenen Ergebnisse — folgendes GeschäftsyerfEihren annehmen.
Der Abt von Lützel liess auf Grund der Urkunde Innocenz' IL, zu
welcher an Einer Stelle auch diejenige Konrads IIL hinzukam, eine
neue anfertigen ; so erklaren sich die Unregelmässigkeiten, zumal die
in einem Kaiserdiplom so aufGallende Yerheissung; offen blieb einst-
weilen ein Baum für Ort und Datum, besonders aber f&r die Zeugen;
am Kaiserhofe wurde dann diese Urkunde gutgeheissen und mit Mono-
gramm und Siegel versehen; und nun auch kamen erst Ort und
Datum, besonders aber die Zeugen hinzu: sollten dieselben von anderer
Hand und mit anderer Tinte geschrieben sein, so hätten wir eine
augenscheinliche Bestätigung; zeigt sich kein Unterschied, so liesse
sich auch daf&r wol eine Erklärung finden, indem man annehmen
könnte, der Lützeler Schreiber sei selbst am Kaiserhof gewesen oder
er hätte später, nach Mittheilung seines Abtes, Ort, Datum und Zeugen
eingetragen. Dann hatte aber die Tochter von Lützel, Neuburg, schon
früher Kenntnis von dem Schema erhalten, und sie ging nun in
gleicher Weise vor, wie die Mutter es gethan*). Dasselbe möchte von
der anderen Tochter Lützels gelten, von Kaisheim. So erklärt sich,
dass das Original von Lützel und das Originalfragment von Kaisheim
als ^angebliche* bezeichnet wurden.
Nun gelangte das Schema nach Burgand, und die dortigen Klöster
verfuhren in gleicher Weise: von der kaiserlichen Kanzlei rührten
1) Uebrigens könnte ich auch für einzelne Diplome wol nocli besondere, zu
ihren Gunsten sprechende Gründe beibringen. So namentlich für das Neuburger.
Dieses hat o£fenbar schon am 27. Februar 1158 dem Kaiser vorgelegen, als er
dem Kloster ein neues Privileg ertheilte. Wir haben gesehen, ¥rie es selbst aus
dem Lützeler hervorging, und ebenso liesse sich nun zeigen, dass es die Quelle
für die Bestätigung von 1158 wurde. Dann bemerke ich noch: der letzte Ort,
welchen Friedrich am 27. Februar 1158 den Mönchen verbrieft, nämlich Roth-
bach, f^hlt noch in der Urkunde vom 21. Februar 1156. Offenbar ist er hier
nicht ausgefallen, sondern er ist erst später erworben. *) Dass beide Urkunden
am Kaiserhof ihren schriftlichen Abschluss erfuhren, und zwar durch denselben
Schreiber, — dafür liesse sich geltend machen, dass das eine Mal als Zeugen
genannt werden »Arnulf* von Mainz und »Arnulf* von Köln, das andere Mal
»Arnulf* von Köln. Es mussie immer heissen »Arnold*. Der Fehler deutet doch
auf einen und denselben Schreiber, der dann aber schwerlich in der kaiserlichen
Kanzlei gesucht werden darf.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIII. 2^5
auch hier blos die Beglaubigangszeichen. Nor wird man vielleicht
noch mit einiger Gewissheit sagen können, dass die Zeugen gleich-
zeitig und nach demselben Dictate hinzugefügt wurden, denn während
diejenigen für Lützel und Neuburg sich wesentlich unterscheiden,
finden wir in den drei Urkunden vom Juni 1156 ganz dieselben
Namen.
Ein Jahr später folgte Bitaine und Balerne; dann kam als letztes
Kloster, formlich ein Spätling, die Nachbarin von Neuburg, Königs-
brack. Wir sahen, dass hier ebenso wie in Burgund die Neuburger
Umarbeitung eingewirkt hai Ob gerade erst auf die vorliegende Ur-
kunde von 1187, ob diese nicht vielmehr nur die Wiederholung einer
früheren, auch den Jahren 1156 oder 57 angehörigen war, mag zur
Erw^ung gestellt sein. Als Heinrich (VII.) im Jahre 1226 denEönigs-
bruckeriunen ein neues Privileg ausstellte, wurde der Schreiber von
seiner Vorlage wenigstens bis zu dem Grade beeinflusst, dass er den
König , invictissimus * nannte^). In nur viel weiter gehendem Um-
fange könnte auf die Urkunde von 1187 eine frühere eingewirkt
haben, eine der Zeit nach mit den übrigen zusammenfallende.
Die enge Verwandtschaft, in der alle Urkunden zu einander
stehen, ergibt sich aus dem Wortlaut, dann aus den kanzleiwidhgen
Erscheinungen. Aber diese können nicht die Unechtheit beweisen,
da auf der anderen Seite die Zeugen, welche nicht einmal immer
innerhalb derselben Gruppe dieselben sind, dann Ort und Zeit doch
zu gut in einander greifen. Die Widersprüche zu lösen, wird man
das Mittel, welches für drei von unseren Urkunden schon Ficker er-
griff^ bezüglich aller anwenden dürfen: nur die Beglaubigungszeichen,
Monogramm und Siegel, werden das Werk der kaiserlichen Kanzlei
sein. Nicht ohne Interesse ist aber dabei die Beobachtung, wie die
verschiedenen Klöster, Gründungen desselben Ordens von Cisterz, auf
*) Winkelmann Acta imp. L 887. unter den hier bestätigten Gütern fehlt
»Drigenbach* = Drimbach, das doch in der Urkunde Friedrichs genannt wird.
Man könnte danach argwöhnen, daes die letztere eben wegen Drimbachs ge-
fSlflcht Bei. Aber der Ort ist ans Versehen weggelassen, in dem Fragmente bei
Schöpflin Als. dipl. L 854 findet er sich als »Triegenbach*. Dann sagt König
Heinrich, dass »Ostendorf ab avo nostro*, also von Heinrich VI., fQr das Kloster
erworben sei: aber schon sein Urgrossvater, Friedrich I., bestätigte den Königs-
brackerinnen .Oflferendorf*. Da liegt ein Irrthnm vor, statt ,avo* sollte es ,pro-
ayo* heissen. Deshalb die Urkunde zu verdächtigen, scheint mir nicht gerecht-
fertigi Im Uebrigen hat Winkelmann, der auf diese Unrichtigkeit auimerksam
macht, die Erörterungen Ficker^s nicht beachtet.
MittheUoiiven IX. 15
226 Sclieffer-Boicborst.
Erwerbung gleich lautender Privilegien bedacht sind, wie in Folge
dessen das Schema des einen Klosters dem zweiten, dritten und allen
ferneren mitgetheilt wird.
XIV. Znr GescWchte Alfons' X. yon Gastilien.
Wenn man von unserem Heinrich YL absieht, so hat wol nie-
mals ein mittelalterlicher Fürst ausschweifendere Pläne verfolgt, als
jener castilische Alfons, der eine Zeit lang auch den Namen eines
römischen Königs trug. Es ist nicht zuviel gesagt, dass er in den
mannig&chsten, aber stets weitausschauenden Projecten förmlich ge-
schwelgt habe.
Wie es sich für einen Spanier der damaligen Zeit ziemte, begann
er mit Kreuzzugsgedanken. Doch liegt es nicht in meiner Abdcht,
die bezüglichen Bestrebungen im Einzelnen zu verfolgen; meinen
Zwecken genügt die Hervorhebung weniger Momente.
England und Castilien hatten um die Gascogne gestritten, aber
anfangs 1254 kam ein Friede zu Stande. Die Könige hatten je zwei
Bevollmächtigte ernannt; einer von den beiden castilischen war Bischof
Lopez von Marokko^), und auf Marokko oder allgemeiner auf Afrika
bezieht sich auch eine der Friedensbestimmungen. Heinrich von Eng-
land versprach nämlich, den Papst zu bitten, dass er ihm die Er-
laubnis gebe . ad convertendum exercitum cruce signatorum ad partes
Marrochitanas vel Affricanas*^). Wenn er die Zustimmung erlaugt
habe, dann wolle er nach Marokko oder Afrika aufbrechen ^in so-
cietate regis Gastelle et Legionis.* Die Eroberungen aber sollten in
gleicher Weise getheilt werden^). Das war am 31. März, und am
22. Mai verpflichtete sich Alfons noch ganz besonders, Heinrich die
Hälfte des gewonnenen Landes zu überlassen, wenn er das Kreuz-
heer in seiner Begleitung nach Afrika führe 8). Aber der Papst ver-
weigerte seine Zustimmung: er wollte nicht, dass Heinrich statt des
beschwerUchen Zuges nach Palästina, den er gelobt hatte, den be-
quemeren gen Afrika unternähme^). So beschied Alexander IV. am
15. März 1255 das Gesuch, welches der König am 18. September
1254 dessen Vorgänger unterbreitet hatte ^).
Der Zug in^s hL Land lag dem Papste offenbar sehr am Herzen.
Ja, er meinte wol, den Castilier selbst seiner Lieblingsidee gewinnen
*) Rymer Foedera L 178 ff. 185 ed. Sa. «) ibid. 179. «) ibid. 181.
*) ibid. 194. 6) ibid. 187.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIV. 227
za können. Am 12. April 1255 bat er ihn, er möge für die Hilfe,
welche er und die Seinigen dem hl. Lande bringen könnten, eine Zeit be-
stimmen 1). Wol schon früher wird Alexander auch — eben au dem Zwecke,
in Spanien das Ereuz gegen die Muhamedaner Asiens predigen zu
lassen, — den Minderbmder Lorenzo von Portugall entsandt haben.
Wir finden einzelne Spuren seiner Thätigkeit in Urkunden, auf welche
ich zurückkomme. Alfons hat denselben freundlich aufgenommen:
die Wünscüe des Fapst-es standen keineswegs in Widerspruch zu den
seinigen; nur glaubte er doch, zunächst die ihm näher wohnenden,
seinen eigenen Staat bedrohenden Muhamedaner Afrikas bezwingen
ZQ sollen. Und hier zeigte sich auch der Papst durchaus entgegen-
kommend. Alfons hatte gemeint, dass derselbe Bischof Lopez von
Marokko, der ein Jahr vorher mit England unterhandelt hatte, dessen
Interessen für das Zustandekommen des afrikanischen Zuges ja leb-
hafter sein mussten, als die irgend eines Anderen, wol die geeignetste
Persönlichkeit sei, um seine ünterthanen für die geplante Expedition
zu begeistern. Alexander lY. entsprach dieser Ansicht: am 13. Mai
1255 schrieb er dem Bischof, dass der König ihm gemeldet habe, er
wolle in Person oder durch Stellyertreter einen Kreuzzug gegen die
Sarazenen Afrikas unternehmen; und um solch^ löbliches Vorhaben
nun lebenskräftig zu machen, beauftragte er den Bischof, seinen Le-
gaten, das Kreuz in Spanien zu predigen^). Etwa ein halbes Jahr
später, am 17. October, ertheilt er demselben Yerschiedene Voll-
machten; dabei lässt er einfiiessen, dass er «ihm in Spanien die Kreuz-
predigt f&r die afrikanische Sache übertragen habe auf Verwenden
Alfonsos, der mit Energie den Krieg in's Werk setze *»).
Dieser Lopez Yon Marokko war ein Spanier von Geburt; die
Kirche von Saragossa hatte ihn zu den Ihrigen gezählt, seit 1246
war er Bischof von Marokko, d. h. ,der alleinigen und einzigen
Tochter der römischen Kirche in Afrika"*). Nun war er nach Europa
gekommen; am 18. März 1255 empfahl ihn Papst Alexander allen
Christgläubigen als Legaten Afrikas^). Aber Lopez war nicht Willens,
daraufhin sofo rt in seine Diaspora zurückzukehren; eben jetzt erfolgte
der schon erwähnte Auftrag, in Spanien das Kreuz gegen die Mu-
hamedaner Afrikas zu predigen. Wir können seine Thätigkeit in
dieser Beziehung noch mehrfach verfolgen. Doch genügt hier, die
Bemühungen um das Zustandekommen eines Kreuzzuges, den spa-
1) Rajnaldi 1255 § 72. *) Sbaralea Bull. Francis, n. 46. >) ibid. 80.
*) Worte Innocenz* IV. bei Wadding Anual. Minor. UL 150.
>) Sbaralea L c 25 cf. 26. 28.
16*
228 Scheffer- Boichorat.
niscbe Bitter nach Afrika unternehmen sollten, im Allgemeinen nach-
gewiesen zu haben; uns genügt ferner, dass er zu dem Zwecke Spanien
bereiste und zwar auf Wunsch Alfonsos von Castilien.
Gleichzeitig begegnen wir im Dienste des Gastiliers dem Garcia
Petri, der als Archidiacon von Marokko bezeichnet wird. , Garcia
Petri archidiaconus Marrochitanus * geht als Gesandter Alfonsos nach
Marseille 1) und wol auch nach Pisa*); — im Januar 1256 schliesst
er einen Vertrag mit Marseille ab*); — im folgenden März, als Pisa
den Gastilier zum römischen König wählt, weilt er am Hofe zu Soria:
er ist einer der Wenigen, welche die Kur und die mit ihr zusammen-
hängenden Acte bezeugen*) ; — da Marseille im September dem Bei-
spiele folgt, ist er mit einer neuen Sendung betraut: er soll die deutschen
Fürsten bestimmen, sich der Wahl Pisas undMarseiUes anzuschliessen^).
Dann verschwindet der merkwürdige Mann, wenigstens meinen Augen,
aber auch frühere Forscher möchten sich wol vergebens bemüht haben,
weitere Spuren von ihm zu entdecken.
Ich nannte ihn einen merkwürdigen Mann, und damit meinte
ich natürlich, dass der Archidiakon der letzten Kirche in Afrika, die
sich noch zu Bom bekannte, dass ein Geistlicher von Marokko es ist,
welcher in Europa so manche politische Geschäfte des Gastiliers be-
sorgt. Denn „ archidiaconus Marrochitanus * kann doch nur auf Marokko
bezogen werden; — wenn man ihn nach Marugan westlich von Se-
govia verwiesen hat^), so ist es wahrscheinlich geschehen, weil man
sich das Auftreten eines Marokkaners in diesem Zusammenhang nicht
zu erklären wusste. Da zerstreut nun die Geschichte des Lopez von
Marokko alle Bedenken : im Geleite seines Bischofs weilt auch Garcia
in Spanien; und dass er dann von Alfonso zu diplomatischen Sen-
dungen benutzt wurde, kann an sich nicht überraschen; es nimmt
umso weniger Wunder, wenn Garcia ein Spanier war, wie sein Bischof
wenn femer die verschiedenen Sendungen, die ihm übertragen wurden,
immer noch eine gewisse Beziehung zu den Kreuzzugsplanen hatten.
Um nicht schon in diesem Zusammenhange der Beise nach Deutsch-
land zu gedenken, — Garcias Verhandlungen mit Pisa, die freilich
keine überlieferte Thatsache sind, sondern nur auf einer später zu be-
gründenden Vermuthung beruhen, haben offenbar auch dem Kampfe gegen
die Muhamedaner gegolten. Denn in dem Vertrage, der zwischen
') Siehe die bisher ungedruckten Urkunden im Anhang.
*) Ich komme darauf zurück. ») S. Anm. 1.
*) Böhmer-Ficker Reg. 5484. 85. 86. 87. «) Wie Anm. 2.
«) Böhmer-Ficker 5488».
Kleinere Forsclitingeu zur Ge^ohicbte den Mittelalters XIV, 229
GaBtilien und Fi8(^ als Ergebnis der angenommenen Mission Garcias,
am 18. März 1256 zum Abschluss kam, finden wir unter anderem
aacb die beiden folgenden Vereinbarungen: 1) Pisa soll dem Könige
yier Monate lang mit zehn Galeeren dienen, nicht blos in ganz Italien,
sondern auch in ganz Afrika, 2) an der Eroberung in Algarye und
Afirika, die Alf ons mit Hilfe Pisas machen wird, erhält die Stadt einen
Antheil^). Ferner wird in derselben Urkunde noch erzahlt, dass der
Beyollmächtigte Pisas, Bandino Lancea, auf sein mit dem Ejreuze be-
zeichnetes Barett hingewiesen habe*). Auch beim Abschlüsse des Ver-
trages, den (iarcia schon früher, nämlich im Januar 1256, mit Mar-
seille yermittelt, haben unzweifelhaft Ereuzzugspläne eine Bolle ge-
spielt, und zwar Ereuzzugspläne, die sich gegen Afrika richteten.
Marseille verspricht nämlich, dass dem Könige die in seinem Hafen
liegenden oder leicht herbeizuführenden Schiffe zur Verfügung stehen
soUen. Aus dem Vertrage mit Pisa ergänzt man: für Unternehmungen
in ganz Italien oder ganz Afrika. Weil Alfonso aber zur Zeit, da er
mit Marseille abschliessen lässt, noch nicht zum römischen Könige
gewählt ist, so liegen Kriegsfahrten nach Italien doch im weitesten
Felde, und man denkt an Afrika.
Daneben könnte nur noch das hl. Land in Betracht kommen,
und allerdings hat der plänereiche König einen Zug gegen Palästina
keineswegs ausserhalb alP seiner Berechnung gelassen. Eben im Ver-
trage mit Marseille wird festgesetzt^), dass die Stadt sich jener Frei-
heiten, die sie ehedem zu Accon und in anderen Orten Syriens ge-
noss, neuerdings erfreuen sollte, wenn er oder seine Nachfolger in
den Besitz des Landes gelangen würden oder wenn sie auf dem Wege
der Verhandlung die Wünsche Marseilles zum Ziele bringen könnten.
Wie man sieht, dachte der König auch an Syrien, aber die Fassung
der Stipulation zeigt doch, dass eine Fahrt ins hl. Land nicht gerade
zu den nächsten Entwürfen Alfonsos gehörte. Für seinen Gesandten,
den Archidiakon von Marokko, hat jedenfalls ein auf Syrien gerichteter
Plan kein unmittelbares Interesse gehabt; für ihn handelt es sich um
Afrika, zu dessen Bezwingung Marseille wie Pisa seine Schiffe dar-
bieten soll.
An die Stelle der englischen Hilfe ist das Versprechen Pisas und
Marseilles getreten. Das Abkommen mit König Heinrich hatte der
t) Saint-Priest GonquSte de Naples L 855. *) ibid. 860.
^ In dem Abkommen mit Pisa lieisst es ganz allgemein, dass dem Könige
alle Besitzungen Pisas zur VerfOgang stehen sollten »contra omnem personam
^ locum, tarn Saracenos quam Christianos.*
230 Scheffer-Boichorst.
Bischof von Marokko yermittelt Als der Papst desseu AasflLhrong
yerliinderte, indem er Heinrich nicht von dem gelobten Zuge in^s hl..
Land entbinden wollte, näherte Alfons sich den beiden mächtigen
Städten. Nun ist es der Archidiakon von Marokko, der nachweislich
die Verhandlungen mit Marseille führt, wahrscheinlich aber auch mit
Pisa.
Ausser unserem Garcia Petri hat sich noch ein anderer Mann in
den Dienst der Ejreuzzugspläne gestellt.
Als Zeugen des Vertrages, den Garcia im Januar 1256 mit Mar-
seille abschliesst, finden wir an erster Stelle den Bruder Lorenz,
.Beichtvater des Papstes, Kreuzprediger für ganz Spanien.* In anderer
Ueberlieferung heisst er ,, Bruder Lorenz von Portugall vom Franzis-
kanerorden, Beichtvater des Papstes, Träger der Ereuzzugsgeschäfte
in ganz Spanien*^). Er also begleitete den Archidiakon von Marokko :
in Marseille können wir ihn nachweisen, und wenn Garcias Sendung,
wie wir annahmen, auch nach Pisa ging, so hat Lorenzo — ich komme
darauf zurück — unzweifelhaft auch diese Beise mitgemacht Dass
nun aber ,der Ereuzprediger für ganz Spanien **, ,,der Träger der
Kreuzzugsgeschäfte in ganz Spanien'' der Mission nach Marseille und
Pisa beigegeben wird, — ist es nicht an sich wieder ein Beleg, dass
Kreuzzugspläne und Kreuzzugswünsche sich dabei geltend machten?
Nur dachte Bruder Lorenzo doch wol in erster Beihe an Syrien. Für
die afrikanische Angelegenheit hatte der Papst den Bischof von Ma-
rokko als Kreuzprediger Spaniens ernannt; den gleichen Auftrag gab
er schwerlich einem Zweiten, und danach wird Lorenzo denn f&r das
unternehmen, welches dem Papste vor Allem am Herzen lag, nach
Spanien entsandt sein, für die Befreiung Palastinas. Auf den Orient
weist auch die Vergangenheit Lorenzos : ihn hatte ein früherer Papst
zu den Tartaren geschickt^), ihm dann die Legation für Griechen-
land, Armenien, Ikonien und andere orientalische Länder übertragen^).
* *
Doch es handelte sich nicht allein um Kreuzzugspläne; die Ge-
sandtschaft Alfonsos, an ihrer Spitze Garcia Petri, dem Lorenzo zur
Seite stand, hatte noch andere, umfassendere Aufgaben. Am 30. Oct.
<) Böhmer-Ficker 5484. 85. 86. 87. Diese Urkunden erhielt oder gab Pisa:
in den weiteren, für oder von Marseille ausgestellten fehlt, wie im Vertrage mit
Marseille selbst, der Zusatz ,de Portugallia*. *) Wadding Annal. Minor. IIL 116.
Hier »de Portugallia*. ') ibid. 175. Hier ohne den Zunamen, und deshalb
hat man gemeint, es handele sich um zwei yerschiedene Personen. Dann mfissten
wir aber auch den Zeugen der Marseiller und Pisaner Urkunden BOEosagen
spalten.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIV. 231
1255 ertheilte Alfonso seinem Boten die Vollmacht, mit der Stadt
Marseille jedes ihm gut erscheinende Bündnis einzugehen^); am
16. Januar 1256 befugte der grosse Bath voll Marseille den geheimeni
mit Churcia abzuschliessen; am folgenden Tage brachte der Notar Feter
Lordus die einzelnen Bedingungen zu Pergament >).
Wenn die Gesandten Burgos, wo Alfons die Beglaubigung f&r
Garcia aasstellte, sofort verlassen haben, wenn sie dann geraden
Weges nach Marseille reisten, so werden sie spätestens Ende November
dort eingetroffen sein^). Dann hätten die Verhandlungen eine ver-
baltnissmässig lange Zeit in Anspruch genommen. Der Orund könnte
gewesen sein, dass die Stadt einen Souverain hatte, nämlich den
Qrafen Karl von Anjou, der freilich zur Zeit ihre Freiheit noch be-
stehen liess, aber doch schon jetzt eine ganz andere Bedeutung fCür
sie hatte, als etwa der römische König ftür Mailand, Florenz oder Fisa^
Wie aber auch immer, — zuletzt ist das Bündnis ganz im Sinne
Alfonsos zum Abschluss gekommen.
Ich kann darauf verzichten, die einzelnen Bedingungen zu zer-
gUedem. Genug, der Bund bedeutete Schutz und Trutz. Gemein-
same Feinde und gemeinsame Bekriegung derselben ist die Losung,
aber doch unter Einer Beschrankung, die sich eben auf den Souverain
von Marseille bezog. Schon nach der Vollmacht, die Alfonso am
30. October 1255 seinem Boten ausstellt, soll der Bund gelten ,salvo
iure et dominio karissimi nostri Garoli illustris comitis And^^vensis
et Frovincie', und als am 16. Januar 1256 der grosse Bath von
Marseille den geheimen ermächtigte, mit Alfonsos Boten abzuschliessent
geschah es unter derselben Klausel, der überdies noch eine Bezug-
nahme auf Wahrung des mit Karl vereinbarten Friedens hinzugefügt
wird. Dem entsprechen daün aber die Bedingungen des Bundes selbst
doch nur zum Theile. Der geheime Bath von Marseille nimmt Karl
') Hiefür und für alles Weitere, wozu ich keine Anmerkung hinzufüge,
findet man den Beleg in dem Anhange ungedmckter Urkunden. *) Wie es
Böhmer Acta imp. 678 amdrücklich heisst, ist immer die Vioontalstadt gemeint,
d. h. die untere, die am Meere liegende; die obere gehörte zur Zeit noch dem
Bischöfe. *) Sind die Gesandten von Burgos bis Marseille, wie doch wahr-
scheinlich ist, immer za Lande gereist, so machten sie ziemlich denselben Weg,
nur in omgekdirter Richtung, wie 1512 F. Guiocardini. Dieser verliees am
25. Februar Avignon, — Opera ined. YI. 16 — war am 26. in Montpellier, am
89. ia Karbonne, bis wohin die Reise gut von Statten gegangen war: ,non po-
tiemo avere migliore cammino n^ piü belli tempi* p. 17. Am 2. März hoffte
er in Perpignan zu sein. Bann aber kam er nur langsam vorwärts »rispetto ai
mali #iammwi et tempi* p. 18. So erreichte er erst am 28. März das königliche
Hoflager zu Ibeas, ,tre leghe presse a Burgos* p. 19.
232 Scheffer-Boichorst.
aus, wahrt das mit ihm getroffene Abkommen; nicht so Garcia Petri:
in den Versprechungen, die er der Stadt Marseille macht, suchen wir
Karls Name vergebens. Aber, mag man sagen, es blieb ja die Voraus-
setzung der ganzen üebereinkunfb, die Klausel in der Vollmacht f&r
Oarcia Fetri, als die conditio sine qua non, und diese Vollmacht ward
in die Bundesurkunde selbst eingerückt. Ob gerade alle Bürger von
Marseille ebenso dachten? Die Folge wird es lehren.
, Zunächst ist die Frage, ob Oarcia Petri noch mit einer andern
Mission betraut war.
Schon mehrfjAch habe ich yorausgesetzt, dass die Gesandtschaft
auch Pisa besucht habe. Wir besitzen dafür kein ausdrückliches Zeug-
nis; es ist nur eine Vermuthung, die aber einer guten Begründung
nicht zu entbehren scheint Beim Abschlüsse eines Bundes nämlich,
den eine pisanische Gesandtschaft am 18. März 1256 in Soria zu
Stande brachte, wurden Oarcia und sein Reisegefährte, Bruder Lorenzo
von Portugall, wieder und wieder als Zeugen herangezogen. Wenn
die vier Urkunden *), die uns über den Akt vorliegen, von Vielen be-
glaubigt wären, so würde die Nennung der Beiden freilich kaum Be-
achtung verdienen; nun aber erfolgte die Ratifizierung in Anwesen-
heit von nur Vieren oder Dreien, und von diesen heisst es, sie seien
«testes ad hec specialiter electi et vocatL*' Ein Zeuge ist der Erz-
bischof von Torres auf Sardinien*), offenbar ein Begleiter des Pisaner
Gesandten, Bandino Lancea; ein anderer ist der persönliche Notar
des Königs, der Bischof von Zamora; dann aber erscheinen auch —
und eben nur noch sie — unser Oarcia und sein Begleiter Lorenzo.
Dass gerade die beiden Männer, welche Alfonso nach Marseille ge-
sandt, ,als Zeugen besonders ausgewählt und berufen wurden'', würde
sich vortrefflich erklären, wenn meine Annahme richtig wäre, wenn
also Oarcia mit Lorenzo nicht blos nach Marseille, sondern auch nach
Pisa gereist wäre und dort das Bündnis wenigstens vorbereitet hätte.
<) Böhmer-Hcker 5484. 86. 86. 87. Die drei ersten vom 18. Man, die letete
vom 15. April« *) Wenn Busson Die Doppel wähl des Jahres 1257 S. 22.Anm 8.
die Lesart »Turritanus* verwirft, um Dal Borgos »richtiger Lesart*, nämlich
»Toletanus* das Wort zu reden; wenn auch Böhmer-Ficker 5484 den »Bruder
Stephan Predigerordens, Erzbischof von Toledo* als Zeugen nennt, so ist über-
sehen worden, dass es damals gar keinen Erzbischo^ sondern nur einen Erwfthlten
von Toledo gab, dass derselbe Sancho, nicht Stephan hiess, dass er auch nicht
Dominikaner war. Die wirklich richtige Lesart lautet denn auch in der That
nicht »Toletanus*, sondern »Turritanus*. Vgl, die bisher nicht beachteten, mit
den Originalen verglichenen Abdrücke von B.-F. 5484. 85. ii^ P. Tronci Annali
Pisani ed. 2a. Pisa 1868, L 458—458.
Kleinere Forschungen zur Geacbichte des Mittelalters XIV. 233
Die Zeit des angenommenen Aufenthaltes möchte schwer zu be-
stimmen sein. Ging die Gesandtschaft zu Schiff, so kann sie zunächst nach
Pisa gekommen sein. Da hätte Garcia dann sozusagen den Boden ge-
ebnet, den spateren Abschluss eines Bundes in die richtigen Wege geleitet.
Wenn man aber zu Lande reiste, so wurde wol zunächst Marseille
besacht, und nun können G^rcia und Lorenzo sich dort ihres Auf-
trages entledigt haben, und während die Bürger längere Zeit über
Ablehnung oder Gutheissung verhandelten, nach Pisa aufgebrochen
sein, um von hier behufs endgiltiger Festsetzung nach Marseille zu-
rückzukehren. Es ist aber auch möglich, dass der Vertrag mit Mar-
seille schon eine vollendete Thatsache war, als unsere Boten nach
Pisa reisten. In diesem Falle würden sie mit der Gesandtschaft, die
nun Pisa abordnete, den Heimweg angetreten haben.
Als der Bund mit Pisa abgeschlossen wurde, war die Situation
eine g^anz andere, als zur Zeit, da Garcia und Lorenzo in Marseille
weilten. Der nominelle Trager der römischen Krone, Wilhelm von
Holland, war am 28. Januar 1256 gestorben. Darin wird es begründet
sein, dass Pisa nun eine eigene Gesandtschaft an Alfonso richtete, um
die eingeleiteten Verhandlungen zu Ende zu führen, natürlich unter
der Voraussetzung, dass der König, mit dem es sich verbünden wollte,
nicht einfach König von Gastilien bliebe, sondern als Nachfolger
Wilhelms von Holland das ganze Gevricht des römischen Königthums
in die Wagschale werfen könne, selbstverständlich für Pisa^). So
erkläre ich mir den Verlauf, dessen Ergebnis nun weniger unver-
mittelt erscheint; so denke ich mir die Entwicklung, in welcher Pisa
dazu geführt wurde, den CastiUer zum römischen Könige zu wählen,
zugleich dann auch ein Bündnis mit ihm zu schliessen.
Die Form der Wahl war eine höchst merkwürdige: eine Listi-
tution des römischen Privatrechtes, deren Bedeutung man schwerlich
ganz begriffen hatte, wurde auf grosse staatliche Verhältnisse über-
tragen, die negotiorum gestio'). Ohne einen Auftrag von seinem Ge-
schäftsherrn zu haben, schliesst ein Geschäftsführer für denselben
ein Geschäft ab, dessen nachherige Genehmigung erwartend. So
handelte nun Pisas Bote ,an Stelle des ganzen Reiches der Römer,
im Namen des Reiches und air seiner Völker.* Gleich eigenartig
sind die Beweggründe, darunter die Rechtsfiction, dass mit dem Her-
zogthum Schwaben, welches AUbns schon früher krafb seines von der
*) Frühere waren der Ansicht, dass die Anregung von Alfons ausgegangen
»ei. Dagegen hat sich Ficker ausgesprochen B.-F. 5484, ihm hat auch H. Koch
Richard von Comwall Strassburg 1887 8. 118 Anm. 1 zugestimmt. *) Darauf
hat meines Wissens zuerst Ficker aufmerksam gemacht B.-F. 5484.
234 Scheffer-Boichorst.
Matter herrührenden Erbrechtes beansprucht hatte ^), der Besitz des
Eaiserthums verbunden sei. Doch die Wahl ist im Allgemeinen ja
zu bekannt, als dass sich eine weitere Ausführung verlohnte. Auch
über die einzelnen Bedingungen des Bundes kann ich hinweggehen.
Genug, dass er zu Schutz und Trutz geschlossen wurde, dass er Pisa,
welches seit Langem mit Genua, Florenz und Lucca im Ejunpfe lag,
über seine Feinde erhöhen sollte, indem Alfons ein rasches und
kräftiges Eingreifen in Italien verhiess, dass dafür der neue römische
König in Erfüllung seines eigentlichsten Berufes von der machtigen
Seestadt die wirksamste Unterstützung erwarten durfte. Die Eroberung
Siciliens, das ja kein Kaiser, sofern er die alten imperialistischen Tra-
ditionen hegte, einer fremden Macht überlassen mochte, war ebenso-
wol in Aussicht genommen, wie der Kreuzzug. Hier hat nur noch
Eine Bedingung ein besonderes Interesse. Alfonso gelobte nämlich,
er werde möglichst bald ein Bündnis zwischen Pisa und Marseille zu
Stande bringen, so zwar, dass beide Städte gegen Alle, welche als
Feinde des Königs sie bekriegten, sich zu Hilfis kommen wollten^).
Was von Seiten Alfonsos geschah, das Versprechen zu lösen, also
den einen seiner Bundesgenossen mit dem anderen zu verbünden, ent-
zieht sich unserer Kenntnis. Es vergehen nahezu acht Monate, ehe
Marseille wieder hervortritt. Offenbar hatte die Stadt nicht eben Eile,
von Alfonso selbst eine Bestätigung des Vertrages zu erlangen. Ob-
wol Garcia Petri ausdrücklieh verpflichtet worden war, er solle seinen
König bestimmen, in Gegenwart Marseiller Boten die Satzungen be-
schwören und durch Goldballe besiegeln zu lassen, — einstweilen ge-
nügte der Stadt das Abkommen, welches sie mit dem bevollmächtigten
Gesandten getroffen hatte. Anderseits möchte aber auch Alfons nicht
allzu sehr bemüht gewesen sein, Marseille nun zu demselben Schritte
zu bewegen, den am 18. März Pisa gethan hatte. In dieser Hinsicht
konnte er der Bürgerschaft sicher sein: deren Vertreter hatten ge-
schworen, alle Mühe aufzuwenden , ad ezaltationem et augmentum et
ad honorem dicti regis. * Danach war es selbstverständlich, dass Mar-
seille seine Kaiserpolitik in jeder Weise begünstigen würde. Viel mehr
mussle es dem Könige darauf ankommen, die deutschen Wahlfürsten
zu gewinnen. Es war die Frage, ob sie die That Pisas, das doch in
erster Seihe für sie als «negotiorum gestor*' aufgetreten war, nach-
träglich gut heissen würden. Das zu bewirken, erschien dem Könige aber
Niemand geeigneter, als sein Garcia Petri: er hatte mit Pisa verhandelt,
1) Bajnaldi 1255 § 58.
2) Offenbar ist der Satz zu ändern, wie B.-F. 5486 geechah.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelaitors XIV. 235
wenn unsere VermnÜiung das Richtige getroffen hat, und aus dieser
Verhandlung war der Eaiserplan erwachsen; er hatte das Bündnis
mit Marseille zu Stande gebracht; mit Einem Worte: für die Politik
des werdenden Kaisers, soweit sie die Gestade des Mittelmeeres um-
&88te, war er die massgebende Persönlichkeit gewesen. Er sollte es
nun auch in Hinsicht auf Deutschland werden. Der Archidiakon von
Marokko wird sich aber umso weniger gegen die neue Sendung ge-
sträubt haben, als sie doch geradeso, wie die früheren, seinen Kreuz-
SQgsplanen Vorschub leisten sollte. Es ist wol zu beachten, dass der
Gesandte Pisas an demselben Tage, da er den Gastilier zum Könige
wählte, auf sein mit dem Kreuze geschmücktes Barett verwies, und
Alfbnso selbst hat später einmal erklart, er habe nicht aus Herrsch-
sucht nach der römischen Krone gestrebt, sondern um die Wohlfahrt
der Reichsgetreuen zu fordern, dann aber auch, .um die Heiden mit
umso grösserer Macht bekriegen zu können '^^).
Mitte September 1256 befand Garcia sich nicht mehr in Spanien^).
Wir wissen, dass Alfonso zunächst bei dem Herzoge ^on Brabant und
dem Könige von Böhmen seine "Wahl in Anregung bringen Hess 3): der
eine Tochtersohn Philipps von Schwaben wandte sich an zwei andere
Tochtersöhne desselben, wahrscheinlich doch durch den Archidiakon von
Marokko. Garcia wird dann auch mit anderen Fürsten verhandelt haben;
doch steht nur das Eine fest, dass er der Wahl beiwohnte*). Es ist
die letzte Erwähnung des unzweifelhaft bedeutenden Mannes, der die
hochfliegenden Pläne seines Königs theilte und förderte : die nüchterne
<) BOhmer-Ficker 5499. *) Bussen a. a. 0. 80 bemerkt, dass man yer-
mnüien könne, AlfoDS habe den Garcia schon vor seiner Wahl durch Marseille
nach Deutschland entsandt, denn er »war in allen in der Pisuier Wahlsache
aasgefertigten Documenten als anwesend erwähnt, in der Urkunde über Alfons'
Wahl durch Marseille aber fehlt sein Name. Viel Gewicht wollen wir auf diesen
Umstand nicht gelegt wissen, da ja auch alle möglichen anderen Zufälle die
Abwesenheit Garcias bei den Marseillor Abmachungen bewirkt haben können.*
An und f&r sich muss ich der letzteren Meinung durchaus zustimmen. Nun
aber kommt hinzu, dass Garcia auch einen Vertrag mit Marseille abgeschlossen
hatte, dass Alfons diesen Vertrag jetzt bestätigte, dass man den Bruder Lorenz,
der doch nur Garcias Begleiter nach Marseille gewesen war, als Zeugen der Rati-
fidnmg heranzog! wenn der viel wichtigere Garcia irgendwie zu erreichen ge-
wesen wäre, hätte man ihn unter solchen Umständen sicher zu Hofe beschieden.
*) Vgl. Bussen a. a. 0. 81 Anm. 2. 8. *) D«r Wormser Chronist Zorn sagt
Ton Alfonso: »welcher auch Petrum Garsiam Marrochidanum archidiaconum bei
der Erwählung hatte.« Stuttgarter litt. Verein XLIIL 106. Dass der spätere
Autor einer guten alten üeberlieferung folgt, bedarf keiner Ausführung ; wahr-
scheinlich sind doch die yerlorenen Wormser Annalen hier, wie so oft, seine Quelle
gewesen.
236 Scheffcr-Boichorst.
Prosa, welcher er in Deutschland begegnete, stimmte wenig zu dem
Schwünge seiner Entwürfe.
Vor Allem erreichte er, da neben dem Gastilier der Engländer
gewählt wurde, den nächsten Zweck seiner Sendung nur unvollständig.
Dann aber wird er selbst bei den Wenigen, die er seinem Herrn ge-
wann, schwerlich auch nur Etwas für die Ereuzzugspläne erwirkt
haben. Diese sind bei uns am Spätesten in Au&ahme gekommen
und haben sich am Frühesten ausgelebt Allein unter den Bomanen
fanden sie noch Nahrung: soweit unsere Kunde reicht, müssen wir
sagen, dass Alfonso später nur noch einer italienischen Stadt gegen-
über sein Konigthum mit einem Kreuzzuge in Verbindung brachte^).
Die deutschen Fürsten waren nicht gewillt, für die Bekämpfung der
Heiden auch nur einen Pfennig auszugeben, für ihre heimischen Be-
dürfnisse spekulirten sie auf die englischen Mark und spanischen
Maravedl
Für Alfonso hatte das Bündnis mit Pisa und Marseille grosse
Folgen. Pisa hatte seinem Geiste die Bichtung auf das Kaiserthum
gewiesen; dieselbe muthig zu verfolgen, konnte ihn das Bündnis mit
Marseille nur bestärken. Was aber ergab sich für die beiden Städte
aus ihrer Verbindung mit Alfonso?
Den Pisanem waren bis zum 1. Mai 1256 fünfhundert ge-
wappnete Bitter mit der nothwendigen Zahl von Ballistarien ver-
sprochen. Sind sie gekommen, — das Unglück Pisas haben sie nicht
verhindern können: am 12. Juli erlitt es eine Niederlage, die es zu
einem ungünstigen Frieden zwangt). Dennoch werden die Verbin-
dungen Alfonsos mit Pisa noch eine Weile fortbestanden haben.
Biandino Lancea, der Träger der spanischen Gesandtschaft, der das
Bündnis ab8chlie88en sollte, der als , negotiorum gestor* die Wahl
vorgenommen hatte, war am castilischen Hofe zurückgeblieben: wie
er die Anregung filr die Kaiserpolitik gebracht hatte, sollte er auch
fortan ihr Vertreter bleiben: er ward der Protonotar des Beiches.
Als solcher erscheint er zuletzt im November 1258^); mit seinem Ver-
schwinden möchten die Beziehungen zu Pisa ihr Ende erreicht haben.
Pisa hatte nur keinen Vortheil aus der Verbindung mit Gastilien
gezogen, — für Marseille sollte sie zum Unheil werden.
Im September 1256 kamen Boten der Stadt nach Segovia, wo
Alfonso damals Hof hielt. Erst jetzt nahmen sie aus seiner Hand die
«) B.-F. 6499. «) BuBBOn a. a. 0. 80 Anm. 1. ») B.-F. 6500.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIV. 237
Batification des Bundes entgegen^ und nun wählten sie auch, ganz
nach dem Vorgänge Pisas, den Gastilier zum romischen König ^). Da-
bei wahrten sie die Rechte Karls von Anjou, wie sie ja schon beim
Abschlüsse des Bündnisses bedungen hatten, dass sie den König nicht
gegen ihren Grafen unterstützen würden. Garcia Fetri hatte damals
die entsprechende Bedingung, dass auch sein König der Stadt nicht
wider ihren Herrn beistehe, in seinem Versprechen bei Seite gelassen,
wenngleich sie laut der ihm ertheilten Vollmacht, wie schon gesagt,
«conditio sine qua non' war. Aber brauchte Marseille derselben zu
achten? Um über sie hinwegzusehen, kam nun noch hinzu, dass Al-
fonso selbst, bei der Bestätigung des Vertrages, ftlr den Grafen von
Anjon nicht ein einziges Wort hatte. Sicher haben die Feinde, deren
Karl in Marseille yiele zählte, auf den Gastilier veHaraut, wenn der
Kampf ausbrechen sollte. Dafür fallen noch zwei Momente ganz be-
sonders in^s Gewicht. Als Syndici, die neben dem Bector das Bündnis
mit Garcia abschlössen, waren Guigo und Philipp Ancelmi bestellt
worden; das Geschlecht Ancelmi war aber gegen den Anjou vor Allem
erbittert^), Guigo ist in dem bald darauf folgenden Aufstand ein
HaupträdelsfÜhrer^). Dann beachte man, welche Personen nach Spanien
geschickt wurden, um die Verbindung zwischen Marseille und Castilien
aufs Festeste zu kitten: Peter Vetulus, Albert de Lavagna und ein
Magister Johann. Aus der Geschichte des letzteren ist mir keine,
hierher gehörige Thatsache bekannt; aber von Peter Vetulus gilt das-
selbe, was ich von Guigo Ancelmi bemerkte, und wenn Albert de
Lavagna auch in der Bewegung von 1257 nicht hervortritt; — als
>) Böhmer Acta imp. 678. Von den Urkunden, welche sich aus den Ver-
handlungen mit Marseille ergehen hahen, war hisher nur diese gedruckt
*) Vgl. hierüber die Capitula pacis ed. Mery et Guindon Eist. anal, et
chronol. des actes et des d^lih^rations du corps et de la municipalit^ de Mar-
seille IV. 285 ff. In der lateinischen Ueherschrifb S. S87 heisst es: »Qnod Brito
et Anselmns frater illius et P. Yetulns aint perpetuo hanniti.* Die französische
Uehersetssung des hetreffenden Kapitels seihst lautet: »Briton, les fr^res Anselme
et Pierre Vetnlus, qui sont des grands s^ditienx et qni ont mis la ville en estat
d'estre perdue, en r^nisant ses hahitans k la demi^re eztr^mit^ par des arti-
ficee malidenz, serront hannis a perp^toit^ de la ville etc.« Dann ist 8. S26
nochmals die Rede von »Briton, Anselme et ses fr^res et Pierre Yetolus.* Die
Yerwandtechaftsverhältmsse sind danach nicht ehen sehr klar; jedenfalls ist auch
Brito, wie wir ans den Annal. s. Yictoris Massil. M. G. SS. XXIII. 5 wissen, ein
Ancelmi gewesen. XJehrigens hin ich der Frage, die fOr uns ganz nehensäch-
Ucher Art ist, nicht weiter gefolgt. ") Gapit. pacis 1. c. 810. Hier ist nor die
Rede von einem »Guigues«, offenbar ist aber der »Guigo Ancelmi' des Bflnd*
niflses gemeint; kurz vorher heisst er »frhre de Briton.«
238 Scheffer-BoicliorBt.
Marseille im Jahre 1263 gegen den Grafen zu den Waffen griff, war
Albert die Seele der Verschwörung^). Genug, die Geschichte der
Männer, die vor Allem für das castilische Bündnis eintraten, scheint
mir ein Tollgiltiger Beleg, dass die Opposition in Marseille aof Al-
fonso vertraute 2).
Marseille war nun aber wie mit Zündstoff geladen. Man muss
sich hier erinnern, in welchem Ingrimm der Proyen9ale zum Fran-
zosen geworden ist Dem milden Begimente der letzten Grafen yon
Barcelona, wie wenig glich ihm doch das despotische des finsteren
Karl von Anjou, dessen starrer Autokratismus vielleicht nur noch von
seinem Ehrgeiz übertroffen wurde! Da drohte jeder freiheitlichen Ent-
wicklung sozusagen der Krieg bis auf^s Messe^. Wer die Lieder eines
Peguilain, Castellane, Montagnagout und Grauet las, kennt auch die
Gährung in den Burgen, wie in den Städten, unter diesen war Mar-
seille die erste, und sie zu bezwingen, galt als eine der vornehmsten
Au%aben der angiovinischen Politik. Einmal w ar es schon zum Con-
flicte gekommen; aber ein Friede, dessen Satzungen auch das Bünd-
nis mit Castilien gewahrt wissen will, hatte im Jahre 1252 den Gegen-
satz in Etwas beschwichtigt. Dank den Plackereien Karls lebte er
bald wieder auf. Schon zur Zeit, da Garcia mit dem geheimen Bathe
abschloss, mochte sich unschwer voraussehen lassen, wohin die Ent-
wicklung treiben würde. Als die Gesandten Marseilles im Spatjahr
1256 in Segovia weilten, stand man auf der Schwelle der Empörung,
unzweifelhaft gab die Haltung Alfonsos, den nun auch Marseille zum
römischen Könige gewählt hatte, Muth für bald folgende Thaten. Die
vertragsmässigen Steuern wurden dem Grafen verweigert; ein darauf
ergangener Bechtsspruch blieb unbeachtet; in den gräflichen Häfen
Toulon und Bouc Hess die Begierung von Marseille Schiffe mit Ge-
treide wegnehmen, und deren Besatzung erfuhr eine üble Behandlung').
*) VgL darüber die Urkunde in der Bibl. de T^cole des chartee XXL
526—580. *) Allerdings erscheint als Mitglied des geheimen Rathes, der ja
in seiner Gesammtheit das Bündnis beschwört, auch der Tuchhändler Raolin,
und dieser ist Syndicns beim Abschluss des Vertrages mit Karl, dessen Gunst
er offenbar geniesst. Vgl. Capitula pacis 1. c. 810 § 25. Aber damit lassen sich
meine Annahmen recht wol vereinigen. *) Nach Schirrmacher Geschichte von
Spanien IV. 467 Anm. 8 wäre es allerdings zu keiner Widersetzlichkeit gekommen.
Aber Schirrmacher hat die einzige von ihm angeführte Quelle nur flüchtig be-
nutzt, das wichtigste Material hat er sich dann entgehen lassen. GniL Nang.
ap. Bouquet XX. 557 sagt zu 1257: »Massiliae civitas opulenta — a fide Ea-
roli desoivit, — eorum (sa Massiliensium) insolentiam in brevi repressit
et Francorum fretus auxilio snperbiam castigavit.* Dazu nehme man hinzu,
was Wilhelm unterm Jahre 1262 S. 559 erzählt: »Massilienses — contra domi-
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIV. 239
Aber Karl ward der Bewegung Meister, wahrscbeinlich nicht am
Wenigsten von einem Gegensatz innerhalb der Bürgerschaft onter-
stüist^). Denn ein Theil wollte den Frieden, und dieser gewann die Ober-
hand. So kam es im Juni 1257 zu einem Vertrage, — er kostete
der Stadt ihre Freiheit. Das Geschlecht der Ancelmi, welches wir beim
Abschluss mit Castilien im Vordergrund der Action fitnden, dann Feter
Vetulus, der eine Bote nach Spanien, — sie mussten die härtesten
Strafen erdulden. Der Gefahrte des Vetulus, Albert de Lavagna, wurde
f&r dieses Mal verschont, und mit ihm blieb der fortarbeitenden Oppo-
sition die leitende Kraft erhalten. Aber sie hat Nichts zu bessern
Termochi Wie ein Geschichtschreiber sagt, hatte im Juni 1257 die
zweite Bepublik, die mittelalterliche, von Marseille ihr Ende erreicht^).
Die Stadt behielt ihre Municipalität, aber diese ging aus einer Wahl
hervor, welche sie ganz von Karl abhängig machte. Dazu ein gräf-
licher Viguier, «pour r^ir et gouvemer la ville et le conseil de Mar-
seille«!«).
Selbstverständlich hat Alfons von Marseille, da es formlich zur
Landstadt herabgedrückt war, den erhofften I^utzen ebenso wenig ge-
num suum Earolam rebeilantes iterum gentes suas, urbis custodiae deputatas
cmdeliter ocdderunt. * Aber auf Wilhelm kommt es ei^ntlich nicht an, son-
dern auf die von ihm benutzte, leider nur in einer Uebersetzung vorhandene
Chronik des Primatus, und hier lesen wir nun Über die Ereignisse des Jahres
1257: ,(les bouijois de Marceille) pour ce que il n'avoient avant acoustum^ en
nulle mani^re ä estre grey^s des autres contes de Prouyence, — si se revel^rent
contre li et se voudrent metre hors de sa seigneurie et pristerent et tu^rent et
mistrent hors les gens de ceU seigneur.* Chronique de Primat, traduit par Jean
du Vignay, ap. Booqüet XXIII. 18. Karl selbst aber wirft der Regierung von
Marseille vor, dass sie die Zahlung der vertragsmässigen Abgaben verweigert,
daas sie dem darauf ergangenen Rechtsspruch sich nicht gefOgt hat, dass dann
besonders ,mille homines de Massilia et ultra, de mandato dicti communis (so
ist zu lesen statt dicti comitis) et rectoris dicti communis (auch hier derselbe
Fehler) cum lignis armatis portum Tholoni et Boci (so ist das sinnlose et hos
SU ändern), qui sunt domini comitis, cum armis et magna violentia intraverunt,
ibidem ligna onerata blado et homines, qui in lignis erant, per violentiam ca-
pientes et quosdam ex dictis hominibns graviter mntilantes.* (Papou) Hist. g^n.
de Provence IL Preuves 94. Nebenbei bemerkt, ist das von Papon mitgetheilte
Bruchstück die originale Einleitung in die Capitula paois, deren Uebersetzung
bei Mery et Ghiindon 1. c. 295 danach wenig genau ist.
I) Am 5. Mai 1257 wurde Brito Ancelmi aus der Stadt vertrieben »inimi-
coram invalesoente malicia.* AnnaL s. Victor Massil. 1. c Dass der innere
Kampf gegen ihn schon vor dem 8. April entbrannt war, sieht man aus den
Capitula pads L c 811 § 27. •) A. Fabri Hist. de Marseille L 885. Unzu-
gänglich blieb mir, wie ich hier bemerken will, A. de Ruffi Histoire de la ville
de Marseille. 2 Bände Marseille 1696. •) Capitula pacis 1. c. 802 § 5.
240 Scheffer-Boichorst
zogen^ wie von dem besiegten Pisa. Dieses hatte ihm den Eaiserplan
eingegeben, jenes ihn darin bestärkt. Dann aber haben die Be-
ziehungen zu Marseille auch vielleicht noch eine andere Bedeutung.
Alfonso hat behauptet^), er habe sich um das romische Eonig-
thum bemüht «mit Rath und Gunst des Königs von Frankreich*,
Ludwigs des Heiligen. Das kann man ihm gern glauben, denn sein
Gegner war der Bruder des Königs von England, und ganz besonders
freute sich dieser im Hinblick auf Frankreich, dass ein Glied seines
Geschlechtes die römische Krone tragen sollte^). Danach wird man
schwerlich erwarten, dass der französische König jemals von Alfons
abgefallen sei und dem englischen Thronbewerber sich verbündet habe.
Wenn es dennoch geschah, so ist wol in Alfonsos Bund mit Marseille,
mit der Stadt, die Ludwigs Bruder gehörte, wenigstens guten Theils,
die Erklärung zu suchen^). Wegen dieses Bundes, welcher Marseille
zur Empörung ermuntert hatte, mag Frankreichs Verhältnis zu Castilien
sich getrübt haben, sobald seine Wirkungen klar wurden. Später ist
der Bruch erfolgi
Erst recht konnte Karl von Anjou selbst kein Gönner des casti-
lisch-römischen Königs sein. Wir wissen freilich nur, dass er mit
dem Bruder Alfonsos, mit Heinrich, der in Folge einer Erhebung des
Landes verwiesen war, in intime Beziehung trai Aber gewiss hat er
dem König, den er von einem Antheil bei der Opposition Marseilles
nicht freisprach, noch anderweitige Unbequemlichkeiten bereitet^).
Es bleibt von allen Plänen und Verhandlungen nur der Kaiser-
gedanke. Um nochmals an unseren Ausgangspunkt anzuknüpfen, —
auch für die Kreuzzüge wird Nichts gewonnen. Wie der Mann,
welcher meines Erachtens in diesen Dingen eine massgebende Rolle
spielte, wie der Archidiakon von Marokko spurlos unseren Augen
entschwindet, so lösen sich die Entwürfe und Werke, woran er be-
theiligt ist, in Dunst und Nebel auf, eben bis^auf die zweifelhafte
Errungenschaft; der römischen Krone.
*) Die Angaben der Chronisten, welche yon der Gunst Frankreiclis handeln,
siehe bei Bauch Die Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg 82
Anm. 1. Hinzu kommt AlfonsOB eigene Aussage B.*F. 6499. Vgl. auch die
Rechtfertigung der castilischen Gesandtschaft in dieser Zeitschrift YL 101.
*) Der englische Gesandte am päpstlichen Hof erhielt gleich nach Wilhelms Tode
den Auftrag, für die Wahl eines England freundlich gesinnten Fürsten zu wirken,
»maxime cum Gallici in preiudioium nostri ad hoc aspirent.* ^J Böhmer-Fioker
5844. 5845. 5848. *) Ueber Alfonsos Beziehungen zu Karl vgl. Bussen a. a. 0.
79 If.
Kleinere ForBchungen zur Geschichte des Mitielaltera XIY. 241
Urkunden.
I.
Auf Orund det* eingerückten Vollmachten, ivddie König Jlfom
von Castüien seinem Boten am 30. Odober 1255 und der aUgemeine
Roth von Marseille seinen Syndici und dem geheimen Roth am 16. Ja-
nuar 1256 ausgestelU haben, wird zwischen beiden Theilen ein Schutz-
und Trutzbündnis geschlossen. — Marseille den 11, Januar 1256^).
In nomine domini, amen. Anno inoarn^tionis eiusdem milledmo dn-
oentesimo qoinqaageaimo qointo, indictione qnartadecima, sexto decdmo kalendas
febmariL Ut rei geste seriem hominmn non subdacat oblivio et ut faturi
preterita non ignorent, sepe solent magnatnm gesta n^goda litteramm oertia
apicibns annotari, ut scriptoraram tenor notifioet et conservet quo labilis
qnidem memoria, veritatis oblita sniqae prodiga, non doxerat retinendi.
Qnapropter ad honorem omnipotentis dei, patris et filii et spiritns sancti,
et beate semper virginis Marie dei genitricia et omnium sanctoram et ad
honorem excellentissimi domini Alfossi, dei gratia regia Gaatelle, Toleti,
Legionia, Gallede, Sibilie, Cordube, Murde et Jaheni, noverint univerai
preeentem paginam inapeotari, qnod ego Garaiaa Petri Marrochitanua arohi-
diaconns, prooorator dieti domini Alfi>B8i dei gratia i*egia Caatelle, Toleti,
Legionis illnatria et ceterorom predictorom regnorom, procoratorio nomine
et pro 60 et anctoritate prooaratorii michi dati ab eodem domino rege,
eiusdem domini regia aigillo pendenti oereo aigillati, cuiua proouratorii ae^
inatrumenti proourationid tenor talia eat ut ecce:
Notum Sit Omnibus presentem lUteram inspecturis, quod nos Älfossus
dei gratia rex CasteUe, Toleti, Legionis, GäUecie, Sibilie, Cordübe, Murcie
et Jaheni damus et concedimus plenariam potestat^ düecto clerico nostro
Garsie Petri, Marrochitano archidiacono, ad contrahendum soeietatem inter
nos ex una parte et communitatem seu homines communitatis Massüie ex
altera, salvo iure et dominio karissimi nostri Caroli iUustris comitis Ande-
gavie et Provincie, prou/t honori et comoditati nostre sibi melius vide-
bitur expedire. Quam soeietatem nos habüuros ratam promUtimus et invio-
labüiter servaturos. Et ne hoc in dubium possit in posterum evenire, pre-
sentem cartam fecimus sigiUi nostri munimine communiri. Datum Burgo-
Regis per Suggerium Petri, Camarensem clericum et eius notarium, ex
presenti XXX die Octobris; P(oncius?) Petri Legionensis scripsU, era mü-
lesima CC nonagesima tertia.
0 Dieaer Veria-ag und die folgende Beatfttigmig entstammt einem and dem-
selben Original im StadtarchiY zu Marseille, dessen gef&lliger Vorsteher Herr
H. Jaoqndn mir saubere Abschriften besorgte. Das Pergament, auf welchem also
beide Urkunden stehen, hat 0,465 Breitä und 0,640 Höhe. Das an Seiden
schnüren hängende Bleisiegel, mit einem Durchmesser von 0,052 , zeigt auf der
Vorderseite einen Leoparden mit der Umschrift: »S.Alfonsi illustris regia Castelle
et Legionis ' und auf der Rflckseite eine Festung mit denselben Worten« *) statt » seu * .
Mittheiluigeii IX. 16
242 Scheffer-Boiohorst.
— egOy inquam, dictus Garsi&s Petri, Marroohitaims archidiacoims et
procarator. ut supradictum est, dicti domini regia, de mandato et yolun-
täte eios^ nomine ipsius domini regia et pro eo et eioa herediboa et suc-
ceaaoribua ex una parte et noa Boni&bcioa de Yite-Alta, rector commonia
Maaailie, et Guigo Ancelmi milea et Philippas Ancelmi, syndici eiusdem
communis, et totüm conailiam aeoretum Maaailie data aibi licentia et po-
teatate a conailio generali Maaailie, tam conailiariorom quam capitum mi-
ateriorom, in aula hospitalia Sancti Spiritoa ad aonom campanarum et voce
preconia congregato nomine eiusdem communis et universitatia Maaailie,
coiaa licentie ac poteatatia tenor hie eat ut ecoe:
In nomine domini. Anno incarnationis eiusdem mülesimo ducentesimo
quinquagesimo quinto, XVII kcdendas Fd^ruarii, indictione XIV. Natum sU
eunctis preaentibus ei ftUuria, quod noa Bonifacius de Vüe-Alta, rector com-
munis Massilie, et Guigo Ancelmi et Phüippus Ancelmi, syndici eiusdem com-
munis Massüie, ac totum consüium generale eiusdem civitatis, tam consiliario-
rum quam capitum misteriorum, ad sonum campanarum et voce preconia in
aula hospitalis Sancti Spiritus congregatum, damus et concedimus pienam et
liberam potestatem consUio secreto Massilie, societatem et fedus perpetue ami-
eicie contrahendi et ineundi cum discreto viro domino Oarsia Petri, Marro-
ehitano archidiacono, procuratore ülustris domini regis Castdle, et pactiones
et canventiones faciendi, recipiendi, promittendi, stipulandi et iuramento hinc
inde firmandi, secundum quod consilio secreto tnelius ordinandum, disponen-
dum, complendum, tractandum videbitur et firmandum. Quam societatem et
omnia alia et singula, que per eos fient in predictis et circa predicta, nos habi-
turos setnper ratamet 9 promittimus et perpetuo inmolabilüer servaturos, saltns
tarnen et exceptis in omnibus et per omnia personis domini Karoli comitis
Provincie et domine nostre Beatricis comitisse Provinde, eius uxoris, et here-
dum eorum in comitatu Provincie succedentium, et salvo iure et dominio
ipsorum et eorum heredum in omnibus et per omnia, secundum quod in pace
et, convenUone, inter nos et ipsos facta, plenius continetur, et salvis omnibus et
singulis capitulis, in instrumentis eiusdem pacis contentis. Et predicta atten-
dere et completa et rata habere et contra non venire iuravit Bertrandus Pi-
camillus in aniinabus Ofnnium et sifigulorum dicti consilii generalis de man-
dixto omnium et singulorum supradictorum. Actum in aula Jiospitalis Sancti
Spiritus in presentia et testimonio domini Oberti Letacorii, iudicis maioris
communis Massilie, Viaice vicarü, Philippi de Petragorio notarii et tocius
dicti consilii getieralis, et mei Marquesii Äitglid, notarii publici Massilie,
qui mandato predictorum domini rectoris et syndicorum et tocius dicti con-
silii generalis de predictis hanc cartam scripsi et signo meo signavi. In
cuius rei firmitatem hanc cartam iusseruftt sigülo pendenti communis Mas-
süie roborari,
— noa, inquam, dicti rector et ayndici et dictum conailium secretum
nomine eiusdem communis ^t universitatia Maaailie et omnium et singu-
lorum hominum Maaailie ex altera parte facimua, contrahimus et inimoa
aocietatem et fedua perpetue et indiaaolubilia amicicie in hune modum:
*) Hier ist offenbar ein Wort ausgefallen, etwa »completam*.
Kleinere Forschungen zur Geschiebte des Mittelalters XIV. 243
Et inquidem^) nos dicti Bonifhcios de Vite-Alta, rector communis
Massilie, et Qoigo Ancelmi et Philippus Ancelmi, syndici eiusdem communis,
nomine et loco communis et uniyersitatis Massilie ac totum dictum con-
silium secretum, in aula superiori palacii communis Massilie more solito
congregatum, auctoritate nostra et potestate ac mandato, nobis datis et
ioratis a consilio generali, ut in predicto instrumento plenius oontinetur,
conyenimus et promittimus vobis domine ^) Oarsie Petri, archidiacono Mar-
rochitano, procuratori dicti domini regis, procuratorio nomine recipienti et
soUempniter stipulanti pro eo, heredibus et successoribus suis, quod nos
ac ciyitas nostra Massilia et commune, castra et insule et districtus ipsius
habitus et habendus faciamus pro dicto domino rege et pro suis heredibus
in toto nostro districtu et ubicunque fuerimus nos Tel homines Massilie
guerram omnibus inimicis dicti domini r^s, l^'^redum et suocessorum suo-
mm, et pacem ^Kdemus et servabimus omnibus amicis eorundem, et quod
idem dominus rex, heredes et successores sui possint facere pacem omnibus
amicis suis et guerram suis omnibus et singulis inimicis de ipsa civitate,
civibus et de omnibus et cum omnibus et singulis personis et locis superius
nominatisy et quod iuvemus dictum dominum regem per mare et per ter-
ram, yassallos et amicos dicti domini regis in Massilia et alibi^ ubicunque
essemus, nos et homines nostri et commune Massilie, toto posse nostro,
bona fide, ezceptis personis domini nostri Earoli dei gratia comitis Fro-
vinde et domine nostre B[eatricis] dei gratia comitisse Provincie, eins uxoris,
et heredum eorum succedentium in comitatu Provincie, et salvo iure et
dominio ipsorum et eorum heredum in omnibus et per omnia, secundum
quod in pace et conventione, inter nos et ipsos facta, plenius conünetur,
et salvis paddonibus et conventionibus, contentis in instrumentis predicte
pacis, et hoc salvo et retento quod illi, qui denunciarentur dicte communi-
tati Massilie per dictum dominum regem, heredes et successores eins, esse
inimicos predicti domini regis, heredum et successorum suorum, possint
libere et secure exire infra quadraginta dies civitatem et eins districtum et
ab ea recedere et abire cum rebus suis et mercibus universis. Promittentes
etiam, nos daturos pro posse nostro opem et operam ad exaltacionem et
aogmentum et ad honorem dicti domini regis, quandocunque et ubicumque
et quibuscumque modis poterimus bona fide. Yolentes et concedentes, quod
si aliquis de civitate vel districtu Massilie vellet speciale servitium domino
regi fäcere, quod communitati placeat et ipsam non debeat modo aliquo
impedire, ita tarnen, quod si eo tempore communitas Massilie guerram ur-
gentem seu imminentem ex parte terre habeat, qua suis hominibus indi-
geret, ut propter necessitatem civitatis et communis Massilie navigia parare
et armare deberet seu ad mittendum in servicium dicti domini regis, quod
illad preparamentum communis Massilie precederei Quo parato speciale
servicium possit quilibet dicto domino regi pro suo volle facere, ut superius
est expressum. Yolentes preterea et concedentes, quod quandocumque et
qaocienscumque et ubicumque dictus dominus rex voluerit habere navigia
communis Massilie, ad eins vel suorum servicium faciendum et dicti domini
r^is propriis sumptibus et expensis, quod semper ea, que tamen essent in
portu MaföiHe vel comode possent haberi, teneamur sibi dare et concedere
M statt ,inquam*? *) sie
16*
n
244 Scheffer-Boichorst
pro foro competenti, salvis in omnibns et per omnia conventioiiibas pacis,
inter nos et dictum eomitem Provincie et dominam comitissam facte et
inite, sicut superius est ezpressnm.
Vice versa propter hec et malta alia grata servicia, que &citis et
intenditis facere dicto domino meo regi, ego quidem dictos Garsias Petri,
archidiaconus Marrochitanns, procurator eiosdem domini regis Castelle, pro-
curatorio nomine et pro eo convenio et promitto Tobis domino BoniÜEicio
de Vite-Alta, rectori communis Massilie, et Guigoni Ancelmi et Philippo
Anoebniy syndicis eiusdem communis, et toti consilio secreto, hie presen-
tibus, recipientibus et sollempniter stipulantibus nomine eiusdem communis
et universitatis et singulorum hominum Massilie et eius districtus, quod
dictus dominus mens, rai Gastelle, heredes et successores eius defendant,
protegant vos, civitatem, commune, cives omiies et singulos Massilie, castra
habita et que vobis vel communi Massilie vel alicui ciyi Massiliensi de iure
competunt vel competere possunt, terras et insulas et omnia bona et iura
yestra et communis et hominum Massiliensium habita et habenda in mari
et in terra et ubique cum toto posse eorum. Et omnes et singulos amicos
communitatis predicte Massilie suos esse amicos omnes et singulos reputa-
bunt et eis pacem facient et seryabunt; et omnes et singulos inimicos com-
munitatis predicte suos esse reputabunt similiter inimicos, et guerram facient
eisdem, ita tamen quod vexantes seu infestantes communitatem predictam et
iniurantes eidem et inimicos eiusdem civitatis dictus dominus rex, heredes vel
sui monere preter ^) debeant, ut ab infestatione et vexatione, iniuria inferenda
predicte communitati abstineant et desistant et illatam resarciant et emendent
vel saltim firment, quod in manu ipsius regis eidem faciant iusticie cumple-
mentum et ins recipiant ab eadem communitate, secundum quod ordo dicta-
verit rationis ad maiorem utilitatem communis Massilie. Et si hec facere
retinerent^) infestantes seu iniurantes eidem civitati, ex tunc rex, heredes
vel successores sui tenenantur ex pacto defendere a guerra predicta vos et
commune et civitatem et universitatem Massilie et singulos vestrorum, et di-
fidare et impugnare et persequi simul vobiscum illos inimicos predictos dicte
civitatis et communis Massilie cum tanta multitudine militum et pugnatorum,
cum quanta necessarium fuerit et videbitur expedire ad predictos inimicos
civitatis Massilie repellendos et ad eorum iniuriam propulsandam, propriis
eiusdem domini regis, heredum et successorum sumptibus et expensis. Verum
si contingeret propter guerram vos et commune et civitatem Massilie et cives
eiusdem civitatis et districtus ipsius artari manifeste et indigere equis, armis,
victualibus et aliis necessariis, promitto, volo et concedo ego dictus Garsias
procurator dicti domini regis procuratorio nomine et pro eo ex auctoritate
procurationis predicte vobis predictis rectori, syndicis et toti dicto consilio,
recipientibus et stipulantibus nomine communis et universitatis et singu-
lorum hominum Massilie, quod illo tempore vobis et communi Massilie et
Omnibus et singulis hominibus Massilie et districtus vestri^), ut per totam
terram dicti domini regia possitis vobis et communi Massilie aoquirere
equos, arma et victualia et abinde extrahere et portare per mare vel per
terram devecto seu interdicto aliquo non obstante. illudque devectum seu
interdictum, si quod esset, dictus dominus rex, heredes et successores eius
») ? «) statt »reniterentnr*? ») Das Verbum fehlt Etwa »liceat*?
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIV. 245
debeant illo tempore qnoad hoxnines Massilie relaxare. Do et conoedo et
oonfirmo ego Garsias Petri, archidiaoonua sapradictns, procurator dicti do-
mini regis aaotoritate eiusdem procaratorii suprascripti Yobis domino rectori
et s^ndicia predictis et omnibus et singolis dvibos civitatis predicte fran-
qaeeiam et libertatem perpetao ab omnibus osaticis, pedagüs, oonsaetadi-
nibns et veotigalibus oonstitatis, impodtis sen imposteram imponendis et
constituendis in terris, portibns, stagnis, paludibos et aqnis aliis, flayiali-
bos et maritimis et oeteris locis, dioto domino r^ sappositis et submissis.
Item promitto vobis prediotis domino rectori et syndicis et consilio seoreto,
redpientibns et stipiilantibas nomine communis Massilie, qnod dictos do-
minus rezy heredes et saccessores soi dabnnt opem et operam bona fide, sno loco
et tempore, onm eidem domino regi et saccessoribos suis faerit opporta-
nom yel com infrascripte terre pervenerint ad dominium suum Tel suc-
cesBorum suorum seu quando suo studio, litteris, precibus yel amicis hoc
poterit obtinere, quod commune et oiyitas Massilie recuperet libertates et
franqueeias, quas antiquitus dvitas et commune et dves Massilie aoquid-
veront, habuerunt et habere oonsueverunt in Aooni et in aliis dvitatibus
et locis Surie et ubicumque alibi eas habere debent seu conaueverunt habere.
Promittens preterea ego dictus Gkursias, archidiaconus supradictus, procurator
dicti domini^), vobis domino rectori, syndids et oondlio supradictis, me
curaturum et effecturum, quod dictus dominus rez Oasteile predicta omnia
laudabit, confirmabit et ratificabit et iurari fadet in animam suam et buUa
sua aurea roborari, in presentia nunciorum seu procuratorum seu syndi-
corum vestrorum et communis Masdlie.
Et ita attendere et oomplere et contra non venire, iuro ego dictus
(jarsias archidiaconus, procurator dicti domini regis ad sancta dd evvangelia,
corporaHter a me tacta. Vice versa nos dicti reotor et syndid et dictum
oonsüium secretum predicta omnia et dngula attendere et complere et
contra non venire, iuramus ad sancta dei evvangelia, corporaliter a nobis et
a singulis manuatim tacta. Nomina vero consiliariorum et [syndicorum],
qui iuraverunt, sunt hec: dominus Bonifadus de Yite-Alta, rector com-
munis Massilie, Guigo Ancelmi miles et Philippus Ancelmi, syndid eiusdem
communis, Petrus Isnardus miles, Imbertus de Mura, Guülelmus de Tara-
dello, clavarii dusdem communis, Ancelmus Andreas, Baimundus de Boca-
Forti miles, Baimundus Durantus, Jacobus de Sistarico, Baimundus de Nar-
bona, Hugo Pinaire septimanarius capitum misteriorum, Pegnnus Andreas,
Elziars Ancelmus, P. Bonum-Vinum, Guillelmus de Opera, Johannes Sazius,
Guülelmus Dalbar, Guillelmus Anglicus, Johannes Borrillonus, Bertrandus
Soquerius, Nicholaus Guitelmi, Guillelmus Diende, Bemardus Graschus camp-
sor, Guillelmus Ghabertus iuris peritus, Guillelmus Finaudus iuris peritus,
Petrus de Templo, Guitelminus de Garansono, Johannes magister, Obertus
Gombaudus, Hugo Bicavus de Bicavis miles, Albertus de Lavania iuris
peritus, Petrus Yetulus, Yreconus Ancelmi miles, Hugo Duranti, Baimundus
Oifiredi, Amaudus de Sancto Jacobe, Hugo Bicavus de Gignaco, Laurentius
Bicavi miles, Hugo Audoardi miles, Bertrandus Gasqueti, Johannes Giraudi,
Baimundus Gaudola miles, Johannes Pineti, Baolinus draperius, Petrus Diende,
Petrus de Mura, Aicardus Sarracena.
*) ic. regis.
246 Scheffer-Boichorst.
Acta sunt hec in aola superiori palacii communis Massilie, in pre-
sentia et testimonio fratris Laorentii, penitenüarii domini pape et predica-
toris crucia in tota Yepania, domini Oberü Letacorii maioris iadicis com-
munis Massilie, Pondi Cathalani,, Marquesii Anglici notarii publici Massilie
et tocius dicti consilii secreti, et mei Guillelmi Lurdi notarii publici Mas-
silie, qui mandato dicti archidiaconi Marrochitani, procuratoris domini regis
Gastelle^ et mandato dictorom domini reotoris, syndicorum et tocius dicü
consilii secreti de predictis presentia instrumenta eiusdem tenoris scripsi et
signo meo aignavi.
Et ad maiorem firmitatem omnium predictorum perpetuo obtinendam
predicti dominus rector, sjndici et consiliarii supradicti iusserunt singula
instrumenta sigilli pendentis cerei communis Massilie munimine roborari.
n.
Alf (ms von Gastüien bestätigt den Boten von Marseille die mit Gar da
Petri getroffenen Abmachungen. — Segovia den 12. September 1256.
In nomine domini amen. Anno incamationis eiusdem millesimo da-
centesimo quinquagesimo sezto, indictione XnU, pridie jdus mensis sex>-
tembris. Noverint universi presentes pariter et faturi, quod, cum societas,
oonventiones et pactiones et obligationes &cte et inite fuerint inter yene-
rabilem yirum Gkursiam Petri Marrocbitanum archidiaconum, procuratorem
illustrissimi domini Anfossi dei gratia regis Castelle, Toleti, Legionis, (}al-
lecie, Sibilie, Cordube, Murcie et Jaheni procuratorio nomine et pro eodem
domino rege ex una parte et Bonifacium de Vite-Alta, olim rectorem com-
munis Massilie, et Guigonem Ancelmi et Philippum Anoelmi, syndicos eius-
dem communis Massilie, et totum oonsilium secretum dicte civitatis Mas-
silie, auctoritate dicti consilii generalis dicte civitatis expressim collata,
ex altera, ut de dictis conventionibus constat per quoddam publicum in-
strumentum, scriptum manu Guillelmi Lurdi publici notarii Massilie, —
in instrumento quarum conventionum promissum fuit per dictum Garsiam
Petri archidiaconum procuratorem dicti domini regis reotori, syndicis et
consilio supradictis, se curaturum et effecturum, quod ipse dominus rex
predictas oonventiones et omnia et singula in dicto instrumento contenta
laudaret, confirmaret et ratificaret et iurari &ceret in animam suam et
bulla aurea roborari in presentia nuntiorum seu procuratorum seu sindico-
rum dicti communis Massilie, — nos quippe Anfossus rex superius nomi-
natus, certioratus de predictis omnibus et singulis tam per dictum Garsiam
Petri procuratorem nostrum, quam per leoturam dicti instrumenti, quod
legimus et legi fecimus, iuxta permissionem ^) dicü procuratoris nostri pre-
dictas oonventiones, pactiones et omnia et singula in dicto instrumento
contenta per nos et heredes nostros vobis Petro Vetulo, Alberto de Lavania
iuris perito et Johanni magistro, syndicis dicti communis Massilie presen-
tibuset pro dicto communi recipienübus, laudamus et confirmamus et ratifica-
mus et, ut supradictum est, incomote per nos attendantes ') et compleantes^ per
1
<) natürlich statt promisBionem. *) sie.
Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters XIV. 247
Bandinatn Lanoeam inrisperitam in anima nostra et mandato nostro iurari
fecimns, sacrosanctis dei evrangeliis ab eo oorporaliter manatactis. Et in
testimonio rei geste et ut robur perpetaum obtineat firmitatisy hoc presens
inatramentom inssimus balle nostre plumbee monimine roborari.
Acta snnt hec Sogobie in capella palacii dicti domini regis, in pre-
sentia et testimonio fratris Laorentii de ordine Minorum, penitentiarii et
legaü domini pape in Tspania, Poncii Catalani, Johannis de Sancto Jaoobo
notarii dicti domini regia CSastelle, et mei Qnillelmi Lardi notarii publici
Massilie, qoi mandato dicti domini regis et mandato et rogata dietomm
syndicorum de predictis hanc cartam scripsi signoqae meo signavi. .
m.
Alfons von Ccuiüien verspricht, das Abkämmen mit Marseille, das
er einstweilen nur mit Blei besiegeln konnte, weil der Stempel für die
Goldbulle gebrochen war, auch mit Gold besiegeln zu wollen, sobald die
Stadt darum ansuche. — Segovia den 28. September 1256^).
In nomine domini amen. Anno incamationis eiasdem mUlesimo da-
eentesimo quinqnagesimo sexto, qoarto kalendas Octobris, indictione quinta-
decima. Noverint universi, qaod nos Alfossos dei gratia rex Gastelle, Toleti,
Legionis, Gkdlede, Sibilie, Cordabe, Morcie et Jaheni scientes et eogno-
scentee, olim societatem et conventiones initas fore inter Gkursiam Petri,
archidiaoonnm Marroohitanmn, procuratorio nomine nostro et mandato ex
ona parte, et Bonifadnm de Yite-Alta, rectorem tone communis Massilie,
et Gaigonem Ancelmi et Phylippam Ancelmi, syndioos communis Massilie,
nomine eiusdem communis ex altera, ut de diota societate et conventioni-
bas constat per instrumentum inde &ctum per mannm Guillelmi Lurdi,
pablid notarii Massilie, — tempore^ quarum conventionum promissum
extitit per dictum archidiaconum, quod nos diotus rex dictam societatem
et dictas conventiones ratificaremus et approbaremus et bulla nostra aurea
roboraremus et sigillaremus, — quam quidem ratificationem iuxta promis-
sionem dicti archidiaconi procuratoris nostri iam recolimus nos feoisse Petro
Tetulo, Alberto de Lavania iurisperito et Johanni magistro, syndiois com-
munis Massilie, reoipienübus nomine eiusdem communis, ut de dicta rati-
ficatione constat per instrumentum inde factum manu eiusdem Guillelmi
Lurdi notarii, — quod quidem instrumentum bullari fecimus bulla nostra
plumbea, cum bulla aurea nostra non posset bullari propter fracturam
oogni ex parte videlicet sculputure leonis, — nunc^) nos dictus rex pro-
mittimus vobis dictis syndids, quod dictas conventiones et instrumentum,
quam primum ex parte communis iam dicti requisiti fuerimus, bulle
nostre auree iuxta promissionem dicti archidiaconi faciemus munimine ro-
9 Aus dem Original im Stadtarchiv zu Marseille. Auch hiervon besorgte
mir Herr H. Jaoqmin eine Abschrift.
*) natfirlich statt tenore.
^ Nach Einwehachtelung von drei Belativs&tzen wird offionbar erst hiermit
der Hauptsatz weitergefUhrt.
248 Scheffer-BoichorBt.
borari. In quorom firmitatem hoo presens instramentam iossimas sigilli
uoBtri cerei mnmmine eommaniri ^).
Actum Sogobie in capella palacii dicti domini r^gis, in presentia et
teatimonio Tenerabilis viri domini Sngerii Petri Zamorensis episoopi, firatris
Laurentii penitentiarii et legati domini pape in Yspaniai Garsie Marani,
Bandini Laacee Pisani iorisperiti, Poncii Gatalani, et mei Goillelmi Lnrdi
notarii publici Massilie et dicti domini regia, qni mandato et iussa eioa-
dem domim regia et rogatn dictomm ayndiconim Maasilie de predictia hanc
eartam äcripai signoqne meo aignavi*).
*) Das Siegel fehlt. *) Ich habe 8. 289 Anm. 2 schon bemerkt, dass mir
Eu£G Hifftoird de la ville de Marseille, Marseille 1696, mizugfinglich blieb; ich
fDge hier noch hinzu, dass ebenso Blancard Inventaire des archives d^artemen-
talea: Bauche«- du-Rhöne, Paris 1875, Marseille 1879, 1884, auf unserer Bibliothek
nicht vorbanden ist. Dagegen besitzen wir Barth^lemy Inventaire chronologiqne
et anAljtique des chartes de la maison de Baux, Marseille 1882, und hier findet
sich nun B. 115 Nr. 402 der Auszug einer Urkunde, wonach am 17. Deccmber
1256 , Bruder Laurenz Poenitentiar des Papstes* die Streitigkeiten zwischen
Barral de Baui und Marseille entscheidet. Das ist der oft genannte Begleiter
de« Garcia Fetii und wie dieser ein GeschSftsträger Alfonsos. Offenbar ist er in
dessen Auftrag gekommen, um dem Vertrag gemSss zwischen der Stadt und einem
ihrer Gegner zu vermitteln. Cf. Barth^lemy 8. 627 Nr. 14.
1
rr
Der Ereuzzug von Damiette 1218 — 1221.
Von
Hermann Hoogeweg.
n.
4. Die Belagerang der Stadt
Damiette war bedeutend befestigt Der Grosse ihrer Befestigung
entsprach die Besatzung. Drei Emiren und hundert Sarazenen aus
den Yomehmsten Geschlechtem war die Yertheidigung der Stadt schon
früher Yom Sultan übertragen worden^). Achtzigtausend Menschen
beiderlei Geschlechtes sollen in der Stadt gewesen sein, darunter
20,000 waffenföhige Männer >), als die Christen die Belagerung be-
gannen. Diese Menge überstieg jedenfalls bedeutend die gewöhnliche
Einwohnerzahl 3). Die Ernährung einer solchen Menschenzahl hatte
ohnehin ihre Schwierigkeiten. Dazu kam noch, dass seit dem Fall
des Eettenthurmes jede Verbindung der Stadt mit dem Meere auf-
horte, der Hauptweg, auf welchem sie yerproviantiert werden konnte,
also abgeschnitten war. Allerdings yom Lande her war der Weg bis
dahin noch firei gewesen, Proviant und Zufuhr konnte reichlich ge-
0 Gesta obs. 75. *) Darin stimmen die Gesta obs. S7 gewiss nicht zu-
fiUlig mit Makrizi 105 (Ham. 81) übeiein. Fragm. § 18 zählt 45,000 Mann, davon
15,000 Reiter. Alber. mon. Trinm Fontiam M. 6. SS. 28, 908 (Bouquet 18, 789)
und ebenso Aegidins von Lewes a. 0. 875: qoadraginta qoinque millia pngna-
tomm, praeter decrepitos, mulieree et in&ntes, qni fuerunt quindecim millia aesti-
matL -> YgL auch OL 22, 1418. Dagegen sagt Jac. Vitr. 8, 298: pauci in
civitate remansenmt. — Fragm. § 10 berichtet, dass in der Nacht noch 500 Edlo
ans der Stadt entwichen. *) Unrichtig ist jeden&lls die Bemerkung der Gesta
obs. a. 0., dass der Sultan bei seiner Flacht 1 millia viros probatos et bellatores
inter amiragioe et milites et peditee in der Stadt znrfückgelassen und sie mit
Lebensmitteln ftir zwei Jahre versorgt hat, denn daran verhinderte ihn sowol der
schnelle Entschluss zur Flucht, als auch die Eile, mit der er ihn ausführte (wie
dies auch ausdrücklich bemerkt Ihn alatir bei Bein. Eztr. 400).
250 Hoogeweg.
bracht werden und die Thore waren sogar stets offen gewesen^). Aber
die sich allmälig ansammelnden Truppenmassen entzogen der Stadt
bereits einen guten Theil der Nahrungsmittel, welche sonst ihr zu
Gute gekommen wären, und die anderen Städte Aegyptens waren,
wie wir das bei Kairo bereits gesehen haben, bedacht, sich selbst hin-
länglich zu yerproviantieren, um gegen eine etwaige Belagerung ge-
rüstet zu sein. So konnte es denn auch nicht lange dauern und der
Mangel an Lebensmitteln fing an sich bemerkbar zu machen.
Doch auch die Lage der Christen war durch den üebergang nicht
wesentlich verbessert worden. Die ungesunde Gegend auf dem linken
Ufer hatten sie zwar verlassen und jetzt wenigstens einen Lagerplatz,
der ihnen Material an Holz lieferte, um sich einigermassen wohnlich
einrichten zu können*), was bei der noch rauhen Jahreszeit nicht zu
unterschätzen war. Aber an Lebensmitteln fehlte es auch hier gänz-
lich ; die nicht unbeträchtliche Beute war bald verbraucht, zumal man
nie das richtige Mass einzuhalten wusste^), und bald trat die Zeit ein,
in welcher die Christen ,,wie ein Kranker nach Genesung sich dar-
nach sehnten, ein grünes Blatt, ich will nicht sagen, zu essen, sondern
nur zu sehen**).
ünterdess hatte bereits am Montag nach dem üebergange König
Johann mit mehreren Fürsten einen Bitt um die Stadt gemacht und
war am Abend wieder zurückgekehrt^). Den von ihm eingezogenen
Erkundigungen gemäss machte man sich daran, das neue Lager auf-
zuschlagen. Da es nicht nur darauf ankam, Damiette rings um von
jeder Zufuhr abzuschneiden, sondern auch das eigene Lager in Ver-
theidigungszustand zu setzen gegen einen Angriff von auaeen her, der
erfolgen konnte, sobald im feindlichen Heere Buhe und Ordnung her-
gestellt war, so dehnten sie ihr Lager rings um die Stadt aus und
befestigten es mit Wall und Graben. Im Süden der Stadt lagerten,
dicht am Flusse die Franzosen mit König Johann, dann folgten die
Pisaner, die Templer und der Graf von Nevers; im Osten b^estigten sich
die Johanniter, Spanier und Proyen9alen, während den Norden der
Legat, die Bömer, ein Theil der Priesen, die Genuesen und die anderen
Italiener deckten. Im Westen der Stadt, jenseits des Flusses, setzten
sich, zugleich zum Schutze des alten Lagers, der Best der Friesen
und der deutsche Orden feet^).
<) Makrizi 108 (Harn. 28). *) Fragm. § 6. •) Vgl. JacVitr. 8, 295 D.
") Gesta obs. 87: ncut infirmiis sanitatem desiderat, ita Christiani deBiderabaat
non dioo comedere, sed tantum herbarum virentiam videre; ygL Job. v<m
Tulb. 126; Lib. duelL 151. ») Fragm. § 12. *) Kestoiie SS7. Die Avf-
z&blung der Belagerungsmasobinen, welche die einzelnen Nationen resp. Orden
Der Kreuzzug von Damieiie 1218—1222. II. 251
Während die Christen mit diesen Vorbereitungen beschäftigt waren^
wurde die Yerwimmg im Heere des Sultans beseitigt Allerdings hatte
Al-Eamil durch seine übereilte Flucht die Lage der Sarazenen sehr
?erschhmmert und die Disciplin unter den Truppen gelockert Er
selbst hatte, weil er den Seinigen nicht traute und sah, dass der Feind
mehr und mehr das Land in Besitz nahm, sich mit dem Oedanken
getragen, Aegypten zu yerlassen und sich nach Arabien zu flüchten^).
Da traf aber wenige Tage nach dem üebergange der Christen der
Bruder des Sultans, Al-Muazaam'), der sich auf den Hilferuf des
Al-Eamil sofort aufgemacht hatte, in dem Lager der Sarazenen bei As-
mom-Tanah ein. Er entfernte Imad-ed-din, sowie seinen Bruder Al-Faiz
durch List Yom Heere und stellte das Ansehen des Al-Eamil wieder
her^).- Durch die Truppen, welche Al-Muazzam mitbrachte, wurde das
Heer der Sarazenen nicht unwesentlich yersiärkt^) und gewann wieder
Selbstvertrauen und Muth.
So zögerten sie nicht mehr und griffen bereits am 3. März^ die
Christen, welche sich nach der Befestigung des Lagers in Sicherheit
wieder der Müsse ergeben hatten, ganz unerwartet an. Ihr Ziel war
diesmal das alte Lager auf dem linken Nilufer ^). Doch da Wind und
(jedeD&lls doch an dexa Orte, an welchem sie campierten) errichteten (Fragm.
S S2 ff.), ergibt folgende Reihenfolge : Die Templer, in deren N^e wol der Herzog
Ton OeBterreich lag, weil er gerade diesen bei seinem Abzüge seine Wurfmaschine
schenkte (Tgl. auch Ol. IS, 1410), die Hospitaliter und der Herzog von Nevers;
auf dem westlichen Niluibr die Römer. Die anderen nennt Fragm. nicht. —
Fragm. berichtet femer, dass die Römer , la tour blanche (Tgl. hierQber P. Meyer
a. 0. 550—551) vers la porte de Tanis* beschossen, wofür Röhricht Einl. S. 81
Termnthet la porte de Faiz. Auch dies steht im Widersprach mit Testoire: le
roi et tdit eil de la leugne de France fdrent herbergee doTors Toistre (Süden)
des le flum tres que a la tor d^ Faies. Demnach waren »Thurm und Thor des
Faiz« im Süden gelegen und konnten unmöglich Ton den Römern, sei es, dass
sie im Westen (Fragm.) oder Norden {V estoire) lagei-ten, beschossen werden. Wir
thtm also wol got, dem Bericht Ton T estoire zu folgen, wonach der König Jo-
hann diesen Thurm beschoss. — In der Nähe des Lagers der Römer befimd sich
eine^tor de Jaldec« (F estoire 888).
') Makrizi 104 (Ham. 80), Rein. Extr. 897. >) Ueber seinen Namen 0)radi-
nu8 bei den christlichen Autoren vgl. Röhricht, Beiträge 1, 69, Anm. 165, und
Reiske in den Annot. critic zu den Annal. moslem. i, 684, N. 189. — Nach Ihn
Kliallikan 8, 840 kam er am 6. Febr. 1219. Röhricht, Scr. min. Einl. 85, Anm. 8.
9) Makrizi a. 0. Al-Faiz soll bald darauf durch Gift gestorben sein. Ueber die
Ermordung des Imad-ed-din durch Al-Assraf (1228) s. Abulf^dae Ann. moslem. 4,
287 £ *) Ol. 12, 1409. ») So löst Wilken a. 0. 242 Anm. 91 das Datum
der Gesch. der Patr. 401 »Sonntag den siebenten des Monate Bramehat« auf
(Sonntag Reminisoere). *) Gesch. der Patr. 401, womit übereinstimmt Ol. 12,
1409: prima castra, quae erant inter mare et öuTium. Jac Vitr. 3, 298, der
252 Hoogeweg.
Begen sehr heftig waren und die Friesen und Deutschen mit grosser
Wucht sich entgegenstellten, so schlug der Angriff insofern fehl, als
sie die beabsichtigte Eroberung des alten Christenlagers anheben
mussten und nur den Platz behielten, an welchem die Ereuz£üirer
den üebergang gemacht hatten 9* Die Christen konnten Yon Glück
sagen, dass der Kampf noch verhältnissmässig glücklich für sie ab-
lief und ihre Nachlässigkeit nicht noch grösseren Schaden im Gefolge
hatte. Hätten die Sarazenen ihr Ziel erreicht und das alte Lager in
ihre Gewalt bekommen, so wäre das ganze Unternehmen der Christen
in Frage gestellt, ja vemichtet worden. Denn abgeschnitten vom
Meere, Yor sich und hinter sich den Feind, hätten sie im besten Falle
noch den freien Abzug erbitten können, wenn es die Sarazenen nicht
vorzogen, sie zu yemichten.
lii der nächsten Woche, am 9. März*), wiederholten die Sarazenen
ihren Angriff. Auch dieser kam den Christen so unerwartet, dass es
jenen gelang, bis an die Befestigungen des Lagers vorzustürmen.
Dennoch wurden sie auch jetzt wieder mit grossen Verlusten an
Beiterei und FussYolk zurückgeschlagen.
Seine Absicht, auf diese Weise der belagerten Stadt Erleichterung
zu verschaffen, musste Al-E[amil vorerst aufgeben. Der Zustand von
Damiette war ihm hinlänglich bekannt, denn durch Taucher hatte er
sich in Verbindung mit den Einwohnern zu halten gewusst. Beson-
deren Dienst hatte ihm hierbei ein gewisser Samail^) geleistet, der
nach der Stadt schwamm und der bereits hart bedrängten Bevölkerung
baldige Hilfe zusicherte. Durch diese Leute wurde Al-Eamil auch
von dem Zustande in der Stadt unterrichtei Ein Ei kostete bereits
mehrere Dinare, ,der Zucker wurde zu 100 Dinare das Butl, das Huhn
zu 30 Dinare verkauft ; ein Beutel voll Lebeoismittel kostete 40 Dirhems,
für das Graben eines Grabes nahm man 40 Mitkaie '^). Um der Stadt
auch einen Angriff zu Wasser erwähnt, gibt die Verloste der Sarazenen auf 200O
an Todte und Verwundete.
>) Es unterliegt keinem Zweifel, dass der von OL a. 0. erwähnte Angriff
auf den Ort, a quo nostri miraculosum transitum fecerant, und der der Gesch.
der Patr. derselbe ist. Dass der Verfiuser der Gesch. der Patr. als Orientale
(wenn auch Christ) den Misserfolg dem Sturm und Begen lieber zuschreibt, als
der Tapferkeit der Gegner, erklärt sich leicht. — Ol. gibt kein Datum. — Nicht
zu belegen und auch irrig ist die Annahme Hamakers (108), dass die oberhalb
der Stadt erbaute Brücke der Christen bei diesem Angriff in die Gewalt der
Feinde kam, denn der Ort des Ueberganges lag doch wol südlicher ab die Brücke,
sodann aber berichten Gresta obs. 87 ausdrücklich, dass der Bau der Brücke erst
am 9. März beschlossen wurde. ') OL a. 0. dilnculo Sabbathi ante Dominicam
Oculi mei *) Makrizi 105 (Harn. 81). «j Makrizi 106 (Ham. 82).
Der Ereuzzng von Damiette 1218—1221. 11. 253
in etwas behilflich zu sein, hatte man eine List ersonnen. Man liess
Eameelsbälge mit Hühnern, Früchten und anderen Lebensmitteln an-
Men und längs des Nil nach der Stadt treiben, wo sie ?on der in's
Geheimnis gezogenen Bevölkerung aufgegriffen wurden. Der Inhalt
reichte für mehrere Leute ^). Einige Male glückte dies; dann aber
merkten die Christen den Betrug und fingen die Eameele auf. Vor-
sichtiger geworden, kamen sie dann auch bald hinter die Verbindung
Al-Kamils mit der Stadt durch die Taucher, um diesem vorzubeugen,
spannten sie Netze über den Fluss hin und fingen die Schwimmer
wie Fische*).
Da die Sarazenen nach dem glücklichen Treffen vom 3. März das
Unke Nilufer bis dicht an das alte Lager inne hatten und dieses be-
drohten, so fassten die Christen, die Ge&hr wol erkennend, den Ent-
schluss, das jenseitige Ufer mit einer Brücke zu verbinden, um den
Fluss besser bewachen zu können und der daselbst zur Vertheidigung
des alten Lagers und des Hafens zurückgelassenen Mannschaft die
Gelegenheit zu geben, wenn es noth that, schnell und ungehindert
dem Hauptheere zu Hilfe zu kommen und von diesem Hilfe zu em-
pfingen. Zugleich erreichten sie damit auch den Zweck, eine An-
näherung des Feindes an die Stadt längs des Flusses zu verhindern,
was ihnen später von Nutzen sein sollte. Die Brücke wurde erbaut
mit Benutzung einer im Nil gelegenen Insel und war so stark und
breit, dass drei oder vier Beiter zugleich sie passieren konnten.
Stromaufwärts war sie durch grosse Bäume geschützt, so dass kein
feindliches Schiff bis zu ihr gelangen konnte. Die Insel im Nil bot
zugleich die günstige Gelegenheit, zum Schutze der Brücke hier eine
Besatzung hinzulegen^). Bevor aber die Brücke vollendet war — ihr
Bau dauerte über drei Wochen*) — erneuerten die Sarazenen den
Angriff. Noch immer verlangte die Seuche Opfer an Menschen, und
ein grosser Mangel an Pferden, deren viele dem Elima erlagen, machte
1) Makrizi a 0. Kestoire 845. >) Noweiri bei Harn. 106 ; Jac. Vitr. 4, S06
und Rob. Altis. 287 nennen die Christen deshalb piscatores hominum wol mit
Anspielung auf Matth. 4, 19 oder Marc 1, 17; vgl. auch L'estoire 844. *) Jac.
Vitr. 8, 298; Fragm. § 14 fP. Der Bau der Brücke wurde begonnen nach Gesta
obe. 87 nono die intrante Martio. Job. v. Tolb. 126 und Lib. duelL 151 ff. be-
ricbten nichts von dieser Brücke; Ol. erwähnt sie nur beiläufig 18, 1410 und
mit der später unterhalb der Stadt erbauten 40, 1489. — Ueber die Insel vgl.
P. Meyer a. 0. 548. ^) Fragm. § 17, das unrichtig hinzuf>: sans avoir de
noayelles du sondan; ebenso ist es nicht wahr, wenn Gesta obs. 87 zum 15. (17.)
März berichten, der Kampf sei erfolgt pontibus expletis; in acht Tagen sie her-
zaetellen, war kaum möglich.
254 Hoogeweg.
sich fühlbar und dieser Mangel mosste besonders empfanden werden,
weil die Hauptkraft der Araber in der Reiterei bestand^); dennoch
gelang es den Christen, den Angriff des Al-Eamil Yom 17. März^)
siegreich abzuweisen. Gerade waren der Legat, der Patriarch, der
König und die anderen Grossen des Heeres zu einer Berathung ver-
sammelt wegen einer zweckmässigen Belagerung von Damiette, als
der Angriff zu Wasser und zu Lande erfolgte. Noch war ein Theil
des das Lager umschliessenden Grabens nicht mit Wasser gef&llt und
hätte den Sarazenen leicht den Eintritt gestatten können; doch ehe
sie soweit kamen, waren sie in die Flucht geschlagen und kehrten
zum eigenen Lager zurück').
Nicht lange darauf erfolgte ein neuer Angriff der Sarazenen yon
verschiedenen Seiten zu Wasser und zu Lande. Auch dieser hatte
*) Jac Vitr. a. 0. *) Das Datum geben die Geeta obs. 87 : die Dominica
mensis XV. martis, was unrichtig, weil der 15. März ein Freitag war; zu lesen
ist wol mit Röhricht 17, d. h. am Sonntag Laetare. Job. v. Tulb. 12ß (und Lib.
duell. 151) berichtet dasselbe Ereignis mit fast denselben Worten, gibt aber als
Datum: post spacium quindecim dierum d. h. nadi dem Uebergang der Christen,
also den 20. Februar. ') Gesta obs. 88 fUgen noch hinzu: (soldanus et Gor-
radinus) fixerunt unum papilionem ante fossatum Christianorum et ibi comederunt
duas gallinas propter sacramentum, quod fecerat Corradinus, quia credebat eos
devorare sicut canes üamelici unum panem (dasselbe berichtet Job. v. Tulb. 126
zum 9. Mftrz). Dagegen bezeugen Makrizi 105 (Ham. 81) und Jac. Vitr. a. 0.,
dass Al-Muazzam bald nach dem Uebergange d^r Christen, also nach sehr kuiser
Anwesenheit wieder nach Syrien gegangen sei, eo quod audierat, soldanum Iconiae
et regem Armeniae et filium Saladini cum innumerabili multitudine tarn equitum
quam peditum fines eius ex parte Halapiae et Damasci ingressos et contra ipsum
Coradinum, ut terram suam sibi auferrent, pugnaturos (Jac. Vjtr.). Nach der
Gesch. der Patr. 401 und Ol. 12, 1409 nahm Al-Muazzam am Kampf des dritten
März noch theil. Dies ist jedenfalls der späteste Termin seines Abzuges , wenn
er überhaupt noch haltbar ist, denn den Befehl zur Schleifung der Mauern von
Jerusalem, welcher schon am 19. resp. 25. März vollzogen wurde, gab er bereits
von Damaskus aus (Makrizi bei Rein. Extr. 898); ein zweimaliger Briefwechsel
zwischen ihm und seinem Bruder in Jerusalem ging diesem Ereignis noch voraus.
Seine Rückkehr nach Aegypten erfolgte bald nach der Schleitung der Mauern
Jerusalems, vgl. Makrizi bei Rein. Extr. 898; Testoire 889; jedenfalls kann man
ihn aber nicht mit den Gesta obs. an den weiteren Kämpfen des März theil-
nehmen lassen. Da nun aber besonders Ol., von dem feststeht, dass er an mehreren
wichtigen Ereignissen persönlich betheiligt war und demnach unterrichtet ist,
und der Verf. der Gesch. der Patr., der Zeitgenosse ist und damals in Kairo lebte,
an mehreren Stellen wieder die Anwesenheit des Al-Muazzam bezeugen, so müssen
wir annehmen, dass derselbe bald wieder — etwa April — nach Aeg3rpten zu-
rückkehrte. — Fest steht dann, dass er nach dem Fall von Damiette wieder nach
Syrien ging und darauf dem Rufe des Al-Kamil folgend im Juli (oder August)
1221 wieder nach Aegypten zog und Zeuge wurde des für die (Fristen so trau-
rigen Ausganges der ganzen Expedition.
Der Ereuzzug von Damiette 1218—1221. IL 255
keinen Erfolg. Mit dreissig Schiffen und drei Brandern kamen sie
den Fluss herab^ um die Brücke zu yerbrennen, konnten aber nicht
bis zu dieser gelangen und zogen unverriehteter Sache heim^).
Diesen Versuchen der Sarazenen gegenüber die Stadt zu ent-
setzen, waren die Christen aber bedacht, ihre Ls^ noch mehr zu
sichern und Damiette vollends zu blockieren. Es lässt sich yermuthen,
dass bei dem letzterwähnten Angriff, der von fCLnf verschiedenen Seiten
erfolgte, eine Abtheilung der Sarazenen im Bogen das Xager der
Christen umgangen hatte und von Norden her den Kämpfenden in
den Bücken fiel*). Wie dem aber auch sei, jedenfalls hielten die
Christen die Befestigungen im Norden der Stadt nicht für genügend
und entschlossen sich, auch hier noch eine Brücke über den Fluss
2u schlagen. Durch 38 Schiffe, welche fest mit Balken und Nägeln
verbunden wurden, wurde diese hergestellt. Zu beiden Seiten wurden
Fahrzeuge postirt, welche das Herannahen feindlicher Schiffe ver-
hindern sollten^). Zwei Kastelle an den beiden Ufern gaben ihr Schutz
gegen einen Angriff vom Lande her. Eins dieser Kastelle trug eine
Warte, von welcher man den Hafen weithin überschaute. Das Biesen-
schiff, mit welchem der Kettenthurm erobert war, wurde von den
Friesen bereitwillig hergegeben und lieferte das Material zu diesen
Bftuten^). Zugleich befestigten sie die Insel, auf welcher sie zuerst
gelandet waren, und zwei andere, so dass der Eingang und Ausgang
vollkommen abgeschlossen war^).
Um diese Zeit kam zu den Kreuzfahrern die traurige Kunde, dass
die Mauern der heiligen Stadt geschleift worden seien. AU nämlich
zu Al-Muazzam das ungewisse Gerücht gedrungen war, dass die Christen
1) Das Datum steht nicht fest, jedenfalls bald naoh dem 17. März. Gesta
obe. 88. alio die ; Jac. Vitr. 8 , 298 , der überhaupt sehr summarisch berichtet,
knüpft diesen Kampf mit Sed et ... an den vom 8. März. Gesta obs. verzeich-
nen 400 Todte der Sarazenen; demnach war der Angriff doch nur ein kleiner
im Vergleich mit den vorhergehenden und dem folgenden. ') Es liesse sich
auch denken, dass eine Abtheilung aus dem benachbarten Tanis hierbei be-
theiligt war. Dass die Sarazenen bis an die Küste herumschwärmten, beweist
die Niederlage der Deutschordensritter bei Broilus im Juli 1220, welche nach
OL 29, 1425 von den feindlichen Reitern super mare angegri£fen wurden (vgl.
unten), und damals lag das Lager des Al-Kamil noch eine Tagereise südlicher
als jetzt und Tanis gehörte den Christen. *) Gesta obs. 88, welche dazu be-
merken: et distabat una pars ab altera fere unum milliare. Wilkena. 0. S. 244
Aiim. 95 schlägt wol hierfür mit Recht vor unus pons ab altero. *) Ol. 28,
1419 S. ») Gesta obs. a. 0.; Fragm. § 19, wonach bei dem Bau dieser Brücke
besonders die Veneter, Pisaner und Genuesen thätig waren; vgl dazu P. Meyer
a. 0. 548.
256 Hoogeweg.
sich mit dem Gedanken eines Angriffs auf Jerusalem trügen, begann
er f&r seine Herrschaft zu fürchten; der Verlust Jerusalems konnte
ja auch den ?on Damaskus und ganz Syrien nach sich ziehen. Er
erliess daher an seinen Bruder Al-Asis Osman und den Conmiandanten
von Jerusalem die Weisung, die Befestigungen der Stadt zu schleifen.
Zwar weigerten sich diese, dem Befehle nachzukommen, als Al-Muazzam
ihn aber wiederholte, fährten sie ihn doch aus. Dies geschah am 19.
(oder 25.) März. Die Stadt, welche sich in blühendem Zustande be-
fand, gerieth dadurch in tiefes Elend. Weinend und wehklagend liefen
Frauen, Jungfrauen, Oreise, Männer und Knaben zu den geweihten
Stätten, schnitten sich die Haare ab und zerrissen ihre Kleider. Dann
aber wanderten sie aus und liessen ihr Vermögen und Hausgerätii
zurück, denn die Furcht, von den Christen Überfällen zu werden, trieb
sie zur Eile. Bald füllten sich die Wege nach Aegjrpten, Krak und
Damaskus mit Flüchtlingen. Viele kamen unterwegs vor Hunger und
Durst um. Ihr Hab und Gut aber wurde eine Beute der zurück-
gebliebenen Glaubensgenossen^). Vorher waren bereitsauf Al-Muazzam^s
Befehl die Vesten Paneas und Thebnin geschleift worden, damit sich
die Christen nicht ihrer bemächtigten.
ünterdess hatte Al-Kamil, der nach dem Abzüge des Bruders
sein Lager nach Fariskur verlegt hatte*), sich alle Mühe gegeben, die
durch den Fortgang Al-Muazzams in seinem Heere entstandene Lücke
wieder auszufüllen. Der Fanatismus der Bevölkerung kam ihm hierbei
sehr zu statten. In mehreren Dörfern wurden die Christen schonungs-
los niedergemacht Die in der Nähe von Alexandria gelegene Kirche
des h. Marcus, ein Gegenstand grosser Verehrung bei den Christen,
wurde zerstört aus Furcht^ sie könnte bei Gelegenheit zu einer Festung
ausgebaut werden. Vergebens hatten die Christen grosse Geldsummen
geboten, um das Unglück abzuwenden; an einem Freitage wurde die
Kirche von dem durch den Iman erregten Haufen unter Geschrei dem
Erdboden gleich gemacht, üeberall im Lande war derselbe Eifer r^^
In Kairo und Alt-Kairo boten die Einwohner die Bevenuen von zwei
Monaten für die Kosten des heiligen Krieges dar, die ersten Bürg^er
Aegyptens beeilten sich, dem Islam zu Hilfe zu kommen. Indess war
dies nur Strohfeuer, der Eifer schwand so schnell, wie er ange£EU^t
() Abu Schamah bei Wilken a. 0. 287 Anm. 77; Maknzi bei Rein. Extr.
898 Anm. 1. Nuweiri bei Hamaker 117 Anm. 78.; OL 13, 1409 fügt hinzu, dasd
man den Tempel Davids und da« heilige Grab schonte. Vgl. auch Makr. bei
Röhricht 108 (Harn. S5). ') In den ersten Tagen des Iförz. Geschichte der
Patr. 401.
Der KrenzEug yon Damietie 1218—1221. IL 257
?rar and die guten Absichten und Versprechungen wurden vergessen.
Da aher Mannschaften und Geld herbeigeschafft werden mussten, so
erliees der Sultan in Kairo und Alt-Kairo den Befehl, dass die Hälfte
der. Eini^ohner die Waffen ergreifen sollten — gutwillig oder ge-
zwungen. Diejenigen, denen Vermögen zur Verf&gung stand, kauften
sich mit grossen Summen los, ein jeder nach seinen Mitteln. Juden
und Christen, welche nach dem Herkommen selbst im Falle der Noth
nicht zum VTaffendienst herangezogen werden konnten, wurden eben-
falls zur Beisteuer getrieben. Die ihnen auferlegten Summen waren
so gross, dass sie sich gezwungen sahen, die Oeräthe der Kirchen und
Synagogen zu verpfänden und bei den Glaubensgenossen der um-
liegenden Provinzen ihre Zuflucht zu nehmen*).
Es gelang Al-Ejirail auf diese Weise denn auch, etwa 10,000 Mann
unter Waffen zu bringen. Aber was f&r Leute ! Ein Haufe von Tag-
dieben, Vagabunden, arbeitsloses und -scheues Gesindel, das nichts zu
verlieren hatte und hier etwas zu gewinnen hoffte. Schon auf dem
Weg zum Lager des Sultan begingen sie Excesse und schonten nicht
Kirchen und Kapellen. In diese Truppen konnte Al-Kamil unmöglich
grosses Vertrauen setzen. Um so angenehmer musste es ihm sein,
dass um diese Zeit Al-Muzaffer, der Sobn des Fürsten Al-Mansur von
Hamat, mit einem grossen Heere seinem Oheim zu Hilfe kam. Al-
Faiz war aus dem Lager bei Asmum-Tanah geschafft worden unter
dem Vorwande, Al-Kamils Bruder Al-Mansur den Brief mit der Bitte
um Hil&truppen zu überbringen. Al-Faiz starb bald nach der Er-
ledigung seines Auftrages durch Gift, Al-Mansur aber eilte seinen
Sohn nach Aegypten zu schicken. Al-Kamil empfing ihn sehr ehren-
voll und wies ihm auf dem rechten Flügel des Heeres denselben Posten
an, den sein Vater und Grossvater unter Saladin Jusuf inne gehabt
hatten«).
Während dieser Vorbereitungen rückte die wärmere Jahreszeit
heran und es war vorauszusehen, dass mit der Wiederaufnahme der
Schiffiihrt die Christen Verstärkung erhalten würden. Zuwachs that
ihnen auch entschieden Noth, denn Klima und Seuche hatten viele
dahingerafft und noch immer schmolz ihre 2iahl mehr und mehr zu-
sammen. Ihre Lage wurde desto bedenklicher, je grössere Erfolge
die Sarazenen bei ihren Anstrengungen um Vermehrung der Truppen
zu verzeichnen hatten. Mussten also die Christen Verstärkungen aus
dem Abendlande abwarten, um einen entschiedenen Schritt wagen zu
können, so rietb den Sarazenen die Klugheit, ihre üeberlegenheit zu
<) Gesch. der Patr. 401 ff. *) Makrizi 105 (Harn. Sl).
MiUkeilonff6D IX. 17
258 Hoogeweg.
benutzen und den erwarteten neuen Ankömmlingen zuvorzukommen.
Sie planten daher auch einen neuem Angriff mit Aufbietung aller
ihnen zu Qebote stehenden Kräf^ und setzten grosse Hoffiiungen auf
ihn. Am Pahnsonntag den 31. März^) erfolgte dieser, heftiger viel-
leicht als alle vorhergehenden, zu Wasser und zu JLande. Der Haupt-
angriff richtete sich gegen die oberhalb der Stadt erbaute« von den
Templern und dem Herzog von Oesterreich vertheid^gte Schiffbrücke.
Mit 71 Schiffen kamen die Sarazenen den Fluss herab und trieben
die Besatzung dergestalt in die Enge, dass sie die Brücke besteigen
und einen Theil verbrennen konnten. Auf Be&hl des Herzogs von
Oesterreich wurde sie verlassen, doch wagten die Feinde nicht, hier
weiter vorzudringen, weil ihnen die wolgeordnete Schla^htreihe der
Yertheidiger des Lagers drohend gegenüberstand. Zu gleicher Zeit
stürmte aber auch die Mannschaft der Sarazenen von der Landseite
her auf das Lager der Christen ein. Beladen mit Hacken, Karsten,
Schaufeln und anderen Werkzeugen und begleitet von einer Beihe
Maulthiere, welche Balken und Strauchwerk trugen, kamen sie heran,
um den um das christliche Lager gezogenen Graben auszufüllen und
die Verschanzungen niedenureissen. Ein Kampf, gleich erbittert auf
beiden Seiten entspann sich hier. Während die Krieger kämpften,
trugen auf Seiten, der Christen die Weiber Wasser, Brot, Wein, aber
auch Steine den Kämpfenden herbei, der Clerus betete und sorgte für
Fortschaffiing und Pflege der YerwuitdeteD. Von Sonnenau%ang bis
in die zehnte Stunde dauerte der Kampf), bis endlich der Feind mit
grossen Verlusten wich^).
Es muss auffallen, dass die Besatzung von Damiette kduien Ver-
such machte, durch einen Auafall in den Bücken der Christen den
Sturm ihrer Glaubensgenossen zu unterstützen. Eine nur massige
Anzahl hätte dem ohnehin stark verringerten Heer der Belagerer grosse
Schwiejrigkeiten bereiten können und dies6 aufzubringen wäre selbst
den durch 'Hunger und Krankheit decimirten Einwohnern kaum
>) Ueber diesen Kampf vgl. Ol. 18, 1410; Qesta obs. 89 £, Fragm. $ 28 ff.
(Über dessen Ausdruck deux de nos ponti s. P. Meyer a. O. 550). •) OL a. O.
ab ortu solis uaque ad horam fere deoimam. Gesta obs. 90. ante auroram ueque
ad Boctem. *) Gesta obs. a. 0. plus quam V miUia ex Ulis iatedecemnt
(Christiani) et sine namero vulneraverunt et reduzerunt eos nsque ad fosBatum
Damiate et de XXX lignis unum cum multis turgis et uno amiragio ceperunt.
Wilken a. 0. 8. 846 Anm. 104 zieht die Angabe des Jac. Vitr. 8, 298 von 2000
Todten der Sarazenen unrichtig hierher; aie gehört cnm 8. Mkrx. Jac. erw&hnt
diesen Kampf nicht — ^i^enaue Angaben über die Verluste der Christen ^bt
keine Quelle.
Der Kreuzzag von Damietie 1218—1221. IL 269
schwer geweseiL Der Gnmd hiefilr wird sich mit grosser Wakr-
scheinliclikeit wol in dem Umstände finden lassen, dass unter den
drei Emiren, denen die Yertheidigong Damiettes übertragen war, nicht
das beste Einvernehmen herrschte, dass gegenseitige Eifersucht sie an
einem nachdrQcklichen Vorgehen hinderte. Al-Eamil war mit den
Verhaltnissen und den Vorgängen in der Stadt besser vertraut, als
es die Christel vielleicht vermutheten. Flüchtlinge, Ueberläufer, Spione
unterrichteten ihn zur Genüge. Sei es nun, dass er von dergleichen
Vorfallen in der Stadt er&hren hatte, sei es, dass er bereits am 31. März
die Mitwirkung der Städter vergebens erwartet hatte und es ihm nun
darauf ankam, Verabredungen zu einem gemeinsamen Vorgehen zu
treffen — vielleicht beides — kurz, er nahm zu einem eigenthüm-
lichen Mittel die Zuflucht, durch welches er beide Absichten erreichen
zu können hoffte, Einigkeit herzustellen und einen gemeinsamen An-
griffvorzubereiten. Ein alter achtzigjähriger, erfahrener und besonnener
Emir, ausgestattet mit der Vollmacht für das Commando über die
Truppen der Stadt, wurde in ein Fell genäht und in den Nil ge-
worfen, schwimmend sollte er an die Stadt gelangen und dort auf-
gefischt werden. Doch waren die Christen bereits gewitzigt genug,
um alles, was dem Fluss herabtrieb, au&uhalten. So fischten sie denn
auch den Emir heraus und führten ihn vor den König. Obwol dieser
ihn in Ketten schlagen liess, gelang es ihm dennoch, in der Nacht
zu entkommen. Als er aber gegen die Stadt zu floh, wurde er von
einem Kreuzfahrer bemerkt und getödtet Der König bedauerte diesen
Vorfall lebhaft und liess des Emirs Leiche zwei Tage lang bewachen
und dem ganzen Heere zur Schau stellen, um den Verdacht abzu-
lenken, als habe er ihn lebend an die Sarafi^nen verhandelt^).
Mit dem Eintritt des Frühlings wurde die Schii&hrt auf dem Meere
wieder aufgenommen und viele Kreuzfahrer, die ihrem Gelübde Ge-
nüge gethan zu haben glaubten, rüsteten sich zur Heimfahrt. Der
päpstliche Legat gab sich viele Mühe, sie zum Bleiben zu bewegen
und versprach allen, welche bis zum neuen Zuzug bei der Belagerung
aushalten würden , Vergebung der Sünden für Vater und Mutter,
*) Dieaen charakteristiBchen Vorfia^ll berichtet Fragm. 8 52-^56 zum 1. April
und (etwas abweichend) M^uestrel § 161—164 erst nach der Niederlage vom
S9. Ang. Charakteristiach ist er nicht nur für die selbstlosen Bemühungen der
Sanusenen, toiidem aoeh f&r die Stimmung im christlichen Lager. — Die Be-
merkung des M^nestrel § 159: il n'avoient point de chevetain, car il estoit morz
en la maladie commune, ist wol nicht zutreffend, da vir noch kurz vor dem Fall
der 8tadt den Emir Gemad-ed-din als lebend erwähnt finden.
17"
260 Hoogeweg.
Brüder und Schwestern, Weib und Kinder i). Dennoch zogen viele ab.
Unter ihnen befEtnd sich auch der thätige, durch seine Tüchtigkeit
und Freigebigkeit allgemein geehrte und beliebte Herzog Leopold von
Oesterreich*). Der Abzug dieses und manches anderen war für die
Zurückbleibenden sehr empfindlich, zumal bei der eben erst wieder-
aufgenommenen Schiffart ein neuer Zuzug von Westen her noch nicht
zu erwarten war. Allerdings standen dort frische Scharen zum Auf-
bruch bereit, aber die üeberfahrt nahm doch noch einige Zeit in Anspruch.
Mit dem Abzug des Herzogs von Oesterreich kam das Contingent,
das die Deutschen zum Heere stellten, den anderen Nationen gegen-
über kaum noch in Frage und man kann in der That bemerken, wie
in der Folgezeit das romanische Element in den Vordergrund tritt;
Bomanen, besonders Franzosen werden die Bepräsentanten des Heeres
bei allen wichtigeren Gelegenheiten ; war ja das Königreich Jerusalem
auch im Wesentlichen französisch und der Begent selbst Franzose.
Die Schwächung des christlichen Heeres nutzten die Sarazenen
nicht aus; über einen Monat verging, ohne dass sie einen grösseren
Kampf den Pilgern anboten. Da langte endlich die ersehnte Hilfe
aus dem Abendlande an, und nicht lange, so war das Heer der Christen
auf die frühere Starke gebracht'). Erst jetzt versuchten die Sarazenen
einen neuen heftigen Stoss zum Entsatz der Stadt zu Wasser und zu
Lande und drangen bis an die Befestigungen des christlichen Lagers
vor. Drei Tage und drei Nächte ruhten die Waffen nicht; endlich
mussten die Sarazenen weichen (Mai 16)^).
1) Gesta obe. 90: in octava ResurreotioiiiB, 14. April. *) Qesta obe. a. O.
in menae Madio die Dominico primo mensie' eiusdem, d. i. den 5. Mai Joh.
y. Tulb. 127 : in ultima hebdomada Aprilis, daa wäre 28. bis SO. April. Ol. 14,
1410 ff. gibt kein bestimmtes Datum. ') Ol. 14, Uli: instanrato agonistanim
Christi numero. ^) Gestaobs. 90 ff. Lib. duell. 152: hoc bellum biduo duravit.
Röhricbt gibt hier eine bedeutende Variante der Pariser Hs. , welche dadurch
besonders interessant ist, dass sie eines Kampfes vom April Erwähnung thut, bei
welchem zum ersten Male von einem gemeinsamen Angriff des Al-Eamil und der
Besatzung in der Stadt die Rede ist; auch findet sich hier als bestimmtes Datum
unseres Kampfes der 8. Mai. Die andere, auch von Maratori (a. 0. p. 1092) be-
nutzte Hs. gibt nur: in medio Madio, und dies wird wol Vorzuziehen sein, denn
Ol. a. 0. sagt dem entsprechend in festo assensionis Domini, d. i. Mai 16. lab.
duell., welcher, wie der Wortlaut zeigt, auch den Kampf vom 16. Mai meint,
gibt als Datum: quinto decimo calendas Maii, d. i. April 17. Vielleicht ist zu
lesen (die) quinto decimo mensis Maii, was der Angabe des Ol. mehr entsprechen
würde. -- Die Verluste der Sarazenen gibt Lib. duell.: tam Sarracenos qaam
equos plus quam duo milla; die Gesta obs. inter homines et equos plus quam
miUe.
Der Kreuzzog von Damiette 1218—1221. IL 261
Dem Einfluss des romanischen Elementes war es wol auck zu-
suschreiben, dass die Kreuzfahrer sich jetzt daran machten , «nach
Sitte der Lombarden*^) einen Fahnen wagen zu bauen, um den sich
das FussYolk im Kampfe schaaren sollte. Noch waren sie damit be-
schäftigt, als der Sultan mit seinem Bruder Al-Muazzam*) zum An-
griff vorrückte. Die Christen besetzten die Thore der Stadt, um einem
Ausfall vorzubeugen, und zogen dem Feinde entgegen. Zum Kampfe
kam es aber nicht. Nachdem beide Heere vom Morgen bis um die
Stande der None sich g^enübergestanden, kehrte jedes in sein Lager
zurück (Mai 26)^). Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Al-Kamil fttr
diesen Tag — es war Pfingsten — mit der Besatzung von Damiette
einen gemeinsamen Angriff geplant hatte, diese aber durch die Vor-
sichtsmassr^eln der vielleicht davon unterrichteten Christen verhindert
wurde, aus der Stadt zu rücken, und Al-Kamil, nachdem er vergebens
den Ausfall der Städter erwartet hatte, abzog*).
Wahrend dieser Zeit trafen die Christen, sobald sie ihr Lager
auf dem rechtßn Nilufer verschanzt hatten, auch Anstalt, die Stadt
zu berennen. üeberall erhoben sich die Belagerungs« und Wurf-
maBchinen, welche weithin die Stadt beschossen. Fast jede Nation
beeass eine oder mehrere; der König, der Legat, der Herzog von
Oesterreich^), der Graf von Nevers, die Hospitaliter, die Templer, alle
hatten auf eigene Kosten oder aus zusammengeschossenem Qelde Ma-
schinen errichtet. Doch da die Wirkung dieser nicht den Erwartungen
entsprach, so versuchten die Kreuzfahrer, das riesige Mauerwerk der
Stadt zu untergraben und so zu Fall zu bringen. Aber auch dies
Unternehmen erwies sich als fruchtlos, denn aus dem Graben der
Stadt sickerte das Wasser in die Minen und verhinderte sie an weiterer
Arbeit^). So mussten sie sich denn auf die allerdings erfolglose Be-
schiessung beschränken. Der Sultan dagegen, welcher durch seine
Angriffe nichts erreicht hatte, bemühte sich, auf andere Weise zum
1) ad Lombardorum morem carrociam fieri fecerunt, Gesta obs. 91. Der
Bau wird nur durch die Gesta obs. und seine Benutzung nur an dieser Stelle
erwfthnt. <) So die Gesta obs. Ueber seine Rückkehr vgl. S. 254 Anm. S.
*) Gesta obs. 91: in die Pentecostes. — Die Leseart Röhrichts: amare usque ad
horam none ist wol nur Druckfehler fflr a mane etc. ^) Gesta obs. 92 sagen :
Credentes in eo (carrocio) arcana Dei Christianorum fore, ex iUius timore versus
Christianos appropinquare ausi non fuerunt. >j £r schenkte seine Wurfmaschine
bei seiner Heimkehr den Templern, Fragin. § 84, vgL überhaupt Fragm. § 81—89
und L'eatoire 887 ff. — Der Graf von Nevers zog am U. Aug. heim; s. Joh.
V. Tulb. 181; üb. duell. 157, vgl. Ol. 20, 1406. •) Jac. Vitr. 8, 298. Gesta
obs. 92, auch Ol. 22, 1418.
262 Hoogeweg.
Ziel zu gelangen. Er fasste den Plan, den bei Damiette Torüber-
fliessenden Nilann trocken %\x legen und das Wasser nach einer andern
Seite abzulenken. Von Zefite aus, wo die Trennung des Nilannes er-
folgte, liess er einen breiten Graben ziehen. Noch aber war dieser
nicht YoUendet, als der Nil bedeutend anschwoll und die ganze Arbeit
vernichtete^). Dann aber griff er wieder an. Am 23. Juni gegen
Abend erfolgte der Sturm mit 5000 Sarazenen. Doch durch die
Tapferkeit des Johann d' Arceis, welcher ihnen mit einer kleinen Schaar
entgegentrat, wurden sie zurückgetrieben*).
Die Christen waren nunmehr über ein Jahr in Aegypten. Wahrend
dieses ganzen Zeitraumes waren sie auch nicht ein einziges Mal der
angreifende Theil gewesen. Sie hielten ihr Hauptaugenmerk auf die
Stadt gerichtet und nur gezwungen durch Al-Kamil hatten sie die
Kämpfe auf offenem Felde angenommen. Jetet trat nun der papst-
liche Legat mit dem Plane herror, durch einen kühnen Angriff auf
das Lager der Sarazenen sich freie Hand nach aussen zu schaffen,
um dann die ganze Macht auf die Bestürmung Ton Damiette zu
richten und die Expedition schnell zu Ende zu bringen. Er yerordnete
also, um des Himmels Segen für das unternehmen zu erflehen, auf
den Tag Johannis des Täufers (Juni 24) ein dreitägiges Fasten und
schrieb yor, in feierlichen Processionen mit entblössten Füssen zu
dem h. Kreuze zu wallen. Indess die ruhige Ueberlegping der Fürsten
trat diesmal dem Plane des hitzköpfigen Spaniers mit Erfolg entgegen;
in einer abgehaltenen Versammlung wurde beschlossen, den Vorstoss
gegen das feindliche Lager nicht zu unternehmen, weil die bedeutend
überlegenen Kräfte der Sarazenen jeden Erfolg ausschliessen mussten*).
Vielmehr schien es ihnen gerathener, die Kräfte gegen die ohnehin
erschöpfte Stadt zu richten.
Doch der stolze Pelagius nahm diese Zurückweisung nicht ruhig
hin. Zwar der Angriff auf das feindliche Lager war ihm rersagt, aber
damit noch nicht jedes Mittel, eine Probe seines Einflusses abzulegen
und seinen Ehrgeiz zu befriedigen. Wirklich gelang es ihm, die
>) Geech. der Patr. 402 ff., wol im Jnni, wo der Nil su steigen beginnt;
vgl. Ol. 16, Uli. •) Gesta obe. 92 und Job. y. Tolb. 128: in yigilia saacti
Johannis Baptiste; erstere, wie lab, duell. 152, berichten, dass der Kalif yon
Bagdad nach Aegypten gekommen war ; ja nach dem Lib. duelL wurde er sogar
balbtodt aus diesem Kampfe herausgetragen, während die Christen nur einen
Todten hatten. VgL Fragm. § 100. — Die Entsendung von Hil&truppen durch
den Kalifen erwähnt auch Emoul 421. *) Quia pro uno Christiano quin-
quaginta Sarraceni. Gesta obs. 98; Joh. y. Tulb. 128: Septuaginta: üb. duell.
154: plus quam quadraginta.
Der Kreasiug von Damiette 1218—1221. II. 263
Oennesen, Pisaner and Veneter bu bestimmen, je ein Schiff auszu-
rQsten, denen er ein yiertes hinzufügte. Mit dem Gelde, das der Legat
beigetrieben, nnd den Schiffsgerathen, welche der Eon ig und andere
ihnen nach Bedarf geliefert hatten, wurden die Sdiiffe kampfbereit
gemacht Sie waren voll der besten Hoffnungen. Was die Anderen
nicht ohne grosse Anstrengungen und bedeutendes Kriegsmaterial ver-
suchen wollten, Am glaubten sie mit Tier Schiffdn zu erreichen. Am
8. JuU^) rückten sie gegen die Stadt Tor. Trompetengeschmetter be-
gleitete das unsinnige Unternehmen*). Als sie sich der Stadt genähert
hatten und die Sturmleitern anlegen wollten^ empfing sie ein Hagel
Ton Geschossen und Steinen; Feuer, Schwefel und Oel trafen die
Leitern und steckten sie in Brand. Als der Abend anbrach, hatten
sie nichts erreicht Da erhob man in der Stadt einen Kasten, der an
einer langen Stange befestigt war, auf der höchsten Moschee von
Damiette: das verabredete Zeichen Skr den Sultan'). Mit Heeresmacht
rückte Al-Kamil auf das Lager der Christen los. Mit Mühe nur konnten
die Armbrustler imd Bogenschützen die Angreifer vom Lager fem
halten. Zwei Tage dauerte der E[ampf und nachdem die Schiffe längst
schon den Bückzug angetreten hatten, wich das Heer der Sarazenen
nicht ohne Verluste zurück^).
Dieser erste Versuch, durch einen regelrechten Sturm sich der
Stadt zu bemächtigen, war zwar vollständig misslungen, reizte aber
I) Octavo die intrsnte Jnlio, Gesta obs. 98 ; Job. y. Tulb. 128 ; Lib. duell.
155. Ol. 14, 1411 ff., der kein bestimmtes Datum gibt, berichtet den Kampf
erat nach dem 81. Juli. Indees ist bei ihm wol nicht die chronologiBche Reihen-
folge der Breignisse innegehalten, indem er zuerst die Kftmpft mit dem Sultan
berichtet und dann mit den Worten: Inetramenta contra civitatem parata etc.
die Versuche gegen Damiette ^Ibst recapitulirt. *) Bezeichnend ist die höhnische
Bemerkung des Ol. 14, 1412: sed ipsi non erant de genere virorum illorum, per
quos fiEMta Salus in Israel est. Volebant enim sibi nomen £ieere. *) So nach
Ftagm. § 80 ; vgl. L* estoire S40 und P. Meyer a. 0. 549 Aber den Ausdruck oo£Ba;
anders stellen die Sache die Gesta obs. 94 dar: Gives civitatis, qnando volebant,
quod ezercitus eos suocurreret, levabant confinium eorum super mursitam et
ponebant snperius ignem aooensum. ^) Die Verluste werden verschieden an-
gegeben. Nach den Qesta obs. berichtet ein UeberlidfiBr aus der Stadt : quod de
Sarraeenis mortui et vulnerati sunt miUe, alii dioebaat, quod quinta pars mortua
est. Joh. V. Tulb. a. 0. 1800 ; Lib. duell. a. 0. plus quam octingenti, alii autem
quintam partem tam hominum quam eqnorum ocoisam asseruerunt. Ueber die
Verluste des Heeres des Sultans sagen die Gesta: . . . innumerabiles ex üs sunt
mortui et vulnerati et inter mortuos et semivivos et eos, qtii olam propter
Christianorum metum de ezpeditione fugerant, quinta pars illorum defidebat et
recesserat, natürlich übertrieben. — Der Verlust der Christen war wol gegen Joh.
V. Tulb. nicht gering; vgl. Lib. duell.
264 Hoogeweg.
-doch zar Nachahmung und wir werden in der Folge sehen « dass
andere diesem ersten folgten, ünterdess aber setzten die Christen die
Erbauung der Belagerungsmaschinen weiter fort, um mit diesen die
Mauern zum Wanken zu bringen. Dies kostete unendliche MOhe und
▼erlohnte sich doch zuletzt wenig, denn die schweren Maschinen er-
forderten eine Menge Menschenkraft, durch welche sie der Stadt ge-
nähert wurden; sobald aber die Sarazenen die zusammengerotteten
Haufen der Kreuzfahrer bemerkten, richteten sie auf dieselben ihre
Geschosse und verwundeten oder tödteten viele ^). Im Hinblick auf
diese MQhen und Oefahren muss man erstaunen über die unglaub-
liche Leichtfertigkeit, mit der die Christen andererseits Terfuhren.
Folgender Vorfall gibt ein Beispiel. Ein Sturmbock war wirklich mit
grosser Mühe bis an den Umfassungsgraben der Stadt gebracht worden
nnd sollte hinObergeschafft werden. Dies nahm aber einige Zeit in
Anspruch. Den Genuesen, Spoletanem und Bömem war die Wache
über die Maschine anvertraut Als diese aber in grenzenloser Pflicht-
vergessenheit eingeschlafen waren, kamen um die sechste Stunde des
10. Juli einige Sarazenen, denen die Verzweiflung Muth gab*), aus
der Stadt und steckten den Sturmbock in Brand. Zwar wurden zwei
von ihnen aufgegriffen und in die Flammen des brennenden Gerüstes
geworfen, aber das Werk mehrerer Tage, ja Wochen war durch den
Leichtsinn der Wächter zu Grunde gerichtet^). Einige Zeit nach diesem
Vorfall, am Tage der h. Margarethe (Juli 20)*), erneuerten die Christen
von der Flussseite her den Angriff auf die Stadt Mit Schiffen aller
Art rückten sie an die Mauer heran. Obwol die Sarazenen sich aufs
Tapferste mit Wurfmaschinen, Feuer und Schwefel vertheidigten, so
war der Angriff der Christen doch so heftig, dass sie die Stadt schon
verloren gaben. Da griffen, von der Ge&hr der Stadt benachrichtigt^),.
<) Fragm. $ 41, das von zwei verachiedeneA Maschinen, chat nnd b^her,
spricht. >) Geata obs. 96: VIII Sarracenidesperaii; es werden wol mehr ge-
wesen sein« wenn nach derselben Quelle de ChristianiB multi mortui sunt, wie
denn auch Lib. duell. 165 sagt com manu valida; vgl. OL 22, 1418. *) Das
Datum geben die Gesta obs. a. 0. decimo die mensis Julii; Joh. v. Tulb. 129 :
in octava dedma die Juli, und Lib. duell. a. 0. quinto decimo kalendas Augusti.
OL 22, 1418: Catti duo ad fbasatnm implendum ducti, magnis sumptibas com-
positi fuerunt, qu(»rum unus in custodia regia, alter in custodia Romanorum com-
bostus fuit, cum adhuc potentes essent in armis cnstodes dvitaUs. Als Ursache
des Verlustes gibt OL an: Adeo enim ezeroitus notter ad pigritiam resolutos
fuit, ut milites odio (L otio) dediti negligerent opus Dei, vulgus ad tabemas et
negotiationes fraudulentas se convertit. *) Gesta obs., Joh. v. Tulb., Lib. doelL
a. 0. ') Ifadi Gesta obs. a. 0. durch Boten, was kaum anzunehmen. Joh.
V. Tulb. »agt: videns Soldanus etc.; Lib. duelL a. 0. berichtet: Quo auditoSol-
Der^Ereuzsug von Damiette 1218—1221. IL 265
der Sultan and sein Bruder noch zur rechten Zeit von der Landseite
her ein und brachten nach heiasem Kampfe die Christen dahin, dass
sie von der Bestürmung der Stadt abliesen; weitere Erfolge zu er-
zielen, gelaug keiner der beiden Parteien^).
Dieser Angriff hatte für die Christen wenigstens clen Erfolg, dass
sie einsahen, ein energischer Stoss gegen die Stadt würde bei der
Erschöpfung der Einwohner und der Besatzung ihnen doch die Er-
oberung ermöglichen; was Maschinen bei der riesigen Befestigung
nicht vermochten, das konnte leicht durch einen Sturm erreicht werden.
Die Christen zögerten daher nicht. Früh morgens den 31. Juli rückten
zuerst die Pisaner') an die Mauer längs des Flusses vor; kaum an-
gekommen legten sie die Leitern, die sie mit Eisen und Panzerhemden
beeidet hatten, an und bestiegen einen Thurm. Sofort eilten die
Sarazenen zur Vertheidigung herbei, verbrannten die Leitern trotz
der Bekleidung und schnitten jenen den Bückzug ab. Dennoch hielten
diese stand, hieben tapfer um sich und verwundeten, tödteten und
verbrannten eine Menge der Feinde. Da gelang es auch den Oenuesen,
die Leitern anzulegen und den andern beizuspringen. Bald aber fingen
darch die Menge von Schwefel und Fett auch ihre Leitern Feuer und
alle Bemühungen der Genuesen, durch mitgebrachten Wein und Essig
zu löschen, erwiesen sich erfolglos. Die anderen Christen lagen unter-
dess am Ufer im Staube und sandten heisse Gebete zum Himmel für
die Tapfem auf der Mauer. So stand die Sache hier, als der Sultan,
von der Bedrängnis der Seinigen unterrichtet'), nun auch seinerseits
mit der ganzen Macht, die ihm zu Gebote stand^), eingriff Im Sturm
sausten sie gegen das Lager der Templer an, durchbrachen die Be-
festigungen und schlugen das Fussvolk in die Flucht. Die ganze
Schlachtreihe der Christel! gerieth in Schwanken. Dreimal versuchten
vergebens die französischen Reiter und Fusstruppen den Feind zu
werfen. Die Sarazenen drangen ins IJager und ordneten innerhalb
der Befestigungen ihre Schaaren. Schon schien es, als sei das Lager
danos et Corradinus cucurrenmt ad caÜfum, Baum papam, dicentes: Domine,
capta est Damiata, ut credimus. Qui statim projeoit pileom sive coronam soam
in terram et concolcanB eam cum blasphemia Dei sui dixit: Heu me, eamug
omnes et moriamur cum iUis. Aehulich Joh. v. Tolb.
') Oesta obe. a. 0. in quo prelio multi de Christianis mortui sunt et vul-
nerati, de Sanacenis et de Paganis vero circa duo millia sunt interemti. *) Nach
üb. duelL 157 befand sich unter ihnen auch der consul Pisanus. Fragm. § 45
setzt den Kampf zu spät in die erste Woche des August. ') Nach Fragm. § 46
wie oben, vgl. Anm. « S. 26S. *) Ol. 16, 1411: omnem quam habere poterant
adducentes oopiam. Gesta obs. 99: plus quam Y milia. Joh. v. Tulb. 180: plus
quam duo vel tria milia. Lib. duell. 157 plus quam duo milia.
266 Hoogeweg.
f&r die Christen verloren. Da stürzt sich der Tempehneister mit d«n
Marschall und anderen Ordensbrüdern auf den Feind und schlagt eine
Bresche in seine Beihen. Die Ritter des deatschen Ordens, Grafen
und Bitter der verschiedenen Nationen folgen den Templern, die nicht
im Stande gewesen wären, sich allein langer zu behaupten. Das
FussYolk der Sarazenen wirft die Schilde weg und löst sich in wilde
Flucht auf, wer nicht entkommt, erliegt den Streichen der Verfolger.
Hinter den Beitem drangt nach das Fussvolk der Christen. Der Feind
weicht langsam und hier und dort noch in geordneten Beihen zurüde,
bis die eintretende Dunkelheit die Kämpfenden trennt Zugleich tobte
aber auch der Kampf auf dem Flusse. Währ^id die Genuesen und
Fisaner auf der Mauer fochten, kamen dreissig sarazenische Schiffs
den Fluss herab, um die Brücke oberhalb der Stadt zu zerstören.
Nur zwei Galeen der Christen bewachten diese. Die eine von ihnen
wurde von den Sarazenen in Brand gesteckt und ging zu Grande,
die zweite übernahm mit Hilfe anderer Männer, welche herbeiliefen,
die Vertheidigung; das Weichen des Heeres der Sarazenen zu Lande
wird auch den Bückzug der Flotte bedingt haben. Zuletzt, als der
Kampf am Lager und der Brücke beendet war, zogen sich auch die
Tapferen von der Mauer erschöpft und müde zurück^). Keiner konnte
sich den vollen Sieg zuschreiben, wenngleich die Christen am Ende
des Kampfes sich doch wieder im Besitze ihres Lagers befenden, dessen
Befestigungswerke freilich sehr gelitten hatten. Die Verluste der Christen
waren nicht bedeutend im Vergleich mit denen der Sarazenen, deren
viele entseelt oder leicht oder schwer verwundet, überall auf dem
Schlachtfelde umherlagen*).
Obwol die Bewohner Damiettes noch Zeit gefunden hatten, ihre
Mauern von der Landseite her zu erhohen, um sie noch mehr gegen
die Belagerungsmaschinen der Kreuzfehrer zu sichern und ein An-
legen der Leitern unmöglich zu machen^), so ermatteten die Christen
<) Ol. 14, Uli. Gesta obs. 97 ff. Joh. v. Talb. 129 fl. Lib. duell. 156 ff.
— Ueber den Verlauf des Kampfes auf der Maaer verlautet nichts genaueres.
Gesta obs. 98 sagen : Finitis omnibus Jaauenses . . . a predicta tnrre indempnea,
scalis fere omnibus relidds, secesserunt. Nach lib. dnell. seicfmete sich hier be-
sonders der consul Pisanus cum qaindecim militibus aus. Das Ende des Kampfes
an der Brücke berichtet keine Quelle. *) Bestimmte Zahlen geben die Gesta
obs. 100 (ähnlich Joh. ▼. Tulb. 181; Lib. daell. 167): (Amirarius) mortaas fait
cum KV miliiibus et 1 peditibos, et multi Christiani et eqni mortui et yulnerati
sunt ibi, et multi Sarraceni et Pagani in illo prelio mortui fuerunt; decapitati
et dismembrati in sablone iacebant; nach Fragm. § 48 tOdteten 400 Templer
mehr als 400 Sarazenen und erbeuteten viele Kostbarkeiten. *) Fragm. S 4R ff.
vgl. P. Meyer a. 0. 549—650.
Der Ereozzog von Damiette 1218—1221. U. 267
doch nicht. Wieder stand ein Stormblock fertig da, der an die Stadt
gebracht werden sollte.' Tag und Nadit arbeiteten sie an der Aus-
ftUirng des Grabens, den er passiren musste, wenn er die Hauer er-
reichen wollte. Um ihn vor den Geschossen und dem Feuer der Feinde
sa bergen, bedeckten sie ihn mit Panzerhemden und Eisenplatten ^).
Ihr Zutrauen war ein sehr grosses. Als aber die Sarazenen die Ab-
ncht merkten, gaben sie dem Sultan ein Zeichen aus der Stadt'). Er
griff sofort an. Noch waren die Christen mit ihm im Kampfe, da
kamen die Sarazenen aus der Stadt heraus und übersdiütteten den
Starmboek dergestalt mit griechischem Feuer, dass er in Bälde ein
Baob der Flammen wurde. Ebenso gelang es ihnen, noch einige
kleinere Belagerungsmasdiinen zu zerstören*). Der Kampf endete .
nicht zu Gunsten der Christen*), denn diese hatten ausser dem Ver-
last des Sturmbockes, der wieder viele Mühe und Arbeit gekostet
hatte, doch auch eine Reihe von Todten zu beklagen^). Gleichzeitig
mk; dem Heere waren auch einige sarazenische Schiffe^) den Fluss
herabgekommen, um gegen die Brücke zu operiren; dodi zogen sie
onverrichteier Sache heim, nachdem eins von den Christen verbrannt
w» (Aug. 6)7).
Nachdem noch ein Versuch der Christen gegen die Stadt von der
Flossseite her am 24. August bereits wegen der zu starken Strömung^)
geseheitert vnur, musste ein weiterer überhaupt aufgegeben werden,
denn die periodische Steigung des Nil machte jedes Operiren zu Wasseir
^ unmöglich. So wurden denn die Aussichten der Christen, die Stadt
bald in ihre Gewalt zu bekommen, bedeutend herabgedrücki Zweimal
waren sie beinahe Herren der Stadt geworden; bald hätte ein Ver-
sodi glücken können, ja glücken müssen. Doch nun sahen sie die
Natur des Landes den Einwohnern zu Hilfe kommen. Bis Ende October
blieb dae Wasser hoch, und bis dahin war wenig Aussicht auf Erfolg
*) Gdsta obe. 100: gattom mirabiliter constroctum ; Joh. v. Tnlb. 181: in-
dotos ferro; Mb. duell. 167: qui undiqae ferreus erat. *) Gesta ob«. undJoh.^
f. Tolb. a. 0. Signum soldano fecerunt üb. duell. a. 0. CivibuB monstrom dve
tnmultum in civitate &cientibuB. *) Gesta obe.: et dmiliter alios VII gattos,
Lib. duell. 158: im Ganzen sieben ; Joh. v. Tulb. 181: im Ganzen fönf. *) Nach
den Gesta obs., die sehr kurz sind, scheint doch der ganze Angri£P lediglich mit
einer Schlappe der Christen geendet zu haben. ') Eine bestimmte Zahl gibt
nur Joh. y. Tulb.: plus quam centum. *) Gesta obs. 80: galee et barbote.
^ Gesta obs. Joh. ▼. Tulb. üb. duell.: in die transfignrationis Domini; vgl.
auch OL 22, UlS und obenAnm. 8 8.264. *) Gesta obs. 101 : in die Sancti Bar-
tholomeL — FOr propter currentiam fluminis liest hier Wilken a. 0. 257 Anm. 148
mit Muratori a. 0. 1097 fttlsch: carentiam. VgL Joh. v. Tulb. 181 : pre nimio
CQisn fluminis; üb. duell. 158: pre impetu fluminis.
268 Hoogeweg.
Yorhanden. Die Muthlosigkeit im Heere wachs und nährte die Un-
Zufriedenheit, welche der Mangel an Lebensmitteln schon längst er-
regt hatten; dazu kamen dann die Misserfolge der letzten Zeit, die
unerträgliche Hitze des Hochsommers und die Aussichtslosigkeit einer
glücklichen Beendigung des ganzen Zuges. Das Volk begann zu
murren und verlangte gebieterisch Abhilfe. Man warf .den Fürsten
vor, dass sie nicht mit den Sarazenen kämpfen wollten, klagten sie
der Unthätigkeit an und nannte sie Verräther. Das Fass?olk schalt
die Reiter feig, die Reiter warfen dem^ Fussvolk ?or, dass es den
Sarazenen im Felde nicht stand hielte^). DerClerus hielt es mit den
Aufrührern und wusste sie anzustacheln'); denn noch war der zurück-
gewiesene Plan des Legaten, einen Stoss gegen das Lager des Feindes
zu macheu, nicht au%egeben. Jetzt schien die Zeit günstig, ihn wieder
au&unehmen und zu verwirklichen. Das Volk verlangte den Kampf;
Uneinigkeit herrschte im Heere und drohte in offenem Aufruhr aus-
zubrechen; die Führer des Heeres traten in einer Versammlung zu-
sammen, um über die Lage zu berathschlagen. Hier drang denn der
frühere Plan des Pelagius durch, obwol sich nicht wenig Stimmen
dagegen erhoben''). Man beschloss, das Lager der Feinde zu erobern
und hier eine detachirte Abtheilung hinzulegen, um durch, diese ge-
deckt den Angriff gegen die Stadt ungehindert erneuern zu köBnen^).
Der Plan war an sich nicht schlecht, denn die Zeit hatte gelehrt, dass
die christlichen Angriffe nur durch das rechtzeitige Eingreifen des
Sultans ihres Erfolges waren beraubt worden; auf sich angewiesen
musste die Stadt fsdlen, ihre Kraft war längst gebrochen. Aber die
Zeit der Ausführung war die möglichst ungünstigste; man rechnete
nicht mit der Natur des Landes. Vielen erschien auch 'das Unter-
nehmen als ein gewagtes, ja unsinniges; sie beichteten, communi-
cirten und machten ihre Testamente, als seien sie auf das äusserste
gefasst^).
So wurden denn die nothigen Vorkehrungen getroffen, und am
Tage der Enthauptung Johannis des Täufers (August 29) rückte man
gegen den Feind vor. Zum Schutze des Lagers blieben Hugo der
Braune, Graf von la Marche, uud Raoul von Tabarie, der Seneschal
0 OL 14, 1412. *) Jac. Vitr. 8, 299. L'estoire 340. ») OL a. 0.
billig das Unternehmen, vgl. aach Fragm. § 68, wonach man sich erst nach
15 Tagen einigen konnte. Jedenfalls sagt Jac. Vitr. a. 0. ungenau: de com-
m u n i consilio cleri et militiae majorum et minorum ; nach Fragm. § 68 waren
bes. der König, die Templer und Hospitaliter dagegen; vgl. auch M6nestrel a. O.
§ 154. ♦) Jac Vitr. a. 0. *) Fragm. § 69.
Der KreuzEDg von Damiette 1218—1221. IL 269
des Königreichs Jerusalem, mit 400 Bittern and 4000 Mann Fuss-
?olk znröck^). Dem Zuge voran schritten die Templer, der Graf von
Gloocester mit den Franzosen und den Engländern als Avantgarde,
welche beim Rückzug den Nachtrab bilden sollten*). Der Zug richtete
sich, wahrend die Flotte stromauf fuhr, gegen Süden auf Fariscur,
wo Äi-Kamil sein Lager hatte, durch die sandige Oede zwischen dem
Nil und dem See Menzaleh^). Bald machte dch ein bedenklicher
Mangel an trinkbarem Wasser bemerkbar; die Hitze und die Oluth
des Sandes warei^ fast unerträglich. Die Flotte musste schon auf
halbem Wege die Fahrt aufgeben, weil der Wind gänzlich ausblieb.
Der Feind, sobald er des christlichen Heeres ansichtig wurde, brach
die Zelte ab und trat den Bückzug an. So kamen die Christen über
den Graben, welchen die Sarazenen gegraben hatten, um ihre Schiffe
vom Meere her in den Nil gelangen zu lassen, seitdem die Christen
die Mündung des Flusses inne hatten^), ohne dem Feinde etwas an-
haben zu können. Die Verlegenheit war gross ; ein weiteres Vorgehen
schien zwecklos, da der Femd nicht standhielt^). Die Führer traten
zusammen und hielten lange Bath, was zu thun seL ünterdess aber
lösten sich die Beihen auf; nur die, welche das Gelübde des Gehor-
sams band^), blieben in Ordnung. So war nicht mehr daran zu denken,
des Feindes Herr zu werden. Die auf dem rechten Flügel stehenden
cyprischen Beiter^) wurden zuerst von der rechten Seite von den
Sarazenen angegriffen und benahmen sich feige ^). Die italienischen
Fusstruppen, welche das Ufer des Niles besetzt hielten, flohen zuerst^);
ihnen folgten die Beiter verschiedener Nationen und einige Johanniter-
•)Fragm. § 69-70; L'estoire 840. ») Fragm. § 74. P. Meyer a. 0. 555
fermuthet für Glouoestre — Cestre, der auch von Ol. a. 0. genannt wird.
^> Ham. 104—105 Ififlst diesen Zug ganz unrichtig gegen Westen, quer durch das
Delta gerichtet sein, verleitet durch Missveiständnis der Stelle des Jac Yitr. S,
299: foBsatum, quod ipsi (Sarraceni) ad emittendum galeas suas in mare effo-
derant. ^) Jac. Vitr. a. 0. Natürlich ging dieser nach Osten zum See Men-
zaleh. ^) Nach L' estoire 840 kamen sie wirklich his an das Lager des Feindes,
^d^n es aber leer -- nicht richtig. *) Ol. 14, 1412: praeter ordinem illorum,
quo8 in disciplina militari ligavit obedientia, wofQr Röhricht in Oedta Cruc.
Rhen. 51 schreibt: quos indisciplinata militum ligavit obedientia. (?) ') Diese
waren nach L' estoire 889, gegen 100, mit Walter von Cäsarea, dem Gonetable
von Cypem, bald nach dem Uebergange der Christen auf das rechte Nilufer an-
gekommen. ^) timiditatem suam ostenderunt, Ol. a. 0. *) Ol. a. 0.; Fragm.
I 78 und 80. Joh. v. Tulb. 182 setzt hinzu: sensum perdiderunt et lumen ocu-
lomm, et unus alium interfioiebat , et nullus poterat eos hortari nee retinere.
YgL M^estrel § 1 56 : li jourz estoit chauz et ils estcient pesantment armei et
esioient venu de loing. £t Sarrezin estoient fr^s et legierement armei et pou-
oient flouffirir le chaut, il et leur cheval.
270 Hoogeweg.
ritter. Vergebens v^suchte der Legat und der Patriarch von Jeru-
salem, der das heilige Kreuz trog, sie zum Widerstand zu bewegen.
Die unerträgliche Hitze und die Pein des Durstes löste alle Banden
des Gehorsams; bald beSuid sich das Heer in zügelloser Flocht nach
dem Lager. Bei dem sarazenischen Graben wurde noch eine Schaar
postirt, welche die Feinde aufhalten solUe, während Menschen und
Vieh den Durst stillten. Aber auch diese hielt nicht stuid. König
Johann und die Bitter des Templer-, Johanniter- und deutschen Ordens,
die Grafen von Holland, Wied, von Glouoester und Saarbrücken^),
die Franzosen, Pisaner und einige andere deckten den Rückzug. Bei-
nahe wäre König Johann durch griechisches Feuer- getödtet worden.
Den Feinden aber konnten sie wenig anhaben, denn sobald sie sieh
ihnen entgegenstellten, flohen sie, und wenn die Christen don Bücken
wandten zum Weitermarsch, wurden sie von Geschossen, Steinen und
griechischem Feuer überschüttet Die Ghriäten, welche sich zerstreuten,
wurden aufgegriffen; viele, denen die Pferde unter dem Leibe er-
schossen wurden, geriethen in GefiBuigeBschafk oder wurden getödtet
Unter diesen befiemd sic)i eine Beihe hochgestellter Personen. Es
wurden gefangen der Erwählte von Beauvais, Milo, mit seinem Bruder
Walter, dem Kämmerer von Frankreich und dessen Sohn Adam, dem
Vicegraf von Belmont, ferner Johann von Arcy, Andreas von E^>ei88is,
Andreas von Nanteuil, Philipp von Plancy, Odo von Chatillon, der
Bruder des Bischofs von Anjou, Milo von St Florens, Heinrieh tod
Uelmen und andere*). Im ganzen zählten die Christen über Tausend^
welche ge&ngen oder getödtet waren. Die Templev vermiiasten 33
der Ihrigen, die Hospitaliter 32 und ihren Marschall >). Dem Verlust
0 Bemh. Thesaur. 885: de Sarrebruce; in Eocarda Ausgabe des OL findet
sich hierfür nichts ; Gale setzt hinzu : Reginaldus de Ponte, ebenso Matth. Paris
bei Bouquet 17, 749; Röhricht in den Gesta Cruc. Rhen. 51 liest de Saüsbarcb;
Jac. Vitr. Bist. Orient, bei Bongars I, 1189: Sansbrigiae. Gemeint ist wol der
Graf von Saarbrücken, der schon oben erwähnt wurde; der Graf v. Salisbury
landete erst im September. (Eine Verwechselung des Grafen von Saarbrücken mit
dem von Salisbuiy findet sich auch Fragm. § 127.) «) OL 14, 1418. Jac
Vitr. 8, 800 und 4, 805. L'estoire 841. Fragm. § 90 ffl nennt noch den Probet
von Saint -Omer, Wilhelm von Elisem, Robert von Pochi, den Marschall des
Grafen von Gloucester (vgl P. Meyer a. 0. S. 560); Gesta obs. 108 noch An-
selmus de Luni, prepositus sancti Omeri cum LXXX miHtibus, Job. v. Tulb. 182:
Anseimus de Lin imd Sigmus de Monte; iHr ersteren bei Lib. duelL 159: An-
selmus de Leon. Eine Variante der Hs. P. der Gesta obs. (104) setzt hinzu: cum
aliis ootoginta viris nobilibus. M^nestrel de Reims § 156 nennt noch li sirea de
Loupines et mes sires Johans Fuinons. Vgl. auch V^ilh. de Nangis bei d' Acliery
Spicil. S, 28. ") Die Zahlen gehen sehr auseinander. L^estoire 841: 800 clie<
Maliers et autre gent 4000. Gesta obs. 102 fP. : decapitati sunt ... de templaxüa
Der Ereuzzug von Damietfe 1218—1221. IL 271
au Menschen kam der an Waffen und Pferden gleich. Gegen Abend
gelangten die Christen endlich zu ihrem Lager, verfolgt von den Ge-
schossen und den Schmähongen der Sarazenen, und stürzten, indem
die Templer den nachdringenden Feind zurückhielten, in gräulichem
Gedränge und in Hast in die Befestigungen. Erst dann gingen die
Sarazenen zurück, um die Gefangenen fortzuführen und die Waffen
zu sammeln. Fünfzig Köpfe erschlagener Christen sollen dem Sultan
überbracht worden sein; dieser soll sie nach Babylon geschickt haben
mit der höhnischen Bemerkung, dass bei ihm christliche Sclayen billig
zu kaufen seien ^). Die Sarazenen in der Stadt jubelten mit Cimbeln
imd Trompeten und veranstalteten einen Freudengottesdienst. Eine
Taube trug die Nachricht von dem Siege nach Kairo; die Strassen
wurden mit Teppichen geschmückt, das Volk frohlockte. Bald trafen
auch die gefangenen Christen hier ein luid wurden unter dem Jubel
des Volkes durch die Strassen der ganzen Stadt geführt').
5. Die Eroberung von Damiette.
Die Niederlage, welche did Christen am 29. August erlitten, war
schwer, dtis Heer war zusammengeschmolzen, viele treffliche Rath-
geber in der Gewalt der Feinde. Niedergeschlagenheit und Trauer
herrschten im Lager und viele fassten den Plan, Aegypten zu ver-
1 miHteB, de AlaTnanni« XXX, de hoapitalarüs XXXn, ... de aliis onmibus gen-
tibua phoMquam V inilia. Nach der Gesch. der Patr. 40S wurdem mehr als 400
Etiter gefuigen und über 1000 Fosssoldaten getödtei Jae. Vitr. 8, 800: per-
didimna ducentos miHtea de militibua Tempil et Hospitalis et aliis peregrinis, . . .
de populo vero circa duo mülia, und 4, 805: plus quam mille ex noetris amisi-
mos, und weiter unten : plug quam ducentos milites amisimuB. ~ Fragm. § 88 ff. :
250 Ritter, darunter 17 Bannerberreo, 80 Templer, 18 Hotpitaliter. — Ueber die
Yerlofite der Sarazenen sagen die Gesta obs. 108 : Et non minus mortui sunt de
Sarracenis et tres amirani decapitati sunt, was wol übertrieben ist. Eine Variante
der Ha. P., die Röbripht bier gibt, bemübt sieb vergebens, den genaueren Be-
richtea der Anderen gegenüber, den Kampf zu Gunsten der Cbristen zu dreben.
— Kacb den Gesta obs. a. 0. (Job. v. Tulb. 182, Lib. duell. 159) verloren die
Christen aucb unam galeam armatam cum ducentis marinariis. ^ Ol. a. 0. gibt
von bestimmten Zablen nur die 88 Todten resp. Geiangenen der Templer.
*) So die Gesta obs. 104, vgl. Ol. a. 0. *) Gescb. der Patr. 408. L'estoire
341. — Höcbst unwabrscbeinlicb ist der Beriebt des Fragm. § 94 , dass bereits
am 8 1 . Aug. die Sarazenen den Angriff wieder au&abmen, aber durcb ein Wunder
über die Zabl der Cbristen getäuscbt, wieder abzogen. Zu Grunde liegt wol
folgende Tbatsacbe, die Jac. Vitr. 8, 800 bericbtet: singulis diebus coram liciis
aofltris revertentes verbis nos contumeliosis irritant et opprobrüs lacessunt. —
Auf dieae Niederlage spielt wol aucb Caes. Heisterb. , DiaL mirac. 8, 27 (ed.
Strange) an, der von dem Debermutb der Städter erzäblt.
272 Hoogeweg.
lassen, die einen, weil sie die Sache überhaupt ftir verloren hielten,
die anderen, weil sie sich nur ftlr ein Jahr verpflichtet hatten, und
dieses abgelaufen war^). Am 2. September zog der Bischof von Erlau
von dannen; ihm folgten am 14. die römischen Edlen, ein Graf Wil-
helm oder Walter') und mehrere andere. Die Aussichten der Christen
wurden immer ungünstiger. Da kam der Sultan selbst ihnen zu Hilfe.
Die Menge hochgestellter Persönlichkeiten, die er bei sich als Ge-
fangene hielt, schien ihm eine günstige Gelegenheit zu bieten, von
den Christen einen gütlichen Vergleich zu erlangen. Er sandte also
einen gefangenen Bitter namens Legars mit dem Dolmetscher Beiran*)
in das Lager der Christen und bot ihnen an, &lls sie Aegypten ver-
Hessen, das Königreich Jerusalem mit Ausnahme der beiden Vesten
Erak und Montroyal oder Schaubek zurückzugeben; für letztere ver-
sprach er einen jährlichen Tribut von 15,000 Bisanten zu zahlen^).
Die Christen bedienten sich bei den Unterhandlungen , zweier Ritter,
des Amelin de Biorte aus Anjou und Guillaume de Gibelet aus Tripolis
und als Dolmetscher eines gewissen Mostar. Die Gesandten gingen hin
und her, ohne dass etwas erzielt werden konnte. Ausflüchte und
Scheingründe aller Art wurden beigebracht, aber weiter nichts er-
reicht, als dass die Gesandten zugleich als Spione die Verhältnisse
und den Zustand der gegenseitigen Lager erforschten. Die Christen
aber gewannen — und darauf kam es ihnen besonderä an — Zeit;
sie besserten die Befestigungswerke ihres Lagers aus und ^warteten
Hilfe vom Abendlande* üeberläufer kamen stets aus der Stadt, er-»
kauften Nahrungsmittel und Leben durch Abschwören ihres Glaubens,
und brachten sichere Kunde aus Damiette^). Noch am 15. August^
>) Jac. Vitr. «, 800. *) Der Goilelmua des Job. v. Tolb. 188 und Qual-
terus derGesta ob«. 104 werden wol identiscb sein, ebenso der oomes Belquilinus
des Lib. duell. 160, der doch nur Verstfimmelung aus Guilelmus ist Unrichtig
ist aber, wenn Wilken a. 0. S. 278 den Walter als .von Bar an der Seine« be-
zeichnet, denn dieser starb nach Job. v. Tulb. 181 (Lib. duell. 158) bereits am
18. Augustw Der von den Gesta obs. erwähnte oomes Oremigius ist nicht be-
kannt und die Summ« von 20,000 Heimkehrenden sicher zu hoch gegriffen*
*) Ol. 14. 1418. Kestoire 888: Lors pristrent un message qui avoit nom Legars,
et li baillerent un durgeman que Ten clamoit Beiran, vgl. auch S. 841: alao
nicht, wie Röhricht, Bei. von Dam. a. 0. S. 84 sagt: einen Ritter Legara de
Beiran. M^nestrel § 167 nennt als Gesandten des Sultan die Gefangenen Andreas
von Nanteuil und Johann von Arcy. *) L'estoire 889. Gesch. der Patr. 4 OS.
M^nesirel § 166 erwähnt auch noch einen zwanzigjährigen Frieden. Doch muas
dahingestellt bleiben, ob M^nestrel diese oder die späteren Friedensunterliaiid-
lungen meint, da er das Factum nur einmal erwähnt. Unerklärlich bleibt aber,
wie gerade der gefimgene Bischof von Beauvais hätte den Frieden hintertreiY)en
können (M6n. § 170). ») Ol. a. 0. «) Gesta obs. 100. Fragm. S 61—62.
Der Kreuzsag von Damiette 1218—1221. II. 273
war es den Christen gelungen, einige den Fluss herabschwimmende
Sarazenen, welche Lebensmittel, Munition und Briefe in die Stadt
schaffen sollten, aufiEufieuigen; sie hatten sie, am ganzen Körper ver-
stCUnmelt, zum Sultan geschickt, nicht ohne dass dieser ein gleiches
mit christlichen Qe&ngenen thai Auch eine Brieftaube, der sich der
Sultan bediente, nachdem die Versuche misslungen waren, hatten die
Ereuzfifthrer erlegt, als sie sich auf die Mühle der Templer gesetzt,
und den Brief, den sie trug, in ihre Hände bekommen^). Sie wussten
also, in welchem bejammemswerthen Zustande sich die Stadt befiuid.
Lebensmittel fehlten &8t ganz und konnten nur durch ungeheure
Summen erkauft werden. Der Hunger und der Qeruch der Leichen,
weldie unbeerdigt herumlagen, erzeugten Epidemien. Eine Krankheit
bildete sich an Augen, Mund und Schenkel, welcher taglich über 200
Personen erlagen, so dass die üeberlebenden nicht hinreichten, um
die Todten zu beerdigen. Zwar yerriegelte man auch noch von innen
die Thore, um die Halbverhungerten abzuhalten, aus der Stadt zu
fliehen, doch die Noth zeigte ihnen andere Auswege'). Lange konnte
es unter diesen Verhältnissen nicht mehr dauern und die Stadt musste
capituliren, wollte man nicht den Tod des letzten Bewohners erwarten.
Al-KamU seinerseits wusste ebenfalls genau, dass seine Versprechungen
auf baldigen Entsatz der Stadt den Muth der Bevölkerung nicht
mehr beleben konnten^). Er setzte seine Hoffnung nur noch auf
einen günstigen Vergleich, der ihm den Besitz von Damiette sichern ~
konnte. Deshalb spielte er ein Königreich gegen eine Stadt aus, nur
um die Christen aus dem Lande zu wissen. An einen erfolgreichen
Entscheidungskampf dachte er im Ernst nicht mehr, da auch sein
Heer in den Kämpfen der letzten Monate bedeutend gelitten hatte»
Und nur durch den Besitz dieser Stadt war es ihm möglich, den
durch den Krieg zerrütteten Wolstand Aegyptens wieder zu heben;
in den Händen der Christen versperrte sie den Eingang des Nil,
legte den Handel nieder und zog unabwendbar den Buin oder Ver-
lust der ganzen Provinz nach sich^).
0 Fragm. § 6t. *) Fragm. § 57 ff.; OL 15, 1414; Kestoire 844; M^.
I 158. — Das Sterben an Ersohöpfong begann jedenfalls schon eher als a die
Sancti Johannis, cum Dens nostram superbiam castigavit, Joh. y. Tulb. 187.
^ OL a. 0. ^ VgL auch die Bemerkungen des Marino Sanudo 1. Lp. I.e. VI.
bei BongUB, Gesta Dei 2. 8. 125. — Man darf wol annehmen, dass esAl-Eamil
in der That Ernst war mit diesen Friedensvorschlägen, und dass die Christen es
waren« welche jenen hintergingen, entgegen den christlichen Autoren (G^esta obe.
104: aniis qnisqne aliud habebat in corde, quam dicebant in ore, vgl. Joh.
T. Tulb. 188; Lib. duell. 160), welche nur zu oft die eigenen Gesinnungen und
Absichten in parteiischer Weise den Feinden ihres Glaubens zuschieben. — M6n.
Mittheflanffen IX. 18
274 Hoogeweg.
Die Christen erreichten durch das Hinziehen der Verhandlangen
Yollkommen den Zweck, den sie Terfolgten; denn noch im September
traf die gehofite Verstärkung aus Europa ein. Eingland stellte zn
diesem Contingent Wilhelm Langsohwert, Graf von Salisburj ; Frank-
reich den Grafen Friedrich IL Ton Ferrette, Enguerrand de BoTes,
den Sohn des Grafen Robert von Amiens, Walter yon Berthould und
seine Brüder Dietrich und Gylas, Gerard von Foumival, Gislebert Ton
Sotteghem, Wilhelm von St. Omer und Alart d^Antoine; Italien den
Johann Rubeus de Volta und Peter Aurie aus Genua, denen sich der
Graf Alaman Ton Syrakus zugesellte ; Deutschland den Grafen Ton
Vohburg und Bischof Siegfried von Augsburg i).
Al-E[amil aber hatte bald bemerkt, was die Christen bezweckten
und auch seinerseits, um allen ETentualitäten vorzubeugen, während
der Friedensverhandlungen sein Heer zu vergrössem gesucht Nicht
ohne Gewaltthätigkeiten war dies vor sich g^angen. In Kairo und
Alt-Eairo machte man Massenaushebungen. Männer zogen mit Schellen
in der Hand durch die Strassen und forderten auf, sich zu sammeln.
Die Thore der beiden Städte wurden geschlossen; die Aufregung war
eine ungeheuere, niemand dachte an sein Geschäft und träumte nur
von den gegenwärtigen Gefahren; der Handel stockte; der Weizen^
welcher sonst sehr theuer bezahlt wurde, sank plötzlich im Pteise aus
Mangel an Käufern. Im ersten Moment der Aufregung dachte man
nicht an die Juden und Christen, bald aber lies» der Commandant
von Kairo') die reichen Christen Yurhaflen, um Ton ihnen Geld zu
erpressen; seinem Beispiele folgte der von Alt -Kairo, und niemand
wurde gefunden, der nicht die Spuren dieser Schreckeuszeit empfimd^
Nachdem Al-Kamil auf diese Weise seine Heeresmaoht durch
Mannschtiften, waren sie wie sie waren, verstärkt hatte, durfte er den
Angriff nicht weiter hinausst^hieben. Die Boten, welche er entsandte,
hatten Gelegenheit genug zu sehen, wie die Christen die Zeit der
Friedendunterhandlungen ausfüllten: ihre Anzahl wuchs, ihre Be-
§ 170 sagt: Et puis le dirent (nämlich die Gesandten des Sultan bei der RQek>
kebr) au soudan ü, cui il en pesa trop ; car il avoit plus en la querele que tuit
li autre.
<) Vgl. Kestoire 848, Math. Paris a. 0. 746; Ogerii Annal. imM.G.SS. 18,
141; Chron. Ursp. ibid. 28, SSO. Doch steht nicht von allen die Zeit der An-
kunft fest. >) Nach Makrizi 105 (üamaker 81) jener kühne Taucher Satnail.
•) Gesch. der Patr. 404. Fragm. § 08 berichtet noch, AlKainil habe noch die
Absicht gehabt, seinen Bruder und den Kalifen um Hilfe zu bitten, und habe
die erbeuteten Banner und Waffen und Skalpe der Christen durch das Land ge-
sckickt, um die Bewohner zur Hilfe zu bewegen. Vgl. auch Gesta obs. 104.
Job. V. Tulb. 188. Lib. duell. 160.
Der Ereuzzug von Damiette 1218 — 1221. II. 275
festigungen erhoben sich yon neuem. Wollte er nicht warten, bis
die Christen sich YoUständig von der Niederlage erholt hätten und ihm
überl^en wären oder bis die Stadt, der Yer/weiflung anheimgegeben,
sich ergab, so that Eile notii; noch ein solcher Sieg, wie der am
29. August — das sagte er sich wol — und die Christen waren ver-
loren, di^ Stadt entsetKt und das Land wieder in seiner Gewalt Er
brach daher die Friedens?erhandluiigen ab und organisirte einen neuen
Angriff. Von allen Seiten drangen die Sarazenen am 21. Septemljer
gegen die Verschanzungen des Lagers vor. Oeschosse und Steine,
«dichter als der Begen im April*, und griechisches Feuer schleuderten
die Sarazenen gegen die Kreuz&hrer; doch so heftig der Angriff auch
war, er war vergebens; die Angreifer mussten un verrichteter Sache
heimkehren^).
Mit erneuter Wucht wurde der Kampf am 26. September*) wieder
aufgenommen. Mit Sonnenaufgang rückten die Sarazenen zu Wasser
und zu Lande auf beiden Seiten des Flusses vor 3). Zwar gelang es
den Feinden, die Brücke durch Schwefe^und Oel in Brand zu stecken;
aber schnell eilten die Christen herbei und wurden wiiider Herrn des
Feners. Von der Landseite her konnte den Sarazenen ein entschie-
dener Widerstand entgegengesetzt werden. Durch zwei üeberläufer
waren die Christen von ihrem Vorhaben in Kenntnis gesetzt worden,
und hatten alle nöthigen Vorsichtsmassregeln getroffen. Mit Geschossen,
Steinen, Feuer und Schwefel empfingen sie die Angreifer und tödteten
viele von ihnen. Drei Tage und drei Nächte ruhte der 'Kampf nich( ;
auf beiden Ufern wurde hart gekämpft, so dass man kaum Zeit ge-
wann, Stärkung zu sich zu nehmen. Das Ende war nicht abzusehen,
doch schien der Kampf zu Gunsten der Sarazenen ausschlagen zu
wollen. Da kam, wie ein Bote des Uimmels, der tapfere Engländer,
Savari de Mauleon^), der eben erst mit einer stattlichen Schaar von
^) Ol. 14, 1418 sag^: tractatum paois intermittentes (Sarraoeni). Demnacb
waren die Verhandlungen noch nicht zum definitiven Abechluss gekommen; vgl.
Testoire 8S9. — Das Datum, welches die Gesta obs. 105 nur mit quodam die
mensis Septembris bezeichnet, gibt Fragm. § 101 genauer: In der Octave des
b. Ereozes. £uiige Wahrscheinlichkeit hat der Bericht des letzteren für sich,
da« der Sultan seine Leute mit Stockschlftgen antreiben musste, wenn man be-
denkt, wie er sie gewonnen hatte. *) Ol. a. 0. in vigilia S. Cosmae et Damiani
et seqoenti die festo, prozimo etiam Sabbatho ; Fragm. § 108. — Gesta obs. 106 ff.
geben dat Datum wol unrichtig auf den 25., 27. und 28. Sept -> Im einzelnen
weichen die Berichte von einander ab; vgL Joh. y.Tulb. 188 mid Lib. duell. 160.
Nach der Gesch. der Patr. 404 hätten die Christen , bevor es zam Kampfe kam,
eine Unterredung nachgesucht >) Und zwar der Sultan auf dem rechten, AI-
Muazzam auf dem linken Ufer. Gesta obs. 109. Gesch. der Patr. 404. ^) Ol.
18*
276 Hoogeweg.
Schiffen und Pilgern gelandet war, im entscheidenden Augenblicke
den Christen zu Hilfe. Das Eingreifen der neuen, durch keinen Kampf
ermüdeten Schaaren gab den Ausschlag; die Sarazenen Hessen ab vom
Kampfe und kehrten in ihr Lager zurück^).
Es war dies der letzte bedeutende Kampf, der von Seiten der
Sarazenen unternommen wurde mit Aufbietung ihrer ganzen Heeres-
macht; er schlug für sie fehl und besiegelte damit das Schicksal von
Damiette. Auf beiden Seiten war man des Krieges müde, waren die
Kräfte aufgerieben. Dass der Fall von Damiette nur noch eine Frage
der Zeit war, sahen Sarazenen wie Christen nur zu deutlich. Al-
Kamil konnte sich yon einer offenen Feldschlacht nichts mehr ver-
sprechen, denn seine Truppen waren gering an Zahl und der Qualität
nach schlecht; noch ein Mittel gab ihm die Noth ein — die Be-
stechung, und dies fiel auf einen auffallend günstigen Boden bei den
christlichen Pilgern. Verrätherei war schon früher hin und wieder
unter den Christen aufgetaucht <); mit der steigenden Noth vermehrte
sich natürlich die Zahl jener Individuen, denen es nicht darauf an-
kam, den eigenen Yortheil gegen das Scheitern des ganzen Kreuz-
zuges aufzuwiegen. Zum Glück für die Christen wurden die ver-
rätherischen Anschläge entdeckt und vereitelt So beschlossen, durch
sarazenisches Qeld bestochen, neun von der Mannschaft, welche die
Brücke oberhalb des Flusses bewachten, dieselbe in Brand zu stecken
und den Sarazenen den Zutritt zu der Stadt von der Wasserseite zu
öffnen. Als aber das Werk zur Ausführung kommen sollte, schlug
dem einen der Yerräther doch das Gewissen, er deckte den Plan auf
und vereitelte den schändlichen Betrug, während die anderen zu den
Feinden entkamen 3). In der Nacht darauf wurde ein Genuese ge*
fangen, der gegen das Versprechen von 6000 Bisanten denselben Plan
zur Ausführung bringen sollte, und am folgenden Tage wurde ein
Spanier ergriffen, welcher ein Brot f&r einen Bisanten an einen Sara-
zenen verhandelte. Wie rar muss eine solche Kostbarkeit gewesen
a. 0. Fragm. § 102. L^estoire 848, wo genaueres über ihn in der Anm. gegeben
wird (8. auch Potthaet, Reg. Pont. nr. 5759). Nach Gesta obs. 104 kam er cum
gente sua et X galee Januenaiumf woraus Job. v. Tulb. und üb. duelL a. O.
machen: cum quindecim galeis. Seine Ankunft Ende September steht fest;
vgL Ogeri Ann. a. 0.; Alber. tr. font. a. 0, 909; Ol. a. 0. — Er hat mit dem
Patriarchen, dem König und anderen auch den Brief an Honorius vom 11. Nov.
1219 unterschrieben (Mart. et Dur. Ampi, collect. 5, 1479).
*) Bestimmte Angaben über die Verluste geben die Gesta 107: 12 Todte
der Christen am ersten Tage und S. 109 : plus quam quingenti Todte und Ver-
wundete der Sarazenen. «) Fragm. § 69. ») Gesta obs. 108; Joh. v. Tulb. 184
sagt: fuerunt capti et iudicaii.
Der Kreuzzug von Damiette 1218—1821. II. 277
sein ! Beide wurden an ein Pferd gebunden und zum warnenden Bei-
spiel för die andern durch das Lager'' geschleift^).
Solche Vorfalle spornten die Christen zu grösserer Vorsicht und
Wachsamkeit an, wodurch die Verratherei erschwert und die Zahl der
käuflichen Creaturen gemindert wurde, deren Forderungen natürlich
um so grösser wurden, je gefahrlicher der Dienst war, den sie dafür
leisten sollten. Al-Kamil leerte seine Easse und erreichte nichts. Zu
den Misserfolgen der Sarazenen traten noch ungünstige Naturverhält-
nisse. Die Aussichten auf eine gute Ernte f&r das nächste Jahr gingen
dahin, als der Nil nicht die gewöhnliche Höhe beim Steigen erreichte,
sondern einen grossen Theil des frQher bebauten Ackers nicht über-
schwemmte. Eine Theuerung war vorauszusehen^). Unter diesen Ver-
hältnissen knüpfte der Sultan wieder Unterhandlungen mit den Ereuz-
&hrem an. Durch seine Oesandten^) liess er ihnen wieder weitgehende
Friedensvorschläge niachen. Er versprach das Stück des h. Kreuzes,
welches einst Saladin den Christen abgenommen hatte, zurückzugeben,
ebenso die Stadt Jerusalem und alle Gefangenen, welche im Beiche
von Damaskus und Aegypten noch lebend würden vorgefunden werden ;
er verhiess die Kosten zu zahlen f&r den Wiederaufbau der Mauern
der heiligen Stadt, die Wiederherstellung des Königreichs Jerusalem
und die Zahlung eines jährlichen Tributes von je 15,000 Bisanten für
die vorbehaltenen Vesten Krak und Montroyal*).
Die Bedingungen schienen annehmbar und fanden manchen, der
zor Annahme rieth. Besonders sprachen sich der König Johann, dem
natürlich am Besitze Jerusalems gelegen sein musste, der Graf von
Gloucester und die französischen und deutschen Grossen f&r dieselbe
ans. Indess der Legat, der Patriarch, die Erzbischöfe und Bischöfe,
die Templer, Hospitaliter, die Deutschordensritter und die italienischen
(xrossen waren entschieden ftlr ihre Verwerfung. Man sagte sich, dass
nun auch die Ehre gebiete, das Werk zu vollemlen, an dem man
unter unsäglichen Mühen jahrelang gearbeitet, und der Zustand von
Diuniette, dessen Fall in kürzester Zeit erfolgen müsse, es forderte,
dass die Bedingungen nicht angenommen würden. Die ganze Sache
0 Gegta obs. a. 0. «) Ol. U, liU. ») OL a. 0. sagt: cum Corradino
fratre suo. Nach L'estoire 841 bediente er sich seiner früheren Gesandten Legais
und Beiran. *) Ol. a. 0. auch in s. Briefe an Al-£amil ibid. 1444; L'estoire
&42; Jac. Yitr. 4, SOI, der hinzufügt: qaoddam castmm in territorio Tyri sitom,
qnodTctro didtar, cum quibusdam aliis munitionibus, Biaufort e t Sephet et Belinasi
cmus mnros destruzerunt, nobis reddere promiseriint. Nach Matth. Paris a. 0. 750
verbpraoh er einen Tribut yon je 12,000 Bisanten. VgL auch den Brief Hermanns
▼OD Salza im Chron. de Mailros bei Fell, Rer. AngL Script, vei 1, 198.
278 Hoogeweg.
sei nur eine Falle, in die miin nicht gehen dürfe. Was das Stück des
heiligen Kreuzes anlangte, so glaubte man nicht einmal mehr daran,
dass die Sarazenen es überhaupt noch besassen^), denn als sie nach
der Eroberung von Akka durch dio Christen ihre Gefangenen damit
auslösen sollten, konnten sie es nicht finden. Das Königreich Jeru-
salem aber sei ohne Krak und Montroyal überhaupt nicht zu halten,
denn diese Städte, in Arabien auf der H'^er- und Pilgerstrasse nach
Mekka gelegen, seien stark befestigt und gaben dem Besit^r zu jed^
Zeit Gelegenheit, die Freiheit Jerusalems zu bedrohen*). Man sagte
sich eben nicht mit Unrecht, dass die Bedingungen nichtig werden
könnten, sobald das christliche Heer Aegypten geräumt hätte; bevor
es noch soweit kam, dass der Sultan die Kosten hergab zum Aufbau
der neuen Mauern Jerusalems, konnte er die Stadt berej^ wieder in
seinem Besitz haben.
Im christlichen Lager erhob sich ein heftiger Streit l^ei den Ver-
handlungen um diese Bedingungen, der, genährt durch Versprechungen
und Bestechungen der Sarazenen^), solchen Um&ng annahm, das^s er
gefahrlich werden konnte. Doch wurde er des allgemeinen Nutzens
wegen beigelegt. Die Bedingungen wurden verworfen und der Sultan
officiell davon benachrichtigt.
Während diaser Ereignisse hatte aber Al-Kamil von neuem ver-
sucht, Hil&truppen zusammenzuziehen ; noch einmal wollte er es wagen,
durch Gewalt die Christen aus dem Lande zu schaffen. Sein Bruder
Al-Muazzam soll sich nach Syrien auf den Weg gemacht haben, er
war in Trauerkleider gehüllt und trug eine grosse Niedergeschlagen-
heit zur Schau, um seiner Sendung grösseren Erfolg zu sichern^).
In dieser Lage der Dinge wagte es ein Emir der Besatzung dar
Stadt, Gemad-ed-din mit Namen, einen Brief an den Sultan zu schreiben,
in welchem er ihm den entsetzlichen Zustand Damiettes schilderte und
dringend ermahnte, Hilfe zu leisten. «Die Leiden", heisst es darin,
«sind zum äussersten gekommen, die Wunden haben die Ejräfte er-
<) Jac. Vitr. a 0. cruccm vero Baiictam eos nullo modo habere crediinus ;
vgl. auch Ol. hist. vegum terrae sanc. bei Eccard a. 0. 2, 15 98: (Chrisiiani in-
tellexeruiit) crucem sanctam nequaquam adesse. >) Aus diesen Gründen waren
diese beiden Vesten schon seit Jahrzehnten immer ein wunder Punkt in Friedens-
Unterhandlungen zwischen Christen und Sanusenen gewesen. ') Jac. Yitr. 4,
802: Sic ergo inter nostros &cta est dissensio et discordia, quod etaarn ipsl Sar-
raceui intendebant et modis omnibus procurabant. *) Gesch. der Pair. 404 fL
Wenn die Nachricht wahr ist, so kann die Abwesenheit Al-Muaoams doch nur
eine yorübergehendt3 gewesen sein, da sein Abzug aus Aegypten nach dem Fall
von Damiette fest steht.
Der Erenzzug von Damiette 1218—1221. II. 279
schöpft Von Dir erwartet mau Genesung. Gott hat Dich mit dem
OebermasH seiner Gnade überhäuft, ein kleiner Theil dieser wird ge-
nügen, um die Stadt zu befreien. Alle Ausflüchte, welche Du vor-
bringst, um Dich davon zu entbinden, die Sache Gottes und Deiner
Beligion in die Hand zu nehmen, werden von den Muselmannen ver-
worfen. Damiette hält seine Augen auf Dich gerichtet, unaufhörlich
fliessen seine Thränen. Wenn Du zögerst, ihr zu helfen, wird seine
Frische verwelken, seine Schwäche offenbat werden. Die Macht des
Koran wird vergehen, das Kreuz sich entfalten und das Evangelium
wiederhallen in ihren Mauern. Man wird das Geläute der Glocken
hören; das Lob Gottes wird nicht mehr zu den Ohren der wahrhaft
Gläubigen dringen. Bechtfertige die Ho&ung, welche man auf Dich
setzt, Da, der Du nie jemand hintergangen. Schaffe Dir für den Tag
der Auferstehung einen Schatz guter Werke. Gott wird dich dafür
belohnen, Gott selbst birgt daftlr*^).
Der Sultan war tief ergriffisn von diesem Briefe und er beschloss
einen neuen verzweifelten Versuch zur Entsetzung Damiettes zu machen.
Nach Kairo und Alt-Kairo erliess er den Befehl, dass alle, welche die
Waffen bisher noch nicht ergriffen hätten, dieses sofort thäten; siebzig
Läufer gingen ab nach allen ßichtungen Aegyptens, um die waffen-
fähigen Männer zum Heere zu versammeln'). In der Nacht zum
3. November 3) schickte er 700*) auserwählte Männer mit Proviant
versehen gegen die Stadt Mitten durch das Lager der Christen mussten
sie ihren Weg nehmen; alles schlief hier, nichts regte sich; vorbei
ging^s an den Zelten des Gui de Gibclet; doch des Weges nicht recht
kundig geriethen sie in eine sumpfige Gegend. Da bemerkte sie eine
Frau und schrie Hilfe. Die Templer und Hospitaliter , welche sich
gerade erhoben, die Morgenandacht zu verrichten^), waren die ersten,
0 Diesen Brief, in Versen geschrieben, gibt Makrizi bei Bein. 405 ff.
*) Gesch. derPatr. 406. — Nach den Gesta obs. 109 ffl, Joh. v.Tulb. 185 und Lib.
duell. 161 kamen am 1. November zwei Emire aus der Stadt in das Lager der
Christen und unterhandelten mit dem Legaten und dem König; am folgenden
Tage gingen sie, begleitet von zwei Templern und zwei Hospitalilem, in die
Stadt zurück, um einen Vergleich anzubahnen, wie Lib. duell. sagt: tertio die
traditnros se Christianis civitatem. ') OL 16, 1414—1415 dominica nocte post
festum omnium Sanctorum; Gesta obs. 110, Joh. y. Tulb. IC 5. Fragm. § 109
gibt den 2. Nov., den Tag nach Allerheiligen. *) Gesch. der Patr. a. 0. ; Gesta
obs. a.0. geben 600, Fragm. § 108: 500, L'estoire 845: 800, OL a. 0.240; Joh.
V. Tulb. a. 0.: multi. Alb. Trium fönt. a. 0. S. 908 und Matth. Paris a.0. 751
auch 240. Jac. Vitr. 4, 805: 400; Herm. v. Salza a 0. 198: 500, qui exercitum
nostrum apud machinam sancti (soll wol heissen regis) Johannis, quae trebucheta
dicitnr, intrare volebant. ^) Gesta obs. surrezerunt ad matutinum ; Joh. v. Tulb.
qui erant ad capeUam.
280 Hoogeweg.
welche ihnen Widerstand entgegensetzten; bald kamen, durch den
Tumult geweckt, andere hinzu und hieben auf die Eindringlinge ein.
Viele der Sarazenen wurden getödtet oder gefiEUigen, andere entkamen,
noch andere schlugen sich wirklich bis zur Stadt durch ^). Dm den
Sarazenen ein Zeichen von dem Misslingen des Anschlags zu geben,
yerstQmmelten die Christen die erschlagenen Feinde und warfen die
Köpfe vor die Zelte des Sultans, die Körper vor die Befestigungen
der Stadt Damiette').
Der Angriff war so plötzlich erfolgt, so unerwartet hatte der Feind
auf einmal mitten im Lager gestanden, keine Wache hatte ihn an-
gerufen'), den Grraben durfte er, ohne bemerkt zu werden, passiren — es
lässt sich nicht anders denken, als dass auch bei diesem Yor&ll Ver-
rätherei im Spiele war. und wenn die Autoren hierüber auch schweigen,
die folgenden Ereignisse sprechen um so beredter. Das Zutrauen za
einander war geschwunden; zu yiele Fälle gaben Zeugnis Ton dem
Geiste, der im christlichen Heere regierte. Aus dem eigenen Lager
lugte die Oefahr schrecklicher hervor, als aus dem der Feinde. Um
weiteren yerrätherischen Plänen vorzubeugen und eine strengere Ueber-
wachung der Haufen handhaben zu können, wurde das Heer in »Gon-
*) Keine Quelle stimmt hier mit der anderen. Gesta obe.: interfecerunt
ducentos ... et nonaginta capienmt, alii vero redieront. Ol. : ocdd sunt et capti,
quo8 ad dnoentoe et duo computavimus. Fragm. § 109: getödtet mehr als 100,
ge£Euigen 40 bis 60. Joh. v. Tolb. t capti sexaginta et duo, centom undecim in-
traverunt in civitatem, et alia fugerunt retro. Lib. daell. : ocdsi fuerunt ducenti
et quinque et capti fuerunt sexaginta et ducenti undecim dvitatem intraverant
(welche beide noch zusetzen, dass mehrere (Lib. duell. 162: decem) von Frauen
getödtet wurden). Jac. Vitr. : centum et triginta octo ex iis interfecerunt et cir-
citer triginta ad exercitum soldani reversi sunt Residtii vero sese infira civitatem
receperunt. L* estoire : 58 entkamen in die Stadt» die anderen starben oder vnirden
gefangen. Alber. tr. fönt. a. 0.: ducenti . . . interfecti sunt; Matth. Paris.: capti
sunt vel interfecti, quos ad centum vel plures numeraverunt ex captivis. Herrn.
V. Salza a. 0. 198: vulgus ... 140 eorum occidit et 40 captivavit et 180 abdi-
cati civitatem intraverunt .... ceteri reversi ad soldanum. Nach Aegidius yon
Lewes a. 0. 875 kamen 290 in die Stadt, 200 wurden getödtet. Emoul 485 be-
richtet, dass 500 ungehindert in die Stadt kamen. De cele part oü il entrerent
en Damiete, estoit li cuens de Navers herbegib Dont il ot grant blasme, et
il mist on sus qu'il en avoit eu grant avois delsoudan pour entrer les Sarrasins
en Damiete, parmi ses herberges. Dont il avint c'on le bani de Tost. Davon
berichtet keine andere Quelle etwas und mit Recht, denn Herveus von Nevers
war bereits am 11. August 1219 heimgekehrt; Joh. v.Tulb. 181 ; üb. duell. 158.
>) Geeta obs. a. 0. Fragm. § 110. *) Nur Herm. v. S. a. 0. sagt: Fugatis
custodibus, nämlich des Lagers des Königs Johann, der selbst in sabulo (d. h.
auf dem linken Ufer) cum suis illa nocte manebat. Indess ist dies wol nicht
richtig, weil hierdurch doch die anderen hätten aufinerksam werden müssen.
Ber Kreuzsng Ton Damiette 1218—1881. II. 281
stablien' getheilt^) und die ganze Länge der LagerbefeBtigangen auf
das strengste bewacht Durch Herolde wurden dann folgende Be-
stimmungen im Lager bekannt gemacht, welche die Ordnung aufrecht
erhalten, zugleich aber auch f&r den in Aussicht genommenen Sturm
auf die Stadt Geltung haben sollten. Wer die Befestigungen zuerst
Terlasst, wird an den Galgen gehängt, der zweite aber, wenn er ein
Ritter ist, yerliert Pferd und Waffen und wird aus dem Heere ge-
stossen, ist er ein Fusssoldat, yerliert er eine Hand und alle seine Habe.
Wenn ein Kaufmann oder Weib während des Kampfes mit Waaren
im Lager zurückbleibt, verliert er eine Hand und seine Habe. ^Wird
ein Mann oder Weib ohne Waffen angetroffen, so wird er excom-
munidrt, er sei denn krank oder ein Knabe, denen es zukommt, die
Zelte zu bewachen. Wer den Auf krag erhält, zur Eroberung der Stadt
Leitern und Schiffe zu besteigen und zurückweicht, yerliert eine Hand
und aJl' das Seine. Wer in die Stadt eindringt, hat alles Gold, Silber
und was er findet in drei oder sechs Häuser zu bringen und diese zu
bezeichnen; wer etwas yeruntreut, yerliert eine Hand und seinen An-
theil an der Beute. Jene, denen es aufgetragen wird, leisten den Eid,
diejenigen zu bestrafen, welche die yorgeschriebenen Bestimmungen
nicht befolgen. ,ünd im Namen Gottes und der h. Jungfrau Maria
wollen wir den Sturm gegen die Stadt unternehmen und sie mit Hilfe
Gottes erobern*, so schlössen die Bestimmungen. Das Volk hiess
sie gut*).
So sollte denn der entscheidende Schlag gegen die Stadt geführt
werden. Doch bevor dieser vom Gesammtheere unternommen wurde,
ging der päpstliche Legat auf eigene Faust vor. Mit einer auserlesenen
Mannschaft hoffte er es zu vollenden und nur wenige zog er ins Ge-
heimnis. Nicht allein die Furcht, dass ein wolorganisirter Angriff des
Heeres vom Sultan bemerkt werden und diesen mit seinen Scbaaren
herbeirufen könnte, trieb ihn zur Eile und Heimlichkeit, sondern auch
die Sorge, von den anderen E^reuz&hrem daran gehindert zu werden^).
Mit Recht musste er befürchten, die Opposition der Grossen, besonders
*) Et tone tota gens nostra divisa ioit per constablias, Job. v. Tnlb. 1S5 ;
der Hauptgrund war jedenfidls nicht: quia pntabant fortiter esse agreasi et ex-
pngnatL Üb. duell. 162: oeperant gentem dividere pro stabnla. Der Ausdruck
ist unklar, vi>r allem läset sich nicht ersehen, ob unter constabliae eine Eintheilung
nach derEopfisahl oder eine rein locale zu verstehen ist. *) Et respondit omnis
popolas: Fiat, fiat Gesta obs. 111. Vgl. auch Herrn. v.Salza a. 0. 197. *) Ne
qoidem ex nostris malitiose insultnin impediret et ne Sarracenorum exploratores
hoc secretam eins ipais nundarent» Jao. Vitr. 4, 802. Fragm. § 118 sagt, dass
weder der König, noch einer der Grafen darum wusate, und im ganzen Heere
nicht mehr als fflnf Ritter ins Geheimnis gezogen waren.
282 Hoogeweg.
der weltlichen, herYorzorafeu, sobald diese erfahren, dass er nicht
gesonnen war, den allgemeinen Stnrm abzuwarten, denn diesen konnte
wahrlich nicht daran gelegen sein, die in öffentlichen Versammlungeii
gefassten Pläne durch das eigenmächtige Verfahren des Legaten in
den Wind geschlagen zu sehen.
In der Nacht zu Dienstag, den 5. November^), erhob sich der
Legat mit seinen wenigen Auserwählten, besonders Römern, und ge-
langte ungehindert zu dem Graben, welcher die Stadt rings umgab.
Die Nacht war dunkel Sturm und Regen entzogen die Angreifer deu
Augen der Feinde und liessen jedes Geräusch verhallen^). Die BrQcke,
welche zu der äussersten Umfassungsmauer führte, war yon den
Sarazenen zerstört^). So gut es ging, wurde sie durch Stangen und
Leitern hergestellt üeber diese schritten sie hinweg und standen an
der äussersten Ringmauer. Ein heftiges Feuer, das sie anlegten, brannte
die Thür durch und mitten durch die Flammen der brennenden Flügel
gelangten die Streiter auf den freien Platz zwischen den Mauern.
Hinweg über die Gräber der verschmachteten und gefallenen Sara-
zenen^) ging's gegen das Thor der zweiten Mauer. Mit Feuer griffen
sie auch dieses an und drangen durch, während andere auf Leitern
die Mauern bestiegen. > Die Vertheidiger hielten nur wenig Stand;
kraftlos und aufgerieben erlagen sie bald den Christen. In kurzer
Zeit war Damiette in ihren Besitz; Schreck und Entsetzen nahm den
Einwohnern den Rest an Muth und Eraft, den ihnen die jahrelange
Entbehrung gelassen; von den Christen wurde keiner getödtet und
nur einer leicht verwundet*). — Die Pilger im Lager waren durch
') Der Tag der Einnahme von Damiette wird ^t allgemein auf den 5. Nov.
angegeben, Jac. Vitr, 4, 808; Gesta obs. 111; Job. v. Tulb. 185; Lib. duell. 16S;
Fragm. § 118. Matth. Par. 751: Mar. Sanud. 1. III, p. XI cVIII S. 205; Herrn.
V. Salza a. 0. 197: Makrizi 106 (wo 8. Nov. wol Druckfehler ist, vgl. Hamaker
S. 82 und 108). Bei Ol. 17, 1415 ist zn lesen nonis fttr nono, wie das die gleich
folgende Bemerkung beweist, da« der Tag ein Dienstag war (vgL auch Bern.
Thesaur. 887). L'estoire setzt ganz unrichtig die Einnahme in den Januar 1219.
Ibn Khalikan 4, 14 8 gibt den 6. November (vgl. Röhricht im Taschenbuch a. 0.
S. 97 Anm. 52). Alber. trium fönt. a. 0. 908 falsch sexto Idus Novembris
= 8. November. In Einzelheiten gehen die Berichte weit auseinander ; ich folge
Jac. Vitr. 4, 802. Ol. a. 0. ist der kürzeste. Nach Nuweiri bei Ham. 109 baten
die Damiatenser die Christen um freien Abzug. Diese gingen darauf auch ein,
führten aber doch diejenigen, welche vor Schwäche nicht mehr fort konnten, in
die Gefangenschaft nach Ptolemais (vgl. Ibn Ferat bei Wilken a 0. S. 287 An-
merkung 28d). >) Gesta obs. 118. ') OL 15, 1414. *) (jesta obs. a. O.;
vgl. Mitth. 8, S. 195 Anm. 9. *j Jac. Vitr. a. 0. und Aegidius vonLewes in seinem
Brief a. 0. 874. — Nach Villani Stör. Fioreni bei Murai SS. rer. Ital. IS, 15S
wehte zuerst das Danner der Florentiner auf der Mauer von Damiette. Eine
Der Ereuzzag von Damiette 1218—1221. ü. 283
den Bauch und das Feuer in der Stadt nicht wenig erschrocken und
glaubten, es würde ein neuer Angriff der Sarazenen erfolgen. Als
aber der Morgen dämmerte, sahen sie mit Erstaunen das christliche
Banner yon der Mauer wehen. Freudig stimmten sie ein Tedeum und
Gloria in excelsis an und 'liefen den geofiEneten Thoren zu.
Bald brachten Boten die Nachricht ron dem Schicksal der Stadt
zum Sultan. Dieser war sprachlos. Zwei Stunden soll er m dumpfem
Hinbrüten gesessen haben, bis ins Mark erschüttert Dann ergriff er
sein Schwert und schnitt seinen Bart und die Mähnen und den Schweif
seines Pferdes ab^); wenn er noch an einen Angriff gedacht, so ver-
hinderte ihn daran der Nil, welchefr in derselben Nacht bedeutend
gestiegen war>). Er Yerbrannte sein Lager^) und zog am zweiten
Tage^) nach der Einnahme der Stadt von dannen. Eine Tagereise
stromaufwärts, wo der Nil sich in die beiden Arme von Asmum und
von Damiette spaltet, Talha gegenüber^ schlug er sein Lager auf.
Der Anblick, welcher sich den eindringenden Christen in der Stadt
darbot , war ein entsetzlicher. Bings auf den Strassen und in den
Häusern lagen verwesende Leichname und verbreiteten einen unerträg-
lichen Geruch durch die ganze Stadt; in einem Bette lagen oft drei
bis vier Menschen zusammen, und ofk Lebende bei den Todten, denn
den Ueberlebenden fehlten die Kräfte, die Leichen fortzuschaffen oder
die E^osten, um dafür andere zu miethen, weil die Forderungen in^s
ungeheuere gingen, und sie gingen zu Grunde vom Gerüche der Fäul-
nis ihrer Lagergenossen. Die Kinder hingen am Halse der JMutter
und starben in der Umarmung. Männer und Weiber lagen entblöst
auf den Strassen, vielfach von Hunden angefressen, die Beichen starben
mitten in Haufen von Getreide, zu deren Verarbeitung Menschen und
Kräfte fehlten, und es mangelte an den Nahrungsmitteln, an welche
sie gewöhnt waren, wie Melonen, Knoblauch, Fleisch von Bindern
Variante der Gesta obs. 112 sagt: Christiani yiderunt quoddam vezillum bal-
zanum .... Affirmabant etiam yiri antiqui, prudentes et religiosi, Yezillum bal-
zanum« qaod videbant, esse vexillnm beati Leonard!, et illud in ecclesia, in qua
corpus eius ia presentem diem requiescit, vidisse.
*) Gesta obs. 114; Joh. v. Tulb. 186; üb. duell. 164. iVagm. § 119. Jac.
Vitr. 4, S02. >) Gesta obs. IIS; Ol. 16, 1414; Fragm. § 116. Nach Johann
V. Tnlb. 1S6 kam der Sultan wirklich bis nahe an das Lager, fand es aber wol
befestig und zog wieder ab. •) Ol. a. 0., Jac. Vitr. 4, 804. — - Joh. v. Tulb.
und Lib. duelL 164 wissen noch von der Anwesenheit des Al-Faiz im Lager der
Sarazenen; dieser war längst fori «) Jac. Vitr. a. 0. Nach Joh. v. Tulb. 187
und Lib. daell. a. 0. erst nach 5 Tagen, die er mit Verwüsten der Umgegend
ausfüllte; nach llerm. y. Salza a. 0. sequenti nocte, ^) Makr. 106 (Harn. 88).
284 Hoogeweg.
und Vögeln, Fische und Früchte^). Die Einwohner der einst blühenden
Stadt waren auf wenige Tausend zusammengeschmolzen und auch von
diesen waren nur wenige noch im Stande Waffen zu tragen*), unter
diesen umständen konnte mit Becht ein arabischer Schriftsteller sagen,
dass der Fall Damiettes weniger der Tapferkeit der Christen zuzu-
schreiben war, als dem Absterben der Besatzung >). Doch bleibt ihnen
der Buhm, trotz der vielfachsten Gefahren und Mühen die Stadt der-
gestalt blockirt zu haben, dass es soweit kam.
Mit gezückten Schwertern drangen die Christen trotz des Schauders,
der ihnen entgegenstarrte, auf die halbyerhungerten und widerstands-
unfähigen Menschen ein und mordeten erbarmungslos. Der Fanatis-
mus, die Gier, möglichst viel in Sicherheit zu bringen, liess sie ver-
gessen, dass sie Christen waren. Wie 120 Jahre vorher bei der Er-
oberung Jerusalems wurde auch hier ein Blutbad in Scene gesetzt,
das nur geringer war durch das Material, dass ihnen zum Hinschlachten
zu Gebote stand^). Auch die heiligen Stätten der Araber blieben von
i) OL 21, 1418; Gesta obs. 118; Joh. v. Tulb. 187; Lib. duelL 16S ff.;
Makrizi 106 (Harn. 82); Pragm. § 118 ff.; Jac. Vitr. 4, 808; Mattü. Paris. 751.
>) Die Zahlen gehen hier sehr auseinander. Ol. 19, 1416: computantur ad tri-
ginta milia et amplius, quos sine ferro et igne Dominus percussit; und 22, 1418:
Ocioginta fere milia . . . perierunt in civitate, ezceptis üs, quos sanos et languidos
inyenimus, quasi tria milia, qnorum trecenti spectabiliores utriusque sexns ad
redemptionem capiavorum nostrorum reserTantur (vgl. Matth. Paris, a. 0.). Nach
den Gesta obs. 110 waren vor der Einnahme 24,000 Menschen umgekommen,
und es wurden vorgefunden (118) de Tiris (nicht yiris) plus decem miUia homi-
num et mulierum, Joh. v. Tulb. 186: ibi erant octoginta milia de Sarracenis
mortuis, et de yiris non erant nisi decem milia, et de sanis non erant nisi tria
milia. Lib. duell. 165: de octoginta quatuor millibus . . . non erant nisi quinque
millia Sarraceni. Jac. Vitr. 4, 808 : plusquam quadraginta millia Sarracenorom
infra muros civitatis indusi remanserunt .... oapta dritate vix tria millia Sar-
racenorum inyenimus,^inter quos vix centum sani remanserunt, qui possent de-
fendere dvitatem ; vgl. auch dessdben Brief bei d* Achery SpidL 8, 690 : quadra-
ginta milibus .... interemptis. Fragm. $ 122: 4000 G^eüeuigene, von denen etwa
8000 dch nur noch auf den Knien fortbewegen konnten; einige waren noch in
die Thürme geflohen und warteten bis Mittag um Hilfe, dann ergaben sie sich.
Dies erw&hnt auch Henn. y. Salza in seinem Briefe a.0. 197, der plusquam tria
milia mortuorum angibt, und Aegidius von Lewes a. 0. 874. *) Gesch. der
Patr. 407; vgl. auch Makrizi (z. J. 1249) bei Michaud, Bibliogr. des crois. 2, 720).
*) Selbst den Besserdenkenden der Christen missfiel die Metzelei, vgl. Chron. ürsp.
M. 6. SS. 28, 881 : Factaque est intra dvitatem caedes maxima Sarracenorum . . .
ita ut esset miserabüe spectaculum etiam ipsis Ghristianis rectis corde et flezia
hnmana oompasdone. Alber. tr. fönt. a. 0. : De Sarracenis vero tot cedderont
ea die in ore gladii, quod nostris quoque displicuit. Vgl. Aegid. von Lewes a. O.
und Martine et Durand ColL 5, 1479. Dergleichen Stellen, welche ein Mitleiden
Der Ereuzzog Yon Damiette 1218—1221. 11. 285
der Wath der Christen nicht unberührt; der Altar des Tempels des
Mahamed, der aus Ebenholz gezimmert war, wurde demolirt; ja selbst
die anglücklichen, zum Tode erschöpften Weiber waren nicht sicher
vor der sinnlichen Leidenschaft der «Streiter Christi*^).
Die in der Stadt vorgefundene Beute war sehr gross. Eorn,
Gerste, Oel war in Menge vorhanden, aber auch goldene und silberne
Geräthe nnd Kleinodien, obwol die Einwohner einen grossen Theil
yergraben oder im Nil versenkt hatten; ferner Wafifen, Purpur, kost-
bare Steine, Perlen, seidene und Bissusgewänder, dazu 400 Maulthiere
und Esel*). Dazu kam noch eine Beihe von Gefangenen, deren viele
den vornehmeren und reicheren Geschlechtem angehörten, und welche,
soweit sie nicht später gegen christliche Gefangene ausgelöst wurden,
als Sclaven an die Ejreuzfahrer verkauft wurden, weil es zu theuer
war, so viele auf Kosten des JSeeres zu ernähren'). Trotz der strengen
Verbote, welche erlassen waren^), fanden sich doch etliche, die nicht
umhin konnten, ihrer Habsucht freien Lauf zu lassen und manches,
was sie fftnden, zu unterschlagen. Noch bevor man aber zur Theilung
der Beute schritt, entbrannte ein heftiger Streit zwischen dem Legaten
und König Johann um den Besitz von Damiette, den jeder für sich
beanspruchte. Es kam soweit, dass der König bereits den Befehl ge-
geben hatte, seine Schiffe zur Ab&hrt zu rüsten. Endlich einigte
man sich dahin, die Stadt dem Könige zu überlassen mit Vorbehalt
der zu erwartenden Befehle aus Bom und der Bestimmungen des
Kaisers Friedrich, dessen Eintreffen im Morgenlande bereits in Aus-
licht gestellt war^).
mit den »Ungl&ubigen« verrathen, finden sieh nicht oft bei den christlichen
Schriftatellem. Um so bezeichnender sind sie.
*) Abu Schamah bei Wilken a. 0. S. 287 , Anm. 284. ») Vgl. Ol. 17,
1415; Gesta obs. 114. Joh. y. Tulb. 187; Lib. duell. 164. Gegenüber den anderen
Berichten behauptet Jac. Vitr. 4, 808 : inYenimns autem in dvitate valde pauca
victualia. Interessant ist die Stelle des üb. duell. a. 0. Invenerunt . . . omnia
neoessaria ad usum yite preter yinum, quo et Sarraceni non utuntur nee por-
cina Game. Machometus etenim, eorum legislator, verens, ne sui diaoipuli ali-
quando forte per ebrietatem suam ne£Euidam detegerent sectam, ab usu vini eos
proisuB inhibuit; sicque usque ad presentes legis nee sfuictio inBcissa pertinuit.
Oarnibus similiter non yescuntur porcinis ob cau^m deyorati Machometi sui a
pordfl. M^estrel § 172 erwähnt allerdings ausdrücklich Wein. ') Jac. Vitr. 4,
804: qnadringentis de melioribus et ditioribus retentis. Ol. 22, 1418: trecenti
tpectabiliores utriusque sexus. Fragm. § 128 : 400. ^) Vgl. ausser den oben
erwähnten Statuten auxihOl. 22, 1419; Jac. Vitr. 4, 808; Fragm. i 124. ^) Joh.
▼. Tulb. 188, der wol kaum richtig sagt: ciyitas fuit assignata regi etAlamannis.
Die Gesta obs. 115 sagen nur: sed signo oruoiB muniti ad bonam concordiam
rerersi sunt. OL 28, 1419 erwähnt den Streit nicht: Legatus . . . D^miatam cum
286 Hoogeweg.
Darauf wurde eine aus Vertretern sämmtUcher Nationen bestehende
Commission zur Veriheilung der Beute eingesetzt, welche durch einen .
Eid bekräftigen mussten, unparteiisch zu Werke zu gehen und loyal
zu theilen^). Sei es nun, dass die Orossen von vornherein einen be-
deutenden Antheil für sich behielten, sei es, dass die Commission un-
gerecht verfuhr, kurz, trotz der ungeheuren Beute wurden doch nur
einem jeden sechs Bisanten eingehändigt*). Da brauste der Sturm
der Entrüstung auf. Man griff zu den Waffen (Dea 21), die Römer
und Lateiner besetzten die Stadt und warfen die Franzosen aus ihren
Quartieren. Mehrere wurden verwundet und einige sogar getodtet;
das ganze Heer war in Waffen; mit Gewalt wollte man ertrotzen,
was man f&r sich beanspruchen zu können glaubte. Nur mit Mühe
gelang es dem Legaten, die Sache beizulegen, indem er versprach,
jedem zu seinem Becht zu verhelfen').
Damit war die Sache aber keineswegs abgethan; nur eine Zeit lang
ruhte der Streit. Am 6. Januar 1220 stürmte das Heer noch einmal
los, drang auf den Legaten ein und verlangte, was ihm zukam, weU
man sich von den Bittem übervortheilt glaubte. Oegen sie griff auch
der Eonig, die Templer, Hospitaliter und Franzosen zu den Waffen,
rückten in die Stadt und jagten die Italiener wieder heraus; es soll
io weit gekommen sein, dass einige den Sultan herbeirufen wollten.
-^ Wo bleibt da der religiöse Hintergrund, auf welchem sich dieser
Ereuzzug abspielen sollte! Die gemeinen menschlichen Interessen
treten zu grell zu Tage, als dass man annehmen könnte, es sei wirk-
lich noch der Mehrzahl im Ernste um eine heilige Sache zu thun;
nur. die Sucht nach Gewinn, eine grossartige Speculation verbarg der
Deckmantel christlichen Interesses. — Man einigte sich endlich da-
hin, dass den Bittern je 24, den Priestern und Turkopulen je 12, den
Enappen je 6, den Weibern und Enaben je 3 Bisanten gegeben
werden sollten*). —
appendiciis et pertinentüs regno Jerosolimitano contulit in perpetaum, was auch
noch abweicht.
1) Ii'ragm. § 125. *) Joh. y. Tulb. 188; Lib. duelL 166 principea, ücut
promiserant, enm (thesaurum) exercitui dividere nolebant Nach Jac Vitr. 4,
808 wurden im Gänsen nur 400,000 Bisanten vertheilt. ') Johann v. Tulb. 1S9.
*) Joh. V. Talb. a. 0., der noch hinzusetet: Et sciatis, quod centum milia Ohriiti-
anoram erant scripta in exeroitu. Abweichend sind die Angaben bei Fragm. § 125:
Den Priestern und Rittern 24, den Tui^kopulen 12, dem Fussvolk 6 und jeder
Frau 8. Im ganzen waren aber 1400 Ritter und 42,000 andere Menschen ohne
die Frauen eingeschrieben. — Ueber die dem deutschen Orden zuge&Uene Beute,
von der er die Hälfte dem König Johann abtrat, vgl. Koch, Hermann v. Salsa
8. 22 und 25.
Der Erenzzag yon Duniette 1218—1221. II. 287
Noch am Ende des Jahres 1219 war es den Kreuz&hrern ge-
lungen, Tanis in ihre Gewalt zu bekommen. Diese Stadt lag ungeföhr
eine Tagereise östlich von Damiette. Etwa 1000 Mann waren aus-
gesandt worden, um zu fboragiren und die Lage dieses Ortes genauer
zu erforschen. Bei ihrer Annäherung verriegelten die Einwohner die
Thore und suchten das Heil in der Flucht, denn sie glaubten nicht
anders, als dass das ganze Heer der Feinde heranrückte. Die Christen
bemerkten dies, schlugen die Thore ein und nahmen die Stadt in
Besitz. Sie war durch doppelte Mauern und Graben so stark befestigt,
dass sie sehr wol hatte einer längeren Belagerung Trotz bieten können,
zumal der sie rings umschliessende See den Seitem den Zugang im
Sommer sehr schwer , im Winter unmöglich machte. Obwol langst
Ton ihrer früheren Grösse, Ton der die Bauten noch Zeugnis ablegten,
herabgesunken, zahlte sie doch noch zu den reicheren Städten Aegyptens,
and wäre durch ihre Lage sehr geeignet gewesen, den Sarazenen einen
Ersatz für das rerlorene Damiette zu bieten und ihnen in etwas wenigstens
noch die Verbindung mit dem Meere offen zu lassen^).
Drei Monate waren seit der Eroberung Damiettes vergangen, als
man daran ging, die Stadt nun auch zu einer Heimstädte des christ-
lichen Glaubens zu machen. Nachdem man für die Fortschaffung der
Leichen und Säuberung der Strassen Sorge getragen hatte, wurde das
Fest der Lichtmess Maria dafür ausersehen, und am Morgen dieses
Tages zogen Glerus wie Laien mit dem heiligen Kreuze und den christ-
lichen Bannern in feierlicher Frocession in die Stadt ein. Latemen-
und Eerzenträger begleiteten den Zug und Lob- und Dankgesänge
drangen zum HimmeL Der Legat selbst las die Messe zur Ehre Gottes,
der Jungfrau Maria und aller Heiligen*).
Sogleich machte man sich auch daran, die muhamedanische Stadt in
eine christliche umzuwandeln. Während Bischof Jakob von Akka es
sich angelegen sein liess, die in der Stadt vorgefundenen Kinder zu
taufen und an seine Freunde zur Ernährung und Unterweisung im
1) lieber die Grösse des Ortes und seine alte Berühmtheit s. OL 24, 1420.
Bern. Thesaur. a. 0. 840; Jac. Yitr. 4, 804; Rein. Ann. in M. G. SS. IC, 678.
— Das Datum der Einnahme gibt OL: in festo Clementis, d. i. Not. 2S. Jac.
Yitr. 4, S04 gibt, wie gewöhnlich, kein Datum. Gesta obe. 188: Nono decimo
die post captionem terre, in die Sancte Cecilie, perrexerunt Ghristiani ad castrum
qaod dicitur Thamisium ... et per duos dies ante illud castrum Hteterunt et in
die Sancti Clementis intus intrayerunt. Die erste Zeitbestimmung ist unrichtig,
denn sie würde den 24. Nov. ergeben, CäcUia ist aber den 22. Lib. duelL 166 :
intraveraut ac in festo Sancti Clementis turres munierunt. *) Johann v. Tulb.
a. O.
288 Hoogeweg.
Christenthum zu Tertheilen^), wurde die Moschee des Muhamed zu
Ehren der Jungfrau Maria geweiht*). In ihr wurden vier Altare er-
richtet, der eine f&r die h. Jungfrau, der zweite f&r den h. Petras,
der dritte ftbr das h. Ereuz und der vierte f&r den h. Bartholomäos,
an dessen Tage der Eettenthurm war erobert worden. Ebenso wurden
auch die anderen Moscheen in christliche Kirchen umgewandelt und
verschiedenen Heiligen geweiht und in ihnen taglich Gottesdienst ge-
halten'). Auch die Thürme der Stadt wurden vertheilt unter die
Reiche, deren Kri^^r sich vor den Mauern Damiettes zusammen-
gefunden hatten. Den ersten bekam die rSmische Kirche mit dem
dazugehörigen babylonischen Thore, dessen Name in den des BSmi-
schen umgeändert wurde; einen anderen erhielt der Erzbischof von
Damiette, dessen Stuhl von dem päpstlichen Legaten wieder her-
gestellt wurde*).
Die riesigen Befestigungen der Stadt hatten wenig gelitten. Nor
ein Thurm war durch die Oeschosse der Wurfinaschine des Herzogs
Leopold von Oesterreich bedeutender beschädigt worden^). Es kostete
den Kreuzfährem nicht viel Mühe, die Schaden wieder auszubessern
und die Stadt in den Zustand zu versetzen, dass sie nun ihrerseits
von hier aus weitere Operationen vornehmen konnten.
*) Jac. Yitr. 4, 804; von ihnen starben aber mehr alt 500 bald nach der
Taafe. — Ol. 18, 1416. *) Ol. 28, 1419 gibt eine genaue Beschreibung dieses
Heiligthumee. *) Jac. Yitr. a. 0. ^) Damiette war softon frfiher BischoftsitK
gewesen, s. Röhricht, Quinti b. s. scr. min. S. XI, Anm. 4, vgl. auch Bern. Thes.
888 ff. Brut y Tywysogion 8. 804. ») Ol. 22, 1418.
Wenzel Jamnitzers Arbeiten für Erzherzog
Ferdinand.
Von
Darid y. Schonherr.
Das k. k. Statthalterei-Archiy in Innsbruck verwahrt einige aus
dessen yerschiedenen libtheilungen von mir gesammelte Briefe des
berühmten Nürnberger Qoldschmieds Wenzel Jamnitzer an Erzherzog
Ferdinand, welche in Verbindung mit den an Jamnitzer gerichteten
Schreiben des Erzherzogs in die künstlerische Bethatigung dieses her-
vorragenden Meisters und seine Beziehungen zu anderen Künstlern,
namentlich Jakob Strada, neuen Einblick gewähren und einige bisher
unbekannte Arbeiten desselben betrefifen. Die Correspondenz bricht
leider zu früh ab, um constatiren zu können, ob das von Erzherzog
Ferdinand bei Jamnitzer Bestellte auch vollendet und abgeliefert worden
ist, sie bietet aber so viele interessante Einzelheiten in anderer Sichtung,
dass eine Skizzirung des yorliegenden urkundlichen Materials nicht
blos in Bücksicht auf die verhältnissmässig spärlichen Nachrichten
über Jamnitzer und das ihm in neuerer Zeit zugewendete grosse In-
teresse, sondern auch, imi anderweitige Nachforschungen zu ermög-
lichen, angezeigt erscheint.
Aus dem ersten mir yorliegenden Briefe des grossen Nürnberger
Meisters an Erzherzog Ferdinand ddo. Nürnberg 22. December 1556
erfahren wir Folgendes:
Wenzel Jamnitzer^) war im Spätherbst des Jahres 1556 von K.
Maximilian , etlicher arbeit halben* nach Wien berufen worden. Er
*) Der Name dieses Meisters erscheint in den Acten sehr verschieden ge-
schrieben: die Bureaukratie schreibt Qamitzer und Jamitzer, der Freund des
Meisters, Jakob Strada, schreibt Jomitzer, des Goldschmieds Schreiber Jamnitzer
und Qamitzer, er selbst aber Jamitzer und Jamnitzer.
MÜtiieUanfen IX. 19
290 V. Schönherr.
machte bei dieser Gelegenheit die persönliche Bekanntschaft Erzherzogs
Ferdinand, welcher eben vom TQrkenkrieg zurückkehrend in Wien
eingetroffen war. Was Jamnitzer fdr E. Maximilian zu arbeiten über-
tragen worden, ist nicht gesagt, es musa jedoch eine umfangreiche
Arbeit gewesen sein, denn Erzherzog Ferdinand theilte dem in Wien
weilenden Meister mit, er sei auch des Vorhabens, «ein dre flieh
werk von silber und gold machen zu lassen. * Da nun Jamnitzer
noch eine Zeit lang für E. Maximilian zu arbeiten hatte, ersuchte er
den Erzherzog, dieser möge «mit angeregtem werk dieweil verziehen',
dagegen wolle er «mittlerweil einen kunstlichen maier ein visierung
oder etliche (Visirungen) über bemeltes werk reissen und stellen lassen*.
Jamnitzer, welcher wie der Bildhauer Alexander Colin, die Oiesser
Löffler und Qodl und andere Meister seiner Zeit, die Beihilfe anderer
Eünstler in Anspruch nahm, bestimmte hierzu den ihm offenbar schon
länger bekannten und behilflichen Jakob Strada von Mantoa, zur Zeit
bereits Bürger von Nürnberg. Er habe, schreibt er, ^ alsbald mit einem
fleysigen, des malens und anderer desgleichen künsten wol verstendigen
gesellen, mit namen Jacob Strote, ein Italiener und auch ein mit-
burger alhie zu Nürmberg^) gehandelt, dass er sich zu solchem vor-
haben geprauchen lassen wolte. ' Derselbe habe sich hiezu bereit er-
klärt, da aber »das werk etwas dapfers und ansehentlich sein soll'
und allerlei Bedenken eintreten könnten, halte er es für noth wendig,
dass Strada vor Inangriffiiahme des Werkes selbst zu Sr. Durchlaucht
komme, Zeichnungen und Muster vorlege und mit dem hohen Be-
steller darüber sich bespreche. Das Nähere theile Strada in bei-
geschlossenem Briefe mit, der Erzherzog aber möge ihn verständigen,
ob Strada zu ihm kommen solle. Der nicht eigenhändig geschriebene
Brief Jamnitzers ' ist unterzeichnet: «Wenzel Jamnitzer, Burger und
goldschmitt zu Nurmbergensis. ' (!) Das aufgedrückte Petschaft führt deu
auf Jamnitzers Werken als Marke*) vorkommenden Löwenkopf im
Schilde und darüber die Buchstaben W. I.
Das dem Briefe Jamnitzers beigeschlossene, ebenfalls vom 22. De -
cember datirte, in italienischer Sprache abgefasste Schreiben des Jakob
Strada an Erzherzog Ferdinand bezeichnet nun nicht blos das dem
berühmten Goldschmiede aufgetragene Werk im Allgemeinen, sondern
*) Auf einem angeblich von Titian gemalten Portrait des Jakob Strada nennt
dieser sich »civis romanus^. Inventar Erzh. Leopold Wilhelm. Jahrb. der kiinath.
Samml. des allerh. Kaiserh. I. 2. Abth. LXXXVI. ») Auf die Verwendung
des Löwenkopfes im Wappen des Meisters als Marke auf dessen Werken hat be-
reits E. Bergau hiogewiesen. (v. Lfitzow: Zeitschr. f. bild. Kunst 1876 Beiblatt
Nr. 40).
Wenzel iamnitzers Arbeiten für Erzherzog Ferdinand. 291
theilt auch darüber die Ansichten und Bathschläge Stradas in aus-
führlicher Weise mit.
Strada schreibt an den Erzherzog: Wenzel Jamnitzer (Jomitzer),
welcher letztyergangene Tage in Wien gewesen sei, habe ihm von
einer sehr schönen Arbeit (un belissimo lavoro) Mittheilung gemacht,
welche der Erzherzog machen zu lassen gedenke, nämlich die Er-
schaffung des Adam und der Eva durch Gott im irdischen .
Paradiese (la creazione de Adamo et Eva, fatta da iddio nel para-
diso tereste). Jamnitzer habe ihm weiter erzählt, dass Se. Durchlaucht
für dieses Werk bereits viele schöne Sachen besässen, als Stufen (mi-
niere), Thiere, Vögel und andere hiezu bestimmte Sachen, femer, dass
Se. Durchlaucht bald anfangen lassen, jedoch zuvor noch eine Zeich-
nung sehen möchten, welche zu machen ihn Jamnitzer dringend (con
instanza) ersucht hätte. Er habe aber demselben geantwortet, eine
solche Zeichnung sei so detaillirt, wie er es wünsche, auf einem Bogen
Papier nicht zu ,machen und selbst, wenn er eine Zeichnung fiir das
Werk machen wollte, müsste er zuvor genau die Meinung Sr. Durch-
laucht wissen, auch die Grösse, ip. welcher das Werk auszuführen wäre.
Man müsse Alles mit Verstand (con juditio) und nach der hL Schrift
anordnen und nach bestimmtem Masse verfertigen. Es sei auch schwer,
das Werk durch eine Zeichnung darzustellen, denn dasselbe werde
einen grossen Baum einnehmen und um das richtig zu verstehen, sei
es nothwendig, ein Modell zu machen in der Weise, wie dies beim
Bau von Palästen üblich wäre, damit die mit der Arbeit betrauten
Meister sich daran halten könnten.
Der biedere deutsche Goldschmied, welcher seinen welschen Freund
dem Erzherzog so warm empfohlen hatte, dachte gewiss nicht daran,
dass Strada diese Gelegenheit benützen könnte, um den Löwen-
antheil an dem für den Erzherzog bestimmten Werke für sich zu be-
anspruchen, wie derselbe es in der That gethan hat, indem er Sr.
Durchlaucht nahe legt, ihn nicht blos zum Director des Werkes zu
bestellen, sondern das ganze Werk ihm unumschränkt zu übertragen.
Es sei anch nothwendig, schreibt nämlich Strada, dass ein Director
(un sopra capo) bestellt werde, der die Arbeit verstehe, um die hiebei
betheiligten Meister dirigiren zu können, denn sonst würde das Werk
endlose Kosten verursachen und schliesslich doch nicht zur Zufrieden-
heit der Erzherzogs ausfallen; hingegen aber, wenn ihm der Auftrag
gegeben würde, glaube er dieses Werk, selbst wenn es noch grösser
wäre, zur Zufriedenheit des Erzherzogs zu vollenden. Er finde noch
viele schöne Sachen, welche zu diesem Werke dienlich wären, nament-
lich ein prächtig gemaltes Thierbuch (libro de animali), auch viele
292 ▼• Schönherr.
seltene Fische, die ftir die Flüsse verwendet werden könnten. Zu be-
sagtem Werke könnte man auch edle Steine verwenden, wie Agat,
Carniol, rohen Smaragd (plasme), Sardonix (sardoni) und andere. Au
anderen Theilen des Werkes könnten die Erzählungen der Bibel, an
die man sich zu halten hätte, angebracht werden. Doch das alles lasse
sich besser mündlich besprechen, als in Briefen, üeber Aufforderang
des Goldschmieds habe er diese wenigen Worte an Se. Durchlaucht
geschrieben und diese Gelegenheit gerne benutzt, damit Se. Durch-
laucht ihn als ihren Diener erkenne. Gott möge es fögen, dies durch
die That beweisen zu können. Er glaube, der Erzherzog werde seinen
Namen wol kennen und seine Eaisermedaillen-Bücher (libri dele me-
daglie degli imperatori) und andere seiner Werke bei Herrn Johann
Jakob Focher (Fugger) in Augsburg gesehen haben. Es seien schon
12 Jahre, dass er sich mit Arbeiten för denselben beschäftige. Er
sei jetzt damit nahe am Ende, glaube aber, dass ihn Fugger mit einer
neuen Arbeit betrauen werde. Wenn jedoch der Erzherzog ihm jene
Arbeit übertragen würde, wäre dies fiir ihn die höchste Gunstbezeugung
und er erbiete sich, trotz seiner vielen Beschäftigung nach Prag oder
wohin immer Se. Durchlaucht es wünsche, zu kommen, jedoch nur,
wenn Se. Durchlaucht die ganze Arbeit ihm übertragen wolle, wenn
er dabei zu befehlen habe und Niemandem sich unterzuordnen brauche
als dem Erzherzoge, dem er demüthig die Hand küsse.
Er unterzeichnet: umil servitor Jacopo Strada, Mantuano.
Das Petschaft, womit Strada sein Schreiben siegelte, zeigt einen
quer getheilten Schild, in dessen obern Feld einen nach links schauenden
Adler, im unteren Felde drei linke Schrägbalken. Ueber dem Schilde
stehen die Buchstaben I. S.
Die Antwort auf diese Zuschrift erhielt Strada durch Jamnitzer,
welchem Erzherzog Ferdinand unterm 7. Jänner 1557 schreibt, er
möge dem von ihm zu seinem Werke »vast tauglich und nützlich*
bezeichneten , trefflichen künstler** mittheilen, er nehme sein Aner-
bieten zu Gnaden an und Strada möge auf nächste Lichtmessen sich
gewiss bei ihm einfinden, auch die , bücher und anders, so zu unserm
solchen werch förderlich und dienstlich sein möchte*, mitbringen. Er
werde dann mit ihm die Sache besprechen, , auch ine gnediglich gern
hören* und ihm darauf seine Meinung mittheilen.
Strada erklärte sich gleich bereit, zu Erzherzog Ferdinand nach
Prag zu reisen. Am 27. Jänner berichtete dies Jamnitzer Sr. Durch-
laucht mit dem Beifügen, dass Strada an diesem Tage auch bereits
abgereist sei. ,Da kan**, schreibt Jamnitzer, ^e. f. d. mit im von
allen sachen selbst reden und euer gemut gegen im ero&en, damit
Wenzel Janmitzers Arbeiten fftr Erzherzog Ferdinand. 293
es in ein gute fisirung bracht wurde.* Ihn selbst werde dann der
Erzherzog mit seiner Arbeit , allzeit ganz unterthenig, gehorsam und
willig finden. * Mit Strada, schreibt Jamnitzer weiter, schicke er « et-
liche geschmelzte (gegossene) tierlein*, um zu erfahren, «wie
die tierlein im schmelzen * Sr. Durchlaucht gefallen, , dan es ist einer
hie, der es sunst ser bej ist*, d. h. wol, der augenblicklich ohne
Beschäftigung ist. Diese Thierlein seien aber in grosser Eile gemacht
worden. Nach Bekanntgabe der Qrösse der Thierchen könnte man
diese mittlerweile .schmelzen und zurichten* und dadurch dem ganzen
Werke vorarbeiten, wodurch dieses dann um so eher verfertigt werden
könnte. Der Orpheus sammt den «thirlein und kreitlein*
komme ihm auf 8 Thaler zu stehen. Er stelle es Sr. Durchlaucht
anheim, den Orpheus zu behalten oder zurückzusenden, in welch letzterem
Falle er ihn « auf einen Deckel zu einem Trinkgeschirr machen * werde-
Der nicht eigenhändig geschriebene Brief trägt eben&Us das
Petschaft Jamnitzers mit dem Löwenkopf.
Die Antwort des Erzherzogs auf dieses Schreiben Jamnitzers bat
sich nicht erhalten, bis zum 17. November liegt überhaupt kein auf
das bestellte Werk bezügliches Actenstück vor.
In einem Schreiben vom 17. November 1557 berichtet der Berg-
gerichtsschreiber in Joachimsthal, Georg Hochreuter, au den Erzherzog,
er habe dem Goldschmied, , welcher allerlei blumen und laubwerch,
auch allerlei thierle von silber abgiessen kann*, nach Dresden ge-
schrieben und ihn angefordert, zu Sr. Durchlaucht nach Prag sich
zu begeben. Der Goldschmied habe ihm geantwortet, er wolle dies
gerne thun, allein ohne Erlaubnis des Kurfürsten Herzogs August
dürfe er nicht fortreisen. Demnach möge also der Erzherzog diesem
selbst schreiben, oder wenn er es vorziehe, dass er (Hochreuter) nach
Dresden reise und dem Kurfürsten die Sache vorstelle, ihm eine Voll-
macht senden.
Erzherzog Ferdinand zog das letztere vor und sendete dem Berg-
gerichtsschreiber ein vom 28. November datirtes Credenzschreiben.
Dieser aber sollte dem Kurfürsten vortragen, der Erzherzog sei Willens
,ein werk oder kunststück zuerichten zulassen* und da der Kurfärst
9 einen kunstlichen goldschmied bei ihm habe, der allerlei pluemben,
laubwerch und tierlein von silber abgiessen kann* und daher
zu besagtem Kunstwerke dienlich und tauglich wäre, so möge er dem
Erzherzog zu Gefallen ihn nach Prag kommen und eine Zeit lang
da bleiben lassen. Zur Stunde wisse er, der Erzherzog, freilich nicht,
wann er den Goldschmied brauchen werde, nach erlangter Bewilligung
des Kurfürsten würde er aber diesem selbst schreiben.
294 ▼• Schönherr.
Was mit dem in Dienst oder Arbeit des Kurfürsten von Sachsen
stehenden Goldschmied weiter geschehen, ist nicht bekannil, auch lässt
sich nicht feststellen, ob derselbe jener Meister ist, von welchem Jam-
nitzer in seinem Schreiben an den Erzherzog vom 7. Jänner 1557
Erwähnung macht Es scheint dies zweifelhaft, da der von Jamnitzer
erwähnte Mebter zu dieser Zeit in Nürnberg und nicht in Dresden
sich befand. Andererseits bleibt freilich nicht ausgeschlossen, dass der-
selbe in der Zwischenzeit bei dem Kurfürsten von Sachsen Arbeit
oder Anstellung gefunden hat. Als sicher glaube ich jedoch an-
nehmen zu können, dass das Werk, für welches dieser Ooldschmied
Thierchen, Laubwerk und Blumen in Silber giessen sollte, das dem
Jamnitzer und Jakob Strada übertragene ist, nämlich die Erschaffung
Adams und Evas im Paradiese, für welches von Anfang an Thiere,
Kräuter und Blumei^, Fische für die Flüsse etc. machen zu lassen be-
stimmt war.
Vom 7. Jänner 1557 bis 8. Juli 1558 haben wir wieder keine
weitere Nachricht über das von Erzherzog Ferdinand bei Jamnitzer
bestellte Werk. Wie aus einem Schreiben des Erzherzogs Ferdi^^and
von letzterem Datum hervorgeht, kam das Werk bis zu die^m
Zeitpunkte noch nicht in Ausführung. Aus dieser Zwischeiizeit liegt
uns dagegen ein Schreiben des berühmten Goldschmieds an Se. Durch-
laucht vor, welches in einer anderen Beziehung von Interesse ist Es
ist dies ein Begleitschreiben zu einem an Erzherzog Ferdinand, den
ffliebhaber der freien künste' gesendeten Exemplare seines Werkes
über die Perspective, welches er sehr hoch anschlägt, hiebei aber
in frommer Bescheidenheit Gott die Ehre gibt In demselben sagt er:
, Nachdem mir der ewige, guetige got durch seinen väterlichen segen
gnad verlihen, dass ich die löbliche, nützliche und synreiche kunst
der perspectif also erfunden, dass dergleichen zuvor nie gesehen wor-
den, wie ich dann dieselb mit iren figum ordenlichen in ein libell
zusammen gebracht, hab ich underthenigsts gehorsams nit unterlassen
mugen, eurer fürstlichen durchleuchtigkeit , als einen liebhaber der
freien künste ein exemplar desselbigen werks alleruntertbenigst zu
presentiren. *
Waren, wie bereits oben bemerkt, nach den vorliegenden Acten
in der Ausführung des von Erzherzog Ferdinand geplanten Werkes
bis zum Sommer des Jahres 1558 keine weiteren Schritte geschehen,
so nahm jetzt der Erzherzog die Sache wieder ernstlicher auf und
forderte mit Bezug auf die früheren Verhandlungen unterm 8. Juli 1558
Jamnitzer auf, , seinem erbieten gemäss' alsbald nach Prag zu kommen,
„auch einen guten künstler, der mit dem verporgen über sich wer-
Wenzel Janmitzers Arbeiten für Erzherzog Ferdinand. 295
fanden prunnwerk, so man in lastgärten von kurzweil wegen zu machen
pflegt, umzugeen und zu machen weiss', mitzubringen.
In seiner vom 21. Juli datirten Antwort entschuldigt sich Jam-
nitzer, dass es ihm, wie Herr Paul Winkelheyer bestätigen werde,
unmöglich sei, jetzt zukommen, obwol er nichts lieber wollte, „denn
auf f. d. begeren alsobald zu erscheinen.' Er sei mit der Arbeit für
Sr. Durchlaucht Herrn Bruder (K. Maximilian) noch nicht zu Ende
und ,mit yilen gesellen und gesinds überladen.' Zudem habe er neu-
lich seinen ältesten Sohn^) zum Herzog von Ferrara arbeitshalber
gesendet In zwei Monaten werde er aber auf seiner Beise nach Wien
nach Prag kommen und den Künstler, welcher ,mit dem verporgen
über sich werfenden bninnenwerk ein gueten verstand hat', mit-
bringen.
Gleichzeitig berichtet Jamnitzer dem Erzherzog über einen von
ihm verfertigten kunstreichen Brunnen von Silber und ver-
goldet «Ich hab', schreibt er, ,.dise tag ein kunstlichen, silbern
and vergulten brunnen einem guten freund ausgemacht. Hat gewaltige
wassersprüng. Den mag man in einem sal brauchen. Wie e. f. d.
vom Winkelheyer müntlich vernemen werden, den will er verkaufen.
Wigt bis in 112 mark, wird unge verliehen 2800 fl. anlaufen. Da
e. f d. darzue ein lust haben würden, hielt ich darfur, es wurd mit
dem man wol zu handeln sein.'
Der Erzherzog erklärte sich in seinem Schreiben vom 15. August
an Jamnitzer mit dessen Antrag, den WasserkQnstler mitzubringen,
einverstanden, bemerkt aber, dass er auf den Kauf des von ihm für
Winkelheyer verfertigten silbernen Brunnens , diserzeit ' nicht reflectire.
Die von Jamnitzer in Aussicht gestellte Reise nach Prag und
Wien wurde von ihm in der That unternommen und fanden zwischen
ihm und Erzherzog Ferdinand weitere Verhandlungen statt. , Unterm
16. März 1559 schreibt der Erzherzog dem Meister, er wünsche, dass
die demselben aufgetragene Arbeit ehemöglichst verfertigt werde und
Jamnitzer ihm berichte, was er daran bereits gemacht habe und bis
zu welcher Zeit die Arbeit vollendet sein werde. Wenn der Meister
die zwei guten Bildschnitzer, welche, wie er wisse, eine Zeit lang in
seinen Diensten zu dem , vorhabenden werk' sich gebrauchen lassen
1) Ich habe bisher nicht finden können, dass Jamnitzer ein an Sohn gehabt
habe. Dass er hier von seinem ältesten Sohne spricht, setzt voraus, dass er
zwei oder mehrere Söhne gehabt habe, von welchem der älteste zu dieser Zeit
schon sehr tüchtig gewesen sein rauss, da er ^ arbeitshalber ^ an den herzog-
lichen Hof von Ferrara gekommen ist.
296 ▼• Sohönherr.
wollen, bekomme, solle er sie nach Prag schicken. Das Silber, welches
der jüngst mit ihm getroffenen Abrede gemäss ihm bereits hätte ge-
sendet werden sollen, werde er ehestens ihm zustellen lassen.
In der Beantwortung dieser Zuschrift des Erzherzogs sagt Jam-
nitzer, es sei ihm unmöglich, die Zeit zu bestimmen, binnen welcher
9 solch tapfers werk' verfertigt werden könnte, «denn dasselbe müsse
«mit wol bedachten mut und sin' gemacht werden und yerurflache
ihm 9 warlich viel nachdenken*. Auch seien schon etliche .visierungen*
dazu vergebens gemacht worden. Augenblicklich habe er «den fiiss
im werk *, und sobald dieser fertig sein werde, wolle er ihn Sr. Durch-
laucht sofort senden, «dann ich selbst in der sach nit feiern will*
Auch mit der «Wasserkunst* sei er beschäftigt und wolle sie «auf das
pest machen.' Die Bildschnitzer anbelangend, welche er nach Prag
zu schicken beauftragt sei, habe er mit zweien, welche die fleissigsten
und geschicktesten wären, gesprochen, aber keiner wolle sich unter-
stehen, «solche kleine tirlein zu machen*, wol aber die grössten
Thiere «und beslein* (sie!). Nun seien aber der kleinen Thiere viele,
der grossen Thiere aber wenig und würden «die Beinlein an den
kleinen tirlein so gar dir (dürr) und schwach. * Sein Eath wäre nun,
dass Se. Durchlaucht « etliche der fisirungen von kanderfaden (conter-
feiten) tirlein * nach Nürnberg sende, die kleinsten Thierchen « schmelzen *
(giessen) und die grossen von Silber machen lasse. Inzwischen wolle er
einen zu bekommen suchen, der « die tir am besten schmelzet. * Die kleinen
Thiere könnten «nit besser zuweg gebracht werden, denn geschmelzt*
Er sei übrigens der Meinung gewesen, der. Erzherzog habe durch seine
Bildschnitzer diese Arbeit machen lassen wollen, wie ihm Se. Durch-
laucht zu Prag gesagt hätte. « Weiter meldet euer fürstlich durchlaucht,
ir wollet das silber zu der kredenz schicken, das will ich e. £. d.
mit allem fleis machen. * Jamnitzers Schreiben datirt Nürnberg 27. März
1559.
Der Erzherzog erwiderte ihm mittelst Schreiben aus Prag 3. April,
wenn Jamnitzer auch die Zeit der. Vollendung der Arbeit nicht be-
stimmen könnte, werde derselbe, wie er hoffe, in Ausführung des
Werkes keinen Fleiss sparen und keine Zeit verlieren ; die zwei Bild-
hauer aber möge er ihm nur ehemöglichst schicken, er hoffe, mit
ihnen in Betreff der Arbeit, die sie vorgeblich nicht machen zu können
glaubten, schon überein zu kommen.
Die beiden Bildhauer waren, wie wir aus einem weiteren Schreiben
Jamnitzers * (ddo. 24. April) an Erzherzog Ferdinand erfahren, nicht
zu bewegen, ihr Hauswesen zu verlassen und die Arbeit in Prag zu
machen. Ledige Gesellen aber, versichert Jamnitzer, finde man zu
Wenzel Janmitzers Arbeiten fQr Erzherzog Ferdinand. 297
dieser Arbeit jetzt nicht Der eine der beiden Bildschnitzer wolle sich
jedoch unterstehen, alles was die Thiere betreffe, in Nürnberg zu
machen. Derselbe sei Bildschnitzer und Goldschmied und scheine ihm
zu solcher Arbeit am geschicktesten zu sein. .Der wolt es alles von
wax bassirn (bossiren) und von silber giessen, auch verschneiden
imd verfertigen bis zu den färben.' Jamnitzer habe demselben ,ein
reslein*^) von Wachs zu einem Muster machen lassen. Wenn es Sr.
Durchlaucht gefalle, wolle er auf deren Kosten nach Prag kommen,
doch daselbst die Arbeit zu machen, sei ihm nicht möglich, denn er
könne von seiner Werkstätte nicht so lange, wegbleiben; zu Hause
aber wolle er mit allem Fleiss der Arbeit obliegen.
Gleichzeitig mit diesem Schreiben sendete Jamnitzer dem Erz-
herzog den «fuss zum perg* und bemerkt, dass dieser Fuss, den
er eigenhändig (»mit meiner hant') gemacht und an dem Se. Durch-
laucht 9 mancherlei art und auf etlich weg verkehrt' habe, ihn viel
Muhe gekostet hätte. Seine Meinung wäre nun, dass der Fuss von
aussen von köstlichem Holz gemacht würde, nämlich von „ ehbaumen
(Eschen- ?) und Ölbäumen holz und sandell (Sandelholz) und helfenbein
und buxbaumen holz und was man von allerlei hiebsen (hübschen)
holz einlegen kient (könnte) und etlichs ding daran geschnitten wird '.
In die schwarzen Feldungen, schreibt er weiter, könne man silberne
Figuren oder Historien oder was der Erzherzog wünsche, machen.
Man könne auch sonst , allerlei zier von silber daran machen ', wenn
Se. Durchlaucht viel Silber daran haben wollte, , denn das ist nur im
kleineu werk anzeigt, im grossen werk wirt es noch fil mer zir er-
fodern, das man im kleinen nit dan (thun) kan.*
Damit* der Erzherzog alle Dinge messen könne, schicke er auch
einen Massstab. Sobald er seine Meinung erfahren haben werde, wolle
er mit allem Fleiss darüber sein. Silber sei ihm durch den Münz-
meister in Joachimsthal noch keines zugekommen, nach Empfang des-
selben werde er es sofort unter die Hand nehmen. Schliesslich bittet
er um Entschuldigung, dass er den Boten so lange aufgehalten; er
habe ihn bis jetzt in seinem Hause behalten, damit er , solches werk ^
durch ihn sicher nach Prag schicken könnte.
Erzherzog Ferdinand erklärte sich in seinem Schreiben an Jam-
nitzer ddo. Prag 3. Mai 1559 einverstanden, dass dieser den von ihm
bezeichneten Bildschnitzer und Goldsshmied zu ihm sende und be-
merkt, er wolle dann demselben » einen eigentlichen Unterricht geben.
1) Reslein kann ebensogut ein Röslein als ein Rösslein bezeichnen ; da je-
doch oben von »tierlein* die Rede war, ist darunter wol ein Pferdchen gemeint.
298 ▼. Schönherr.
wie und wasmassen er die tierlein zu dem kunststuck machen und
zuebereiten solle. ■ Mit demselben werde er auch in Betreflf des Fusses,
von welchem Jamnitzer «ein muster* eingesendet habe und was sonst
zur Förderung des Werkes dienen könnte, sich näher besprechen und ihn
darnach wieder in seine Heimat abfertigen, wo er dann der ihm an-
befohlenen Arbeit obliegen könne, wie Jamnitzer von demselben münd-
lich vernehmen werde. Wegen des Silbers werde er weiteren Befehl
geben, damit ihm dasselbe in Kürze zukomme.
Auf dies hin sendete Jamnitzer den Bildschnitzer und Goldschmied
nach Prag. Aus dem eigenhändig geschriebenen, vom 23. Mai 1559
datirten Begleitschreiben, das er diesem mitgab, erfahren wir dessen
Namen, Mayttes Zynder (ohne Zweifel Mathias Zündt). Mathias
Zündty bisher nur als Kupferstecher bekannt, wird von Wenzel Jam-
nitzer als Bildschnitzer und Qoldschmied dem Erzherzoge vorgestellt
Jamnitzer drückt seine üeberzeugung aus, dass derselbe Sr. Durch-
laucht „mit den dyerlein dyenstlich sey.'' Seiner Sprache und Bede
wegen, schreibt Jamnitzer, komme es demselben freilich sauer an, vor
Sr. Durchlaucht zu erscheinen, in seinem Fleisse wie in seiner Arbeit
werde aber der Erzherzog keinen Mangel finden^).
Nahezu anderthalb Jahre, nämlich vom 23. Mai 1559 bis 7. No-
vember 1560, sind wir fast ohne Nachricht über den weitem Fort-
gang der Arbeit Wie wir aus einem unter letzterem Datum an den
Erzherzog Ferdinand gerichteten Schreiben des Christof Furtenbach
in Nürnberg erfahren, war die Arbeit wieder wegen Mangel an Silber
ins Stocken gerathen. Auf Befehl Sr. Durchlaucht hatte sich nämlich
Furtenbach zu Jamnitzer begeben, um sich zu erkundigen, wie es mit
dem bestellten Werke stehe. Der Meister, schreibt Furtenbach, habe
ihm nun gesagt, es fehlt? nur das Silber; wenn ihm dies geliefert
werde, solle die Arbeit ihren Fortgang nehmen. Jamnitzer wolle
übrigens selbst dem Erzherzog schreiben. Dies war auch in der That
der Fall Jamnitzer, welcher in dem betreffenden eigenhändigen
Schreiben vom 13. November 1560 als »der kuniglichen wyrdt (Würde)
zu Bömen dyener*^ sich unterzeichnet, berichtet an den Erzherzog,
es sei heute Mathias Ebner (Bürger von Nürnberg, Schwager des
Christof Furtenbach) bei ihm gewesen und habe Namens Sr. Darcli-
laucht ihn aufgefordert, die Zeit der Vollendung des ihm aufgetragenen
*) Neudörfer und Gulden (Quellenschriften lig. von Eitelberger X) erw&hnen
diesen Meister nicht, daher derselbe erst nach 1547 sich einen Namen gemacht
zu haben scheint. Franz Schestag erwähnt einer Arbeit des Mathias Zyndt in
den Mittheilungen des österr. Museums Band VI, 142 f.
Wenzel Jamnitzers Arbeiten f&r Erzbei-zog Ferdinand. 299
Werkes bekannt zu geben. Nun sei es im October gerade ein Jalir
gewesen, dass ihm Qriesbeck (des Erzherzogs Kammerdiener) geschrieben
hatte, er solle fUr Se. Durchlancht das Wasserwerk machen. Er
habe daran die ,fUrnembsten stuck' gemacht. Da er aber seit jener
Zeit vom Erzherzog kein Schreiben erhalten hätte, so habe er daran
nicht weiter mehr gearbeitet, da zuvor der Fuss hatte gemacht werden
sollen, um das Werk , darein richten* zu können. Sobald nun Se.
Darchlaucht in Betreff dieses Fusses einen Entschluss ge&sst haben
würde, wollte er nicht säumen, das Werk mit allem Fleisse zu ver-
fertigen.
Die Credenz anbelangend habe er von dem Münzmeister in
Joachimsthal das Silber bis zur Stunde nicht erhalten, dagegen etliche
Stücke von seinem eigenen Silber zu machen angefangen, die nun
anderthalb Jahre xla lägen.
Auf dieses Schreiben erwiderte ihm Erzherzog Ferdinand aus
Pürglos 24. Nov. 1560, er, Jamnitzer, habe ihm bisher nicht ge-
schrieben, «dass ihm an diesem werk etwa ain mangl oder Verhin-
derung fürgefallen* wäre, daher er angenommen habe, dass an dem
Werke fori^earbeitet werde, er wolle jedoch mit seinen Entschuldigungen
sich zufrieden stellen, verlange aber, da er das Werk gern bald voll-
endet sehen möchte, dass dasselbe »fürderlich und aufs fleissigist ver-
fertiget und ausgemacht^ werde. Nach Vollendung des Werkes soll
Jamnitzer dasselbe nach Prag bringen und ,in den Fuss richten",
den auszumachen er Auftrag gegeben habe. Die Credenz betreffend
habe er geglaubt, dass ihm das Silber hiezu vom Münzmeister in
Joachimsthal bereits zugeschickt worden sei, da dies aber nicht ge-
schehen, werde er den Münzmeister neuerdings beauftragen, ihm das
Silber ehestens zu senden.
Jamnitzer erwidert in seinem Schreiben an den Erzherzog vom
5. December, er habe Sr. Durchlaucht schon zum öfteren vermeldet,
dass er das Werk nicht machen könne, solange er nicht wisse, wie
hoch, lang und breit der Fuss £u demselben sei, welcher in Prag ver-
fertigt werde. Das Silber zur Credenz betreffend, bemerkt er, dass
er, falls dasselbe ihm zugekommen wäre, den Empfang gewiss be-
stätigt hätte.
Am 8. Jänner 1561 erhielt Jamnitzer das wiederholt erbetene
Mass des Fusses sammt einem Schreiben des Erzherzogs, dem er noch
am selben Tage den Empfang eigenhändig bestätigt und bemerkt, dass
er Alles, was ihm Se. Durchlaucht geschrieben habe, wol verstehe und
sich darnach zu richten wisse. „Und so will ich mich im namen gottes
wyder darüber machen und mit solchem werk fortfarn." Um aber
300 V. Schönherr.
dieses Werk schneller verfertigen zu können, möge ihm der Erzherzog
200 Gulden auf Bechnung bezahlen lassen. Das Silber anbelangend^
dessen Verabfolgung Se. Durchlaucht dem Münzmeister aufgetragen
habe, werde er dasselbe sofort nach dessen Eintreffen unter die Hand
nehmen.
Jamnitzer, welcher weder das schon so oft in Aussicht gestellte
Silber, noch den gewünschten Vorschuss von 200 fl. erhalten konnte,
liess auch den erzherzoglichen Auftrag auf sich beruhen. So verging
wieder über ein Jahr, dass weder der hohe Besteller noch der Meister
um das , tapfere Werk* sich kümmerten und als ersterer unterm
16. März 1562 Jamnitzer an den ihm gegebenen Auftrag „des Wasser-
werks halben zum perg gehörig" erinnerte und zu wissen ver-
langte, ob das Werk fertig oder ob der Meister noch daran arbeite,
antwortete der Meister in einem an Herrn Griesbeck gerichteten
Schreiben, er habe sich, da der Erzherzog „ das werk gern stark mit
Wasser haben wollt, warlich kayn müh und arbayt verdriessen lassen'
und sei «embsig darob gesessen und der werk wol drei gemacht
Das erste und das zweite seien zu schwach gewesen, das jetzige aber
sei stark mit wasser.* Nun habe er aber das ganze Jahr (1561) von
Sr. Durchlaucht kein Schreiben mehr erhalten und da er angenommen
habe, das Werk würde wol in Prag gemacht werden, nichts mehr
daran gearbeitet. So sei es ihm auch mit der Credenz ergangen. Da
er kein Silber erhalten, habe er einige Stücke von dem seinigen ver-
fertigt, diese seien aber zwei Jahre dagelegen und schliesslich habe
er sie wieder eingeschmolzen. Das eigenhändige] Schreiben Jamnitzers
ist undatirt, fallt jedoch in den Anfang des Monats ApriL
Griesbeck hatte vom Erzherzog nicht blos die Weisung erhalten,
bei Jamnitzer der Arbeit wegen, die der hohe Besteller ehemöglichst
vollendet sehen wollte, sich zu erkundigen, sondern demselben auch
eine neue Arbeit aufzutragen.
Griessbeck, welcher nach Nürnberg zu reisen im Begriffe stand,
erhielt vom Erzherzog , abconterfeturen ** der vier Evangelisten, nach
welchen die Figuren „aufs zierlichist, sauberist* in der Grösse der
gegebenen Zeichnungen „und allenthalben gleichförmigist' in Kupfer
hohl gegossen und vergoldet werden sollten. Die vier Figuren sollten
8 Tage vor corporis Christi hergestellt sein.
In dem oberwähnten Schreiben Jamnitzers an Griesbeck sagt
derselbe in betreff dieser Bestellung: „was die 4 evangelysten belangt,
hab ich mit dem pyldhauer geret, der sy bosyrt und mit dem, ders
von messyg geyst (giesst) und mit dem, der sy verschneydt und der
sy verguldt, und habe gerechnet, was ein ytlicher (jeder) nemen wolt.
Wenzel Jamnitzers Arbeiten fQr Erzherzog Ferdinand. 301
So kündt (könnte) man kain (Evangelisten) under 30 fl. macheu lassen
und künten under 3 monat nyt gemacht werden."
Die Bemerkungen, welche Jamnitzer in diesem Schreiben über
die Herstellung der von Erzherzog Ferdinand bestellten vier Evan-
gelisten-Figuren macht, sind insoferne auch von Interesse, als wir
daraus ersehen, dass er über manche bei ihm bestellte und von ihm
übernommene Arbeiten offenbar nur deren Leitung und üeberwachung
ausübte. Aus dem Wortlaute des Schreibens lässt sich nicht abnehmen,
ob der Bildhauer, der Bossirer, der Verschneider und der Vergolder,
deren er erwähnt, selbständige Meister waren oder seiner eigenen
Werkstätte angehörten. Da diese, wie er in einem früheren Schreiben
bemerkte, mit vielen Gesellen , überladen* war, ist es wahrschein-
licher, dass damit in seinen Diensten stehende Leute gemeint sind.
Griesbeck, welcher den Brief Jamnitzers dem Erzherzog nach
Prag sendete, bemerkt in seinem Begleitschreiben ddo. Nürnberg
5. April 1562, os sei noth wendig, dass Se. Durchlaucht ihn schriftlich
,und auch sonst anhalte^, auch ihn mit Silber versehe. Er selbst habe
auch dem Meister zugesprochen, ^ darauf er vermeint, fleissiger zu
sein.*' Jamnitzer habe sich auch bereit erklärt, auf allfälligen Wunsch
des Erzherzogs nach Prag zu kommen. Ueber Jamnitzer selbst äussert
sich Griesbeck wie folgt: „Soviel ich verstehe, ist es wol ein guter
arbeiter, der sauber, kunstlich din|^ macht, aber sehr langsam, und
ist schwer von ime zu bringen."
Erzherzog Ferdinand erhielt am 10. April den Brief Griesbecks
sammt dem beigelegten Schreiben Jamnitzers. Bereits Tags darauf
(11. April) liess er durch seine Eanzlei dem Mathias Ebner in Nürn-
berg folgenden Auftrag zukommen:
Dem Erzherzog sei das vergangener Zeit an ihn gerichtete Schreiben
Jamnitzers gut in Erinnerung, der Grund, warum er bisher nicht
darauf geantwortet habe, sei der, dass Jamnitzer das ihm augediugte
Werk vor Herstellung „des corpus, darein soliches (gehörig**, nicht
habe verfertigen wollen; das aber hätte verschiedener Verhinderungen
wegen nicht geschehen können. Nachdem aber Se. Durchlaucht
vernehme, dass Jamnitzer nichts desto weniger das angedingte Werk
verfertigt habe und dasselbe „ auch stark mit wasser gehen solle ", so
möge Mathias Ebner in seinem Namen mit Jamnitzer dahin verhandeln
und abschliessen, dass derselbe das Werk, sobald als nur immer mög-
lich, dem Erzherzog persönlich zu Händen stelle und dazu gehörig
Bericht erstatte; Se. Durchlaucht werde sich gegen ihn „weiter mit
gnaden zu erzeigen wissen. **
302 ^' Schönherr.
Ebner solle feruor wegen der bestellten vier Evaugelisteu den
Jamnitzer und die zu dieser Arbeit bestimmten Personen anhalten,
Tag und Nacht zu arbeiten und die vier Bilder aufs beste und schönste
herzustellen, damit Se. Durchlaucht sie noch zur angesetzten Zeit er-
halte. Der Erzherzog werde nebst der Bezahlung noch in Onaden
erkenntlich sein.
Das an Matheus Ebner im Auftrage des Erzherzogs gerichtete
Schreiben ist das letzte Schriftstück, welches Jamnitzer betreffend bis-
her von mir aufgefunden werden konnte und es fehlt uns jede weitere
Nachricht.
XJeberblicken wir nun die in dieser üorrespondenz erwähnten
Arbeiten Jamnitzers. Es sind dies 1. die Erschaffung des Adam und
.der Eya im Paradiese, 2. ein Brunnen von Silber und vergoldet,
3. die vier Evangelisten und 4. ein Orpheus.
Von diesen Arbeiten ist die grösste und umfangreichste die Er-
schaffung des ersten Menschenpaares. Die Idee ging von Erzherzog Ferdi-
nand selbst aus und es scheint, dass ihm eine Jugenderinnerung die-
selbe eingegeben hat. Die alte Residenz zu Innsbruck, in welcher er
mehrere Jahre seiner Jugend verlebte, zahlte zu ihren Sehenswürdig-
keiten den sogen. Paradeissaal, welcher mit bildlichen Darstellungen
aus dem Paradiese und einem kunstreichen Brunnen ausgeschmückt
war. D^s Paradies, welches Jamnitzer plastisch darstellen sollte, dachte
sich der Erzherzog als eine gebirgige Landschaft mit Bäumen, Kräutern
und Blumen, die in Silber auszuführen gerade Jamnitzer so ausser-
ordentliches Geschick besass, und durch Thierchen aller Art belebt.
Die Flüsse des Paradieses sollten durch ein im Unterbau angebrachtes
Wasserwerk ihren Zufluss erhalten, das ganze Kunstwerk aber eine
,,Credenz^ bilden. Credenzen waren im 15. und 16. Jahrh. in allen
vornehmen Häusern zu finden und hatten speciell die Au%abe, den
Beichthum der Familie durch Schaustellung von Silber zu repräsentiren.
Sprachlich bezeichnete man damit sowol das Möbelstück selbst, als
auch die auf demselben befindlichen Schaustücke. So stand in einem
, Kaiserzimmer '^ der alten 1. f. Burg in Meran neben dem Ofen ein
„ Credenztischlin ** 1) und bei dem Turnier zu Erfurt (1496) „do hatten
die forsten (Fürsten) eyne costliche credencz lassen bereiten von silber,
und allegefis8e(Gefas8e) überguldef"*). Kaiser Maximilian sagt in seiner
im Jahre 1516 vor Brescia an 'die deutschen Landsknechte gehaltenen
Ansprache: ^^Wiewol ich ietz nit geld gemuntzt hab, dennocht damit
2) Inventar von 1518. *) C. Stolle, Thür. £rf. Chronik in Bibliothek des
lit Vereines in Stuttgart XXXI, 208.
Wenzel Jamnitzers Arbeiten ftir Erzherzog Ferdinand. 303
ir mich willig befindet, pin ich erputtig, alle meine credentz, silber-
geschürr und klainot, euch darzegeben, pittend in pesten solichs zu
empfachen " ^).
Ob jenes das Paradies vorstellende Werk zu Stande gekommen
ist oder nicht, lässt sich mit Bestimmtheit nicht sagen, wahrschein-
licher scheint letzteres zu sein und dem Erzherzog das für das Para-
dies nöthige Silber gefehlt zu haben. Von Interesse bleibt es aber
immerhin, zu sehen, auf welche Weise einzelne Werke Jamnitzers
entstanden und wie weit seine eigene Hand dabei sich bethätigte.
Jamnitzer liess sich, wie sein Verhältnis zu Jakob Strada zeigt, nicht
blos von Künstlern, die sein Vertrauen genossen, Zeichnungen zu
seiner Arbeit anfertigen, sondern benützte auch in Ausfuhrung der-
selben, wie dies bei den Evangelisten-Figuren der Fall war, verschie-
dene andere Künstler, wie Modelleure, Giesser, oder unterhielt solche
in seiner grossen Werkstätte.
Nach dem bisher vorliegenden urkundlichen Materiale ist es also
ungewiss, ob die von Erzherzog Ferdinand bestellte Credenz mit dem
Paradies fertig gestellt worden ist Dieses Stück finden wir auch
sonst nirgends erwähnt. Oder sollte der um das Jahr 1747 ein-
geschmolzene „Lustbrunnen''') damit identisch sein? So ungewiss
es nach dem bisher aufgefundenen urkundlichen Materiale ist, dass
die von Erzherzog Ferdinand bestellte Credenz mit dem Paradies aus-
geführt worden ist, so zweifelhaft ist auch, dass der ihm zum
Kaufe empfohlene silberne Brunnen sich erhalten hat. Falls er
aber noch irgendwo existiren sollte, so wäre das hierüber Mitgetheilte
ein Beitrag zur Geschichte dieses Kunstwerkes, welches nach den da-
maligen Geldverhältnissen schon in jener Zeit einen sehr hohen Werth
repräsentirte.
Die vier Evangelisten anbelangend wäre vor Allem in den Prager
Kirchenschätzen, unter denen sie möglicher Weise sich noch befinden
dürften, Nachschau zu halten. Sind sie auch, wie wir gesehen haben,
nicht unmittelbar das Werk Jamnitzers, so ist dieses Werk doch bei
ihm bestellt und seiner Leitung anvertraut worden. Im Falle diese
Figuren noch aufgefimden werden sollten, wäre es von Interesse, zu
erfahren, ob dieselben das Meisterzeicheu Jamnitzers führen. Wer
aber einen silbernen Krug besitzt, dessen Deckel eine Orpheus-
•) Georg Kirchiuairs Denkwürdigkeiten in Fontes rer. Auetr. Script. I, 488.
«) Ueber dies Kunstwerk berichten: Quirin v. Leitner, Die Schatzkammer
des a. h. Kaiserhauses, Wien 1878, S. 110. 111. Anzeiger ftir Kunde der deutschen
Vorzeit 1878 No. 11.
304 V- Schönherr.
Figur krönt, bedarf keiner weiteren Anregung, um nach der Marke
Jamnitzers zu suchen. Die Marke, womit Wenzel Jamnitzer seine
Werke versehen hat, scheint mir übrigens der einzige verlässliche An-
haltspunkt zu sein, aus den Goldschmiedearbeiten jener Zeit diejenigen
festzustellen, welche aus der Werkstatte dieses Meisters stammen. Da
nämlich Jamnitzer, wie wir gesehen haben, auch von Malern Zeich-
nungen für seine Arbeiten sich machen liess, so dürften wol auch
andere gute Meister dieses Handwerks — und solche gab es neben
Jamnitzer mehrere — dasselbe gethan haben und es erklärt sich
daraus die schon von Marc ßosenberg erwähnte Thatsache, ,dass ver-
hältnissmässig oft eine genaue Uebereinstimmung zwischen Arbeiten
des Jamnitzer und anderer Meister vorkommt*^).
Schliesslich noch etwas über die Familie Jamnitzer, über
welche die kunsthistorischen Abhandlungen über Wenzel Jamnitzer,
so weit sie mir bekannt sind, nichts mitzutheilen wissen, als dass der
berühmte Goldschmied von Nürnberg aus Wien stamme. Das kunst-
historische Material, welches im Jahrbuch der kunsthistorischen Samm-
lungen des allerhöchsten Kaiserhauses im 4. Bande publicirt erscheint*),
setzt uns aber in die Lage, die Familie Jamnitzer bis zur Mitte des
15. Jahrhunderts verfolgen zu können.
Der urkundlich beglaubigte Stammsitz der Familie Jamnitzer,
welcher auch der Goldschmied Wenzel Jamnitzer in Nürnberg an-
gehört, ist Wiener-Neustadt. Sie führte bereits 1450 dasselbe Wappen
(Löwenkopf en face im Schilde, zwei BüflFelhömer mit dem dazwischen-
liegenden Löwenkopf als Helmzier), wie es auf der Grabplatte des
Wenzel Jamnitzer im Johanneskirchhofe zu Nürnberg zu sehen ist
Als ältester der Familie erscheint Hans Jamnitzer, oder, wie er
1430 urkundlich sich nennt, Hans von Jemnitz, Bürger von Wiener-
Neustadt, mit seiner Gattin Dorothea. Er war seines Zeichens wahr-
scheiulich Tuchwalker, da er urkundlich als Besitzer einer „walich-
stampfe'' erscheint. Er bewohnte mit seiner Gattin und seinen Kin-
dern ein von ihm gekauftes Haus im Deutschherren viertel.
Der Sohn dieses Hans „von Jemnitz*', Leonhard „ Jemnitzer" ist
urkundlich der erste Goldschmied aus .dieser Familie und hatte sich
offenbar eines grossen Ansehens und Beichthums zu erfreuen. 1450
war er Bürger des Baths und bekleidete diese Stelle urkundlich noch
1) Allgemeine Zeitung 1884 Beilage Nr. 60.
*) Urkunden und Regesten aus dem Stadtarchiv in Wiener-Neustadt, heraus-
gegeben von Wendelin Böheim und Regesten aus dem Archiv des KreisgericlitB
zu Wiener-Neustadt, herausgegeben von Dr. Josef Mayer.
Wenzel Jamnitzera Arbeiten für Erzherzog Ferdinand. 305
in den Jahren 1451, 1453, 1454, 1456, 1457 und 1459. Bei Kaiser
Friedrich stand er, sei es seiner künstlerischen Leistung, oder anderer
Verdienste w^en hoch in Gnaden. Schon 1448 finden wir ihn im
Besitze eines Hauses, welches ihm 1447 der Kaiser geschenkt hatte.
Mehr als dies aber zeugt für sein Ansehen am kaiserlichen Hofe sein
Erscheinen in Begleitung des S^isers auf dessen Beise zur Krönung
nach Born 1451. Für die Wolhabenheit des Leonhard Jamnitzer aber
sprechen die fänf Häuser in Wiener-Neustadt, die er sein Eigen nannte.
Ausser dem von seinem Vater ererbten Hause und dem ihm vom
E^aiser geschenkten, besass er noch zwei Häuser, welche er 1448 und
1449 käuflich an sich brachte, ein fünftes Haus, welches seine Gattin
während Jamnitzers Aufenthalt in Bom kaufte und überdies noch ein
halbes Haus neben dem ihm vom Kaiser geschenkten. Von seinen
sonstigen Besitzungen wird urkundlich noch der Bamhof genannt,
welchen er 1448 seinem Sohne Veit übergab. Leider sind die Nach-
richten über diesen letzteren mit der Nennung seines Vornamens und
seines Besitzes auch schon erschöpft.
Ausser dieser Jamnitzer^schen Linie, Hans, Leonhard und Veit,
erscheint urkundlich in Wiener -Neustadt noch eine zweite, nämlich
Caspar Jamnitzer, Vater und Sohn, ersterer als Bürger und Gold-
schmied zuerst 1446 mit seiner Gattin Wandula, die wir jedoch be-
reits schon 1450 als Witwe finden. Caspar Jamnitzer junior wird
urkundlich zuerst 1464, in welchem Jahre ihm von „seinem Vetter **
Leonhard Jamnitzer ein Haus übergeben worden ist, das letzte Mal
1468 genannt
Die Gründer dieser beiden Jamnitzer^schen Linien waren offen-
bar Brüder, aus welcher Linie aber Wenzel Jamnitzer stammt, muss
erst durch weitere archivalische Forschungen eruirt werden. Der
Zeit und dem umstände nach, dass in beiden Linien das Gold-
schmiede-Handwerk ausgeübt worden ist, kann Wenzel Jamnitzer
der einen wie der andern angehören. Woher aber die ganze Familie
Jamnitzer stammt, sagt uns der urkundlich älteste Jamnitzer, der in
der bereits erwähnten Urkunde als Hans von Jemnitz erscheint,
wornach historisch die richtige Form des Geschlechtsnamens Je m-
nitzer wäre. Fraglich bleibt aber immerhin noch, ob unter Jem-
nitz das gleichnamige Dorf Jemnitz in Mähren oder das entferntere
Jemiiitz, Er. Pilsen in Böhmen, zu verstehen ist.
MittheaanceD IX. 20
Die Quellen des sogenannten Dalimil.
Eine kritische Studie
von
Jos. Teige.
In der Vorrede zu seiner Ausgabe Dalimils bespricht Jos. Jireöek
die Quellen der Chronik in sechzehn Zeilen (p. IX), indem er die
Tradition, die Legenden der Heiligen, eine mährische Chronik, eine
deutsche vom Grafen von Altenburg, Cosmas und die eigene Erfahrung
des Dichters als solche annimmt Es ist sehr wenig, vras der Heraus-
geber über die Quellen sagt, und doch auch nicht fehlerlos. Dalimil
hatte wol keine mährische Chronik zur Hand gehabt und die Angabe
Jireöeks beruht auf einem Irrthume. Dalimil selbst bemerkt im
Cap. XXIV:
Tuto drbiu do moravskä kroniky mälo zrigiti,
abych mohl k svej cti i fSöi sliöne pfijiti.
Kako jest korona z Moravy vyiila,
povM§t, kako jesi ta zemS k Cechim pHSta.
vras besagen will, dass er, um den Verlauf der böhmischen Oesohichte
verständlich zu machen, es für nothwendig halte, weniges aus der
mährischen Oeschichte zu berichten, da damals Böhmen einen Theil
des grossmährischen Reiches bildet«. Es scheint, dass schon der deutsche
Debersetzer Dalimil diese Worte missverstand, indem er sie folgender-
massen wiedergibt:
Hy moz ich ein wenig gein
in dy Merheschin oronikiny
daz ich min rede muge geschickin,
wy ein cron weit vs Merhem bliokin.
Indem wir die unlösbare Vorrede Dalimils übergehen, wo er selbst
seine Quellen nennt, wollen wir im Folgenden versuchen, durch Ver-
gleichung zu genaueren Resultaten über seine Quellenkunde zu ge-
langen, als es bisher geschehen ist
Die Quellen des sogenannten Dalimil.
307
I. Cosmas von Frag.
Die Yorzüglichste Quelle Dalimils ist wol der älteste böhmische
Annalist Cosmas von Prag. Man glaubt seine Chronik in der Vor-
rede wiedergefunden zu haben unter der Chronik von Prag oder von
Bfevnov; doch stimmen die Worte:
Proto, budeö-li praiskü neb bfevnSvskü ßisti,
tiemto 8§ pr4v§ ujistiti,
ie na niej jesi m^nS postaveno,
ale ÜOY viece mluveno.
» Die (Cronica von Boleslaw) sagt uns von vil mer strey tten, wen die
Pregische oder die von Brewnaw.*
dazu sehr sonderbar. Die Verbindung: ,pra2skü neb (oder) b^v*
ngvskü* scheint besagen zu wollen, dass die beiden Chroniken die-
selbe Arbeit gewesen, also zwei Handschriften des Cosmas. und wirk-
lich finden wir iu beiden Orten auch jetzt noch Handschriften dieser
Annalen, obwol diejenigen, welche sich im Capitelsarchive von Prag
befinden, aus dem 14. Jahrhundert stammen, was aber wol nicht die
Wahrscheinlichkeit ausschliesst, dass schon vorher sich daselbst eine
ältere Handschrift des Cosmas befand. Was B^^evnov betrifit, so datirt
zwar die Cosmas^sche Handschrift da erst aus dem 16. Jahrb., aber
Dobrovsk]^ fand zu Stockholm einen Codex, der unter anderem auch
Cosmas enthält, welcher aus Bfevnov herstammt und im Jahre 1295
geschrieben wurde.
Schon im zweiten Capitel der gereimten Chronik ist die Benützung
von Cosmas wahrnembar, und zwar etwa in der zweiten Hälfte von
der Stelle an, welche in der deutschen gereimten Uebersetzung als
ein neues Capitel , Hör von den Beifin, wi er den nom wold begrifin '
bezeichnet ist. Von dieser SteUe benützt Dalimil seine Quelle ziem-
lich erschöpfend, was z. B. folgende Anrede Oechs bezeugt:
»Imdmy zemiu po svej völi,
budü nem z i6 plni stoli,
zvSfi, piäkövy ryb, vöel dosti,
ot nepf^tel tvrd& dosti.*
Jako by 8§ dnes na puäöi staJio,
kde£ by jim nie nepf ekäSiJo ^).
C. n. 29—84.
Haec est illa terra obnoxia nemini,
feris et volatilibus referta, nectare,
mellis et lactis humida, et ut ipsi
perspicitiSy ad habitandum aere jo-
eunda. Hio vobis nichil deerit, qoia
nullus vobis oberit
') In der gereimten uebersetzung:
Ein lant hab wir vriBch,
der essen gwin wir vollen tisch,
wild, fogil, visch ynd honiges vil,
für dy vynt stertk an zil.
20*
308 Teige.
In der erwähnten erbten Hälfte des Cap. 2 finden wir im 14. Vers
einen Anklang an Cosmas, wo Dalimil die Worte: ^et quos in hu-
meris secum apportarat, humi sisti penates gaudebat' folgendermassen
übersetzt:
I bra 8§ lesem de lesa,
dSdky SY^ na pleciü neaa.
Do worden sy wandern
V8 einem wald in den andim,
vnd ir kinder mit ^nfugin
sy uff im achsyln trugin ^).
Weiter sind noch V. 13 — 32, 41 — 60 des Cap. IT dem Cosmas
nachgebildet. Im IIL Cap., ausser dem Namen yon Eaza^s Burg,
Eazin, stammt alles aus Cosmas. Die Motiyirung des Zwistes der beiden
Brüder, wie sie in der angeblichen Grünberger Handschrift yorkommt,
ist Dalimil unbekannt, da er mit Cosmas o meziu dva s8 svadista
(agri contigni de termino, oder continui determinio) erzählt').
Von den folgenden Capiteln sind IV — VII dem Cosmas ent-
nommen ; hier können wir folgende bedeutendere Abweichungen Yer-
zeichnen.
Als noch wohl mocht gesehen,
das ich wil uirwar geren,
da sy in der wiltnisze
sehen kein hindimiaze. C. IL V. 4S— 50.
Hajek gibt diese Rede in folgenden Worten wieder: »Satis iam montium iuxta
positorum juga, satis etiam silvarum camporamque sita mihi explorata sunt^
NuUum enim vero sub coelo terraram tipatiam tarn yario feramm yolucramque
genere abmidans, nusquam gleba yeneri segetique accommodatior, nnspiam amnes,
quos ex utroque montis hoius latere profluere cemitis, tanto pisdum numero.
Seite, inquit, . . . nulla vos unquam bis oris egestas, nullus tnrbabit metos.*
*) In der prosaischen Uebersetzung : Und czog^n aus dem lande in einen
walt, ynd tnfgen ire kinder f!) auff iren achseln.
*) Diese Sage war schon zu CoBmas Zeit nur dunkel bekannt. So hat eine
Handschrift des Cosmas im Naehtrage: Orta est autem eisdem temporibu» in
populo discordia non medica, et deferentibus querelis ad dominam et petentibus,
ufc citius sententias deffinitiyas pronuntiaret, fertur respendisse: Ad dirimenda
judicia eognifio causarum necessaria est, nam sine eognitione multotiens justi
damnarentur. Liegt hier also eine andere Version der Sage, als in Cosmas
(Fontes rer. hohem. II, 869). Auch der oft zweideutige Hilfe bringende Higek
kannte keine solche Sage, und seine Erzählung z. J. 7S1 sq. ist nohtlioh dem
CJosmas nacherzählt: Erant in pago Chuchel Roho et Milovezius Praeslai filii,
homines in populo primarii. Ji ezoto de agrorum finibus jurgio eo iarum pro-
cesserant, ut alter alterius barbam yultumque foede laniarit (Cosmas : Qui in tan-
tum proruperunt in mutuam rixam, ut alter alterius spissam ungnibus yolaret
in barbam). Sedebat princeps humi, sed eminenciore loco, pictisque tapetüs
eonstrato, cubitum genu, sinistra mentum sustentans, auditaque lite ((Josmaa:
lila Interim . . . eubito subnixa, ceu puerum enixa, alte in pictis stratis nimia
moliter aocubabat) etc.
Die Quellen des sogenannten Dalimil. 309
Cap. IV. V. 19—32:
Bade-li nad vämi oiazozemec vlasti,
nemooi bade steiho vaä jazjk trvati etc. bis
Tomnl zj aci Senskä hlava,
kde jeden jozjk, ta jeto slavä.
sowie Cap. VI V. 6 — 22, wo die Cosmas'sche Prophezeiung: ^Sciatis,
ex nostra progenie multos dominos nasci, sed unum semper dominari.
Atqoi in domina vestra non adeo de hac re festinaret, sed per mo-
dicum tempus currentia fata expectaret, ut pro me tarn cito non mit-
teret» quot natos heriles natura proferret, tot dominos terra vestra
haberet* folgendermassen stark modificiert sind:
Dy dürr gert zou der stund
vnd an dirr yrist
ein wares zeiohin ist
miner paurischin gepurd.
Sind Bj abir dort
halt als schir gepluet,
als vch dy yil gut
Lnbussi had gewizzagt»
ob ez uch balt nicht behagt,
min kint wirt schon gelart,
von einer paurischin art ^
in einem koniklichem sal.
Das fnnft czweig vbir al
wirt schon pluent
das Ys mer vnd minen wesin
fünf herczoginn gebom wem;
abir vier mid irem stem
gent schir undir,
nor der fünfte besundim
bluent wirt schon
Es wirt also gemeldlt,
das daz einykil mit dem swert
seine anterm rechunt wirt.
Nachdem Dalimil Capitel VIII — XV die Erzählung von den böh-
mischen Amazonen aus einer anderen Quelle geschöpft hat^), kehrt er
' *) Nack Dalimil liegt libuda in dem Dorfe Liabio6 bestattet (YIII, 1—2).
Der Name erscheint noch im Cap. XXXII, 21, wo es heisst: »Slavnikten vLiu-
bici dvorem sedieSe, Czn Lubici mit dem hof lag er. Soll hier nicht Lnbosein
des Cosmas verstanden sein, da Dalimil Cap. III, V. 9—10 zwar von Kazin and
Teün ganz analog dem Cosmas (Eazin ist in den Worten: castram qnod est
aitam in monte Osseca joxta flnmen Msam), nicht aber von Libuäin spricht. Das
geht wol auch aus Pnlkava: Aedificavit Libussa castmm Libnss prope Albeam,
prope castram qaod nunc Colonia saper Albea vocatur. Ibique post obitum
suum sepulta est, qaod castram libuss post multa curricala temporum fait no-
bilis comitis nomine Slavnik*. Vgl Dalimil Cap. XI, V. 7, 12.
310 Teige.
in den Cap. XVI — XXII wieder zu Cosmas zurück, vermengt aber das
Entnommene mit zahlreichen Bemerkungen, ja ganzen Episoden i). In
den Cap. XXIII— XXXI sah er sich genöthigt, nach anderen Quellen
als zu Cosmas zu greifen, da dieser die Geschichte der Heiligen Lud-
mila und Wenzel gänzlich auflässt (895—929), so dass Dalimil erst
bei dem J. 929 diese Quelle verwerthen konnte. Dies geschah im Gap.
XXX, V. 57— 60, XXXI, 1—10, Cap.XXXn,XXXni8), XXXIV V. 1—30;
von den Cap. XXXV, XXXVI») und XXXVIIsind nur Bruchstücke nach
Cosmas bearbeitet, da die Erzählung von Hfivec und Hovora^), über
die Gründung vonOldfiS (Cap. XXXV)'^), von Pfrimberg (Cap. XXXVIII
*) Von seiner Vorlage abweichend sagt er vom Vogen: Derselb Wogin
teilt dj lant (Cap. XVI, 8). Dr gab dem WladiBlabin Lamitir (Laösko) gent czu
habin: Unizzlayin (Unislav) czu Pohem (ßesk^ knö&tvo). — Cap. XVII, V, 87—88
übersetzte Dalimil zu sklayisch und unrichtig: Hie condidit urbem, quam ap-
pellavit nomine suo Wlaztizlav, mit: To m&sto biede postavü, nad nim tvrdy
hrad ustavü. — Im Cap. XVIII sagt er: Vecö Styr : >üöin mi tak veliky rov,
jeni bj ud^I veä Chjnov, Cosmas hat dagegen erst beim Anfange der Schlacht :
Si forte contigerit me mori in proelio, sepelite me in hoc coUiculo et con-
struite mausoleum mihi. Unde et hodie nominatur . . bustum TyrL — Cap. XIX.
y. 1—12 hat Cosmas nicht, den Namen Straba kennt er nicht Auch scheint
es; dass nach Dalimil Stjr in der Schlacht nicht geiödtei wurde, wie es Cosmas
hat, vgl. Cap. XX, 8—9 und 85—86. — Im Cap. XXII, V. 1—88 sind aus einem
Irrthume entstanden; im Cosmas ist eine solche Erzählung nicht zu finden.
*) Ausser V. 11-14.
*) In neuester Zeit wurde lebhaft die Frage aufgeworfen, ob in diesem
Capitel Dalimil auch eine andere Quelle vor sich hatte, als Cosmas; wir müssen
sie bejahen, da wir hier zwar sichere Spuren von Cosmas*scher Enählung finden,
dagegen aber auch solche Abweichungen, dass wir eine zweite Quelle nothwendig
annehmen müssen. Eine eingehendere Analyse dieser Stelle lehrt uns, dass die
V. 16—20, 22-44 aus Cosmas, 1—15 und 21 aus der unbekannten Vorlage her-
rühren. Vgl. wir z. B. bei Dalimil: Potent s^ neo^echu, druzl nazi s sträng
sä ptaziechu . . Folanöm s6 za nimi sto ojröv zdäSe mit nudus nudum insilit eqnum
et fiigit, alius ut dormiyit, etiam sine bracis accelerat fügam; . . alüs fhgienti-
bus per praeruptam yiam, . . Sicque fhit, ut solet fieri, quando homines fuginnt
prae ümore et ipse pavor timorem sibi äuget etc. Dagegen ist die Einleitung,
wie sie bei Dalimil ist, dem Cosmas unbekannt.
*) Obwol hier im Granzen Cosmas benutet ist, finden sich doch solche Ver-
schiedenheiten, welche auf andere Version der Sage zu schliesien erlauben. So
namentlich hat Dalimil, dass der Fürst ,czu einer linden* gebunden wurde und
dass seine Feinde »schozzin czu im also csu dem czil', Cosmas dagegen erzählt,
dass sie capiimt dominum suum et crudeliter ligant, atque nudum et resupinum
per brachia et pedes ligneii clavis affigunt humi. Statt Hoyora hat Cosmas Do-
Yora, nur die Handschrift von Baudnitz und yon Donauesohingen hat Hovoxa,
den HHvec kennt er gar nicht.
*) Namentlich V. 10—11.
Die Quellen des Bogenannten Dalimil. 311
bis XXX IX) ^), sowie über die Strafe Eoohans (XL) aus anderen Quellen
geschöpft ist Dagegen ist die ganze Partie von Cap. XLl — LXIV
y. 10 aus Cosmas abgeschrieben mit Ausnahme Ton Gap. XLVII über
die Belagerung von Mailand^ sowie Cap. XLYIII, dann theilweise Cap.
LV, sowie die Erzählung: .Ein glei^niz von den Croün/ ein konig
Ton Gote si )>atin* (V. 41—74) und des zweiten Theiles von Cap. LTX
(etwa vom V. 27). Die Nachricht bpi Cosmas: »Anno 1054 urbs
Vratislav ... et aliae civitates redditae sunt Polonüs ea conditione, ut
quam sibi tam suis sucoessoribus quingentas marcas argenti et 30 auri
annoatim sohreret* verändert Dalimil in:
18. aby mn leta ka2d^o
platil osm set Uiven stKebra Sistäho.
17. dar er im gab alle iar
acht hundirt mark silbirg gar.
Cap. XLV«).
Die Geschichte det nachfolgenden Jahre ist zwar noch immer
hauptsächlich auf Cosmas gebaut, aber wir b^^egnen immer sich
mehrenden Spuren von anderweitigen Quellen, und die Chronologie
ist dazu noch so verworfen und nicht selten falsch, dass die Bestim-
mung, was eigentlich aus Cosmas abgeschrieben ist, wenn nicht un^
möglich, doch sehr schwer sein wird. Eine solche Benützung ist im
Cap. L y. 1—2 nach Cosmas lib. 11, cap. 35; V. 3—24 nacä Üb. II
cap. 39 — 40, y. 25 — 74 nach cap. 39 mit dem unterschiede, dass die
Bolle SUierads bei Dalimil bei Cosmas Alexius Comes spieli Aus
Cosmas (cap. 41) ist bekannt, dass Gebhard seine Beise nach Bom
1088 durch Ungarn nahm, gelangte aber niemals dahin, denil gleich
am ersten Tage seiner Ankunft nach Ungarn erkrankte er. Dies hat
auch Dalimil in den y. 22—25 des Cap. U; nach derselben Quelle
wissen wir, dassf nachdem von Neuem die Anhänger des jungen Bf e-
tislav^s die Milde seines yaters ihm verdächtig gemacht hatten, Bie^
tislav wirklich alP sein Hab und Gut sammelte und mit zwei Tausend
Soldaten zu dem Wladislav zog, dem König von Ungarn, seinem
*) Anaaer den y. Cap. XLII, 88—64.
*) Ghrtaere Yerftndenmgen erlaubte sich Dalimil im Gap. XIIV, V. 12—72;
Cap. XLV, y. 16 hat er die Nachricht, dass Bfetislav seinem Sohne Spytihngv
»gab der vatir Pilsin lant*, Cosmas sagt dagegen »et hie supradictus heros a
pofcre sibi concessam Satec haberet provineiam. — Die Worte bei Cosmas von
der Aebtassin des St. Georgsklosters »et citins dicto ejicitar hnjus terrae de oon-
finio* yervoUstfindigt Dalimil »Tjves jn z zemS, ostavijuna bayorsköm les^.* —
Auf einem Fehler beruht Dalimils Erzfthlnng von einem Kriege SpytihnSVs mit den
Ungarn (XLVI, 15—18). — In demselben Cap. sind V. 26—86 unhistorisch und ge-
hören unter die bekannten Etymologien unseres yerfassers.
312 Teige.
Oheim, der ihn sehr liebreich empfing, ihm und seinem Oeleite bei
Trentschin Wohnung und Lebensmittel anwies. Dieses (cap. 48) Ter-
änderte Dalimil in einen Krieg mit Ungarn V. 1 — 14 (cap. LI), ob-
wol auch noch andere Begebenheiten hier vermischt sind. Der Tod
Zderads (cap. LII) ist nach Gosmas Cap. 44.
In den folgenden Capiteln ist LEI V. 1 — 2, 9—10, 16 — 23;
LIV 1—8; LVI, LVn 1—31; LVIII, wo unter dem kne2 srbsky Va-
cisJav Wigbert's Sohn zu verstehen ist; LIX, 1—32, LXI, 1 — 20,
35 — 36; LXII, LXIV nach Cosmas gearbeitet
Die Benutzung des Cosmas bei Dalimil erstreckt sich von Cap. I
bis LXIV V. 12 in fast 32 Capiteln, 1650 Versen, es entfallt also
ein Dritttheil der gesammten Dalimil'schen Arbeit auf Cosmas.
IL Cosmas' Eortsetzer.
Den ersten Fortsetzer des Cosmas, den Domherrn von Vysehrad,
kannte Dab'mil nicht Denn obwol drei Nachrichten im Cap. LXV auch
in diesen Continuator sich bestätigt finden, kann doch daraus auf eine
unmittelbare Benützung nicht geschlossen werden. So sagt Con. Cosmae
z. B.: Anno 1127, VII Ealend. Martii caput sancti Adalberti martyris
et pontificis in civitate Onezden repertum est, eoquidem loco ubi mar-
tyr idem martyrio fuit coronatus et tumulatus, Dalimil aber sehr selbst-
standig: Sand Woyceks (Vojt&^h's) houbt zcu den stundin, daz si von
danne brachtin. Daz selb haubt, dez si nit achtin, blutigs in sich noch
bewist (im Original nur: Fehdy nalezü svateho VojtScha hiavu, jeho
ukazanin jeä£e krvavii). Oleichfalls erzählt Con. Cbsm. z. J. 1135:
Metropolis Boemiae Fraga more latinarum civitatum coepit renovari
(Fontes n, p. 222), Dalimil: der herczog zcu czir dem lant umgab
alczu hat di bürg czu Frag mit der muor. Wo derselbe Continuator
sehr umständlich über den Einfall der Polen z. J. 1134 erzählt, be-
rührt es Dalimil nur mit 4 Versen, dagegen hat [er nichts über die
Wiedererbauung der Capelle auf dem 6ip (1126), der Domkirche zu
Wyäehrad (1129), Erneuerung des Grabes des h. Adalbert (1129), die
Verschworung Miroslavs und Stfezimirs, über welche sich der Con-
tinuator so weitläufig verbreitet
Auch Monachus Sazaviensis blieb unbenutzt, denn nur in dem
Cap. LXVI : „ wie nach Sente Procops tode eyn dewczer Apt yn syme
closter, vnd wie den sente Frocop slug** könnte man einen AnVlang
an die Erzählung Fontes 2, 246 — 247 finden.
Gleichfalls im geringen Masse sind die Annales (Fontes rerom
hohem. 2, 282—303) benutzt worden. Die Zeilen:
Die Quellen des BOgenaonten Dalimil. 313
Naoh Christ gepurt gar
czwdlf hondirt vnd vier iar,
du Sant Procop wart
erhabin vf der wart,
vnd dy heilgin wellin
in habin czu gesellin,
sind nach der kurzen Notiz der Annales: ,1204 Sanctus Frocopius
canonicatus est* gearbeitet, und in demselben Cap. V. 5— 14 nach den
Nachrichten zu den J. 1214, 1215, 1216, 1221, 1224; Cap. LXXVI,
1-2, nach d. J. 1225, Cap. LXXX, 1—3 nach 1226, LXXXT, 1 nach
1230, 33—36 n. 1236, 1239; Cap. LXXXV erinnert zwar an manchen
Stellen an die Annales ad a. 1250, ist aber doch sicher nach einer
anderen Quelle gearbeitet^); Cap. LXXXYI, 1 nach Ann. ad a. 1252,
Cap. LXXXTX, 1—2, 11—12 nach d. J. 1258 (Pontes 2, p. 291), n.
1255 (ib. 293); V. 63—64 nach d. J. 1258, Cap. XCII, V. 1—3 ad a.
1263.
Cap. LXXXn V. 46—46:
Eräl Prahy zdiü je se hraditi
a s hradu cSsty k fece je sS zdiü öiniti**).
scheint zu beweisen, dass Dalimil auch die kurzen Annalen König
Wenzels L (Fontes rerum höh. 2, 303 — 308) vor sich gehabt habe,
wo er: „Procedente tempore .... civitatem Fragensem fecit murari*
las. Dieser Anklang wird noch bestärkt^ wenn wir die folgende Stelle
vergleichen:
Cap, LXXXIV V. 5—6:
Mit Ogero gein Bohem
stecbin vnd tumim kom.
Annales:
(sub eins etiam temporibus) adin-
ventus est in Bohemia Indus toma-
mentorum.
*) Vgl. V. 108. Der Konig in den Stunden
gebot nf dem Petrich
den Stibor abetoazin glich
sin houbt mit einem scharfGn boum
vnd sin san Jarrossum
vf der sted rad brechin, (Cap. LXXXV)
ist den Worten: »Eodem anno (1250) liber judex IV kal. ianuarii in Petmn
monte gladio decoUatos est, et filius ejus Jaros extra mnros civitatis rosatis est*
nachgebildet
>) Ein burk si balde bouetin
ynd Prag si vestlich muortin.
Czum waszir zcumwege also
macht man von der muor aldo.
(V. 88—86)
814 Teige.
Die Eortsetzer Cosmas' sind im ganzen in 7 Gapiteln benatzt
worden. Wir können aber nicht die Bemerkung hier unterdrücken,
dass wir geneigt sind, zu glauben, dass hier dem Dalimil eine andere
Vorlage zu Gebote stand, als die Fortsetzer, wenn wir die Beich-
haltigkeit des Domherrn von Vydehrad und des Monachus Sazavensis
und dagegen deren stückweise Benützung bei Dalimil erwägen.
III. Yincentius.
üeber die Heerfahrt gegen Mailand erzahlt Dalimil zweimal. Nach
ihm wollten die Mailänder die Kaiserin tSdten, nur auf Anrathen der
Aelteren ^snitin si irm roz den zcail dan**, um diese Beleidigung nun
zu rächen, beschloss der Kaiser Heinrich IDL, ,daz er nummir von
der stad quem, biz er si irkriet hette ynde sin wille daran yorgei
Das sollte sich um das J. 1044 ereignen, was doch unmöglich ist,
da Bfetislav I. selbst bis zum J. 1055 regierte. Nach dem Namen
Odolen von Cbys erkennen wir aber, dass es sich hier um die Ex-
pedition vom J. 1158 — 9 handelt; über eine solche besitzen wir ausser
deutschen und italienischen Berichten noch eine werthyolle heimische
Quellenschrift in Yincentius, nebst einem kurzen Auszuge aus ihm.
Zwischen Yincentius aber und Dalimil besteht keine Yerwandtschaft,
bis auf den genannten Odolen von Chyd (Yincentius hat Odolen, filius
Zris) sind die Nachrichten beider Autoren yerschieden, die bei Dalimil
kurze sagenhafte Andeutungen. Auf eine directe -Benützung kann
nicht geschlossen werden.
Zum zweiten Male befanden sich die öechen in Bom nach Da-
limil Gap. LXI, als der neue «keisir wolde zeu Bome gahin, vnd wolt
dy lecztin cron intphan ^. Darum befahl er dem böhmischen Herzog,
sich mit 500 Mann zu rüsten, deren Heerführer Bfetiskv sein sollte.
Für die chronologische Bestimmung wären die letzten Steilen wichtig,
wenn überhaupt die ganze Erzählung verlässlich wäre^ denn dies ge-
schah ungefähr zur Zeit des Todes des Bischofs Daniel und der Wahl
Hermanns. Leider aber wurde dieser Hermann Bischof in den Jahren
1099(1100) — 1122, Daniel aber 1148—1167!
Aus dem Gesagten geht wol hervor, dass Dalimil nur sehr ver-
worrene Kenntnisse über die Geschichte des J. 1158 — 59 hatte, and
dass von einer Benützung Yincentius^ nicht gesprochen werden kann.
lY. Gerlach.
Da nur eine Nachricht aus Gerlachs Annalen auch in Dalimil
zu finden ist, ob wol Gerlach ziemlich gut unterrichtet war und für
die Zeiten der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ein wichtiger Zeuge
Die Qaellen des sogenannten Dalimil. 315
isti so ist anzunelmieD, dass Dalimil Oerlach gar nicht gekannt hat,
was auch die Nichtbeachtung Yincentius* zu erklären scheint Die
erwähnte einzige Nachricht spricht vom J. 1194 vom Friedrich-Bfe-
tislaws Zug nach Meissen, was Dalimil nur mit zwei Zeilen berührt:
Ten krSz Srby brdinsky pobi
mache jim mest a tvrzi doby^).
C. LXXIV V. 17—18.
Während Gerlach eingehender schildert: «Dehinc eodem anno
cum copüs utriusque terrae profectus est in Zjrbiam iussu imperatoris
Heinrici qui offensus fuerat marchioni illius terrae Adelberto, in qua
profectione, qualia vel quanta facta sint mala, primo in populo chri-*
siiano dein in ecclesüs Christi, postremo etiam in claustris, ad ena-
randum manet difßcile.*
V. Chronicon Opatoviense.
Diese in Neplach auf uns gekommene Quelle wurde vom J. 1257
an benutzt Da wir schon an einer anderen Stelle über diese Chronik
und ihr Verhältnis zu Dalimil gesprochen und die parallelen Stellen
mitgetheilt haben ^, wollen wir hier noch die Bemerkung nachtragen,
dass die Worte Neplachs , cetera autem, que secuntur, de quibusdam
quaternis collegi* schwer auf Dalimil sich beziehen können, da er
ihn sicher, wie es bei Cosmas der Fall ist, mit cronica bezeichnen
würde.
VL Vitae Sanctorum.
Die Hauptquelle Dalimils in den Cap. XXIII, XXVI— XXXI war die
Legende Deffiidente sole, obwol er sie ziemlich frei bearbeitete. So
z. B. sagt die Legende: a quo (Svatopluco) invitatur (Bofivoj) ad con-
Tiyiam, verum ei locus sessionis inter christicolas minime conceditur,
sed ante mensam in pavimento ritu paganico coUocatur; DaUmil: Kral
mu ucini yelikü yzdoru. Kaza jemu za stolem nazemi siesti. Nach
dieser Legende erzählt er von der Gründung einer Kirche des heil.
Clemens zu Hradec (Quique reversi ad sua in castellum, cui vocabulum
erat Hradecz supra Multaviam, statuunt sacerdotem, fundantes eccle-
siam in honorem b. Clementis), und einer anderen der Jungfrau Maria
(in honore gl. virg. Marie in urbe Praga).
*) 87. fir bestreit ouch dy Winden
ynde irkrigt mit sinen gesinden
vest vnd stete vel von in
*) Mittheilungen des Instituts für Ost Geschichtsforschung 6, 450 f.
316 Teige.
Wenn Dobrovsky (Kritische Versuche, die altere böhmische Ge-
schichte Yon späteren Erdichtungen zu reinigen IQ, p. 30) glaubt,
dass Dalimil ^ ändert ganz nach Belieben die älteren Berichte; so
macht er den Boleslav zum älteren Bruder, und meinte, man habe den
jüngeren Bruder Wenzel seiner sanften Sitten wegen zum Herzoge ge-
wählt*', müssen wir bemerken, dass auch die altslavische Errahlung
von der üebertragung der Leiche des hl Wenzel denselben Fehler
hat (Fontes rerum bohemicarum 1, 335).
Die Erdrosselung Ludmila^s geschah in der üebereinstimmung mit
der altslavischen Legende der heil. Ludmila (Fontes 1, 1^4) mit ihrem
Schleier, nicht mit dem Seile, wie es die Wattenbach'sche und Meuken-
sche Legende hat. Auch die Legende DefiFiidente sole sagt: immerso
fune gutturi spiritum exire compulerunt (ib. p. 196).
VlL Spuren unbekannter Quellen.
Es finden sich bei Dalimil einige Stellen, die zweifellos aus einer
geschriebenen Quelle stammen, ohne dass wir sie nachzuweisen Ter-
möchten. Schon die ersten Zeilen des Gap. 11, die Gegenstand mancher
tiefsinniger Studien waren, bezeugen, dass hier Dalimil eine Quelle
benutzte, welche sich nicht bis auf unsere Zeit erhalten hat
Denn wir können uns nicht entschliessen, hier die nationale Sage
zu setzen, da einerseits Dalimil selbst in der Vorrede sagt:
Ale nalezne§-li kde co jinak, ne& tuto, mluveno,
y&, e2 to jest mü voliü nepromSnöno,
ale, jaki to jest tarn postaveno,
take^-i jest i mnü ustaveno,
andererseits Cosmas, der ausdrücklich die Sage als seine Quelle be-
zeichnet, eine solche gar nicht kennt Die altslavischen Legenden
möchten hier zu Orunde liegen, aus ihnen schöpfte Dalimil den Namen
SrboY^, Y srbsk^m jazyku (Die altslavische Legende der hL Ludmilla
sagt z. B.: L. stammte aus dem Serbenlande, eines serbischen Fürsten
Tochter), den Namen Gharvaten (Krovati der altslavischen Legende des
hl. Wenzel, gefunden von Vostokov) etc.
Zu solchen aus unbekannten Quellen geschöpften Partien zahlen
wir ausser Cap. 11, V. 1—4, noch VIII, 3—47, IX— XV, XIX, 1—12,
XXn, 9—32.
Im Cap. XXIV, also in einem Theil der Chronik, wo Dalimil am
meisten Cosmas nachbildet, weicht er sonderbarerweise gänzlich von
der Erzählung vom Tode Svatopluk's in seiner Vorlage, wie sie der
Annaliste Saxo (M. G. SS. 6, 589) und Cosmas bieten, ab. Diese
abweichende Schilderung scheint nicht aus der Sage unmittelbar ge-
Die Quellen des sogenannten Dalimil. 317
schöpft zu sein, da seine fabel- oder sagenhafte Erzählung in ganz
anderer Manier geschrieben ist und auch die letzten Verse (V. 43 — 58)
zeigen ihrer ganzen Auffassung nach, dass hier eine geschriebene
Quelle vorlag. Nur das Ende der Erzählung erinnert wieder an Cosmas.
Weiter sind unbekannte Nachrichten in den Cap. XXVII, XXVHI,
wo sicher auf Orund einer alten schriftlichen Aufzeichnung gearbeitet
wurde und manches Interessante uns bekannt wird. In den Mittheil,
des Insi f. öst. Geschichtsforschung 2, 21 Anm. 1 bemerkt Loserth,
dass man bisher die Yerwandtschaftsyerhältnisse der Slavnikiden mit
dem sächsischen Eönigshause zu viel ignorirt habe. Ich theile des-
halb hier eine sehr scharfsinnige Erklärung mit, welche Tomek im
öasopis öesk^o Musea 1858 veröffentlichte. Nach ihm ist das Ver-
hältnis folgendermassen zu erklären:
Arnulf V. Baiern
t 937.
Judith Tochter
f Heinrich v. Baiem <p Slavnik*s Vater
t 955. I
I . Slavnik f 981.
Hemrich f 996 ^ Stfezislava (Adilburg).
König Heinrich f 1024.
Wenn wir dann noch die Bemerkung Dalimils:
Druh^ svat^ Vojtech, ten tak6 mnioh bieäe.
Otec jeho jme Slavnik jmSjieäe,
matka jeho Stiezislava biede,
sestfdnec knSziu zlickemu bieäe.
(Slavnik ten v liubid dvorem sediere) ^).
C. XXXII V. 17—21.
damit in Verbindung bringt, so erhalten wir folgende Vereinigung
der drei Geschlechter:
Arnulfs Tochter 9
I ^
Slavnik (p Sti^zislava Badslav v. Zlioko
Adalbert
Sand Woyczech waz euch ein monich,
sin vatir der hiz Schlamch,
sin mutir hiez Stnizlawa.
Slavonik waz von ZHcensi derpiet da,
dee herczogen swager.
Czu Lubici mit dem hoi lag er.
Cap. XXXn V. 17—22.
318 Teige.
Aus unbekannten Quellen stammt weiter: Cap. XXIX, XXX, 1—54,
XXXn, 11—56, XXXVI, 1—18, LXT, LXXIV (wo sonderbarerweise:
„öechy NSmcS udatnS podjidü, kng2e Pfemysla zabichu*' za lesen iit),
LXXVI, 13—56, LXXVn— LXXIX, LXXXI — XCH; bei den nach-
folgenden Capiteln ist es unmöglich, zu bestimmen (mit Ausnalime
von Cap. XCn, 29—72, XCIII, 7—49), ob sie nicht vielleicht aus der
mündlichen üeberlieferung dem Dalimil bekannt waren.
ym unbekannte baierische Chronik.
In den ersten Versen des Cap. XXXIX macht uns Dalimil seine
einzige im Texte citirte Quelle bekannt (ungeachtet Cap. XLTV V. 47
bis 48). Er sagt:
Wan dy veste (Prauemberg) an einer ayngecht
waz gelegin vnd gemacht,
darvmb si si nimant wüste biiebin
daz der weg czu ir nicht mocht getrebin.
Di teusche kronike han ich vbirlesin.
Eine bis an uns gekommene deutsche Sage vom Grafen von
Altenburg kenne ich nicht
Die Benützung fand in dem Cap.: Wie der grebe ein heimUch
bürg paut vnd darin fürt sin libe brut; Wieder eidem vnd dy tochtir
den keisir handelt vnd an einandir nit irkantin; Wie der keisir rieht
ein heruart für dy burk zcart; Wi dez keisirs tochtir sprach, du man
si in notin sach, und endlich: Wie si dy furstin brachtin zcu huldin
vm ir grozze schaden (XL).
Derselben ist die Sage über die .Gründung von Pfrimberg und
wahrscheinlich auch Cap. LXXIT entnommen.
IX. Die Nationalsage.
Man ist gewohnt, Alles, was sich nicht aus uns bekannten Chro-
niken argumentiren lässt, entweder für nationale Sage oder pure Er-
dichtungen zu halten. Nach dieser Ansicht enthalt Dalimil wie Hajek
einen reichen Schatz der altböhmischen nationalen Sage 'oder (wie
Dobrovsk^) nichts als betrügerische Erfindungen. Nun kann man in
den Beimereien Dalimils einerseits nicht alles als Nationalsage, aber
auch nicht als Betrug ansehen, denn manche der Nachrichten, welche
früher verdachtig erschienen, fiEmden Belege und hoffentlich die weitere
Forschung wird namentlich in dem zweiten Theil der Chronik schätz-
bare Berichte entdecken.
Aus dem Kreise der Sage glaube ich die Cap. 11, 5—10, VlH,
3^47, IX— XV, XXIV zu sein. (Vgl. auch VE. dieser Abhandlung).
Die Quellen des sogenannten Dalimil. 319
X. Die Tradition.
In diese Kategorie rechnen wir die Sagen über die Gründung
Yon Kirchen, Klöstern nnd ähnliche Bauten oder über den Ursprung
einiger Glebrauche, Einrichtungen, endlich die sogenannte Volksety-
mologie. Solche Tradition ist in den Cap. VIT, 19—30, VIII, 8—10,
XX, 35—38, XXn, 35—36, XXXW, 21—84, XXXV, 24—31, XLVn,
25—78, XLVIX—XLIX, LXVIII, LIX, LXI, LXVHI, LXXVI, 7—12,
15—18, LXXX, 5—16, LXXXVI.
Wirklich als Erdichtungen Dalimils könnten die Gap. LXIII,
LXVn, LXIX— LXXn angesehen werden, wo nur das Wenige, was
wirklich historisch ist, zum Ausdrucke des Deutschenhasses dienen
sollte.
XL Eigene Anschauung.
Sichere Spur der eigenen Erfahrung begegnet erst im Gap. XCIII,
wo er sagt:
To sS ot mSdöan ylady k4m d4lo,
mö oko to öasto vidalo^). V. 50 —51.
und erscheint fast in allen nachfolgenden Gapiteln bis zum Ende.
Ausserdem schöpfte Dalimil aus irgend einer Quelle eine tiefe Kennt-
nis der böhmischen Genealogie und Heraldik, welche sich neuestens
als sehr yerlässlich erwies. Solche Nachrichten finden sich in den
Cap. XXn, 38 — 42, XLVIH, 7 — 14, XL, 27 — 28, LXXÜI, 5 — 6,
17—18, 21, LXXIV, 47—50, LXXXn, 14, LXXXVÜI, 5—8.
lOS. Ez had min ouge oft gesen.
Kleine Mittheilimgen.
Zu Andreas Dandolo. Unter den jüngst zum Zwecke des diplo-
matischen Unterrichts an der Universität Heidelberg erworbenen Ur-
kunden des Klosters Brondolo (sfidlich von Chioggia), welche sonst
dem 11. bis 13. Jahrhunderte angehören, befindet sich eine, die in
viel ältere Zeiten zurückweist. Ich gebe hier ihren Wortlaut mit
Auflösung der zahlreichen Abkürzungen, soweit diese mit Sicherheit
sich auflösen lassen.
(S,) In nomine domini et salvatoris nostri Jhesu Christi, d. cc.
et centesimo. sub die^) mense novembris. indictione terda. Senogl.
Breve recordacionis facimus nos abbas Dominicus de terra quam Ser-
gius dux dedit pro anima sua in ecclesia beati archangeli Michaelis
locis Brunduli. In primis in fiindo maiore qui vocatur Compa[ne]tum
et in fundo Yalle et in fundo Gangarlici et in fundo Casa pediti
et in fundo Laterani et in fundo Potrano et in fundo Oualdisiolo et
in fundo Zanula^) que vocatur Pelagatula. a primo vel via publica que
venit per valle ad montem sancti Marci. a secundo vel alia via cur-
rente ad sanctam Maria Feleti. a tercio vel serra maiore que vadit
ad sancto Vitale usque ad montem qui dicitur Orcetulo. a quarto vel
rivo currente qui currit inter Mai . . gnano et Casa pediti usque ad
viam que vadit a capite Campazani qui vocatur Boco maiore perveniente
usque ad lanulam^) que vocatur Felegatula.
Signum manus Dominici^) ubbatis qui hec fieri rogavit. Signum
manns (Jaudencio in hac carta rogatus testis. Signum manus lo-
hannes rogatus testis.
(S,) Ego quidem Adam causidicus et imperialis notarius hanc
cartam ex autentico scriptum per manum Martini notarii de comi-
tatu Senogal exemplavi ne causa vestutatis consumaretur et a ver-
mibus raderetur et quod inibi vidi et 1^ nee auxi nee minuL com-
plevi et roboravi
t) Tagesdatum fehlt, ohne Lficke. *)So. ') Undeutlich, anscheinend d'nU.
Za ABcbeM Dudolo. 321
Die Schrift dieser beglaabigten Abschrift ist die des 12. Jahr-
handeris, ulflcheinend dieselbe, welche in zwei anderen Fertigongen
des Notars Adam Torkommt, in einer 1175 ma Sinigaglia aoagestellten,
in der er sieh ab «Adam notarios et causidicas atqne imperialis
tai»eIIio% und in einer von 1178, in der er sieh blos als ,Adiun cau-
sidicas et notarios* nnterschreibi Dass aUe drei StGcke in der That
Ton einem Notar herröhren, beweist das dorchaos übereinstimmend
geformte Notariatsaeichen.
Adam seheint seine aach wol schon beschädigte Vorlage nicht
mehr recht haben lesen können ond manche Unebenheiten derselben
mögen sieh daraus erklaren. Es war eine longobardische notitia, die
im Jahre 800 entstanden sein will ; denn so wird doch wol der wun-
derliche Ausdrack der Jahrzahl zu Terstehen sein, obgleich die In-
diction nicht mit derselben stimmt Aber einen ,dax* in Sinigaglia
ums Jahr 800 za begqpien, moss doch sehr üb^rasdien. Ich war
deshalb yersacht, mit Betonung des brere recordationis hier nach-
tragliche Feststellung einer rielleicht schon riel firüher gemachten
Schenkung eines longobardischen Herzogs Sergius anzunehmen, Ton
dem freilich, soriel ich weiss, sonst nichts bekannt ist Indessen
Herr Collie ämson, an den ab Kenner der betreffenden Zeiten
ich mich wandte, hatte die Freundlichkeit, mich auf eine Stelle des
Andreas Dandolo hinzuweisen, in welcher der Sergius dux ebenfidb
Torkommi, zwar nicht mit Ansatz eines bestimmten Jahres, aber doch
so, dass man aus der Art der Einreihung der auf ihn bezQglichen
Nachricht zwischen anderen Nachrichten sdüiessen kann, dass Dan-
dolo sie gerade auch dem Jahre 800 zurechnet
Er berichtet (Murat XII, 150): ,Per hos dies Sergius quidam in
SenogalHae partibus dux erat dxres et timens deum, qui leprosos
effectus* auf den Batii des Brzengeb Michael mit seiner Gattin Mar-
gharita «quam ex Graeda duxerat* dessen Kloster «Brentalis* be-
sucht und dort Heilung findet: ,Dux Tero non ingratus pro reeepto
benefido ibidem cum uxore ritam finhrit et monasterium magnis
dotarit possessionibns.*
Simonsfeld hat in seiner gründlichen Zergliederung des Geschichts-
werks des Dandolo fttr diese Stelle keine Quelle angegeben, aus welch«
dersdbe geschöpft haben könnte, und ich möchte auch durchaus nicht
behaupten, dass ihm dazu unsere Urkunde gedient hat Gemeinsam
ist beiden doch nur der Namen des dux, seine angebliche Zeit und
die Kenntnis seiner Schenkung an Brondolo, wahrend Dandolo daxa
noch Tom Anksse derselben, Ton der Gattin des Henogs als ein«
Qriechin und Tom gottesfärchtigen Ende desselben zu beichten
IX. "
322 Eleine Ifittheilangen.
Sein Bericht klingt darchaus wie ein Capitel aus «Miracula S. Mi-
chaelis archangeli* und die Beziehung des von ihm erzählten Wun-
ders auf Brondolo legt die Annahme nahe, dass solche eben dort
aufgezeichnet gewesen sein werden. Hat es aber derartige Miracula
gegeben, dann dürfte auch die weitere Annahme zulassig sein, dass
im Anschlüsse an dieselben jene Urkunde gefälscht wurde, deren etwa
um 1175 gefertigtes Transsumpt oben mitgetheilt werden konnte.
Denn fQr eine Fälschung wird sie gehalten werden müssen, so lange
nicht anderweitig die Existenz eines dux in Sinigaglia um das Jahr
800 als wahrscheinlich oder auch nur als moglieh erscheint.
K Winkelmann.
Oertlichkeiten in Trierer (Haximiner) Urkunden. Das Kloster
St. Maximin bei Trier besass am Mittelrheiu und zumal in der gross-
herzoglich hessischen Provinz Bheinhessen ansehnliche Güter (Eorchen,
Zehnten). In den wichtigsten Urkunden dieses Klosters kehren eine
Beihe von Oertlichkeiten in einer gewissen stehenden Gruppirung
immer wieder, was die Erklärung dieser Ortsnamen sehr erleichtert
In der wichtigen Urkunde Heinrichs II. vom 10. Dec 1028
werden folgende Orte aufgezählt: 1. Suabheim, 2. Hesinesheim, 3. Bri-
cinheim, 4. Euernesheim, 5. Weldinstein, 6. Albucha, 7. Go]zoluesheim,
8. Bingin, 9. Holzhusa, 10. Apula, 11. Alsontia, 12. Sceringeafeld,
13. Hukinesheim, 14. Bukinheim, 15. Siemera, 16. Maneldal, 17. Nar-
heim, 18. Folemaresbach, 19. Frubesdernoth, 20. Gracho, 21. Decima.
Die Lage und heutige Benennung dieser Oertlichkeiten möge uns im
Folgenden beschäftigen.
1. Suabheim, Suapheim ist Sauer-Schwabenheim an der Selz,
zwischen Gross - Wintemheim und Eisheim im ingelheimer Grund.
Das Besitzthum des St. Maximiner Klosters wuchs sich aus zu einer
Propstei, welches Propsteigebiet später den Namen »Pfaffenhofeii*
erhielt und heute noch hat In dem Kirchlein zu Pfaffenhofen habe
ich 1873 Sept. bis Dec. oft Gottesdienst gefeiert Ueber die Alter-
thümer und Grabinschriften darin vgl. Baudri, Organ für christliche
Kunst 1873 S. 257. Ueber das Portal (Wasservögel, Schlangen, Fische)
Otte, Kunstarchäologie II, 22. CorrespondenzbL 1876 S. 97.
2. Hesinesheim, auch Hesenheim, ist sehr missdeutet worden.
Es ist Essenheim (manchmal Esenheim geschrieben), nahe bei meinem
jetzigen Wohnorte; von der Bahnstation Klein - Wintemheim geht
man durch Ober -01m nach Essenheim. Widder, Beschreibung der
Pfalz ni, 334 unter Esenheim trifft das Bichtige; ebenso Scriba, Re-
gesfcen Bheinhessens. In der Papsturkunde 1140 Mai C heisst der Ort
OertHchkeiten in Tri«er (Maziimiier) Urkunden. 323
Esenkeim. Die Hasineaheimer, Heisimsheimer , Hesinesheimer marca
in pago Wonnatiencd der lorocher ürkk. (n^ 1429 — 1438) halte ich enir-
schieden f&r die Essenheimer Mark.
3. Brieinheim nicht Bretzenheim an der Nahe bei Bingen,
sondern Bretzenheim bei Mainz. Vgl Sohaab, Oesch. v. Mainz III,
176. 177. Ob nicht Frichina in der Schenkung K Amnlfe 893 Mai 11
dieses Bretzenheim ist? Schaab a. a. 0. ist daf&r, mit Unrecht Pri-
ehina liegt (Kaiser Eriedrichs ürk. 1182 Mai 81) in pago Einriebe,
ist also =r Brechen in Nassan.
4. Enernesheim, Ebersheim, eine kleine Stunde von mir ent-
fernt Eg. Arnulf schenkt 893 Febr. 11 an St Maximin 22 Orte,
darunter Ebersheim. VgL Schaab a. a.O.S. 184. 185.. Die Lorscher TJrkk.
haben Abimes-, Aberinesheim, Aburinesheim (Cod. dipL IQ, 92. 279).
5. Weldinstein (Wildest) ist Wollstein zwischen Alzei und
Kreuznach. Schaab IV, 26.
6. Albucha, recht verdreht in der Urkunde Abt Siger^s 1155
in Alueke, ist Albig, eine Stunde nordlich von Alzei. Im Oüterver*
zeichnis s. XTTT (Beyer II, 455 Z. 16) heisst es Aluecke. Schaab IV, 88.
7. Gozoluesheim, das schon viel Verwirrung gemacht, ist
ein ausgegangener Ort und lag in der Oemarkung Eckeisheim, am
Kirchhof rechts des Weges nach Gumbsheim (bei Wollstein). Staats-
archivar Schenk v. Schwdnsberg hat im hessischen Archive Bd. 14
Heft 3 S. 744 endgiltig die Lage festgestellt.
8. Bingin bietet keine Sohviierigkeit, umsomehr
9. Holzhusa. Ein Holzhausen, das zu den übrigen Orten der
maximtner ürkk. pasete, will sich nicht finden lassen. Schon König
Arnulf 893, 11. Febr. schenkt Holzhusa, Zwentebold bestätigt es 897
13. Juni, ebenso Karl III. 912 Holzhusa, Otto L 962 Holzhusun,
Heinrich, IL 1023 und Konrad IL 1026 Holzhusen, Heinr. m. 1044
Holzhusin, in der ürk. Leos IX. von 1051 16. Jan. kommen Husun
und Holzhuzun nebeneinander vor, ebenso bei Heinr. IQ. 1051 21. Jan.,
bei Heinr. IV. 1066 13. Juli: Husun und Holtzbusun, bei Heinr. Y.
1125 7. Mai Holzhusen und Husun, Innocenz 11. 1140 6. Mai: in
archiepiseopatu mi^untino . . . ecclesiam de Husun; Holzhusen ist hier
nicht dabei, wie in den ersten ürkk. Husun nicht dabei war. Bei
Friedrich L 1182 31. Mai Holzhusa.
Etwas Hufe gewähren Bingen -Mainzer ürkk., Hazecha schenkt
GKlter an St Martin zu Bingen, die Erzb. Bardo bestätigt Vgl. Will,
Begasten XX, 13. 53. Die Güter liegen in den Dörfern Wike, Spon-
cheleddeim, Haspenesheim, Holzhuson, Camutim, Algiensheim et Mun«
edale im Nahgan in der Gra&chaft Emicho^s. Alle diese Orte grup^
21"
324 Kleine MiitheUungen.
piren sich um Bingen, sei es links, sei es rechts der Nahe: Weiler,
Sponsheim, Aspisheim, Kempten, Algesheim, sowol Qaa- als Wald-
Algesheim, Münzthal am Bupertsherg (heute Bingerbrflck). unter Hosun
wii^ Nieder- oder Oberhausen an der Nahe oberhalb Kreuznach zu
verstehen sein, aber Holzhusen? Ich mag nicht entscheiden, ob
Hulzhusen der ausgegangene Ort Husen bei Eisheim im Ingel-
heimer Qrund (ygl. Wagner, Wüstungen Bheinhessens S. 52) ist oder
das spatere Ingelheimerhusen bei Oberingelheim (ibid. S. 55), oder
Wallhausen bei Dalberg oder gar Trechtlingshausen am ßbein unter-
halb Bingen. Weidenbach, Binger Begesten 67 sagt: «Holzhaosen
muss in der Nähe yon Weiler oder Wald- Algesheim gelegen haben. *
10. Apula, Münsterappel in Bheinbayem an der rhein-hesai-
schen Orenze, an der Appelbach, rechts Yon Alsenz und Alsenzbach.
Monasterium in Apula Mittelrhein. Ürk.-Buch 11, 472.
11. Alsontia. Ort und Bach haben denselben Namen : Alsenz.
Bheinbayem. Die Alsenzbach und Alsenzbahn münden oberhalb Kreuz-
nach in die Nahe. Die feoda s. Mazimini (Ürk.-Buch L c. S. 472)
verzeichnen eine curia in Alleuze, was mit Alsenz identisch ist
12. Scaringesfeld, Schienfeld in Bheinbayem, südwestlich
von Alsenz, nicht Kriegsfeld, denn beide Orte werden Wfirdtwein,
dioecesis I, 89 nebeneinander genannt.
13. Hukinesheim 1023, Hulcinesheim 1182. Möglicherweiae
ist 1 c verlesen statt k. Ich nehme mit Anderen an, dass hiermit
Ockenheim, rheinhessisch, bei Bingen, gemeint ist. Die Prümer Ur-
kunden haben Huckenheym und Ockenheim. Das Ortssiegel hatte ein
V als Anfiemgsbuchstabe von Vckenheim. — Hucchenstat im Weitereiba,
verwandelt sich in Ockstadt (Oberhessen).
14. Buckenheim, Bückenheim würde schwer zu eruiren sein,
wenn es nicht in einer Gruppe von Orten in anderen ürkk. vorkäme.
So 841: wird an Fulda geschenkt Besitzthum zu Borbah, Otenhah,
Mogonüa, Tienenheim, Oppenheim, Simera, Ghira, Wentilesheim
(=- Wendelsh.) et in Buggenheimero marca. Drouke n^ 534. — F£Edz
gibt an Kyrberg zu Lehen 1351: Gericht zu Flonheim, Bockenheim
und was dazu gehört; Gülte zu Saulheim, Gericht zu Hedersheim.
Scriba, Beg. Bheinhessens n^ 5023. 5094. — 1375 Kyrburg theUt
die Burg Welesteiu (= WöUstein), zu Bockenheim, Flonheim, Off-
hofen. Scriba 5030. — Das ist der heutige Ort Stein -Bockenheimi in
Bheinhessen, in der Mitte zwischen Kreuznach und Alzei, umgeben
von Neu-Bamberg, Fürfeld, Ibener Hof, Tiefenthal, Wendelsheim rind
Wonsheim. Die Orte Gross- und Klein-Bockenheim , rheinbayriach,
an der hessischen Grenze, 2 — 3 Stunden von Worms kommen in einer
OeTtUchkeiten in Trierer (Maxiimner) Urkunden. 325
mderen Gnippe yon ürkk. Tor and machen sich dadarch kenntlich.
Die grossen Steinbrüche haben Stein-B. seinen Namen gegeben.
Schaab lY, 24. Man sehe übrigens in Würdtwein, dioec. mog. I, 89,
wonach der Pastor in Bockenheim anter dem A.rchipre.^b7ter yon
Hfinsterappel stand 1401.
15 =" Simmem, 16 = Mandel bei Ereuznach, 17 = Norheim an
der Nahe oberhalb Ereaznach, 18 = YoUmersbach bei Idar (Birken-
feld), 19 = Prostert bei Trier, 20 = Qraach bei Bemcastel, 21 = Detzem.
In anderen ürkk. findet sich Famifeld = Fürfeld in Bheinhessen,
Bfldlich von Ereoznach and seitwärts der Alsenz. — Winheim = Wein-
heim bei Absei, hessisch.
Elein-Winternheim bei Mainz. Dr. Falk.
Literatur-
DieWaldenser im Mittelalter und ihre Literatur.
Bericht über neuere Schrifben und Fublicationen. Von Jaroslay 60 IL
Obgleich ich bei dem Leser vieles Toraossetzen darf, so möchte ich
doch seinem Gedächtnis zu Hilfe kommen und daran erinnern» dass Flacias
lUjricus es gewesen ist, der die Waldenser in die kirchengesohiohtliche
Literatur der Neuzeit eingeführt hat Die ersten ihnen gewidmeten Mono-
graphien entstanmien ihren eigenen Kreisen : Perrin's Hi8U>ire des Vaudois
(1619) und Gilles' Histoire öccl^siastique (1648) ^). In der 2. Hälfte des
17. Jahrh. hat die Verfolgung der Waldenser in deh Alpenthälem Piemonts
das gesammte protestantische Europa in Bewegung gesetzt. In England
wurden filr die Bedrängten Beiträge gesammelt, die protestantische Bepublik
und ihr Protector Cromwell nahmen sich ihrer an und wurden dabei von
den politischen Verbündeten, Frankreich und Mazarin, unterstützt. Eine
neue Geschichte der Waldenser entsprach um so mehr dem Interesse der
Zeit, als die Verfolgungen auch in der Folgezeit sich wiederholten. Zuerst
(1658) erschien Samuel Morland's History of the evaugelical churches, spätw
(1669) Leger*8 Histoire g^n^rale, deren Ver&sser die Verfolgung aus dem
Kreise seiner Glaubensgenossen vertrieben hatte. Ihnen folgen, um nur die
bekanntesten Namen zu nennen, im 18. Jahrh. Brez, im 19. Monastier und
Muston. In ihren Werken wird überall die Geschichte der Waldenser über
Peter Waldez zurückverfolgt bis in die Zeiten Constantins und Sylvesters,
in denen »das Gift der heiligen Kirche eingeflösst worden ist*, oder nodi
weiter in das von keinem Verderbnis berührte apostolische Zeitalter. Erst
der neueste aus dem Kreise der Waldenser hervorgegangene Geschichts-
Schreiber EmilioCombahat mit diesen Traditionen vollständig gebrochen.
(Histoire des Vaudois d'Italie depuis leurs origines jusqu' A nos jours
L Avant la Röforme. Paris-Turin 1887)«).
Die Schriftsteller des 17. Jahrh. haben die Sage von dem hohen Alter
der Secte nicht erfunden, sondern nur die unter den Waidensem im Mittel-
alter entstandene Legende aufgenommen und ihr eine scheinbar feste Grand-
lage gegeben. Während sich Flacius umsonst nach einer älteren Literatur
>) Eine neue Ausgabe ist 1881 in Pignerol erschienen. *) VgL desselben
Verfaasers »Valdo ed i Valdesi avanti la riforma* (Florenz 1880).
Lüerator. 327
der Waldenser umgesehen hat;, die unter der spftteren auch Gilles noch
nicht kennty haben Perrin und Leger über dieselbe Bericht erstattet und
Proben gebracht zum Theil mit bestimmten chronologischen Daten. Ein
Beispiel mag genügen: der Katechismus y. J. 1100. Umsonst hat bereits
Bossnet ^) gewarnt» der Glaube an das hohe Alter der waldensischen Lite-
ratur dauerte selbst dann noch fort^ als im 19. Jahrhundert die Skepsis in
mnigen englischen Schriften und in Herzogs Programm y. J. 1848 (De
Waldensium origine et pristino statu) die Kritik ihre Stimme vernehmen
Hessen. Eine angeblidi sehr alte Confession yon 1120 konnte Herzog auf
eine Quelle des 16. Jahrh. (1580) zurückführen usw. Neue Au&chlüsse
brachte das Jahr 1851, in dem Dieckhoff's in jeder Beziehung epoche-
machendes Werk »Die Waldenser im iiittelalter* erschien, indem
z. B. bei einer Beihe yon angeblich viel filteren Tractaten die Benützung
der Taboritenconfession y. J. 1481 erwiesen ist Durch diese wissenschaft-
Uohen Entdeckungen fiel der Schatten des Verdachtes auf die ganze bisher
bekannte Literatur der Waldenser, und Dieckhoff durfte f&r die Zukunft
der Kritik die Aufgabe yorschreiben, »in Beziehung auf alle überlieferten
Schriftstücke die Frage nach der Echtheit und ünechtheit zu beantworten *
und ihr Werk erst dann als yoUzogen zu betrachten, »wenn sie Echtes
und unechtes yon einander geschieden haben werde *. Zur Fortsetzung der
kritischen Arbeit war yor allem auch eine n&here Bekanntschaft mit den
Handschriftensammlungen in Genf und Dublin nöthig. Diese hat sich
Herzog yerschafit. Das Hauptresultat seiner Untersuchungen (Die ro-
manischen Waldenser, 1858) war: Nach Ausscheidung yon Fäl-
schungen der Art, wie die angebliche Confession yom J. 1120, nach Ent-
fernung der Yerflllschungen, die spftter in protestantischem Sinne in der
Absicht zu täuschen yorgenommen wurden, oder yor Ueberarbeitungen, bei
denen eine solche Absicht nicht yorlag, nach Abrechnung des der hussi-
tischen Literatur Entlehnten blieben mehr als 20 Traotate und didacüsche
Gedichte zurück, sie bilden die altwaldensische Literatur. Die Frage, wie
weit diese Schriften »im Alterthum hinaufireichen*, erhielt durch Herzog
keine bestimmte Antwort weder in seinen » Bomanischen Waidensem *, noch
spater (1868) in dem Artikel »Waldenser« des 17. Bandes der 9eal-En-
cjklopädie*). Wenn jedoch Herzog in seinem letzten Werke (Abriss der
gesammten Kirchengeschichte, 2. Band, 1879, S. 271) sagt, »durch die
neuesten Forschungen sei erwiesen worden, dass die gesammte waldensische
Literatur einer späteren Zeit angehöre, dass keines yon den erhaltenen
Schriftstücken über das J. 1400 zurückreiche *; wenn er die Nobla Lejczon
dem 15. Jahrh. zuweist und zwar den »späteren Jahrzehnten desselben*
and dabei bemerkt: »ein sehr wichtiges Resultat, da kaum anzunehmen
ist, dass irgend eine andere Schrift älter sei*; wenn dann ausser der Nobla
Leyczon und anderen Gedichten nur noch die Auslegung des Hohen Liedes
erwähnt wird mit dem Zusätze: »Diese Schriften tragen durchaus kein hus-
sitisches oder taboritisches Gepräge*: so ist nicht zu yerkennen, dass der
Verfasser der »Bom. Waldenser* seine frühere Ansicht über den Entwick-
lungsgang der waldensischen Literatur nicht ergänzt, sondern aufgegeben hat.
') Im 11. Buche seiner Histoire des VariationB.
^ Vgl. indess schon hier S. 522 Anm. 2.
328 Literatiir.
Was Herzog aufgab, hat jetzt Eduard Montet in seiner »Histoire
litt^raire desVaudois daPi6mont(Pari8 1885) wieder aufgenommen,
einem Werke, das auch dann seinen Wert behält, wenn es sich heraus-
stellen sollte, dass es eine abschliessende LOsung aller Fragen nicht bringe.
Er beginnt mit einer üebersicht der handschriftlichen Sammlungen, die der
YerfEisser an Ort und Stelle untersucht und zum Theil copirt hat. Die
wichtigsten befinden sich in Gen^ Dublin und Cambridge. Die Cambridger
Sammlung hat S. Morland, derselbe, dem als Vertreter Cromwells die diplo-
matische Intervention zu Gunsten der Waldenser im J. 1655 zufiel und
den wir als ihren Geschichtsschreiber kennen lernten, nach England ge-
bracht. Später galt dieselbe als verloren und wurde erst im Jahre 1682
wieder gefunden. Montet*s Forschung besitzt denmach eine breitere Grund-
lage als die ältere Herzog's. Der älteste Cambridger Codex stammt aus den
ersten Jahrzehnten (la premi^re partie) des 15. Jahrh. Die Genfer Hand-
schriften reichen über die 1. Hälfte desselben Jahrhunderts nicht zurftok,
während die Dubliner dem 16. und 17. Jahrhundert angehören.
Es ist selbstverständlich, dass die Möglichkeit, dass die waldensische
Literatur über das J. 1400 zurückreiche, durch das Datum der Hand-
schriften nicht ausgeschlossen ist Nach Montet erstreckt sich die erste
Periode der waldensischen Literatur bis zum 15. Jahrh. und endet da, wo
der hussitische Einfluss beginnt. Diese Phase kann als die katholische be-
zeichnet werden: »la littörature et la dogmatique vaudoises sont empmn-
t^es ä Celle de r%lise romaine.* Aber am Ende dieser Periode gewinnt
die Opposition gegen die Kirche an Energie und dies findet ihren Ausdruck
in einigen Schriften, namentlich in den bekannten waldensischen Lehr-
gedichten, in denen der hussitische Einfluss sich noch nicht bemerkbar
macht (S. 42). Nach Abrechnung dieser üebergangszeit enthält die »katho-
lische* Periode Schriften, die sich in drei Gruppen vertheilen lassen. Die
erste besteht aus Sammlungen von nach gewissen Gesichtspunkten geord-
neten Citaten aus Schriften der alten und späteren (S. Bernhard) von der
Kirche anerkannten Schriftsteller. Solcher Sammlungen gibt es bekanntlich
in der mittelalterlichen Literatur in Hülle und Fülle, und Montet will nicht
entscheiden (S. 57), ob die Tractate dieser Art von den Waidensem selbst
herrühren, d. h. von den Waidensem und ftir diese compilirt worden sind
oder ob sich der waldensische Antheil an ihnen nur auf üebersetzung be-
schränkt hat. üebersetzungen bilden die 2. Gruppe. Als einigermassen
selbständiger können die Schriften der 8. Gruppe gelten, Nachahmungen
(imitations) von Mustern, die der kirchlichen Literatur entnommen sind.
Als das wichtigste Stück dieser Gruppe ist die Cantica anzusehen, nach
Montet verfasst ehestens am Ende des 18. Jahrb., in der ältere Erklärungen
des Hohen Liedes in ein Ganzes zusammengearbeitet worden sind. Ob diese
Classification bei fortgesetzter Forschung überall wird bestehen bleiben
können, ist fraglich. Obgleich Montet in dieser Beziehung viel geleistet
hat, so bemerkt er selbst in Bezug auf die Cantica (S. 67): »nous ne noria
flattous point d*avoir fait toutes les confrontations possible de textes.* Bei
fortgesetzter Analyse kann sich manche Imitation als blosse Compilation,
bei weiterer Untersuchung selbst als blosse Üebersetzung erweisen. Durch
diese Möglichkeiten wird die relative Originalität der altwaldensischen Lite-
raturperiode bedroht, es sind aber auch Fragen von noch grösserer Tra^-
literfttnr. 329
weite aufgeworfen worden« welche den Waldenaem den Bechtstitel zu diesem
ginzen Beeitsstand zweifelhaft machen.
Dieckhoff hat in seiner erat im J. 1858 Teröffentlichten polemischen
Besprechung von Herzogs »Rom. Wald.* (Grött GeL Anz. 12t ff.) bestritten,
dsBS das in dieser Schrift niedergelegte Ergebnis als abschliessend gelten
dürfe. Nach Anssoheidong dessen, worin sich der reformatorische, der
böhmische Einfloss kundgebe, habe die positiTO Arbeit der Kritik erst recht
zu beginnen. Da es erwiesen sei, dass die Waldenser sich Fremdes an-
eigneten, WO es sich empfahl, so müsse das Eehtwaldensische in ihrer
Literatur erst gefunden werden. Und dies sei nur durch innere Kritik
möglich. Dass Echtwaldensisches gefunden werden könne, gab Dieckhoff
zu, dass die Nobla Lejczon dazu gehöre, leugnete er nicht. Was aber die
Waldenser der katholische9 Literatur entiehnt hfttten — und Herzog hatte
solohee gefunden: das könne als Editwaldensisch nicht angenommen werden.
Man sieht, Dieckhoff hfttte diese Forderung wiederholt^ auch wenn sich
Handschriften dieser fraglichen Sohrifken gefunden hfttten, die im Alter über
das J. 1400 zurückgingen. Wie bereits angedeutet, wird der waldensische
Bechtstitel zu den Tractaten, welche Montet der »katholischen* Periode zu-
weist, jetzt noch in einem Sinne in Frage gestellt und zwar durch K. M ü 1 1 e r,
den Ver&sser des geschfttzten Werkes »Der Kampf Ludwigs des Baiem mit
der römischen Curie*. In seinen »Waidensem* (Die Waldenser und ihre
einzelnen Gruppen bis zum An&ng des 14. Jahrh. Gk)tha 1886. Zuerst
erschienen in den Theologischen Studien und Kritiken) findet der Leser
eine yollstftndige Uebersicht und zugleich kritische Würdigung der Quellen.
Wenn nun die »angeblich waldensischo TractatenUteratur * zu denselben
nicht gerechnet wird, so scheint dies einer nftheren Erklärung und Recht-
fertigung zu bedürfen, die noch aussteht und nachgetragen werden soll.
Müllers Ankündigung in der Zeitschrift für Kirchengeschichte (Vni, 506)
stellt den Beweis in Aussicht, »dass die ganze angeblich waldensische Lite-
ratur der yorhussitischen Periode ohne Ausnahme aus den katholischen
Kreisen stammt und nie waldensisch gewesen ist.* Montet habe den
waldensischen Ursprung der Tractatenliteratur nicht erwiesen, sondern voraus-
gesetzt. Nicht einmal als Compilatoren oder Uebersetzer hfttten Waldenser
— so glaube ich dies yerstehen zu müssen — zur Entstehung dieser
Tractatenliteratur etwas beigetragen. Die Frage wftre dann allerdings ab-
geschlossen: diese Tractatenliteratur müsste aus der waldensischen Lite-
ratur ausgeschieden werden. Ob der angekündigte Beweis in dieser Trag-
weite gelingen wird, ist abzuwarten: jedenfalls ist das, was Dieckhoff im
J. 1858 bemerkt hat, was jetzt K. Müller andeutet^), geeignet^ Zweifel an
dem waldensischen Ursprung jener »katholischen* Literatur der Waldenser
anzuregen. Die Abhftngigkeit von der kirchlichen Literatur tritt überall
deutlich hervor, selbst in der Gantica deckt sich die Glaubenslehre mit der
kirchlichen Orthodoxie vollständig (Montet S. 68), die Mönchsorden werden
nirgends getadelt, sondern nur gelobt, wo ein Tadel der bestehenden Zu-
stftnde erscheint, ist er minder heftig als bei vielen der Kirche ergebenen
und von von ihr hochgesehfttzten Schriftstellern; der Papst wird nirgends
*) YgL auch den später zu erwähnenden Aufeatz in TheoL Stadien und
Kritiken 1887.
330 Idterstor.
' angegriffen, das Fegefeuer nirgends geleugnet oder gar bekftmpft (nacb
Hontet ist es zweifelhaft, ob die Waldenser in ihrer »katholischen* Periode
das Fegefeuer leugneten); was Montet (S. 94) Yon der Abendmahlslehre
dieser Schriften sagt: »nous somme en pleine catholidsme* — das könnte
auch sonst oft wiederholt werden. Wenn dieser trotz all* dem, was er
selbst hervorhebt, diese Schriften den Waidensem zuspricht, so hat er sich,
abgesehen yon der Tradition, dadurch leiten lassen, dass bei aller ün-
selbstftndigkeit dieser Literatur sich das Waldensische an ihr hie and da
erkennen lasse. Ich beschränke mich auf das wichtigste Stflck, die Gantioa,
von der es, ähnlich wie bei Herzog, heisst (S. 68): »Nous j remarquons
quelques id^es particuliöres aux Yaudois : le parti j est repr^nt^ oomme
r%lise des Pauvres, la pr^dication de 1* ^yangile comme deyant dtre libre;
la distinction des parüuts et des croyants j est stabile.* Aber die Stelle,
die Ton freier Predigt handeln soll, lässt kaum diese Erklärung zu und
der üntersdiied zwischen perfecti und credentes, in dem Sinne, wie der-
selbe unter den Waidensem vorhanden war, ist in der Cantica nicht zu
finden. Was aber die Stellen betriffb, an denen die Kirche der Armen
vorkonunt, so ist, abgesehen davon, dass es nicht erwiesen ist, dieser Aus-
dmck kGnne nur von einem Waldenser herrühren^), zu bemerken, dass
Cant. 8, 7 der Ck>ntext anstatt »glejsa de li paures* eher die Wiederholung
von »glejsa de li sant* zu fordern scheint, und dass Cant. 8, 9 man
»gleysa de li paures* durch »gleysa de li sant*, das wir vorher lesen,
ohne Störung des Sinnes ersetzen kann. Angenommen also, der fragliche
Ausdruck verrathe die Hand eines Waldensers, so ist es möglich, anzu-
nehmen, dass si^h sein Antheil lediglich auf diese Aenderung des ursprüng-
lichen Textes beschränkt habe, wobei eine pia Irans, da die Hs. der Can-
tica nodi dem 15. Jahrb. angehört, auszuschliessen wäre. Viel sicherer ist
dagegen an dem grossen Citatenschatz »Vergier de consolacion^ zu erkennen,
dass derselbe einmal durch die Hand eines Waldensers gegangen ist, der
den Satz Isidors von Sevilla, der Eid sei nicht gegen Gottes Gebot, ohne
Bücksicht auf den Zusammenhang in sein Gegentheil verändert hat. Stellen
wir den ursprünglichen Text wieder her, so finden wir in dem Inhalte des
Tractats nichts Waldensisches mehr. . . . Auf Grund ähnlicher Bedenken ist
auch Comba geneigt, die fraglichen Tractate mit einigen Ausnahmen (z. B.
Vergier) aus der waldensischen Literatur auszuscheiden. Selbst die Owtica
wird durch sein Urtheil getroffen : vielleicht sei sie nur eine Uebersetzung
vielleicht beschränke sich das Waldensische an ihr lediglich auf einige Be-
touchen, wie glejsa de li paures Comba*s Schlussurtheil über diese
Tractatenliteratur lautet (S. 291): »Combien de pages qui n*ont de vaa-
dois que la forme, la traduction, qui sait? rien que le nom peut-ötre.* -
Wenn nun der Inhalt dieser Stücke keine Garantie ihres waldensi-
schen Ursprungs, sondern höchstens nur hie und da Spuren einer Aneig-
nung durch die Waldenser bietet, so scheint doch ein Oriterium übrig zu
bleiben : die Sprache. Leider betreten wir da ein Gebiet, auf dem so ziem-
lich alles unsicher ist: die eigenthümliche Beschafienheit') , die Ge-
1) Müller in Stud. 8. 676. *) A. Ghrützmacher (Archiv f. das Stadium der
neueren Sprachen 1854, S. S70): Die wald. Sprache ist ein Dialect der proven-
9ali8chen, die sich durch weichere Laute, einfachere Formen und (nicht ohne
Literakff. 331
sohichte^), ja selbst die Existenz*) eines besonderen waldensisehen Dialeetes.
Nach Oomba^s Mittbeihmgen können wir yon oompetenter Seite (W. Förster)
neue Aofschlftsse erwarten. Bis dabin ist die Spraobe als Griteriom nn-
brancbbar. Wenn aber Comba, der in die neuen Forsobongen eingeweibt
zu sein sdieint, bemerkt (S. 209): >Nos anciens Berits n'ont pas besoin
d*dtre retraduits pour deyenir proyen^aox. Ils le sont, et leur caraot^re
yaudois se r^T^le par de fort l^göres modifioations • . .*, werden
diese leicbten Abweichungen laut genug sprechen, um einen eigenthüm-
licben IHalect erkennen zu lassen? Aber auch dann wftre noch nicht alles
gewonnen. E. Müller (TheoL Studien und Kritiken 1887 S. 588) spricht
sieb gegen den Grundsatz Herzog's u. a. aus, »dass alles, was in der an-
geblichen Waldensersprache geschrieben sei, auch waldensiscber Herkunft
sein müsse.* Auch wenn »angeblich* zu streichen wäre, müsste die Existenz
einer besonderen waldensisehen Eirchensprache erst erwiesen werden.
Nachrichten von einer waldensisehen Prosaliteratur in älterer Zeit fehlen
nicht gSnzlich. Sie beziehen sich auf Schriften der Art, die Montet der
ersten Gmppe nach seiner Eintheilnng zuweist. Eine Sammlung von Sen-
tenzen hat sich bereits Waldez anfertigen lassen, über den Gebrauch solcher
Sammlungen scheint dann im 18. Jahrb. David yon Augsburg zu berichten^.
Bezeugt ist der Gebrauch der h. Schrift und zwar in den Volkssprachen.
Ich berühre hiemit eine Streitfrage, welche nach all* dem, was darüber
jüngst gesagt und gestritten worden ist, noch nicht als gelöst betrachtet
werden kann. Haben die Waldenser nicht nur die Schrift, insbesondere
das N. T. in den Volkssprachen, namentlich in der »waldensisehen* Sprache
besessen, sondern sind sie auch als Urheber irgend einer Version (vor
dem 16. Jahrb.), die verlorenen durch Waldez veranlassten und am Ende
des 12. Jahrb. in Metz entstandenen Uebertragongen einer Anzahl biblischer
Bücher abgerechnet, anzusehen? Von neuem wurde diese Frage im J. 1885
durch L. Keller angeregt, dessen Werk »Die Reformation und die älteren
Beformparteien* der alten waldensisehen Ursprungslegende zu neuem Leben
verhelfen sollte, doch so, dass die Waldenser nur als eine Welle jenes
Stromes erscheinen, welcher die apostolische Zeit mit »Lessings Christen-
thum und Kants Philosophie* verbindend nicht im Stande war, im Mittel-
alter die Kirche und spftter Luther mit sich fortzureissen. Nur die in
diesem Buche aufgestellte These, der Codex Teplensis (hg. von P. Klimesch,
Augsburg und München 1884) enthalte eine waldensische Version des N. T.,
die dann in die ftltesten Drucke der deutschen Bibel überging, hat im
J. 1885 (Die deutsche Bibelübersetzung der mittelalterlichen Waldenser usw.)
Schuld der Schrifteteller oder Abschreiber) eine gewisse Unsicherheit
des Ausdrucks, die fast von allenRef^eln abzuweichen erlaubt,
binlfinglich kenntlich macht, um den Namen einer anderen Sprache zu verdienen.
— VgL auch den im Texte anzuführenden Ausspruch Comba's.
M'VgL Zezschwitz, Katechismen 180—182, wo unter anderem erzählt wird,
dass Diez, von Z. befragt, , sich nicht einmal darüber entscheiden wollte, ob man
dexk Maasstab dessen, was auf allgemein romaniBchem Sprachgebiet die ältere
Form zu nennen sei, mit Recht auf diesen Dialeot anwende»«
*) Dieckhoff S. 87. K. Müller in Stud. b. 588.
') Pregers Ausgabe 8. 29.
332 literator.
Herrn. Haupt aafgenommen und, als er Widerspmob fand, yertbeidigt^).
Anfangs schien der Sieg ihm zu winken, jetzt erhält sein €^egner Fr.
Jostes nach Herausgabe einer zweiten Sohriil^ einen Verbündeten an
Karl Maller (Theol. Studien und Kritiken 1887 S. 571 — 594). Die
Streitfrage blieb nicht auf den ursprünglichen Gegenstand beschränkt, son-
dern hat sich, wie angedeutet wurde, erweitert, indem K. Müller den Nach-
weis versucht^ dass die Annahme des waldensischen Ursprungs jener roma-
nischen Uebersetznngen , die als Waldenserbibeln gelten, auf unsicheren
Traditionen und Voraussetzungen beruhe. Dennoch ist die ursprüngliche
Frage noch nicht endgiltig beantwortet. Die Thatsaohe, dass die deutsche
Bibelübersetzung des Codex Tepl. auf eine alte romanische (proyen^alische)
Version zurückweist, die vor dem Auftreten des Waldez bereits beistanden
hat, bleibt und S. Berger, welcher dies nachgewiesen hat, konnte fragen
(Revue Historique 1886): »Qui donc en Allemagne, si non un Vaudois,
aurait pu avoir Tid^e de traduire la bible du proYen9al, quand le texte
latin ^tait dans toutes les mains? . . • .* Dass Berger lu viel behauptet,
spricht sich in Müllers Gegenfrage aus: warum nur ein Waldenser? In-
dess als Hypothese geiasst, kann Bergers Satz wol Geltung behalten und
der waldensische Ursprung der deutschen Bibelübersetzung zwar nicht
als sicher, aber doch als möglich, selbst wahrscheinlich angesehen werden.
Die romanischen Bibelübersetzungen, die als waldensisch gelten, be*
spricht auch Comba (S. 211 ff.). Es ist nun sehr bemerkenswerth, dass er
dabei unabhängig von Müller zu fthnlichen Bedenken und Zweifeln wie
dieser gelangt, aber um dieselben schliesslich doch zurückzuweisen. Dass
einige Handschriften im Gebrauche der Waldenser gewesen sind, beweise
noch nicht den waldensischen Ursprung der in ihnen enthaltenen Ueber-
setznngen; selbst Veränderungen des Textes, in denen sich die Hand eines
Waldensers verriethe, mOchten nicht genügen. Aber warum hätte die Kirche
diese Bibelübersetzungen verfolgt, wenn sie nicht heretischen Ursprungs
gewesen warte? Und bei denen, welche im waldensischen Dialect ver&Bst
sind, bleibe ja dieser als genügender Erkennungsgrund. »La langue, A d^
fant d* autres indioes, ne laisse aucun donte sur V origine de cette yersion *
— heisst es (S. 224) von der Cambridger Bibelhandschrift vom Ende des
14. Jahrb. • . . Als Ergebnis der bisherigen Untersuchungen kann der Satz
angenommen werden, dass unter den romanischen Bibelübersetzungen keine
als waldensisch mit Sicherheit erklärt werden dar^ zugleich aber auch die
Erkenntnis, dass auf diesem (Gebiete (ygl. Müller in Stud. S. 593 — 94)
noch viel Arbeit übrig bleibt
Die » Nobla Lejczon * wird den Waidensem nicht bestritten. Das auf
Grundlage der Cambridger Handschriften aufgestellte Datum ihrer Ab-
fassung (um 1400) hat aber jetzt Comba wieder in Zweifel gezogen und
zwar zu Gunsten eines höheren Alters. Das Glicht soll doch aus dem
13. Jahrb. stammen, obgleich es nach W. Förster (Comba S. 291) vor dem
14. Jahrb. nicht verfasst sein kann. Der Widerspruch zwischen dem Alter
*) Jostes, Die Waldenser und die Torlntherische deutsche Bibelllbersetsan^.
Münster 1885. — Haupt, Der waldensische Ursprunff des Codex TepL Wfirzbai^
1886. — Daneben: L. Keller, Die Waldenser und die oeutBchen BibelüoenetEungen.
Leipzig 1886. *) Die Tepler Bibelübersetzung. Münster 1886.
literatnr. 333
der Cambridger Handschriften (erster Theil, lütte des 15. Jahrh.) und der
Jahreszahl 1400 d. h. 1400 Jahre, die Terflossen sind (compli entierament),
qne fo scripta Tora, car sen al derier temp — beweist nur, dass entweder
jenes Alter fehlerhaft bestimmt ist, oder dass doch als An&ngsponkt der
Berechnung nicht das Ende, sondern der Beginn des ersten christlichen
Jahrhunderts angenommen werden moss^). Die Bestimmung des Datums
der Nobla Lejczon ist aber um so wichtiger, als auch andere Gedichte
der Verwandtschaft wegen, die sie mit derselben zeigen, in dieselbe Zeit
versetzt werden. Derselben Literaturperiode, nach Montet also dem Ende
des 14. und Anfang des 15. Jahrb., werden sowol von ihm als von Comba
auch einige, doch nicht ganz dieselben, Prosastücke zugewiesen.
Das Bild, das die Geschichtschreibung von den Waidensem entwerfen
wird, scheint vor allem von der Auswahl der Quellen abzuhängen; und
doch ist es nicht in dem Masse der Fall, wie man erwarten sollte. Dieck-
hoff sah überhaupt von den waldensischen Quellen, d. h. der waldensischen
Literatur ab und hielt sich ausschliesslich an die katholischen, die Artikel
der Inquisitoren, die gegen die Waldenser verfassten Tractate. Die histo-
rische Illusion, welche so lange gedauert hatte, die Waldenser wftren > Be-
formatoren vor der Beformation* gewesen, schwand gänzlich. Wir b^freifen,
warum Dieckhoff, wie es in der Vorrede heisst, die BefELrchtung nicht unter-
drücken konnte, die Besultate seiner üntersudiungen würden »nicht überall
erwünscht sein* und dabei doch ankündigte, »das Becht der Beformation
dem römischen Irrthum gegenüber werde durch dieselben nicht ge&hrdet*,
denn was die Waldenser Terloren, gewann der Protestantismus an Origi-
nalität. Obwol die Waldenser, indem sie selbst gegen den Willen der kirch-
lichen Obrigkeit, aber gestützt auf den Satz, man müsse Gott mehr ge-
horchen als den Menschen, das Becht zum Predigen sich yindioirten, »den
formalen Grundsatz des Protestantismus aufstellten*, so haben sie doch
weder »das wahre protestantische Materialprincip * richtig erkannt, noch
»die Idee des allgemeinen christlichen Priesterthums* erfasst. So lautet
das Urtheil DieckhofÜB. Herzog dagegen stützt sich in seinen , Bomanischen
Waidensem* vorzüglich auf ihr Selbstzeugnis d. h. auf ihre Literatur, er
') Die Frage kann jetzt durch das, was Montet in der Einleitung seiner neuen
AuBffabe der N. L. (Paris 1888), bei der alle Hb. berücksichtigt w^en, als ab-
ffeechloBsen gelten. Obwol der Verfisuser der N. L. die 1. £p. des Joh. und zwar
die Stelle: loxeli'rn &oa eaxlv im Sinne hat, so ist doch dasjenige, was M. bemerkt,
l^eignet, alle Bedenken zu beseitiflren: »Pour notre auteur, comme pour la ma-
loritö des crojants qui lisent la biole mais ignprent V histoire des ÜTres bibliques,
le Nouyeau tost, forme un tont ins^parable, ayant pour centre la personne de
J^sns ; le liyre sacr6 ne renf erme pas des Berits d' autenrs difif!§rent8 et d' ^poques
diverses ... Cest dire ^ue T auteur de la N. L. n^assiffne pas d'^poque parti-
culi^re k la premi^e ^pitre de Jean, qu' il ne sort, pas des limites ordmaires de
r^re chr^tienne, et que lorsqu*il dit llOOou 1400, il entoud par lä les dates de
r ^re Yulgs^re 1100 ou HOO. II y a onze (ou quatorze) cents ans enriron dit-
il, qne le Nouveau Test, a pr^dit Ja fin du monde.* Das spfttere Datum bezeugt
auch nach Montet die Sprache der N. L. — Mit Beziehung auf Fragen, die wir
weiter berühren sollen, ist es yonBelaiiff, wenn Montet BAgt: »Parquels moyens
1* bomme s' approprie-t-il les m^rites de jäus-Christ? Par la foi ou par les oeuvres?
... La foi, dans le sens ^vangelique du mot, ne Jone qu* un rdle irhs effac^ dans
la N. L. ; r auteur ne connait pas les id^s de saint Paul sur la justification par
1» fbi.. .<
334 LiteraUir.
ftthrt (Vorrede S. YilJ) »die alten Waldenaer selbst redend ein« allerdings
nicht jene Waldenser, wie sie eine romantische Geschichte so oft abgeschildert
hat* Davon könne keine Bede sein« dass sie inmitten der Kirche des
MitteUüt^rs jene hervorragende Stellnng einnehmen, welche ihnen durch
ihre Enkel in späterer Zeit angewiesen wurde. Sie sind vielmehr Kinder
ihrer Zeit« sie stecken ziemlich tief im Katholicismus, sie sprechen sich in
ihren Schriften sogar katholischer aus, als man nach den meisten Berichten
der katholischen Schriftsteller des Mittelalters erwarten sollte. Der recht-
fertigende Glaube im Sinne der Reformation ist bei ihnen nicht Tor-
handen . . . Insoweit war Dieokhoff mit Herzogs Besultaten ^verstanden
(GK3A. 1858 S. 161), nur, meinte er, derselbe habe dem Schrifbprincip der
Waldenser eine grossere Bedeutung zugeschrieben, als er hfttte sollen.
Hontet (Pr^face X — XI) weist auf die Widersprüche hin, welche in den
katholischen Quellen sich finden, auf üngenauigkeiten und Unrichtigkeiten,
die da vorkommen; dieselben seien demnach nur subsidiarisch zu ver-
werthen. Auf Grund der Tractate der »katholischen Periode* gewinnt er
dann ein Bild der Waldenser vor 1400, welches jetzt Oomba, der doch auch
in dieser Hinsicht keineswegs als Nachfolger der filteren waldensisohen
Historiker betrachtet werden dar^ allzu katholisch findet: >on verra que
les inquisiteurs leur rendent meilleure justice; oui, ce que les Vaudois
perdent ä 6tre connus par la prose qu*on leur attribue, ils le regagnent
grflce aux Berits des juges de Thäresie et au t^moignage des perstoiteurs.*
... W. Preger (Beiträge zur Geschichte der Waldesier im
Mittelalter. München 1875. Aus den Abb. der k. bajer. Akademie
der Wissensch.) steht, was die Quellen betrifft, auf dem spftteren Stand-
punkt Herzogs. Wenn kein Stück der alten waldensischen Literatur über
das J. 1400 zurückreichen dürfte, so sind wir für die älteste Gestalt der
Secte wieder auf die katholischen Quellen zurückgewiesen, die nicht ohne
Widersprüche sind und uns über manche wichtige Punkte im Dunkel lassen«
Um so grösser ist das Verdienst Pregers, dass er den katholischen Be-
richten endlich auch ein unzweifelhaftes Selbstzeugnis der Waldenser hinzu-
fügte, das Sendschreiben der lombardischen Armen an ihre Glaubensgenossen
ir Deutschland (verfitsst in der 1. Hälfte des 18. Jahrb.), welches er mit
Becht als die weitaus wertvollste Quelle bezeichnen durfte, die wir über
die früheren Zeiten der Secte bis jetzt besitzen. Diese neue Quelle bringt
aber nach Preger zugleich eine Correctur der von Dieckhoff gewonnenen
Besultate. Wenn schon nach einigen katholischen Zeugnissen die Waldenaer
ein allgemeines Priesterthum, ähnlich wie es später der Protestanüsmos
that, gelehrt haben müssten (S. 14), so lasse das Sendschreiben darüber
keinen Zweifel übrig. Und nicht nur dieses haben sie gekannt, sondern
auch das Materialprincip des evangelischen Protestantismus ist ihnen nioht
verborgen geblieben; sie haben sich desselben wenigstens in der Wurzel
bemächtigt, sie hatten es, ohne die volle Tragweite desselben zu erkennen.
Die waldensische Entwicklung stelle sich als eine solche dar, welche vor-
bereitend auf die späteren Lösungen des Protestantismus hinweise • • . .
(S. 25). Diese Aufhssung des waldensischen Wesens wird von K. Müller,
der doch betreffs der Quellen auf einem ähnlichen Standpunkt steht, nicht
getheilt, von Preger dagegen in seiner neuen Arbeit vertheidigt (lieber
das Verhältnis der Taboriten zu den Waldesiern des 14. Jahrb.
Literatar. 385
Ans den Abb. der k. bajer. Akademie. Uünchen 1887). K. Müller bat
bereits eine Antwort angekündigt (Zeitscbrift für Kirdiengescb. Ylll). Wir
haben also eine boffentlicb nicbt onfroobtbare Polemik zu erwarten, deren
Ergebnis wol in allen Hauptpunkten Dieckboff Becbt geben wird. Die Be-
deutung seiner »Waldenser im Mittelalter* lassen uns erst die neuesten
Arbeiten auf diesem (Gebiete deutlicb und nacb Verdienst erkennen. Die
Waldenser sind eben noob keine Protestanten. Es mag sein, dass sieb in
ibrer Lebre Sätze finden, aus denen sieb protestantiscbe Anaiobten und
Auffassungen berleiten Hessen. Aber viel mebr kommt es darauf an, ob
die Waldenser aus jenen Prämissen diese Folgerungen gezogen baben oder
nicht.
Yen der waldensiscben Legende, welche die Geschichte der Secte über
Waldez zurück yerfolgti bleibt für einen Zweig, die italieniscben Armen,
die Lombarden, ein Rest übrig: diese haben, wie Preger in den Beiträgen
(S. 81) sich ausdrückt, eine von Waldez unabhängige Yorgescbicbte. Aus
den Humiliaten sind sie bervorg^rangen : darin sind Pr^er und Müller
einig. Im einzelnen stellen sich zwischen beiden Differenzen ein haupt-
sächlich in den Fragen, ob nocb ein dritter Factor mit in Bechnung zu
bringen sei, die Amoldisten. Müller ist geneigt, denselben völlig auszu-
scheiden. Eine bestimmte Antwort ist nicht möglich. Zwar lässt sich die
Existenz einer besonderen Secte der Amoldisten nicht erweisen, aber ge-
wisse Ideen, die in der Tradition auf Arnold von Bresoia zurückgefubrt
wurden, baben sich in Italien erbalten. Diese fanden, wie Preger an-
nimmt, Eingang im Kreise der Humiliaten vor ibrem Zwiespalte mit der
Kirche, und vor ihrer Verbindung mit Waldez und seinen Armen i). Was
aber diese Verbindung wieder löste, erkeimen wir tbeilweise aus dem Send-
schreiben : Waldez verlangte von den Lombarden die Auflösung der Arbeiter-
Verbindungen (congregationes laborantium), welche auf sie von den Humi-
liaten übergegangen waren. Doch müssen noch andere Ursacben dabei mit-
gewirkt haben. Kacb Waldez' Tode näberten sieb beide Kreise, die eigentUcben
Waldenser (societas Valdesiana, fhktres ultramontani) und die Lombarden
(fratres Italid), einander wieder. Der Zusammenkunft von Bergamo (Mai
1218) gingen Unterbandlungen voraus, deren Ergebnis ein Scbreiben der
Franzosen an die Italiener formulirte. Wie weit reicbt aber in dem Send-
schreiben der Bericht über diese Verbandlungen ? Nacb Müller bis Absatz 14
(incl.). Ich bin dagegen der Meinung, dass derselbe bereits mit Absatz 6
absobliesst. In Bergamo haben dann die Verhandlungen einen günstigen
Verlauf genommen, bis die Frage nacb Anerkennung der Seligkeit des
Waldez aufgeworfen wurde. Die Lombarden wollten nicbt ohne Bedingung
zugestehen, » Waldesium in dei paradyso esse. * Andere Differenzen, welche
^ Ein Florentiner Codex der Laurentiana enthält eine gegen verschiedene
Ketzer im J. 1285 ver&sste Scbrifb, aus der mir ein Fragment bekannt ist, das
Ftegem Anf&asung zu miterstützen scheint. Dasselbe lautet: >0 pauperes Lom-
baroi, vos foistia primo de eccleda Bomana; quia non placuit vobis ecclesia, iun-
xiaüa yoa cum pauperibus Leonistis et eratis cum eis sub regime Qualdeutis et
steÜstüs aliquo tempore sub suo regimine. Postea elegistis unum aliud caput dis-
plioendo Qvaldensi et joauperibus Leonistis, cnius nomen ftdt Jobannes de Konobo,
qnemego vidi . . . .* Eine andere Stelle lautet: , Pauperes Lombardi exiverunt a
paoperibus de Leono, et hoc est circa 80 annos, et surrexit Job. de R., qui eorum
erat ancianns, et ipse erat idiota absque literis.*
336 literatar.
nicht ausgeglichen werden konnten, zeigten sich bei Besprechung der Abend-
mahlsfrage, obgleich beide Parteien zur Transsubstantionslehre sich bekannten.
Dadurch wurde aber auch das Ergebnis der Vorverhandlungen hinftilig.
Diese Vorverhandlungen betrafen die Vorstandschafl (praeponimentum),
die Wahl und Ordination der ministri^ die Arbeiterverbindungen. Die letzteren
konnten mit Modificationen, die in dem Sendschreiben nicht bestimmt an-
gegeben werden, bestehen bleiben: das gaben die Franzosen zu. Was die
ersten zwei Punkte betrifft, so sind Preger and Müller der Ansicht, dass
auch da die ültramontanen sich zu ähnlichen Goncessionen verstanden hfttten.
»Die Lombarden* sagt der letztere (S. 64), »sollten der Stammgemeinschaft
wieder beitreten, aber in einer freieren, selbständigeren Weise mit eigenen,
von ihnen vielleicht unter Mitwirkung der Franzosen auf Lebenszeit ge-
wählten Vorstehern und priesterlichen Dienern. * Ich möchte dagegen be-
merken, dass noch eine andere Deutung des Sendschreibens möglich und
vielleicht nicht minder berechtigt ist, welche die Tragweite des bei den
Vorverhandlungen Vereinbarten anders bestimmt.
Waldez hatte den Seinigen über seinen Tod hinaus den Weg vor-
gezeichnet: se nolle aliquem in societate ultramontanorum aut ytalicorum
fratrum fore prepositum in vita sua nee post mortem — dieser Ausspruch
wird ihm von den Lombarden in dem Sendschreiben in den Mund gelegt.
Was auch die Stellung gewesen sein mag, welche Waldez zu seinen Leb-
zeiten in seiner Secte eingenommen hatte, als sicher darf angenommen
werden, dass seine Waldenser nach seinem Tode seinen Willen befolgten.
Zur Zeit der Zusammenkunft in Bergamo standen an ihrer Spitze reotores
ad tempos, 2 Vorsteher, die nur ein Jahr im Amte blieben. In anderer
Weise war die Oberleitung bei den Lombarden eingerichtet. Als das Send-
schreiben verfosst wurde, ruhte das Begiment ihrer Gemeinschaft in den
Händen von lebenslänglichen Vorstehern (praepositi aetemaliter), unter denen
einer — es ist Oto de Bamezello — den Vorrang vor den anderen besass.
Dass diese Organisation, die irgendwie gegen den Willen des Waldez verstiess,
bei den Lombarden zur Zeit der Zusammenkunft bereits bestand, ist höchst
wahrscheinlich, sie war wol bald nach der Trennung der Lombarden von
Waldez entstanden. Und diese Organisation wäre es nun gewesen, deren
Fortdauer die Franzosen bei den Vorverhandlungen zugestanden hätten —
eine Concession, so gross, dass sie durch ihre Grösse Bedenken gegen die
Bichtigkeit der Interpretation des Sendschreibens erlaubt In diesem finden
wir aus jenem Schreiben der Franzosen, das die Vorverhandlungen zam
Abschluss brachte, ein directes Gitat: et communiter eligere prepositos et
(Var. aut) rectores. Was weiter folgt, ist kein wörtliches Gitat mehr, son-
dern die Lombarden geben an, wie sie das, was die Franzosen weiter sagten,
verstanden: quod commune nostrum et illorum congregatum in unum,
sicut dictum est, communiter eligat prepositos eternaliter vel rectores ad
tempus secundum quod utilius communi videbitur vel amplius ad pacem
pertinere. Nach Müllers Deutung muss man unter commune an der zweiten
Stelle das commune einer jeden Genossenschaft f&r sich verstehen. Da9
commune jeder Genossenschaft hätte far sich bestimmen sollen, welcher Art
Vorstandschaft es den Vorzug gebe : dann sollte durch das vereinigte com-
mune beider Genossenschaften die Wahl erfolgen. Fasst man aber commune
an der zweiten Stelle als commune nostrum et illorum congregatum in
lüerator. 337
nnom, so gewinnt die ganie Stelle einen anderen Sinn. Die principielle
Erage, ob die nach Wegrämnnng alles Trennenden wieder za vereinigenden
zwei Kreise nnter oberster Leitong Yon lebenslttnglicben oder wechselnden
Yorstehem stehen solle^ wird dem Oongress, der zusammentreten soll, zn-
gewiesen. Yorläofig bleibt dieselbe anentschieden. Als die Franzosen zu
diesem Zngeständnia sich entschlossen, mochten sie sich der Hofihung hin-
g^^ben haben, die Aatorität des Waldez werde nach seinem Tode den Sieg
daiyontragen. Der Verlauf der Zusammenkunft in Bergamo war aber der
Art, dass dieser in Aussicht gencnnmene Abschluas der Verhandlungen weg-
fieL Dasselbe mfisste dann auch von dem zweiten Punkte, der Ordinatio
der ministri »etemaliter Tel ad tempus* gelten. Die Lombarden behielten
ihre lebenslftnglichen Diener, welche für sie, d. h. auch f&r ihre amici (die
sog. credentes) die Hierarchie der Kirche ToUstftndig ersetzen sollten,
wfthrend die ministri ad tempus der Franzosen diese nur ergftnzten.
Die Angabe der ministri bei den Franzosen war auch die Verwaltung des
Abendmahls im engeren Elreise der fratres (der sog. perfecti), wfthrend die
credentes der Secte in der Begel an die Priester der Kirche angewiesen
blieben. Dass bei den Franzosen die ministri ad tempus mit den wechselnden
rectores zusammenfallen, hat K. MtQler zum Theil mit Verwerthung Ton
Quellen, welche, wie z. B. die Practica Inquisitionis des Bemardus Guidonis
(ed. Douais, Paris 1880), älteren Forschem yerschlossen waren, wahrschein-
lich g^nacht (S. 89). üeberhaupt erscheint durch seine Untersuchungen eine
empfindliche Lücke in unseren Kenntnissen von der Gestaltung der wal-
densischen Hierarchie wenigstens in den Hauptzügen glücklich ergänzt, ob-
schon weitere Forschung im einzelnen yielleicht noch manches berichtigen
oder verroUstftndigen wird. Dass inabesondere bei den Lombarden, wie das
Sendschrieben zeige, die Abendmahlsverwaltung ein ausschliessliches Vor-
recht der Bischöfe (praepositi) gewesen wftre, möchte ich bezweifeln und
Pregers Bemerkung (üeber das Verh. S. 70)^) für berechtigt halten, dass
bei den Italiem der Begriff der ministri ein weiterer sein müsse.
Ausser den erwähnten wurden in Bergamo noch andere Streitfragen
besprochen und glücklich gelöst z. B. über die Taufe. Einigkeit bestand
zwischen beiden Kreisen in dem Satze: ohne Taufe kein Heil. Die Lom-
barden lieesen keine Ausnahmen zu, indem sie ausdrücklich erklärten, par-
Yulos non baptizatos minima credimus salvari, wogegen die Aussage der
Franzosen einfach lautete: de baptismo dicimus, quod nuUum salyari credi-
mus niai baptizatus fuerit in aqua materialiter (ad questiones liostras, wo-
mit in Preger*s Beitr. der 11. Absatz eingeleitet wird, gehört wol zu dem
vorhergehenden Absatz als Ergänzung des Satzes: super quibus fuit ultra-
montanorum responsio). Die Streitfrage beschränkte sich vielleicht blos
^ Alles, was hier gesagt wird, könnte ich nicht billigen. In dem Satze
(auch das sollte nach der ob^ vorgeschlagenen Inteipretation des Sendschreibens
so Bergamo entschieden werden) : et miniatroB taliter eligere vel de nuper con-
TeiiiB vel de adüds in rebus permanentibas ordinäre etemaliter vel ad tempus —
kGnnen die Worte »in rebus permanentibus* sich schon des Gegensatzes zu
»de nuper conversis* wegen nur auf »de amicis* und keineswegs auf »ordinäre*
beziehen. Müller verbindet »in rebus permanentibus* mit »de amids*, ohne in-
des mit seiner eigenen Erkl&rung der schwierigen Stelle zuMeden zu sein. Ich
balte die nuper conversi für jüngst für die Secte gewomiene, die amici in rebus
permanentes fllr bew&hrte Credentes. Uebrigens war vielleicht das »eligere vel
de nuper conversis vel de amicis in rebus permanentibus* gar nicht s&ittig.
MiUheilascen IX. 28
3$8 titeraivr.
daraaf, daas die FranEoaen das Heil angeUofter Kinder, d. K solcher^ die
daroh Zufall vor der Taufe starben, zulieaten, die Lombarden bestritttn.
Preger und Müller nehmen dagegen an, der Unterschied habe darin be«
standen« daas die Eindertaufe überhaupt yerworfen wurde, nach jenem vom
einem Theile der Franzosen, nach diesem von einex Partei unter den Lom-
barden. Sollte diese Erklärung den Torsug verdienen, so wAre wol Preger
(lieber dasTerh. S. 81) darin beisupflichten, dass die Terwerfong der Kindw-
taufe von den Franzosen ausging, wobei ich auch darauf Gewicht legen
möchte, dass die Lombarden, indem sie sagen: nemo aquae materialia bap-
tismum respuens potest salvari, ihrem Hauptsatz eine Fassung geben, die
snigleich den Vorwurf einer absichtlichen Yenögerung und demnach Unter-
scbätzung der Taufe in sich zu schliessen scheint Die Erklärung der Fran-
zosen hfttte dann lauten müssen, die Verzögerung bedeute keine Unter-
schtttzung des Saeramentes. Bei dem bereit» dtirten von den Franzosen
ausgesprochenen Saize konnten sich schliesslich beide Theile brühigen.
Das Sendschreiben der Lombarden ist an die Waldenser in Deutsch^
land gerichtet unsere Kenniaiis von den Waidensem in Süddeutschland
hat Preger wesentlieh gefördert Dass sich die Seote bis weit nach Horden
verbreitet hat, berichtet bereits Flacius. Mit Unrecht ist mitunter die
Biditigkeit seiner Angaben bezweifelt worden« Die Inquisitionsaoten, auf die
sich jener beruft, befinden sich in der Bibliothek zu Wolfenbüttel und
W. Wattenbach hat im J. 1886 in den Abhandlungen der Berliner
Akademie (Ueber die Inquisition gegen die Waldenser in Pom-
mem und der Mark Brandenburg) aus demselben reichliehe Mittheilungen
veröffentlicht, die einer Ausgabe nahekommen und eigentlich nooh will-
kommener sind, da sie das Wichtigste nach bestimmten Gesichtspankten
geordnet bringen« Dass die Waldenser in ziemHoh früher Zeit in Deutsch-
land vorkamen, zeigt das Sendscdireiben, dass ein Zusammenhang zwischen
ihnen und den Lombarden noch in der zweiten Hälfte das 14. Jahrh. be-
stand, beweisen die Bruchstücke eines Briefwechselfl (1368), die K. Müller
zuerst benützt hat und deren Ausgabe noch aussteht. Nach seiner An-
nahme hätte das ganze grosse mitteleuropäische Missionsgebiet den Lom-
barden angehört » Von den Waidensem der (französischen) Stammgenossen-
schafb*, bemerkt Müller, »habe ich bisher nicht die geringste Spnr in
Deatschland entdecken können.* Ich möchte dagegen Preger Becht geben,
der in Süddeutschland beide Bichtungen vertreten findet Ob aber aeine
» Combination * von einer waldensischen Unionskirche in Deutachland (Ueber
das Yerh. S. 87) sich bestätigen würde^ macht Preger selbst von weiteren
Quellen abhängig. Ganz feste Resulfate sollen dagegen die vorhandenen
Quellen für Böhmen liefern (a. a. 0. S. 14 — 15): es habe in diesem Lande
zahlreiche Waldenser ununterbrochen durch das ganze 14. Jahr-
hundert bis zum Ausbruch der hussitischen Bewegung gegeben. Preger
hat vollständiger als seine Vorgänger auf diesem Gebiete die Nacbrichten
geäammelt, die über das Voikommen von Ketzern in Böhmen im 14. Jahrb.
berichten (Ueber das Verb. S. 5 ff.). Die Bestätigung des Ergebnisses, zu
dem er dann gelangt, möchte ich aber auch hier weiteren Quellen vor-
behalten, namentlich in Bezog auf die Frage, seit welcher Zeit es Wal-
denser in Böhmen gegeben hat und ob sie sich dann daselbst ununter-
brochen behauptet haben. Das 13. Jahrh. liefert nur einen Beitrag: im
839
J. 1257 ^bat sich der König yom Papste die Beetellong von Inquisitoren
gegeo' Ketzer, die nlber niobt bezeichnet werden. Vielleicht sind es, wie
in den Nachbarländern , Waldenser gewesen (vgl PaUck^, üeber did Be-
ziehungen der Waldenser zu den Beeten in Böhmen S* 10); mit Sich^heit
Usst es sich aber doch nicht behaupten. Dass die im J. 1818 auftretenden
Haeretiker wahrscheinlich Eatharer gewesen sind, gibt Preger zu, dass die
Inquisition damals in Böhmen auch Waldenser vorgefunden habe, dieses
Ergebnis gewinnt er dadurch, dass er die Notiz des Flacius von einer In-
quisition gegen die Waldenser, die zur Zeit K. Johanns in Böhmen und
Polen stattgefunden habe, auf das genannte Jahr besieht Die Zeitangabe
des Hacius erweckt allerdings durch ihre Unbestinunth^ (ciroa 1830) Ver-
dacht, ist aber vielleicht — eine Vermuthung auszusprechen sei auch mir erlaubt
— durch eine später fisdlende zu ersetzen. Im J. 1835 änd Inquisitoren fflr
BöhmeoL und Mähren ernannt worden, einige Jahre später haben im süd-
lichen Böhmen auf den Gütern der Herren von Neubaus Haeretiker, wol
verbunden mit anderen Elementen, einen förmlichen Auiruhr erregt, so
dass gegen üp im J. 1840 eine Art Kreuzzug vorbereitet warde. Den
bereits 1885 ernannten Inquisitor GMlus finden wir vorher und aueh na()h-
her 1341—1846 in Thätigkeit (Preger a. a. 0. S. 7). Die Acten dieser
Inquisition hat vielleicht Flacius besessen. Und auch in diesen Jahren
sind Waldenser in Polen (Krakau) verfolgt worden.
In seiner Bittschrift an Papst Benedict klagt im J. 1840 Uhrieb von
Neuhaus (Emier Begesta 762), >quod .... in toto regne Boemie infiniti
heretici, communiter Theutonici et advele, non absque infectione
cnltorum fidei (»rthodoze periculose , prohdolor, in magna multitadine pul-
lul^runt . . , Vielleicht war eben in diesen Jahren der Einbruch des Wal-
dens^rthums in Böhmen erfolgt. Die Möglichkeit, die Nadirichten auf andere
Secten zu beziehen, nimmt dann ab, je weiter wir im 14» Jahrh. fbrt-
flcfareiten. Ausdrücklich werden aber die Waldenaer auch in d^ Prager
Sjnodalacten (Höfler, Pra^or GonoUien; Abb. d. b. Ges. d. Wiss. 1862)
nicht genunnt, in denen dreimal (1858, 1855, 1871) von Ketzerei im
Lande die Bede ist, darunter einmal (1855) ganz allgemein von heretici
quarumcnnque sectarum. Erwähnt werden die Waldenaer allerdings in dem
Statut des J. 1881 aber nur als in den benachbarten Sprengein von Begens-
bnrg, Bamberg und Meissen vorkommand. Wenn der Prager Erzbischof
als päpsUidier Vicar die betreffenden Bischöfe aufforderte, gegen die Ketzer
streng einzuschreiten, so ist es gerade nicht unmöglich« dass er, wie Preger
vermuthet, es deshalb that, weil seine eigene Diöcese durch die Ketzer von
den angrenzenden Bisthümem gefllhrdet war, aber man kann doch nicht
sagen, das Statut von 1881 bezeuge »jedenfalls klar und deutlich« das
VorhandenseiA von Waidensem in Böhmen. Die Behauptung (a. a. 0. S. 10),
dass wir in den STnodalbeschlüssen und in den übrigen böhmischen Quellen
aus dem 14. Jahrhundert wol dem Namen der Waldenser, nicht aber einem
anderen Sect^namen begegnen, ist dahin zu berichtigen, dass wir weder
in diesen, noch in jenen, das Staitut von 1381 abgerechnet, den Namen
der Waldenser lesen. Ausdrücklich werden die Waldenser nur zweimal
genannt, bei Flacius und in einer ähnlichen Nachricht des Pilichdorf, aus
der hervorgeht, derselbe Inquisitor Peter, ein Virtuos seiner Kunst, welcher
in den J. 1898 — 94 die Inquisition in Pommern und Brandenburg geleitet
22 •
340 literatnr.
hatte, sei bald darauf auch in Böhmen thätig gewesen. Da aber die wich-
tigsten Quellen, die Inqoisitionsacten, uns fehlen, sind wir nicht im Stande,
bestimmt zu erkennen, welche^ Verbreitung das Waldenserthum auf böhmi-
schen Bodtti gewonnen hat Dass es in Böhmen eindrang, dass es am
Schlüsse des 14. Jahrh. daselbst Waldenser gab, bezeugt aber jene Nach-
richt Pilichdorb.
Im J. 1868 hat Zez schwitz (Die Katechismen der Waldenser und
der Böhm. Brüder & 157) auf Zeugnisse hingewiesen, die fär »den Zu-
sammenhang der Waldenser, namentlich mit den Taboriten sprechen*;
später hat Preger dieses Thema berührt (Beiträge S. 50 ff.) und jetst in
seiner letzten Arbeit ausführlich behandelt und auf diese Art eine bereits
von Dieckhoff gestellte Aufgabe aufgenommen, da dieser die Untersuchung
auch auf die Frage ausgedehnt wissen wollte, »wie weit die Entwicklung
unter den Taboriten auf die Waldenser zurückweise.* Ihre Beantwortung
erwartete Dieckhoff bei der Dürftigkeit und Unsicherheit äusserer Zeugnisse
von einer Yergleichung ihrer Lehren. Er selbst war der Ansicht (S. 72),
»das Waldensische sei in seinem ursprünglichen Verhältnisse zu den böhmi-
schen Entwickelungen das Mittheilende gewesen.* Pregers Untersuchung
hat diesen Satz Dieckhoff bestätigt.
Ich darf mich wol auf meine »Quellen und Untersuchungen
zur Gesch. der böhm. Brüder (II, S. 41) berufen, in denen ich bei
der Entstehung der radicalen Hüssitenpartei zwei Factoren in Rechnung
bringe, zwei Strömungen unterscheide, die neben einander und einander
verstärkend gingen, die von Widif ausgehende unter den Theologen, die von
den Waldensern herrührende unter dem Volke i). In der Hauptsache mit
dem Ergebnisse von Pregers Untersuchung übereinstimmend und das Ver-
dienstliche derselben anerkennend, möchte ich doch bemerken, dass ich seine
Schlussformel: »die Taboriten sind die geistigen Söhne der Waldenser* —
doch nicht als ganz zutreffend ansehen kann, da sie den übrigen Factoren,
die zu berücksichtigen sind, nicht gerecht wird. Wie mächtig der wal-
densische Factor, dessen Einfluss Anfangs am deutlichsten bemerkbar ist,
eingewirkt hat, dies abzuschätzen könnte vielleicht erst im Zusammenhange
mit einer ins Einzelne gehenden, allseitigen Geschichte der Entwickelung
der hussitischen Parteien und ihrer Lehren gelingen, von der es aber frag-
lich ist» ob sie trotz der Menge von Tractaten möglich wäre; jedenfalls ist
sie nicht geschrieben und die Vergleichung der beiderseitigen Lehre bleibt
in mancher Beziehung mechanisch.
Im einzelnen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass jene Be-
wegung im südlichen Böhmen, um Üsti und Eozi, in der sich die Bildung
des Taboritismus ankündigt und vorbereitet, auch mit Hus* Aufenthalt
daselbst zur Zeit seines Exils zusammenhängt (vgL Palack^ DSjiny ^ IH, 1
". 262). In einer versificirten Einschaltung eines Textes (0) der »Stafi
l^topisov^* (Palack^ Ausgabe in den Ss. rerum hohem. III S. 471) heiast
es: »Als Mag. Job. Bus aus Prag vertrieben wurde, da hat er auf Kozi
in einer Scheuer Messe gelesen (slui^ide) und gepredigt und viele von Üsta
kamen zu seiner Predigt; denn er hat gegen den Papst und die Bischöfe viel
>) Aehnlich hat sich gleichzeitig auch H. Haupt (Die religiösen Secten in
Franken vor der Reformation 8. 29) auBffesprochen. VgL desselben »Hussiüache
Propaganda in Deutschland* (Hisi Taachenbuch 1888 S. 288).
literainr. 341
gepredigt and den ganzen geistlichen Stand getadelt.^ In dem anonymen
Bericht (Anonymi relatio in Docam. Mag. Joh. Hns Titam illostrantia S. 636),
den Palaok^ in das J. 1416 versetzt, erscheint Waldensisches und Hossi-
tisches bereits verschmolzen: als guter Priester ist nnr ein Anhänger des
Hns anznerkennen (quod omnis presbjter est malus, qui cum Hus non
tenet^ neo etiam talis potest conficere). Palack^ Zeitbestimmung ist wol
richtig, aber doch nicht ganz sicher, dagegen kann das wichtige Schreiben
das Christann von Prachatitz oder vielleicht des Jaoobellus^) an Wenzel
Eoranda, in dem Preger wol mit Beoht eine Anspielung auf die Waldenser,
obwol sie auch hier nicht genannt werden, gefunden hat, dem J. 1416
nicht angehören, da es die littera magistralis des J. 1417 voraussetzt
(a. a. 0. S. 635). — Ob die Parallele, welche Preger gezogen hat, in allen
Punkten das bewttst, was sie soll, möchte ich bezweifeln. Angenommen
die Waldenser hätten Canon und Apokrypha unterschieden und den Urtext
höher als die Yulgata geschätzt, die Belege, die Preger der taboritisohen
Apologie vom J. 1431 entnimmt (S. 52), könnten eine Abhängigkeit der
Taboriten in dieser Beziehung nicht beweisen. Diese nennen ja an dieser
Stelle ihre Lehrer, S. Hieronymus und Lyra (vgl auch andere Stellen der
Apologie in Höfler Ss. rerum hus. II, S. 619, 658). — Die Auditores bei
der Disputation zwischen Taboriten und ütraquisten sind Schiedsrichter.
Ob die Anwesenheit der Laien bei dieser Gelegenheit die Folgerung zu-
lässty »bei den Taboriten sei das allgemeine Priesterthum in den öffant-
lichen Versammlungen zum Ausdruck gekommen* (S. 77), mögen andere
entscheiden. Auch in der anonymen Belation sdieint Preger eiiie Praemisse
dieses Schlusses zu finden (S. 40), aber von einer Verwerfung >der Weihe
von Priestern S so dass Laien alle priesterlichen Functionen hätten über-
nehmen können, wird in derselben nicht berichtet Die Weihe der Priester
durch einen Bischof haben die Taboriten als ein altes Herkommen bei-
behalten; es ist zu viel gesagt, wenn Preger im Anschluss an die Worte
der Apologie: non ex fide scriptnrae, sed ez oonsuetudine eoclesiae — be-
merkt, sie hätten das kirchliche Herkommen als nicht mit der Schrift über-
einstimmend verworfen (S. 75). Die Meinung aber, die Taboriten hätten
ihren Priestern Handarbeit auferlegt (S. 77), beruht auf einem Missver-
ständnis: wenn es in den Artikeln v. 1418 (Docum. 681) heisst: »sacer-
dotes evangelid laborantes cum plebe . . .^ so ist darunter die Arbeit
in der Seelsorge zu verstehen. Wenn endlich S. 102 behauptet wird, die
taboritischen Theologen hätten sich der Waffen Wicli& bedient, wiewol ohne
ihn zu nennen, so wurde übersehen, dass der doctor evangelicus
einigemal in der Apologie citirt wird.
Gleichzeitige Zeugnisse, welche über einen Zusammenhang zwischen
Waidensem und Taboriten berichten oder wenigstens die Aehnlichkeit ihrer
Lehren hervorheben, fehlen nicht, ohne gerade besonders zahlreich zu sein.
Dass die hussitischen Parteien in ihrer Polemik den notorischen Ketzer-
namen' lieber vermieden, bemerkt Preger vielleicht nicht mit Unrecht, aber
YoUkommen befriedigt diese Erklärung doch niohi Wenn den Zeitgenossen,
die inmitten der Bewegung standen, sich jenes Zusammenhangs nicht in
*) Das Schreiben ist in einer Hs. des Prager Domoapitels (0 8) eingetragen
als »Epistola M. Jacobelli ad C!orandam.<
342 IM&nJtn».
dem Hasse bewasst werddii, wie wir erwarten, so li^ darin fikr uns riel-
leiöht eine Mabnong, einen Factor, der gewiss vorhanden war und zu be-
rücksiditigesi 10!, niehi zu überschtttzea. Indes kann weitere Forsohenng die
Zahl der Zeagniase rertnehren. Dem bereit» Bekannten Termag iek eiBot
fär das Ergebois* ron Pregmrs Untersuchnng gfiasügen Ansq^mdi eiaes 00m-
petenten Zeitgenossen hinznzuMgen. Jok Pffbram wirft den Taberiten in
einer 1429—1480 rer&esten Streitsehrift f^ivot kn8£i T^borsk^ — ITie
die taboriüechen Priester leben; abgedr. in Oasopis kat dachoyensiva 1868)
vor, das» sie »n ihrer Oppoeitton geg^xk die Lehre und Tradition der Kioroh»
viel weiter gehen, als selbst der von ihnen hoohgepriesene Wiclif , dmoh
dessen Schriften sie in vielen Punkten, welche er im einzelnen hervorhebt,
widerlegt werden. So habe ihr Meister die Annifitmg der Mutter Oottes
nicht nur nicht getadelt, sondern in einer Predigt (Sermo de assumptione
Mariae) gelehrt^ sie sei die Helferin der Sünder, ohne deren BeMaad nie-
mand selig werden könne. Und dabei bemerkt Pfibiam: »Merkt, ihr
Christen, die Priester der Taboriteil, die da die Anrofung der Mutter Gottos,
ihre und anderer Heiligen Hilfe verwerfen, sind sieherlich Ketzer, Wal-
denser mehr als Wiclefiten (Valdenitti vice neS Tiklefiti) • • . .*
Man sieht, dass P¥ibram keinen Anstand nimmt, seine Gegner offon als
Ketzer zu bezeichnen, den Vorwurf aber, sie wftren eher Waldenser, als
Anhänger Wiclifs, den er noch einigemal hätte wiederbc^en können, lesen
wir nur einmal.
Fr. V. Bezold hat in astnen Studien zur Gesohichite des Hussitenthnma
(Mangen 1874 S. 118) weiterar Forsdiung die Aufgabe zugewiesen, die
Nachrichten über die Yerbreüang der hussitischen Propaganda zm sammeln:
erst dam werde es möglich, aneh über ihren Binfluss auf deutschem Bo<^bn
und Ȇber die Stellung des Hussitenthuns zu der deutsdien BefiNmatiott*
einigermassen sicher zu urtheilen. Seither hat neben Beaold seihst (Gesch.
der deutschen Bdbrmstion S. 128 ff.) Herrn. Haupt diesem Thema seine
AuAnerksamkeit gewidmet erst in deiner »Geschichte der religiösen
Secten in Franken vor der Beformation« (1882) und jeizt in emm
Abhandlung, welche daa Hist. Taschenbuch llir 1888 (S. 238 — 864) untmr
dem Titel »Hussitische Propaganda in Deutsehiknd« bringt Dme
Propaganda hat in Deutschland eine Conbinatiion von Hussitenthunt «Bd
Waldenserthum hervorgerufen, zu deren ersten Yertretem der im J. 1425
zu Worms verbrannte Johannes Dränderf zu gehören scheint. Als ihr Ha»pt^
repräsentant muss aber Friedrich Bräer gelten, weldier, wenn wir ihn.
auch nicht mii W. Böhm (Friedrichs Beisers Seformation des K. Sigmoacl
Leipzig 1876) als Verfasser der sog. Befbrmation des K. S'tgismund a»er-
kennen werden, zu den intereesantesten Persönlichkeiten gerechnet werden
muss, denen wir in der (beschichte der deutschen Waldenser begegnen. J>w
Hauptquelle zu seiner Geschichte, die Acten seines Verhöres, sind leider bei
der Belagerung von Strassbuig zu Grunde gegangen, indes hat bereits im
J. 1822 Jung in der Zeitschrift »Timotheus« eine Lebensgescbichte Beiners
veröffentlicht und dabei wörtHohe Citate, Beisers Aussagen, eingeflocblien.
Die Glaubwürdigkeit dieser Quelle, mag auch Jungs eigene E^rzählung
mitunter romanhaft klingen, hat durch weitere Forschung sich bewährt,
wobei jeizt vorzüglich Watienbachs Inqisitionsacten und daneben hwh die
Mittheilungen Ochsenbeins über den Inquisiiionsprocess wider £e Wal«
literatnf. 843
denser zu Freibarg i. ü. im J. 1430 (Bern ISSl) in Betracht kommen.
Atif böhmiflche Quellen, die sich mit Beisers Aussagen berfthren, habe ich
In meinen Quellen und Unters. I. aufmerksam gemacht. Es sei mir bei
dieser Gelegenheit gestattet, das dort G^esagte zu ergänzen« Wenn die utra-
quistische, gegen die Brüderunitftt gerichtete Streitschrift der Prager Ma-
gister >Ot>rtuia Tiery* erzfihlt, Friedrich der Deutsche und Johannes der
Welsche hStten ron dem Bischof Nikolaus, einem Priester römischer Weihe,
die Priesterweihe erhalten, und Beiser selbst berichtet, er und ein »Wal-
lache« Ifameus Johannes sei ton dem Taboritenbisohof Nikolaus vom Sande
geweiht worden, so unteriiegt es keinem Zweifel, dass wir es mit Nikolaus
Ton IHlgram ztt tfaun haben, der auch in böhmischen Quellen manchmal
Nikolaus von Pfsek (pfsek =^ Sand) heissi In der Zeitangabe, wann es
geschah, — »in der Fronfasten im Herbst* und »pfi sr^tku st kfiSe na
podzim* (um den Ereuztag im Herbst) — stimmen beide Quellen überein.
Das Jahr war Reiser bei seinem Verhör (1458) nicht mehr erinnerlich; er
wussto nur, es sei »tor dem Goncilio zu Basel* gewesen. Da das Ooncil
im Sommer 1481 eröflaet wurde, so wftre damit das J. 1480 gegeben.
Die titraquisiische Quelle hat die Jahreszahl 1488. Beisers eigene Aussage
verdient wol den Vorzug , ist aber wahrscheinlich anders zu deuten : vor
dem Goncilio zu Basel, d. h. bevor sich Beis^ mit den böhm. Abgeordneten
flach Basel begab, also 1482. In Basel haben Friedrich und Johannes im
J. 1484 (?) »abermals von einem Priester Bischof römischer Ordnung*, wie
die Magister erzählen, die Bischofsweihe erhalten — eine Nachricht, die
durchaus unglaubwürdig klingt, ausser wenn wir sie auch hier auf den
Taboritenbisohof beriehen, der sich im J. 1488 als Mitglied der Gesandt-
schaft in Basel befand. Auf ihn und die von ihm erhaltene Vollmacht
hat dich Friedrich Beiser berufen, wenn er selbst die Priesterweihe er*
theilte (W. Böhm 85). Wenn ferner die Schrift des Magister zugleich be-
riehtert, beide Priester, d. h. Friedrich und Johannes, seien »zu Bischöfen
ihrer Ctoossenschaft* gewählt worden, so kann auch dies, wenn sich diese
Angabe Überhaupt mit einer anderen Aussage Beisers (Böhm 86) verträgt,
in Freiburg oder in Basel selbst vor der Bischofsweihe dtuth Nikolaus ge-
seiiebett sein. Mit den Waidensem in der Schweiz stand Beiser seit Jahren
in freundschaftliche Beziehungen i).
Zum zweitenmale kam Beiser um 1450 nach Böhmen und da sollte
ein fester Qrund gelegt werden zu einer Beorganisation der hussitisoh-
vmldensisohen Pro|Miganda. Was den Waidensem fehlte, war eine selbst-
ständige Hierarchie und Sacramentverwaltung. Auch die lombardischen
und deutschen Waldenser befenden sich im 14. und 15. Jahrh. auf dem
Standpunkt, den die Franzosen von Anfang an einnahmen. An der Spitze
dieser neuen waldensischen Priesterscbaft steht nun Friedrich Reiser und
bildet zugleich das Mittelglied zwischen dieser und den Taboriten. Von
ihrem Bischof hatte er, wie wir wissen, die Priesterweihe erhalten.
1) Die Worte des Tractats lauten : Dann (d. h. nach erhaltener Priesterweihe) wur-
den die Bwei genannten Priester zu Bischöfen ihrer Genossenschaft gewählt. Und
im Jahie 1484 wurden sie nach Basel geschickt, und, daselbst im Sommer an-
gekommen, wurden sie zu Bischöfen geweiht und bestätigt abermals von einem
Priester Bischof römischer Ordnung, als dort noch die Versammlung aller Priester-
scbnA tagte.
844 literator.
sowie die Vollmachty andere zu weihen (W. Böhm a. a. 0* S. 85). Der
im J. 1458 in Berlin verbrannte Waldenserpriester Matthias Hagen ist von
Friedrich Beiser im J, 1457 — das Jahr scheint sich aus dem Znsammen-
hang der Nachrichten zu ergeben — in Saaz in Böhmen geweiht worden
in Anwesenheit eines anderen Bischofis der Secte, Kikohins mit Namen, der
aber nicht» wie Wattenbach meint» mit dem Taboritenbischof identisch sein
kann, da dieser bald nach dem Falle von T4bor (1452) in den Kerker
von Podöbrad gerieth, den er nicht mehr verlassen sollte. Dass aber ein
anderes Mitglied der neuen waldensischen Hierarchie, Ste&n, und jener
niederösierreichische Waldenserbischof gleichen Namens, dem bei der Be-
gründung der Brüderunitftt oder vielmehr ihrer Hierarchie eine ähnliche
Bolle zufiel, wie bei der Begründung der waldensischen Priesterschaft
Beisers dem Bischof der Taboriten, dieselbe Person sind, habe ich in meinen
Quellen und Unters. (I, 85) als eine zwar naheliegende, aber doch gewagte
Yermuthung bezeichnet, kann aber jetzt H. Haupt beipflichten, wenn er
(Propaganda 290) den Freund der Brüder, den um 1467 in Wien ver-
brannten Stephan aus dem Exeise Beisers hervorgehen lässt. Entscheidend
ist, dass Stephan an der Tradition des letzteren, der selbständigen Sacra-
mentverwaltung, festhielt
Die Annahme, Peter Chelück^ sei durch die Lehren der Waldenser
beeinflusst worden, zuerst von Gerhard von Zezschwitz (Die Katechismen
der Wald, und Böhm. Brüder 1868 S. 158) ausgesprochen, dann von Pa-
lack^ (Ueber das Yerhftltnis der Waldenser zu den ehemaligen Secten in
Böhmen 1869, S. 82) gebilligt, hat durch nähere Bekanntschaft mit den
Schriften dieses »geistigen Vaters der Brüderunität*, wie ihn Paladk^ be-
zeichnet, weitere Stützen gewonnen (vgl. Quellen und Unters. 11). Da Peter
aber zugleich Hussit und Wiclefit war, so kann er manches, was ein wal-
densisches Gepräge trägt, auch von anderer Seite erhalten haben. Ob es
insbesondere auf waldensischen Rinfluss zurückzuführen ist, wenn Chelöick^
den Geistlichen Handarbeit auferlegen möchte, kann, wie Preger will (Ueber
das Verhältnis, S. 108) durch die Hinweisung auf die italienischen Wal-
denser noch nicht als erledigt gelten; da wir ja von den Lombarden in
dieser Hinsicht nichts Bestimmtes wissen und bei den deutschen Waldenaem,
wenn das Ergebnis von K. Müllers Untersuchung richtig ist (S. 125), »am
Ende des 14. und am Anfang des 15. Jahrh. die Enthaltung von der
Arbeit als Vorschrift sich findet*, während wir gerade die Prediger der
Franzosen, denen ursprünglich die Handarbeit verboten war, viel später
— im 16. Jahrh. — mit Handarbeit beschäftigt sehen.
Wenn jener Bischof der österreichischen Waldenser Ste&n wirklich
dem Exeise Friedrich Beisers entstammte, so haben die Brüder, als sie beim
Abschluss ihrer Organisation, bei der Begründung einer besonderen Priester-
schafb der Unität an ihn sich wandten, ältere Beziehungen erneuert. Jenen
Stefan finden wir in Böhmen, als Beiser zum zweitenmal dahin kam, er
staüd zugleich mit anderen und ihm untergeordnet an der Spitze der
Propaganda, er stand — gerade von ihm berichten es die böhmischen
Quellen ausdrücklich — im Verkehr mit Bokycana und seinen » Zuhörern S
aus denen mit dem eigentlichen Begründer der Unität Br. Gregor der
Grundstock der Bruder hervorgehen sollte. Unter den ersten Brüdern finden
wir auch Waldenser, sie gehören zu den Mitbegründern der Unität neben
liierato. 845
anderen Elementen, welche, aus verschiedenen Kreisen stammend, an Gre-
gors organisatorischer Wirksamkeit and den Schriften ChelSick^ dasjenige
fanden, was sie zu einem Ganzen (nnitas) znsanunenSftsste. Ick bin weit
entfernt, den Antheil, der den Waidensem bei der Gründung der Unität
zufiel, zu leugnen oder zu verdecken. Wenn aber Joseph Müller (Die
deutschen Katechismen der B6hm« Brüder. Kritische Textausgabe
mit kirohen- und dogmengeschichtlichen Untersuchungen und einer Ab-
handlung über das Schulwesen der Brüder^). Berlin 1887. 466 S.) die
Brüder als »hussitische Waldenser* betrachten will, die »sich zu einer
eigenen Kirche constituiren*, so kann ich dies keineswegs billigen. Mag
auch in der ältesten Geselchte der Brüderunitftt manches noch dunkel
bleiben, von ihrer Entstehung erzählen die Quellen mehr,' als man in ihnen
bisher gefunden hat. Dass es insbesondere — ich muss dies mit Nach-
druck nochmals hervorheben — verschiedene Elemente waren, welche
sich in der Unität zusammen&nden,^ habe ich in meinen Aufsätzen zur Ge-
schichte der Unität im 15. Jahrh. (Gas. Öesköho Mus. 1888—1886) nach-
gewiesen, die J. Müller, obgleidi er dieselben kennt und dtirt, gerade hier
und auch noch an anderen Stellen^ nicht berücksichtigt. Die Frage aber,
ob die Brüder von den Waidensem direct — Palack^ (Ueber das Yerh.
S. 84) will nur einen indirecten Einfluss durch die Vermittlung Peters
zugeben — beeinflusst worden sind, halte ich für offen, da das Meiste,
was wir bei ihnen in der ältesten Zeit finden, sich auf Ghel6ick^ zurück-
führen lässt*). Wenn wir ihrem Zeugnis in einer Zeit, in der sie noch
unbe&ngen von ihren Beziehungen zu den Waldensem sprechen, Glauben
schenken, so haben sie von diesen kein Lehrstück empfangen, da sie eben
alles, was da zu finden war, bereits besassen. Dies ist in den Worten ent-
halten, welche wir dem Schreiben des Priesters Martin, eines Mitbegründers
der Unität, das dieser während der ersten Verfolgung der Brüder (1461)
an Bokycaiia richtete, entnehmen: »Da ihr die Waldenser duldet und liebt,
welche im Glauben (mit uns) gleich gesinnt sind, denn so oft wir mit
ihnen sprachen, fanden wir sie in dem Glauben von uns nicht entfernt,
namentlich in wesentlichen Dingen: warum sollte auch uns nicht Duldung
gewährt werden?* Die Brüder haben demnach durch den Verkehr mit
den Waldensem keine für sie neue Lehre kennen gelernt, sie haben nur
ihren Glauben mit dem der Waldenser verglichen und gleichartig gefunden.
Demnach kann es als möglich gelten, dass sie von den Waldensem einiges
angenommen haben, doch wäre dies, obgleich von einer mechanischen Nach-
ahmung auch hier keine Bede sein könnte, eher in den socialen Ordnungen
der alten Unität zu suchen. Welcher Art diese gewesen sind, habe ich in
*) Das Buch bildet den 4. Band der von K. Kehrbach herausgegebenen Mo-
nomenta Germaniae Paedagomca.
*) MfiUers Behauptung[ $. 129), die Brüder Mtten in ihrer ersten Zeit die
Mweihte Hostie angebetet, ist unrichtig. Vgl. 0. 0. M. 1885, 72. Der Vorwurf,
die Streitigkeiten innerhalb der Unität zu Ende des 15. Jahrh., welche zur Bil-
dfong der kleinen Partei f&hrten, in ihrer Bedeutung nicht yoU gewürdigt zu
haben (S. 104), kann mich am wenigsten treffen.
') Wenn der Inquisitor Henricus Institoris im J. 1500 alte Inqoisitions-
artikeU die ursprünglich von den Waldensem berichteten, wiederholt \md auf
die Brüder bezieht (MtÜler a. a. 0. 146), so kann dies nichts beweisen.
346 liiMMtitt.
d6n erwähnten AaMtzen era&blt mid dabei <Ue ^ed^teki Mb^iohMI
-wettigatens berührt (C. Ö. IL 1886, 829). Nur mochte i^ jetst dies«
Möglichkeit nachdrüeklicher betonen, als es dort geschehen ist. Die Aebn-
Itohkeit, die wir hier und dort, bei den Brüdern und bei den Waidensem
finden, darf uns aber zu' apodietischen Be^nptnngen nieht verleiten, da
auch hier die ältere Quelle, ChelAicb^ Lehren nnd C^rondaifttte oft tnr Br«
klftrong hinreichen nnd weil unter ähnliche Bedingungen Aehnliehes ddi
entwickeln konnte. Eine einfache Formel würde hier ebenscrwenig der
Mannigfaltigkeit, die man überall im gesohiiAitlichen Leben findet, gerecht
werden, wie bei der Analyse des Taboritiamus. Es ist ofk verdienstlieh«',
Probleme au&ustellen, als dieselben rorzeitig tu lOsen.
Wir kehren eurüek sn der waldensisdien Literatur, von der wir aus-
gegangen sind» Dan eine Gruppe von Tractaten, darunter gerade solche,
welche die älteren waldensischen Geschichtschreiber für sehr alt ausgaben,
auf die Gonfession oder Apolegfie ▼. J. 1481 aurück Weisen, hat bereits
Dieckhoff gefunden. Lql den Inqnlsitionsaeten des 15. Jahrh. eirMren wir
von Büchern und l^ehriften, welche die Waldenser besiteen. In der Sehweis»
in Freiburg, wurde im J« 1480 nach einer Bchrifb gefi^det> in der die
Nützlichkeil der Tödtenmesse bekämpft wird f wir hören von einer deutsohen
IJebersetfeung der Evi^gelien, welche die Freiburger Waldenser an ihre
Glaubensgenossen in Basel geschickt haben. Friedrieh Reiser verbreitete
Bücher, die sein Schüler Martin abgeschrieben hatte, Matttiäus Hagen be*
rief sich bei seinem Verhöre auf Bücher »voll Irrlehre ^ Ein hussittseher
und namentlich taboritiseher Tractat in der deutschen Literatur des 15. Jt^irh.
würde uns nicht überraschen. Wenn aber jene Traotatengruppe der roma-
nischen Literatur angehört, so lässt sich auch dies erklären. Dass die Welloi
der hussitischen Bewegung die Waldenser auch jenseits der Alpen und
namentlich in der Dauphin^ erreichten, ist bekannt, (Falads^ a. a. 0. S. 22)
und jener Johannes der Welsche, der zugleich mit Beiser die Weihe durob
den Taboritenbischof erhielt, entstammte vielleicht diesen Kreisen, ihm war
vielleicht, wie Haupt (Propaganda 8. 289) vermuthet, >die Aufjgabe der
Yermittelung zwischen Böhmen und den romanischen Waidensem zuge&Uen. *
In der Ostschweiz, in Freiburg — bis dahin reicht ja die hussiüsdie FtD-
paganda — haben sich vielleicht auch in dieser Bezi^ung romanische Und
deutsche Elemente die Hand gereicht (Haupt a. a. 0.)« Audi mit ^m
Aufentbalte des böhmischen Gesandten in Basel kann manches zueammeoi*
hangen. Auf diesen Wegen sind wol auch die hussitischen Tractate in den
Besitz der romanischen Waldenser gekommen, so dass diese nicht, wie Her^
zog angenommen hat, die Entstehung der Unitftt und die Termitt^uiig
der Brüder abwarten mussten. Dieckhoff musste bei der eigenthümlichen
Beschaffenheit der waldensischen Literatur sich auch die Frage vorlegen,
ob jene Schriften bereits im 15. Jahrh. Eingang in die Literatur der Wal-
denser gefunden oder ob sich die Waldenser dieselben erst im 16. oder
sogar im 17. Jahrh. nachtr&glich angeeignet habeui etwa um den Beetaad
ihrer alten Literatur künstlich zu vermehren. Die Antwort lautete, jene
Tractate seien zwar im 16. Jahrh. in protestantischem Sinne verändert
worden, gehörten aber doch in ihrer ursprünglichen Fassung dem 15. Jahrh.
an. Den zweiten 'Pheil von Dieckboft Yermuthung haben spätere Futtdet
d. h. Handsehriflen des 15. Jahrk bestätigt, wähtwd ihr eritir Th^
literakur. 347
wenigstens in einigwi Pmnktsn berichtigt werden mnss. Namenilioh hob
Dieekluff (S. 91. Tgl. aneh Herzog 484 und Montet 171) die Stelle des
Tractats von dem Fegefeuer hervor, in der als »classisehes Beispiel* för
den dnroh den Glonben allein gerechtfertigten Sünder der Schacher am
Kreiue angefEkhrt wird; hier liege der protestantische Standpunkt gegen
de« Standpunkt der Ck)nf. Tab<^. vor. Indess ist auch hier alles derselben
QneUe entnommen, nor muss man es an einem anderen Orte suchen, näm*
lieh in ihrer zweiten Hälfte (Chron. Talni in Höfler Ss. II, 665: Lydias
Waklensia 180), wis Dieckhoff übersehen hat. Auch 6m Peter Chelöick^
hat, wie eine seiner Sduiflcn beweist, das Bild des Schachers am Krenze
tief ergriffen.
Eine andere Orappe bilden diejenigen Schriften, deren Vorlagen von
den Brüdern za den Waidensem gelangten. Und zwar sind sie ihnen,
wie kaum su besweiieln ist, durch Br. Lukas, als dieser im J. 1498 Italien
bereiste und dabei vielleictit auch die Waldenserthlüer der Oatalpen be-
su^te, übergeben worden. Für die Schrift »Ayceo es la causa del depar-
timent de la gleysa Bomana* besitzen wir die (böhmische) Vorlage, einen
Tractai des J. 1496, der von »den Ursachen der Trennung* handelt Der
ronumisebe IVaetat ist keine blosse Uebersetzung, sondern eine Bearbeitung
desselben. Der von mir in dieser Beziehung gelieferte Nachweis (Quellen
und Unters, I, 68 ff.) ist allgemein als giltig anerkannt worden. Die
Stelle »per predieacions de moti de la part de l*unita de li boemienc*
kanoa mch demnach eigentlich nicht, wie Montet (S. 156) annimmt, auf die
Brüder beziehen« Unter den »böhmischen Priestern« der Vorlage (a.a.O«S. 70
Asm.) sind Utraquisten zu verstehen. Wenn nun der romanische Tractat, den wir
erst in einer Hs. des 16. Jahrb. (1. Hftlfte) besitzen, nur zwei Sacramente
kennt (Montet 157), so folgt da^us noch nicht, dass derselbe erst im
16* Jahrh. verfasst oder wenigstens in dieser Zeit in protestantischem Sinne
▼erlndert worden ist (vgL Dieckhoff über die erste Tractatengruppe S. 81),
da auch die Vorlage, obwol dieselbe an der üblichen Siebenzahl festhält,
nur der Taufe und Eucharistie den Vorrang von wahren Sacramenten ein-
rftomt. finen anderen Ghrund MonteVs (S. 168) für eine spätere Ab-
fftBStmg^ d. h. Baehdem im 16. Jabrh. die Waldenser mit den Schweizer
Beiormatoren in Verbindung getret^i waren, hat J. Müller (S. 148) wider-
legt. Der positive Beweis, dses die waldensisidie Bearbeitung sofort oder
dock sehr bald nach der Beise des Lukas entstanden ist, ist dadurch aller-
diii|^ nodb nicht gegeben.
Auch bei dem Schreiben »al serenissimo princi Bey Lanceiao ^ ist eine
Yorlage b^^hmiacher Provenienz oder vielmehr eine von dem Gesandten der
Brüder im Vereine mit Waidensem ausgearbeitete (lateinische) Grundschrifk,
eän Schreiben der Brüder an König Vlad^slav, das aber diesem wahrachein-
lieli nie übergeben worden ist, anzunehmen und demnach die Annahme
Ton Hontet (153) und Gomba (194) zu berichtigen, als ob in jenem
Schreiben Waldenser zu uns sprächen (S. Quellen und Untersuch. I, 68.
J. MftUer a. a. 0. S. 147). Nur bei dieser unrichtigen Annahme entsteht
ein Widerspruch zwischen dem Inhalt des Schreibens und demjenigen, was
^ir von den romanischen Waidensem beider Zweige sonst wissen. Die
jxwalMurden haben ihre selbständige Sacramentverwaltung später — der
Briefwechsel von 1868 beweist es — angegeben und die Franzosen be*
848 Literatur.
sitzen eine solche, als sie dann im 16. Jahrh. mit den Schweizer Be£n>>
matoren verkehren, noch nicht Die »Waldenser* des Schreibens stehen
dagegen in der radicalsten Opposition zu der Kirche, sie haben sich Toa
derselben vollständig getrennt und abgewendet. Ob die Vorlage sofort oder
erst später übersetzt oder bearbeitet worden ist, läset sich bestimmt nicht
sagen. Das Schreiben al serenissimo usw. befindet sich in derselben Dabliaer
Hs. des 16. Jahrh. (1. Hälfte), welche neben demselben nur noch den
Traotat »Ayczo e la causa* enthält
Die waldensische Schrift vom Antichrist finden wir nur in den
Werken der späteren waldensiachen Gleschiohtschreiber (Penin, Leger). Daae
dieselbe irgendwie mit einer erst jüngst neuaa%eftmdenen Schrift des Lukas
von Prag zusammenhängt habe ich in Gas. G. Mus. 1888 bonerkt Hontet
(178) hält Lukas' »Barke« für die Vorlage und Quelle. Ich selbst habe
mich so bestimmt nicht ausgesprochen, hauptsächlich deshalb, weil wir die
Schrift des Lukas auch jetzt nur in einer späteren Bearbeitung (1512),
aber nicht in ihrer ursprünglichen Fassung (1492) besitzen und weil die
Uebereinstimmung nur zwischen dem waldensisohen Antichrist und dem
zweiten Theil der Barke besteht, der vielleicht ursprünglich eine be-
sondere, für sich stehende Schrift gebildet hat Ich kann auch jetzt keinen
bestinunten Ausspruch wagen. Eür die Abhängigkeit des waldensischan Anti-
christs von böhmischen Quellen und Vorlagen scheint der Umstand zu
sprechen, dass das Thema — der Antichrist und seine Werke — der
böhmischen Literatur seit Milii nicht fremd ist (vgL Quellen und Unters.
I. 71) und weil in dem literarischen Process, den die Kritik g^gen die
waldensische Literatur führt von J. Müller (S. 148) bemerkt, »bisher
überall da, wo sich die gleichen Schriften bei den Böhmen und Waldenaem
vorfanden, die Abhängigkeit der letzteren von den ersteren nadiweisbar
war*, was übrigens die Möglichkeit nicht ausschliesst, dass einmal auch
eine unter böhmischem Einfluss entstandene Schrift der Waldenser später
Eingang bei den Brüdern gefunden hätte.
Die Frage hängt mit einer anderen zusammen, die sich auch jetzt nodi
gegen eine endgiltige Lösung sträubt da namentlich durdi J. Müller das
auf böhmischer Seite in Betracht komm^ide Material eine ansehnliche Ver-
mehrung erfahren hat. Auch die von demselben den abgedruckten Texten
hinzugefügten Erläuterungen und dogmengeschichtlichen Untersuchungen
sind für die Beantwortung der Frage, wie sich die Katechismen der Brüder
und der Waldenser mit einander verhalten, abgesehen von ihrem sdbst*
ständigen Werthe, als verdienstvolle Vorarbeiten zu begrüssen. Und den-
noch scheint die Antwort die uns hier geboten wird, nicht völlig und in
allen Punkten zu befriedigen. Das Hauptergebnis, zu dem Müller gelangt
besteht in dem Nachweis, dass der BK eine längere Vorgeschichte besitze,
d. h. dass derselbe am Endpunkte einer längeren Entwicklung stehe, dass
diese selbst in die ältere hussitische Literatur zurückweise, und dass die
Verwandtschaft der Katechismen durch diesen gemeinsamen Boden, dem
beide entstammen, zu erklären sei, während Zezschwitz ftlr den WK. neben
hussitischen auch altwaldensische Quellen annahm und nicht nur seine
Priorität sondern auch die Abhängigkeit des BK von demselben verfooht
wogegen J. Müller eher die Möglichkeit zulassen möchte, der Verfiuser des
WK. habe neben anderen Quellen auch den BK. vor sich gehabt Es Ter*
lüerator. 849
dient erwiihnt zu werden, dass Zezsohwitz, indem er bemerkte: »Wenn der
WK. aneh ganz ans böhmisob^i Quellen geflossen wftre, so jedenfalls nicht
ans diesem K. der Br&der, sondern ans filteren, beiden gemeinsamen Quellen^
— eine andere Lösung, als die ist, für welche er selbst sich entschloes,
angedeutet hat.
Die beiden Punkte, Priorität und AbhAngigkeit, fidlen nicht zusammen,
da ein Katechismus deswegen, weil er älter ist, dem jüngeren noch nicht
als Quelle gedient haben muss. Allerdings ist aber die Abhängigkeit des
älteren von dem jüngeren ausgeschlossen. Weun nun Montet in einer Bei-
lage seiner Ausgabe der Noble Lefon (Paris 1888) von einer bisher un-
bekannten D^ner Handschrift des 15. Jahrh. berichtet, die auch den WK.
enthält, während wir denselben bisher nur in der I>ubliner Handschrift
dee 16. Jahrh. besessen, wenn femer die Nachrichten, die wir über die
Abfassung des BK. durch Lukas besitzen, auf den An&ng des 16. Jahrh.
und zwar spätestens auf das J. 1502 (J. Müller S. 49) hindeuten: so
scheint dadurch die Möglichkeit eines höheren Alters des WK. zu wachsen,
ohne indes in Sicherheit überzugehen, da das Jahr 1502 doch nur den
terminus ad quem bildet und, wie J. Müller, der Montets Bericht nur in
einem Nachtrage (S. XI) berücksichtigen konnte, mit Becht bemerkt, die
Datimng von Handschriften immer nur beiläufig ist An dem Haupt-
resultate seiner Untersuchung, dass nämlich beide Katechismen demselben
Boden entstammen, glaubt J. Müller festhalten zu können, und zwar meines
Erachtens mit Becht, im übrigen werden wir auf eine spätere Arbeit ver-
wiesen, welche die Katechismenfirage mit Hilfe der durch die Dijoner Hand-
schrift auch auf waldensischer Seite vermehrten Materials nochmals be-
handeln soll, denn diese enthält ausser den WK. auch dasjenige, was der
eigentliche Name desselben > Enterrogacions menors^ anzukündigen schien,
nämlich einen zweiten, grö&seren Katechismus, der bisher unbekannt war
und dessen Titel » Enterrogacions mi^rs* lautei Ihr böhmisches G^^n-
stück bilden, worauf ich aufmerksam mache, die neben den Kindertagen
deoDi eigentlichen Brüderkatechismus (und anderen zweiten), im J. 1523
herausgegebenen »dritten* Fragen des Lukas von Prag. Plan und Gedanken-
gang ist in beiden derselbe. Mit einer Ausnahme lassen sich zu allen von
Montet citirten Stellen der Eni miyors in dem böhm. Katechismus Parallel-
stellen nachweisen, mitunter in wörtlicher üebereinstimmung, doch so, dass
man manchmal dasjenige, was in dem romanischen Texte zusammensteht, in
dem böhmischen an verschiedenen Orten suchen muss, ein Verhältnis,
das auch zwischen einer bereits besprochenen Tractatengruppe und ihrer
Vorlage, der Apologie von 1431, besteht. Und dennoch — soweit das
von Montet Mitgetheilte ein IJrtheil erlaubt — gewinnen wir hier ebenso
wenig den Eindruck, dass der Waldenser die dritten Fragen des Lukas,
die ja nicht erst 1528 entstanden sind und viel älter, wenigstens in ihrer
ersten Anlage, sein können, vor sich gehabt habe, wie bei einer Yer-
l^leichung der Enterrog. menors mit der ältesten Fassung der Kinderfragen,
die wir bis jetzt besitzen, diese als die Vorlage sich herausstellen. Viel-
leicht wird die schliessliche Lösung des Problems auch hier so lauten,
wie Bieckhoff voraussah, dass nämlich jedesmal beide Katechismen als ver-
schiedene Bedactionen älterer Katechismen böhmischer Provenienz (vgl.
auch J« Müller S. 139) zu betrachten wären, doch mit dem Unterschiede,
050 Utarmliim
^8 wir aniuiiuiiaii miUstoüf es geU« ▼<« den w•ld6Iliisoh^Il Kateebiaowm
wft8 Dieokhoff vo» dem BrK. sagi^ cIms sie ckn Vorlagen nibv »teben« als
did Frage« des I^kas. Anoh diese einzelne Frage wird wol endgiltig in
einem grosseren Zosammenhang erledigt werden, in Yerbindong oder aof
der Grundlage einer Dogmengesohichte der Brüdemnität. Und diese dfir&n
wir ¥on Joaeph IftUler ww9xtm^),
Se sei mir gestattet, dlesma Beriebt über die neuere die WaULweer
betreffende literator,- in dem ich niebt alle Fragen und Probleme, die bier
in Betraebt kommen, berUbrt babe, sondern nur di^imiigeA» welebe jetrt
bauptsfieblicb beba«delt worden sind^, mit dem Wunsobe zu besehliesaen,
^) MftUera Bnob ist sebr reiebbaltiff. Besonders verdient bervorgebobea sa
werden, was bier von dem Verkebr der Brttder mit LuUier gesagt wird nnd wo-
durcb Utere Erzäblungen dieser Vorgfinge ergftnzt mid berichtigt werden. Wenn
icb einige Bemerknnffen und Bericbogmigen folgen lasse, so will icb eben das
Interesse, das ich Miulers Leistung entgegenbringe, beweisen.
Die zu der 44. Frage des deutseben Textes der Sinderfragen (6. IT) bin-
zngefOgte Stelle des böhmischen (gedruckten) Tecites ist niebt TollsIXjidig. Es
lehlt: »Hftndeerbeben. Opfitrut Kacbtwacben*; und gerade dies ist bei der
Vergleicbung mit dem WBL zu berQcksicbtigen (vgl meine Abb. über den böbm.
Text der BK. in den SB. der böbm. Ges. d. Wiss. 1877 S. 8). — Zur 54. Frage:
Z. 22 naob den Worten »mit seinem Blut ger^Tuigt' folgt im b5bm. Tex:t »nnd
gereoht* (spravellivi). Statt »Hoffnnngibeweif* ist bier ku flbeisetsen »Grund
sur Hoffiiung*. S. 20 Anm. Müllers Uebersetzung »um der Verbesserung seines
Bekenntnisses willen* (i pro yyznänie jebo naprayici* ist nur durch em Miss-
yerständnis entstanden. Das Richtige: »um seine Bekennung zurBecbten* s. in
meiner Abhandlung 6. 9. — Zu 8. 21 wftre zu bemerken, dcws klanöti allerdings
»yerbeugsn* bedeutet, aber dass in diesen Zusammenhang es besser mit »anbeten*
zu überpetzen wäre. S. %Q Z. % feblt nach »ffnaden Gottes« die Angabe des Zu-
satzes des böbm. Textes »aus (durch) dem Glauben* (z Tieiy) vgl. a. a. 0. 8. 9.
— 8. 28. Das böbm. »zprävci* entspricht dem deutschen Verweser. — 8. 109
fragt M., wie »sluiebni^* wiedersugeben sei und wftblt dafür »dienlich*. Der
deutsche Text des BK. bat »dienstburliob*, was wol beiaubehalten wäre. So andi
»gründlich* (statt »grundlegend*) lür »zikladn^*. Dass die ynterscbeidnn^ Yon
wesentlich, gründlich und zufällig, dienstbarbch (vgl. Müller 8. 112) bei den
Brüdern frühzeitig vorkommt, s. jenes oben citirte Scnreiben des Priesters Mar-
tin (1461). — Dass die Brüder sich ursprünglieb fratres legis Chiisli genannt
hätten, wird zwar oft behauptet {Müller 8. 111) ; idi erinnere mich aber niebt^
in den Quellen dafür Belege gefunden zu haben, — 8. 114. Der Priest^ Jobann
V. 8. Apollinaris ist niebt der Verf. des an dieser Stelle citirten Benchtes« —
— 8. 141. Das böbm. »milost* bedeutet beides, Liebe und Gnade. — 8. 121.
Die Deutung, die Unität hätte in den Zeiten der Verfolgung Laien (Hauflvätem)
alle priesteriichen Funciumen, die Verwaltung der fiucbi^istie eingeschlossen,
ge«taäet, wird durch das Decret von 1504, wie wir es nacb seinem ganxen Zu-
hammenhang überblicken, nicht gefordert und mu»8 nach allem, was wir von den
Brüdern in dieser Beziehung wissen, als durchaus unmöglich bezeichnet werden.
>) Der alten Frage nach dem Verbältnisse der Waldenser zu den Katharem
hat K. Müller einen kurzen Excurs (8. 186-* lt8) gewidmet. In diesem werden
»die Parallelen* hervorgehoben, die sieb auf beiden Seiten finden. Aus diesen
ergebe sich, da)»s »ir^^nd welche Zusammenbänge* zwischen der älteren Beete der
Katharer und deijemsen der Waldenser anzunehmen seien d. b. diese hätten
von jenen manches ernalten. Indessen sind solche Schlussfolgerungen nie gtaa
sicher, so bmge gütige äussere Zeugi^nisse fohlen. Manches, was wir bei den Ea*
tharem und Waidensem finden, kann8i<di unter ähnlichen Verbältnissen parallel — im
wörtlichen Sinne — entwickelt haben, manches kOnnen diese aus anderen Quellen
geschupft haben. Uebrigens will Müller nicht alles Aehnliche oder Qleiche durch
Entlehnung ei^ären, nur für die Grundzüge der Organisation und einzelne Ord-
nungen der Sitte und Sittlichkeit sei eine solche entschieden ansunebmen. Dasn
WmUnx. 851
68 mfl<?htftn cUa von <ien WAldaasem herrabrendeii oder Umea j^igesohrieb^iieA
Sduriftcfn Yolbtäodig gewmniAlt und b«nMi3g«gabeu werden, Wi^9 wir er-
halten, 9ind immer nur Fragmente and die weitere Forsohung wird bei
diAser UnvoUBtftndigkeit des MateriaU ihr Ziel, die voUstäiidige LOrnng,
kanm erreichen köiuian.
Speoimina palaeographioa rageetorum Qoinaiiorum
pontificum ab Innooantio IQ ad Urbanum Y.; Bomae ex
aroklTO Yaticano 1888.
Eb ist nicbt ein Jf^br ber, daas die Beamten de3 Yaticaniacban Arobiys
den Beaobluss faepten, anlfti9lidi des Jobibtums des P, Leo XIII^ eine Samm-
lung y<m Facflimile^ heraQ3gegeben, nnd aehon beute liegt ona das Werk
¥or. Bestimmt, dem Papste, der mit Becht als bistoricarom diseiplinarum
patronns geprieeen wird, als Festgabe dargebraobt %a werden, mnsste es in
knapp bemessener Zeit hergestellt werden. Das wSare niabt möglieb ge-
weeen, wenn nicbt die Archivare mit den etwa ^40 B^gist^rbitnden, aus
denen sie eine Auswahl get|»fien, und mit allen einfchlägigen Fn^en ver-
traut gewesen wttn^n nnd wenn sie niebt trotz aller tl^lich an sie ge-
stellten Anforderui^r«n staunenswerthe Etnergie und Arbeitskraft ent^tdtet
hatten^ Sie haben damit von neuem bewiesen, wie aufrichtig und freudig
sie auf die von P* Leo XIII, in dem Motu proprio vom 19. April 1888
aa^gesproebenen Absiebten eingehen und dieselben, soweit es an ihnen liegt,
zu vaiwirklichen suchen. Sie haben dies nicht minder durch die Wahl des
Stoffes für die Publikation bekundet.
Aeltere Benutser der p9{Mtlicben Begister, wie Pertz, hatten wohl die
durch ihre Hände gegangenen Bände beschrieben und etliche m dieselben
eipgeiiagene Bemerkungen milgetbeiU^ ohne jedoch die inannig&chen Er-
scheinungen erklären m könneUf Huncbs reichere Aufschlüsse genügten
auch noch nicbt. So waren Anlage und Wesen der Begister noch wenig
bekannt, als dss Yatikaniscbe Archiv im J. 1881 erOffiiet und sofort von
iaUreiahen Forschem besucht wurde, welche^ wenn sie Qeschichte des Mittel-
alters betreiben wollten, vorzüglich auf die Begister-'3erie angewiesen waren.
Galt diese als eine ebenso lautere als unerscböflicbe Quelle, so lag es nahe,
daas manche Forseber sich mit blossem Abschreiben begnügten. Kundigere
sahen sich die Bände doch näher an, nicht aus Misstrauen gegen das hier
gebotene Materiel, sondern weil sie sich und anderen Beohenscbaft geben
wollten über die grössere oder geringere YoUständigkeit dieser Art amt-
licher Aufzeicbnungen und über die jeweilige Ueberliefernngsform. Sie
machten die Einrichtung der Begister und den Gescbäflsgang der Curie
juim Gegenstand ihres Stadiams. Erhielten wir so von den versobiedensten
kOiuite vol dai Verbot des Schwures gerecbnet werden, das MlUler unter die
hervorgebobeaen Parallelen au%cnommen bat Aber auch die Humiliaten, deren
Beriebnng mit dem Waidensem als eiwiesen gelten darf, haben «ich des Sehwurs
enthalten. (Vovl bisher unbeaützt«n Quellen sur Qeschichte der Eatbarer be-
riclitet Charles Molinier in seinen Etudes aur quelaues manu^crits des biblio-
tb^ues d'Xtalie. faris 1887. Extrait dea Archivea ies Mis^iions sci^tifiques et
litterairea. Tome XIIL)
852 literaiar.
Seiten werthvolle Beitrage zar Eande der Begiater, so begann auch zn-
gleich eine lebhafte Discossion über eine ganze Beihe Ton Fragen. Dem
gegenüber habe ich es schon einmal in dieser Zeitschrift (7, 102) ans-
gesprochen, dass wir die rechte Belehrong nur von den Arohivaren selbst
erwarten können. Bereits damals hätte ich ein schlagendes Beispiel an-
führen können. Wieweit gingen die Schätzungen über die Zahl der Bände
bis zu diesem oder jenem Jahre auseinander, bis uns D. Gregorio Palmieri
in seiner 1884 erschienenen Manuduoüo wenigstens über den Yorrath im
Vatikanischen Hauptarohive bestimmten Au&ohluss gab* Auch über das
Alter gewisser Bände oder einzelner Eintragungen in dieselben war es
schwer, sich zu verständigen, da wir noch nicht einmal die Entwicklungs-
phasen der curialtti Schrift genügend kannten und da die einzelnen Be-
sucher des Archives kaum Gelegenheit zu vergleichend«! Studien in grösserem
Massstabe fanden. Nur die Archivare selbst konnten uns das rechte Ver-
ständnis der Begister als Quellen erschliessen und die erste Anleitung zn
deren Benutzung gehen. Dass sie den ersten Anlass ergrifien haben, sieb
dieser Aufgabe zu unterziehen, und dass sie uns in den Specimina eine
reiche und gute Auswahl aus den Begistem bieten, sichert ihnen im voraus
die Anerkennung und den Dank der gelehrten Welt.
Die Dedication an den Papst ist von allen Beamten, vom Gardinal-
Präfecten bis zum letzten Custoden herab, unterzeichnet. Erst am Schluss
des Textes (57 Seiten in gr. Folio) finden wir die Namen derer, welche
den Hauptantheil an der Arbeit hatten: P. Henricus Denifle, 0. P. —
oollaborante D. Gregorio Palmieri, 0. S. B.
Auf 60 Tafeln sind 64 Begisterseiten in Lichtdruck i) abgebildet worden.
Sie gehören bis auf zwei den Jahren 1198 — 1362 (Innocenz III. bis In-
nocenz VI.) an. Nur auf den beiden letzten Tafeln werden uns Proben
aus zwei Bänden der Serie von Begistercopien geboten, welche ürban V.,
als er nach Bom zurückzukehren gedachte, in den Jahren 1366 — 67 an-
fertigen Hess, um die Begister der früheren Päpste bei sidi zu haben, ohne
die Originale den Gto&hren der Beise auszusetzen.
Dass mit Innocenz UI. begonnen wurde, ist durchaus gerechtfertigt;.
Beg. 1 — 8 nach der jetzigen und aus D. Palmieri's Buch bekannten Zählung
sind bekanntlioh nur ausserhalb der Curie entstandene Copien und Aus-
*) Die Tafeln dnd Yon A. Martelli in Rom hergestellt worden, soweit ei
sich um Bände in Rom handelt, nach von ihm selbst besorg^ten Negativen und,
soweit Handschriften der Pariser Nationalbibliothek berücksichtifft worden sind,
nach in Paris angefertigten Negativen. Quantitativ hat Martelli, da er die Arbeit
erst im Sommer vorigen Jahres beginnen konnte und im Winter unter ungüniiigen
Verhältnissen fortzusetzen hatte, Ausserordentliches geleistet. Etwas mag daranter
die Qualität gelitten haben. Die Drucke (wenigstens die meines Exemplars) stehen,
was Schärfe und Reinheit betrifft, etwas hinter denen von Dtnardin in Paris und
von Frisch in Berlin zurfick, ia auch hinter anderen von Martelli selbst fflr andere
Publicationen gelieferten. Aber die Brauchbarkeit für unsere Zwecke wird da-
durch nicht im geringsten beeinträchtigt. Ich kann das mit um so grosserer
Zuversieht aussprechen, da mir zur Vergleichung mit einzelnen Taüaln frühere
Au&ahmen zu Gebote stehen und daneb^ Silbercopien der in Paris ausgewählten
Schrif tst&cke. — Ich fäge hier hinzu, dass die Auflage der Specimina auf SOG
Exemplare berechnet ist, von denen etwa 240 verkauft werden sollen. Ein Ver-
zeichnis der filbrigen literarischen Jubiläumsgaben brachten bereits die Histor.-
polit Blätter Bd. 101 Heft 7.
Literatur. 353
zfige; überdies liegen bereits Faosimües dieser Bände im ArchiYio paleo-
grafico italiano vor. Was von Registern der Curie auf uns gekommen ist,
beginnt mit Beg. 4 (Innocentii IIL annus I — H) und eröffnet somit auob
die Facsimile-Sammlung. Für die Wahl des Endpunktes musste in erster
Linie massgebend sein, wieviel sich mit den vorhandenen Mitteln und inner-
halb der gegebenen Frist leisten liess. Dass man es ermöglicht hat, gleich
jetzt eine zusammenhängende Sehe bis zu den unter Urban Y. geschriebenen
Bänden zu bieten, ist sehr erfreulich, denn damit ist der handgreifliche
Beweis für die zuerst von P. Denifle festgestellte Thatsache erbracht, dass
unter diesem Papste von Amts wegen Gopien von Registern angefertigt
worden sind. Wird aber für die Wahl dieses Endpunktes noch als weiterer
Grund geltend gemacht, dass in Folge der Verdrängung der italienischen
Schreiber durch französische die Schrift der päpstlichen Kanzlei an Schön-
heit Einbusse erlitten habe, so finde ich diese Bemerkung weder zutreffend
noch massgebend. Auch Frankreich hat in der zweiten Hälfte des 14. Jahr-
hunderts die Kalligraphie keineswegs vernachlässigt und hätte den Päpsten
wol die geeigneten Kräfte zur Yerftlgung stellen können. Aber an der
Curie wie an aüderen Orten hatte, und zwar schon vor der üebersiedelung
nach Avignon, die Yielschreiberei zur Folge gehabt, dass man mehr auf
schnelles, denn auf schönes Schreiben bedacht war. Und Übertrug man
auch noch die zuerst in cursiver Schrift in Papierbände gebrachten Papst-
briefe in die stattlichen Pergamentregister, so bediente man sich auch dabei
nach und nach einer einfacheren Minuskel. Dass bei dieser Wandlung auch
die Nationalität der Schreiber eine Bolle gespielt habe, müsste doch noch
erwiesen werden. tJnd wenn dann nach Urban Y. die ganze Fortführung
der Begister eine lässigere wird und sich dieser Bückgang auch in der Schrift
offenbart, so hängt doch auch dies so sehr mit der ganzen Sachlage und
mit der Nothlage der Curie zusammen, dass wir die Herkunft der Schreiber
wol aus dem Spiele lassen können. Aber auch wenn ich da des Irrthums
überführt werden sollte, würde ich es nicht gerechtfertigt finden, die Publi-
caüon der Begister-Facsimiles da abzubrechen, wo die Schrift minder sorg-
ftlüg zu werden beginnt. Schon für die Paläographie allein ist die ge-
naue Kenntnis der weiteren Entwicklung der curialen Schrift im 15. Jahr-
hundert geradezu unentbehrlich. Und nicht minder verdient das Begister-
wesen, wie es während des Schismas und dann seit der Büokkehr der Hpste
nach Bom fortgebildet worden ist, alle Beachtung. Doch in Anbetracht
der gebotenen Beschränkung will ich damit nicht den geringsten Tadel
gegen den hier aufgestellten Plan aussprechen, sondern lediglich dem Wunsche
Ausdruck geben, dass diese erste, so werthvolle Publication des Vatikanischen
Archivs recht bald eine Fortsetzung erhalten möge.
Indem ich zu der Auswahl im einzelnen übergehe, muss ich es vor
allem loben, dass P. Denifle auch die in die Pariser Nationalbibliothek ge-
rathenen Begisterbände (Taf. 15, 16, 40, 42, 43, 47) berücksichtigt hat.
Hie und da ist auf die Wichtigkeit des Inhalts Bedacht genommen. So
wird uns auf Taf. 46 die Bulle Unam sanctam geboten. Diese Tafel und
die vorausgehende veranschaulichen uns zugleich die von Clemens Y. an-
geordnete Tilgung von Briefen Boni&cius YUI. und die diesbezügliche Er-
klärung. Ab bisher am besten bekannt, am meisten benutzt, aber auch
hier und da angefochten, sind die Begister Innocenz IIL ftur 9 Tafeln aus-
Mitlhaanacen IX. 28
, 364 literaAnr.
gebeutet; unter diesen macht uns Taf. 7 mit dem erst in den letzten
Jahren von L. Ashbomham dem päpstlichen Archive zurückgestellten Bande
bekannt Durchgehends sind nun solche Seiten ausgewählt, aus denen wir
die ursprüngliche Anlage und Schrift oder auch die spätere Behandlung
der Bände (Ausführung oder Nichtauslührung der Bubriken, Kumerirung
der Stücke und der Blätter, Glossen aller Art ubw.)i kurz alles, was zur
Geschichte der Register gehört, kennen lernen künnen. Ta£. 4 (Palmieri 5)
und andere sollen zeigen, duss die Eintragungen direot aus den Originalen
erfolgten. Dem gegenüber stehen auf den Taf. 37, 51, 58 Beispiele von
Eintragungen aus den Minuten. Auf Taf. 8 (Palm. 6, super negotio Bo-
mani imperii) finden wir die Abschrift der Urkunde Otto*s IV. Böhmer-
Ficker 274 «). Taf. 10 (Palm. 11, Honorius HL a. 3—4) zeigt uns Pott-
hast Beg. 6310 in der ersten Fassung und mit deren yielüachen Correcturen,
deshalb schliesslich durchstrichen und Taf. 11 die auf dem nächsten Blatte
eingetragene definitive Fassung. Taf. 19 veranschaulicht, wie die litterae
in eundem modum verzeichnet wurden.
Beginnt um die üGtte des 13. Jabrh. die Scheidung der Briefe zu-
erst in communes und ouriales, um dann weiter durchgeführt zu werden,
so erhalten wir auch dafür allerlei Belege. Insbesondere werden uns auch
die ältesten Cameralregister (Palm. 27 und 31) auf den Taf. 37 und 31 vor-
geführt; desgleichen von Johann XXII. an die Originalregister auf Papier
(sie beginnen mit Taf. 52^ Beg. Aven. n^ 2 a. I; doch kann wol schon
Taf. 49, Clemens V. Orig. Beg. a. 1 hieher gerechnet wer den). Tai 26
(Palm. 29) bringt einen an Bandglossen besonders reichen Band, auf dem
auch jüngst Card. Pitra aufmerksam gemacht hat, in Erinnerung. Von
Cameralregister Martin IV. (Palm. 42) ist, da dieser Band der Bestimmung,
Anlage und Ausführung nach ein Novum darbietet, eine Seite auf Taf. 37
abgebildet worden. Zum Beweise für die Mannig<igkeit der Erscheinungen,
die uns vorgeführt und in den Commentaren gut erklärt werden, führe
ich noch die Taf. 17, 59, 60 an: für die erste ist eine Seite des Index
älterer Anlage aus Palmieri 14 (Gregor IX.) und für die dritte eine Seite
des unter ürban V. nach neuem Schema angelegten Index aus Palm. 29
(ürban IV.) ausgewählt worden, während auf Taf. 59 der Begisterband
Innocenz III. Palm. 8, d. h. Copie vom J. 1367, abgebildet worden ist.
Alle diese Angaben über einzelne Tafeln brauchte ich nur den Er-
läuterungen zu denselben oder dem Vorworte zu entnehmen. In letzterem
finden wir auch alle die Fragen berührt, welche in jüngster Zeit am leb-
hafl;esten erörtert worden sind. Dass P. Denifie die ganze diesbezügliche
Literatur genau kennt, wissen wir längst. Das hat seine Augen und seinen
'Beobachtungssinn mehr und mehr geschärfi;, und ihn, mochte er in Born
weilen oder Archive und Bibliotheken an anderen Orten besuchen, auf alle
grossen und kleinen Kennzeichen sowohl der Begister, als auch der Original-
ausfertigungen au&nerksam gemacht. Verfügt er so über eine Fülle Ton
Wahrnehmungen, wie kein zweiter, so verdienen auch seine Aussprüche,
<) Das Original dieser Urkunde habe ich in Bom behuft Anfiiahme in die
10. Lieienu]|p dm Kaiierurkanden in Abbildangen itoimiliTen lanen« ao da» nan
später die im Begister versuchte Naohseichnung mit dem Original wird ▼er-
gleichen können.
JÄtemtniT. 855
aalbvt wo m Boch nioht den Anfpruch OMK^hen, abscblieaseiid za eejui, ^?
Beachtung^). Welches sind nan nach P. Denifle die Vorlage fiir die Be;-
gistratorei^ gewesen, die für die Empfänger betimmten Originale oder die
Minuten ? Ich berichtete schon, dass nnter Hinweis auf einzelne Tafeln der
Beweis für den einen wie für den anderen Vorgang erbracht sind. Dem
entsprechend bjaisst es aof S. 14: utiqae tioiae pro tempomm et perso-
narum varietate Tigaeroat oonsoetadines, inter se <|aando<iae discrepantes
et tarnen ita commixtae, nt qua circa registrationem cancellariae et regesto*
nim soriptores per singulas aetates uterentur methodo, adhac snb iudice
Hs sit. Und so spricht sich P. Denifle jetzt anch über eine zweite nicht
minder wichtige Frage mit anerkennenswerther Vorsicht ans. Er tritt mit
gaten Gründen für die Originalität zahlreicher Bände ein. Ab^ schon V9n
den Begistem Innpcenz HI. Palm. 4 — 7 sagt er: noi^ patamu9 archetjpomin
nomine donanda, und fthrt dann fort: de reliqois regestis nsque' ad de-
mentem V. nihil certi did poteet: in atramque partem argamento adsont;
nobis tamen insidet opinio ea archetypa esse. Damit werden wir anf-
gefordert, die Untersuchung Band für Band fortzusetzen. Uns dafür 7orr
zubereiten, ist diese Facsimile-Sammlung durchaus geeignet. Insbesondere
bietet sie uns die Möglichkeit, die Entwicklung der curialen Schrift zum
Gegenstande eingehenden Studiums zu machen. Sind wir erst mit ihr ver-
traut, so werden wir auch bei der Prüfung der einzelnen in Bom erhaltenen
Bände zu sicheren Ergebnissen gelangen.
Ist den Oommentaren zu den einzelnen Tafeln nachzurühmen, dass sie
nicht allein das in Bede stehende Schriftdenkmal genügend erklären, son-
dern meist auch noch allerlei Belehrung über die einzelnen Gruppen von
Begistem bieten, so habe ich in ihnen doch eine Kleinigkeit vermisst. Die
Sammlung soll in erster Linie ein Hilfsmittel zu lernen und zu lehren sein.
Ihrem Umfemge und ihrer Beichhaltigkeit gegenüber verschwindet fast der
bisherige Vorrath analoger Facsimiles und doch ist er als Ergänzung nicht
zu verachten. Nun bin ich bei erster und flüchtiger Durchsicht nur S. 46
auf die Erwähnung eines andern guten Facsimiles gestossen. Ich glaube
deshalb in Kürze die mir bekannten Lichtdruck- Abbildungen von Begister-
seiten der gleichen Periode aufzählen zu sollen, welche es sich doch lohnt,
neben den Spedmina paL Vat zu benutzen^. Das Facs. de 1^ ^le des
cbartes n^ 97 machte uns zuerst mit dem Fragment eines Begisters
Alexander IV. (s. auch Bibl. de l'ficole 38, 103) bekannt»). Im Band V
unserer Mittheilungen sind zwei Seiten aus den Begistem Nicolaus HI.
(Palm. 89 und 40) abgebildet worden, in BandVIÜ eine Seite des Suppliken-
registers Innocenz VI. a. 1^). Dazu kommen von Posse edirt Pidmi 37
■) Letatexet gilt u. a. ron den Bemerkmigen über die BegiBtratusteichen
auf den Originalen. loh erwähne sie, um auf den Wunsch des Verfusers zu S. 10
Z. 4 nachzutraffen, dass hier die S. 12 nochmals angeführte Bulle vom 1. Fe-
bruar 1208 Potthast R. 8291 ^meint ist. *) Aeltere lithographische Abbil-
dungen wie in der OnginalauBgabe von Mnnöh übergehe ich. Dage^^ berflck-
flichtige ich auch d^e yon Posse yerOffiBntlichten Photogr^hien, da sie trots der
Beduction zum Vergleichen z. B. mit Ta£ 82 durchaus geeignet sind. *) AIb
cl>enfol]s an der Cime geschrieben ist auch das ib. n^ H reproducirte Inventar
so befrachten. *) Noch in diesem Jahre hoffen wir eine zweite Seii» des
Supplikenregisters desselben Papstes a. 9 und eine Seite des Eladdenregistexs
poblieiren zu können.
28*
366 literatar.
(Oregor EL), SappUkenregister Clemens VI. a. 1 und Palm. 244 C. (Kladden-
register Innooenz TL).
Wien. SiokeL
Carl Joseph yon Hefele, Gonciliengeschiehte, nach
deu Qaellen bearbeitet Y. Band. Zweite, vermehrte nnd yer-
besserte Auflage, besorgt von Dr. Alois EnSpfler. Frei-
burg i Br., Herder'sche Verlagsbuchhandlung 1886. 8^ Xu u. 1206.
Kach der neuen Ausgabe des vierten Theiles bat Hefele die Um-
arbeitung der Condliengescbichte einer anderen Hand überlassen. Sein
Schüler, der den Lesern der Historisch-politischen Blfttter nicht unbekannte
Professor AI. Enöpfler, hat die fernere Bevision der bisher erschienenen
Bünde auf sich genommen. Es geschah nicht ohne anflüigliches Zagen,
aber die Ermunterung des »ehemaligen Lehrers und Bischöfe, *dass man
schwimmen müsse, wenn man einmal im Wasser sei*, gab ihm bald den
nOthigen Muth.
Die zweite Auflage zählt 126 Seiten mehr, als die erste ; 48 Synoden
sind hinzugekommen 1), und solches Wachsthum mag dem Fleisse des neuen
Bearbeiters ein günst^es Torurtheil erwecken. Aber ich kann doch nicht
umhin, gleich ein kleines Bedenken zu äussern. Die 48 Synoden musste
EnOpfler natürlich berücksichtigen, aber blos deshalb brauchte das Buch,
wie mir scheint, nicht um 126 Seiten stärker zu werden. Ich glaube, daas
der Verfasser doch Einiges ergänzt hat, was sich recht gut entbehren Hesse.
Hefele selbst hatte in dem Bestreben, die Concilien mit der allgemeinen
Zeitgeschichte in Verbindung zu setzen, nach meinem Dafürhalten schon
viel zu viel gethan. Was sollen z. B. in einer Gonciliengeschichte die Beden,
welche nach Otto Fris. die Bömer an Friedrich L, dieser an jene richtete? Für
das Verständnis der Begebenheiten, aus denen die Concilien erwachsen sind,
haben sie gar keine Bedeutung, und dann sieht ja Jeder, schon an den
Oitaten aus Sallust, Vergil, Cicero, Juvenal und Hacrobius, dass dieses
Wortgefecht niemals stattgefunden hat Oder, — um aus den gelehrten
Anmerkungen ein Beispiel auszuheben, — was fCir einen Zweck kann es
nur haben, in der Condliengescbichte mit a, b, c und gar a a und c ß
zu erörtern, ob Leopold von Oesterreich den englischen König gefangen
nahm, weil er von ihm beleidigt wurde oder weil Kaiser Heinrich es
wollte ? Hier und an manchen anderen Stellen wäre eine Kürzung durch-
aus am Platze gewesen. Aber Bücksichten der Pietät mögen solche Strei-
chungen verhindert haben. Nur hätte Knöpfler dann seinerseits sich aller,
die Concilien nicht selbst betreffender, auch ihr Verständnis nicht fördernder
Zuthaten enthalten sollen. Das aber scheint mir keineswegs immer der
Fall zu sein. Dem Kreuzzuge Friedrichs hatte Hefele zwei Seiten gewidmet;
es war fär ein kriegerisches Unternehmen, das die Zeit vom Abzüge ans
Begensburg bis zur Ankunft in Antiochien umfasste, schon viel zu viel ge-
wesen; jetzt sind noch anderthalb Seiten hinzugekommen. Wenn in einer
Fnssnote gesagt wird, dass nach Einigen nur das Fleisch, nicht auch die
>) DaEu kommen 60 Seiten für das Register.
Lüeratnr. 357
Qebeine itiedriclu, in Aniaocbien beigesetst seien, 80 wird fireilioh eine
Bemerkung Hefele's, wonach die Leiche des Kaisers d<Hrt ihre Bnhe ge-
fanden hfttie, die l^rterong veranlasst haben; aber f&r die Entwicklnng
— wenn ich so sagen darf, — des synodalen Lebens ist sie geradeso
girichgiltig, wie die erst von Enöpfler, nicht schon von Hefele berührte
Frage, ob die That der Weiber von Weinsberg der Geschichte oder der
Sage angehöre. So beschränken sich meines Eraohtens die 126 Seiten doch
nicht immer auf die nfichste An%abe einer Conciliengesohichte, ohne dass
nun daeijenige, was für den eigentlichen Zweck des Baches überfltUsig ist,
an sich stets einen besonderen Werth hätte. Wäre Letiteres der Fall, so
kttonte man ja ein »opus sapererogatom* willkommen heissen.
Doch wenden wir uns von dem formellen Bedenken zur Prüfung
der Sachen 1
Hefele hat »seinen Plan aof alle wichtigen Synoden ausgedehnt^;
und damit war dem subjektiven Ermessen doch ein weiter Spielraum ge-
stattet So sagt er z. B. T« 465^), dass man von zwei Synoden, die der
Erzbiachof von Salzburg um 1150 hielt, kaum mehr als ihre Existenz
wisse; — von Synoden Mainzer Erzbischöfe, die im Juli 1098 und März
1188 stattfimden^ ist dagegen keine Bede, obwohl uns Theilnehmer und
(l^genstand nicht unbekannt sind. Y. 467") heist es, auf einer Lütticher
Gtoneralsynode habe Wibald v(m Stablo 1152 die Bechte der Abtei S. Lo-
renz vertheidigt; — dass Erzbischof Albero von Trier im Jahre 1185 auf
einer Synode zu Bettel, welcher ausser dem Kardinal Dietwin von S, Bu-
fina die Bischöfe von Toul, Metz und Yerdun beiwohnten, einen Streit des
Biachob von Toul mit dem Stadtgrafen schlichtete*), hat doch gewiss den
gleichen, wenn nicht einen höheren Werth, wird aber von Hefele über-
gangen. Nicht anders verfUhrt auch Enöpfler. Eine der ersten deutsehen
Synoden, die er nachträgt, ist S. 187 die Constanzer des Bischofs Geb-
hard; er nennt de selbst eine kleinere, und wenn es ihm nicht gefallen
h&tte, die Theilnehmer au&uffthren, so würde eine Zeile genügt haben»
Nach dieser Analogie wäre es ein Ley^htes, noch eine Menge anderer Synoden
zu ergänzen« Schon neuere Begestenwerke würden ausreichendes Material
Weien.
Aber in ihnen finden sich doch auch Urkunden, die von unstreitig
wiehtigen Synoden Kenntnis geben. Um nur einige Beispiele herrorzu-
heben, — Böhmer-Will Beg. arehiep. Maguni I, 298 Nr« 268 verzeichnet
eine Mainzer Synode vom 21. Oktober 1188, welcher der Cardinal Yon
Santa Croce, die Erzbisehöfe von Mainz und Magdeburg, sieben Bischöfe,
▼lele Prälaten, der Herzog von Zähringen und andere Orosse beiwohnten«
Dass die Synode eine weit höhere Bedeutung hatte, als die angeführte
Constanior, deren vornehmster Theilnehmer der Abt von Beichenau war,.
liegt förmlich auf der Hand, und doch ist Knöpfler über dieselbe hinweg-
gegangen. — Nach Oörz Mittelrhein. Begesten 11. 16, Nr. 49 schenkte
Erzbischof Hillin von Trier dem Abte von St Eucharius seine Episkopal-
*) ^ Enönfler Y, 528. >) Hartzheim Cona Germ. HL 218. 847. Ich folge
-BOluner = WiU Beg. arehiep. Magoni L 226 Nr. U, 820 Nr. 7. Hier sind noch
andere Dmcke veneiehnet *) = Knöpüer V. 581. «) Urkmide Papst In-
mooens* IL Hartsheim HI. 882. Andere Drucke bei Gön Mittelifaein. Begesten L
51 0 Nr. 1876, woher ich die Synode kenne.
858 lit^tor.
reehte in der Pfarrei Vihnaar, es geechah 1158 auf einar G^nerAlsynodie,
tmd wenn die betreffende ürktinde der Zeugen entbehrt, w^in sie danach
fUr nndere^ Zwecke keine ErwShnong zn Terdienen scheint, so wird dodi
der Umatand, dass die pftpstlichen Legaten Eardinalpriester Bemard nnd
Eardihaldiakon Gregor zugegen waren ^), uns sofort eines Anderen be-
lehren. Auch diese Synode hätte also verzeichnet werden müssen. —
S. 528 gedenkt EnÖpfler der schon Torhin aus dem ursprüngHohen Texte
Hefbl^ angefthrlen Synode zu Salzbuig, welche der Erzbischof »ums
Jahr 1150* gehalten habe: auch Enöpfler weiss Ton derselben kadm mehr,
»als ihre Existenz ^ Nun liest man bei MeiU^ Reg. arohiep. Saliflfc. 6S
Nr. 89, dass nach^ den AnnaL s. Btidbttrti M. 61. 88. IX. 775 eine Synode
1150 zu Salzburg yetBammelt war: es ist offenbar die von Hefele und
Endpfler gemeinte; unter Nr. 40 registrirt Meiller dann eine Urkunde,
weHhe der Erzbisofaof am 18. Dezember ausstellt; er entsdieidet da >in
synodiftli itidieio* einen Streit zwisdien St. Erin(%rud und St Peter; vier
MscbOfb unterzeichnen mit eigener Hand; ihnen folgen Aebte und Frft-
ktMi, und so wnsen wir doch mehr von der &^ode, als ihre bloese Bzi<-
stenz; ganz andere Namen konnte Knöpfler hier mSttheilen, als bei der
Öoiiistanzer Synode van 1086.
NiKh diesen EkfgSnzungen aus nächstliegenden, zugteglichstün Begeetvi*
wMk:en, — nach diesen Ergänzungen, auf welche iöh am AUerwenigiten
ehie Jagd gemädft habe*), mOchte ich doch die T«rmut.hung wagen» dass
sieh noch mancher Nachtrag ergeben werde^ zumal bei einer systematiselien
Btiroharbeitung aller neueren ürkundenbücher selbst
Was die monographische Literatur angeht, so hat der Yerfttsser das
eine und andere der in Betracht kommenden Werke nicht benutat. So
P. Wagner Eberhard IL Bischof Ton Bamberg, ein Beitrog zur Oesomqkte
Friedrichs L, Halle 1876. Würde er dessen Untersuchungen 120 — 188
gdtannt haben, so hätte er 8chwerli(di S. 565 die asigebliche Gorrespoa-
deid Badfians IT. und Priedrichs I. au^nommen. Uebr^ns konnte hkr
schön der Umflrtand, dass Qiesebrecht ifi. seiner Oesc^ofate der deutsehen
Kaiseneit tlber den Briefwechsel hinweggeht, gleichsam als Waonrnngatafei
dienen: uuber Autor hat sie leider nicht beachtet Auch die Forsohang
TÖn 0. Jordan Bagewxns Gtosta Friderid imperatoris, Sttassburg 1881,
hätte ihm yon Nutzen sein kOnnen, insofern nämlich hier zwei Oesandt-
:MlMaften des Papstes, die Bagewin in eine znsammenfliessen lässt, tob
einander geschieden werden und beide, dazu noch eine Gesandtpdmft der
Stadt Born, ihre richtige chronologische Bestimmung erfahren. Kad/pAet
S. 565, 564 hat noch die rerkriirte Darstellung EetMs beibehaUen»
wählend schon Giesebrecht die Dinge in ziemlidier Uebereinstimmnng nät
Jordan erzählt Wie Knöpfier in demselben Zuäammenkang sagt, hätte
ffiadrian gefordert: es müssen mehrere Territorien surüokgQgeben »oder
') Sie beiden Leffaten erscheinen zum letzten Male 115S Februar 5 an der
Seite Eugens III.; ni(Sit vor dem 16. Februar, beztlglich dem 1. Januar 1154
hwfcou «ife sich wieder in Born nachwcnen. Damit ist ^e Zeit de« datnmloaen
Urkniide bestimmt Nebenbei bemerkt, And es diee^ben OardSnSle, die beimi
AbeiftJnti des Constanzer Vertrages tum 2S. Mirz 1108 thäüg waorcki.
*) Selbst Bös den drei angeftlhrten Regestenwerken wdfte ich nur je eine
Probe mittheilen, ich habe nur einen Theil derselben durchgearbeitet
literator. 359
von deren Beehz Tribat gezahlt werden*. Letzteres würde er iliolit be-
hauptet haben, wenn er die neue Ausgabe der Gesta Friedend 1884
S. 220 gekannt hätte, denn hier frat an Stelle yon »tributa« die Btadt
>TSbnrtam*, also TiyoH. Tgl. aaeh Waitz in den Sitzgsb. der BerL Akad.
fai8t.-phil. Classe 1884, 8. 886. Dann hat sieh gerficht, dass der Ter-
&88er die Arbeit Tarrentrapp's tlber Erzbischof Christian von Mainz, Beriin
1867 nicht gekannt hat Ich will nicht davon reden, dass nach KnOpfler
S. 69S Erzbisohof Christian »schon im Herbst 1171« als italienischer
Legat entsandt wurde, dass nach 698 Anm. 2 er »schon im Sommer
1169* abgereist zu sein scheint, derweil Yarrentrapp S. 41, Anm. 4, 5
und 8. 185 uns Ifingst eines Anderen belehrt hat, — das Schlimmste ist,
dass Suöpfler S. 701 — 704 nun den Frieden von Venedig noch in der
verkibrzten Form widergibt, und doch ist das Besultat, welches Tarrentrapp
8. 120 — 124 gewann, dass nämlich der reichere Text auch der ursprüng-
liche sei, längst von allen einsichtigen Forschem anerkannt, z. B. von
Fkker, auf dessen Darlegung ich zurückkomme^). Die Frage ist aber-
nicht blos formeller Katar, sondern hat ihre bestimmte sachliche Bedeu-
tung. So ist es ja gewiss nicht gleichgültig, ob man z. B. den 20. Para-
graphen mit Hefele-Ejiöpfler liest: »Omnes ordinati a quondam caihoHcis
in Teutonioo regno restitnentur ordinibns ita receptis^ oder ob man noch
hinzonimmt: >yel ab ordinatis eomm^.
Wie aber hat Endpfler die ihm bekannten Werke der monographischen
Literatur studirt und yerwerthett
S. 416 und 417 lesen wir einen Briefwechsel zwischen Lothar XÜT.
und Innocenz IL Mne Anmerkung belehrt uns: »Der Brief Lothars wird
▼on Wattenbach (Zter Austr. p. 69) als fingirt dargethan^. Wenn Watten^
badi aber die Fiction >dargethan* hat, weshalb theilt KnOpfler dann den
inhalt des Briefes mit? Doch nicht genug mit solcher Inconsequenz!
Wflcttenbach a. a. 0. hat keineswegs blos den Brief Lothars, sondern auch
denjenigen, welchen Hefele-EnQpfler für die Antwort Innocenz* IL halten,
ab StUÜbung erwiesen. Die ganze Correspondenz mnss also gestrichen
werden. Idi will hinzufügen, dass der Brief Lothars, obwohl Enöpüer
die ünechtheit anerkennt, nodi auf 8. 420 weiterspukt. Doch um zu der
Fossnote zurückzukehren, so fährt Cnöpfler fort : » Der Brief dagegen, den
Watterich (Vitae poni 11. 207) zu diesem Jahre anmerkt, gehört offenbar
dinr Zeit des zweiten BOmerzages an*. Auch dieser Brief ist ein Bestand-
iheil der von Wattenbach veröffentlichten Stilübungen, auch diesem Brief e
kann kein Kundiger noch das Wort reden. Gerade auf diesen Brief er-
theilte aber der Papst oder vielmehr unser Dictator jene Antwori, dieSnüpfler
seinen Lesern meinte nicht vorenthalten zu sollen; und die Antwort setzt
▼onjQS, dase Lothar noch nicfat Kaiser war, ist albo des Zustftndto vor
llSl angepasst Wie man sieht, kennt Knüpfler die Abhandlung Watttin-*
bachs, aber nur zum Theile.
^ Was C. Peters üntersachnngen zur Gesch. des Friedens von Venedig
99—108 dattlher geschrieben hat, ist ohne alle Kritik, üebrigens ist auch diese
1878 von der Beriiner FakuLtflt gekrOnte Preisschrift Knöpfler*n mibekannt ge-
blieben. IBiü Jafanehnt früher hatte Waitz schon das entscheidende Wott fpe-
spgoclien, indem er die kürzere Fassung als ein Werk des Hnmanisten Sigomtis
erwies. Nachrichten der Gott Gesell, der Wissensch. 1867 8. 118—125.
360 Literatur.
& 589 erzAhlt der TerfieMser, Priedrioh Mite eiök am 17« April 1155
zu Pavia die eiserne Krone ao&etzen lassen, er folgt da Otto Fris. IL 27.
Dieser Iftsst die Einnahme und Zerstörung Tortonas der Paveeer Feier
▼orausgehen. Bei Giesebrecht Y. 50 hat KnOpfler nun sicher gdesen, da»
Tortona erst am 18. April sich ergeben hatte^ dasb Friedrich noch am
20.9 »sein Stra%ericht vollstreckend» auf dem Boden Tortonas* sich befiemd.
Danach musste Giesebrecht die Angabe Ottos, dass der König >ea die qua
Jubilate canitur*, f^ April 17, zu Pavia gekrönt sei, in ganz kritischer
Erwfigung preisgeben. Es ist statt »Jubilate* zu lesen »Gantate*, d. h.
April 24. Giesebrecht arbeitet aber mit durchaus bekanntem Material,
und jedenfalls hier darf man von seiner Darstellung nicht mit KnOpfler
8. 541 Anm. 1 behaupten: »sie sei nicht oontrolirbar*. Dasselbe gilt in Hin-
sicht einer sich bald anschliessenden Bemerkung, wonadi Arnold von Breeda
den Schutz einiger »campanischer* Grafen genossen hätte. Aus Giesebrecht
58 konnte Knöpfler wissen, dass seine Gönner die Visconti von Gampa-
gnatico waren, d. h. Herren, die im Thal der Orcia wohnten, nicht in der
Gampagna. Die Begründung fär Giesebrecht*s Behauptung hätte KnOpfler
aber leicht gefunden, nämlich in dem ihm bekannten Au&atze über Arnold.
Sitzgsb. d. Münch. Akad. Hisi-phiL Classe 1878, 147 Amn.
Es hat mich gefreut, dass mein Buch über den letzten Streit Fried-
richs mit den Päpsten nicht ohne Einfluss auf die Neubearbeitung geblieben
isi Aber S. 782 An^ 8 hat es nur eine flüchtige Benutzung erfahren
und zwar gerade bei einer Stelle, die den gestrengen Gensor veranlasst
hat» mich f&rmlich an den Schandpfahl zu stellen. Man höre:
»SchefTer-Boiohorst verlegt den Reichstag von Gelnhausen auf den
28. iiTovember 1186, muss daher den Kaiser schon im Sommer dieses
Jahres nach Deutschland zurückkehren lassen und sich die gesammte
Oironologie hiemach zurichten, nicht ohne gewaltsame Verschiebung der
Thatsachen. Stütze jener Annahme ist das historische Factum, dass der
Kaiser am 28. November zu Gelnhausen urkundet, aber ohne Angabe des
Jahres. Es ist hier nicht der Ort, diese künstliche Ghronologie in ihren
einzelnen Punkten als unhaltbar nachzuweisen, nur ein paar Stützen sollen
dem luftigen Gebäude entzogen werden*^). Und nun folgt: Der Gelnhauser
Hof könne nicht am 28. November 1186 stattgefunden haben, denn aus
einem Briefe des Papstes gehe hervor, dass Friedrich erst kurz vor dem 24. Fe-
bruar 1187 Italien verlassen habe; femer habe Friedrich mit seinem Sohne
noch am 11. Februar 1187 zu Pavia geurkundet, Böhmer Beg. imp. 2697.
Mit demselben Grunde hätte Knöpfler noch Böhmer 2696 anfahren dürfen:
danach war Friedrich auch am 1. Dezember 1186 in Pavia, und die ün-
>) Bei der Enerne deat Sprache, die Herr Knöpfler ftihrt, war es vielleioht
mein Glück, daw er 8. 206 Anm. 8 nicht beachtete. Denn dort suchte idi fdn
eine Behauj^tmig JaffS*8, die später auch Giesebrecht V. 1S8 vertreten hat, die
Knöpfler S. 560 Anm. 1 aber bekämpft, den nötldffen BeweiB zu gewinnen. Es
handelt sich um die Frage, wann die Gardinäle Heinrich und Hyacinth an den
Kaiser geschickt wurd^u Mit Jaff$ entschied ich mich für die Zeit um den An-
fiEuiff des Februar. Knöpfler^s Gegengrund hat nun kaum Bedeutung. Aber et
giebt ein entscheidendes Moment, das JaffS und ich noch nicht kennen konnten,
das Knöpfler ganz unpassender Weise übersah, nämlich die ZeugenB<diaft einee
der Gesandten, die sich in päpstlicher Urkunde vom 1$. März 1168 findet Pflngk-
Harttung Acta L 285.
ütomtar. 361
mdglichkeit, dase er am 28. Noyember zu Gelnhausen geweilt habe, müsste
noch mehr in die Augen springen. Ja, wenn die Angaben Böhmer*8 nicht
80 ganz und gar verkehrt wfirenl S. 198 Anm. 1 bemerkte ioh: »Nach
dem Böhmer vorliegenden AMrucke von Nr. 2696 wäre dieselbe zwar
riehtig eingereiht, nach eorrekten Abdrücken lautet aber das Datum : 1185
ind. 5. a. reg. 84 imp. 82. Vgl. Beg. 54. Aebnliches gilt auch von
2697, welche Böhmer schon einmal nach berichtigtem Texte zum 11. Fe-
bruar 1186 angesetzt hat YgL Beg. 60*. Diese Anmerkung hat Enöpfler
nicht gelesen; die meinem Buche angehftngten Begesten, auf die ich in
derselben verweise, hat er mit gleicher Verachtung gestraft. Er hätte
daraus ersehen können, dass Friedrich sdion am 26. August 1186 zwei
Urkunden zu Mühlhausen im Elsass ausstellte, dass er am 27. eine dritte
ebendort folgen Hess, dass er am 5. Oktober 1186 in Eolmar, am 18. No-
vember in Hasslooh bei Speier sich aufhielt. Hierzu hat Stumpf 4465
noch einen weiteren Beleg hinzugeftigt, nämlich auch d. d. »Mühlhausen
26. August 1186*. Gleichwohl meint Enöpfler, nur durch eine künst-
lidie Zurichtung der Chronologie lasse ich den Kaiser schon im Sommer
1186 nach Deutschland aufbrechen, während er in Wahrheit erst im Fe-
bruar 1187 den Heimweg angetreten habel Und wie steht es doch mit
Enöpfler's Behauptung, Friedrich Urkunde allerdings am 28. November in
Qelnhauaen, aber ohne Angabe des Jahres? Eine Urkunde d. d. »Geln-
hausen November 28* hat freilich nur das Jahr 1186, welches aber ge-
nügty die andere vom gleichen Tage und Orte ist genauer datirt: »1186
ind. 5. a. reg. 34 imp. 32*. 8. 1021 Anm. führt Enöpfler das Bremer
Urkondenbuch an: hätte er L 71 angeschlagen, so würde er sich über-
zeugt haben, dass die dort nach dem Original gedruckte Urkunde der
Jahresbestimmungen keineswegs entbehrt. Es wird wohl nicht nöthig sein,
noch auf den Brief des Papstes einzugehen^; ich bemerke lieber, dass auch
Stumpf 4471, 4472 die beiden Urkunden d. d. »Gelnhausen 28. November*
dem Jahre 1186 zugewiesen hat. Also auch er gehört zu den Unglück-
lichen, die »ohne irgendwelche Nachprüfung* mir gefolgt sind!^
In demselben Zusammenhange beruft sich Enöpfler auch auf eine Ab-
handlung v(m W. Meyer. Wie er aus S. 63 und 74 ersehen konnte, ge-
hört der Brief, welchen er zur Bekämpfung meiner Ansicht verwerthete,
<) Auch Rosbach Die Beichspolitik der trierischen Erzbischöfe L 17 Anm. 2
setzt den Brief zum Februar 1187, aber nach ihm hat derselbe keine Beziehung
zu unserer Frage: trotzdem Bosbach den Papst erst im Februar 1187 schreiben
läset, datirt er den Gelnhanser Reichstag S. 16 doch auf Ende November 1186.
Und seine Erörterung verdient nun durchaus beachtet zu werden. Doch dazu
iat hier nicht der On.
*) Zu der Zurichtung der Chronologie und der gewaltsamen Verschiebung
der Thatsachen, deren ich midi nach Enöpfler schuldig gemacht hätte, zu dem
luftigen Qebäude, das ich aulj^^efOhrt haboi soll, fügt mein (regner am Schlüsse
seiner Anmerkung noch hinzu: »Diese unrichfige Datirung bei Bcheffer-Boichorst
ist weniger verwunderlich, als der iels^ifeste Glaube, womit — Andere dieselbe
nftohechneben, ohne irgendwelche Nachprdfong für nothwendig zu erachten.*
Das könnte heissen, ich sei ein beschränkter oder phantastischer Kopf, der eig^t-
Hohe Tadel träfe meine sonst ernster zu nehmenden Nachfolffer. Oder falle ich
vielmehr unter die Eatefforie Derer, von denen er S. VL der^rrede sagt: »wenn
trotB seiner Absieht, jede Polemik fem zu hinten, da und dort etwas schärfere
Bemerkungen eingeflossen wären, so möge dies als Beweis dienen, wie schwer es
362 Litmtitt.
nicht zum 24., sondern tum 19. Febmar^). S. 73 führt Heyer ans, das»
ein an den Papet gerichtetes Schreiben, dessen allein in einem Magde-
burger Kopialbach erhaltene Adresse als Absender nur Wiofamann Ton
Magdeburg und seine Sufiragane nennt, in Wirklichkeit von allen deutschen
Bischöfen erlassen sei. Nach Enöpfler S. 788 hätte Wichmann im Namen
der anwesenden Bischöfe geschrieben. Davon steht im Briefe aber auch
kein Wort, und dann heisst es ja : >cum suis suflraganeis* ; es wire aber
doch ein Mgenartiges Geschftftsverfahren, wenn die Bischöfe, statt aoff
ihrer Mitte die vornehmsten Männer auszuwählen, die Collegen «nes und
desselben Sprengeis beaufkragt hätten. Jedenfalls sollte man keine, die
Dinge ganz anders darstellende Abhandlung oitierea, ohne sich mit ihr
auseinander zu seteen, zumal wer sonst so gerne in*s Breite geht, wie
Enöpfler.
Friedrich hatte seinen Sohn in Italien zurückgelassen, uad durch
Heinrich Tl. ist nun zu dem Rechtsstreite, welchen der Tater mit dem
Papste kämpfte, ein Angriff auf den Kirchenstaat hinzugekommen. Ton
beiden erzählt Knöpfler; wir erfahren aber nur, wie der erstere Bnag^
glichen wurde, die auf den letateren beztkgiiche Friedensurkunde lies er
bei Seite, und doch konnte er üieselbe in Fioker^s Forschungen finden, II.
809, 810 bietet eiuen genflgenden Auszug, IT. 216 den vollen Wortlavt:
Knöpfler hat dieses Werk mehrmals angeführt, S. 148 auch gerade deft
vierten Band. Aus ü. 292 hätte er lernen können, welche Fassung des
Friedens von Tenedig die ursprüngliche ist: bei einer nur halbwegs aiof-
merksamen Lektüre von Ficker's Darlegung würde «r S. 702 den 8« Pn*
ragraphen nicht auf den Kaiser beschränkt haben; der Papst übemahm
die entsprechende Terpfliohtung. S. 708 redet er nach dem verderbten
Texte von einem »Erzbischof von Savo und dessen Ardupresbyteiai
Was mag er sich wohl bei einem Erzbischof von Savo gedacht haben*)?
Es ist natürlich ni^ der anderen üeberlieferung »Eräpriester von Saeco5
zu lesen: Ficker a. a. 0. IL 218 hat uns betreflis des Mannes die nöthige
Aufklärung gegeben. Wie Knöpfler hier in einer Einzelheit fehlgri£^ weil
er Ficker's Forschungen sich nicht zu Eigen gemacht hat, so ist Su 814
aus demselben Grunde seine ganze Aufbssung eine schiefe geworden. Da
erscheint Otto IT. als ein Ungeheuer von rohester Undankbarkeit: ganz
im Widersprach zu seinem kürzlich geleisteten Eide soll er, kaum Kaiser
geworden, die mathildinischen Güter, Ancona, Spoleto, überhaupt Alles,
waa Papst Innocenz IIL als seine »Becuperationen* bezeichnet hat, der
oft sei, selbst bei dem besten Willen den nothwsndigen Gleichnrath su bewahren
gegenüber einer wahrheitsfeindlichen Tendensgeschichtsschreiliiiiig?« Doch ge-
nug der Termuthungen, ich will lieber noch einer Freude Ausdruck geben, n£n-
liön darüber, dass Knöpfler kein Wortspiel auf meinen Namen jyenmden hat:
8. 299 Anm. muss man lesen, dass E. Stutser, über ir|fend eine Ansicht mit höchst
widerlicher Sufficane absprechend, andere (belehrte m reoht »stntMrhafler* Art
zorechtgewiesen habe.
<) Ueberhaapt sind die gereinigten Texte Meyer^s für KnOpfler nicht vor
banden. Die SteUe 8. 182 Anm. 8, wie er Fie mü^eilt, hat alle Fehler der
Ausgabe Watterich^s, auf welche er denn auch allein verweist. 8. 781 Anm. 1.2,
782 Anm. 1.
>) Dieselbe Frage muas man freilich auch an flefele richten^ denn Knfipfler
schreibt demselben mer nur nach.
literatar. 363
Eirdie genommen und seinen Dienern zn Lehen gegeben haben. Dagegen
ist Ficker a. a. ü. 401 zn dem Ergebnis gekommen, »dass der Papst zur
Zeit der Eaiserkrönnng überhaupt anf Anerkennung der gesammten Beoa-
perationen nicht mehr bestand *, dass er schon vor der Eaiserkrönung dem
Könige gestattet hat, die Beichsrechte wiederherzustellen, und zwar in dem
ümiimge, in dem sie früher unbestritten geübt wurden, dass er nur An-
erkennung der das eigentliche Patrimonium betreffenden Bekuperation
yerlangte. Nicht anders urtheilt Winkelmann Philipp und Otto II. 198,
und dessen Buch hat XnOpfler ebenso wie Ficker*8 Forschungen in den
Fussnoten angeführt, z. B. 814 Anip. 1, 815 Anm. 8. Winkelmann*s
Verdienst ist es dann, dass der weit verbreitete, von Knöpfler getheilte
Irrthum, Otto bitte gleich nach seiner Krönung nichts Eiligeres zu thun
gehabt, als sich in einen Kampf mit Innocenz zu stürzen, auf das Gründ-
licbste zerstört ward. Sehr mit Becht bemerkt Winkelmann 8. 211 Anm. 8,
es sei nicht zu begreifen, wie die verkehrte Ansicht, welche Böhmer auf-
gebracht, den Beifall aller Spfttem gefunden habe. Ficker hat sich denn
auch unumwundoi den Ausführungen Winkelmann*s angeschlossen, und
zwar in einem Werke, auf das sich Knöpfler auch mehrfach bezieht, nftm-
Hch in der Neubearbeitung der Böhmer'schen Begesten 806 und 488 a.
Alao hfttte Knöpfler, ohne irgendwelche eigene Forschung anstellen zu
brauchen, aus ihm bekannten Büchern die Oenesis des Streites zwischen
Otto und Innocenz riditig schildern können, wenn er dieselben nicht blos
angeeehen, sondern auch gelesen hfttte. Noch mehr. In einer spftteren, dem
Verfasser wiederum bekannten Arbeit — vgl. 816, Anm. 1 — hat Ficker
den Beweis Winkelmann's, welchen er als massgebend für die gesammte
Aafl%»Bung der Veihftltnisse bezeichnet, auf anderem Wege bestätigt.
S. dieee Zeitschrift IV. 841 ff.
Ich kann mich natürlich nicht rühmen, das ganze Werk gleichmftssig
geprüft zu haben; in dieser Hinsicht hat der Kritiker ja andere Becfate,
ab der Verfiftsser eines Buches. Aber es müsste doch ein sonderbarer
Zufall sein, wenn die Abschnitte, die ich weniger bertkkaobiigte, ohne
jeden Fehler der bezeichneten Art wftren. Soviel glaube ich behaupten zu
dürfen, dass Knöpfler*n keineswegs überall das Lob echt deutscher Gründ-
lichkeit gebühre.
Auch die Art der Citate kann nicht ganz zufrieden stellen. Oefter
wird nur die Sammlung, nicht auch dte gemeinte, in derselben befindliche
Werk genannt, und eine Schätzung des Beleges erfordert also in solchem
Falle meistens, dass man die Sammlung selbst einsehe. Dann hat Knöpfler
seiner Aufgabe, die neueren Editionen in den Monumenta Germaniae anzu-
fahren, damit der Benutzer den besten Text kennen lerne, doch nicht
dntchweg entsprochen. Die Chronik Bomualds von Salemo citirt er noch
nach Huratori; er rechnet noch mit einem Chron. Fossae novae, ebenfalls
nach Muratori, statt mit den Annalen von Ceccano; Helmold und Arnold
erscheinen noch in Leibnitzens Druck; die Appendix zum Bagewin wird
nach Urstisius angeführt, die Ursperger Chronik einmal nach einer Ausgabe
Ton 1540, dann freilich auch nach den Mon. Germ. Und so findet sich
noch Anderes, das nicht gerade für die Sauberkeit der Arbeit spricht.
Doch um von dieser geringfügigeren Sache zur Tendenz des Buches
überzugehen, so hat der Verfasser seinen Standpunkt S. 535 deutlich genug
364 Literatur.
bezeichnet. Er redet yon der mittelalterlicheii Snperioritftt der Päpste Aber
die Fürsten, welche die moderne G^esohichtschreibung, namentlich die von
HegeLscher Philosophie »inficirte*, f&r ein üebel halte ^). Dann fiLhrt
er fährt: »Eatholischerseits dagegen hat man vielfach die fragliche Sope-
rioritttt der Päpste, die doch nnr temporäre Geltang und Berechtigimg
haben konnte, mit der unveräusserlichen und f&r immer nöthigen Selb-
ständigkeit und Freiheit der Kirche identisch genommen und so alles Un-
recht auf Seiten der Kaiser gesehen, während diese eine gewisse Berech-
tigung hatten, die Selbständigkeit der Krone zu wahren und ihr Verhftlnis
zum Papste nicht in ein Yasallenthum übergehen zu lassen.^ In dankens-
werthestsr Offenheit gesteht hier der Verfasser zu, dass die Päpste des
Mittelalters nach Superiorität über die Fürsten gestrebt haben, dass sie
die Absicht verfolgten, die weltlichen Gewalten unter ihre Lehnshoheit zu
zwingen. Soweit kann ich mich ganz mit dem Verf. einverstanden erklären ; wenn
er nun aber dieses Streben fär eine Zeit billigt» wenn er dem Staate nur eine » ge-
wisse * Berechtigung zuerkennt, sich des Unterordnung heischenden Pi^)8tthiune8
zu erwehren, seine Selbständigkeit und Freiheit auch gegen Herrscher-
gelüste des Pontifex zu vertheidigen, so sind unsere Anschauungen durch
eine unüberbrückbare Klufk getrennt, und wir reden Sprachen, in denen
wir uns nimmer verständigen können. Aber der Yer&sser gehört doch
nicht, wie er selbst andeutet, zu den Ultramontanen strengster Observanz,
und seiner massvolleren Gesinnung fehlt es denn auch nicht an Bethä-
tigung. Hit den oben angeführten Worten hat er die Beziehungen Frie-
drichs I. zur Kurie eingeleitet, und vergleicht man seine Darstellung des
Streites, in welchem der Kaiser über Hadrian lY. siegte, etwa mit dem
Bilde, das die sog. G^schicbtslügen bieten, so hat man allen Grund, sich
der objectiveren, ruhigeren Haltung der Conciliengeschichte zu freuen.
Strassburg i. El. Paul Scheffer-Boichorst.
Berieht der Gentraldirection der Monumenta Ger-
maniae historica. ^
Berlin, im April 1888. Die Plenarversammlu ng der Gentraldirec-
tion der Monumenta Germaniae historica wurde in diesem Jahre in den
Tagen vom 17. — 19. März in Berlin abgehalten. Erschienen waren alle
Mitglieder, mit Ausnahme des Prof. Huber, welcher sich entschuldigt hatte.
Noch immer dauert der provisorische Zustand, welcher der G^esellsohaft
die einzige ganz freie Kraft entzieht, doch ist ein bedeutender Fortschritt
zu verzeichnen, indem durch Allerhöchsten Erlass vom 14. November 1887
der erste Satz des § 8 des Statuts fUr die Fortföhrung der Monumenta
Germaniae historica folgende Fassung erhalten bat:
»Der Yorsitzende der Gentraldirection wird, nach erfolgter Präsen-
tation mindestens zweier von der Gentraldirection fär geeignet erachteter
Personen, auf Yorschlag des Bundesraths vom Kaiser ernannt.*
Der Yorsitzende wird also künftig die Bechte und Pflichten eines
Reichsbeamten haben.
*) — »nicht blos die mittetalterUche Superiorität der Päpste über die Fürsten,
sondern jede Selbständigkeit d^r Kirche überhaupt.*
Literatur. 36&
Die Plenarversamaüung erwählte zu neuen Mitgliedern der Direction
Prof. H. Bresslaa und Dr. 0. Holder-Egger, beide in Berlin.
Vollendet wurden im Laufe des Jahres 1887/88
in der Abtbeilung der Auotores Antiquissimi:
Tomus YIIL Gai SoUii ApoUinaris Sidonii epistulae et carmina re-
oensuit et emendavit Christianus Lueljohann. Aeoedunt Fausti
aliorumque epistulae ad Buricium aliosque, Buricii epistulae, re-
censuit et emendavit Bruno Krusch.
in der Abtheilung Scriptores:
Soriptorum Tomus XXYIII.
in der Abtheilung Epistolae:
Tomi I pars L Gregorii L papae Begistri lib. I— IV. ed. P. Ewald.
Epistolae saeo. XIIL e Begestis pontifioum Bomanorum selectae
Tom. II. ed. C. Bodenberg,
in der Abtheilung Antiquitates:
Necrologia Germaniae 11, 2 ed. F. L. Baumann.
Von dem Neuen Archiv der Gesellschaft:
Band XTIT.
Der Leiter der Abtheilung Auetores Antiquissimi, Prof.
Mommsen, bat leider, durch andere Arbeiten verhindert, die Bearbeitung
der kleinen Chroniken aus der 2^it des Uebergangs vom Alterthum zum
Ifittelalter noch nicht, wie in Aussicht gestellt war, zum Druck bringen
können ; hofit jedoch jetzt, nachdem jene abgeschlossen sind, . die so lange
ersehnte Ausgabe vollenden zu können. Für die Variae des Cassiodor ist
der vorhandene kritische Apparat dnrchgeordnet, es bedarf jedoch noch
einiger Vergleichungen, nach deren Besorgung Herr Mommsen mit Beihülfe
dee Dr. Krusch die Ausgabe herstellen wird. Die Ausgabe des Claudian
von Prof. Birt ist im Druck, der Sidonius, wie oben schon bemerkt, voll-
endet Nachdem Prof. Luetjohann durch einen frühen Tod am 8. April
abgerufen war, hat Mommsen selbst mit Beihülfe der Profi F. Leo, Bü-
cheier und V. Wilamowitz-MÖllendorff die Ausgabe zum Schluss geführt,
Dr. Krusch die Briefe des Faustus und Buricius bearbeitet; die Begister
sind von Eug. Geisler und Ed. Grupe besorgt
Für die Abtheilung Scriptores hat Herr Dr. Krusch deu 2. Band
der SS. Merovingici bearbeitet, welcher Fredegar mit seinen Fort-
setzungen, die Gesta Francorum, und von den Heiligenleben diejenigen
enihAlt, welche der Königs&milie angehören. Der Druck dos Textes ist
vollendet und nur die Begister fehlen noch; für die Heiligenleben, welche
im folgenden Bande sich anschliessen werden, ist noch eine Beise zur
Durchforschung französischer Bibliotheken erforderlich.
In der Hauptabtheilung der alten Beihe der Scriptores in Folio
fiel wiederum der bei weitem grösste Theil der Arbeitslast auf Dr. 0.
Holder-i^er, und bei dem Mangel der noch immer unersetzten Arbeits-
kraft von Waitz konnten zwar die begonnenen Ausgaben gefördert, aber
nioht ausreichend für die Zukunft vorgearbeitet werden. Vollendet ist der
von Dr. Liebermann bearbeitete 28. Band, welcher die Auszüge aus
Englischen Geschichtsquellen, für die Zeit der Staufer bekanntlich
von ganz besonderer Wichtigkeit, zum Abschluss bringt Das Begister
hat Dr. L» v. Heinemann bearbeitet Begonnen ist der Druck des 29. Bandes,
366 Literatur.
mit den noch von Waitz bearbeiteten Auszügen ans Dänischen Oe-
schichtsquellen, welchen sich die von Dr. Finur Jönsson schon fertig
gestellten Auszüge Isländischer Sagas anschliessen werden. Darauf
folgen die Polnischen Excerpte von Dr. Perlbach, die Ungarischen
von Dr. L. v. Heinemann schon fast vollendet Für den noch übrigen
Baum dieses Bandes sind einige neu ans licht getretene kleinere Quellen
der Stauferzeit und andere Nachträge bestimmt Die Italienischen
Quellen, welche wegen der immer noch gewachsenen Fülle des Stoffes
in den vorhergehenden Bänden für den 80. bestinunt werden musaten,
konnten nicht wesentlich gefördert werden; doch hat Dr. H. Simonafeld
auf wiederholten Beisen nach Italien vorgearbeitet und ist auch jetzt in
Oberitalien dafür thätig.
Im 15. Bande sind die ursprünglich dafür bestimmten Stücke voll-
ständig gedruckt, es bleiben aber noch einige übrig, welche theils firüher
übergangen waren, theils erst in neuester Zeit aufgefunden ^ind. Das
Carmen de hello Saxonico, an dessen Ausgabe Dr. Pannenborg durch
Krankheit verhindert wurde, hat Dr. Holder-Egger bearbeitet. Sehr er-
wünscht wäre es, wenn auch die kürzlich aufgefundene Vita PauUnae
von Sigiboto hier, wohin sie gehört, noch gebracht werden könnte.
Die Auffindung der noch fast ganz vollständig erhaltenen Denkschrift über
den Bischof Otto von Bamberg, deren Existenz einst Dr. G. Haag
nachgewiesen hat, verbunden mit der sehr veränderten Werthschätzung der
verschiedenen Lebensbeschreibungen des Bischofs und dem Nachweis neuer
Hülfsqaellen, hat zu dem Beschlüsse geführt, diese wichtige und lelu>
reiche Gruppe von Denkmälern in einem Octavbande zu vereinigen.
Auch die lange und dringend erwünschte Separat- Ausgabe des Thiet-
mar von Merseburg ist von Dr. F. Kurze übernommen und der Druck
wird bald beginnen können.
Für die Sammlang der Streitschriften aus der Zeit des In-
vestiturstreites hat Dr. L. v. Heinemana bedeutend vorgearbeüet,
und sobald Prof. Bemheim die von ihm übemommenid Schrift Anselms
gegen Wibert fertig gestellt haben wird, soll mit dem Druck des Bandes
begonnen werden.
Sehr wenig fortgeschritten ist leider der Druck der von Prof.
K Schröder bearbeiteten Deutsehen Kaiserchronik, und es hat des-
halb audi mit dem Druck des von Prof. Strauch in Tübingen bearbeiteten
Enenkel, welcher ihr folgen soll, noch nicht begonnen werden können.
Dagegen ist Dr. Seemüller in Wien mit Otakers Stejerischer Beim-
chronik rüstig fortgeschritten, und es ist gute Aussicht vorhanden, dass
diese so überaus wichtige Geschiehtsquelle in nicht zu langer Zeit druck-
fertig sein wird.
Einzelne CoUationen und Abschriften wurden f&r diese Abtheilung
freundlichst besorgt von den Herren A. Molinier in Paris, EL. Ouverleaux
in Brüssel, Dr. A. Bauch, Dr. K. Schaefer und Dr. H. Simonsfeld in
München, Archivrath Becker in Koblenz, Dr. P. Ladewig in Karlsruhe,
Archivdirector W. Wiegand in Strassburg, Chorherr Pro! H. Ammunn in
Brixen, P. W. Hauthaler in Salzburg, Dr. Bedlich in Innsbruck, Wladimir
Wiriocki in Krakau, Prof Pirenne in Gent, Braunschvig in Montpellier.
Handschriften wurden zur Benutzung zugesandt von den Bibliotheken
LüeratDT. 367
des Stiftes Admont, zu Bamberg, lieiden, Htlncheiii Sauet (fallen» des
Gymnasiums zu Pomm. Stargard, Wien, Wolfeubüttel.
In der Abtheilung Leges ist unter der Leitung des Pro£ Brunner
der Droek der neuen, von Prof. E. Lehmann besorgten Ausgabe der Lex
Alamannorum dem Abecbluss nahe; ihr wird sieh die von Dr. £. Zeumer
bearbeitete Lex Bomana Guriensis anschliessen« üeber die Zeit und
Art ihrer Entstehung hat derselbe in der Zeitsohrift der Savigny-Stiftang,
Germanistische Abtheilung, 8. Band, eine l&ngere Abhandlung Teröfbntlicht.
Demnäohst soll auch die Capitulariensammlung des Benedictus
levita in Angriff genommen werden, für welohe eine» Mitarbeiter zu
gewinnen in Aussicht steht
Für die Sammlung der Fränkischen Goncilien-Acten hat
unter der Leitung des Hofrath Maassen Dr. Stoeber eine Anzahl von Oon-
dlien des 6. Jahrhunderts bearbeitet, und durch Yergleichung der sehr
alten Handsobriften eine sichere Grundlage der Textkritik gewinnen können;
der in den vorhandenen Ausgaben zu Grunde gelegten zweiten dasse
steht eine filtere gegenüber, welohe sich noch nicht so weit, wie jene, von
der reineren Lutinität entfernt Bei der Entscheidung über die hier be-
g^pienden schwierigen Fragen philologischer Axt bat Hofrath v. Hartel in
Wien ihm freundlichst mit sachkundigem Bathe beigestanden. — Prof.
Weiland setzt die vorbereitenden Arbeiten für die Sammlung der Beiohs-
gesetze fort und ist dabei durch Dr. Donabaum in Wien unterstützt
worden; es werden aber noch mancherlei Abschriften und Yergleichungen
beschafft werden müssen, bevor mit dem Druck begonnen werden kann.
In der Abtbeilung Diplomata ist unter der Leitung des Hofraths
V. Sickel der Druck der Diplome Otto*s II. bis zum 36. Bogen fortge-
schritten und soll bis zum Juli beendet sein. Auch für Otto III. ist
schon viel vorgearbeitet, aber da Dr. Kehr als Mitarbeiter ausscheidet^ be-
darf es für die Fortführung eines neuen Mitarbeiters.
Die Abtheilung Epistolae erlitt einen sehr schmerzlichen Verlust
durch den plötzlichen Tod des Dr. P. Ewald nach kurzer Krankheit Eben
war der lange unterbrochen gewesene Druck des Begistrum Gregorii I. mit
frischer Kraft wieder in Angriff genommen und bis zum Schlüsse des
4. Buches das Manuscript vollendet. Um doch etwas von der Frucht seiner
Arbeit bieten zu können und zugleich für die Fortführung eine Vorlage
zu geben, wurden diese 4 Bücher herausgegeben. Femer erschien der
2. Band der aus den pftpstlieben Begeeten entnommenen Briefe, bearbeitet
von Dr. Bodenberg ; für die weitere Fortsetzung liegt nur noch ein kleiner
Best der einst von Pertz besorgten Abschriften vor, tmd Dr. Bodenberg
ist gegenwärtig in Bom mit der Gewinnung weiterer Materialien aus dem
grossen Schatze der Begestenbftnde beschftftigt
Für die Briefe der Merowingerzeit ist Dr. Gundlach unaus-
gesetzt thätig gewesen; eine Abhandlung über die Austrasischen Briefe ist
im Neuen Archiv gedruckt, und eine Untersuchung Über den Frimatial-
streit zwisdien Arles und Vienne ist zu erwarten. Darauf n&mlioh bezieht
sich eine sehr wichtige und noch niemals im Zusammenhang kritisch unter-
sachte Sammlung von Briefen, vorzüglich pftgstlichen Schreiben und Pri-
vilegien, welche unmittelbar aus der römische Kaiserzeit in die Fränkische
hia#fberführen. Die Untersuchung der Handschriften erwies die Echtheit
der Sammlung von Arles, während für Vienne eine handschriftliche Be-
868 literator.
glaubigong nicht an&afinden ist, innere OrtLnde aber eine ausgedehnte
Fftlschung zweifellos machen. Die vorläufige Mittheilung des TerzdchnisBee
der Briefe bis 911 im Neuen Archiy hatte ungemein werthvolle IGtthei-
lungen von Bibliothekar Dr. Bieu in Leiden und P. Gabriel Meyer im
Stifb Einsiedeln zur Folge, worüber im Neuen Archiv das Nähere zu finden
ist Ungedruckte Schriften von Hinkmar aus einer Leidener Handschrift,
welche uns bei dieser (Gelegenheit bekannt wurden, gibt Dr. Gundlaoh in
Brieger^s Zeitschrift flLr Eirchengeschichte heraus. Einigen Zuwachs ge-
währte auch die mühsame Durchsicht der Acta Sanctorum; häufig ist die
Torrede oder Widmung einer Legende in Briefibrm gekleidet und darf
deshalb nicht übersehen werden, während vollständiger Abdruck in der
Sammlung selbst bei der Phrasenhaftigkeit dieser Schriftstücke kaum rat-
sam sein mOchte. Auch die einst von P. Ewald übernommenen west-
gothischen Briefe sind nun Dr. Gundlach zugeüedlen.
In der Abtheilung Antiquitates, unter Leitung des Prof. Dümmler
ist der erste, von Dr. Baumann bearbeitete Theil der Nekrologien voll-
endet, und es beginnt jetzt der Druck des zweiten Bandes, der Oester-
reichischen Nekrologien, welche Dr. Herzberg-Fränkel in Wien bearbeitet
Die Arbeiten für den Band III, 2 der Poetae Latini hat Prof. Harster
längere Zeit unterbrechen müssen, hat sie aber jetzt wieder aufgenommen
und versprioht den Abschluss des Manuscripts bis Ostern 1889.
Von dem von Prof. Wattenbach redigirten Neuen Archiv ist in regel-
mässiger Folge der 18. Band erschienen, welcher wieder neben quellen-
kritischen Untersuchungen und nicht unbedeutenden neu entdeckten Quellen-
schriften über alle neuen Erscheinungen auf dem Gebiete unserer Wissen-
schaft Bericht erstattet Auch ein gegen die Methode der Führung des
ganzen Untiemehmens durch Waitz gerichteter Angriff musste zurück-
gewiesen werden, was in noch ausführlicherer Weise durch Dr. 0. Holder-
Egger in einer eigenen Schrift geschah. Im Neuen Archiv bot sich dadurch
die willkommene Gelegenheit, den im Jahie 1884 von G. Waitz an das
Beichsamt des Innern erstatteten meisterhaften Bericht zu veröffentlichen.
Berichtigangen.
Zu Ergänzungsband 8:
Auf S. 401 haben die Zeilen 14 — 22 fortzu&llen und an ihrer Stelle soll
nur stehen: »b die Formel fortlSsst; dafür hat der Schreiber von b in den.*
Auch ist anf S. 898 Z. 4 v. u. Pomesanien statt Pomeranien zu lesen.
K, Lohmeyer.
Zu S. 570 : Z. 5, 6 ist anstatt »Anno pontificatus 4* Gregoiii pape XIII«
zu lesen »anno pontif. d. Gre^orii p. X (decimi) III (tertio), ind. U., pndie kaL
apr. luna XX.* Gregor X. wird 1272 Iförz 28 gekrönt, das dritte Jahr seiner
ifegienmg ist 1874 ind. IL, numerus aureus n. 8.
Zu Mittheilungen 8, 626:
Z. 8 V. 0. ist statt 1187 f. 17 sh. 4 ^ zu lesen: 1187 f. 1 sh. 4 A
Anm. 2 ist dahin zu berichtigen, dass die Beisitzer des StadtgenchtB 12 fl.
und 12 Kfiffel Salz bezogen und dass durch die angezogene f^tschliesionff des Xaiaers
ihr Gehalt um 800 fl. erhöht wurde, wovon 100 fl. aus den Stra^efiSlen gededkt
wurden, während 200 fl. aus dem städtischen Oberkammeramt bezahlt werden
sollten. K. ü.
Zu Mittheilungen 9, 228. Z. 16 lies: Von dem Privileg ftlr daire-fbntainfi,
statt: Von dem Balemer Privileg. Sch.-B.
Zur Beleuchtung des Handschriftenstreites
in Böhmen*).
Von
Jos. TrahMr.
Mit alleiniger Ausnahme der Bibel, deren richtige Erklärung un-
seren Vorfahren in Böhmen im 15. Jahrh. viel zu schaffen machte,
gibt es wol kein Literaturobject, um dessen willen hier zu Lande ein so
langwieriger und hartnäckiger Federkrieg geführt worden wäre, als
die zwei Handschriften, von denen nach den angeblichen Fundorten
die eine die Eöniginhofer (hier fortan EH bezeichnet), die andere die
Qrüneberger Handschrift (hier fortan GH) heisst Während die letzt-
genannte gleich nach ihrem mysteriösen Erscheinen im J. 1818 seitens
keines geringeren Kenners, als des rühmlichst bekannten Altmeisters
1) Dem »Handflchriftenstreit in Bölimen* mit voller Objectivität gegenüber
stehend erachtete es die Redaction f&r die Pflicht unserer Zeitschrift, ein ein-
gehenderes Referat über das wissenschaftliche Ergebnis der fast ausschliesslich in
böhmischer Sprache geführten Controversen zu liefern. Uns kann es sich nur
um die wissenschaftliche Seite der Frage handeki. Die äussere Geschichte dieses
Streites, wie eine rein wissenschaftliche Frage in die Tagesbl&tter gezerrt und
als nationales Agitationsmittel unter die Massen geworfen, wie die Echtheit der
A umgriffenen Handschiiften einfach durch Abstimmen decretirt, wie gegen dio
Männer, welche den Muth wissenschaftlicher Ueberzeugung hatten, vorgegangen
wurde, diese Geschichte zu schreiben war noch nicht an der Zeit, nur hier und
da f&llt in den folgenden Zeilen ein Streiflicht auf diese Vorgänge und spiegelt
sich ihre Nachwirkung. Ausserhalb der böhmischen Kreise galt die Unechtheit
jener Handschriften seit langem als erwiesen; der neue Streit innerhalb der-
selben hat eine Reihe neuer Gesichtspunkte, neuer Beweise, namentlich auf philo-
logischem Gebiet, zu Tage gef&hrt. Die endgiltige Entscheidung, mag man
aus anderen Gründen noch so sehr sich dagegen sträuben und eine Untersuchung
durch herufenere und unbefangene Fachmänner ängstlich fernhalten, kann nicht
inehr zweifelhaft sein. K M.
Kitihsüimgeii DL 84
370 T r u h 1 ä f .
slavischer Forschung, Dobrovsk;^, als Fälschung stigmatisirt wurde,
hatte sich merkwürdiger Weise die EH ziemlich lange einer leider
unverdienten Hochschätzung zu erfreuen. Wenn man die Gründe dieser
ungleichen Behandlungsweise beider Literaturobjecte seitens DobroYsk^s
genauer betrachtet, so erscheinen sie im Lichte der gegenwärtigen
philologischen Erfahrungen allerdings unzureichend; denn kaum etwas
Erheblicheres wusste Dobrovsk;^ an der GH neben den culturgeschicht-
lichen Ungeheuerlichkeiten zumal auszusetzen als einige, wie er meinte,
falsche Entlehnungen aus der KH, die offenbare.! Russismen, sowie
endlich das ungewöhnliche Aeuasere in graphischer Hinsicht, um dessen
willen diese Handschrift noch unlängst von den Yertheidigem selbst
für änigmatisch erklärt wurde. Hätte DobroYsk^ den Geist der Dichtung,
welcher in beiden Handschriften ein und derselbe ist, hätte er die
sprachliche Structur genauer analysirt, welche trotz des aufdringlichen
Formenarchaismus in der GH das syntaktische Gefüge der EH einfiach
wiedergibt, er hätte beide Handschriften entweder für echt oder, was
wahrscheinlicher ist, fQr gefälscht erklären müssen. So jedoch bot er
seinen Nachfolgern in der literarischen Eritik (Falack;^ und §a£aHk
in den Aeltesten Denkmälern 1840) eine bequeme Handhabe, auf Grund
der unbezweifelten Echtheit der EH auch die Echtheit der GH und
noch anderer heut zu Tage allgemein yerurtheilter Literaturdenkmäler
auf lange Zeit siegreich zu verfechten.
In Folge dieser philologischen Unzulänglichkeit Dobrovsk^s er-
freute sich, wie gesagt, die EH ziemlich lange einer unverdienten
Hochschätzung als literarisches Eleinod der böhmischen Nation. Das
Verdienst, ihre Unechtheit zuerst ausgesprochen zu haben, gebührt
Eopitar. Der kaustische Charakterzug dieses hochgebildeten Mannes
indes machte es einheimischen Yertheidigem möglich, zuerst gegen ihn
und später auch gegen andere zumeist ausländische Zweifler an der
Echtheit der seither zum nationalen Palladium gestempelten Hand-
schriften von einer Waffe Gebrauch zu machen, die unter normalen
Umständen schwerlich gehandhabt worden wäre und verfangen hätte.
Es ist das Brandmal der Feindschaft gegen die Nation, das dem Zweifler
Eopitar zuerst aufgedrückt ward, um dann Jahrzehnte lang die meisten
Yertheidiger der vermeintlichen Eleinodien jeder ernstlich wissen-
schaftlichen Mühe im Beischaffen von soliden Echtheitsbeweisen den
.Widersachern gegenüber zu überheben. Sogar den edlen Dobrovsk^,
der 1829 als hochbetagter Greis starb, hat man nachträglich in Folge
böswilliger Einflüsterungen des oder der überlebenden Fälscher in
dieser Hinsicht nicht ganz verschont; auch ihm wurde wenigstens
wärmeres patriotisches Gefühl abgesprochen, ja sogar Gteistesverrücki-
Zar Belenohtong des Handschriftenstreites in Böhmen. 371
heit mit besondrem Hinweis auf sein der GH abträgliclies Votum
sogemttthet Diese so bequeme imd dennoch ftür heimische Wider-
sacher so gefährliche Waffe hat man seither nicht yöUig au%egeben,
und audi in der aUerletsten Phase des Handschriftenkri^es — zu
unserem Leidwesen sei es geklagt — ist sie das hauptsächlichste Ar-
gument der meisten Yertheidiger geblieben. Als Anfangs der 60er
Jahre besonders durch das Auftreten Feifidiks der Kampf yon neuem
entbrannte, wollte num in patriotischen Kreisen sogar wissen, dass
die Begierung diese , Feinde der Nation'' unterstütze, um so den
nationalen Au&chwung der Böhmen zu hemmen, ohne dabei zu be-
denkeui dass in diesem Falle wol schwerlich ein Mann yon so aner-
kannt loyaler Gesinnung, wie es der damalige Ministerialbeamte und
nachherige Minister Jos. Jireöek war und ist, sich an die Spitze der
Yertheidiger der Echtheit hotte stellen kSnnen.
Das waren allerdings Argumente, die ftür die grosse Menge be-
rechnet waren, aber auch f&r die Gebildeten hatte man an wissen-
schaftlichen Beweisgründen, wie schwach diese ofk auch waren, so
lange keinen Mangel, als der Battenkönig yon literarischen Fäl-
schungen Hankas festhielt und den angegriffenen zwei Prachtstücken
eine willkommene Stütze gewährte. Ich meine hier die lange, nun-
mehr stillschweigend zugestandene Liste yon gefiUschten Literatur-
producten, die man gefölligst im Archiv für slay. Philologie 1887
nachlesen wolle. Da die Echtheitsfirage an sich eine eminent philo-
logische ist, in der die anderen Disciplinen nur nebenbei mitzusprechen
haben, konnte mim den I^Uschungen, obzwar man vom allgemein
historischen imd besonders yom culturgeschichtlichen Standpunkte aus
die Unmöglichkeit dieser Art mittelalterlicher Dichtungen fühlte und
fühlen musste, so lange nicht ordentlich beikommen, als die altböhmische
Sprachforschung nicht so weit fortgeschritten war, um den erwähnten
Battenkönig zu zerreissen, und sich auf die feste Ghnmdlage hand-
schriftlicher Texte echter Herkunft zu stellen. Denn so triftig auch
oft die ünechtheitsgründe der Angreifer lauteten, durch die Gram-
matiker wurden sie jedesmal leicht beseitigt, welche an der altböhmi-
schen Sprache der beiden Handschriften «auch nicht ein I-Tüpfelchen
xa bemängeln wussten." Nachdem man endlich die altböhmische
Spradie aus den handschriftlichen Quellen selbst mit üebergehung der
von Hanka besorgten oder aber inspirirten Ausgaben yon Literatur-
denkmälem zu studiren begonnen hatte, da erst wurde der grosse
Unterschied zwischen der Sprache dieser unzweifelhaft echten Texte
und jener der beiden Handschriften offenbar. Für die sprachlichen
Bi^enthümlichkeiten dieser letzteren nämlich fanden sich merkwürdiger
24*
372 T r u h 1 Ä f .
Weise in den echten Texten keine oder nur nnzureichende Belege, wol
aber insgesammt gleiche oder sehr ähnliche Parallelen in den nun
allseits offenkundigen Fälschungen, dann insbesondere in den irrigen
grammatischen Theoremen Hankas, welche vor der angeblichen Auf-
findung der EH bekannt wurden, endlich zum Erstaunen der un-
befangenen Beobachter ungemein zahhreich in neuböhmischen Literatur-
producten, die Yor dem J. 1817 im Druck erschienen sind.
Das unbestreitbare, leider aber sauer erworbene Verdienst, alle
diese überraschenden Thatsaohen theils aufgedeckt, theils richtiger be-
leuchtet zu haben, gebührt dem Üniv.-Prof. Dr. Gebauer im Verein
mit einigen seiner Collegen, hauptsächlich mit Prof. Masaryk. Dieser
zuletzt Genannte hat zuerst als Bedacteur, dann, als die Hetze an-
fieng, gezwungener Weise zugleich als Herausgeber und Verleger der
literarisch-kritischen Zeitschrift , Athenäum' zu einer Zeit, da infolge
eines unerhörten Terrorismus keine einzige der anderen böhmischen
Zeitschriften es wagte, einen Aufsatz gegen die Handschriften aufzu-
nehmen, die Spalten seiner Zeitschrift den Vorkämpfern für ihrewissen-
schafblicbe üeberzeugung bereitwillig geöffiiet und selbst unerschrocken
am Kampfe sich betheilig^ Wie oft auch die Vertheidiger der Hand-
schriften die böhmische Nation deshalb bemitleideten, weil der Angriff
gegen die vermeintlichen Kleinodien gerade von Mitgliedern der so
lange sehnsuchtsvoll begehrlen Universität erfolgen musste, in Wirk-
lichkeit darf die böhmische Universität, darf die unbedingt und un-
erschrocken ihre wissenschaftliche Üeberzeugung vertretende Minder-
heit der Professoren vor der Nachwelt sich rühmen, durch Hinweg-
räumen eines gefälschten literarischen Ballastes der bömischen Nation
das kostbarste Erstlingsgeschenk ihrer wissenschaftlichen Forschung
dargebracht zu haben. Denn wie berechtigt man auch vormals zu
sein glaubte, jene zwei Handschriften als kostbare Documente einer
hochentwickelten Originalcultur zu verehren, so erwiesen sich nichts
desto weniger diese angeblichen Denkmäler als die verderblichsten
Hemmschuhe eines jeglichen wirklich wissenschaftlichen Fortschritts.
Diese etwas weit ausholende Betrachtung wolle man gefalligst
als Einleitung zu dem nachfolgenden Aufsatze hinnehmen, der dem
Charakter dieser Zeitschrift entsprechend nur die historische und anti-
quarische Seite des nunmehr volle zwei Jahre in Böhmen wüthenden
Handschriftenkrieges streifen will. Ich betone dieses Wort, weil,
sollten alle Einzelnheiten gründlich erörtert werden, ein dickleibiges
Buch geschrieben werden müsste. Indes dürften auch diese wenigen
Zeilen zur Klärung und Feststellung des ürtheils für jeden Unvor-
eingenommenen genügen.
Zur Belenohtnng dee HrndaehriftenstreiteB in Böhmen. 373
Hier sollen flüchtig
1) die Froyenienz,
2) die paläographischen Hauptgebrechen der beiden Hand-
schriften und
3) einige historisch - antiquarische Bedenken gegen deren
Echtheit
erörtert werden. Um der sonst allzu zahlreichen Citate für die Details
überhoben zu sein, bemerke ich gleich hier im Allgemeinen, dass das
Ton mir verwerthete Material zum grossten Theile in den Jahrgängen
1886 und 1887 des schon genannten , Athefiaums ' au%espeichert ist,
und sonst noch hauptsächlich aus den Publicationen Prof. G oll 's
(Historick;^ rozbor h&sni BE: Oldficha, Beneie a Jaroslava; Prag 1886)
und Gebauers (im Archiv f. slav. Philologie 1887 und 1888) ent-
lehnt ward. Was die Einwendungen der Echtheitsvertheidiger betrifft,
sofern sie yon unseren Gesichtspunkten aus einer ernsten Berück-
sichtigung werth erscheinen^ so sind dieselben in der Musealzeitscbrift
und dann hauptsächlich in den Tagesblättern und in der Prager Monats-
schrift OsY^ta 1886 enthalten. Die ältere Literatur dieses unerquick-
lichen Streites wolle man in den Heidelberger Jahrbüchern der Lite-
ratur 1868 (von Krummel) und im YIIL Bande der ^ Völker Oester-
reichs* 1883 (yon A. Frh. y. Helfert) einsehen.
L
Zuerst Einiges über die unsichere und yerdächtige Proyenienz der
Handschriften. Die EH hat bekanntlich am Tage der h. Landes-
patronin Ludmila (16. Sept) 1817 im Eirchthurme yon Eöniginhof
Wenzel Hanka, 1818 — 1861 Bibliothekar des bohm. Museums, ge-
funden. Hanka ist neuestens als Fälscher einer ganzen Serie von
Palaobohemica allgemein (auch yon Seite der Yertheidiger) erkannt
und gebrandmarkt; seine Aussagen über die Art der Auffindung ver-
dienen daher um so weniger Glauben, als die sonst darüber erst in
den J. 1859, 1860 und 1867 aufgenommenen Zeugenverhöre einiger
simpler Landleute, die über ein unb^piffenes Ereignis nach 40 — 50
Jahren aussagten, unvereinbare Widersprüche enthalten. Es hat denn
aocb thatsächlich neuestens (in der Zeitschrift SvStozor 1887) einer
der ausdauerndsten Echtheitsvertheidiger Prof. Hattala vorzüglich mit
Bücksicht auf die nun einmal nicht wegzuräumenden linguistbchen
ParaUelpriora Hankas den ganzen Auffindungsmythus aufgegeben und
ist geneigt, zu gLiuben, Hanka habe die Handschrift viel früher irgend-
wo entwendet und in Eöniginhof zum Scheine wiederauffinden müssen.
Auf diese Weise soll das Gold wol ein gestohlenes sein, aber dennoch
874 T r u h 1 ä f.
echtes Gold bleiben. Dieser veizweifelten Hypothese Hattalas — die-
selbe erscheint von den übrigen Yertheidigem stiUschireigend an-
genommen — ist jedoch entgegenzuhalten, dass diese Entwendong
yiele Jahre Tor 1817 hatte stattfinden müssen, da sehr viele sprach-
liche Parallelen der EH schon in der Jongmann^schen üebersetzong
von Miltons Verlorenem Paradies, welche 1811 erschienen ist, und
einzelne noch fiel früher auftauchen, zu einer Zeit namUch, wo Hanka
wirklich noch ^das Yieh seines Yaters hütete' und unmöglich hand-
schriftliche Forschungen hat anstellen können. Da weiter eine der merk-
würdigsten linguistischen Eigenthümlichkeiten beider Handschriften,
3. dual. fem. gen. auf -tS, nicht nur mit der irrigen Theorie Hankas
übereinstimmt, sondern geradezu auf Dobrovsk]^ zurüdczuführen ist,
so ergäbe diese neueste Hypothese Hattalas nichts geringeres, als nicht
nur Jungmann, sondern sogar DobroYslr^ zu Mitwissern des begangenen
Diebstahls zu stempeln, eine Annahme, die ganz besonders mit Bfidc-
sicht auf den letzteren absurd wäre. Wir sehen demnach, da weder
diese im Zustande äusserster Zwangslage ausgeheckte Hypotiiese liaU-
bar, noch der traditionelle Vorgang bei der Auffindung von unverein-
barKchen Widersprüchen frei ist, dass hier weder von einem wirk-
lichen Finden, noch Ton Entwenden die Bede sein kann, sondern
dass wir es mit einer unter fingirten umständen ans Tageslicht ge-
förderten Fälschung zu thun haben.
Sehr belehrend ist es auch, das fernere Verhalten Hankas zu dem
von ihm angeblich aufgefundenen Denkmal zu beobachten. Qerade
die gelungensten der später von ihm gefertigten Fälschungen (Evan-
gelium Johannis und Mater Verborum) haben, wenn man iluren sprach-
lichen Bestand genauer besieht, unrerkennbar den Zweck, für die an
sich irrigen oder aber aus anderen slavischen Sprachen gut oder
schlecht entlehnten Formen und Worte in einheimischen Denkmalem
Belege zu schaffen. Aber nicht nur das, Hanka hat sogar in den
von ihm später besorgten Ausgaben altböhmischer Texte zu Ounsten
des sprachlichen Charakters der beiden Handschriften in seinen Vor-
lagen richtig geschriebene Formen gefälscht mit der unverkennbaren
Absicht, neue Belege der fehlerhaften Sprache der EH zu liefern*
Wir fragen nun: kann Hanka, der zur Beglaubigung der Echtheit
seines Fundes solcher Mittel sich bediente, von dieser Echtheit über-
zeugt gewesen sein? Diese fälschende Hil&thätigkeit Hankas hat zu-
dem schon im J. 1827 stattgefunden, also zu einer Zeit, da von keiner
Seite gegen die EH irgend ein Verdacht geäussert wurde, und dodi
hielt es Hanka für angezeigt, auf solch eigenthümliche Weise seinem
angeblichen Funde beizuspringen. Wir meinen nun, dass Hanka selbst,
Zur Beleachtang des HandschriftenstreiteB in Böhmen. 375
da kein anbefangener Beortheiler aller dieser umstände an der un-
bedingten Gompetenz dieses .Ungläubigen' im Geringsten zweifeln
wird, damit die EH thatsächlidi für eine Fälschung erklärt hat'
Nachdem wir den offenbaren Zweck der gelungenen Fälschungen
Hankas dargelegt haben, müssen wir auch die ungeschickten kurz
besprechen. In diese Kategorie gehören das sogenannte Yydehrad-
Ued, das MinneÜied König Wenzels und die 1849 zum Vorschein ge-
kommenen Prophetien Libuschas. Diese Fabrikate sind sämmtlich
sdion im J. 1858 als überaus plumpe lUschungen erkannt worden,
und man hat seither sum üeberdrnss oft, auch noch in der allerletzten
Phase des Streites|, auf diese, wie die Vertheidiger der EH und GH
meinen, , wirkliehen '^ Faba im Gegensatz zu den „kostbaren echten
Handschriften' hingewiesen. Nun ergibt sich jedoch, dass die im
Muaeum gegenwärtig Terwahrten Falsa nicht jene ursprünglichen,
sondern später gefertigte Duplofalsificate sind, und, da die zwei zu-
erst genannten eine scriptiira in palimpsesto, wobei die weggekratzte
Schrift dem 15. Jahrh. angehört, die Prophetien jedoch ein anderes
offiBnkundiges Merkmal neuerer Mache aufweisen, zu dem Zwecke ab-
sidttlich recht ungeschickt hergestellt wurden, damit der Unterschied
zwischen ihnen und den auf diese Weise zu rettenden «Eostbarkeiten*
in die Augen springe. Wie wir sehen, hat also Hanka sowol durch
die älteren gelungenen, als durch die jüngeren absichtlich plumpen
Fälschungen einen und denselben Zweck verfolgt, den nämlich, die
KH, an der ihm allein gelegen war, nach seiner Art zu retten.
Die GH tauchte an einem Novembertage 1818 plötzlich im Prag-
Kleinseitner Postamte auf, indem ein Anonymus dieselbe als Geschenk
f&r das nengegründete Museum an den Oberstbui^grafen einschickte.
Diesem Geschenke lag ein mit Bleistift geschriebenener Widmungs-
settel bei, in dem der Einsender seine Anonymität mit dem umstände
entschuldigte, dass die Handschrift, im herrschaftlichen Archiv von
ihm au%efunden, ohne Yorwissen des Herrn und Eigenthümers, der
9 ein eingeflebchter deutscher Michel* sei, dem patriotischen Institut
prasentirt werde. Weiter gibt der Anonymus bekannt, dass er sich
eifirig, aber vergeblich bemüht habe, den Sinn des Pergamentfragments
zu enträthseln, er spridit endlich die Erwartung aus, der böhmische
Professor (zweite Version: einer der böhmischen Professoren) oder
irgend ein anderer Gelehrter werde das vermögen, was ihm nicht ge-
lungen sei, und er sei sehr neugierig, das zu er&hren. Im Museum
wurde die Handschrift von Dobrovsk^ sogleich f&r eine Fälschung
erkannt, nicht ohne Widerspruch einiger jüngerer Literaten, die indes
bei Lebzeiten Dobrovsk^ mit ihrer Ansicht nicht durchdringen konnten.
376 TruhlÄf.
Erst nach dem Tode des berühmten Slayisten (1829) hatten ihre Be-
mühungen einigen Erfolge des Tollstandigen Sieges jedoch erfreaten
sie sich erst im Jahre 1840, als Palack;^ und §afisüH[k in ihrem um-
fassenden Werke yAelteste Denkmäler der böhmischen Sprache* die
allerdings etwas schwächlichen Argumente Dobrovsk^s aus dem Felde
schlugen. Merkwürdiger Weise blieb aber immer noch der Finder
und Einsender unbekannt. Erst im J. 1859 erfuhr man seinen Namen
und manche Umstände der Auffindung hauptsächlich durch die Be-
mühungen Prof. Tomeks, der das Resultat seiner weitläufigen Erkun-
digungen in der Musealzeitschrift veröfientlichte. Damadi ward die
Handschrift im Jahre 1817, also in ebendemselben wie die EH, im
Schlossarchiy zu Grünberg von dem damaligen Bentmeister Eovaf
aufgefunden. Dieser, ein Mann ohne alle höhere Bildung (nicht ein-
mal ein Gymnasium hat er besucht) brachte sie eines Tages dem GrQn-
berger Dechanten Baubel mit den Worten: »Da habe ich etwas Merk-
würdiges, und wie ich aus einigen Worten ersehe, etwas uralt Böh-
misches. '^ Auf der Dechantei blieb nun die Handschrift bis zum No-
vember 1818. In das Geheimnis der Auffindung wurden frühzeitig
von Baubel zwei Männer eingeweiht, von denen 1859 nur der eine,
BaubeVs Nachfolger, Dechant Zeman, unter den Lebenden weilte,
der andere, Maler Horöiöka, war 1856 gestorben. Hor£i6ka war ein
bekannter Freund Hankas, und theilte diesem das angebliche Geheim-
nis schon im J. 1850 mii Zur selben Zeit erfuhr es von ihm der
Archäolog P. Erolmus und einige andere Männer. Jedoch nicht aus
diesem Ereise, sondern aus der (hegend von Grünberg kam die erste
Anregung zur öfientlichen Eenntnisnahme des Geheimnisses. Ein ge-
wisser P. Yofiäek hörte von dem bevorstehenden Process Hanka-Euh,
und erbot sich in der Meinung, es handle sich um die Auffindung
der GH, in einem Briefe an Hanka diesem zum Entlastungszeugen,
da er um die Provenienz der GH genau wüsste. Als Hanka merk-
würdiger Weise nicht einmal antwortete, theilte er den Sachverhalt
Prof. Tomek mit, der dann mit gewohnter Gründlichkeit alle von uns
soeben kurz skizzirten umstände aktenmässig feststellte und der Oefieni-
lichkeit übergab.
Dieses Actenmaterial ist sehr sorgsam zusammengestellt, aber Pro£
Tomek hat in seinen Deductionen unseres Erachtens zu wenig Rück-
sicht genommen auf den Inhalt des anonymen Zettels, den er nichts
desto weniger Eovä^ zuweist, und auf das sonderbare und verdächtige
Schweigen Hankas. Wer bedenkt, was das bedeutet und voraussetzt,
ein literarisches Denkmal von so geringem Umfange (4 Blätter in 8®)
und von so sonderbarem Aeusseren (schmutziges Pergament mit bei-
Zur Belenchtung det HandBcbnAenstreites in Böhmen. 377
nahe unleserlichen Schriftzügen und scriptio continua) nicht nur auf-
zufinden, sondern auch dessen Werth einig^rmassen zu ahnen, der
wird Ton üranÜEUig an über diesen simplen HandschriMnder stutzig
werden. Doch lassen wir Eovä^ als Finder gelten und betrachten
wir sein nachheriges Verhalten dem Funde gegenüber. Die Handschriftt
auf deren Entrathselnng der Finder so neugierig war, wurde bekannt-
lich sogleich als eine Fälschung erkannt, während jüngere Patrioten
dieselbe für das älteste und kostbarste Denkmal der böhmischen Lite-
ratur hielten. Dazu sollte nun Eot&, der glückliche Finder, ge-
schwiegen haben? Aber da heisst es: er hat seinen Herrn gröblich
beschimpft und musste schweigen, um nicht des Dienstes verlustig zu
werden. Darauf entgegnen wir: aus Tomeks Akten erhellt, dass Eovär
schon zu Ende 1819 aus dem Dienste ohne Pension entlassen wurde
und seitdem bis zu seinem Tode (1848) ein kümmerliches Dasein
fristete. Warum schwieg er, als der Ton ihm beschimpfte Oraf 1822
gestorben war? Warum meldete er sich insbesondere nicht im Jahre
1840, als sein Fund von Palaek;^ und dafeü^ wieder zu Ehren ge-
bracht ward? Konnte er, unter dürftigen Verhältnissen lebend, nicht
auf Dankbarkeit rechnen von Seiten der Nation, welcher er ein so
kostbares Geschenk zugewendet hatte? Sein beharrliches Schweigen
beweist unseres Erachtens, dass er unmöglich jener neugierige Schreiber
des Begleitzettels gewesen sein kann, der sich sicher seines hohen
Verdienstes um die Nation bewusst war, dagegen aus triftigeren Grün-
den, als diejenigen Sa&fiks und Palackys waren, schweigen musste.
Und was that der berühmte Handschriftenkenner, Literator und Biblio-
thekar des Museums, Hanka? Er hatte nach seinem eigenen Geständ-
nis bereits im J. 1850, nachdem zwei Jahre zuvor Koj&t gestorben
war, das für die böhmische Literaturgeschichte so wichtige Ereignis
von HoriiSka erfahren und — schwieg. Ja er schwieg noch im J. 1856,
als der Maler Ror&SkA gestorben war und er hielt es sogar noch im
J. 1858 für angezeigt zn schweigen, als P. Vofiäek ihm seine Dienste
anbot und die Provenienz der Handschrift bezeugen wollte. Hier ge-
nflgt es unseres Erachtens durchaus nicht den constatirten Thatsachen
das Nebenwort , leider* hinzuzufügen, denn Hanka war bekanntlich
kein simpler Nachtwächter von Eöniginhof, der sich um die böhmische
Literaturgeschichte nicht zu bekümmern hatte', sondern nahm in der
Gelehrtenrepublik Böhmens eine hervorragende Stelle ein. Wenn Hanka
es für gerathen hielt, zu schweigen, so hatte er gewiss einen sehr
triftigen Grund, und dieser Grund bestand in dem Schuldbewusstsein
des Falsators. Wenn wir unserer Ueberzeagung in dieser Richtung
Ausdruck geben, tasten wir nicht im geringsten die von Prof. Tomek
378 T r u h 1 ä f .
eruirten Thatsachen an, soweit dieselben sich aus den AussagiML der
1859 noch lebenden Zeugen ergeben. Unsere Meinung wird all-
gemein Terständlich, wenn wir hinzufögen, dass Hankas yertaauter
Freund und 1816 — 1818 Zimmergenpsee Jos. Linda (f 1834) der Ghrün-
berger Gegend entstammte. Wir sehen also, dass der notorische Fal-
sator Hanka auch in die Provenienzangelegenheit der GH — gewiss
nicht zum Yortheile dieses angeblich alten Literaturdenkmals — ver-
wickelt ist.
IL
Sofern das Aeussere einer Handschrift in Betracht kommt, haben
wir zu untersuchen 1) den Stoff, auf dem, 2) die FlCissigkeit, mit der
geschrieben ward, 3) den zeitlichen Charakter der Schriftzüge, end-
lich 4) die Schreibertechnik insbesondere. Wenn wir im Nachfolgenden
unsere beiden Handschriften von diesen Gesichtspunkten aus betrachten,
werden wir finden, dasb einestheils gar keine zwingenden Gründe vor-
liegen, dieselben dem Mittelalter unbedingt zuzuweisen, andemtheils
sehr bedenkliche palaographische Gebrechen uns zwingen, deren jüngeren
Ursprung d. h. Fälschung anzuerkennen.
Der Stoff, auf dem in beiden Handschriften geschrieben ward,
ist bekanntlich Pergameni Bei der KR erregt dieses keine Bedenken ;
bei der GH ist neuestens noch nicht in der Richtung eine technische
Untersuchung gepflogen worden, ob wir es nicht etwa mit einem
Palimpsest zu thun haben. Wie immer übrigens die Prüfung aus-
fallen mag, wir geben den Yertheidigem der Echtheit bereiifwillig
zu, dass das Pergament beider Handschriften wirklich alt sei, denn
an einem solchen war zu Anfang dieses Jahrhund^ts, wo so viele
Elosterbibliotheken barbarisch verschleudert wurden, kein Mangel.
Anders verhält sich die Sache, wenn die Techniker es sich herans-
nehmen, das Alter dtT Schrift chemisch oder mikroskopisch zu be-
stimmen.
Es muss nämlich — ^ gewiss zum Entsetzen aller Gelehrten —
berichtet werden, dass zur Zeit eine Gommission in Prag tagt, wdche
ernstlich bestrebt ist, das Alter der beiden Handschriften chemisch
und mikroskopisch zu prüfen. Es soll auch weiter zugestanden werden,
dass dieselbe auf Anregung des Prof. Gebauer selbst eingesetzt wurde,
der zumal aus philologischen Bücksichten — und diese sind die mass-
gebendsten — zwar von der absoluten Unechtheit der Handschriften
überzeugt war, jedoch in Anbetracht des Umstandes, dass es sich in
diesem Falle um allgemein hochgehaltene und verehrte Literatur-
denkmäler handelt, den Schein wissenschaftlicher Autokratie vermeiden
Znr Beleuchtang des Handschrifbenstreites ia Böhmen. 379
wollte. Er sah auch, dass seine fEtchmännischen ünechtheitsgründe
anr wenigen Leuten zuganglich sein werden, und dass der unver-
meidliehe Streit bedeutend verkürzt werden könnte, wenn etwa die
ChCTuker in den nun einmal f&r unecht erkannten Handschriften
irgend einen *Stoff fanden, der die Welt unbedingt zwingen würde,
die Fälschung zuzugestehen^). Dass die so ins Dasein gerufene Com-
mission diese ihre negative Aufgabe verkennen und die positive Frage
werde lösen wollen, wie alt beim Abgang jener Merkmale neueren
Ursprungs die Schrift auf dem Pergament ist, das konnte Gebauer
um so weniger vermuthen, als einzelne Commissionsmitglieder in
voraus erklarten, dieser Au%abe sei die Chemie nicht gewachsen.
Nichtsdestoweniger hielten sich die Chemiker, Prof. äafafik und BSlo-
houbek, f&r befugt, auf Grundlage ihrer chemischen und mikrosko-
pischen Untersuchungen zunächst die EH für sehr alt (14. Jahrh.)
zu erklireiL Nachdem die Deductionen des ersteren Chemikers jeder
Laie zu entkräften im Stande ist, die langathmigen Beweise BSlo-
houbeks aber eine chemische Celebrität ersten Banges, Prof. Wislis-
cenus in Leipzig, ^für sammt und sonders &lsch und ungerechtfertigt*'
erklart hat'), sind wir der weiteren Besprechung dieser Vorgänge
um so mehr überhoben, als jeder Unbefangene die vollständige
Nichtberechtigung der Chemie auf diesem Gebiete zu beurtheilen ver-
mag. Ln Allgemeinen müssen wir in Beziehung auf Stoff und Tinte
daran festhalten, dass zuvörderst in der EH (die GH ward noch nicht
untersucht) nichts materielles sich findet, was deren neueren Ursprung
geradezu declariren, aber auch natürlich nichts, ^ was die Alterthüm-
lichkeit derselben unbedingt verbürgen würde.
Gehen wie nun zur paläographischen Seite im engeren Sinne
über.
Die Schrift der GH ist die sogen, semiunciale, in der die Uncial-
buchstaben im Verhältnis zu den Gapitalen, die nicht besonders zahl-
reich und, und den zahlreicheren Minuskeln vorwiegen. Dieser letztere
Umstand sowie ganz besonders der auffallend späte Charakter einiger
Minuskeln (besonders des ,a') nöthigte den böhmischen Paläographen
Prof. Emier im Gegensatz zu ^afaHk und Palack^, welche die Hand-
schrift in das 9. Jahrh. verlegten, zum Geständnis, dieselbe könne
') 8o hat denn dieselbe Commissioii das sog. Evangelium Johannis, welches
früher ins 11. Jahrhundert verlegt ward, für unecht erklärt, weil in demselben
Graphit als Schreibmaterial verwendet wurde.
*) Siehe dessen Briefe vom 16. Juli und 4. Aug. 1887 im Athenäum 1887
(5. Jahrg. S. Heft 8. 74-76).
380 T r u h U f .
nicht vor der zweiten Hälfte des 13. Jahrh. geschrieben worden sein.
Doch es kann weder die alte Falacky'sche Zeitbestimmung aus Gründen^
die Emier richtig anführt, noch aber auch die neue Emler^sche zu-
treffend sein und zwar deshalb, weil es im ganzen 13. (ja nicht ein-
mal im 12.) Jahrhundert gewiss kein einziges Analogon fttr ein der-
artiges Gemengsei von Buchstaben im mitteleuropäischen Schriftthum
gibt Hiebei ist noch ganz besonders in Anschlag zu bringen die
scriptio continua, die einer viel früheren Periode angehört, während
wieder die mit Tinte gemachte Zeilenliniirung auf eine etwas spatere
Zeit hinweist Diese Ungereimtheiten erkennt Prof. Emier an, aber
die Erklärungen, die er ihnen beifügt, um die GH wenigstens für das
13. Jahrhundert zu retten, sind unbefriedigend. Er meint nämlich,
ein ungeübter Schreiber, der nicht genau wusste, wie zu seiner Zeit
allgemein geschrieben wurde, habe leicht auf ein solches Gemengsel
älterer und neuerer Schriftcharaktere verfallen können. Dagegen ist
zunächst zu bemerken, dass der Schreiber der GH mit nichten als
ein ungeübter Anfänger in seinem Handwerk bezeichnet werden darf.
Die Schrift ist nämlich ebenmässig und gefällig und verräth eine feste
und durch langjährige üebung gestählte Hand, vrie schon Palacky
im J. 1840 mit beredten Worten ausgesprochen hat Dann dürfen
wir auch nicht vergessen, dass es im 13. Jahrh. (und hernach noch
lange)^ keine anderen als Lateinschulen gab. Sowie die Zöglinge in
denselben die gleichzeitige Lateinschrift erlernt haben, so schrieben
sie dieselbe, ob nun ein lateinischer oder ein Vulgärtext mit der Feder
zu fixiren war. Unberechtigt ist daher das Zugeständnis, das Prof.
Emier zu Gunsten der Vertheidigung einer Handschrift macht, welche
in Anbetracht der sonstigen zahlreichen Kennzeichen der Unechtheit
dasselbe durchaus nicht verdient Auch ist der Meinung Emiers ent-
gegengehalten worden, dass die Vorstellung eines solchen Schreibers
im 13. Jahrb., welcher die zu seiner Zeit gangbare Schrift nicht kannte,
dagegen ältere und neuere Schriftcharaktere zu einem eigenen Schreib-
sjstem ad hoc zu combiniren verstanden hätte, geradezu undenkbar
ist Insofern jedoch verdient das paläographische Parere Emiers be-
züglich der GH Anerkennung, als in demselben die ehedem hoch-
gehaltene, eigenthümlich böhmische Schreibsch ule nicht mehr aus-
drücklich erwähnt wird. Das Resultat muss demnach lauten: Die im
Charakter von allen lateinischen sowol als böhmischen Denkmälern
des 13. Jahrh. abweichende Schrift der GH ist für dieses Jahrhundert
und für das Mittelalter überhaupt unmöglich. In demselben Sinne
äusserte sich schon im J. 1847 Pertz, der die Handschrift für ein
9 zweifellos neueres Machwerk erklärte.*
Zur Beleuchtung des HandBchriftenstreiteB in Böhmen. 381
Der Schriftcharakter der EH erregt nicht solche Bedenken, ja
man könnte, da eine Hohenforter Handschrift angeblich sehr ähnliche
Schriftzüge aufweist, von palaographischen Bedenken überhaupt ab-
sehen, wenn in dieser Handschrift nicht eine eigenthümliche Schreiber-
tecfanik znm Vorschein käme, wie sie mit einziger Ausnahme der QH
in keinem anderen böhmischen Literaturdenkmal sich wiederfindet.
Doch darüber wird weiter unten berichtet werden. Hier bemerken
wir nebenbei, dass, wenn diese Schriftähnlichkeit wirklich so auffallend
ist, die Hohenfurter Handschrift sehr leicht dem Falsator als Vorlage
gedient haben kann. Es ist nämlich Thatsache, dass Hanka mit dem
Hohenfurter Cistercienser Pro£ Millauer in Frag, der bekanntlich sehr
eifrig historische Studien betrieb, yiel verkehrte, ja sogar von ihm,
wie er in der Vorrede seiner Starobyl^ skl^anie selbst bekennt, Hand-
schriften entlehnte. Aber auch noch auf anderem Wege konnte Hanka
diese Handschrift zu Gesicht erhalten haben. Aus der Biographie des
ersten Uebersetzers der EH Sroboda, eines intimen Freundes Hankas,
wissen wir, dass derselbe um das J. 1817 in der Hohenfurter Eloster-
bibliothek Studien machte und daher sehr wol in der Lage war, die
Entlehnung dieser Handschrift an Hanka zu vermitteln, um dem Vor-
wurfe eines allerdings kühnen Schlusses von der Möglichkeit auf die
Wirklichkeit auszuweichen, bemerken wir übrigens, dass wir diese Com-
bination durchaus nicht hoch anschlagen, weil, wenn die Schrift des
Hohenfurter C!odex jener der EH sehr ähnlich sein sollte, dieselbe
sicher kein ünicum ist, und der Falsator auch eine andere ähnlich
geschriebene, jetzt unbekannte Vorlage benützt haben kann. Zur Er-
örterung dieses gewiss nebensächlichen ümstandes zwingt uns das
Gebahren einiger Vertheidiger, die aus dieser vielleicht nur zufalligen
Schriftencongruenz viel Wesens machen, da, wie sie sagen, Professor
Höfler erst in den fünfisiger Jahren auf die Hohenfurter Handschrift
die Aufmerksamkeit lenkte. Wenn diesem Umstände irgend ein Ge-
wicht zu Gunsten der Echtheit der EH beigelegt werden sollte, müssten
die Vertheidiger den bestimmten Beweis führen, dass die Benützung
dieser Handschrift im J. 1817 von Seite Hanka's unmöglich war.
Diesen Beweis zu erbringen, sind sie natürlich nicht im Stande.
Die Schrift der EH ist klein und zierlich, und es spricht ihr
Charakter eher für das 13., als für das zweite Viertel des 14. Jahrk,
in welche SiCit man die Handschrift aus philologischen Rücksichten
und in Anbetracht der weiter unten zu besprechenden MiUione-
Parallele seitens der Gläubigen gegenwärtig verlegt. So haben schon
Dobrovsk^ und Falack^ geurtheilt, da sie der Zwang der philologi-
schen Beweismittel noch nicht belästigte. Wir messen auch diesem
382 TruhlÄf.
unbedeutenden zeiÜichen Abstand kein besonderes Gewicht zu Un-
gunsten der Echtheit bei, und würden sogar in Beziehung auf die
Graphik der EH alle Bedenken fallenlassen, wenn sich in dieser
Handschrift nicht eine eigenthümlicheSchreibertechnik
offenbaren würde, vermöge welcher die EH von allen
allbohmischen Literaturdenkmälern, so viel wir ihrer
kennen, sich unterscheidet, und — gewiss nicht zu ihrem
Vortheile — theilweise mit der einzigenGH übereinstimmt
Vier Hauptgebrechen haben wir in paläographischer Hinsicht an
der EH auszusetzen, von denen zwei die Abbreviaturen, je eines die
Ortho^aphie und Gorrectur betreffen. Nehmen wir sie einzeln vor.
1) Während in vollkonmiener Uebereinstimmung mit der latei-
nischen Paläographie die Abbreviatur ,p^ in sämmtUchen altbShm.
Denkmälern ,per' und ,par^ (selten ^por^) bedeutet, treffen wir sie in
der EH und GH nicht in dieser allgemein üblichen Bedeutung, son-
dern für ,prö' und ,pri' (,pf8' und ,pfi'). Diese Anomalie versuchte
Palack^ 1840 so zu erklären, dass, da die Silben ,per^ und ,par^ im
Böhmischen wahre Seltenheiten sind, ihr Abbreviationszeichen sehr
leicht auf die häufig vorkommenden Silben ,pre^ und ,pri^ übertragen
werden konnte. Diese Erklärung setzt stillschweigend voraus, dass
der Schreiber die lateinische Schreibweise kannte, so wie er denn die
Eürzungen ,p'^' (= ,pra') und ,jp' (= ,pro') richtig verwendet War
jedoch das der Fall, wie konnte ihm unbekannt bleiben, dass auch
die lateinische Schreibweise fQr die Silben ,pre^ und ,pri^ ihre längst
feststehenden Abbreviaturen habe ? Wenn jedoch^ der Schreiber, wie
Prof. Emier meint, die lateinische Schreibweise nicht kannte, sondern
überhaupt anzeigen wollte, dass hier etwas gekürzt sei, wie kommt
es, dass er ,pra^ und ,pro' richtig kürzt? Und wenn wir auch den
kulturgeschichtlich beinahe unmöglichen Fall gelten lassen, ein so
gewandter Schreiber, wie es jener der EH ist, habe die lateinische
Schreibweise nicht gekannt, sondern habe irgend eine nationale Schreib-
schule (welch^ eine Fiction!) absolvirt: die ganze Beihe altböhmischer
Denkmäler des 14. Jahrb., so weit in ihnen überhaupt gekürzt wird,
belehrt uns, dass es im Böhmischen keine anderen Abbreviaturen im
Inlaute gab, als eben die im Lateinischen üblichen. Sollen wir uns
aber den Schreiber der EH (und auffallender Weise auch den der
GH in der zweiten Hälfte des 18. Jahrb.!) ohne jede schulmässige
Vorbildung denken, so dürften in seinem Werke Eürzungen über-
haupt nicht vorkommen, sowie es wirklich etliche altböhtnische Texte
ohne dieselben gibt; denn Abbreviiren ist das sicherste Merkmal schul-
massiger Vorbildung. Wenn wir nun nicht so und auch nicht anders
Zur Belenchtung des Handsehriftenstreites in Böhmen. 383
den Schreiber der EH und GH dem Mittelalter anzupassen vermögen,
f&r das Jähr 1817 ist er wie geschaffen. Hanka hat, wie bekannt,
bis zu diesem Jahre mit lateinischem Schrifbthum sehr wenig zu
schaffen gehabt, er verstand auch noch viel später lateinische Texte
des Mittelalters so schlecht zu lesen, dass es ihm einen öffentlichen
Vorwurf Palaclr^^s einbrachte. Aber auch sehr wenige altböhmische
Texte hatte er bis zu diesem Zeitpunkte kennen gelernt, von diesen
am gründlichsten und genauesten die sogenannte Eöniggratzer und
Si Yeiter Handschrift, nach welchen er damals seine Starobyla Skia-
danie publicirte. Und merkwürdiger Weise abbreviiren diese zwei
Handschriften die Silben ,pre^ und ,pri^ gar nicht Wollte er nun
nach seiner lateinischen Schriftvorlage, die er wahrscheinlich nicht
genau lesen konnte, die Abbreviatur ,p^ doch benützen, so mag er
sehr wol diese unverstandene Kürzung auf die böhmischen Silben ,pre^
und ,pri^ übertragen haben. Wir sehen also, dass diese Absonderlich-
keit für die EH und GH ein untrügliches Merianal neuerer Fälschung
ist, das durch irgend eine imaginäre specifisch böhmische Schreib-
schale um so weniger beseitigt werden kann, als von dieser angeb-
lichen Schule, die doch beinahe 100 Jahre geblüht haben müsste, in
der böhmkchen Literaturgeschichte nicht ein einziges Lebenszeichen
mit Ausnahme eben unserer zwei Streitobjecte sich vorfindet.
2) Bei dem zweiten paläographischem Gebrechen der EH können
wir uns kürzer fassen. Den Anforderungen der historischen Gram-
matik gemäss kann die Handschrift von den Gläubigen nicht hinter
das Jahr 1850 eingestellt werden, und doch enthält sie Pronominal-
endongsabbreviaturen ,o^ und ,u\ welche in echten böhmischen Texten
erat des 15. Jahrb. vorkommen. So z. B. wird das Wort dobreho
in der gereimten Passion Pateras (1820 — 1350) inlautlicb dobho mittels
der r-Eürzung abbreviirt, während in der EH analoge Formen mittels
der Endungsabbreviatur (hier eventuell dobre^) gekürzt erscheinen.
Dieser Eürzungsanachronismus wird für die EH noch verhängnisvoller,
wenn man erfiUirt, dass dieselbe Anomalie in dem nunmehr allgemein
zugestandenen Falsum des glossirten Musealpsalters (sue^ = sv^o)
sich findet Zugleich gibt uns dieses Zusammentreffen einen Finger-
zeig bezüglich den Fälschers, wenn wir dessen noch bedürften.
Dieser Anachronismus nun und die vorhin besprochene Abbre-
viatur ,p^ sind, denke ich, für jeden Paläographen hinlängliche Be-
weise stattgefundener Fälschung. Wie können wir dem gegenüber
das Gutachten, welches Pertz, gewiss ein gewiegter Paläograph, zu
Gunsten der Echtheit der EH abgegeben hat, erklären? Sehr ein&eh.
Pertz besah die Handschrift, deren Züge, wie auch wir zugestehen.
384 TruhUE
an sich keine besonderen Bedenken erregen , er besah gewiss anck
die äusserlich richtig geformten Abbreviaturen , erkannte jädoeh, der
böhmischen Sprache unkundig, deren abweichende Bedeutung nickt,
und hielt sie mit den üblichen lateinischen f&r conform. So fand er
denn an der EH allerdings nichts durchaus Verdächtiges, wol aber
an der GH, die er alsbald fdr ein Machwerk erklarte. Oder kann es
Jemand ernstlich glauben, Pertz hätte, wenn man ihm das auseinander-
gesetzt hätte, was wir soeben anführten, sein Votum nicht augen-
blicklich geändert? Mit Unrecht klammern sich daher auch nodi die
gegenwärtigen Echtheitsyertheidiger in ihrer Noäi an dieses Votoui
eines unzureichend informirten Kenners — natürlich nur in Besiehung
auf die EH! — an.
3) Eine weitere anstössige Eigenthümlichkeit der EH betrifft das
böhmische ^f\ welches durchwegs mit ,rs^ wiedergegeben wird. Diese
Wiedergabe wäre an sich nicht auffallend, wenn damit die übrige
Orthographie übereinstimmen würde. In ^f^ sind nämlich zwei laut-
liche Grundelemente, ,r' und ,2', enthalten, die durch ,r8^ nur dann
richtig wiedergegeben sind, wenn das ,s' = ,2* im ganzen übrigen
Texte ist Das ist nun in der EH nicht der Fall, wo sonst ,s* = un-
serem ,8* und ,& ist Es widerspricht daher das ,rs* =r f in der EH
der übrigen Orthographie und yerräth den modernen Falscher. Da
derselbe nämlich fQr sein Operat dazumal kein älteres orthographisches
Muster vorfand, als ein paar Legendenfragmente aus dem Anfange des
14. Jahrb., übernahm er dorther das ,rs\ ohne zu beachten, dass da
durchwegs ,s' = ,2' ist. Gegen diese Einwendung wussten die Ver-
theidiger nichts anderes yorzubringen, als dass der Laut ,F in Ter-
schiedenen Denkmälern yerschieden au^^drückt werde, woran ja Nie-
mand zweifelt
4) Ein Hauptgebrechen der EH sind auch ihre Correcturen, welche
zu grossem Theile die deutliche Tendenz des Correctors verrathen,
jüngere Sprachformen in ältere umzuändern. Wieso einem wirklich
altböhmischen Schreiber um das J. 1340 an sprachlichen Archaismen
so yiel gelegen sein konnte, um bereits aufgeschriebene Wortformen,
die zu seiner Zeit gang und gäbe waren, in ältere, längst nicht mehr
gebräuchliche, umzubessem, ist uns unbegreiflich. Jeder, der mittel-
alterliche Vulgärtexte studirt hat, dürfte gerade das Gegentheil wahr-
genommen haben, weil die alten Schreiber ihren Zeitgenossen Yer-
ständliche Texte liefern, nicht aber moderne philologische Tendenzen
yerfolgen wollten i). Dabei ist noch besonders anzumerken, dass diese
■) Damit wir übrigens darüber sieht in Unsicherheit verbleiben, wer deim
dieser mittelalterliche Philolog der KB sei, hat Hanka durch die Parallele von
Zar Beleuchtung des Handsehriftenstreites in Böhmen. ^$5
hier anstössig gefundeneu Correctoreu nicht etwa neueren Ursprungs
sind, sondern zum grossen Theile yon einer vor einigen Jahren tagenden
MusealcommiBsion (der sogen. Gommission f&r Rasuren) f&r unbedingt
alt und mit der Textschrift gleichzeitig erklart 'wurden. Gegen dieses
ünechtheitsmerkmal wussten die sonst recht gesprächigen Vertheidiger
nichts vorzubringen, obgleich ihnen vorgehalten wurde, dass diese
Eigenthümlichkeit allein im Stande ist, die Fälschung zu erweisen.
Im Gegentheil: als ob die soeben erörterten Gebrechen gar keine Be-
deutung hätten, wird noch jetzt in Vertheidigerkreisen behauptet, die
Qegner hätten in paläographischer Beziehung nichts Gewichtiges vor-
gebracht, und ward die von Prof. Gebauer gleichfalls verlangte Com-
mission zur paläographischen PrQfung der Handschriften ein&ch ab-
gelehnt
Schliesslich müssen wir in Beziehung auf die Graphik der EH
ein wahres argumentum ad hominem unverkennbarer Fälschung an-
fahren. Die ersten zwei Blätter der Handschrift nämlich sind schmale
Streifen, und wurden e«i durch vertikalen Abschnitt der ehemals, wie
man glaubte, voll beschriebenen Blätter. Der hierdurch angeblich
verstümmelte Text weist nun solche Eigenthümlichkeiten auf, dass
durchaus nicht angenommen werden kann, die Blätter
seien zuvor ganz beschrieben und nachher zerschnitten,
sondern noth wendig gefolgert werden muss, die Streifen
seien erst nach erfolgter Verstümmelung beschrieben
worden. Die Schrift der EH ist nämlich so beschafiPen, dass die
Breite der einzelnen Buchstaben durchwegs grosser ist, als der Baum
zwischen ihnen. Wären demnach die zwei ersten Blätter wirklich
zuerst ganz beschrieben gewesen, nachher aber zerschnitten worden,
so müsste der vertikale Schnitt zum wenigsten die Zeilen und Wörter
so verstümmelt haben, dass in angemessener Anzahl die betroffenen
Buchstaben halbirt erscheinen Verden. Das trifft nun auf den Seiten
1 und 3, wo der Fälscher gegen den Schnitt zu bequem schreiben
konnte, so ziemlich zu, nicht aber, wie man gleichfalls erwarten sollte,
auf den Seiten 2 und 4, wo die Schrift von der Schnittkante weg
dem unbeschnittenen Bande zuläuft. Hier finden wir anstatt etwa
30 — 40 nur 5 halbirte Anfangsbuchstaben, und merken, wie
68 dem Schreiber, welcher somit blosse Streifen mit Schrift zu füllen
hatte, unbequem war mit Ansatz halber Buchstaben die Zeilen zu be-
arcbaisirenden Correcturen, welche er in der der Landtafel gehörigen Uand-
sclirift des Bog. Roeenberger Rechtsbuches (von circa 1860) anbrachte, redlich
rergesorgt
Mitthdlimgen IX. 25
386 T r u^h 1 ä f.
ginnen. Auf den Seiten 1 und 3 d^^egen reiekt wieder niolii überall
die Schrift bis an den Schnittrand, wie man erwarten sollte, sondern
es finden sich auch in Mitten halbirter Worte so breite unaosgefbllte
Spatien an den Schnittkanten, dass die erst nach ZerachneiduBg der
zwei Bl&tter erfolgte Texteinrückung evident ist. Daher war man,
obzwar ein gutes Viertel der Zeilen leserlich ist, nie recht im Stande,
dem Texttorso irgend einen halbwegs annehmbaren Sinn abzulauschen,
einzelne WörterbruchstQcke sind sogar blosse Buchstabenconglomerate,
die unmöglich jemals irgend einem Wortganzen angehören konnten.
Diese, wie wir meinen, auch jedem Laien einleuchtenden Beweisgründe
unverkennbarer Fälschung sind indessen von der Mnsealcommission
leider unbeachtet geblieben.
m.
Das charakteristische Merkmal aller bisheriger Apologien der SH
und GH ist bei Erörterung der einschlägigen Fragen gegenüber der
gesammten übrigen altböhmischen Literatur die Inanspruchnahme be-
sonderer, angeblich specifisch nationaler Standpunkte. Schon oben
bei Besprechung der paläographischen Seite haben wir angedeutet,
dass die älteren Gommentatoren derselben im Hinblick auf den hand-
greiflichen Unterschied, der zwischen den zwei Handschriften und allen
übrigen altböhmischen Literaturdenkmälern diesfalls obwaltet, ge-
zwungen waren, die Hypothese einer eigenthümlioh nationalen
Schreibschule au&ustellen. Auch in Würdigung der poetischen
Manier insbesondere der epischen Gedichte, die von der Qbrigen alt-
böhmischen Epik sehr weit absteht (nach der Abschätzung äafiaHk^s
„wie der Tag von der Nacht und der Himmel von der Erde*), nahmen
die Apologeten eine eigene nationale Dichterschule an, deren
Anfange in die prähistorische Zeit fallen und deren Ausläufer erat in
der karolinischen Periode ersterben. Diese Hypothese, welche bis heute
blüht, ward nothwendig, sobald das Dogma erstarkte, dass die ein-
zelnen Gedichte der EH verschiedenen Zeitperioden angehören, was
ohne diese Hypothese nicht möglich wäre. Endlich Hess es sich der
Anfährer der philologischen Yertheidiger sogar beifallen, für diese Ge-
dichte ganz ernstlich eine eigenthümliche Grammatik zu beanspruchen,
d. h. die Schule eines besonderen poetischen Dialects
vorauszusetzen, welche, die Gesetze der allgemeinen Laut- und Formen-
lehre verschmähend, am liebsten der Freiheit der sogen, ft^lschea
Analogie huldigte. Und 30 brachten denii die Vertbeidigi^r, phf^^ es
zu ahnen, die beiden , kostbaren Literaturdenkmäler* unverseheps dort«>
Zur BeleocMung des Handscbriftenstreitefi in Böhmen. 387
hin, wohin auch die Angreifer sie yerlegen, ich meine ausserhalb
der Sphäre altbohmischen Schriftthums.
Als ob an diesen drei besonderen Schulen zum Behufe der Yer-
theidigung der Handschriften i^oph nicht genug wäre, tauchte in der
allerletzten Phase des literarischen Streites noch eine vierte auf, die
mysteriöseste yon allen. Es ist das zwar nirgends ausdrücklich zu-
gegeben worden, aber, wenn man der Sache auf den Grund sieht,
wird man gezwungen, den neuesten Echtheitsyertheidigern den Glauben
an eine besondere Geheimschule beizumessen, yon der zwar bis ins
16. Jahrh. kein Lebenszeichen existirt, welche jedoch von da an-
ge£Euigen bis zum J. 1817 ihren Adepten die Geheimnisse der Eönigin-
hofer Dichtungen nach Art der Fjthagoräer von Zeit zu 2ieit tropfen-
weise offenbarte, damit sie, auf so wunderbare Weise zur Erkenntnis
der böhmischen Urzeit gelangt, die erstaunte Nachwelt belehrten. Der
erste dieser Esoteriker soll — H^jek von Liboöan gewesen sein. Die
Mittheilsamkeit dieser geheimnisvollen Schule bezog sich^ wie indes
die Vertheidiger meinen, in älterer Zeit ausschliesslich auf den Inhalt
(die historische und archäologische Seite) der EH und GH, erst zu
Anfang unseres Jahrhunderts, wie hinwieder wir mit Rücksicht auf
die vielen grammatischen und phraseologischen Parallelen folgerichtig
behaupten müssen, auch auf die formale Seite der Dichtungen. So
beiläufig lautet die Lehre von der mysteriösen Tradition, fortgepflanzt
zumal von den Historikern der KH. Wir wollen uns im Nachfolgenden
kurz mit ihr befassen.
Die epischen Dichtungen beider Handschriften können wir mit
Rücksicht auf die darin besungenen Ereignisse folgendermassen grup-
piren: 1) Oldfich (Ereignis historisch), 2) Libussa-Gericht und öestmir
(Ereignisse mythisch, auch sonst bekannt), 3) Zäboj und Ludiäe (Er-
eignisse sonst unbekannt), 4) Beneä und Jaroslav (Ereignisse un-
bekannt, aber durch Combination historischer Quellen allenfalls mög-
lich). Es ist selbstverständlich, dass die Historiker zuvörderst die
erste und letzte Gruppe zu beachten haben, am allerwenigsten natür-
lich die episch-lyrischen Gedichte der EH Jelen und Zbyhon beachten
können. So hat denn auch Prof. GoU in einer separat erschienenen
Publikation, deren Titel wir in der Vorrede brachten, die drei ein-
schlägigen Gedichte (eigentlich regelrecht und umständlich nur das
Gedicht Oldfich) nach vergleichender Methode analysirt, und gelangte
zu dem Resultate, dass dieselben unmöglich in alter Zeit entstanden
sein können, sondern fQr Geistesproducte eines modernen Dichters
gelten müssen. „Incongruenz zwischen Geschichte und Dichtung ist
an sich kein Beweis der Unechtheit, kann jedoch dazu beitragen, die
23*
388 T r u h 1 ä f.
Zeit der Entstehung des Gedichtes zu erkennen. * Diesen Qrondsatz
nahm Pro£ Goll zur Bichtschnur in seiner Analyse. Wir geben hier
kurz seine Ausführungen wieder, indem wir zugleich die Einwendungen
der Yertheidiger berücksichtigen, welche am liebsten nur den obigen
Vordersatz gelten lassen mochten. Also zuerst über OldficL
Dieses Gedicht erzählt poetisch die Vertreibung der Polen aus
Prag im J. 1004. Während nach der Darstellung des ältesten Chro-
nisten Cosmas die Prager Burg Schauplatz der Begebenheit war, und
noch zu Anfang des 14. Jahrh. die Chronik Dalimils mit Cosmas darin
übereinstimmt, wird im Gedichte der EH die Begebenheit so erzählt,
als ob die Böhmen damals die mit Mauern versehene Prager (Alt-)
Stadt erobert hätten. Schon im J. 1849 (Musealzeitschrift) hat Pro£
Tomek bewiesen, dass, nachdem die Altstadt erst um die Mitte des
13. Jahrh. mit Bingmauern yersehen wurde, das Gedicht nicht, wie
Palacky meinte, alter sein kann, sondern gegen Ende dieses Jahr-
hunderts entstanden ist. Dagegen kann man mit Recht einwenden,
dass auch noch in dieser Zeit die Entstehung schwer denkbar ist,
weil damals gewiss noch das Andenken an eine so wichtige Neuerung,
wie es die Ummauerung der Hauptstadt ist, in aller Gedächtnis zu
frisch sein mochte, als dass ein Kunstdichter (die epischen Gedichte
der EH sind nämlich Eunstpioducte, wie jetzt allgemein zugegeben
wird) einen solchen Anachronismus hätte begehen können. Es ge-
hört daher das Gedicht gewiss einer jüngeren Zeit an. Prof. Tomek
meint nichts desto weniger (Musealzeitschrift 1886) seine Zeitbestim-
mung aufrechthalten zu dürfen, weil angeblich schon der deutsche
Debersetzer des Dalimil dieselbe Verlegung des Schauplatzes irrthüm-
lich bewerkstelligte. Diese prosaische Uebersetzung jedoch entstand
in der zweiten Hälfte des 14. Jahrh. und hat gegenüber dem klaren
Wortlaute des Originals als (in diesem Falle — wie so oft durch Ver-
wechslung Yon urbs und civitas — unrichtige) Uebersetzung keine
Beweiskraft, es wollte denn Jemand ernstlich behaupten, der Dichter
der EH habe aus dem deutschen Dalimil geschöpft, d. h. auf anderem
Wege die Fälschung zugestehen.
Indess wird die Entstehung des Oldfich in eine noch viel jüngere
Zeit gerückt durch die aussergewöhnliche Uebereinstimmung vieler
Details mit der Erzählung Häjeks. Diese schon längst von Büdinger
und Nebesk;^ bemerkte Congruenz ergab die Alternative, entweder
müsse Hajek das Gedicht oder aber der Dichter H^jeks Chronik ge-
kannt haben. Dieses Dilemma scheidet auch die neuesten historischen
Eritiker des Gedichts, Tomek und GolL Um seine Ansicht, dass näm-
lich Häjek aus dem Gedichte geschöpft habe, zu begründen, liess Prof.
Zur Beleüchtnng des HandschrifteiiBtreites in Böhmen. 389
Tomek H^eks betreffende Stelle in der MuBealzeitsclirift (1886) yoU-
standig abdrucken. Wer nun diese Stelle aufmerksam liest und dann
mit dem Wortlaute des Gedichtes yergleicht, wird schwerlich Tomeks
Ansicht beipflichten, dass diese Erzählung Paraphrase irgend einer
Dichtung überhaupt und des Eonigiuhofer Qedichts insbesondere sei.
Es ist nämlich H^jeks Erzählung so prosaisch trocken und baar jeg-
licher dichterischer Erhebung , dass an ihn ab Esoteriker durchaus
nicht gedacht werden kann.
Es gibt aber noch einen gewichtigen Umstand, der ehemals von
Palack^ f&r eine Bürgschaft besonderer Alterthümlichkeit des Gedichtes
gehalten wurde, nun aber gerechte Bedenken gegen die Echtheit der
Handschrift erregt, und dieser besteht darin, dass der Dichter nach
Vertreibung der Polen in ToUkommener Uebereinstimmung mit der
Geschichte Jaromir den Thron zum zweiten Male besteigen lasst. Mit
Ausnahme zweier gleichzeitiger Chronisten, deren Berichte jedoch hier
zu Lan«le erst im 17. Jahrh. bekannt wurden, weiss davon keiner
unserer heimischen Geschichtschreiber älterer Periode. Aber nicht
einmal von Thietmar wird dieses Ereignis ausdrücklich imd klar er-
zahlt, sondern die zweimalige Begierung Jaromir's lässt sich aus seinem
Berichte nur durch eine gelehrte Deduction erschliessen. Es ist dies
also eine Conjectur, eine sehr wahrscheinliche, aber doch nur eine
blosse Conjectur, und diese rührt von — Dobner (1772). Palack^,
der, seine Vorgänger in der Geschichtschreibung wenig beachtend,
nach Originalquellen arbeitete, gelangte allerdings zu demselben Er-
gebnis wie Dobner; da er jedoch bei den älteren böhmischen Chro-.
nisten von der zweimaligen Begierung Jaromirs keine, dag^n eine
sehr deutliche Erwähnung in unserem Gedichte femd, glaubte er,
dass das Gedicht deshalb, und weil in ihm der Name des polnischen
Königs Boleslav richtig angeführt wird, bald nach der besungenen
Begebenheit entstanden sein müsste. Diese Ansicht ist nun durch die
aus der historischen Topographie Prags geschöpfte Beweisführung
Tomeks widerlegt, die Ansicht des letzteren hinwieder wegen des Zu-
sammentreffens mit Hajek unhaltbar, das sich nur so naturgemäss
erklären lässt, dass der Dichter Hajek gekannt habe, und nicht um-
gekehrt; endlich zeigt die verdächtige Uebereinstimmung des Gedichts
mit der Dobner^schen Conjectur sehr deutlich, dass der Dichter die-
selbe gekannt und daher unmöglich dem Mittelalter hat angehören
können.
Die folgenden zwei Gedichte der EH, Bened und Jaroslav, be-
singen keine historisch sichergestellten Thatsachen, sondern nur solche,
deren Möglichkeit man auf Grundlage einer kühnen Quellendeutung
390 T r u h 1 d f .
allenfalls zulässig finden konnte. Sie entziehen sich deshalb eigent-
lich einer streng historischen Analyse, und wir besprechen sie hier
kurz, hauptsächlich um zu zeigen, dass in ihnen nichts enthalten ist,
was ihre Alterthümlichkeit absolut yerbQrgen würde, dagegen Manches,
was auf eine moderne Entstehung hinweist.
Im BeneS wird in yierzeiliger Strophenform eine Niederlage der
Sachsen besungen, die raubend und plündernd in Böhmen eingefidlcn
sind. Der Schauplatz ist Gross-Skal (Hrubä Sk^), der Held Bene9,
Hermanns Sohn, Zeit det Begebenheit, «als der Fürst zu Otto weit
yom Lande sich begeben hatte.* Nachdem keine alte historische Quelle
über eine solche Niederlage zu berichten weiss, mussten sich die Com-
mentatoren in blossen Vermuthungen ergehen. Svoboda (1829) ver-
legte die Begebenheit in die traurige Periode der Brandenburgerherr-
schaft nach dem Tode König Pfemjsl II., hauptsächlich mit Bücksicht
auf die Detailberichte, wie sie sehr übereinstimmend mit unserem Ge-
dichte für diese Zeitperiode Hijek erzahli t^rofessor Gk>ll findet die
historische Exegese Svobodas zutreffend, während Professor Kalousek
(OsySta 1886) die weiter unten erwähnte Hypothese Palack;^8 yer-
theidigend meint, das seien loci communes einer Inyasionsschilderung
überhaupt. Diese Einwendung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn
Ealousek im Stande gewesen wäre, unter den vielen InyasionssdiU-
derungen H^jeks irgend eine andere namhaft zu machen, die gleich
viele Detailähnlichkeiten mit unserem Gedicht hätte. Nach Svobodas
Meinung war der Dichter Zeitgenosse Dalimils, welcher indesseh eben«-
sowenig als Hajek von einem Siege Beneä^ des Hermannsohnes zu
zu berichten weiss, obzwar er mit besonderer Yorliebe die Kämpfe
dieser Periode gegen die fremden Gewalthaber schildert. Nachdem
nun schon im Jahre 1825 Jungmann in seiner Literaturgeschichte
(1. Aufl.) bei Begistrirung dieses Gedichtes auf das Jahr 1205, d. h.
auf die Zeit des Königs Pl^emysl L, hingewiesen hatte, trat später
Palacky mit der Deutung auf, die Sachsenniederlage falle in das Jaht
1203, als Pfemysl I. dem Kaiser Otto IV. Hilfe leistend in Deutsch-
land weilte; die hier sogen. Sachsen seien eigentlich Meissner und
gegen Böhmen deshalb feindlich aufgetreten, weil der König kurz zu-
vor seine erste Gemahlin Adelheid von Meissen Verstössen hätte. Diese
Deutung stützt sich einzig und allein auf den Namen einer histo-
rischen Person, welche in einigen Urkunden am Ende des 12. und zu
Anfang des 13. Jahrh. als Benessius filius Hermanni vorkommt, wie
aus Dobner längst hätte bekannt sein können. Dass indes dieser
Beness irgend einen Sieg erfochten habe, das erwähnt keine histo-
rische Quelle, obgleich über feindliche Einfalle der Meissner in Böhmen
zu jener Zeit sonst berichtet wird.
Zur Beleuchtung des Haudfchriftenstreitea in Böhinea. 391
Wir köanen daher Wählen« wie schon Jongmann 1825 angedeutet
hai Wollen wir aof die Schilderung der Drangsale der ländlichen
Bevölkerung Bücksicht nehinen, welche im Gedichte und in H^jeks
Bearbeitung des Oontinuator Oosmae sehr ähnlich lauteti da dieser
Chronist unter den Einbrechern sogar die Sachsen namentlich anführt,
80 passt die Schilderung des Gedichts sehr wol nach Syobodas Be-
stimmung auf die Zeit der Brandenburgisohen Herrschaft; aber wir
haben da keineai Benessius filius Hermanni (obgleich er sich nach
Golls AusfÜhiuiigen auch sur Noth construiren liesse); Palack^ hin-
wiederum fand Ewar den Hermannssohn Beness, musste aber für dessen
Sieg über die Sachsen zu einer Oonjectur Zuflucht nehmen. Diese
historische Conjectur ist viel kühner, als jene Dobners in Beziehung
auf Jaromir, nichtsdestoweniger glauben wir ihr (natürlich nicht mit
Beziehung auf Geschichte) den Vorzug vor der Deutung Svobodas
(die Goll acceptirt) aus dem gewichtigen Grunde geben zu sollen,
weil auf dieselbe zuerst nicht Palack^, sondern Jungmann hingewiesen
hat. Konnte er das, so hat er gewiss entweder durch mündliche Be-
lehrung oder aus Dobner die Persönlichkeit des Bene§ gekannt und
yon Meissner-Einfallen in Böhmen in den ersten Jahren des 13. Jahr-
hunderts Kunde erhalten; denn dass er auf den blossen Namen Otto
hin seine Zeitbestimmung construirt hätte, ist schwer anzuQehmen.
Dass Übrigens Jungmann damals geschichtliche Studien so rührig be-
trieben hätte, um einige Jahre yor Palack;^ auf diese letztere Con-
jectur zu yerfallen, wird kaum jemand zu begründen in der Lage sein :
es bleibt daher einzig und allein die Annahme übrig, er habe yon
jemand, der es genau wissen konnte, Belehrung erhalten. — Da in-
clessen, wie oben bemerkt wurde, die Persönlichkeit des BeneS Her-
manöy schon aus Dobners Annalen bekannt war, schwindet alle Be-
weiskraft für die Alterthümlichkeit des Gedichtes und mithin der ganzen
Sammlung, welche Palacki^ aus dem Umstände folgerte, dass yor ihm
Niemand den Benessius filius Hermanni gekannt habe. Die Anhänger
des Glaubens an eine mysteriöse Tradition der Königinhofer Dich-
tungen (tesoteriker) sind durch die Palaoky'sche Co mmentirung aller-
dings um eine Belegstelle ärmer, jedoch können die kühnsten unter
ihnen dafür sogar auf die geheimnissyoUe Person hinweisen, yon der
Jungmann seine Belehrung geholt hai
Das epische Gedicht Jaroslay besteht bekanntlich aus mehreren
TheileH oder, Wenn man will, Bhapsodien, yon denen wir nur drei
kurz besprechen wollen, nämlich die Ermordung der schönen Kublai-
tocht^^, die fiosteinkämpfe und den Sieg Jaroslays bei Olmütz. Zu-
y€^ j^dch mögen einige Worte der berühmten Zaubererscene, soweit
392 T r u li U f.
selbe jener des böhmischen MUlion Marco Polo^s ähnlich ist, gewidmet
sein. Diese Aehnlichkeit ist nämlich so auffallend, dass auch Jireiek
einen blossen Zufall hier nicht gelten lässt Er meint sie aber so
erklären zu dürfen, dass der böhmische üebersetzer, an dieser Stelle
seine lateinische Vorlage weniger beachtend, eine offenbare Bieminisoenz
aus dem Gedichte eingeflochten habe. Wir wollen die drei besonders
congruenten Stellen anf&hren.
Lat Text: ut illi (incantatores et astrologi) indicarei^t, qualem
eyentum proelium futurum esset habiturum.
Böhm. Uebers.: aby poT^Sli uhodnüce, kerakey by konec jejich
boj mSl YzietL
EH: aby zyestoyali uhodnüce, kterak^ by konec boj jmSl yzietL
Am auffallendsten ist hier das in beiden böhm. Texten stehende
Transgressiyum , uhodnüce*, welches Min. Jireöek in seiner Abhand-
lung (Gas. Mus. 1877) hat durchschossen druc'ken lassen, um anzu-
deuten, dass nach seiner Meinung der üebersetsser ganz besonders
durch diese Beigabe yon seiner Vorlage abgewichen und der Gewalt
der Reminiscenz yerfallen ist Dieser Meinung ist nun entgegenzu-
halten, dass das latein. indicare prägnantere Bedeutung hat, als das
böhmische povedSti (= dicere), nämlich etwa pfedpoySdSti (yoraos-
sagen), uhodnüc poygdSti (errathend sagen), dass somit der üeber-
setzer durch den Beisatz des Transgressiyums nichts mehr als das lai
indicare richtig wiedergegeben hat und an eine Beminiscenz seiner-
seits nicht gedacht werden kann. Da somit hier yon einer Entlehnung
des üebersetzers nicht die Rede sein kann, muss eine Entlehnung des
Dichters zugestanden werden, die sich übrigens nicht nur auf das
oben angeführte Satzgefüge, sondern auf die ganze nachfolgende Dar-
stellung der Zauberei erstreckt, die wir indes der Kürze halber hier
übergehen. Wie Jireöek nun selbst bewiesen hat, ist die böhmische
üebersetzung um das J. 1400 entstanden (die Handschrift ist noch
jünger), somit die EH gewiss ein Falsificat, welches durchaus nicht
durch die Behauptung gerettet werden kann, Dobrovsk;^ habe den
böhmischen Marco Polo bis 1818 nicht gekannt, nachdem schon seit
1870 (Musealzeitschrift) Hankas Vertrautheit mit demselben yor dem
September 1817 documentarisch sichergestellt isi So haben wir denn
abermals einen Esoteriker, diesmal den ältesten, beseitigt
Die Ermordung der TartarenfÜrstin, welche die christlichen Abend-
länder besuchte, um fremde Sitten und Gebräuche kennen zu lernen,
wird zu allererst erwähnt in der deutschen Si Hedwigslegende des
15. Jahrb., während die älteren lateinischen Legenden dayon nichts
Znr BelenclitaDg des Handscbriftenstreites in Böhmen« 898
wissen. Mag der Ursprung dieser Sage welcher inuner sein, sicher
ist es, dass sie in Mahren und Schlesien verbreitet war, und am über-
einstimmendsten mit nnserem Gedichte, wie Pro£ Truhl^f gezeigt hat,
in dem BeckoYsk^^schen Oeschichtswerk «Poselkyne* vom J. 1700
erzählt wird. Aber Truhltf , anstatt den richtigen Schluss zu ziehen,
dass somit der Dichter offenbar aus der PoselkynS geschöpft hat, findet
plötzlich an dieser Stelle bei Beckovsk^ eine vom übrigen Text ab-
weichende stilistische Formgewandtheii Die Erzählung sei an dieser
Stelle, meint er, fliessend und zierlich, im Gegensatz zum Text der
deutschen Legende richtig gekürzt, aber auch wieder durch poetische
Zuthaten (Perlenreichthum der Fürstin) erweitert, und das sei beim
Compilator BeckoYsk^ eine ungewöhnliche Erscheinung. Deshalb und
wegen der yermeintlichen sprachlichen Archaismen ,fkauc^, slydyc;^'
(die jedoch in Wirklichkeit keine Archaismen sind, da sie sich schock-
weise in böhmischen Drucken 1780 — 1800 vorfinden) glaubt Truhlaf,
Beckovsk^ habe hier irgend eine altere böhmische Vorlage, vielleicht
eine böhmische üebersetzung des lateinischen Originaltextes der Legende,
benütei Von dieser lateinischen Legende wissen wir indessen eben-
sowenig als von einer böhmischen üebersetzung derselben, und es
ist die plötzliche Aufwallung des Prof. Truhlaf unseres Erachtens eine
Sinnestäuschung, die ihn bei Anführung dieser und, wie wir unten
zeigen werden, noch einer anderen Stelle aus Beckovsk^ beföllt in
Folge seines Glaubens an eine geheimnisvolle Tradition der Eönigin-
hofer Dichtungen nocb um das Jahr 1700.
lieber Kämpfe der Christen auf dem Host^nberge berichtet weder
Geschichte noch Sage. Diese Kämpfe sind ureigene Erfindung des
Jaroslav-Dichters,^ der auf diese Weise die Sage von dem Host^n-
Wunder, welche Cruger und Tanner, aber am ähnlichsten mit unserem
Gedicht zuletzt Beckovsk;^ erzählen, zu seinem Zwecke erweiterte.
Gegen diese poetische Erweiterung könnte füglich nichts eingewendet
werden, wenn der Dichter nicht dadurch, dass er das besagte Wunder
physikalisch berichtigte, seine moderne Anschauungsweise allzusehr
yerrathen hätte. Haupterfordemiss bei einem jeden Wunder ist der
vollständige Abgang physikalischer Prämissen der Erscheinung. Die
mährische Sage, die zuletzt Beckovsk^ aufzeichnete, erzahlt, wie die
Bewohner der Umgegend von Holeschau vor der tatarischen Hoch-
fluih auf den Berg Host^^n sich geflüchtet, wie sie da, kein Trink-
wasser zum Stillen des Durstes findend, auf die Fürbitte der L Jung-
frau wunderbur errettet wurden 1) durch plötzlichen Begenguss
und Gewitter, welches die Tataren vertrieb, 2) dadurch, däss
auf dem Berge plötzlich einem Felsen frisches Wasser ent-
394 T r u li U f .
quoll, welches seühiBr besonders Augen heilend wirke. Der
moderne Dichter der EH jedoch hiat alles Wunderbare dadurch be-
seitigt, dass er nach dem Gebete der d&ristlichen Krieger, weldie,
nebenbei bemerkt, die h. Jungfrau gar nicht anrufen, sondern Psalmen
recitiren, 1) ein Wölkchen am Himmel sich !2eigen, den Wind sich
eibeben, den Donner rollen, das I^rmament sich rerfinstem, endlich
Blitze in die Tatarenzelte niederfiülilren läset; und 3) dadurehi dass in
s^nem Gedichte das Wass^ nicht plöklioh (— wunderbar) dem ¥Usen
entquillt, sondern die Bdrgquelle, die yersiegt war, durch den strö«
menden Bogen neue Wassemahrung €9*hält. Wahrlich ein ganz
modernes Wunder! Und doch ward schon %u AnHuig des Gedichts
verkündigt und später noch wiederholt, dass auf dem Host]^ die
Mi\tter Gottes Wunder wirke: so wie jedoch im Yeriaufe der Hand-
lung das Wunder (natürlich im mittelaiterlichen Gewände) erscheinen
soll, da verflüchtigt es sich uAter dem Einfluds modemer Anschauung
in einen von Gott erbetenen Bögen mit Gewitter, wobei swar die
Blitae in die Tatarenseite niederftthren, aber die Feinde nidit ver-
treiben. Diese sollten nämlkh erst von Jaroslav geschlagen werd^L
Ueber den angeblichen Sieg der Christen über die Tatar^i bei
Olmüts herrscht in den gleichzeitigen und überhaupt älteren histo-
rischen Quellen vollständiges Schweigen. Denn die lakonische Nach-
richt Dalimüs, dass die Tataren auf ihrem Zuge vor Olmüte verweilten
und da den Eönigssohn verloren, kann schon deshalb auf einen
grösseren E^ampf nicht bezogen werden. Weil etwas später dessen
Wärter (pöstouni) ausdrücklich erwähnt werden ; ein Eönigssohn je-
doch, der Wärter braucht, sich am Kampfe gewiss nicht betheiligt
hätte. Aber sehr wol konnte sieh auf Grundlage dieser Dalimil'schen
Nachricht im Verlaufe der Zeit die Sage von einem Siege über die
Tataren bei Olmütz bilden, und sie krystallisirte nach und nach, wie
Prof. Goll ausfdhrlich darlegt, zu dem Gebilde, das wir Euletst bei
Fedina und, wie später constatirt wurde, besondel^ bei Beckovsk^
unserem Jaroslav am meisten ähnli^ imtreffen. Diese Aehnliehkeit
nun findet Prof. TruhlÄ so auifallend, dass et im Beckovskj^'schen
Texte eine offenbare Beminiscenz an das Gedicht der EB[, wenigstens
in inhaltlicher Beziehung, erblickt. Ja er meint sogar, dass, ^nn
Pelina oder Tanner ihre Chroniken böhmisch geschrieben hätten, wir
bei ihnen unser Godicht nicht nur dem Inhalte, sondern auch i&t
Form nach wiederfinden müssten; denn — so lautet die Begründung —
,sie haben denWiederhall unserer Dichtung vernommen,
die in mannigfaltigen Varianten noch circulirte.* fli*r
finden wir also die esoterische Hypothese sogar noch »mit Variimten*
Zur Beleuchtnng des HandsöhnftenstreiteB in BOhmen. 395
yerbr&mi und wir sollen demzufolge nicM nur an eine geheimnis-
Tolle Tradition der KH überhaupt, sondern sogar an deren manig-
fache Secensionen glauben, die von Zeit eu Zeit unterschiedliclien
Adepten homSopatbisch yerabfolgt wurden! Diesen Glauben nun
charakterisirte Prof. GoU mit den Worten: ,credo, quia absurdum
est*, und zwar mit Becbi Denn wenn der Glaube an eine mysteriöse
Tradition des historischen Gehalts der KH gerechtfertigt sein sollte,
mtisste dessen Offenbarung in alter Zeit stattgefunden haben, müssten
dessen allmSlige Wandlungen bei den spateren Chronisten ersichtlich
sein, 80 zwar, dass der jüngste Bericht über die Begebenheiten, mögen
sie nun historisch oder si^enhafb sein, von der ursprünglichen Offen-
barung am misten abweichend wäre. Gerade das Gegentheil be-
merken wir an dem sogen. Siege Jaroslays bei Olmütz, wie Prof. Goll
sehr eingehend darlegt Zuerst findet nämlich in der Historiographie
eine Verwechslung der Begebenheiten des Jahres 1253 mit 1241 statt
und es erscheint ein nobilis de Stemberg als Tödter eines Eumanen-
hauptlings (Pulkaya), dann wird durch Oombination Ton Dalimil und
Pulkaya noch immer von einem ungenannten Stemberger ein Tataren-
anf&hrer, aber schon 1241 gefangen genommen (Dlugod); endlich er-
fahrt man von H^jek den Namen des Helden Jaroslav, aber die Be-
gebenheit wird alteren Berichten zufolge auf das J. 1253 verlegt
Nachdem zuvor schon Cuthenus zum ersten Male von einem über die
Tataren in Mähren erfochtenen Sieg berichtet hatte, wird ^huin diese
Begebenheit von Paprock^ und Pedina auf das J. 1241 fixirt, um
zuletzt in der unserem Gedichte verwandtesten Fassung bei Beckovsk^
zu erscheinen. Diese hier kurz angedeutete Embryologie der angeb-
lichen Tatarenniederlage durch Jaroslav bei Olmütz weiset sehr deut-
lich auf die moderne Entstehung der EH hin.
Wir gelangen nun zu der zweiten Kategorie epischer Dichtungen,
nSmlich zu solchen, in denen mythische, auch sonst bekannte Be-
gebenheiten besungen werden, zum sogen. Libnssa-Gericht (GH)
und zu Öestmir der EH.
Nachdem in Beziehung auf die GH schon im J. 1840 Pi^cky
und dafafik als Haupterfordemis dieser Gattung von mittelalterlichen
Dichtungen die .innere Wahrhaftigkeit", soweit alte Sitten und Ge-
wohnheiten in Betracht kommen, aufgestellt hatten, wurde diese Hand-
schrift (im Adienäum 1886 und ArcL f. slav. Philologie 1887) von
Prof. Masaiyk auf dieses Erfordernis hin eingehend geprüft und als
moderne Falschxmg entschieden verurfcheili Da insbesondere die letzt-
genannte Zeitschrift allgemein zugänglich ist, entschlagen wir uns
hier der Wiederholung seiner Beweisführung und erwähnen nur als
396 T r u h 1 ä f .
besonders lehnreiclie Partie der Abhandlang die Herbeischaffbng und
Wiedergabe sämmtlicher Materialien, die der irischer von 1817 zu
seinem Maebwerk brauchte und in der damaligen Literatur
wirklich vorfand. So ist nun nicht nur die lUlschung &berhaapt
sondern es sind auch die Quellen derselben au%edeckt
An dieser Stelle wollen wir einige Worte dem sogen, mythischen
Momente widmen, das wir zum Eintheilungsgrund der epischen Dich-
tungen beider Handschriften gewählt haben. Nur uneigentlich and
mit Einschränkung lässt sich nämlich Ton diesem Momente in unseren
Gedichten reden. Krok mit seinen Töchtern und das Emporkommen
der Pfemysliden-Dynastie gehört gewiss der böhmischen Mythologie
an; in der GH aber verliert libuäa alle Attribute der Mythidtat und
erscheint in rein menschlicher Gestalt, in der Gestalt einer mächtigen
Fürstin Böhmens. Nicht einmal das Attribut einer Wahrsagerin,
welches ihr durch den abschwächenden Einfluss des GhriBtenthums
beigelegt ward, beliess ihr der Dichter, sondern begnügte sich damit,
den zwei Gerichtsmädchen ein sehr unklares Wissen um die sogen.
»T^by Yitgzoy^ (Thun übersetzt: Siegeszeichen) anzudichten. Diesen
Mangel mag Hanka später selbst gefühlt haben, als er die böhmischen
Frophetien der LibuSa zu falschen unternahm. Kurz in der GH kann
man von einem wirklichen mythischen Momente gar nicht reden, da
dem Dichter unter dem Einflüsse des modernen Bationalismus dieser,
wie er meinte, kindische Behelf entbehrlich schien.
Dasselbe gilt vom Öestmir der EH, wie schon im Jahrgang
1868 der Musealzeitschrift Dr. Emil Eom&ek, ein Gläubiger, richtig
bemerkte. Wie er nämlich auseinandersetzt, bewahrte Cosmas in
seiner Darstellung des Neklankrieges , heidnische Anschauungen,
mythische Spuren und Wirken dämonischer Eräfte', und ist daher
seine Ueberlieferung riel älter als die der KH, wo von einem Mythus
auch nicht die leiseste Spur sich findei Denn die einfache Opferung
einer Ealbin den erlösenden Göttern ist ein ganz und gar unzuläng*
lieber Ersatz fQr den Abgang speciell böhmisch -heidnischer An*
schauungen, die wir in einem angeblich so alten Gedichte nicht missen
wollen. Die Anschauungen des Eöniginhofer Dichters vom Tode werden
wir unten besprechen: hier wollen wir unterdessen andere Mängel
erwähnen, die Eomarek im öestmir wahrgenommen hai Die ganze
Darstellung des Eriegszuges öestmirs nämlich hält dieser gläubige
Eritiker «für eine ununterbrochene Seihe unglaublicher Berichte.'
„So sei dieser ganze Feldzug in nicht ganz zwei Tagen beendet, die
eigentliche Action (Eroberung der Burg, Opferung und Feldschladit)
sogar in einem halben Tage.' ,Im ganzen Gedicht wird beständig
Zur Beleochtuiig des HandschriftenstreiteB in Böhmen. 397
marschirt, bald hierher, bald dorthin, ohne Ziel und Ende. Durch die
Schilderung jedoch, wie Kruvojs Burg erobert ward, habe der Dichter
sich selbst übertroffen. Das sei denn doch ein equilibristdsches, ja sogar
naives und lächerliches Kunststück, welches nur beweise^ wie unklar
die Vorstellung des Dichters von der Kriegskunst überhaupt gewesen
seL Dieses ürtheil ist demjenigen gleichartig, welches schon im
J. 1829 Palacky darüber abgegeben hat, in dem Sinne, dass, so viel
ihm bekannt, auf solche Weise in Böhmen niemals irgend eine Burg
erobert wurde*). Nicht minder albern sei die Kriegslist des neun-
maligen Zuges um den Berg herum, sowie der hiedurch kundgegebene
Mangel an KriegsYolk dem ADÜEmge des Gedichts, wo eine grosse
Expedition angekündigt wird, widerspreche.'
Das sind nun die Bemängelungen, die nicht vom Schreiber dieser
Zeilen, sondern ron einem gläubigen Ejritiker stammen, die unseres
Erachtens yollkommen hinreichen, um zu erkennen, dass das Gedicht
in alter Zeit unmöglich entstanden ist I^en Namen des Haupthelden
Cestmir hat der Verfasser gegen die bekannten Begeln der Wort-
bUdungslehre falsch gebildet (Öestmir für Ctimir), den Namen des
zweiten Heldeu Vojmir jedoch seiner Hauptquelle, Hajeks Chronik,
mit geringer Modification entnommen. Hajek weiss nämlich zum
Jahr 856 zu erzählen, wie die Luöaner die Burg Zlonice zerstörten,
deren Herr Bojmir hiess, und dieser habe darüber an Neklan be-
richtet Oder meint yielleicht Jemand, der Esoteriker Häjek habe
seinen mysteriösen Gewährsmann nicht recht verstanden? —
Bevor wir öestmir verlassen und zu Zäboj übergehen, wollen wir
kurz einen Vorwurf besprechen, welchen ausnahmsweise einmal auch
die Vertheidiger dieser beiden Dichtungen machen, sie seien nämlich
in stark corrupter Gestalt uns überkommen. Diese vermeintliche Ver-
derbung wird durch ihr hohes Alter und durch den Umstand erklärt,
dass beide lange Zeit von Mund zu Mund gingen, oder aber öfter
abgeschrieben wurden, und dabei wird hauptsächlich auf das zumeist
regellose Metrum derselben hingewiesen. Und wirklich in nichts
1) Palack^ ist in Beziehang auf den Glauben an die Echtheit unaerer Hand-
acbiülen der sonst wenig zahlreichen Convertitengruppe beizuzählen. Zu diesem
Uriheile zwingt ans seine anfängliche Skepsis in Betreff der GH, der er 1829
einen beredten Ausdruck verliehen hat, sowie die oben bei-ührte, der Echtheits-
firage nichts weniger als gOnstige Aeusserung über öestmir und nicht minder
über Z&boj, im Gegensätze zu seinem äusserst bestimmt häutenden Parere über
das Aeussere der GH im J. 1840 und ganz besonders zu der Erklärung von
1808, wonadi die Echtheit der KH auch dann noch aber jeden Zweifel erhaben
wäre, wenn Hanka selbst bekennen wollte, sie gefälscht zu haben.
398 T r u h 1 ä h
weiter, weder in den granunatischen Formen, noch in irgeud einer
besonderen Lückenhaftigkeit des Inhalts, ist eine Corruption des Textes
zu kemerken, ausser wir wollten etwa den Mangel der yon Palack?^
sogen, inneren Wahrhaftigkeit berücksichtigen, der übrigens allen Ge-
dichten der EH gemeinsam ist Wenn in unseren beiden Gedichten
yon irgend welchen Spuren langjähriger, sei es mündlicher, sei es
schriftlicher Tradition, die Bede sein sollte, dieselben müssten, da die
Handschrift dem 14. Jahrh. angehören will, unendlich kenntlicher sein,
so zwar, dass zuvörderst der sämmtliche Fimiss (geschweige denn
Geist) des Heidenthums unter dem Einflüsse des Ghristenthums ver-
schwunden sein müsste. Darüber belehrt uns die vergleichende Lite-
raturgeschichte aller Völker. Weil nun dieser heidnische Anstrich in
der EH und GH unberührt geblieben ist, können wir hierin die
sicherste Bürgschaft neueren Ursprungs dieser Dichtungen erblicken,
und deren Entstehung getrost in eine Zeit verlegen, wo rationalistische
Strömung eine solche Poesie wieder möglich machte. Li diese Zeit
nun fallt unzweifelhaft das Jahr 1817.
Die im Zäboj der EH besungene Begebenheit findet, wie be-
kannt, in der Geschichte nirgends ihren Platz. Das hat langst schon
Palack^ gerügt. Dieser historischen Atopie entspricht vollkommen
das Unbestimmte und Nebelhafte des Schauplatzes. Ueberall sehen
wir nur , schwarze Wälder*, , blaue und graue Berge*, .wilde*, namen-
lose Flüsse; und in Mitten dieser Scenerie marschirt das Heer .hin
und her* (semo — samo). Diese unbestimmte Scenerie hielt man ehe-
mals für ein Merkmal ungewöhnlichen Alters des Zäboj, ja man stand
nicht an, diese Dichtung sogar für älter als die halbunciale GH zn
erklären, obgleich das Widersinnige dieser Atopie immer schwer em-
pfunden wurde. Wir begreifen nun, dass der Dichter, nachdem er
seiner Phantasie in Bezug auf die Handlung freien Spielraum gelassen,
nothwendiger Weise auch den Schauplatz namenlos beliess, um sich
nicht zu verrathen. Indes davon wollen wir hier absehen imd nur
untersuchen, ob Zaboj der von Palacky geforderten inneren Wahr-
haftigkeit wenigstens in Bezug auf Mythologie entspricht Da jedoch,
wie die Vertheidiger meinen, die specifisch böhmische Mythologie ausser-
dem noch in den Gedichten öestmir und Jelen sich birgt, sind wir
gezwungen, das einschlagige Materiale auch dieser Dichtungen heran-
zuziehen.
In der Musealzeitschrift 1863 findet sich vom Min. J. Jire<^k eine
Serie sehr belehrender Artikel über böhmische Mythologie. Wer diese
Artikel aufinerksam gelesen hat, den muss vor allem die grosse Zahl
mythologischer Daten befremden, welche der Verfasser den Traditionen
Zur Beleuchtung des HancUckriitenstreites in Böhmen. 399
anderer slaviscber Völker entnommen, hingegen die sehr geringe An-
zahl speciell böhmischer Anschauungen. Diese letsteren schrumpfen
jedoch auf ein MiHimum lusanmien, wenn wir ihre YoraQglichste Quelle,
ich meine die fedschen Glossen der Mater verborum, wie billig, ver-
stopfen. Aber abgesehen von dieser unlauteren Quelle &nd Jireöek
f&r seine schataenswertiie Studie manches mythologische Eörnlein bei
Cosmas, Dalimil, Nqplach, Hijek und §telcar, merkwürdiger Weise
jedoch nur Weniges in den angeblich heidnischen Gedichten beider
Handschriften, und dieses Wenige musste zuweilen gewaltsam heran-
geaogen werden. Ein Beispiel soll es erläutern. Jireiek schreibt:
s Dia Böhmen yerohrten Einen höchsten Gott und nannten ihn Svaroh. '
, Dessen Söhne, Sonne und Feuer, wurden in Böhmen besonders ver-
ehrt. Heber die Feueranbetung hab^i wir ein ausdrdckliches Zeugnis
b^ Gosmas.*^ Und in der EH sollten wir keines haben? Auch da
haben wir angeblich eines, denn das Gedicht Beneö beginnt mit fol-
gender Apostrophe (nach Thun^s TJeberaetBung) :
Ai du Sonne, liebe Sonne!
Bist du auch vom Schmerz erf&llt?
Warum scheinest du auf uns,
Uns das arme Volk?
Ob man nun in dieser Art poetischer Apostrophe mehr erblicken
dürfe, als eine bei Dichtem gewöhnliche Yivification lebloser Natur-
I objecte, und ob man dieser Apostrophe irgend eine mj^hologisshe Be-
deutung unterlegen könne, m^e jedermann selbst beurtheilen. Aber
üeßer höchste Gott Svaroh, der sollte doch in heidnischen Dichtungen
zu finden sein. Keine Spur. In diesen kommen nur «Götter* über-
haupt vor, diese banalen Beprasenianten jeglichen Heidenthums bei
allen älteren und neueren Scribenten. Wenn Gosmas über die heid-
nischen Götter überhaupt nicht spricht und wenn dieselben bei Dalimil
oamenlos erscheinen, kann uns das nicht befremden; denn der erstere
war ein chrietlicher Prälat, welchen alles Heidnische anwiderte, der
letztere aber lebiie in einer Zeit, in der man mit alleiniger Ausnahme
der 9b(Sai^ solange dieselben nicht als «diabli'f (diaboli) christianisirt
wurden, kaum mehr irgend einen anderen Kamen heidnischer Gott-
heiten kannte. Aber mit Befremden muss es uns erf&llen, dass wir
concret böhmischrheidnische Anschaiinngen und gottesdienstliche Ter-
minologie in Gedichten vermissen, welche heidnischer Zeit entstammen
wollen und thateachlißh nichts Ghristiiches enthalten. Für diesen Mangel
an concreter Mythologie können wir unniQglich Ersatz finden in dem
ySichvemeigen vor den Gtöttem', in dem «Stimschlagen vor den
400 T ru h 1 Ä ie.
Göttern', in dem «Hinlegen der Qötterspeise unter alle Bäome', in
dem 9 Schlachten der Ealhin' und dem .Brandopfer'; denn das sind
allgemein heidnische Bräuche, wir aber suchen spedfisch böhmisch-
heidnische.
Da wird jedoch von den Vertheidigern eingewendet: in den Ge-
dichten haben wir ja einen Tfas und Strach, eine Vesna und Morana
(Mofena), haben wir Seelen gefallener Erieger, die in Yogelgestalt auf
Bäumen herumflattem. Dass Tfas und Strach blosse poetische Per-
sonificationen, und ieine wahrhaften Kamen heidnischer bSsi sind,
beweisen altböhmische üebersetEungen biblischer Texte, besonders der
Psalmen, in denen tfas = tremor ist und das lateinische: metus et
tremor me invaserunt = h&EÜ a tfas pKdli sii na mg wiedergegeben
wird. Der christliche XJebersetzer hätte sich wol gehQtet, den Psal-
misten von ^taa befallen darzustellen, wenn darunter irgend eine böse
Gottheit = bSs zu. An£Ekng des 14. Jahrh. hätte verstanden werden
können. Da weiter auch Vesna eine blosse Personification ist, ver-
bleibt einzig und allein Morana oder Mofena als wirkliche Gestalt
böhmisch-heidnischer Mythologie — und diese .schläfert' nicht Ylaslav,
sondern die EH .in schwarze Nacht'. Herr Jireöek meint zwar, ,im
heidnisch-böhmischen Jenseits hätten allem Anscheine nach die bSsi
(böse Gottheiten) die schwarze Nacht bewohnt', aber ftlr diese
Meinung gibt es in der gesammt^i altböhmischen Literatur keinen
Beleg ausser eben die ElH, dagegen in der neuböhmischen einen der
Handschrift sehr gefahrlichen, nämlich das komisch-heroische *
Gedicht DSvin von HnSvkovsky (ersch. 1805), in welchem die ster-
benden Helden .mit der Nacht, mit der dunklen Nacht, mit der ewigen
Nacht' sich vermählen. Wer somit Jireöeks Meinung beipflichten
wollte, müsste bei Hngvkovsk^ eine wunderbare Vorahnung böhmisch-
heidnischer Anschauungen (Ilias ante Homerum) voraussetzen. Es
steht indessen diese soeben angef&hrte vorzeitige Offenbarung böhmisch-
heidnischer Anschauungen der EH in der neuböfamischen Literatur
nicht vereinzelt da. Wenn wir auch das .Herausschlagen der Seele
mit der Streitaxt' nicht weiter beachten wollten, jene Anschauung
der EH, gemäss welcher die Seelen Verstorbener auf Bäumen als
Tauben oder Eulen herumflattern, flnden wir merkwürdiger Weise
schon in Jungmanns böhmischer üebersetzung von Ghateaubriands
Atala (1805), dann in einer Ballade Stgpniikas (Blas liry 5esk^
welche vor der Auffindung der EH im Drucke erschienen ist Es
müsste somit derjenige, der noch fernerhin die AlterUiümlichkeit
mythologischer Vorstellungen, wie sie in den beiden Handschriften za
Tage treten, vertheidigen wollte, geradezu an Wunder glauben.
Zur Beleuchinng des Handsclinftensiareites in Bobnen. 401
Doch genug! Wir sollten onseFem Programme gemäss noch über
das Gedicht Ludüe oder über das altböhmische Turnier der EH
referiren, halten uns jedoch, nachdem H. Knieschek in den Mittheil,
des Vereines f. Qesch. d. Deutschen in Böhmen 1886/87 dieses Ge-
dicht ausführlich besprochen hat, dieser Verpflichtung ftir überhoben
and bemerken nur, dass, da seine culturgeschichÜichen Ausführungen
vollkommen correet sind, dieses Gedicht und somit die EH unzweifel-
haft neueren Ursprungs ist^).
In der Einleitung zu dem hiemit beendeten Aufsatze haben wir
unsere Meinung dahin pracisirt, dass die Echtheitsfrage der EH und
GH eine eminent philologische ist, weil es sich zunächst um Dich-
tungen, deren Sprache und Stellung in der Literaturgeschichte handelt
In dieser Beziehung sind sie denn auch von Fro£ Gebauer (neuestens
im Archiv f. slav. Philologie 1887 und 1888) eingehend geprüft worden ;
und die erdrückende Zahl (gegen 700) von Fehlem und Eigenthüm-
lichkeiten, die ihnen nach seinem Befunde in grammatischer Hinsicht
anhaften, beweist zur Genüge, dass wir es ohne Zweifel mit Fälschungen
zu thun haben. Wenn nun überdies von Seiten anderer Disciplinen
so gewichtige Bedenken, wie wir sie hier auf Grundlage der zumeist
in der letzten Fhase des Streites vorgenommenen Untersuchungen
skizzirt haben, gegen deren Provenienz, Graphik und Inhalt vorgebracht
werden können, so liegt darin sicher eine beachtenswerthe Gewähr,
dass das Urtheil der Philologie durchaus richtig ist. Mag dann immer-
hin von Seiten der Vertheidiger gegen dies oder jenes, wie wir selbst
zugeben, nebensächliche Bedenken das oder jenes vorgebracht werden,
gegen die Gesammtheit unserer ünechtheitsargumente wird man nie-
mals aufkommen, so lange Philologie und Geschichtsforschung ihre
begründeten Rechte auf Eritik auch vermeintlich .kostbarer' Hand-
schriften nicht preisgeben und, unbeirrt durch Vorurtheile, ernst und
streng nur ihres wissenschaftlichen Amtes walten.
*) Derselbe Schriftsteller hat, während wir diese Zeilen schrieben, alles das,
was in der letsten Phase des Handschriftenstreites mm Vorschein gekommen ist,
fleisflig verarbeitet und unter dem Titel: »Der Streit um die KH und Gü* in
der »Sammlung gemeinnütziger Vorträge* Nr. 125'- 127 (1888) herausgegeben.
In Bezug auf die S. 279 besprochene chemische Prüfung der EH haben
wir noch nachzutragen, dass Prof. Bölohoubek neuestens (im Maihefte der Osröta
1888) seine früheren Dedactionen zu Gunsten der Alterthümlichkeit der KH
•ämmtlich widerrufen hat. Auch ist daselbst richtig zu stellen, dass derselbe
Chemiker in einer gemalten Initiale der Handschrift Berliner Blau nachgewiesen hat*
Mittheikuiffen DL 86
Zur rechtlichen Bedeutung der päpstlichen
Regesten.
Von
F. Thaner.
Die päpstlichen Begisterbände bieten neben dem Corpus juris
canonici und den Schriften der Ganonisten f&r die Geschichte des
canonischen Rechtes ein reiches und wichtiges Quellenmaterial, dessen
Ausbeutung noch kaum in Angriff genommen ist, wenn man die <}e-
schichte der päpstlichen Reservationen aus Fotthast^s Regesten bei
Hinschius Eirchenrecht III, 120 — 128 ausnimmt Allein von dieser
rechtswissenschaftlichen Bedeutung ist die rechtliche zu unterscheiden,
und nur auf letztere beschränkt sich dieser Aufisatz, d. h. ich will ein
paar Fälle näher untersuchen, in denen die l^pste von ihren eigenen
Registern in Rechtsangelegenheiten Gebrauch machten.
Von den Decretalen Innocenz IH bis zum 12. Jahre seines Pon-
tificates hat der Magister und päpstliche Notar Petrus Collivacinus
eine Sammlung angelegt^), die als Compilatio tertia unter den Com-
I) Es ist Schultradition (von Neueren s. Schulte Die Gesch. der Quellen
u. Lit. d. can. Rechüi I, S7; Lehrbuch des Eirchenrechie, 4. Ausgabe, 8. 26;
£. Friedberg Quinqne compilaidones antiquae p. XXIV; P. Hinschius System des
katb. Kirchenrechts III, 788; R. y. Scherer Handbuch d. Eirchenr. I, 248; Ad.
Frantc Lehrbuch des Eirchenrechtes S. 81, ähnlich H. Denifle, Die Uni-
yersit&ten I, 108), dais der Magister Petrus von Innocens HL hiesu den
Auftrag erhalten habe. Die Tradition geht in letzter Linie auf Vinoenüas
Hispanus zurflck, der zur Ck>mpil. tertia schrieb : P. Innocentius . . . deoretales
epistolas usque ad XII annum per notarium . . . compilaTÜ. (Bemardi Pftpienais
Summa deoretalinm ed. Th. Laspeyres Ratisb. 1860, p. 866). Allein dieser Be-
richt erweckt schon dadurch Bedenken, dass er als Grund der neuen Compilation
durch den Papst angibt, dass die yon den Professoren des canonischen Rechtes
gesammelten Decretalen nicht authentisch waren. Wftre dies die einmge Ver-
anlassung gewesen, dann hätte aber der Papst auch die Decretalen seiner Vor-
Zur reohtliclien Bedeatong der päpstlichen Regesien. 403
pilationes antiquae aufgezählt wird. Innocenz m. übersandte dieselbe
im J* 1210 mit einem amÜicben Beglaubigungsschreiben (sub bulla
nostra) an die Magister und Scholaren der Universität Bologna
(F. Y. Schulte, Die Geschichte der Quellen und Literatur des canon.
Bechtes yon Gratian bis auf die Gegenwart I, § 19). Die mehrfach
(Schulte a. a. 0. 87 n. 1 und neuestens E. Friedberg Quinque com-
püationes antiquae p. 105) gedruckte Bulle lautet: Devotioni vestrae
insinuatione presentium innotescat decretales epistolas a dilecto filio
magistro P. subdiacono et notario nostro compilatas fideliter et sub
competentibus titulis coUocatas, in nostris usque ad Xu. annum
contineri registris, quas ad cautelam vobis sub bulla nostra
duximus transmittendas, ut eisdem absque quolibet dubitationis scru-
pulo uti possitis, cum opus fuerit, tarn in judiciis quam in scholis.
Aus den kurzen Worten der Bulle geht hervor, dass ein gewisser
Zustand der Unsicherheit eingetreten sein musste, dem der Papst durch
die Berufung auf seine Register abhelfen wollte. Worin bestand nun
jene Unsicherheit, und inwiefern waren die Begesten geeignet, sie zu
beseitigen? Zur Beantwortung der ersten Frage drängt sich ja zu-
nächst der Gedanke auf, dass damals unechte Decretalen in Umlauf
gewesen sein müssen, die man von den echten nicht zu unterscheiden
wnsste. Und wirklich hat es apokryphe Decretalen gegeben, die bei
den damaligen Magistern Verwendung fanden. Vincentius Hisp. ver-
weist in der oben S. 402 n. 1 citirten Stelle auf Innocenz III., der
zwei Decretalen, eine eigene und eine solche Alexanders IIL^), als
ganger, namentUch des P. Alexander HL sammeln müssen, von dem gerade
Vincentios selbst eine Decretale in der citirten Stelle als unecht ansieht. Der mit
Vincentius gleichzeitige Magister Tancredos sagt in dem später zu erOrtemden,
genauer gehaltenen Berichte über die alten Ck>mpilationen nichts yon einem Auf-
ttage des Papstes; nach ihm hat der letztere nur die von Petrus Beneventanus
compilirten Decretalen nach Bologna gesandt. Johannes Andreae folgt dann in
Novella sup. I. lib. decretalium wieder dem Vincentius, allein derselbe ist in
seinen literarhistorischen Angaben bekanntlich äusserst unzuverlässig. Am meisten
spricht gegen Vincentius und die ihm Folgenden das Schweigen des Papstes In-
nocenz UL selbst, denn dieser hätte doch in seiner Bulle für Bologna alle Ver-
anlassung gehabt, den Auftrag zu erwähnen, wenn ein solcher geschehen wäre.
Ich halte daher die Erwähnung desselben bei Vincentius und Jo. Andreae nur
für eine Gombination, die allerdings nahe lag, da die päpstlichen Notare, zu
denen Peter von Benevent zählte, in engster Verbindung mit der päpstlichen
Kanzlei standen, und gerade von Papst Innocenz III. mit wichtigen Vertrauens-
missionen betraut wurden (L.Delisle Memoire sur lesactes d*Innocent IIL in Bibl.
de r^oole des chartes Paris 1858, p. 8).
*) Es ist Comp. I 1, 88 c. 2 gemeint, nicht, wie E. Friedberg zum c, 40 X.
6. S9 dtirt, Ck>mp. II 1, 14 c 1.
26*
404 T h a n e r.
unecht dementirt habe. Ant. Agostino ftihrt in seiner Ausgabe der
Compilationes antiquae, Paris 1609, am Schlüsse der Compilatio IIL
p. 450 die Worte eines alten Glossators an, in welchem er den Mag.
Tankred vermuthet (Die Stelle ist zum Theile auch in E. Priedbergs
Ausgabe der Decretales Gh*egorii IX. c 7 X 1, 18 not 1 abgedruckt).
Der »vetus interpres*, der, wenn nicht wirklich Tankred, doch ein
Zeitgenosse desselben war, zahlt sieben Decretalen^) auf, die auf den
Namen Innocenz III. lauteten, obwol sie weder in den Begistem
standen, noch sonst von ihm erlassen worden waren, wie er selbst
aus dem Munde des Papstes erfahren habe. Es ist ferner nicht daran
zu zweifeln, dass die in der Summa des Mag. Johannes Faventinus
(nach Schulte um 1171 verfasst) vorkommende Decretale ,Side uni-
versis* des Papstes Alexander an den Patriarchen Sisinnius von An-
tiochia eine Fälschung ist (Vgl. Schulte Die Bechtshandschriften der
Stiftsbibliotheken, Sitz.-Ber. d. k. Akad. d. Wissensch. 57, S. 590).
Denn weder in Pseudo-Isidor, auf den die Angabe .Alexander papa
et martyr' zuerst vermuthen Hesse, noch in einer anderen der zahl-
reichen Yorgratianischen Sammlungen, die ich untersuchte, oder im
Decretum Gratiani selbst ist sie aufzufinden. Dann passt der Inhalt
derselben, dass es nur ein Ehesacrament, aber zweierlei Ehen, matri-
monium initiatum und perfectum gebe, ganz wol in die zweite Hälfte
des 12. Jahrb., wo die Eheschliessungsfirage za den beliebtesten Schul-
controYcrsen gehörte, aber umso weniger in die Zeit des Papstes
Alexander L Das Schreiben ist in die CoUectio Lipsiensis tit 59 c. 6
übergegangen, also in eine Sammlung, die ebenfalls vor Innocenz IIL
fallt (E. Friedberg Quinque compilationes antiquae p. 205).
Zu den apokryphen Stücken gehört entschieden auch das Schreiben:
Quamvis ad abolendam, das P. Innocenz lU., dem es zugeschrieben
wurde, ausdrücklich von sich ablehnt^). Wahrscheinlich ist dasselbe
I) Von diesen 7 Decretalen hat Schulte Die Compilationen Gilberts und Ala-
nus Wien 1870 (Juniheft 1870 der 8itz.-Ber. d. k. Akad. d. Wiss.) 5 in den ge-
nannten Compilationen nachgewiesen, S. 48, 54, 61, 68, 79, wo sie wirklich als
Decretalen Innocenz III. stehen. Die Decretale »Depmdentia* ist dagegen sp&ter
in Comp. II 4, 14 c. 1 und in den Decretalen Greg. IX. 4, 20 c S auf Clemens IIL
und die Decretale »Quaeris* in Comp. IL 1, 8 c. 1 und in X. 1, 14 c 6 auf
Alezander IIL umgeschrieben. Die Decretale »Miramor* (Schulte 8. 61), die sogar
Innoc IIL in reg. bezeichnet ist, ist auch in der Coli. Lucensis (Friedberg a. a. O.)
erhalten und noch in X. 1, 18 c. 7 Innocenz III. zugewiesen.
') In der Decretale »Per tuas* Comp. III 5, 2. a 4 (X 5. 8 c. 82). Das
apokryphe Schreiben findet sich in mehreren Sammlungen ; in der Comp. II 5,
2 c 0. ist es Clemens IIL beigelegt. Auf dieses, sowie auf ein Schreiben Alezan-
Znr rechtlichen Bedeutung der pftpstlichen R^^eeten. 405
nach einer echten Vorlage (Potthast n. 265) mit gleichem Anfange,
die auch im päpstlichen Register steht, angefertigt, aber in der zweiten
Hälfte interpolirt Der Magister Stephan von Toumay (Schulte Die
GescL etc. I, § 28), der selbst eine Summe zum Decret verfasst hat,
geht in seinem XJnmuth über das neue Decretalenrecht so weit, dass
er die bei Gericht verwendeten Decretalen in Bausch und Bogen der
ünechtheit zeihi (F. Maassen Beitr. zur jur. Lit d. M. A. Wien 1857,
S. 35 n. 2).
Wenngleich das Vorkommen von apokryphen Decretalen die Zu-
versicht auf die Oiltigkeit der Decretalen wankend machen konnte, so
sehe ich demungeachtet in diesen Umständen nicht den Hauptgrund,
der den Papst bewog, bei der neuen Sammlung auf die Begesten hin-
zuweisen. Innocenz IIL konnte es zwar als üblich bezeichnen, dass
man im Zweifel, ob ein Schreiben vom apostolischen Stuhl ergangen
sei, an das Begister recurrirte (H. Denifle Die päpstlichen Begister-
bände S. 56), aber der Schritt hatte doch nur insoweit Erfolg, als
das Schreiben registrirt und somit seine Echtheit erwiesen war. Fand
es sich in den Begesten nicht, so war dadurch nicht umgekehrt auch
schon seine ünechtheit dargethan; zu dem Zwecke hätte in die Be-
gesten alles eingetragen werden müssen, was vom päpstlichen Stuhle
ausging. Das ist mit nichten geschehen. Schon P. Ewald (Neues
Archiv UI 438) hat gefunden, dass nicht alle Briefe Gregors L in
der päpstlichen Eanzlei registrirt waren; dasselbe besagt für spätere
Zeit der Bericht des Giraldus Cambrensis, dass im Begister Abschriften
von Briefen .super magis arduis causis** enthalten seien (H. Denifle
a. a. 0. 57); ferner unterscheidet der oben erwähnte alte Glossator
in diesem Sinne ausdrücklich: neque enim (decretales) in registris ejus
continentur, neque ab eo editae comprobantur, endlich ist es auch
nur so zu erklären, dass manche Stücke erst nachträglich auf Ver-
langen der Parteien eingetragen worden sind (H. Denifle S. 58,
E. Berger Les registres d'Innocent IV. I, p. XVI n. 1). Diese Ar-
gumente^) bleiben bestehen, wenn man auch, was ja an sich nicht
undenkbar wäre, annehmen wollte, dass es einst vollständigere Be-
gister, als die uns überlieferten^) gegeben habe. Es schien mir nicht
überflüssig, die ünvoUständigkeit der Begesten gerade Innocenz IQ.
ders IIL (Comp. I 1, 28 c. 2), yerweist in der in n. 1 S. 408 citirten Stelle Vincentios
Hispanns, indem er die hierauf bezügliclien Decretalen Innocenz III. citirt.
<) 8. auch L. Delisle M^m., p. 11.
") Eine bequeme Uebersicht über das Verhältnis registrirter und nicht re
gistrirter Briefe Innocenz lY. gibt (in Tabelle II) F. Ealtenbnmner bei Be-
sprechung der Registres d*Innocent IV von E. Berger, Mitth. VI, 498.
406 T h a n e T.
hervorzuheben, zumal im 14. Jahrh. P. Benedict XII. (E. Berger p. XY)
behauptete, dass seit seinem Begierungsantritte alle und jede Briefe
ohne Ausnahme eingetragen worden seien.
Kehren wir nun zu unserer Bulle vom J. 1210 zurück, so liegt
es auf der Hand, dass die Verweisung auf die Begesten schon an sich
ungeeignet war, die falschlich oder irrthümlich auf Innocenz III. lau-
tenden Decretalen aus den Briefen dieses Papstes auszuscheiden; denn
zur Lückenhaftigkeit der Begesten kommt noch hinzu, dass die sub
buUa beglaubigte Gompilation nur eine Auswahl aus letzteren enthielt
War also der Papst schwer oder gar nicht im Stande, apokryphe
Schreiben seines eigenen Namens oder gar so entlegene, ¥de jene
Alexanders L als Fälschung zu entkräften, so konnte er doch einer
andern und für die Ausübung der päpstlichen Autorität im Sinne an-
beschränkter Gesetzgebung noch grösseren Gefahr Yorbeugen. Aus den
Schriften der Canonisten des 12. Jahrh. lassen sich viele Beispiele
beibringen, wonach sie an den Decretalen der Päpste eine scharfe und
zuweilen recht abfällige Kritik übten, wenn sich dieselben in das Yon
ihnen aufgebaute System des jus canonicum nicht einfügen liessen.
Sie versuchten es zuerst mit der Interpretation; wenn es ihnen aber
nicht gelingen wollte, die widerspenstige Decretale zur Concordanz mit
ihren Bechtssätzen zu bringen, so wendeten sie das letzte Mittel an.
und zogen die Echtheit derselben in Zweifel. So sagt einmal der be-
rühmte Magister Huguccio: Sed non adhibeo fidem illis decretalibus
neccredo eas fuisse Alexandri; duo enim ibi continentur, qoae
ex toto sunt contraria juri etc. (Schulte Die Geschichte usw. I, 164
n. 26). Die zwei folgenden Stellen habe ich aus dem Cod. Monac,
10247 seiner Summa super decretis notirt Zur Extravagante: Cum
sis praeditus (Comp. I 8, 28 c. 4) und Ad petitiouem (1. c. 3. 27 c. 1)
fragt er sich: Quid ergo dicendum est de decretali Alexandri? Be-
spondeo et dico, quia non Consta t quod non^) sit decretalis
Alexandri, vel ibi locutus est non tamquam papa vel judex sed
ut magister seoundum suam opinionem vel loquitur in tali casu etc.
Bei Besprechung der Decretale: Quidam intravit (Comp. I, 3, 28 c 3)
bemerkt er wieder: Sed dubito, an Alexander hoc dixerit.
In einem Apparat zur Compilatio prima, der nach Schulte noch vor
Innocenz IIL fallt, heisst es zur Decretale Alexanders IDL: Super eo
(Comp. I. 4, 11 c. 3): Hug(uccio) autem dicit hanc non esse decre-
talem, vel si est, locutus est ut magister non ut papa vel etc. (Schalte
Literaturgesch. der Compilationes antiquae, Wien 1871, S. 44). Es
^) Es ist vielleicht zu lesen : quod sit deor. AI. ... ; der Sinn bleibt derselbe.
Zur rechtHohen Bedentang der päpstlichen RegeeteiL 407
gehören hieher Tielleicht auch die Aenssenmgen des mag. Bazianus
zur Decrei Alex. IIL Propositom est (Comp. I 4, 7 c. 1) : quod nun-
quam foit decretalis und des mag. Laorentias zur Decr. demens III.
Directae (Comp. IL 2, 19 c. 3): hanc non esse decretalem (Schulte
a. a. 0. 43, 67). Jedoch könnte man diese Stellen auch in einem all-
gemeineren Sinne verstehen, worauf ich hernach zu sprechen komme.
Wenn nun aber der Papst die in einer Gompilation vereinigten Decre-
talen als in die Begisterbände eingetragene erklärte, so war ftir diese
Deeretalen jeder Zweifel an ihrer Echtheit abgeschnitten; und darin
läge allein schon ein hinreichendes Motiv zu der in der Bulle De-
votioni vestrae ausgesprochenen Beglaubigung. Allein ein Zeitgenosse
Innocenz IH, der Magister Tancredus, stellt doch die Veranlassung
etwas anders dar. Derselbe hat einen Apparat zu der in Bede stehenden
Compilatio IIL verüasst; in der Einleitung i) zu demselben gibt er eine
kurze und, soweit wir es beurtheilen können, richtige Geschichte der
Decretalensammlungen nach Gratian. Nach der Sammlung des Alanus
fahrt er fort: tandem magister Bemardus Gompostellanus, archidiaconus
in Romana curia, in qua curia moram fEtciens aliquantum, de re-
gestis domini Innocentii papae unam fedt decretalium com-
pilationem, quam Bononiae studentes Bomanam compilationem ah-
qaando tempore vocaverunt. Verum quia in ipsa compilatione quae»
dam reperiebantur decretales, quas Bomana curia refutabat, sicut
hodie quaedam sunt in secundis, quas curia ipsa non recipit, id-
circo felicis recordationis dominus Innocentius papa IIL suas decre««
tales usque ad annum XII editas per mi^trum P. Beneventanum
notarium suum in praesenti opere compilatas Bononiae studentibus
destinavii Das Lehrb. d. Kirchenr. von F. Walter, 14, Ausgabe, Bonn
1871, sagt nun freilich S. 255, wie dereinst Vincentius Hispanus, die
Veranlassung zur Gompilation III habe in dem Umstände gelegen,
dass die Sammlung des Bernard von Compostella mehrere Deeretalen
enthielt, , welche die römische Curie nicht als echt anerkannt hatte.*
Idi habe aber §chon oben gezeigt, dass die ünechtheit von Deeretalen
nicht der Ausschlag gebende Grund gewesen sein kann; dann scheinen
mir aber die Ausdrücke refutare und non recipere zu allgemein, als
dass sie gerade auf Ünechtheit gehen; um das auszudrücken, hätte
0 Dieselbe hat zuerst Th. Laspeyres im Appendix 2ur Summa Bemardi
PapiensiB, p. 856 yerGffentlioht, sodaim Schulte in den Compilationen Gilberts
and Alanus Wien 1870 S. 8, hierauf in Literaturgesch. der Compp. antiquae
Wien 1871 S. 78, und zuletzt wieder in Gesch. der Quellen und Liter, d. can.
Rechts I, 244, Stuttgart 1875.
408 T h a n e r.
Tancred wol «tamquam falsas oder confictas' oder dergL hinzusetzen
müssen. Endlich berichtet Tancred einfach, dass Bemard von Gom-
postella aas den Regesten des P. Innocenz eine Decretalensammlang
angelegt hat, ohne im Geringsten anzudeuten, dass sie nicht blos aus
den Begesten zusammengestellt gewesen sei, sondern auch anderes
oder gar falsches Material enthalten habe. Auch die Beschreibung,
die A. Theiner in den Disquis. criticae p. 129 sequ. von unserer Samm-
lung gibt, fuhrt zu keinem anderen Ergebnisse. Zwar hat Bernardus
die Sammlung Gilberts, die er als eine secunda compilatio bezeichnet,
benutzt; allein daraus darf mau noch nicht schliessen, dass er ihr
auch sein Materiale entnommen habe. Eine frühere Gompilation
musste er ja zu Käthe ziehen, um die Capitel der Segesten nach üb-
licher Weise in Buch nnd Titel einzureihen; wenn er dabei gewahr
wurde, dass einige schon bekannt waren, so lag es nahe, dass er die-
selben blos aus der älteren Gompilation citirte. Auch Petrus von
Benevent hat Decretalen in derselben Fassung aufgenommen, wie sie
schon in früheren Sammlungen vorkamen. Wir sind daher zu der
Annahme gedrangt, dass die Curie auch echte Schreiben, der Papst von
seinen eigenen Decretalen manche nicht recipirte. Man mag sich das
von vorneherein so erklären, dass der Papst seine Ansicht, wie das
wol vorkam 1), geändert hat, und so eine Decretale, die in seinen Be-
gesten stand, veraltet war. Wir wissen aber femer aus den Schriften
der Canoniston, dass sich die Schule wenigstens noch im 12. Jahrh.
das Recht zuschrieb, Decretalen der Päpste zu recipiren oder zurück-
zuweisen. Bei der engen Wechselbeziehung, in der Schule und Curie
damals zu einander standen >), wäre es nicht im Geringsten auf&llend,
wenn die Curie eine Decretale, welche die Schule nicht anerkannte,
auch ihrerseits nicht recipirte. Magister Laurentius bemerkt zu c. 8
X 1, 14 Cölestin III.: papa hoc discole respondet (Schulte Literatur-
gesch. der Compilationes antiquae S. 65) ; der mag. P. macht zu einem
Paragraph der Decretale Cölestin IIL: Laudabilem den Vers: cetera
commendo, quod dicitur hie reprehendo (ebenda S. 68); selbst der
mag. Alanus, der in seinem Curialismus soweit ging, dass er dem
Papst alle Gewalt auf Erden zuschrieb und den Kaiser nur wie einen
päpstlichen Beamten ansah, schreibt zu Comp. I 3, 14 c 1 : Vir rev.
Istud cap. et superius pro nichilo posita sunt in hoc libro, cum secun-
dum literam non teneant, ubi legi vel canoni inveniuntur adversa.
') So iat z. B. Alexander IIL in Ck)mp. I, 8, 26 c. 8 gegen die Zehentver-
ordnung Hadrians IV., im c. 10 1. o. ahmt er sie dagegen nach. ') F. Thaner,
Die Summa mag. Rolandi, nachmals P. Alexanders IIL, Innsbruck 1874, S. IV.
Zur rechtlichen Bedeutung der p&pstlichen Regesten. 409
Ein anderes Hai sagt Fetros Hispanos (Schalte a. a. 0. 8. 43 n. 1),
se audiTisse ab illo, cai credere potoit, qui qualiter istud factum pro-
cesserat, noverat, quod hoc cap. de papae couscientia non emanavit^).
Es handelt sich um die Decretale Alexanders IIL: Cum institisset
(Comp. I 4, 6 c 4). Von einer anderen Decretale dieses Papstes
(Comp. I 2, 20 c. 41 Qua fronte) wird gesagt, dass sie nur «secundum
consuetudinem alicujus regionis, sec consuetudinem Auglicorum ' rede
(Schalte 8. 59), dass das Kapitel nicht «regalariter' gelte, sondern
«casaale vel locale' sei (S. 60). Zu derselben Decretale sagt Hugaccio :
Alexander yidetur male dicere (Schalte Die Geschichte I, 164 n. 25) ;
oder er widerspricht dem Papste: Idem yidetur dicendum de uiro de
monasterio reyocato ab uxore post mortem uxoris, licet Alex, dicat con-
trarium in extra: Praeterea (Comp. I, 3, 28 c. 1) Cod. lai Monac
10247. üeber die Decretalen Ad aures (Comp. I, 4, 13 c. 2) und Si
quis parrochianorum (1. a 4, 20 c. 6) schreibt er (ebenfalls aus der
Müncheuer Handschrift) : Bespondeo et dico, quod ibi locutus est non
ut apostolicas sed ut magister secundum opinionem saam; qaidam
adhaerentes dictis Alexandri dicunt, qaod etc. Die anonyme Glosse
zur Summa Stephani Tomacensis (F. Thaner Zwei anonyme Glossen,
Wien 1875 8. 10) berichtet: TJgucio respondet, quod (Alexander) non
loquitur ut papa sed ut magister, vel dicit etc., und vorher in der-
selben Frage über die Unterscheidung des votum in v. simplex und
Y. solemne: In hac opinione fuit Gratianus, Bafinus, Johannes, Ale-
xander ni. et Bazianus. Ügucio vero praemissam distinctionem sub
sensu assignato nonrecepit Sowie hier Hugaccio den P. Alexander III.
mitten unter die Magister einreiht, so spricht er auch von dicta Ha-
driani, Alexandri. In gleicher Weise hatte man die Aussprüche Gra-
tianas den Autoritäten als dicta gegenübergestellt^). Es haben also
die Magister manche Decretalen als tadelnswerth und rechtswidrig
hingestellt, anderen Hessen sie nur eine örtlich oder sonstwie be-
schränkte Geltung zukommen; einer dritten Gruppe haben sie über-
haupt autoritativen Charakter abgesprochen.
^) Im 16. Jahrh. war es bereits Styl, dass bei minder wichtigen Briefen
nar der Yicekanzler die Bewilligung ertheilte, so daes der Papst, in dessen Namen
doch das StQck ausgestellt war, von demselben gar keine Kenntnis erhielt
£. T. Ottenthai, Die Ballenregister Martin Y. und Eugen IV. Mittheil. d. Inst.
Ergftnzongsband 1, 447. >) In manchen fallen haben die Päpste wirklich nicht
die Absicht gehabt, ein categorisches Urtheil ao&ustellen, sondern wollten nur
ibre persönliche Meinung abgeben, z. B. »tutius tamen videtur* Alex. III. (Comp.
I 4. 4 c 7); »consaltius dicimns et ei congruentins ad salntem* Cölestin IIL
(Comp. IL S. 19 c 4); »credimus distinguendum* Innooent. III. (Comp. IIL 8,
24 C 7 ; 5, 2 c. 4 ; 5, 21 c. 14).
410 T h a a e r.
Alle drei Arten fallen unter den GeBammtbegriff der ,ExtraTa-
gantia non trahenda ad consequentiam', von denen Hoguocio an
mehreren Stellen spricht, die ich im Münchener Codex las. Es mögen
auch die 8. 407 citirten Aeusserungen der Magister Basianus und Lau-
rentins, dass ein Eapitel schlechthin keine Decretale sei, bez. niemals
gewesen sei, yielleicht mehr auf den Mangel rechtlicher Autorität als
auf jenen der Authenticitat zu beziehen sein. Zum Schluss ist hier
noch die eigenthümliche Unterscheidung zu erwähnen, die Stephan
vonTournay zwischen decreta und docretales epistolae macht. Jenes
sind die Satzungen, die der Papst über eine Eirchenangelegenheit^)
in Anwesenheit der Gardinäle, die ihre Autorität leil)en, aufstellt;
Decretalbriefe jene, worin der Papst einem Bischöfe oder anderem
kirchlichen Würdenträger, der sich über einen Fall Baths erholen
will, Antwort ertheilt (Schulte Die Qescfiichte I. 252). Demnach sind
die zahlreichen Briefe, die mit « respondemus ** schliessen, offenbar Ton
weit geringerer Bedeutung, als die decreta, die wir als Gonstitutiones
bezeichnen würden. Wenn nun Tancred erzählt, dass die Curie ge-
wisse Decretalen nicht recipirte, so ist «refutabai* sicherlich in dem-
selben Sinne aufzu&ssen, wie die Worte, dass Huguccio eine Distinction
«non recepit*. Welcher Art aber die Decretalen waren, die die Curie
aus der Compilation des Bemardus Gompostellanus ablehnte, und ob
Schule und Curie in der Nichtreception derselben übereinstimmten,
bleibt ungewiss. Ich zweifle nicht, dass sich in manchen Fällen Schul-
und Gurialreception kreuzten, dass sowie die Magister ihre Meinung
über die der Päpste, so auch diese ihre Autorität über jene der Ma-
gister stellten; ein Beispiel dafür gibt das gerade in die Comp. UL
(3, 33 c. 7) aufgenommene Schreiben: In quadam Innocenz IIL an
Huguccio als Bischof von Ferrara, worin demselben bedeutet wird:
ex quo in contrarium nos sentimus, nostrae oompelleris sententiae con-
sentire. Jedenfiedls war Innocenz UL, der Schüler des Huguccio und
ausgezeichnete Kenner des canonischen Bechtes, über die Verhältnisse
der Schule aufs beste unterrichtet'), und es musste ihm daher sehr
0 »super aliqao negotio ecclesiastico* ; man ygl. den RegiBierband Inno-
cenz UL »super negotio Romani imperii*. Die Unterscheidung swischen deoreta
und decretales hat Johannes FayentinuB wörtlich abgeschrieben. Schulte Die
Reohtshandschiifben der SUftsbibliotheken, Sitsungsber. d. k. Ak. d. Wissensch.
57, 582. ') Das bezeugt unter anderem die Yon Yincentinus Hispanos an-
geführte Decretale: Per tuas literas (Comp. IIL 5, 21, c 14), worin der Papel
eine epistola erwähnt, »quam dicunt scholastici decretalem, etab. m.
Alezandro papa praedeeewore nostro emanasse proponunt.* Der Ausdruck »q^istola
decretalis« ist hier sicherlich in dem Sinne eines Schreibens mit rechtlicher Au-
Zur rechtlichen Bedeutung der päpstlichen Regesten. 411
willkommen sein, dass eine im Sinne der Oarie yerbesserte Samm-
lang seiner Decretalen erschien. Ich beziehe daher die Worte «com-
püatas fideliter** auf die getreae und richtige Auswahl aus den
Begesten; und die Worte absque quolibet dubitationis scrupulo be-
ziehen sich nicht blos auf den Zweifel über die Echtheit, sondern
auch über die Verbindlichkeit der aufgenommenen Decretalbriefe. Da
die Sammlung des Bemardus nicht veröffentlicht ist, so lässt sich
das Verhältnis zur Compilatio IIX. nicht näher feststellen. Es hat
zwar Theiner, dem wir unsere Kenntnis der Sammlung des Bemard
verdanken, in den Disquis. criticae p. 134 n. 13 eine synoptische
Tabelle über beide Sammlungen zusammengestellt; allein gerade das
Interessante, was nämlich die in der Comp. IIL fehlenden Kapitel ent-
hielten, er&hren wir daraus nicht Deberhaupt aber sind wir, trotz
der dankenswerthen Vorarbeiten Schultes, über das Verhältnis der Curie
zur Schule insolange nicht genügend informirt, als nicht wenigstens
eine Auswahl aus den Olossen, Commentaren und Tractaten der
besseren Canonisten und die wichtigeren Decretalensammlungen yer-
öffentlicht sind ; es ist daher willkommen zu heissen, dass S. Löwen-
feld die Fublication einer neuen Canonsammlung (richtiger wol
Decretalensammlung) in Aussicht gestellt hat (Neues Archiv X. 587).
Andererseits wäre, nachdem die Begesten Alexanders IQ. verloren sind,
vm so dringender eine vollständige nach allen Regeln der modernen
Segestenforschung durchgeführte Untersuchung und Vergleichung
der Begesten Innocenz IIL zu wünschen.
Nachdem ich in dem vorausgegangenen Abschnitte dargestellt
habe, inwiefeme das richtige Verhältnis zu den Begesten den Papst
bewogen hat, eine Decretalensammlung zum Schul- und Gerichts-
gebrauch zu empfehlen, will ich nun an einem bisher unbekannten
Beispiele zeigen, wie vortheilhaft die Begesten in einem concreten
Rechtsstreit anzuwenden waren.
Unter dem Pontificat Honorius IL wurde der langjährige Grenz-
torität als VerordnuDgBschreiben zu verstehen, und bildet ein Seitenstück zu den
alten »epistolae canonicae* der griechiscben Kirche.
<) Ei war mir bereits gegönnt, zom Zwecke dieser Arbeit die dem Papste
Leo Xm. zu seinem 50j&hrigen Priesteijnbiläum gewidmeten Specimina palaeo-
^raphica ex Vatic tabnlarii Romanorum pontificam registris seleota durchzusehen.
Auf Tafel I und V ist zu einigen Schreiben am Rande angemerkt, wo sie als
Extravaganten vorkommen ; diese Randbemerkungen fallen aber in eine Zeit, wo
die Decretalensammlung Oregon IX. l&ngst verfasst war. Von einer gleichzeitigen
Benutzung der Registerb&nde flkr die Decretalensammlungen konnte ich auf den
7 Tafeln Innoc IIL kein äusserliches Zeichen wahrnehmen.
412 T h a n e r.
streit zwischen den Diocesen Arezzo und Ghiusi endlich entschieden,
indem das Register Alexander IL herbeigeholt and die darin ent-
haltene Sententia nachgeschlagen wurde (J. B. de Rossi in dem in-
haltreichen Aufeatze De origine historia indicibos scrinii et biblio-
thecae sedis apostolicae, Bomae 1886, im ersten Band des Gataloges
der Heidelberger Handschriften p. XGV n. 2). Innocenz IIL berief
sich, im J. 1200 in der Decretale Tum ex literis (X 1, 41 c. 5) eben-
falls auf eine sammt der Datirung in das Register eingetragene Sen-
tenz Eugens III.^). Das hier miteutheilende, bisher unbekannte Bei-
spiel fallt in den Pontificat Alexanders III. Der Bischof von Yeroli
hatte mit dem Abt und Glenkern von St Peter in Ganneta einen
Streit geführt, den F. Alexander IIL durch ürtheil entschieden hat
In diesem Ürtheil waren dem Abt bestimmte Leistungen an den Bischof
auferlegt; der Abt unterliess es aber, dieselben zu entrichten, und
verheimlichte die ganze Bulle. Als dies dem Papste zu Ohren kam
erliess er an Abt und Cleriker den strengen Auftrag, das ürtheil zu
befolgen, widrigens sie Verlust ihres Rechtes zu bef&rchten hatten,
denn er habe, so schliesst die Bulle, im Register den Wortlaut seines
Urtheilspruches nachschlagen lassen mit dem Auftrage, dass sie im
Falle der Weigerung dem Bischöfe das ürtheil vorweisen. Dies ist
der Sachverhalt, wie er sich mir aus der Bulle zu ergeben scheint,
die ich hier aus dem Codex B 32 der Bibliotheca Valicellana fol 159
folgen lasse:
Alexander episc. serv. serv. dei dilectis filiis N. abbati et uni-
versis dericis s. Petri de Canneta saL et apost bened. Qui sententias
et alia statuta apostolicae sedis infringit, ejus indignationem pro-
meretur incurrere et gravi animadversione punirL Perlatum est si-
quidem ad audientiam nostram, quod vos contra sentenciam qoam
super causa, quae inter vos et ven. fratrem nostrum F(aramundam)
Verulanum episcopum vertebatur, protulimus ausu temerario venientes
ejus tenorem negligitis observare. Quia vero id non possumus nee
debemus aliquatenus in patientia sustinere, per apostolica scripta vobiä
praecipiendo mandamus et mandando praecipimus'), quatinus partem
decimarum et testamentorum secundum quod in eadem sententia con-
tinetur praedicto episcopo sine molestia et contradictione de cetero
<) Aus dem 15. Jahrh. ist es bekannt, dass die Register ia der Prooess-
f&hrung eiae wichtige Rolle spielten (E. v. Ottenthai Die Ballenregister a. a. 0.
529 n. 1). *) Demselben »Rhythmus* begegnen wir in der Decretale: Aadivi*
mu8 pravam Alexanders IIL bei F. Maassen Beiträge S. 65 n. 5. Das Schreiben
Ja.-W. 11169 bei Migne 200 p. 849 hat »per praes. scripta mandamus et man*
dando praecipimos. *
I
Zur rechtüchen Bedeutung der pftpstliohen Regesten. 413
persolvatis. Quod nisi feceritis juris vestris poteritis propter hoc sen-
tire defectum. Nos enim in registro nostro sententiae nostrae
fecimns inquiri teuorem vobis mandantes, at si negaveritis quod man-
damus episcopo sententiam ostendati«. Dai Signiae IV id. Octobr.^).
Der in der Bulle erwähnte papstliche TJrtheilsspruch kann sowol
Yon amtswegen, als auf Verlangen der Partei in das Begister ein-
getragen worden sein; denn derselbe gehörte sicherlich zu den wich-
tigeren Angelegenheiten (magis arduae causae) der Curie; aber auch
die Partei hatte ein natürliches Interesse an der Eintragung. Es darf
nicht irre machen, dass das XJrtheil hier gegen die Partei citirt wird.
In der Hauptsache wird es doch zu ihren Gunsten gelautet haben;
die Quote, die der Abt yon Zehenten und letztwilligen Zuwendungen
dem Bischof zu entrichten hatte, gehörte zu den canonischen Gerecht-
samen des letzteren, die auch bei Bestätigung der Bechte in den Pri-
yfl^ien den üblichen Vorbehalt bildeten. So erklärt sich auch die
Drohung des Papstes, dass Abt und Gleriker bei fortgesetzter Wei-
gerung den Verlust ihres Bechtes zu gewärtigen hätten.
Während ich mit diesem Aufsatze beschäftigt war, hatte Herr
Prof. F. Ealtenbrunner die Freundlichkeit, mir aus den Epistolae
notabiles des Berardus de Neapoli (MittheiL VII, 21—118, 555—635)
Cod. Paris. 4311 ep. 129 den nachstehenden, in den Pontificat Gre-
gors X. fällenden Brief mitzutheilen, der leider nur sehr fragmentarisch
überliefert ist: Hugoni de Penna thesaurario car. in Christo filiae
nostrae reginae Angliae illustris. Tenorem quarundam litterarum fei.
rea Innocentii praedecessoris nostri inipsius registro repertum
ad tuae snpplicationis instantiam et futuram memoiiam praesentibus
de yerbo ad yerbum fecimus annotari. Qui talis est Innocentius etc.
') 12. Oct. 1170; denn vom 12. datirt ein Schreiben aus Segni (Ja.-W,
11846) und in demselben Jahre war der Papst in St. Peter de Canneta und da-
rauf in Varoli gewesen.
Der Kreuzzug von Damiette 1218 — 1221.
Von
Hennann Hoogeweg.
HL
6. Der Verlust you Damiette. Räumung Aegyptens.
Die Nachricht von dem Fall Damiettes durchlief schnell das ganze
christliche Europa und wurde überall mit dem grössten Jubel auf-
genommen^). «Freue dich*, schrieb der Scholaster Oliver nach K5hi,
.du cölnisches Stift und frohlocke, weil Du an Schiffen, Eriegs-
geräthen, Kriegern und Waffen, Lebensmitteln und Geld grössere Hilfe
geleistet hast als das ganze übrige deutsche Reich« Du aber Köln,
Stadt der Heiligen, die Du wohnst in GSrten, unter den Lili^a der
Jungfrauen, den Rosen der Märtyrer, den Veilchen der Bekenner,
beuge die Kniee deines Herzens für die Frömmigkeit Deiner Töchter
und stimmt an mit lauter Stimme herrliche Danksagungen"^. P^pet
Honorius wurde durch ein Schreiben der Kreuzfahrer von dem glück-
lichen Ereignis in Kenntnis gesetzt Er beglückwünschte sie in einem
Briefe an den Legaten und nannte diesen einen zweiten Josua^. Auch
unter den asiatischen Christen verfehlte das Ereignis seine Wirksam-
keit nicht König Georg von Georgien schrieb begeistert von den
Erfolgen der KreuzfiEihrer an diese, dass er mit seinen Grossen den
I) Vgl. Rein. Leod. IL G. SS. 16, 678. ICarch. ibid. 17, US. üeber die
Freude bei den Friesen und Holländern, welche das Ereignis noch heute feien,
s. Wilken a. 0. 8. 297, Anm. 26. Röhricht, Bei. yon Dam. in Raumers Taschen-
buch a. 0. 8. 98, Dirks a. 0. 8. 262 und 288. >) OL 19, 1416. Die SteUe,
wie de Eceard gibt, ist (auch abgesehen yon dem sinnlosen cum fiir ta) kanm
richtig. Der Druck des Briefes Olivers bei Bongars 1192 gibt eine bedeutend
abweichende Lesart. •) Vgl. Rayn. ann. eccles. ad a. 1219 I 18; Potthast
Reg. pont 6198.
Der Ereuzzag Y<m Damieite 1218^1221. IIL 415
Entflchliiss ge&sst habe und bereit sei, Damaskus oder irgend eine
andere bedeutende Stadt der Mubamedaner im Bunde mit ihnen zu
erobern^).
In Aegjpten stieg die Bestürzung au& Aeusserste. Der Sultan
schrieb Briefe über Briefe an seine Brüder und die anderen Macht-
haber der arabischen Beiche und bat um Hilfe, um dem Verlust von
ganz Aegjpten wenigstens vorbeugen zu können. Aber nur gering
waren die Erfolge dieser Sendungen ; denn es war gerade die Zeit, als
die Horden des Dsehingis-Khan gegen das arabische Beich anprallten
und die Streitkräfte gegen sich riefen; der ganze Norden Asiens ge-
hörte ihnen bereits, und schon pochten sie an die Thore von Syrien
und Armenien >). unter diesen Umstanden war der Sultan auf sich
allein angewiesen, und er benutzte alle Mittel, um die Ge£fthr abzu-
wenden. Als sein Schatz erschöpft war, Hess er durch seinen Vezir
alle Steuervorsteher und Finanzleute auf die Folter spannen, um ihnen
Oeld zu erpressen. Muselmann, Jude oder Christ, es galt gleich; ver-
gebens verleugneten einige Christen ihre Beligion, sie mussten be-
zahlen wie die anderen, ein jeder nach seinem Vermögen. Die Kerker
füllten sich mit Unglücklichen, und mancher büsste hier einen Theil
seiner Glieder ein. Den Privatleuten wurde verboten, Magazine, Bazars
und Verkaufshalien zu halten; nur der Bazar des Sultans stand offen
zum Kauf und Verkauf; und um hier Waaren umzusetzen, musste man
wieder eine ausserordentliche Abgabe zahlen. DieNoth der Bevölkerung
erhöhte die Unredlichkeit des Vezirs, der durch das erpresste Geld
zugleich seine eigene Tasche füllte. Zwar merkte der Sultan den Be-
trag und wusste ihn zu hindern, aber doch trieb die Verzweiflung
noch manchen zum Selbstmord >).
Bald nach dem Fall von Damiette war auch Al-Muazzam nach
Palästina zurückgekehrt und hatte hier die Feindseligkeiten gegen die
Christen wieder aufgenommen. Er hoffte dadurch wenigstens einen
Theil der Kreuzfahrer von Aegypten abzuziehen und die weiteren An-
kömmlinge, welche er aus Europa befEtrchten musste, dorthin zu wenden.
Nach kurzer Belagerung brachte er Cäsarea in seine Gewalt und zer-
störte die Stadt, wahrend es fast der ganzen Besatzung gelang, sich
«) Ol. 19, 1417? vgl. auch Wilken a. 0. 8. 297, Anm. 27. ») Makrizi
106 (Harn. 88). >) YgL Rein. Extr. S. 408. Abulfedae Ann. Moslem. 4, 279 ff.
«) Gesell, der Patr. 408 ff. Der Autor setzt hinzu: »Um diese Zeit erscholl der
Ruf von der Humanität und Milde, welche die Christen gegen die Besiegten ge-
brancliten.* Indesa der Verf. der Gesch. der Patr. war selbst Christ und litt mit
unter den Ma^sregeln des Sultans; die europäischen Christen wiesen davon nichts
so erzfthlen und hatten auch wol keine Ursache dazu.
416 Hoogeweg.
nach Akka zu flüchten i). Wahrscheinlich stand Al-Maazzam nicht die
nöthige Flotte zur Verfügung. Darauf wandte er sich gegen das mit
allem reichlich versehene und Ton den Templern vertheidigte Pilger-
schloss^), vermochte es aher nicht zu nehmen, denn die Hilfe, welche
er von den anderen sarazenischen Fürsten erbeten hatte, blieb aus.
Die Gefahr der anstürmenden mongolischen Horden und die fort-
währenden Brüder- und Sectenkriege im Reiche der Araber machten
den Andern eine Entsendung von Truppen unmöglich. So konnte AI-
Muazzam denn auch nicht weiter an die beabsichtigte Belagerung von
Akka denken. Dagegen gelang es den Templern durch mehrere Streif-
züge die Umgegend dieser Stadt von dem ringsum hausenden Raub-
gesindel zu säubern. Doch fiel im Anfange des Jahres 1220 die feste
Burg der Templer, Saphet, welche dereinst Saladin lange belagert und
erobert hatte, wieder in die Hände der Sarazenen^).
Diese Yortheile des Al-Muazzam in Palästina gaben dem Könige
erwünschte Gelegenheit, im Hinblick auf die Gefahren, welche dem
Königreiche drohten, die Nothwendigkeit seiner Anwesenheit daselbst
erforderlich erscheinen zu lassen. Kaum war daher die Jahreszeit so
weit vorgeschritten, dass die Schiffahrt wieder angenommen werden
konnte, als der König Johann sich anschickte, Aegypten zu verlassen.
Zwar erhoben sich hiergegen mächtige Stimmen, welche seine Ab-
wesenheit als äusserst gefahrlich für das ganze weitere unternehmen
hinstellten und vorbrachten, dass die Ankunft vieler neuer Pilger ge-
rade jetzt wieder Aussichten gewährte, das begonnene Werk vollends
zum glücklichen Abschluss zu bringen; zwar hielt man ihm vor, dass
er bereits in Akka das Versprechen gegeben, die Pilger nicht zu ver-
lassen, so lange er lebte; dennoch liess er sich nicht bewegen, zu
bleiben und schiffte sich ein, indem er die Versicherung gab, zurück-
zukehren, sobald es ihm werde möglich sein^). Doch war die Ursache
seines Abzuges in erster Linie nicht die gewesen, dem bedrängten
Königreiche seine Hilfe zu Theil werden zu lassen, sondern die Ab-
sicht, von Armenien Besitz zu ergreifen im Namen seiner Gemahlin
Stefanie, welche eine Tochter des kurz vorher verstorbenen Königs
Leo von Armenien war. Indess täuschten ihn seine Hoffnungen, denn
die Grossen von Armenien liessen ihn nicht zu, und mit dem bald
1) OL 25, 1421, Emool 428. L^estoire 884 setzt die Belagerung bereits in
den Sommer 1219; nicht richtig. *) Vgl. Ol. 7, 1402; vgl. Mitth. 8 S. 192
Anm. 5. ^ OL 26, 1421. — Ueber die Hongolenkämpfe vgl. Abulfedae Ann.
Moslem. 4, 295 K ^) OL 27, 1422; ygL 28, 1428: contra pactum suum qnod
apud Aocon peregnnis in Aegjptum navigaturis fecerat, ut vivus et soi juris
ipsos non desereret. L* estoire 849 setzt die Ab&hrt des Königs auf Ostern.
Der Erenzzag von Damiette 1218--1221. m. 417
daraaf erfolgten Tode seiner Qemahlin und ihres Sohnes schwanden
aacb seine Anrechte auf dieses Königreich 1).
Das Frühjahr 1220 brachte aus dem Abendlande wieder eine nicht
unbedeutende Schaar neuer Pilger nach Aegypten. Unter diesen be-
fieuiden sich die Erzbischöfe von Mailand, Laon und Kreta, ferner als
Gesandte des deutschen Königs Friedrich die Bischöfe von Faenza uud
Beggio, welche seine baldige Ankunft in Aussicht stellten, sodann der
Bischof Yon Brescia und yiele Italiener*).
Gestutzt auf diese Verstärkung aus Europa verlangte der papst-
liche Legat nun entschieden weitere Kriegsoperationen in Angriff zu
nehmen. Denn der Zustand im christlichen Heere verschlimmerte sich
taglich und drohte eine weitere Kriegführung mit der Zeit unmöglich
zu machen. Nachdem die Stadt gesäubert, die Schäden der Befesti-
gungen reparirt waren — was nur kurze Zeit in Anspruch nahm —
verwilderte das Heer mehr und mehr, verprasste und vergeudete den
erlangten Besitz und entartete in ünthätigkeit. Völlerei, Diebstahl,
Ehebruch und ünsittlichkeit griffen immer mehr Platz. Auch die Ehr-
furcht vor der Geistlichkeit schwand, die Verhängung kirchlicher
Strafen, [selbst der Excommunication, wurde mit Hohn beantwortet').
Doch dauerte es nicht lange, so waren die gewonnenen Schätze dahin
und bittere Armuth trat an die Stelle früherer IJeppigkeit. Es kam
soweit, sagt Jakob von Vitry^), dass man kaum vier oder fünf im
Heere finden konnte, die sich von dem Ihrigen unterhalten konnten.
Manche der Sarazenen, welche zum Ghristenthum übergetreten waren,
kehrten zum alten Glauben zurück, weil ihnen das karge Leben unter
den Christen nicht zusagte. Aber auch mancher Christ suchte bessere
Tage bei den Sarazenen zu gewinnen durch Abschwören seines Glaubens,
sah sich aber nur zu oft bitter enttäuscht^). Viele auch verliessen das
Heer und segelten nach Hause. Dies nahm dergestalt überhand, dass
der Legat mit den härtesten Strafen dagegen vorging. Er excom-
manicirte jeden, der abzog und untersagte den Schiffern und Matrosen
1) Ol. 28, 1488--4; L'estoire 849, Emoul 427; Bern. Thee. a. 0. 848. Vgl
auch Pottlv Reg. pont 6889. *) OL 27, 1428, wo GoetenfliB f&r CretensiB Btebt,
und Jac Vitr. bist Orient, m. bei Bongars 1, 1145, wo JanaenBis fQr Faventinus
gelesen wird. *) Vgl. den Brief' des Jac Vitr. an Honorios vom 18. April 1821
(nicht 1219) bei d'Aclieiy Spicileg. 8, 590a. ^) a. 0. 590a~b in toto ezerdtu
quatuor yel qoinqne yix reperiri poterant, qoi de suo in Christi eervitio valerent
jmBtentarL *) Jac. Vitr. a. 0. 59 la (soldanus) mittens eos ad remotiores regni
8111 partes, nnde nunquam reverü valerent. Ipd autem adeo yiles inter Sarra-
cenos habebaator, quod yix nnde miseram yitam sustentarent Ulis tribuebatur,
neque eoe in suis hospitiis redpere yolebant, sed üs improperabant, quod sicut
mAli Chrifltiani fherant, ita Sarracenorum legem nunquam bene observarent.
MitttMUniigai DL 27
418 Hoogeweg.
bei Strafe des Bannes, irgend jemand in die Schiffe ao&anehmen, der
nicht einen Oeleitbrief Ton ihm vorzeigte. Einen bedeutenden Betng
an Geld aber musste derjenige erlegen, der einen solchen Oeleitbrief
erhalten wollte^).
Unter diesen Umständen war eine Fortsetzung des Krieges nicht
möglich. Der Sultan, welcher etwa eine Tagereise nilaufwärts sein
Lager aufgeschlagen, war durch Kundschafter und die Oeberläufar
hinlänglich unterrichtet, wie es im christlichen Lager stand. Diese
Lage auszunützen, daran hinderte ihn zwar die Erschöpfung und
Schwäche des eigenen Heeres, aber im Kleinen suchte er den (Siristen
manchen Abbruch zu thun und operirte mit Erfolg. Er setote eine
Belohnung aus auf den Kopf eines jeden Christen, der ihm gebracht
wurde, und reizte so seine Krieger zu freiwilligen Unternehmungen.
Ueberall lagen die Sarazenen auf der Lauer im Hinterhalt und fingen
jeden Christen auf, der sich vom Heere entfernte. Zwar gelang es
auch den Christen, manchen der Feinde einzu&ngen, aber behende
und leichtbewaffnet wie die Sarazenen waren, blieben sie doch im
Vortheil. Die armen Leute, welche zum nahen See fischen gingen,
geriethen in ihre Hände; Ritter und Turkopulen, welche ansritten, um
Holz oder Gras zu sammeln, büssten durch die feindlichen Geschosse
die Pferde ein und wurden gefangen. Bückten die Christen in ge-
schlossenen Haufen vor, so hielten sich die Sarazenen in der Feme
und wagten keinen Kampf, kehrten sie aber um, so umschwärmten
die Feinde sie mit ihren schnellen Pferden und wussten jede Blosse
oder Unachtsamkeit des G^ners auszunutzen^).
Einen grösseren Yerproyiantirungszug unternahmen im JuU auf
eigene Faust die Templer mit ihrem Gefolge gegen die Meeresstadt
Broilus und traten auch reich beladen mit Gewändern und mit einer
Menge Pferde, Kameele, Maulesel, Ochsen, Esel und Ziegen nach zwei
Tagen den Rückzug an; unterwegs freilich büssten sie aus Mangel an
Wasser viele Pferde und Maulthiere ein. Voll Freude zog den Heim-
kehrenden der deutsche Orden mit vielen anderen entgegen. Während
die Templer aber den Zug weiter fortsetzten, machten jene hinter den
Templern aus unbekannten Gründen Halt. Da überraschte sie plöta-
lieh eine Schaar feindlicher Reiter vom Meere her. An einen regel-
rechten Widerstand konnten die Deutschordensritter nicht denken;
denn weil sie nicht zur Schlacht, sondern zum feierlichen Emp&ng
der Templer ausgezogen waren, so fehlte es ihnen an Waffen uad
Bogenschützen. Die Engländer, Flanderer, Deutschen und Robert von
*) Emoul 428—9. «) Jac. Vitr. a. 0. 590b.
Der Kreuzzug von Daraiette 1218— 1221. III. 419
Beaiimont hielten den Angriff der Feinde auf, so gut es eben ging ;
dennoch wurde der Präceptor und der Marschall des deutschen Ordens
mit etwa zwanzig Brüdern und anderen Rittern ge&ngen und yiele
Pferde getödteti).
Doch nicht nur zu Lande, auch zu Wasser waren die Sarazenen
im Vortheil und Terschlimmerten die Lage der Christen mehr und
mehr. Grosse und kleine Schiffe mit einer Menge Bewaffneter um-
schwärmten fortwfUurend die Burg Tanis und machten die Benutzung
des grossen höohst fischreichen Sees Menzaleh, der mit dem einen
Theile fast bis zum Lager der Christen reichte, ftbr die Kreuzfahrer
unmöglich >). Auch liess Al-Eamil 33 3) Schiffe ausrüsten, welche auf
dem Meere kreuzten und den Pilgern empfindliche Nachtheile bereiteten.
Diese nahmen die EaufGahrteischiffe, welche für Damiette bestimmt
waren, mit Besatzung und Lebensmitteln fort, führten die Menschen in
die Gefangenschaft und yerbrannten die Fahrzeuge. Auch ein grosses
Schiff das den Grafen Heinrich Ton Schwerin und andere Tornehme
Deutsche nach Aegypten tragen sollte, wurde von ihnen angegriffen,
doch gelang es die&en zu entkommen, während ein Schiff des deutschen
Ordens voll Getreide durch griechisches Feuer verbrannt wurde^). Von
denselben sarazenischen Schiffen wurde auch Graf Dietrich von Spatzen-
ellenbogen über£ftllen, der sich mit vielen Andern, begleitet von dem
Banne des Legaten, auf der Heimkehr befand. Unweit Gypem wurden
sie eingeholt nnd ihr Schiff verbrannt Nur mit wenigen rettete sich
der Graf schwimmend^).
Der Legat war bereits früher durch Kundschafter benachrichtigt
worden, dass die Sarazenen mit dem Bau von Schiffen beschäftigt seien ;
er hatte es nicht geglaubt. Auch die Nachricht, dass die Schiffe nun-
mehr auf dem Meere seien, hatte er mit Hochmuth übergangen. Jetzt
traf die sichere Kunde ein von dem Verderben, das die Sarazenen an-
gestiftet Pelagius erschrak — er war sich wol bewuset, der Urheber
dieses Unglücks zu sein^) und suchte nun endlich Gegenmassregeln
SU ergreifen. Aber es hielt schwer, bei dem verwilderten Zustande
des Heeres eine Nation dafür zu gewinnen, den Kampf mit den sara-
1) OL 29, 1425; auch Jac. Yitr. a. 0. 590b deutet dies an und setzt hinzu:
cum ipsi (Sarraceni) plus quam tria millia ex nostris in vinculis detinerent, vix
miUe ex ipsis detinebamus captivos. ') Jac. Yitr. 59 la. ') Ol. 80, 1425,
nach Emoul 429 waren es nur zehn. ^) Ol. a. 0. ^) Ol. a. 0. nennt ilm
unrichtig Betherus (wenn Eccard richtig gelesen) : vgl. auch Emoul 480. *) Quant
li cardenals 61 le novele, si fu mult dolans; et si et droit, que eis damages
evtoient avenus par lui, car il ne volt croire ceuls qui Teu avoient gami.
Kmoul 480.
27*
420 Hoogeweg.
zenischen Piraten auizonehmeu. Nachdem viel Geld und Mühe anf-
gewendet war, entschlossen sich endlich die Venetianer, welche evst
kurz vorher angekommen vraren^), dazu und fuhren über Beseite nach
Alexandria. Doch' kamen sie zu spät Beutebeladen hatten die Sara-
zenen ihre Schiffe unterdess in Sicherheit gebracht*).
Die Noth im Christenheere stieg; fi^t wie in einer belagerten
Stadt sassen sie da, ringsum versperrte der Feind den Ausw^. Der
Legat fühlte sich nicht frei von der Schuld an dieser Lage. Und in
der That war durch seinen Hochmuth die Sache auf dem Meere rninirt
worden und der Zusammenhang mit den Christen im Norden so gut
wie aufgelöst Trug er aber auch die Schuld daran, dass Al*Eamil
nicht unwesentliche Vortheile auf dem Lande au&uweisen hatte? In
etwas vielleicht auch, doch die grössere Schuld lag hier gewiss auf
der Seite seiner Gegner, vorerst der weltlichen Grossen. Während
diese aber der Sache ihren Lauf liessen und nichts thaten, um die
Lage des Heeres zu bessern, kann dem Legaten doch die Anerkennung
nicht versagt werden, dass er sich wenigstens redlich bemühte, wieder
gut zu machen, was er verschuldet hatte. Durch einen Oewaltstreich
glaubte er zum Ziele zu kommen. Er berief eine Yersammlnng der
Grossen nach der andern und setzte ihnen auseinander, dass die Noth-
wendigkeit und Klugheit es gebiete, weitere Eri^^perationen vorzu-
nehmen und schlug vor, gegen das Lager des Sultans, das nur etwa
eine Tagereise entfernt sei, einen Vorstoss za wagen >)« Die Geist-
lichen, besonders der Erzbischof von Mailand, waren dem Unternehmen
nicht abgeneigt Doch die Bitter und viele Andere^), besonders welt-
liche Grosse, verwarfen den Plan, indem sie hervorhoben, dass König
Johann von Jerusalem nicht zugegen sei und das aus den verschie-
densten Nationen zusammengesetzte Kriegsvolk sich schwerlich dem
Oberbefehl eines anderen unterordnen würde, dass ein solches Unter-
nehmen ohne eine einheitliche Spitze aber ein Unding sei^). Dem L^ten
die Führung anzuvertrauen, davon waren sie weit entfernt, denn sie
durchschauten wol, dass dieser sich der stillen Hoffiiung hingab, der
Leiter der Expedition zu werden, dass persönliche Interessen auch im
Spiele waren und Pelagius gerade jetzt auf das Unternehmen drang,
<) Sie kamen im August mit 14 Schiflfen. OL a. 0. *) Ol. a. 0.; Enioul
a. 0. : et bien avoient ja, que pris, que ods^ que ars, plus de XIII mileCreatienB,
estre Tautre gaagn qa*il avoient fait es n^. *) Es lieaee sieb denken, daas
Pelagius auch yorübergehend an eine Belagerang von Alezandria gedacht hat.
Chron. Toron. bei Bouquet 18, 800. ^) L'estoire 849: les gens dou roi Johan
. . . conorent la malioe. *) OL 27, 1428.
Der Eieozzüg ron Dumieite 1918—1281. IIL 421
wo die Abwesenheit des Königs die Bache f&r ih|i günstig gestaltete^).
So blieb diese Angelegenheit vorlaofig rohen.
Im Juli 1220 langte dann, von Friedrich II. geschickt, Oraf
Matthaus von Apulien mit acht SchifiEen, yon denen er zwei unter-
wegs sarazenischen Piraten abgejagt hatte, vor Damiette an. Man
setzte grosse Hoffiiung auf diesen, denn er brachte regen Eifer mit,
and die kriegerischen AusrOstungen seiner Mannschaft und Flotte ent-
sprachen allen militärischen BedOrfiiissen'). Mit dem Orafen und
mehreren anderen, zu denen er Zutrauen hatte, hielt der päpstliche
Legat einen Eriegsrath und brachte wieder seinen Plan gegen das
Lager des Sultan vorzurücken, zur Sprache. Einige waren dafür,
aber die Grossen von Frankreich und England, unter ihnen in erster
Linie Graf Wilhelm yon Arundel, und die Deutschen widersetzten sich
auch jetzt wieder der Ausführung des Planes, indem sie neben anderen
Gründen besonders wieder die Abwesenheit des Königs in die Wag-
schale warfen. — Pelagius, der alle seine Bemühungen an dem Wider-
spruche der Grossen scheitern sah, versuchte nun das Volk zu überreden,
ihm zu folgen und verlegte sein Lager auf das offene Feld. Aber
aach dieser Versuch misslang, als die französischen und deutschen
Eriegsknechte, welche beim Legaten in Sold standen, den Vormarsch
yerweigerten. Auch die Italiener, welche dem Legaten ihre Theil-
nahme am Zuge versprochen hatten, liessen sich überreden und traten
der Gegenpartei bei Pelagius verhängte den kirchlichen Bann über
sie und zwang sie zur Bückzahlung des Soldes, den sie bereits für
eine bestimmte Zeit voraus erhalten hatten, aber erreichen konnte er
weiter nichts').
Wenn nun auf der einen Seite nicht geleugnet werden kann, dass
Pelagius in seinem Hochmuth und Stolze selbstsüchtige Motive ver-
folgte und absichtlich zur Eile trieb, um vollendet zu haben, bevor
der Kaiser, dessen Ankunft im Morgenlande als nahe bevorstehend
gemeldet wurde, eintraf, und um so den Buhm des glücklich be-
endeten KreuzKuges sich allein beimessen zu können, so muss attf der
anderen Seite doch auch zugegeben werden, dass seine Forderungen
eine gewisse Berechtigung hatten. Friedrich, den seine Politik vor-
läufig in Europa fesselte, erbat vom Papste einen Termin nach dem
anderen für seinen Kreuzzug, und Honorius war gutmüthig genug,
ihn immer wieder zu verschieben, bis endlich das Jahr herum war.
*) L*ettoixe a. 0. Et ceste enprise firent il por ce que il voloient que la
chevaucb^e fast ganz le roi Joban, oar il 1* en voloient tolir le los et la seignorie.
») OL 28, 1428. •) Ol. 29, U24.
422 Hoogeweg.
Es muBste au^ den anderen Führern der Pilger in Damiette, welche
nur die Ankunft Friedrichs erwarteten, endlich klar werden, dass auf
dessen Hilfe Torlaufig nicht zu rechnen sei, und dass man deshalb die
Kriegsoperationen wieder aufnehmen müsse auch ohne den Kaiser.
Denn die Yerderblichkeit des Aufschubes stand ja schon klar Tor Augen.
Der Feind hatte Gelegenheit bekommen, sich zu starken, die Truppen,
wenn auch nicht zu vermehren, so doch kriegstüchtig zu machen und
Schiffe auszurüsten, während das christliche Heer in ünthätigkeit mehr
und mehr demoralisirte. Es kann nicht bestritten werden, dass man
auch von der anderen Seite im christlichen Heer redit ^(oistisch zu
Werke ging und vielen das Nichtsthun bedeutend mehr zusagte, süs
der ernsthafte Kamp£ Der Mangel einer einheitlichen Leitung wurde
anerkannt, aber ehe sie diese dem Legaten übertrugen, liessen sie die
Sache lieber ganz ruhen. Aus ihrer Mitte einen geeigneten Mann zu
wählen, daran hinderte sie — abgesehen davoii, dass die Verschieden-
heit der Nationen ihnen hätte zum Hemmnis werden können, was
aber doch erst auf einen Versuch ankam — sicherlich nicht im kleinsten
Masse die Eifersucht auf einander. Die freiwillige aber strenge Unter-
ordnung der Führer, welche ja auch den verschiedensten Reichen
Europas entstammten, unter den Oberbefehl eines Einzelnen wäre ge-
wiss nicht ohne Einfluss auf die Ansichten und Bestrebungen der
Nationen geblieben. Die Nothwendigkeit, dem Volke Beschäftigung
zu geben, um es vor gänzlidiem moralischen Buin zu bewahren, mussten
auch die Anderen einsehen. Aber es scheint fast, als' ob sich eine
Oppositionspartei herausgebildet hatte, welche von vornherein jedem
Plane des Pelagius entgegenstand, der es darauf ankam, jetzt, wo sie
die Majorität für sich hatte, ihre Macht zu entfalten und den Legaten
zu demüthigen für das herrische Wesen, durch das er seit dem Tage
seiner Ankunft verletzt hatte. Denn sonst kann man sich nicht er-
klären, warum sie die Qelegenheit, die jetzt noch eine im Ganzen
günstige war, nicht benutzten. Schififo lagen ausgerüstet da, das
Heer war durch den jüngsten Zuzug wieder vermehrt, die Bogen-
schützen zahlreich und vorübergehend scheinen auch die Lebens-
mittel durch die neu Angekommenen aufgebessert zu sein^). Dazu
meldeten Kundschafter, dass die Zahl der Truppen Al-Kamils nur eine
geringe seL Die Beduinen, welche als die früheren Herrn von Aegjrpten
^) Ol, 29, 1242 spricht von victualium abundantia. Wenn man auch an-
nehmen kann, dass Matthäus und die anderen Lebensmittel mitbrachten, so
reichten diese gewiss nicht hin für das Heer und waren wol auch bald yerbrauchi
Doch hätten in dieser Frage sicher die Beduinen, sobald sie den Verrat an AI-
Kamil begingen, Abhilfe schaffen können.
Der Kreuzzng yon Damiette 1218—1221. IIL 428
drai Sultan nur ungern sich in Frohndiensten unterordneten, schickten
Boten und Briefe und versprachen sich dem christlichen Heere anzu-
schCessMi und Weiber und Kinder als Geissein zu geben, sobald man
gegen das Lager der Araber sieh wenden wQrde. Doch alles dieses
machte keinen Eindruck auf die Pilger. Die Bemühungen des Legaten
waren yergebens; der NU begimn wieder zu steigen und machte das
unternehmen ItLr mehrere Monate voraussichtlidi unmögUch. So kehrte
der Legat denn zu seinem früheren Standorte im Lager zurück^).
Allmahlig itMless trat doch eine Aenderung in der Stimmung des
Heeres ein. Das Erniedrigende der Lage und die Aussichtslosigkeit
aus dieser heraussukommen, blieb denn doch zuletzt nicht ohne Rück-
wirkung auf die Oemüther. Wenn es auch nicht bestimmt berichtet
wird'), so kann man doch annehmen, dass es endlich die Bemühungen
des Legaten waren, welche, mögen sie immerhin von Stolz und
selbstischen Interess^i -dictirt gewesen sein, doch dem ganzen Heere
zu Gute kommen. Die Ereuzfiahrer sagten sich selbst, dass es in dieser
Weise nicht weiter gehen dürfe; sie fingen an Misstrauen zu setzen
in diejenigen, welche ihr Thun bis dahin gebilligt hatten und be-
gannen auf die zu hören, deren Pläne und Absichten zu verachten
man sich gewöhnt hatte. Wenn auch der Wunsch, die Lage zu bessern,
allmälig den Sieg davon trug über die lange ünsittlichkeit und den
grenzenlosen Leichtsinn , so kam diese Beue doch kaum von selbst
aus dem Volke durch dessen eigene moralische Kraft, denn diese war
so gut wie abhanden gekommen. Hier wird entschieden ein Verdienst
der Geistlichkeit, voran des Legaten, zu suchen sein, welche an ihr
Gewissen und den Zweck ihres Hierseins appellirten. Die drückende
Noth und das Unwürdige der Lage machte die Pilger doch mürbe und
leichter empfanglich für die Worte ihrer Bathgeber. Diese schlugen
denn auch durch. Das Gewissen fing an sich zu regen und liess den
Pilger erkennen, warum er fem von der Heimat auf fremden Boden
weilte, und waren sie erst soweit gekommen, dass die Willenskraft
in ihnen erwadite, so war es nur noch einen Schritt weiter und man
sagte sich nicht mehr: ich will, nein, man stellte sich vor das ge-
bieterische: ich muss. und sie thaten diesen Schritt, vorerst vielleicht
nicht alle, aber diejenigen, welche noch in Unthatigkeit versunken da-
sassen, wurden mit fortgerissen und fügten sich. Das Selbstvertrauen
und der Gehorsam gegen die Befehle der Führer steigerte sich von
*) OL a. 0. *) VgL Jaa Vitr. a. 0. 591a. Dominus popnli respiciens
Bui afHidionem derelictos non dereliqnit Qaanto magis pandtatem suam
hnmano-sabndio destitatam oonspexeront, tanto firmius de superius auxüium ex-
Bpectantes spei suae anchora in Domino projecerunt.
A
424 Hoogeweg.
Tag zu Tag und nicht lange, so «gUch das Heer im Vergleich mit dem
früheren Zustande einem Mönchskloster*^). Die öffenÜichen Dirnen
wurden wieder aus dem Lager gewiesen und harte Strafen Qber die-
jenigen verhängt, welche den 'Befehl verachteten und üher den £e8t-
gesetzten Termin hinaus im Lager blieben >). Durch ein offenttiches
Edict wurde der Besuch der Schenken und Gelage untersagt und
Würfelspiel bei Geldstrafe verboten. Zwölf Bitter mit dem Marschall
des Legaten wurden eingesetzt und durch einen Eid verpflichtet, die
üebelthater zu bestrafen und durch Fredigten und heilsame Vorschläge
zu bessern.
Nachdem man auf diese Weise wieder geordnete Verhältnisse ge-
schaffen, war es die Au%abe der Führer, diese auch dauernd zu er-
halten. Dies konnte aber nur bewirkt werden durch Beschäftigung;
nur Arbeit, ununterbrochene Arbeit konnte einen Bückfisdl in den
früheren Zustand vorbeugen. Und genug gab's noch zu thun. Vor
allem musste für die genügende Sicherheit des Heeres und dessen
Unterhalt Sorge getragen werden. Deshalb nahm man die Arbeiten
in Damiette noch einmal in AngriS. Die Kirchen wurden restaurirt,
verfallene und beschädigte Häuser in der Stadt reparirt, Aecker wurden
besäet, Weinberge gepflanzt und die Befestigungen der Stadt noch
mehr ausgebaut Auf dem der Stadt gegenüberliegenden Ufer des Nil
wurde zur Sicherheit des Hafens und der Schiffe mit vieler Mühe eine
kunstvolle Befestigung construirt, der sogenannte Toronus'). Da in
Aegypten die Stein« rar sind und die meisten aus Syrien und Cypem
eingeführt werden müssen, so war die Arbeit keine leichte. Chrosae
und Niedere schleppten auf Bücken und Schultern den Sand herbei,
häuften ihn zum Hügel an und schlössen das Ganze mit einer Mauer
ein. So entstand eine schier uneinnehmbare Burg, welche das Unter-
miniren und die Wurfiuaschinen ebensowenig zu fürchten brauchte wie
das griechische Feuer. In der Mitte wurde ein hölzerner Thurm von
bedeutender Höhe errichtet nicht nur zur Vertheidigung des Lagers,
sondern auch als Zeichen für die auf Dttmiette zusegelnden Schiffe.
— Ebenso construirten sie in dem See unweit Damiette^) eine zweite
^) Jac. Vitr. a. 0. ezerdtos domini respectu eins, quod ante fuerat, quasi
clauBtrum monachorum esse videbator. *) Jac Vitr. a. 0. si quai ultra ter-
minum praefizum et diem asBignatum reperiebant, per medium castrorum fiuä-
ebant fostigari et plerumque ferro calido advertentes cauterium in frontibuB im-
primebant. *) Jac. Vitr. 591b. quasi in collis similitudinem toroni altitudinem
erexerunt; diese Befestigung erwähnt auch Ol. 89, 1488 und 40, 1489. ^) Jac.
Yitr. a. 0. sagt inter urbem Damiatam et castrum Theraais medio aliam muni-
tionem loco sitam, quam Buttivant nostri yulgariter appellant, und weiter unten:
Der EreuzEiig ron Damieüe 1218—1221. IIL 425
Befestigung, welche Battivant genannt wurde. Durch diese entrissen
sie den Sarazenen wieder den grossten Theil des Sees Menzaleh, zwangen
die Barken und Galeen, die der Sultan hier postirt hatte, zum Abzug
und erlangten wieder den ungestörten Oelmmch der ergiebigen Fischerei
auf dem See.
So wurde mit der Zeit die Lage der Ereuzfieüirer wesentlich ge-
bessert Die Verzweiflung, welche sie bis dahin gedrückt hatte, schwand,
eine allmähliche Erleichterung trat ein, Besonnenheit, Standhaftigkeit
und Muth kehrten wieder zurück. Jetzt konnten sie wieder einen
grösseren Theil Aegyptens ihr Eigen nennen, und mit der Ausdehnung
ihres Besitzes Hand in Hand ging auch die Aufbesserung ihrer Lebens-
mittel, welche zeitweise vollständig gefehlt zu haben scheinen, jetzt
aber wieder anfingen so reichlich zu fliessen, dass selbst die Armen
im Heere für einen nur missigen Preis sich das Nothwendige be-
schaffen konnten^).
Je mehr aber die Verhältnisse der Christen sich zu deren Qunsten
gestalteten, um so mehr schien das Qlück von den Sarazenen zu
weichen. Al-Eamil konnte in der Sachlage nichts ändern; ihm fehlte
noch immer die nöthige Truppenanzahl, um einen entschiedenen An-
griff gegen die Christen unternehmen zu können ; er musste den Dingen
freien Lauf lassen. Auch sein Bruder Al-Muazzam, der in Palästina
gegen die Christen focht und sie hier dergestalt zu engagiren hofftei
dass sie yon Aegypten abliessen, hatte keine Erfolge au&uweisen.
Nach manchen Bemühungen war es diesem gelungen, neue Streit-
kräfte aus Syrien herbeizuziehen. Mit ihnen wandte er sich zunächst
gegen Jerusalem, dessen Mauern bereits im Jahre vorher geschleift
worden waren und verheerte es nun vollends'). Die Gisternen ver-
schüttete er und führte die marmornen Säulen der Prachtbauten nach
Damaskus, um seine Residenz damit zu schmücken. Pie Aecker und
Weinberge ringsum wurden verwüstet Darauf richtete er seine Auf-
merksamkeit wieder auf das Pilgerschloss, durch dessen Besitz er einen
wichtigen Anhaltspunkt für die Eroberung von Akka glaubte gewinnen
zn können. Die Qelegenheit schien günstig, denn nur eine geringe
Anzahl von Pilgern war im October nach dem heiligen Lande ge-
Com igitor quataor munitionee haboremus in Aegypto, Damiatam scilioet, The-
lanii etToronani in sabolo et castrum Buttivant in laoo ampliBsimo eto. Theranis
ist sonst nicht bekannt; sabolum wiid aber gewOhniioh das linke Nilnfer ge-
nannt.
0 Jac. Vitr. a. 0. Aliorum autem Tictaalium tantam nobis dominus oon-
tollt abundaatiam, qnod pro modico pretio milites nostri et alii pauperes suffi
cienter poterant sustentan. *) OL 81, 1425.
426 Hoogeweg.
kommen und von der BeTÖlkerung von Akka der grössere Theil nach
Damiette gegangen^). Die Templer aber, welche diese Feste besetst
hielten, merkten die Absicht Al-Muazzams und inSen die nSthigen
Sicherheitsmassregeln. Sie zerstörten den Thurm Detroit, welcher von
ihnen selbst einst zum Schatze der Giegend erbaut war'), jetzt aber
leicht ein Ausgangspunkt der kriegerischen Unternehmungen Al-
Muazzams werden konnte. Dieser rückte heran, machte den zerstörten
Thurad vollends dem Erdboden gleich, verwüstete die Obstgarten in
der Umgegend und schlug vor dem Pilgerschloss sein Lager auf. Tag
und Nacht warfen seine Wurfinaschinen Geschosse und Steine gegen
die Befestigungen, ohne ihnen aber irgend welchen Schaden beif&gen
zu können. Dagegen gelang es den Belagerten, einige der feind-
lichen Maschinen zu zertrümmern; und sie konnten mit Buhe d^
weiteren Belagerung entgegensehen, da die Burg mit Lebenonitteln
zur Genüge versehen war und die hinreichende Vertheidigungsmann-
schaft barg''). Als der papstliche Legat von der Belagerung des Pilger-
schlosses Kunde erhielt, schickte er Boten und Briefe an die Königin
Alice von Cypem und die christlichen Grossen in Syrien, um sie zur
Hilfeleistung zu bewegen. Auch erlaubte er dem Tempelmeister mit
einer auserwahlten Schaar seines Ordens, sich von Damiette nach dem
Kriegsschauplatz in Palastina zu begeben. Dem Wunsche des Legaten
gemäss traf auch bald cyprisches Fussvolk ein, und Baimund von
Tripolis und Guido von Gibelet, Herr von Berithus^), rüsteten sich
zum Zuge. Als Al-Muazzam durch Kundschafter und christliche Ueber-
läufer hiervon benachrichtigt wurde, gab er die Hoffnung, des festen
Platzes Herr zu werden, auf imd zog, nachdem er sein Lager verbrannt
hatte, An&ng November von dannen, indem ihm die nachdringende
Besatzung des Pilgerschlosses bedeutende Verluste an Menschen, Ka-
meelen und Pferden beibrachte^).
^) Ol. 81, 1426: Populi autem Accon ad Damiatam applicuit masdma mul-
tiiudo per sententiam ecdesiaBticani de finibuB suis expulsa. De illa vero name-
roeitate licentiati sunt ad reditum de quomm paupertate nobis constare potmt,
alii ad cumulum suae perditioniB sine lioentia, alii per fraudem exorta licentia
redieront ad propria. Pauci vero, quibus erat meus sanior, nobisoum reman-
semnt in ezilio. *) Vgl. Ol. 4, 1400, auch Wilh. Tyr. bei Bongars a. 0. L 10,
c 26. *) Ol. 81, 1426: In palatio etiam Templariorum ibidem quatuor millia
bellatorum oottidie refioiebantur praeter illoe, qui propriis somptibas ad defeo-
sionem et provendendis viotualibos de Accon adyenerani ^) cum aliis Polonis
steht bei Ol. a. 0. Wilken a. 0. Sil Anm. 68 verbessert mit Recht Pollanif.
*) Ol. a. 0. 1427 : Interfecti sunt ibidem sex ammirati, duoenti Mameloti in annis
doctissimi . . . Uno etiam die interfecti sunt equi centum viginti magni preiii..'
Der Kreuzzug von Damiette 1218—1221. IIL 427
Am 22. November 1220 wurde Friedrich IL Yon Papst Honorius
in der Peterskirche in Born zum Kaiser gekrönt Noch einmal nahm
er das Kreuz aus den Händen des ügolin von Ostia, des späteren
Papstes Gregor IX., versprach im August des nächsten Jahres nun
endlich den Ejreuzzug anzutreten und gab genügende Bürgschaft, dass
schon im Harz eine Verstärkung abgehen würde ^). Honorius benach-
richtigte seinen Legaten von diesem Ereignis und stellte ihm die An-
kunft des Kaisers in Aussicht'). Friedrich aber war nach seiner
Krönung nach Süden gezogen und erliess von Salemo aus eine Auf-
forderung ,an alle Beichstreuen% speciell an Mailand 'und die Städte
von Tuscien und der Lombardei, ihn bei seinem bevorstehenden Kreuz-
zug zu unterstützen^).
Im Hai 1221 traf dann als Stellvertreter des jungen Kaisers Her-
zog Ludwig von Baiem und mit ihm der Bischof Ulrich von Passau,
der Harkgraf Hermann von Baden, Hermann von Salza, der Heister
des deutschen Ordens, und viele andere Grossen mit zahlreicher Mann-
schaft vor Damiette ein und brachten sichere Kunde von dem nun
unmittelbar bevorstehenden Eintreffen des Kaisers mit^).
Sobald diese gelandet waren, nahm der päpstliche Legat seinen
Angriffisplan wieder auf und setzte alle Hebel in Bewegung, die neuen
Ankömmlinge für ihn zu gewinnen; und in der That war die Stim-
mung im Heere eine sehr gehobene. — Al-Kamil, der übei'all seine
Späher hatte, war genau von den Ereignissen im christlichen Lager
unterrichtet und musste mit Becht einen neuen Kriegssturm befürchten,
von dem er sich sicher sagen konnte, dass er ihm nicht werde ge-
wachsen s^; denn die Kriegsjahre hatten Land und Leute erschöpft
Er versuchte also neuerdings Friedensunterhandlungen mit den Christen
anzuknüpfen. Der Erwählte von Beauvais und sein Bruder Walter,
der Kämmerer von Frankreich, der Vicegraf von Belmont, Johann
von Arcy, Odo von Chatillon, Andreas von Espeissis und einige Bitter
Hes Templer-, Johanniter- und deutschen Ordens — lauter Gefangene
seit der unglücklichen Expedition vom 29. August 1219 — waren
alioram equomm et camelorum plorima dampna sofitinuerunt Sarraceni, und vor-
her 1426: de oastri autem defensoribus multi sauciati, pauci vero defuncti «mnt.
>) WinkelnLann, Gesohichte Kaiser Friedrichs IL S. 149. >) 1220 Dec. 15,
Potthast, Reg. pont. 6442. >) 1221 Febr. 10. Ficker, Reg. imp. 1287 und
1288. *) Jac Vitr. a. 0. 592a, OL 82; 1427. üeber den hier genannten Wido
de Brevenna 8. Schimnacher, Kaiser Friedrich n. Bd. 2 S. 268. — Ob Hermann
Ton Salsa wirklich zu diesem gehörte, kann nicht bestimmt behauptet werden;
vielleicht kam er auch erst mit König Johann am 7. Juli, vgL Adolf Koch, Her-
mann von Salza S. 26.
428 Hoogeweg.
Yon Al-Eamil auserwahlt worden, um die Briefe, welche die Friedens-
antrige enthielten, den Christen zu überbringen^). Es waren dieselben
wie die früheren: er versprach gegen die Aoslieferung von Damiette
ihnen das Königreich Jerosalem zurückzogeben, ausser Erak, und alle
Christen, welche er in der Qefiingenschaft hielt^ Doch war gerade
jetzt die Zeit die möglichst ungünstigste, die Al-Eamil wShlen konnte,
und an einen Erfolg unter den obwaltenden Umstanden nicht zu
denken. Die Christen scheinen sich auch auf weitere Verhandlungen
nicht eingelassen, sondern die Bedingungen rund abgeschlagen zu
haben. Wahrscheinlich war es bei dieser Gelegenheit, dass der Er-
wählte von BeauTais sein Wort gegen die Annahme der Bedingungen
in die Wagschale warf und den Christen auseinandersetzte, dass ein
Angriff ihrerseits Ton dem besten Erfolge könne gekrönt sein; denn
die Qrossen Aegyptens drohten schon langst vom Sultan abzufidlen
und suchten durch zahlreiche Geschenke die ge£Eingenen Christen Ar
sich zu gewinnen,, damit diese bei den siegreichen Kreuzfahrern sich
f&r sie verwendeten*). — Dazu kam aber auch, dass nach der Er-
oberung von Damiette unter der Beute Von dem Legaten selbst ein
arabisch geschriebenes Buch war au%^unden worden, das sogenannte
.Buch des Clemens*^). Pelagius liess es übersetzen und dem Volke
vorlesen. Es begann mit der E!rscha£Eung der Welt und enthielt in
prophetischer Form vieles, was bereits geschehen war und noch ge-
schehen sollte. Unter andern websagte es die Einnahme einer See-
stadt^) durch die Christen und sprach von der Eroberung von Alexandria
, und Damascus. Sodann berichtete es von 2 Königen, von denen der
eine von Osten, der andere von Westen nach Jerusalem kommen sollte
in dem Jahre, in welchem Ostern auf den 8. April fiJlen würde ^
*) Jac. Vitr. a. 0. 592a. >) Emoul 485, wonach hierüber der Legat an
den Papst berichtete. Er setst hinzu (486) : U avint, quant li rois Phelippei de
Franoe oT dire quMl pooient avoir un roialme por one dt^, qu^il les en tint k
fols et ä musan, qoant il ne le rendirent. *) OL a. 0. Minores Aegypti dia-
cordabant a soldano et . . . Aegypti euzenia misenmt et monera nostriB captivis
in Kairo snpplicantet, ut eis mediantibus Chrietianos victoree misericordiam in-
venirent Trotsdem bestätigte sich das spätere Qerücht von der Flucht Al-
Kamils nicht, OL 86, 1488: Falso nuntiabatur, soldanum ad fngam praepararL
— Hierher gehört wahrscheinlich auch M^nestrel § 170, vgL oben 8. 272 Anm. 4.
«) OL 88, 1428. Den Titel gibt Jac. Vitr. a. 0. 592 b: Re^eUttiones beati Fetri
apostoli a discipulo eins demente in uno volumine redactae. Der Inhalt beider
stimmt im wesentlichen überein. *) OL a. 0. dvitatem aquosam a CSuistianis
fore capiendam, Jac Vitr. a. 0.: dvitatem herbosam et aquis drcamdatam, sie
enim Damiatam appelUnt. *) OL a. 0. Die Stelle fehlt bei Jac Vitr^ ne
würde allerdings auch erst auf das Jahr 1222 passen.
Der EreoBTOg yon Daibiette 1218-1221. m. 429
nnd weissagte, dass das GesetE des Mahamed nur 600 Jahre dauern
sollte, sein Untergang also nahe bevorstehe, und dass in Spanien der
Mann geboren sei, welcher den muhamedanischen Qlauben werde zu
Fall bringen^).
Jener E&iig aus dem Orient war aber kein anderer als der fabel-
hafte ESnig Dayid — in Wirklichkeit der Mongolenftlhrer Dschingis-
khan — der, selbst Christ, ein mächtiges Beich in Asien gegründet
haben und nun heranziehen sollte, die Christen bei der Zerstörung
der Macht des Islam zu unterstQtzen. Die seltsamsten Qerüchte über
ihn durchliefen fast die ganze Christenheit und erregten naturgemäss
besonders diejenigen, welche in Asien mit den Sarazenen im Kriege
waren. Bereits fünfzehn Tagereisen nur, so hiess es^, sei er noch
Yon Antiochia entfernt und stehe im Begri£^ nach dem heiligen Lande
zu kommen, um dieses zu befreien und das Qrab Christi zu besuchen.
Vorher aber noch sei ihm bestimmt, mehrere muhamedanische Reiche
zu unterwerfen, um keinen Feind im Bücken zu lassen. Schon waren
auch Briefe yon ihm an den Grafen ?on Tripolis angekommen und
Eanfleute berichteten dasselbe und brachten ähnliche Briefe mit Auch
einige yon den Christen, welche Al-Eamil als Gefangene an seinen
Bruder Al-Muazzam gegeben und dieser an den Kalifen yon Bagdad
geschickt hatte, waren yon letzterem für eine grosse Summe an den
König Dayid ausgeliefert worden'). Yon diesem als Christen erkannt,
waren sie nach Antiochia geschickt worden und hatten die früheren
Gerüchte bestätigt
Die Sicherheit, mit der diese Nachrichten wiedergegeben wurden,
der Inhalt des Buches des Clemens, der durch seine theilweise üeberein-
stimmung mifdem des früher aufgefundenen Buches nur um so glaub-
hafter erscheinen musste, die bald zu erwartende Ankunft des Kaisers
— alles das wirkte so begeisternd auf das Heer, dass man an nichts
weniger dachte, als gerade jetzt einen Frieden mit dem Feinde ein-
1) Chron. Toron. bei Bonquet 18, 800 f. Moyebat enm (legatom) predpae
liber qnidam ... in quo oontinebatur, quod lex 'Machometi gezcentis annis tan-
tummodo dnraret, menaeque Junio ezpiraret, et quod de Hispania natiis erat^ qui
eam penitas aboleret; et ideo legatus, qui de Hispania natus erat, illom librum
yeriisiinuin aeatimabat. Ex alia parte AcconenBis episcopus publice predicabat,
quod res Darid ntriusque Indiae ad Chiiatianorum auzilium festinabat Vgl.
ancb Saint-Genois, Sur des lettres in^dites de Jacque de Vitry in den M^moires
de TAcad. roy. des Sdences etc. de Belgique, 23 (Broxelles 1849), 18, und über-
banpt Röhricbt Script, min. 1, XLU, und wegen der Literatur über den König
David re«p. den Priester Jobannes ebenda p. XUV, Anm. 8. «) Jao. Vitr. a. 0.
*) Dies deutet ancb Ol a. 0. an.
430 Hoogeweg.
zugehen. Der Bischof Jakob yon Akka predigte laut über den König
David, und der Legat, der Spanier, dem noch so Grosses bevorstand,
entialtete einen regen Eifer und suchte die Grossen des Heeres fQr
seinen so oft gescheiterten Plan zu gewinnen. Den Herzog von Baiern
wusste er auf seine Seite zu ziehen^), und so ging denn in einer all-
gemeinen Versammlung der Vorschlag durch, den Zug in das Innere
des Landes zu unternehmen, ehe der Nil zu steigen begann, haupt*
sächlich unterstützt noch von den Templern, den Hospitalitem und
dem deutschen Orden.
So machte man sich denn daran und schlug, nach gemeinsamem
Beschlüsse, am 29. Juni^) ausserhalb des früheren Lagers weiter ober-
halb des Nil die Zelte auf. Acht Tage darauf zog der päpstliche Legat
nach einem dreitägigen Fasten, das er angeordnet hatte, in feierlicher
Frocession barfuss mit den Erzbischöfen, Bischöfen und dem Clerus
aus Damiette heraus und brachte das Stück des hdligen Kauzes in
das neu errichtete Lager. Am 7. Juli traf auch König Johann von
Jerusalem mit zahlreicher Mannschaft wieder beim Heere ein'). Er
missbilligte das Unternehmen entschieden und suchte den L^aten
davon abzurathen: in wenigen Monaten müsse die versprochene Hilfe
des Kaisers eintreffen; bis zu der Zeit hätten die Christen nichts zu
befürchten; «und wenn wir zwanzig Jahre auf die Eroberung A^^yptens
verwenden, wird das nicht zu viel sein. ^ Der Legat gerieth in Zorn
und beschuldigte ihn des Verrathes. Der König fügte sich^).
Am 17. Juli^) zog das Heer von Fariscur ab, wo sich die Schaaren
gesammelt hatten^), und rückte, während die Schiffe^) mit Lebens-
*) Dies bestätigt ausdrücklich der Brief des Tempelmeisters Peter von Mon-
taigu bei Matth. Paris, a. 0. 755. Es lässt sich wol kaum mit Schirrmacher a. 0.
69 behaupten, dass hier eine Entstellung des Sachverhaltes zu Gunsten der hier,
archischen Partei vorliegt, man müsste dann dasselbe noch von einer Reihe an-
derer Berichte annehmen, bei denen davon nicht die Rede sein kann. *) in
festo apostolorum Petri et Pauli, Ol. a. 0. M^nestrel § 178 ff. lässt diesen ganzen
Zug gegen Tanis gerichtet sein. >) Ol. a. 0. Unrichtig ist die Angabe des
Bern. Thesaur. 848 ff. (und Emoul 442), dass der Legat erst als die Christen ihr
Lager bereits auf der Nilinsel angeschlagen hatten, den König dorch das Ver-
sprechen, seine Schuld von 100,000 Bisanten, die er bei der Belagerung yon
Damiette aufgenommen hatte, zu bezahlen, bewogen hätte zurQckaakehreiL
^) Gesch. der Patr. 418 ; YgL den Brief des Phil, de Albeneio bei Matth. Paiis.
754 und L'estoire «60 ff. ») OL 84, 1428, XVI kal Aug., Matth. Par. a. 0.
ad festum sancti Petri ad vincula. ^) Ol. a. 0. gibt die Zahl : Aestämatores
milidae mcc numerabant militanter armatoscum equitaturis . . . ezceptis Turcopolii
et aliis equitibus numerosis. Peditum armatomm certum numerum investigare
nequivirnus propter eoram copiam .... Sagittariorum quatuor millia credimns
oonvenisse, quorum quasi duo millia quingenti fuerunt ad soldoe. Matth. Fftr.
Der Erenzzug von Damieite 1218—1221. m. 431
mittein beladen den Flosa binaufsegelten^ auf der rechten Seite des
Nil tft?iga<i,m Yor. Es war in einem grossen Viereck aufgestellt Die
rechte Seite war durch den Strom hinlänglich gesichert, an der linken
Seite bildeten die Fusstruppen die Schutzwehr gegen den Feind ; vom
ritten die Beiter in einem langen aber dichten Zuge vom Nil bis an
die Fusstruppen; in dem von ihnen umscUosaenen Baum ging das
waffenlose Volk, die Zug- und Lastthiere und der Clerus und die
Weiber, welche den Marschirenden Wasser herbeischafiFten. Vor- und
Nachhut deckten das Heer gegen einen plötzlichen Angriff der Feinde.
Bei harter Strafe war verboten worden, dass irgend Jemand aus der
Schlachtreihe trat und die Ordnung störte. Der Legat, der König
und der Herzog von Baiem entfalteten eine grosse Bührigkeit, unter-
stützt von den Meistern der drei geistlichen Orden und dem Clerus.
Zu beiden Seiten des Flusses umschwärmten die Vorrückenden fort-
wahrend feindliche Schaaren und beschossen sie; doch wagten sie
nicht näher heranzukommen und fUgten ihnen nur wenig Schaden
zu, so dass kaum einer vom christlichen Heere verwundet wurdet).
£s war richtig, dass endlich der Versuch unternommen wurde,
den Feind im eigenen Lager anzugreifen und Aegjpten vollends, be-
sonders Kairo, zu erobern. Denn nur durch den Besitz des Hinter-
landes konnte der von Damiette dauernd sein und den Christen den
erhofften Gewinn bringen. Doch wurde das unternehmen von vorn-
herein unpraktisch angefasst. Die Truppenzahl hätte wol genügt,
denn Al-Kamils Heer hatte bisher wenig oder gar keine Verstärkung
erhalten, aber es fehlte an einem einheitlichen Commando ; der Legat
war dazu nicht befähigt, und König Johann missbilligte das unter-
nehmen wie viele andere. Dadurch aber zog sich die Sache in die
Länge, und das war eben das Verkehrte. Nur ein schneller, plötz-
licher Schlag konnte den Feind empfindlich treffen und seine Wir-
kung haben ; ein laugsames, zauderndes Vorgehen bewirkte das Oegen-
theil: der Feind wurde gewarnt und gewann Zeit, sich vorzubereiten,
um die Angreifer gerüstet zu empfangen. Man hätte auch vermuthen
a. 0. mille milites crucesigDati et alü equites quinque millia cum quadraginta
millibns peditum. Gfaron. Turon. 801 septnaginta millia praeter vulgua. Zu hoch
greifen wol Makrizi 106 (Ham. 88): 200,000 Mann Futsyolk und 10,000 Reiter,
und die Ann. Colon. Max. 886 : ad ducenta millia Damiatam sunt egressi copiosas
naves cum victualibuB secum ducentes. ') Ol. a. 0. inter maiores naveti et
minores sezoentas triginta computavimus, videlicet cogones trecentoe cum galeis
XYUI armatis, insuper scalandros, tharidas, barbottas, cursarioi et barcas onera
cum victualibos deferentes.
*) OL a. 0. 1429; vgl. Chron. Turon. 801.
432 Hoogeweg.
kSnnen, dass der nunmehr Jahre dauernde Aufenthalt in Aegypten
die Christen bereits soweit mit den Eigenthümlichkeiten des Landes
bekannt gemacht hatte, dass sie sich sagten, falls nicht in kürzester
Zeit die Expedition beendet wäre, würde die jährliche üeberschwemmung
des Nil das ganze Unternehmen vereiteln. Dennoch aber schienen sie
bedeutend yiel Zeit übrig zu haben; nur langsam und bedächtig —
allerdings mit aller nöthiger Vorsicht — wurde der Zug in Seene
gesetzt Daher war denn auch in der That, als kaum die Christen
die Büstungen begannen, die Nachricht von einem bevorstehenden,
neuen Ejriegsunternehmen durch ganz Aegypten gelaufen. Die Wirkung
war enorm. Kairo zitterte, als es vernahm, dass der Zug ihm gelte.
Bis Nubien wurde das Land in Bewegung gesetzt und Massenaus-
hebungen vorgenommen; alles ergriff die Waffen, nichts blieb in den
Sladten zurück als Weiber, Kinder und Qreise. Der Handel wurde
aufgehoben, eine Todtenstille lagerte über der Stadt; nur von Zeit
zu Zeit hörte man das Geläute der Schellen und Geschrei derer, weldie
zu den Waffen riefen. .Wer heute Abend hier gefunden wird, vrird
aufgehängt' lautete der Befehl des Sultans, und die Worte waren
keine eitle Drohung, denn die Scharwachen hielten Haussuchung ab.
Das Unglück war grenzenlos, selbst das Steigen des Nil beachtete
man nicht und dachte nicht an die Ernte des nächsten Jahres; die
Qual der Gegenwart machte sie stumpf gegen die Zukunft^).
Während dieser verzweifelten Anstrengungen der Sarazenen rückte
das christliche Heer weiter vor und stiess am 19. Juli*) auf die erste
feindliche Beiterabtheilung. Es mochten wol 4000 sein, welche ringsum
das Heer umschwärmend aus der Feme die Beihen der Fusstruppen
beschossen, ohne einen ernsten Angriff zu wagen und auch nur ein
wenig die Beihen der Christen zu verwirren. Am folgenden Tage
wurde die Belästigung heftiger als zuvor, und es gelang den Sara-
zenen auch, einige zu verwunden und zu tödten. Am dritten Tage
aber war der Feind verschwunden und gestattete den Christen un-
gehindert den Einzug in Saramsah. Diese Stadt ^, am Nil gel^n,
war einst reich und geschmückt mit einem Paläste des Sultans; jetzt
lag sie in Trümmer, denn bald nach der Eroberung von Damiette
hatte der Sultan in der Vorahnung, dass die Christen den Krieg auch
in das Innere des Landes tragen würden, sie zerstören lassen. Die
<) Gesch. der Patr. 410. Ol. 86, 1488 berichtet, die geBEUigenen Christen
seien übereingekommen, bei der Annäherung der Ihrigen sich der ThÜrme sa
bemächtigen nnd die Thore za Offnen. *) Ol. 85, 1429: XIV. kal. Aug. Die
Zahl: quatnor nt videbator, miUia equitmn. *) OL a. 0. 1480.
Der Ereanug von Damiette 1218—1221. III. 433
Eünwohiier waren geflohen, dock fanden die Christen noch Getreide
und Gbrbenfirüchte in Menge vor. Hier angekommen wandte sich
König Johann noch einmal warnend an den Legaten und bat, sich
hier zu beüestigen und die Ankunft des Kaisers abzuwarten ; in zwei
Tagen könne dann Kairo erobert sein; der Legat hörte nicht, schrie
Yerrath und behauptete hochmüthig, er wolle in zwei Tagen in Kairo
sein^).
Bei Saramsah ergiesst sich yon Westen her*) ein Flüsschen in
den Nil, unansehnlich zwar jetzt, aber beim Steigen des Niles im
Stande, kleinere Schiffe zu tragen. Die christlichen Führer achteten
nicht auf ihn und liessen das Heer Yorüberziehen. Wie verhängnis-
voll sollte er noch für sie werden! -^ Weiter fortmarschierend kamen
sie nach Baramun, wo die ersten Schiffe der Sarazenen auf die der
Christel stiessen. Der König machte den Legaten darauf aufmerk-
sam und bat ihn, diesen entgegenzutreten und die Schiffahrt auf dem
Nil sicher zu stellen; er hörte nicht und drängte zum Vormarsch >).
So kam das Heer der Christen zu der Spitze jener Lisel, welche dei^
Nil dreieckfSrmig bildet durch Entsendung eines Armes nach Osten*).
Hier schlugen die Pilger am Vorabend des Festes des heiligen Jakob
(Juli 24) ihr Lager auf. Ihnen gegenüber befand sich das Lager des
Sultan und machte ihnen den üebergang streitig. Dasselbe war stark
befestigt; wahrend der Buhe der Christen in Damiette war hier eine
<) Gesch. der Patr. 409. *) Das ilQflschen kam von Westen in den Nil,
nkht, wie Hamaker a. 0. S. 112 Anm. 66 zu beweiBen saohi, yon Osten. Dies
nümBt aach Reinand in den Extr. S. 414 Anm. an, welcher die erUArende SteUe
des Ifakrid aus dem Bericht über die Expedition Ludwigs des Heiligen 1250
heranzieht Ans OL aber wird dasselbe klar. Dieser sagt a. 0.: quae trans
fluvium Damiatae latior invenitur Mahalech nominatur, d. h. also, da Damiette
auf der rechten oder Östlichen Seite des Nil lag, das Land im Westen. Wenn
nun also OL 87, 1488 sagt: Ultra locnm istum (nftmL Sarmesak) .... qnidam
riTulus ab insula Mahalaoh veniens flnit in illum (NUum), so ist das deutlich
genug. Dann berichtet aber auch OL nicht, dass die Christen über dieses
FlÜBschen gingen, sondern bagt : praeterierunt. Wenn der Fluss von Osten kam
stand er allerdings mit dem See Menzaleh in Verbindung. Dann aber hatte der
Sultan nicht nöthig, die Schiffe auf Kamelen nach dem Flüsschen zu schaffen
(ICakrizi bei Reinaud Extr. 414). Daher ist auch die Coi^ectur Hamakers zu
Ol. 87, 1484: immiserat für immerserat unnüthig. Auch L* estorie 860 deutet an,
dasB der Fluss von Westen kam , wenn sie berichtet : . . . li Sarrasin ayoient
xnises (les galees) ou flum de Damiate que il ayoient amenees dou grant flum de
Beissit par mi un haiige (d. L Canal); ähnlich Ernoul 448, der den Fluss von
Boaette flun de Fou^e nennt (Fua lag bei Rosette Ygl. 440). *) Gesch. d. Patr.
a, 0. *) OL 85, 1429: Fluyius Taneos; L'estoire a. 0. li fluns de Tennis;
Bein« Extr. 409 und 418: Canal vonAsmum.
HitUieaiuigeii IX. 28
434 Hoogeweg.
Stadt entstanden, der SnltRn faaftte seinen Palast, die Soldaten HSnser;
BSder waren eniohtet und Marktplatze angelegt, ond in kurzer Zeit
war die Stadt bedeutend angewachsen. Sie beherrschte den Wl und
war nach dem Fall von Damiette eine unsohitsbare Vormauer gegen
Kairo und Ober-Aegypten geworden. Ihre Bedeutung wussten die
Sarazenen wol zu würdigen und hatten ihr den . ominösen' Namen
Al-Mansura« die Siegreiche^), beigelegt — Jetzt nun gebot sie den
Christeu Halt; Yor ihr im Flusse war die Flotte des Sultan x>O0tirt,
und eine eiserne Brücke verband die beiden üfer>). * In der Stadt
lagerte ein schlagfertiges Heer; denn auch die wiederholten Briefe
und Bot^i Al*Eamil8 an die Brüder und anderen Fürsten hatten ihre
Wirkung endlich doch nicht verfehlt
Wir haben oben gesehen, wie Al-Muazzam mehmiBls mit ver-
schiedenem Erfolge Angriffe auf Städte und feste Plätze der Christen
gemacht hatte, und wie er zuletzt nadi längere Belagerung vom
Pilgersehloss wieder abgezogen war. Er sah nun wol doch ein, dass
seine Unternehmungen in Pal&stina und Syrien nicht den gehoAen
Eindriick auf die Christen in Aegypten machten und fasste daher den
Plan, den Bitten seines Bruders zu folgen und sich nach den üfran
des Nil zu begeben, üeberall hin sandte er Briefe. Diese wurden
von den Kanzeln der Moscheen vorgelesen, und der heilige Krieg in
allen ihovinzen gepredigt. Indess die Moslems seigten nur wenig
Begeisterung; um so grösser war der Eifer Al-Muazzams. Er sandte
den damaligen Iman der grossen Moschee in Damascus, Ibn-Giuzi^),
an seinen Bruder Al-Asraf, Prinz von Khelat in Oross-Armeni^i.
Indess auch dieser zeigte keine grosse Lust au dem Kriege gegen die
Christen, da die Mongolenhorden bereits an der Grenze seines Landes
standen. Der üeberredungsgabe des Ibu-Qiuzi aber gelang es, um
für Al-Muazzams Absicht zu gewinnen. Beide Brüder vereinigten sich
in Emessa und fassten zuerst den Plan, die christlichen Städte in
Phönizien, unter ihnen Tripolis, anzugreifen^), doch liessen sie ihn
wieder fiallen und rückten direet nach Aegypten vor. Das unternehmen
war äusserst gewagt, wenn man bedenkt, dass von Osten her die
asiatischen Horden heranstürmten, von Westen die Christen die arabi-
1) Makrizi 106 (Harn. 8S). L*»toire 850 und Jordanufl bei Bayn. aim.£co.
ad a. IMl § 10 nennen sie Neu-Damiette. *) Hundert Schiffid nach Makr. W
(Harn. 88). Bern. Thesanr. 848 nennt die Brücke fbrrenm pontem optima numi*
tnm. Emonl 441 : n fisent . . . un pont ; m. le coyrirent tont de fier, et ^ ce,
Tapeloit on le Pont de fer. Aber Chron. Turon. 800: pontem navinm labxica-
yemnt, et Casale — pons vocabstur. *) VgL den Bericht dieses Über feine
Sendung bei Rem. Extr. S. 411 ff. *) Vgl. Ol. 87, 1488.
D^ Ereuzzug yon Damiette 1218—1221. III. 4S5
sehen Lander bedrohten. Doch leitete sie dabei der Gedanke, der
Christen, welche ihnen als der bedeutend gefahrlichere Feind er-
schienen^), Herr zq werden oder weiugstens einen annehmbaren
Frieden mit ihnen zu erreichen. Denn Al-Kamil hatte bereits das
Ende der Expedition der Kreuzfahrer vorausgesehen und die Fürsten
mit den besten Hoffnungen erfüllt').
Nicht lange, nachdem die Christen ihr Lager auf der Nil-Insel
aufschlugen, werden die Hilfstruppen aus dem Norden eingetroffen
sein'). Ausser den beiden Brüdern des Sultans fiuiden sich auch die
Fürsten yon Haleb, Hamah, Emessa und Baalbek im Lager Al-Eamils
ein und wurden yon ihm in ehrenvoller Weise empfangen. Sie brachten
das Heer der Sarasenen auf eine Zahl, die der der Christen nur
wenig nachstand*). Obwol aus allen Theilen des Reiches das Volk
bunt zusammengewürfelt war, und unter ihnen sich viele befanden,
die noch nie früher die Waffen geführt hatten, so kamen diese doch
an Eifer den regulären Truppen gleich, und es herrschte Frohsinn
und Heiterkeit im Heere; nichts war geblieben von der Verkommen-
heit, welche sich in der Zeit kurz vor und nach der Eroberung von
Damiette im sarazenischen Heere breit gemacht hatte ^). So sehr hielt
die Gemüther die Zuversicht gefesselt und die Hoffiiung auf einen
glänzenden Erfolg, deren Erfüllung nur noch eine Frage der Zeit war.
Die Christen, welche kaum einen ernsten Widerstuid erwartet
hatten, waren in arger Verlegenheit, sie wnssten nicht recht, was nun
beginnen; der Bückzug war schimpflich und kostete voraussichtlich
1) £b ist interessant, eine arabische Aeosserong in dieser Angelegenheit ou
bOren. Ibn-Ferat sagt (bei Rein. Extr. 412): ,Die Mosleminen fOrobteten viel-
mehr die Christen als die Tartaren. Diese, sobald sie Länder fknden, die ihnen
zusagten, vermischten sich gerne mit den besieg^ten Völkern, sie unterwarfen sich
der Religion und den (besetzen des Landes. Die Christen snchen obendrein das
Gewissen zn knechten. Die Religion, die Ursache ihrer entlegenen Kriege, legte
ein unübersteigbares Hindernis zwischen die Besiegten nnd den Sieger. Sie
wollen, so oft sie sich eines Landes bemächtigen, die £inwohner demüthigen nnd
ihren Cnltos triumphiren lassen. Sie haben die Siege des Saladin nicht ver-
gessen, — im Gegentheil, die Erinnerung an ihre Mheren Niederlagen verfolgt
sie unaufhörlich, nnd sie breuien darauf die Ehre ihrer Waffen zu rächen. <
VgL auch OL a. 0. >) OL a. 0. ^ Makrizi 107 : Augost 4. (Harn. 84, vgL
8. 115, August 12), nach Nuweiri bei Ham. 115 bereits im JnlL Zu spät setzt
wol die Ankunft Al-Muazzams Ihn Alatir Ende August, als die Friedensunter-
handlungen bereits schwebten (s. Michaud, Bibliogr. des crois. 2, 548). *) Nach
Makrizi bei Rein. Extr. 412: 40,000 (Röhricht 107: 4000, wol Druckfehler) Reiter
und eine unzählbare In&nterie. Nach OL 84, 1429 hatten sie vorher 7000 Reiter.
-;- Wegen der Namen der Ankommenden vgL auch Abulfedae Ann. mosL 4, 808.
s) Makrizi a. 0.
2S*
436 Hoogeweg.
viele Henschealeben, und weiter yorwärts konnten sie nicht ^). Briefe
der Königin Alice Yon Cypern an den L^^ten und der Hospitaliter
und Templer an die Ordensbrüder warnten sie vor der Tücke des
Landes und riethen yon dem unternehmen ab ; aber yergebens. . Wie
Vögel in die Schlinge und Fische in das Netz'*) waren sie gelaufen
und sassen nun fest Al-Eamil, der das Schicksal der Christen ganz
in seiner Hand hatte, bewies auch jetzt seine Qrossmuth; es lag ihm
nichts daran, einen Feind hinzuschlachten, mit dem er nach Belieben
hätte verfifthren können. Auch jetzt noch versuchte er ein gütlidies
Abkommen und bot ihnen einen für ihre Lage sehr günstigen Frieden
an. Er versprach, wenn sie Damiette herausgeben und Aegypten ver-
lassen würden, Jerusalem, Ascalon, Tiberias, Sidon, Gbbala, Laodicea
— kurz alles, was ihnen Saladin weggenommen hatte, zurückzugeben
mit Vorbehalt von Erak und Montroyal'). Der König Johann rieth
entschieden zur Annahme der Friedensbedingungen ; aber wie in den
früheren Verhandlungen so waren auch jetzt wieder Krak und Honi-
royal der wunde Punkt; die Christen bestanden auf die Herauq^be
auch dieser und verlangten obendrein noch 300,000 Denare als Ersatz
für den Schaden, den ihnen Al-Muazzam zugefügt hatte*). Diese gross-
artigen Forderungen der Christen werden wol die Hauptursache ge-
wesen sein, warum die Sarazenen trotz vieler Mühe keine Einigung
mit jenen erzielen konnten, und wahrscheinlich erst, ab die Einsicht
der Verstandigeren und ruhiger Denkenden die Oberhand zu gewinnen
schien, führte der Legat und Clerus die weiteren Oründe ins Feld,
dass der Papst sowol verboten hatte, irgend ein üebereinkommen mit
dem Feinde ohne Genehmigung der römischen Kirche zu machen, als
auch der Kaiser vor seiner Ankunft^). Eins von beiden abzuwarten
— dazu war es bereits zu spät
Da Al-Kamil durch die Unterhandlungen, die er mehrfiich auf-
nahm^), zu keinem Resultate kam, so musste er zur Gewalt schreiten.
1) Nach dem Brief des Peter von Montaign bei Matth. Paris. 755 machten
die Christen noch Anstalten, eine Brücke Über den Floss von Thanis zu schlagen.
>) Ol. 86, 1488. Vgl. auch Peter von Mont. a. 0. (exerdtoa) sicnt pisds reti
inclnditur. *) Ibn-alatir bei Rein. Extr. 418. Nach Makrizi 107 (Harn. 84)
knüpften zuerst die Christen die Friedensverhandlungen an ; unrichtig ; y^ auch
Ol. 87, 1488; über die Bedingungen auch Albert Stad. a. 0. S. 857. Nsoh Ann.
Col. Max. a. 0. S. 887 versprach er noch urbem reedificaturum Damiatam quiete
cum adjacente regione ad 20 miliaria possidendam, was direct fiilsch ist. Es
liesse sich denken, dass, wie Bern. Thesaur. 848. angibt, der Sultan auch tri-
cennales treugas angeboten, falsch aber ist, dass der EGnig noch nicht anwesend
war; vgl. oben S. 480 Anm. 8. *) Makrizi a. 0.; Ibn-alatir a. 0. gibt nur
100,000 Dinare an. >) OL 87, 1484. •) Ol a. 0. oblatam saepius ab hodi-
bus oompotitionem.
Der &eux8ug Ton Damiette 1218—1881. IIL 437
Dae Lager der Sarazenen umgab eine Mauer und hohe Befesidgungs-
werke schützten die Ufer beider Arme des NiL Auf diese nun Uess
er Wurfinaschinen yerschiedener Art postiren, welche ihre Geschosse
nach dem christlichen Lager schleuderten.
Die Christen waren nicht in der Lage, die Beschiessung zu er-
widern; da yerliessen denn viele, besonders wahrscheinlich solche,
welche von jeher der Expedition widersprochen hatten und nun das
Ende deutlich vorhersahen, das Heer und rüsteten sich zur Heimkehr
nach Europa^).
Dnterdess Uess aber auch Al-Eamil auf den Bücken von Eameelen
über Land und dann durch jenes unscheinbare Flüsschen, welches
Saramsah gegenüber in den Nil föllt und jetzt auch angeschwollen
war, Schiffe in den Nil schaffen und versenken, ohne dass die Christen
etwas merkten. Auf diese Weise schnitt er den Schiffen der Ereuz-
&hrer die Bückkehr nach Damiette und die Fahrt nach dem eigenen
Lager ab*). In Saramsah wurden einige tausend Bciiter und Beduinen
postirt^, und eine ununt-erbrochene Beihe von Sarazeneii bewachte
beide Ufer des Nil vom Lager der Christen bis Damiette Tag und
Nacht und fing alle Boten auf, welche von und nach dem Lager
geschickt wurden. So waren die Kreuzfahrer vollkommen isolirt; jede
Verbindung mit der Stadt, sowie die Möglichkeit Lebensmittel herbei-
zuschaffen, war abgeschnitten^).
Die Führer des Heeres traten Sfber zusammen und hielten Eriegs-
raih. Sollten sie in dieser Lage bleiben, bis die bereits angekündigten
Schiffe des Kaisers eintrafen oder sollten sie versuchen, zu entkommen
— um jeden Preis — bevor der Mangel an Lebensmitteln sich fühl-
bar machte? Obwol man sich sagte, dass der Bückzug höchst gefiEkhr-
voll war wegen (der Nahe des Feindes und der bereits eingetretenen
üeberschwemmung des Nil, so wurde dieser doch, besonders durch
die Fürsprache des Bischofs von Passau, des Herzogs von Baiem und
des Kölner Scholasters Oliverius^) beschlossen.
0 receBserant ab exerdtn mtdti non lioenüati, ita quod in decem milibuB
artnatomm vel ampliuB fait exercitus diminutuB, sagt Peter von Montaiga a. 0.
755, wol übertrieben. Zxx diesen gehörten nach Chron. Toron. a. 0. 801 auch
800 Cleriker, welche petita licentia a legato umkehrten, aber alle ausser einem
gefimgen wurden. *) 0]. a. 0. Der Leiter dieses Unternehmens war nach
Makrizi 107 (Harn. 84) Bidr ad-din Haeun (Badroddin ibn Hasun). *) Makrid
107 (Harn. 84). ') »Ihre Schmach erreichte das hekshste Mass, ihre Soden
beugten sich, ihre Hersen demüthigten sich und der Tenftl verUees de*, sagt
Ibn-alatir bei Rein. Extr. 415. *) Ol. (a. 0.) nennt sich selbst nicht, sondern
sagt: quidam autem de minoribos, qui vidit et audivit haec et rudi stilo sed
veraci descripsit etc.
438 Hoogeweg.
In der Nadit zum 26. August sollte dieser in aller Stille T<»^-
genommen werden. Die Sarazenen lagen schon in tiefem Sehlaf, als
sie ein Feuerschein Yom Lager der Christen her wach rief und ihnen
anzeigte, dass hier etwas besonderes vorgehe. Aus Unachtsamkeit
hatten einige Christen^) ihre Zelte in Brand gestecdct und yerrietiien
auf diese Weise sich selbst dem Feinde. Sogleich war dieser auf und
bereit zur Verfolgung der Abziehenden. Al-Eamil schickte sofort
Boten aus, welche die Dämme der zahlreichen Ganäle durchstechen
und die Brücken zerstören sollten'). Die Fürsten, welche dem Sultan
zu Hilfe gekommen waren, rückten über die Brücke des Flusses von
Thanis und setzten dem Feinde nach. Der Nil, welcher in diesem
Jahre mehr als gewöhnlich gestiegen war, ergoss seine Fluten reich-
lidi durch die geöffiieten Schleusen und setzte Land und Wege unter
Wasser. Die Lage der Christen wurde immer verzweifelter. Viele von
ihnen, welche dem Weine, den sie nicht mit sich nehmen konnten«
in unmässiger Weise zugesprochen hatten, blieben trunken im Lager
zurück oder erschlafften unterwegs; sie wurden von den Sarazenen
niedergemacht oder in die Oefftngenschaft geführt Andere wateten
durch den Schlamm und blieben zurück, noch andere verfehlten in
der Dunkelheit den Weg und irrten wie «Schafe durdi die Nacht*
Einige warfen sich in die Fahrzeuge und suchten zu Wasser zu ent-
kommen; doch durch ihr Gewicht drückten sie sie zu Boden und
versanken mit ihnen. Eameele und Maulthiere, welche die Gerath-
schafben, Eleider und Zelte der Vornehmen und — was mehr in's
Gewicht fiel — den Kriegsbedarf trugen, glitten auf dem schlüpfrigen
Boden aus und gingen verloren. Mit der grössten Mühe deckten die
Templer den Bücken und hielten den nachdringenden Feind in etwas
ab^). Nicht geringer war der Verlust der Schiffe. Ein grosses Schiff
des päpstlichen Legaten, mit Bewaffneten und Bogenschützen besetzt,
trug eine Menge Verwundeter und Kranker und Lebensmittel umter
dem Schutze kleinerer Fahrzeuge. Doch von der Strömung fort-
gerissen, fuhr es den anderen weit voraus und war nicht mehr im
Stande, dem Heere von seinem Vorrath darzureichen. Eine Koge voll
von deutschen Kriegern und Lebensmitteln und ein anderes kleineres
^) Nach Chron. Taron. 801 waren ee Teatones furibundi, was vielleicht
Olivers Schweigen bestätigt >) OL 87, 14S5 (wo Cslig ffiir Caliph zu lesen;
B. Harn. 8. 118), Peter von Montaiga a. 0. 8. 755. Makrid 107 (Harn. 84). Der
Beweggprund hieftlr wird wol unrichtig von Emoul 444 darin gesehen, dass die
Nachricht von dem Landen Heinrichs von Malta und der anderen Al-Kamil be-
sorgt machte. ') Ol. a. 0.
Der Ereassog tob Dttmiette 1218—1881. OL 439
Falnzeiig der Templer, welches ftnfisig Warfmaachinen trag, geriefhen
in die Gewalt der Feinde^).
Sobald der Tag anbrach*), drang eine grosse Schaar sarazenischer
Reiter von der rechten Seite her auf die Christen ein, während von
der linken her die Schiffe sie nilaof und nilab beunruhigten und die
A^thiopier sie im Bücken angriffen« Auch vor ihnen zeigten sich
feindliche Schaaren und forderten Widerstand. König Johann warf
sich auf die sarazenischen Reiter am rechten Flügel, die Templer ver-
eint mit den Hospitalitern drangen auf die Aethiopen ein, und tödteten
einige, andere liessen sie »wie Frösche in den Fluss springen', während
auch auf der linken Seite der Feind zurückgedrängt wurde. Die Sara-
zenen zählten 1000 an Verwundeten und Ertrunkenen und zogen sich
zurück. Dennodi war es den Christen nicht möglich weiterzuziehen
und König Johann be&hl, die wenigen Zelte, welche ihnen noch ge-
blieben waren, auficuschlagen. Doch feindliche Schaaren belästigten
sie unausgesetzt und schössen aus der Feme auf sie. Mit Erfolg aber
setsten diesen die Exeuzfifthrer ihr FuasYolk entgegen, welches die
Pfeile der Feinde, da es ihnen an eigenen gebrach, auf diese zurück-
schössen. Die Reiter, obwol gedrückt dorch das Gewicht der Rüstungen
schützten wieder das FussTolk. So kämpfend brachten die Christen
den Tag zu, und als der Abend hereinbrach, wusate Niemand, wie
das enden aoUte.
In der folgenden Naoht (27. — 28. August) wurden, sei es mit
oder ohne Wissen des Sultans, wieder zahlreiche Dämme durchstochen.
Das Wasser ergoss sidi über die Köpfe der Schlafenden hin in das
Lager der Christen und stieg dergestalt, dass sie bis an den Qurt
und die Achselhöhlen im Wasser standen '). Kaum löste sich das
Dunkel der Nacht, so stürmten, grösstentheils nackt wie sie waren,
die Schaaren der Schwarzen auf die hintersten Reihen der Christen
eiiL In dichten Haufen zusammengedrängt standen Ritter, Knappen,
unbewa&etes Volk, bleiche Furcht auf den Gesichtern; sie suchten
') Hierher gehOrt wol auch die in den An&ng des Anlast gesetzte Be-
merkung des Makrizi 106 (Harn. 84): »de nahmen ihnen ft Gkdeen, eine GaleatM
und ein floes weg and 2^00 Franken gefkmgen.* Vgl. auch Makrizi 108 (Harn.
84), und Bein. Exbr. 418 und Ol. a. 0. Nach den Ann. GoL Max. a. 0. 8. 886
wurden 750 Schiffe cum hominibus et yictualibus durch grieehiiches Feuer Ter-
brannt. — Sicher ist unter dem Mazamae des Ibn-alaür (s. Michaud, Bibliogr.
des croifl. 2, 542) das Schiff des Legaten zu Terstehen. *) Ol. a. 0. Circa
horam diei sequentis feriae sextae. ') OL 87, 1486 ; Brief des P. de Albeneio
bei Matth. Par. 754: gentes nostrae in aqua erant usque ad braocarios et cinc-
tona; Bern. Thesaur. a. 0. 844: usque ad guttura, Chron. Turon. 801 allerdings
nur usque ad caTÜlas pedum.
440 Hoogeweg.
einen Ausweg za der Flacht und sahen ringsum nur Wasser. Der
Marschall der Templer wandte sich mit den seinigen noch einmal
gegen die Aethiopen und trieb sie zurück. Doch auch dieser Angriff
hatte nur Torübergehenden Erfolg. Schon fanden sich wieder Ver-
räther im christlichen Heere. Der Vertraute des Legaten selbst^ Im-
bertus, der schon lange yerdächtig war^), mit einigen Anderen ging
zum Feinde über. — Der Legat, der den ganzen Zug yeranlasst hatte
und nun den Yerrath in seiner nächsten Umgebung sah, war in der
peinlichsten Verlegenheit. Er schickte den Herzog von Baiem zu
König Johann und liess ihn zu sich rufen. Der König kam; der
Legat forderte von ihm Bath und Hilfe ftir die Christenheit! Johann
erklärte ihm, dass kein anderer aU er dies Unglück über die Christen
gebracht hätte; fort könne man nicht, bleiben auch nicht — die
einzige Bettung sähe er darin, einen Vertrag mit dem Sultan zu yer-
suchen. Da die anderen Fürsten auch keinen Ausweg wussten, so
stimmten sie bei; gegen das Qebot des Papstes und ELaisers sah man
sich jetzt genöthigt, mit dem Feinde zu unterhandeln, um wenigstens
das nackte Leben zu retten. Als Boten gingen Wilhelm von Gibelet
und Gotfried Host zum Sultan ab*). Al-Kamil empfing sie sehr gnädig
und befahl sofort den Seinigen, die Feindseligkeiten einzustellen.
Obwol seine Brüder und besonders der Fürst Yon Emessa') ihm
von jeder friedlichen Beilegung des Krieges abriethen, weil die Christen
ringsum yon Wasser umgeben seien und ihnen nicht mehr entgehen
könnten, so zog er es dennoch vor, einen Yortheilhafben Frieden zu
schliessen, als noch weiterhin unnützer Weise Blut zu yergiessen;
«denn*, soll er gesagt haben, «wir haben hier nicht alle Christen.
Wenn wir die yemichten, welche hier im Heere sind, werden wir
deshalb noch nicht Herrn yon Damiette sein. In dem Zustande, in
welchen die Christen diese Stadt yersetzt haben, i^sürden wir sie nur
nach langer Zeit und nach zahlreichen Kämpfen wiedergewinnen
können; in der Zwischenzeit werden neue Heere aus dem Westen
kommen, und wir werden mehr bedroht werden, als jemals, üeber-
legt ausserdem, dass dieser Krieg schon mehr als drei Jahre dauert
und das Volk erschöpft ist"^). Darauf stimmten die anderen bei
<) OL a. 0. multo tempore proditor pessimus. >) L^eetoire S51. Un-
richtig sagt Bern. Thesaur. a. 0. 844 (und Emoul 444), daes EOnig Johann und
Bischof Jakob yon Akka ins Lager des Sultan gingen, um zu verhandeln.
*) Fratres Soldani Seraph et Coradinus, Soldani Alapiae et Damasci atque sol-
dani alü, Camelae ridelicet et Haman et Coilambar cum regibos paganomm quam
pluribus . . . nobis reditnm denegabant; Brief des F. Ton Montaigu a. 0. 755.
ygL Ol. 87, 1488. *) Makrizi bei Rein. Extr. 416. Vgl. Makr. bei Röhricht 108
(Harn. 84) und M^nestrel § 177.
Der Eieaszng tob Dftmictte 1218—1821. HI. 441
Während des ganzen Samstags und folgenden Sonntags (28. und
29. Angnst) gingen Boten hin and her, ohne dass etwas bestimmtes
erreicht wurde. Da sagten sieh die Christen, die der Mangel an
Lebensmittel bereits qnalte, dass es doch ehrenvoller sei, glücklich m
leben oder tapfer kämpfend zu sterben, als elend im Wasser umzu-
kommen. So stellten sie sich denn am Tage der Enthauptung des
Johannes^) in Schlachtreibe auf und boten dem Feinde den Kampf
an. Doch die Sarazenen zogen sieh gemäss den Befehl^i ihrer Führer
zurück'), und die bald eintretende Nacht yerhiiiderte den Kampf, den
auch die Orossen des christlichen Heeres nicht gebilligt hatten, um
nicht den Verdacht des Verrathee aaf sich zu ziehen durch einen
Angriff während die Friedensunterhandlungen schwebten.
Am 30. August wurde der Friede zum Abschluss gebradit').
Beide Parteien gaben Geissein und bekräftigten durch einen Eid das
Friedensinstrument, auf Seiten der Sarazenen nicht nur der Sultan,
sondern auch seine Brüder und die angesehensten der Emire^). Al-
Kamil versprach das Stück des heiligen Kreuzes und alle chrisÜichen
Gefangenen, welche sich in Aegjpten und Syrien finden sollten, heraus-
zugeben und den Christen freien Abzug mit aller beweglicher Habe.
Die Christen dagegen gaben Damiette und die anderen ägyptischen
Städte wieder zurück, sowie alle sarazenischen Gelangenen in Aegypten
und dem Königreich Jerusalem. Ein achtjähriger Frieden wurde yer-
einbart, der nur durch einen nach dem heiligen Lande kommenden
gekrönten König soUte aufgehoben werden können^). Als Geissein
stellten die Christen nach der Wahl des Sultans den päpstlichen Le-
gaten, den König Johann, den Herzog yon Baiem und die drei Meister
der geistlichen Bitterorden mit achtzehn anderen, im Ganzen 24.
Dagegen gab der Sultan seinen Sohn und Erben seines Reiches, einen
von seinen Brüdern und ?iele andere vornehme Sarazenen®).
I) Ipeo die decoYlationis sancti JohanniB baptistae hora qasii duodedma.
d. t7, 1487. >) Unklar ist die Stelle hei Ol. S7, 1487: Turcd rero oonaide-
rantes, quia yincitur ant graüs jugulo, qtd proyocat bostem, paalatim sese re-
traieroüt a regibus suis mandatam aecipiente«. *) Ol 88, 1487. Nacb Nuweiri
bei Hamaker 1 1 8 kam der Sultan mit dem EOnig Jobann in Baramun zusammen.
— Das Datum gibt Makrizi 108 (Harn. U vgl. 128) auf den 38. (resp. 89.) Aug.
(bei Röhricht musB wol auob gelesen werden : 28. August, nicht 8. Sept. ; und
9. Ragab fibr 19; Tgl. S. 109. «) Ol. 89, 1487 gibt die Worte des Eides des
Al-EamiL Ob OL bei dem Abschlüsse zugegen war? *) Ol. a. 0. ff. Unrichtig
spricht Chron. S. Medardi bei Bouquet 18, 721 yon einer treuga decem annorum.
«) OL a. 0. Nach Makrizi 108 (Harn. 84, Bein. Extr. 416) gaben die Christen
nur 80 Geissein und AlEamil seinen Sohne Al-Salih Nagm ad-din Ajjub und
eine Anzahl Emire, nicht s. Bruder, den aber Nuweiri (Bhun. 121) enr&hnt und
442^ H&4>|few6gt
Die Balumdlmif / waldw der Ssikm den gxademüühigtoii Ereaz-
&kim3t aagedeibeii liess, masste die Christeii aufs Tiefste beaohameiL
Es gibt wenig Beispiele in der Oesduchte d^ Erenzzikge, die ana
lehren, dass die Christen in ei&er so edehnüthigen Weise an dea be«>
siegten Feinden des Ohmbens handelten, wie sie sie jetat von Al-Eamil
erfahren. Mit der gröesten ZuTorkoauneaheit schieUe er ihnen Brod^)«
Omnaien, Melonen und andere Lebensmittel; und nrit einem Sehlage
yerwandelte sieh das Lager in einen Marktplate; die Landleute schafften
ihre Waasen herbei und stelllb^a sie aom Verkaofl — Da die ganxe
Gegend rom Ifansura bie Damiette untor Wasser stand und das ohriBfr-
liehe Heer Qeühr lief, überschwemmt an werden, so liess der Sultan
eine Brücke über dem Nil seUagen und die Kreuafehrer vam trockaieii
westlicheni üfsr hinübergehen*). Diejenigen, welche es Yorzogtti, zu
Wasser dea Weg eu nehmen^ worunter besonders die Erankm und
Sohwaohen^ wurden Yon Schiffan aufgenommen, welche den finsa hiitab*
kamen. Einer der Brüder des Sultans bereitete sie und sorgte f&r
Verpflegung und sicheres Fortkommen. Ein strenges Oebot ordnete
an, dass die Saraaenen sich jedes Hohnes und Spottes gegen die Be-
siegten enthalten sollten^). Ebenso war die Behandlung der Geiaselii
eine sehr ehrenvolle und es knüpfte sich seii dieser Zkii ein enges
Verhältms zwischen dem König Johann und Al-Ejamil, das sie bia zu
ihrem Tode aofredit eriüeltem^).
Theils lings des Nil fiihrend, theUs am wesüidhen Ufer marschirend
gelangten sie zu der Mündung des Fhissea. Hier nahm Eonig. Johann
die saraaenischen Oeisseln in Empfimg^); sogleich machte man sich
andk an die Auswechselung der Gefangenen, zunächst derwin Aegyptoi.
und jetzt erst kehrten nach gerade drei Jahren jene Gbossen der
mit Namen anfahrt. Der Brief des Ph. de Albeneio a. 0. 754 und L*ettoire 952
geben die Zahl der Geisseln dee Sultan auf 20. — Nach Bern. Thesaar. S44 ge-
hMe aboh Bliohof Jakob von Akka m den Geiaseln; deta widempriobt P. de
Albentto« ygl 8. 448 Anm. 4. Unkkur- ist die Stelle bei Abulf. Ann. Moslem. 4»
S017, Tgl. Amot. erit. 690 Note 210.
1) Nach 01.*8 Brief an den SuLtao 1443 liefeite dieser t%lidh 20— ftOtOOO
Brode und Futter ftr daa Vieh umsonst an das Heer. P. von Montajga a» 0.
755 berifditet^ dass AlKamil 15 Tage lang Brod und Oetrade (polen ta) aattheäen
liess; nadh Bern, lliesaar. 844 gab er an* drei auieinanderfolgend^i Tageii je
80,000 Brode ... et pauperibus multis viotnm concessit per quindeoim diebos,
quibos moratos est exercitus, dum eispectarent soldani nontios, qui miisi simt
ut reciperent Damiatam. *) Gesoh. der Patr. 416 £P. Bern. Thesauri a.. 0.
fknoul 446. •) OL a. 0. ^) Gessh. der Patr. a. 0.; OL a. 0. >) L*eetoue
85d; die Geiseln der Christen werden demnach, ausser dem Könige, gleich bei
AtiHamil geblieben sein.
Der Ereozzng von Damiette 1218—1221. m. 443
Christen zn den Tfarigen zurück, welche bei der unglücklichen Ex-
pedition vom 29. August 1219 in die HSnde der Sarazenen gefallen
waren. Auch das Stück des heiligen Kreuzes soll bei dieser Gelegen-
heit ausgeliefert worden sein*).
Darauf erübrigte nur noch die üebergabe von Damiette an seinen
früheren Besitzer. Den Meistern des Templer- und deutschen Ordens
war der Auftrag geworden, die Auslieferung der Stadt zu leiten*).
Indess nicht ohne Schwierigkeiten konnte diese bewerkstelligt werden.
Ende August waren noch Heinrich von Malta mit 40 Galeen, femer
der Kanzler Walter von Palearia, der Bischof von Catania und Mar-
schall Anselm von Justingen bei Damiette gelandet'). Sie kamen zn
spät, um die vollständige Niederlage der Christen noch abzuwenden*
Aber Damiette glaubten sie wenigstens nicht Preis geben zu sollen und
verweigerten entschieden die Herausgabe*). „Lieber wollten sie in
ewiger Kerkerhaft schmachten, als die Stadt zur Schande der Christen-
heit wieder den Ungläubigen übergeben.'
Der Widerspruch gegen den geschlossenen Vertrag nahm weitere
Dimensionen an. Die Yeneter, Pisaner, Genuesen und Siculer, sowie
der Adel aus Deutschland^) schrien nach Vertheidigung der Stadt,
während die (kriechen, Syrer, Armenier mit den Hospitalitern, Templern
und dem Vicegraf Americh von Thouars, sowie die Grossen Frankreichs,
weiche in Damiette zurückgeblieben waren, die Stadt auszuliefern ver-
langten. Die Zwistigkeiten steigerten sich bis zu Thätlichkeiten. Die
Italiener fuhren Wurfinaschinen auf und beschossen die Hauser des
Königs, der Templer und Hospitaliter und brachten diese am 2. Sep-
tember^ in ihre Gewalt. Sie waren damit Herren der Stadt. Die
Gegenpartei aber, gleichsam Gefangene, sandten Boten in das Lager
*) OL 40, 1488: lignum nostrae redemptionis redditum fuit; Albert. Stad.
in Mon.Germ. 16, 857 : SoManus craoem Domini ultro reddidit. Die Sache ist doch
wol mehr alB zweifelhaft, vgl. 8. 878 Anm. i, und auch Bern. Theeavr. a. 0. ...
▼ivificae lignum cmcis, non tarnen quod apud Tabariam perditum fuerat; da-
nach fioKml 446 : D reiidi ane tnroi«, m^ oe ne fu mie li crois qi^ fa pArdne en la
batoille. *) Ol. 41, 1489 ; Magister militiae Templi et Magister de domo Teotonioa
mifä sunt a pnndpibus, ut juxta condictum et jnxiqurandi religionem dvitafcem
reddenot. ') Rjoo* de Sangerm. Mon. Oeim. Sß. 19, 841; das Schreiben
Fnedxiohs IL*yom 6. Dec. 1287. Ficker, Beg.imp. 1715. — Nach der Ge8ob.der
Ptetr. 417 hatte Heinrich 45 Scbifie; Tgl. dagegen Pottb. Reg. pont. 6699. £m.
4 48 gibt im Gamen lOO SohiffiB an. — Schiffe der Johaanitor und Templer
wnzdfln om diese Zeit Ton sanweniBchen hart mitgenommen, Ol. 40, 1488.
«) 2a dmoo gehörte nach dem Brief des Ph. yon Alben, a. 0. 755 auch Bi3<^of
Jakob Tcn Akka. ^) onm Omnibus de imperio nobilibns« Chron. Turon. bei
Bonqtiet 18. 808« *) in orastiiM) beati Aegidii Chr. Tur. a» 0.
444 Hoogawag.
der Eroberer and kfindeten ilmen, auf der strengen Grundlage des
einmal geschloBsenen Vertrages beharrend, an, Akka den Saracenen
zu übergeben, wenn sie ihnen Damiette Torenthielten. Hierauf lieesdn
sich jene auf Unterhandlungen ein. In der Kirche der heiligen Jung-
frau kam man zusammen. Als man hier mit kaltem Blute die Sach-
lage erwog, fOgten sich auch die, welche bisher sich der Volluehung
des Vertrages widersetzt hatten ; man sagte sich, dass man die Stadt
doch nicht würde halten können, denn der Winter stand bevor, es
fehlte an Lebensmitteln und yiele waren bereits heimge&hren, andere
aber, welche gelandet, waren auf die Kunde von der Niederlage der
Christen direct umgekehrt und nach Akka gesegelt^). So war die
AÖthige Mannschaft zur Vertheidigung nicht vorhanden und auch
fehlte noch der Mann, welcher die Leitung der Dinge hätte über-
nehmen wollen oder können^.
So einigte man sich denn, und es wurde der Befehl erlassen,
dass am Tage vor der Geburt der heiligen Jungfrau Alle mit Habe
und Gut, das sie tragen konnten, die Stadt lu verlassen hatten. Eine
unsägliche Trauer bemächtigte sich der Christen in der Stadt. Weinend
und wehklagend liefen sie durch die Strassen und schafften das Ihriga
zusammen. Der Glerus eilte in die Kirchen und trug die geweihte
Altäre und die Bilder der Heiligen heraus, um sie vor der Zerstörung
und Beschimpfung der Sarazenen zu sichern. — Am festgesetzten Tage
zogen sie mit Hab und Gut zur Stadt hinaus und schlugen jenseits
des Flusses die Zelte auf).
Am folgenden Tage, den 8. September^), erfolgte der Einzug der
si^^trunkenen Sarazenen. Die Freude über die Wiedererlangung der
Stadt war allgemein, der Tag des Einzugs des Sultans ein festlicher;
eine unabsehbare Menschenmenge begleitete ihn, die Stadt war erhellt
durch Freudenfeuer und hallte wieder von den Tönen der Musik
Auch in Kairo und Alt -Kairo feierte man. Hier wurde illuminirt
und die Strassen mit kostbaren Teppichen bedeckt^).
i) Ol. 40, 1488. *) OL 41, 1489: fir potens et starenuuB et oonifaiis aon
est inventuB, qui vellet yel posset poet pnieflfttos eventos eam letinere. VgL
Chron. Tor. a. 0. •) Chron. Toron. a. 0. «) Der Tag ft^t fisst; vgl Fb.
V. Alben, a. 0. 754. Makrin 108 (Hain. 86). FaUch Roger de Hoveden bei
Bonquet 18, 187 : circiter festum asBumptionis B. Marias. — Regrena est igttor
bestia in latibnlum saam, In antro boo moralur. Si quaehtnr, qoare DamisU
tarn cito redierit ad increduloB, in promptu causa est: luxuriosa foit, ambttiosa
fuit, seditiosa faii, B^gt Ol. a. 0. — In welcher Weise die Christen die Stadt
befestigt batten, schildert Ibn-aUtir bei Bein. Extr. 417 C; TgL auch Makiiii
109 (Harn. 86). Nach Abulfsdae Ann. Moslem. 4, 87 Übertrag Al-Eamil die Be-
wachung der Stadt an Gelduk. *} Ueber die Siegesfeier der Araber yergl*
Der Kreumig toh Damietie 1218—1821. m. 445
Da die Christen in Aegypten nun nichts mehr ihr Eigen nennen
konnten, so machten sie sich daran, das Land ganz ssu räumen. In-
dess durch die Bückkehr der ge&ngenen Pilger >) war das Heer so
angewachsen, dass die ScliifFe, welche den Erens&hrern zu Qebote
standen, nicht hinreichten, um die Menge au&unehmen. Sie wandten
sich deshalb bittend an den Sultan. Auch jetzt wieder appellirten
sie nicht vergebens an den fidelmuth des „Ungläubigen*. Bereitwillig
stellte er ihnen ein Geleite zur Yerf&gung, welches etwa 70,000 arme
Pilger zu Lande durch die unwirthsamsten Gegenden nach Akka
brachte. Anderen, welche vorerst noch nicht im Stande waren, ihre
Habseligkeiten zu Wasser oder zu Lande fortzuschaffen, garantirte er
f)är diese ein Jahr*). So yerliessen allmählig die Kreuzfahrer A^^ypten,
und zogen die einen nach Akka, die anderen nach Europa, der Hei-
mat zu und trugen dorthin die Nachricht yon dem unglücklichen
Ende des Ereuzzuges von Damiette*). Pelagius und mehrere andere
blieben noch ein volles Jahr in Akka, und machten sich erst im
September oder October 1222 auf, um an dem auf den 11. November
berufenen Hoftag in Verona theilzunehmen^).
Die zeitgenössischen Schriftsteller stimmen darin überein, dass
das tragische Ende des Ereuzzuges allein dem päpstlichen Legaten
zur Last zu legen sei^), und man wird ihnen in gewisser Hinsicht
Becht geben müssen, doch auch nur in gewisser Hinsicht Der frische
Eindruck, den die Kunde von dem Verlust Damiettes in Europa her-
vorrief, muss entschieden mit in Bechnung gezogen werden. Kaum
hätte sich einer der Chronisten gefunden, der, wenn das Unternehmen
glücklich abgelaufen wäre, gesagt hätte, dass es ein tollkühnes ge-
wesen, und dass man die Ankunft des Kaisers hätte abwarten sollen;
nur nach dem Erfolge wurde die That beurtheili Der Kreuzzug hatte
enorme Opfer an Mühe, Geld und Menschen gekostet, und je grösser
diese waren, um so mächtiger musste der Bückschlag sein, den die
Abulfeda und IbnFerat bei Hamaker 121 und Bein. Eztr. 420 ff., welche ein
schönes Bild arabischen Vergnflgens und arabischen Cnltns entrollen.
<) Albert Stad. a. 0. gibt ihre Zahl im Ganzen aof 80,000. >) ad illas
(res) YChandas unius anni spatium perdonavit, Chron. Turon. a. 0. Die 70,000
und wol zu hoch gegrifESen, da nach derselben Quelle überhaupt nur so viele
(praeter vulgus) den Zag unternahmen; vgl. S. 480 Anm. 6. *) L^estoire 852.
«) OL 45, 1450 ; Vgl. auch Rycc Sangerm. a. 0. £r wurde nicht abgehalten.
Ficker Reg. imp. 1409 b (vgl. nr. 1884 b). 'j Vgl. die Zusammenstellang bei
Schimnacher a. 0. 2, 8. 864 Anm. 29, wo noch hinzozuf&gen L*eetoire 852:
Enm. fü perdue la noble cM de Danuate par pech6 et par folie et par V orgueil
efi la malice dou clerg^ et des religions.
446 Hoogeweg.
getäuscliten Hoffnungeu bewirkten. Es läq^t sich nicht leagnen und
ward auch von Niemand im Ernst geleugnet werden, dass Pe-
lagius in einer hochfahrenden, rechthaberischen und egoistischen Weise
. verfuhr, die yobx Augenblick seines Eintreffens an verletzte. Es muss
zugegeben werden, dass er die hohe Würde als Vertreter des Papstes
missbrauchte und durch sie alle Gegenreden und Einwände der Anderen
— von deneii doch wahrlich mancher auch befähigt genug war, dass
er Anspruch erheben konnte auf Beachtung seiner Ansicht — geigen
die von ihm einmal gefasste Idee nicht aufkommen Hess. Anderer-
seits kann aber auch nicht geleugnet werden, dass er vermöge seiner
Würde auch einen guten Einfluss auf das Heer ausübte. Er war,
wenn auch oft aus selbstischem Interesse, einer der eifrigsten, wenn
nicht geradezu der eifrigste der Führer des christlichen Heeres; er
wusste Muth zu sprechen, zur That zu reizen, und vieles ist gerade
seinen Bemühungen zu verdanken. Damiette wäre gefEdlen, auch wenn
er nicht beim Heere gewesen wäre, nicht durch rastlose Bemühungen
der Pilger, der Grossen, sondern durch die Länge der Belagerung,
durch Aushungern. Aber ob es den Fürsten allein möglich gewesen
wäre, nach dem Fall der Stadt das Heer vor gänzlicher Demoralisation
zu schützen, ist doch die Frage. Gegen solche Ausschreitungen, wie
sie vorkamen, Völlerei, Diebstahl und Verrätherei, konnte schwerlich
mit anderen als mit geistlichen Mitteln eingeschritten werden; welt-
liche Strafen hätten nur Empörungen hervorgerufen und die Sachlage
verschlimmert So war es ein Verdienst des Pelagius, die Truppen
überhaupt in kriegstüchtigem Zustand zu erhalten. — Sobald aber
Damiette gefallen und sobald es die Zeit und der Zuwachs aus dem
Abendlande möglich machte, trat Pelagius mit dem Plane hervor, in
das Innere Aegyptens vorzurücken. Und der Plan war zu der Zeit
ein guter. Das Gerücht von der Ankunft des Kaisers war längst
nach Aegypten gedrungen, aber zwei volle Jahre vergingen, bis es
Gewissheit erhielt. Es ist hier nicht der Ort, die verschiedenen An-
sichten gegen einander abzuwägen, ob Friedrich den Papst mit seinen
Versprechungen des Ereuzzuges hinterging oder nicht; das Factum
liegt vor, dass die versprochene Hilfe nicht eintraf. Zugegeben auch,
dass Pelagius die Sache absichtlich beschleunigte, um den Buhm ftir
sich zu ernten, so kann doch auch nicht geleugnet werden, dass, wie
die Verhältnisse in Aegypten lagen, ein Aufschub der weiteren Ope-
rationen von zwei Jahren von kriegstechnischer Seite eine Thorheit
war. Was konnte während dieser Zeit vom Feinde unternommen
werden, und was war in der That erreicht! Es war daher durchaus
richtig, dass Pelagius auf sofortige Weiterfüluning des Krieges dran^;;
Der Ereiurag von Damiette 1218—1221. ID. 447
und hierin liegt die Schuld der Fürsten, dass sie ihm nicht folgten.
Zwei Jahre früher wäre das Unternehmen sicher geglückt, denn die
Sarazenen waren erschöpft, Al-Muazzam nicht in Aegypten; Al-Man-
sura bestand noch nicht, die Bevölkerung war yon Schreck gelähmt,
der Stamm der Beduinen zum Aufruhr und Anschluss an die Christen
geneigt Was den Christen an Streitkräften wirklich noch gefehlt
hätte, das hätte der Yerrath im Lager des Sultans vollauf ersetzt;
wir sahen ja am 5. Februar 1219, wie kopfscheu Al-Eamil werden
konnte, sobald er das Yertramen au den Seinigen verlor. Jetzt, nach
zwei Jahren, war das Unternehmen zu spät und ganz verkehrt in
einer Zeit, in welcher der Nu zu steigen begann. Dass der Legat
jetzt nicht den Bath des Königs Joluum annahm und hartnäckig bei
seiner Idee blieb, das war seine Schuld, und von der kann er nicht
freigesprochen werden. Dass aber zwei volle Jahre die Widersetz-
lichkeit der Fürsten ihn an seinem Unternehmen hinderte, ist die Schuld
dieser. — Man mag über das spätere Verhalten des Papstes gegen
den Ejoser in dieser Sache denken wie man wolle, soviel muss doch
zugegeben werden, dass der fortwährende Aufschub der Hilfe Friedrichs
mittelbar insoferne nachtheilig auf den Ausgang des Ereuzzuges ge-
wirkt hat, als dadurch den Fürsten in Damiette Grund gegeben wurde,
in gleich zähem Festhalten an ihrem Plane der Starrheit des Legaten
sich zu widersetzen und die weiteren Eriegsoperationen hinauszuschieben.
Und das sprach, wie gesagt, den Begeln des Krieges Hohn und hätte
von den Fürsten auch als widersinnig erkannt werden müssen.
Rede
der Gesandtschaft des Herzogs Albrecht IIL von Oesterreich
an Papst Urban VI.
bei
der Rückkehr der Länder des Herzogs Leopold HI.
unter die römische Obedienz,
verfasst Yon Heinrich Hembuche gen. von Langenstein oder de Hassia
(e. 1887)
mitgetheilt von
H. y. Sanerland.
W. Schum hat in seinem neuestens herausgegebenen, mit einem
ausserordentlichen Aufwand yon Fleiss und Sorgfalt ausgearbeiteten
«Verzeichnis der Amplonianis-chen Handschriftensamm-
lung zu Erfurt", den Inhalt der reichen Handschriftensammlung des
Amplonius (Batinck) de Berka kund und so dem studierenden PubUcum im
gewissen Sinne erst zuganglich gemacht Besonders reich erweist sich die
Sammlung an theologischen und kirchenpolitischen Tractaten aus dem
Ende des 14. und dem Anfang des 15. Jahrh,, und unter diesen wieder
stehen in erster Beihe die Werke zweier Zeitgenossen des Sammlers, der be-
rühmten Wiener üniyersitätsprofessoren, des Friesen Heinrichyon
Oyta und des Hessen Heinrich Hembuche*) Yon Langenstein,
welche i. J. 1383 aus Anhänglichkeit an die Sache ürban VL die Pariser
Hochschule yerliessen^) und nach Wien übersiedelten, wo sie nach
langer, ruhmvoller Wirksamkeit an der Hochschule beide im selben
Jahre starben. In den ,Notae Altahenses" ist ihnen ein Denkmal
*) YgL Aschbach Gesch. der üniv. Wien L 81. Anm. 2. Bellaguet, Chion.
du B^ligieuz de S. Denjs. I. 88. (1. IL chap. 2.).
*) Dies ist der neuerdings Ton Hartwig nachgewiesene richtige Name. Vgl
Beiheft n zam Centralblatt fQr Bibliothekswesen.
Rede d. Gesandtschaft des Herzogs Albrecht III. v. 0 est erreich etc. 449
gesetzt worden, das dauernder ist als ihre langst verlorenen und ver-
gessenen Grabsteine in St Stephan. Dort heisst es nämlich: «1397.
Die solis, undecima mensis Februarü, hora primarum obiit venera-
bilis vir magister Heinricus de Hassia ; item eodem anno , die vero
undecima mensis Maii venerabilis vir magister Heinricus de Oyta, sacre
iheologie professores dignissimi, in ecclesia sancti Stephani Wyennensi
Pataviensis diocesis iuxta altare sepulti**).
Unter den Stücken eines Sammelbandes (ur. 145. 4^ papyr.), der
gegen Ende des 14. Jahrh. für Ämplonius von Heinrich von Geldern
geschrieben ist, befindet sich auch das Schriftstück (fol. 67 — 71'),
dessen Inhalt wir in der Ueberschrift gegeben haben. Bei Schum
(S. 402 nr. 10.) wird dieselbe als : , Collatio facta per Hassonem coram
papa (que proposita fuit per alium coram papa. Inhaltsverz.) " auf-
geführt Indess ist die von Schum gewählte Bezeichnung nicht ganz
genau. Die Namensform: «Hasso, Hassonis*^ ist nicht ursprünglich
und lässt zudem Zweifel zu, ob der ältere (Pariser resp. Wiener Pro-
fessor) Henricus de Hassia oder der gleichnamige jüngere (Heidel-
berger) gemeint sei. Nachdem aber einmal die einfache Wiedergabe
der handschriftlichen Ueberschrift von Schum nicht beliebt wurde,
wäre eine kurze Inhalts- und Zeitangabe erwünscht und wohl auch
am Platze gewesen. Kchum hat dagegen die wirkliche Aufschrift des
Schriftstückes, welche wir unten geben, mit dessen Bezeichnung in
dem Inhaltsverzeichnis verschmolzen, das sich auf der Innenseite des
hinteren Einbanddeckels befindet, wo es heisst:
, Fol. 64 . . GoUacio quedam facta per m. H. de Hassia, que pre-
posita fuit per alium coram U . . . papa.*
Was die Bedeutung des Schriftstückes fQr die Kirchengeschichte
im Allgemeinen und für die Oesterreichische Landesgeßchichte im Be-
sonderen betrifft, so sei hier kurz nur folgendes bemerkt:
Nachdem im Jahre 1378 das zu mehr als Dreivierteln franzö-
sische CardiualcoUegium durch Doppelwahl, zuerst die ürbans VI.
am 8. April und dann am 20. Sept. die Clemens VIL — das grosse
Schisma fUr die abendländische Christenheit hervorgerufen hatte, ge-
lang es dem gewandten Cardinallegaten des französischen Gegenpapstes
Wilhelm d' Aigrefeuille (tit. S. Stephani in Celio-monte) in Deutsch«
land unter anderen Fürsten besonders den Herzog Leopold IIL von
Oesterreich für die Sache seines Herrn zu gewinnen^). Schon gegen
1) Mon. Germ. Scriptt XVII. 428. <) Vgl. die von Clemens YII. ans-
geetellte Vollmacht für Wilhelm, d. Fondi. dec. 1 8. bei Baluze Vitae pap. Aven.
II. nr. 197 S. 848. Noch am 18. Aug. 1881 orkundet der CEurdinal auf Leopolds
Gebiete zu Freiburg im Breisgau. Vgl. Baluze I. 1011.
MittbeÜungen IX: 29
450 Sauerland.
Ende des Jahres 1379 liess Leopold, deMen Bruder Albreeht III. feet
zu ürban VI. stand, dem französischen Qegenpapste in Ayignon «eine
Anhänglichkeit erklären und letzterer säumte nicht, ihm daf&r die
goldenen Schätze der Kirche in ausserordentlichem Masse dafür zu
versprechen^). Die äussere Veranlassung zum Anschlüsse des Herzogs
an die Sache Clemens VII. lag wohl ohne Zweifel in der Vermählung,
welche Leopold im vorhergehenden JiJire (am 3. Juli 1378) mit Mar-
garetha, der Tochter des französischen Herzogs Philipp yon Burgund
eingegangen war. JedenfiJls aber erfüllten, sich die grossen Hoff-
nungen, welche von Seiten des Papstes, wie des Herzogs an diesen
üebertritt zur französischen Eirchenpartei geknüpft wurden, in V7irk-
lichkeit nicht Und durch den Tod des Letzteren in der Schlacht bei
Sempach am 9. Juli 1386 wurde der Obedienz Clemens VII. in den
österreichischen Gebieten, welche Leopold in dem am 25. Sept. 1379
zu Neuberg mit seinem Bruder Albrecht abgeschlossenen Theilungs-
vertrage erhalten hatte, ein rasches und völliges Ende gemacht Da
von den vier Söhnen Leopolds der älteste, Wilhelm, erst 16 Jahre
alt war, übernahm Albrecht durch den am 10. Oct 1380 geschlossenen
Vertrag die Regierimg der gesammten Oesterreichischen Erblande und
als getreuer Anhänger ürbans säumte er nicht, den Anschluss der
Gebiete seines verstorbenen Bruders an Clemens VII. rückgängig zu
machen und sie dem römischen .Papste zu unterwerfen. Unzweifelhaft
wurde eine besondere Gesandtschaft des Herzogs zu diesem Zwecke
an den Papst abgeordnet, der sich bei ihrem Eintreffen wohl sicher
schon in Lucca (1386 Dec. 24—1387 Sept 23.) befand. Und hier
wurde dann die nachstehende, von Heinrich von Langenstein verfasste
Anrede an den Papst gehalten^). Zwar lässt darin der Ausdruck,
dass Leopolds Tod «nuper** erfolgt sei, der Annahme, doss die Ge-
sandtschaft schon im vorhergehenden Jahre abgereist sei und dem
Papst dann wohl noch in Genua getroffien habe, eine scheinbare Be-
rechtigung. Aber sicher wird doch die Gesandtschaft Albrechts nicht
vor dem 10. Oct 1886, an welchem dieser erst rechtlich die Verwaltung
der Lande seines gestorbenen Bruders erhielt, abgegangen sein; und
höchst wahrscheinlich ist, dass auch nach diesem Datum erst noch
eine längere Frist mit Verhandlungen über den Anschluss des Clerus
an die Obedienz ürbans in Leopolds Landen hinlief. Das beweist
«) Vgl. Th. Lindner Geech. des D. Reiches unter K. Wenzel I. 106.
*) Die Frage, ob H. von Langenstein Mitglied der Gesandtschaft gewesen,
lässt sich mit Sicherheit nicht entscheiden. Doch dünkt dies uns wenigstem
wahrscheinlich; denn schwerlich lässt sich annehmen, dass er lange Zeit vorher
in Wien fQr die noch nicht abgegangene Gresandtschaft die Anrede auQgearheitet habe.
Rede d. Gesandtschaft des Herzoga Albrecht III. y. Oesterreioh etc. 451
aach die Stelle in der Anrede, welche bereits eiue zehnjährige Dauer
des Schisma erwähnt Dies passt gar nicht auf das J. 1386, wohl
aber gaus auf das Jahr 1387, weil damals das 10. Jahr des Schisma
war und Heinrich nach Ausweis einer Stelle in seinem .Consilium
pads* auch das laufende Jahr miteiurechnet
Der Inhalt der Anrede ist in mehrfacher Beziehung interessant
Die zahlreichen in den Text mit grossem Geschick eingeflochtenen
Bihelcitate lassen den hochberQhmten Magister in sacra pagina er-
kennen. Der ausserordentliche Aufwand von biblischen und classi-
schen Beweisstellen daftlr, dass den zu ürban Zurückkehrenden eine
milde und gnädige Aufnahme gebühre, die eindringliche Weise, in
welcher eine solche Aufnahme dem angeredeten Papste wiederholt em-
pfohlen wird, lässt deutlich durchblicken, dass der Verfasser die grosse
Charakterschwäche ürbans, eine jähzornige und übereilte Strenge, wohl
kannte und fürchtete. Die freimüthige Weise, in welcher auf die arge
Verweltlich ung der Vorgänger Urbans und ihres Gardinalcollegiums,
das ist des Avignoner Papstthums angespielt wird, zeigt, dass die
Gesandtschaft den scharfen Gegensatz, in welchen der sittenstrenge
XIrban sich gleich nach seiner Wahl zu den Ausschreitungen der
Avignoner Päpste und Cardinäle gesetzt hatte, wohl zu würdigen und
für ihre Zwecke zu benutzen wusste. Auch die Hindeutungen auf die
Gründung der Universität Wien und auf die grosse Macht des durch
Herzog Albrecht III. vertretenen Habsburgischen Hauses, sowie end-
lich auf die Beweggründe, welche den Herzog Leopold III. zum Üeber-
gang zur Partei Clemens VH. bewogen hatten, sind recht interessant
Zu berücksichtigen bleiben uns schliesslich noch die zwei immer-
hin möglichen Einreden, dass unser Schriftstück nur eine blosse Stil-
übung des Verfassers sei und dass die Anrede in Wirklichkeit an
Papst TJrban gar nicht gehalten sei. Diesen Einreden aber steht das,
was Schum im Vorworte zu dem Verzeichnis der Amplonianischen
Handschriften über Amplonius, sein Leben und seine Stellung er-
bracht hat, im directen Widerspruche und ninmit jenen alle Berech-
tigung. Es ist gar nicht möglich, dass ein Mann, wie Amplonius,
der insbesondere um die Sammlung der Werke seines Zeitgenossen
Heinrichs von Langenstein sich so sehr gemüht hat, eine fingirte
Anrede für eine wirklich gehaltene angenommen habe, als welche sie
sowohl in der üeberschrift, als auch in dem Inhaltsverzeichniss des
Sanunelbandes von derselben Hand ausdrücklich bezeichnet wird.
2tJ*
452 Sauerland.
Incipit») qaedam coUacio reuerendi m. Henrici de Hassia edita Rom. . ^).
per qnendam coram papa.
Thema: Ezaudi domine, placare domine, attende et fac^).
Ita scribitur Dan. IX. capitulo. Hiis atque aliia huiusmodi verbis et elo-
quiis precatoriia cum vir ille deaideriorum^) salutis populi dei sanctos Daniel
oraret et prostemeret preces in canspectu dei et confiteretur peceata populi
Israel, adhuc eo loquente^ ezaudiri meruit et audire a domino, quando
canstimmaretur preuaricacio et finem cicciperet pecccUum. dderetur iniquüas
et iueticia eempitema adduceretur^), Quis autem micbi hoc tribuat, ut et
ego exaudibiliter depreoer, qui mlnimos sum mortalium incomparabilis illi
viro simplici et recto, qui dixit: Quantue ego sum, quasi loquar verbis
meis cum eo^). Neo magno patri Abraham, qui dixit: Loquar ad dominum
meum, cum sim puluis et cinis% Quid ergo tacebo ego? Non, sed pocius
confidens loquar, quia et Abraham confidenter ad deum locntus est ; et Job
ad omnipotentem inquit: Loquar et cum eo disputare cupio'^, Loqui ei^
et ego seruorum minimus cupio coram domino vicario aitissimi atque per-
orare taliter et deplorare cum Daniele peceata populi mei et humane con-
dicionia fragilitatem, ut de errore veniam consequatur et ei gracia impe-
tretur a tremendo et omnipotenti domino in terris, qui potens est soluere
et ligare. In cuius conspectu sto et stabo hodie, in confraoeione depre-
caturus cum Moyse electo dei, ut auertat dominus indignacionem a populo
suo et non abiciat hereditatem suam Israel. Pepigi fedus cum^) anima
mea, ut non consoletur, donec verbum reconciliacionis, verbum venie, ver-
bum gracie resonet de ore sedentis super thronum, in quem oculi omnium
speranty ut graciam oonsequantur in tempore oportuno^). Inter quos et
attenuati sunt oculi mei susspicientes in excdso^^)r et turbatus est a maie-
state oculus meus, anima mea et venter meus^^), ut iam lumen oculorum
meorum quasi non sü mecum * ^), quia deficit in dolore viia mea et anni mei
in gemitibus^^). Quis ergo det cordi meo suspiria lacrimosa, ut erumpant
lacrime et exUus aquarum deducant oculi mei^*). Quia heu mihi! Stülauü
super nos malediccio, quia peccauimus^^). Ecce enim quasi in nouissimis
diebus instant \\ tempora periculosa^^) , ebuUiunt scandala, crescunt mala,
abierunt federa pacis, tanquam merenübus peccatis funes inferni rupti sint
et soluta vincula sathane et data sit potestas piindpi tenebrarum sie ye-
xandi et excribandi^) ecclesiam Christi, qui olim ab ea principem huius
mundi excludens eiecit foras. Nunc autem eundem peceata reduxenmt
nostrorum, peceata quidem non minorum tantum, sed et maiorum. Et
a) fol. 67. b) Wort am SchluBs unleserlich. c) lies: ezcribrandi
«) Dan. IX. 19. •) Dan. IX. 28. •) Dan. IX. 20-21.
*) Dan. IX. 24. ») Job. IX. 14. •) Genes. XVIIL 27.
^ Job. Xm. 8. •) Job. XXXI. •) Psalm. CXLEX. 16.
«•) IsaL XXXVin. 14. *») Ps. XXX. 10. »•) Ps. XXXVIL 11.
»•) Ps. XXX. 11. »*) Ps. CXVIIL 136. ") Dan. IX. 11.
*•) n. Thimoth. HL 1.
Rede d. Qesandtechaft des Herzogs Albrecht m. v. Oesterreioh etc. 453
utiDam non edam peccata preoedendum yicariomm «Theea Christi et eomm,
qni successione apostolomm eins ditati nimis ezaltati in ecoleeia sie pre-
sederont et preaedendo taliter deoiaoerant, quod, prohdolor, preeenti lamen-
tabili scismate, omnium que preoesseront scismatnm inuolatissimo, plebis
fidelis tanica Christi inconsutilis rapta sit, scissa sit et confdsa flebiliter
ingemisoat, eo quod diebos istis in grandi et in nobili eins parte diu a
vero suo capite yicario Jhesu Christi^) aberrauerit et dincios, vereor, aber-
rabit. Et quare ? qnia nemo ex corde compatitur ecclesie saorosancte, nemo
snceurrere laborat. Jam pestis illa X annos habet. Et non est innentos, nni
de remedio cogitaret oportuno. Nnmqnid incorabilis erit morbus iste tractn
morarcun, ex eo quod in exordio hnios omnium oculis deflendi scismatis non,
ut oportuit, malorom obstitum est prineipiis nee cautum, ne forte a pseudo-
apostolis preueniretnr plebs fidelis et (a)^) predicatoribus erroris a vero suo
capite abduoeretur. Iddrco mirum, si plurimi pusilli et magni ab ordio
huius sdsmatis in errorem perducti sint De quibus fuit, proch dolor, clare
memorie Illustrissimus princeps Leupoldns dnx Austrie nuper ^) in hello de
hac luce sublatus. Belictis filiis paruulis^) et regionibus et populis latissimis,
quos de consensu et beneplacito omnium frater suus germanus Illustrissi-
mus princeps Albertus dux Austrie in suos suscepit et eins dominio atque
gubemacione^) adiecit'). Et prudenter aduertens, quod quia (sicl) prin-
cipes subditorum nedum temporalem ouram habere debent, sed et pro viri-
bus proeurare, ut subiecti in statu non exorbitent spirituali, ideo vir no-
bilis princeps christianissimus Albertus prefatus more nobilissimorum prin-
dpum II foL 68 || domus Austrie suorum predecessorum, feruens zelo fidei et
amore inardensoens ecclesie sacrosancte, ab inicio huius scismatis sollidte
conatns est viuente fratre, et adhuc solliddus oonatur^) et flammeo afFectat
desiderio, ut ille latissime regiones et populi, qui sub firatris dominio er-
rauerunt a pastore animarum suarum uniuersali vicario Jhesu Christi, ad
huiusmodi obediendam reuooentur et hij, qui redire parati sunt, ad veniam
redpiantur. Eya ergo, sancidssime pater, iam leuate oculos et videte regiones
latiaaimas, quomodo albe sunt ad meesem. Jam enim parate sunt, ut in
horreum colligantur sub vestra sanotitate militare debentis uniuersalis ec-
clesie. Et quia mesais quidem müUa est et operarii pauci^), misd sumus, ut
ex parte lUustrissimi prindpis Alberti duds Austrie rogemus dominum
meads, verum Christi vicarium in terris, ut mittat doctores et luce veri-
tatis illuminet populos, aocipiat ad gradam iam ab errore conuersos, ab-
soluat vinoulo excommunicadonis ligatos, benigne erudiri &ciat, d quos
minus dispodtos ad credendum reperiat Attendens quia venit Christus pec-
catores saluos facere, non perdere, nee ut perdantur sinere, venit peccata
indulgere, peccata mundi tollere, et non in ira sua fragilium soelera retinere,
dcut hoc per prophetam promidt dicens: Nolo mortem peccatarie, sed ut
canuertatur et wuat^), Si itaque deus et Christus eins talem se peocatoribus
a) Christo m$e, b) iupplendum videtur.
c) snbiedt (untsrpunitirt) adiedt* mse. d) et oonator fn$e.
*) t 1886 iuli 9 in der Schlacht von Sempach.
*) seil. 4, quorum natu maior Ghiilhelmus tunc erat nataa annos 16.
•) Durch Vertrag vom 10. Oct lt86. «) Lucas X. 2. ») Ez. XXXIIL 11.
454 Sanerland.
et apoatatis dignatuB eet exhibere, quid yioarias eins in terra, homo fra-
gilifl, fiEMstoms est Nunqaid seraus erit daras et oradelis, qoibas dominoB
consaeoit esse pios; aut seruus ira contra inimioos ardebit, qaos dominus
diligi iossit. Absit. Ego, inqoit, dico vobis: DüigiU inimicot vestroB, bm^
faeUe hm, qui od&runt voa, et arate per persequerUibue vos, ut sUis ßü
patris uestri, qui in cdis eet, qui eolem euum ariri facU super honos ei
malos, pMt super iustos et iniuetoe. Mat. V^. An non dixit et Cbristos
discipulis suis: Si enim dimieeriHe hanUnibus peccata earum, dimätet et
vobis pater vester edeetie peccata veetra. Et itemm: BeaU misericardes,
quomam et ^ mieericardiam conaequeiUur^). || foL 68'. ||
Igitnr büs et similibns anditis et oorde reaolntis, Exandi, domine,
placare domine» attende et fao*). Exandi, inqoam, prinoipem
Ulnstrissimnm, placare per affectom benignissimnm, attende modom
agendi aptissimom et fac effectom deo gratissimam. Nam qaaniam ad
prima duo summando, qae dicta snnt, pie iudico, popolos prefatos mnlti-
pUci radone veniam et graciam consequi debere: primo namque ex parte
dei misereri predpientis, 2^ ex parte maiestatis digne presidentis, 3<* ex
qoalitate et quantitate prindpis instantia, 4^ ex parte communis popoli
obedire volentis, h^ ex parte den deuote penitentis, 6^ ex parte adu^rsarii
callide dedpientis, 7^ et ultimo ex parte materie seu casus inuolute multos
et magnos intrioantis.
Dixi primo, quod pie veniam merentur ex parte dei misereri pred-
pientis, ipso dicente Luce 6to : Eetcte mieericardss, eiciU pater vester miseri-
cors est^). Et prima Petri 3^: Estote eompacientes, misericordss, non red-
dentes malum pro malo nee tnalediccionem pro nudedicoione, sed'e contrario
benedicentes, quia in hoc vocati estis^). Et iterum Math. 9. quibusdam dis-
plicendam babentibus, quod com Jhesu peocatores disoombebant, dictum est:
Euntes discite, quid est, miserieordiam v6l6, non sacrifidum. Non vem
vocare iustos, sed peocatores^), Ait saluator: DiseUe a m$, quia mMs smn
et humüis oorde; et inuenietis requiem ammabus vestris% Et ita de moltis
sacre scripture pasdbus, quibus deos homines misereri homini predpit.
(Es folgen 2^^ unbeschriebene lÄnien.)
Igitur hec attende et placare, domine, et fac miserieordiam
populo tno, parcendo laycis, paroendo derids, paroendo episcopis et sopM*
omnia dduncto parcendo prindpL Quid namque mirum, d prinoqw laycos
literature ignarus in ambiguo hoc biuio deuiauiti dum viros doctissimos
idipsum sentire oonspexit. Geterum quid grande est, d fragilis et insolens
leuis iuuentus, adhuc drcumspecte prudende ignara, in tarn difBdli laborinto
deuianit per errorem aut fortasse tal^um et tantorum promisdonibns fuit
alleota?^. Nunquid eciam illi, non dico, pseudoconciliarij, qui ipsum
diuiserunt a proprio iratre, || fol. 69 || faoere potuerunt, ut abiret a suo
vero capite? ütique. Igitur placare, domine, fac miserieordiam seroo tno.
Ignosce fragilitati, solue excommunicadonis uincula, d hiis ligasti seruum
tuum, ut in pads ac luds regione cum sanctis dd requiescai Et hoc dt
dictum de primo.
^) Et. Matth. V. 44; VL 14; V.7.
t) Daniel £K. 19. •) Ey. Luc TL S6. «) L Petr. m. S— 9.
*) Ey. Matth. IX. 18. •) Et. Matth. XL 29.
7) Vgl. Lindner Gesch. d. D. Rdches unter K. Wensd L 106,
Bede d. Gesandtschaft des Henogs AlbTecht IIL t. Oesterreioh etc. 455
Dizi aeonndo, prefatnm popalnm pie yeniam conaequi debere ex parte
apoatolice nudestatia benigne presidentis. Qaod enim benignitaa vel demenoia
et mansnetudo eint yirtutes preoipoe preeidenoiam, adeo clarom est, quod
hoc malti£urie insinaat scriptura. Tradont dootores, docent philoeophi et
teBtatnr natura. Sed causa breuitatis, ut de multis pauoa commemorem.
Audiamus primo, quäle responsum a Christo acoepit ille primua et preoipuus
apostolico pnnoipatu oneratus, s. beatus Petras apostolus. Cum qu'reret,
ut soribitur Mal 18% dioens: Domine, quocima peceauerU in me frater
meu9 et dimiäatn ei? ueque Bepcieaf Et respondit illi JV^esus: Nwi dico
Ubi sepeies, sed ueque eeptuagies MpciM^). Id est seeundum doctores: Tooiens,
quodens pecoauerit in te frater tnus, indulgere debes ex oorde. Et cur,
putatia, dbminum Christum huno apostolum, qui olim ipsum ter n^gando a
se apostauity pooius aummum presidem in terria constituisse, nisi ut proprio
infimutatia memor diaoeret alüa paroere, de ae non preaumere et de peo-
oatoribua non diffiidere, oogitana quod et ipae de grandi peooato yeniam oon-
aeoutna ait ete. ut didt Gregoriua fiomanus. Propter quod et apoatolua
Paulus bette didt ad Galath. 6^: Fratree, ei preoecupatue fuerit hämo in
aliquo ddiäo, voe, qui epiritualee eetie, hmuemodi inetruite in epiritu leni-
ioHsy eoneider€me teipeum, ne et tu tempteris^). Et ad Romanos 15: Debe-
mue autem (im^)heoiUitatee^) itifirmarum noe euetinere firmioree^) etc. talia.
Deinde pretermittendo doetorea catholiooa de hoo'^) luoe clariua lochtoa, au-
diamua de hoc puncto et philoaophos. Unde ille magnua Claudianus libro
29, ad Honorium filium Theodoui imperatoris: Quamvie, inquit, domiueris
Indie, Aräbihue, Pereis et Medis et omnes regiones te adorent, |l fol. 69' ||
si mduis, ei praua cupis, si dueerie ira, sentieii paterie iugum. Sed omnia
iure tenMs, cum peieris rex essetui^); quod fieri habet per virtutem man-
sufitodinis et olemeneie, quam ibidem commendana ita didt: Sie pius in-
primis; nam cum vineamur in omni munere, sola deos equat demsnoia nohis^).
Et Tullius libro primo de offiotis dioit: Niehü Umdäbiliue, niehü
in magno et predaxo viro plaeabüitate et demenoia. De qua iterum Clau*
dianua libro 4^. de laudibua 8tillioni8<^) didt, quod pioleneior tumis omnibus
ewpugnat nmUas demenoia gentes. Et ni fallor, propter hoc et propheta,
postquam dixit deainendum ab ira et dereiinquendum furorem subiunxit:
MmsueU &utem hereditdbunt terram et ddectahuntur in nmUitudine pacie^).
Ceterum quod et natura teetetur chmendam ease propriam prindpanti,
pretereundum non eat, cum rex apum a natura oonaikitutua hoo predicet,
ut dedudt beatua Ambrodua V. libro aui exameron. Sed et leo rex beatia-
mm finrodsaimua perhibetur elemenda molliri et indignum ducere, ut se
Tindioet in humilibua et aubiectis; dicente Claudiano, ubi aupra libro IV<>
de laudibua Stillionis^') : Fere pretereunt suhieeta et leonee proetrata rdin-
quunt, Quod oHm Bomani prudenter imitati meruerunt inter cetera in eorum
laudibua did, ut redtat beatua Augustinua primo de duitate dei, quod
subieolia et aubid paratia paroere oonaueuenmi Et aapienter atque oportune
a) bexilHtates tme, b) hao. mse, o) L Stillichoms.
0 £y. Matth. XVIIL 21. 22. >) PauL ad Galat. VL 1.
^ PauL ad Roman. XV. 1. «) CL daudiaui, De IV. cons. HonoriiPane-
gyiis. TV. 267—262. *) Cl. Claudian. 1. cit. w. 276—277.
^ Puüm. XXXVL 11.
456 Sauerl^bnd.
quandoque iniariae pooius indnlgere aut dissimnlare voluenint, quam se
yindioare, ne rerum staia prohibente deteriora paterentnr se incaute Tindi-
oantes. Igitnr attende domine et placaYe et fac misericordiam po-
pulo tuo. Hoc de 2<>.
Dixi ergo 3^., qaod populos ille veniam mereatur ex qaantitate et
qualitate principis interpellantis domini Alberti archiducis Austrie, Stjrie,
Earynthie et Camiole, domini Marchie Slauonice ac Portos-Naonis, oomes
in Habspnrg, Tjrol., Ferretis et in Eybnrg, marchie Burgooie et lant-
granins Alsade^). || fol. 70 j| Ea qaalitate antem propterea, quia testibas cro-
nicis illnstrissimi progenitores huius principis sanote Bomane ecdeaie fide-
liter astitemnt et auxilium prestitemnt ac ad dioinom caltom aagendnm
fundarunt monasteria multa. Secundo quia ipse precipue dominos Albertos
3 US. et eins duo fratres preclare memorie, in declaracionem Teritatis, in
angmentom virtutis et in firmamentnm fidei catholice atqne sancte religionis
Christiane sab eomm dominio generale studinm ^) magnifice institueront et
prioüegiaaerant. Terdo quia ipse dominos Albertus singulariter Sanctitati
Vestre semper fidelis et deuotissimus extitit, et nisns est et adhuc, at pre-
dixi, studiosius nititur in idipsum, videlioet ut hii, qui undecunqoe sub
fratris dominio aberrauemnt, reducantur ad verum pastorem animarum
suarum, vicarium Jhesu Christi. Sed parum est hoc, Sanctissime Pater,
tarn deuoto tamque magnifico et christianissimo principi, dum et paratam
se exhibeat viribus et rebus et quibuslibet laboribus, ut scismate ablato
onmes ohristifideles unanimes fiant et obediant unico pastori suo, vero et
summo Christi vicario. Jam hie super omnia attende, domine, et inquire
modum procedendi aptissiiyum ; oogita de pace, de reducoione*^) et de uni-
versal! reconciliacione eorum, qui ab inicio a te abierunt et in errore iam diutis-
sime usque hodie perstiterunt. Eya ergo placare, domine, et fac nuno,
adiuuante principe illustrissimo, eflfectum utique deo super omnia gratisaimum.
Dixi 4^. esse miserendum ex parte communis populi obedire volentis.
Et hoc ideo, quia, dum mutabile vulgus inter diuersos, cui obediendum
Sit et seruiendum, pocius fluctuat, a neutro dura et aspera sustinere con-
sueuit, sed benigniorem eligere. Unde quamuis Boboam filius Salamonis
filii Dauid neres esset r^^i Israel, quia populo rigorem minus petenti
dure respondit, 3 Begum 12"., spreto consilio sepiorum dicencinm; || foL
70' II 8i hodie obedieris populo huic et peUciom eorum cssseris locuiusque
(fueris)^) ad eos verha leikia, eruni tibi eerui cunetis dielms^). Sed quia
hoc consilium dereliquit, diuisus populus Israel a Boboam pro maiori parte
et adhesit extraneo, scilicet Jeroboam, dioens : Que ndbis pars in David ? vd
que hereditas in ßio Yaay ?^) Sique propter rigorem illum reeessü Ysradj
in decem tribus, a domo Dauid usque in presetUem diem^), ut scriptum est
3^ regum 12. capitulo. Quare ne aliquod tale continget, attende hie et
placare, domine, et &c misericordiam populo tuo.
Dixi 5". miserendum esse, et hoc raoione oleri corde penitentis. Quod
enim penitenti et emendanti seu emendari volenti parcendum sit, maxime
a) corr. : comitiB . . marchionis . et lantgrauii.
b) de pace (errata de rednccione fnte. o) suppL
') Die Wiener Universit&t.
*) UL Regnm XH. 7. •) UI. Begum XIL 16. *) IIL Beg. XIL 1».
Bede d. Geeandtschufk des Herzogs Albrecht m. ▼. Oesterreich etc. 457
eai error irrepsit vel pecoatom ex ignoranda non crassa aut ex iragilitate
hnmana aut ex impulsu persaasionis deceptoram aut ex timore perdidonis
uite et remm, sie daram est, quod dedud non sit opus; qaia hoc et oon-
dido homana habet, volant sacra^), volunt iuris decreta, volt scriptura
Sacra. Unde com apostolus dicat: EstcU imUatares dei aicut ßii carissimi^),
audiat seraus seruomm dei quid dominus eius dixit ouidam de seruis suis,
qui roganti se et dicenti: Pacienciam habe in me, omnia reddam, nun-
quid ait miserendum esse? Serue nequatn, omne dehUum dimiai tibi, quo-
uiam rogasti me, Nonne ergo oportuU et te miaereri conserui tui, sicut ego
tm nwmius aum. Et iratua dominus trtulidii eum tortoribus etc. Sie et
pater tneus cdestia fadet vobis, si non remiseritis unusquiaque fratri 8%io
de cord%bu8 vestrie^ Igitur exaudi, domine, et placareet fac mi-
sericordiam populo tuo et cetera.
Dixi 6^. miserendum esse ex parte aduersarii callide drcumuenientis
yel dedpientis. Hanc enim intendonem miaerendi sui Dauid crebrius in
psalmis allegare consueuit, ut de lapsu veniam consequi mereretur, attenta
sua fragilitate et sibi aduersancium calliditate et attenta hostium fortitu-
dine et hostium multitudine, excusaretur. Propter quod exclamat ad do-
minum, Ps. 8: Domine, dirige me in semita recta propter inimicos meos^),
et similia multa. In proposito autem (a) duplici aduersario callido et nimis
potenti {| fol. 71 || nuUo resistente abductus populus noster, utpote (ab) anti-
papa, qui a prindpio eos pseudoapostolis preuenit ; secundo a sathana, qui
quasi ruptis vinculis infemum exiuit; et hoc, ni fallor, merentibus pec-
catis magis presidencium quam subiectarum plebium. Exiuit enim peccatis
nostris solutus aduersarius ille fortissimus et callidissimus, ut excribraret
uos, sicut de ipso innuitur prima Petri 5^. Vigüate, inquit beatus Petrus,
qui ctdueraarius vester dyabolus tanquam leo rugiens cireuit, querens quem
deuoret. Cui resistüe forte in fide^y Igitur attende, domine, et placare et
fac, ut muta fiant labia dolosa aduersariorum, que lo^untur ctduersos
iu^um iniquüatem in superbia et in abusione ; scribitur ps ^).
Dixi 7^. et ultimo ipsos graciam consequi debere ex parte materie et
casus inuoluti multos intricantis. Quoniam reuera bic est fouea multis ab-
Bcondita, hie est lapsus sapientum, hie est predpicium magnorum et par-
uorum, ubi gigantes ruerunt^^), hie est latens misterium et occultum dei
iudidum, quo ipse, qui hunc humUiat et hunc excUtat^), deponere uoluitpo-
tentes de sede et exaUare humües^), Ideo, placare, domine, et fac misericordiam
populo tuo. Gogita de pace, cogita de reducdone nedum nostrorum, sed
omnium, qui a te vicario Jhesu Christi abierunt. Moueat, queso domine,
tot te tantorum sanguine Christi redemptorum error et perdicio. Moueat
huius pestis nimia duracio. Moueat magni premii retribucio. Terreat negli-
gentem magno dampnadonis incursio. Moueat amor dei. Moueat zelus sa-
lutis fidelium omnium Christi beato Petro et suis auccessoribus commissa-
a) »ie! b) Der Platz för die Zahl ist freigelassen: es ist Ps. XXX. 19.
c) Für diesen Ort ist am Rande nachgetragen: ,ignaui euaserimt.'
«) Paul, ad, Ephes. V. I. «) Evang. Matth. XVIII. 86, 82-35.
») Psahn. XXVI. 11. *) I. Petr. V. 8, 9. ») Psahn. LXXIV. 8.
«) Ev. Luc. L 52.
458 Sanerland.
nun. Petre, inqait, ofnaa tM? Pasce cue$ meaa^), in pastorali cura foueas
omnee, ad te congregee, et dispergi in predam luporum non pemiittas;
quod oberrat, rednc; quod infirmum est, || foL 71' || conforta; et quod san-
ciatum est, sollicite medere. Noli igitor mortem peooatoriB, domine, sed
omni studio, omni uirtate et omni via labora et conare, quomodo con-
uertantur ad pastorem animamm suaram et vioant^).
IgUur exaudi, damim, plaeare, domme, attende et fac^). Exaudi nos,
qnia humiliter petimns. Placare illis, pro quibos petimas. Attende
motinis, qnibns petimus et qne induzimus. Et fac, qne ex parte illostris-
simi principis exposuimns. Fac miserieordiam principi dehineto. Beconeüiare
popolo relicto. Fac, at oniuersi redeant errantes ad gremium ecdesie; et fiat,
domino propiciante, unus pasior et unum auiU^). Amen, fiat, fiat. eto.
«) Ev. Job. XXL 17. •) Vgl. EBechiel XXXIII. 11.
») Daniel IX. 19. *) Ev. Job. X. 16.
Kleine Mittheilimgen
Die Reise Ridollli IV. Meh Tir^l im Winter 1363. Seit Haber in
der «Oesehichte der Vereinigong Tirols*^) die Ansicht aafgestellt hat,
dass Bndolf IV. bei seiner Beise nach Tirol im Januar 1363 den Weg
Aber den Erimmler Tanern genommen habe» haben «ich dem alle bis-
herigen Darstellungen angeschlossen und diesen Zug als in hohem
Grade charakteristisch Ar die Kühnheit und Willensstärke des Her-
zogs aufgefassi Nur um die Reise möglichst geheim zu halten, soll
Bndolf den lebensgefährlichen Weg eingeschlagen haben; die Annahme
Sinnachers, dass Rudolf den Weg durch Kärnten und das Pusterthal
Termied, da er die Orafen Ton Görz als Mitbewerber um Tirol fürchten
musste, war schon dadurch hinföUig geworden, dass Rudolf bei der
Heimreise von Tirol, als er die Huldigung des Landes bereits em-
pfangen hatte, durch das Pusterthal, also durch görzisches Gebiet, zog.
Durch die nachfolgenden zwei Briefe ist das Itioerar Rudolfs
sicher gestellt und der Weg über den Krimmler Tauern als Sage er-
wiesen*). Wir sehen, dass Rudolf von Wien nach Judenburg und
^) 8. 84. Haber ittttsi sich auf eine Instmetion des Bisohofr Georg von
Brixen Yom Jahre 1476, in welcher der Brixen^aohe Gesandte beauftragt wird,
dem Erzherzog Sigismund die groesen Dienste, welche die Brixener Eirohe den
Habsbnrgem geleistet habe, ins Gedftchtnii zu rufen. Es heiest da: (»das gots-
haus hat) auch am Ersten über Krümel Tauren bey Taufers mit gewalt herzog
Rudolphen an die Etsch bracht* Sinnaoher, Beytrftge z. Gesch. t. Säben-Brixen
6, 812. *) Möglich wftre er im Mai des Jahres 1865, als Rudolf nach Mailand
reiste. Urkunden, nach welchen das Itiaerar bestimmt werden könnte, fehlen
Tom 29. April, wo Bndolf in Wien urkundet, bis 29. Mai, an welchem Tage er
sehen in Brixsn isi Allein die einsige Quelle» die Aber diese Reise berichtet,
das Addiiam. L dhroa. Cortus. Muratori 12, 979 sagt ansdrOcklioh , dass Rudolf
als Schildknappe verkleidet durch gOrziRches Gebiet reiste. Dann ist nattkrlich
460 Kleine Mittbeilungen.
yon dort auf der Strasse (über Friesach, S. Veit, ViUach) nach Lieuz
und durch das Pusterthal nach Rodeneck bei Brixen gezogen ist^).
Die Briefe klären zugleich das Verhältnis Budolfs zu Meinhard von
Görz auf; sie zeigen, dass dieser in den besten Beziehungen zum öster-
reichischen Herzog stand, und dass sich darin auch unmittelbar nach
dem Uebergang Tirols an die Habsburger nichts änderte^).
1.
Rudolf IV, schreibt dem Orafen Meinhard von Görz über seine
Reise nach Tirol.
1363 Januar 16 Limg,
Oörxisehes CoptoOmch $ee, XIV, Wiener Staatsarchiv cod. iuppl. wr.72 fol,92,
Rudolf Yon gots gnaden herczog ze
Osterreich ze Steyer und ze Kemden.
Edler und lieber oheim Wir tun dir ze wiszen, das markgraf
Meinhart von Brandenburch unser swager laider von diser weit ver-
Bchaiden ist, und das wir für uns gen Rodneck und gen Malbach
zihen und uns do enthalden wellen und unsem und deinen und deine
bruders frumen do schaffen. Darumb pitten i^r und manen dich auch
emstleich, das du uns dein diener in dem Pustertal und auch anders-
wo in der gelegenhait auf der stat hezzest geholfen sein als sie pest
chunnen und mugen, wann^) du uns und dir selb daran wol tust nnd
wellen sein gen dir in gutes nimmer vergezzen. Geben ze Lüncz am
mentag vor Agnetis LX tercio.
2.
Rudolf IV. schreibt dem Orafen Meinhard von Oörz über den Vor-
schlag einer Erbeinigung mit dessen Bruder Albrechi von Görz,
1363 Februar 28 S. Veü
Ehend. fol 117 f.
Wir Rudolff von gots genaden herczog ze Ostereich ze Steyer und
ze Eerüden graf ze Tyrol etc. , enbieten dem edeln unserm lieben
6heim graf Meinharten von G6rcz unsem grüs und allez gut. Wir
tun dir ze wiszen, das der edel unser lieber oheim graf Albreht von
der (auch im Mai noch gefthriicbe) Uebergang über den Krimmler Tanem on-
nOtbig; er hat nur einen Sinn, wenn Radolf vom Salzburgiachen direct nach
Bruneck mit Vermeidung des görzischen Hauptortes Liens kommen wollte.
*) Rudolf urkundet: 1868 Januar 5 Wien; Januar 11 Judenburg; Januar 16
lienz; Januar 18 Rodeneek. *) Vgl. Huber, Rvdolf IV. S. 94.
ft) He. wand, wann.
Die UrlrandeiiBammlimg cL ungar. Nationalmuseiiiiia in Bodapest. 401
Göres dein brader mit uns no ze Luncz emsUeich geredt hat umb
den tail zwischen dir and im; das ehnnd wir an deinen rat nicht
yerantwurten und haben ez aufgeschoben unz an dich, wann ¥rir dich
allzeit in allen sachen als gern bewaren als uns selb als billeich ist
Auch wizz daz er an uns pracht und geworben hat das er uns all
sein hab yerschreiben und machen wolt, in solicher mazz ob er und
du an leiberben abgiengen das dann all sein hab auf uns und unser
bruder erben und gevallen solt; das wir auch Albreht dem Oesiezzer
auf der stat gesagt haben, als pald das an uns cham, der dir das
auch wol sagent wirt Davon lieber oheim pitten w!r dich fleizzic-
leich und mit erenst, das du dir darnach gedenkest und uns darin
ratest was uns in disen sachen ze tun sei, und dunchet dich das ez
uns und dir nucz und gut sei so wellen wir dir gern yolgen; wann
wir an deinen rat in den und in andern sachen nichts tun noch
handeln wellen, denn allzeit dein nucz und ere an aller stat trachten
and werben als furderleich und als getreuleich als unser selbs, und
als wir des aneinander pflichtich und gepunden sein, des wir dir
auch herwiderumb wol getreuen. Und swas darin dein will und
mainung sei, daz laz uns unyerzogenleich herwider wizzen an deinem
brief pei disem gegen wurtigen boten ^). Geben ze sand Veit in Eern-
den am eritag nach Reminiscere anno sexagesimo tercio.
S. Steinherz,
Die Urkundensammluig des ungarischen Nationalmnsenns in
Budapest Die ursprüngliche Urkundensammlung des ungarischen Na-
tionalmuseums, welches bekanntlich yon Graf Franz Szecheiiyi am
25. November 1802 gegründet und dessen Gründung als eines Landes-
institutes mit Gesetzartikel XXIV vom Jahre 1807 iu die Landes-
gesetzsammlung inartikulirt worden ist, zahlte nur wenige Urkunden.
In dem Jahre 1877 bestand dieselbe aus den nachgelassenen Samm-
lungen der Sz^henji, Eoyachich und lUeshazy, dann Nikolaus Jan-
kovich, Stephan Horyäth, Johann Ozeh, Franz Kis, Gabriel Nagy,
Johann Török, Josef Liszkay, Ludwig Parkas, Anton Vörös und
Stephan Nagy; die Sammlungen yon Nikolaus Jankovich und Stephan
Nagy haben dem Museum eine bedeutende Anzahl von Urkunden ge-
bracht, welche das ungarische Kammerarchiy in Ofen durch unverstän-
diges Skartiren verloren hatte. Li den letzten zehn Jahren ist die Ur-
*) Die Antwort Meinhards kennen wir nicht: der Vertrag über die Erb-
eimgimg zwischen Radolf IV. und Albrecht yon Görz wurde am 27. April 1868
zn Wien abgeechlossen. Haber, Rudolf IV., S. 222.
462 Kleine Mittheilungen.^
kandensamiiilung namhaft angewachsen dadurch, dass herrorragende
Familien ihre Archive an das Museum zur Aufbewahrung abgegeben
haben, und auch verschiedene ürkundenbestände durch Schenkung oder
Kauf in den Besitz dieser Anstalt übergegangen sind, welche in Folge
dessen eine um so grössere Bedeutung erlangt hat Eine Uebersicht
über die urkundlichen Erwerbungen des Nationalmuseums wird darum
gerade in dieser Zeitschrift am Platze sein. An das Museum sind
gelangt:
das Archiv der Familie B^kassy, früher zu BA&a bei Papa;
älteste Urkunde vom Baaber Kapitel 1226; enthält beiläuBg 2500 Ur-
kunden aus dem 13. bis 18. Jahrhundert und bezieht sich haupt-
sächlich auf die Comitate Eisenburg und Oedenburg.
Das Archiv der Grafen Ber^nyi, von dem letzten männlichen
Sprossen Franz B. an das Museum abgetreten; befand sich ehedem zu
Bodok nördlich von Neitra und enthält fiist 5000 Urkunden vom
13. Jahrhundert an, worüber 2 Foliobäude Bepertorien vorhanden sind.
Das Archiv der Grafen Bet hl en, vormals zu Bethlen in Sieben-
bürgen, mit etwa 600 Urkunden aus der Zeit vor der Schlacht bei
Moh^ (1526).
Das Archiv der Familie Bossanyi, besonders auf den Neitraer
Comitat bezüglich.
Das Archiv der Familie Bükk von Felsö-Bükk, bei Oedenburg;
älteste Urkunde aus dem Jahre 1409, im Ganzen 2422 Urkunden.
Das Archiv der Familie Dan es, früher zu Eövecses unweit Bo-
senau, mit 88 Urkunden aus der Zeit vor 1526 und 36 neueren Stücken,
ausserdem Verschiedenes, zusammen 549 Nummern. Die älteste Ur-
kimde vom Graner Kapitel 1269.
Das Archiv des Grafen Daniel Eszterhizy, früher zu Press-
burg, mit etwa 14,000 Schriftstücken.
Das Archiv der Grafen Forg^ch, vormals zu Sz^heny, zuletzt
in Alsd-Kemencz, mit 3000 Urkunden aus den Jahren 1227 — 1711
und 15 Foliobanden, welche mehr ab 5000 Urkunden aas dem 14.
bis 18. Jahrhundert enthalten.
Das Archiv der Familie Hamvay, vorher zu Hamva im Gömorer
Comitat, mit 244 Stücken aus der Zeit vor 1526.
Das Archiv der Familie Ibr^nyi, früher zu Jenke im Ungher
Comitat, mit mehr als 1000 Schriftstücken aus dem 13. bis 18. Jiiirh.
Das Archiv der Barone Jeszen^k, Pressburg, mit fast 1000
Urkunden und 89 Handschriftenbänden; älteste Urkunde aus dem
Jahre 1217. Besitzt einen Katalog. Aus dem Jahre 1587 ist vor-
handen ein Brief Philipp Melanchthons an Thomas N^idasdy, datirt
Die Urkundenfiammliiug d. ungar. Nationaliniiseume in Budapest. 463
Leifttig 9. October. Aas dem 18. Jahrhundert Tei^hiedene Tagebücher,
Handschriften aus Holstein und Bassland.
Das Archiv der Familie Eallay, yormals zu Nagy-Eällö, mit
7283 Ui^unden aas der Zeit Ton 1210 bis in das 18. Jahrhundert,
darunter je eine ürkuude von König Andreas II. (1224) und Eonig
Bela IV. (1251) mit Goldbulle. Die Urkunden sind in einem neun-
bändigen Bepertorium yerzeichnet und betreffen vor Allem den Sza-
bolcser Gomitat, in zweiter Beihe die Comitate Szathmar, Bereg, ügocsa,
Dngh und Bihar.
Das Archi? der Familie Kisfaludy, früher zu Badacson-Tomaj
bei Tapolcza, zuletzt zu Niczk bei SärvlCr, mit 3700 Stücken aus dem
13. bis 19. Jahrb. Unter den Urkunden der Familie Kisfaludy be-
findet sich das (jetzt) älteste Original der Urkundensammlung des
Nationalmuseams, eine Urkunde König Bmerichs aus dem Jahre 1201
(Druck: Codex diplomaticus patrius Hüngaricus V, 4). Eine früher im
Elisfaludy^schen Archiv vorhanden gewesene Urkunde desselben Königs
aus dem Jahre 1198, welche Stephan Horväth facsimilirt hat, fehlt jetzt.
Das Archiv der Familie Mariässy, aus Marksdorf bei Leutschau,
geht bis in das 13. Jahrb. zurück. Bepertorium vorhanden.
Das Archiv der Familie Motesiczky mit 6000 Urkunden, be-
sonders den Nordwesten Ungarns betreffend.
Das Archiv des Qri^eo Karl Pongräcz mit mehr als 900 Ur-
kunden, welche sich besonders auf die Comitate Borsod, Abauj, Gö-
mör und Heves beziehen.
Das Archiv der Grafen Bh^dey, früher in Klausenburg, mit
mehr als 6000 Urhunden. In diesem .besonders für die Geschichte der
siebenbürgischen Nationalfürsten wichtigen Archiv finden sich auch
einige Urkunden betreffend die Zips und den Heveser Gomitat.
Das Archiv der Familie Soos von Sövär bei Eperies mit 5677
Schriftstücken, von welchen das älteste Stück eine Urkunde Konig
Bela IV. aus dem Jahre 1250 ist Betrifft meist die Zips und die
Comitate Saros, Abauj und Zemplin.
Das Archiv der Familie Szily von Nagysziget im Neograder
Conütai
Ausser diesen Archiven hat die Urkundensammlung des National-
museums theils durch Schenkung, theils durch Ankauf noch folgende
Erwerbungen zu verzeichnen:
Urkunden aus dem Fay'schen Archiv, hauptsächlich betrefiend Pest
und die Theisscomitate; Briefwechsel zwischen Andreas Fäy und Josef
Bajza; Urkunden von der Burg Felsö-Lendva bei Tschakathum; Ur-
kofidensammlung Gyurikovich's ; Urkundensan^mlnng Gustav Hatos'
464 Kleine MittheiluDgen.
über den Baranyer Comitat; handscliriftlicheii Nachlass nach Michael
Horväth, welcher besonders über die Ereignisse der Jahre 1848 — 49
und aus der Folgezeit werthyoUe Daten bietet; Handschriften-
sammlung Paul J^szai^ä; ein Theil der Gorrespondenz von Karl und
Alexander Kisfaludy; eine Anzahl Originalbriefe von Cavour, Georg
Klapka, Ludwig Eossuth, Franz Pulszky, Türr, Anton Vetter über die !^t
nach 1848; Sammlung des Barons Alois Medny^nszky, des bekannten
Mitarbeiters an dem Hormayr^schen Taschenbuch für vaterländische
Geschichte, mit Katalog von dessen Sohn Dionys M.; Urkunden be-
treJBTend die Familien Feto de Kisfalud, Bumy uud Sitkei; ürkunden-
bammlungen Bmerich Nagy^s Karl Torma's und Tunyog^s; amtliche
Schriften des Regierungsconmiissarä Ladislaus Ujhazy (1848—49).
Für die Geschichte der Gewerbe ist von höchster Bedeutung die
grosse Sammlung von Zunfturkunden ungarländischer Zünfte, welche
in den Jahren 1876 und 1877, veranlasst durch einen Sammelaufrof
der ungarischen historischen Gesellschaft, zu Stande gekommen ist
Ueber 300 Züufte aus mehr als 40 Städten haben Urkunden und
Zunftschriften aller Art au das ungarische Nationalmuseum eingesendet
Dazu kommen noch 1350 Zunftordnungen, welche das ungarische
fiaudelsministerium dem Nationalmuseum geschenkt hat.
Das Archiv der Familie Justh, zuNeczpäl bei Thurdczszent-
märton, soll im Laufe dieses Jahres gleichfalls in das Nationalmuseum
übernommen werden. Das Archiv geht bis in das 18. Jahrh. zurück
Hermannstadi Franz Zimmermann.
Zn „Sickel, Zur Oesehiehte des Concils von Trient' In dem
bekannten Werk von Sickel, Zur Geschichte des Concils von Trient
ist S. 82 ein Brief des Prospero d'Arco, kaiserlichen Gesandten in
Wien, an Ferdinand abgedruckt, von dem ich stark bezweifle, dass
er richtig datirt ist. Der Brief ist in lateinischer Sprache verfasst,
ist datirt vom 10. Juli und trägt die Dorsualbemerkung: 25. August
Der Inhalt des Briefes ist kurz folgender: 1) Der Papst ruft seinen
Neffen und den Bischof von Bisunto zurück. 2) Betreff des Condb
will der Papst alles zugestehen, was er salva religione et fide chri-
stiana zugestehen kann, er will in dieser Sache den Bischof Delfino
als Nuntius in ausserordentlicher Mission nach Wien senden. Die
Berathung über die Frage, ob Laienkelch und Priesterehe zugestanden
werden könne, und ob es geschehen könne, dass die Tridentiner De-
crete, die noch nicht vom Papst bestätigt seien, annullirt würden,
hat Pius, wie er Arco versichert, einer Beihe Theologen und Juristen
Zu Sidkel GeBchiclite dee ConoilB Ton ISneni 465
übertragen. Für den Fall, dass der Kaiser gegen ein Goncil sei,
schlägt der Papst eine Bischofs versam ml n ng in Born Tor, dass sie über
Beform und anderes, was Beligion und Kirche betreffe, rathschlage.
lieber all das wird in wenigen Tagen Delfino Austührliches berichten.
In diesem Inhalt scheint mir manches dem Datum, unter das ea
gesetzt ist, zu vddersprechen. Was zunächst die Angabe betrifft, dass
Pius seinen Neffen und den Bischof von Bitunto zurückrufe, so scheint
mir ganz unglaubhaft, dass schon am 10. Juli von einer Zurückberuf ung
dieser beiden die Bede gewesen, da sie ja Anfang Juli überhaupt erst
in Wien eingetroffen waren (vgl Sickel S. 47 Anm.). Der Cardinal
Otto Truchsess von Augsburg weiss erst am 27. Juli: «man sagt, der
von Emps (das ist der Neffe) sey von Wien schon wieder erfordert*
(Archiv für Gesch. des Bisth. Augsb. 2, 194). Die wirkliche Bück-
forderung geschah durch einen Brief, den der Papst am 10. August
an Ferdinand schrieb (Sickel S. 87 Anm. zu Nr. XL VI), und auf was
könnte sich das positive ,S. pontifex nepotem revocat*^ in
Prosperos Depesche besser beziehen, als auf diesen Brief des Papstes?
Sodann: Der Papst soll sich in Sachen des Goncils so und so
geäussert haben. Damals gerade aber, Anfang Juli, scheint die An-
gelegenheit des Goncils ganz geschlafen zu haben; neues Leben kam
erst wieder hinein, als die Antworten aus Oesterreich, Spanien und
Deutschland eingelaufen waren.
Ferner: Die Stelle: .de duobus capitibus communicandi etc.* klingt
ganz so, als knüpfe sie an frühere Verhandlungen an, und nirgendwo ist
in Prosperos früheren Briefen doch von dergleichen die Bede. Passten
diese Verhandlungen, sowie die über das Concil, nicht viel eher in
die Zeit, da die kaiserliche Antwort bereits eingetroffen war (12. Juli),
die diese Punkte gerade anrührte und zu lebhafter Erörterung brachte ?
Wir besitzen einen späteren Brief des Arco vom 15. Juli (Sickel
S. 84/85), und merkwürdiger Weise scheint manches aus dem Inhalt
des Briefes vom 10. Juli gerade auf diesen Brief vom 15. zurückzu-
weisen, ihn zur Voraussetzung zu haben. Am aufTälligäten ist das in
der Stelle «dixit imposuisse quam plurimis theologis et apprime doctis
iuris*; es scheint das die Antwort des Papstes auf die Bitte Arcos
(im Brief des 15. Juli) zu sein «pregai S. S. a non voler comunicar
a tanti il discorso soprascritto ma separamente ragiorname con quelli,
che li parevano piü secretti^, indem Pius ihm damals bedeutet hatte,
dass das nicht sein könne, ,convenendo a pontifici comunicar simil
cose con cardinali et con molti theologL**
Nicht wahrscheinlich auch ist es, dass Delfino schon vor Em-
pfang der kaiserlichen Antwort (12. Juli) zur ausserordentlichen Sen-*
lüUbeUttogoa IX. SO
466 Notizen.
dang an den Wiener Hof bestimmt gewesen sein sollte. Seine Sen-
dung kann nnr mit dem Emp£Euig jener in Verbindung zu setzen sein.
Endlich macht stutzig, dass dieser Brief Arcos vom 10. Juli in
tergo als Emp&ngsdatum das Datum des 25. August trägt Die De-
pesche Arcos Yom 15. Juli erreichte Wien schon am 2. August; ein
Brief des Galeazzo Cusano an Maximilian (Sickel S. 86) gelangte an
seine Adresse den 26. August Wäre das Datum des 10. Juli richtig,
so müsste gerade dieser Brief Arcos besondere Verspätung erlitten
haben : er würde erst nach Verlauf von 46 Tagen in Wien angekonynen
sein. Ich glaube eher, dass das Datimi 10. Juli falsch, Tielleicht ein
Versehen des Schreibers, und der Brief viel später anzusetzen ist,
vielleicht in dieselbe Zeit, wie der erwähnte Brief des Cusano vom
10. Augudt und der noch weiter oben erwähnte Brief d^s Papstes an
Ferdinand von demselben 10. August Die Zahl 10 dürfte stimmen
und nur statt des 10. Juli der 10. August als das wirkliche Datum
des Briefes anzunehmen sein^).
Leipzig. Dr. W. Voss.
Notizen^. Von dem ürkundenbuch der Stadt und Land-
schaf t Zürich, bearbeitet von J. Esc her und P.Schweiz er, wurden
2 Probebogen ausgegeben. Sie gestatten einen Einblick in die Aus-
führung des schön ausgestatteten Werkes, das unter den Urkunden-
büchem eine ehrenvolle Stelle einzunehmen verspricht Dafür, dass
in der Form der Bearbeitung gewisse schon im Bedactionsplan dar-
gelegte Absonderlichkeiten (vgl Mittheilungen 7, 323) doch beibehalten
wurden, wird der Beichthum des zu bietenden Stoffes — bis 1336
etwa 3000 ungedruckte Documente — und, wie zu erwarten, die Ge-
diegenheit der Bearbeitung entschädigen.
Guido Levi publicirt im Archivio della B. Societa Romana di
storia patria 9, 621 — 635 zwei im erzbischofiiichen Archiv zu Kavenua
aufbewahrte Minuten P. Bonifaz VllT., deren Charakter und Verhält-
nis zu den in den Begistern erhalteuen Briefen er ausführlich dar-
legt. Die Bemerkuugen des römischen Gelehrten sind um so lehr-
reicher, je beschränkter unsere Kenntnis der Minuten des 13. Jahrb.
ist Anders steht es mit dem 14. Jahrb., aus dem sich eine reiche
Zahl von Minuten im Vaticanischen Archiv erhalten hat, deren Unter-
^) Der Originalbrief, den ich noch einmal eingesehen habe, trägt das Datum
10. Juli. Dass dasselbe verschrieben sein müsse, hat gleich nach dem Erscheinen
meines Werkes bereits Reimann bemerkt. S.
<) Wegen Raummangels verspätet
Kotizen. 467
sochong J. Donabaum begonnen und dem Abschloss nalie gebracht
hat, so dass wir bald einer unsere Kenntnis des Begisterwesens des
14. Jahrh. besonders fördernden Publication entgegensehen dürfen.
Die beiden Minuten Boni&z YIII. gehören nach 6. Levi in*s Jahr
1299, sie beziehen sich auf einen Streit zwischen dem Erzbisthum
Bavenna und dem Markgrafen von Este. Sie sind auf einzelnen zu-
sammengenäHten Fergamentstreifen geschrieben und bildeten wol einen
Kotulus. Doch haben sich weder die Originale erhalten, noch sind
sie in den Kegistem verzeichnet worden, wol aber ergibt eine Ver-
gleichung mit den die gleiche Angelegenheit betreffenden registrirten
Briefen theilweise Uebereinstimiuung. E.
S. Kiezler veröffentlicht m den Abhandlungen der Münchner
Akademie UI. Cl XVIII, 219—274 Arbeo's Vita Corbiniani
in der ursprünglichen Fassung, wie dieselbe in dem zwar
schon von Pertz gesehenen, aberbLsher noch nicht benutzten Cod. 11880
Additional 51 des brittischen Museums enthalten ist Schon die
barbarische Sprache und das Alter des Ms. (9. Jahrh.) erweisen, dass
die in vielen Handschriften verbreitete von Meichelbeck u. s. w. ge-
druckte Kecension blos eine verfeinerte üeberarbeitung der uns jetzt
mit^etheilten ursprünglichen Arbeit Arbeos ist. Die Transscription
beschrankt sich aber nicht blos aaf den Wortlaut, sondern erstreckt
sich in wesentlichen Funkten auch auf den Inhalt. Der Bearbeiter
des 10. Jahrh. — nach R's. Ausführungen wahrscheinlich Hrotroc
von Tegernsee — liess fort, was ihm unverständlich oder überflüssig,
änderte was ihm unpassend, und fügte zu was ihm der Ehre seines
Heiligen dienlich erschien. So hat die ursprüngliche Recension eine
an Bischof Virgilius von Salzburg gerichtete Widmung, gibt eine
Schilderung der PersönUchkeit Corbinians (c. 5), erzählt von einem
kostbaren (weliUcheu) Kleid, das Pipin dem Heiligen schenkte (c. 4),
berichtet hochinteressant von dem kostbaren Grabdenkmal mit Dar-
stellung von Scenen aus dem Leben des Heiligen, angefertigt nach
den mundfertigen Erzählungen des vielgerühmten Kellermeisters
Korbinians {c. 2, c. 17). In c. 9 und 10 tilgt Hrotroc die
ihm unverständlichen Ortsbezeichnungen »Velaria* (Valeria) und
(vallis) »Innetinis*. E. "deutet das erstere als Bezeichnung für Tirol
= Walchenland, dem freilich in c. 10 die Reihenfolge »deducerent a
finibus Valeriae atque Noricensis cisalpinae in caput Italiae* (Bom)
entgegenzustehen scheint, das zweite als Innthal, welches aber c. 31
wie sonst richtig als (pagus) Vallenensium bezeichnet ist, so dass
eher an Engadin =^ v. Ignatina, Eniatina (vgl. DD. Heinrici I. n® 22,
wonach es damals unter baierischen Grafen stand, zu denken sein möchte
80*
468 Kotizen.
Wieder andres hat Hrotroc missverstanden, so maclit er c. 35 ans
einer Zusammenkunft des Diocesan- (oder nur Gathedral-?) Clerus
eine Biscliofssynode, vielleicht interpretirt er auch zu wülkürlich
Embert zum Bruder Gorbinians. Das Plus der zweiten Becension be-
steht in Vermehrung und Verbesserung der ViTundergeschichteD,
darunter die beliebte Zähmung eines Bären. Der dieser dankenswerthen
Publication beigegebene Commentar erörtert trefflich alle einschlägigen
Funkte und berührt schliesslich noch den Umstand, dass die bisher
ebenfalls dem Arbeo zugeschriebene Vita S. Emmerami entweder
gleich£Edls überarbeitet oder spätrer Entstehung sein müsse. E.y.0.
Das 12. Heft der Mittheilungen aus dem Stadtar-chiy
Yon Köln, hg. von E. Höhlbaum (Köln, Du Mont-Schauberg^sche
Buchh. 1887) bringt die Fortsetzung des Inventars des Urkunden-
archivs der Stadt Köln (1397 — 1400), das mit den durch eine Schen-
kung des Geheimraths v. Mevissen zugewachsenen Nachtrs^n an
6700 Nummern umfasst, einen Bericht von L. Eorth über das im
Auftrag des Erzbischofs Siegfried von Köln (1275 — 1297) angelegte
Copiar mit 108 Begesten von theilweise noch ungedruckten Urkunden
von 1167 — 1295 (darunter ein Ineditum König Budolfis von 1275
Mai 19 Augsburg) und einen Anhang über die Gütererwerbungen des
Erzbischofs Philipp von Heinsberg, für welche das Copiar Siegfrieds
gegenüber dem von Ledebur, Seibertz, Lacomblet veröffentlichten Ver-
zeichnis einen viel reichhaltigeren Text bietet, und einen sehr dankens-
werthen Aufsatz von H. Keussen: Zwei Kölner Gesandtschaften nach
Bom aus dem 14. Jahrh.; sie wurden 1398 und 1394 an Bonifaz IX.
abgeordnet, um die Lossprechung Kölns vom Interdict und für die
Stadt und Universität päpstliche Privilegien zu erwirken. In den Rech-
nungen finden sich auch die sehr beträchtlichen Kosten für die er-
langten Bullen. Hier einige dieser Daten : Pro tribus supplicationibuB
concipiendis et formandis 6 duc. ; pro minutis dictarum supplieationum
12 duc; pro trium bullarum et duplicatarum scriptura 6 duc; pro
expeditione dictarum bullarum et duplicatarum 1130 duc; dominis de
registro 20 duc ; pro rotulo civitatis conficiendo et postea eodem cor-
rigendo 20 duc; pro scriptura rotuli 2 duc; pro minutis rotuli con-
cipiendis 45 duc; pro minutarum dictarum correctione et emendatione
20 duc; pro scriptura bullarum 17 duc; procuratori et sollicitatori
dictarum litterarum 20 duc; bullatoribus 15 duc; dominis de registro
20 duc ; pro iuribus camere et officialibus cancellarie litterarum rotuli
et aliarum 1050 duc; dazu kamen Geschenke an den Bischof von. Aix,
cui papa facta civitatis commisit, dessen Secretär und Gesinde. Dem
Notizen. 499
zweiten Gesandten allein wurde eine Summe von 4000 Ducaten an-
gewiesen und von ihm auch bis auf einen geringen Best Ton 204 Dua
verausgabi — Heft 13 und 14 bringen ausser den Fortsetzungen der,
Begasten aus den stadtkolnischen Copienbüchern (YI von 1427 — 30)
und des Inventars des Urkundenarchivs der Stadt Köln seit 1397
(II von 1401 — 1410) zwei wichtige Publicationen über die Brüder-
schaft des gemeinsamen Lebens : Eorth veröffentlicht das älteste Gut-
achten des Abts Arnold Ton Dickeninghe von 1397 zu Gunsten der anfangs
viel angefochtenen Genossenschaft und die Privilegien des Kölner Erz-
bischofs von 1417, 1422, Keussen den Process gegen den Domini-
kaner Matthäus Grabow, einen fanatischen Gegner derselben, der mit
dessen Verurtheilung endete. In Heft 13 publicirt Höhlbaum eine
Präsenzliste des Fürsten- und Städtetages zu Frankfurt im Mai 1397,
in Heft 14 die umfangreiche, das Verhältnis Eölus zu König Buprecht
betreffende Correspondenz, eine werfhyolle Ergänzung der «Deutschen
Beichstagsakten*. Aus den kleineren Artikeln heben wir den Bericht
Yon Korth über die älteste deutsche Uebersetzung der » Imitatio Christi •
(die Hs: jetzt im Kölner Archiv) und die Denkschrift von Loersch
über den geschichtlichen Atlas der Bheinprovinz hervor, dessen Heraus-
gabe die Gesellschaft für Bheinische Geschichtskunde nunmehr be-
schlossen hai
In dem Aufsatz Forschungen zur westfälischen Ge-
schichte in römischen Archiven und Bibliotheken (Zeit-
8chr. fQr Gesch. und Alterthumskunde Westfalens, 45. Bd.) erstattet
H. Finke eingehenden Bericht über das Ergebnis seiner Arbeiten in
Born, das einen ansehnlichon Zuwachs neuen Materials aus dem 13.
bis 16. Jahrh. ausweist, und über 4 westfölische Handschriften (da-
von 3 in der vatikanischen Bibliothek), von denen eine die ältesten,
geschichtlich allerdings unerheblichen annalistischen Aufzeichnungen
aus Paderborn, eine andere neben historischen Notizen des 11. Jahrh.
über Altarweihen den ältesten, bereits bekannten Bibliothekskatalog
aas Westfalen enthält; ausserdem gibt Finke neue Nachrichten zur
Geschichte westfälischer Geschichtschreiber des Mittelalters, darunter
Dietrichs von Niem, mehrere inhaltlich nur zu dürftige Briefe des be-
rühmten Geschichtsforschers Bischof Ferdinand von Fürstenberg und
einen Bericht des Bischofs von Münster über den Zustand seiner Diö-
cese (1599). — Weitere Ausbeute hauptsächlich fQr die Geschichte
des Erzbisthums Salzburg mit manchem Gewinn für die anliegenden
Gegenden bietet P. W. Hauthaler unter dem Titel: Aus den
Taticanischen Begistern (Arch. f. ösi Gesch. 71, 211 — 296),
470 Kotiien.
eine Aaswahl von Begesten und Urkunden 1208 — 1279 in sorgsamer
Bearbeitung.
Vom Journal de Jean Le Fevre, eveque de Chartres et
chancelier des reis de Sicile Louis I et Louis II d'Anjou, public par
H. Moranville (Paris, A. Picard, 1887) liegt die erste Lieferung
vor, welche die Zeit von Sept. 1381 bis Sept. 1385 umfasst, eine nicht
nur für die Zeitgeschichte, sondern auch för das Kauzleiwesen be-
deutsame Publication, da der Kanzler auch jedes Stück, das er be-
siegelt, verzeichnet. — Unter dem Titel ßelations du Charles VI
avec Allemagne en 1400 veröffentlicht Moranville im 47. Bd. der
Biblioth^ue de TlÖcole des chartes aus einer Handschrift der National-
bibliothek in Paris eine Reihe von Briefen des französischen Königs
an K. Wenzel und die deutschen Fürsten, zum Theil allerdings nur
Creditive einer Gesandtschaft, welche auf die Beziehungen deutscher
Fürsten zu Frankreich und die gegen Wenzel sich vorbereitenden Er-
eignisse neue Streiflichter werfen.
Als Festgabe zur Jubelfeier der Heidelberger Universität ver-
öffentlichte das Grossh. General-Landesarchiv in Karlsruhe und die
badische historische Commission die von Dr. v. Weech ver&sste
Schrift Üeber die Lehensbücher der Kurfürsten und Pfalz-
grafen Friedrich L und Ludwig V. (Karlsruhe 1886; 4», 21 S.).
Sie bietet eine eingehende und sachkundige Beschreibung der beiden
in Heidelberg entstandenen Lehensbticher, welche durch ihre pracht-
volle Ausstattung Kunstwerke sind und durch die Aufnahme einer
grossen^ Zahl adeliger und bürgerlicher Wappen filr Heraldik und
Sphragistik besondere Bedeutung gewinnen, sowie ein vollständiges Ver-
zeichnis der enthaltenen Lehensreverse und Vasallen. Als Beilagen
sind zwei Tafeln mit vorzüglich in Farben ausgeführten Wappen und
die Reproduotion eines der interessanten Bilder in Lichtdruck, die
Eidesleistung eines Vasallen vor dem Kurfürsten Friedrich I. dar-
stellend, beigegeben.
Die R. Societä Romana di Storia patria in Rom hat
den Beschluss gefasst, die zur mittelalterlichen Geschichte der ewigen
Stadt in näherer Beziehung stehenden Quellen herauszugeben. Das
vom Präsidenten Or. Tomasini und dem Berichterstatter ügo Bal-
zani im Bulletino delPIstituto Storico Italiano Nr. 2 veröffentlichte
Arbeitsprogramm gibt einen kritischen Ueberblick über den Bestand
der Quellen und ihrer Edition, um darzulegen, bei welchen Quellen
Notizen. 471
und nach welcher Richtung sich etwa auch eine Neubearbeitong als
wünschenswerth oder geboten erweise. Zunächst sind zur Pablication
in Aussicht genommen: Angelus de Tomulellis, Quaedam notabilia
praeteritorum et modemorum temporum de hiis quae Deo iubente
mundo aociderint, et specialiter partibus Italiae et regni Siciliae (1342
bis 1476); Necrologi della proyincia romana (darunter zwei an ge-
schichtlichen, kansthistorischen und topographischen Notizen reiche
Nekrologe« das eine aus S. Maria in Transtevere aus dem 12. Jahrb.,
jetzt im britischen Museum, das andere ein vatikanisches aus dem
14. Jahrb.); Documenti Velitemi; Documenti Tiburtini; Sebastiano
Branca de'Telini, Diario delle cose accadute in Boma dall'anno 1495
alPanno 1517. Aus den noch in zweiter Linie geplanten Publicationen
werden besonders jene der Quellen von Farfa, um dessen wichtige
Geschichte sich die Gesellschaft bereits durch Veröffentlichung des
Begesto di Farfa ein grosses Verdienst erworben hat, Beachtung be-
anspruchen; zu diesen zahlen noch zwei mit dem Begesto yerwandte
Arbeiten Gregors von Catino, der Liber largitorius und der Liber
notarius sive emphiteuticus.
Die Gommission für Eatalogisirung der durch die italienische Be-
gieruDg von Lord Ashburnham erworbenen Handschriftensammlung
(vgl. Mittheil. 8, 116) hat die Arbeit in die bewährte Hand Gesare
Paolis gelegt. Das kürzlich erschienene erste Heft dieses Katalogs:
I codici Ashburnhamiani della B. Biblioteca Mediceo-
Laurenziana di Firenze (Boma, 1887; 8^ 80 p.) umiasst in
musterhafter Beschreibung 53 Codices des Fonds Libri vom 9. bis
16. Jahrb.
Ein wichtiges Werk bietet B. Cecchetti in der Statist ica delli
atti custoditi neUa Seaione Notarile delTArchivio di
StatoinVenezia (Venezia 1886; 8<*, 619 p.), einer der Publicationen
des Staatsarchivs in Venedig, die eine bis ins einzelne reichende tabel-
larische üebersicht sämmtlioher NotariatsprotocoUe und Acte der Stadt
und Provinz Venedig und des Königreichs Candia vom 11. — 19. Jahrb.
mit einer Bibliographie des Notariat aarchivs in Venedig, Ergänzungen
zur Bibliografia generale degli Archivi, Namens- und Ortsregistern
enthält. Ausser einer Tafel Schriftproben aus Notariatsacten des 11,
und 12* Jahrh. sind 23 Tafeln beigegeben, welche für die 8 Jahr-
hunderte Abbildungen von Notariatszeichen (tabellionati) enthalten,
die umfassendste Sammlung, die wir besitzen.
472 Notizen.
Die 8. Lieferung ^er Kaiserarkunden in Abbildungen,
bearbeitet Ton S. Herzberg-Fränkel, bringt in sorgfältiger Aus-
wahl auf 19 Tafeln Abbildungen von 31 Stücken aus der Zeit von
K. Wil)ielm bis Heinrich VII. (1248 — 1312), ausser Diplomen auch
eine Hofgerichtsurkunde und einen Willebrief; neben der regelmässigen
Type findet auch die charakteristische Ausnahme Vertretung. Von ge-
schichtlich interessanten Urkunden sind hier die Ratification des Ver-
trags E. Rudolfs mit Papst Nicolaus 111. (Orig. im Vatikan. Archiv,
T. 10), der Friedensvertrag zwischen Rudolf und Ottokar 1276 Nov. 26
(T. 11), die Belehnungsbriefe der Söhne Rudolfs mit den österreichi-
schen Ländern (T. 13, 15) geboten. Den Erläuterungen ist eine ge-
drängte Specialdiplomatik dieser Periode vorausgeschickt, die, wenn
auch ausser Stande ihren Gegenstand allseitig zu bearbeiten, ein bis-
her fast ganz brach gelegenes Gebiet der Urkundenlehre urbar macht
— Die 9. Lieferung enthält Diplome Ottos II. und IIL (T. 1—12),
darunter die berühmte Urk. Ottos II. für seine Gemahlin Theophann
in Goldschrift auf Purpurpergament, das Seitenstück zum Privileg
Ottos T. für die römische Kirche (T. 2), ein Diplom Heinrichs II.
(T. 13) und die von (Jrauert bearbeiteten Urkunden Ludwigs des Baiem
(T. 14 — 24), deren diplomatische Entwicklung sich als Mittelglied
zwischen der von Herzberg -Fränkel behandelten älteren und der von
Lindner klargelegten jüngeren Periode darstellt und damit die Unter-
suchung wesentlich vereinfacht. Auch hier sind alle ürkundenarten
in meisst noch unbekannten Stücken vertreten; das geschichtlich be-
deutsamste Stück ist ein Originalbrief an Papst Benedict XII. von
1385 (T. 23i>).
Die in unserer Zeitschrift veröffentlichten « Studien zur ältesten
und älteren Geschichte der Habsburger und ihrer Besitzuni^en , vor
allem im Elsass* von A. Schulte sind unter dem Titel: Geschichte
der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten* auch
in ergänzter Sonderausgabe (Innsbruck, Wagner, 1887; 8<^, 152 S.
mit Karte) erschienen. Eine anerkennende Besprechung bringt die
Münchener Allgemeine Zeitung vom 6. Juli 1888 Nr. 186 BeiL
Von den bereits in Mitth. 8, 119 erwähnten Documenti per
la storia ecclesiastica e civile di Boma sind jetzt die letzten
Nummern (23 — 35) erschienen ; dazu Note giuridiche, storiche e topo-
grafiche. Letztere beginnen mit einem von J. Alibrandi gelieferten
Conmientar zudem n^ 4 veröffentlichten Libellus querulus monachorum
mon. 8. Mariae in Gr]rptaferrata vom J. 1140, an welchem in über-
zeugender Weise nachgewiesen vrird, dass das Justinianische 'Becht
Nofizpn. 473
damals in Rom noch in voller Geltung und woM bekannt war. Es
folgen Erläuterungen Yon H. Tomasetti zu acht, von C. Calisse zu drei
and von B. Ambrosi de Magistris zu sechs Urkunden. — Die Acca-
demia di conferenze storiche-giuridiche hat sich durch diese Veröffent-
lichung ein um so grösseres Verdienst erworben, da sie auf ihre
Kosten auch vier Facsimiles (Lichtdruck aus dem Atelier von Martelli,
nämlich von den Urkunden n^ 5, 8, 21, 22) hat beifftgen lassen.
Die papstliche Academie der Conferenze storico-giuridiche
hat au<«ser ihren regelmässigen Publicationen fStudi e documenti) an-
lasslich des ftlnfzigjährigen Priesteijubiläums des Papstes einen eigenen
Band veröffentlicht Er ftihrt den Titel: Documenti inediti tratti
dal Regestrum recognitionum et iuramentorum fideli-
tatis civitatnm sub Innocentio VI. und enthält einen Theil
jener Documenta welche ihre Entstehung der vom bekannten Gardi-
nallegaten Egidius Albornoz unternommenen Wiedereroberung des
Kirchenstaates (1355 — 1357) verdanken. Der Cardinal legte dem
Papste über die Erfolge seines blutigen J'eldzuges Rechnung, indem
er die verschiedenartigen ünterwerfungsacte und TreuschwHre der von
ihm unter den Gehorsam der Kirche zurückgeführten Städte und
Schlösser in einem prachtvollen Pergamentband von 434 Blättern zu-
sammenschreiben liess. Schon Theiner hat in seinem Urkundenbuch
des Kirchenstaates diesem im vaticanischen Archiv aufbewahrten Codex
eine Reihe von Urkunden entnommen, die Academia delle conferenze
storico-gixuidiche fügt ausser dem Inhaltsverzeichnis des ganzen Bandes
die wichtigeren der von Theiner übergangenen Documente bei und
eröffnet so eine beachtenswerthe Quelle für die Geschichte der be-
treffenden Städte. Da der Cardinal an manchen Orten der Kirche
von allen (erwachsenen) Einwohnern namentlich Treue schwören liess
und die schreibseligen Notare sämmtliche Namen verzeichneten, dürfte
in den betreffenden I^len die Einwohnerzahl sehr sicher zu con-
statiren sein. Beigegeben sind ausser zwei chromolithographischen
Reproductionen von Miniaturen das aus dem Atelier Martelli hervor-
gegangene sehr gelungene heliotypische Facsimile der ersten Seite der
Handschrift. - E. v. 0.
Literatur.
K. Müllenhoff, Deutsche' Alterthumskunde. Zweiter
Band, mit vier Kurten von H. Kiepert. Berliu, Weidmann' sehe Buch-
handlung, 1887.
Ao8 diesem naohgelasaenen Bande der MüllenhoflTschen Alterthums-
kunde ist xu ersehen, was wir von derselben noch zu erwarten haben, ein-
mal durch die Vorrede des Herausgebers M, Roediger, dann durch den In-
halt des Bandes selbst.
Das Werk liegt seit dem J. 1871 in allem wesentlichen vollendet vor,
so dass die Bemerkungen gegen Boesler (S. 266), gegen Büchmann (S. 96)
oder über die Jordanes-Ausgabe von Mommsen als spätere Zusätze erscheinen,
andererseits aber die Fortschritte, welche die einschlägigen Forschnngö-
gebiete seit jener Zeit gemacht haben, nicht berücksichtigt sind ; auch das
nicht, was x. B. im letzten Lebensjahre MüUenhoifd erschienen ist: die
zweite Auflage des Monumentum Ancyranum von Mommsen (1883), die
Abhandlungen Mommsens über die helvetischen Verhältnisse (»Schweizer
Nacbstudien* in » Hermes * XVI, Jahrg. 1881) und über die Organisation der
Kelten in Eleimisien (»Hermes* XIX, Jahrg. 1884, wo die frühere Lite-
ratur, die hätte benutzt werden sollen, verzeichnet ist). Der Herausgeber
hat mit zu weit gehender Pietät gar keine Aenderungen vorgenommen,
wenn es auch leicht geschehen konnte, z. B. S. 285 bei einer Stelle des
Monumentum Ancyranum, die seit Humanns Expedition nicht mehr zweifel-
haft ist
Was den Inhalt des Bandes angeht, so ist vor allem von Interesse, fest-
zustellen, dass Mommsen und Müllenhoff in der Auffassung der germani-
schen Verhältnisse eigene Wege gehen und dass ihre Ansichten in wesent-
lichen Punkten sich unterscheiden.
Mommsen hat im fünften Bande der »Römischen Geschichte* auch Ger-
manien und die Germanen behandelt, ohne MüUenhoffs in zahlreichen Ab-
handlungen niedergelegte Vorarbeiten zur Alterthumskunde zu berück-
sichtigen; zum Theil auch in solchen Fällen, wo eine Bücksichtnahme auf
die Germanisten, z. B. bei Feststellung der Namenschreibung (Marcomani oder
Marcomanni, Segimer oder Sigimer, Idisiaviso stett Idisteviso oder gar Idi-
stevisus u. dgl. m.) ohne Zweifel am Platze wäre. Man vgl. darüber die ein-
gehende und belehrende Recension von Kossinna in der Zeitschr. f. deutsches
Alterth. N. F. XIX S. 193—210. Ueber die Entstehung der Germania des
lateratar. 475
Taßitus hat Mommsen in- einer akademischen Pestrede vom 21. Jan. 1886
sich auch ganz anders geäussert, als Müllenhofif S. 288; ebenso bezüglich
mimoher Einzelheiten, die in der letzterschienenen Abhandlung Müllenhoflfs
über den südöstlichen Winkel des alten Germaniens enthalten sind; Müllen-
hoff selbst hat in einem GesprÄche mit W. Scherer »die Resultate der Ab-
handlung in einem Hauptpunkte zurückgenommen « ; in welchem, dies ver-
sucht 0. Pniower, ein zweiter Amanuensis bei der Herausgabe, S. 835 f. an-
hangsweise darzuthun.
Im Mittelpunkte des Bandes steht der jOimbem- und Teutonenkrieg,
üeber die beiden Yölkeroonglomerate, welche unter den genannten Namen
auftraten, wird eingebend gehandelt, ebenso über den Hauptbericht^rstatter
des Wanderzuges, Posidonius von Apamea. Den Namen der Cimbem hält
der Vf. für einen Sammelnamen und, was in der Augustischen Zeit, speciell
von Augustus selbst im Monumentum Ancyranum, über eine Völkerschaft
dieses Namens in Jütland erzählt wird (»parva nunc oivitae, sed gloria
ingens' sagt Tacitus), stellt Müllenhofif als ofßciellen Schwindel bin, wie
er dem Augustischen Eegimente wohl zuzutrauen sei: eine Völkerschaft
der Cimbem, die Ueberbleibsel der einstigen Auszügler, habe es allem An-
schein nach nie gegeben. — Eine Ansicht, über die Mommsen stillschweigend
hinweggeht, obwohl sie von Müllenhoff schon in der Abhandlung über die
Weltkarte des Augustus geäussert worden war.
In den geographischen Auseinandersetzungen über Mola, Ptolemaeus
(resp. Marinus von Tyrus), über die Wanderungen der Kelten, über die
AlpenpHsse zeigt Müllenhoff sich neuerdings als Meister auf dem Gebiete
der alten Geographie. Zu den Auseinandersetzungen über die Beigen und
andere > halbgermaniscbe * Stämme am linken Ufer des Rheins vgl. Momm-
sens abweichende Ansichten, z. B. in »Hermes* XIX S« 218.
Während das »vierte Buch« des Werkes über »Kelten und Germanen«
handelt, ist das vorausgehende »dritte Buch« den »Nord- und Ostnachbam
der Gtermanen« gewidmet; also namentlich den Aestii, Veneti (Slaven),
Fenni (Finnen). Auch in diesen Abschnitten treten die Vorzüge der MüUen-
hofiTschen Arbeitsweise, die Vereinigung philologischer, historischer, geo-
graphischer Kenntnisse, besonders hervor; die Untersuchung über die Ur-
sitze der Germanen und der Slaven führte zum Besultate, dass erstere
zwischen Weichsel und Oder, letztere am Dniepr zu suchen seien.
Unter den »Anhängen« ist besonders erwünscht der Wiederabdruck
der glänzenden Abhandlung über Donau, Donavü, Dunaj, die 1876 zugleich
in der Zeitschr. f. deutsches Alterthum und im »Sla vischen Archiv« er-
schienen war. Dieselben enthalten femer (gegenwärtig nichts mehr Neues
bietende) Auseinandersetzungen über die »Slaven vor 527«, die (gegen
Schafarik u. A.) dahin abzielen, dass Ansiedlungen von Slaven auf der
Hämushalbinsel in der ersten Hälfte des 6. Jahrb. nicht nachweisbar sind.
Hiezu hat 0. Pniower die Zeugnisse über das Auftreten der Slaven von
527 — 559 zusammengestellt, die man auch anderswo finden würde. — Zu
bedauern ist, dass die Arbeiten W. Tomascbek's nicht benutzt sind. Nur
aus den Bandbemerkungen, die Boediger abdrucken lässt, kann man ent-
nehmen, dass Müllenhoff nachträglich von einzelnen derselben Notiz nahm
und bei der endgiltigen Ausarbeitung wohl davon Gebrauch gemacht hätte.
— WerthvoUe Beiträge enthält der Band zur Ortsnamenforschung. S, 207 —236
476 Literatur.
sind die Ȋltesten Grenzen der Germanen nach den Flnsanamen* behandelt:
die norddeutschen Flüsse, Weichsel, Pregel, Oder, Elbe und Nebenflüsse;
Orte- und Flossnamen anf apa afa affa im nordwestlichen Deutschland be-
zeichnen die Grenze zwischen Germanen und Kelten. Eine methodische
Lösung der Frage, meint der Verf., könne nur Jener in Angriff nehmen,
»der für keltische und deutsche Nameaforschung gleich vorbereitet nach
beiden Seiten hin gleiche Gerechtigkeit zu üben bereit und bef&higt ist
und nicht mit der blossen Möglichkeit der Deutung aus dem Keltischen
sich begnügt.« Bis auf Weiteres sei daran festzuhalten, »dass der Harz, die
Thüringer und die weiter ostwärts streichenden Höhen einst den Urwald-
gürtel bildeten, der die Germanen von den Kelten schied, so dass sie nur
nordwärts in der Ebene zusammentrafen*. — S. 37 2 f. ist ein Excurs über
»Brandenburg und Wien* aufgenommen, mit Bemerkungen in Bezug auf
Ortsnamen in Böhmen und den Erzherzogthümem, die mancherlei Interesse
bieten. »Dass die in Böhmen einrückenden Slaven dort noch Germanen
veröden, wäre immerhin bewiesen, wenn ihr Wlatawa (Moldau) aus Walth-
ahva (Waldaha) umgebildet ward, wie wiederum Wlatawa in Fuldaha von
den fuldisoben Mönchen (Mon. G^rm. SS. 1, 385). Die Eger, bei den Böhmen
eigentlich Cheb, bewahrte ihren alten, wahrscheinlich sogar schon Yor-
germanischen Namen, wohl weil die Umgegend der Stadt Eger niemals
»lavisch ward. Dass auch das Donauthal von der Enns abwärts bis nach
Wien, nachdem es einmal eine germanische Bevölkerung erhalten hatte,
diese niemals wieder verloren hat, lehrt ein aufmerksamer Blick auf die
Landkarte.* Namen wie Erlaf (aus Arelape), Treisam (Trigisamus), Kaum-
berg, Cumeoberg für mons (üomagenus, (üomagena (worüber jedoch Büdingers
Abhandlung über Eugipius nachzusehen wäre), Wien, mhd. Wiene, für
Vindobona oder Yindomöna, -mäna, -mlna usw. beweisen, dass sie nur ein-
mal ihre deutsche Gestalt in deutschem Munde bekommen und dann be-
halten haben, ohne irgend welche Störung von slavischer oder gar avarischer
Seite.* — VielÜAch befindet sich Müllenhoff bei derartigen Auseinander-
setzangen ebenso im Einklang mit Zeusis, wie in Widerspruch mit Scha-
farik; die Yortrefflichkeit von Zeuss* seiner Zeit bahnbrechendem Werke
wird rückhaltlos anerkannt
Beigegeben sind dem vorliegenden Bande ein von Pniower angefertigtes
Register und vier sauber gearbeitete Karten von H. Kiepert. Letztere
stellen dar: 1. Kelten und Germanen im 4. bis 1. Jahrh. v. Chr. Hiezu
Nebenkurte: Keltische Namen östlich der Weser. 2. Germanen, Aisten und
Siaven im 1. bis 2. Jahrh. v. Chr. 3. Finnen und Germanen in Scandi-
navien. 4. Ptolemaeische Karte von Gross-Germanien und Sarmatien (nach
dem berichtigten Texte der MülIer*sohen Ausgabe, Paris 188S).
Zu wünschen wäre, dass der wichtige dritte Band der Alterthums-
kunde, der über die Germania des Tacitus handeln soll, möglichst bald
nachfolgen möchte. Manches wird zwar auch in diesem durch die auf
anderen Wegen fortschreitende Forschung überholt sein; doch behalten
MüUenhoflfs Ansichten trotzdem ihren Werth.
Prag. J. Jung.
titexfttax. 477
Dr. Julius Wiesner, o. 5. üniyerBitatsprofessor und Direotor
des pflanzenphysiologischen Instituts an der Wiener Universität, Die
mikroskopische Untersuchung des Papiers mit beson-
derer Berücksichtigung der ältesten orientalischen und
euiopäischen Papiere. Mit 13 Holzschnitten und 1 Lichtdruck.
Wien, k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1887. 4«, 82 S. (SonderaMhruck
aus den «Mittheilungen aus der Sammlung der Papyrus Erzherzog
Rainer«, Bd. II, HL)
Dr. Josef Karabacek, o. 5. Prof. der Geschichte des Orients
und ihrer Hilfswissenschaften an der Univ. Wien, Das arabische
Papier, eine historisch -antiquarische Untersuchung. Mit 1 Licht-
drucktafel und 2 Textabbildungen. Wien, k. k. Hof- und Staats-
druckerei, 1887. 4^ 92 8. (Sonderabdr. aus demselben Werke, Bd. II, HL)
Prof. J. Karabacek, Neue Quellen zur Pap ie rgeschichte.
Mit 1 Lichtdrucktafel und 4 Textbildem. Mittheilungen aus der Samm-
lung der Papyrus Erzherzog Rainer Bd. IV (1888), S. 75—122.
Wer Gelegenheit hatte sich eingehender mit der Papierfrage zu be-
schäftigen, weiss, wie hier alles auf schwankem Boden stand, die Frage
nach dem zur Fabrikation verwendeten Material nicht minder, wie die
älteste und ältere Oesohichte des Papiers selbst. »Das Papier*, bemerkt
Wattenbach in der Zusammenstellung der bisherigen Ergebnisse der Für-
sohnng (Das Schriftwesen im Mittelalter 2. A. 114), »hüllt seinen Ursprung
in dichtes Dunkel, welches wohl nie völlig gelichtet werden wird. Die
Streitfrage über die Zeit der Erfindung und das erste Vorkommen des
Baumwollenpapiers und des Linnenpapiers sind mit einer Heftigkeit und
einem Aufwand von Cklehrsamkeit erörtert worden, die zu der Wichtigkeit
des Gegenstandes in keinem Verhältnisse stehen, zumal da man in iiüherer
Zeit kein sicheres Hilfsmittel besass, um die Faser der Baumwolle und des
Leins zu unterscheiden. Entgegengesetzte Behauptungen standen sich schroff
gegenüber, ohne dass eine endgültige Entscheidung möglich war. Jetzt
unterscheidet man mit voller Sicherheit durch das Mikroskop die runde
gleichmässige Flachszelle von der bandartigen glatten Zelle der Baumwolle. *
Wattenbach verweist auf die akademische Abhandlung Beisseks über das
Fasergewebe des Leins und Schleidens Leben der Pflanzen. »Aber der Eifer für
den Gegenstand ist so geschwunden, dass die einst mit so grosser Hef-
tigkeit bestrittenen Objekte noch nicht von neuem untersucht sind.* Nach
der bisher geltenden Lehrmeinung soll die Bereitung des Papiers aus
Baumwolle von den Chinesen erfunden und nach der Eroberung von Sa-
markand (704) den Arabern bekannt geworden, von diesen im 11. Jahr-
hundert den Mauren in Spanien, dann nach Italien vermittelt worden
sein. Erst vom 18. Jahrhundert an begannen gesicherte historische Nach-
richten über die Papierlabrikation in Italien, ihr Fortschreiten nach dem
Norden, ihre Einbürgerung im folgenden Jahrhundert in Deutschland und
im westlichen Europa. Auch die Angaben über die ältesten uns erhaltenen
Papiere schwankten vielfach. Man kannte die eine und andere Nachricht
478 literatar.
aas arabibehen G^schiehtschreiWn, aber es waren nur vereinzelte Brach-
stücke and kein Orientalist von Fach hatte sich noch mit dieser Sache be-
fasst; man wasste, dass die Araber sich schon sehr früh des Papiers
bedienten, doch die ältesten Belege, die Gardthausen (Griechische Paläo-
graphie 49) anzulohren in der Lage ist, waren zwei Leidener Handschriften
aas den Jahren 866, 993 und eine Leipziger von 990. Die frühesten
grieoüachen Papiercodices datirte man in das Ende des 11. Jahrhanderts,
iSachkandige hatten indes gegen diese Zeitbestimmung berechtigte Bedenken.
Koch später treten europäische Schriftstücke auf Papier auf. Es ging eine
Sage von einer süditalienischen »Bombycin-Ürkunde* von 1102, die bald
auf Pergament erneuert werden musste, von einem anderen Diplom König
Kogers von 1145, aber erst mit dem Beginn des 13. Jahrhanderts unter
üViedrich U. war der Gebrauch deb Papiers in der sioilischen Kanzlei er-
wiesen. Das früheste Papierdocument in Deutschland ist eine Urkunde
liViedrichs 11. für das steierische Nonnenkloster Göss von 1228 im Wiener
Staatsarchiv, die einst vielbesprochene »Charta Sihwandneriana^.
Als zweifellose Thatsache galt, dass das älteste Papier nur aus roher
Baumwolle bereitet wurde. Gardthausen etwa spricht fast ausschliesslich
nur von Bombjcinpi^ier oder auch nur Bombycin, von Bombycincodex u. ä.
Von der Yerwenduug der rohen Baumwolle Hess man, gestützt auf eine
Steile in einer Schrift des Abts Peter von Cluny, des letzten Beschützer«
Abälards, die Papierfabrikation zur Verwertung baumwollener und dann
in Gegenden, wo Flachsbau besonders getrieben wurde, leinener Lumpen
tortschreiten. Die Erfindung des aus Linnenhadern erzeugten Papiers wurde
tür Europa in Anspruch genommen, die Erfindung der Drahtform von
Keferstein ins 12. Jahrhundert gesetzt. Nur nach rein empirischen Merk-
malen, wie sie schon vor mehr als einem Jahrhundert Meermann aufge-
stellt hatte, unterschied man zwischen Baumwollen- und Linnenpapier. Der
Unzuverlässlichkeit dieser Kennzeichen gegenüber war es noch ein Fort-
schritt, dass die Unterscheidung in gemischte, aus Baumwolle und Lumpen
erzeugte Papiere eingeschoben wurde. Die geltende Lehrmeinung er-
hielt auch eine naturwissenschaftliche Stütze. Zwei italienische Botaniker
gaben lö72 in einem von Lupi veranlassten Gutachten über verschiedene
Papiere des 12. — 14. Jahrhunderts nach mikroskopischer Untersuchung die
Erklärung ab: »1 sottoscritti ... possono assicurare di non aver riscontrato la
bench^ minima quantit^ di fibro di lino, costando invece tutte di solo
cotone^ (Lupi Manuale di paleogr. 46 N.). Diese behagliche Sicherheit
wurde zuerst durch Briquet in Genf zerstört, der in einem Artikel des
Journal de Gen^ve vom 29. Okt. 1884 »La legende paleographique du
papier de coton^ auf Grundlage mikroskopischer Untersuchungen den Ge-
brauch von Baumwollenpapier im Mittelalter in Abrede stellte und dessen
Existenz überhaupt bezweifelte. Der Artikel blieb indes nicht ohne Wider-
spruch (vgl, Mittheil, des Instituts f. öster. Geschichtsf. 6, 459).
Dies war der Stand der Sache, als die »Sammlung der Papyrus Erz-
herzog Rainer*, jener Schatz, den die Liberalität des Erzherzogs Eainer
Oesterreich rettete und der auch der Paläographie ungeahnte Aufschlüsse
bietet, nicht nur einen ausserordentlichen Beichthum alter Papiere —
Karabaoek citirt in der zweiten Abhandlung S. 80 Papier Nr. 17631 —
sondern auch die ältesten uns erhaltenen Papiere, die, meist datirt, noch
LHerator. 4?9
in die letzten Deoennien des 2. Jahrhunderts deifHidschra(795 — 815 n. Chr.)
zurückreichen, der Forschung zur Verfögong stellte. Die naturwissen-
schaftliche Untersuchung ühemahm J. Wiesner, der, wie kaum ein anderer
dazu berufen, schon früher als Professor an der technischen Hochschule
sich eingehendst mit dem Papier, dessen Material und Fabrikation, be-
schäftigt hatte; die auf dem Gebiet der mikroskopischen Papieruntersuchung
bahnbrechenden Resultate sind in dem Werke »Technische Mikroskopie*
(Wien 1867) niedergelegt, in einem anderen Werke »Die Bohstofie des
Pflanzenreichs* (Leipzig 1873) ist auch die Papierfaser für sich besprochen.
Schon war die Untersuchung jener ägyptischen Papiere im wesentlichen
abgeschlossen und dae Ergebnis eben der Oefientlichkeit übergeben — ich
berichtete darüber Mittheil. d. Instituts 8, 114 — als Briquet in einer
ausführlichen Abhandlung »Becherohes sur les premiers papiers employ^s en
Ocoident et en Orient du X^ au XIY^ si^le* (Eztr. des M^moires de la
Sod^t^ nat des Antiquaires de France t. 46, Paris 1886) seine früher auf-
gestellten Sfttze von der Niofatexistenz eines Baumwollenpapiers wissen-
schaftlich begründete oder vielmehr zu begründen versuehte.
Bs kann selbstverständlich meine Sache nur sein, über die von Wiesner
gewonnenen Ergebnisse zu berichten. Sie haben die volle Anerkennung
und Zustimmung der Fachkresse gefunden. W. führt den Nachweis,
dass die von den früheren Forschem, Bauer, Schieiden, fieissek, wie auch
die von der neueren Technologie durch dae Mikroskop festgestellten Kenn-
zeichen für die Papieruntersuchung unzureichend sind, da sie zumeist nur
die unverletzte Bastzelle im Auge hatten und die durch die Papierfabri-
kalion bedingten ZerstOrungserscheinungen der Fasern nicht genügend in
Beira«)ht zogen. An dieser Klippe scheitern auch Briquets Kriterien. An
der Hand der von Briquet angegebenen Kennzeichen wird man zwar im
Stande sein, wohlerhaltene Baumwoll- von wohlerhaltenen Leinen^ und
üanflasern im grossen Ganzen gut zu unterscheiden. Etwas zerstüekte,
gerade und dabei stark verdickte Baumwollfasem aber würden auf Grund
dieser K^inzeiohen wahrscheinlich für Bastzellen eridSrt werden. Wenn
nun aber die Baum wo 11- und die Leinenfasem im vermahlenen oder ge-
stampften Zustande vorliegen, so reichen die von Briquet angegebenen
Kriterien nioht mehr aus, denn dann ergeben sich keine duicbgreifenden
Unterschiede und auch mit dem polarisirten Lichte ist dann nichts mizu-
fangen (S. 39). Briquets Beschreibung der Leinen- und Hanffiftser erweist
sich mehrfach als unrichtig, ebenso wenig wurde von ihm eine ernstliche
Unterscheidung beider versucht, wie er auch zum Vergleich sich stets in-
takter Baumwolle bedient haben muss. Diesen als unzulänglich sich dar-
stellenden Merkmalen gegenüber entwickelt W. mit Rücksicht auf die
moderne Papierfabrikation die wirklichen Kennzeichen der Stroh- und Holz-
faser, der Bast&ser dicotyler Pflanzen und der Baumwolle, welche die
mikroskopische Untersuchung mit Sicherheit festzustellen gestattet Die
grösste Schwierigkeit bietet die Unterscheidung der Hanf- und Flacb^asem.
Eine Beihe von Illustrationen (in Vergrösserung von 800 — 400) veran-
schaulicht sie auch den Laien.
Nach der bisher geltenden Annahme wurde die Leimung, welche daa
Papier beechreibbar macht, mit Leim vorgenommen — daher auch dar
technische Ausdruck »Leimung* * erst zu Beginn unseres Jahrhunderts
480 literator.;
soll an die Stelle dieser animalischen Leimong Harzleimang getreten, die
Stftrkeleimung erst eine Erfindung unserer Maschinenpapiertabrikation sein.
Bhquety dem das Verdienst zukommt, auch die Leimung in den Kreis
»einer Untersuchung gezogen zu haben, hut für die von ihm geprüften
Papiere Traganth (eine Gummiart) als Leimungsmcfcterial oonstatirt. Das
Leimungsmaterial lässt sich durch chemische Beagentien nachweisen, thie-
rischer Leim durch das Millonidohe ßeagens (saipetersaures Quecksilber),
Stärkeleimung durch eine wässerige Jodlösung, welche eine violette bis
blaue Färbung hervorruft, Traganth durch conoentrirte Orcinlösung, Harz
durch Schwefelsäure.
Ausser den Eaijümer und Uschmüneiner Papieren der Sammlung Erz-
herzog Bainer stand W. eine ausserordentlich reiche Menge Von Proben
orientalischer und europäischer Papiere zu Gebote, die in ununterbrochener
Beihenlolge die Zeit vom 9. Jahrhundert bis auf die Gegenwart nm fassen,
darunter Proben der auch von Gardthausen angeführten Handschriften von
866 in Leiden und von 990 in Leipzig oder anderer in der Papier frage
oft genannter Stücke wie der Urkunde J^iedriclu IL von 122S (Faosimii«
in XaiserurL in Abbild. VI, 18a) und des Liber plegiorum in Venedig, der
als gemischtes Papier galt Besonders zahkeiche Proben aus dem 13. bis
15. Jahrhundert hatten durch Vermittlung Sickels die italienischen Archive
(Venedig, Mantua, Verona, Turin, Plorenz, Sieua, Bom, Neapel) beigesteuert,
für orientalische Handschriften namentlich auch Kopenhagen. Delisle sandte
eine CoUection von Proben aus Handschrilten der Nationalbibliöthek in
Paris, welche dadurch an Interesse gewannen, dass Briquet das gleiche
Material tür seine Untersuchungen benützt hatte. Mit sehr vielen Stücken
ist auch das Wiener Staatsarchiv vertreten. Die italienischen und franzö-
sischen Papierproben sind jetzt aut unserem Institut hinterlegt W. ver-
fügte daher wie kein Porscher vor ihm über ein zeitlich vrie örtlich ebenso
reichhaltiges als verschiedenartiges Untersuchungsmaterial, das seinen Er-
gebnissen allgemeine Giltigkeit sichert
Und diese Ergebnisse stellen die Papiei*frage auf eine neue Grundlage.
Keines dieser Papiere, die Pa\jümer und die anderen orientalischen Papiere
ebensowenig als die europäischen, ist aus roher Baumwolle, sondern sie
sind sämmtlich aus Hadern gefertigt Schon die ältesten ägyptischen Pa-
piere sind ganz überwiegend aus Leinenhadern erzeugt, in einzelnen Fällen
bleibt es zweifelhaft, ob das Material Leinen- oder Hantfaser war. In den
späteren orientalischen und europäischen Papieren finden sich BaumwoU-
fasem nur in sehr geringer, meist verschwindender Anzahl, es wurden also
auch, wenngleich nur nebenbei, Baumwollhadem verarbeitet. Erst in unserm
Jahrhundert beginnt die Baumwolle im Papier eine grösoere Bolle zu spielen.
Seit 1772 fing man in England an aus roher Baumwolle Gewebe zu er-
zeugen, und seit dieser Zeit erst wurden Baumwollhadem ein häufiger ver-
wendeter Bohstoff für Papiererzeugung. Was man früher auch für ein
unterscheidendes Kennzeichen der Papiersorten hielt, die Länge der Fasern,
ist nur durch die Verarbeitung des Bohmaterials bedingt; die alten lang*
faserigen Papiere, wie sie bis zum 14. Jahrhundert auftreten, wurden durch
Stampfung, die kurzfaserigen durch Vermahlung der Hadern erzeugt Pikier
aus roher Baumwolle — und insoweit hat Briquet trotz der unzureicbenden
Beweisführung das Bichtige getroffen — hat es nie gegeben.
Literatur. 481
Ganz neu sind die Beanltate bezüglich der Leimung. Alle alten Pa-
piere bis zum Ende des 13. Jahrhunderts sind mit Stärkekleister — schon
die Faijümer Papiere mit Weizenstärkekleister — geleimt. Damit ist ein
neuer Beweis für den Zusammenhang der europäischen mit der arabischen
Papierfabrikation gewonnen. Die von Briquet entdeckte Leimung mitTraganth
lässt sich nicht nachweisen. Die Harxleimung, combinirt mit Stärkeleimung,
beginnt erst in unserem Jahrhundert Um die Wende des 13. — 14. Jahr-
hunderts YoUzieht sich in den europäiscben Papieren eine Aenderung der
Leimung, statt der Weizenstärke wird nunmehr Thierleim verwendet, wäh-
rend im Orient die Stärkeleimung sich bis Ende des 15. Jahrhunderts hält.
Unter dem yon W. untersuchten Material erlischt die Stärkeleimung in der
Serie der Papiere aus Siena mit dem Jahre 1298, in jener aus Venedig
mit 1291, in der aus Florenz zwischen 1293 — 1296, aus Verona 1303
und nur Urkunden des Turiner Archivs von 1315 und 1323 weisen dieselbe
noch auf; sie sind offenbar auf älterem Papier geschrieben. Durch die zu
Ende des 13. Jahrhunderts sich vollziehende Aenderung der Leimung ist
daher ein bestimmtes Kriterium gegeben, das selbst für die Altersbestim-
mung der Schrift dieser Zeit paläographischen Werth hat. So lässt sich
jetzt mit Sicherheit sagen, dass eine hebräische Handschrift der Pariser
Nationalbibliothek (Fonds h^br. Nr. 175, besprochen von Briquet 66 Nr. 65),
welche in das Jahr 1271 gesetzt wird, mindestens ein paar Jahrzehnte
später föllt oder dass eine andere Handschrift desselben Fonds (Nr. 97),
deren Papierprobe die Aufschrift trag » ecrit a ? XIII® siöcle * frühestens
nur noch dem letzten Decennium dieses Jahrhunderts angehört, da beide
Handschriften bereits mit Thierleim geleimt sind.
Auch sonst gibt W.'s Arbeit noch interessante Daten. Das Baumbast-
papier (charta corticea) einer griechischen Handschrift der Wiener Hofbib-
liothek entpuppt sich, wie schon Wattenbach (Schriftwesen 89. 347) ver-
mutete, als Papyrus (S. 6), eine mikroskopische Analyse von Mumienbinden
ergibt mit voller Bestimmtheit nur Leinenfasem (S. 11), die chemische
Beaction auf Papyrus das Vorhandensein von Stärkekleister, der zur An-
einanderleimung der aus dem Papyrusmark geschnittenen Streifen diente
(S. 24). Damit kommt die Naturwissenschaft sogar der philologischen
Auslegekunst zu Hilfe; dem von den Philologen viel herumgezerrten Bericht
des Plinius über die Bereitung des Papyrus wird nun doch der Stärke-
kleister zugestanden werden müssen und der Papyras nicht mehr auf Lei-
mung durch Nilwasser gesetzt bleiben; die Interpretation von Birt (Das
antike Buchwesen 281) wird vollauf sichergestellt Ein eigenes Capitel ist
der > Untersuchung der Tinte, mit welcher die Faijümer Papiere beschrieben
aind% gewidmet (S. 61). Auch hier erscheint doppelte Tinte, eisenhaltige,
die im wesentlichen mit unserer Qalläpfeltinte übereinstimmt, und kohlen-
hältige, die ein dem Tusch oder einer aus Eienruss bereiteten Farbe ähn-
liches Produkt gewesen ist
Was Wiesner auf dem Wege naturwissenschaftlicher Forschung gewann,
bat Earabacek, der, wie jeder, der die kostbare Sammlung gesehen, aner-
kennt, nicht blos mit Meisterhand die in argem Zustand befindlichen Stücke
präparirte und musterhaft ordnete, sondern auch der wissenschaftlichen
Y^wertung zuführte, zugleich geschichtlich unter Dach und Fach gebracht.
Seine beiden Arbeiten liefern die historische Bestätigung der von Wiesner
Mittheiltiiigen IX. 81
482 tilteratnr.
gegebenen Besultate. Mit den arabischen und den verwandten orientaUachen
Quellen genau vertraut, auf unbeachtetem, zum grossen Theil auf bisher
unbekanntem Material fussend, erschliessen sie unserer Kenntnis erst die
ftlteste Epoche der Geschichte des Papiers.
E. gibt zunttchst einen üeberblick über den Bestand der filteren Pa-
piere der Sammlung, deren ältestes, wie erwähnt, noch in die letzten Jahr-
zehnte des 2. Jahrhunderts der Hidschra zurückreicht, und ihre Daürungen.
Eine statistische Gegenüberstellung lehrt, dass der Papyrus in Aegypten
noch im 9. Jahrhundert n. Chr. das Feld behauptete, aber schon trat von
Osten her das technisch vollkommenere Papier in immer mächtigere Con-
currenz. Um die Mitte des 10. Jahrhunderts hat es den alten Beschreib-
stoff bereits ganz verdrängt — der letzte datirte Papyrus trägt das J. 935 —
und jener Zeitpunkt bezeichnet auch das Aufhören der ägyptischen Papyros-
fabrikation, die durch mehr als ein Jahrtausend geblüht und einst dem litera-
rischen und geschäfblichen Bedarf der antiken Welt das Beschreibmaterial
geliefert hatte. Den Niedergang der Fabrikation zeigt auch die immer
sinkende Qualität der jüngsten Papyri. Während im Abendland das dauer-
haftere und überall bereitbare Pergament den importirten theuem Papyrus
bald beseitigte, hielt bekanntlich die päpstliche Kanzlei bis ins 11. Jahr-
hundert, wenn auch nicht mehr ausschliesslich, an der Verwendung des
Papyrus fest; die jüngste uns erhaltene Papyrusbulle gehört den Jahren
1020 — 1022 an, nach einem späteren Zeugnis war auch noch eine Urkunde
von 1057 auf Papyrus geschrieben (Bresslau in Mittheil, des Instituts 9,
27, 29). Rom bezog seinen Bedarf aus Aegypten, auch nachdem das Land in den
Besitz der Ungläubigen übergegangen war, und musste ihn von daher be-
ziehen, da nur dort Papyrus fabricirt wurde und fabricirt werden konnte.
Die Papyrusfabrikation, schon unter der griechischen Herrschaft Staata-
monopol, wurde nach der Eroberung Aegyptens von den Arabern in der
alten Weise fortgeführt; wie früher unter dem Oomes largitionum standen
die ärarischen Fabriken jetzt unter der Leitung des Finanzdirektors und
wie früher der Name von jenem, so wurde jetzt der Name von diesem dem
Protokoll der Papyrusrolle als Marke eingeschrieben. Eine Bulle Johanns Ylil.
für Toumus von 876 (Jaffö 2. ed 8052) trägt noch, allerdings verstümmelt,
diese arabische Marke. Selbst Amari vermochte sie nicht vollständig zu
entziffern. Das reiche Material der Sammlung des Erzherzogs Bainer bietet
dieselbe Marke und damit den Schlüssel zu ihrer Lesung, aber auch eine
sichere Zeitbestimmung. Nach einem dieser Documente war der dort ge-
nannte Said ihn Abd er- rahmftn 888 Finanzdirektor von Aegypten, wurde
jedoch schon 889 durch einen anderen ersetzt. Die Papyrusrolle war also
schon mindestens 38 Jahre alt, als sie 876 für eine päpstliche Bulle zur
Verwendung gelangte. E. schliesst daraus, dass nach dem Aufhören der
Papyrusfabrikation in Aegypten die päpstliche Kanzlei ihren Bedarf aus
älteren Sendungen und den, wie aus diesem Beispiel erhelle, lange aufge-
stapelten Vorräten bestritt. Für die erste Zeit war dies zweifsllos der Fall.
Ob aber die Vorräte trotz ihrer massigeren Verwendung für ein Jahrhundert
ausreichten, ist doch zweifelhaft. Man wird zuletzt noch eine andere Be-
zugsquelle gehabt haben, doch wol Sicilien, dessen Papyrusproduktion un-
mittelbar mit dem Niedergang dieser Industrie in Aegypten rasamnen-
hängt, wenn auch von einem arabischen Bohriftsteller des 10. Jahrhunderts
literatar. 488
berichtet wird, dass in Sidlien von Papyras sehr wenig fCLr den Herrscher
zu Tüm&r verarbeitet werde. Die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit der
Beschaffung, kaum so sehr die Ungeeignetheit des leicht zerstörbaren Be-
schreibstoffes für Urkunden, hat endlich auch die päpstliche Kanzlei, die
Verkörperung des starren C!onservatismus in allen Aeusserlichkeiten, ge-
zwungen, den hergebrachten Papyrus aufzugeben. Bald nach dem alten
Beschreibstoff fiel endlich auch ganz ihre alte Schrifb, die sich bis zur Un-
leserlichkeit verzerrt hatte. Der Ausdruck »Tümftr* (vom griechischen
t6|JLapiov» lal tomarium), der nach einem hier mitgetheilten arabischen Be-
stellbrief von 811 ein Papyrusblatt bedeutet, gibt K. Anlass zu einer sehr
ansprechenden Erklärung eines bisher unerklärten Ausdrucks in der Nach-
schrift der deutsch^i Bischöfe zu einem Schreiben der Könige Ludwig d. D.
und Lothar II. an den Papst von 862 (Begesten der Karol. 1262); die
Bischöfe entschuldigen sich, quod non iuxta morem antiquum in tuncardo
conscripta cernitur [epistola], sed in membranis; tuncardo ist zweifelsohne
aus tumario (tomario) verderbt. Andere arabische Bestellbriefe aus den
Jahren 811 — 815 geben auch Aufschluss über die damaligen Preise des
Papyrus in Aegypten: eine Bolle kostete nach heutigem Geldwert 3.25 Fr.,
ein Tumftr von etwa 2.41 Meter Länge 54 Centimes.
Die Geschichte des Papiers selbst forderte nach vielen Seiten hin erst
kritische Sichtung der darüber vorhandenen Berichte. Dass die Chinesen
die Lehrmeister in der Papierbereitung gewesen, vnrd von allen überliefert.
Aber nicht mit der Eroberung Samarkands, die übrigens nicht 704, son-
dern 712 erfolgte, wurde die Papierbereitung den Arabern bekannt, dies
geschah später nach 751. Samarkand ist allerdings der Ausgangspunkt der
Papierfabrikation im Islam, hier wurde sie durch chinesische Kriegsgefangene
betrieben und es wurde Papier nach chinesischer Methode aus einer Art
Hanffaser erzeugt. Bald eröffneten sich dem Samarkander, oder wie es noch
hiess, Choräsäner Papier weite Absatzgebiete, die Fabrikation machte den
Fortschritt zur Verwertung der Hadern als Rohstoffes. Die Erfindung des
Hadernpapiers fällt also dem Orient, wahrscheinlich den Persern, welche
die Hauptmasse der Bevölkerung Samarkands bildeten, nicht den Arabern
zu. Schon im 9. Jahrhundert gab es verschiedene Sorten, das Samarkander
Sultan- und Seidenpapier erfreute sich eines grossen Bufes. Unter Harun ar-
Baschid wurde die Papierfabrikation auch nach Bagdad verpflanzt und hier
794/5 die erste Fabrik errichtet, als der Wezir statt des kostspieligen und zu
Fälschungen leichter verwendbaren Pergaments das Papier in den Kanzleien
einführte. Basch entstanden überall neue Papierfabiiken, in Tihäma, dem
südwestlichen Küstenstrich Arabiens, und dessen Hinterland Jemen, in
Syrien, wo Damascus'die vielgenannte Charta damascena lieferte, zu Tiberias
in Palästina und Tripolis an der phönikischen Küste, in Persien, spätestens
seit dem 10. Jahrhundert in Aegypten, dem »Flachsland*, das gerade in
Leinweberei vorzügliches leistete und das neben sehr feinen Papieren auch
viel an gröberen Sorten produzirte, so dass nach einem B^isebericht aus
der Mitte des 11. Jahrhunderts in Kairo »air das, was sie verkaufen, ent-
weder schon in Papier enthalten war oder eingewickelt wurde*, dann in
Nordaftika, wo in Fös zu Ende des 12. Jahrhunderts nicht weniger als
400 Mahlsteine im Dienst der Papierfabrikation standen, in Spanien , wo
die Stadt Xativa, jetzt San Felipe in Valencia erst 1154 als HauptsitK der
ZV
484 literatur.
Papiermanufactnr genannt wird, obgleich schon der grosse Bibliothekakatalog
des Chalifen El-Hakam II. (961—976) auf Papier geschrieben war.
Als Rohstoff werden in den arabischen Quellen die Hanfpflanze d. i. die
ausgenützte Hanffaser, alte Hanfstricke und Taue, die auch jeizt noch zur
Papierfabrikation verwendet werden, aber minder feines Zeug als das Leinen-
material geben, erwfthnt, nie aber Baumwolle, da diese oben nie Verwen-
dung fand. Für die Entstehung der Fabel vom Baumwollenpapier , der
Charta bombycina (de bambace}, gibt E. eine scharfsinnige Erklärung : der
Name geht allem Anschein nach auf die Stadt Bombjce (Bajiß&X'V], arab.
Mambidsch) an der Strasse von Nordsyrien nach Mesopotamien, 5 Tagreisen
von Antiochia, zurück, die durch ihre Textilartikel, die vestes bombycinae,
berühmt war, wie ja auch das Papier nach Damascus als Charta damascena
bezeichnet wurde.
Die Papierfabriken waren wahrscheinlich, wie früher die des Papyrus,
ttrarische. Die Papiermühlen waren schon den Arabern bekannt, sind also
nicht, wie Keferstein glaubte, eine deutsche Erfindung. Auch die Leimnng
und Füllung mit Weizenstäi'ke wird bereits in einer Nachricht des 10. Jahr-
hunderts erwähnt Ebenso kannten die Araber schon das Schöpfen des fer-
tigen Ganzzeuges zu Papierbogen; die Sammlung Erzherzog Bainer besitzt
gerippte Papiere aus dem 10. Jahrhundert, deren Bippung in den vorzüg-
lichen Lichtdruckbildem (Nr. 1, 2 ein Zahlungsauftrag von 950 und eine
Kopfsteuerquittung von 958) ganz deutlich hervortritt. Um das Papier auf
beiden Seiten beschreibbar zu machen, wurden zwei Bogen zusammenge-
leimt. Das Format, anfangs von m&ssiger Grösse (etwa 32 cm. Länge,
24 cm. Breite), wurde später als »vollkommenes Tümftr-Papier* bedeutend
vergrössert (73:86 cm.) und fährte darnach eigene Bezeichnungen. Die
einzelnen Blätter wurden aneinander geleimt und das Papier kam iu Bollen
in den Handel. Das Buch Papier hiess daest (Hand, daher das französische
main de papier), das Riss rizme (Bündel), ein Wort^ das in der romanischen
wie in der deutschen und englischen Sprache eine neue Heimat gelinden
hat, V4 Riss Papier kostete im 10. Jahrhundert ungefähr 1.25 Fr. Die
Grund&rbe war weiss, die Araber hatten also bereits das Bleicheverlahren.
Daneben verstanden sie auch das Papier mannigfach, blau — gleich un-
seren) Schwarz die Farbe der Trauer, es wurden daher auch die »Todes-
befehle« auf blauem Papier ausgefertigt und vielleicht stammt sogar unser
Ausdruck »blauer Bogen* für das Pensionirungsdecret daher — rot, gelb
zu färben. Das letzte Capitel »Zur arabischen Diplomatik* behandelt die
in den ägyptischen und syrischen Regierungskanzleien gebrauchten Papier-
soii;en und ihre Formate, der Anhang gibt Transcription, Uebersetzung und
Erläuterung der als Muster gerippter und gefilzter Papiere abgebildeten
Stücke.
Diese Ergebnisse, deren Wichtigkeit wol ihre ausführlichere Darlegung
entschuldigt, finden in vollem Umfang Bestätigung durch ein arabisches
Werk, welches eine genaue Anweisung für Papierbereitung enthält Es
führt den erhebenden Titel: »Die Stütze der Schreiber und das Rüstzeug
der mit Verstand Begabten«. Obgleich nur in neueren Abschriften in
Gotha, Leiden, Berlin erhalten, reicht der Urtext wol noch in die erste
Hälfte des 11. Jahrhunderts zurück und hat sich bis zum Schluss des
12. Jahrhunderts, vielleicht etwas darüber, durch verschiedene R^dactionen
litentur. 485
za den uns yorliegenden Texten ausgestaltet £. veröffentlicht in der zweit-
genannten Abhandlung die auf die Papier&bnkation bezüglich^i Gapitel in
arabischem Text und Uebersetzung mit eingehendem sachkundigem Com*
mentar. Die ganze Fabrikation wird bis ins einzelne geschildert: das Ma-
terial (Hanfstricke, selbstverständlich gebrauchte, entsprechend den abge-
nützten Gewebehadem), das Waschen und Bleichen desselben durch Kalk-
milch, das Zerschneiden und die Reinigung durch Schwemmen in Süss-
wasser, das Zerstossen in einem steinernen Mörser und die Auflösung der
Masse im Wasser (Halbzeug), die Bereitung des Ganzzeuges durch Schöpfen
und Eautschen, das Füllen mit Weizenstttrke und »weissestem Mehl^, das
Trocknen, die Leimung mit Beiswasser oder Weizenstärkekleister oder auch
Traganthgummi, der sich nach den Untersuchungen Wiesners in den von
ihm geprüften Papieren indes nie gefunden hat und nach einer anderen
Beoension des Textes nur als Zusatz zur Weizenstärke in Anwendung kam,
und das Antikisiren (Färbung mittelst Stärkefarben mit Beithat von Safran
und Feigenbrühe, um dem Papier den bei den Orientalen beliebten Stich
ins Gelbe oder Botbraune zu geben), endlich die Appretur des Papiers. An-
dere Becepte betreffen die eigentliche Färbung des Papiers. So gleich-
massig blieb die Fabrikation im Orient und Ocddent, dass E. zur Illu-
stration des Schöpfens nebst einer Abbildung aus einem alten chinesischen
Werke das Bild des »Papjrers^ aus Ammons »Stände und Handwerker^
vom Jahre 1568 beigeben konnte. Ein farbiger Lichtdruck zeigt äusserst
anschaulich unvermahlene Gewebereste und Garnfllden auf der unbeschrie-
benen Bückseite eines Leinenhadempapiers des 10. Jahrhunderts. Zur
Stütze seiner Erklärung der Entstehung der Fabel vom Baumwollenpapier
erbringt K. noch den Nachweis, dass in der Stadt Bombyce in der That
eine Papierfobrik bestand und dass eine Beihe gewerblicher Erzeugnisse —
so Satin von der chinesischen Stadt Tseu-thang arab. Zeitun, Organdin von
dem Seidenmarkt Urgendsch in Ghiwa, im Mittelalter in Europa unter dem
Namen Organzi bekannt, Barchent von Barrakän, einem Distrikt von Schir&z
— auch heute noch ihren Namen nach dem Ort ihrer Herkunft führen.
Damit ist der Beweis wol zur (Genüge hergestellt.
Wattenbach bezeichnet in einer kurzen Anzeige (Neues Archiv 13,
667) die Arbeiten von Wiesner und Earabacek als epochemachend. Sie
sind es. Erst durch sie ist die »paläographische Legende^ vollständig be-
seitigt. Aber sie bieten auch positive Besultate, welche die Papierfrage,
soweit sie hier behandelt ist, zum Abschluss bringen.
E. Mühlbacher.
Julien Havet, Questions M^rovingiennes IV.: Les
Charte B de Saint- Galais. Onvrage couronne par PAcademie des
inscriptions et belies lettres. Paris, H. Champion, 1887 (Eztrait de
la Biblioth^ue de Pißcole des chartes t. 48, annee 1887). 8^, 97 p.
L. Froger, Gartulaire de Pabbaye de Saint-Calais.
Mamers et Le Mans, 1888.- 8«, 97 p.
Erst vor kurzem hat die Schrift von B. Simson » Die Entstehung der
pseudo-isidorischen Fälschungen in Le Mans^ (Leipzig 1886), welche viel-
486 literatar«
fach ZostimmuDg gefxinden hat, ohne die mit dem Gegenstand Vertrauteren
zu üherzeugen, die Aufmerksamkeit wieder auf die in Le Maus gefertigten
Fälschungen gelenkt. Auf urkundlichem Gehiet galten sie zumeist der An-
eignung der unfern gelegenen Abtei St. Calais, wie sie nach ihrem Stifter
St. Oarilefus, oder Anisola, wie sie nach dem vorüberfliessenden Bache ge-
nannt wurde. Sie sind in den berüchtigten Actus pontificum Cenoma-
nensium und den gleichwertigen Gesta Aidrici Genom, episcopi überliefert,
in deren Verfasser Simson den vielgesuchten Pseudo-Isidor, den Benedictus
Levita und dein Verfertiger der Capitula Angilrammi in einer Person gefunden
zu haben glaubt. Gegen diese »spitzbübischen* Fälschungen — so heiset
sie einmal Both in berechtigtem Unwillen — kämpfte die Abtei um die
Mitte des 9. Jahrb. einen schweren Kämpf um ihr Dasein, bis es ihr ge-
lang, gefördert besonders durch Hinomar von Bheims und unter dessen Ein-
fluss von Karl dem Kahlen und dem westfränkischen Episkopat, sich der
gefährlichen Umklammerung zu entwinden, und auch Papst Nicolaus I., der
zuerst einseitig informirt, die Partei des Bischofs von Le Maus ergriffen
hatte, deren Freiheit bestätigte (863).
Das Archiv der Abtei ist längst zu Grunde gegangen. Es soll im
15. Jahrb., als die Engländer die Abtei in Brand steckten, vernichtet worden
sein. Den Maurinern, Mabillon, Martine, Bouquet, standen nur noch zwei
Chartulare zur Verfügung. Von ihnen nicht vollständig ausgebeutet sind
selbst diese seit der französischen Bevolution vollständig verschollen. Da
tauchte in neuester Zeit wieJer eine handschriftliche Ueberlieferung auf,
eine im Jahre 1709 gefertigte Abschrift des einen der beiden verlorenen
Chartulare, des »grossen*, welcher der Copist einige von Baronius ver-
öffentlichte Briefe des Papstes Nicolaus I. in der Streitsache Le Mans-Si
Calais und mehrere jüngere damals noch im Arohiv erhaltene Urkunden
angefügt hatte. Das Manuscript war in Privatbesitz und wurde ängstlich
gehütet. Erst nach dem Tode des Besitzers M. M^gret-Ducondray wurde
es von dessen Erben dem Abbe Froger, der sich mit der Geschichte seines
Geburtsortes St. Calais beschäftigte, mitgetheilt. Obwohl dieser selbst die
Veröffentlichung vorbereitete, überliess er doch — ein seltener Act selbst-
loser Gesinnung — das Manuscript auch Julien Uavet zu uneingeschränkter
Verwerthung.
Es hätte in keine bessere Hand kommen können. J. Havet hat durch
seine Questions Merovingiennes ^), namentlich den glänzenden Nachweis der
*) Vgl. Mittheilungen 6, 470; ?; 824. Ich trage hier nach, dass über die
Frage, ob die Kürzunff »v. inl.* im Titel der Merowinjjer Diplome in »vir in-
luster*, wie bisher, ooer in »viris inlustribus*. wie Havet darlegte, au&ulösen sei,
sich eine Controverse entsponnen hat. Während Pirenne (La Formule N. rex
Francorum v. inl. , Compte rendu de la commission r. d' bist, de Belgique 4. s^rie
t. 18 n° 2) und Bresslau (Der Titel der Merowingerkönige, Neues Archiv 12yS53)
die Beweisführung Havets bekämpften, hat ihr Zeumer, einer der berechticBten
Sprecher auf diesem Gebiet, vollinhaltlich zugestimmt und im einzelnen die fidt-
losigkeit der Argumente Pirennes gezeigt (Göttinger Gel. Anz. 1887 n^loS.861).
Havet selbst hat auf die Einwürfe Pirennes und Bresslaus in der Bibl. deTEcole
des chartes 48, 127 erwidert. Die Aufdeckung der Fälschuogen Vij^iers gab
A. Ingold, einem der Herausgeber des Bulletin critique, Anlass, auf eine Aensse-
rung eines Or^lensbruders Vigniers in einem 1702 erschienenen Werke hinzu-
weisen, der Vignier als »un grand, ezceUent et hardi menteur* kennzeiuhnet
Literatur. 487
Fftlsohongen Vignierä, wie duroh andere Arbeiten sieh als schar&innigen
Forscher und genauen Kenner der älteren Periode, der Zeit der Merowinger
und Karolinger, be«7nhrt. Unstreitig zfthlt er, aach mit der deutschen Fach-
literatur vollständig vertraut, zu den besten Diplomatikem Frankreichs.
Dies bezeugt auch die vorliegende Arbeii Die Einleitung, präcis, klar
und anregend geschrieben, ist ein Muster für derartige kritische Unter-
suchungen, die häufig bis über die Knöchel im Sande weitläufiger Gel hr-
samkeit einsinken. Sie behandelt die durch spätere Erfindungen ergänzte
Geschichte der Stiftung von St. Calais und den Aneignungsversuch der
Bischöfe von Le Maus« Sie führt den Nachweis, das im Kloster zur Ver-
thetdigung seines Eigenreohts eine Sammlung der Bechtstitel, der könig-
lichen Privilegien sowohl als der auf den Streit mit Le Mana bezüglichen
Concils- und Gerichtsakten, angelegt und 868 an Nicolaus I. gesandt wurde,
dass diese Sammlung in das grosse Chartular überging und somit den
Grundstock des uns erhaltenen Manuscripts bildet. Durch dieses hohe Alter
der Sammlung gewinnt die Glaubwürdigkeit der zeitlich nahe liegenden
Urkunden, der Zweck derselben gibt auch einen Massstab für die Kritik
der älteren Stücke. Und diese Kritik der Merowinger Urkunden ist der
Glanspunkt der Untersuchung. Nur zu lebhaft wird man wieder an die
verunglückte Ausgabe von K. Pertz erinnert. Nachdem J. Havet schon
früher (Questions M^rov. II) die erste der von K. Pertz als echt gegebenen
Urkunden als Fälschung nachgewiesen hatte, ver&Ut auch die zweite (Ghil-
debert L von 528 für St. Calais) diesem Schicksal. K. Pertz hatte sie unter
die echten Urkunden eingereiht und als omni ex parte genuinum erklärt, ob-
gbich Sickel schon 1864 (Beitr. z. Diplomatik III, Wiener Sitzungsber. 47,
188) sie als eine Fälschung bezeichnet hatte, > die nur v(m des Urkunden-
wesens ganz Unkundigen noch angeführt werden kann.* Auch gegen die
nächstältesten Urkunden äusserte Sickel damals schon in mehr oder minder
bestimmter Form Bedenken, welche indes die Aufnahme derselben unter
die echten Diplome nicht zu hindern vermochten. Nach dem Erscheinen
der Ausgabe von K. Pertz wies auch Stumpf in seiner bekannten Kritik
(Sjbels Eist. Zeitschr. 29, 401, Sonderausg. 69) darauf hin, dass es sich
gelohnt haben würde zu erörtern, ob nicht auch das Kloster St. Caluis
sich zur Vertheidigung gegen den Angriff der Bischöfe von Le Mans unerlaubter
Mittel bedient habe. Diese Lücke ist jetzt durch die Arbeit H.*s ausgefüllt.
Der Nachweis, dass die 4 ältesten Merowinger Urkunden für St. Calais
(M. G. DD. Merov. 3, 12, 45, 56 n^ 2, 9, 50, 63) getischt sind und wahr-
scheinlich um 850 — 855 angefertigt wurden, ist, gestützt auf vollständige
Beherrschung des Stoffes, überzeugend. Gegenüber diesen Fälschungen ist
H. in der Lage, 10 Acta deperdita aus der Merowingerzeit zu constatiren,
unter diesen 2 Zollbefreiungen und 2 andere Präcepte de utilitate mo-
nasterii, welche in den von den Maurinern nicht veröffentlichten Notizen
des Chartulars erwähnt sind.
(Bulletin crit. 1886 Dec. 15 n° 28 p. 471), und bot die Anregung zum Nachweis
zweier weiterer f^lschungen Vigniers: der Genealogia Karolorum M. G. SS. IS,
246 durch Wattenbach (Neues Archiv 11, 6S1) und des Briefes von Theonas,
288— SOG Bischof von Alezandrieii, an Lucian, einen Ofßcier Diocletians, bei
D'Achery Spieil. 1. ed. 12, 545 durch Abb4 Pierre Batifibl (Bibl. de TBoole des
chartes 47, 886).
4^8 literator.
Viel besser steht es um die Karolinger Urkunden. Sie sind sämmt-
licb echt und gut überliefert. An eine Urkunde Karls des Grossen von
771 Juli, die H. (S. 76 n» 11, Reg. der Karol. n« 138) zum ersten Mal
vollständig mittheilt, knüpft sich eine interessante Erörterung. Karl nimmt
das Kloster in seinen und seines Sohnes Karl Schutz , qui causas ipsias
abbatis vel monasterii sui habet in tuitione receptas» ganz in derselben
Weise, wie dies schon 760 sein Vater Pippin gethan hatte (Reg. der Karol.
n^ 89). Die Urkunden von 760 und 771 haben den gleichen Wortlaut,
auch schon 760 wird das Kloster zugleich unter den Schutz des damaligen
Prinzen Karl gestellt. H.'s Schlussfolgerungen scheinen auf den ersten
Blick unanfechtbar: der in der Urkunde erwähnte älteste und gleichnamige
Sohn Karls muss vor Juli 771 geboren sein, die Vermählung mit Hilde-
gard, die man sonst erst 771 setzte, also etwa ein Jahr früher statt-
gefunden haben; daraus ergibt sich, dass Karl seine erste Gemahlin, die
Tochter des Langobardenkönigs Desiderius, noch vor diesem Zeitpunkt ver-
stiess, dass er demnach mit ihr nicht, wie Einhard berichtet, ein Jahr ver-
mählt gewesen sein kann. Die scharfsinnige Argumentation wird durch
eine geschickte Auslegung der Daten in Hildegards Grabsohrift unterstützt,
wenn auch einer weitem Stelle in der Chronik Hermanns von Beichenan
keine Beweiskraft zukommt. Sieht man von der bestimmten Angabe in
Einhards, wie nicht zu leugnen, chronologisch nicht immer zuverlässigem
Werke ab, so finden jene Folgerangen aus der Urkunde von 771 in den
anderen Quellen zwar keine direkte Bestätigung, aber auch keinen unlös-
baren Widersprach. Das ist eigentlich doch auch das Fadt des Excurses,
den Sirason in der kürzlich erschienenen Neubearbeitung von Abels Jahr-
büchern Karls d. Gr. (Excurs VI S. 671) der Widerlegung Havets gewidmet
hat. Gewiss mit Recht bemerkt Simson, dass es sonderbar wäre, wenn
einem neugeborenen Kinde der Schutz oder, bestimmter ausgedrückt^ die
Vertretung eines Klosters übertragen worden wäre. Zum Beleg läset sich
hinzufügen, dass Karl d. Gr., als er 760 mit denselben Worten als Mit-
schutzherr und als Vertreter desselben Klosters genannt wird, bereits das
17. Jahr überschritten hatte. Da die Echtheit der Urkunde keinem ernst-
lichen Bedenken unterliegt, scheint sich eine Lösung nur in der Thatsache
der mechanischen Wiederholung der Vorurkunde, hier also jener von 760,
zu bieten (vgl. Picker Beitr. zur Urkundenlehre 1, 316). Ich erinnere an
die Urkunde Zwentibolds für die Kirche von Utrecht von 896 (Reg. der
Karol. n^ 1913), welche aus ihren Vorurkunden von 815 (ib. n® 558) nodi
die bekehrten Heiden übernimmt, obwohl sie um jene Zeit längst ver-
schwunden waren. Und selbst in der Urkunde von 815 gehen die be-
kehrten Heiden auf die Vorurkunden Pippins und Karls d. Gr. von 753
und 769 (n^ 68, 123) zurück, auf die Zeit also, in der sie noch wirklidi
existirten. Dieselbe Abhängigkeit von der Vorurkunde wie bei dem Diplom
von 771 für St. Calais möchte man noch bei der Urkunde Karls d. Gr.
von 779 (zum ersten Mal gedr. Havet 78 n^ 12), welche nochmals den
gleichen Wortlaut bietet, annehmen. Sonst muss man sich dazu verstehen,
in der Bestellung des ältesten Prinzen als Mitschutzherm und Rechtsver-
treters eine schale Formalität, eine Phrase zu sehen; Prinz Karl war 779
auch erst 7 (nach H.*s Annahme 8) Jahre alt; wurde ihm in diesem Alter
eine derartige rechtliche Ifission zutheil, dann konnte man sie auch dem
Neugeborenen übertragen.
literatur. 489
H.*s Aasgabe iat eine sorgfültige. Sie legt das Manoscript von 1709
zu Gnmde, berücksichtigt aber genau die älteren, noch auf den alten Char-
tnlaren beruhenden Editionen der Mauiiner. Die französische Art der Edition
weicht ja mehrfach von der unseren ab. Aber gerade die Urkunden Ton
St Calais legen den Wunsch nahe, dass in dem wesentlichsten Punkte eine
Gleiehmässigkeit herbeigeführt werde. Ich meine die Wiedergabe der aus
der Vorurkunde wörtlich entlehnten Steilen in kleineren Lettern, wie sie
durch Sickel auch für die Diplomata eingeführt wurde. Bei den besprochenen
Urkunden für St Calais von 771 und 779 könnte man mit einem Blicke
sich überzeugen, wie ihr Wortlaut der Vorurkunde von 760 entnommen,
wie äusserst wenig und nebensächlich das ist, was sie Selbständiges bieten.
Die Ausbeute an unbekanntem Material ist eine für so alte Zeit erhebliche,
eine Urkunde Childeberts IIL (695 — 711) und jene zwei Urkunden Karls
d. Gr. Yon 771, 779, und dieser Zuwachs zu unserem Urkundenschatz er-
höht den Werth der Arbeit Havets.
Ueber die Arbeit Frogers ist wenig zu sagen. F. druckt das ganze
Manusoript von 1709 gewissenhaft ab, selbst die aus Baronius abgeschriebenen
Briefe Nioolaus L (S. 40 — 50 n^ 22 — 25). Die abweichenden Lesearten
der Manriner und der Concilsausgaben sind in den Noten angegeben. Da
die ungedruckten Merowinger und Karolinger Urkunden durch die Aus-
gabe Havets vorweg genommen sind, ist das neue Material, das F. noch
zu bieten vermag (n^ 26 — 88), nur jüngeres und minderwerthiges, eine
Urkunde aus dem 11., 2 aus dem 13., 4 aus dem 14. Jahrb., der Best
aus der Folgezeit St Calais hat seit dem Streit mit Le Maus seine Be-
deutung für weitere Kreise und durch die archivalischen Verluste auch fast
seine ganze Geschichte eingebüsst Die Bearbeitung F.'s ist unstreitig eine
fleissige ; die Einleitung verwerthet auch noch ein geschichtliches Manuscript
aus dem Beginn des 18. Jahrb., »Cenomania^ geheissen, das aber ohne
sonderlichen Belang ist. Mit der Glaubensföhigkeit des Amateurs hält F.
an der Echtheit der Merowinger Urkunden fest, die Havet als Fälschungen
naohvries. Nach einer anderen Seite hin hat F.*8 Arbeit, wie auch Havet
an anderer Stelle (Bibl. de T^cole des chartes 49, 123) betont, ihr un-
bestrittenes Verdienst, in der Erklärung der alten Ortsnamen, die F. als
Ortskundiger am besten zu geben vermochte. Es wäre unbillig, den wissen-
schaftlichen Theil der Arbeit Frogers mit der Havets in Vergleich stellen
zu wollen. Ich für meine Person betrachte allerdings als das grösste Ver-
dienst Frogers die Noblesse, mit der er Havet das Manuscnpt von 1709
zur Veröffentlichung überliess, durch die er Havets Arbeit ermöglichte.
E. Mühlbacher.
H. Simousfeld, DerFondaco deiTedeschi in Venedig
und die deutsch-venetianischen Handelsbeziehungen.
Mit Unterstützung der histor. Commission bei der kgl. bayer. Akad.
d. Wiss. — Stuttgart, J. G. Cotta, 1887. 2 Bde. B«; XXIV u. 492,
XVI u. 396 S.
Nachdem Erdmannsdörfer i. J. 1858 den mittelalterlichen Gidschäfts-
verkehr der deutschen Städte mit Venedig behandelt, waren es besonders
490 Literatur.
G. M. Thomas, W. Hejd and der deatsche Pfart-er in Venedig, Dr. Elze,
gewesen, welche in Qaellenveröffentlichnng oder Darstellnng wichtige grössere
Beiträge zur Geschichte dieses Handels und speciell des dentschen Eaaf-
hauses, des Fondaco dei Tedeschi in Yenedig gegeben hatten. Nunmehr
liegt für denselben Gegenstand in Simonsfelds Buch eine neue, besonders
umfangreiche und werthvoUe Materialiensammlung yor. leh glaube mit dem
Ausdruck Haterialiensammlung auch die darstellende Hauptpartie im IL Bd.
mit umfassen zu dürfen, nicht so sehr deswegen, weil sie im Ganzen doch
etwas nach nur primärer Quellenverarbeitung schmeckt, als vielmehr wegen
der Gründe, mit denen der Verf. selbst mehrfach in grosser Beschdden-
heit hervorhebt, dass seine Arbeit nicht abschliessend sein könne. In der
That bleibt aasser der Nachforschung in deutschen Archiven auch für die
Deutung und Ausnützung der vorhandenen Materialien noch recht viel zu
thun übrig, aber gerade der Verf. selbst ist es, der möglichst oft auf solche
Punkte aufmerksam macht und selbst schon weitere Fingerzeige giebt.
Worauf es zunächst und hauptsächlich ankam, das hat S. in reichem Masse
geleistet: die Ausbeutung der venezianischen Archive ; von dieser Seite her
liegt uns das Material (bei Hinzunahme der Thomas'schen Publicationen etc.)
jetzt so gut wie vollständig vor. Die Beiträge deutscher Archive mögen nun,
wenn es dem Verf. selbst bedauerlicherweise nicht möglich ist, von Anderen
in bequemerer Arbeit herbeigebraoht werden. Aber auch um diesseitigen
Stoff hat sich schon S. selbst bemüht und maln wird ihm durchaus keineB For-
wurf daraus machen, dass er hier von vornherein auf grössere Nachforschung
verzichtete. Uebrigens, wenn auch in der That verhältnissmässig wenig
von den im 14. und 15. Jahrh. bestehenden Handelsbeziehungen mit Ve-
nedig durch die Archive der betreffenden deutschen Städte selbst über-
liefert ist, wie schon die neuen städtischen Urkandenbücber zeigen, so be*
ruht der offenkundige Irrthum doch vielleicht nur auf einem unrichtig
gewählten Ausdruck oder allzustarker Generalisirung, wenn der Y^f. Bd. 1
S. YII (und Bd. II p. 42) meint, dass die Archive unserer Beichstädte
»in ihren Beständen selten über den Anfang des 15. Jahrh. hinauf zurück-
reichen.^ lüine freilich schwer zu benutzende Lehre drängt sich dundi seine
Publication auf: wie gut auch jene deutschen localen Urkundenbücher zu-
weilen in der Fremde ihren Stoff finden könnten.
Ein vollständiges €k)rpus der Quellen für die deutsch-veneeianischen
Handelsbeziehungen wollte S., wie angedeutet, nicht geben und hat infolge-
dessen darauf verzichtet, etwas schon Gedrucktes aufzunehmen. So con-
sequent das gedacht; ist, bedauert man vielleicht doch, dass verstreute Ma-
terialien, so, um nur eines zu nennen, die sich ganz unmittelbar den Urkk.
des I. Bd. einfügenden und doch nicht allzu umfänglichen Ravensburger
Correspondenzen im IV. Bd. der leider zu wenig verbreiteten Zs. für Ge-
schichte des Oberrheins nicht wieder abgedruckt wurden. Sehr erwünscht
wäre wohl allseitig der verdienstvolle Ausweg gewesen, hätte S. kurze Be-
gesten der in anderen Druckwerken schon gebotenen Stücke eingereiht;
im IL Bande sind dieselben ja ohnehin benutzt, doi-t aber viel schwerer
aufzufinden.
Der erste Band enthält (mit dem Nachtrage, der sich übrigens nicht
durch des Yerf.*s Schuld vemothwendigte) 821 Urkunden und Briefe, weiche
^ie Jahre 1225 bis 1653 umfassen. ZufHllig'bin ich in der Lage, eine
Literatur. 491
noch altere urkundliche Notiz beizubringen, welche, wenn auch ohne irgend
ersichtlichen Bezug auf den Handel, in diesem Zusammenhange doch mit-
theilenswerth erscheint, zumal auch S.'s Buch über das Titelthema noch
hinaus eine Quelle für die privaten Beziehungen von Deutschen überhaupt
zu Venedig ist. In einer Urkunde des mit Venedigs Behörden und Ein-
wohnern in maunigfacher Verbindung stehenden Klosters Brondolo bei
Chioggia kommt unter dem 4. April 1218 ein Teatriohus Theotonicus als
Inhaber eines Landstückes vor, das vom Kloster Brondolo zu Lehen geht
Dieser Deutsche Dietrich — dessen Name dem Schreiber der Urkunde mit
oberdeutscher Dialectf&rbung genannt worden zu sein scheint — war also
ein in der Gegend ansässiger Mann ; immerhin bleibt es nicht zweifelsfrei,
ob zu Venedig selbst.
Benutzt hat S. das venezianische Staatsarchiv, das den Nachlass der
verschiedenen Behörden der Bepublik bewahrt, das Archiv der Kirche
S. Salvatore nnd das Museo Civico Con*er in Venedig; von deutschen In-
stituten das Beichsarchiv zu München, das Kreisarohiv zu Nürnberg, die
Stadtarchive zu Augsburg, Cöln und Ulm nebst der Lycealbibliothek zu
Constanz, deren Vorstände des Verf. Arbeit durch Uebersendungen nach
Manchen erleichterten. S. hat im Hinblick auf die Natur seiner Vorlagen
dieselben mit guten Gründen (Bd. I S. XIX) im ganzen Wortlaute gedruckt
und nur Wiederholungen mit Hilfe angebrachter Verweisungen vermieden. Mit
Geschick verwendet er für die Textbehandlung die — für seinen Zweck in einigen
Punkten leicht modificierten — bekannten Regeln Weizsäckers; nur finde ich
einige Inconsequenz hinsichtlich der Nichtoriginale. Bezüglich deutscher
Stücke scheint es mir, die Behandlung der über die Vocale geschrie-
benen Zeichen im Abdruck sei nicht überall die richtige. Wenn ich
den Anlass benutzen kann, hier einige Worte darüber zu sagen : es bildet
sich über diesen Punkt bei längerer archivalischer Beschäftigung immer
bestimmter folgende Ansicht heraus: in deutschen Stücken konnte von den
Schreibern zur Bezeichnung der modificirten Vocale oder der Diphtonge jeder
Vocal (a, e, i, o, u) über jeden anderen Vocal geschrieben worden. So er-
geben sich — u und v als identisch angesehen — 20 Variationen, von
denen freilich einige sehr selten sind. Von den übergeschriebenen Buch-
staben nimmt e bald eine lässige Form an, es werden daraus zwei kleine
linksconveie Bogen, von denen sich der kleinere zweite (rechte) in den
ersten schmiegt; aus diesen beiden parallelen Haken werden dann die beiden
wohlbekannten Striche oder Punkte, die uns heutzutage zur Bezeitbnung
des Umlauts dienen. Uebergeschriebenes i wird vielfach zum einfachen
Veiücalstrich ; o wird zum Haken, wie er sich über dem u der sogen,
deutschen Currentschrift noch findet. Alle diese Zeichen in ihren Formen
sind wohl manchmal graphisch nicht ganz ohne Weiteres, aber doch mit
Hiife einigen Sprachgefühls stets leicht und zuverlässig zu erkennen und
auseinander zu halten; der moderne Editionsdruck, der sonst so penibel
ist, könnte auch sie wiedergeben. S. aber lässt beim Druck die beiden
doch congruenten e und " zu und gibt »die sonstigen Striche und Krüm-
mungen mit ' über dem Buchstaben « wieder. Dadurch entstehen dann hier
and da in seinen deutschen Aotenstücke diaiectisch unmögliche Bildungen.
Uebrigens kennt er selber das ü sehr gut und druckt es entgegen seiner
Vorrede in einer bestimmten Gruppe von Stücken (besonders Augsburger
492 Literatur.
Provenienz). — Ohne Pedanterie, nach passender Gelegenheit und in dankens-
werther Weise gibt S. zu seinen Actenstücken kurze erläuternde Anmerkungen,
sowohl solche, welche sich auf den Inhält derselben beziehen, als auch
besonders solche, welche zur Bequemlichkeit der Benutzer kurze sprachliche
Erklärungen geben. Ist hier auch der Verf. erklärlicherweise im Grossen
und Ganzen nicht über die Ausbeute der Nachschlagebücher hinausgekommen,
so hat er doch auch manche Einzelheit aus persönlicher Erfahrung und Er-
kundigung beibringen können. Ich bemerke noch zu Bd. I S. 51: »arma-
mentum^ bei Schiffen heisst die > Besatzung % »navigia disarmata^ sind
Fahrzeuge ohne die kriegstüchtige Mannschaft, wie sie z. B. die Galeeren
hatten. Vgl. mein »Genua und seine Marine* S. 132. Die barohe sfor-
ziate Bd. I S. 484 sind zusammenzubringen mit der kleinen Schiffsart
»scnrzata*, über die ich 1. c S. 100 Anm. 3 das Erreichbare zusammen-
gestellt habe.
Ausser sprachlichen ist der Verf. bemüht auch geographische Er-
klärungen zu geben und in erster Linie die mit Namen genannten Eauf-
leute möglichst einer engeren Heimat zuzutheilen; eine durch die unbillig
starke Entstellung der Namen seitens der Quellen sehr erschwerte Auf-
gabe. Die hierher bezüglichen Anmerkungen wiederholen sich dann bei
denselben Persönlichkeiten im II. Bd. Auf diesem Grcbiet bleibt natur-
gemäss für die Einzelnachforschung sehr viel übrig. S. kann verhältniss-
mässig nicht viele ganz bestimmten Angaben machen ; im Allgemeinen wird
in seinen Anmerkungen etwas zu viel mit Yermuthungen operirt. Da aber
der Leser doch nicht irgendwie Möglichkeiten und Hypothesen als Wahr-
heit nehmen soll, lässt ihn der Verf. auf häufige Alternativen und auf
Hunderte von Fragezeichen stossen, für deren grössere oder geringere Be-
zweiflung^krafb im einzelnen Falle er sehr bald die Empfindung verlieren mnas.
»Busfardus Cronier da Jenum« (Bd. I, S. 315, Bd. II, S. 52, 82) kann
wohi weder nach Wien noch nach Genf gebracht werden. »Janum, Jenua,
Janua«, wie B. für die Alternative Genf deutet, würde doch vielmehr auf
Genua weisen. Aber aus Genua konnte ein Wolfhard Eröner doch nur
unter besonderen Umständen sein. Das »Bigus*, das zweimal zu Anfang
des 14. Jahrh. vorkommt (I, 479, 481; II, 66 f.) ist als Vorname und
als Abkürzung von Heinrich zu nehmen.
Dem IL Bande sind Facsimilia vbn Abbildungen des Fondaoo aus den
Jahren 1500 und 1828 beigegeben. Zunächst gibt S. auf 201 Seiten eine
geschichtliche Darstellung der deutsch-venezianischen Handelsbeziehungen,
die die Materialien des ersten Bandes verarbeitet und auch die sonstige
Literatur heranzieht, so dass wir ein anschauliches, lebendiges Bild er-
halten, wenn auch die eigentliche wirthschaftsgeschichtliche Würdigung noch
aussteht. Es ist unmöglich, die S.'sche Darstellung in einen kurzen Aus-
zug zu bringen, der auch nur in den Hauptpunkten den reichen Inhalt
einigermassen wiederzugeben vermöchte.
Dem Friedenscongress von 1177 glaubt der Terf. eine Zunahme des
deutschen Yenedigerhandels zuschreiben zu sollen. 1228 erscheint dann
zum ersten Male urkundlich das »Fonticum comunis Veneciarum ubi Teu-
tonici hospitantur '. Gerade diese Worte der ersten Erwähnung geben zu-
gleich das Eigenthümliche dieses Fondaco, den wesentlichen Unterschied
desselben von den hansischen Kaufhöfen wieder: es war daegenige der
Literatnr. 493
venezianischen Bepnblik gehörige and yon ihr selbst verwaltete Gebäude,
in dem sie — vollkommen nach morgenländischem Muster — die deutschen
Eaufleute Quartier zu nehmen zwang, um deren Handel doH concentriren
und aus Bücksicht auf die Zollerhebung genau controlieren zu können. Die
Verwaltung geschah durch die von ihr bestellten Yisdomini, denen das ganze
Heer der Subalternen und der in bestimmter Weise abgetheilten Bedienungs-
mannschaften im Fondaoo unterstand. Von diesen für die Kauüeute und
deren Waarentransporie vorhandenen Arbeitern erlaubte das Material dem
Verf. ausführlicher die Ballenbinder zu behandeln, eine regelrechte Zunft,
die aus lauter Deutschen bestand. Die wichtigste Massregel der Republik
betreff des Handels der Deutschen war, dass kein Kauf oder Verkauf der-
selben in Venedig ohne Vermittlung der direct von jener beigegebenen
Makler oder »Sensale* geschehen konnte, welche letzteren sie wieder in
vorsichtigster Weise der alleinigen Beaufsichtigung durch die Visdomini
des Fondaco entzogen und sie vielmehr auch noch den Consoli dei Mercanti
und der Quarantia unterstellt hatte.
Die genannten und anderen Freiheitsbeschränkungen ertrugen die
deutschen Eaufleute im Allgemeinen ohne besonderes Widerstreben, ein Um-
stand, der erklärlich ist, und es noch um so mehr wird, als gerade die Ur-
kunden des ersten Bandes deutlich zeigen, wie in verhältnissmässig sehr
vielen Fällen die Behörden der Lagunenstadt eine weitgehende Nachsicht
und Connivenz gegen die Kaufleute übten und wie einsichtig sie jederzeit
es verstanden die Handelsgesetzgebung mit den Zeitumständen und -Be-
dürfhissen in Einklang zu erhalten und durch Eingeben auf die Wünsche
der Deutschen diese zu hindern andere Wege für ihren Handel zu suchen.
Es ist auch keine Frage, dass Deutsehlands Levantehandel zum weitaus
grössten Theil seinen Weg über Venedig nahm. Aber von der völligen
Durchführung des Gedankens » den gesammten Waarenzug zwischen Morgen-
und Abendland sich zu ausschliesslicher Benützung zu monopolisiren* war
Venedig doch weit entfenit. Ich erwähne nur, dass Qenua seine Orient-
waaren in Mengen nach Brügge und Antwerpen, den grossen Stapelplätzen
für die Hanse und den ganzen Norden brachte, uud dass auch die directen
deutschen Beziehungen zu Genua gar nicht unerheblich waren. Die grosse
Handelsgesellschaft der Humpiss z. B. in den Bodenseestädten kommt in
den Simonsfeld*schen Materialien gar nicht vor.
Auch S, hebt hervor, wie es schon Jacob Falke getan, dass die Ent-
deckung des Seeweges nach Ostindien respective Amerikas nicht sogleich
den oberdeutschen Handel von Venedig hinweggeführt hat, und er bringt
neue Belege dafür herbei. Von unmittelbar grösserer Wichtigkeit für die
deutschen Kaufleute war vielmehr ein anderes Ereigniss, wegen dessen S.
sogar seine Darstellung in zwei völlig gesonderte zeitliche Abschnitte ge-
theilt hat: der grosse Brand des Fondaco i. J. 1505 und der Bau des neuen
Gebäudes, welches bekanntlich mit Fresken Giorgione's und Tizians ge-
schmückt ward, worauf der Verfasser ebenso wie auf die Persönlichkeit des
Baumeisters und die Thätigkeit Dürers für die Ausschmückung ausführ-
licher eingeht, unter mancherlei Berichtigungen gegenüber Crowe und
Cavalcaselle und andererseits Thausing. Im neuen Hause erhielten die
Deutschen mehr Bechte als zuvor von der Regierung zugebilligt ; die stete
polizeiliche Ueberwachung der Person fiel fort und eine weitergehende selb-
494 literatur.
stftndige Ordnung ihrer eigenen gemeinsamen Angelegenheiten ward er-
mögliohi Freilich eigene Gerichtsbarkeit erlangten sich auch jet^t nicht;
doch hatten sie grössere Bewegungsfreiheit im Hause, konnten eine gewisse
Disciplinargewalt unter sich tiben und zur Regelung ihrer finanzTerhftlt-
nisse eine in ihrer Höhe Ton der Begierung controlierte Umlage, den Cot-
timo erheben, in deren Verwaltern, den Cottimieri oder Consuln der
Deutschen sie eine Behörde hatten, denen dann noch Aelteste (Segreüeri)
und als entscheidende Instanz das Generalcapitel bei- resp. übergeordnet
waren. (Geschildert ist auch, wie sich die Eaufleute im Hause bezüglich
der Kammern und Lagerräume einrichteten, und wie sie allerlei Streitig-
keiten unter einander hatten und früher oder später schlichten liessen, in
späterer Zeit besonders solche confessioneller Natur, und zwar zwischen
Lutheranern und CaWinisten. Höchst auffällig ist es, wie geringfügig seit
der Beformation die katholisch gebliebenen deutschen Elemente im Fondaco
und in diesem ganzen lebhaften Handel vertreten sind und wie z. B. Oon-
stanz, die ansehnliche Reichsstadt, als es österreichisch geworden, ganz aus
dem Venedigerhandel verschwindet — In etwas flüchtigen Strichen wird
der rasche Verfall dieses deutschen Venedigerhandeis am Anfang des acht-
zehnten Jahrhunderts gezeichnet, dem dann nach den Veränderangen durch
die Bevolntionskriege die Aufhebung des Fondaco durch die österreichische
Begierung im Jahre 1806 folgte.
Die Angehörigen der » deutschen Nation ^ , die Eaufleute im Fondaco,
von denen S. die ebenfalls zur deutschen Nation gerechneten Savoyarden,
Ungarn und Polen bei Seite gelassen hat, teilten sich in mehrere, zu ver-
schiedenen Zeiten auch verschieden gruppirte »Tafeln* ab. Manchem Leser
dieser Zeitschrift ist vielleicht eine aus den beiden Teilen der S.*8ohen Dar-
stellung (S. 47 — 81 und 168 — 196) combinierte Aufzfthlung derjenigen
Orte erwünscht, über deren Handelsbeziehungen zu Venedig der Verfasser
Nachrichten giebt:
Begensburg; Linz, Enns, Steyr, Wels, Wien, Waidhofen, Krems, Stein,
Freistadt, Ips, Wiener-Neustadt; Judenburg und Pettau; Friesacb, Villacb,
Patemion, Elagenfurt; Laibach; Pordenone, Cividale, Venzone; Trient, Inns-
bruck; Salzburg; München, Braunau, Landshat, Mittenwald, Partenkirch^
Landsberg; Augsburg, Memmingen, Eempten, Ulm, Lauingen, Hohenurach,
Biberach, Eauf heuern, Nördlingen, Stuttgart, Lndwigsburg, Schwäbisch-
Gmünd, Bavensburg, Leutkirch, Isny, Lindau, Constanz; St. Gallen, Zürich,
Freiburg i. Ü., Basel; Oolmar, Strassburg, Speyer, Worms, Mainz, Frank-
furt a. M.; Aachen, Cöln (dessen Beziehungen zum Fondaco schon Ennen
bearbeitet hatte) ; Hamburg, Lübeck, Berlin ; Breslau, Bautzen, Zittau, Len-
genfeld im Voigtland, Gräfenthal in Thüringen; Nürnberg, Feucht, Wendel-
stein, Windsheim; Prag; Brunn. — Der Gualterius Plorer »aus Alemannien*
dürfte aber wol statt nach Basel (S. 65) als Walter Blarer nach Constanz
zu setzen sein.
Femer stellt S. die in den Materialien vorkommenden Waaren, sowol
die venezianischen Erzeugnisse als auch die Waaren aus dem Orient zu-
sammen und gieht dann noch aus verschiedenen Beiseberichten (insbeson-
dere auch den PilgerMrten bei Böhricht und Meissner) allerlei Wegrouten
nach Venedig, eine Zusammenstellung, die gerade auch für die ältere Zeit
noch vielfach erweitert werden könnte. Für die spätere Zeit hätte Joseph
Literakir. 405
Farttenbacb, Newes Itinerarium Italiae (1627) noch einige Ausboute ge-
währt. Dass (S. 102) im einzelnen besonderen Falle ein' Bote zwischen
Augsburg und Venedig 4 Tage 11 Standen nur gebraucht, ist übrigens
nicht so »wirklich staunenswert*. Die Ck)uriere zwischen Versailles und
Friedrichs des Grossen schlesischen Hauptquartieren brauchten 10 oder 11
Tage, und diese hinter jener sicher nicht zurückstehende Leistung war eine
regelmässige. Zu dem Kachtrag auf S. 176 bemerke ich noch, dass wenig-
stens im 17. Jahrhundert die Ordinariboten auch Personen beförderten.
Au&chlüsse über das Institut der Ordinariboten aus dem Jahre 1644, also
für die Zeit, aus der Eränzler Nachrichten fehlten, finden sich in meinem
Aufeatze Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. L S. 411 ff. — Ausser der
geschichtlichen Darstellung enthält dann auch der II. Bd. noch wieder Ma-
terialien: Die Lisie der Consuln der deutschen Kaufmannschaft im Fondaco
fßr die Jahre 1492 — 1758, sowie aus dem Nachlass Cicogna's, den S. im
Museo Oivico Gorrer benutzte, gcMionnen eine Sammlung von Grabschriften
Deutscher in Venedig, von S. und Elze je um eine Grabscbrift vermehrt.
Femer ein Verzeichniss in Venedig begrabener Deutscher aus den Sterbe-
registem von S. Bartolomeo, der deutschen Begräbnisskirche; luisser dem
Namen wird Todestag, Alter, Krankheit und später auch der behandelnde
Arzt erwähnt. Dann noch aus einer Handschrift im Museo Oivico Gorrer
ein Verzeichniss von Fastenpredigern in S. Barlolomeo für 'die Jahre 1711
bis 1776.
Ein Anhang des Buches giebt noch wieder ein anschauliches Bild »zur
G^eschichte deutscher Gewerbtreibender in Venedig^. Da werden neben
deutschen Bäckern, die in Venedig seit Alters zahlreich etabliert waren und
ausserdem in dem besonderen deutschen Beckenhaus den Zwieback für die
Marine im Staatsauftrag buken , die Schuhmacher , Wollarbeiter , Weber.
Herbergsväter, sowie die Deutschen in venez. Kriegsdiensten behandelt, wird
die Erlangung des Bürgerrechts in Venedig seitens Deutscher besprochen
und dann noch auf die nicht gerade spärlichen Diebe deutscher Abkunft,
sowie auf deutsche Juden, Aerzte und Buchdrucker in Venedig eingegangen.
Auch hier sind, wie in der Hauptpartie des Buches, neben den Resultaten
auch die Urkunden gegeben, aus denen jene gewonnen sind.
Dem Buche sind Personen- und Ortsregister beigegeben, welche sich
nach Stichproben als sorgü<ig ergaben, dann noch sprachliche Glossare fär
lateinische, italienische und deutsche Ausdrücke. Auch die Druckcorrectur,
über die sich neuerdings die Becensionen zu äussern pflegen, ist sorgfältig.
Eines fiel mir noch auf: Ed. Winkelmanns Name ist überall versehentlich
falsch geschrieben.
Manche Partien des Buches wirken etwas unruhig auf den Le^er, weil
auf ihnen bei allem Fleiss und aller Umsicht der Druck der Eile liegt.
Aber das soll keinen Vorwurf gegen den vielbeschäftigten verdienten Ver-
fasser enthalten. Es steckt in dem Werke S.'s eine grosse Opferwilligkeit
und eine sehr ansehnliche, sorgfältige Arbeit, verbunden mit offener und prä-
ciser Anerkennung fremder Verdienste um das Thema und um das Buch selbst;
das Resultat des letzteren aber ist reiche directe Belehrung, vielfältige An-
regung und ein grosses wichtiges Material für viele Zweige geschichtlicher
Forgchong.
Freiburg i. B. Ed. Heyok.
496 Literatur.
Eonrad Schottmüller, Der Untergang des Templer-
Ordens. Mit urkundlieben und kritischen Beiträgen. Erster Band
I. Abtheilung: Darstellender Theil. 11. Abtheilung: Kritischer Theil
Zweiter Band III. Abtheüung: Urkunden. Berlin, Mittler & Sohn, 1887.
Das Urtheil, das Referent über die hier za besprechende Arbeit abzu-
geben hat, ist für die beiden Bände derselben ein recht verschiedenes. Den
zweiten Band, enthaltend urkundliches Material, darf man mit aufrichtigem
und rückhaltslosem Dank für das in demselben Gebotene begrüssen. Die
mühevolle Arbeit, der sich Schottmüller mit Veröffentlichung dieser zum
Theil sehr schwer leserlichen Akten unterzogen hat, fägt zu den bisher
bekannten Urkunden über den Templerprozess eine Reihe neuer wichtiger
Stücke hinzu. Aus dem vaticanischen Archiv wird mitgetheilt zunächst das
Protocoll über das vom 28. Juni bis 2. Juli 1808 zu Poitiers gehaltene
Verhör, dann die Ezcerpta processus Anglici, höchst willkommen zum Ver-
gleich dieses flüchtig gemachten Auszuges mit den von Wilkins vollständig
mitgetheilten Protocollen, weiter die Inquesta facta et habita in Brundisio,
deren Herausgabe erwünscht ist wegen des eklektischen Gebrauchs den man
früher von derselben gemacht hat. Vollständig mitgetheilt ist weiter das
Protocoll des vom 1. — 5. Mai 1310 veranstalteten Processus Cypricus. Den
Processus in patrimonio Petri konnte Schottmüller nur in dem von ihm
1880 daraus angefertigten Auszug mittheilen, da bei seinem Aufenthalt in
Rom 1886 die betreffende Handschrift des Vaticanischen Archivs nicht wie-
der aufgefunden werden konnte. lieber die vaticanische Handschrift des
Pariser Prozesses, die mehrfache Verbesserung zu Michelets auf der Pariser
Abschrift beruhenden Herausgabe bietet, theilt Seh. dann noch einiges mit,
und gibt endlich seine Notizen, die er, bereits erkrankt, im Archive von
Marseille gesammelt hat. Die Perle unter diesen Stücken ist unbedingt
der Processus Cypricus, weil derselbe ganz eigenartig unter den übrigen
Untersuchungen dasteht, indem nämlich hier nicht blos Templer verhört
oder Zeugen gegen den Orden vernommen werden, sondern auch zahlreiche
Vertheidiger desselben aus allen Schichten der Bevölkerung auftreten.
Um mir über die Zuverlässigkeit der Herausgabe ein Uiiheil zu bilden,
habe ich den Processus Pictaviensis genau durchgenommen. S. 19 al 17
v. u. lies mencionem statt mensionem, S. 20 al. 14 v. o. lies exuere statt
exire, S. 28 al. 15 v. u. 1. retruduntur statt retradantur, S. 24 al» 13
V. 0. lies Peralto statt Proalto, S. 24 al. 19 v. u. lies saliva statt salvia,
S. 26 al. 2 V. 0. lies corrigiam statt cortigiam, S. 58 aL 1 v. o. lies inungi
statt iniungi, al. 17 v. u. lies ei statt et, S. 59 al. 3 v. o. lies diei statt
dici, S. 62 al. 16 v. u. ist hinter liseriam de panno das siel ganz über«
flüssig, da liseria durch das französische liserö oder lisi^re seine ganz zu-
treffende Erklärung findet, wie ebenso S. 15 al. 23 v. o. das von Seh. mit
sie begleitete granocia im Munde des aussagenden Asturiers durch das spa-
nische gamacha. Von den hier ausgestellten Kleinigkeiten sind gewiss
manche blosse Druckfehler.
Viel weniger befriedigt mich der erste Band mit dem darstellenden
und kritischen Theil. Ich habe das stattliche Buch von 760 Seiten in der
Erwartung zur Hand genommen, in demselben eine abschliessende Arbeit
zu erhalten über die so oft und mit so verschiedenem Ergebniss erörterte
Fragie nach den UraaoHeii des Untetganges dee lemplerördeiis , naöh der
Scbald oder Unschuld der Bitter, aber nach dem StacUam mioh bitter ent-
täuscht gefunden. [Nicht die Lösung des Bäthsels, die man nach dem ge-
wählten Tit^l h&tte erwarten sollen, hat Sek gegeben, sondern nur Beiträge
und Vorarbeiten zu derselben. £r selbst fasst nämlich den Titel seines
Werkes mit einer Einschränkung auf, die man ohne weiters schwerlich vor-
aussetzt vgl. L, 265: »Die austtihrliche Behandlung des zu Poitiers ge-
währten Processes fllilt zu sehr aus dem Rahmen dieser Arbeit heraus, und
muss einer Spedalarbeit »zur Beyision des Gesammtproceeses* vorbehalten
bleiben, welche über Verklagte, Kläger und \Bichter noch weitere Aufklärung
geben wird. Hier folgt nur eine Reihe Streiflichter, welche zum Ver-
ständiss und zur Beurtheilung des »Untergangs des Ordens* noth wendig
sind.* Unter solcher Beschränkung würde Seh. wohlgethan haben, seiner
Arbeit einen Titel zu geben, der dieselbe sofort zum Ausdruck gebracht
haben würde, etwa »Beiträge* oder Aehnliches. Seh. I, 57 verweist» in-
dem er die bishei* in dieser Bichtung gemachten Vorarbeiten als ganz an-*
^ur^chend bezeichnet, auf eine »in. kurzer Zeit erscheinende Statistik des
Ordens« (vgl. I, 153. 302. 723) — so lange diese Vorarbeit nicht geliefert
ist, schweben mehrfach Soh. eigene Ausführungen in dem vorliegenden Werk
so gut wie vollständig in der Luft, vgl. z. B. I, 69 S. Er bemerkt I, 72
»Ueber die Stellung der Turkopulen, die sich gegen Ende der Kreuzzüge
ausserordentlich gehoben hat, und über den Begriff der Servienten, der
naoh den Statuten zu schliessen nur »bürgerlich* bedeutet hat, muss das
Urtheil bis auf weitere Sichtung des Quellenmaterials vorbehalten bleiben*
— also wieder eine Frage noch nicht gelöst, die wiederholt in Seh. eigenen
Erörterungen z. B. I, 436 als wichtig für das Verständnis der Hauptsache
hervortritt. Wiederholt lehnt Seh. ähnlich wie an der schon oben ange-
führten Stelle die Behandlung von Dingen als »aus dem Bahmen seiner
Arbeit fallend* ab — s. I, 92. 231. 355 — die man nach dem gewählten
Titel als von diesem Bahmen eng umschlossen ansehen würde.
Als Vorarbeit fCbr die Hauptfrage betrachtet, hat Seh. Buch auch in
diesem Theil seine Verdienste. Wenn dasselbe auch die Frage nicht ab-
schliesst, so hat jbb das Verständnis derselben doch sehr wesentlich gefördert
und frühere falsche Ansichten mit Glück beseitigt. Ich hebe hier beispiel-
weise hervor, I, 97 ff. die Widerlegung der Annahme, als ob Jacob von
Molay mit dem ganzen Convent, dem Schatz und Archiv des Ordens nach
dem Abendland gekommen sei , um den Sitz der Bitterschaft nach Frank-
reich zu verlegen, I, 230. die Darlegung, wie wenig kritisch bisher meist
das Akten material ausgenützt worden ist, I, 368 die wichtigen neuen Er-
gebnisse der Revision des englischen Processes, die Wiederlegung der Mei-
nung, als ob in Schottland die Templer besonders stark verbreitet gewesen
vrären, I, 122 nnd 721 in dem betreffenden Excurs die Ausführungen über
die »Verräther* — doch muss ich hierzu in einem Punkte eine Ausnahme
machen, nämlich zu der verunglückten Coxigectur Seh. I, 723 zu Villanis
Worten: L. Vm C. 92: trovandosi in prigione con uno Noffo dei nostri
Fiorentino usw., » und die Vermuthung an Baum gewinnt, dass es die beim
8ohreiben oder Lesen verunstaltete Form für »novo* d. h. frisch, unerfiiLhren»
jung* (Villani nennt diesen angeblich »unerfahrenen* »uomo pleno d*ogni
magagnal) oder auch für »novizio* gesetzt sei. Letztere Vermuthuog wird
MmheUoncm IX. 82
408 Literainf.
noch davoh den> Zasats >dei nostri« best&tigt, welche die Deutung jener
Stelle nur dahin zolftsst : » er sass im Geftngniss mit einem Novizen anaers
Oottes (also einem jungen Ordensmann) aus Florenz zusammen* — dei
nostri mitten in einem schönen italienischen Trecentotext mit »unseres Gottes*
zu übersetzen, ist doch ein starkes Stück.
Wenn ich Seh. Arbeit Verdienst bis zu einem gewissen Grade nicht
bestreiten will, so fordern do<^ andererseits sehr bestimmt hervortretende
Schwiichen ihren Tadel. Soh. hat sich vielfach durch die sichtliche Hast
geschadet y mit der er die beiden ersten Abtheilungen gearbeitet hat —
ioh fähre für diese Hast ihn selbst als Zeugen an I, 703 Anm. 28, wo
er TheinerCod. dominii temporalis als ihm »nicht zugänglich* bezeichnet —
der doch mit kürzestem Aufschub in Berlin hfttte beschafit werden können.
Mit der Ueberhastung der Arbeit hängt es unzweifelhaft zusammen, wenn
die Ortnamen sehr häufig in zum Theil entstellten lateinischen Formen
mitgetheilt werden, die billigerweise in die modernen Formen hätten über^
tragen werden können, diese Ueberhastung tritt hervor in einer ganzen
Beihe von freilich meist geringfügigen Üngenauigkeiten und Unrichtigkeiten,
die leicht zu vermeiden gewesen wären, wenn Seh. sich nur etwas mehr
Zeit genommen hätte. Seh. I, 73 chevillier heisst nicht » Beitkissen ^, son-
dern cheville der Pflock (franz. ier = lat ^um) — Pflockschlinge, Pflock-
hehälteTt I, 77 poindre heisst »stechen* nicht kämpfen. I, 318 bemerkt
Seh. zu dem Verhör des Ajmo de Barbona (Michelet I, 40 respondit quod
ftiit ter in tormentis positus et apponebatur sibi aqua cum oucupha in ore)
es sei ihm Wasser mit cucupha (Jauche?) in den Mund gegossen — &ik
Blick in den Ducange hätte ihn belehren können, dass cucupha soviel wie
»Kübel* (zunächst den Helm in dieser Form) bedeutet, es sich also um
die sogenannte Wasserfolter allein gehandelt hat I, 870 wird die oft ge-
brauchte Formel »sine debita causae cognitione* ganz falsch übersetzt durch
»auch ohne genügende Kenntnis von ihrer Schuld*, ebenso I, 888 ganz
falsch »dejeraverunt* übersetzt mit »meineidig gewesen sind (I)*. I, 473
hätte Seh. wieder bei Ducange die Belehrung finden können, dass oblea so-
viel bedeutet wie oblata. I, 514 sigillatim heisst nicht »geheim* sondern
»einzeln*. Diese Üngenauigkeiten, deren Zahl sich noch bedeutend ver-
mehren Hesse, die so leicht zu vermeiden gewesen wären, werden Gegnern
Scb., die in Bezug auf die Hauptfragen einen anderen Standpunkt ein-
nehmen, willkommene Angrifispunkte gegen Seh. bieten. Manche solcher
Verstösse finden ihre Erklärung darin, dass Seh. sich das Verfahren beim
mittelalterlichen luquisitionsprocess mit der peinlichen (Yage nicht ge-
nügend klar gemacht bat. Ich verweise dafür auf Seh. I, 252 wo er die
mitgetheilte Anweisung: Caute et diligenter .... et tamen per verba ge-
neralia interrogarentur, quousque ab eis veritas eroatur übersetzt: »mit
allgemeinen Bedensarten *, während mit der Anweisung zu verba genenlia
die Stellung detaillirter Suggestivfragen aufgeschlossen werden soll, die
theoretisch verboten waren, thatsächlich aber oft doch zur Anwendung
kamen. I, 876 übersetzt Seh. den Ausdruck »sine violenta sanguinis effioi-
sione* »noch allzuheftige Ergiessung des Blutes erfolge*, während untere
sagt werden soll, dass durch die bei der peinlichen Frage in Anwendung
kommenden Martern Blut vergossen werde. Ein fleissiges Studium der KetxMr^
piozesse und des Verfahrens bei denselben wird fßr den, der einmal die
Templerfrage absohliessend behandeln will, nnTungftnglieh nOthig sein. Da-
für ist in neuerer Zeit viel Material von französischen Gelehrten publicirt
worden, vgL Bevue historiqae Bd. 86 S. 187.
Konnte ich früher eine ganze Beihe von Punkten anführen, in denen
von Seh. die Forschung in dankenswerther Weise gefordert erscheint, so gibt
es auf der andern Seite manches, in dem mir Seh. entschieden in die Irre
zu gehen scheint Einige Punkte der Art will ich genauer in Betracht
nehmen. Soh. I, 92 polemisirt gegen die früher wiederholt vertretene An<^
sieht, dass der Brief Papst Clemens V. vom 6. Juni 1306, Baynald a. h.
a. § 11, von Philipp dem Schönen erzwungen worden sei, um durch die
Einladung an die Meister der Templer und Johanniter, nach Europa zu
kommen, dieselben dem König in die Hand zu spielen. Diese gewiss un*
richtige AuffiEissung des betreffenden Briefes will Soh. durch eine andere
ersetzt wissen — nach seiner Meinung hätte der Papst die Meister berufen,
um sich in der Macht der beiden Orden eine Stütze gegen Philipp den
Schönen zu sichern. Seh. deutet die Anweisung in dem Briefe Clemens V.,
die Meister sollten ihre Beise so geheim wie möglich antreten dahin, dass
diese Geheimhaltung sich auf den französischen König beziehe. Das ist ganz
verfehlt, der Context des Briefes ISsst gar keinen Zweifel, dass die Weisung
des Papstes nur die Geheimhaltung der Beise im Orient vorschreibt, um die
Unglftubigen nicht vorzeitig zu allarmiren. Seh. ganze Auffassung, dass
der Papst an der Macht der Orden sich habe einen Bückhalt gegen Philipp
sichern wollen, schwebt in der Luft. Um sie auch nur einigermassen plau«
sibel erscheinen zu lassen, hätte vor allem andern zuerst die Vorarbeit ge-
macht werden müssen, die Seh. bei anderer Gelegenheit als nothwendig be-
zeichnet hat, die einer genauen Statistik der Orden nämlich. Dass in den
Schätzungen des Volksgerüchtes z. B. die Macht der Templer gewaltig über-
trieben worden, ist ganz unzw^ifelhafL Die Art und Weise aber, wie die
Templer im französischen Beich zu einer Zeit, da ihnen König Philipps
feindliche Haltung längst bekannt war, und sie allen Grund gehabt haben,
von ihrer »Macht* wenigstens zur Selbsterhaltung Gebrauch zu machen,
sich an einem Tage durch die königlichen Beamten arretiren lassen, lässt
Schottmüllers Yermuthung ganz verunglückt erscheinen. So wenig ich nun
ihr gegenüber zu der alten Ansicht zurückkehren möchte, Clemens Y. habe
durch seine Einladung an die Ordensmeister, nach Europa zu kommen, um
Berathungen darüber zu pflegen, wie den Christen des Orients am besten
die von ihnen erbetene Hilfe geleistet werden könne, dieselben unter dem
Druck Philipps des Schönen in eine Falle locken wollen, ebenso bestimmt
mOchte ich die Meinung vertreten, dass schon bei der durch den Papst er-
gangenen Einladung der französische König seine Hand im Spiel gehabt
bat. Johannes de Sancto Victore Bouquet XXI, 647 berichtet ausdrücklich:
Igitur papa, de consilio regis habito Lugduni et cardinalium, convo«
oavit per nuncios solemnes Pictavi magistros Hospitalis et Tempil trans-
marinos. Die Absicht des Königs dabei scheint sich mir mit einer an
Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu ergeben aus dem Memorandum
des Templermeisters Jacob von Molaj, durch welches dieser die ihm vom
Pi4)st vorgelegten Fragen beantwortet Baluzius vitae paparum Aven. II|
170 hat es aus den Papieren Duchesnes mit dem unmöglichen Datum 1311 (1)
berausgegeben. Abgefasst ist dasselbe wol bald naob der Ankunft des
Groesrndaters in Earopa auf die am 6, Juni 1306 an ihn ergangene La-
dung — vgl« a. a. 0. 8. 179: Item consolo et laudo .... qaod ordinetis
quam oitius poteritis deoem galeas et quae praeparentur hac hyeme, ita
quod in primo vere possint transire und 8. 185: De consilio vero nostri
conyentue ac veiernm proborum virorum ordinis nostri existenoium citra
mare et provindas et ballivias quandocumque vestrae sanctitati placoerit
audire» fiioiam' ipeos ad invicem oongregari etiam, si Tolaeriüs, eoram vobia.
In diesem Memorandum erörtert Molaj in sehr eingehender und verstän-
diger Weise die Frage, zu deren Berathung der Papst ihn ins Abendland
eingeladen hatte, wie am besten den Christen im Orient Hülfe zu bringen
seit indem er sich gegen die Veranstaltung eines passagium parvum aus-
pfMioht, dagegen dringend ein passagium generale anrftth ^).
Aber Molay beantwortet in diesem Memorandum auch noch eine andere
J^'rage, die ihm der Papst vorgelegt hatte — die Frage über die Bäthlich-
keit und Nützlichkeit einer Vereinigung der beiden Orden der Templer und
Johanniter. In dem Einladungsschreiben des Papstes an die beiden Or-
densmeister vom 6. Juni 1306 war davon keine Bede geweoen. Dass jetzt
nachträglich der Papst auch diese Frage zur Erörterung gestellt hat» ist
aller Wahrscheinlichkeit nach durch Philpp den 8Ghönen veranlasst worden.
Der Plan einer Vereinigung der beiden Orden, bereits unter Gregor X. und
Moolaus IV. Gegenstand ernster Erwägung, hat auch nachweislich Philipp
den Schönen und seine Staatsmänner lebhaft beschäftigt In Verbindung
mit dem Plan zu einem Ereuzzug und anderen weit ausholenden Projecten
ist derselbe eingehend erörtert in dem Memorandum bei Bongars , Gesta
Dei per Franoos U, 820 ff., als dessen Ver&sser Boutaric — s. Seh. I,
50 Anm, 2 — Philipps des Schönen vielfach th&tigen Publicisten Pierre
Dubois nachgewiesen hat. Dasselbe ist abgefiftsst zwischen dem 14. Nov.
1805 (Krönung Clemens V.) und dem 7. Juli 1807 (Todestag Eduard 1.
von England, an den es gerichtet ist — nur er, nicht Eduard IL kann
gemeint sein nach der Stelle Bongars U, 816 al. 88: sie appropinquante
senectute usw.). Es ist dann wieder dieser Plan erörtert — natürlich
abgesehen von dem damals längst unter Anklage stehenden Templerorden,
dessen Aufhebung durch das Concil von Vienne angerathen wird — in
einem späteren Memorandum Baluze II, 186. So phantastisch sich auch
Dubois in den Ausführungen des ersten Memorandums gehen läset — das
Project der Vereinigung der Templer und Johanniter ist sicher ernst zu
*) Die Ueberseizung, die Seh. I, 102 von diesem Memorandum ^bt, ist
nicht frei von recht störenden Unrichtigkeiten, z. B. falsch übersetzt die Stelle
Balaee 11, 179: sed de applicando portu in partibns illis durch Soh. I, 105
»aber betre£b der Herstellung (!) eines Uafens in lenen Qeg enden*, dann ib. II,
179: £t consulo <|uod ponatur in dictis galeis tiJis capitaneus qui non dubitet
perdere temporaha per potentiam oivitatum maritimarum durch Seh. I, 106
wiedergegeben: »und ich rathe, dass über diese Galeeren ein Hauptmann gesetzt
werde, der nicht Anstand nimmt, aus Rücksicht auf die Macht der Seestädte
Kriegscontrebuide zu zerstören* (!), von welcher ganz sinnstörenden Uebersetsung
8ch. schon die in dem Memorandum folgende Erklärung: non consulo <^uod po-
natis (als Hauptmann der 10 (Galeeren) hominem religiosum, Tem planum vel
Hospitalarium, quia si dictae galeae damnificarent Januenses et Venetos, ipsi re-
currerent ad naves vel bona eonim, et sie religiones possent inourrere magno m
damnum hätte abhalten soilen«
Literatur. gOl
nebmen. Es war im Auge gelasst, um dareh seine AnsfÜhraiig die Maoht
des franzdsisdien KönigshaiiseB zu stttrken — ygl. bes. Bongars II, 860 ff.
In dem ersten Memorandam wird 8. 820 al. 40 über das Project folgen-
des vorgeschlagen : 9oflpitalarii, Templurii aliiqae religiosi propter terrae
sanctae sabsidium et praesidinm institnti oitra mare mediterraneum tot ha<>
bent redditns proventos et possessiones , quae iam pridem parom profe^
oeront terrae sanctae: idcirco, quoniam eminente neoessitate plories eontra
96 invicem divisi fberunt, et ob heo oonfusi ipsoromqae religiones cam
gravissimis scandalis Indibriis expoaitae: tales religiosos expedit et oportet
si terrae sanctae prodesse debeant, onire gestu, habita et ordine bonisque
prout sao'um oonciliom viderit expedire, nee non quod ipsi vivant in terra
sancta de bonis quae ibidem et in Cjpro babent et quoasque bona huiu&-
modi, quatinus eis suflFicianty recuperari Taleant et pacifice possideref Tio-
tualia ministrentur eis aliunde. Bona quae babent ubique citra mare prae^
dictum ad firmam mobilem primo trium vel quatuor annorum cum incremeuto
et demum Yel ex nunc, si sufficienter fieri possit, in perpetuam empbjteosim
tradantur. Den Jabresertrag aus diesen Qütem der beiden Orden beziffert
das Memorandum auf 800000 Pfund Tournosen. Hier werden weiter schwere
Vorwürfe gegen beide Orden erhoben S. 821 als 15: Dicti religiosi qui
commode qupad praesens transfretare et illuc babitare non potenuxt, ut
agaut poenitentiam super excessibus eorum» in monasterüs Ci-
stereiensis oi-dinis et aliis pinguibus detrudantur, ibi vivant cum fratribus
qui ut possint eos sustinere psiuciores alios recipiant, quousque super eorum
onere poterunt relevari. Talisque thesaurus annuus magnus erit: per cuius
magnitudinem malafides Templariorum et Hospitalariorum
äpparebit et qualiter hactenus ipsa re terram sanctam prodi-
derunt et in ipsam peccavevuni
Werden schon in diesem Memorandum direote YorwtLrfe gegen die
beiden Orden erhoben, so wissen wir anderweitig, dass Philipp der Schöne
frühzeitig bemüht gewesen ist, Anklagematerial speciell gegen die Templer
zu beschaffen. In dem Briefe Clemens Y. vom 24. August 1807, Baluze II,
75 beisst es: Sane a men^oria tua non credimus excidisse, quod Lugduni
et Pictavis de facto Templariorum zelo fidei devotionis accensus nobis tam
per te quam per tuos pluries locutus fuisti et per Priorem monasterii novi
de Pictävo aliqua intimari curasti. Et licet ad credendum quae tuno dice*
'btotur cum quasi incredibilia et impossibilia viderentur, nostrum animum
vix potuerimas applicare, quia tamen plura Incredibilia et inaudita ex
tunc audivimus de predictis, cogimur haesitare. In Lyon — wo zuerst
an Clemens diese Mittheilungen von Seite des französischen Königs her-
angetreten, sind — hat Clemens sich^ wie mir College Kaltenbrunner
auf Grund seiner Begisterforschungen mittheilt, aufgehalten von November
i805 angefangen den ganzen Monat Dezember 1305, dann Januar 1806,
und auch grösstentheils im Februar. In Poitiers ist der Papst vom 17. April
1807 angefangen durch den ganzen Mai, dann vom 1. — 20. Juni, dann
'vom 2. — 81. Juli.
Sein Anklagematerial gegen die Templer, das er dann dem Papste zu
Ohren brachte, hat Philipp der Schöne gesai^imelt in der von ihm auf eigene
Paust gegen den Orden veranstalteten Untersuchung — v^l. Seh. I, 241 ff.
Die auf Grund seiner Informationen dem Papst gemachten Mittheilungen
502 Jiterator.
Bind, wiet ans der angeführten Stelle dee päpstlichen Briefes deatlieh her-
vorgeht, allmählich immer gravirender geworden. Als die in Poitiers dem
Papste erstatteten erfolgten, hat Philipp ganz ohne Zweifel Kenntnis ge-
habt von der rund ablehnenden Antwort, die Molay ^n seinem im Winter
1306 — 1307 veriassten Memorandum auf die Frage nach der Vereinigong
der Templer und Johanniter, die den König wie wir sahen emstlieh be-
schäftigt hat, gegeben hatte.
Wenn ich alle diese Einzelnheiten zusammenfasse, so glaube ich fol-
gende Yermuthung aussprechen zu dürfen. Philipp der Schöne hat wol
ursprünglich gar noch nicht die Vernichtung des Templerordens, sondern
zunächst nur im eigenen Interesse die Vereinigung desselben mit dem Jo-
hanniterorden ins Auge gefasst. Erhebt schon das Memorandum des Pierre
Dubois Vorwürfe gegen beide Orden, um dieses Project auf Grund der er-
hobenen zu befürworten, so mag wo! auch Philipp bei den Erhebungen,
die er zu derselben Zeit gegen die Templer auf eigene Hand pflegen liess
— von solchen gegen die Johanniter weiss man nichts — zunächst nur
die Absicht gehabt haben, durch sie Material zu gewinnen, mit dem sich
zur Ausführung des Vereinigungsplanes auf die Bitter eine Pression aus-
üben liess. Der Papst ist, gewiss auf Wunsch des französischen Königs,
für dieses Projekt wenigstens soweit eingetreten, dass er es dem Templer-
meister zur Aeuss.erung vorgelegt hat Täusche ich mich in der hier aus-
gesprochenen Vermutbung nicht, dann ist unzweifelhaft das runde Nein,
mit dem Jacob von Molay die Frage des Papstes beantwortet hat, für einen
Charakter, wie Philipp den Schönen Anlass genug, um den Orden, der sich
seinen Wünschen nicht gefügig zeigen wollte, zu vernichten. Das Motiv,
das ich mit dieser Vermutbung für Philipp den Schönen gewinne, erklärt
sein Verfahren jedenfalls ungleich besser, als die gewöhnlich vorgetragenen
vagen Ausführungen über die dem 'König bedrohlich erscheinende Macht
des Templerordens, die bei genauerem Zusehen jeden Grundes entbehren.
Zur weiteren Begründung der hier aufgestellten Vermutbung, Philipp
sei deshalb zur Vernichtung des Templerordens vorgegangen, weil dieser
sich dem vom König betriebenen Unificationsplan gegenüber durchaus ab-
lehnend verhielt, würde sich vielleicht noch Manches sagen lassen. Ich be-
gnüge mich hier darauf hinzuweisen, dass Clemens V. in den späteren
Phasen des Templer prozesses immer noch den Gedanken gehegt hat, die
Templer durch ihre Vereinigung mit den Johannitern retten zu können —
vgl. Schottmüller I, 528. Durchaus nothwendig wäre dafür, sehr genau
auf die Haltung der Johanniter der ganzen Templerkatastrophe gegenüber
einzugehen. Ich kann dos nicht thun, sondern begnüge mich darauf hin-
zuweisen, dass nach manchen Anhaltspunkten die Johanniter bessere Di-
plomaten gewesen zu sein scheinen, als die Templer — vgl Seh. I, 611
Anm. 2. Während z. B. Molay einen partiellen Kreuzzug — passagium
parvum — in seinem Memorandum widerrathen hat, sind die Johanniter
bereitwillig auf eine solche Förderung der von Clemens V. bekanntlich
stets in den Vordergrund gestellten Kreuzzugsidee eingegangen, vgl Jo-
hannes de Sancto Victore Baluzius I, 15 Bouquet XXI, 658« dann die Briefe
Clemens V, Begestum Clementis V. uro. 2986 — 2990, dann des Papstes
Brief an Genua zu Gunsten des von den Johannitern und dem fönig von
lAteratnr. 50S
Frankreicli betriebeneu »iMssagiom particulare^ vom 20. Sepi 1808: ibi<L
uro. 8218, o. a. m. ^)
Sohottmüller beurtbeilt im Ganzen das Verhalten Clemens T. in der
Templerangelegenheit so milde, dass ioh Bedenken tragen würde, mich ihm
vollständig anznsohliessen. Aber in einem Punkte möchte ich den Papst
gegen ihn in Schutz nehmen, da er demselben hier entschieden Unrecht
tiiat, Sohottmüller macht nämlich Clemens V. den Vorwurf, dass er in der
Bulle Faciens misericordiam, vom 12. August 1308 datirt, — ebenso in
der gleidies Datum tragenden Begnans in oelis — unrichtige Angaben
mache. Einmal soll in derselben der Hergang bei dem Verhör zu Poitiers
ialsdi dargestellt sein. In der Bulle: Faciens misericordiam (und in Beg^
nans in celis) heisst es: multosque de . . fatribus dicti ordinis, reputa*
tionis non modice, in nostra pre'sencia constitutis, prestito ab eis iuramento,
quod super premissis meram et plenam nobis dicerent veritatem super pre-
raissis interrogavimus et examinavimus ad numerum septuaginta duorum,
multis ex fratribus nobis assistentibus diligenter^. Seh. hat das »dili-
genter ^ nicht beachtet, und gibt I, 184 den Sinn dieser Stelle ganz falsch
wieder »Ueber die Kernpunkte haben wir sie dann verhört und bis zur
Zahl von 72 examinirt, indem viele unserer Brüder, der Cardinäle, zugegen
waren* und legt damit Clemens eine Aeusserung in den Mund, die dieser
gar nicht gethan hat, da er im Gegentbeil die Thätigkeit der Cardinäle bei
Abhaltung der Verhöre hervorhebt, und durchaus nicht behauptet, wie
Seh. I, 186 angibt^ dass diese Verhöre alle unmittelbar von ihm selbst vor-
genommen seien.
Dann hat der Umstand Schottmüller ganz irre gemacht, dass in der
Bulle Faciens misericordiam — und ebenso in Begnans in celis — die
vom 12. August 1308 datirt ist, die Aussagen eiiväbnt werden, welche der
Qrossmeister und andere Würdenträger bei dem Verhör gemacht haben,
das vom 17. bis 20. August 1308 zu Chinon stattgefunden. Seh» I, 195
bemerkt dazu: »bezeichnet zunächst die Erwähnung eines am 17. bis
20. August sich vollziehenden Ereignisses in einer am 12. August ver-
öffentlichten Bulle, wenn nicht eine Urkundenftllschung, so doch minde-
stens eine Anticipation . . * Ich weiss nicht wie Seh. sich den Hergang
gedacht hat, aber dass der Papst in seiner Bulle nicht von einem Verhör
als abgehalten sprechen und genauere Angaben über die bei demselben er-
folgten Aussagen machen kann, das thatsächlich erst später stattgefunden,
bedarf wol keiner weiteren Ausfuhrung.. »Französische Schriftsteller*, sagt
Seh. I, 195 Anm. 1, »wie Labbe und Loiseleur glauben ohne Angabe von
Gründen annehmen zu sollen, dass die Bulle vordatirt sei.* Auch ohne
Gründe anzugeben haben sie gewiss recht Die Bulle, welche genauere An-
gaben über das Verhör von Chinon macht, kann sicher erst redigirt sein,
als dem Papst das Ergebnis dieses Verhörs bekannt gewesen, und mag sie
>) Den auch von Johannes de Sancto Victore erwähnten Brief des Papstes
vom 12. Angnet 1808, worin er gestattet, Gelfibde durch Geldzahlongm f&r den
Kreuzang der Johauiiter abzulösen, hat auch Schmid, f^pstliche Urkunden und
Reffesten usw. der Provinz Sachsen S. 67, Clemens uro. 9 abgedruckt. Hier
finden sich auch andere Urkunden wieder ffedruckt, die Bezug hal)en auf die
Schicksale der Templer im Erzbisthum Magdeburg, — auch nach ächottmfillers
Behandlung I, 487 verdienten diese Dinge eine Revision.
504 LHerftkir.
ein Datum tragen wie immer. Hätte ScbottmtLIler aich die Mtttie genommen,
das von den Benediktinern heraoßgegebene Begestum anzusehen — Mftlie
kostet allerdings die Benützung dieses planlosen Abdrucks — so würde
er die Erklftrang wol gefunden haben. In den Begeeten steht die BuUe
Faciens misericordiam zweimal, einmal daÜrt vom 8. Au^i^iist 1308, ohne
den Bericht über das Verhör von Chinon unter Kr. 8584 des Druckes.
Bei der Unordnung, die in den Begistern Clemens V. obwaltet, ist die An-
nahme unbedingt geboten, dass wir in diesem Stück einen nicht ausge-
fertigten Entwurf vor uns haben. Der Papst hat offenbar am 12. August
resolvirt, dass zuerst noch das Yerhör zu Chinon stattzufinden habe, und
dessen Ergebnis in die auszufertigende Bulle aufzunehmen sei — es summt
damit ja aufs Beste die Ankunft der drei Cardinäle in Chinon am 14. Au-
gust — und von dem Tage dieser päpstlichen Entschliessung rührt dann
das Datum, 12. August, für die thataächliob erst nach dem 20. August in
die Form redigirte Bulle, in der sie in zahlreichen Ausfertigungen er-
gangen ist.
Als einen Hauptmangel von Schottmüllers Arbeit muss ich schliesslich
den Umstand bezeichnen, dass er nicht einmal auf die Hauptfri^ — Solmld
oder Niofatschuld der Templer an den ihnen vorgeworfenen Vergehen —
eine klare und bestimmt« Antwort hat. Ich verweise auf Seh. I, 564, wo
er die Möglichkeit zugibt, dass im Orden symbolische Bräuche oder Miss-
bräuohe bestanden haben, I, 617 »so lässt sich, wenn überhaupt irgend
welches Zugeständnis Molays erfolgt ist, seine ganze Aussage nur auf diesen
Missbrauch (die Verunehrung des Kreuzes und die Verläugnung Christi
bei der Aufnahme nämlich) beschrllnken * , auf die Ausführung I, 636 ff.
Wo er trotz aller fänschränkungen doch immer einzelne dieser Missbrftuohe
als möglich zugibt, ganz besonders aber auf I, 20S, wo er es als unzwei-
felhaft bezeichnet, dass die Ordensobem zu Chinon »gewisse im Orden ein-
geschlichene Missbräuche* zugestanden haben.
Einige Andeutungen mOgen mir hier gestattet sein, in wie fern nach
meiner Anpassung eine Antwort auf die Hauptfrage sich geben läset
Schwerlich sind die Templer zu der Zei^ als Philipp von Frankreich
gegen sie vorging, durchaus tadellos gewesen, und es wäre merkwürdig,
wenn die^ ritterlich lebenden Coelibaiäre, besonders nachdem sie durch
den Verlust des h. Landes ibrem kriegerischem Beruf entfremdet waren, es
gewesen wären. Es fehlt nicht an Andeutungen, die darauf schliessen
lassen, dass die Templer wol vielfach von der Strwige ihrer Begel abge-
wichen sind. Ich verweise hier z. B. auf die Aussage des Andreas Busatus
im Process auf Cypern Seh. II, 890: quod mulieres dioebant, quod fratres
ordinis Tempil dicebant, quod mulieres, cum quibus fratres Templarii car-
naliter non egerunt, non erant domicelle (was man nicht, wie Seh. I, 479
thut, mit ^Frauenzimmer*, sondern mit »Damen* übersetzen muss). Dass
im Orden nicht alles so gewesen, wie es hätte sein sollen, wird man auch
aus den Aussagen des Ponsard de Gisi, Praeceptors von Paiana, Michelet I,
86 schliessen dürfen. Derselbe hatte bei einer früheren Gelegenheit >tam-
quam turbatus contra ordinem, pro eo quod fhesaurarius templi dixerat
sibi verba contumeliosa * den Commissären einen Zettel übergeben, auf dem
Frfigen verzeichnet standen, die sie den Ordensleute vorlegen sollten. Diese
Fragen sind mit ausgesuchter Bosheit zusammengestellt -^ sie besiehen
LHetuhnr. 5Q5
sieh etun Theil nachweislich aaf Dinge, die von. den Ordensstataten vorge-
sehrieben waren, die sber nun, nachdem der Prooeas einmal in Gang war,
sdiUmm nussdentet werden konnten. Ich benatze enr Oontrole die Ende
des 18. oder Anfangs 14. Jahrhunderts geschriebenen Statuten, die Knöpfler
Gk)erres -Jahrbndi VIII, 670 £ heransgegeben hat. Ponaard de Gisi schreibt
z. B. Primers artides, defendns des maistres que li freres n'allassent a
main de presto k offerende — vgl. Enöpfier S. 676, 8 nnten, .677, 6.
Er schreibt weiter: Item quo li dit fiere ne tenissent enfans a fons ponr
batesme avoir — was sieh richtig in den Statuten Knöpfler S. 691, 67
findet, aber nadi Eröffnung der Untersuchung über die von Philipp dem
Schönen am^worfenen Anklagepunkte, welche die Bechtglttubigk^t der
Bitter überhaupt in Frage stellten, grausam missdeutet werden konnte und
auch missdeutet ist (vgl. Seh. IL 51 die Aussage des Guillelmus 'de Trebis).
Dieser schlimme Feind des Ordens sagt Ißchelet I, 88 auch noch: Item
li maistres qui fesoient freres et suers du Temple, aus dites suers fesoient
promestre obediece, chastee, vivre sans propre, et li dit maistre leur pro«
metoiest foi et loiani^ come 4 leurs sners.
Item, quant les, dites soers estoiott entrees, li dit maistre les des-
pouceloient; et autres suers qui estoient de bon age, qui pensoient estre
venues en la religion ponr leur ames sauver, il convenoit par force, que
li maistre en feissent leur volentez, et en avoient enfans les dites suers; ei
li dit mai&tre de leur enfans fesoient freres de la religion. Mag die gift-
geschwollene Bosheit Ponsards auch schlimm übertreiben, dass hier ein
wunder Punkt vorgelegen , wird man ihm glauben dürfen Angesichts der
Anweisung in den Statuten Knöpfler S. 687 Nro. 51 : et amplius non li^
ceat habere sorores. Sorores qmidem amplius periculosum est coadnnare,
quia antiquus hostis femineo consortio oomplures expulit a recto tramite
l^aradisi. Ideoque fratres karissimi, nt integritatis flos inter vos semper
appareat, hac eonsuetudine amodo uti non licet
Aber mögen, wie es begreiflich erscheint, vielleicht manche MisdNräJOohe
in den Orden sich eingeschlichen haben, es handelt sich nicht um solche,
es handelt sich bei der Beantwortung der Hauptfrage um die Anwürfe,
die Philipp der Schöne gegen den Orden in die Welt gesetat hat, um die
Verleugnung Christi und Verunehrung des Kreuzes, Erlaubnis zur Unzucht
wider die Natur, Anbetung eines Idolkopfes usw.
Durch eine schnöde Gewaltihat des französchen Königs sind die Bitter
des Tempels unter peinliche Anklage gebracht worden. Als Philipp aus
jenem oben^ angefahrten Brief des Papstes vom 24. August 1807 erfahren
hatte, dass der Papst auf wiederholte dringende Bitten des Ordensmeisters
und anderer Grosswürdentrfiger ihnen eine Untersuchung wegen der ihnen
nach ihrer Aussage fälschlich zur Last gel^ften Dinge zugesichert habe,
deren Beginn a«f Mitte October angesetzt wvr, da hat der König seinen
Gewaltstreich gegen den Orden vorbereitet -^ wie Boutarics Entdeckungen
das im Einzelnen klar gelegt haben — und ihn am 18. October 1807
duroh die Gefangennahme aller Templer in seinem Beich ausgeführt
Die Bechtsgrundkge fßr das ganze Verfahren gegen die Templer ist
eine viel schlechtere, als bei. den späteren Hexenprocessen — der Templer-
process selbst aber gleicht tönern Hexenprocess wie ein Ei dem andern.
Abgesehen von den »Eronsengen^, den Ordensrenegalen und sonstigen
506 Ltterator.
schlechten Menschen, welche dem französischen König and seinen Helfers-
belfern das Material geliefiBrt haben zur Formalirang der Anklageponkte
gegen die Templer, sind die Aussagen der Templer in Frankreich grössien-
theilä entweder direct erfüll ert, oder durch die Furcht vor der Folter er-
presst, durch eine Folter, die masslos frivol zur Anwendung gebracht wor-
den ist — vgl. z. B. Seh. II, 48 Interrogatud si fuerit tormentatos post
Citptionem suam dixit quod sie pluriejj, quiu licet omnia prediota faiaset
confesstts in primo tormeolo statim, tamen querebantur ab eo alia, qae
omnia ignorubat, sicut et de jdolo et dealiis; dixit tarnen, quod si fdisset
ibi aliqua bona persona, fuisset confe^sus predicta omnia sine tormento,
sed erant ibi multi astantes et multi pueri garziones. Seh. II,
02 £t dixit quod illi qui cum posuerunt in tonuentis erant toti ebriL
^- oder sie sind erzwungen durch lange Haft bei Wasser und Brod z. B.
Seh. II. 64. 65. 69. oder durch moralischen Zwang gleich schlimmer Art
abgenöthigt. Die Templer aber, die so tollkühn im ehrlichen Kampfe dem
Feinde sich entgegenwarfen, sind auf der Folter durchaus keine Helden ge*
wesen — vgl. z. B. Seh. II, 42 sed tion sustinuit aiiquid tormentum, sed
statim, quod fait positus, confissos fuit totam. Seh. U, 49 Interrogatos, si
fuerit tormentatus, dixit, quod ipsi volebant eum ponere ad tormenta, sed
statim viso tormento, oonfessus est Dixit tarnen, quod confessus fuit ve-
ritatem bene, tamen multam timait et semper foit in timore post cap-
tionem. Aehnlich Seh. II, 61.
Aussagen, die nachweislich mit solchen Mitteln erzielt worden sind«
verdienen an und für sich keinen Glauben. Zum Unglück für die histo-
rische Reputation der Templer sind sie nicht gefragt worden, ob m» aaf
Besen durch die Luft geritten seien, sondern über Dinge, die dem gesun-
den Menschenverstand nicht widersprechen. Die hunderte von Aussagen,
die uns in den veröffentlichten Processen vorliegen, in denen die Verun-
ehrung des Kreuzes, die unehrbaren Küsse usw. zugestanden sind, impo-
niren immer wieder durch ihre Masse, so dass gar zu leicht die Grund-
lage derselben, die Erfolterung nlimlich, übersehen und man immer wieder
/U der Annahme verleitet wird, etwas werde diiran doch wahr gewesen
^ein. Wäre Philipp der Schöne so unvorsichtig gewesen, von An&ng an
unter seine Diffiamationspunkte den grauen oder schwarzen Kater auftu-
nehmen, unter dessen Gestalt Satan in eigener Person in den Capiteln er-
i>chienen sein soll, so würden wir wol nicht weniger zahlreiche Aussagen
haben, die den Teufelskater eingestÄnden. So ist der Kater — ein stehen-
des Bequisit der Ketzerprooesse — nur vereinzelt später in den Templw-
prooess hineingekommen — vgl. Seh. I, 293. II, 127 — dann aber prompt
zugestanden. Nur weil der Kater verhältnissmässig sehr selten erscheint
in den Aussagen, hat man ihm die gebührende kritische Würdigung nicht
angedeihen lassen. Dieser Unsinn vom Teufelskater und Dämonen in Wttber-
gestalt beruht auf vollkommen gleichwerthiger UeberlieferuAg , wie die
Verunehrung des Kreuzes und die Erlaubnis zur Sodomiterei, und ist daram
gleich glaubwürdig oder gleich unglaubwürdig. Die Masee der vorhandenen
Aussagen kann da nicht ins €lewicht fallen — ich darf wol verweisen auf
Wächter, Beiträge zur Deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte
des Deutschen Strafrechts, 26. Exkurs S. 817 ff. Ueber die überein^im-
)^ bilden und angeblich freiwilligen Geständnisse der Hexen — da das hier
literatar. ^07
Aosgtfflhrte dorchans auch auf den Templerprooess passi Da ich tob »Frei-
Willigkeit* der Geständnisse sproehe, will ich doch audi darauf mit einem
Worte eingehen, da ja gerade auf diesen Umstand von Jongmann, Zeit-
schrift far kath. Theologie V, I, 889 ff. 581 ff., Gewicht gelegt wird. Aber
was hat es mit dieser »Freiwilligkeit* auf sich bei den Aussagen vor kirch-
lichen (Immissionen, welche die Folter nicht anwendeten? Das erste erfol-
terte Geständnis lag Yor, bei dem erneuerten »freiwilligen* Geständnis
kostete ein Abweichen von dem ersten den Kopf — über die Gefahren bei
solchen »freiwilligen* Geständnissen konnten die Templer unmöglich lange
im Unklaren sein, und ausserdem hat man in vorsorglicher Weise sich'be-
müht, ihnen dieselben recht eindringlich zu Gemüthe zu führen — darauf
komme ich bezüglich des Grossmeisters Jacob von Molay noch zurück —
ich Ycrweise auf den Brief Michelet I, 71: Fhilipe de Yoet prevost de
Feglese de Poytes, et Johan de Jemyille huissier d* armes nostre segnor
le Roy, deputez sus V ordenance de la garde des Templers es provinoes de
Bens, de Boem et de Bems, a nostre amez frere Lorent de Biame jadis
commandaur de Apuli, et aus autres freres qui sont en prison de Sans,
Salut et amon Si tous reqnirens et prions que vous en la bone confession
que nos tous lassames yous tenez si doYotamant et' si gransemant euYors le
dit evesoheve d'Orliens que il n*aie cause de dire que par yous nous Vüens
faii traYalier ne fait entandre men^ogne; nous yous somons Johan Chapini
nostre am^ clerc, au quel vous Yoilhet creire de part nous de ce que il
vous dira, le quel en leu de nous yos anvoiens. Et sachez que nostre
pere le Pape a mand^ que tuit eil qui auront fayt oonfes-
sions devant los quizitor, ses auYOuez, qui on cele confes-
sion ne Yeudoent perseveres, que ilz seront mis a damnazion
et destruit ou feu usw.
Bei dem Templerprozess waltet nun aber noch eine Eigenthümlichkeit
ob, die bei den meisten Hexenprozessen sich nicht wird nachweisen lassen,
die aber die Yoliständige Werthlosigkeit der übereinstimmenden Geständnisse
noch crasser darthut, die nämlich, dass diese Geständnidse vielfach auf vor-
heriger Absprache der Inquirirten über das, was sie bekennen wollen, be-
ruhen. Nicht blos denken muss man an diese Höglichkeit, wie Seh. T, 274
meint, sondern die Thatsache solcher vorhergegangener Verabredung lässt
sich wie ich meine unwiderleglich beweisen z. B. gleich aus dem Verhör,
das wenige Tage nach der Gefangennahme der Templer vom 19. Octb. 1307
angefangen vor dem Inquisitor Wilhelm Imbert zu Paris stattgefunden hat,
Michelet II, 277 ff. In der Aussage des Bobertus de Supra Villam, der
ungef&hr 24 Jahre früher zu Paris in den Orden aufgenommen worden
war 8. 292 heisst es: Interrogatus quociens abnegavit, dixit per suum iura-
mentnm quod semel et semel spuit supra crucem et ymaginem. Dixit tamen,
quod credit, qnod fecisset eum abnegare et spuere pluriee, sed plures fue-
runt reoepti cum eo, videlicet quinque, ut Yidetur sibi, et ut recipiens
expediret se, non fedt eum abnegare et spuere nisi semel, et hora erat
prandii. S. 294 Aussage des SerYienten Petrus de Safet, angenommen
Yor 4 oder 5 Jahren zu Nicosia: dictus recipiens ostendit sibi crucem in
qua erat ymago Jhesu Christi depicta et de precepto dicti recipientis spuit
ter supra oam. Dixit tamen per iuramentum suum quod credit quod in-
iendo dicti recipientis esset quod hoc faoeret in contemptu Christi; tamen
508 tAt&nktirJ
nbn recordainr, qnod hoc sibi dhierit oreienus« et boe pret^rmisit tili cndit,'
quia tempas erat prandendi 8. 295 Aassage des dattfridoB de
Oharneio, preoeptor tdios Norman nie, aufgenommen zu Etompee vor on^
gefähr 37 Jahren: Et tunc fecit dictus reoijMens ipsam abnegare Jhesum
Ciiristum ter, ore et non corde ut dixit. Requisitus ntrum spnerit supra
imaginem» dixit per iuramentum suum, quod non reoordatur, et credit
quod hoc fuit ista de causa quia festinabant se. 8. 297. Aussage des
Önillermas de Chniuu, aufgenommen vor beinahe vier Jahren in domo de
Hantayo in ballivia Stmmpensi : Interrogatas de osoulo dixit per ioramen*
tarn saam quod oiCuUtns fuit reoipientem et alios fratres presentes in ore
solum et tanc recipiens dixit: Satts est, eamns pransami Ich glaube
es kann keinem Ziyeifel unl erliegen, dass diese Aassagen über vier Re-
oeptionen zu verschiedenen Zeiten und in ganz verschiedenen Häasem auf
vorhergegangener Verabredung beruhen muss — und zwar haben sich die
Verhüten auf die Ausrede geeinigt, dass es bei ihrer Beception eilig her«
gegangen sei, weil es Essenszeit gewesen, um sich auf diesen Umstand hin
in ihren Aussagen zu entlasten.
Auf ebenÜEÜls vorhergegangeneir Verabredung beruht auch die in diesem
Pariser Verhör so überaus hiufig vorkommende Angabe, dass dem A^ufzui-'
nehmenden zur Verunehrung ein gemaltes Cromfix in einem Buch oder
Missale vorgehalten worden sei --- & lüdielei 11, 292. 296. 299. 301. 311.
812, ähnlioh orucem in qua erat ymago Christi d^piota ib. 294. 299*
309. 310. 311, was beides z. Th. von den Später zu Posters Verhörten
(8clk II) wiederholt wird. Man muss doch bedenken, wie überaus unwahr*
scheinlich es ist) dass man ein gemaltes Cru<xfix in einem Buch »ur Veir*
unehrung mittelst Bespeiens verwendet haben soll , um die Bedeutung
solcher Uebereinstimtiiung zu würdigen.
Uebrigens hat man in dem Prozess auch ganz willig den Verhörten
Gelegenheit gegeben, eich über ihre abzugebende Aussage nüt ihren Mit«
brüdem vorher zu benehmen vgl. Schottmüller II, 50 die Aussage des
Baimund Stephani im Prooessus Pictaviensis : Interrogatas si fuit tormeiH
latus dixit, quod fuit fortiter tormentatus in Carcassona. Interrogatus,
quare non dicebat teritatem, dixit quod non recordabatnr, sed
rogavit senesoalcum, ut permitteret, quod possit loqui cum sotiis, et ha*
Uita deliberatione cum sotiis, reoordatüs fuit de bis.
Die Ansidht von der gänzlichen Schuldlosigkeit der Templer an den
ihnen in dem Prozess zur Last gelegten Vergehen, die ich vertreten habe^
bat sich aber abzufinden mit den Aussagen des Ordensgrossmeisters Jacob
Yoü Molaj. Johannes de Sancto Victore Baluzius I, 10, Bouquet XXI, 649
berichtet: Postea (nach der Volksversammlung in viridario regis am 15. Oc*
tober 1307) eongregatione facta generali omnium magistrornm et sehols*
rium cuiusque faoaUatis facta apud templum magister transmarinua ud*
duetus et quidam alii, coram omnibua confessi sunt quosdam artieuloruni
praedictorum et dixerunt aliqui eorum,. hunc modum professionis suae ma*
lediotae (mit der Veranehrung des Kreuzes) coepisse iani erant quadraginta
uUni et amplius et haotenus fuerat ocoultatum. Item in alia eongregatione
coram uniyersitate magister et alii plurei totum simpliciter sunt confessi
et magister pro toto ordine. Sehottmüller I, 613 fibdet die Abnahme, dass
der Meister freiwillig umfossende Gestftndnii^se , gemadii habe ans inneran
Oründea onwahi-atdieialieh. Er denkt an die Möglichkeit, dass vielleicht
trügerischer Weise ein anderer an Stelle Molays vorgefUhrt sei — die mir
ganz ausgeschlossen zu sein scheint, da ja nach der Angahe des Chronisten
auch noch andere Würdenträger des Ordens anwesend waren, vor denen
eine solche Täuschung doch nie hätte ausgeführt werden können, dann aber
auch Molay, der sich gerade Torher noch ö£fentlich an der Leichenfeier der
Prinzessin Katharina in hervorragender Weise betheiligt hatte, sieber auch
von vielen Mitgliedern der Universität gekannt gewesen ist — oder an die
weitere, ob nicht vielleicht Philipp der Schöne gefischte Briefe, anschei-
nend von Molay herrührend, an die gefangenen Templer geschickt habe,
»sie sollen gestehen, er habe es auch gethan*. Aber selbst wenn man die
Angabe des Johann de Sancto Victore auf sich beruhen lässt, an der That-
sache eines vom Grossmeister abgegebenen G^eständnisses ist nicht zu zweifeln.
In dem Protocoll über sein Verhör am 24. October 1307, Michelet II, 805
heissi es: Dixit etiam per iuramentum suum quod, post multas promis-
siones ab eo factas super observanoiis et statutis dicti ordinis, posuerunt
mantellum ad Collum suum. Et fecit dictus recipiens apportari in presencia
9Ua quandam crncem eneam in qua erat figura crucifixi, et dicit sibi et
precepit quod abnegaret Christum cuius figura erat ibi. Qui licet invitus,
fecit; et tunc precepit sibi idem recipiens , quod spueret supra eam, et
spuit ad terram.
Interrogatus quociens, dixit per iuramentum suum quod non spuit
nisi semel, et de hoc bene recordatur. Die £rl»ibnis zu widernatürlicher
Wollust stellt Molay bestimmt in Abrede. Ich betone gegen Seh. Annahme,
dass auch der Qrossmeister gefoltert wurde, dass sich dafür nicht die aller-
geringsten Anhaltspunkte finden. Furcht vor der Folter kann natürlich
auch bei ihm vorhanden gewesen sein.
Ein neues Verhör hatte der Meister zu bestehen vor den päpstlichen
Commissären im November 1309, Michelet I, 32. Auf die an ihn gerichtete
Frage, ob er den Orden vertheidigen wolle, erklärt Moluy sich dazu bereit|
wie schwierig das für ihn auch immer in seiner Lage seL Als ihm die
Aussagen vorgelesen worden, die er in dem vom 14. — 20. August 1308
abgehaltenen Verhör vor der Cardinalscommission zu Chinon abgegeben
haben soll : producendo bis Signum crucis coram facie sua et in aliis signis
pretendere videbatur se esse valde stupe&ctum des hiis que continebantur
super predicta confessione sua et aliis in literis apostolicis supradictis, di-
cens inter alia, quod si dicti domini commissarii fuissent alii quibus liceret
hoc audire, ipse diceret aliud. Et cum fuisset responsum eidem per dictos
dominos oommissarios quod ipsi non erant ad recipiendum vadium duelli,
subiunxit dictus magiser quod non intendebat dicere de boc, sed placeret
Deo quod illud quod observatur a Saracenis et Tartaris observaretur contra
tales perverses in hoc casu, nam dicti Saraceni et Tartari absein dunt caput
perversis inventis vel scindunt eos per medium. Et tunc fuit subiunctum
per dictos dominos oommissarios, quod ecclesia iUos, qui inveniebaniur
heretici, iudicabat hereticos, et obstinates relinquebat curie secularL
Nach diesem leidenschaftlichea Ausbruch bittet der Meister, ihm eine
Unterredung zu gestatten mit dem anwesenden Beamten Philipps des Schönen,
'Wilhelm von Plasian. Wir können leicht ermessen, welchen Bath Plasian
dem Me^ter gegeben hat: et dictp dominus fuisset ad paitem looutus cum
510 LHeratnr.
eodem roagistro, qaem, sicat asserebat, diligebat et dilexerat, qnia nterqae
miles erat, et quia, nt dixH idem dominns Guillelmus, habebat providere,
ne se yituperaret vel perderet sinecaasa. Et tunc idem magister
dixit, qnod bene yidebat qnod, nisi bene deliberaret, cito poS9et cadere in
capistram snnm, et ideo Tolebat deliberare, supplicans eisdem domima com-
missariis, qnod ooncederent sibi dilacionem osqae ad diem Yeneris pro-
ximam ad deliberandum super predictis, quam dilacionem ooneeasenuit
eidem, maiorem eciam se datnros offerentes, si sibi placeret et yolebat —
offenbar bat Plasian dem Meister die Gefahr klar gemacht, die ihm drohe,
wenn er yon seinem früher gemachten (Geständnisse abweiche.
Bei der neaen Yemehmung nach Ablauf der gewährten Frist ant-
wortet der Meister Michelet I, 42 auf die ihm neuerdings vorgelegte Frage,
nachdem er sich vorher bei den Gommissären bedankt hat de dieta dila-
cione ad deliberandum concessa eidem, et quia maiorem se daturos eidem
obtulerant, si dicto magistro eam accipere placuisset, et in hoc, sicut dixit,
posuerant frenum super Collum eins, ob er den Orden vertheidigen wolle:
quod ipse erat miles illiteratus et pauper et quod audiverat in quadam
littera apostolica, que sibi lecta fuerat, contineri quod dominus papa ipsum
et quosdam alios magnos ordinis Teroplariorum reservaverat sibi, et ideo
ad presens in statu in quo erat nolebat aliud fiicere super predictis. Be-
quisitus ezpresse an vellet ad presens aliter defendere ordinem supradio-
tum dixit quod non, sed ad domini pape presraüam iret, quando dicto
domino pape placeret, supplicans eisdem dominis commissariis, et requirens
eosdem, quod cum ipse sicut et alii homines, esset mortalis, nee Imberet
de tempore nisi nunc, placeret eisdem dominis commissariis significare pre-
dicto domino pape, qnod ipsum magistrum quam cidus posset ad eins pre-
sendam evocaret, quia tunc tantum diceret ipsi domino pape,
quod esset honor Christi et ecclesie pro posse suo.
Auf die weitere Frage, ob er etwas sagen wolle: quare dioti domini
commissarii, qui non intromittebant se de facto personarum, sed de iaeto
ordinis supradicti , non deberent bene et fideliter prooedere in negocio in-
quisitionis contra ordinem prodictum per dominum papam oommisse, eis-
dem respondit quod non, requirens eos ut bene et fideliter prooederent in
negocio supradicto. Aber ad exoneradonem conscioncie sue wolle er ihnen
exponere tria de ordine prelibato — und hebt dann hervor den Glanz,
mit dem die Templer stets den Gottesdienst ausgestattet und gefeiert haben,
die reichlichen Almosen, die sie gegeben, und den von Niemand übertraf-
fenen Eifer, mit dem sie stets Blut und Leben darangesetzt für die Sache
des christlichen Glaubens.
Auf die Einwendung: Quod predicta ad salvacionem animarum non
proderant, nbi catholioe fidei deerat fnndamenturo fällt der Meister wieder
in offenbarer Erregung aus der Zurückhaltung, die er sich in Folge der
Warnung Plasians auferlegt hatte : respondit ipse magister hoc verum esse,
quod ipse bene credebat in unum deum, et in trinitate personarum, et in
aliis pertinenciis ad catholicam fidem, et quod unus Dens erat^ et una fidee,
et unum bapüsma, et una ecclesia, et quando anima separaretur a corpore,
tunc appareret quis bonus et quis malus esset, et quilibet nostrum sdret
veritatem eomm de quibus agitur in presenti — Worte, die mit Bftdc*
sibht auf sein früher abgegebenes Eingeständnis über die Teriängnonif
Literfthit. gll
Ounsti und die Teranebmng des Gmeifizes den Meister eigentlich eohon in
oapistmm suam fallen lassen, die aber fßr den Charakter dieses ehrlichen,
aufbrausenden Kriegsmannes das glftnzendste Zeugnis ablegen.
Den Moment der Erregung des Meisters benütet in überlegt heim-
tückischer Weise der nach der von Molay gegebenen Antwort eintretende
bekannte Helfershelfer Philippe des Schönen, Wilhelm Nogaret, indem er
dem Meister yorhält, in den zu 8. Denis aufbewahrten Chroniken finde
sich eine Nachricht, dass zur Zeit des Sultan Saladin der Meister und andere
Würdenirftger des Ordens diesem das homagium geleistet hfttten, und dass
Saladin, gelegentlich eines schweren Unglücks » das die Templer getroffan
dizerat in publice predictos templarios fuisse dictam adversitatem perpessos,
quia yitio sodomitico laborabant, et quia fidem suam et legem preyaricati
Äierant. Der Meister ex predictis Yerbis plurimum stupefactus erklärt,
davon habe er nie etwas gehört, wol aber sei er als junger Bitter mit
andern kampflustigen jungen Leuten des Ordens im b. Lande früher mit
dem Meister Wilhelm yon Beaujeu unzufrieden gewesen quia durante
treuga, quam rez Anglie premortuus posuerat inter Christianos et Sara-
cenos, dictus magister serriebat soldano et eum sibi retinebat placatum,
dass sie aber später eingesehen hätten, der Meister habe unter den obwal-
tenden Verhältnissen gar nicht anders handeln können.
Schliesslich erbittet er sich die Erlaubnis quod posset audire missam
et alia diyina officia, et habere capellam suam et capellanos^ was ihm die
Commissäre erwirken zu wollen zusagen. In ^ dem Verhöre vom 2. März
1810, Miebelet I, 87 antwortet der Meister auf die ihm vorgelegte Frage,
ob er den Orden vertheidigen wolle : quod dominus papa eum reservaverut
sibi, et ideo supplicavit quod dicü commissarii dimitterent «um super istis,
quousque in presenda domini pape, et tunc diceret quod videret expedire.
Qui domini commissarii expresse dedaraverunt^ quod contra personam suam
sieut contra singularem nichil facere neo inquirere volebant nee poterant,
sed tantum prooedere in inquisicione sibi commissa contra ordinem, seeun-
dum traditam eis formam quod eos facere oportebat, et requisivit ideiii
magister, quod dicti domini commissarii scriber^it domino pape, quod ae
et alios per dominum papam reservatos ad suam preeeDciam evocaret. Et
dicti domini commissarii respondemnt ei, quod hoc facerent quam dcios
posseni
Ueberblickt man diese Verhöre des Meisters, so muss man sich vor
Allem fragen, was denselben, da er doch, selbst abgesehen von der von
Johannes de Sancto Victore behaupteten Aussage vor der Pariser Universität,
jedenfalls in dem Verhör vom 24. October 1807 die Verleugnung Christi
und die Verunehrung des Crucifixes eingestanden hatte, bei dem neuen Ver-
hör vom November 1309 so furchtbar in Aufregung gebracht hat — näm-
lieh die Verlesung derjenigen Aussagen, die vor der Cardinalscommission
in dem zu Cbinon abgehaltenen Verhör gemacht seira.
Leider ist das Protocoll über das Verhör von Cbinon bis jetzt noch
nicht bekannt. Einigen Ersatz für dasselbe gewährt uns der Brief der
Cardinäle vom 20. August, durch den sie dem König Philipp von dem Er-
gebnis des Verhörs Nachricht gaben, Baluzius U, 121. Danaeh hat der
O-rossraeister bekannt: abnegationem predictam, nobie snpplicant quatcnus
qnendam fratrem servientem et familiärem suun^ quem seoum babebat,
volentem coofiteri audiremud, wie es die andereä veraommeiida Gräs^-
Würdenträger des Ordens auch gethan hatten, mit Aosnahme des Hugo de
Peraudy der, . verharrend anf seiner Mher zu Paris gemachten Aussage
specialiter predictam abnegationem per se faotam est confessus et visionem
capitis idolatrici et alia iliicita, prout in ipsias confessione plemos oon-
ünetor. Das Verhör Perauds, bei dem er zu Cbinon verharren za wollen
erklärte, vom 8. November 1807, Uegt vor Michelet II, 361 iL Der Yisi-
tator Peraud bat iu demselben eingestanden die Verleognung des Kreuzes
• — non spuit super crucem et non abnegavit, nisi semel, weiter, dass er
sich bei der durch ihn vollzogenen Aufnahme von den Neuaufgenommenen
habe auf den Bücken, auf den Mund und auf den Nabel küssen lassen,
sowie, dass er denselben: si aliquis calor naturalis urgeret ipsos ad incön«
tinenciam, dabat eis licenciam refrigerandi se cum aliis fratribus, endlich
die Anbetung des Idolkopfes, aber mit der Einschränkung für seine Per-
son: quod ore et fingendo adoraverat, et non corde. Peraud hat also au
Ohinou ganz wesentlich anders ausgesagt, als der Meister und die anderen dui*t
vernommenen Würdenträger des Ordens — hat so ausgesagt vielleicht aas
unlauteren Motiven, vgL Schottmüller I, 6. Der Meister und die andern
Würdenträger des Ordens waren tu Chinon einzeln verhört worden. Dem
Grossmeister ist wahrscheinlich die Aussage Perauds bisher gar nicht be-
kannt gewesen, und es begreift sich, dass ihn jetzt das Beferat über das
Verhör zu Chinon in der Bulle Faciens misericordiam so in Aufregung
versetzen konnte.
Der wesentliche Unterschied in dem zu Chinon von den einseinen ge-
machten Aussagen tritt ausserdem in dem Beferat derselben Michelet 1, ' 5,
absolut nicht mit genügender Deutlichkeit hervor: Qui magister, et prae-
ceptores Francis, terre ultramarine, Normannie, Aquitanie et Pictavie . . • .
deposuerunt et confessi fuerunt inter cetera, Christi abnegadonem et
spuicionem super crucem, cum in ordine teinpli recepti fuerunt, et quidam
ex eis, se sub eadem forma, scilicet cum ubnegacione Christi et spuicione
super crucem, fratres multos recepissa. Sunt eciam quidam ex eis
quedam alia horribilia et inhonesta confessi, que ut eorum
ad presens parcamus verecundie subticemus . . . Que oonfessiones
et depoaiciones magistri et praeceptorum usw. Es werden hier die zu
Chinon gemachten Aussagen in einer Weise zusammengeworfen, die mir
Molajs Erregung, als ihm das Beferat vorgelesen wurde, noch begreiflicher
erscheinen lassen. Er war sich bewusst, nur die Verleugnung Christi und
die Verunehrung des Kreuzes eingestanden zu haben — der Bericht über
das Verhör zn Chinon in der Bulle Faciens misericordiam konnte ihm aber
begreiflicherweise den Glauben erwecken, dass auch ihm das Eingeständnis
schmachvoller illicita, wie Erlaubnis zur Sodomiterei, impuUrt werde. Ich
glaube, diese Erklärung ist so plausibel, dass man gar nidit nöthig hat,
wie Schottmüller es thut, zu der Annahme zu greifen, dass angebliohe Ge-
ständnisse Molays untergeschoben worden seien.
Was aber das von Molay unzweifelhaft gemachte Geständnis von der
Verleugnung Christi und der Verunehrung des Crucifixes angeht, so glaube
ich die Vermuthung wagen zu dürfen, dass der Grossmeister diese fiüsche
Aussage mit vollem Vorbedacht und in bestimmter Absicht gemacht hat
Per Grossmeister kannte das IJngewitteri das sich durch die Machenaduiften
\
Liieratur. 513
des französischen Königs gegen den Orden zasammenzog, er selbst hatte,
am der drohenden Ge&hr zuvorzukommen, eine Untersuchung vom Papste
erbeten wegen der dem Orden zur Last gelegten Dinge und dieselbe zu-
gesichert erhalten. Er hatte es gewagt, im Vertrauen darauf sich in die
Höhle des Löwen zu begeben, nach Paris zu gehen, er hatte dabei aber
Philipp den Schönen viel zu wenig gekannt. Ohne Bücksicht auf den Be-
schluss des Papstes, mit der Absicht die Ausführung desselben unmöglich
zu machen, ging Philipp mit seinem Oewaltstreich, mit der widerrecht-
lichen Verhaftung aller Angehörigen des Templerordens in seinem König-
reiche vor. Für Molay. war das ein furchtbarer Schlag. Ihm mussten jetzt
die Augen aufgehen, er konnte sich nach einem solchen Beweis der rück-
sichtslosen Gewalithfttigkeit des Königs sicher nicht mehr täuschen, was nan
erfolgen würde, als sofort im Dienste des Königs der Grossinquisitor Fran-
ciens ans Werk ging mit dem peinlichen Verhör der Ordensleute. Als
letzter Strohhalm, an den Molaj sich anklammem konnte, blieb ihm die
zugesicherte Untersuchung durch den Papst — die oben besprochenen Pro-
tokolle zeigen, wie der Grossmeister immer und immer wieder darauf zu-
rückkonmit, darauf dringt, dass er endlieh vor den Papst gebracht werde.
Sicher sind Molay die Anklagen, die Philipp der Schöne gegen den
Orden erhob, genau bekannt gewesen. Unter all* diesen Verhältnissen hat
nun die Taktik, die, wie ich vermuthe, der Grossmeister eingeschlagen hat,
sehr nahe gelegen — nämlich irgend einen Punkt der Anklagen einzu-
gestehen, um durch ein solches Eingeständnis die den Ordensleuten drohenden
Gefahren zunächst zu vermindern, des weiteren aber vielleicht daraufhin,
wenn er endlich beim Papste persönlich erscheinen könnte, sie vielleicht
ganz abzuwenden. Kein anderes Geständnis erscheint dazu geeigneter, als
die angebliche Verunehrung des Kreuzes, kein anderer Punkt hätte sich
wohl dem Papst gegenüber so leicht ad absurdum führen lassen, als dieser
Vorwurf, erhoben gegen einen Orden, der so ofb sein Blut in Strömen ver-
gossen hatte für das heilige Zeichen, das den weissen Mantel der Bitter
schmückte. Ob Jacob von Molay selbst auf das von mir vermuthete Aus-
kunfismittel verlallen, oder ob es ihm von anderen, vielleicht gar von
falsdien Freunden angerathen worden ist, das sind Fragen, auf die sich
auch nicht einmal vermuthungsweise eine Antwort wagen lässt
Ich hoffe für diese Vermuthung einige beachtenswerthe Anhaltspunkte
geltend machen zu können. Ich verweise zunächst auf die Aussage des
Ponsard de Gisi» die ich schon oben angezogen habe, Michelet I, 86: re-
quisitns per eosdem, si volebat defendere ordinem memoratum, respondit,
quod articuli, qui sunt impositi dicto ordini, videlicet ipsum ordinem ab-
negare Jhesum Christum et spuere super crucem, et quod licenoia data sit
quod unus fratrum se commisoeret carnaliter cum aliis et quedam alia enormia
similiter dependencia ex eisdem, sunt fedsa, et quecumque ipse vel frätres
dicü ordinis fuemnt confessi de premissis coram episoopo Parisiensi vel
alibi erant falsa et quod predicta dixerunt per vim et propter periculum
et timorem, quia torquebantur a Floyrano de Biteris priore montis Fälconis,
Guillelmo Boberti monacho, inimicis eorum, et propter quandam con-
venoionem et informacionem quamfecerant ante illi qui in
carceribuB tenebant (tenebuitur?), et propter metum mortis. Wenn
einer, so verdient Ponsard von Gisi Glaubeh in den Aussagen dieses Ver-
MittheUmiffen IX. S8
514 literator.
hörs wegen der anfirichtigen Bene, mit der er Bich und seine frühere Yer-
räiherrolle Preis gibt.
Dass der Meister aber im Stand gewesen, anch nodi als Gefangener
allenfalls eine informacio» eine Weisung über das, was anfi^esagt werden
soll, zu ertheilen, erscheint mir ganz unzweifelbafL Einmal haben die 7er-
anstalter des Processes, wie ich oben aas dem Eall Seh. II, 50 dargethan,
einer Verabredung der Templer^ über ihre Aussagen ja gar kein Hindernis
in den Weg gelegt» ohne Zweifel, weil sie richtig berechneten, dass mög-
lichst übereinstinmiende Aussagen ihr Ziel nur fördern konnten. Dann
aber wird eine soldie Thätigkeit des Meisters ausd^cklich erwähnt in dem
Verhör des Tempelpriesters Johann Ton FoUiao, Seh. 11, 87 : Interrogatas,
si seit, qnod aliqui fratres revocayerunt oonfessiones, quas fecerunt, dizit,
quod nescit, sed audivit. Inierrogatns , si aliqui inatigaverunt eos ad
revocandum, respondit, quod magister ordinis vel aliquis de mandato siio
misit per quasdam tabulas cereas fratribns de camera in cameram, ante-
quam rex et cardinales intraverunt, quod omnes roYOcarent suas oon-
fessiones. Interrogatus quod nomen erat in tabnlis seu pugülaribua, dixit
nnllum nomen. Interrogatus que yerba erant in pugillaribus, dixit, qaod
substantia erat ista: »sdatis quod rex et cardinales cras venient ad domum
istam, al(ii) fratres revocabunt confessionem suam; revocetis et tob, ei illas
litteras reddatis portatori.* Interrogatus, quis portavit dictas tabulas, re-
spondit, quod ille frater, qui fuerat receptus, ut sibi dicitur, per menaem
ante, \enit ad cameram Dalphini et tradiderunt sibi fratres diote camere
tabulas predictas ad deferrendnm dicto deponenti. Et illis tabulis lectis, a
dicto deponente statim dictus deferena deportavit eas, nescit ubi. Dieser
Johann Ton Folliac ist — vgl. Seh. II, 269 ff. — unzweifelhaft einer der
ekelhaftesten Verräther des eigenen Ordens, aber weshalb er gerade in
diesem Punkte gelogen haben soll, verstehe ich nicht. Wenn Soh. I, 272
meint, dass den Templern schwerlich eine so freie Bewegung zugestanden
habe, dass sie dui*ch Massenverabredung den Erfolg der bisherigen Sduriüe
in Frage stellen könnten, so glaube ich im Vorigen Anhaltspunkte genug
beigebracht zu haben dafür, dass Verabredungen unter den gefangenen
Templern möglich waren und stattgefunden haben. Dass die Veranstalter
des Processes gegen die Templer gewiss nicht gefärohtet habeni dadurch
den Erfolg ihrer Arbeit vereitelt zu sehen, liegt auf der Hand. Spedell
Widerruf gemachter Aussagen, um den es sich hier handelt, war ja Wasser
auf ihre Mühle. Der oben schon angezogene Fall Seh. II, 50 lehrt ja, dass
man von dieser Seite einer Verabredung über die Aussage sogar Vorsobub
leistete. Wenn Schottmüller aber meint: »Wunderbarerweise weiss auch
kein einziger der anderen 32 verhörten Brüder von diesem Sendschreibai
etwas zu erzählen*, so kann ich daran gar nichts Wunderbares finden —
die andern können es ebenso gut gewusst haben, wie FoUiac, brauidien
aber darum doch nicht Verräther zu sein, wie dieser!
Von ganz besonderer Wichtigkeit zur Stütze meiner Vermuthung aber
scheint mir der Vorgang zu sein bei dem Verhör des Bruder Johann von
Pollencourt am 9. Januar 1811, Michelet II, 369. Derselbe beadiw6it
mehrmals in diesem Verhör, dass er durchaus bei seinen früher gemachten
Aussagen beharren wolle. Cum autem dictas testis multum esset perter-
ritus et quasi pallidus, dringen die Commissäre in ihn, er solle sich nicht
liferatiir. 515
nm seine frühere Aussage kümmern, falls dieselbe nicht wahr gewesen,
sondern nur jetzt die Wahrheit sagen, anter der Yersicherong, es werde
ihm keine Gefahr daraus erwachsen: dixit post aliquod intervallam, in
perioolo anime sae et snb inramento prestito per eum, quod in eins re-
eepcione non abnegaverat Deam nee Jesnm nee Cmcifixam, neo oscolatus
fnerat receptorem snnm, nee alios astantes, nisi in ore, nee fherat requi-
sitos; nee spuerat snpra crncem, nee de dictis abnegacione, spuicione et
oacolo aliqno inhonesto fberat reqmmtns, licet contrarinm eonfessns fderit
ooram inqnisitoribns metn mortis, nt dixit, et quia frater Egidins de Ron-
tangi snpradictus dixit cnm lacrimis eidem testi et plnribas aliis cam eo
existentibus in caroere de Monsterolio dioeesis Ambianensis, qnod pSrderent
Corpora saa nisi iuyarent ad destmotionem ordinis, confitendo qnod
abnegassent Deam et qnod spnissent super crucem — hier
wird also genau das Bekenntnis, das der Grossmeister selbst abgelegt hat,
als unerlftsslich nothwendig bezeichnet.
Nach der Vermuthung, die ich hier zu yerfechten gesucht habe, hat
der Grossmeister in einer verzweifelten Lage zu einem verzweifelten Mittel
gegriffen. Er hat dabei nicht bedacht, dass der Folter gegenüber ein Mi-
nimum von Zugeständnissen sich überhaupt kaum halten lassen würde,
und dass dieselbe und die Furcht vor ihr bald weitere Geständnisse, selbst
auf Verabredung beruhende, herbeifuhren musste. Die Aussage des Ponsard
Ton Gisi über die Kraft einer vorausgegangenen conventio et informatio
abgegebenen Geständnisse auf alle Fragepunkte lehrt es deutlich ; die Haupt-
bedingung aber, unter der Molays Bettungsversuch allein möglicherweise
einen Erfolg hätte haben können, seine Yorführung vor den Papst hat
Philipp der Schöne, wie oft auch Molay darauf gedrungen und wie feier-
lich ihm die Erfüllung zugestanden worden ist, natürlich im eigenen wol-
Terstandenen Interesse zu vereiteln gewusst. Molay aber bat als Märtyrer
auf dem Scheiterhaufen, den der französische König f&r ihn errichten liess,
Genugthuung geleistet für den Fehler, den er nach der hier ausgesprochenen
Vermuthung begangen hatte, als er der Wahrheit durch eine Unwahrheit
zum Siege verhelfen wollte!
Innsbruck, 28. März 1888. Arnold Bussen.
FublicationeD der Gesellschaft fQr rheinische Geschichtskunde
III, IV: DasBuehWeinsberg. Kölner Denkwürdigkeiten aus dem
16. Jahrhundert bearb. von Konstantin Höhlbaum. Erster und
zweiter Band. Leipzig 1886, 1887. Alphons Dürr.
In der sorgfältigen Ausstattung, welche die Veröffentlichungen vor-
^^enannter Gesellscdiaft auszeiehnet, liegt uns in zwei Bänden das Buch
Weinsberg vor, auf das bereits Ennen und Hegel als eine werthvoUe Quelle
bingewiesen haben. Es ist das zu Nutz und Frommen seiner Nachkommen
verfaaste Gedenkbuch eines Kölner Bürgers Hermann von Weinsberg, der
darin seinen Lebenslauf vom Jahre seiner Geburt 1518 bis zum Jahre 1578
schildert. Er war ein ehrenfester, firohgesinnter Mann, dem es allerdings
«8*
516 Literatur.
nicht yergönnt war, »in den grossen Wassern zu fischen*, der es aber doch
zu wohlgegründetem Haushalt und ansehnlicher Stellung in seiner Vater-
stadt gebracht hat und mit der nothwendigen Bildung ausgestattet war,
um den Wert schriftlicher Aufzeichnung zu würdigen. Die religiöse Er-
schütterung, die politischen Wirren und die Eriegsläufte des 16. Jahrb.
brachten auch in den ein&chen Lebenswandel des Bürgers yieliadie Ab-
wechslung, sie drängten dem Manne manche Betrachtung auf, die in ruhige
Zeiten Ton derartigen Kreisen nicht angestellt zu werden pflegt So ent-
stand ein Gemisch von Lebensschilderung, Stadt- und Familiengeachichten
und zeitgeschichtlichen Einstreuungen, das zwar der künstlerischen Glie-
derung entbehrt, aber dafür den Beiz unmittelbarer MittheUung gewfthrt.
Verständige Bemerkungen über den Werth des Schriftthums für die
Geschichte eröfinen das Buch, dessen anmuthigster und lehrreichster Ab-
schnitt wohl in der Schilderung der Jugendzeit zu schätzen ist In schmuck-
los treuherziger Erzählung fühti nns Weinsberg Freud und Leid der Kindeijahre,
Ernst und Scherz der Schalzeit Tor, mit löblicher Aufrichtigkeit verhehlt
er uns weder seine körperlichen Gebrechen, noch manche wenig lobens-
werthe That der Studentenzeit Die vielfEushen lehrreichen Einzelheiten über
die Schulverhältnisse im niederrheinischen Lande sichern diesem Abachnitte
auch allgemeinen Wert
In der kirchlichen Frage nimmt Weinsberg eine vorsichtige Haltung
ein, er ist dem alten Glauben treu geblieben, aber doch kein fanatischer
Eiferer geworden; mit ausweichenden Wendungen hilft er sich über manche
Schwierigkeit hinweg, er überlässt frommen Gelehrten die Entscheidang
darüber, ob bei Luthers Thätigkeit der Schaden grösser sei, als der Nutzen,
und ist am Ende iroh, » den Mittelweg zu wandeln *, er bittet Gott^ » alle
dinge im friden verrichten * zu lassen ; auf einer Beise in die Niederlande
besieht er in ehrfürchtiger Gesinnung zu Botterdam Bild and Haas des
Erasmus; ohne ersichtliche Theilnahme, nach ihm vorliegenden Berichten
erzählt er von des Kaisers und des Papstes Einschreiten g^en den refor-
matorisch gesinnten Erzbiachof von Köln, Hermann Ton Wied. Fast scheint
es, als hätte ihn die politische Seite der Beformation mehr beschäftigt, denn
die kirchliche. Er giebt sich als treuen Anhänger des Kaisers and des
Beiches, unwillig meldet er den Verlust von Metz und Diedenhofen, zweier
»Schlüssel Deutschlands*, an die Franzosen, mit Anerkennung berichteter
von der mutbigen Thatkraft der Strassburger.
In der zweiten Hälfte seines Lebens tritt Weinsberg aus dem engem
Familienkreise mehr und mehr heraus, er erhält städtische Aemter, kommt
in verwandtschaftliche Beziehungen zu anderen Büi^gerhäusem, unternimmt
Beisen, so gewinnen seine ÜGttheilungen an Stoff und Werth für die Stadt-
geschichte. Anschaulich. schildert er uns das Verhalten der Kölner während
der Pest, die zu wiederholten Malen die Stadt schwer heimsuchte. Vieler
Herren Kriegsvolk macht die Umgebung unsicher, der Bai^ befürchtet einen
Ueberfall und sorg^ fär die Verstärkung der Festungswerke, Weinabeig
lässt seinen Harnisch blank machen. In Köln versammelten sich die von
den Spaniern vertriebenen Niederländer hohen und niederen Banges, die
Geistlichkeit sieht in ihnen eine Gefahr ftbr den Glauben and will ihre Ver-
weisung; manch ehrsamer Spieasbürger stimmt ihr Theoerung der LdiMOS-
mittel fürchtend zu, aber der Bath hält fest daran, »Coln wer ein frei
literaiur. 517
richstat da jeder zu gaiem recht seis, ao lang de sich onverweislich, hors-
(hOflich) and etil hüten und nemans aber sei clagten, weren sei ais barm-
herziohait in irem eilende zu herbergen, ob schein etliche schaden draber
litten, so hotten andern gewin dar?an, da vil leut in den stetten weren,
da qneim aach narang nach, dan vil Belogen sieb neder und wurden burger. *
Weder die schweren Zeiten, noch hftussliches Hissgeschick, noch manche
Widerwärtigkeit in seiner amtlichen Stellung haben Weinsbergs fröhliche
Gemüthsart su stören vermocht, überall bricht die stadtkölnische Freude
an Festlichkeiten and Kurzweil durch« Da er vor der Pest aus Köln
flächtet, wird ihm die Fahrt zur Erholungsreise, der Eintritt seiner Tochter
in ein Kloster wird mit einer zwei Tage währenden Gkisterei gefeiert,
er selbst sagt von sich, er sei »sanguinischer complexion* gewesen, »dan
ich bin warm und feucht von nataren, gern froelich und lustich gewesen
and kunt keinen swarmoit lang bei mir stat haben .... Hab gern freude
gesehen und gehört, in geselschaften kurzweil verzalt, in gastereien ge-
spreich und angeneim gewesen, keiner boissen mogten mir zu vil sin, mit
nngen, danzen, springen ist mir verhelfen gewesen; die musik seir ge-
feUich.«
Auf die Ausgabe ist von Höhlbaum die grösste Sorgfalt verwendet
worden, der grosse Um&ng der Handschrift machte Kürzungen nothwendig,
die mit feinem Yerätändnis vorgenommen 'worden und deutlich bezeichnet
sind, so dass dem Leser die schriftstellerische Eigenart doch erkennbar
bleibt Mit verständiger Sparsamkeit, die nur ganz selten ausser Acht ge-
lassen ist, werden in den Fussnoten die zum nächsten Yerständniss des
Textes nothwendigen Erläuterungen geboten, genau sind daselbst die Quellen
angegeben, welche Weinsberg benutzte und in lehrreicher Weise wird die
Art, wie er sie wiedergab, dargelegt. Ein erklärendes Verzeichnis schwerer
verständlicher Wörter erleichtert dem mit dem kölnischen Dialect nicht
vertrauten Leser die Benutzung, dem zweiten Bande ist ein von Dr. L.
Korth angefertigtes Begister der Orts- und Personennamen beigegeben. Ein
dritter Band soll »die Würdigung des Verfassers und seiner Aufzeichnungen*,
endlich die aubführlichen Erklärungen und Ergänzungen bringen, erst nach
seinem Erscheinen wird es auch dem femerstehenden Beurtheiler möglich
sein, den Werth des Buches Weinsberg voll und ganz zu erfassen.
Karl Uhlirz.
W. Feiten, Die Bulle ne pretereat und die Becon-
ciliationsverhandlungen Ludwig des Bayers mit dem
Papste Johann XXIL Ein Beitrag zur Geschichte des 14. Jahr-
hunderts. Mit einem Anhange von Urkunden aus Trier, Koblenz und
dem YatikaniBcheii Archive. I (YIH und 79), Trier 1885, 11 (VI und
287), Trier 1887. 8«.
Selten hat ein einzelnes Schriftstück in der historischen Literatur so
viel von sich reden gemacht, als jene Bulle Johanns XXII., die Italien
vom Beiche trennt und eine Grenzreguliorung zwischen Deutschland und
Frankreich in Aussicht nimmt. Die Bulle war schon längere Zeit bekannt.
518 literator.
wenn auch nicht naoh ihrem ganzen Worüaat, der f&r Deatsdüand erst
durch Höfler erschlossen wurde. Bald nach dem Bekanntwerden entbrannte
der Streit über Echtheit oder Unechtheit dieses Stückes , das, wenn echt,
ein höchst ungünstiges Licht auf die Politik des PqMtes werfen musste.
Bis jetzt hat man meist an der Echtheit festgehalten, wenn man aoch ge-
nöthigrt war Motivierung und Sentenz der Bulle zu trennen und erstere
zu opfern. Strittig ist audi die Zeit der Entstehung der Bulle. Müller
hat sie in's Jahr 1334 gesetzt, Preger 1331, der sich mit Büoksicht auf
diesen Ansatz bestammt findet die Motivierung als späteren Zusatz zu be-
zeichnen ; Scheffer-Boichorst dagegen hat sich in diesen Blättern (6, 68 f.)
dahin ausgebrochen, dass die Bulle entweder für ganz echt oder ganz un-
echt zu betrachten seL
All dem gegenüber hat F. in dem ersten Theüe seiner Arbeit veiBudit
die Bulle, die er als »ne pretereat* beaeichnet, währ^d sie sonst mit »quia
in futurorum eventibus* citirt wird, als Fälschung zu erweisen und Zeit
und Ursprung namhaft zu machen« Er fClhrt aus, dass »ne preiereat* vor
1331 entstanden und fast mit Sicherheit in die ersten Pontificatirjahre Jo-
hanns zu setzen, dass die Bulle aas einem Gusse sei und in engster Be-.
Ziehung zu einer Oesandtschaftsinstruction Roberts von Sioilien von 1314
stehe; er sucht femer nachzuweisen, dass staimtliche Nachriditen über die
Bulle, angefangen von dem Mündmer Gutachten der Minoriten (als Ver-
fasser will er Michael von Caesena glaubhaft machen) bis auf Ludwigs Ge-
sandtschafksinstruction von 1339 und das Dictionariiun des Albericus da
Boxiate, auf eine Quelle zurückgehen, zu der die Minoriten in Beziehung
stehen. F. findet sie in der sicilianischen Kanzlei. Dort, wo man die In-
struction von 1314 vor sich hatte, ist »ne pretereat* entstanden; in Boberts
Interesse lag die Trennung Italiens vom Beiohe, um Frankreichs Zustimmung
zu erhalten, lässt er den Passus von der Grenzregulierung zufügen. Die
Minoriten, vor allen Fra Michele, dessen Einfluss in Neapel F. weitaus über-
schätzt, waren es, welche die Yerbratung der Bulle in ihrem Interesse
fanden.
F. versucht aber auch den Nachweis der Uneehtheit aus den That-
sachen selbst zu erbringen und macht geltend, wie eine Vereinigung von
ganz Italien in der Hand Boberts dem Papstthume die grösste Gefiihr ge-
bracht, wie eine Uebertragung Italiens an den König von Neapel nicht
nur die Ghibellinen, sondern auch die Guelfen bedroht hätte. Weniger
gelungen ist ihm aber der Nachweis, dass Ludwig selbst nicht an die Bulle
geglaubt hätte; er führt dafär an, dass der Kaiser sie sonst weit öfter
erwähnt haben würde (S. 40; man kennt den Werth des Arguments ex
silentio), dass dieser dem Papste im October 1^31 eine neue Schenkung in
Italien angeboten habe, was m. E. höchstens gegen die Preger*sche Datirong
spricht. Noch viel weniger fUUt ins Gewicht das Privilegium Ludwigs fSr
einige der Kirche gehörige Gebiete, »die also wol auch nur in Italiea
liegen können * (S. 40 u. Anm. 1 34^ wie wenn die Kirdie sonst niigends
als in Italien Besitzungen gehabt hätte; zudem ist die betreffende In*
haltsangabe so allgemein gehalten, dass sich daraus nichts folgern Ifissi
Ueberhaupt scheint mir der zweite Tbeil des Nachweises der Unec^ibeit
von »ne pretereat* viel weniger schlagend als der erste; trotadem halte
ich ihn durch die Untersuchung F.'s fär erbracht, dessen Verdienst ia
liteiatar. 519
dieser Hmsielit ich imiimwanden anerkenne, wenn ich aach mit Einzel*
heiten der Untersachnng nicht einverstanden bin.
F. sacht z. B. zu leugnen, dass der Wortlaut der Gesandtsohafts-
instruetion von 1389 sich auf die Bulle beziehe (S. 6). Die »schidunge^
ctie der Papet zwisdien dem römischen Reiche und Frankreich setzen will
»Bomischen rieh ze schaden^ scheinen mir gar nichts mit dem Sohiedspruche
Benedicts XU. zwischen Frankreich und dem deutschen Beidie zu thun zu
haben, sondern gehen, worauf der Zusammenhang mit dem folgenden, wo
der Trennung »Lampartens^ vom Beiche gedacht wird, schon deutet, auf
den Wortlaut der Sentenz der Bulle (ich behalte F.'s Terminologie bei):
»ac declaramus r^;num prediotum Alemanie a regno Franeie claris distin-
gui terminis et notis finibus limitari per nos .... distinguendis*. »aohi-
dünge* ist gleich » separatio ^ Die von F. dtirten Worte der Instruction
sind geradezu eine Uebersetzung der Sentenz, wobei sogar beachtet ist,
dass die Trennung der Lombardei Yom Beiche bereits yoUzogen sei, die
Grenzregulierung aber noch in Aussicht stehe.
Auf die äussere Form komme ich im anderen Zusammenhaag zurück,
bemerke aber gleich hier, dass Mttller doch nicht so ganz unrecht zu haben
sobeint, wenn er F. vorwirft, dass dieser unbequeme Quellenstellen einfach
bei Seite schiebe. Vielleicht hat er im Auge gehabt, wie F. eine Nachricht
Villanis die Uebertragung Italiens an Frankreich betreffiand mit der Be-
merkung abthut, Yillani sei ein Schwätzer fär auswärtige Angelegenheiten,
aach wenn sie Italien mitbeträfen (S. 35; dieselbe Nachricht kehrt über-
dies such in anderen Quellen wieder) — jedenftdls wieder ein bemerkens-
werther Beitrag zur Kritik Tillanis, aus dem jeder das macht, was er
eben will.
Ganz anders muss ich mich zum zweiten Theile der Arbeit stellen.
Mit dankenswerther Offenherzigkeit hat F. seinen Standpunkt und seine
Absichten selbst klar gemacht: er will das Andenken des verkannten Jo-
hann XXIL heben, das seines bedeutendsten Gegners, der in Baiern und
anderswo zu einem grossen Mann gemacht werden soll, nicht gerade herab-
ziehen, aber doch darthun, das es sich nicht heben lasse (II, S. 275). Dazu
bietet ihm Gelegenheit die Aufgabe, die Beoonciliationsverhandlungen zwi<
sehen Ludwig und der Curie nach der Elimination der Bulle »ne pretereat^
neu zu oonstruiren. Dabei fällt zunächst die Vorliebe des VerfiASsers für
EOnig Johann von BOhmen ins Auge (es ist wol kein Zufall, dass alle die
Advocaten des Luxemburgers am Niederrhein zu Hause sind). Bisher war
man so ziemlich einig in E. Johann einen unzuverlässigen Bundesgenossen
za sehen, der jede politische Constellation dazu benutzte, um für sich und
sein Hans Yortheile herauszuschlagen. F. weiss es besser, Johann ist der
uneigennützigste Mensch, der immer treu zu Ludwig hält, in dessen In-
teresse sich um die Beconciliation bemüht und nicht einmal durch das
offene Misstrauen des Kaisers von seiner loyalen Haltung lässt Weder der
Landauer Vertrag (1330 Mai) mit den Habsburgem, wo K. Johann den
Fall in Aussicht nimmt, dass das Beich erledigt werde und er zum Thron
komme, noch Ludwigs Klagen gegen Johann auf dem Nürnberger Reichs-
tage, ja nicht einmal der Vertrag von Fontainebleau, in welchem Johann
verspricht, dem französischen Könige gegen jedermann, auch gegen den
Kaiser beizustehen, falls dieser einen von Philipp bekriegten Beichsfürsten
520 Literatur.
unterstütze, kann F. irre machen; letzterem Argumente wird keine Be-
deatnng zuerkannt und mit einigen Sophismen darüber hinweggegangen
(II, 87) ; er führt z. B. ans, dass Johann, für seine westlichen Besitzungen
ohnehin Philipps Vassall, mit dem französischen Hanse enge verbanden
gewesen sei, aber auch mit Ludwig in solchen Beziehungen gestanden babe,
dass er überzeugt war Ludwig werde in einem solchen Falle jenen Beiohs-
Hirsten nicbt unterstützen. Auch der Vertrag Ludmgs mit Balduin von
August 1332, durch welchen der Oheim Johanns sich mit Ludwig geg^i
seinen Neffen verbindet für den Fall, dass dieser sich gegen das Beicb
erhebe, zeige höchstens, dass Ludwig den Verdacht gehegt habe Johann,
könnte ihn am Reiche irren. Ich habe bis jeixt nocb den Vertrag von
Piumaccio ausser Auge gelassen, den F. im dritten Excurs als einen Ent-
wurf erklärt, der sich auf die Abmachungen von Avignon (1332 Nov.)
bezöge, was mir nicht über allen Zweifel erhaben schdnt^), da F. den
Wortlaut des betreffenden Stückes selbst nicht kennt, und die Beinkens-
scben Auszüge, wie bekannt, nicht immer verlässlich sind. Aber wenn
schon nicht 1381, so hat Johann doch 1332 versprochen Ludwig nie an-
zuhangen, ihn nicbt anzuerkennen und nicht zu unterstützen.
F. hat übrigens eine gewisse Vorliebe dafür in Urkunden blosse Con-
cepte oder Entwürfe zu entdecken; auch das jüngst von B. Dudik auf-
gefundene Schriftstück, das für das Original von »ne pretereat* gebalten
wurde, scheint ihm ein Concept zu sein, die Argumente daf&r sind freilieb
kläglich. F. weiss nicht, dass in der päpstlichen Kanzlei nicht aller Ana*
lauf in die Begister eingetragen wurde, und dass in den Originalen päpst-
licher Bullen statt des Eigennamens zwei Punkte gesetzt zu werden pflegen.
Wie es mit dem Expeditions vermerk steht, lässt sich nach dem Drucke
nicht bestimmen (vgl II, S, 191).
Der Versuch F., Johann zu »retten^, wird, wie ich glaube, nicbt
viel Beifall finden, so wenig wie sein Versuch, Ludwigs Verzicht auf das
Beicb in das Jahr 1331 zurückzuverfolgen (II, S. 77). In Bezug auf den
Verzicht Ludwigs hat F. nichts erheblich neues vorgebracht; sein Versuch die
späteren Ck)ncilsverhandlungen mit demselben in Zusammenhang zu bringen,
ist zu künstlich.
Ich kann auf andere Einzelheiten nicht mehr eingehen und will nur
noch einiges über den äusseren Eindruck, den die Arbeit macht, hinza-
fOgen. Was der Darstellung an Uebersichtlichkeit und an prägnantem Aus-
drucke abgeht, sucht sie durch einen so bestimmten, mitunter so selbst-
gefälligen Ton zu ersetzen, als wären F.'s Deductionen auf Felsen gebaut.
Ich nehme es F. mit Bücksicht auf seinen Parteistandpunkt , den in
Abrede zu stellen vergebliche Mühe ist, nicht übel, wenn er Johann XXII.
in anderem Lichte betrachtet als man dies sonst gewohnt ist, doch soll ihn
das nicht verleiten, die Behauptung, dass die Päpste das Becht der
Approbation des gewählten deutschen Königs besessen hätten (vgl. II.,
^) Hübsch fiisst F. auf S. 60 die Motiyirung zusammen. »Das, was Preger
ab den Vertrag von Piumaccio ausgab und erweisen will, erweist sich schon
deshalb, weil es das nicht ist, sowie aus innem Momenten als Vertrag
von Avignon vom November IS 82* (zum Glücke mit einem Verweise auf den
Excurs).
Literatur. 521
8. 7 and 138, Anm. 87), als Dogma hinzastellen; noch viel weniger
h&tte ich geglaubt, dass jemand im Jahre 1887 noch, wenn auch zwei-
felnd, annehmen kOnne, dass im Jahre 996 durch den Papst den Fürsten
das Becht übertragen worden sei im deutschen Könige den Kaiser zu
w&hlen (n., S. 5, die Anmerkung 18, S. 129 sucht wohl abzuschwächen).
Das WertbYoUste des zweiten Theiles sind wohl die meist aus dem
Trierer Archive beigebrachten Urkunden. Auf das Nachwort, durchaus
persönlicher Natur, würde jeder Leser gerne verzichtet haben; die Auf-
zfthlung der verschiedenen lobenden Becensionen erinnert stark an die
Beclameatteste, die man bei uns zu Lande den Anpreisungen wunderbar
wirkender Geheimmittel anzuhängen pflegt.
Graz. Ani Ghrousi
Die Miniaturen der Üniversitäts-Bibliothek zu Hei-
delberg, beschrieben von A. v. Oechelhauser. Erster TheiL Mit
18 Tafeln. Heidelberg, 6. Eoester, 1887. 4o« 108 S.
DenWerth wissenschaftlicher Publicationen von mittelalterlichen Hand-
schrift^i mit künstlerischer Ausstattung hat man in den letzten Jahren
bei fortschreitender Erkenntnis des innersten Wesens mittelalterlicher Kunst
immer mehr schätsen gelemi Wenn nun derartige Publicationen noch
immer nicht jenen Um&ng gewonnen haben, der im Interesse der For-
schung zu wünschen wäre, so liegt dies an den mannigfachen Schwierig-
keiten, die ein solches unternehmen viel zeitraubender und kostspieliger
machen, als etwa eine Untersuchung von Architektur- oder Skulpturwerken.
Wenn daher zur Durchführung einer solchen Aufgabe gewöhnlich mehrere
ihre Kräfte vereinigen müssen, so ist es als besonderes Verdienst anzu-
erkennen, dass im vorliegenden Falle ein ISnzelner es unternommen hat^
eine weitausschauende Aufgabe aus eigener Kraft und eigenen Mitteln zu
lösen.
Der Verf. hat sich eine streng wissenschaftliche Publication aller kunst-
histonsoh bemerkenswerthen Handschriften der Heidelberger Universität
zum Ziele gesetzt Mit der ältesten Handschrift beginnend und in chrono-
log^cher Folge fortschreitend gelangt der vorliegende erste Theil bis ins
18. Jahrh. Im ganzen erscheinen 10 Handschriflien behandelt, von denen
aber nur drei eine grössere Bedeutung beanspruchen dürfen. Auf das vor-
romanische Mittelalter, da noch die antike Tradition nach Form und häufig
auch nach Inhalt im Vordergrund steht, entfUlt von jenen dreien nur
eine Handschrift: das sogen. Sacramentar von Petershausen. Es ist anzu-
nehmen, dass der Verf. mit anerkennenswerthem Fleisse aus der vorhan-
denen Literatur alles zusammengetragen hat, was diese wichige Hand-
schrift betrifft, und dass er in ihrer Beschreibung mit musterhafter Sorg-
falt zu Werke gegangen ist. Die Anhaltspunkte, die fär eine Beichenauer
Herkunft der Handschrift sprechen, sind mit Geschick zusammengestellt und
verwerthet. Wenn auch dieselben zur Entscheidung der Provenienzfrage
keinesfiklls ausreichen dürften, so ist die Oechelhänser^sohe Darstellung schon
vom methodischen Standpunkte interessant zu verfolgen, da bekanntlich in
den letzten Jahren gerade die Beichenauer Malerschule des 10. Jahrh. Gegen-
522 literatar.
stand mehrfacher eingehender Untersuchungen gewesen ist und ans der
Betrachtung der genannten Heidelberger Handschrift neuerdings hervorgeht,
wie schwierig es ist, in der Yergleichung und Beurtheilung Torromaniaoher
Miniaturen zu abschliessenden Resultaten zu gelangen.
Die Bedeutung der Heidelberger Universitfttsbibliothek für die Mi-
niaturmalerei liegt namentlich in ihren altdeutschen Dichterhandschriften.
Da dieäe grösstentheils erst in die romanische Spätzeit fallen, so ist in dem
vorliegenden ersten Theile noch wenig davon enthalten; immerhin lässt die
darin zum Theil publicirte Handschrift der Bolandlieder des Pfiftffen Conrad
das baldige Erscheinen der späteren — wenn im gleichen Geiste fort*
geführt — lebhaft wünschen. Diese mit sicherer Hand gerissenen Feder-
zeichnungen beweisen aufs anschaulichste das Vorhandensein eines bewussten
nationalen Eunststils, der sich auch in der Copie nicht verleugnet, weil
derselbe Stil eben auch dem Copisten eigen ist. — Die dritte bedeutendere
Handschrift — eine sogen. Scivias der h. Hildegard von Bickelheim —
gehört bereit« dem 18. Jahrh« an; aus ihren Illustrationen l&sst ach unter
anderem deutlich ersehen, wie man zu jener Zeit die alten von der Antike
übernommenen Formen fär gewisse Vorgänge in der Natur — Wind^
Wetter u. dgl. — als bequeme herkömmliche Typen zwar im allgemeinen
beibehielt, aber in einzelnen Zügen derart modificirte, dass man über die
Zeit ihrer Entstehung nicht in Zweifel bleiben kann, während z. B. gewisse
Sternbilderoopien des 9. Jahrh. ganz gut im 4. bis 5. Jahrh. gefertigt sein
könnten.
Wenn nun gesagt werden darf, dass der Text der Bedeutung und den
Eigenthümlichkeiten der behandelten Handschriften im allgemeinen gerecht
wird, so ist vollends die bildliche Ausstattung, auf die ja in derartigen
Publicationen das Hauptgewicht gelegt werden muss, eine vortreffliobe zu
nennen. Namentlich die von der Berliner Beichsdruckeroi gelieferten Farben-
druoktafeln sind von einer mustergiltigen Ausführung, dass sie namentlich
als Vorlegeblätter für kunsthistorischen Unterricht dringend empfohlen
werden könnten. Alois BiegL
Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k.k.
Central-Gommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und
historischen Denkmale. 1. — S.Heft. Archiv-Berichte aus Tirol
von E. V. Ottenthai und 0. Redlich. Wien, 1888. Kubasta u. Voigt
Zwei ehemalige Schüler des »Instituts f. österr. Geschichtsforschung^
R V. Ottenthai und 0. Redlich haben mit Unterstützung der k. k. Gentral-
commisston eine systematische Durchforschung der kleineren, Kirchen, Ge-
meinden und Privaten zugehörigen, Archive Tirols begonnen und erstatten
in den vorliegenden Heften Bericht über die AosfÜhrung dieses ünter-
liehmens in einer Reihe von Besirken und zwar durch den Erstfgenaanten
in Süd-, durch den Zweitgenannten in Nordtirol. In den Jahren 1886
und 1887 wurden die Archive in den Gerichtsbezirken Tel&, Silz und
Jmst einer- und in den Bezirken Klausen, Kastelruth, Bozen, Sarnthal,
^ literatur. 523
Neamarkt ai)d Ealtern andererseits untersucht und die Bestände nach
ihren versohiedMien Kategorien (Urbare, Kirchen- oder GemeinderechnnugeD,
canonische Bücher, Weisthümer, geschieh tlishe Handschiiften , Acten, Ur-
kunden) verzeichnet Die Urkunden bis 1450 (nach dem Plane beim Be-
ginne der Inspection bis 1400) werden nach ihrem Inhalte sämmtlich, von
den späteren nur die interessanteren registrirt.
Das Ergebnis war ein höchst bedeutsames, theilweise geradezu über-
raschendes. Es zeigt, wie viel geschichtliches Material auch die kleineren
Archive Tirols trotz aller Verschleuderungen und Verschleppungen noch
immer bergen. Die Zahl der in den vorliegenden drei Heften nach ihrem
Inhalte verzeichneten älteren Urkunden beträgt 904 (darunter 59 aus dem
zwölften und dreizehnten Jahrhundert), nicht wenige von tirolischen Landes-
fürsten oder von Kaisern ausgestellt. Weiter wurden mehrere alte Weis-
Üiümer au^funden, welche den Herausgebern der »tirolischen Weisthümer*
unbekannt geblieben waren oder von denen sie nur eine spätere Fassung
oder Abschrift benutzen konnten. Auch einzelne Urbare und Calendarien
reichen bis in das vierzehnte Jahrhundert zurück. Dass sich für die spätem
Jahrhunderte um so reichhaltigeres Material der verschiedensten Art findet,
ist selbstverständlich. Besonders auch über die Kriegsjahre 1797 und 1809
scheinen Cremeindeacten und Rechnungen nicht weniges zu enthalten, ob-
wohl sich gerade bezüglich des letzteren Jahres an einzelnen Orten Lücken
zeigen.
Dass die Berichte mit musterhafter Genauigkeit und Bündigkeit ab-
gefasst sein würden, konnte man nach der tüchtigen Schulung und den
bisherigen Leistungen E. v. Ottenthals und 0. Bedlichs von vorneherein
erwarten. Aber auch der k. k. Centralcommission muss für die Förderung
dieses Unternehmens der Dank ausgesprochen werden.
Wien. A. Huber.
Fr. R. V. Krones, Zur Geschichte Oesterreichs im Zeit-
alter der französischen Kriege und der Restauration. 1792—1816. Mit
besonderer Bücksicht auf das Beru&leben des Staatsmannes Freiherrn
Anton y. Baldacei Gotha, 1886. Fr. A. Perthes.
Das vorliegende Werk des ausserordentlich thätigen Verf., dessen An-
zeige sich leider etwas lange verzögert hat, macht einen nicht gerade har-
monischen Eindruck. Studien, welche der Verf. über das » Berufisleben ^
des »Staatsmannes* (?) Baldacei gemacht hat, und Mittheilungen aus den
ungedruckten »Denkwürdigkeiten* und dem »Tagebuche* des Erzherzogs
Johann über die Zeit der Kriege mit Napoleon seit 1805, wie aus den
Memoiren Metternichs und anderen bekannten Quellen und neueren Dar-
stellungen erscheinen mehr äusserlich verbunden als organisch verschmolzen.
Das »Berufsleben* oder die amtliche Thätigkeit Baldaoci's, des Vertrauens-
mannes des Kaisers Franz, vermag »einen verknüpfenden Faden durch diese
losen Skizzen* (S. 371) um so weniger zu bilden, als wir über die Wirk^
samkeit dieses Mannes während einer Reihe von Jahren gar nichts Näheres
wissen und derselbe oft lange Zeit voll^iiändig aus unserem Gesichtskreise
verschwindet Auch in den Jahren 1813 bis 1815, wo Bbldacci die Stelle
524 literator.
eines Armee - HofcommissMrs oder ArmeeminiBters zaerat in 3öhmen nnd
Deutschland, dann in Frankreich, später, während der zweiten Occapation
dieses Landes, die eines Präses des Conseil adminisirativ Mr Gestenreich
bekleidete und auf die Organisation der wieder gewonneren illjrischen
Provinzen einen gewissen Einfluss übte, erscheint seine Wirksamkeit nicht
eine derartige, dass sie unser Interesse in besonderem Grade zu erregen
vermöchte. Nach der Ansicht des Bef. wäre es daher zweckmässiger ge-
wesen, wenn der Verf. sich auf die Verwerthung der ihm zugänglich ge-
machten Denkwürdigkeiten und Tagebücher des Erzherzogs Johann, die
nach seinen, leider nur zu knappen, Auszügen besonders für die Jahre
1806 bis 1809 von grossem Interesse zu sein scheinen, beschränkt oder
noch besser eine möglichst vollständige Ausgabe derselben veranstaltet
hätte.
Dass übrigens die Arbeit mit der dem Verf. eigenen Gewissenhaftig-
keit und Sorgfalt gemacht ist, brauchen wir wohl nicht ausdrücklich zu
bemerken, obwohl uns scheint, dass die Anführung allbekannter ffil&büeher
oder die Mittheilung der biographischen Notizen über alle im Buche ge-
nannten Persönlichkeiten (meist nach Wurzbach) nicht gerade nothwendig
gewesen wäre.
Wien. A. Huber.
Bericht über die siebente Jahresversammlung der
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde^).
Köln, im December 1887. Die siebente Jahresversammlung der Ge-
sellschaft; für Rheinische Geschichtskunde ist am 28. d. M. in Köln ge-
halten worden. Anwesend waren ausser Patronen und Mitgliedern der Ge-
sellschaft von den Mitgliedern des YorstAudes: der Oberbürgermeister Becker
von Köln, Prof. Dr. Dove von Bonn, kön. Staatsarchivar Geh. Archivrath
Dr. Harless von Düsseldorf, kön. Staatsarchivar Dr. Keller von Münster i. W.,
die Professoren Dr. Lamprecht, Dr. Loersch und Dr. Menzel von Bonn,
Kommerzienrath G. Michels, Kommerzienrath Emil vom Bath und Land-
richter Ratjen von Köln, Prof. Dr. Bitter und der kön. Kammerherr nnd
Schlosshauptmann Frhr. v. Solemacher-Antweiler, Vioe-Landtagsmarschall der
Rheinprovinz als Vertreter der Provinzialstände, von Bonn und der Vor-
sitzende Prof. Dr. Höhlbaum von Köln. Die Vorstandsmitglieder kön« Staats-
archivar Archivrath Dr. Becker in Koblenz, Oberbürgermeister Jaeger in
Elberfeld, Oberbürgermeister Lindemann in Düsseldorf, Geh. Regierungs-
rath Prof. Dr. Nissen in Bonn und Kommerzienrath Wegeier in Koblenz
hatten ihr Ausbleiben entschuldigt
Der Vorsitzende berichtete über den Stand der Arbeiten der Gesell-
schaft und über eine Erweiterung ihres Arbeitsplanes.
Seit der sechsten Jahresversammlung gelangte die vierte GeseUaohafts-
publication zur Ausgabe:
Das Buch W eins her g, Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahr-
hundert, bearbeitet von Konstantin Höhlbaum. Bd. IL 1552 — 1557.
*) Wegen Raummangels verspätet.
Uterator. 525
Von den Kölner Schreinsurkanden des 12. Jahrh. befindet
sich die dritte und Sohlusslieferong Tom ersten Bande unter der Presse.
Der Bearbeiter Dr. Hoeniger in Berlin hat das Hanoscript für den Band
vollendet Die Liefemng wird die Schreinsurkanden aus der S. Laurenz-,
der S. Columba- und S. Brigiden-Pfarre der Stadt um&ssen, in der ersteren
besonders das jüdische Element in der städtischen Bevölkerung des 12. Jahrh.
vorfuhren. Eine Ergänzung findet dieses Werk durch die Herausgabe des
Kölner Judenschreinsbuches aus dem 13. und 14. Jahrh. im Kölner Stadt-
archiv, im Auftrage der Historischen Commission für die Geschichte des
Judenthums gleichfiEdls von Dr. Hoeniger besorgt Der erste Band der
Schreinsurkunden, welche die Gesellschaft für Bh. G. K. veröfientlicht, wird
im Frühjahr n. J. im Druck abgeschlossen sein^).
Der Druck des in dem vorigen Berichte seinem Inhalte nach näher
bezeichneten ersten Bandes der Bheinischen Weisthümer, von Prof.
Dr. Loersch vorbereitet, hat durch die philologische Bearbeitung der Texte,
welche Dr. Konstantin Nörrenberg in Marburg erst im November d. J.
übernehmen konnte, eine Verzögerung erfahren, wird aber nunmehr i. J.
1888 begonnen werden können. Im Staatsarchiv zu Koblenz hat der kön.
Archivar Dr. Max Baer die Durchmusterung der Bestände und die Ein-
tragung der ermittelten Weisthümer in den Zettelkatalog abgeschlossen.
Gymnasialdirector Bosbach hat die Durchforschung der Handschriften der
Trierer Stadtbibliothek behufs Verzeichnung von Weisthümem begonnen,
jedoch aus Mangel an freier Zeit nur langsam fördern können. In jüngster
Zeit ist auch ein Zettelverzeichnis der Weisthümer des nördlichen Theiles
der Provinz angelegt worden, indem Dr. Herrn. Forst, Hil&arbeiter am
Staatsarchiv zu Düsseldorf, die systematische Durcharbeitung der in diesem
Arohiv beruhenden Akten der einzelnen Aemter des Erzstiflies Köln über-
nommen hat
Die Ausgabe der Aachener Stadtrechnungen von Prof. Dr.
Loersch konnte aus den schon im letzten Jahresbericht dargelegten Gründen
nur geringe Förderung erfifthren; dieselbe wird ausschliesslich den Be-
mühungen des Aachener Stadtarchivars B. Pick verdankt
Für die Bearbeitung der Urbare der Erzdiöcese Köln, welche
Pro£ Dr. Crecelius besoigt, sind Hilfskräfte gewonnen worden. Die in Köln
befindlichen Urbare wird Leonard Korth in Köln, die im Düsseldorfer
Staatsarohiv liegenden Dr. Wächter daselbst für die Au^be vorbereiten.
Inzwischen wird die Karte, welche zunächst die Orte aus den schon be-
arbeiteten Werdener Urbaren aufzunehmen hat, unter Leitung des Prof.
Crecelius hergestellt sein; in sie werden die der anderen (Gebiete ein-
getragen werden können.
Die Herausgabe des Buches Weinsberg ist, insofern die Gesell-
scfaueift dieselbe )übemommen hatte, abgeschlossen. Der Erläuterungsband,
welcher als dritter Band hinzutritt, wird von Prof. Dr. Höhlbaum bald in
Angriff genommen und vielleicht im nächsten Jahre im Manuskript be-
endet werden.
Die Erwartung, dass noch gegen Ende d. J. 1887 der Druck der
Landtagsakten der HerfOgthümer Jülich-Berg, von Dr. v. Be-
A) Eb ist seither eraohienen.
526 Literatur.
low in Marburg unter der Leitung von Prof. Dr. Bitter bearbeitet, werde
beginnen können, bat sieh nicht verwirklicht Indess ist doch das im
Düsseldorfer Staatsarchiv befindliche Material fQr die Zeit des 16. Jahrb.
im wesentlichen aufgearbeitet, und seit einiger Zeit hat Dr. v. Below be-
gonnen, den höchst umfangreichen Stoff zum Zweck der Herausgabe zu
sichten. Wenn seine Forschungen über die Anftnge der jülich-bergiFchen
landständischen Verfassung nicht zu weit in die älteren Zeiten und auf
verwandte Gebiete ausgedehnt werden, so kann im Laufe des näch^^len
Jahres die Redaktionsarbeit und eine in den Archiven von Berlin und
München für die Zeit von 1589 ab zu haltende Nachlese so weit gefördert
werden, dass vor Schluss d. J. 1888 der Druck beginnen darf.
Die von Dr. Hermann Keussen und Director Dr. Wilhelm Schmitz vor-
bereitete Ausgabe der älteren Matrikeln der Universität Köln
hat im verflossenen Jahre sehr wesentliche Portschritte gemacht Der erste
handschriftliche Band ist bearbeitet und mit zahlreichen Anmerkungen,
welche die eingezeichneten Namen erläutern und den Zusammenhang der
Universitäten unter einander nachweisen wollen, versehen worden ; der zweite
liegt in Abschrift vor und ist eifrig in Angriff genommen. Ergänzungen
aus Löwen und aus den handschriftlichen Sammlungen von Paris sind in
nächster Zeit zu erwarten. Uebersichtstabellen werden die ursprünglichen
Eintragungen statistisch verwerthen (Besuch der Universität, Herkunft der
Lehrer und Studenten, Studium derselben auf anderen Universitäten u. dgl.).
Das Manuskript geht seinem Abschluss entgegen.
Für die Begesten der Erzbischöfe von Köln bis z. J. 1500,
deren Ausarbeitung Prof. Dr. Menzel leitet, ist der grösste Theil der ge-
druckten Urkunden der Erzbischöfe bis zum Jahre 1300 jetzt verzeichnet.
Die Drucke sind weiter mit den Originalen oder guten Copien verglidien
und das Urkundenwesen der Erzbischöfe überhaupt ist näher untersucht
worden. Der Leiter des Unternehmens wird i. J. 1888 diesem voraus-
sichtlich noch mehr Zeit und Kräfte widmen können als bisher.
Für die Ausgabe der ältesten Urkunden der ßheinlande bis
zum Jahre 1000, gleichfalls von Prof. Dr. Menzel übernommen, sind alle
die preussischen Rheinlande betreffenden Urhunden abgeschrieben; dieses
Material wird noch durch Urkunden aus den Nachbarlanden, die mit jenen
zusammenhängen, zu vermehren sein. Im Frühjahr und Herbst d. J. wurde
das Prümer Chartular in Trier einer eingebenden Untersuchung unterzc^^en,
die darin befindlichen Urkunden sind verglichen und zum Druck vorbe-
reitet. Der erste Theil des Werkes wird etwa bis z. J. 900 herab reichen.
Für die Bearbeitung der sog. Ada-Handschrift in der Stadtbib-
liothek von Trier sind die verschiedenen Mitarbeiter, auch auf wiederholten
Beisen, thätig gewesen. Die technischen Vorarbeiten, bei denen es sich
im wesentlichen um Reproduktionen hervorragender Denkmäler der karo-
lingischen Buchmalerei sowohl in der Ada-Handschrift selbst als ausserhalb
derselben handelte, sind unter der Fürsorge von Prof. Dr. Lampredit um
Pfingsten d. J. beendet worden. Um dieselbe Zeit hat Dr. Ck>rssen in Jever
seine Bearbeitung des Vulgata-Textes der Handschrift für den Dm(^ her-
gerichtet. Die paläographischen Untersuchungen von Prof. Dr. Menzel sind
nahezu beendet. Di^ kunstgeschichtliche Abhandlung von Prof. Dr. Janit-
scbek in Strassburg i. E. steht noch aus. Der Beitrag von Domkapitular
literatar. 527
Schnütgan in Köln wird ohne Verzug geliefert werden« Der Beginn des
Abdnieke wird hoffentlich in nächster Zeit vor sich geben können.
Anf Antrag des Mitgliedes Dr. Max Baer, kOn. Archivar in Koblenz,
hat die Gesellschaft die Herausgabe der Rechnungen über den Bau
der Stadtmauer von Koblenz aus dem 13. Jahrhundert ihren
Aufgaben eingereiht Das Tom Antragsteller bearbeitete Manuskript lag
Tollstäadig druckreif vor. Der Text der Rechnungen wird gekürzt wie-
dergegeben; eine Einleitung ist vorauigesandt, in welcher über die Erhe-
buugy Verwaltung und Verwradung des für den Bau bestimmten Ungelds,
über das Verhältnis zwischen der Stadt und dem Erzbischof von Trier in
den Steuerfragen, zugleich auch über ihr Verhältnis in den Fragen der
städtischen Verfassung und über die Entwicklung des Stadtrathes gehandelt,
femer die Art der Baubeamtenscbafken, der Löhne und der Prdse unter«
sucht wird; Uebersicbtstabellen, welche die Ergebnisse des Textes in Kürze
Torführen, Urkunden als Beilagen und ein Situationsplan besohliessen das
Manusoript. Der Abdruck kann sogleich beginneni wenn die buchhttndle-
riscfaen Verabredungen getroffen sind^j.
Zwei weitere neue Werke der Gesellschaft verdanken ihre Entstehung
der Anregung durch den Provindal-Verwaltungsrath und den Landesdirektor
der Rheinprovinz Herrn Klein in Düsseldorf: die Bearbeitung eines ge-
schichtlichen Atlas der Rheinprovinz und die Herannahe einer
Denkmäler-Statistik der Rheinprovinz.
Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz, für welchen
besondere Mittel von Seiten der Provinzialverwaltung zur Verfügung ge-
stellt wurden, wird von dem Plane ausgehen, welchen das Vorstandsmit-
glied Prof. Dr. Loersch, zugleich Mitglied der Museums-Commission, ent*
werfen hat. Diese Denkschrift, die durch den Vorstand eben vervielfältigt
worden ist, betont die Bedürfnisfrage im Interesse der Praxis und der
Wissenschaft, der gelehrten Forschung und der Verwaltung; sie zeichnet
die Art der Bearbeitung und vertheilt den Stoff von der prähistorischen
Zeit bis in das 19. Jahrh. auf 12 Kartenblätter mit Nebenkarten. Wieder
abgedruckt ist die Denkschrift in den »Mittheilungen aus dem Stadtarchiv
von Köln * Heft 1 3. Ein besonderer Ausschuss des Vorstandes für dieses
Werk hat den Beistand des Vertreters der geographischen Wissenschaft an der
Universität Bonn, Prof. Dr. Johannes Rein gewonnen ; Prof. Dr. Lamprecht
leitet die Vorarbeiten; Cand. bist. Konstantin Schulteis, z. Z. in Köln, stellt
die Urkarte her, welche allen Blättern zu Grunde gelegt werden soll. Der
letztere bat zugleich den Auftrag, ein wissenschaftliches Repertorium über
alle kartographischen Darstellungen des Rheinlandes und seiner Theile aus
älterer und jüngerer Zeit auszuarbeiten; er hat für diesen Zweck bereits
die Plankammer des Stadtarchivs und die Sammlungen dsr Stadtbibliothek
von Köln durchgearbeitet und die Materialien des Stadtarchivs von Frank-
furt a. M. und der Stadtbibliothek von Mainz, deren Verwaltungen in
dankenswerther Weise d^ Wünschen des Vorstandes entsprochen haben,
herangezogen. Zu Beginn des neuen Jahres wird die Urkarte vollendet
werden.
Die gleichfalls von dem Landesdirector der Rheinprovinz angeregte
1) Das Buch ist bereits ausgegeben worden.
528 Literatar.
Bearbeitung einer Denkmäler-Statistik der Bheinprovinz ist yon
dem Vorstände der Gesellschaft in jüngster Zeit unter die Werke der de-
sellsohafk aufgenommen worden. Einen Plan för die Bew&lügang der grossen
Aufgabe wird eine f&v dieses Unternehmen eingesetzte (Kommission ent-
werfen ; die sehr betrfichtliohen Mittel, welche Ar die Ausführung erforder-
lich sind, aus den allgemeinen Mitteln der Gesellschaft aber nicht ent-
nommen werden können, dürften durch die Provinzverwaltung und die-
jenigen grossen StSdte, die durch den Beidithum ihrer Denkmäler an dem
Zustandekommen des Werkes besonders interessirt sein müss^i (Köln,
Aachen, Trier), dargeboten werden; eine Beisteuer ist von der ersteren
der Gesellschaft bereif« zugewiesen worden. Durch dieses Unternehmen,
welches jedoch noch ganz in seinen Auffingen steht, hofft die (Gesellschaft
mit der Provinz, welcher sie sich widmet, noch fester zusammen zu wachsen
als bisher.
Ein Werk zur neuesten Geschichte des Rheinlandes, welches geplant
worden war, die Bearbeitung der hinterlassenen Papiere des Grafen
Friedrich zu Solma- Laubach, des ersten kön. preussischen Ober-
präsidenten f&r Jülich-Cleve-Berg zu Köln, wurde vorläufig zurüdcgestellt
Se. Erlaucht der reg. Graf Friedrich zu Solms-Laubach hatte die Durdiaicht
der Papiere in grossherziger Weise gestattet; Prof. Dr. Dove und Prof. Dr.
Höhlbaum nahmen die Prüfung vor, glaubten aber die Benutzung der
reichhaltigen Papiere erst für eine spätere Zeit empfehlen zu aollen.
«»S^S*^ —
Die Beziehungen Ludwigs f. von Ungarn
zu
Karl IV.
Von
8. Steinher I.
Zweiter Tliefl: Die Jahre 1358-1373.
3.
In dem ersten Thoile*) dieser Dntersachang ist die Politik Lud-
wigs Yon üngam, soweit sie auf die Beziehungen zu Karl lY. Ein-
fluBS geübt hat, bis zum Jahre 1358 verfolgt worden. Es hat sieh
ergeben, dass die Bestrebungen Ludwigs in seinen ersten Begierungs-
jahren bich fiist ausschliesslich auf das Königreich Neapel richteten,
dass Ton 1350 an die Politik Ungarns ein anderes Ziel im Auge hatte:
den Yenetianem Dalmatien zu entreissen. Wir sahen, wie dieses Ziel
energisch festgehalten wurde, wie g^enüber dieser BAuptstromung
der ungarischen Politik die anderen Dntemehmungen Ludfrigs zurück-
getreten waren. Der Eri^ g^eu Serbien, der 1356 nach dem Tode
Stephan Duschans unter sehr günstigen Bedingungen hätte gef&hrt
werden können, war unterblieben, trotzdem ihn Ludwig angekündigt,
trotadem er dem Papst eidlich yersprochen hatte, sein Heer g^en
Serbien zu f&hren.
Als Ludwig durch den Frieden Ton Zara (18. Februar 1358) Dal-
matien gewann, musste sich seine Stellung gegenüber Serbien und
Bosnien ändern. Von zwei Seiten umfasste jetzt das ungarische (Ge-
biet diese Fürstenthümer, und der Plan, sie der ungarischen Krone
za unterwerfen, der den kriegerischen und ehrgeizigen Neigungen
Ladwigs Tollkommen entsprach, wurde zu einer Art Staatsnothwendig-
1) IfittkeiL d. Insütata 8, 219— 85S.
MWWhnnw IX. S4
530 Steinherz.
keit, um den Besitz Dalmatiens ungestört za erhalten. Dieser Plan
trat auch noch im selben Jahre 1358 in die Wirklichkeit; nachdem
Ludwig den Sommer dieses Jahres mit der Organisation Yon Dalmatien
zugebracht 1), begann er im Herbst den Krieg gegen Serbien und setete
ihn im Frühjahre 1359 fort'). Unter seiner persönlichen Führung
durchzogen die ungarischen Truppen im Mai und Juni 1359 siegreich
ganz Serbien und drangen bis zum Amselfelde vor^). Allein der Er-
folg war nur ein vorübergehender; das verspürte Bagusa. Am 6. August,
kaum dass die ongarischen Troppen Serbien yerlasBen hatten, setzte
sich ein serbischer Grosser Yoyslav de Yoyno vor den Thoren Bagnsas
fest und plünderte die Eaufleute. Auf die Beschwerden der Stadt erwiderte
er, dass ihm dies vom König vom Serbien aufgetragen sei, weil der
ungarische König einen Einfall in serbisches Gebiet gethan habe^).
Die Stadt wandte sich an König Ludwig mit der Bitte um Hilfe und
im Herbst 1359 sammelte sich neuerlich ein ungarisches Heer in
Siebenbürgen, um den Krieg gegen Serbien fortzusetzen^). Seine ganze
Kraft schien Ludwig der Begründung und Befestigung seiner Macbt
in den Balkanländern zuzuwenden; das gute Verhältnis zum Kaiser,
das sich im Yenetianerkrieg aller Welt gezeigt hatte, konnte in diesem
Jahre keine Störung erleiden, die aus der Politik Ludwigs zu erklären
*) In den ungarischen Diplomen findet die Einverleibung yon Dalmatien
darin ihren Ausdrack, dass die Bischofeliste um sämmtliche dalmatinische Bischöfe
yermehrt wird. Das erste bis nun bekannte Diplom, das diese yermehrte liste
enthält, ist vom 8. September 1858 (Fej^r 9. 8. n® 889), während noch in dem
Diplom vom SO. April (Cod. Patrius 1 n® 147) nur der Erzbisohof yon Spalato
und der Bischof yon Enin, die als ungarische Bischöfe galten, geführt werden.
*) Huber »Ludwig I. und die ungarischen Vasallenländer«, Archiy f. Ost. Gesch.
66, 27 ; zu den dort angeftlhrten Belegstellen kommt noch hinzu die Urkunde
yom 8. Mai 1859 bei Fej^r 9. 8 n* 66: »dominus Nioolans Eonth palaünus in
presentem regium exercitum contra regem Seryie motum est profeoturus*. *) kh
stfitie mich hier auf die im Jahre 1864 bestätigte Urkunde Ludwigs (bei F€j6r
9. 8 n® 258), welche die Datirung trägt »datum in Redno siye in campo pro
Rednek Banjam in loco yidelicet descensus exercitus nostri in die fest! natiyi-
tatis s. Johannis baptistc a. d. millesimo trecentesimo — — *. Statt »in Redno
siye* ist, wie Fej^ 9. 2 n® 91 ergabt, »in regno Seryie* ku lesen. Da emeBe-
stäUgUBg der Urkunde yom Jahre 1864 yorliegt, muss die Urkunde selbst yor
diesem Jahre ausgestellt sein. Kriege gegen Serbien wurden 1864. 56. 68. 69.
61 gefuhrt. Nach dem Itinerar Ludwigs ist die Urkunde nur im Jahre 1869
möglich. Den Ort halte ich mit Berücksichtigung der Schilderung M. Villani^s
IX. 82. für Banja am rechten Limufer zwischen Prepolje und Priboi; ygl. Jiredek
Die Handelsstrassen und Bergwerke yon Serbien und Bosnien wlUirend des MitM-
alters. AbhandL d. bOhm. Ges. f. Wiss. 6. Folge 10, 16. 86. *} Moa. Slar.
mer. 18, 279—284. ») Ib. 4, n« 44. 47.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn ssu Karl IV. II. 531
wäre. Es geschah durch eine ganz eigen thQmliche YerwicUung, dass
Ludwig BU Ablauf des Jahres 1359 in die. feindseligste Stellung zu
S^l geiieth; diesmal kam das Element der Zwietracht von aussen:
es lag in dem Auftreten Rudolfs lY. von Oesterreich gegen den Kaiser.
Als Herzog Albrecht IL am 20; Juli 1358 starb und Rudolf lY.
die Regierung der österreichischen Lander übernahm, konnte Earl
zuversichtlich auf die Fortdauer des friedlichen Yerhaltnisses zu Oester-
reich hoffen. Der junge Habsburger hatte eine Tochter des Kaisers,
Katharina, zur Frau ; er hatte die wärmste Unterstützung durch Karl
erfahren 1), als er 1357 und 58 die habsburgischen Besitzungen in der
Schweiz und im Eäsass verwaltete. Soweit menschliche Klugheit rechnen
konnte, hatte der Kaiser an dem Herzog nicht nur einen guten Nach-
barn, sondern auch einen Ereund. Wer konnte ahnen, dass Rudolf lY.
ein ehrgeiziger Feuerkopf und genialer Politiker sein werde? Eine
einzige Leidenschaft erfüllte diesen Fürsten: Ehrgeiz. Er wollte mehr
sein, als sein Yater gewesen, es genügte ihm nicht mehr, Herzog von
Oesterreich zu heissen, seit die goldene Bulle Yorrechte für die Kur-
fürsten bestimmt hatte. Schon zwei Monate nach seinem Regierungs-
«itritt trat sein Bestreben, eine den Kurfürsten ebenbürtige Stellung
im Reich zu klangen hervor; in einer Supplik an Innocenz YI. vom
3. October 1358 unterzeichnete er sich «Eurer Heiligkeit demüthiger
und ergebener Sohn Rudolf von Gottes Gnaden Herzog von Oester-
reich, Steiermark und Kärnten usw. und General-Statthalter
des römischen Reiches in Schwaben und Elsass'^'). Der
Titel war nicht bedeutungslos; im selben Jahre 1358 hatte Karl in
einer Urkunde für den Bischof von Strassburg^) die Wiederherstellung
des Herzogthums Schwaben als möglich hingestellt. Die Herzogswürde
hätte niemand anderm zu&Uen können, als den Habsburgem, als
Rudolf lY., der in Schwaben und Elsass den grössten Besitz und die
grössto Macht hatte. Yielleicht ist über diesen Plan im October 1358
zwischen dem Kaiser und dem österreichischen Herzog in Prag^) ver-
^ Am e?. Juli 1857 wird Rudolf zum Reichslandvogt im Elsass ernannt;
am 19. Januar 1858 erhält er von Earl die Erlaubnis, die verpftndeten Reichs-
guter in Burgund an sich zu lösen; am 17. Jnli 1858 wird er znm Landvog^in
Bern, Solothnm, Zürich und S. Qallen ernannt ; zur selben Zeit nennt si^ Rudolf
»Landvogt in Schwaben und besonders d«r Stadt Nördlingen«, Huber n^ 2682.
2748. 2811—2814. liehnowskj 4 n* 1. *) MittheiL d. Instituts 6, 95 N. 10.
s) Schöpflin, Alsat. dipl. 2, 218; auf diese Urkunde hat StäHn, Wirtemberg.
Gesch. 8, 261 aufmerksam gemacht. *) Der Aufenthalt Rudolfs in Prag im
October 1858, den die CoatiB. ZwetL IV. M. G. SS. 9, 687 meldet und den Huber,
Rudolf IV., S. 82 N. 1 bezweifelt, ist jetzt sichergestellt durch Huber n^ 6824
und Cod. Morav. 9 n^ 111.
84*
532 Steinhers.
handelt worden. Aber die Schwierigkeiten, die sich seiner Aosföhrong
geboten hätten, wären ungeheuer gewesen; eine hundertjährige Ent-
wicklung wäre rückgängig gemacht worden. Daf&r taucht im Herbst
1358 ein anderes Froject auf^ Rudolf IV. gleichen Bang mit den Eur-
f&rsten zu yerschaffen, das ist ihn zum König der Lombardei su er-
heben^). Da ein that'Sächlicher Besitz des Beiches in Italien nicht
mehr bestand, wäre das Königthum der Lombardei im Grossen und
Ganzen eine titulare Würde gewesen. Dm die Wende von 1358 auf
59 muss man in Venedig yon diesem Vorhaben Kenntnis erlangt haben.
Die Bepublik, die noch aus den Wunden blutete, die ihr der Krieg
mit Ungarn geschlagen hatte, war um den Besitz der Trevisanischen
Mark besorgt, die sie seit dem Jahre 1339 ohne einen vom Beich
ausgehenden Bechtstitel besass. Die yenetianische Begierung entschloss
sich daher eine Gesandtschaft an Karl IV. zu schicken, um mit ihm
wegen Deberlassung der Beichsrechte auf Treyiso zu yerhandeln. Als
die Gesandten beim Kaiser eintrafen, fanden sie die Lage schon ver-
ändert: Karl erklärte sich bereit, die Mark Treyiso unter dem Titel
eines Beichsyicariates an Venedig zu überlassen^; yon dem Plan eines
Königthums der Lombardei war keine Bede mehr. An dem Wider-
stand der KurfQrsten war er gescheitert; in der Lombardei athmete
man auf, am 17. April 1359 schrieb ügolin Gonzaga freudestrahlend
an Bernabo Visconti: sein Bote an den Kaiser sei zurückgekommen,
der Herzog yon Oesterreich habe sich in der Sache, yon der auch
sonst gesprochen wurde, bemüht, aber er habe nichts erlangt und
keine Hofihung etwas zu erlangen, weil die KurfQrsten nicht einver-
standen seien'). Kurze Zeit darauf, am 5. Mai, weilte Budolf IV. in
Prag^) ; wahrscheinlich hat er hier den endgiltigen Bescheid erhalten,
dass weder in der einen noch andern Bichtung eine Gleichstellung
mit den Kurfürsten fCir ihn zu erreichen sei.
«) M. ViDani VIII, 98. EX, 4. 8. X, 68. •) Zahn, »Zur Gesch. Rud. IV.«,
Archiy f. Ost. Gesch. 56, 281 £P.; der kaiserliche Geleitshrief ffir die yenetianischen
Gesandten vom 4. Februar 1859 bei Winkelmann, Acta inedita 2 n^ 849; auf
eine zweite Gesandtschaft bezieht sich Bomanin 8, 208. *) Huber R. n* 802.
«) Huber n® 2947 ; bei der Urkunde Karls vom I.Juni 1859 (ib. n* 8957) in der
Rudolf als Zeuge erscheint, muss irgend eine Unregelmftssigkeit eingegriffen haben,
vorausgesetzt, dass die Ueberlieferung correct ist. Das Zeugenyerzeichnis paast
nicht zum Datum; es ist ebenso unwahrscheinlich, dass die Herzoge yon Oester-
reich damals in Prag waren, als der Herzog von Bourbon, vgL n* 2956. 58 und
S. XLIX. Dass der Kaiser im Winter 1858—59 noch in gutem Einvemehmen
mit Rudolf war, ergibt sich aus dem Schreiben Innocenz VL von 1859 Juni 12
bei Werunsky Excerpta n® 495.
Die Beziehungen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. IL 533
Es war die erste Niederlage, die der hoehstrebende Herzog er-
litt Als Todfeind ritt er vom Kaiser weg, es yergingen zwei Monate,
da traten schon Anzeichen zu Tage, dass er dahin arbeitete, den
Kaiser zu stürzen^). Im tie&ten Geheimnis wurden die Fäden zwi-
schen Rudolf, dem Papst und den geistlichen Kurfiirsten gesponnen ;
in derselben Weise, wie Karl im Jahre 1346 zum Beich gekommen
war, durch den Papst und die geistlichen Kurfürsten, sollte er jetzt
vom Thron gestossen werden. Es war mittlerweile in dem Verhält-
nis Karls zu den geistlichen Fürsten eine Wendung eingetreten, welche
diesen einen Thronwechsel erwünscht erscheinen liess. Am 18. März
1359 hatte Ejurl an die deutschen Bischöfe ein Schreiben erlassen, in
,dem er das weltliche Treiben der Geistlichkeit in scharfen Ausdrücken
rügte und die Bischöfe aufforderte, dagegen einzuschreiten, sonst werde
er den LaienfÜrsten auftragen, die Einkünfte der geistlichen Güter zu
sequestriren^). Es war nur eine Drohung, aber sie hat gewiss den
stärksten Eindruck gemacht Auch der Papst verhehlte seinen ün-
muth über diese Massregel nicht; und wenn wir hören, dass Budolf IV.
am 20. Juli 1359 urkundlich erklärte, ein Brief, den Bischof Paul
▼on Freising in seinem Kamen dem Papst übergeben, der yon der
Absetzung Karls handelte, sei unterschoben gewesen^), so werden
wir aus dieser Urkunde getrost das Gegentheil schliessen können.
Karl sollte ein Gegenkönig gegenüber gestellt werden, und dazu war
Ludwig von Ungarn ausersehen. Der Plan war vortrefflich ; wenn es mög-
lich war, die festgegründete Macht Karls durch Aufstellung eines Gegen-
konigs zu erschüttern, so war niemand geeigneter, gewählt zu werden,
als Ludwig von Ungarn. Auf ihn als einen nichtdeutschen Fürsten
konnten sich die Stimmen der Kurfürsten am ehesten vereinigen, von
ihm als einem nichtdeutschen Fürsten konnten sie am meisten für die
Wahl hoffen. Ludwig war ein ergebener Sohn der Kirche, von glän-
zender und bewährter Freigebigkeit, Eigenschaften, die die geistlichen
Kurfürsten nicht gering schätzten. Für Budolf IV. hätte die Wahl
Ludwigs die Herzogswürde in Schwaben — den Titel legte er sich
schon jetzt bei — und die Anerkennung seiner Hausprivilegien be-
deutet.
Ob Ludwig von Ungarn von diesen Plänen Budolfs unterrichtet
war, ist in Dunkel gehüllt. Am 2. August 1359 trafen die beiden
Fürsten in Pressburg zusammen; das Bündnis zwischen Oesterreich
und Ungarn, das 1356 abji^eschlossen war und das gegen Jedermann
1) In dieser Zeit, Mai- Juni 1359, sind auch, wie ich glaube, die österreichi-
schen Ereiheitsbriefe angefertigt worden. ') Haber n® 2919. 20. >) Palacky
Geschichte Böhmens 2b, 856«
534 Steinhers.
mit Ausnahme Kasimirs Ton Polen gerichtet war, wurde neu verbrieft i),
aber mit keiner Silbe deutet es auf den Kernpunkt der politischen
Situation, auf das Verhältnis zu Karl IV. hin. Nach dem weiteren
Verlaufe der Ereignisse kann jedoch kein Zweifel sein, dass Ludwig
Yon Ungarn auf den Plan Budolfe, wenn derselbe glückte, eingegangen
wäre. Von Pressburg eilte Budolf IV. nach Salzburg, wo er eine Zu-
sammenkunft mit dem Herzog Ludwig von Baiem und Tirol einem
alten Widersacher Karls hatte. Seit dem Jahre 1352 stand Ludwig
Yon Baiem in festem Bündnis mit den Habsburgern, gerade jetzt war
er ihnen zu besonderem Danke Terpflichtet, da ihm Budolf die kirch-
liche Legitimirung seiner Ehe mit Margareta Maultasch durchgesetzt
hatte. So brauchte es wenig Mühe, Ludwig von Baiern in den Bond
gegen den Kaiser zu ziehen ; am 17. August verband er sich, Budolf IV-
gegen jeden Feind, auch gegen das römische Beich, wenn es ihm
Unrecht thue, mit ganzer Macht beizustehen^). Desselben Inhalts war
das Bündnis, das Budolf einen Monat später mit den Orafen von
Wirtemberg schloss : auch sie verpflichteten sich, ihm gegen den Kaiser
zu helfen^). Die Intrigue war im besten Gange, da erfuhr Karl im
October, was gegen ihn im Schilde geführt werde. Er erkannte jetzt,
welchen MissgriJBT er mit seinem Beformschreiben an die Bischöfe ge-
macht hatte und lenkte ein; am 13. October gab er den Erzdiöceeen
Mainz, Köln, Magdeburg und Bremen ein Schutzprivileg gegen Ein-
1) Btejerer Commentani 28 5; ak »princeps Srevie etAlBatie« stellt Rudolf
die Urkunde aus. >) Ib. 288. *) Beaess. de Weitmil ed. Emler Foni Boh. 4, 687 ;
Diessenhoyen Böhmer Fontes 4, 118. 119. Schreiben Karls an die Stadt Frank-
fort von 1860 Juli 7, Böhmer Cod. Moenofrancf. 674; Friedensyertrag zwischen
Karl und den Grafen von Wirtemberg. Glafey Anecdot. coli. 322. Aus diesen
Quellen ersehen wir, dass der Vertrag zwischen den Grafen und Rudolf IV. gegen
den Kaiser gerichtet war. Die darüber auegefertigten Urkunden önA nidit mehr
erhalten, sie wurden 1860 yemicbtet, als sieh die Grafen dem Kaiser unterwarfen-
Wir kennen nur den Wortlaut eines Vertrages vom 26. September IS 59 (bei
Kurz, Rudolf IV., S. 828), mit welchem die Grafen ein Defensiybündnis mit RudoU
auf 8 Jahre scbliessen. In diesem Vertrage sind Bestimmungen für den Fall
einer zwiespältigen Königswahl in Deutschland getroffen, aber yon vornherein ist
jeder römische König oder Kaiser ausgenommen und es muss also neben diesem
Vertrag noch ein zweiter ausdrflcklich gegen den Kaiser gerichteter beetaadoa haben.
Dass er in der Handschrift, welche den Vertrag vom 26. September bringt, nicht
überliefert ist, ist nicht zu yerwundern, denn diese Handschrift (ood« n* 15 des
Wiener Stadtarchivs) enthält fast gar kein Stück politischen Belanges. Es ist
das Pfandschaftenregister Albrechts IL, das im Jahre 1858 imd 50 noch von der
Kammer Rudolfs benützt wurde. Hier ist auf fol. 176 die Urkunde yom 26. Sep-
tember eingetragen, aber es fehlen beispielsweise der Vertrag vom 2. August mit
Ungarn, der vom 17. August mit Baiem. Register, in welchen Staatsyertri^pe
u. ä. eingetragen werden, fehlen aus der Zeit Rudolfe.
Die Beäehongen Ludwigs L yon Ungarn ku Karl IV. ü. 535
grifiPe Yon Laien ^). Gleichzeitig beschloss er, das Netz, in das er ver-
strickt werden sollte, mit einem Schlage zu zerreissen und die Situation
zu klären: auf den 11. November 1359 berief er die geistlichen Eur-
färsten nach Bacharach am Ehein^). Hier machte in seinem Auftrage
Ffalzgraf Ruprecht die überraschende EröfiPnung, Herzog Budolf IV.
habe dem Kaiser mitgetheilt, dass die Kurfürsten mit Wissen und
Einwilligung des Papstes Karl absetzen und an seiner Stelle Ludwig
von Ungarn wählen wollten. Es war ein Meisterstreich. Ohne die
Kurfürsten direct zu beschuldigen, gab ihnen Karl deutlich zu ver-
stehen, dass er ihr Spiel durchschaut habe. Die Kurfürsten hatten
keine Wahl; in gleichlautenden Schreiben an Budolf IT. und König
Ludwig verwahrten sich die Erzbischofe Gerlach von Mainz und Wil-
helm von Köln gegen eine derartige Absicht und erklärten sich be-
reit, vor dem kaiserlichen Hof oder dem Fürstengericht sich zu ver-
antworten^). Damit hatte der Kaiser seinen Zweck erreicht: der Plan,
ihn abzusetzen, war im Keim erstickt worden^).
Dieser energische Schritt, mit dem sich Karl aus seiner gefahr-
vollen Lage befreite, hatte jedoch zur Folge, dass Ludwig von Ungarn
in unerhörter Weise blossgestellt wurde. Ein mächtiger Fürst, der
in gutem Einvernehmen mit dem Kaiser stand, suchte diesen hinter-
rücks durch Anzettelungen und geheime Verbindungen mit den Beichs-
fÜrsten zu stürzen; und das alles wurde in der Versammlung der Kur-
fürsten verhandelt! Es war eipe harte und empfindliche Beleidigung,
die damit dem Ungamkönig zugefügt wurde und sie musste in der
ungünstigsten Weise auf das Verhältnis zu Ungarn wirken. Damit
war auch die Stellung Budolfs, der in ofiPener Bebellion gegen den
Kaiser stand, fast unangreifbar geworden. Wollte der Kaiser den
österreichischen Herzog, der sich Fürst von Schwaben und Elsass
nannte, zum Gehorsam bringen, wollte er seine Autorität, die im
Süden Deutschlands durch die Bündnisse Budolfs am schwersten er-
<) Huber n^ 8006. 07 ; vgl. Lindner, Neues Archiv 8, 140. >) Quden Cod.
dipL 8, 425. *) Huber B. n^ 822—827 ; aus dem Schreiben des Erzbischofe
von Köln an König Ludwig ist bei Fessler-Klein Gresch. Ungarns 2, 147 ein
Schreiben Ludwigs an den Papst geworden. ^) In der obigen Darstellung bin
ich von Haber (Rudolf IV. S. 82) abgewichen, der die Denunciation Rudolfe
wirklich geschehen sein lässt und zwar schon im Mai 1860, da Radolf später
selbst des Einferständnisses mit solchen Plänen beschuldigt wurde. Aber dann
wäre nicht zu erklären, warum der Kaiser bfe zum November mit seiner Mit-
theilung an die Kurfürsten gewartet hat, und ebensowenig, warum Rudolf, der
eine solche Denunciation vorbrachte, sich nicht mit Ludwig verfeindete, während
er in Wirklichkeit mit Ungarn in den besten Beziehungen steht.
586 Steinlierz.
schüttert war, wiederherstellen, dann mosste er vor allem den Bandes-
genossen und mächtigen Rückhalt Oesterreichs, Ludwig von Ungarn
gewinnen, oder wenigstens in Neutralität erhalten.
Mitte Februar des Jahres 1360 kehrte König Ludwig aus Sieben-
bürgen in seine Residenz Yisegrad zurück i), und unmittelbar darauf
wurden von Seiten Karls die Verhandlungen begonnen; am 22. Fe-
bruar schrieb er den Städten in der Wetterau von seiner Absicht,
«mit dem König von Ungarn ein Gespräch zu halten ^2). Aber zu
schwer war Ludwig gekränkt worden, als dass er ohne weiters auf
die Absicht Karls eingegangen wäre. Zwei Monate zogen sich die
Verhandlungen fruchtlos hin und sie nahmen erst dann raschen Fort-
gang, als Karl im April sich erbötig machte, die Städte Feltre und
Belluno in der Lombardei an Ludwig zu überlassen^). Die beiden
Städte waren bisher von dem Patriarchen Nicolaus von Aquileja ver-
waltet worden, und als dieser 1358 starb, an Karl IV. zurückgefallen.
Je geringer ihre Bedeutung für den Kaiser war, desto grösser war
ihr Wert für Ludvng von Ungarn, der an ihnen wahre Trutzburgen
gegen Venedig hatte.
Dieses bedeutende Zugeständnis bewog Ludwig seine feindliche
Haltung aufzugeben, und auch Rudolf IV. nahezulegen, dass er sich
mit dem Kaiser aussöhne. Als alle Vorverhandlungen beendigt waren,
fand am 15. Mai 1360 eine Zusammenkunft der drei Fürsten in Tymau
in Ungarn statt. Hier stellten der Kaiser und der König von Ungarn
einander gleichlautende Ehrenerklärungen aus, dass keiner den Ge-
rüchten, die den guten Ruf des andern schädigen, jemals geglaubt
habe, oder in Zukunft glauben werde^). Nachdem so auch formell die
Ursache des Zwiespalts beseitigt worden war, übergab Karl an Ludwig
die Verwaltung der Städte Feltre und Belluno ^) und dieser übernahm
die Vermittlung zwischen Kiirl und Rudoli Von Tyrnau begaben
sich die Herrscher nach Seefeld in Oesterreich; hier beugte der Her-
zog sein Knie vor dem Kaiser und nahm die Lehen.
») Mon. Slav. mer. 4 n» 47. «) Huber n» 8078. ■) In Venedig wußate
man davon schon am 17. April; Mon. Slav. 4 n^ 51 vgl. ib. n^ 58. ^) Glafey
119; die Urkunde oder vielmehr die betreffende 8eite des Registers ist jetzt ab-
gebildet in »Eaiserurk. in Abb.« VI. 21; vgL darüber Lindner ürkundenweeen
Karls 8. 164. Der von Huber n^ 8115 vorgenommenen Aenderung der Datinmg
aus »feria VI. ante ascensionem domini* (wie das Register hat) in >feria VI. p.
asc* ist wol zuzustimmen. *) Verci Marca Triv. 18, doc. n* 1585; add. Lhisi
Cortus. Muratori 12, 960; Schreiben Ludwigs an Venedig vom 20. Juli 1860,
— — pridem dominus imperator Romanorum ipsum (castrum Gazamate) cum
civitatibus Feitrum etBellunum pro nostris usibus deputavit.« Mon« Slav. 4 n* 5o.
Am 5. August 1860 finden wir einen »capitaneus Feltri et Belluni pro Ungarie
regia majestate*, Verci 18, n^ 1586.
IHe Beziehungen Ludwigs L Ton Ungarn zu Karl IV. IL 537
Aber damit war der Gegensatz swischen Karl und Budolf noch
nicht ausgeglichen; noch immer blieb das Verhältnis ein gespanntes.
Trotz dem Treueid, den Budolf eben geleistet, war er nicht gewillt,
sich in die Stellung eines Beichsftrsten zu f&gen. Noch bestanden
die Bfindnisse, die er mit Ungarn, mit Baiem und mit den Grafen
Ton Wirtemberg geschlossen hatte, in voller Kraft, und Budolf IV.
nahm denn auch seine gegen den Kaiser gerichtete Politik wieder
auf. Den Titel , Fürst Ton Schwaben und Elsass* f&hrte er fort, er
echloss neuerdings Bündnisse, die auch gegen Karl gerichtet waren,
auf der anderen Seite wurde die Autorität des Beiches durch die Ver-
bündeten Budolüs, die Wirtemberger, in Schwaben offen in den Staub
getreten. Da entschloss sich der Kaiser, das üebel mit der Wurzel
auszurotten, Budolf IV. und seine Verbündeten mit offener Gewalt zu
beugen. Während er selbst in Nürnberg das Beichsaufgebot gegen die
Wirtemberger sammelte, rüstete man in Mähren gegen Oesterreich^).
Aber der Schlag gegen den Habsburger, zu dem der Kaiser ausholte,
wurde nicht geführt Es war Ludwig von Ungarn, der hier eingriff;
am 25. Juli erschien ein Abgesandter Ungarns, der Geheimkanzler
Propst Wilhelm yon Erlau, in Nürnberg und verhandelte mit dem
Kaiser. Auch diesmal machte Karl an Ungarn Goncessionen, er er-
neuerte seine schon 1853 gegebene Verzichtleistung auf die Herzog-
thümer Hasovien und Plock und yersprach nie für die Abtrennung
des Bisthums Breslau von der Erzdiöcese Gnesen zu wirken, den Ge-
sandten sollte ein Geschenk von 2000 Gulden gewinnen — und Budolf
entkam heil aus der drohenden Ge&hr. Der Zorn des Kaisers entlud
sich voll über die Wirtemberger; sie büssten schwer ihre Verbindung
mit Budolf*), während dieser selbst sich nur verpflichten musste, den
Titel .Fürst von Schwaben und Elsass* abzulegen und sein Siegel,
das diesen Titel enthielt, zu brechen. »Wir haben unsern geliebten
Schwiegersohn Budolf Herzog von Oesterreich auf Verwendung der
Fürsten und seine eigene inständige Bitte wieder in Gnaden auf-
genommen* schrieb Karl nach dem Friedensschlüsse an Ludwig >),
«nachdem wir ihn mit väterlicher Milde und sanfter üeberredung von
den Irrthümem, in die er aus jugendlichem Leichtsinn, oder verführt
durch böse Bathgeber verfiftllen ist, zurückgebracht haben.* Mit ver-
haltenem Grimm mochte der Kaiser den Druck, den König Ludwig
^) Aus dem Losungsbuch der Stadt Brunn zum Jahre 1860 »item pro ex-
peditione C. mara, qoe fieri debebat versus Aastriam*, Cod. Morav. 9, 168.
*) Hober n* 8278; die Grafen verloren die Reiclislandvogtei in Schwaben und
die Bargen Achalm und Staufen. *) Glafej 640.
538 Stdinhers.
diesmal aaf die deutachen Angelegenheiten übte, empfanden haben,
aber es war nicht seine Sache, in der Politik sich Ton Empfindungen
beherrschen zu lassen. Geflissentlich betonte Karl gerade in dieser
Zeit das freundschaftliche Verhältnis zu Ungarn; in einem Vertrage
mit Budolf IV. yom 5. September 1360 gestattete Karl dem Herzog
den Durchzug durch die böhmischen Lander gegen JedermanUi aus-
genommen gegen Ludwig von Ungarn und Kasimir von Polen.
Diese Uuge und gelassene Haltung Karls schien bald reichere
Früchte zu bringen« als er selbst hoffen durfte. Im Herbst des Jahres
1360 starb Herzog Johann von Dalmatien^), der Neffe König Ludwigs
der als Thronerbe betrachtet worden war. Es war der härteste Schlag,
der Ludwig treffen konnte, er selbst war nach siebenjähriger Ehe
noch kinderlos >), seine beiden Brüder Andreas und Stephan vniren in
jungen Jahreii dahingerafft worden; der Stamm der ungarischen
Aigou^s hatte nur einen Sprossen mehr, Elisabeth, eine Tochter des
verstorbenen Stephan. Unter diesen Umständen gewann es doppdte
Bedeutung, dass Karl im Jahre 1356 eine Verlobung dieser Elisabeth
mit seinem Neffen Jodok von Mähren durchgesetzt hattet). Karl be-
mühte sich nun, dieses Verlöbnis neuerlich bekräftigen zu lassen,
denn die Verlobung von 1356 war rechtlich bedeutungslos, da Eli-
sabeth und Jodok noch im zartesten Kindesalter gewesen waren.
Ludwig, der in anderer Richtung vom Kaiser entschädigt zu werden
hoffte, ging auf dessen Wünsche ein; am 2. Februar 1361 wurde das
Verlöbnis neuerlich beurkundet, die Ehe sollte vollzogen werden, so-
bald Elisabeth das zwölfte Lebensjahr erreicht hätte*). Die muth-
massliche Erbin der ungarischen Krone war mit einem Luxemburger
verlobt, das freundschaftliche Verhältnis zu Ungarn durch ein neues
Band gekräftigt worden; aber es ging augenblicklich in Brüche, ids
Karl den Wünschen Ludwigs nicht entsprach: der Ungamkönig hatte
gehofft, jetzt freie Hand für seine italienische Politik, für den Krieg
gegen die Visconti zu erhalten.
Im Jahre 1360 war zwischen Innocen2v VI. und Bernabo Visconti
ein erbitterter Krieg um Bologna ausgebrochen. Bologna war von
d^ Curie 1352 an Giovanni Visconti auf 12 Jahre gegen Entrichtung
eines Jahreszinses überlassen worden und Giovanni Visconti hatte zum
Verwalter der Stadt seinen Verwandten Johann von Oleggio bestelli
') Am 1 7. November dankt Ludwig dem Dogen vobl Venedig für sein Bei-
leidschreiben ; Mon. Hla?. 4 n^ 62. *) Damals verbreitete lieh in Italien die
Qerücht, daee Ludwig seine Qeaiahlin wegen Unfruchtbarkeit Verstössen wolle-
M. Villani X. 12. •) Vgl Mitth. 8, 245. «) Ood. Morav. 9 n* 2(1.
Die Beziehungen Ludwige L V(m üngam zu Karl IV. IL 589
Ak dieser im Jahre 1359 sidi unabhängig zu macheu tuehte, be-
lagerte Bemabo Visconti die Stadt; Olegg^o, anyarmogend, sie zu
halten, übergab sie im März 1860 dem päpstliohen Legaten, dem Car-
dinal Albomoz. unbekümmert um diesen BesitzWeehsd fuhr Bemabo
mit der Belagerang fort^). Dagegen trachtete Innoeenz YL um jeden
Preis Bologna festzuhalten und wandte sich an Kaiser Karl und Lud-
wig 7on Ungarn mit der Bitte um Hufe'). Allein in Deutschland
fand Innoeenz kein Gehör; Karl IV., der dem Papste noch wegen
des Planes, ihn abzusetzen, grollte, verweigerte nicht nur jede Hilfe
gegen den Visconti, er stellte sich auf dessen Seite, indem er am
26. Juni Bemabo zum Beichsricar mit umfietssenden Befugnissen er*
nannte^). Ludwig von Ungarn, »der Bannerträger der Kirche % hatte
jedoch augenblicklieh seine Bereitwilligkeit f&r die Kirche einzutreten
gezeigt Im Mai 1360 ging eine ungarische Gesandtschaft nach
Ayignon, um mit dem Papste wegen des HiUesuges zu yerhandeln*);
im September erschienen bereits die ungarischen Hilfiitruppen, 7000
Mann unter Führung des Grafen Simon von Pressburg, in Italien^).
Am 30. September kamen sie in das Gebiet von Bologna, am nächsten
Tage gaben die viscontischen Truppen ohne Schwertstreich die Be-
lagerung der Stadt auf ^. Dieser glänzende Erfolg wurde jedoch bald
getrübt: zwischen dem Cardinal Albomoz und dem Grafen Simon ent-
standen Zwistigkeiten, sie verschärften sich, als die ungarisehenTruppen
im Gebiet von Bologna unmenschlich plünderten^). Der Legat hatte
keinen andem Ausweg, als im December 1360 die ungarischen Hills-
truppen zu entlassen, worauf sich diese zerstreuten und die Söldner-
banden in Italien vermehrten.
0 Sickel, Vicariat der Visconti, Wiener Sitsungsfoer. 80 ; 8toj, BeüehuDgen
zwischen Kaiser und Papst 1860—1864 Strassburger Diflsertation 1881; CipoUa,
Storia delle signorie Italiane 1818 — 1580. *) Theiner Mon. Hang. 2, n^ 84.
^ Hnber n^ 8190; Stoy irrt, wenn er diese Urkunde in Anwesenheit des p&pet-
liehen Legaten, des Bischofs Aegidius von Vicenza auBgestellt sein Iftssi; der
Bischof ist am 11. Jtdi in Wien, am 24. Juli in Raigem (Mähren), wir können
ihn erst am 17. August beim Kaiser in Nürnberg naehweiBen. Notizenblatt der
Wiener Akademie 1859, 8. 99. Cod. Morav. 9 n<^ 182. Hoher u^ 8270. «) Im
Juni passiren die ungarischen Gesandten aui der Reise nach Avignon Florenz
M. Villani IX. 100. ^) Add. 1. bist Cortus; Chron. Estense; Cronica di Bo-
logna; Muratori 12, 969. 15, 484. 18, 456. •) ,1S60 die VI. Octobris solvi
Petro de Monds nuntio, qui portavit michi licteras pro parte domini legati, con-
tinentes qualiter gentes tirampnorum de Mediolano de Bononiensi territorio re-
cesserant audito adventu üngarorum in subsidium ecclesie etc.* Ans dem liber
rationum des päpstlichen Schatzmeisters Angelo Tayerini, Theiner Cod. dominii
temp. 2, 401. ') ,Se essi iossero stati Saraceni e cani rinegati, non potrebbono
aver fatto peggio* sagt die Gron. di Bologna.
640 Steinhers.
War 80 die HU&action des ongarischeii Königs compromittirt
worden, so war auch Earl im September 1360 aus meiner ablehnenden
Haltung herausgetreten. Noch lebte in Deutschland ein Gefühl f&r
die grossen Aufgaben des £aiserthums, und wenn der Titel .römischer
Kaiser* nicht ein leerer Schall sein sollte, konnte Karl den Hilferufen
des Papstes, dem Eingreifen Ludwigs gegenüber nicht unthätig bleiben.
Ende September gingen der Erzbischof Amest Ton Frag und Bischof
Johann Ton Strassburg als kaiserliche Gesandte nach Ayignon ab;
sie drückten dem Papst die Bereitwilligkeit Karls aus, die Earche zu
unterstützen. Den Winter über wurde eifrig zwischen dem Papst,
dem Kaiser und Bemabo yerhandelt, aber vorläufig ohne Resultat
Der Papst allerdings war Ton Hoffnungen erfüllt: am 13. März 1361
schrieb er an Cardinal Albornoz, er solle mit Ungarn früher keinen
Vertrag schliessen, bevor nicht die endgiltige Absicht des Kaisers be-
kannt sei^). Aber der Legat, ein Staatsmann von eindringendem
Scharfblick, kannte den Kaiser besser, als der vertrauensselige Papst;
er wusste, dass von Karl nur diplomatische Schritte zu erwarten seien
und diese waren bei Bemabo wirkungslos. Wirkliche Hilfe, Truppen
und Oeld waren nur von Ludwig von Ungarn zu hofiPen. So ent-
schloss sich Albornoz am 13. März 1361*), am selben Tage, an dem
Innocenz an ihn schrieb, sich persönlich nach Ungarn zu hieben
und König Ludwig zur Hilfeleistung zu bestimmen. Mitte April reiste
Albornoz von Ancona ab>); er traf Ludwig in Agram, in Ungarn
herrschte kriegerische Bewegung, es war ein Zug gegen Serbien an-
gekündigt worden^), und die Edelleute führten ihre Banderien dem
König zu. Der Legat war frohen Muthes, er hoffte den König zu
bewegen, die Truppen zum Dienst der Kirche zu verwenden. Ludwig
sagte zu, unt«r zwei Bedingungen : dass die Gebiete, die er in Italien
erobere, ihm verbleiben und dass darüber urkundliche Zusicherungen
von Papst und Kaiser gegeben werden sollten. So weitgehende Ver-
sprechungen konnte Albornoz nicht machen und reiste wieder ab. In
der Zwischenzeit hatte Bernabo, wahrscheinlich aus Furcht vor einem
Zuge Ludwigs nach Italien, sich bereit erklärt, sich dem Schiedsgericht
des Kaisers und Ludwigs von Ungarn zu unterwerfen. Allein er
wollte nur Zeit gewinnen und zog schliesslich seine Zusage zurück
und damit verschwand der diplomatische Erfolg, den Karl errungen
hatte. Auf alle Vorstellungen und Drohungen des Kaisers hatte er
<) Marlene et Durand, ThesauruB 2, 897. *) Cron. di Bologna 459. *) Hier
urknndet der Legat am 16. April; Commemoriali ed. Predelli 2, n* 287. Ueber
den Aufenthalt des Legaten in Ungarn M. Villani X. 45. «) Fej^r 9. 8. n® 189.
Die Beziehungen Ludwigs I. yon Ungarn zu Karl IV. ü. 541
nur eine Antwort: «ich will Bologna haben.* Karl griff nun zum
Sasse raten Mittel, am 29. Mai 1361 entsetzte er Bemabo seiner Würde
als Reichsvicar^).
Während so der Kaiser, wenn aoch nur mit Tinte und Feder,
gegen Bernabo vorging, hatte sich Ludwig gänzlich yon der Yisconti-
sehen Angelegenheit zurückgezogen. Der Orund ist einleuchtend:
Karl hatte den Bedingungen Ludwigs nicht beigestimmi Das erklart,
weshalb Bernabo seine Zusage zurückzog; es erklärt andererseits, dass
in Ungarn im Sommer des Jahres 1861 eine ziemlich unfreundliche
Stimmung gegen den Kaiser herrschte. Setzte dieser Hoffnungen auf
das Verlöbnis der ungarischen Elisabeth mit Jodok von Mähren, so
wollte Ludwig diese Hoffnungen etwas herabstimmen. Am 10. Sep*
tember 1361 schrieb er an König Ludwig von Neapel, den zweiten
Gemahl Johannas, er wünsche dringend seine Vettern Robert von
Gonstantinopel und Philipp von Tarent bei sich zu sehen, sie möchten
nach Ungarn kommen, er selbst wolle sie glänzend empfangen*). Es
war ein auffallender Schritt, und gewiss hat er Ludwig« der seit der
Ermordung von Andreas die neapolitanischen Anjou^s hasste, Ueber*
Windung genug gekostet Warum that er ihn? , Damit diejenigen,
welche meinen, das wir in der Welt keinen Blutsverwandten mehr
haben, jetzt das Gegentheil sehen ^^ sagt Ludwig selbst in dem Schreiben.
Man möchte glauben, eine an die Adresse Karls gerichtete Drohung
zu lesen, dass er auf das Erbrecht vou Elisabeth nicht zu fest baue.
Die unfreundliche Stimmung Ludwigs schlug aber in offene Feind-
schaft um, als im August 1861 Budolf IV. sich mit dem Kaiser ver-
bündete und mit dessen Unterstützung das Patriarchat Aquileja be-
kriegte.
Die Streitigkeiten mit Aquileja hatte Rudolf IV. von seinem Vater
Albrecht übernommen 3). Bereits 1356 gab es Weiterungen mit dem
Patriarchen Nicolaus um den Besitz der Aquilejischen Herrschaft
Windischgretz (in Untersteiermark). Sie hätte bis Georgi 1357 an
den Patriarchen zurückgcigeben werden sollen, aber die Bückgabe war
noch 1358 nicht erfolgt^), als Albrecht IL und fast zur selben Zeit
Nicolaus von Aquileja verstarben. Mit der Forderung auf Bfickgabe
dieser Herrschaft trat der neue Patriarch Ludwig della Torre, der am
*) Huber n<> 8701; über die vorhergehenden Verhandlungen vgl. die Schrei-
ben Innocenz'YI. bei Martene 2, 970 ff. und Winkelmann Acta inedita 2, n°872.
*) Acta extera 2, n« 481. >) Zahn, AustroFriulana Fontes rer. Austr. II. 40;
die folgende Darstellung beruht fi^t ganz auf diesem ungewöhnlieh reichhaltigen
Material *) Zahn b9 180.
(42 SteinherE.
10. Mai 1359 ernannt worden war^), sofort auf; er ging noch weiter,
tr terlangte auch die Bückstellung yon Chiusa und Venaone (an der
Strasse yon Ponteba nach üdine), die vertragsmassig den Habsborgem
bis zum Jahre 1363 yerpfandet waren. Allein Budolf lY. war der
letste, der in solche Forderungen eingewilligt hatte. Schon im Winter
von 1359 auf 60 herrschte zwischen ihm und den Patriarchen eher
Krieg ab Frieden, und wahrscheinlich hatte der Herzog den Krieg
gegen Aquileja bereits im Jahre 1360 geführt, wenn er nicht damals
seine Pläne in Deutschland, Anerkennung der Freiheitsbriefe und Er-
langung der Herzogswürde in Schwaben verfolgt hatte. Als Rudolf
im Frühjahre 1361 diese Pläne endgiltig gescheitert sah, besohloss
er mit dem Patriarchen gründliche Abrechnung zu halten. Der Waffen-
stillstand mit Aquileja lief zu Pfingsten 1361 ab und der Patriarch,
der dem Papst Hilfstruppen gegen Bernabo Visconti bringen wollte,
gab sich alle Mühe, eine Verlängerung der Waffenruhe zu erwirken.
Karl IV., an den er sich wegen Unterstützung in dieser Angelegen-
heit wandte, gab die bezeichnende Antwort, er wolle überhaupt mit
seinem Schwiegersohn nichts zu thun haben >). Es war nur dem Ein-
schreiten Ludwigs von Ungarn zu danken, dass Budolf IV. seinen
HanpÜeuten auftrug, vorläufig mit Aquileja Frieden zu halten.
Indem Ludwig als Beschützer des Patriarchates auftrat, wozu er
nach dem zwischen Ungarn und Aquileja bestehenden Vertragt) ver-
pflichtet war, giA er Rudolf IV. Anlass zu einer folgenschweren
Aenderung seiner Politik. Der Herzog, der trotz seiner Jugend sich
mit erstaunlicher Sicherheit in dem politischen Qetriebe bewegte,
erkannte, dass er an einem Wendepunkt stünde, dass er in Feind-
schaft mit dem Kaiser und gegen die Absicht Ungarns den Kri^
gegen Aquileja nicht führen könne; und aus dieser Erwägung zog er
rasch und rücksichtslos die Consequenzen. Er gab seine bisherige,
gegen den Kaiser gerichtete Politik auf und knüpfte mit ihm Unter-
handlungen über eine Aussöhnung au. Mit offenen Armen nahm
Karl seinen Schwiegersohn, der ihm soviel zu schaffen gemacht, auf;
am 14. Juni 1361 empfing Karl IV. in Budweis die urkundliche Ver-
sicherung Budolfs, dass dieser sich unrechtmässig die Würde eines
Herzogs von Schwaben angemasst habe und ihm keinerlei Secht da-
rauf zustehe. Dafür verpflichtete sich Karl, seinen Schwiegersohn,
*) Rubels, Moa. Aquilej. 982. *) Zahn S. 156: »imperiaÜB responsio tob-
tiliter tmi hec: quod pro nuac sen pro timo non dignsbatur ex eertis oauäs
com prdbto dondno daoe sao genero aliqua pertraotare.« *) VgL ICtthoL
8, 247.
Die Beziehungen Ludwigs I. ton Ungarn zu Karl IV. II. 543
falls derselbe in Oesterreich, Steiermark, Kärnten oder Erain an-
gegriffen werden sollte, gegen Jedermann ohne alle Ausnahme za
unterstfiteen^). Indessen war in Frianl der Zusammenstoss erfolgt;
am 24. Mai, knapp als der Waffenstillstand abgelaufen war, hatte der
dsterreiehische Hauptmann in Vensone einen Plünderungszug naeh
Ponteba unternommen, das vergalten die Herren von Prampergo, in-
dem sie, unterstützt durch die Einwohner von Ponteba, die öster-
reichische Besatzung in Ghiosa überwältigten und diesen wichtigen
Punkt eroberten^. Die Dinge standen auf der Schneide, baldige und
ausgiebige Hilfe war nothwendig, sonst ging in Friaul alles verloren,
was Albrecht II. erreicht hatte. Rudolf IV. warf nun das Bündnis
mit Ungarn vollends über Bord, und schloss sieh aufs engste dem
Kaiser an. Das Defensivbündnis, das er am 14. Juni mit Karl ab-
geschlossen hatte, wurde jetzt zur festesten fast unlöslichen Verbin-
dung gestaltet: am 1. August verbanden sich Karl und Rudolf, jeden
Feind gemeinsam zu bekämpfen, Verträge und Bündnisse mit anderen
Mächten nur im gegenseitigen Einverständnis und' gemeinsam zu er-
richten, und alle mit anderen abgeschlossenen Verträge, die dem neuen
Bündnis entgegen sein sollten, als ungiltig aufzugeben*). Der neue
Vertrag, der eine vollständige Abkehr Rudolfs von seiner bisherigen
mit XJnterstüteung Ungarns gegen den Kaiser gerichteten Politik dar-
stellt, bestand auch augenblicklich die Probe. Schon am nächsten
Tage, am 2. August, sagte Karl allen Angehörigen der Aquilejer
Kirche ab*), und nun (Ende August 1361) brachen die österreichi-
schen Truppen, durch zahlreiche Hilfsconüngente verstärkt, -wie ein
verheerendes üngewitter in das Patriarchat ein. Neben den Reichs-
banner flatterten die Fähnlein von Mähren, Sachsen, Brandenburg,
Baiem; es waren nicht weniger als 4000 Reiter, die Rudolf nach
Friaul führte. Diese üebermacht erdrückte jeden Widerstand; der
Patriarch, ohne Truppen, von seinen Lehensleuten verlassen, ergab sich
in sein Schiaksal: am 15. September willigte er ein, im Qefolge des
österreichischen Herzogs sich nach Wien zu begeben und dort den
Schiedsspruch des Kaisers und Rudolfs IV. zu erwarten^). Vergeblich
hatte er den Papst und Ludwig von Ungarn als Schiedsrichter vor-
geschlagen, unerbittlich hatte Rudolf auf dem Kaiser bestanden. Wäh-
rend der Patriarch sich zur Fahrt nach Wien anschickte, reiste
Rudolf IV. mit stattlichem Oefolge nach Venedig. Die l^gnorie be-
*) Huber n^ 8708 und R. no 851. *) Zaba n» 180. •) Haber u^ 8721;
nacb dem Original gedruckt bei Zahn n® 108. «) Ib. n^ 104. ^) Ib. n° 128;
vgL n» 129. 180.
544 Steinherz.
reitete ihrem farsilichen Gast einen glänzenden Empfang; es warde
ihm als einen besonderen Freund der Bepnblik gewiUirt) die Zeug-
häuser und Arsenale der Lagunenstadt zu besichtigen, in den Tagen
vom 29. September bis 6. October, die Budolf in Venedig zubrachte,
sah n^an ihn immer in Begleitung des Dogen ^), alles geschah, um
das freundschaftliche Verhältnis zum österreichischen Herzog möglichst
stark zu betonen. Dadurch, dass Budolf einen zerschmetternden Schlag
gegen Aquileja gef&hrt hatte, hatte er anch die Interessen Venedigs
gefordert; Ludwig von Ungarn, der Hauptfeind Venedigs hatte einen
Bundesgenossen weniger, die Signorie hatte das Patriarchat als Nach-
barn nicht mehr zu f&rchten.
Loizwischen war der Patriarch unter dem Schutze des österreichi-
schen Herzogs Friedrich, in Wirklichkeit als dessen Oefiemgener nach
Wien geführt worden^ Er hatte auf der Beise die kränkendsten Un-
bilden erfahren müssen; in Laibach hatte man sein Gepäck geplündert
und ihm sein Siegel geraubt, in Wien angelangt, wurde er in enge
Haft gesetzt, sein Gefolge wurde ?on ihm getrennt und in Melk in-
temirt*). Trotzdem gelang es ihm, mit Ludwig Yon Ungarn in Ver-
bindung zu treten und ihn in der eindringlichsten Weise um Hilfe
zu bitten. Die Instruction, die die aquilejischen Gesandten nach
Ungarn erhielten, betonte ganz besonders den Schutz, den die Könige
Karl und Ludwig immer dem Patriarchat hatten angedeihen lassen;
als Ludwig 1347 nach Neapel, 1356 gegen Venedig gezogen sei,
habe Aquileja nach seinen Kräften diese Unternehmungen unterstützt
und im letztgenannten Jahre habe König Ludwig mit dem Patriarchen
ein Schutzbündnis auf 10 Jahre geschlossen. Gegen Budolf IV., der
mit dem Kaiser verbündet sei, habe Aquileja nur von Ungarn Bettung
zu hoffen, Rettung vor gänzlichem Untergang. Die Gesandten hatten
dem Könige überdies darzulegen, dass der österreichische Herzog seit
seinem B^ierungsantritt an dem Buin Aquilejas arbeite, dass er in
der härtesten und rücksichtslosesten Weise mit dem Patriarchen Ter-
fahren sei'). Die Gesandtschaft musste in Ungarn grossen Eindruck
machen; h&rte das Patriarchat als si»lbständige Macht auf — und es
hatte gegenwärtig allen Anschein — dann vollzog sich vor den Thoren
Dalmatiens eine bedenkliche Besitzverschiebung, dann verlor Ungun
ein natürliches Bollwerk gegen Venedig. Aber es war nicht die aqui-
lejische Angelegenheit allein, die Ludwig beunruhigte; der Krieg gegen
*) Zahn im Archiv f. Ost. Qesch. 56, 289. >) AuBtro-Friulana h* 125. 181.
284b § 9. *) Ib. n* 180 »informacio ambaziatorum ad dominum regem Ün-
garie.*
Die Beziehungea Ludwigs L yon Ungarn zu Karl IV. U. 545
das Patriarchat war nur das erste Ergebnis einer neuen gegen die Gross-
machtstellung Ungarns gerichteten Coalition. Standen der Kaiser und
Budolf IV. zusammen und waren sie in Verbindung mit Venedig,
dann war es mit dem Einfluss, den Ludwig in Italien ausübte und
den er anstrebte, vorbei. YB^er bürgte dafür, dass diese GoaUtion sich
nicht direct gegen Ungarn wandte? Ludwig musste auf der Hut sein,
und Anfang December 1861 ergingen Weisungen an die dalmatinischen
Städte, besonders wachsam zu sein, da der Kaiser und der öster-
reichische Herzog Ungarn bekriegen wollen ^). Diese defensive Politik
allein wäre jedoch nicht ausreichend gewesen, das Bündnis Rudolfs
mit dem Kaiser war der Stein des Anstosses, das musste um jeden
Preis beseitigt werden.
Im December 1361 kehrte Budolf IV. nach Wien zurück. Seine
Seele war noch voll von dem Triumph, den er über den Patriarchen
errungen h^tte; am 24. December stiftete er eine ewige Messe, »weil
uns der Krieg gegen Aquileja so gelungen, dass wir den Patriarchen
hieher gebracht und mit ihm bedingen können, was wir wollen '*').
Und bei dieser Stiftung musste der unglückliche Patriarch noch als
Zeuge f ungiren ! Da auch Vertreter des Kaisers, Herzog Albrecht von
Sachsen, der Markgraf von Mähren und der Bischof von Olmütz da-
mals in Wien waren, ist wahrscheinlich über den Ausgleich Rudolfs
mit Aquileja verhandelt worden. Gleichzeitig trat König Ludwig
an Budolf heran, dass er das Bündnis mit Karl aufgebe und sich
wieder an Ungarn anschliesse. Und jetzt geschah das Unglaubliche ;
Budolf rV., der am 1. August die engste Verbindung mit dem Kaiser
eingegangen war, der seiner Unterstützung zum grossen Theile den
Erfolg gegen das Patriarchat verdankte, liess den Kaiser im Stich
*) Lucius memoria di Trau 277; am 15. Dec. 1861 macht in der Rathsver-
aammlung der Stadt Trau ein Abgesandter des Königs, Jacobus de Arpano, die
Mittheilung »qnod dominus imperator Romanorum et dux Austrie videntar velle
movere guerram domino nostro regi indebiie et iniuste volentes libertatem
regni Ungarie suis viribus usurpare ; unde supradictus dominus Jacobus pro parte
domini nostri regis mandat expresse nobilibus et consilio civitatis predicte, qua-
tenus curam et mentem vigilem habere debeant talem, quod nullus inimicus ou-
cultus corone Ungarie audeat vel presumat nocere domino nostro regi aliquo
modo.' ') Kurz, Rudolf IV., S. 871; charakteristisch ist die Datirung einer
Urkunde Rudolfe vom 8. Februar 1862 (Ldchnowsky 4, n^ 884): »datum et actum
Salzburge octava die mensis Februarii anno nativitatis dominice 1862, ind. 15.,
etatis nostre anno 28, regiminis vero annoquarto quo devicta terra
Foroiulii prevalido exercitu et instauratis viribus deo pro.
picio ipsam agressi fuimus cum triumpho.* Staatsarchiv Wien, Salz-
burger Kammerbücher 2, 862.
Ilittheamiffen IX. 85
546 Steinherz.
und yerbündete sich mit Ungarn. Die Ursachen dieses überraschenden
Gesinnungswechsels kennen wir nicht Wir wissen nicht, ob Ludwig
mit Krieg drohte oder verlockende Anerbietungen machte, wir wissen eben-
sowenig, ob zwischen dem Kaiser und dem Herzog Zwiespalt entstanden
wari), oder ob Rudolf glaubte, im Bunde mit Ungarn grössere Vor-
theile Yon Aquileja [zu erlangen. Ueber alles das geht der Vertrag
Rudolfs mit Ungarn, der am 7. Jänner 1362 abgeschlossen wurde,
stillschweigend hinweg; er besagt nur, dass sich Budolf IV. yer-
pfiichte, Ludwig Ton Ungarn mit seiner ganzen Macht gegen K^rl IV.
und dessen Bruder, den Markgrafen yon Mähren, beizustehen*), aus-
genommen 12 Mann, die Oesterreich nach seinen Privilegien zu einem
Beichskriege gegen Ungarn stellen müsse ^).
Mit Feuereifer ging Budolf daran, die neue Situation gegen den
Kaiser auszunützen. Er wusste, was er von Karl für seinen Abfetll
zu erwarten hatte und traf deshalb alle Vorkehrungen, um seine Lande
zu sichern; am 29. Jänner schloss er mit dem Erzbischof Ortolf von
Salzburg ein Bündnis zum Schutze der gegenseitigen Länd6r, das
seine Spitze auch gegen den Kaiser richtete^) ; am 7. Februar schickte
er seinen Kanzler, den Bischof von Gurk, als Statthalter in die Vor^
lande, um diese zerstreuten und weit abliegenden Besitzungen zu
schützen^). Den jungen Herzog Meinhard von Ober-Baiem und Tirol,
der im Herbst 1361 seinem Vater Ludwig in der Begierung gefolgt
war, reizte er gegen den Kaiser auf, indem er ihm schrieb, Karl h^e
verderbliche Pläne gegen ihn. Die Pläne der Verbündeten, Ludwigs
von Ungarn und Budolfs IV. zielten diesmal auf den Sturz des Kaisers;
Ludwig wollte in Italien, Budolf in Deutschland freie Bahn haben.
Sie machten sich bereits Hoffnungen auf Landerwerb und kamen am
10. März 1363 überein, Eroberungen, die sie in künftigen Kriegen
machen sollten, gleichmässig zu theilen, alle zwischen Oesterreich und
Ungarn schwebenden Streitigkeiten bis nach Ablauf des Krieges gegen
den Kaiser unentschieden zu lassen. Einen reellen Gewinn trug Budolf
gleich davon, indem ihm Ludwig das Schloss Schwarzenbach bei
*) Huber (Vereinigung Tirols S. 69, Rudolf IV. S. 76, Gesch. Oesterreiohs
2, 2 CS) hebt die Annäherung Karls IV. an Meinhard yon Tirol herror. Allein
ich halte dieses Moment nicht für ausreichend, am die feindliche Haltung Rudol6
zu erklären. ') Steyerer 888; üher die Urkunde von 1861 Decemher 81 Press-
burg vgl. Excurs 2 ; über die zwischen Karl und Ludwig angeblich gewechselten
Schmfthbriefe £tcut8 1. ') Eine aus dem Privilegium maius geschöpfte ClauseL
<) Huber Vereinigung Tirols S. 209. 211, *) Huber, Rudolf IV. S. 78.
Die Beziehtingen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl FV. IL 547
Wiener-Neustadt, das bisher in ungarischem Besitz gewesen war,
abtrat^).
Aufs tiefste empört war Earl über den ganz unerwarteten Abfall
Rudolfs. «Uneingedenk der Versprechungen und Eide, die der Her-
zog Ton Oesterreich dem Kaiser geschworen und verbrieft hat, hat
er sich zum König Yon Ungarn geschlagen *, schreibt der kaiserliche
Kanzler, «und bereitet als Rebell überall Verschwörungen; aber der
Kaiser yerzagt nicht '^). In der That blieb Karl gegenüber dem
herau&iehenden Sturm nicht unthätig. Schon am 15. Jänner hatte
er mit dem Herzog Stephan von Nieder-Baiern ein Schutzbündnis ge-
schlossen, am selben Tage verpflichtete er die Bäthe des jungen Mein-
hard, ihren Herrn anzuhalten, dass er beim Kaiser verbleibe^). Diese
überlieferten ihm auch den Brief, den Budolf an Meinhard geschrieben
und damit eine WaflFe, die Karl vortreflFlich gebrauchte. Auf den
13. März 1362 berief er die Kurfürsten nach Nürnberg, legte ihnen
hier das Schreiben Rudolfs vor und machte ihnen Mittheilung, wie
der Her^g von Oesterreich gegen den Patriarchen von Aquileja ver-
fahre, dass er ihn in Gefangenschaft halte, statt ihn vor das Gericht
des Kaisers zu bringen. Unter dem Eindruck dieser Mittheilungen
gelang es ihm, von den Kurfürsten urkundliche Versprechungen zu
erhalten, dass sie nach Karls Tode keinen österreichischen Herzog
zum König wählen würden^). Im Namen des KurfürsteiicoUegiums
forderte Erzbischof Boemund von Trier den österreichischen Herzog
auf, sich wegen der gegen ihn erhobenen Anklagen zu verantworten^).
Hatte so der Kaiser den Planen Rudolfs entgegengearbeitet, so ging
er auch zur Offensive über, indem er die Züricher und Luzerner zum
Krieg gegen Oesterreich aufmunterte und die Friauler aufforderte,
unter dem Banner des Reiches gegen den Herzog zu kämpfen^). In
Friaul hatten auch die Werbungen Karls Erfolg; nur mit Mühe ver-
mochten Rudolf und Ludwig von Ungarn den aufghmmenden Brand
zu ersticken.
Inzwischen war die Coalition gegen den Kaiser verstärkt worden
*) Steyerer 886. 887; das ScIlIosb Scbwarzenbach hätte schon 1887 von
König Karl an Albrecht ü. zurückgegeben werden sollen; vgl. Lampel »Die
Landesgrenze yon 1254«, Archiv t Ost. Gesch. 71, 822. ') Böhmer Actaimp.
no 1060. •} Huber n^ 8810 und R. n« 862. *) Ib. n» 8886. *) Hontheim
Hiat. Trev. 2, 228. «) Huber n<> 8858; Klageschrift Luzerne gegen Oesterreich
vom Jahre 1886 >•- — und also geschieht uns gros unlust ane schulde, und
über das der keiser selige an uns warp mit grossem ernst, das w^r der herschafb
vordem gekriegt betten, das wir nut tun weiten. * Archiv f. Schweiz. Gesch.
17, Anhang 8. 87; Zahn n« 186.
548 Steinhers.
Bischof Gottfried von Fassau hatte am 21. März mit Kudolf IV. einen
Bund gegen Jedermann geschlossen, auch bei Meinhard von Tirol
waren die Intriguen Budolfs erfolgreich, andererseits führte Ludwig
von Ungarn dem Bunde einen mächtigen Fürsten zu, Kasimir Ton
Polen, an dem Ungarn seit jeher einen getreuen Alliirten besass.
Die Vereinigung dieser Fürsten wurde am 31. März 1362^) in der
feierlichsten Weise verbrieft: in den letzten Tagen dieses Monats ver-
sammelten sich in Wien Erzbischof Ortolf von Salzburg mit seinen
Su&aganen, den Bischöfen von Freising, Fassau, Ghiemsee, Seckau,
Lavant, die geistlichen und weltlichen Stände von Oesterreich, Steier-
mark, Kärnten und Krain und beschworen den Vertrag, der zwischen
Budolf IV. und Meinhard von Tirol einerseits, Ludwig Ton Ungarn
und Kasimir von Folen andererseits errichtet wurde. Das Vertrags-
instrument enthielt dieselben Bestimmungen, die Budolf am 1. August
1361 mit dem Kaiser vereiabart hatte; Bündnisse und Verträge sollten
die Verbündeten nur im gegenseitigen Einverständnisse eingehen,
jeden, und sei er auch durch kaiserliche oder königliche W^rde aus-
gezeichnet, der einen der Verbündeten Unrecht thue, sollten sie ge-
meinsam bekämpfen. Als dieser Vertrag abgeschlossen war, wurde
in Ungarn mit den Vorbereitungen zum Kriege begonnen, Ende April
wurde das Beichsaufgebot «gegen einige Widersacher des Königs*
einberufen*).
Da drohte am Vorabend des Krieges, von dem sich Budolf IV.
und König Ludwig soviel versprachen, unter ihnen selbst Zwietracht
auszubrechen. Die Ursache war dieselbe Angelegenheit, die Budolf
veranlasst hatte, sich von Ungarn abzuwenden und an den Kaiser
sich anzuschliessen : sein Verhältnis zu Aquileja. Noch immer sass
der Fatriarch in harter Gefangenschaffc in Wien. Mit Schaudern ge-
dachte er später dieser Zeit, in der er in der Hand des «Herodes*
war und verglich seine Lage mit der der Juden in Aegypten. Gegen
ihn hatte Budolf alle Mittel erfinderischer Härte und Bücksichtslosig-
keit angewandt, um ihn mürbe zu machen. Durch Drohungen aller
Art suchte er ihn zu zwingen, einen Vertrag zu besiegeln, der das
Fatriarchat ganz in die Hände Oesterreichs geliefert hätte, der es an
Besitz so geschwächt hätte, dass es nur durch die Qnade der öster-
reichischen Herzoge hätte bestehen können s). Der Fatriarch blieb
I) Vgl. Excurs 2. s) Am 7. April 1862 wird die Entscheidung von Streit-
sacken verschoben >ad quindenas residentie exerdtus regn, quem dominus rez contra
quosdam emulos regni sui in brevi est habitnrus.* Cod. Zichy 2, n^* 144; vgl.
ib. n*' 145 vom 28. April. ») Zahn n® 1 8 1 ; Rudolf verlangte : die Uebertr.igong
sämmtlicher aquilejischen Lehen in Oesterreich, Steiermark, Kärnten, Erain, der
Die Beziehungen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. II. 549
jedoch standhaft bei seiner Weigerung, auch auf die Drohung hin,
dass man ihm mit Gewalt sein Siegel entreissen werde, um endlich
aus der Gefangenschaft loszukommen, liess er sich am 21. April 1362
bew^en, einen Vertrag einzugehen, der noch immer sehr ungünstig
war. Alle aquilejischen Lehen in Steiermark, Kärnten, Krain, der
windischen Mark und auf dem Earst sollten an die österreichischen
Herzoge geliehen werden, sie sollten einen Hauptmann mit 50 Mann
Besatzung in Friaul haben, um es gegen die auswärtigen Feinde zu
vertheidigen^). Der Patriarch setzte seine Hoffnung auf die Bestim-
mung des Vertrages, dass Rudolf IV. und Eonig I^udwig die Gewalt
haben sollten, das üebereinkommen nach Gutdünken zu ändern. Auf
Verlangen Ludwigs begaben sich Ende April der Herzog und der
Patriarch nach Agram'), um dort einen definitiven Frieden festzu-
setzen. EUer prallten nun die (Gegensätze auf einander. Das Interesse
Ungarns erforderte, Aquileja in seinem früheren Besitzstande zu er-
halten, um es im Bedarfsfälle gegen Venedig ausspielen zu können;
Rudolf IV. hingegen wollte die Früchte seines siegreichen Feldzuges
geniessen, er wollte diese schöne Gelegenheit, wo er den Patriarchen
in seiner Hand hatte, ausnützen. Zmschen den Verbündeten kam es
zu heftigem Wortwechsel; Ludwig verweigerte unbedingt seine Zu-
stimmung zur Einsetzung eines österreichischen Hauptmannes in Friaul,
er wollte überhaupt von Concessiouen Aquileja's an Oesterreich nichts
wissen und Rudolf musste förmlich Gewalt anwenden, um den aqui-
lejischen Kanzler zur Siegelung eines neuen für das Patriarchat g^-
stigeren Vertrages zu bestimmen. In diesem neuen Vertrage war der
Punkt über die Einsetzung eines österreichischen Hauptmannes in
Friaul entfallen, dagegen die Uebertragung aller aquilejischen Lehen
in Steiermark, Kärnten, Krain und der windischen Mark an die öster-
reichischen Herzoge beibehalten worden »). Es war noch immer ein
ganz stattlicher Gewinn, den Rudolf aus seinem Feldzuge davon-
windischen Mark, Görz und auf dem Karst an die österreichischen Herzoge ; die
üeberlaasung der Stftdte Chiusa, Glemona, Sacile, der Burgen Manzano, Budrio,
und der Vogtei des Klosters Rosazzo als Lehen ; die Stadt Monfiücone aU Pfand
für 40.000 Mark Silbers ; Abtretung der Burgen Savorgnano, Valrasone, Cacagna,
Prambergo, Villaita, der Stadt Cividale; Auslieferung sämmtlicher kaiserlichen
und päpstlichen Privilegien, die die Kirche von Aquileja besitze; schliesslich die
Gesammtvogtei über die Aquilejer Kirche für immerwährende Zeiten.
») Zahn n» 185. «) Vgl. Huber, Rudolf IV., S. 82; das Itinerar Ludwigs
weist einen Aufenthalt in Agram am 8. Mai 1862 auf (Orig. im ungar. Landes-
archiv Oien). ») Zahn n« 187; über die Verhandlungen ebenda 8. 178, 180.
2U5. 827. 828.
550 Steinherz.
getragen hatte; die Herrschaft des Patnai'chen in seinem eigentlichen
Gebiet, in Friaul, blieb angeschmälert, in diesem Funkte musste Rudolf
den Forderungen Ungarns nachgeben.
Nachdem in dieser Sache ein Ausgleich zwischen den Interessen
Ungarns und Oesterreichs getroffen war, wandten sich die Verbündeten
ihrem eigentlichen Ziele, dem Feldzuge gegen Karl IV. zu. Im Juni
sammelten sich die ungarischen Truppen in Fressburg ^), anfangs Juli
stellten sich auch Rudolf IV. und Kasimir von Folen, von Hilfstruppen
begleitet, ein^). Mau zog das Waagthal aufwärts, in Trencsin erliess
Ludwig seinen Absagebrief au den Kaiser und war eben im Begriffe
in Mähren einzubrechen, als Herzog Bolko von Schweidnitz als Ab-
gesandter Karls im ungarischen Lager erschien und Friedensanträge
überbrachte^]. Der Kaiser war lange Zeit im unklaren j^wesen,
welches Gebiet seine Gegner zum Kriegsschauplatz ausersehen hatten.
Mitte April 1362 verliess er Nürnberg und begab sich nach Schlesien,
um dieses Land gegen Angriffe des Polenkönigs zu sichern; von
Troppau, wo er sich noch am 17. Mai^) aufhielt, kehrte er nach
Böhmen zurück, sammelte seine Truppen und zog Ende Mai^) an die
böhmisch-österreichische Grenze, um hier den vermeintlichen Angriff
Rudolfs IV. abzuwehren. Da erhielt er Nachricht, dass das ungarische
Heer eine Aufstellung gegen Mähren genommen habe und zog in
Eilmärschen gegen Brunn. Sei es nun, dass er seine eigene Macht
für zu schwach hielt, sei es, dass er Mähren überhaupt nicht einem
Kriege aussetzen wollte, er machte noch einen Versuch zum Aus-
gleich. Sein Gesandter, Herzog Bolko, muss dem Ungamkönig
günstige Vorschläge überbracht haben, denn dieser ging auf die Ver-
handlungen ein und schloss einen Waffenstillstand ab. Kasimir von
Polen, der an diesem Kriege kein Interesse hatte, verliess nun das
ungarische Lager und trat die Heimfahrt nach Polen an^); bedrohlich
<) Das Itinerar Ludwigs ergibt einen Aufenthalt in Pressburg am 16. 25.
29. SO. Juni; Heiligenkreuzer ÜB. Fontes rer. Austr. IL 16. n^ 246, Liclmowsky
4 n» 892, Fej^r 9. 8. n<» 160, 9. 7 S. 208. «) Rudolf IV. ist am 26. Juni in
Hainburg, am 8. und 6. Juli in Pressburg; Notizenblatt d. Wiener Akademie
1851 S. 46; Lichnowsky 4 n« 898; Monum. Polon. 5 n« 84. Eajsimir von Polen
urknndet am 6. Juni in Posen, am 22. Juni in Tamow (mit vom Herausgeber
ergänzten Jahresdatum), am 10. Juli in Tymau; Cod. Maior. Polon. 8 n^ 1479;
Monum. Polon. 8, n^ 267; Lichnowsky 4 n^' 894. •) Einzige Quelle Jobann
Y. EüküllG bei Florianus SS. 8, 185; dass das nächste Capitel über den Einfall
ungarischer Truppen in Mähren nicht zu 1862, wie Huber in der Geschichte
Rudolfs IV. S. 85 angenommen hatte, sondern zu 1871 gehört, hat er selbst
später gezeigt; Huber n^ 4998a. ^) Cod. Moray. 9, n^ 279. ^) Huber n«
8874. 8875. 6285. ^} Er urkundet schon am 18. Juli in Dalescyze (Gk>uvem.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 551
war die Lage för Budolf IV., der allein dem Kaiser gegenüberstand,
wenn Ludwig Yon Ungarn zu einem Separatabkommen zu bringen
war. Die Friedenaverhandlungen fährten jedoch zu keinem Resultat;
imyerrichteter Dinge kehrten die ungarischen Unterhändler, der Palatin
Nicolaus Kont und der iudex curiae Stefan Bubek zurück. Welche
Forderungen sie aufstellten, ist nicht überliefert, König Ludwig war
jedoch mit ihren Diensten zufrieden und gab am 25. August dem Pa-
latin Nicolaus Konth in Anerkennung seiner hervorragenden und er-
probten Treue ein werthvoUes Privileg*). Wenn der Kaiser durch
seinen Friedensvorschlag nur beabsichtigte, Zeit zu gewinnen, um sein
eigenes Heer zu verstarken, so erreichte er diese Absicht in ungeahntem
Masse. Denn als die ungarischen Unterhändler nach Trencsin zu
ihrem König zurückkehrten, fanden sie das Lager verlassen : das Heer
Ludwigs hatte sich zerstreut. Die Ursache war Mangel an Lebens-
mitteln, schon das vorhergehende Jahr hatte in Ungarn ein Nothstand
in Folge von Missemte geherrscht*), es war unmöglich, das fast ganz-
lich aus Keiterei bestehende Heer auf einem beschränkten Baume zu
erhalten. Inzwischen hatte Budolf IV. neuerlich seinen Bundesgenossen
gegen den Kaiser geworben, den Herzog Stephan von Bayern-Lands-
hut, zu einem neuen Feldzuge kam es jedoch 1362 nicht mehr. Aber
die Lage war eine ausgesprochen kriegerische: am 15. August schlössen
Budolf IV. und Ludwig von Ungarn einen Vertrag, alle Streitsachen
bis nach gänzlicher Erledigung des Krieges gegen den Kaiser zu ver-
Radom in RussiBch-Polen) Cod. Maior. Polon. 3, n^ 1484, was mit dem Aufenthalt
in Tyrnau am 10. Juli allerdings nicht gut vereinbar ist.
1) Nämlich die Erlaubnis, auf seinem Gate Galgouch im Neatraer Comitate
einen vierzehntägigen Markt jährlich abhalten zu dürfen ; Orig. im Ungarischen
Landesarchiv. •) Aus der Urkunde Rudolfs IV. für Wiener Neustadt von 1861.
December 9 : » — — Darumb ist, das wir von angepomer miltichait angesehen
haben genedichlichen die grozzen manigvaltigen presten und schaden, die swer*
liehen und verdorbenlich anligent unser stat ze der Neunstadt und der gemain
unser lieben purger dasei bs, von dem tod und sterben das in den verlaufen jaren
da strenge gewesen ist, von des wegen mit gaben geschefken und erbe grozze
gueter hinaus in unser und fremde lande gevaJlen und pracht sind unwiderruf-
lichen, und auch von der ungewöndlichen misswechsten die das
voder und dies jares geschehen ist an getraida nicht alain in
unserm lande zeOsterrich sunder auch ze Ungern ze Pehem und
ze Payern und in andern umbligunden landen, und auch von der
ungewöndlichen misswechsten des weine ze Osterrich und ze Steyr * Lich-
nowsky 4 n® 815 (Cop. im Staatsarchiv Wien). Am 18. April 1862 hatte Lud-
wig der Stadt Ragusa aufs strengste untersagt, Lebensmittel aus Ungarn auszu-
führen. Diplomat, relationum rei publicae Ragusanae cum regno Hungariae
(hg. von Gelcich und Thallöczy) n® 27.
552 Steinherz.
schieben*), andererseits traf Karl IV. im September nach Böhmen
zurückgekehrt umfassende Vorbereitungen f&r den Krieg >).
Die Geschicklichkeit Karls und sein Glück halfen ihm aus der
noch immer schyrierigen Lage, in der er sich befand. Am 11. Juli
1362 war seine dritte Gemahlin Elisabeth von Schweidnitz gestorben
und der kaiserliche Witwer, der Verlobung und Heirat nur vom Stand-
punkt des politischen Vortheils betrachtete, YollfÖhrte jetzt ein ahn-
liches Meisterstück, wie es ihm 1349 gelungen war. Sowie er damals
durch seine Heirat mit Anna von der Pfalz die Verbindung der ihm
feindlich gegenüberstehenden Witteisbacher gesprengt hatte, machte
er es auch jetzt, indem er um die Hand der Prinzessin Elisabeth von
Pommern, einer Enkelin Kasimirs von Polen, anhielt. Kasimir ging
auf den Antrag ein und im November 1362 wusste man an der romi-
schen Curie nur mehr von einem Zerwürfnis zwischen König Ludwig
und Budolf IV. einerseits, dem Kaiser und Johann von Mähren anderer-
seits^). Es war natürlich, dass Kasimir nun auf seinen Neffen Lud-
wig von Ungarn einwirkte, um zwischen ihm und dem Kaiser einen
Frieden herbeizuföhren. Dawider liefcA die Bestrebungen Rudolfs;
für ihn war der engste Anschluss an Ungarn eine Lebensfrage, wenn
er nicht von der unerbittlichen Bache Karls zermalmt werden sollte.
Es war ein grosser und fruchtbringender Gedanke Rudolfs, dass er
Ludwig von Ungarn eine Erbeinigung in Vorschlag brachte; im De-
cember 1362 wurden die Urkunden darüber ausgestellt^) und wahr-
scheinlich zur selben Zeit Elisabeth, die Nichte Ludwigs, mit einem
Bruder Budolfs, Albrecht (HL), verlobt
<) Steyerer 888; irrthümlich ist dieselbe Urkunde in den Begesten bei Lich-
nowsky auch zum 15. März IS 62 gestellt worden. *) Vgl. Beil. I. *) Acta ex-
tera 2 n^ 428 vom 28. November 1862; die Urkunde Kasimirs bei Ludewig re-
liqu. manusc 5, 512 wird jedoch schwerlich in das Jahr 1862 gehören, wie Caro
(Gesch. t'olens 2, 825) annimmt, da £arl nur Romanorum rex, nicht Imperator
genannt wird. *) Am 8. December 1862 beauftragt der Rector der Stadt Ra-
gusa den Kanzler Theodorieh, mit dem biegel der Stadt nach Zara zu i*ei8en und
dort den Vertrag zwischen Oesterreich und Ungarn zu besiegeln; hiebei habe
der Kanzler an den Gesandten des Königs von Ungarn, Kato, folgende Anrede
zu halten: »dominus noster dominus rex Hungarie precepit per suam literam
specialem suo magno sigillo sigillatam archiepiscopo et universitati hominum
Bue civitatis Ragusine, ut recepta ipsa litera statim deberent ad vos mittere in
Jadram eorum eigilla apponenda cuidam carte seu membrane de perpetua
liga confederatione et indissolub ili unione, quam dominus
noster rex Hungarie fecit cum dominis ducibus Austrie pro
tranquillio ri statu et commodo pacifico regnorum suorum,
prout inter eundem dominum regem et dictos dominos duces de apponendis
sigillis suorum subditorum carte seu membrane ipsius lige est ordinatum. Etc.*
Diplomat. Ragus. n<> 82.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 553
Während Eadolf auf diese Weise die Bestrebungen Kasimirs durch-
kreuzte und mit Ungarn in der Verbindung gegen den Kaiser ver-
blieb, trat ein Ereignis ein, das die politischen Verhältnisse in Deutsch-
land volbtändig änderte und dem österreichischen Herzog ein ganz
anderes Ziel wies. Am 13. Jänner 1363 starb kinderlos der junge Herzog
Meinhard, der Erbe von Tirol und Ober-Bayern i); in Tirol übernahm
seine Mutter Margaretha Maultasch die Regieruug und setzte am
23. Jänner Kudolf IV. zum Erben des Landes ein«). Dadurch wurden
die Verwandten Meinhards von väterlicher Seite, die Witteisbacher,
geschädigt und Rudolf feind. Sie geriethen aber selbst in Zwiespalt,
da Herzog Stephan von Bayern-Landshnt mit Verletzung des Familien-
vertrages Ober-Bayern in Besitz nahm. Dieser Gewaltstreich beleidigte
die Markgrafen Ludwig und Otto von Brandenburg, denen Ober-Bayern
hätte zufallen sollen, derart, dass sie hinwiederum den Kaiser zum
Erben ihres Landes einsetzten. Aus dieser Verwicklung zog Budolf lY.
den meisten Nutzen, indem er ungestört die Huldigung in Tirol er-
langte; sie hatte aber auch zur Folge, dass er den Gedanken, den
Krieg g^n den Kaiser fortzusetzen, aufgab ; er musste ja alle Kraft
aufbieten, um Tirol gegen die Witteisbacher zu behaupten.
Damit war die Goalition gegen den Kaiser aus den Fugen ge-
gangen und die Bestrebungen Kasimirs, Ludwig mit Karl zu ver-
söhnen, fanden günstigen Boden. Im April^) 1363 herrschten schon
fireundlichere Beziehungen zwischen Karl und Ludwig, sie f&hrten
zu einem Waffenstillstand, der am 9. Mai abgeschlossen wurde; an der
mährisch-ungarischen Gh*enze trafen die beiden Fürsten zusammen und
einigten sich auf Antrag der beiderseits erwählten Schiedsrichter, Ka-
simirs von Polen und Bolkos von Schweidnitz, über einen Waffenstill-
stand auf unbestimmte Dauer (er sollte vier Monate nach erfolgter
Aufkündigung währen)*). Den Inhalt der Verhandlungen zwischen
den beiden Fürsten können wir nur durch Bückschlüsse ermitteln.
Im Frühjahre 1363 ging der erwählte Bischof von Waitzen, Johann,
als ungarischer Gesandter nach Avignou und machte dem Papst Urban V.
*) Huber, Vereinigung Tirols, S. 78 fl. «) Aber nicht, wie ich meine,
auf Gl und der Vermächtnissurkunde von 1859, die ich fftr unecht halte. Ueber
die Reise Rudolfs nach Tirol vgl. Mitth. des Inst. 9, 459. 'j In einer Urkunde
vom 4. April 1S6S nennt Karl Ludwig von Ungarn »frater noster carissimus',
Zahu no 152. *) Ueber den Waffenstillstand Zahn n« 154. 178; die Zusammen-
kunft ergibt sich aas der Reise Karls von Prag nach Ungansch-Hradisch (in der
Nähe der mährisch-ungariBchen Grenze), wo Karl am 8. Mai urkundet und aus
dem Aufenthalt Ludwigs in Tymau am 6. Mai (Insert in der Urkunde Ludwigs
von IS 64 Juni 11. Orig. im Ungar. Landesarchivj.
554 Steinherz.
den Antrag, dass Ladwig ein Heer auf eigene Kosten nach Italien
gegen Bernabo Visconti schicken wolle ^). Wenn Ladwig jetzt selbst mit
einem so weitgehenden Vorschlag auftrat, so ist es es gewiss, dass
Karl IV. den Bedingungen, die Ungarn im Jahre 1361 gestellt hatte,
zugestimmt hat, dass er sich bereit erklärte, Ludwig in Italien fireie
Hand zu lassen. Das Angebot blieb jedoch ohne Folgen, man hatte
in Italien die ungarischen Beiter in zu schlimmer Erinnerung und
ürban V. lehnte höflich ab. Diese ablehnende Haltung des Papstes
mochte nicht zum wenigsten darin ihren Grund haben, dass der Kaiser
alles that, um Ludwig aus Italien hinaus zu manövriren und sich dem
Papst möglichst gefallig zu zeigen. Am 25. Juni 1868 befahl er dem
Grafen Amadeo von Savoyen, der mit Galeazzo Visconti ein Bündnis*)
geschlossen hatte, von jeder Unterstützung der gebannten Visconti's
abzustehen; am selben Tage erging an die Reichsstädte der Befehl,
die Anwerbung von Söldnern für die Visconti zu verhindern. Karl
ging noch weiter: sein Gesandter Johann von Themar, der im Juli
1363 nach Italien geschickt wurde, trug den kaiserlichen Vicaren in
Italien auf, den Papst zu unterstützen und stellte von Seiten des
Kaisers die Absendung von Hilfstruppen in Aussicht'). Diesem Wett-
lauf zwischen dem Kaiser und Ludwig von Ungarn setzte ein Ende
I) Schreihen Urhans Y. an Ludwig von Ungarn am 26. Februar 1864 bei
Theiner mon. Hung. 2, n<> 107; im Juli 1868 ist Bischof Johann von Waitzen
von der Curie nach Ungarn zurückgekehrt, addit. L Chron. Cortus. Muratori 12,
969 und Mon. Slavor. merid. 4 n<^ 101. ') CipoUa Storia delle signorie ital.
S. 148. *) Winkelmann Acta inedita 2, n^ 886, Huber n^ 8968, Raynald 1864
n® 1, Schreiben Urbans' an Karl IV. von 1864 Februar 16 (Vatikanisches Archiv
Ck)d. n^ 246 iol. 99'): dankt für das den kaiserlichen Vicaren in Italien durch
Johannes de Themaria ecdesie Ejstetensis scolasticus überbrachte Schreiben und
glaubt der Versicherung des Kaisers, dass dieser mehr Unterstützung (subaidia
militarium gentium*) geschickt hätte, wenn er nicht mit mächtigen Fürsten in
Zwistigkeiten wäre ; da Bologna aber zu sehr bedrängt war, habe der Papst auf
die Hilfid nicht warten können und Cardinal Aegydius (Albomoz) habe im Namen
der Kirche und der mit ihr verbündeten kaiserlichen Vicare mit den Gegnern
einen Friedensvertrag geschlossen, den der Papst auch mit etlichen Aenderungen
angenommen habe. Die Gegenpartei habe erst in den letzten Tagen zugestimmt
und dies sei Ursache, weshalb der Papst erst jetzt an den Kaiser schreibe ; dankt
für die »ordinatio de dictis gentibus facta; alia tua subsidia, si casus necessitatis
oocurret, presertim eo tempore quo ea commodius ezhibere poteris cum fiducia
petituri* Johannes de Themaria ging im Juli 1868 nach Italien vgl. Huber
n^ 8967. Ein zweiter Gesandter Karls, Burkhard von Magdeburg, wurde im No-
vember 1868 bei seiner Abreise von Avignon überfallen und auf spanisches Ge-
biet geschleppt; erst auf energische Verwendung des Papstes wurde er im Jan-
})»T 1864 in Freiheit gesetzt.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 555
der Friedensschluss zwischen dem Papst und Bernabo Visconti am
3. März 1864*).
Während diese diplomatischen Actionen sich abspielten, fOhrte
Budolf rV. mit den Bayern Krieg am den Besitz Tirols und König
Ludwig kehrte wieder zur Politik zurück, die seinem Lande natür-
lich und angemessen war, die Keichsgrenzen nach Süden zu sichern
und vorzuschieben. Im Juli 1363 führte er selbst ein Heer nach
Bosnien, „um in diesem unserm Beiche die Ketzer auszurotten*, wie
das Manifest besagte, aber das Vorhaben missglückte, ebenso wie ein
zweiter Zug, den die ungarischen Truppen im October desselben Jahres
unternahmen^). Zur selben Zeit — und das ist bezeichnend für die
weitausgreifende Politik Ludwigs — fasste er wieder einen Angriffs-
krieg gegen Venedig ins Auge; als im Sommer 1363 zwischen Franz
von Carrara und Venedig Verwickelungen entstanden, munterte der
ungarische Gesandte Bischof Johann von Waitzen Carrara auf, bis
zum Herbst auszuharren, sein Herr habe eine grosse Unternehmung
*) Ueber die Friedensurkunden vgl. Stoj »Beziehungen zwischen Kaiser
und Papst 1860—1864« Excurs V. >) Bei diesem Zuge wurde dem Kanzler
£rzbi8chof Nioolans von Gran das grosse Reichsaiegel entwendet und dieses Er-
eignis war Anlass zu den Au£seichnungen, die wir über diese Züge haben. Die
eine steht bei Johann von Küküllo (Florianus 8, 184), der als ehemaliger Kanzlei-
beamter an solchen VorfBIlen das grösste Interesse hatte ; die andere ist officieller
Natur, es ist die Authenticationsclausel der königlichen Diplome. Es mussten
nftmlich alle unter dem verlorenen Siegel ausgestellten Diplome der königlichen
Kanzlei zur Neubeeiegelnng überreicht werden ; die tadellos befundenen Diplome
wurden dann mit dem neuen Siegel versehen und eine Kanzleinote über den
Verlust des alten Siegels (soviel ich an den im ungar. Landeearchiv befindlichen
Stücken sehen konnte, meist unter dem Buge) auf die Originale geschrieben. In
dieser Note heisst es, dass König Ludwig einerseits, der Palatin I^icolaus Konth
und der Erzbischof von Gran andererseits mit einem Heere nach Bosnien zogen
und dass bei diesem Feldzuge das Siegel verloren wurde. Nach dieser Angabe
hat Huber (Ludwig L und die ungaiischen Yasallenländer, Archiv £ Ost. Gesch.
66, 22) mit Recht den Zug in das Jahr 1868 gesetzt, weil in diesem Jahre noch
Urkunden unter dem alten Siegel ausgestellt wurden, und zwar in den Juli, weil
Ludwig am 10. Juli ,in castris prope Zakol* urkundet. Aber die beiden Heere
drangen nicht gleichzeitig in Bosnien ein. Aus Fej^r 9. 8. n^ 204 und Cod.
Zichy 8 no 156 erhellt, dass für den 27. August 1868 das Heer zu einem Zuge
gegen Bosnien einberufen wurde (»reddentia regalis ezerdtus versus Bosnenses
moti et ad octavas festi beatis regis Stephani proclamata*). Da nun der Palatin
Konth noch am 8. 17. 28. September in Visegrad urkundet (Grn im ung. Landee-
archiv) und das neue Siegel, soviel die Urkunden des ungarischen Landesarchivs
ergeben, zuerst am 28. December 1868 vorkommt, muss ein zweiter Zug nach
Bosnien im October 1868 stattgefunden haben. Unrichtig ist die Angabe von
Klaiß (Gesch. Bosniens Übersetzt von Bojni5i6 S. 190), dass die Züge im Jahre
1860 stattgefunden hätten.
556 * Steinherz.
gegen Venedig vor^). Es wäre die beste Vorbereitung für diesen Krieg
gewesen, wenn Konig Ludwig seinen Plan, die istrianische Küste vom
Patriarchen von Aquileja zu erwerben, hätte durchführen können ; der
Plan barg die gefahrlichste Drohung gegen Venedig und es war ein
Glück für die Signorie, dass sie seine Ausführung hintertreiben konnte').
Indem sich derart die politischen Ziele Ludwigs geändert hatten,
löste sich die Spannung, die zwischen ihm und dem Kaiser geherrscht
hatte. Alle Momente, die im Jahre 1361 die Beziehungen zwischen
Böhmen und Ungarn unfreundlich gestaltet und zuletzt zum Kriege
gedrängt hatten, waren nun verschwunden. Das Bündnis zwischen
dem Kaiser und Budolf IV., das am 1. August 1361 geschlossen wor-
den war, hatte aufgehört, an die Stelle des Kaisers war der Konig
von Ungarn getreten; das Patriarchat Aquileja, das 1361 den ver-
einigten Truppen des Reiches und Oesterreichs zu unterliegen drohte,
war gerettet worden; in Italien konnte Ludwig seinem Drange, als
Retter der Kirche aufzutreten, genügen, wenn der Papst nur wollte.
Andererseits suchte jetzt Rudolf IV. Annäherung an den Kaiser^ um
Tirol gegen Herzog Stephan von Bayern leichter zu behaupten. Wenn
irgend ein Umstand geeignet war, das Zustandekommen des Friedens
zwischen dem Kaiser und Ludwig von Ungarn zu verzögern, eines
Friedens, den beide nun wünschten, so war es der, dass in diesen
Frieden auch Rudolf IV, als Verbündeter Ungarns miteinbezogen
werden musste. Denn das vergass des Kaiser dem Herzog nicht, dass
er ein .notorischer Rebell '^') geworden und mit Ungarn in die eng.ste
Verbindung getreten war. Aber die Forderungen der Politik, das Be-
dürfnis, mit Ungarn ins Reine zu kommen, waren beim Kaiser stärker,
als der Zorn über den abtrünnigen Schwiegersohn und ReichsAirsten.
Dann waren zarte Hände geschäftig, das Werk der Versöhnung zu
vollenden. Es war Katharina, die Tochter des Kaisers und Gemahlin
Rudolfs IV., die hier besonders thätig war. So klang das Jahr 1363
iu Frieden und Eintracht aus. Am 12. December verkündigten ^ie
erwählten Schiedsrichter Kasimir von Polen und Bolko von Schweid-
nitz, dass der Kaiser und Johann von Mähren einerseits, König Lud-
wig und die österreichischen Herzoge andererseits, um alle Streitig-
keiten versöhnt und gute Freunde sein sollen. Im Jänner des darauf-
folgenden Jahres wurden die zum Friedensschluss nothwendigen Ver-
handlungen zwischen dem Kaiser und Rudolf IV. zum Abschluss ge-
bracht. Der Herzog hatte, wie vorher König Ludwig jetzt auch dem
•) Addit. 1. Chron. Cortue Muratori 12, 969. «) Beilage 2.
*} 3o nexmt ihn Karl noch am 9. Mai 1S68. Zahn n* 154.
Die BesiebuDgen Ludwigs I. Yon Ungarn la Karl IV. IT. 557
Kaiser eine Erbeinigong in Vorschlag gebracht und dadurch gezeigt,
dass er mit ihm in eiu näheres Verhältnis treten wolle. Earl, ein
besonderer Freund solcher Verträge, ging darauf ein und am 10. Fe-
bruar 1364 wurde der Friede zwischen Böhmen, Oesterreich und
Ungarn besiegelt In Brunn kamen die Fürsten, die bisher einander
feindlich gegenübergestanden waren, zusammen ; hier wurde zwischen
König Ludwig und den österreichischen Herzogen, dem Kaiser und
dem Markgrafen von Mähren der Friedensvertrag errichtet, der be-
stimmte, dass beide Parteien sich an ihren Besitzungen nicht mehr
schädigen sollten. Rudolf TV. wurde vom Kaiser mit Tirol belehnt und
erlangte dadurch einen Bechtstitel gegenüber den Witteisbachern. Das
wichtigste Ergebnis des Gongresses zu Brunn war die Erbeinigung,
die zwischen dem Kaiser und Rudolf zustande kam; sie bestimmte die
österreichischen Herzoge zu Erben der böhmischen Läudergruppe, wenn
die Nachkommen des Kaisers und des Markgrafen von Mähreu ohne
eheliche Descendenz verstürben; dagegen sollten die Luxemburger in
die Erbschaft der österreichischen Länder erst nach dem Erlöschen
der Habsburger und der ungarischen Königsfamilie eintreten. Der
Friedensvertrag wurde in üblicher Weise durch eine , Freundschaft^,
wie man damals sagte, bekräftigt; die Schwester Rudolfs IV., Mar-
garetha, die Witwe Meinhards von Tirol, wurde mit dem Markgrafen
Johann von Mähren vermählt^).
Mit verdoppelter Zuneigung behandelte Karl jetzt seinen neu ge-
wonnenen Schwiegersohn. Es war sein Werk, dass die Markgrafen
Ludwig und Otto von Brandenburg, die Oheime des verstorbeneu
Meinhard von Tirol, zu Gunsten Rudolfs allen Ansprüchen auf Tirol
entsagten') und sich sogar mit dem Herzog gegen ihren Bruder Stefan
von Bayern verbündeten*). Und wie wenn sich seine Liebe nicht er-
schöpfen könnte, gab der Kaiser am 9. Mai 1364 Rudolf die Pflege
der Städte Feltre und Belluno^), „ wegen der besondern und angenehmen
Dienste, die uns und dem heiligen römischen Reich unser vorgenannter
>) Die Urkunden vom Brünner Congress bei Huber n^ 4009—12 ; Cod. Morav.
9 n* S72. Ueber die Erbverzichte der Markgräfin Margaretha vgl. Excurs 4.
Vor derZusammenkunfk inBrQnn waren Rudolf IV. und der Markgraf yon Mähren
bei Ludwig in Piessburg gewesen, vgl. Recbnungsbuch der Stadt Fressburg hg. von
Fej^rpataky (»magyarorszägi yärosok r^i szamadaskönyvei*) S. 40. Eine Ur-
kunde des Inhalts »Ludovicus I. rex componitur cum Carolo imperatore* ist in
einem allen Repertorium des (jraner erzbischöflichen Archivs angeführt (Cod.
n^ 270 S. 222 des Wiener Staatsarchivs). Leider blieb eine darauf bezfigliche
Anfrage in üran unbeantwortet. ») Steyerer 891. ») Kurz, Rudolf IV, 8. 892.
*) Ib. 894.
558 Steinber2.
Eidam oft williglich unverdrossen und nützlich gethan hat '^ Dieselben
Städte hatte Earl im Mai 1360 Ludwig von Ungarn überlassen und
dieser hatte sie nach einigen Monaten mit Zustimmung des Kaisers
seinem Verbündeten Franz von Garrara übergeben i). Es war ein Da-
naergeschenk, das Eudolf von dem Kaiser hier erhielt und die Absicht
Karls, seinen unruhigen und ehrgeizigen Schwi^ersohn ausserhalb
Deutschlands zu beschäftigen und ihn mit dem Verbündeten Ungarns,
Franz von Garrara, zu verfeinden, verwirklichte sich in vollem Masse.
Aber vorläufig war Budolf über diesen Beweis kaiserlicher Huld sehr
erfreut; noch mehr, als ihm Karl versprach, zur Vertheidigung Tirols
gegen die Bayern behilflich zu sein. . Wir haben von unserem Herrn,
dem Kaiser, alles erreicht', was wir wollten**, schrieb Budolf am
24. Mai 1364 an die Stadt Hall>).
War es dem Kaiser jetzt gelungen, Budolf IV. zu gewinnen , so
war andererseits auch sein Verhältnis zu Ludwig von Ungarn das
beste geworden. Als im Sommer 1364 Ludwig einen Gesandten nach
Avignon schickte, erhielt dieser auch den Auftrag, die Geschäfte Karls
an der Curie zu unterstützen, sich für sie einzusetzen» als ob sie
Ungarn selbst beträfen^). Darüber war selbst der Papst etwas erstaunt,
aber niemand konnte an dem intimen Verhältnis zwischen Karl und
Ludwig mehr zweifeln, als die beiden Fürsten, einer Einladung Ka-
simirs von Polen folgend, Ende September 1364^) sich in Krakau ein-
fanden. Sie erneuerten hier den Friedensvertrag von Brunn ^] und
erörterten die grossen Fragen, welche die Christenheit bewegten. Im
Gefolge des Kaisers war König Peter von Cypem nach Krakau ge-
kommen, um för seinen Plan eines Kreuzzuges zu wirken; seit dem
Frühjahr 1863 hattte er an den europäischen Höfen unablässig Stim-
mung zu machen gesucht^), aber nur bei Frankreich Unterstützung
^) Addit. I. bist. Ck>rtu8. Muratori 12, 960; Karl hatte dann dieses Ge-
schenk Ludwigs bestätigt, vgL die Urkunde Carraras yom 6. Februar IST 3
» civitates Feltri et Belluni necnon omnia fortaliüa loca et villas, que et
quas gloriodstimas princepe dominus Garolus Romanorum imperator nobis ad in-
stantiam et requiaitionem sereniseimi prindpis domini Ludovici incliti regia Hun-
garie tradidit * Verci U doc. n^ 1666 Als Venedig im Jahre 1862 von
Garrara die Abtretung der ßurg Casamatta, die zum Gebiete der beiden StA4lte
gehörte, verlangte, antwortete dieser am 19. Juni »nulla avere a &rci, tenendo
egli quel luogo dairimperatore«. Commemoriali 2 n« 824. «) Huber, Ver-
einigung Tirols S. 248. •) Theiuer 2, n« 121. <) Vgl. Excurs 8; ich ziehe
die Nachricht des Johann v. Czamkow, dass die Einladung yon Kasimir ausgingt
der des Machaut, dass Karl die Zusammenkunft veranstaltete, yor. *) Huber
R. n^ 414. •) Delaville le Ronlx, La France en Orient au XlVe siöcle, 1, 119 iL
Die Beziehniigen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IT. 559
gefunden, ürban Y. hatte das Froject mit Freuden begrüsst und
schon im Mai 1363 König Ludwig von Ungarn aufgefordert, sich
daran zu betheiligen. Die ganze Macht des Abendlandes sollte zu-
sammengefasst werden, um das heilige Land von den Ungläubigen
zu befreien und die Türken, welche dem byzantinischen Beiche eine
Provinz nach der andern entrissen, nach Asien zurückzuwerfen. Es
war ein grosses und würdiges Ziel, das der feurige 'und kriegerische
Geist Ludvngs mit vollem Eifer erfasste. Er wollte die Hauptunter-
nehmung gegen die Türken durch Vordringen auf der Balkanhalb-
insel fordern; damit wäre die türkische Macht von zwei Seiten ins
Feuer genommen worden, wenn das Unternehmen planmässig durch-
gef&hrt wurde. Im Winter von 1364 auf 65 wurden in Ungarn aller-
orts Yorbereitungen für den Krieg getroffen^); officiell wurde ein Zug
gegen den Woywoden Ladislaus der Walachei angekündigt, der gegen
die ungarische Oberherrschaft rebellirt habe. Als jedoch dieser, von
den Rüstungen erschreckt, sich wieder der Botmässigkeit Ungarns
unterwarf^ führte Ludwig im Frühjahr 1365 seine Truppen gegen
Bulgarien, erstürmte Widdin und führte den Bulgarenfürsten Sraöimir
gefangen nach Ungarn mit>). Der erste Offensivstoss Ungarns, unter-
nommen, um dem byzantinischen Beiche von Norden her Luft zu
machen und die Despoten auf der Balkanhalbinsel von der Yerbiudung
mit den Türken abzuschrecken, war glänzend gelungen; im Herbste
desselben Jahres erfolgte neuerlich ein Aufgebot gegen Bulgarien^,
es schien, als ob Ungarn seiner Aufgabe als Vormauer der Christen-
heit sich voll bewusst seL
In der Zwischenzeit hatten sich in der Politik Budolfs lY. die
Consequenzen der Erwerbung von Feltre und Belluno eingestellt.
Nachdem er durch Yermittlung Ludwigs von Ungarn von Stephan
von Bayern einen Waffenstillstand erlangt hatte, widmete er sich dem
Kampf gegen Jen Patriarchen von Aquileja und Franz von Carrara.
Vom Patriarchen verlangte er die Einhaltung des Vertrags vom 2. Mai
1362, während dieser sich darauf berief, dass der Kaiser am 4. April
1363*) — vor dem Waffenstillstand mit Ungarn und Oesterreich —
alle Verträge Aquileja's mit Herzog Budolf als erzwungen und un-
<) Cod. Zichy 8, n^ 185; im Jänner IS 65 erfolgte das Aufgebot in Dal-
matien »quod omnes sobditi domini regia illarum partium sint parati omnibus
armis sub pena haveris (=: ayere) et capitis* Mon. Slav. 4 n^ 128. >) Huber,
Ludwig I. und die ung. Vasallenländer S. 29. 84. ') »Residentia exerdtus
regalis verbus ßulgaros moti et ad octavaa festi b. Michaelis archangeli procla-
rnata« Fej6r 9. 8 n« 284; Cod. Pairius 5 n^ 118; Cod. Zichy 8 n« 195. 196,
«) Zahn n^ 152.
560 Steinherz.
giltig cassirt habe. Ebensowenig war Franz von Carrara gewillt, die
Städte Feltre und Belluno herauszugeben. Die beiden Ang^riffenen
vereinigten sich am 18. August 1364 zu einem Bündnis^) gegen
Gestenreich, beide waren Verbündete*) Ludwigs von Ungarn, ebenso
vrte Budolf IV. Dieses Verhältnis zeigt, wie unklug und unnatürlich
die Politik Budolfs war. Weder gegen Aquileja, noch gegen Carrara
konnte er bedeutende Erfolge auf die Dauer erzielen, sie hätten ebenso
wie 1362 den entschiedenen Widerspruch Ungarns herausgefordert
Die Verbündeten kämpften jedoch mit Glück gegen die österreichi-
schen Truppen <^), und dies war der Grund, weshalb König Ludwig
nicht eingriff, sondern sich darauf beschränkte, Vermittlungsversuche
zu machen. Andererseits verstrickte sich Budolf IV. immer mehr in
diese Kämpfe. Wiederholt machte er Versuche, von Venedig Hilfs-
truppen gegen Carrara zu erlangen^), dann näherte er sich Bemabo
Visconti, den man in Avignon wie den Teufel selbst hasste; seineu
Bruder Leopold (IQ.) vermählte er im Februar 1365 mit einer Tochter
Bemabos, Viridis. Hatte schon diese italienische Politik Budolfs in
Ungarn Misstrauen erweckt, so that der Kaiser noch das seinige, um
zwischen Ludwig und Budolf Verstimmungen hervorzurufen. Der Au-
lass fand sich, als die Nichte Ludwigs von Ungarn, Elisabeth, mit
Albrecht von Gestenreich^) vermählt werden sollte. Dazu war wegen
der (sehr weitläufigen) Verwandtschaft der Verlobten ein päpstlicher
Dispens nothwendig, und König Ludwig hatte |im Sommer 1364 um
diesen Dispens gebeten. Urban V. gab vorläufig eine ausweichende
Antwort; wie der Kaiser von dieser Angelegenheit erfuhr, liess er
dem Papst vorstellen, dass Albrecht bereits mit einer Tochter des
Markgrafen von Mähren verlobt sei^) und dass der Kaiser eidlich ver-
sprochen habe, für das Zustandekommen der Ehe zu sorgen; daher
möge der Papst den geforderten Dispens nicht ertheilen, da der Kaiser
sonst gegen seine Absicht eidbrüchig werden müsste. Urban V., der
Budolf wegen seines Krieges mit Carrara und Aquileja und w^n
der Vermählung Leopolds mit Viridis Visconti ohnehin nicht gewogen
1) Zahn no 184. *) Sie schliessen das Bündnis >ad honorem . . dei . .
domini pape . . Enroli imperatoris, necnon serenissimi principis domini Lndo
vici Ungarie regis incliti, cuius voluntati protectioui et beneplacito in intix-
scriptis et aliis dicie partes expregse et spedaliter se submittnnt. * *) Hanpt-
quelle das Addit. I. hist. Cortus., dessen ausserordentliche Zuverlfissigkeit Zahn
in der Abhandlung »Ueber dan Addit. I. bist. Cortus.* im Archiv f. öst. Ciescb.
54 gezeigt hat. *) Zahn, Austro-Friulana n» 195. »j Vgl. S. 652. «) Vg^.
Mittheilungen d. Instituts 8, 240; nur der Kaiser hatte ein Interesse, diese 1S5S
stattgehabte Verlobung Albrechts dem Papst mitzut heilen.
Die Besiehimgen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 561
war, machte diese Argamentation zur seinigen und verweigerte in
einem Schreiben an Ludwig von Ungarn (vom 24. Februar 1365)
den Dispens. Auf ein neuerliches Ansuchen Ludwigs, der Budolf IV.
gegenüber gebunden war, schrieb der Papst am 23. Mai 1365, er
könne den Dispens nicht ertheUen, da er von zuverlässiger Seite unter-
richtet worden sei, dass aus der Ehe zwischen Albrecht und der un-
garischen Prinzessin viele Unzukömmlichkeiten entspringen könnten,
König Ludwig als der allerchristlichste Fürst möchte verhindern, dass
diese Ehe abgeschlossen würde ^). Dieses Schreiben war noch nicht
abgegangen, als der Kaiser am selben Tag — am 23. Mai — in
Avignon eintraf >). Es war ihm ein leichtes, den Papst noch mehr
gegen die Ertheilung des Dispenses einzunehmen^), und als er darauf
hinwies, dass Gefahr im Verzuge sei und die Ehe zwischen Elisabeth
und Albrecht vielleicht schon abgeschlossen sei, wurde ein zweites in
schärfstem Tone gehaltenes Schreiben an König Ludwig erlassen;
.wir verbieten Dir bei unserer apostolischen Gewalt auf das strengste
direct oder indirect öffentlich oder geheim zuzulassen, dass deine Nichte
die unter deiner Obhut steht, zur Ehe mit Herzog Albrecht schreite. ^
Sonst verfalle er ohne weiters der Excommunication und sein Land
dem Interdici Gleichzeitig ergieng an den Erzbischof von Gran der
Auftrag, alle Bäthe des Königs von dem vorstehenden Schreiben in
Kenntnis zu setzen und sie unter Androhung der Excommunication
zu warnen, zur Abschliessung der gedachten Ehe behilflich zu sein^).
Diese Schreiben hatten die beabsichtigte Wirkung: die Ehe zwischen
Elisabeth und Albrecht IQ. unterblieb. Es war ein Moment mehr,
das Bündnis zwischen Oesterreich und Uugam zu lockern. Vielleicht
<) Daa erste Geaucli um DispenB hatte der ungarische Gesandte Johann von
Bredenscheid yorgebracht, der im September 1864 sich an der Curie aufhielt
(Theiner 2, n* 121); der Papst antwortete: , tuasque ac dilecti filii nobilis
▼iri Rodülfi dads Austrie, pro quo tua serenitas snpplicaTit, petitiones ratio-
nabiles concefisimos gratiose.* Dann erneuerte Ludwig das Ansuchen, durch
Vermittlung des magister Simon ord. fr. predicatorum, den Urban am 30. De-
cember 1864 nach Ungarn geschickt hatte. Theiner 2, n^ 125, ygl. ib. n^ 126.
und 129 in der ersten Fassung. *) Huber n^ 4170a. *) Auch Florenz scheint
gegen diesen Dispens gewirkt zu haben; Oanegtrini erwähnt im Archivio storico
Append. 7, 858: la repubblica insisteva eziandio, perch^ il papa non consentisse
al matrimonio della figliuola unica del re d*Ungheria col duca d*Austria »pei
ditastri e pericoli che sarebber venuti all'Italia, essende 11 duca d'Austria uno
de' principali e piü potenti, perch^ quel re non avendo figli il regno sarebbe
venuta in detta ßuniglia inimica della parte Guelfa, ed inoltre si sarebbe aperta
la strada a pretendere il regno di Siciüa.* Leider ist das Datum der Urkunde
nicht angegeben. *) Theiner 2, n® 129 in der zweiten Fassung, ib. n<* 180. 181.
Mitthtiliuigen IX. 86
562 St ein her«.
hätte der Scharfblick and die Energie Bodolfs Mittel gefunden, die
Intriguen Karls zu durchkreuzen, da stiurb der Herzog am 27. Juli
13651). Im 26. Lebensjahre raffte ihn der Tod hinweg, zum Unglück
für sein Haus, zum Glück für den Kaiser, der den einzigen eben-
bürtigen Rivalen unter den Fürsten Deutschlands verlor.
4.
Für die Geschichte Süd-Deutschlands und die Beziehungen zwi-
schen Ungarn und Böhmen zur Zeit Karls IV. war der Tod Rudolfs
von Oesterreich ein Ereignis von weittragender Bedeutung. Bisher,
seit dreissig Jahren, hatten die österreichischen Herzoge unausgesetzt
danach gestrebt, ihre Stellung über die von EeichsfÜrsten zu erheben
und sich als selbständige Macht hinzustellen. Durch kluge und energische
Benützung der jeweiligen politischen Verhältnisse hatten sie 1335
Kärnten, 1363 Tirol erworben, durch diese Erwerbungen einerseits
durch das Bündnis mit Ungarn andererseits der Macht der Luxem-
burger ein Gegengewicht geboten. Besonders Budolf IV. hatte auf
das Bündnis mit Ungarn grossen Werth gelegt, und 1362 auf Er-
werbungen in Friaul verzichtet, um sich Ludwig von Ungarn nicht
zu entfremden. In dem letzten Jahre seiner Regierung waren aller-
dings durch seinen Krieg gegen Aquileja und Carrara die Beziehungen
zu Ungarn erkaltet, aber noch bestand das Bündnis und die Erb-
einigung und es wäre nicht so schwierig gewesen, das alte Verhältnis
wieder herzustellen. Sein Tod brachte seine Brüder Albrecht und
Leopold zur Regierung. Unerfahren in Staatsgeschäften, von denen
Rudolf sie ferngehalten hatte, standen sie schwierigen Fragen gegen-
über. An den Südgrenzen Oesterreichs standen die siegreichen Gegner,
der Patriarch und Franz von Carrara, im Norden lauerte Herzog
Stephan von Bayern auf eine Gelegenheit, um Tirol zu gewinnen.
Unter diesen Umständen wäre es nbthwendig gewesen, vor allem die
Spannung zwischen Oesterreich und Ungarn zu beseitigen, um dann
die Hindernisse, die sich der Ehe Albrechts mit Elisabeth entgegen-
stellten, zu beseitigen. Indem dies die österreichischen Herzoge nicht
thateu und das Bündnis mit Ungarn nicht erneuerten, gaben sie dem
Kaiser Gelegenheit, sich Ludwig zu nähern und einen grossen Erfolg
zu erzielen.
Nachdem es Karl im Frühjahr 1365 geglückt war, den Papst zu
einem directen Verbot der Ehe Elisabeths pait dem österreichischen
Herzog zu bestimmen, trat er nach dem Tode Rudolfs IV. im Herbste
«) Huber, Rudolt IV. 8. 151.
Die Beziehoogen Ludwigs L Yon Ungarn zu Karl IV. IL 563
1365 mit dem Plan hervor, der der Beweggrund seines Vorgehens
gewesen war^]: er machte König Ludwig den Antrag, seinen Sohn
Wenzel mit Elisabeth zu verloben. Es musste dem Stolze Ludwigs
nicht wenig schmeicheln, dass sich der Elaiser ftlr seinen Sohn, den
König von Böhmen, um die Hand einer ungarischen Prinzessin be-
warb; in einem andern Lichte stellte sich die Sachlage dem Kaiser
dar, da Ludwig noch kinderlos war und Elisabeth als Thronerbin an-
gesehen werden musste. Die Verhandlungen f&hrten zu einem be-
fiiedigeuden Besultat, im November^) 1365 begab sich Karl mit einem
glanzenden Oefolge — in seiner Begleitung waren vier Bischöfe und
sechs Herzoge — nach Ofen und hielt hier persönlich um die Hand
Elisabeths an. König Ludwig erklärte seine Zustimmung, schon vor-
her muss dies Markgraf Johann von Mähren, mit dessen Sohn Jodok
Elisabeth im Jahre 1361 verlobt worden war, gethan haben. Aller-
dings waren sowol Wenzel als auch Elisabeth bereits anderweitig ver-
lobt; Wenzel war vier Monate nach seiner Geburt mit einer Tochter
des Burggrafen Friedrich von Nürnberg verlobt worden und auch die
Verlobung Elisabeths mit Albrecht war noch nicht formell rückgängig
gemacht Allein das bot keine Schwierigkeiten; König Ludwig stützte
sich auf die Weigerung des Papstes, den Dispens zu ertheileu, und
ermächtigte am 5. December 1365 den Kaiser, einen Kurfürstentag
einzuberufen, wenn Albrecht auf seinen Ansprüchen bestehen sollte;
zu diesem Tage w(lrden dann auch ungarische Oesandte erscheinen').
Mitte December 1365 war der Kaiser vollauf befriedigt von dem Er-
folg dieser Reise, von der er auch ein Handelsprivileg für die Bres-
lauer Kaufleute^) mitgebracht hatte, nach Böhmen zurückgekehrt und
begann nun die Hindernisse, die einer Verbindung zwischen Wenzel
und Elisabeth entgegenstanden, aus dem Wege zu räumen. Am leich-
testen war die Auseinandersetzung mit dem Burggrafen von Nürn-
berg; gegen verschiedene Gnaden, die ihm der KaiBer erwies, erklärte
er sich am 24. December zur Auflösung des Verlöbnisses seiner Tochter
mit Wenzel bereit*).
Schvrieriger müssen die Verhandlungen mit Albrecht IIl. gewesen
') Es geht dies daraus herror, dass der Papst nichfc darauf aufmerksam ge-
macht wurde, dass Elisabeth bereits mit Jodok von Mähren verlobt sei. *) Huber
no 4227—29. vom 20. 22. 28. November. «) Kurz, Albrecht III., 1, 198; die
,11 kurfürsten« hat jedoch das Original nicht, sondern nur die ,. . kurfürsten«.
*) Am 29. November 1865 lässt Ludwig die Urkunde ausfertigen »ad devotis-
inwin.ni suppUcationis instantiam . . . domini Caroli quarti . . . carissimi nostri
fratris« Fej^r 9. 8 n« 264. ö) Huber n» 4282; vgl. n« 4288-85.
86*
564 Steinherz.
sein. Denn es lag auf der Hand, dass der Herzog, wenn er von der
Verlobung mit der ungarischen Elisabeth zurücktrat, auch die An-
wartschaft auf dieses Beich aufgab. Das Ergebnis der Verhandlungen,
die im Janner 1366 gepflogen wurden, war das günstigste, das der
Kaiser wünschen konnte. Der Herzog liess sich nicht nur bew^en,
Yon der Verlobung mit der ungarischen Prinzessin zurückzutreten, er
ging auch auf den Vorschlag des Kaisers, dessen Tochter Elisabeth
zu heiraten 1), ein und was das wichtigste war: er löste das Bündnis
mit Ungarn. Die gekränkte Eigenliebe und Unerfahrenheit in der
Politik liessen den Herzog einen Schritt thun, der das Verhältnis zwi-
schen den drei Nachbarstaaten, Böhmen, Gestenreich und Ungarn YöUig
umgestaltete. Am 9. Jänner 1356 hatte Albrecht IL mit Ludwig von
Ungarn einen Bund auf zehn Jahre geschlossen ; indem Albrecht IIL
diesen Vertrag kündigte, verschob sich die Grundlage der österreichi-
schen Politik. Die Habsburger mussten sich an den Kaiser anschliessen,
sonst konnten sie, mitten zwischen den Grossmächten Ungarn und
Böhmen, von diesen erdrückt werden. Nur ungern gab Ludwig das
Bündnis mit Oesterreich auf; am 25. Februar sprach er die Herzoge
von allen Verpflichtungen aus den bisherigen Bündnissen und Ver-
trägen^) los und gab am 27. Februar dem Herzog Ladislaus von
Oppeln als seinem Gesandten Vollmacht, wegen der Verlobung Wenzels
mit Elisabeth definitive Abmachungen zu treffen^). Als dieser mit
den Urkunden in Prag eingetroffen war, fand dovt am 19. März 1366
die Vermählung Albrechts mijb der Tochter des Kaisers, Elisabeth,
statt ; einen Tag darauf erklärte Karl in Gegenwart zahlreicher Fürsten
das Bündnis zwischen Oesterreich und Ungarn, auf Grund der Voll-
macht des ungarischen Gesandten für aufgehoben^). Es war kein
geringer Triumph, den die Politik des Kaisers hier feierte. In den
nächsten Tagen (vom 20. — 26. März) wurde eine Beihe von Urkunden
ausgefertigt, die^as neue Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem
>) Elisabeth war am 18. M&rz 1863 mit dem Markgrafen Otto von Branden-
burg verlobt worden, diese Verlobung wurde nun rückgängig gemacht und der
Markgraf mit Katharina, der Wittwe Rudolfe IV. verlobt. Dazu bemerkt Scholz
(Erwerbung der Mark Brandenburg durch Karl IV., S. 13), »dieser Tausch soÜte
die Pläne des Kaisers (auf Brandenburg) fördern ; die Ehe Ottos mit der k i n d e r-
losen Katharina gewährte Karl nicht die BefQrchtung, dass die brandenburgi-
schen Markgrafen sich männlicher Nachkommen erfreuten.* Eine Combination
von erschreckender Kühnheit «) Kurz a. a. 0. 1, 195. «) Fej6r 9. 8 n« 298.
^) DuMont Corps dipl. 2a, 58, wo sich aber zwei sinnstörende Fehler finden;
statt »gegen den newen kunig von Ungern* muss es heissen »gegen den egenanten
kunig von Ungern* uild statt »ihrer Landwehren* »ire lande zu weren*.
Die Beziehangen Ludwigs L von Ungarn zu Karl lY. IL 565
österreichischen Herzog zum Ausdruck brachten. Zuerst wurde ein
Bündnis zwischen ihnen abgeschlossen, Yon dem Bernabo Visconti,
der Schwiegerrater Leopolds IIL, ausgenommen wurde ^). Dann wurde
der Vertrag von Brunn über die Erbeinigung zwischen Oesterreich
und Böhmen einer Bevision unterzogen. Da das Bündnis und die
Erbeinigung zwischen Oesterreich und Ungarn aufgehoben war, hatte
die Bestimmung des Vertrages von Brunn, dass die Luxemburger die
österreichischen Länder nach dem Erlösöhen der Habsburger und der
ungarischen Anjous erben sollten, keine Berechtigung mehr und entfiel
in dem neuen Vertrage. Dafür brachte der Kaiser, der jetzt Hoffnung
hatte, Ungarn an sein Haus zu bringen, eine Glausel in den Vertrag,
dass Ungarn von der Erbeinigung nicht berührt sein solle, sondern
dass es dem yerbleiben solle, dem es von König Ludwig vermacht
würde*). Die Herzoge lösten dann in aller Form ihr Bündnis mit
Ungarn, indem sie dem Kaiser ihren Bundbrief auslieferten und von
ihm das Versprechen erhielten, dass er ihnen ihren Gegenbrief den
König Ludwig hatte, oder eine entsprechende Gassationsurkunde bis
24. Juni beschaifen woUe^). Als der Kaiser den Bundbrief in Händen
hatte und aus demselben ersah, dass das Bündnis zwischen Oesterreich
und Ungarn ein unbedingtes auch gegen das Beich und den Kaiser
gerichtetes sei^), beschloss er, es nicht dabei bewenden zu lassen, dass
dieses Bündnis jetzt aufgehoben sei, er wollte den Herzogen für die
Zukunft einen Wink geben. Nachdem er die in Prag anwesenden
BeichsfÜrsten um ihr Urtheil gefragt hatte, gab er am 28. März den
Herzogen ,zu ihrer grösseren Sicherheit' eine Urkunde, worin er
nochmals das Bündnis zwischen Oesterreich und Ungarn für aufgehoben
erklärte, «weil die österreichischen Herzoge Unterthanen des Reiches
seien und derartige Bündnisse ohne^) Erlaubnis des Kaisers nicht ab-
schliessen dürften.' Ein Standpunkt, der theoretisch vollkommen ge-
rechtfertigt, aber durch die Entwicklung der Machtverhältnisse über-
holt war.
Während Karl darauf bedacht war, auch ftir die Zukunft eine
Verbindung zwischen Oesterreich und Ungarn zu verhindeni|, war er
andererseits vollauf thätig, das Verlobungsgeschäft mit Ungarn zum
Abschluss zu bringen. Da der ungarische Gesandte Ladislaus von
Oppeln ausreichende Vollmacht hatte, gingen die Vorbereitungen rasch
1) Kurz 1, 195. *) Haber n» 4287. >) DuMont 2a, 54. «) Eb ist der
Bundbrief vom 81. März 1862, vgl. 6. 548. *) Kurz 1, 196; die Emendation
bei Huber n^ 4291 »ohne des reiches laube* statt »von d. r. L* wird durch das
Original bestätigt.
566 Steinherz.
von statten; die formelle Yerlobong Wenzels mit Elisabeth wurde ge-
feiert und, wie es damak Brauch war, alle möglichen Sicherungen
angewandt, um aus dieser Verlobung eine Heirath zu gestalten« Nicht
nur, dass sich der Kaiser und Eonig Ludwig eidlich verbürgten, dass
Elisabeth mit Wenzel yermahlt werden würde, auch die Städte der
beiden Länder, die Prälaten und Barone mussten schwören zur Aus-
führung der genannten Ehe beitragen zu wollen^). Im Juni 1866
hielten Wenzel im Alter von fünf Jahren und Elisabeth im Alter Ton
dreizehn Jahren das Beilager ab*); die kühnsten Hoffnungen des
Kaisers waren in Erfüllung gegangen, es schien zweifellos, — und
der Kaiser äusserte sich auch in diesem Sinne in einem Schreiben an
die Gonzaga — , dass Ungarn ein Erbe der Luxemburger sein würde.
Ganz anderer Meinung war man in Ungarn. Als König Ludwig
im Sommer 1365 erkannte, dass in Folge des päpstlichen Verbotes
eine Ehe zwischen seiner Nichte Elisabeth und Albrecht von Oester-
reich unmöglich sei, griff er wieder auf den Plati zurück, sein Reich,
im Falle er kinderlos stürbe, seinen Verwandten den neapolitanischen
Anjous, zu vermachen. Er berief Karl von Durazzo (den Sohn des
verstorbenen Ludwig von Durazzo) nach Ungarn, in der Absicht, ihn
zum Thronerben einzusetzen; am 19. November 1365 trug er den
Einwohnern von Spalato au^ sie möchten ihn ehren, wie seinen eigenen
Sohn und ihm gegen Bückersatz aus der königlichen Kanmier soviel
Geld vorstrecken, als er bedürfe'). Wenn König Ludwig den Ab-
sichten, die der Kaiser mit der Verlobung Wenzels verfolgte, entgegen-
handelte, so war vorauszusehen, dass das freundschaftliche Verhältnis
zwischen Böhmen und Ungarn, wie es sich g^^nwärtig zeigte, nicht
von Dauer sein werde und dass es nur aus der augenblicklichen po-
>) Urkunde der Elisabeth von Ungarn vom 5. M&n 1870, Huber R. n® 508
=7 Fej^r 9. 4 n<> 148. *) Beilage zum Schreiben des Kaisers an den Erzbischof
von Trier vom 28. August 1868 (Hontheim, Eist Tre?ir. 8, 186): > alias
Serenissimus princeps dominus Wenceslaus rex Bohemie matrimonium contraxit
cum serenissima virgine Elisabeth filia fratris regis Hungarie*. Schreiben Karls
an die Gonsaga vom 10. Mai 1866 (Huber n^ 4818): »Wenceslaus rex Boemie
filius noster ab hodiema die ad quatuor septimanas cum nepte regis Ungarie matri-
monium contrahet et tunc etiam cum ea oondormibit et regnum Ungarie ad
eorum heredes derolvetur.« Zur Feststellung der Zeit, in der das Beilager statt-
fend, scheint einen Anhaltspunkt zu bieten die Urkunde bei Lichnowsky 4 n^
761, nach der böhmische Barone (Hoger und Witigo von Lantstein als Aussteller,
Jan von Rosenberg und Jeske von Cossowahora als Zeugen) am 8. Juli 1866 sich
in Pressburg aufhalten. Aber die Urkunde ist nicht vom 8. Juli, sondern Tom
7. August (Orig. Wiener Staatsarchiv). — Da Wenzel erst fOnf Jahre alt war,
war das Beilager eine bedeutungslose Spielerei ohne rechtiiöhe Bedeutung, vgl
Ficker in Mittheil. d. Inst. 4, 18. <) Lucius, Memorie di Trah 288«
Die Beziehungen Ludwigs L ven Ungarn zu Karl IV. IL 567
litischen Lage hervorgegangen war. Dass Ludwig diesmal keinen
Versuch machte, die österreichischen Herzoge vom Kaiser abzuziehen
und den Bund mit ihnen zu erneuern, dass er selbst zu dem Kaiser
in engere Beziehungen trat, hatte nicht darin seinen Grund, dass
Ludwig das Gefühl der Biralität, dass er gegen Karl empÜEmd, jetzt
überwunden hatte. Der Bew^grund war, dass Ludwig im Jahre
1366 seine ganze Macht gegen die Türken wenden und sich deshalb
gegen Angriffe im Westen sichern wollte. Der Plan des offensiven
Vorgehens auf der Balkanhalbinsel, der Gedanke, dort ein grosses
Seich zn gründen, hatte in Ungarn alles andere zurückgedrängt. Im
Winter von 1365 auf 66 kämpften die ungarischen Truppen in Bul-
garien^), in Bosnien war der ungarische Einfluss vorherrschend, so
dass Twertko, der durch eine Revolution vertrieben worden war, mit
Hilfe Ungarns wieder in den Besitz des Banats von Bosnien kam^).
Im Frühjahr 1366 sollte der Krieg gegen die Türken beginnen ; König
Ludwig wollte ihn zur Unterstützung des byzantinischen Reiches per-
sönlich aus der Spitze eines grossen Heeres führen, mit Venedig wurde
verhandelt, dass es, um einen Angriff zur See zu ermöglichen, Ungarn
fünf Galeeren überlasse*). Ludwig wurde in seinem Vorhaben durch
den griechischen Kaiser Johann bestärkt, der im Frühjahr 1366 nach
Ofen kam und hier versprach, für den Fall, dass ihm Hilfe gebracht
würde, zur lateinischen Ejrche überzutreten. Im Mai begab sich der
ungarische König nach Siebenbürgen^), um Vorbereitungen für den
Krieg zu treffen.
In diesem Augenblick, wo die sehnlichsten Wünsche des Papstes
in Erfüllung gehen sollten, war es Urban V. selbst, der den kri^^
rischen Eifer Ludwigs mässigte. Am 21. Juni schrieb er dem König,
wenn dieser vielleicht dem griechischen Kaiser eidlich versprochen
habe, innerhalb einer bestimmten Frist zur Hilfe zu kommen, dass
dieses Versprechen auch im nächsten Jahre eingelöst werden könne;
man müsse sich der Griechen besonders versichern und dürfe ihren
Versprechungen nicht unbedingt vertrauen, in alten Chroniken und
andern Schriften sei zu lesen, wie die Griechen in ihren Verhand-
lungen mit der Kirche treulos vorgegangen seien ^). Der Papst wollte,
dass der griechische Ejüser zuerst seinen Uebertritt vollziehe, und
schickte zu diesem Behufs im Juli 1366 Gesandte ab, die diesem den
. 1) Vgl. 8. 659. *) Huber, Ludwig I. und die ang. VasaUenlfinder S. 24.
•) Ib. 41. ^) £r arkundet dort Tom 16. Mai bis 16. Juli; Fej^r 9. S n® 801.
802. 808. 809, 9. 4. n« 214; Monnm. Slav. mer. 4 n* 149; Cod.Patriü8 5 n« 120;
Cod.Karolyi l, n» 182. •) Theiner Mon. Hang. 2 n^lZd; vgl n« 140—146. 150.
568 Steinherz.
Olaubenseid abnehmem sollten^}. Allein diese Gesandten erreichten
ihn nicht. Als Kaiser Johann Ton Ungarn heimreiste, wurde er yom
BolgarenfÜrsten SiSman überfallen und gefimgen genommen. Erst am
21. December 1366 wurde er durch den Grafen Amadeus Yon Savoyen,
der einen Kreuzzug unternommen hatte, befreit*). Wie er wieder in
Freiheit war, nahm König Ludwig die Verhandlungen mit ihm auf;
es entstand jedoch bald Zwietracht zwischen den beiden. Ludwig er-
hob Klage, dass Kaiser Johann gegen ihn intriguire und er wollte
jetzt seine Waffen gegen das griechische Beich selbst wenden. Er
▼erlangte yon Venedig, dazs es ihm auch zu diesem £j*iege Galeeren
überlasse. Aber die yenetianische Begienmg, die schon bei den yor-
hergehenden Verhandlungen eine zweideutige Bolle geq)ielt hatte,
schlug dieses Verlangen ab mit der Motiyirung, dasä Venedig mit dem
griechischen Kaiser beschworene Verträge habe, die es nicht brechen
dürfe*). So zerrann der Plan eines Krieges gegen die Türken, der
Ungarn in den Jahren 1365 und 66 beschäftigt hatte, in nichts.
Als König Ludwig im Sommer 1367 sich wieder den west-euro-
päischen Verhältnissen zuwandte, war er yon neuen Bäthen umgeben;
gegen Ende des Jahres 1366 war der Erzbischof Nicolaus y. Gran,
der seit 1351 das Kanzleramt yersehen hatte, gestorben^), im April
1367 starb der Falatin Nicolaus Kont^) und an seine Stelle berief der
0 RaTnald 1866 n« 4—9. *) Delaville le Roulz , La France en Orient
1, 152 ff. 9) Aus der Chronik des Caroldo, Wiener Hofbibliothek Cod. n«615S
fol. 264': (Verhandlungen Venedigs mit Ungarn, übereinstimmend mitMon-Slav.
mer. 4, n^ 148—167) »Dipol qualche giomo il re d'Ungaria scriase airindito
duoe, non voler piü le galee Offerte in suBsidio del Greco imperatore contra
l'urchif havendo sua maestä intentione mover guerra al re di Serria e all*im-
perator di Bulgaria e forse contra V Imperator di Constantinopoli, qnando il non
YOglia osservar li patti che have^a seco; ^il quäle non cessava machinar contra
Bua regia maestä, havendo fatte molte innovationi. Per la qnal cosa a lei sarebbe
molto grate, esser compiacciuta delle galee armate per li suoi denari. Fa ris-
posto a sua maestä, che la republica Veneta haveva le loro conventioni oon
r imperatore di Constantinopoli fermate con sacramento, e che il re di Raada
over di Servia era cittadin Yeneto, con il quäle hayeya patti e Obligo di trat-
tarlo amichevolmente, e have eziandio pace con Pimperator de Bulgari, nel paese
dello quali li mercanti Veneti conversayano e negodavano secnramente. Perö
piacesse a sua maestäi, haverla iscusata. Da queste discordie, che erano tra il
re d'Ungaria con l'imperator di Constantinopoli e quelli principi esiandio tra,
loro, tolse all' hora ottima occasione il Turco di accrescer, diffonder le fbrze sue
nella Europa. < *) Er wird als todt erwähnt in der Urkunde Ludwigs vom
16. Jänner 1867, Cod. Patr. 2, n^ 84. ^) Am 25. März wird noch Eont in
einem Diplom als Palatin genannt, am 8. Mai urkundet als solcher der Herzog
von Oppeln, Fej^r 9. 4 n^ IZ, 42.
Die Beaehtiikgen Ludwigs L yon Ungarn za Karl IV. IL 569
König eine Persönlichkeit, die dem Kaiser Earl befreundet^) war, den
Herzog Ladislaus von Oppeln. In diesem Jahre war in Italien ein
höchst bemerkenswerthes Ereignis yor sich gegangen ; XJrban V. hatte
sich entschlossen, die Besidenz des Papstthums wieder nach Born zu
yerl^en. Am 30. April yerliess er Ayignon» das seit 60 Jahren die
I^pste beherbergt hatte, und begab sich nach Yiterbo, wo er am
9. Juni eintraf. Hier wollte er den Kaiser erwarten, um gemeinsam
mit ihm in Rom einzuziehen. lieber diesen Plan war im Frühjahr
1366 zwischen Karl und Urban eifrig y erhandelt worden; ürban
hatte sich bereit erklärt, f&r den Zug Karls nach Italien einen Zehnten
der geistlichen Einkünfte in Deutschland und Böhmen fQr das Jahr
1366 zu bewilligen, dann war auf dem Reichstage zu Frankfurt im
September 1366 beschlossen worden >), dass der Kaiser mit starker
Heeresmacht nach Italien ziehen und den Papst nach Bom zurück-
fahren solle. Die Angelegenheit war schwierig wegen der Haltung
Ungarns. Wollte König Ludwig auch jetzt, wie er es 1360 gethan
hatte, die erste Bolle in Italien spielen, dann war für Karl kein Baum
und es musste ein Zusammenstoss zwischen den beiden Mächten er-
folgen. Dieser Eyentualität suchte Karl, dem das gute Einyemehmen
mit Ungarn jetzt sehr yiel galt, yon yomherein vorzubeugen und dem
Ehrgeiz Ludwigs Spielraum zu gewähren. Auf seine Veranlassung
wandte sich Urban am 18. Noyember 1366 an König Ludwig, dass
er das Unternehmen des Kaisers') unterstütze. Damit war die Stellung,
welche Ludwig in Italien beanspruchte, yom Papst und Kaiser aner-
kannt und Ungarn war kein Hindernis mehr für das Beich. Ludwig
kam den Wünschen des Papstes bereitwilligst nach; im Jänner 1368,
beyor noch Karl seinen Zug angetreten hatte, kam ein ungarisches
Corps yon 500 auserlesenen Beitern unter Führung des Bans Peter
Zudar nach Ibilien^j und stellte sich dem Papste zur Verfügung.
0 DaB ersieht man aai den beiden Urkunden Karls yom 26. März 1867,
Huber n® 4512. 18, jetzt yollständig bei Grünhagen und Markgraf Lebens- und
BesitKnrkuDden Soblesiens (= Pablicationen aus den preussischen Staatsarchiyen
Band 7. 16.) 2, 808. >) Ueber die Yorgeschicbte dieses Reichstages verbreiten
licht die noch ungedruckten Schreiben des Papstes an Kaiser Karl und den
pftpsthchen Legaten Peter von Lissabon vom 8. und 4. Juni 18C6, die Herr Dr.
Donabaum mit zahlreichen anderen fl&r die Geschichte Karls IV. werthvollen
Papstbriefen aus den im Vaticanifichen Archiv erhaltenen Concepten demnächst
yeröffentlichen wird. >) Schreiben Urbans an den ungari<«chen Kanzler Erz-
bischof Nicolaus yon Gran vom 18. November 1866. Concept im Vatic. Archiv
Cod. 2441 n^ 250, vgl. Theiner Cod. dominii temp. 2, n® 424. *) Johann von
KüküUö, Florianus 8, 184; Monum« 81ay. mer. 4, n® 168; Cronica di Bologna
Huratori 18, 484.
570 Steinherz.
Wenn in dieser Angelegenheit die Politik Ungarns dem Kaiser
nicht störend in den Weg trat, so entstand andererseits gegen Ende
1367 zwischen Ungarn und Oesterreich eine Spannung, die auch dem
Kaiser ein ernstliches Hindemiss werden konnte. Die Ursadie lag
darin, dass König Ludwig in dem Moment, als er yon seiner orien-
talischen Politik sich wieder den westlichen Verhältnissen zuwandte,
das Bündnis zwischen den Nachbarmachten Ungarns, Böhmen und
Oesterreich, als eine drückende Fessel betrachten musste. Den speciellen
Anlass zur Feindschaft scheint die Forderung der österreichischen Her-
zoge auf Bückgabe ihres Bundbriefes gebildet zu haben. AU sie am
26. März 1366 ihren Brief dem Kaiser überlieferten, thaten sie dies
gegen das Versprechen, dass ihnen die Gegenurkunde oder eine ent-
sprechende Gassationsurkunde bis 24. Juni 1366 eingehändigt werden
würde. Allein die Bückgabe war auch im Jahre 1367 nicht erfolgt,
und obwol das Bündnis durch die Erklärung Ludwigs aufgehoben war,
müssen die Herzoge auf der Bückstellung ihrer Urkunde bestanden
habend). Das Verlangen war gerecht, es erweckte jedoch in Ungarn
arge Verl^enheit, da die Urkunde yerloren, oder wenigstens im un-
garischen Beichsarohiv nicht auffindbar war. Man gri£P daher in Un-
garn zu dem Auskunftsmittel, am 20. October 1367 eine Gassations-
urkunde auszufertigen, in welche der yerlorene Bundbrief eingerückt
und ab ungiltig bezeichnet wurde*). Ob noch weitere Streitpunkte
zwischen den Herzogen und Ludwig vorhanden waren, ist unbekannt,
gewiss ist, dass Ludwig aufs äusserste erbittert g^en Oosterr^ch war.
Am 27. October 1367 gab er seinem Geheimkanzler, dem Bischof
Wilhelm von Fünfkirchen, Vollmacht für Verhandlungen mit den
Herzogen Stephan und Albrecht von Bayern^), und zwar für Ver-
handlungen betreffs eines Angriffsbündnisses gegen Oesterreich. Der
ungarische Gesandte nahm eine Urkunde mit, laut welcher Ludwig
mit den bayerischen Herzogen ein Bündnis zu gegenseitigem Schutze
schliesst; sollten die Herzoge in einen Krieg mit Oesterreich verwickelt
werden, wird ihnen Ludwig mit seiner ganzen Macht helfen; die ge-
machten Eroberungen sollen so getheilt werden, dass Oesterreich von
der Enns abwärts (und Steiermark) an Ungarn, Oesterreich ob der
Enns, Tirol und Kärnten an Bayern falle; von diesem Bündnis ist
nur Kasimir von Polen und Pfiilzgraf Buprecht ausgenommen. Dass
auch der Kaiser nicht ausgenommen wurde, ist ein sicherer Beweis,
0 Damit steht wol in Verbindung die Reise des Kaisers nach Wien im
October 1867. Huber n® 4560—65.
») Vgl. Excurs 2. ») Fejör 9. 4 n<> 14.
Die Bezieliimgen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 571
dass in dem Verhältnis Ludwigs zu Karl wieier eine bedenkliche
Wendung yor sich gegangen war. Herzog Stephan von Bayern stimmte
dem Bündnis, das ihm den Gewinn von Tirol — voa den anderen
Ländern abgesehen — in Aussicht stellte, mit Freuden zu und schloss
am 4. Februar 1368 mit dem ungarischen Unterhändler den Vertrag
ab, in welchem er jedoch den Kaiser ausnahm^).
Ob die österreichischen Herzoge von der drohenden Gefahr Kennt-
nis hatten, ist zweifelhaft. Jedenfalls glaubten sie ihre Lande durch
das Bündnis mit dem Kaiser gesichert, umsomehr, als Karl am 27. März
1368 sich urkundlich yerpflichtet hatte, ihnen zu helfen, wenn die
Herzoge von Bayern oder jemand anderer sie in ihren Landen An-
greifen sollte'). Dagegen sollte Herzog Albrecht den Kaiser auf dem
Zuge nach Italien begleiten. Nichts ist bezeichnender für die ausser-
ordentliche Ueberlegenheit Karls gegenüber den Herzogen, als dass
er sie bewog, ihm eine stattliche Heeresabtheilung*) für den Zdg nach
Italien zu stellen. Während die Herzoge Ende April ihre angeworbene
Mannschaft dem Kaiser zuführten, und Albrecht III. sich anschickte,
selbst nach Italien zu ziehen^), brach in Kärnten ein Aufstand aus.
Die mächtigen Herren von Aufenstein, wahrscheinlich in Verbindung
mit den bayerischen Herzogen, empörten sich,gegen die österreichische
Herrschaft, aber sie schlugen zu früh los und wurden überwältigt,
nachdem sie sich in ihrer Stadt Bleilmrg zwei Monate vertheidigt
hatten^). Bei dieser Gelegenheit scheinen die Herzoge und der Kaiser
Yon der Verbindung zwischen Ungarn und Bayern erfahren zu haben.
Karl musste nun um jeden Preis den Krieg Ungarns gegen Oester-
reich verhindern, sonst war er in seiner italienischen Unternehmung
empfindlich gestört; andererseits wollte er seinen Plan, Ungarn an das
luxemburgische Haus zu bringen, weiter verfolgen, und liess zu diesem
Zwecke Eonig Ludwig vorschlagen, Karl von Durazzo mit einer Tochter
des Kaisers zu verloben. Der Vorschlag gefiel in Ungarn; am 28. Au-
gust 1368 konnte Karl dem Erzbischof von Trier mittheilen ^), er sei
durch ein neues Band mit dem König von Ungarn verknüpft, seine
1) Huber R. n^* 455. 457., auch in den Acta extera 2, n^ 495. 497.
«) Kurz 1, 212. •) üeber die Kosten dieser Unternehmung vgl. Excura 5.
^) Huber 9® 4654. ^) Die Belegstellen bei Hermann, Gesch. Kärntens 1,
72 ; nach der Urkimde der Herzoge för Pilgrim den Pranker (lichnowsky 4, n®
869) muss der Aufstand Ende April IS 68 ausgebrochen sein. Für die Yermuthung,
dass er von den bayerischen Herzogen angestiftet war, spricht als Analogie die
von Ladurner (Archiv fQr Gesch. Tirols 4, 180) festgestellte Thatsache, dass Abt
Konrad von Wilten wegen verrätherischer Verbindung mit den Bayern im Früh-
jahr 1869 mit Wissen des Herzogs Leopold im Sillfluss ertränkt wurde.
•) Hontheim, Hist. TVevir. 2, 186.
572 Steinherz.
Tochter werde mit dem Herzog Ton Durazzo vermählt werden. Auf
diese Art gelang es dem Kaiser, mit Ungarn in friedlicher Verbindang
zu bleiben, aber auch den Herzogen von Oesterreich kam dieser diplo-
matische Erfolg zu statten. Denn ab die Bayern im Herbst^) 1368
ganz unyermuthet in Tirol einfielen, erfuhren sie Ton Seite Ludwigs
keine Unterstützung, trotzdem er vertragsmässig verpflichtet war, bei
einem solchen Anlasse mit ganzer Macht gegen Oesterreich zu kämpfen.
Der Grund war nicht offene Wortbrüdiigkeit, sondern der Umstand,
dass sich Ludwig einer andern Unternehmung zugewandt hatte: zur
selben Zeit, als die Bayern in Tirol einfielen, kämpften die ungarischen
Truppen unter persönlicher Führung des Königs in Bulgarien und der
Walachei, um den Woywoden Ladislaus der Walachei, der rebellirt
hatte, zu demüthigen'). So kam es, dass die österreichischen Herzoge
sich des Angriffes in Tirol erwehren konnten und den Markgrafen
Otto von Brandenburg von einer Unterstützung seines Bruders Stephan
abhielten, indem sie in der Mark einen Au&tand anzettelten'). Dann
legte sich auch der Papst ins Mittel und schrieb am 28. December
1368 dem Herzog Stephan, er solle vom Krieg gegen Oesterreich ab-
stehen, sonst würde der Kaiser in der Fortführung seiner italienischen
Unternehmung gehindert werden^). Als dieses Schreiben dem Herzzog
zukam, hatte der Krieg schon aufgehört und ungestört konnte sich
Karl seinen Aufgaben in Italien widmen.
Da entstand, eben als der bayerische Handel beigelegt wurde, zu
Beginn des Jahres 1369 g^en den Kaiser eine Opposition, die nicht
>) Huber, Vereinigung Tirols IIS, N. 1; dazu füge ich den BesoliluBS dee
venetianisehen Senats vom 26. October IS 68: in Betre£P der Sicherheit der Strasse
von Nürnberg über Ster2dng nach Venedig Schritte zu thuD, » cum caminum Ale-
manie, per quod itur cum mercationibus de Venetiis Flandriam et de Flandria
Venetias per yiam Nurimbergi propter depredationem nuper fiictam de ballis
nostrorum mercatorum in Sterzen, quod caminum erat aptius et commodius Om-
nibus mercatoribus quam aliquod aliud caminum, et etiam propter guerras pre-
sentialiter existentes inter dominos duces Austrie et Bayarie sit ruptum«< Senate-
Misti XXXIL 801. Copie im Staatsarchiv Wien. «) Huber, Ludwig I. und die
ung. Vasallenländer S. 33 gibt als 2^it des Feldzuges Herbst 1868 oder erste
Hälfte 1869 an; der Feldzug lässt sich genau auf September und October 1368
feststellen durch die in den »Szäzadok* 1869, S. 128 veröffentlichte Urkunde
Ludwigs mit der Datirung »datum in Bulgaria prope castrum Zokol feria quarta
. . monis et Jude apostol. a. d. 1S68< (Simon et Judas = 28. October). Da der
Feldzng nach der Schilderung Johanns von EükOllö theilweise misslang, wurde
für den 7. December neuerdings gegen den Woywoden das Aufgebot erlassen.
Vgl. Cod. Zichy 8, n<> 275 vom 28. December 1868 (nicht 1869, wie der Heraus-
geber im Anschluss an die mittelalterliche Jahresepoche gesetzt hat). *) Bei-
lage n» 8. *) Concept im Vatic. Archiv Cod 244 L n^ 172.
Die Besdehnngen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. II. 573
nur der italienischen Politik Karls das bedeutendste Hindernis zu
werden drohte, sondern auch die grösste Qefiahr fOr seine Stellung in
Deutschland in sich barg. Anfang Februar, 1369 kam Easimir von
Polen nach Ungarn und schloss am 14. dieses Monats mit Ludwig
einen Vertrag auf gegenseitigen Schutz gegen Jedermann, besonders
aber gegen Kaiser Karl ; die beiden verpflichteten sich, mit dem Kaiser
Bündnisse, Heirathsverträge usw. nur im gegenseitigen Einverständ-
nisse abzuschliessen^). Alle die Faden, die K^rl gewandt und uner-
müdlich gesponnen hatte, um mit Ungarn in guten Beziehungen zu
verbleiben, waren mit einem Schlag durch diesen Vertrag zerrissen
worden. Er wurde geschlossen auf Betreiben Kasimirs, und verdankte
sein Entstehen einem Ereignis, das für Polen von grosser Bedeutung
war. Am 28. Juli 1368 war Herzog Bolko von Schweidnitz und Jauer
kinderlos gestorben ; er war der einzige unter den schlesischen Fürsten,
der von der Krone Böhmen unabhängig war, zugleich der mächtigste,
der über ein weites und fruchtbares Land gebot*). Seine Länder
Schweidnitz und Jauer hatte er im Jahre 1353, als seine Nichte Anna
mit dem Kaiser vermählt wurde, für den Fall seines kinderlosen Todes
den Nachkommen seiner Nichte yermacht Es waren das Wenzel und
Elisabeth, die Gemahlin Albrechts von Oesterreich. Aber nicht nur
diese schlesischen Gebiete wuchsen der Krone Böhmen zu, auch die
Nieder-Lausitz, die Herzog Bolko aus dem Pfandbesitz der Markgrafen
von Meissen im Jahre 1363 eingelost und die Markgraf Otto von
Brandenburg 1367 an den Kaiser verkauft hatte, fiel nun nach dem
Tode Bolkos an Böhmen. Mit diesen Erwerbungen schob sich die
luxemburgische Macht nach Osten und Norden gewaltig vor und war
durch die Vereinigung von Böhmen, Mähren, Schlesien, Ober- und
Nieder-Lausitz in der That eine Gefahr für Polen geworden. Dass die
Erwerbung von Schweidnitz und Jauer rechtmässig auf Grund von
Verträgen geschah, dass Kasimir, der Oheim des verstorbenen Bolko,
im Jahre 1356^) allen Ansprüchen auf diese Länder zu Gunsten Karls
entsagt hatte, war vollkommen bedeutungslos in dem Moment, als sich
die Thatsache vollzog, als diese Länder an die Luxemburger kamen.
Indem sich die luxemburgische Macht derart vergrösserte, übte sie auf
Polen einen Druck, der Kasimir sofort in Feindschaft zum Kaiser
brachte^). Ludwig schloss sich dem Polenkönig an, ebenso wie er
Kasimir gegen jeden andern unterstützt hätte. Das Bündnis mit Polen
«) Dogiel, Cod. Polon. 1, 89. «) Grünbagen, Schleeien unter Karl IV.,
Zeitechrifb d. Vereins f. Oeecb. Schlesiens 17, 8 ff.
») Huber K n<> 268. *) Caro, Qeech. Polens 2, 862.
574 Steinjherz.
uuerscfaüttert zu erhalten, war bei Ludwig ebenso sehr persönliches
als politisches Interesse, ein persönliches, weil es die Vorbedingung
war, dass Ludwig auf Grund der Verträge spater die Nachfolge in
Polen erlangte.
Die Kunde von diesem Bündnis eiTeichte den Kaiser im Früh-
jahr 1369 in Italien. Er sah die Verbindung mit Ungarn^ die Hoff-
nung, es an sein Haus zu bringen, zerstört, und konnte die Oe&hr,
die Böhmen von den Ostmacht^i drohte, nicht unterschätzen. In
dieser Lage bewies Karl seine erstaunliche Geschicklichkeit ab Diplo-
mat Indem er darauf ausging, Ungarn zu isoliren, wusste er mit
bewunderungswürdiger Schlauheit den wunden Punkt in der anschei-
nend unlösbaren Verbindung zwischen Ungarn und Polen zu treffen.
Kasimir hatte keine legitimen Söhne; sein Beich sollte nach Ver-
trägen, die er mit den Königen Karl und Ludwig von Ungarn ge-
schlossen^), an die ungarischen Anjous fallen. Allein es war ganz
natürlich, dass er es viel lieber gesehen hätte, wenn seine unehelichen
Nachkommen den Thron erhalten hätten. Hier setzte Karl den Hebel
an. Auf seine Veranlassung schickte Urban V. am 29. Juni 1369
den Bischof Johann von Acqui als Gesandten ab, um die gestörte
Eintracht zwischen den Königen von Ungarn und Polen und dem
Kaiser wieder herzustellen'). Der Gesandte überbrachte Kasimir den
Vorschlag, der Kaiser wolle seinen Sohn Wenzel mit einer der un-
ehelichen Töchter Kasimirs vermählen; diese sollte legitimirt und mit
dem fiechte zur Nachfolge im Beich ausgestattet werden^). Dazu hatte
der Papst, der momentan vom Kaiser viel hoffte, den erforderlichen
Dispens bereits ertheilt Der Vorschlag war zu verlockend, als dass
ihn Kasimir nicht angenommen hätte, und es ist gewiss, dass er König
Ludwig trotz dem Vertrag vom 14. Februar 1369 davon nicht in
Kenntnis gesetzt hat. Damit erreichte der Kaiser nicht nur, dass die
Allianz zwischen Polen und Ungarn aufhörte, es eröffnete sich ihm
auch die Aufsicht, Polen zu gewinnen, und damit die Macht seines
Hauses so zu vergrössern, dass er jede Opposition in Deutschland er-
drücken konnte.
Denn auch im Beiche war es keineswegs gleichgiltig angesehen
*) In den Jahren isr.9, 1855, 1864; über den letzten Vertrag Caro 2. 880
N. 2. *) Beilage n^ 4. ') Quelle hieflir ist das Schreiben des Papstes vom
6. December 1869 (Theiner, Mon. Hung. 2, n* 171), in welchem betre£& der Le-
gitimirnng Vorbehalte gemacht werden. Die Hauptstelle »et cum ea ut tam-
qnam legiiima et de legiiimo thoro nata ad successionem et quoecunque
honores et actus legitimos admitti diuimus etiam dispensandum* ist bisher nicht
beachtet worden.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. II. 575
worden, dass sich die Macht des Kaisers durch Schweidnitz, Jauer
und die Nieder-Lausitz yermehrte. Vor allen andern war es ein Ge-
schlecht, das mit wachsender Erbitterung das Aufblühen des luxem-
burgischen Hauses verfolgte; dieses Geschlecht waren die Witteis-
bacher. Blickten die Sohne des Kaisers Ludwig zurück auf die Macht,
welche ihr Vater hinterlassen hatte, und verglichen sie damit', was
sie gegenwärtig in Deutsehland bedeuteten, so konnten sie nur Zorn
und Haas gegen den Kaiser empfinden. Auf ihre Kosten hatte sich
Böhmen gegen Westen und Norden ausgedehnt. Die böhmischen
Besitzungen in der Oberpfalz, die Ober- und Nieder-Lausitz wareu
vordem wittelsbachisch gewesen, und noch drohte ihnen ein viel be-
deutenderer Verlust, der der Mark Brandenburg. 1363 hatten die
Markgrafen Ludwig und Otto f&r den Fall, dass sie ohne männliche
Nachkommen verstürben, den Sohn Karls, Wenzel, zum Erben der
Mark eingesetzt. Inzwischen war Ludwig bereits gestorben und es
war nur aine Frage der Zeit, dass auch Brandenburg an den Kaiser
kommen sollte. Ob schon 1369 Abmachungen zwischen Otto und
seinem Bruder, dem Herzog von Bayern, bestanden haben, ist un-
bekannt, jedenfalls zeigte Otto, den der Kaiser bisher wie am Gängel-
bande geführt hatte, in diesem Jahre zum erstenmale Selbständigkeit i).
Auf die Witteisbacher übte die veränderte politische La;;e, die feind-
liche Haltung Ungarns gegen den Kaiser die stärkste Wirkung. Her-
zog Stephan von Bayern hatte schon 1368 ein, allerdings nur gegen
Oesterreich ^gerichtetes, Bündnis mit König Ludwig geschlossen, nun
vereinigten sich sämmtliche Witteisbacher (den Markgrafen Otto aus-
genommen) zu einem Bunde mit Ungarn. Anfang September 1369
fuhren die Herzoge Albrecht (von Holland) und Stephan und Pfalz-
graf Ruprecht auf der Donau nach Ungarn ; in Fressburg erwartete
sie Ludwig und schloss am 13. September mit Albrecht und Ruprecht
ein Schutzbündnis gegen jeden Angreifer*). Während Ludwig nur
Kasimir von Polen ausnahm, war von Seiten der Witteisbacher Kaiser
«) Scholz, Erwerbung der Mark Brandenburg durch Karl IV., Cap. 6. 6.
<) Acta altera 2, n® 502. 508. Die Gegenurkunde Ruprechts vom eelben
Tage bei Winkelmann , Acta inedita 2, n^ 1216 (mit der lalschen Datirung
14. September). Am nächsten Tnge, am 14. September, ertheilte Ludwig auf
Bitten des Pfalzgrafen Ruprecht den Kaufleuten der Stadt Amberg dieselben
Handelsfreiheiten, die die Kaufleute von Nürnberg und Regensburg in Ungarn
gemessen, Acta extera 2, n^ 504. Annal. Matseenses M. G. SS. 9, 8S4 ,Rud-
bertus et Adolfua duces Palentini, Fridencuä et Stephanus duces Bavarini in
navigio multo venerunt Uugariam ad regem, qui simul sunt confederati et multi
ex eis contra Karolum imperatorem, quod habuit postea malum eventum.*
576 Steinherz.
und Beich ausgenpininen worden. Aber trotzdem war der Vertrag
nur gegen den Kaiser und die mit ihm verbündeten österreichisdien
Her^ge gerichtet; es geht dies ganz klar hervor ai^s der Bestimmung
des VertntgeS) dass Ungarn nur verpflichtet sei, an seinen Beichs-
grenzen mit einem Heere zu erscheinen, falls die Witteisbacher der
Hilfe bedurften ; und Ungarn grenzte im Westen nur an Mähren und
Oesterreich. Um die Hände frei zu bekommen, verglichen sich die
bayerischen Herzoge bei der Bückkehr von Ungarn mit den Habs-
bürgern wegen Tirol; am 29. September 1369 wurde zu Scharding
der definitive Friede geschlossen, in dem die Bayern allen Ansprüchen
auf Tirol zu Qunsten Oesterreichs entsagten. Ebenso suchte sich Lud-
wig von den Verwickelungen auf der Balkanhalbinsel frei zu machen,
indem er seine Eroberungen in Bulgarien aufgab und den ge&ngen
gehaltenen Bulgarenfürsten Sraöimir als ungarischen Vasallen in Wid-
din einsetzte, andererseits den Woywoden Ladislaus der Walachei
durch Ueberlassung des Banats von Zeurin und des Districts von Fo-
garas an Ungarn zu fesseln suchte *).
Während sich diese Ereignisse vollzogen, hatte Karl Italien ver-
lassen und war nach Deutschland zurückgekehrt Seine erste Sorge
galt den neu gewonnenen schlesischen Fürstenthümem; ohne sein ge-
liebtes Böhmen zu berühren, begab er sich von Wien über Brunn
nach Schlesien und nahm ohne jede Schwierigkeit das Erbe des Her-
zogs Bolko in Besitz*). Er wusste sich durch die neue Verbindung
mit Polen gesichert und konnte ruhig abwarten, was König Ludwig
gegen ihn beginnen würde. Fast zur selben 2^it, im October 1369
erfuhr man in Ungarn von seinen Abmachungen mit Kasimir. Am
ungarischen Hofe war man anfangs starr vor Erstaunen und Schreck,
Entrüstung und Zorn g^en den Kaiser. Dass dieser eigenmächtig
die Verlobung Wenzels mit der ungarischen Elisabeth als nicht mehr
bestehend betrachtete und sich für seinen Sohn um eine andere Braut
bewarb, war eine der Person Ludwigs zugefügte Kränkung; aber wie
leicht wog dieses Moment gegenüber der Verbindung zwischen den
Luxemburgern und Polen, gegenüber der Gefifthr, die Anwartschaft
auf dieses Beich zu verlieren! Seit dreissig Jahren hatten die un-
garischen Anjous darnach gestrebt, Polen mit Ungarn .zu vereinigen,
und nun drohte der Kaiser, durch einen einzigen Schachzug sie um
die Frucht dieses langen Bemühens zu bringen. Es war begreiflich,
dass König Ludwig jetzt die feindseligste Gesinnung gegen den S^aiser
^) Huber, L«dwig I. nnd die ung. Vasallenländer S. 85. 88. *) Die sahl-
reichen hierauf bezüglichen Urkunden in > Lehensurkonden Schlesiens* 1, $11 ff.
Die Beziehungen Ludwigs L Ton Ungarn zu Karl IV. IL 577
zeigte and schon Vorbereitungen znm Kriege traf, indem er die
Qrenzcomitate g^en Oesterreich und Mähren in Vertheidigungs-
znstand setzen Hess, »da die Frechheit und der zügellose üebermuth
der Deutschen uns und unser Beich mit feindlichen Einfallen be-
drohen'^). Daneben wurde eine Action an der päpstlichen Curie ein-
geleitet, um die Verbindung zwischen den Luxemburgern und Polen
zu lösen. Im December 1369 kam Bischof Johann von Waitzen als
ungarischer Gesandter nach Bom und unterbreitete dem Papst die
Bitte Ludwigs, der apostolische Stuhl möge das Verlöbnis der Prin-
zessin Elisabeth mit Wenzel aufheben, da in Ungarn darüber all-
gemeine Unzufriedenheit herrsche, und Elisabeth, die bereits mannbar
sei, sich weigere, die Ehe mit Wenzel einzugehen. Der Gesandte
konnte diesen Argumenten noch hinzufügen, dass der Kaiser selbst
der Verlobung entgegen gehandelt habe, indem er f&r Wenzel um
die Hand einer Tochter Kasimirs angehalten habe. Die zweite Bitte
war, dass der Papst erkläre, die Legitimirung der Tochter Ejtöimirs,
die mit Wenzel verlobt werden sollte, gebe derselben keinen Anspruch
auf die Nachfolge, da sonst das yertragsmässige Becht des ungarischen
Hauses verletzt würde. In beiden Bichtungen gab der Papst den
Wünschen Ungarns Folge; am 5. December erklärte er, dass durch
die Legitimirung der Tochter Kasimirs dem ungarischen König in
seinem Anspruch auf Polen kein NachtheU erwachsen solle, ebenso
wie wenn diese Legitimirung nicht erfolgt wäre; am 9. December
schrieb er dem päpstlichen Legaten', Bischof Johann von Acqui, der
die Verhandlungen zwischen dem Kaiser und dem Polenkönig geführt
hatte, dass die Verlobung zwischen Wenzel und Elisabeth von Ungarn
aufgehoben sei, wenn der Kaiser seine Zustimmung gebe. Einige
Tage darauf, am 8. Januar 1370 ertheUte er Dispens zur Verlobung
Elisabeths mit dem sicilischen Prinzen Philipp von Tarent und zur
Verlobung Karls von Durazzo, der 1368 mit einer Tochter des Kaisers
verlobt worden war, mit seiner Verwandten Margaretha von Durazzo >).
Dass der Papst mit solcher Bereitwilligkeit die Bitten Ludwigs
erfüllte und durch seine Erklärung in Betreff der polnischen Prin-
zessin den Absichten des Kaisers einen Bi^el' vorschob, hatte in den
italienischen Verhaltnissen seinen Grund* Es ist hier nothwendig,
0 VgL ExoniB 6 ; dem Bischof Stephan von Agram wurde die Hut der an
Oesterreich grenzenden Comitate Eisenburg und Oedenburg anvertraut. Zweifel-
los sind die Grenzoomitate gegen Mfthren, Preseburg und Neitra, ebenso bewacht
worden, wenn wir auch die betreffenden Urkunden noch nicht kennen. Hierüber dürfte
der Cod. Andegavensis , der wegen der Fülle des Materials nur langsam fort-
schreitet» AuftchlnsB geben. >) Theiner 2, u^ 171. 178. 179. 181. 185. 186.
MiUheUttngen IX« 87
578 Steinhevs.
wenigstens in flüchtigen Zügen die kaiserliehe Politik in Italien in
den Jahren 1368 und 69 zu schildern. Als Kaiser E!arl im April
1368 mit einem glanzenden Heere die Alpen überschritt, geschah dies
aussehHesslich im Interesse der Kirche, wie Kaiser^) und Papst Sffent-
lidi erklarten. Es galt in die yerworrenea ZiAstä]i4e Italiens sowl
Ordnung hineinzubringen, dass die Päpste ungefährdet ihre Besidenz
wieder in Bom aufischlagen konnten« und dadurch ans der Abhängig-
keit Ton Fraakreieh, in die sie wahrend des Aufenthaltes in Avigaon
immer mehr oder minder hineingeriethen, beireit wurden. Zu diesem
Zweeke war zweierlei nothig; erstens die Macht der Visconti, welche
wie vordem die Anjous eine Vorherrschaft in Italien ausübten, soweit
dnzusehränken, dass sie dem Papst nicht gefährlich worden; zweitens
die zahlreichen Soldnerbanden in Italien, die zu einer Geissei des
Landes geworden waren, au yemichten. Das sollten die Ziele der
itaE^uschen Unternehmung sein und dasu hatte der Pi^t einen
Zehnten bewiUigt Allein das Unternehmen hatte einen ganz andern
Verläui Nachdem Karl den Sommer 1368 mit Kämpfet g^Qi^ Bor-
nabo Visconti und die mit ihm yerbündeten de la Scala yon Verona
zugebracht hatte, schloss er am 27. August mit Bemabo Frieden, in
welchem dieser gegen Zugeständnisse an die Kirche und den Kaieer
seine Macht behielt'). Der Kaiser sah ein, dass es ungeheure Opfer
an Blut und Qeld erfordern würde, die Macht Beraabos an brechen,
und er hatte keine Lust, solche Opfer fiLr die Interessen anderer zu
bringen. Damit kam er in Gegensatz zum Papst, der über den Ab-
schluss des Friedens sekx ungehalten war. Nach dem Ausgleich mit
Bernabo entliess der Kaiser den grössten Theil seines Heeres in die
Heimath und zog nach Born. Er löste sein Wort ein, indem er Ur-
ban V. in die ewige Stadt geleitete^ verliess dieselbe am 17. December
und begab sieh nach Toscana, um hier bis Juli 1369 zu verweilen.
Die Erfolge, die Karl in dieser Zeit erreichte, waren in Hinblick auf
dae anaserordentlich lodere Verhältnis Italiens zum Beich bedeutend.
Am 28. Februar 1369 huldigte Florenz dem Kaiser und yersprach
einen jährlichen Zins yon 4000 fl.^): am 8. März liess sich der Mark-
graf yon Montferrat seine Privilegien bestätigen^) ; Pisa büsste seinen
Aufstand gegen den Kaiser mit 50.000 fl.^); am 6. Juni huldigte
Lucca und bezahlte 100.000 fl.^) Auch mit Bemabo Visconti hatte
sieh Karl in gutes Einyemehmen gesetzt, am 17. März 1969 setzte
0 Huber a« 44SS. *) Ib. n^ 4686a. •) Ib. n<^ 4717—21. 4728.
*) Ib. no 4724. ») Ib. n« 4788a.
•) Ib. n» 4746a—60; B. n« 497.
Die Benehungen Lodwigs t Ton tJngam zn Karl IV. IL ^79
er ihn in alle seine Yicariate wieder ein und machte ihm sogar Hoff-
nung auf das Vicariat über Lucca und Pisa^).
Es ist klar, dass diese Ergebnisse des Bömerzuges durchaus nicht
in der Absicht ürbans gelegen waren. Statt die Interessen der Kirche
zu fordern, nahm Earl nur auf seine eigenen Bedacht. Das päpst-
liche Interense förderte den Kampf) gegen die Yiiconti, der Kaiser
hinwiederum bestätigte Bemabo alle seine Würden und machte ihm
noch Aussicht auf neue. Dass dieser Gegensatz der Interessen den
Papst sehr enttäuschen musste, wusste Karl und deshalb suchte er
ürban durch Zugeständnisse in freundlicher Stimmung zu erhalten.
Er widerrief am 13. Juni die Verleihung des Yicariates über Lucca
an Bernabo und ernannte zum Yicar den päpstlichen Legaten Car-
dinal Guido Yon Porto; dem Papst» gegen den sich Perugia empört
hatte, gab er am selben Tag eine Anweisung auf 50.000 fl.^), am
2. Juli ernannte er den Cardinal Guido, der schon seit Monaten den
Titel^) eines kaiserlichen Yicars in Toscana geführt hatte, zum kaiser-
lichen Yicar über ganz Toscana. Aber all das war wenig und führte
nicht diejenige Aenderung in den Zuständen Italiens herbei, die der
Papst gewollt hatte. Es war der ausserordentlichen Geschicklichkeit
Karls gelungen, mit dem Papst in friedlichem Yerhältnisse zu bleiben,
aber wie er sich Mitte Juli 1369 auf die Heimreise nach Deutschland
begab, brach der verhaltene Groll TJrbans aus. Am 18. Juli 1369
achrieb &c dem Patriarchen Markward von Aquileja, der der erste
Sath des Kaisers in den italienischen Angelegenheiten war, einen Brief
voll versteckter Drohungen: die Hilfstruppen, die der Kaiser gegen
Perugia geschickt, hätten eine geradezu verrätherische Haltung an-
0 Huber no. 4729; aus der Urkunde Eads Tom 16. Hai 1869 (ib. n^ 4748)
ergibt sich, dass der Kaiser toxi Galeazzo Visconti Geld entliehen hatte.
*) Ausdrücklich hebt dies Beness (ed. Emler in Fontes rer. Bohem. 4, 544)
hervor: »licet enim dominus papa Urbanus quintus a principio sne promotionis
mazimus fuisset amicus domini imperatoris, tarnen quia dominus imperator non
potuit Tel potius propter nimiam sanguinis effusionem noluit ezterminare Ber-
nabonem de Mediolano, contra quem ipse dominus Urbanus, licet in alüs iactis
suis fuerit iustos imo etiam post mortem in miraculis glorioaus, concepit simHiter
indignationem non modicam contra dominum imperatorem ante obitum suum
forte duobus annis.« •) Huber n^ 4757. 58. 60.
^) Er wird abwechselnd kaiserlicher Vicar in Toscana und kaiserlicher Yicar
in Italien genannt. Den ersten Titel erhält er in kaiserlichen Urkunden To'm
1869 Februar 28, April 8, Juni 6 (Huber n® 4720. 86. 47—49), den aweiten in
Urkunden von 1869 Mftrz 17, Mai 27, Juni 17. 29 (Huber n» 4728. 44. 61. 69.). Trots
der verschiedenen Titel deckte sich der Wirkungskreis, da die Yicariate in der
Lombardei bereits vergeben waren.
«7*
580 8teinhers.
genommen; nicht nur, dass sie keine Dienste leisten, sie waren sogar
Ursache gewesen, dass das päpstliche Heer die Belagerung von Perugia
habe au%eben müssen. Der Papst wisse, dass sie auch beabsichtigen,
in das Lager der Gegenpartei überzugehen, und er wisse auch, wessen
Einflüsterung sie dazu bewege; der Patriarch möge Abhilfe treflfen,
9 sonst werdet ihr unsem gerechten Zorn verspüren '^).^ War auch der
Argwohn des Papstes in diesem Falle unberechtigt, so war doch seine
Erbitterung gegen den Kaiser erklärlich. In dem Augenblick, als
Karl Italien verliess, wurde es offenbar, dass er ganz andere Zwecke
erreicht hatte, als der Papst geglaubt hatte, und dass diesmal die Ver-
bindung mit dem Papste nur ausgenützt worden war, um die Interessn
des Beiches zu fördern. Dazu kam noch die Empörung Perugias, die
Bernabo Visconti unterstützte, trotzdem ihn der Kaiser davon ab-
mahnte; für Bemabo waren jetzt, als Karl Italien verlassen hatte, die
kaiserlichen Mandate nur beschriebenes Papier, die Befehle des Kaisers
nur leere Worte").
Bei dieser Sachlage machte der ungarische Gesandte, Bischof Jo-
hann von Waitzen, im December 1869 dem Papste die Mittheflung,
König Ludwig sei bereit mit, 10.000 Mann nach Italien zu kommen
und Bemabo zu bekämpfen*). Selbstverständlich war ürban über
diesen Antrag hoch erfreut und konnte einem so eifrigen und der
Kirche ergebenen Fürsten keine Bitte abschlagen, ganz besonders,
wenn er damit dem Kaiser Unannehmlichkeiten bereiten konnte. Ob
es Ludwig mit seinem Antrage Ernst war, oder ob er nur den Papst
gewinnen wollte, ist zweifelhaft Die Verhandlungen wurden auf
Grundlage des ungarischen Antrags im Sommer 1370 fortgesetzt; nach-
dem ungarische Gesandte mit dem Papste im Juni verhandelt hatten^),
erhielt der Legat Bischof Johann von Aoqui am 18. Juli Vollmacht,
mit Ungarn abzuschliessen^). Am 25. Juli setzte ürban den Kaiser
von dem bevorstehenden Zug Ludwigs in einem sehr aufihllenden
Schreiben^) in Kenntnis; er sei gezwungen, bemerkt der Papst, gegen
Bemabo die Hilfe Ludwigs von Ungarn anzurufen, der mit einem nicht
übermässig grossen Heere nach Italien kommen wolle. Der Kaiser
möge das Einschreiten Ludwigs nichf Übel nehmen, denn es gebe kein
anderes Mittel, als die Hilfe des ungarischen Königs^. Deutlicher
1) Concept im Yatican. Archiv Cod. 244M n^ 816. «) VgL Huber n«
6268 ; am 17. Februar 1870 setzte Karl Bemabo von allen Würden ab, ib. n* 4818.
s) Theiner, Mon. Hang. 2, n« 178. «) Ib. n* 192. ») Ib. n^ 195. ^ Ib.n^ 199.
0 » com contra potentiam et impietatemBemaboviB ac pravanun sodetatam
non speretor aliud quam diote regis remedium yalituraEa.*
Die Benehungen Ludwigs I. yon Ungarn lu Karl IV. IL 581
konnte der Papst das gänzliche Fehlschlagen des BSmerzoges Karls,
nach Au&ssong der Kirche, nicht ausdrücken, und wenn dieses
Schreiben durch die scharfe Betonung des ümstandes, dass nur Lud-
wig die Macht habe, der Kirche zu helfen, den Kaiser verletzen musste,
so geschah dies ebenso in einem Schreiben Tom nächsten Tage, vom
26. Juli Darin heisst es, der Papst habe dem Bischof Johann von
Acqui aufgetragen, das vorstehende Schreiben dem Kaiser persönlich
zu überbringen, wenn sich dies leicht thun lasse; sonst werde es dem
Kaiser durch einen Boten zugesendet werden; der Kaiser möge sich
mit König Ludwig schon im Interesse der Kirche versöhnen und sich
hiezu der Yermitüung des papstlichen Legaten bedienen^). Es war
keine geringe Verletzung der Etikette, dem Kaiser zu sagen, der päpst-
liche Legat werde ihm wenn er eine bequeme Gelegenheit habe das
Schreiben persönlich übergeben. Allein der Einmarsch Ludwigs in
Italien unterblieb, so zuversichtlich ihn auch der Papst erwartete^);
schon die blosse Ankündigung desselben hatte zur Folge, dass sich
Bemabo Visconti herbeiliess, am 10. November 1370 >) mit der Kirche
wieder Frieden zu schliessen.
Für König Ludwig hatte der Antrag, dem Papst zu helfen, den
bedeutenden Vortheil gebracht, dass dieser auf die Wünsche des
Königs eingegangen und den Plan des Kaisers, Polen zu gewinnen,
durchkreuzt hatte. Dadurch , dass ürban erklärt hatte, die Legiti-
mirung der Tochter Kasimirs, die mit Wenzel verlobt werden sollte,
gebe derselben kein Becht zur Nachfolge, war dieses Verlobungs-
project für den Kaiser werthlos geworden und er liess es fiEdlen. Aber
auf die Politik Ungarns ma es von einschneidender Wirkung ge-
wesen, indem es zwischen Ludwig und Kasimir Misstrauen sätl und
die Allianz zwischen Ungarn und Polen zerriss. So kam es, dass der
Sommer des Jahres 1370 verging, ohne dass Ludwig, der jede Ver-
bindung mit dem Kaiser abgebrochen hatte*) und in ausgesprochen
feindlicher Haltung ihm g^enüberstand, irgend einen Schritt gegen
ihn unternahm. Vielleicht dachte Ludwig nun ernstlich an den Zug
nach Italien, denn dort als Befreier der Kirche zu erscheinen und
aller Welt zu zeigen dass der Ungamkönig mehr vermöge als der
Kaiser, war sehr verlockend. Jeder Gedanke an diese Unternehmung
verschwand, als Ludwig Ende September 1370 von der Erkrankung
0 Ib. n» 200, *) Ib. n^ 2o2. «) Verd Marca Trivigiana U, n^ 1645.
^) Am 5. Mftrz 1870 ng^ EliBabeth von Ungarn den Kaiser, der der Auf*
lÖBung ihrer Verlobung mit Wenzel ,ad regia et regine Hungarie instanoiam et
TOgatom« zugestimmt bat, aller Verpflichtungen ledig, Fej^ 9. 4 n® 148.
582 SteinhBri.
Easimirs yemalim. Er schickte den Palatin Ladislaus yon Oppeln
und den Ban von Slavonien, Peter Zndar, nach Polen, um Kasimir
seine Theilnahme auszudrücken ; zweifellos hatten jedoch die ungari-
schen Gesandten auch die Aufgabe, die Vorgänge am polnischen Hofe
genau zu beobachten und Kasimir Ton allen YerfÜgungen, die eventuell
gegen die Nachfolge Ludwigs gerichtet sein könnten, abzuhalten. Die
Gesandten kamen ihrem Auftrage getreulich nach und als Kasimir
am 5. November 1370 starb, regte sich kein Widerstand gegen die
Vereinigung von Ungarn und Polen. Ohne Hindernis nahm Ludwig
von Polen Besitz und liess sich am 17. November 1370 in Krakau
krönen 1).
Diese Vereinigung von Polen und Ungarn übte auf die Verhalt-
nisse in Deutschland die gewaltigste Wirkung. Indem sich die Macht
Ludwigs, des Hauptgegners der Luxemburger, so erheblich vermehrte,
trat in Deutschland alle Unzufriedenheit, die gegen das Begiment des
Kaisers herrschte, an die Oberfläche und es bildete sich eine Oppo-
sition, die nicht weniger gefährlich war als die Gegnerschaft Ludwigs.
Diese Opposition wurzelte ganz in den deutschen Verhältnissen, in
dem Widerstand gegen das übermässige Anwachsen der luxemburgi-
schen HaUBmacht. Den Anstoss zur Bewegung gab das Bestreben
der Witteisbacher, den Uebergang der Mark Brandenburg an den
Kaiser zu verhindern. Zu diesem Zwecke hatten sich Stephan von
Bayern, Buprecht von der Pfalz und Albrecht aon Holland vereinigt
und das Schutzbündnis mit Ungarn abgeschlossen. Ihre Absicht war
zu offenkundig, als dass sie dem Kaiser verborgen geblieben wäre
und Karl, ein Meister der diplomatischen Künste, wirkte ihnen treff-
lich entgegen. Um den bayerischen und pfiOzischen Wittelsbachem
in ihren eigenen Landen ein Hindernis zu bereiten, schloss er am
23. April 1370 ein Bündnis mit den Beichsstädten*) in Schwaben und
zog Albrecht von Holland an sich, indem er im Juni seinen Sohn
^) Otto, Qesdh. Poleni fi, 864 £, Hauptquellen Johann Ton Oamkow bei
Bielowsky, Mon. Polen 8, 681 fL und die (unglaublich schlecht gedrackte) Ur-
kunde Ludwigs f&r Ladislaus Ton Oppeln und Peter Zudar yom 25. Nov. 1870
bei Fej^r 9. 4. n« 188. *) Mit PfuUendorf; Leutkirch, Eaufbeuem, Weil, Ess-
lingen, Schwäbisch Hall, Binkelsbühl, Nördlingen, Donauwörth, Augsburg, Mem-
mingen, Kempten, Gmünd, Lindau, Rottweil, Ulm (Huber n« 4880—45). üeber
diese Bündnisse handelt die (mir nicht zugängliche) Dissertation von Tümbült,
Beziehungen der schwäbischen Reichsstädte zu Karl IVi 1870— 1S76. Unhaltbar
ist die Ansicht Weizsäckers (Reichstagsaeten 1, 8. 8)', dass diese Bündnisse vom
Kaiser abgeschlossen wurden, um für die Wahl Wenzels zom ri^misohen König
schon jetd; Vorsorge zu treffen.
Die Besiehongen Ludwigs I. toü üftgam zu Karl IV. IL SSS*.
Weaael adt einer Toehto Albredbts verlfibtei). Bb war die vierte Yer-
lobung Weuels tmd 'sie bewährte cioh diesmal ebenio wie früher.
Haupteichlioh hatte jedoch Karl sein Augenmerk den YerhaUnissen
in 4er Mark Brandenburg zugewandt, und in weiser Yoraassidiit Yor-
kahrui^^ getroffen, um 8i<äi dieses Land nicht entreissen za lassen.
Am 8. Febmar hatte er das Stadtehen FOrstenberg an der Oder (ober-
halb Fmnkfurt) gekauft, eine Brttcke fiber die Oder schlagen und das
Stiidtehen selbst tftark befestigen lassen^). Um die Arbeit zu be-
sehlennigen, war Earl selbst im März nach Fürstenbeig gereist und
mit geringen ünterbre^ungen bis zum Mai dort varblieben. Duirch
die Befestigung dieses Platzes gewann der Kaiser einen ausgezeich-
neten Stützpunkt zum Angriff auf die Mark und durch den Bau einer
Brücke versetzte er dem Ebmdel Frankfurts und damit den Einnahmen
des Markgrafen Otto einen geföhrlichen Schlag. Cbrade dieser Brücken-
bau war eine nicht geringe Pression auf Otto, ebenso wie das Bünd-
nis Karls mit den Herzogen Bugslay und Kasimir von Stettin, das
am 14. Mai 1370 abgeschlossen wurde^). Nach diesem Yerbrage ver-
pfliditeten sich die Henoge, dem Kaiser lu helfen, wenn Markgraf
Otto entgegen seiner früheren Yersprechungen die Mark Branden-
bui^ nicht dem Kaiser zuwenden sollte. Wenn sich Karl in diesem
Falle mit den Feinden Ottos verband, so suchte er auch den Yer-
bündeten des Markgrafen den Herzog Magnus von Braunschweig
diesem abspenstig iu machen, indem er Magnus Hoffioiungen auf Lüne-
burg machte^). Alle diese Massregeln waren darav^ berechnet, den
sehwachen und wankelmüthigen Markgrafen mürbe zu machen und
ihn dem Kaiser in die Arme zu traben. Wie Karl diese Absicht er-
^) Die Urkunde llbreohts Tom 18. Juni 1870 Hüber R. ri9 516; die Gegen-
urkunde £ark Tom e. Juli ib. n^ 4868. >) Huber n^ 4822a.
•) Huber R. no 505. 506; die Urkunden des Kaisers ib. u^ 4846—48.
*) Die Verhandlungen mit Magnus sind beseichnend für die Hinterhältig-
keit Karls. Herzog Magnus war mit Rudolf von Sachsen im Streit um das er-
ledigte Lüneburg; in diesem Streit hatte Karl bereits PiEurtei ergriffen, indem er
am 8. März 1870 Rudolf und seine BtOder mit Llkneburg belehnte. Um nun
Magnus zu gewinnen» schloss am 2. Mai 1870 nicht der Kaiser, sondern sein Sohn
Wenzel als König von Böhmen mit Magnus einen Vertrag, worin er ihm Hilfe
zur Behaltung von Lüneburg zusagte. Da Wenzel erst neun Jahre alt war, ver-
bürgten sich der Markgraf von Mähren und firzbischof Johann von Prag als
vom Kaiser ernannte Vormünder Wenzels für die Einhaltung des vorstehenden
Vertrages. Eänen Monat darauf, am 29. Juni be&hl der Kaiser den Bürgern von
Lüneburg, bei Verlust seiner Gnade den Herzog von Sachsen als rechten Herrn
au&unehmen !
584 Steinherz.
reidbt glaubte, berief er Otto Ende September 1370 nach Nürnb^ff.
Als Yorwand diente eine Einladung za den Festlicbkeiten anläaslicli
der Yermahlnng Wenzels mit der Tochter des Herzogs von Holland;
Markgraf Otto, ein leichtlebiger Herr, dem Begieren eine drückende
Last war, von der man sich nicht oft genug bei Banket und Tanz
erholen könne, nahm mit Freuden die Einladung an. Wer beschreibt
sein Erstaunen, als der Eaiser an ihn die Forderung stellte, bei Leb-
zeiten die Mark abzutreten? „Da wir zu ihm (dem Eaiser) kamen
und erwarteten mit ihm fröhlich zu sein, wollte er uns bei unsenn
Leben enterbt haben und als wir das nicht erfüllen wollten, schickte
er seinen Bat in unsere Herberge und liess uns absagen*, schildert
Markgraf Otto sein Zusammentreffen mit dem Kaiser^). Der grosse
Menschenkenner Earl hatte einen Missgriff begangen, der Yon den
bedenklichsten Folgen war und Otto formlich ins gegnerische Lager
drängte. Man kann sich vorstellen, welchen Eindruck diese Soene
auf die Kurfürsten machte, und es ist möglich, dass sie es war, die
den Erzbischof Oerlach von Mainz zum entschiedenen Gegner des
Kaisers gemacht hat Für das GoUegium der Kurfürsten barg die
angestrebte Vereinigung von Brandenburg mit Böhmen die Gefiihr,
dass die Luxemburger über zwei Kurstimmen verfügten und anderer*
seits eine solche üebermacht unter den deutschen Fürsten erreichten,
dass sie das Wahlrecht der Kurfürsten illusorisch machen konnten.
Wie sich nun in den ost-earopäischen Verhältnissen durch den
Tod Kasimirs eine Aenderung vollzog und Ludwig von Ungarn König
von Polen wurde, kam augenblicklich ein Bündnis der Gegner Karls
in Deutschland zu Stande. Am 5. November 1370 starb Kmnmir und
sein Beich ging an Ungarn über, am 28. November traten die baye-
rischen Herzoge, Buprecht von der Pfalz, die Markgrafen von Meissen,
der Bischof von Bamberg und der Burggraf Friedrich von Nürnberg
in Bamberg zu einem Schutzbündnis auf vier Jahre zusammen. Der
Vertrag enthielt ganz unverfängliche in keiner Weise gegen den Kaiser
gerichtete Bestimmungen >), und er ist gewiss nur in den Vordergrund
gestellt worden, um über die eigentlichen Absichten der vertrag-
schliessenden Parteien Dunkel zu verbreiten. Es sind dieselben Per-
sonen, die im nächsten Jahre sich gegen den Kaiser erheben, Nach-
barn des böhmischen Beiches, die in dem fortgesetzten Anwachsen
dieses Beiches eine Gefahr für ihre Selbständigkeit erblickten« Im
Winter von 1369 auf 70 hatte Karl im Voigtlande eine Anzahl von
A) Urkunde Ottos vom 10. Juni 1871 bei Riedel« Cod. dipL Brandenburg. 11.
2, 609. «) Huber B. n« 617.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. 11. 585
Herrscilaften gekaufte) und damit das Gebiet der bShmischen Erone,
das schon bis Begensburg und Nürnberg sich erstreckte, bis nach
Thüringen vorgeschoben. Es rückte jetzt dem Bischof von Bamberg
und dem Burggrafen von Nürnberg in die Nähe und umschloss die
Markgrafen von Meissen von drei Seiten. Die letztern fühlten sich
durch die Politik Karls, der ihnen in grösster Buhe und im Zustande
des Friedens ein Stück ihrer Landeshoheit nach dem andern entriss,
einen Vasallen nach dem andern an sich zog, mitten im Gebiet der
Markgrafen Ortschaften kaufte^, am meisten bedroht und für sie war
es ein Lebensinteresse, den Process der Aufsaugung der kleinen Nach-
bargebiete durch Böhmen zu unterbrechen. Als das Jahr 1370 zur
Neige ging, war die allgemeine Lage für Earl so ungünstig, wie nie
vorher. Bingsum war er von Feinden umgeben, in Deutschland waren
nur die Habsburger, die zum Kaiser hielten; dazu waren wegen der
Feindschaft des Papstes und Ludwigs von Ungarn schwere äussere
Verwickelungen zu fürchten. Li diesem kritischen Moment starb
Urban V. am 19. Decetober 1370 und bald darauf, am 12. Februar
1371 Erzbischof Gerlach von Mainz; an ihre Stelle, die entschiedene
Feinde des Kaisers gewesen waren, traten entschiedene Freunde Karls,
Gregor XI. als Papst '), und Bischof Johann von Strassburg*) ein
Verwandter des Kaisers, als Erzbischof von Mainz.
1) Beness. 640 ad 1869, »item eodem tempore emit imperator in terra ad-
vocatorom versus Misnam et Turingiam plara castra fortissima pro regno Boemie
et dilatatum est regnum et ampliatom ad omnes partes vehementer.« Detaillirt
werden die Erwerbungen Karls im Voigtlande aa%ezBlilt in der Beschwerdesclirifk
der Markgrafen von Meissen vom Jahre 1S72 (hg. von Loserth in »Mitth. d.
Vereins f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen < 16, 179). Hier werden genannt Stolberg,
Melin, Beichenbach, SchOneck, Gattendori, Reisenstein, Sparremberg, Blankenburg.
Beichenbaoh war am 21. H&rz 1867 von Heinrich Beuss zu Plauen an den Kaiser
verkauft worden (Orig. Staatsarchiv Wien, vgl. Schöttgen-Kreyssig, Inventarium
S. 887). Stolberg ist am 2. Juni 1867 im Besitz Karls (Hnber n<^ 4581). Blanken-
burg wurde von Heinrich dem Jüngern, Vogt zu Gera, am 28. März 1871 an den
Kaiser verkauft (Orig. St.-A. Wien). Ffir die Jahre 1869 und 70 Ifisst sich nach
den Urkunden des Wiener Archivs nur der Verkauf von Schönbach durch die
Brüder von Spameck nachweisen (Urkunde vom 14. Februar 1870). Weitere
Aufschlüsse dürften vielleicht die Urkunden des böhmischen Kronarchives
in Prag geben. >) Lehrreich ist hierüber die früher erwähnte Beschwerde-
schrift der Markgrafen; man ersieht aus ihr, wie Karl mit eiserner Consequenz
dahin strebte, das Gebiet der Markgrafen immer mehr einzuengen, um sie schliess-
lich auch zu Vasallen der böhmischen Krone zu machen. *) »Amicus specialis
domini nostri imperatoris* nennt ihn Beness. *) Das Strassburger Bisthum
erhielt Bischof Lampert von Speier, der sein Emporkommen ganz dem Kaiser
verdankte. Er ist im Frühjahr 1871 als kaiserlicher Gesandter in Avignon (vgl.
sein Schreiben vom 28. April 1871 in ,(^hron. d. deutschen St&dte* 9, 1044).
586 Steiaherfl.
Allein die Aenderung der politisohen Lage, die durch diesen Per-
sonenweclisel eintrat, konnte nicht augenblicklich ihre Wirkung üben.
Indem Karl in seinem Bestreben, die Anwartschaft auf die Mark
Brandenburg festzuhalten, consequent fortschritt, andererseits die Her-
zoge von Bayern dieser Absicht des Kaisers, soweit sie vermochten,
entgegenarbeiteten, vergrösserte sich die Spannung und man trieb
einem Kriege mit den Waffen zu, während man ihn bisher nur unt^
der Oberfläche, mit diplomatischen Mitteln geführt hatte. Noch im
Winter, zu Beginn Februar 1371, begab sich Karl nach Fürstenbei^
an der Oder, um Vorbereitungen für den Krieg zu treffen; er brachte
die Herzoge Wenzel und Albrecht von Sachsen, die sich im Jänner
1371 dem Markgrafen Otto von Brandenburg genähert hatten^), wieder
auf seine Seite, indem er gegen Magnus von Braunschweig, der ihnen
Lüneburg streitig machte, am 5. März aufbrät^). DafQr verkauften
ihm die Herzoge am 21. April die Stadt Mühlberg^) an der Elbe und
damit gewann Karl für die Beherrschung der Elbe einen ebenso wert-
vollen Funkt, als es Fürstenberg fQr die Oder war. Hatten diese Mass-
regeln den Zweck, für einen Angriff auf die Mark günstige Verhält-
nisse zu schaffen, so suchte Karl auch seine Gegner in UnÜiätigkeit
zu erhalten, um seine Lande zu sichern. Am 2. Februar 1371 schloss
er mit den Bischöfen vou Würzburg, Eichstedt, Bamberg, dem Pfalz-
grafen Buprecht, den Markgrafen von Meissen, dem Burggrafen von
Nürnberg und andern einen Landfrieden auf vier Jahre^), und er-
reichte damit den Schutz der böhmischen Besitzungen in der Ober-
pfalz, Franken und dem Voigtlande. Die freundschaftlichen Beziehungen
zu Albrecht von Holland, der wegen seines bayerischen Beisitzes ein
wichtiger Factor war, suchte Karl zu befestigen, indem er im April
1371 seine Tochter Anna mit einem Sohne Albrechts verlobte^).
Indessen hatten die bayerischen Herzoge einen neuen Bundes-
genossen gewonnen, den Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg. Am
6. März 1371 schloss er mit Bayern, am 13. April mit Ungarn ein
Schutzbündnis^) gegen Jedermann, wie der Vertrag besagte, dass es
nur gegen den Kaiser und die österreichischen Herzoge gerichtet war,
ergab sich bei der damaligen Situation von selbst Es war eine Folge
der Verbindung des Kaisers mit Oesterreich, denn nur mit den Habs-
«) Huber R. n» 619. ») Huber n« 4986. 87. >) Pelzel, KarllV., 2, 887.
*) Huber n^ 4988; die Urkunde ist wahrscheinlich durch den Gesandten
Karls mit naohtrfiglicher Datining yersehen worden, vgL ib. S. LL ^) Huber
R. n<> 524. 525 vom 10. April 1871; Albrecht Ton Holland war ein Bruder des
Hersogs Stephan von Bayern. ^) Beilagen n<^ 5. 6.; Annal. Matseenses M. G
SS. 9, 885.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. ü. 587
burgern war der Erzbiscbof ia Feindschaft^), und er hat gewiss ge-
hoSb, durch den Bund mit Bayern und Ungarn Yortheile gegen Oester-
reich zu erlangen. Zur selben Zeit, als der Bevollmfichtigte des Erz-
bischofs mit Eonig Ludwig, der sich im März nach Dalmatien begeben
hatte, den Vertrag abschloss, waren in der Mark Brandenburg bereits
die Würfel gefallen und der Krieg unvermeidlich geworden. Im Früh-
jahr 1371 war Herzog Friedrich von Bayern über Oesterreich, Ungarn
und Polen in die Mark gereist und hatte dort die Huldigung em-
pfangen; am 15. April hatte ihm als „dem Gesippen unseres natür-
lichen Bluts * Markgraf Otto die Eventualhuldigung leisten lassen, für
den Fall, dass er ohne männliche Nachkommen- abgehe^. Damit war
der Krieg eigentlich schon angekündigt, denn diese Huldigung war
ein offener Bruch des Erbvertrages, den Otto am 18. März 1363 mit
dem Kaiser geschlossen hatte. Vielleicht hätte Karl augenblicklich
den Krieg begonneu, wenn er nicht im Mai 1371 in eine so schwere
Krankheit verfallen wäre, dass man für sein Leben fürchtete*). Das
glückliche Geschick, das ihm über viele Schwierigkeiten hinweghalf,
brachte ihm baldige Genesung und er konnte wieder mit fester Hand
das Staatsruder ergreifen. Im Juni erfolgte von beiden Seiten die
Kriegserklärung ; am 10. Juni erliess Markgraf Otto ein ausführliches
Manifest, um seinen Vertragsbruch zu beschönigen. Trotz der Ver-
träge sei ihm vom Kaiser nie Hilfe geleistet worden, dieser habe in
dem Gebiete der Mark gegen den Willen Ottos eine Brücke bauen
lassen und ihm bei Lebzeiten sein Land nehmen wollen; deshalb und
weil der Kaiser trotz seinem Versprechen die Huldigung, die einst-
mals die Bewohner der Mark dem Herzog Stephan von Bayern ge-
') Vgl die Beschwerdeeohrift; des Kaisers gegen den Erzbisohof, heraus-
gegeben von Loserth in Mitth. d. Vereins f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen
16. 174. üeber die Datirung dieser Schrift vergleiche Excurs 7. Die österreichi-
Bthea Herzoge beklagten sich über den Erzbischof, dass er bei ihrem Kriege
gegen Venedig sein Gebiet gegen Venedig nicht gesperrt habe, obwol er dazu ver-
tragsmässig verpflichtet war. Ich glaube, dass hier ein Irrthum unterlaufen ist,
und es statt Venedig Bayern heissen moss; die salzburgischen Besitzungen, im
weitesten Umfang genommen, grenzten nirgends an venetianisches Gebiet. Dann
würde sich die Beschwerde der Herzoge auf den Einfall der Bayern in Tirol 1868
beziehen. ') Annal. Matseenses a. a. 0. ; Riedel II. 2, 508 ; vgl. Huber R. n^ 526.
') Beness. 54 S zwischen Nachrichten vom 10. Mai und 8. Juni. Die chronologi-
schen Angaben dieses Schriftstellers im letzten Theil seines Werkes sind voll-
kommen verlässlich. Dass Urkunden Karls durch den ganzen Monat Mai von
Prag aus datirt sind, während Beness. meldet, der Kaiser sei in Karlstein er-
krankt, kommt nicht in Betracht, da es sehr zweifelhaft ist, ob die Kanzlei dem
Kaiser jedesmal von Prag nach Karlstein folgte.
588 Steinherz.
leistet, nicht rückgängig gumacht habe, habe Otto sein Land seinem
Neffen Friedrich von Bayern vermacht und erkläre alle entgegen-
stehenden Urkunden, die der Kaiser etwa vorbringe, fttr ungiltig^).
Alle diese Gründe waren keinen Heller werth und Karl würdigte sie
keiner Widerlegung; am 21. Juni sagte er dem Markgrafen Otto ab,
weil er seinen Eiden und Briefen entgegengehandelt habe>). Zwei
Ta^e darauf richtete er an den Grafen Eberhart von Wirtemberg,
Landvogt in Nieder-Schwaben und an die Stadt Strassburg die Auf-
forderung, unter dem Panier des Beiches gegen den Pfalzgrafen
Ruprecht, der sein oiSenbarer Feind sei, zu kämpfen'). Im Juli zog
Karl selbst mit einem Heere in die Mark, um dieses Land den G^en-
stand des Streites in seine Gewalt zu bekommen.
Alles hing nun davon ab, wie sich Ludwig von Ungarn diesem
Kriege gegenüber verhielt. [Er berührte in keiner Weise das Interesse
Ungarns, für Ungarn war es die gleichgiltigste Sache der Welt, wer
in Brandenburg regierte; aber für Polen war es ein Staatsinteresse
ersten Banges, die Vereinigung der Mark mit Böhmen zu verhindern,
mit einem Beiche, das &i6h in den letzten Jahren um Schweidnitz
und Jauer, die Ober- und Nieder -Lausitz vergrössert hatte. Wenn
sich Ludwig an dem Kriege um Brandenburg betheiligte, so that er
dies ausschliesslich als König von Polen und um seinen Bimdes-
pflichten gegen Bayern nachzukommen^). Um jedoch sein eigenes
Land vor den Schädigungen eines Krieges möglichst zu bewahren,
schloss er am 2. Juli 1371 mit den österreichischen Herzogen einen
Vertri^ über Sicherstellung der Grenzen zwischen Oesterreich und
Ungarn; es sollte den Herzogen freistehen, dem Ejuiser Hil&iruppen
zu schicken, ebenso wie Ludwig den bayerischen Herzogen, aber Oester-
reich und Ungarn sollten an ihren Grenzen Frieden halten^). Ludwig
Hess nun Truppen zusammenziehen und schickte Anfangs August 1371
den Palatin Ladislaus von Oppeln und den Ban Peter Zudar mit einer
Heeresabtheilung nach Mähren, welche dort durch Baub und Brand
ungeheure Verwüstungen anrichtete^). Gleichzeitig, im August 1371,
0 Riedel II. 2, 509, *) Ib. 611. •) Huber n» 4976; vgL Stftlin, Wir-
temberg. Gesch. 8, 804. ^) Das sagt Ludwig selbst in dem Vertrage vom
2. Juli 1871. ^) Riedel II. 2, 512; die Gegenurkunde der öaterreiduschen Her-
zoge ist bisher unbekanni «) Johann von EüküUö bei Florianus 8, 186 »poetea
(sc Ludovicus rez) eciam dominum Ladislaom ducem Opulie et Petrum banum
cum gente satis valida in Moraviam destinavit ; qoi incendia et maxima damna
ibidem intolerant et ad propria revertuntur.* Dass diese Stelle sa 1871 gehört,
ist bei Huber n^ 4998a gezeigt. Da wir aus dem Jahre 1871 ziemlich viele Ur-
kunden des Palatins Ladislaus haben, lässt sich die Zeit des Ein&lls genauer be-
Die Bedehtuigeii Lud^Hgs 1. yon Ungarn zn Karl IV. IL 589
machten die Hilfstruppen, die Erzbischof Pilgrim von Salzburg den
Bayern geschickt hatte, von Ingolstadt einen Angriff auf die böhmi-
schen Besitzungen in der Oberp£alz'). Der Kaiser, der mittlerweile
in der Mark Brandenburg Eroberungen gemacht hatte, war gezwungen,
diese au&ugeben und Ende August nach Böhmen zurückzukehren, um
sein eigenes Land zu schützen. Der Krieg war resultatlos verlaufen,
das ganze Ergebnis war, dass alle Gebiete, wo sich Truppen befanden,
ausgeplündert worden waren.
Karl lY. betrat jetzt den Weg der Unterhandlungen; vor allem
suchte er sich die einzigen verlässlichen Bundesgenossen, die öster-
reichischen Herzoge zu erhalten und berief sie Anfang October nach
Prag. Welche Zusagen er ihnen machte, ist unbekannt, die Herzoge
blieben jedoch im intimsten Yerhältnis zum Kaiser ^). In der nächsten
Zeit kam zwischen Karl und seinen Gegnern eine Waffenruhe zu
Stande, aus deren Bestimmungen sich der Misserfolg, den Karl durch
das Eingreifen Ungarns erlitten hatte, ergibt. Am 16. October 1371
wurde zu Pirna der Vertrag zwischen Markgraf Otto yon Branden-
burg, den bayerischen Herzogen und ihren Helfern, dem Erzbischof
Pilgrim yon Salzburg und König Ludwig yon Ungarn einerseits, dem
Kaiser und seinen Helfern, dem Erzbischof yon Magdeburg und den
österreichischen Herzogen andererseits unterzeichnet; bis Pfingsten
1373 sollte der Waffenstillstand dauern, in der Zwischenzeit sollte in
Betreff der Mark Brandenburg keine Neuerung yorgenommen werden;
die Eroberungen des E^aisers in der Mark, die Städte Müncheberg und
Görzk sollten yon den Markgrafen yon Meissen bis zum Ablauf der
stimmen und iwar auf den Zeitraum zwischen 8. August und 27. September.
Urkunden des Pftlatins im Cod. Zichy 8, n« S02— 29; Fej^r 9. 4. n<> 212. 218;
Cod. Patrius 4 n» 168; Cod. Karolyi 1, n^ 206.
*) Quelle hiefü r ist die Beschwerdeschrift des Kaisers, hg. yon Loserth a. a. 0. ;
in derselben heisst es, dass 200 sakburgische Reissige mit dem Banner des Erz-
bi8cho& durch yier zehn Tage bei Ingolstadt standen« Die Zeit wird dadurch be-
stimmt, dass der Kaiser angibt, der Erzbischof yon Prag sei eben von Mainz,
wo er den neuen Erzbischof Johann in den Besitz seiner Kirche eingefQhrt habe,
nach Nürnberg gekommen. Aus der Urkunde des Prager Erzbischofs yom 14. Aug.
1871 (bei Lochner, Gesch. Nfimbergs 209) erhellt, dass diese Aufteilung des
sakburgischen Ffthnleins im August gewesen sein muss. Die Hilfeleistung mit
200 Mann erfolgte auf Grund eines Vertrages, den Erzbischof Pilgrim am 1. Jan.
1871 mit Friedrich yon Bayern geschlossen hatte. Darin yerpflichtete sich Pil-
grim, dem Herzog auf sein Verlangen 200 Ritter und Knechte zu 100 Gleyen,
die der Herzog stellt, zu senden (Orig. im Staatsarchiy Wien). >) BeiL n* 8;
die Urkunde bei Lichnowaky 4 n« 1049 gehört nicht zum Jahre 1871, sondern
zu 1870, vgL Huber n^ 4866.
590 Steinherz.
Waffenruhe besetzt gehalten werden. . Am 21. October traten auch
die Markgrafen von Meissen und der Bischof von Bamberg dem Waffen-
stillstände bei*). Unzweifelhaft ist dieser Vertrag ohne Wissen und
Zustimmung Ludwigs von Ungarn abgeschlossen worden; denn er
zeigte die Absicht, sich an ihn nicht zu halten und liess, hauptsäch-
lich auf Betreiben des jungen Herzogs Stephan von Bayern, der am
ungarischen Hofe weilte^), für den 11. Februar 1372 Truppen zu einem
neuen Kriege gegen den Kaiser sammeln^). Die Lage wurde jetzt für
Karl im höchsten Grade bedenklich; denn griff Ludwig im nächsten
Jahre wirklich zu den Waffen, dann war zu fürchten, dass auch die
Witteisbacher und alle übrigen Gegner des Kaisers, unbekümmert um
den Waffenstillstand, aufs neue losschlugen. Für den Kaiser war es
daher die Hauptaufgabe, mit Ludwig zu einem friedlichen Vergleiche
zu kommen und ihn von den Wittclsbachem abzuziehen.
Anfang Jänner 1372 machte Herzog Pfemjsl von Teschen dem
ungarischen Falatin Ladislaus von Oppeln die vertrauliche Mittheilung,
der Kaiser wolle sich mit König Ludwig*vergleichen und schlage zur
Befestigung des Friedens eine Verlobung ihrer Kinder vor. Diese
Mittheilung wurde am ungarischen Hofe sehr gut aufgenommen und
es wurde eine Verlobung von Sigismund, dem zweiten Sohne des
Kaisers, mit Maria, der zweitgebomen Tochter Ludwigs, ins Auge ge-
fasst. Es wurde nicht die erstgebome Katharina bestimmt, weil man
von ungarischer Seite verhindern wollte, dass eventuell das Beich an
die Luxemburger falle. Am 30. Jänner konnte der Falatin dem Unter-
händler des Kaisers mittheilen, dass die Vorverhandlungen zu einem
günstigen Ergebnisse geführt hätten: der Herzog von Teschen möge
sich nach Ungarn begeben und dort in den herkömmlich feierlichen
Formen um die Hand der ungarischen Prinzessin anhalten; als Mit-
gift seien 200.000 fl. bestimmt worden, imd es sei dem Ermessen des
Kaisers anheimgestellt, ob die Verlobten am ungarischen oder am
kaiserlichen Hofe erzogen werden sollten. Der Kaiser möge nun auch
die Herzoge von Bayern in Freundschaft aufnehmen, sie würden dem
Kaiser geben, was sie nach Recht verpflichtet seien. Diese Aeusseningen
1) Die WaffenstiUstandsarknnden bei Itiedel a. a. 0. 516—522; der Fehler
in der Urktmde der Lausitzer Stände (Riedel 517), dass anter den Helfern des
Kaisers auch der Erzbischof von Salzburg angefthrt ist, findet sich schon im
Original. *) Am 7. October 1871 (ohne Ortsangabe) ichlichtet Herzog Stephan
einen Streit zwischen dem Grafen Thomas von S. Georgen und Niclas von Her-
tensdorf (Orig. Staatsarchiv Wien). •) »Residentia regalis exerdtna contra im-
perotorem (Bohemos) moti et ad diem etnerom proolomata.* Urkandea vom 9.
28. Februar 1872 im Cod. Zichj 3, n^ S89. 842.
Die Beziehnngen Ludwigs L Ton Ungarn za Karl IV. II« 591
fanden die Billigung Karls, ausgenommen den letzten Punkt, der
seinen Absichten Ungarn von den Witteisbachern abzugehen wider-
sprach. In diesem Punkte lautete denn auch die Instruction, die der
kaiserliche Botschafter erhielt, ganz deutlich dahin: der Kaiser habe
nichts gegen die Herzoge von Bayern und wolle sie in Frieden auf-
nehmen unbeschadet seines Rechtes auf die Mark Brandenburg und
es sei seine Absicht, dieses Recht vor dem Collegium der Kurfürsten
zu erweisen. In den übrigen Punkten stimmte der Kaiser zu und
wollte, da es ihm freigestellt war, dass die Kinder am böhmischen
Hofe erzogen würden. Am 20. Februar 1372 brachte der kaiserliche
Gesandte Pf emysl von Teschen seine feierliche Werbung in Ofen vor,
König Ludwig erklärte seine Zustimmung und schickte zu den weitem
Yerhandlungen den Palatin und den Erzbischof von Gran als ungarische
Gesandte^) zum Kaiser, der sich seit Beginn des Jahres 1372 in
Breslau aufhielt, um die Verhandlungen mit Ungarn aus der Nähe
zu verfolgen*).
Schärfer und einleuchtender konnte sich die unstete und schwan-
kende Politik Ludwigs nicht darstellen, als es in dieser Angelegenheit
der Fall war; eben hatte man noch zum Kriege gegen den Kaiser
gerüstet, Truppen zu einem neuen Feldzuge gesammelt, da trat Karl
mit einem Friedensvorsohlage an Ludwig heran und dieser stimmte
augenblicklich zu! Indem wir die Gründe dieser auffallenden Wen-
dung zu erforschen suchen, werden wir auf die Betrachtung geführt,
*) Dobner, Monum. Bobem. 2, 882—886; die üeberBchriften , welche die
einzdnen Stficke in der Handschrift haben, sind mitgetheilt im Ezcars 7.
*j Damals scheint Karl auch einen anderen Plan verfolgt zu haben. In
dem Secretregißter Gregors XI. (Vatican. Archiv Cod. 268 fol. 16) ist unter dem
Sl. März 1872 folgendes Schreiben an Karl eingetragen: >Ad tue sublimitatis
certitadinem pleniorem literas nostras confectaA super dispensatione per nos oon-
cessa filiabus clare memorie Kiazmiri regis Felonie celsitudini tue cum presen-
tibus destinamus, ex quibus contineri yidebis nullum exinde debentibus
Buccedere in regno Felonie preiudicium generari, sed ius potius
copservari. « Der hier erwähnte Dispens ist die durch den Papst am 11. Oct,
1871 ausgesprochene Legitimimng der unehehehen Töchter Kasimirs (Theiner,
Monum. Folon. 1, n® 899), in der es ausdrücklich heisst, daas sie zur Nachfolge
im Reiche kein Recht haben. Das Schreiben an Karl erweckt nun die Ver-
muthung, dass der Kaiser damals den Plan wieder aufnahm, seinen Sohn (jetzt
Sigismund, da Wenzel bereits yermählt war) mit einer Tochter Kasimirs zu yer-
mfthleB und dadurch Anqnrüche auf Polen zu gewinnen« Dem steht jedoch ent-
gegen, dass Karl durch diesen Plan sich Ludwig von Ungarn wieder zum Feind
genaoht hätte, während er zu Beginn des Jahres 1872 mit Ungarn Verhand-
luagen anknüpft. Die ganze Sache ist dunkel und der Plan, wenn er Überhaupt
gehegt worden ist, ist nicht über das erste Stadium hinausgekommen.
592 ßteinlierz.
dasB die Politik Ludwigs in den letzten Jahren des sidiem Zuges
ganz entbehrte. Bis Ablauf des Jahres 1366 weist die Thätigkeit der
ungarischen Staatsmänner nicht nur unleugbare Erfolge, sondern auch
grosse Gesichtspunkte auf. Auf der Balkanhalbinsel war der Einfluss
Ungarns vorherrschend, in Italien galt Ludwig mehr als der Kaiser,
in Deutschland waren die gegen den Kaiser gerichteten Bestrebungen
Budolfs IV. energisch unterstützt worden. Zu B^nn des Jahres
1367 treten die leitenden Staatsmänner, der Palatin und der Reichs-
kanzler, ab, neue Persönlichkeiten kommen an ihre Stelle und seitdem
macht die ungarische Politik den Eindruck des ünsichem und Sprung-
haften. Der geplante Krieg gegen die Türken wird im Jahre 1367
aufgegeben, dafiir der Krieg gegen Oesterreich ins Auge gefEtöst, aber
im entscheidenden Moment bleiben die Bayern ohne Unterstützung,
da das ungarische Heer in Bulgarien kämpft. 1369 wird das Bünd-
nis gegen den Kaiser geschlossen und die Eroberungen in Bulgarien
aufgegeben, 1370 kommt es zum Krieg gegen den Kaiser nicht, da-
gegen wird der Plan verfolgt, Beruabo Visconti zu bekriegen. Im
nächsten Jahre, 1371, bricht der Krieg gegen die Luxemburger aus,
das Eingreifen Ungarns raubt dem Kaiser seine Erfolge in der Mmrk
Brandenburg, es wird für 1372 ein neuer Krieg gegen Karl be-
schlossen, wieder macht man eine Schwenkung und verhandelt mit
dem Kaiser. Zwei Strömungen sind in der ungarischen Politik er-
sichtlich; die eine verficht das Interesse des ungarischen Staates, im
Südosten Europas die erste Macht zu werden, die andere ist die per-
sönliche Politik Ludwigs, das Streben, in Italien und Deutschland eine
Bolle zu spielen. Indem sich diese Strömungen seit dem Jahre 1367
bekämpften und wechselweise zur Geltung gelangten, kam man über
Anläufe nicht hinaus. In verstärktem Masse war dieser Kampf der
beiden Sichtungen zu Beginn des Jahres 1372 hervorgetreten. Am
26. September 1371 hatten die Türken das Heer des Königs Vulkaschin
von Serbien in einer Schlacht bei Adrianopel vernichtet, den König
selbst getödtet^); dann hatte Stephan Twertko, der als ungarischer
Vasall in Bosnien regierte, rebellirt Diese Ereignisse forderten ge-
bieterisch das Einschreiten Ungarns und es wurde auch im Februar
1372 ein Heer gegen Bosnien gesammelt^). Zur selben Zeit war in
1) Jireöek, Geech. d. Bulgaren S. 829 ; diese Schlacht ist wiedwholt als
eine Niederlage, die Ludwig von den Türken erlitt, dargestellt worden; t^
meinen Au&atz »König Ludwig L Ton Ungarn und seine Weiligesc^eiike ftr
ICaria-Zell«, Mitth. d. bistor. Vereines f. Steiermark 85, 97 E >) Cod. Hchj 8,
n^ 841 TOm 26. Februar 1872; die ürtbeilsfällung in einem Prooess wird yer^
Die BedehuDgen Ladwigs 1. von ÜogarD zu Karl lY. 11. 593
Italien zwischen Venedig und Franz von Garrara ein Gonflict aus-
gebrochen; Garrara wusste, dass er yon Venedig tödtlich gehasst werde
und hatte sich an König Ludwig mit der Bitte um Hilfe gewendet
und diese auch gleich erhalten. Im Februar wurden ungarische Hilfs-
truppen nach Italien geschickt und gieng der ungarische Geheim-
kanzler Bischof Wilhelm von Fünf kirchen mit unbeschränkter Voll-
macht zu Garrara ab, um diesen der Hilfe Ungarns zu versichern^).
Indem sich also Ludwig neue Aufgaben zeigten, verlor die bay-
rische Angelegenheit in seinen Augen an Bedeutung und er ergriff
mit Freuden die erste Gelegenheit, die ihm der Kaiser bot. Die Ver-
handlungen der ungarischen Gesandten mit dem Kaiser f&hrten sehr
rasch zu einem günstigen Resultat. Am 14. März hatte man sich ge-
einigt; an diesem Tage bekräftigten die ungarischen Gesandten einer-
seits, der Kaiser und sein Bruder Johann von Mähren andererseits
eidlich das üebereinkommen, nach dem Maria von Ungarn mit Sigis-
mund verlobt werden sollte. Um den Frieden zwischen den beiden
Beichen herzustellen , war ein Verfahren eingeschlagen worden, das
Ludwig ermöglichen sollte, aus seiner vertragsmässigen Verpflichtung
die Bayern gegen den Kaiser zu unterstützen, herauszukommen. Karl
leistete nämlich am 14. März in die Hände des päpstlichen Legaten,
des Patriarchen Johann von Alexaudrien, einen Eid, dass er auf das
Königreich Ungarn und dessen Nebenländer nie einen Anspruch er-
heben und es nie angreifen werde >). Die darüber ausgestellte Urkunde
wurde dem Legaten eingehändigt, der sie gegen eine gleichlautende
ungarische Urkunde austauschen sollte. Ludwig sollte bis zum 24. Juni
1372 Frist haben, die Abmachungen seiner Gesandten zu ratificiren
und die Gegenurkunden auszustellen^); in Betreff der bayerischen An-
gelegenheit wurde vereinbart, dass die Herzoge bis 15. August sich
schoben, weil der eine Theil »in presentem regium exercitam pronunc contra
banum Bosnensem infitaurandum profecturus fore asserebatur.*
>) Verci, Marca Trivig. 14, 154 ff.; der Gonflict war ausgebrochen in Folge
des Beschlusses des venetianischen ßenats vom GO. December 1871, ib. doc. n^
1654. Um die Mitte März 1872 kamen nach Padua der ungarische Geheim-
kaiuder und messer Stefano deValenti als Gesandter Ludwigs, ,oon lettere aperte
del sno signor ofiferendosi con tutta sua possanza in tatto suo r\juto e suasidio.*
Galeaozo Gataro Muratori 17, 69 £ ^ Huber n^ 5024. 25. ') Schreiben des
Patriarofaen an den Kaiser bei Dobner 2, 894. Darin heisst es, der König sei
bereit, die Urkunden zu übergeben, »eciam ante festum b. Joannis, quamvis us-
que ad illum festum haberet terminum de oonsentiendo vel oontradicendo. * In
der Instruction des Kaisers (Dobner S88) heisst es dagegen, dass Ludwig vor
Mariae Himmelfahrt (15. August) die Urkunden ausstellen solle. Aber hier wird
eine Verwechselung mit dem Termin für die bayerischen Herzoge vorliegen.
MütheUiiiifeii IX. 88
594 Steinhers.
entscheiden sollten, ob sie den Vorschlägen des Kaisers zustimmten
oder nicht Diese Vorschläge giengen dahin, den Streit am die Mark
Brandenburg dem Urtheil der Kurfürsten oder des Papstes *) zu unter-
breiten. Die ungarischen Gesandten begleiteten den Kaiser von Bres-
lau nach Prag, und allgemein hielt man den Frieden bereits f&r ge-
sichert'). Der Kaiser meldete das freudige Ereignis, dass er sich mit
König Ludwig bereits yerglichen habe, in einem eigenhändigen 3)
Schreiben Gregor XI. ; allein man war noch lange nicht so weit, als
der Papst glaubte, der bereits den Legaten nach Avignon zurück-
berufen wollte. Die Schwierigkeiten zeigten sich erst, als es sich darum
handelte, die Verbindung Ludwigs mit den Wittelsbachem zu lösen
und ihn zum Abschlüsse eines Friedens mit dem Kaiser zu bewegen.
Diese Aufgabe sollten der Herzog von Teschen und der päpst-
liche Legat lösen. Der letztere, Patriarch Johann von Alezandrien,
war am 28. September 1371*) Ton Gregor XL nach Deutschland ge-
schickt worden, um den Kaiser mit dem König von Ungarn und den
bayerischen Herzogen zu vergleichen. Der Patriarch hatte zuerst ver-
sucht, die Markgrafen von Meissen mit dem Kaiser zu versöhnen^);
der Versuch war missglückt, wie denn überhaupt der Legat geringe
Fähigkeiten als Diplomat bewies. Karl hatte für die Verhandlungen
mit Ungarn die Weisung^ ertheilt, der Patriarch sollte dahin wirken,
dass Ludwig noch vor dem bestimmten Termin, dem 24. Juni, die
Sicherungsurkunde für das Königreich Böhmen und die Gegenurkunde
wegen der Verlobung Marias gebe; dass dieser sich verpflichte, die
bayerischen Herzoge nicht zu unterstützen, wenn sie die Vorschläge
des Kaisers nicht annehmen würden; drittens, dass eine Zusammen-
kunft Karls mit Ludwig stattfinden solle, jedoch nur dann, wenn
Ludwig die beiden Forderungen Karls erfüllt hätte. Am 7. Mai 1872
') Die Vorschläge des Kaisers ersieht man aus seiner Instruction für die Ge-
sandten nach Ayignon bei Riedel II. 2, 528. Darin wird auch angegeben, dass
der Kaiser Ludwig von Ungarn als Schiedsrichter vorschlug (ebenso in der In-
haltsangabe des ersten Briefes des Patriarchen bei Dobner 889). Allein ich halte
diese Angabe Katls für unwahr und darauf berechnet, sich selbst als Überaus
friedliebend hinzustellen. In den Briefen des Patriarchen wird nirgends erwfthnt,
dass Ludwig dieser Vorschlag gemacht wurde. *) Beuess. 546 »et &cta est paz,
inter dominum nostrum imperatorem ex una et regem Ungarie et duces Bavarie
parte ex altera, et laetaii sunt universi.* *)SchreibendesPapstes vom 10. April
1872, Theiner, Mon. Hung. 2, n® 225. ^) Ib. n<^ 219; Anweisung der Legations-
gelder für den Patriarchen, Ck>d. Saxoniae regiae IL 2. n® 610. *) Vgl. die
Beschwerdeschrift der Markgrafen, hg. von Loserth a. a. 0. ') »Memoriale
domini imperatoris super agendis per patriarcham Alexandrinum in Ungaria*
Dobner 888.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. I[. 595
trafen der Legat und der Herzog yon Teschen in Ofen ein. Sie fanden,
wie der Legat dem Kaiser berichtete i), am ungarischen Hofe zwei
Parteien. Die eine hatte zum Wortführer den Herzog Stephan von
Bayern und wollte von Verhandlungen mit dem Kaiser nichts wissen ;
an der Spitze der andern stand der Palatin und redete nachdrücklich
dem Frieden das ViTort. Die beiden Parteien seien jQngst bei einer
Berathung hart an einander gerathen, anzügliche Worte seien ge-
fallen und der Palatin und der Herzog wären zu Thätlichkeiten über-
gegangen, wenn sich nicht König Ludwig ins Mittel gelegt hätte.
Dieser Kampf der beiden Parteien spiegelte sich auch in den Ver-
handlungen ab, die nun stattfanden. Die Angelegenheit der Verlobung
Marias machte zwar keine Schwierigkeiten; am 8. Mai bestätigte Lud-
wig das TJebereinkommen seiner Gesandten, dass seine zweitgeborne
Toehter Maria mit Sigi^mund verlobt werde; sollte er noch männliche
Nachkommen erhalten, so aollie seine «ratgeborene Tochter Katharina
an die Stelle Marias treten. Aber die Klippe, über die man vorläufig
nicht hinwegkam, war das Bundesyerhältnis Ungarns zu Bayern.
Ludwig wollte die Sioherungsurkunde f&r Böhmen nur unter der Be-
dingung ausstellen, dass ihm Tom Kaiser und dessen Gesandten ver-
sichert würde, dass er dies in Ehren thun könne. Und als er vom
Legaten gefragt wurde, ob er die Bayern noch weiter unterstützen
wolle, wenn sie die Anerbietungen des Kaisers ablehnten, gab er zu-
erst eine ausweichende Antwort: er wolle die Herzoge nicht unter-
stützen, wenn ihre Sache nicht gerecht sei, aber er wollte darüber
keine Urkunde ausstellen. Dann erklärte er, dass in einem solchen
Falle alles in dem Stand vor den Breslauer Abmachungen bleibe, aus-
genommen die Verlobung, die er aufrecht erhalte. Der Legat be-
urtheilte die Stimmung Ludwigs ganz richtig, wenn er dem Kiaiser
schrieb, der ungarische König sei bereits der Bayern überdrüssig >)
und suche nur eine Gel^enheit, um in Ehren von ihnen loszukommen.
In der That brannte Ludwig vor Begier, sich in den Streit Garraras
mit Venedig einzumischen; diese Angelegenheit war es allein, die ihn
beschäftigte und er war sehr ungehalten, uls er hörte, dass Carrara im
April einen WaiSenstillstand mit Venedig geschlossen habe^). Ludwig
hoffte, bei einer Zusammenkunft mit dem Kaiser diesen zu einem Aus-
gleich mit den bayerischen Herzogen zu bewegen und hatte deshalb
>) Dobner 891 ; fQr diese Verhandlungen bind Quelle die Briefe des Patriarchen
an den Kaiser bei Dobner a. a. 0. *) »Attedatua* hat die Handeclirift, was
in »attediatns* zu emendiren ist, nicht »attelatus*, wie Dobner vorschlfigt.
*) Gataro bei Muratori 17, 88. 89.
88*
596 äteintiert.
nocli Yor der Ankunft der kaiserlichen Gesandten einen Boten zu
Earl geschickt, um ihm eine Zusammenkonfb zu Pfingsten (16. Mai)
vorzuschlagen. Der Legat unterstützte auch diesen Vorschlag und
schrieb dem Kaiser, er mög^ baldigst die Zusammenkunft mit Ludwig
abhalten, auf diese Art lasse sich ein gutes Ende der Verhandlungen
erwarten.
Am 9. Mai reiste der eine Unterhändler, der Herzog von Teschen,
zum Kaiser ab, um ihm Bericht zu erstatten, und der Leg^t führte
allein die Verhandlungen fort. Was er jedoch erreichte, war ent-
gegengesetzt dem, was der Kaiser wollte. Karl wollte die Verbindung
Ludwigs mit den bayerischen Herzogen lösen und die Brandenburger
Streitfrage von den Kurf&rsten oder dem Papst austragen lassen.
Diese Absicht vereitelte Herzog Stephan von Bayern, der mit grosser
Gewandtheit die Sache der Witteisbacher vertrat. Der Herzog erkannte
dafss Ludwig schwankend geworden sei und dass alles darauf ankomme,
ihn möglichst tief in die Brandenburger Frage zu verstricken. Deshalb
trat er mit dem Vorschlag hervor, dass die Herzoge von Bayern an
der Zusammenkunft Ludwigs mit dem Kaiser theilnehmen und dabei
ihr Becht auf Brandenburg erweisen sollten. Diese Conferenz sollte
am 15. Juli in Wien stattfinden, vorher wollte Ludwig noch mit dem
Kaiser zusammentreffen. Auch diese Vorschlage, die König Ludwig
eine Art Schiedsrichteramt beigelegt hätten, befürwortete der Patriarch.
In den nächsten Tagen erklärte sich Ludwig bereit, die Sicherungs-
urkunde für Böhmen auszustellen ; sie wurde am 23. Mai ausgefertigt
und dem Legaten übergeben'). Bei der üebergabe erklärte jedoch
Ludwig, dass er trotz dieser Urkunde sich verpfiichtet erachte, die
Bayern gegen den Kaiser zu unterstützen'). Damit war die Urkunde
natürlich werthlos geworden. Diesen Vorgang verschwieg der L^^t
in dem Berichte au den Kaiser, er hoffte alles von der Zusammen-
kunft, die am 24. Juni stattfinden sollte. Nachdem Karl am 14. Mai
1372 die schwäbischen Beichsstädte mit dem Grafen von Wirtemberg
verglichen hatte, hatte er dem Legaten geschrieben, dass er am 24. Juni
nach Trencsin kommen werde, um die verlangte Zusammenkunft mit
Ludwig abzuhalten. Der Legat war über diese Zusage ausserordent-
0 Huber R. n® 554 ; nach dem Original des Wiener Staatsarchivs gedruckt
in »Lehensurkunden Schlesiens* 1, 17, nach dem Original des BrOnner Landes-
archivs im Cod. Morav. 10, n^ 160. *) Biese Erklftrong findet sich in der In-
struction des Kaisers bei Riedel 528; als der Kaiser davon hörte, gab er die
Erklärung ab, trotz seiner Urkunde die österreichischen Henoge auch gegen
Ungarn unterstützen zu wollen.
Die Beziehungen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. II. 597
lieh erfreut und antwortete am 31. Mai dem Kaiser, dass er die Zu-
sammenkunft ja nicht yerzögem solle, König Ludwig treffe schon
Vorbereitungen f&r dieselbe.
Da trat in den nächsten Tagen ein Zwischen£All ein, der die Er-
folge des Patriarchen ganz in Frage stellte. Ludwig erfuhr, dass die
österreichischen Herzoge mit Venedig yerhandelten, um sich am Kriege
gegen Carrara zu betheiligen. Das erbitterte ihn derart, dass er die
Herzoge bekriegen wollte, und dann sei, wie der Legat am 11. Juni
an Karl schrieb, es auch nicht mehr weit zum Kriege Ludwigs gegen
den Kaiser. Indessen gelang es noch den Mahnschreiben^) des Papstes,
die Herzoge Ton der Verbindung mit Venedig abzuhalten. Der Ab-
schluss der Verhandlungen wurde aber dadurch verzögert, dass es zur
geplanten Zusammenkunft am 24. Juni nicht kam. Karl IV. ent-
schloss sich am 1. Juni, seinen Bruder Wenzel von Luxemburg, der
Tom Herzog Wilhelm von Jülich gefangen gehalten wurde, zu be-
freien und zog von Mainz rheinabwärts, statt, wie er dem Legaten
geschrieben hatte, nach Ungarn. Statt seiner traf der Erzbischof von
Prag bei König Ludwig ein imd yerabredete, dass die Zusammen-
kunft am 6. October') stattfinden sollte. Der Legat, der sich bis zum
28. Juni^) in Trencsin aufhielt, verliess nun Ungarn und begab sich
zum Kaiser. Erreicht hatte er nichts; die Verhandlungen mit den
bayerischen Herzogen wurden zwar fortgesetzt, jetzt nahm sie P£alz-
graf Ruprecht auf Betreiben Ludwigs in die Hand, aber man kam zn
keinem Ende. Vor dem 15. August gaben die Bayern die Erklärung
ab, dass sie die Vorschlage des Kaisers, den Streit um Brandenburg
den Kurftbrsten oder dem Papste zu unterbreiten, ablehnen. Diese
Antwort war begreiflich; nicht nur der Papst stand auf Seiten des
Kaisers, auch im Kurf&rstencoUegium hatte Karl die Hälfte der Stim-
men zweifellos auf seiner Seite^) und die Herzoge hätten sich einer
sichern Niederlage ausgesetzt, wenn sie seine Vorschläge angenommen
hatten.
Unter diesen Umstanden war auch von der Zusammenkunft im
October wenig zu erwarten. Am 29. September 1372 trafen die Gegner
des Kaisers die bayerischen Herzoge und die Markgrafen yon Meissen
i| Beilage n^ 9» vgl. Theiner 2, n^ 288. 284. ') Dobner 400. 401.
') Fej6r 9. 4. n« 287. ^) Wenzel fQhrte die böhmische Stimme, dann
waren Henog Wenzel von Sachsen and Enbiscbof Jobann von Mainz unbedingte
Anbänger Karls ; dem Markgrafen Otto bestritt der Kaiser, wie aus der Instruction
bei Riedel bervorgeht, das Recbt auf Brandenburg. Somit batte Karl von secbs
Stimmen drei fttr sieb, während die Wittelsbacber ausser der Stimme des Mark-
grafen Otto nur noch auf die des Pfi&lzgrafen Buprecbt reebnen konnten.
598 SteinheiE.
bei König Ludwig in Freesbarg^) ein, mit ihm, als ihrem BeBchüta&er,
begaben sie sich zum Congress, der am 4. October') an der mährisch-
ungarischen Grenze stattfand. Auch hier yersuchte E^l, Ludwig von
den bayerischen Herzogen abzuziehen und schlug einen Waffenstill-
stand auf zwei Jahre Tor, wenn sich Ludwig Terpflichte, die Herzoge
im Falle eines Bruches des Waffenstillstandes nicht zu unterstützen.
Der König war bereit, darauf einzugehen, wenn Ffisüzgraf Ruprecht
auch eine solche Verpflichtung übernehme, als dieser ablehnte, ver-
warf auch er den Vorschlag"). Der Congress verlief redultatlos, zwei
Tage nach demselben gab Ludwig den Befehl, die Stadt Skalitz (an
der Grenze gegen Mähren) zu befestigen^); ein Anzeichen, dass er
einen neuen Krieg in Aussicht nahm. Bei dieser Sachlage, bei dem
Scheitern der Verhandlungen mit Ungarn musste Karl danach streben,
die Witteisbacher wenigstens in Deutschland zu isoliren und im Reiche
die Oppostion zu ersticken. Wahrend sich Patriarch Johann von
Alexandrien nach dem Congress nach Bamberg^) begab und auf den
Bischof Ludwig einwirkte, dass er sich dem Kaiser unterwerfe, nahm
Karl selbst die Verhandlungen mit den Markgrafen von Meissen auf.
Sie kamen bald zum Abschlüsse; am 26. November 1372 schlössen
die Markgrafen mit ihm ein Bündnis und garantirten ihm seine Länder
und Besitzungen^).
Am widerhaarigsten zeigte sich Erzbischof Pilgrim von Salzburg.
•Er war schon im Jahre 1371 unmittelbar nach dem Waffenstillstände
') Aus dem Rechnungsbuche der Stadt Prefltburg ad 1878 »item cives ex-
posuerunt pro expensis domini regis et aliorum prindpum videlioet de Bavaria,
de Mysna, de Polonia quando simul erant in Posonio circa fettum s. Micfaahelis
proxime preteritum 78 libr. minus 80 den.* Fej^rpataky, magyarorszägi värosok
r^gi Bzämadaskönyvei 8. 40. >) Die Zusammenkunft an diesem Tage ergibt
sich aus dem Itinerar Ludwigs; er urkundet am 4. October in Ujvar, am 6. in
Tyrnau, am 8. in Scempcs (an der Strasse Ton Tymau nach Pressburg), am 16.
in Oedenburg (Acta extera 8, n^ 82. 85; Fej6r 9. 4. n« 241. 248). Ujvar ist, wie
die Urkunde des Königs Karl vom 6. Deoember 1882 (laohnowsky 8, n<» 980;
Orig. im Staatsarchiv Wien) ergibt, gleich »Alba ecclesia, in vulgari vero teu-
tonico Vezznnkerh prope terminos regni Bohemie.* Da Ludwig am 6. October
in Tymau urkundet, muss er Ujvar am 5. verlassen haben. Karl ist am 26. Sep-
tember in Wien, am 80. in Brunn, am 2. und 7. October in Göding, am 15. in
Prag. ') Ueber das Ergebnis des Congresset berichtet Karl in seiner Instruction
für die Gesandten an die Curie bei Riedel a. a,0. 528. *) Fejör 9. 4. n« 241.
*) Er urkundet dort am 8. November, Beilage n® 10. «) Huber B. n» 6€6,
Gegenurkunde Karls ibid. S. XXX N. Aus der Urkunde der Markgrafen von
Moissen (Or. St.-A. Wien) ersieht man, dass Karl trotz den Beschwerden der
Markgrafen seine Stellung im Voigtlande beibehielt und ihnen wahrscheinlich
nur unbedeutende Conoessionen machte.
Die Beziehungen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. IL 599
bei Pirna vom Kaiser wegen seiner Auflehnung gegen das Reich beim
Papst, angeklagt worden. Als sich der Erzbischof hinter Ausflüchten
Terschanztc, er hätte beim Abschlösse des Bündnisses mit den bay-
rischen Herzogen nichts von ihrer Feindschaft gegen den Kaiser ge-
wQsst, richtete E^arl im Frühjahre 1372 eine neue Beschwerdeschrift 1)
gegen ihn. Da sich auch die Herzoge von Oesterreich über Pilgrim
beklagten, dass er gegen den neu ernannten Bischof Augustin von
Seckau sehr unglimpflich verfahre, beschloss der Papst, wie er den Her-
zogen am 25. August 1372 schrieb, ihn derart zu züchtigen, dass es andern
zur Warnung dienen sollte. Wie der papstliche Legat, Patriarch Jo-
hann, die Klagen gegen den Erzbischof als begründet bestätigte, er-
theilte Gregor XI. am 4. October dem Legaten den Auftrag, den Erz-
bischof vor die Curie zu laden, wenn er nicht die Bündnisse aufgebe.
Am 2. December 1372 forderte dann der Kaiser den Erzbischof kate-
gorisch auf, das Bündnis mit den Beichsfeinden au&ugeben und den
Eid der Treue, den er dem Kaiser geschworen, zu halten; sollte er
in seiner Bebellion verharren, werde ihn der Kaiser mit Gewalt bessern.
Jetzt verlor Pilgrim den Muth und wandte sich an den papstlichen
Legaten Helias de Vodronio') und erklärte sich bereit, den Befehlen
des Papstes und des Kaisers nachzukommen. Der Legat machte da- .
von dem Papste Mittheilnng und am 3. Februar 1373 belobte Gregor XI.
den Erzbischof wegen seines guten Vorhabens, das er jetzt durch
Thaten beweisen müsse. Am 2. März 1373 empfing Karl in Mühl-
berg das Bekenntnis des Erzbischofs, dass er vom Bündnis mit Ungarn
und Bayern zurücktrete und sich dem Kaiser unterwerfe^}.
Wenn in diesem Falle das Einschreiten des Papstes dem Kaiser
zum Erfolg verholfen hatte, so war dies eine Frucht des intimen Ver-
hältnisses zwischen den beiden Gewalten, wie es sich seit der Wahl
Gregors XI. zeigte. Allerdings herrschte im Sommer 1372 in Ayignon
nicht geringe Verstimmung gegen Karl; Bernabo Visconti hatte sich
wieder gegen die Kirche erhoben und den päpstlichen Truppen eine
schwere Niederlage beigebracht. Am 23. Juni 1372^) schrieb Gregor
dem Kaiser in eindringlicher Weise um Hilfe; oft habe der Papst
den Kaiser schon darum ersucht, .aber was du bis jetzt gethan hast.
1) Abgedruckt von Loserth a. a. 0. 178; über die Datirung vgl. Ezcurs 7.
») Der Patriarch von Alexandrien war vom Papste mittels Schreiben vom
9. November 1872 abberufen und Helias de Vodronico bisher in Sachen der
Zehntsammlong in Deutschland thätig, an seine Stelle gesetzt worden. Concept
im Vatican. Arch. Cod. 244 C n« 28. 198. ») Beilagen n» 10—15.
«) Secretregister Gregors XI. Yatioan. Archiv Cod. 268 fol. 42.
600 Steinherz.
weiset du*, der Papst könne sich nicht genug wandern, dass dem
Bernabo aas Deutschland fortwährend Soldtruppen zuströmen trotz
der päpstlichen und kaiserlichen Verbote. Als dieses Schreiben dem
Kaiser zukam, beschloss dieser, den Papst soweit als möglich zu unter-
stützen. Als Bemabo Visconti der Ladung zu einem Tage am 1. Aug.
1372 ebensowenig als zu den früheren Folge leistete, erklarte ihn
Karl am 2. August als Bebellen und Hochverrather in Acht und Bann
und gab dem Papste Vollmacht, sich aller Länder Bemabos zu be-
mächtigen und sie auf zehn Jahre zu verleihen^). Einem Verwandten
des Papstes, dem Marquis Beaufort, übertrug Karl das Vicariat über
Bobbio«) und dem Papste gab er Erlaubnis, in Böhmen 50.000 Qold-
gulden als Zehnten einzuheben^), um sie gegen Bernabo zu verwenden.
Mehr konnte der Kaiser nicht thun; bei der unsicheren Lage in Deutsch-
land war an einen Zug nach Italien nicht zu denken und Gregor XL
war auch mit der Unterstützung, die er vom Kaiser erhielt, ganz zu-
frieden.
Was Karl dafür vom Papste verlangte, zeigt die Instruction^),
die er seinen Gesandten gab, als sich diese im November 1372 an die
Curie begaben. In derselben wird zuerst auseinandergesetzt, dass der
König von Ungarn die Herzoge von Bayern gegen den Kaiser unter-
stütze und auch andere Beichsfürsten an sich locken wolle. Das wird
der Kaiser nicht zulassen, sondern sich dem mit Waffengewalt wider-
setzen; freilich, bei einem Kriege des Kaisers gegen Ungarn hätten
die Ungläubigen die Türken, Tartaren und Buthenen, die jetzt schon
Ludwig bekriegen, die beste Gelegenheit zu Angriffen. Der Papst
möge also dahin wirken, dass Ludwig von der Verbindung mit den
ReichsfQrsten abstehe. Was möglich sei, habe Karl geÜian, ab^r er
könne sich sein gutes Becht auf die Mark Brandenburg nicht rauben
lassen, umsoweniger, als Markgraf Otto durch seinen Eidbruch und
Auflehnung gegen den Kaiser jedes Becht auf dieses Land vervrirkt
habe. Der Papst wolle den KurfQrsten auftragen, den Streit um
Brandenburg zu entscheiden, die Huldigung, die Otto dem Herzog
») Huber n» 5114—16. Zu diesem Tage reiste Patriarch Job. t. Alexandrien,
Dobner a. a. 0. 400. Durch die richtige Lesung der Handschrift »prima die
instantis mensis Augusti* (statt »septima die restantis* bei Dobner 400) ist
auch die Datirung des Briefes 18. Jnli statt 18. August (wie die Handschrift hat)
gesichert. *) Loserth a. a. 0. 176; Aber den Umfang des Yicariates ygL Ez-
curs 7. *) Schreiben des Papstes an Helias de Vodronio vom 18. September
1872; Conoept im Vatican. Archiv Cod. 244 C n® 866. *) Riedel a. a. 0. 527;
über die Datirung vgl. Exours 7.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 601
Friedrieb von Bayern leisten liess, für ungiltig erklären, und die Städte
und Adeligen der Mark Yon den Eiden an Friedrich entbinden. Das
war zu viel verlangt^), ofifen konnte Gregor XL für die Sacbe Karls
niebt Partei ergreifen, es musste die ünpurteilicbkeit des apostolischen
Stuhles gewabrt werden. So ergiengen am 14. März 1373 gleich-
lautende Schreiben an den Kaiser, Wenzel von Böbmen, Otto von
Brandenburg, die bayeriscben Herzoge und ihre Räthe, worin sie zum
Frieden ermabnt wurden und ihnen die Absendung des Biscbofs Agapit
von Lissabon als Legaten angezeigt wurde'). Am selben T^e wurde
ein vertrauliebes Scbreiben an den Kaiser abgeschickt, das allerdings
ganz anders lautete. Der Papst, beisst es darin, habe den Vortrag
des kaiserlicben Gesandten über die Brandenburger Frage entgegen-
genommen und dem Legaten Agapit von Lissabon eine Loiformation
ertheilt, die dem Kaiser mitgetheilt werden wird; der Papst sei ent-
schlossen, die Becbte des Kaisers auf Brandenburg zu vertreten and
babe dem Legaten den Auftrag ertheilt, in dieser Richtung zu wirken.
Sollten die Herzoge von Bayern nicht nachgeben, so werde der Legat
sieb zum König von Ungarn begeben, um diesen von der Unter-
stützung der Bayern abzuhalten^).
Es bedurfte jedoch des Legaten gar nicht mehr, um Ludwig von
Ungarn von den bayerischen Herzogen zu trennen. Die italienische
Angelegenheit war mittlerweile in den Vordergrund getreten, der Krieg
Ungarns mit Venedig bereits ausgebrochen. Nachdem Ludwig im
October 1372 Franz von Carrara mit zahlreichen Hilfstruppen unter-
stützt hatte, beschloss er zu Beginn des Jahres 1373, sich selbst am
Kampfe zu betheiligen. Auf seine Veranlassung knüpfte Franz von
Carrara im Januar 1373 mit den österreichischen Herzogen Verhand-
lungen wegen eines Bündnisses gegen Venedig an: Carrara erklärte
sich bereit, die Städte Feltre und Belluno, die Karl IV. im Jahre 1364
Herzog Rudolf IV. übertragen hatte, an Oesterreich abzutreten, worauf
die Herzoge am 6. Februar mit ihm das Bündnis gegen Venedig
schlössen^). Am 7. Februar erliess Ludwig ein Manifest, worin er
1) In dem Secretregister des dritten Pontifioatcrjahree Gregors (Vaticanisches
Archiv Cod. 269) findet sich kein Schreiben an die Kurfürsten, an Städte und
Adel der Mark, wie es Karl verlangte. Die Aufforderung an die Markgrafen
von Meissen, nicht Albert von Hesseburg, sondern Gerhard als rechtmässigen
Bischof von Wflrzburg zu unterstützen, wie Karl verlangte, wurde am 28. Januar
1878 von Gregor XL an den Bischof Ludwig von Bamberg und die Markgrafen
Friedrich und Wilhelm von Meissen erlassen. Yatic. Arohiv Cod. 269 foL 121.
«) Ib. foL 268 — 265'. •) Beilage n» 16. *) Verci 14, n» 1666; am
28. Januar 1878 hatte Herzog Albrecht seine Zustimmung gegeben, dass Leo-
602 Steinherz.
Venedig den Krieg erklärte und allen ünterthanen in Dalmatien ge-
stattete, zur See und in den Häfen sich der yenetianischen Oüter zu
bemächtigen^). Einen Monat darauf, am 9. März 1373, wurde zwischen
Ludwig, den östereichischen Herzogen und Franz von Carrara ein
förmliches Bündnis gegen Venedig geschlossen'). In Ungarn be-
gannen nun grosse Vorbereitungen^) zum Kriege und Anfang Mai
erschienen zwei ungarische Heeresabtheilungen im Treyisanischen^).
Neben diesem Kriege beschäftigte Ludwig auch der Gedanke, g^en
die Türken Krieg zu führen. Am 14. Mai 1372 hatte ihn der Papst
dazu aufgefordert und ihn auf die Gefahren aufinerksam gemacht, die
seinem Beiche durch das Vordringen der Türken drohten. Die Er-
mahnungen des Papstes machten auch Eindruck, und Ludwig war be-
reit den Zug gegen die Türken zu unternehmen, wie er dem Papste
im Herbste 1372 mittheilen Hess, wenn ihm ein Zehnt der geistlichen
Einkünfte in Ungarn zugestanden werde. Diesen Zehnten hatte jedoch
Gregor XI. bereits zum Kampfe gegen Bernabo Visconti bestimmt und
gieng deshalb auf die Bitte Ludwigs nicht ein^). Im Frühjahr 1373
suchte Ludwig neuerlich um diesen Zehnten an, auch diesmal wurde
seine Bitte abgeschlagen. Dadurch verletzt, zog er sich ganz von dem
Plan eines Türkenkrieges zurück^).
Standen diese Pläne einer Betheiligung Ludwigs am Kriege um
Brandenburg entgegen, so war dazu fQr die Bayern noch weniger
Hoffiiung, als sich im Mai 1373 das Verhältnis zwischen E^arl und
Ludwig freundlicher gestaltete. Am 1. Mai gab Ludwig den böhmi-
schen Kaufleuten einen Schutzbrief 7) , ein Beweis für die friedliche
Haltung Ungarns. So konnte Karl am 5. Juni — an diesem Tage
lief der Waffenstillstand mit Markgraf Otto und den bayerischen Her-
zogen ab — ungestört den Feldzug gegen Otto wieder eröffnen. Dies-
mal war alles trefflich vorbereitet, in Deutschland waren die Witteis-
bacher isolirt, König Ludwig war in den Krieg gegen Venedig ver-
wickelt Der Ausgang konnte nicht zweifelhaft sein; am 15. August
nach zweimonatlichem Kampfe begaben sich Markgraf Otto von Branden-
pold III. mit Franz von Oarrara das Bündnis gegen Venedig abschliesse (Wiener
Staatsarchiv Ck>d. suppl. n^ 407 fol. 58).
') Acta extera 8, n^ 46 ; am 26. Februar überbrachte ein ungarischer Ge-
sandter das Manifest nach Padua. *) Kurz, Albrecht III., 1, 248. *) Am
8. April waren die ungarischen Truppen bereits in Sammlung begriffen za einem
Feldzuge »contra quosdam emulos domini nosbi regis.* Cod. Zichj 8, n® S79.
^) Veroi 14, 209. *) Schreiben Gregors XL vom 18. December 1872, Theiner
Mon. Hang. 2, n^ 267. ^) VgL Huber, Ludwig I. und die ung. Yasallenl&nder
S. 42. ') Fej^r 9. 4. n» 279.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 603
bürg und Herzog Friedrich von Bayern in das Lager des Kaisers und
traten ihm die Mark Brandenburg ab. Es war der grösste Erfolg
Karls, errungen durch seine unerschütterliche Festigkeit und durch
die Gunst der Verhältnisse. Er ist auch ein Markstein für die Be-
ziehungen Ludwigs zum Kaiser. Sie sind Ton da an bis zum Tode
Karls friedlich geblieben, Ludwig hat keinen Versuch mehr gemacht,
sich in die deutschen Angelegenheiten einzumischen. Die beiden Fürsten
blieben in friedlichem Einvernehmen, das durch die Verlobung Sigis-
munds mit Maria befestigt war. Am 21. Juni 1373 hatte sich Lud-
wig yerpflichtet, sobald als es thunlich sei, Gesandte zum Papste zu
schicken, um für die Verlobung Dispens zu erbitten^). Am 6. December
1374 ertheilte Gregor den verlangten Dispens^), am 14. April 1375
verbürgten sich die Magnaten von Ungarn und Polen urkundlich, bei-
tragen zu wollen, dass Maria mit Sigismund vermählt werde ^). Als
es zu dieser Vermählung kam, war Elarl bereits gestorben, was er
angestrebt hatte, Ungarn mit Böhmen zu vereinigen, verwirklichte
sich unter seinem Sohne Sigismund.
Excnrse.
1. Die zwischen Karl IV. und Lndwig von Ungarn gewechselten
Sehmähbriefe.
In den bisherigen Darstellungen ist übereinstimmend als Ursache des
Krieges von 1362 angegeben worden, dass Karl IV. die Mutter Ludwigs
gröblich beschimpfte. Wird dies auch nur von einer späten und nicht
besonders zuverlässigen Quelle^) gemeldet, so hatte man in dem Brief-
wechsel^) zwischen Karl und Ludwig, in der Flut der Schmähungen, die
der eine über den andern eigoss eine Art urkundlicher Bestätigung. Pa-
lacky £Emd diese Briefe schon in einer Formelsammlung des 14. Jahrh.
Nach der Beschreibung^ der Handschrift, die er geliefert hat, führt der
dritte Theil der Sammlung, dem unsere Stücke entnommen sind, den Titel
«incipiunt correctoria magistri Dywini*; die Formeln seien zwar alle aus
der Zeit Karls IV., jedoch so allgemein gehalten, dass sich weder für die
böhmische noch deutsche Geschichte daraus etwas schöpfen lasse. Unsere
Stück» finden sich in der Handschrift zweimal, auch der bekannte Schmäh-
brief des Kaisers Ludwig vom Jahre 1347 kommt in derselben vor. Ueber
>) Acta extera 8, n® 49. ^ Theiner 2, n« 805.
») Haber R. n^ 609; vollständig gedruckt von Karolyi in »Szazadok* 1877,
S. 24.
*) Dlugoss. hiat. Polon. 1, 1184. ») Die Briefe sind gedruckt bei Kurz,
Rudolf IV., S. 877 und in den Acta extera 2, n» 422. 428. «) Ueber Formel-
bücher 8. 261.
604 Steinherz.
den letzteren haben neuere Forscher bereits ihr Urtheil abgegeben and ihn
ftlr eine Stilübung erklärt^). Ganz dasselbe gilt von unsern Briefen; sie
enthalten nur Phrasen, nicht ein thatsächliches Moment'). Dazu kommt^
dass eine derartige Beschimpfung dem Charakter und Wesen Karls voll-
kommen widerspricht und dass von seiner Trunksucht, die der Brief Lud-
wigs voraussetzt, gar nichts bekannt ist
AufG&llend ist, dass bis jetzt noch Niemand erkannt hat, dass die Dar-
stellung von Dlogoss ganz auf diesen Briefen fusst Da er in den ihm
zu Gebote stehenden Quellen >) keine Ursache des Krieges zwischen Karl
und Ludwig fand, griff er um so begieriger nach diesen Briefen. Er hat
sie ins Jahr 1361 oder 62 gesetzt und nicht sehr geistreich verwerthet.
Denn während aus dem Briefwechsel selbst angenommen werden muss, dass
Karl bei einem Gelage in berauschtem Zustande die Schimpfworte gebrauchte,
lässt ihn Diugoss diese Aeusserungen bei einer Audienz ungarischer (Gesandten
thuD. Bei dem Empfang von ungarischen Gesandten, die über Grenzstreitigkeiten
verhandeln, sagt Karl lY., die Königin Elisabeth von Ungarn sei zu wenig
keusch! Diesen unglaublichen Widersinn hat Diugoss durch die schönen
und muthigen Beden der ungarischen G^esandten so ziemlich verdeckt.
2. Die Urkande Aber das Bttndnis Rudolfs lY. mit Ludwig von
Ungarn von 1361 December 31. Pressburg.
Diese Urkunde, in der Rudolf lY. fflr sich, seine Brüder und Mein-
hard von Tirol ein Bündnis mit Ludwig von Ungarn und KAaiTnir von
Polen abschliesst, hat durch ihre Datirung »datum et actum Posonii ultima
die mensis Decembris a. d. 1862* grosse Schwierigkeiten bereitet. Da
Herzog Friedrich von Oesterreich am 10. December 1362 starb, hat Steyerer*)
auch mit Rücksicht auf die Urkunden Ludwigs vom 10. März 1862 das
»Decembris* in ^^Februarii« corrigirt. Dagegen hat Palacky*) den 31. De-
cember 1861 angenommen, offenbar deshalb, weil die Jahresepoche gewöhn-
lich Weihnachten war. Caro^) ist wieder zur Emendation Steyerers »Fe-
bruarii* zurückgekehrt, während Huber ^ übereinstimmend mit Palacky
den 81. December 1861 annahm. Eine unglaubliche Verwirrung hat unsere
Urkunde in der Darstellung von Fessier-Elein^) angerichtet, wo sie sowol
') Müller, Kampf Ludwigs des Bavem mit der Curie 2 , 847 ; Weronaky
Karl IV. 2, Sl N. 6. *) Diese Ansicht ist bereits im »Neuen Archiv* 7, 417
(von Wattenbaoh?) ausgesprochen worden. •) Die wirklichen Unutchen des
Krieges von 1862 sind den zeitgenössischen Chronisten vollkommen unbekannt.
Beness. erwähnt diesen Krieg gar nicht, Rebdorf (Böhmer, Fontes 4, 64S) schreibt
zum Jahre 1862 »et exorta est discordia inter imperatorem et regem Ungarie*.
Der Biomph Ludwigs von Ungarn, der Archidiacon Johann erzählt »pro quibus-
dam diplicentiis* habe Ludwig von Ungarn den Krieg erklärt. Gfmz verwirrt
und unbrauchbar ist die Darstellung Ebendorfers (Pez, 88. 2, S06), wenn er sie
auch »referentibus quoque gravibus et doctis viris repetitis vidbus* gehört hat
Nach seiner Darstellung hat der Kaiser den österreicnischen Herzog nadi Prag
berufen und ihn dort gefkngen setzen wollen. Rudolf IV. sei es nur durch seine
Geistesgegenwart ^glückt, zu entkommen. Um diesen Schimpf zu rächen, habe
sich der Herzog mit Ludwig von Ungarn gegen den Kaiser verbündet.
*) Commentarii 886. ») Gesch. Böhmens 9 b, sn^.
«) Gesch. Polens 2, 824. ^ Ge^ch. Rudolts IV. S. 77.
•) Gesch. Ungarns 2, 148.
iHe Begehungen Ludwigs L von Ungarn zu Karl tV. II. 605
zum 24. und 81. December 1861, als auch zum 28. Februar 1862 ge-
stellt ist. Wenn wir das Datum der Urkunde » ultima die mensis Decembris
1862* festhalten, so ist es zweifellos, dass wir es als den 81. December
1861 nach unserer Rechnung auffassen müssen. Denn das Jahr setzte mit
Weihnachten um^) und die Tage vom 25. bis 81. December trugen schon
die Bezeichnung des neuen Jahres.
Aber aus der Urkunde selbst erheben sich einige Bedenken gegen den
81. December 1861. Die Nennung von Posonium (Pressburg) als Aus-
stellort der Urkunde weist deutlich auf eine Zusammenkunft Budolfs lY.
mit Ludwig von Ungarn hin und man könnte nach unserer Urkunde an
dem Aufenthalt Ludwigs in Pressburg am 81. December 1861 nicht zweifeln.
Damit ist jedoch unvereinbar ein Schreiben Ludwigs an die Stadt Triest^
mit der Datirung »datum Wyssegrad die ultimo mensis Decembris LXII*.
Durch dieses Schreiben ist der Aufenthalt Ludwigs in Yisegrad am 81. De-
cember 1861 gesichert^) und man müsste in unserer Urkunde die aller-
dings leichte Emendation »penultima* statt »ultima* vornehmen.
Dagegen würde durch diese Emendation der schwerer wiegende Ein-
wand nicht beseitigt werden: ob Budoit' IV. im December 1861 auch im
Namen Meinhards von Tirol das Bündnis mit Ungarn abschliessen konnte?
Nach dem Tode Ludwigs von Tirol am 17. September 1861 war der Erbe
des Landes, Meinhard, ganz in den Händen einer Schaar Adeliger, welche
die Begierung an sich gerissen hatten und sein Siegel führten^). Diese
Adeligen hatte der Kaiser für sich gewonnen; am 15. Jftnner 1862 ver-
pflichteten sie sich, ihren Herrn, den Markgrafen Meinhard, anzuhalten,
dass er beim Kaiser verbleibe. Es ist nicht anzunehmen, dass Meinhard, so
lange er in der Gewalt dieser Adelscoterie war, Budolf lY. ermächtigte in
seinem Namen ein Bündnis gegen den Kaiser abzuschliessen. Wir finden
überhaupt einen directen Yerkehr zwischen Meinhard und Budolf erst im
April 1862; am 1. April ist Meinhard in Wien^). Erst damals kann er
einem Bündnisse gegen den Kaiser beigetreten sein und unsere Urkunde
ist erst in den letzten Tagen des März 1862 möglich.
Auf dieselbe Zeit, auf Ende März 1862 , weist auf ein anderes Mo-
ment hin: die Zeugenliste der Urkunde. Sie ist selbst für die pomphaft
auftretenden Urkunden Budolfs lY. ungewöhnlich stattlich. Es sind 58
Zeugen (45 weltliche und 18 geistliche), die ihre Siegel an die Urkunde
hängen. Durch die Untersuchungen Kürschners^) ist festgestellt, dass die
in den Urkunden Budolfs genannten Zeugen wirklich anwesend waren, ja,
dass die Ausfertigung von Urkunden, die viele Zeugen enthalten sollten,
') Einen gleichzeitigen Beleff aus der Österreichischen Kanzlei bietet die
Urkunde Albrechts IL von 1856, Lichnowsky 8, n^ 1870, in deresheisst »indem
nehsten siben und funfdgisten jar, daz sich zu den nehsten ohunftigen weih-
nechten anhebt*, Wiener Staatsarchiv Ck>d. n^ 15, S. 99. *) Gedruckt bei
Kandier, Codice dipl. Istriano. *) Was ich Mittheilungen des Instituts 8, 252
vom Itinerar Ludwigs gesagt habe, bezieht eich nur auf Urkunden, nicht auf
Briefe, bei denen eine persönliche Betheiligung des Ausstellers nothwendig ist.
Das urkundliche Itinerar Ludwigs ist: Yisegrad, 1861 Dec. 1. 16. 81; 1862 Jän-
ner 18. *) Hober, Yereinigung Tirols 8. 70. ») Er ist Zeuge in der Ur-
kunde Budolfs lY. fOr das Stifb Heiligenkreuz, Fontes rer. Austr. Tl. 16, u^ 244.
•) Archiv f. Ost Ge^h. 49, 42.
606 Steinherz.
auf bestimmte Zeiten verlegt warde, zq welchen die Betreffenden nach
Wien entboten wurden. Wir werden also nachsehen müssen , ob sich die
in anserer Urkunde genannten Zeugen auch sonst in grösserer Zahl in
Wien nachweisen lassen i). Zu diesem Behufe müssen wir die Zeitpunkte
fixiren, innerhalb welcher die Urkunde ausgestellt sein kann. Als solche
ergeben sich der 25. December 1361 und der 25. August 1862^). In
diesem Zeiträume haben wir drei Qrappen von Urkunden Budol& lY., die
Zeugen enthalten: 1) die Urkunden von 1362 Mftrz 24, April 1, 3 Wien^),
2) von Mai 27, Juni 4 Wien*), 3) von Juli 27. 28. 30 Passau. Wir
werden die letzte Gruppe ausscheiden, da diese Urkunden auf der Beise
Budolfs von Wien nach München gegeben sind und der Herzog seine Prä-
laten und Barone gewiss nur in seine Besidenz nach Wien entboten hat.
Vergleichen wir nun die Zeugenlisten der Urkuudengruppen 1) und 2)
mit der in unserer Urkunde, so ergibt sich, dass von den Zeugen der
Gruppe 2) sich neun in unserer Urkunde finden, während die erste Gruppe
deren 20 aufweist^). Zeigt schon das Zahlenverhältnis die Yerwandtschaft
der Zeugenliste in der ersten Urkundengruppe mit der in unserer Urkunde,
so wird diese noch besser zum Ausdruck gebracht^ wenn wir die Zeugen
dieser Urkundengruppe auf ihre Provenienz prüfen. Am 24. März und
1. April sind in Wien: der Erzbischof Ortolf von Salzburg mit seinen
Sufiraganen, den Bischöfen von Freising, Passau, Seckau, Lavant, Chiem-
see; die Aebte von Melk und Lambach^); die Brüder Ulrich und Meinhard
von Grörz, Ulrich und Heinrich von Schaumburg, Ulrich und Hermann von
Cilli ; die Grafen Otto von Ortenburg, Johann von P&nnberg, Johann von
Pemstein, Berthold von Maidburg; die Hauptleute von Kärnten, Krain und
Oberösterreich, Friedrich und Konrad von Aufenstein und Hans von Traun ;
vier Mitglieder der Familie Walsee, Angehörige der Geschlechter Stuben-
berg, Trautmannsdorf, Lichtenstein, PettÄu') usw. Von diesen finden wir
in der Zeugenliste unserer Urkunde die Bischöfe von Passau, Seckau und
Lavant, den Abt von Melk und fast alle weltlichen Stände angeführt Eine
so stattliche Versammlung, welche die gesammten österreichischen Lande
repräsentirte, finden wir in der Zeit vom December 1361 bis August 1362
nur in den Tagen vom 24. März bis 3. April 8). Weder im December 1861
^) Hiebei ist natürlich auf die Anwesenheit von Personen, die sich gewöhn-
lich in der Umgebung des Herzogs (Hofbeamte) oder in Wien (Inhaber der Landes-
hoiämter und landesfQrstliohe Beamte von Niederösterreich) aufhielten, kein Ge-
wicht zu legen. ') Der als Aussteller genannte Herzog Friedrich stirbt am
10. Dec. 1862, Bischof Gottfried von Passau, der als erster Zeuge angeführt wird, stirbt
am 17. September 1862, an die Stelle Eonrads von Aufenstein, der in unserer Ur-
kunde als Hauptmann von Krain genannt ist, tritt als solcher Ulrich von Cilli
am 26. August 1862 (lichnowsky 4, n^' 404). Wir erhalten somit als Endpunkt
den 25. August 1862. In Betrefi des Anfangspunktes kann wenig Über den 81. De-
cember 1861 zurückgegangen werden, da am 24. December noch Vertreter des
Kaisers bei Rudolf in Wien sind (vgl. S. 545); als frühesten Termin können wir
den darauffolgenden Tag, den 25. December, annehmen. *j Steyerer 842 ; ÜB.
von Heiligenkreuz a. a. 0. (vgL S. 605 N. 5) ; Linck, Annal. Austro-Clarov. 1, 780.
*) ÜB. von Eremsmünster S. 258 — 257. >) Abgerechnet die Hofbeamten usw.
•) ÜB. von Oberösterreich 8, n« 66—69. ») Friedrich von Pettau, oberster Mar-
schall von Steiermark, urkiindet am 8. April 1862 in Wien. Orig. im Staats-
archiv Wien. ^) Dagegen konnte ich die in unserer Urkunde & Zeugen ge-
nannten Aebte von Admont, S. Lambrecht, S. Paul, GK^ttweih, Eaemsmflnster,
die Pröpste von Klostemeuburg und Berchtesgaden in Wien nicht nachweisen.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl lY. II. 607
noch im Mai 1362 sind Adel und Prälaten von Steiermark and Kärnten
in Wien nachzuweisen; und da die Zeugenliste unserer Urkunde schon
durch ihre Anordnung sehen lässt^ dass alle österreichischen Lande durch
ihre geistlichen und weltlichen Sttode vertreten sein sollten, kann die Ur-
kunde nur in den letzten Tagen des März 1362 entstanden sein^).
Eine Bestätigung dieses Ergebnisses finden wir in einem Schreiben
der Stadt Bagusa an den Ban von Dalmatien vom 10. April 1862; es
heisst hier, man habe Nachricht erhalten »de concordia et unione domini
nostri regis et domini ducis Austrie et suorum fratrum*^.
Sprechen alle diese Momente gegen das Datum der Urkunde 31. De-
cember 1361 und für die Emendation »ultima die mensis Marti i 1362*,
so wird die Ueberlieferung der Urkunde besonders zu beachten sein, ob sie
eine derartige Emendation zulässt. Die Urkunde ist oft gedruckt worden ;
sämmtliche Drucke gehen zurück auf Ludewig ^, der im Jahre 1722, und
Stejerer^), der (unabhängig von Ludewig) im Jahre 1725 unsere Urkunde
veröffentlichte. Die gemeinsame Quelle, aus der beide Drucke schöpfen,
ist die » landhandvest ainer ersamen landschaft des erzherzogthumbs Oester-
reich ob der Enns*^), welche Richard Strein von Schwarzenau im Jahre
1595 auf Begehren der Stände zusammentrug. Die einzelnen Urkunden
(an ihrer Spitze die falschen Haus-Privilegien, die Strein in »ainer not-
wendigen apologia wider Franciscum Petrarcham, Joannem Aventinum, Jo-
annem Cuspinianum, Wolfgangium Lazium und andere dergleichen ad-
herenten* vertheidigte) sind nach der Angabe Streins »aus den rechten
originalen und teils andern uralten Urkunden* genommen^. Eine nähere
Angabe fehlt und wir können nicht feststellen, wie Strein zur Kenntnis
unserer Urkunde gekommen ist^). Denn mit dieser hat es ein eigenthüm-
liches Bewandtnis. Das Original war schon im Jahre 1366 — vier Jahre
nach Anfertigung der Urkunde — im ungarischen Archive nicht mehr vor-
findlich. Als die österreichischen Herzoge in diesem Jahre das Bündnis mit
Ungarn lösten, fordeiien sie ihre Urkunde zurück. Sie konnte ihnen nicht
ausgefolgt werden, denn sie war, wie wir aus einer Urkunde Ludwigs vom
Jahre 1367 wissen, »in conservatorio nostro* nicht mehr vorhanden. In
diese Urkunde von 1367^ ist nun, was auf den ersten Blick auffallend
genug erscheint, unsere verlorene Urkunde inseriri Wie dies möglich war,
erkennt man, wenn man das Insert prüft. Es enthält nur EingangsprotocoU,
und Context; es fehlen die Zeugen, es fehlt die Datirung. Daraus folgt,
^) Das Itinerar Ludwigs und RudoliB lässt fQr den Aufenthalt in Pressburg
am 81. März 1862 Raum. *) Diplomat Ragus. n^ 26. ') Reliqu. manuscr.
4, 294. *) CJommentarii 885. ») Wiener Hofbibliothek Cod. n« 7672; Ab-
schriften davon n« 7670 7807. 8008. 8846; erwähnt wird die Urkimde (ohne An-
gabe der Provenienz) in den von Strein verfassten Annalen Oberösterreichs , ib.
Cod. n» 18687 fol 818 und n'» 7684 fol. 198, •) Nach den falschen Privilegien
folgen der Georgenberger Vertrag von 1186, die Formel aus Petrus de Vincis
übä die Erhebung Oesterreichs zum Königreich, die Bestätigung des Privilegium
maiuB von 1245, roL 118^—115 unsere Urkunde, dann der Erbvertrag von Brflnn
von 1864 usw. Strein hat die Originale der Hausprivileffien im Wiener Staats-
archiv ffesehen und die verlängerte Schrift der ersten Zeüe und Monogramm des
Privil. Henricianum und Privilegium m%ju8 im Cod. 7670 hQbsch nachgezeichnet.
^ Nachforschungen nach einer älteren Abschrift unserer Urkunde sind erfolglos
geblieben. ^) DuMont, Corps dipl. 2a, 67. *
608 Steinherz.
dass das Insert nicht nach einer Gopie der Urkunde gemacht sein kann,
sondern nach der Gkgenurkunde. In dieser Gegenurkunde, die Yon König
Ludwig ausgestellt war, fanden sich natürlich nur ungarische Zeugen und
man musste das Insert dort abbrechen, wo die Zeugenaufführung beginnen
sollte. Das hat auch verschuldet, dass die Datirung weggelassen wurde.
Vergleichen wir nun diese inserirte datumlose Urkunde (a) mit der
Urkunde vom 31. December 1861 (b), so sehen wir, dass a und b mit
Ausnahme eines Punktes übereinstimmen. In a heisst es, Budolf schliesst
den Vertrag f&r sich und seine Brüder mit Ludwig von Ungarn, in b
heisst es, Budolf schliesst den Vertrag für sich, seine Brüder und Mein-
hard von Tirol mit Ludwig von Ungarn und Kasimir von Polen. Dieser
so belangreiche Unterschied ist in den beiden Urkunden an allen Stellen,
wo von den Contrahenten des Vertrags die Rede ist, strikt durchgefiihrt.
Die Frage ist nun: sollen wir dem Insert im Original von 1367 oder der
Copie von 1595 Glauben schenken? Halten VTir uns an a, so müssen wir
in b eine Interpolation annehmen, wir müssen glauben, dass die Namen
Kasimir von Polen und Meinhard von Tirol später eingefügt worden sind.
Einen Grund für diese Interpolation, die mit grösstem Geschick, in voller
Kenntnis des wirklichen Verlaufs der Ereignisse gemacht worden wäre,
könnten wir nicht finden. Was soll im 16. Jahrhunderte einen Sammler
von Urkunden zu einer solchen Interpolation bewogen haben? Schon diese
Erwägung wird uns b als glaubwürdig erscheinen lassen, umsomehr, wenn
wir die Entstehung und den Zweck von a im Auge behalten. Durch a
sollte die Verbindlichkeit der österreichischen Herzoge gegenüber Ludwig
von Ungarn aufgehoben worden ; waren diese und Meinhard von Tirol auch
gegenüber Kasimir von Polen Verpflichtungen eingegangen, so wbt die An-
führung dieser Personen in der von der ungarischen Kanzlei auszustellenden
Urkunde nicht nothwendig. Es ist daher der Umstand, dass in a Mein-
hard von Tirol und Kasimir von Polen fehlen, kein Hindernis, dass diese
in dem ursprünglichen Vertrage in b genannt waren.
Prüfen wir den Wortlaut von b, wie ihn Strein überliefert, so finden
wir, dass er eine Abschrift vor sich gehabt hat, die er an einzelnen Stellen
nicht lesen konnte. In dem Verzeichnis der Zeugen finden wir Lücken ^),
durch Auslassung einer Zeile ist ein Punkt des Vertrages ganz unver-
ständlich geworden^.
Am wenigsten hat Strein auf die Datirung geachtet. Er gibt uns
zwei Urkiinden') Ludwigs von Ungarn, die noch im Original erhalten sind.
Die eine^) ist nach seiner Ueberlieferung datirt »datum in quarto dedmo
die mensis Augusti anno 1862*. Hier ist der Ortsname »Trinchinio* aus-
gelassen. In der zweiten^) lautet die Datirungszeile >datum Wadae die
*) Ulricus in Ketwico; — in Krembsmünster ; Ulricus dominus de Krani-
perg; -- dominus de Hohenberg. *) Strein hat folgendes: »insuper omnee
ipsis regibus iratribus nostris et ipsorum heredibus, nee cum aliquo emulorum —
— pacem iniemus.* Das emendirt Steyerer in »insuper omissiB ipeis regibus
fratiibus nostris et ipsorum heredibus, nee cum aliquo emulorum — — pacem
iniemus^ Die Stelle muss nach a lauten »insuper omnes ipsis regibus fratribus
nostris et ipsorum heredibus inimicantes insidiantes et eorum emu-
los pro nostris habebimus emulis et inimicis specialibus nee
cum aliquo emulorum pacem iniemus.* *) Im selben Cod. n® 7672 in
den ^Iftutemngen zu unserer Bflndnisnrkunde. *) Lichnowsky 4, n^ 402.
•) Ib. n« 7W.
Die Bezdehungen Ludwigs L TOn Ungarn zn Karl lY. IL 60d
viceBuna quinta a. d. 1366 regni autem nostri yigesimo qainto^. Hier
fehlt der Monat »Februarii*. Diese Beispiele lehren, dass ?rir die von
Streiu überlieferte Datirung nicht als etwas unomstössliches betrachten
müssen.
Hält man die oben angefahrten Gründe, die gegen die Datirang
3L Deoember 1361 und für den 31. März 1362 sprechen, mit der Art
der Ueberlieferung unserer Urkunde zusammen, so wird die Emendation
»ultima die mensis Martii a. d. 1362* an Stelle von »ultima die mensis
Decembris a. d. 1362* nicht als zu kühn sondern als geboten erscheinen.
3. Die yermäblang Karls lY. mit Elisabet von Pommern 1363 nnd
der Fttrstencon^ess in Krakan.
Diese Ereignisse haben bisher grosse chronologische Schwierigkeiten
bereitet. 1863 soll Karl lY. in Anwesenheit zahlreicher Fürsten, so der
Könige von Ungarn, Dänemark, Gypem u. s. w. seine Yermählung in
Erakau gefeiert haben. So berichten polnische Annalen^); zum selben
Jahre 1363 meldet eine andere polnische Quelle^, die durch die hohe
Stellung ihres Yerfassers von Bedeutung ist, dass sich bei König Kasimir
in Krakau eingefunden hätten Kaiser Karl, Ludwig von Ungarn, die
Könige von Dänemark, Ojpem und andere Fürsten. Indem man diese
beiden Ereignisse auf denselben Zeitpunkt verlegte, ergaben sich unlösliche
Schwierigkeiten.
Yersuchen wir, Schritt für Schritt die einzelnen Momente festzustellen.
Dass die Yermählung Karls in Krakau stattfand, werden wir den polnischen
Annalen glauben: war ja die Braut, Elisabet von Pommern, eine Enkelin
Kasimirs von Polen. Eben so steht das Jahr 1363 fest. Der in Ho&achen
ausgezeichnet bewanderte böhmische Chronist Benesch erzählt, dass Elisabet
am 18. Juni 1868 als Königin von Böhmen gekrönt wurde. Aus Urkun-
den wissen wir, dass die Städte Hohenmauth, Ghrudim und Königgretz
der »serenissima princeps et domina Mizabet Bomanorum imperatrix et
Boemie regina* am 15. und 21. September 1368 die Huldigung leisten^).
Daraus folgt, dass vor dem 15. September die Yermählung Karls, also
die Beise nach Krakau fallen mass. Nach dem Itinerar Karls kann
diese Beise nur im Mai stattgefonden haben; am 9. Mai war der Kaiser
mit dem Polenkönig in Kremsier (Mähren) zusammen, am 31. Mai urkundet
Karl bereits auf der Bückreise nach Prag begriffen in Breslau. In der
Zvnschenzeit fSand die Yermählung statt, und da ergibt sich als wahrschein-
lichster Termin der 21. Mai, der Pfingstsonntag.
Nach den Annales s. crucis fand die Yermählung statt »hiis testibus
et regibus: Lodvigo Ungarie, Kazimiro Polonie, Wenceslao Bohemie, de
Czip, Sigismundo dicto de Donjn; et prindpibus quam pluhbus, videlicet
Ottone de Bawor, Bolcone de Svidnicz, Wladislao de Opole, Semovita de
Mazovia^. Dadurch dass Dlugoss^) diese Liste sorgfältig nachgeschrieben
1) Annal. s. crucis Polen, in M. G. SS. 19, 6S4. ') Johann von Gzarn-
kow bei Bielowßky, Mon. Polon. 2, 680. ») Pelzel, Karl IV., 2, 785. Origg.
im Wiener Staatsarchiv. *) Bist. Polen. 1, 11S9.
MiitheUungen 12. 89
610 Steinherz.
bat, können wir entrftttiseln wer der »rex Sigismundos de Donjn* ist.
Das ist der König von Dänemark, der jedoch nicht Sigismund, sondern
Waldemar hiees. Schon dieser Fehler spricht dagegen, dass mns in den
Annalen eine gleichzeitige An&eichnong vorliegen kann^); es spricht ebenso
dagegen, dass Wenzel bereits König von Böhmen genannt wird, während
er erst am 15. Juni also nach der Yerm&hlung Karls als solcher gekrönt
wird and dass der Annalist weder Monat noch Tag des Hochzeitsfestes
anzugeben weiss. Den besten Massstab haben wir jedoch, wenn wir das
Itinerar der genannten Fürsten prüfen. Der König von Dänemark kann
im Mai 1368 nicht in Krakan gewesen sein'); der König von CTpem
verlfisst am 81. Mai Avignon und reist über Strassburg den Bhein ab-
wärts nach England 9). Markgraf Otto von Brandenburg, der »duz Otto de
Bawor* urkundet am 9. und 10. Mai in Tangermünde^), wird also um
den 20. Mai nicht in Krakau gewesen sein, ebensowenig als Ludwig von
Ungarn, der nach seiner mit Karl stattgehabten Zusammenkunft nach Süden
zieht und am 11. Mai sich in Presburg aufhält^).
Es wird also ein anderes Ereigniss gewesen sein, das der polnische
Annalist mit der Hochzeit Karls combinirt hat; wir sehen ja auch, dass
Johann von Czamkow wohl von einer Fürstenversammlung in Krakau aber
nicht von der gleichzeitig gefeierten Vermählung Karls berichtet. Und da
werden vnr auf die Spur gebracht durch die Nennung des Königs von
Cjpem. Erst im Sommer 1864 kam König Peter von Cypem nach Deutsch-
land. Ueber Franken, Thüringen, Meissen reiste er nadi Böhmen und traf
den Kaiser in Prag^}. Gemeinsam begaben sich die Fürsten nach Krakau,
wohin auch Ludwig von Ungarn beschieden worden vrar. In Krakau er-
neuerte Ludwig am 22. September^) 1864 den Friedensvertrag von Brunn
und schloss am 27. September einen Vertrag mit Kasimir^
Diese in den letzten Septembertagen 1864 veranstaltete Fürstenver-
sammlung^) wird bei Johann v. Czamkow und in den annales s. cmcis
gemeint sein. Mit dieser Annahme lösen sich alle SchvrierigkeiteiL
4. Die Verzicbtsftriefe der Mark^äfln Margaretba von Mahren
vom 26. Febraar 1364.
Berchtold^O) hat auf den auffallenden Umstand aufmerksam gemacht
dass die Schwester Budol& lY., Margaretha, anlftsslich ihrer Yermählung
^) Sämmtliche Handschnffcen sind aus dem 15. Jahrh. *) Beg. Danica 1,
297. *) Mas Latrie, Eist de Chypre 2, 240; Chroniken d. deutschen Städte 9,
868; 18, 166. *) Riedel, Cod. Brandenburg.!. 16, 159. I. 6, 118. ») Vergl.
S. 568; Fej^ 9. 6, 126. *) Herquet, Beitilge zum Itinerar Karls IV. und zu
seinem Aufenthalt in Schlesien mit dem König von Cjpem im Jahre 1864, Zeit-
schrift des Vereines f. Gesch. Schlesiens 14, 521 — 627. In Wien lässt sich der
König von Cypern am 16. und 80. October 1864 nachweisen Kürschner im Arcb.
l Ost Gesch. 49, 41. ^ Huber R. n® 414. •) Theiner, Mon. Hung. 2, 308;
vgl. Oaro 2, 880 N. 2. ») Das Itinerar Karls (Huber n^ 4081. 4082. 6850.
bleues Archiv 8, 271) bestätigt die Erzählung des französischen BeimchroniBten
Machaut, die Herquet verwerthet. Von dem gleichzeitigen Aufenthalt des Könij^
von Dänemark und des Markgrafen Otto in Krakau erzählt der Reimchronist
nichts, auch sonst konnte ich dafUr keinen Beleg finden. Doch lässt ihr Itinerar
einen Aufenthalt in Krakau im September 1864 zu. ^^ Die Landeshoheit
Oesterreichs nach den echten und unechten Freiheitsbriefen 8. 86 ff.
Die Bezieliuiigen Ludwigs t. von Ungarn zu Karl IV. IL 611
mit dem Markgrafen Jobann Ton Mähren in Ewei von einander abweichen-
den Urkunden ihrem Erbrechte auf Oesterreich entsagt habe. In der einen
Urkunde nennt sich Margaretha noch Markgräfin von Brandenburg (als
Witwe nach Meinhard ▼. Tirol) und behält sich ihr Erbrecht auf Oesterreich
nur in dem Falle vor, als die österreichischen Herzoge ohne eheliche
Nachkommen verstürben, in der zweiten heisst sie schon Markgräfin von
Mähren und verzichtet auf ihr Erbrecht, wenn die österreichischen Herzoge
Söhne zurücklassen sollten. Beide Urkunden sind vom selben Tage, vom
26. Februar 1364, datirt, welchen Steyerer, der beide Urkunden im Wort-
laute bringt^) als Tag der Vermählung bestimmt hat, weil Margaretha in
der ersten Urkunde noch Markgräfin von Brandenburg heisst. In dem
einem Falle wäre das Erbrecht Margarethas eingetreten, wenn die öster-
reichischen Herzoge weder Söhne noch Töchter, in dem andern Falle, wenn sie
keine Söhne zurückliessen. MitBecht hat Berchtold diesen auffallendeii Wider-
spruch mit dem Streben Budolfs die Primogeniturerbfolge in Oesterreich
einzuführen in Verbindung gebracht, aber er hat viel zu weitgehende
Schlüsse gezogen, wenn er aus diesen Urkunden irgendwelche Folgerungen
für die Beurtheilung der habsburgischen Politik im 16. und 18. Jahr-
hunderte abgeleitet hat. Da Berchtold bei diesen Urkunden eine Fälschung
durch Budolf IV. annahm, schien es geboten die beiden Urkunden genauer
zu prüfen. Durch die Güte Sr. Ezcellenz, Bitter v. Ameth konnte ich die
beiden im k. k. Familienarchiv befindlichen Originale einsehen, und da
ergab sich, dass der Druck bei Steyerer (orthographische Aenderungen ab-
gerechnet) vollkommen getreu ist Die beiden Urkunden sind von einer
Hand geschrieben >), gänzlich frei von Basuren und Correcturen, und tragen
an roth-grüner Schnur in ursprünglicher Befestigung das wohl erhaltene
Siegel Margarethas mit der Unterschrift » S. Margarete de Austria marchionisse
Brandenburgen^ Beide Urkunden sind also tadellos und echt, insofern sie
Kennzeichen der Echtheit von Fürstenurkunden des 14. Jahrhunderts^),
nämlich zeitgemässe Schrift und Ausstattung und ursprüngliche Befestigung
des echten Siegels haben. Damit ist jedoch die Echtheit im juridischen
Sinne noch nicht verbürgt, die Frage, ob uns in diesen Urkunden die
Willensmeinung des Ausstellers vorliegt, noch nicht entschieden. Die beiden
Urkunden sind jedenfalls in der Kanzlei Budolfs geschrieben und wahr-
scheinlich dort auch besiegelt worden. Es ist in hohem Grade wahrschein-
lich, dass Margaretha keine Kenntniss davon hatte, dass die beiden Ur-
kunden in ihrem Hauptpunkte differiren ; dass also die erste Urkunde (die
Margaretha nur dann erben lässt, wenn die österreichischen Herzoge weder
Söhne noch Töchter zurücklassen) wenn auch in ihrer äusseren Erscheinung
echt, als erschlichen zu bezeichnen ist. Steyerer, der das Verhältnis der
beiden Urkunden gewiss gekannt hat^), sag^ dass die nach der Trauung
ausgestellte Urkunde (in unserm Falle die, dass Margaretha erbt, wenn die
Herzoge keine Söhne zurücklassen) der Zustimmung des Gemahls bedurfte.
Das erklärt die Erscheinung, dass zwei Urkunden angefertigt wurden.
<) Comraentarii 671. 672. *) Die beiden Urkunden sind auch in ihrer
Grösse ziemlich gleich ; Breite 47 : 58 cm, Höhe 20 : 26 cm, umgeschlagen 5 : 6 cm,
Zeilenbreite S6:41 cm, Anzahl der Zeilen 17:22. >) Ausedilaggebend wären
Unterfertigmigsvermerk und Eintragung ins Begister. *) Anders wäre nicht
zu erklären, weshalb Steyerer beide Urkunden abdruckt.
89*
Q\2 SteinherB.
Practisobe Bedeutung hat weder die eine noch die andere Urkunde
gewonnen, da die öeterreicbischen Herzoge Albrecht und Leopold SOhne
zurüokliessen.
5. Dk Betbeiligung der Osterreichischen Herzoge am RSmemge
im Jahre 1368.
Kurz in seiner Geechiebte Albrecbts m.^) bebt hervor, dass flieh der
Herzog trotz der Aufforderung des Kaisers an dem Bömerzuge nicht be-
theiligte, um die Kosten eines solchen Unternehmens zu ersparen. Seither
sind jedoch zahlreiche Urkunden bekannt geworden, welche die Sache in
einem ganz anderen Lichte darstellen und zeigen, dass die österreichi-
schen Herzoge eine drückende Schuldenlast auf sich nahmen, um den
Wünschen des Kaisers zu entsprechen. Um die Kosten dieses Unternehmens
auch nur annäherungsweise zu berecbnen, sind im Folgenden Begesten dieser
Urkunden in chronologischer Reihe gegeben.
1368 April 18 Wien. Die Herzoge Albrecht und Leopold weisen Hertlein
von Pettau, oberstem Marschall in Steiermark, 1200 fl. an, dafür, dass
er mit 20 Hauben sechs Monate lang gegen die Lombardei Dienst thun
soll, für jede Haube wird monatlich 10 fl. gerechnet. — Mittheilongen
d. bist Vereins f. Steiermark 6, 253^.
1368 April 19 Wien. Dieselben fordern Berchtold von Gufidaun, Haupt-
mann in Tirol, auf, mit 20 Hauben durch sechs Monate gegen die Lom-
bardei Dienst zu thun und versprechen für jede Haube monatlich 10 fl.
und Berchtold besonders zu bezahlen. — Huber, Vereinigung Tirols n^ 460.
1S68 April 19 Wien. Herzog Albrecht verspricht dem Buger von Starhem-
berg, der mit 4 Hauben durch sechs Monate gegen die Lombardei Dienst
thun soll, fElr den Verlust an Bossen zu entsohftdigen. — ÜB v. Ober-
österreich 8, no 880.
1368 April 20 Wien. Die Herzoge Albrecht und Leopold weisen dem
Grafen Hermann von Cilli, der mit 50 Hauben durch sechs Monate gegen
die Lombardei Dienst thun soll, 4500 fl. an; davon entfiEÜlen auf jede
Haube monatlich 10 fl., auf den Grafen 1500 fl. — Mitth. d. Vereins
f. Steierm. 6, 253.
1368 April 22 Wien. Dieselben weisen Budolf v. Walsee von Enns, der
mit 34 Hauben durch sechs Monate gegen die Lombardei dienen soll«
100 f2^ Wiener Pfennige fär seine eigene Person an. — ÜB. v. Ob.-Oest 8,
no 382.
1368 Juni 23 Wien. Dieselben weisen dem Grafen Hermann von Cilli,
der mit 90 Hauben durch sechs Monate gegen die Lombardei dienen
soll, 1900 fl. an. — Mittbeil. a. a. 0. 254 (zwei Urkunden).
1368 September 21. Herzog Leopold weist dem Vogt Ulrich von
Matsch 2500 fl. an, dafür, dass er mit 50 Hauben durch weitere sechs
Monate gegen die Lombardei dienen soll, und gibt ihm für den bis-
herigen Dienst 1000 fl. — Zeitschr. d. Ferdinandeums 3. Folge, 16, 188.
*) 1, 58. >) Die Angabe über den Sold der einzelnen Hauben entnelmie
ich dem Orig. (Staatsarchiv Wien).
Die Beziehungen Ludwigs L Ton Ungarn zu Karl IV. IL 613
1368 December 18 Wien. Herzog Albrecht weist Konrad von Pottendorf für
seinen Dienst gegen die Lombardei 50 U Wiener Pfennige und 100 iL
an. — Wiener Staatsarchiv Cod. suppL n® 407 fol. 1'.
1369 März 20 Wien. Die Herzoge Albrecht und Leopold weisen dem Grafen
Hermann von Gilli fär seine Dienste gegen die Lombardei 1800 fl. an.
— Mittheilongen a. a. 0. 254.
1369 Jani 2 Wien. Herzog Albrecht weist Gottfrid dem Borer von Lon-
stain, der mit 6 Hanben gegen die Lombardei gedient hat, die vom
Sold noch rückständigen 70 a^ Wiener Pfennig an. — ÜB. v. Ob.-Oest. 8,
no 422.
1869 ohne Tag Wien. Derselbe weist Eberhard y. Walsee von Linz f&r seinen
Dienst gegen die Lombardei 647 y^ ^ Wiener Pfennige an. — Wiener
St.-Arch. Cod. snppl. n« 407 foL 8' (zwei Urkunden).
1374 Januar 7. Die Herzoge Albrecht und Leopold halten Abrechnung
mit dem Bischof von Brixen; als sie ihn mit 1400 Rittern und Knechten
im Dienst des Papstes und Kaisers gegen die Lombardei sandten, hat
er über den Sold, der ihm zukam, 4000 fl. verzehrt — Huber B. n^ 464.
Aus diesen Urkunden lässt sich ein Dienst mit 224 Hauben oder
448 Mann nachweisen. Da nun das Osterreichische Heer nach der Urkunde
für den Bischof von Brixen 1400 Bitter und Knechte oder sagen wir 700
Hauben^) zählte, haben wir eine Ausgabe für Sold von 42,000 fl, da jede
Haube monatlich 10 fl. bezogt. Dazu kommen die Beträge, welche die
Führer der einzelnen Contingente erhielten, so Graf Hermann von Cilli
1500 fl., Budolf V. Walsee von Enns 100 ff Pfennige (= 250 fl.), der
Bischof von Brixen 4000 fl. usw. Wir kCnnen also rund eine Ausgabe
von 50.000 fl. annehmen. Was die Summe bedeutete, geht daraus hervor,
dass die Herzoge Albrecht und Leopold im Jahre 1370 die Kosten ihrer
Hofhaltung — beide waren verheirathet — auf jährlich 17.000 g Pfen-
nige (= 42.500 fl.)^ anschlugen. Erwägt man andererseits die Schwierig-
keiten der Geldbesche^ung^), den Umstand, dass die Herzoge für den Sold
Güter und Einkünfte verpfändeten, die sie nur in seltenen Fällen zurück -
lösten, so werden die Kosten, welche die Herzoge durch die Unterstützung
des Kaisers auf sich nahmen, als sehr bedeutend erscheinen.
6. Zur Biographie des Bisebofs Stephan von Agram 1357—1375
Eine Hauptquelle für die Geschichte dieses Bischofs, der am ungari-
schen Hofe eine hervorragende Bolle spielte, ist die Urkunde Ludwigs vom
80. November 1374^). Es wird darin erzählt, dass der Bischof einstmals
durch den Palatin Nicolaus Kont des Hochverrathes angeklagt, auf könig-
lichen Befehl ins G^fängniss geworfen und dann verbannt wurde. Nach-
^) Zu jeder Haube gehörte ein Schütze. *) Auch wenn die Herzoge eine
ziemliche Anzahl von ihren Eigenleaten ins Feld stellten, wird ein Sold von
10 fl. monatlich für jede Haube anzunehmen sein. *) Um 1S70 wurde ein Pfand
Wiener Pfennige gleich 2^^ A- gerechnet, Huber im Archiv f. Ost. Gesch. 44. 585.
*) Ich mache hier au&nerksam auf die Urkunde der österreichischen Herzoge vom
24. Aprü 1868, lichnowsky 4 n« 857 (vollst, im Ob.-Oest ÜB 8, n» 888. ») Fej^r
9. 4. n^ 885,
614 Steiuherz.
dem er eine Zeit lang an der römisohen Curie gelebt, sei endlioh seine
Unschuld an den Tag gekommen: »eondem reverendom dominom q>i8-
copnm de dicta curia Bomana ad propria remeandum revocavimuSi et in
primarie nostre dilectionis sinum et gracie gremium reoollegimus et reoepi-
mus in specialeque Signum nostre dilectionis. Cum insulencia
Alamannorum nos et regna ac nostra dominia elata ipso-
rum oerviciosa protervia bostili potentia in vadere nisa
fuisset, et eidem domino episcopo et magistro Joanni fratri suo germano
uterino confinia regni nostri videHcet oomitatus Castriferrei et Si^>runiensis
tuenda et conservanda nomine nostri regii honoris dedissemus et aasignas-
semus, idem dominus episcopus et magist^ Joannes eins frater in ipsorum
confiniorum nostrorum tuta defensione gratos exhibuerunt nostre celsitudini
famulatus. Per^) quorum «lorum gratuitorum obsequiorum exhibicionem
ammnin et £aYorem nostmm regium sibi idem dominus episcopus adeo
allexit et attraxit, quod illustrem virginem Katerinam primogenitam nostram
karissimam de sacro fönte baptismatis levari fecimus et assumi per eundem.
Ob hoc etc.* In Anbetracht der Dienste des Bischob oassire der König
alle Urkunden, die von dessen Untreue handeln.
In dieser Darstellung ist vor allem ein Punkt wichtig: wann wurde
dem Bischof der Schutz der Grenzcomitate »gegen die drohenden Einftlle
der Deutschen* anvertraut? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir
die einzelnen Angaben chronologisch feststellen. Die Anklage gegen den
Bischof erfolgte im Sommer 1866. Im August dieses Jahres Yerl(H: Bischof
Stephan das Amt eines Statthalters von Slavonien'), das er seit dem Jahre
1362 bekleidete, weil er, wie aus einem Schreiben des Papstes vom 16. Sep-
tember 1366 B) hervorgeht, einiges begangen habe »que inditis personis et
regno scandalum et periculum generarunt.* Darauf erfolgte seine Ver-
bannung^). Im Frühjahr 1369 wurde er rehabilltirt und nach Ungarn be-
rufen. Am 24. Febr. 1369 schrieb UrbanY. an König Ludwig, er habe aus
Schreiben, die dem Cardinal Wilhelm (tit. s. Clementis) zugekommen seien,
ersehoD, dass der König den Bischof von Agram wieder in Gnaden auf-
nehmen wolle. Dieser habe seine Schuld erkannt und versprochen, in Zu-
kunft in allem dem König zu Gefallen zu sein, worauf ihm der Papet er-
laubt habe, die Curie zu verlassen. Der Bischof sei bereits nach Ungarn
abgereist^). In kurzer Zeit erwarb sich Stephan die Gunst Ludwigs in
vollem Masse. Am 22. Juli erhielt er eine königliche Urkunde, worin ihm
unter besonderer Anerkennung seiner treuen und ausgezeichneten Dienste
Güter, die an die Krone ge&llen waren, geschenkt wurden^). Ein Jahr
darauf, am 17. Juli 1870'), schenkt der Bath von Trau einem Boten för
die Nachricht, dass die Königin ein Mftdchen geboren habe, 20 fl«
Verbinden wir diese Daten mit der Darstellung in der Urkunde von
1374, so ergibt sich, dass Bischof Stephan im Winter von 1369 auf 70
^) So wird zu lesen sein statt »pro*. ■) Am 17. Juli 1866 wird er noch
»regni Slavonie vicarius generaHs* in einem Diplom genannt, am 17. August
erscheint in dieser Stellung Nicolaus deZeech; Fej^r 9. 8. n* 809. 818. *) dei-
ner, Mon. Hung. 2 n^ 155. *) In einem Schreiben von 1867 April 28 Avignon
bescheidet ihn der Papst nach Viterbo, Concept im Yatican. Archiv Cod. 244 H
n« 181. >) Ib. 244 M no 58. •) Fej4r 9. 4. n^ 88. ^ Lucius, Memorie di
Trau 291. Boten von Ofen nach Zengg in Dalmatien brauchten zwölf Tage.
Die Beziehungen Ladwigs L von Ungarn zu Karl lY. IL 615
die Hut der Grenzoonütate erluelt und dass das erste Kind Ludwigs,
Katharina, im Sommer 1370 (Ende Juni oder An&ng Juli) geboren wurde.
7. Ans der Kanzlei Karls lY.
Für die Beichsgesohichte des Jahres 1372 und die der Erwerbung
der Mark Brandenburg durch Karl IV. liegt uns ausserordentlich reich-
haltiges, best beglaubigtes Material vor. Instractionen an die kaiserlichen
Glesandten, Berichte, die einliefen, Beschwerdeschriften, eine statistische Be-
schreibung der Mark, das alles ist in der Handschrift n^ 183 des Wiener
Staatsarohives vereinigt und deshalb hat diese von Seiten der Forscher vor-
züglidie Beachtung gefunden. Aus ihr hat Dobner einen Theil seines
»diplomatarium Bohemico-Hungaricum * ^) geschöpft; die Beschreibung der
Mark Brandenburg und chronistische Aufeeichnungen hat Riedel^) zum Ab-
druck gebradit, in jüngster Zeit hat dann Loserth^, was von der Hand-
schrift noch ungedrackt war, herausgegeben. So sehr also diese Hand-
schrift ausgebeutet erscheint, hat doch eine neuerliche Durchsicht derselben
einige nicht unwichtige Ergebnisse geboten.
Es ist eine Papierhandschrift in Quart, 101 Blätter umfassend, von
verschiedenen dem Ausgang des 14. Jahrhunderts angehörigen Händen ge-
schrieben. Ihr Inhalt zerfällt in zwei Theile: auf fol. 1 — 54^ sind die
Briefe des Prager Erzbischofs Johann von Jensenstein eingetragen, die
weite Hälfte fol. 55 — 101 "^ nehmen die Actenstücke aus dem Jahre 1372
und die Aufzeichnungen über die Mark Brandenburg ein. Dieser für uns
wichtige Theil der Handschrift besteht aus sechs Lagen.
Die erste foL 55 — 63', von einer Hand geschrieben, hat die Ueber-
schrift »quatemus de facto et literis patriarche Alexandrini*. Sie enthält
die Instruction des Kaisers für den Patriarchen, die Inhaltsangabe der sieben
Briefe desselben und den Wortlaut dieser Briefe. Es ist eine gleichzeitige
Copie, aber von einem nachlässigen und unverständigen Schreiber, der oft
die Vorlagen nicht lesen konnte und deshalb ganz auffallende Fehler^) ge-
macht hat. Dobner, der Herausgeber dieser Briefe^), hat die Fehler im
Grossen und Gkinzen mit vielem G^ohick verbessert und es sind nur wenige
Nachträge, die eine Yergleiohung seiner Ausgabe mit der Handschrift er-
geben hat
Die zweite Lage umfasst fol. 64 — 67'; die Bogen wurden in einander
gelegt, als sie bereits beschrieben waren, daher findet sich die Fortsetzung
von fol. 64' auf foL 67. Die Schriftstücke dieser Lage sind von einer von
der früheren verschiedenen Hand sehr sorgfältig geschrieben. Sie enthalten
1) Monum. Bohem. 2, 882 — 407; daraus Fej^r 9. 4. n9 227 ff. *) Cod.
Brandenburg. IL 2, 527—581 und H. 8» 1^7. *) »Der Codex epistolaria des
Johann von Jensenstein, Archiv f. Ost. Gesch. 55, 268 ff. ; Beiträfi;e zur Geschichte
der Erwerbung der Mark Brandenburg durch Karl lY., Mittheil. d. YereineB für
Gesch. d. Deutschen in Böhmen 16, 165—187. Auf diese letzte Schrift beziehen
aidi die folgenden Citate. ^) Als Proben sind hier einige angeführt; statt
»StephanusduzBavarie* steht fast durchaus, Stephanus dux Ungarie; statt »pala-
tinns et archiepisoopus Strigoniensis* »palatinus et ad tempus strigonientis*;
statt »in patrem* ,in patienter; statt »absque aliqua inordmatione * »obsequi
aliqna inordinatione*; statt »dictorum nuntiorum* »doctorum nuntiorum*.
») S. 888-401.
616 Steinberz.
in gleichzeitiger Abschrift den Notenwechsel zwischen Ungarn and Böhmen,
der der Heise des päpstlichen Legaten nach Ungarn voransgieng and die
Beschwerdeschrifb des Kaisers gegen den Erzbischof von Salzbarg. Der
Inhalt dieser Lage (das letzte Stück aasgenommen) ist ebenfalls von Dobner
veröffentlicht worden*). Der Druck ist zuverlässig, nur hat Dobner die
Ueberschriften, welche die Stücke in der Handschrift; haben, darch andere
von ihm gewählte ersetzt. Die Beschwerdeschrifb gegen den Salzbarger Erz-
bischof ist von Loserth veröffentlicht worden^; sie gehört aber nicht ins
Jahr 1370, da Pilgrim von Salzburg sich erst 1371 mit Bayern und
Ungarn verbündete, sondern ins Jahr 1372. Für die genauere Datirong
ergibt einen Anhaltspunkt der Umstand, dass sie der Urkunde vom 14. März
1372 in der Handschrift folgt, andererseits vor dem 22. Juli dieses Jahres
geschrieben sein muss, da an diesem Tage Gregor XI. die österreichischen
Herzoge von einer Unterstützung des Bemabo Visconti abmahnte; ein
Schreiben, das durch den letzten Passus der Beschwerdeschrifb veranlasst
worden war.
Merkwürdige Stücke sind in der dritten von fol. 68 — 75' reichenden
Lage vereinigt. Sie sind von Loserth») zum Abdrucke gebracht worden;
auch bei ihnen lässt sich die Datirung gfenauer bestimmen. Die Ueber-
tragung des Vicariates von Bobbio an den Marquis Beaufort steht in Ver-
bindung mit den übrigen Urkunden des Kaisers gegen Bemabo Visconti
und gehört höchst wahrscheinlich zum 2. August 137 2, an welchem Tage
Karl das ganze Gebiet der Visconti dem Papste auf 10 Jahre überliess.
Das Schreiben des kaiserlichen Kanzlers Johann von Olmütz an Konrad
von Wesel gehört nicht zum Jahre 1370, wie Loserth annahm, sondern
zu 1373; es ist geschrieben, als Markgraf Otto bereits dem Kaiser die
Mark Brandenburg abgetreten hatte. Seinem Inhalte nach bekannt ist das
letzte Stück dieser Lage; es ist der Erbvertrag zwischen dem Kaiser und
den österreichischen Herzogen von 1366 Mai 15.
Während wir bei dem Schreiben des kaiserlichen Kanzlers nicht eni»
scheiden können, ob wir es mit einem Ooncept oder einer gleichzeiiagen
Copie zu thun haben, können wir über die beiden andern Stücke, die Ur-
kunde Karls für Beaufort und den Erb vertrag von 1366, ein sicheres Ur-
theil filllen. Es sind Conoepte, vielleicht die einzigen^), die aus der Kanzlei
Karls erhalten sind. Betrachten wir die Urkunde für Beaufort, so zeigt
sich beim ersten Blick, dass wir es mit einer Kanzleiarbeit zu thon haben.
Das lehren die abgekürzten Schlussformeln »signum etc., testes etc., pre-
sentium etc., datum etc.*, weiters die von einer zweiten Hand über die
Urkunde gesetzte Bemerkung »registranda registrata* und ganz besonders
der Vermerk am Schlüsse der Urkunde »duplicata et alia sub bulla. Ad
mandatum domini imperatoris Theodericus Damerow.* Damerow ist von
1372 Juli 23 bis 1376 November 15 unter den Notaren Karls nachzu-
weisen^). Von einem dritten Beamten wurde das Concept corrigirt, ein-
>) S. 882—887. «) S. 178—176. •) S. 172. 176. 186 n« X.; da« Schrei-
ben des Erzbischofs von Prag an die Herren von Capello, das eich in dieser Lage
findet, wird nur durch Zufall hiehergekommen sein und zum ersten TheU der
flandschrifb, der die Briefe des ErzbischofB enthält, g[ehören. ^) lindner, Ur-
kundenweeen Karls IV., 8. 149 bemerkt, dass ihm kein Conoept aus der Kanzlei
Karls bekannt sei. *) Lindner 8. 84.
Die Beziehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl IV. IL 617
zelne Stellen im Text durcbstrichen and Verweisongszeiclien für die am
Bande stehenden Correctoren angehracht. Der Schreiber schrieb in einem
Zuge Invooation, Titel und »ad perpetuam rei memoriam^. Dann Hess er
eine Zeile frei und setzte aof der nächsten Zeile fort »et comiti Bobiensi
etc.^; in die leer gelassene Zeile wurde von ihm nachgetragen »spectabili
Guilhelmo de Belliforti. * Das verwarf der oorrigirende Beamte und schrieb
dafür am Bande »marchesio de Belliforti comiti Bobiensi ac domino de
Cavilhaco*. Bei »summus pontifex modernus^ setzte der Conector hinzu
»Gregorius videlicet undecimus.* Die wichtigste Correctur ist in der dis-
positio; es hiess ursprünglich »animo deliberato, sano principum comitum
baronum prooerum et nobilium nostrorum accedente consilio, de imperialis
potestatis plenitudine ac de certa nostra scientia civitatem Bobiensem cum
suo comitatu districtu et territorio (necnon castra infrascripta que sunt in
diocesi Piacentina: castrum Pevertini cum valle Peconnie, castrum Nibiani,
castrum Stadere, castrum Novxun, castrum Burci Novi, castrum s. Johannis,
castrum Planelli, bastitam Bosonaschi ^)) etc. * Die in Klammem gesetzte Stelle
wurde vom Corrector durchstrichen; dadurch, dass sie in Weg&U kam, wurden
noch zahlreiche andere Correcturen nöthig, da der Schreiber sich mehrfeu^h auf
diese Au&ählung bezogen hatte. Diese Correcturen sind rein stilistischer
Natur. Aus diesem Concepte gewinnen wir einen Anhaltspunkt für die
Kenntnis des Geschäftsganges in der kaiserlichen Kanzlei. Bevor die Ur-
kunde mit Zeugen und Datirung versehen wurde, wurde sie im Concept
von einem höheren Beamten corrigirt und dieses corrigirte Concept von
einem dritten mit dem Unterfertigungsvermerk versehen.
Weniger ergiebig ist das Concept der Erbeinigung von 1366. Es
trägt keine Kanzleinoten, wol aber sehr zahlreiche Correcturen. Als Probe
möge hier eine Stelle folgen: »In Ordinationen) huiusmodi hincinde sig-
nanter^) excepimus terras illas que ad nos futuris temporibus possint de-
volvi; hoc est r^^num Ungarie tali condicione, quod si Serenissimus prin-
oeps dominus Lodovicus^) rex Ungarie frater noster carissimus idem regnum
suum Ungarie^) alioui ex nobis assignare vellet, hoc idem cui assignaverit
suscipere poterit hoc modo^) quod huiusmodi regnum ei^ oui assignatum
fuerit et legitimis heredibus suis^ debeat remanere et virtute presentis
ordinacionis ad aliam partem nuUo modol^) devolvi sinel) dolo^').
Die vierte Lage, foL 76 — 88' , enthält ausschliesslich Stücke, die
sich auf das Bundesverhältnis der Markgrafen von Meissen zum Kaiser be-
ziehen. Es sind sechs Urkunden aus den Jahren 1850 — 62^), die hier in
einer Abschriffc vereinigt sind; sie sind mit Buchstaben a — f versehen und
wir haben in ihnen eine nach einem bestimmten G^ichtspunkte gemachte
Sammlung von Copien. Welchen Zweck die Anfertigung derselben hatte,
*) Loserth hat diese Stelle beim Abdruck der Urkunde nicht berücksichtigt.
*) Bemerkenswerth ist, dass das Concept lateinisch ist, während die Ori-
ginale des Wiener Staatsarchives (drei an der Zahl) in deutscher Sprache ab-
gefesst sind. ») Loserth 181—186, vgL ib. 171 N. 2.
a^ »ac factione* nachgetragen. b) nachträglich durchstrichen und dafKr
»notone* Übergeschrieben; schliesslich wurde auch notorie getilgt und »scienter*
^etst. c) »modernus* nachgetragen, d) »Ungarie* durchstrichen, e) corr.
m »in hunc modum*. f) corr. in »apud cum*. g) corr. in »heredes suos
legitimot*. h) »posse nee debere* nachgetragen. i) »omni* nachgetragen.
618 Steinhers.
sehen wir aas dem in die nächste Lage verirrten Schriftstück: »Isti sunt
artienli, quos nos Fridricos Balthasar et Wilhelmos marchiones Missnenaes
habemoB contra dominum nostrom imperatorem et monemos. * Gegen diese
Beschwerden rüstete sich die kaiserliche Kanzlei, indem sie die auf Meissen
bezüglichen Urkunden aushob und zusammenschrieb.
Die fünfte Lage, fol. 84 —94^ enthält die Lutruction des Kaisers
fär seine Gesandten nach Avignon, die Dobner^) und Biedel') abgedruckt
haben. Das Stück ist fehlerfrei geschrieben und mit sehr wenig Gorrecturen
versehen. Es lässt sich ziemlich genau datiren, es ist nach der anfangs
October 1372 stattgehabten Zusammenkunft Karls mit Ludwig von Ungarn
und vor dem Eintreffen der päpstlichen Sentenzen gegen den Erzbischof
von Salzburg^), also etwa Mitte November 1372 geschrieben. Auf dieses
Actenstück folgen die chronistischen Notizen über den Uebergang dw Mark
Brandenburg an den Kaiser, die Biedel veröffentlicht hat. Sie sind mit
sovielen Gorrecturen versehen, dass wir sie als ein Goncept oder erste Be-
daction betrachten können. Ihr Wortlaut differirt an einigen Stellen so
stark von dem bei Biedel stehenden Texte, dass es geboten erschien, diese
wichtigen Aufzeichnungen auch in ihrer ersten Fassung herauszugeben.
Nach diesen Notizen finden wir die Beschreibung der Mark ebenfalls mit
zahlreichen Gorrecturen und schliesslich die Beschwerden^) der Mai'kgrafen
von Mttssen gegen den Kaiser. Auch bei diesem undatirten Stück lässt
sich die Zeit der Abfassung annähernd feststellen. Die letzte Beschwerde
richtet sich gegen den thüringischen Landfrieden vom 28. März 1372^);
und da die Markgrafen am 26. November 1372 mit dem Kaiser bereits
geeinigt sind, kann die Abfassung der Bescbwerden in den Sommer dieses
Jahres gesetzt werden. Vielleicht ist das Schriftstück bei den Verhand-
lungen zwischen Karl und Ludwig im October 1372, bei welchen auch
die Markgrafen anwesend waren, vorgelegt worden.
Die sechste Lage, foL 95 — 101', enthält die zweite Fassung der
chronistischen Notizen und der Beschreibung der Mark Brandenburg. Die
Gorrecturen, die der Ver&sser an dem Goncepte in der vorhergehenden
Lage angebracht hatte, sind hier in den Text au^nommen, dieser neue
Text aber wieder mit zahlreicben Nachträgen und Verbesserungen ver-
sehen worden. Nach dieser letzten Bedaotion druckt Riedel. Wir haben also
von der Beschreibung der Mark drei Bedactionen, die sich jedoch nicht in
sachlicher, sondern nur in stilistischer Beziehung unterscheiden. Mitten in
dieser Lage auf einem ursprünglich leer gelassenen Blatte stehen zwei sehr
flüchtig geschriebene und unvollendete Goncepte von Urkunden Karls für
Baczek Hoiacher^. Sie sind undatirt, geboren aber nach 1372 JunL
Es ist klar, dass die Sanmilung von Actenstücken und historischen
Materialien, wie sie uns hier vorliegt, nur von jemandem gemacht sein
kann, der das vollste Vertrauen des Kaisers besass und ganz in seine
Politik eingeweiht war, von einem Manne, dem Kanzlei und Archiv zur
Verfügung standen. Wer diese Persönlichkeit war und welchen Zweck die
«) A. a. 0. 401—407. «) IL 2, 527—581. ») VgL Beilage n» 10; da
der L^^t am 8. November in Bamberg das Mandat Gregors XL publicirt, wird
es spätestens Mitte November dem Kaiser, der sich in Pirna aufhielt^ zugekommen
sein. «) Loserth 179—181. ») Huber n^ 5081. *) Loserth 186 n* H.
Die Beziehungen Ludwigs L yon Ungarn zu Karl IV. IL 619
Sammlang hatte, zeigt uns der Umstand, daas eine Stelle aus dem Briefe
dee kaiserlichen Kanzlers, des Bischofs Johann von Olmütz, wörtlich in die
chronistischen Notizen übergegangen ist. Niemand anderer als der Kanzler
hat die Sammlung angelegt, nur ihm konnte die Kanzlei und das Archiv
zur Verfügung stehen. Die Sammlung selbst sollte das urkuadliche Ma-
terial, die GoUectaneen zu den chronistischen Notizen bieten. Ob diese so
vielfach corrigirten Au&eichnungen ein Theil eines grösseren bis jetzt un-
bekannten Werkes sind, ob sie auf Anregung des Kaisers entstanden, muss
dahingestellt bleiben. Eflr die Beurtheilung und Verwerthung der Notizen
genügt die Feststellung der Thatsache, dass sie vom kaiserlichen Kanzler
ver&sst sind, dass wir in ihnen eine Art ofificieller Geschichtserzählung
haben.
Varianten des Textes bei Dobner Mon. Bohem. 2, 882 ff.
nach Cod. 188 des Wiener Staatsarchives.
Ueberschriften. 8. 882 n^ LXI »nota credencia comitis palatini Uun-
garie ad ducem Teschinensem super parentelam inter imperatorem et regem
Hungarie.* 8. 88 S a^ LXU »virtate huiusmodi credeneie dictusmiles legadonem
auam executus est in huno modum*. 8. S84 n® TiXTTI »commiasio ducis Teschi-
neneis per imperatorem &ota super premissii et est in articulis.* 8. 885 n® LXIV
»item litera regis Hungariae super ambassiata ducis Teschinensis predicta im-
peratori transmissa.* 8. 886 n^ LXV »copia de non vendicandis regnis etc. ab
utraque parte.* Am Schluise dieser Urkunde steht die Bemerkung »nota, sub
forma simili dari debent per omnia reversaleB.* 8. 888* Die bei Dobner stehende
Uebersdhrift »ijnopfis eorum etc.* fehlt in der Handschrift
8. 888 Z. 6 V. u. »et obtulit se dare regt* — 8. 889 Z. 6 v. u. »itom effec-
tuB secunde litere per patriaroham.* — 8. 890 Z. 7 v. u. »rex iam iurasset hunc
punctum.* — 8. 891 Z. 5 v. o. »iam diu sit apud se habeat.* — 8. 89S Z. 11 v. o.
»parentela quam super non invadendis. — 8. 892 Z. 96 v. o. »eresoeret rancor et
desidentia.* — 8. 892 Z. 1 v. u. »»dummodo per vos.* — 8. 898 Z. 15 v. u.
»ipse est adeo attedatus.* — 8. 895 Z. 12 v. u. »dederatnon curaboiis.* —
8. 895 Z. 8 V. u. »festinanter quoniam non habende aliam certifioationem.* —
8. 895 Z. 4 v.u. »scriptum manu nota.* — 8. 898 Z. 8 v. o. »illarum vestrarum
imperiaiium ci vitatum.* — 8. 898 Z. 6 v. o. »nota fierent exaltavii de ad-
ventu.* — 8. 899 Z. 14 v. o. »quibus verus lator presenüum.* — 8. 899 Z. 5 v. u.
»scriptum manu nota.* — 8. 400 Z. 9 v.u. »non possem prima die instant is
mensis.* — 8. 400 Z. 8 v. u. »literarum imperiaiium per me.* —
Varianten des Textes bei Biedel Cod. Brandenburg II, 2, 527 ff.
nacn derselben Handschrift.
8. 527 Ueberschiifb »informacio singularis ad parte m.* — 8. 527 Z. 6 v. o.
»opponet. Unde imperator.* — • 8. 527 Z. 11 v. o. »talibus deliberet providere
si* — 8. 528 Ueberschrift »imperatoris per ambassiatores* — 8. 528 Z. 12 v.o.
»onmi condicione et* ~ 8. 528 Z. 14 v. o. »iuvare potest, si* — 8. 529Z. 14
V. o. »via bona treugarum ant pacis ipsis renuentibus* — 8. 529 Z. 17
V. 0. »ultra predicta ne post mortem domini imperatoris aut marohicmis Bran-
620 Steinhers. •
denburgenBiB imperiam relinquatur« ~ 8. 529 Z. 22 v. o. »imperiam relin-
quituT in« — 8. 529 Z. 27 v. o. »utrasque ad parendum in« — S. 529 Z. 2
y. u. >ex indactione man dato et« —
Chronistisehe Aufzeichnungen des kaiserlichen Kanzlers,
des Bischofs Johann Ton Olmütz, nach der ersten Bedaction
in derselben Handschrift foL 87 ff.
Postquam imperator pro consenracione iurium filiorum et heredum
suorum, quibus') per Ottonem quondam marohionem Brandemburgensem
nunc duoem Bavarie et olim Lodovicum Romanam dum yiyeret fratrem
ex mera et libera et spontanea yoluntate ooram principibus electoribus im-
perii et eorundem accedente consilio atque diffinitiya sententia yidelicet
quod talia lidte fieri poterant in confratres coheredes et dominos princi-
patus in defectum prolis dictorum fratrum Lodoyici et Ottonis protunc
marchionum Brandemburgensium assumpti iuerunt et que nuper dictus Otto
et alii duces Bayarie de facto omni reiecta iustitia interrumpere nitebantur,
aliquamdiu cum ezercitus potentia adyersus dictos Bavaros et marchiam
Brandemburgensem neoessario laborasset ae stetisset per plures menses in
campis, quedamqne castra et fbrtalicia marchie predicte iam fuerat potenter
adeptus, dictus Otto quondam marchio Brandemburgensis cum Friderico
patruo suo duce Bayarie, qui imperatori protunc -sicut poterant resistebant
considerantes se non posse longius adyersus imperialem potenciam jmmo
contra iusticiam opponere et eis graye fore contra stimulam caloitrare, im-
peratoris ambo accesserunt presentiam et se sue gracie submiseruni. Et
licet imperator imperiali potenda iura filiorum et heredum suorum in pre-
dicta marchia Brandemburgensi pro tunc obtinere procul dubio potuisset,
tamen ezhibicionem et humilitatem dictorum ducum adyertens amicabilibus
interyenientibus traotatibus et pecuniarum soludone necnon mansuetudinis
offido magis elegit huiusmodi negotia terminare.
Hinc est, quod interyenientibus tractatibus amicabilibus Otto quon*
dam marchio Brandemburgensis predictus et Fridericus Bayarie duz suis
necnon omnium et singulorum fratrum et heredum suorum Bayarie ducum
nominibus marchiam Brandemburgensem cum omnibus pertinentiis suis
nichil excepto filiis imperatoris et eorum heredibus et in eorum defectum
marchioni Morayie et suis heredibus libere resignarunt ac eis oesserunt
realiter in talibus cum effectu.
Preteztu cuius resignacionis et cessionis predicte imperator dudbus
Bayarie supradictis in summa quinquies centum milia florenorum in oeriäs
terminis persolyere et dare promisit, et de huiusmodi pecunie quantitate
iam actu ipsis persolyit et dedit quasi ducenta milia florenorum; quam
summam dritates imperii ex eo quod in huiusmodi guerris imperialiboa
operam et efifioadam debitas non dederant realiter persolyeront.
Ad soludonem yero residue partis pecuniarum predictarum incöle
Boemie signanter Pragenses et alie ciyitat^ adyertentes imperatorem pro
utilitate regni predicti tantum et tam nobilem suis acquidyisse laboribus
et sumptibus prindpatum, se ipsos yoluntarie submittentes quoddam un-
a) So hat die Handschrift fQr »qui«.
Die Beziehangen Ludwigs L von Ungarn zu Karl IV. II. 621
geltomy qnod in partibus Italie gabella dicitar licet antea in regno Bo^nie
nomqoam faerit, saper se et res soas qne ad usum hominom emontor et
Yendontor osque ad solucionem peconiarom partis residae statueront.
Dedit eciam imperator preteztn resignacionis seu oessionis predicte
Ottoni daci Bayarie qaondam marehioni Brandemborgensi sabscriptas oivi-
tates et castra: videlicet Sulczpach ciyitatem et castrom, Bosenberg castrum,
Hirssaw ciyitatem et castrum, Hersprag civitatem et castrain, Laaifen oivi-
tatem et castram, castram Flos, castram lacbtenstein , castrum Neidstein,
medietatem castri Breitenstein, castram Thomstaaff et castrum Adelburg;
bac condicione apposita, at si dictum Ottonem ducem Bayarie legitimes
beredes mascalos de sao corpore descendentes contingat babere, predictas
ciyitates et castra pro se et suis bereditarie retineat; sin autem et eo abs-
que talibas beredibas defuncto, terras ciyitates et castra baiasmodi pro
centam milibas florenoram salyendi a dadbus Bayarie rez Boemie qui tone
pro tempore fuerit redimendi liberam babeat potestatem. Quotqaot eoiam
ex tanc dictas daz Otto Bayarie post se legitimas filias reliquisset, cui-
libet eanun rex Boemie nomine dotis quadraginta milia florenorum proyidere
debebit^).
Eciam naper in civitate Pragensi imperator imperialibus indutas
insigniis in predictorum Ottonis et Friderici Bayarie ducam
presentia traotatas predictos confirmans ab eisdem dacibas
principatas marcbionatas Brandemburgensis legitima resignatione ac-
cepta, et in super Ottone imperiale ceptram et Friderico pomum mani-
bas suis palam gestantibus, principatam marcbionatas Brandem-
burgensis regi Boemie et fratribus suis Sigismundo et Jobanni
et in eorum defeotam marcbioni Morayie et filiis suis rite
et sollempniter contalit in principam et nobilium qai tunc aderant
multitudine copiosa*).
Eciam imperatore Pragam reverso, yeneront ad eum ibidem duces
Austrie Albertus et Luppoldus inter se plurimum discordantes. Quos im-
perator super discordiis buiusmodi amicabiliter concordayit, ut infra duos
annos se inyicem immediate sequentes senior duz Albertus duoatum Austrie
regere debeat'), et illis duobus annis elapsis ambo firatres in dispo&itione
regiminis ducatus eiusdem iterum imperatoris consilia imitentur.
Eciam imperator statuit certum terminum principibus electoribus et
aliis principibus imperii yeniendum in Egram dominica proxima post festum
8. Eatberine ad eins presentiam, nt ez tunc positis in ordine et statu ne-
gotiis imperii imperator ad Brandemburgensem marobiam, que multis im-
brigata stetit temporibos et proyido regimine destituta, pro disponendis
comodis et profeotibus eiusdem marcbie reyertetur.
>) Nun folgt die Eidesformel, bier als Eid der ciyes de Strusperg.
^ Die durcb den Druck beryorgebobenen Stellen sind dem Schreiben des
Kanzlers an Konrad yon Wesel (ygl.S. 616. 610.) entnommen. In der Handschrift
folgt nun die Beeobreibung der Mark Brandenburg.
*) Diese Stelle ist für die Verhandlungen, welche dem Theilungsvertrage
von 1878 yorausgiengen, wichtig.
622 Steinkers.
Beilagen.
1.
Rüstungen Karls IV. in den Jahren 1362 und 1363.
In dem Wiener Staatsarchiv befindet sich eine Anzahl von Drkanden
böhmischer Stftdte, die über Büstangen Karls Aoskunft geben. In diesen
Urkunden qoittiren die Städte über den Empfang vom Büstongsgegen-
stftnden ans der königlichen Kammer and versprechen die erhaltenen Stücke
nebst solchen, die sie selbst gekauft haben, bis zur Hohe einer bestimmten
Anzahl vollstftndigw Büstungen fEb: den Dienst des Kaisers und der Krone
von Böhmen aufzubewahren. Eine dieser Urkunden ist bereits von PekeH)
abgedruckt worden; und da mit ihr die andern mit Ausnahme der ver-
schiedenen Zahlen übereinstimmen, so genügt es, von diesen das Datum
und die verschiedenen Zahlen anzugeben.
1362 Sepi 21 Königgretz; über 884 toraces^), 800 barbute'), 284
brachilia^), 16 humeralia^), 16 golUria^;
400 vollstftndige Büstungen.
» » » Nimburg; über 800 toraces, 264 barbute, 234 bra-
ohilia, 80 humeralia, 80 golliria; 800
vollständige Büstungen.
» ^ » Hohenmauth; über 800 toraces exclusis dumtaxat cen-
tum toracibus quos Wratzisslaviam
direximus ex ipsius domini nostri mandato,
237 barb., 200 brach., 87 humer., 80
golL; 800 vollst Büstungen.
» » > Kaurim; über 200 torac, 165 barb., 152 brach.,
18 humer., 18golL; 200 vollst. Büstungen.
» » > Kolin; über 200 torac, 156 barb., 140 brach.,
16 humer, 16goll.; 200 vollst Büstungen.
• » » > Politz; über 160 toi-ac., 120 barb., 108 brach.,
12 humer., 12goll.; 150 vollst Büstungen.
» Oct 10 Wodnan; über 100 toraces, 70 barbute, 90 uschuer').
» > 16 Netolic; über 100 toraces, 80 barbute, 75 brachilia.
1868 Jan. 6 Pilsen; über 888 torac, 880 barb., 810 brach.,
20 humer., 20 golL ; 400 vollst Büstungen.
» Febr. 15 Taus; über 150 torac, 120 barb., 108 brach.,
12 humer, 12goll.; 150 vollst Büstungen.
» März 5 Beraun; über 150 torac, 60 barb., 48 brach.,
12 humer., l2goll.; 100 vollst Büstungen.
<) Karl IV., ÜB 2, n^ 278 ; Palacky, Gesch. Böhmens 2 b, S65 N. 498 gibt
die AnE^l der ToUst^digen Bflstungen jeder Stadt, jedoch ohne Datirung der
einzelnen Urkunden und ohne Angabe der einzelnen BüBtungtatficke. *) Har-
nische. ') Auch »slappe*; Helme. *) Auch »paria braichilium, paria bra-
cbialium, naria brachiliorum, paria brachicerum de corio facta*; Lederftrmel (in
derUrkunae der Stadt Kolin »orachilia dicta armleder*). *) Auch »humberalia,
umberalia«; Schulterkleid. ") Auch »colliria, goUeria, golneria*; Halsberg.
V) Mir unbekannt
Die Beiieliiinge& LodwigB L von UDgam la Karl IV. II. 628
» April 14 Brüz; über 250 toraoes, 200 barb., 200 bracht
12 homer., 12 goll.; 250 vollst Eüatangen.
» » 25 Wodäan; über 100 torac., 60 barK, 90 humer.;
100 vollst Büstangen.
» > » Schütienhofen; über 80 torac, 104 barb., 80 brach.
> Mai 12 Leitmeritz; über 800 torao., 280 barb., 218 bradL,
12hamer., 12 goll.; 300 vollst Büstangen.
> » » Laun; über 150 torac, 110 barb., 110 brach.,
12hamer., 12 goll.; 150 vollst Büstongen.
» »19 Melnik; über 100 torac., 70 barb., 70 brach.;
100 vollst Büstangen.
» ohne Tag Aassig; über 126 torac, 150 barb., 150 brach.,
12 homer., 12 golL
2.
a) Papst Urban V. schreibt an den Patriarchen von ÄqutUja,
Ludwig deUa Torre, über dessen Absicht^ die Küste van Istrien dem
König Ladung von Ungarn als Lehen zu übergeben.
1364, Februar 29, Avi^mom.
Ome^pt Mi Vaii€am$ekm Archiv Cod. JM4 C •»• 339.
Yenerabili iratri Ladovico patriarohe Aqoilegiensi salatem etc.
Fratemitatis tue literas (acoepimns)*), continentes bonam dispositionem
ac operis efficadam qaas carissimos in Christo filias noster Ladovicos rex
üngarie illastris erga taam Aqoilegiensem habet et habere proponit eccle-
siam; et inter alla, qaod ipse rex paratas erat sois expensis recaperare
omnia terras et castra de Istria ioxta mare ad eodesiam predictam spec-
tantia per quoscnnque tirannice oocapata, si ea ipsi regi ad vitam soam in
feadom com Uoentia tarnen nostra concederes, facta ex hoc malto meliori
oondicione ecdesie prelibate. XJnde nobis homiliter supplicasti, at tibi li*
oentiam hniosmodi ooncedere dignaremor.
Nos igitor super promissis utiqae ardais, qoamvis taam et dicti regis
ad Bomanam et aüaram ecclesiamm honores et commoda more devotissimi
principis iagiter intendentis in hüs et aliis panun et bonam propositam
extimemas, tamen qoia talia in qaibas de alienationibos bonoram eccle*
siasticoram agitar cam malta sant mataritate ac discassione tractanda, vo-
lamas qaod tu et dilecti filii capitalam eiasdem Aqailegiensis eoclesie de
hüs terris et castris ac eoram nominibas ipsoramqae vero valore ad ipsam
Aqailegiensem ecdesiam pertinente ac aliis serviciis lavoribas et commodis
aniversisy qae ipsa ecclesia Aqailegiensis ex ipsis terris et castris si in eoram
plena possessione consisteret esset verisimiliter perceptara et qoantam tem-
poribas modemis percipiat, et qoid et qaantam idem rex annaatim offerat
exhibere (ac etiam si eadem terre et castra vel aliqua ex ipsis alicai sea
aliqaibas et qaibas in feada vel alio titalo sint concessa, et si concessiones
haiasmodi possent absqae magno scandalo revocari)'), et qaid eüam tibi
a) Fehlt im Ckmcq^t •) Die in Klammem geeetste Stelle ist von der Hand
des corrigiTenden Beamten am 8chlaMe nachgetragen.
624 Steinherz«
et eidem capitcdo, eo ad hoo com vocatione absentium congregato aolem-
niter, et universis conslderatis droamstantiis yideatur. Yolamiisqae, qaod
eadem fratemitas sab potestate^) dicte Bomane ecclesie prestiti prefatiqae
capitulom sab prestandis ab eoram singolis iuramentis, de qoibos per te
receptis nobis mittag publicum instrumentum, illud qaod de predictis pro
meliori et utiliori dicte ecclesie ac rei publice presertim illios patrie yobis
yideatur, et si in hoc fiomazd imperatoris yel alterius prinoipis, a quo dicta
ecclesia Aquilegiensis terras huiusmodi recognoscat, aut aliorum sit requi-
reudus assensus, nobis per publica et autentica instrumenta tui et dicti
capituli sigillis munita notificare prooures*
Datum Ayinione U. kL Hartii anno secundo.
h) Bemühungen Venedigs^ die Ausführung dieses Planes zu hinter-
treiben.
1364, Märs^J.
Aus der Chronik <Us Caroldo, Wiener EofbtbUotkek Cod, n» 6153 foL 267\
II re di Ungaria ceroaya far noyitä negli luoghi dell* Istria oon il
mezzo di patriaroa d* Aquilegia. Onde la ducal signoria mandö al pontefioe
Bafaino suo secretario, perch^ sua beaütudine le hayera sempre portato
fayore rengratiandola con molta riyerentia per la bona dispositione Tha*
yeya alle cose deiristria; hebbe esso secretorio in commissione d*intendere,
quelle trattassero li nontii del re di Ungaria circa le cose deiristria, dubi-
tando che '1 patriaroa non facesse qualche permutatione oon quella maestä.
Et perö il secretario fece intender alla santit^ su% che quanto procuraya
il re era per occupar le ragioni di Yeneto dominio della santa Bomana
chiesa; et fece tal offitio con Taiuto delli rey.iiii cardinali protettori del
Yeneto dominio et di mens. Pampilionense protettor del patriaroa d* Aqui-
legia, che li nontii d* Ungaria non poteyano impetrar di ciö oosa alcuna
da sua santit^
Papst Vrhan V. schreibt dem Markgrafen Otto von Brandenburg
über den in der Mark ausgebrochenen Aufstand,
1368, Novemh&r 18, Rom.
Coneept im VaiicamUehen Archiv Cod. 244 L n^ 111,
Dilecto filio nobili yiro Ottoni marchioni Brandeburgensi salutem etc.
Ad generosam tuam personam, tarn tue deyotionis quam ad nos et
Bomanam ecclesiam geris obtentu quam consideratione carissinü in Christo
filii nostri Oaroli Bomanorum imperatoris semper augusti, gereutes spe-
cialis dilectionis affectum, tibi de susdtatis in tuo marchionatu adyersitati-
bus paterne compatimur et si possemus libenter apponeremus remedia opor-
tuna. Et quia presumitur quod rebelies tui propter guerram, quam illi
de domo tua habent cum dilectis fiiliis nobilibus yiris . . ducibus Austrie, rebel-
0 Coneept ,pte*. ^) Die Datimng ist gewählt mitBfioksicht auf die In-
fitraction des yenetianischen Gesandten Amadeo de Bonguadagnani , der am
11. Mftrs 1864 in derselben Angelegenheit an den Patriarchen yon Aquilf^a ge-
schickt wurde; Monnm. Slay. mer. 4 n® 112.
Die BeaeliiiDgai Ladwigi I. von Ungarn zu Karl IV. Ü. 625
lionis oalcaneom erigere preeampeenint, tarn ad sedandom dictam disoor-
diam quam ad prooorandam oonversionem et obedientiam rebellium pre-
dictoram venerabilem firatrem nostrom Agapitam episoopum EBColanom
apoatolice sedis nnntiam latorem presenüum ad partes illas providimos
destinandanL Confortare igitar fili dileote et esto magnanimos et robostos,
quia qoanto tuas erit fortior animus, tanto fidelee et amioos tuoe reddes
in tuo iavamine promptiores, ac adversa quelibet fortias et felicius supe-
rabis. Nos enim nobilitati tue favores apostolicos in hiis qae secimdum
denm poterimoa libenti animo impendemns.
Datum Somae apud sanotum Petrum XIV kl. Decembris anno Yll.
[In verso: secrete statim.]
4.
Papst Urban V. schreibt an Kaiser Karl IV., dass er in Angelegen-
heit der Versöhnung des Kaisers mit den Königen von Ungarn und Polen
den Bischof Johann v(m Acqui als Legaten zu diesen Königen sende,
XS69, Jtmi 29, Monte Ba$cone,
Comept im VaÜoamiichm Archw Cod. 244 M n^ 276.
Carissimo in Christo filio Carole Somanorum imperatori semper angosto
salutem etc.
Negotium concordie inter serenitatem tuam et carissimos in Christo
filios nostros Ludovicum üngarie et Eazimirum Polonie reges illustres
super hiis que alias eidem serenitati notifioare curavimus ardenter as-
sumpsimus ardentius prosequentes, ao extimantes quod venerabilis frater
noster Johannes episoopus Aquensis lator preeentium vir utique fidelitate
ac circumspectione preditus in hac parte tibi non solum fidus sed multum
gratus ezistat, ipsum ad dictum prosequendum negotium duzimus assu-
mendum. Et licet tuam intentionem, per responsionem quam fecisti di-
lecto filio Angelo de Bibena ordinis fratrum minorum professo et pro-
curatori generali quem ad imperialem potentiam super hoc misimus, habeamus,
niohilominus tamen episoopo prefato mandayimus, quod ad eandem se pre-
sentiam conferat pleniorem informationem si eam sibi dare volueris recep-
turus. Ceterum videtur nobis utile fore pro celeriori expeditione dicti
n^otii quod, si tua presentia in partibus vicinis eisdem regibus non sit
futura de proximo, cum prefato episoopo aliquem tuum fidum et providum
nuntium destines, qui tamen statim non iret ad regum predictorum pre-
sentiam, sed in tuo r^gno Boemie vel alio loco congruo donec vocandus
existeret, moraretur.
Datum apud Montem Flasconem IIL kl. Julii anno YIL
5.
Mrzbischof Pilgrim IL von Salzburg schliesst ein Bündnis mit den
Herzogen von Bayern. 1371^ Mars tf, Laufm^
Orig, JPfrg.t Sisgel abgeschnütenj im SkuUtarchiv Wien. — Gegenurkunde der
b€h/eri$ehen Eereoge, m der nur Ludwig von Ungarn al$ vom Vertrag auegenowmen
genannt iti, vom gleichen Tage und Ort in Salzburger Kammerhüeher 2^ 457 ebenda.
Wir Pilgreim von gots genaden erzbischof ze Sahburg legat des stAls
ze Rom, bechennen und tAn ohund offenlioh mit dem brief fiür uns selb
lattheUoDfen IX. 40
626 Bteinheri«
fEb: anser gotsbans helfer and diener und für unser Uuid stet yest maerkt
und slos, das wir uns f%r uns fbi unser gotshaus helfer und diener ain-
valtichlich und getreulich verpunden haben undyerpinden mit unsem trenn an
aides stat hinz den heiligen zu denhohgepom fursten unsern lieben herrenund
freunten hem Stephan dem eitern und zu seinen sfinen hem Fridrichen und
hem Hannsen pfallenzgrafen bei Bein und herzogen in Bayern zu allen
iren hellem zu irer herschaft zu land und leut mit allen zugeh6ren, die
weil wir leben und darnach unz auf ainen chftmftigen erzbischof ze Salz-
burg der mit recht erzbischof wirt und dahin auf seinen stul chAmt.
Also besohaidenlich, daz wir und unser helfer und diener wider seu
und ir herschaft selber niht tAn wellen noch sflllen in dhainer weis, und
suUen wir in und irer hersohaft getreulich slechtlich erberlich und unyer-
zogenlich wider aller maenichlich auzgenomen unsers heiligen yatters des
pabsts und des heiligen stAls ze Born, wer in oder den iren wider recht
tun wolt oder taet, geholfen sein mit aller unser macht land leuten steten
slozzen und vesten wenn oder wie oft in des not geschieht an aUee geyaer
und arglist; und wenn dieselben unser lieb herren und freunde die her-
zogen von Bayern, ir pfieger von im wegen ob seu selbe bei dem land
nicht waem, uns mit iren briefen oder botschaft yordemt ze hilf unge-
vaerlich mit aller unser mäht oder mit genanten dienern als seu uns oder
ir pfleger dann yordemt, in derselben mazz und weiz sollen und wellen
wir in zu hilf chomen unverzcgenlich und an allez geyaer. Und wenn wir
denselben unsem lieben herren und freunden den herzogen yon Bayern
mit ainem zug oder herschreften zu hilf ziehen, so sullen wir die unsem
allsamt wie die genant sein mit chost zerung und schaeden gar und gänz-
lich selber ausrichten den egenanten unsem lieben herren und freunden
den herzogen von Bayern und irer herschaft an allen schaden und zue-
spruch. Geschaeh aber das seu unser hilf und diener bedürfent wurden
aus dem land oder auf die gemerk zu taeglichem chrieg in iren geslos,
so sullen die egenannten herzogen von Bayern dieselben unser diener be-
sorgen mit chost in aller der mazz als die ir selbes. Naemen aber die-
selben unser diener icht schaeden wie die genant waern, dieselben schaeden
sullen wir selber gaenzlich ausrichten und abtragen den oftgenanten
herren von Bayern und irer herschaft an allen schaden und zuespruch«
Doch ist ze wizzen, ob die unsem den veinden icht abn6tten oder ge-
wunnen ez waer an gevangen leuten oder g&ten, daz sol ir sein ; gewunnen
aber wir oder unser diener mit der herren von Bayern oder der iren hilf
icht stet maerkt vest oder slos, daz sullen wir getreulich mit einander
tailen an alles gevaerd. Auch ist ze wizzen, ob unser diener ritter oder
chnecht stet maercht vest oder slos icht stözz chrieg oder aufleuf betten
oder gewonnen gen den vorgenanten unsem herren und freunden den
henogen von Bayem oder den iren land oder leut, dieselben unsem sullen
fiir dieselben herzogen von Bayem oder iren pfleger forchomen und sich
erchlagen; die so! man da tugentlich verhören und aufhemen und seu
verainen und berichten mit der minn ob daz muglich ist, m6cht aber des
nicht gesein so sol man in ein unverzogens ungevaerlicbs lantrecht schaffen ;
was dann das recht ervindet da sol es bei beleiben an widerred. Welh<^r
aber der unsem daz recht nicht n^nen noch da bei beleiben wolt, wenn
uns denn die oftgenanten herren von Bayern oder ir pfleger mant oder
Die Benehnngen Lodwigs L yon Ungarn zn Karl IV. H. 627
Todert^ 80 snUen wir den oder die selben nnsem halten weisen und n6tten»
als lang das sen sich dez lantrecht genägen lazzen und da bei beleiben.
Geeohih aber das der nnsem ainer oder mer die obgenanten herzogen von
Bajem oder die iren beraubten oder angriffen ?rider recht in welhs unser
gezicht das geachihe, der selb richter oder pfleger er werd daromb ge-
mant oder nicht wenn er sein inne wirt sol darzu tAn als getreulich als
ob es uns selber geschehen waer; taet des der richter oder pfleger nicht,
so gehaiizen wir in darzA ze nfttten daz er denselben raub selber gelten
und ?ridercheren m&zz. Wir geloben und gehaizzen auch bei unsem treuen
und aiden denselben herzogen von Bayern aller irer herschaft und allen
den iren, daz wir sen bei irai alten rehten eren urchunden freiung und
gneten gewonhaiten die seu unz auf den heutigen tag herbraht habent
suUen helfen ze behalten und ze freien ?rider aller maenichlich, und sullen
noch wellen wir in daran dhain newung nicht t&n noch machen in dhainer
weis. Auch habent die vorgenannten unser lieb herren und freund die
herzogen von Bayern yersprochen, das seu uns und den unsem dhain
newung mit dhainer neun steur tän sullen noch wellen.
Und daz die obgenant freuntschaft und pundnuzz alz oben ge-
schriben stet also staet vest und unzebrocben von uns und den unsem
beleibe, haben wir ze pezzir sicherhait und lig hinz den heiligen gesworen
einen gelerten aid ze halten und getreulich ze volfuren an alles geyaer;
und dariber zu ainer freunÜeichen gedaechtnuzz und waren urchund geben
wir den offen brief yersigelten mit unserm anhangundem insigel.
Die handlung ist geschehen und der brief ist geben ze Lauffen an
pfinztag yor dem sunntag so man singet Oculi in der yasten nah Christes
gepurd dreuzehen hundert jar darnach in dem ainen und sibenzigisten jare.
[Unter dem Buge rechts: dominus cum toto consilio].
6.
König Ludwig L wm Ungarn schliesst ein Bündnis mit dem Erz-
biaehof FOgrim IL vm Salzburg. ^^f ^*J^ ^5. ^o^
Orig, Fftg., 8i$gel abg^iehmtUth im 8taat$€trckiif Wim, — OUiMcmUnds dmtiehs
Aui/ertigung ,,flwl wM§rm h$iml§i€hm anhamgmdm intig^l bsiigeli^', Orig. P^g.^t
Siegel abgeeehmUm^ tibmda, — Gegenurkunde PUgrim$ m diuiseher Sprache von
gUithem Tage mnd Ort^ Oopis in Wtm^ HofbibU&thek, Chd. «<> 92T3 fol S7.
Nos Ludoyicus dei gratia Hungarie, Folonie, Dalmatieque rex etc.,
notum £Eudmus oniyersis presentes literas inspecturis, quod nos prehabita
deliberatione matura et acoedente prelatorum et baronum nostrorum preyio
consilio propter bonum pacis terrarum regnorum nostrorum ac incolarum
eamndem una cum reyerendissimo in Christo patre domino Filgrimo archi-
episoopoSalcheburgensi apostolice sedis legato amico nostro ipsiusque terris
et dominus et hominibus fideliter et amicabiliter quamdiu vixerimus contra
omnem hominem nullo penitus dempto vel excepto colligayimus et con-
federayimuSy ac presentium serie bona fide et sub yirtute prestiti iuramonti
unimos nos et oonfederamus.
Quod si aliqui prindpum magnatum sen dominorum cuiusoumque dignitaüs
statns et preheminende existanti qui regnis et terris nostris confinantur, pre-
fatum dominum Pilgrimum archiepiscopum Salcheburgensem sueque Salche-
40*
628 Steinhers.
bargensifl eodede terris hominibuB et bonis necnon consaetadinibus et liberta-
tibnSy in quibus ipae et memorata ecclesia soa usque tempora hec usi sunt yel
alio qoocamqae modo ratione aut causa invadere dampniflcare et obddere
conarentor sen inyaderent dampnificarent yel obsiderent, tales debemus
et yolomoa, quantociuB nos yel yicarium nostrum prefatos archiepiscopas
com snis Uteris ant noncdis informabit et nos ad hoc habnerit requisitos,
statim et sine omni dilatione diffidare et pre&tum archiepiscopom defendere et
tales inyasores pro InimiciB nostris habere, omni eo modo quo ipso archi-
episcopas tales habnerit snis pro inimids. Et debemns ipsos etiam statim
hosüliter inyadere et dampniflcare in eomm terris et dominus hominibns
et bonis meliori modo qao possnmns sine omni dolo et fraude, nee debemns a
talibos invasionibns et dampnifioationibns hninsmodi inimicomm desistere,
donec hninsmodi guerra seu discensio qne sie com pre&to archiepisoopo foret
snborta int^graliter et plene cnm iamdicto domino archiepiscopo snisqne
terris dominus et hominibns esset sedata et in pacem firmam perdncta.
Prefatos yero dominus archiepiscopns non debet nee teneatnr se cum hnins-
modi snis inimicis concordare seu pacem aliqnam inire yel firmare, nisi
nos et nostros ad talem conoordiam redpiat et sicut se ipsnm et snos in-
dadat in eandem omni dolo et frande semotis; et hoc idem debebimns
et yolnmus facere simili modo fideliter yiceyersa. Nos etiam yolumns et
debemus premissas invasiones et dampnificationes ad nostras proprias ex-
pensas et dampna facere et continuare, qnod etiam supradictus archiepis-
copas, qaandocumque per nos aut literas seu nnnccios nostros reqnisitus
fuerit et ad hoc ipsum reqoiremus, simili modo yioe redproca facere tene-
bitar contra quoslibet inimicos nostros omni sine flrande. In presenti antem
colligatione et confederatione nostra exprimimos patenter, qaod in casn
quo nos tales inyasiones et dampnificationes inimicis prefati domini archi-
episcopi et in terris et dominus eorundem propria nostra potentia &ce-
remas et sie ab ipsis inimids castra dyitates opida seu captiyos acqnire-
mas, qnod talia castra dvitates opida ao captiyi ad nos pertinere debeant
omni sine oontradietione; in casu antem abi gentes ntriusqne partis yide-
lioet nostre et dioti arohiepiscopi insimnl coninncte hninsmodi castra dyi-
tates oppida et alia bona seu captivos a prefatis inimids optinerent et
mann potenti reciporent, talia castra ciyitates opida bona et captiyos de-
bebimns inter nos ntrinqne et amicabiliter diyidere et partire prent de-
cens erit dne dolo et firande. Yolnmus etiam qaod, d gentes nostre
et dicti arohiepiscopi insimnl tales inyadones et dampnificationes contin-
geret contra hninsmodi inimicos continnare et exeroere et inter talem gen-
tem ntriusqne yidelicet partis aliqna discendo oriretnr sen briga yel nna^
pars alteri parti aliqnid inferret dampni, qnod tales discendones brigas
et dampna oapitanei ab ntraqne parte dicte genti oonstitnti inter se de-
beant et teneantnr discntere et padfice concordare sine dolo et fraode.
Insnper yolomub nt homines nostromm amborum yidelicet dientes milites
dves mstid, qni ratione possessionnm libertatutn yel debitomm qnicqnam
inyicem agere sen qneritare habent yel habnerint, illi super hninsmodi
possesdonibns libertatibns seu debitis debeant et teneantnr institiam querere
et recipere in lods congruis et consnetis; et ad id fadendnm nnusqnisqne
nostrnm snos subditos inducere debeat et artare, quia contra prefatum do-
minum archiepiscopum nichil facere yolnmus nee intendimus.
Die Besiehnngen Ludwigs I. von Ungarn su Karl IV. IL 629
Et premiflsa oolligadone et confederadone nostra exoipimus serenissi-
mos principes fratree nostros carissimos dominum Bupertom comitem pa«
latinom Beni et dacem Bavarie et etiam omnes daces Bavarie prefati do-
mini Buperti ducia patraos ac omnes qui nunc in liga et unione nostra
presentiaUter existunt; contra quos prefatum dominum archiepiscopum nulla
ratione seu causa adiuyare astringi volumus et obligari. Jamdictns vero
dominus archiepisoopus nullam guerram seu noyitatem cum aliquo prin-
cipe Tel alio cuiusvis Status et dignitatis homine moYere inchoare et &cere
debeaty nisi de nostro soitu atque consilio; et id ipsum debebimus et vo-
lumus e oonverso &cere dolo et fraude penitus exdusis. In ouius coUi-
gacionis et confederadonis robur et firmitatem perpetuam preeentes literas
prenotato domino arohiepiscopo dedimus sigillo nostro maiori pendenti oom-
munitas.
Datum in Kona in Dalmatia die dominioa prozima post festum paace
anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo primo.
7.
Köniff Ludwig L von Ungarn befiehlt dem Ban mn SUwonien^ Karl
von Durazzo^ die Unterthanen des ErzbUchofs Pilgrim IL von Salzburg
freundlich zu behandeln,
1371, JuU 1, Br€$$burg,
Orig. Pap, m $patio aufgßdrüßkt. 8€W€UUg§l, Sietattar^w W%m^
Nop Lodovicus dei gratia rex Ungarie Polonie Dalmade etc.» vobis
illnstri principi domino Earolo dnd Duradi et Sclavonie germano nostro
carissimo dedaramus, quod reverendissimus in Christo pater dominus Pili-
grinus archiepisoopus Salzpurgensis est confederatus noster et amicus oa-
rissimus ac nobiscum in unione sincere amicicie colligatus. Quapropter
vestram dilectionem seriöse requirimus dque damus in mandatis, quatenus
universos subditos cives mercatores et homines dusdem domini archiepis-
copi, qui ad partes ipdus regni Sclavonie accesserint quandocumque et
quocienscumque, recomendatos habentes benivole tractetis cum favore ac
per vestros tractari ÜEUsiatis, taliter quod iidem cum Omnibus eorum bonis
et rebus in tenutis vestris semper salvi et padflci sine impedimento atque
molesüa procedant sub protectione vestra.
Datum Posonii die terdo festi beatorum Petri et Pauli apostolorum
anno domini millesimo trecentesimo septuagesimo primo.
8.
Die Herzoge Albrecht und Leopold von Oesterreich weisen dem
kaiserlichen Kanzler Bischof Johann von Olmütz für seine Dienste zwei
Fuder Weins jährlich an,
1371, Oetob^r 7, IVag.
OieichMBttige Copie im Siaatsarehiv Wim, Cod, suppL n^ 407 foL 27.
Wir Albrecht und Leuppolt etc., bechennen und tun chunt oflPenlich
mit disem brief , daz wir gtinstiklich angesehen haben die lauter fireunt-
schaft und manigvaltige furderung die nns der erwirdig unser lieber frnnt
630 Steinhers.
herr Johann bischof ze Olmontz des allerdurohleacbtigisten fdrsien onsers
lieben gnedigen herren and yaters hem Karlen Römischen keisers tti
allen zelten merer des reichs und k&nigs ze Behem kanzler gen demselben
unserm herren dem keiser und onch sost allerweg daher erzaiget hat and
stetiklich erzaiget ; and haben darambe ze einer arkantnAzze dolicher ireant-
schaft and forderange im gelobt and verhaizzen geloben and verhaizzen
oach wizzentlich alle jar ze geben zwai fSder weins anser pesten gewechst
in Osterrich, dieselben zwai f&der ander kelrmaister wer der je zao
den Zeiten ist jeriklich richtiklich and an alles verziehen antwarten sol
seinem gewizzen hotten der die von seinen wegen vordert. Und gepieten
wir oach mit kraft ditz briefs bei ansem halden anserm kelrmaister
wer der je za den zeiten ist oder wirt, daz er des egenanten kanzlers
hotten jeklichs jares wenne die an im gevordert werden die voiynanten
zwai fdder weins unser pesten gewechst forderlich rxää ane allen aoftcbab
richte and antwart, wan wir im oach dieselben zwai fttder weins an sm-
nem ampte jeriklich abziehen and in der ledig sagen wellen. Mit arkant
ditz brieÜB.
Groben ze Prag an eritag nach sand Frantzischi tag anno septoa-
gesimo primo.
9.
Papst Oregor XI, theüt dem Legaten HeUas de Vodronio den In^
halt eines Schreibens an Kaiser Karl mit. 1372, JmU 38, Äfn^mon.
Conapt tm Vaiieanuekm Archw, Cod. 2H C n^ 49.
Dilecto filio Helle de Vodronio oantori eoclesie Xantonends derico
eamere nostre apostolice sedis nanüo salatem etc.
Scribimas canssimo in Christo filio nostro Garolo Bomanorom impe-
ratori, at apad dilectos filios nobiles vires Albertam et Leapoldom dnces
Aastrie ac Caninsegnoriam de Lascala (efficiat^), qaod se non ooUigent oom
Yenetis; qnia hoc non solam in dilecti filii nobilis viri Franeisei de Car-
raria militis in civitate Padaana imperialis vioarii cam Bomana eoeleeia
coUigati sed etiam in ipsias ecclesie et eoolesie Aqvilegittisis magn«m im-
pedimentam et etiam detrimentam indabie redondaret; qaodqae ezhor-
tetar dictos daces, at treagam qaam habent com venerdnli fratrö nostro
Maquardo patriarcha Aqailegiensi prorogent ad longum tempos, ot Interim
paz inter eos oonmiode traotari valeat et firmari. Qaare discrettoni tae
mandamas, qaatenas heo apad dktooi impecatorem per te vel aliom aoli-
citare procares ac ei mittas litteras qoas destinemns tibi presentibas al-
ligatas.
Datam Avinione IV. kl.*) Jalii anno secando.
10.
Erzbischof Johann von Prag veröffeniUcht päpstUche Sentemsen gegen
Erzbischof Pilgrim IL von Salzburg. ^^^* Dscmnber i, Mühtbmrg.
Orig. Perg., Siegsl fmlor^, m SktaUarchw Wim
Johannes dei gratia sancte Pragensis eoclesie arohiepisoopas apostolice
sedis legatas, notam facimas tenore presenoium aniversis, qaod pro parte
-) Fehlt im Concept *) oorr. aus »id*.
Die Benehungen Ludwigs I. von Ungarn zu Karl lY. II. 631
Serenissimi et inviciissimi principis et domini domini Earoli quarti divina
fiivente dementia Bomanomm imperatoris semper augosti et Bohemie regis
quedam iitera reyerendi in Christo patris domini Johannis patriarche Ale-
xandrini apostolice sedis noncii bullam papalem in se continens nobis ex-
stitit presentata» quam per infrascriptom nostram notariom coram testibas
oopiari aoscoltari et in formam pablioam redigi feoimos instrumenti. Caius
tenor sequitor per omnia in hee verba:
Johannes miseratione divina patriarcha Alexandrinas apostolice sedis
noncius exeoator et delegatos ad infrascripta a sede apostolica spedaliter
depatatas, reverendis in Christo patribos dominia Pataviensi Frisingensi
Brixiensi ... et Coriensi episcopis ac venerabilibos et discretis viris do-
minis . . sancti Apollinaris Pragensis et . . Spirensis ac . . Pataviensis
ecclesianun decanis et fiatisponensis et dicte Pataviensis ac in Wolfframs-
kirch ecdesiarom prepositis ac Jacobo Wigandi canonioo Pragensi salutem
in domino et mandatis nostris ymmo verius apostolicis firmiter obedire.
literas sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini G. divina Pro-
videntia pape ondecimi nos recepisse noveritis cum illa qua decuit reve-
renda^ tenorem qui sequitnr continentes:
Gregorius episcopos servns servoriim dei venerabili fratri . . Johanni
patriarche Alexandrino apostolice sedis nnndo salatem et apostolicam bene-
dictionem. Dadom pro parte carissimi in Christo fiilii nostri Caroli Bo-
manorom imperatoris semper aogusti nobis com repetitis querelis exposito,
quod quamvis venerabilis frater noster Pilgrimus archiepisoopos Salczbur-
gensis esset et prout est vasallos Bomani imperii, et eidem imperatori ra-
tione temporalitatis quam a prefato imperio obtinet fidelitatis prestiterit
debitom et solitum iuramentom ipsique imperatori ratione predicta obe-
dianciam et reverenciam impendere teneretur prout tenetur, ipse tamen
archiepisoopos huiosmodi debiti fidelitatis et iuramenti inunemor et trans-
gressor certas colligadones promissiones et obligaciones fedt cum aliquibus
ipsius imperatoris emulis contra imperatorem et imperium prelibatos, ipd-
que imperatori in hüs in quibus tenebatur prout tenetur obedire oontemp-
nebat in iniuriam eiusdem imperatoris et derogacionem imperialis honoris
et Status ac exempli pemiciem et scandalum plurimorum. Nos, qui nedum
imperatori iamdicto carissimo utique filio et spedali defensori Bomane
ecdesie sponse nostre sed cunotis sumus in iusticia debitores, attendentes
periculosum esse nimium rd publice, d oontempneretur potestas superior
et deskneretur^) subiectorum obedieuda per quam orbis gubemacula diri-
guntur, ac volentes prout debebamus antequam procederemns ad alia ple-
nius informari an predictus archiepiscopus super premissis existeret di£h-
matus, tibi per literas nostras duximus committendum ut te plenius
informares an in partibus illis super premissis infamia contra dictum archi-
episcopum laboraret nobisque quidquid super hüs invenires referre curares,
prout in eisdem literis plenius continetur. Cum autem tua fratemitas
nobis resoripserit , quod informatione de premisds per te rite recepta re-
pereras') per quam piures fide dignos et magno auctoritatis testes, eun-
dem archiepiseopum esse de predictis contra eum propodtis publice in Ala-
manie partibus diffiunatum, et nos de iusticia super hiis ministranda pro
*) Orig. »deseretor*. «) Orig. »reperireras*.
632 Sieinherz.
parte imperatoris iamdioii iterato fnerimos requisiti, et propterea nolentes
sicut neo debemus ea sab dissimulatione transire, preeertim com paterna
monita eidem arcbiepiscopo quod premissa si yera essent oorrigeret dnze-
rimas dirigenda qmbas eam acquievisse non eonstat, eidem fraternitati
tue per apostolica scripta committiinus et mandamos, qoatinus prefatam
arcbiepiscopom ex parte nostra attentius moneas et requiras, quod infra
terminum daonun mensiam a monitiooe et reqaisitione huiusmodi com-
putandorum quos sibi pro peremptorio termino stadeas assignare omnem
coUigacionem per eam indebite factam cam qaibascamqae in qoantam
directe vel indireote esset contra imperatorem et imperiam prelibatos pe-
nitas resdndere ac revoctire et ab ea totaliter resilire procaret ipsam de
cetero naUatenas servataras, ipsiqae imperatori deineeps ezhibeat obedien-
dam et reverenciam debitam nt tenetar ao per debitam satis&ctionem iUi
se recondliare procorei Qaod si idem archiepiscopas monitioni et reqai-
sitioni haiusmodi forsan parere contempserit infra terminam sapradictom,
ipsam aactoritate predicta cites, at infra alios daos menses dictos primos
daos immediate seqaentes qnos etiam pro peremptorio termino sibi stadeas
assignare nostro conspectai se personaliter representet saper hiis respon-
saras ac factaras et reoeptaras qaod iasticia saadebit. Diem aatem dta-
tionis hniasmodi et formam et qaioqaid feceris in preiuissis per pablicam
instramentam vel per tuas patentes literas tao sigillo manitas nobis noii-
ficare procaree. Datam apud Yillam Novam lY. nonas Octobres ponti-
ficatas nostri anno secando.
Cam itaque qaam plarimis ardais n^^tiis a sede apostolica nobis
commissis ocapati ad execationem dicti mandati apostolici ad presens per-
sonaliter intendere neqaeamas volentes tarnen hniasmodi mandatam exeqai
reverenter at tenemar, vobis omnibas et singalis sapradictis et yestram
cailibet aactoritate apostolica qaa fongimar in hao parte tenore presen-
dam Tices nostras qaoad premissa plenarie oommittendo districte pre*
dpiendo mandamus, qaatinns iaxta modam et formam in dictis literis apo-
stolicis contenlam pre&tnm dominam archiepiscopam Salozbargensem ex
parte nostra jmmo verias apostolica moneatis soUempniter et reqairatis,
qaatinns infra terminum daoram mensiam a presentadone sea notifica-
cione presendnm compatandoram sibi facta, qaos eidem pro primo secando
et terdo ac peremptorio termino ac canonica monitione assignetis premissa
et qnos etiam tenore presendnm assignamas, ab onmi liga colligadone per
ipsam sea eias parte indebite &ota cam qaibascamqae in qnantam di-
recte vel indirecte est vel esse potest contra dominam imperatorem et
imperiam recedat, et penitas rescindere ac reyocare et ab ea totaliter re-
silire procaret ipsam de cetero nnllatenns servataras, ipsiqae domino im-
peratori exhibeat et exhibere fadat obediendam et reverendam at tenetar
secandam fidelitatem prestiti iaramenti et^) per debitam satisfiictionem pre-
fato domino imperatori se recondliare procaret, taliter qaod de reoondlia-
done baiasmodi et colligadonis^ ac lige revocacione domino nostro pape
aat nobis per literas ipdns aat pablioa instramenta liqaere yaleat. Alio-
qnin d idem dominns archiepiscopas haiasmodi monitionibns et reqaid-
donibns vestris ymmo verias apostolids forsan parere contempserit» ipsam
aactoritate predicta dtetis, at infra daos menses prefatos daos immediate
0 Orig. »et ipaum*. *) Orig. > colligadone«.
Die Beziehungen Ladwigs L von Ungarn zu Karl lY. II. 633
sequentes, quos eidem pro peremptorio termino assignetis et qaos etiam
tenore presentiam assignamos, coram conspectai apostolico personaliter con-
pareat super premissis responsnrus ac facturus et recepturus quod iusticia
suadebit. Et forsan si propter metum qui cadere potest in constantem
prefatos processus nostros ymmo verius apostolicos eidem archiepiscopo noti-
fioare vel suam dioecesin intrare non auderetiSy in ecclesia kathedrali ipsius
et in locis oircumyioiDis qoantomagis poteritis soUempnibus et potissime
in sedibos et diocesibus sufifraganeorum suornm totaliter publicare procu-
retis, quod de premissis nullam possit pretendere ignoranciam, quin crassa
debeat reputare. Quidquid autem super premissis duxeritis faciendum, nobis
per vestras patentes literas aut instrumentum publicum significare procu-
retis. In cuius rei testimonium presentes literas seu presens publicum
instrumentum fieri et per notarium publicum infrascriptnm publicari nostri-
que aigUli fecimus appensione muniri. Datum in Bamberga die YIII. men-
sis Novembris anno domini MGCCLXXII presentibus honorabilibus et dis-
cretis viris dominis Bertrando Bertrandi legum doctore auditore nostro,
Hugone de Bosquoviridi licentiato in decretis, et Stepbano la Grave Ga-
turiensis diocesis testibus ad premissa vooatis pariter et rogatis. Et ego
Jacobns de Estrobajo dericus Bemensis diocesis publicus apostolica auotori-
tate notarins premissis omnibus et singulis, dum sie per dictum dominum
patriarcbam delegatum agerentur et fierent, una cum dictis testibus pre-
sens fui et ea omnia per alium fideliter scripta publicavi et in banc pub-
licam formam redegi, meoque consueto signo signavi rogatus una cum ap-
pensione sigilli ipsius domini delegati et requisitus in testimonium premissorum.
In cuius rei testimonium presentibus sigillum nostrum duximus ap-
pendendum. Acta sunt hec in oppido Mulberg Missnensis diocesis in domo
habitationis nostre anno domini MGCCLXXII indictione X, die prima De-
cembris hora quasi terdarum, pontificatus sanctissimi in Christo patris et
domini domini Gregorii pape undecimi anno secundo, presentibus honora-
bilibus yiris Johanne decano ecclesie sancti Appollinaris Pragensis lioen-
tiati in decretis domini nostri pape ooUectore et nuncio, Johanne de Vros-
conis de Mooropes capellano nostro, et Earolo canonico ecclesie sancti Georii
castri Pragensis testibus ad premissa yocatis et rogatis. Et ego Jacobus
Wigandi de Nova civitate Olomucensis diocesis imperiali auctoritate publicus
notarius premissis omnibus et singulis»
Signum notarii. dum per prefatum dominum archiepis-
copum Pragensem fierent et agerentur,
una cum testibus supradictis presens interfui literamque supi*adictam in
formam publici instrumenti de ipsius spedali mandato redegi nil addens
yel minuens signoque meo solito et nomine consueto consignavi in testi-
monium yeritatis.
11.
Kaiser Karl IV. fordert den Erzbiachof PUgrim 11. von Salzburg
auf^ von dem Bündnisse mit den Feinden des Reiches abzitstehen.
1372, Deeember 2, Mühlberg.
Copie im SUtaisarcMv Wien, ScdMlmrger Kammerbucher 2, 687.
Karolus quartus diyina fayente clemencia Bomanorum imperator semper
augustus ei Bohemie rez.
684 Steinhers.
Pilgrime archiepiscope Salczborgensis princeps imperii.
Qaia pridem, non obstante debite fidelitatis et obedientie prestito ia-
raraento quo nobis velat fiomanoram imperatori tuo domino temporali
tenebaris pront teneris astrictos, in noBtnun^) sacri imperii et qaomndam
. . principam illaatriam vasallorum nostroram preiadiciom et iactoram cam
certis . . principibaB et personis emalis et hostibus nostris, nobis et im-
perio saoro non exceptis, qnasdam de fietcto oonfederaciones et ligas inivisse
fecisse et etiam observasse dinosceria, ao ut a talibos omnino recederes^
et cessares imperialibos monitis et mandatis sepios reqaisitos ab ipeis dss*
oedere minime cturavisti ; com itaque lige et oonfederaciones hoiusmodi non
sine nostro imperii sacri et • . illastrium principam eiosdem membroitim
imperii dispendio manifeste cam hostibos et emalis nostris sicnt premit-
titar instaurate de facto et contra iasütiam et publicam bonestatem per-
peram et iniqae prooesserint, nee ipsas que omnino viribus sant yaoae
deceat rationis et equitatis norma poscente qaibascumque qaesitis ingenüs
aliqaatinus observari; ut igitur adhac vel pertinacia tua yel obediencia
debita desaper realiter oomprobetar, tibi iterum ex fidelitate qua nobis at
premittitar extas obnoxius iniongimus teqae auctoritate cesarea presentibos
seriöse reqairimns et monemas, volentes quatinos ab oniversis et singalis
promissionibas confederacionibas et ligis etiam qoacamque firmitate sea
pacto yallatis cum quibascamqae . . principibus sea personis aliis caios-
camque preeminencie dignitatis statas sea condicionis existant etiam si
regali dacali yel qaaoamque alia perfalgeant dignitate preter volantatem
cesaream et assensnm actenas per te factis et initis nt prefertar mox yisis
presentibas non solum desistas penitas et recedas nee in ani«a tales yel
eis similes com qaoqaam fiacere yel inire quoyis modo presamas, yeram
etiam saper premissis qaibas nos et sacram Bomanum imperiam grayiter
offendisti per satisfactionem et emendam debitas taliter agere stadeas, at
ex operibas tais haiasmodi et imperiali gratie reformeris et miserioordem
de commissis conseqai yeniam merearis. Alioqain exigentibas rebellionis
etpertinacietne proteryiisadyersamtecorrectionis^ debite oportanam operam
proeal dabio nostra serenitas adbibebit. Presencium sab imperiali nostro
sigillo testimonio literarnm.
Datam Malberg anno domini millesimo trecentesimo septoagesin^o
secando die IL Decembris regnoram nostrorm anno vicesimo septimo, im-
perii yero decimo qnarto.
De mandato domini imperatoris Nioolaas Camericensis prepositos.
12.
Papst Gregor XL belobt den Erzbischof Pilgrim IL von Salzburg
wegen seines Gehorsams gegen den apostolischen Stuhl,
1373, Februar 3, Äviffntm,
Ome0pt m Vaihawmhm Ar^m Cod. HU E «• !9dO.
Yenerabili fratri . . archiepiscope Salzebaigensi.
Ea, qae dileotas filios Heljas de Vodronio cantor eodesie Xanctonensis
dericQs camere nostre apostolioe sedis nantias de bona tae fratenütatis
>) Cop. »nottriB«. *) Cop. »reoedens*. *) Cop. »«orseoiVnxL*
Die Beziehungen Ludwigs I. Ton Ungarn zu Karl IV. ü. 635
dispoBiüone, tarn in oolleciione deoime per nos pro necemtatibas ecolesie
Romane dadum in Alamanie et aliis partibus imposite quam super hits
qae tibi dudam super negotiis eccleeie Seooviensis et carissimi in Christo
filii nostri Garoli Bomanomm imperatoris semper augusti asseruit in suis
nobis direeÜs literis ie habere, grata nostris i^eotibus advenerant; de tua-
que obedientia et promptitudine exequendi devote apostolioe sedis mandata
indnbiam credulitatem semper habuimus et habemns. Proinde itaque fra-
temitatem eandem dignis prosequentes actionibus gratiarum eam rogamus
attentius et hortamur mandantes, qnatenus sie in premissorum adimpletione
coneriS) quod &eta verbis et finem principiis realiter ooniungi per expe-
rientiam sentiamus et rumorem de contrario nuUo tempore audiamus, teque
propter ea maiori proseqni benivolentia teneamur.
Avinione m. non. februarii anno tertio.
13.
Erzhiachof Johann vom Prag schreibt dem Erzbischof Pilgrim IL von
Salzburg , dass er sich für ihn be m Kaiser verwenden solle.
1373, MäTM 3t Bauz&n,
Orig, Pap., fßmrHhloiten iurtk aii^ff§4rÜ9kU$ SUg^ Staatsarckw Wien.
Beyerendissime pater domine ei amioe carissime.
Perlectis dominationis vestre literiB letanter audiyimus quod ab omni
liga et colligaoione quibus regi üngarie et dudbus Bavarie tenebamini
reoessistis, propter quod dominum nostrum imperatorem prout petitis in-
formare et induoere volumuSy ut ipse oonsiden^ devotionis vestre obedi-
entia ad imperialis maiestatis olementiam reassumat voeqne tamquam fide-
lem principem suum et imperii sub consuete defensionis auxilio habeat et
defendat; offerentes nos paratos ad singnla que vestrum concemunt com-
modom et honorem. De peounüs vwo occasione domini patriarche sol-
vendis disponatis sieut soribitis, quod domino preposito presententur ; et in
Omnibus vestris agendis nos com fiducia requiratü.
Datum Budiasin die IL Martii.
Johannes archiepiscopns Pragensis apostolioe sedis legatus.
[In verso: Beverendo in Christo patri domino PUigrimo Salczburgensis
ecdesie archiepiscopo amico nostro carissimo.]
U.
Bischof Lampert von Strassbwrg schreibt in derselben Angelegenheit
an Erzbisehof Pilgrbn IL von Salzburg.
1373^ Mars 2, BauMm.
Orig. Pap., vericklossm df$rch ctu/gfidrüciUs Siegsl, StaaUarehw TFSm.
Beyerendissime pater et domine graciosissime.
Licet michi de &cto vestro nil scripseritisy tamen erga dominum
nostrum imperatorem negocia vestra prout melius potui expedivi. Et si
alias oontingeret vos aliquem nuntium vel literas pre&to domino nostro
mitterOi rogo cum sincero cordis affectu quatenus michi scribere dignemini
et nMmdare tamqoam vestro; nun re vera paratus easem äMMre «agola
636 Steinhers.
que yeBiram opmmodam ooncernant et honorem. Altiasimas patemitalem
yestram oonsenret feHdter et longeve.
Scriptum Bndisdn in die cineram.
Lampertns episoopus Argentinensis vester totos.
[In verso : Reyerendissimo in Christo patri et domino P. archiepiscopo
Salczbargensi domino sao gracioso.]
15.
Kaiser Karl IV, schreibt dem Herzog Albrecht IIL von Oesterreich
aber dessen Ausgleich mit dem Erzbischof Ptlgrim IL von ScUdmrg.
1373, Mars 5, Bausm.
OnpU im Staatiorehiv Wien, SaUburger Ktmmsrbü^Mr 2, 691,
Karl von gots gnaden Römischer keiser zu allen zeiten merer dez
reiohs und knnig zu Beheim.
Hochgebomer und Über son und farste.
Solche deine und dez erzbischofes von Salczborg brive di uns lezte
gesant sein haben wir wol yemomen, und senden demselben von Salcz-
borg ein antwort alz da in diesir ingeslossenen abschrift wol sehn wirdesi
Und wann uns nutze dunket daz soliche Sachen mit demselben erzbischof
ge ende gehen, meinen wir daz du mit demselben erzbischof uberein kumpst
und auch ernstlich doran sein wellest, daz er domach mit sampt deiner
potschaft an uns kome unverzogenlichen und ende gebe, also daz wir
beiderseit wissen woran wir mit im bleiben.
Geben zu Budissein am sunabende yor Inyocayit, unserer reich in dem
siben und zwainzigisten und dez keisertums in dem achtzehnden jare.
Cedula inclusa istius litere.
Karl etc. Pilgrim erzbischof ze Salzburg unser und dez reiohs furste.
Deine botschaft und brieve di du uns gesant hast haben wir wol
vemomen. Darüber solt du wissen wann du mit unserm son dem her-
zogen yon Osterreich ubereinkomen bist und darnach selber zu uns kumpst,
und waz dir in nnsers heiligen vaters dez pabsts und unsem briye zu
tunde gepoten ist genzlichen yolendet hast, so wollen wir denn gen dir
hinwider tun waz wir billich tun suUen.
Geben zu Budissin am sunnabende yor Inyooayit unserer reiche etc.
16.
Papst Oregor XL theilt dem Kaiser Karl IV. die Weisungen mä,
welche der Legat Bischof Agapit von Ldssabon in Betreff der Branden-
burger Angelegenheit erhalten hat
1373, MäTM 14, Ävignmi,
(hpis m VaUeanitehen Ärehw, Seereirsgiiter Oregon XL, Cod. 369 foL Si65\
Oarissimo in Christo filio Carole Romanorum Imperator! semper angusto
salutem etc.
Intellectis diligenter hiis, que dilectus 61ius Odolerius prepositus saneti
Egidii Pragensis tue celsitudinis nundus nobis pro parte imperialis ex-
oellencie retulit et in scriptis ostendit de facto discordie super marclikiiatn
Die fienehongen Lndwigi I. yon Ungarn la Karl IV. II. 637
Brandeborgensi inter cariasimnm in Christo fiUam noetmm Wenceslaum
regem Boemie illustrem alioeque iamdicte exoellencie genitos et inter di-
lectos fllios nobiles yiros Ottonem marchionem Brandeborgensem ao • . .
duces Havarie vertentis et yüs ooncordie per celsitadinem preCatam alias
oblaüSy statim ordinayimns ad partes illas transmittere venerabilem fratrem
nostnun Agapitom episcopmn Ulixbonensem apostolioe sedis nnnoiuni virom
utiqae circomspectum et proyidam et honoris imperialis ezeellende zela-
torem, ut si gracia divina faverit idem nonoias pro parte nostra effectam
huiusmodi oonoordie quam nos plenis desideramos affectibos proseqnator.
Alioquin, ubi ezeellende tae plaoaerit idem noncias ad alia procedat iozta
formam per nos sibi traditam per qnandam informacionem nostram, cnios
oopiam pre&tos prepositns recepit iamdicte celsitadini deferendam. Dicto-
que edam nando ezpresse dedimus in mandatis, at secondom tue sereni-
tatis deliberadonem ad eandem serenitatem yel ad eosdem marchionem et
duces primo yel secandario se conferat; ac ubi iamdicta concordia haberi
non posseti ad oarissimnm in Christo filinm nostrum Ludowioam regem
üngarie illostrem accedat reqnisitaras eandem pro parte nostrai at pre&tis
marchioni et dadbus nallo modo in hoc &yeat yel aaxiliam aliqaod im-
pendat; cam nos intendamas iara pre&te celsitudinis dictiqae Boemie regis
et fratram qaantam cam deo poterimas defendere ac taeri, proat in eadem
informadone eidem nuncio at prefertar tradita plenios continetar. Agat
igitar imperialis circamspecdo, ut agere eciam in aliis nudoribas consaeviti
de omnes yias et modos hab^ide ooncordie inter prefatos disddentes ad-
invenire qaerens, quod omnis cesset discordia et paz et tranqoillitas sab-
seqaantar; ad qaod serenitatem pre&tam per alias nostras literas ladas
ezhortamar.
Datum ut sapra (Ayinione U. idus Mardi anno terdo.)
Am SchluBse dieser Arbeit erfülle ich eine angenehme Pflicht,
wenn ich den Herren Professoren v. Sichel and y. Steissberg, auf deren
Antrag mir das k. k« Unterrichtsministerium ein Reisestipendium zum
Besuche der Archiye in Pest und Venedig yerlieh, und meinem Freunde
Dr. Donabaum, aus dessen Sammlung alle hier mitgetheilien Urkun-
den aus dem Vaticanischen Archiy stammen, wärmsten Dank aus-
spreche.
Zur Kritik des Peter Harer').
Von
J. Schwalm.
Das wenige, was wir über das Leben Peter Harers wissen, bat
zuletzt Hartfelder, dessen ForschuDgen wir die wichtigsten Daten yer-
danken, zusammengetragen*). Ich wäre nicht im Stande dem neues
hinzuzuf&gen bis auf die von jenem übersehene Thatsache, dass Harer
im Januar 1531 im Gefolge seines kurfüratlichen Herrn bei der
Konigswahl Ferdinands in Köln anwesend war, was aus Ort und
Datum der bei Cbmel>) gedruckten Widmung der Wiener Hs. seines
lateinischen Werkes hervorgeht Hingegen hoffe ich auf den nachfol-
genden Blättern zur Kritik der Harer'schen Schrift über den Bauern-
krieg neues beibringen und landläufige Irrthümer, die zum grSssten
TheU durch eine schon Tor Jahren erschienene Studie, eine Leipziger
Dissertation^), yerursacht worden sind, berichtigen zu können. Nach
einigen Bemerkungen über Handschriften und Drucke soll der Nach-
weis geführt werden, dass Harer seoundäre Quelleii zu seiner Dar-
stellung nicht benützt hat, sondern soweit er nicht als Augenzeuge
schreibt, gute Berichte primärer Natur yerwerthet; ferner dass er selbst
auch Yer&sser der lateinischen Uebersetzung seines Werkes ist
Die deutsche Fassung.
Handschriften. — Von der deutschen Fassung der Geschichte
des Bauernkrieges sind mir 4 Hss. bekannt geworden. Die älteste Ton
>) Die Anregung zu der vorliegenden Untersachimg dankt der Ver£ histo-
rischen Uebungen des Herrn Professor von Kluckhohn in GOttingen.
>) Hartfelder, Zar Qesch. des Bauemkriegi in Sfidwestdeutschland (1884),
4—14. ') Chmel, Die Handschr. der k. k. Hofbibliothek zu Wien 1, 590.
*) 0. L. Sch&fer, Das Verhältnis der drei Geschichtsschreiber des Bauern-
krieges: Haarer (Crinitus), Ghiodalius und Leodius, historisch-kritisch betrachtet
(1876). Auf die UngrÜndlichkeit des Verf. machte schon Hartfelder aufinerksam:
Forschungen 22, 489 f.
2ur Kritik dee Peter Harer. 639
ihnen war der Aufinerksamkeit bis jetzt enl^^angen. Dieselbe befindet
sieb auf der EgL Üniyersitats-Biblioihek zu Göttingen als Cod. ms.
bisi 100 in Folio und tragt die Aufschrift: «Handlung und wie sich
die Bawrisch empSrung erhoben auch wie dieselbig gestillt worden.
Anno 1525. Benovirt 1642*. Nach der Vorrede Harers folgt zunächst
eine Notiz des Schreibers: ,An den günstigen Leser und Zuhörer.
Demnach diese bäurische ÜSruhr und angefimgene Krieg, so in
anno 1525 beschehen, yon einem Scribenten, welcher in aigner
Persohn mit: und darbey gewesen, dazumalen mit etwasz unteutschen
Wortten (zum Theilsz) beschrieben und zue Pappier gebracht worden,
alsz habe Ich solches (so viel mir immer möglichen gewesen) in eine
rechte Formb und Weiss gebracht, damit solches yon Jedermeniglichen
möchte abgelesen und yerstanden werden, welches umb besserer Nach-
richtung willen ich hiemit yermolden wollen. Actum am Tage Joh«
Bapt alsz d^d 24. Juny, in kühler Zeit und traurigem Sommerwetter,
auch eingewermbter Stuben Anno 1642. Georg Blasz. Bürger und
dero Zeit Teutscher Schuelhalter in Schweinfnrt. " Also eine aus-
gesprochene Mod^nisierung, wie wir sie yon den drei andern Hss.
um so mehr zu erwarten haben, als diese sammtlich dem 18. Jahr-
hundert angehören. Die Göttinger Es. zeigt auch den immerhin merk-
würdigen Fall, dass der Verfasser des Werkes dem Abschreiber gar
nicht bekannt ist, denn er erwähnt ihn nirgends. Vielleicht kann man
in Bücksicht hierauf es dem Gnodalius nicht mehr zum Vorwurf machen,
dass er den Namen des auch yon ihm benützten Autors nicht kannte.
Ja auch der Abschreiber des bei Mone veröffentlichten Theiles yon
Harers Werk kennt den Verfasser nicht und diese Abschrift datiert
aus dem Jahre 1564, ungefähr aus derselben Zeit, in welcher Gnodalius
den Harer übersetzt hai Es mögen also schon verhältnismässig früh
Hss. ohne nähere Angabe des Verfassers in Umlauf gewesen sein.
Wenn auch nicht in so ausgesprochener Weise, so doch in viel
s^kerem Masse ist der Text des Harer in den übrigen drei Hss.
modernisiert Diese unterscheiden sich von der Göttinger vor allem
dadmrdi, dass ihnen der Name des Ver£ bekannt ist. Die SUeste von
ihnen wird von Bockinger^) citiert, der auch den Titel abdruckt
Diese Hs. befindet sich im Geh. Hausarchiv zu München in FoUo und
stammt aus dem Anfange des 18. Jahrh. Sie hat einen Anhang über
Thomas Münzer, der sich in den beiden folgenden Hss. nicht findet
Von diesen wird die erste von Mone*) erwähnt; sie befindet sich in
der Heidelberger Üniversitäts-Bibliothek unter n^' 258, 24 in Quarto
*) Abhandl. der Münchener Akad. XIV, S, 80 f. *) QuellesEammluDg 8, b46
640 Schwalm.
und stammt wie die vorige aus dem 18. Jahrh., ist aber später ab
diese geschrieben; die zweite lag mir yor. Ich erhielt sie von der
Münchener Egl. Hof- und Staatsbibliothek, wo sie sich in einem Sammel-
band unter Cod. bayar. 2845 in Quarto p. 49 — 174 befindet Sie ist
yon ungefähr gleichem Alter wie die Heidelberger, und wird gleich
dieser für eine etwaige Feststellung des Harer'schen Textes kaum
brauchbar sein. Auch abgesehen von jenem Anhang über Thomas
Münzer finden sich gewisse unterschiede in den Hss. So fehlt in der
Hs. der Münchener Bibliothek Cap. 47 des Drucks, während es in
der G5ti Hs. enthalten ist ; so fehlen in letzterer und im Drucke die
zwölf Artikel, die in der eben erwähnten Münchn. Hs. in Gap. 10 sich
vorfinden'). Im Druck fehlt in Cap. 90 ein Passus, den die Münchn«
und Gott. Hss. beide haben^) und ähnliche kleine Abweichungen.
Drucke. — Von Drucken der deutschen Fassung des Harer sind
folgende vorhanden. Der erste, den der von G. Droysen veranstaltete,
sogleich zu besprechende Neudruck^ wiederholt, erschien 1625 in
Frankfurt bei Johann Ammon. Er ist Grundlage f&r die beiden anderen,
von denen der von 1627 nur eine Titelauflage des ersten Druckes ist
und ebenfalls in Frankfurt, aber bei Johann Stöcklein erschien, mit
einem Anhange über den Sacco di Roma. Ich benutzte das Exemplar
der Egl. öff. Bibliothek zu Dresden. Der letzte ist ebenfalls nur ein
Abdruck des von 1625 und wurde von Goebel in seinen Beiträgen
zur Staatsgeschichte von Europa, Lemgo 1767 veranstaltet. Mir stand
das Exemplar der Egl. Üniv.-Bibliothek zu Göttingen zu geböte.
Der bei allen Untersuchungen herangezogene Druck von 1625,
der die Grundlage aller folgenden ist, stellt sich bei einem Vergleich
mit den ohnehin schon modernisierten Hss. als durchaus unzuverlässig
und ungenau dar, und ist jedenfalls von dem Wortlaut des Originals
weit entfernt. Solange wir keine bestimmten Anhaltspunkte haben,
sind wir durchaus berechtigt alle Abweichungen auf Eosten des
Herausgebers, der vielleicht mit dem Verleger ein und dieselbe Person
ist, zu setzen. Dann erklären die dilettantischen Eenntnisse des Mannes,
der mit jener Jubelausgabe ein buchhändlerisches Unternehmen bezweckte,
und das hundertjährige Alter des Textes den unvollkommenen Abdnu^
des Manuscripts zur genüge. Gewiss wird man für das Jahr 1625 keine
wortgetreue Wiedergabe der Vorlage verlangen, man wird die Moderni-
sierung entschuldigen, selbst über ungleichmässige Schreibung und
<) Sie finden sich gleichfalls bei König; über diesen 8.a. 8. 646. *) Er fehlt
bei Mone, sieht aber bei KOnig und Schlusser; s. a. *) Materialien sor neueren
Geschichte n^ t (18S1).
ixa Kritik des Peter Harer. 641
widersinnige Interpunctionen hinwegsehen. Aber neben grösster Fluch*
tigkeit stellt sich noch ein weiterer und hauptsächlicher Mangel fühl-
bar ein: der Herausgeber hat das ihm vorliegende Manuscript nicht
ordentlich lesen können, und hierdurch ist nicht nur eine grosse
Fülle mannig£acher Incorrectheiten, sondern auch in vielen Fällen
offenbarer Unsinn in den Druck hineingekommen. Beiderlei Abweichun-
gen etwa in Gruppen zu sondern, hiesse verlorene MQhe; es wird
vielmehr genügen, ausser einigen allgemeinen Bemerkungen wenige
Beispiele für das Gesagte heranzuziehen. Alterthümliche Wortformen,
ihm nicht geläufige Ausdrücke des pfiUzer Dialekts versteht der
Herausgeber nicht Er versucht also Ersatz zu geben durch andere,
die in den Sinn zu passen scheinen, diesen aber meist verfehlen. Nur
selten glaube ich, hat er, wie der jedenfalls gebildetere Georg Blasz
mit Bewusstsein solchen Worten die für seine Zeit und Mundart besser
verständliche Form gegeben. Dass vor allem Eigennamen und nament-
lich Ortsnamen^) die ärgsten Entstellungen zu erdulden hatten, wird
begreiflich sein. Lücken'), durch Weglassung kleinerer oder grosserer
Satztheile entstanden, sind häufig. Gegenüber fehlt es nicht an selbst-
stäiidigen Zusätzen, Zwischenbemerkungen, nähern Ausführungen des
Harer^schen Gedankens, die sich durch unnöthige Breite und Flach-
heit auszeichnen. Gleichsam zur Bechtfertigung alP dieser Willkürlich-
keiten hat der Herausgeber am Schlüsse der Harer'schen Vorrede eine
eigenmächtige und bezeichnende Aenderung angebracht: er ersetzt in
dem Satze , so werde ich . . solcher Bauerschaften . . Thaten, ettlicher-
maszen uff Verbesserung eines jeden basz wissenden summarie an-
regen und beschreiben* das «uff Verbesserung eines jeden basz wis-
senden* durch das nichtssagende «und zum theil''. Die ärgsten
Corruptionen des Textes aber entstanden durch eine andere Manier
des Herausgebers. Wenn er nämlich unverstandene Worte seines Ms.
durch sinnahnliche ersetzt, so dehnt er nicht selten diese Correctur
weiter aus, über ganze Wortpartien hin; er überliest dabei Worte
und Silben, setzt beliebig andere an ihre Stelle und bringt auf diese
Weise zu Sätzen Worte, ja auch zu Worten Silben zusammen, die nie
zu einander gehörten. Im Druck finden wir an solchen Stellen Con-
glomerate von Worten, die zuweilen den Sinn des Ms. halb wieder-
^) Aus Neubauis wurde Teuttchhauss , was schon St&lin, Wirt. Gesch. 4,
8S4 A rAgte. Aus Stechsfeld, Rennfeld, Riedfelss wurde beew. Rocksfeld , Schwein-
feldt, Ried Sult^ Andere Beispiele s. u. SS. 645 A. 1, 660. *) s. u. S. 645.
>) Im Druck fehlt z. B. auch das Oapitel der Hss., welches den Text der
zwölf Artikel enthält; infolgedessen springt später die Capitelnummer von 76
gleich auf 78.
MittbeUiuiffen IX. 41
642 Scbwalio.
geben, öfters baren ünginn enthalten; oder wir finden Sätze ohne
Prädikat und ähnliche Anakoluthieen.
Einige Beispiele mögen das gesagte erklären:
Vorrede: Dmck^) p. 6 : wie . . zwey gate ding, die wenigste, da« ist, grOste
übel klfirlich anzeigen. ~ Hss.*) : wie . . swej nicht die wcnijgsten Übel klärHch
anzeigen (Wol yenmttelst einer Randbemerkung zu stände gekommen).
Cap. 1. Br. p. 8 : . . sieb die Underttianen . • nach der band, laog yenamb-
leten. — Hs.: ntdi nach gepflogener Unterhiuddlung veraamleten.
Cap. 11. Dr. p. IC: . . erhub sich . . eine Bottirong . . der Bauern, sturm-
lichen zu hauffion« wie die Bienen. — Hbs. : . . stürmbten zu häuften . . (Das bei
Schlusser stehende »schwflrmeten* wird wol noch richtiger sein).
Cap. 26. Dr. p. u5: yerhinderten also dem Qiurftrsten sein f&rnemmen,
yerordneten befelchhaber, jhnen Schreiben und Zusag zu thun. — Hss. : sein f&r-
nehmen und ye^rdneten beyelch über ihr gethan Schreiben und Zusag.
Cap. 51. Dr. p. 61 : Derohalben aohen bede theil ohn entscheid yon einan-
der, Derowegen sein FürstL Gn. der sach in acht nam und ward täglich bewegt
anaugreiffen. — Hss.: Derhalben on endts abgeschieden und sein ftirstlich gnad
die sach mit nähme brandt thatlieh anzugreüen bewegt
Oap. 69. Dr. p. 69 : . . begert yon seinei Herrn dess Pfidtzgraffen wegen
hinein. DieweU nun Leib , Ehr , Gut und Blut auff solcher erforderung stunde
als dratten etliche • . — Hss, : begert . . . hinein desgleichen ihr leib und gut. Uf
sollich erforderung draten etlich . .
Cap. 67. Dr. p. 77 : . . da Hess maus am letzten daselbst mit auszscfalagung
der Fenster . . — Hss.t . • da hiess man eine letz daselbst . . .
Cap. 70. Dr. p. 80 : da . • (sie) . . desz Feinds auch ihres begerens ansichtig
worden, — Hss. : • . ihres Lftgen . .
Qtp. 85. Dr. p. 95 : mit einem F&hnlein Zeug. — Hss. : mit einem feinen
reysigen zeug.
Cap. 96. Dr. p. 111 : fehlt im letzten Salze nach »eigentlich darthut* das
nicht zu entbehrende : liesz dieselb sein gnad im Königlichen stielt zum heiligen
geist (hie unden etc.).
Neben der schoi^ erwähnten, augenscheinlich mit Bewnsstsein ge-
machten Aenderang des Herausgebers in der Vorrede mögen hier
zwei ähnliche Stellen ihren Platz finden:
Cap. 26. HsB. : beschahe von diesen . . Bauern meines Erachtens der Mei-
nung. — Dr. p. 86: beschahe yon diesen . . Bauern (wie viel ehrliehe Leuth
dafür hielten) ttmemblich dammb.
Cap, 41. HsSt: Diesmal ward [auch Limburg unter solchem geplfindert —
Dr. p. 48 : Diszmal ward auch Limburg der Aptey Schloss aufim Berg, under-
halb Wachenheim gelegen, (wie die yestigia und uberbliebne Gemäur
noch zur Zeit weisen) eingenommen und geplündert
Sind nun lolebe Mängel des Drucks auch nicht Yon grosser Be-
deutung für den Inhalt der Harer^schen Erzählung, so haben sie doch
schon Unheil angerichtet, indem sie Schäfer, wie wir unten sehen
<) Ich oitire nach Seiten des Neudrucks. *) Den Wortlaut der Hss. gebe
ich in einigen fällen nach dem Mone'schen Text, über welchen s. u. S. 64S C
Zar Kritik dee Peter Harer. 643
werden, zu ganz merkwürdigen Behauptongen führten, und indem sie
Bensen^) zu dem Vorwurfe Veranlassung gaben, Harer schreibe «zu-
weilen etwas yerdeckt*, was sonst nicht der Fall ist, und nur Ton
jenen yerstümmelten Stellen gelten kann. Die Torhin festgestellten
Thatsachen bilden daher jedenfalls einen Beitrag zur Kritik des Autors,
üebrigens yerdanken wir allein dem Druck die Einbürgerung der
unrichtigen Schreibart des Namens « Haarer ", die trotz der Unter-
suchungen Hartfelders') in jüngster Zeit wieder sich in der Arbeit
Yon Falckenheiner, Philipp der Grossmütige im Bauernkriege, 1887
vorfindet»).
Aber noch liegen uns Theile von Harers Schrift in weiteren
Drucken vor. So gab im dritten Bande seiner Quellensammlung der
Badischen Landesgeschichte^) Mone 1863 eine Chronik über den
Bauernkrieg, die vornehmlich den Zug des Pfalzgrafen berücksichtigt,
heraus unter dem Titel: «Bauernkrieg in den Bistümern Speier,
Worms, Würzburg und Mainz 1525*. Die Hs., die vom 30. März
1564 datiert ist» entnahm er dem Archiv zu Wertheim. Dass dieser
Bericht zu den sonst vorliegenden zeitgenössischen und späteren, spe-
ciell auch zu Harer in irgend einem Verhältnisse stehe^ bemerkte Mone
und or gab dies auch in den begleitenden Notizen näher an. Nun war
ihm der deutsehe Drusk des Harer'schen Werkes nicht bekannt, wohl
aber die bei Freher stehende latftimsche Fassung, die, wie wir später
noch sehen werden, von der deutschen namentlich insofern abweicht,
als sie vor allem in der zweiten Hälfte des Werkes bedeutend kürzer
gehalten ist. Mone verglich beide, seine Chronik und die lateinische
Fassungi und &nd mit bestem Rechte, dass letztere die erstere steQen^
weise abschreibe und übersetze, aber die militärischen Anordnungen
und Dispositionen weglasse. Mone hatte zudem wenigstens eine Hs.
des deutschen Harer, die Heidelberger, gesehen und fügt daher hinzu,
wenn auch ganz beiläufig, die deutsche Bearbeitung schlösse sich hie
und da näher an die Chronik an als die lateinische. Diese Bemer^
kungen Mones sind nun von Schäfer^) vollkommen falsch verstanden
worden; er bezieht ohne nähere Prüfung das, was Mone über das
Verhältnis seiner Chronik zur lateinischen kürzeren Fassung des
Harer sagt, auf das Verhältnis der Chronik zur deutschen Fassung. Er
führt sodann die Hypothese aus, dass wir es bei Mone mit einem „ ohne
allen Zusammenhang" erzählenden « Tagebuche ** Harers zu thun hätten,
in dem sich nirgends ,eine planmässige Abfassung* erkennen Hesse,
1) Bauernkrieg in Ostfranken 5S8. >) Forsch. 22, 4S9 f.
•) Excors I. s. a. u. 8. 654 A. 1. «) 8, 646-66. •) a. a. 0. 13 ff.
41*
644 Schwalm.
das daza ,mancli6 Irrthümer* enthalte. Dasselbe sei im Felde ge-
fiüirt worden und habe dann als Grundlage für die Ausarbeitung
nach der Bückkehr gedient; hierbei sei auf Grund «genauerer Er-
kundigungen* Fehlerhaftes verbessert worden, welcher umstand auch
die a sachlichen Abweichungen beider Texte' erkläre. Dann fahrt
Schafer wörtlich fort^j: ,Der ausführliche strategische Bericht war
gegen die Tendenz der Denkschrift . . . Darum Hess Harer die
genauen Marschberichte des Tagebuches weg undführte
nur die furchtbaren Thatsachen an, um zu belehren und
zu warnen* >). Von diesen sonderbaren Ausführungen hat Hart-
felder bereits die beseitigt, dass wir es mit einem planlosen und
fehlerhaften Tagebuche zu thun hatten ; er weist nach, dass die Dar-
stellung eine erschöpfende, wohlgegliederte und abgerundete ist, dass
sachliche Widersprüche (gegen Harer) von Bedeutung nicht vorhan-
den sind, und obwohl Hartfelder die Ansicht Stalins^), dass jene
Chronik eben der zweite Theil von Harers Schrift sei, kennt, finden
wir dennoch auch bei ihm die Idee von den fehlenden Marschberich-
teu, wahrend diese in Wirklichkeit gar nicht fehlen, während Chronik
und Harer Cap. 55 S. vollkommen übereinstimmen, abgesehen von
einigen Abweichungen, die aber ganz anderer Natur sind, als Schäfer
vermuthete. Hartfelder bemerkt richtig, dass der Text der Chronik
treuer den Dialect wahre, während Harer der Schriftsprache näher
komme. Auch sind sachliche Abweichungen, vrie Schäfer deren an-
führt, scheinbar vorhanden. Aber alles dies wird zur Genüge er-
klärt durch offenbare Fehler der Mone'schen Hs. oder seines Abdrucks
einerseits, andererseits und vor allem durch die ausserordentlich
schlechte Herausgabe des Druckes von 1625, von der soeben die Bede
war. Dies möge wenigstens mit einigen Stellen belegt werden. Die
von Schäfer des näheren angeführten Beispiele^) der Textabweichung
sind beide nicht beweisend; bei dem ersteren liegt offenbar ein Ver-
sehen vor, entweder der Moneschen Hs. oder des Abdrucks, da die
Münchn. Hs. des Harer gleich dem Drucke das richtige «Verehrung*^
hat, während die Gott. Hs. und Schlusser an der betreffenden
Stelle a Beutepfennig' geben. Bei dem zweiten Beispiele haben wir
einen Fehler des Drucks von 1625 zu constatieren ; die Hss. haben
500. Yon den weiteren von Schäfer summarisch notierten 10 Stellen
9 a. a. 0. 16. *) UebrigenB zeigt gerade diese Partie der Schäfer*8chen
DiBsertation das g&nzlicli ungenaue, kritiklose Verfahren des Verf. und die
Menge und Art der von ihm begangenen Irrthümer. ') a. a. 0. 4, 25S. ^) a. a.
0. Er findet bei Harer Cap. 61 verhömng, bei Mone Cap. 7 an gleicher Stelle
verehmng; bei Harer Cap. SS die Zahl 160, bei Mone Cap. S7 statt dessen 600.
Zur Kritik des Peter Harer. 645
milsseu 5 auf Irrthum beruhen, in den betreffenden Oapiteln zeigen
sich keine irgendwie bemerkenswertben Abweichungen. In denCapp.58
und 76 erklaren sich die Abweichungen durch Aenderungen oder
Lücken, die bei der Herausgabe des Drucks von 1625 entstanden
sind. In den Capp. 62, 79 und 85 endlich sind die Abweichungen,
die Schäfer namentlich im Auge hatte, zu erklaren durch Versehen
im Texte der Chronik^), der übrigens noch mehrere solcher Ver-
lesungen *) enthalt, ob durch Schuld Mones, mag dahingestellt sein.
Es ist die Frage aufgeworfen worden, warum wohl in der Hb. des
Wertheimer Archivs nur der zweite Theil des Harer in Abschrift vor-
liege. Hartfelder ^) halt es f&r möglich, dass Harer den Bericht über
den pfalzischen Zug zuerst verfasst und dann zur Vervollständigung
den ersten Theil hinzugefügt habe. Wir hätten dann in der frag-
lichen Hs. eine Abschrift jener früheren selbständigen Darstellung
über den pfalzischen Zug. Bei dieser Annahme dachte man jeden-
fiftlls auch an die Angabe der Harer'schen Vorrede, in der es heisst,
der Verf. wolle den Bauernkrieg in der F&lz beschreiben, zuvor aber
die Vorgänge in den übrigen Gegenden .kürtzlich überlauffen*. Da-
gegen spricht aber offenbar der Umstand, dass in der Chronik mitten
zwischen den pfalzischen Begebenheiten Ereignisse erzahlt werden,
die mit dem ersten Theil in engem Zusammenhange stehen, d. h.
ohne ihn nicht verstanden werden, und dass auch rein äusserlich
wiederholt auf die fehlende Hälfte deutlich hingewiesen wird^). Der
Verf. hat die beiden Theile nie getrennt gedacht; vielmehr hat der
Abschreiber der Mone'schen Hs. nicht den pfälzischen Zug excerpiert,
was wohl seine Absicht war, sondern den ganzen zweiten Theil mit
<) Harer Cap. 62 : . . stiesase f&r ForfekL — Mone Oap.S : stiease vor fosivolck.
Harer Cap. 79 : • . ruckt er förter zu den Bauren auf dem
Bennweg pflag mit ihnen | Mone Cap. 24 : Rennwegplatz, mit ihnen
gleicher Handlang wie mit den vorigen.
Harer Cap. 85 : . • erfuhr . . dass sie . • auff Guntheim zugezogen weren,
darin Hansz von Oberstein ein schloss i Mone Oap, 81: dann haben sie vom
liegen hatte | obersten ein schlosslin liegen gehapt
>) Harer Cap. 58: . . der halb gespalten Fuss — Mone Cap. 4 : der halb ge-
spalten fürst.
Harer Cap. 59 fehlt im letzten Satze vor »mein gnädiger Herr« bei Mone
Cap. 5: zog.
Harer Cap. 82 fehlt hinter »der graveschalt Wertheim* bei Mone Cap. 28 :
zugehörig, den folgenden Tag gen Wertheim.
Harer Cap. 92 am Schluss fehlen oflPenbarnach »schössen* bei Mone Cap. 41
mehrere Worte, wie der Vergleich lehrt.
*) a. a. 0. 11. «) Capp. 8, 5, 18.
546 Schwalm.
den sämmtlichen nicht auf die Pfalz bezüglichen Berichten übertragen.
Es kann daher auch yon einer Entstehung durch Verstümmelung der
gans^n Arbeit nieht die Sede sein^). und am allerwenigsten hat
jene Chronik Harer in irgend welcher Weise als Quelle gedient, wie
Mone annahm.
Auf eine andere, theilweise Herausgabe des Harer^schen Werkes
ist noch nicht auftnerksam gemacht worden. Dieselbe veranfltaltete
der Lehrer J. M. König zu Speyer unter dem Titel: ,Uebersicht wahr-
hafter und merkwürdiger Thatsachen des Bauern- Aufruhrs in Deutsch-
land im Jahre 1525. Nach einem Manuscripte yon Peter Harrer'),
gewesenen Oeheimschreiber des weil. Herrn Pfalzgrafen Ludwig Y.
zu Heidelberg. Yerfasst und herausgegeben durch Joh. Michael Konig,
Lehrer. Speyer 1830 '. Ausser der Vorrede Harers sind im Verlaufe
der Erzählung einzelne Capitel, einzelne Sätze und Theile yon Sätzen
^aus dem Manuscripte buchstäblich angeführt*. Leider gibt König
nicht an, woher er seine Hs. hat; auch blieben in Speyer angestellte
Nachforschungen nach dem eyentuellen Aufenthalt derselben erfolglos.
Aber der ganze Charakter der Bruchstücke zeigt, dass wir es mit
einer Hs; yon yerhältnissmässig hohem Alter, jedenfalls mit einer des
16. Jahrh. zu thun haben, die brauchbarer ist, als die obengenann-
ten modernisierten Hss. in Mülichen und Göttingen und zu Yer-
gleichungen sehr wohl herangezogen werden kann. Die üeberein-
stimmung mit Mones Chronik ist an den wenigen in Frage kommen-
den Stellen eine wörtliche.
Noch sei hier eingefügt, dasb die yon J. P. Schunk in seinen
Bey tragen zur Mainzer Geschichte^) 1789 yeröffentUchte^ dem Harer^schen
Texte ziemlich ähnliche «alte Handschrift^ nicht, wie Hartfelder
sagt^), «im wesentlichen ein Auszug aus Harers Schrift mit unerheb-
lichen Aenderungen* ist, sondern yielmehr, und dies ist nicht un-
interessant, eine ältere, ziemlich wörtliche tTebersetzung der lateinischen
Fassung, yon der unten eingehend gehandelt werden soll, yon Gap. 10
an, mit manchen Zusätzen, namentlich über die &eignis8a in derFul-
der Gegend^). Man sieht dies auf den ersten Blick, wenn mtm z. B.
das in der lateinischen Fassung in Cap. 58 yorkommende lateinische
Citat aus Yergil^ auch in jener alten Hs. wiederfindet^, wo es heisst:
.Diesen gings nach dem Yerse: nescia mens hominum üü, aoriisque
futuri *. Dass sich übrigens in Mainz, woher Schunk yermuthlich die
alte Hs. nahm, eine TTebersetzung des lateinischen Harer befiuid, ist
') Hartfelder a. a. 0. 11 A. 1. *) YgL zar 8chieib«Kg des NameM Hart-
felder in Forsch. 22, 489 f. •) 2, 1 ff. raid 2, 26S ff. «) a. a. a. 0. 2. •) «,
29 ff. Für ei» Mitglied des Mainzer Hofea wobl möglich. •) Aen. 10, SOI. ») 2, 40-
Zur Kritik des Peter Harer. 647
nicht auffidlend, da das bei Freher veröffentlichte Exemplar der la*
teinischen Fassang dem Mainzer Erzbiscfaof gewidmet ist
Verhältnis der «alten Hs.' der sogenannten Ch^ranitser
Materialien zu Harer.
Betör wir im folgenden zu der wichtigen Frage über das Ver-
hältnis der in den sogenannten Chemnitzer Materialien veröffentlich-
ten alten Es. zn onserm Harer übergehen, mnss kurz daran erinnert
werden, dass Gnodalins zu seiner 1570 erschienenen, mnfiulgreichen
Gompilation über den Baaemkrieg, für die er aqoaeconqne scripta
vel acta in huius argumenti genere edita comperisset^ sammelte,
neben Sleidan und allen möglichen Flugblattern oder Zeitangen auch
das Harer^sche Werk benutzt hat Da er den Namen des letzteren nir-
gends erwähnt, so lag ihm vielleicht eine, gleich der Göttinger ohne
Namen des Autors umlaufende Hs. vor. Durch Simon Schard, von
dem er «pleraque de hoc motu rustico nondum publicata* bekam und
der ihn offenbar zu seiner Arbeit veraidasst hat^), wird er ein Exem-
plar des Harer erhalten haben. Drei Jahre nachher erschien bei dem-
selben Baseler Verleger eine auf dem l^tel sich als soldie an-
kündigende, wohl ihrerseits von Gnodalius veranlasste tJebersetzung
dieser Gompilation, die der Magister Jakob Schlusser von Sudenburg
(Suderburg) gefertigt hatte. Schlusser hat die Erzählung «auch an
etlichen ohrten mit zusatz der vertrage, so dazumal durch frundt-
liebende leut auffgericht, und in den Lateinischen Historien (d. h. bei
Gnodalius) ausz mangel derselben auszgelassen, Locupletiem und ver-
mehren wollen', d. h. er veröffentlicht in ganz dankeoswertheir Weise
unter anderen auch alle jene Urkunden, die Gnodalius nur im Aus-
zuge übersetzt hatte, und es ist durchaus wahrscheinlich, dass ihm,
abgesehen von jenen noch unveröffentlichten Sachen, auf die die Vorrede
anspielt, derselbe Complez von Manuscripten und Urkunden bei
seiner Uebersetzung vorlag, den schon Gnodalius benutzt hatte. Wie
er Flugblätter wörtlich abdruckt, so benutzt er ebenso wörtlich das
Harermänuscript, in einzelnen Fallen sogar von Gnodalius abweichend^.
9 Vgl. die Vorrede Sclilaaaen: »aasz befordenuig des bochgelelirtea Herrn
Simcais Schardii* bat Gnodalios gescbrieben.
*) S.B. Harer Gap. 67.
Ab« da sie der PfiütsgräfiBcben
und Bondiscben gegenwertigkeit
vernommen, sieb auff der Höbe in
WUdem wieder flücbtig binweg
getban betten, und webre mit sambt
Gnodalius.
Viribus vero
eorum cogni-
tis in sylyas
retro ceesiflse,
ibique inlate-
Scbluiser.
Ali aber er und die seinen der
PfEÜtsgrftvisoben unnd BundischeB
gegenwertigkeit innen worden,tich
auff der bObe in Wftldem wider
flacbtigbinweggetban bette. Wie-
648
8 c h w a 1 m.
Wir finden daher den ganzen Harer mit Ausnahme eines einzigen
Capitels wörtlich bei Schlusser wieder, allerdings hier mit kleinen
Zusätzen, dort mit unbedeutenden Aenderungen, denn Schlosser ar-
beitet nicht mechanisch. Natürlich giebt er uns auch ebenso genau
alle bedeutenderen Zusätze oder Aenderungen wieder, die Gnodalius
in dem Harer'schen Texte gemacht hatte, da dieser ja nur eine seiner
vielen Vorlagen bildete.
In den Jahren 179 1—94 gab der Nürnberger Prediger G. E. Waldau
(*1745, t 1817) in drei Lieferungen »Materialien zur Geschichte des
Bauernkriegs* heraus, die ohne seinen Namen in Chemnitz erschienen.
Er druckte darin eine Beihe von seltenen auf den Bauernkrieg bezüg-
lichen Flugschriften ab; zugleich aber veröffentlichte er in ihnen
« noch ganz unbekannte Aktenstücke und historische Nachrichten aus
einem Paar gleichzeitiger Handschriften*. Von allen diesen Inedita
haben für uns näheres Interesse nur die vier hss. Stücke^), das
übrige ist Wiedergabe längst allgemein bekannter Flugschriften. Jene
vier dagegen sind darstellenden Charakters und stehen sämmtlich in
näherem Zusammenhang: sie sind aus der Schlusser^schen üebersetzung
des Gnodalius abgeschrieben. Das erste der Stücke gibt den Ver-
gleich der Lupfener Bauern mit ihrem Herrn, den wir auch bei
Schlusser abgedruckt finden und zugleich dessen einleitende Worte,
die zuerst bei Gnodalius vorkommen. Das zweite Stück bietet die
Vorbemerkung, die Gnodalius-Schlusser dem Abdruck der zwölf Ar-
tikel vorausschickt, sodann diese, allerdings nach einer gleichzeitigen
Flugschrift;. Das dritte Stück erzählt die Ereignisse in Schwaben bis
zum Weingartener Vertrag wörtlich nach Schlusser. Das vierte end-
lich, «Zur Geschichte des Bauernkriegs in Franken*, ist ein ge-
schickter Aus g g aller fränkischen Begebenheiten aus dem Schlusser-
schen Werke, wiederum wörtlich mit letzterem übereinstimmend. Dass
der Herausgeber Waldau, dem nach der Einleitung Schlusser bekannt
war, dies Verhältnis nicht bemerkt hat und dass er in den einleiten-
GeÖrgen von Ballenberg zu einem
Haubtmaim verordnet, wiewol sich
Götz desselben seither höchlich ent-
schuldiget, mit anzeigen daz ers nit
gern gethan, sondern ausz bezwang
beschehen, welches doch nit be^
jedermann hat wollen geglaubt
werden. Ee werwol mehr davon zu
schreiben, daz jetzmalsz jn der
ÜBder verhallt.
0 Lieferung 1, 1--8; 8, 8,
brisseseabdi-
disse.
wol Qötz von Berlingen sich seid-
hero höchlich entschuldiget . . .
mit anhangt das er solch nicht
willigklich, sonder ausi bezwang
thun müssen, welches doch nicht
bey jedermann glaublich erschie-
nen, und were wol mehr davon
zuschreiben, das doch jetsmal im
besten in der feder bleibt
Zar Kritik des Peter Harer.
649
den Worten zum vierten Stück ausdrücklich sagt: «In keiner zur
Qeschichte der Bauernunruhen in Franken gehörigen Schrift habe ich
diese hier abgedruckte Nachricht gefunden', ist nur ein Beweis für
die Flüchtigkeit des Mannes, der (so wurde mir von competenter Seite
mitgetheilt) «wie ÜE^t in allen seinen Arbeiten, so auch hier, seiner
Quelle nicht gehörig jiachgeht und dieselbe nicht einmal genau an-
gibt*^). Zadem hat Waldau ebensowenig bemerkt, dass auch der
grösste Theil der von ihm abgedruckten Flugschriften schon in Schlus-
sers Beilagen enthalten war. Dass wir dann auf die Behauptung des
Mannes, die Hss. seien gleichzeitige, kein Gewicht zu legen haben,
ist nach allem selbstverständlich.
Doch wollen wir, von dem vorhergehenden absehend, zunächst
die vier Quellen, um Harer, Onodalius, Schlusser und die bei Waldau
veröffentlichte Hs. der Kürze halber so zu bezeichnen, als solche be-
trachten und ihren Text vergleichen. Wir berücksichtigen dabei nur,
dass Harer, wie aus der Vorrede des Leodius^) ersichtlich ist, 1525
bereits fertig vorlag und unmöglich schon eine zusammenhangende
Darstellung benutzt haben kann, ganz abgesehen davon, dass wir von
einer solchen aber auch nicht das mindeste wissen. Das Verhältnis
von Gnodalius zu Harer gaben wir im vorigen an. Gewiss ist femer,
dass Gnodalius sein Werk 1573 von Schlusser ins Deutsche über-
tragen Hess, was vollkommen gerechtfertigt war, da die Compilation
des ersteren einen bedeutend grösseren Umfang hatte, als Harers
Darstellung und da auch diese letztere gedruckt noch nicht vorlag.
Eine Gegenüberstellung der vier Quellen (wir bezeichnen die von
Waldau veröffentlichte alte Hs. mit x) ergibt nun, wie von den ge-
wählten namentlich das ausführlichere Beispiel zeigt, folgendes Resultat :
Beispiele: 1. Harer Oap. 10.
• . daez . . etüche uffirührische Articul
Mehrertheils uff Freyheit desz fleisch
gericht allenthalben in Teutscher Nation
auBzgebreit worden. Welche meine er-
achtens von einem verkehrten Mann zn
Mühlhausen in Duringen, Thoman Mün-
zern, ursprünglichen hergeflossen, wie
derselb dann durch sein Bottsohaft die
fürnehmlichst Practiken, dieser Sedition
bey den Heuffen, jederzeit gehabt und
angestellt hat.
i. Gnodalius.
• • ut • • postulata quaedam, libertati
camis et deprayatae voluntati humanae
magis quamBivini numinis cultui verbo-
queBeiconsona, in superiori Germania di-
Yulgarent Quae quidem ut ego intellexi
et alii multi afiflrmare non dubitarunt,
a Thoma Muntzero tunc quidem in Thu-
ringia Mulhusii degente, sed per emis-
sarios suos hinc inde callida consilia
tumultuantibus Bustids suggerente, con-
cinnata fhere.
') Ich verdanke diese Mittheilung, sowie eine der folgenden über Joh.
Müllners Annalen der Güte des Herrn Br. Kamann in Nürnberg.
>) Freher 8S. 8, 240 (Ausg. v. 1611).
650
Sobwalm.
lioeft amt qui eorum, et seditioiiii
droa Memmingam exdtatae aactorem
Christophorain Staplerum oondona-
torem Memmingensem ftdsse velini. Multi
vero, qoibtifl • . .
de obddenda monitiasima arce Bikteina
Cap. 21. für den Zobelstein SU ziehen.
Oap. 8. Und als er mit der Sohlaobt-
ordnong in sie setzen wollen, sind sie
auff ein grossen Ried entflohen.
8. Sohlusser.
. . dasz . • aofirürische Artiokel, mehrer
theils anff frdheit des fleisch gericht,
allenthalben in Obertentsohernation aosz-
gebrait worden. Welchs meins erachtens
von einem yerkerten man tt Mülhausen,
In ThOnngen Thoma Mftntser ursprüng-
lichen her geflossen, wie derselb dan,
ab ich bericht emp&ngen, durch seine
hin und hergeschickte bottschaffl, die
vornembHchst Practicken in dieser &e*
dition, bey gemelten kauften wider und
für BmgHMi gthapt. Wiewol etliche
ander Termeinen, des gemelte Artiökel
durch einen genannt Christoffel 8 1 a p h e r
Pfarherm sü Memmingen gestelt, nnnd
die aoffirür omb die selbige gegent, durch
in erregt sein soll. Doch Title, welchen • .
für das Schlosz zu Belstein, gar ein Test
hansE
. . seind sie mn auff ein groesi (sie !) ent-
pflohen..
Besultat:E6iatbei allen Tier Quellen der Beihe nach eine gewisse
Uebereiustiinnrang Yoriumden ; dieselbe ist sehr bedeutend bei den drei
letasten, da bei diesen die in Ghtodalius enthaltenen Erweiterangen
des Harer wiederkehren; die grösste, wörtliche üebereinstimmung
herrscht zwischen Schlosser und der Quelle x. x muss also aus
Sehlusser, oder Schlosser aus x, oder beide müssen aus gemeinschaft-
licher Quelle 7 geschöpft haben. In den beiden letzten Fällen mOsste
jeden&lls auch Ghiodalius, den Schlusser ja erst übersetzt, die Quellen
X oder j neben Harer benutzt haben , da wir bei ihm zuerst jene
charakteristischen Ton Harer abweichenden Stellen der Hs. x Torfinden«
Nun hören wir Ton einer so ausführlichen Quelle, die sich ihrerseits offen-
bar auch wieder auf Harer stütat and diesen erweitert, sonst gar nichts.
Beides muss man betüeksidhtigen. Es vv^e unerklärlidi, warum GnodiH
lius erst diese ausführliche Quelle neben Harer fttr seine lateinische Gom-
4. Hs. X.
Die aufirürischen artiekel, mehrer theils
auff freyheit des fleisch gericht, seind
meins Erachtens TOn einem Terkerten
Man zu Mülhausen In Thüringen Thoma
Müntser ursprünglichen her geflosMn, wie
derselb dan, als ich bericht empfongent
durch seine hin und her geschickte Bott-
Bchaffb, die Tomemblichst Practicken in
dieser 8edition, bey gemelten Haufen
wider und für angestelt gehapl Wiewol
etlieh ander Termeinen, das gemelte Ar-
tickd durch einen genannt Christofiel
Stapher Ffiurhem lu Memmingen ge-
stelt, und die auffinr umb dieselbige
gegent durch ihn erregt sein soll. Doch
Tiele, welche . .
für das Schlosz zu Behltein, gar ein Test
Haiiss,
. . seind sie lun auf eingroeei (sie!) ent-
flohen.
Zur Kritik dee Peter Harer. 651
pilation benutzte und darauf letztere unter Zugmndeleguog jener Quelle
und des Harer wieder ins deutsche übersetzen liess. Wie geschah denn
bei Schlusser die Benutzung, wenn beide Quellen, die unbekannte und
Harer, wiederholt gleiches boten? Unerklärlich wäre endlich auch die
Thatsache, dase der üebersetzer Sehlusser bewusste Abweichungen des
Gnodalius gegenüber der unbekannten Quelle und ebenso Berichtigungen
Yon offenbaren Irrthümern dieser letzteren durch jenen einfach nicht
beachtete. Es lassen sich hierf&r Qründe nicht einsehen. Nur die
dritte Möglichkeit bleibt übrig: x hat aus Schlusser geschöpft, d. h.
von ihm abgeschrieben; x kann mithin erst nach 1573 entstanden sein.
Somit wird die Schafersche Hypotiiese^), dass Harer jene ,alte Hs.*
benützt habe, hinfallig, ein ftLr die Kritik des Autors wichtiger Punkt.
Aber auch dem Qnodalius kann, wie wir sahen, x nicht als Quelle
gedient haben, was noch Bänke gesagt hat'). Die in den Materia-
lien yeroffentlichte alte Hs. fusst yielmehr in irgendwelcher Weise
auf Schlusser, der sehr wohl hier oder dort in Abschrift vorgelegen
haben kann, wie ja auch Mone eine wörtliche Abschrift des Gnoda-
li«8, im Karlsruher Archive befindlich, nennt ^
Vielleicht ist für die Herkunft der Hs. folgende Yermuthung an-
nehmbar. In der Nürnberger Stadtbibliothek befindet sich unter
Nr. 341 bibl. Amb. ein handschriftliches Annalenwerk: Job. Müllners
Nürnberger Annalen. Der Abschnitt über den Bauernkrieg hierin ist
etwa um 1620 yerfiu»t; er beschränkt sich auf Nürnberg und Franken.
Der Verf. hat, wie er selbst gesteht, Gnodalius benutzt, für seine
deutsche Darstellung wahrscheinlich in der Schlusser^schen Ueber-
setzung. Erinnern wir uns nun, dass der grösste Abschnitt der
»alten Hs.* ein speciell frankischer Auszug aus Schlusser war, und
vergleichen wir damit eine Stelle in Bensens Geschichte des Bauern-
kriegs in Ostfranken^X so wäre yielleioht die Handschrift x gefunden.
Jene Stelle lautet: « Ausser den Begebenheiten zu Nürnberg und in
dessen Gebiet, bringt MüQner viele seltene Notizen über den Krieg
in OstfiriMiken bei . . . Waldau^s Beiträge und was in WilVs Ge-
schichte des Anabaptismus den Bauernkrieg berührt, ist fast ganz aus
Müllner genommen.*
Quellen Harers.
Wir haben in dem Vorhergehenden nachgewiesen, dass Harer zu
seinem Werke secundäre Quellen nicht verwerthete, wie man es bis-
her in zwei Fällen Hiehr oder weniger angenommen hat; es muss
1) a. a. 0. 11 f. *) Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation 6,
98. (Ausg. V. 1847.) *) «. a. 0. 8, 646. *) 587.
652
Schwalm.
nun TOD Interesse sein, zu zeigen, welcher Art Qaellen er in derThat
benutzte, soweit er eben nicbt als Augenzeuge schiidert Nur einige
Beispiele konnten gegeben werden. Weiter an diesem Punkte vor-
zudringen wird erst möglich sein, wenn das einschlägige Actenmaterial
in grösserer Masse zur Veröffentlichung gelangt sein wird
Die Vermuthung, dass Harer vermöge seiner amtlichen Stellung
im Stande war, offizielle Berichte bei seiner Darstellung zu verwerthen,
liegt durchaus nahe, ist aber im einzelnen noch nicht belegt worden.
An einigen Stellen lässt sich nun die Benutzung von sogenannten
Feldlagerberichten nachweisen, wie deren jederzeit entweder direct
oder über Ulm^), den Sitz der zum schwabischen Bundestag abge-
sandten Bathe, unter denen wir uns Harer vor seiner Theilnahme am
pfalzischen Zuge wohl denken können, an die einzelnen Begierungen
abgingen, in unmittelbarem Anschluss an die Ereignisse. Diese,
sämmtlich in der Feldkanzlei entstanden, werden ziemlich gleich ge-
lautet haben, und wenn wir üebereinstimmungen mit derartigen uns
erhaltenen Actenstücken finden, so ist damit nicht gesagt, dass Harer
gerade diesen, jedenfiftlls aber, dass er einen ähnlich lautenden Feld-
lagerbericht benutzt hai
Üebereinstimmungen in der angegebenen Bichtung kann ich an
mehreren Stellen nachweisen, näher ausgef&hrt soll der Vergleich hier
nur in den Fällen werden, wo es sich um weniger leicht zugängliche
Acten handelt Man vergleiche zunächst Harer Gap. 8 mit einem bei
Schunk veröffentlichten Stücke*). Letzterer vermuthet in dem mit Datum
und Unterschrift nicht versehenen Stück mit Becht «ein Bericht-
schreiben von dem kurmainzischen Bath bey dem schwäbischen Bunde
oder von dem Befehlshaber der kurmainzischen Eriegsleute bey dem
schwäbischen Bundesheer, der hiedurch seiner kurfürstlichen Gnaden
von den dasigen Verrichtungen hat Nachricht geben wollen**).
Welcher«) sich also bis auff den Gar-
freytag venreitet, an welchem Tag, gegen
Abend umb 5 uhren Herr G^rg Truch-
8688 der uffrüiiBchen Bauren, bey seiner
zugehörigen stättlein einem Wortsbach
genandt, 2, oder 8. Meil ob Bieberach
gelegen, biss an die 7000. erschlagen,
Gnädigster Fürst und Herr. loh füge
Euer ChurfürstL Gnaden za wiesen, daas
aaff den Charfreytag gegen der Nacht
umb 6 Uhren Herr Georg Druchsess bis in
6 oder 7000 Bauwem geschlagen bei
einem Stftttlein WiezenCsic !) genannt, liegt
swey oder drey Meilen ober Bibrach,
0 So sendet nach Baumann, Akten n« 228 der Eanzleischreiber Hans lienberg
aus dem Feldlager ttber ein von Harer nicht erw&hntes Treflfen bei Essendorf
(14. April) einen Bericht an den Dr. Frankfurter in Ulm, der darflber an die
wirtenbergische Regierung weiter berichtet. *) Beytrftge zur Mainzer Gesch.
2, 285. •) a. a. 0. «) Der Harer^sche Text ist nach den Hss. yerbeisert
Znr Kritik det Peter Harer.
653
und bej deofielben Glefiuigenen vememen,
dass i Meilen davon nemblich zu Wein-
garten bei Rayensporg gelegen, noch bey
8000 Bauern bey einander liegen,
ist er den Sambetag uff den Oi>ter-
abendt mit allem seinem kriegsvolk
aufgezogen,
und als diese zu den yorigen ge-
scblagenen Bauern, wovon sie kein Wis-
senschaft gehabt, ziehen wollen, hat er
sie vermeint anzugreiffen.
und als er sich bey den Gefimgenen er-
lernet, dass auff 8 Meilen davon, nem-
lich zu Wingarten, bey Bavenspurg ge-
legen, noch |auf die 8000. Bauren und
mehr bey einander versamiet weren, ist
er am nachfolgenden Sambstag, den Oster-
abend, zu morgen, mit dem gantsen Heer
auffgebrochen , solchen hanffen Bauren
zu suchen. Demnach sich aber diese
Bauren eben desselben morgens, von un-
geschichte, zu Wingarten erhaben, in
willens zu vorgemeltem hauffen ... zu
ziehen und sich gegen die Bundtischen
zu st&rcken. Da ist Er deroselben Banren
im Feld, durch seine kundschaft . . ge-
war worden. Und als er mit der Schlacht-
ordnung an sie setzen wollte, sind sie
ihnen auff einen grossen Ried entflohen,
also, dass er mit seinen Beysigen nicht
möchte zu ihnen kommen ; doch hat er
ihnen under diesem mit dem Geschütz
viel abgebrochen. Indem ist die Nacht
hereyn gefaUen, derohalben Herr Georg
dieselbe Nacht nichts weiter auszriohten
können, vom Handel ablassen müssen
und sich gleich daselbsten zum nächsten
bey ihnen, mit den Heer nidergeschlagen,
und den Nachtlftger genommen, der und vorgenommen den Ostertag in
meynung, auff den andern Tag oder Mor- aller früh sie anzugreiffen, Gott gebe
gen wieder mit ihnen zu handeln. | Glück etc.
Man yergleiche femer Harer Gap. 9 mit einem Stück bei Bau-
mann ^): Datum im feldleger zwischen Weingarten und Bayenspurg
uff den 17. tag Aprilis. anno etc. 25. Die üebereinstimmung dürfte
eine noch grössere sein, wenn das Original im Wortlaut Torlage. —
In gleichem Masse finden sich übereinstimmende Stellen zwischen
Harer Gap. 49 und einem noch ungedruckten Briefe des Landgrafen
Philipp Yon Hessen an Herzog Georg von Sachsen vom 4. Mai 1525*):
die Bauern aber seindt auff ein g^oss
Ried geflogen, allwo ihnen nicht b^zu-
kommen gewesen, doch hat er ihnen
mit dem geschütz grosen Schaden zu-
gefügt, und bia in die Nacht damit an-
gehalten,
Derohalben der Landgraff . . . am Diens-
tag nach Misericordia Domini yon dan-
nen nach der Buchen in ein Flecken
Vastdorff gezogen, am folgenden Tag,
Hunfeld dem abgefidlenen Flecken wider
inngenommen. Danach mit seinen Rey-
• . . sein wir nechstes dinstags zu Hers-
felt aus hier inn die Buchen und in
einen flecken Rostorff gut getzogen, ge-
rigstags die stat Hunefelt eingnomen,
und alspald hier bey die stat Fulda ge-
ruckt.
*) a. a. 0. n^ 227. ') Orig. im Egl. Sachs. Hauptstaatsarchiy zu Dresden.
Locate 9185. 1. Absohrifb in den Seide mann^schen Excerpten auf der Kgl, Öff.
Bibl. daselbst. (Msc. R. 280^ n« 8.)
654
Sobwalm.
■igen und Foesvolck f&r die Stadt Fulda
geruekt da dann die Bawren in obge*
melter Summen gelegen, und sich herautz
an den Frawenberg gethan, ihr Schlacht-
ordnung gemacht, und sich zur gegen-
wehr gettelt Darauff der Landgraff den
ernst auch für die band genommen, und
ihnen zumnechsten zu mit der Schlacht-
ordnung, zu Boss und Fuss, zugezogen.
Sobald die ßawem ein solches gesehen,
seind sie alle flüchtig worden, darauff
der Landgraff sein Feldgeschütz zur Stadt
hinein abgeschossen, und sie mit dem
ernst gemahnt, darzu das FussTolck die
Stadt an einem Orth mit Sturm anlauffen
lassen, in deme seind die Fuldischen
S. F. Qn. under äugen kommen, dero
zu Fu88 gelallen, und sich in dero ge-
nad ergeben.
... Da wir dan befunden und gesehen
das die bnrger und bawnsebafften bis
in Vm starck hieaussen Tor die stat
hej dem Frawenberge gewessen und in
einer Schlachtordnung gestanden.
Haben wir uns mit den unsem als-
pald zum ernst geschickt, inen den nedisten
zu und unter äugen getzogen.
Als sie aber das gesehen sein sie alle
fluchtig einsteyls in die stat und dar-
Ton einsteyls umbkommen und erstochen
worden. Wir darauf mit dem hawffan
nachgedruckt und tot die stat komen.
Alspald die stat mit dem geschutc
auch zugleich Ton etlichen zu Aies mit
dem stürm angangen, alszo haben die
?on Fulda uns hie aus unter äugen ge-
schickt uns zu fhes gefidlen und sich in
unser gnad ergeben.
Ebenso zeigt Harer Gap. 50 Uebereinstimmung mit einem Be-
richte des Landgrafen an den Erzbischof yon Trier vom 16. Mai 1525^).
Dass im zweiten Tbeil der Erzählung, wo Harer als Augenzeuge
mit voller Ausführlichkeit berichtet, »ein Berieht über die Schlacht
bei Eönigshofen^ ausführlicher ist, als der entspiechende TonWalch*
ner und Bodent') verofFentlichte Feldli^erbericht des Tmchsess, wird
uns nicht Wunder nehmen« Sehr interessant ist es aber, andererseits
zu sehen, dass sofort nach Trennung der Heere und nach dem Abzug
1) Annalen des Vereins för Nassauische Alterthumskunde 12 (187S), 62. —
Auf die Uebereinstimmung dieser beiden Berichte hat jfingst auch W. Falcken-
heiner in »Philipp der GrossmQtige im Bauernkriege*, Marburg. Dissert 1887,
05 f. (Ezcurs I) (s. 0.) aufmerksam gemacht. Derselbe entkräftet dadurch die ?on
Droysen (Zs. f. Freust. Qesch. u. Ldafcde. 10 (1878), 690 £) dberhanpt nicht ge-
nügend bewiesene Behauptung, dass Harer xu diesem Gap. 50 den »Gloubwirdigen
underricht* benutzt habe. £r gibt dann weitere Beweise dafür, dass Harer auch
sonst Einzelheiten stets den Acten entnimmt. Merkwürdig ist dabei nur, dass
Falckenheiner nicht bemerkt, dass bei Harer fQr das unrichtige Heydfeld viel-
mehr Hünfeld zu lesen ist, und dass er den in Cap. 49 benutsten Brief des Land-
grafen vom 4. Mai 1525, den ich im yorigen ansog, als leider nicht mehr er-
haltenen beseichnet Laut Nachtrag hat der Verf. doch die im Nachlass Seide-
manns auf der Kgl. ö£ Bibliothek su Dresden befindlichen Copien yon Acten
des Dresdner Hauptstaatsarchivs benutzt, unter denen der vermisste Brief an
hervorragender Stelle steht, so dass er nicht übersehen werden konnte. Der Verf.
scheint überhaupt das leicht zugängliche Manuscript nicht selbst in H&nden ge-
habt SU haben.
>) Cap. 70. >) Biogr. des Trucbsessen Georg, 868 f.
Zar Kritik des Pe(»r Harer.
655
des Traehaess in Gap. 81 Teramthlich wieder die Benutsang eines
bei Elip&l^) TeröffenUichten Feldlagerberichtes eingetreten ist:
.... und da er die Feind, so sich
bey Scbrattenbach nf 8000 oder 4000
starck simimen geihan betten, ge-
war worden • • • . aber am selben
tag das foMYolck ond Gescbütz Tor
nacbt nit an sie bringen mögen . . .
babe er kundscbaft eingesogen und
eriabren, daas selbige Baaem sieb zu
liebas innerhalb des Wassers eu einander
geCban. Heute sei er Tor Tag auf ge-
wesen, babe sie an demselben Ort be-
treten, und den ganzen tag mancherlei
Mittel und Wege gesucht, zu ihnen zu
kommen, und endlich mit dem grossen
Qeschfiiz ihnen treffentlichen Schaden
gethan.
Er habe die Bauern zu Schwartten-
bach 8000 Mann stark geftmden, aber
weil er ihnen gegenflber zu schwach
gewesen, und das kriegsvolk nicht
alles zu sich habe bringen können.
Aber nachdem sie über ein Wasser,
die Labass genant, zu ihrem vortheil
entwichen, hat Herr QecMrg mit dem ge-
schätz gegen ihnen zu arbeiten angefimgen,
und uff die zwen tag viel weg gesucht, wie
sie in solchem yortbeil anzugreifen weren.
Darunden hat er ihnen mit dem gescbfltz
viel abgeprochen, und ein merglichen
schaden gethan.
Verhältnis der deutschen Fassung zur lateinischen.
Bevor wir z\x einer Betrachtung des Verhältnisses der deutschen
zur lateinischen Fassung übergehen, müssen wir in einer Vor-
bemerkung einen Irrthum Hartfielders berichtigen, der bei den fol-
genden Ausführungen nicht ohne Bedeutung sein wird. In dem jüngsten
Au&atae HartfelderB über Peter Harer lesen wir folg^ades*):
,» Schon seine Stellung als Sekretär des Eurftlrsten setst eine
tüchtige Schulbildung voraus, aber auch seine Werke beweisen das-
selbe.* Es folgen einzelne Angaben und dann heisst es weiter in
Anra. 1: ,In der Horazausgabe, welche Fr. Irenious im Jahre 1567
in Frankfurt drucken liess, soll die vita Horatii von Harer verfiisst
sein*; und im Text: , Femer hat er Erklärungen zu den Epistolae
fiauiliares des Cicero geschrieben, welche in den Ausgaben des 16. Jahr-
hunderts wiederholt gedruckt worden sind.*
Hierzu muss bemerkt werden, daas der lateinische Name Grinitus
für unsern Peter Harer zuerst in dem von Freher 1611 veranstalteten
Drucke der lateinischen Fassung der Oeschiehte des Banemkrieges
vorkommt und offenbar als eine Umtaufung Frehers anzusehen
ist Die lateinische Wiener Hs. sowol als die von jenem veröffent-
lichte geben am Schlüsse der Widmung die Worte Petrus Harer.
<) Urkk. z. Gesch. des schwftb. Bandes 8, S98 (vom IS. Juli 1525). Leider
wiedemm nur Regest *) a. a. 0. 9.
656 Soliwalm.
Harer selbst nannte sich also auch in lateinischer Sprache Harer, nkkt
Crinitus. Alles was dagegen im 16. Jahrhundert unter dem Namen Petrus
Crinitus umlauft, stammt yielmehr yon dem Florentiner Humanisten
dieses Namens, der 1505 starb und eigentlich Biccio hiess. Vor einer
Verwechslung beider warnte schon Struve 1727 in seiner Ausgabe der
Freher^schen Sammlung in dem kurzen Vorwort, das er der lateinischen
Fassung der Geschichte des Bauernkrieges vorausgehen lassi Hart-
felder ist also im IrrthuuL Während er übersieht, dass der Stil
dieser lateinischen Fassung, von Struve mit «admodum horridus' be-
zeichnet, wirklich sehr schlecht ist, behauptet er, unser Harer sei Ver-
fasser von Erläuterungen zu Giceros Familienbriefen. Als Beweis hie-
ftir citirt er das Corpus Beformatorum 17, 1 — 7. Hier findet sich eine
Bibliographie von Ausgaben der Epistolae familiäres, bei der jedesmal
die einzelnen Gelehrten angegeben werden, deren Erläuterungen in den
betreffenden Ausgaben enthalten sind, unter diesen Autoren sehen wir
wiederholt einen Petrus Crinitus hinter dem Angelus PoUtianus. Jener
Biccio war ein Schüler des Folitian, und es ist durchaus unwahrscheinliche
dass an diesen Stellen unser Harer gemeint sei, vor allem auch deshalb,
weil jene angeführten Ausgaben sämmtlich nur Abdrücke von Aldinen
aus dem Ende des 15. Jahrh. sind. Ferner vermuthete Hartfelder,
unser Harer sei der Ver&sser einer Vita Horatii in der Herausgabe, die
1567 in Frankfurt von Franciscus Irenicus veranstaltet wurde. Hier kann
ich den Gegenbeweis directer führen. Der Florentiner Petrus Crinitus
hat eine römische Literaturgeschichte geschrieben: De poetis latinis
libri quinque (zuerst gedr. Florenz 1505). Von ihr wird niemand be-
haupten wollen, dass sie ein Werk des Peter Harer sei Sie enthält
keine zusammenhängende Darstellung, sondern nur einzelne aneinander
gereihte Biographien. Und wie in der Ausgabe des Claudiau, Basel
1534, in der des Lucrez, Paris 1567, so ist auch in den Horazaus-
gaben Venedig 1544 und Frankfurt 1567 als Vita einfach die be-
treffende Biographie aus Petrus Crinitus* Literaturgeschichte herüber-
genonmien. —
Von der lateinischen Bearbeitung unseres Harer liegen nur 2 Drucke
vor, deren einen Marquard Freher im 8. Bande seiner Scriptores Berum
Gtermanicarum 1611 veröffentUchte^), ex Bibliotheca Palatina Electorali,
wie die Bemerkung in der Vorrede des Bandes lautet'); der zweite
') Ich citire nur nach dieser ersten Auflage der Sammlung. Die von Sch^r
stets benutste dritte, die Struye 1717 besorgte, enthält eine Menge von Druck-
fehlem, die jenen, wie wir noch sehen werden, zu den merkwürdigsten Annahmen
führten. >) Vermuthlich hefindet eich die Hs. , die man bis jetzt noch nicht
wieder gefunden hat^ im Vatican.
Zur Kritik des Pötet Haröir» 65?
Druck im 19. Bande der Aunales ecclesiastici Ton BzoTius^j ist wört-
lich aus Freher herabergenommen; nur die Vorrede fehlt und der
SchluBS ist gekürzt. Aach die Gapiteleintheilung weicht ab. Die Wid-
mung der bei Freher abgedruckten Hs. ist an Albrecht von Branden-
burg, den Erzbischof von Mainz und Magdeburg gerichtet.
Ausserdem sind aber von dieser lateinischen Fassung noch 2 Hss. be-
kannt, deren eine in München (Kgl. Hof- u. Staatsbibliothek, God. lat.
1563), die andere in Wien (K. K. Hofbibliothek, Cod. ms. n^ 8081)
sich befindet. Die Widmung der letzteren, die an den König Ferdi-
nand gerichtet und Köln 7. Jan. 1531 datiert ist, hat Chmel yer-
ö£Fenilicht>). Aus derselben ersehen wir, dass das Exemplar dem
Habsbui^er überreicht wurde» als Beglückwünschung seiner Wahl zum
römischen König, die Anfang Januar 1531 zu Köln von fünf der
Kurfürsten Tollzogen wurde*). Da beide Widmungen Harens Namen
klar und deutlich in der Unterschrift bezvv. Ueberschrift tragen, so
haben wir zunächst gar keinen Grund, die Autorschaft des Mannes
mit Schäfer^) zu bezweifeln. Trotzdem behauptet noch Hartfelder ^) :
,Die Möglichkeit, dass die von Freher gedruckte lateinische Relation
nicht Yon Harer selbst herrührt, bleibt . . einstweilen noch bestehen. *^
Weder Schäfer noch Hartfelder bemerkten die Widmung auch dieser
Fassung.
Es ist mir möglich gewesen, den Wiener Codex neben dem
Münchener zu benutzen. Eine genaue Yergleichung ergab, dass beide
schon rein äusserlich in naher Beziehung zu einander stehen. Nicht
nur sind die Grössenverhältnisse gleiche, Papier und Tinte überein-
stimmend, auch der Einband beider Hss. ist aus Holz und gepresstem
Leder in gleicher Weise hergestellt. Im ganzen ist die Wiener Hs.
besser erhalten und bei ihr die metallische Farbe der Pressung noch
deutlicher erkennbar. Die Schriftzüge beider Hss. sind durch-
aus verwandt, die der Wiener Hs. etwas grösser und sorgfaltiger
geschrieben. Während aber die Wiener Hs. Titel, Widmung und Prae-
fatio gibt, fehlen die beiden erstereu Stücke in der Münchener Hs.^).
Jedoch scheinen in derselben ursprünglich mehr Blätter yorhanden
gewesen zu sein. Es liegt nahe, die Entstehung beider Hss. auf ein
und denselben Schreiber zurückzuführen; und durchaus wahrscheinlich
*) Kölner Ausgabe von 1680, p. 584—699. >) a. o. a. 0. ») Nicht ohne
Wahrscheiolichkeit ist die Yermuthimg, dass die Ueberreichung eines weiteren
Exemplars an den Mainzer Erzbischof bei derselben Gelegenheit stattfond. Von
sonstigen Beziehungen zwischen Harer und dem letzteren wissen wir nichts.
^) a. a. 0. 18 L >) a. a. 0. 11. *) Zufolge einer Mittheilung des Herrn
Director Laubmann lief der Münchn. Codex bisher anonym um, und hat erst
kürzlieh seinen Autor eingeschrieben erhalten.
MittheUanfen IX. 42
658 Scliwalm.
ist es aucb, dam sie w glekher Zeit, also angefahr im Jahre 1530
eatstaiidsn sind.
Wae den Text der lateiaischen Bearbeitung angeht, so üt die
UebereiiHtunmang in den drei uns Torlieg^siden Fassungen^) keine
Tollkommene. Jede derselben hat ihre kleinen üigenthümlichkeiten,
die, wenn sie auch f&r den geschichtlichen Inhalt der Ersählnng ohne
jegUche Bedeutung sind, doch wichtig werden f&r die Frage nach d^n
Sdirtiber der Es.
Wie gewöhnlich in jener Zeit, ist auch in nnserm Fidle die
Schreibung der Ortsnamen keine feststehende. Des öfteren hat an
derselben Stelle jeder der Texte eine eigene kleine Variante. Ebenso
finden wir oft an derselben Stelle ein Abwechseln zwischen latinisierten
und nicht latinisierten Ortsnamen, erstere nicht selten den letateren
noch hinsugeftgt und durch einen der vom Verf. sehr beliebten Sitae,
wie »aut si plus elegantius nomen arridet, dices* oder ,aut ut elegan-
tiores seribunt* eingeführt*). Bei näherer Bezeichnung der Ortsnamen
findet das gleidie regellose Abwechseln statt zwischen den Ausdrücken
«pagus, yicus, oppidulum**. Nicht selten wird in der einen Hs. ein«:
Stadt ein Epitheton omans beigegeben, oder dem Titel eines Fürsten
der Vorname hinzugefügt, den die andere Hs. nicht gibi Wenn wir
in der bei Freher stehenden Fassung, deren Widmung an den Miünzer
Ersbischof geriditet ist, an einer Stelle der Erz&hlung, wo durchaus
keine Nothwendigkeit vorlag, den vollen Titel des hohen Herrn ge-
schrieben finden, so ist das erklärlich*). Charakteristische Weise fehlt
die Titelhäufung an derselben Stelle in der Wiener Hs. Wichtiger
sind aber Abweichungen, wie die folgenden :
Fr^er SSS, L 18 i
Fr. u. M. Hb.: bis yiam interoludit imagister.
W. Hs. : nach intercludit die Worte : quindecim saltem adiunctis viris, beiläufig
eine Angabe, die in der deutschen Fassung fehlt.
Fr. ^08, 49:
Fr. u. W. Hb.: xtifjffjXio.
M. Hs.: xeiiia et clynodia.
Fr. 206, 44:
Ft. non imfuerito ad inclementiam.
W. u. M. Bm^i nach imnorito die Werte: a beaignitate innata, offenbar ebe
für den EurfOrsten schmeichelhaftere Fassung.
i) Dnick bei Freher, Wiener Hb., Münohener Hs. *) Auch hier ein etwas
unbeholfenes Streben nach Megans des liateins, wie wir es noch öfters finden
werden. Sehr charakteristiBch ist in dieser Beeiehnng auch folgende Stelle in
Gsip. 43 : Antonius Eysenhut, aut si in nomine mihi licet ludere a^peS-fjHt) dietoa.
•) Freher 203 L 15. Aehnlich li'reher 192 1. 20 im VerhiUtms zur liOnchn. Hs.
Zar Kritik dee Peter Harer. 659
Fr. 807, 88:
Fr. n. IL Hb.: et bonorum opera.
W. Hs. setzt: praesertim consolatufl hinzu.
Fr. 209, 11:
Fr.: apnd Snecicos confoederatos«
M. XL W. Hs. : apud confoederatam nobilitatem.
Fr. 226, 46:
Fr: yemm praemissis Principum literis, ne id fieret, sese dederont.
W. Hs.: venun alioram Principum studio ne id fieret, factum est.
Fr. 227, 88:
Fr.: Gawe.
W. Hs. setit: (a grecis deductum yocabulum, quibus est '^a'a terra) hinzu.
Alle diese Yerscbiedeuheiteu könneu in Bücksioht auf ihre be-
sondere Art und Weise — sie machen durchaus nicht den Eindruck
des mechanischen — unmöglich durch Unachtsamkeit oder Willkür'
eines Abschreibers erklärt werden i). Es wird yielmehr die Yer-
muthung sehr nahe gelegt, dass der Autor selbst die uns vor-
liegenden Hss. und wol auch die dritte, dem Freher^schen Druck zu
Grunde liegende, geschrieben und hier und dort, den Eingebungen
des Augenblicks folgend, in bewusster Weise bald einen kleinen Zu-
satz, bald eine Aenderung in der üebersetzung angebracht habe. Für das
Wiener Dedicationsexemplar liegt diese Annahme am nächsten, nament-
lich da der Name des Verl in der Widmung von derselben Hand
geschrieben ist, wie das übrige. Der Verf. hätte kaum yersäumt,
seinen Namenszug eigenhändig in der Widmung einzutragen.
üebrigens stimmt zu unsrer Annahme auch die Vermuthung Hart-,
felders^), dass das jetzt in Karlsruhe befindliche pfälzische Lehen-
buch die durch eine andere Nachricht bezeugte Arbeit Harers sei und
in seinem Autograph Yorliege. Diese Hs. hat wiederum grosse Aehn-
Uchkeit mit einer weiteren Heidelberger, die das Harer'sche Gedicht
über Friedrich IL Hochzeit^) enthält und wahrscheinlich ebenfalls im
Original von Harers Hand Yorliegi Seine Eigenschaft als Secretär
des Kurfürsten lässt es ja nicht wunderbar erscheinen, wenn er uns
öfters als gewandter Kalligraph entgegentritt^).
Bevor wir uns nun mit den Bedenken Schäfers und mit seiner An-
nahme eines fremden üebersetzers auseinandersetzen, muss nochmals
*) Auch findet sich in keiner der beiden Hss. ein mechanisches Versehen,
wie Auslassung einer ganzen Zeile u. ä. *) Forschungen 22, 441.
») vgl. Goedeke, Grundrisz 2, 296. 828. *) Eine Vergleichung der in Frage
kommenden Hss. würde natürlich am beuten im Stande sein, die Frage endgil^ig
SU lOsen.
42*
660 Schl^alm.
auf den Umstand hingewiesen werden, dass sowol in der bei Freher
gedruckten Fassung, als in der Wiener Es. Widmungen Yorhanden
sind, die klar und deutUch den Namen Harers tragen, so dass ein
Zweifel an seiner Eigenschaft als Uebersetzer nur dann aufkommen
kann, wenn sonst gewichtige Gründe Torliegen. und dies ist, wie
wir sehen werden, nicht der Fall
Schafer hat drei Arten Yon Abweichungen zwischen der lateini-
schen und deutschen Fassung gefunden: Abweichungen in der Schrei-
bung der Ortsnamen, in der Datierung der Ereignisse und in Bezug
auf den Inhalt. Zunächst yon den ersteren. Fassen wir das Resultat
im-Torans zusammen, so lassen sie sich sämmtlich erklären, sie sind
überhaupt nicht vorhanden, wenn man — wie Schäfer das nicht thut —
einmal die ünvoUkommenheit des deutschen Druckes von 1625, von
der oben die Bede war, berücksichtigt, sodann an Stelle der dritten
Auflage des Freher die erste zur Hand nimmt, in welcher die Druck-
fehler jener nicht vorkommen.
In Gap. 8 stehen sich gegenüber Wortzbach in der deutschen und
Wortsacus in der lateinischen Fassung. Wenn man hierauf überhaupt
Gewicht legen will, so ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass sowol
Leodius als Gnodalius, die beide den Harer noch im 16. Jahrh. über-
setzen, dieser Wurtzag, jener Wortzachium haben, während allerdiugs
in den deutschen Hss. späterer Zeit, z.'B. der Münchener und im Druck von
1625 Wortzbach steht Dies föUt also Harer nicht zur Last Weiter:
Cäp. IS Dmck: Schauenbarg.
M. Hl.: Bcheuemburg = Fr.: Scheuaembnrgum.
Gap. 21 Dr.: Buttert =' Fr.i: Butbard.
Cap. 21 Dr.: Bajelbeim.
M. Hs.: Oeybabeiin, aber Leodius: GeÜBbeim — Fr.: Geibbeim.
Cap. 29 Dr.: liebelt.
U. Hb.: Bibelss, aber König: Bibles = Fr.: Biblies.
Cap. 82 Dr.: Zobelitein => Fr.*: Zobelstein.
Diese Tabelle >) erklärt sämmtliche bei Schäfer hervorgehobenen,
scheinbaren Abweichungen und somit fällt einer seiner Gründe für
die Annahme eines fremden üebersetzers hinweg.
<) Von den mehrfJEMihen Flflcbtigkeiten, die Schäfer bei Aufetellung seiner
Tabelle unterliefen, sei nur auf die eine hingedeutet. Während im deutschen
Text »die beyden Frawenklöster Eönigspruck und Liebelt* und in der lateinischen
Uebersetznng richtig • Chonigsbruck et Biblies virginum vestaUum monasteria * stebt,
kommt Scbftfer a. a.0. 25 auf die Idee, es sei Liebelt durch Biblies vii'ginum (sie!)
in der Uebersetzung wiedergegeben. Aus Raigelsperg (deutsch. Dr.) und Rejrgels-
berg (lat. Dr.) auf verschiedene Verfasser scbliessen zu wollen, kann doch nicht
ernst gemeint sein.
Zur Kritik des Peter Harer. 661
Betrachten wir uan die chronologischen Abweichungen etwas
näher. Von den genaueren Daten (es sind im ganzen c 20), die sich
nicht nur auf ein «biduum post*, ein , post aliquot dies ' und ähnliche
Ausdrücke beschränken, wird in buntem Wechsel ein Theil nach
einfacher Zählung der Monatstage wiedergegeben, ein anderer mit*
mit Anwendung des kirchlichen, . ein dritter mit Anwendung des römi-
schen Kalenders. Von diesen Daten stimmen in den beiden Fas-
sungen nur diejenigen nicht mit einander überein, die auf jene dritte Art
und Weise ausgedrückt sind^). Wir haben also nicht chronologische
Abweichungen im allgemeineu, sondern nur solche in dem speciellen
Falle der Anwendung des römischen Kalenders. Dies muss betont
werden. Es handelt sich nun um 7 solcher Stellen, deren Verhältnis
folgende Tabelle veranschaulicht i
XIY. Kai. Hart, ftr Donn. nach L&tare (80. Man) Gap. 2.
IX. EaL Mart f&r um Judka (4. April) Cap. 14 [fGbr Dienst, nach Jndica Gap« I,
für Mont. nach Jndica Gap. 18.]
y. Non. Mart fOr Gharfreitag (14. April) Cap. 8.
drca Kai. Mart fUr um Ostern (16. April) Gap. 21 IfQr die Osterwoche Oup.^Z]
circa Non. ApriL fQr Jubilate (7. Mai) Cap. 22.
circa Id. ApriL ftlr um Miseria Dom. (80. April) Gap. 84.
circa Kai. Mai. für um Georg! (28. April) Cap. 49.
Eine gewisse Begelmässigkeit der üebertragung zeigt sich nur
bei den drei ersten Stellen: hier ist wenigstens der Abstand der Tage
ein gleicher. Um so auffallender ist die Bezeichnung Kai. Mart für
das Osterfest und ganz regellos sind die letzten Angaben. Wir finden
also, dass die Daten nach römischem Kalender sämmtlich fidsch an-
gegeben sind, dass nicht einmal ein durchgehender Fehler zu ent-
decken ist, ein Umstand, der meiner Meinung nach nur durch sehr
geringe Kenntnis des römischen Kalenders und durch ünbeholfenheit
bei seiner Anwendung zu erklären ist Ich kann keinesfalls mit Schäfer
annehmen, dass die chronologischen Abweichungen gleichsam absicht-
liche seien, dass der üebersetzer, d. h. eben Harer, wirklich die sich
bei der Beduction des römischen Kalenders ergebenden Daten f&r
die richtigen gehalten habe. Das ist unmöglich in Rücksicht auf die
übrigen daneben und dazwischen Torkommenden richtigen Datierungen
nach kirchlichem Kalender. Solche Oberflächlichkeit, selbst eines andern
Uebersetzers ist undenkbar. Die falschen Daten nach römischem Ka-
lender sind eben unbeabsichtigte Versehen; wir müssen annehmen,
<) Nur eine Aosnahme erleidet das eben Gesagte: in Cap. 88 finden wir
das Datnm um Phil, nnd Jac. (1. Mai) richtig wiedergegeben doch circa kal.
MaL Hier war aber die Üebertragung eine durchauB ein&che.
662 Schwalm.
dass Hehrer wirklich in dem guten Glauben sich befand^ er gäbe die
Daten der deutschen Fassung richtig wieder — was ihm nur deshalb
misslaugi weil er, wie überhaupt kein grosser Lateiner, so auch kein
g^gianer Kenner des römischen Kalenders war. Dass audi er mit
dieser bei den Humanisten durchaus üblichen Art lu dati«:«s& seine
Darstellung schmücken wollte, ist eine eben solche kleine Schwäcke
des Mannes, wie die Vorliebe f&r lateinische Ortsnamen, för graeci-
si^rende Wortspiele, wie das EinfÜhr^L von classischen Citaten ond
moralischea Betmchtungen, die bei ihm sich ja auch nimmer in graziöser
F^rm, sondern stets unter stark durchscbeinettder Unbeholfenheit aeigen.
Beehnen wir dazu, dass die ganze üebersetaung offenbar etwas
flüchilig gemacht wurde, eine Beobachtung, die bei einem Vergleiche
des Inhalts der beiden Fassungen sofort entg^en tritt» Welche
äusseren Gründe Harer Teranlasst haben, bei der Uebersetzung den
TeiLt so staik zu kürzen, auf die Wiedergabe des mannig^hen und
interessanten Details zu verzichten, — ob es vielleicht galt, jene zum
Zwecke der Dedication bestimmte üebertragung in verhältnismässig
kurzer Zeit anzufertigen, darüber können wir nur Vermuthungoi an-
stellen. Daneben aber scheint ein innerer Grund gleich£Edls mass-
gebend gewesen zu sein. Wenn wir nämlich in der Widmung die
Worte lesen, die eine Art Klage in sich schliessen: ,materiae bar-
bara et inculta illa vocabula non potuisse mitius mitigari% liegt da
die Vermuthung nicht nahe, dass nicht zum mindesten die Schwierig-
keit des üebersetzens es war, die Harer abhielt, das ganze weitläufige
Detail auch der lateinischen Darstellung einzuverleiben? Ein grosser
Lateiner ist er ja nicht; schon Struve bezeichnet seinen Stil, viel-
leicht etwas zu stark, mit ^admodum horridus*, und wir haben auch
nicht mehr nöthig, wie noch Hartfelder, ihm Erklärungen zu CSceros
Briefen und jene vita Horatii zuzuschreiben, die allerdings von einem
wesentlich eleganteren Lateiner herrühren. Ich glaube hiermit nicht
zu viel zu behaupten; die an sich aufiPallige Kürzung namentlich der
zweiten Hälfte der Erzählung verliert so das Aufiyiende. Hier hatte
er eine Menge der detailliertesten Schlacht- und Belagerungsberichte,
hier eine genaue Mittheilung über die Marschordnung des Auszugs
aus Heidelberg 1) u. ä. Für einen unbeholfenen Lateiner gab es da
zahlreiche Schwierigkeiten. Daher auch gerade hier die wiederholte
Zusammenziehung von mehreren Gapiteln des deutschen Textes. Gibt
man eine derartige vom Ueborsetzer beabsichtigte Kürzung zu, so ist
es auch leicht, sämmtliche bei Schäfer hervorgehobenen Abweichungen
1) LctEtere fehlt übrigen auch in Onodalias* Uebersetemig, der doch ein
wesentlich gewandterer Latemer ist.
Zur Kritik dm Peter Harer. 668
in Bezug auf den Inhalt sn erkl&ren. Eigentliefae Abweichungen sind
es ja nioht^ sondern nur W^lassungen Ton Details^). Nur an einer
Stelle haben wir einen b^ Au&Uilung einer längeren Reihe von Namen
nicht weiter merkwCbrdigen Flttefatigkeitsfehkr. Die Ten Schäfer*)
vennisste Gonsequenz bei der Ueberseteung des Oap. 21 scheint leicht
zu erklären. Die genaue Ekzäilung der Vorgänge b^ dem fiAnlä-
schen Haufen ist immer noch nicht so detailliert, wie 4ie ganze
zweite HUfte der Darstelking. Moglidi auch, daes erst später das Be-
dBrfoifl, zu Ende zu kommen, sich geltend machte, und in dem frtäieten
Gapitel das summarische Ueberaetzungsverfahren noch nichtso nöthig war.
Schäüar ist auf den Gedanken gekommen, am Mainzer Hofe den un-
bekannten Uebersetzer zu suchen. Die Adresse der bei Frehor gedruckton
Fassung hat ihn dazu venmlasst. Aber schon der Inhalt diesw Fassung
hatte ihn eines bessern belehren soUen. Den kurfQrstlichen Hof zu
Heidelberg durften seine Yermuthungen jedenfalls nicht Terlassen.
Er übersah, daes wiederholt im Verlaufe der latmnischen Erzählung,
ganz im Gegensätze zum deutsch^i Text, Apostrophen des kurf&rst-
licfaen Herrn und für diesen schmeichelhafte Wendungen Torkommen.
Fr. 210 Z. 4 f.: Interea quamyis IlluttcissimaB PrincepB etc. etc. nuUem
non lapidem, ut proverbio dicitur, mouebat, ut aabiectos suos foenigBitate et ia-
nata dementia a yenturo ezcidio praeeemaret^ tarnen . . .
Fr. 229 Z. 88—40: üano laadem etiam apud hosteis tua dementia clemen-
tissime Princeps Ludovice assequatus es. Hoc est yere esse Prindpem, hoc est
vere subiecüs paroere etc. etc. Eine im ganzen 8 Zeilen lange Expectoration,
-währetnd in der dentsdien Fassung von aüedem keine Spur vorhanden ist.
Fr. 282 Z. 10 £ : Triumphum qnidem tibi in piaesentia niustziisime et Gle-
mentissime Princeps Ludoyice, Pater patriae, Princeps Elector püssime nom de-
cemimus, qnod indyti nominis tui inoicta yirtus instar aetemi sit Triumphi«
Die angeführten Stellen weisen direct auf den pfalzischen Hof
und machen eine Entstehung zu Mainz, da die deutsche Vorlage
entsprechendes nicht bietet, unmöglich. Doch Schafer veranlassten
zu seiner Yermuthung noch weitere Gründe, die ebensowenig stich-
haltig sind. Er vermuthete^) nach Hennes, dass Beziehungen zwischen
Harer und dem Mainzer Erzbischof nicht bestanden hätten. Wir
nehmen jetzt in Bücksicht auf Ort und Datum der Dedication der
Wiener Hs. mit grösserer Wahrscheinlichkeit an, dass die gleiche Ge-
legenheit, die Harer mit König Ferdinand zusammenführte, ihn auch
mit jenem «Maecen der Künste und Wissenschaften* in Berührung
^ Aus der Streichung der Namen aweier Geistlichen auf wisseatliehe Ent-
stellong SU scbliessen, wie dies Schäfer 26 t ihut^ scheint mir nicht angebradil
In der Vorrede an den Mainzer Eisbischof versichert Harer doch ausdrücklich:
»Quod vero ad historiae fidem aiünet, nüuil me praetermisiaie certo sdo.*
>) a. a. 0. 24. <} a. a. 0. 26.
664 Schwalm.
brachte, wie schon oben^) bemerkt wurde. Weiter hielt Schäfer es
fär sonderbar, dass während die deutsche Bearbeitung dem Kurf&rsten ge-
widmet sei, was wir übrigens gar nicht wissen*), die lateinische Ton
Harer einem andern Fürsten zugeeignet wurde. Dies kann aber bei
einem nur handschriftlich verbreiteten Werke, zumal in jener Zeit,
nicht auffikllen; man widmeto eben nicht das Werk, sondern nur ein
Ezonplar desselben.
Fassen wir das Gesagte kurz zusammen. Verschiedene Gründe
bringen uns schon bei Yergleichung der erhaltenen Hss. und des Druckes
der lateinischen Fassung auf die Yermuthung, dass eine üebersetzung
durch Harer und zwar in seinem eigenen Autograph Torliege. Da-
rauf weist auch die Unterschrift der Widmungen, an deren Bichtig-
keit nicht zu zweifeln ist Eine abweichende Schreibung der Orts-
namen ist nicht vorhanden; die vorhandenen chronologischen Ab-
weichungen sind nur auf mangelhafte Eenntniss und schwerfiillige
Benutzung des iulianischen Kalenders zurückzuführen; die in-
haltlichen Abweichungen durch das Bestreben des Uebersetzers zu
erklären, die deutsche Fassung möglichst zu kürzen, mag dasselbe
durch Mangel an Zeit oder Schwierigkeiten bei der üebersetzung ver-
anlasst sein. Der Mainzer Hof kann nicht fiatstehungsort der üeber-
setzung sein. Somit werden die Hypothesen Schäfers hinfallig und wir
sind durchaus berechtigt, Harer als den üebersetzer seiner eigenen
deutschen Geschichte des Bauernkrieges anzusehen. Nur das können
wir jenem zugeben, dass das Latein der Bearbeitung sdiledit ist
und ebenso, dass inhaltlich von einem Werthe derselben nicht die
Bede sein kann*). —
Um so werthvoUer ist und bleibt für uns der deutsche Harer, um
so ansprechender seine schlichte und natürliche Darstellungsweise.
Es ist zu bedauern, dass wir einen originalen Text nicht mehr be-
sitzen; die von schwerfalliger Hand entstellten Fassungen, die uns
erhalten sind, lassen jenen eigenthümlichen Duft, den die Darstellung
bei Mone athmet, wenig erkennen. Harer wird immer die Grund-
lage der Historiographie des Bauernkrieges bleiben, und wir besitzen
ja glücklicherweise von dem zweiten hauptsächlichen Theil seines
Werkes, der nie wird entbehrt werden können, eine verhältnissmässig
gute üeberlieferung.
^ 8. o. 8. 657 A. 8. *) Wir werden et viehnehr für wahrsoheinlicber
halten, dass ein Exemplar der lateinischen Üebersetzung, und vermathlich das
erste, Ludwig überreicht worden sei, in Rdcksicht auf jene in allen lateinischen
Texten wiederkehrenden, fOr den kurflirstlichen Herrn schmeichelhaften Einschie>
bungen. •) a. a. 0. 26. 87.
KleiDe Mittheilungen.
Kleine Beiträge zur Chronologie I. Bezeichnung der Tage
nach Oster- und Pfingstsonntag mit den Heiligenfesten
nach Weihnachten. Grotefend Histor. Chronologie 96 theilt die
Datirung einer steirischen Urkunde von 1438 mit: an Stephanstag
in den osterfeyertagen und bezieht dies auf den 17. April, das Fest des
Abtes Stephan von Citeaux, freilich erst Donnerstag nach Ostern. Eben-
dort S. 89 wird der s. Johannstag evangelist als man in beget noch
hostem in einer Urkunde von 130&^) auf Johannes ante portam La-
tinam am 6. Mai gedeutet, obwohl Ostern 1305 schon am 18. April
war. Filgram und Weidenbach führen in ihren Calendarien (S. 158
und 182) eine Urkunde vom Jahre 1377 aus Traunkirchen an, welche
die Datirung trägt: des mittichens nach phingsten an aller chindlein
tag, und vermuthen, es sei vielleicht iu Traunkirchen ein besonderes
Fest der Unschuldigen Kindlein gefeiert worden, entweder am Mitt-
woch nach Pfingsten oder am 20. Mai, dem Monatsdatum der Ur-*
künde. Die Erklärung dieser Fälle ist wenig befriedigend, allein man
konnte sich, solange nur so ganz vereinzelte bekannt waren, schliess-
lich damit begnügen. Sie ist aber nicht mehr haltbar gegenüber
einer Beihe ähnlicher Datirungen, die ich nach und nach gesammelt
habe und aus denen sich unabweislich die merkwürdige Thatsache
ergibt, dass man die Feste nach Weihnachten zur analogen Bezeich-
nung der Tage nach den beiden andern höchsten Festen des Jahres,
nach Oster- und Pfingstsonntag, verwendet hat.
Eine Urkunde von 1341 (Innsbruck Statth.-Archiv Urk.II. n.827)
aus der Gegend von Klausen ist datirt an s. Stephanstag in der
osterwochen. Die Osterwoche von 1341 umfasst die Tage vom 8,
bis 14. April, in diese Zeit fällt keines der vielen Stephansfeste. Eiue
Urkunde Lienhards von Wolkensteiu, auf die mich Prof. Noggler auf-
*) Eb war mir unmöglich, nach dem Citat bei Orotefend: »Fontes rer. Aoatr.
n, XXXI* die Urkunde zu finden.
666 Eleioe Miiiheilangen.
merksam machte (Copie im Cod. Wien HofbibUotliek 12575 foL 173)
ist ausgestellt 1408 au s. Stefanstag in den osterfeiertagen; Ostern
trifft auf den 15. April und man könnte hier wie Qrotefend auf den
Dinstag nach Ostern 17. April, Abt Stephau von Citeaux kommen,
wenu nicht die erste Urkunde dem widerspräche. Wir werden noch
mehr auf eine andere Deutung gef&hrt durch zwei Datirungen mit
Stephanstag zu Pfingsten! Eine Urkunde von 1361 (Innsbr. Statth.-
Archiv Brixn. ürk. 1647) ist ausgestellt in Buchenstein (Brixner Ge-
biet) an s. Stephanstag ze pbinchsteiL Pfingsten ist 1361 am 16. Mai;
der nächstliegende Stephanstag, Adventus reliquiarum am 9. Mai und
überdies ein Halberstädter Localfest, kann da ebensowenig in Betracht
kommen, wie die Inyentio dextrae König Stephans von Ungarn am
30. Mai bei einer Urkunde im Pfarrarchiv von s. Pankraz im Ulten-
thal (mitgetheilt von Ottenthai in Archiv-Berichte aus Tirol 1, 292)
datirt Meran an s. Stefanstag in den pfingstfeiern im Jahre 1416,
wo Pfingsten auf den 7. Juni fiel.
Führen uns diese Stephanstage zu Ostern und Pfingsten, die sich
zimi grössten Theile einfiich gar nicht mit andern bekannten Stephans-
festen in Zusammenhang bringen lassen, schon auf eine Analogie mit
Weihnachten I so wird dieselbe unzweifelhaft durch die gleiche Er-
scheinung, die wir beim Unschuldig-Eindleintage constatieren können.
Eine Urkunde Ekkarts von Villanders (Statth.-Archiv Urk. 11. n. 652)
ist gegeben zu Bozen 1315 dez mittechin an der chindelin tage ze
Östren, eine andere, 1353 von den Herren von Hauenstein ausgestellt
. (StattL-Archiv Urk. n. 3699) tragt das Datum an der chindlein tachk ze
Östren. Und wenn wir nun die von Pilgram und Weidenbach mit-
getheilte Datirung, Mittwoch nach Pfingsten an aller Eandlein Tag,
dazunehmen, so wird nach all dem Gesagten gewiss nicht mehr an
eine besondere an einem bestimmten Ort begangene Feier dieses
Festes zu denken sein, sondern die ausdrückliche Hervorhebung des
Mittwoch zu Ostern, nach Pfingsten macht es zur Qewissheit, dass
man diesen Mittwoch als den dritten Tag nach dem Feste, nach Ana-
logie von Weihnachten als Unschuldig -Eindleintag bezeichnet hat.
Dadurch wird nun auch erst bei dem Johannistag die Bezeichnung
als man in heget noch hostem klar und verständlich: es ist eben
der zweite Tag>, der Dinstag nach Ostern, der mit dem Heiligen des
zweiten Tages nach Weihnachten bezeichnet wird. Ohne Zweifel hat
man in gleicher Weise auch Johannes nach Pfingsten gekannt
So ist also Stephans-, Johannis- und Unschuldig-Eindleintag um
oder nach Ostern, Pfingsten gleich Montag, Dinstag und Mittwoch
nach Oster- und Pfingstsonntag.
Herzog Leopold III. y. OeBterreicfa und VtLpai Gregor XI. L J. 1872. 667
Die Verbreitung dieses eigenthümlichen Brauches scheint sich
nach den bisher bekannten Ealien auf Süddeutschland und zwar haupt-
sächlich auf die ErzdiScese Salzburg beschränkt zu haben. Doch
darüber sowie vielleicht auch über Veranlassung und Alter der Sache
müssen uns erst weitwe Fälle, die sich ohne Zweifel finden werden,
nähere Kenntniss und Aufklärung Terscha£Fen.
Innsbruck Oswald Bedlich.
Herzog Leopold ni. y. Oesterreieh und Papst Gregor XI. im
Jahre 1378. Die freundschaftlichen Beziehungen, in welche Budolf IV.
Y. Oesterreieh zu Bemabo Visconti getreten war, fanden zunächst
ihren Ausdruck in der Heirat zwischen Rudolfs jüngerem Bruder
Leopold und Viridis, der Tochter Bemabos^). Bei den Plänen, welche
die Habsburger damals bezüglich Italiens hegten, schien, namentlich
für einen Politiker vom Schlage Rudolfe IV., eine derariäge Verbin-
dung sehr Tortheilhaft zu sein, und es geschah auch von Seite der
Habsburger so manches, um diese günstigen Beziehungen aufrecht
zu erhalten und durch neue Bande zu stärken, wobei auf Leopold
auch seine Gemahlin eingewirkt haben mi^>). So wussten sich die
habsburgischen Brüder von E* Karl IV. die Erklärung zu erwirken,
das» sie beiin Zuge nach Italien, der auch gegen Bemabo Visconti
gerichtet sein sollte, gegen diesen zu keiner Beihilfe verbunden seien,
und ertheilten ihrerseits den mailändischen Eaufleuten, welche an den
Rhein Handel trieben, Geleitsbriefe, um ruhig und sicher über Brück,
Rheinfelden und Breisach ziehen zu können^). Eine solche Freand-
Schaft mit dem Usurpator von Mailand konnte aber den Päpsten
gegenüber, die mit Bernabo Visconti im heftigsten Kampfe lagen,
nur verd^htigend wirken, und es musste Gregor XL besonders daran
liegen, jede Unterstützung Bemabos, mochte sie Ton was immer für
einer Seite kommen, hintan zu halten. Einen besondem Anlass, in
dieser Richtung einzuschreiten, fand Gregor XL im Spätsommer des
Jahres 1372, als Herzog Leopold von Oesterreieh in Tirol Rüstungen
zu einem Zuge nach Süden machte. Er hatte sich g^en eine grosse
Summe Geldes mit Venedig g^en Franz v. Carrara und König Lud-
wig V. Ungarn verbündet, wobei er besonders den Gewinn der Städte
Feltre und Belluno im Auge batte^). Die Kunde von seinen kriege-
rischen Vorbereitungen drang bis Avignon und erregte bei Gregor XL
<) Haber, CrQsch. Oesterreichs 2, 287. *) Egger, Herzog Leopold III., Pro-
gramm der Oberrealschule in Innsbruck 1868/9 S. 8. *) Egger a. a. 0. 10, 11
und desselben Gesch. Tirols i, 421; vgl. auch Lichnowskj, Gesch. d. H. Habs-
burg 4, Reg. n. 721, 769, 865. «) Huber, Gesch. OesterreiohB 2, 297.
668 Kleine Mittheilungen.
den Verdacht, Herzog Leopold ziehe sein Heer zu Gunsten Beruabos,
des erklSrten Feindes der Kirche zusammen. Darum erliess er am
25. August an Herzog Leopold das nachfolgende bisher nicht edirte
Schreiben, das auf eine ziemlich gereizte Stimmung schUessen lässi Die
Worte , licet in hac parte per nos sepius exoratam* lassen wenig-
stens Yermuthen, dass Ton Seite des apostolischen Stuhles schon frfiher
Schritte geschehen seien, um Leopold Ton einem Zuge zu Gunsten
Bemabos abzuhalten, und dass hierauf keine oder nur ungenügende
Antworten gegeben worden seien. Die Bef&rchtungen des Papstes
gehen sogar so weit, dass er annimmt, Leopold habe bereits Hilfe-
truppen an Bernabo abgeschickt, und er fordert deshalb in entschie-
dener Weise ihre Abberufung. Die hiezu Leopold nahe gelegten Ent-
schuldigungen, dass er Bemabo nicht gegen Gott, gegen alle Gerech-
tigkeit, gegen die Kirche und gegen alle Traditionen seines Hauses,
das doch allezeit der Kirche günstig gewesen sei, unterstützen könne,
erhalten noch mehr Kraft durch die in Aussicht gestellten Schritte
des Papstes, falls Leopold den gestellten Anforderungen sich nicht
fügen wolle. Die kirchlichen Censuren sollten sicher nicht bloss Ber-
nabo gegenüber eine Entschuldigung, sondern auch Leopold gegen-
über eine Drohung sein, deren Ausführung Yon seinem künftigen
Verhalten abhieng. Dass Gregor dem Herzoge Leopold gegenüber
zu energischem Einschreiten entschlossen war, davon zeugen die Schluss-
worte seines Schreibens, in denen er o£Fen erklärt, ein gutes Ein-
vernehmen zwischen ihm und den Herzogen von Oesterreich sei trotz
aller Empfehlungen K. Karls FV. davon abhängig, dass sie sich jeder
Unterstützung Bemabos enthielten.
Es konnte den Herzogen, namentlich Leopold, nicht schwer fiiUen,
sich den Forderungen des Papstes gefügig zu zeigen» da e| ohnehin
nicht eine Unterstützung Bemabos, sondern die Erwerbung von Ge-
bieten im Auge hatte, die mit der Sache Bemabos nicht zusammenhingen.
Das Original des päpstlichen Schreibens findet sich im Ho&rchive
in Brixen. Dasselbe diente als Umschlag eines Baitbuches, aus wel-
cher Lage es durch Herrn Hofkaplan Dr. Aemilian Schöpfer befreit
wurde. Es ist 60 cm breit und mit Einrechnung der Plica (dieselbe
dürfte ursprünglich 2*5 cm betragen haben) 39 cm hoch. Die Bulle
fehlt vollständig. Für den Text sind von rechts nach Unks 22 Hori-
zontallinien gezogen, von denen nur 14 beschrieben sind; zu beiden
Seiten des Textes und je 4 mm davon entfernt ist je eine Vertikal-
linie gezogen, sämmtliche mit farblosem Stift eingeritzt Die Echt-
heit der Urkunde unterliegt wohl keinem Zweifel, so vemnstaltet sie
auch gegenwärtig ist. Der Aufenthalt Leopolds im Herbste des
Herzog Leopold HL t. Oesterreich und Papst Gregor XI. L J. 1872. 669
Jahres 1372 in Tirol sowie der Umstand, dass der Bischof yon Brixen
Johann lY. y. Lenzburg sein Kanzler war, macht es erklärlich, dass
das Original des päpstlichen Schreibens in Brixen geblieben ist.
Papst Gregor XL an Herzog Leopold IIL von Oesterreich.
1372 Aug. 25 VfUeneuve.
Gregorius episcopus servus servomm dei dilecto filio nobili viro
Leupoldo duci Anstrie salutem et apostolicam benedictionem. Dilecte
fili, nnper ad nostmm pervenit auditom, qnod toa nobilitas congregat
multas gentes armigeras in senricium Bernabonis de Viceeomitibns
militis Mediolanensis soceri tui et persecntoris sancte Bomane ecclesie
matris tue cunctorumque fidelium profecturas, quamvis ÜEuna congre-
gaÜonis huiusmodi aliud pretendere yideatur. Et licet nos magis cre-
damus quod fama pretendit quam quod in hac parte suspicione time-
tur, tarnen ad cautelam nobilitatem tuam, cuius genus inclitum semper
non solum deyotum sed etiam obsequiosum et fayoribile multum fuit
ecclesie supradicte, licet in hac parte per nos sepius exoratam iterum
et instantius exoramus, quatenus progenitorum tuorum sequens lau-
danda yestigia et deum creatorem tuum et dictam ecdesiam, quorum
causa agitur in hac parte, preferens homini crudeli et tiranno eandem
eoclesiam et deyotos suos nequiter persequenti et pacem cum ea factam
impudenter sepius infringenti nuUum in huiusmodi gentibus per te
transmittendis yel quoscunque per terras tuas permittendo transire
prestes auxilium yel fayorem, quin imo si quas ad eum misisti illas
yelis ilico reyocare. Fotes siquidem te honeste ac rationabiliter excu-
sare Bemaboui prefoto, quod contra deum et iustitiam ecdesiamque
prefatam ac honorem tuum et deyote domus tue, que non consueyit
contra dictam ecclesiam agere sed ei honorem et fayorem impendere
non debes ipsi Bemaboni fayere, et si fayeres tu et terre tue grayi-
bus essetis penis et sententiis irretiti, quod dictis domui et terris tuis
accidere hactenus minime consueyit, quinimo sicut nuper carissimo in
Christo filio nostro Romanorum imperatori semper augusto, qui te et
dilectum filium nobilem yirum Albertum ducem Austrie fratrem tuum
ut carissimos filios per litteras et ambaxatores suos nobis intime com-
mendayit, responduimus, quod etiam nos te et dictum fratrem tuum
precipuos et caros filios habemus et semper habere proponimus, dum-
inodo dictum Bemabonem et complices suos directe yel indirecte ali-
quatenus non iuyetis.
Datum apud Yillam noyam Ayinionensis diocesis, YIII. kal. septembris,
pontificatus nostri anno secundo. Yalascus.
Auf der Aussenseite: Dilecto filio nobili yiro Leupoldo duci Austrie.
Brixen. Hartmann Ammann.
Literatur.
Beiträge zur Landes- nnd Volkskunde von Elsasa- Lothringen.
lU. Heft W. Wiegand, Die Alemannenschlacht vor Strass-
burg 857. Eine kriegsgeschichtliche Studie. Hit einer Karte und
einer Wegskizze. Strassburg, Heitz, 1887. 46 S. 8».
Gewiss als ein in mehrfacher Hinsicht besonders competenter Forscher
hat Wiegand einen neuen Versuch gemacht, den Alamannensieg Julians
topographisch zu fixiren. Wenn ich denselben trotz aller angewandten Sorg-
fiilt und alles Scharfsinns und bei aller nfltzliohen Belehrung, die die kleine
Schrift enthält, als in der Hauptsache Terfehlt erkläre, so liegen die Gründe
darin, dass es bei dem yorliegenden Falle m. £. nicht gelang, den Quellen
und der Reflexion Überhaupt genügend bestimmte Anhaltspunkte zu ent-
nehmen und ant^ererseits die Widersprüche zum Verschwinden zu bringen,
welche gerade die aufgestellte Hypothese darbietet. Dieselbe gipfelt darin:
Julian sog von Zabem her auf der noch jetzt ortsbekannten K^merstmse
g^en die direct bei Strassburg lagernden Alamannen heran; auf der Strasse
selbst und zu beiden Seiten derselben kam es zum Schlagen, wobei die
Bömer von Hürtigheim her vorgingen, während die Schlaohtreihe der Ala-
mannen im flachen Bogen auf dem Höhenrande Ittenheim-Husau-Oberhaus-
bergen aufgestellt war. Nach riner lebendigen Schilderung der Schlacht
selbst gibt W. im Anhang noch den Bericht des Libanios nach der von
Beinh. Förster vorbereiteten neuen textkritischen Ausgabe, sowie einen
interessanten Excurs über jene Bömerstrasse.
Untersuchungen, welche starke Ansprüche an die Combinationsgabe
erhoben, geben Anlass zu sehr vielen Controverspunkten. Ich unterdrücke
die Anwandlung zu einer neuen Abhandlung über die Alamannensohlaaht,
die mich auch des etwaigen Vorwurfs schnellH^rtiger Verneinung entlasten
würde und beschränke mich auf die Hauptpunkte. Die Quellen sagen zwar,
die Barbaren lagerten prope urbem Argentoratum (Ammian XVI, 12, 1),
aber nicht, dass Julian von Zabem kam. Ammian lässt nur (XVI, 12, 8)
den Cäsar 14 Leugen weit vom Lagerorte der Alamannen aufbrechen» was
allerdings, wie W. nachweist, gerade der Entfernung von Strassbui^ und
Zabem entspricht. Drum lässt W. die Bömer von letzterem Punkte auf der
Strasse nach Strassburg marschiren und begnügt sich für das weitere
Beweisveirfahren damit, die einzelnen sonstigen Quellenangaben &Lt diese
lilenitiir. 671
Hypothese zu ».verwerthen und am richtigen Platze ohne Mühe einznfBgea* —
»ohne Mühe* und ohne Handhaben för Einwftnde doch nicht ganz, so
wenig auch jene von den Quellen gewährten Angaben als nShere zu be-
zeichnen sind. Libanios berichtet zwar, der rechte Flügel der Alamannen
lag verlxnrgen 63c' ^xtt^ (utsAp<|>, und meint damit naeh W. »nichtt An-
deres als die römisch^ Wasserleitung der Stadt Strassburg*. Dies wichtige
Argument der W/schen Beweisführung ist jedoch auch nicht einwandfrei.
Warum vor allem hat Libanios, wenn er die Wasserleitung nach Strass-
burg meinte, es nicht deutlioher gesagt? Br sagt aber in demselben Satze
>'9Jv 68pi)X6v tö x<*p(ov*; so möchte ich an einen hodhfluthenden Graben
denken, und zwar an einen Ton den lagernden Alamannen künstlich an-
gelegten, um die sprachliche Bedeutung von 6xtt6c gitnz auszunützen, — Der
Hauptfehler der Hypothese aber steckt in der Annahme, von Zabem sei
der Cftsar ausbrechen. Julians Tribun Baanobaudes hatte schon direot an
und auf dem Ehein g^gen die Alanrannen operirt (Ammian XYI, 11, 9 u.
10), der Cisar darauf (ib.XYI, 11, 11) Trestabemae wieder au%ebaut und
Terproviantirt, — Zabcm oder doch Tielleicht Bheinzabem — , hatte dann
sich selbst auf 20 Tage verproTiantirt (KVI, 11, 12) — blieb also nicht
in Trestabemae -— und hatte ein besonderes Lager aufgeschlagen (lYI, 11, 14)
auf dem von den Alamannen besiedelten linksrheinischen (Gebiet (XVI, 12,
3); d. h. in der Ebene oder höchstens im Hügelvorlande der Vogesen, of.
Wiegand S. 18 u. Ammian XVI, 2, 12. Aus diesem Lager, das an einem
uns nicht genauer bekannten Orte stand, der 14 Leugen yon dem Ala-
mannenlager entfernt war (Ammian XVI, 12, 8), brach Julian gegen das
letztere au£ Damit fUlt der Abmarsch von Zabem und die ganze Hypo-
these. Hätte Ammian Zabem gamdnt, warum hfttte er diesen wolbdmnnten
Ort auch umsdireiben sollen: ,a looo, unde Bomana promota sunt signa?*
In der Westd. Zs. VI. p. 319 — 335 gibt H. Nissen eine interes-
sante Darlegung der Gesammtlage Tor und naeh der Schlaeht und erhebt
gewiditige (}egengründe gegen die W.'sohe Au&tellung, auch den oben be-
tonten (bei anderer G^esammtauffassung über Julians Aufenthalt Tor der
Schlacht und die Stellung der Gegner zu einander). (Auch Hist Zs. 1888
S. 89 t sind in einer im Granzen anerkennenden Kritik kleinere Einwände
erhoben.) Auf Nissen antwortet Wiegand Westd. Zs. VII. 63 — 78, wiederum
Nissens positiTO Erörtemngen zur Oertlidikeit der Schlacht mit Geschick
und zumebt mit Recht angreifend, jedoch seine eigene Hypothese nicht
fester begründend. Den Gesichtspunkten des modernen militärischen Prak-
tikers — bei aller Anerkennung ihrer grossen Wichtigkeit für »kriegs-
gesehichtliehe Studien^ — wird ohnehin schwerlich jemand eine so weit*
gehende AJawendbarkeit und Beweiskraft in dem yorliegenden Ealle zu-
gestehen, als es W. thnt; sie tretfen erst dann in ihr Becht, wenn man
wenigstens etwas näheres über den Ort der Schlacht weiss, als wir auch
jetzt noch für gesichert ansehen können: irgendwo am unterelsässischen
Bheinufer ward sie geschlagen — »Argentoratensis pugna* (Ammian XVII,
I9 1) sagte man später zu Bom.
Freiburg L K £d. Heyck.
072 LitenU;at.
Domesday Studies. Being the papers read at the meetings
of the Domesday commemoration 1886. With a bibliograpty of Do-
mesday book and aecounts of the mss and printed books exhibited
at the public reoord ofifice and at the British Museam edited by Ed-
ward Dove. London. Longmans, Green and Co. 1888. 8^. Vol. I.
(XVI — (II) — 399 — U) pp.)
Fast gleidizeitig wnrde die englische wirthschaftsgeschicbtliohe Lite-
ratar mit zwei werthyoUen Pablioationen beschenki Es ersehienen Bd. 5
und 6 von Bogers, History of prioes and agricnltore of England nnd die
Domesday Stadies, die den Gegenstand dieser Anzeige bilden.
Im Jahre 1886 waren achthundert Jahre y^rflossen seit An&eichnung
jenes wichtigen Reichsurbars, das Wilhelm dem Eroberer seine Entstehung
yerdankt und den heute noeh nicht erklftrten Namen »Domesday* f&hrt
Thomas Duffus Hardy würdigt dasselbe in seinen Materials for the history
of Great Britain folgendermasson (D. 8t p. 26): »Domesday ist ein Re-
gister des Landes, umfassend dessen Inhaber, dessen Ausdehnung, dessen
Uebertragung, dessen Geldmittel^ dessen Producte, dessen enteignete und
gegenwärtige Besitzer, den Stamm der Grundherrschaften, die Zahl der
tenanis, cotters, Sclayen und des Viehs, das auf denselben yerwendet
wurde. Es ist gleichzeitig ein militärisches Register, welches die Hilfs-
mittel der National vertheidigung, die Lage der VerÜieidiger und deren
Verhältnis zur Krone aufweist; eine 7AViliing der Beyölkerung; eineUeber-
sieht über deren Subsistenzmittel, deren Verwendung, deren Art; ein topo-
graphisches und genealogisches Wörterbuch aller hohen Familien Englands
und eine fehlerlose Au&eichnung des thatsächlichen Besitzes, yon dessen
Zufilllen und dessen Vertheilung*.
Die Erinnerung an das Aufzeichnungsjahr wurde im J. 1886 füer-
lich begangen und yon den gelehrten Gesellschaften Englands und Ame-
rika's beschickte Versammlungen in London abgehalten, auf welchen auf
das Domesday bezügliche Abhandlungen yorgetragen wurden, die in dem
yorliegendem Bande abgedruckt sind.
Hauptsächlich befassen, sich dieselben mit Erklärung der im Domesday
yorkonunenden Ausdrücke, die Wirthschafts- und Schätzungaeinheiten far
die Besteuerung bedeuten, als: »hida, carucata, terra ad carucam* etc.,
und beziehen sich auf diesen Gegenstand hauptsächlich der einleitende Vor-
trag yon Stuart Moore, Ueber das Studium des Domesday
(p. 1—86), der 6. Artikel yon Isaac Taylor, Das Pflugland und
der Pflug (p. 143—188); der 7. Artikel yon S. Horace Bound,
Bemerkungen über im Domesday yorkommende Landmasse
(p. 189-226) und der 8. und letzte Artikel yon 0. C. Pell, Sin neuer
Gesichtspunkt betreffenddiegeltbareSchätzungseinheit des
Domesday, umfassend die Untertheilung der libra oder des
Silberpfundes, die Gewichte und Masse bei ungemtlnztem
Metall, Weizeiimehl, Tuch etc., wie sie von den Angeln,
den Bewohnern yon Mercia, den Dänen, Normannen und
Gelten im Gebrauche waren, und deren Zusammenhang mit
den Worten (besser wol Begriffen): ,Hida«, »Carucata«, »Vir-
Literatot. 673
gata^ »Villanus^ »Anglicus numerus* etc. (pag. 227 — 385).
Ich glaube gerade auf den Inhalt dieser Artikel nfther eingehen zu sollen,
und werde zunächst die Ergebnisse der anderen Artikel (2 bis 5) kurz
andeuten, um auf die angefahrten Abhandlungen näher znrüekzukommen.
Der 2. Artikel (p.37— 46), Hyde Clarke, Ueber die türkische
Landbeschreibung Ungarns und deren Verhältnis zum Do-
mesdaybuch scheint mir die werthloseste die in dem Buche enthal-
tenen Arbeiten« Historische Parallelen dürfen doch nie da Platz finden,
wo die historisch -exacte, auf Quellen gebaute Forschung in Folge von
Mangel an diesen aufhört und die Speculation beginnt^). Angesichts der
wenigen Stellen bei Caesar und Tadtus über die Wirthschaftsgrundlagen
der alten Germanen empfiehlt Schmoller') neuestens das vergleichende
Studium alter Wirthschaftsphasen bei verschiedenen Völkern. In dieser
Zwangslage befinden wir uns gegenüber dem reichen Inhalte des Do-
mesday selbst und zahlreicher zeitgenössischer Quellen keineswegs und
so bietet uns vorliegender Artikel auch nichts als Allgemeinheiten, so
absonderlich der Vergleich zwischen dem Besultate christlich -germani-
scher Oaltur mit viel späteren Schöpfungen des Islam von vornherein be-
rührt
Mehr Interesse bietet schon der S.Artikel (p.47 — 66): Isaac Taylor,
Ueberlebende üeberbleibsel von Domesday. Der Verfasser
geht von seinem eigenen in der Gra&chaft Yorkshire gelegenen Pfarr-
bezirk aus, den er in topographischer und localhistorischer Hinsicht genau
kennt; er steigt einen Hügel hinan und die seine Gegenden betreffenden
Au&eichnungen des Domesday liegen ausgebreitet vor ihm. Er erkennt
noeh an der Bodenbeschaffenheit die alte Eintheilung der Ackerflur und
die Flurnamen verlieren ihr Bäthselhaftes an der Hand historischer Er-
klärung.
Im 4. Artikel (pag. 67 — 76), Wapentachia und Hundert-
schaften sucht derselbe VerfiMser den Nachweis zu erbringen, dass der
Name wapentake, eine Territorialbezeichnung 3 alte Hundertschaften, jede
zu je 100 hidae umfiasste.
Den 5. Artikel (p. 77 — 142) verdanken wir J. Horace Bound,
Dänengeld und Finanzen im Domesday. Der Verfasser stellt sich
drei Fragen (p. 82): 1. Auf Grund welches Steuersatzes wurde dasselbe
erhoben? 2. Wie oft wurde es erhoben? 3. Worin bestand der Ein-
hebungsapparat ?
Bound aooeptirt die Scheidung Web b 's zwischen Tribut-Dänen-
geld und Sold-Dänengeld. Ersteres als Steuer erhoben, um den
I^en die EinftUe abzukaufen, letzteres eingehoben, um in Sold genom-
mene dänische Schiffe zu bezahlen, dieses wurde zunächst 1012 eingefüiirt
und angeblich 48 Jahre später von Eduard dem Bekenner im J. 1051
abgeschafit. Später wurde eine solche Steuer aber nachweislich wieder er-
hoben und zwar in der Höhe von 6 Schillingen per hida im Winter 1083/4;
eine Einhebung von 4 Schillingen per hida ist bezeagt itir 1096; seit
1130 geschah als regelmässige ^ahressteuer eine Erhebung von 2 Schill.
*) Die exacte Nationalökonomie nennt wieder gerade diese Speculation exact!
*) Jahrbuch för Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtbscbafb 12, 208.
MittbeUangen IX. 48
«M Utentor.
^per faida. B^and Tirmuthet, dass bezügliok der Embebimg überliaapt
MMÜnierbreehniig srit 1051 stattg^onden, wenn auch die yenuüaasende
Unacbe der Erbebmig dieser Stemer wegge^len war. Das Dftnengekl
wQffde «n 2 Tenmnan, za WeihnaoUen nnd zn Pfingsten, in gleichen Baten
ahgetragen. Die Herrschaftsbesitzer waren dieser Steuer ebenso unterworfen,
ahi die ünieittianeii, befreit wuren nor die Einsammler Ar den sie be-
trefteden Besits (qoi assident ad scaccanum . . . Viceoomites qucque,
licet inter barones soaoarii non compntantar, ab hoc qnieü sunt de do-
minus suis proptw laboriosam cgusdem censns colleotam). Spezielle Be-
feeinngen beruhten auf speziellen königlichen Briefen.
Die gafbl (gablom) genannte Abgabe bedentete keine Steuer, sondern
eine toh den haasbesitzenden Büigem königliches Dominium bildender Städte
gezahlte Beule, die aus dem Charakter der GrundhOrigkeit entsprang.
Gehen wir nun zur ersten Gruppe von Abhandlangen über, so er-
geht nch Stuart Moore (I.Art) in Erörterung der Frage, ob hida^
IiandmasB (a definite arcal measure of land) oder eine Scbfttsungseinheit
(term of assessment) als Grundlage für die Besteuerung gewesen. Er ent-
scheidet sich ftir letztere Auffassung. Hida, carucata und yirgata erscheinen
an yerschiedenen Orten in yerschiedenem Flächenausmasse. Das Domesday
ist als ein grosses Steuerbuch und nicht als eine Baumver-
B essung aufzufassen. Wenn Wilhelm der Eroberer sich über das Fl&dien-
ausmass seines ünterthanenbesitzes hfttte unterrichten wollen, würde er
dazu seine Commissfire ausgesandt habrai, um den Flftdienraum und die
Grensen jedes Gutes feststellen zu lassen und die Begehungen von Z^t zu
Zeit fortzusetaen, aber er^riorscht nur, wie yiele Joche (Pflüge) aufein^i
Gute Verwendung finden könnten und wie Tide daselbst ttiatsfichlich
waren; ihm handelte es sich um die Schfttaung dessen, was predumrt
wurde (die Productivität) zu Zwecken der Besteuerung.
Horace Bound (im 7.Art) acoeptirt den von Seebohm in seinem
Buche Yillage Community in England aufgestellten Ansatz von
120 Morgen als Pfluglands-Einheiit, die in 4 virgatae (Hufen) zu je 80 Morgen
zerfieL Bound constatirt im Domesday 8 aequivalente Schfttzungsein-
heiten (units of assessment), die hida, die carucata und den solin, welchen
thatsftdiliche Landmasse enlaprachen.
& eonstatirt beafigüch der TJntortheilungen, daes die hida stets m
4 yirgataei die carucata in 8 bovatae untergeiheilt wurde. Eine Co«bi-
nation hida mit boyatae und carucata mit virgatae sei ausgescfalossen. Er
erhebt nun zwei Fragen: 1. Wapum gab es nicht ein, sondern zwei aus-
einander gehaltene Masse und 2. Worin haben dieselben ühren Ursprung f
In Beaug darauf ergibt sich: Das Oameata-System wurde yon den Dünen
(Normattnen) ans demOsten im 9. Jahrh. und dann wieder yen den Nor-
mannen aus dem Suiten im 11. Jahrh. eingeführt und hatte beide Male
mit dem auf «engüsehem Boden yon früher «blichen Ausdrücken hida und
yirgata in Ceneurvenz zu tnten. Die Ansdrüdbe cavucata und boyata so^
wie solin und jugum hftngen zusammen mit dem Joch Ochsen für den
Pflug, indess dieses bezüglich hida und yirgata nicht der Fall ist Die
Entstehung der Ausdrücke terra unius carucae oder ad unam ciurucam finden
ihre Erklftrung darin, dass man um Irrthümer zwischen den Bezeichnungen
für Schätaungseinheit und Flttohenmass zu yermeiden — für erstere hida
lüMwto. 675
und camcata ad geldum sowie auob hida imd carucata schlechtweg — für
leteteree die Ausdrücke terra unius oamoae oder terra ad unam caraoam
gebrauchte mit der Unterabtheiluug in 8 bovatae^), so dass die terra ad
un. car. das Pflugland ftbr ein Jodh von 8 Ochsen bildete. Für dieEeld-
masse finden wir als Basis ein Linearmass, die Buthe; 4 neben einander
gelegte Buthenstreiüen, die Vier-Buthenbreite bildet die Breitseite, die qua-
rentena (»fhrlong*) die seitliche Begrenzung des Morgens.
Isaac Taylor (6. Art.) fasst seine Aufgabe auch in diesem Artikel
local, er beschränkt sich darauf, die Landmassverhttltnisse von EastBiding')
in Torkshire aus dem Domesday zu erklftren. — Steuereinheit und faoti-
sches Pflugland nach dem Landausmasse sind hier nicht in der sonst
üblichen Weise, sondern in andern Formeln angegeben, die sich aus fol-
genden Beispielen ergeben (p. 149): 6 carucatae, quae possunt arare 8 ca-
rucae. Inter omnes sunt ad geldum 60 carucatae in quibus possunt esse
85 oamcae . . . Inter omnes 14 carucatae, et 8 carucae possunt arare.
Sunt 5 carucatae terrae ad geldum, et totidem ad »randum. In diesen
Formeln drückt die Zahl der carucatae die Grösse der steuerbaren, die
Zahl der carucae die der bebauten Fläche aus. — Taylor will auf Grund
zahlreicher EinzelfUlle die BeobacUung gemacht haben, dass die Zahl der
carucatae entweder der Zahl der carucae gleich ist, oder das Doppelte der
letzteren beträgt; im ersteroa Falle herrscht in der betreffenden Gegend
das Zweifelder, im letzteren das Dreifeldersystem. Die Erklärung dieser
Erscheinung findet er darin, dass die carucata ad geldum nicht die in
jedem Jahre mit ein^n Pfluge, sondern in einem Jahre in einem pflug-
baren Felde bebaute Quantität bedeute. Beim Dreifeldersystem findet die
Herbstpflügung in dem einen und die Frübjahrspflfiguug in dem zweiten
Felde mit demselben Pfluge statt, daher ist die Zahl der carucatae ad
geldum (2 Felder) doppelt so gross, als die der carucatae ad arandum
(1 Pflug).
Unter dieser Voraussetzung ist zu erwarten, dass der Flächenraum
der carucata beim Zweifeldersystem das Ganze, beim Dreifeldersystem die
Hälfte des Pflugbodens ausmache. Taylor legt seinen weiteren Ausführun-
gen die bekante Stelle Fleta's zu Grunde (p. 158 Anm. 1): Item certi-
fioetur in primo adycntu suo de custagiis carucarum in quocumque ma-
nerio quae sciri poterunt per hanc rationem, ut terrae sint tripartitae,
tunc nonies 20 acrae faciunt carucatam, eo quod 60 in hyeme, 60 in qua-
dragesima et 60 in aestate pro warecto debent ezarari. De terris yero
bipartitia, debent ad carucam octies 20 acrae computari, ut medietas pro
warecto habeatur, et medietas alia in hyeme et quadragesima seminetur.
Demnach beträgt die carucata nach dem Dreifeldersystem (2 mal 60) 120,
nach dem Zwoifeldersystem 80 Morgen. Zahlreiche Belegstellen aus York-
shirer Urkunden sollen die Thatsächlichkeit dieser Annahme bestätigen.
Pell (im letzten Art.), der schon nach Schluss des ersten und auch
nach dem Vortrage Taylor's das Wort ergrifien und kurz seinen Stand-
punkt vertreten, baut gerade entgegen der localbegrenzten, ungemein an-
sprechenden Untersuchung Taylor's seine Darstellung auf breitester Grund-
<) terrae ad unum bovem (pag. 209). *) Yorkahire zerfiel in 8 Bezirke,
die den Namen Riding fahren.
48*
676 Literatay.
läge auf. Nicht nur der Parallelismus des Geld-, Gewiobta- and Land-
mass-SjstemSy ja die intematiouale Lftngenmassvergleichang muss seinen
AofsteUungen <Üenen. Entsprechend den verschiedenen Bevölkeningselemen-
ten Alt-Englands, Dänen, Angeln und Bewohnern von Mercia, sacht er
darch Combination mit den diesen entsprechenden Zahlensystemen, dem
Decimal-, Doodecimal* and Sezdedmalfosse die Zahlenwidersprüche des
Domesday za entwirren. Die Sieaereinheit von 120 Morgen acceptirt er,
ein allgemeines Landmass carncata aber erkennt er nicht, » denn die Pflüge
waren nicht von derselben Stärke* (p. 187).
So phantastisch die Methode der Untersachang Pell's theilweise aach
berührt, steckt in ihr doch ein so grosses Stück anstrengender, ehrlicher
Geistesarbeit und scharfsinniger Combinationsgabe, dass man dieser um-
fangreichen Abhandlung kaum anders gerecht werden kann, ohne wenig-
stens das wichtige 3. Capitel: Die Flächenbezeichnungen »Hida*,
»Terra ad carucam* oder »Terra carncata* der Gutsherren
und ihrer Unterthanen ausführlicher wiederzugeben.
(pag. 320 ff.) »Die Beschreibung der meisten Grundgutsherrschaften
(manors = maneria) im Domesday-book beginnt mit einer die Anzahl der
hidae, carucae oder carucatae ausweisenden Angabe, auf welche die ganze
Herrschaft geschätzt ist Dieser Angabe folgt eine andere über die Zahl
der im Herrenlande (in dominio) befindlichen hidae etc., daraus erhellti
dass nach Abzug letzterer von der Geeammtzahl die Zahl jener hidae
übrig bleibt, welche von den herrschaftlichen Unterthanen (homines of the
lord) in freiem und unfreiem (servilely), gemeinsamem oder Einzel-Besitze
sich befanden. Wenn wir demnach so die Anzahl der hidae ad geldum,
welche für die homines bestimmt waren, sowie die des Herrenlandes kennen,
insofern sie infra hidam das heisst geschätzt waren, so können wir den
Flächenraum der Gesammtheit des ünterthanenbesitzes berechnen unter der
Voraussetzung, dass das System, nach der Geldpfundeinheit ^) zu zahlen,
noch in Kraft war, woran wir keinen Grund zu zweifeln haben. Damach
hätten wir nun, soweit es sich um terrae ad carucam handelte, ebenso viele
hidae von 120 englischen Morgen (acres) in einigen Fällen; in anderen
die Gesammtheit so vieler imaginärer Stücke Landes von 120 Morgen,
jedes ad geldum, mehr einer gleichen Anzahl imaginärer Stücke von
120 Morgen extra hidam und ad warectandum (im Braohfelde == jacens in
communis) unter Annahme des Zweifeldersystems ; oder mehr 60 Morgen
unter Annahme des auf der betreffenden Gutsherrschaft vorkommenden
Dreifeldersystems; daraus ergäbe sich ein Ausmass von 120, respective
240 oder 180 Morgen.
Wenn also jede terra ad carucam eine gewisse Zahl von gemeinsam
1) Die Geldpfundeinheit bestand darin, dass dem Land in einem bestimmten
Ausmass eine bestimmte Geldeinheit als Steuer zu Grunde gelegt wurde: dabei
soll nach Pell's Ansicht, soweit die Dänen auf englischem Bcäeu massgebend
waren, ein Pfund Geldes 240 Pfenn. umfasst haben ; indess die Angeln mit einem
Pfunde von 288 und Mercia mit einem solchen von 256 Pfenn. rechneten. Wir haben
sonach das Decimal-, Duodecimal- und Sexdecimalsystem. Bekanntlich rechneten
die Normannen auch nach dem Decimalsystem. Der Morgen mit 2 Pfenn. be-
steuert ergab für die »hida* als Steuerscbätzungseinheit 1 Piund (pag. 315).
«) pag. 81.
literatnr.
677
leistenden Hafen Landes (virgatae) omfasst, so ergibt sich, dass, wenn man
die Zahl der im Domesday-book angegebenen anter dem Pflöge befindlichen
L&ndereien (terrae ad Caracas) der Unterthanen maltiplioirt in die Zahl
der Hafen, welche jede (caraca) enthält, man die Gesammtzahl and Grösse
der einzelnen Hafe erhält, in die das Gesammtaasmass der nach dem Pfand-
gelde besteaerten Einheiten oder imaginären Landstücke von 120, respeo-
tive 240 oder 180 Morgen, die von den homines bearbeitet warden, zerfiel.*
Als Beispiel (p. 829) (Oambridgeshire).
Belesham: Ibi sant 9 hidae. Terra 19 car. In dominio 5 hidae
et ibi sant 5 car. et 2 plas poss. esse. Ibi 12 vilL et 12 bord. cum
12 car.*)
(Aaf pag. 882/3) in tabellarischer Anordnang:
Hidae im D. B.
Ausmass des Un-
terthanenlandes
Unterth.-
Land
virgatae (Hufen) der Unter-
thanen
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(p. 321.) Die terra ad caracam des Domesday-book war das that-
sächliche Aasmass des Pfluglandes in der betreffenden Herrschaft, in dem-
selben durch die Angabe der Anzahl Ländereien (terrae), in die es getheilt
war, ausgedrückt ; solche terrae werden an einzelnen Stellen mit carucatae
bezeichnet. Das D.-b. gibt nicht allein die Anzahl der Pflüge an, sondern
trennt solche Angaben in herrschaftliche und Unterthanenpflüge, letztere
umfassen an manchen Stellen, aber nicht überall eine Vereinigung von zwei
oder mehr Hufen der Herrschaft, um eine terra zn bearbeiten. So findet
sich im D.-b für dieselbe Herrschaft eine doppelte Angabe, die eine be-
züglich jeder einzelnen Wirthsohaft mit einem Ochsen als eine Einzel-
terra, und daneben eine zweite, die das Zusammenwirken von zwei oder
mehr Höfen mit ihren Ochsen zum Zwecke gemeinsamer Bearbeitung als
eine terra umfasst.
(p. 822,) Die Worte caruca, carucata, terra ad carucam bezeichnen
unzweifelhaft Land eines Pfluges, aber die Pflugländereien waren nicht alle
von gleicher Grösse. Das kleinste Pflugland oder caruca von allen war
•) üeber yillani und servi (geneata und geburs) wird p. 862 Thorpe,
Ancient laws of Ensland. 1. ed. p. 185 citirt.
>) Die Zahlen dieser Reihe hat Pell aus gleichzeitigen oder nächstliegenden
Quellen entnommen.
678 Literatar.
das IKlr Bearbeitung mit einem Ochsen bestimmte in Trewanern in Com-
wall (D.-b. 123^); zwei solcher camcae vereint bildeten eine camca von
zwei Ochsen (Exon Domesday p. 214), desgleichen wird ein solches an
mehreren Stellen im D.-b. erwfthnt; in Derbei (D.-b. tom. 1 foL 269) heisst
es: in onaqaaqne hida sunt 6 camc terrae, das heisst in jeder (pag.323)
hida von 120 Morgen befinden sich 6 Hufen von je 20 Morgen; ebenso
in Medeltune, in Leicestershire (D.-b. t. I föL 253^): Ibi sunt 7 hidae et
una carucata terrae et una bovata. In unaqoaque hida sunt 14 oarucatae
terrae et dimidium. Die hidae wftren hier nach dem nomenu Ai^licus
(dem grösseren Hundert^) mit 144 Morgen anzonishmen, mit Zurechnung
von ebensoviel Morgen Brachland entfiele auf den Pflug — = circa 20 Morgen.
Wenn das Wort carucata mit Bücksicht auf die terrae der homines
gebraucht wird, kann es, 1, 2, 3, 4 oder mehr Huien umfassend, einAus-
mass von 60, 72, 90, 96, 108 etc. Morgen bezeichnen.
Eine libera carucata bezeidmete dienstfreies Herrenland. Eine ange-
nommene carucata von 120 Morgen bildet eben die allgemeine Schfttzungs-
norm des Domesdaj-book , wofür daselbst die Ausdrücke >hida*, »terra
ad carucam*, »carucata ad geldum* vorkommen.
Oft dürfte die carucata des Herrenlandes an (Grösse das Doppelte
jener der homines ausgemacht haben, verschieden nach dem Masse der
Unterstützung durch deren »carucatae adjutrices* und deren Verwandlung
in (Geldzahlungen.
Endlich gehört noch hieher das Muster-Pflugland, das in Fleta's ca-
rucata gegeben ist, das bei Zweifelderwirthsdiaft aus 160 und bei Drei-
felderwirthschaft aus 180 Morgen bestand.
Diese Betrachtungen werfen Licht auf die Bedeutung der Bezeich-
nung »hida*. Wenn die Auffifl»sung richtig ist, dass hida Pflngland fOr
einen Pflug bedeutet, so gilt alles für caruca und carucata Oesagte auch
für hida (p. 324), und auch die familia Beda*s wäre mit Recht mit hida
und Hide-Land zu übersetzen und wäre dasselbe als die carucata oder Hufe
von Derbei und Medeltune, die »tydden* mit ihrer »gavael* (Gfebel-
Steuer) von Wales und die Irische »balliboe*.
In der That ergibt eine genaue Prüfung des Domesday-book die Rich-
tigkeit dieser Annahme. In den nach Herrschaften g^liederten Aufzeich-
nungen der meisten Gra&chaflen, wie sie das D.-b. enthält, steht an erster
Stelle das steuerpflichtige Land (ausgedrückt durch eine gewisse Anzahl
von geltbaren hidae, car. oder terrae ad car.) hierauf findet sich dasselbe
Land untergetheilt oder weiter ausgeführt als terrae ad car., so in Bed-
fordshire. »Ammeteile pro 5 hidis se defendit. Terra est 8 car.* und
in Nottinghamshire, Wercheshope: »Habet Elfi 3 car. terrae ad geldum.
Terra 6 car.*
In vielen Herrschaften der Grafschaften Dorset, Middlesex, Surreji
^) Die Angeln rechneten nach dem Duodecimalsystem. 100 Einheiten des
normannischen Decimalsystems gaben nach anglischer Zählung 120 Einheiten,
/^ 120 mal 12 "\
das grössere Hundert. Also sind 120 Morgen Anglisch gleich 1 rz 1
144 Morgen Norm. Auf p. 817 Citat aus D. b. tom. l fbl. 8S6a: »Hie numerus
anglice compulatur 1 centum pro 120* und ebenda »200 anglico numero 840.*
litemtor. ^79
SuMwc, York and in WiUshire und vielleioht aaiderwirtB krt die vorer-
wtthnteFonnel umgekehrt und die thateftcbliche Zahl von terrae, in welche
das gesammte Landausmass getheilt ist^ geht voran unter der BeEeichnuag
»hidae* oder >carucatae% indeis die Zahl der steuerbaren Flächen von
120 Morgen an zweiter Stelle folgt unter Ausdrücken wie: »terra ad
10 car.* oder »hanc posaunt arare 10 car.*; solche oar. bedeuten über-
einstimmend grosse Flkcben von 120 Moigen. Ala Beis|^i^ in Dorset-
sbire: »Pidere gddavit pro 10 hidis, terra est 6 car.*, ebenso i» York,
Bodreham: »Habet Aoun 1 manerium de 6 carucai. ad geldum ubi pos-
sunt ere 8 car.* W&re Pidere in Cambridgeehire gelegen gewesm, wäre
es fblgendermassen anfgeseichnet worden: »Pidere se defendit pro d hidis;
terra est 10 car.*
Soweit PelL Zum Schlüsse ist mit Befriedigung zu oonatatiren, dass
die Mitarbeiter der Domesdaj Studios das nächste Ziel der Forschung sich
richtig gewählt> die Erforschung der Masse als der Grundlage fttr das Vor*
ständnise und die Verwendbarkeit wirthsehaftegeschicbtlicher Quellen«
Die politische Geschichte wird den Nutzen zu wündigen wissen, der
daraas erwachsen wird, die Erfolge einzelner socialer Schichten oder ein-
zelner historischer Persönlichkeiten aus ihrer materiellen Grundlage zu er-
klären, namentlich w«in man beherzigt, dass die Bechtsfeagen nur zum
Theile auf ethischen Momenten beruhen, zum guten Theile aber nur Macht-
fragen sind.
Wien K. Schalk.
6. Erler, Der Liber cancellariae apostolicae vom
Jahre 1380 und der stilus palatii abbreviatus Dietrichs
von Nieheim. Leipzig, Veit & Co., 1888. XXX und 234 S. 8^
Vorliegendes Buch ist dem Andenken unseres unvexgesslidian C^enossen
Diekamp geweiht, welcher bekanntlich eine zusammenhängende Samm-
lung der auf das päpstliche Eanzleiwesen dos Mittelalters bezüglichen Ver-
ordnungen plante. Die bedeutsame Stellung des Dietrich von Nieheim
als päpstlichen Kanzleibeamten bildete recht eigentlich die Verbindungs-
brüdie zwischen jenem und Erler, der die Biographie des interessanten
Westfalen nun durch die Edition von zwei Sohrifträi ergänzt, von denen
die eine von Dietrich redigirt, die andere von ihm ver&sst ist
Letztere, der Stilus palatii abbreviatus, ist eine übersichtliche
Darstellung des Geschäfts- und Beohtsganges beim curialen GericUskof der
Bota, abgefasst, wie B. nachweist, unter ürban VL (1878 — 1889), ver-
muthungsweise 1887.
Viel interessanter nach Inhalt und Anlage ist der Liber cancel-
lariae von 1880. Den Antheil Dietrichs hat E. in der Einleitung fiiirt :
Dietrich zog denselben auf Befehl des Kanzleileiters aus dem alten Kanzlei-
buch aus, ergänzte die dort unvollständigen Oapitelübersehriften und col-
lationirte die Copie. Dass aber Dietrich ein vollständiges Conoept machte
(Erler S. VIII.), scheint mir unerwiesen. Diese Neubearbeitung, welche dann
bis etwa 1417 officielle Verwendung in der Kanzlei £uid, enthält Stücke
verschiedenen Alters: 1) Eidsohwüre der Kanzleibeamten UrbonVI., in dieser
Fassung wol erst von Dietrich angefügt, dann folgen 2) ein Csrdinalstitel-
680 Literatur.
und Diöcesenyerzeichnis (Provinciale), 3) Eormelbach der päpstlichen Kanzlei,
4) Auszüge aus den Beschlüssen des Lyoner Goncils von 1245, 5) eine
Beihe von Verordnungen für die päpstliche Kanzlei und die Bota von
Alexander IV. bis Ürban YL 6) Nachgetragen sind nach dem Schlusswort
Dietrichs Vereidigungen päpstlidier Kanzleibeamten von 1880 — 1417 und
einige andere Stücke.
Als ursprünglichen Kern betrachtet E. mit Recht das Pro vinciale,
dem aber nach Aeusserungen Johann XXIL bereits im 13. Jahrh. allerlei
andere Aufzeichnungen angeschlossen waren (so dass es allmählig die wich-
tigsten Verordnungen und Directiven für die Kanzlei enthielt und den
Namen Liber cancellariae empfieng). Er weist überzeugend nach, dass
das Provinciale des alten Liber cancellariae zu Anfang des 13. Jahrh. ab-
geschlossen sein, dass dessen Formelbuch nach den für den Hauptetock ge-
wählten Ausfertigungen unter Innocenz IV. angelegt sein muss. Dieses
Formular bezieht sich im Unterschied mit andern, ebenfalls officiell ver-
wendeten und als Theil des L. cancellariae bezeichneten Formelsammlungen
nur auf gewisse Arten der Papstbriefe, wie denn überhaupt fELr Beurthei-
lung der vorliegenden Schrift der Ausdruck Finis unius libri cancellariae
. . . . extracti de libro cancellariae etc. im Auge zu behalten isi
Die Einleitung, welche Geschichte, Beschreibung, Zweck und Verwen-
dung der Hss., Feststellung des Autors und der Entstehungszeit der Codices,
Drucknachweise der einzelnen Theile des Liber in trefflicher Weise liefert,
geht leider nur auf die Abschnitte 2) und 3) des L. c näher ein, betont
zu wenig, dass der ganze Inhalt desselben für die Zwecke der Kanzlei be-
stimmt war und der grösste Theil des hier zum erstenmal oder in bes-
serem Text gedruckten Materials wesentlich nur für die päpstliche Diplo-
matik Werth hat, für diese aber z. Th. recht beträchtlichen. Ich
will hier in erster Linie auf die beiden bisher unbekannten Constitutionen
Johannes XXIL »Pater iamilias* und >Qui ezaoti temporis* (leider beide
datenlos, nach dem Namen des Vicekanzlers von 1320 — 1330) hinweisen,
die eine Beformatio officiorum vicecancellariae, die andre R. o.
audientiae contradictarum enthaltend. Beide werfen neues und
helles Licht auf das päpstliche Kanzleiwesen, auf die Organisation des Be-
amtenpersonales, insbesondere der Abbreviatoren , des Correotors und der
Beamten der Audientia contradictarum, wie auf den ganzen Geschäftsgang.
Ich kann hier nur auf einige Details aufmerksam machen: so aus der
ersteren Constitution auf die interessante Stelle über die Bedeutung des
Tagesdatum S. 184 und auf die ausführlichen Taxverzeiohnisse fELr die ein-
zelnen Aemter, welche eine äusserst wichtige Ergänzung der Constitution
desselben Papstes »Cum ad sacrosanctae* (Extrav. Job. XXIL t 13 o. un.)
bilden. Aus der zweiten Constitution erwfi^e ich blos die Angabe über
persönliche Signirung des Gr. durch den Papst S. 195, bei welcher nach
dem ganzen Zusammenhang an ein dem Signum des Vicekanzlers ent-
sprechendes (vgl. meine Bullenreg. in Mitth.Ergbd. 1, 451) zu denken ist
Femer erhält der L. c. Kanzleiverordnungen Alexander IV., Eidschwüre
verschiedener päpstlicher Beamtenklassen und die fär die Personalien inte-
ressante Liste der 1380 — 1417 vereidigten päpstlichen Scriptoren, Abbre-
viatoren, Auditoren, Consistorialadvocaten. Erlers Ausgabe bietet zahlreiche
Correcturen zu den theilweise auch von Merkel [(Documenta aliquot quae
Litertttor. 681
ad Born, poni notarios perünent^ Arch. stör. itaL App. 5, 185 ff.) ge-
drackten Actenstücken. Vergleiche mit anderen Handschriften würden aach
noch weitere Verbesserongen dieser schwer za behandelnden Docnmente
ergeben haben. Durch Yermittlong des Hm. Hofraths B. v. Sickel bin
ich in der Lage, einige solche für die Verordnung Nicolaus DI. über die
Litterae legendae (S. 140 — 147) zu geben. Unter dem litterarischen Nach-
lassDiekamps, welchen daslnstitut angekauft hat, befindet sich eine von
dem Verstorbenen aus den Codd. Vat 3089, 8040 und dem Ck)d. IV. 80
der Marciana in Venedig angefertigte Copie. Dieselbe hat vor allem den
Vorzug, das Document in der ursprünglidien Fassung zu bieten. Dem Papst
wurde eine Cedula vorgelegt des Inhaltes: »Iste sunt littere que solent
dari sine lectione et que transeunt per audientiam.* Der Papst hat dieselbe
keineswegs in Bausch und Bogen acceptirt, sondern Absatz für Absatz
theils zustimmend, theils auch ablehnend beschieden, das eine gewöhnlich
mit dem Worte Dentur oder Datur, das andere mit Legatur vermerken
lassen und diese Signaturen folgen in vielfachem Wechsel auf einander.
Das erklärt schon den scheinbaren Widerspruch, der in den bisherigen
Ausgaben zwischen der Ueberschrift und dem vereinzelt vorkommenden
Legatur besteht: die von der Kanzlei der Cedula gegebene Aufschrift passte
nach der theilweisen Ablehnung durch den Papst nicht mehr, es sind in
Wirklichkeit viele von den hier aufgeführten Briefen Litterae legendae.
Man hat die letztem in der von £. gedruckten Fassung an den Schluss zu
stellen versucht, ohne ihnen aber eigene Bubrica zu geben, denn die auf
S. 144 ist irrig. Leider hat Erler diese Abs&tze nicht nummerirt, so dass
Verweisung schwierig ist; es verhftlt sich also: bis S. 142 Item solet
tragen alle Briefe die Bezeichnung dentur, dieser nach dem Venet. Codex
auch, nach dem andern legatur, die folgenden bis S. 1 48 Item indulgetur :
dentur, von den weitem soweit nicht auch aus Erler der Sachverhalt er-
sichtlich ist, steht dentur nur mehr S. 144 Item hospitalariis und von
Item scribitur bi& zum 1. Absatz auf S. 145, S. 146 Item scribitur bis
aggravari nach den Codd. Vat. 8089 und Ven. IV. 80, S. 147 Item in-
dulgetur. Item scribitur — exaltatam; alle andern sind Litterae le-
gendae. Ich habe schon erwähnt, dass die Ordnung in der Copie Die-
kamps eine andere ist; die Absätze bei E. entsprechen in der ursprüng-
lichen Reihenfolge bei D: no 1, 2, 8, 18 — 19, 26, 24, 26, 80—85,87,
88, 48, 44, 46—58, 57, 59, 60, 68, 67, 69, 78—79, 8—7, 9—12,
20—22, 28, 29, 81 (doppelt bei Erler), 86, 89—41, 45, 54—56, 58,
61, 62, 64, 66, 68, 70—72, 80—87. Die Absätze Diekamps 23, 27, 42,
65 fehlen bei Erler. Dieselben wären einzuschalten : D. 28 am Schluss von
S. 145: Item quod parrochiani ecclesiarum compellantur solvere decimas
de proventibus terrarum vinearum ortorum et aliorum bonorum que
habent infra parrochias illarum, de qua quidem forma dominus Cle-
mens ammoneri fecit de fructibus arborum leguminibus ovis et puUis ac
minutis. Datur ut in cedula. D. 27 S. 142 nach Item post arreptum:
Item quasi similis pro redeuntibus de partibus transmarinis que vocantur
cum in sacro . . . Non dentur nisi prius melius discutiatur. D. 42 S. 146
nach Item scribitur — immorentur: Similiter contra rectores non curantes
promoveri. Dentur. D. 65 nach dem 2. Absatz von S. 147: Item si pre-
kti obligent se providere alicui clerico de benefido, compelluntur promis-
68ft LitefMtux,
siouem servare et aolvere pendonem sabtraotam medto tempore et cavera
qaod imta promiasioiiem persoWant in fiitonim. Legatar. Schlieeslioh
noch einige Yerbeaserangen der Hs. Dietriehs von Nieheim ans dem Texte
Diekamps. S. 141 Z. 6 y. n« adioitor si addicitur; S. 142 Z. 10 y. o.
nubentiom st. inhibentinn^ Z. 18 domibus st donationiboB ; Z. 18 pro
aliis negotiis; Z. 21 monitori (wol momtoria) st incantori; die in der
nächsten Z^le stehende Ao&ohrift ist bei D. Bescheid: Legatar oonseryatoria
per notariam, execatoria legatnr; S. 144 Z. 2 parrochialinm et diocesano-
ram, Z. 14 preces et mandata, die 6 Zeilen tiefer stehende Aufschrift ist
bei D. Bescheid su diesem Absats: Dentar, sed iUa in yirtote obedientiae
legatur, Z. 18 qai reoipiantar st qaod reoipiant; S. 145 Z. 5 inregolari-
bas st regalaribos; S. 146 Z. 8 de iaris debito st iare debita, Z. 20
residere in eis oompellant^ Z. 81 inveniontar st innoyantar, Z. 84 quam
st qoa; S. 147 Z. 4 creditores st oreditoram, Z. 10 im Ck)d. Yat 8089
and Cod. Yen. secalares st scolares, Z. 12 cedala de partibas yocatis qui,
Z. 6 y. a. inter snpra expensas.
Die Aasgabe selbst macht sehr gftnstigen Eindrack. Mit peinlicher
Sorgfalt ist jede Aendernng, jede Correotar, jeder Zusatz (aocdi stttens des
collationirenden Babrioators aa& genaoeste and yollstftndigste yermerkt
Yielleioht hätte da and dort statt dessen eine sachliche Bemerkung nicht
gesehadeti z. B. dass die Abbreyiatoreneide S. 7 und 12 identisoh sind
mit denen der Gonst »Paterfiunilias^ S. 75 und 74, oder dass die Bubrik
S. 184 falsch ist^ auf S. 189, und diesmal am richtigen Ort, wiederkehrt
Der Absatz Beswyationes etc. S« 167 ist auch bei Baluze Yitae paparum
1, 722, die Gonst. Benedict Xu. Deoens et neoessarium (S. 196) im Bul-
larium Bom. 4, 461^is gedruckt Das Inhaltsyerzmchnis steht mitten in
der Einltttung S. X— XYL
Innsbruck. £. y. OtienthaL
Die historisclien Arbeiten der sttdslayisclien Aka-
demie der Wissenschaften in Agram.
Anschliessend an unseren letzten Bericht in den MittiieiL 7, 345
wollen wir im folgenden die historischen Arbeiten anführen, welche
die sQdslayische Akademie in den letzten zwei Jahren zu Tage ge-
fördert hat L Quellen.
Yon der Quellensammlung Monumenta spectantia historiam
Slayoram meridionalium sind zwei neue Bände, der 17. und der
18., erschienen. Im ersteren finden wir die Portsetzung jener Urkunden,
welche das Yerhältnis der Südslayen zur Bepublik Yenedig be-
leuchte; sie sind yon dem Akademiker Prof. 8. Ljubi6 im Staatsarchiye
zu Yenedig gesanmielt und geordnet. Es ist dies bereits der 8. Bd. dieser
Denkmäler; er enthält Urkunden vom Mai 1419 bis Ende des Jahres 1424.
Der 18. Band der »Monumenta« bietet in den »Acta Bulgariafe eccleäastica«
eine Sammlung yon Urkunden über die kirchlichen Yerhältnisse
Bulgariens im 16., 17. u. 18. Jahrb., redigirt yon P. Busebius Fer-
mend2in, der dieselben hauptsächlich in der »Propagandina« und anderen
römischen Archiven gefunden hat Es sind im ganzen 265 Docomente,
m^st Berichte von 1565 bis Ende des vorigen Jahrhunderts. Diese Bei-
litenttar. 689
träge sind f&r den Historiker um so werthvoller, als von allen südslavi-
schen Stftmmen die Balgaren am wenigsten QeschiohtBqaellen aufzuweisen haben*
Von den Monumenta bistorico-juridioa Slavorum meridio-
n a 1 i u m ist in jüngster Zeit kein neuer Band verOffentlieht worden, dagegen sind
von dem Sammelwerke S t a r i n e (Altertbümer) zwei Bände ersdiienen. Wiobtig
för die politische Geschichte sind: Beiträge zur Geschichte Oroatiens
im 16. und 17. Jahrb. (1558 — 1695), aus dem steiermärkischen Landes-
ardiiv in Graz, yerOffientlicbt von dem oorr. lütgliede Badoslav Lopadi6
(Band 19, 1); Urkunden über die Schlacht bei Siaaek am 22. Juni 159B,
theils aus Handschriften der Hofbibliothek in Wien, theils aus dem fürst-
lich Auersperg'bchen Archiv und dem des Domcapitels zu Laibach heraus-
gegeben von Peter von Badi6 (Bd. 19, 172); BeitriLge zur Geschichte Monte-
negros zur Zeit der Fürsten aus verschiedenen Gesehkchtam, mitgetheilt
von M. Dragovi6 (Bd. 19, 251), die älteste Urkunde stammt vom Yladika
Bomilo aus dem Jahre 1580. — Für die Oulturgeschichte: Beiträge
zur Lebensbeschreibung Georg Eri2ani6*s, Domcapitular der Agramer Diü-
ceöC, von Eusebius Fermend2in (Bd. 18, 210); sie enthalten grösstentheils
Kri2ani6*s Briefe, die er in den Jahren 1642 —1650 aus Laibach, Yarasdin,
Wien und Nedeliäie schrieb; mit diesen Briefen werden manche Lücken in der
Biographie dieses merkwürdigen Croaten ausgefüllt, der schon vor zwei
Jahrhunderten einige Ideen über die gegens^ge Annäherung der Slaven
angeregt hat, Ideen, welche erst in unseren Tagen auf die Oberfläche ge-
treten nnd. Der Au&atz v(m Stojanovi6: Ein Beitrag zur Geschichte der
booüsohen Bogumilen (Bd. 18, 230) publioirt vier Pergamentbdgen , die
sich in der k. Bibliothek zu Petersburg befinden; die Handschrift stammt
aus Bosnien, aus dem Jahre 1898 xmd ist nur ein Bruchstück von bogu-
miUschen Evangelien ; interessant ist ein beigefügtes Verzeichnis bosnischer
oder bogumilisdier Gläubiger. Der Akademiker Pro£ Simon Ljubiä ver-
öffentlicht zwei Urkundenverzeichniase (908^1782) des Klosters St Chry-
sogon zu Zara (Bd. 19, 81). Das eine, angelegt von Ivan Lu6i6, war trotz
seiner Wichtigkeit bis jetzt unbekannt und unbenutzt, es beginnt mit dem
Jahre 908 und reicht bis z. J. 1409; das zweite wurde am 18. Juni
1826 von Anton Nikoli6, welcher die Absicht hatte, eine kurze Uebersicht
aller Urkunden des genannten Klosters zusammenzustellen, vollendet. Für
die Literaturgeschichte: Beiträge zur Abhandlung: Ueber die Be-
deutung der Namen »Slov jenin* und »Ilir* im südslavischen Hospiz zu
Rom seit 1458 von J. örnöi6 (Bd. 18, 1); Bulgarische Evangelien in der
Bibliothek des böhmischen Museums in Prag von Dr. Gj. Polivka (Bd. 19,
194); der Text wird nur insoweit mitgetheilt, als er sich vom Texte des
von Jagi6 herausgegebenen Marianiseben Tetra - Evangelium unterscheidet,
als ein Beitrag zur Geschichte der slavischei? Uebersetzung heiliger Bücher
Einige Beiträge zur apokryphen Literatur, mitgetheilt von Stojan Nova-
kovi6 (Bd. 18, 165, 183, 188, 203); alle diese Apokryphe begleitet der
Verf. mit Einleitungen, historisch- literarischen Bemerkungen und Anfuhrung
der grösstentheils byzantinisch-griechischen Urtexte.
Von der Sammlung alter kroatischer Schriftsteller (Stari
pisci hrvatski) als Materialien für die Geschichte der älteren kroatischen
Literatur, ist nur ein Band, der 1 5. (redigirt vom Akademiker Prof. Bud-
mani) erschienen; er enthält die Werke Gle^jeviö's.
684 Literatar.
Das vom yersiorbenen Akademiker DaniöiiS begonnene und von Prof.
Badtnani fortgesetzte grosse historische Wörterbuch der kroatischen
und serbischen Sprache ist im 1. Hefte des 3. Bandes bis zum
Worte »godoje^ fortgeschritten. Zu erwähnen ist die Neuerung, dass vom
8. Bande an in Folge eines akademischen Beschlusses auch Ausdrücke auf-
genommen werden, die erst seit 1885 in der Literatur aufgetaucht sind«
IL Abhandlungen und Monographien.
Vom »Bad* (Acta), dem Organ der südslavischen Akademie, sind be-
reits 87 Bände erschienen, von denen 10 in die Zeit nach unserem letzten
Berichte fallen. Akademiker und andere Forscher haben in denselben reich-
haltige Arbeiten der verschiedensten Wissenszweige au%ehäufL Wir be-
rühren auch hier nur die historischen Arbeiten.
Ais Fortsetzung der bereits (ICittheil. 7, 848) erwähnten Forschungen
über die »Beligion der Groaten und Serben auf Grund de r
Volkslieder, Sagen, ICärohen und Redensarten* yerdffentlichte
der Akademiker Prof. N. Nodilo eine interessante Abhandlung über das
göttliche Brüderpaar »Pojezda und Prijezda« (Rad 79, 186—246),
deren Wesen er an einer ganien Reihe von Volksliedern untersucht Beide
sind tüchtige und unermüdliche Kämpfer, welche mit der innigfsten Liebe
an einander hängen. Gleich ihnen lieben sich auch ihre Reitpferde. Jeden
Abend kommt der jüngere Bruder um, während der ältere von tiefer Sehn-
sucht nach ihm entbrennt Der Verf. kommt zu dem Schlüsse, dass die
Göttlichkeit der beiden Brüder in den gegenwärtigen Versionen der Volks-
gesänge kaum Terdeokt wird; der erste Bruder ist ein Strahl der Morgen-
röthe, der zweite der letzte Sonnenstrahl; bei Nacht verliert das Brüder-
paar seine leuchtende Kraft und wird durch ein sich stets wiederholendes
Wunder versteinert Die asiatische, mythische Ansicht von einem ver-
steinerten Himmel erklärend, verfolgt er in mehreren Volksliedern die Spur
von versteinerten Helden, erwähnt ähnliche Anschauungen aus der grie-
chischen und römischen Mythologie, und zieht eine Parallele mit Kastor
und Pollux. In drei ferneren Abhandlungen (Rad 81, 147—217; 84, 100
bis 179; 85, 121—201) hat Prof. N. Nodilo die Gottheit der Sonnenach
verschiedenen Richtungen weiter untersucht
Der Akademiker und d. Z. Präsident Dr. Fr. Raiki lieferte ebenfalls
eine Fortsetzung seiner Abhandlung über >Die inneren Zustände
Groatiens zur Zeit der nationalen Dynastie^ (Rad 79, 185 — 184).
Mit scharfem Forscherauge sucht er das damalige Verhältnis zwischen Kirche
und Staat zu klären und zu diesem Zwecke vor allem den Umfiuig der
croatisch-dalmatinischen Hierarchie festzustellen. Darauf beantwortet er die
Frage, wie man in die oroatische Hierarchie Eingang &nd, und beweist
urkundlich, dass die Bischöfe von Volk und Cierus gewählt zu werden
pflegten. Im weiteren Verlaufe schildert er das Verhältnis des Erzbischofe
zu den übrigen Mitg^liedem der oroatischen Hierarchie, bespricht dieKirohen-
versammlungen Groatiens in jener Zeit und führt jene Gegenstände des
öffentlichen und privaten Kirchenrechts an, über welche Verhandlungen
gepflogen wurden. Unter den Stützen der Hierarchie hebt er die sogen.
Gapitel mit ihren Würdenträgern und Seelsorgern hervor, und stellte eine
Betrachtung über das croatische Mönchthum, namentlich über die Bene-
dictinerabteien an, deren es damals viele gab. Zum Schlüsse erörtert er
literato; 685
noch das Verhältnis der croatischen Kirche zum päpstlichen Stahle, die
Stellang Croatiens za Oonstantinopel and Kom zar Zeit des kirchlichen
Schismas and entwirft endlich die Sechte, welche in Groatien und Dal-
matien der römische Bischof als abendländischer Patriarch theils anmittel*
bar, theils durch seine Legaten ausgeübt hatte.
lyan Eakuljevi6-Sakcin8ki liefert (Bad 81, 1—80; 82, 1 — 68)
reichhaltige Materi^en für die Geschichte des Priorats zu Yrana
mit Tempelherren, dann Johannitern, welche in Groatien reich begütert waren.
Der Akademiker Ivan TkalSid bringt eine höchst interessante Ab-
handlung über Johann den Archidiakon von Gorica und seine
Zeit (Bad 79, 71 — 184) und erklärt, wie derselbe als Agramer Dom-
capitular sein Capitel als Beohtsanwalt bei der Krone und auf dem Land-
tag vertrat; als Archidiakon von Gorica aber einen langjährigen Process
gegen die Bischöfe von Krbava und gegen die deutschen Bitter von Uer-
nembl führte, die ihm den Zehenten der Bezirke (Gorica und Mötling streitig
machten. Sein handschriftlicher Nachlass (herausgegeben vom selben Aka-
demiker) ist von grosser Wichtigkeit in historischer, geographischer, cul-
tureller und privatreohtlicher Hinsicht. Zu diesem Zwecke hat sich Ivan
der Archidiakon einem fleissigen Studium alter Urkunden unterzogen, aus
seinen Au&eichnungen aber zwei Chroniken verfasst, von denen die grössere
in Verlust gerathen, die kleinere aber erhalten ist.
Das corr. Mitglied Dr. Ivan Grnöi6 sandte eine Abhandlung ein:
»Wie die Urkunde Papst Nicolaus Y. vom Jahre 1458, be-
treffend das südslavische Hospiz in Born, verfälscht worden
ist.« Er beweist, dass in der genannten Urkunde die Stelle »Dalmatiae
seu Illyrioae nationis, Dalmatica seu Uljrica natio« eingeschoben wurde,
wie aus einem beigelegten photographischen Facsimile ersichtlich ist. Den-
selben Beweis bekräftigt er auch noch aus vielen anderen Urkunden des
dortigen Archives, indem er darlegt, dass bis zum Jahre 1485 in keiner
auf das Hospiz bezüglichen Urkunde eine Spur der Benennung »illyrisch*
zu finden ist^ sondern stets nur der Ausdrack »slovenisch* gebräuchlich war.
Aus Anlass des hundeHjährigen Sterbetages des gelehrten Jesuiten
und gebomen Bagusaners Bugiero Bodkovi6, der sich als Philo&oph,
Mathematiker und Naturforscher gleich grossen Buhm erworben hat, be-
schloss die südslavische Akademie, öffentliche Vorlesungen über dessen Leben
und Wirken zu veranstalten, in denen seine philosophischen, astronomischen
und mathematisch-physikalischen Arbeiten einer wissenschaftlichen Würdi-
gung unterzogen wurden. Gleichzeitig fasste sie den Beschluss, Bodkovids
Biographie mit all' seiner zahlreichen Correspondenz als auch alle diesbe-
züglichen Abhandlungen in einem besonderen Bande des »Bad* abdrucken
zu lassen und damit dem gefeierten Gelehrten ein würdiges Denkmal zu
setzen. Diesem Beschluss entsprechend wurde am 14. Febr. 1887, dem
hundertjährigen Sterbetage, die erste Sitzung abgehalten, in welcher der
Vorstand Fr. BaSki eine ausführliche Lebensbeschreibung Boi$kovi<?s, gröss-
tentheils nach bisher unbekannten Quellen zur Verlesung brachte. Diese
berücksichtigt nicht nur das äussere Leben des Verstorbenen, sondern auch
die Entwicklung seines wissenschaftlichen Wirkens und seine vielseitigen
Verbindungen. Bichtig bemerkt Baöki zu Ende seiner Vorlesung, dass sich
Bodkovid mit seinen Werken selbst ein unsterbliches Denkmal gesetzt hatte.
086 Lüoraiur.
denn es gibt von ihm im ganzen 71 Abhandlungen und zwar 21 phjsikaliBoben,
15 astronomischen, 14 mathematischen, 7 optischen, 7 dichterisohen, 5 ar-
chftologischen Inhalts and 2 Eeisebeschreibnngen. In Folge dessen brachte
der 87. Band des Bad eine biographische Skizze über Bugiero
Jos. Boäkoviö von Dr. Fr. Racki (Bad 87, 1): Lettere del-
TAb. B. G. Boscoyich alla Bepublica di Bagusa, pubblicate dal
prof. Gelcicb (Bad 87, 101); Boäkovid's Gorrespondenzen mit
verschiedenen Persönlichkeiten, hg. von Dr. Fr. Ba£ki (Bad 87, 246).
Der Akademiker Prof. T. Smiöiklas veröffentlichte eine Abhandlnng :
»Yertheidignng und Entwicklung der kroatischen National-
idee vom Jahre 1790—1885« (Bad 80, 11—71), in welcher er die
nationale Wiedergeburt des kroatischen Volkes vom historischen Standpunkt
zu rechtfertigen suchte. Er bespricht zuerst die Zeit Kaiser Josef II.,
welche den Anläse zu den kroatischen Beschlüssen vom Jahre 1790 gaben,
diese aber die Entwicklung Kroatiens in den folgenden vierzig Jahren ent-
schieden. Im weiteren Verlaufe seiner Auseinandersetzung weist er nach,
wie der kroatische Adel einzig und allein aus Furcht vor einer Wieder-
kehr der josephinischen Periode einen engeren Anschluss Kroatiens an
Ungarn anstrebte. Gerade in dieser Zeit aber erwachten die Magyaren zu
neuem nationalen Leben, begannen die bisher herrschende lateinische ^raohe
aus der Oeffentliohkeit zu entfernen und anstatt derselben die magyarische
in Schule und Amt einzuführen; sie erklärten dieselbe als die einzig gil-
tige Staatssprache im Bereiche der ungarisch-kroatischen St Stephanskrone
und arbeiteten dahin, dass auch die Kroaten im amtlichen und diplomati-
schen Verk^re sich der ungarischen Sprache bedienen müssten. Dieser
Sprachenkampf entbrannte 1790 und Smiöiklas verfolgt denselben Schritt
för Schritt durch volle vierzig Jahre. Erst 1880 gelang ee den Ungarn,
die Kroaten dahin zu bringen, dass sie die magyariache Sprache als obli-
gaten Lehrgegenatand in ihre Schulen einführten. Nun begann aber auch
schon eine stärkere Gährung in kroatisch-nationalen Kreisen und Smiiiklas
füh.rt die Vorgänger der illyrischen Periode der Beihe nach auf, xmier
denen er den Grafen Janko Draäkovi6 als denjenigen hervorhebt, welcher
sich in seiner politischen Broschüre zuerst jenes Dialectes bediente, den
drei Jahre später Ludwig Gaj zur kroatischen Schriftsprache erhob.
In seiner Schrift: »Ueber den Fortschritt der archäologi-
schen Wissenschaft in Kroatien« (Bad 80, 148-164) liefert der
Akademiker Prof. S. Ijubid den Beweis, dass die Archäologie nicht erst
seit dem neuen nationalen und culturellen Aufschwung in Kroatien ge-
pflegt wird, sondern dass dieselbe vielmehr nie gänzlich vernachlässigt,
wurde, wie er dies an einer langen Beihe chronologisch angefahrter Werke
und Abhandlungen einheimischer Schriftsteller aus dem vorigen Jahrhun-
derte zeigte. Hierauf betont er, wie sich auch die Koryphäen der natio-
nalen Wiedergeburt diese Wissenschaft angelegen sein Hessen und in erster
Linie die Gründung eines Museums in Agraro anstrebten. Schliesslich be-
spricht er den gegenwärtigen Fortschritt der Archäologie und schreibt die
grössten Verdienste für dieselbe dem archäologischen Verein und dem
archäologischen Landesmuseum zu.
Akademiker und Vorstand Dr. Fr. Ba£ki bringt eine Abhandlung
über: »Kroatische GeBchichtsschreibung in den letzten fünf-
liteMlur. 087
zig Jahren« (Bad 80, 246^813). Er theilt cKe kroatische GesehiohtB-
schreibnng in drei Zeiiabeohnitte ein und zwar: I. in die illyrische Periode
von 1835 — 1850; in die Periode von 1850 — 1867, in der die gesammte
gesohichtUehe Thitigkeit in dem Vereine fOr südslaviache (Jeschiohte und
Alterihümer oonoentrirt war, und III. in die Zeit naeh 1867 d. i. seit
der Gründung der südslavisohen Akademie der Wissenschaften. Jeder von
diesen drei Zeitabschnitten hat seine charakteristischen Merkmale. Die ge-
schichtlichen Arbeiten der illyrisohen Periode Terfolgen eine ausschliesslich
erziehende Bichtnng und beschrftnken sich auf kleinere Artikel, welche den
nationalen Geist wecken und die Idee der nationalen Einheit fördern soll-
ten. Am beliebtesten sind Biographien. Baöki erwfthnt zuerst die histo-
rischen Arbeiten des engem Kroatiens, dann jene Dalmatiens und der
Stadt Bagusa. Der Herausgabe von historisdien Chroniken war die illy-
rische Periode nicht hold. Die kroatischen Stände brachten schon 1832
das Sammeln und Abschreiben der auf das öiFentlidie Becht des König-
reiches beiüglichen Urkunden in Anr^ung; es wurde ein Aussdiuss ge-
wählt, ein Entwurf ausgearbeitet, aber zur That kam es nicht Dieselbe
Aufgabe übernahm in der zweitoi Periode der Verein f&r südslayische Ge-
schichte, dessen Seele der Präsident Ivan Kukuljevid-Sakoinski war. Es
wurden historische Denkmäler und ausführliche Monogi*aphien Teröffentlicht,
und fEbr die kroatische Geschichtsforschung überhaupt eine breitere, wissen-
schaftliche Grundlage geschaffen, welche durch die Akademie weiter aus-
gedehnt wurde. Dieser Entwicklungsprocess dauert in der Gegenwart noch fort.
Schliesslich veröffentlichte der Secretär,* Akademiker Prof. Dr. Mat-
kovi<5 als Fortsetzung seiner »Berichte über Beisen auf der Bal-
kanhalbinsel im 16. Jahrhundert« dreiBeisebeschreibungen (Bad 84,
43 — 99) und zwar eine von Melchior Seydlitz in den Jahren 1556 — 1559,
eine v<m einem unbekannten Ver&sser aus den Jahren 1559 — 1560, und
ein Itinerarium des kaiserlichen Gouriers Jakob Betzek aus den Jahren
1564 — 1578. In diesen Beisebeschreibungen gibt es zahlreiche Stellen,
welche die früheren Beisebeschreibungen nicht nur näher beleuchten, son-
dern in Bezug auf die damaligen Beiseroutan bedeutend ergänzen.
Agram. Josef Star^.
J. V. Pflagk-Harttimg und seine Polemik.
L
Im Wintersemester 1874/75 nahm Julius von Pflugk-Harttung, oder
wie er damals noch hiess: Julius Harttung, an den von mir geleiteten
historischen Hebungen TheiL Wir lasen und interpretirten damals Wipo;
ich übernahm bald nachher die Bearbeitung der Jahrbücher Konrads U.
Inzwischen verliess Harttung Berlin und überraschte mich im Frühjahr 1876
durch die Zusendung seiner Bonner Dissertation »Studien zur Geschichte
Koorads IL *, der bald darauf eine zweite Arbeit > Die Anfänge Konrads IL *
(Trier 1877) folgte. Beide Schriften habe ich — ich war wol der nächste
dazu — in v. Sybels Historischer Zeitschrift, Neue Folge Bd. III. S. 184 ff.
angezeigt» und an diese Anzeige schloss sich eine Polemik an, • aus welcher
ich im Folgenden eine Episode hervorhebe. Ich führe wOrtlieh an und be-
zeichne die Stellen, auf die es mir ankommt, durch gesperrten Druck.
688 literatm^.
Genaue Citate ermöglichen jedem, der das, was ich mittheile, f&r onglaub-
lich halten sollte, die Nachprüiiing.
1. J. Harttang, Die Anfllnge Eonrads U. S. 42:
AuchKonrad selbstsoll um jene Zeit Tersucht haben, denBebellen
einen empfindlichen Streich zu versetzen, indem er das Herzogthum Nieder-
lothringen seinem Verbündeten Friedrich von Luxemburg anbot; der aber
lehnte die ge&hrliche Ehre ab.
2. H. Bresslau, v. Sjbels Histor. Zeitschrift K. F. Bd. lU S. 186:
Manches berichtet Harttung, was keine oder nur ganz späte Quellen
bezeugen. S. 42 erzählt er: »Eonrad soll um jene Zeit versucht
haben usw. — die gefllhrliche Ehre ab.« Mir ist f&r diese in der deutschen
Geschichte vielleicht einzig dastehende Thatsache: Ablehnimg eines vomEönig
angebotenen Herzogthums keine alte und gute Quelle bekannt. Glouet, Hisi
de Yerdun 2, 26 erzählt allerdings dasselbe und citirt dazu Gilles d^Orval,
aber weder Heller, der den Aegid fär die Monumenta bearbeitet, noch mir
selbst ist es gelungen, die betreffende Stelle in der ChapeaviUe'schen Aus-
gabe au&ufinden.
8. Harttung, v. Sjbels Hist Zeitschrift N. F. Bd. IV S. 204.
S. 186 möchte B(re68lau) nicht der erste sein, der sich mit Clouets
Hisi de Verdun 2, 26 nicht recht abzufinden vnisste; das »soll ... .
vermuthet haben* dürfte dies zur Genüge beweisen^).
4. H. Bresslau ebenda S. 207:
Hat er (Harttung) durch das »soll* in seinen Worten »Eonrad soll
um jene Zeit versucht (nicht vermuthet) haben* (AnftngeS. 42)
ausdrücken wollen, dass er sich mit dieser Angabe Clouets nicht recht ab-
zufinden wisse, so war das recht unverständlich ausgedrückt Ich wem
mich mit ihr sehr wohl abzufinden usw.
5. Harttung in Pick's Monatsschrift für die Geschichte Westdeutsch-
lands, Jahrgang 4 (1878) S. 550:
Der Satz lautet bei mir: »Eonrad selbst soll um jene Zeit versucht
haben, den Bebellen einen empfindlichen Streich zu versetzen.* B. setzt
nun hinter »versucht* in Elammer »nicht vermuthet*, die
Stelle hiesse dann also »E. soll vermuthet haben, den Re-
bellen einen Streich zu versetzen.* Wenn B. das versteht,
so ist das seine Sache, ich verstehe es nicht, weiss aber
sehr wohl, wie heutzutage leider nicht gerade selten auf
Augen täuschung des flüchtig Lesenden ausgegangen wird.*
n.
Ich hatte 1878 zunächst beabsichtigt, Harttung zu antworten, habe
aber bald darauf verzichtet ; man wird begreifen, dass ich es verschmähen
konnte, mit einem Gegner, der, sei es aus sträflichstem Leichtsinn, sei es
aus bösem Willen, eines Verfahrens, wie des eben klar gelegten, flüiig war,
die Polemik fortzusetzen. Ich habe also auf den angeführten Artikel in
Pick*s Monatsschrift damals nichts erwidert, aber ich brach alle Beziehungen
zu P.-H. ab. Leider war ich darum nicht jeder Beschäftigung mit ihm
und seiner literarischen Thätigkeit überhoben. In den Jahrbüchern Eonrads IL,
') Man sieht, hier findet sich bei Harttung ein Druck- oder Schreibfehler:
, vermuthet* statt »versacht*. Diesen Fehler corrigire ich stülBohweigend (Nr. 4)
und darauf erfolgt die Antwort (Nr. 5), die ich zu beachten bitte.
Liierattir. 689
in den Jahresberichten der Gescbichtswissensohaft, für die ioh seit ihrem
Beginn das Referat über Oeschichte des 11. Jahrh. and Diplomatik über-
nommen hatte, in kleineren Anftäteen, cBe ich hier und da pnblicirte,
hatte ich wieder nnd wieder zwingende Yerankssong Missgriffe, Versehen,
Flüchtigkeiten dieses yielschreibenden Autors festrostellen; mehr and
mehr befestigte sich dabei die üeberzeagnng in mir, dass seine ganze
Thfttigkeit alles in allem genommen, der Wissoischaft mindestens ebenso
dehr zum Schaden, als zom Nutzen gereiche ; trotzdem habe ich ihm wieder-
holt auch Anerkennung zu Theil werden lassen, wo Veranlassung dazu Torlag.
Dää ist es, was P.-H. jetzt »eine zeluc^rige wissenschafUiohe Ifiss-
handlung^ nennt, die ich ihm hfttte angedeihen lasedn. Herr v. P.-H. hat
die scfhlechte Oewohnheit, wenn er in seinen Arbeiten einen groben Fehler
gemacht hat, und das ist leider nur zu oft der Fall, nicht auf sich selbst,
sondern auf diejenigen, welche diesen Fehler rügen, bOse zu sein. Er
glaubt, so scheint es, an eine grosse Verschwörung einer Anzahl von Fach-
genossen, insbesondere in Wien und Berlin, die ihn und sein Talent unter-
drücken wollen. Diesen entgegenzutreten, ist er in seinen Mtleln nicht
)¥äh1eri8dh. Zunlehst versucht er es mit Drohbriefen, die an das Oebahren
einer gewissen mit Becht gering gescbätzten Gattung von Journalisten er-
innern. Mir hat er schon Tor zehn Jahren, am 17. Februar 1878, mitten
in jener Polemik, einen Brief geschrieben^ der mich bestimmen sollte, in
meiner Entgegnung gegen seine Antikritik Bücksichten zu nehmen und auch
in meinen Jabrbüchem »hübsch redit und billigt gegen ihn zu sein;
falls ich das nicht thu^ sei er bereit, »auch femer mit blanker Waffe in
die Arena zu treten^; zum Schluss lässt er mir in geschmackvoller Wen-
dung die Wahl zwischen Pallas und Bellona, gerade wie er mir noch heute
Klinge odto Oelzweig anbißt. Der Tenrtorbene Diekamp hat bereits vor
längerer Zeit aus einem Briefe v. Pflugk-Harttungs vom 27. Juni 1885
den bezeichnenden Scblusssatz mitgetheilt: »Ich kann nur in Ihrem In-
teresse wünschen, dass die Sache nicht gar zu weit getrieben wird*^).
8. Löwenfeld erfreut sich eines Schreibens desselben Autors vom 5. Sepi
1885, in dem folgender PaBsus vorkommt: »doch darf ieh Sie versichern,
dass ioh allnifthlich ein Material gegen Sie gesammelt habe, von dem Sie
nur lebhaft wünschen kOnnen, dass es nicht veröffentlicht wird.« Im Be-
sitz eines ähnlichen Briefes soll endlich, wie mir glaubwürdig erzählt wird,
auch der jüngst zu früh der Wissenschaft entrissene Paul Ewald, gewesen sein.
Bei mir, auf den die Drohung mit der blanken Waffe keinen Eindruck
hervorgebracht hatte, machte Herr v. P.-H. einen anderen seltsamen Ver-
such. Trotz jener langjährigen »wissenschaftlichen Missbandlung«, die er
hinnahm »nicht weil er mtisste, sondern weil er wollf«^ hat er den Dulder-
muth so weit getriebeb, dass er mir anbot — meine Biographie zu schreiben.
Am 16. Mai 1886 bat er folgenden charakteristischen Brief an mich ge-
riditet, den ich selbstverständlidi unbeantwortet gelassen habe:
»Sehr geehrter Herr College I Es gereicht mir zum Vergnügen, Ihnen
einen kleinen Dienst leisten zu können. Ich habe bei der Bedaction der
Deutschen Encyklopädie einen Ck)nversationslexikon-Artikel über Sie duith-
gesetzi Seien Sie deshalb bitte so freundlich, mir einige sachliche Notizen
*) mstoriiches Jahrbuch 1885 S. 6S5 N. 4.
Mitttedmigen UL 44*
690 literatur,
zukommen zu lassen (äusserer Lebensgang, Sobriften, etwaige Auszeich-
nungen). (Es folgen Mittheilungen über Specimina I — III und Acta in).
In aufrichtiger Hochachtung Ihr ergebener Pflugk-Harttnng. *
Wo nun aber weder plumpe Drohungen noch plumpere Annftherungs-
versuche zu nützen Aussicht haben, da hat P.-H. ein letztes Mittel — er
schreibt eine Broschüre. Mit einem solchen Pamphlet hat er 1885 Theodor
Y. Sickel bedacht; nicht ohne Absicht wird dasselbe in einem Ton gehalten
sein, der es einem Qelehrten in Sickels Stellung, ja man kann sagen einem
anständigen Mann überhaupt im höchsten Masse erschwerte, darauf zu er-
widern. Bestand diese Absicht, so wurde sie erreicht Sickel schwieg; P.-H.
behielt das letzte Wort, und dieser »Erfolg* hat ihn ermuthigt Seit ich
auf die Ehre verzichtet hatte, den Reformator der Papstdiplomatik meinen
Biographen zu nennen, war auch ich reif für eine Broschüre. Mein Auf-
satz »Papyrus und Pergament in der päpstlichen Kanzlei* (ICttheil. des
Instituts für österr. G^eschichtsfl IX, 1 — 38), in dem wiederum eine An-
zahl gröbster Versehen P.-H.*b in den Specimina, in den Acta, in anderen
Aubätzen berichtigt waren, gab den äusseren Anlass dazu. So entstand
die Broschüre »H. Bresslau und Papsturkunden* (Stuttgart 1888); in ihr
sollte mir zu Theil werden, was P.-H. in seiner Schrift g^gen Sickel S. l£
Ealtenbrunner und Diekamp angedroht hatte, »wissenschaftliche Abführung
bis zur Vernichtung*, die ihm »fast ein Einderspiel* isi
Soviel Selbstüberwindung es mich auch kostet — ich halte es doch
nir nothwendig, Herrn v. P.-H. das Concept etwas zu verrücken. Ich lasse
also seine Broschüre nicht, wie er gehofft haben mag, ganz unbeantwortet;
aber ich beschränke mich darauf, vier charakteristische Punkte daraus klarzu-
stellen: diese Klarstellung wird hoffentlich genügen, um zu zeigen, dass
Julius V. Pflugk-Harttung heute noch kein höheres Mass von Gewissenhaftig-
keit in der Polemik sein eigen nennt, als JuliujHarttung vor zehn Jahren.
in.
1. S. 6 der Broschüre sagt v. P.-H.:
»Bresslau sollte mir dankbar sein, dass ich ihn nicht auf seine Fehler
verwies (wofür sich oft Grelegenheit bot), sondern sie ohne Nebenvermerk
verbesserte. Statt vieler ein Beleg. Ueber S. Pietro di Perugia steht
Wien. Sitzb. 97 (Separatabdruck S. 5) angegeben: Original Gregors IV.,
es gehört Gregor VL; »zweifelhaft B^edict VII.*, die Urkunde ist 1. nicht
zweifelhaft, sondern sieher echt, wie B. jetzt selber zugesteht, und 2. ist
es ein Stück Benedicts VIIL und nicht VII., was .... sehr wichtig ist.
Diese zwei groben Fehler bieten drei von B. mitgetheilte Zeilen* usw.
Ich weiss nicht, ob den Lesern der Broschüre die seltsame Ausdrucks*
weise »steht Wiener Sitzungsberichte 97 angegeben*, »drei von B. mit-
getheilte Zeilen* angefallen ist. Sie hat ihren besonderen Grund. Ich habe
nämlich niemals etwas in den Wiener Sitzungsberichten publioirt Der an*
gezogene Aufisatz hat den Titel: »Papsturkunden in Italien. Ein Nachtrag
von Dr. S. Löwen fei d.* Allerdings habe ich Löwenfeld Notizen über
Originale in S. Pietro di Perugia gegeben, aber für den Gebrauch, den er
davon gemacht hat, trägt er natürlich allein die Verantwortlichkeit, und
seinen Aufsatz habe ich weder im Manuscript, noch in der Gorrectur ge-
sehen. Gregor IV. statt Gregor VI. ist ein einfacher Druckfehler, den
Löwenfeld bei der Gorrectur übersehen hat; denn die richtige Nummer der
B^gegten Jaff(6's steht dabei. Dass Löwenfeld die zweite Urkunde, von der
literatar. 691
ich ihm eine Vergleicbong des Inoipit and der Datining mit dem Druck bei
Margarini mitgetheilt hatte i), wie vor ihm Jaff6 Benedict YII. statt Benedict VIIL
zuwies, war ein Irrthum; von seinem Standpunkt aus war es dann aber
ganz oonsequent (da ich ihm mitgetheilt hatte, sie sei auf Pergament ge-
schrieben), wenn er ihre Originalität als »zweifelhaft* bezeichnete. Die Leser
werden nun aber urtheilen können, in welcher Verlegenheit y. P.-H. ge*
wesen sein muss, als er »statt vieler einen Beleg* fSlr von mir gemachte
und von ihm »ohne Nebenvermerk* berichtigte Fehler beibringen wollte,
wenn er dazu seine Zuflucht nehmen musste, aus einem Druckfehler und
einem Irrthum LOwenfelds im Handumdrehen »zwei grohe Fehler* Brets-
laus zu machen!
2. S. 18 ffl seiner Broschüre wendet sich v. P.-H. zu dem, was er
den »Haupttheil* meines Aufsatzes in dieser Zeitschrift Bd. 9, 1 — 33
nennt, der Untersuchung über die Urkunden Johanns XYIU. für Pader-
born und Pisa. Ihm erscheint diese Untersuchung völlig verfehlt; ich habe
die schlimmsten Schnitzer gemacht und die wichtigsten Dinge übersehen.
Er sagt (ich lasse die Worte, auf die es ankommt, gesperrt drucken und
bitte nur um eine genaue Yergleichung) S. 13: »Paderborn erscheint
ihm unecht, weil usw. Neben Paderborn verwirft B. auch das Pi-
saner Diplom und eines fBr Bagusa, beide hält er fär Nachbildungen.
Unvergleichlich mehr als ich neigt er dahin, Urkunden für unecht zu
erklären. Ist nun Pisa unecht, wie kann man es dann überhaupt mit
Paderborn auf Echtheit vergleichen usw."
Dem stelle ich gegenüber, was ich in jener Abhandlung wirklich ge-
sagt habe. S. 24 (von der Paderbomer Urkunde): » ... so reicht dieser
Umstand ...hin, um die Originalität des Paderbomer Privilegs auszu-
schliessen. Seine inhaltliche Echtheit im Grossen und Ganzen steht
darum nicht in Frage, wenngleich ich nicht jedes einzelne Wort der
Abschrift, als welche wir das Stück nunmehr erkannt haben, als zuverlässig
verbürgen möchte.* S. 25 (von der Pisaner Urkunde): »reicht das nicht
aus, um die Originalität der Pisaner Urkunde bestimmt in Abrede zu
stellen, so berechtigt es dodi ... zu Zweifeln an derselben. Ich kann so-
mit das Pisaner Document . . . nur als ^ne Urkunde zweifelhafter
Originalität bezeichnen.* S. 26 Anm. 2 (von der Bagusaner Urkunde):
»würde somit die Annahme, dass unser Bagusaner Pergamentblatt Ori-
ginal sei . . . zu der Folgerung führen usw., so halte ich die andere
Annahme, dass wir es nur mit einer Abschrift zu thun haben für un-
endlich wahrscheinlicher. Dass dem Copisten ein wirkliches Original Bene-
dicts YIIL vorgelegen hat, ist sicher. Der Context, dessen nähere Unter-
suchung ausserhalb des Bahmens dieser nur Fragen der Origina-
lität, nicht auch der Echtheit erörternden Abhandlung liegt, kann
natürlich vollkommen anstandslos sein.* — Einen Oommentar dieser Gegen-
überstellung hinzuzufügen, erscheint mir überflüssig.
3. S. 13 seiner Broschüre sagt v. P.-K: »Paderborn erscheint ihm
unecht, weil Datum et scriptumrZeile ungewöhnlich ist.*
*) Auf derartige kurze Aufgaben beschränkten sich überhaupt meine da-
maligen, auf einer für die »Kaiserurkunden in Abbildunffen* unternommenen
Beiae gelegentlich für Löwenfeld ffesammelten Notizen. Untersuchungen über
AuBstefier, Echtheit usw. der eingesäienen Papsturkonden lagen mir danuüs völlig
fern; ich habe sie eni auf späteren Studienreisen aagesteUß.
692 literaiar.
Oass der erste Theil dieses Satzes das Gegentheil der Wahrheit be-
sagt, habe idi eben gezeigt Bein aus der Luft gegriffen ist auch der
zweite. S. 16 — 18 meines Aofsatzes erörtere ich eingehend die Bedeutung
der Formeln »scriptum per manus^, »datum per manus^, «datom et scrip-
tum per manus.^ Nicht mit einem Worte sagd ich, nicht mit einer Silbe
deute ich an, dass wegen der letzteren Formel, weil dieselbe ungewöhnHoh
sei, die Echthdt oder auch nur Originalität der Paderbomer oder irgend
einer anderen Urkunde bestritten oder bezweifelt werden müsse.
4. S. 13 seiner Broschüre sagt t. P.-H. weiter: »Ist nun Pisa un-
echt, wie kann man es dann überhaupt mit Paderborn auf Echtheit Ter-
gleichen? Es ist ja widersinnig, ein reines ScheinmanÖYer!^
Der Sachyerhalt ist folgender. Die beiden Urkunden Ar Pisa und
Paderborn liegen auf Pergamentblättem vor, die man für Originale ge-
halten hat Beide nennen denselben Eanzleibeamten als Schreiber. Jede
Untersuchung der beiden Urkunden bat demnach dumit zu beginnen, dass
man ihre Schrift Tergleicht um festzustellen, ob sie von derselben Hand
herrührt oder nicht So bin ich Terfahren. Dass dies Verfahren das metho-
disch richtige, ja durchaus gebotene ist ^'^^ürd jeder Student wissen, der ein
oder zwei Semester historischen Uebungen beigewohnt hat. Ich habe die
Ueberzeugungy dass auch Herr y. P.-H. es weiss I
IV.
Und das dürfte denn wohl genügen. Ich überlasse es denen, die
grösseres Int^ressd als ieh an der Persönliehkeit des Herrn y. P.-H. nehmen,
ob sie die angefUurtenThatsaehen auf Unwissenheit oderunyerzeihlioheLeicdii-
fertigkeii deeeelbeB oder auf noch etwas anderes smrüokftLhren wollen. Ich für
meine Persern führe mit diesen Gßgner keine inssenschaMiohe Discussion
mehr, wie sie soAst unter Faehgenosaen üblich ist Auch nidit über meine
Centom Diplomata, die y« P.-H. — mehr als fünliehn Jahrenach
ihrem Ersoh«in«n — auf S. 17 — 21 seiner Broschüre einer yerspftteten
Kritik unterwirft — t>eiläufig bemerkt eine Jtigendarbeit über deron mir
sehr wohl bekannte Mingel ich heute in der glüoklichen Lage bin, ebenso
unbefimgen urtheilen zu dürfen, wie über die Verdienste, die sie trotz
ihrer MSngel hat
Für Herrn y. P.-H. aber habe ich nur noch ein Wort Er bietet mir
am Schlüsse seiner Broschüre Klinge oder Oelzweig — ich will aus seiner
Hand keins yon beiden. Ich werde, um seine Drohungen unbekümmert
nach wie yor, wo ein sachliches Interesse dazu nötfaigt seine Irrthümer
berichtigen und den wissenschaftlichen Werth seiner Arbeiten auf das rechte
Mass zurückführen: sonst will ich mit ihm nichts zu sehafien haben.
Berlin, im September 1888. H. Bresslau.
Beticlitig;i]ig.
In der Seite 820 mitgeüieilten Urkunde ftlr Brondolo ist \m der Grenz-
beschreibung statt »a primo (secundo, terdo, quarto) yel* natürlich zu lesen:
»a primo latere usw.« W.
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This book should bc fctumed to the
Library on or bcforc the last datc stamped
bclow.
A fine of fiye ccnts a day is incurred by
retaining it bcycmd tbe tpedncd time.
Pfeaae rctum promptly.
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