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Full text of "Mittheilungen des Instituts für Oesterreichische Geschichtsforschung"

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MrrTHEILüNGEN  DES  INSTITUTS 

FÜR 

OESTERREICHISCHE 

GESCHICHTSFORSCHUNG. 

t'NTEK  MITWIRKUNG  VON 

TH.  RIHER  V.  8ICKEI.  UND  H.  RITTER  v.  ZE18SBERG 


HKDIGIRT  VON 


E.  MÜHLBACHER 
IX.  BAND. 

MIT    5    TAFELN. 


^  "^INNSBRUCK. 

TERLAG  DKE  WAONER 'SCHEN  UNIVERSlTÄTS-BUCHHANDIiüNO. 

1888. 


DRUCK  DER  WAGNER'SCHKN  UNIV.  BUCHDRÜCKERKl. 


Inhalt  des  IX.  Bandes. 


Seite 
Papjras  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  bis  zur  Mitte  des  1 1.  Jabrh. 
Ein  Beitrag  zur  Lehre  von  den  Alteren  Papsturkunden  yon  Harry 

Bresslau    l 

Die  »monaiteria*  bei  Agnellus.    Von  Franz  Wickhoff         ...        84 
lieber    den   Weg  der  deutechen   Einwanderer  nach  Siebenbürgen.     Von 

Franz  Zimmermann 46 

Karl  rV.  und  die  österreichischen  Freiheitsbriefe.    Von  8.  Steinherz   . 
Die  Holzkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaissance.   Von  Alois  Riegi 

(mit  5  Tafeln) 82 

Znr  Belagerung  Ton  Kufstein  im  Jahre  1504.  Von  Oswald  Redlich  .  104 
Zur Beurtheilung  der Verpflegs-Ordinanzen Wallensteins.  Von  KarlKöpl  114 
Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  von  PaulSche  f  f  e  r  - 
Boichorst.  X.  Zu  den  mathildinischen  Schenkungen.  XI.  Ueber 
einige  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz.  XII.  Drei  ungedruckte  Bei- 
träge zn  den  Regesten  Friedrichs  I.  und  Heinrichs  VI.  aus  elsässi- 
sehen  Urkunden.  XIII.  Ueber  Diplome  Friedrichs  I.  für  Cisterzienser- 
KlOster,  namentlich  in  Elsass  und  Burgund.    XIV.  Zur  Geschichte 

Alfbns*  X.  Ton  Gastilien 177 

Der  Kreuzzng  von  Damiette  1218—1221  IL  von  Hermann  Hoogeweg      249 
Wenzel  Jamnitzers  Arbeiten  für  Erzherzog  Ferdinand.  Von  David  v.  Schön- 
herr     289 

Die  Quellen  des  sogenannten  DalimiL  Eine  kritische  Studie.  Von  Jos.  Teige      SOC 
Znr  Beleuchtung  des  Handschriftenstreites  in  Böhmen.  Von  Jos.  Truhlaf      869 
Zur  rechtlichen  Bedeutung  der  pftpstlichen  Regesten.    Von  F.  Thaner  .      402 
Der  KreusBug  von  Damiette  1218—1221  lU.  von  Hermann  Hoogeweg      414 
Rede  der  Gesandtschaft  des  Herzogs  Albrecht  IH.  von  Oesterreich  an  Papst 
Urban  VL  bei  der  Rückkehr  der  Länder  des  Herzogs  Leopold  IH. 
unter  die  römische  Obedienz,  ver&est  von  Heinrich  Hembuche  gen. 
TonLangensieinoderdeHa8sia(c  1887)mitgeth.  vonH.V.Sauerland      448 
Die  Beziehungen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    Zweiter  Theil:  Die 

Jahre  1858—1878.    Von  S.  Steinherz 529 

Zur  Kritik  des  Peter  Harer.  Von  J.  Schwalm 688 


VI 

Seite 

Kleine  Mittheilungen: 

Zwei  angedrackte  Karolinger  Diplome  Ton  Mtthlbacher  128 
Heinrichs  YI.  angeblicher  Plan  einer  S&cularisation  des  Kirchen- 
staates von  L.  V.  Heinemann 184 

Zur  Einführung  der  Todesstrafe  lür  Ketzerei  von  KWinkelmann  1S6 

Zu  Andreas  Bandolo  von  £.  Winkelmann S20 

Oertlichkeiten  in  Trierer  (Maximiner)  Urkunden  von  Dr.  Falk  822 
Die  Reise  Bndolf  s  IV.  nach  Tirol  im  Winter  1868  von  S.  Steinherz  459 
Die  Urkundensammlung  des  ungarischen  Nationalmuseums  in  Buda- 
pest von  Franz  Zimmermann 461 

Zu  »Sickel,   Zur  Geschichte  des  Concils  von  Trient*    von  W.  Voss  464 
Kleine  Beiträge  zur  Chronologie  L  Bezeichnung  der  Tage  nach  Oster- 
und  Pfing^tsonntag  mit  den  Heiligenfesten  nach  Weihnachten 

von  Oswald  Bedlich 663 

Herzog  Leopold  HI.  von  Oesterreich  und  Papst  Gregor  XI.  im  Jahre 

1872  von  Hartmann  Ammann 667 

Notizen 189,  4f6 

Literatur: 

Acta  nationis  Germanicae  universitatis  Bononiensis  ex  archetypis 
tabularii  Malvezziani  jussu  instituti  Germanici  Savignyani  edi- 
derunt  Emestus  Friedländer  etCarolus  Malagola  (Alojs  Schulte)      141 

Dr.  Gustav  v.  Buchwald,  Deutsches  Gesellnchaftsleben  im  endenden 
Mittelalter.  IL  Bd.:  Zur  deutschen  Wirtschaftsgeschichte.  Ffinf- 
zebn  Vorträge  (F.  M.  Mayer) 148 

Briefe  von  Andreas  Masius  und  seinen  Freunden  1588  —  1578,  hg. 

von  Dr.  Max  Lossen  (Adalbert  Horawitz) 149 

Urkunden  und  Acten  zur  Geschichte  des  Kurfürsten  Friedrich  Wil- 
helm von  Brandenburg.  XL  Bd.  Hg.  von  Ferdinand  Hirsch 
(A.  F.  PKbram) 161 

Jahrbuch  der  kunsthistorischen  Sammlungen  des  allerh.  Kaiserhauses 

V.  bis  VIU.  Band  (Franz  Wickhoff) 158 

Friedrich  Portheim,  Ueber  den  decorativen  Stil  in  der  altchristlichen 

Kunst  (Franz  Wickhoff) 157 

[Nerino  Ferri],  Indice  geografioo-analitioo  dei  disegni  di  architettura 
civile  e  militare  esistenti  nella  r.  galleria  degli  Uffizi  in  Firenze 
(Franz  Wickhoff) 168 

Jegyz^e  az  orszägos  lev^lt&rban  a  magyar  ^  erd^lyi  udv.  kanciel- 
läriäk  f51Ällit4säig  talälhatö  hercsegi,  gröfi,  biröi,  honoss^  €& 
nemesi  okleveleknek  összeällitotta  Taganyi  K4roly  (p)         .  159 

Ueber  die  Herkunft  der  Siebenbtlrger  Sachsen.   Von  Gymnasiallehrer 

Dr.  Georg  Keintcel  (p) 160 

Die  Waldenser  im  Mittelalter  und  ihre  Literatur.     Bericht  über 

neuere  Sehriften  und  Publicationen.    Von  Jaroslav  Goll  826 

Specimina  palaeographica  regestorum  Bomanorum  pontißcum  ab  In- 
nocentio  III  ad  Urbanum  V. ;  Romae  ev  archivo  Vaticano  1888 
(Sickel) «51 


vn 

Seite 

Carl  Joseph  von  Hefele,  Conciliengeschichic,  nach  clen  Quellen  be- 
arbeitet. V.  Band.  Zweite  Tcrraehrte  und  verbesserte  Auflage, 
besorgt  von  Dr.  Alois  Enöpfler  (Paul  Scheffer- Boichorst)  856 

K.  MüUenhoff,  Deutsche  Alterthumskunde.    Zweiter  Band,  mit  vier 

Karten  von  H.  Kiepert  (J.  Jung) 474 

Julius  Wiesner,  Die  mikroskopische  Untersuchung  des  Papiers 
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  ältesten  orientalischen  und 
europftischen  Papiere.  —  Josef  Karabacek,  Das  arabische  Pa- 
pier. ~  Josef  Karabacek,  Neue  Quellen  zur  Papiergeschichte 
(E.  Mühlbacher) .477 

Julien  Havet,  Questions  M^ovingiennes  IV.  Les  chartes  de  Saint- 
Calais.  —  L.  Froger,  Cartulaire  de  Tabbaye  de  Saint-Calais 
(E.  Mühlbacher) 485 

H.  Simonsfeld,  Der  Fondaoo  dei  Tedeschi  in  Venedig  nnd  die  deutsch- 

venetianischen  Handelsbeziehungen  (Ed.  Heyck)  .        .        .        .489 

Konrad  SchottmüUer,  Der  Untergang  des  Templer-Ordens.    Erster 

und  zweiter  Band  (Arnold  Bussen) 496 

Pnblioationen  der  (Gesellschaft  für  rheinische  Geschichtskunde  m,  IV. 
Das  Buch  Weinsberg,  bearbeitet  von  Konstantin  HOhlbaum 
(K.  Uhlirz) 615 

W.  Feiten,  Die  Bulle  ne  pretereat  und  die  ReoonciliationsTerhand- 
lungen  Ludwig  des  Bayers  mit  dem  Papste  Johann  XXQ.  I  u.  11. 
(Ant.  Chroust) 517 

Die  Miniaturen  der  Universitäts-Bibliothek  zu  Heidelberg,  beschrieben 

von  A.  V.  Oechelhäuser.  Erster  TheiL  Mit  18  Tafeln  (Alois  Riegl)      521 

Mittheilungen  der  dritten  (Archiv-)  Section  der  k.  k.  Oentral-Oom- 
mifldon.  1.— 8.  Heft  Archiv-Berichte  aus  Tirol  von  E.  v.  Otten- 
thal  und  0.  Redlich  (A.  Huber) 522 

Fr.  R.  T.  Krones,  Zur  Geschichte  Oesterreichs  im  Zeitalter  der  fran- 
zösischen Kriege  und  der  Restauration  1792—1816  (A.  Huber)  .      528 

Beiträge  zur  Landes-  und  Volkskunde  von  Elsass- Lothringen.  III.  Heft. 
W.  Wiegand,  Die  Alemannenschlacht  vor  Straasburg  857  (Ed. 
Heyck) 670 

Domesday  Stadies.  Being  the  papers  read  ab  the  meetings  of  the 
Domeadaj  commemoration  1886.  With  a  bibliographj  of  Domes- 
day book  and  aooounts  of  the  mss  and  printed  books  ezhibited 
at  the  public  record  office  and  at  the  British  Museum  edited  by 
Edward  Dore  (K.  Schalk) ,        .      672 

G.  Erler,  Derläber  cancellariae  apostolicae  vom  Jahre  1880  und  der 
stilus  palatii  abbreviatus  Dietrichs  von  Nieheim  (E.  v.  Otten - 
thal) 679 

Die  historischen  Arbeiten  der  südslavischen  Akademie  der  Wissen- 
schaften in  Agram  (Josef  Star^) 682 

Die  historischen  Programme  der  Osterreichischen  Mittelschulen  für 

1887  (S.  M.  Prem) 161 

Bericht  der  (^entraldirection  der  Monumenta  Germaniae  historica   .      864 

Bericht  über  die  28.  Plenarversammlung  der  histor.  Commission  bei 

der  kgL  bayer.  Akademie  der  Wissenschaften  .  .169 


Vill 

Seite 
Bericht  Über  die  sechste  PlenarBitznng  der  badischen  historischen  Com- 

miesion 172 

Bericht  über  die   siebente  Jahresversammlung  der  Gesellschaft  10 r 

Rheinische  Ge^chichtskunde 584 

J.  V.  Pflugk-Harttung  und  seine  Polemik  (H.  Bresslau)       ....      687 

t^ersonalien      .        .        •        •  175 

Berichtigungen 868,  692 


^.^»<>^^- 


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Papyrus  und  Pergament  in  der  päpstlichen 

Kanzlei 

bis  ZOT  Mitte  des  11.  Jahrhunderts. 


Ein  Beitrag  zur  Lehre  von  den  älteren  Papstorkonden 

von 
Harry  Bresslan. 

Ueber  die  in  Nordspanien  torhandenen  Originale  von  Papst- 
örkunden  auf  Papyrus  hat  im  Jahre  1753  der  Marquis  de  Llid  in  den 
Abhandlungen  der  B.  academia  de  buenas  letras  de  la  ciudad  de  Bar- 
celona I,  321  £  berichtei  Er  kannte  damals  noch  zwölf  Stficke  dieser 
Art  und  zwar  die  folgenden: 

1.  FormoBus  für  das  Bisthum  Gerona,  Jaff<§-L  3484. 

2.  Bomanus  f&r  dasselbe,  Jaffi-L  3516. 

3.  Agapit  IL  f&r  das  Kloster  Bipoll  Jaffd-L  3655. 

4.  Johann  XIII.  f&r  das  Bisthum  Vieh  (Ausona),  Jafii^L  3746. 

5.  Derselbe  f&r  dasselbe,  Jaffd-L  3747. 

6.  Derselbe  f&r  dasselbe,  Jaffe-L  3750. 

7.  Benedict  YIL  ftlr  dasselbe,  Jaffd-L  3794. 

8.  Gregor  Y.  flir  dasselbe,  Jaff^-L  3888. 

9.  Silvester  IL  für  das  Bisthum  Urgel,  Jaff^-L  3918. 

10.  Derselbe  fClr  das  Kloster  St.  Cügat  del  Yalles  bei  Barcelona, 
Jaflfg-L  3927. 

11.  Johann  XVIIL  fOr  dasselbe,  Jaff<$-L  3956. 

12.  Sergius  lY.  f&r  das  Kloster  Bipoll,  Jaff^-L  3974. 

Von  diesen  zwölf  Stücken  hat^P.  Ewald  die  beiden  Privilegien 
fttr  St  Cugat  N.  9  und  10  im  Neuen  Archiv  YI,  392,  IX,  327  «. 
erwähnt  und  beschrieben.  Zu  seinen  Ausführungen  habe  ich  nur  wenig 
hinzuzufügen.  Die  Bleibulle  des  Silvester -Privilegs  ist  zwar  von 
der  Urkunde  abgelöst,  aber  nicht  verloren,  sondern  sie  wird  besonders 
aufbewalirt;  Herr  Fernando  de  Sagarra  hat  die  Güte  gehabt,  für  mich 
mttlieflimfeii  IX.  1 


2  Bresslau. 

einen  Abgpiss  derselben  anzufertigen.  Sie  hat  einen  Durchmesser  yon 
c  0,026  m.  Die  Vorderseite  zeigt  im  punktirten  Kreise  im  Felde  ein 
Ereuz  mit  vier  Funkten  in  den  Winkeln  (T|-r)rdie  Umschrift  lautet 
gleich&Üs  im  punktirten  Kreise  f  SILVESTBL  Dasselbe  Kreuz  steht 
in  derselben  Weise  auf  der  Bjickseite,  die  Umschrift  lautet  im  grösseren 

punktirten  Kreise  p    ^ .    Der  Stempel  ist  also  etwas  verschieden  Ton 

demjenigen,  mit  welchem  das  der  interpolirten  Gopialurkunde  fQr  Qued- 
linburg Jaff($-L  3902  anhängende  Siegel  (vgl.  die  Abbildung  bei  Erath, 
Cod.  dipl.  Quedlinburg,  tab.  IX)  beprägt  ist,  und  es  muss  dahingestellt 
bleiben,  ob  das  letztere  echt  ist.  Femer  bemerke  ich,  dass  unten  auf 
diese  Papyrusurkunde  Silvesters  eine  mit  ziAlreichen  Unterschriften 
versehene  Bestätigping  des  Orafen  Baimund  von  Barcelona  und  seiner 
Gemahlin  Hermensindis  vom  29.  März  1004  (Uli  kal.  Aprilis  anno  XVII 
regnante  Boberto  rege  filio  condam  Hugonis)  geschrieben  ist,  durch 
welche  zugleich  neue  Schenkungen  erfolgen.  Noch  spater  haben  dann 
zwei  andere  Grafen  Baimund  und  ein  Graf  Berengar  von  Barcelona 
ihre  Unterschriften  oder  Signa  neben  und  über  die  tironischen  Noten 
gesetzt,  welche  Papst  Silvester  seiner  autographen^)  Subscription  hin- 
zugefügt' hai  Die  tironischen  Noten,  die  ich  mit  dem  unteren  Theile 
des  Privilegs  photographirt  habe,  sind  von  Ewald,  so  gut  daa  bei  einer 
Nachzeichnung  aus  freier  Hand  möglich  ist,  correct  wiedergegeben  >); 
nur  finden  sich  zwischen  den  beiden  letzten  Worten,  die  Schmitz  Bo- 
manus  Piscopus  deutet,  noch  zwei  von  Ewald  übersehene  Punkte  I, 
die  ähnlich,  nur  zu  hoch  gestellt,  auch  in  dem  Facsimile  der  Montami- 
atiner  Nachzeichnung^)  wiederkehren;  über  die  Bedeutung  dieser  Noten 
hat  neuerdings  Julien  Havet  eingehend  gehs^ndelt^). 

Da  die  beiden  Privilegien  für  Si  Gugat  bisher  ungedruckt  sind, 
so  gebe  ich  unten  einen  Abdruck  desjenigen  Johanns  XYIU,  indem 
ich  den  fehlenden  Anfang  und  die  zerstörten  Stellen  aus  dem  Oartu- 
larium  St.  Cucuphati  im' Archiv  zu  Barcelona  ergänze^).  Das  Privileg 
Silvesters  ist  auch  im  Cartular  mit  Ausnahme  des  Anfangs  zerstört, 
war  übrigens,  soviel  man  sieht,  demjenigen  Johanns  wesentlich  gleich- 


I)  Das  P  Bene  yalete  ist  sicher  von  derselben  Hand ,  wie  in  dem  Privileg 
für  Puy  Ja£Gg-L  8906,  s.  unten.  <)  Neues  ^rchiy  IX,  i  Schrifttafel  2A  ^  Fac- 
simile C  auf  der  eben  angeführten  Schrifttafel.  *)  L'^critureftecräte  de  Gerbert. 
£zti*ait  des  Cbmptes  rendus  de  Y  acad^mie  des  inscriptions  et  belies  lettres  t.  XY 
4«  sMe.  1887.  B)  Bemerkenswert!!  sind  in  dem  Güterverzeichnis  die  spanisch 
gefärbten  Formen  der  Vulgärlateins  z.  B.  cum  ipsos  stagnos,  ecdesias  qui  ibi- 
dem sunt  fundataa,  infra  territorios  usw.  Sie  zeigen,  dass  der  p&pstlicbe  Notar 
nach  eiüer  aus  dem  spanischen  Kloster  eingereichten  Vorlage  gearbeitet  hat. 


PapyroB  und  Pergament  in  der  pftpsÜichen  Kanzlei  etc.  3 

lautend.  Das  Gartnlar  enihSlt  ausserdem  noch  jüngere  Bestätigungen 
der  PriTÜegien  Johanns  und  Silyesters,  dereu  Begesten  ich  in  der  An* 
merkung  yerzeichne^). 

Von  den  übrigen  zehn  Stücken  sind  die  ftbif  für  das  Bisthum 
Vieh  aufgestellten  wahrscheinlich  nicht  mehr  erhalten;  als  Villanueya 
im  Anfimg  dießes  Jahrhunderts  seine  literarische  Reise  durch  die 
Archive  einer  Anzahl  spanischer  Kirchen  beschrieb,  hat  er  auch  Vieh 
besucht,  erwäbnt  aber  jene  Papjmsoriginale  nicht  mehr,  sondern  druckt 
einige  jener  Stücke,  wie  es  scheint  nach  anderen  Vorlagen'),  auch  sonst 
ist  mir  seit  1753  keine  Erwähnung  jener  fünf  Originale  bekannt  ge- 
worden. Keinerlei  Kunde  habe  ich  in  Barcelona  über  die  drei  Stücke 
Yon  BipoU  und  Urgel  erlangen  können;  tun  ersten  darf  man  erwarten, 
dass  das  PriTÜeg  Sihesters  IL  für  Urgel  noch  ezistire;  mir  war  es 
unmöglich  in  ungünstiger  Jahreszeit  den  mitten  im  Gebirge  gelegenen 
Ort  au&usuchen,  um  die  Frage  zur  Entscheidung  zu  bringen. 

Dagegen  yermittelte  mir  die  Güte  des  Herrn  Bofiftrull  j  Sartorio, 
des  langjährigen  Directors  des  Archivo  de  la  corona  de  Aragon,  die 
Kunde,  dass  die  beiden  ältesten  Privilegien' der  obigen  laste  im  Gapitels- 
archiye  zu  Gerona  noch  jetzt  vorhanden  seien.  Und  seinen  Empfehlungen, 
sowie  den  Bemühungen  des  Herrn  Pro£  Galabert  in  Gerona  verdanke 
ich  es,  dass  mir  von  Seiten  des  Decans  und  des  Archivars  des  dortigen 
Gapitels,  der  Herren  Don  Antonio  Cervantes  de  la  Bossa  und  Don 
Lorenzo  Buscalledo,  die  freundlichste  Aufnahme  bereitet  ward.  Ich 
durfte  die  beiden  unter  Glas  und  Bahmen  wolverwahrten  Papyrus- 
urkunden s)  genauer  untersuchen  und  Stücke  derselben  photographiren ; 
and  ich  statte  den  Herren  des  Domcapitels  den  schuldigen  Dank  ab, 
indem  ich  von  ihrem  werthvoUen  Besitz  eine  möglichst  genaue  Be- 
schreibung gebe. 


')  1.  Benedict  YIU.  bestätigt  dem  Abt  Witard  Besitcmigen  und  Privilegien 
des  EloflterB  St.  Cugat.  Scriptum  per  manum  Stephani  protoeacriBcrinii  (L  pro- 
toscriniarü)  sancte  Romane  ecclesie  in  mense  Januario  et  indictione  suprascripta 
Via  (1028,  Jan.).  »Qaoniam  concedenda.«  Ungedruckt,  vgl.  Ja£B§-L  4058.  — 
2.  Urban  IL  Gleiche  Bestätigung  ftir  den  Abt  Berengar.  1098  Dec  1.  Ja£Ei§-L 
5715.  —  8.  Calixt  IL  Gleiche  Bestätigung  für  den  Abt  Boland.  JsML  6814. 
*)  Villanueva,  Yiage  literario  6,  155.  276  fiP.  Bei  den  Abdrücken  der  Papst- 
urkunden bemerkt  er»ez  arch.  episo.  Yicensis«,  »ex  arch.  ecd.  Ausonenais*,  nicht 
>ex  autogr.*  oder  ,ez  orig.  in  arch.  eccl.  Yicens.*,  wie  er  da  regelmässig  zn 
sagen  scheint,  wo  er  Originale  benutzt  hat.  *)  Dass  das  Original  des  Privilegs 
SÜTCsters  IL  für  Gerona,  Jaff§-L  8926,  verloren  ist,  wie  schon  Ewal^  yermuthet 
hat  (N.  A.  IX,  884  N.  2),  kann  ich  bestätigen.  Der  Verlust  wird  zwischen  1688 
und  1711  £ftllen  und  mag  während  des  spanischen  firbfolgekrieges  erfolgt  sein. 

r 


4  Bresslan. 

Das  Privileg  des  Formosus  ist  jetzt  nur  noch  zum  Theil  er- 
halten; die  Länge  beträgt  1,55,  die  Breite  0,31  m.    Der  Text  reicht 
bis  innodatom  in  der  Poenformel,  so  dass  der  Schluss  der  letzteren 
und  das  EsohatokoU  fehlen.    Das  Erhaltend  steht  auf  57  Zeilen,  der 
Abstand  zwischen  Z.  1  und  2  ist  etwas  grösser  als  derjenige  zwischen  den 
übrigen  Zeilen;  der  Zeilenabstand  im  CSontext  ist  nicht  ganz  gleichmassig. 
Die  Schrift  beginnt  nur  etwa  0,04  m  vom  oberen  Bande,  so  dass  hier  wol 
etwas  abgeschnitten  ist,  da  sonst  ein  grösseres  Stück  des  Papyrus  leer 
gelassen  zu  werden  pflegte.  Die  Fasern  laufen  wie  bei  den  von  fiwald 
N.  A.  IX,  338  f.  beschriebenen  Stücken  und  bei  dem  Oeroneser  Pri- 
vileg des  Bomanus,  sowie  bei  allen  anderen  von  mir  gesehenen  auf 
der  Schriftseite  vertical,  auf  der  Bückseite  horizontal  Die  ganze  Schrift 
ist  von  einer  Hand.  Die  Buchstaben  dör  ersten  fünf  Zeilen  sind  grösser 
als  die  des  Contextes,  am  grössten  in  der  ersten  Zeile,   wo  sie  etwa 
einen  Centimeter  hoch  sind«    Die  ersten  fünf  Zeilen  lauten: 
f  Formosus  episcopus  serrus  servorum  Dei 
reverentissimo  et  sanctissimo 
Servodei  sanctae  (ierundensis  eccle 
siae  episcopo  et  per  te  in  eadem 
yenerabili  ecclesia  in  perpetuum  f. 
Dabei  sind  in  der  ersten  Zeile  die  vier  letzten  Worte  abgekürzt 
und  die  Endbuchstaben  von  episcopus  und  servus  dienen  zugleich  als 
Anfangsbuchstaben  der  folgenden  Worte  ^).    Die  game  Schrift  ist  in 
alter  Curiale  und  taat  ohne  Distinction  sowie  ohne  Interpunction,  nur 
dass  vereinzelt  der  Punkt  angewandt  ist,  so  z.  B.  Z.  12  hinter  et 
reliqua*). 

Fast  ganz  erhalten  ist  das  Privileg  des  Bomanus,  nur  dass  am 
rechten  Bande  und  unten  auch  am  linken  Bande  der  Papyrus  zer- 
rissen ist,  ohne  dass  indess  die  Schrift  dadurch  wesentlichen  Schaden 
erlitten  hai  Die  Länge  des  Privilegs  beträgt  1,60,  die  Breite  jetzt 
noch  0,43  m,  die  Schrift  beginnt  0,18  m  unter  dem  oben  beschnittenen 
Bande  des  Papyrus;  der  Zeilenabstand  ist  auch  hier  nicht  gleichmässig; 
im  ganzen  aber  geringer  als  in  der  Urkunde  des  Formosus.  Die  ver- 
grösserte  Schrift  erstreckt  sich  über  vier  Zeilen: 

f  Bomanus  episcopus  servus  servorum  Dei  reveren 
tissimo  Servodei  sanctae  Oerundensis  ecclesiae 
episcopo  et  per  te  in  eadem  venerabili  ecclesia 
in  perpetuum  f  f. 

')  Im  Context  findet  döh  diese  Eracheiiiang  dagegen  nicht  mehr  und  in 
dem  Privileg  des  Bomanus  aqph  nur  im  Protocoll.  *)  Etc.  hinter  reliqua,  wie 
im  Druck  bei  Marini  S.  29,  fehlt  im  OriginaL 


Papyros  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  5 

Dae  Ereaz  zu  Anfemg  ist  bedeutend  grösser  and  dicker  als  die 
beiden  Erenze  hinter  in  perpetuom;  dagegen  ist  der  Schiassbachstabe 
des  letzteren  Wortes  besonders  stark  vergrösseri  Der  Text,  ganz  yon 
einer  Hand,  in  alter  Cariale,  erstreckt  sich  über  40  Zeilen;  er  schliesst: 
scriptum  per  manum  Sergii  scriniarii  sanctae  Bomanae  (ecclesiae)  in 
mense  Octubrio  indictione  prima;  das  m  und  das  a  des  letzten  Wortes 
sind  yergrSssert  Dann  folgt  gleich  in  derselben  Zeile,  aber  von  anderer 
Hand  und  Tinte,  am  äussersten  rechten  Bande  f  BENE 

UALETE 
Daito  schliessen  sich,  wieder  von  anderer  Hand  und  mit  viel  dunklerer 
Tinte,  aber  gleichfalls  in  Gurialschrift,  die  drei  Zeilen  der  Datierung, 
die  in  den  Drucken  fehlen.  Sie  sind  stark  zerstört],  lassen  sich  aber 
wenigstent  noch  zum  Theil  entziffern  und  mit  Hilfe  von  Jaff^L  3515 
erganzen.    Ich  lese,  indem  ich  das  sicher  Er^nzbare  einklammere, 

folgendermassen:    (datum •)  octubrias  ^)  per  manum  Stephan! 

nomenculatoris  (sanctae)  sedis  (aposto)licae,  imperante  domino  nostro 
püssimo  perpetuo  augusto  (Lamberto).  Der  Schluss  der  Datierung  ist 
ganz  zerstört  

Ueber  die  französischen  Papyrusprivilegien  hat  L.  Delisle 
kürzlich  im  Anschluss  an  die  Publication  des  Perpig^ianer  Originals 
Ton  Sergios  IV.  eine  Zusammenstellung  gegeben*).  Die  Ton  ihm  auf- 
gezählten acht  noch  jetzt  vorhandenen  Stücke  lasse  ich  hier  folgen: 

1.  Hadrian  L  Ja^4-E  2462. 

2.  Benedict  HL  ffir  Gorbie  Jaff^-E  2663. 

3.  Nicolaus  I.  ftbr  St  Denis  Jaff($-E  2718. 

4.  Johann  YIII.  für  Toumus  Jaff<$-E  3052. 

5.  Formosus  für  SL  Denis  Jaff^L  3497. 

6.  Johann  XV.  für  St.  Benignus  zu  Dijon  Jaffi$-L  3858. 

7.  Silvester  IL  für  Puy  Jaffe-L  3906. 

8.  Seigius  IV.  für  St.  Martin  de  Canigou  JaffS-L  3976. 

Von  diesen  Stücken  sind  N.  1.  3.  5.  im  Nationalarchiv,  N.  4.  7. 
in  der  Nationalbibliothek  zu  Paris,  N.  2  in  der  Bibliothek  zu  Amiens, 
N.  8  in  der  Bibliothek  zu  Perpignan.    Von  N.  6  besitzt  die  Biblio- 


<)  Vorher  wahrscheinlich  idus  und  davor  eine  Zahl.  >)  Bulletin  historique 
et  phüologique  du  comit^  des  trayanz  historiqnes  et  soientifiqaee  1886  N.  8. 
Ich  füge  den  Bemerkungen  des  Herrn  Bnitails  hinzu,  dass  auch  mir  bei  der 
Untersuchung  der  Urkunde  in  Perpignan  nur  das  Kreuz  vor  Bene  valete  eigen- 
händig, die  beiden  Worte  selbst  dagegen  von  der  Hand  des  Conteztes  herzu- 
rühren schienen.  Das  Privileg  ist  das  einzige  auf  Papjrus  geschriebene  Original 
in  Mittuskelschiift  und  deshalb  besonders  wichtig. 


6  Bresslan. 

ihek  SU  Dijon  zwei  Fragmente,  ein  drittes,  dessen  Mittheilong  selir 
wQnschenswerth  wäre,  befindet  sich  in  dem  Manuscript  Libri  N.  1803 
der  Bibliothek  des  Lord  Ashbomham  and  ist  wahrscheinlich  noch  jetzt 
in  Ashburnhamplace^). 

Ausser  diesen  acht  Stücken  erwähnt  Delisle  noch  9.  Fragment 
einer  Papyrusurkunde  für  Si  Denis,  wahrscheinlich  aus  dem  9.  Jahr- 
hundert, deren  Aussteller  sich  nicht  mehr  bestimmen  lässt,  im  National* 
archiy  zu  Paris. 

10.  Sehr  kleines  Fragment  eines  Papyrusprivilegs  fttr  Puy  im 
Museum  daselbst^). 

11.  Privileg  Agapits  IL  für  La  Grasse,  Jaff($-L  3656.  1871  beim 
Brande  des  Louvre  zerstört;  erhalten  sind  Facsimiles  auf  der  National- 
bibliothek zu  Paris  und  im  Archiy  zu  Carcassonne. 

Ich  fOge  diesen  Bemerkungen  von  Delisle  hinzu,  dass  auf  der 
Bibliothek  yon  Amiens  sich  12.  noch  ein  Fragment  eines  zweiten 
Papyruspriyilegiums  befindet,  welches,  etwa  0,45  m  lang  und  0,65  m 
breit,  zwölf  Schriftzeilen  um&sst^).  Leider  ist  die  Schrift  jetzt  ganz 
unleserlich  und  war  so  schon  im  vorigen  Jahrhundert,  wie  eine  auf 
der  Rückseite  des  Privilegs  geschriebene  Bemerkung  zeigt,  deren  In- 
halt auch  das  1780  aufgestellte  Inventar  des  Elosterarchivs  von  Corbie 
(jetzt  im  Departementalarchiv  von  Amiens)  wiederholt^).  Danach  ist 
nicht  zweifelhaft,  dass  das  Fragment  einem  Privileg  f&r  Corbie  an- 
gehörte; nach  jenen  Bemerkungen  vermathete  man  im  Kloster,  dass 
dasselbe  von  Ghristophorus  ausgestellt  und  also  mit  Jaffe-L  3532 
identisch  sei 


0  Nach  Delisle  Les  Ms.  du  fonds  Libri  (Notioee  et  eztraits  des  Ms.  de  la 
Bibl.  nat.  XXXI,  1,  1887  S.  109)  gehört  die  Handsclirift  zu  denjenigen,  welche 
Delisle  schon  1888  dem  Britischen  Museum  als  aus  Frankreich  gestohlen  bezeich- 
net hatte,  und  die  deshalb  von  dem  Verkauf  der  Sammlung  Libri  an  die  italie- 
nische Begieruiig  ausgeschlossen  sind.  >)  Die  beiden  Stücke  N.  9  und  10  habe 
ich  nicht  kennen  gelernt.  Von  N.  9  soll  ein  Facsimile  bei  v.  Pflugk-Harttung 
Specimina  Tab.  1  sein ;  aber  diese  Tafel  enth&lt  statt  der  angekündigten  und 
in  den  Indioes  verzeichneten  yier  Facsimiles  deren  in  Wirklichkeit  nur  dre^ 
^  Vergleiche  Garnier,  Gatalogue  des  manuscrits  de  la  biblioth^ue  d*  Amiens. 
Amiens  1842.  ^)  Das  Inventar  von  1780  nennt  ausserdem  als  vorhanden 
das  in  schlechtem  Zustand  befindliche,  aber  mit  Bleibulle  yersehene,  vier' bis  fünf 
Fqss  lange  Papyrusoriginal  des  Privilegs  Nicolaus  L,  Jafi6-E  2717,  von  welchem 
Mabillon  de  re  dipL  448  ein  kleines  Facsimile  gibt  Das  Inventar  bezeichnet  den 
Schriftchftrakter  ab  »merovingisch*,  aber  das  erwähnte  Facsimile  der  Scriptumzeile 
zeigt  reine  Curialschrift  und  nicht  einmal  eine  der  fr&nkischen  ähnliche  Cursive, 
wie  das  Or.  des  Privilegs  Nicolaus  L  für  St  Denis  Jafil$-E  2718.  Jetzt  ist  dies 
Original  ebenso  verloren,  wie  die  gleich&lls  in  dem  Inventar  noch  als  vorhanden 
verzeichneten  Originale  der  Urkunden  Leos  IX.,  Urbans  IL,  Paschals  IL  für  Corbie 
(Jaff§-L  4212,  5680,  und  von  1106,  April  11,  in  den  Begesten  nicht  veneidmet) 


PapyroB  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  7 

Während  Deatschland  nur  zwei  Papyrus -Privilegien  besitzt 
h  Stephan  YL  für  Neuenheerse,  JaffS-L  3468,  Original  im  Geh.  Staats- 
archiv zu  Berlin  1)  und  2.  Benedict  VIII.  für  Hildesheim,  Jaff($-L  4036, 
Or.  im  Staatsarchiv  zu  Hannover^),  England  aber  deren  ganz  ent- 
behrt'), hat  Italien  wenigstens  noch  drei  Stücke  aufeuweisen.  Es 
sind  die  folgenden: 

1.  Paschalis  L  fOr  Bavenna,  Jaff($-E  2551. 

2.  Leo  IV.  f&r  eine  unbekannte  italienische  Kirche,  Jaff^-E  2606, 
Fragment. 

3.  Johann  XYIII.  für  Kloster  Isernia,  Jaff^-L  3942,  Fragment 
Das  Original  von  N.  2,  das  ich  nicht  selbst  gesehen  habe,  be- 
findet sich  in  der  vatikanischen  Bibliothek,  vgl.  v.  Fflugk-Harttung, 
Iter  italicum  S.  114;  ein  Fäcsimile  kündigt  derselbe  Specimina  Tab.  1 
an;  vgl.  Neues  Lehrgebäude  der  Diplom.  VII,  312;  Marini  S.  220. 
N.  1  im  erzbischöflichen  Archiv  zu  Bavenna  und  N.  3  in  der  Biblio- 
thek zu  Bergamo  habe  ich  untersuchen  können.  Das  Bavennatische 
Privileg^)  ist  vorzüglich  erhalten;  es  misst  2,40  m  in  der  Lauge, 
0,50  m  in  der  Breite.  Die  Schrift  bedeckt  52  Zeilen  bis  zum  Bene 
valete,  dessen  erstes  Wort  in  der  52.  Zeile  steht,  dann  folgea  drei 
Zeilen  Datierung.  Der  Zeilenabstand  betragt  durch  die  ganze  Urkunde 
gleichmässig  0,04  m;  links  jond  rechts  ist  ein  ziemlich  breiter  Baüd 
freigelassen,  so  dass  die  Länge  der  einzelnen  Schriftzeilen  nur  0,39  m 
betragt  Die  drei  ersten  Zeilen  sind  in  vergrösserter  Schrift,  Z.  1^) 
noch  etwas  grösser  als  2  und  3;  in  Z.  3  stehen  nur  —  in  der  Mitte 
beginnend  —  die  Worte: 

ecclesia  in  perpetuum^)  f. 
Die  Textschrift  ist  giwz  von  einer  Hand  und  in  reiner  Ouriale;  das 
letzte  a  der  Indictionszahl  vergrössert.    Unmittelbar  auf  diese  folgt 
mit  dunklerer  Tinte  und  von  anderer  Hand:    f  BENE 

ÜALETE  t 


*)  Jetart  auch  gedruckt  —  mit  Facsimile  -  Fragment  in  Lichtdruck  •  bei 
Biekamp,  WeebL  ÜB.  Supplement  1,  51.  *)  Beschrieben  von  Ewald  N.  A.  IX, 
829  N.  2,  8C9.  Ein  Facsimile  ezistirt  noch  nicht;  ich  besÜKe  eine  kleine  i'hoto- 
graj^e  der  Urkunde.  Die  Grössenangabe  bei  Pflogk-Harttung,  Jahrb.  d.  GlGrres- 
Qesellschaft  V,  495  ist  falsch;  die  Länge  beträgt  nicht  0,185,  sondern  1,85  m. 
*)  VgL  über  das  Gerücht,  dass  im  Britischen  Museum  Papyrusprivilegien  wären, 
Thompsons  lüttheilung  an  Pflugk-Harttnng,  Jahrb.  d.  GörreB-Gesellscbaft  Y,  498 
N.  2.  ^)  Facsimiles :  Neues  Lehrgebäude  VII,  808 ;  Gloria  Tay.  22 ;  Pflugk-Hart- 
ioBg  Specimina  Tab.  1.  ^)  In  Zeile  1  dient  daa  Schluss-s  von  episcopus  zu- 
gleich als  An&mg  von  servus,  das  Sohluas-s  von  servus  als  An&ng  von  servoram. 
^  Das  Schlnaihm  noch  mehr  vergrössert. 


8  Bresslaiu 

Die  Datierung  ist  wiederum  von  anderer  Hand  und  in  einer  Cursiv- 
schriftf  in  der  nur  einzelne  Buchstaben,  wie  das  a,  aus  der  Curiale 
genommen  sind,  die  aber  sonßt  einen  eigenthttmlichen  Charakter  hat. 
Das  ravennatische  Privileg  war  nach  den  Mittheilungen  des  erzbischöf- 
lichen ArchivarB  Gan.  Tarlazzi  bis  zu  seinem  Amtsantritt  gerollt  und 
ist  jetzt  unter  Olas  eingerahmt. 

In  gleicher  Weise  wird  das  sehr  schlecht  erhaltene  Fragment  der 
Urkunde  Johanns  XVlIL  in  Bergamo  aufbewahrt i).  Das,  was  von 
dem  stark  zerstörten  Papyrus  erhalten  ist,  misst  1\52  m  in  der  Höhe 
und  0,27  m  in  der  Breite;  die  Distanz  der  Schriftzeilen  betragt  oben 
0,035  m,  weiter  unten  wird'  die  Schrift  gedrängter.  Zu  entziffern  ist 
noch  etwas  mehr,  als  von  Lupi  gelesen  worden  ist.  Der  zusammen- 
hängende Text  fängt  jetzt  an  mit  den  Worten  «illud  quoque  ad  nostras 
aures.*  Vorher  gehen  aber  fünf  andere  Zeilen,  die  zum  Theil  yer- 
kehrt  aufgeklebt  worden  sind,  so  dass  die  Schrift  auf  dem  Eopfe 
steht,  und  die  ausserdem  nicht  richtig  angeordnet  sind.  In  diesen 
Zeilen  sind  nur  wenige  Buchstaben  zu  entziffern.  Von  ganzen  Worten 
habe  ich  nur  in  Z.  2  nulla,  in  Z.  4  incommodita[tes],  in  Z.  5  ordinanda 
conferamus  lesen  können.  Z.  49  endet  mit  indic[tione];  ausser  diesen 
zwei  Silben  ist  jetzt  yon  der  ganzen  Scriptumzeile  nur  noch  notari[i] 
sicher  zu  entziffern.    Unter  indictione  steht  in  Majuskelbuchstaben : 

t  BENE 
VALBTE. 
Diese  Worte  einschliesslich  des  vorangehenden  Kreuzes  sind  von  der- 
selben Hand,  wie  die  entsprechende  Unterschrift  der  Urkunde  Jo- 
hanns XVni.  f&r  St  Cugat.  In  beiden  Stücken  sind  alle  yier  E  des 
Benevalete  Capitalen,  während  bei  den  meisten  älteren  Fäpsten  an 
dieser  Stelle  ein  oder  mehrere  Uncial-E  (e)  vorkommen.  Unterhalb 
des  Benevalete  ist  nichts  mehr  zu  erkennen.  Heryorgehoben  sind  das 
q  von  quapropter  und  das  d  von  decernimus^).  Am  Ende  von  Z.  33 
ist  das  V  von  episcopvs  aus  o  oorrigiri  Die  Schrift  ist,  abgesehen 
von  Bene  valete,  ganz  von  einer  Hand^)  und  alte  Curiale. 

I)  Facdmilee  bei  Marini,  Tab.  1,  und  Pflugk-Harttong,  Specimina  Tab.  9. 
Mein  Versnoli,  den  lesbarsten  Theil  der  Urkunde  zu  pbotographiren ,  konnte  bei 
der  schlechten  Erhaltung  derselben  nicht  sonderlich  gelingen,  läset  aber  noch 
etwas  mehr  erkennen,  als  die  Facsimiles.  Die  Drucke  bedürfen  mehrÜEu^er  Be- 
richtigung, s)  In  den  beiden  Barceloneser  Bullen  sind  hervorgehoben  das  A 
von  At  vero  und  das  S  von  Si  quis.  *)  Verschieden  yon  derjenig^i  yon  Ja£f6-L 
8956 ;  Jafiߧ-L  8942  ist  yon  Petrus  geschrieben;  in  Jaff^^L  8956  ist  f&r  den  Namen  des 
Schreibers  eine  Lücke  gelassen;  man  kann  nach  der  Grösse  derselben  mit  Ewald 
an  Benedictus  (Jaffi$-L  8944.  8945),  man  kann  aber  auch  anStephanus  (Jafiߧ-L  8955) 
denken. 


P^pjras  und  Pergament  in  der  p&pstlichen  Kanzlei  etc.  9 

Beleben  die  ans  erhaltenen  Papyrus-Originale  von  Papstorkonden^) 
nach  den  yorangehenden  Ausftlhrangen  bis  in  die  Zeit  Benedicts  VIII., 
80  beginnt  die  Beihe  der  auf  Pergament  geschriebenen  echten  Papst- 
priyilegien  schon  vor  der  Zeit  dieses  Papstes. 

Bei  den  letzten  Erörterungen  W.  Diekamps  (Mitth.  des  Insi  f. 
österr.  Qeschichtsforschung  III,  566  f.)  nnd  P.  Ewalds  (N.  A.  IX,  381  £) 
über  die'  Frage,  wann  die  papstliche  Eanzlei  angefEuigen  habe,  sich 
des  Pergaments  für  die  Aosstellnng  TOn  Privilegien  zu  bedienen,  sind 
zwei  Stacke  yon  967  (Jaff^-L  8714)  and  1013  (Jaff<$-L  4000)  noch 
nicht  berücksichtigt  worden,  welche  fflagk- Harttang  (Iter  Italicum 
S.  6.  22)  ab  Originale  bezeichnet  hat^.  Obwol  von  beiden  Urkanden 
jetzt  Fkcsimile-Proben  in  Pflagk-Harttang,  Specimina  selecta  (Ta£  8. 11.) 
yorli^n,  halte  ich  doch  eine  nähere  Beschreibnng  derselben  f&r  ge- 
boten: denn,  wie  ich  hier  bemerken  mass,  fUr  die  Zwecke  diplomati- 
scher Untersachangen  reichen  die  in  jenem  Werke  enthaltenen  Ab- 
bildangen  in  keiner  Weise  aas<). 


*)  Ich  recapitnlire  sie  noch  einmal  im  Zusammenhange.  Das  älteste  ist 
Hadrian  I.  JafiG$-E  2462.  Es  folgen  je  ein  Stück  von  Paschal  I.  (2551),  Leo  IV. 
(2606),  Benedict  m.  (2668),  Nicolans  I.  (2718),  Johann  VÜL  (8052),  Stephan  VL 
(8468).  Dann  zwei  Ton  Formosns  (8484.  8497),  je  eins  Yon  Romanos  (8516)  und 
Johann  XV.  (8858),  zwei  yon  Silvester  IL  (8906.  8927),  zwei  von  Joliann  XVllL 
(8942.  8956),  eins  von  Sergins  IV.  (8976),  eins  von  Benedict  Vill.  (4086).  Im 
ganzen  siebzehn  genau  bestimmbare  Stücke.  Dazu  kommen  unbestimmbare  Frag- 
mente in  Paris,  Fuj  und  Amiens,  letzteres  wahrscheinlich  einem  Privileg  des 
Christophorus  angehürig;  weiter  besitzen  wir  Facsimiles  verlorener,  sicherer  Ori- 
ginale Nicolaus  L  (2717)  und  Agapits  ü.  (8656),  sowie  eines  Fragments  (früher 
in  Marini*s  Besitz,  vgL  Marini  S.  89.  242  und  Tav.  1),  das  wahrscheinlich  einem 
Privileg  Johanns  XI.  von  988  oder  984  angehört.  In  Summa  also  nur  28  echte 
SiAcke,  die  ganz  oder  zum  Theil  oder  in  brauchbaren  Abbildungen  erhalten  sind. 
*)  Auf  beide  hat  schon  Ealtenbrunner  (Wiener  Sitzungsber.  94,  681.  688),  auf 
das  zweite  auch  C^esare  Paoli  (Paoli-Lohmejer,  Grundriss  8.  72  N.  1)  hingewiesen, 
s)  Eine  eingehende  Kritik  der  Specimina,  die  schon  zu  einer  Discussion  zwischen 
V.  Pflugk-Harttung,  v.  Sybel  und  v.  Sickel  Veranlassung  gegeben  hat,  beabsichtige 
ich  hier  nicht  Aber  gerade  weil  ich  einen  so  beträchtlichen  Theil  der  ab- 
gebildeten Stücke  selbst  gesehen  und  zum  Theil  photographirt  habe,  wie  wol 
kein  anderer  Fachgenosse,  halte  ich  es  für  meine  Pflicht,  hier  auszusprechen, 
dass  die  Harttung*schen  Facsimiles  durchaus  unvollkommen  sind.  Es  mag  zum 
Theil  an  der  gewfthlten  Reproductionsmethode  liegen,  dass  die  einzelnen  Buch- 
staben hO  unscharf  und  ungelenkig  erscheinen ,  dass  man  in  den  meisten  Fällen 
von  dem  individuellen  Charakter  der  Schrift  keine  ausreichende  Vorstelluug  er- 
hält. Aber  dass  in  den  Facsimiles  nicht  wenige  grobe  Fehler  begegnen,  liegt 
an  der  Ungenauigkeit  des  Herausgebers.  Allein  in  der  oben  zu  besprechenden 
Urkunde  Johanns  XIIL,  von  der  Pfl.-H.  nur  wenige  Zeilen  abbildet,  constatire 
ich  vier  solcher  Fehler.     In  dem  Worte  tertius  Zeile  2   hat  Pfl.-H.  den  ganzen 


10  Bresslau. 

Johann  XIII.  (Jaff($-L  3714),  Original  im  GapiielsarchiT  zu  Bologna, 
breit  c.  0,48,  hoch  0,685  m,  ist  auf  italienischem  Pergament  ge- 
schrieben. Die  an  Hanffaden,  welche  durch  drei  Locher  (-.*)  des  Buges 
hindurchgezogen  waren,  befestigte  Bulle  ist  jetzt  yerloren«  Die  ver- 
längerte Schrift^  der  ein  yendertes  Ereuz  yorangeht,  endet  0,13  m. 
vom  rechten  Bande;  der  Best  der  Zeile  ist  freigeblieben.  Die  Schrift 
der  ersten  Zeile  und  des  Gontextes  ist  alte  Curiale ;  herrorgehoben  ist 
das  An&ngs-G  des  ersten  Wortes.  Am  Ende  der  Scriptumzeile  steht 
t  BENE  VALETE  yon  anderer  Hand  und  Tinte;  in  zwei  Beihen  ver- 
theilt  Darunter  ist  nach  Fertigstellung  der  päpstlichen  Unterschrift 
die  in  drei  Beihen  angeordnete,  mit  dem  Monogranun  Christi  ein- 
geleitete Datierung  in  Minuskelschrift  des  zehnten  Jahrhunderts  Ton 
einer  dritten  Hand  und  mit  schwärzerer  Tinte  als  der  Context  ge- 
schrieben. 

Benedict  VIII.  (3aS4-L  4000),  Orig.  im  Staatsarchiv  zu  Florenz^), 
auf  italienischem  Pergament,  breit  c.  0,52,  hoch  c.  0,58  m.  Durch  drei 
Löcher  im  Buge  hängt  an  einem  Lederriemen  die  wolerhaltene  Bulle. 
Der  Durchmesser  derselben  beträgt  0,027  —0,03  m.  Die  Vorderseite 
zeigt:  in  der  Mitte  eine  Vignette  im  Kreise  mit  der  Umschrift  (oben 
beginnend):  f  BENEDICTL  Die  Rückseite  zeigt  in  der  Mitte  fünf 
Punkte  .  { .  mit  der  Umschrift  im  Kreise  (oben  beginnend)  PPAPAE«); 
der  Stempel  ist  identisch  mit  demjenigen  der  Bullen  von  Jaff^L  4000, 
4057').    Die  erste  Zeile  ist  in  hohen  Majuskelbuchstaben  ausgef&hrt. 


unteren  Theil  deu  i  fortgelassen,  das  auf  dem  Original  ebenso  gebildet  ist,  wie 
das  i  in  meis  Z.  8 ;  in  der  Datirungszeile  hat  das  Original  nicht  indictone  und 
decama,  sondern  indiotione  und  decima.  Die  letzteren  beiden  Fehler  sind  um 
80  unyerantwortlicher,  als  der  Abdruck,  Acta  ponti£  inedita  II N.  84,  das  Richtige 
gibt.  Qanz  incorrect  wiedergegeben  ist  die  Ligatur  in  per  in  der  Scriptumzeile. 
Endlich  sind  im  Bene  yalete  die  Grundstriche  der  Majuskeln  z.  Th.  nicht,  wie 
bei  Pfl.-H.  aus  einem  starken,  sondern  aus  zwei  dtinnen,  nicht  verbundenen  oder 
im  inneren  auegeftQlten  Strichen  gebildet. 

^)  Das  Facsimile  von  Pfl.-H.  bietet  nur  eine  kleine  Schriftprobe,  welche  die 
Zeilenordnung  des  Originals  nicht  gewahrt  hat.  Was  bei  Pfl.-H.  zwischen  abbate 
und  tuisque  in  der  ersten  Teztzeile  steht,  ist  der  Anfong  eines  Wortes  aus  der 
18.  Conteztzeile  des  Originals;  die  letzte  Teztzeile  beginnt  im  Or.  nicht  mit  lorum 
amen,  sondern  mit  reutur  in  secula;  auch  endet  die  Zeile  nicht  mit  scriniarii; 
die  Schrift  der  Datirung  ist  höchst  unvollkommen  wiedergegeben. 

»)         P 

P        •       A 

•    •    • 
P        •      E 

A 

•)  Beschrieben  von  Ewald  N.  A.  IX,  831 ;  Harttung,  Diplom.-hisi  Forsch. 
S.  440. 


Papyrus  und  Pergament  in  der  p&peüiclien  Kanzlei  etc.  H 

Ton  denen  einige  verschränkt  sind,  und  reicht  bis  filio,  die  letzten 
Bachstaben  einiger  Worte  sind  kleiner  und  in  die  Mitte  der  vorher- 
gehenden gestellt  Dann  folgen  19  Zeilen  Text,  ganz  von  einer  Hand 
nnd  durchweg  in  guter,  alter  Guriale.  Der  Text  schloss  ursprünglich 
mit  amen  ab,  auf  welches  zwei  Striche  folgen.  Dann  ist  von  der- 
selben Hand,  aber  mit  spitzerer  Feder  und  schwärzerer  Tinte  das 
scriptum  nachgetrugen^),  das  in  die  21.  Zeile  (der  ganzen  Urkunde) 
hineinreichi  In  gleicher  Höhe  von  dieser  21.  Zeile  beginnt  rechts  (vom 
Beschauer  aus)  die  Subäcription  des  Papstes  Bene  valete,  in  zwei  Zeilen,  mit 
folgenden  ^  (subscripsi).  Links  stehen  drei  Zeilen  Datierung,  welche  dem 
Bene  valete  ausweichen.  Die  erste  Zeile:  f  In  nomine  domini  datum  per 
manus  Azzoni  (!)  episcopi  sancte  Ostiensis  ecclesie  et  bibliotheoario  (!) 
sancte  apostolice  sedis,  ist  Minuskel,  mit  Ausnahme  des  a  in  manus^ 
welches  die  Form  der  Guriale  hat;  diese  Zeile  ist  von  anderer  Hand  ge- 
schrieben, als  der  Text.  Die  beiden  anderen  Zeilen  der  Datierung:  anno 
Deo  propitio  pontificatus  domini  nostri*)  Benedicti  summi  pontifici(!)  et 
imiversalis  octavi  papae  in  sacratissima  sede  beati  Fetri  apostoli  secundo 
in  mense  decembrio  indictione  suprascripta  duodecima  sind  in  Gurial- 
Schrift  von  der  Hand  des  Gontextes  und  mit  der  Tinte  der  Scriptum- 
zeile  hinzugef&gt  Dieser  Schriftbefund  gestattet  es,  mit  einer  Sicher- 
heit, wie  sie  selten  möglich  ist,  die  successive  Entstehung  des  Schrift- 
stückes klarzulegen.  Es  ist  zunächst  der  Text  der  Urkunde  bis  amen 
geschrieben  und  dieselbe  darauf  dem  Papst  zur  Unterzeichnung  vor- 
gel^  worden.  Demnächst  hat  der  Bibliothekar  Azzo  von  Ostia  die 
erste  Zeile  des  Datums,  endlich  der  Notar  Qeorgius,  der  den  Text  ge- 
schrieben hatte,  die  beiden  anderen  Zeilen  der  Datierung  und  das 
scriptum  nachgetragen'). 


0  Des  Schreiber  lieisst  Georgius  (wie  in  Jaff(§-L  4024),  nicht  wie  im 
Druck  Sergins,  wonach  die  liste  der  Schreiber  Benedicts  VIIL,  JaffiS  *  S.  506,  zu 
berichtigen  ist.  *)  Or. :  dn  n  *)  Die  hier  evidente  Nachtragong  der  Scriptamzeile 
erklärt  andere  schon  früher  beobachtete  Erscheinungen :  das  Fehlen  der  ganzen  Zeile 
mit  Ausnahme  des  einleitenden  Wortes  scriptum  in  JafiP($-L  4086  (Benedict  VIIL  für 
Hildesheim)  und  Jaff($-L  4057  (Benedict  Vm.  für  Fulda)  oder  der  einleitenden 
Worte  scriptum  per  manus  in  Jaff§-L  4665.  4666  (Alexander  IL  für  Toul,  vgL 
N.  A.  n,  210),  endlich  die  nicht  ausgefüllte  Lücke  für  den  Namen  des  Schreibers 
in  JafiG§-L  8956  (Johann  XVIIL  iür  St.  (higat).  fn  all*  diesen  F&llen  war  offenbar 
\  Nachtragung  beabsichtigt,  ist  aber  später  vergessen  worden,  und  die  Stücke  sind 
nichtsdestoweniger  ausgegeben.  Nachlässigkeiten  dieser  Art  kommen  also  auch 
in  der  päpstlichen  Kanzlei  vor.  Erkennbar  ist  die  Nachtragnng  der  Scriptum- 
zeile  aach  sonst  in  einigen  F&llen,  so  z.  B.  in  Jaff§-L  4184  ((Jemens  II.  für  Fulda), 
an  der  sdhwärzeren  Tinte. 


12  Bresslau. 

lat  nach  dieser  Beschreibung  an  der  Originalität  der  beiden  be- 
sprochenen Urkunden  kein  Zweifel  möglich,  so  ist  damit  die  Ver- 
wendung des  Pergaments  in  der  papstlichen  Eanzlei  bereits  im  10.  Jahr- 
hundert mindestens  f&r  einen  Fall  festgestellt^).  Ob  wir  aber  annehmen 
dürfen,  dass  dieselbe  schon  damals  häufiger  vorgekommen  sei,  ist  doch 
nicht  ohne  weiteres  zu  sagen.  Jaffe-]j  3714  gehört  zu  einem  Complex 
von  Urkunden,  die  auf  der  im  April  967  abgehaltenen  Synode  zu 
Bavenna  ausgestellt  sind.  Von  diesen  Stücken*)  ist  uns  kein  anderes 
im  Original  erhalten;  von  keinem  li^  auch  irgend  eine  beetiomite 
XJeberlieferungYor,  die  einen  sicheren  Schluss  auf  den  benutzten  Schreib- 
stoff gestattete.  So  bleibt  die  Möglichkeit,  däss  die  jM^pstliche  Eanzlei 


0  Einen  nocli  filteren  Fall  würden  wir  in  Jaff§-L  8559  zu  erblicken  haben, 
wenn  diese  Urkunde,  die  nach  Sickel,  Eaiserurkunden  in  der  Schweiz  S.  10,  in 
einer  fest  gleichzeitigen  Abschrift  von  der  Hand  des  940  zum  Abt  erhobenen 
Craloh  überliefert  ist,  echt  wftre.  Indessen  habe  ich  wie  Wattenbatfh  gegen  diese 
Echtheit  die  ernstesten  Bedenken.  Was  das  ProtocoU  betrift,  so  ist  der  Name 
des  Datars,  des  Bischofs  Petrus  von  Orte,  zwar  zeitgemäas,  aber  gerade  auf  diesen 
Namen  konnte  man  in  Schwaben  damals  leicht  ver&Jlen,  da  er  an  der  Synode 
von  Altheim  917  Theil  genommen  hatte.  Weiter  klingt  der  Context  mehr&ch 
an  die  gleichzeitigen  Königsurkunden  für  St.  Gallen  an,  namentlich  an  DE  5, 
das  nach  Sickel  a.  a.  0.  in  einer  gleichfalls  yon  Craloh  hergestellten  Abschrift 
yorliegt  und  dessen  Fassung  im  Kloster  concipirt  ist  Wir  müssten  also  auch 
för  Jaff(§-L  8559  Entstehung  des  Gonteztes  im  Kloster  annehmen;  ich  weiss  aber 
bis  jetzt  kein  anderes  Beispiel  dafür,  dass  die  päpstliche  Kanzlei  im  10.  Jahrh. 
sich  dazu  verstanden  hätte,  den  Destinatäjren  von  Urkunden  deren  Concipirung 
zu  überlassen.  Schliesslich  nehme  ich  den  stärksten  Anstoss  an  der  Gorroboratio : 
anulo  nostro  subtus  sigillari  iussimus.  Ich  lege  weniger  Gewicht  darauf,  dass 
die  Erwähnung  der  BesiegeluDg  an  sich  in  Papstpriyilegien  dieser  Zeit  ungewöhn- 
lich ist ;  dagegen  ist  für  ein  päpstliches  Privileg  des  10.  Jahrhunderts,  und  um 
ein  solches,  nicht  um  einen  Brief  handelt  es  sich  hier,  die  Besiegelung  mit  dem 
Ring,  d.  h.  also  mit  einem  Wadhssiegel,  schlechthin  undenkbar;  war  JafTil-L  8559 
im  Original  vorhanden,  so  muss  es  zweifellos  bullirt  worden  sein.  Man  müsste 
sich  also  zu  der  Annahme  verstehen,  dass  die  päpstliche  Kanzlei  auch  diesen  für 
sie  gänzlich  unpassenden  Ausdruck  in  dem  von  den  Mönchen  vorgelegten  Schrift- 
stück unbeanstandet  gelassen  hätte.  Eine  solche  Annahme  erscheint  mir  aber, 
angesichts  der  Thatsache,  dass  wir  es  nur  mit  einer  Abschrift  zu  thun  haben, 
viel  unwahrscheinlicher  als  diejenige  derf^lschung  im  Kloster.  *)  JafiG§-L  8714 
bis  8718.  Von  8716  haben  wir  eine  Copie  des  1 1.  Jahrh.  im  Staatsarchiv  zu  Magde- 
burg; das  Stück  ist  freilich  von  Harttung,  DipL-hist  Forsch.  S.  158  fE,  ebenso 
wie  die  l^rkunde  Silvesters  IL  Jaff(§-L  8902  als  fUlschung  bezeichnet  worden.  Aber 
wie  die  letztere  von  Ewald,  Neues  Archiv  IX,  849  ff.  mit  guten  Gründen  in 
Schutz  genommen  ist,  so  kann  auch  8716  keine  »absolute  f^lschong*  sein,  wo- 
mit nicht  gesagt  werden  soll,  dass  der  Wortlaut  der  Copie  in  allen  Dingen  dem 
des  verlorenen  Originals  entspricht.  Stark  corrumpirt  ist  dagegen  8718,  wenn- 
gleich auch  hier  eine  erste  Vorlage  angenommen  werden  muss. 


Pftpynu  und  Pergament  in  der  pftpsüichen  Kanzlei  etc.  13 

sich  in  Bayenna  nur  ausnahmsweise  des  Pergaments  bediente,  etwa 
weil  sie  sich  bei  der  Abreise  aus  Born  nicht  mit  dem  genügenden 
Papyrus- Yorrath  versehen  hatte. 

Und  diese  Annahme  li^  um  so  naher,  als  sonst  aus  der  Zeit 
Johanns  XIIL  und  seiner  nächsten  Nachfolger  keine  zuverlässige  Kunde 
Ton  der  Benutzung  des  Pergaments  in  der  päpstlichen  Kanzlei  vor-, 
banden  ist,  alle  vorliegenden  Nachrichten  vielmehr  ausschliesslich  auf 
die  Verwendung  von  Papyrus  deuten.  So  ist  zunächst  Jaff^-L  3721 
ftbr  GkuDidersheim  (ebenso  wie  das  verlorene  Privilegium  Agapits  IL 
ftlr  dasselbe  Kloster)  auf  Papyrus  geschrieben  gewesen^).  Weiter  war 
Jaff($-L  3735  f&r  das  Kloster  SS.  Germani  et  Michaelis  zu  Coxano 
nach  'dem  Transnmpt  Clemens  IV.')  «in  materia  de  boza*^  geschrieben; 
es  i^ird  statt  boza  zu  lesen  sein  ,boga*,  das  auch  sonst  fdr  Papyrus 
yorkommt^);  und  keinenfälls  ist  Pergament  damit  gemeint.  Demnächst 
ist  Jaff<$-L  8742  uns  in  einer  Abschrift  überliefert,  die  ,de  tomo  char- 
ticinio  bullato'^,  also  aus  dem  Papyrusoriginal,  transsumirt  ist^),  und 
in  Bezug  auf  Jaffi^-L  3762  haben  wir  die  ausdrückliche  Angabe  der 
Eist  Mosomensis^),  die  eine  Herstellung  auf  Papyrus  «secundum  Bo- 
manae  dignitatis  consnetudinem*^  bezeugt.  Ziehen  wir  nun  noch  die 
oben  S.  1  erwähnte  Nachricht  über  das  Vorhandensein  von  drei  Ur- 
kunden des  Papstes  in  Vieh  in  Betracht,  so  haben  wir  nicht  an- 
zutastende Zeugnisse  für  die  Existenz  von  sieben  Papyrusoriginalen 
Johanns  XfTT.  Diesen  steht  die  oben  besprochene  Pergamenturkunde 
für  Bologna  als  ganz  vereinzelte  Ausnahme  gegenüber.  Denn  ein 
zweites  derartiges  Stück  existirt  nicht;  das  Pergamentexemplar  von 
JafiE&-L  3763  für  St  Bemi  zu  Bheims,  jetzt  auf  der  Bibliothek  daselbst 
(Facsimile  bei  Mabillon,  De  re  dipl.  S.  445,  Pflugk-Harttung  Specimina 
Tab.  113)  ist  eine  Copie,  die  der  Schritt  nach  wahrscheinlich  erst  in^s 
11.  Jahrh.  gehört^,  und   das  Original   war  aller  Wahrscheinlichkeit 


1)  Vgl  die  ürk.  Innocenz  IQ.  bei  Marini  S.  227 :  predicta  privilegia  quasi 
iam  nimia  yetustate  conaumpta,  com  foerint  non  in  pergameno  sed  papiro  con- 
acriptaw  Diese  Stelle  hat  Harttung  a.  a.  0.  8. 147  bei  seiner  Annahme,  die  jetzt 
in  Wolftnbüttel  vorliegende  Pergamentcopie  sei  zur  Bestätigung  den  Bevoll- 
mäohtigten  Innocenz*  vorgelegt  worden,  nicht  beachtet:  sie  macht  dieselbe  un- 
haltbar. *)  Vgl.  die  Beschreibung  bei  Harttung  a.  a.  0.  S.  148.  ')  Marini 
S.  62.  *)  Ewald,  N.Archiv  IX,  888  N.  1.  *)  Marini  S.  285.  •)  SS.  XIV,  614. 
^  In  Bezug  auf  diese  Urkunde,  die  mir  in  Rheims  vorgelegen  hat,  muss  ich  also 
Pflugk-Harttong,  Forsch,  z.  deutsch.  Gesch.  XXIV,  576  N.  1  gegen  Sickel,  Privi- 
legium Ottos  I.  S.  28  und  Mitth.  d.  Inst.  £  Ost.  Gesch.  VI,  880  N.  1,  zustimmen. 
In  dem  Privileg  Johanns  XIIL  für  Rheims  sind  alle  Theile,  Text,  Scriptumzeile, 
Datierung  von  gleicher  Hand  und  das  Bene  valete  des  Papstes  ist  ohne  ein- 
leitendes Kreuz  oder  Chrismon  und  abbrevürt.    Jeder  dieser  beiden  Umstände  — 


14  ßreBslaii. 

nach  ebenfiallB  auf  Papyrus  geschrieben^).  •—  Von  den  yier  nächsten 
Nachfolgern  Johanns  XIII.  sind  uns  Originale  nicht  erhalten*).  Auch 
zayerlassige  Nachrichten  über  einst  vorhandene  Originale  liegen  nur 
in  geringer  Zahl  vor.  Dass  Jaffe-L  3800  ,in  papiro  conscriptum 
plombea  buUa  munitum'^  war,  wissen  wir  aus  dem  Transsampt  In- 
nocenz  lY.')  nnd  von  Jaffe-L  3794  f&r  Vieh  gilt  dasselbe,  was  über 
die  drei  Urkunden  Johanns  XHL  fElr  dies  Bisthum  bemerkt  ist 

Etwas  besser  steht  es  mit  unserer  Kenntnis  von  den  Privilegien 
der  drei  folgenden  Papste  Johanns  XV.,  Gregor  V.,  Silvesters  11. 
Ausser  den  drei  ganz  oder  theilweise  erhaltenen  Papyrusoriginalen 
derselben,  die  oben  erwähnt  sind,  wissen  wir  von  einer  nicht  un- 
beträchtlichen Anzahl  anderer  Urkunden  dieser  Päpste  auf  demselben 
SchreibstojBT.  Dahin  gehören  Jaffe-L  3831  für  Fetershausen,  nach  der 
Chronik  dieses  Elosteors^),  Jaffe-L  3843  f&r  Portus  nach  der  Angabe 
in  einem  Transsumpt  Or^ors  IX.  ^),  Jaffg-L  3849  fOr  Kloster  Brevnov 
nach  dw  Angabe  in  einem  Transsumpt  Ottokars  von  Böhmen  von 
1224^  Jaff4-L  3875  f&r  Aachen,  dessen  ,in  cortice  arboris*,  also  auf 
Papyrus  geschriebenes  Original  nach  notarieller  Beglaubigung  noch  1686 
vorhanden  war'),  Jaff^-L  8882  fttr  S.  Ambrogio  nach  der  Angabe  trans- 


Ton  anderen  zu  schweigen  —  genfigt  f&r  eich  allein,   um  jeden  Gedanken  an 
Originalität  des  betreffenden  StQckes  anszoschliessen. 

1)  Bei  Berger,  lUg.  d'Innocent  IV.  I,  67  ist  leider  das  Transsampt  In> 
nocens  IV.  nicht  ganz  gedruckt,  so  dass  man  nicht  sieht,  ob  der  Sohreibstoff  der 
Vorlage  darin  angegeben  ist  Dasselbe  gilt  von  dem  Auszug  bei  Marlot,  Metrop. 
Remens.  11,  138.  Der  Druck  von  Labbe,  Alliance  cbronol.,  den  Pottbast  N.  11228 
anführt,  ist  mir  nicbt  zugänglich.  *)  In  der  Zuweisung  yon  3aS^-L  8792  an 
Benedict  VIIL  stimme  ich  mit  Pflugk-Harttung,  Iter  8.  71  überein  Das  Bene 
Taleie,  welches,  soweit  erhalten,  ganz  mit  dem  der  übrigen  Urkunden  Bene- 
dicts VIIL  überebstimmt,  lässt  keinen  Zweifel  daran.  *)  Marini  8. 56.  ^)  SS.  XX, 
688 :  in  biblis  primitus  scriptum.  Aus  dem  »primitus*  darf  man  folgern,  dass 
das  Or.  schon  zur  Zeit  der  Ab&ssung  der  Chronik  nicht  mehr  vorhanden  war 
und  deshalb  wird  mit  den  folgenden  Worten :  >quod  et  hactenus  est  in  monastero 
conserratum«  wol  nur  ein  abschriftlich  erhaltener  Text  der  Urkunde  gemeint  sein. 
Daos  dieser  Text  corrumpirt  ist,  ist  zweifellos,  vgl.  Harttung,  Hist-dipl.  Forsch. 
S.  181  f.,  Ladewig,  Reg.  episc  Constantiensium  N.  892.  Dass  man  sich  aber  noch 
im  11.  Jahrb.  in  Deutschland  behufs  einer  Urkundenfälschung  hfttte  Papyrus 
▼erschaffen  kOnnen,  wie  Harttung  meint,  werde  ich  so  lange  für  ganz  unglaub- 
lich halten,  bis  ein  Beweis  dafür  erbracht  ist.  In  St.  Denis  und  St.  Benignus 
zu  D^jon,  wo  sich  F&lschungen  auf  Papyrus  finden,  hat  man  za  diesem  Zweck 
echte  Papyrusurkunden,  auf  deren  Rückseite  geschrieben  wurde,  auifeeopfiört. 
*)  Marini  8.  59.  In  dem  Transsumpt  der  yerdftchtigen  Urkunde  für  Selz,  Mon. 
Germ.  Epp.  Pont.  I,  499,  vgL  JaflK-L  8857  wird  nichts  über  den  Schreibstoff  der 
vorgelegten  Urkunde  gesagt.  *)  Marini  S.  286  »Charta  iuncea  sive  scirpea  de 
medulla.«       ^  Quix,  Cod.  dipl.  Aquens.  I,  86  n.  49. 


Pftpynu  and  Pergametit  in  der  p&psUichen  Kanslei  etc.  15 

aomirender  Mailänder  Notare ^i  3bS6-L  3888  f&r  Vioh  and  Jaffi^L 
3918  fbr  ürgel  nach  dem  oben  angefahrten  Bericht  des  Marquis  de 
Llid,  Jaffe-L  3931  f&r  das  vom  Vicecomes  Stephanus  gegründete 
Kloster  SS.  Gterrasii  et  Prothasii  nach  einer  Urkunde  des  OrOnders*), 
Jaffi^L  3940  f&r  Boorgueil  nach  der  Angabe  des  Chartakrs  von  Bour- 
gaeil,  endlich  eine  sonst  ganz  unbekannte  Urkunde  Silyesters  ü.  f&r 
das  Kloster  Arled  in  der  DiScese  Perpignan  nach  einem  Bericht  D. 
Mart^nes,  der  dieselbe  im  ArchiTe  dieses  Klosters  gesehen  hfA.  Diesen 
dreizehn  auf  Papyrus  geschriebenen  Stücken,  die  wir  bestimmt  nach- 
weisen können,  steht  nicht  ein  einziges  Fergamentprivileg  gegenüber, 
das  uns  erhalten  oder  dessen  Existenz  uns  durch  zuverlässige  Angaben 
verbürgt  wäre.  Denn  ob  das  auf  Pergament  geschriebene,  im  Archiv 
des  Klosters  S.  Pietro  bei  Perugia  befindliche  Exemplar  des  Acten- 
stückes  vom  3.  December  1002  (Jaffe  >  S.  499),  das  von  Pflugk-Hart- 
tnng  bald  als  «Synodaloriginal*,  bald  als  «Originaljudicat*  bezeichnet 
hat,  wirklich  eine  Originalaufzeichnung  über  die  an  jenem  Tage  von 
einer  römischen  Synode  unter  Silvesters  Vorsitz  zu  Gunsten  des  Pefuginer 
Klosters  getroffene  Entscheidung  darstellt,  ist  in  höchstem  Masse  zweifel- 
haft Ich  will  kein  grosses  Gewicht  darauf  legen,  dass  mir  die  Schrift^) 
desselben  für  das  Jahr  1002  etwas  zu  jung  erschien;  ich  hatte  keine 
Gelegenheit,  dieselbe  mit  anderen  um  dieselbe  Zeit  in  Mittelitalien  in 
Minuskeln  geschriebenen  Urkunden  zu  vergleichen  und  gebe  deshalb 
nicht  viel  «if  jenen  Eindruck.  Aber  das  ganze  Schriftstück  entbehrt 
jeder  Spur,  die  auf  offidellen  Ursprung,  und  nun  gar  auf  Ursprung 
in  der  papsÜichen  Kanzlei  hinweisen  würde.  Es  hat  keinerlei  Unter- 
schriften oder  Signa,  keine  Beglaubigung  durch  ein  Si^l,  und  nicht 
einmal  der  Schreiber  nennt  sich,  wie  das  bei  einer  officiellen  Aus- 
fertigung über  synodale  oder  gerichtliche  Verhandlungen  durchaus  er- 
forderlich sein  würde.  Wir  haben  wahrscheinlich  nichts  als  eine  in 
dem  Peruginer  Kloster  selbst  entstandene  Au&eichnung,  eine  unbe- 
glaubigte notitia  über  die  Vorgänge  vom  3.  Dec.  1002  vor  uns;  und 
in  keinem  Falle  kann  dies  Document  irgendwie  dafür  angeführt  werden, 
dass  die  Kanzlei  Silvesters  IL  sich  des  Pergaments  für  die  Ausfertigung 
von  Privilegien  bedient  hätte. 

Erst  mit  dem  Pontificat  Johanns  XVlU.  stossen  wir  auf  zwei 
Actenatücke,  die  mit  Bezug  auf  die  hier  zu  erörternde  Frage  eine  ein- 
gehende Untersuchung  erforderlich  machen.    Wir  besitzen  von  diesem 


1)  Mazini  a.  a.  0.  autenticum  de  lisca  factom.  *)Marijii  S.  61,  Tgl.  Ewald. 
N.  A.  IX,  885,  wo  auch  die  Belegstellen  für  die  beiden  nächsterwfthnten  Stücke 
*)  ^gl-  j®^  daa  Facsimile  bei  Pflugk  Harttung,  Spedmina  Tab.  108. 


16  BresBlacu 

Papste,  wie  oben  bemerkt  wurde,  zwei  Fapyrasoriginale  in  Baroelona 
und  Bergamo;  ausserdem  haben  wir  Eonde  von  zwei  jetzt  nicht  mehr 
erhaltenen  Papyraspriyilegien :  von  Jaff^-L  3946  f&r  Portos  nach  einem 
Transsumpt  Gregors  IX.  ^)  und  von  Jaff<$-L  3968  f&r  Si  Victor  zu 
Marseille  nach  einem  solchen  Nicolans  IV.>).  Dem  gegenüber  stehen 
nnn  aber  zwei  andere  Stücke  aof  Pergament,  Jaffi^-L  3947  für  Pader- 
born im  Staatsarchiv  zu  Münster  und  JafiS-L  3953  für  Pisa  im  Gapitels- 
archiv  daselbst  Das  erstere  Stück  ist  in  einer  yortrefiTlichen  photo- 
typischen  Nachbildong  yon  Diekamp  in  dem  Supplement  zom  West- 
phälischen  ürkondenbnch  publicirt  worden;  ebendaselbst  S.  99  finden 
sich  Erörterungen  Diekamps  über  die  yon  ihm  behauptete  OriginalitSt 
der  Urkunde  im  Anschluss  an  seine  früheren  Ausführungen  in  den 
Mitth.  d.  Insi  £  ösL  Geschichtsforschung  m,  566.  Wie,  Diekamp  be- 
trachten auch  Pflugk-Harttung  (Hist  Jahrb.  V,  494)  und  Lowenfeld 
(zu  Jaffi^-L  3947)  die  Urkunde  ab  Original,  wahrend  Ewald  (N.  Arch. 
IX,  332)  die  Originalität  in  Zweifel  gezogen  hai  Ich  bemerke,  dass 
ich  adbser  dem  Facsimile  Diekamps  auch  das  Münstersche  Original 
selbst  ges^en  habe.  Dagegen  kenne  ich  das  Pisaner  Document  nur 
aus  einem  Facsimile,  das  ich  der  Güte  des  Herrn  Prof.  Teza  in  Pisa 
yerdanke').  Diekamp  und  Ewald  haben  dasselbe  bei  ihrer  Discussion 
nicht  in  Betracht  gezogen;  Pflugk-Harttung  scheint  die  Originalität 
früher  bezweifelt,  diese  Zweifel  aber  nachträglich  aufgegeben  zu  haben^). 

Beide  Urkunden  treffen  nun  in  einem  bemerkenswerthen  Umstand 
überein,  der  für  ihre  Beurtheilung  yon  grosser  Bedeutung  ist 

Bis  auf  die  Zeit  Johanns  XYIIL  und  auch  noch  später  wird  in 
der  päpstlichen  Kanzlei  bekanntlich  zwischen  einer  Datumzeile  und 
einer  Scriptumzeile  unterschieden.  Die  Datumzeile,  die  sich  nicht  in 
allen  Urkunden  findet,  rührt,  wo  sie  in  den  Originalen  erhalten  ist 
(was  bei  der  häufigen  Verstümmelung  der  unteren  Theile  der  Papyrus- 
urkunden leider  nicht  immer  der  Fall  ist)  ausnahmslos  ganz  oder 
wenigstens  zum  Theil^)  yon  anderer  Hand  her  als  der  Gontext  der 


1)  Marini  S.  70.  *)  Marini  8.  64,  jetzt  auch  in  den  Bdgistres  de  Nico- 
las IV.  N.  529.  *)  Ein  kleines,  aber  nicht  gentigendes  Facsimile  auch  bei 
Pflugk-Harttung,  Specimina  Tab.  108.  ^)  Iter  Italicum  8.  74  f&gt  er  der  An- 
gabe Or.  ein  Fragezeichen  hinzu.  Hist.  Jahrb.  V,  648  reiht  er  das  Stftek  unter 
die  im  Original  erhaltenen  »Judicate«  ein.  Die  Urkunde  ist  eine  ein&che,  aller- 
dings in  der  Form  bemerkenswerthe  Bestätigung  der  Priyilegien  des  Pisaner 
-DomcapitelB  und  erwähnt  mit  keiner  Silbe  einer  gerichtlichen  Verhandlung  oder 
Entscheidung.  Dass  v.  Pflugk-Harttung  genOthigt  ist,  sie  bei  den  Judicaten  ein- 
zureihen, ist  eine  der  bezeichnendsten  Conseqnenzen  des  gänzlich  yerunglflckten 
Systems,  nach  welchem  er  die  Papsturkunden  eintheilt        *)  8.  oben  8.  11. 


Papyrus. und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  17 

Urkunde,  und  es  liegt  kein  Grund  vor,  zu  bezweifeln,  dass  sie  — 
wenigstens  bis  zur  Zeit  der  deutschen  Päpste  in  der  Mitte  des  11.  Jahr- 
hunderts —  stets  von  dem  höheren  Eaiizleibeamten  geschrieben  sei, 
der  in  ihr  genannt  ist.  Ihre  ursprüngliche  Bedeutung  ist  an  dieser  Stelle 
nicht  eingehend  zu  erörtern;  in  der  Zeit,  aus  der  wir  Originale  besitzen, 
wird  sie  nicht  anders  au&ufassen  sein,  als  die  eigenhändige  Recognition 
der  Diplome  in  der  Zeit  der  ersten  Karolinger.  Die  Scriptum-Zeile  ist 
ebenso  regelmässig  von  derselben  Hand,  wie  der  Gontezt  der  üi^kunde; 
es  li^  auch  hier  kein  Grund  vor,  zu  bezweifeln,  dass  der  in  ihr  ge- 
nannte Schreiber  —  in  der  Begel  ein  Notar  und  Scriniar  der  päpstlichen 
Kanzlei,  selten  der  Frotoscriniar,  noch  seltener  in  echten  und  gut  über- 
lieferten Urkunden  ein  anderer  höherer  Kauzleibeamter  —  sie  wirklich 
geschrieben  habe.  Denselben  Scriptor  nenneu  aus  der  Zeit  bis  auf 
Johann  XVIII.  von  uns  erhaltenen  Originalen  nur  die  beiden  Fri- 
yilegien  Silyesters  EL,  JaffS^E  3906,  3927,  und  beide  sind  von  gleicher 
Hand.  Dasselbe  gilt  aus  späterer  Zeit  von  den  beiden  Friyilegien 
Benedicts  IX.  f&r  Brondoli^),  die  den  gleichen  Scriptor  angeben,  und 
wiederum  Ton  den  beiden  Privilegien  Clemens  IL  f&r  Fulda,  Jaff^L  4133 
und  4184,  die  denselben  Scriniar  und  Notar  Johannes  nennen,  der 
auch  die  beiden  Priyil^en  Benedicts  für  Brondoli  und  die  beiden 
PriTÜegien  Gregors  VI.  f&r  Ferugia  und  Lucca  geschrieben  hat  und 
die  in  der  Schrift  unter  sich  und  mit  jenen  durchaus  überein- 
stimmen*). 


^)  Vgl.  Wattenbacb,  Neues  Archiv  XTI,  408.  *)  Harttung,  Diplom.-hi8t. 
Forsch.  S.  455  hat  zwar  die  Behauptung  au^estellt,  dass  der  Contezt  von  41 S4 
▼on  anderer  Hand  sei,  als  deijenige  von  4188,  während  er  die  Scriptomzeile  beider 
Urkunden  demselben  Mann  beilegen  will.  Aber  ich  moss  dieser  Behanptmig  au& 
bestimmteste  widersprechen.  Die  Scriptumzeile  ist  allerdings  in  41 84  mit  schwärzerer 
Tinte  nachgetragen,  Tgl.  oben  S.  11  N.  1,  aber  sicher  von  derselben  Hand,  die 
den  (Kontext  der  Urkunde  und  den  Coniext  und  die  Scriptumzeile  von  4188  ge- 
schrieben hat.  Nur  ist  4184  etwas  flüchtiger  geschrieben.  Nominelle  Scriptoren, 
Yon  denen  y.  Pflugk  -  Harttung  bei  dieser  Gelegenheit  und  sonst  redet,  sind  in 
der  päpstlichen  Kanzlei  bisher  nicht  nachgewiesen;  dass  sie  vor  der  Mitte  des 
11.  Jahrhunderts,  aus  welcher  Zeit  ich  Photographien  fast  aller  erhaltenen  Ori- 
ginale besitze,  nicht  vorkommen,  kann  ich  bestimmt  behaupten ;  auch  aus  späterer 
Zeit  bis  zum  Schluss  des  11.  Jahrhunderts,  für  die  ich  einen  sehr  erheblichen 
Theil  der  Originale  selbst  untersucht  habe,  ist  mir  kein  Fall  bekannt  geworden. 

Indem  ich  hier  einer  Behauptung  des  Herrn  v.  Pflugk-Harttung  über  eine 
palSographische  Frage  bestimmt  widerspreche,  sehe  ich  mich  genöthigt,  an  einem 
aufflEdlenden  Beispiel  zu  zeigen,  wie  es  mit  dessen  paläographischen  Kenntnissen 
überhaupt  bestellt  ist.  In  der  Historischen  Zeitschrift  LV,  74  ft*.  behandelt  er  die 
Schrift  der  Papsturkunden  und  spricht  yon  einer  Urkunde  Johanns  XIX.  für 
Naumburg,  die  er  einem  Schreiber  aus  Monte  Cassino  beilegen  müchte  (»wo  ein 
MiUheiliiiicen  IX  8 


18  Bresslan. 

Zuerst  unter  Johann  XVIII.  findet  sich  nun,  dass  Datum-  und 
Scriptumzeile  zu  einer  einzigen  Formel  zusammengezogen  sind,  in 
welcher  dann  natürlich  auch  nur  ein  einziger  Beamter  genannt  wird. 
In  den  beiden  Urkunden,  die  wir  betrachten,  lautet  die  Formel:  datum 
et  scriptum  per  manus  Petri  abbatis  et  cancellarii  sacri  palatii  (so 
8947,  3953  Fetri  cancellarii  sacri  Lateranensis  palatii)  usw.  Denselben 
Beamten  finden  wir  in  den  Urkunden  3949,  3951,  3952  als  Datar 
und  in  3948^)  als  Scriptor,  ohne  dass  in  jenen  ein  anderer  Mann  als 
Scriptor  und  in  dieser  ein  anderer  als  Datar  genannt  würde:  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  wird  Petrus  auch  für  diese  vier  Stücke*), 
welche  in  die  Zeit  zwischen  der  Ausfertigung  des  Faderbomer  und 
des  Pisaner  Privilegs  fallen,  beide  Functionen  erfüllt  haben. 

Es  ist  für  unsere  nächsten  Zwecke  nicht  erforderlich,  auf  die 
Stellung  näher  einzugehen,  welche  der  Abt  Petrus,  der  erste  Kanzler 
der  römischen  Curie,  dessen  Existenz  zweifellos  bezeugt  ist,  in  der 
Kanzlei  einnahm.  Hier  genügt  die  Bemerkung,  dass  die  von  ihm  in 
J.-L.  3947.  3953  gebrauchte  Formel  nach  den  oben  gegebenen  Aus- 
führungen offenbar  besagen  will,  dass  beide  Privilegien  von  ihm  so- 
wol  gegeben,  d.  h.  beglaubigt,  als  auch  geschrieben  sind. 

Aus  dieser  Thatsache  der  Mundirung  von  Urkunden  durch  den 
Kanzler  selbst  konnte  man  einerseits  allerdings  mit  Diekamp  wol  ge- 
nei|^  sein,  gewisse  Absonderlichkeiten  in  der  graphischen  Ausstattung 
beider  Stücke  zu  erklären.  Andererseits  aber  muss  man  an  der  For- 
derung festhalten,  dass  beide,  wenn  sie  als  Originale  angesehen  werden 
sollen,  sich  als  von  ein  und  demselben  Schreiber  angefertigt  erweisen. 

Vergleicht  man  daraufhin  die  beiden  Urkunden,  so  £allen  nun 


Scbreibei  aus  Monte  Gassino  gearbeitet  zu  haben  scheint*).  Dastt  er  diese  Urk. 
(J[affS-L  4099)  als  echt  bebaadelt,  obnc  davon  Notiz  zu  nehmen,  dass  ich  wieder- 
holt, zuletzt  in  sehr  eingehender  Ausführung  in  den  Jahrbüchern  Konrads  IL 
11,  454  ff.  ibre  Fälschung  nachzuweisen  versucht  habe,  ist  mir  nickt  weiter  auf- 
fällig; eine  derartige,  sonst  unter  Fachgenossen  nicht  übliche  Ignorirung  der  Re- 
sultate, zu  denen  andere  Forscher  gelangt  sind,  findet  sich  in  Pflugk-Harttungs 
Arbeiten  nur  zu  häufig.  Aber  ein  anderes  ist  von  Interesse.  Der  ganze  Context 
jener  Urkunde  ist  in  ausgesprochenster  angelsächsischer  Schrift  geschrieben,  wie 
man  aus  dem  vortrefflichen  Facsimile,  das  Schum  angefertigt  hat  und  das  an 
verschiedenen  Orten  zugänglich  ist,  aber  auch  aus  der  schlechteren  Abbildung 
bei  V.  Pflugk-Harttung  Spedmina  Tab.  ]  2  sofort  erkennt.  Wenn  er  sie  trotzdem 
einem  Mönche  von  Monte  Cassino  beilegen  will,  so  hat  er  offenbar  diese  angel- 
sächsische Schrift  für  langobardisch  gehalten !  Danach  bedarf  es  keiner  weiteren 
Darlegung,  welcher  Werth  seinen  paläographischen  Aussprfichen  beizumessen  ist. 
1)  Vgl.  den  Abdruck  bei  v.  Pflugk-Harttung,  Acta  II,  60  nr.  94.  >)  Die 
Originale  derselben  sind  leider  nicht  erbalten. 


i 


PapyruR  und  Pergament  in  der  päpatlichen  Kanzlei  ef^.  "Ift 

beim  ersten  Blick  auf  die  yorhandenen  Abbildungen  gewisse  Aehulich- 
keiten  sowol  in  Bezug  auf  den  allgemeinen  Charakter  der  Schrift,  wie 
in  Besag  auf  einzelne  Formen  derselben  in  die  Augen.  Namentlich 
in  den  Majuskelbuchstaben  der  ersten  Zeile,  denen  iu  beiden  Stücken 
ein  Kreuz  vorangeht,  tritt  diese  Aehnlichkeit  deutlich  heryorf  aber 
auch  im  Context  und  im  Schlnssprotocoll  fehlt  sie  nicht  Genauere 
Betrachtung  indessen  lässt  doch  eine  Beihe  bemerkenswerther  Unter- 
schiede erkennen.  Das  Pisaper  Privileg  ist,  abgesehen  von  der  ersten 
Zeile,  ganz  in  reiner  Minuskel  geschriebeu;  insbesondere  zeigen  auch 
die  Buchstaben  a  und  e  stets  die  übliche  Minuskelform.  Höchstens 
das  r,  das  überhaupt  innerhalb  dieser  Urkunde  verschieden  gebildet 
ist,  bald  unter  die  Zeile  herunterreichend,  bald  auf  derselben  stehend, 
erinnert  in  seinem  oberen  Theile  an  die  Form  der  Curiale.  Auch  in 
dem  Paderbomer  Document  ist  der  Minuskel-Charakter  vorherrschend 
und  die  Minuskelformen  waren  offenbar  die  dem  Schreiber  einzig  ge- 
läufigen. Aber  fbr  die  Buchstaben  a,  e,  q,  t,  dann  —  minder  hervor« 
tretend  —  auch  fttr  g,  p,  r,  s  u.  a.  hat  derselbe  offenbar  Formen,'  die 
der  Curiale  oder  der  in  römischen  Notariatsurkunden  jener  Zeit  üb- 
lichen Oursive  angehören,  anwenden  wollen  und  in  der  grossen  Mehr- 
zahl der  Fälle  auch  wirklich  verwendet.  Allein  diese  Formen  sind  ihm 
offenbar  nicht  recht  geläufig  und  haben  vielfach  etwas  Gezwungenes 
und  Gekünsteltes,  das  ihnen  ein  von  der  sonst  in  päpstlichen  Ur* 
künden  üblichen  Curialschrift  abweichendes  Aussehen  gibt.  Ausserdem 
kommen  neben  den  curialen  a,  e,  q,  r,  s,  t  einfache  Minuskelformen  der- 
selben Buchstaben  vor  und  finden  sich  bisweilen  mit  den  curialen  gar 
in  ein  und  demselben  Worte.  Zuweilen  hat  der  Schreiber  das  be- 
merkt und  corrigirt,  so  das  a  in  annuimus  Z.  6,  habere  Z.  18;  in  der 
Mehrzahl  der  Fälle  aber  hat  er  die  Minuskelbuchstaben  einfach  stehen 
lassen.  Dies  nun  ist  besonders  auffallig.  Das  Vorkommen  von  Minuskel- 
schrift  in  Papsturkunden  dieser  Zeit  an  sich  würde  kaum  zu  bean- 
standen sein,  wol  aber  die  Verwendung  von  curialen  und  Minuskel- 
formen für  ein-  und  dieselben  Buchstaben  im  Context  ein  und  der- 
selben Urkunde  und  von  ein  und  demselben  Schreiber.  Ich  wenigstens 
kenne  aus  dieser  Zeit  kein  nicht  auch  sonst  anzuzweifelndes  Original 
der  päpstlichen  Kanzlei,  in  dessen  Context  ein  und  derselbe  Schreiber 
cariales  und  Minuskel-A,  curiales  und  Minuskel-E  neben  einander  an- 
gewandt hätte.  So  werden  wir  mindestens  sagen  müssen,  dass  dem 
Schreiber  unserer  Urkunde,  obwol  ihm  die  Curialschrift  nicht  geläufig 
war,  sich  dennoch  ängstlich  bemüht  hätte,  curiale  Formen  nachzu- 
ahmen. Das  würde  bei  einer  Nachzeichnung  nicht  au^llig  sein,  aber 
es  würde  sehr  befremden  bei  einer  Originalurkunde  desselben  Mannes, 

2* 


^0  bresslaü. 

der  in  dem  Pisaüer  t)ocumeat  ganz  unbefangen  auf  jede  Nachahmung 
der  cnrialen  Formen  yerzichtet  hätte. 

Vollkommen  entscheidend  ist  freilich  diese  Erwägung  fQr  die  An- 
nahme, das  Paderborner  Privileg  sei  nur  Nachzeichnung  eines  Originals, 
aber  nicht  selbst  Original,  noch  nicht  Dasselbe  ist  die  erste  Urkunde, 
in  der  uns  Petrus  bekannt  wird;  das  Pisaner  Document  ist  sein  letztes 
Schriftstück  und  anderthalb  Jahre  jünger.  Man  könnte  einwenden, 
der  Kanzler  habe  sich  im  An&ng  seinei^  Laufbahn  bestrebt »  die  bis 
dahin  übliche  Curialschrift  nachzuahmen,  als  er  aber  merkte,  dass  ihm 
das  nicht  gelang,  das  yergebliche  Bemühen  aufgegeben  und  einfach 
die  ihm  geläufigere  Minuskelschrift  angewandt.  Aus  dem  Zwange,  den 
er  sich  dann  bei  seinem  ersten  Elaborat  auferlegt  hatte,  würden  sich 
auch  die  sonstigen  Abweichungen  im  Schriftcharakter  beider  Docu- 
mente  erklären  lassen. 

Führt  so  die  Schriftyergleichung  nicht  zu  einem  absolut  sicheren 
Resultat,  so  lässt  dagegen  ein  anderer  Umstand  das  Paderbomer  Pri- 
vileg mit  Bestimmtheit  als  Nachzeichnung  erkennen. 

Schon  Diekamp  hat  auf  die  sehr  auffallende  Stellung  des  Bene 
valete  am  linken  ^)  Rande  der  Urkunde,  statt,  wie  es  sonst  fast  durch- 
weg vorkommt,  am  rechten  Rande  derselben,  hingewiesen.  Es  ist  auch 
nicht  zutreffend,  wenn  er  bemerkt,  dass  eine  , ähnliche'  Stellung  der 
Papstunterschrift  sich  in  Jaffe-E  2717  finde');  sie  steht  dort  zwar 
weiter  links  als  gewöhnlich,  aber  keineswegs  am  linken  Rande  der 
Urkunde^).  Aber  nicht  dieser  Stellung  lege  ich  entscheidende  Be- 
deutung bei;  wichtiger  ist  ein  anderes.  In  allen  Originalen  von  Papst- 
privilegien, die  wir  besitzen  bis  auf  die  Zeit  Johanns  XIX.,  diesen  mit 
eingeschlossen^),  ist  das  Bene  valete  ausnahmslos  in  zwei  Linien  ver- 
theilt,  das  zweite  Wort  steht  unter  dem  ersten.  Diese  Stellung  findet 
sich  insbesondere  auch  in  den  beiden  Papyrusprivilegien  Johanns  XVIII. 
zu  Barcelona  und  Bergamo.  Erst  seit  Benedict  IX.  sind  beide  Worte 
der  Papstunterschrift  neben  einander  gestellt  und  diesen  Brauch  haben 
die  Nachfolger  Qregor  VI.  und  Clemens  II.  beibehalten.  Das  Pader- 
borner Privileg  würde  also,  wenn  Original,  die  einzige  Ausnahme  von 
einem  ganz  ständigen  Eanzleibrauch  darstellen. 


<)  Vom  Standpunkt  des  Beschauers  aus  genommen.  *)  Noch  weniger  zu- 
treffend ist  es,  wenn  er  dieselbe  damit  erklären  will,  dass  der  Datar  Schreiber 
sei,  denn  was  hat  der  Datar  mit  der  Papstunterschrift  zu  thun?  *)  Wirklich 
fast  am  linken  Rande  des  Papyrusblaties  steht  dagegen  das  Bene  valete  in  dem 
Privileg  Sergius  IV.  in  Perpignan.  **)  Abweichend  ist  allerdings  Benedicts  Vlil. 
Privileg  ftlr  Ragusa  Jaffe-L  4042,  das  ich  aber  gleichfalls  nicht  ab  Original  an- 
erkenne,  s.  unten. 


Papyrus  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  21 

Der  Vergleich  mit  den  beiden  Papyrusprivilegien  Johanns  XVIIL 
fährt  uns  aber  noch  einen.  Schritt  weiter.  Bekanntlich  haben  die 
Päpste  den  Brauch,  ihre  Briefe  eigenhändig  mit  einer  Grussformel  zu 
unterzeichnen,  von  den  Bömem  übernommen  i).  Auf  die  Fassung  dieser 
Qrussformel  kommt  wenig  an;  wenn  in  älterer  Zeit  z.  B.  bei  Gregor  I. 
längere  Sätze  wie  Deus  te  incolumem  custodiat,  reverentissime  frater 
oder  dergL  vorherrschen,  so  findet  sich  doch  auch  bei  ihm  schon  in 
dem  durch  Marmorinschrifl  an  S.  Paolo  fuori  le  mura  überlieferten 
Brief  an  den  Bector  patrimonii  Felix  die  kurze  E^ormel  Bene  valete, 
gerade  wie  die  romischen  Kaiser  je  nach  Umständen  und  Gelegenheit 
bald  einen  ziemlich  umfangreichen  Satz,  bald  ein  kurzes  Bene  vale 
oder  selbst  ein  blosses  Vale  unter  ihre  Bescripte  setzten. 

Dass  diese  Grussformel  in  älterer  .Zeit  vom  Papst  eigenhändig 
geschrieben  wurde,  bedarf  heute  keines  Beweises  mehr.  Es  fragt  sich 
nur,  ob  auch  seit,  der  Zeit,  da  die  Beihe  der  uns  erhaltenen  Originale 
von  Papsturkunden  b^^innt,  die  eigenhändige  Hinzufügung  dieser 
Formel  durch  den  Papst  noch  Sitte  war.  Und  diese  Frage  kann  nun 
für  die  Zeit  bis  auf  Clemens  II.  entschieden  bejaht  werden. 

Einmal  ist  nämlich  in  allen  uns  erhaltenen  Original-Privilegien 
das  Bene  valete  deutlich  erkennbar  von  anderer  Hand  und  Tinte  ge- 
schrieben, als  die  übrigen  Theile  der  Urkunden;  die  einzige  Ausnahme 
macht  die  Urkunde  Sergius  IV.  in  Perpignan,  bei  der  zwar  die  Qruss- 
formel selbst  vom  Schreiber  des  Textes  herrühren  mag,  aber  wenigstens 
das  derselben  vorangehende  Ereuz  von  anderer  Hand  und  mit  anderer 
Tinte  hinzugefügt  worden  ist*).  Sodann  erweist  sich  in  allen  den 
Fällen,  in  denen  wir  mehrere  unanfechtbare  Originale  eines  Papstes 
vergleichen  können,  die  Schrift  des  Bene  valete  stets  als  von  gleicher 
Hand  herrührend:  so  bei  den  beiden  Privilegien  Silvesters  II.  ftlr  Puy 
und  St.  Cugat,  bei  den  beiden  Privilegien  Johanns  XVIII.  für  St.  Cugat 
und  Isernia,  bei  den  fünf  Privilegien  Benedicts  VIII.  für  San  Sepolcro, 
Hildesheim,  Heinrich  IL,  Fulda,  S.  Pietro  di  Perugia^),  bei  den  beiden 
Pririlegien  Benedicts  IX.  für  Brondoli^),  endlich  bei  den  beiden  Gregors  VI. 
für  San   Pietro  di  Perugia  und  Lucca^).     Bei  Silvester  II.   kommen 

0  Vgl.  Bruns,  Die  Unteraohriften  der  römischen  Rechtsurkunden,  Kl.  Sehr. 
II,  60  ff.  64  ff.  Ueber  die  Anlehnung  der  ältesten  päpstlichen  Kanzleibiftuohe  an  alt- 
Tömische  vgl.  was  ich  Zeitschr.  der  Savigny- Stiftung  f.  Rechtsgesch.  Rom.  Ab- 
theiL  VI,  gegen  v.  Pflugk-Harttung  bemerkt  habe.  *)  S.  oben  8.  5  N.  2.  ')  Diese 
Stficke  habe  ich  lämmtlich  selbst  untersucht.  ^)  Vgl.  Wattenbaoh,  N.  Aroh. 
XU,  408 :  ich  habe  nur  eines  derselben  gesehen.  Die  Gestalt  des  Bene  valete  in 
der  Qrk«  Benedicts  IX.  für  Grottaferrata  (s.  unten  S.  27}  kenne  ich  noch  nicht. 
*)  Ich  kenne  das  zweite  nnr  aus  dem  Faosimile  v.  Pflugk-Harttungs,  Specimina 
Tab.  IS. 


22  Breislau. 

ausserdem  noch  die  dem  Beuevalete  hinzagefbgten  tironischen  Noten 
in  Betracht,  die  eine  eigenhändige  Betheiligung  des  gelehrten  Papstes 
bei  der  ünterfertigung  unzweifelhaft  machen^). 

Anders  steht  es  erbt  bei  Clemens  IL  In  den  fünf  Originalen 
dieses  Papstes,  die  ich  kenne  ^),  zeigt  das  Bene  valete  so  auffeilende 
Verf!chiedenheiten  in  der  Ausführung,  dass  an  eigenhändige  Ausführung 
desselben  durch  den  Papst  wenigstens  in  allen  fQnf  Stücken  kaum 
mehr  gedacht  werden  kann.  Dagegen  zeigen  die  drei  letzten  der- 
selben eine  andere  Eigenthümlichkeit,  die  bisher  nicht  in  ihrer  Be- 
deutung erkannt  und  f&r  unseren  Zweck  von  Interesse  ist. 

Die  beiden  Stücke  für  Bamberg  und  Bremen  sind  mit  Ausnahme 
der  Datumzeile  von  ein  und  demselben  Schreiber  und  zwar  yon  einem 
Manne  hergestellt,  der  im  December  1046  und  Januar  1047  in  der 
Kanzlei  Heinrichs  III.  thätig  war  3),  dann  aber  in  den  Dienst  des 
Papstes  trat,  und  also,  als  Heinrich  nach  seiner  Kaiserkronung  Rom 
verliess,  in  der  Beichskanzlei  nicht  weiter  beschäftigt  ist.  In  diesen 
beiden  Urkunden  ist  nun  das  Bene  valete  folgendermassen  geschrieben: 

Jaffe-L  4146  für  Bremen  jl  BE^E  ULETE  ^ 


Jaffe-L  4149  fiir  Bamberg  ^  f  BEMl  ULETE 


*)  Ein  ausdrückliches  Zeugnis  fttr  die  Eigenhändigkeit  des  Bene  valete  haben 
wir  überdies  in  dem  Privileg  Benedicts  IX.  f&r  Brondoli,  Neues  Archiv  XI,  890 ; 
denn  dass  auf  diese  Formel  die  Worte  des  Textes  »propria  nostrae  manus  oon- 
firmatione*  zu  beziehen  sind,  hat  Wattenbach  ebenda  S.  889  mit  Recht  bemerkt. 
Sie  sind  aber  um  so  beachtenswerther,  als  diese  Formel  in  der  päpstlichen  Kanzlei 
nicht  gewöhnlich  ist.  *)  Zwei  fttr  Fulda  in  Marburg,  je  eines  ftlr  Bremen  in 
Hannover,  ftlr  Bamberg  in  München,  f^r  S.  Tommaso  in  Ravenna.  Vgl.  f\x  das 
Bremer  Privileg  die  Abbildung  bei  Rydberg,  Sveriges  Tractater  Bd.  I,  f)ir  alle 
fOnf  Fflugk-Harttung  Spedmina  Tab.  14—16.  Was  Hasse,  Schleswig  -  Holstein- 
Lauenb.  Regesten  I,  15  ff.  im  Anschluss  an  Schirren  über  die  Bremer  Urkunde  aus- 
geführt hat,  ist  nicht  haltbar.  ^  Ich  kenne  vier  UrkuLden  Heinrichs  von  seiner 
Hand:  St.  2817  Or.  Florenz,  2SS0  Or. Perugia,  2821  Or. Florenz,  882iaOr. Arezzo. 
Von  der  letzteren  hat  er  aber  nur  die  erste  Zeile  und  den  Text  geschrieben ;  das 
£schatokoll  ist  von  einem  anderen,  allerdings  leicht  mit  ihm  zu  verwechselnden 
Notar  hinzugefügt.  Ich  nehme  an,  dass  das  letztere  am  7.  Januar  in  Rom  ge- 
schehen ist,  und  dass  also  hier  wie  bei  St  2819,  Colonna  1.  Jan.  10i7,  Ort  und 
Tag  der  Datierungszeile  nicht  zusammengehören.  Denn  dass  Heinrich,  der  schon 
vor  dem  28.  Dec.  in  Rom  eingezogen  war  und  sich  hier  noch  am  1 9.  Jan.  auf  hielt, 
inzwischen  vom  i.  bis  7.  Jan.  in  einem  kleinen  Ort  bei  Frascati  verweilt  haben 
sollte,  ist  ganz  unglaublich.  Ich  glaube  also,  dass  die  Handlung  beider  Urkunden 
schon  vor  dem  £inzuge  in  Rom  stattgefunden  hat  und  dass  hierauf  das  Actum 
sich  bezieht,  dass  man  aber  die  Volizieliung  der  Urkunden  absichtlich  bis  in  die 
Zeit  nach  der  Kaiserkronung  verschob. 


FapTTUB  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  23 

Diesen  beiden  Stücken  schliesst  sich  von  anderer  Hand  geschrieben 
Jaff<^L  4148  für  San  Tommaso  an,  das  zwar  nicht  vor,  aber  hinter 

dem  Bene  valete  die  gleiche  Interpunktion  ^  aufweist.     Die   Bedeu- 

tang  dieser  Zeichen  aber  ist  Pflugk-Harttung  entgangen^),  obwol  sie 
bei  einiger  Bekanntschaft  mit  den  gleichseitigen  Urkunden  Heinrichs  IIL 
leicht  zu  erkennen  war.  Es  ist  nämlich  dieselbe  Form  der  Inter- 
punction,  die,  nur  in  Einzelheiten  der  Ausführung  schwankend,  wie 
aus  den  in  Lief.  2  und  4  der  Eaiserurkunden  in  Abbildungen  mit- 
getheilten  Diplomen  ersichtlich  ist,  regelmässig  das  mit  den  Worten 
«manu  propria'  aufeulösende  Beizeichen  (Signum  speciale) Heinrichs III. 
begleitet,  bald  vor  und  hinter  demselben,  bald  nur  einmal  auftretend. 
Nun  kann  ich  an  dieser  Stelle  die  Entwicklung  jenes  Beizeichens,  f&r 
das  ich  geradezu  die  Bezeichnung  Eigenhändigkeitszeichen  gebrauchen 
möchte,  nicht  eingehend  behandeln ;  ich  will  nur  bemerken,  dass  meine 
Untersuchungen,  abweichend  von  der  sich  nur  auf  die  Kenntnis  eines 
kleinen  Theiles  des  Materiales  stützenden  Ansicht  Fickers,  mich  zu 
dem  Ergebnis  geführt  haben,  dass  Heinrich  in  der  ersten  Zeit  nach 
der  Einführung  dieses  Zeichens  dasselbe  in  seinem  ganzen  Umfange 
eigenhändig  geschrieben,  später  aber  sich  häufip*  darauf  beschränkt 
hat,  dem  in  der  Eanzlei  geschriebenen  Zeichen  persönlich  jene 
Interpunction  oder  wenigstens  einen  Theil  derselben  hinzuzufügen; 
sehr  deutlich  ersichtlich  wird  das  Verfahren  aus  den  beiden  Exemplaren 
von  St  2368,  die  E.  U.  i.  A.  II,  10.  11  abgebildet  sind.  Unter  diesen 
Umständen  ist  es  nun  sehr  wahrscheinlich,  dass  eben  durch  unseren 
in  den  Dienst  Clemens  IL  übergetretenen  kaiserlichen  Notar  diese 
Form  der  Unterzeichnung  in  der  päpstlichen  Eanzlei  eingeführt  worden 
ist,  und  dass  also  Clemens  in  unseren  Urkunden  zwar  nicht  das  Bene 
yalete  selbst*),  aber  doch  jene  Interpunktion  ganz  oder  theil  weise 
eigenhändig  gemacht  hat^).    Jedenfalls  aber  beweist  die  Hinzufügung 


*)  Er  spricht  Acta  11,  69  (vgl.  auch  Forech.  z.  deutsch.  Gesch.  XXIII,  208)  nur 
von  den  dreifachen  Interpunctionsseichen  hinter  der  »Heilformel*,  ohne  auf  ihre 
Bedentung  näher  einzugehen.  >)  In  den  heiden  Privilegien  für  Fulda  Ja£Bfi-L 
418 S.  4184  mag  noch  das  ganze  Bene  valete  vom  Papst  herrühren.  Ihre  Aus- 
stellnng  geht  dem  Eintritt  jenes  Beamten  in  die  päpstliche  Kanslei  voran;  die 
Ansfllhmng  der  Papstunterschrift  in  ihnen  i^t,  weou  auch  nicht  ganz  identisch, 
80  doch  ziemlich  ähnlich.  *)  Da  das  Bene  valete  auch  in  unseren  drei  Stücken  nach- 
getragen ist,  so  würde,  wenn  unsere  Annahme  zuträfe,  bei  der  Vorlegung  der 
Urknnde  an  den  Papst  zor  Unterzeichnung  dieser  das  Bene  valete  von  einem 
Anderen  habe  setoen  lassen  und  seinerseits  nur  die  Interpuncbionszeichen  hinzu- 
gefügt haben. 


24  BreBslan. 

dieser  Interpanktion  zu  dem  Bene  valete  in  unseren  Urkunden,  dass 
man  in  der  päpstlichen  Eanzlei  das  Bene  valete  mit  dem  Eigenhändig- 
keitszeichen  seiner  Bedeutung  nach  gleich 'setzte. 

Wie  man  nun  aber  auch  Über  die  Form  der  Papstunterschrift 
unter  Clemens  denken  mag,  das  kann  nicht  bezweifelt  werden,  dass 
bis  auf  seine  Zeit  das  Bene  valete  eigenhändig  yom  Papst  hinzugefügt 
wurde.  TInd  da  ich  nun  auf  das  Bestimmteste  erklären  kann,  dass 
jene  Formel  in  der  Paderborner  Urkunde  nicht  von  der  Hand  her- 
rührt, Yon  welcher  sie  in  Urkunden  desselben  Papstes  für  S.  Gugat 
und  Isemia  geschrieben  ist,  so  reicht  dieser  Umstand  in  Verbindung 
mit  dem,  was  früher  bemerkt  worden  ist,  hin,  um  die  Originalität  des 
Paderborner  Privilegs  auszuschliessen. 

Seine  inhaltliche  Echtheit  im  Grossen  und  Ganzen  steht  darum 
nicht  in  Frage,  wenngleich  ich  nicht  jedes  einzelne  Wort  der  Ab- 
schrift, als  welche  wir  das  Stück  nunmehr  erkannt  haben,  als  zuver- 
lässig verbürgen  möchte.  Aber  als  Beweis  dafür,  dass  unter  Johann  XVIII. 
Privilegien  auf  Pergament  geschrieben  worden  seien,  darf  das  Document 
nicht  mehr  verwandt  werden. 

Das  eben  besprochene  Kriterium  der  Originalität  geht  uns  nun 
bei  dem  Pisaner  Privileg,  das  wir  oben  behandelten,  leider  ab.  Die 
Urkunde,  die  überhaupt  in  ihrer  Fassung  sehr  viel  Besonderheiten 
hat,  unterscheidet  sich  auch  dadurch  von  dem  vorherrschenden  Eanzlei- 
brauch,  dass  sie  nicht  die  sonst  in  Privilegien  übliche  Form  der  Unter- 
zeichnung durch  Bene  valete,  sondern  eine  eigentliche  Papstunterschrift 
in  der  Formel 

f  lohannes  divina  providente  dementia  sancte  katholic^  et 
apostolicQ  ecclesi^  apostolicus  pr^sul^) 
bietet.  Das  würde  nun  an  sich  zu  keinem  Zweifel  an  der  Originalität 
des  Stückes  berechtigen  >).  Aehnliche  Abweichungen  vom  Elanzlei- 
brauch  jiegegnen  uns  z.  B.  auch  in  dem  Urkundenwesen  der  Erzbischofe 
von  Bavenna,  das  überhaupt  demjenigen  der  Päpste  in  mehrfachen 
Beziehungen  verwandt  ist  und  oft  mit  Nutzen  zur  Vergleichung  mit 
dem  letzteren  herangezogen  werden  kann.  Auch  in  der  Kanzlei  der 
Erzbischofe  war  bekanntlich  von  altersher  eine  aus  byzantinischer  Zeit 
stammende  und  lange  beibehaltene  Form  der  eigenhändigen  Unter- 
schrift üblich:  der  Erzbischof  setzte  das  gewöhnlich  in  Majuskelbuch- 
staben geschriebene  und  von  zwei  Kreuzen  eingeschlossene  Wort  Le- 

«)  Hier  würde  man  subscripd  oder  ein  ähnlicbe8  Wort  erwarten ;  allein  ein 
solches  fehlt  im  Druck  wie  in  dem  mir  zu  Gebote  stehenden  Facsimile.  ')  Aach 
Jaffl§-L  8875,  dessen  Papyrus  -  Original  noch  1686  vorhanden  war,  bat  ähnliche 
Unterschrift. 


PapjTos  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  25 

gimns  unter  seine  Urkunden^).  War  dies  die  eigentliche  kansleimässige 
Form,  so  finden  sich  nun  aber  schon  seit  dem  9.  Jahrh.  in  einzelnen 
Fallen  auch  Unterschriften  analog  der  Formel  ego  ille  subscripsi,  die  sonst 
in  italienischen  Bischofsurkunden  üblich  war*),  ohne  dass  die  be- 
trefienden  Urkunden  darum  irgendwie  yerdSehtig  w&ren.  Dass  etwas 
Aehnliches  auch  in  der  päpstlichen  Kanzlei,  deren  Formen  man  sich 
überhaupt  im  10.  und  im  Anfang  des  11.  Jahrhunderts  keineswegs  so 
regelmässig  denken  muss,  wie  in  spaterer  2^it^  Yorgekommen  sein 
kann,  ist  nicht  zu  beanstanden'). 

Auffallig  ist  dabei  nur  eins.  Die  in  unserem  Pisaner  Priyileg 
gewählte  Unterschriftsform  lasst  prima  fiEU^ie  eine  irgendwie  eigenhändige 
Betheiligung  des  Papstes  erwarten^).  Allerdings  ist  schon  im  10.  Jahr- 
hundert auch  in  Italien  die  Formel  f  ille  subscripsi  durch  eine  Art 
Yon  Fiction  auch  da  gebraucht  worden,  wo  sie  von  dem  Schreiber  des 
Contextes  herrührte^).  Aber  gerade  bei  feierlichen  PriTÜegien  der  Päpste 
hat  man  so  lange  daran  festgehalten,  dass  eine  eigenhändige  Bethejligung 
des  Ausstellers  an  der  Unterfertigung  stattfinde,  dass  hier  das  Vorkommen 
jener  Fiction  doch  befremden  muss.  Nun  ist  aber  in  unserer  Urkunde 
—  daran  lässt  das  mir  yorliegende  sorgfaltige  Facsimile  Prof.  Teza's 
keinen  Zweifel  —  die  ganze  Unterschrift  des  Papstes  einschliesslich 
des  sie  einleitenden  Kreuzes,  das  demjenigen  der  ersten  Zeile  vor  dem 
Papstnamen  vollkommen  gleicht,  yon  dem  Schreiber  der  Urkunde  her- 
gestellt worden.  Reicht  das  nicht  aus,  um  die  Originalität  der  Pisaner 
Urkunde  bestimmt  in  Abrede  zu  stellen,  so  berechtigt  es  doch,  da  in 
ihr  auch  jedes  sonstige  zuverlässige  Merkmal  der  Ausfertigung  in  der 
Kanzlei  fehlt  —  ein  Siegel  ist  nicht  mehr  vorhanden  —  zu  Zweifeln 


>)  VgL  die  Facsimiles  bei  Marini  tab.  XX  und  Mabillon  tab.  LL  Beispiele 
bei  Marini  8.  866,  die  sich  leicht  vermehren  liessen,  vgL  z.  B.  Fantuszi  IV,  182. 
II.  110.  111.  Ill,  87.  III,  89.  I,  815.  II,  122  usw.  Noch  1268  heisst  es  in  Urk.  Ers- 
biBohof  Philipps,  Ftotuzii  II,  227:  adiuniimos  etiam  post  omnia  nostrum  Legimus, 
quod  (ad]  solepnem  firmitatem  in  omnibns  oartis  innovationum,  concessionum  et 
oonfirmationnm  noBtramm,  quas  alioni  conoedimas,  nos  et  nottri  antecessores  de 
antiqua  et  approbata  oonsnetndine  propriis  manibus  oonsaevimns  aupponere. 
Dann  folgt  ganz  unten  nach  der  Subseription  des  Notars  t  Legimup.  *)  VgL 
s.  B.  Fantnzzi  II,  12.  VI,  5.  II,  88.  Mnratori  Ant.  It  V,  160  usw.  *)  Nur  darf 
man  natürlich  nicht  um  solcher  Unterschriftsform  wegen  eine  Urkunde,  die  in- 
haltlich dorohaos  den  Charakter  eines  Privilegs  hat,  in  eine  andere  Urkunden- 
kategorie bringen.  *)  Aach  die  Corroborationsfonnel  »nostris  propriis  articulis 
confinnavimus  hoc  Privilegium,  insuper  nostram  papalem  buUam  subtus  imponi 
iossimos«  Iftsst  darauf  schlieesen.  •)  Vgl.  Sickel,  Privileg  Ottos  L  S.  29  ff.; 
dazu  aber  in  Bezug  auf  die  Pladta  Heinrichs  IV.  meine  Bemerkung,  Deutsche 
Liteiatarzeitcmg  1888  6p.  1261* 


26  Bresslaa. 

an  derselben.  Ich  kann  somit  —  nach  der  zweckmässigen  Terminologie 
Siokelf  —  das  Pisaner  Document  nar  als  eine  Urkunde  zweifelhafter 
OriginaUtat  beaeichnen.  Dass  wir  mehr  als  eine  Nachzeichnung  vor 
uns  haben,  ist  nicht  zu  beweisen;  und  daf&r,  dass  es  in  der  Kanzlei 
Johanns  XVIII.  schon  zur  Verwendung  von  Pergament  gekommen 
sei,  vermag  sie  nicht  als  unantastbares  Zeugnis  zu  gelten.  Ebenso- 
wenig ist  eine  Kanzleiausfertigung  auf  Pergament  von  Sergius  IV. 
nachweisbar,  von  dem  wir  vielmehr  nur  ein  schon  mehrfach  erwähntes 
Papyrusoriginal  flir  rerpignan  besitzen  und  von  dem  ein  zweites  für 
BipoU  noch  im  18.  Jahrhundert  vorhanden  war^). 

Erst  f&r  die  Zeit  Benedicts  VIIL  haben  wir  dann  wieder  seit 
jenrai  Tereinzelteo,  auf  leicht  zu  erklärenden  Ausnahmeverhaltnissen 
beruhenden  Fall  des  zehnten  Jahrhunderts  unanfechtbare  papstliche 
Originalprivilegien  auf  Pergament,  ja  der  Qebrauch  des  letateren  Schreib- 
stoffes scheint  schon  überwogen  zu  haben.  Von  den  f&nf  oben  auf- 
gezählijen  Stücken,  die  uns  lüs  Kanzleiausfertigungen  erhalten  sind>), 

I)  8.  oben  6.  1.  •)  Ein  sechstes,  das  Privileg  Ar  Ragosa  Jafii^-L  4042, 
beechriebeii  bei  Diekamp  MittheiL  III,  567,  abgebildet  Sickel  Mon.  graph.  X,  4, 
Pflugk-HarttuDg  Specimina  Tab.  11,  vermag  ich  dagegen  nicht  als  sicheres  Ori-. 
ginal  zu  betrachten.  Auch  bei  dieser  Urkunde,  deren  Siegel  nicht  erhalten  ist, 
leigt  znn&chst  die  Schrift  genau  denselben  auffallenden  Charakter,  den  wir  oben 
bei  dem  Paderbomer  Privileg  Johanns  XVilL  besprachen ;  für  dieselben  Buchstaben, 
namentlich  ftir  a  und  e,  kommen  im  Context  Minuskel-  und  Curialformen  neben 
einander  vor,  diese  beiden  Stücke  sind  die  einzigen  vom  10.  bis  zur  Mitte  des  11.  Jahr- 
honderts,  fUr  welche  ich  diese  Erscheinung  constatiren  kann.  Weiter  ist  aach 
hier  das  Bene  valete,  dem  bei  Benedict  VIIL  regelmässig  ein  ss  f&r  subeoripsi 
hinaugefhgt  ist,  in  einer  Reihe  geschrieben  statt  in  zwei  Zeilen  vertheilt.  Könnte 
das  im  vorliegenden  Falle  allenfialls  auf  Raummangel  zar&ckgeftlhrt  werden,  so 
ist  dagegen  für  mich  entscheidend,  dass  das  Bene  valete  von  anderer  Hand  ist,  als 
in  allen  fünf  sicheren  Originalen  nnd  dass  es  von  der  Hand  des  Conteztechreibers 
herrührt  Damit  f&llt  auch  hier  das  Merkmal  fort,  welches  allein  die  Originalit&t 
unseres  unbesiegelten  Pergamentblattes  verbürgen  könnte.  Dasn  kommt  hier 
noch  die  Soiiptumseile  »per  manum  Gregorii  ypooancellarii  domini  Benedicti 
octavi  papae.*  Gregorius  kommt  sonst  unter  dsh  E^ansleibeamten  Benedicts  VIIL 
nicht  vor  nnd  es  liegt  nahe,  an  ein  Y^leeen  aus  Georgius  zn  denken.  Dooh  das 
ist  weniger  entscheidend,  als  der  Umstand,  dass  der  'ntel  ypocanoellarius  ausser 
in  unserer  Urkunde  in  keinem  anderen  echten  Document  der  pftpstliohen  Kanzlei 
nachweisbar  ist,  während  seine  Entstehung  in  dem  halbgriechischen  Ragusa  sich 
leicht  erklärt.  Würde  somit  die  Annähmet  dass  unser  Ragusaner  Pergamentblatt 
Original  sei  (eine  Annahme,  die  durch  kein  sicheres  Merkmal  gestützt  wird)  zu 
der  Folgerang  f&hren,  dass  bei  seiner  Ausfertigung  in  dreififtcher  Besiehung  von 
den  sonst  in  der  päpstlichen  Kanzlei  im  Allgemeinen  und  unter  Bttiediot  VIII. 
im  Besonderen  üblichen  Bräuchen  abgewichen  worden  sei  und  dass  namentlich  die 
nachweisbar  bis  ins  18.  Jahrh.  hinein  festgehaltene  eigenhändige  Mitwirkung  des 
Papstes  bei  der  Unterzeichnung  der  feierlichen  Privilegien  hier  ohne  erkennbare 


PapTTus  and  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  eto.  27 

ist  nur  noch  eins,  das  datenlose  Fmileg  für  Hildesheim  Jaffe-L  4036, 
das  in  die  Zeit  von  1020  — 1022  gesetzt  werden  mass,  auf  Papyrus 
geschrieben;  und  dieses  Stück  ist  überhaupt  die  jüngste  Papyrus- 
Urkunde,  die  wir  jetst  noch  besitzen^). 

In  den  nächsten  Jahrzehnten  geht  dann  in  der  päpstlichen  Kanzlei 
die  Verwendung  beider  Schreibstoffe  neben  einander  her. .  Yon  Jo- 
hann XIX.  ist  uns  ein  Original  auf  Pergament  erhalten  >);  ein  zweites 
angebliches  Originalpergament  für  Naumburg  Jaffe-L  4099  ist  ge- 
fakchf).  Dagegen  wissen  wir  durch  Gregor  IX.,  der  sie  transsumirt 
hat,  von  vier  Papyrnspririlegien  Johanns  XIX.,  drei  sind  für  Portus 
und  Silya  Candida,  eins  ist  für  Naumburg  ausgestellt  (Jaffe-L  4067.^ 
4075.  4076.  4087)*). 

Yon  Benedict  IX.  fehlten  bis  ?or  kurzer  Zeit  Originale  ganz. 
Jetst  sind  drei  derselben  auf  Pergament  entdeckt  worden,  die  in  den 
Begesten  noch  fehlen:  eins  f&r  S.  Maria  in  Grottaferrata,  Original  im 
Archi?  des  Fürsten  Barberini  zu  Bom^),  und  zwei  für  Kloster  Brondoli, 


VeranlaBsung  durch  eine  Untenseichnung  seitens  des  ContextscbreiberB  ersetsst  sei, 
so  halte  ich  die  andere  Annahme,  dass  wir  es  nur  mit  einer  Abschrift  zu  than 
haben,  iür  unendlich  wahrsch^iinlicher.  Dass  dem  Gopitten  ein  wirkliches  Original 
Benedicts  VIII.  yorgelegen  hat,  ist  sicher.  Der  Contezt,  dessen  nähere  Unter- 
BQchung  ausserhalb  des  Rahmens  dieser  nur  Fragen  der  Originalität,  nicht  auch 
der  Echtheit  erörternden  Abhandlung  liegt,  kann  natürlich  vollkommen  anstands- 
los sein ;  Lesefehler  in  der  Scriptumseile,  namentlich  in  der  Titulatur  des  Schreibers, 
die  gewöhnlich  sehr  stark  ligirt  und  schwer  isu  entsiflem  ist,  kommen  auch  sonst 
in  Abschriften  besonders  häu6g  vor. 

^)  Von  einem  zweiten  Papyrus-Priyileg  Benedicts  YIIL  ffir  Portas  JaffS-L 
4024  haben  wir  durch  ein  Transsumpt  Gregore  IX.,  Marini  8.  65,  Kunde. 
*)  Gedruckt  bei  ▼.  Pflugk-Harttung  Acta  II,  66  mit  dem  unbegreiflich  fiJschen 
Datum  102  5  September,  das  nicht  auf  Druckfehler  beruhen  kann,  da  die- 
selbe flache  Angabe  sich  Hist  Jahrb.  V,  495  und  im  Index  der  Specimina  wiederholt. 
Die  Urk.  gehört  nach  der  Scriptnmzeile :  mense  deoembris,  ind.  octaya  zu  10  2  4 
December.  Sie  istin  den  Regesten  hinter  JafltS-L  4068  zu  stellen,  von  diesem  aber  zu 
nntencheiden.  Da  ihre  Originalität  nach  dem  Facsimile  bei  y.  Pflugk-Harttung 
Specimina  Tab.  12  nicht  zu  bezweifeln  ist,  so  bestätigt  sie,  was  ich  Jahrb.  Kon- 
rads IL  L,  456  ff.  ausgefllhrt  habe,  dass  in  der  Datierung  von  Jafli6-L  4068  die 
Ton  Coleti  vorgenommene  und  von  den  meisten  Neueren  adoptirte  Correctur  von 
ind.  YHI  in  ind.  XQI  zu  verwerfen  sei  und  beweist,  dass  im  Dec.  1024  zwei  ver- 
schiedene Urkunden  f&r  Grado  ausgefertigt  seien.  —  Das  falsche  Datum  in  dem 
Abdruck  Pfiugk-Harttungs  ist  wahrscheinlich  aus  dem  von  ihm  selbst  so  hart  be- 
ortheUten  Reisebericht  Kaltenbrunners  (Wiener  Sitzungsber.  XCIV,  650)  gedankenlos 
abgeechrieben,  wo  sich  der  gleiche  Fehler  findet  (vgl.  Jaffi$-L  4070,  das  nunmehr 
zu  streichen  ist).  *)  8.  meine  Jahrb.  Konrads  IL  II,  454  und  oben  S-  17  N.  2. 
^  Ein  viertes  Privileg  fQr  Portus  Jaff$-L  8946 ,  das  liarini  S.  70  gleich&lls  Jo- 
hann XIX.  zuwies,  gehört,  wie  schon  JaffS  gesehen  hat,  Johann  XYIIL  an. 
^  Herausg.  von  Sickel,  Docum.  per  la  storia  eccles.  a  civile  di  Roma  S«  6  n.  l. 


28  Bresslan. 

Or.  im  Qermanischen  Museum  zu  Nürnberg,  die  oben  mehrfach  er- 
wähnt sind^).  Von  den  letzteren  ist  das  eine  dadurch  überaus  merk- 
würdig, dass  es  Yor  dem  Bene  valete  des  Papstes  noch  einen  von  dem 
Datar  Petrus  diaconus')  (dessen  Vorkommen  als  Bibliothekar  und 
Kanzler  für  die  Zeit  Benedicts  IX.  durch  jene  Urkunden  nachgewiesen 
wird)  selbst  hinzugefügten  ausführlichen  Schlusswunsch :  ,  indulgentiam 
et  remissionem  omnium  peccatorum  tuorum  tribuat  tibi,  abba  Beue- 
dicte,  omnipotens  et  misericors  dominus'  aufweist.  Der  Fall  steht 
in  dieser  Zeit  völlig  vereinzelt  da,  erinnert  aber  an  die  in  den  früheren 
Jahrhunderten  des  Mittelalters  allgemein  üblichen,  dann  durch  Bene 
valete  ganz  verdrängten  ausführlichen  Formeln  für  die  eigenhändige 
Unterschrift  der  Päpste,  nur  dass  der  Wunsch  jetzt,  wenn  auch  nicht 
vom  Urkundenschreiber,  sondern  vom  Kanzler,  so  doch  auch  nicht 
mehr  vom  Papst  geschrieben  und  dass  er  in  eigentlich  nicht  recht 
passender  Weise  mit  des  letzteren  Bene  valete  verbunden  ist^).  Ausser- 
dem wissen  wir  noch  von  zwei  Papyrusprivilegieu  des  Papstes.  Das 
eine  von  1037  für  Silva  Candida  (Jaffe-L  4110)  hat  Gregor  IX.  trans- 
sumirL  Von  dem  zweiten,  das  in  den  fixesten  sowol  bei  Jaff^  wie 
in  der  neuen  Auflage  nicht  verzeichnet  isfc,  gibt  Muratori^)  nach  einem 
zu  seiner  Zeit  im  Besitz  des  Uberto  Benvogliento  zu  Siena  befindlichen 
Manuscript  des  Sieneser  Historikers  Titius,  der  im  Anfang  des  16.  Jahr- 


0  S.  oben  S.  21.  >)  Nicht  von  dem  Scriniar  Johannes,  wie  Wattenbach 
Neues  Archiv  XI,  S89  annimmt.  Dieser  hat  viehnehr  den  Text  beider  Urkunden 
geschrieben.  *)  Ausserdem  haben  wir  in  Bezug  auf  Benedict  IX.  eine  sehr 
bemerkenswerthe  Urkunde  im  Archiv  des  Domcapitels  von  Florenz  (Original  auf 
Pergament).  ^Es  ist  ein  von  Bischof  Atto  (nicht  Otto,  wie  Pflugk-Harttung  ihn 
beharrlich  nennt)  von  Florenz  an  den  Papst  gerichtetes  Schreiben:  (Sanotisaimo 
et  omni  veneratione  colendo  domino  nostro  beatissimo  papae  Benedicto  nono  opere 
et  nomine.  Atto  sanct^  Florentin^  QCclesiQ  episcopus  perpetuum  in  domino  fa- 
mulatum),  durch  welches  er  die  Bedtzungen  und  Rechte  seines  Capitels  bestfttigt 
und  den  Papst  um  seinen  Schutz  ftlr  dasselbe  ersucht.  Auf  die  Datierung  (1086, 
a.Benedioti  4,  Chuonradi  10,  Nov.,  ind.  5)  folgt  in  ganz  anderer,  sehr  unbeholfener 
und  wahrscheinlich  vom  Papst  selbst  herrührender  Minuskelschrift:  t  ego  Bene- 
dictus  sanctQ  oatholice  et  apostolice  (c  übergeschrieben:  aplice)  Romane  ecclesiQ 
prae[8ujl  seoundam  praelibatam  petitionem  filü  nostri  Attonis  |  (neue  Zeile)  epis- 
oopi  confirmans  hoc  (h  übergeschrieben),  sab  defensione  sanctQ  Romano  edesie  (!) 
nostra  nostrorumque  successoruni  pontifioum  praediotam  canonicam  susoepi.  Unter 
der  Unterschrift  des  Papstes  stehen  links  diejenigen  der  Bischöfe  Petrus  von  S. 
Rufina,  DominicuB  von  Labico,  Johannes  von  Portus,  dann  verschiedener  Floren- 
tiner, rechts  di^enigen  des  Benedictas  archiminister  sanct^  Romano  ecclesi^ 
dann  der  rOmischen  Diacone  Petrus  und  Leo  und  wieder  verschiedener  Florentiner. 
Endlich  ganz  unten  steht  die  Unterschrift  des  Rozo  sanctQ  FlorentinQ  ecclesiQ 
diaconus  usw.,  der  die  Urkunde  geschrieben  hat.  Ein  Siegel  ist  nicht  vorhanden 
und  war  nie  an  der  Urkunde.       ^)  Antt  Italiae  III,  6S8. 


Papyrus  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  eic.  29 

handerts  gelebt  haben  soll,  Euüde.  Es  betraf  die  Entscheidung  eines 
Streites  zwischen  den  Bischofen  Bonizo  von  Toscanella  und  Godizo 
Yon  Castro^)  und  hatte  die  Datumformel:  datum  III  kalendas  Aprilis 
per  manum  Petri  diaconi  cardinalis  et  cancellarii  sanctae  sedis  apostolicae, 
anno  X  domni  Benedict!  papae,  gehört  also  zu  1042,  nicht  zu  1043, 
wie  Muratori  annahm.  Von  dieser  Urkunde  (oder  sind  vielleicht  mehrere 
gleichen  Datums  anzunehmen?)  sagt  nun  Titius:  has  bullas  inter- 
pretandas  accepi,  litteris  Langobardorum  et  in  papyro  conscriptas, 
quae  in  sanctae  Soauensis  ecclesiae  arckiYÜs  oonditae  serrantor.  Spatere 
Angaben  über  den  Verbleib  der  Urkunde  sind  mir  nicht  bekannt  ge- 
worden; es  lohnte  sich  yielleicht,  demselben  nachzuforschen. 

Von  Gregor  VL  haben  wir  überhaupt  nur  sechs  Urkunden,  davon 
zwei  Originale  auf  Pergament^);  über  Papyrnsprivilegien  dieses  Papstes 
haben  wir  keine  Nachrichten»  wie  denn  von  da  an  überhaupt  die 
sicheren  Angaben  über  die  Verwendung  dieses  Schreibstofifos  immer 
seltener  werden.  Auch  für  die  Zeit  Clemens  II.,  von  dessen  fünf  Per- 
gamentoriginalen wir  schon  sprachen,  sind  solche  nicht  vorhanden* 
Dagegen  ist  unter  Leo  IX.,  in  dessen  Kanzlei,  wie  bekannt,  das  Per- 
gament der  übliche  Schreibstoff  war,  doch  ganz  vereinzelt  auch  noch 
Papyrus  verwandt  worden.  Eine  Papyrus-Urkunde  f&r  Portus,  dessen 
Bischöfe  überhaupt  darauf  gehalten  zu  haben  scheinen,  sich  ihre  Pri- 
vilegien so  lange  wie  möglich  auf  dem  altehrwürdigen  Schreibstoff 
verbriefen  zu  lassen,  hat  wiederum  Gregor  IX.  transsumirt  (Jaff^L 
4168)  und  ein  zweites  Papyrusprivileg  für  das  Bisthum  Puy  war  noch 
im  18.  Jahrhundert  vorhanden >).  Das  letzte  Zeugnis  für  die  Ver- 
wendung von  Papyrus  in  der  papstlichen  Kanzlei  ist  endlich  das  Trans- 
sumpt  einer  Urkunde  Victors  IL  für  Silva  Candida  von  1057  (Jaffi^L 
4366)  wiederum  durch  Gregor  IX.  Sehr  bemerkenswerth  aber  und 
meines  Wissens  bisher  nicht  beachtet  ist,  dass  unter  den  beiden  letzten 
I^^ten  mit  der  ausnahmsweise  erfolgen  Verwendung  des  alten  Schreib- 
stoffes auch  die  Beibehaltung  der  alten,  im  übrigen  unter  Leo  IX. 
modificirten  Protokollformein  Hand  in  Hand  ging.  Hat  Leo  IX.  be- 
kanntlich an  Stelle  des  alten  Bene  valete  ein  Monogramm  gesetzt,  bei 
dessen  Herstellung  der  Papst  selbst  nicht  betheiligt  war,  und  die  päpst- 
liche Unterfertigung  in  die  neu  eingeführte  Bota  verlegt,  so  haben 
die  beiden  von  Gregor  IX.  transsumirten  Papyrusprivilegien  Leos  IX. 


<)  Bonizo  von  Toscanella  ist  1087  noch  designatus  episcopus,  JafR^-L  4110, 
als  Bischof  1044  und  1050  nachweisbar  Jafit§-L  4114  und  Mon.  Germ.  SS.  iV,  607. 
Godizo  ist  sonst  unbekannt  und  füllt  eine  Lücke  in  der  Bischofsreihe  von  Gastro 
ans.        >)  8.  oben  S.  21.        <)  Bibl  de  TEcole  des  chartes  1876   8.  109. 


30  ßresBläil. 

and  Victors  IL  weder  Bota  noch  Monogramm,  dafür  aber  noch  in  alt- 
herkömmlicher Weise  das  aasgeschriebene  f  Bene  yalete. 


Beflage. 

Johann  XVlli.  hestäügt  die  CHUer  und  Rechte  dee  Kloeiere  8.  Ougat 

in  der  Qrafechaft  Barcelona. 

1007  November. 
Aus  d&m  Original  im  Archivo   de  la  eoroma  de  Aragon   tm  Barcelona,  ergäntt 
aui  dem  Chart.  S.  CkieupkaÜ  ebemda.  Die  au$  dem  Oopialbudi  ergdingtm  Stellen  eind 
eingeilamm^ri.  —  Big.  Jagl^L  3956. 

(Johannes  episcopas  serms  servorum  dei  dilecto  filio  Odo,  religioso 
episcopo  atqae  abbati  renerabilis^)  monastepii  sancti  Cacafati  martiris 
fundato  in  comitata  Barcelonensis  in  loco  qui  dicitar  Octaviano  et  per 
te  in  eodem  yenerabili  monasierio  taisqae  sacessoribas  abbatibus  im- 
perpetaam.  Qaoniam  concedenda  sunt,  que  rationabilibas  desiderüs 
pertinere  nosoontor,  nostri  apostolatas  aactoritas  ad  roborandam  "piam 
fidelium  deyotionem  in  prestandis  priWlegiis  debet  minime  abnegarL 
Igitur  ezcellentie  tae  laudabilis  mansuetudo  posiularit  a  nobis,  qua- 
tinus  apoetolica  auctoritate  per  hoc  priyilegiam  concederemas  et  con- 
firmaremas  tibi  taisque  sucedsoribus  in  perpetaum  sapradictom  mo- 
nasteriam  cam  omnibus  sais  adiacentüs  et  pertinentiis,  com  omnibus 
finibas  terminisque  sais.  Et  ideo  tuis  püs  desiderüs  fiiTentes  nostra 
apostolica  aactoritate  decemimos  id  ipsam  pre&tam  sancti  Gacuph^tis 
martiris  monasteriam  cam  omnia  saa  pertinentia  amodo  et  asque  in 
finem  secali  at  nullias  alterias  iari  et  dieioni  submitatar,  nisi  sab  tua 
taoramque  sacoessoram  abbatibas  in  perpetaam.  Gonfirmamns  namqae 
tibi  et  saccessoribas')  tais  abbatibas  predictam  monasteriam  cam  his 
terminis  et  adiaoencüs  sais  et  cum  omnibas  qae  inferias  continentar. 
Id  est:  ipsam  alaadem  qai  est  in  circaita  monasterii;  a  parte  orientis 
terminat  com  terminos  Tel  inlra  terminos  de  Gerdaniola,  a  parte  rero 
meridie  affirontat  in  ipsa  serra  qaam')  dicant  Gerola  Tel  Acatellos  siTe 
in  alaadem  sancti  Petri  monasterii  paellaram  et  in  terminos  de  Agaa- 
]onga|  de  occidente  namqae  parte  similiter  affirontat  in  terminos  vel 
infira  terminos  de  Agoalonga  Tel  de  oastrnm  BiTorabiOf  de  parte  Tero 
circi  affirontat  in  terminos  Tel  infira  terminos  de  Terracia  Tel  de  castro 
BiTorabio  et  in  Tillas  qai  dicant  Melanos.  Cellam  sancti  Felicis  cam 
terminis  et  adiacentüs  sais  et  ipsam  alaadem  de  Bodigari  qui  fiut  de 
Antoni  filius  Ildemari  quod  ta  ipse  per  cartam  donationis  donasti  in 
preCato  monasterio.    Et  in  alio  loco  infira  terminam  de  castro  Era- 


^  yenerabili  Ood.        >)  succeeBoreB  Cod.f  guocesaoribus  YU.        >)  q  Cod. 


Papyrnfi  xmd  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  et«.  31 

primiano  eocdesie  sancte  Marie  et  saucti  Petri  eam  ipso  paio  qaod 
dicunt  Gastram  Felix  cum  temiinoB  ^)  et  adiaeenciis  suis  et  ipsom 
alodem  de  Gaiano  yel  de  Sales  et  ipsam  alaadem  qood  habet  de  Monte 
Petroso  usqae  ad  mare  et  asqae  in  flumen  Lubrioato  cum  tenminis  et 
adiaeenciis  saia  Et  infra  terminum  de  eastrom  Geroilione  oellam  sancte 
eracis  et  sancti  Sil?estri  cum  terminis  et  adiacentiis  suis  simal  cum 
alüs  alaodibns  qni  infira  terminos  supranominata  sunt  Et  infira  t^- 
minos  de  castrum  Subiratis  cellam  sancte  Marie  et  sancti  Johannis 
quod  dicant  Monasteriolum  com  terminis  et  adiaeentiis  suis  et  ipsum 
alaadem  qni  dicant  Spicellos  cum  terminis  et  adiaeentiis  suis  et  castrum 
qui  dicunt  Mazchefa  cum  terminis  et  adiacentiis  suis  simul  cum  eodesia 
sancti  Petri  ibidem  fundata  cum  dedmis  et  primiciis  et  oblationes 
fldelium  et  ipsum  alaudem  qui  dicitur  de  Gastelet  qui  est  infm  ter« 
minos  de  predicto  Castro  Maschefii  yel  de  Apiarias  cum  terminis  et 
adiacentiis  suis  et  cellam  sancte  Marie  simul  cum  ipsas  fontes  qui  est 
infra  terminum  de  Apiaria  vel  de  Clarmonte  cum  terminis  et  adiac^itüs 
suis.  Et  infira  terminos  de  castrum  Inolerdula  ad  ipsas)  turres  Bizaes 
ipsum  alaudem  qui  fuit  de  Bonofilio  (vel  de  ProYisio)  et  ipsum  alaudem 
de  Aninione  (qui  fiiit  de)  Maior  et  ipsum  alaudem  qni  est  in  Maori- 
niano  qui  fuit  de  Petrario  et  de  Teudisclo  iudice  sive  de  Baio  et 
ipsum  alaudem  (qui  dicunt  Yillam  de)  Lupo  qui  fuit  de  Teudisclo  iudice 
cum  terminis  et  adiacentiis  suis.  Et  ipsum  alaudem  qui  fuit  (de  Seniofiredo 
lerita.  Et  infi»)  terminum  de  Castro  sancti  Stephani  cellam  sancti  St^hani 
cum  terminis  et  adiaeentiis  suis  et  cellam  (sancte  Olibe  cum  terminis 
et  adiaeentiis  suis,  in  longitudine)  de  yilla  Domenio  usque  ad  mare 
simul  cum  ipsos  stagnos  et  in  lati(tudine  de  ipsa  gaardi)a  de  Bagnarias 
usque  in  villa  Domabuis.  Et  infira  terminos  (de  castrum  Fonterubio 
et  de)  Monte  acute  et  de  Piniano  (et  de  Ee)rol  ipsum  alodum  quod 
ibidem  dedit  Ansulfus.  Et  infira  terminum  de  castrum  Yiti  ipsum 
alaudem  quod  ibidem  dedit  Aizius  (et  Druda  femina.  Et  in  Monte) 
Oloida  yel  infira  eius  terminos  ipsam  turrem  cum  ipso  alaudem  quod 
ibidem  dedit  Bonofilius.  Et  in  Duodecimo  siye  in  Mizano  et  in(fira 
muro  civitatis)  Barcellone  ipsos  domos  cum  ipsas  curtes  et  ortos  et 
ortales  yel  qaan(tam  infira  territorios  de  predicta  civitate  predictus 
mon)a8terius  habere^)  Videtur.  Et  ipsum  alaudem  de  Toldelli  cum 
terminis  et  ad(iacentÜB  suis)  sive  ecdesiam  sancti  Laurentii  et  sancti 
Stephani  qui  sunt  fiindatas  in  monte  qui  vocatur')  sancti  Iiaurentii 
cum  omnia  que  abere^)  videntur.  Et  cella  sancti  Felicis  qui  est  in 
Valrano  cum  terminis  et  adiacentiis  suis  vel  quantum  Adsisterius  habet 


*)  sie  Ot.,  8.  unten.        ')  q  u  Or.        *)  sie  Or.  s.  oben. 


32  Bresslan. 

infira  terminos  de  Terracia  yel  de  CSa8t(ellare  et  in  Arraona  et  in)  Bar« 
barano  et  in  Palacio  Auozidi  yel  infra  eins  terminos  et  in  Gaua- 
lilias  et  in  yilla  Mogoda  Tel  infra  eins  terminoB  et  in  paiatio  Saladani 
vel  infra  eins  terminos  et  in  Galidas  yel  infra  eins  terminos  et  in 
paiatio  de  Aries  yel  (infra  eins  terminos  et  in  Lizano  superiore  et 
8abte)nore  et  in  ipsa  parrochia  de  Pariete  yel  infra  eins  terminos  et 
in  (MoUiedo)  yel  infra  eins  terminos  et  in  Gallegos  yel  infra  eins 
terminos.  Et  ipsum  alaudem  de  Plegamanus  cum  terminis  et  adia- 
centüs  suis  sicut  Bonofilius  ibidem  donayit,  et  ipsum  alaudem  de 
Resciaco  cum  terminis  et  suis  adiacentiis  sicut  Borellus  comes  ibidem 
donayit,  et  ipsum  alaudem  quod  (predictus  monasterius  habet  in)  Bet- 
tilona yel  infra  eins  terminos  et  in  Palumbare  yel  infra  eius  terminos  et  in 
Orta  yel  eius  terminos  et  iuxta  Biyopullo  et  in  Palatiolo  yel  in  eius  ter- 
minos et  in  yalle  de  Ariolfo  yel  infra  eius  terminos  et  in  villa  Grano- 
iarios  yel  infra  eius  terminos  et  in  L(aurona  yel)  infra  eius  terminos 
et  in  (Gorrone  superiore)  yel  subteriore  yel  infra  eorum  ten^inos  et  in 
Meseserata^)  yd,  infra  eius  terminos  et  in  Sam(aluz)  et  in  Ganoyas  yel 
infra  eorum  terminos  et  cellam  sancti  Genesii  et  sancti  Martini  et 
sancti  Felicis  qni  sunt  ab  ipsa  cute')  cum  terminis  et  adiacentüs  suis 
et  yillam  qui  dicitur  Bi£A  cum  terminis  et  adiacentüs  suis  et  yillam 
V(ita)minea  qui  yocatur^)  Paiatio  cum  terminis  et  adiacentiis  suis  et 
cum  ipsas  ecclesias  sancti  Stephani  et  sanctae  Marie  qui  ibidem  sunt 
fundatas  cum  dedmis  et  primitiis  et  oblationes  que  ad  ipsas  ecclesias 
pertinent,  et  yillarem  qui  dicitur  Telberti  cum  terminis  et  adiacentiis 
suis  et  cellam  sancti  Oenesii  et  sancte  Eulalie  qui  yocatür^  Monasterium 
siye  Tapiolas  cum  terminis  et  adiacentiis  suis  et  yalle  Gregoria 
cum  ter(minis)  et  adiacentüs  suis  et  yallem  Udefredi  (cum  terminis)  et 
adiacentiis  suis.  Et  in  comitatu  Menresa  castrum  (Tlariana  cum  ecclesia 
sanctae  Marie  que  ibidem  est  cum  terminis  et  adiacentüs  et  cum  deci- 
mis  et  primitiis  suis  et  sanctae  Marie  qui  est  cella  iuxta  Agolada  cum 
terminis  et  adiacentiis  suis  et  cellam  sancti  Felicis  qui  est  iuxta  castrum 
Odelino.  Et  in  comitatu  Ausonensi  omnes  alodes  quod  prefatum  mo- 
nasterium ibidem  habere  yidetur  cum  terminis  et  adiacentiis  suis.  Et 
in  comitatu  Gerundensi  ipsum  alaudem  qui  fuit  de  Landrico  abbate 
qui  est  in  Esterria.  Decimis^)  et  primitiis  et  ofolationibus  de  iam  dictis 
ecclesiis  et  monasterium  suprascriptum  et  alaudibus  cum  Omnibus  fini- 
bus  terminis  limitibus  et  adiacentiis  eorumque  pertinentiis,  quantum 
hodie  ipsum  monasterium  infra  hos  comitatus  superius  scriptos  habet 

•)  So  Or.  Meserata  im  Copialbuch.  «j  So  Or.  fQr  curte.  «)  Vgl  N.  2 
8.  31.  ^)  Hier  tritt  der  Diotator  in  die  Conetruction  des  ersten  Sataes  der 
Dispositio  confirmamns  cum  onmibus  que  inferius  oontinentur  wieder  ein. 


Papyrus  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei  etc.  33 

et  auxiliante  deo  adqui8itura8(erit),  a  presenti  sexta  indictione  ipsum 
mouasterium  yillas  et  alodes  decimas  et  primitias  qae  dadum  habuit 
et  ecdesias  cum  omnibus  eorom  pertinentiis,  ut  superius  legitur,  in 
perpetuom  per  hoius  pririlegii  seriem  stabilimns  tibi  toisque  subeessoribus 
abbatiboB  detinendum  et  dei  cum  timore  regend  um  et  dispensandum. 
Ita  nt  nuUus  umquam  regum,  nuUus  episcoporum  nuUusque  hominum 
in  quolibet  ordine  et  ministerio  constitutus  audeat  moleste  causis  eius- 
dem  monasterii  incumbere  nee  homines  illorum  per  ullam  causam 
distringere.  Et  hec  omnia  ut  superius  iussimus  ita  in  perpetuum 
persistant  Statuentee  apostolica  censnra  sub  divini  (iuditii)  obtestatione 
et  anathematis  interdictione  ut  nulli  umquam  nostrorum  suecessorum 
pontificum  presumat  aliquit  yim  aut  inyasionem  in  rebus  ipsius  mo- 
nasterii facere.  Post  vero  obitum  abbatis  nemo  ibidem  abbatem  con- 
stituat,  nisi  quem  consensus  et  comunis  Toluntas  fratrum  ex  ipsa 
congr^atione  elegerit  secundum  domini  et  sancti  Benedicti  regulam, 
si  ibi  dignus  inyentus  fuerit.  Nullumque  premium  sive  donum  pro 
consecratione  illius  aliquis  accipere  contendat,  et  si  eum  gratis  epis- 
copns  ordinäre  noluerit,  ad  cuius  diocesim  ipse  pertinet  locus,  yel  a 
nostra  Bomana  matre  ecclesia  yel  a  cocumque^)  yenerit  episcopo  per 
nostram  auctoritatem  libere  ordinetur.  Si  quis  autem  quod  non  ob- 
tamas  ne&rio  ausu  presumpserit  hec  qae  a  nobis  ad  honorificentiam 
domini  nostri  Jesu  Christi  pro  stabilitate  iam  dicti  monasterii  statuta 
sunt  transgredi,  sciat  se  anathematis  yinculo  innodatum  et  cum  diabolo 
et  Omnibus  impiis  aeterni  incendii  atroc^ssimo  supplicio  deputatam.  At 
yero  qui  pio  intuitu  custos  et  obseryator  extiterit,  omnimodam  bene- 
dictionem  gratiam  omniumque  peccatorum  absolutionem  et  celestis  yite 
beatitadinem  cum  sanctis  et  electis  a  missericordiosissimo  domino  deo 
nostro  consequi  mereatur  in  secula  seculorum.  Scriptum  per  manum ....') 
notarii  regionarii  et  scriniarii  sanctae  Bomanae  ecclesiae  in  mense 
nobembri  et  indictione  suprascripta  sexta.  f  BENE 
VALETE. 

■)  So  Orig.        *)  Ltkoke  für  d^n  Namen  des  Notars. 


Mitthdiliuisen  IX. 


Die  ,,monasteria^^  bei  Agnellus. 

Von 

Franz  Wiokhoff. 

Das  Wort  moiiasterium,  das  ursprünglich  im  Gegensatze  zu 
coenobium  fbr  die  Zelle  eines  einzelnen  Mönches  im  Gebrauch  war>), 
hat  diese  Bedeutung  bald  rerloren.  Schon  vom  vierten  Jahrhunderte 
an  begegnet  es  regelmässig  für  die  gemeinschaftliche  Wohnung  der 
Beligiosen^),  eine  neue  Bedeutung,  die  es  beibehält,  gerade  so  wie  das 
später  in  üebung  kommende  claustrum  und  unser  Kloster  neben 
der  Gesammtheit  der  Baulichkeiten  auch  noch  im  übertragenen  Sinne 
die  in  denselben  wohnende  Genossenschaft  bezeichnend.  Jedoch  be- 
merken italienische  Antiquare,  Lexicographen  und  ihnen  folgend  neuere 
Kunsthistoriker,  dass  sich  Ton  dieser  gewöhnlichen  Bedeutung  eine 
beachtenswerthe  Ausnahme  findet,  dass  das  Wort  von  Agnellus  in 
seinen  Biographien  der  Bischöfe  von  Bavenna  für  kleine  Kapellen, 
bestimmt  zum  Begräbnis  der  Bischöfe  und  anderer  vornehmer  Per- 
sonen gebraucht  wird,  also  eine  bestimmte  architectonische  Form  be- 
zeichnet, die  mit  jener  eines  Klosters  nichts  zu  thun  hat. 

Neben  so  vielen  kunsttechnischen  Ausdrücken  von  schwankender 
Bedeutung  im  mittelalterlichen  Latein  würde  man  selbst  über  die  je- 
weilige Bedeutung  eines  so  häufig  vorkommenden  Wortes  wie  mo- 
nasterium  in  Ungewissheit  sein,  wenn  man  es  bei  einem  Schriftsteller, 
der  selbst  Dilettant  in  Architectur,  wie  kein  zweiter  im  frühen  Mittel- 
alter Verständnis  und  Vertrautheit  mit  den  Werken  der  bildenden 
Kunst  zeigt,  in  einem  von  der  gewöhnlichen  Bedeutung  abweichenden 


>)  Die  Stelleu  aus  Cassian,  Isidov  etc.  bei  Du  Gange.  ^  Wenu  noch  auf 
der  röiniflchen  Synode  von  826  »Abbatee  per  Coenobia  vel,  ut  hoc  tempore  nun- 
cupantur  Monasteria,  tales  constituuntur*  der  alte  Gegensatz  hervorgehoben  er- 
scheint, 80  geschieht  das  nur,  um  das  schon  .schwer  verständliche,  formelhaft  ge- 
brauchte Wort,  coenobium  zu  erklären. 


Die  »monasteria*  bei  Agnellus.  35 

Gebrauche  fände;  einem  abweichenden  Gebrauch,  für  den  es  bisher 
nicht  gelungen  ist,  irgend  welche  Gründe  aufzufinden.  Für  Grab- 
kapelle wäre  dem  Agnellus  memoria  yiel  näher  gelegen,  wenn  er 
schon  das  romische  coemeterium  nicht  gebrauchen  wollte.  Bacchini 
hat  in  seiner  Ausgabe  des  Agnellus  im  Gommentar  zum  Leben  des 
Johannes  Angeloptus  zuerst  auf  diese  Bedeutung  von  monasterium 
aufinerksam  gemacht^).  Ihm  kam  es  zunächst  darauf  an,  in  der  da- 
mals yiel  behandelten  Frage,  ob  in  den  altchristlichen  Basiliken  be- 
graben werden  durfte,  zu  entscheiden,  indem  er  gegen  Muratori  f&r 
das  Verbot,  das  gegen  das  Begräbnis  in  Kirchen  bestanden  haben 
soll,  eintritt  Er  hebt  zuerst  hervor,  dass  Agnellus  durchaus  zwischen 
basilica  und  monasterium  Unterscheidet,  ferner  dass  im  Gegen- 
satze zu  basilica,  die  mit  ecclesia  gleichbedeutend  gebraucht  werde, 
monasteria  jene  Orte  seien,  die,  zum  Gottesdienste  geweiht,  doch  dem 
Priyatgebrauche  vorbehalten  waren  und  nicht  dem  Besuche  der  Christen 
beiderlei  Geschlechtes  ofien  standen.  Andere  nennten  diese  Orte  ora- 
toria  oder  sacella.  Weil  es  nun  nicht  erlaubt  war,  in  den  Basiliken 
selbst  zu  begraben,  habe  man  besondere  Heiligthümer  erbauen  müssen, 
um  dort  besonders  hervorragende  Mitglieder  der  Gemeinde  beisetzen 
zu  können.  Diese  Ausführungen,  von  Bianchini  weit  ausgesponnen, 
wobei  auf  unpassende  Weise  Stellen  aus  Gregor  von  Tours  und  Pau- 
linus  Ton  Nola  herangezogen  werden,  bekamen  durch  ihre  Aufnahme 
in  das  Wörterbuch  des  Du  Gange  allgemeine  Verbreitung.  In  diesem 
knappen  Fassung  bei  Du  Gange:  »Monasteria  Agnello  dicuntur 
capellae  seu  sacella  circa  basilicas  aedifieata,  in  quibus  defunctorum 
Corpora  sepeliebantur  cum  ea  intra  basilicas  sepelire  nondum  liceret.  * 
haben  sie  augenscheinlich  auf  alle  späteren  Schriftsteller  über  raven- 
natische  Architectur  eingewirkt.  So  sagt  Quast'),  «es  beschloss  Galla 
Placidia  —  eine  eigene  Grabkirche  (monasterium,  wie  Agnellus 
diese  Art  Kirchen  benennt)  zu  erbauen",  Bahn*):  »Auch  in  Bavenna 
erhielten  die  Bischöfe  ihre  eigenen  Grabkirchen  (Monasteria  nennt  sie 
Agnellus)  in  der  Classis. '  F.  X.  Kraus  kommt  in  seiner  Bealencyklo- 
pädie  der  christlichen  Alterthümer  im  Artikel  monasterium  auf  die 
Bedeutung  bei  Agnellus:^)  » Kleine  Heiligthümer  und  Kapellen,  welche 
an  die  Basiliken  gebaut  sind." 


I)  Agnelli,  Über  Pontificalis  illustravit  D.  BenedictuB  Baccbimus  1,  298  f. ; 
wieder  abgedruckt  von  Muratori  SS.  Rer.  Ital.  2,  70  c.  III.  •)  Quast,  Die  alt- 
christlichen  Bauwerke  von  Ravenna  p.  10.  *)  J.  R.  Rahn,  Ein  Besuch  in  Ra- 
▼enna,  in  Zahns  Jahrbüchern  für  Kunstwissenschatt  1,  171.  *)  F,  X,  Ki-aus, 
RealencyklopSdie  der  chrlBtlichen  Alterthümer  II,  412. 


Ö6  Wickhof£ 

Ohne  auf  die  Frage,  ob  ein  durchgehendes  Verbot,  in  den  Basi- 
liken zu  begraben,  je  erlassen  wurde,  hier  einzugehen,  sei  nur  auf 
die  Dialoge  Gregors  hingewiesen^),  aus  denen  herrorgeht,  dass,  ob- 
schon  der  Papst  und  ein  Theil  seines  Clerus  gegen  diese  Art  des  Be- 
gräbnisses sich  aussprachen,  das  Verbot  in  Born  dennoch  keinen  durch- 
greifenden Erfolg  hatte.  Später  scheint  man  dennoch  so  viel  erreicht  zu 
haben,  dass  wenigstens  in  der  Confessio,  wo  der  Körper  des  Heiligen 
ruhtft,  kein  andrer  beigesetzt  werden  durfte').  Verschiedene  Synodal- 
beschlüsse begünstigen  bald  eine  strengere,  bald  eine  lockere  Praxis^). 
War  das  Verbot  aber  auch  anderswo  nicht  gegeben  oder  nicht  be- 
folgt, für  Bavenna  kann  es  niemals  Geltung  gehabt  haben.  Dort 
wurden  die  Bischöfe  in  den  Kirchen  und  zwar  in  den  verschiedensten 
Theilen  derselben  begraben.  Neo  XVIIL,  um  von  den  älteren  Bischöfen, 
deren  Begräbnisorte  nicht  sicher  bekannt  waren,  zu  schweigen,  in 
der  Apostelkirche  hinter  dem  Petrusaltar  ^);  Exuperantius  XIX.  in  der 
Kirche  ier  heiligen  Agnes  entweder  hinter  dem  Hochaltar^)  in  der 
Apsis  oder  vor  demselben  im  Schiffe^);  Johannes  XX.  im  Kirchen- 
schi£Fe  von  S.  Agatha  vor  dem  Hochaltäre^).  Petrus  Ghrisologus  XXL 
bestimmt  selbst  als  Ort  für  sein  Grab  den  Baum  vor  dem  Bischofs- 
stuhle in  der  Petriana  in  Classis^).  Aurelianus  XXIL  wird  wieder  im 
Schiffe  der  Apostelkirche  und  zwar  neben  dem  Ambo  begraben.  Bei 
dieser  Gelegenheit  bezeichnet  Agnellus  auch  den  Ort  von  Neos  Grab- 
stätte näher.  Der  Körper  lag  zuerst  im  Schiffe  und  wurde  später  in 
die  Apsis  übertragen^).    Maximian  XXVI.  lag  wieder,  wie  es  scheint, 


•)  IV.  60—56.  •)  Liber  DiumuB,  ed.  Rorifere,  Formula  XI,  XXIV,  XXVL 
^  Vgl.  darüber  Hefele,  Eirchengeschichte  8,  18.  «)  Sepultos  olim  in  baailica 
Apostolorum  ante  altare  beati  aposioli  Petri.  Agnellus  ed.  Holder-Egger.  SS. 
rer.  Long.  p.  298  c.  89.  »)  Für  die  Bedeutung  von  ante  altare  und  post 
a  1 1  a  r  e  bei  Agnellus  ist  folgende  Stelle  entscheidend  » ante  altare,  subtus  pirofireti- 
cum  lapidem  ubi  pontifez  stat,  qoando  missam  canit.«  Agn.  a.  a.  0.  p.  2S9  c.  28, 
aus  der  hervorgeht,  dass  Agnellos  unter  »ante  altare*  den  Raum  zwischen 
Altar  und  Apsis  versteht,  also  was  wir  hinter  dem  Altare  nennen  würden.  »Post 
altare«  ist  dann  der  Raum  im  Mittelschiffe  vor  dem  Hauptaltare.  *)  s.  e. 
in  jam  dicta  basilica  s.  Agnelis  martiris  ante  altare  sub  porfiretico  lapide 
alii  dicunt  post  altare  subtus  porfiretioo  lapide.  Agn.  a.  a.  0.  p.  297  c  29. 
')  8.  e.  in  praedicta  s.  martiris  Agathae  basilica  post  altare.  Agn.  a.  a.  0. 
p.  808  0.  44.  *)  Coementarii  vero  post  sedem  ipsius  ecclesiae  paraverunt 
celeriter  sepulorum  in  loco  ubi  ipse  praeoepii  Agn.  a.  a.  0.  816  c.  62.  Mit  »post 
sedem*  bezeichnet  Agnellus  hier  den  Raum  zwischen  Bischofestuhl  und  Altar 
in  der  Apsis,  denselben,  für  welchen  er  sonst  den  Ausdruck  »ante  altare*  ge- 
braucht •)  s.  e.  in  eccleda  djpostolorum  juxta  anbonem  non  longe  a  tumolo 
ubi  beatus  requiesdt  Neo,  ante  quam  a  nobis  liTeonis  corpus  ad  sedem  trans- 
latus  fiiisset    Agn.  a.  a.  0.  p.  818  c  66. 


Die  »monasteria*  bei  Agnellos.  37 

zuerst  im  Schiffe^),  da  sein  Körper  im  9.  Jahrhunderfc  in  die  Apsis, 
einen  Platz,  der  f&r  würdiger  muss  gegolten  haben,  übertragen  wurde  ^). 
Agnellus  XXVII.  hinter  dem  Altar  der  Kirche  S.  Agatha,  Agnellus 
der  Schrifteteller  las  noch  sein  Epitaphium  an  jener  Stelle  >). 

Waren  also  in  allen  Theilen  der  Kirchen  Bavennas  Bischofsgräber 
Torhanden,  so  &llt  der  Grund,  den  Bianchini  f&r  die  Erbauung  der 
monasteria  angibt,  und  der  ihm  yiel&ch  nachgeschrieben  wurde, 
dass  sie  f&r  Bischo£9graher  gebaut  wurden,  weil  in  den  Basiliken  nicht 
bqpraben  werden  durfte,  weg.  Aber  selbst  wenn  ein  solches  Gesetz 
bestanden  hatte,  würde  man  noch  nicht  zur  Aufführung  jener  mo- 
nasteria gezwungen  gewesen  sein.  Es  war  ausserhalb  der  Kirche 
ein  Baum  vorhanden,  der  häufig  zur  Beisetzung  der  Bischöfe  benützt 
wurde,  der  Nartex;  Agnellus  hat  dafür  das  Wort  «ardica*.  Diese 
Vorräume  der  Basiliken  in  Glassis  werden  besonders  bevorzugt. 
Petrus  XXVIIL  wird  im  Jahre  578  in  der  Ardica  der  Kirche  des 
heiligen  Probus  in  Glassis  begraben^)  und  in  der  Ardica  der  Kirche 
des  h.  Apolinaris  ausserhalb  der  Mauern  von  Glassis  eine  grössere 
Anzahl:  im  Jahre  606  Mazianus  XXX. &),  633  Johannes  XXXII.«), 
671  Maurus  XXXIV.  ^  und  691  Theodor  XXXVL»).  Am  selben  Orte 
werden  auch  die  anderen  Bischöfe  des  7.  incL  8.  Jahrhunderts,  als 
deren  Begrfibnisort  Agnellus  nur  im  allgemeinen  die  Kirche  S.  Apo- 
linaris angibt,  beigesetzt  sein. 

Wenn  aber  auch  Biancchinis  Begründung  fälsch  ist,  an  der  That- 
sache,  dass  von  Agnellus  monasteria  genannte,  geweihte  Orte  zum 
Begräbnis  von  Bischöfen  gedient  haben,  wird  deshalb  nichts  geändert. 
Sieben  derselben  finden  wir  wirklich  in  solchen  Gebäuden  beigesetzt. 
Florentius  Xim.  lag  im  monasterium  der  heiligen  Petronilla,  das 
an  die  Apostelkirche  anstiess^),  Liberius  XV.  im  monasterium  S. 
Pelionis**0»  Petrus  XVII.  im  monasterium  S.  JacobiinderPetriana^^), 
Ecdesius  XXIIL"),  Ursicinus  XXim.i»)  und  Victor  XXV. i*)  neben- 
einander  im  monasterium  der  Heiligen  Nozarius  und  Celsus  in  der 
Kirche  S.  Vitale,  Johannes  XXIX.  endlich  wurde  595  im  monasterium 


^)  8.  6.  in  baälica  s.  Andreae  apostoli  iuzta  altare,  ubi  barba  praedidd 
^postoli  condidit.  Agn.  a.  a.0.  p.  S82  c.  bs.  *)  Ebendortp.  882  c  84.  *)8.  e. 
in  eccleaia  s.  Agathae  martins  ante  altarium  p.  886  c.  91.  ^)  p.  841  c.  79. 
»)  p.  844  c,  108.  «)  p.  848  C.  107.  ')  p.  852  c  114.  «)  p.  860  C  124. 
*>8.  e.  inmonasterio  s.  Petronillae  haerens  muris  ecclesiae  apostolorum  p.  288 
c  21.  *«)  p.  288  c.  22.  II)  p.  291  c.  26.  ")  8.  e.  in  ecclesia  beati  Vitaüs 
martdris,  infra'  monasterium  8ancti  Nazarii  ante  altarium,  in  medio  locojuzta 
oorpos  binc  beati  ürsicini  antistitis  et  inde  beati  Victoria ,  in  medio  antem  iste. 
p.  819  c.  59.         «»)  p.  824  c.  65.         «*)  p.  825  C  66. 


38  Wickhoff. 

der  HeUigen  Marcus  Marcellus  und  Filicula  in  der  Kirche  S.  Apoli- 
naris  in  Glassis  begraben  ^).  Auch  vornehme  Laien  ruhten  an  solchen 
Orten.  Wenigstens  glaubte  man  das  zu  Zeiten  des  Agnellus  von  Galla 
Plat'idia«).  Sicher  waren  der  Exarch  Theodor  und  seine  Gattin  Ageta 
immonasterium  S.  Mariae  ad  Bluchemas^)  und  Deusdedit,  ein 
Mann,  der  sich  durch  fromme  Stiftungen  Terdient  gemacht  hatte,  im 
monasterium  der  h.  Enfemia  begraben^). 

Wollten  wir  uns  eine  Vorstellung  von  der  Gestaltung  und  den 
etwaigen  anderen  Zwecken  dieser  Baulichkeiten  machen,  so  begegnen 
wir  manchen  Schwierigkeiten.  Es  ist  nicht  leicht,  zu  sagen,  welche 
Stellen  des  Agnellus,  in  denen  er  von  monasteria  spricht,  heranzuziehen 
wären,  weil  es  keineswegs  ausgemacht  ist,  wann  er  damit  eine  Grab- 
kapelle  bezeichnen  will.  Bei  den  oben  angezogenen  Stellen,  die  von 
Beisetzungen  handeln,  scheint  ein  Zweifel  nicht  berechtigt,  dag^en 
aber  ist  eine  Reihe  anderer  nachzuweisen,  wo  monasterium  auch 
bei  Agnellus  nichts  weiter  als  Kloster  heisst.  Zunächst  solche,  wo 
von  einem  Abbas  monasterii  die  Bede  ist^),  was  nichts  anderes 
als  den  Vorstand  einer  klösterlichen  Genossenschaft  bezeichnen  kann. 
Dazu  kommt  die  Erwähnung  eines  Klosters  in  der  eingehenden  Er- 
zählung von  der  Erhebung  des  ravennatischen  Clerus  gegen  den  Bischof 
Theodor.  Am  Weihnachtsabende  sucht  der  Erzpriester,  der  wie  der 
Bischof  den  Namen  Theodor  trägt,   den  Erzdiacon  Theodor  im  mo- 

>)  p.  842  0.  98.  «)  p.  807  c.  42.  «)  p.  354  c.  115.  *)  p.  S82  c.  168. 
^)  a.  Agnellus  bezeichnet  sich  selbst  als  Abt  des  Klosters  S.  Mariae  ad  Blachernas 
oder  des  Klosters  b.  Bartolomei:  Dum  in  monasterio  meo  b.  et  semperV.  M. 
quae  vocatur  ad  Blachernas  residerem,  a.  a.  0.  290  c.  26;  ad  monasterium 
S.  M.  qui  vocatur  ad  Blachernas  ubi  deo  volente  ego  abba  existo,  p.  856  c.  119; 
derselbe  Wortlaut  p.  882;  Iste  monasterium,  qui  yocatur  ad  Blachernas  ad 
Andream  largivit  presbiterem;  Iste  (Felix  XXXVIII.')  monasterium  beati 
Bartolomei,  ubi  ego  Deo  fkvente  abbas,  praefuit,  p.  866  c.  186;  et  Georgio 
pontifice  per  pauca  annorum  curricula  sine  causa  privatus  a  hoc  monasterio 
fui,  p.  866  c.  186;  post  aditiim  monasterii  mei,  domni  beati  Bartolomei, 
p.  82i^.  c.  64;  Quam  post  modum  Sergius  diaconus,  abba  monasterii  s.  Bar- 
tolomei apostoli,  ubi  praedictus  pontifex  (Felix)  abba  et  diaconus  et  istius  sedis 
yconomus  fuit,  ubi  Deo  juvante  post  praedictum  Sergium  diaconum  ex  ejus  lar- 
gitate  nunc  a  divinonutu  abba  existo,  p.  874  c  149.  —  b.  Aebte  anderer  Klöster : 
Sed  et  de  Johanne  abbate  monasterii  sancti  Johannis,  trans  Cesaream  in  du- 
dum  Classis,  quod  vocatur  ad  litum,  non  praetermitamus ,  p.  868  c.  13;  Jo- 
hannes abba  monasterii  s.  Donati,  qui  vocatur  in  Monterione,  p.  882  c.  162; 
£x  monasterio  b.  Apolenaris  abba  fuit  (Gratiosus)  quod  est  fundatum  non 
longe  ab  ecclesia  s.  redemptricis  Crucis  ad  Monetam  veterem,  p.  888  c.  164;  De 
monasterio  sancti  Apolenaris  quaeritus  est  (Reparatus)  hie  Bavenna  —  exinde 
abba  fuit,  p.  858  c.  115;  (Martinus)  de  monasterio  beati  Andreae,  quod  situm 
est  non  longe  ab  ecclesia  Gothorum,  archidiaconus  huius  sedis  erat. 


Die  »monasteria*  bei  Agnellus.  39 

uasterium  des  heiligen  Andreas  auf.  Er  klopft  an  die  Thüre,  Diener 
ofihen  und,  nachdem  sich  die  beiden  kirchlichen  Würdenträger  be- 
sprochen haben,  heisst  der  Archidiacon  sich  alle  Priester  des  Hauses 
yersammeln^).  Daraus  geht  hervor,  dass  wenigstens  die  monasteria 
unter  einem  geistlichen  Würdenträger  der  Diöcese  (wir  sehen  das 
Andreaskloster  immer  TOm  Archidiaconus ,  das  Bartolomeuskloster 
von  einem  Diacon  geleitet)  von  einer  grösseren  Anzahl  von  Geist- 
lichen, sowie  von  dienenden  Personen  bewohnt  waren.  Der  weitere 
Verlauf  des  Berichtes  über  jenen  Aufstand  macht  uns  noch  mit  einem 
anderen  in  Bezug  auf  die  ravennatischen  Klöster  wichtigen  umstände 
bekannt.  Der  Exarch  Theodor,  bemüht,  die  Buhe  wieder  herzustellen, 
hat  eine  Versammlung  des  ganzen  Clerus  von  Bavenna  einberufen, 
auf  der  ihm  eine  Aussöhnung  herbeizuführen  gelingt  Von  dieser  Ver- 
sammlung kehren  alle,  wie  Agnellus  fortfahrt,  freudig  in  ihre  Klöster 
zurück').  Der  gesammte  Clerus  von  Bavenna  war  also in^m onasteria 
aufgetheilt,  sei  es,  dass  hier  das  von  Augustin  im  Abendlande  ein- 
geführte reguläre  Leben  der  Gleriker  eine  besondere  Ausbildung  fand^), 
oder  dass  bei  der  nahen  Beziehung  zu  Coustantinopel  griechische  Sitte 
unvermittelt  einwirkte. 

In  der  von  Agnellus  inserirten  Constitution  des  Bischofs  Felix 
(526  —  530)  können  monasteria  nichts  anderes  als  Männer-  und 
Frauenklöster  bedeuten^),  so  wie  in  dem  Praeceptum,  das  Bischof  Be- 
paratus  in  Coustantinopel  erwirkte*),  und  in  der  grossen  Prophezeiung 
von  der  Zukunft  Bavennas^). 

Wir  würden  somit  bei  Agnellus  zwei  Bedeutungen  des  Wortes 
monasterium  annehmen  können,  einmal  die  als  Kloster,  welche  er 
mit  allen  zeitgenössischen  Schriftstellern  gemein  hat,  dann  jene  einer 
ausgezeichneten  Orabkapelle,    wenn  nicht  in  einem  Falle  das  Wort 


0  Tunc  TheodoruB  archipresbiterum  ivit  ad  Theodonim  archidiaconum,  con- 
sobrinum  suum,  inmonasterio  s.  Andreae  apostoli,  quod  est  fnndatum,  non 
longo  ab  eccleBia  Gothomm,  prope  dotnum  quae  vocatur  Masiniana.  Pulsante  eo 
oetiiiin  ianua  venerant  iamuli  domum,  percussorem  ligni  inquirere  —  Et  ingreaeus 
in  praedicto  monasterio  locuti  sunt inter  se mutuo  —  Omnes  presbiteros  istius 
aedis  ad  me  concurrant  —  p.  857  c.  121.  *)  —  et  perrexerunt  omnes  laeti  ad 
monasteria  sua«  Agnellus  p.  859  c.  128.  *)  »monesteria  clericoram*  nennt 
Angtifltin  solche  Klöster.  *)  Monasteria  vero  virorum  sive  ancillarum  Dei  ab 
episcopo  ordinentur  ut  omnibus  ratio,  iustitia,  pait  et  disciplina  servetnr,  p.  821 
c.  «0.  »)  Et  iterum  statuit  et  decrevit,  sive  ex  ecciesia  sive  ex  monasterio 
▼el  commenditos  ipsius  ecclesiae  aut  strutores  vel  stauroferi  a  quocamqne  iudice 
aut  exactore  ant  qualibet  potestate  essent  subjecti  nisi  tantumodo  pontifici  aut 
reetori  ecclesiae,  p.  854  c.  115.  *)  Eterunt  monasteria  disrupta,  et  ecciesia 
exterminabunt)  p.  885  c.  106. 


40  Wickhofi 

für  dasselbe  Gebäude  in  beiden  Bedeutungen  erschiene.  Agnellus 
erzählt,  der  Exarch  Theodor  habe  täglich  das  monasteriums.  Mariae, 
dem  Agnellus  als  Abt  vorstand,  besuchte,  um  dort  seine  Andacht  zu 
verrichten  und  in  demselben  monasterium  ruhe  er  mit  seiner  Gattin  ^) . 
Der  nächsten  Erklärung,  jene  ausgezeichneten  Frommen  seien,  wie  es 
auch  anderswo  üblich  war,  in  bestimmten  Theilen  der  Elostergebäude 
begraben  worden,  und  die  angenommene  Bedeutung  von  Gxabkapelle 
habe  demnach  zu  entfallen,  so  dass  das  Wort  auch  bei  Agnellus  überall 
nur  Kloster  bedeute,  dem  ein  Abt  vorsteht  und  in  dem  Beisetzungen 
stattfinden  konnten,  steht  vorläufig  noch  entgegen,  dass  B  ia  n  cchi  n  i  und 
seine  Nachfolger  für  ihre  Annahme  der  Grabkapellen  sich  aufstellen  des 
Agnellus  stützen  konnten,  die  von  der  Lage  und  baulichen  Form  des 
monasterium  handeln  und  die  eben  auf  eine  besondere  Kapelle  zu 
deuten  scheinen.  Zuerst  wäre  die  Stelle  in  der  vita  Maximiani  zu 
untersuchen,  weil  Biancchini  von  ihr  ausgeht],  und  weil  sie  die  aus- 
führlichste Beschreibung  enthält  Der  Bischof  hatte  die  Kirche  des 
heiligen  Stefan  gebaut,  dieselbe  mit  einem  reichen  Schatze  an  Re- 
liquien bedacht,  das  Tribunenmosaik  ausführen  lassen  und  der  voll- 
endeten Kirche  zwei  kleine  monasteria  angefügt').  Aus  der  Erwähnung 
der  in  Steinmosaik  ausgeführten  Inschrift  immonasterium  auf  der 
Männerseite  geht  hervor,  dass  sich  das  andere  monasterium 
auf  der  Frauenseite  befunden  habe.  Bei  der  Petriana  zu  Classis 
waren  ebenso  die  monasteria  mit  den  Seiten  der  Kirche  aber  zu- 
gleich mit  der  fons  verbunden').  Unter  fons  versteht  Agnellus  immer 
das  Baptisterium.  Dasjenige  der  Petriana,  welches  hier  in  Betracht 
kommt,  beschreibt  er  ausführlicher.  Petrus  Chrisologus  baut  es  mit 
besonderem  Aufwände.  Die  doppelte  Mauer,  der  hohe  Aufbau,  die 
arithmetische  Kunst,  die  bei  seiner  Aufführung  in  Anwendung  kommt^), 
lassen  auf  einen  sinnreich  überwölbten,  mit  Umgang  versehenen  Central- 


*)  Cotidieque  cuncurrebat  ad  mouaBterium  b.  Mariae,  qui  yoeator  Ad 
fflaohemaB,  ubi  Deo  volente  ego  abba  existo;  et  ibidem  reqmesdt  cum  Ageta 
coniuge  sua,  p.  856  c.  119.  <)  Ad  latera  ipsiuB  basilicae  monaBteria  parva 
Bubiunxit  qoae  omnia  variis  tesselis  auratia  simulque  promiscuis  aliis  calice  infixis 
mirabiliter  aparent;  super  capita  omnium  colampnaram  ipsios  Maximiani  nomen 
Bculptam  est.  Monasterio  vero  parte  yirorum sex  literaa  lithostrateB  invenietis, 
p.  828  c  72.  *)  Monastetia  yero  in  civitate  ClassiB,  quae  lateribusfon 
tique  eoclesia  Petriana  iuncta  sunt,  Bancti  Mathei  apostoli  et  Jacobi  ipse 
(AgnelloB)  teBBellis  omari  jussii  p.  886  c  91.  ^)  Aedificayit  hie  beatiBsimus 
fönte m  in  Civitate  olaesis  iuxta  ecclesiam  quae  vocatur  Petriana,  quam  Petras 
Antiates  fiindavit.  Qui  fons  mira  magnitudinis  duplicibus  muris  et  altis  moeni- 
bus  structi»  aritmeticae  artis.    p.  812  c  50. 


Die  »monaateria*  bei  Agnellua.  41 

bau  schliessen.  Da  die  Umfassungsmauer  viereckig  war^),  kam  es  von 
aussen  der  ursprönglichen  Gestalt  von  S.  Giovanni  in  fonti  nahe, 
während  der  Umgang  auf  einen  Innenbau  in  Art  der  Kirche  S.  Maria 
in  Nocera  schliessen  lasst 

Die  Stellung  der  monasteria  bei  der  Petriana  wird  noch  näher 
als  infra  fontem')  bestimmt.  Da  schon  durch  die  Verbindung  der 
monasteria  mit  den  Seitenwänden  der  Kirche  eine  üebersetzung  von 
infra  fönte m  mit  ,im  Baptisterium '  ausgeschlossen  ist,  kann  da- 
runter nur  ein  Bauiü  verstanden  werden,  der  von  der  Strasse  aus 
innerhalb  des  Baptisteriums  lag,  also  ein  Baum  zwischen  Baptisterium 
und  Kirche. 

Es  sind  in  Oberitalien  altchristliche  Kirchenanlagen  erhalten,  in 
welchen  das  Baptisterium  gegenüber  der  Hauptthüre  der  Basilika  steht 
In  dem  Atrium  zwischen  beiden  Gebäuden  wird  die  eine  Seite  von 
der  Kirchenfront,  die  gegenüberliegende  von  der  fons  eingenommen*). 
Stellen  wir  uns  nun  an  den  beiden  Seitenwänden  dieser  Atrien  eben- 
falls Gebäude  angeschlossen  vor,  so  wären  sie,  wie  es  in  der  an- 
gezogenen Stelle  von  der  monasteria  der  Petriana  heisst,  vnrklich 
lateribus  fontique  ecclesiae  iuncti  Man  könnte  das  ebenso 
gut  mit  in  atrio  ecclesiae  bezeichnen.  Für  andere  mit  den  Kirchen 
verbundenen  monasteria  in  Ravenna  dürfen  wir  dieselbe  Stellung  voraus- 


Dass  aber  doch  entgegen  der  Meinung  Biancchinis  auch  diese  den 
Kirchen  angebauten  monasteria  Klöster  waren,  zeigt  Agnellus,  wenn 
er  einmal  dafür  den  Ausdruck  cella  gebraucht  und  berichtet,  dass 
diese  mit  Mönchen  besetzt  waren  ^). 

Auch  war  eine  solche  Anlage  kleiner  Klöster  im  Vorraum  einer 
bedeutenden  Basilica  keineswegs  eine  Eigenthümlichkeit  Ravennas. 
Im  Liber  diumus  wird  eines  Frauenklosters,   dem   heiligen  Stephan 


')  Fontem  vero  tetragonum,  quam  beatissimos  Petrus  Grisologns  baedi- 
ficavit  in  dvitate  Clasds  iuxta  ecclesiam  Petrianam,  iste  omavit,  p.  S25  c.  67. 
s)  —  et  ingr688i  sumuB  infra  monasterium  sancti  Jaoobi,  quod  est  fündatum 
infra  superscriptae  eoclesiae  (sc.  Patrianae)  fontem,  p.  826  c.  67. 
*)  Erhaltene  Beispiele  sind:  die  Katbedrale  in  Novara,  Qrondplan  bei  Bezold  in 
Dehio  Ta£  16  N.  10,  die  Kathedrale  in  Parenzo  ebenda  Tat  28  N.2,  der  Dom  zu 
Aquilea,  von  dem  noch  eine  genügende  Au&ahme  fehlt.  «)  —  aedificatom  est 
monasterium  beati  Theodori  djaconi  juxta  ecclesiam  beati  Martini  confes- 
soris.  Agnellus  p.  856  c.  119;  et  infra  ipsius  ecclesiae  ruris  monasterium 
S.  Georgii  a  iundamentis  haedificavit,  p.  886  c  89.  —  monasterio  sanctae 
Petronillae  haerens  muris  ecclesiae  apostolorum,  p.  288  c.  21 ;  andere  Stellen  siehe 
oben  bei  den  Begrftbnisorten  der  Bischöfe.  ^)  Aedificavit  iste  (Sergios)  cellam 
beati  Apolenaris  de  parte  virorum,  ubi  et  monachos  statuit  — ,  p.  881  c  159. 


42  Wickhof£ 

geweiht,  gedacht,  das  im  Atrium  Ton  S.  Paolo  faori  lag^).  Es  ist 
dasselbe  Kloster,  dessen  Lage  in  der  bekannten  Inschrift  Gregors  in 
S.  Paolo  faori  mit  ad  sanctum  Paulum  bezeichnet  wird«)  und 
dessen  Beste  Ugonio  noch  sah»).  Die  angezogene  Formel  des  Liber 
diumus  ist  augenscheinlich  eine  Verieihung  dieses  Stephansklosters  an 
das  Kloster  von  S.  Paul  faori.  Theodor  v.  Sickel  machte  mich  aufaierk- 
sam,  dass  diese  Verleihung  von  Hadrian  (772—795)  herrührt  und  zur 
Zeit  stattfand,  als  dieser  Papst  das  Atrium  Yon  S.  Paolo  restauriren 
Hess*).  Ebenfalls  im  Atrium  einer  römischen  Basilica  und  zwar  im 
Atrium  der  Peterskirche  lag  das  monasterium  s.  Martini*).  Ein 
Nonnenkloster,  wie  das  des  heiligen  Stefan  in  S.  Paolo  fuori  im  Atrium 
einer  berühmten  Kirche  gelegen,  finden  wir  auch  in  Gallien  bei  der 
Martinskirche  Yon  Tours«). 

Ein  noch  älteres  Beispiel  für  eine  solche  Stellung  eines  Klosters 
im  Vorraum  einer  Kirche,  und  vielleicht  das  älteste  überhaupt,  wenigstens 
im  Abendlande,  ist  das  Kloster,  welches  Augustinus  in  der  Kirche  von 
Hippo  gegründete.  Der  Ausdruck  bei  Possidius  monasterium  intra 
ecclesiam^  reiht  sich  an  die  besprochenen  Stellen  bei  Agnellus  und 
ist,  mit  diesen  zusammengehalten,  leicht  verständlich «). 

*)  Quia  igitur  mo  nasterium  sancti  Christi  martyris  Stephani,  quod  intra 
atrio  beati  apostoli  Pauli  fundatnm  est,  omnino  constat  iam  elapso  tem- 
pore congregatione  servorum  aut  anciUanun  dei  nudata  et  soUitudini,  nulla  pre- 
posito  in  eo  aut  monachis  habitantibus,  traditum,  permoti  proinde  cum  passione 
tanti  piacuK  et  compulsi  dolore,  apostolica  anctoritate  prevedimus  monasterio 
tibi  comisso  eundem  monasterium  sociare.  L.  D.  ed.  Roid^re  p.  221.  For.  LXXXVIL 
«)  Neueste  Publication  bei  Pitra,  Anal,  novissima  Spicilegii  Solesmensis  1885, 
p.  467/68  -  INTER  ADFINES  HOBTI  MONASTERÜ  SCI  STEPHANI  QVOD  EST 
ANCILLARVM  DI  POSITVM  AD  SCM  PAVLVM.  »)  Pompeio  Ugonio,  Historia 
delle  stationi  di  Roma.  Roma,  1688»  p.  284  v. :  Della  scrittura  di  questa  mederima 
pietra,  si  raccoglie  un'altra  cosa,  doh  che  quella  chiesa  rovinata  che  venendo 
da  Roma  sl  trova  k  mon  dritta  viccino  ä,  8.  Paolo,  doue  resta  una  porta  con  due 
colonne  marmoree,  et  una  mezza  Tribuna,  fu  un  Monasterio  di  monache  chiamato 
di  S.  Stefano.  *)  Liber  Pontificalis  ed.  Duchesne  p.  499:  Atrium  vero  ipsius 
beati  Paoli  ecclesiae,  quod  antea  nimis  desolatum  existebat,  ubi  bovee  atque 
cuballi  ingrediebantur  ad  pabnlandum  propter  herbam,  quae  ibidem  nascebatnr, 
inspiratus  a  Deo  isdem  sanctissimus  pontifez  (Hadrianue)  ex  marmoribus  pulchriÄ 
sfcemere  fecit  *)  Oido  Rom.  (Mabilion,  Iter.  ItaL  2,  91)  egreditur  pontüex  de 
eccleeia  s.  Petri  et  ascendit  monasterium  s.  Martini  quod  sub  tegna  ipsins  eccle- 
siae  sitiim  est.  •)  Greg.  Tur.  bist.  Franc.  X.  84  ,  Igitur  ante  hos  annos  cum 
Jngitrudis  monasterium  puellarum  infra  atrium  S.Martini,  ubi  dixi- 
mus  collocare  cepisset«,  und  ebenda  am  Beginne  des  Capitels  ,his  diebus  Jngi- 
trudis quae  monasterium  in  atrio  S.  Martini  statuerat.«  ^  Possidii  vita 
S.  Augustini  c.  V.  Factus  ergo  presbyter  monasterium  intra  ecclesiam 
moz  instituit;  et  cum  dei  servis  vivere  coepit  secundum  modum  et  regulam  sub 
sanctis  Apostolis  constitutum.        >)  Die  Mauriner  dachten  sich  dieses  Kloster  in 


Die  »monaeteria*  bei  Agnelhis.  48 

Dass  solche  Klöster  in  bedeutenden  Städten  anders  gestaltet  waren, 
als  freiliegende  Abteien  wie  Montecassino  oder  Subiaco,  dass  alle  jene 
Nebengebande  för  die  Aufnahme  von  Fremden,  für  gewerbliche  Zwecke  etc., 
die  wir  am  besten  aus  dem  Bauplan  yon  S.  Gallen  und  aus  dem  Ordo 
Farfensis  kennen,  wegfallen,  ist  natürlich.  Parva  monasteria 
nennt  sie  Agnellus  und  es  bestanden  dergleichen  in  Ravenna,  die  in 
den  oberen  Geschossen  eines  Hauses  Raum  fanden^). 

Ein  gemeinsamer  Schlafraum,  der,  wie  in  Far£a,  noch  anderen 
Zwecken  dienen  kann,  ein  Wohn-  und  Arbeitsraum,  etwa  noch  ein 
Zimmer  för  den  Abt,  Küche  und  Vorrathskammer  genügen  den  ein- 
fachen Bedürfnissen  regulären  Lebens  einer  kleinen  Genossenschaft. 
Unbedingt  nöthig  jedoch  ist  ein  Oratorium,  in  welchem  zu  den  vor- 
geschriebenen Tageszeiten  gebetet  wird.  In  den  einsam  im  Walde 
gelegenen  grossen  Klöstern  mit  ihren  hunderten  von  Mönchen,  wie 
Centula,  Fulda,  S.  Gallen  diente  dazu  die  grosse  Kirche,  die  ohnehin 
von  Laien  wenig  besucht  war,  in  den  kleinen,  an  die  grossen  öflFent- 
lichen  Basiliken  der  Hauptstädte  angebauten  Klöstern  war  ein  eigener 
Raum  nöthig,  entsprechend  etwa  den  Winterchören  der  modernen 
Abteien,  deren  Kirchen  zugleich  als  Pfarrkirchen  dienen.  Ein  solcher 
Raum  findet  sich  auch,  wie  aus  dem  Liber  diumus  hervorgeht,  in 
römischen  Klöstern  durchaus;  er  war  dem  Laienpublikum  verschlossen^). 

Auf  diesen  bevorzugten  Theil  des  Klosters  bezieht  sich,  was  wir 
von  äusserer  Ausstattung  der  ravennatischen  monasteria  hören.  Eine 
Apsis  ist  vorhanden,  in  der  wahrscheinlich  in  Mosaik  die  Bauinschrift 
angebracht  ist  3);  zuweilen  von   so  bedeutender  Grösse,  dass  sie  von 


einen  Garten  gelegen,  der  zu  den  Besitzungen  der  Kirche  gehörte,  Baroniue  ad 
a.  S91  meinte,  Fossidius  hätte  dieses  Kloster  mit  dem  später  im  Episcopium  er- 
richteten verwechselt,  Annahmen,  die  sie  machen  zu  müssen  glaubten,  weil  ihnen 
andere  Beispiele  von  Klöstern,  die  im  Vorräume  einer  Kirche  lagen,  nicht  bekannt 
waren. 

')  (Reconciliavit  Agnellus)  infra  urbem  vero  Ravennam  ecclesiam  sancti 
Theodori  non  looge  a  domo  Drudonis,  qua  domus  una  cum  balneo  et  sancti 
Apolenaris  monasterio  quod  in  superiora  domino  structum  episcopium 
ipsius  ecclesiae  fiiit.  Agn.  a.  a.  0.  p.  884  c.  86.  Solche  Häuser  können  in  sehr 
naher  baulicher  Verbindung  mit  der  Kiiche  gewesen  sein,  wie  z.  B.  das  Haus 
desselben  Bischöfe  Agnellus:  servivit  in  ecclesia  beatae  Agathae  —  domusque 
eins  haerebat  superscripto  ecclesia  muro,  p.  888  c.  84.  *)  L.  D.  etRoz.  Form.  XV. 
BespoQBum  de  dedicatione  oratorii  intra  monasterium  monachorum ;  Form.  XVi. 
—  monasterii  Oratorium  a  presbiteris  ecclesiae  in  eodem  loco  deservientibus 
celebrentur  sacrificia  veneranda  missarum;  ita  ut  in  eodem  loco,  neque  frater- 
nitas  tua,  neque  presbiteri  praeter  diligentiam  discipline,  aliquid  molestiorum 
inferani     Vgl.  auch  Briefe  Gregors  lU,  68.      »)  Im  Monasterium  ss.  Gervarii  et 


44  Wickliof£ 

aussen  erkennbar  ist^).  Gefisse  aus  Edelmetall  werden  dorthin  ge- 
spendet, Hängekronen  schweben  über  dem  Altare').  Ausschmückung 
durch  Glasmosaik  kommt  allenthalben  Tor,  nicht  nur  in  der  Tribüne, 
sondern  auch  an  anderen  Stellen').  Vielleicht  waren  auch  die  Höfe 
damit  verziert;  auf  einen  Hof  scheinen  mir  die  Säulen  im  Stephans- 
kloster des  Bischofs  Maximinianus^) ,  von  dessen  Beschreibung  wir 
ausgingen,  zu  deuten.  Auch  über  den  Eingängen  der  Klöster  waren 
Inschriften  angebracht'). 

Wie  fügt  sich  nun  in  diese  AuffiEtssung  von  monasterium  bei 
Agnellus  die  noch  erhaltene  Kirche  S.  Nazarii,  die  Agnellus  mo- 
nasterium nennt  und  als  Bestattungsraum  der  Galla  Pladdia  be- 
zeichnet'), wobei  wir  die  aber  keineswegs  bewiesene  Tradition  als 
richtig  annehmen  wollen,  dass  das  heutige  S.  Nazaro  e  Gelso  wirklich 
der  Ton  Agnellus  monasterium  s.  Nazarii  genannte  Bau  sei  Gtala 
Flacidia  war  am  27.  Not.  in  Rom  begraben,  nirgends  wird  Yon  einer 
üebertragung  nach  Ravenna  berichtet,  nur  einige  von  den  Zeitgenossen 
des  Agnellus  glaubten,  sie  wäre  in  einem  ravennatischen  monasterium 
beigesetzt.  Weder  sah  Agnellus  eine  Inschrift,  welche  diese  Meinung 
bestätigt  hätte,  noch  ist  bisher  irgend  ein  monumentaler  Beweis  f&r 
diese  oft  nachgeschriebene,  allgemein  geglaubte  Ansicht  beigebracht 
worden.  Alles  beruht  auf  jener  hypothetischen  Bemerkung  des  Agnellus  ^), 


ProtaaiB,  das  an  die  Kirche  des  heiligen  Laurentio8  in  Cesarea  angebaut  war: 
Et  in  arcu  nudoris  tribonae  in  quantom  volnimus  legere  —  Agn.  a..a.  0.  p.299 
c.  86;  ebenso  im  Matheoskloster  der  Petriana:  Et  invenietur  in  camera  tribnnae 
apostoli  Mathei  continente  ita:  Salvo  homino  papa  Agnello.  De  dono  Dei  et 
servormn  ejus  —  haec  obsida  modvo  exomata  est.    p.  886  c  91. 

*)  De  rebus  vero  eorom  (Postemlensium)  nihil  aliqoid  oontigere  voluit  sed 
pjrae  traditae  sunt  ad  pontem  qui  vocatur  Milvius  —  iuxta  tribunal  mo- 
nasterii  b.  oonfessoris  Christi  Severini,  p.  868  c.  129.  *)  Quinginta  pondera 
librormn  verearum  vascula  ibidem  reliquid  in  usum  ipsius  monasterii,  et 
super  altarium  ubi  Corona  dependebat  —  per  cathenulas  aureus  dependebat  — 
filum  ex  auro,  quod  nobilissimae  utuntur  virgines  Ravenniaoae,  in  fronte  posnit, 
p.  874  c.  148.  *)  So  ein  Mosaik  mit  den  Jünglingen  im  Fenerofen  über  dem  Qrab- 
mal  des  Bischöfe  Johannes  XX.  im  Gervasioskloster ,  p.  299  c  86.  *)  p.  828 
c.  72.  *)  et  ante  introitum  ipsius  monasterii  versus  metricos  quos  non  potui 
clare  videre,  p.  886  c.  89.  *)  s.  e.  Galla  Flacidia  in  monasterio  8t.  Nasarii, 
ut  aiunt  multi  ante  altarium  infra  cancellos  quos  iuerunt  aerei,  qui  nunc 
lapides  esse  videtur.  0  Bei  Rubeis  wird  aus  dieser  Agnellusstelle  schon  eine 
ganze  Geschichte.  Hier.  Rubei,  Histoiiarum  Ray.  Lib.  X.  Yen.  MDXL  p.  HS: 
Ctyos  Flacidiae  cadaver  in  D.  Nazarii  et  Celsi,  uti  constituerat,  sepulturae  txa- 
ditum.  Ingredientibus  autem  id  saoellum,  duo  statim  sepulcra  apparent,  dextra 
unum,  alterum  sinistra:  in  quibus  sepulti  feruntur  Valentinianu  et  Honorius 
—  In  fronte  ingens  sepulcrum,  ex  marmore  adest,  eleganter  fiibricatum:  ibi 
sepultam  tradunt  Placidiam,  non,  ut  moris  est,  jacentem  verum  sedentem  in 


Die  »monasteria«  bei  Agnellus.  45 

die  nach  und  nach  in  Gewissheit  umgesetzt  wurde.  Selbst  wenn  aber 
diese  kleine  Kirche  der  Bestattungsort  der  Galla  Placidia  wäre,  würde 
ihre  Lage  mit  der  eines  klosterlichen  Oratoriums  gut  stimmen.  Nach 
den  Ausgrabungen  Lancianis  war  sie  an  der  Nartex  der  Kirche  S.  Groce 
angebaut  >).  Die  übrigen  sich  daran  schliessenden  Klosterräume 
hätten  dann  wie  bei  anderen  Basiliken  an  das  Atrium  angestossen. 

Monasterium  heisst  also  bei  Agnellus  durchaus  Kloster*).  Mebt 
stehen  diese  Klöster  im  Atrium  der  grossen  Kirchen,  damit  aber  ihre 
Bewohner  nicht  im  Ghorgebete  gehört  werden,  besitzen  sie  reich  ge- 
schmückte abgesonderte  Oratorien.  An  solcher  bevorzugten  Stelle 
lassen  sich  mit  Vorliebe  hochgestellte  geistliche  Personen,  sowie  Laien 
begraben.  Mit  den  Kirchen  verbundene  Klöster  sind  in  Kavenna  be- 
sonders häufig,  weil  dort  der  gesammte  Glerus  nach  Segeln  lebt  und 
daher  in  Klöster  vertheilt  ist,  weshalb  sich  auch  bei  Hauptkirchen 
mehr  als  ein  Monasterium  findet  Diese  Lage  und  Einrichtung  der 
Klöster  ist  aber  nicht  Bayenna  eigenthümlich ,  in  Hippo,  in  Tours, 
sowie  in  Bom  finden  sich  die  gleichen  Verhältnisse. 

Bayenna,  das  ohnehin  so  manche  bauliche  Besonderheiten  zeigt, 
weicht  wenigstens  in  3ezug  auf  seine  .monasteria'  in  nichts  von  der 
Gewohnheit  des  Abendlandes  ab. 


praedara  sella:  qaemadmodum  pluximisemdiiBeaffiTmant:  nam  in  parte  sepnlcri 
posteriore,  foramen  aderat,  quod  nunc  gypeo  obsiructum  est. 

>)  Landani  bei  de  Rossi,  Bull.  Christ.  N.  1866,  p.  78  fP.  *)  In  folgenden 
bisher  nicht  angesogenen  Stellen  des  Agnellus  erscheint  ebenfalls  das  Wort  m  o- 
nasterium,  sie  sind  ffir  unsere  Frage  ohne  Bedeutung:  p.  280  c,  1;  808  c.  29; 
804  c.  89;  805  c.  41;  822  0.  62;  884  c.  86;  882  0.  168. 


lieber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderer 
nach  Siebenbürgen. 

Von 

Franz  Zimmermann. 

üeber  die  Einwanderung  der  Deutschen  nach  Siebenbürgen  sind, 
abgesehen  von  der  urkundlich  beglaubigten  Golonisirung  des  Burzen- 
landes  durch  den  deutschen  Orden  (1211)^),  bis  heutigen  Tages  weder 
Urkunden  noch  verlassliche  üeberlieferungen  in  geschichtschreibenden 
Quellen  bekannt  geworden,  welche  rücksichtlich  der  Thatsache  selbst^ 
im  Allgemeinen  oder  über  Einzelheiten  dieses  wichtigen  Ereignisses 
Nachricht  geben.  So  ist  es  gekommen,  dass  bei  Besprechung  desselben 
Yermuthungen  freien  Spielraum  erhalten  haben ;  dass  es  nicht  Wunder 
nehmen  darf,  wenn  der  Leser  der  betreffenden  Aufstellungen  nicht 
gleich  zustimmt  zu  denselben,  mag  aus  der  folgenden  Darstellung 
entnommen  werden. 

Die  Frage,  zu  deren  Beantwortung  hier  beigetragen  werden  soll, 
ist  hin  und  wieder  zusammen  mit  der  Frage  nach  der  Herkunft  der 
,  Siebenbürger  Sachsen '^,  nämlich  des  alten  Grundstockes  des  Sieben- 
bürger Deutschthums  in  Verbindung  gebracht  worden,  und  zu  den 
Forschungen  über  die  Herkunft  haben  sich  Annahmen  über  den  muth- 
masslichen  Weg  der  deutschen  Einwanderer  gesellt,  welchen  dieselben 
von  ihrer  Heimat  aus  nach  Ungarn  und  Siebenbürgen  werden  ein- 
geschlagen haben«  Damit  steht  auch,  wie  wir  sehen  werden,  in  ge- 
wisser Verbindung  die  Bestimmung  der  Zeitfolge,  in  welcher  die  ver- 
schiedenen deutschen  Ansiedlungen  in  Siebenbürgen  entstanden  sind. 
Im   16.  und   17.  Jahrhundert  erkannte  man  fast  allgemein   in   den 


1)  Schuller,   Die  deutschen  Ritter  im  Burzenlande  in  dessen  Archiv  für 
Kenntnis  von  Siebenbürgens  Vorzeit  und  Gegenwart  (Uermannstadt  1841)  161. 


lieber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderer  nach  Siebenbürgen.         47 

Siebenbüiger  Deutschen  überhaupt  keine  Einwanderer,  sondern  yiel- 
mehr  Nachkommen  einer  alten,  yormals  in  Siebenbürgen  ansässigen 
germanischen  Bevölkerung.  Kein  geringerer  als  Albert  Huet,  Eönigs- 
richter  von  Hermannstadt,  erklärt  die  Sachsen  eines  Stammes  mit 
Daciem,  Oothen  und  Saken^).  Die  Herkunft  der  Sachsen  von  alt- 
ansassigen  Oermanen  vertraten  im  17.  Jahrhundert  Johann  Tröster 
(1666),  Lorenz  Töppelt  (1667)  und  Martin  Help  (1684).  Ganz  ab- 
weichend hieyon  wird  die  Herkunft  dargestellt  von  dem  Hermann- 
stadter  Eönigsrichter  und  Gomes  der  sachsischen  Nation,  Valentin 
Frank,  da  derselbe  die  Sachsen  theils  auf  die  Begleiter  Oisela^s,  der 
Braut  König  Stephans  L,  theils  auf  von  König  Geysa  U.  (1141 — 1161) 
aus  Deutschland  berufene  Einwanderer,  darunter  Sachsen,  zurückführt^. 
Der  neuen  Auf&ssung  von  dem  Ursprung  der  Sachsen,  der  , sächsi- 
schen Nation '^f  als  des  dritten  siebenbürgischen  Landstandes,  wurde 
bald  ofßcielle  Anerkennung  zu  Theil,  indem  sie  in  die  Einleitung  der 
Constitutiones  et  statuta  reipublicae  Gibiniensis  von  1698  Aufiiahme 
gefunden  hat^).  Was  in  diesen  Hermannstädter  Statuten  steht,  wird 
von  Schech  des  weiteren  ausgeführt,  zum  Theil  mit  älteren  Anschau- 
ungen vermengt,  ohne  Neues  zu  bringen^).  Nach  mannigfachen  Kreuz- 
und  Qnerzügen  über  diese  Frage  war  mit  Friedrich  Marienburgs  Arbeit 
»über  das  Verhältnis  der  siebenbürgisch  -  sächsischen  Sprache  zu  den 
niedersächsischen  und  niederrheinischen  Dialecten'  (1845)^)  der  For- 
schung eine  neue  Bichtung  gezeigt  Marienburg  verlegt  die  alte  Hei- 
mat der  Siebenbürger  Deutschen  in  die  heutige  preussische  Bhein- 
provinz  und  findet  die  dem  Siebenbürgisch-Sächsischen  ähnliche  Mundart 
in  dem  Gebiete,  dessen  Peripherie  ungefähr  durch  die  Städte  Elberfeld, 
Krefeld,  Aachen,  Trier  und  Koblenz  und  durch  den  Westerwald  und 
das  Siebengebirge  bezeichnet  wird^).  In  der  Hauptsache  ist  diese  An- 
sicht bis  heute  aufrecht  geblieben,  nur  wurde  von  Späteren  für  einen 
Theil  der  Einwanderer  der  Ursprung  in  Flandern  »gesucht.  In  einer 
neueren  Arbeit  hat  Johann  Wolff  auf  dieselbe,  die  rheinfränkische 
Mundart  hingewiesen   als  diejenige  unter  den  deutschen  Mundarten, 


>)  In  der  von  Huet  für  der  SacbBen  Recht  auf  dem  Weiasenburger  Landtag 
un  10.  Jnh  15dl  gehaltenen  Rede.  Johann  S^Terts  Nachriohten  von  sieben- 
bürgischen  Geirrten  und  ihren  Sohrifl;en  (Pressbarg  17S5)  192.  *)  Brevicolos 
originum  nationnm  et  praecipue  Sanmicae  in  Transsilvania  (Gibinii  1696)  14. 
')  Archiv  der  Stadt  Hermannstadt  und  der  sächsischen  Nation  Nr.  2842.  Druck: 
Sehuler  yon  Libloj,  Materialien  zur  siebenbürgischen  Rechtsgeschichte  (Hermann- 
stadt 1862)  1.  Heft  106.  *)  Ungrisches  Magaain  U.  (l^ressburg  1782)  215. 
')  Archiv  des  Vereins  für  siebenbürgieche  Landeskunde  I.  S.  Heft  45.  Ich  nenne 
diese  Zeitschrift  fortan  kurz:  Archiv.        ^  Ebendas.  57. 


48  Zimmermann. 

welche  die  Stamm-Mundart  des  Siebenbürgisch-Sächsischen  ist^).  Eine 
ausführliche  Begründung  dazu  bietet  eine  ganz  neue  sprachwissen- 
schaftliche Arbeit^  von  Georg  Keintzel^).  In  gründlicher  vergleichender 
Untersuchung  über  das  Mittelfränkische  und  die  siebenbürgisch-sächsische 
Mundart  weist  Eeintzel  treffend  nach,  dass  das  Siebenbürgisch-Säch- 
sische  dem  mittelfränkischen  Dialectgebiet  angehört,  dass  also  ,  sammt- 
liche  deutsche  Einwanderungen  nach  Siebenbürgen  im  12.  und  13.  Jahr- 
hundert oder  wenigstens  die  weitaus  überwiegende  Masse  derselben 
ausgegangen  sein  müssen  von  dem  mittelfränkischen  Sprachgebiet' 
Die  ursprüngliche  Heimat  der  Siebenbürger  Deutschen  ist  nach  Eeintzel 
.jenes  Gebiet,  das  seinen  nördlichsten  Punkt  bei  Düsseldorf  erreicht, 
das  weiterhin  begrenzt  wird  durch  eine  Linie,  die  zwischen  dem  nieder- 
deutschen Solingen,  Remscheid  und  den  mittelfränkischen  Orten  Neu- 
kirchen, Burscheid,  ferner  bei  Wipperfürth  vorbei  zu  den  Quellen  des 
Siegflusses  führt.  Von  da  läuft  die  Grenzlinie  bei  Herbom  und  Dillen- 
burg vorüber  nach  Limburg  an  der  Lahn  und  von  hier  die  Lahn 
hinunter  an  den  Rhein;  auf  dem  linken  Bheinufer  von  Oberwesel  aus 
über  Simmern,  Si  Wendel,  nach  Saarlouis.  Die  Grenzlinie  schliesst 
dann  noch  den  nordwestlichen  Theil  von  Deutsch-Lothringen  und  das 
ganze  heutige  Luxemburg  ein  und  trifft  auf  belgischem  Boden  bei 
Arlon,  Houfalize  das  französische  Sprachgebiet ;  die  Linie  kehrt  dann 
zwischen  Aachen  und  Eupen  (niederfränkisch)  in  einem  Bogen  wieder 
nach  Düsseldorf  zurück  *>).  Aus  niederfränkischem  oder  niederdeutschem 
Gebiete  sind  nach  Eeintzel  (S.  36)  im  12.  und  13.  Jahrhundert  keine 
oder  nur  verschwindend  wenige  Einwanderer  nach  Siebenbürgen  ge- 
kommen*). 

Ueber  den  Weg,  welchen  die  deutschen  Einwanderer  genommen 
haben,  findet  sich  eine,  wenn  auch  nur  negative  Angabe  zuerst  bei 
Schlözer,  der  die  Sage  von  dem  Zuge  der  Siebenbürger  Deutschen 
durch  das  oberungarische  Bergland  berührt  und   diesen  Umweg   für 


>)  Der  Gonsonantifimos  des  Siebenbürgiscli  -  SächsiBchen  mit  RücksicM  auf 
die  Lautverhältnisse  verwandter  Mundarten  7.  Im  Programm  des  evang.  Unter* 
gymnasiums  von  Mühlbach  1878.  >)  Ueber  die  Herkunft  der  Siebenbürger 
Sachsen.  Im  Programm  des  evang.  Gymnasiums  von  Bistritz  1887.  —  Insofern 
der  Verfitsser  auch  die  Verwandtschait  zwischen  Zipser  und  Siebenbürger  Sachsen 
zum  Gegenstand  eingehender  Prüfung  macht,  hat  seine  werthvolle  Arbeit  auch 
für  die  Feststellung  des  Weges  der  deutschen  Einwanderang  nach  Siebenbürgen 
Bedeutung  und  deshalb  muss  auf  die  Arbeit  hier  näher  eingegangen  werden. 
')  Eeintzel  a.  a.  0.  87.  Vgl.  Marienburg  im  Archiv  I.  8.  Heft  57.  ^)  Betreffend 
die  literarische  Entwicklung  [der  Frage  der  Herkunft  der  Siebenbürger  Sachsen 
verweise  ich  auf  die  Arbeit  von  Karl  Reissenberger  im  Archiv.  Neue  Folge  XUI. 
S46  und  Eeintzel  a.  a.  0.  5. 


Ueber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderer  nach  Siebent)Qrgen.         49 

im  wahrscheinlich  halt  ^).  Nur  wenige  Jahre  später  greift  Martin 
Schwartner  die  durchaufi  nicht  allein  durch  die  Sage  überlieferten, 
sondern  thatsachlichen  Spuren  dieses  Zuges  auf;  obgleich  er  nicht  die 
Frage  der  Herkunft  entscheiden  will  und  sich  nicht  in  die  Frage  ver- 
tieft, sind  ihm  die  Spuren  des  Zuges  der  Deutschen  ,  unten  am  Fusse 
der  Earpathen  bis  nach  Siebenbürgen"  sichtbar^).  Schwartner  bleibt 
aber  ohne  Nachfolger,  welcher  sich  seiner  Aufstellung  angenommen 
hätte,  yielmehr  wird  auf  ihn,  soweit  ich  die  Literatur  übersehe,  von 
den  zahlreichen  späteren  Historikern  und  Liebhabern  der  Geschichte 
ihres  Volkes,  welche  über  die  Einwanderungsfrage  schreiben,  nicht 
gebührend  Bücksicht  genommen.  Sehr  bestimmt,  aber  ohne  irgend 
welchen  urkundlichen  Beleg  anzuführen,  äussert  sich  Leonhard^)  über 
die  Besiedelung  des  Brooser  Stuhles,  des  südwestlichen  Theiles  der 
Deutschen-Niederlassungen.  In  seinen  Augen  ist  dieser  Stuhl  durch 
das  Miereschthal,  von  Westen  her,  besiedelt  worden  und  gehören  die 
Einwanderer  zu  den  Yon  König  Qeysa  IL  (1141  — 1161)  in  das  von 
Broos  bis  Draas,  im  Bepser  Stuhl,  reichende  Desertum  (a  Varas  usque  in 
Boralt)  berufenen  Deutschen^).  Welchen  Quellen  indessen  Leonhard  folgt, 
wenn  er  die  alten  Brooser  und  mit  ihnen  die  Einwanderer  in  das  Geysa^sche 
Desertum  ,  nicht  die  beschwerlichen  bergigten  Wege  über  die  westnörd- 
liche, sondern  die  bequemere  über  die  westsüdliche  an  dem  Marosch- 
flusse  herauf*  ziehen  lässt,  verschweigt  derselbe.  Seine  Behauptung 
hat  indessen  keinen  besonderen  Schaden  angerichtet,  sie  wurde  schon 
Yon  Martin  Beschner  alß  nicht  wahrscheinlich  bezeichnet  und  damit 
bei  Seite  geschoben^).  Beschner  gibt  verschiedene  Ansichten  über  den 
Weg  der  Einwanderer,  leidet  aber  zuletzt  an  der  Aufstellung  Schiff- 
bruch, dass  die  Geysa^schen  Einwanderer  Kreuzfahrer  -  Volk  gewesen 
seien,  was  schon  Schlözer  in  Abrede  gestellt  hatte ^).  Es  ist  noth- 
wendig,  auf  Beschner's  Ausführungen  näher  einzugehen,  weil  sich  auf 
dieselben  Spätere  und  auch  die  gegenwärtig  aufrecht  gehaltene  An- 
sicht über  den  Weg  der  Einwanderer  stützen. 

Beschner  liegt  daran,  klaren  Einblick  zu  gewinnen  in  die  ältere 


1)  Kritische  Sammlungen  zur  Geschichte  der  Deutschen  in  Siebenbürgen 
(Göttingen  1796—1797)  277.  >)  Statistik  des  Königreichs  Ungarn  (Pest  1798) 
97.  Ebenso  2.  Aufl.  (Ofen  1809)  I.  ISl.  ^  Benigni  und  Neugeboren,  Trans- 
sÜTania  L  287.  *)  Urkunde  König  Andreas  II.  von  1224  (Andreanum),  Teutech 
und  Firnhaber,  Urkundenbuch  zur  Geschichte  Siebenbürgenfl  I.  29.  •)  Das 
hindert  bbrigens  Leonhard  nicht,  seine  originelle  Ansicht  fiber  die  Colonisirung 
des  Brooser  Stuhles  in  seinen  »Denkwürdigkeiten  von  dem  alten  Väros  und  dem 
gegenwärtigen  Bros*  (Hermannstadt  1852)  5  unverändert  zu  yeröffSantlichen. 
^  Kritische  Sammlungen  209. 

MittheUiuiffen  IX.  ^ 


50  Zimmermann. 

kirchliche  Verfassung  der  Siebenbürger  Deutschen,  besonders  der  zu 
dem  Hermannstadter  Capitel  gehörigen  Ansiedler,  womit  er  in  Zu- 
sammenhang bringt  die  Frage  der  Entstehung  der  einzelnen  sächsi- 
schen Stühle  in  dem  Desertum  Geysa's,  was  hinwieder  Veranlassung 
bietet,  den  Weg  der  Einwanderer  zu  besprechen^).  Drei  Wege  sind 
es,  welche  Beschner  in  den  Kieis  der  Erörterung  zieht:  die  Sirasse 
über  das  Meszes-Oebirge  im  Nordwesten,  das  Miereschihai  im  Westen 
und  den  Altdurchbruch  im  Süden  des  Landes.  Es  wurde  eingangs 
bemerki,  dass  mit  der  Frage  des  Weges  die  Frage  der  Herkunft  rer- 
bunden  worden  sei.  Das  thut  Reschner,  da  er  von  der  Herkunft  auf 
den  Weg  schliesst 

Sind  die  Geysa'schen  Ein  wilderer  «unmittelbar  aus  Deutschland 
durch  Schlesien  nach  Ungarn  und  über  Zips  an  der  Südseite  der  Ear- 
pathen  bis  nach  Siebenbürgen  gekommen,  wie  allerdings  frühere  und 
spätere  Colonisten,  und  namentlich  auch  die  Bistritzer  Sachsen,  diesen 
Weg  gekommen  sein  müssen*,  ;^ so  ist  es  höchst  wahrscheinlich,  dass 
die  ersten  Geysa'schen  Einwanderer  auf  der  in  frühesten  Zeiten  üb- 
lichen Strasse  aus  Ungaipi  nach  Siebenbürgen  durch  den  Meesescber 
Grenzpass  in  dem  Zuge  über  Klausenburg,  Thorenburg,  Enyed  auf 
Weissenburg  an  den  Marosch  kameii  und  hier  über  denselben  in  das 
ihnen  angewiesene  Desertum  übersiedelten**).  Unschwer  kommt  Resch- 
ner Ton  diesem  Wege  ab.  Er  lässt  ihn  fällen,  weil  sonst  der  Stuhl 
Mühlbach  zuerst  gegründet  worden  sein  müsse,  früher  als  der  Stuhl 
Broos,  welcher  im  Andreanum  an  erster  Stelle,  als  westliches  Grenz- 
gebiet genannt  und  allgemein  als  der  älteste  Stuhl  gelte;  pflichtet 
Reschner  hierin  Leonhard  bei,  so  tritt  er  andrerseits  dessen  Annahme 
entgegen,  als  seien  die  ersten  Geysa^schen  Colonisten  durch  das  Mieresch- 
thal  nach  Siebenbürgen  gekommen,  denn  —  lautet  die  Begründung  — 
es  liessen  sich  keine  Spuren  eines  solchen  Zuges  durch  zurückgebliebene 
deutsche  Colonien  dem  eingeschlagenen  Wege  entlang  nachweisen. 
Kamen  die  Einwanderer  nicht  über  das  Meszes-Gebirge  und  auch  nicht 
den  Miereschfluss  aufwärts,  nun  so  blieb  nach  Reschner  nur  der  Alt- 
durchbruch, der  Rothenthurm-Fass  offen,  und  den  Zug  durch  den- 
selben sucht  Reschner  als  wahrscheinlich  hin  zu  stellen.  König  Geysa  IL 
hat,  das  ist  seine  Gombination,  um  das  Reich  vor  allem  gegen  Süden 
zu  schützen  und  das  Altthal  gegen  Kumanen  und  Petschenegen  zu 
sichern,  die  berufenen  Deutschen  vorerst  zur  Besiedlung  der  Südgrenze 
des  den  Einwanderern  bestimmten  Landstriches  verpflichtet;  darnach 
wäre  als  erster  der  sieben  Stühle  der  Hermannstädter  Stuhl  entstanden. 


1)  Archiv  I.  8.  Heft  71  ff.        ')  Ebendas.  L  8.  Heft  96. 


üeber  den  Weg  der  deutBohen  Einwanderer  nach  Siebenbürgen.  51 

denn  dieser  liegt  dem  Bothenthurm-Fass  am  nächsten.  Zur  bessern 
Unterstützung  dieser  Ansicht  tritt  Beschner  in  Schullers  ^)  Fassstapfen 
und  neigt  sich  der  Annahme  zu,  ,das8  die  ersten  Ansiedler  in  dem 
Geysa'schen  Desertum  ein  Theil  oder  cfln  bedeutender  Nachzug  der 
Kreuz&hrer  waren,  die  unter  Kaiser  Konrad  im  Jahre  1147  durch 
Ungarn  zogen',  so  dass  ^also  diese  ersten  Colonisten  nicht  unmittel- 
bar ans  Deutschland  den  zuvor  beschriebenen  Weg  durch  den  Messe- 
scher Fass  gekommen  sind,  sondern  vielmehr  aus  Bulgarien  oder 
Griechenland  von  ihrem  Zuge  in  den  Orient  zurückberufen  wurden; 
so  ist  es  auch  in  diesem  Falle  möglich  und  wahrscheinlich,  dass  die 
ersten  Colonisten  in  zahlreichen  Haufen  entweder  aus  den  Gegenden 
jenseits  der  Donau  umkehrend,  etwa  bei  Nicopolis  über  die  Donau 
gesetzt,  oder  aus  Ungarn  selbst  zu  Schiff  auf  der  Donau  herunter  bis 
an  die  Mündung  des  Altflusses  gelangt  und  am  rechten  Ufer  des  Alt- 
flusses hinauf  durch  die  jetzige  Walachei  und  den  Bothenthurmer 
Fass  hindurch  in  dieses  Land  Siebenbürgen  gedrungen  sind  und  in 
diesem  Falle  daher  um  so  wahrscheinlicher  zuerst  den  jetzigen  Her- 
mannstadter  Kreis  gebildet  haben,  der  auch  iu  diesem  Falle  der  erste 
der  Septem  sedium  gewesen  sein  musste*^).  Obwol  Beschner  seine  Auf- 
stellang  nicht  nach  allen  Seiten  hin  untersucht,  viel  weniger  deren 
Haltbarkeit  beweist,  erfreut  sich  dieselbe  in  einer  Beziehung  all- 
gemeinster Anerkennung,  und  hat  Karl  Steilner  3),  welcher  die  Geysa- 
schen  Einwanderer  ihren  Weg  durch  den  Nordwesten  des  Landes 
nehmen  lässt,  keinen  Beifall  gefunden.  Heute  gilt,  dass  der  Haupt- 
strom der  Geysa'schen  Einwanderer  aus  Deutschland  kommend  die 
Donau  abwärts  bis  zur  Mündung  des  Alt,  dann  diesen  aufwärts  durch 
den  Bothenthurm-Pass  nach  Siebenbürgen  gezogen  sei  und  als  erste 
Ansiedlungen  Hermannstadt,  Leschkirch  und  Schenk  gegründet  hätte. 
Dann  sei  Beps  und  (nach  Friedrich  Marienburg)  durch  Bückfluthung 
des  durch  bereits  ansässige  Szekler  aufgehaltenen  Einwandererstromes 
der  Haupttheil  des  Schässburger  (Kisder  Kapitel)  und  nördliche  Theil 
des  Schenker  Stuhles  (Schenker  Abtheilung  des  Kosder  Kapitels)  nebst 
den  Gemeinden  der  Magareier  Surrogatie  des  Kosder  Kapitels  ge- 
gründet worden,  und  endlich  seien  die  Stühle  im  Unterwald,  Mühl- 
bach, Broos  und  Beussmarkt,  zuletzt  die  Stühle  Mediasch  und  Schelk 
an  der  grossen  Kokel  entstanden.    Friedrich  Marienburg  hält  es  für 


i)  Umriflse  und  kritische  Studien  sor  G^ohichte  von  Siebenbürgen  I.  (Her^ 
mannstadt  1840)  66.  *)  Archiv  I.  S.  Heft  99.  *)  Beitrftge  zur  Geschiobte  der 
deotachen  Ansiedlungen  im  Nordwesten  Siebenbürgens  aus  der  Arpadenzeit  (Soh&ss' 
burger  Programm  1862)  45. 

4* 


52  Zimmermann. 

wahrscheinlich,  dasn  nach  Besetzung  und  Sicherung  der  AlÜinie  neue 
Zuzüge  Deutscher  Yon  Norden  her,  also  am  Szamosauf-  und  den  Mieresch 
abwärts,  den  Stuhl  Mühlbach  gründeten,  dann  nach  Südwesten  und  Süd- 
osten ausgegriffen  und  die  Stühle  Broos  und  Beussmarkt  angelegt 
haben,  worauf  das  Zekeschgebiet  ,als  ein  vermittelndes  Glied  zwischen 
dem  ünterwald  und  den  zwei  Stühlen*  und  Ton  da  aus  das  Gebiet 
der  späteren  Stühle  Schelk  und  Mediasch  besiedelt  worden   wären  ^). 

Im  weiteren  Verlauf  seiner  Untersuchungen  unterscheidet  fleschner 
zweierlei  deutsche  Colonisten  in  Siebenbürgen :  die  Colonisten  im  sieben- 
bürgischen  Woiwodat,  nördlich  Yom  Mieresch,  —  »die  theils  als  Berg- 
werks-Colonien,  theils  als. unter  absonderlichen  castris  regalibus  stehend 
erscheinen  und  theils  sonstige,  die  so  wie  die  Ungarn  in  den  adeligen 
Comitaten  Siebenbürgens  (dem  Woiwodate)  zerstreut  lagen  und  auf 
verschiedene  Art  und  Weise  eben  so  wie  in  Ungarn  entstanden  waren ; 
deren  die  meisten  ihren  Ursprung  in  das  11.  Jahrhundert  hinauf  oder 
wenigstens  jedenfalls  in  die  Zeiten  vor  der  Golonisirang  des  Geysa- 
schen  Desertums  datiren  können  ...  *  —  und  die  Geysa^schen  Colonisten, 
welche  sich  südlich  Yom  Mieresch  niederliessen^).  Damit  stimmt  im 
Wesentlichen  überein  Steilner,  nach  welchem  die  deutschen  Ansiedlungeu 
im  nordwestlichen  Siebenbürgen  in  die  Zeit  vor  Geysa  IL  gehören^), 
während  Gustav  Seivert  nicht  allein  diese,  sondern  auch  die  im  Nord- 
westen, in  der  Linie  Bodna,  Bistritz,  Sächsisch-Been,  für  älter  hält, 
als  die  Besiedelung  des  südlichen  Siebenbürgen  unter  Geysa  II>) 

Kamen  die  Geysa^schen  Deutschen  durch  den  Bothenthurm-Pass  ? 
das  ist  die  erste  Frage,  welche  der  Prüfung  bedürftig  ist.  Die  Be- 
jahung der  Frage  stützt  Beschner,  wie  oben  erwähnt  wurde,  mit  der 
Annahme,  die  Einwanderer  seien  Kreuzfahrer  gewesen.  Alle  Späteren 
brechen  mit  dieser  Annahme  und  entziehen  somit  diese  Stütze  der 
Aufstellung  Beschners  und  ihrer  eigenen,  denn  es  wird  mit  Beschner 
der  Weg:  Donau  abwärts  bis  zur  Altmündung,  dann  auf  dem  rechten 
Altufer  in  nördlicher  Bichtung  und  durch  den  Bothenthurm-Pass  bei« 
behalten,  aber  die  Einwanderer  werden  nicht  als  Kreuzfahrer,  sondern 
als  von  König  Geysa  IL  zur  Besiedelung  des  Landes  aus  Deutschland 


A)  Friedr.  Marienborg,  Ausflüge  vom  Nadescher  Bargweg,  in  Trauschenfels 
Magazin  I.  (Kronstadt  18o9j  202.  G.  D.  Teutsch ,  Geschichte  der  Siebenb.  Sachsen 
2.  Aufl.  L  15.  G.  Seivert,  Die  deutschen  Einwanderungen  in  Siebenbürgen  vor 
König  Geysa  LI.  (Sächsischer  Hausfreund  1875)  47.  Ch.  F.  Maurer,  Die  Besitz- 
ergreifung Siebenbürgens  durch  die  das  Land  jetzt  bewohnenden  Nationen  (2.  Aufl. 
Berlin  1882)  S5.  Archiv  Neue  Folge  IX.  208.  X.  S09.  XUI.  155.  XLX.  48. 
•)  Archiv  Neue  Folge  UI,  407.  •)  A,  a.  0.  45.  <)  A,  a.  0.  47  ffl  Vgl  auch 
Maurer  a:  a.  0.  28.    Archiv  Neue  Folge  XIX.  40. 


Ueber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderer  nach  Siebenbürgen.         53 

,  berufen ••  bezeichnet  i),  es  wird  also  diese  Colonisation  als  ein  plan- 
mässig  in's  Werk  gesetztes  unternehmen  betrachtet. 

Zur  Zeit,  da  Qeysa  IL  den  Ruf  ergehen  Hess,  stand  Siebenbürgen 
noch  nicht  ganz  unter  Ungarns  Botmässigkeii  Ungarns  SQdostgrenze 
wurde  damals  gebildet  durch  die  Donau,  dann  durch  das  ungarisch- 
siebenbürgische  Orenzgebirge  vom  eisernen  Thor-Pass  bis  zum  Mieresch 
und  durch  diesen  Finss  selbst.  In  der  Walachei  und  Moldau  hausten 
Petschenegen  (Bisseni)  und  Kumanen,  und  weder  über  irgend  welchen 
Besitzer  Ungarns  auf  walachischem  Boden  noch  über  irgend .  welchen 
Yerkehr  der  Siebenbürger  in  die  Walachei  oder  umgekehrt  in  so 
früher  Zeit  ist  eine  Nachricht  auf  uns  gekommen.  Erst  nach  dem 
Erscheinen  des  deutschen  Ordens  in  Siebenbürgen  wurde  von  diesem 
die  südostliche  Landesgrenze  überschritten  >).  Die  terra  Borza  (Burzen- 
land)  wird  von  Eonig  Andreas  IL  in  desselben  Schenkungsurkunde 
aus  dem  Jahre  1211  als  in  der  Nachbarschaft  des  Eumanenlandes 
gelegen  genannt,  und  die  Besiedlung  des  deutschen  Ordens  daselbst 
geschieht  zur  Sicherung  der  Beichsgrenze  gegen  die  Rumänen,  gegen 
welche  die  deutschen  Ritter  harte  Kämpfe  zu  führen  hatten®).  Dass 
sie  das  mit  Erfolg  thaten,  und  dass  sie  im  Sinne  der  Verleihung  des 
Königs  aus  dem  Jahre  1222^)  bald  auch  jenseits  der  «schneeigen 
Berge'  Fuss  fassten,  wird  aus  Urkunden  des  Papstes  Honorius  IIL  aus 
dem  Jahre  1224  und  aus  späteren  Jahren  geschlossen  werden  können, 
in  welchen  der  Papst  sich  an  die  Qeistlichkeit  und  das  Volk  »terrae 
Bozae  et  ultra  montes  niyium"  wendet^).  Eine  Burg  war  in  Kumanien 
jenseits  der  Berge  angelegt  worden  ^)  und  die  Kirche  traf  Anstalten, 
das  Werk  der  Bekehrung  unter  den  Kumanen  zu  beginnen,  indem 
Papst  Oregor  IX.  den  Erzbischof  von  Gran  als  päpstlichen  Legat  mit 
dieser  Aufgabe  betraute^. 

Auf  die  erwähnte  Urkunde  des  Königs  Andreas  IL  von 
1222,  mit  welcher  derselbe  dem  deutschen  Orden  das  Land  Yom 
siebenbürgischen  Grenzwall  an  bis  an  die  Donau  verlieh,  also  etwas 
vergabte,  was  er  selbst  noch  nicht  besass,  komme  ich  nochmals  und 
darum  zurück,  weil  in  dieser  Urkunde  zum  ersten  Male  von  Verkehr 
auf  dem  Altfluss  die  Rede  ist.  Der  König  spricht  nämlich  dem 
deutschen  Orden  das  Recht  zu,  mit  sechs  Schiffen  auf  dem  Alt  und 
mit  ebenso  vielen  auf  dem  Mieresch  verkehren  zu  dürfen.  Aus  früherer 


«)  Teutach  und  Fimhaber  a.  a.  0.  29.        «)  Schuller  Archiv  161  ff. 

•J  Tentsch  and  Fimhaber  a.  a.0.  9,  17;  dann  11,  19,  67.  *)  Ebendas.  18. 
^  Ebendas.  85,  26,  82,  87  mid  sonst  *)  Ebendas.  88,  47.  ^  Theiner,  Monu- 
menta  yetera  historica  Hongariam  sacram  illustrantia  I.  87. 


54  Zimmermann. 

Zeit  verlautet  nichts  über  Altschiffahrt  oder  Strasseuverkehr  längs  des 
Altflusses  durch  den  Bothenthurm-Pass. 

Andreas  ü.  liess  dem  deutschen  Orden  nicht  Zeit,  das  Privileg 
auszunützen,  er  vertrieb  vielmehr  den  Orden  aus  dem  Burzenland  schon 
im  Jahre  1225^),  und  wir  hören  nichts  davon,  dass  sich  vor  dem 
15.  Jahrhundert  auf  dem  Alt  und  längs  des  Flusses  Verkehr  entwickelt 
hätte.  Wenn  die  Deutschen  auf  diesem  Wege  nach  Siebenbürgen 
gekommen  wären,  hätten  dieselben  den  ihnen  nun  einmal  be» 
kannten  Weg  zur  Donau  gewiss  nicht  völlig  aufgegeben^  sondern  den 
Verkehr  auf  diesem  Weg  weiter  aufrecht  erhalten.  Aber  von  den 
Siebenbürger  Deutschen  sind  nicht  die  nach  Beschner  und  Oenossen 
durch  den  Altdurchbruch  gekommenen  Hermannstädter  die  ersten^ 
welche  der  Donau  zustreben  und  sich  mit  dem  Gewinn  bringenden 
Donau-Handel  in  Verbindung  setzen,  sondern  die  Eronstädter,  Be- 
wohner der  vom  deutschen  Orden  gestifteten  Deutschen-Gruppe,  welche 
um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  durch  den  Törzburger  Pass  bis 
an  die  Donau  Handel  treiben^.  Bis  in  das  späte  Mittelalter  hinein 
bestand  an  dem  Bothenthurm-Pass  keine  königliche  Zollstelle.  Die 
Krone,  welche  auf  beiden  Ufern  des  Alt  als  Grundherr  auftrat,  hätte, 
wenn  überhaupt  Verkehr  dort  stattgefunden  hätte,  es  sich  gewiss  nicht 
entgehen  lassen,  von  diesem  Nutzen  zu  ziehen  und  eine  Zollstätte  an- 
zulegen, wie  sie  das  an  anderen  Punkten  that,  welche  vom  Kaufmann 
nicht  umgangen  werden  konnten.  Es  ist  aber  erst  im  Jahre  1458 
die  Bede  von  einer  Zollstätte  an  dem  Bothenthurm^) ,  ein  Anzeichen 
mit  dafür,  dass  der  Verkehr  daselbst  sich  erst  in  dieser  Zeit  aus- 
gebildet hat. 

Es  bedurfte  somit  keiner  besonderen  Klugheit  und  staatsmänni- 
schen Einsicht,  wenn  Geysa  die  von  ihm  berufenen  Einwanderer  nicht 
donauabwärts  und  in  einen  Kreuzzug  gegen  Petschenegen  und  Kumancu 
ziehen  liess,  sondern  auf  einem  bereits  bekannten  Wege  Siebenbürgen 
zuführte,  welches  zu  seiner  Zeit  bis  zum  Mieresch  erobert,  südlich 
dieses  Flusses  von  feindlichen  Nomaden  durchstreift  wurde.  Geysa 
hätte,  wenn  es  Absicht  der  Einwanderer  gewesen  wäre,  die  Donau 
entlang  zu  ziehen,  die  Ausführung  dieses  Vorhabens  mit  allen  Mitteln 
verhüten  müssen,  um  nicht  durch  den  abenteuerlichen  Zug  einen 
grossen  Theil  jener  Kräfte  zu  verlieren,  welche  er  durch  Herbeiruf 
der  Einwanderer  seinem  Lande  gerade  gewinnen  wollte. 

Der  Zug  durch  den  Bothenthurm-Pass  hätte  sich  durch  Befestigungs- 

1)  Schaller  Archiv  198.  >)  Urkunde  König  Ludwigs  I.  von  1858,  bestätigt 
von  König  Siegmund  U95,  Orig.  Archiv  der  Stadt  Kronstadt.  ')  Urkde.  König 
Ladielaus  V.  von  1458,  Orig.  Perg.  Archiv  der  Stadt  Hennannstadt. 


üeber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderei  nach  Siebenbürgen.         55 

anlagen  bemerkbar  machen  müssen.  Dass  die  Einwanderer  gute  Militärs 
waren,  dass  dieselben  wol  wussten,  wo  und  wie  die  starken  Bargen 
angelegt  werden  massten,  um  in  Zeiten  der  Qe£fthr  des  Volkes  Schutz 
zn  sein,  ist  bekannt  und  deshalb  nimmt  es  Wunder,  dass  dieselben 
den  Altdorchbruch  in  älterer  Zeit  nicht  befestigt  haben.  Einwanderer, 
welche  sieh  erst  durch  Nomadenhorden  in  der  Walachei  durchgeschlagen, 
sodann  diesen  Pass  auf  ihrem  Durchzug  kennen  gelernt  hatten,  konnten 
denselben  Yon  Boicza  südlich  nicht  unbefestigt  lassen.  War  dem  Feind 
der  Weg  durch  den  Pass  frei  gelassen,  so  konnte  er,  einmal  am  Fusse 
des  Wartberges  angelangt,  sich  frei  entwickeln  und  auf  dem  einen 
oder  anderen  Ufer  des  Alt  Yordringen.  Der  Mangel  einer  älteren  Be- 
festigung im  Passe  deutet  darauf  hin,  dass  die  Einwanderer  sich  von 
Norden  her  dem  Pass  genähert  und  mit  der  Gründung  Ton  Michels- 
berg (zuerst  urkundlich  genannt  im  Jahre  1223),  Heitau  (als  villa 
Buetel  1204)  und  Talmesch  (1265),  mit  Errichtung  fester  Kirchen- 
bürgen  in  diesen  Orten  und  mit  Erbauung  einiger  Burgen  im  süd- 
lichen Grenzgebirge^)  begnügt  haben.  Das  Gebiet  Ton  Talmesch  an 
gegen  die  Gebirge  zu  war  ?on  den  Einwanderern  ursprünglich  gar  nicht 
in  Besitz  genommen  worden,  gehörte  nicht  zum  freien  Sachsenboden, 
denn  sonst  hätte  dasselbe  nachher  nicht  den  Gegenstand  einer  könig- 
lichen Verleihung  bilden  können  >)•  König  Bela,  rex  iunior,  vergabt 
im  Jahre  1233  die  terra  Loystha,  welche  wir  der  Urkunde  zu  Folge 
im  Bothenthurm-Pass  auf  dem  rechten  Altufer,  von  der  Lauter  an- 
gefiudgen  nordwärts  suchen  müssen,  an  Gomes  Corlardus^),  welcher, 
wie  aus  der  Bestätigungsurkunde  Stephans  als  rex  iunior  (1265)  er- 
sichtlich ist^),  in  Talmesch  ansässig  war.  Auf  dem  linken  Altufer 
gingen  die  Deutschen  etwas  über  BakoTicza  vor^). 

Die]^  Befestigung  des  Passes  hat  verhältnissmässig  sehr  spät  und 
zuerst  durch  Eingreifen   der  Krone  stattgefunden.     Noch   im  Jahre 

*)  Ackner,  Die  röm.  Altertbümer  und  deutschen  Bargen  in  Siebenbürgen  (Wien 
1 857)  60  fiF.  •)  VgL  Graf  Joseph  Kemeny  ,  üeber  die  ünveräusaerlichkeit  der  einzelnen 
Beritsungen  des  Sachsen-  und  Szeklerlandes  in  Siebenbürgen*  in  Kurz  Magazin  I. 
(Kronstadt  1844)  418  fEl,  wo  eine  Schenkungsurkande  des  Königs  Ladislaus  V. 
aus  dem  Jahre  1456  abgedruckt  ist,  in  welcher  die  Rechtsgiltigkeit  der  Schenkung 
an  die  Bedingung  geknüpft  wird,  dass  das  geschenkte  Gut  >non  dt  possessio 
regalis  aut  ad  castra  regalia  aut  terras  Saxonum  yel  Siculorum  non  pertineat.  *  Die- 
selbe Bedingung  findet  sich  nach  Karl  Szabö,  Professor  an  der  k.  ungar.  Uni- 
versität in  Klausenburg,  Sz^kely  okley^ltär  I.  (Klausenburg  1872)  174  Anm.,  in 
einer  Urkunde  desselben  Königs  vom  24.  April  1456  in  den  Worten  ausgedrückt: 
»dunmiodo  praedictae  possessiones  non  sint  terrae  Saxonum  vel  Siculorum  nostro- 
rum  aat  ad  aliqnod  castrum  nostrum  regale  vel  aJiquem  officiolatum  partium 
noetrarom  Transiluanarum  non  pertineant.*  *)  Teutsch  und  Firnhaber  a.  a. 
0.  56.        «)  Ebendas.  83.        >)  Ackner  a.  a.  0.  68. 


56  Zimmermann. 

1369  konnte  der  Woiwode  der  Walachei,  Ladislaus,  durch  den  Pass 
dringen  und  das  Nicolaus -Kloster  in  Talmesch  zerstören.  Das  war 
die  nächste  Veranlassung  dazu,  dass  König  Ludwig  I.  den  Bau  der 
Burg  Landskrone  beginnen  liess,  welches  Werk  durch  thatkräftige  Bei- 
hilfe der  Deutschen  schon  im  Jahre  1370  fast  vollendet  war^).  Li- 
dessen war  mit  diesem  Bau  noch  immer  nicht  ftlr  eine  wirksame  Ver- 
theidigung  des  Rothenthurm-Fasses  vorgesorgt.  Die  Landskrone  lag 
zuweit  ab  von  demselben,  weshalb  die  Krone  später  —  wir  haben 
keine  bestimmte  Kunde  davon,  wann  es  geschehen  —  im  Passe  selbst 
die  Lauterburg  links  von  dem  Einfluss  der  Lauter  in  den  Alt,  un- 
mittelbar an  dem  nördlichen  Ende  des  Passes  aber  den  rothen  Thurm 
bauen  liess.  Ln  Jahre  1407  wird  die  Lauterburg ^),  1453  der  Bothe 
Thurm  zum  ersten  Male  urkundlich  genannt s). 

Aus  den  bisher  entwickelten  Gründen  wird  die  Ansicht  nicht 
haltbar  sein,  nach  welcher  die  von  Geysa  IL  berufenen  Deutschen  die 
Donau  entlang,  dann  auf  dem  rechten  Altufer  aufwärts  und  durch 
den  Bothenthurm-Pass  nach  Siebenbürgen  gekommen  sein  sollen, 
sondern  sie  müssen  dieses  Land  auf  einem  anderen  Wege  erreicht 
haben. 

Das  Miereschthal  kommt  dabei  schwerlich  in  Betracht,  denn  dieses 
wurde  von  Deutschen  zuerst  von  Norden  her  betreten,  während  deutsche 
Ansiedlungen  im  unteren  und  mittleren  Thal,  welche  den  Zusammen- 
hang der  neuen  Bewohner  Siebenbürgens  mit  Ungarn  vermittelt  hätten, 
in  älterer  Zeit  nicht  nachweisbar  sind.  Vor  dem  Jahre  1222  hören 
wir  nichts  über  Verkehr  auf  dem  Mieresch  und  auch  aus  dem  gc* 
nannten  Jahre  nur  soviel,  dass  König  Andreas  IL  dem  deutschen 
Orden  gestattet,  auf  dem  Mieresch  (wie  auf  dem  Alt)  mit  6  Schiffen 
Verkehr  zu  unterhalten^).  Doch  hatte  der  Orden  von  diesem  Becht 
kaum  Gebrauch  gemacht,  so  musste  er  das  Land  verlassen  (1225)* 
Wol  fehlen  urkundliche  oder  andere  verlässliche  schriftliche  Nach- 
richten über  die  Besiedlung  des  südwestlichen  Siebenbürgens,  indessen 
wird  aus  archäologischen  Untersuchungen  gefolgert,  dass  der  Süd- 
westen Siebenbürgens  überhaupt  erst  im  13.  Jahrhundert  von  Ungarn 
aus  besiedelt  und  dem  Christenthum  gewonnen  worden  ist^). 

Wir  gelangen  zur  Erörterung  der  Frage:  in  welcher  Bichtung 
und  auf  welchen  Wegen  bewegte   sich  im  11.   und  12.  Jahrhundert 

1)  Urkunde  König  Ludwigs  L  von  1370.  Orig.  Perg.  Archiv  der  Stadt 
Hermannstadi  ')  Urkunde  des  Woiwoden  Jacobus  Lachk,  Orig.  Pap.  Arohiv 
der  Stadt  Hennannstadt.  ^)  Urkunde  Königs  Ladislaus  Y.  von  1458.  Orig.  Perg. 
Archiv  der  Stadt  Hermannstadt.  *)  Teutsch  und  Fimhaber  a.  a.  0. 18.  ^)  Archiv 
Neue  Folg«  XVL  279.  289  ff. 


üeber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderer  nach  Siebenbürgen.         57 

der  Verkehr  zwischen  ÜDgaru  und  Siebenbürgen  r  Das  fährt  uns  in 
den  Nordwesten  Siebenbürgens  und  in  die  Zeit  König  Geysa^s  I.  Es 
ist  bekannt,  dass  Geysa  I.  im  Jahre  1075  den  Benedictinem  an  der 
Gran  die  Hälfte  des  königlichen  Salzes  aus  den  Gruben  bei  Torda 
verliehen  hat^),  und  dass  Ungarn  zuerst  über  den  nordwestlichen  Theil 
Siebenbürgens  seine  Grenzen  ausdehnte.  König  Ladislaus  I.  bezwang 
durch  die  porta  Meszes  nach  Siebenbürgen  eindringend  die  Kumanen 
und  gründete  das  Bisthum  Weissenburg  an  dem  Mieresch.  Es  bedarf 
wol  keiner  näheren  Auseinandersetzung  darüber,  dass  diese  Gründung 
sich  nicht  nur  auf  ein  paar  Kleriker  gestützt  haben  kann,  sondern 
dass  mit  denselben  eine  wehrhafte  Ghristenschaar  ins  Land  gekommen 
sein  muss,  der  neuen  kirchlichen  Schöpfung  zum  Schutz.  Da  also 
Siebenbürgen  von  Ungarn  und  zuerst  im  Nordwesten  betreten  worden 
war,  konnten  sich  Verkehrswege  zwischen  Ungarn  und  Siebenbürgen 
nur  im  Nordwesten  öffnen,  und  thatsächlich  sind  als  älteste  Ver- 
bindungslinien bekannt  und  urkundlich  erwähnt  die  Strasse  über  das 
Meszes-Gebirge  nach  Zilah  und  das  Szamosthal  abwärts  nach  Szatmar'). 
Ob  sich  heute  der  Strassenzug  von  Ort  zu  Ort  genau  wird  feststellen 
lassen,  wollen  vnr  unten  besprechen,  an  dieser  Stelle  aber  den  Funkt 
feststellen,  wo  die  Porta  Meszes  zu  suchen  ist.  Urkundlich  wird  die- 
selbe zuerst  im  Jahre  1165  genannt,  in  welchem  Jahre  König  Stephan  IIL 
dem  Kloster  der  heiligen  Margaretha  in  Meches  von  jedem  die  porta 
Meches  passirenden  Salzwagen  je  einen  Salzstein  verleiht^).  Das  Kloster 
l^g  also  an  der  durch  die  porta  Meches  führenden  Strasse.  Femer 
bezog  dasselbe  nach  einer  Urkunde  der  Königin  Elisabeth  aus  dem 
Jahre  1281  den  fünften  Theil  des  Zolles  von  Zilah^),  welcher  Ort  als 
an  dem  Fusse  des  Berges  Meszes  gelegen  urkundlich  bezeugt  ist^). 
Es  ist  demnach  erwiesen,  dass  die  alte  Strasse  durch  die  porta  Meches, 
welche  bereits  1165  als  von  Wagen  befiähren  erwähnt  wird,  von  Zilah 
über  das  Meszes-Gebirge,  jetzt  auch  Kraszna-Gebirge  genannt,  ging 
und  sich  nach  dem  heutigen  Magyar-Egregy  hinabliess. 

Auf  den  Weg,  welchen  die  um  Karlsburg,  in  Karako,  Crapun- 
dorph  und  Rams  angesiedelten  Deutschen  eingeschlagen  haben  und 
zugleich  den  Weg  der  Deutschen  von  Dees  und  Deesakna  habe  ich 
an  anderer  Stelle  hingewiesen :  sie  sind  von  Szathmar  her  gekommen. 


')  Enanz,  Monnmenta  ecclesiae  Strigoniensis  I.  59.  >)  Nach  Teutsoh  und 
Fimhaber  a.  a.  0.  128  ist  die  Strasse  zwischen  Ungarn  und  Siebenbürgen  ipnblica 
stiata,  per  quam  itur  ad  partes  Transilnanas)  nur  im  Nordwesten  Siebenbürgens 
zu  suchen.  Ueber  den  Verkehr  auf  dem  Szamosflnss  siehe  die  oben  erw&hnte 
Arbeit  Steilners.  ')  Codex  diplomaticus  domus  senioris  comitum  Zichy  L  2, 
*)  Fcg^r,  Codex  diplom.  Hungariae  V.  8.  94.      •)  Szeredai,  Series  episcoporum  128. 


58  Zimmermaan. 

hab^u  Siebenbürgen  im  Norden  betreten  und  sind  den  Ssamos  auf- 
wärts gezogen,  dann  weiter  südlich  dem  Laufe  des  Mieresch  abwärts 
gefolgt^).  Die  Besiedlung  Bodna^s,  dann  die  der  Gegend  von  Bistritz 
und  des  oberen  Miwescbthales  hat,  was  gegenwärtig  anerkannt  ist, 
auf  gleichem  Wege,  den  Szamos  entlang,  von  Dees  an  im  Thale  des 
grossen  Szamos  aufwärts  stattgefunden. 

Wenn  diese  älteren  Qruppen  deutscher  Einwanderer,  ron  welchen 
die  Deeser  noch  im  späteren  Mittelalter  regen  Verkehr  pflegen  mit 
Szathmar,  von  Norden  her  nach  Siebenbürgen  gekommen  sind,  erhält 
die  Annahme  desselben  Weges  auch  für  die  späteren,  die  Qeysa'schen 
Einwanderer  um  so  mehr  Wahrscheinlichkeit  für  sich,  als  sich  auf 
Aem  Wege  von  Szathmar  bis  an  den  Mieresch  in  die  Gegend  des 
heutigen  Karlsburg  eine  Kette  deutscher  Niederlassungen  hinzieht, 
deren  Vorhandensein  zum  Theil  f&r  das  11.  und  12.,  zum  Theil  für 
das  18.  Jahrhundert  urkundlich  erwiesen  wird.  Von  Norden  nach 
Süden  sind  an  dieser  Strasse  gelegen :  Szathmar-Nemeti  [etwa  1000  bis 
1005]>),  Neustadt  [Nagybanya,  1142]^,  Deesakna  und  Dees  [1236]«), 
Szek  [1291]»),  Kkusenburg[1275]«),  Kolos  [1291]«^),  Thorda  [1075]'), 
Thoroczko  [1291]«),  Krakko  und  Crapundorph  [Magywr-Igen,  1206]»), 
Burgberg  [Borberek]  und  Alvincz  [1248]  ^o),  Rumes  [Barns  1206]«). 

Zur  Zeit,  als  der  Handel  zwischen  Siebenbürgen  und  anderen 
Ländern  sich  lebhafter  zu  gestalten  anfing,  finden  wir  die  Haupt^ 
handelswege  aus  und  in  dieses  Land  immer  noch  im  nordwestlichen 
Siebenbürgen.  Der  Handel  ging  eben  die  altgewohnten  und  bekannten 
Strassen  und  erst  von  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  und  mehr  noch 
im  15.  Jahrhundert  treffen  wir  auf  Handelsverbindungen  in  anderen 
Richtungen  und  auf  andl^ren  W^^n^^).  Die  Deeser  hielten  sich  aber 
durch  Jahrhunderte  an  die  alten  Wege.  Von  Dees  aus  wurde  die 
SalzausAihr  namentlich  auf  dem  Szamosfluss  betrieben  gegen  Szathmar, 
zu  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  weit  in  das  innere  Ungarn,  nämlich 


^)  Mittheilnngen  des  Institats  für  österr.  GeschlohtsfoTschuiig  Y.^(1884)  556. 
>)  F^6t  a.  a.  0.  III.  2.  211.  Die  ersten  Deutschen  daselbst  sollen  mit  Gisela, 
Stephans  L  Gemahlin,  in  das  Land  gekommen  sein.  ')  ▼.  Czoemig,  Ethno- 
graphie der  österreichischen  Monarchie  H.  211.  *)  Mittheilungen  V.  (1884)556. 
Steilner  a.  a.  0.  1  C  ')  Teutsch  und  Fimhaber  a.  a.  0. 1.  174.  Damach  haben 
die  deutschen  Ansiedlungen  Szek  und  Kolos  schon  vor  dem  MongoleneinftU  (1241) 
bestanden.  *)  Ebendas.  105.  ')  Knaus  a.  a.  0.  59.  «)  Teutsch  und  Fim- 
haber a.  a.  0.  L  175.  Diese  Niederlassung  reicht  ebenfidls  in  die  Zeit  Tor  dem 
Mongoleneinfall  surück.  ^  Mittheilungen  V.  (1884)  589  ff.  <*)  Urkunde  des 
siebenbürgischen  Woiwoden  Laurentius  yon  1248,  mittelbar  eingeschaltet  von 
K(hug  Siegmund  1421,  Orig.  Perg.  Archiv  der  Stadt  Hermannstadi  <')  Von 
Hermannstadt  über  Deva  durv  h  das  Miereschthal  (Urkunde  König  Ludwigs  I.  von 


Ueber  den  Weg  der  drutscben  Einwanderer  nach  Siebenbürgen.         59 

nach  Tokay  und  Poroszlo  [1406]^).  Später  geht  der  SalzTerbieb  zu 
Schiff  bis  Gsetnek  bei  Rosenau^)  und  Ssolnok  an  der  Theiss').  Eine 
andere  Handelsstrasae  ging  sicher  im  15.  Jahrhundert  yon  Dees  aus 
in  westlicher  Bichtung,  denn  auf  der  Deeser  Besitzung  Somkut  bestand 
eine  Zollstelle,  deren  Einkünfte  der  Stadt  Dees  gehörten^).  Die  Richtung 
des  Verkehres  lässt  sich  auch  entnehmen  aus  der  Anlage  der  könig- 
lichen Zollstatten.  Wo  reichlich  Verkehr  stattfEmd,  da  stellte  sich 
alsbald  der  königliche  Zollner  mit  der  Sammelbüchse  ein.  Von  den 
Ar  die  vorliegende  Frage  etwa  in  Betracht  kommenden  Zollstatten 
sind  die  ältesten  urkundlich  beglaubigten  und,  wie  aus  dem  im  späteren 
Mittelalter  zwischen  dem  Gapitel  von  Grosswardein  und  den  Sieben* 
büiger  Sachsen  geführten  Zollstreit  zu  ersehen  ist,  bedeutendsten  die 
in  und  bei  Orosswardein  gelegenen  Zollstätten.  Im  Jahre  1203  werden 
zwei  Drittheile  des  Ertrages  derselben  durch  König  Emerich  dem 
Gross wardeiner  Kapitel  verliehen*)  und  im  Jahre  1342  wird  durch 
König  Ludwig  I.  auch  das  bis  dahin  in  den  königlichen  Schatz  ge- 
flossene Dritttheil  dem  Kapitel  überwiesen^).  König  Stephan  verleiht 
seinem  Getreuen  Comes  Faul  den  Salzzoll  von  Aranyos-Megyes,  öst- 
lich von  Szathmar  (1271—1272)7).  Im  nordwestlichen  Siebenbürgen 
erscheinen  ausser  der  genannten  in  Somkut  (1458)  noch  folgende 
Zollstätten,  aus  welchen  auf  den  Strassenzug  gegen  Ungarn  hin  ge- 
schlossen werden  kann:  B^,  unweit  Klausenburg  ^),  Körösfo^),  B^nf* 
fihunyad^o),  dann  Nagy-Almäs^<>)  und  Zilah*^),  alle  in  Urkunden  für 
die  Deutschen  von  Klausenburg  genannt.  Demnach  hat  der  erste  Weg 
der  Klausenburger  in  westlicher  Richtung  doch  auch  über  das  Meszes- 
Gebirge  geführt,  nämlich  von  Klausenburg  über  Bto,  Magyar-N&las, 


1S51,  Orig.  Archiv  der  Stadt  Hermannstadt),  Ton  Kronstadt  aus  durch  den  TOrz- 
barger  Fbsb  an  die  Donau  (Urkunde  König  Ludwigs  L  von  1858,  eingeschaltet 
Ton  König  Siegmund  1895,  Orig.  Stadtarchiv  Kronstadt),  von  Rodna  in  die 
Moldau  (1412,  Archiv,  Neue  Folge  lY,  269.  286),  von  Hermannstadt  durch  den 
Rothenthurmpass  (1458). 

t)  Urkunde  des  königlichen  Salzkammergrafen  Pipo  de  Ozora  von  1406, 
Orig.  Pap.  Stadtarchiv  Deee.  <)  Urkunde  Königs  Mathias  von  1466,  Orig.  Perg. 
ebendas.  »)  Urkunde  desselben  von  1478,  Orig.  Perg.  ebendas.  *)  Urkunde 
König  Mathias  von  1458,  Orig.  Pap.  ebendas.  ^)  Urkunde  des  Palatins  Michael 
Orazag  de  Guth  von  1478,  eingeschaltet  von  König  Mathias  1480,  Orig.  Pap. 
Archiv  der  Stadt  Hermannstadt.  Archiv  I,  2.  Heft  78  ffl  *)  Urkunde  König 
Ludwigs  L  von  1842,  eingeschaltet  von  König  Mathias  1477,  Orig.  Pap.  ebendas. 
»)  Wenzel  Codex  diplom.  Arpad.  V.  67.  »)  Urkunden  König  Ludwigs  L  von 
1871  und  1874,  Orig.  Stadtarchiv  Klausenburg.  •)  Urkunde  König  Ludwigs! 
von  1871,  Orig,  Stadtarchiv  Klausenburg.  «•)  Urkunden  desselben  von  1877, 
eingeschaltet  von  König  Siegmund  1884,  Orig.  ebendas.,  und  ]879,  Orig.  ebendas. 
*•)  Urkunde  König  Ludwigs  L  von  1880,  Orig.  Perg.  ebendas. 


60  Zimmermann. 

Sard,  Olah-Eöblös  und  Zator  (alte  Bömerstrasse)^)  oder  über  Eörosfö 
bis  Banf&hunyad  in  westlicher,  dann  Yon  letzterem  Ort  in  nördlicher 
Bichtung  nach  Nagy-Almäs  und  Zilah ;  im  Thal  der  schnellen  Koros  be- 
wegte sich  erst  später  Verkehr,  indem  erst  im  Jahre  1446  eine  Zoll- 
stelle ,in  suburbiis  castri  Sebes',  heute  Sebes-Värallya,  zu  Deutsch 
bekanntlich:  der  unter  der  Burg  liegende  Ort,  erwähnt  wird*).  Die 
alte  Strasse  von  Qrosswardein  nach  Siebenbürgen  erreichte  also  nicht 
bei  Csucsa  die  siebenbürgische  Grenze  und  ging  nicht  der  schnellen 
Eörös  entlang,  sondern  führte  yon  Qrosswardein  wahrscheinlich  über 
Bihar,  Margita,  Szilägy-Somlyo,  dann  über  Zilah  und  das  Meszes-Gebirge. 
Von  hier  aus  fand  eine  Zweitheilung  des  Weges  statt,  so  zwar,  dass 
ein  Weg  von  Magyar-Egregy  an  den  Szamos,  bei  Sibö  Torüber,  dann 
über  Csaki-Gorbö  zu  dem  alten  Schloss  Doboka  und  von  da  wieder 
in  das  Szamosthal  geführt  haben  mag,  während  ein  zweiter  Weg  von 
Magyar-Egregy  aus  südlich  ging  und  sich  abermals  theilte,  in  den 
beide^i  Bichtungen  Z^tor-Nagy-Almäs  und  Z^tor-Eöblös. 

Wie  immer  auch  weitere  Untersuchungen  betreffend  die  einzelnen 
Zwischenstationen  der  alten  Handelsstrasse  aus  Ungarn  nach  Sieben- 
bürgen durch  die  »porta  Meches*  ausfallen  mögen,  nach  dem  bisher 
bekannt  gewordenen  Quellenmaterial  stehen  zur  Zeit  der  Einwanderung 
der  Geysa^schen  Deutschen  als  Hauptstationen  der  bezeichneten  Strasse 
fest:  Grosswardein,  Zilah,  Fass  Meszes,  Doboka. 

Sind  demnach  —  so  stellt  sich  nunmehr  die  Frage  —  die  von 
EönigGeysa  II.  , berufenen*  Deutschen  auf  der  eben  erwähnten  Strasse 
Grosswardein-Doboka  oder  durch  das  Szamosthal  in  ihr  neaes  Hei- 
matland, Siebenbürgen,  gekommen? 

Dass  die  Gründung  von  Deesakna  und  Dees  von  Norden  her  er- 
folgt ist,  wurde  bereits  angeführt  Durch  den  Verkehr  der  Salzhäuer 
von  Deesakna  nach  Ungarn,  welcher  sich  vorerst  an  die  natürliche 
Strasse,  an  den  Lauf  des  Szamosflusses  gehalten  haben  wird,  wurde 
eine  regelmässige  Verbindung  zwischen  Siebenbürgen  und  Ungarn 
durch  das  Szamosthal  geschaffen,  noch  bevor  die  Geysa'schen  deutschen 
Einwanderer  herbeikamen.  Diese  alte  Verbindung  gelangt,  ausser  dem 
dass  urkundliche  Nachrichten  über  dieselbe  vorliegen,  auch  darin  zum 
Ausdruck,  dass  Szathmar  in  kirchlicher  Beziehung  zu  Siebenbürgen 
und  das  Archidiaconat  von  Szathmar  zu  der  Diöcese  des  siebenbürgi- 
schen  Bischofs  gehört  hai  Amtlich  stand  hinwieder  Szathmar,  welches 
seine  Bedeutung  dem  von  Deutschen  betriebenen  Bergbau  verdankte, 

>)  Ackner  a.  a.  0.  47.  *)  Urkunde  des  Gabemators  Johann  de  Hunyad 
von  1446,  Orig.  Pap.  ebendas. 


tJeber  den  Weg  der  deutschen  Einwanderer  nach  Siebenbürgen.         61 

mit  Oberungam  in  Verbindang,  indem  nämlich  die  Filialsalzkammern 
im  Saroser  Komitat  und  jene  in  der  Zips  der  Salzkammer  von 
Szathmar  untergeordnet  waren ^).  Ist  es  höchst  wahrscheinlich,  dass 
die  von  König  Geyaa  II.  berufenen  Deutschen  der  bereits  von  älteren 
Einwanderern  eingeschlagenen  Wegrichtung  gefolgt  sind,  so  spricht 
ftlr  diese  Richtung  des  Weges  der  Qeysa^schen  Deutschen  die  Kette 
deutscher  Niederlassungen,  welche  sich  ohn^  erhebliche  Unterbrechung 
von  Oberungarn  aus  über  Szathmar  nach  Siebenbürgen  nachweisen 
lässt').  An  die  bedeutenden  deutschen  Städte  Bartfeld,  Zeben,  Saros 
im  Saroser  Komitat  schliessen  sich  an:  Jasz<5  [1243]^)  und  Kaschau 
im  Abaujer,  Sarospatak  [1201]^)  im  Zempliner  Komitat;  weiter  östlich 
finden  wir  die  Deutschen-Kolonien  Luprechthaza  [1247^),  jetzt  Bereg- 
sz&z]  im  Bereger  und  Felzaz  [1272^),  jetzt  Sz^falu  im  ügocsaer 
Komitat],  südlich  davon  Szathmar  und  Nagyb^ya.  Ein  Chronist  des 
16.  Jahrh.  lässt  Deutsche  wohnen  ,  unterm  gantzen  Geburge  längst  Foh- 
len '^  und  zählt  mit  anderen  auch  Unghvar  und  Nagy-SzöUös,  nördlich  von 
Szathmar,  als  deutsche  Orte  auf  (Kemeny  Deutsche  Fundgruben  L  90).  Seit 
lange  schon  besteht  die  Vermuthung  von  einem  Zusammenhang  zwischen: 
den  Deutschen  in  der  Zips  und  jenen  in  Siebenbürgen,  worüber  sich  ins- 
besondere J.  K.  Schröer  in  seinen  mundartlichen  Untersuchungen  über 
die  Deutschen  des  oberungarischen  Berglandes  hat  vernehmen  lassen^). 
Jüngst  hat  Keintzel,  gestützt  auf  sprachwissenschaftliche  Vergleiche, 
das  Yerwandtschaftsverhältnis  der  Deutschen  in  der  Zips  und  der 
Deutschen  in  Siebenbürgen  untersucht  und  festgestellt,  dass,  die  Sachsen 
in  Siebenbürgen  und  die  Deutschen  in  der  eigentlichen  Zips  bezüglich 
ihrer  einstigen  Abstammung  unzweifelhaft  in  einem  nahen  Yerwandt- 
schaftsverhältnis stehen ';  daraus  folgert  Keintzel,  dass  ,die  ersten 
deutschen  Kolonisten  der  Zips  deshalb  wahrscheinlich  gleichzeitig  mit 
den  deutschen  Ansiedlem,  welche  sich  unter  der  Begierung  des  Königs 
Geysa  II.  in  Siebenbürgen  niederliessen ,  um  die  Mitte  des  12.  Jahr- 
hunderts ebenfalls  vom  mittelfränkischen  Gebiete  ausgewandert  sind; 
sie  gehören  somit,  wie  die  Siebenbürger  Sachsen,  dem  grossen  deutschen 
Yolksstamme  der  Franken  an*®).  Die  Ergebnisse  von  Keintzels  Unter- 
suchung unterstützen  demnach  nur  die  Annahme,  dass  die  Geysa^schen 


<)  Wenzel,  Magyarorszdg  bänyäszatdnak  kiitikai  iört^nete  lol.  ')  Vgl. 
die  oben  erwähnte  Ansicht  Schwartner'e,  a.  a.  0.  I.  181.  *)  Czoemig,  Ethno- 
graphie der  österr.  Monarchie  U,  198  ond  279.  ^)  Fej^,  Codex  II,  887. 
•)  Ebendae.  IV,  t  455.  Czoemig  a.  a.  0.  IL  249.  •)  Feg^r,  Codex  V,  l.  176. 
Csoemig  a.  a.  0.  IL  248.  '')  Siehe  darüber  E.  Reissenberger  im  Archiv  Neue 
Folge  Xm,  55S.  VgL  Schwicker,  Die  Deutschen  in  Ungarn  imd  Siebenbürgen 
(Wien  und  Teschen  1881)  265.        ^)  Keintzel  a.  a.  0.  41  fil 


62  Zimmerma  BD. 

Deutschen  durch  Oberungam,  dann  über  Szathmar  gezogen  sind  und 
von  Norden  her  Siebenbürgen  betreten  haben. 

Mit  der  Annahme  des  Weges  der  Oeysa^schen  Einwanderer  nach 
Siebenbürgen  hängt  innig  zusammen  das  Vorrücken  dieser  Einwanderer 
auf  siebenbürgischem  Boden  und  die  Vertheilung  derselben  in  die  Ter- 
schiedenen  Qegenden  des  Landes.  Steht  die  Einwanderung  durch  das 
Szamosthal  fest,  für  welche  ich  mich  aus  den  entwickelten  Gründen 
entscheide,  so  entfallt  die  Nothwendigkeit,  für  die  Besiedlung  eines 
Theiles  des  Schässburger  und  des  Schenker  Stuhles,  dann  von  Mühl- 
bach, Broos  und  Beussmarkt  und  den  zwei  Stühlen  (Mediasch  und 
Schelk)  eine  so  gewagte  und  nicht  bewiesene  Erklärung  zu  suchen, 
wie  Friedrich  Marienburg  es  thui  Nach  ihm  wären  nämlich  der 
Haupttheil  des  Schässburger  Stuhles  (das  Eisder  Kapitel)  und  der 
nordliche  Theil  des  Schenker  Stuhles  (die  Schenker  Abtheilung  des 
Eosder  Kapitels)  nebst  den  Gemeinden  der  Magareier  Surrogatie  des 
Kosder  Kapitels  durch  eine  von  Osten  nach  Westen  rückfluthende 
Bewegung  der  Einwanderer  besiedelt  worden,  welche  im  Osten  auf 
ansässige  Szekler  gestossen  seien,  weiter  wären  die  Stühle  Mediasch 
und  Schelk  von  dem  ünterwald  aus,  über  das  Zekeschgebiet  hinüber  ge- 
gründet worden  >).  Es  kommt  mir  hier  nicht  darauf  an,  die  zeitliche 
Folge  der  einzelnen  Besiedlungen  in  den  yerschiedenen  Gauen  Sieben- 
bürgens zu  prüfen,  yielmehr  nur  auf  den  Versuch,  den  Weg  der  Ein- 
wanderer festzustellen.  Indem  ich  die  Geysa'schen  Einwanderer  durch 
das  Szamosthal  nach  Siebenbürgen  kommen  lasse,  nehme  ich  auch 
für  die  Bichtung  ihres  weiteren  Zuges  nach  Süden  den  Lauf  der 
Flüsse  Szamos  und  Mieresch  in  Anspruch,  längs  welcher,  wie  wir 
gesehen  haben,  eine  Beihe  deutscher  Gemeinden  erstanden  war.  Die 
Einwanderer  zogen  also  wahrscheinlich  von  Dees  im  Thale  des  kleinen 
Szamos  südwärts,  dann  aus  diesem  Thal  auf  das  bereits  1075  urkund- 
lich bezeugte  castrum  Torda  los,  von  da  in  das  Miereschthal,  in  welchem 
abwärts  sich  der  Zug  der  Einwanderer  weiter  nach  Süden  fort  bewegt 
hat,  dann  die  beiden  Kokein  entlang  aufwärts,  desgleichen  in  den 
Thälern  der  beiden  Zekesch  und  des  Weissflusses. 


<)  Seh  wicker  a.  a.  0.  818.      >)  Trauschenfels  Magazin  I.  202.  Archiv,  Neue 
Folge  IX.  204.    Siehe  fibrigenB  die  Literatur  oben  8«  52  Anm.  1. 


Karl  rV.  und  die  österreichischen  Freiheitsbriefe. 

Von 

S.  Steinhers. 

Nach  den  Arbeiten  von  Wattenbach,  Haber,  Berchtold  ^)  wird 
eine  neue  Untersuchung  über  die  österreichischen  Freiheitsbriefe  einer 
Rechtfertigung  bedürfen.  Haben  diese  Forscher  sich  zum  Ziele  ge- 
setzt, die  ünechtheit  der  Freiheits'briefe  und  ihre  Entstehung  unter 
Budolf  IV.  nachzuweisen,  so  soll  im  Folgenden  das  Verhalten  Karls 
gegenüber  diesen  Privilegien  auf  Grundlage  neuen  Materials  zur  Er- 
örterung gelangen. 

Es  sind  vier  beziehungsweise  fünf  Urkunden,  die  unter  der  Be- 
zeichnung die  Österreichischen  Freiheitsbriefe  zusammengefiEisst  werden^ 
Eine  Urkunde  Heinrichs  IV.  yom  4.  October  1058  (das  sogenannte 
Henricianum)  bestätigt  dem  Markgrafen  Ernst  von  Oesterreich  zwei 
IwSrtlich  eingerückte  Privilegien  von  Julius  Cäsar  und  Nero,  eine  Ur- 
kunde Friedrichs  I.  vom  17.  September  1156  (das  sogenannte  Privi-^ 
egium  maius)  regelt  die  Stellung  der  österreichischen  Herzoge  in 
ihrem  Lande  und  ihr  Verhältnis  ^um  Reiche ;  zu  dieser  Haupturkunde 
erfolgen  Zusätze  in  der  Urkunde  des  Königs  Heinrich  vom  24.  August 
1228  und  in  einer  Urkunde  Friedrichs  II.  vom  Juni  1245  (Bestätigung 
des  Privilegium  maius).  Diese  vier  Urkunden  sind  von  König  Budolf 
am   11.  Juni   1283  bestätigt  worden  >).    Dass  alle  diese  Documente 


I)  Wsttenbaoh,  Die  Österreichischen  Freiheitsbriefe,  Archiv  f.  Kunde  österr 
GesddchtBquellen  8,  79—119;  Haber,  Ueber  die  Entitehungszeit  der  öeterr.  Frei- 
heitsbriefe, Wiener  Sitzungsberichte  84,  17  —  56;  Berchtold,  Die  Landeshoheit 
Oesterreichs  nach  den  echten  und  unechten  Freiheitsbriefen,  München  1862.  In 
diesen  Schriften  ist  auch  die  ältere  Literatur  verzeichnet  *)  Die  Urkunden 
and  nach  den  Originalen  gedruckt  bei  Wattenbach  a.  a.  0.  108—119  und  nach 
einem  Yidimus  von  1860  von  Chmel  im  Notizenblatt  der  Wiener  Akademie,  Jahr- 
gang 185C  S.  99  £ 


G4  Steinherz. 

Fälschungen  sind,  ist  in  unserer  Zeit  mit  voller  Sicherheit  erwiesen 
worden.  In  diesen  Urkunden  ist  den  Herzogen  yon  Oesterreich  eine 
Fülle  Yon  Bechten  gegeben,  wie  sie  im  12.  und  13.  Jahrhundert  kein 
deutscher  Fürst  und  auch  im  14.  Jahrhunderte  nur  theüweise  die 
Kurfürsten  erhalten  haben.  Es  mögen  hier  einige  Bestimmungen  an- 
geführt werden:  Der  Herzog  von  Oesterreich  ist  dem  fieich  nur  im 
Falle  eines  Elrieges  mit  Ungarn  und  nur  mit  zwölf  Mann  zu  dienen 
verpflichtet;  er  ist  nicht  gehalten,  einen  Hoftag  zu  besuchen;  der 
König  muss  den  Herzog  auf  österreichischem  Boden  belehnen;  das 
Beich  darf  in  Oesterreich  keine  Lehen  haben;  der  Herzog  besitzt  in 
seinem  Lande  unbedingte  Gewalt  i).  Gehen  diese  Artikel  selb^  über 
die  Freiheiten  hinaus,  welche  die  Kurfürsten  durch  die  goldene  Bulle 
erhalten,  so  sind  andere  genau  der  goldenen  Bulle  nachgebüdei  Nach 
dieser  sollen  die  KurfÜrstenthümer  untheilbar  sein  und  das  Becht 
haben,  sich  zu  vergrössern'j.  Ganz  dasselbe  findet  sich  in  den  öster- 
reichischen Privilegien^).  Die  Kurfürsten  haben  das  ius  de  non  evo- 
cando  et  de  non  appellando,  das  Vorrecht,  dass  sie  ihre  Lehen  um- 
sonst (ohne  Zahlung  von  Gebühren)  erhalten^).  Dasselbe  bestimmen 
die  Freiheitsbriefe*). 

Man  hat  aus  diesem  Parallelismus  die  Tendenz  der  Freiheitsbriefe 
erschlossen.  Durch  die  goldene  Bulle  war  der  Stand  der  Kurfürsten 
geschlossen  worden.  Neben  den  rheinischen  Erzbischöfen  war  vier 
weltlichen  Fürsten  das  ausschliessliche  Becht  der  Königswahl  und  aus- 
gedehnte Vorrechte  vor  den  übrigen  Fürsten  durch  ein  Gesetz  ver- 
brieft worden.  Die  Vertheilung  der  weltlichen  Kurstimmen  auf  Böhmen, 
die  Pfalz,  Sachsen  und  Brandenburg  entsprach  dem  Herkommen,  aber 
nicht  den  Machtverhältnissen,  wie  sie  sich  im  14.  Jahrhunderte  heraus- 
gebildet hatten.  Sie  berücksichtigte  von  den  drei  in  Deutschland 
herrschenden  Familien,  den  Luxemburgern,  Wittelsbachem  und  Habs- 
burgern  nur  die  zwei  ersten ;  die  Luxemburger  im  Besitz  von  Böhmen 
und  Mähren  führten  die  böhmische,  die  Witteisbacher  im  Besitz  von 
Tirol,  Baiem,  der  Pfalz  und  Brandenburg  führten  je  eine  Stimme  in 
ihrer  baierischen  und  pfälzischen  Linie.  Leer  ausgegangen  war  das 
Haus  Habsburg,  das  im  Südosten  von  Deutschland,  über  Oesterreich, 
Steiermark,  Kärnten,  Krain  und  über  ausgedehnte  Besitzungen  in  der 
Schweiz  und  dem  Elsass  gebot   Diese  Zurücksetzung  sollte  durch  die 


1)  Priv.  maiuB  S  1—4.  >)  Goldene  Bulle  c.  X.  XXV.  Nach  dem  Abdruck 
bei  Harnack  S.  222.  287.  ')  Priv.  maius  §  10.  Urkunde  üeinrichB  von  1228. 
*)  Goldene  Bulle  c  XI,  XXX.  Harnack  228,  242.  *)  Bestätigung  des  Priv. 
maius  §  1.  3. 


Ou^  tu 


Karl  IV.  und  die  Osterreichischen  Froiheitsbriefe.  (ytt 

t'reiheitsbriefe  wettgemacht  werden;  sie  sollten  den  österreichischen 
Herzogen  die  yoUständige  Landeshoheit  and  Unabhängigkeit  vom 
Reiche  und  dadurch  die  Gleichstellung  mit  den  Kurfürsten  verschaffen; 
die  Herzoge  sollten  durch  Auszeichnungen,  die  sie  allein  besasseu, 
durch  das  Tragen  einer  Erone  und  den  Titel  Pfalz- Erzherzog  vor  den 
übrigen  Fürsten  hervorgehoben  werden.  Da  das  Vorhandensein  der  z  ^/ 
Freiheitsbriefe  sich  zuerst  am  18.  Juli  1359  *)  nachweisen  lässt,  so  *  ^  ^^^ 
hat  man  die  Verfertigung  derselben  mit  Recht  Rudolf  IV.  zugeschrieben. 
Wie  verhielt  sich  nun  der  Kaiser  gegenüber  diesen  Privilegien? 

Im  Mai  1360  war  es  Karl  IV.  gelungen,  sich  mit  seinem  Schwieger-* 
söhn  Rudolf  IV.,  der  ihm  seit  einem  Jahre  als  Feind  gegenüber  ge-^ 
standen  war,  wenigstens  äusserlich  zu  versöhnen.  Der  Herzog  bequemte 
sich  dazu,  den  Treueid  zu  leisten  und  die  Lehen  zu  nehmen.  Bei 
diesem  Anlasse  sind  Karl  zum  erstenmale,  soweit  wir  Nachricht  haben, 
die  fidschen  Priyilegien  vorgelegt  worden.  Es  war  feststehendes  Her-* 
kommen,  dass  den  Fürsten  bei  der  Belehnung  ihre  Rechte  und  Frei-^ 
heiten  bestätigt  wurden.  Wäre  vielleicht  für  diesen  Zweck  eine  Vor- 
lage dar  Priyilegien  nicht  nothwendig  gewesen,  so  lag  für  Rudolf  die 
Nothigung  darin,  dass  er  bei  der  Belehnung  die  neuen  Bestimmungen 
seiner  Urkunden  in  Anwendung  bringen  wollte.  Nach  diesen  durfte 
der  Kaiser  den  österreichischen  Herzog  nur  in  Gestenreich  belehnen^ 
der  Herzog  soll  zu  Pferde,  mit  dem  He^zogshute  auf  dem  Haupt  die 
Lehen  empfangen  und  von  jeder  Abgabe  für  den  Act  frei  sein.  Der 
Kaiser  ging  jedoch  auf  diese  Forderungen  vorläufig  nicht  ein,  sondern 
nahm  die  Belehnung  eben  dort  vor,  wo  er  1348  Albrecht  IL  belehnt 
hatte,  zu  Seefeld,  einem  in  Oesterreich  gelegenen  Reichslehen  der 
Burggrafen  von  Nürnberg;  der  Belehn ungsact  ging  in  gewöhnlicher 
Weise  vor  sich,  aber  der  Kaiser  stellte  dem  Herzog  eine  Urkunde 
aus,  dass  es  ihm  in  seinen  Rechten  keinen  Schaden  bringen  solle, 
wenn  diesmal  einige  Feierlichkeiten  bei  der  Belehnung  unterblieben 
seien*).     Die  gebriluchliche  Bestätigung  der   Privilegien    unterblieb. 


<)  In  einer  Urkunde  von  diesem  Tag  finden  wir  zuerst  das  grosse  Siegel 
Rudolfs,  in  dessen  Legende  sich  eine  aasdrückliche  Berufung  auf  das  Priv.  maiua 
findet  Kürschner,  Die  Urkunden  Rudolfe  IV.,  Archiv  f.  ößterr.  Gesch.  49,  27^ 
«)  Huber  n»  8119;  die  Urkunde  ist  ebenso  wie  n»  8288  von  Berchtold  a.  a.  0. 
121.  ISl  grandlos  verdächtigt  worden;  die  im  Wiener  Staatsarchiv  erhalteneu 
Originale  haben  alle  Kennzeichen  der  Echtheit,  den  eigenhändigen  Correctur- 
vermerk  des  Militz  von  Kremsier  unter  dem  Text  und  den  Regiatraturvermerk 
in  dorso.  Dasselbe  gilt  von  allen  anderen  Urkunden  Karls  für  Rudolf,  von 
denen  Berchtold  S.  86  es  für  sehr  wahrscheinlich  hält,  dass  sich  noch  manche 
unechte  Urkunde  darunter  befinde. 

JCiUbeUaiigen  DL  ^ 


66  Steinherz. 

der  Kaiser  vermied  es  vor  der  Hand,  ein  UrtheU  üb^r  die  Freil^eits- 
briefe  abzugeben.  Earl  hat,  wie  später  gezeigt  werden  wird,  die  Ur- 
kunden f&r  echt  gehalten,  wenn  auch  der  Umstand,  dass  die  58|;er- 
reichischen  Herzoge  solche  Privil^ien  bisher  unbenutzt  hatten  liegen 
lassen,  Bedenken  hervorrufen  mnsste. 

Am  meisten  betroffen  mochte  der  Kaiser  über  die  Privilegien  von 
Cäsar  und  Nero  gewesen  sein,  die  in  die  Urkunde  Heinrichs  lY.  im 
Wortlaute  eingerückt  sind.  In  der  einen  gibt  Kaiser  Julius,  Cäsar 
und  oberster  Augustus  des  ki^iserlichen  Landes,  Verehrer  der  Götter 
und  Erhalter  des  gesammt^n  Erdkreises,  Oesterreich  die  terra  orien- 
talis  plage  dem  berühmten  Senator  und  seinem  Oheim  und  dessen 
Erben  zu  ewigem  Lehen;  keine  Gewalt  darf  über  ihn  gesetzt  werden, 
alle  Nutzungen  des  Landes  soll  er  haben;  gleichzeitig  wijrd  er  in  den 
geheimen  Bath  angenommen,  so  dass  keine  f&r  die  Ewigkeit  berech- 
nete Verfügung  ohne  ihn  getroffen  werdem  kaipi.  Datiert  ist  die^e 
Urkunde  ,, gegeben  zu  £om,  der  Hauptstadt  der  Welt,  am  Tage  der 
Venus,  unseres  Beichs  im  ersten  und  der  Einhebung  des  Goldes  im 
ersten  Jahre.*  In  der  zweiten  Urkunde  erklärt  Nero,  Freui^d  der 
Götter  und  Verbreiter  ihres  Glaubens,  Meister  der  röpiisehen  Genralt, 
Imperator,  Caesar  und  Augustus,  dass  er  Oesterreich  die  terra  ouen- 
talis  für  immer  Yon  jeder  Steuer  befreit  habe;  jeder  di^egw  Hai^delnde 
soll  in  den  Bann  des  römischen  Beiches  fallen  und  niemals  aus  dem- 
selben entlassen  werden.  Datiert  ist  diese  Urkunde  ,g^eben  beim 
Lateran  am  Tage  des  Mars  jenes, grossen  Gottes.'  Wir  können  uns 
kaum  vorstellen,  dass  man  diese  Urkunden  nicht  sofort  als  eine  plumpe 
Fälschung  durchschauen  musste;  aber  f&r  jene  Zeit  vfird  qian  einen 
anderen  Massstab  anlegen  müssen«  Zu  dem  Bilde,  das  wir  heute  von 
dem  Zustande  Oesterreich»  zur  Bömerzeit,  von  Noricum  und  Pannonien 
gewonnen  haben,  fehlte  damals  alles.  Wie  sollte  man  sich  über  solche 
Fragen  aus  den  geschichtlichen  Handbüchern,  die  man  besass,  Baths 
erholen?  Die  Chronik  des  sogenaiinten  Hagen,  die  zu  E9de  des  14. 
Jahrhunderts  entstanden  ist,  lässt  Oesterreich  in  der  vorrömischen 
Zeit  aus  einer  Mark  zu  einem  Herzogthum  erhoben  werden^);  sie 
zeigt  wie  ein  Spiegel  die  phantastischen  Ansichten,  die  man  in  jener 
Zeit  über  die  ältere  Geschichte  Oesterreichs  hatte.  Was  dem  Kaiser 
an  diesen  Urkunden  auffallen  musste,  war  nicht  die  Form  oder  der 
Inhalt,  sondern  ihre  Existenz,  Budolf  IV.  war  der  einsige  Fürst  in 
Deutschland,  der  so  alte  Urkunden  besass.    Es  war  neben  dem  staats- 


*)  Majer,  Untersuchungen  über  die  Osten*.  Chronik  des  Mattheus  oder  Gre- 
gor Hagen,  Archiv  f.  Ost  Gesch.  CO,  800. 


Karl  IV.  und  die  österreichischen  Freiheitsbriefe.  ^(y^ 

roehUiches  gewiss  auch  ein  literarisches  Interesse  ^),  das  Karl  be  wog,  über 
die  beiden  Urkunden  an  den  ersten  Kenner  des  romischen  Alterthums^ 
an  Petrarca  zu  schreiben.  Ueber  ein  Jahr  darnach,  im  Sommer  1361, 
traf  die  Antwort  Petraroa's,  die  das  yerUuigte  Outacht^i  enthielt,  ein>). 
Sie  ist  als  erstes  Beispiel  diplomatischer  Kritik  berühmt  geworden. 

Wir  können  einen  Augenblick  bei  <üesem  Schreiben  verweilen, 
das  durch  die  Persönlichkeit  Petrarcas  interessant  ist.  Petrarca  erklart 
die  beiden  Urkunden  fbr  Fälschungen  in  sehr  deutlicher  und  nach- 
drücklicher Weise:  die  Urkunden  selbst  nennt  er  eine  lahme  Lüge, 
den  Yerfertiger  einen  ürzschelm,  dann  einen  brüllenden  Ochsen  und 
schliesslich  einen  schreienden  Esel^.  Die  Kritik  richtet  sieh  vor  allem 
gegen  die  Titel,  welche  Cäsar  in  der  Urkunde  führt,  sie  wird  mit 
einem  Briefe  Cäsars,  der  bei  Josephus  steht,  verglidien,  und  es  wird 
gezeigt,  dass  Cäsar  sich  der  Titel  imperator,  pontifex  und  dictator  be- 
diente. Der  Titel  augustus  sei  bei  Cäsar  unmöglich  und  könne  erst 
bei  seinem  Nachfolger  vorkommen,  das  wüssten  schon  die  Schulknaben 
da  es  Florus,  Sueton,  Orosius,  Eutropius  und  alle  anderen  Gesohioht- 
schreiber  erzählten.  Weiters,  wer  sei  der  Oheim,  dem  Cäsar  Oester- 
reich  gab?  Man  kenne  keinen  und  zum  Ueberflusse  sei  in  der  Ur- 
kunde sein  Name  ausgelassen.  Ebensowenig  ernst  sei  es  au  nehmen 
dass  die  plaga  orientalis  auf  Austritt  bezogen  wird:  auster  und  eriens, 
Süd  und  Ost,  seien  ja  verschieden.  Die  Datierung  sei  voll  von  Fehlem; 
es  heisse  die  veneria,  ohne  dass  ein  Monatstag  und  Consuln  genannt 
wären,  es  heisse  regni  nostri  anno  primo  und  doch  hätten  die  Römer 
nur  in  ihrer  ersten  Zeit  Könige  gehabt  und  später  wäre  schon  das 
Wort  Königthum  tödtlich  gdiasst  gewesen«  Was  solle  man  erst  zur 
Urkunde  Nero^s  sagen?  Er  heisse  Freund  der  Götter  und  Sueton  sage 
im  6.  Buch  der  Kaisergeschichte  ausdrücklich,  dass  Nero  alle  Culte 
verachtet  habe.  Die  Datierung:  «gegeben  am  Tage  des  Mars,  jenes 
grossen  Gottes  **  sei  einer  Kritik  gar  nicht  würdig.  Der  Stil  der  beiden 
Urkunden  sei  soweit  von  dem  kaiserlichen^  im  Alterthum  gebrauch- 
lidien  entfernt,  dass  höchstens  ein  leichtgläubiges    altes  Weib   oder 


1)  lieber  den  Verkehr  des  Kaisers  mit  Petrarca,  Friei^'ung,  Karl  IV.  und 
sein  Antheil  am  geistigen  Leben  seiner  Zeit  S.  296  —  S21 ,  and  Körting,  Leben 
nnd  Werke  Petrarca's.  «)  Episi  rer.  senil.  XVI,  5.  Oft  gedruckt,  zuletzt  bei 
Jäger,  Petrarca's  Brief  über  das  österr.  Privileg  von  1058,  Archiv  f.  österr.  Gesch. 
8S,  489  ff.  Jäger  hat  den  Nachweis  erbracht,  dass  der  Brief  Petrarca^s  in  das 
Jahr  1861  gehört  Statt  »magistrum  iratumve  hominem*  (Jäger  470  Z.  4  v.  o.) 
ist  »magistrum  literatumye  hominem*  zu  lesen.        ')  »Qnod  non  vidit  ille  tri- 

furdflBr ;  —  —  hoc  ille  bos  ignorabat,  quod  si  scisbct  cauÜus  mugisset ; nullus 

hoc  ignoravit  pretcr  hunc  aseltum  importunissime  nunc  rudentem.« 


G8  Steinherz. 

eiu  Bauer  im  Gebirge,  aber  kein  yerstandiger  Manu  getäuscht  werden 
könnte. 

MapL  wird  an  dieser  Kritik  manches  berechtigt  finden;  dass  Cäsar 
nicht  den  Titel  augustus  ftlhren,  dass  er  eine  Urkunde  nicht  datieren 
konnte  «unseres  Königthums  im  ersten  Jahre*,  dass  von  Born  aus 
gesehen  Gestenreich  nicht  die  terra  orientalis  sein  könne,  ist  scharf 
und  wirkungsvoll  betont  Aber  man  ersieht  auch,  wie  es  damals  um 
die  Kenntnis  der  alten  Geschichte  stand.  Auf  den  Inhalt  der  Ur- 
kunden geht  Petrarca  gar  nicht  ein,  er  erwähnt  kein  Wort  davon, 
dass  Julius  Cäsar  oder  Nero  niemandem  eine  römische  Provinz  zu 
Lehen  geben  oder  sie  von  den  Steuern  fftr  immer  befreien  konnte. 
Das  hat  er  selbst  nicht  gewusst  und  Petrarca  hat  das  grösste  Inte- 
resse fbr  die  Geschichte  Borns  gehabt  und  als  Autorität  gegolten. 
Bevor  dieses  Gutachten  in  die  Hände  des  Kaisers  gelangte,  hatte  dieser 
bereits  seine  Entscheidung  über  die  Privilegien  gefallt  Wir  sahen, 
dass  Karl  lY.  die  Belehnung  Budolfs  in  der  gewöhnlichen  Weise  vor- 
genommen und  ihm  seine  Privilegien  nicht  bestätigt  hatte;  das  feind- 
liche Verhältnis  zwischen  den  beiden  Fürsten  dauerte  denn  auch  nach 
der  Belehnung  fort^).  Den  Titel  Pfalzerzherzog,  den  die  Freiheits- 
briefe  dem  österreichischen  Herzog  geben,  f&hrte  Budolf  fort,  er  be- 
nützte die  Anwesenheit  des  päpstlichen  Legaten,  des  Bischöfe  Egidius 
von  Vicenza ,  in  Wien ,  um  von  diesem  und  dem  Bischof  Gottfried 
von  Passau  die  Privilegien  vidimiren  zu  lassen*),  er  schloss  Verträge, 
die  auch  gegen  den  Kaiser  gerichtet  waren:  mit  einem  Worte,  er 
zeigte  sich  fest  entschlossen,  seine  Privilegien  auch  gegen  Karl  zur 
Geltung  zu  bringen.  Damit  ergab  sich  fbr  den  Kaiser  die  Noth- 
wendigkeit,  den  Herzog  mit  allen  Mitteln  in  die  Stellung  eines  Vasallen 
zurückzuführen.  Im  August  1360  unterwarf  der  Kaiser  die  Verbün- 
deten Budolfs,  die  Grafen  von  Wirtemberg;  mit  Ludwig  von  Ungarn 
stand  er  damals  in  guten  Beziehungen;  es  blieb  für  Budolf  nichts 
übrig,  als  sich  dem  Kaiser  zu  fügen.  Am  5.  September  1360  gelobte 
Budolf  urkundlich,  den  Titel  Pfalzerzherzog  abzulegen,  da  ihm  kein 
Becht  darauf  zustünde,  und  sein  Siegel,  das  diesen  Titel  enthielt,  zu 
brechen.    Dafür  erhielt  er  vom  Kaiser  eine  Urkunde,  dass  es  ihm 


«)  Vgl.  Huber,  Rudolf  IV.,  S.  48.  «)  Abgedruckt  von  Chmel  vgl  S.  6S  N.  2 ; 
Jäger  a.  a  0.  475  hat  auf  die  Ausstellung  des  Vidimus  durch  den  p&pstlichen 
Legaten  und  den  Bischof  von  Passau  grosses  Gewicht  gelegt  und  es  als  ein 
Moment  für  die  Echtheit  der  Urkunden  verwerthet.  Dagegen  ist  einzuwenden, 
dass  die  Aussteller  des  Vidimus  keine  Veranlassung  hatten,  die  Echtheit  der  Ur- 
kunden zu  untersuchen  und  auch  damit  keine  Verantwortung  übernahmen. 


Karl  IV.  und  die  österreichischen  Freiheitabriefe.  69 

keinen  Schaden  bringen  solle,  wenn  er  diesmal  einzelne  Zn^ständ- 
nisse  gemacht  habe.  Hatte  hier  der  Kaiser  noch  auf  die  Freiheits- 
briefe Bücksicht  genommen,  so  war  er  in  der  Folgezeit  doch  nicht 
gesonnen,  dem  Herzog  den  Gebrauch  dieser  Urkunden  zu  gestatten. 
Als  Rudolf  nach  dem  Vertrage  Tom  5.  September  mit  äusseren  Aus- 
zeichnungen (der  Krone  mit  dem  Kreuz  auf  dem  Herzogshut)  auftrat, 
wozu  ihn  seine  Privilegien  bereohtigten ,  berieth  sich  Karl  mit  den 
Kurfürsten  und  forderte  Rudolf  auf,  am  11.  November  (1360)  in  Nürn- 
berg zu  erscheinen,  um  sich  zu  verantworten^).  Nachdem  Rudolf  mit 
seinen  Brüdern  Friedrich,  Albrecht  und  Leopold  dort  eingetro£Fen  war, 
fand  eine  eingehende  Verhandlung  über  die  Freiheitsbriefe  statt  Ein 
glücklicher  Zufall  hat  uns  das  merkwürdige  Document,  das  die  Ent- 
scheidungen des  Kaisers  enthält,  überliefert  <). 

Es  ist  eine  Art  Protocoll ,  -dass  die  einzelnen  Bestimmungen  der 
Freiheitsbriefe  und  das  ürtheil  Karls  über  jeden  Punkt  gibt.  Zwei 
Momente  sind  vor  allem  hier  wichtig;  bei  dieser  Verhandlung  wurden 
nicht  die  Originale  der  Urkunden,  sondern  das  obenerwähnte  Vidimus 
vorgel^^) ;  weiter,  von  jeder  der  vier  Urkunden  erkannte  der  Kaiser 
einzelne  Bestimmungen  an,  andere  verwarf  er.  Daraus  geht  hervor, 
dass  die  rier  Urkunden  für  echt  gehalten  wurden,  sonst  würden  alle 
Punkte  einer  Urkunde  verworfen  worden  sein.  Karl  ging  bei  seinen 
Entscheidungen  vom  Standpunkte  der  kaiserlichen  Machtvollkommen- 
heit aus,  die  es  ihm  gestattete,  Privilegien,  die  seine  Vorfahren  ge- 
geben, anzuerkennen  oder  abzulehnen*).  Alle  Bestimmungen  der  Frei- 
heitsbriefe, die  Oesterreich  dem  Reich  gegenüber  unabhängig  stellten 
oder  den  Herzogen  besondere  Auszeichnungen  gewährten,  wurden  ver- 
worfen oder  mit  solchen  Clausein  anerkannt,  dass  sie  werthlos  waren. 
Um  wenig  toleranter  verfuhr  der  Kaiser  mit  den  Punkten,  die  sich 
auf  diW  Gewalt  des  Herzogs  in  seinem  Lande  beziehen. 

WiK&ssen  zuerst  jene  Bestimmungen  ins  Auge,  die  sich  auf  das 
Verhältnis  Oe^rreichs  zum  Reich  beziehen.  Davon  handelt  das  Pri- 
vilegium maius  UKden  §§  1 — 4.  6.  16.   Danach  muss  der  Kaiser  den 


1)  Diessenhoyen,  Böhmer  Fontes  4,  120.  Schreiben  Karls  an  die  Stadt  Strass- 
burg,  SchOpflin  Als.  dip).  2,  288.  ')  Beilage  I;  auf  die  gütige  Verwendung  des 
Herrn  Hofraths  R.  y.  Sigkel  hatte  der  Herr  Director  des  gross h.  General-Landes- 
archives  zu  Karlsruhe,  F.  y.  Weeoh,  die  Güte,  die  Handschrift  naoh  Wien  zu 
schicken ,  wofür  ich  meinen  wärmsten  Dank  ausspreche.  ')  Beilage  I  n®  1 : 
»prima  in  ordine  copiarum.*  ^)  Diesen  Gedanken  spricht  auch  Petrarca  in 
seinem  Schreiben  aus:  »omitto  autem  quod  par  in  parem  non  habet  imperium, 
neque  aliud  Julius  Cesar  statuit  aut  Nero,  cuius  tu  contrarium  statuere  non 
valeas.* 


70  Steinherz. 

Herzog  auf  österreichischem  Boden  belehnen;  verweigert  der  Kaiser 
nach  dreimaligem  Ansuchen  die  Vornahme  der  Belehnung,  so  besitzt 
der  Herzog  von  Rechtswegen  ebenso  seine  Länder,  wie  wenn  er  die 
Lehen  empfangen  hätte ;  der  Herzog  ist  nicht  gehalten,  einen  Hoftag 
zu  besuchen;  dem  Reich  soll  er  nur  gegen  Ungarn  und  nur  mit  zwölf 
Mann  dienen;  er  ist  nicht  verpflichtet,  auf  eine  gegen  ihn  erhobene 
Anklage  sich  beim  Kaiser  zu  verantworten,  sondern  kann  nach  seinem 
Belieben  sich  verantworten  oder  nicht;  das  Reich  darf  in  Oesterreich 
keine  Lehen  haben ;  der  Herzog  kann  seine  Länder  nach  seinem  Gutr 
dünken  vermachen  oder  verschenken,  wem  er  will.  Alle  diese  Punkte, 
die  klar  genug  sprechen,  hat  der  Kaiser  bedingungslos  verworfen i). 
Und  es  bedeutete  nicht  viel  anders,  wenn  Karl  die  Bestimmung  des 
Privilegium  maius,  dass  das  Reich  Oesterreich  gegen  jeden  Angreifer 
zu  vertheidigen  hat,  anerkannte  mit  der  Clausel  ,  soweit  es  der  kaiser- 
lichen Ehre  entspricht',  oder  zum  Punkte,  dass  der  Kaiser  die  An- 
ordnungen des  Herzogs  in  Oesterreich  nicht  ändern  dürfe,  die  Vor- 
behalte machte:  «wenn  diese  Anordnungen  den  löblichen  Gewohn- 
heiten und  heiligen  Gesetzen  nicht  zuwiderhandeln  und  ohne  Beein- 
trächtigung eines  andern  geschehen  sind*,  und  bei  einem  inhaltlich 
gleichen  Punkte  hinzuf&gte:  „ohne  Beeinträchtigung  des  Reiches  und 
irgend  eines  andern'*). 

Unter  den  besonderen  Freiheiten  Oesterreichs  stehen  obenan  die 
Urkunden  von  Cäsar  und  Nero;  sie  wurden  nicht  anerkannt,  wol 
nicht  so  sehr  wegen  der  praktischen  Bedeutung,  die  sie  haben  konnten, 
als  wegen  des  Ansehens,  das  Oesterreich  durch  so  alte  Privilegien  be*- 
sass.  Ebenso  fiel  die  im  Henricianum  enthaltene  Bestimmung,  dass 
das  Land  Oesterreich  di^  Vogtei  über  die  Güter  der  Bisthümer  Salz- 
burg und  des  längst  verschwundenen  Lorch  haben  solle  ^).  Den  heftigsten 
Widerstand  von  Seiten  des  Kaisers  fanden  jene  Punkte  der  Freiheits- 
briefe, die  der  Person  des  Herzogs  besondere  Auszeichnungen  ge- 
währten; sie  hatten  ja  auch  den  Anlass  zur.  Verhandlung  gegeben. 
Nach  den  Freiheitsbriefen  erscheint  der  Herzog  bei  der  Belehnung  zu 
Pferde  mit  dem  Herzogshute  auf  dem  Haupt;  auf  diesem  Hut  trägt 
der  Herzog  die  Krone,  wie  sie  der  deutsche  König  trägt ,  und  sogar 
das  Kreuz  der  Königskrone^) ;  erscheint  der  Herzog  freiwillig  bei 
einem  Hoftage,  so  ist  er  als  einer  der  Pfalzerzherzoge  zu  betrachten. 
Diese  Bestimmungen,   die  Rudolf  in  seinem  äusseren  Auftreten  mög- 


«)  Vgl.  S»  79.  •)  Beilage  I  n«  4,  7,  8.  •)  Ib.  n»  20—22.  *)  ,Oniqem 
n 08 tri  dyadematis*  hat.  das  Original,  während  Watten bach  S.  117  »oruoe» 
com  dyademate*  lieet. 


Karl  IV.  Dnd  die  öttenreicbwchen  Freiheitebriefe.  71 

lichBt  dem  König  gleichstellen  sollten,  fielen  stimmtlich  ^).  Zwei  andere 
Punkte,  die  sich  auch  mit  besoüderen  Ausaseichnungen  des  öster- 
reichischen Herzogs  befassen,  drangen  durch,  aber  in  welcher  Form! 

Nach  dem  Privilegium  maius  soll  der  Herzog,  wenn  er  bei  einem 
Hofti^  erscheint,  zur  rechten  Seite  des  Kaisers  unmittelbar  nach  den 
Kurftrsten  den  ersten* Platz  erhalten.  «Der  Herzog  von  Gestenreich 
soll  unter  den  heryortagenden  Herz<^en  des  Reiches  ^nen  ehren- 
Tollen  Platz  erhalten*,  lautet  die  kaiserliche  Entscheidung.  Das  Hen- 
ridasinm  g(bt  den  Markgrafen  von  Oeaterreich  das  Vorrecht,  dass  sie 
sich  das  Gerichtsschwert  und  das  Banner  ihres  Landes  überall  selbst 
in  Beisein  des  Kaisers  voraustragen  lassen  können.  Der  Kaiser  ändert 
diesen  Paragraph  dahin  ab,  dass  den  Herzogen  das  Gerichtsschwert 
nicht  entblösst,  sondern  in  der  Scheide  yorauszutragen  ist  und  dass 
sie  sich  der  Banner  bedienen  können  bei  Belehnungen  und  in  jenen 
Fallen,  wo  sich  die  übrigen  Her^i^oge  solcher  bedienen  <). 

Dasselbe  System,  den  Wortlaut  der  Privilegien  entweder  bbzu- 
lehnen  oder  durch  Auslegungen  unschädlich  zu  machen,  hat  der  Kaiser 
bat  durchaus  befolgt  D^  Privil^um  maius  verfügt,  dass  dte  Herzog- 
thum  Oeeterreich  alle  Bechte  und  Privilegien  der  übrigen  Füraten- 
thflm^  des  Reiches  haben  solle  und  dass,  wenn  sid^  das  Land  durch 
Kauf  oder  Brbschaft  vergrössere,  die  Bechte  und  Freiheiten  der  neu 
hinzugekommenen  Gebiete  auf  Oesterreich  übergehen.  Den  ersten 
Punkt  legte  der  Kaiser  dahin  aus,  dass  Oesterreiich  alle  Bechte  haben 
solle,  welche  die  übrigen  Herzogthümer  haben,  ausgenommen  die  Kur- 
fürstenthümer;  damit  verlor  diese  Bestimmung  der  Freiheitsbriefe  ihr 
Wesen  und  ihren  Zweck.  Den  zweiten  Punkt  änderte  Karl  in  das 
Gegentheil  ab,  indem  er  erklärte,  das  alles,  was  dem  Herzogthum 
Oestert'eich  zufalle,  in  seinem  ursprünglichen  Zustand  verbleiben  solle  3). 
Die  ürktinde  Heinrichs  von  1228  verordnet,  dass,  wenn  jemand  den 
österreichischen  Herzogen  Länder  vermache  oder  schenke,  die  vom 
Reich  oder  von  geistlichen  Fürsten  sru  Lehen  gehen,  das  Reich  die 
Herzoge  hiebei  nicht  hindern  soHe.  Dieser  Artikel  sollte  es  ermög- 
lichen, die  Reichs-  und  Kirchenleben  in  Oeaterreich  in  der  Hand  des 
Herzogs  zu  vereinigen  und  läuft  parallel  mit  der  oben  erwähnten  Be- 
stimmung, dass  das  Reich  in  Oesterreich  keine  Lehen  haben  dürfe. 
Hier  machte  der  Kaiser  den  Torbehalt:  «wenn  die  Betreffenden,  die 
solche  Länder  vermachen,  die  gesetzliche  Gewalt  dazu  haben  und  nie- 
mand einen  Schaden  erßhrt*^).  Nach  §  4  und  5  des  Privilegium 
maius  sind  alle,  die  in  Oesterreich  Güter  zu  Lehen  geben,  verpflichtet. 


0  Vgl  S.  79.        *)  Beilage  I  n»  1,  10.       »)  Ib.  n«  11,  12.       *)  Ib.  n«  15. 


72  '  Steinbers. 

dieselben  zuerst  vom  Herzog  zu  Lehen  zu  nehmen ;  alle  weltliche  Ge- 
richtsbarkeit, der  Wild-  und  Waldbann,  die  Fischereien  und  Forste^ 
gehen  vom  Herzog  zu  Lehen.  Den  ersten  Punkt,  dass  alle  Lehen 
zuerst  dem  Herzog  aufzutragen  sind,  lehnte  der  Kaiser  vollsUtndig 
ab;  dem  zweiten  Punkte  wurde  die  Bestimmung  eingefügt:  hinderen 
rechtmässigen  Besitz  die  Herzoge  von  Oesterreich  sind  mit  Vorbehalt 
der  Rechte  des  Reiches  und  derjenigen,  die  in  den  genannten  Herzoge 
thümern  Lehensträger  des  Reiches  sind*^),  ein  Einschub,  der  den 
Paragraph  YÖllig  werthlos  machte.  Paragraph  11  des  Privilegium 
maius  bestimmt,  dass,  wenn  ein  in  Oesterreich  Wohnhafter  oder  Be- 
güterter gegen  den  Herzog  Hochverrath  begeht,  sein  Leib  und  sein 
Vermögen  dem  Herzog  ohne  weiters  verfallen  sind.  Diese  Bestim- 
mung geht  in  ihrer  Schärfe  noch  über  die  analoge  der  goldenen  Bulle 
hinaus,  die  nur  Mordanschläge  gegen  die  Kurfürsten  so  streng  be- 
^t,'^.  Der  Kaiser  entschied,  selbst  wenn  der  Betreffende  ein  Vasall 
oder  JTnterthan  des  Herzogs  sei  und  wenn  er  gerichtlich  abgeurtheilt 
sei   sei  ^"^ß  gottlos,  ihm  von  vornherein  Gnade  zu  verweigern'). 

Alle  ü^^®®  Entscheidungen  gehen  vom  Gesichtspunkte  aus,  die 
Rechte  des  K*^iches  gegenüber  den  Freiheitsbriefen  zu  wahren  und 
Schädigung  der  Buchte  Dritter  zu  verhindern.  In  üebereinstimmung 
mit  dem  kirchlich  <^ii^  Recht  verweigerte  der  Kaiser  dem  Herzog  das 
Recht  christliche  "ft^ucherer,  Kawertschen,  zu  halten*),  wenn  wir  auch 
sehen  dass  die  Praxi*^  mit  dem  strengen  Grundsatze  nicht  Hand  in 
Hand  ging*).  Der  intvvessanteste  Punkt  des  ganzen  Actenstückes  ist 
jener,  in*  dem  sich  Aei  Kaiser  über  die  üntheilbarkeit  Oesterreichs 
und  die  Erbfolge  in  der  J*rimogeniturlinie  äussert.  Das  Privilegium 
maius  verfügt,  das*s^  von  den  Herzogen  von  Oesterreich  der  älteste  die 
Herrschaft  führen  soRe,  vo.n  dem  sie  an  seinen  ältesten  Sohn  oder  in 
Ermangelung  seines  Softoes  an  die  älteste  Tochter  übergeht;  niemals 
soll  Oesterreich  getheilt  w^den.  Dazu  bemerkt  der  Kaiser:  .mögen, 
die  Brüder  des  Herzogs  (FrwAich,  Albrecht  und  Leopold)  bedenken,' 
ob  sie  unter  einer  solchen  GeÄk"  der  Enterbung  bleiben  wollen  und 
die  Einwohner  des  Landes,,  ob  (ik'se^  Artikel  für  sie  nützlich  ist««^). 
Dieser  Ausspruch  ist  eine  directe  An.  Forderung  an  die  Brüder  Rudolfs, 
eine  Ländertheilung  w  verlangen.   Sit*  i»^  bei  Lebzeiten  Rudolfs  nicht 


0  Ib.  no  8.         »)  Ib.  n«  6.         »)  IL.  n^  9.  *>  ^"^  «®^^^  ^«'^^^  ^»^^  ^«'•• 

pfändet  Karl  sechs  Mark  Silbers  .die  wir  haben  u'^  ^^  KawirBchm  die  sich 
Lamparter  nennent  in  unser  stat  ze  Sleczstett«,  Ql^fc;^;/"««^^-  ^^^  ^^^^  ^8\2 
s^ind  sie  in  Bern  nachzuweisen,  Winkelmann,  Act*  i°,^4*'**  ^  ^"^  ^^^'  ^^  ^^' 
I.  n<>  5, 


Karl  IV.  und  die  ögterreichischen  Freiheitsbriefe.  73 

eingetreten,  seinem  überlegenen  Oeiste  beugten  sich  die  Brüder.  Aber 
wenige  Jahre  nach  seinem  Tode  brach  der  S.treit  zwischen  Albrecht 
und  Leopold  aus,  der  zur  vollständigen  Länder theilung  geführt  hai 
Dass  der  Kaiser  hiebei  seine  Hand  im  Spiele  gehabt  und  den  jüngeren 
•Bruder  Leopold  aufgereizt  hat,  ist  sehr  wahrscheinlich,  und  ein  Aus- 
spruch Karls,  den  Ebendorfer  überliefert,  gewinnt  an  Glaubwürdigkeit 
1373  waren  Albrecht  und  Leopold  so  verfeindet,  dass  ein  Krieg  zwischen 
ihnen  bef&rchtet  wurde;  da  vermittelte  der  Kaiser  den  Frieden,  indem 
er  eine  Theilung  ihrer  Länder  zu  Stande  brachte^).  Dabei  soll  er  den 
Ausspruch  gethan  haben:  , bisher  haben  wir  uns  bemüht,  die  Herzoge 
zu  erniedrigen,  wir  konnten  es  nicht,  weil  sich  keine  Gelegenheit  gab, 
jetzt  haben  sie  selbst  eine  geboten**). 

Ueberblickt  man  die  hier  besprochenen  Entscheidungen  des  Kaisers, 
so  wird  man  zugestehen  müssen,  dass  er  die  Pläne  Rudolfs  vollkommen 
durchkreuzt  hat.  Von  dem  stolzen  Bau  der  Landeshoheit  und  Un- 
abhängigkeit vom  Reich,  den  Budolf  in  seinen  Privilegien  aufgeföhrt 
hatte,  war  kaum  ein  Stein  übrig  geblieben.  Heinrich  von  Diessen- 
hofen  erzählt  von  d^n  Hoftage  zu  Nürnberg,  bei  dem  die  Verhand- 
lung über  die  Freiheitsbriefe  stattfand ,  dass  der  Kaiser  den  Herzog 
belehrte,  was  sich  fQr  einen  Fürsten  zieme  ^).  In  der  That  liess  die 
Belehrung,  d'e  Rudolf  durch  die  Entscheidungen  Karls  erhalten  hatte, 
an  Gründlichkeit  und  Deutlichkeit  nichts  zu  wünschen  übrig.  Allein 
damit  begnügte  sich  der  Kaiser  in  gebotener  Vorsicht  nicht,  sondern 
liess  Rudolf  einen  Eid  leisten,  dass  er  die  vorstehenden  Entscheidungen 
befolgen  wolle.  »GFhädiger  Herr,  da  eurer  Gnade  etzliche  Dinge  an 
mir  misfallen  haben*,  lautete  der  Schwur,  „so  gelobe  ich  Euch  in 
guten  Treuen,  dass  ich  weder  mit  kaiserlichen  noch  königlichen  Bogen, 
Kreuz,  Kronen  noch  in  andern  Sachen  mich  anders  verhalten  will, 
als  meine  Vorfahren  gethan  und  gehandelt  haben  *^).  Damit  war 
Rudolf  selbst  in  die  Stellung  eines  Reichsfürsten  und  Vasallen  zurück- 
getreten und  der  Kaiser  nahm  keinen  Anstand  mehr,  Rudolf  alle 
seine  Privilegien,  Rechte  und  Freiheiten  zu  bestätigen^). 

Nach  dieser  Niederlage  hat  Rudolf  die  Freiheitsbriefe  wol  noch 
in  Oesterreich  zur  Ausbildung  seiner  landesherrlichen  Gewalt  benützt, 
aber  dem  Reich  gegenüber  hat  er  sie  nur  mehr  ein  einziges  Mal  in 
Anwendung  zu  bringen  versucht;  das  war,  was  der  Charakter  Rudolfs 
zur  Genüge  erklärt,  unmittelbar,   nachdem  er  sich   vom  Kaiser  weg- 


«)  Riedel  Cod.  dipl.  Brandenb.  2,  8  p.  7.  »)  Pez  Script.  2,  811.  •)  »Et 
(imperatori  eum  (Rudolfum)  informavit  de  qutbusdam  factis  qua  deccnt  principem.* 
♦)  Winkelmann  Acta  inedita  2  n«  1204.        *)  Huber  n«  8490. 


74  Steinbere. 

begeben  batfe.  Da  trat  er  in  Schwaben  wieder  mit  kaiserlichen  und 
königlichen  Zierden  geschmückt  auf,  allein  das  energische  Auftreten 
des  Kaisers,  der  gegen  diese  Anmassungen  Rudolfs  und  gegen  den 
Eidbruch  einen  Beichstag  nach  Nürnberg  einberief,  genügte,  um 
Budolf  zu  bestimmen,  von^den  Privilegien  abzulassen.  Dann  haben 
er  und  seine  unmittelbaren  Nachfolger  sie  im  Archive  beruhen  lassen. 
Als  Albrecht  und  Leopold  Ton  Oesterreich  am  9.  Mai  13S6  von  Karl 
belehnt  wurden,  erhielten  sie  ihre  Bechte  und  Freiheiten  in  der  her- 
kömmlichen allgemeinen  Form  bestätigt^);  in  derselben  allgemeinen 
Form  bestätigte  Wenzel  am  22.  Mai  1386  Albrecht  III.  seine  Frei- 
heiten*). Nirgends  finden  wir  eine  Andeutung  von  den  Freiheits- 
briefen. Von  Buprecht  haben  vrir  weder  eine  Belehnungsurkunde, 
noch  eine  Privilegienbestätigung  f&r  die  österreichischen  Herzoge.  Sie 
sind  erst  von  Sigismund  wieder  ausgestellt  Ihm  hat  Herzog  Albrecht  Y. 
von  Oesterreich  im  Jahre  1421  die  Freiheitsbriefe  wieder  vorgelegt 
und  ist  mit  denselben  durchgedrungen.  Wir  könnten  dies  aus  der 
Urkunde  Si^ismunds,  in  der  dem  Herzog  alle  seine  Bechte  und  Frei- 
heiten bestätigt  werden,  nicht  schliessen,  denn  sie  lautet  ganz  all- 
gemein'). Aber  Albrecht  Y.  hat  sich  von  Sigismund  denselben  Bevers 
ausstellien  lassen ,  den  Budolf  lY.  von  Karl  erlangt  hatte,  dass  die 
Unterlassung  von  einigen  Feierlichkeiten  bei  der  Belehnung  den 
Bechten  des  Herzogs  nicht  nachtheüig  s^ein  sollte^);  er  hat  bei  der 
Belehnung  einen  anderen  Eid  geleistet,  als  die  übrigen  Fürdfcen;  er 
ist  dem  Kaiser  nur  verpflichtet,  soweit  seine  Yor&hren  gemäss  der 
ihnen  ertheilten  Freiheiten  verpflichtet  waren  ^).  Dass  dieser  Yorbehalt 
sich  auf  die  Freiheitsbriefe  bezieht,  vrird  nicht  zu  bezweifeln  sein,  da 
wir  sehen,  dass  Albrecht  Y.  schon  im  Jahre  1417  zum  praktischen 
Gebrauch  ein  Transsumpt  der  Freiheitsbriefe  hatte  anfertigen  lassen- 
Yollständige  Anerkennung  haben  die  Freiheitsbriefe  erst  gefunden^ 
als  mit  Friedrich  III.  die  Habsbarger  in  den  Besitz  der  deutschen 
Eaiserwürde  gekommen  sind.  Dieser  hat  im  Jahre  1453  die  Freiheits- 
briefe bestätigt,  dasselbe  haben  die  nachfolgenden  habsburgischen 
Kaiser  gethan. 


M  Hnber  n^  4S08.9.  <)  Lichnowsky  Gesch.  de«  Hauses  Habsburg  4  reg. 
n»  1995.  «)  Ib.  5,  n»  2011.  *)  Ib.  5,  n«  2010;  die  Urkunde  ist  wörtlich  der 
Karls  lY.  nachgeschrieben.        *)  Beilage  II. 


KarJ  IV.  und  die  öiterreiobiachen  Freiheitsbriefe. 


75 


Beilagen. 

Z  ProtocoUy  enthaltend  die  EntBcheidungen  Karle  IV.  iibeir  die 
österreichischen  lireäieitsbriefe. 

1360  Vec&mb0r  Nürnberg. 

Aus  dem  General-Landesarcbiv  zu  Karlsruhe,  Cod.  n®  468  Copialbuch  Ruprechts 
V.  d.  PfhJz  1859  —  1S62.  Auf  einer  Lage  yon  sechs  Blättern  ist  hier  fol.  76  ff: 
eingetrag^i  das  Ausschreiben  Karls  sutn  Reichstag  Yon  Nürnberg  von  1861  Fe- 
bruar 14  (Huber  n*  Sö62),  die  Urkunde  Rudolfb  IV.  von  1860  September  5 
(Huber  R.  n^  845),  der  Eid  Rudolfe  von  1860  Deoember  (Winkelmann,  Acta  in- 
edita  9,  n«  1204),  das  hier  folgende  Protoooll,  endlich  das  Schreiben  ümocenz'  VI. 
an  Karl  IV.  von  1861  Januar  88  (Huber  P.  n«  68).  Diese  Stücke  bildeten  die 
Beilage  zum  kaiserlichen  Schreiben  und  auf  sie  wird  darin  verwieseiL  —  Das 
Datum  unseres  Stückes  ist  festgestellt  durch  das  Schreiben  BLarls. 

n®  1.    Henrioianum. 

Item  in^)  litera  regis  Heinrici  qae 
est  prima  in  ordine  copiamm  est  anus 
arÜcalns  talis  tenoris:     quod  dnoes  Gladias  iste  ooram  dudbus  Austrie 

Anstrie  indicii  giadio  uti  possont  et  in  vagina  portabator^)  et  banderiis  ac 
bauderiam  sive  vexillom  ooram  imperio  vexillis  uti  poesunt  in  susoeptioiM  fea" 
et  aliis  deferri.  dorum  et  illis*')  actibua  in  quibos  alii 

prindpes  banderiis  et  vexillis  atontar. 


n^  2.     Priv.  maius. 
Item   in   litera  Frederici   seoundi 
quod  de 


continetur  onos   articulos 
marchionatu  Austrie  £actua  sit  daoatas 
et  quod   dicantor  Austrie   duces  qui 
alias  fdngebantur  tytulo  marchionatos. 


Istud  admisit  dominos  Imperator 
simplidter. 


u^  3.     Priv.  maiuB  §  5. 


Item  est  onos  articulua  qui  se- 
quitur  in  hec  verba:  cuncta  edam 
secolaria  iadida,  bannum,  silvestrum 
et  forinamm,  pisoine  et  nemora  in 
ducttta  Austrie  debent  ab  ipso  duce 
Austrie  in  feudom  dependere. 


Istud  dominus  Imperator  hao  forma 
modificat:  in  quorum  iusta  possesaione 
duces  Austrie  fuerint  et  sunt  salvis 
iuribus  sacri  imperii  et  omniom  illo- 
ram  qui  in  eorum  duoatibns  ab  im- 
perio infeodati  sunt  et  quoromlibet 
aliorum. 


•)  Ueber  der  Zdle  nachgetragen.       b)  So  hat  die  Handschrift;  ob  daflir 
nicht  portabitur  zu  lesen  sein  wird?        c)  Corr.  aus  aliis. 


76 


Steinbers. 


i^  4.     Priy.  maias  S  8. 


Item  alias  articulus  seqaitur  in 
hec  verba:  quidquid  dux  Austrie  in 
terris  seu  districtibus  fecerit  vel  sta- 
taerit»  hoc  imperator  neque  alia  po- 
tencia  non  debet  in  aliud  quoquo 
modo  in  poeierum  commutare. 


Dum  tarnen  talia  bonestati  bonis 
moribus  laudabili  consnetudini  etsacris 
legom  sanccionibos  non  repngnent  et 
facta  faerint  absque  preiudicio  aliorom. 


n^  5.     Priv.  maiuß  §  10. 


Item  alias  articulns  seqaitar  qoi 
sie  dicit :  inter  duces  Austrie  qui  senior 
fuerit  dominium  habeat  dicte  terre; 
ad  cuius  eciam  seniorem  filium  do- 
minium iure  hereditario  dedacatur  ita 
tamen  quod  ab  eiusdem  sanguinis  sti- 
pite  non  recedat  •  nee  ducatus  Austrie 
ullo  umquam  tempore  divisionis  ali- 
cuius  recipiat  seocionem. 


Videant  fratres  duoes  si  velint  sub 
tali  exhereditacionis  sue  perioulo  re- 
manere,  et  eciam  videant  terrigene 
illius  patrie  si  utilis  sit  articulus  supra- 
dictus. 


n°  6.     Priv.  maius  S  11. 


Item  seqaitur  articulus  alter:  si 
quis  in  dicto  duoatu  residens  vel  in 
eo  possessiones  habens  fecerit  contra 
ducem  Austrie  occulte  vel  publice, 
est  dicto  duci  in  rebus  et  corpore 
sine  gratia  oondempnatus. 


Si^)  talis  vasallus  homo  ligius  aut 
subditus  ducis  extiterit  et  ad  eins 
iudioium  pertinuerit,  et  si  oriminoso 
et  enormi  eius  actu  poscente  fuerit 
sententialiter  iudicatus,  ei^)  eciam  im- 
pium^)  videtar  graciam  simpliciter 
amputare. 


n^  7.     Priv.  maiuB  §  12. 


Item  seqaitur  alius  articulus  qui  j 
dicit:  imperium   dicto    duci   Austrie 
contra  omnes  suos  iniuriatores  debet 
auxiliari  et  succurrere  quod  iustitiam 
assequatur. 


Sic  melius  sonaret:  imperator  digna- 
bitur  ducibus  Austrie  adversus  iniu- 
riatores eorum  secundum  imperialis 
honoris  deoenciam  de-  iusticia  pro- 
videre. 


lO  8.     Priv.  malus  §  U. 


Item  sequitur  articulus  talis:  dicü 
ducis  institucionibus  et  destitucioni- 
bus  in  ducatu  suo  est  parendum. 


Dummodo  sit  sine  preiudicio  im- 
perii  et  quorumiibet  aliorum. 


ft)  Hs.  sie.  b)  Hs.  et.  c)  So  hat  die  Handschrift;  aber  ein  Schreib- 
fehler für  imperium  ist  hier  sehr  leicht  möglich,  dann  würde  die  Entscheidang 
entgegengesetzt  lauten. 


Karl  IV.  und  die  (österreichischen  tVeihcitebriefe 


77 


n^  9.     Priv.  maius  §  14. 


Item  seqaitnr  articulos  ille:  et 
potest  in  terris  suis  omnibos  tenere 
judeos  et  usurarios  pabliops  qaos 
▼ulgus  vocat  cauwerczin  sine  impeirii 
molestia  et  offensa. 


De  jndeis  favet  dominus  Imperator 
cristianis  vero  non  vult  dare  licenciam 
fenerandL 


n^  10.     Priy.  maioB  §  16. 


Item  sequitur  alius  artionlns :  quod 
dnx  Austrie  ad  latus  dextrum  impe- 
ratoris  post  electores  prindpes  ob- 
üneat  primum  locum. 


Propter  reges  et  magnos  primates 
es  arohiepiscopos  imperii  dominus  im- 
perator  sie  modificat :  dux  Austrie  ititer 
precipuos  duces  imperii  apud  impe- 
ratoris  presenciam  locum  debet  hono- 
rabilem  obtinere. 


no  11. 

Item  sequitur  alter  articulns  in 
hec  verba:  prefatus  quoque  ducatus 
Austrie  habere  debet  omnia  et  sin- 
gula  iura  privilegia  et  indulta  que 
obtinere  relique  principatus  imperii 
dinoscuntur. 


Priv.  maius  §  17. 

Hoc  modo  declaratur  a  cesare: 
quod  ducatus  Austrie  illis  honoribus 
dignitatibus  et  gradibus  gaudeat,  qui- 
bus  illustres  duoatus  fruuntur  prin- 
cipatibus  principum  electorum  ex- 
oeptis.   • 


n^  12.     Priv.  maius  §  18. 


Item  sequitur  artioulus:  Tolumus 
eciam,  ut  si  districtus  et  diciones 
dicti  ducatus  ampliati  fuerint  ex  he- 
reditatibus  dotacionibus  empcionibus 
deputacionibus  vel  quibusvis  aliis 
devoludonum^)  successionibus  prefata 
iura  privilegia  et  indulta  ad  aug- 
mentnm  dicti  dominii  Austrie  plenarie 
referantur. 


Ho0  sie  modificatur:  omnia  que 
dicto  ducatui  ex  novo  obveniunt  in 
iure  suo  primario  permaneant,  et 
rerum  sie  proveniendum  natura  atque 
condido  mutari  non  debet 


n^  13.     Bestätigung  des  priv.  mains  §  1. 


Item  .  •  alius  articulus :  ut  nullus 
suorum  feudaliüm  aut  suarum  ter- 
rarum  inhanitandum  si?e  posseden- 
dum  nnlli  alteri  aliquid  iuris  obediat^) 
excepto  enim  sibimet  ipd  nostro  pre- 
dilecto  Friderioo  prindpi  duci  Austrie 
aut  suas  vicea  supplentibus  sive  po- 
testatem. 


Hie  attendendum  est  de  intellectu 
litere  et  prdudiciis  aliorum. 


ft)  Corr.  aus  devoludonibus.        b)  Ha.  obedinnt. 


7d 


Steinherz. 


u^  14.     Be8t&<dgang  des  priv.  malus  §  8. 

Item  sequitar  articulos :  volomus^) 
edam  at  dilectus  noster  daz  Anstrie 
omnia^)  sna  feudalia  sive  iura  Hbera- 
liter  soscipiat  daoione  sine  omni. 


Hie  attendendom  est  de  preiudicio 
officialiom  imperialis  cnrie. 


n^  15.     Urk.  von  1228. 


Item  sequitar  artionlus  in  hoc  ver- 
bmn:  primo  quidem  si  aliqois  alicui 
ducum  Anstrie  et  Stirie  quaconqae 
censeretor  dignitate  suarom  terrarum 
pFoyincias  et  talia  cetera  qnocumque 
nomine  rationeve  censeantor  que  aut 
de  regali  magnificencia  seu  a  prin- 
cipibos  spiritualibns  conceesionis  col- 
lacionisve  officio  dirivarentur  legare 
dare  obligare  ant  vendere  oontingeret, 
easdemqne  vendieiones  sive  obligadones 
hninsmodi  regalis  nostra  majestas  nee 
aliqnis  hominun  debet  aliqnaliter  im- 
pedire;  quod  si  autem  eadem  yendido 
obligado  dacio  legado  evenire  oon- 
tingeret^ tam  repente,  quod  nee  regia^) 
sublimitas  nee  hommmodi  coUatores 
possent  aliquatenus  reqniri^  dnoibos 
Austrie  et  Stirie  predictis  in  eorum 
iuribos  ob  hoc  nullom  eveniat  peni- 
tus  detrimentam. 


Si  tarnen  eoUatores  donatores  ob- 
ligaiorea  et  teetatores®)  iuzta  sacra- 
rum^)  legom  institata^)  legiümam  po- 
testatem  habnerint  et  habeant  talia 
faciendi,  et  quod  in  talibns  nnlli  alten 
fiat  preiudidum  et  rerom  illarom 
natura  non  mutetur  ob  hoc  set  in  sui 
prima  condioione  permaneat^ 


no  16. 

Eeg.  Rudolf  n»  721.  —  Vidimus  von  1860  n9  V. 

Litera  edam  regis  Budolfi  qua  dncibus  Austrie  conferuntur^)  feuda 
eorum  et  aggregantur  numero  prindpum  in  sua  maneat^)  firmitota 

nO  17. 

Reg.  Heinridi  VIL  n»  161.  —  Vidimus  n»  X. 

Litera^  edam  Heinrid  regis  que  sonat  protecdonem  et  gradam  im- 
perialem edam  meretur  admitti  dum  tamen  duces  Austrie  se  sacro  imperio 
ad  fidelitatis  observandam^)  obligent  vioe  versa. 

&)  nolumuB.  b)  Ueber  der  Zdle  nachgetragen,  c)  Ha.  oontigeret.  d)  Hb, 
regie.  e)  Hb.  collaciones  donadones  obligadones  testadones  oorr.  aus  testatomm. 
0  Ha.  sacrum.  s)  Hs.  permeneat.  ^)  Hb.  conferantur.  ^)  Hb.  maneant. 
k)  Hs.  Litere.        i)  h  vor  observandam  getilgt. 

0  Der  Ausdruck  sacrarum  legum  instituta  -wird  hier  nicht  ausschliesalich  auf 
das  canonische  Recht  zu  beziehen  sein;  in  der  goldenen  Bulle  cap.  XV  spricht 
Karl  von  den  sacre  predecessorum  nostrorum  leges. 


Karl  IV.  und  die  österreicbiflchen  Preiheitsbricfe. 


7Ö 


no  18. 

Reg.  Heinrich  VII.  n»  162.  —  Vidimue  n»  XI. 

Litera  eiusdem  Heinrici  loquena  de  investiÜara  dacatuum  Ausirie  Stirie  etc. 
et  comitatuum  ac  dominiorum  et  aliorum  bonorum  in  Alsacia  et  Svevia  est 
similiter  admittenda. 

nP  19. 

Reg.  Heinrich  VII.  n«  166.  —  Vidirnua  n»  XII. 

Item  litei^  in  qua  Bohemie  rex  donat  ducibus  Austrie  iura  sua  que 
sibi  de  malefioio  cuiusdem  Johannis  occisoris  regia  Alberü  competere  poterant 
in  bonis  malefactorum  eiusdem  est  admittenda. 

Item  nqta  quod  infrascri.pte  res  nulla  racione  poasunt 
nee  4o^oiit  admitti. 

n^  20,     ^enrioianum. 

Primo^)  litera  talis :  nos  Julius  imperator  nos  eeaar  et  cultor  deorum 
nos  supremus  terre  imperialis  augustus  nos  sustentator  orbis  uniyersi  etc. 

n^  21.     Henridanum. 

Item  litera  talis:  nos  Nero  amious  deorum  et  fidei  eorum  propalator 
preceptor  poteatatis  Romane  imperator  et  oesar  et  sugogtus  etc. 


n*'  22.     Henrioianum. 

Item  in  litera  Heinrici  regis  supraseriptas  literas  con&rmante  articulus 
talis:  dam^s  et  concedimus  nos  eidem  in  adiutorium  et  subsidium  illos 
episoc^tus  com  omnibus  bonis  eorum  que  hactenus  a  longevis  temporibus 
cognominate  sunt  Ju^avia  Luriacensis,  ita  tarnen  quod  ille  prenominatus 
Erneertfis  ma^rcgrafii^  et  sni  sucoessoree  ao  terra  Austrio  advocati  et  domini 
sap^r  illos  esse  debc^mt 

Es  folgen  nun  in  dem  Protoooll  ebenso  wie  bei  n^  20  —  22  ohne  jede  Be- 
merkung die  §§  1,  2,  8,  4,  7,  ^8j/ 16  des  Privilegium  maius,  §  2  der  Bestätigung 
des  Priy.  maiua,  aus  der  Urkunde  von  1228  die  Stelle  über  die  Verleihung  der 
KCnigskrone  und  aus  der  Urkunde  von  1288  (Aeg.  Rudolf  n<^  755  Vidimus  n<^  VII) 
der  Sc&lusspassus  »non  debet  eciam  predictis  etc.<  Eine  Ausnahme  bildet  §  6 
des  Priv.  maius,  von  dem  es  heisst: 


Item  urtioulns  ille:  eciam  debet 
dux  Austrie  de  nuUis  opposioionibus 
Tel  obieotis  qnibnscomqae  nee  coram 
imperio  nee  aliis  quibusübet  cuiqnam 
respondere,  nisi  id  sua  propria  et 
spontanea  iacere  voluerit   volontate; 


Nota:  cum  supremi  et  singulares 
mundi  monarche  domini  papa  et  im- 
perator iuri  nolint  esse  contrarii  et 
legibus  servandis  se  profiteantur  ob- 
noxios  et  de  iosticia  respondere  velint 
et  respondere   dignentur,    non  debet 


t)  Hs.  prima. 


80  Steinherz. 


sed  si  Yoluerit,  uniim  locare  poterit 
de  sais  yasallis  sen  homologiis  et 
coram  illo  secundum  terminos  pre- 
fixos  parere  potest  et  debet  iusticie 
complemento. 


igitur  dux  Austrie  vel  qulcumque  alias 
ab  ipsis  monarchis  inferior  de  suf- 
ferenda  iosticia  supportari,  quare  iuri 
pareat  spiritualiter  et  temporaliter  ea 
foro  quo  singulum  sacre  leges  et  sancti 
canones  statueront. 


IL  Aufzeichnung  über  die  Belehnung  AHrechU  V.  von  Oesterreich 
und  seinen  hiebet  geleisteten  Eid. 

Ii21  MäTM  26. 

AuB  dem  k.  k.  H.-,  H.-  und  Staatsarchive  Wien;  Cod.  n«  U  foL  76.  VgL 
Böhm,  Handschriften  des  k.  k.  Staatsarchives  S.  4. 

Anno  etc.  vioedimo  primo  an  eritag  in  der  osterwochen  hat  mein  herre 
herzog  Albrecht  vom  Osterrich  seine  leben  emphangen  zu  Seevelt  in  Oster- 
rioh  von  dem  Bomischen  kAnig  mit  den  nachgeschriben  baniem. 

Item  von  erst  Borgaw  und  Schelklingen. 

Item  darnach  Pfirtt  und  Eyborg. 

Item  Habelsporg  und  Porttnaw. 

Item  Krayn  and  Wyndismarcb. 

Item  Tyrol  and  das  land  ob  der  Enns. 

Item  Steyr  and  Eemden. 

Item  za  den  lesten  Osterrich  allain. 
Nota,   and  hat  den  nachgeschriben  aide  demselben  kimg  getan. 

Ich  gelob  and  swere  aaf  dicz  ewangeli  das  ich  leiplich  berör,  das  ich 
getrea  and  gehorsam  sein  wil  euch^)  dem  allerdarchleachtigisten  farsten 
und  herren  hem  Sigmunden  Bomischen  künig  meinen  lieben  gnedigen 
herren  and  dem  heiligen  Bomischen  reich,  eur  und  des  reichs  nAcz  ^men 
und  ere  allzeit  getreulich  und  fleissikleich  ze  trachten  and  eaem  and  des 
reichs  schaden  ze  wenden  nach  meinem  vermAgen,  and  auch  alle  ding  die 
nach  gesetzte  eurer  vorvordem  Bomischen  kaisem  und  kunigen  zu  eurer 
als  ains  Bomischen  k&nigs  und  des  heiligen  Bomischen  reichs  kröne  ge- 
hörent  ze  halten  und  ze  tun,  als  ain  getreuer  fürst  des  reichs  seinem  rechten 
herren  dem  kunig  und  zukunfligen  kaiser  und  dem  reich  pillich  und  von 
recht  tun  sol,  in  aller  der  mass  als  das  mein  vorvordem  seliger  gedieht- 
nus  nach  den  gnaden  und  freihalten  so  die  fursten  von  Oster- 
rich von  dem  heiligen  Bomischen  reich  begnadet  sind  ge- 
tan habent  und  pflichtig  sind  gewesen  getreulich  an  alles  geverde  und 
arglisi     Also  helf  mir  got  und  dicz  ewangeli. 

Nota,  ain  gemainer  aide  den  ander  ftursten  dem  reich  swem  WMin  si 
leben  empfahen. 

Ich  gelob  und  swere  auf  disem  heiligen  ewangelio  das  ich  hie  leiplich 
berure,  das  ich  nu  furbass  mere  getreu  und  gehorsam  sein  wil  euch^)  aller- 
duchleuchtigisten  fursten  und  herren  hern  Sigmunden  Bomischen  kanig 
meinem  gnedigen  herren  und  allen  eum  nachkomen  kaisem  und  kjuiigen 

&)  Hs.  ew. 


Karl  IV.  und  die  Merreichisohen  Freiheitsbriefe.  81 

ond  dem  Heiligen  Bomischen  reich  wider  alle  menschen,  und  das  ich  weder 
hilf  noch  rat  nimmer  geben  noch  gehein  wil  wider  cor  person  eor  leben 
eur  hau  oder  eor  wesen,  sonder  das  ich  eor  oder  eor  nachkomen  und  des 
reichs  yorgenant  ere  und  nuoz  allzeit  getreulich  schaffen  wil  nach  meinem 
▼ermjigeny  und  das  ich  enr  und  eur  vorgenanten  nachkomen  und  des  reichs 
schaden  und  ärgstes  verhueten  wil  wo  ich  mag,  und  das  ich  auch  eur  und 
eurer  nachkomen  verrettem  und  widerwertigen  nimer  gehein  wil,  sunder 
euch*)  und  eum  nachkomen  in  solhen  dingen  wo  ich  die  wais  getreulich 
warnen  beschirmen  und  mit  allen  meinen  kreften  beistendig  sein  wil;  und 
das  ich  alle  und  jegliche  person  die  sich  von  meinen  gerichten  oder  ur- 
tailn,  welherlai  die  sein  sie  sein  oder  werden  durch  mich  und  mein  richter 
Yon  mir  gesetst  gegeben  oder  gesprochen,  an  eur  oder  eur  nachkomen 
migestat  berufen  lassen  und  si  auch  an  iren  guetem  rechten  oder  leiben 
nicht  straffen  irren  noch  neiden  sunder  dass  si  solh  ir  berAffung  treiben 
mugen  mein  sicherhait  und  gelait  geben  wil;  und  das  ich  auch  alle  und 
jegliche  ding  die  zu  eurer  heiligen  kröne  gehören  getreulich  halten  und 
ton  wil,  als  das^)  eur  und  des  reichs  getreur  furste  seinem  rechten  herren 
dem  Bomischen  kAnig  und  znkjinftigen  kaiser  nach  kaiserlichen  gesetzten 
und  lobliehen  gewonhaiten  zu  halten  und  zu  tun  suldig  ist,  und  das  ich 
auch  alle  ding  gelob  und  swere  zu  halten  und  ze  t&n  die  des  reichs  ge- 
treu forsten  Bondsehen  kaisem  und  kunigen  eum  yonrordem  und  euch 
gelobt  und  geswom  habent,  und  die  in  dem  aide  der  treu  in  der  kaiser- 
lichen gesetzten  begriffen  geschriben  steend.  Also  helf  mir  got  und  dicz 
heilig  ewangeli. 


*)  Hb.  ew.        b)  Hb.  dan. 


MüUiefliuicen  IX. 


Die  Holzkalender  des  Mittelalters 
und  der  Renaissance, 

Von 

Alois   BiegL 

(Mit  5  Tafeln.) 

Der  Kalender  des  chriatliohen  Mittelalters  war  seiner  yomehmsten 
Bestimmung  nach  ein  Festkalender.  Dies  äussert  sich  schon  in  seiner 
formalen  Anlage:  auf  der  einen  Seite  der  Tagesreihe  die  Monddateu 
zur  Bestimmung  der  beweglichen  Feste,  auf  der  anderen  die  nament- 
liche Anf&hrung  der  unbeweglichen  Feste  und  der  Heiligen.  Das  Ver- 
ständnis eines  solchen  geschriebenen  Kalenders  setzt  sowol  das  Ver- 
trautsein  mit  dem  Computus,  als  auch  die  Kenntnis  des  Lesens  voraus : 
beides  Dinge,  die  mindestens  in  yorgotischer  Zeit  nur  bei  den  Ge- 
bildeten, d.  i.  beim  Clerus,  nicht  aber  bei  der  grossen  Menge  der  Laien 
zu  ünden  waren,  und  doch  musste  auch  bei  den  letzteren  das  Be- 
dürfnis Yorhanden  gewesen  sein,  mit  der  Zeitbestimmung  auf  dem 
Laufenden  zu  bleiben.  Man  denke  nur  an  den  ackerbautreibenden 
Landmann,  der  ja  namentlich  im  früheren  Mittelalter  den  wichtigsten 
Bestandtheil  der  Bevölkerung  ausmacht,  und  dessen  Bedür&is  nach 
genauer  Kenntnis  der  Jiüirzeiten  schon  in  altromischer  Zeit  neben  dem 
officiellen  priesterlichen  und  Staatskalender  das  Kalendarium  rusticum 
entstehen  Hess.  In  der  That  haben  sich  solche  Kalender  für  Analpha- 
betiker,  mit  Bildersprache  und  conventionellen  Zeichen,  auch  aus  christ- 
licher Zeit  in  ziemlicher  Anzahl  erhalten.  Sie  sind  gewöhnlich  in 
Holz  eingeschnitten,  seltener  in  Bein  oder  Metall  grayirt  Soweit  sie 
in  diesem  Material  bekannt  geworden  sind,  gehören  sie  sämmüich  den 
zwei  letzten  Jahrhunderten  Yor  der  gregorianischen  Beform  oder  selbst 
noch  späteren  Zeiten  an,  doch  reicht  ihr  Gebrauch  unzweifelhaft  in 
frühere  Jahrhunderte  zurück,   und  lässt  sich  der  Typus,  auf  dem  sie 


Die  Hollkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaissance.  83 

beruhen,  mindeBteiu  im  12.  Jahrhundert  mit  aller  Bestimmtheit  nach- 
weisen 9« 

Die  Sammlung  Figdor  in  Wien  besitit  drei  Exemplare  dieser  Art, 
deren  zwei  auf  den  beigegebenen  Tafeln  ganz  oder  theilweise  in  Holz- 
schnitt reprodudrt  sind,  so  dass  sieh  daraus  die  Bescha£fonheit  dieser 
Holzkalender  yollkommen  anschaulich  ersehen  lasst 

Der  eine  (SammL  Figdor  no  799,  siehe  Ta£  I  -IV)  besteht  aus 
?ier  HolztaSeln  yon  0.146  m  Länge  und  0.128  m  Breite'),  die  schon 
frOhzeitig  durch  einen  breiten  Led^rrücken  yerbunden  wurden,  so  dass 
sieh  das  Gh^nze  in  Buchform  prasentirt  Der  Kalender  füllt  Tier  Seiten, 
nämlich  die  Bückseite  der  ersten  Tafel,  beide  Seiten  der  zweiten  und 
die  Vorderseite  der  dritten  Tafel,  so  dass  auf  jede  Seite  drei  Monate 
entfidlen.  Die  Bfickseite  der  dritten  und  die  Vorderseite  der  Tierten 
Tafel  nimmt  eine  Biblia  pauperum  ein;  es  bleiben  somit  noch  die 
An&nga-  und  die  Schlussseite,  yon  deren  Inhalte  sp&ier  die  Bede 
sein  wird. 

Der  Inhalt  der  Monatstafeln  ist  aus  Figuren  mit  Attributen  und 
aus  conyentionellen  Zahlzeichen  zusammengesetzt  Die  Zeichnung  ist 
mit  sicherer  Hand,  was  auf  gewohnte,  gewerbmassige  Fabrikation 
schliessen  lasst,  in  das  Holz  geschnitten  und  mit  rothem,  grfinem') 
oder  blauschwarzem  Wachs  ansgefEÜlt  Die  Zahlung  ist,  trotz  der  yon 
den  römischen  abweichenden  Zeichen,  nach  römischer  Weise  durdi- 
geftüut,  doch  mit  Freiheiten  in  den  Tagessunmien  der  Monate  und  in 
den  Jahresangaben.  Die  Zahl  10  ist  durch  ein  Ereuz,  die  Zahl  5  auf 
dreierlei  Weise:  V,  A  oder  1  wiedergegeben,  die  wol  sammtlich  auf 
die  römische  Fün&ahl  zurückgehen.  Die  Biner  sind  schliesslich  durch 
ein  einfeu^hes  Komma,  yertikal  oder  horizontal  je  nach  Bedürfnis  aus- 
gedrückt Die  Figuren  dienen  entweder  als  Monatsbilder,  zum  Ersätze 
des  Monatsnamens  oder  als  Symbole  f&r  die  jeweiligen  Feste  oder  Tages- 
heiligen und  sind  als  solche  gewöhnlich  mit  Attributen  yersehen.  Aus- 
nahmsweise b^egnet  das  Attribut  allein  mit  Hinweglassung  der  Figur 
(z.  B.  am  8.  Jan.),  mitunter  auch  ein  yöllig  conyentionelles  Zeichen 
(13.  Jan.).  Die  Figuren  selbst  sind  yon  dreierlei  Art  Die  weibUchen 
sind  kenntlich  gemacht  durch  den  bis  zu  den  Füssen  herabreichenden 
EitteL  Die  männlichen  sind  entweder  ein&cher  (L  Jan.)  oder  reicher 


<)  VielfEudie  Förderung  dieser  Arbeit  yerdanke  ieh  Prof  y.  Sickel,  der  yor 
Jahren  ein  reiches  Material  zur  Geaohichte  des  mittelalterlichen  Ealenderwesens 
gesammelt  hat  ')  Beifolgende  Reprodactionen  in  Holzschnitt  yon  F.  W.  Bader 
sind  in  den  Massen  etwas  redudrt ;  es  geschah  dies  mit  Rflcksickt  auf  das  Format 
dieser  ZeitMhrift  *)  Die  grflnen  Stellen  sind  in  unseren  Holischnitten  schrafflrt 
wiedergegeben. 

6* 


84  B  i  e  g  L 

(6.  Jan.)  gekleidet;  letztere  entsprechen  auch  höheren  Festtagen,  00 
namentlich  sämmtlichen  Aposteltagen.  Unter  den  Attributen  finden 
sich  neben  solchen,  die  nur  gewissen  Heiligen  zukommen,  in  reich- 
licherer Anwendung  das  Kreus  und  die  Blume  (Palme?),  letstere  sehr 
häufig  zur  Bezeichnung  yon  Märtyrern,  doch  ist  diese  Scheidung  nicht 
strenge  durchgeführt 

Die  Beihe  der  Monate  beginnt  mit  Januar  (Taf.  I).  Links  am 
Bande  und  Ton  der  eigentlichen  Monatstafel  durch  eine  vertikale  Linie 
getrennt  befindet  sich  das  Monatsbild,  dargestellt  durch  einen  in  rauhe 
Felle  gekleideten  Jäger,  in  federngeschmückter  Mütze,  mit  Spiess  und 
Jagdfeiken,  darüber  die  Anzahl  der  dem  Monate  zukommenden  Tage 
(XXXI).  Die  Monatstafel  selbst  besteht  aus  einer  horizontalen  Linie, 
an  der  sämmtliche  31  Tage  des  Monats  durch  je  einen  dreieckigen 
Einschnitt  in  Gestalt  eines  römischen  Fünfers  verzeichnet  sind.  Diese 
Einschnitte  entsprechen  den  Wochenbuchstaben  der  geschriebenen 
Kalender,  und  zwar  jeder  rothe  über  die  Linie  reichende  dem  Wochen- 
buchstaben A;  die  Bedeutung  der  übrigen  —  schwarzen  und  unter 
der  Linie  befindlichen  —  ergibt  sich  hiemach  von  selbst.  Oberhalb 
der  Linie  finden  sich  ferner  zu  den  einzelnen  Tagen  die  Qüldenzahlen 
des  Mondkalenders  vermerkt,  worüber  später  im  Zusammenhange; 
unter  der  Linie  befinden  sich  die  Figuren  des  Heiligenkalenders  in 
folgender  Ordnung: 

1.  Mann  mit  Kreuz:  Gircumdsio.  —  6.  Mann  mit  Blume:  Drei 
Konige.  —  8.  Axt:  Erhard.  —  13.  Kreis  mit  Kreuz  und  4  Punkten 
gefüllt,  von  einer  Domenkrone  umgeben:  Veronika.  —  15,  Figur  eines 
Reiters  in  edler  Tracht  und  Sporen:  für  Maurus,  dessen  Gedächtnis 
die  meisten  zeitgenossischen  Kalender  an  diesem  Tage  feiern,  wäre  eine 
solche  Darstellung  ganz  ungewöhnlich.  Dagegen  entspricht  die  Tracht 
eines  Bitters  dem  hL  Mauritius  und  man  wird  kaum  mit  der  Annahme 
fehl  gehen,  es  möchte  eine  Verwechslung  beider  Heiligen  hier  statt- 
gefunden haben,  —  eine  Verwechslung,  die,  wie  wir  sehen  werden, 
in  derlei  Kalendern  nicht  vereinzelt  dasteht  —  17.  Glocke:  Antonius. 
—  20.  Nackter  Mann,  von  Pfeilen  durchbohrt:  Sebastian.  —  21.  Weib 
ohne  Attribut:  Agnes.  —  22.  Mann  ohne  Attribut:  Vincenz.  —  24. oder 
25:  Mann  mit  Buch  und  drei  Schlangen.  Die  Figur  ist  zweien  Tagen 
zugetheilt  Das  Buch  spricht  für  Pauli  Bekehrung  am  25.,  die  auch 
sonst  in  diesen  Kalendern  stets  erwähnt  ist;  die  Schlangen  sind  viel- 
leicht aus  localen  Gebräuchen  zu  erklären. 

Februar.  Das  Monatsbild  zeigt  einen  Mann  mit  Schaufel  über 
der  Schulter,  eine  ungewöhnliche  Darstellung,  die  aber  in  dieser  späten 
Zeit,  wo  die  ursprünglichen  Typen  sich  längst  verwischt  hatten,  wenig 


Die  Holzkalender  des  Miüelaltera  und  der  Renaiflsance.  85 

EQ  besagen  bat.  1.  Weib:  Brigitta.  —  2.  Weib  mit  Krone  und  Kind: 
Mar.  Licbtmess.  —  5.  Drei  ESpfs.  Der  bL  Agatba,  die  den  deataoben 
Kalendern  fOr  diesen  Tag  am  geläufigsten  ist,  dürfte  das  Symbol  kaum 
entsprecben.  Der  Umstand,  dass  dieser  Kalender  in  der  Brixener 
DiScese  aufgefunden  wurde,  l^t  die  Yermutbung  nahe,  es  möcbte  das 
fttr  diesen  Tag  daselbst  gebraucbliche  Fest  der  HIL  Ingenuin  und  Albuin 
gemeint  sein,  wozu  noch  der  dritte  Patron  dieser  Diöcese,  der  bL 
(^»sian,  dessen  Gedächtnis  freilich  auf  einen  anderen  Tag  föllt,  oder 
auch  die  bL  Agatha  hinzu  käme.  —  6.  Weib  mit  Blume:  Dorothea. 

—  9.  Weib  mit  Zahn  an  einer  Zange:  Apollonia.  —  14  Mann  mit 
Kreuz  an  einem  Zweige:  Valentin.  —  16.  Weib  mit  Blume:  Juliana. 
22.  Mann  mit  Schlüssel:  Petri  Stuhlfeier.  —  24.  Mann  mit  Buch: 
Matthias. 

März.  Monatsbild:  Mann,  der  einen  Schlägel  schwingt,  um  da- 
mit die  Axt  in  einen  Holzklotz  zu  treiben;  daneben  einige  regel- 
mässig geschichtete  Holzscheite.     12.  Mann  mit  Fahne:  Gregor  d.  Gr. 

—  17.  Weib  mit  Blume:  Gertrud.  —  21.  Mann  mit  Kreuz:  Benedict 

—  25.  Weib  mit  Krone:  Mar.  Verkündigung.  —  27.  Mann  mit  Kreuz: 
Job.  eremita. 

April.  Monatsbild :  Mann  mit  zwei  Ochsen  pflügend.  —  24.  Bitter, 
den  Drachen  todtend:  Georg.  —  25.  L5we  des  hl.  Markus  und  die 
Osterfahne^). 

Mai.  Monatsbild:  Mann  mit  Blumen  am  Hute  und  Blüthenzweig 
in  der  Hand.  —  1.  Mann  mit  Buch:  Philipp  und  Jakob.  —  2.  Mann 
mit  Kreuz:  Sigismund').  —  3.  Kreuz  in  Gestalt  eines  Blütbenstocks: 
Kreuzerfindung.  —  4.  Mann  mit  Krug:  Florian.  —  12.  Mann  mit 
Blume:  Nereus  und  Acbilleus^).  —  25.  Mann  mit  Kreuz:  XJrban. 

JunL  Monatsbild:  Mäher  mit  Sense  über  der  Schulter.  — 
3.  Mann  mit  Kreuz:  Erasmus.  —  15.  Mann  mit  Blumenstrauss:  Vitus. 

—  24.  Mann  mit  Blume:  Jok  d.  Täufer.  —  26.  Mann  mit  erhobener 
Bechten,  über  welche  ein  Hagelregen  niederfallt:  Johannes  und  Paul, 
die  Wetterherren,  denen  die  Hagelfeier  gilt  —  29.  Mann  mit  Schlüssel 
und  Buch:  Peter  und  Paul 


<)  In  nordiflchen  Bauemkalendem  findet  sie  rieh  auch  zum  Sl.  M&rz,  dem 
frOhesten  term.  pasohaliB.  Worm,  &8ti  Danid  p.  HS.  *)  Andere  verzeichnen 
den  heiligen  Athanaaius.  Das  Kreuz  i^  allgemeines  Attribut  Ifisst  keine  Ent- 
scheidung zu  und  in  solchen  Fällen  enfschied  ich  mich  f&r  die  Heiligen  des  Joh. 
de  Gamundia,  dessen  gedruckter  Kalender  mit  dem  vorliegenden  die  süddeutsch- 
Merreidusche  Provenienz  gemein  hat.  *)  Ein  geschriebener  Feldkiroher  Ka- 
lender von  1405  (Ana.  d.  germ.  Mus.  1865,  258  S.)  nennt  den  hL  Pankratius. 


86  B  i  e  g  L 

Juli.  Monatsbild:  Mann  mit  Beohen  ttber  der  Sdiulter.  — 
2.  Weib  mit  Erone  und  Blume:  Mar.  Heimsaehong.  —  4.  Mann  mit 
Reell :  Ulrich.  —  12.  Weib  mit  Erone  und  Ereusscepterf  auf  einem 
Draehen  stehend:  Miyrgaretha.  —  13.  Mann  mit  Kreuz:  Anackt  — 
15.  Mann  mit  Buch:  Aposteltheilung.  —  22.  Weib  mit  Erone  und 
SalbgefSss:  Magdalena.  —  25.  Mann  mit  Hut  bedeckt  und  langem  Stab 
in  der  Hand:  Jakobus  major  in  Pilgertraohi  —  26.  St  Anna  selbdritt 

August  Monatsbild:  Mann  mit  Feder  am  Hut  und  Sichel  in 
der  Hand.  —  1.  Mann  mit  Schlüssel:  Petri  Eettenfeier.  —  5.  Mann 
mit  Haben:  Oswald.  —  10.  Mann  mit  Buch:  Laurentius.  — -  18.  Mann 
mit  Ereuz:  Hippolyt;  doch  ist  dieser  Tag  auch  dem  hl.  Gassian  zn 
Brizen  geweiht  —  15.  Weib  Yon  zwei  Engeln  gekrönt:  Mar.  Himmel- 
&hrt  —  24.  Mann  mit  Buch  und  Messer:  Bartholomäus.  —  28.  Mann 
ohne  Attribut:  Augustin.  —  29.  Menschenkopf  auf  einer  Schüssel: 
Johannes  Enthauptung. 

September.  Monatsbild:  Mann  mit  Wage.  —  8.  Weib  mit 
Erone  und  Blume:  Mar.  Geburt  —  14.  Ereuz  in  Form  eines  sym- 
metrisch angebauten  Baumchens:  Ereuzerhohung.  —  21.  Mann  mit 
Buch:  Matthaus.  —  29.  Mann  mit  Schwert  und  Wage,  deren  höher 
siehende  Schale  ein  Drache  niederzuzerren  bemüht  ist:  St  Michel  der 
Seelenwfiger. 

October.  Monatsbild:  Mann,  der  ein  Fass  mit  Beifen  be- 
schlägt  (f&r  die  Weinlese).  —  16.  Mann  mit  Hahn:  Gallus;  eine  un- 
gewöhnliche, aber  recht  deutliche  Attribuirung.  —  18.  Mann  mit 
Bosette  in  der  Bechten:  Lukas;  man  würde  das  Buch  als  Attribut 
erwarten,  wol  aus  localen  Gebräuchen  zu  erklären.  —  21.  Weib  mit 
Blume:  Ursula  und  die  eilftauseud  Jungfrauen.  —  28.  Mann  mit  Buch: 
Simon  und  Juda. 

November.  Monatsbild:  Mann  mit  Waidtasche  am  Gürtel  und 
Flinte  ttber  der  Schulter,  an  deren  Lauf  ein  erl^^r  Hase  baumelt. 

—  1.  Mann  mit  Buch:  Allerheiligen.  —  2.  Enieender  Mann  mit 
Bosenkraiiz:  Allerseelen.  —  6.  Mann  mit  Buch  und  Eette:  Leonhard. 

—  11.  Beiter,  einen  Vogel  (Hahn)  haltend:  Martin;  gewöhnlicher  ist 
die  Gans  als  Attribut  —  25.  Weib  mit  Erone,  Bad  und  Schwert: 
Eatharina.  —  30.  Mann  mit  Buch:  Andreas. 

December.  Monatsbild :  Mann,  der  ein  an  dreieckigem  Gerüste 
hängendes  Schwein  aufkK^hlitzt;  am  Boden  ein  Gefass  zum  Auffangen 
des  Blutes.  —  4.  Weib  mit  Eelch:  Barbara.  —  6.  Mann  mit  drei 
Aepfeln:  Nikolaus.  —  8.  Weib  mit  Erone:  Mar.  Empfängnis.  — 
18.  Weib,  in  der  Linken  zwei  rautenförmige  Punkte  (Augen?)  an 
Schnfirohcn  haltend:    Lucia.  —   21.  Mann  mit  Buch:    Thomas.  — 


Die  Holskalender  des  Mittelalters  and  der  Renaissance.  87 

25.  Kind  in  der  Wiege,  die  Händchen  einem  oberhalb  sichtbaren 
Kreva/e  entgegenstreckend:  Christi  Qeburt  —  26.  Mann  mit  Blume: 
Stephan.  —  27.  Mann  mit  Blume:  Joh.  Evangelist.  —  28.  Kleines 
Männchen  mit  Kreuz:  Unschuldige  Kindlein.  —  31.  Mann  mit  einem 
Ochsen:  SUyester. 

Die  Namen  dies^  Heiligenkalenders  tragen,  wenn  man  Yon  den 
zweifelhaft  gebliebenen  Brixener  DiScesanheiligen  absieht,  keineswegs 
ein  derart  lokal^i  Gepräge,  dass  sich  der  Ort  der  Entstehung  desselben 
innerhalb  engerer  Grenzen  feststellen  liesse.  Die  meisten  Namen  ge- 
hören altchristlichen  Heiligen  an,  und  zwar  in  einer  Auswahl,  wie  sie 
in  Deutschland  überhaupt  gebräuchlich  war.  Namen  wie  Erhard,  Ulrich 
machen  es  femer  gewiss»  dass  die  Entstehung  nach  Süddeutschland 
oder  Oesterreich  fallt;  spärliche  Anführung  yon  Localheiligen  ist  über- 
haupt eine  Eigenthümlichkeit  süddeutscher  Kalender,  z,  B.  in  der 
Salzburger  Diöcese.  Damit  liesse  sich  auch  zwangslos  der  Umstand 
yereinbaren,  dass  der  Kalender  yon  Dr.  Figdor  in  Bruneck  im 
Pusterihale  aus  autochthonem  Priyatbesitz  erworben  worden  ist  Das 
W^bleiben  yon  engeren  Lokalheiligen  lässt  sich  endlich  yielleicht 
auch  aus  einer  gewerbmässigen  Erzeugung  auf  Vorrath  erklären,  worauf 
schon  die  sichere  technische  Ausführung  schliessen  liess.   Eine  auf  der 

Vorderseite  der  ersten  Tafel  dreimal  wiederholte  Hausmarke  Ä,  erhaben 
auf  eingebranntem  Orunde  kann  bei  der  dermaligen  geringen  Kennt- 
nis solcher  Zeichen  keine  näheren  Aufschlüsse  gewähren. 

Eine  bestimmtere  Antwort  erhalten  wir  auf  die  Frage  nach  der 
Zeit  der  Entstehung.  Die  Vorderseite  der  ersten  Tafel  enthält  nämlich 
in  gleicher  Technik  wie  der  Kalender  folgende  Bezeichnung:  M  V  -f  -f  VI| 
MV-J-4*  +  +mi-  Nach  Analogie  der  im  Kalender  yer wendeten  Zahl- 
zeichen wird  man  die  Jahrzahlen  1526  |  1544  lesen  dürfen.  Der  yon 
beiden  Zahlen  umspannte  Zeitraum  umfiisst  19  Jahre,  ergibt  somit 
einen  19jährigen  Mondcyklus.  Weiter  unten  sind  in  gleichen  Zahl- 
zeichen die  Jahre  1530,  1534,  1536,  1540,  1544  beigefügt,  zu  unterst 
yon  anderer  unbeholfener  Hand  noch  die  Zahl  1552.  Auf  der  Bück- 
seite der  letzten  Tafel  sind  dieselben  Jahrzahlen  wiederholt,  nur  findet 
sich  anstatt  1536  die  Zahl  1538,  und  über  der  Jahresreihe  ein  Thier, 
das  dem  Löwen  des  hL  Markus  in  der  Apriltafel  yoUkommen  ent- 
spricht und  yielleicht  mit  der  schwierig  zu  erklärenden  Auswahl  der 
genannten  Jahre  zusammenhängt  Ausserdem  begegnen  uns  noch 
zwei  Jahresangaben,  die  zu  den  anfjgegählten  ySllig  stimmen.  Unter- 
halb des  Wiegenkinds  zum  25.  Dec.  ist  die  Jahrzahl  1527  beigeschrieben. 
Wenn  man  die  Entstehung  des  Kalenders  im  J.  1526  annimmt,  was 
um  so  wahrscheinlicher  wird,  als  dieses  Jahr  nicht  ein  erstes»  sondern 


88  R  i  e  g  L 

das  siebente  eines  19jährigen  Cyklus  ist,  so  miisste  in  einer  Gegend, 
wo  man  das  Jahr  mit  Christi  Gebart  umsetzte,  bereits  am  25.  Dec. 
das  Jahr  1527  beginnen.  Ferner  findet  sich  in  der  dem  Kalender  an- 
gehängten Armenbibel  zum  Bilde  der  Kreozigong  die  Jahrzahl  1544, 
die  den  Cyklus  abschliesst,  und  zwar  sind  in  diesem  Falle  die  Zehner 
völlig  in  römischer  Weise  als  liegende  Kreuze  (X)  gebildet  Dass 
man  sich  bei  Fixirung  eines  19jährigen  Cyklus  nicht  an  die  alte  feste 
Zeitrechnung  hielt,  sondern  frischw^  mit  einem  siebenten  Jahre  be- 
ginnen durfte,  hängt  mit  dem  rectificirten  Mondkalender  zusammen, 
und  dies  bringt  uns  auf  die  Güldenzahlen  ^). 

Die  im  vorliegenden  Kalender  verzeichneten  Neumonddaten  sind 
nämlich  nicht  mehr  die  alten  von  der  Kirche  geheiligten  numeri  aurei, 
sondern  eilen  etwa  vier  Tage  den  letzteren  voraus.  So  finden  wir 
zum  2.  Jan.  den  num.  aur.  8,  der  nach  dem  traditionellen  Ansatz  erst 
auf  den  6.  Jan.  &llen  sollte.  Die  Versuche,  die  verschiedenen  Mond- 
daten des  Kirchenkalenders  zu  corrigiren,  gehen  in's  14.  Jahrhundert 
zurück*).  Im  15.  Jahrh.  versuchte  man  es  noch  mit  einer  verbesserten 
cyklischen  Berechnung,  aber  schon  gegen  Ende  dieses  Jahrhunderts 
überwiegt  die  astronomische  Berechnung.  Die  Osterrechnung,  um 
derentwillen  die  Kirche  den  Mondkalender  beibehalten  hatte,  bUeb  frei- 
lich noch  immer  von  den  alten  längst  fehlerhaft  gewordenen  Ansätzen 
abhängig,  aber  die  Skrupel  der  um  ihre  Autorität  besorgten  Kirche 
waren  ftUr  den  Landmann  nicht  massgebend.  Es  kann  daher  nicht 
Wunder  nehmen,  wenn  wir  in  diesen  Bauemkalendem  die  Bücksicht 
auf  die  kirchlichen  Monddaten  vollständig  bei  Seite  gesetzt  sehen;  nur 
die  Oster&hne  zum  25.  April  deutet  noch  die  alte  Ostergrenze  an. 
Zur  genaueren  ControUe  der  Entstehungszeit  lässt  sich  dieser  corrigirte 
Mondkalender  im  vorliegenden  Falle  allerdings  nicht  verwenden.  Die 
Vergleichung  mit  gleichzeitigen  süddeutschen  Kalendern  ergibt  näm- 
lich Unregelmässigkeiten  in  den  Zahlen,  die  bald  vor,  bald  hinter  die 
sonst  üblichen  hin  und  her  schwanken.  Daraus  erklären  sich  auch 
die  vielen  Correcturen  z.  B.  zum  26.  Feh.,  2.,  12.,  27.  März  etc.  Auch 
würde  man,  wenn  es  auf  völlig  genaue  Monddaten  angekommen  wäre, 
nicht  unterlassen  haben,  die  Tagesstunden  hinzuzufügen,  wie  wir  sie 
sogleich  an  einem  anderen  Beispiele  finden  werden.  Auch  diese 
Flüchtigkeit  spricht  übrigens  zu  Gunsten  einer  marktmässigen  Er- 
zeugung. 

1)  Wie  die  Tafeln  zeigen,  sind  die  meisten  Güldenzahlen  scliwarz,  einige 
aber  roth  gefärbt  Ueber  die  Bedeutung  der  letzteren  weiter  nnten.  *)  Vgl. 
Kaltenbmnner,  Die  VorgeBchichte  der  gregorianischen  Ealendenreform,  in  den 
Sitzungtber.  d.  phiL-hist.  GL  d.  k.  Akad.  d.  Wiss.  Wien  1876.  p.  855  ff. 


Die  Holzkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaissance.  89 

Wenn  nun  die  vorliegenden  Neomonddaten  keinen  unmittelbaren 
Beweis  f&r  die  Giltigkeit  des  Kalenders  im  Zeitraum  Ton  1526 — 1544 
erbringen,  so  enthalten  sie  anderseits  doch  auch  nichts  widersprechendes. 
Hit  Absicht  wurde  aber  die  stilkritische  Betrachtung  an  letzte  Stelle 
gerückt  Die  Figuren  sind  derart  uniform  stilisirt,  dass  man  nicht 
nach  Einzelheiten,  sondern  nur  nach  allgemeinen  Eindrücken  darüber 
urtheiJen  kann.  Diese  widersprechen  aber  auch  nicht  dem  gegebenen 
Zeitansatze.  Die  Figuren  namentlich  der  Monatsbilder  bewegen  sich 
in  freiem  und  sicherem  Schritt;  es  fehlt  ihnen  im  Allgemeinen  nicht 
an  guten  Proportionen,  es  herrscht  überhaupt  bei  aller  schematischen 
Gebundenheit  eine  gewisse  Unbefangenheit  der  Formgebung  und  Be* 
wegung.  Der  Yerfertiger  zahlte  freilich  nicht  zu  den  Künstlern;  um- 
somehr  musste  er  unter  dem  anregenden  Einflüsse  einer  Zeit  leben, 
der  ein  freies  künstlerisches  Schaffen  auch  auf  dem  Gebiete  der  Profan- 
knnst  nicht  fremd  war.  Diese  Zeit  werden  wir  aber  weit  eher  in 
der  ersten  Hälfte  des  16.  Jahrb.,  als  in  dem  yorangehenden  Jahr- 
hundert zu  suchen  haben.  Als  weitere  Beweise  könnte  man  endlich 
noch  die  Beschaffenheit  der  Costüme,  namentlich  des  Reiters  Tom 
15.  Jan.,  femer  den  flinten tragenden  Jäger  im  Monatsbilde  des  No- 
vember anführen. 

Um  diesen  Kalender  zu  yerstehen,  bedurfte  es  nur  der  Kenntnis 
der  darin  enthaltenen  Bildersprache  und  ein  bischen  Zahlens.  Die 
Kenntnis  des  Lesens  wurde  nicht  yorausgesetzt:  dies  beweist  auch 
die  eigenthümliche  Schreibung  der  Hunderter  in  den  Jahrzahlen,  die 
doch  nur  auf  conyentionellem  Herkommen  beruhen  konnte.  Dieselbe 
Tendenz  befolgt  nun  die  auf  der  Bückseite  der  dritten  und  der  Vorder- 
seite der  vierten  Tafel  beigefügte  Bilderbibel,  wodurch  das  Ganze  zu 
einer  Art  von  Laienbreyier  vervollständigt  erscheint.  In  24  Bildern 
wird  uns  hier  das  Alte  und  Neue  Testament  vorgeführt,  in  gleicher 
Technik  wie  der  Kalender  gearbeitet,  anscheinend  auch  von  gleicher 
Hand,  doch  minder  sorgfaltig.  Die  Darstellungen  sind  folgende: 
J.  Erschaffung  von  Himmel  und  Erde,  2.  der  Wasserthiere,  3.  der 
Vögel,  4.  der  VierfÜssler,  5.  des  Adam,  6.  der  Eva,  7.  Sündenfall, 
8.  Adam  hackend,  Eva  spinnend,  9.  Kain  und  Abel,  10.  Arche  Noah, 
11.  Einzug  Christi  in  Jerusalem,  12.  Letztes  Abendmahl,  13.  Christus 
am  Oelberge,  14.  Judaskuss,  15.  Christus  vor  Pilatus,  16.  Christus  vor 
Herodes,  17.  Züchtigung  Christi,  18.  Dornenkrönung,  19.  Gang  auf 
Golgatha,  20.  Kreuzschlagnng,  21.  Christus  am  Kreuze,  22.  Grab- 
legung, 23.  Auferstehung,  24.  Jüngstes  Gericht.  Die  Bilder  sind  völlig 
in  der  genrehaften  ViTeise  der  zeitgenossischen  deutschen  Kunst  ge- 
halten.    Im  Jüngsten  Gerichte  z.  B.  thront  Christus  auf  dem  Begen- 


90  R  i  e  g  1. 

bogen,  links  empfingt  Petras  einen  Auferstandenen,  rechts  scHleppt 
der  Teufel  einen  andern  davon. 

Der  zweite  Kalender  (Samml.  Figdor  n^^  800X  wovon  drei  Monate 
auf  Taf.  y  reproduoirt  sind,  ist  im  Format  kleiner,  aber  aus  7  Tafeln 
zusammengesetzt;  jede  derselben  misst  0.132  m.  in  der  Lange  und 
0.049  m  in  der  Breite^).  Die  erste  und  die  letzte  Seite  sind  leer,  die 
übrigen  enthalten  je  eine  Monatstafel.  Die  Verbindung  der  Tafel  ist 
in  diesem  Falle  durch  Schnüre  bewerkstelligt,  die  durch  je  zwei  in 
der  linken  Seite  jeder  Tafel  angebrachte  Löcher  gezogen  sind,  wie  es 
die  Abbildung  veranschaulicht. 

Bei  Betrachtung  der  Taf.  Y  föUt  im  Gegensatze  zu  dem  vorhin 
beschriebenen  Kalender  sofort  zweierlei  auf:  erstens,  dass  die  mensch- 
lichen Figuren  fehlen  und  nur  gewisse  Zeichen  und  Attribute  daftlr 
vorhanden  sind,  um  die  einzelnen  Feste  und  Heiligen  zu  bezeichnen, 
zweitens,  dass  ober-  und  unterhalb  der  Linie,  an  welcher  die  Monats- 
tage mittelst  dreieckiger  Einschnitte  in  gleicher  Weise  wie  an  dem 
Brunnecker  Kalender  verzeichnet  sind,  nicht  je  eine,  sondern  je  zwei 
horizontale  Rubriken  laufen.  Die  obere  Hälfte,  die  den  Heiligen- 
kalender enthält,  ist  um  eine  Bubrik  bereichert,  die  durch  Pfeile, 
Kreuze  und  ähnliche  Zeichen  gewisse  astrologische  Qualitäten  einzelner 
Tage  anzeigt  Diese  Bubrik  hängt  mit  einem  im  Mittelalter  allgemein 
verbreiteten  Aberglauben  zusammen,  der  bekanntlich  noch  heute  nicht 
völlig  erloschen  ist").  Bei  den  grossen  lokalen  Verschiedenheiten  ist 
es  natürlich  nicht  leicht,  die  Bedeutung  der  einzelnen  Zeichen  festzu- 
stellen, von  der  Wissenschaft  auch  kaum  zu  verlangen.  Am  häufigsten 
pflegte  man  noch  in  den  gedruckten  Kalendern  des  16.  Jahrb.  auf 
folgende  Dinge  zu  achten  und  die  hiezu  geeigneten  Tage  als  solche 
zu  bezeichnen:  gut  aderlassen,  mittel  aderlassen,  baden,  schrepffen, 
seen,  pflanzen,  Kinder  entwenen,  gut  artzneyen  in  Latwergen  u.  dgl. 
Mit  Bestimmtheit  lassen  sich  im  vorliegenden  Kalender  nur  die  dies 
aegyptiaci  feststellen.  Sie  sind  durch  die  gebrochene  Knielinie  be- 
zeichnet, die  wir  auf  Taf.  V  zum  11.  und  15.  Juni,  1.  und  30.  Aug. 
und  zum  3.  und  21.  Oct.  angemerkt  finden.  Mit  Wetterprognosen 
dürften  die  Zeichen  deshalb  nicht  zusammenhängen,  da  der  Kalender 
wol  für  einen  Gyklus  von  19  Jahren  bestimmt  war  und  die  Prognosen 
erst  mit  der  Einführung  der  Ephemeriden  ihren  Werth  erhielten. 


*)  Auch  diese  Masse  sind  im  Holzschnitt  etwas  redacirt.  Die  in  das  Hols 
eingegrabene  Zeichnung  ist  im  Original  überall  mit  rothem  Wachs  aosgefllllt. 
*)  Darauf  wird  auch  die  Bedeutung  der  rotben  Güldenzablen  im  Brunecker 
Kalender  zurückzufilhren  sein. 


Die  Holzkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaissanoe.  91 

Unterhalb  der  Tageslinie  finden  wir  wieder  —  und  Ewar  za 
Unterst  —  die  Oüldenzahlen,  über  diesen  aber  —  und  dies  ist  die  zweite 
Bereicherung  gegenüber  dem  Bruneeker  Kalender  —  auch  die  ent- 
sprechenden Tagesstunden,  zu  welchen  der  jeweilige  Neumond  einzutreten 
hat.  Die  Zahlzeichen  sind  von  dreierlei  Art:  ein  horizontaler  Balken  links 
vom  yertikalen  Schaft  entspricht  dem  Einer;  setzt  sich  der  Balken  auch 
auf  der  anderen  Seite  des  Schaftes  fort,  so  gewinnen  wir  das  Zeichen 
des  Zehners;  ein  dreieckiger  Einschnitt  links  am  Schafte  bedeutet  end- 
lich die  FünfzahL  Die  Zahlung  selbst  geschieht  yöllig  in  römischer 
Weise,  indem  man  von  unten  nach  oben  Torgehi  So  entspricht  dem 
3.  Juni  die  Zahl  XIII,  fünfte  Stunde  (d.  L  im  13.  Jahre  eines  be- 
stimmten 19]&hrigen  Oyklus  hat  Neumond  in  der  5.  Tagesstunde  des 
3.  Juni  einzutreten),  dem  8.  Juni  entspricht  die  Zahl  XYIII,  3.  Stunde, 
dem  17.  Juni  Ymi,  21.  Stunde  (wol  die  sogen,  italienische  Stunde, 
die  Ton  Ave  Maria,  und  nicht  die  astronomische,  die  von  Mittag  zählt), 
dem  27.  Juni  die  Zahl  XIX,  1.  Stunde. 

Auch  dieser  Mondkalender  gehört  zu  den  corrigirten.  Nach  dem 
alten  Eirchenkalender  fiele  num.  aur.  5  erst  auf  den  5.,  num.  aur.  13 
erst  auf  den  7.  Juni,  wahrend  sie  hier  zum  2.  bezw.  3  yerzeichnet 
sind.  Die  Berechnung  scheint  ebenfalls  keine  cyklische  mehr  zu  sein. 
Es  wird  sehr  unregelmassig  weitergezahlt,  und  sofern  die  Eintragungen 
genau  sind,  wäre  wol  directe  astronomische  Berechnung  anzunehmen. 
Die  Ansätze  stimmen  mit  keinem  der  mir  yorli^enden  Kalender  völlig 
überein,  am  meisten  mit  einem  Heidelberger  Kalender  (Cod.  Pal.  lai 
1401)  für  den  Cyklus  1484—1502,  und  einen  italienischen  (Cod.  Vat. 
lai  4084)  für  den  Cyklus  1463—1481,  welch'  beiden  aber  cyklische 
Berechnung  zu  Grunde  liegt.  Es  lässt  sich  also  blos  ungefähr  sagen, 
dass  unser  Kalender  dem  letzten  Drittel  des  15.  Jahrh.  angehört 

Monatsbilder  sind  keine  vorhanden,  dafür  aber  die  Stundenzahl 
von  Tag  und  Nacht  für  jeden  Monat,  und  zwar  in  der  Rubrik  der 
Güldenzahlen  am  linken  Bande  jeder  Tafel  die  Zahl  der  Tagesstunden 
(im  Juni  18),  am  rechten  Bande  diejenige  der  Nachtstunden  (im  Juni  6). 
Der  Heiligenkalender  ist  folgendermassen  zusammengesetzt: 

Januar.  1.  Stern,  neunzackig:  Circumcisio.  — 6.  Stern,  sechs- 
lackig:  Drei  Konige.  —  8,  Axt:  Erhard.  —  17.  Glocke:  Antonius.  — 
20.  Pfeil:  Sebastian.  —  21.  Palmzweig:  Agnes.  —  25.  Schwert:  Pauli 
Bekehrung. 

Februar.  2.  Krone:  Mar.  Lichtmess.  —  3.  Bischofemütze : 
Blasiua  —  5.  Ein  conventionelles  Zeichen,  yielleicht  eine  Spindel,  die 
als  Attribut  der  hl.  Agatha  auch  in  einem  Walliser  Holzkalender  des 


92  RiegL 

15.  Jahrh.^)   yorkommt  —   14.  Geisel:  YalentiiL  —   22.  Schlüssel: 
Fetri  Stahlfeier.  —  24.  Lanze:  MaÜiias. 

März.     17.  Batte:  Gertrud.  —  25.  Krone:   Mar.  Verkündigung. 

—  27.  Domenbesetzter  Stab:  Joh.  eremita. 

April  24.  Bitter,  Drachen  tSdtend^  Georg.  —  25.  Geflügelter 
Löwenkopf:  Markus. 

Mai.  1.  Zweig  mit  S  Blättern:  Philipp  und  Jakob.  Der  Blatter- 
zweig zum  1.  Mai  findet  sich  auch  in  einem  englischen  Bauernkalender 
der  Bodleiana,  wie  überhaupt  in  nordischen.  Nach  Worm>)  bedeutet 
er  die  Buche,  die  um  diese  Zeit  Blätter  ansetzt.  In  einer  Sachsen- 
spiegel-Handschrift des  13.  Jahrh.^)  ist  der  1.  Mai  als  Walpurgis  -  Tag 
durch  einen  grünen  Baum  symboUsirt.  —  3.  Kreuz:  Kreuzerfindung. 

—  6.  Sechsblättrige  Rosette:  Joh.  y.  d.  Pforten.  —  25.  Schneidemesser 
und  Bebenzweig:  ürban. 

Juni  (Taf.  V).  3.  Spindel:  Erasmus.  —  8.  Bischo&mütze:  Me- 
dard.  —  15.  Oelkessel:  Vitus.  —  24.  Kelch  mit  Schlange:  hier  ist 
offenbar  das  Attribut  des  Täufers  Johannes  mit  demjenigen  des  Evan- 
gelisten yerwechseli  —  25.  Hufeisen:  Eligius  der  Goldschmied,  der 
sonst  zum  1.  Dec  gefeiert  wird.  Auch  Pilgram^)  kennt  einen  Pariser 
Codex,  der  Eligius  zum  25.  Juni  yerzeichnet,  und  der  Gompost  et 
Kalendrier  des  bergiers  (gedruckt  1497  zu  Paris)  hat  zum  25.  Juni 
das  Bild  des  S.  Eloy  conf.  als  Bischof  mit  Stab  und  Hammer.  — 
26.  Bischofsmütze:  entspricht  nicht  den  HH.  Johannes  und  Paul.  Es 
ist  aber  der  Gedachtnisstag  des  hl.  Bischofs  Vigilius  yon  Trient,  der 
umso  eher  hier  gemeint  sein  kann,  als  der  Kalender  von  Dr.  Figdor 
in  Trient  erworben  wurde.  —  29,  Schlüssel  und  Schwert:  Peter  und 
Paul. 

Juli  2.  Krone:  Mar.  Heimsuchung.  —  4.  Fisch:  Ulrich.  — 
18.  Lilie:  Pius  I.  —  12.  Drachen:  Margaretha.  —  15.  Windrose: 
Aposteltheilung.  —  22.  Salbgefäss:  Magdalena.  —  25.  Stab  und  Pilger- 
mantel: Jakobus  major. 

August  (Taf.  Y).  1.  Schlüssel:  Petri  Kettenfeier.  —  3.  Stein: 
Stephans  Auffindung;  dasselbe  Zeichen  auch  zum  26.  Dec.  —  5.  Vogel 
(Rabe)  mit  Bing:  Oswald.  —  10.  Bost:  Laurentius.  —  13.  Winkel- 


<)  Beechrieben  yon  Runge  in  den  Mitth.  der  Zttricher  antiqo.  Gesellscbaft 
1857.  Er  ist  auf  einer  einzigen  Holztafel  untergebi-acbt  und  enthält  nur  Ein- 
schnitte für  die  Tagesz&hlung  und  Heiligenattribute,  die  yielfiich  mit  denen  des 
in  Bede  stehenden  Kalenders  übereinstimmen.  Seine  Ab&ssung  fällt  in  die  Zeit 
«wischen  den  Jahren  1441  und  1475.  >)  Fasti  Danid  p.  118.  *)  U.  F.  Kopp: 
Bilder  und  Schriften  der  Vorzeit,  Mannheim  1819,  8.  61.  *)  Galend.  Chron. 
Yiennae  1781  p.  216. 


Die  Holzkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaissance.  93 

entspricht  weder  dem  hL  Hippolyt,  noch  dem  hl.  Gassian,  daher 
wolauflocaleOebräache  zurückgehend.  —  15. Krone:  Mar. Himmel£fthri 

—  24.  Messer:  BarÜiolomäus.  —  28.  Gonyentionelles  Attribut:   Aa- 
gustin.  —  29.  Eopf  eines  Mannes:  Johannis  Enthauptung. 

September.  1.  Geweih:  Aegid.  —  8:Erone:  Mar.  Geburt  — 
14.  Kreuz:  Kreuzerhohung.  —  21.  Geflügeltes  Buch:  Matthäus.  — 
29.  Wage:  Michael 

October  (Taf.  Y).  9.  Handschuh:  auf  diesen  Tag  föUt  Dionys, 
aber  der  Handschuh  bedeutet  die  beginnende  Kälte  ^).  —  16.  Giess- 
kanne:  (Jallus,  dem  aber  das  Attribut  nicht  entspricht.  Vielleicht  ist 
der  hL  Florentin  gemeint,  der  auch  auf  diesen  Tag  ffiUt  und  sein 
Attribut  mit  denjenigen  des  hl.  Florian  verwechselt,  siehe  weiter  17.  Not. 

—  21.  Schiff:  Ursula.  —  28.  Conyentionelles  Attribut  (zwei  Herzen  ?) : 
Simon  und  Juda.  —  31.  Beil:  Wolfgang. 

Noyember.  1.  Kirche  mit  Thurm :  Allerheiligen >).  —  6.  Kette : 
Leonhard.  —  11.  Gefäss  auf  hohem  Fuss,  mit  2  Bäuchen  und  Trichter- 
mündung, anscheinend  ein  Prunkbecher:  Martin,  als  Patron  der  reuigen 
Säufer^).  —  17.  Wasserkübel :  Florinus  in  Verwechslung  mit  Florianus, 
der  auch  zum  4.  Mai  nicht  verzeichnet  ist^).  —  19.  Dreiblättriger 
FBcher:  Elisabeth.  —  25. Bad:  Katharina.  —  30.  Andreaskreuz:  Andreas. 

December.  3.  Segnende  Hand:  Sola  abb.^).  —  4.  Kelch: 
Barbara.  •—  6.  Bischofsmütze:  Nikolaus.  —  8.  Krone:  Mar.  Empfäng- 
nis. —  13.  Hammer:  Lucia;  ungewöhnlich.  —  21.  Hand,  die  Schneide 
einer  Axt  beflUilend:  Thomas^).  —  25.  Weltkugel  mit  Kreuz:  Christi 
Geburt  —  26.  Stein:  Stephan.  —  27.  Adler:  Johannes  Evang.  — 
28.  Schwert:  Unschuldige  Kindlein.  —  31.  Zwei  concentrische  Kreise: 
SUrester. 


0  Wonn,  Fasti  Danici  p.  62.  Doch  wird  in  allen  nordischen  Kalendern  der 
Haadsohab  zum  14.  October,  der  »ersten  Wintemaoht*  gesetzt.  >)  80  auch 
in  den  nordischen  nach  Worm  p.  117.  *)  Dasselbe  Attribut  (Krug)  findet  sich 
zum  Martinstage  in  einem  süddeutschen  Kalender  des  15.  Jahrh.  in  der  Ambraser 
Sammlung  n^  77,  auf  12  Pergamentstreifen  geschrieben,  deren  jeder  einzeln  zu- 
sammengeMtet  imd  am  Rttcken  mit  dem  Thierkreiszeichen  des  bezüglichen  Monats 
bezeichnet  ist.  Die  Monatstafeln  enthalten  nur  Wochenbuchstaben  und  Heiligen- 
namen, neben  letzteren  aber  auch  zahlreiche  mit  der  Feder  gezeichnete  und  mit 
gelber  und  rother  Farbe  bemalte  Attribute,  die  den  in  den  Bauemkalendern 
üblichen  yollkommen  entsprechen.  ^)  Auch  hiefÜr  hat  Pilgram  p.  221  ein 
Beispiel:  reperiin  calendario  hicCViennae)  impresso  a.  1498 Florianum  c.  17.Noy. 
qni  Florinus  did  debnisset.  ')  Nach  Joh.  de  Qamundia.  ^  Nach  Worm 
p.  118  wird  er  symbohsirt:  manu  extensis  duobus  digitis,  wegen  seines  bekannten 
Unglanbens. 


94  Riegl. 

Der  Heiligeilkalender  stimmt  offenbar  mit  dem  Brunnecker  grössten- 
theils  überein,  was  sich  ganz  gut  erklärt,  wenn  er  in  der  Brixen  be- 
nachbarten Diocese  Trient,  wo  er  gefunden  wurde,  entstanden  ist^. 
Der  Zeit  nach  ist  der  Trienter  hinter  dem  Brunnecker  etwas  zurück. 
Die  Verwendung  der  Attribute  ist  der  Heranziehung  der  ganzen  Fi- 
guren anscheinend  vorangegangen,  was  wir  auch  anderweitig  bestätigt 
finden  werden.  Die  Attribute  sind  zum  grössten  Theile  natDrlidi  und 
leicht  erkennbar  gezeichnet,  in  manchen  Fällen  aber  (Simon  und  Juda, 
Silvester)  in  stark  conventioneller  Stilisirung,  die  eine  noch  ältere 
Stufe  der  Entwicklung  bezeichnet  Daraus  möge  sich  erklären,  dass 
die  Zuweisung  der  Attribute  nicht  in  allen  Fällen  mit  absoluter  Sicher- 
heit geschehen  konnte. 

Der  Gebrauch  solcher  Holzkalender  blieb  nicht  auf  Deutschland 
beschrankt;  er  lässt  sich  vielmehr  in  ganz  Nord-  und  Westeuropa 
nachweisen.  Besonders  genaue  Kunde  haben  wir  von  den  nordischen, 
und  unter  diesen  wieder  von  den  dänischen,  denen  ein  Eopenhagener 
Universitätsprofessor,  Olaf  Worm,  im  17.  Jahrh.  ein  eigenes  Buch*) 
gewidmet  hat.  Darin  gibt  er  unter  anderem  eine  genaue  Beschreibung 
und  Abbildung  von  acht  alten  Bauemkalendem.  Dies  genügt,  um 
daraus  das  Wissenswertheste  zu  erfahren. 

Ab  Material  wurde  auch  hier  meistens  Holz  verwendet,  daneben 
aber  auch  Bein  und  Fischknochen,  als  Färbemittel  rothes,  grünes  und 
schwarzes  Wachs  wie  im  Brunnecker  Kalender.  Die  Form  war  gleich- 
falls eine  wechselnde.  Neben  solchen  Kalendern,  die  wie  die  be- 
schriebenen der  SammL  Figdor  aus  mehreren  Tafeln  zusammengesetzt 
waren,  fanden  sich  solche,  die  auf  einer  einzigen  Tafel  Platz  fanden, 
von  quadrater,  oblonger,  ja  selbst  kreisrunder  Form.  Sehr  verbreitet 
waren  femer  die  Kalenderstäbe,  und  zwar  scheinen  diese  einfacheren 
Formen  zugleich  die  älteren  gewesen  zu  sein.  Dem  Inhalte  nach  decken  sie 
sich  vollkommen  mit  den  beschriebenen  deutschen :  Wochenbuchstaben, 
Güldenzahlen  und  Feste.  Dazu  kommen  gelegentlich  auch  astrologische 
Angaben,  wobei  Worm  ausdrücklich  die  Mannigfaltigkeit  betont,  die 
diesbezüglich  in  verschiedenen  (hegenden  geherrscht  hat 

Das  wesentlichste  Merkmal  dieser  Gruppe  bilden  die  eigenthüm- 
lichen  Zahlzeichen,  die  mit  geringfügigen  Unterschieden  den  meisten 
dieser  nordischen  Kalender  gemeinsam  sind.  An  Stelle  der  Kerb- 
schnitte als  Vertreter  der  Wochenbuchstaben  treten  die  Zahlzeichen 


I)  Für  italienischen  Einfluss  könnte  man  etwa  den  von  der  Kirche  abseit« 
stehenden  Gsmpanile  im  Allerheiligenbilde  geltend  machen.  *)  Fast!  Danici, 
Haüuae  apud  Joach.  Moltkenium  1648. 


Die  Hokkalender  des  Mittelalten  und  der  Renaissance.  95 

1 — 7,  .die  dann  in  der  Bubrik  der  Güldenzahlen  ihre  Fortsetzung  bis 
19  finden.  Worm  wollte  die  hiezu  verwendeten  eigenthümlichen  Zahl- 
zeichen ¥on  den  Bunen  ableiten  und  daraus  die  Vorliebe  der  Land- 
leate  hiefür  erklären.  Jeden&Us  waren  sie  ffir  den  Bauer  bequemer 
als  die  rOmischen  Zahlen,  da  jedes  Zeichen  eine  andere  Zahl  bezeich- 
nete und  die  Ziffern  bis  19  nicht  schwer  zu  merken  waren,  wogegen 
die  römische  Schreibweise  beim  Lesen  der  meisten  Zahlen  die  Operationen 
des  Addirens  und  Subtrahirens  erfordert  Dass  wir  es  aber  hiebei  nicht 
mit  spedfisch  skandinavischen  Ziahlzeichen  zu  thun  haben,  ergibt  sich 
schon  daraus,  d^ss  wir  sie  mit  geringen  Veränderungen  auch  in  fran- 
zösischen Holzkalendem  ganz  gewöhnlich  finden.  Daneben  kommen 
bei  Worm  andere  Zahlzeichen  vor,  die  mit  den  in  Süddeutschland  ge- 
brauchlichen die  engste  Verwandtschaft  zeigen.  Eerbschnitte  allein 
ohne  weitere  Bezeichnung  für  die  Wochenbuchstaben  finden  sich  nur 
in  einem  unvollkommenen  Kalender,  in  einem  späteren  dagegen  die 
Buchstaben  a — g. 

Die  Bubrik  der  Eeiligennamen  weist  zumeist  nur  conventionelle 
Zeichen  auf,  erst  die  späteren  Kalender  enthalten  t^gnren.  Vielleicht 
das  älteste  Beispiel  der  ganzen  Gattung  ist  ein  sechseckiger  Stab^), 
dessen  je  drei  Seiten  ein  Halbjahr  umfiftssen.  Von  diesen  zusammen- 
gehörigen drei  Seiten  ent&llt  die  mittlere  auf  die  Wochenbuchstaben, 
die  unterste  auf  die  Güldenzahlen,  die  oberste  auf  die  Heiligen,  Die 
beiden  erstgenannten  Bubriken  sind  in  jenen  eigenthümlichen  Ziffern, 
die  letzte  in  äusserst  einfachen  Zeichen  ausgedrückt,  worunter  das 
Kreuz  die  grösste  Bolle  spieli  Ganz  auf  derselben  Stufe  steht  ein 
Kalender  der  Ambraser  Sammlung  (X.  82),  der  auf  acht  mit  Papier 
beklebten  Holztafeln  eine  wenngleich  erst  in  jüngerer  Zeit  geschriebene, 
so  doch  vollkommen  getreue  Copie  eines  nordischen  Kalenders  ent- 
hält'). In  beiden  genannten  Fällen  wird  das  Jahr  vom  1.  Jan.  an 
gezählt,  in  einem  anderen  Falle  ^)  vom  2.  Jan.,  so  dass  das  Jahr  mit 
CSrcumdsio  schliessi  Eine  specifisch  nordische  Eigenthümlichkeit  ist 
aber  die  in  älteren  Zeiten  &st  durchaus  festgehaltene  Nichtberück- 
sichtigung der  Monate,  und  Theilung  des  Jahres  in  zwei  gleiche 
Hälften,  deren  eine  am  14.  April,  dem  St.  Tiburciustage  oder  Forst 
Somerdag  der  Norweger,  die  zweite  am  14.  October,  dem  St.  Galixt- 
tage  oder  Forst  Winternaht  beginnt,  sowie  es  eben  den  höheren 
Breiten  Skandinaviens  entsprechen  mochte. 


•)  Worm  p.  87.  •)  Nach  Dir.  Dg's  freundlicher  Mittheilung  in  den  Vier- 
ziger Jahren  als  Runenkalender  aus  dem  Münz-  und  Antikencabinet  überkommen. 
»)  Worm  p.  90. 


96  R  i  e  g  1. 

Merkwürdig  ist,  dass  kein  einziger  von  diesen  Kalendern  recti- 
ficirte  Güidenzahlen  hat.  Es  spricht  sich  darin  offenbar  der  conser- 
▼ative  Charakter  der  nordischen  Völkerschaften  aus.  Während  in  dem 
beweglicheren  städtereichen  Sfiden  die  Frage  der  Ealenderreform  be- 
reits volle  zwei  Jahrhunderte  vor  Oregor  XIIL  nicht  nur  theoretisch 
traktirt,  sondern  auch  praktisch  zu  lösen  gesucht  wurde,  copirten  die 
dänischen  Bauern  noch  zu  Worm^s  Zeiten  die  alten  numeri  aurei,  die 
doch  schon  in  den  Tagen  Leo^s  X.  nach  dem  Witswort  eines  hoch- 
angesehenen Prälaten  ^diutumitate  temporis  plumbei'  geworden  waren. 
Noch  in  der  ersten  Hälfte  des  17.  Jahrh.  durfte  nach  Worm*s  Bericht 
in  keinem  Hause  eines  halbwegs  angesehenen  dänischen  Bauern  ein 
solcher  Kalender  fehlen.  Worm  verräth  allerdings  an  einer  Stelle^), 
dass  man  sich  des  Irrthums  wol  bewusst  war;  er  gibt  auch  zum 
Schluss  einen  corrigirten  und  seiner  Zeit  angepassten  Bauemkalender, 
der  sich  von  den  alten  wesentlich  nur  durch  die  richtig  gestellten 
numeri  aurei  unterscheidet;  darin  waren  aber  die  süddeutschen  Bauern 
dem  dänischen  Universitätsprofessor  um  150  Jahre  vorausgegangen. 
In  diesen  späteren  Zeiten  veränderte  sich  das  Aussehen  der  Holz- 
kalender anscheinend  wenig,  nur  tritt  das  Figürliche  stärker  hervor, 
wie  z.  B.  an  einem  Exemplar*),  das  zwei  Seiten  einer  Holztafel  ein- 
nimmt, die  Figuren  den  deutlichen  Charakter  der  Renaissance  des  vor- 
geschrittenen 16.  Jahrh.  zeigen,  daneben  Zahlzeichen  von  der  Axt  der 
beschriebenen  deutschen,  aber  noch  immer  die  Eintheilung  des  Jahres 
in  Sommertage  und  Wintemächte. 

Für  Worm  steht  es  fest,  dass  die  Ehre  der  Erfindung  der  Holz- 
kalender seinen  Landsleuten,  den  Dänen,  gebühre,  und  zwar  soll  diese 
ihre  Erfindung  bis  in  die  Tage  Julius  Cäsars  zurückreichen.  Aller- 
dings macht  ihn  der  Umstand  stutzig,  dass  sich  auf  den  von  ihm 
reprodncirten  Kalendern  stets  auch  der  hL  Olaf  vorfindet,  der  erst  im 
J.  1300  gestorben  isi  Setzen  wir  hinzu,  dass  auch  die  im  J.  1391 
canonisirte  schwedische  Brigitta  zu  den  beliebten  Heiligen  dieser  Kalender 
gehört,  so  werden  wir  selbst  die  ältesten  derselben  nicht  hinter  das 
15.  Jahrh.  zurückversetzen  dürfen.  Wenn  wir  aber  schon  —  wozu 
wir  keineswegs  gezwungen  sind  —  unter  den  drei  nordischen  Völker- 
stämmen  den  Erfinder  zu  suchen  hätten,  so  müsste  es  am  ehesten 
unter  den  Norwegern  geschehen,  da  nur  von  diesen  und  nicht  von 
den  weit  südlicher  sitzenden  Dänen  die  Scheidung  des  Jahres  nach 
Sommertag  und  Wintemacht  hätte  ausgehen  können.  Der  norwegische, 
in  einen  Fischknochen  eingegrabene  Kalender,  dessen  Abbildung  Worm 


*)  a.  a.  0.  106.       «)  S.  100  u.  102. 


TAFEL  I. 


JANUAR,  FEBRUAR,  MÄRZ. 


aW 


r-Hh 


^M^tUHjfM.rm.l.r 


Uolz-Ealender  vom  Jahre  1526—1544. 
Sammlung  Figdor  N»  799. 


TAFEL  IL 


APRIL,  MAI,  JUNI. 


t 


,l.rit.Tv?^TlijJ.?.fMl.J. 


t?,mvUJi.rl».lj.t 


(■ut  Jn\ii\mnxU 


Holz-Kalender  vom  Jahre  1526—1544. 
Sammlung  Figdor  N°  799. 


TAFEL  III. 


JULI,  AUGUST,  SEPTEMBER. 


MlM.lia!..4F?fk-?- 


Holz-Kalender  vom  Jahre  1526—1544. 
Sammlung  Fiodor  N°  799. 


TAFEL  IV. 


OCTOBER,  NOVEMBER,  DECEMBER. 


'  'iiitlfr.],nn.j-l,{ili^^|.,..t 


Holz-Ealender  vom  Jahre  1526—1544. 
Sammlung  Pigdor  N«  799. 


TAFEL  Y. 


JUNI. 


AUGUST. 


OCTOBER. 


Holz-Ealbmder  aus  dem  letzten  Drittel  des  15.  Jahrhunderts. 
Sammlung  Pigdor  N«  800. 


Die  Holzkalender  des  MittelaltexB  und  der  Renaiasance.  97 

gibt  1)1  stimmt  dem  Inhalte  nach  mit  den  alteren  dänischen  vollkommen 
übereÜL  Dasselbe  gilt  von  den  schwedischen,  woftbr  uns  ein  Zeugnis 
aus  der  Mitte  des  16.  Jahrh.  bei  Olaf  Magnus  >)  erhalten  isi  Hienach 
wire  bei  den  Schweden  namentlich  die  Stabform  sehr  gebrauchlich 
gewesen.  Die  Bauern  bedienten  sich  dieser  Ealenderstftbe  zugleich  als 
Stütze  auf  den  abschfissigen  Gebirgswegen.  Die  Abbildung  solcher 
Stäbe  in  der  Initial-'Vignette  des  betreffenden  Gapitels  bei  Olaf  Magnus 
läset  die  oonyentionellen  nordischen  Zahlzeichen  erkennen,  auch  ver- 
mag man  aus  der  Beschreibung  keinerlei  Abweichung  von  den  bei 
Worm  abgebildeten  danischen  Kalendern  zu  ersehen.  Auf  schwedischen 
oder  norwegischen  Ursprung  dürfte  daher  ein  schwertahnlicher  Stab  in  der 
SammLFigdor')  zurückgehen,  von  0.92  m  Lange  und  0.045  m  Breite,  mit 
Handgriff,  nach  unten  in  eine  stumpfe  Spitze  auslaufend,  der  auf  beiden 
Flachseiten  je  6  Monate  mit  Tagesbezeichnung  in  Eerbschnitten  und 
Heiligensymbolen  von  sehr  conventionellem  Charakter  enthält;  die 
bdden  Jahreshälften  ))eginnen  nach  nordischer  Weise  mit  dem  ersten 
Sommertag  (14.  April)  und  der  ersten  Wintemacht  (14.  Oct). 

Zu  den  Reichen,  in  denen  der  gregorianische  Kalender  erst  im 
18.  Jahrh.  Eingang  gefunden  hat,  gehörte  so  wie  Dänemark  und 
Schweden  auch  England,  wo  ebenfidls  der  Bauernkalender  noch  im 
Jahre  1683  bei  den  geringeren^  Leuten  in  Gebrauch  war^).  Es  ist 
daher  verhältnissmässig  viel  von  diesen  «clog  almanacks*  erhalten  ge- 
blieben und  findet  sich  namentlich  im  British  Museum,  femer  im 
Ashmolean  Museum  zu  Oxford  und  in  der  Bodleiana^),  sowie  in  der 
Chetham  oder  College  Library  zu  Manchester®).  Die  englischen 
Bauemkalender  waren  gewöhnlich  viereckige  Stäbe,  deren  Kanten  mit 
Eerbschnitten  bedeckt  waren.  Diese  Eerbschniite  entsprachen  deu 
einzelnen  Tagen  oder  —  da  jeder  siebente  Eerbschnitt,  auf  den  der 
Buchstabe  A  entfiele,  auf  irgend  eine  Weise  hervorgehoben  war  — 
den  Wochenbuchstaben,  und  zwar  um£ust  jede  der  vier  Kanten  drei 
Monate.    An  die  Eerbschnitte  schlössen  sich  nach  der  einen  Seite  die 


<)  S.  92.  ^  Historia  Olai  Magzd  Gothi  arohiepiscopi  Upsalensis  de  gentium 
Beptentrionalium  Tariis  oonditionibuB  etc.  Basel  1567.  Lib.  I.  oap.  84,  undlib. 
XYL  cap.  20.  *)  Stammt  aus  der  Minutoli-Sammlmig,  in  deren  Katalog  (Ber- 
lin 1872)  er  unter  n9  2671  als  norwegischer  Runenstab  in  Form  eines  frübmittel- 
alterlichen  Schwertes  bezeichnet  ist.  ^)  So  berichtet  Dr.  Plot  in  der  Natural 
ffistory  of  Staffordshire ,  Oxford  1686,  worin  dem  Bauemkalender  ein  umfing- 
liches  Capitel  gewidmet  ist.  Das  Buch  blieb  mir  unzugänglich;  einiges  daraus 
ist  abgedruckt  in  The  calendar  of  the  Prayer-book  illustrated,  Oxford  and  Lon- 
don, J.  Parker  1867,  introduction  p.  XL  *)  Je  ein  Exemplar  aus  den  zwei 
letztgenannten  Sammlungen  ist  abgebildet  in  The  calendar  of  the  Prayer-book 
p.  XIV.      *)  Hampson,  Medii  aevi  Ealendarium,  S.  447. 

Mütliefliiiigen  IX.  7 


98  BiegL 

GüldenzaUeti^  naeh  der  anderen  die  Heiligensymbole.  Auch  diese  Stabe 
worden  in  England  ak  Bcmio  Galendars  beeeichnet^).  Die  Heiligen- 
Symbole  waren  entweder  eontentienelle  Zeichen  oder  Attribute  in 
starker  Stilieirang.  Was  ihr  Alter  betrifft,  so  halt  man  sie  gegen- 
wirlig  in  England  selbst  f&r  nicht  alter  als  ans  der  Zeit  der  Königin 
fflieabethf  wenn  auch  Dr.  Flot  —  offenbar  im  Ansdiluss  an  Worm  — 
sie  durch  König  Kanut  aus  Danemark  in  England  eingefOhrt  sein  laset. 
In  Franhrdoh  ist  die  Verwendung  von  Baueftikalmdem  auf  Hohn 
tafeln  im  15.  Jahrh.  dunlh  Draek  bezeugt').  Von  den  bisher  bekannt 
gewordenen  wurde  ^er  älteste  im  J.  1782  in  der  Bretagne  gefunden. 
Er  muss  damals  schon  lange  ausser  Gebrauch  gewesen  sein,  da  ihn 
sofort  ein  Gelehrter  zum  G^eustande  einer  Dissertation  gemacht  hat*). 
Die  Abbildung  bei  Champier^)  zeigt  eine  Holztafel ,  die  auf  bdden 
Seiten  je  6  horizontale  Rubriken,  entsprechend  sechs  Monaten,  enilialb 
Die  Tage  sind  durch  Einschnitte  bezeichnet,  ähnlich  wie  an  unseren 
Süddeutsehen,  von  denen  sie  sich  nur  durch  das  Auslau£m  in  eine 
stumpfere  Spitze  unterscheiden.  Der  Heiligenkalender  enthalt  mchts 
Figurales,  sondern  nur  sehr  Conventionelle,  &sb  geometrisch  gehaltene 
Attribute*  Ghampier  setzt  den  Kalender  wol  mit  Recht  in*s  15.  Jahrh. 
Ausser  diesem  sind  mir  noeh  drei  firuizösische  Holzkalender  bekannt 
geworden,  die  unter  einander  sehr  grosse  Verwandtschaft  zeigen.  Den 
einen  bewahrt  die  Nationalbibliothek  zu  Paris^),  den  zweiten  das  Museo 
ciyico  zu  Bologna®),  der  dritte  ist  bei  Worm^)  beschrieben,   der  ihn 

1)  Ebenda  p.  XV.  *)  Compost  et  Ealendrier  des  bergiers,  Ausg.  yoü  1497 : 
»Qui  Tenlt  (comme  bergiera  qoi  gardent  les  l»ebis  am  champs  «ans  saToir  les 
lectret:  maiB  Beulement  par  anomies  fignres  qoils  foHt  en  petites  tabletes 
de  boys)  avoir  cognoissance  de  cieulz  etc.*  *)  Ant.  Lancelot  in  den  M^m. 
de  r  academie  des  inscr.  et  belles-lettres  t.  IX.  ^)  Les  andens  almanacbs  illnstr^, 
Paris,  Frinzine  et  Cie.  1885.  p.  70.  *)  Theilweise  veröffentlicbt  in  V.  Gay'a 
Glossaire  areb^ologiqne,  mot  »calöndrier«,  p.  S61,  wo  er  in*s  14.  Jahrb.  renetsst 
wird,  dedi  dürfte  er  kaum  tor  iseo  entstanden  sein.  *»  Gaiii  ▼eteffentliAt 
Ton  Lnigi  Frati:  Di  nn  oaJendario  ronico  della  pontifioia  univecgitä  di  Bologna. 
Bologna  1841.  Dr.  Masner  hatte  die  Güte,  mir  eine  Beschreibung  des  Originals 
und  einen  Auasüg  nebst  Baasen  ans  der  genannten  Pablication  anzufertigen. 
Hiernach  ist  an  dem  nordfiranaösiBchen  Ursprung,  den  schon  Frati  erlaumte,  nicht 
za  eweifeln.  Als  £igeiithümliohk^  dieses  Kalenders  Terdient  erwähnt  zu  werden, 
dasB  Ton  den  Heiligenfiguren  nur  die  kleineren  in  Holz  grayirt,  die  grosseren 
dagegen  in  einem  sehr  flachen  Relief  geschnitet  erscheinen.  Die  kalendarischen 
Angaben  sind  sehr  reichhaltig;  sie  umfiusen  1.  die  Wochenbuchstaben  in  Zahl- 
zeichen, 2.  die  alten  Gfildenzahlen ,  8.  corrigirte  Güldenzahlen  nebst  Stunden- 
angaben, 4.  Tagessummen  der  einzelnen  Monate,  5.  Anzahl  der  Tages-  und  Nacht- 
stunden. Die  Zahlzeichen  reichen  auch  hier  wie  in  den  nordischen  Kalendern, 
nur  von  1—19,  ao  dass  z.  B.  die  Zahl  81  (Tagessumme  des  Januar)  durdi  ctie 
Zeichen  19  -j-  12  ausgedrückt  erseheint.       ^*a.  a.  0.  p.  97,  wo  auch  eine  Ab- 


Die  Holzkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaissance.  99 

uaiOrlich  fiQr  dänisch  hält.  Alle  drei  haben  die  Gestalt  Ton  oblongen 
Tafeln,  wie  unser  Wiener  Kalender,  acht  an  der  Zahl,  durch  duroh- 
geaogene  Schnüre  Yerbunden  und  in  der  Art  der  Diptychen  au&u- 
klappen«^  Die  Zahlaeichen  haben  denselben  Charakter,  wie  die  sogen, 
Bonenzahlen  der  nordischen  EiJender.  Die  Heiligen  sind  nicht  mehr 
durch  blosse  Attribute,  sondern  in  Figuren  dargestellt,  wie  im  Brun- 
ecker  Kalender,  dem  sie  auch  zeitlich  näher  stehen.  Das  Bologneser 
Exemplar  ist  nämUch  mit  der  Jahrzahl  1514  Yersehen,  wodurch  sich 
auch  f&r  die  zwei  übrigen  die  ungefähre  Zeitstellung  ergibt 

Wie  die  gegebene  üebersicht  zeigt,  lasst  sich  keiner  der  erhaltenen 
Holzkalender  mit  Bestimmtheit  über  das  15.  Jahrb.  hinaufdatiren. 
Dass  ihr  Gebrauch  aber  weiter  zurückreicht,  geht  schon  aus  der  grossen 
geographischen  Verbreitung  herror,  in  der  sie  uns  bei  ihrem  ersten 
Auftauchen  entgegentreten.  Und  in  der  That' fehlt  es  nicht  an  An- 
haltspunkten, die  uns  berechtigen,  die  Existenz  der  Holzkalender  min- 
destens im  12.  Jahrb.  als  erwiesen  anzunehmen. 

Wie  man  sich  in  dieser  Beziehung  in  altchrißtUcher  Zeit  behalf, 
lehrt  ein  Bildkalender,  der  im  J.  1816  in  einem  christlichen  Hause 
auf  dem  Territorium  der  Titusthermen  am  Esquilin  gefunden  wurde  ^). 
Derselbe  enthielt  zu  oberst  sieben  Medaillons  mit  den  Bildern  der 
sieben  Wochengotter  der  jüdisch-chaldäischen  Woche,  die  im  4.  Jahrh. 
neben  der  Stägigen  romischen  Woche  bürgerliche  Geltung  erlangt 
hatte,  und  zwar  iu  der  Folge :  Saturn,  Sonne,  Mond  u.  s.  £  bis  Venus 
wagrecht  nebeneinander.  Darunter  befEind  sich  ein  Kreis  mit  12  Aus- 
schnitten, in  jedem  derselben  eines  der  12  Zeichen  des  Thierkreises. 
links  von  diesem  Kreise  waren  die  Zahlen  I — ^XV,  rechts  die  Zahlen 
XVI — YKX  in  Yertikalen  Rubriken  geschrieben.  Neben  d^i  einzelnen 
Flanetenbildem,  Thierkreiszeichen  und  Tagzahlen  war  überall  ein  Loch 
angebracht  zum  Einstecken  eines  Beinlgiopfs,  woTon  sich  gleichfalls 
ein  Exemplar  gefunden  hat.  Durch  die  Beinknopfe  war  man  somit 
im  Stande,  das  jeweilige  Tagesdatum,  den  Wochentag  und  den  Monat 
zu  bezeichnen,  imd  brauchte  am  nächstfolgenden  Tage  beziehungs- 

bildnng  der  Decembertafel  und  der  Rückseite  eines  Deckels,  die  mit  der  gravirten 
Danrtellimg  der  Anbetung  der  Hirten  gefüllt  ist.  Aehnliche  Darstellungen  be- 
finden sich  auch  auf  den  Deckeln  der  zwei  anderen  zu  dieser  Qruppe  gehörigen 
französiBchen  Kalender. 

^  Beschrieben  und  abgebildet  bei  Guattani :  Mejnorie  enciclopediohe  suUe 
antichitä  e  belle  arti  di  Roma  per  il  MDCHXXYI.  Roma  1817.  p.  160—164. 
Die  Entstehung  erscheint  hier  in  eonstantinische  Zeit  versetzt,  der  Ursprung  da- 
gegen in  Yorchristlicher  Zeit  mindestens  sehr  wahrscheinlich  gemacht.  Der  tech- 
nischan  Ausführung  nach  sind  die  Zeichen  in  der  Art  der  Graffiti  in  den  Mauer- 
mürtel  eingeritzt  und  mit  Farbe  nachgezogen. 

7* 


100  R  i  e  g  L 

weise  Monate  nur  die  entsprechenden  Beinknöpfe  nmzustecken,  nm  das 
richtige  Datum  festzuhalten. 

Mit  diesem  noch  &st  ganz  der  Antike  angehSrigen  Wandkalender 
haben  zwar  unsere  spatmittelalterlichen  Holzkalender  nichts  mehr  ge- 
mein. Aber  der  Kalender  war  ein  zu  wichtiger  Factor  im  bürger- 
lichen Leben,  als  dass  mau  seiner  im  Mittelalter  in  bürgerlichen  und 
bauerlichen  Kreisen  auf  die  Dauer  hätte  entrathen  können.  Bestimmt 
lasst  sich  nur  sagen,  dass  der  Typus  des  späteren  Holzkalenders  be- 
reits in  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrh.  wenigstens  in  seinen  Grund- 
zügen Tollkommen  ausgebildet  war.  So  tritt  er  uns  nämlich  hand- 
schriftlich im  Hortus  deliciarum  der  Herrad  von  Landsperg^)  entgegen. 
Jedem  Monate  entspricht  hier  eine  horizontale  Linie,  auf  der  die  ein- 
zelnen Tage  durch  vertikale  Schäfte  bezeichnet  sind;  wo  der  Wochen- 
buchstabe A  fallt,  ist  der  Schaft  unter  die  Horizontale  Yerlängert,  wie 
die  Einschnitte  im  Brunecker  Kalender.  Die  Güldenzahlen  sind  in 
römischen  Ziffern  übergeschrieben,  die  weiteren  Qualitäten  einzelner 
Tage  am  Schafte  kenntlich  gemacht,  und  zwar  die  Herrenfeste  durch 
drei  Funkte,  Marienfeste  durch  zwei  Punkte,  Apostelfeste  durch  einen 
Punkt,  gewöhnliche  Heiligentage  durch  einen  Querbalken,  der  mit  dem 
Schafte  ein  Kreuz  bildet;  ist  der  Tag  dem  Gedächtnisse  mehrerer  Hei- 
ligen geweiht,  so  erscheint  die  Zahl  der  Querbalken  dementsprechend 
Termehrt  (bis  zur  Vierzahl).  In  ähnlicher  Weise  finden  sich  Zeichen 
für  die  socii  gewisser  Märtyrer,  für  die  Octaven,  Vigilien  und  ägyp- 
tischen Tage.  Wir  dürfen  also  in  diesem  ,Martyrologium*  der  Her- 
rad Ton  Landsperg  die  primitive  Stufe  unserer  Bauernkalender  er- 
blicken, worin  die  Feste  nur  nach  gewissen  obersten  Classen  (Herren-, 
Marien-,  Apostel-  und  gewöhnlichen  äeiligenfesten)  unterschieden, 
aber  innerhalb  dieser  Classen  noch  nicht  weiter  im  Einzelnen  dif- 
ferenzirt  sind.  Dies  genügte  offenbar  nicht,  um  den  jeweiligen  Tages- 
heiligen im  Besonderen  zu  bestimmen  und  aus  diesem  Bedür&isse  ist 
wol  das  Aufkommen  des  Cisiojanus  zu  erklären,  der  die  An&ngsbuch- 
staben  sämmtlicher  Tagesheiligen  in  GedächtnisTcrse  zusammenfassi 
Nach  Grotefends  Zusammenstellung  der  älteren  Bedactionen  des  Cisio- 
janus') wäre  dieser  erst  im  14.  Jahrh.  in  Aufnahme  gekommen,  doch 
ist  er  bereits  am  Anfange  des  13.  Jahrh.  nachzuweisen  und  zwar  in 


1)  Proben  davon  in  C.  M.  £ngelhardt:  Herrad  von  Landsperg,  Cotta  1818, 
Ta£  X.,  YgL  Text  8.  57  und  117.  Der  ganze  Kalender  yollständig  bei  Piper: 
Die  Ealendarien  und  Mart^rrologien  der  Angelsachsen,  sowie  das  Martyrologium 
und  der  Computus  der  Herrad  von  Landsperg.  Berlin  1862.  S.  21—28.  Der- 
selbe Kalender  war  in  der  Handschrift  noch  einmal  in  Kreisform  wiederholt. 
>)  Im  Anz.  d.  german.  Mus.  1870  8.  279. 


Die  Holzkalender  des  Mittelalters  und  der  Renaassance.  101 

einem  Ealender^X  ^^  gleichfallfl  Analogieu  mit  dem  späteren  Bauern- 
ladender  enthält  Auch  hier  sind  die  einzelnen  Monate  durch  hori- 
zontale Linien»  die  einzelnen  Tage  durch  vertikale  Schäfte  bezeichnet, 
die  an  den  Tagen,  auf  welche  Güldenzahlen  fallen,  durch  diese  letzteren 
ersetzt  erscheinen*  Die  Tage,  auf  welche  der  Wochenbuchstabe  A 
ent^t,  finden  ihren  Ausdruck  dadurch,  dass  die  Schäfte  oder  Gülden- 
zahlen in  diesem  Falle  roth  geschrieben  sind.  Endlich  sind  mehrere 
Monatstafeln  vom  Gisiojanus  begleitet 

Im  18.  Jahrh.  war  man  aber  auch  bereits  zu  einer  &fmbolik  für 
einzelne  Heiligentage  gelangt  Dies  ergibt  sich  aus  einer  Sachsen- 
spiegel-Handschrift'), die  zwar  erst  um  1300  geschrieben  ist,  aber 
nachweislich  auf  eine  Vorlage  aus  Friedrichs  IL  Zeit  zurückgeht 
Daselbst  finden  sich  symbolische  Darstellungen  einzelner  Tage,  die  als 
Zinstermine  besondere  Wichtigkeit  haben  und  zwar  gilt  ab  Symbol 
für  den  Bartholomäustag:  ein  geschundener  Mann,  der  seine  Haut  an 
einem  Stocke  trägt;  Walpurgistag:  ein  grüner  Baum,  weil  dadurch 
der  1.  Mai  bezeichnet  werden  soll;  Wurzmesse  (15.  Aug.):  zwei  Ge- 
bund  Kräuter  und  ein  Gebund  Holz;  Johannistag:  ein  mit  köstlichen 
Steinen  besetates  Gefass  mit  einem  Deckel  darauf;  Margarethentag: 
eine  Heilige,  die  den  Teufel  bindet;  ürbanstag:  eine  Mönchskutte.* 
Dem  entsprechend  mag  man  auch  die  im  Kalender  der  Herrad  Ton 
Landsperg  Torliegende  primitiye  Form  des  Bauemkalenders  durch 
Differenzirung  der  Zeichen  für  die  einzelnen  Heiligen  ausgebildet  haben, 
zunächst  in  möglichst  couTentioneller  Art,  mit  geometrisch  stilisirten 
Attributen.  Kalender  auf  dieser  Stufe  finden  wir  noch  im  15.  Jahrb., 
so  jenen  aus  der  Bretagne  stammenden  französischen  und  mehrere 
nordische.  Im  15.  Jahrh.  nimmt  dann  der  Naturalismus  in  der  Dar- 
stellung der  Attribute  stetig  zu,  bis  etwa  um  das  Jahr  1500  die 
Figuren  der  Heiligen  selbst  in  die  Holztafeln  Aufiiahme  finden.  In 
dem  Masse,  ab  sich  die  Anforderungen  des  Darstellungskreises  steigerten, 
scheint  auch  die  Lust  an  einer  gewissen  künstlerischen  Durchbildung 
gewachsen  zu  sein,  wofEbr  die  Flachreliefe  des  Bologneser  Kalenders 
einen  so  sprechenden  Beweis  liefern. 

Es  hat  sich  also  auf  diese  Weise  neben  dem  geschriebenen  kirch- 
lichen Kalender  ein  in  conTcntionelle  Zeichen  gefasster  bürgerlicher 
oder  Bauemkalender  ausgebildet,  dessen  zunehmende  Verbreitung  im 
Jahrhunderte  der  fienaissance  solche  Allgemeinheit  erreichte,  dass  er 
in  yereinzelten  Exemplaren  bis  auf  unsere  Tage  gelangt  ist 


1)  Veri^fentliclit  yon  Kaltenbnumer  im  8.  Bd.  des  Neuen  Archivs  1  ft.  d. 
Geschichttkde.      >)  Betchrieben  bei  Kopp,  Büder  und  Schriften  der  Vorzeit,  8. 61. 


102  R  i  e  g  L 

Mit  grösserer  Bestimmtheit  lassen  sich  die  Schii^Ble  des  Baaem- 
kalenders  in  neuerer  Zeit  feststellen.  Dass  er  im  Norden  bis  in's 
17.  Jahrh.  im  Oebrancli  geblieben  ist,  wurde  schon  oben  nachgewiesen 
und  fheils  aus  dem  oonservatiyen  Sinn  der  nordischen  Bevölkerung, 
theils  aus  der  Abgeschiedenheit  jener  Lander  Tom  Schauplatze  der 
Ealenderstreitigkeiten  zu  erUSren  versucht;  auch  der  lange  Widern 
stand  gegen  die  Annahme  der  gregoriani^hen  Beform  mag  dasu  bei- 
getragen haben.  Ganz  anders  lagen  die  Verhaltnisse  im  Süden.  Aus 
Italien  sind  Bauernkalender  nicht  bekannt  geworden,  was  vielleicht 
aus  dem  Umstände  £u  erklären  ist,  dass  dieses  Land  in  den  letzten 
Jahrhunderten  des  Mittelalters  wol  über  einen  zahlreichen  gebildeten 
Bütgerstand  verfügte,  dagegen,  wie  noch  heute,  eines  wolhabenden 
Landbauemstandes  entbehrte,  für  dessen  Bedür&isse  ja  vornehmlich 
der  Bauemkalender  zu  sorgen  hatte.  Anders  in  Frankreich /und  Süd- 
deutschland. Die  Aufiiahme  der  corrigirten  Monddaten,  wie  sie  sich 
zur  Zeit  des  Joh.  de  Oamundia,  P^uerbach  und  Begimontanus  in  zahl- 
reichen geschriebenen  Privatkalendem  finden,  in  die  Bauemktdender 
zeugt  für  das  rege  Interesse,  das  man  selbst  in  diesen  Kreisen  der 
Emancipation  der  mathematisch -astronomischen  Kenntnisse  von  der 
kirchlichen  Tradition  entgegenbrachte.  In  beiden  Landern  bereitete 
aber  das  Aufkommen  der  Buchdruckerkunst  den  Holzkalendem  ein 
jfihes  Ende.  Schon  g^en  Schluss  des  15.  Jahrii.  druckte  man  Bauem- 
kalender mit  den  schwarzen  und  rothen  Zacken,  die  den  dreieckigen 
Tages-Einschnitten  der  Holztafeln  entsprachen,  und  mit  den  Figuren 
der  Heiligen  auf  FapierbHitter.  Ein  solches  Exemplar  aus  der  Admonter 
Stiftsbibliothek  hat  Zahn  publicirt^);  ähnlich  mögen  die  in  der  kön. 
Hofbibliothek  zu  München  verwahrten  Blätter^)  beschaffen  sein.  Sie 
sind  sammtlich  sehr  ein&ch  und  scheinen  hauptsächlich  den  Heiligen- 
kalender im  Auge  zu  haben,  indem  sie  [die  Güldenzahlen  weglassen, 
die  man  in  der  corrigirten  Form  zur  Bestimmung  der  beweglichen 
Feste  ja  doch  nicht  mehr  brauchen  konnte;  dagegen  sind  die  Heiligen 
und  ihre  Attribute  reichlich  beibehalten.  Weiter  ging  man  in  Frank- 
reich. Der  Gompost  et  Kalendrier  des  bergiers'),  der  sich  mit  aus- 
drücklichen Worten  als  Gompendium  der  bäuerlichen  Kalenderweisheit 
ausgibt,  präsentirt  sich  als  Quartband  mit  gedrucktem  Text  und  zahl- 
reichen Holzschnitten.  Dadurch  entzog  er  sich  freilich  der  Benützung 
durch  die  lesensunkundigen  Bauern.     Entsprechend   dem   gebildeten 


1)  SteiermSxkisolie  GescliichtBbl&tter,  1882.  >)  Falkenstein ,  Gesch.,  der 
BuchdnickerkunBt,  p.  66.  *)  Zueist  gedniokt  zu  Paris,  bei  Guy  Marohant  U98; 
mir  lag  die  Ausgabe  von  U97  vor. 


Die  Holzkalender  des  Mittelalten  und  der  Renaissance.  103 

Pablikam,  Ar  das  er  bestimmt  war,  &]ideii  auch  andere  Dinge  Auf- 
nahme, die  nur  dem  kirchlichen  Kalender  eigenthümlich  waren  (z.  B. 
Lonarbuchstaben),  aber  seine  Herkonft  wird  schon  aus  der  Anlage  der 
Monatstafeln  klar.  Ausser  den  Wochenbuchstaben  fehlt  nämlich  jede 
andere  Tagesiahlung;  die  Güldenzahlen  sind  corrigirt,  und  zwar  doppelt, 
d.  i  für  zwei  Cyklen ;  die  Heiligen  sind  zwar  namentlich  gedruckt,  aber  . 
die  Vornehmsten  ausserdem,  soweit  der  Baum  reicht,  rechts  am  Bande 
in  Holzschnitt  abgebildet  Die  neben  der  allgemein  üblichen  Tor- 
kommende  Schreibweise  mil  V  cens  et  XII  (1512)  erinnert  gleichfalls 
an  imseren  Bnmeckeir  Ealeii^r. 

Die  Verquickung  des  kirchlichen  Kalenders  mit  dem  Bauem- 
kalender,  die  uns  in  dem  genannten  Gompost  entgegentritt,  zeigt  deut- 
lieh den  weiteren  EntwitUuqgßgang,  den  d^  Kalenderwesen  nicht  nur 
in  Frankreich,  sondern  auch  in  Deutschland  genommen  hat  Betrachten 
wir  die  zahlreichen  deutschen  Kalender,  die  im  16.  Jahrh«  fttr  jedes 
eiBzelne  Jahr  gedruckt  wurd^,  so  finden  wir  darin  ausser  den  her- 
kSmmlicben  Babrikea  des  mittelalterlichen  Kirehenkalenders  all^  den 
astrologischen  Unsinn  und  die  reiche  Freude  am  symbolischen  and 
figftiliehMi  Sel^muck,  die  f&r  den  Laimikalender  des  15.  Jahrh.  so 
oharalcteriatiseh  sind.  Dag^en  haben  die  schwarzen  und  rothen  Zacken 
und  die  HeU^esfiguren  des  modernen  steiermftrkischen  Bauernkalenders 
die  Erinnerung  an  die  alten  Eolztafeln  «nmittelbar  bewahrt,  wenn- 
gkidi  ihre  heutigm  Benutzer  ohne  Kenntnis  des  Lesens  kaum  damit 
zureeht  können  dürften  i). 

*)  Wenn  diese  Abhandlung  auch  nicht  den  Anspruch  erheben  darf,  das  ein- 
schlägige Material  mit  absoluter  Vollstftndigkeit  herangezogen  zn  haben,  so  mögen 
doch  Aoch  zwi»  Kalender  naehträgUohe  £rwfiJbnung  finden.  Norddeuteohen  iJr- 
sprongs  seJieint  der  Kalender  zu  sein,  wovon  ein  Bruchstück,  um&ssend  den  Zeit- 
ranm  vom  16.—81.  Juli  in  den  Mitth.  aus  dem  german.  Nationalmus.  1884,  8.  81 
abgebildet  ist,  leider  ohne  Angabe  des  Materials,  wahrscheinlich  auf  Pmytment 
geschrieben,  aber  eng  verwandt  mit  den  Holzkalendern.  Er  enthält  die  Wochen- 
buchstaben a-g«  darunter  die  tradition^len  und  zu  nnterst  die  corrigirten  Gülden- 
zahlen, über  den  Wochenbucbstaben  die  Heilig  etntweder  in  Halbfigvir  mit  At- 
tributen, oder  die  Attribute  allein,  überdies  die  Namen  der  Heiligen  (Magdalena, 
Jakob,  Olaf)  bei^eschrieben.  Der  Serausgeber  yereetst  ihn  ins  14.  Jahrh.,  da  aber 
die  corrigirten  Monddfiiften  von  den  alten  um  je  4  Tage  difierixen,  und  auch  der 
CSiarakter  der  Buchstaben  nicht  nothwendig  hinter  1400  zurückzugehen  zwingt, 
cUbfte  der  Kalender  erst  deijn  15.  Jahrh.  zususchreiben  sein.  —  Aus  dem  Naoli- 
lasae  Ton  Kari  Folta  wurde  mjr  von  Pro£  Mühlbacher  die  Beschreibung  eines 
sehr  sp&ten  (wahrscheinlich  der  1.  Hälfte  unseres  Jahrhunderts  angehörigen)  skan- 
dinavischen Kalenders  aus  Tellemarken  zur  Verfügung  gestellt,  der  dem  Inhalte 
nach  mit  seinen  auf  Seite  94—97  beschriebenen  Vorgängern  eng  zusammenhängt, 
wobei  aber  bemerkenswerth  ist,  dass  die  Symbole  der  Heiligen  nicht  mehr  als 
sokhe,  sondern  ak  Denkzeiohen  für  gewisse  häusliche  oder  ländliche  Verrichtungen 
erklärt  w)erden,  z.  B.  das  Bad  der  Kfbthacina  als  Spinnrad,  da  am  (atharinen- 
t^kge  das  Spinnen  beginnt;  das  Messer  des  Bartholomäus  für  die  um  jene  Zeit  zu 
sSladitenden  Büoke  usw.  in  diesem  Falle  ist  also  der  Kalsnder  zu  einem  blossen 
Vf^emecugi  4^  I^mdwiiithes  gewpor^^- 


Zur  Belagerung  von  Kufstein  im  Jahre  1504. 

Von 

Oswald  Bedlieh. 

So  Tiel  schon  über  die  Belagerung  und  Eroberung  Eu&teins  durch 
K  Maximilian  und  über  das  Schicksal  Hans  Piensenauers  in  Prosa  und 
Versen  geschrieben  worden,  es  war  so  ziemlich  immer  dasselbe  Quellen- 
material, auf  das  sich  Historiker  und  Dichter  stützten.  Die  bekannten 
Volkslieder  über  den  Pienzenauer,  die  Nachrichten  bei  den  Geschieht- 
Schreibern  des  bairischen  Erbfolgekrieges,  Andreas  Zayner  und  Augustin 
Kölner,  die  Erzählung  Jacob  Fuggers  in  seinem  Spi^^l  der  Ehren  des 
Erzhauses  Oesterreich,  welche  dann  Birken  in  seiner  Ausgabe  dieses 
Werkes  (1668)  benutzte  und  die  im  Jahre  1804  im  Tiroler  Almanach 
(Tirol  Merkwürdigkeiten  und  Geschichten  3,  122)  aus  einer  angeblich 
.gleichzeitigen  Handschrift'  ohne  jede  Bemerkung  über  den  Autor 
herausgegeben  wurde,  das  waren  die  Quellen,  denen  die  Darstellungen 
mit  mehr  oder  weniger  Ausschmückung  folgten.  Nur  Würdinger  hat 
in  seiner  Kriegsgeschichte  Ton  Bayern  2,  254  fiE  ungedruckte  Nürn- 
berger Annalen  herangezogen  und  er  ist  auch  auf  Fugger  in  seiner 
ursprünglichen  Gestalt  zurückgegangen,  wie  sie  für  diese  Zeit  der 
Cod.  germ.  900^  der  Münchener  Staatsbibliothek  überliefert  Allein 
erst  in  jüngster  Zeit  ist  endlich  eine  neue  und  wichtige  Quelle  be- 
kannt geworden,  die  nicht  wie  die  bisher  angeführten  Ton  einem  zeit- 
lich oder  örtlich  Femstehenden  herrührt,  sondern  Ton  einem  Augen- 
zeugen und  Theilnehmer  der  Ereignisse  selbst  Unter  den  Berichten 
nämlich,  die  der  kölnische  Bathssecretar  Magister  Heinrich  Slebusch, 
der  als  GeschäftstrBger  Kölns  im  Jahre  1504  beim  König  weilte,  an 
seine  Auftraggeber  sandte  und  die  Yor  kurzem  durch  Konstantin  Höhl- 
baum im  11.  Hefte  der  Mittheilungen  aus  dem  Stadtarchiy  von  Köln 
herausgegeben  wurden,  finden  sich  drei  Briefe  (Nr.  7,  8,  9),  welche 
Slebusch  im  Felde  Tor  Kuf  stein  schrieb.    Sie  datiren  vom  5.»  12.  und 


Zur  Belagerung  von  KaMem  im  Jahre  1504.  105 

17.  October  and  geben  eingehende  Nachrichten  beeonders  über  den 
Anfioig  der  Bebigerong,  über  die  Verhandlungen  mit  Pienzenauer  nach 
üebergabe  der  Stadt,  die  werthTollsten  jedoch  über  die  letzten  Tage 
der  Belagerten  im  Schlösse,  die  Einnahme  desselben  and  die  Hin* 
richiang  Pienzenaaers  and  seiner  Genossen. 

Mit  dieser  Pablication  Höhlbaums  war  für  die  Geschichte  der  Be- 
lagerung Eu&teins  der  Anfang  einer  neuen  Grundlage  geschaffen. 
TJm  so  gerechtfertigter  wird  es  sein,  wenn  nun  als  wesentliche  Er- 
gänzung und  Bereicherung  hiesu  einige  bisher  eben&lls  unbekannte 
Documente  aus  dem  Statthaltereiarchiy  in  Innsbruck  yeröffentlicht 
werden.  Die  zwei  ersten  der  nachfolgenden  Schreiben  sind  an  den 
Kanzler  CSprian  von  Semtein  gerichtet,  der  damals  in  Frankreich  weilte, 
um  ab  Gesandter  Maximilians  an  den  Vorhandlungen  von  Blois  theil- 
zunehmen;  beide  rühren  Ton  königlichen  Secretaren  her,  die  sich  wol 
sicher  in  der  unmittelbaren  Umgebung  MaTimilians  be&nden^).  Als 
Ergänzung  sind  einige  Stellen  aus  zwei  Briefe  Matthaus  Längs,  da- 
mals noch  Dompropst  Ton  Augsburg,  in  Anmerkung  beigegeben.  Im 
dritten  Schreiben  berichtet  K  Maximilian  selbst  an  seine  Gemahlin 
Maria  Bianca  über  die  Einnahme  des  Schlosses  und  das  Schicksal  seiner 
Vertheidiger.  Die  zwei  ersten  Briefe  ergänzen  in  erwünschter  Weise 
durch  z^ilreiche  Einzelheiten  die  Belagerungsgeschichte  bis  zur  Üeber- 
gabe der  Stadt  und  bringen  auch  sonst  einige  Daten  über  den  bairisch- 
pfalzischen  Krieg,  das  Schreiben  Maximilians  gibt  uns  endlich  authen- 
tischen Aufischluss  über  des  Königs  eigenste  Absichten  und  seine 
AufEEMSung  von  der  Schuld  Pienzenauers  und  seiner  Gefährten. 

Die  Briefe  Slebuschs  und  unsere  Documente  dürften  nun  zu- 
sunmen  eine  neue  Basi3  bieten,  um  die  Belagerung  und  Eroberung 
Kufsteins  und  den  tragischen  Abschluss  des  Dramas  zu  schildern. 
Die  Berichte  stimmen  in  wesentlichen  Dingen  überein  und  ergänzen 
sich  in  ganz  guter  Weise.  Ihre  nicht  bedeutsamen  Widersprüche  ^u 
lösen,  überhaupt  sie  kritisch  auszunützen,  muss  die  Aufgabe  desjenigen 
bleiben,  der  einmal  eine  eingehendere  Darstellung  dieser  Dinge  geben  will. 

Nur  ein  specieller  Punkt  möge  hier  des  Näheren  besprochen 
werden.  Es  ist  eine  Stelle  im  Schreiben  Collauers,  auf  die  zuerst  mein 
verehrter  Chef  Archivar  Dr.  v.  Schönherr  aufmerksam  wurde  und 
sie  sofort  als  interessant  und  bedeutsam  für  die  Kritik  der  ander- 
weitigen üeberlieferung  und  bisherigen  Darstellung  erkannte.  Gollauer 
erzählt  nämlich,   der   König   sei    über  das   unzuverlässige   Vorgehen 


*)  Ueber  CoUauer  vgL  Mitth.  aas  dem  Stadtarchiv  von  Köln  11,   5  An- 
merkung 8. 


106  Redlieli. 

des  Hauptmanns  Mamolt,  der  die  Stadt  vertheidigte  and  mit  dem 
man  erfolglose  Verhandlungen  angeknüpft  hatte,  so  «nümt  worden, 
dass  er  kurzweg  von  keiner  ünteiliandlang  auch  nur  mehr  spre^n 
hören  wollte  und  sagte,  wer  von  einer  Taidung  das  Maul  aufthae, 
dem  werde  er  ins  Angesi^  schlagen,  dass  das  Blut  horunterrinnon 
mtsse.  Wer  erinnert  sich  nun  ni^t  sogleich  an  die  MaulscheUe,  die 
nach  bisher  aligemeiner  Darstellung  Maximilian  demjenigen  angedroht 
habe,  der  von  Begnadigung  f&r  die  dem  Tode  geweihten  Vertheidiger 
Eufrteins  spreche,  und  daran,  wie  dann  während  der  grausen  Hin^ 
richtungsscene  Herzog  Erich  von  Braunsdiweig  sich  ein  Herz  ge&sst, 
f&r  die  noch  übrigen  um  Gnade  gebeten  und  sie  durch  ^en  ,  sichtUchen  * 
Badcensbreich,  mit  welchem  der  König  seinen  Schwur  löste,  erwirkt 
habe!  Maximilians  furchtbare  Strenge  vor  EuBstein  kann  nicht  ans- 
gelöscht  werden,  aber  es  wSre  ^e  rohe  Härte  des  sonst  so  weich- 
herzigen und  mensdienfreundlichen  Fürsten^)  gewesen,  mit  einem 
Sdiwur  den  Tod  der  Feinde  unabwendbar  zu  machen  und  dem  um 
Gnade  Bittenden  mit  einer  Maulschelle  zu  lohnen.  Allein  unsere  Stelle 
beweist  nun,  dass  Maximilian  allerdings  eine  ähnliche  Aensserung  ge- 
ihan  hat,  aber  diese  geschah  noch  vor  der  Uebergabe  der  Stadt 
Eufetein  (am  12.  October,  das  Schloss  fiel  am  17.)  und  die  MaulscheUe 
war  demjenigen  angedroht,  der  noch  irgend  etwas  von  einer  Unter- 
handlung mit  dem  Hauptmann  der  Stadt  sagen  würde.  Seilte  nun 
wirklidi  der  König  noch  ein  zweitesmal  einen  solchoi  Schwur  gethan 
haben,  der  sich  jetzt  auf  die  Bitte  um  Begnadigung  bezogen  hätte? 
Oder  ist  nicht  nelmehr  anzunehmen,  dass  der  Volksmund,  wie  er  im 
grösseren  Pienzenauerliede^)  seinen  prägnantesten  Ausdruck  £EUid,  jene 
wirklich  geschehene  Aeusserung  Maximilians  in  Verbindung  braute 

')  Eb  sei  gestattet,  bei  dieser  Gelegenheit  einige  in  dieser  Hinsioht  ftr 
Maximilian  bezeichnende  Züge  anzuf&hren,  die  den  Copialbüchem  des  Innsbr. 
Statth.-Archiyes  entnommen  sind  und  die  mir  eben&Us  Dr.  v.  SchOnherr  mit- 
tbeilte.  Von  den  Niederlanden  aus  gedachte  Maximilian  der  Armen,  die  sur 
strengsten  Winterszeit  vor  der  Eircbthüre  zu  St  Jaoob  in  Innsbnidk  .eises  Al- 
mosens gewärtig  ipn  Schnee  stehen  und  gab  dem  Regiment  den  Belehl,  an  dieser 
Stelle  des  Kirchhofes  Bretter  legen  zu  lassen.  Ebendaher  gab  er  ein  anderes- 
mal  den  Auftrag,  dem  armen  Weibe,  das  er  bei  seinem  letzten  Bitt  über  den 
Brenner  dort  gesehen,  ein  Almosen  zu  schicken.  Maximilian  war  auch  einer  der 
ersten,  der  im  Wahnsinn  etwas  anderes  sah,  als  Teufelswerk  oder  Verbrechen 
und  den  Irrsinnigen  Schatz  und  Hilfe  angedeihen  Hess.  VgL  auch  Sohönherr, 
Aus  dem  Leben  Christof  Reifers  S.  7  An^.  ')  liliencron,  Hist.  Volkslieder  8,  ^51. 
—  Das  Lied  ist  von  einem  verfesst,  der  »ist  dabei  gewesen,  von  gutem  gschl&cht 
gepom,  war  er  nit  entmnnen,  man  het  im  auch  (brücken  gschom*  —  aber  seine 
Darstellung  der  fraglichen  Soene  ist  darum  wol  dramatboher,  jedoch  nicht  glaub- 
hafter geworden« 


Zur  Belagerung  Ton  EuÜBtein  im  Jahre  1504.  107 

mit  der  Fürbitte  Erichs  Ton  Braunschweig  and  der  anderen  Fürsten, 
dass  er  so,  wie  es  im  Liede  in  an  sich  schon  ganz  unwahrscheinlicher 
Ersahlnng  heisst,  den  Herzog  während  der  Hinrichtung  um  Gnade 
Mtten  und  jetzt  erst  den  König  seinen  Schwor  thnn  lässt,  den  er 
dann  aUsogleich  wieder  mit  dem  sächtlichen  Backenstreiche  ablöst. 
So  klang  es  freilich  drastischer  und  packender,  aber  selbst  das  zweite 
kfirsere  Lied  rom  Fienzenaner^)  weiss  zwar  von  der  Intervention  Her- 
zog Erichs,  nichts  jedoch  yon  der  Maulschelle,  und  Zayner*),  der  hier 
wol  auf  dieser  Liederüberlieferung  fusst,  schwächt  dieselbe  ab:  wie- 
wol  k.  m.  vormals  geboten  hett  Mit  entscheidend  aber  ist  endlich 
die  Darstellung  Slebuschs^.  Er  schildert  sehr  eingehend  die  Hin- 
richtnngsscene,  allein  er  weiss  ganz  und  gar  nichts  von  dem  Schwur  Maxi- 
milians und  der  Maulschelle  zu  melden,  wol  aber  von  der  Fürbitte 
Erichs  von  Braunschweig.  Neu  jedoch  und  zugleich  wieder  ein  An- 
haltspunkt mehr,  um  die  Entstehung  der  fraglichen  Tradition  zu  er- 
klaren, ist  Slebuschs  Mittheilung,  dass  Erich  und  andere  Fürsten  sich 
schon  am  Tage  vorher  beim  König  um  die  Annahme  der  von  den 
Vertheidigem  des  Schlosses  angebotenen  freiwilligen  Ergebung  und 
zwar  umsonst  verwendet  hatten. 

K.  Maximilian  hat,  so  wird  man  nach  dem  Gesagten  nunmehr 
annehmen  können,  im  Zorne  über  die  Hartnäckigkeit  Mamolts  noch 
vor  der  Einnahme  der  Stadt  Kufstein  jenen  Ausspruch,  wie  er  im 
Briefe  Collauers  steht,  gethan  und  nur  der  sagenbildende  Volksmund 
ist  es  gewesen ,  der  ihn  in  noch  weiter  ausgeschmückter  Form  auf 
die  Hinrichtung  Pienzenauers  übertrug.  Das  blutige  Schauspiel  ent- 
behrt so  doch  wenigstens  des  Zusatzes  von  unnützer  Härte,  den  die 
Maulschellenscene  in  ihrer  bisherigen  Darstellung  hineingebracht 

No^  ein  viertes  Document  habe  ich  hinzugefügt,  das  zwar  nur 
in  loser  Beziehung  mit  der  Eroberung  Kufsteins  steht,  jedoch  nach 
mehreren  Seiten  hin  auf  Interesse  rechnen  darf.  Es  ist  ein  Schreiben 
Maximilians,  wie  ich  glaube,  an  Konrad  Feutinger,  den  be- 
rühmten Stadtschreiber  von  Augsburg.  Der  Brief  ist  jedenfalls  an 
einen  aus  dem  Kreise  der  gelehrten  Männer  gerichtet,  welche  Maxi- 
milian nahestehend,  wol  vertraut  mit  den  neu  erblühten  classischen 
Studien,  doch  auch  für  Vorzeit  und  Alterthümer  der  eigenen  Nation 
sich  Verständnis  und  Neigung  bewahrten,  gleich  ihrem  fürstlichen 
Gönner,  der  sie  für  seine  umfassenden  Pläne  und  Werke  auf  histo- 
rischem, genealogischem  und  künstlerischem  Gebiete  heranzog.  Diesem 
lihnne  will  Maximilian  auch  ein  Stück  aus  der  zu  Kufstein  gemachten 

1)  liliencron  a.  a.  0.  550.  >)  Oefele  88.  rer.  Boie.  2,  451.  •)  Mitth. 
anB  dem  Stadtarchiv  von  Köln  11»  86  £ 


108  Redlicb. 

Beate  zu  TheU  werden  laasen,  das  dem  gelehrten  Freunde  ziemt,  and 
er  schickt  ihm  die  Gopie  einer  za  Eufstein  gefundenen  Inschrift,  die 
für  die  altere  Geschichte  der  Stadt  von  hohem  Interesse  ist  Wie 
sehr  passt  nun  dies  alles  auf  Feutinger,  der  schon  seit  Jahren  mit 
Maximilian  in  Beziehung,  ja  in  EVeundschaft  stand,  der  sich,  wie  wir 
wissen^),  Manuscripte  als  «Beutpfenninge*  aus  den  Kriegen  Maxi- 
milians erbeten  hat  und  der  ab  einer  der  ersten  und  mit  grossem 
Erfolge  römiBche  Inschriften  sammelte  und  herausgab.  Und  mit  Bezug 
auf  diese  classischen  Inscriptionen  eben  meint  der  König,  man  könne 
aus  der  Ku&teiner  Inschrift  wol  ersehen,  dass  auch  die  Deutschen  in 
ahnlicher  Weise  selbst  geringfügige  Dinge  der  Nachwelt  zu  über- 
liefern Sorge  trugen. 

Weiter  übersendet  Maximilian  an  Feutinger  eine  noch  ?iel  kost- 
barere Beute,  die  er  im  Kloster  Tegemsee  in  Erfahrung  gebracht  und 
erworben  hatte,  carmina  nämlich,  welche  de  Burgundionibus  princi- 
pibus  aliquid  reflferunt.  Wem  drängt  sich  hier  nicht  allsogleich  der 
Gedanke  an  das  Nibelungenlied  auf!  und  in  der  That,  es  steht 
wol  nichts  im  Wege,  bei  diesen  Gesängen^  die  MaTimilinii  mit  den 
alten  Virgilianischen  vergleicht,  wenn  er  sie  auch  nicht  so  woltönend 
findet,  an  unser  grosses  Epos  zu  denken,  Ton  dem  somit  eine  aui 
Tegemsee  stammende  Handschrift  zu  unserer  Kenntnis  käme.  Von 
Maximilian  ist  es  ja  bekannt,  welch  lebhaftes  Interesse  er  den  Dich- 
tungen und  Sagen  des  deutschen  Alterthums  entgegenbrachte'),  von 
ihm  rührt  jene  kostbare  Handschrift  der  Amraser  Sammlung  in  Wien 
her,  das  , Heldenbuch*,  das  für  die  XJeberlieferung  unserer  mittelhoch- 
deutschen Literatur  TOn  so  unschätzbarem  Werthe  geworden.  Und  ist 
auch  diese  unsere  Tegemseer  Handschrift  schwerlich  mit  dem  Helden- 
buche in  unmittelbaren  Zusammenhang  zu  bringen*),  so  dürfte  doch 
überhaupt  die  Nachricht  7on  ihr  nicht  ganz  bedeutungslos  sein  und 
könnte  yielleicht  in  den  Forschungen  über  das  Nibelungenlied  als  be- 
scheidenes Glied  in  der  Kette  dienen,  könnte  jene  Ansicht  von  der 
Heimat  des  Gedichtes  unterstützen,  welche  dieselbe  in  Tirol  oder  in 
einem  angrenzenden  Gebiete  sucht 


')  Herberger,  Conrad  Peutinger  in  seinem  YerhSltnisse  zu  E.  Maximilian, 
Jahresber.  des  bist.  Vereins  £.  Scbwaben  u.  Neubarg  1849  u.  1850  6.  67  Anm.  120. 
Vgl.  aucb  Wegele,  Gesob.  der  deutscben  Historiogprapbie  110  £  und  Lascbitzer, 
Die  Genealogie  des  K.  Maximilian  L  im  Jabrbacb  der  k.  Kunstsammlungen  7,  7  f. 
*)  Vgl.  Zamcke,  Das  Nibelungenlied  (6.  Aufl.)  EinL  XXIV.  *)  üeber  die  Ent- 
stebung  des  Heldenbucbs  vgL  SebOnberr  im  Tirol.  ArcbiT  1 ,  100  E  und  über 
Beine  Vorlage,  die  sebr  wabrscbeinlicb  eine  Handscbrift  aus  der  ersten  Hfilfte 
des  14.  Jahrb.  war,  0.  ^ngerle  in  Zeitscbr.  f.  deutscbes  Altertb.  27,  186  ff. 


Zur  Belagerung  von  EuMein  im  Jahre  1604.  109 


Beilagen. 

1.  Caspar  Ziegler  an  Ciprian  van  Semtein. 

Vor  Kufitmn  1504  OcU  10, 

Besonder  lieber  herr.  Wiewol  ir  mir  in  ewrem  abschid  von  ewrer  raiss 
die  ir  m  Frankreich  getan  nichts  angezaigt,  noch  seither  ichts  wie  es  euch 
ewr  person  halben  gee,  oder  auch  wie  sonst  alle  Sachen  sten  gesohriben 
habt»  noch  dannoch  so  mag  ich  ans  dem  sondern  hohen  vertranen  das  ic^ 
zu  euch  trag,  nit  underlassen,  sonder  muss  euch  etwas  new  zeitung  so  diser 
zeit  Yorhanden  sein,  yerkunden.  Nemlich  daz  wir  Tor  acht  tagen  un- 
geyerlich  hie  für  Kopfstain  gezogen,  das  belegert  und  mit  vier  haubtstuken, 
VI  qoartanen,  vier  notpnchsen  und  x  slangen  hinein  in  die  stat  geschossen 
und  einen  tum  ganz  gelöchert  und  den  andern  zum  fallen  geschossen  haben, 
das  ich  mich  versieh,  das  ku.  mt  in  zwain  oder  drein  tagen  den  stürm  an 
der  stat  antretten  und  darnach  nndersten  wirdet  das  sloss  zu  beschiessen 
und  zu  erobern.  Wir  haben  auch  auf  disen  heutigen  tag  v  bis  in  die  vi°^  wer- 
hafter  mann  vor  Kopfstain  und  wellen  entlieh  nit  davon  komen,  wir  habens 
dann  erobert  —  Ferrer  so  acht  ich,  ir  habt  die  slacht  so  wir  mit  den 
Bebeimen  getan  haben,  verstanden.  Wo  das  aber  nit  beschehen  were,  so 
mag  ich  euch  in  glawben  anzaigen,  das  derselben  Beheim  ob  und  bej  den 
»^  erslagen  und  tausent  gefangen  sein,  in  welher  slacht  kn.  mt.  der  erst 
in  treffen  nnd  der  vordrest  im  spitz  gewesen  und  sich  dermassen  gehalten 
hat,  daz  wir  all  lob  und  ere  von  im  gesehen  haben.  Dieselben  Beheim 
haben  sich  auch  redlich  ui^d  tapferlicb  gewert  und  dermassen  gehalten  und 
einen  stand  getan,  des  wir  uns  all  nit  versehen  heten.  —  Furter  so  ver- 
kund  ich  euch,  das  der  kunig  von  Hungern  in  swerer  krankhait  ligt  und 
ime  all  ertzt  sein  leben  abgesagt  haben.  Versich  mich,  so  der  mit 
tod  abget,  daz  wir  uns  erheben  und  in  Osterreich  ziehen  werden.  — 
Ich  wart  teglich  meins  bruedem  Niclasen  oder  potschaft^)  ime,  ob  der 
phaitzgraf  bey  dem  er  ist  dem  bestandt  zwischen  ku.  mi  und  hertzog 
Albrechten  und  ime  von  wegen  hertzog  Buprechts  und  seiner  gemahel 
sftlige  kinder  annemen  welle  oder  nit.  Und  was  also  desselben  phaltz- 
^^rafen  maynung  sein  und  mich  des  berichten  wirdet,  wil  ich  euch  auch 
nit  verhalten,  mit  pit  ir  wellet  mir  auch  new  zeitung  und  wie  es  ewr 
person  gee  berichten,  daz  will  ich  herwiderumb  wo  ich  kan  und  mag  ver- 
dienen.    Datum  im  her  vor  Euefstain   am  x.  tag  october  anno   quarto^). 

Caspar   Ziegler  per  m.  pro. 

Adresse:  Herrn  Ziprian  von  Semtein  cantzler  etc. 

Or.  Papier,  Siegel  war  als  Yerschluss  aufgedrflckt,  abgefallen. 
Maadm.  XIII,  256. 


a)  Hier  fehlt  wol:  von.  b)  Matthäus  Lang  schrieb  am  27.  Sepi  von 
Augsburg  aus  an  Ciprian  von  Semtein,  dass  die  Eäthe  des  Königs  und  des  alten 
Pfidzgrafen  beim  Markgrafen  von  Baden  weilen,  um  einen  Frieden  zwischen  den 
ersteren  absnachliessen ,  dass  Herzog  Ruprecht  und  seine  Gemahlin  kurz  nach 
emander  gestorben  seien.  Die  Herzogin  habe  noch  beim  KOnig  dringend  um 
Fiieden  gebeten,  worauf  Maximilian  den  Bischof  von  Pttnan,  Paul  von  Liechten- 


110  RedliclL 

2.  CoUauer  an  Oprian  van  Semtein. 


Vor  Kufttein  1504  Oet,  11. 


Mein  willig  dienst  sein  e.  g.  zuTon  Khu.  mt  schreibt  e.  g.  hiemit 
inmassen  wie  e.  g.  vememen  wierdt  nmb  der  xx°^  Coronen  wegen,  darin 
wissen  e.  g.  wol  zn  handeln,  dann  khu.  mi  halt  die  far  gewiss  nnd  print 
gantz  darauf. 

Der  thuembrobst  ist  nit  hie  sonder  zu  Augspurg,  versieh  mich  aber, 
wirdt  gar  in  khürtz  khomen,  und  wierdt  khu.  mt.  e.  g.  bej  der  nächsten 
post  zu  wissen  thuen  antwurt  auf  e.  g.  schreiben  des  beschluss  halben 
und  friden  so  e.  g.  gemacht  hat 

New  Zeitung  fueg  ich  e.  g.  zu  wissen,  das  khu.  mt  mit  landtvolkh 
diser  gra&chaft  Tyrol,  auch  aus  dem  Walgew,  Bregentz  und  Pretigaw  sich 
Tor  Kopstain  gelegert  hat.  Am  mitwoch  acht  tag  vergangen  ist  sein  mt 
dorfär  hinabzogen  gen  Awrberg,  am  pfingstag  wider  herauf  khomen  und 
sich  doför  ge6ch(l)agen.  Der  beer  sein  zwej,  ains  enhalb  des  Inns  auf  dem 
landt  darauf  Kopstain  ist  und  ist  der  von  Anhalt  ir  haubtman,  das  ander 
herdisshalb  bey  seiner  mt,  und  hat  sein  mt  jetz  am  sonntag  angefangen 
zu  sohiessen.  Und  acht,  das  wir  starckh  sein  auf  iz°^  man.  Am  sonntag 
beschachen  bey  ziiu  schuss  in  das  schloss  mit  v  quartanen,  demach  am 
montag  und  erichtag  auch  etlich  schuss,  ^ber  aus  khainem  haubtstuekh. 
Die  puchsenmaister  warn  nit  gar  gewiss  und  haben  nit  vil  geschossen,  also 
das  khu.  mt  grossen  Unwillen  darab  gehabt  hat,  aber  gester  haben  sy 
sich  vast  gepessert  und  vil  gueter  schuss  in  die  statt  gethan  und  die 
u  thum  an  dem  wasser,  nemlich  den  gruen  runden  am  eckh  im  graben 
und  4en  vier^kheten  bey  der  pruckhen  vast  durchschossen.     Sy  sein  aber 


stein,  und  Nidas  Ziegler  nach  Laadthut  sandte,  die  Samstag  den  14.  September 
abends  dort  ankamen.  Am  Sonntag  morgens  starb  aber  die  Herzogin,  ihre  Bftthe 
wollten  die  VorsdilSge  Ha^imilians  nicht  annehmen  und  so  mussten  die  könig- 
lichen Abgesandten  wieder  fortziehen.  Aber  mit  dem  alten  PfiJzgrafen  werde 
wol  bald  Friede  werden.  Lang  berichtet  dann  über  die  Sohlacht  bei  Wenzen- 
bach,  .  .  .  >und  haben  (wir)  ir  (der  Böhmen)  bey  um  zu  tod  erslagen  und  im  ge- 
fiEUigen,  in  solher  slacht  der  unsem  nit  mer  dann  bey  zz  mann  umbkumen, 
darunder  sind  gewest  bey  vuu  edlewt(I),  nemlich  vom  ho^esind  Peter  Wulftn- 
tor£fer,  Peter  Wintter  ho&chenckh  und  Bobatsch  tfirhuetter  und  ander  mer  hertssog 
Albrechts^  Ifarggrafisch  und  des  von  Braunsweig  edellewt  und  diener,  und  etwofil 
phardt  nemlich  b^  uuc  schadhaft  und  tod,  darunder  mir  v  phardt  auf  der  wal- 
stat  blieben  sein.  •—  Und  die  ku.  mt  hat  sich  von  dannen  erhebt  und  ist  gen 
Munichen  und  fort^r  in  das  Yntal  für  Kopfetain  getsogen,  dahin  sein  mt  an- 
heut freytags  (Sept  27)  kumen  ist  und  sin  guet  volkh  zu  ross  und  fuess  mit 
sich  genomen.  Dartzu  hat  sich  die  landtschaft  der  gra&chaft  Tirol  noch  ee 
darfor  geslagen  und  haben  sich  verwilligt  der  ku.  mt.  uuj.™  man  zu  ross  und 
fuess  auf  iren  eigen  ehesten  zwen  monadt  lang  zu  halten.  Und  sein  mt  wirdet 
sich  understeen  das  mit  dem  geschutz  zu  erobern.*  —  In  einem  weiteren  Briefe 
an  Semtein  vom  2.  October  berichtet  Lang  über  den  Abschluss  des  Friedens  mit 
dem  Kurfürsten  von  der  Pfalz  und  berichtigt  seine  Angaben  im  vorigen  Brief: 
>Ich  versieh  mich  ku.  mt  sey  erst  vorgestern  (Sept  80)  für  Kophstein  kommen.* 
Beide  Schreiben  in  Maxim.  XIII,  256. 


Zur  Belagemng  von  Eufiridn  im  Jahre  1504.  Hl 

b«i  aag^eehn^  nicht  degt  minder  werden  sy  paydt  heut  gefeilt.  Geeier  ist 
der  Leo  ain  haubstackh  so  maister  Faas  h«i  wellen  schieesen,  lerbrodien, 
hat  khcu  mt.  die  schon  Khatl  an  desselben  statt  legen  lassen  und  wierdt  heut 
waydUoh  arbaiteUi  Yorgester  ist  maister  Caspar  ain  pnchsenmaister^)  bej 
ainer  pochsen  durch  den  schirm  in  den  waden  geschossen  worden  mit 
ainer  schlangen,  ist  hart  wundt,,  aber  im  wierdt  nicht  am  leben;  es  ist 
auch  der  Schejttl  khu.  mt  trabant  oberhalb  dem  knie  durch  den  schenkhl 
geschossen  worden^).  Sj  haben  guet  geschutz  im  schloss  und  schiessen 
mortlich  heraus,  under  ander  haben  sy  ain  stuckh,  scheust  ain  kugel  grosser 
dann  ain  grosser  menschenkopf  und  ain  schlangen,  scheust  ain  klotzen 
nachent  als  gross  als  zwo  feust;  domit  schiessen  sy  durch  all  schirm  und 
ist  der  posswicht  yast  gewiss  domit  und  hat  unser  leut  vil  geschedigt^)- 
und  hat  man  im  bisher  das  schiessen  nit  wem  mugen.  Er  hat  aus  dem 
grossen  stuckh  etlich  schuss  herauss  gethan,  aber  noch  Ton  den  genaden 
gotts  khain  schaden  damit  gethan,  scheusst  stainen  khugeL  Nachten  in  der  nacht 
hat  man  naohendt  hinzue  geschantzt  an  der  andern  seyten  über  den  Inn, 
do  haben  die  posswicht  mortlich  herauss  geschossen,  waiss  aber  noch  nil^ 
ob  sy  yemandts  geschedigt  haben.  Die  khu.  mi  verhofft  heut  und  heint^) 
so  vU  zu  arbaiten,  das  er  morgen  gegen  den  tag  oder  auf  den  abent  stürmen 
mög,  man  hat  alle  beraitschaft  dorzue  gericht,  sturmschiff,  sturmpruckh 
und  laytem. 

Eliu.  mi  hat  wider  herauf  geschryben  umb  die^)  Turkhisch  khayserin 
und  die  Burgunderin,  die  soll  man  eylents  herab  bringen.  Yorgester  hat 
man  mit  der  Pechaim  haubtman  genandt  MamoltQ  gehandelt  der  statt 
halben  die  aufzugeben,  also  hat  er  ain  weil  wort  geben,  man  hat  aber 
nicht  dest  minder  hinein  geschossen  und  am  lotsten  ist  nicht  beschlossen 
Wordte;  also  ist  khu«  mt.  erzürnt  und  will  khurtzab  yon  khainer  tading 
mer  höm  sagen  und  gesagt,  welher  yon  ainer  tading  das  maul  aufthue, 
den  wü  er  in  das  angesicht  schlachen,  das  im  das  pluet  herab  rinnen  muess. 

Am  eriohtag  ist  der  yon  Bosenberg  mit  ui^  pferden  und  yi^  knechten 
yon  Wasserburg  herau&ogen  Ar  das  schloss  zu  Bosenhaim  und  am  ersten 
bey  den  xxx  pferden  dof&r  gerendi  Do  sein  bey  i^  knechten  dorinen,  die 
sein  ains  tayls  heraussgeruokht  mit  ii  schlangen  und  sy  pald  weggeyertigt, 
damacb  sein  sy  mit  dem  andern  zeug  allen  zu  ross  und  zu  fuess  hinzue 
khomen,  do  sein  die  knecht  wider  mit  den  schlangen  hineinkhomen  und 
die  yeindt  von  stund  an  an  stürm  trotten,  aber  doyontriben  worden  und 
ur  etlich  erwuigt  und  yil  wundt  worden;  der  unsem  sein  auch  bey  in 
ornkhomen.  Also  hat  er  sich  in  der  nacht  dorför  gelegert  und  ob  i^  fewer 
machen  lassen,  als  ob  ir  yil  wttm,  aber  zu  morgens  mitsambt  dem  tag 
anfprochen  und  abzogen.  Es*)  warn  bei  xy«  knechten  yom  herzog  Albrechten 
auf  dem  weg  zu  uns,  sy  haben  sy  geschmeckt  und  zogen  dayon. 

Gfester  umb  das  nachtessen  ist  khu.  mt  khuntschaft  khomen,  wie  die 
yeindt  yersamelt  sein  auf  y^  zu  toss  und  fuess  und  ist  ir  anschlag  für 
Bosenhaim  zu  riechen  in  maynung,  khu.  mt  hie  zu  errettung  desselben 
zu  erheben« 


^  ain  p.  am  Bande  nachgetragen.  ^)  folgt  gestrichen  und.  c)  and 
ha4  —  geechedigt  im  Or.  nochmals  wiederholt  ^)  Or.  ^)  corr.  aus  den. 
f)  gen.  M«  am  Bande  nachgetragen.       s)  ^»Igt  gestrichen  selten. 


112  Redlich. 

All  weg  zu  and  auss  dem  schloss  sein  nun  zumal  wol  yerseohen. 
Bevilb  mich  hiemit  e.  g.  Datum  in  eyl  in  kha.  mi  veld  vor  I[hae&tain 
den  ZI«  tag  octobris  anno  eta  zy^^mi. 

K  g.  williger  Collauer. 
Adresse :  Herrn  Ziprian  yon  Semthein  oantzler  etc.  meinem  genedigen  herm. 

Or.  Papier,  Siegel  war  als  Yersohlnss  aufgedrückt,  abgefiillen. 
Maxim.  XUI,  256. 

3.  K,  Jlilaanmüian  an  seine  GemaJiUn, 

(1S04  OeL  IS) 

Maximilianiis  etc.  Serenissime  principi  domine  Blance  Marie  Bomanorum 
regin^  conthorali  nostre  charissime  salutem  et  coniugalis  amoris  continui 
incrementom.  Serenissima  regina  consors  charissima.  Significamo  ala  serenita 
Yestra,  oomo  habiando  ben  batuto^)  il  castello  de  Kueffstain  de  molta  arti- 
gliaria»  tandem  lo  habiamo  condutto  a  questo,  che  die  meroori  il  castellano 
et  li  snoi  con  granda  instantia  ne  domandono  gratia  et  perdonanza,  la  qaale 
noi  oonsiderando  li  grandissimi  suoi  demeriti  et  che  in  tempo  che  noi 
eramo  oontenti  fiurgli  la  gratia  non  la  Tolsero  acoeptare^),  la  denegassemo 
et  eramo  delibirati  haver  il  castello  per  forza  et  ponirli  segondo  j  meriti 
suoL  Unde  lor  vedendo  se  in  tal  periculo  heri  matina  oesimo^)  faora  del 
castello  per  nno  osso  secreto,  dove  li  nostri  giongendoli  presero^)  non  gli 
promettendo  per  segoreza  nessona  et^)  gli  posero  in  arbitrio  nostro  de 
ponirli  o  fargli  la  gratia.  Donde  che  noi  per  exemplo  de  altri  malefattori 
li^  habiamo  &tti  decapitare,  prima  il  castellano  et  li  principali,  poi  li  altri 
ad  instantia  del  duca  de  Brunsvich  et  principe  de  Anhalt  et  molti  altri 
nostri^  baroni  et  fideli  habiamo  fatto  la  gratia,  excepto  xviu  insieme  al 
castellano  qoali  fdrono  decapitati^).  Et  habiamo  havuto  il  castello  a  vmi^) 
bore,  le  robe  li  fnrono  dentro  habiamo  datto  a  saoommano  ali  soldati  in 
recompensa  deli  sinistri  bano  patiti  in  questa  obsidione..  Et  siamo  in  pien- 
siero  de  proceder  et  proseqnir  la  victoria  como  in  breve  vestra  serenita 
intendera  piu  chiaramente^),  ala  quäle  per  infinite  volte  se  areoommendemo. 
Datum. 

Concept,  Papier,  am  Bande  von  anderer  ^and:    expeditum.    Maxim.  I,  42. 

4.  K.  JMdanmilian  an  (Kanrad  Peutinger). 

(1504,  nach  OcU  17) 

Honorabilis  fidelis  dilecte.  Cum  nuper  redaoto  in  potestatem  nostram^) 
oppido  nostro  Euefistain  pleraque"^)  militibus  in  predam  concessa  fuerint^ 
Yolentes  etiam  aliquid   eximiaque")    ad   te   transferri   mittimus   ad  te  in- 

&)  vorher  ist  an  gestrichen.  b)  et  che  in  tempo  ~  acceptare  am  Rande 
nachgetragen,  c)  Lesung  nicht  ganz  sicher,  doch  wol  gleich  cessero.  <i)  oorr. 
statt:  tobero  non  per  prisoneri  ma  per  de  guerra  ma  li.  «)  per  und  et  nach- 
getragen, f)  folgt  gütlichen  &ce.  b)  folgt  gestrichen  fideli  et.  h)  exoepto  —  de- 
capitati  am  Rande  nachgetragen,  exe.  corr.  statt  salvo.  ^)  zuerst  stand  x,  dies 
durchstrich  der  Schreiber  und  setzte  darüber  y  und  danach  vier  Striche,  aber 
nur  zwei  Punkte  darauf;  da  die  Striche  theilweise  zusammenfliessen,  könnte  auch 
vm  gelesen  werden ;  Slebusch  sagt :  umb  8  uiren.  k)  chiara  oorr.  statt  bene. 
i)  nachgetragen.       ^)  corr.  statt  multa.       ^)  Lesung  nicht  ganz  sicher. 


2ur  Belagerung  von  KuMein  im  Jahre  1504.  113 

doriptionem  qoandam  in  crosto  marmoreo  super  fomicem  porte  superiori» 
oppidi^)  sitoato  repertam^),  in  qua  reperies^)  apud  Germanos  qaoque^)  me- 
moriam  fdisse  posteritatis  in  rebus  etiam  minimis.  Preterea  fuerunt  ad 
no6  delata  qu^dam  carmina®}  in  cenobio  Degemsee  comperta,  quae  etsi  non 
n^  piisca  illa  sonora  sunt,  tarnen  qnia  de  Burgundionibus  principibus 
aliquid  refferunt,  Toluimus  etiam  ad  te  mittere,  ut  si  forte  alias  inter 
legendum  nomina  istorum  in  chroniois  et  historiis  repereris,  nobis  oontinuo^) 
iuditium  et  opinionem  tuam  significes,  nostram  in  eo  Sacturus  Toluntatem. 
Datum. 

Conoept,  Papier,  am  Rande  von  anderer  Hand:  ezpeditum. 

Dia  Inschrift  lautet^): 

Alls  man  zallt  von  Christus  geburtt  xiivP  unnd  xy^)  iar,  hat  herczopf 
Ludwig  herczog  in  Baim  und  grave  zu  Mortan  etc.  der  kunrgin  von  Franck- 
reich  brueder  angefangen  und  siderher  in  der  vesst  die  hindter  kematen 
gepawen  und  darynn  den  keller  and  nider  gewelb  voreinander,  auch  ain 
Stuben  und  ain  camer,  auch  vorder  hawss  erweitert  gegen  dem  thor,  darjnn 
mer  gewelb^)  obeinander,  zwo*)  gemaurt  stuben"^),  zwo  gemaurt  camem 
und  ainen  snegken  vier  gaden  hocl^  darzm  den  graben  umb  diie  stat  weiter 

und  tevrffer  zu  machen  gschafifet,   auch  die  ^mbgeenden  weren ") 

hindter  den  hewsem  am  newen  ringkiiiawrn  bey  dem   undtem  mawr  ain 

gaden  höher  gemawrt^),  ain P)  fUr  das  überthor^)  und  ain  slegthor 

bey'')  Ynprugg  und  vil  ander  nutzlicher  pew  an  der  vessten  und^)  stat 
Kuefstain.     Pitt  got  f^r  sein  seel^). 

Pestarchiv  XXXV,  Kufstein. 


A)  am  Rande  nachgetragen.  b)  fol^  gestrichen  lingua  vemacula  sicati. 
^)  folgt  gestrichen  etiam.  ^)  nachgetragen.  ^)  folgt  gestrichen  non  prisoa  et 
Yirgiliana  que.  ^  corr.  statt  resonent.  e)  folgt  gestrichen  de.  ^)  dieselbe  ist 
vor  dem  Concept  des  Briefes  wol  von  andrer  Hand  geschrieben.  ^)  corr.  statt  ziui. 
^)  zuletzt  ein  t  gestrichen.  ^)  corr.  aus  zu.  ^)  folgt  gestrichen  und.  ^)  eine 
LOcke,  von  der  Hand  des  Briefconceptschreibers  darch  hineingesetztes  littura  an- 
gezeigt. 0)  corr.  aus  ze  mawrn  angefangen.  P)  hier  schrieb  der  Abschreiber 
hannat(!),  der  Concipist  umschloss  dies  mit  einem  Striche  und  scbrieb  wieder 
littura  hinein.  4)  corr.  statt  das  vier  thor.  r)  vorher  dar  gestrichen.  «)  die 
letzten  vier  Worte  am  linken  Rande. 


MiUkaUangGD  IX. 


Zur  Beurtheilung  der  Verpflegs-Ordinanzen 

Wallensteins. 

Von 

Ktrl  K8pl. 

Erst  in  neuester  Zeit  hat  die  Forschung  ihr  Augenmerk  neuer- 
dings der  Organisation  und  Erhaltung  der  Heere  Wallensteins  zu- 
gewendet Auch  die  nachstehenden  Mittheilungen  verfolgen  den  Zweck, 
einen  kleinen  Beitrag  zur  Kennzeichnung  dieser  Seite  der  Thatigkeit 
des  gewaltigen  Friedländers  zu  liefern,  yielleicht  bieten  sie  auch  An- 
lass,  der  Frage  eine  eingehende  und  unparteiische  Würdigung  an- 
gedeihen  zu  lassen. 

Wenn  gegen  Wallenstein  die  Anklage  erhoben  wird,  dass  er  ftbr 
seine  Offiziere  und  Soldaten  ttbermSssige  Forderungen  erhoben  hat,  so 
drangt  sich  die  Frage  auf^  welche  Leistungen  die  Yerpflegs-Ordinanzen 
des  Vorgängers  Wallensteins  im  Obercommando  den  Quartiergebem 
auferl^en.  Dies  beantwortet  —  wenigstens  theilweise  —  die  auf 
einer  kaiserlichen  Besolntion  vom  6.  Januar  1624  beruhende  Ordinanz 
Tom  20.  Januar  1624,  welche  Wallenstein  am  29.  Januar  1624  dem 
Qrafen  Collalto  zur  Befolgung  mittheilt  ^).  Diese  Ordinanz  hat  auch 
der  Statthalter  von  Böhmen,  Carl  Fürst  Ton  Liechtenstein,  verhiutbaren 
lassen.  In  dem  uns  vorliegenden  (vom  16.  Februar  1624  datierten) 
Druck  dieser  Kundmachung  finden  wir  durchwegs  die  gleiche  Anzahl 
der  einer  jeden  Charge  gebührenden  Portionen  angesetzt,  wie  in  dem 
von  Chlumecky  abgedruckten  Actenstücke>),  dagegen  erscheint  in  der 


*)  Chlumecky,  Regesten  etc.  8.  2—4.  *)  Von  den  mannigfiEu^hen  Dmck- 
(oder  Lese-)  Fehlem  in  Chlumeckj's  Abdruck  sei  hier  nur  einer  corrigirt:  S.  S 
Z.  15  soll  es  anstatt  »Stehri  &c.*  richtig  »Pferdt*  lauten. 


2ur  Beurtheilnng  der  Verpflegs-Ordinanzen  Wallensteins.  115 

Prager  Kundmachung  das  Ausmass  der   täglichen  Portionen   erhöht, 
denn  hier  wird  bestimmt: 

.Einem  jedwedem  Knecht  soll  täglich  gereicht  werden: 

Fleisch  anderthalb  Pfandt,  das  soll  er  bezahlen  per  yier  vnd  ein 
halben  Kreutzer; 

Brodt  zway  Pfundt,  per  vier  Kreutzer; 

Bier  zway  Mass  per  zway  Kreutzer*, 
während'  wir  in  der  Ordinanz  vom  20.  Januar 

Fleisch  1  Pfund  per  3  kr., 

Brod  ly,  Pfund  per  3  kr.  und 

Bier*2  Mass  per  2  kr. 
angesetzt  finden. 

Einem  undatirten,  jedoch  mit  der  Note  « Aufzuhebeil  den  11.  Augusti 
1626*  versehenen  SchriftstOcke  des  Prager  Statthalterei- Archivs  liegt 
unter  anderem  auch  die  Abschrift  einer  Yerpflegs-Ordinanz  bei,  welche 
lautet: 


Auf  ain  Compagnia  zu  Ross  gebüren  täglich: 

Dem  Bittmeister       ....    zehen  Portiones 

Dem  Leüttenandt     ....    sieben 

Dem  Comet fünf 

Dem  Wachtmeister       .     .     .    drei 

Einem  (Korporal zway 

Musterschreiber   .....    zway 

Furier         zway 

Fahnen  Schmidt      ....    zway 

Einem  Gemeinen  Mit  Beitter    ain  Portion. 
Ein  Portion  triefft  den  Tag: 
Zway  Pfundt  Brodt,  welches  auss  dem  Gommiss  oder  Proflandt- 

hauss  gereicht  werden  soll, 
ein  Pfundt  Fleisch  per    .    .    .    vier  Kreuzer, 
Bier  sechs  Prager  Seitl,  dass  Seitl  per  ain  Kreuzer. 
Auf  ein  Pferdt  wöchentlich  ein  abgestrichener  Mährischer 
Metzen  oder  ein  gehäufter  Behmischer  Strich  Habem  (oder)  Oersten. 
Heu  dess  Tages    ....     sechzehen  Pfundt, 
Strohe  wöchentlich  Gebündt  ^)  vier  von  mittelmässiger  Grosse. 
Anstadt  der  Seruitien  di  Gasa,  alss  Lieger-  vnd  Feuerstadt 
item  Salz  vnd  Holz  kan  ein  halber  Gulden  gereicht  werden. 


•)  Die  Vorlage  hat  »gebürdt*. 

8* 


116 


Köpl. 


2. 

Auf  ein  Regiment  zu  Fubs  gebüren  taglich: 

Dem  Obristen     ....  zwainzig  Portioues, 

Obristen  Leüttenandt  .    .  ffin&ehen 

Obristen  Wachtmeister  achte 

Quartiermeister  ....  vier 

Gaplan sechsse 

Schnldtheiss achte 

ProfoBS  ynd  seinen  Leüthen  achte 


Aaf  ain  Gompagnia  von  zwayhundert  Mann: 

Dem  Gapitain zehn  Portiones 

Leüttenandt       sieben 

Fendrich ftlnfe 

Peldtwabel drey 

Führer drey 

Fnhrier zwey 

Veldtschreiber vier 

Feldtscherer zwo 

Einem  Gorporal zwo 

Einem  Gemeinen  Knecht    .    .    ein  Portion. 
Ein  Portion  Fleisch  ist  ain  Pfundt,  das  Pfund  per  vier  Kreutzer, 

Brodt zway  Pfand, 

Bier  anderthalb  Prager  Pindt,  dass  Seidel  per  ain  Kreüczer. 
Auf  den  Staab  vnd  Compagnien  wöchentlich  Haber  ^)  sechs  vndt 
dreyssig  ain  halber  Strich,   vnd  sein  auf  ain  Gompagnia  drei  Strich 
zu  verstehen. 

Die  Seruitia  di  Gasa  können  bey  der  Infanteria  resbringirt 
werden,  dieweilen  bissweiln  etliche  Soldaten  in  einem  Hauss  losiern 
vnd  sich  zugleich  mit  dess  Wirths  Licht  vnd  Feüerstadt  behelfen  können. 
Vndt  dieses  alles  bleibt  sowohl  bey  der  Gavalleria  ab  Lifanteria 
gewisser  Obseruanz,  wann  der  halbe  Monatsoldt  richtig  gereicht  wirdt, 
daruon  der  Soldat  auss  den  obbestimbten  Tax,  ausser  dem  Brodt  vnd 
Habem,  so  in  specie  von  der  Profiandt  herrührent,  seinen  Ynderhalt 
erzeugen  kann.* 

Gkinz  dieselbe  Anzahl  von  Portionen  finden  wir  in  dem  vom 
3.  Januar  1627  datirten  Goncept  einer  Y erpflegs  -  Ordinanz  für  eine 
,  Gompagnia  zii  Ross.*     Auch  hier  finden  wir  die  tagliche  Portion  an 


1)  lu  der  Vorlage  steht  »liabeu*. 


Zur  Benrtbeilniig  der  Yerpflegs-Ordinanzen  WallenBteiiiB.  117 

Fleisch  mit  1  fi  angesetzt,  dabei  ist  jedoch  bemerkt,  dass  die  Fleisch- 
portion  ,im  Marsirn  aber  anderthalb  Pfondt*  betragen  soll; 
die  weiteren  Angaben  über  das  anf  eine  Portion  ent6illende  Qoantum 
von  Brody  Bier,  Hafer  oder  Gerste  nnd  Stroh  stimmt  mit  den  An- 
sätzen der  obigen  Ordinanz  überein.    Zum  Schlüsse  heisst  es  dann: 

»Anstatt  der  Sernitien  di  Gasa,  alss  auf  die  Feuer-,  Lieger- 
statt,  Licht  rnd  Salcz  zu  yerstehen,  soll  der  Reütterey  wöchentlich 
30  Kreutzer  oder  die  Sernitien  in  specie  geraicht  werden,  jedoch  die 
Wilkühr  vndt  Freysezung  des  Vergleichs  nicht  dem  Soldaten  sondern 
dem  Würth  firey-  vnd  haimbgestellt  bleiben.* 

Vergleichen  wir  diese  Ordinanzen  mit  der  von  Ghlnmeclgr  publi- 
eirten  vom  Jahre  1624,  so  sehen  wir,  dass  die  Ansätze  der  dem  ge^ 
meinen  Soldaten  und  den  verschiedenen  Chargen  gebührenden  Portionen 
vollkommen  mit  einander  übereinstimmen.  Dagegen  weist  das  Aus- 
mass  einer  Portion  Verschiedenheiten  auf.  Rechnet  die  Ordinanz  vom 
20.  Januar  1624  auf  eine  Portion  1  U  Fleisch,  so  schreibt  die  Liechten- 
steinische Kundmachung  vom  16.  Februar  1624  bereits  IVi  K  ▼or, 
während  wir  in  den  oben  mitgetheilten  Ordinanzen  von  1626  und  1627 
wieder  nur  1  f(  angesetzt  finden.  Die  Brodportion  erscheint  schon 
in  dem  Erlass  Liechtensteins  um  Va  f(  erhöht,  um  fortan  auf  dieser 
Hohe  (2  fi)  zu  bleiben.  Die  Bierportion,  welche  in  den  beiden  Ordi- 
nanzen vom  Jahre  1624  mit  2  Mass  angesetzt  ist,  erscheint  dagegen 
in  den  beiden  anderen  Ordinanzen  aus  den  Jahren  1626  und  1627 
auf  6  Seidel  ermässigt. 

Es  muss  jedoch  hervorgehoben  werden,  dass  die  hier  besprochenen 
Verpflegs-Ordinanzen  offenbar  nur  für  die  in  den  kaiserlichen  Erb- 
ländern bequartirte  oder  in  Winterquartieren  li^^de  Soldateska 
Geltung  hatten,  weshalb  auch  die  zuletzt  angeführte  Ordinanz  bei 
Märschen  die  Fleischportion  von  1  s  auf  iVa  B  erhöht  Dass  den 
Truppen  im  Felde  erhöhte  Bezüge  zugestanden  wurden,  wird  man  nur 
natürlich  finden. 

Die  von  Oindely^)  mitgetheilten  vier  Verpflegs-Ordinanzen  Wallen- 
steins  aus  den  Jahren  1625  bis  1627  haben  nun  im  Felde  stehende 
und  nicht  innerhalb  der  Erbländer  des  Kaisers  in  Quartieren  liegende 
Armeen  im  Auge.  Diese  Mandate  unterscheiden  sich  von  den  vorhin 
behandelten  augenfällig  dadurch,  dass  sie  die  Gebühr  eines  jeden  Ein- 
zelnen nicht  in  Portionen,  sondern  in  Geldbeträgen  festsetzen;  sie  ge- 
statten nur  den  gemeinen  Soldaten  und  den  » gemeinen  Befehlichs- 
habem'  die  Gebühr  anstatt  in  Geld   auch  in  Victualien   zu  reichen. 


0  Waldstein  während  seiDes  ersten  Generalats,  I.  129  —  188. 


118  Köpl. 

Von  diesen  Ordinauzen  bemisHt  die  erste  vom  10.  Norember  1625  die 
tägliche  Gebafar  für  einen  Reiter  mit  24  Kreuzern;  die  zweite  tom 
16.  November  1626  aetzt  die  tagliche  Portion  fBr  einen  Soldaten  zn 
Fuss  auf  1  ^2  s  Fleisch,  2  B  Brod  und  2  Mass  Bier  fest;  die  dritte  yom 
^l'  November  1627  auf  2  u  Fleisch,  2  f  Brod  und  2  Mass  Bier;  die 
vierte  vom  ^^^l  1627  auf  2  ff  Fleisch,  3  ff  Brod  und  3  Mass  Bier. 
Vergleichen  wir  diese  Ansätze  mit  denen  der  oben  besprochenen  Ordi- 
nauzen, so  ergibt  sich,  dass  die  tägliche  Fleischration  um  Va  ^  ^^^' 
mehrt,  die  Brod*  uud  Bierration  aber  unverändert  mit  2  ff  und  2  Mass 
bemessen  worden  ist.  Wenn  wir  aber  in  der  Ordinanz  vom  ^'h^I^S^ 
1627  ueben  2  ff  Fleisch,  3  ff  Brod  und  3  Mass  Bier  angesetzt  finden, 
so  wären  wir  fast  versucht,  an  einen  Druckfehler  zu  denken,  da  in 
zwei  späteren,  von  Gindely  nicht  publicirten  Verpflegs - Ordinanzen 
ddto.  Güstrow  den  ll.December  1628  uud  Halberstadt  den-^^^^ 
1629  die  tägliche  Portion  («Platz*)  übereinstimmend  wieder  mit  2  ff 
Fleisch,  2  ff  Brod  und  2  Mass  Bier  angegeben  wird.  Wurde  aber  die 
Brod-  und  Bierration  f&r  die  Truppen  in  Schleswig  wirklich  erhöht, 
so  geschah  dies  nur  ausnahmsweise  und  war  vielleicht  durch  besondere 
Umstände  veranlasst. 

Wenn  nun  gegen  Wallenstein  die  Anklage  erhoben  wird,  ,dass 
die  Bezahlung  der  höheren  Officiere  im  kaiserlichen  Heere  das  Vier- 
bis  Fünffache  desjenigen  betrug,  was  die  ligistischen  Truppen  be- 
anspruchten und  was  Gustav  Adolf  den  seinigen  bot,  so  stützt  sich 
dieselbe  auf  die  Gegenüberstellung  der  angeführten  vier  Verpfiegs- 
Ordinanzen  Wallensteins  je  einer  Ordinanz  Tillys  und  Gustav  Adolfs. 
Die  schwedische  Kriegsbestalluug  bei  Seite  lassend,  ist  es  auffallig, 
dass  zum  Vergleich  gerade  die  Verpflegs-Ordinauz  Tillys  vom  1.  August 
1624^)  (also  vor  Uebernahme  des  Generalats  durch  Wallenstein)  heran- 
gezogen wurde,  zumal  die  Bemerkung,  dass  diese  Verpflegs-Ordinanz 
Tillys  vom  Jahre  1624  .so  ziemlich  mit  seinen  später  pubKcirten 
übereinstimmt*,  keinen  Aufschluss  darüber  gewährt,  weshalb  der  Ordi- 
nanz von  1624  der  Vorzug  vor  den  späteren  eingeräumt  wurde. 


1)  Ibidem  I,  184.  —  Es  ist  von  Interesse,  mit  dieser  Verpflegs-Ordinans 
Tillys  vom  1.  August  1624,  welche  die  einem  jeden  gemeinen  Eneoht  tSglioh  ge- 
bührende Bation  auf  ly,  Pfund  Fleisch,  2  Mass  Bier  und  2  Pfund  Brod  festsetst, 
eine  andere,  wenig  ältere,  von  demselben  General  unterm  16.  October  1628  er- 
lassene 2U  vergleichen.    Sie  lautet: 

Ordnung 
was  gestalt  es  mit  Officirem  vnd  gemeinen  Reüttern  der   Kajserlichen  Armee 
diss  Orts  insgesambt  gehalten  vnd  einem  jeden  des  Tags  an  Speiss  vnd  Trankh 
wie  auch  nottfirftigen  Fooragien  vf  die  Pferd  dargendcht  werden  (soll),   damit 


Zur  Beurtbeilung  der  Yerpflegs-Ordinanzen  Wallensteins.  HO 

Bei  dieser  Sachlage  kann  ein  Actenstück,  das  ich  in  einem  Gou- 
▼olut  undatierter  Schriftstücke  des  k.  k.  Statthalterei-Archtvs  %\x  Prag 
fand,   besonderes  Interesse  beanspruchen.    Dasselbe  fordert  geradestt 

sie  one  fernere  BeschwernubS  der  Vnderthonen  vnd  der  Herren  gelbsten  vergnüegt 
▼nd  allerdings  zufriden  sein  sollen. 

Rittmeister  des  Tags 

Wein S  Mass. 

Bier 12  Mass. 

Flaiflch 12  Pfund. 

Brot       20  Pfiind. 

Hennen 2. 

£in  %eB  Schaf  oder  Kalb. 

Reformierter  Rittmeister,  Lefitenant  md  Cornet,  so  dienen, 

wie  auch  Quartier-  vnd  Wachtmeister 

soll  des  Tags  haben 

Wein 4  Mass. 

Bier d  Mass. 

Brodt 10  Pfundt 

Flaisch 6  Pfimd. 

1  Viertl  von  einem  Kalb  oder  Schaf. 

Keformierter  Leütenant,  Gornet 
ynd  Quartiermeister^ 

Bier 4  Mass. 

Wein 2  Mass. 

Brot       8  Pfund. 

Flaisch       4  Pfund. 

%  von  einem  Schaf  oder  Kalb. 

Prouosen,  des  Tags 

Flaisch 5  Pfiind. 

Brot 6  Pfbnd. 

Wein        % 

Bier 4 


Caparal,  Musterschreiber  vnd 
reformierter  Caparal 

Fhusch 8  Pfund. 

Brot 4  Pfund. 

Weiu •  ^  Mass. 

Bier 2  Mass. 

Auf  einen  Refitter  oder  Knecht 
in  der  Musterung 

Flaisch 2  Pfhnd. 

Brot 8  Pfund. 

Bier 1  Mass. 

Wein 1  Mass. 


120 


Köpl. 


die  Yermuthuug  heraus,  dass  man  bereits  Wallenstein  selbst  gegen- 
über jene  Beschuldigung  erhob,  die  neuestens  in  der  oben  angeführten 
Anklage  ihre  Formulirung  erhielt. 
Das  Actenstück  lautet: 

Combination  oder  Gegenhaitang 

der  Kayserliohen  mit   der   Ohur-Bayrischen  Verpfiegungs- 

Ordinanz, 
wass  vor  Disparitet  vnd  Yndterscheidt  darbey  erscheinet. 


Ksyserliohe  Verpflegung. 

Chur  Bayrische  Verpflegong. 

Aaf  eines 

Obristen  Staab 

Auf  eines  Obristen  Staab                   j 

Courassierer: 

Archibusier  Beitt 

er: 

port:  Pferdt 

fl.: 

Dem  Obristen: 

50,    17, 

251,  . 

.  ,  225  fl.  an  Geldt, ,  1 7  Pferdt-Fnetter                   | 

ObristLeuth: 

18,    10, 

82.  . 

.  .    60  ......  10 

» 

Obrist  Wacht: 

5,      8, 

44.  . 

.  .    25  ,  . 

.  ,    8 

Regte.  Quart: 

4.      4, 

28,  . 

.  .    20  ,  . 

.    ^      4 

»    .    .    .    . 

Sohultbeias: 

3,      8, 

21,  . 

.  .    24  ,  . 

.  .     8 

>     -  -   — 

Caplan: 

2,      2, 

14,  . 

.,    18.  . 

,    2 

..... 

Secret: 

2,      2. 

14,  . 

.    10,  . 

.    2 

..... 

Prof:  Meist: 

8,      8, 

21,  .. 

.    18  ,  .   . 

.    8 

.    .    •    .    . 

Adiotant: 

8,      8. 

21.  .. 

,    15.  .   . 

»    2 

..... 

Wagenm: 

2,      2. 

14,  .. 
Auf  eine 

,      9,  .   . 

.    2 

»        .       .      .       . 

in  Jungen 

Flaiwh 

.    .    .    .      1 

Pfund. 
Pfund. 
Mass. 

Brot    .    , 

.    .     .    .      i 

Biet     .    . 

.    .    .    .      1 

Auf  ein  Seruici-Pferd 

ilabern  ain  Sohftfifel,  daruon  es  aber  8  Tag  gefftettert  werden  soll. 
Einem  Pagaschi-Pferd  auf  8  Tag  halb  so  viel. 
Hew  vf  1  Seraici-Pferd  12  Pfund. 

Holz,  Licht,  Salz  ynd  anders  dergleichen  gebürt  dem  WQrt  zu  geben. 
Vnd  da  nun  einer  oder  anderer  nicht  begnfiegt,  sondern  vber  dise  Ordnung 
noch  ein  mehrere  haben  wollt,  dasselb  stehet  einem  Jeden  f^  ymb  sein  pares 
Gelt  zu  bezahlen.  Vnd  werden  förderss  die  Herren  Obristen  vnd  Obriste  Leüt- 
tenant  sich  hierinnen  also  erweisen  vnd  bezaigen,  yf  daas  die  Vnderthonen  vnd 
zumal  der  Herr  selbsten,  wie  vor  verstanden,  nicht  Anlass  gewinnen,  sich  in  einem 
oder  anderen  gegen  den  H()heren  zu  beschweeren,  wie  sich  ein  solches  Ihr  fix- 
oellenz  Herr  Qeneial  Graf  Tilli  etc.  zu  geschehen  endtlich  yerlassen  wollen. 
Datum  16.  Octobris  162S. 

(L.  S.)  T^lli. 

(K.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staats-Archiv  zu  Wien:  Mscpt  10^  VI  foL  816'  -S17.) 
VgL  J.  0.  Opel,  Der  niedersächsiscb-d&nische  Krieg  II,  17  —  18. 


Zur  Beartbeilung  der  Verpflegs-Ordinanzen  Wallensteins. 


121 


Kayserliohe  Yerpflegong. 


Chor  Bayrische  Yerpflegung. 


port: 

Pferdt     fl: 

Profoes  sambt 

seiiien  Leüthen    4  » 

5»       31» 

. .»    20  fLauQeldt,  »    5  Pferdt-Fuetter 

Herpauker :          2  » 

2,       14, 

•  •  »          >                 »    "^          .... 

98,     61,    655 fl.. 


Nota: 
£b8  werden  in  der  Kayterlichen 
Verpflegung  die  Mondportiones  per 
4  fl.  sambt -Seroiz  gendt  ynd  khombt 
des  Stabe  Verpflegung  sambt  denen 
Pferdten  per  1  Monath  auf 

566  fl.  ,  —  >  —  , 


,  489  an  G^ld.  Wan  nun  wie  in  Bö- 
heimb  auf  yedes  Pferdt  8  fl. 
monatlich  yorsFuetter  gerechnet 
wurden  so  betrageten  89  Pferdt 
117  fl.  YorsFa^tter 

Zosamben  556  fl.     Wftre  also  die 
differenz  1  fl.^) 

In  der  Churbayrisohen  Verpfle- 
gung ist  gezeiget,  dass  wann  vor 
dass  Fuetter  8  fl.  auf  jedes  Pferdt 
geraitet  würde,  so  khomen  monat- 
lich herför 

556  fl.  ,  —  ,  —  ,  Vnd  wäre 
der  Vndterscheidt  nur  vmb  1  fl. 
Aber  die  Seruizien  werden  Yon  dem 
Quartiersman  absonderlich  in  natur 
gegeben  y  welche  der  Eayserlichen 
VerpflQgungs  •  Ordinanz  nach  jeden 
Monath  98  fl.  betreflete,  so  bekhäme 
solcher  geetaldt  ein  Ghurbayrischer 
mehr  alss  ein  Eayl:  Begts.  Staab  ymb 
94  fl.  .  -  ,  —  , 


Auf  eine  Compagnia  Courassierer:      Auf  eine  Compagnia  Ar- 

chibusierer  Beitter: 
75  fl.  an  Geld  .  .  ,  5  Pferdt 
8 
8 
2 
2 
2 
1 
1 
1 
1 


0  Die  Summe  der  Pferde  ist  hier  unrichtig  mit  89  angegeben,  während  sie 
lieh  auf  58  beziflert.  Damach  erhöht  sich  der  Betrag  f&rs  Futter  auf  174  fl.,  die 
Gesammtkosteu  steigen  auf  718  fl.  und  als  Dififoienz  ergibt  sich  die  Summe  yon 
158  fl.  (mit  Hinzurechnung  ded  Betrages  für  Servicien :  von  851  fl.). 


port: 

Pferdt 

An  Geld 

Bittmeist: 

19  > 

6. 

94 

Leüthen: 

7. 

4. 

40 

Comet: 

5» 

3. 

29 

Wachtm: 

3, 

3. 

51 

1  Corporal: 

•» 

-*  > 

2, 

14 

1  Pourier: 

2. 

2, 

14 

Musterschr: 

2, 

2. 

14 

Feldseherer: 

2. 

1. 

11 

Satüer: 

1» 

1» 

7 

Trompeter: 

2. 

u 

11 

20  . 

7  . 

.  »    30    .    . 

7  . 

.  ,    30    .   . 

7  . 

.  ,    30    .   . 

7  . 

.  »    30    .    . 

7  . 

.  »    30    .    . 

6  . 

.  »    30    .    . 

7   . 

.  ^    30    .    . 

122 


Köpl. 


Kayserliche  Yerpflegong. 

port:    Pferdt  An  Geld 
Schmidt:  1,      1»        7 

Platner:  1>      1»        7 


Chur  Bayrische  Yerpflegang. 


»    30 


1 


F.  Plana  »    47  >   27  >   269  fl. 


.  »  178  fl.  an  Geld.  Wan  nun  auch 
auf  22  Pferdt,  wie  in  Böheimb»  mo- 
natlich zu  3  fl.  Tors  Fuetter  geraitet 
werden  möchte,  so  betragete  es  an 
Grelde  66  fl^  zosamben^);  wäre  der 
Vndterscheidt 

25  fl.  >  —  »  -. 
Wan  aber  der  Eayl:  Verpflegung 
nach  die  Serufz,  welche  in  Bayern 
der  Quartiersman  besonders  giebt, 
gerait  wurden,  id  est  40  fl.'),  weiln 
daselbst  kein  Plattner,  so  steigete  es 
höher  vmb 

21  fl:  —  .  _. 


fl: 


x:  an  Geld  Pferdt 


»   6  »     30 »      l:Fuetter 

Yeber  dieses  werden  noch  zue- 
gelassen  auf  eine  gantze  Compagnia 
25  Pferdt. 


Port:  Pferdt  ^^^^ 

Auf  einen  G^emai- 
nenBeütter       1»        1»        7fl. 

Dann  werden  passirt  auf  eine 
Compagnia  Gourassier  noch  12  Bagage 
Pferdi 

Item  jedem  Gourassier  noch  ein 
Pferdt,  warauf  aber  nur  das  Heu 
oder  Grass  zu  geben, 

Ynterscheid  zwischen  beiden  Verpflegungen 
scheinet  zu  sein: 

Dass  ein  Gemeiner  Beütter  yer-  In   Bayern   bekhombt    ein    Ge- 

mittelst der  Eayl:  Verpflegungs-Ordi-     meiner  Beütter  an  Cteldt: 
nanz  sambtSeruiz  vnd  Pferdt  monath- 
lich  bekhombt 

7  fl.  — 6  fl.  80  kr. 

Wo  nun  das  Futter  von  1  Pferdt 
per  8  fl.  geraittet  würde,  so  betragete 
esmonathlich  9  fl.  80  kr: 

Also  mehr  alss  in  der  Eayser- 
liehen  Verpflegung  vmb 

2  fl.  30  kr: 
Ueber  diess   noch    die    Seruizien 
darzue  1  fl.   — . 

Der  gestaldt  3  fl.  80  kr: 


')  Hier  fehlt  die  Angabe  der  Summe:  244  fl. 
40  scLeint  nur  ein  Schreibfehler  zu  sein. 


>)  Hier  soll  46  fl.  stehen ; 


Zar  Beurtheiltiiig  der  Yerpflegs-Ordinanzeii  WallenBieins. 


123 


Rayserliche  Yerpflegong. 

Betreffendt  die  Bagage  Pferdt,  deren 
12  bey  jeder  Gompagnia,  dan  abson- 
derlich jedem  Conrassier  1  Pferdt  pas- 
siert, doch  nur  Grass  oder  Heu  zu 
geben  ansgeeezt  wirdt: 

posiiOy  ess  wftren  75.  Oourassiery 
beiragete  75  Bagage  Pferdt  sambt 
obigen  12  zusamben 

87  Bagage  tU>8s 

Wan  nun  vor  das  Heü  oder  Grass 
nur  ^tel  an  Greld  gerait  wirdt^  so 
betragete  es  monatlich 

87  fl.  —  »  — . 

Also  vebersteigete  die  Kayl:  Ver- 
pflegung hierorihs  vmb: 

12  fl.  ,  —  »  — . 


Chur  Bayrische  Verpflegung. 

Herentgegen  werden  von  Chur 
Bayeren  nid^t  mehr  alss  in  allem 
25.  Bagage  Pferdt,  vnd  wie  aus  der 
Verpflegung  erscheinet,  gleich  denen 
andern  Dienst  Pferdten  im  Fuetter 
vndterhalten,  ehender  aber  nicht, 
alss  biss  die  Compagnien  ins  Feld 
gehen,  passirt, 

Vnd  wurden  solcher  Gestaldt  nach 
der  Kayl :  Verpflegungs-Ordinanz  per 
3  fl.  geraitet  ertragen: 

75  fl.  —  »  — . 
Dargegen  aber  wachsset  die  Bay- 
rische Verpflegung  ratione  der  völ- 
ligen Gompagnia  nach  Abzug  dieser 
12  fl.  gleichwohl  noch  höcher,   per 
12  fl.  80  kr. 


Auf  eine  Gompagnia  Archi- 
busiererCroaten,oderTragoner:  Auf  eine  Gompagnia  Tragoner: 

Port:   PÜBrdt:  AnGelde 


Dem  Bittm: 
Lefittenandt : 
Comet: 
Wachtm: 
Corporal: 
Pourier: 
Musterschr: 
Feldscherer: 
Sattler: 
Trompeter: 
Schmidt: 
Platner: 


16  > 
5> 
4» 

8. 
2, 
2» 
2> 
2, 
1, 
2, 
1, 
1* 


5» 

4, 
8> 
8> 
2. 
2> 
2> 


79  fl. 
32.  . 
25.  . 
21  .  . 
14.  . 
14.  . 
14.  . 
11  .  . 
7  .  . 


»   70  fl.  an  Gelde 
>   22  »   30 
.    19  .   .  . 


7> 
7> 
7> 
7» 
7, 


•  > 


3  Pferdt 

2  .  .  . 

2  .  .  . 

1  .  .  . 

1  .  .  . 

1  .  .  . 

1  .  .  . 

1  .  .  . 


11  .   Spielmann  5  »  30  »     — ' 
••••••»   ••>   ••»    ^ — 

• »••>••»     •• 


P:  Plana     41  »   26  >   242  > 


.  »    152  fl.  .  »^  .  .    >    18  ,  — . 

Die  Pferdte  der  Eayl:  Verpfle- 
gungs-Ordinanz gemess  per  3  fl.  ge- 
raitet darzoe  geschlagen,  machet 
zusamben 

165  fl.  »  —  »  — . 

Vnd  die  Seruizien  vor  88  Port: 
weiln  der  Sattler,  Schmidt  vnd  Pkt» 
ner  alhier  abgftngig: 

88  fl.  »  —  >  -^-'. 


124 


Köpl. 


Eayserliohe  Verpfleguiig. 

Khombt    dergestaldt    die    Kayl: 
Yerpflegongs-Ordinanz  höcher  vmb 
89  fl.  »  —  »  —2). 

Auf  einen  genudnen  Beütter 

1  Port:  1  Pferd  7  fl.     . 


Item  werden  passirt  25  Bagage 
Pferdt,  aof  welche  jedoch  nur  das 
Ueü  oder  Grass  zn  geben,  solches  nur 
P^i*  Vs  ^  geraittet  thuet  monatlich 

25fl.  ,— ,-. 


Betraget  also  diese  Verpflegung 
(warunter  iedodi  nur  1.  (Gemeiner 
pro  Exemplo,  zumahln  in  eines  jed- 
wedem LÜidesfärstens  Willkhüer  be- 
ruehety  wie  starokh  die  Compagnia  in 
denen  Gemeinen  Köpfen  bestehen  solle, 
angezogen  wirdt)  Id  est 

274  fl.  ,  —  »  —   . 


Ghur  Bayrische  Verpflegung. 

Facit 

208  fl.  —  »  —  ^). 


.  .  5  fl.  80  kr.  .  .  .  1  Pferdt 
ist  alhier  der  Vndterscheidt ,  wan 
das  Pferdt,  wie  offlers  gedacht,  der 
Eayl:  Verpflegungs-Ordinanz  (ge- 
mess)  geraittet  wirdt  per  8  fl. 

Vmb  1  fl.  80  kr. 
Vnd  die  Seruizien  darüber  per  1  fl. 
Werden  auch  25  Bagage  Pferdt  zue- 
gelassen,  welches  jedoch  nur  in  dem 
Feldzug  zu  verstehen.  Und  weiln 
selbe,  wie  oberwehnt  gleich  denen 
andern  Dienst  -  Pferdten  daselbst  zu 
vndterhalten  werden  pflegen,  alss 
betrugen  dieselben 

75  fl.  ,  —  ,  — . 


.     .     .     287  fl.  80  kr. 

Solchemnach  vebersteiget  die  Ghur 
Bayrische  Ymb 

13  fl.  80  kr.»). 


Auf  eines  Obristen  Staab  zu  Fuess: 
Pott:    Pferdt  AnGelde 


Dem  Obristen: 

50     . 

12  .   286  fl. 

Obr:  Leflth: 

18     , 

8.     76. 

Obr:  Waohtm: 

5     . 

6,     88  . 

Begt«  Quart: 

4     . 

8.      25. 

Beg*»  Sdnüdheis: 

3     . 

2,      18. 

Beg^  Caplan: 

2i. 

2.      16. 

Seoretario: 

2i. 

2.      16, 

225  fl. 
60  » 
25  , 
20  , 
24  , 
18  > 
10  , 


12  Pferdt. 
8. 
6. 
8. 
2. 
2. 
2. 


')  Die  Summe  der  Pferde  betrftgt  nicht  18,  sondern  12  Der  itir's  Futter 
ausgeworfene  Geldbetrag  Ar  diese  12  Pferde  wfirde  somit  86  fl.,  die  gesammte 
Gebühr:  152+86+88  =  S86  fl.  betragen.  ')  Den  in  der  vorhergehenden  An- 
merkung angezeigten  Gorreoturen  zufolge  wfirde  die  kaiserliche  Verpflegs-Ordi- 
naaz  nur  ein  um  16  fl.  höheres  Erfordernis  ausweisen.  ')  Mit  Berücksichtigung 
der  Anmerkung  1  ergibt  sich  als  Summe:  296+5-80+8+1+75  =  810  fl.  80  kr. ; 
die  Bayrische  Verpflegung  würde  somit  die  kaiserliche  um  86  fl.  80  kr.  übersteigen. 


Zur  Beortheilung  der  Verpflegs-Ordinaiiien  Wallensteins. 


125 


Kayserliche  Verpflegung.  Chur  Bayrische  Verpflegung. 

Port:    Pferdt  AnGelde 


Adiutantn:               2|  , 

2.      16.   .  . 

•     »          > 

...»            . 

Wagenm:                2     , 

2.      14.  ,  . 

.  .       9  . 

....    2. 

Profiant:                 2     . 

2  ,     14  .  .  . 

.  ,        9  . 

....    2. 

Profoas  nmbt  sei- 

nen  Leathen:      4     , 

5,     31  .   .  . 

.  .      20  , 

•     •     •     y        d. 

90i  . 

46  .    600  fl. .  . 

.  ,   420  fl. 

....  44. 

Dann  werden  auf  einen  Staab  zn 
Fue«  panirt  12  Bagage  Pferdt,  auf 
weldie  das  Heü  oder  Grass  gegeben 
wirdt  vnd  nach  dem  Drittl  geraittet 
sieh  belauffen  auf  12  fl. 
Id  est      12  fl. 

Solchemnach  betraget  der  Beg^  Staab 
ra  Fuess  512  fl.  »  —  ,  — . 


Die  Pferdt  mit  3  fl.  darzue  ge- 
rechnet» 80  betragen       182  fl., 
thuet  552  fl.  — 

Alhier  werden  gleichfahls  12 
Bagage-Pferdt  zuegelassen,  vnd  per 
3  fl.  calculirt  thuen  an  Geld 

36  fl: 
Dann  die  Seruizien  per  88  Port: 
ausser  des  Adiutanten         88  fl. 
676  fl.  ,  —  ,  — . 
Ehombt  alhier  höcher  ymb 

164  fl.  >  —  »  — . 


Auf  eine  Coxnpagnia  zu  Fuess. 

Port:  PfiBrdt:  AnGelde 


Dem  Haubtman  . 

> 

15:  8: 

69  fl.  .  .  . 

» 

70  fl. 

»  — 

kr. 

>  3  Pferdt 

Leüthenant  . 

» 

5:  2. 

26   ...  . 

» 

22  . 

30 

9 

.»  2. 

Fendrich    .  . 

> 

4:  2. 

22  .    .  .  . 

» 

19  . 

> 

.  »  2. 

Veldtwäbl    . 

> 

3.   .. 

12   ...  . 

» 

10  . 

> 

— . 

Führer   .  .  . 

^ 

2»    .. 

.     8   .  .  . 

y^ 

7  . 



Fourier  .  .  . 

2»   .  . 

.     8  .   .  . 

7  , 

.„ 

Corporaln     . 

» 

2.    .. 

.     8   .  .  . 

•     * 

7  . 

— . 

Feldtscherer 

> 

2.   .. 

.     8   .   .  . 

•      > 

7  . 

— , 

Musterschr: 

•  •  < 

» 

2,   .. 

.     8   .   .  . 

•     » 

7  . 

— , 

finem  O^reüdten 

Fourierschützen  ^ 

md 

Spielman,  jedem 

» 

H.  .. 

6   .  .  .  . 

» 

4  . 

30. 

,    , 

— . 

Jedem  gem.! 

^necl 

it  » 

1.  .. 

.     4    .  .  .  . 

> 

4  . 

» 

• 

39|,    7  »  179  fl.  ,  .  .  »  165  fl.  —  kr.  .  .  .  7  Pferdt. 
Die    Pferdt    darzue    geschlagen 
mit  »   21  fl. 

Seruizien  >    39  fl.  30  kr. 
Darzue  kbommen  noch  8  Bagage^  Werden  alhier  gleichfahls  passirt 

Pferdt,  worauf  aber  nur  das  Heü  oder     belaufen  sich  aber  an  Gelde 
Grass  zu   raichen,    darfflr   angesezet  Per 

wirdt  8  fl.  24  fl.  ,  —  >  — >). 


■)  Der  Betrag  für  das  Futter  auf  7  Pferde  belauft  sich  auf  21  fl.  Damach  wäre 
die  Getammtsumme  auf  246  fl.  80  kr.  zu  berichtigen,  welche  somit  die  kaiser- 
liehe  Verpflegung  um  59  fl*  80  kr.  übersteigen  würde. 


12G  .K  ö  p  1. 

Kayberliche  VerpfleguDg.  Ohur  Bayrische  Verpflegung. 

Thuet  sich  also  der  Ertrag  nach  Hiengegen   an   Chur  Bayerischer 

der  Kayl:  Ordinans   erstreckhen  auf     Seiten 

187  fl.  »  — .  249  fl:  30  kr. 

Solchemnach  höcher  Yijoh 

62  fl.  30  kr. 

Wan  nun  Eines  gegen  dem  Andern  combiniret,  ynd  cottpntiretwirdt,  so 
eraignet  sich  bej  allen  denen  Stftäben  ynd  Compagnien  zu  Boss  nnd  Fuess 

Diesser    Tnterscheidt: 
Yermög  der  EayL  Qrdinanz  Der  Chnr  Bayrischen. 

Bej  einem  Beg^  Staab  Courassierer  Bey    einem    Beg^  Staab   Archi- 

ertraget  derselbe  busierer 

656  fl.  >  —  »  — .  656  fl.  »  —  »  —  . 

Die  Seroizien  per   93   fl.  — . — 
gerechnet,  zosamben  649  fl.  —  »  — . 
Also  weniger  vmb  Mehr  ymb 

94  fl. 94  fl. 

Eine  dergleichen  Gompagnia  sambt 
denen  Bagage-Pferdten 

368  fl:  ,  — Alhier  376  fl:  80  kr. 

Weniger     .     .     .     12  fl.  80  kr.     .     .     Mehr     .     .     .   12  fl:  30  kr. 
Eine     Compagnia     Archibnsierer 
Croaten  oder  Tragoner  Eine  Tragoner  Gompagnia 

274  fl:  —  »  — .  287  fl.  80  kr. 

Weniger     ...     13  fl.  30  kr.     .     .     Mehr    ...    13  fl.  80  kr. 
Beg^  Staab  zu  Fuess 

612  fl. 676  fl.  — .— 

Weniger     ...     164  fl.     ...     .     Mehr     .     .     164  fl.  »  — .— 
Eine  Gompagnia  zu  Yneos 

187  fl. 249  fl.  30  kr. 

Weniger     .     .     .    62  fl:  30  kr.     .     .     Mehr     .     .     62  fl.  30  kr. 
Solchemnach  khombt  in  der  yöl-  Hieng^n  belauffei  sich  die  CSmr 
ligen  Summa  yermög  der  Eayl:  Ver-     Bayrische  hödier  ymb 
pflegnngs-Ordinanz  weniger  ymb 
252  fl.  80  kr.  262  fl.  30  kr.i) 

^  Wenn  man  die  in  den  Anmerkungen  angezeigten  Gorrectaren  in  Betracht 
zieht,  80  ergibt  aich  nachstehende  Schlassrechnung: 

KalMrlich«  OrdlMnt :                  Ordlnan. :  höher  um 

655  fl.        806  fl.  —  kr.  251  fl.  —  kr. 

86S  »         875  »  80  »  12  »  80  » 

274  »         810  >  SO  >  86  >  80  , 

512  ,          676  ,  —  ,  i6i  ,  -^  , 

187  > ^246  »  80  >   59  >  80  , 

1891  fl.                  2414  fl.  80  kr.  528  fl.  80  kr. 
£b  erscheint  somit  die  Ghnrbayrische  Verpflegsordinanz  um  528  fl.  80  kr. 
höher  als  die  kaiserliche. 


Zur  Beurtheilung  der  Verpflegd-Ordinanzeu  WaUenstdns.  127 

Nachdem  ich  bereits  in  den  Anmerkungen  die  Bechnuugsfehler 
unserer  Vorlage  richtig  gestellt  habe,  erübrigt  mir  noch  zu  bemerken, 
dass  das  Actenstück  eine  Beinschrift  ist,  welche  auf  der  BQckseite  mit 
.lät.  A:*  bezeichnet  und  dadurch  als  Beilage  einer  bisher  unbekannten 
Bechtfertigungsschrift  charakterisirt  ist 

Wenn  ich  auch  keineswegs  die  vorstehend  mitgetheilte  .Com- 
bination*  als  unanfechtbar  und  als  eine  endgiltige  Lösung  der  in  Bede 
stehenden  Frage  hinstellen  will,  so  reicht  sie,  wie  ich  glaube,  doch 
vollkommen  hin,  um  zu  erkennen,  dass  der  Gegenstand  mit  der  ein- 
fiichen  Gegenüberstellung  der  Verpflegs-Ordinanzen  Wallensteins  und 
jener  Tillys  keineswegs  «ein-  für  allemal  abgethau*  ist,  vielmehr  wird 
die  Forschung,  will  sie  ein  gerechtes  ürtheil  abgeben,  sich  in  ein  eiu- 
gdienderes  Studium  dieser  Frage,  so  wenig  anziehend  sie  sein  mag, 
einlassen  müssen.  Und  für  diese  bietet  die  obige  «Gegenhaltang* 
zum  mindesten  beachtenswerthe  Andeutungen. 


Kleine  MittheiluDgen« 


Zwei  in^edriickte  Karolinger  Diplome.  Im  Apparat  der 
Monumenta  Oermaniae  findet  sich  noch  eine  ungedruokte  Ur- 
kunde Karls  III.  f&r  die  Kirche  von  Ghälons-sur-Mame,  welche 
—  soweit  wenigstens  meine  Notizen  aus  den  in  den  Biblio« 
theken  Wiens  noch  immer  fehlenden  Werke  reichen  —  auch  nicht 
in  den  Begesten  von  Barth^emy  (Dioc^se  ancien  du  Ghalons-sur- 
Mame,  Paris  1861)  verzeichnet  ist  Es  ist  eine  Bestitution^).  Sie 
fallt  in  die  Zeit  des  Rückzugs  nach  dem  schmählichen  Abkauf  der 
Normannen  vor  Paris.  Noch  am  6.  November  hatte  Karl  vor  Paris 
geurkundet  (Beg.  der  KaroL  n^  1686).  Nach  dem  erbärmlichen  Ver- 
trag mit  den  Bedrängern  der  Stadt  ,  beeilte  e^  sich  dorthin,  woher 
er  gekonmien,  zurückzukehren*  (Ann.  Vedast  886  M.  6.  SS.  2,  203). 
Er  kam  nach  Soissons  und  theilte  die  erledigten  Lehen  auf;  noch 
weilte  er  hier,  als  der  Normannenkönig  Sigfrid  auch  schon  in  die 
Oise  einlief  und,  alles  verheerend,  dem  Kaiser  nachrückte.  ,Als  der 
Kaiser  dieses  erkannte  —  das  Feuer  nämlich  gab  ihm  davon  sichere 
Kunde  —  kehrte  er  schleunig  heimwärts*  (Ann.  Yedast),  , flüchtigen 
Schrittes*  und  krank  langte  er  im  Elsass  an  (Ann.  Fuld.  IV  886 
M.  G.  SS.  1,  403).  Auf  diesen  Bückzug  ist  die  vorliegende  Urkunde 
ausgestellt  Den  Ausstellort  vermag  ich  nicht  mit  Sicherheit  nach- 
zuweisen; vielleicht  ist  es  Juville  (Kreis  Salzburg  [Chäteau-Salins], 
Bez.  Dehne)  auf  der  Strasse  von  Metz  nach  Marsal. 

Die  Urkunde  ist  im  Ghartular  von  Si  Etienne  zu  Chalons  aus 
der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts*)  erhalten.    Sie  trägt  hier  die  Ueber- 


')  Die  genannten  Orte  sind  wol  Fleurigny,  Tonne  arr.  Sens  oant.  Sergines 
und  Gay,  Tonne  arr.  Sens  oani  Pont-snr-Tonne. 

s)  Vgl  über  dasselbe  Barth^lemy  l,  S47,  auf  den  auch  die  Angaben  in 
Forschungen  6,  128,  Delisle  Catal.  des  actss  de  Philippe  -  Auguste  581,  Ulysse 
Robert,  Inventaire  des  cartulaires  57 ,  verweisen. 


Zwei  ungedruckt«  Karolinger  Diplome.  129 

schritt:  sPreceptum  Karoli  de  Floriniaco  et  villa  quae  dicitur  Coslus.'' 
Die  Becognition  fehlt;  aus  der  Datirung  mit  ihrem  gehäuften  Jahres- 
augabeu  lässt  sich  mit  Bestimmtheit  erkennen,  dass  dieselbe  von 
Amalbert  recognoscirt  war  (vgl.  Sitzungsber.  der  Wiener  Akademie 
92,  384).  Bischof  Berno  wird  auch  in  einer  Urkunde  des  ostfranki- 
schen  Königs  Ludwig  III.  von  878  genannt  (Beg.  der  Karol.  n^^  1516). 
Die  Urkunde  wurde  von  W.  Arndt  abgeschrieben.  Nach  dieser 
Abschrift  konnte  ich  sie  bereits  in  meiner  Arbeit  über  die  Urkunden 
Karls  III.  verwerten  (Sitzungsber.  92,  512  n»  151). 

Karl  IIL  resHtuirt  der  Kirche  von  Ghdlons-sur-Marne  Güter 

im  Gau  Sens. 

886  Nov.  Ü2  JoviUa  nova. 
Chart,  t.  Stephcmi  Catalaun,  f,  12, 
Reg.  der  Karol  n»  1GS7. 

In  nomine  sanctae  et  individuae  trinitatis.  Karolus  divina  favente 
dementia  imperator  augustus.  Si  locis  deo  dicatis  et  fratribus  deo 
militantibus  aliquod  subsidium  conferimus,  id  nobis  procul  dubio  ad 
aeternam  vitam  adipiscendam  proficuum  esse  credimus.  Quocirca  no- 
verit  omnium  fidelium  nostrorum  praesentium  scilicet  et  futurorum 
sagacitas,  qualiter  Berno  venerabilis  Cathalaunensis  ecclesiae  episcopus 
nobis  innotuit  quasdam  res  ab  eadem  ecclesia  olim  iniuste  abstractas 
foisse.  Ideoque  nostrae  celsitudinis  mansuetudinem^)  precibus  quibus 
aasus  est  flagitabat,  quatinus  easdem  res  per  nostrae  auctoritatis  pre- 
ceptum  eidem  ecclesiae  reddere  et  restaurare  dignaremur.  Quae  res 
sunt  sitae  in  comitatu  Senonico,  villa  quae  dicitur  Floriniacus  et  super 
fluvium  Coslum  villa  quae  dicitur  Coslus  vel  quidquid  Bavo  ex  nostro 
habere  videbatur.  Nos  vero  petitioni  illius  satisfacere  desiderantes 
decrevimus  ita  fieri  et  iussimus  ei  hoc  nostrae  auctoritatis  preceptum 
inde  conscribi,  per  quod  decernimus  atque  omnino  sanoimus,  ut  pre- 
dictae  res  deinceps  ad  prefatam  ecclesiam  succedentibus  temporibus 
inviolabiliter  permaneant  nuUo  umquam  successorum  nostrorum  hoc 
inrumpente.  Et  ut  hoc  nostrae  auctoritatis  preceptum  firmior  habe- 
atur,  manu  propria  subterfirmavimus  et  anulo  nostro  insigniri  ius- 
simus. 

Data  X  kalendas  decembris  anno  incarnationis  domini  DGOCLXXX  VI, 
indictione  IUI,  anno  imperii  imperatoris  Karoli  in  Italia  VI,  in  Francia  V, 
in  Gallia  11;  actum  Jo villa  nova;  in  dei  nomine  feliciter  amen. 


a)  Ha.  mansuetudine. 
MittheüaDgeii  IX. 


130  Kleine  Mittheilungen. 

In  seinem  Reisebericht  (Neues  Archiv  2,  294)  machte  W.  Arndt  auf 
eine  ungedruckte  ürkuude  Zwentibolds  für  Cambrai  mit  der  Datirung: 
^  Y  non  oct.  ind.  I,  a.  reg.  IUI,  Florichingas  palatio  "  aufmerksam,  die  in 
dem  Chartular  des  12.  Jahrhunderts  (Cod.  lai  10,968  der  Bibl.  nat.  in 
Paris)  überliefert  ist  Die  Datirung  erweckt  Interesse,  da  derselbe  Ort 
auch  in  dem  Bericht  Reginos  über  den  Einfall  des  westfränkischen 
Königs  Karl  des  Einfältigen  in  Lothringen  898  genannt  ist  (M,  6 
SS.  1,  608).  In  der  That  gewinnt  man  gegenüber  dem  Material^  über 
das  die  Darstellung  bisher  verfügte  (vgl.  Dümmler  Jahrb.  des  ost- 
fränk.  Reichs  2,  467),  ein  festes  chronologisches  Gefäge. 

Zwentibold  hatte  —  nescio  cuius  instinctu ,  bemerkt  Regino  — 
seinen  vertrautesten  Rathgeber  Graf  Regiuhar  „Langhals'',  den  ver- 
schmitzten und  kühnen  Mann,  der  in  der  unruhigen  Geschichte  seines 
Heimatslandes  noch  eine  bedeutende  Rolle  zu  spielen  berufen  war,  vom 
Hofe  verwiesen,  ihm  seine  Lehen  und  selbst  sein  Erbgut  „untersagt* 
und  die  Landesverweisung  über  ihn  verhängt.  Anstatt  das  Land  zu 
räumen,  warf  sich  Reginhar  mit  Odakar,  der,  gleichfalls  früher  ein 
Günstling  des  unzuverlässigen  Königs  ^) ,  schon  früher  in  Ungnade 
gefallen  und,  an  einer  Erhebung  betheiligt,  von  der  durch  K.  Arnolf 
vermittelten  Aussöhnung  der  Aufrührer  mit  Zwentibold  ausgeschlossen 
geblieben  war  (Ann.  Puld.  897,  die  Namen  bei  Regino  897),  in  die 
Veste  Doveren  (nordwestlich  Herzogenbusch).  Vergeblich  belagerte 
Zwentibold  die  durch  Sümpfe  und  die  Ueberschwemmungen  der  Maas 
unzugängliche  Burg.  „Als  der  König*,  fährt  Regino  in  seinem  Be- 
richt fori,  „die  Belagerung  aufhob,  gehen  die  genannten  Grafen  zu 
Karl  und  führen  ihn  in  das  Reich  herein. '  Und  sodann  erzählt  er  weiter 
von  der  Flucht  des  überraschten  Zwentibold,  von  Karls  Marsch  nach 
Aachen  und  Nim  wegen,  wie  Zwentibold  zu  Bisehof  Franco  von  Lüttich 
gekommen,  mit  diesem  und  dessen  Mannen  über  die  Maas  gegangen 
und  nach  Florichingas  (jetzt  Flörchingen,  franz.  Florange,  südwest- 
lich Diedenhofen,  vgl.  Reg.  der  Karol.  n^  1833,  1912)  gekommen  sei, 
ubi  omnes  proceses  regni  sui  qui  in  illis  partibus  erant,  ad  eum  con- 
fluxerunt 

Doveren  hatte  Zwentibold  im  Frühjahr  belagert:  anfangs  Mai 
tritt  ein  allgemeiner  Reichstag  in  Aachen  zusammen,  hier  wird  auf 
Klage  des  Erzbischofs  Ratbod  von  Trier  „  nach  Rath  und  ürtheil  aller 
Bischöfe  und  Grafen*   Reginhar   die   Abtei   St.  Servatius   in   Lüttich, 


1)  Er  ist  Intervenient  in  Urk.  ZwentiboldB  ftlr  St.  Denis  und  St.  Mn.'Kimin 
bei  Trier,  Reg.  der  Karol.  n<»  1910,  1911  (ich  citire  die  Nummern  der  S.Lieferung 
meiner  Karolinger  Regesten,  die  in  kurzem  erscheinen  soll). 


Zwei  ungedrackt6  Karolinger  Diplome.  131 

welche  er  sich  unter  Mitwirkung  des  Königs  durch  einen  Gewalt- 
streich augeeignet  hatte,  abgesprochen  und  darauf  die  Trierer  Kirche 
feierlich  in  Mastricht  vom  Konig  selbst  in  den  Besitz  der  Abtei  ein- 
gewiesen (ürk.  vom  13.  Mai,  Beg.  der  Karol.  n»  1928,  1924).  Die 
Ejitastrophe  war  also  bereits  über  Beginhar  hereingebrochen.  Kurz 
darauf  weilte  Zwentibold  in  Essen  (Beg.  n^  1925).  Bis  Beginhar  und 
Odakar  von  der  Gegend  der  Mündung  der  Maas  zu  Karl  gelangten, 
bis  die  Vorbereitungen  —  der  Entschluss,  der  verheissungsvollen  Ein- 
ladung der  Landesverrather  zu  folgen,  war  wol  rasch  gefasst  —  ge- 
troffen waren  und  der  Einmarsch  erfolgen  konnte,  verstrich  einige 
Zeit  Einen  sicheren  Anhaltspunkt  bietet  nun  die  Urkunde  fQr  Cam- 
braL  War  Zwentibold  am  3.  Ocfcober  in  Flörchingen,  wo  seine  Ge- 
treuen sich  um  ihn  schaaren,  so  war  er  mindestens  eine  Woche  früher 
von  Lüttich  aufgebrochen,  etwa  zur  Zeit,  da  Karl  auf  der  Höhe  seines 
Erfolges  stand  und  in  Nimwegen  den  siegesfrohen  Blick  über  die 
Fluthen  des  Bheins  schweifen  liess. 

Bald  war  die  Sachlage  geändert.  Es  war  ein  kühner  und  glück- 
licher Plan,  die  Vertheidigung  im  Bücken  des  Feindes  zu  organisiren. 
Karl  hatte  sich  im  Vertrauen  auf  seine  Bundesgenossen,  deren  Veste 
Doveren  er  in  Nimwegen  ziemlich  nahe  war,  zu  weit  vorgewagt.  Die 
Bückzugslinie  war  ihm  abgeschnitten.  Er  ging  bis  Prüm  zurück. 
Unterdes  war  auch  Zwentibold  vorgerückt,  schon  standen  die  Heere 
einander  nahe  gegenüber  (appropinquantibus  ex  utraque  parte  exer- 
citibus,  Begino  898).  Karl  musste  schlagen,  auch  nur,  um  freie  Strasse 
heimwärts  zu  gewinnen.  Aber  es  kam  nicht  zur  Schlacht.  Mochte 
Karl  und  die,  welche  ihn  leiteten,  des  Tages  von  Andernach  gedenken, 
welcher  dem  hochfahrenden  Gelüste  seines  Grossvaters  ein  so  schmäh- 
liches Ende  bereitet  hatte,  so  war  auch  Zwentibold  kein  Ludwig  III., 
er  erhob  sich,  soweit  die  dürftigen  Quellen  öin  Urtheil  gestatten,  nicht 
über  den  Gesichtskreis  des  Baufbolds.  Verhandlungen  wurden  an- 
geknüpft, es  ward  ein  Präliminarfriede  oder  ein  Waffenstillstand  ab- 
geschlossen, der  Karl  freien  Abzug  über  die  Maas  gestattete^). 


<)  Regino  898  stellt  diesen  Frieden  zwar  als  einen  deßnitiven  dar  (inter- 
currentibus  legatis  pax  firmatur,  sacramenta  iurantur),  doch  die  genaueren  An- 
nales  Vedaatini  M.  G.  SS.  I,  581  berichten  zu  898  nur  von  Verhandlungen  (nun- 
CÜ8  inter  eos  discurrentibus  Karolus  nuUo  peracto  negotio  redit  in  regnum  suum), 
dagegen  erst  899  vom  Abschluss  eines  förmlichen  Friedens  (et  primitus  pacificati 
sunt  KaroluB  rez  atque  Zuendebolchus).  Dieser  Abschluss  erfolgte  zweifelsohne 
899  in  St.  Goar,  wo  Zwentibold  eine  »Unterredung  mit  Grossen  Amolfs  und 
Karls«  hatte.  Der  definitive  Friede  wurde  also  durch  Amolf  vermittelt,  der  zu 
den  "Verhandlungen  den  vertrauten  Erzbischof  Hatho  von  Mainz  und  die  bei  ihm 

9* 


132  Kleine  Mittheilungeu. 

Der  Urkunde  fiir  Oarabrai  treten  noch  zwei  Diplome  Zwentibolds 
ergänzend  zur  Seite ;  sie  würden  die  Operationslinie  des  lothringischen 
Heeres  feststellen,  wenn  es  gelänge  die  Ausstellorte  sicher  zu  be- 
stimmen. Am  8.  Oct.  schenkt  Zwentibold  in  einer  yilla  Aquaeductus 
der  Kirche  von  Lüttich  den  Fiscus  Theux  (Reg.  n®  1927),  der  Lohn 
für  den  Beistand  des  streitbaren  Bischofs  Franco.  Jene  sonst  un- 
bekannte villa  Aquaeductus,  deren  lateinischer  Name  wol  längst  ver- 
schollen ist,  muss  nordwärts  von  Diedenhofen,  höchstens  ein  paar 
Tagmärsche  entfernt,  liegen,  denn  die  beiden  Heere  stiessen  unweit 
Prüm  auf  einander,  Zwentibold  zog  also  in  gerader  Linie  gegen  Norden. 
Am  16.  Oct.  macht  derselbe  dem  Kloster  Prüm  eine  Schenkung  (Reg. 
n^  1928)  in  villa  qu^  dicitur  Suncar  (oder  richtiger  Sumcar;  im  Liber 
aureus  Prüm  f.  IT,  dessen  älterem  Bestand  aus  dem  10.  Jahrh.  die 
Abschrift  dieser  Urkunde  angehört,  steht  SVCAR).  Ich  habe  vergeb- 
lich nach  einer  Erklärung  dieses  Namens,  der  auch  meines  Wissens 
nicht  in  anderen  Urkunden  begegnet,  gesucht;  er  findet  sich  weder 
bei  Piot  (Les  pagi  de  la  Belgique),  noch  bei  Pörstemann,  noch  in 
Menkes  Handatlas  (Karte  32);  die  Herausgeber  des  Mittelrheinischen 
Urkundenbuches  verbrämen  ihn  im  topographischen  Register  mit  einem 
Fragezeichen,  die  Begesten  von  Görz  ersparen  sich  auch  dieses  — 
einer  jener  nicht  seltenen  Fälle,  in  denen  der  fernstehende  Bearbeiter 
der  landsässigen  Topographie  unwillkürlich  etwas  geringere  Genüg- 
samkeit wünscht.  Die  Gegend,  in  der  jene  villa  Sumcar  lag,  ist  jetzt 
unschwer  zu  bestimmen.  Karl  war  auf  seinem  Rückzug  nach  Prüm 
gekommen  und  hatte  von  hier  seine  Truppen  gegen  den  heranrückenden 
Zwentibold  in  Marsch  gesetzt  (Prumiam  venit  et  inde  adversus  Zuen- 
dibold  copias  transfert,  Regino  898).  Die  Heere  näherten  sich.  Zwen- 
tibold, der  unmittelbar  nach  3.  Oct.  von  Flörchingen  aufbrach,  stand 
also  noch  vor  Mitte  des  Monats  dem  Feind  gegenüber.  Es  kann  dies 
nicht  weit  von  Prüm  gewesen  sein.  In  dieser  nicht  zu  fernen  Um- 
gegend wird  auch  die  villa  Sumcar  zu  suchen  sein.  Ist  es,  soweit 
Ortslexika  und  Karten  Hilfsmittel  bieten,  gestattet  eine  Vermuthung 
auszusprechen,  so  würde  das  heutige  Surre  (Surrez)  in  Luxemburg, 
Distr.  Diekirch,  etwa  2  Meilen  von  Wiltz,  südwestlich  also  Prüm,  die 
meiste  Namensähnlichkeit  haben.     Mag  diese    Vermuthung  und   die 


wolgelittenen  Ghrafen  Eonrad,  den  Vater  König  Eonrads  L,  und  Gebhard  entsandte. 
Als  Vertreter  Karls  lex  parte  Caroli,  Regino  899)  waren  der  Bischof  Askerich 
von  Paris  und  Graf  Odakar  erschienen.  Welchen  Zweck  konnten  diese  Verhand- 
lungen haben,  zu  denen  Earl  Bevollmächtigte  absandte,  als  den  Abschluss  jener 
»Pacification*,  um  den  Ausdruck  der  Jahrbücher  von  St.  Vaast  wortgetreuest  zu 
gebrauchen,  zwischen  Earl  und  Zwentibold? 


Zwei  angedruckte  Karolinger  Diplome.  133 

Annabme,  dass  hier  ungefähr  die  Heere  auf  einander  stiessen ,  dahin 
gestellt  bleiben,  so  ergibt  sich  doch  als  sicher,  dass  am  16.  Oct  bereits  der 
WaflFenstillstand  oder  Friede  abgeschlossen  war.  Prüm  war  gewiss 
schon  von  der  feindlichen  Invasion  befreit  und  wieder  in  den  Händen 
Zwentibolds,  als  er  dem  Kloster  die  Schenkung  machte ;  vielleicht  war 
diese  selbst  eine  Entschädigung  f&r  die  vom  Feinde  erlittene  Drangsal. 

Ausser  der  Datirung  gibt  die  Urkunde  f&r  Cambrai  fttr  die  Ge- 
schichte wenig  Ausbeute,  es  wäre  denn,  dass  aus  ihr  erhellt,  dass  auch 
der  Bischof  von  Gambrai  mit  seinen  Mannen  zum  Heer  des  Königs 
stiess.  Die  Arenga  mit  ihrem  Hinweis  auf  die  «custodia  munitioque 
nostri  regni  *  klingt  bedeutsam  genug  daran  an.  Die  geschenkte  Villa 
(nach  J.  Havets  Vermuthung  Ligny,  Nord  arr.  Cambrai  cant.  Clary) 
war  der  Dank  des  ,  muthgewinnenden  *  Königs. 

Das  Recognoscent  Walcarius  ist  wol  identisch  mit  dem  häufiger 
auftretenden  Walgerus  (Waltcherus). 

Die  Urkunde  ist,  wie  erwähnt,  in  dem  Cambraier  Chartular  des 
12.  Jahrb.  (GL.  10,968  f.  3)  auf  der  Nationalbibliothek  in  Paris  er- 
halten. Sie  trägt  die  Ueberschrift:  »Privilegium  Zuentiboldi  regis  super 
rilla  de  Liniaco  datum  Dodiloni  episcopo.*  Eine  Abschrift  verdanke 
ich  der  liebenswürdigen  Qefölligkeit  des  Herrn  Bibliothekars  Julien 
Havet;  von  ihm  selbst  gefertigt  bietet  sie  auch  für  die  Yerlässlichkeit 
Tolle  Bürgschaft. 

ZwentShold  schenkt  der  Kirche  von  Cambrai  die  vUla  Ligny. 

898  Oet,  3  FUfreMngen. 
Cod,  lai,  t(m8  f.  3  der  Bibl,  not.  m  Paris. 
Reg.  der  Karcünger  n«  1926. 

In  nomine  sancte  et  individue  trinitatis.  Zuenteboldus  miseratione 
dei  rex.  Quecumque   ob  amorem   dei  a  quo   omnia  que  habemus 

accepimus,  ecclesiis  sauctis  premiisque  conferimus  sanctorum,  procul 
dubio  perpetuitatem  eteme  felicitatis,  longevitatem  huius  seculi  ac 
costodiam  munitionemque  nostri  regni  ab  ipso  retributore  omnium 
bonorum  accipere  confidimus.  Quapropter  noverit  omnium  filiorum 
sancte  matris  ecclesie  nostrorumque  fidelium  tam  presentium  quam  et 
fdturorum  industria,  quod  venerabilis  vir  Dodilo  episcopus  sancte  Ca- 
meracensis  ecclesie,  constitute  videlicet  in  honore  beate  virginis  Marie, 
serenitatem  nostre  regie  dignitatis  adiens  peciit,  ut  ei  sueque  ecclesie 
quandam  villam  iu  pago  Cameraceusi  vocabulo  Liniacum  concedere- 
mos^).     iJuius  petitioni  aures  nostre  serenitatis  pie  prebentes  conces- 


t)  Hb.  concedereremnB. 


134  Kleine  Mittheilongen. 

simus  ei  supra  memoratam  villam  cum  omnibus  que  iuste  et  legaliter 
ad  eam  pertinere  Tidentur,  silicet  maucipüs  utriusque  sexus  campis 
vineis  pratis  silvis  aquis  aquarumve  discursibus  pemis  molendinis 
piseationibos  exitibus  et  reditibos  coltis  et  inciütis  mobilibos  et  in- 
mobilibos,  eo  videlicet  pacto  nt  predicto  episcopo  eiusque  suooessori- 
bu8  sueque  ecclesie  absque  refragatione  aliqua  perpetnis  temporibas 
iuconvulBe  inviolabiliterque  permaneant.  Et  ut  hec  nostre  liberaUtatis 
largitio  inyiolabiliter  e?o  longiori  servetor,  anuli  nostri  impressione 
sabter  insigniri  iussimos. 

Signum  Zuenteboldi  gloriosi  regis. 

Yualcarius  notarius  advicem  Batbodi  archicancellarii^)  recognovi. 

Actum  Florichingas  palatio  quinto  nonas  octobris  anno  incar- 
nationis  domini  DGOCXCVIII,  indictione  prima,  anno  vero  regni 
Zuenteboldi  inYictissimi  et  gloriosissimi  regis  IUI. 

E.   Mühlbacber. 


Heinrichs  VI.  angeblicher  Plan  einer  Säcolarisation  des  Kirchen- 
staates. Dass  Heinrich  VI.  in  mehr  denn  einer  Hinsicht  seiner  Zeit 
vorauseilte  und  mehrfach  Pläne  gehegt  und  Ziele  verfolgt  hat,  welche 
durch  ihre  überraschende  Kühnheit  und  weitblickende  Voraussicht 
unser  Staunen  erregen,  ist  genugsam  bekannt  Weniger  allgemein 
verbreitet  und  in  der  historischen  Literatur,  soviel  ich  sehe,  bisher 
völlig  übersehen  ist  die  Angabe  eines  gleichzeitigen  Autors,  welcher 
uns  von  Heinrichs  VI.  Plane  einer  Art  von  Sacularisirung  des  Kirchen- 
staates berichtet  Diese  Notiz  findet  sich  in  dem  Speculum  ecclesiae 
des  Engländers  Giraldus  Gambrensis.  Hier  erzählt  der  Verfiisser  in 
Dist  IV,  c.  19^),   dass  Kaiser  Heinrich  VI.,  da  er  das  zum  grossen 


a)  Es.  Ratbodiardii  cancellarü. 

')  SS.  XXV 11,  p.  419.  420:  Videns  (üeDricus  VI)  enim  et  animadTertens, 
propter  patrimoniam  Petri,  tarn  a  principibus,  qui  id  tueri  deberent,  quam  a 
ceteris,  tindique  direpium  et  penitus  in  defensum  .  .  .  quia  terrae  et  opida  pre- 
dlaque  perampla,  a  CoiiBtantino  ecclesie  collata  et  a  deoessoribus  suis  iniuriose 
Bublata,  restitaere  nee  voluit  nee  alioB  per  Ytaliam  niodemis  diebus  ad  resti- 
tnendum  ablata  universa  propter  igDaviam  aat  inpotentiam  compellere  valuit-, 
.  .  .  animo  disposuit  statuendumque  firma  ratione  decrevit,  quatinus  per  imperii 
8ui  totiuB  amplitudinem  eunctis  metropolitanis  ecclesiis  et  singuliB  meliorem 
canonicam  papa  de  cetero  propriam  haberet  et  iure  perpetuo  possideret  necnon 
et  in  alüs  ecclesÜB  pontificalibu»,  maioribus  scilicet  et  opulentioribus ,  fiingulis 
Bingulas  ad  rerum  temporalium  copiam  eidem  bonorifice  miniBtrandam  Ad  hoc 
etiam,  ut  in  Bingalie  ecclesüs  Bimplicibue  epiecopalibus  singulis  cardinalibuB  iuxta 


Heinriohs  VI.  angebl.  Plan  einer  Sftculai-isation  des  Kirchenstaates.      1 35 

Theile  in  fremden  Händen  befindliche  Patrimonium  Petri  dem  Papste 
weder  selbst  zurückstellen  wollte,  noch  die  übrigen  Fürsten  zur  Zurück- 
gabe an  den  päpstlichen  Stuhl  zu  yeranlassen  vermochte,  beschlossen 
habe,  als  eine  Art  von  Entschädigung  festzusetzen,  dass  durch  sein 
ganzes  Reich  von  sämmtlichen  Metropolitankirchen  die  Einkünfte  je 
einer  Ganonie  dem  heiligen  Stuhle  zufliessen  sollten.  Ebenso  sollten 
von  den  einzelnen  bischöflichen  Kirchen  immer  je  einem  der  Gardinäle, 
Capellane  und  Cleriker  von  der  Capelle  des  Papstes  eine  entsprechende 
Präbende  zufallen.  Es  war  die  Absicht  Heinrichs,  auch  die  übrigen 
christlichen  Reiche  zu  einer  gleichen  Bestimmung  zu  veranlassen.  Er 
eUte,  um  diesen  Plan  ins  Werk  zu  setzen,  nach  Rom,  allein  sein  all- 
znfrüher  Tod  setzte  diesen  Bestrebungen  ein  Ziel.  Soweit  in  grossen 
Zügen  Giraldus,  dessen  Meinung  also  offenbar  gewesen  zu  sein  scheinti 
dass  Heinrich  VI.  gegen  theilweisen  oder  ganzen  Verzicht  auf  das 
Patrimonium  Petri  dem  päpstlichen  Stuhl  eine  feste  Einnahme  aus 
den  Einkünften  der  bischöflichen  Kirchen  Deutschlands  angeboten 
habe.  Wir  wissen  von  einem  solchen  Plane  sonst  nichts,  und  gewiss 
ist  diese  Nachricht  des  Giraldus  mit  Vorsicht  aufzunehmen.  Allein 
ich  mache  darauf  aufmerksam,  dass  Giraldus  Cambrensis  sehr  wol  über 
diese  Vorgänge  unterrichtet  sein  konnte.  Er  war  ein  weit  gereister, 
fein  gebildeter  Mann  ^),  der  die  Zeiten,  von  welchen  er  spricht,  selbst 
mit  erlebt  hatte.  Zwei  Jahre  nach  Heinrichs  VI.  Tode  war  er  selbst 
in  Rom  und  überreichte  Innocenz  III.  seine  Gemma  ecclesiastica').  Es 
ist  also  eine  solche  Angabe  von  dieser  Seite  nicht  so  gleich  über  Bord 
zu  werfen.    Dazu  kommt  noch  ein   Weiteres.     Nach  der  Erzählung 


gradns  et  ordinis  dignitatem  necnon  et  capellanis  ac  cleriois  de  capella  domini 
pape  roinistrantibus  einsque  obsequiis  iugiter  assistentibna  tot  prebende  tanti^ne 
redditos  annui  specialiter  assigoarentur ,  quot  quantique  ad  deous  et  deoorum 
domuB  Domini  basiliceque  prindpalis  et  beati  Petri  cathedralis  ...  ad  plenum, 
nt  decnit,  snfficere  possent.  Ad  instar  autem  imperii  cetera  per  orbem  regna 
catholica,  oonvocatiH  ad  boü  consiliis  univerealibus,  et  persuasibilibus  magnorum 
virorum  eloquüs,  ad  generalem  dicto  beneficio  consensum  applicandum  firmoque 
munimine  roborandum  citra  difßcnltatiB  omnis  aut  dilationis  obsiaculum,  Domino 
desnper  inspiranie  üayorem,  indici  posRent,  .  .  .  Porro  dumprinceps  ad  hoc  pro- 
positum  operis  exhibitione  complendum  totis  nisibus  anelaret  ad  l'rbem  .  .  .  ., 
matwus  ab  hoc  accelerando,  infecto  negotio  tam  utili  quidem  et  tarn  honesto, 
omine  sinisiro  quidem  et  infausto  in  ipsis  viridis  iuvente  diebus  et  annis  im- 
matnris  mortis  intern pestive  morsn  crudeli  rebus,  proh  dolor!  humanis  ex- 
emptus  est. 

<)  Bei  ihm  sind  z.  B.  Spuren  von  Anfängen  wissenschaftlicher  Sprachver- 
gleichung zu  bemerken.  *)  S.  die  Einleitung  Panli's  zu  den  Auszügen  aus  den 
Werken  dee  Giraldus  in  SS.  XXVII,  p.  S95     899. 


136  Kleine  Mittheilungen. 

des  Giraldus  hat  Heinrich  VI.  die  Absicht  gehabt,  seineu  Plan  auf 
seinem  letzten  Bömerzuge  zur  Ausführung  zu  bringen.  Wir  wissen, 
dass  damals  lange  Verhandlungen  zwischen  Heinrich  VI.  und  der 
römischen  Curie  stattgefunden  haben.  Ende  November  1196  hielt 
sich  der  Kaiser  längere  Zeit  in  Tivoli  auf,  um  von  hier  aus  einen 
Vergleich  mit  dem  päpstlichen  Stuhle  anzubahnen^).  Wie  die  Dinge 
damals  lagen,  war  ein  Hauptpunkt  der  Streitigkeiten  zwischen  beiden 
Mächten  die  gewaltsame  Occupation  vieler  Besitzungen  der  Curie  von 
Seiten  der  Anhänger  des  Kaisers,  vor  allem  der  Länder  der  Mark- 
gräfin Mathilde  durch  Philipp  von  Schwaben  *).  üeber  den  Inhalt 
dieser  von  Tivoli  aus  mit  dem  heiligen  Stuhle  gepflogenen  Unter- 
handlungen Heinrichs  VI.  wissen  wir  nichts,  doch  hat  der  Kaiser 
später  behauptet,  dass  weder  sein  Vater  noch  ein  anderer  seiner  Vor- 
gänger jemals  einem  Papste  soviel  geboten  habe,  als  er  damals').  Es 
ist  keine  Frage,  dass  in  diesen  Bahmen  der  sonst  vorhandenen  be- 
glaubigten Nachrichten  der  Bericht  des  Giraldus  sich  sehr  wol  ein- 
fügen würde.  Trotzdem  mochte  ich  Anstand  nehmen,  auf  das  alleinige 
Zeugnis  des  Giraldus  hin  den  Plan,  welchen  dieser  dem  Kaiser  Hein- 
rich VI.  zuschreibt,  als  Angelpunkt  der  Verhandlungen  vom  November 
des  J.  1196  hinzustellen. 

Immerhin  ist  es  bemerkenswerth ,  dass  ein  gleichzeitiger  Autor 
solche  Jahrhunderte  überfliegende  Ideen,  wie  sie  uns  in  dem  be- 
handelten Berichte  entgegentreten,  Heinrich  VI.  vielleicht  überhaupt 
nur  zugetraut  hat 

Berlin.  L.  v.  Heinemann. 


Zur  Emfahrang  der  Todesstrafe  für  Ketzerei.  Ficker  stellte  in 
seinem  Aufsatze  «  Die  gesetzliche  Einführung  der  Todesstrafe  für  Ketzerei  *" 
(Mitth.  I,  179  ff.)  die  Vermuthung  auf,  dass  der  Erzbischof  Albrecht 
von  Magdeburg  —  im  Jahre  1224,  als  Kaiser  Friedrich  IL  durch  ein 
zunächst  auf  die  Lombardei  berechnetes  Edict  M.  6.  L.  11»  252,  H.-B. 
II,  421,   B.-F.  1523   den  Flammentod  für  Ketzer  verordnete,   selbst 


»j  S.  Toeche,  Heinrich  VI.,  S.  487.  ^)  Toeche  a.  a.  0.  S.  425.  »)  Hein- 
richs Brief  aus  Capua  an  Cölestin  lEL,  etwa  17.  Nov.  1196  geschrieben,  bei  Huil- 
lard-Br^hoUes,  rouleaux  de  Cluny  n^  16  (in  Notico  et  extraits  d'*s  manuscr.  de 
la  bibl.  imp^r.  t.  XXI,  2) :  Cum  in  traciatu  pacis,  qui  huciisque  inter  vos  et  nos 
habituB  est,  quedam  serenitati  nostre  fiierint  intimata,  per  que  pacem  debere 
firmari,  si  ea  admitteremus,  nobis  datum  fnit  propositum,  nos  hec  approba- 
vimuä  atque  .  .  .  talia  obtulimua,  que  nee  a  patre  nostro  .  .  .  nee  ab  aliquo 
antecessorum  nostrorum  alicui  antecesBorum  vestrorum  fiiere  oblata. 


Zur  Einführung  der  Todesstrafe  fiir  Ketzerei.  137 

Beichslegat  für  Oberitalieu  —  einigen  Autheil  an  diesem  Edicte  ge- 
habt haben  möge,  welches  die  bisher  schon  in  Deutschland  übliche 
Praxis  auf  Italien  übertrug.  Diese  Vermuthung  hat  gewiss  viel  An- 
sprechendes und  sie  wird  ohne  Zweifel  durch  die  von  Ficker  weiter 
in  Mitth.  I,  430  hervorgehobene  Thatsache  unterstützt,  dass  bei  dem 
einzigen  Falle,  wo  wir  von  einer  Befolgung  des  Edictes  hören,  näm- 
lich aus  Bimini  vom  März  1226^),  Albrecht  selbst  in  Begleitung  des 
Kaisers  anwesend  war,  s.  B.-F.  1597  ff.  Aber  eine  Gewissheit,  dass 
Albrecht  diese  Ausführung  veranlasste,  haben  wir  nicht  und  auch  sein 
Antheil  an  dem  Erlass  des  Gesetzes  ist  mir  wieder  sehr  zweifelhaft 
geworden.  Albrecht  scheint  nämlich  seit  dem  Sommer  1223  seine 
Thätigkeit  als  Reichsbeamter  ganz  auf  die  ihm  besonders  verliehene 
Grafschaft  Bomagna  eingeschränkt  zu  haben  und  wir  haben,  wie  Ficker 
selbst  anerkennt,  kein  Zeugnis,  dass  er  sich  um  die  Lombardei  weiter 
bekümmerte,  obwol  er  allerdings  den  Legatentitel  beibehielt.  tWie 
kam  er  nun  dazu,  sich  um  ein  Edict  zu  bemühen,  das  ausdrücklich  und 
nur  gegen  die  ,  in  partibus  Lombardiae  *  überhand  nehmenden  Ketzer 
gerichtet  ist^  und  nur  »per  totam  Lombardiam*  publicirt  werden  sollte? 
Nirgends  haben  wir  ferner  eine  Spur,  dass  der  Eeichslegat  die  Ketzer- 
verfolgung als  seine  besondere  Aufgabe  angesehen  hätte.  Wol  aber 
gaben  andere  Leute  sich  darum  Mühe:  die  Bischöfe  Wilhelm  von 
Modena  und  Albert  von  Brescia,  von  denen  Honorius  IIL  1225  Juli  15 
(Epist.  pont.  Eom.  L  197)  im  Bückblick  auf  frühere  Jahre  sagte: 
quibus  commiseramus  sollicitudinem  exstirpandi  pravitatem  hereticam 
de  proviucia  Lombardiae,  und  zwar  wird  das  wahrscheinlich  1223  ge- 
schehen sein,  da  Wilhelm  von  Modena,  welchen  Honorius  1222/23 
selbst  geweiht  hatte  (Potth.  p.  610)  meines  Wissens  nicht  vor  dem 
Herbste  1222  als  Bischof  nachweisbar  ist  (s.  meine  Livländ.  Forsch. 
S.  24).  Seine  Thätigkeit  als  Ketzer richter  ging  aber  mit  1224  zu 
Ende,  da  der  Papst  ihn  und  zwar  auf  seinen  eigenen  Wunsch,  am 
31.  Dec.  nach  Preussen  und  Livland  delegirte  (P.  7337),  und  er  wurde 
als  Ketzerverfolger  1225  Jan.  9  durch  den  Bischof  Bonaventura  von 
Rimini  —  P.  7346  nennt  ihn  irrig  Otto  —  ersetzt  (Episi  pont.  I,  191). 
Die  Ausgabe  jenes  kaiserlichen  Edicts  föllt  also  in  die  Zeit,  da 
Albert  von   Brescia   und  Wilhelm   von   Modena  als  Ketzerrichter   in 

*)  Honorius  III.  schreibt  1227  Febr.  27:  Der  gewesene  Podestä  von  Rimini 
habe  geklagt,  dans  einige  Bürger  ihn  tödten  wollten,  pro  eo  qnod  quasdam  eorum 
filiaa  sorores  et  consanguineas  hereticas  manifestas  iuxfa  debitura  sui  officii  ceperat 
et  imperatori  tradiderat  combnrendas.  Potth.  7072.  Epist.  pont.  Rom.  I,  259. 
Das  kaun  sich,  wie  Ficker  zeigt ,  nur  auf  Friedrichs  Aufenthalt  1226  in  Rimini 
beziehen. 


138  Kleine  Mittheilungen. 

derjenigen  Provinz  thätig  waren,  auf  welche  und  auf  welche  allein  es 
berechnet  ist,  und  man  sollte  denkein,  wenn  irgend  Jemand,  hätten 
diese  Männer  ein  Interesse  daran  haben  müssen,  sich  stärkere  Waffen 
gegen  die  Ketzer  zu  verschaffen,  welche  z.  B.  in  Brescia  ihnen  den 
gewaltsamsten  Widerstand  enl^egen  setzten  (s.  Honorius  1225  Jan.  9 
Epist.  I,  190  und  in  den  andern  Breven).  Wird  so  schon  unsere  Ver- 
muthung  auf  einen  jener  Beiden  geführt,  so  spitzt  sie  sich  weiter 
gerade  auf  Wilhelm  von  Modena  zu.  Denn  dieser  erwarb  in  dem- 
selben Monate  und  an  demselben  Orte,  da  das  kaiserliche  Edict  aus- 
ging, nämlich  im  März  1224  zu  Catania,  von  dem  Kaiser  eine  Be- 
stätigung der  Privilegien  seiner  Kirche  (B.-F.  1521),  und  er  war 
damals  auch  noch  in  einer  specielleren  Angelegenheit  nach  B.-F.  1522 
mit  dem  Kaiser  «per  nuncium  suum  et  litteras*  in  Verbindung  getreten. 
Es  steht  nichts  der  Annahme  im  Wege,  dass  er  sich  damals  wie  diese 
vPrivilegien  so  auch  jenes  Ketzeredict  erwirkte,  welches  gerade  von  ihm 
und  seinen  Genossen  gebraucht  zu  werden  bestimmt  war.  Die  furcht- 
baren Drohungen  desselben  mögen  doch  einigen  Antheil  daran  ge- 
habt haben,  dass  —  allerdings  erst  nach  Wilhelms  Abgange  —  ini 
Frühlinge  1225  die  Führer  des  Widerstandes  in  Brescia  sich  von  der 
Beschützung  der  Ketzer  zurückgezogen  und  ihren  Frieden  mit  der 
Kirche  machten  (Honorius  1225  Juli  15  L  c).  So  ist  es  denn  wol 
auch  kein  Zufall,  dass  das  kaiserliche  Edict  in  das  Statutenbuch  von 
Brescia  aufgenommen,  wurde,  s.  Odorici  VII,  120.   Ficker  a.  a.  0.  199, 

Hat  nach  meinen  Ausführungen  Albrecht  von  Magdeburg  mit 
dem  Erlass  des  Ketzergesetzes  nichts  zu  thun,  obwol  es  ihm  als  Reichs- 
beamten zur  Publication  übersandt  wurde,  so  auch  nichts  mit  der  auf 
Grund  desselben  im  März  1226  zu  Bimini  stattgehabten  Execution. 
Er  mag  sie  von  seinem  deutschen  Standpunkte  aus  gebilligt,  vielleicht 
sogar  dem  Kaiser  empfohlen  haben,  aber  wir  dürfen  nicht  übersehen, 
dass  sie  in  der  Stadt  gerade  desjenigen  Bischofs  erfolgte,  welcher  in 
Wilhelms  Stelle  als  Ketzerrichter  eingetreten  und  nach  B.-F.  1598 
damals  auch  in  Rimini  anwesend  war.  Der  Bischof  Bonaventura  wird 
eben  den  Aufenthalt  des  kaiserlichen  Gesetzgebers  in  seiner  Stadt 
benutzt  haben,  um  das  Gesetz  selbst  in  Wirksamkeit  setzen  zu  lassen, 
vielleicht  zum  ersten  Mal,  seitdem  es  das  Licht  der  Welt  erblickt  hatte. 

Obendrein  war  in  Friedrichs  Edict  verfügt,  dass  der  der  Ketzerei 
verdächtige  „  per  civitatis  antistitem  vel  diocesanum  *  überführt  werden 
müsse  und  dann  «ad  requisitionem  antistitis  illico  capiatur  .  .  .  con- 
cremandus".  Man  darf  doch  wol  annehmen,  dass  gerade  in  diesem 
Falle,  unter  den  Augen  des  Kaisers,  genau  nach  seinem  Edicte  ver- 
fahren wurde.  Winkelmann. 


Notizen.  189 

Notizen.  Auf  die  sattsam  bekannten  , Expectorationen "  von  Ot- 
tokar Lorenz  im  Vorwort  des  2.  Bandes  der  neuen  Anflage  seiner 
•  GeBchichtsquellen  *,  seine  Sehnsucht -nach  »den  alten  Schweinsleder- 
banden* und  «dem  grossen  Papierkorb*  haben  L.  Weiland,  «der 
hervorragendste  Oonner  dieses  Werkes*,  wie  Lorenz  ihn  hier  einführt, 
in  der  Histor.  Zeitschrift  (»Quellenedition  und  Schriftstellerkritik*, 
Bd.  58,  310—835)  und  W.  Wattenbach,  dem  das  Werk  seit  jeher 
gewidmet  ist,  im  Neuen  Archiv  (»Ottokar  Lorenz  und  Oeorg  Waitz, 
ein  Wort  zur  Abwehr*,  Bd.  13,  1  —  20)  in  ebenso  sachlicher  als 
v?ürdiger  Weise  geantwortet.  0.  Holder-Egger  hat  in  einer  eigenen 
Broschüre  (»Die  Monumenta  Germaniae  und  ihr  neuester  Kritiker*, 
Hannover,  Hahn,  1887;  8<>,  35  S.)  jene  »Ausfalle*  zurückgewiesen 
und  mit  Becht  betont,  dass  Lorenz  erst  jetzt  nach  dem  Tode  von 
Waitz  es  für  angezeigt  hält,  die  Leitung  der  Monumenta  Germaniae 
während  dessen  Amtszeit  in  dieser  Weise  anzugreifen,  dass  er  »sich 
gegen  einen  Mann  wie  Waitz  erst  im  zweiten  Bande  seines  Buches 
diesen  Ton  anzuschuhen  erlaubt,  während  er  im  ersten  Bande*,  der 
noch  zu  Waitz^  Lebzeiten  erschien,  ȟberall  durchaus  angemessen  und 
sachlich  über  dessen  Ansichten  referirt*  Wattenbach  fügt  seiner  Er- 
widerung einen  Bericht  von  G.  Waitz  an  den  Bundesrath  aus  dem 
Jahre  1884  über  den  Stand  der  Arbeit  und  die  dem  grossen  National- 
werk noch  obliegenden  Aufgaben  bei,  der  allein  genügen  würde,  die  Halt- 
losigkeit jener  Bemängelungen  zu  erweisen.  Man  hat  den  Auslassungen 
von  Lorenz  zu  viel  Ehre  angethan,  Widerspruch  bis  zum  Widersinn,  nur 
um  des  Widerspruches  wegen,  ist  ihm  gelegentlich  Bedürfnis.  Am 
schärfsten  und  zutreffendsten  charakterisirt  Wattenbach  diese  Eigenart, 
wenn  er  (S.  4)  zu  einer  Stelle  bemerkt:  »Wären  diese  Worte  nicht 
von  0.  Lorenz  geschrieben,  so  würde  man  anzunehmen  haben,  dass 
sie  irgend  einen  Sinn  haben  müssten,  bei  ihm  trügt  aber  eine  solche 
Voraussetzung  und  es  wäre  thöricht,  sich  bei  einer  Widerlegung  auf- 
zuhalten*, und  wenn  er  mit  den  Worten  schliesst:  »und  so  können 
wir  getrost  annehmen,  dass  die  ganze  Vorrede  nur  das  Erzeugnis 
einer  vorübergehenden  Anwandlung  von  übler  Laune  ist.  Der  Verf. 
wird  vielleicht  selbst  darüber  lachen,  dass  man  sie  hat  ernsthaft  nehmen 
können  und  wir  brauchen  nicht  länger  die  Zeit  damit  zu  vertreiben, 
Satze  auszuführen,  deren  Richtigkeit  niemand  im  Ernst  bezweifelt.* 
0.  Lorenz  selbst  äussert  am  Schluss  seines  Vorwortes:  »Auch  heute 
noch,  wie  vor  Jahren,  sehe  ich  in  dem  ,errare  humanum  est^  nach 
den  Aussprüchen  vieler  weiser  Männer  verschiedenster  Zeiten  einen 
gewissen  Beweis  des  geistigen  Wolbefindens,  dessen  ich  mich  auch 
hier  an  diesem  alten  Musensitze  (in  Jena)  neuerdings  ganz  besonders 


140  Notizen. 

erfreue.*     Sein  neuerliches  Wolbefinden   muss   in  der  That   ein  aus- 
gezeichnetes sein,  der  „gewisse  Beweis*  ist  vortreflFlich  gelungen. 


Von  W.Arndts  Schrifttafeln  zur  Erlernung  der  latei- 
nischen Palaeographie,  deren  vorzügliche  Eignung  für  den 
palaeographischen  Unterricht  auch  jeder,  dem  ein  umfangreicherer 
Apparat  zur  Verfügung  steht,  zu  schätzen  weiss  und  die  ohne  einen 
solchen  Apparat  das  beste  Hilfsmittel  für  Schulung  in  der  lateinischen 
Schriftkunde  sind,  ist  das  erste  Heft  in  zweiter  Auflage  erschienen 
(Berlin,  Grothe'sche  Verlagsbuchhandlung,  1887).  Das  Werk  hat  be- 
deutend gewonnen.  Mehrere  Tafeln  sind  durch  neue  und  lehrreiche 
Stücke  ersetzt:  für  die  sog.  beneventanische  Schrift  ist  ein  besseres 
Muster  aus  einer  Leipziger  Handschrift  des  10.  Jahrh.  mit  charakte- 
ristischen Initialen  gegeben  (T.  7^),  die  Proben  der  westgothischen 
Schrift  sind  jetzt  der  Sammlung  von  Ewald  und  Loewe  entnommen 
(T.  8),  T.  19  bietet  eigenhändige  Correcturen  Otlohs  von  St  Emmeram, 
zwei  andere  Tafeln  enthalten  Schriftproben  des  12.  Jahrh.  (T.  21,  23), 
darunter  aus  der  Handschrift  der  Ann.  Batispon.  mit  einem  der  ältesten 
Belege  für  den  Gebrauch  der  arabischen  Ziffern,  die  letzte  Tafel  eine 
Schrift  aus  dem  Ausgang  des  13.  Jahrh.  mit  hübschen  Kürzungen. 
Auch  die  erläuternden  Vorbemerkungen  sind  durch  genaue  Nachweise 
bereichert  und  die  schwierigeren  ersten  Tafeln  mit  einer  grösseren  Anzahl 
von  Auflösungen  versehen  worden,  während  das  Werk  mit  Becht  seinem 
Zweck,  ,der  Selbstthätigkeit  nicht  allzu  sehr  vorzugreifen*,  treu  bleibt 


unter  Bedaction  des  Bectors  vom  Gampo  Santo  in  Bom,  A.  de 
Waal,  erscheint  ein  neues  Organ,  das  sich  die  Aufgabe  stellt,  Studien 
über  die  Denkmäler  der  christlichen  Vorzeit  und  neue  Ausbeute  aus 
dem  vatikanischen  Archiv  zu  bringen.  Es  führt  den  Titel:  Bömische 
Quartalschrift  für  christliche  Alterthumskunde  und 
Eirchengeschichte. 


Die  Verlagsbuchhandlung  A.  Ficard  in  Paris  kündigt  eine  neue 
Monatsschrift  für  Geschichte  und  Philologie:  Le  Moyen-Age  an, 
welche  allen,  die  sich  mit  der  Vergangenheit  beschäftigen,  die  Mittel 
zu  bieten  verspricht,  sich  über  die  Ergebnisse  der  Forschung  und  die 
Thätigkeit  auf  wissenschaftlichem  Gebiete  auf  dem  Laufenden  zu  er- 
halten ;  von  den  auf  irgend  einen  Punkt  Europas  bezüglichen  Büchern 
und  Artikeln  in  Zeitschriften  sollen  bald  nach  ihrem  Erscheinen  In- 
haltsübersichten geboten  werden.  Die  Liste  der  in  das  Programm 
einbezogenen  Zeitschriften  ist  eine  ausserordentlich  reichhaltige. 


Literatur. 

ActanatiouisGermanicaeuniversitatis  Bononieusis 
ex  archetypis  tabularii  Malvezziani  jasBu  instituti  Germanici  Saviguyani 
ediderunt  Ernestus  Friedländer  etCarolus  Malagola.  Cum, 
quinque  tabulis.     Berlin,  Georg  Reimer,  1887.    4<^,  XXXIX  u.  503  S 

Von  air  den  Matrikelpublikationen  der  letzten  Jahrzehnte  darf  sich 
wol  keine  auch  nur  entfernt  mit  der  Bedeutung  messen,  welche  vorliegendem 
Werke  beizulegen  ist.  Mit  einem  Male  erschliesst  sich  für  eine  grost^e  Zahl 
von  Männern,  welche  im  14.,  15.  und  16.  Jahrhundert  als  (belehrte,  Staats- 
männer oder  Kirchenfürsten  hervorgetreten  sind,  eine  Quelle,  die  uns  den 
Born  ihres  Geisteslebens  zeigt.  Fast  zu  einer  Sage  war  der  Einfluss  der 
alten  Universität  von  Bologna  auf  Deutschland  geworden,  man  fabelte  von 
ungeheuren  Zahlen  deutscher  Studenten  dort,  aber  dieser  Einfluss  Hess  sich 
im  Einzelnen  doch  nur  selten  an  dem  Leben  hervorragender  Männer  nach- 
weisen. Nun  auf  einmal  liegen  uns  tausend  und  abertausend  Bezüge  vor 
Augen,  welche  fast  jede  Familie,  fast  jede  Stadt,  jede  Kirche  mit  Bologna 
und  mit  dem  Studium  des  römischen  und  kanonischen  Rechtes  verbinden. 
In  unseren  deutschen  Matrikelbüchem  überwiegt  die  Zahl  der  gänzlich  un- 
bedeutenden Männer  in  hohem  Masse,  die  Bologneser  Studenten  aus  Deutsch- 
land waren  vielfach  gereifte  Männer  und  ein  bekannter  oder  berühmter 
Name  drängt  den  anderen.  Und  wenn  jene  Mairikelpublikationen  dürre 
Namenssammlungen  geben,  die  spärlich  mit  charakteristischen  Notizen  duioh- 
setzt  sind,  entrollen  die  Acta  der  deutschen  Nation  in  Bologna  ein  reiches 
Bild  von  guten  und  schlechten  Tagen,  welche,  über  die  deutsche  Nation  in 
B.  hinweggegangen  sind.  Ein  Culturhistoriker  wird  diese  Quelle  bald  hoch- 
schätzen lernen.  Ein  besseres  Zeichen  fQr  die  treue  Anhänglichkeit  der 
deutschen  Studenten  an  ihre  Heimat,  für  den  inneren  festen  Zusammen- 
hang derselben  kann  es  nicht  geben,  als  der,  dass  von  1310  an  bis  zum 
Einzug  der  Franzosen  in  Bologna  im  Jahre  1798,  dem  die  Schliessung  der 
alten  Universität  auf  dem  Fusse  folgte,  das  Archiv .  derselben  nicht  aus 
^  deutschen  Händen  kam,  obwol  seine  Hüter  Jahr  für  Jahr  wechselten.  Dass 
aber  nicht  die  Urkunden  der  deutschen  Nation  gleich  denen  aller  anderen 
Bologneser  Corporationen  nach  1800  noch  vernichtet  wurden,  verdanken 
wir  dem  Grafen  Josef  Maria  de'Medici,  welcher  den  Best  der  Acten  auf 
dem  Trödelmarkt  erstand.  1876  hat  sie  dann  wieder  dessen  Grossenkel 
Graf  Nerio  Malvezzi  de'  Medici    aus   der  Vergessenheit   emporgezogen   und 


142  Literatur. 

,  die  in  freisinnigster  Weise  Malagols  und  Friedländer  zur  Benützong  zu- 
gftnglicb  gemacht 

Die  Savignystiftong  an  der  Akademie  der  Wissenschaften  za  Berlin 
fasste  den  fruchtbringenden  Entschlass,  eine  Veröffentlichung  dieser  Acta 
zu  unternehmen,  welche  nun,  unterstfltzt  von  der  preussischen  Begierung 
vor  uns  liegt  in  der  Bearbeitung  des  Geb.  Staatsarchivars  Dr.  Friedländer 
zu  Berlin  und  des  Directors  des  Staatsarchivs  zu  Bologna  Oav.  Dr.  Carlo 
Malagola.  Zwischen  beiden  ist  die  Arbeit  so  getheilt,  dass  M.  die  Abschrift 
herstellte  und  den  Abschnitt  der  Praefatio :  »  Memorabilia  nationis  Germanicae 
in  studio  Bononiensi  *  schrieb,  während  Collation,  Bearbeitung  und  Register 
dos  Werk  Friedländers  sind. 

Die  beiden  ersten  Theile  der  Edition  geben  uns  nur  Bruchstücke  von 
dem,  was  einst  vorhanden  war;  von  den  Statuten  liegen  erst  die  von  1497 
vor;  die  Privilegien  beginnen  erst  mit  dem  Karls  V.  von  1580.  Aber  aus  den 
erhaltenen  Bechnungsabschlüssen,  wie  den  Inventaren  sehen  wir  wenigstens,  wie 
viel  einst  vorhanden  war,  man  könnte  aus  den  Posten  für  Privilegien  fast 
die  Serie  verlorener  Urkunden  herstellen.  Auch  der  vierte  Theil  giebt 
offenbar  nur  Bruchstückhaftes,  er  beruht  ganz  ausschliesslich  auf  dem  gleich 
zu  erwähnenden  Über  annalium  und  bietet  uns  96  Urkunden  von  1265 
bis  1543,  meist  Wahlprotokolle  oder  Inventare,  jedoch  auch  wichtige  Ur- 
kunden über  die  Stellung  der  Deutschen  an  der  Universität,  aus  denen  in 
je  dem  fünften  Jahre  der  Bector  der  studentes  ultramontani  zu  wählen 
war,  und  welche  (nobiles  de  Alamania)  dem  Bector  keinen  Eid  zu  leisten 
brauchten,  also  Vorrechte  genossen,  welche  die  deutsche  Nation  über  alle 
anderen  auszeichneten. 

Ganz  vollständig  von  1289  bis  1562  ist  uns  aber  das  Wichtigste  er- 
halten :  die  Annales.  Mit  der  Bezeichnung  Annales  wird  man  sich  freilich 
nicht  recht  einverstanden  erklären  können.  Warum  griff  man  nicht  auf 
den  richtigen  alten  Titel  » Über  rationum  *  zurück,  wie  der  Codex  im  Jahre 
1310,  als  er  angelegt  wurde,  hiess?  Denn  der  zu  Grunde  liegende 
Codex  ist,  wenn  man  von  den  eingetragenen  Urkunden  absieht,  ein  Beoh- 
nungsbuoh  mit  Einnahme,  Ausgabe  und  jährlicher  Bilanz.  Weil  die  Ein- 
nahme aus  den  beliebigen  Beiträgen  der  neu  Ankommenden  bestand,  hat 
das  Einnahmeregister  einige  Aehnlichkeit  mit  einer  Matrikel,  wie  der  Codex 
auch  bezeichnet  ist,  aber  eine  Matrikel  ist  er  so  wenig,  wie  Annalen,  denn 
die  jährlichen  Rechnungsrelationen  führen  eigentlich  nichts  an,  was  nicht 
mit  der  Rechnung  in  Berührung  steht  Es  war  der  jährliche  Wechsel  der 
zwei  procuratores  der  deutschen  Nation,  welchen  die  Cassenführung  oblag, 
die  dem  Bechnungsbuch  die  annalistische  Form  gab. 

Die  Organisation  der  deutschen  Nation  gleicht  überraschend  denen 
italienischer  Bruderschaften  und  Zünfte.  Auch  bei  ihr  war  eine  Kirche 
(s.  Fridiani  ausserhalb  der  Stadt)  der  Mittelpunkt,  zu  deren  Unterhaltungs- 
kosten die  Nation  beisteuerte;  bestimmte  Festtage  feierte  man  in  regel- 
mässiger Weise.  Die  Vermögensverwaltung  der  Nation  war  das  »offitinni 
beate  virginis  Marie  per  nationem  Theutonicorum  institum^  (1320  S.  78. 
21),  kurzum  das  religiöse  Element  tritt  stark  hervor.  Die  eigentlichsten 
Ziele  der  Vereinigung  waren  aber  die  Vertretung  des  Interesses  der  Deut- 
schen im  grossen  Verband  der  Studenten,  schiedsrichterliche  Erledigung 
innerer  Streitigkeiten,  Unterstützung  in  Noth  und  alle  jene  Zwecke,  welche 


Literatur.  143 

freiere  mittelalterliche  Studentencrganisationen  sich  setzten.  Aber  man  darf 
dabei  niemals  vergessen,  dass  unter  den  Bologneser  Deutschen  die  älteren 
gereifteren  Mttnner  oft  sehr  zahlreich  waren. 

Vor  allem  aus  dem  Ausgabenregister  er&hren  wir  die  Geschicke  der 
Nation,  da  sind  die  Kosten  der  Mahlzeiten  und  Gelage  ebenso  sorgMtig 
verzeichnet,  wie  die  der  Streitigkeiten  mit  anderen  Nationen,  die  öfters 
recht  blutiger  Art  waren.  Bei  einem  Streit  mit  den  Lombarden  1517 
erkaufte  die  Nation  gar  >pro  oomodo  nationis:  una  bombarda*,  hielt  sich 
zwei  Landsknechte  usw.  Die  Bechnungen  der  kirchlichen  Feste  und  Feier- 
lichkeiten sind  sorgfältigst  geführt  und  da  muthet  es  einen  eigenthümlich ' 
an,  wenn  uns  da  ein  Posten  begegnet:  »Item  pro  reparacione  cereorum, 
qui  ooncessi  fuerunt  ad  obsequias  cuiusdam  famuli  Teutonici  et  ibi  fi*acti, 
VI  solides*,  welcher  einen  alten  Studentenbrauch,  das  Zerbrechen  der 
(Wachs-)  Fackeln  am  Grabe  eines  Verstorbenen  zum  Jahre  1817  erzählt 
(74,  8).  Es  ist  das  doch  offenbar  die  Vorstufe  unserer  studentischen  Fackel- 
züge. Schon  1805  liess  die  Nation  eine  kostbare  Tafel  von  einem  Maler 
anfertigen,  dessen  Name  leider  nicht  genannt  ist  (57  u.  58).  Aber  die 
Fülle  dessen,  was  sich  aus  den  Ausgabenposten  gewinnen  lässt,  können 
wir  hier  so  wenig  erschöpfen,  wie  Malagola  in  seiner  Prae&tio.  'Das  müsste 
einer  besonderen  Geschichte  der  deutschen  Nation  in  Bologna  vorbehalten 
sein.  Was  ferner  das  Werk  Neues  für  die  Geschichte  der  Organisation 
der  Universität  beibringt,  der  sich  ja  in  jüngster  Zeit  so  lebhaft  das  In- 
teresse zuwendet,  will  ich  gleichfalls  nicht  erörtern,  es  soll  nur  das  hier 
hervorgehoben  werden,  was  für  die  deutsche  Geschichte  uns  hier  geboten  ist. 

Für  uns  sind  das  Wichtigste  der  ganzen  Publikation  die  Namensver- 
zeicbnisse  der  Studirenden,  welche  sich  aus  den  Einnahmeposten  ergeben. 
Für  322  Jahre  von  1289 — 1727  sind  Verzeichnisse  erhalten,  welche  ins- 
gesammt  6594  Studenten  aufführen,  alles  in  allem  berechnet  Malagola  die 
Zahl  der  deutschen  Studenten  seit  1289  auf  10,300.  Die  Prae&tio  hebt 
aber  nun  leider  nur  die  aus  hohen  Häusern  entsprossenen  Studenten  (da- 
runter Friedrich  von  Oesterreich  1832)  und  die  Humanisten  hervor,  Fried- 
ISnder  macht  nur  auf  diejenigen  aufmerksam,  welche  den  bischöflichen 
Thron  bestiegen.  Aber  neben  ihnen  hätten  vor  allem  diejenigen  heraus- 
gehoben werden  sollen,  in  denen  der  Geist  der  Universität  Bologna  sich 
am  Thätigsten  erwies:  die  Geschichtschreiber,  Publizisten,  Diplomaten  usw. 
Die  Unzahl  von  Namen  wird  für  die  Pro vinzi algeschichte,  wie  für  die  Ge- 
schichte der  Reception  des  römischen  Rechtes  erst  nutzbar  werden,  wenn 
wir  nachweisen,  was  im  Einzelfalle  aus  dem  jungen  Studenten  späterhin 
wurde.  Es  ist  gewiss  eine  Riesenarbeit,  einen  solchen  fortlaufenden  Com- 
mentar  zu  machen ;  Friedländer  hat  ihn  begonnen,  ihn  aber  fär  einen  Er- 
günzungsband  zurückgestellt  Mir  will  scheinen,  dass  diese  Arbeit,  welche 
die  genaueste  Kenntnis  der  Prövinzialgeschichte  voraussetzt,  zu  viel  ist  für 
eines  Mannes  Schulter.  Jedenfalls  wird  man  sie  nicht  so  bald  erhalten. 
Ich  darf  daher  wol  die  Früchte  einer  raschen  Leetüre  hier  vorbringen, 
erst  sie  zeigen,  was  wir  durch  die  Publikation  gewonnen  haben  —  und 
doch  habe  ich  mein  Augenmerk  nur  auf  ein  paar  mich  zunächst  interes- 
sirende  Fragen,  auf  ein  enges  Gebiet  gerichtet. 

Nicht  allein  für  das  Leben  gerade  der  namhaftesten  Geschichtschreiber 
des  vierzehnten  Jahrhunderts   gewinnen   wir   aus    diesem  Werke  Anhalts- 


144  Literatur. 

punkte,  sondern  selbst  für  die  Quellenkritik  ein  Beweismittel  von  grosser 
Tragweite.  Der  Streit,  ob  Grraf  Albreoht  von  Hohenberg  oder  Matthias 
vonNeuenburg  der  Verfasser  jener  wichtigen  oberrheinischen  und  Beichs- 
Chronik  war,  ist  noch  immer  trotz  der  glänzenden  Untersuchungen  beider- 
seits nicht  zu  Ende  gefahrt.  Für  seine  Entscheidung  erhalten  wir  nun  auf 
einmal  eine  erwünschte  Handhabe.  In  den  Annalen  erscheint  im  Jahre 
1315  unter  den  Quittungen  der  neuangekommenen  Scholaren:  »Item  do- 
minus Mathias  de  Nuwenburg  Constantiensis  dyooesis  IIII  solidos*  (S.  69, 
10);  im  folgenden  Jahre  findet  sich  dann  wieder  unter  den  Einnahmen; 
»Item  dominus  Mathias  de  Nuwenburg  Constanciensis  dyocesis  ad  purgan- 
dam  conscienciam  Uli  solides«  (S.  70,  31).  Es  steht  also  fest,  dass  Matthias 
1315  nach  Bologna  kam  und  dort  noch  1316  war.  Nun  berichtet  die 
ihm  zugeschriebene  Chronik,  dass  beim  Empfiang  der  Katharina  von  Oester- 
reich  zu  Bologna  im  September  1316  zwei  edlere  Ritter  aus  Bologna  das 
Pferd  der  Herzogin  am  Zügel  an  der  Hand  durch  die  Stadt  führten  und 
dass  Graf  Eberhard  von  Kyburg,  studens  Bononie,  ihr  folgte.  Die  Kleider 
seien  mit  den  Wappen  des  Reiches,  Oesterreichs  und  Steiermarks  geschmückt 
gewesen.  Eine  solche  Schilderung  kann  doch  nur  von  einem  Augenzeugen 
herrühren  und  das  war  Matthias  von  Neuenburg.  Eben  das  gleiche  be- 
weist der  Bericht  über  das  Schuldenmachen  Graf  Eberhards  als  Student  zu 
Bologna,  den  die  Annalen  unter  den  Ankömmlingen  des  Jahres  1316  auf- 
führen (S.  70,  32).  Nun  stehen  aber  gerade  diese  beiden  Capitel  nur  in 
der  Berner  Handschrift,  so  dass  zunächst  nur  die  Autorschaft  dieser  Zu- 
sätze für  M.  V.  N.  erwiesen  ist.  Aber  auch  am  Kern  der  Arbeit  gebührt 
ihm  nach  meiner  Ansicht  ein  Antheil,  wie  ich  das  an  anderer  Stelle  an- 
gedeutet habe  (Beiträge  zum  Leben  des  Heinrich  Truchsess  von  Diessen- 
hofen  und  Albrecht  Graf  von  Hohenberg,  Ztschft.  f.  Gesch.  d.  Oberrheins, 
N.  F.  1,  46  flf.).  Ich  habe  damals  auch  darauf  hingewiesen,  dass  die  drei 
letzten  bedeutenderen  Reichschronisten  alter  Art,  welche  nicht  in  locale 
Interessen  versunken,  sondern  weiteren  Blickes  von  der  ganzen  Höhe  der 
Bildung  jener  Zeit  aus  auch  noch  im  1 4.  Jahrhundert  die  Politik  des  Reiches 
und  der  Päpste  zur  Darstellung  zu  bringen  versuchten,  ihre  Bildung  auf 
fremden  Universitäten  erworben  hatten,  als  magister  oder  Doctoren  des 
Kirchenrechts  in  die  Heimat  zurückkehrten,  um  mehr  oder  weniger  ein- 
flussreiche Stellungen  an  den  Bischofsitzen  zu  bekleiden.  Ich  meinte  da- 
mals vor  allem  damit  Albrecht  von  Hohenberg,  Heinrich  von  Diessenhoien 
und  Heinrich  den  Tauben  von  Seibach.  Albrecht  von  Hohenberg  war  in 
Paris  gebildet,  »et  legebat  jura  ad  tempus  multis  audientibus *,  die  beiden 
andern  werden  wir  gleich  als  Bologneser  Studenten  nachweisen;  aber  unter 
ihrer  Zahl  finden  wir  noch  drei  weitere  Geschichtschreiber  und  Publicist^n 
des  14.  Jahrhunderts.  Sehen  wir  von  der  bürgerlichen  und  klösterlichen 
Geschichtschreibung  ab,  so  erscheint  die  übrige  deutsche  Geschichtschreibung 
des  14.  Jahrh.  in  hohem  Masse  beeinflusst  von  der  auf  fremden  Universi- 
täten gewonnenen  juristischen  Bildung. 

Dass  Heinrich  von  Diessenhofen  rector  scolarium  ultramon- 
tanorum  studii  Bononiensis  war,  habe  ich  aus  einer  päpstl.  Bulle  a.  a.  O. 
erwiesen,  irrte  mich  freilich  in  Folge  einer  irrigen  Interpretation  der  Ur- 
kunde im  Jahre  (1845);  später  hat  H.  Simonsfeld  diese  Entdeckung  noch 
einmal  aus  der  Schrift  von  Malagola,  Retiori  usw.  gemacht.    Aus  den  An- 


Literatur.  145 

naien  erhalten  wir  nun  aber  noch  genauere  Daten.  Unter  den  Ankömm- 
lingen des  Jahres  1816  erscheint  er  mit  einer  reichen  Spende  zuerst 
(S.  71,  35),  1319  wurde  er  zu  einem  der  beiden  Prokuratoren  der  deut- 
schen Nation  gewählt  (S.  77,  15);  im  Jahre  1324  war  er  dann  rector 
nniversitatis  und  damals  wählte  ihn  die  eine  der  vier  provinciae,  welche 
die  deutsche  Nation  ausmachten:  Schwaben,  Bayern,  Bhein  und  Sachsen, 
die  provincia  Suevia  zu  ihrem  Vertreter  in  einer  Commission,  welche  den 
Ueberschuss  des  Nationsvermögens  nutzbar  anlegen  sollte.  Aber  neben 
Matthias  ▼.  Neuenburg  und  Heinrich  y.  Diessenhofen  langte  unter  den  76 
Ankömmlingen  der  deutschen  Nation  im  Jahre  1316  auch  noch  der  grösste 
deutsche  Publidst  seinerzeit  in  Bologna  an:  Lupoid  von  Bebenburg 
(Lupoldus  de  Bebenburg,  canonicus  Herbipolensis ,  S.  71,  17).  Während 
der  Unterbrechung  des  Studiums  zu  Bologna  und  dessen  Verlegung  nach 
Imola  1321  f.  war  Lupoid  Unterhändler  der  Nation  mit  den  Bectoren  zu 
Imola  und  später  unter  denen,  welchen  die  Nation  bei  ihrem  Auszug  Siegel, 
Urkunden  und  Schmuck  anvertraute  (S.  80,  4  u.  11). 

Eswar  also  eine  würdige  Versammlung,  als  an  Christihimmelfahrt  1316 
die  deutsche  Nation  den  Bischof  und  Podestä  zu  ihreüi  Mahle  geladen 
hatten,  sassen  doch  unter  den  Scholaren  Diessenhofen,  Lupoid  von  Beben- 
burg, Matthias  von  Neuenburg,  Ortolf  von  Weisseneck,  später  Erzbischof 
▼on  Salzburg,  und  Diethelm  von  Steinegg,  bald  Generalvikar  von  Gonstanz. 

Auch  ein  anderer  Publicist,  Conrad  von  Gelnhausen,  später 
Propst  zu  Worms,  erster  Kanzler  der  Universität  Heidelberg,  auch  Docent 
des  Eirchenrechts  daselbst,  war  aus  der  Bologneser  Schule  hervorgegangen, 
wir  begegnen  ihm  dort  im  Jahre  1369/70  als  Prokurator  an  der  Spitze 
der  Nation:  »magister  Conradus  de  Geilnhusen  canonicus  ecolesie  s.  Marie 
ad  Gradus  ll^kguntinenses*  (IS 2,  18  u.  öfters).  Auch  Engelbert  von  Ad- 
mont  war  nicht  allein  in  Padna,  sondern  auch  in  Bologna  gebildet.  Er 
folgte  aber  dem  Generalstudium  der  Theologie  bei  den  Dominikanern,  das 
der  Universität  nicht  einverleibt  war.  Heinrich  von  Langenstein,  genannt 
de  Hassia,  findet  sich  nicht.  Ich  brauche  ja  nicht  zu  bemerken,  dass  auch 
zur  Zeit  der  höchsten  Blüthe  Bolognas  Paris  von  Deutschen  vor  wie  nach 
sehr  häufig  aufgesucht  wurde.  Fänden  sich  nur  in  Paris  gleich  ergiebige 
Qaellen  für  uns  Deutsche,  wie  in  Bologna  I 

Auch  Michael  de  Leone  von  Würzburg  erscheint  unter  den  super- 
venientes  des  Jahres  1324  (85,  19).  Im  gleichen  Jahre  traf  auch  ein 
dominus  Heinricus  de  Astavia,  in  welcher  Form  der  Name  Eichstätt  in  den 
Begistem  öfters  erscheint,  in  Bologna  ein  (85,  43),  den  ich  mit  dem  Ver- 
&S8er  des  zweiten  Theiles  der  sog.  Chronik  des  Heinrich  von  Bebdorf,  mag. 
Heinrich  dem  Tauben  von  Seibach,  zu  identificiren  geneigt  bin. 
Schon  in  meiner  Dissertation  habe  ich  die  Vermuthung  ausgesprochen,  dass 
H.  die  Universität  Bologna  besucht  habe,  da  er  kanonistisch  gebildet  war, 
den  magister-Titel  führte,  die  Blüthe  und  den  Tod  des  Bologneser  Juristen 
Job.  Andrea  (1347/48)  anführt  und  an  einer  anderen  Stelle  (Böhmer  p.  560) 
vom  Studium  Bononiense  spricht.  Die  beiden  letzten  Stellen  zwingen  nun 
nicht  zur  Annahme,  dass  H.  gerade  damals  als  Student  in  Bologna  war; 
er  kann  recht  wol  früher  dort  gewesen  sein  und  in  den  Jahren  1346 — 50 
wird  überhaupt  in  den  Annalen  kein  aus  Süddeutschland  stammender  Hein- 

MittheOuiiffen  IX.  10 


146  literatur. 

rieh  genannt  Es  liegt  somit  nuhe,  auf  den  Heinricos  de  Astavia  von  1324 
zurückzugreifen;  die  Annalen  führen  ja  sehr  oft  den  Familiennamen  nicht 
an,  aber  der  Geschichtschreiber  selbst  nennt  sich  ja  auch  fast  immer  nur 
mit  dem  Vornamen,  es  darf  uns  daher  nicht  wandern,  wenn  er  auch  in 
Bologna  so  genannt  wurde. 

Neben  einer  Eeihe  hervorragender  Geschichtschreiber  und  Publicisten 
waren  aber  auch  die  eigentlichen  Diplomaten  des  14.  Jahrh.  zu  einem 
beträchtlichen  Theile  Schüler  der  Bologneser  Juristen.  Die  yöllig  ge- 
scheiterte Gesandtschaft  Ludwig  des  Bayern  an  Papst  Johann  XXU.  im 
Jahre  1331  war  vom  Kaiser  Arnold  dem  Minnenbeck  und  dem  Magister 
Ulrich  Hofmann  von  Augsburg  anvertraut;  den  letzteren  finde  ich  nicht 
in  den  Registern,  wol  aber  » Arnold us  dictus  Minnenpech  %  der  1309  in 
Bologna  eintrifft  (59,  41)  und  sich  1310  auch  an  den  Kosten  eines  Streites 
der  deutschen  Nation  mit  den  Ungarn,  Burgundern,  Polen,  Böhmen  und 
Gascognern  betheiligt  (61,  37).  Aber  auch  Ulrich  wird  in  der  Chronik 
des  Matthias  von  Neuenbuig  ausdrücklich  als  decretista  bezeichnet  (ed. 
Studer  S.  81).  Von  K.  Ludwigs  Gesandten  des  Jahres  1335  an  Benedict  XII. 
erscheint  Graf  Ludwig  von  Oettingen  in  Bologna  1318  (75,  22)  und  gleich- 
zeitig mit  ihm  unmittelbar  im  Register  auf  ihn  folgend:  »dominus  Eber- 
hardus  de  Tummenowe*;  Marquard  von  Randeck  endlich  findet  sich  seit 
1317  wiederholt  (73,  43),  1322  war  er  Schaffner  der  deutschen  Nation 
(80,  17). 

Leider  umfasste  nun  —  und  das  ist  vor  allem  für  die  Geschichte  der 
Reception  des  römischen  Rechtes  sehr  nachtheilig  —  die  deutsche  Nation 
so  wol  die  Legisten,  als  Kanonisten,  erst  nach  1600  kamen  noch  die  Artisten 
hinzu,  in  den  Annalen  ist  aber  nicht  angegeben,  welchem  Studium  die 
einzelnen  oblagen.  Wenn  auch  vielleicht  die  Mehrzahl  der  Studenten,  ins- 
besondere die  sehr  zahlreich  vertretene  Geiatlichkeit,  dem  kanonistischen 
Studium  zuzuweisen  ist,  ein  Theil  derselben  widmete  sich  aber  gewiss  dem 
Studium  des  römischen  Rechts.  Das  beweist  sich  schon  allein  durch  die 
vielen  Beziehungen  der  Nation  zu  Job.  Andrea.  Im  Einzelfalle  bleiben 
wir  gewiss  fast  immer  im  Zweifel,  ob  wir  in  dem  Scholaren  einen  Kano- 
nisten oder  Legisten  sehen  sollen.  Aber  selbst  dem  reinen  Kanonisten 
drängte  sich  in  Bologna  die  Bedeutung  des  römischen  Rechtes  auf  und  wir 
dürfen  alle,  welche  in  Bologna  studirt  haben,  als  die  Pionniere  des  römi- 
schen Rechts  betrachten.  Wir  sahen,  wie  die  juristische  Durchbildung  zum 
Geschichtschreiber,  zum  Diplomaten  des  14.  Jahrh.  zu  gehören  schien.  Aber 
man  verfolge  nur  die  Bologneser  Studenten  geistlichen  Standes,  man  wird 
staunend  auf  fast  allen  Bischofssitzen  als  Officiale,  als  General vikare  sie 
wiederfinden,  besonders  um  die  Mitte  des  14.  Jahrh.  Ein  oder  mehrere 
Bologneser  Deutsche  haben  in  den  Annalen  am  Rande  in  späterer  Zeit  zu 
denjenigen,  welche  nach  ihrer  Kenntnis  auf  den  Bischofsstuhl  gelangten, 
Mitren,  Bischofsstäbe  usw.  gemalt.  Aber  sie  haben  mehr  als  einmal  geirrt. 
Friedländer  hat  selbst  auf  einige  Versehen  aufmerksam  gemacht,  aber  ihm 
sind  denn  doch  noch  Fehler  entgangen;  so  erklärt  er  nach  dem  Vorgänge 
der  Annalen  die  zum  Theil  schon  vorher  verstorbenen  Eichstädter  Bischöfe: 
Conrad  v.  Pfefieuhausen  (1297  —  gestorben  1305)  mit  einem  1314  nach 
Bologna  kommenden  Hildebrandus  de  Befienhusen,  can.  eccl.  Eyst.  (67,  8), 
—  Reimboto  v.  Milenhart  (1279  —  t  1297)  mit  einem  1314  ankommenden 


Literatur.  147 

Canonikus  gleichen  Namens  (66,  28),  Marquard  y.  Hageln  (1322 — 24) 
mit  einem  Bertoldus  de  Hagel  1315  (69,  5)  fär  identisch. 

Noch  mehr  würde  sich  aber  der  täuschen,  welcher  glaubte,  nur  die  von 
Friedländer  hervorgehobenen  Personen  seien  auf  den  bischöflichen  Stuhl 
gelangt  Ich  verfolge  als  Beispiele  unerkannter  Bischöfe  nur  die  Beihe 
der  Constanzer  Bischöfe  von  1333  an.  Nikolaus  L  vonEenzingen  (bez.  Frauen- 
feld) erscheint  1305  als  Prokurator  der  Nation:  Nicolaus  rector  eclesie  in 
Windische  dictus  de  Vrowenvelt  (56,  22),  (58,  37),  sein  Nachfolger  Ulrich 
Pfefferhart  1314  als  angekommen  (67,  1),  1315  als  Prokurator  (68,  20). 
Sein  Nachfolger  Johann  Windlok  war  zwar  nicht  in  Bologna,  aber  doch 
auch  magister.  Zu  der  zwiespältigen  Wahl  von  1356  bemerkt  Heinrich 
v.  Diessenhofen,  dass  die  Juristen  des  Domoapitels  für  Graf  Albrecht  von 
Hohenberg  gestimmt  hätten,  aber  auch  der  Gegencandidat  Ulrich  v.  Fri- 
dingen  war  in  Bologna  gebildet  (85,  39  zu  1324).  1357  transferierte 
dann  der  Papst  Lupoid  von  Bebenbarg  nach  Constanz.  Es  mag  der  Bei- 
spiele genug  sein,  um  zu  beweisen,  dass  Bologna  im  14.  Jahrh.  die  hohe 
Schule  der  hohen  Geistlichkeit  war.  Es  war  in  der  That  ein  stolzes  Statut, 
welches  die  Bologneser  Studenten  am  Ende  des  15.  Jahrh.  erliessen,  dass 
wer  von  ihnen  Bischof  würde,  der  deutschen  Nation  den  Glück  wunschbrief 
mit  einem  Geschenk  beantworten  müsse  (S.  9,  40  ff.),  aber  es  will  mir 
scheinen,  dass  dieses  Statut  im  14.  Jahrh.  mehr  Männer  würde  betroffen 
haben,  wie  um  1500,  wenn  auch  noch  ein  Julius  Pflngk  (B.  v.  Naum- 
burg), ein  Cardinal  Christoph  v.  Madruz  (B.  v.  Trient)  u.  a.  mächtige 
Kirchenfürsten  aus  der  Bologneser  Nation  hervorgiengen. 

Aber  auch  unter  der  Eeihe  der  eigentlichen  Yerwaltungsbeamten  der 
Bisthümer,  der  Officiale,  Generalvikare  usw.  usw.  waren  die  juristisch  ge- 
bildeten überaus  zahlreich.  Vor  mir  liegt  ein  Verzeichnis  iler  Constanzer 
General vikare  des  14.  Jahrh.  und  auch  von  ihnen  lässt  sich  fast  die  Hälfte 
früher  oder  später  in  Bologna  nachweisen.  Die  Zahl  der  Domherren  usw., 
welche  sich  in  Bologna  aufhielten,  ist  vollends  enorm.  Unter  ihnen  mögen 
freilich  manche  gewesen  sein,  welche  in  Bologna  nur  Unterhaltung  suchten 
und  von  dem  päpstl.  Privileg  Nutzen  zogen,  das  gestattete,  am  Bologneser 
Studium  die  Früchte  der  kirchlichen  Pfründen  in  der  Feme  zu  geniessen. 

Aber  auch  die  Kreise  bürgerlicher  Geschlechter  trieb  es  nach  Bologna. 
1309  kommen  6  Strassburger  dorthin,  1310:  1,  1311:  1,  1312:  1, 
1315:  4,  1316:  5  usw.  Wenn  nun  auch  die  meisten  von  ihnen  später 
geistliche  Würden  sich  erwarben,  so  ist  doch  klar,  dass  der  Einfluss  der 
von  ihnen  in  Bologna  erworbenen  Anschauungen  auch  in  städtischen  Kreisen 
sich  geltend  machen  musste.  So  ist  es  erklärlich,  dass  unter  den  städti- 
schen Schreibern,  Advocaten  und  Prokuratoren  sich  schon  um  1300  ma- 
gistri  finden  (vgl.  Strassb.  ÜB.  III  Amtslisten).  Zur  Zeit  der  Kämpfe 
Ludwigs  des  Bayern  mit  den  Päpsten  fand  es  dann  die  Stadt  Speyer  für 
noth wendig,  sich  für  die  Führung  der  vor  das  kirchliche  Forum  gehörigen 
Sachen  zaerst  einen  magister  als  Syndikus,  dann  gar  einen  Professor  utrins- 
que  juris  zu  engagieren. 

Auf  diese  Blüthezeit  in  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrh.  sinkt  nach 
der  Pest  von  1348  die  Zahl  der  Deutschen,  um  sich  aber  zur  Benaissanoe- 
zeit  wieder   aufs  Neue  zu  heben,    da  erscheinen   Nicolaus  v.  Cues,  Conrad 

10" 


148  Literatur. 

Celtes,  Crotus  Eubianus,  Ulrich  v.  Hütten,  Herman  v.  Nuenalir,  Rudolf 
Agricola,  Nicolaus  Copernicus  und  so  viele  andere. 

Die  Edition  der  Annalen  macht  einen  durchaus  sauberen  Eindruck. 
Die  wesentlichste  Grundlage  ist  der  Liber  rationum,  der  1310  angelegt 
wurde  und  bis  1562  in  Benutzung  blieb;  aus  einer  aus  den  Annalen  her- 
gestellten Matrikel  vom  Jahre  1560  sind  wichtigere  Variauten  mitgetheilt 
Ein  grosses  Register  schliesst  das  Werk  ab.  Die  Bearbeitung  desselben  ist 
gewiss  eine  ausserordentliche  Leistung  und  billigen  Ansprüchen  genügt  es 
selbst  in  den  Ortserklftrungen.  Freilich  sind  Fehler  und  Lücken  nicht  aus- 
geblieben :  aber  was  will  das  heissen  gegenüber  der  grossen  Masse  richtiger 
Deutungen.  Zur  Benützung  für  den  beabsichtigten  Ergänzungsband  notire 
ich  einige  Versehen:  Haidingen,  in  B.  besser  Haindingen  ist  Hondingen 
Bad.  ehem.  Seekreis.  Wanerstelte  1290  ist  offenbar  Wasserstelze.  Lutfer- 
dingen  nicht  Lüchtringen  in  Westf.,  sondern  Leipferdingen  bad.  Seekreis. 
Bietirtain  ist  Biederthal  Ober-Elsass.  Wethmar  Gerhardus  de  (45,  88)  ist 
Wethmar  bei  Lünen,  Westfalen.  Flolechingen  ist  nicht  Flueglingen  Mittel- 
franken,  sondern  Flörcbingen,  Lothringen.  Albertus  de  Castello  (56,  31)  ist 
offenbar  Casteln  bei  Oonstanz.  Tengen  ist  falsch  als  Thiengen  gedeutet. 
Viele  Geschlechternamen  sind  gar  nicht  erklärt;  das  zu  fordern  wäre  ja 
unbillig;  aber  die  Notizen  gewinnen  erst  reci:t  an  Wert,  wenn  wir  wissen, 
dass  die  Schur&ag  aus  Colmar,  die  Schaler  aus  Basel  stammen  usw. 

Die  Acten  der  Universität  selbst  sind  für  diese  Publikation  der  Nations- 
acten  nicht  herangezogen,  sie  bieten  auch  bis  zum  Jahre  1377  nichts  für 
die  Geschichte  der  deutschen  Nation. 

Wir  werden  aber  auch  diese  durch  die  von  der  Wiener  Akademie  be- 
absichtigte Publikation  zur  Geschichte  deutscher  Bechtshörer  in  Italien  durch 
Herrn  Professor  Luschin  v.  Ebengreuth  erhalten,  der  über  diese  Hand- 
schriften des  UniversitätskOrpers  jüngst  in  den  Sitzungsberichten  d.  Wiener 
Akad.  Bd.  113  Bericht  gegeben  hat. 

Die  Bearbeitung  eines  Commentars  zu  den  einzelnen  Namen  der  Acten 
der  deutschen  Nation  sollte  das  Werk  einer  Beihe  von  Provinzialhistorikem 
sein.  Aber  auch  solange  der  Commentar  noch  nicht  hergestellt  ist,  wird 
jeder,  mag  er  nun  der  Beichsgeschichte  oder  der  Provinzialgesohichte  sein 
Augenmerk  zuwenden,  mit  Nutzen  und  reichem  Ergebnis  das  vorliegende 
Werk  aufschlagen  und  seinen  Dank  den  Hütern  dieser  Schätze,  den  Heraus- 
gebern und  denen,  welche  die  Publikation  ermöglichten,  nicht  vorenthalten. 

Karlsruhe.  Aloys  Schulte. 


Dr.  Gustav  v.  Buchwald,  Deutsches  Gesellschafts- 
leben im  endenden  Mittelalter.  IL  Band:  Zur  deutschen  Wirt- 
schaftsgeschichte.  Fünfeehn  Vorträge.   Kiel,  E.  Homann,  1887.   302  S. 

Der  zweite  Band  dieses  Werkchens  beschäftigt  sich  mit  dem  wirt- 
schaftlichen Leben  Deutschlands  am  Ende  des  Mittelalters.  Er  gibt  zu- 
nächst an  der  Hand  des  schwäbischen  Edelmanns  Georg  von  Ehingen  ein 
Bild  des  Fürstendienstes  und  schildert  dann  dessen  Beisen  und  Abenteuer 
in  fremden  Ljinden.  Dann  bespricht  er  die  Verwaltung  eines  fürstlichen 
Hofes,  das  Verhältnis  zwischen  Stadt  und  Land,  den  Lohn  ländlicher  und 


Literatur.  149 

st&diiscber  Arbeiter,  die  Gewaltthätigkeiten  eines  Ritters  in  einer  von  der 
»aittigenden  Macht*  des  Handels  nicht  berührten  (xegend,  die  Fischerei  und 
den  Fischhandel,  sowie  dessen  Einfloss  anf  die  CaltareHtwicklong,  endlich 
das  Eaafmannsleben ,  wobei  Yorzngsweise  Burkhard  Zinks  Selbstbiographie 
und  Lnkas  Berns  Tagebuch  aus  den  Jahren  1494  bis  1541  benützt  sind. 
Diese  fün^ehn  YortrSge  sind  Plaudereien,  die  sich  angenehm  lesen  lassen, 
manches  Neue  bieten,  süddeutsche  Verhältnisse  im  Ganzen  aber  nur  in 
geringem  Masse  berücksichtigen. 

Graz.  F.  M.  Mayer. 


Briefe  von  Andreas  Masius  und  seinen  Freunden 
1538  bis  1573,  kerausgegeben  von  Dr.  MaxLossen.  Leipzig,  Alphons 
Dörr,  1886.     537  S. 

Mit  der  vorli^enden  Publikation  hat  die  Gesellschaft  für  Bheinische 
Geschichtskunde  einen  guten  Grifi  gethan  und  eine  werthyoUe  Quelle  nidht 
blos  für  die  Localgeschichte,  sondern  auch  für  die  politische  und  nament- 
lich für  die  Geistesgeschichte  des  16.  Jahrb.  eröfinet'.  Allerdings  war  eine 
Anzahl  dieser  Briefe  schon  gedruckt,  der  weitaus  grössere  Theil  der  352 
Stücke  enthaltenden  Sammlung  aber  wurde  durch  Lossens  Sorgfalt  zu- 
sammengebracht, der  aus  dem  Codex  Monacensis  n^  23736  allein  207  Briefe 
entnahm,  ausserdem  das  Münchener  Beichsarchiv ,  die  Staatsarchive  zu 
Düsseldorf,  Münster  und  Stuttgart,  das  Archiv  des  Fürsten  Thum  und 
Taxis  zu  Begensburg  und  die  Hamburger  Stadtbibliothek  mit  Erfolg  durch- 
forschte. Leider  sind  nicht  alle  Briefe  vollständig  gegeben,  yiel£Ach  sollen 
sie  Begesten  und  Verweisungen  auf  Werke,  in  denen  sie  abgedruckt  sind, 
ersetzen,  ein  Vorgang  der  durch  Bücksicht  auf  den  gegebenen  Baum  aller- 
dings geboten  war,  den  ich  aber  principiell  niemals  billigen  möchte.  Sonst 
iSsst  sich  über  die  Ausgabe  nur  das  Beste  sagen;  mit  den  Grundsätzen 
der  Textbehandlung  wird  jeder  Historiker  einverstanden  sein,  die  erläuternden 
historischen,  geographischen,  biographischen  Noten,  sowie  die  Literatur- 
angaben sind  instructiv  und  dankenswert,  sorgsam  ist  das  B^^ister  angelegt, 
ein  Verzeichnis  der  Fundstätten  der  Briefe,  sowie  der  abgekürzt  citirten 
Bücher  mag  noch  genannt  sein.  Vor  dem  Abdruck  der  Briefe  ist  ein  Ueber- 
blick  über  das  Leben  des  Masius  gegeben,  der  in  der  >Allg.  Deutschen 
Biogr.  *  zuerst  erschien.  Sei  daraus  nur  das  Allgemeinste  erwähnt  A.  Masius 
war  am  30.  November  1514  zu  Lennik  bei  Brüssel  geboren,  wurde  Ma- 
gister zu  Löwen  und  gewann  schon  bald  einen  hervorragenden  Buf  als 
Linguist,  der  ihn  aber  nicht  auf  die  Katheder  führte,  da  er  1537  Secretär 
des  kai».  Bathes  Johann  v.  Weze,  des  Bischof  von  Constanz  geworden,  mit 
dem  er  viele  Beisen  unternahm.  Besonders  der  Aufenthalt  in  Bom  ward 
für  ihn  wichtig,  hier  wird  er  u.  A.  mit  dem  späteren  Papste  Marcellus  II., 
mit  Cardinal  Morone,  vielen  anderen  Cardinälen  und  Gelehrten,  auch  mit 
Wihelm  Postel,  dem  gelehrten  Orientalisten  bekannt,  der  sein  Lehrer  im 
Arabischen  wurde.  1548,  nach  dem  Tode  des  Bischofs,  widmete  sich  M. 
ganz  seinen  biblischen  Studien,  war  freilich  auch  öfter  in  mannigfachen 
diplomatischen  Missionen,  z.  B.  nach  Bom  bezüglich  der  Gründung  der 
Universität  Duisburg  thätig.     Doch  vornehmlich  wirkte   er  als  Uebersetzer 


150  Literatur. 

aus  dem  Syrischen  und  als  Mitarbeiter  an  der  Polyglottenbibel.  Sein  be- 
deutendstes, jetzt  noch  geschätztes  Werk  ist  die  Ausgabe  des  Buches  Josua, 
nebst  lateinischen  üebersetzungen,  ausführlichem  Commentar  und  vortreff- 
licher, die  Septuaginta  und  andere  Bibelübersetzungen  behandelnder  Ein- 
leitung. Wegen  Aeusaerungen  über  die  Fehler  der  Vulgata  wurde  das 
Werk  auf  den  Index  gesetzt.  Wie  er  selbst  über  den  Index  urtheilt,  geht 
aus  einem  Briefe  an  Cassander  hervor  (1565),  in  dem  er  schreibt,  nur  die 
Jesuiten  hätten  diesen  einzuigen  und  gehässigen  Index  zusammengeflickt  usw. 
Am  7.  April  1573  ist  M.  gestorben.  —  Das  Material  der  werthvollen 
Publikation  ist  überreich,  fast  alle  regierenden  Häuser  jener  Epoche  werden 
erwähnt,  es  fehlt  nicht  an  Nachrichten  über  die  bedeutenden  Männer  der 
Zeit,  an  politischen  Angaben  ist  ebenfalls  kein  Mangel  (vgl.  z.  B.  S.  129 
über  die  Succession  Marias  von  England);  die  Daten  über  die  Jülich'sche 
liocul  geschieh te  fliessen  reichlich.  Selbstverständlich  sind  alle  Berichte  über 
die  Forschungen  in  Rom  von  Interesse;  so  erzählt  M.  u.  A.  (23.  Juli  155H 
S.  276)  vom  Papste  Paul  IV.  folgendes  Beaclitenswerthe :  Der  jetziger 
Pabst  ...  ist  dermassen  im  Herzen  gegen  K.  M^  verhitz,  dass  ...  er  sich 
unterstehen  werde,  nit  allein  das  Hauss  Osterreich  zu  entsetzen,  sunder 
auch  die  Wahel  des  Kaisertumbs  von  der  deutschen  nation  ze  pringen. 
Sagte  mir  auch  under  anderen,  als  ich  lestlich  der  Communion  halber  mit 
im  redette,  die  Deutschen  machten  sich  des  imperii,  so  von  den  Griechen 
auf  si  komen,  onwirdig  und  Got  werde  si  halt  straffen  etc.  Der  ganze  Brief 
ist  erfüllt  von  Anklagen  wider  den  gewaltthätigen  und  jähzornigen  Papst 
Auch  über  den  Pfründenschacher  in  Rom  (z.  B.  S.  295  ff.)  werden  wir 
unterrichtet;  nicht  unerwähnt  mag  es  bleiben,  dass  1547  Melanchthons 
Schriften  in  Rom  nicht  aufzutreiben  waren.  Ueber  seine  Studien  unter- 
richtet M.  an  allen  Orten  seine  Leser  (vgl.  z.  B.  S.  174),  daneben  hat  er 
allerdings  seltsame  Aufträge  zu  besorgen,  etwa  italienische  Seife  für  das 
Jülich'sche  Frauenzimmer  einzukaufen  u.  dgl.  Schade,  dass  ein  ausfuhr- 
liches Register  seines  Voranschlages  der  Ausgaben  (S.  74)  nicht  gegeben 
wird,  dergleichen  ist  ja  für  die  Preisgeschichte  stets  erwünscht.  Wol  kann 
es  hier  nicht  versucht  werden,  alle  die  Beziehungen  zu  gelehrten  Männern 
oder  die  ürtheile  über  dieselben  darzulegen,  eine  solche  Zusammenstellung 
würde  ein  eigenes  Buch  zur  Folge  haben.  Mag  nur  Einiges  angedeutet 
werden.  S.  89  und  115  findet  man  briefliche  Mittheilungen  an  den  Grä- 
cisten  Arlenius,  S.  260,  429,  443  von  dem  bekannten  Gesandten  König 
Ferdinand  L,  Ogier  de  Boupbecq,  sehr  stark  ist  der  Orientalist  Wilhelm 
Postel  vertreten,  für  dessen  bessere  Würdigung  auch  das  hier  gegebene 
Material  Beiträge  bietet,  dazu  kommen  zahlreiche  Erwähnungen  anderer 
Gelehrten,  die  im  Einzelnen  aufeuzählen  zu  weit  führen  würde,  ihre  Namen 
finden  sich  ja  im  Register;  zu  bedauern  ist  dabei  nur,  dass  es  an  einem 
chronologischen  Verzeichnisse  der  Briefe  fehlt.  Nur  das  sei  noch  erwähnt, 
dass  M.  durch  Vlatten,  Horst  und  Gogreve  dem  Erasmischen  Kreise  nahe- 
stand, wie  er  denn  auch  wol  noch  in  Löwen  ein  Epitaph  auf  Erasmus  ge- 
schrieben (cf.  Opera  Erasmi  Leydener  Ausgabe  I).  Nebenbei  mag  bemerkt 
sein,  dass  in  der  Correspondenz  der  Ausdruck  » magistri  nostri  Lovanienses  * 
noch  um  1551  vorkommt  Beinahe  selbstverständlich  ist  die  häufige  Er- 
wähnung älterer  Classiker;  dass  M.  auch  eifrigst  griechische  Studien  ge- 
trieben,   zeigt  eine  Anzahl  von  SteMen   in  den  Brielen.     Besass  M.  ja  ein 


Literatur.  151 

80  ungewöhnliches  Sprachtalent,  dass  er  in  sechs  Monaten  Griechisch  ge- 
lernt und  in  weiteren  sechs  Monaten  den  Aristoteles  zum  Erstannen  der 
Fachmanner  übersetzte  (S.  8).  Aber  auch  später  beschäftigten  ihn  die 
Griechen,  wie  er  u.  A.  Pindarstudien  getrieben  und  gerne  griechische  Citate 
in  seinen  Briefen  gebraucht  (vgl.  z.  B.  170  ff.).  Auch  über  Inquisition, 
Jesuiten  und  römisches  Leben  gibt  es  manche  instructive  Notiz ;  kurz,  jeder, 
der  jene  Epoche  zum  Gegenstande  seiner  Studien  gemacht,  wird  es  dem 
Vereine  und  Dr.  Lossen  Dank  wissen,  dass  sie  diese  Publikation  veran- 
stalteten. Die  Ausstattung  durch  den  Verleger  ist  schön  und  stattlich,  doch 
sind  die  Druckfehler  mit  den  Berichtigungen  (S.  515  f.)  nicht  erschöpft. 
Klosterneuburg.  Adalbert  Horawitz. 


Urkunden  und  Acten  zur  Geschichte  des  Kurfürsten 
Friedrich  Wilhelm   von   Brandenburg.     XI.  Band.     Heraus- 
3en  von  Ferdinand  Hirsch.     Berlin  1887,  X,  789  S. 


Von  den  bislang  erschienenen  11  Bftnden  dieser  grossen,  von  dem 
Thronerben  des  deutschen  Beiches  ins  Leben  gerufenen  Publikation,  deren 
erster  Theil  vor  nahezu  einem  Vierteljahrhundert  erschienen  ist,  enthalten 
die  Bände  i  und  8  die  urkundliche  Darlegung  der  Beziehungen  Branden- 
burgs zu  den  Niederlanden  und  Frankreich  —  letztere  freilich  torsohaft  —  ; 
2  weitere  Bände  —  5  und  10  —  sind  der  Darlegung  der  ständischen 
Verhältnisse  in  Gleve  und  der  Mark  gewidmet,  während  die  übrigen  sieben 
Bände  politische  Verhandlungen,  die  Stellung  Brandenburgs  zu  den  ver- 
schiedenen europäischen  Staaten  während  der  ersten  25  Jahre  der  bedeu- 
tungsvollen Begierung  Friedrich  Wilhelms  darlegen.  Die  ersten  5  Bände 
dieser  letzteren  Abtheilung  —  die  Bände  1,  4 — 8  der  ganzen  Sammlung  — , 
welche  die  Jahre  1640 — 1660  umfassen,  rühren  von  der  Meisterhand  Erd- 
mannsdörffers  her.  Für  die  Herausgabe  der  in  den  preussischen  Archiven 
vorhandenen  Acten  für  die  Jahre  1660 — 1672  war  der  Greifswalder  Pro- 
fessor Theodor  Hirsch  gewonnen  worden,  dessen  frühzeitiger  Hintritt  je- 
doch —  er  hatte  erst  einen  Band,  den  9.  der  Sammlung,  veröffentlicht  — 
die  mit  der  Herausgabe  des  Werkes  beauftragte  Coramission  nöthigte,  nach 
einem  anderen  Bearbeiter  zu  suchen,  der  sich  denn  auch  in  dem  Sohne 
des  Verstorbenen  fand.  Das  nächste  Resultat  der  auf  Vollendung  des  von 
seinem  Vater  begonnenen  Werkes  gerichteten  Bemühungen  liegt  nun  in 
dem  11.  Bande  der  Urkunden  und  Acten  vor. 

Wie  die  früheren  Bände  enthält  auch  dieser  eine  Fülle  neuer,  wich- 
tiger Documente,  welche  nicht  nur  dem  künftigen  Biographen  des  Grossen 
Kurfürsten  von  erheblichstem  Werthe  sein  werden,  sondern  auch  die  Kennt- 
nis der  allgemeinen  deutschen  Geschichte  wesentlich  fördern. 

Allerdings  eines  ergibt  sich  aus  den  hier  mitgetheilten  Documenten 
mit  Bestimmtheit,  divss  die  Verhandlungen  über  Beichsangelegenheiten  und  die 
Conflicte  der  deutschen  Fürsten  zu  den  am  wenigsten  anziehenden  Partien 
der  deutschen  Geschichte  gehören.  Mit  dem  Gefühle  gerechter  Entrüstung 
moss  der  Leser  die  schier  endlosen  Verhandlungen  des  Reichstages  be- 
trachten, bei  denen  mit  einem  einer  besseren  Sache  würdigen  Eifer  von 
Seite  der  grösseren  und   kleineren  Beichsfürsten   die   kleinlichsten  Fragen 


152  literatoT. 

erwogen  and  wieder  erwogen  wurden,  während  der  Erbfeind  yon  Osten 
and  der  allerchristlichste  König  von  Westen  immer  tiefer  in  das  Reich 
einzudringen  verstanden.  Dass  Friedrich  Wilhelm  za  den  wenigen  Fürsten 
zählte,  welche  die  grossen  Gesichtspunkte  nicht  aus  dem  Auge  verloren, 
dass  er  in  all  den  Fragen,  welche  damals  das  Reich  bew^^n,  mit  Klug- 
heit und  stetem  Festhalten  des  Endzieles  seine  Massregeln  ergriffen  hat» 
das  scheint  uns  das  Erfreulichste  zu  sein,  was  aus  der  uns  gebotenen  ur- 
kundlichen Darlegung  der  deutschen  Verhältnisse  in  den  Jahren  1660  bis 
1666  zu  entnehmen  ist.  Freilich  würde  man  irre  gehen,  wenn  man  glaubte, 
es  habe  sich  alles  so  abgespielt,  wie  es  die  uns  in  dieser  Publikation  mit- 
getheilten  Actenstücke  erkennen  lassen.  Wer  die  Berichte  der  anderen 
deutschen  Fürsten  und  der  an  den  verschiedenen  deutschen  Höfen  wei- 
lenden Käthe  des  Kaisers  über  die  in  diesem  Bande  behandelten  Gegen- 
stände gelesen  hat,  wer  die  von  den  jeweiligen  Gegnern  Brandenburgs 
geltend  gemachten  Gesichtspunkte  in  Betracht  zu  ziehen  in  der  Lage  ist, 
der  wird  sich  des  GMankens  nicht  ei*wehren  können,  dass  auch  in  diesen 
Fragen  bei  Friedrich  Wilhelm  in  erster  Linie  die  Rücksicht  auf  das  eigene 
Interesse  den  Ausschlag  gegeben  hat  und  dass  das  allgemeine  deutsche 
Interesse  nur  dann  vom  Kurfürsten  vertreten  wurde,  wenn  es  sich  mit  dem 
brandenburgischen  Sonderinteresse  deckte. 

Den  Gking  der  Verhandlungen  in  den  einzelnen  Fragen,  welche  in  dem 
vorliegenden  Buche  erörtert  werden,  zu  bezeichnen,  ist  nicht  möglich.  In 
den  wesentlichen  Zügen  sind  wir  über  die  Politik  der  Kurfürsten  in  diesen 
Jahren  durch  ältere  und  neuere  Werke  —  ich  will  nur  Pufendorf  und 
Droysen  nennen  —  orientirt  und  in  das  Detail  einzugehen  ist  hier  nicht 
der  Ort.  um  über  den  Umfang  der  Publikation  klar  zu  werden,  genügt 
es  wol,  die  Capitelüberschriften  hieher  zu  setzen.     Dieselben  lauten: 

I.  Verhandlungen  wegen  der  Garantie  des  Friedens,  der  Verlegung 
des  Deputationstages  und  der  Berufung  des  Reichstages  1660 — 1662.  IL  Die 
Allianz  mit  Kurpfalz  1661.  IIL  Die  Belehnung  des  Kurfürsten  durch  den 
Kaiser  und  die  Verhandlung  über  die  schwedische  Belehnung  1661.  IV.  Der 
Anfang  des  Begensburger  Reichstages  1662  — 1664.  V.  Der  Türkenkrieg 
1663—1664.  VL  Die  Erfurter  Händel  1663  —  1665.  VIL  Brandenburg 
und  die  rheinische  Allianz  1663 — 1668.  VUJ.  Verhandlungen  mit  Pfalz- 
Neuburg.  Die  Verträge  zu  Dorsten  1668  —  1665.  IX.  Der  braunschweig- 
lüneburgische  Erbfolgestreit  1665.  X.  Der  kurpMzische  Wildfangstreit 
1665—1666.  XL  Der  Münstersche  Krieg  1665  —  1666.  XIL  Der  Erb- 
vergleich mit  Pfalz-Neuburg  1666. 

Dem  Herausgeber  ist  volles  Lob  zu  spenden.  Eine  Reihe  aus  gründ- 
lichsten Studien  hervorgegangener  Einleitimgen  und  zahlreiche,  von  voll- 
ständiger Beherrschung  der  umfangreichen  Literatur  zeugende  Noten  über- 
mitteln dem  Benutzer  die  Documente  in  der  brauchbarsten  Form.  Hoffent- 
lich lassen  die  folgenden  Bände  nicht  lange  auf  sich  warten.  Wie  gross 
der  allgemeine  Nutzen  dieses  Werkes  ist,  wird  nur  der  ermessen  können, 
der  die  endlosen  Actenstösse  der  grossen  Archive  durchforschen  muss;  aber 
das  wird  jedem  einleuchten,  dass  eine  erschöpfende,  abschliessende  Bio- 
graphie jenes  Fürsten,  der  mit  Recht  der  Gründer  der  preussischen  Gross- 
macht genannt  wird,  eine  überaus  erwünschte  Arbeit  wäre,  und  dass  diese 


Literator.  153 

erst  dann  wird  geleistet  werden  können,   bis  das  Material  in  vollem  Um- 
fange an  die  Oeffentlichkeit  wird  gelangt  sein. 

Wien.  A.  F.  Pfibram. 

Jahrbuch  der  kunsthistorischen  Sammlungen  des 
allerhöchsten  Kaiserhauses,  herausgegeben  unter  Lei- 
tung des  Oberstkämmerers  Seiner  Majestät  Ferdinand 
Grafen  zu  Trautmansdorff-Weinsberg  vom  k.  k.  Oberst- 
kämmerer-Amte (Bedacteur  Quirin  B.  v.  Leitner).  Y.  bis 
Vni.  Band.  Wien  1887^1888,  Druck  und  Verlag  von  Adolf  Holz- 
hausen. 

Absicht,  Anordnung  und  Werth  dieser  Publikation  wurden  Ihü  Be- 
sprechung der  vier  ersten  Bände  von  Simon  Laschitzer  so  eingehend  er- 
örtert (B.  7,  S.  185  ff.),  dass  ich  mich  f&r  die  vorliegende  Fortsetzung  nur 
auf  das  dort  Gksagte  zu  beziehen  brauche.  Der  Charakter  der  Pubikation 
ist  sich  gleich  geblieben,  an  UmÜEmg  jedoch  hat  sie  zugenommen;  für  den 
gleichen  Preis  erhielten  nun  die  Abonnenten  der  beiden  Jahre  1887  und 
1888  vier  starke  Bände  mit  85  Kupfertafeln,  266  blattgrossen  Holzschnitten, 
abgedruckt  von  den  Originalstöcken  des  16.  Jahrb.,  652  photolithographirten 
Tafeln  und  130  Textillustrationen  in  Heliogravüre,  Holzschnitt  und  Zinko- 
graphie, von  denen  manche  eine  ganze  Seite  füllen,  eine  Leistung,  die  in 
der  Geschichte  der  periodischen  Literatur  wol  einzig  dasteht.  Die  Maxi- 
miliana  nehmen  wieder  den  grössten  Baum  ein  und  beanspruchen  das  meiste 
Interesse.  Zwei  Bände,  der  YL  und  der  YIII.,  bringen  die  beiden  grossen 
iHographischen  Werke  des  Kaisers ;  die  Heiligen  des  Hauses  Habsburg,  die 
Genealogie  des  Kaisers  und  sein  älteres  Gebetbuch  schliessen  sich  an.  Im 
y.  Bande  (S.  118  ff.)  setzt  Simon  Laschitzer  seine  Studien  über  »Die 
Heiligen  aus  der  Sippe-Mag-  und  Schwiegerschaft  des  Kai- 
sers Maximilian  I.*  fori  Sie  hatten  im  IV.  Bande  mit  der  Unter- 
suchung des  literarischen  Theiles  begonnen,  und  behandeln  nun  die  noch 
wichtigere  Frage  nach  der  künstlerischen  Conception  und  Ausführung  der 
Heiligen.  Die  beiden  Skizzencodices  der  Hofbibliothek  in  Wien,  jener  der 
Ambraser  Sammlung,  sowie  der  Miniaturcodex  von  S.  Paul  in  K&mten, 
alle  durch  gut  gewählte  Illustrationsproben  veranschaulicht,  werden  ver- 
glichen und  itlhren  auf  einen  verlorenen  Originalskizzencodex,  aus  dem  sie 
alle  abgeleitet,  der  aber  auch  als  Vorlage  für  die  Holzschnitte,  oder  viel- 
mehr für  den  Zeichner  derselben  gedient  haben  muss.  Nach  der  auf  der 
Bückseite  der  erhaltenen  Holzstöd^e  vorhandenen  Prftsentationsvennciken 
wird  die  Beihenfolge  der  Ausfuhrung  der  einzelnen  Stöcke  bestimmt,  diese 
konnten  nach  Holzschneidern  gesondert  und  endlich  nach  sorgfältiger  Prüfung 
den  einzelnen  Meistern  zugewiesen  werden.  Die  genaue  Untersuchung 
einer  so  grossen  Anzahl  von  Holzstöcken  aus  dem  16.  Jahrh.  hat  die  Ent- 
scheidung wichtiger  Fragen  für  die  Technik  und  Geschichte  des  deutschen 
Holzschnittes  ermöglicht  Das  Hauptresultat  dieser  schar&innigen  Studie 
ist  aber  die  Entdeckung  des  Künstlers,  welcher  die  Zeichnung  f&r  die  ganze 
Folge  geliefert  Es  ist  nicht,  wie  bisher  irrthümlich  und  ohne  Angabe 
von  Gründen  behauptet  wurde,  Hans  Burgkmajer.     Laschitzer  w^st  nach, 


154 


J^iteratur. 


dass  von  dem  Zeichner  der  Heiligen  ein  grosser  Theil  der  Illostrationen 
des  Theuerdank  und  Weisskunig  herrührön,  von  welch*  letzterem  einige 
Blätter  mit  dem  Monogramm  des  Meisters,  gebildet  von  den  Buchstatjen  L 
und  B,  bezeichnet  sind,  einem  Monogramm,  das  auf  einem  Blatte  derselben 
Hand  in  dem  1514  von  Johann  Otmar  in  Augsburg  gedruckten  »Schiff 
der  penitenz  des  Gayler  von  Kaiserperg«  wiederkehrt  Auf  dei  Rückseite 
von  fünf  diesem  Künstler  angehörigen  Holzstöcken  des  Weisskunig  findet 
sich  der  Name  des  Künstlers  von  gleichzeitiger  Hand  bemerkt.  Es  ist 
Leonhard  Beck,  der  1503  in  Augsburg  die  Malergerechtigkeit  als 
Meister  erhielt  und  der  im  Jahre  1542  starb,  ein  Künstler,  der,  wie  aus 
Laschitzers  Untersuchung  hervorgeht,  für  den  Kaiser  in  ausgezeichneter 
Weise  beschäftigt  war.  Diese  Arbeit  Laschitzers  ist  für  die  Geschichte  der 
reproducierenden  Kunst  in  Deutschland,  sowie  für  die  Geschichte  der  Kunst- 
bestrebungen  Maximilians  von  centraler  Bedeutung.  Das  Werk  eines  neuen 
Künstlers  wurde  aufgestellt,  der  nun  neben  den  bisher  bekannten  und  be- 
rühmten einen  hervorragenden  Platz  behaupten  wird.  Zurückgreifend  auf 
Abhandlungen  in  den  vorhergehenden  Bänden  wurden  die  einzelnen  Blätter 
des  Triumphzuges  schärfer  bestimmt,  für  den  ersten  Entwurf  der  Triumph- 
pforte die  Autorschaft  des  Leonhard  Beck  sehr  wahrscheinlich  gemacht, 
endlich  die  wichtigsten  kunsthistorischen  Fragen  für  die  beiden  reichsten 
deutschen  Holzschnittfolgen,  den  Theuerdimk  und  den  Weisskunig,  im 
Voraus  gelöst.  Ausser  diesen  werthvoUen  Einzelnresultaten  ergab  sich  aber 
ein  wichtiges  principielles.  Zum  ersten  Male  wurde  es  unternonunen,  in 
dem  Holzschnitte  scharf  den  Antheil  des  Holzschneiders  und  des  Zeichners 
zu  sondern,  und  die  Methode  angegeben,  wie  hinter  den  verschiedenen 
Manieren  der  einzelnen  Holzschneider  der  gemeinsam  für  alle  zeichnende 
Künstler  zu  erkennen  ist,  etwa  wie  es  gelang,  für  Urkunden  Schreiber  und 
Dictator  zu  sondern,  und  andererseits  gezeigt,  wie  bei  einem  und  dem- 
selben Holzschneider  Vorlagen  verschiedener  Künstler  nachzuweisen  sind. 

Band  V  bringt  eine  neue  Ausgabe  des  Weisskunig,  besorgt  von  Al- 
win Schultz,  mit  sorgfältig  nach  den  Codices  revidirtem  Texte.  Als 
werthvolle  Beigabe  werden  die  Fragmente  einer  lateinischen  Autobiographie 
des  Kaisers  gedruckt.  Die  Einleitung  für  die  Geschichte  des  Textes  und 
für  die  Kenntnis  der  weitreichenden  persönlichen  Antheile  Maximilians  an 
der  Abfassung  belehrend,  ist  leider  für  den  kunsthistorischen  Theil  nicht 
zureichend.  Die  interessanten  Skizzencodices,  theil  weise  mit  kritischen  Be- 
merkungen von  des  Kaisers  eigener  Hand,  werden  wol  angeführt,  aber  nicht 
ausreichend  beschrieben,  eine  Vergleichung  der  Vorzeichnungen  unter 
einander  und  mit  den  ausgeführten  Holzschnitten  fehlt  ganz.  Ja  noch  em- 
pfindlicher, gerade  nach  Laschitzers  vorhergehender  Arbeit,  berührt  der 
Mangel  einer  durchgreifenden  Untersuchung  der  Holzstöcke,  welche  Laschitzer 
so  werthvolle  Resultate  geliefert  hatten.  Unklug  war  es  von  A.  Schultz, 
gelegentlich  seines  knappen  Verzeichnisses  der  Holzschnitte,  dessen  Benützung 
nebenbei  durch  zahlreiche  Druckfehler  erschwert  wird,  gegen  Laschitzers 
Vertheilung  der  Blätter  des  Weisskunig  an  einzelne  Künstler  in  der  vor- 
her besprochenen  Abhandlung  zu  polemisiren.  Für  die  Oberflächlichkeit 
von  Schultz's  Untirsuchung  ist  der  eine  Umstand  bezeichnend,  dass  er  im 
Uebereifer  den  von  Laschitzer  entdeckten  Beck  sogar  ein  Blatt  mit  Burgk- 
mayers  Monogramm  zuweist  (n<^  127  S.  200).     Die  kunsthistorische  Arbeit 


Literatur.  155 

für  den  Weisskunig  dürfte  nochmulö  i\x  macheD  äein,  möchte  sie  in  jene 
Hände  fallen,  die  dazu  vor  allen  berufen  sind. 

Der  VII.  Band  bringt  wieder  eine  einschlägige  Arbeit  Simon  La- 
schitzers:  »Die  Genealogie  des  Kaisers  Maximilian  I.^,  eine 
für  Gelehrten-  und  Sittengeschichte  der  deutschen  Benaissance  fruchtbringende 
Untersuchung.  77  photolithographische  Tafeln  geben  genaue  Copien  von 
der  einzigen  vollständig  erhaltenen  Folge  dieses  charakteristischen  Werkes 
Hans  Burgkmayers  in  der  Wiener  Hofbibliothek.  Nach  der  erschöpfenden 
Charakteristik  von  Burgkmayers  Art  für  den  Holzschnitt  zu  zeichnen,  welche, 
Laschitzer  bei  Gelegenheit  der  Heiligen  gegeben  hatte,  konnte  der  kunst- 
historische Theil  der  Arbeit  beschränkt  werden ;  doch  finden  sich  auch  hier 
werthvolle  Mittheilungen  über  die  Augsburger  Holzschneider.  Im  zweiten 
Theil  des  VII.  Bandes  (S.  II  ff.)  theilt  Quirin  R.  v.  Leitner  vier  Ent- 
würfe für  diese  Folge  aus  der  Thun-Hohenstein'schen  Bibliothek  in  Teschen 
mit.  Endlich  hat  Laschitzer  die  Ausgabe  des  Theuerdank,  die  den 
VIII.  Band  einnimmt,  besorgt.  Schon  die  Untersuchung  des  literarischen 
Theiles  weist  den  älteren  Untersuchungen  gegenüber  das  beständige  per- 
sönliche Eingreifen  des  Kaisera  nach,  der  als  der  Erfinder  der  ganzen  Cora- 
position  bis  in  das  Detail  hinein  erscheint;  ein  bedeutender  Theil  der 
poetischen  Ausführung  gehört  Siegmund  von  Dietricbstein  an.  Der  kunst- 
historische Theil  darf  als  Zusammenfassung  und  Ausgestaltung  von  Laschitzers 
diesbezüglichen  Arbeiten  aufgefasst  werden.  Die  künstlerischen  Indivi- 
dualitäten Schäufeleins,  Burgkmayers,  Leonhard  Becks  und  ihr  Antheil  an 
dem  Werke  werden  veranschaulicht,  anonyme  Meister,  einer  davon  vielleicht 
Wolf  Traut  in  Nürnberg  herausgehoben  und  die  bei  dem  Fehlen  der  Stöcke 
sehr  schwierige  Frage  nach  den  Holzschneidern  wird  aufgenommen.  Diese 
Specialuntersuchung  gab  überraschende  Resultate,  welche  freilich  nur  einem 
80  geübten  Auge  zu  finden  möglich  waren.  Obschon  die  Blätter  so  oft- 
mals beschrieben  und  besprochen  waren,  fand  Laschitzer  zum  ersten  Male 
eine  in  diesem  Masse  niemals  noch  bemerkte  Veränderung  an  den  schon 
g^chnittenen  Stöcken.  An  etwa  40  Stöcken  wurden  nachträgliche  Cor- 
recturen  angebracht,  indem  nicht  nur  einzelne  Köpfe,  sondern  ganze  Fi- 
guren, ja  sogar  Theile  des  landschaftlichen  Hintergrundes  an  dem  fertigen 
Stocke  herausgestemmt,  neue  Klötze  eingefügt  wurden,  auf  welche  dann 
von  einem  der  früheren  Vorzeichnung  fremden  Künstler,  z.  B.  auf  Stöcken 
Burgkmayers  von  Leonhard  Beck,  neue  Figuren  etc.  aufgezeichnet  und  von 
anderen  Holzschneidern  eingeschnitten  wurden.  Wie  Laschitzer  vermuthet, 
deshalb,  weil  ursprünglich  nur  eine  allegorische  Figur  auftreten  sollte,  die 
später  verdreifacht  diese  Aenderung  nöthig  machte.  Es  darf  nochmals 
darauf  hingewiesen  werden,  dass  von  diesen  Untersuchungen  Laschitzers 
eine  neue  Epoche  für  die  Untersuchung  und  Geschichte  des  Hochdruckes 
ausgehen  wird. 

Zwei  für  den  Holzschnitt  in  der  Zeit  Maximilians  wichtige  Abhand- 
lungen, speciell  für  Dürer,  schliessen  sich  an,  eine  Erklärung  von  dessen 
Wappen  mit  den  drei  Löwenköpfen  und  eine  über  seine  geo- 
graphiscvhen,  astronomischen  und  astrologischen  Tafeln. 
Für  das  erste  weist  Quirin  R.  v.  Leitner  (V,  339  ff.)  als  Besitzer  Jacob 
de  Bannissis  nach,  der  Dürer  auf  seiner  niederländischen  Reise  vielfach 
nützlich  geworden  war  und  entschied  so  eine  ofti  aufgeworfene  Frage;  die 


156  Lit-erahir. 

letzteren  erklärt  der  Director  der  Wiener  Sternwarte,  Edmund  Weiss, 
in  ihrer  Beziehung  zum  damaligen  Stande  der  astronomischen  Wissenschaft 
(YII,  207  ff.).  Eine  frühe  Phase  von  Maximilians  Eunstinteresse  wird  durch 
»Das  ältere  Gebetbuch  Kaiser  Maximilian!.*  vertreten,  heraus- 
gegeben von  Eduard  Ohmelarz,  einen  vlämischen  Miniaturcodex,  auf 
dem  Maximilian  noch  als  König  erscheint. 

Für  eine  spätere  Periode  der  Kunstgeschichte  macht  Manuel  P. 
Zarer  del  Valle  Mittheilungen  aus  einer  Correspondenz  Tizians 
mit  Granvella  und  .Philipp  II.  (VII,  221  ff.),  Frimmel  und  Klemme 
über  ein  miniirtes  Statutenbuch  des  Ordens  vom  goldenen  Fliesse  (Y,  268  ff.), 
gibt  Franz  Mared  »Beiträge  zur  Kenntnis  der  Kunstbestre- 
bungen des  Erzherzogs  Leopold  Wilhelm  (V,  343)  und  Hein- 
rich Zimmermann  eine  Einleitung  zu  den  wiederabgedruckten  Tafeln 
von  Stamparts  Prodromus. 

Hervorragende  Werke  der  kaiserlichen  Kunstsammlungen  behandeln 
folgende  Abhandlungen :  Zuerst  neuere  Erwerbungen :  Bob.  v.  Schneider 
(V,  1  ff.):  »Eine  Statuette  der  Artemis*,  ein  polychromes  Marraor- 
werk,  welches  in  einer  feinsinnigen  Untersuchung  als  Copie  einer  chryse- 
lephantinen  Statue  aus  der  Zeit  des  Praxiteles  nachgewiesen  wird;  Eduard 
B.  V.  Engerth:  Gerard  Davids  Triptychon:  Der  Erzengel 
Michael  (Y,  110),  dieses  jüngst  aus  der  Sammlung  Artaria  erworbene 
Kunstwerk  von  einziger  Erhaltung  würdigend,  der  Aufsatz  wird  von  drei 
Badirungen  William  üngers  begleitet;  Aelterer  Besitz:  Friedrich  Ken- 
ner, BömischeMedaillons  (Y,  12  ff.),  eine  Fortsetzung  dieser  schönen 
Arbeit  von  Gallienus  bis  Maximianus  Herculeus;  Albert  Ilg,  Eine 
Büste  des  Girolamo  Fracostero  (Y,  58  ff.)  und  Die  Werke  Leone 
Leonis  in  der  kaiserlichen  Kuubtsammlung,  ersteres  die  Bild- 
nisse dieser  veronesischen  Gelehrten  behandelnd  —  die  Bronzebüste  der 
kaiserlichen  Sammlung  wird  dem  Yittoria  zugeschrieben  — ,  der  zweite  von 
zwei  Portraits  Karl  Y.  und  einem  der  Königin  Maria  von  Ungarn  aus- 
gehend, ein  sorgfältig  gearbeiteter  Beitrag  zur  Kenntnis  dieses  noch  kaum 
genügend  geschätzten  Künstlers;  Wendelin  Böheim,  lieber  einige 
Jagdwaffen  und  Jagdgeräthe  (Y,  97),  der  Schluss  dieser  für  die 
Geschichte  der  Kunstindustrie  ergebnisreichen  Arbeit ;  Die  Bellerophon- 
gruppe  des  Bertoldo  (Y,  90ff.),  besprochen  von  Theodor  Frimmel, 
gibt  endlich  verspätet  die  lange  gewünschte  Abbildung,  welche  seinerzeit 
Courajod^s  glücklicher,  in  dem  Bulletin  de  la  Soc.  Nat  des  Antiquaires  de 
France  1883  mitgetheilten  Entdeckung  vorenthalten  wurde. 

Im  zweiten  Theile  des  Y.  und  YII.  Bandes  werden  wieder  jene  so  er- 
gebnisreichen Mittheilungen  von  urkundlichem  Material  fortgesetzt,  welche 
das  Jahrbuch  zu  einer  Quellenpublikation  von  hervorragender  Bedeutung 
für  die  Kunstgeschichte  machte.  Die  Ambraser  Sammlung,  das  Beichsfinanz- 
archiv,  das  Archiv  des  Ministeriums  des  Innern,  das  Thun-Hohenstein*sche 
Archiv  in  Teschen,  die  Bibliothek  des  germanischen  Museums  in  Nürnberg, 
die  Wiener  Hofbibliothek,  von  W.  Böheim,  Hanns  Boesch,  Th.  Frim- 
mel, Franz  Kreyczi,  Quirin  B.  v.  Leitner  und  Heinrich  Zimer- 
man  für  diese  Zwecke  durchforscht,  lieferten  Beiträge,  die  besonders  für 
Erzherzog  Ferdinand  von  Tirol  und  dessen  Sammlungen,  sowie  für  Budolf  U. 
von  Bedeutung  sind.   Wie  wir  hören,  wird  Hofrath  Quirin  B.  v.  Leitner 


Literatur.  157 

von  der  Bedactiön  zurücktreten.  Mit  Bedauern  sehen  wir  ihn  scheiden. 
Er  hat,  tausend  Schwierigkeiten  überwindend,  diese  vortreffliche  Publikation 
geschaffen  und  glftnzend  geleitet;  in  der  Geschichte  der  Kunstwissenschaft 
hat  er  sich  einen  dauernden  Ehrenplatz  erworben.  Hoffen  wir,  dass  er 
sich  vom  Jahrbuche  nicht  ganz  zurückzieht,  sondern  die  neue  Bedactiön 
mit  Bath  und  That  weiter  unterstützt ;  zu  ihrer  Leitung  ist  dem  Vernehmen 
nach  Dr.  Heinrich  Zimerman  ausersehen,  den  Lesern  des  Jahrbuches 
bestens  bekannt,  da  der  grösste  Theil  des  Quellenmaterials  von  ihm  be- 
arbeitet, der  übrige  von  ihm  schon  bisher  redigirt  wurde.  Das  ist  eine 
Bürgschaft  dafür,  dass  das  Werk  in  gleich  vortrefflicher  Weise  wird  fort- 
gesetzt werden.  Franz  Wickhoff. 


Friedrich  Portheim,  üeber  den  decorativen  Stil  in 
der  altchristlichen  Kunst.  Stuttgart,  Spemann,  1886.   8^  S.  43. 

Die  Absicht  dieser  Arbeit  ist,  den  Nachweis  einer  einheitlichen  ge- 
schlossenen Entwicklung  der  Kunst  nach  ihrer  decorativen  Seite  hin  von 
der  römischen  bis  an  die  Grenze  der  romanischen  Zeit  durchzufahren; 
diesen  Nachweis  hat  der  Verfasser,  dem  eine  ausgebreitete  Kenntnis  des 
gesammten  Gebietes  der  christlichen  Kunst  zu  Gebote  steht,  Malerei,  Sculptur 
und  den  decorativen  Theil  der  Architektur  untersuchend,  mit  Sorgfalt  und 
Geist  geführt.  Die  Untersuchung  ist  durchaus  anregend,  auch  dort,  wo 
sie  Widersprach  erregen  könnte.  Der  Verfasser  geht  wol  von  der  Ein- 
sicht in  den  hellenistischen  Ursprung  der  christlichen  Kunst  aus,  klammert 
sich  aber  zu  sehr  an  die  gegenwärtig  so  häufig  mit  vielem  BeiMl  vor- 
getragene Lehre  von  der  bald  erfolgten  Trennung  der  abendländischen 
und  griechischen  Kunst,  von  denen  jede  sich  unbeirrt  durch  die  andere 
selbständig  entwickelt  haben  sollte.  Durch  eine  Handschrift,  die  in  der 
neueren  Literatur  vernachlässigt,  von  Portheim  in  ihrer  Wichtigkeit  er- 
kannt wurde,  gibt  er  uns  selbst  einen  guten  Gegenbeweis.  Den  Codex  847 
der  Wiener  Hofbibliothek  bezeichnet  er  als  ein  Werk  wahrscheinlich  ober- 
italienischen, unbedingt  aber  abendländischen  Ursprungs,  und  sieht  in 
ihm  mit  Becht  einen  Ueberrest  jener  Miniaturmalereien,  durch  welche  der 
Stil  der  älteren  christlichen  Kunst  den  nordwärts  lebenden  Völkern  über- 
liefert wurde.  Der  Codex  besteht  jedoch  aus  zwei  vollständig  getrennten 
Theilen,  einer  ersten  Lage  von  drei  Blättern,  dem  Ueberr^t  eines  griechi- 
schen Evangeliars,  der  schon  in  alter  Zeit  einer  lateinischen  Bufinus-Hand- 
schrift  vorgebunden  wurde.  In  dieser  Handschrift  ist  nun  das  griechische 
Original  und  die  lateinische  Nachbildung  recht  deutlich  zu  unterscheiden. 
Ein  Vorsatzblatt  des  Evangeliurs,  ein  Kreuz  zwischen  Pfauen  in  einem 
Kranze  darstellend,  wurde  mit  einigen  Aenderungen  von  anderer  Hand  in 
anderem  Colorit,  das  deutlich  die  schwächliche  Nachbildung  erkennen  lässt, 
als  Vorsatzblatt  des  Bufinus  wiederholt  (Abbildungen  bei  Kolar  II,  628). 
So  scheinen  mir  auch  die  aus  Thierleibern,  meist  Fischen  gebildeten  Initialen 
der  Handschriften  mit  Nationalschriften  aus  dem  8.  und  9.  Jahrh.  nichts 
als  rohe  Nachbildungen  der  in  griechischen  Handschriften  gesehenen  Fisch- 
buchstaben zu  sein  (ein  Beispiel  aus  dem  8.  Jahrh.  bei  Bordier  S.  60). 
Sie  mögen  immerhin  den  Weg  über  Italien  genommen  haben,  wie  denn 
die  (S.  35)  von  Portheim  angezogenen  Sermone  des  Heiligen  Gregor  in  der 


158  Literatur. 

Ambrosianer  Lat  D.  159  Suppl.  in  Bobio  nach  747  geschrieben  wurden  und 
durchaus  nicht  merovingisch  sind.  Als  Beispiele  solcher  Buchstaben  in 
merovingischen  Handschriften  möchte  ich  nachtragen  die  im  Cat  of  anc. 
manuscripts  in  the  British  Museum,  Pars  2  latin,  auf  Tafel  30  imd  33 
abgebildeten  Proben  eines  Augustin  aus  dem  7.  Jahrh.  und  von  Gregors 
Moralien  aus  dem  8.  Jahrb.  Durchaus  aber  soll  durch  diese  Bemerkungen 
nicht  an  Portheims  vortrefflicher  Arbeit  gemangelt  werden,  sondern  nur 
der  ganz  verschiedene  Standpunkt,  den  der  Referent  in  dieser  Frage  ein- 
nimmt, gekennzeichnet  werden.  Franz  Wickhoff. 


[Nerino  Ferri],  ludice  geografico-analitico  dei  di- 
segni  di  arehitettura  civile  e  militare  esistenti  nella 
r.  galleria  degli  Uffizi  in  Firenze.  Roma,  presse  i  prineipali 
librai,  1885.     8»,  XLVIII  u.  231  S. 

Für  die  ganz  einzige  Sammlung  von  etwa  7000  Architecturzeichnungen 
'  in  den  UfBzien  zu  Florenz  war  bis  jetzt  kein  Verzeichnis  vorhanden.  Nerino 
Ferri  hat  im  Auftrage  des  italienischen  Unterrichtsministeriums,  von  dessen 
Sammlung  unter  dem  Titel  »Indici  e  catalogi*  das  vorliegende  Werk  den 
dritten  Band  bildet,  diesem  Mangel  abgeholfen.  Das  mit  seltener  Sach- 
kenntnis gearbeitete  Verzeichnis,  dem  die  Ordnung  der  Sammlung  voran- 
gegangen war,  welche  erst  Geymüllers,  Lancianis,  Hülsens  bekannte 
Arbeiten  möglich  gemacht  hatte,  gibt  die  Zeichnungen  alphabetisch 
nach  Städten  geordnet,  in  welchem  sich  die  nach  diesen  Pl&nen,  Aaf- 
rissen  etc.  aufgeführten  Gebäude  befinden,  oder  nach  deren  Gebäuden  hier 
Aufnahmen  vorliegen.  Die  Identificirung  dieser  Gebäude  setzt  ein  uner- 
müdliches, jahrelanges  Studium  voraus,  für  den  Autor  um  so  schwieriger, 
da  nur  geringe  Vorarbeiten  vorlagen.  Nur  bei  dem  wichtigen  Artikel »  Koma  * 
hat  er  sich  der  sachkundigen  Beihilfe  Christian  Hülsens  zu  erfreuen  gehabt 
Mit  gutem  Grunde  wurde  das  Verzeichnis  in  geographischer  Ordnung  an- 
gelegt, weil  sich  die  Gebäude  mit  Sicherheit  identificiren  lassen,  die  Künstler 
aber  vielfach  ein  Gegenstand  der  Controverse  sind.  Aber  auch  in  Hinsicht 
auf  Kunst-  und  Kunst lergeschichte  ist  das  Verzeichnis  von  grossem  Werth, 
weil  Ferris  Bestimmungen,  der  durch  seine  lange  Beschäftigung  mit  diesen 
Dingen  heute  als  der  vorzüglichste  Kenner  italienischer  Architecturzeich- 
nungen gelten  darf,  massgebend  sind.  Ein  angefügtes  kurzes  Verzeichnis 
nach  Künstlern  erleichtert  die  Benützung  auch  für  diese  Zwecke. 

Die  Zeichnungen,  welche  sich  nicht  geographisch  einreihen  lassen, 
werden  nach  allgemeinen  Schlagwörtern  geordnet,  z.  B.  architraui,  atrli, 
basamenti,  caminetti,  capitelli,  capelle,  case,  chiese,  ciborl,  colonne,  conventi, 
cortili,  finestre,  fontane,  fortificazioni,  giardini,  grotte,  logge,  macchine 
idraulici,  militari  e  marinonesche,  mobili,  monumenti  onorarii  e  sepulcrali, 
nicchie,  palazzi,  pareti,  ponti,  porte,  porti,  portici,  prospettiua,  scale,  sotitti, 
Ubernacoli,  tt^atri,  templi,  vestiboli.  Schon  diese  flüchtige  Zusammenstellung 
zeigt,  wie  mannigfachen  Studien  durch  dieses  Verzeichnis  vorgearbeitet  ist. 

Ueberdies  hat  Ferri  noch  eine  Zusammenstellung  der  nur  durch  Auf- 
schriften auf  den  Zeichnungen  der  üfßzien  bekannt  gewordenen  Künstler 
gegeben,  eine  Arbeit,  welche  für  künftige  Künstlerlexica  wichtig  ist. 


Literatur.  150 

Nerino  Ferri,  darch  seine  Liebenswürdigkeit  und  GefUUigkeit,  für 
welche  ihm  die  Besucher  der  von  ihm  vorzüglich  verwalteten  Sammlung 
der  Handzeichnnngen  der  Uffizien  nie  genugsam  Dank  abstatten  können, 
ebenso  ausgezeichnet,  wie  durch  seine  reichen  Fachkenntnisse  hat  durch 
diesen  Catalog  eine  wissenschaftliche  Bearbeitung  der  italienischen  Renais- 
sance-Architektur vorbereitet,  die  nach  vielen  Bichtungen  ihn  als  Begründer 
wird  betrachten  dürfen.  Franz  Wickhoff. 


Jegyzeke  az  orszägos  leveltärbanamagyareserdelyi 
udv.  kanczell^riäk  föHllit^säig  talälhatö  herczegi,  gröfi, 
b^röi,  honossagi  es  nemesi  okleveleknek  össze^llitotta  Ta- 
gÄnyi  K^roly.  Budapest  1886.  4^  79  S.  (Verzeichnis  der  in  dem 
Landesarchiv  bis  zur  Errichtung  der  ungarischen  und  siebenbürgischen 
Hofkanzleien  vorfindigen  Fürsten-,  Grafen-,  Baronats-,  Indigenats-  und 
Adelsurkunden  zusammengestellt  von  Karl  Taganyi.  Budapest  1886. 
Verlag  des  k.  ungarischen  Landesarchives.) 

Die  vorliegende  Publikation  ist  die  dritte,  welche  von  dem  seit  dem 
Jahre  1875  bestehenden  ungarischen  Landesarchiv  ausgegangen  ist  1882 
hat  dasselbe  einen  Catalog  über  die  88'  Nummern  umfassende,  in  einem 
Baum  des  Landesarchives  hergerichtete  archivalische  Ausstellung  (A  m.  k. 
orsz^os  lev^lt4rban  köszeml^re  kitett  okleveleknek  jegyzeke)  und  1884 
die  das  Landesarchiv  betreffenden,  bis  heute  geltenden  Gesetze  und  Ver- 
ordnungen (A  m.  k.  orszägos  lev^ltdrra  vonatkozö  m4ig  örv^nyes  iörv^nyek 
^  rendeletek)  veröffentlicht,  welch'  letztere  Schrift  ausser  in  magyarischer 
auch  in  französischer  Sprache  gedruckt  ist.  Der  französische  Text  entspricht 
aber  dem  magyarischen  Originaltext  nicht  vollkommen,  so  ist  az  orszägos 
lev^ltdr  (das  Landesarchiv)  beständig  durch  les  archives  du  royaume  wieder- 
gegeben,  welcher  Ausdruck  in  dem  nur  den  französischen  Text  verstehenden 
Leser  eine  ganz  falsche  Vorstellung  erwecken  muss.  Wir  verweilen  etwas 
bei  den  das  ungarische  Landesarchiv  betreffenden  Normen,  da  dieselben 
nicht  allbekannt  sein  dürften,  und  weil  das  genannte  Archiv  ob  seines  In- 
haltes allseitig  Beachtung  verdient.  Das  Landesarchiv  in  Budapest  enthält 
die  Archive  der  vormals  bestandenen  ungarischen  und  siebenbürgischen  Hof- 
kanzleien, das  Archiv  des  consilium  locumtenentiale ,  das  siebenbürgische 
Gnbemialarchiv,  das  Palatinalarchiv  und  das  Begnicolararchiv  (alle  seit  1875); 
femer  das  ungarische  (Ofher)  Kammerarchiv  und  das  siebenbürgische  Fiskal- 
archiv (seit  1876),  das  Fiumaner  Begierungsarchiv  und  das  Archiv  der 
königlichen  Kurie  (seit  1877),  die  Archive  des  Karlsburger  Capitels  und 
des  Conventes  von  Kolozsmonostor  (seit  1882).  Die  älteren  Urkunden,  bis 
zum  Jahre  1526  sind  alle  in  eine  Abtheilung,  die  sogenannte  diplomatische 
Abtheilong  gebracht,  welche  (aus  den  Jahren  1109  — 1526)  mehr  als 
36,000  Originale  enthält.  Wegen  Erlaubnis  der  Archivbenützung  loco 
archivi  wende  man  sich  an  den  Vorstand  des  Archives,  den  Landesarchivar. 
BetrefiJB  besonders  wichtiger  Documente,  hinsichtlich  der  Benützung  von 
Archivalien  ausserhalb  der  Archivlocalitäten  und  der  Einsicht  in  Bepertorien 
und  Indices   von   dem   Jahre  1740   an    ist  die  ■  Erlaubnis  des  ungarischen 


160  Literatur. 

Ministers  des  Innern  erforderlich.  Die  Benützongszeit  w&hrt  an  Wochen- 
tagen von  97^  bis  1%  Uhr,  an  Sonn-  und  Feiertagen  von  9*/*  bis  ll'^ 
Uhr.  An  den  Sonntagen  von  Ostern,  Pfingsten  und  Weihnachten  und  an 
dem  Stephanstag  (20.  August)  bleibt  das  Archiv  geschlossen.  Gegen  be- 
stimmte Taxen  kann  man  Abschriften  von  Archivalien  des  Landesarchives 
bezieben  oder  Abschriilen  mit  den  dort  befindlichen  Originalen  vergleichen 
lassen. 

Tagdnyi's  Arbeit,  in  den  Jahren  1883 — 1 8 86. in  der  Zeitschrift  Tural 
erschienen,  gibt  eine  Uebersicht  über  eine  bestimmte  Gruppe  von  Urkunden, 
nämlich  über  alle  in  dem  Landesarchiv  befindlichen  Fürsten-,  Grafen-,  Ba- 
ronats-,  Indigenats-  und  Adelsurkanden  aus  der  Zeit  vor  1690  (Errichtung 
der  ungarischen  Hofkanzlei)  beziehentlich  1691  (Errichtung  der  sieben- 
bürgischen  Hofkanzlei).  Auch  sind  einige  andere  ungarische  Archive  noch 
herangezogen  und  sind  die  in  denselben  vorfindigen  Adelsbriefe  in  das  Ver- 
zeichnis aufgenommen;  dasselbe  zerfUUt  in  5  auf  einander  folgende  Ab- 
theilungen: Fürsten-,  Grafen-,  Baronats-,  Indigenats-,  Adels-Urkunden.  In 
jeder  dieser  Abtheilungen  sind  die  Urkunden  nach-  den  Namen  der  Fa- 
milien, welchen  sie  gelten,  in  alphabetischer  Beihe  eingetragen,  worauf  das 
Incamationsjahr  der  Urkunde  und  deren  archivalische  Signatur  folgen.  Das 
Verzeichnis  enthält  etwa  7000  Daten.  Es  kann  nur  im  öffentlichen  Inter- 
esse liegen  und  die  Wissenschaft  dankbar  sein,  wenn  die  Verwaltung  des 
ungarischen  Landesarchives  dieser  Veröffentlichung  weitere  Mittheilungen 
über  den  Inhalt  des  Archives  nachfolgen  lässi  p. 


Ueber  die  Herkunft  der  Siebenbürger  Sachsen.  Von 
Gymnasiallehrer  Dr.  Georg  Keintzel.  Im  Programm  des  evangeli- 
schen Obergymnasiums  A.  B.  zu  Bistritz  (Siebenbürgen),  1887.  S.  1 
bis  52. 

Nach  den  bisherigen  Forschungen  über  die  Siebenbtlrger  Deutschen 
(Karl  Reissenberger  im  Archiv  des  Vereins  f.  siebenb.  Landeskunde  N.  F. 
XIII,  538  ff.),  gestützt  besonders  auf  sprachliche  Gründe,  steht  als  Ergebnis 
fest:  der  Haupttheil  der  deutschen  Einwanderer  ist  aus  der  Gegend  des 
Niederrheins  hergekommen.  Friedrich  Marienburg  hat,  indem  er  einen 
Vergleich  anstellte  zwischen  dem  siebenbürgisch-sächsischen  Dialect  und  dem 
Niederrheinischen,  kls. erster  die  Verwandtschaft  beider  Mundarten  betont 
und  als  Heimat  der  Siebenbürger  Sachsen  jenes  Gebiet  auf  beiden  Ufern 
des  Rheines  bezeichnet,  welches  zwischen  Elberfeld,  Krefeld,  Aachen,  Trier, 
Koblenz  liegt.  Auch  seither  lässt  sich  wegen  Mangel  an  Urkunden  und 
andrer  gut  verbürgter  Quellen  mit  historischem  Werkzeug  nichts  erreichen 
in  dieser  Frage,  und  so  müssen  wir  es  um  so  freudiger  begrüssen,  dass 
sich  die  sprachwissenschaftliche  Forschung  der  Sache  angenommen  hat.  Vor 
mehreren  Jahren  hat  Johann  Wolff  die  rheinfränkische  Mundart  als  die 
Stamm-Mundart  des  Siebenbürgisch-Sächsischen  erklärt  (Der  Consonantis- 
mus  des  Siebenbürgisch-Sächsischen,  1873)  und  nun  stellt  Keintzel  —  im 
Wesentlichen  nichts  Neues  bringend  —  bezüglich  der  Herkunft  der  Sieben- 
bürger Sachsen  eine  zweifache,  vergleichende  Untersuchung  an,  denn  ein- 
mal vergleicht  er  den  Konsonantismus  des  Mittelfränkischen  mit  dem  Sieben- 


literatar.  161 

bürgiscb-Sfichsischeii  im  späteren  Mittelalter  and  im  16.  Jahrb.,  und  zweitens 
Teiglmobt  er  die  gegenwärtig  gesprochenen  mittelfränkiscben  Mundarten 
mit  dem  jetzigen  siebenbürgiscb  -  sftobsiscben  Dialeot  Es  ist  nicht  Sache 
dieser  Zeitscbriili  der  spraohlicben  Untersnchnng  auf  Sohritt  und  Tritt  zu 
folgen,  es  kommt  hier  yielmebr  darauf  an,  das  Besultat,  zu  welchem  der 
Yerfasser  gelangt,  festzustellen. 

Eeintzel  weist  nach,  dass  die  deutschen  Einwanderungen  nach  Sieben- 
bürgen nicht  oder  nur  in  verschwindender  Anzahl  von  niederfi*änkischem 
(Flandern,  Belgien,  Niederlande)  oder  niederdeutschem  Gebiete  aus  erfolgt 
sein  können,  dass  hingegen  sämmtlicbe  deutsche  Einwanderungen  nach 
Siebenbürgen  im  12.  und  18.  Jahrb.  oder  wenigstens  die  weitaus  über- 
wiegende Masse  derselben  ausgegangen  sein  müssen  von  dem  mittelfr&nki- 
aeben  Sprachgebiet  »Die  ursprüngliche  Heimat  der  Siebenbürger  Sachsen 
ist  demnach  jenes  Gebiet,  das  seinen  nördlichsten  Punkt  bei  Düsseldorf 
erreicht,  das  weiterhin  begrenzt  wird  durch  eine  Linie,  die  zwischen  dem 
niederdeutschen  Solingen,  Remscheid  und  den  mittel^ränlcischen  Orten  Neu- 
kircb^,  Burscheid,  femer  bei  Wipperfürth  vorbei  zu  den  Quellen  des  Sieg- 
flussee  führt  Von  da  läuft  die  Grenzlinie  bei  Herbem  und  Dillenburg 
vorüber  nach  Limburg  und  von  hier  die  Lahn  hinunter  an  den  Shein; 
auf  dem  linken  Bheinufer  von  Oberwesel  aus  über  Simmem,  St  Wendel, 
nach  Saarlouis.  Die  Grenzlinie  sohliesst  dann  noch  den  nordweetliohen  Theil 
von  Deutsch-Lothringen  und  das  ganze  heutige  Luxemburg  ein  und  trifft 
auf  belgischem  Boden  bei  Arlon,  Houfalize  das  französische  Sprachgebiet ; 
die  Linie  kehrt  dann  zwischen  Aachen  und  Eupen  (niederfränk.)  in  einem 
Bogen  wieder  nach  Düsseldorf  zurück.«  (S.  87) 

Die  Prüfung  def>  Yerwandtsehaft&yerbältnisses  der  Deutschen  in  der 
Zipa  und  jener  in  Siebenbürgen  (S.  41 — 52)  führt  zu  folgendem  Schluss : 
Die  Deutschen  in  Siebenbürgen  und  die  in  der  Zips  stehen  miteinander 
bezüglich  ihrer  einstigen  Abstammung  in  einem  nahen  Yerwandtschafts- 
Terhältnis,  beide  gehören  dem  Yolksstamme  der  Franken  an,  und  zwar 
sind  die  ersten  deutschen  Colonisten  der  Zips  wahrscheinlich  gleichzeitig 
mit  den  deutschen  Ansiedlem,  welche  von  König  Gejsa  IL  (1141 — 1161) 
nach  Siebenbürgen  berufen  worden  sind,  vom  mittelfränkischen  Gebiete  nach 
Oberungam  ausgewandert. 

Zu  dem  Abschnitt  »Ortsnamen*  (S.  49)  hätte  der  Verfasser  in  der 
2.  Auflage  von  Maurers  Schrift:  Die  Besitzergreifung  Siebenbürgens  durch 
die  das  Land  jetzt  bewohnenden  Nationen  (Berlin  1882)  noch  weiteres 
Material  gefunden.  p. 

Die  bistorischen  Programme  der  osterreixbischen 
Mittelscbulen  für  1887. 

Von  den  zahlreichen  Programmau&ätzen  historisch-geographischen  In- 
halts, die  uns  vorliegen,  heben  wir  zunächst  die  folgenden  hervor,  welche 
aaf  angedrucktem  Materiale  beruhen,  u.  zw.:  Libellus  decimationis 
de  anno  128  5.  Ein  Beitrag  zur  kirchlichen  Topographie  von  Steiermark 
and  Kärnten  im  13.  Jahrb.  Aus  dem  Yaticanischen  Archive  herau:igegeben 
von  P.  W.  Hauthaler  (Privatgymnasium  Borromaeum  in  Salzburg).  Der 
Ganoniker  Alironus  de  Biccardi  aus  Venedig  erhielt  von  P.  Martin  lY.  den 

MütiMilnngen  IX.  11 


162  Literatur. 

Auftrag,  den  Ereozzugszeheiiten   in  den  österreiebischen,   böhmischen  and 
baierischen  DiOeesen  einzusammeln  (Urk.  Montefiasoone  1282  JoL  10,  BeiL  1), 
wurde  deshalb  1283  an  E.  Rudolf  empfohlen  (BeiL  2)  und  bereiste  auoh, 
mit  neuen  Instructionen  versehen  (Beil.  4),  jene  Gegenden  (BeiL  8),  &nd 
aber  yielfach  Hindernisse,  da  namentlich  Abt  Friedrich  yon  Moggio  die  im 
Salzburgischen  erhobenen  (Felder  nicht  herausgeben  wollte  und  sein  Vetter 
Otto  y.  Pemegg  den  Alironus  sogar  gefimgen   nahm.    Erst  als  der  Papst 
den  Abt  Heinrich  y.  Admont  mit  der  Zehentsammlung  betraute  (BeiL  5) 
und  dieuer  die  Burg  des  Pemeggers  berennen  Hess,  wodurch  sich  nach  H. 
S.  5  die  bisher  dunkle  Ursache   der  Fehde  zwischen  dem  Abt   und  dem 
Ritter  erklftren  würde,  ging  es  vorwttrts  und  konnte  Alironus  1285  über 
das  Ergebnis  der  Sammlung  einen  Rechenschaftsbericht  nach  Rom  schicken. 
IHeeer  libellus  decimationis  —  nach  dem  Beispiele  des  Oonstanzer  Berichts, 
den  W.  Haid  herausgegeben,  so  benannt  —  ist  nach  Kirchen  geordnet  und 
für  die  kirchliche  Topographie  Steiermarks  und   Unterkftmtens  in  hohem 
Grade  wichtig.     S.  11—20  finden  wir   ihn  nach  einer  genauen  Abschrift 
H.  Denifles  aus  dem  Yaticanischen   Archive  abgedruckt  und   yon  H.    mit 
topographischen  Noten  yersehen.     Auch  die  5  oberwähnten  Beilagen,   yon 
denen  1  und  4  bereits   bei  Potthast  Reg.  Pont,  verzeichnet  sind,  wurden 
von   Denifle   abgeschrieben    und   coUationirt.   —   Zur  Geschichte  der 
Stadt  St.  Polten  im  15.  Jahrhundert  von  A.  Herrmann  (Gym- 
nasium St.  Polten).     Nach  einer  zusammenfassenden  Erörterung  der  filteren 
Rechtsverhältnisse   dw  Stadt  werden   die  Streitigkeiten   mit  Passau,  unter 
welchem  Si  Polten  auch  grundherrlich  stand,  sowie  die  Ereignisse  in  den 
Kriegen  zwischen  Friedrich  UL   und  Mathias  Corvinus,   und   endlidi  die 
Ordnung  der  rechtlich -politischen  Verhältnisse  und  der  üebergang  der  Stadt 
an  den  Kaiser,  respective  an  den  rOmischen  KOnig  Max  (1491)  behandelt. 
Im  Anhange   druckt  der  Yer£   das  Banntaiding  von    Si  Polten   aus  dem 
dortigen  Sfadtbuche  ab  (S.  28  f.),  dann  eine  Urkunde  B.  Ulrichs  v.  Passau 
für  die  Stadt  (1461,  Sept  24)  und  ein  Bittschreiben  der  Fleischhacker  an 
denselben,  abgefasst  nach  dem  grossen  Brande  der  Stadt  1474  Jul.  4,  femer 
eine  Reihe  bemerkenswerter  Urkk.,   die   sich   auf  die   berührte  Kriegsieit 
beziehen  (1481 — 90),  endlich  Briefe  über  die  definitive  Ordnung  der  Ver- 
hältnisse, sämmtliche  aus  dem  St.  POltener  Stadtarchive.     Verkehrt  ist  es, 
dass  H.  zwei  Stücke,   die   bereits   von  Mejer  nach   schlechten  Gopien    ab* 
gedruckt  waren,  hier  nach  diesem  Drucke  wiedergibt  und  die  »Abweichungen^ 
der  Originale  in  den  Anmerkungen  beifügt  —  SuleimanEL  vor  Mar- 
burg 1532  von  A.  Stein wenter  (Gymnasium  Marburg)   behandelt  auf 
Grundlage  bisher  ungedruckter  Kriegsberichte  aus  dem  krainischen  Landes- 
ard^ve,  die  als  29  Beilagsnummem  gegeben  und  theilweise  auch  des  Verf. 
Aufsatz  über  Hans  UI.  Ungnad  (1884)   und  die  Forschungen  Hwofe,   die 
Einflllle  der  Osmanen  in  die  Steiermark  (Mitth.  d.  bist  Ver.  f.  Steiermark 
1862,  11)  ergänzen^  das  Erscheinen  Solimans  vor  Marburg  (16.  Juni  1532) 
und  die  Vertheidigung  der  Stadt  durch  Chr.  Willenrainer  (nicht  Weiehsel- 
berger,  S.  9),   welche  den   Sultan   bewog,   stromaufwärts  eine  Brücke  zu 
schlagen  und  nach  schrecklichen  Verwüstungen  nach  Osten  abzuzi^en.  — 
Beiträge   zur   Geschichte    der   Pest   in   Kärnten   (Schlnss)  von 
A.  Grillitsch  (Gymnasium  Klagenfurt)   schildert  auf  Grund  der  Maria- 
Saaler  Landgerichtsacten  die  Pestepidemie  des  Jahres  1716.  —  Die  Pri- 


literatur.  163 

yilegien  der  kOnigL  Stadt  Eaaden  Ton  G.  Uher  (Commanal-Gym- 
lanam  za  Kaaden),  üne  Arbeit  auf  Grand  von  64  Majestfttsbriefen  (41  Ori- 
ginalen) vom  14.  bis  19.  Jahrb.  im  Stadtarchive  za  Kaaden,  deren  ältester 
das  lat  Privileg  Johanns  von  Böhmen  vom  24.  Dec  1319  (abgedr.  S.  8), 
deren  letzter  eine  Marktverleihang  £.  Franz  I.  vom  30.  Juni  1881  ist. 
Bis  gegra  1421  sind  die  Privilegien  im  »Begistram*  des  dortigen  Stadt- 
archives enthalten,  doch  keines  von  Ottokar  11.,  von  dem  die  älteren  Gnaden- 
erweisnngen  für  Kaaden  herrühren.  Abgedrackt  ist  femer  ein  Weinbau- 
privileg  Karls  lY.  1374  nach  dem  Master  Prags,  dessen  Privil^en  bei- 
geschlossen erscheinen  (S.  10  f.),  ebenso  die  aas  dem  Lateinischen  übersetzte 
Urk.  Ferdinands  L  vom  Jahre  1547  (S.  24  £).  —  Die  Besitznahme 
Mergentheims  darch  die  Krone  Würtemberg  im  Jahre  1809. 
Nach  Qaellen  dargestellt  von  A.  Hoppe  (I.  Tbl.,  Gymnasiam  Troppaa). 
Ter£  benütete  za  seiner  recht  trefiPlichen  Darstellang  einen  angedrackten 
Bericht  von  1812  im  Codex  Nr.  178  im  Dentsohordens-Gentralarchive  in 
Wien,  dem  zahlreiche  Beilagen  angefögt  sind.  Mergentheim  a.  d.  Taaber 
kam  im  13.  Jahrb.  an  den  deatsohen  Orden,  worde  20.  April  1809  von 
den  Würtembergem  militärisch  besetzt  and  darch  den  Begierangscommissär 
T.  Maooler  in  Yerwaltong  genommen,  bald  hernach  auch  annedirt,  aber 
dmch  einen  wüthenden  Yolksaafeland  frei  za  machen  gesacht.  —  Zar 
Oesohicbte  der  Stadt  and  des  Piaristengjmnasiams  in  Krem- 
sier.  Festschrift  aus  Anlass  des  200jährigen  Bestandes  des  Gymnasiums 
Yon  J.  Stöckl  (132  S.,  Staatsgymnasium  zu  Eremsier).  Der  Verf.  be- 
nutzte za  seiner  lehrreichen  Darstellang  die  bis  1747  zurückreichenden 
Sc^nlacten  der  Anstalt,  femer  die  ungedruckten,  erst  au^fandenen  Äq- 
uales domus  Cremsirensis  Scholarum  Piarum  und  das  f.  e.  Schlossarchiv  zil 
Olmttz.  Vorauf  geht  eine  kurze  Geschichte  der  Stadt  Kremsier,  dann  folgt 
die  Geschichte  des  dortigen  Gymnasiums  und  seiner  älteren  Einrichtungen. 
Im  Anhange  sind  die  Stiftangsurkunde  des  Piaristencollegs  und  der  from- 
men Schulen  in  Kremsier  vom  Erzb.  Carl  v.  Lichtenstein  1687  Juni  16, 
nnd  die  Gründungsurkunde  des  Sängerknaben-Seminars  (1688  Aug.  16)  ab- 
gedruckt. —  Urkundenauszüge  aus  dem  Dornbirner  Archive 
(Forts,  o.  Schluss)  von  G.  Fischer  (Gymnasium  Feldkirch).  Dieselben  um- 
&sien  hier  die  Zeit  von  1562—1793;  das  jüngste  Bögest  ist  von  der  Urk. 
E.  Franz  IL  von  1793  Oci  11  über  Gewährung  eines  Wochenmarktes  für 
Donibim.  —  Storia  della  Dalmazia  dal  1797  al  1814  dl  T.  Erber 
(IL  ThL,  152  S.,  Gymnasium  Zara),  behandelt  hauptsächlich  auf  Grund  un- 
gedruckter Ststthaltereiacten  in  Zura  die  Geschichte  des  Landes  vom  Press- 
hnrger  Frieden  bis  c.  1809,  also  den  üebergang  Dalmatiens  an  Napoleon, 
die  Besetzung  von  Zara  und  Bagusa,  die  Begierung  Marmonts  und  Dan- 
dolos,  das  Erscheinen  der  russischen  Flotte,  die  Bevolution  1807,  die  Ver- 
niehtang  von  Bagusa  und  endlich  in  breiter,  aber  durchweg  interessanter 
Form  den  Zustand  des  Landes  nach  dem  Frieden  von  Tilsit,  gestützt  auf 
lahlreiche  Proclamationen  der  Begierung,  die  der  Darstellung  einverleibt  sind. 
Allgemeinere  Themen  auf  Grund  des  gedruckten  Matenales,  historisch- 
phiblogiscbe  Abhandlungen  und  Culturhistorisches  behandeln:  Zur  Ge- 
sehichte  der  Bukowina  ven  D.  Onciul  (Gynmasium  zu  Gzemowitz). 
Behandelt  die  ältere  Geschichte  der  B.  bis  zur  Begründung  des  moldani- 
sehen  Fürstenthnms  (1349)  mit  auftnerksamer  Benützung   der  gedruckten 


164  literatur. 

Qaellen  and  literarischen  Hilfsmittel  und  hat  den  Qebraach  der  Arbeit 
beim  Unterrichte  in  der  Vaterlandskonde  vornehmlich  im  Auge  (Forts, 
folgt).  —  Der  Wettstreit  ^zwischen  den  Luxemburgern  and 
Habsburgern  vom  Jahre  1830  — 1858  von  A.  Schneider  (Beal- 
gjmnasiom  Stockeraa),  eine  allgemeine  Uebersioht  bekannter  Dinge  in  sti- 
listisch etwas  manierirter  Darstellang.  —  Die  ausw&rtige  Politik 
Oesterreichs  nach  dem  Aachener  Frieden  und  die  Ursache 
des  siebenjfthrigen  Krieges  von  A.  Haber  (Staatsrealschale  in 
Pilsen).  Gompilation  ohne  lit.  Nachweise.  —  Napoleon  I.  und  die 
Polen  von  A.  Lewandowski  (Bealschule  za  Sereth),  eine  karze  Ueber- 
sicht,  meist  nach  A.  Beer  and  J.  Sporschil  (!).  —  Steiermark  im  dritten 
Goal itions kriege  von  Fr.  M.  Majer  (L  Gjmnasiam  za  Graz),  eine 
streng  fechwissensohaftliche  Abhandlang  über  den  Einfall  der  Franzosen  in 
Steiermark  (Nov.  1805),  Marmonts  Aufenthalt  in  Graz  und  den  Abzog  der 
Feinde  (Jan.  1806)  auf  Grund  der  neuesten  Literatur.  —  Charakteristik 
der  Athener  zur  Zeit  des  Demosthenes  nach  dessen  Beden 
dargestellt,  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  drei  olynthisohen  Beden, 
der  drei  Philippischen  Beden,  der  Bede  vom  Frieden  und  der  Bede  über 
die  Angelegenheiten  im  Giersones  von  K  J  o  c  h  u  m  (Gymnasium  der  Augustiner 
zu  Brixen).  —  De  quaestoribus  Bomanis  von  W.  Niemieo  (Gym- 
nasium zu  Kolomea).  —  Die  Gegner  des  Hellenismus  in  Bombis 
zur  Zeit  Ciceros  von  L.  Kopriväek  (Gymnasium  zu  Budolfswert  in 
Erain).  G^gen  den  in  Bom  nach  der  Eroberung  Italiens  und  Siciliens  ein- 
gerissenen »Hellenismus*,  der  rOmisches  Wesen  zu  entnerven  begann,  erhob 
si|h  eine  bedeutende  Opposition  von  Seite  hervorragender  Dichter  und  Staats- 
männer von  Naevius  bis  Cicero  und  Cato  minor,  als  deren  Fortsetzer  dann 
in  der  Eaiserzeit  noch  Juvenal  erscheint  —  Yermuthungen  zur  Chro- 
nologie des  sog.  Markomannenkrieges  unter  Marc  Aurel  und 
Commodus  (161 — 180)  von  W.  Swoboda  (Landesrealschule  in  Znaim). 
-—  Ein  Beitrag  zur  Kritik  lateinischer  Schriftsteller  (zu 
Cicero,  Livius  und  einigen  Spätlateinem)  von  F.  J.  Drechsler  (d.  Gym- 
nasium in  Olmütz).  —  Ein  Wort  zur  ethischen  Beleuchtung  der 
Sophokleischen  Elektra  von  J.  Braungarten  (d.  Untergymnasium 
in  Smichow-Prag).  —  Disputantur  non  nulla  de  Aeneide  Tir- 
giliana  von  N,  Matijevi6  (Gymnasium  zu  Bagusa).  —  Zythos  und 
Zythera  von  K.  Wessely  (Gymnasium  Hemals-Wien) ;  über  das  »Bier* 
bei  den  alten  Aegyptem  nach  den  Berichten  griech.  Papyri.  —  Die  »no- 
mina  propria*  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  grie- 
chischen Formen  in  der  Aeneis  von  K  Siegel  (d.  Gymnasium  in 
Budweis).  —  Sallustianische  Miscellen  von  J«  Prammer  .(Gym- 
nasium im  8.  Bezirke  Wiens).  —  Incerti  auctoris  Hisperica  famina 
denuo  ed.  et  ezplan.  J.  M.  Stowasser  (Franz  Joseph-Gymnasium  in  Wien). 
—  Inscriptiones,  quae  in  c.  r.  Museo  archaeologioo  Saloni- 
tano  Spalati  asservantur  von  Fr.  6ubi6  (Gymnasium  zu  Spalato), 
enthält  die  Bubriken:  tituli  sepulcrales,  fragmenta  varia,  tituli  graeci  (162  S», 
Forts,  folgt).  —  Die  Darstellung  der  Unterwelt  bei  Homer, 
Odyss.  XL  und  Yirgil.  Aen.  Tl.;  das  Verhältnis  Yirgils  zu 
Dante:  delT  in  ferne  von  J.  Lechthaler  (Gymnasium  Meran).  — 
Zahlensymbolik.    Eine  culturhistorische  Skizze  von  A.  Nagele  (Staats- 


literatm.  165 

realschale  Marburg).  Diese  interessante  Abhandlang  besteht  aas  zahlreichen 
Nachtrftgen,  Bandglossen  and  Berichtigangen  zam  vorj&hrigen  Sehalpro- 
gramm;  S.  5  wird  aus  dem  reichlichen  Materiale  gleichsam  ein  kurzes  Be- 
samt gezogen.  —  Versus  de  primis  fundatoribus  (Le.  Monasterii 
Zwetlensis).  Ins  Deutsche  übertragen  (mit  einleitenden  bist.  Notizen)  von 
K.  Biedel  (Bealgjmnasium  zu  Waidhofen  a.  d.  Thaya).  — Hephftstion 
Yon  Theben  und  sein  astrologisches  Compendium.  Ein  Bei- 
trag zur  Geschichte  der  griechischen  Astrologie  von  A.  Engelbrecht 
(Gymnasiiun  Theredanum  in  YHen).  Hier  wird  uns  zum  erstenmale  die 
n&clistdes  Ptolemaios  tstpdßißXoc interessanteste  astrologische Prosasohrift aus 
dem  Alterthum,  nftmlich  die  xaTopyal  des  Hephfistion  von  Theben,  nach 
Handschriften  der  Pariser  Nationalbu>liothek  geboten  (L  I.),  versehen  mit 
einer  textkritischen  Einleitung  (102  S.).  —  Amyot  als  üebersetzer 
der  Lebensbeschreibung  des  Perikles  von  Plutarch  von  J. 
Dassenbacher  (Gymnasium  auf  der  Eleinseite  in  Prag).  —  Die  »Ma- 
ximen* des  Herzogs  von  La  Bochefoucauld  von  H.  v.  Yintler 
(Oberrealschule  Innsbruck),  enthält  die  Biographie  des  auch  im  politischen 
Leben  Frankreichs  bethfttigten  Moralisten  (gest.  1680). —  Zur  Geschichte 
des  Arminius-Gultes  in  der  deutschen  Literatur.  Eine  literar- 
historische Abhandlung  von  P.  v.  Hofmann-Wellenhof  (Landesobor- 
realschule in  Graz).  Der  hier  gebotene  erste  Theil  der  Abhandlung  erOrtert 
die  verschiedenen  Documente  unserer  Literatur  über  den  Arminiuscult  seit 
den  Zeiten  des  Humanismus  und  der  Beformation,  wobei  natürlich  das 
calturhistorischc  Element  betont  und  historische  Quellen  benützt  erscheinen, 
namentlich  da,  wo  von  den  Versuchen  der  Humanisten  gesprochen  wird, 
eine  patriotische  deutsche  Geschichte  zu  schreiben.  —  Die  Linz-Bud- 
weiser-Bahn.  Ein  Culturbild  aus  dem  Beginn  der  Eisenbahnära  von 
J.  Scheidl  (Handelsakademie  in  Linz).  Naoh  dem  vom  Yerf.  benützten 
Actenmateriale  wurde  die  genannte  Bahn  1824 — 82  als  die  »erste  öffent- 
liche Eisenbahn  des  Continents^  zur  Herstellung  der  schon  verschieden  ge- 
planten Verbindung  der  Donau  mit  der  Moldau  vom  Ing.  Gerstner  gebaut. 

—  Biflessioni  morali  e  politiche  di  tre  grandi  storici  ed 
uomini  di  stato,  Tucidide,  Cornelio  Tacito  e  Nicolö  Macchia- 
velli,  studio  del  G.  Babuder  (Gymnasium  Capodistria).  —  Quadri 
storici  della  Kavigazione  von  A.  Milatovich  (V.  I  Bomani;  naut. 
Schule  zu  Cattaro).  —  Gli  studi  classici  e  la  chiesa  primativa 
di  G.  Vetiach  (Com.-G^ymnasium  in  Triest).  —  Notizie  intorno 
airindustria  ed  al  commercio  del  Principato  di  Trento  nei 
quattro  secoli  precedenti  il  Goncilio  (1545)  von  J.  Dal ri  (Han- 
delsschule in  Trient) ;  benützte  zu  dieser  gedrängten  Darstellung  auch  ein- 
zelnes ungedrucktes  Material  aus  dem  Statthalterei-Archiv   zu   Innsbruck. 

—  Titel  der  in  der  Lehrerbibliothek  des  Staats-Obergym- 
nasiums  zu  Saaz  befindlichen  älteren  Druckwerke  von  J.  Hol- 
lub  (Gymnasium  Saaz);  meist  alte  Classikerausgaben  (1489 — 1599)^). 

Quellenkritik  und  Biographisches:  Der  Tiroler  Georg  Eirchmair 
von  Bagen   als   Chronist  Kaiser  Maximilians  I.     Eine  kritische 

0  Im  Progr.  des  Privatgymnasiam  Vincentinam  in  Brisen  wird  8.  55 
eine  Zechine  vom  Dogen  Loorentiaa  Celsos  (1861—65)  beschrieben,  die  aus  einem 
kleinen  Goldmftnzenfande  bei  Brizen  stammt. 


IgS  Literatur. 

Untorduchang  von  A.  Simeoner  (PrWatgjmiiAsiam  der  Fnuiziskaaer  in 
Bozen).  Eirchmairs  v.  Sagen  (in  Braneck)  Chronik,  von  1519  ab  zeit- 
genöBsisch,  ist  in  den  Font  rer.  aostr.  SS.  I,  221  sq.  von  Eangan  hg.  und 
behandelt  die  Zeit  von  1459  —  1558.  Ueber  die  Handschrift  selbst  bemerkt 
S.  nichts,  erwähnt  nicht  einmal  Karajans  Einleitung,  nur  einige  neue  Daten 
Aber  Eirchmairs  Leben  (aus  Neostift)  bringt  er  bei,  sonst  ist  seine  Ab- 
handlung kritisch  ebenso  mangelhaft,  als  stilistisoh  formlos.  —  An- 
tonio Canova  von  E.  Strasser  (mit  Abb.  des  Grabmales P. Clemens XIY. ; 
Staatsrealschule  im  2.  Bez.  Wiens).  —  Fragmente  aus  dem  Leben 
des  Fragmentisten  fJak.  Philipp  Fallmerayer,  geb.  1790  lu 
Pairdorf,  Gem.  TschOtsch  bei  Brixen,  gest  1861  in  München)  Ton  J.  Chr. 
Mitterrutzner  (Gynmasium  der  Augustiner  in  Brixen),  bringt  eine  Beihe 
herrlicher  Briefe  des  berühmten  Stilisten  und  Historikers,  durch  die  nament- 
lich seine  erste  Orientreise  (1881 — 84)  trefflich  illustrirt  wird.  —  Ne- 
crolog  für  Schulrath  J.  Steger  Ton  E.  A.  Bentfeld  (Gymnasium 
Salzburg).  —  J.  Gutscher  (Necrolog  von  A.  Steinwenter;  Gymnasium 
Marburg);  Gutscher  hat  ein  systematisches  Verzeichnis  der  Programmarbeiten 
österr.  Gymnasien  und  Realgymnasien  von  1850— 67  verfesst  —  CM. 
Blaus,  Nachruf  von  Fr.  E üb  in  (Bealgymnasium  Stockerau).  Blaas  hat  als 
Eunsthistoriker  Bedeutendes  geleistet,  er  entdeckte  aber  bei  seinen  Airbeiten 
anch  die  Predigten  des  Meisters  G^rgen  v.  Gingen  (gest«  1465),  merk- 
würdige Eunstgegenstände  in  Elodtemeuburg  and  schrieb  eine  oulturhist. 
Abhandlung:  Der  ewige  Jude  in  Deutschland  (1870). 

Schulgeschichte  und  Pädagogik:  Zur  Geschichte  der  Anstalt  von 
E.  Zenz  (102  S.,  Pädagogium  Linz).  Beginnt  mit  der  allg.  Schulordnung 
unter  Maria  Theresia  1774  und  schliesst,  die  Acten  der  Anstalt  benutzend, 
mit  der  Gegenwart.  —  Chronik  der  Anstalt  (1862  — 1887)  von  A. 
Hüb n er  (Jubitäums-Progr.  der  Landesrealschule  in  Iglau).  —  Zur  50 jähr. 
Gedenkfeier  der  Beichenberger  Staatsmittelschule,  geschicht- 
liche Skizze  von  Fr.  Hüb  1er  (Staatsmittelschule  in  Beichenbexg).  —  Ge- 
schichte des  deutschen  Communal-Untergymnasiums  zuGaya 
1869 — 87  von  Th.  Sewera  (Gymnasium  zu  (Jaya  in  Mähren).  —  Die 
landwirthschaftliche  Lehranstalt  in  8.  Michele  a.  d.  Etsch 
(1874 — 86)  von  E.  Mach  (mit  Abbildungen;  landwirthschafbL  Landesanstalt 
zu  S.  Michele  in  Tirol).  —  Die  Mythologie  im  Ereise  des  er- 
ziehenden Unterrichts   von   E.  Jarz   (I.  d.  Gymnasium  zu  Brunn). 

Linguistik  und  Literarhistorie :  Altdeutsche  Idiotismen  der 
Egerländer  Mundart  (Schluss)  von  J.  Neubauer  (Staatsrealschule 
in  Elbogen).  —  Goethes  Eeisen  von  Fr.  Maschek  (II.,  1780 — 88; 
Staatsmittelschule  Beichenberg). —  Examen  des  oeuvres  dramatiques 
de  Voltaire,  esquisse  litt^raire  par  Fr.  Colin  (C.-Bealschule  auf  der 
Schottenbastei  in  Wien).  —  Ueber  die  Hamburger  Dramaturgie 
und  Corneilles  Discours  von  H.  Eurzreiter  (I.  ThL,  Staatsreal- 
realschule in  Graz).  —  Die  Yorarlberger  Dialectdichtung  von 
E.  Wind  er  (Gymnasium  Innsbruck)  mit  Biographie  Walsers  und  Feld- 
kirchers. 

Aus  den  geographischen  Wissenszweigen:  Beiträge  zur  Geschichte 
der  Erde  und  ihrer  Vegetation  (Ports,  d.  Progr.  1882)  von  Fr. 
EraSan    (II.  Staatsgymnasium   in  Graz).   —    Die   Form,   Anziehung 


literatnr.  167 

and  materielle  Beschaffenheit  der  Erde,  L  (mathematisch  mit 
histor.  Einleitong)  von  Th.  Schmid  (Staatsrealschule  Linz).  —  Vier  snb- 
jective  Lichtbilder.  Das  Salzachthal  zur  Eiszeit  yonKFagger, 
gezeichnet  von  J.  Czernj  (Staatsrealschule  Salzbarg).  Zum  ersten  Theile 
finden  wir  vier  snbjective  (dem  Beobachter  in  bestimmter  Form  sichtbare) 
Bilder:  Mondregenbogen,  Nebelbogen  nnd  Thaakranz  als  Folge  der  Licht^^ 
reflezion,  und  Nebelringe  als  Folge  der  Beugung  des  Lichts,  durch  Licht- 
druckbilder  hübsch  illustriri  Lm  zweiten  Theile  wird  das  Salzaohthai  zur 
Eiszeit  beschrieben  und  in  einem  gelungenen  Lichtdr..ckbilde  der  Moment 
dargestellt^  in  welchem  die  Abschmelzung  des  Gletschers  unmittelbar  süd- 
lich des  Kapnzinerberges  vor  sich  geht.  —  Das  Nutzwasser  von 
J.  Demel  (d.  Bealschule  in  Olmütz).  —  Das  Wasser  der  Stadt- 
brunnen von  Prossnitz  und  jenes  seiner  artesischen  Brun- 
nen von  F.  Bayer  (Landesrealschule  Prossnitz).  —  Die  meteorologi- 
schen Verhältnisse  in  Weidenau  1886  von  Fr.  Wrzal  (Gym- 
nasium Weidenau).  —  Bacteriologische  Untersuchungen  der 
Leitmeritzer  Trinkwässer  und  meteorologische  Beobach- 
tungen von  J.  Maschek  (Bealschule  Leitmeritz). —  Ergebnisse  der 
in  den  Jahren  1875  —  86  an  der  meteorolog.  Beobachtungs- 
station Krems  angestellten  Beobachtungen  von  A.  Prey  (Gym- 
nasium Krems).  —  Das  Wetter  und  dessen  Yorherbestimmung 
von  L.  Gabi  (Bealschule  Trautenau).  —  Ethnographisches  aus  Tirol- 
Vorarlberg  von  J.  Patigler  (d.  Staatsrealschule  in  Budweis).  Nach 
einer  längeren  Besprechung  der  verwickelten  ethnographischen  Verhältnisse 
Urols  handelt  P.  streng  fachlich  1.  Ueber  einstige  Wendensitze  in  Deutsch- 
tirol,  worin  er  Wendensitze  in  Tirol  ausser  in  Ostpusterthal  auf  Grund  der 
vorhandenen  Literatur  ablehnt,  2.  die  Dialectgebiete  von  Tirol- Vorarlberg, 
durch  ein  übersichtliches  Käiinhen  gestützt.  —  Beiträge  zur  Dialect- 
und  Namensforschung  des  Pusterthaies  von  A.  Unterforcher 
(Gymnasium  Leitmeritz).  —  Del  Sole  von  L.  Klai6  (naut.  Schule  in 
Bagnsa).  —  Colonie  Europee  in  Africa  von  A.  Costa  (86  S.,  itaL 
Oberrealflchule  in  Triest). 

Aus  slavischen  Schulprogrammen:  Zur  Geschichte  des  baieri- 
Bcben  Erbfolgekrieges  1778— 79  von  J.  Matzner  (K  d6jin4m  v41ky 
0  bttvorskou  posloupnost'  r.  1778—79;  Bealschule  Pisek).  Enthält  S.  7  f. 
74  deutsche  Briefe  aus  Prag  und  jenen  Orten,  wo  während  des  bair.  Erb- 
folgestreites die  preussischen  oder  kaiserlichen  Truppen  gelagert,  an  einen 
Unbekannten,  welche  sich  unter  den  Correspondenzen  des  Büigermeisters 
Martin  Kaasch  (Ende  des  vorigen  Jahrb.)  befunden  und  nun  chronologisdi 
geordnet  aus  dem  Stadtarchive  zu  Pisek  abgedruckt  erscheinen.  Sie  ent- 
halten ausfOhrliche  Berichte  über  die  beiderseitigen  Truppenbewegungen 
des  Jahres  1778  (Forts,  folgt).  S.  30  ist  auch  ein  deutsches  Spot^edicht 
auf  den  Finkenfang  bei  Maxen  unter  dem  Striche  mitgetheilt.  —  Der 
Name  der  Stadt  Spalato  von  M.  G.  (Ime  grada  Spljeta,  Gymnasium 
zu  Spalato).  —  Die  Kirche  der  hL  Barbara  in  Kuttenberg.  Be- 
sdireibung  des  Baues  von  J.  Zach  und  J.  Brani9  (Chr4m  dv.  Barbory 
V  Ho¥e  Kutn^  Popis  stavby;  Bealgymnasium  Kuttenberg)  mit  mehreren 
Abbildungen  und  Plänen  der  Kirche  und  einzelner  Theile  derselben.  — 
Das    Familienleben  der  alten   Römer    von   A.   Czyczkiewicz 


168  Literatur. 

(2ycie  rodzinne  dawynoh  Bzymiam;  Gymnasium  Tarnopol).  —  Historische 
Skizze  der  Stadt  Stanislawow  von  ^.  Szarlowski  (Bys  histo- 
ryczny  miasta  Stanislawowa;  Gymnasium  Stanislau).  —  Bemerkungen 
zum  ersten  Buche  der  Chronik  des  Vinoenz  Eadlubek  von 
Ph.  Swistuä  (Uwagi  do  pierwszej  ksi^gi  kroniki  Winoent^go  Eadlubka; 
Gymnasium  Bzeszow).  —  Die  Berufung  der  Kreuzherren  (Deutsch- 
ordensritter) nach  Polen  von  F r.  Z y c h  (Powotanie  Erzyiakö w^  do  Polski ; 
Gymnasium-  Przemysl).  —  Welcher  Nationalit&t  waren  die  Be- 
wohner der  Stadt  Neu-Bydzow  Tor  dem  husitischen  Kriege? 
Nach  Originalquellen  von  E.  Mal^  (Kter^  ndrodnosti  bylo  obyratelstvo 
m^sta  Noy^ho  Bydzova  pi^ed  v41kou  husitskou?  Die  pramene  pftyodnÜto;. 
Realgymnasium  zu  Neu-Bydzow).  —  Waldstein  und  sein  Verhält- 
nis zum  Kaiser  Ferdinand  IL  von  J.  Frana  (Walddtein  a  pom^r 
jeho  k  cfsafi  Ferdinandovi  IL,  Forts,  folgt;  Gymnasium  Jungbunzlau) ; 
S.  19  eine  Stammtafel  Waldsteins.  —  Zur  Geschichte  der  Stadt 
Pilgram  von  W.  Petrft  (K  d&jin4m  mdsta  Pelhfimova,  dröhnt  zprdvy 
pdeine  Berichte];  Gymnasium  zu  Pilgram).  —  Von  der  ehrbaren  In- 
stitution und  den  Zünften  der  Tuchmacher  und  Schneider 
in  der  Stadt  Pardubitz  an  der  Elbe.  Nach  den  Quellen  des  Stadt- 
archives und  des  Museums  zu  Pardubitz  von  J.  Weg  er  (0  poctiv^m  ¥4du 
a  cechu  soukenick^m  a  krejösk^m  v  m^tö  Pardubidch  nad  Labern.  Die 
pramenüv  archivu  m^tsk^ho  musea  pardubsk^ho;  Realschule  Pardubitz). 
—  Die  Erinnerungen  der  Gemeinde  Nuselu-Pankrac  Ton 
J.  Vivra  (Pamdti  obce  Nftselsko-Pankrack6;  b.  Staatsrealschule  518  IL 
in  Prag).  —  Ein  dorischer  Dom  von  B.  Pospidil  (Chräm  dorsk^; 
Gymnasium  in  Öaslau)  mit  Abbildungen  im  Texte.  —  Einige  Ezcerpte 
aus  der  Geschichte  der  königL  Stadt  Pilsen  aus  den  vor- 
h US i tischen  Zeiten  von  J.  Strnad  (N^kolik  üryvkA  z  ddjin  kr£- 
lovsk^ho  mesta  PlznS  z  dob  p^  y41kou  husitskou;  b.  Realgynuiaium  in 
Pilsen).  —  Ein  Versuch  der  Erklärung  des  Wortes,  welches 
die  Herausgeber  der  Chronik  des  Kosmas  verändern  von  J. 
B.  Maäek  (Fokus  o  v^klad  slova,  jeä  vydavatöl6  Kosmovy  kroniky  pfe- 
pisuji;  b.  Gymnasium  auf  der  Neustadt  in  Prag).  —  Von  der  Völker- 
wanderung auf  dem  Gebiete  der  jetzigen  österr.  Monarchie 
vom  Jahre  274 — 650  von  B.  Kopeck;f  (Stöhov&ni  n4rodA  na  pftd§ 
nynöjälho  mocndMvi  rakousk^ho  od  r.  274 — 650;  b.  Privatgymnasium  zu 
Ungarisch-Hradisch).  —  Frankreich  und  Deutschland  in  der  Zeit 
der  Hohenstaufen  von  J.  Kosina  (Francie  a  NSmecko  v  dobe  Hohen- 
stauf&v;  Gymnasium  zu  Hohenmauth).  —  Das  Verhältnis  der  Ost- 
mark zum  deutschen  Reiche  und  ihre  historische  Entwick- 
lung während  dieses  Verhältnisses  bis  1156  von  P.  Bryla 
(Stosounek  marchii  austriacki^j  do  paÄstwa  niemieckiego  i  j^j  historyczny 
wÄröd  tego  stosunku  rozwöj  do  roku  1156;  Gymnasium  bei  S.  Hyacinth 
in  Krakau*)).  —  Die  wichtigsten  Veränderungen  in  der  Ent- 
wicklung der  ungarischen  Verfassung  I.  von  Fr.  Kunstovn;^ 
(NejdtileäitSjdi  zmSny  u  vj^voji  zHzeni  uhersköho  I. ,   I.  b.  Realgymnasium 


*)  Ebendort  auch:  Aua  B.  Lindere  Briefmappe  (Forts.)  von  K.  Pete- 
lenz (deutsch). 


Literatur.  169 

in  Prag).  —  Saint  Andr^  and  Marie  Josef,  Brüder  der  Chenier, 
Ton  J.  Filipek  (S.-A.  a.  M.  J.,  bratfi  Ch^nierov^;  b.  Bealschole  im  3.  Bez. 
in  Brunn).  —  Welchen  Nutzen  brachte  die  römische  Dichtung 
in  den  ersten  Jahrhunderten  nach  Christus?  Von  P.  Erippner 
(Jak  prospivalo  fimskö  bästnictyi  ▼  prvnim  stoleti  po  Er.  ?  I.  ThL  Staats- 
mittekchule  Prerau).  —  Yen  den  Wörtern,  welche  den  Menschen 
in  einigen  indoeuropäischen  Sprachen  bezeichnen  von  J.  Pe- 
ch 4nek  (0  slovech  znamenajidch  filovSka  v  nSktor^h  ¥eSech  indoeu- 
rop6k;^oh;  Gymnasium  zu  Ji5in).  —  Von  dem  Einflüsse  des  öffent- 
lichen römischen  Lebens  auf  die  Ausbildung  und  den  Typus 
der  römischen  Bednerkunst  von  J.  Eliment  (0  vlivu  yefejn^ho 
ÜYota  fimsköho  na  v^vin  a  r4z  ¥imsk^ho  feönictvi;  Gymnasium  zu  Tre- 
bitsch).  —  Slovenisches  auf  dem  Laibacher  Lyceum  von  M.  Ple- 
terSnik  (SloyendSina  na  lubljanskem  liceju;  Gymnasium  Laibach)  2V8  S* 
—  Beitrag  zur  historisch-statistischen  Uebersicht  der  Ge- 
meinden des  jetzigen  Gerichtskreises  Pisek  von  E.  Milbauer 
(PHspövek  ku  historicko-statistiktou  pl^hledu  osad  nynSjdlho  soudn-okresu 
Piseck^ho;  b.  Realschule  Pisek).  —  Eartographische  Projectionen 
von  A.  Hlav^öek  (Eartografick^  promlt4ni;  Bealschule  zu  Bakonitz). 
Innsbruck.  S.  M.  Prem. 


Bericht  über  die  achtundzwanzigste  Plenarversamm- 
lung  der  historischen  Commission  bei  der  kgl.  bayer* 
Akademie  der  Wissenschaften. 

München  im  Ootober  1887.  In  den  Tagen  vom  28.  Sept  bis  1.  Oct 
wurde  die  die^ährige  Plenarversammlung  der  historischen  C!ommission  unter 
der  Leitung  ihres  Torstandes,  des  wirkl.  Oberregierungsrathes  v.  Sybel 
aus  Berlin,  abgehalten.  Von  den  auswärtigen  Mitgliedern  nahmen  an  den 
Sitzungen  theil:  Hofrath  v.  Sickel  aus  Wien,  Elosterpropst  Frhr.  v. Lilien- 
eron  aus  Schleswig,  die  Professoren  Baumgarten  aus  Strassburg,  Dümm- 
1er  aus  Halle,  Hegel  aus  Erlangen,  v.  Eluckhohn  aus  Göttingen, 
Wattenbach  und  Weizsäcker  aus  Berlin  und  v.  Wegele  aus  Würz- 
burg;  von  den  einheimischen  ordentlichen  Mitgliedern:  der  Vorstand  der 
kiesigen  Akademie  der  Wissenschaften,  Beichsrath  v.  Döllinger,  Prof. 
Cornelius  und  Geheimrath  v.  Giesebrecht,  der  Secretär  der  Com- 
miasion.  Auch  die  hiesigen  ausserordentlichen  Mitglieder:  die  Professoren 
V.  üruffel,  Heigel,  Stieve  und  der  Oberbibliothekar  Biezler  wohnten 
sftmmtlich  den  Verhandlungen  bei. 

Seit  der  vorjährigen  Plenarversammlung  sind  folgende  Publicationen 
durch  die  Commission  erfolgt: 

1.  Jahrbücher  der  deutschen  G^e8ohichte.  —  Geschichte  des  ostfränki- 
sehen  Reichs  von  Ernst  Du  mm  1er.    Zweite  Auflage.   Bd.  I  und  II. 

2.  Deutsche  Reichstagsakten.  Bd.  IX.  —  Deutsche  Reichstegsakten  unter 
Kaiser  Sigmund.  Dritte  Abtheilung  (1427— 1481).  Herausgegeben 
von  Dietrich  Eerler. 

8.  Forschungen  zur  deutschen  Geschichte.   Bd.  XXVI.   Heft  8. 
4.  Allgemeine  deutsche  Biographie.   Lieferung  117 — -125. 


170  Literatnr. 

Mit  Unterstützung  der  Commission  wurde  veröffentlicht: 

Der  Fondaco  dei  Tedeschi  in  Venedig  und   die   deutsch-yenetiani- 
schen  Handelsbeziehungen.    Von  Dr.  Henry  Simon sfeld.    2  fide. 

Die  im  Laufe  der  Verhandlungen  erstatteten  Berichte  ergaben,  dass 
bei  allen  Untemehmungeu  der  Commission  die  Arbeiten  in  Fortgang  sind 
und  schon  in  der  nächsten  Zeit  mehrere  neue  Publicationen  erfolgen  werden. 
Die  Nachforschungen  in  den  Archiven  und  Bibliotheken  sind  auch  im  ver- 
flossenen Geschäftsjahre  in  grossem  Umfange  fortgesetzt  worden,  und  inuner 
aufs  neue  hat  die  Commission  mit  dem  wärmsten  Danke  die  Zuvorkommen- 
heit anzuerkennen,  mit  welcher  ihre  Arbeiten  von  den  Vorständen  der 
Archive  und  Bibliotheken  unterstützt  werden. 

Das  grosse  Unternehmen  der  deutschen  Beichstagsacten,  dessen 
Oberleitung  in  der  Hand  des  Geheimraths  v.  Sybel  liegt,  ist  nach  ver- 
schiedenen Seiten  erheblich  gefördert  worden.  Von  der  ersten  Serie  ist  der 
9.  Band  (1427 — 1431)  veröffentlicht  worden.  Der  Herausgeber  ist  Ober- 
bibliothekar Dr.  Eerler  in  Würzburg,  der  auch  das  chronologische  Ver- 
zeichnis der  Urkunden  und  Acten  verfasst  hat  Ausser  ihm  ist  hauptsäch- 
lich der  Leiter  dieser  Serie,  Prof.  Weizsäcker,  betheiligt  gewesen.  In  der 
Correctur  wurde  der  Herausgeber  durchgehends  von  Bibliothekar  Dr.  Haupt 
in  Giessen  unterstützt,  der  auch  das  alphabetische  Begister  der  Ort»-  und 
Personen-Namen  verfertigte.  Jetzt  lag  der  Commission  auch  der  6.  Band 
(1406 — 1410)  gedruckt  vor,  abgesehen  von  den  Kegistem,  und  wird  mit 
diesen  noch  vor  Jahresschluss  ausgegeben  werden.  Er  ist  die  gemeinsame 
Arbeit  der  drei  gleichberechtigten  und  gleichverantwortlichen  Genossen: 
Prof.  Bemheim  in  Greifswald,  Dr.  Quidde  zu  Königsberg  i.  Pr.  und  Pro£ 
Weizsäcker.  Das  chronologische  Verzeichnis  der  Urkunden  und  Acten,  so- 
wie das  alphabetische  Begister  der  Orts-  und  Personen-Nam^n  sind  von 
Dr.  Schellhass  in  Frankfurt  a.  M.  Die  dem  Dr.  Quidde  unterstellten  Ar- 
beiten f&r  die  späteren  Bände  (Bd.  10  f.)  sind  durch  diesen  und  die  beiden 
anderen  ständigen  Mitarbeiter,  Dr.  Schellhass  und  Dr.  Heuer  in  Frank- 
furt a.  M.  fortgeführt  worden.  Zunächst  soll  die  Fertigstellung  des  10.  und 
11.  Bandes,  welche  Dr.  Quidde  herausgeben  wird,  möglichst  gefördert  wer« 
den;  sie  werden  den  Schluss  der  Begierung  /K.  Sigmunds  und  die  Be- 
gierung  E.  Albrechts  U.  umfassen. 

Für  die  in  der  vorjährigen  Plenarversammlung  beschlossene  zweite 
Serie  der  Beichstagsacten,  welche  sich  auf  die  Begierung  £.  Karls  V.  be- 
ziehen Wird  und  deren  Bearbeitung  Prof.  v.  Kluckhohn  als  Leiter  über- 
tragen wurde,  sind  die  Vorarbeiten  von  Dr.  Friedensburg  in  Göttingen 
zunächst  mit  der  Durchsicht  der  Literatur  begonnen  worden,  wobei  ihn 
Dr.  Wrede  in  Göttingen  als  ständiger  Hilfsarbeiter  unterstützte.  Um  das 
in  den  Archiven  erhaltene  Actenmaterial  nach  Umfang  und  Beschaffenheit 
kennen  zu  lernen  und  das  Brauchbare,  vorerst  aus  den  zwanziger  Jahren 
des  16.  Jahrhunderts,  zu  verzeichnen,  wurden  von  dem  Leiter  der  Serie 
und  Dr.  Friedensburg  längere  Beisen  unternommen.  Der  letztere  besuchte 
Gk)tha,  Erfurt,  Magdeburg,  Zerbst,  Berlin,  Schwerin,  Hamburg,  Düsseldorf 
Köln,  Coblenz,  arbeitete  längere  Zeit  in  Dresden  und  wiederholt  in  Weimar. 
Prof.  V.  Kluckhohn  untersuchte,  neben  den  Staatsarchiven  in  Hannoyer, 
Wolfenbüttel,  Wiesbaden,  Darmstadt,  Karlsruhe,  Stuttgart,  München,  Nürn- 
berg, Bamberg  und  Wien,  die  Archive  der  ehemaligen  Beichsstädte  Wetzlar, 


Literatur.  171 

Frankfurt  a.  M.,  Speier,  Hageiiaa,  Esslingen,  Beutlingen,  Bottweil,  Constanz, 
Ueberlingen,  Bayensburg  und  die  ftirstlicben  Arcbive  zu  Donauescbingen, 
Braunfek  und  licL  Das  Resultat  der  Untersucbungen  war  in  den  einzelnen 
Arebiven  sebr  yerscbieden;  nicbt  selten  boten  weniger  besucbte  Arcbiye 
eine  überraacbende  Ausbeute.  Dank  der  geMligen  Vermittelung  der  Biblio- 
theksverwaltung  in  GOttingen  konnten  dort  schon  im  Laufe  des  Sonuners 
Act^i  aus  einigen  auswärtigen  Archiven  benutzt  und  namentlich  das  Ma- 
terial für  den  ErOnungstag,  1520,  und  den  Reichstag  zu  Worms,  1521, 
gesammelt  werden.  In  Wien  bat  der  k.  k.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchivar 
Dr.  Winter  die  in  dem  dortigen  Staatsarchiv  notbwendigen ,  umfassenden 
Arbeiten  unter  seine  Aufsicht  genommen. 

Für  die  von  Prof.  Hegel  herausgegebene  Sammlung  der  deutseben 
Städtecbroniken  wurde  die  Bearbeitung  der  niederrheinisch- westfUli- 
sehen  Chroniken  unter  Leitung  des  Prof.  Lamprecht  in  Bonn  fortgesetzt 
und  der  1.  Band,  der  20.  der  ganzen  Sammlung,  welcher  die  Chroniken 
▼on  Dortmund  und  Neuss  ^nthält,  im  Druck  nahezu  vollendet.  Es  fehlen 
nur  noch  Einleitung,  Glossar  und  Segister.  An  der  Bearbeitung  babefi 
sich  ausser  Prof.  Lamprecht  betbeiligt:  Dr.  Hansen  in  Münster,  Prof.  Franck 
in  Bonn,  Dr.  Ulrich  in  Hannover  und  Dr.  Nörrenberg  in  Marburg.  Die 
kleinen  Aacbener  chronikalischen  Stücke,  welche  Mher  noch  für  diesen 
Band  bestimmt  waren,  mussten  für  den  folgenden  zurückbebalten  werden. 
Dieser  wird  ausserdem  die  Chroniken  von  Soest  vollständig  bringen,  nach- 
dem man  übereingekommen  ist,  die  satjrischen  und  polemischen  Schriftien 
des  sogenannten  Daniel  von  Soest  als  für  die  Sammlung  der  Städtechroniken 
weniger  geeignet  von  denselben  auszuscbliessen  und  Dr.  Jostes,  der  ihre 
Bearbeitung  übernommen  hatte,  die  Herausgabe  an  anderm  Orte  zu  über- 
lassen. Dagegen  kommt  hinzu  ein  neu  aufgefundenes  Gkdicht  über  die 
Soester  Fehde  in  einer  Paderbomer  Handschrift,  das,  wenn  auch  in  schlechten 
Knittelversen  geschrieben,  doch  die  Ereignisse  zuverlässig  und  vom  Stand- 
punkte Kölns  schildert.  Inzwischen  hat  Dr.  Hansen  als  Torarbeit  eine 
Studie  zur  Vorgeschichte  der  Soester  Fehde  in  der  Westdeutschen  Zeit- 
schrift (Ergänzungsbeft  8)  veröffentlicht 

Der  Druck  des  6.  Bandes  der  von  der  Commission  herausgegebenen 
älteren  Hanserecesse,  bearbeitet  von  Stadtarchivar  Dr.  Koppmann  in 
Rostock,  war  leider  längere  Zeit  unterbrochen,  wird  aber  demnächst  auf- 
genommen und  ohne  Hemmnis  fortgeführt  werden.  Auch  die  Arbeiten 
für  die  Witteisbacher  Correspondenzen  werden  hoffentlich  bald  zu  neuen 
Publieationen  führen. 

Die  Sammlung  der  vatikaniscben  Acten  zur  deutschen  Geschichte 
in  der  Zeit  Ludwigs  des  Bayern  ist  von  dem  Herausgeber,  Oberbibliotbekar 
Dr.  Riesler,  so  weit  gefi5rdert  worden,  dass  der  Druck  des  1.  Bandes  bat 
beginnen  ktonen.  Den  Verlag  hat  die  Wagnerische  Universitätsbuchband- 
Inng  in  Innsbruck  übemonmien. 

Von  der  Geschichte  der  Wissenschaften  in  Deutschland 
ist  im  verflossenen  Jahre  keine  neue  Abtheilung  erschienen,  aber  es  be- 
steht die  Aussiebt,  dass  die  (beschichte  der  Kriegswissenschafb  und  die  Ge- 
schichte der  Medicin  bald  der  Presse  werden  übergeben  werden  können. 
Nach  wie  vor  ist  die  Commission  eifrig  bemüht,  das  grosse  Unternehmen 
möglichst  bald  zum  Abschluss  zu  bringen. 


172  Literatur. 

Den  Jahrbüchern  der  deutschen  Geschichte  steht  in  der 
nächsten  Zeit  eine  neae  Bereicherung  bevor.  Der  1.  Band  der  Geschichte 
Karls  des  Grossen  ist  in  der  zweiten  von  Prof.  Simson  in  Freiburg  L  Br. 
besorgten  Auflage  im  Druck  fast  beendet.  Prof.  Meyer  v.  Enonau  in  Zürich 
hat  den  1.  Bd.  der  Jahrbücher  E.  Heinrichs  lY.  so  weit  vollendet,  dass 
der  Druck  nach  Qstern  beginnen  wird,  und  auch  Geh.  Hofrath  Winkel» 
mann  in  Heidelberg  hofft  im  nächsten  Jahre  den  1.  Bd.  der  Jahrbücher 
E.  Friedrichs  II.  druckfertig  herzustellen. 

Von  der  Allgemeinen  deutschen  Biographie,  redigirt  von 
Klosterpropst  Frhrn.  v.  Liliencron  und  Prof.  v.  Wegele,  sind  der  24.  und 
der  25.  Bd.  erschienen.  Der  ununterbrochene  Fortgang  des  Werkes,  dessen 
weitaus  grösserer  Theil  bereits  vorliegt,  ist  gesichert. 

Die  durch  eine  lange  Beihe  von  Jahren  fortgesetzte  Zeitschrift:  For- 
schungen zur  deutschen  Geschichte,  hat  mit  dem  26.  Bande 
ihren  Abschluss  erhalten. 

Für  das  von  Oberlandesgericht^rath  a.  D.  Ludwig  Molitor  bearbeitete 
Urkundenbuch  der  Stadt  Zweibrücken  ist  ein  Druckzuschuss  be- 
antragt worden.  Die  Commission  hofft,  dass  die  Veröffentlichung  des  ür- 
kundenbuches  sich  wird  ermöglichen  lassen. 

Da  die  Commission  mehrere  ihrer  hervorragendsten  Mitglieder  durch 
den  Tod  verloren  hat,  ohne  dass  bisher  ein  Ersatz  eingetreten  ist,  glaubte 
sie  auf  ein»  Vermehrung  ihrer  Arbeitskräfte  Bedacht  nehmen  zu  müssen. 
Die  Plenarversammlung  hat  deshalb  mehrere  namhafte  und  um  die  Ar- 
beiten der  Commission  verdiente  Gelehrte  theils  zu  ordentlichen,  theils  zu 
ausserordentlichen  Mitgliedern  gewählt  und  deren  Ernennung  an  aller- 
höchster Stelle  beantragt 


Bericht  über  die  sechste  Plenarsitzung  der  badi schien 
historischen  Commission.    ' 

Karlsruhe  im  November  1887.  Die  sechste  Plenarsitzung  der  badi- 
schen historischen  Commission  hat  am  4.  und  5.  Nov.  in  Karlsruhe  statt- 
gefunden. Derselben  wohnten  die  ordentlichen  Mitglieder  Geh.  Bath  Knies, 
Geh.  Hofrath  Winkelmann  und  Hoirath  Erdmannsdörffer  ausHeidel- 
berg, Geh.  Hoirath  y.  Holst,  die  Professoren  Kraus  und  Simson  aus 
Freiburg,  Archivdirector  v.  Weech,  Geh.  Archivrath  Dietz,  Archivrath 
Schulte,  Geh.  Hofrath  Wagner  aus  Karlsruhe  und  Archivar  Bau  mann 
aus  Donaueschingen  und  die  ausserordentlichen  Mitglieder  Prof.  Hartfelder 
aus  Heidelberg  und  Prof.  Boder  aus  Villingen,  sowie  als  Vertreter  der 
Grossh.  Begierung  Se.  Exe.  der  Präsident  des  Grossh.  Ministeriums  der 
Justiz,  des  Cultus  und  Unterrichts,  Wirkl.  Geh.  Bath  Dr.  Nokk  und  Geh. 
Beferendar  Dr.  Arnsperger  bei.  Die  ordentlichen  Mitglieder,  Archiv- 
director a.  D.  Frhr.  Both  v.  Schreckenstein  aus  Karlsruhe  und  Profi 
König  aus  Freiburg  hatten  ihr  Ausbleiben  entschuldigt  Das  ordentliche 
Mitglied,  Geh.  Justizrath  Gierke  in  Berlin  hat  infolge  seiner  Berufung^ 
an  die  Universität  Berlin  und  die  dadurch  veranlasste  Unmöglichkeit,  aa 
den  Arbeiten  der  Commission  einen  regelmässigen  Antheil  zu  nehmen,  be- 
antragt, seine  Enthebung  von  der  Mitgliedschaft  zu  erwirken. 


Literatar.  173 

Die  im  Laufe  der  Sitzang  erstatteten  Berichte  weisen  nach,  dass  alle 
von  der  Commission  in  Angriff  genommenen  wissenschaftlichen  Publicationeii 
in  gatem  Fortgang  begriffen  sind. 

Von  der  Politischen  Correspondenz  des  GrossherzogsEarl 
Friedrich  von  Baden  sind,  wie  Hofrath  Erdmannsdörffer  berichtet, 
17  Bogen  des  ersten  Bandes  gedruckt,  so  dass  bis  Ostern  1888  dem  Er- 
scheinen dieses  Bandes  mit  Sicherheit  entgegengesehen  werden  kann.  Der- 
selbe wird  die  Beziehungen  Badens  zum  Deutschen  Fürstenbunde  und  zur 
Beichspolitik  in  den  Jahren  1783  bis  1789,  die  auswärtigen  Beziehungen 
der  Markgrafschafb  (zu  Frankreich,  Holland  und  Bussland)  im  gleichen  Zeit- 
ranm,  sowie  deren  erste  ZusammenstOsse  mit  der  französischen  Bepublik 
bis  in  das  Jahr  1794  behandeln. 

Yon  den  Begesten  zur  Geschichte  der  Bischöfe  von  Oon- 
stanz,  die  unter  v.  Weech*s  Oberleitung  Dr.  Ladewig  bearbeitet,  ist  vor 
kurzem  die  zweite  Lieferung  versandt  worden.  Auf  einer  grösseren  archi- 
vaUsohen  Beise  hat  Dr.  Ladewig  63  grössere  und  kleinere  Archive  in  Süd- 
deutsehland  und  der  Schweiz  besucht  und  das  ungedruckte  Material,  so 
weit  es  noch  nicht  herangezogen  war,  mit  möglichster  Vollständigkeit  zu- 
sammengebracht, so  dass  der  Druck  nun  ohne  Unterbrechung  wird  fort- 
gesetzt werden  können.  Für  das  Jahr  1888  ist  die  Versendung  dreier 
weiteren  Lieferungen  beabsichtigt 

Auch  von  den  Begesten  der  Pfalzgrafen  amBhein,  die  unter 
Oberleitung  Winkelmanns  nach  Dr.  Kochs  Ausscheiden  von  nun  an  Dr.  Wille 
in  Heidelberg  allein  bearbeitet,  ist  eine  zweite  Lieferung  versendet  und 
ebenMls  Fortsetzung  des  Druckes  ohne  längere  Unterbrechungen  gesichert 
Durch  das  neu  beigebrachte  bisher  angedruckte  Material  wird  insbesondere 
die  Kenntnis  der  Zeit  Kurfürst  Buprechts  L  erhebliche  Bereicherung  erfahren. 

Die  sehr  umfi&ssenden Vorarbeiten  für  dieWirthschaftsgeschichte 
des  Schwarzwaldes  und  der  angrenzenden  Gaue,  deren  Be- 
arbeitong  dem  Prof.  Gk>thein  in  Karlsruhe  übertragen  ist,  sind  nach  dessen 
von  Geh.  Bath  Knies  verlesenen  und  erläuterten  Berichte  nahezu  vollendet 
und  es  darf  mit  Sicherheit  gehofft  werden,  dass  der  nächsten  Plenarsitzung 
der  grössere  Theil  des  Werkes  druckfertig  vorgelegt  werden  kann. 

Ebenso  ist  von  Dr.  Hejck,  der  infolge  seiner  Habilitation  an  der  Uni- 
versität Freiburg  aus  der  Stelle  eines  Hilfsarbeiters  für  die  allgemeinen 
Zwecke  der  Commission  ausgeschieden  und  durch  Dr.  Obser  ersetzt  worden 
ist^  berichtet  worden,  dass  er  die  ihm  in  der  vorigen  Plenarsitzung  über- 
tragene Ausarbeitung  einer  Geschichte  der  Herzoge  von  Zähringen 
80  weit  gefördert  hat,  dass  er  deren  Vollendung  bis  zur  Plenarsitzung  des 
Jahres  1888  in  sichere  Aussicht  stellen  kann. 

An  dem  Topographischen  Wörterbuch  des  Grossherzog- 
thums  Baden  hat  unter  v.  Weechs  Leitung  Dr.  Krieger  rüstig  weiter- 
gearbeitet und  bis  jetzt  etwa  16,000  Namensformen  verzeichnet  Der  Ab- 
schluss  dieser  Arbeit  ist  für  das  Ende  des  Jahres  1889  ins  Auge  gefasst 

Für  die  Herausgabe  der  Tagebücher  und  Kriegsacten  des 
Markgrafen  Ludwig  Wilhelm  von  Baden  i.  d.  J.  1693 — 97  hat 
Archivraih  Schulte  die  gedruckte  Literatur  durchgesehen  und  mit  Be- 
arbeitung des  Jahres  1698  begonnen.  Zur  AusftQlnng  empfindlicher  Lücken 
der  in  Karlsruhe   aufbewahrten  Acten   ist   eine   archivalische   Beise   nach 


174  Literatur. 

Wien  unerlässlich.  Von  diesem  Werk  soll  jedenfalls  ein  Theil  bis  nftchsten 
Herbst  im  Dracke  vorliegen. 

Von  der  neaen  Folge  der  Zeitschrift  für  die  Geschichte  des 
Oberrheins,  deren  Bedadaon  Archivrath  Schalte  besorgt,  ist  im  Jahre 
1887  der  2.  Band  erschienen,  das  1.  Heft  des  8.  Bandes  befindet  sich  im 
Dracke. 

Infolge  der  Erkrankung  des  Directors  August  Thorbeoke  in  Heidel- 
berg ist  leider  die  demselben  übertragene  Herausgabe  der  Heidelberger 
Üniversitäts-Statuten  des  16. — 18.  Jahrhunderts  in*s  Stocken 
gerathen. 

Die  Durchforschung,  Ordnung  und  Yerzeidinung  der  Archive  und 
Registraturen  der  Gemeinden,  Gorporationen  und  Privaten 
des  Grossherogthums,  welcher  sich  unter  dem  Bespiciat  von  Bau- 
mann, Boder,  v.  Weech  und  Winkelmann  58  Pfleger  widmen,  hat  auch  im 
Jahre  1887  erhebliche  Fortschritte  gemacht  Es  liegen  im  Gänsen  nun- 
mehr Berichte  und  Verzeichnisse  über  die  Archive  und  Registraturen  von 
641  Gemeinden,  832  Pfieirreien,  14  Grundherrschaften,  8  weiblichen  Lehr- 
und  Erziehungsanstalten  (ehemaligen  Klöstern),  1  Gymnasium,  1  Alter- 
thumsverein,  sowie  über  die  im  Besitc  von  14  Privaten  befindlichen  Ar- 
chivalien vor. 

Von  dem  Codex  diplomaticus  Salemitanus,  herausgegeben  von 
Archivdirector  v.  Weech,  ist  mit  Unterstützung  der  Commisdon.die  1.  Lie- 
ferung des  8.  Bandes  erschienen. 

Im  Verlaufe  der  Sitzung  wurde  beschlossen,  folgende  neue  Arbeiten 
in  Angriff  zu  nehmen:  1.  Fortführung  der  Regesten  der  Pfalzgrafen 
bis  1509  unter  Winkelmanns  Oberleitung  durch  Dr.  Wille.  —  2.  Bearbeitung 
der  Regesten  der  Markgrafen  von  Baden  von  Markgraf  Hermann  L 
bis  zur  Uebergabe  der  Regierung  durch  Markgraf  Christof  L  an  seine  SOhne 
(1515)  unter  v.  Weechs  Leitung  durch  die  sftmmtlichen  akademisch  ge- 
bildeten Beamten  des  Ghrossb.  General-Landesarchivs.  —  3.  Herausgabe  der 
Physiokratischen  Correspondenz  des  Markgrafen  (späteren 
Grossherzogs)  Karl  Friedrich  von  Baden  durch  G«h.  Rath  Knies. 

Sodann  fand  die  Wahl  eines  ordentlichen  Mitgliedes  und  die  statuten- 
mftssige  Neuwahl  des  Vordtandes  und  des  Secretftrs  statt,  welche  noch  der 
Allerhöchsten  Bestfttigung  unterliegen. 


175 


PerMnalieiL 

Hofrath  TIl  y.  Sickel  wurde  darcb  Yerleihang  des  neugestifteten 
»Ehrenzeichens  für  Kunst  and  Wissenschaft*  aiu^^ezeichnet  und  zum  Mit- 
glied der  k.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göttingen  und  bei  den 
jüngsten  Wahlen  des  Institut  de  France  zum  correspondirenden  Mitglied 
der  Acad^mie  des  Inscriptions  et  Beiles  Lettres  gewählt  Am  27.  Oct  1887 
wurde  ihm  eine  zur  Feier  seines  dreissigjfthrigen  Professoren*  Jubil&ums  von 
Schülern  und  Freunden  gewidmete  Medaille  und  Adresse  überreicht 

Ernannt  wurden  J.  Emier  zum  ordentlichen  Professor  an  der  böh- 
mischen Uni?er8itftt  in  Prag,  S.  Laschitzer  zum  Gustos  der  k.  k.  Studien- 
bibliothek in  Klagenfnrt,  Prof.  £.  Bieg  er  zum  Bezirksscholinspector^ 
K.  Schalk  zum  Amanuensis  der  üniversitfttsbibliothck  in  Wien,  E.  Weri- 
heimer  zum  Professor  an  der  Bechtsakademie  in  Pressburg. 

Gustos  H.  Zimerman  wurde  mit  der  Bedaction  des  »Jahrbuches  der 
Kunstsammlungen  des  a.  h.  Kaiserhauses*  betraut 

An  der  Uniyersitftt  Wien  habilitirten  sich  S.  Herzberg-Fränkel 
für  Geschichte  des  Mittelalters  und  historische  Hilfswissenschaften,  A.  Pri- 
bram  und  Fr.  Stob  er  für  Geschichte,  an  der  Universität  Innsbruck 
0.  Eedlich  für  historische  Hil&wissenschafben ,  an  der  deutschen  üni- 
yersität  in  Prag  0.  Weber,  an  der  Universität  in  Graz  A.  Ghroustfür 
Qeeehichte,  an  der  Universität  Bonn  H.  Thode  für  Kunsl^^eschichte. 

M.  Faber  trat  als  Volontär  im  Archiv  des  k.  u.  k.  f^nanzministeriums 
in  Wien  ein. 

Am  15.  Nov.  1887  starb  Adolf  Fanta  nach  langem  Siechthum  in 
seiner  Heimat  Geboren  am  17.  Jänner  1856  zu  Stupka  in  der  Bukowina 
besuchte  er  das  griech.-orient  Gymnasium  zu  Suczawa  und  bezog  1874  die 
Universität  Wien.  1879  wurde  er  zum  Dr.  phil.  promovirt  und  als  ordent- 
liches Mitglied  in  das  Institut  für  Ost  Geschichtsforschung  aufgenommen. 
1882  publicirte  er  seine  Dissertation  »Der  Staat  in  der  Ilias  und  Odyssee. 
Ein  Beitrag  zur  Beurtheilnng  der  homerischen  Verfassung*  (Innsbruck, 
Wagner).  Im  Nov.  1882  ging  er,  nach  Kaltenbrunner  der  erste  römische 
Stipendist,  nach  Bom  und  arbeitete  unter  dessen  Leitung  bis  Juni  1883 
im  vatikanischen  Archiv.  Die  Ergebnisse  dieser  Arbeit  werden  die  zu  ge- 
wärtigenden Monumenta  Habsburgica  von  Kaltenbrunner  bringen.  Aus 
seiner  Ausbeute  publicirte  Fanta  selbst  den  interessanten  » Bericht  über  die 
Ansprüche  des  Königs  Alfons  auf  den  deutschen  Thron«  (Mittheilungen  6, 
94 — 104)  und  als  Frucht  eines  Ausfluges  nach  Neapel  den  vielbeachteten 
Aufsatz  »Die  angiovinischen  Begister  im  Archivio  di  Stato  zu  Neapel«  (Mit- 
theilungen 4,  450 — 462).  Nach  der  Bückkunft  von  Bom  trat  er  als  Mit- 
arbeiter an  der  Abtheilung  Diplomata  der  Monumeuta  Germaniae  ein.  Dem 
Kreise  dieser  äusserst  fleissigen,  bis  ins  kleinste  Detail  sorgsamen  und  ge- 
wissenhaften Thätigkeit  gehört  seine  bedeutendste  Arbeit  an  » Die  Verträge 


176  Personalien. 

der  Kaiser  mit  Venedig  bis  zum  Jahre  983^  (Mittheil.  ErgEgsbd.  1,  51 — 128). 
Dazu  kommen  mehrere  der  in  unserer  Zeitschrift  veröffentlichten  »Excurse 
zu  Ottonisdien  Diplomen*,  eine  Untersuchung  über  »Die  Urkunden  Lud- 
wig n.  für  Monte  Amiata*  (Mittheil.  5,  407  —  415)  als  Anhang  zu  den 
ȟnedirten  Diplomen*,  die  er  zumeist  druckfertig  machte,  und  einige  Lite- 
raturartikel. Seine  letzte  Arbeit,  »Die  Notare  der  italienischen  Kanzlei 
Otto  IL*,  brachte  das  eben  ausgegebene  Ergftnzungshefb  (S.  558  —  567). 
Andere  kritische  Untersuchungen  über  die  Urkunden  süditalienischer  Klöster, 
wie  S.  Yincenzo  am  Yolturno  und  Montecasino,  werden  in  der  Ausgabe  der 
Diplomata  theilweise  Yerwerthung  finden.  Manches,  wie  die  YervoUstftndigung 
eines  von  Stumpf  angelegten  Klosterverzeichnisses,  ist  unvollendet  geblieben. 
Yor  etwa  zwei  Jahren  zwang  ihn  eine  Lungenkrankheit  seine  Stellung  bei 
den  Diplomata  aufzugeben.  Vergeblich  suchte  er  in  einem  südlicheren 
Klima  und  in  seiner  Heimat  Heilung.  Mit  Fanta  ist  einer  der  tüchtigst 
geschulten  Diplomatiker,  ein  begabter  Mann  mit  vielseitigem  Wissen,  ein 
ehrlicher  und  anspruchsloser  Charakter  geschieden. 

Den  XYI.  Curs  des  Instituts  (1885—1887)  absolvirten 

als  ordentliche  Mitglieder: 
Bretholz  Berthold,  Dr.  phil. 
Erben  Wilhelm,  Dr.  phiL 
Milkowicz  Wladimir,  Dr.  phil. 
Schnerich  Alfred. 
Tangl  MichaeL 

als  a.  o.  Mitglieder: 
Chroust  Anton,  Dr.  phiL,  1886—1887. 
Sohönherr  Julius,  1886—1887. 
Stöber  Fritz,  Dr.  phiL,  1886—1886. 

Als  Thema  der  Hausarbeiten  wählten: 
Bretholz:   Die  Urkunden  der  Herzoge  Albrecht  III.  und  Leopold  III. 
von  Oesterreich  aus  der  Zeit  ihrer  gemeinschaftlichen  Begierung  1865-— 79. 
Erben:  Die  historischen  Aufzeichnungen  des  Stiftes  Matsee. 
Milkowicz:  Zur  Greschichte  der  Karthäusei^löster  in  Krain. 
Schnerich:  Die  beiden  biblischen  Oyclen  des  Doms  zu  Gurk. 
Tangl:  Studien  über  den  Über  fundationis  monasterii  Zwetlensis. 
Aufgenommen  wurden  5  ordentliche  und  6  ausserordentliche  Mitglieder. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des 
Mittelalters  X— XIV. 


Von 

Paul  Seheffer-Boiehorst 


X.  Zu  den  mathildinischen  Schenkmigeii. 

Die  Echtheit  der  Urkunde  vom  17.  November  1102,  durch  welche 
die  grosse  Gräfin  das  Verhältnis  des  Eaiserthums  zum  Fapstthum  noch 
lange  Zeit  über  ihren  Tod  hinaus  beeinflusst  hat,  wurde  im  vorigen 
Jahrhundert  wol  geleugnet^);  heute  scheinen  alle  Bedenken  zerstreut 
zu  sein^).  Ja,  kaum  begreift  man  noch,  wie  überhaupt  einmal  Zweifel 
entstehen  konnten.  Nicht  blos  besitzen  wir  in  den  Yaticanischen 
Grotten  ein  Marmorfragment,  auf  welchem  der  erste  Theil  der  Ur- 
kunde erhalten  ist  3),  —  auch   die  inneren  Merkmale  bezeugen  klar 


1)  J.  F.  Joachim  De  spurio  Mathildino  dono,  Entdeckter  Ungrund  der 
MaihildiDischen  Schenkung.  Hallae  1786*  *)  Doch  wollte  noch  in  unserem 
Jahrhundert  H.  Leo  Gesch.  Italiens  L  479  die  Urkunde  als  solche  nicht  aner- 
kennen, nur  die  Thatsache  der  Schenkung  meinte  er  nicht  bestreiten  zu  dürfen. 
*)  Sarti  et  Settele  Ad  Dionjsii  opus  de  Vaticanis  cryptis  appendiz  40.  Bei  An- 
lührong  dieses  Werkes  nehme  ich  die  Gelegenheit  wahr,  das  Folgende  zu  be- 
merken. Als  ich  Nr.  IX  der  Kleineren  Forschungen  schrieb,  kannte  ich  nur  den 
Titel,  das  Buch  selbst  war  hier  nicht  vorhanden.  £8  traf  am  29.  Juni  1887  auf 
hiesiger  Bibliothek  ein ;  damals  war  aber  das  8.  Heft  des  8.  Bandes  dieser  Zeit- 
schrift schon  ausgegeben.  So  konnte  ich  den  Lesern  nicht  mehr  mittheilen,  dass 
die  von  mir  VIII.  488  —  426  durchgeführte  Vergleichung  der  päpstlichen  Epi- 
taphien mit  Flodoards  De  triumphis  apud  Italos  bereits  von  Sarti  und  Settele 
angestellt  war;  auch  haben  dieselben  schon  erkannt,  dass  die  S.  426  erwähnte 
Grahschrift  nicht  auf  einen  Johann,  sondern  auf  Marinus  I.  zu  beziehen  ist.  Ich 
habe  also  eine  Arbeit  verö£fentlicht,  die  von  Anderen  schon  1840  gemacht  war. 
Doch  denke  ich  nicht,  das  Unglflck  sei  eben  ein  grosses :  den  s  ämmtlichen  Autoren, 
die  ich  S.  426  Anm.  4.  5.  6.  aufführe,  ist  das  Werk  von  Sarti  und  Settele  wahr- 
Mitthcnungen  IX.  12 


178  Scheffer-Boichorst. 

und  bestimmt,  dass  die  Acte  aus  der  Kanzlei  und  Umgebung 
Mathildens  hervorging.  Die  Notare  z.  B.  finden  wir  mehrfach  an 
ihrer  Seite  *),  und  die  formelhaften  Wendungen  oder  auch  die  sach- 
lichen Yerfiügungen  stimmen  mit  denen  anderer  Urkunden  der  Gräfin 
so  genau  überein,  dass  der  letzte  Herausgeber  dieselben  wol  gar  be- 
nutzen konnte,  um  den  Text  festzustellen^).  Ich  hebe  einen  Satz 
hervor,  nicht  so  sehr,  um  das  Verhältnis  vor  Augen  zu  ffihren,  als 
um  damit  zu  anderen  Erörterungen  hiuüberzuleiten.  Am  29.  August 
1110  sagt  Mathilde  in  einer  Schenkung,  die  sie  ihrem  geliebten 
Kloster  Polirone  macht:  »Insuper  per  cultellum,  festucum  nodatum, 
wantonem,  guasonem  terrae  atque  ramum  arboris  me  exinde  foris 
expuli,  warpivi  et  me  absentem  feci  et  a  parte  predictae  ecclesiae 
proprietatem  ad  abendum  reliqui,  faciendum  exinde  pars  ipsius  eccle- 
siae iamdicti  monasterii  aut  cui  pars  ipsius  ecclesiae  dederit  quicquid 
voluerit'^).  Damit  vergleiche  man  nun  die  Urkunde  für  den  heiligen 
Stuhl:  «(Confirmo)  insuper  per  cultellum,  festucam  nodatam,  guan- 
tonem  et  guuasionem  terrae  atque  ramum  arboris  et  me  exinde  foras 
expuli,  guarpivi  et  absentem  me  feci  et  a  parte  ipsius  ecclesie  ha- 
bendum  reliqui,  faciendum  exinde  pars  ipsius  ecclesie,  aut  cui  pars 
ipsius  ecclesie  dederit,  a  presenti  die  quicquid  voluerit.*  Wie  man 
sieht,  ist  trotz  der  zwischen  liegenden  acht  Jahre  der  Ausdruck  der 
gleiche,  und  ich  muss  hinzufügen:  er  ist  der  gleiche,  obschon  der 
Schreiber  das  eine  Mal  Guido,  das  andere  Mal  Rudolf  heisst*).  Die 
Kanzlei  Mathildens  folgt  strengsten  Traditionen:  gegen  sie  ist  in 
unserer  Urkunde  nirgends  Verstössen.  Doch,  wie  gesagt,  habe  ich  die 
Vergleichung  mit  dem  obigen  Satze  angestellt,  weniger  zu  dem  Zweck, 
einen  diplomatischen  Beweis  für  die  Echtheit  zu  führen,  als  um  mich 
meinem  eigentlichen  Thema  zu  nähern. 

„Pars  ecclesiae '^  ist  in  den  Urkunden  Mathildens  der  oft  wieder- 
kehrende Ausdruck  für  die  Kirche  selbsf"),  und  die  Grossgräfin  be- 


scheinlich  ebenso  unzugänglich  gewesen,  wie  mir,  alt?  ich  den  Aufsatz  schrieb; 
es  gehört  o£Penbar  zu  den  seltenen,  wie  es  denn  etwa  in  München  und  Wien 
nicht  vorhanden  ist. 

')  Auch  der  Cardinal  Bernhard,  der  die  Schenkung  rom  17.  November 
1102  entgegennahm,  ist  zur  Zeit  mehrfach  am  Hofe  der  Mathilde  nachzuweisen. 
Am  14.  October  ist  er  mit  ihr  zu  Canossa,  wo  dann  einen  Monat  später  die  Ur- 
kunde ausgestellt  wurde.  Muratori  Ani  ItaL  V.  207*  >)  Pannenborg  Studien 
zur  Gesch.  der  Herzogin  Matilde  40—48.  *)  Margarini  Bull.  Cassin.  IL  128. 
*)  Ohne  viel  zu  suchen,  habe  ich  die  gleiche  Wendung  noch  bei  einem  dritten 
Schreiber  Mathildens  gefunden,  dem  Juhann,  der  eine  ihrer  Urkunden  von  1107 
zu  Papier  \) rächte.  Calmet  Hist.  de  la  Lorraine  III,  Preuves  8.  59.  Danach  Rena 
eCamici  Serie  de'  duchi  diToscana  X.  58.  59.        ^)  Pannenborg  a.  a.  0.  41  Anm.  g. 


Kleinere  ForscKangen  2ur  Oesctiiclite  des  Mittelatters  X.  17d 

stimmie  also,  dass  die  römische  Kirche,  welche  ihr  gesaioimtes  Eigen - 
gut  aus  erster  Hand  empfing,  mit  demselben  nach  Gutdünken  schalten 
und  walten  dürfe,  dass  der  Papst  auch  einem  Zweiten  den  Besitz 
yerleihen  könne  und  dass  diesem  dann  gleich  freies  Verfügungsrecht 
zustehen  solle.  Die  Curie  hat  nun  aber  nicht  blos  einzelne  Stücke 
des  mathildinischen  Gutes,  sondern  dessen  ganzen  Complex  eben  einer 
zweiten  Gewalt  übertragen,  nämlich  der  Geberin  selbsi  Freilich  ein 
ausdrückliches,  in  Worte  gefasstes  Zeugnis,  dass  Mathilde  das  Ge- 
biet in  vollem  umfange  zurückerhielt,  ist  uns  nicht  überliefert.  Wenn 
wir  jedoch  nachweisen  können,  dass  sie  fortan  über  dieses  und  jenes 
Gut  ganz  nach  ihrem  Belieben  verfügt,  dabei  aber  die  Oberhoheit  der 
römischen  Kirche  zum  Ausdrucke  bringt;  wenn  sie  dann  ein  anderes 
Mal  mit  ihrem  ehemaligen  Volleigen  in  ebenso  souverainer  Weise 
verfahrt,  ohne  dass  sie  dabei  nun  des  Rechtes  der  Kirche  gedächte, 
so  kann  wol  kein  Zweifel  sein :  sie  besitzt  allerdings  Alles  unter  Ober- 
hoheit der  Kirche,  aber  dies  Verhältnis  beengt  sie  so  wenig,  dass 
sie  gleichsam  nach  Laune  desselben  gedenkt  oder  nicht  gedenkt. 

Es  wird  sich  lohnen,  an  den  Urkunden  zu  verfolgen,  in  welcher 
Art  wol  das  Eigenthum  der  römischen  Kirche  gekennzeichnet  ist  — 
1103  macht  Mathilde  dem  Kloster  Nonantola  eine  grosse  Schenkung, 
und  zwar  .iussione  et  data  licentia  domni  Bernardi  Dei  nutu 
sancte  Bomane  ecclesie  cardinalis  atque  in  Lombardie  partibus  vicarii 
domni  Paschalis,  summe  sedis  antistitis. '^  Im  weiteren  Verlaufe  der 
Urkunde  sagt  sie  dann  von  den  Objecten  ihrer  Schenkung,  die  in  der 
Grafschaft  Ferrara  liegen:  «omnes  scilicet  res  supradictas,  quaspre- 
libate  sancte  Bomane  ecclesie  iure  proprietario  tra- 
didi  et  nunc  ab  ea  videor  possidere'^;  und  zum  Schlüsse  ver- 
fügt sie,  «ut  pro  omnibus  suprascriptis  rebus  a  parte  iam  fate  No- 
nantulane  ecclesie  unus  bisancius  annualiter  in  Lateranensi 
palatio  pensionis  nomine  persolvatur*^).  Schärfer  oder  mit 
mehr  Worten,  wie  hier,  hat  Mathilde  später  nie  das  Obereigenthum 
Boms  anerkannt.  —  Ohne  dass  desselben  ausdrücklich  gedacht  würde, 
ergiebt  es  sich  doch  aus  den  Bestimmungen  einer  Urkunde  vom  Jahre 


^)  Die  Urkunde  iat  mehrfoch  gedruckt,  z.  B.  nach  Fiorentini  Mem.  della 
grancontessa  M.  II.  177  bei  Rena  e  Camici  XL  72.  Nach  den  Daten:  1102.  10  kal. 
april.  ind.  11  könnten  wir  sie  auf  1102  beziehen,  sie  also  vor  die  Schenkung 
vom  17.  November  ansetzen;  aber  ind.  11  weist  auf  1108,  und  dann  befand 
Mathilde  sich  Mitte  März  zu  Carpineto  im  Gebiete  von  Modena,  während  sie 
nach  unserer  Urkunde  damals  zu  Panciano  in  der  Grafschaft  Ferrara  gewesen 
fem  mQsste;  endlich  ist  der  Cardinal  Bernhard,  der  mit  ihr  zu  Panciano  war, 
noch  am  4.  März  1102  in  Rom  nachzuweisen. 

12* 


180  Scheffer.Boichor»t. 

1104.    Eine   Schenkung  an  Kloster  Polirone   vollzieht  Mathilde  da 
.consensu  domini  Bernardi  sanctae  Bomanae  ecclesiae  venera- 
bÜis  cardinalis  presbyteri  atque  tunc  domini  PascalisII  papae  ▼icarii'i); 
auch  hier  wird  dann  eine  Abgabe  an  den  hl.  Stuhl  bedungen,   näm- 
lich jedes  Jahr  drei  Pfimd  PfefTer;   und  ein  neues   Criterium  ftir  das 
Obereigenthum  Roms  findet  sich  wol  in  dem  Strafsatze,   wonach  der 
Zuwiderhandelnde  n centum  librarum  argen ti  penam  persolvat,  medi- 
etatem  Lateranensi  palatio,  medietatem  vero  praedictae  eccle- 
siae**). —  Es  folgt  ein  Zeugnis  Faschals  II.  von  1105.    Darin  be- 
stätigt der  Papst  dem  Kloster  Polirone  dessen  Güter,   die  er  einzeln 
aufzählt,   und   «si   quid  praeterea  Mathildis   yenerabilis  comitissa  de 
ipsis rebus,  quas  per  beatumPetrum  possidet,  vestro monasterio 
dederit,  salva  Bomanae  ecclesiae  proprietate  concedimus*'). 
—  Das  nächste  mir  bekannte  Document,  in  welchem  wieder  das  Ober- 
eigenthum Boms  anerkannt  wird,   ist  1107  von  Mathilde  selbst  aus- 
gestellt;   für  uns  hat  es   auch  deshalb  ein  Interesse,   weil  es  einer 
deutschen  Kirche   ertheilt  ist,   Mathilde   aber   der   römischen  Curie, 
wie  die  Schenkungsurkunde   von   1102   behauptet,   auch  ihre  Eigen- 
güter diesseits  der  Alpen  dargebracht  hat     Sie  gibt   da  der  Marien- 
kirche zu  Yerdun  zwei  Güter,  wofür  «unoquoque  anno  persolvatur 
sanctae  Bomanae  ecclesiae  census  12  denariorum*^).    Es  ist 
dieselbe  Bestimmung^),   die  wir  11 03. und  1104  in  der  Urkunde  für 
Nonantula  und  Polirone  fanden :  hier  bewiess  sie  mit  Anderem ,  dass 
Mathilde  sozusagen  im  Papste   ihren  Grundherrn  anerkannte;   dort 
müsste   der  Zins   allein   das  Gleiche   erhärten,   wenn  nicht  noch  ein 
ganz  besonderer  Umstand  hinzukäme.     Man  hat  Mathildens  Urkunde 
dem  Papste  unterbreitet,  und  Paschal  II.   erklärte   nun:     «Quod   co- 
mitissa Mathildis   etc.   sponte  dedit,   nos  in  illud  hoc  nostro  scripto 

1)  NochmalB  heisst  es:  »praesenfe  domino  cardinale  etc.,  necnon  conBen- 
tiente  ac  snptus  confirmante.*  Dementsprechend  am  Schluss:  ,£go  ßeraardus  etc. 
hoc  Bcriptnm  6eii  consensi.  *  Es  bandelt  sich  um  die  andere  Hälfte  der  Insel, 
auf  welcher  Polirone  lag;  die  erste  hatte  schon  Mathildens  Grossyater  dem  Kloster 
geschenkt;  von  der  zweiten  sagt  Mathilde  jetst:  »quamipse  praelibatus  marchio 
(avus  meus)  sibi  saisque  beredibus  usque  ad  hodiernum  diem  reaervaverat.  *  Dass 
es  sich  um  ehemals  volles  Allod,  also  nun  päpstliches  Eigentbum  handelt,  ist 
nicht  zu  bezweifeln.  ')  Bacchini  Dell*  ist  del  monast.  di  Polirone  IL  55.  Da- 
nach Fiorentini  1.  c.  11.  196.  —  Margarini  Bull.  CajBsin.  IL  120.  Danach  Rena 
e  Camici  XL  16.  >)  Jaif^  Löwenfeld  6012.  *)  Calmet  l  c  111  Preuves  59. 
Danach  Rena  e  Camici  1.  c.  XU.  58.  'i  Es  ist  wol  zu  beachten :  ftkr  die  beiden 
ihr  geschenkten  Ortschaften  soll  die  Kirche  den  Zins  entrichten ;  es  handelt  sich 
hier  nicht  um  die  Zahlung  eines  Klosters  in  der  Eigenschaft  eines  römischen. 
YgL  S.  179  Anm.  1.  und  oben  Anm.  2. 


Kleinere  FonchungeB  zur  Geeohichte  des  Mittelalters  X.  Igl 

assensum  praebuimus.  *  —  Jetzt  werden  die  Beispiele  sparliclier,  an- 
statt für  fast  jedes  Jahr,  wie  bisher,  eines  erbringen  zu  können,  finde 
ich  für  die  ganze  spätere  Lebenszeit  Mathildens  nur  noch  zwei.  Im 
Jahre  1112  schenkt  sie  auf  Bath  des  Gardinais  von  Albano  dem 
Kloster  Polirone  ein  Land;  sie  bezeichnet  dasselbe  als  ,(terram  quau- 
dam,)  qnae  est  posita  in  curia  Massae,  infra  comitatum  Eerrariae,  in 
fimdo  quod  dicitur  Magarino,  quam  detineo  ex  parte  sancti 
Petri',  und  damit  ist  das  Obereigenthum  Roms  anerkannt^).  Aber 
im  Strafsatz  hat  sie  auf  dasselbe  keinen  Bezug  genommen,  denn  von 
den  50  Mark  soll  der  üebelthäter  zahlen  « medietatem  ecclesiae  (sancti 
Benedicti),  medietatem  potestati,  quae  pro  tempore  fuerit*^).  —  Die 
letzte  Berücksichtigung  der  römischen  Kirche  fand  ich  in  einer 
Schenkung,  die  Mathilde  1114  abermals  den  Benedictinem  von  Poli- 
rone macht  Der  Strafsatz  bestimmt  hier  überhaupt  keine  Theilung; 
blos  durch  eine  Kleinigkeit  gibt  die  Schenkerin  zu  verstehen,  dass 
sie  nicht  über  volles  Allode  verfügt:  „legitimam  facio  vobis  conces- 
sionem  cum  omni  honore,  sicut  mihi  pertinere  videntur,  salva  re- 
verentia  Bomanae  ecclesiae*'). 

Wenngleich  nun  jede  der  angeführten  Urkunden  an  sich  nur 
beweist,  dass  Mathilde  das  betreffende  Object,  worüber  sie  jeweils 
verfügt,  irgendeinmal  der  römischen  Kirche  geschenkt  hat,  so  möchten 
sie  in  ihrer  Gesammtheit  doch  für  die  Schenkung  von  1102  ein  Zeug- 
nis ablegen.  Zugleich  lernen  wir  aus  ihnen  aber  auch,  dass  die  Curie 
das  geschenkte  Gut  keineswegs  behielt,  sondern  der  Schenkerin  zu- 
rückgab, jedoch  nicht  etwa,  wie  es  sonst  wol  geschah,  zu  blossem 
Lehensbesitz,  sondern  zu  freiester  Verfügung;  nur  in  letzter  Instanz 
sollte  der  Papst  als  Allodialherr  gelten.  Deshalb  ist  von  einer  Zu- 
stimmuug  Boms  so  selten  die  Bede;  in  der  Zinszahlung  oder  in  der 
Theilung  des  Strafgeldes,  blos  darin  lässt  sich  oft  das  bestehende 
Verhältnis  erkennen;  einmal  ist  auch  nur  die  Wahrung  der  dem  hl* 
Stuhle  gebührenden  Severenz  das  alleinige  Zeichen  einer  gewissen 
Abhängigkeit.    In  den  meisten  Urkunden  fehlt  aber  jede  Andeutung, 


^)  Bacchini  1.  c.  92.  Danach  Fiorentini  1.  c.  287  ^  Margarini  1.  c.  IL  129. 
Danach  Rena  e  Camici  XII.  6.  >)  Man  könnte  freilich  annehmen,  das  Ge- 
schenk sei  ein  Bestandtheil  der  Grafschaft  Ferrara,  die  Mathilde  bekanntlich  als 
Lehen  des  apostolischen  Stuhles  hesass.  Doch  hahen  wir  ja  schon  ans  S.  179 
Anm.  1  ersehen,  dass  die  Gräfin  auch  innerhalb  derselben  viele  Eigengüter  be- 
«WS,  und  in  unserer  Urkunde  heisst  es:  ,de  meo  iure  et  potestate  alieno.*  Der 
ortskundige  Bacchini  aber  sagt  L  c.  I.  194:  ,cede  della  sua  proprietä,  che  pro- 
tetta  di  godere  a  nome  della  santa  sede.*  *)  Bacchini  L  c  99.  Danach  Fio- 
rentini 1.  c.  246.  —  Margarini  L  c.  II.  180.    Danach  Rena  e  Gamioi  XII.  9. 


182  SchefferBoichorst. 

dass  der  hl.  Peter  überhaupt  irgendwelche  Rechte  über  das  ehemals 
volle  AUod  der  Mathilde  besitze.  Um  ein  beliebiges  Beispiel  heraus- 
zuheben, so  betont  Mathilde  im  Jahre  1113,  dass  ein  Besitz,  welchen 
sie  nun  den  Mönchen  von  Folirone  zum  Geschenke  macht,  ihr  volles 
Eigen  sei:  «de  nostri  proprii  iuris  facultatibus *,  « aliquantulum  nostre 
terre  nostri  proprii  iuris ''^).  Unzweifelhaft  gehörte  also  das  Grund- 
stück zur  Schenkung  von  1102,  wodurch  ja  eben  die  Allode  Mathildens 
dem  hl.  Petrus  zugeeignet  wurden.  Dennoch  findet  sich  keine  Be- 
zugnahme auf  das  Becht  Boms,  dennoch  lautet  der  Strafsatz,  der 
Zuwiderhandelnde  solle  die  Busse  an  den  Fiskus  der  Mathilde  und  an 
das  geschädigte  Kloster  entrichten.  Ich  sage  „dennoch^,  bin  aber 
keineswegs  der  Meinung,  dass  Mathilde  irgendwie  ihre  Befugnisse 
überschritten  habe.  Im  Gegentheile  that  sie  ein  Uebriges,  wenn  ^ie 
einmal  an  das  Obereigenthumsrecht  der  Päpste  erinnert.  Denn  in  der 
Schenkungsurkunde  von  1102  hiess  es  ja:  „faciendum  exinde  pars 
ipsius  ecclesie  aut  cui  pars  ipsius  ecclesie  dederit  a  presenti  die  quic- 
quid  voluerii^  Die  Gewalt  aber,  »cui  pars  ipsius  ecclesie  dederit", 
war  Mathilde  selbst 

Natürlich  konnte  Mathilde  nun  auch  von  dem  Verfügungsrechte, 
welches  die  römische  Kirche  ihr  zurückgegeben  hatte,  wiederum  zu 
Gunsten  derselben  römischen  Kirche  Gebrauch  machen.  Das  geschah 
namentlich  dann,  —  freilich  nur  scheinbar,  —  wenn  sie  ein  ihr  ge- 
hörendes Kloster  mit  römischer  Freiheit  ausstattete,  d.  h.  wenn  sie 
dasselbe  aller  weltlichen  Gewalt  enthob,  indem  sie  es  allein  dem 
hl.  Stuhl  unterordnete.  In  der  Form  galt  das  Geschenk  dem  hl.  Petrus, 
in  der  Sache  wurde  die  Wolthat  dem  Kloster  erwiesen.  Lassen  sich 
nun  derartige  Darbringungen,  deren  Mathilde  in  früheren  Jahren  eine 
Menge  vorgenommen  hat,  auch  noch  später  als  1102  nachweisen,  so 
sprechen  dieselben  keineswegs  gegen  die  Existenz  der  Schenkung  von 
1102.  Man  dürfte  nicht  sagen:  weil  Mathilde  etwa  im  Jahre  1105 
ein  auf  ihrem  väterlichen  Grund  und  Boden  errichtetes  Kloster  dem 
hl.  Petrus  widmet,  damit  es  keinem  weltlichen  Oberherrn  fortan  zu 
dienen  brauche,  so  könne  sie  nicht  schon  1102  air  ihr  allodiales  Gut 
der  römischen  Kirche  überlassen  haben.  Diese  Behauptung  wäre  eben 
nur  dann  richtig,  wenn  sie  nicht  1102  das  volle  VerfDgungsrecht 
über  ihre  Eigengüter  zurückerhalten  hätte.  Uebrigens  sind  derartige 
Fälle,  wie  ich  sie  eben  angenommen  habe,  mir  aus  der  Zeit  nach 
1102  nicht  bekannt  geworden*);  sie  sind  viel  mehr  die  Eigenthüm- 
lichkeit  einer  früheren  Epoche. 

*)  Bacchini  1.  c.  98.    Danach  Fiorentini  1.  c.  244.    Rena  e  Camici  XII.  89. 
*)  Ich  kenne  in  dieser  Hinsicht  nur  eine  Urkunde  d.  d.  Guastalla  den   10.  März 


Kleinere  Fora«  hangen  zur  GeBchiohte  des  Mittelalters  X.  183 

Betreffis  der  Schenkung  von  1102  bleibt,  noch  die  eine  Frage, 
ob  Mathilde  jene  Güter,  uin  welche  es  sich  handelt,  auch  einem  Erben 
hinterlassen  konnte,  oder  ob  nach  ihrem  Tode  nicht  selbstverständlich 
die  römische  Kirche,  bis  dahin  nur  Eigenthümerin ,  zugleich  auch 
Besitzerin  werden  sollte. 

Die  Fassung  des  Diploms,  welches  der  Mathilde  —  wenn  ich  den 
Sinn  richtig  Ycrstanden  habe,  —  freiestes  VerfUgungsrecht  einräumte, 
hinderte  dieselbe  in  keiner  Weise  ihr  ehemaliges  Volleigen  ffir  den 
Fall  ihres  Todes  jedem  Beliebigen  zu  vermachen.  Das  bisher  be- 
standene Verhältnis  wäre  einfach  fortgesetzt,  und  Rom  hätte  sich 
einstweilen  mit  seiner  ideellen  Überhoheit  begnügen  müssen,  und  in 
der  Thai,  —  es  findet  sich  wenigstens  Ein  Moment,  welches  die  Ver- 
muthung  begründet,  dass  Mathilde  nicht  der  Ansicht  war,  die  römische 
Kirche  solle  mehr  als  Gruudherrin,  sie  solle  Besitzerin  werden. 

Mathilde  hatte  den  Guido  Guerra  an  Sohnes  Statt  angenoihmen ; 
als  soldier  erscheint  er  im  Jahre  1099^).    Ich  will  nicht  erörtern. 


1106,  worin  Mathilde  eine  frühere  Urkunde  ftbr  Standelmont  oder  Pierre-Mont 
bestätigt  Calmet  Eist,  de  la  Lorraine  III  Preuves  54.  ed.  2*.  Danach  ohne  die 
Daten  Rena  e  Camici  XL  105.  Mathilde  bedient  sich  der  Formel,  wodurch 
Klöster  80  oft  als  römische  gekennseiohnet  werden:  (eoclesiat  ad  honorem  sancti 
Petri  in  ipains  allodio  (oonstmcta).  —  Nebenbei  bemerkt,  hat  die  bisher  kaum 
beachtete  Urkunde  aoch  für  dieBeich^geschichte  ein  Interesse.  Unter  den  Zeugen 
finden  wir  n&mlich  die  Bischöfe  Gebhard  von  Constanz  und  Wide  von  Chor, 
dann  die  Grafen  Folmar  ron  Metz,  Peter  (von  Lützelburg  ?) ,  Sohn  des  Grafen 
Friedrich,  und  Berengar  von  Baiem,  d.  h.  wol  von  Salzbach.  Die  beiden  Geist- 
lichen waren  nun  nach  Ekkehard  M.  G.  SS.  VI.  S81  Theilnehmer  einer  im  Ja- 
nuar ernannten  Gesandtschaft  an  Papst  Paschal  IL  Zwei  Seiten  »päter  z&hlt 
£kkehard  noch  einmal  die  Namen  auf,  doch  ohne  den  Bischof  von  Chur;  er 
schildert  dann,  wie  sie  in  Trient  ge&ngen  genommen  wurden  und  nur  Gebhard 
von  Constanz  zur  Grossgrilfin  entflohen  ist.  Da  zeigt  ihn  nun  unsere  Urkunde 
an  der  Seite  »der  neuen  Debohra.^  —  Der  Bischof  von  Chur,  den  Ekkehard  ja 
als  Gesandten  kennt,  nicht  aber  als  einen  der  zu  Trient  Gefengenen,  hat  offen- 
bar einen  ihm  bequemeren  Weg  eingeschlagen;  am  flofe  Mathildens  ist  er  nun 
mit  Gebhard  zusammengetroffen.  —  Ekkehard  nennt  nur  die  geistlichen  Träger 
der  Geeandtschafb :  die  drei  Grafen,  welche  die  Urkunde  mitbezeugen,  vrerden 
auch  vrol  derselben  angehört  haben. 

I)  Am  Vollständigsten,  doch  ohne  die  Daten  bei  Bacchini  76—8 1.  Danach 
flojrentini  267—272.  Mit  Daten,  doch  sehr  verkürzt,  Fiorentini  156—159.  Da- 
nach Rena  e  Camici  X.  98—95.  Dann  auch  bei  Affö  Storia  di  Parma  IL  842, 
wo  die  Worte:  »multa  bona  etc.*  offenbar  nicht  zum  Texte  gehören,  sondern 
die  Auslassungen  kennzeichnen  sollen.  —  Beachtenswerth  ist,  dass  Mathilde  hier 
erklärt  ,ex  natione  mea  lege  vivere  Langobardorum.  *  Das  finde  ich  nur  noch 
einmal,  nämlich  1096  in  einer  Urkunde  fttr  Standelmont.  Calmet  L  c.  IllPreu- 
ves  S6  nnd  danach,  aber  ohne  die  wichtigen  Worte  ,ez  natione*,  bei  Rena  e 
Camici  X.  62.    Sonst  heisst  es  immer:   »professa  sum  lege  Salica  vivere.*    Zur 


184  Schefier-BoiclioTBi. 

ob  sie  die  Schenkung  von  1102  gemacht  hätte,  wenn  der  Adoptiv- 
sohn dadurch  von  allen  Rechten,  in  den  AUodialgütem  nachzufolgen, 
ein  für  alle  Mal  ausgeschlossen  worden  wäre;  ich  kann  auch  diese 
Frage  nicht  erörtern,  weil  meines  Ermessens  die  Schenkung  tou  1102 
nur  die  unmöglich  abzulehnende  Wiederholung  einer  früheren,  ]der 
Adoption  yorausgegangenen  war.  Mir  scheint  vielmehr  beachtens- 
werth,  dass  Guido  Ouerra  im  Jahre  1108  seine  Zustimmung  gibt^), 
als  Mathilde  neuerdings  ihr  geliebtes  Polirone  bereichert  Es  handelt 
sich  gewiss  um  Allod,  und  da  wäre  mir  die  Genehmigung  Guidos 
unverständlich,  wenn  er  als  Adoptivsohn  nicht  einen  berechtigten  An- 
spruch auf  das  geschenkte  Gut  hatte.  Das  hiesse  also:  die  Urkunde 
von  1102  bedingte  keineswegs,  dass  nach  Mathildens  Tod  die  Kirche 
auch  in  den  vollen  Besitz  ihres  bis  dahin  mehr  ideellen  Eigenthums 
treten  müsse  oder  doch  könne;  es  hiesse  vielmehr,  dass  die  Grass- 
gräfin —  wenn  ich  so  sagen  darf,  —  die  bisher  von  ihr  eingenom- 
mene Stellung  auch  einem  Anderen  übertragen  durfte  und  über- 
tragen hat. 

Guidos  Verhältnis  zu  Mathilde  hat  aber  keinen  dauernden  Be- 
stand gehabt  Vielleicht  ist  der  Graf  irgendwie  abgefunden  worden, 
jedenfalls  verlautet  Nichts  von  feindlichen  Beziehungen,  und  wahr- 
scheinlich ist  er  doch  jener  Guido,  den  wir  1114  wieder  am  Hofe 
Mathildens  finden  •).  Wie  aber  auch  immer,  —  nicht  der  tuscische 
Graf  ist  Erbe  des  mathildinischen  Hausgutes  geworden,  sondern  ein 
Mächtigerer,   vor  dessen  Druck  er  meines  Erachtens  weichen  musste. 

Bekanntlich  hat  Heinrich  V.  im  Jahre  1111  ein  Abkommen  mit 
Mathilde  geschlossen^).  Wahrscheinlich  geschah  es  doch  in  Folge 
desselben,  dass  Heinrich  1115  die  Hausgüter  der  eben  verstorbenen 
Gräfin  sich  aneignete.  Die  Kirche  lässt  es  ruhig  geschehen;  wir 
finden  nicht  eine  Spur,  —  wie  Giesebrecht  bemerkt,  —  .dass  die 
Päpste  bei  Heinrichs  V.  Lebzeiten  irgend  einen  Anspruch  auf  Mathildens 
Hinterlassenschaft  -erhoben  hätten.  *  Schwerlich  aber  würden  sie  ge- 
schwiegen haben,  wenn  Heinrich  nichts  Anderes  geltend  machen 
konnte,   als  das  jedenfalls  sehr   problematische  Recht,    welches  mau 


Erklftnmg  der  auffallenden  ErscheiDang  muss  man  zwei  Urkunden  von  1078  und 
1079  hinzunehmen.  Da  sagt  Mathilde :  »professasumex  natione  mea  lege  vivere 
Longobardorum,  sed  nunc  pro  parte  suprascripti  Gottifredi,  qui  fuit  viro  meo, 
legem  vivere  videor  Salicam.*    Rena  e  Camici  VlIL  24  cf.  21. 

■)  Bacchini  69.  Margarioi  Bull.  Cass.  IL  126.  Danach  Rena  e  Camici  XIL  S. 
*)  Baoohini  108.  *)  Vgl.  die  Ausführungen  und  Belege  bei  Qiesebrecht  Kaiser? 
zeit«  m.  1210. 


Kleinere  ForscliaiLgen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  X.  185 

aus  seiner  Verwandtschaft  mit  Mathilde  herleitet^),  wenn  ihm  nicht 
das  Abkommen  von  1111  eine  sichere  Grundlage  Yerlieh.  Daraus  er- 
gäbe sich  dann  wiederum  die  Bichtigkeit  der  schon  anderweitig  er- 
wiesenen These,  dass  Mathilde  allerdings  über  den  Besitz  ihres  Hauses, 
obwol  derselbe  sozusagen  im  Obereigenthum  Boms  stand,  doch  auch 
letztwillig  in  freiester  Weise  verf&gen  konnte.  Nur  wird  sie  selbst- 
verständlich bei  jenem  Abkommen  mit  Heinrich  die  Bechte  Boms  ge- 
wahrt haben:  1111  schloss  sie  den  Vertrag;  bei  Einzelschenkungen 
Ton  1112  und  1114  erwähnt  sie  noch,  dass  sie  den  Besitz  dem  hl. 
Peter  danke,  wahrt  sie  noch  die  Beverenz,  die  sie  Bom  bei  der  Ver- 
leihung schulde');  danach  scheint  es  mir  keinem  Zweifel  zu  unter- 
liegen, dass  nach  Matbildens  Ansicht  die  Schenkung  Yon  1102  in 
alter  Kraft  fortbestehen  sollte,  wenn  nun  auch  Heinrich  V.  in  den 
Besitz  eintreten  würde,  und  zwar  mit  gleich  freiem  Verfilgungsrecht, 

wie  sie  selbst  es  ausgeübt  hatte  ^). 

*  * 

* 

Die  Urkunde  von  1 102  will  nichts  Anderes  sein,  als  die  Wieder- 
holung einer  früheren.  Diese  ist  in  den  Stürmen  der  Zeit  verloren 
gegangen;  da  befürchtet  Mathilde,  dass  ihre  Schenkung  der  Ver- 
gessenheit anheimfallen  könnte,  und  so  schreitet  sie  zu  der  Neuaus- 
fertigung. Wie  sie  früher  dem  hl.  Petrus  a\V  ihre  jetzigen  und  zu- 
künftigen Eigengüter  durch  die  Hand  Gregors  VII.  geschenkt  habe, 
in  persönlicher  Anwesenheit  zu  Bom,   unter  Zeugenschaft   genannter 

I)  Ekkebard  z.  J.  1115  läset  den  Kaiser  kommen,  um  die  Güter  »heredi- 
tario  iure*  in  Besitz  zu  nehmen,  und  Anselm  z.  J.  1116  bezeichnet  Mathildens 
Hinterlaseenschaft  als  Heinrichs  »hereditatem,  quae  sibi  iure  competebat.«  Beide 
denken  offenbar  an  natürliches  Erbrecht,  nicht  an  ein  solches,  das  auf  Vertrag 
oder  Testament  beruht.  Dagegen  yergleiche  man  aber  die  bisher  —  wie  mir 
scheint  —  nie  beachtete  Genealogie. 

Hermann  von  Schwaben 

Gisela,  Mathilde,  Gemahlin 

Gemahlin  Konrads  IL  Friedrichs  von  Lothringen. 

Heinrich  III  Sophie  von  Barr  und  Mousson,  Beatrix,  Gemahlin 

I  Gemahlin  Ludw.  von  Mömpelgard.     Bonifacens  von  Canossa. 

Heinrich  IV.          Theoderich  I.       Friedr.  y.Lützel-  Mathilde. 

J  1^ bürg. 

Heinrich  V.  Jviedrich  TheodrichIL  Peter  von  Lützelburg. 
V.  Pfirt.  V.  Barr. 
Danach  kann  doch  kein  Zweifel  sein,  dass  die  Naohkommenschaft  der  Sophie 
▼on  Barr  und  Mousson,  deren  Hauptvertreter  zu  nennen,  für  unsere  Zwecke  ge- 
nügte, ein  näheres  Erbrecht  hatte.  <)  S.  181  Anm.  1  und  8.  s)  Ob  der  Be- 
sitzer dem  Eigenthümer  einen  Zins  zahlte,  wie  nachmals  Lothar  III.  ?  Wenn  nicht, 
ao  hatte  die  Schenkung  eigentlich  nur  den  Werth  einer  Anweisung  für  zukünftige 
Eventualitfiten. 


186  Scheffer-Boichorßt. 

Herren,  ebenso  thut  sie  es  nochmals,  jetzt  zu  Canossa  durch  die  Hand 
des  Cardinais  Bernhard.  Danach  blieb  das  Object  der  Schenkuug 
dasselbe;  auch  ist  denn  die  Meinung,  dass  ein  sachlicher  unterschied 
zwischen  der  ersten  und  zweiten  Schenkung  bestehe,  dass  die  erste 
auf  die  Beichslehen  ausgedehnt,  die  zweite  auf  das  Allod  beschrankt 
worden  sei,  schon  von  anderer  Seite  entkräftet  worden^).  «Sicut  in 
illo  tempore  dedi*  bedeutet  dann  ferner,  dass  die  Bedingungen  die 
gleichen  sind,  und  wenn  wir  nun  ftir  die  Schenkung  von  1102  er- 
kannt haben,  dass  sie  das  Verfügungsrecht  Mathildeus  in  keiner  Weise 
schmälerte,  so  gilt  dasselbe  auch  in  Bücksicht  auf  die  erste  Schenkung. 
Aber  die  Existenz  einer  solchen  ist  jüngst  in  ernstliche  Zweifel  gezogen 
worden :  früher  hat  man  die  ganze  Schenkungsurkunde  als  unecht  yer- 
worfen,  heute  hält  man  sie  für  echt,  dagegen  meint  man  nun,  in  der- 
selben habe  Mathilde  —  furchtbar  gelogen.  Sie  habe  aber  eine  frühere, 
schon  unter  Gregor  vollzogene  Schenkung  erdichtet,  weil  sie  im  Jahre 
1102,  also  zu  einer  Zeit,  in  welcher  sie  der  ßeichsacht  unterlag,  in 
welcher  all'  ihr  Vermögen  ihr  aberkannt  war,  gar  keine  rechtsgilüge 
Schenkung  vornehmen  konnte.  Da  sie  nun  1102  doch  ihre  Güter 
dem  hl.  Peter  darbrachte,  so  sei  die  Aufgabe  gewesen,  denselben  in 
seinem  zweifelhaften  Besitz  zu  sichern.  Aus  diesem  Gesichtspunkte 
müsse  man  die  an  sich  so  unwahre  Behauptung  erklären,  denn  wenn 
Muthilde  die  Schenkung  schon  gemacht  hatte,  als  sie  noch  nicht  ge- 
ächtet war,  —  wer  wollte  dann  die  blosse  Wiederholung  derselben 
anfechten,  gleichviel  ob  die  Schenkerin  auch  im  Banne  des  Reiches 
lebte,  als  sie  diese  Bestätigung  yomahm? 

Das  Motiv  ftir  die  angenommene  Lüge  ist  so  plausibel,  dass  man 
seinetwegen  fast  geneigt  sein  könnte,  die  Hypothese  als  Thatsache 
gelten  zu  lassen.     Dennoch  muss  ich  sie  verwerfen. 

Nach  Giesebrecht«)  fällt  ins  Gewicht,  «dass  Yor  1102  sich  nirgends 
bei  den  Schriftstellern  eine  Nachricht  Yon  einer  früheren  Schenkung 
findet«  Sehr  richtig;  aber  wo  wird  denn  »bei  den  Schriftstellern*, 
die  der  Zeit  nur  irgend  nahe  stehen,  des  Actes  von  1102  gedacht? 
Aus  demselben  Grunde  könnten  wir  also  auch  ihn  anzweifeln.  Wir 
könnten  gerade  gegen  diesen  umsomehr  Bedenken  hegen,  als  die  Ge- 
schichtschreiber, die  nicht  allzu  lange  nach  1102  die  Feder  führten, 
über  ihn  hinweggehen,  aber  des  früheren  Actes  Erwähnung  thun.  Es 
sind  zunächst  Donizo  Yon  Canossa  und  Peter  von  Monte-Cassino ; 
und  wieviele  Unrichtigkeiten  sie  nun  auch  in  ihren  Bericht  einfliessen 
lassen»),  —  da  sie  in  der  Hauptsache,  dass  Mathilde  eine  Schenkung 

1)  Pannenborg  a.  a.  0.  88.  84.  «)  Kaiserzeit  *  III.  1809.  •)  Vgl  da- 
rüber Pannenborg  81  ff.    Giesebrecht  a.  a.  0. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  X.  187 

an  Qregor  VIL  gemacht  habe,  sowol  mit  unserer  Urkunde,  die  sie 
offenbar  nicht  kennen,  als  unter  sich  übereinstimmen,  so  sehe  ich 
doch  keinen  Grund,  ihnen  gerade  in  diesem,  d.  h.  dem  wesentlichsten 
Punkte  zu  misstrauen.  Dazu  kommt  ein  drittes,  von  Giesebrecht 
nicht  besprochenes  Zeugnis,  eine  Art  statistischer  Aufzeichnung  aus 
dem  Anfang  des  12.  Jahrhunderts.  Ein  Mönch  von  Canossa  berichtet 
da  über  die  Opfer,  welche  sein  Kloster  für  Gregor  VII.  gebracht,  und 
der  Erwähnung  Gregors  fügt  er  den  Kelativsatz  bei:  «qui  cartam  of- 
fersionis  de  Omnibus  prediis  predictae  comitissae  ab  ea  receperat*^). 
Die  Bemerkung  findet  sich  in  einer  üeberlieferung  tiurchaus  privater 
Natur,  in  welcher  ein  den  Intereisen  des  Papstthums  dienender  Zweck 
aber  auch  nirgends  zur  Geltung  kommt,%  sie  ist  ganz  gelegentlich  und 
absichtslos  und  endlich  von  einem  ungeföhren  Zeitgenoisen.  Sie  kann 
den  Angaben  Donizos  und  Peters  zur  kraftigen  Stütze  dienen. 

Ferner  meint  Giesebrecht,  dass  Mathilde  doch  kaum  noch  den 
jungen  Weif  heiraten  und  den  Guido  Guerra  an  Sohnes  Statt  an- 
nehmen konnte,  «wenn  sie  Alles,  worüber  sie  verf&gte,  bereits  der 
römischen  Kirche  verschrieben  hatte.''  Der  Mann  und  der  Adoptiv- 
sohn hätten  also  von  vorneherein  keinerlei  Aussicht  gehabt,  auch  in 
den  Besitz  der  Allode  zu  gelangen.  Ich  will  nun  nicht  davon  reden, 
dass  doch  die  reichen  Lehen  der  Mathilde  immerhin  dazu  reizen  mochten, 
sie  zur  Frau  oder  Mutter  zu  gewinnen*),  —  ich  muss  auf  den  Sinn 
der  Schenkung  hinweisen.  Giesebrecht  fasst  ihn  ebenso,  wie  ich  ihn 
oben  erklärt  habe,  d.  h.  also:  Mathilde  erhielt  die  ganze  Schenkung 
zurück  und  durfte  nach  Belieben  damit  schalten  und  walten.  ,,Sehr 
wahrscheinlich',  bemerkt  Giesebrecht,  «hat  sie  von  dem  absoluten 
Verf&gungsrecht,  welches  ihr  die  Urkunde  einräumte,  sogar  so  weit 
Gebrauch  gemacht,  dass  sie  Heinrich  V.  als  ihren  Erben  einsetzte 
oder  anerkannte.*  Das  wäre  freilich  nach  1102  geschehen,  also  erst 
auf  Grund  der  zweiten  Schenkung,  aber  diese  ist  ja  nur  die  Wieder- 
holung der  ersten.  Was  Giesebrecht  also  bezüglich  Heinrichs  V.  an- 
nahm, kann  man  getrost  auch  für  Weif  und  Guido  gelten  lassen.  Von 
Letzterem  habe  ich  bereits  gezeigt,  dass  er  als  Mathildens  AUodial- 
erbe  angesehen  wurde,  da  die  Schenkung  an  Papst  Paschal  II.  voU- 

>)  M.  G.  88.  XII.  885  Anm.  14.  Danach  ist  die  8chenkung  vor  1082  voll- 
zogen; nach  Donizo  erfolgte  Bie  1077;  nach  der  einen  der  beiden  üearbeitongen, 
in  denen  tuiB  Peters  Chronik  vorliegt,  gehOrt  sie  ins  Jahr  1077,  nach  der  anderen 
1079.  '  >)  Guido  Guerra  scheint  doch  damals  wenigstens  als  Erbe  der  tosoischen 
liark  gegolten  zu  haben.  So  erkläre  ich  mir  den  Beinamen,  den  Guido  in 
Tnsden  trftgt:  »Ego  Wido,  qui  marchio  vooor.«  Soldanus  Eist,  monasi  Passin. 
116.  Dann  eine  Urkunde  bei  Mittarelli  Annal.  Camald.  III  Text  89:  »cum  Gui- 
done  marchione  et  patre  suo  comite  Guidone.* 


188  Scheffer-BoicliorBt. 

zogen  war^),  und  zu  einer  Zeit,  in  welcher  Mathilde  nur  erst  durch  die 
fland  Gregors  VIL  ihre  Hausgüter  dem  hl.  Peter  übertragen  und  zurück- 
erhalten hatte,  ist  es  nicht  anders  gewesen.  Im  Jahre  1099  ver- 
spricht Mathilde,  dass  das  Kloster  Bressello,  gleich  Polirone  und  Canossa 
80  recht  eine  Familienstiftung,  nach  ihrem  Tode  von  jeder  weltlichen 
Gewalt  los  und  ledig  sein  solle  ^).  Guido  Guerra  aber  muss  zu  dieser 
Hingabe  eines  Allodialbesitzes  Mathildens  in  eigener  Nachschrift  seine 
Zustimmung  erklären. 

Die  so  eben  erwähnte  Urkunde  gehört  zu  den  schon  einmal  be- 
sprochenen Actenstücken,  worin  Klöster  dem  hl.  Petrus  gewidmet 
werden.  An  ihnen  ist  gerade  die  erste  Zeit  Mathildens  ausserordent- 
lich reich ;  es  ist  nicht  zuviel  gesagt*  dass  die  damals  sehr  verbreitete 
Tendenz,  Familienstiftungen  in  römische  Klöster  umzuwandeln,  nir- 
gends wärmere  Sympathie  gefunden  hatte,  als  bei  der  Grossgräfin'). 
So  gelangen  ausser  Bressello  auch  Canossa^),  Polirone'),  Gonzaga*), 
dann  Juvigny^)  und  Pierre-Mont®)  unter  die  Botmässigkeit  des  hl. 
Stuhles.  Diese  Schenkungen  fallen  nun  «meist,  wie  schon  angedeutet 
wurde,  in  die  80er  und  90er  Jahre  des  11.  Jahrhunderts;  viele  von 
ihnen  mögen  später  erfolgt  sein,  als  die  grosse  Schenkung  alles 
mathildinischen  Allods,  die  Gregor  YIl.  entgegennahm.  Man  darf  nun 
aber  nicht  folgern:  „weil  dieses  oder  jenes  Kloster,  das  auf  ererbtem 
Grund  und  Boden  der  Mathilde  liegt,  von  ihr  erst  unter  dem  zweiten 
Nachfolger  Gregors  dem  hL  Peter  dargebracht  wird,  darum  ist  das 
mathildinische  Eigen  als  (Ganzes  nicht  schon  unter  Gregor  VIL  an 
den  hl.  Stuhl  gekommen;  denn  dadurch  wäre  ja  jede  Einzelschenkung 
überflüssig  geworden.*  Wer  so  schlösse,  würde  dabei  vergessen,  dass 
Mathilde  das  volle  Yerfügungsrecht  zurückerhalten  hatte.  Davon  machte 
sie  nun  betreffs  eines  einzelnen  Objectes  endgiltig  Gebrauch.  Dass 
es  zu  Gunsten  Roms  geschah,  ändert  Nichts  an  der  Sache,  und 
übrigens  ist  es  auch  mehr  die  blosse  Form,  die  das  Gescheuk  als 
Widmung  an  den  hl.  Petrus  erscheinen  lasst;  in  Wirklichkeit  galt  es 
recht  eigentlich  dem  betreffenden  Kloster.  Doch  ich  habe  schon  ein- 
mal über  die  Frage  gehandelt:  wenn  ich  wieder  darauf  zurückgekommen 
bin,  so  ist  zu  bedenken,   dass  gerade  die   erste  Hälfte  der  Regierung 


1)  S.  184  Anm.  1.  *)  S.  188  Anm.  1.  •)  Vgl.  den  Brief  Gregors  VIL 
an  den  Abt  von  Cluny,  den  Mabillon  Annal.  ord.  Bened.  V.  147  gewiss  richtig 
zu  1080  ansetzt.  *)  M.  G.  88.  XII.  S86  Anm.  »)  Urkunde  Gregors  YII.  bei 
Mabillon  V.  606,  Urkunde  Urbans  IL  bei  Bacchini  45.  Margarini  IL  118  usw. 
')  Margarini  U.  118.  Danach  Fiorentini  266.  Rena  e  Camici  X.  69.  ')  Mabillon 
y.  628.  Calmet  III  Preuves  40.  Danach  Rena  e  CamicL  ")Calniet  III  Preuves 
86.  54.    Danach  Rena  e  Camici  X.  62.  XL  105. 


Kleinere  Fonchungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  X.  189 

Mathildens  an  solchen  Fällen  reich  ist,  und  zu  leicht  könnte  Jemand 
in  ihnen  eine  Stütze  filr  Giesebrechts  Ansicht  finden. 

Seinerseits  hat  der  Geschichtschreiber  der   deutschen  Eaiserzeit 
noch  auf  ein  anderes  Moment  hingewiesen,  auf  den  umstand  näm- 
lich, 9  dass  in  den  zahlreichen  Schenkungsurkunden  Mathildens  '  seines 
Wissens  nie  die  Eigenthumsrechte  der   römischen  Kirche  yorbehalten 
seien,  «wie  es  doch  nach  dem  Jahre  1102  öfters  geschieht*     Da  ist 
nun  zu  beachten:     1)  der  fromme  Gebersinn  der   grossen  Gräfin  hat 
sich  in  ihren  reiferen  Jahren  erst  so  recht  entwickelt  und  bethätigt: 
wenn  man  von  der  Umwandlung  yieler  Familienstiftungen  in   freie 
romische  Klöster  absieht^),   so  gehören  ihre  Schenkungen   allodialer 
Oüter  meist  in  eine  spätere  Zeit');   2)  nach  dem  Jahre  1102  werden 
die  Erwähnungen  der  Oberhoheit  des  hL  Peter  sehr  bald  doch  recht 
selten:   nur  unmittelbar  nach  1102  finden  [sich  deren  mehrere.    Die 
angezwungene   Verbindung   dieser   beiden   Sätze,   worüber  ich   nicht 
weiter  handeln  will,  würde   es  hinreichend  erklären,   wenn  sich  nun 
thatsäcblich  keinerlei  Beziehung  auf  unsere  erste,  noch  unter  Gregor  VII. 
vollzogene  Schenkung  nachweisen  liesse.     Aber  es  fehlt  an  solchen 
nicht  ganz. 

Wie  ich  schon  oben  bemerkte  >),  findet  sich  die  letzte  Berück^ 
sichtigang  der  römischen  Kirche  in  einer  Urkunde,  durch  welche 
Mathilde  1114  nochmals  den  Beßitzstand  yon  Polirone  erweitert:  es 
geschieht  nämlich  „salya  reyerentia  Bomanae  ecclesiae*.  Dass  nun 
diese  Clausel  das  Obereigenthum  Boms  wahren  solH),  versteht  sich  ja 
eigentlich  von  selbst;  aber  wegen  der  Wichtigkeit,  welche  die  Sache 
ftr  meine  Zwecke  hat,  will  ich  es  noch  durch  eine  besondere  Analogie 
erhärten.  Mathilde  schenkte  einmal  dem  hl.  Petrus  das  Kloster  Gon- 
zaga  9  proprietario  iure  cum  omnibus  sibi  pertinentibus  **,  jedoch  so, 
dass  nicht  die  Päpste,  sondern  die  Aebte  Ton  Polirone  die  Gewalt 
über  dasselbe  ausüben  sollten,  wolverstanden :  ,salva  auctoritate  et 
reverentia  apostolica. '^  Also  nur  das  Obereigenthum  soll  Bom  zu- 
stehen, dagegen  die  ^potestas  ordinandi  et  disponendi''  dem  Abte  von 

1)  Man  soll  daraus  nicht  auf  besondere  Freigebigkeit  Mathilden«  schlieeseu : 
die  Klöster  waren  Stiftungen  ihrer  Yor&hren,  erheblichen  Gewinn  wird  sie  aus 
den  meisten  nicht  gezogen  haben,  vor  Allem  aber  handelte  de  nur  in  Gemässheit 
der  strengeren  Anschauung  Gregors  YIL,  dass  Kirchen  in  Hinsicht  ihrer  Tem- 
poraHen  TOn  allen  weltlichen  Herrschafts  Verhältnissen  befreit  sein  sollten. 
Da  war  denn  Nichts  natürlicher,  als  die  Widmung  an  St.  Peter.  *)  Die  erste 
ächenkung,  die  Mathilde  an  Polirone  macht,  rflhrt  meines  Wissens  aus  dem 
Jahre  1092;  von  1104  bis  1115  folgt  dann  wol  ein  Dutzend.  *)  S.  ISlAnm.  8. 
4)  Mit  anderem  Material,  doch  in  gleichem  Sinne  handelte  Thaner  Aber  die  Frage. 
Sitzgsb.  d.  Wiener  Akad.  LXXI.  819—821. 


190  Schefler-Boichorst. 

Polirone,  aber  dabei  mass  die  apostolische  Autorität  gewahrt  werden^). 
Nach  dieser  vielleicht  schon  zu  aiisführlichen  Einleitung  verweise  ich 
nun  auf  die  Urkunde,  welche  Mathilde  am  21.  Mai  1096  dem  nach- 
maligen Kloster  Pierre-Mont  ausstellt*).  Zwei  Geistliche  haben  sie 
um  die  Errichtung  einer  Kirche  gebeten;  und  sie  willfahrt,  indem  sie 
ihnen  den  Ort  Standelmont  scheukt,  aber  auch  hier  heisst  es:  «saWa 
reverentia,  salyo  honore  sanctae  Romanae  et  apostolicae  ecciesiae*'). 
Damit  ist  eben  das  Obereigenthum  Roms  über  Standelmont  anerkannt 
Wir  haben  eine  andere  Urkunde  vom  9.  August  1098*),  in  welcher 
Mathilde  dem  Hospital  San  Michele  zu  Bombiana  gewisse  Güter  schenkt; 
sie  knüpft  daran  die  Bedinguiig:  ^ut  ospitale  fiant^)  sub  iugum  sancti 
Petri,  cuius  est  proprietas."  «Ospitale*  ist  in  der  Urkunde,  deren 
Latein  aller  Regeln  spottet,  mehrfach  als  Indeclinabile  behandelt  und 
ich  verstehe  daher:  ,ut  ospitalis  fianf*;  zu  ^proprietas'  aber  ergänze 
ich  „ praedictorum  bonorum. '^  Der  Sinn  wäre  also:  «die  genannten 
Güter  sollen  in  don  Besitz  des  Hospitals  übergehen,  jedoch  unter 
Oberhoheit  des  hL  Peter,  dessen  Allod  sie  sind.  '^  Eine  andere  Deutung 
wäre:  «unter  Oberhoheit  des  hl.  Petrus,  dessen  Eigenthum  das  Ho- 
spital ist,  sollen  die  geschenkten  Güter  diesem  angehören. '^  Aber  einer- 
seits verstand  es  sich  wol  von  selbst,  dass  ein  Kloster,  wofern  es  ein- 
mal ein  töraisches  war,  seinen  ganzen  Besitz,  wann  die  einzelnen 
Theile  desselben  auch  immer  erworben  sein  mochten,  unter  Ober- 
hoheit des  Papstes  besass;  anderseits  können  wir  San  Michele  nie- 
mals als  Stiftung  mit  «libertas  Romana*  nachweisen:  wir  wissen  viel- 
mehr, dass  es  volles  Eigen  der  Bischöfe  von  Bologna  war^).  Danach  ist 
Mathildens  Meinung,  dass  das  Geschenk,  wie  es  ja  einmal  dem  hl. 
Petrus  zugehöre,  auch  dessen  Eigenthum  bleiben  solle,  obgleich  es 
nun  in  den  Besitz  eines  Bologneser  Klosters  übergehe.  Eben  weil  das 
empfangende  Hospital  unter  Oberhoheit  des  Bischöfe  von  Bologna 
stand,  eben  darum  betont  sie,  dass  die  geschickten  Güter  ein  Allod 
St.  Peters  seien ;  eben  darum  fügt  sie  ferner  hinzu :  ,  est  videlicet  ob- 


1)  S.  ISS  Anm.  6.  >)  Calmet  III  Preuves  86.  Danach  Rena  e  Camici  X.  62. 
*)  Das  80  gegrQndete  Kloster  wird  nun  dem  hl.  Petrus  unterstellt.  Deshalb  be- 
stimmt Mathilde  eme  Zinszahlung  an  Rom.  *)  Zaccaria  Anecd.  800.  Danach 
Savioli  Annal.  Bolog.  Ib  189.  ^)  So  die  eben  angeführten  Drucke.  ,Ut  ospi- 
tale fiat<  bei  Rena  e  Camici  X.  77.  *)  Als  im  Jahre  11  IS  Bischof  Victor  von 
Bologna  San  Michele  den  Aebten  von  Fontana -Taone  unterstellte,  da  bedingte 
er:  ,quia  eadem  eccleda  in  alliodo  nostre  ecclesie  posita  est,  volumus  pro  obe- 
diencia  ac  reverentia  nostre  ecclesie  omni  anno  in  mense  Junio  mihi  meisque 
successoribus  afferre  debeatis  nove  cere  libras  quatuor.«  Also  nicht  »in  allodio 
sancti  Petri*,  wie  es  sonst  so  oft  heisst,  und  demnach  auch  kein  Zins  an  den- 
selben!    Savioli  Ib  16S.    Cf.  die  Wiederholung  Bischof  Victors  von  1181  I.e.  177. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XI.  191 

senrandam,   ut   nuUus  Boloniensis  episcopus  toUat  bouis  de  ospitale, 
et  si  toUent,  revertat  in  meam  potestatem.  * 

Nach  Allem  acheint  die  Behauptung  Mathildens,  dass  sie  1102 
nur  eine  schon  unter  Gregor  VIT.  gemachte  Schenkung  wiederhole, 
doch  vollen  Glauben  zu  verdienen. 


XI.  Ueber  einige  Kaisernrkiinden  in  der  Schweiz. 

A.  Drei  Urkunden  Friedriehs  I.  vom  Jahre  1152. 

9  Die  lange  Liste  nachweislich  gefälschter  Urkunden  erhält  im 
Nachfolgenden  einen  neuen  und  in  vieler  Beziehung  interessanten 
Zuwachs.'  So  beginnt  Rudolf  Thommen  eine  Untersuchung i),  in 
welcher  er  den  Beweis  zu  erbringen  meint,  dass  die  drei  Urkunden 
Si  3636.  37.  38,  obwol  verschiedenen  Klöstern  ertheilt,  doch  der  Be- 
trug eines  und  desselben  , grossen  Verbrechers*  seien.  Friedrich  I. 
soll  sie  zu  Ulm  im  Juli  1152  ausgestellt  haben;  die  beiden  ersten 
tragen  das  Datum  des  29.  und  sind  für  das  Kloster  St.  Alban*)  im 
Canton  Basel,  bezüglich  für  das  Kloster  Beinwiel^  im  Canton  Solo- 
thurn  gefertigt;  die  dritte  soll  einen  Tag  später  das  Kloster  Büggis- 
berg«)  im  Ganton  Bern  erbalten  haben.  Die  Gleichzeitigkeit  der  Daten, 
wozu  manche  andere  Uebereinstimmungen  hinzukommen,  wflrde  es 
dann  wahrscheinlich  machen,  dass  die  drei£Ache  Fälschung  um  die« 
selbe  Zeit  ausgeführt  wäre.  Nach  Thommen  ist  ein  Gluniacenser  von 
Si  Alban  der  «grosse  Verbrecher*  gewesen,  und  es  verdient  Beachtung, 
dass  er  nicht  bloss  für  das  eigene  Kloster,  nicht  bloss  für  ein  Kloster 
gleicher  Begel,  nämlich  Büggisberg,  seine  schändliche  Kunst  geübt 
hätte,  sondern  auch  für  Beinwiel,  das  der  Gongregatiou  von  Cluny 
nicht  angehört.  Der  Mann  zeigt  sich  also  weithin'  geföllig,  und  ich 
mus8  hinzufügen:  ebenso  überlegt  und  behutsam.  Er  arbeitet  nach 
echten  Mustern  und  zwar  entnimmt  er  dieselben  den  drei  verschiedenen 
Klöstern ;  die  Albaner  Urkunde  beruht  auf  einer  Albaner,  in  das  Bein- 
wieler  Privileg  ist  ein  Beinwieler  verarbeitet,  für  Büggisberg  wird  ein 
S^^isberger  Diplom  umgeschrieben.  Ich  ergänze,  dass  er  überdies 
noch  ein  anderes  unbekannter  Herkunft  benutzt  haben  müsste:  in 
einer  Urkunde  Friedrichs  I.  für  Salem  würde  man  die  Spuren  des- 
selben wiederfinden.     Das  ist  in   der  Thät  „ein  in  vieler  Beziehung 


>)  Neues  Archiv  £  &lt.  deutsche  Geschichtsk.  XU.  168  ff.  >)  Aus  dem 
Orig.  smletst  von  Thommen  a.  a.  0.  180.  *)  Aus  dem  Orig.  zuletzt  von  Thom- 
men a.  a.  0.  182.        «)  Aus  dem  Orig.  zuletzt  von  Thommen  a.  a.  0.  184. 


192  SchefferBoicliotst. 

interessanter  Zuwachs'  für  die  Art  und  Weise,  in  der  getischt  wurde. 
Erscheint  er  durch  die  Verflechtung  der  angedeuteten  Momente  nicht 
Yon  Tomehinein  so  interessant,  dass  man  an  seiner  Wirklichkeit 
zweifehl  muss? 

Der  Beweis  Thommen^s,  dass  unsere  Urkunden  von  einer  einsigen 
Hand  geschrieben  sind,  duldet  keinen  Widerspruch:  die  beigegebenea 
Facsimiles  zerstreuen  in  dieser  Hinsicht  jedes  Bedenken.  Daraus  aber 
folgt,  dass  die  drei  Diplome  mit  einandar  stehen  und  fallen;  es 
braucht  nur  in  einer  Urkunde  eine  Unmöglichkeit  |  ein  Anachronis- 
mus oder  sonst  vernichtender  Fehler  aufgedeckt  zu  werden,  um  auch 
die  beiden  anderen  ins  Verderben  zu  ziehen. 

Nur  einen  Verstos  gegen  die  stehende  Begel,  wenn  ich  recht 
beobachtet  habe,  meint  Thommen  als  allen  drei  Stücken  gemeinsam 
nachgewiesen  zu  haben.  Es  heisst  in  der  Datirungszeile  nicht  ,  regnante 
domno  Friderico  rege  glorioso*,  sondern  nur  «regnante  Friderico 
rege  glorioso.*  Das  Attribut  «domno*  vor  «Friderico*  fehle  aber,  so 
weit  er  sehe,  «in  keiner  der  auch  nur  abschriftlich  erhaltenen  Eonigs- 
urkunden.'  Thommen  weiss  dann  auch,  weshalb  der  Mönch  yon 
St  Alban  den  unentbehrlichen  Titel  «Herr*  bei  Seite  liess.  Eine 
seiner  angenommenen  Vorlagen,  in  welcher  das  Attribut  vorhanden 
ist,  wurde  von  Friedrich  als  Kaiser  ausgestellt,  und  da  die  i%l- 
schungen  auf  den  Namen  des  Königs  Friedrich  lauten,  so  dachte 
der  dumm-schlaue  Betrüger,  durch  die  Auslassung  von  «Herr*  die 
niedere  Würde  des  Königs  gegenüber  der  höheren  des  Kaisers  zu 
passendem  Ausdrucke  zu  bringen!  Bei  dieser  gewiss  geistreichen 
Deutung  ist  nur  übersehen,  dass  es  kurz  vorher  in  allen  drei  Diplomen 
heisst:  «Signum  domni  Friderici  etc.*  Wie  aber  steht  es  mit  der 
Ansicht,  dass  das  Attribut  «Herr*  vor  «Friedrich*  nicht  fehlen  dürfe, 
dass  es  in  allen  «auch  nur  abschriftlich  vorhandenen  Urkunden*  sich 
finde?  Die  Antwort  lautet  ganz  anders,  als  man  nach  Thommen  er- 
wartet Aus  dem  Jahre,  welchem  unsere  Diplome  angehören  sollen, 
kenne  ich  noch  sechs  andere  Datirungszeilen  mit  «regnante  Friderico 
fiora.  rege  glorioso*,  also  ohne  «domno*  vor  «Friderico**).  Dabei 
ist  aber  besonders  zu  vermerken,  dass  von  den  sechs  Urkunden  zwei 
auf  demselben  Ulmer  Reichstage  des  Jahres  1152  ausgestellt  wurden, 
wie  die  angeblichen  Machwerke  des  St  Albaner  Fälschers.  Weitere 
Privilegien  des  Ulmer  Aufenthaltes  sind  aber  nicht  vorhanden.  Wie 
man  sieht,  spricht  der  Mangel  des  « domno  *  vor  « Friderico  *  eher  für, 
als  gegen  die  Echtheit 


>)  8t.  S616.  24.  85.  40.  48.  56. 


Kleinere  Forachnngen  stur  Getohichte  des  Mittelalters  X(.  193 

Doch  gehen  wir  zu  den  Fehlem  nur  Einer  Urkunde  über!  Nach 
dem  Gesagten  haben  dieselben  ja  die  gleiche  Bedeutung  auch  filr  die 
beiden  anderen. 

üeber  die  Zeugen  bemerkt  Thommen,  dass  der  Fälscher  sie  «mit 
(beschick  zusammengestellt*'  habe;  gegen  die  meisten  lasse  sich  Nichts 
einwenden.  Aber  St.  3636  weise  einen  unwahrscheinlichen  Zeugen 
auf,  St.  3638  gar  zwei  unmögliche. 

Ich  brauche  nicht  auszufahren,  weshalb  Thommen  behauptet,  die 
Zeugenschaft  des  Bischofs  Ardicio  Yon  Como,  dessen  Anwesenheit  zu 
Ulm  St.  3636  Toraussetzt,  sei  wol  ,  der  Erfindungskraft  des  Fälschers 
zuzuschreiben'';  ich  erwähne  nur:  1)  zu  Ulm  ertheilt  Friedrich  der 
Kirche  von  Como  ein  Privileg^)  «interventu  et  petitione  dilecti  nostri 
Ardicionis,  yenerabilis  Cumanae  ecclesiae  episcopi**,  2)  in  ^  einer  Ur- 
kunde vom  23.  April  1153  sagt  Friedrich*),  Bischof  Ardicio  von  Como 
sei  gekommen  .in  curiam,  quam  apud  Ulmam  primo  regni  nostri 
anno  celebrayimus',  3)  wieder  ist  es  zu  Ulm,  dass  Friedrich  am 
28.  Juli  1152  die  Gemeinde  Treyiglio  di  Chiara  d^Adda  beschützt, 
und  auch  diese  Urkunde  bezeugt  Bischof  Ardicio  von  Como^).  Un- 
zweifelhaft also  hat  Ardicio  den  Ulmer  Tag  besucht,  und  der  Fälscher, 
der  sogar  einen  italienischen  Bischof  richtig  einreihte,  bewährte  eine 
wirklich  beneidenswerthe  Geschicklichkeit. 

Umso  plumper  aber  wird  er  bei  St.  3638  vorgegangen  sein, 
denn  hier  finden  sich  nach  Thommen  ja  zwei  unmögliche  Zeugen. 
Der  eine  ist  Graf  Werner  yon  Baden,  der  andere  Markgraf  Hermann 
vom  Breisgau.  Um  mit  Letzterem  zu  beginnen,  so  habe  es  wol  einen 
Markgrafen  Hermann  yon  Baden,  nicht  jedoch  vom  Breisgau  gegeben. 
Aber  weshalb  kann  der  Markgraf  yon  Baden  nicht  auch  einmal  Mark- 
graf yon  Breisgau  genannt  werden?  Wie  man  weiss,  war  die  jüngere 
Linie  der  Zahringer,  die  markgräfiiche ,  ebensowol  im  Breisgau  be- 
gütert, wie  die  altere,  die  herzogliche;  und  heisst  etwa  Albrecht  der 
Bär,  der  in  der  Begel  als  «marchio  de  Saxonia'  bezeichnet  wird,  in 
dem  echten  österreichischen  Freiheitsbriefe  «marchio  de  Staden*, 
weil  Stade  zu  seinen  Gtltem  gehörte,  weshalb '  soll  dann  hier  nicht 
der  Markgraf  yon  Baden,  statt  nach  einer  einzelnen  Besitzung,  yon 
einem  ganzen  Gebiete  benannt  sein?  Ich  bemerke  noch',  dass  im 
Juni  1153  auch  der  herzogliche  Vertreter  des  Geschlechtes  erscheint 
als  »Herzog  Berthold  yom  Breisgau«*).    Da  aber  eine  Titulatur  der 


<)  8t  8640.        >)  St  8667.        *)  St  8685  aus  einem  dürftigen  Gitate  Giu- 
lini's;  Yollstftndig  findet  man  die  Urkunde  bei  Caeati  Treyiglio  di  Chiara  d' Adda 
1872  8.  274.        *)  St  8674  Dux  Bertoldus  Brisgoaudiae.    So  bei  BOnau  Leben 
MittheUangen  IX.  18 


194  Scheffer-Boichorst. 

Zähringer,  die  yom  Brei«gau  genommen  wäre,  allein  in  diesen  beiden, 
zeitlich  so  nahe  liegenden  Urkunden  sich  findet,  so  scheint  doch  die 
eine  durch  die  andere  gestützt  zu  werden.  Wie  hätte  ein  irischer 
späterer  Zeit,  einer  Zeit,  in  welcher  die  Titulaturen  der  beiden  Linien 
der  Zähringer,  so  viel  ich  weiss,  nie  wieder  yom  Breisgau  entnommen 
wurden,  von  einem  Markgrafen  des  Breisgau's  reden  können?  Der 
Titel  erweckt  also  eher  Vertrauen,  als  Verdacht.  Es  bleibt  der  Graf 
Wernher  von  Baden  nach  Thommen  „eine  lediglich  fingirte  Person, 
für  den  in  der  Geschichte  kein  Raum  ist*  Weshalb  nicht,  —  da- 
rüber haben  mich  Thommen^s  Ausführungen  im  Dunkel  gelassen. 
Doch  ist  es  auch  gar  nicht  nöthig,  seinen  Gedankengang  verfolgen 
zu  können;  denn  Ghraf  Werner  von  Baden,  von  dem  aargauischen, 
nicht  dem  zähringischen,  ist  eine  am  Eönigshofe  keineswegs  unbe- 
kannte Erscheinung  gewesen:  in  dem  ersten  ürkundenbuche,  das  ich 
auf ^8  Gteradewol  aufschlug,  fand  ich  ihn  schon  1136  als  Begleiter 
Lothars,  1153  und  1155  am  Hofe  Friedrichs*).  Aller  weiteren  Nach- 
weisungen kann  ich  mich  enthalten,  wenn  ich  jetzt  noch  hinzuföge, 
dass  er^  auf  demselben  Ulmer  Tage,  von  welchem  unsere  Urkunde 
stammt,  das  schon  erwähnte  Privileg  fQr  die  Gemeinde  Treviglio  be- 
zeugt*). 

Einen  weiteren  Grund,  die  Urkunden  fär  unecht  zu  erklären, 
entnimmt  Thommen  den  wirklichen  oder  vermeintlichen  Vorlagen 
derselben. 

Si  3636  und  3637  sind  unzweifelhafi;  Beproductionen  der  beiden 
Bullen  für  St.  Alban  und  Beinwiel,  die  Papst  Eugen  IIL  am  20.  De- 
cember  11473),  bezüglich  am  23.  Juli  1147^)  ausstellen  liess.  An  sich 
kann  ja  nun  die  Benutzung  einer  päpstlichen  Urkunde  in  einer  könig- 
lichen nicht  auffallen;  vielmehr  ist  es  eine  alltägliche  Erscheinung, 
dass  die  eine,  sei  es  für  den  ganzen  Wortlaut,  sei  eu  für  einzelne 
Sätze  der  anderen  das  Material  lieferte.  So  würde  denn  auch  Thom- 
men an  der  blossen  Benutzung  keinen  Anstoss  nehmen ;  aber  die  Art 
und  Weise,  wie  die  Vorlagen  umgearbeitet  wurden,  verräth  den » grossen 
Verbrecher.''     Papst  Eugen  schreibt  nämlich  den  Mönchen  von  Si 


Friedrichs  4S8.  Nebenbei  bemerkt,  könnte  ja  die  Form  »Brisgoandiae«  allenfalls 
yerführen,  sie  in  »Burgundiae*  zu  ändern,  und  zwar  umso  eher,  als  Berthold 
thatsftchlioh  Herzog  von  Burgund  war.  Doch  von  der  Kfihnheit  der  Ck>iijectnr 
abgesehen,  so  findet  sich  doch  neben  dem  allerdings  gebräuchlichei-en  »Bris- 
govia*  auch  »Brisgaudia*,  z.  B.  Zeerleder  Bemer  Urkunden  I.  5S.  ao.  1108, 
Trouillat  Mon.  de  Bftle  I.  274  ao.  1189  etc. 

1)  Stampf  Acta  imp.  122.  482.  164.  166.     >)  Vgl.  S.  198  Anm.  8.      •)  Jaff(§- 
Löweni'eld  9168.        *)  Ib.  9101. 


feinere  t^orscliaDgen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  Xt,  1^5 

Alban:  »filii,  yestris  iustis  postulationibus  annuimus  et  preTatam  ec- 
elesiam,  in  qua  divino  mancipati  estis  obsequio,  sub  beati  Petri  et 
nostra  protectione  suscipimus  *,  und  ebenso  heisst  es  in  der  Bulle  fiir 
Beinwiel.  Daraus  macht  der  Schreiber  von  St.  3637:  »fratres,  qui  in 
ecclesia  sancti  Albani  Basilee  divino  estis  obsequio  mancipati,  vestris 
iustis  postulationibus  clementer  annuimus  et  prefatam  ecclesiam  sub 
nostram  protectionem  suscipimus*;  ganz  ähnlich  ist  die  Aenderung 
in  3637.  Das  soll  nun  unzulässig  sein,  weil  es  sich  in  anderen  Ur- 
kunden nicht  nachweisen  lasse!  Ob  in  der  That  jede  Analogie  fehle, 
mag  dahin  gestellt  bleiben.  Genug,  dass  gerade  hier  diese  Aenderung 
nothwendig  war:  der  Papst  hatte  die  Mönche,  dem  Stile  seiner  Bullen 
entsprechend,  schon  in  der  Adresse  angeredet;  eine  Adresse  fehlt 
unseren,  wie  allen  königlichen  und  kaiserlichen  Urkunden;  also  musste 
der  Schreiber  Friedrichs,  wenn  er  sich  nicht  zuweit  von  seiner  Vor- 
lage entfernen  wollte,  den  Relativsatz  an  ,,fratres'  anknüpfen,  sonst 
würde  die  «genannte  Kirche*',  die  man  in  der  päpstlichen  Urkunde 
aus  der  Adresse  kennt,  eben  noch  nicht  genaunt  sein;  und  anderer- 
seits ist  es  natürlich,  dass  die  Empfänger  möglichst  bald  als  An- 
gehörige von  St.  Alban  bezeichnet  werden  sollten. 

Wie  man  sieht,  hat  die  Beweisführung  auch  dieses  Mal  fehl  ge- 
griffen. Dabei  ist  es  ihr  entgangen,  dass  man  noch  eine  weitere  Vor- 
lage annehmen  müsste,  um  die  Unechtheit  vertreten  zu  können. 

Für  St  3636  genügt  zwar  die  päpstliche  Bulle  vom  27.  December 
1147,  in  ihr  findet  sich  sogar  die  gleiche  Arenga.  Nicht  so  genau 
entspricht  St  3637  der  Urkunde  Eugens  vom  23.  Juli  1147.  Hier 
und  dort  lauten  die  Arengen,  ganz  verschieden.  Der  Schreiber  von 
St  3637  hebt  an:  «Decet  omnes  Christiane  fidei  amatores  religionem 
diligere  et  loca  venerabilia,  divino  obsequio  mancipata,  congrua  in 
domino  protectione  fovere.*  Dieselbe  Arenga  findet  sich  nun  aber 
auch  in  zwei  Urkunden  Friedrichs^),  deren  eine  kurz  vor,  deren  andere 
kurz  nach  dem  Ulmer  Hofe  ausgestellt  ist  Also  hat  der  Fälscher, 
der  sein  Machwerk  ja  aus  Ulm  datiert,  unzweifelhaft  eine  echte  Ur- 
kunde derselben  Zeit  vor  Augen  gehabt!  So  müsste  Thommen  schliessen, 
um  seine  These  zu  rechtfertigen.  Wir  wollen  lieber  annehmen:  der 
Dictator  hat  auch  die  beiden,  dem  Ulmer  Hofe  so  nahe  liegenden 
Urkunden  verfasst,  d.  h.  er  war  ein  Mii^lied  der  königlichen  Kanzlei, 
dem  man  als  solchem  nicht  ohne  gan^  besonderen  Grund  vorwerfen 


<)  8t  8648  vom  25.  August  1162.  Dami  St.  8762,  d.  h.  in  einer  Urkunde, 
wodurch  ein  Rechtsspruch  vom  Juli  1152  bestätigt  wird:  ich  zweifle  nicht',  dass 
die  Arenga  aus  der  ersten,  uns  verlorenen  Urkunde  übernommen  wurde. 

18* 


196  Scheffer-BoichorBt 

darf,  er  sei  uater  die  Fälscher  gegangen.  Unserem  Eanzlisten  ist 
gerade  damals  die  angeftQirte  Formel  geläufig  gewesen;  und  wie  oft 
um  dieselbe  Zeit  dieselben  Arengen  gebraucht  werden,  ist  ja  jedem 
Diplomatiker  bekannt 

Doch  um  wieder  zu  Thommen's  Beweisen  zurückzukehren,  —  so 
war  ihm  bisher  nur  die  Art  der  Benutzung  ein  Kriterium,  nicht  die 
Benutzung  an  und  f&r  sich.  Das  wird  anders  betreffs  der  Büggis-/ 
berger  Urkunde,  f&r  welche  die  blosse  Benutzung  yerhängnisvoU  ge- 
worden sein  solL  Denn  obwol  vom  29.  Juli  1152  datiert,  ist  sie 
nach  Thommen  doch  nur  die  Beproduction  einer  Urkunde,  die  Friedrich 
am  4.  December  1161  demselben  Kloster  ausgestellt  hat  ^^  St  3923^). 
Mit  anderen  Worten:  Rüggisberg  besass  ein  echtes  Diplom  des 
Kaisers  Friedrich;  damit  war  es  aber  nicht  zufrieden,  es  liess  sich 
auch  eines  auf  den  Namen  des  Königs  Friedrich  anfertigen!  Wes- 
halb ein  so  sonderbares  Verlangen  sich  regte,  fragt  man  yergebens. 
Hundertmal  lassen  sich  Klöster  die  Urkunde  eines  Königs,  wenn  er 
Kaiser  geworden  ist,  von  demselben  wiederholen,  denn  das  Wort  eines 
Kaisers  schien  ihnen  kräftiger,  achtunggebietender  zu  sein.  Aber  die 
echte  Kaiserurkunde,  Wort  für  Wort,  ohne  irgend  eine  Zuthat,  in 
eine  unechte  Königsurkunde  umzuschreiben,  ist  ihnen  nicht  in  den 
Sinn  gekommen,  weil  sie  nur  Zwecke  yerfolgten,  nicht  Spiele  trieben. 
Diese  einfache  Erwägung  widerlegt  schon  die  Meinung  Thommen^s, 
dass  die  Urkunde  von  1161  die  Quelle  sei.  Doch  es  lohnt  sich,  ge- 
nauer auf  das  Verhältnis  einzugehen. 

Zahlreiche  Auslassungen,  Vertauschungen  und  Nachträge  in  St 
3638  sollen  die  Abhängigkeit  von  St.  3923  beweisen.  Ich  finde  nur 
eine  Stelle,  bezüglich  deren  etwa  von  Auslassung  die  Bede  sein  könnte. 
St  3638:  «paginam  sigilli  nostri  impressione  signari  precepimus"; 
St  3923:  «paginam  inscribi  et  sigilli  nostri  impressione  signari 
precepimus.*  Aber  jeder  geübte  Kanzlist,  der  St  3638  vor  Augen 
hatte,  würde  wol  die  hervorgehobenen  Worte  in  3923  ergänzt  haben« 
Die  umgekehrte  Annahme,  dass  der  Schreiber  von  3638  Worte  in 
3923  übersehen  haben  müsse,  ist  ganz  willkürlich.  Aehnlich  verhalt 
es  sich  mit  einer  Vertauschung.  Dass  das  Verbot  lauten  sollte,  man 
dürfe  sich  nicht  aneignen  ,in  eadem  silva  aliquas  proprietates  *^ 
musst-e  der  Schreiber  von  3923  sofort  erkennen,  wenn  er  in  3638 
las  «in  eadem  aliquas  proprieJiates  silva.*'  Auch  hier  verfügt  Thom- 
men,  nicht   der   Schreiber    von   3923   könne   die   selbstverständliche 


<)  Vollständig  gedruckt  nur  bei  Stumpf  Acta  imp.  504.    Vgl.  dazu  Thom- 
men a.  a.  0.  176. 


Kleinere  Fonohimgen  zur  Geschiohte  des  Mittelalten  XI.  197 

Besseraiig  yorgenommen,  sondern  der  Fälscher  müsse  die  Lesart  von 
3923  yersclilechtert  haben!  'Eine  andere  und  zwar  die  letzte  Yer- 
tanschnng  wäre  nach  Thommen,  dass  es  in  St  3923  heisst  «abstu- 
lerat  inioste*,  in  Si  3638  «iniuste  abstcderai*  Hier  mnss  nun,  wie 
Thommen  will,  der  Schreiber  yon  3638  die  unschöne  Wortstellung  yon 
3923  yerbessert  haben,  während  er  yorhin  die  gute  yerschlechtert 
hat.  Weshalb  die  Aenderungen  in^s  Bessere,  wie  in's  Schlechtere  nicht 
erst  in  Si  3923  yorgenommen  sein  können,  ist  ftkr  mich  ein  unlös- 
bares BathseL  Es  bleiben  einzelne  Nachtragungen,  doch  auch  hier 
yerstehe  ich  nicht,  wie  sie  gegen  die  Priorität  yon  3638  zeugen  sollen. 
Noch  ein  anderes  Sachyerhaltnis  bestärkt  Thommen  in  seiner 
Ansicht,  dass  Si  3923  yom  lascher  mehr  oder  weniger  abgeschrieben 
sei  Derselbe  habe  iwmlich  den  PluraUs  majestaticus  in  den  Singu- 
laris  yerwandelt;  ,er  meinte  wol,  dass  ein  König  nicht  in  denselben- 
Ausdrücken  sprechen  dürfe,  wie  ein  Kaiser.  Dabei  ist  ihm  aber  das 
Missgeschick  widerfahren,  dass  er  zweimal  in  diesem  Sinne  die  Um- 
wandlung yorzunehmen  yergessen  hat,  und  so  finden  wir  jetzt  zwar 
ganz  correct  «regni  mei",  ,a  me',  aber  daneben  «Igitur  ego  Eride- 
ricus  etc.  concedimus  et  donayimus'  und  «sigilli  nostri  impressione 
signari  precepimus.*  Da  sähe  man  denn  die  «oft  jede  üeberlegung 
erstickende  Abhängigkeit'  äer  angeblichen  Fälschung  yon  der  echten 
Urkunde  Si  3923.  Bei  genauerer  Yergleichung  erkennt  man  yiel- 
mehr  das  gerade  GegentheiL  Zum  ersten  Male  bedient  sich  der 
Schreiber  yon  Si  3638,  nachdem  auch  er  schon  mehrfach  seinen 
König  im  Plural  reden  Hess,  des  Singulars  in  folgendem  Zusammen- 
hang: «allodium  suum  in  regno  meo.'  An  derselben  Stelle  lässt 
aber  der  Schreiber  yon  Si  3923  auch  seinen  Kaiser  sagen:  .allodium 
suum  in  regno  meo.'  Nur  an  dieser  einen  Stelle  gebrauchte  er  den 
Singular,  und  da  es  die  erste  ist,,  in  der  auch  unser  .grosser  Ver- 
brecher* den  Singular  anwandte^  so  kann  kein  Zweifel  sein:  dem 
Schreiber  yon  3923  hat  Si  3638  yorgelegen.  Zunächst  folgt  er 
letzterem  blindlings  und  so  gelangt  er  zu  .allodium  suum  in  regno 
meo',  dann  besinnt  er  sich  und  setzt  regelmässig  den  Plural.  Der 
Autor  yon  3638  hat  dagegen  yon  yomeherein  keine  scharfe  Durch- 
führung des  PluraUs  majestaticus  beabsichtigi  In  seinem  Munde  ist 
es  auch  ganz  correct,  .in  regno  meo*  zu  sagen,  denn  er  lässt  ja 
einen  König  reden.  Nun  sagt  aber  auch  der  Kaiser:  .in  regno 
meo';  und  auch 'daraus  erkennt  man,  dass  der  Kaiser  nur  die  Worte 
des  Königs  wiederholt.  Später  dagegen  heisst  es  in  der  kaiserlichen 
Urkunde:  .desertum  quoddam  imperii  nostri',  während  wir  in  der 
königlichen  lesen :  .  desertum  quoddam  r  e  g  n  i  meL '  Wie  der  Schreiber 


198  SohofforBöiolior^t. 

der  kaiserlichen  erst  im  Laufe  der  Arbeit  den  Plural  durchf&lirte, 
ebenso  hat  er  erst  später,  als  er  ungeschickter  Weise  schon  vom 
Königthum  des  Kaisers  geredet  hatte,  ,,regnum  meum*  in  «imperium 
nostrum*  geändert.  Um  wenigstens  noch  einen  Beleg  hinzuzufügen, 
so  y erweise  ich  auf  den  Umstand,  dass  beide  Urkunden  ausgestellt 
sind  ,  propter  spiritualis  patris  Petri  abbatis  Cluniacensis  reverenciam.  * 
Dies  stimmt  vortrefflich  zu  1152,  nicht  aber  zu  1161,  denn  Abt  Peter 
ist  am  25.  December  1157  gestorben  \).  Dass  er  nun  in  der  Urkunde 
von  1161  noch  als  lebend  vorausgesetzt  wird'),  ist  nur  dem  allzu 
engen  Anschluss  an  die  Urkunde  von  1152  zuzuschreiben.  Es  ver- 
hält sich  hier  nicht  anders,  wie  mehrfach  bei  Namen  von  Fttrbittern : 
ob  sie  längst  todt  sind,  sie  gehen  doch  aus  der  früheren  Urkunde, 
in  die  sie  hineingehörten,  in  die  viel  spätere  über®).  Es  fehlt  nicht 
.  an  weiteren  Momenten,  die  Priorität  von  Si  3638  gegenüber  3923 
zu  sichern.  Doch  bedürfte  es  dafQr  eines  Vergleiches  sämmtlicher 
Büggisberger  Urkunden,  und  diesen  habe  ich,  der  Untersuchung  von 
Thommen  folgend,  dem  zweiten  Theile  meiner  Studie  vorbehalten. 
Hier  wird  das  Gesagte,  welches  ich  also  nachher  zu  verstärken  ge- 
denke, ftir  den  augenblicklichen  Zweck  genügen.  Wenn  aber  Friedrich  L 
im  Jahre  1161  eine  auf  seinen  Namen  lautende  Urkunde  zur  Be- 
stätigung vorgelegt  wurde,  —  wird  es  dann  eine  Fälschung  ge- 
wesen sein? 

•So  fallen  alle  Gründe,  die  Thommen  zu  Gunsten  seiner  Annahme 
vorgebracht  hat.  Im  Uebrigen  gesteht  er  zu,  dass  die  Formalien 
denen  der  echten  Eönigsurkunden  auf  das  Genaueste  entsprechen^). 
Namentlich  die  Diplome,  welche  dem  Ulmer  Tage  selbst  oder  der 
nächstvorausgegangenen  und  nächstfolgenden  Zeit  angehören,  kün- 
digen etwa  das  königliphe  Handmal  in  gleicher  Weise  an,  geben  die 
Becognition  mit  denselben  Worten  und  zeigen  auch  in  der  Datums- 
zeile keine  oder  nur  geringe  Verschiedenheiten. 


1)  Rob.  de  Monte  M.  G.  SS.  VL  506.  >)  Das  wird  freilich  von  Thommen 
a.  a.  0.  178  bestritten,  aber  er  hätte  doch  ein  Beispiel  erbringen  sollen,  dass 
aus  Achtung  vor  einem  Todten  ein  nicht  bloss  wiederholtes,  sondern  neu  ge- 
fertigtes Privileg  ertheilt,  dieser  Todte  aber  nicht  ausdrücklich  als  Todter  be- 
zeichnet worden  wäre.  *)  Ficker  Beiträge  zur  Urkundenlehre  L  818.  *)  Ich 
verweise  in  dieser  Hinsicht  namentlich  auf  die  Datierungszeile,  welcher  die 
Rubrik  »Actum*  fehlt,  in  welcher  vielmehr  unter  , Datum*  Ort  und  Zeitbestim- 
mungen zueammengefasst  sind.  Das  aber  iBt  durchweg  die  Regel  für  die  ersten 
Jahre  Friedrichs.  Die  Urkunde  von  1161  dagegen,  die  angebliche  Quelle  der 
unsrigen,  hat  eine  durchaus  andere  Datierungdzeile :  wie  wir  sehen  werden,  ist 
dieselbe  eine  ganz  eigenartige,  und  es  wäre  einer  der  merkwürdigsten  Znftlle, 
dass  der  Fälscher  sie  nicht  zum  Muster  genommen. 


Kleinere  Fonchaogen  £ur  Qeeohiohte  de«  Mittelalters  XL  199 

Ich  &8S6  zum  Schlüsse  die  für  die  Echtheit  sprech^uden  Gründe 
zosanunen:  1)  Die  Formalien  sind,  wie  noch  so  eben  bemerkt,  die 
der  echten  Urkunden;  und  wenn  die  Bezeichnung  ^Herr*  in  der  Da- 
tumszeile vor  »Friedrich*  fehlt,  so  ist  diese  Ausnahme  doch  keines- 
wegs vereinzelt;  gerade  aber  die  beiden  einzigen  Urkunden  des  Ulmer 
Tages,  die  Thonunen  nicht  verdächtigt,  leiden  an  demselben  Mangel. 
Dann  mag  noch  besonders  erwähnt  werden,  dass  wenigstens  eine  der 
Arengen  sich  auch  in  zwei  anderen,  fast  gleichzeitigen  Urkunden 
nachweisen  lässi  2)  Die  Zeugen  an  sich  geben  zu  keinem,  auch  noch 
so  geringem  Bedenken  Anlass:  zumal  der  einzige  Ultramontane,  be- 
züglich dessen  ein  citramontaner  Fälscher  doch  so  leicht  fehlgreifen 
konnte,  —  wie  denn  Thommen  auch  eben  in  dessen  Namhaftmachung 
einen  der  ärgsten  Yetstösse  erblickt,  —  lässt  sich  zur  Zeit,  da  unsere 
Urkunden  ausgestellt  sein  sollen,  mehr£ebch  am  Königshofe  nach- 
weisen. Wenn  aber  der  Titel  eines  anderen  Zeugen  ungewöhnlich 
ist,  so  fanden  wir  doch  für  die  betreffende  Zeit  und  eben  nur  für  sie 
eine  Analogie.  3)  Eine  der  Urkunden  ist  nach  Verlauf  weniger  Jahrei 
von  ihrem  Aussteller  selbst  wiederholt  worden.  Undenkbar  aber  ist 
dass  Friedrichs  Eanzlisten  eine  Fälschung,  die  auf  den  eigenes.  Namen 
ihres  Herrn  geschmiedet  wäre,  für  echt  gehalten  hätten.  Dieses  Kri- 
terium, zunächst  nur  für  eine  Urkunde  giltig,  kömmt  doch  auch  den 
anderen  zu  Oute,  denn  sie  ffossen  ja  aus  derselben  Feder. 

B.  Die  Fpeiheitsbriefe  für  Mggisberg. 

Nicht  blos  die  eine  Büggisb^ger  Urkunde,  welche  ich  im  Zu- 
sammenhange mit  der  Si  Albaner  und  der  Beinwieler  behandelt  habe, 
ist  ab  Fälschung  verworfen  worden,  —  das  gleiche  Geschick  traf  alle 
Königs-  oder  EjBÖserurkunden,  die  im  11.  und  12.  Jahrhundert  für 
Büggisberg  ausgestellt  aind.  Die  erste  soll  Heinrich  IV.  am  27.  März  1076 
verliehen  haben  ^);  die  zweite  ertheilte  Heinrich  Y.  am  13.  December 
1115^);  eine  folgende  rührt  von  Lothar  UI.,  sie  ist  nicht  auf  uns 
gekommen,  doch  ist  ihre  ehemalige  Existenz  durch  das  Zeugnis 
Eugens  EL  vom  27.  Mai   1148«),  sowie  durch  die   beiden  Diplome 


i)  Si  2788.  Zuletzt  gedruckt  Font  rer.  Bern.  I.  881— 8S4.  >)  St.  8121. 
Gedrockt  sind  nur  die  Theile,  welche  sich  auf  neue  Namen,  auf  Zeit-  und  Orts- 
angabe beziehen;  alles  Uebrige  ist  bei  Seite  gelassen,  obwol  die  Wiederholung 
nnr  eine  »iast  wörtliche*  ist.  So  zuletzt  Font.  rer.  Bern.  I.  867.  'j  JaffS§- 
Ldwenfeld  9270.  Dieses  Zeugnis  hat  Thommen  a.  a.  0.  177  übersehen;  die  von 
ihm  erörterte  Frage,  ob  es  ein  PriTÜeg  Lothars  für  ROggisberg  gegeben  habe, 
ist  damit  zweifellos  bejaht 


200  Scheffer-Boi  Chors  t 

Friedrichs  I.  TöUig  gesichert;  die  vierte  liess  Eonrad  IIL  am  13.  März 
1147  dem  Kloster  ausfertigen^);  die  fünfte  und  sechste  sind  die  schon 
besprochenen  Friedrichs  L,  nämlich  vom  30.  Juli  1152*)  und  4.  De- 
cember  116P).  All'  diese  Privilegien  haben  Schweizer  Forscher  als 
mehr  oder  minder  plumpe  Machwerke  gebrandmarkt,  so  zuletzt  Moriz 
von  Stürler^).  Ihnen  folgt  nun  auch  Thommen,  nur  mit  der  einen 
Abweichung,  dass  er  das  Fridericianum  vom  4.  December  1161  in 
Schutz  nimmt  Müssen  wir  uns  nun  den  radicalen  Schweizern  an- 
Bchliessen? 

Die  Urkunde  Heinrichs  IV.  ist  ohne  Weiteres  preiszugeben.  Unter 
den  Ffirbittem  derselben  finden  sich  kirchliche  Würdenträger,  von 
denen  zwei  längst  todt  waren,  als  ein  anderer  sein  Amt  antrat^). 
Einen  Kanzler  Hiltulf,  der  die  Urkunde  beglaubigt®),  hat  es  nie  ge- 
geben; und  der  Titel  Bomanorum  rex,  den  Heinrich  lY.  trägt,  wurde 
bekanntlich  erst  von  Heinrich  Y.  eingeführt  Doch  muss  der  Fälscher 
noch  eine  ungefähre  Kenntnis  der  Zeit  besessen  haben,  denn  eine 
Zusammenkunft  Heinrichs  IV.  mit  dem  Cardinal  Gerald  von  Ostia, 
über  welche  er  berichtet,  hat  allerdings  stattgefunden,  nur  nicht  1076 
zu  Worms,  sondern  1074  zu  Nürnberg^.  Im  Uebrigen  ist  offenbar 
ein  päpstliches  Privileg  benutzt  worden.  Die  Strafsentenz  z.  B.  ist 
förmlich  nur  das  Echo  der  allbekannten  Drohungen  der  Päpste.  Und 
hier  herrscht  nun  so  genaue  Uebereinstimmung  mit  der  bis  dahin 
von  keiner  Seite  beanstandeten  BuUe,  die  Eugen  IIL  am  27.  Mai  1147 
unserem  Kloster  ertheilte,  dass  man  in  dieser  wol  die  Quelle  erblicken 
könnte.  Doch  wird  die  Annahme  sofort  widerlegt,  wenn  man  die 
Wendung:  ^ut  nulli  omnino  hominum  —  liceat  in  eodem  loco  vel 
in  eadem  silva  aliquas  proprietatis  condiciones  neque  hereditarii  iuris 
neque  advocatie  neque  cuiuslibet  potestatis  usurpatione,  que  libertati 
monasterii  noceat,  sibimet  vendicare'  in  der  Urkunde  Eugens  HX 
vergebens  gesucht,  abSBr  in  anderen  päpstlichen  Privilegien  gefunden 
hat  So  heisst  es  namentlich  in  Briefen,  wodurch  Gregor  YIL  am 
8.  Mai  1080»)  und  Urban  H.  am  26.  Januar  1092»)  das  Kloster 
Schaffhausen  beschützen.    Danach  würde  die  Urkunde   Eugens  Hl 


^)  Stampf  8588.  Vollständig  gedruckt  nur  bei  Stampf  Acta  imp.  475—477. 
«)  St.  8688.  Vgl.  S.  191  Anm.  4.  »)  St.  8928.  Vgl.  S.  196  Anm.  1.  *)  Font, 
rer.  Bern.  I.  884.  868.  428.  481.  446.  »)  Adalbero  von  Worms  starb  1070, 
Einbard  von  Speier  1067,  Hermann  Yon  Metz  wurde  erst  1078  Bischof.  *)  Er 
thut  ee  in  Stellvertretung  Annos  von  Köln,  der  auch  unter  den  Fflrbittem  ge- 
nannt wird;  Anno  war  aber  seit  dem  4.  December  1075  nicht  mehr  anter  den 
Lebenden,  während  unsere  ürkande  erst  am  27.  Mftrz  1076  ausgestellt  sein  aoll. 
^  Giesebrecht  Kaiserzeit  *  III.  260.        •)  Jaff^-Löwenfeld  5167.        •)  Ib.  5457. 


Kleinere  Fordchangen  zur  Gescbicbte  des  Mittelalters  XL  201 

ab  Quelle  zum  Hindesien  nicht  ausreichen^).  Das  Wahrscheinlichste 
mochte  doch  sein,  dass  eine  andere,  ausführlichere  Bulle  f&r  Rüggis- 
berg,  die  uns  aber  ebenso  yerloren  ging,  wie  das  Privileg  Lothars  m., 
als  Muster  diente.    Wie  aber  auch  immer,  die  Urkunde  ist  gefälscht. 

Sie  wurde  nun  die  Grundlage  aller  anderen.  Das  sieht  man  an 
einer  Kleinigkeit,  jedoch  an  einer  Kleinigkeit  höchst  bezeichnender 
Art  Heinrich  lY.  schenkt  dem  Kloster:  «per  manum  prefati  ducis 
B.  yicinum  loco  et  adiacens  desertum  quoddam  iuris  regni  mei,  sci- 
licet  nemus  adhuc  yiride.*  Er  gibt  den  Mönchen  also  durch  die 
Hand  des  Herzogs  B(udolf  Ton  Zahringen),  von  dem  im  Verlaufe  der 
Urkunde  schon  die  Bede  war,  ,  eine  einsame  Gegend  in  der  Nahe  des 
Klosters',  nämlich  einen  noch  grünen  Wald,  der  nun  aber  gerodet 
werden  soll.  Wie  uns  die  Localhistoriker  belehren,  war  es  der  Grünen- 
wald,  der  jetzt  meistens  Schwantenbuch  heissi  Wie  nun  ist  diese 
angebliche  Schenkung  Heinrichs  IV.  in  den  Urkunden  seiner  Nach- 
folger zum  Ausdrucke  gekommen?  Heinrich  V.:  „ desertum  quoddam 
iuris  nostri  regni Buincinum*)  in  loco  adiacens  et  nemus';  Konrad  m.: 
«scilicet  Buicinum  loco  et  adiacens  desertum  quoddam  iuris  regni  mei, 
scilicet  nemus*,  Friedrich  L:  «scilicet  Buicinum  locum  et  adiacens 
desertum  quoddam  iuris  regni  mei,  scilicet  nemus. '  So  sind  also  aus 
dem  einen  Schenkungsobjecte  zwei  geworden,  und  —  was  für  uns 
wicht^er  ist,  —  wir  haben  den  Namen  «Buincinum*,  bezüglich 
aBuicinum'  erhalten.  Ihn  auf  einen  bestimmten  Ort  beziehen  zu 
wollen^  ist  ein  eitles  Bemühen ;  er  entstand  yielmehr  aus  den  Worten 
in  der  Urkunde  Heinrichs  IV.:  «per  manum  pre&ti  ducis  B.  yici- 
num loco*^.  Hier  haben  wir  die  originale  Lesung,  in  den  späteren 
Bestätigungen  die  Corruption. 

Es  würde  nicht  schwer  sein,  den  Beweis  noch  weiter  durchzu- 
ftlhren.     Doch  scheint  mir  das  angeführte  Moment  zu  genügen. 

Am  Wörtlichsten  hat  nun  Heinrich  V.  die  Vorlage  übernommen. 
Darauf  hat  eine  weitgehende  Umarbeitung  stattgefunden,  sei  es  schon 
in  der  verlorenen  Urkunde  Lothars,  sei  es  erst  in  der  vorliegenden 
Konrads^).   Diese  neue  Fassung  wurde  dann  Quelle  für  die  Urkunden 


0  und  übrigens  war  die  Urkunde  Heinrichs  IV. ,  wie  sich  ergeben  wird, 
lange  vor  deijenigen  Eugens  III.  vorhanden.  *)  So  in  den  Font.  rer.  Bern.  868. 
Dagegen  »Ronidnum*  bei  Zeerleder  Bemer  ürk.  42.  In  den  spftteren  Urkunden 
immer  »Rrndnam*.  *)  Das  bemerkte  schon  von  Stürler  Font  rer.  Bern.  I. 
168  Anm.  1.  *)  Dabei  scheint  die  Umarbeitung  unmittelbar  auf  dem  Privileg 
Heinrichs  IV.  zu  beruhen.  Dieser  sagt:  »Igitur  ego  Heniicus  etc.,  sanoto  spiritu 
instiactos,  propter  spiritualis  patris  Hugonis  abbaÜs  presentiam«;  Heinrich  V. 
liess  die  Worte:  »sancto  spiritu  instinctus«  bei  Seite;  Eonrad  III.  wiederholt  sie 


202  SohefferBoichorsi 

Friedrichs,  um  dafür  nur  ein  Beispiel  anzuf&hren,  so  verbietet  Hein- 
ricli  IV.  in  üebereinstimmung  mit  dem  Stile  päpstlicher  Bullen,  z.  E 
der  für  Scha£Phausen,  jede  Vergewaltigung  oder  Anmassung,  «que 
libertati  monasterii  noceaf*;  Eonrad  sagt  sinnlos:  .que  liber- 
tati  sunt  usibus  noceaf^);  Friedrich  stellt  einen  Sinn  her,  ent- 
fernt sich  daftür  aber  auch  immer  weiter  vom  Original:  ,que  liber- 
tatis  sunt  usibus  nociture. '^  So  nimmt  Eonrads  Urkunde')  eine 
Mittelstellung  ein,  jedoch  nicht  so,  dass  beide  Urkunden  Friedriclu 
unmittelbar  auf  ihr  beruhten.  Sie  ward  nur  die  Quelle  der  könig- 
lichen, und  aus  dieser  floss  die  kaiserliche.  Daf&r  möchte  folgende 
Yergleichung  entscheidend  sein.  Heinrich  IV.  bestimmt,  «ut  si  qua 
persona  —  huius  constitutionis  paginam  sciens  contra  eam  temere 
Yenire  temptaverit,  —  secundo  tercioYe  oommonitus  —  30  auri 
Ubras  ad  regis  aerarium  persolvai  *  Dieselbe  Verfügung  treffen  Hein- 
rich V.,  Eonrad  III.  und  Friedrich  L  als  Eönig.  Dagegen  verbessert 
er,  Eaiser  geworden,  den  durch  die  früheren  Urkunden  hindurch 
gehenden  Schnitzer:  «persona  commonitus*,  lässt  dafür  aber  das 
ytemere'  der  drei  Torausgegangenen  Diplome  bei  Seite. 

Bis  dorthin  verfolgten  wir  ein  Verhältnis,  das  für  die  Urkunden 
Heinrichs  V.,  Eonrads  IIL  und  Friedrichs  I.,  des  Eönigs  und  Eaisers, 
nicht  den  geringsten  Grund  zum  Verdachte  bietet  Allerdings  ist  ein 
falsches  Privileg  die  Grundlage,  aber  aus  diesem  entwickeln  sich 
dann  die  zeitlich  folgenden  in  einer  Weise,  dass  jedenfalls  nie  —  ich 
denke  an  die  Behauptung  Thommen^s  —  ein  in  Wirklichkeit  spateres 
die  Quelle  eines  angeblich  frtlheren  sein  müsste. 


in  der  Form:  »saneto  spiritu  inatructus*.  Doch  mag  immerhin  daneben  auch 
das  Priyileg  Heinrichs  V.  benutzt  sein :  ich  denke  an  das  übereinstimmende  Mise- 
▼erständnis,  welches  einmal  als  Riuncinum,  dann  als  Biacinum  zum  Ansdrock 
gekommen  ist.  Indess  wäre  doch  auch  möglich,  dass  zwei  Schreiber,  ganz  nn- 
ahh&ng^g  von  einander,  in  gleicher  Weise  geirrt  h&tteii. 

^)  Einige  Zeilen  später  heisst  es  in  Heinrichs,  wie  auch  Eonrads  Urkunde : 
»omnia  conserventur  eorum,  pro  qnorum  sustentaiione  ac  gubematione  conceasa 
snnt  usibus  omnimodis  profütara.*  >)  Oder  auch  diejenige  Lothars.  Dafftr 
Hesse  sich  Folgendes  anführen.  Eonrad  sagt:  »donatum  est  —  desertum  quod- 
dam  iuris  regni  mei,  sdiicet  nemns  adhuc  ob  spem  yite  eteme*,  und  später  »si 
qua  persona,  —  secundo  tercioTC  oommonitus,  satisfoctione  congrua  emendayerit, 
—  £0  auri  libras  ad  regia  erarium  persolvat.*  Da  ist  »rinde*  nach  »adhuc* 
und  »si  non'  vor  »satisftiotione*  ausgefallen;  Beides  findet  sich,  wie  in  der  Ur- 
kunde Heinrichs  17.,  so  auch  in  denen  Friedrichs  L,  und  in  die  letzteren  mag 
es  allerdings  durch  Benutzung  der  Urkunde  Lothars  gelangt  sein.  Anderseits 
war  wenigstens  die  Ergänzung  »si  non*  in  Konrads  Urkunde  eine  ganz  selbst- 
yerstfindliche ;  und  bei  »adhuc*  konnte  doch  Jeder  stutdg  werden  und  deshalb 
einmal  ein  früheres  Privileg  einsehen. 


Eleirere  FoTBcliniigen  zur  Oeecbiolite  des  Mittelalters  XL  203 

V  Wichtig  ist  in  diesem  Zusammenhang  yor  allem,  dass  die  klaren 
Worte  der  allerdings  gefälschten  Urkunde  Heinrichs  IV.,  —  wenn 
ich  so  sagen  darf:  —  der  Mutter  oder  der  Ahne  der  folgenden,  ein 
schlimmes  Missverständnis  erfahren  haben.  Dadurch  entstand  auf 
dem  Pergament  ein  neuer  Ort,  der  auf  der  Erde  nicht  vorhanden  ist: 
,Raicinum^  Ist  es  nun  denkbar,  dass  ein  Fälscher  wahrschein- 
lich doch  ein  Mönch,  mindestens  aber  ein  Beauftragter  des  Klosters, 
das  angebliche  Geschenk  «Buicinum''  von  einer  Urkunde  in  die  andere 
übertragen  hatte?  Das  ist  nicht  die  Art  der  Fälscher,  kaun  aber 
umso  leichter  einem  fremden  Eanzlisten  begegnen,  der  ohne  In- 
teresse und  Sachkenntnis  abschreibt 

Die  offenbare  Fälschung  hat  das  Bichtige,  und  die  folgenden 
Urkunden  würden  schwerlich  das  Verkehrte  haben,  wenn  auch  sie 
unecht  wären. 

Zu  dem  gleichen  Besultat  führt  eine  andere  Erwägung.  Keiner 
von  Allen,  welche  die  Unechtheit  behaupteten,  hat  aus  der  Einsicht 
der  Originale  die  Ueberzeugung  geschöpft,  dass  dieselben  yon  Einem 
Schreiber  herrühren;  sie  sind  vielmehr  durchaus  der  Ansicht,  dass 
jedes  Ton  einem  Andern  geschrieben  sei.  Also  hätten,  um  die  Büggis- 
berger  Fälschungen  zu  Stande  zu  bringen,  soviele  Mönche  zusammen- 
gewirkt, als  Urkunden  vorhanden  sind! 

Doch  ich  gehe  zur  Prüfung  der  einzelnen  Stücke  über.  Denn 
gegen  jedes  hat  man  natürlich  noch  besondere  Verdachtsmomente 
^bracht;  man  stützte  sich  nicht  blos  auf  den  Zusammenhang  aller 
mit  der  freilich  unhaltbaren  Urkunde  Heinrichs  IV. 

Gegen  die  Urkunde  Heinrichs  V.  d.  d.  1115  December  13  ist  wol 
eingewandt  worden,  dass  sie  eine  unsinnige  Becognition  trage:  «Bruno 
canc.  vice  Alberti  archicanc.  et  archiep.  Badbudini  •  *).  Aber  ein  inzwischen 
erschienener  Druck  beseitigt  .Badbudini'  durch  «recognovi*").  Wenn 
dafür  in  dieser  Publication  das  Monogramm  mit  den  unmöglichen  Worten 
«Sigillum  domini  Heinrici*  etc.  angekündigt  ist,  so  darf  man  hier  kühn 
der  älteren  folgen:  , Signum  dömini  Heinrici'  etc.  Dann  waren 
es  vor  Allem  die  Daten,  welche  Anstoss  erregten,  denn  zum  December 
1115  gehört  nicht  die  7.,  sondern  die  9.  Indiction,  nicht  das  11.  Königs- 
jahr, sondern  das  10.  Aber  die  beiden  einzigen  Urkunden  Heinrichs  V., 
die  sich  ausser  der  unsrigen  für  das  Jahr  1115  noch  nachweisen 
lassen,  —  auch  sie  Verstössen  in  Indiction  und  Königsjahr.  Besonders 
wichtig  ist  die  zweite  derselben  ^j;  sie  ist  nur  wenige  Tage  spater 
ausgestellt,  und  während  sie  das  Kaiserjahr  richtig  angibt,  wie  dieses 


0  Zeerleder  a.  a.  0.  48.        >)  Font  rer.  Bern.  L  HS.       *)  St  8128. 


204  Schefler-Boichorst 

ja  auch  in  unserer  Urkunde  zum  Incamationsjahre  stimmt,  bezeich- 
net sie  das  Eönigsjahr  gleich  falsch  als  11.;  die  Indiction  ist  nur 
um  einen  Einer  höher  berechnet.  Die  unrichtigen  Daten  können 
demnach  unmöglich  in's  Gewicht  fallen,  geschweige  denn  den  Aus- 
schlag geben.  Was  dann  die  Formalien  betrifft,  so  finden  sie  in 
anderen  Urkunden  Heinrichs  Y.  zahlreiche  Analogien.  Doch  ich  halte 
es  nicht  ftLr  nöthig,  darauf  genauer  einzugehen^);  ich  will  lieber  be- 
tonen, dass  die  vorkommenden  Namen  fehlerlos  sind.  Kanzler  und 
Erzkanzler  entsprechen  ganz  der  Zeit.  In  der  Eigenschaft  des  letzteren 
wäre  Erzbischof  Adalbert  noch  vor  wenigen  Wochen  zum  Wenigsten 
auffallend  gewesen :  seit  November  hatte  ihn  der  Kaiser  aus  der  Haft 
entlassen  und  wieder  zu  Gnaden  angenommen.  Die  Türbitter  sind 
als  Freunde  des  Kaisers  bekannt,  und  der  Abt  Pontius  von  Cluny, 
in  dessen  Gegenwart  Heinrich  die  Bestätigung  vollzieht,  lässt  sich 
gerade  in  dieser  Zeit  am  Hofe  nachweisen:  wir  haben  eine  Privat- 
urkunde vom  14.  December  1114,  wodurch  mit  Zustimmung  des 
Kaisers  dem  anwesenden  Pontius  von  Cluny  eine  Kirche  übergeben 
wird").  Wiederum  am  2.  Januar  1116  finden  wir  den  Abt  an  Hein- 
richs Seite ^).  Genug,  ich  würde  es  nur  begreiflich  finden,  wenn 
Stumpf  seine  anfanglich  geäusserten  Zweifel  —  wie  es  scheint*)  — 
später  zurückgenommen  hätte. 

Da  sich  über  die  verlorene  Urkunde  Lothars  nichts  Sicheres  be- 
haupten lässt,  so  wende  ich  mich  zur  Bestätigung  Konrads  ^),  worin 
die  Verleihung  Heinrichs  IV.,  wie  schon  gesagt,  zuerst  in  wesent- 
licher Umarbeitung  erscheint.  Man  hat  ihr  vor  Allem  zum  Vorwurf 
gemacht,  dass  der  Anfangsbuchstabe  der  Becognition  ,Ego  Amoldus 


0  Nor  sei  hier  bemerkt,  dass  nach  Zeerleder  a.  a.  0.  das  Monogramm  regel- 
recht ist.  Dann  will  ich  meinerseits  doch  auf  die  Datierung  verweisen:  »Data 
id.  Decemb.,  ind.  7.,  ao.  dem.  ine.  iflS,  regnante  Heinrico  V.  rege  Rom.  ao.  11, 
imperante  5.  Actum  est  Spire.*  Das  ist  die  in  echten  Urkunden  Heinrichs  V. 
gewöhnlichste  Fassung;  schon  unter  Lothar  III.  hfttte  man  gesagt:  »ao.  vero 
regni  regis  Heinrici  11,  imperii  5.*  *)  —  cum  suocessor  illius  (sc.  Hugonis) 
venerabilis  Pontius  abbas  ad  partes  nostras  ad  eundem  locum  causa  visitatdonis 
adyenisset.  Actum  est  hoc  ao.  dom.  ine  1115  —  laudante  et  oonfirmante  Hen- 
rico  y^  imperatore.  Scriptum  per  manus  Alberti  Treyirensis  19.  kaL  Jan.,  foria  8, 
Inna  24.  Aus  A.  88.  Juni  L  84S  :  Wflrdtwein  N.  8.  VIL  1,  Trouillat  Mon.  de 
Bäle  I.  2tB,  Letsterer  setzt  die  Urkunde  zu  1114,  worauf  nur  »luna  24*  deutet, 
wfthrend  die  anderen  Daten,  namentlich  »feria  8%  f&r  1115  entscheiden.  ^  St. 
8128.  Yergl.  dazu  Bresslau  in  der  Westdeutschen  Ztschr.  Y.  81.  50.  ^)  St. 
8.  589  zu  Nr.  8121.  >)  Was  Bemhardi  Eonrad  III.  551  Anm.  86  aufgefallen,  be- 
darf keiner  Erörterung,  denn  insgesammt  ist  es  der  Urkunde  Heinrichs  lY.  ent- 
lehnt. 


Kleinere  ForscliiiDgen  stir  Geschichte  des  MittelalterB  XI.  205 

cancellariiis  *  ebenso  yerziert  sei,  wie  das  Chrismon,  dass  ferner  hinter 
der  Ankündigung  des  ^königlichen  Monogramms  noch  ein  «Ego"  sich 
finde,  dass  also  das  «Ego*  der  dann  folgenden  Eanzlerunterschrift 
zweimal  geschrieben  wurde,  einmal  als  Schluss  der  Ankündigung  des 
Monogramms,  dann  als  Anfang  der  Recognition.  -Nun  begann  man 
aber  kanzleigemäss  mit  letzterer  eine  neue  Zeile.  Daran  hatte  der 
Schreiber  zunächst  nicht  gedacht,  und  so  war  er  fortgefahren,  in  der- 
selben Linie  mit  der  Ankündigung  des  Monogramms  auch  das  erste 
Wort  der  Becognition  zu  schreiben;  dann  wurde  er  aufsein  Versehen 
aufmerksam^)  und  begann  mit  einer  neuen  Zeile  neuerdings  die  Be- 
cognition einzutragen^).  Was  ist  daran  Wunderbares?  Ein  so  kleiner 
Inihum  mochte  doch  in  Momenten  der  Abspannung  auch  dem  ge- 
übtesten Schreiber  begegnen,  umso  mehr  einem  Anfänger,  der  unser 
Kanzlist  ja^  immerhin  sein  konnte.  Wie  wenig  ihm  im  Grunde  das 
Versehen  zu  bedeuten  schien,  zeigt  der  umstand,  dass  er  es  nicht 
einmal  für  nöthig  hielt,  dasselbe  aus  der  Welt  zu  schaffen.  Ein 
irischer  hätte  wol  zum  Messer  gegriffen,  um  das  erste,  das  nicht 
kanzleimässige  «Ego*  verschwinden  zu  lassen.  Was  dann  die  Ver- 
zierung des  zweiten  «Ego*  betrifft,  so  kann  ich  nicht  sagen,  ob  sie 
jeder  Analogie  entbehrt;  sie  scheint  mir  aber  auch  ohne  sonderliche 
Bedeutung  zu  sein;  sie  ist  eben  eine  Schreiberlaune,  wegen  deren 
man  noch  längst  nicht  berechtigt  ist,  Lug  und  Trug  zu  wittern.  Es 
bleibt  noch  ein  anderes  Versehen,  über  welches  Thommen  hinweg- 
gegangen ist,  das  aber  doch  ToUe  Beachtung  yerdient  Obwol  näm- 
lich im  Texte  das  Handmal  Eonrads  angekündigt  wird,  obwol  es 
dann  heisst:  «Signum  domni  Gunradi  Bomanorum  regis  secundi*,  so 
ist  doch  kein  Monogramm  yorhanden').  Hat  der  Fälscher  die  Formen 
desselben  nicht  gekannt,  hatte  er  nicht  den  Muth  zu  freier  Erfindung? 
Weit  gefehlt  Ein  Blick  auf  die  nächstfolgende  Urkunde,  die  nur 
zwei  Tage  später  ausgestellt  wurde,  möchte  den  Sachyerhalt  in^s 
rechte  Licht  setzen.  Freilich  bereitet  nicht  schon  der  Text  derselben 
darauf  yor,  dass  Eonrads  Handmal  folgen  solle;  dann  aber  heisst  es 
in  den  Schlussformeln:  «Signum  domni  Gonradi  etc.*;  und  auch  hier 


i)  Vgl  Thommen  a  a.  0.  176.  »i  Vielleicht  liegt  hier  auch  ein  Fall  vor, 
wie  deijenige,  den  Fieker  Beiträge  zur  Urkundenlehre  IL  148  beschreibt:  »In 
8t,  82  zu  MtLnster  sieht  man  deutlich,  dass  der  Schreiber  der  Formel  mit 
»in*  zom  »inyictissimi*  bereits  angesetzt  hatte,  sich  dann  erst  besann,  dass  er 
Ar  das  Monogramm  Raum  zu  lassen  habe.*  Es  würde  sich  wol  lohnen,  darauf 
bin  das  Original  zu  untersuchen.  *)  Stumpf  Actaimp.  477  Anm.  5.  Font.  rer. 
Bern.  L  428. 


206  Sctefier-Boichorsi 

kein  Monogramm  0-  Ich  meine  nicht  für  die  eigenthümliche  Er- 
scheinung eine  Aufklärung  suchen  zu  sollen ;  es  genügt,  dass  wir  sie 
innerhalb  zweier  Tage  zweimal  nachweisen  können,  und  wie  man 
sieht,  wird  damit  ein  Moment,  das  an  sich  gegen  die  Echtheit  ein- 
nehmen konnte,  vielmehr  ein  Kriterium  für  dieselbe.  Von  vorneherein 
erwecken  dagegen  die  Zeugen  das  vollste  Vertrauen;  sie  lassen  sich 
sämmtlich  im  März  1147  am  Hofe  Eonrads  zu  Frankfurt  nachweisen^); 
und  wenn  wir  dieses  Mal  nicht  in  der  glücklichen  Lage  sind,  auch 
die  Anwesenheit  des  Abtes  Peter  von  Cluny,  in  Folge  deren  eben  die 
Bestätigung  eriheilt  sein  soll,  durch  andere  urkundliche  Zeugnisse  be- 
legen zu  können,  —  das  Vertrauen  kann  dadurch  nicht  erschüttert 
werden.  Er  ist  kein  Reichsangehöriger,  und  in  der  Regel  liess  man 
die  Urkunden  nicht  von  Ausländem  bezeugen.  So  können  wir  trotz 
zahlreicher  Diplome,  die  wir  vom  Frankfurter  Reichstage  besitzen, 
auch  die  nicht  zu  bezweifelnde  Anwesenheit  des  hl.  Bernhard'),  des 
Abtes  von  Glairvaux,  aus  keiner  königlichen  Acte  belegen.  Im  üebrigen 
entsprechen  die  Formeln  durchaus  denen,  die  wir  auch  sonst  in  echten 
Urkunden  Konrads  finden.  Ich  will  noch  besonders  darauf  hinweisen^ 
dass  unser  «Actum  Franchenevort,  in  curia  celebri*  nochmals  am 
23.  März  1147  gebraucht  wurde*). 

Ueber  die  folgende  Bestätigung  handelte  ich  schon  in  der  ersten 
meiner  Untersuchungen,  und  indem  diese  zweite  ihr  sozusagen  die 
richtige  Stellung  in  der  Genealogie  der  Rüggisberger  Urkunden  an- 
gewiesen hat,  möchte  sie  das  früher  gewonnene  Resultat  wol  be- 
kräftigt haben.  Mithin  bleibt  nur  noch  die  Wiederholung,  welche 
das  Diplom  am  4.  December  1161  durch  Friedrich  als  Kaiser  erfuhr. 
Für  deren  Echtheit  ist  nun  schon  im  Gegensatz  zu  anderen  Forschem 
Thommen  eingetreten^).  Er  beruft  sich  auf  die  Zeugen,  die  wir  ohne 
Ausnahme  zur  Zeit  am  Hofe  nachweisen  können,  dann  auf  die  For- 
men, die  in  air  ihren  Theilen  vor  der  eingehendsten  Kritik  Stand 
hielten.  Nur  Eines  möchte  ich  noch  erörtern,  weil  es  doch  Bedenken 
erregen  könnte.  Die  Daten  lauten  nämlich:  ,,Datum  Laude  2.  non. 


^)  Bernhardi  Eonrad  IIL  S.  552  Anm.  S7  nach  der  von  E.  Pertz  besorgten 
Abschrift  des  Originals  in  den  Sammlungen  der  Mon.  Qerm.  Noch  in  einer 
dritten  Urkunde  fehlt  das  Monogramm,  während  dessen  Ankündigung  vorbandea 
ist.  Bernhard!  a.  a.  0.  870  Anm.  2.  *)  YgL  Bernhardi  a.  a.  0.  545  Ajun.  2S. 
')  Helmold  I.  59  Mon.  Germ.  XXI.  56.  Chronogr.  Corbeiens.  ap.  JaffS  BibL  rer. 
Germ.  I.  58.  *)  St.  8540.  ')  Mit  Recht  verweist  Thommen  a.  a.  O.  179 
Anm.  5  auf  die  Zeugenschafb  des  Abtes  Erlenbold  vonStablo,  »der  nur  eben  1161 
beim  Eaiser  in  Italien  gewesen  sein  dürfte.*  Ich  ergänze,  dass  er  auch  atn 
7.  October  1161  sich  am  Hofe  zu  Lodi  nachweisen  lässt    St  8922. 


Kleinere  Forsclitingen  zur  Qescbichte  des  Mittelalters  XI.  207 

Decemb.  ao.  dorn.  ine.  1161  ind.  10,  r^^nante  dorn.  Frid.  Born.  imp. 
victoriosissimo,  ao.  regui  eius  10,  imperii  7.  Actum  Laude  feli- 
citer.  Amen.*  Nun  ist  in  dieser  Zeit  der  weitaus  gewöhnlichste 
Brauch,  mit  « Actum*  zu  beginnen  und  darunter  die  yerschiedenen 
Jahresbestimmungen  zu  Tereinigen,  dann  , Datum*  mit  Ort,  Monats- 
und  Tagesangabe  folgen  zu  lassen  i).  Es  kommt  aber  auch  vor,  dass 
mit  dem  Orte  alles  Uebrige  zu  , Datum*  gesetzt  ist,  dann  fehlt  natür- 
lich ,  Actum  ••).  Dieser  Fassung  würde  unsere  Urkunde  entsprechen, 
wenn  nicht  eben  , Actum  Laude*  hinterdreinkäme.  Anderseits  finden 
wir  doch  auch  wol  Alles,  was  die  Chronologie  betri£Pt,  mit  , Datum* 
eingeleitet  und  dann  steht  unter  dem  folgenden  , Actum*  nur  der 
Ort').  Wie  man  sieht,  ist  das  wirklich  Eigenartige  die  doppelte 
Nennung  des  Ortes,  der  hier  nach  der  zuletzt  erwähnten  Analogie 
nicht  schon  unter  « Datum*  angegeben  sein  sollte.  Aber  ich  kenne 
wenigstens  Eine  Urkunde  Friedrichs,  deren  Datierung  ganz  mit  der 
onsrigen  übereinstimmt:  zu  Dole  ist  sie  am  4.  November  1157  ftlr 
das  Domstift  yon  Besan^on  ausgestellt  worden:  .Datum  Dole  in 
regno  Burgundie,  2  non.  Novemb.  ind.  5.  ao.  dom.  ine.  1157,* 
regnante  dom.  Frid.  Bom.  invictissimo,  ao.  regni  eius  6.,  imperii  yero  3. 
Actum  Dole  in  regno  Burgundie  feliciter.  Amen*^).  Aehnlich 
lautet  dann  die  Datierung  eines  Diploms,  das  demselben  Jahre  mit  dem 
unsrigen  angehört  «Acta  sunt  hec  in  Monte  Scilicis  ao.  dom. 
ine  1161,  regnante  domno  Federico  Bomanorum  imperatore  invictis- 
simo,  ao.  regni  eius  10,  imperii  vero  eius  7.  feliciter.  Amen.  Data 
Monte  Scilicis  4  non.  ApriL*^).  Genug,  die  doppelte  Nennung 
des  Ortes  gehört  nicht  zu  den  Alltäglichkeiten,  kann  aber  auch  nicht 
gegen  die  Echtheit  sprechen.  Was  für  dieselbe  zeugt,  ist  so  manuig- 
hch  und  vollwichtig,  dass  ich  den  laut  gewordenen  Zweifeln  keine 
Berechtigung  zuerkennen  kann. 

Zusatz. 

Ich  habe  die  palaeographische  Yergleichung  bis  dahin  ausser  Acht 
gelassen.  Die  innere  Kritik  schien  mir  yöllig  auszureichen,  auch 
fehlt  mir  für  die  äussere  ein  allseitig  genügendes  Material.  Nur  meine 
ich  zweierlei  in  letzterer  Hinsicht  ergänzen  zu  sollen.  —  1)  Thommen 


^)  So  in  Urkunden  vom  Ende  des  Jahres  11 61  und  vom  Anfange  des  folgenden 
St.  S917.  26.  27.  88.  29.  31.  >)  St.  S916  yom  1.  September  1161,  St  8987a 
Tom  5.  November    1168.  <0  St.  8908  vom   22.  Juni  1161.  ^)St.   C784  = 

Stumpf  Acta  168.        >)  St.  S902  =;  Stampf  Acta  502. 


208  Soheffer-ßoichorBi 

hat  eine  Bemerkung Bresslau^s  übersehen^).  Danach  wurde  Heinrichs  V. 
Diplom  füi*  Büggisberg  von  einer  in  der  kaiserlichen  Kanzlei  viel 
beschäftigten  Hand  geschrieben.  Bresslau  hat  ihre  Züge  von  1109 
bis  1116  yerfolgi  Ausser  unserer  Urkunde  schrieb  sie  z.  B.  die  un- 
mittelbar vorausgehende  und  unmittelbar  nachfolgende.  —  2)  Auf 
meinen  Wunsch  prüfte  Freund  Schulte  in  Karlsruhe  St  3643,  d.  h. 
die  Urkunde  Friedrichs  für  Salem,  betreflfs  deren  ich  schon  oben  be- 
merkte^), sie  habe  dieselbe  Arenga,  wie  die  Beinwieler,  welche  Thom- 
men  verwirft.  Meine  sich  hieran  knüpfende  Yermuthung,  dass  die 
Beinwieler,  damit  dann  auch  natürlich  die  Albaner  und  Büggisberger, 
von  derselben  Hand  geschrieben  seien,  wie  die  Salemer,  welche  über- 
dies auch  ziemlich  gleichzeitig  ausgestellt  wurde,  ist  nun  durch  Schalte 
bestätigt  worden.  Die  Züge  sind  durchaus  die  gleichen;  auch  hier 
fehlt  es  nicht  an  Correcturen;  dann  verweise  ich  noch  besonders  auf 
das  Linienschema.  Thommen  sagt:  «Alle  drei  Urkunden,  die  Bein- 
wieler, die  Albaner  und  Büggisberger,  haben  blinde  Linien,  aber  auf 
verso  gezogen.  Zu  beachten  ist  dabei,  dass  die  Si^hriftUnien  nicht 
durchlaufen  von  einem  Fergamentrand  zum  anderen,  sondern  dass  sie 
nur  zwischen  zwei,  ebenfalls  blinden  Bandlinien  gezogen  sind,  welche 
den  für  den  Text  bestimmten  und  überall  vom  Schreiber  streng  ein- 
gehaltenen Baum  abgrenzen.  Ein  derartiges  Linienschema  kommt 
aber,  soviel  ich  weiss,  bei  Kaiserurkunden  des  12.  Jahrhunderts  noch 
nicht  vor,  wol  aber  findet  es  sich  regelmässig  bei  den  feierlichen 
Papstbullen."  Was  hiernach  ein  Kriterium  der  Unechtheit  wäre, 
findet  sich  nun  ebenso  in  dem  Original  des  Karlsruher  Archivs.  Ge- 
nug, auch  dieses  müsste  als  Fälschung  desselben  ,  grossen  Verbrechers '^ 
gebrandmarkt  werden,  wenn  die  drei  Schweizer  Urkunden  sein  Werk 
wären. 


Xn.  Drei  imgedrackte  Beitrage  zn  den  Regesten  Friedrichs  L 
und  Heinriclis  VI.  ans  elsässischen  Urkunden. 

Bei  der  Neubearbeitung  der  Begesta  imperii  1125  — 1197  habe 
ich  es  mehrfach  als  einen  der  Untersuchung  gewiss  sehr  schädlichen 
Mangel  empfunden,  dass  ich  nur  aus  Büchern  schöpfe.  Da  wollte 
ich  —  wie  spät  auch  immer  —  doch  wenigstens  die  in  meiner  nächsten 


<)  Kaiserurkunden  in  Abbildungen  8.  79  zu  Lief.  4,  Tafel  24.  *)  B.  195 
Anm.  1.  Vgl.  auch  S.  192  Anm.  1,  wonach  dieselbe  Urkunde  noch  in  einem 
anderen  Punkte  mit  der  unsrigen  übereinstimmt 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIL  209 

Nahe  befindlichen  Originale  mir  ansehen.  Hiebei  aber  stiess  ich  im 
hiesigen  Bezirksarchiy  auf  drei  Urkunden,  die  meines  Wissens  bis 
jetzt  unbekannt  waren.  Ich  bringe  sie  mit  einigen  Erläuterungen 
znm  Abdruck. 

I. 
Friedrieh  1.  beschützt  das   Kloster  Walhurg  im  Heiligen   Walde, 
bestätigt  die  Verleihungen  seiner  Vorfahren   und  trifft  Bestimmungen 
aber  die  Besetzung  der  Vogtei.  —  Boncaglia  1159  Mai  6, 

C ::  In  nomine  sanct^  et  indiyiduQ  trinitatis.  Fredericus  divina  favente 
dementia  Bomanorum  Imperator  augustus.  H 

Salutari  exemplo  anteceasomm  nostrorum  regum  et  imperatorum  fre- 
quentins  ammoniti  sanctam  dei  ^lesiam  fovere,  tueri  nostra  imperiali 
aactoritcite  semper  intendimus,  et  si  gloriam  et  decorem  domus  dei  dili- 
gentes  aliquid  ex  henivolentia  nostra  supererogaverimus,  a  v^ro  Samaritano, 
com  redierit^  nohis  in  centuplum  ease  reddondum  speramus.  Inde  est, 
quod  divin^  mercedis  respecta  et  pro  anima  patris  nostri  dnois  Frederici, 
coius  corpus  ibi  requiescit,  ^cdesiam  sanctorum  apostolorum  Fhylippi  et 
Jacobi  et  beat^  Walborgis  virginis  in  Sacra  Silva,  cui  Dithmarus  abbas  ad 
honorem  dei  preest,  quam  pro^enitores  nostri  libere  fundaverunt  multisque 
donarüs  honestaTorunt,  sab  propria  nostra  imperiali  defensione  ita  pl^no 
et  patemo  affectu  recepimus,  quod  antecessorum  nostrorum  privilegia  eidem 
^leai^  donata  predicto  abbati  et  fratribus  eins  auctoritate  nostra  robora- 
mus.  Qoicquid  ipsi  eis  concesserunt,  et  nos  eis  oonoedimus,  et  quQCum- 
que  ipei  eis  ex  habundanti  dementia  confirmaverunt,  nos  quoque  ex  pie- 
tatis  stndio  munimine  nostro  eis  confirmamus.  Statuimus  etiam,  ut  nullus 
abbas  eidem  nostro  monasterio  violenter  prefidatur,  nisi  quem  ipsa  con- 
gregatio  communi  oonsilio  secundum  regulam  Benedidd  patris  eorum  Qle- 
gerit.  Predpimus  quoque,  ut  nullus  ibi  fiat  advocatus,  nisi  solus  impe- 
rator.  Qui  cum  deo  vocante  de  medio  sublatus  fuerit,  eorum  fiat  advocatus 
quicumque  post  nos  Haggenowe  et  allodia  ad  illud  pertinentia  optinuerit; 
neo  lioeat  d  aliquem  subadvooatum  ponere,  hoc  tamen  paoto,  ut  Qcdesiam 
noetram  et  bona  ^cded^  intus  et  foris  in  bono  et  tranquillo  statu  semper 
stadeat  conservare.  Si  yero  exoedere  et  per  tyrannidem  suam  res  quietas 
^led^  turbare  et  disdpare  voluerit,  ipse  abbas  et  eins  fratres  liberam 
habeant  facultatem  Qligendi  advocatum  de  nostra  parentela,  prout  dbi  ne- 
cessarium  et  utilem  oognoverint.  Omnes  insuper  possesdones,  quas  ante- 
eeesores  nostri  eis  oontulerunt  et  nos  ipd  eis  contulimus,  imperiali  Qdicto 
nostro  ipsis  confirmamus,  videlicet  Peterlingen,  Sconowe,  Svaptal,  Hitten- 
dorfy  Sealkendorf,  Cinc^iheim,  Crikesheim  aliaque  bona,  quQ  ipd  iuste 
posddent  yel  in  futuro  Intime  acquirent  De  c^tero  usum  Süyq  ad  ^- 
ficandnm,  ad  caleßusiendum  et  aquas  ad  piscandum  vel  ad  cetera  oommoda 
et  eorum  animalibus  pascua  per  totam  Silvam,  ut  prefati  progenitores  nostri 
eis  oonceeserunt,  et  nos  eis  confirmamus. 

Huius  rei  testes  sunt  Everardus  Bambergensis  episcopus,  Hermannus 
Verd«iais,  Danyel  Pragensis,  Fridericus  dux  Suevorum,  G&nradus  comes 
palaünus  de  Beno  et  alii  plures. 

ItttäiflUiuigen  DL  14 


210  Scheffer-Boicliorflt 

::  Signum  domni  Frederici  Bomanorum  imperatoris  invicüssimi.  *; 

Ego  Eeinaldus  sacri  palacii  imperialis  cancellarios  reoognoTi  (M). 

Acta  sunt  h^  anno  dominic^  incamationis  1159^  indictione  7%regnante 
domno  Frederioo  Bomanorum  imperatore  serenissimo,  anno  regni  eins  7^, 
imperii  v^ro  4^.     Datum  in  Runchalia  pridie  nonas  Mail  (S). 

Ans  dem  Original  im  Bezirksar chiv  des  Unter-Elsass  H.  1096. 
Das  aufgedrückte  Siegel  ist  abgesprungen. 

Die  Echtheit  der  Urkunde  scheint  mir  keinem  Zweifel  zu  unter- 
liegen. Ich  hebe  besonders  hervor,  dass  die  Formen  durchaus  dem 
damaligen  Kanzleigebrauch  entsprechen.  In  dieser  Hinsicht  ist  wol 
Nichts  bemerkenswerther,  als  die  Fassung  der  Becoguition.  An  und 
für  sich  gehört  sie  ja  nicht  zu  den  gewöhnlichen,  aber  gerade  in  den 
Monaten,  während  welcher  auch  unsere  Urkunde  ausgestellt  wurde, 
bezeichnet  Beinald  sich  nicht  blos  als  Kanzler,  sondern  als  Kanzler 
der  hL  Pfalz.  Es  geschieht  zum  ersten  Male  am  30.  November  1158*); 
am  3.  December  kehrt  Beinald  noch  einmal  zu  dem  einfacheren  und 
üblicheren  Titel  zurück*);  aber  im  Jahre  1159  zeichnet  er  dann  fast 
ausnahmslos:  «Ego  Beinaldus  sacri  palatii  imperialis  cancellarius. * 
So  zuletzt  am  30.  Juni  11593).  Da  ward  er  Erzbischof  von  Köln, 
und  sein  Nachfolger  bescheidet  sich  nun  gleich  wieder  mit  dem  Namen 
eines  Kanzlers  schlechthin. 

Neben  der  Becognition  scheint  mir  noch  die  Arenga  vor  Anderem 
beachtenswerth  zu  sein.  Die  Hofinung  auf  die  hundertfache  Ver- 
geltung, ,,wenn  der  wahre  Samaritaner  wiederkehrt*',  ist  nicht  eben 
ein  gewöhnliches  Motiv  für  Schenkungen.  Lässt  sich  dasselbe  nun 
um  die  Zeit,  welcher  auch  unsere  Urkunde  angehört,  noch  zweimal 
nachweisen,  nämlich  am  12.  und  18.  Januar  1159^),  so  möchte  darin 
ein  weiterer  Grund  für  die  Echtheit  gegeben  sein. 

Mit  Bücksicht  auf  die  Daten:  „Boncaglia  1159  Mai  6*  bemerke 
ich  Folgendes:  Ende  April  zog  Friedrich  von  Lodi  nach  Bologna, 
dann  brach  er  zur  Bekämpfung  Mailands  auf^),  am  17.  Mai  finden 
wir  ihn  in  Melegnano,  südlich  von  Mailand^).  Nach  diesem  Beisewege 
hat  Friedrich  das  Gebiet  von  Piacenza,  d.  h.  die  Ebene  von  Boncaglia, 
offenbar  zweimal  berührt:  bei  seinem  Zuge  von  Lodi  nach  Bologna 
und  von  dort  nach  Mailand.  Auf  dem  letzteren  ist  unsere  Urkunde 
ausgestellt:  Boncaglia  —  so  muss  man  schliessen,  —  hat  wieder  ein- 
mal als  Sammln ngs-  und  Musterungsplatz  des  Heeres  gedient.  Und 
diese  selbstverständliche  Thatsache  wird  nun  zu  allem  Ueberfluss  von 


«)  St.  8881.    «)  St.  S882.    8)  St.  8859.    *)  St.  8885a.  8887. 
»)  Otto  Morena  M.  G.  SS.  XVUI.  609.    «)  St.  8854. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIT.  211 

Bagewin  bestätigt,  denn  nach  ihm  hielt  Friedrich  vor  seinem  Ein- 
brach ins  Mailändische  «curiam  ante  indictam  apud  Roncaliam '^  ^). 
So  passt  unsere  Urkunde  vortreflFlich  in's  Itinerar;  für  den  nur  von 
Bagewin  überlieferten  Hoftag  zu  Boncaglia  aber  gewährt  sie  die  ge- 
nauere, bisher  entbehrte  Zeitbestimmung. 

Es  erübrigt  noch  die  Bemerkung,  dass  die  Worte  im  letzten  Satze 
des  Textes:  ,usum  Silv^  —  per  totam  Silvam"  mit  der  Urkunde 
Heinrichs  V.  vom  17.  October  1106  übereinstimmen  2).  Dieselben 
kehren  auch  in  der  1133  ausgestellten  Urkunde  Gebhards  von  Strass- 
burg  wieder*).  Was  dagegen  die  dann  folgende  Bestätigung  Kon- 
rads IIL  d.  d.  (April)  1138  betrifft,  so  findet  sich  nur  ein  Anklang 
an  deren  Arenga;   auch  hier  ist  die  Bede  vom  »decor  domus  dei*'^). 

IL 
Friedrich  L  bestätigt  dem  Kloster  Hohenburg  (oder    Odüienberg) 
die  Schenkungen  der  MinistericUin  Willebirg  vmi  AndfUtu,  —  Ohne  alle 
Daten, 

F.  dei  gratia  Bomanorum  imperator  et  semper  augustus.  Omnibus 
tarn  presentibus,  quam  futuris.  Noverit  universitas  vestra,  quod  quedam 
nobilis  matrona  in  villa  Andela,  sed  de  Hohenburgensis  ecclesi^  ministe- 
rialibus  orta,  nomine  Willebirc,  divino  instinctu  tarn  pro  sua  salute,  quam 
pro  mariti  sui  necnon  suorum  parentum  liberatione  animarum  tiiginta  agros 
et  unum  ac  dimidium  predii  et  hereditatis  in  banne  Bodesheim  sitos  ac 
daas  curtes  et  domam  lapideam  in  eadem  villa  ecclesi^  sanct^  Mari^  in 
Hohenburc  nostra  aUctoritate  atque  per  manum  nostram  tali  condicione 
donavit,  ut  eidem  ecclesi^  ac  deo  inibi  servientibus  perpetualiter  et  omni 
alienationis  genere  remoto  deserviat,  ita  ut  annuatim  in  die  anniversarii 
eius  congregationi  ezinde  detur  refectio  piscibus,  quinque  solidis  comparatis. 
Verum  ut  hec  donatio  firma  et  illibata  permaneat,  sigilli  nostri  eam  testi- 
monio  ac  nostra  auetoritate  corroboravimu?,  sanctientes  ut  quisquis  eam 
ausu  temerario  infringere  teroptaverit,  divinara  ac  imperialem  ofifensam  se 
incurrisse  cognoscai 

Hoius  rei  testes  sunt  Günther  de  Yienhege,  Diethericus  de  Lapide  et 
frater  eius  Burchardus,  Lampertus,  Budolfus  de  Ehenheim,  Waltherus 
scultetns  de  Ehenheim,  Cünradus  villicus^  Fridericus  cellerarius  de  Bodes- 
heim et  alii  quam  plures. 

Hec  acta  sunt  temporibus  Herradis  abbatiss^. 

Aus  dem  Original  im  Bezirksarchiv  des  Unter-Elsass  6.  1687. 
Nach  dem  Urtheil  des  Herrn  Archivdirectors  Wiegand  ist  das  Siegel,  welches 
an  Pergamentstreifen  hing,  mit  eineiü  Theile  der  letzteren  abgeschnitten. 


«)  Gesta  Frid.  IV.  88.  •)  St.  8009.  Das  Original  im  hiesigen  Bezirks- 
archiv H.  1096.  •)  Würdtwein  Nova  sub,  VII.  76.  Bulletin  de  la  sod^t^  pour 
la  conservation  des  mon.  hist.  d'Alsace,  2«  s^rie  Vb  82.  ^)  St.  8376.  Das 
Original  hat  sich  hier  nicht  gehmden. 

14* 


212  Soheffer-Boichorst.    - 

Dass  die  Urkunde  nicht  in  der  kaiserlichen  Kanzlei  geschrieben, 
lehrt  der  Mangel  aller  üblichen  Formen,  lehrt  dann  auch  der  Augen- 
schein. Sie  ist  Yon  einer  Hand,  welche  noch  das  eine  und  andere 
Hohenburger  Bechtsgeschäft  zu  Pergament  brachte,  namentlich  aber 
die  als  «Earta  Herradis  abbatiss^*  bezeichnete  Schenkung  der  Wille- 
birg. Die  letztere  zeigt  offenbar  denselben,  nur  etwas  kleiner  ge- 
haltenen Ductus.  Somit  ist  unsere  Urkunde  die  Arbeit  eines  Hohen- 
burger Schreibers;  sie  sollte  dem  Kaiser  einÜEU^h  zur  Besiegelung  vor- 
gelegt werden,  und  dem  Wunsche  mochte  dann  auch  entsprochen  sein. 

Der  ganze  Tenor  beruht  aber  auf  der  schon  angefahrten  ,  Karta 
Herradis  abbatiss^*.  Nicht  blos  wird  hier  der  Hergang  in  gleicher 
Weise  erzählt,  —  auch  die  Zeugen  sind  durchaus  dieselben.  Man 
möge  sich  selbst  ein  Urtheil  bilden. 

Karta  Herradis  abbatiss^^). 

Notum  sit  tam  futuris,  quam  presentibus»  quod  Willebirc  de  Andela 
dedit  sanct^  Mari^  ad  Hohenburc  pro  redemptione  anim^  suq  et  mariti  sui 
Bemheri  et  patris  ac  matris  omniumque  parentum  suomm  per  manom 
Friderici  imperatoris  domum  lapideam,  quam  habuit  in  Bodesheim  et  curiam 
adiacentem.  Insuper  etiam  dedit  per  manum  predicti  imperatoris  triginta 
agros  et  unum  ac  dimidium  predii  et  hereditatis  ac  duas  curtes  ea  con- 
ditione,  ut  perpetualiter  libera  possessione  serviat  predict^  ecclesi^  Hohen- 
burc et  in  die  anniversarii  eius  inde  congregationi  dentur  pisces  pro  quin- 
que  solidis. 

Huius  quidem  rei  testes  sunt  Günther  de  Vienhege,  Diethericus  de 
Lapide  et  frater  eius  Burchardus,  Lampertus,  BAdolfus  de  Ehenheim,  Walther 
scultetus  de  Ehenheim,  Cunradus  villicus,  Fridericus  cellerarius  de  Bodes- 
heim et  alii  quam  plures. 

Eine  genauere  Bestimmung  der  Zeit,  in  welcher  die  Schenkungen 
durch  die  Hand  Friedrichs,  wie  es  in  beiden  Urkunden  heisst,  dem 
Kloster  übergeben  wurden,  wird  sich  schwerlich  durchführen  lassen. 
Genug,  dass  der  Act  nach  1167  erfolgte,  denn  erst  in  diesem  Jahre 
starb  die  Vorgängerin  der  Herrad,  dass  er  ferner  im  Elsass  geschah, 
denn  darauf  deuten  die  Zeugen.  Da  unter  diesen  ein  Budolf  von 
Ehenheim,  dann  der  Schultheiss  und  Yillicus  derselben  Stadt  ge- 
nannt werden,  so  möchte  Ehenheim  der  Ort  der  Handlung  gewesen 
sein.  Hier  können  wir  den  Kaiser  am  12.  October  1178  nachweisen*), 
aber   er  kann   sich  dort  auch  in  anderen  Jahren   aufgehalten  haben. 


<)  Ich  habe  den  Druck  bei  Würdtwein  N.  s.  X.  68  mit  dem  Original  im 
hiesigen  Bezirksarchiv  verglichen.  ')  St.  4294  setzt  die  Urkunde  zu  1179; 
schon  Prutz  Kaiser  Friedrich  L  hat  III.  69  Anm,  2  richtig  »1178*  vermuthet: 
xlas  im  Bezirksarchiv  beruhende  Original  hat  die  Daten  ,1178  ind.  11  ao.  reg. 
87  imp.  25.  ap.  Ehenheim  4  id.  Octob.*    Da  ist  nur  a.  imp.  25  um  einen  Einer 


Kleinere  Forsclioiigen  zur  Gesohioh^  des  Mittelalters  XII.  213 

m. 

Abt  Hdwich  von  Setz  bekundet,  wie  ein  Zehntenstreit  seines  Klosters 
mit  detn  von  Walburg^  über  welchen  schon  vor  den  päpstlichen  Legaten, 
dem  Cardinalpriester  Johann  von  S,  Marcus  und  dem  Bischöfe  Peter 
von  Luni,  zu  Strassburg  verhandelt  und  dessen  Ausgleichung  dann  von 
Friedrich  L  eingeleitet  ward,  nun  unter  Mitwirkung  Heinrichs  VI,  zu 
Worms  endgültig  beigelegt  sei.  —  1190. 

In  dei  nomine.  Helwicns  Salaensis  abbas.  Noverint  omnes  Christi 
fideles  tarn  faturi  quam  präsentes,  quoniam  controversia  inter  ecclesiam 
nostram  Salaensem  et  ecclesiam  sancte  Walbarg^  diu  habita  hoc  modo  est 
terminata.  Nam  com  nostra  sit  dedmatio  Sacr^  SilvQ,  sicut  evidenter  pro- 
bare possumas,  visom  est  tam  nobis  qoam  anteccssori  nostro  inioriam 
nobis  fieri,  eo  quod  ecclesiQ  nostre  ab  ecclesia  sanctQ  WalbnrgQ,  in  eadem 
Sacra  Silya  oonstmcta,  deoimarnm  vice  niohil  fieret  pensi.  Qua  de  re  cum 
idem  antecessor  noster  abbas  Otto  sepe  provocasset  et  eandem  causam 
multis  assercionibus  coram  multis  multipliciter  allegasset,  neonon  Argen- 
tin^  coram  legatis  apostolicQ  sedis,  Johanne  videlicet  Anagnino  tituli  sancti 
Mard  cardinali  presbytero  et  Petro  Lunensi  episcopo,  instrumentis  neces- 
sariis  comprobasset,  eisdemque  legatis  assentientibus  ad  audientiam  dive 
memoria  imperatoris  Friderioi  res  dilata  fuisset,  post  obitum  eiusdem  Ot- 
tonis  abbatis,  tandem  in  mannm  iam  dicü  Friderici  imperatoris  compro- 
misimus,  cum  esset  idem  imperator  in  procinctu  expeditionis  Jherosolimi- 
tane  eonstitutus.  Qui  mox  eandem  causam  transposuit  in  viros  discretione 
precipuosy  hoo  est  in  abbatem  Gundelacum  Wizenburgensem ,  Erenbertum 
abbatem  Novi  Castri,  Ödalricum  decanum  Spirensem,  Budegerum  advocatum 
Nemoris,  Gotfridum  de  Fleochensteine,  Billungum  soultetum  de  Hagenove, 
ea  scilioet  ratione,  ut  hii  quicquid  inde  communi  deliberatione  statuissent, 
pars  utraque  ratum  haberet.  Statuerunt  ergo,  ut  fratres  de  sanota  Wal- 
bnrga  eoclesi^  Salsensi  annuatim  30  quartalia  grani  hyemalis  decimarum 
rice  persolverent,  donec  eidem  Qcclesie  nostre  predium  aliquod  contraderent, 
quod  eandem  taxationem  solvere  posdet.  Agente  igitur  Chänrado  venera- 
bili  abbate  de  sancta  Walburga  invenerunt  predium  in  Franchenheim, 
habens  duas  curias,  tres  mansos  septemque  iugera,  quod  nobis  iam  dicta 
decimarum  vice  dederunt,  quin  etiam  idem  Chunradus  abbas  hoc  ipsum 
predium  Warmati^  in  manum  Heinrici  serenissimi  Bomanorum  regis  au- 
gusti  oontradidit.  Quod  idem  Serenissimus  rex  nobis  susoepit  et  nostris 
osibus  profuturum  regia  nobis  auetoritate  consignavit.  Ecclesiam  etiam 
sancte  WalburgQ  ab  illa  decimarum  repeticione  de  cetero  liberam  esse  pre- 
cepto  regio  oonfirmavit,  presentibus  et  attestantibus  Chunrado  Mogontino 
archiepiscopo,  Chunrado  Warmatiensi  episcopo,  Chunrado  Argentinensi  electo. 


zu  hoch  berechnet,  während  die  anderen  Zeitbestimmongen  zu  1178  passen.  Dem 
Originale  entsprechend  gab  Hugo  Annal.  Praem.  U.  552  Jahr  und  Indiction 
wieder;  II.  249  druckte  er  dagegen  dieselbe  Urkunde  mit  1178  ind.  12.  Völlig 
in  die  Irre  leitet  Würdtwein  N.  8.  X.  86,  der  im  Autograph  gelesen  haben  will 
,1179  ind.  12.  ao.  reg.  28<! 


214  Scheffer-BoicboTflt. 

Diethero  cancellario,  Eberhardo  thesaurario  Ar^entinensi,  Morando  scolarom 
magistro,  Heinrico  camerario,  Alberto  preposito  de  Hohenove.  Anno  do- 
minier incamationis  1190,  expeditionis  JherosoliroitanQ  anno  seciindo. 
Actum  in  dei  nomine.  Amen.  Ego  itaque  Helwicus  dei  gratia  Salsensis 
abbas  et  universi  fratres  mei  fratres  de  sancta  Walburga  ab  illa  iam  (dicta) 
decimationis  exactione  liberos  absolvimus  et  absolutes  pronunciamus,  et  ut 
de  cetero  nobiscum  iuste,  amicabiliter  et  fraterne  in  domino  vivant,  bu- 
militer  oramus. 

Aus  dem  Original  im  Bezirksarcbiv  des  Ünter-Elsass  H.  1096. 
Das  ziemlich  wol  erhaltene,  an  Bindfadenschnur  hängende  Siegel  träg^  die 
Umschrift  »Helwicus  ....  Salsensis  abbas.' 

Die  Urkunde  stellt  uns  die  Aufgabe,  die  Zeit  der  verschiedenen 
Handlungen  zu  bestimmen.  Nun  wissen  wir,  dass  der  Cardinal- 
priester Johann  von  San  Marco  und  der  Bischof  Peter  von  Luni, 
als  Boten  Lucius'  IIL,  im  Jahre  1183  in  Deutschland  sich  aufhielten. 
Ersteren  kann  ich  zum  letzten  Male  den  17.  November  1182  am  päpst- 
lichen Hofe  nachweisen;  aber  nicht  vor  Juni  1183  erscheint  er,  zu- 
gleich dann  auch  sein  Begleiter,  in  der  Umgebung  Kaiser  Friedrichs: 
es  war  zu  Gonstanz,  wo  sie  damals  niedere  Geistliche,  die  während 
des  vorausgegangenen  Schismas  abgesetzt  waren,  wieder  zu  ihren 
Aemtem  zuliessen.  Wie  wir  noch  weiter  wissen,  haben  beide  Legaten 
damals  auch  Köln  besucht^).  Danach  ist  es  wahrscheinlich,  dass  sie 
auf  dem  Wege  von  Köln  nach  Constanz  oder  von  Gonstanz  nach 
Köln  den  in  der  Urkunde  erwähnten  Aufenthalt  zu  Strassburg  nahmen"). 

Die  Legaten  haben  gestattet,  die  Angelegenheit  dem  Urtheile  Kaiser 
Friedrichs  zu  unterbreiten.  Das  ist  dann  erst  geraume  Zeit  später  ge- 
schehen: «post  obitum  eiusdem  Ottonis  abbatis  tan  dem  in  manum 
iam  dicti  Friderici  imperatoris  compromisimus.  **  Die  ungefähre  Zeit- 
bestimmung aber  lautet:  «cum  esset  idem  Imperator  in  procinctu  ex- 
peditionis  Jherosolimitane  constitutus. '^  In  diesen  Monaten  kam 
Friedrich  nun  einmal  nach  Selz,  dessen  Mönchschaft  ja  der  eine  der 
hadernden  Theile  war;  es  geschah  im  April  1189;  und  da  finden  wir 
am  16.  von  den  sechs  Schiedsrichtern,  die  Friedrich  nach  unserer 
Urkunde  ernannte,  nicht  weniger  als  vier  an  seiner  Seite:  nur  der 
Abt  von  Weissenburg  und  der  Dekan  von  Speier  lassen  sich  zu  Selz 
nicht  nachweisen  •'^).  Danach  möchte  ich  den  Act  für  den  April  1189 
und  Selz  in  Anspruch  nehmen. 


')  Die  Belege  für  Alles  in  meinem  Buche :  Der  letzte  Streit  Friedrichs  L  mit 
der  Ciirie  172.  178.  *)  Der  Cardinal  erscheint  nicht  erst  am  1.  November, 
sondern  schon  am  17.  October  wieder  zu  Velletri,  dem  damaligen  Sitze  des 
Papstes.        •)  St.  4517. 


Kleinere  Forschangen  zur  Gesohichie  des  MiitelalterB  XUI.  215 

Gerade  ein  Jahr  später  hat  dann  Heinrich  VL  den  Streit  zum 
Austrage  gebracht  Es  geschah  zu  Worms.  So  die  Urkunde  selbst, 
die  1190  ausgestellt  ist.  Unzweifelhaft  gehört  auch  die  Entscheidung 
Heinrichs  VL  in  dieses  Jahr  und  zwar  in  ^eu  April  desselben.  Denn 
allein  während  des  Aprils  hat  der  König  1190  Worms  besucht;  am  4» 
ertheilt  er  dort  ein  Privileg,  und  dieses  nun  bezeugen  der  Erzbischof 
Yon  Mainz  und  die  Bischöfe  von  Worms  und  Strassburg,  d.  h.  also 
dieselben  Männer,  welche  auch  nach  unserer  Urkunde  an  Heinrichs 
Seite  standen.  Das  Actenstück  vom  4.  April  fQhrt  als  anwesend  nur 
die  drei  Prälaten  auf:  der  Abt  von  Selz  lehrt  uns  nun  noch  Andere 
kennen,  die  damals  am  königlichen  Hofe  zu  Worms  erschienen  waren. 


Xm.  lieber  Diplome  Friedrichs  L  für  Cisterzienser-Kloster, 
namentlich  in  Elsass  nnd  Bnrgnnd. 

Ich  möchte  eine  Forschung  Kcker's  über  Privilegien,  welche 
Friedrich  I.  einigen  Klöstern  des  Elsass  ertheilte,  wieder  aufnehmen 
und  weiter  ausdehnen. 

Die  Urkunde  vom  21.  Februar  1156,  eine  Bestätigung  für  die 
Abtei  Lützel  im  Oberelsass^),  hat  so  ungewöhnliche  Formen,  dass  sie 
wol  Bedenken  erregen  konnte:  Hidber  bezeichnet  sie  als  zweifelhaft^), 
und  nach  Pertz  ist  die  Ueberlieferung,  aus  welcher  wir  sie  kennen, 
ein  .angebliches*  Original').  Oleich  der  Titel  ist  höchst  auffallend: 
vFridericus  dei  favente  dementia  imperator  inyictus%  denn  in  fast 
allen  Diplomen,  die  nicht  in  einer  näheren,  später  zu  erörternden 
Beziehung  zu  dem  imsrigen  stehen,  ist  das  Epitheton  des  Kaisers 
nicht  9  invictus  *,  sondern  ,  augustus '.  Sodann  ist  die  Gliederung  des 
Schlusses  auch  gleich  yereinzelt:  sie  beginnt  mit ,  Acta',  es  folgt  der 
Ort,  das  Jahr,  die  Indiction,  die  Epakte,  darauf  die  Zeugen,  nun  eine 
Verheissung  für  diejenigen,  welche  der  Urkunde  ihre  Achtung  be- 
weisen, dann  die  Ankündigung  des  Monogramms  und  endlich  die 
weiteren  Daten,  worunter  der  Ort  nochmals  vnederholt  wird.  Wie 
gesagt,  verstösst  diese  Gliederung  an  sich  gegen  den  Kanzleigebrauch; 
noch  auffallender  ist  die  Zeitbestimmung  nach  Epakten  und  dann 
ganz  besonders  die  Einschaltung:  , Conservantes  autem  hec  gratiam 
dei  et  nostram  consequantur.    Amen,  amen,  amen!**^) 


>)  Nach  dem  Original  Trouillat  Mon.  de  Bäle  L  828. 
*)  Schweizer,  ürkundenreg.  IL  124  Nr.  2085.        •)  Vgl.  St  8787. 
*)  Auch  die  nach  der  Epakte  folgende  Zeitbestimmung  »regnante  Friderico 
imperaiore  augusto*  ist  ganz  ungewöhnlich,  es  sollte  heirsen:    »regnante  Fti- 


216  Scheffer-Boichorst 

Mit  der  Urkunde  för  Lützel  stimmt  auf  das  Genaueste  eine  andere, 
die  Friedrich  dem  Kloster  Neuburg  im  Ünter-Elsass  ertheilte^).  Die 
Gliederung  unterscheidet  sich  in  Nichts ;  die  Gongruenz  geht  so  weit, 
dass  die  Lücken  des  Neuburger  Diploms,  welches  uns  nur  in  schlechter 
Abschrift  erhalten  ist,  sich  aus  dem  Lützeler  ergänzen  lassen.  Das 
gilt  vielleicht  auch  f&r  die  nicht  vorhandene  Orts-  und  Tagesangabe: 
wir  lesen  nur  noch  das  Jahr  1156,  die  entsprechende  Indiction  und 
Epakte;  nach  den  Zeugen  unterliegt  die  Gleichzeitigkeit  der  Ausstellung 
keinem  Zweifel.  Ausser  den  Verschiedenheiten,  welche  durch  die  Sachen 
bedingt  sind,  erscheint  mir  die  bemerkenswertheste,  dass  es  hier  im 
Titel  nicht  «invictus**,  sondern  ,  invictissimus  *  heisst,  dass  femer  der 
Schlusssatz  lautet:  , Gonservantibus  autem  haec  omnia  sit  pax  et  mi- 
sericordia  Domini  nostri  Jesu  Christi.  Amen!*").  Jedoch  die  Ab- 
weichungen sind  sehr  gering  3),  und  man  kann  sich  nicht  wundem, 
dass  die  Urkunde  dem  gleichen  Schicksal  verfiel,  wie  die  Lützeler: 
der  letzte  Herausgeber  nannte  sie  ein  «diploma  adulterinum**^),  und 
auch  später  ist  sie  auf  s  Bestimmteste  als  Fälschung  bezeichnet  worden^). 

Ich  komme  zu  einer  dritten  Urkunde,  die  Friedrich  flLr  Eaisheim 
bei  Donauwörth  ausstellte  <').  Sie  ist  uns  leider  nur  in  einem  elenden 
Bruchstück  erhalten,  es  hat  ,  Jahrhunderte  lang  einer  alten  Postille 
zur  Decke  gedient*^.  Die  vorhandenen  Worte  finden  sich  nun,  so- 
weit nicht  die  Sachen  eine  Aenderuog  erforderten,  ohne  Ausnahme  in 
dem  Lützeler  wieder;  und  .zwar  ist  die  üebereinstimmung  eine  noch 
genauere,  als  mit  dem  Neuburger;  so  etwa  heisst  gleich  das  ftinfte 
Wort  .invictus*,   nicht  .  invictissimus  *.     Danach   würde   ich   keinen 


derico  imperatore  glorioso*   oder  auch  »glorioslBsimo*   und  dann  müssten  die 
Jahre  der  Königs-  mid  Eaiserherrschaft  folgen. 

*)  Guillimann  De  ep.  Argent.  2S4.  Danach  Laguille  Hist.  d*  Alsaoe  Preuves  29. 
Aus  dem  Chartular  von  Neuburg  Soböpflin  Als.  dipl.  I.  471,  ohne  Ankündigung 
des  Monogramms,  die  zugleich  mit  einem  Facsimile  von  Guillimann  und  danach  von 
Laguille  gegeben  wird.  Doch  schöpfte  Guillimann  wol  aus  gleicher  Quelle.  Vom 
Originale  finde  ich  keine  Spur.  >)  Unzweifelhaft  ist  diese  Wendung  einer  päpst- 
lichen Urkunde  nachgebildet;  von  einigen  Yerschiedenheiten  abgesehen,  war  sie 
in  der  römischen  Kanzlei  sehr  gebräuchlich,  wie  denn  auch  Eugen  IIL  sich  deren 
ftbr  Neuburg  selbst  einmal  bedient  hat:  »Cunctis  autem  eidem  loco  iusta  aer- 
vantibus,  sit  pax  domini  nostri  Jesu  Christi.'  JafiEi§-Iiöwenf(Bld  9111.  >)  Die 
der  £pakte  folgende  Zeitbestimmung  lautet  hier  »imperatore  Friderico  aogusto.* 
Dass  »regnante*  fehlt,  macht  die  Formel  nur  noch  auf&illender,  als  die  Kanzlei- 
widrigkeit des  Epithetons  und  der  Mangel  von  Königs-  und  Kaiseijahren. 
Vgl.  S.  215  Anm.  4.  «)  Schöpflin  1.  c  «)  St.  8788.  Ebendort  ist  auch  zu- 
erst die  Üebereinstimmung  mit  St.  8787  bemerkt  worden.  ')  Mon.  Boic  XXIX^ 
314.  Danach  Wirtemb.  U.-B.  II.  79  =  St.  4582.  »)  Steichele  Das  Bisthum 
Augsburg  IL  618  Anm. 


Kleinere  Fonchungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XUI.  217 

Augenblick  zögern,  die  zahlreichen  Lücken  unseres  Diploms  auf  Grund 
des  Lüts&eler  zu  ergänzen.  Nebenbei  bemerkt,  würde  die  Wiederher- 
stellung Yiel£Eu^h  anders  lauten,  als  diejenige,  welche  die  Herausgeber 
durchgeführt  haben.  Ich  würde  aber  dann  noch  weiter  gehen  und 
den  ganzen  abgeschnittenen  Rest  der  Urkunde,  fCbr  welchen  also  andere 
Anhaltspunkte  gar  nicht  vorhanden  sind,  gleichwol  nach  Massgabe 
der  Lützeler  hinzufügen;  nur  Ort,  Zeugen  und  Zeit  brauchen  nicht 
die  gleichen  gewesen  zu  sein.  Also  auch  die  Gliederung  des  Escha- 
tokoUs,  dann  die  Verheissung,  würde  ich  übernehmen.  Die  noth- 
wendige  Folge  wäre,  dass  die  Bedenken,  welche  man  gegen  das  Lützeler 
Diplom  geltend  machte,  auch  das  unsrige  treffen  würden.  Aber  davon 
abgesehen,  —  selbst  das  Vorhandene  hat  schon  zur  Verwerfung  An- 
lass  gegeben:  man  verwies  auf  das  Epitheton  .invictus*^)  und  brach 
den  Stab. 

Eine  vierte  Urkunde,  nämlich  diejenige,  welche  Friedrich  im 
Jahre  1187  —  wo  und  wann  ist  nioht  gesagt,  —  den  Nonnen  von 
Eönigsbmck  im  XJnterelsass  ausfertigen  liess^),  steht  dagegen  in 
engerer  Beziehung  zu  der  Neuburger ^).  Auch  hier  «invictissimus', 
nicht  invictus,  dann  vnrd  die  Reihe  der  Zeugen  für  Neuburg  ein- 
geleitet, wie  ftUr  Eönigsbruck:  »his  testibus",  während  es  für  Lützel 
heisst:  «  presentibus  archiepiscopis  **,  und  endlich  stimmt  die  Verheissung 
der  Eönigsbrucker  genauer  mit  derjenigen  der  Neuburger  Urkunde: 
.Conservantibus  autem  praedicto  loco  sua  iura  sit  pax  et  misericordia, 
domini  nostri  Jesu  Christi*^).  Aber  im  Einzelnen  ist  der  Anschluss 
nicht  genau,   wie  denn  etwa  von  der  Arenga  in  anderer  Weise  zum 


1)  Freilich  noch  bedenklicher  erschien  der  Titel  »imperator*,  weil  die  Ur- 
kunde f&r  den  Abt  Udalrich  ausgestellt  ist,  dieser  aber  vor  Friedrichs  Eaiser- 
krönung  gestorben  sein  soll«  Wirtemb.  U.-B.  ü.  80.  St.  4582.  Dagegen  Steichele 
a.  a.  0.  *)  St.  4481  =  SchOpflin  Als.  dipl.  L  289  »ex  tabulario  abbatiae  Re- 
gitpontanae  *,  —  ob  damit  das  heute  verschwundene  Original  gemeint  ist  ?  Nach 
einer  handschriftlichen  Chronik  der  Abtei  soll  dieses  schon  im  17.  Jahrhundert 
verbrannt  sein.  ')  Das  hat  zuerst  Ficker  Beiträge  zur  Urkundenlehre  I.  291 
bemerkt.  *)  Wenn  ich  nicht  irre,  rührt  übrigens  nur  >et  misericordia*  aus 
dem  Neuburger  Privileg,  das  andere  hat  eine  Umwandlung  auf  Grund  einer  nicht 
bekannten,  aber  doch  gewiss  für  E5nigsbruck  ausgestellten  Papstbulle  erfahren, 
denn  »conservantibus  autem  praedicto  loco  sua  iura  sit  pax*  entspricht  durchaus 
dem  Stile  päpstlicher  Urkunden.  Noch  eine  zweite  Abweichung  von  dem  Neu- 
burger Diplom  macht  die  Benutzung  einer  Papstbulle  wahrscheinlich.  Dort 
heisst  es :  ,  omnia  integre  conserventur  vestris  et  pauperum  Christi  usibus  omni- 
modis  profutura*,  hier  dagegen:  »omnia  integra  conserventur  eorum  usibus  om- 
nimodis  profutura,  pro  quorum  sustentacione  a  fidelibus  sunt  collata.  *  Beide  Fas- 
sungen waren  in  Rom  beliebt. 


218  ßcheffer-Boichorst. 

Texte  übergeleitet  wird;  auch   bemerke  icb,  dass  bei   sonst  gleicher 
Gliederung  dem  EschatokoU  die  Epakte  fehlt 

Mit  der  fünften  Urkunde  gelangen  wir  zu  burgandischen  Klostern. 
In  Würzburg  erhielten  1156  Bellevaux^  La  Charit^  und  La  Grace- 
Dieu  ein  Privileg.  Es  genügte  eine  Ausfertigung  für  alle  drei*),  denn 
sie  standen  im  Verhältnis  von  Mutter,  Tochter  und  Enkelin  zu  einander. 
Auch  hier  haben  wir  zü  durchweg  gleichem  Tenor  die  schon  yorhin 
besprochenen  Eigenthümlichkeiten^  es  findet  sich  namentlich  auch  eine 
Epakte  wieder.  Am  Genauesten  aber  stimmt  die  Urkunde  mit  der 
Neuburger  überein.  Friedrich  heisst  hier  ebenfalls  »invictissimus*, 
und  die  Verheissung  unterscheidet  sich  von  derjenigen  des  Königs- 
brucker  Diploms,  noch  mehr  des  Lützeler,  während  sie  mit  derjenigen 
des  Neuburger  fast  aufs  Wort  gleichlautet:  , Conservantibus  auiam 
hec  sit  pax  et  misericordia  domini  nostri  Jesu  Christi.  Amen,  amen. ' 

Es  gibt  dann  noch  zwei  andere  Urkunden  Friedrichs  L,  in  denen 
er  ffimperator  Bomanorum  invictissimus '  heisst  und  zugleich  die 
Rechnung  nach  Epakten  angewandt  ist  Auch  im  Übrigen  sind  die 
Formen  kaum  andere,  wie  in  den  bisher  besprochenen  Urkunden;  nur 
die  so  auffallende  Verheissung,  die  wir  dort  inmitten  des  EschatokoUs 
fanden,  sucht  man  hier  vergebens.  Auch  diese  Urkunden  ertheilte 
Friedrich  burgundischen  Klöstern,  denen  er  durch  seine  Gemahlin 
näher  getreten  ist.  Die  eine  erhielt  Cherlieu  und  zugleich  dessen 
Tochter  Acey"),  die  andere  Bitaine»).  Die  erste  ist,  gleich  der  Ur- 
kunde für  Bellevaux,  1156  zu  Würzburg  ausgestellt,  die  dritte  von 
1157  entbehrt,  wie  der  genaueren  Zeitbestimmungen,  so  auch  der 
Ortsangabe. 

Ich  will  noch  bemerken,  dass  in  den  Urkunden  einerseits  für 
Bellevaux,  La  Charite  und  La  Gräce-Dieu,  andererseits  für  Acey  und 
Cherlieu  eine  Becognition  sich  findet.  Dann  unterscheiden  «ich  alle 
drei  burgundischen  Diplome  von  jenen  für  Lützel,  Neuburg  und  Königs- 
bruck  noch  darin,  dass  die  Zeugen  nicht  mit  ,» presentibus '^  oder  ,,his 
testibus*  eiDgefQhrt  werden,  sondern  mit  „  Testes  sunt  •  Wenn  ferner 
in  dem  Lützeler,  Kaisheimer  und  Neuburger  von  der  Arenga  über- 
geleitev  wird:  «Quia  ratum  esse  con&tat%    so  knüpften  die  Schreiber 


*)  Aus  TransBumpten  von  1280  und  1482  Viellard  Documenta  et  memoire 
pour  servir  k  Fhiötoire  du  territoire  de  Beifort.  Be8an9on  1884.  S.  272.  —  Mit 
vielen  Auslassungen  auch  bei  Riohard  Hist.  de  Fabbaye  de  la  Gräce-dieu.  Be- 
ean^n  1857.  S.  261.  —  Nach  einem  dürftigen  Auszuge  St.  8746.  >)  Aus  dem 
Original  Chiiflet  Beatrix  de  Chalon  88.  DanacbBöhmer  Actaimp.  91  =8t.  8745. 
3)  Aus  neuerer  Abschrift  Gall.  Christ.  XV.  «8  =  St.  8791. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIII.  219 

der  burgundisclieii  Diplome  an;  ,Unde  dilecti  nobis  in  Christo 
fratres-i). 

Doch  auch  damit  —  wenn  ich  nickt  irre,  —  ist  unser  Material 
noch  nicht  erschöpft  Es  gab  eine  Urkunde  Friedrichs  für  Claire- 
fontaine,  d.  h.  auch  fttr  eine  Cisterzienserabtei  in  Burgund :  wir  kennen 
heute  nur  noch  die  Zeugen  und  das  Jahr').  2jeugen  aber  und  Jahr 
atimmen  genau  mit  der  Urkunde  für  Bellevaux,  La  Charit^  und  La 
Grace-Dieu  überein;  da  wird  es  nicht  zu  kühn  sein,  durchweg  den- 
selben Wortlaut  anzunehmen.  Endlich  verweise  ich  noch  auf  eine 
Urkunde,  die  Friedrich  1157  dem  auch  in  Burgund  liegenden,  auch 
dem  Cisterzienserorden  angehörigen  Kloster  Balerne  ertheilt  hat :  mir 
ist  dieselbe  leider  nur  aus  einem  dürftigen  Gitafe  bekannt^),  doch 
möchte  sie  ebenfalls  hierher  gehören. 

Wie  sollen  wir  nun  über  all'  diese  Urkunden  denken?  Durch- 
weg der  gleiche  Wortlaut  und  die  gleichen,  nicht  eben  kanzlei- 
gemässen  Erscheinungen. 

Ich  will  Yon  der  Urkunde  für  Lützel  ausgehen.  Die  in  ihr  ge- 
gebene Yerheissung:  ^  Conservantes  autem  hec  gratiam  dei  et  nostram 
consequantur.  Amen,  amen,  amen!*  erinnert  sofort  an  eine  päpstliche 
Formel,  und  in  der  That  ist  der  Satz  nur  eine  Nachbildung  des 
Diploms,  welches  Innoceni  IL  am   18.  März   1139  dem  Kloster  er- 


0  Aber  im  Uebrigren  besteht  darcbgehende  Congruenz.  So  etwa  lautet  die 
Arenga  geradeso:  sie  ist  aber,  wie  sich  zeigen  wird,  einer  päpstlichen  Urkunde 
nachgebildet,  und  zwar  im  Lützeler  Privileg.  Hier  hatte  man  »et  animarum 
aalntem*,  wie  Innocenz  IL  gesagt  hatte,  in  das  kürzere  »etquietem*  übertragen; 
nnd  »et  quietem*  lesen  wir  auch  in  den  burgundischen  Urkunden.  Damit  man 
aber  nicht  glaube,  die  kaiserliche  Kanzlei  habe  die  Gewohnheit  »animarum  salus* 
bloss  durch  »quies*  wiederzugeben,  verweise  ich  auf  eine  Urkunde  Friedrichs  I. 
für  Kloster  Salem,  das  übrigens  auch  eine  Tochter  Lützels  war.  Sie  beginnt  : 
»Desiderium,  quod  ad  religionis  propositum  et  animarum  salutem  pertinere  cogno- 
scitnr.«  Ebenso  heisst  es  in  der  Vorlage,  einem  Privileg  Eugens  ILL  für  Salem. 
Weech  Cod.  dipl.  Salem.  L  U.  —  Dann  verweise  ich  noch  auf  die  ungewöhn- 
liche Zeitbestimmung,  die  der  nicht  minder  ungewöhnlichen  Epakte  folgt:  ,im- 
perante  Friderico  augusto.*  Vgl.  darüber  S.  216  Aum.  1.  —  Endlich  sei  noch 
einer  Klausel  im  Strafsatze  gedacht:  »si  non  reatum  suum  infira  40  dies  congrua 
emendatione  correierit*;  mit  dem  weiteren  Wortlaute  des  Strafsatzes  findet  sie 
nch  geradeso  in  den  burgundischen,  wie  in  den  elsässischen  Privilegien ;  dieselbe  ist 
aber  sehr  selten  gebraucht  worden :  ich  finde  sie  noch  in  je  einer  Urkunde  Friedrichs  I. 
nnd  Heinrichs  VI.,  doch  sind  beide  nur  Bestätigungen  für  Neuburg  und  Belle- 
vaox.  Wördtwein  N.  S.  IX.  861.  Gall.  Christ.  XV.  55.  *)  Aus  dem  Inven- 
taire  des  titres  de  Tabbaye:  Viellard  1.  c  275.  *)  ,1157  scriptis  ad  eundem 
(»c  Burchardum  abbatem)  litteris  Fridericus  I.  abbatiae  possessiones  confirmat.* 
OalL  Christ.  XV.  Text  S48.  Ob  nach  den  Urkundenabschriften  von  Droz  oder 
aach  der  mir  auch  unzugänglichen  Elostergeschichte  von  Monnier? 


220  Scheffer-Boichorst. 

theilt  hat:    » Conseryantes  autem  hec  eorundem   apostolorum   bene- 
dictionem  et  gratiam  consequantur.    Amen!*^). 

Die  Bestätigung  Innocenz*  U.  hat  nun  überhaupt  als  Vorlage  ge- 
dient: es  ist  nicht  richtig,  wenn  behauptet  worden  ist*),  Friedrich 
habe  eine  Urkunde  Konrads  III.  votn  28.  Mai  1139  wiederholt'). 
Diese  ist  vielmehr  nur  einmal  herangezogen,  und  zwar  gleich  zu  An- 
fang, dann  legte  sie  der  Schreiber  bei  Seite,  um  sich  nun  mit  ge- 
ringen Abweichungen  den  Worten  Innocenz*  11.  anzuschliessen^).  Ich 
will  das  Verhältnis,  welches  für  die  weitere  Untersuchung  nicht  gleich- 
giltig  ist,  an  einer  Probe  erläutern: 

Innocenz:  Desiderium,  quod  ad  religionis  propositum  et  anima- 
rum  salutem  noscitur  pertinere,  animo  nos  decet  libenticoncedere 
et  petentium  Yotis  congruum  impertiri  suffragium.  Quia  yero,  sicut 
ex  quibusdam  scriptis  accepimus,  frater  noster  hone  memorie  Bertolfus 
Basiliensis  episcopus,  volentibus  atque  rogantibus  nobäibus  viris  Hogone, 
Amedeo  et  Bichardo  de  Monte  Falconis,  —  locum  qui  Lucela  dicitur, 
in  quo  secundum  ordinem  et  regulam  Cisterciensium  omnipotenti 
domino  deservitis,  Yobis  tradidit,  —  eundem  locum  presentis  scripti 
pagina  communimus. 

Eonrad :  Desiderium  quod  ad  religionis  propositum  noscitur  per- 
tinere, animo  nos  toto  decet  annuere  et  petentium  yotis  regale  pre- 
bere  suffragium.  Sed  quia  rat  um  tenemus,  quod  beate  memorie 
Bertholfiis  Basiliensis  episcopus,  volentibus  atque  rogantibus  nobüibus 
viris  Hugone  de  Galmillis,  Amideo  de  Noyo  Castro,  Ricardo  de  Monte 
Falconis,  —  locum  qui  Lucela  dicitur,  in  quo  secundum  ordinem 
Gisterciensem  omnipotenti  deo  deseryitis,  vobis  tradidit,  —  eundem 
locum  presentis  sigilli  impressione  communio. 

Friedrich:  Desiderium,  quod  ad  religionis  propositum  et  quietem 
noscitur  pertinere,  animo  nos  decet  libenticoncedereet  petentium 
yotis  imperiale  impertiri  suffragium.  Quia  rat  um  constat,  quod 
beate  memorie  Bertolfus  Basiliensis  episcopus,  Hugo,  Amedeus,  Bi- 
chardus  de  Monte  Falchonis  —  locum  qui  Lucela  dicitur,  in  quo 
secundum  ordinem  et  regulam  Cisterciensium  omnipotenti  deo  de- 
servitis, vobis  tradiderunt,  —  eundem  locum  —  presentis  scripti 
pagina  communimus. 


<)  Aus  dem  sebadhaften,  mit  Hilfe  einer  Abschrift  ergänzten  Original 
Trouillat  Mon.  de  Bäle  I.  272.  *)  Ficker  Beiträge  zur  Urkundenlehre  L  890. 
^)  Aus  dem  Original  Trouillat  I.  278.  *)  Ich  meine  besonders  l^eryorheben  su 
sollen,  dass  die  Urkunde  Innocenz*  II.  benutzt  wurde,  nicht  die  yielfoch  abweichende 
Eugens  in.  vom  17.  Juli  1147.    Trouillat  L  804. 


Elemere  Forsohungen  zur  GeBcbiclite  des  Mittelalters  XIII.  221 

Der  Vergleich  lässtwol  keinen  Zweifel,  dass  Eonrads  und  Friedrichs 
Schreiber  die  papstliche  Urkunde  selbständig  benutzten,  dass  dann  fQr 
die  Bestätigung  Friedrichs  aber  auch  an  einer  Stelle  diejenige  Eon- 
rads eingesehen  wurde. 

Die  obigen  Sätee,  d.  h.  also  die  Verbindung  von  Bestandtheilen 
zweier  verschiedener,  dem  Eloster  Lütsel  verliehener  Privilegien, 
kehren  nun  in  den  Urkunden  för  Neuburg  und  Eaisheim  wieder^);  den 
Qbrigen  fehlt  der  Satz,  welcher  zum  Theile  auf  Eonrad  zurückgeht ;  jedoch 
kann  man  nicht  zweifeln,  wo  ihre  Quelle  zu  suchen  ist.  Die  Eönigs- 
brucker  Urkunde,  wie  auch  die  f&r  Bellevaux,  La  Charite  und  La 
Qrace-dieu,  von  einander  mannigfach  abweichend,  stehen  in  näherer 
Beziehung,  wie  wir  schon  sahen,  zu  der  Neuburger,  und  danach  er- 
gibt sich  doch,  dass  sie  aus  dieser  abgeleitet  wurden.  Ich  bemerkte 
femer,  dass  die  burgundischen  Diplome  grossere  Verwandtschaft  unter 
sich  zeigen,  und  wenn  nun  das  für  Bellevaux,  La  Charite  und  La 
Grace-dieu  aus  dem  Neuburger  floss,  so  mag  es  zugleich  das  Mittel- 
glied zwischen  dem  Neuburger  und  den  beiden  anderen  burgundischen 
gebildet  haben. 

Nach  diesem  Quellenverhältnis  könnte  man  doch  leicht  geneigt 
sein,  die  kanzlei widrigen  Formen,  die  all'  unseren  Urkunden  mehr 
oder  weniger  eigen  sind,  in  der  Weise  zu  erklären,  dass  Lützel  den 
ersten  Bing  zu  einer  Eette  von  Fälschungen  geschmiedet  hätte,  dass 
nach  Lützels  Vorgang  die  übrigen  Elöster  Glied  auf  Qlied  hinzu- 
f&gten«  Unter  der  unmittelbaren  Einwirkung  Lützels  würde  man  sich 
die  Fälschungen  von  Neuburg  und  Eaisheim  denken,  denn  beide  Elöster 
sind  Lützels  Töchter,  und  ihre  Urkunden  stimmen  mit  der  ihrer 
Mutter  aufs  Genaueste  überein.  Was  dann  Eönigsbruck  betri£Pt,  so 
konnte  es  als  Nonnenkloster  nicht  von  Lützel  seinen  Ausgang  nehmen, 
aber  es  stand  unter  der  Aufdicht  von  Lützel.  Nur  hat  es  doch  nicht 
von  dorther,  sondern  von  Neuburg,  das  Muster  für  seine  Urkunde 
entnonunen :  hier  wirkte  nicht  das  Verhältnis  der  Abhängigkeit  oder 
Verwandtschaft,  sondern  der  näheren  Nachbarschaft,  denn  beide  Elöster 
lagen  im  Heiligen  Walde.  Dagegen  könnte  wiederum  sozusagen  durch 
Familienbeziehungen  das  Lützeler  Schema  nach  Burgund  gelangt  sein, 
nur  wäre  es  freilich  nicht  unmittelbar  geschehen,  sondern  auf  dem 
Umwege  über  Neuburg,  mit  dessen  Urkunde  ja  die  für  Bellevaux,  La 
Charite  und   La  Gräce-dieu  genauer  tibereinstimmt.     Nun  war  Neu- 


')  Der  Natur  der  Ueberlieferung  nach  sind  in  dem  Kaisheimer  Diplom  beide 
Sfttse  verstümmelt,  in  dem  Neubnrger  fehlen  wenigstenB  dem  ersten  mehrere 
Worte. 


222  Scheffer-Boichorst. 

bürg,  wie  bemerkt,  die  Tochter  von  Lützel;  dessen  Mutter  aber  war 
Bellevaux;  von  Bellevaux  war  La  Charite  ausgegangen,  und  La  Charit^ 
wiederum  hatte  die  ersten  Mönche  nach  La  Gräce-dieu  entsandt  Wie 
man  sieht,  bestanden  durch  Lützel  doch  nahe  verwandtschaftliche  Be- 
ziehungen Neuburgs  zu  den  burgundischen  Klöstern,  und  so  könnte 
diesen  die  Neuburger  Passung  recht  wol  zugekommen  sein.  Dieselben 
liegen  aber  im  Sprengel  von  Besan9on,  und  nun  würde  nochmals  die 
örtliche  Nähe  das  Formular,  das  übrigens  eine  Umarbeitung  erfahren 
hatte,  nach  Cherlieu  und  dessen  Tochter  Acey,  dann  nach  Bitaine, 
wahrscheinlich  auch  nach  Glairefontaine  und  Balerne  gebracht  haben, 
denn  alF  diese  Klöster  gehören  ebenfalls  zur  Diöcese  von  Besan^on. 
Auf  dem  bezeichneten  Wege  konnte  der  Trug  weitergewirkt  haben; 
sieher  würde  er  in  letzter  Reihe  auf  Lützel  zurückgehen. 

Nur  steigt  doch  sofort  ein  Zweifel  auf.  Zwölf  Klöster  hätten 
sich  mit  neun  Urkunden  der  gleichen  Fälsch ang  schuldig  gemacht! 
Man  müsste  von  einem  grossen  Fälscher-Gomplott  unter  den  Cister- 
ziensern  reden,  und  daran  wird  nicht  leicht  ein  ünbe&ngener  glauben. 
So  sieht  man  sich  auf  einen  anderen  Versuch  zur  Lösung  des  Kathsels 
hingewiesen,  und  da  folge  ich  nun  den  Spuren  Fickers. 

Das  Diplom  für  Lützel  trägt  die  Daten:  1156  Februar  21  Frank- 
furt. Ebendort  können  wir  den  Kaiser  am  20.  nachweisen  i).  Die 
drei  Prälaten,  welche  die  Lützeler  Urkunde  bezeugen,  erscheinen  mit 
anderen  Herren  auch  am  20.  auf  dem  Frankfurter  Hofe.  So  greifen 
Daten  und  Zeugen  ineinander,  und  von  dieser  Seite  können  sich  keine 
Bedenken  ergeben. 

In  dieselbe  Zeit  gehört  die  Neuburger  Urkunde;  sie  entbehrt  der 
Daten.  Aber  die  Zeugen,  deren  hier  mehrere  genannt  sind,  lassen 
sich  mit  wenigen  Ausnahmen^),  am  20.  zu  Frankfurt  nachweisen. 
Man  sieht  zugleich,  dass  die  Urkunde  für  Lützel,  die  wir  früher  als 
Vorlage  erkannten,  nicht  fiir  Alles  und  Jedes  ausreichte.  Wie  sollte 
ein  Fälscher  einerseits  über  die  blosse  Gopirung  hinausgegangen  sein, 
anderseits  die  neuen  Namen  so  gut  ausgewählt  haben? 


<)  St.  8786.  2)  Es  fehlen  in  St.  8786  nur  die  beiden  zuletzt  genannten 
Hen-en:  ,Sygeberto  de  Pranchenburg,  Anselmo  de  Ringelstein  •.  —  Nebenbei  be- 
merkt, ist  in  der  Zeugemeihe  statt  »Conrado  duce  Suevie^  zu  lesen:  »Conrado 
dnce  fratre  imperatoris,  Friderico  duce  Suevie*.  £benso  heisst  es  St.  8786;  der 
Ausfall  der  yier  Worte  kann  aber  am  allerwenigsten  Bedenken  erregen,  wenn 
man  in  Erwägung  zieht,  dass  der  Arenga  sämmtUche  eingeklammerten  Worte 
fehlen:  »Desiderium,  quod  ad  religionis  propositum  (et  quietem  animaram  nosci- 
tor)  pertinere,  (animo  nos  decet  libenti  concedere  et  petentium  yotis  imperiale) 
impertiri  suffiragium.* 


Kleinere  Forachungen  znr  Geschichte  des  Mittelalters  XIII.  223 

Es  liegt  doch  sehr  nahe,  derselben  Zeit  auch  die  Urkunde  für 
^aisheim  zuzuweisen^).  Die  Mutter  wäre  sozusagen  mit  beiden  Töchtern 
bei  Hofe  erschienen.  Es  war  Gisterzienser-Sitte,  fär  mehrere,  selbst 
nicht  yerwandtek  Kloster  gleichzeitig  die  Bestätigungen  zu  holen,  so 
hat  Lucius  III.  einmal  an  einem  Tage  deren  vier  ausstellen  lassen  >), 
und  die  nun  folgenden  burgundischen  Privilegien  bieten  ein  anderes 
Beispiel 

Die  Urkunde  fQr  Bellevaux,  La  Charit^  und  La  Gräce-dieu,  dann 
die  für  Cherlieu  und  Acey  sind  1156  zu  Würzburg  ausgestellt  Dort 
befand  Friedrich  sich  im  Juni,  und  da  uns  aus  seinem  damaligen 
Aufenthalte  noch  drei  andere  Diplome  erhalten  sind,  so  besitzen  wir 
das  erwünschte  Material  zur  Controle.  Die  ergibt  denn,  dass  von 
den  Zeugen,  in  denen  die  beiden  Cisterzienser  Diplome  durchaus  überein- 
stimmen, sechs  unzweifelhaft  damals  am  Hofe  Friedrichs  waren;  nur 
zwei  kann  ich  anderweitig  nicht  nachweisen^). 

Von  dem  Balerner  Privileg  kennen  wir  blos  Jahr  und  Zeugen. 
Da  die  letztern  aber  die  gleichen  sind,  wie  in  den  beiden  eben 
besprochenen  Urkunden,  so  kann  über  die  Zeit  der  Ausfertigung  kein 
Zweifel  sein. 

Die  Urkunde  für  Bitaine  hat  nur  Jahresdaten,  aber  die  Zeugen 
finden  sich  am  25.  November  zu  Besan^on^) :  unzweifelhaft  ibt  durch 
diese  Thatsache  auch  Zeit  und  Ort  für  das  Bitainer  Privileg  gegeben. 

Das  letzte  unserer  Diplome,  das  fürKönigsbruck,  entbehrt  gleich- 
falls der  Ortsangabe  und  der  genaueren  Zeitbestimmung.  Man  hat  es 
in  den  Juli  1187  und  nach  Hagenau  gesetzt^),  doch  in  den  beiden 
Urkunden,  die  Friedrich  damals  ausstellte^,  finden  sich  durchweg 
andere  Zeugen.  Lieber  möchte  ich  es  dem  December  zuschreiben: 
damals  befand  sich  Friedrich  in  Strassburg,  dessen  Bischof  die  Reihe 
der  Zeugen  eröffnet  Es  ist  zu  bedauern,  dass  wir  aus  dieser  Zeit 
'keine  anderen  Urkunden  Friedrichs  besitzen.  Aber  wenn  hier  auch 
das  Material  für  eine  genauere  Bestimmung  fehlt,  —  zu  dem  an- 
gegebenen Jahr,  1187,  passen  die  Namen  vortrefflich. 


*)  »Wie  spätere  Nachrichten  angeben*,  wäre  der  Abt  Ulrich  von  Kaiaheim, 
dem  das  Privileg  ertheilt  ist,  schon  am  11.  März  1155  gestorben.  Steichele  617. 
Bann  allerdings  ist  Gleichzeitigkeit  mit  dem  Lützeler  und  Neuborger  nicht  mög- 
lich, es  sei  denn,  man  wolle  in  der  nekrologischen  Notia  Rechnung  nach  dem 
25.  März  oder  Ostern  annehmen.  Aber  die  Angabe  selbst,  dem  15.  Jahrhundert 
ÄBgehörig,  hat  keinen  absoluten  Werth.  «)  Jaff6  -  Löwenfeld  15874.  75.  76. 
Dazu  das  hier  übersehene  Diplom  für  Kaisheim  LOnig  Reichsarchiv  XVIlIa.  826. 
*)  St  8742.  48.  44.  Hier  fehlen  nur  die  Grafen  von  Burgund  und  Mömpelgard. 
*)  8t.  87»Oa.         »)  St.  4481.         «)  St.  4479.  80. 


224  Solieffer-Boichorst, 

Die  Zeugen  scheiden  unsere  Urkunden  in  vier  Gruppen;  sie  ent- 
sprechen ganz  der  Zeit,  welcher  die  einzelnen  Gruppen  angehören. 
Von  einer  Fälschung  kann  da  nicht  wol  die  Bede  sein^).  Dagegen 
ist  die  Eanzleiwidrigkeit  der  Formen  festzuhalten.  Diesen  Wider- 
spruch nun  zu  lösen,  möchte  ich  —  unter  Verwerthung  der  bisher 
gewonnenen  Ergebnisse  —  folgendes  GeschäftsyerfEihren  annehmen. 
Der  Abt  von  Lützel  liess  auf  Grund  der  Urkunde  Innocenz'  IL,  zu 
welcher  an  Einer  Stelle  auch  diejenige  Konrads  IIL  hinzukam,  eine 
neue  anfertigen ;  so  erklaren  sich  die  Unregelmässigkeiten,  zumal  die 
in  einem  Kaiserdiplom  so  aufGallende  Yerheissung;  offen  blieb  einst- 
weilen ein  Baum  für  Ort  und  Datum,  besonders  aber  f&r  die  Zeugen; 
am  Kaiserhofe  wurde  dann  diese  Urkunde  gutgeheissen  und  mit  Mono- 
gramm und  Siegel  versehen;  und  nun  auch  kamen  erst  Ort  und 
Datum,  besonders  aber  die  Zeugen  hinzu:  sollten  dieselben  von  anderer 
Hand  und  mit  anderer  Tinte  geschrieben  sein,  so  hätten  wir  eine 
augenscheinliche  Bestätigung;  zeigt  sich  kein  Unterschied,  so  liesse 
sich  auch  daf&r  wol  eine  Erklärung  finden,  indem  man  annehmen 
könnte,  der  Lützeler  Schreiber  sei  selbst  am  Kaiserhof  gewesen  oder 
er  hätte  später,  nach  Mittheilung  seines  Abtes,  Ort,  Datum  und  Zeugen 
eingetragen.  Dann  hatte  aber  die  Tochter  von  Lützel,  Neuburg,  schon 
früher  Kenntnis  von  dem  Schema  erhalten,  und  sie  ging  nun  in 
gleicher  Weise  vor,  wie  die  Mutter  es  gethan*).  Dasselbe  möchte  von 
der  anderen  Tochter  Lützels  gelten,  von  Kaisheim.  So  erklärt  sich, 
dass  das  Original  von  Lützel  und  das  Originalfragment  von  Kaisheim 
als  ^angebliche*  bezeichnet  wurden. 

Nun  gelangte  das  Schema  nach  Burgand,  und  die  dortigen  Klöster 
verfuhren  in  gleicher  Weise:     von  der  kaiserlichen  Kanzlei  rührten 


1)  Uebrigens  könnte  ich  auch  für  einzelne  Diplome  wol  nocli  besondere,  zu 
ihren  Gunsten  sprechende  Gründe  beibringen.  So  namentlich  für  das  Neuburger. 
Dieses  hat  o£fenbar  schon  am  27.  Februar  1158  dem  Kaiser  vorgelegen,  als  er 
dem  Kloster  ein  neues  Privileg  ertheilte.  Wir  haben  gesehen,  ¥rie  es  selbst  aus 
dem  Lützeler  hervorging,  und  ebenso  liesse  sich  nun  zeigen,  dass  es  die  Quelle 
für  die  Bestätigung  von  1158  wurde.  Dann  bemerke  ich  noch:  der  letzte  Ort, 
welchen  Friedrich  am  27.  Februar  1158  den  Mönchen  verbrieft,  nämlich  Roth- 
bach,  f^hlt  noch  in  der  Urkunde  vom  21.  Februar  1156.  Offenbar  ist  er  hier 
nicht  ausgefallen,  sondern  er  ist  erst  später  erworben.  *)  Dass  beide  Urkunden 
am  Kaiserhof  ihren  schriftlichen  Abschluss  erfuhren,  und  zwar  durch  denselben 
Schreiber,  —  dafür  liesse  sich  geltend  machen,  dass  das  eine  Mal  als  Zeugen 
genannt  werden  »Arnulf*  von  Mainz  und  »Arnulf*  von  Köln,  das  andere  Mal 
»Arnulf*  von  Köln.  Es  mussie  immer  heissen  »Arnold*.  Der  Fehler  deutet  doch 
auf  einen  und  denselben  Schreiber,  der  dann  aber  schwerlich  in  der  kaiserlichen 
Kanzlei  gesucht  werden  darf. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIII.  2^5 

auch  hier  blos  die  Beglaubigangszeichen.  Nor  wird  man  vielleicht 
noch  mit  einiger  Gewissheit  sagen  können,  dass  die  Zeugen  gleich- 
zeitig und  nach  demselben  Dictate  hinzugefügt  wurden,  denn  während 
diejenigen  für  Lützel  und  Neuburg  sich  wesentlich  unterscheiden, 
finden  wir  in  den  drei  Urkunden  vom  Juni  1156  ganz  dieselben 
Namen. 

Ein  Jahr  später  folgte  Bitaine  und  Balerne;  dann  kam  als  letztes 
Kloster,  formlich  ein  Spätling,  die  Nachbarin  von  Neuburg,  Königs- 
brack. Wir  sahen,  dass  hier  ebenso  wie  in  Burgund  die  Neuburger 
Umarbeitung  eingewirkt  hai  Ob  gerade  erst  auf  die  vorliegende  Ur- 
kunde von  1187,  ob  diese  nicht  vielmehr  nur  die  Wiederholung  einer 
früheren,  auch  den  Jahren  1156  oder  57  angehörigen  war,  mag  zur 
Erw^ung  gestellt  sein.  Als  Heinrich  (VII.)  im  Jahre  1226  denEönigs- 
bruckeriunen  ein  neues  Privileg  ausstellte,  wurde  der  Schreiber  von 
seiner  Vorlage  wenigstens  bis  zu  dem  Grade  beeinflusst,  dass  er  den 
König  , invictissimus *  nannte^).  In  nur  viel  weiter  gehendem  Um- 
fange könnte  auf  die  Urkunde  von  1187  eine  frühere  eingewirkt 
haben,  eine  der  Zeit  nach  mit  den  übrigen  zusammenfallende. 

Die  enge  Verwandtschaft,  in  der  alle  Urkunden  zu  einander 
stehen,  ergibt  sich  aus  dem  Wortlaut,  dann  aus  den  kanzleiwidhgen 
Erscheinungen.  Aber  diese  können  nicht  die  Unechtheit  beweisen, 
da  auf  der  anderen  Seite  die  Zeugen,  welche  nicht  einmal  immer 
innerhalb  derselben  Gruppe  dieselben  sind,  dann  Ort  und  Zeit  doch 
zu  gut  in  einander  greifen.  Die  Widersprüche  zu  lösen,  wird  man 
das  Mittel,  welches  für  drei  von  unseren  Urkunden  schon  Ficker  er- 
griff^ bezüglich  aller  anwenden  dürfen:  nur  die  Beglaubigungszeichen, 
Monogramm  und  Siegel,  werden  das  Werk  der  kaiserlichen  Kanzlei 
sein.  Nicht  ohne  Interesse  ist  aber  dabei  die  Beobachtung,  wie  die 
verschiedenen  Klöster,  Gründungen  desselben  Ordens  von  Cisterz,  auf 


*)  Winkelmann  Acta  imp.  L  887.  unter  den  hier  bestätigten  Gütern  fehlt 
»Drigenbach*  =  Drimbach,  das  doch  in  der  Urkunde  Friedrichs  genannt  wird. 
Man  könnte  danach  argwöhnen,  daes  die  letztere  eben  wegen  Drimbachs  ge- 
fSlflcht  Bei.  Aber  der  Ort  ist  ans  Versehen  weggelassen,  in  dem  Fragmente  bei 
Schöpflin  Als.  dipl.  L  854  findet  er  sich  als  »Triegenbach*.  Dann  sagt  König 
Heinrich,  dass  »Ostendorf  ab  avo  nostro*,  also  von  Heinrich  VI.,  fQr  das  Kloster 
erworben  sei:  aber  schon  sein  Urgrossvater,  Friedrich  I.,  bestätigte  den  Königs- 
brackerinnen .Oflferendorf*.  Da  liegt  ein  Irrthnm  vor,  statt  ,avo*  sollte  es  ,pro- 
ayo*  heissen.  Deshalb  die  Urkunde  zu  verdächtigen,  scheint  mir  nicht  gerecht- 
fertigi  Im  Uebrigen  hat  Winkelmann,  der  auf  diese  Unrichtigkeit  auimerksam 
macht,  die  Erörterungen  Ficker^s  nicht  beachtet. 

MittheUoiiven  IX.  15 


226  Sclieffer-Boicborst. 

Erwerbung  gleich  lautender  Privilegien  bedacht  sind,  wie  in  Folge 
dessen  das  Schema  des  einen  Klosters  dem  zweiten,  dritten  und  allen 
ferneren  mitgetheilt  wird. 


XIV.  Znr  GescWchte  Alfons'  X.  yon  Gastilien. 

Wenn  man  von  unserem  Heinrich  YL  absieht,  so  hat  wol  nie- 
mals ein  mittelalterlicher  Fürst  ausschweifendere  Pläne  verfolgt,  als 
jener  castilische  Alfons,  der  eine  Zeit  lang  auch  den  Namen  eines 
römischen  Königs  trug.  Es  ist  nicht  zuviel  gesagt,  dass  er  in  den 
mannig&chsten,  aber  stets  weitausschauenden  Projecten  förmlich  ge- 
schwelgt habe. 

Wie  es  sich  für  einen  Spanier  der  damaligen  Zeit  ziemte,  begann 
er  mit  Kreuzzugsgedanken.  Doch  liegt  es  nicht  in  meiner  Abdcht, 
die  bezüglichen  Bestrebungen  im  Einzelnen  zu  verfolgen;  meinen 
Zwecken  genügt  die  Hervorhebung  weniger  Momente. 

England  und  Castilien  hatten  um  die  Gascogne  gestritten,  aber 
anfangs  1254  kam  ein  Friede  zu  Stande.  Die  Könige  hatten  je  zwei 
Bevollmächtigte  ernannt;  einer  von  den  beiden  castilischen  war  Bischof 
Lopez  von  Marokko^),  und  auf  Marokko  oder  allgemeiner  auf  Afrika 
bezieht  sich  auch  eine  der  Friedensbestimmungen.  Heinrich  von  Eng- 
land versprach  nämlich,  den  Papst  zu  bitten,  dass  er  ihm  die  Er- 
laubnis gebe  .  ad  convertendum  exercitum  cruce  signatorum  ad  partes 
Marrochitanas  vel  Affricanas*^).  Wenn  er  die  Zustimmung  erlaugt 
habe,  dann  wolle  er  nach  Marokko  oder  Afrika  aufbrechen  ^in  so- 
cietate  regis  Gastelle  et  Legionis.*  Die  Eroberungen  aber  sollten  in 
gleicher  Weise  getheilt  werden^).  Das  war  am  31.  März,  und  am 
22.  Mai  verpflichtete  sich  Alfons  noch  ganz  besonders,  Heinrich  die 
Hälfte  des  gewonnenen  Landes  zu  überlassen,  wenn  er  das  Kreuz- 
heer in  seiner  Begleitung  nach  Afrika  führe  8).  Aber  der  Papst  ver- 
weigerte seine  Zustimmung:  er  wollte  nicht,  dass  Heinrich  statt  des 
beschwerUchen  Zuges  nach  Palästina,  den  er  gelobt  hatte,  den  be- 
quemeren gen  Afrika  unternähme^).  So  beschied  Alexander  IV.  am 
15.  März  1255  das  Gesuch,  welches  der  König  am  18.  September 
1254  dessen  Vorgänger  unterbreitet  hatte  ^). 

Der  Zug  in^s  hL  Land  lag  dem  Papste  offenbar  sehr  am  Herzen. 
Ja,  er  meinte  wol,  den  Castilier  selbst  seiner  Lieblingsidee  gewinnen 

*)  Rymer  Foedera  L  178  ff.  185  ed.  Sa.        «)  ibid.  179.        «)  ibid.  181. 
*)  ibid.  194.         6)  ibid.  187. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIV.  227 

za  können.  Am  12.  April  1255  bat  er  ihn,  er  möge  für  die  Hilfe, 
welche  er  und  die  Seinigen  dem  hl.  Lande  bringen  könnten,  eine  Zeit  be- 
stimmen 1).  Wol  schon  früher  wird  Alexander  auch  —  eben  au  dem  Zwecke, 
in  Spanien  das  Ereuz  gegen  die  Muhamedaner  Asiens  predigen  zu 
lassen,  —  den  Minderbmder  Lorenzo  von  Portugall  entsandt  haben. 
Wir  finden  einzelne  Spuren  seiner  Thätigkeit  in  Urkunden,  auf  welche 
ich  zurückkomme.  Alfons  hat  denselben  freundlich  aufgenommen: 
die  Wünscüe  des  Fapst-es  standen  keineswegs  in  Widerspruch  zu  den 
seinigen;  nur  glaubte  er  doch,  zunächst  die  ihm  näher  wohnenden, 
seinen  eigenen  Staat  bedrohenden  Muhamedaner  Afrikas  bezwingen 
ZQ  sollen.  Und  hier  zeigte  sich  auch  der  Papst  durchaus  entgegen- 
kommend. Alfons  hatte  gemeint,  dass  derselbe  Bischof  Lopez  von 
Marokko,  der  ein  Jahr  vorher  mit  England  unterhandelt  hatte,  dessen 
Interessen  für  das  Zustandekommen  des  afrikanischen  Zuges  ja  leb- 
hafter sein  mussten,  als  die  irgend  eines  Anderen,  wol  die  geeignetste 
Persönlichkeit  sei,  um  seine  ünterthanen  für  die  geplante  Expedition 
zu  begeistern.  Alexander  lY.  entsprach  dieser  Ansicht:  am  13.  Mai 
1255  schrieb  er  dem  Bischof,  dass  der  König  ihm  gemeldet  habe,  er 
wolle  in  Person  oder  durch  Stellyertreter  einen  Kreuzzug  gegen  die 
Sarazenen  Afrikas  unternehmen;  und  um  solch^  löbliches  Vorhaben 
nun  lebenskräftig  zu  machen,  beauftragte  er  den  Bischof,  seinen  Le- 
gaten, das  Kreuz  in  Spanien  zu  predigen^).  Etwa  ein  halbes  Jahr 
später,  am  17.  October,  ertheilt  er  demselben  Yerschiedene  Voll- 
machten; dabei  lässt  er  einfiiessen,  dass  er  «ihm  in  Spanien  die  Kreuz- 
predigt f&r  die  afrikanische  Sache  übertragen  habe  auf  Verwenden 
Alfonsos,  der  mit  Energie  den  Krieg  in's  Werk  setze *»). 

Dieser  Lopez  Yon  Marokko  war  ein  Spanier  von  Geburt;  die 
Kirche  von  Saragossa  hatte  ihn  zu  den  Ihrigen  gezählt,  seit  1246 
war  er  Bischof  von  Marokko,  d.  h.  ,der  alleinigen  und  einzigen 
Tochter  der  römischen  Kirche  in  Afrika"*).  Nun  war  er  nach  Europa 
gekommen;  am  18.  März  1255  empfahl  ihn  Papst  Alexander  allen 
Christgläubigen  als  Legaten  Afrikas^).  Aber  Lopez  war  nicht  Willens, 
daraufhin  sofo  rt  in  seine  Diaspora  zurückzukehren;  eben  jetzt  erfolgte 
der  schon  erwähnte  Auftrag,  in  Spanien  das  Kreuz  gegen  die  Mu- 
hamedaner Afrikas  zu  predigen.  Wir  können  seine  Thätigkeit  in 
dieser  Beziehung  noch  mehrfach  verfolgen.  Doch  genügt  hier,  die 
Bemühungen  um  das  Zustandekommen  eines  Kreuzzuges,   den  spa- 


1)  Rajnaldi  1255  §  72.        *)  Sbaralea  Bull.  Francis,  n.  46.        >)  ibid.  80. 
*)  Worte  Innocenz*  IV.  bei  Wadding  Anual.  Minor.  UL  150. 
>)  Sbaralea  L  c  25  cf.  26.  28. 

16* 


228  Scheffer- Boichorat. 

niscbe  Bitter  nach  Afrika  unternehmen  sollten,  im  Allgemeinen  nach- 
gewiesen zu  haben;  uns  genügt  ferner,  dass  er  zu  dem  Zwecke  Spanien 
bereiste  und  zwar  auf  Wunsch  Alfonsos  von  Castilien. 

Gleichzeitig  begegnen  wir  im  Dienste  des  Gastiliers  dem  Garcia 
Petri,  der  als  Archidiacon  von  Marokko  bezeichnet  wird.  ,  Garcia 
Petri  archidiaconus  Marrochitanus  *  geht  als  Gesandter  Alfonsos  nach 
Marseille  1)  und  wol  auch  nach  Pisa*);  —  im  Januar  1256  schliesst 
er  einen  Vertrag  mit  Marseille  ab*);  —  im  folgenden  März,  als  Pisa 
den  Gastilier  zum  römischen  König  wählt,  weilt  er  am  Hofe  zu  Soria: 
er  ist  einer  der  Wenigen,  welche  die  Kur  und  die  mit  ihr  zusammen- 
hängenden Acte  bezeugen*) ;  —  da  Marseille  im  September  dem  Bei- 
spiele folgt,  ist  er  mit  einer  neuen  Sendung  betraut:  er  soll  die  deutschen 
Fürsten  bestimmen,  sich  der  Wahl  Pisas  undMarseiUes  anzuschliessen^). 
Dann  verschwindet  der  merkwürdige  Mann,  wenigstens  meinen  Augen, 
aber  auch  frühere  Forscher  möchten  sich  wol  vergebens  bemüht  haben, 
weitere  Spuren  von  ihm  zu  entdecken. 

Ich  nannte  ihn  einen  merkwürdigen  Mann,  und  damit  meinte 
ich  natürlich,  dass  der  Archidiakon  der  letzten  Kirche  in  Afrika,  die 
sich  noch  zu  Bom  bekannte,  dass  ein  Geistlicher  von  Marokko  es  ist, 
welcher  in  Europa  so  manche  politische  Geschäfte  des  Gastiliers  be- 
sorgt. Denn  „  archidiaconus  Marrochitanus  *  kann  doch  nur  auf  Marokko 
bezogen  werden;  —  wenn  man  ihn  nach  Marugan  westlich  von  Se- 
govia  verwiesen  hat^),  so  ist  es  wahrscheinlich  geschehen,  weil  man 
sich  das  Auftreten  eines  Marokkaners  in  diesem  Zusammenhang  nicht 
zu  erklären  wusste.  Da  zerstreut  nun  die  Geschichte  des  Lopez  von 
Marokko  alle  Bedenken :  im  Geleite  seines  Bischofs  weilt  auch  Garcia 
in  Spanien;  und  dass  er  dann  von  Alfonso  zu  diplomatischen  Sen- 
dungen benutzt  wurde,  kann  an  sich  nicht  überraschen;  es  nimmt 
umso  weniger  Wunder,  wenn  Garcia  ein  Spanier  war,  wie  sein  Bischof 
wenn  femer  die  verschiedenen  Sendungen,  die  ihm  übertragen  wurden, 
immer  noch  eine  gewisse  Beziehung  zu  den  Kreuzzugsplanen  hatten. 
Um  nicht  schon  in  diesem  Zusammenhange  der  Beise  nach  Deutsch- 
land zu  gedenken,  —  Garcias  Verhandlungen  mit  Pisa,  die  freilich 
keine  überlieferte  Thatsache  sind,  sondern  nur  auf  einer  später  zu  be- 
gründenden Vermuthung  beruhen,  haben  offenbar  auch  dem  Kampfe  gegen 
die  Muhamedaner  gegolten.     Denn   in   dem   Vertrage,   der  zwischen 


')  Siehe  die  bisher  ungedruckten  Urkunden  im  Anhang. 
*)  Ich  komme  darauf  zurück.        »)  S.  Anm.  1. 
*)  Böhmer-Ficker  Reg.  5484.  85.  86.  87.        «)  Wie  Anm.  2. 
«)  Böhmer-Ficker  5488». 


Kleinere  Forsclitingeu  zur  Ge^ohicbte  den  Mittelalters  XIV,  229 

GaBtilien  und  Fi8(^  als  Ergebnis  der  angenommenen  Mission  Garcias, 
am  18.  März  1256  zum  Abschluss  kam,  finden  wir  unter  anderem 
aacb  die  beiden  folgenden  Vereinbarungen:  1)  Pisa  soll  dem  Könige 
yier  Monate  lang  mit  zehn  Galeeren  dienen,  nicht  blos  in  ganz  Italien, 
sondern  auch  in  ganz  Afrika,  2)  an  der  Eroberung  in  Algarye  und 
Afirika,  die  Alf  ons  mit  Hilfe  Pisas  machen  wird,  erhält  die  Stadt  einen 
Antheil^).  Ferner  wird  in  derselben  Urkunde  noch  erzahlt,  dass  der 
Beyollmächtigte  Pisas,  Bandino  Lancea,  auf  sein  mit  dem  Ejreuze  be- 
zeichnetes Barett  hingewiesen  habe*).  Auch  beim  Abschlüsse  des  Ver- 
trages, den  (iarcia  schon  früher,  nämlich  im  Januar  1256,  mit  Mar- 
seille yermittelt,  haben  unzweifelhaft  Ereuzzugspläne  eine  Bolle  ge- 
spielt, und  zwar  Ereuzzugspläne,  die  sich  gegen  Afrika  richteten. 
Marseille  verspricht  nämlich,  dass  dem  Könige  die  in  seinem  Hafen 
liegenden  oder  leicht  herbeizuführenden  Schiffe  zur  Verfügung  stehen 
soUen.  Aus  dem  Vertrage  mit  Pisa  ergänzt  man:  für  Unternehmungen 
in  ganz  Italien  oder  ganz  Afrika.  Weil  Alfonso  aber  zur  Zeit,  da  er 
mit  Marseille  abschliessen  lässt,  noch  nicht  zum  römischen  Könige 
gewählt  ist,  so  liegen  Kriegsfahrten  nach  Italien  doch  im  weitesten 
Felde,  und  man  denkt  an  Afrika. 

Daneben  könnte  nur  noch  das  hl.  Land  in  Betracht  kommen, 
und  allerdings  hat  der  plänereiche  König  einen  Zug  gegen  Palästina 
keineswegs  ausserhalb  alP  seiner  Berechnung  gelassen.  Eben  im  Ver- 
trage mit  Marseille  wird  festgesetzt^),  dass  die  Stadt  sich  jener  Frei- 
heiten, die  sie  ehedem  zu  Accon  und  in  anderen  Orten  Syriens  ge- 
noss,  neuerdings  erfreuen  sollte,  wenn  er  oder  seine  Nachfolger  in 
den  Besitz  des  Landes  gelangen  würden  oder  wenn  sie  auf  dem  Wege 
der  Verhandlung  die  Wünsche  Marseilles  zum  Ziele  bringen  könnten. 
Wie  man  sieht,  dachte  der  König  auch  an  Syrien,  aber  die  Fassung 
der  Stipulation  zeigt  doch,  dass  eine  Fahrt  ins  hl.  Land  nicht  gerade 
zu  den  nächsten  Entwürfen  Alfonsos  gehörte.  Für  seinen  Gesandten, 
den  Archidiakon  von  Marokko,  hat  jedenfalls  ein  auf  Syrien  gerichteter 
Plan  kein  unmittelbares  Interesse  gehabt;  für  ihn  handelt  es  sich  um 
Afrika,  zu  dessen  Bezwingung  Marseille  wie  Pisa  seine  Schiffe  dar- 
bieten soll. 

An  die  Stelle  der  englischen  Hilfe  ist  das  Versprechen  Pisas  und 
Marseilles  getreten.    Das  Abkommen  mit  König  Heinrich  hatte   der 


t)  Saint-Priest  GonquSte  de  Naples  L  855.        *)  ibid.  860. 

^  In  dem  Abkommen  mit  Pisa  lieisst  es  ganz  allgemein,  dass  dem  Könige 
alle  Besitzungen  Pisas  zur  VerfOgang  stehen  sollten  »contra  omnem  personam 
^  locum,  tarn  Saracenos  quam  Christianos.* 


230  Scheffer-Boichorst. 

Bischof  von  Marokko  yermittelt  Als  der  Papst  desseu  AasflLhrong 
yerliinderte,  indem  er  Heinrich  nicht  von  dem  gelobten  Zuge  in^s  hl.. 
Land  entbinden  wollte,  näherte  Alfons  sich  den  beiden  mächtigen 
Städten.  Nun  ist  es  der  Archidiakon  von  Marokko,  der  nachweislich 
die  Verhandlungen  mit  Marseille  führt,  wahrscheinlich  aber  auch  mit 
Pisa. 

Ausser  unserem  Garcia  Petri  hat  sich  noch  ein  anderer  Mann  in 
den  Dienst  der  Ejreuzzugspläne  gestellt. 

Als  Zeugen  des  Vertrages,  den  Garcia  im  Januar  1256  mit  Mar- 
seille abschliesst,  finden  wir  an  erster  Stelle  den  Bruder  Lorenz, 
.Beichtvater  des  Papstes,  Kreuzprediger  für  ganz  Spanien.*  In  anderer 
Ueberlieferung  heisst  er  ,,  Bruder  Lorenz  von  Portugall  vom  Franzis- 
kanerorden, Beichtvater  des  Papstes,  Träger  der  Ereuzzugsgeschäfte 
in  ganz  Spanien*^).  Er  also  begleitete  den  Archidiakon  von  Marokko : 
in  Marseille  können  wir  ihn  nachweisen,  und  wenn  Garcias  Sendung, 
wie  wir  annahmen,  auch  nach  Pisa  ging,  so  hat  Lorenzo  —  ich  komme 
darauf  zurück  —  unzweifelhaft  auch  diese  Beise  mitgemacht  Dass 
nun  aber  ,der  Ereuzprediger  für  ganz  Spanien  **,  ,,der  Träger  der 
Kreuzzugsgeschäfte  in  ganz  Spanien''  der  Mission  nach  Marseille  und 
Pisa  beigegeben  wird,  —  ist  es  nicht  an  sich  wieder  ein  Beleg,  dass 
Kreuzzugspläne  und  Kreuzzugswünsche  sich  dabei  geltend  machten? 
Nur  dachte  Bruder  Lorenzo  doch  wol  in  erster  Beihe  an  Syrien.  Für 
die  afrikanische  Angelegenheit  hatte  der  Papst  den  Bischof  von  Ma- 
rokko als  Kreuzprediger  Spaniens  ernannt;  den  gleichen  Auftrag  gab 
er  schwerlich  einem  Zweiten,  und  danach  wird  Lorenzo  denn  f&r  das 
unternehmen,  welches  dem  Papste  vor  Allem  am  Herzen  lag,  nach 
Spanien  entsandt  sein,  für  die  Befreiung  Palastinas.  Auf  den  Orient 
weist  auch  die  Vergangenheit  Lorenzos :  ihn  hatte  ein  früherer  Papst 
zu  den  Tartaren  geschickt^),  ihm  dann  die  Legation  für  Griechen- 
land, Armenien,  Ikonien  und  andere  orientalische  Länder  übertragen^). 

*  * 

Doch  es  handelte  sich  nicht  allein  um  Kreuzzugspläne;  die  Ge- 
sandtschaft Alfonsos,  an  ihrer  Spitze  Garcia  Petri,  dem  Lorenzo  zur 
Seite  stand,  hatte  noch  andere,  umfassendere  Aufgaben.    Am  30.  Oct. 


<)  Böhmer-Ficker  5484.  85.  86.  87.  Diese  Urkunden  erhielt  oder  gab  Pisa: 
in  den  weiteren,  für  oder  von  Marseille  ausgestellten  fehlt,  wie  im  Vertrage  mit 
Marseille  selbst,  der  Zusatz  ,de  Portugallia*.  *)  Wadding  Annal.  Minor.  IIL  116. 
Hier  »de  Portugallia*.  ')  ibid.  175.  Hier  ohne  den  Zunamen,  und  deshalb 
hat  man  gemeint,  es  handele  sich  um  zwei  yerschiedene  Personen.  Dann  mfissten 
wir  aber  auch  den  Zeugen  der  Marseiller  und  Pisaner  Urkunden  BOEosagen 
spalten. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIV.  231 

1255  ertheilte  Alfonso  seinem  Boten  die  Vollmacht,  mit  der  Stadt 
Marseille  jedes  ihm  gut  erscheinende  Bündnis  einzugehen^);  am 
16.  Januar  1256  befugte  der  grosse  Bath  voll  Marseille  den  geheimeni 
mit  Churcia  abzuschliessen;  am  folgenden  Tage  brachte  der  Notar  Feter 
Lordus  die  einzelnen  Bedingungen  zu  Pergament  >). 

Wenn  die  Gesandten  Burgos,  wo  Alfons  die  Beglaubigung  f&r 
Garcia  aasstellte,  sofort  verlassen  haben,  wenn  sie  dann  geraden 
Weges  nach  Marseille  reisten,  so  werden  sie  spätestens  Ende  November 
dort  eingetroffen  sein^).  Dann  hätten  die  Verhandlungen  eine  ver- 
baltnissmässig  lange  Zeit  in  Anspruch  genommen.  Der  Orund  könnte 
gewesen  sein,  dass  die  Stadt  einen  Souverain  hatte,  nämlich  den 
Qrafen  Karl  von  Anjou,  der  freilich  zur  Zeit  ihre  Freiheit  noch  be- 
stehen liess,  aber  doch  schon  jetzt  eine  ganz  andere  Bedeutung  fCür 
sie  hatte,  als  etwa  der  römische  König  ftür  Mailand,  Florenz  oder  Fisa^ 
Wie  aber  auch  immer,  —  zuletzt  ist  das  Bündnis  ganz  im  Sinne 
Alfonsos  zum  Abschluss  gekommen. 

Ich  kann  darauf  verzichten,  die  einzelnen  Bedingungen  zu  zer- 
gUedem.  Genug,  der  Bund  bedeutete  Schutz  und  Trutz.  Gemein- 
same Feinde  und  gemeinsame  Bekriegung  derselben  ist  die  Losung, 
aber  doch  unter  Einer  Beschrankung,  die  sich  eben  auf  den  Souverain 
von  Marseille  bezog.  Schon  nach  der  Vollmacht,  die  Alfonso  am 
30.  October  1255  seinem  Boten  ausstellt,  soll  der  Bund  gelten  ,salvo 
iure  et  dominio  karissimi  nostri  Garoli  illustris  comitis  And^^vensis 
et  Frovincie',  und  als  am  16.  Januar  1256  der  grosse  Bath  von 
Marseille  den  geheimen  ermächtigte,  mit  Alfonsos  Boten  abzuschliessent 
geschah  es  unter  derselben  Klausel,  der  überdies  noch  eine  Bezug- 
nahme auf  Wahrung  des  mit  Karl  vereinbarten  Friedens  hinzugefügt 
wird.  Dem  entsprechen  daün  aber  die  Bedingungen  des  Bundes  selbst 
doch  nur  zum  Theile.    Der  geheime  Bath  von  Marseille  nimmt  Karl 


')  Hiefür  und  für  alles  Weitere,  wozu  ich  keine  Anmerkung  hinzufüge, 
findet  man  den  Beleg  in  dem  Anhange  ungedmckter  Urkunden.  *)  Wie  es 
Böhmer  Acta  imp.  678  amdrücklich  heisst,  ist  immer  die  Vioontalstadt  gemeint, 
d.  h.  die  untere,  die  am  Meere  liegende;  die  obere  gehörte  zur  Zeit  noch  dem 
Bischöfe.  *)  Sind  die  Gesandten  von  Burgos  bis  Marseille,  wie  doch  wahr- 
scheinlich ist,  immer  za  Lande  gereist,  so  machten  sie  ziemlich  denselben  Weg, 
nur  in  omgekdirter  Richtung,  wie  1512  F.  Guiocardini.  Dieser  verliees  am 
25.  Februar  Avignon,  —  Opera  ined.  YI.  16  —  war  am  26.  in  Montpellier,  am 
89.  ia  Karbonne,  bis  wohin  die  Reise  gut  von  Statten  gegangen  war:  ,non  po- 
tiemo  avere  migliore  cammino  n^  piü  belli  tempi*  p.  17.  Am  2.  März  hoffte 
er  in  Perpignan  zu  sein.  Bann  aber  kam  er  nur  langsam  vorwärts  »rispetto  ai 
mali  #iammwi  et  tempi*  p.  18.  So  erreichte  er  erst  am  28.  März  das  königliche 
Hoflager  zu  Ibeas,  ,tre  leghe  presse  a  Burgos*  p.  19. 


232  Scheffer-Boichorst. 

aus,  wahrt  das  mit  ihm  getroffene  Abkommen;  nicht  so  Garcia  Petri: 
in  den  Versprechungen,  die  er  der  Stadt  Marseille  macht,  suchen  wir 
Karls  Name  vergebens.  Aber,  mag  man  sagen,  es  blieb  ja  die  Voraus- 
setzung der  ganzen  üebereinkunfb,  die  Klausel  in  der  Vollmacht  f&r 
Oarcia  Fetri,  als  die  conditio  sine  qua  non,  und  diese  Vollmacht  ward 
in  die  Bundesurkunde  selbst  eingerückt.  Ob  gerade  alle  Bürger  von 
Marseille  ebenso  dachten?  Die  Folge  wird  es  lehren. 
,  Zunächst  ist  die  Frage,  ob  Oarcia  Petri  noch  mit  einer  andern 
Mission  betraut  war. 

Schon  mehrfjAch  habe  ich  yorausgesetzt,  dass  die  Gesandtschaft 
auch  Pisa  besucht  habe.  Wir  besitzen  dafür  kein  ausdrückliches  Zeug- 
nis; es  ist  nur  eine  Vermuthung,  die  aber  einer  guten  Begründung 
nicht  zu  entbehren  scheint  Beim  Abschlüsse  eines  Bundes  nämlich, 
den  eine  pisanische  Gesandtschaft  am  18.  März  1256  in  Soria  zu 
Stande  brachte,  wurden  Oarcia  und  sein  Reisegefährte,  Bruder  Lorenzo 
von  Portugall,  wieder  und  wieder  als  Zeugen  herangezogen.  Wenn 
die  vier  Urkunden  *),  die  uns  über  den  Akt  vorliegen,  von  Vielen  be- 
glaubigt wären,  so  würde  die  Nennung  der  Beiden  freilich  kaum  Be- 
achtung verdienen;  nun  aber  erfolgte  die  Ratifizierung  in  Anwesen- 
heit von  nur  Vieren  oder  Dreien,  und  von  diesen  heisst  es,  sie  seien 
«testes  ad  hec  specialiter  electi  et  vocatL*'  Ein  Zeuge  ist  der  Erz- 
bischof von  Torres  auf  Sardinien*),  offenbar  ein  Begleiter  des  Pisaner 
Gesandten,  Bandino  Lancea;  ein  anderer  ist  der  persönliche  Notar 
des  Königs,  der  Bischof  von  Zamora;  dann  aber  erscheinen  auch  — 
und  eben  nur  noch  sie  —  unser  Oarcia  und  sein  Begleiter  Lorenzo. 
Dass  gerade  die  beiden  Männer,  welche  Alfonso  nach  Marseille  ge- 
sandt, ,als  Zeugen  besonders  ausgewählt  und  berufen  wurden'',  würde 
sich  vortrefflich  erklären,  wenn  meine  Annahme  richtig  wäre,  wenn 
also  Oarcia  mit  Lorenzo  nicht  blos  nach  Marseille,  sondern  auch  nach 
Pisa  gereist  wäre  und  dort  das  Bündnis  wenigstens  vorbereitet  hätte. 


<)  Böhmer-Hcker  5484.  86.  86.  87.  Die  drei  ersten  vom  18.  Man,  die  letete 
vom  15.  April«  *)  Wenn  Busson  Die  Doppel  wähl  des  Jahres  1257  S.  22.Anm  8. 
die  Lesart  »Turritanus*  verwirft,  um  Dal  Borgos  »richtiger  Lesart*,  nämlich 
»Toletanus*  das  Wort  zu  reden;  wenn  auch  Böhmer-Ficker  5484  den  »Bruder 
Stephan  Predigerordens,  Erzbischof  von  Toledo*  als  Zeugen  nennt,  so  ist  über- 
sehen worden,  dass  es  damals  gar  keinen  Erzbischo^  sondern  nur  einen  Erwfthlten 
von  Toledo  gab,  dass  derselbe  Sancho,  nicht  Stephan  hiess,  dass  er  auch  nicht 
Dominikaner  war.  Die  wirklich  richtige  Lesart  lautet  denn  auch  in  der  That 
nicht  »Toletanus*,  sondern  »Turritanus*.  Vgl,  die  bisher  nicht  beachteten,  mit 
den  Originalen  verglichenen  Abdrücke  von  B.-F.  5484.  85.  ii^  P.  Tronci  Annali 
Pisani  ed.  2a.    Pisa  1868,  L  458—458. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geacbichte  des  Mittelalters  XIV.  233 

Die  Zeit  des  angenommenen  Aufenthaltes  möchte  schwer  zu  be- 
stimmen sein.  Ging  die  Gesandtschaft  zu  Schiff,  so  kann  sie  zunächst  nach 
Pisa  gekommen  sein.  Da  hätte  Garcia  dann  sozusagen  den  Boden  ge- 
ebnet, den  spateren  Abschluss  eines  Bundes  in  die  richtigen  Wege  geleitet. 
Wenn  man  aber  zu  Lande  reiste,  so  wurde  wol  zunächst  Marseille 
besacht,  und  nun  können  G^rcia  und  Lorenzo  sich  dort  ihres  Auf- 
trages entledigt  haben,  und  während  die  Bürger  längere  Zeit  über 
Ablehnung  oder  Gutheissung  verhandelten,  nach  Pisa  aufgebrochen 
sein,  um  von  hier  behufs  endgiltiger  Festsetzung  nach  Marseille  zu- 
rückzukehren. Es  ist  aber  auch  möglich,  dass  der  Vertrag  mit  Mar- 
seille schon  eine  vollendete  Thatsache  war,  als  unsere  Boten  nach 
Pisa  reisten.  In  diesem  Falle  würden  sie  mit  der  Gesandtschaft,  die 
nun  Pisa  abordnete,  den  Heimweg  angetreten  haben. 

Als  der  Bund  mit  Pisa  abgeschlossen  wurde,  war  die  Situation 
eine  g^anz  andere,  als  zur  Zeit,  da  Garcia  und  Lorenzo  in  Marseille 
weilten.  Der  nominelle  Trager  der  römischen  Krone,  Wilhelm  von 
Holland,  war  am  28.  Januar  1256  gestorben.  Darin  wird  es  begründet 
sein,  dass  Pisa  nun  eine  eigene  Gesandtschaft  an  Alfonso  richtete,  um 
die  eingeleiteten  Verhandlungen  zu  Ende  zu  führen,  natürlich  unter 
der  Voraussetzung,  dass  der  König,  mit  dem  es  sich  verbünden  wollte, 
nicht  einfach  König  von  Gastilien  bliebe,  sondern  als  Nachfolger 
Wilhelms  von  Holland  das  ganze  Gevricht  des  römischen  Königthums 
in  die  Wagschale  werfen  könne,  selbstverständlich  für  Pisa^).  So 
erkläre  ich  mir  den  Verlauf,  dessen  Ergebnis  nun  weniger  unver- 
mittelt erscheint;  so  denke  ich  mir  die  Entwicklung,  in  welcher  Pisa 
dazu  geführt  wurde,  den  CastiUer  zum  römischen  Könige  zu  wählen, 
zugleich  dann  auch  ein  Bündnis  mit  ihm  zu  schliessen. 

Die  Form  der  Wahl  war  eine  höchst  merkwürdige:  eine  Listi- 
tution  des  römischen  Privatrechtes,  deren  Bedeutung  man  schwerlich 
ganz  begriffen  hatte,  wurde  auf  grosse  staatliche  Verhältnisse  über- 
tragen, die  negotiorum  gestio').  Ohne  einen  Auftrag  von  seinem  Ge- 
schäftsherrn  zu  haben,  schliesst  ein  Geschäftsführer  für  denselben 
ein  Geschäft  ab,  dessen  nachherige  Genehmigung  erwartend.  So 
handelte  nun  Pisas  Bote  ,an  Stelle  des  ganzen  Reiches  der  Römer, 
im  Namen  des  Reiches  und  air  seiner  Völker.*  Gleich  eigenartig 
sind  die  Beweggründe,  darunter  die  Rechtsfiction,  dass  mit  dem  Her- 
zogthum  Schwaben,  welches  AUbns  schon  früher  krafb  seines  von  der 

*)  Frühere  waren  der  Ansicht,  dass  die  Anregung  von  Alfons  ausgegangen 
»ei.  Dagegen  hat  sich  Ficker  ausgesprochen  B.-F.  5484,  ihm  hat  auch  H.  Koch 
Richard  von  Comwall  Strassburg  1887  8.  118  Anm.  1  zugestimmt.  *)  Darauf 
hat  meines  Wissens  zuerst  Ficker  aufmerksam  gemacht  B.-F.  5484. 


234  Scheffer-Boichorst. 

Matter  herrührenden  Erbrechtes  beansprucht  hatte  ^),  der  Besitz  des 
Eaiserthums  verbunden  sei.  Doch  die  Wahl  ist  im  Allgemeinen  ja 
zu  bekannt,  als  dass  sich  eine  weitere  Ausführung  verlohnte.  Auch 
über  die  einzelnen  Bedingungen  des  Bundes  kann  ich  hinweggehen. 
Genug,  dass  er  zu  Schutz  und  Trutz  geschlossen  wurde,  dass  er  Pisa, 
welches  seit  Langem  mit  Genua,  Florenz  und  Lucca  im  Ejunpfe  lag, 
über  seine  Feinde  erhöhen  sollte,  indem  Alfons  ein  rasches  und 
kräftiges  Eingreifen  in  Italien  verhiess,  dass  dafür  der  neue  römische 
König  in  Erfüllung  seines  eigentlichsten  Berufes  von  der  machtigen 
Seestadt  die  wirksamste  Unterstützung  erwarten  durfte.  Die  Eroberung 
Siciliens,  das  ja  kein  Kaiser,  sofern  er  die  alten  imperialistischen  Tra- 
ditionen hegte,  einer  fremden  Macht  überlassen  mochte,  war  ebenso- 
wol  in  Aussicht  genommen,  wie  der  Kreuzzug.  Hier  hat  nur  noch 
Eine  Bedingung  ein  besonderes  Interesse.  Alfonso  gelobte  nämlich, 
er  werde  möglichst  bald  ein  Bündnis  zwischen  Pisa  und  Marseille  zu 
Stande  bringen,  so  zwar,  dass  beide  Städte  gegen  Alle,  welche  als 
Feinde  des  Königs  sie  bekriegten,  sich  zu  Hilfis  kommen  wollten^). 

Was  von  Seiten  Alfonsos  geschah,  das  Versprechen  zu  lösen,  also 
den  einen  seiner  Bundesgenossen  mit  dem  anderen  zu  verbünden,  ent- 
zieht sich  unserer  Kenntnis.  Es  vergehen  nahezu  acht  Monate,  ehe 
Marseille  wieder  hervortritt.  Offenbar  hatte  die  Stadt  nicht  eben  Eile, 
von  Alfonso  selbst  eine  Bestätigung  des  Vertrages  zu  erlangen.  Ob- 
wol  Garcia  Petri  ausdrücklieh  verpflichtet  worden  war,  er  solle  seinen 
König  bestimmen,  in  Gegenwart  Marseiller  Boten  die  Satzungen  be- 
schwören und  durch  Goldballe  besiegeln  zu  lassen,  —  einstweilen  ge- 
nügte der  Stadt  das  Abkommen,  welches  sie  mit  dem  bevollmächtigten 
Gesandten  getroffen  hatte.  Anderseits  möchte  aber  auch  Alfons  nicht 
allzu  sehr  bemüht  gewesen  sein,  Marseille  nun  zu  demselben  Schritte 
zu  bewegen,  den  am  18.  März  Pisa  gethan  hatte.  In  dieser  Hinsicht 
konnte  er  der  Bürgerschaft  sicher  sein:  deren  Vertreter  hatten  ge- 
schworen, alle  Mühe  aufzuwenden  ,  ad  ezaltationem  et  augmentum  et 
ad  honorem  dicti  regis.  *  Danach  war  es  selbstverständlich,  dass  Mar- 
seille seine  Kaiserpolitik  in  jeder  Weise  begünstigen  würde.  Viel  mehr 
mussle  es  dem  Könige  darauf  ankommen,  die  deutschen  Wahlfürsten 
zu  gewinnen.  Es  war  die  Frage,  ob  sie  die  That  Pisas,  das  doch  in 
erster  Seihe  für  sie  als  «negotiorum  gestor*'  aufgetreten  war,  nach- 
träglich gut  heissen  würden.  Das  zu  bewirken,  erschien  dem  Könige  aber 
Niemand  geeigneter,  als  sein  Garcia  Petri:  er  hatte  mit  Pisa  verhandelt, 


1)  Bajnaldi  1255  §  58. 

2)  Offenbar  ist  der  Satz  zu  ändern,  wie  B.-F.  5486  geechah. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelaitors  XIV.  235 

wenn  unsere  VermnÜiung  das  Richtige  getroffen  hat,  und  aus  dieser 
Verhandlung  war  der  Eaiserplan  erwachsen;  er  hatte  das  Bündnis 
mit  Marseille  zu  Stande  gebracht;  mit  Einem  Worte:  für  die  Politik 
des  werdenden  Kaisers,  soweit  sie  die  Gestade  des  Mittelmeeres  um- 
&88te,  war  er  die  massgebende  Persönlichkeit  gewesen.  Er  sollte  es 
nun  auch  in  Hinsicht  auf  Deutschland  werden.  Der  Archidiakon  von 
Marokko  wird  sich  aber  umso  weniger  gegen  die  neue  Sendung  ge- 
sträubt haben,  als  sie  doch  geradeso,  wie  die  früheren,  seinen  Kreuz- 
SQgsplanen  Vorschub  leisten  sollte.  Es  ist  wol  zu  beachten,  dass  der 
Gesandte  Pisas  an  demselben  Tage,  da  er  den  Gastilier  zum  Könige 
wählte,  auf  sein  mit  dem  Kreuze  geschmücktes  Barett  verwies,  und 
Alfbnso  selbst  hat  später  einmal  erklart,  er  habe  nicht  aus  Herrsch- 
sucht nach  der  römischen  Krone  gestrebt,  sondern  um  die  Wohlfahrt 
der  Reichsgetreuen  zu  fordern,  dann  aber  auch,  .um  die  Heiden  mit 
umso  grösserer  Macht  bekriegen  zu  können '^^). 

Mitte  September  1256  befand  Garcia  sich  nicht  mehr  in  Spanien^). 
Wir  wissen,  dass  Alfonso  zunächst  bei  dem  Herzoge  ^on  Brabant  und 
dem  Könige  von  Böhmen  seine  "Wahl  in  Anregung  bringen  Hess  3):  der 
eine  Tochtersohn  Philipps  von  Schwaben  wandte  sich  an  zwei  andere 
Tochtersöhne  desselben,  wahrscheinlich  doch  durch  den  Archidiakon  von 
Marokko.  Garcia  wird  dann  auch  mit  anderen  Fürsten  verhandelt  haben; 
doch  steht  nur  das  Eine  fest,  dass  er  der  Wahl  beiwohnte*).  Es  ist 
die  letzte  Erwähnung  des  unzweifelhaft  bedeutenden  Mannes,  der  die 
hochfliegenden  Pläne  seines  Königs  theilte  und  förderte :  die  nüchterne 


<)  BOhmer-Ficker  5499.  *)  Bussen  a.  a.  0.  80  bemerkt,  dass  man  yer- 
mnüien  könne,  AlfoDS  habe  den  Garcia  schon  vor  seiner  Wahl  durch  Marseille 
nach  Deutschland  entsandt,  denn  er  »war  in  allen  in  der  Pisuier  Wahlsache 
aasgefertigten  Documenten  als  anwesend  erwähnt,  in  der  Urkunde  über  Alfons' 
Wahl  durch  Marseille  aber  fehlt  sein  Name.  Viel  Gewicht  wollen  wir  auf  diesen 
Umstand  nicht  gelegt  wissen,  da  ja  auch  alle  möglichen  anderen  Zufälle  die 
Abwesenheit  Garcias  bei  den  Marseillor  Abmachungen  bewirkt  haben  können.* 
An  und  f&r  sich  muss  ich  der  letzteren  Meinung  durchaus  zustimmen.  Nun 
aber  kommt  hinzu,  dass  Garcia  auch  einen  Vertrag  mit  Marseille  abgeschlossen 
hatte,  dass  Alfons  diesen  Vertrag  jetzt  bestätigte,  dass  man  den  Bruder  Lorenz, 
der  doch  nur  Garcias  Begleiter  nach  Marseille  gewesen  war,  als  Zeugen  der  Rati- 
fidnmg  heranzog!  wenn  der  viel  wichtigere  Garcia  irgendwie  zu  erreichen  ge- 
wesen wäre,  hätte  man  ihn  unter  solchen  Umständen  sicher  zu  Hofe  beschieden. 
*)  Vgl.  Bussen  a.  a.  0.  81  Anm.  2.  8.  *)  D«r  Wormser  Chronist  Zorn  sagt 
Ton  Alfonso:  »welcher  auch  Petrum  Garsiam  Marrochidanum  archidiaconum  bei 
der  Erwählung  hatte.«  Stuttgarter  litt.  Verein  XLIIL  106.  Dass  der  spätere 
Autor  einer  guten  alten  üeberlieferung  folgt,  bedarf  keiner  Ausführung ;  wahr- 
scheinlich sind  doch  die  yerlorenen  Wormser  Annalen  hier,  wie  so  oft,  seine  Quelle 
gewesen. 


236  Scheffcr-Boichorst. 

Prosa,   welcher  er  in  Deutschland  begegnete,  stimmte  wenig  zu  dem 
Schwünge  seiner  Entwürfe. 

Vor  Allem  erreichte  er,  da  neben  dem  Gastilier  der  Engländer 
gewählt  wurde,  den  nächsten  Zweck  seiner  Sendung  nur  unvollständig. 
Dann  aber  wird  er  selbst  bei  den  Wenigen,  die  er  seinem  Herrn  ge- 
wann, schwerlich  auch  nur  Etwas  für  die  Ereuzzugspläne  erwirkt 
haben.  Diese  sind  bei  uns  am  Spätesten  in  Au&ahme  gekommen 
und  haben  sich  am  Frühesten  ausgelebt  Allein  unter  den  Bomanen 
fanden  sie  noch  Nahrung:  soweit  unsere  Kunde  reicht,  müssen  wir 
sagen,  dass  Alfonso  später  nur  noch  einer  italienischen  Stadt  gegen- 
über sein  Konigthum  mit  einem  Kreuzzuge  in  Verbindung  brachte^). 
Die  deutschen  Fürsten  waren  nicht  gewillt,  für  die  Bekämpfung  der 
Heiden  auch  nur  einen  Pfennig  auszugeben,  für  ihre  heimischen  Be- 
dürfnisse spekulirten  sie  auf  die  englischen  Mark  und  spanischen 
Maravedl 


Für  Alfonso  hatte  das  Bündnis  mit  Pisa  und  Marseille  grosse 
Folgen.  Pisa  hatte  seinem  Geiste  die  Bichtung  auf  das  Kaiserthum 
gewiesen;  dieselbe  muthig  zu  verfolgen,  konnte  ihn  das  Bündnis  mit 
Marseille  nur  bestärken.  Was  aber  ergab  sich  für  die  beiden  Städte 
aus  ihrer  Verbindung  mit  Alfonso? 

Den  Pisanem  waren  bis  zum  1.  Mai  1256  fünfhundert  ge- 
wappnete Bitter  mit  der  nothwendigen  Zahl  von  Ballistarien  ver- 
sprochen. Sind  sie  gekommen,  —  das  Unglück  Pisas  haben  sie  nicht 
verhindern  können:  am  12.  Juli  erlitt  es  eine  Niederlage,  die  es  zu 
einem  ungünstigen  Frieden  zwangt).  Dennoch  werden  die  Verbin- 
dungen Alfonsos  mit  Pisa  noch  eine  Weile  fortbestanden  haben. 
Biandino  Lancea,  der  Träger  der  spanischen  Gesandtschaft,  der  das 
Bündnis  ab8chlie88en  sollte,  der  als  ,  negotiorum  gestor*  die  Wahl 
vorgenommen  hatte,  war  am  castilischen  Hofe  zurückgeblieben:  wie 
er  die  Anregung  filr  die  Kaiserpolitik  gebracht  hatte,  sollte  er  auch 
fortan  ihr  Vertreter  bleiben:  er  ward  der  Protonotar  des  Beiches. 
Als  solcher  erscheint  er  zuletzt  im  November  1258^);  mit  seinem  Ver- 
schwinden möchten  die  Beziehungen  zu  Pisa  ihr  Ende  erreicht  haben. 

Pisa  hatte  nur  keinen  Vortheil  aus  der  Verbindung  mit  Gastilien 
gezogen,  —  für  Marseille  sollte  sie  zum  Unheil  werden. 

Im  September  1256  kamen  Boten  der  Stadt  nach  Segovia,  wo 
Alfonso  damals  Hof  hielt.  Erst  jetzt  nahmen  sie  aus  seiner  Hand  die 


«)  B.-F.  6499.        «)  BuBBOn  a.  a.  0.  80  Anm.  1.        »)  B.-F.  6500. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIV.  237 

Batification  des  Bundes  entgegen^  und  nun  wählten  sie  auch,  ganz 
nach  dem  Vorgänge  Pisas,  den  Gastilier  zum  romischen  König  ^).  Da- 
bei wahrten  sie  die  Rechte  Karls  von  Anjou,  wie  sie  ja  schon  beim 
Abschlüsse  des  Bündnisses  bedungen  hatten,  dass  sie  den  König  nicht 
gegen  ihren  Grafen  unterstützen  würden.  Garcia  Fetri  hatte  damals 
die  entsprechende  Bedingung,  dass  auch  sein  König  der  Stadt  nicht 
wider  ihren  Herrn  beistehe,  in  seinem  Versprechen  bei  Seite  gelassen, 
wenngleich  sie  laut  der  ihm  ertheilten  Vollmacht,  wie  schon  gesagt, 
«conditio  sine  qua  non'  war.  Aber  brauchte  Marseille  derselben  zu 
achten?  Um  über  sie  hinwegzusehen,  kam  nun  noch  hinzu,  dass  Al- 
fonso  selbst,  bei  der  Bestätigung  des  Vertrages,  ftlr  den  Grafen  von 
Anjon  nicht  ein  einziges  Wort  hatte.  Sicher  haben  die  Feinde,  deren 
Karl  in  Marseille  yiele  zählte,  auf  den  Gastilier  veHaraut,  wenn  der 
Kampf  ausbrechen  sollte.  Dafür  fallen  noch  zwei  Momente  ganz  be- 
sonders in^s  Gewicht.  Als  Syndici,  die  neben  dem  Bector  das  Bündnis 
mit  Garcia  abschlössen,  waren  Guigo  und  Philipp  Ancelmi  bestellt 
worden;  das  Geschlecht  Ancelmi  war  aber  gegen  den  Anjou  vor  Allem 
erbittert^),  Guigo  ist  in  dem  bald  darauf  folgenden  Aufstand  ein 
HaupträdelsfÜhrer^).  Dann  beachte  man,  welche  Personen  nach  Spanien 
geschickt  wurden,  um  die  Verbindung  zwischen  Marseille  und  Castilien 
aufs  Festeste  zu  kitten:  Peter  Vetulus,  Albert  de  Lavagna  und  ein 
Magister  Johann.  Aus  der  Geschichte  des  letzteren  ist  mir  keine, 
hierher  gehörige  Thatsache  bekannt;  aber  von  Peter  Vetulus  gilt  das- 
selbe, was  ich  von  Guigo  Ancelmi  bemerkte,  und  wenn  Albert  de 
Lavagna  auch  in  der  Bewegung  von  1257  nicht  hervortritt;   —  als 


>)  Böhmer  Acta  imp.  678.  Von  den  Urkunden,  welche  sich  aus  den  Ver- 
handlungen mit  Marseille  ergehen  hahen,  war  hisher  nur  diese  gedruckt 

*)  Vgl.  hierüber  die  Capitula  pacis  ed.  Mery  et  Guindon  Eist.  anal,  et 
chronol.  des  actes  et  des  d^lih^rations  du  corps  et  de  la  municipalit^  de  Mar- 
seille IV.  285  ff.  In  der  lateinischen  Ueherschrifb  S.  S87  heisst  es:  »Qnod  Brito 
et  Anselmns  frater  illius  et  P.  Yetulns  aint  perpetuo  hanniti.*  Die  französische 
Uehersetssung  des  hetreffenden  Kapitels  seihst  lautet:  »Briton,  les  fr^res  Anselme 
et  Pierre  Vetnlus,  qui  sont  des  grands  s^ditienx  et  qni  ont  mis  la  ville  en  estat 
d'estre  perdue,  en  r^nisant  ses  hahitans  k  la  demi^re  eztr^mit^  par  des  arti- 
ficee  malidenz,  serront  hannis  a  perp^toit^  de  la  ville  etc.«  Dann  ist  8.  S26 
nochmals  die  Rede  von  »Briton,  Anselme  et  ses  fr^res  et  Pierre  Yetolus.*  Die 
Yerwandtechaftsverhältmsse  sind  danach  nicht  ehen  sehr  klar;  jedenfalls  ist  auch 
Brito,  wie  wir  ans  den  Annal.  s.  Yictoris  Massil.  M.  G.  SS.  XXIII.  5  wissen,  ein 
Ancelmi  gewesen.  XJehrigens  hin  ich  der  Frage,  die  fOr  uns  ganz  nehensäch- 
Ucher  Art  ist,  nicht  weiter  gefolgt.  ")  Gapit.  pacis  1.  c.  810.  Hier  ist  nor  die 
Rede  von  einem  »Guigues«,  offenbar  ist  aber  der  »Guigo  Ancelmi'  des  Bflnd* 
niflses  gemeint;  kurz  vorher  heisst  er  »frhre  de  Briton.« 


238  Scheffer-BoicliorBt. 

Marseille  im  Jahre  1263  gegen  den  Grafen  zu  den  Waffen  griff,  war 
Albert  die  Seele  der  Verschwörung^).  Genug,  die  Geschichte  der 
Männer,  die  vor  Allem  für  das  castilische  Bündnis  eintraten,  scheint 
mir  ein  Tollgiltiger  Beleg,  dass  die  Opposition  in  Marseille  aof  Al- 
fonso  vertraute  2). 

Marseille  war  nun  aber  wie  mit  Zündstoff  geladen.  Man  muss 
sich  hier  erinnern,  in  welchem  Ingrimm  der  Proyen9ale  zum  Fran- 
zosen geworden  ist  Dem  milden  Begimente  der  letzten  Grafen  yon 
Barcelona,  wie  wenig  glich  ihm  doch  das  despotische  des  finsteren 
Karl  von  Anjou,  dessen  starrer  Autokratismus  vielleicht  nur  noch  von 
seinem  Ehrgeiz  übertroffen  wurde!  Da  drohte  jeder  freiheitlichen  Ent- 
wicklung sozusagen  der  Krieg  bis  auf^s  Messe^.  Wer  die  Lieder  eines 
Peguilain,  Castellane,  Montagnagout  und  Grauet  las,  kennt  auch  die 
Gährung  in  den  Burgen,  wie  in  den  Städten,  unter  diesen  war  Mar- 
seille die  erste,  und  sie  zu  bezwingen,  galt  als  eine  der  vornehmsten 
Au%aben  der  angiovinischen  Politik.  Einmal  w  ar  es  schon  zum  Con- 
flicte  gekommen;  aber  ein  Friede,  dessen  Satzungen  auch  das  Bünd- 
nis mit  Castilien  gewahrt  wissen  will,  hatte  im  Jahre  1252  den  Gegen- 
satz in  Etwas  beschwichtigt.  Dank  den  Plackereien  Karls  lebte  er 
bald  wieder  auf.  Schon  zur  Zeit,  da  Garcia  mit  dem  geheimen  Bathe 
abschloss,  mochte  sich  unschwer  voraussehen  lassen,  wohin  die  Ent- 
wicklung treiben  würde.  Als  die  Gesandten  Marseilles  im  Spatjahr 
1256  in  Segovia  weilten,  stand  man  auf  der  Schwelle  der  Empörung, 
unzweifelhaft  gab  die  Haltung  Alfonsos,  den  nun  auch  Marseille  zum 
römischen  Könige  gewählt  hatte,  Muth  für  bald  folgende  Thaten.  Die 
vertragsmässigen  Steuern  wurden  dem  Grafen  verweigert;  ein  darauf 
ergangener  Bechtsspruch  blieb  unbeachtet;  in  den  gräflichen  Häfen 
Toulon  und  Bouc  Hess  die  Begierung  von  Marseille  Schiffe  mit  Ge- 
treide wegnehmen,  und  deren  Besatzung  erfuhr  eine  üble  Behandlung'). 


*)  VgL  darüber  die  Urkunde  in  der  Bibl.  de  T^cole  des  chartee  XXL 
526—580.  *)  Allerdings  erscheint  als  Mitglied  des  geheimen  Rathes,  der  ja 
in  seiner  Gesammtheit  das  Bündnis  beschwört,  auch  der  Tuchhändler  Raolin, 
und  dieser  ist  Syndicns  beim  Abschluss  des  Vertrages  mit  Karl,  dessen  Gunst 
er  offenbar  geniesst.  Vgl.  Capitula  pacis  1.  c.  810  §  25.  Aber  damit  lassen  sich 
meine  Annahmen  recht  wol  vereinigen.  *)  Nach  Schirrmacher  Geschichte  von 
Spanien  IV.  467  Anm.  8  wäre  es  allerdings  zu  keiner  Widersetzlichkeit  gekommen. 
Aber  Schirrmacher  hat  die  einzige  von  ihm  angeführte  Quelle  nur  flüchtig  be- 
nutzt, das  wichtigste  Material  hat  er  sich  dann  entgehen  lassen.  GniL  Nang. 
ap.  Bouquet  XX.  557  sagt  zu  1257:  »Massiliae  civitas  opulenta  —  a  fide  Ea- 
roli  desoivit,  —  eorum  (sa  Massiliensium)  insolentiam  in  brevi  repressit 
et  Francorum  fretus  auxilio  snperbiam  castigavit.*  Dazu  nehme  man  hinzu, 
was  Wilhelm  unterm  Jahre  1262  S.  559  erzählt:    »Massilienses  —  contra  domi- 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIV.  239 

Aber  Karl  ward  der  Bewegung  Meister,  wahrscbeinlich  nicht  am 
Wenigsten  von  einem  Gegensatz  innerhalb  der  Bürgerschaft  onter- 
stüist^).  Denn  ein  Theil  wollte  den  Frieden,  und  dieser  gewann  die  Ober- 
hand. So  kam  es  im  Juni  1257  zu  einem  Vertrage,  —  er  kostete 
der  Stadt  ihre  Freiheit.  Das  Geschlecht  der  Ancelmi,  welches  wir  beim 
Abschluss  mit  Castilien  im  Vordergrund  der  Action  fitnden,  dann  Feter 
Vetulus,  der  eine  Bote  nach  Spanien,  —  sie  mussten  die  härtesten 
Strafen  erdulden.  Der  Gefahrte  des  Vetulus,  Albert  de  Lavagna,  wurde 
f&r  dieses  Mal  verschont,  und  mit  ihm  blieb  der  fortarbeitenden  Oppo- 
sition die  leitende  Kraft  erhalten.  Aber  sie  hat  Nichts  zu  bessern 
Termochi  Wie  ein  Geschichtschreiber  sagt,  hatte  im  Juni  1257  die 
zweite  Bepublik,  die  mittelalterliche,  von  Marseille  ihr  Ende  erreicht^). 
Die  Stadt  behielt  ihre  Municipalität,  aber  diese  ging  aus  einer  Wahl 
hervor,  welche  sie  ganz  von  Karl  abhängig  machte.  Dazu  ein  gräf- 
licher Viguier,  «pour  r^ir  et  gouvemer  la  ville  et  le  conseil  de  Mar- 
seille«!«). 

Selbstverständlich   hat  Alfons   von  Marseille,  da  es  formlich  zur 
Landstadt  herabgedrückt  war,  den  erhofften  I^utzen  ebenso  wenig  ge- 


num  suum  Earolam  rebeilantes  iterum  gentes  suas,  urbis  custodiae  deputatas 
cmdeliter  ocdderunt. *  Aber  auf  Wilhelm  kommt  es  ei^ntlich  nicht  an,  son- 
dern auf  die  von  ihm  benutzte,  leider  nur  in  einer  Uebersetzung  vorhandene 
Chronik  des  Primatus,  und  hier  lesen  wir  nun  Über  die  Ereignisse  des  Jahres 
1257:  ,(les  bouijois  de  Marceille)  pour  ce  que  il  n'avoient  avant  acoustum^  en 
nulle  mani^re  ä  estre  grey^s  des  autres  contes  de  Prouyence,  —  si  se  revel^rent 
contre  li  et  se  voudrent  metre  hors  de  sa  seigneurie  et  pristerent  et  tu^rent  et 
mistrent  hors  les  gens  de  ceU  seigneur.*  Chronique  de  Primat,  traduit  par  Jean 
du  Vignay,  ap.  Booqüet  XXIII.  18.  Karl  selbst  aber  wirft  der  Regierung  von 
Marseille  vor,  dass  sie  die  Zahlung  der  vertragsmässigen  Abgaben  verweigert, 
daas  sie  dem  darauf  ergangenen  Rechtsspruch  sich  nicht  gefOgt  hat,  dass  dann 
besonders  ,mille  homines  de  Massilia  et  ultra,  de  mandato  dicti  communis  (so 
ist  zu  lesen  statt  dicti  comitis)  et  rectoris  dicti  communis  (auch  hier  derselbe 
Fehler)  cum  lignis  armatis  portum  Tholoni  et  Boci  (so  ist  das  sinnlose  et  hos 
SU  ändern),  qui  sunt  domini  comitis,  cum  armis  et  magna  violentia  intraverunt, 
ibidem  ligna  onerata  blado  et  homines,  qui  in  lignis  erant,  per  violentiam  ca- 
pientes  et  quosdam  ex  dictis  hominibns  graviter  mntilantes.*  (Papou)  Hist.  g^n. 
de  Provence  IL  Preuves  94.  Nebenbei  bemerkt,  ist  das  von  Papon  mitgetheilte 
Bruchstück  die  originale  Einleitung  in  die  Capitula  paois,  deren  Uebersetzung 
bei  Mery  et  Ghiindon  1.  c.  295  danach  wenig  genau  ist. 

I)  Am  5.  Mai  1257  wurde  Brito  Ancelmi  aus  der  Stadt  vertrieben  »inimi- 
coram  invalesoente  malicia.*  AnnaL  s.  Victor  Massil.  1.  c  Dass  der  innere 
Kampf  gegen  ihn  schon  vor  dem  8.  April  entbrannt  war,  sieht  man  aus  den 
Capitula  pads  L  c  811  §  27.  •)  A.  Fabri  Hist.  de  Marseille  L  885.  Unzu- 
gänglich blieb  mir,  wie  ich  hier  bemerken  will,  A.  de  Ruffi  Histoire  de  la  ville 
de  Marseille.  2  Bände  Marseille  1696.        •)  Capitula  pacis  1.  c.  802  §  5. 


240  Scheffer-Boichorst 

zogen^  wie  von  dem  besiegten  Pisa.  Dieses  hatte  ihm  den  Eaiserplan 
eingegeben,  jenes  ihn  darin  bestärkt.  Dann  aber  haben  die  Be- 
ziehungen zu  Marseille  auch  vielleicht  noch   eine  andere  Bedeutung. 

Alfonso  hat  behauptet^),  er  habe  sich  um  das  romische  Eonig- 
thum  bemüht  «mit  Rath  und  Gunst  des  Königs  von  Frankreich*, 
Ludwigs  des  Heiligen.  Das  kann  man  ihm  gern  glauben,  denn  sein 
Gegner  war  der  Bruder  des  Königs  von  England,  und  ganz  besonders 
freute  sich  dieser  im  Hinblick  auf  Frankreich,  dass  ein  Glied  seines 
Geschlechtes  die  römische  Krone  tragen  sollte^).  Danach  wird  man 
schwerlich  erwarten,  dass  der  französische  König  jemals  von  Alfons 
abgefallen  sei  und  dem  englischen  Thronbewerber  sich  verbündet  habe. 
Wenn  es  dennoch  geschah,  so  ist  wol  in  Alfonsos  Bund  mit  Marseille, 
mit  der  Stadt,  die  Ludwigs  Bruder  gehörte,  wenigstens  guten  Theils, 
die  Erklärung  zu  suchen^).  Wegen  dieses  Bundes,  welcher  Marseille 
zur  Empörung  ermuntert  hatte,  mag  Frankreichs  Verhältnis  zu  Castilien 
sich  getrübt  haben,  sobald  seine  Wirkungen  klar  wurden.  Später  ist 
der  Bruch  erfolgi 

Erst  recht  konnte  Karl  von  Anjou  selbst  kein  Gönner  des  casti- 
lisch-römischen  Königs  sein.  Wir  wissen  freilich  nur,  dass  er  mit 
dem  Bruder  Alfonsos,  mit  Heinrich,  der  in  Folge  einer  Erhebung  des 
Landes  verwiesen  war,  in  intime  Beziehung  trai  Aber  gewiss  hat  er 
dem  König,  den  er  von  einem  Antheil  bei  der  Opposition  Marseilles 
nicht  freisprach,  noch  anderweitige  Unbequemlichkeiten  bereitet^). 

Es  bleibt  von  allen  Plänen  und  Verhandlungen  nur  der  Kaiser- 
gedanke. Um  nochmals  an  unseren  Ausgangspunkt  anzuknüpfen,  — 
auch  für  die  Kreuzzüge  wird  Nichts  gewonnen.  Wie  der  Mann, 
welcher  meines  Erachtens  in  diesen  Dingen  eine  massgebende  Rolle 
spielte,  wie  der  Archidiakon  von  Marokko  spurlos  unseren  Augen 
entschwindet,  so  lösen  sich  die  Entwürfe  und  Werke,  woran  er  be- 
theiligt ist,  in  Dunst  und  Nebel  auf,  eben  bis^auf  die  zweifelhafte 
Errungenschaft;  der  römischen  Krone. 


*)  Die  Angaben  der  Chronisten,  welche  yon  der  Gunst  Frankreiclis  handeln, 
siehe  bei  Bauch  Die  Markgrafen  Johann  I.  und  Otto  III.  von  Brandenburg  82 
Anm.  1.  Hinzu  kommt  AlfonsOB  eigene  Aussage  B.*F.  6499.  Vgl.  auch  die 
Rechtfertigung  der  castilischen  Gesandtschaft  in  dieser  Zeitschrift  YL  101. 
*)  Der  englische  Gesandte  am  päpstlichen  Hof  erhielt  gleich  nach  Wilhelms  Tode 
den  Auftrag,  für  die  Wahl  eines  England  freundlich  gesinnten  Fürsten  zu  wirken, 
»maxime  cum  Gallici  in  preiudioium  nostri  ad  hoc  aspirent.*  ^J  Böhmer-Fioker 
5844.  5845.  5848.  *)  Ueber  Alfonsos  Beziehungen  zu  Karl  vgl.  Bussen  a.  a.  0. 
79  If. 


Kleinere  ForBchungen  zur  Geschichte  des  Mitielaltera  XIY.  241 

Urkunden. 

I. 

Auf  Orund  det*  eingerückten  Vollmachten,  ivddie  König  Jlfom 
von  Castüien  seinem  Boten  am  30.  Odober  1255  und  der  aUgemeine 
Roth  von  Marseille  seinen  Syndici  und  dem  geheimen  Roth  am  16.  Ja- 
nuar 1256  ausgestelU  haben,  wird  zwischen  beiden  Theilen  ein  Schutz- 
und  Trutzbündnis  geschlossen.  —  Marseille  den  11,  Januar  1256^). 

In  nomine  domini,  amen.  Anno  inoarn^tionis  eiusdem  milledmo  dn- 
oentesimo  qoinqaageaimo  qointo,  indictione  qnartadecima,  sexto  decdmo  kalendas 
febmariL  Ut  rei  geste  seriem  hominmn  non  subdacat  oblivio  et  ut  faturi 
preterita  non  ignorent,  sepe  solent  magnatnm  gesta  n^goda  litteramm  oertia 
apicibns  annotari,  ut  scriptoraram  tenor  notifioet  et  conservet  quo  labilis 
qnidem  memoria,  veritatis  oblita  sniqae  prodiga,  non  doxerat  retinendi. 
Qnapropter  ad  honorem  omnipotentis  dei,  patris  et  filii  et  spiritns  sancti, 
et  beate  semper  virginis  Marie  dei  genitricia  et  omnium  sanctoram  et  ad 
honorem  excellentissimi  domini  Alfossi,  dei  gratia  regia  Gaatelle,  Toleti, 
Legionia,  Gallede,  Sibilie,  Cordube,  Murde  et  Jaheni,  noverint  univerai 
preeentem  paginam  inapeotari,  qnod  ego  Garaiaa  Petri  Marrochitanua  arohi- 
diaconns,  prooorator  dieti  domini  Alfi>B8i  dei  gratia  i*egia  Caatelle,  Toleti, 
Legionis  illnatria  et  ceterorom  predictorom  regnorom,  procoratorio  nomine 
et  pro  60  et  anctoritate  prooaratorii  michi  dati  ab  eodem  domino  rege, 
eiusdem  domini  regia  aigillo  pendenti  oereo  aigillati,  cuiua  proouratorii  ae^ 
inatrumenti  proourationid  tenor  talia  eat  ut  ecce: 

Notum  Sit  Omnibus  presentem  lUteram  inspecturis,  quod  nos  Älfossus 
dei  gratia  rex  CasteUe,  Toleti,  Legionis,  GäUecie,  Sibilie,  Cordübe,  Murcie 
et  Jaheni  damus  et  concedimus  plenariam  potestat^  düecto  clerico  nostro 
Garsie  Petri,  Marrochitano  archidiacono,  ad  contrahendum  soeietatem  inter 
nos  ex  una  parte  et  communitatem  seu  homines  communitatis  Massüie  ex 
altera,  salvo  iure  et  dominio  karissimi  nostri  Caroli  iUustris  comitis  Ande- 
gavie  et  Provincie,  prou/t  honori  et  comoditati  nostre  sibi  melius  vide- 
bitur  expedire.  Quam  soeietatem  nos  habüuros  ratam  promUtimus  et  invio- 
labüiter  servaturos.  Et  ne  hoc  in  dubium  possit  in  posterum  evenire,  pre- 
sentem cartam  fecimus  sigiUi  nostri  munimine  communiri.  Datum  Burgo- 
Regis  per  Suggerium  Petri,  Camarensem  clericum  et  eius  notarium,  ex 
presenti  XXX  die  Octobris;  P(oncius?)  Petri  Legionensis  scripsU,  era  mü- 
lesima  CC  nonagesima  tertia. 


0  Dieaer  Veria-ag  und  die  folgende  Beatfttigmig  entstammt  einem  and  dem- 
selben Original  im  StadtarchiY  zu  Marseille,  dessen  gef&lliger  Vorsteher  Herr 
H.  Jaoqndn  mir  saubere  Abschriften  besorgte.  Das  Pergament,  auf  welchem  also 
beide  Urkunden  stehen,  hat  0,465  Breitä  und  0,640  Höhe.  Das  an  Seiden 
schnüren  hängende  Bleisiegel,  mit  einem  Durchmesser  von  0,052 ,  zeigt  auf  der 
Vorderseite  einen  Leoparden  mit  der  Umschrift:  »S.Alfonsi  illustris  regia  Castelle 
et  Legionis '  und  auf  der  Rflckseite  eine  Festung  mit  denselben  Worten«  *)  statt »  seu  * . 
Mittheiluigeii  IX.  16 


242  Scheffer-Boiohorst. 

—  egOy  inquam,  dictus  Garsi&s  Petri,  Marroohitaims  archidiacoims  et 
procarator.  ut  supradictum  est,  dicti  domini  regia,  de  mandato  et  yolun- 
täte  eios^  nomine  ipsius  domini  regia  et  pro  eo  et  eioa  herediboa  et  suc- 
ceaaoribua  ex  una  parte  et  noa  Boni&bcioa  de  Yite-Alta,  rector  commonia 
Maaailie,  et  Guigo  Ancelmi  milea  et  Philippas  Ancelmi,  syndici  eiusdem 
communis,  et  totüm  conailiam  aeoretum  Maaailie  data  aibi  licentia  et  po- 
teatate  a  conailio  generali  Maaailie,  tam  conailiariorom  quam  capitum  mi- 
ateriorom,  in  aula  hospitalia  Sancti  Spiritoa  ad  aonom  campanarum  et  voce 
preconia  congregato  nomine  eiusdem  communis  et  universitatia  Maaailie, 
coiaa  licentie  ac  poteatatia  tenor  hie  eat  ut  ecoe: 

In  nomine  domini.  Anno  incarnationis  eiusdem  mülesimo  ducentesimo 
quinquagesimo  quinto,  XVII  kcdendas  Fd^ruarii,  indictione  XIV.  Natum  sU 
eunctis  preaentibus  ei  ftUuria,  quod  noa  Bonifacius  de  Vüe-Alta,  rector  com- 
munis Massilie,  et  Guigo  Ancelmi  et  Phüippus  Ancelmi,  syndici  eiusdem  com- 
munis Massüie,  ac  totum  consüium  generale  eiusdem  civitatis,  tam  consiliario- 
rum  quam  capitum  misteriorum,  ad  sonum  campanarum  et  voce  preconia  in 
aula  hospitalis  Sancti  Spiritus  congregatum,  damus  et  concedimus  pienam  et 
liberam  potestatem  consUio  secreto  Massilie,  societatem  et  fedus  perpetue  ami- 
eicie  contrahendi  et  ineundi  cum  discreto  viro  domino  Oarsia  Petri,  Marro- 
ehitano  archidiacono,  procuratore  ülustris  domini  regis  Castdle,  et  pactiones 
et  canventiones  faciendi,  recipiendi,  promittendi,  stipulandi  et  iuramento  hinc 
inde  firmandi,  secundum  quod  consilio  secreto  tnelius  ordinandum,  disponen- 
dum,  complendum,  tractandum  videbitur  et  firmandum.  Quam  societatem  et 
omnia  alia  et  singula,  que  per  eos  fient  in  predictis  et  circa  predicta,  nos  habi- 
turos  setnper  ratamet  9  promittimus  et  perpetuo  inmolabilüer  servaturos,  saltns 
tarnen  et  exceptis  in  omnibus  et  per  omnia  personis  domini  Karoli  comitis 
Provincie  et  domine  nostre  Beatricis  comitisse  Provinde,  eius  uxoris,  et  here- 
dum  eorum  in  comitatu  Provincie  succedentium,  et  salvo  iure  et  dominio 
ipsorum  et  eorum  heredum  in  omnibus  et  per  omnia,  secundum  quod  in  pace 
et,  convenUone,  inter  nos  et  ipsos  facta,  plenius  continetur,  et  salvis  omnibus  et 
singulis  capitulis,  in  instrumentis  eiusdem  pacis  contentis.  Et  predicta  atten- 
dere  et  completa  et  rata  habere  et  contra  non  venire  iuravit  Bertrandus  Pi- 
camillus  in  aniinabus  Ofnnium  et  sifigulorum  dicti  consilii  generalis  de  man- 
dixto  omnium  et  singulorum  supradictorum.  Actum  in  aula  Jiospitalis  Sancti 
Spiritus  in  presentia  et  testimonio  domini  Oberti  Letacorii,  iudicis  maioris 
communis  Massilie,  Viaice  vicarü,  Philippi  de  Petragorio  notarii  et  tocius 
dicti  consilii  getieralis,  et  mei  Marquesii  Äitglid,  notarii  publici  Massilie, 
qui  mandato  predictorum  domini  rectoris  et  syndicorum  et  tocius  dicti  con- 
silii generalis  de  predictis  hanc  cartam  scripsi  et  signo  meo  signavi.  In 
cuius  rei  firmitatem  hanc  cartam  iusseruftt  sigülo  pendenti  communis  Mas- 
süie roborari, 

—  noa,  inquam,  dicti  rector  et  ayndici  et  dictum  conailium  secretum 
nomine  eiusdem  communis  ^t  universitatia  Maaailie  et  omnium  et  singu- 
lorum hominum  Maaailie  ex  altera  parte  facimua,  contrahimus  et  inimoa 
aocietatem  et  fedua  perpetue  et  indiaaolubilia  amicicie  in  hune  modum: 


*)  Hier  ist  offenbar  ein  Wort  ausgefallen,  etwa  »completam*. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschiebte  des  Mittelalters  XIV.  243 

Et  inquidem^)   nos  dicti  Bonifhcios   de   Vite-Alta,   rector  communis 
Massilie,  et  Qoigo  Ancelmi  et  Philippus  Ancelmi,  syndici  eiusdem  communis, 
nomine  et  loco  communis   et  uniyersitatis  Massilie   ac   totum  dictum  con- 
silium  secretum,   in   aula   superiori  palacii   communis  Massilie  more  solito 
congregatum,   auctoritate  nostra   et  potestate  ac  mandato,   nobis    datis  et 
ioratis  a  consilio  generali,   ut  in  predicto  instrumento   plenius  oontinetur, 
conyenimus  et  promittimus  vobis  domine  ^)  Oarsie  Petri,  archidiacono  Mar- 
rochitano,  procuratori  dicti  domini  regis,  procuratorio  nomine  recipienti  et 
soUempniter  stipulanti   pro   eo,   heredibus  et  successoribus  suis,   quod  nos 
ac  ciyitas  nostra  Massilia  et  commune,  castra  et  insule  et  districtus  ipsius 
habitus  et  habendus  faciamus  pro  dicto  domino  rege  et  pro  suis  heredibus 
in  toto  nostro  districtu  et  ubicunque   fuerimus  nos   Tel  homines  Massilie 
guerram  omnibus  inimicis  dicti  domini  r^s,  l^'^redum  et  suocessorum  suo- 
mm,  et  pacem  ^Kdemus  et  servabimus  omnibus  amicis  eorundem,  et  quod 
idem  dominus  rex,  heredes  et  successores  sui  possint  facere  pacem  omnibus 
amicis  suis  et  guerram  suis  omnibus   et  singulis  inimicis  de  ipsa  civitate, 
civibus  et  de  omnibus  et  cum  omnibus  et  singulis  personis  et  locis  superius 
nominatisy  et  quod  iuvemus  dictum  dominum  regem  per  mare  et  per  ter- 
ram,  yassallos  et  amicos  dicti  domini  regis  in  Massilia  et  alibi^   ubicunque 
essemus,  nos   et   homines  nostri  et  commune  Massilie,   toto  posse  nostro, 
bona  fide,  ezceptis  personis   domini  nostri  Earoli   dei   gratia  comitis  Fro- 
vinde  et  domine  nostre  B[eatricis]  dei  gratia  comitisse  Provincie,  eins  uxoris, 
et  heredum   eorum  succedentium   in  comitatu  Provincie,   et   salvo   iure  et 
dominio  ipsorum  et  eorum  heredum  in  omnibus  et  per  omnia,   secundum 
quod  in  pace  et  conventione,  inter   nos  et  ipsos  facta,    plenius  conünetur, 
et  salvis  paddonibus   et  conventionibus,   contentis  in  instrumentis  predicte 
pacis,  et  hoc  salvo  et  retento  quod  illi,  qui  denunciarentur  dicte  communi- 
tati   Massilie  per  dictum  dominum  regem,  heredes  et  successores  eins,  esse 
inimicos   predicti    domini   regis,    heredum  et  successorum  suorum,    possint 
libere  et  secure  exire  infra  quadraginta  dies  civitatem  et  eins  districtum  et 
ab  ea  recedere  et  abire  cum  rebus  suis  et  mercibus  universis.    Promittentes 
etiam,  nos  daturos  pro  posse  nostro   opem  et  operam  ad  exaltacionem  et 
aogmentum  et  ad  honorem  dicti  domini  regis,  quandocunque  et  ubicumque 
et  quibuscumque  modis  poterimus  bona  fide.   Yolentes  et  concedentes,  quod 
si  aliquis  de  civitate  vel  districtu  Massilie  vellet  speciale  servitium  domino 
regi  fäcere,    quod  communitati  placeat   et  ipsam  non   debeat  modo  aliquo 
impedire,  ita  tarnen,  quod  si  eo  tempore  communitas  Massilie  guerram  ur- 
gentem seu  imminentem  ex  parte  terre  habeat,   qua  suis    hominibus  indi- 
geret,  ut  propter  necessitatem  civitatis  et  communis  Massilie  navigia  parare 
et  armare  deberet  seu  ad  mittendum  in  servicium  dicti  domini  regis,  quod 
illad  preparamentum   communis  Massilie   precederei     Quo   parato  speciale 
servicium  possit  quilibet  dicto  domino  regi  pro  suo  volle  facere,  ut  superius 
est  expressum.     Yolentes  preterea  et  concedentes,    quod   quandocumque   et 
qaocienscumque  et  ubicumque   dictus  dominus  rex  voluerit  habere  navigia 
communis  Massilie,  ad  eins  vel  suorum  servicium  faciendum  et  dicti  domini 
r^is  propriis  sumptibus  et  expensis,  quod  semper  ea,  que  tamen  essent  in 
portu  MaföiHe  vel  comode  possent  haberi,  teneamur  sibi  dare  et  concedere 


M  statt  ,inquam*?        *)  sie 

16* 


n 


244  Scheffer-Boichorst 

pro  foro  competenti,  salvis  in  omnibns  et  per  omnia  conventioiiibas  pacis, 
inter  nos  et  dictum  eomitem  Provincie  et  dominam  comitissam  facte  et 
inite,  sicut  superius  est  ezpressnm. 

Vice  versa  propter  hec  et  malta  alia  grata  servicia,  que  &citis  et 
intenditis  facere  dicto  domino  meo  regi,  ego  quidem  dictos  Garsias  Petri, 
archidiaconus  Marrochitanns,  procurator  eiosdem  domini  regis  Castelle,  pro- 
curatorio  nomine  et  pro  eo  convenio  et  promitto  Tobis  domino  BoniÜEicio 
de  Vite-Alta,  rectori  communis  Massilie,  et  Guigoni  Ancelmi  et  Philippo 
Anoebniy  syndicis  eiusdem  communis,  et  toti  consilio  secreto,  hie  presen- 
tibus,  recipientibus  et  sollempniter  stipulantibus  nomine  eiusdem  communis 
et  universitatis  et  singulorum  hominum  Massilie  et  eius  districtus,  quod 
dictus  dominus  mens,  rai  Gastelle,  heredes  et  successores  eius  defendant, 
protegant  vos,  civitatem,  commune,  cives  omiies  et  singulos  Massilie,  castra 
habita  et  que  vobis  vel  communi  Massilie  vel  alicui  ciyi  Massiliensi  de  iure 
competunt  vel  competere  possunt,  terras  et  insulas  et  omnia  bona  et  iura 
yestra  et  communis  et  hominum  Massiliensium  habita  et  habenda  in  mari 
et  in  terra  et  ubique  cum  toto  posse  eorum.  Et  omnes  et  singulos  amicos 
communitatis  predicte  Massilie  suos  esse  amicos  omnes  et  singulos  reputa- 
bunt  et  eis  pacem  facient  et  seryabunt;  et  omnes  et  singulos  inimicos  com- 
munitatis predicte  suos  esse  reputabunt  similiter  inimicos,  et  guerram  facient 
eisdem,  ita  tamen  quod  vexantes  seu  infestantes  communitatem  predictam  et 
iniurantes  eidem  et  inimicos  eiusdem  civitatis  dictus  dominus  rex,  heredes  vel 
sui  monere  preter  ^)  debeant,  ut  ab  infestatione  et  vexatione,  iniuria  inferenda 
predicte  communitati  abstineant  et  desistant  et  illatam  resarciant  et  emendent 
vel  saltim  firment,  quod  in  manu  ipsius  regis  eidem  faciant  iusticie  cumple- 
mentum  et  ins  recipiant  ab  eadem  communitate,  secundum  quod  ordo  dicta- 
verit  rationis  ad  maiorem  utilitatem  communis  Massilie.  Et  si  hec  facere 
retinerent^)  infestantes  seu  iniurantes  eidem  civitati,  ex  tunc  rex,  heredes 
vel  successores  sui  tenenantur  ex  pacto  defendere  a  guerra  predicta  vos  et 
commune  et  civitatem  et  universitatem  Massilie  et  singulos  vestrorum,  et  di- 
fidare  et  impugnare  et  persequi  simul  vobiscum  illos  inimicos  predictos  dicte 
civitatis  et  communis  Massilie  cum  tanta  multitudine  militum  et  pugnatorum, 
cum  quanta  necessarium  fuerit  et  videbitur  expedire  ad  predictos  inimicos 
civitatis  Massilie  repellendos  et  ad  eorum  iniuriam  propulsandam,  propriis 
eiusdem  domini  regis,  heredum  et  successorum  sumptibus  et  expensis.  Verum 
si  contingeret  propter  guerram  vos  et  commune  et  civitatem  Massilie  et  cives 
eiusdem  civitatis  et  districtus  ipsius  artari  manifeste  et  indigere  equis,  armis, 
victualibus  et  aliis  necessariis,  promitto,  volo  et  concedo  ego  dictus  Garsias 
procurator  dicti  domini  regis  procuratorio  nomine  et  pro  eo  ex  auctoritate 
procurationis  predicte  vobis  predictis  rectori,  syndicis  et  toti  dicto  consilio, 
recipientibus  et  stipulantibus  nomine  communis  et  universitatis  et  singu- 
lorum hominum  Massilie,  quod  illo  tempore  vobis  et  communi  Massilie  et 
Omnibus  et  singulis  hominibus  Massilie  et  districtus  vestri^),  ut  per  totam 
terram  dicti  domini  regia  possitis  vobis  et  communi  Massilie  aoquirere 
equos,  arma  et  victualia  et  abinde  extrahere  et  portare  per  mare  vel  per 
terram  devecto  seu  interdicto  aliquo  non  obstante.  illudque  devectum  seu 
interdictum,  si  quod  esset,  dictus  dominus  rex,  heredes  et  successores  eius 


»)  ?        «)  statt  »reniterentnr*?        »)  Das  Verbum  fehlt    Etwa  »liceat*? 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIV.  245 

debeant  illo  tempore  qnoad  hoxnines  Massilie  relaxare.  Do  et  conoedo  et 
oonfirmo  ego  Garsias  Petri,  archidiaoonua  sapradictns,  procurator  dicti  do- 
mini  regis  aaotoritate  eiusdem  procaratorii  suprascripti  Yobis  domino  rectori 
et  s^ndicia  predictis  et  omnibus  et  singolis  dvibos  civitatis  predicte  fran- 
qaeeiam  et  libertatem  perpetao  ab  omnibus  osaticis,  pedagüs,  oonsaetadi- 
nibns  et  veotigalibus  oonstitatis,  impodtis  sen  imposteram  imponendis  et 
constituendis  in  terris,  portibns,  stagnis,  paludibos  et  aqnis  aliis,  flayiali- 
bos  et  maritimis  et  oeteris  locis,  dioto  domino  r^  sappositis  et  submissis. 
Item  promitto  vobis  prediotis  domino  rectori  et  syndicis  et  consilio  seoreto, 
redpientibns  et  stipiilantibas  nomine  communis  Massilie,  qnod  dictos  do- 
minus rezy  heredes  et  saccessores  soi  dabnnt  opem  et  operam  bona  fide,  sno  loco 
et  tempore,  onm  eidem  domino  regi  et  saccessoribos  suis  faerit  opporta- 
nom  yel  com  infrascripte  terre  pervenerint  ad  dominium  suum  Tel  suc- 
cesBorum  suorum  seu  quando  suo  studio,  litteris,  precibus  yel  amicis  hoc 
poterit  obtinere,  quod  commune  et  oiyitas  Massilie  recuperet  libertates  et 
franqueeias,  quas  antiquitus  dvitas  et  commune  et  dves  Massilie  aoquid- 
veront,  habuerunt  et  habere  oonsueverunt  in  Aooni  et  in  aliis  dvitatibus 
et  locis  Surie  et  ubicumque  alibi  eas  habere  debent  seu  conaueverunt  habere. 
Promittens  preterea  ego  dictus  Gkursias,  archidiaconus  supradictus,  procurator 
dicti  domini^),  vobis  domino  rectori,  syndids  et  oondlio  supradictis,  me 
curaturum  et  effecturum,  quod  dictus  dominus  rez  Oasteile  predicta  omnia 
laudabit,  confirmabit  et  ratificabit  et  iurari  fadet  in  animam  suam  et  buUa 
sua  aurea  roborari,  in  presentia  nunciorum  seu  procuratorum  seu  syndi- 
corum  vestrorum  et  communis  Masdlie. 

Et  ita  attendere  et  oomplere  et  contra  non  venire,  iuro  ego  dictus 
(jarsias  archidiaconus,  procurator  dicti  domini  regis  ad  sancta  dd  evvangelia, 
corporaHter  a  me  tacta.  Vice  versa  nos  dicti  reotor  et  syndid  et  dictum 
oonsüium  secretum  predicta  omnia  et  dngula  attendere  et  complere  et 
contra  non  venire,  iuramus  ad  sancta  dei  evvangelia,  corporaliter  a  nobis  et 
a  singulis  manuatim  tacta.  Nomina  vero  consiliariorum  et  [syndicorum], 
qui  iuraverunt,  sunt  hec:  dominus  Bonifadus  de  Yite-Alta,  rector  com- 
munis Massilie,  Guigo  Ancelmi  miles  et  Philippus  Ancelmi,  syndid  eiusdem 
communis,  Petrus  Isnardus  miles,  Imbertus  de  Mura,  Guülelmus  de  Tara- 
dello,  clavarii  dusdem  communis,  Ancelmus  Andreas,  Baimundus  de  Boca- 
Forti  miles,  Baimundus  Durantus,  Jacobus  de  Sistarico,  Baimundus  de  Nar- 
bona,  Hugo  Pinaire  septimanarius  capitum  misteriorum,  Pegnnus  Andreas, 
Elziars  Ancelmus,  P.  Bonum-Vinum,  Guillelmus  de  Opera,  Johannes  Sazius, 
Guülelmus  Dalbar,  Guillelmus  Anglicus,  Johannes  Borrillonus,  Bertrandus 
Soquerius,  Nicholaus  Guitelmi,  Guillelmus  Diende,  Bemardus  Graschus  camp- 
sor,  Guillelmus  Ghabertus  iuris  peritus,  Guillelmus  Finaudus  iuris  peritus, 
Petrus  de  Templo,  Guitelminus  de  Garansono,  Johannes  magister,  Obertus 
Gombaudus,  Hugo  Bicavus  de  Bicavis  miles,  Albertus  de  Lavania  iuris 
peritus,  Petrus  Yetulus,  Yreconus  Ancelmi  miles,  Hugo  Duranti,  Baimundus 
Oifiredi,  Amaudus  de  Sancto  Jacobe,  Hugo  Bicavus  de  Gignaco,  Laurentius 
Bicavi  miles,  Hugo  Audoardi  miles,  Bertrandus  Gasqueti,  Johannes  Giraudi, 
Baimundus  Gaudola  miles,  Johannes  Pineti,  Baolinus  draperius,  Petrus  Diende, 
Petrus  de  Mura,  Aicardus  Sarracena. 

*)  ic.  regis. 


246  Scheffer-Boichorst. 

Acta  sunt  hec  in  aola  superiori  palacii  communis  Massilie,  in  pre- 
sentia  et  testimonio  fratris  Laorentii,  penitenüarii  domini  pape  et  predica- 
toris  crucia  in  tota  Yepania,  domini  Oberü  Letacorii  maioris  iadicis  com- 
munis Massilie,  Pondi  Cathalani,,  Marquesii  Anglici  notarii  publici  Massilie 
et  tocius  dicti  consilii  secreti,  et  mei  Guillelmi  Lurdi  notarii  publici  Mas- 
silie, qui  mandato  dicti  archidiaconi  Marrochitani,  procuratoris  domini  regis 
Gastelle^  et  mandato  dictorom  domini  reotoris,  syndicorum  et  tocius  dicü 
consilii  secreti  de  predictis  presentia  instrumenta  eiusdem  tenoris  scripsi  et 
signo  meo  aignavi. 

Et  ad  maiorem  firmitatem  omnium  predictorum  perpetuo  obtinendam 
predicti  dominus  rector,  sjndici  et  consiliarii  supradicti  iusserunt  singula 
instrumenta  sigilli   pendentis  cerei  communis  Massilie  munimine  roborari. 


n. 

Alf  (ms  von  Gastüien  bestätigt  den  Boten  von  Marseille  die  mit  Gar  da 
Petri  getroffenen  Abmachungen.  —  Segovia  den  12.  September  1256. 

In  nomine  domini  amen.  Anno  incamationis  eiusdem  millesimo  da- 
centesimo  quinquagesimo  sezto,  indictione  XnU,  pridie  jdus  mensis  sex>- 
tembris.  Noverint  universi  presentes  pariter  et  faturi,  quod,  cum  societas, 
oonventiones  et  pactiones  et  obligationes  &cte  et  inite  fuerint  inter  yene- 
rabilem  yirum  Gkursiam  Petri  Marrocbitanum  archidiaconum,  procuratorem 
illustrissimi  domini  Anfossi  dei  gratia  regis  Castelle,  Toleti,  Legionis,  (}al- 
lecie,  Sibilie,  Cordube,  Murcie  et  Jaheni  procuratorio  nomine  et  pro  eodem 
domino  rege  ex  una  parte  et  Bonifacium  de  Vite-Alta,  olim  rectorem  com- 
munis Massilie,  et  Guigonem  Ancelmi  et  Philippum  Anoelmi,  syndicos  eius- 
dem communis  Massilie,  et  totum  oonsilium  secretum  dicte  civitatis  Mas- 
silie, auctoritate  dicti  consilii  generalis  dicte  civitatis  expressim  collata, 
ex  altera,  ut  de  dictis  conventionibus  constat  per  quoddam  publicum  in- 
strumentum,  scriptum  manu  Guillelmi  Lurdi  publici  notarii  Massilie,  — 
in  instrumento  quarum  conventionum  promissum  fuit  per  dictum  Garsiam 
Petri  archidiaconum  procuratorem  dicti  domini  regis  reotori,  syndicis  et 
consilio  supradictis,  se  curaturum  et  effecturum,  quod  ipse  dominus  rex 
predictas  oonventiones  et  omnia  et  singula  in  dicto  instrumento  contenta 
laudaret,  confirmaret  et  ratificaret  et  iurari  &ceret  in  animam  suam  et 
bulla  aurea  roborari  in  presentia  nuntiorum  seu  procuratorum  seu  sindico- 
rum  dicti  communis  Massilie,  —  nos  quippe  Anfossus  rex  superius  nomi- 
natus,  certioratus  de  predictis  omnibus  et  singulis  tam  per  dictum  Garsiam 
Petri  procuratorem  nostrum,  quam  per  leoturam  dicti  instrumenti,  quod 
legimus  et  legi  fecimus,  iuxta  permissionem  ^)  dicü  procuratoris  nostri  pre- 
dictas oonventiones,  pactiones  et  omnia  et  singula  in  dicto  instrumento 
contenta  per  nos  et  heredes  nostros  vobis  Petro  Vetulo,  Alberto  de  Lavania 
iuris  perito  et  Johanni  magistro,  syndicis  dicti  communis  Massilie  presen- 
tibuset  pro  dicto  communi  recipienübus,  laudamus  et  confirmamus  et  ratifica- 
mus  et,  ut  supradictum  est,  incomote  per  nos  attendantes  ')  et  compleantes^  per 


1 


<)  natürlich  statt  promisBionem.        *)  sie. 


Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  XIV.  247 

Bandinatn  Lanoeam  inrisperitam  in  anima  nostra  et  mandato  nostro  iurari 
fecimns,  sacrosanctis  dei  evrangeliis  ab  eo  oorporaliter  manatactis.  Et  in 
testimonio  rei  geste  et  ut  robur  perpetaum  obtineat  firmitatisy  hoc  presens 
inatramentom  inssimus  balle  nostre  plumbee  monimine  roborari. 

Acta  snnt  hec  Sogobie  in  capella  palacii  dicti  domini  regis,  in  pre- 
sentia  et  testimonio  fratris  Laorentii  de  ordine  Minorum,  penitentiarii  et 
legaü  domini  pape  in  Tspania,  Poncii  Catalani,  Johannis  de  Sancto  Jaoobo 
notarii  dicti  domini  regia  CSastelle,  et  mei  Qnillelmi  Lardi  notarii  publici 
Massilie,  qoi  mandato  dicti  domini  regis  et  mandato  et  rogata  dietomm 
syndicorum  de  predictis  hanc  cartam  scripsi  signoqae  meo  signavi.  . 


m. 

Alfons  von  Ccuiüien  verspricht,  das  Abkämmen  mit  Marseille,  das 
er  einstweilen  nur  mit  Blei  besiegeln  konnte,  weil  der  Stempel  für  die 
Goldbulle  gebrochen  war,  auch  mit  Gold  besiegeln  zu  wollen,  sobald  die 
Stadt  darum  ansuche.  —  Segovia  den  28.  September  1256^). 

In  nomine  domini  amen.  Anno  incamationis  eiasdem  mUlesimo  da- 
eentesimo  quinqnagesimo  sexto,  qoarto  kalendas  Octobris,  indictione  quinta- 
decima.  Noverint  universi,  qaod  nos  Alfossos  dei  gratia  rex  Gastelle,  Toleti, 
Legionis,  Gkdlede,  Sibilie,  Cordabe,  Morcie  et  Jaheni  scientes  et  eogno- 
scentee,  olim  societatem  et  conventiones  initas  fore  inter  Gkursiam  Petri, 
archidiaoonnm  Marroohitanmn,  procuratorio  nomine  nostro  et  mandato  ex 
ona  parte,  et  Bonifadnm  de  Yite-Alta,  rectorem  tone  communis  Massilie, 
et  Gaigonem  Ancelmi  et  Phylippam  Ancelmi,  syndioos  communis  Massilie, 
nomine  eiusdem  communis  ex  altera,  ut  de  diota  societate  et  conventioni- 
bas  constat  per  instrumentum  inde  &ctum  per  mannm  Guillelmi  Lurdi, 
pablid  notarii  Massilie,  —  tempore^  quarum  conventionum  promissum 
extitit  per  dictum  archidiaconum,  quod  nos  diotus  rex  dictam  societatem 
et  dictas  conventiones  ratificaremus  et  approbaremus  et  bulla  nostra  aurea 
roboraremus  et  sigillaremus,  —  quam  quidem  ratificationem  iuxta  promis- 
sionem  dicti  archidiaconi  procuratoris  nostri  iam  recolimus  nos  feoisse  Petro 
Tetulo,  Alberto  de  Lavania  iurisperito  et  Johanni  magistro,  syndiois  com- 
munis Massilie,  reoipienübus  nomine  eiusdem  communis,  ut  de  dicta  rati- 
ficatione  constat  per  instrumentum  inde  factum  manu  eiusdem  Guillelmi 
Lurdi  notarii,  —  quod  quidem  instrumentum  bullari  fecimus  bulla  nostra 
plumbea,  cum  bulla  aurea  nostra  non  posset  bullari  propter  fracturam 
oogni  ex  parte  videlicet  sculputure  leonis,  —  nunc^)  nos  dictus  rex  pro- 
mittimus  vobis  dictis  syndids,  quod  dictas  conventiones  et  instrumentum, 
quam  primum  ex  parte  communis  iam  dicti  requisiti  fuerimus,  bulle 
nostre  auree  iuxta  promissionem  dicti   archidiaconi  faciemus  munimine  ro- 


9  Aus  dem  Original  im  Stadtarchiv  zu  Marseille.  Auch  hiervon  besorgte 
mir  Herr  H.  Jaoqmin  eine  Abschrift. 

*)  natfirlich  statt  tenore. 

^  Nach  Einwehachtelung  von  drei  Belativs&tzen  wird  offionbar  erst  hiermit 
der  Hauptsatz  weitergefUhrt. 


248  Scheffer-BoichorBt. 

borari.     In  quorom  firmitatem  hoo  presens   instramentam  iossimas  sigilli 
uoBtri  cerei  mnmmine  eommaniri  ^). 

Actum  Sogobie  in  capella  palacii  dicti  domini  r^gis,  in  presentia  et 
teatimonio  Tenerabilis  viri  domini  Sngerii  Petri  Zamorensis  episoopi,  firatris 
Laurentii  penitentiarii  et  legati  domini  pape  in  Yspaniai  Garsie  Marani, 
Bandini  Laacee  Pisani  iorisperiti,  Poncii  Gatalani,  et  mei  Goillelmi  Lnrdi 
notarii  publici  Massilie  et  dicti  domini  regia,  qni  mandato  et  iussa  eioa- 
dem  domim  regia  et  rogatn  dictomm  ayndiconim  Maasilie  de  predictia  hanc 
eartam  äcripai  signoqne  meo  aignavi*). 


*)  Das  Siegel  fehlt.  *)  Ich  habe  8.  289  Anm.  2  schon  bemerkt,  dass  mir 
Eu£G  Hifftoird  de  la  ville  de  Marseille,  Marseille  1696,  mizugfinglich  blieb;  ich 
fDge  hier  noch  hinzu,  dass  ebenso  Blancard  Inventaire  des  archives  d^artemen- 
talea:  Bauche«- du-Rhöne,  Paris  1875,  Marseille  1879,  1884,  auf  unserer  Bibliothek 
nicht  vorbanden  ist.  Dagegen  besitzen  wir  Barth^lemy  Inventaire  chronologiqne 
et  anAljtique  des  chartes  de  la  maison  de  Baux,  Marseille  1882,  und  hier  findet 
sich  nun  B.  115  Nr.  402  der  Auszug  einer  Urkunde,  wonach  am  17.  Deccmber 
1256  , Bruder  Laurenz  Poenitentiar  des  Papstes*  die  Streitigkeiten  zwischen 
Barral  de  Baui  und  Marseille  entscheidet.  Das  ist  der  oft  genannte  Begleiter 
de«  Garcia  Fetii  und  wie  dieser  ein  GeschSftsträger  Alfonsos.  Offenbar  ist  er  in 
dessen  Auftrag  gekommen,  um  dem  Vertrag  gemSss  zwischen  der  Stadt  und  einem 
ihrer  Gegner  zu  vermitteln.    Cf.  Barth^lemy  8.  627  Nr.  14. 


1 


rr 


Der  Ereuzzug  von  Damiette  1218 — 1221. 

Von 

Hermann  Hoogeweg. 

n. 

4.   Die  Belagerang   der   Stadt 

Damiette  war  bedeutend  befestigt  Der  Grosse  ihrer  Befestigung 
entsprach  die  Besatzung.  Drei  Emiren  und  hundert  Sarazenen  aus 
den  Yomehmsten  Geschlechtem  war  die  Yertheidigung  der  Stadt  schon 
früher  Yom  Sultan  übertragen  worden^).  Achtzigtausend  Menschen 
beiderlei  Geschlechtes  sollen  in  der  Stadt  gewesen  sein,  darunter 
20,000  waffenföhige  Männer  >),  als  die  Christen  die  Belagerung  be- 
gannen. Diese  Menge  überstieg  jedenfalls  bedeutend  die  gewöhnliche 
Einwohnerzahl  3).  Die  Ernährung  einer  solchen  Menschenzahl  hatte 
ohnehin  ihre  Schwierigkeiten.  Dazu  kam  noch,  dass  seit  dem  Fall 
des  Eettenthurmes  jede  Verbindung  der  Stadt  mit  dem  Meere  auf- 
horte, der  Hauptweg,  auf  welchem  sie  yerproviantiert  werden  konnte, 
also  abgeschnitten  war.  Allerdings  yom  Lande  her  war  der  Weg  bis 
dahin  noch  firei  gewesen,   Proviant  und  Zufuhr  konnte  reichlich  ge- 


0  Gesta  obs.  75.  *)  Darin  stimmen  die  Gesta  obs.  S7  gewiss  nicht  zu- 
fiUlig  mit  Makrizi  105  (Ham.  81)  übeiein.  Fragm.  §  18  zählt  45,000  Mann,  davon 
15,000  Reiter.  Alber.  mon.  Trinm  Fontiam  M.  6.  SS.  28,  908  (Bouquet  18,  789) 
und  ebenso  Aegidins  von  Lewes  a.  0.  875:  qoadraginta  qoinque  millia  pngna- 
tomm,  praeter  decrepitos,  mulieree  et  in&ntes,  qni  fuerunt  quindecim  millia  aesti- 
matL  ->  YgL  auch  OL  22,  1418.  Dagegen  sagt  Jac.  Vitr.  8,  298:  pauci  in 
civitate  remansenmt.  —  Fragm.  §  10  berichtet,  dass  in  der  Nacht  noch  500  Edlo 
ans  der  Stadt  entwichen.  *)  Unrichtig  ist  jeden&lls  die  Bemerkung  der  Gesta 
obs.  a.  0.,  dass  der  Sultan  bei  seiner  Flacht  1  millia  viros  probatos  et  bellatores 
inter  amiragioe  et  milites  et  peditee  in  der  Stadt  znrfückgelassen  und  sie  mit 
Lebensmitteln  ftir  zwei  Jahre  versorgt  hat,  denn  daran  verhinderte  ihn  sowol  der 
schnelle  Entschluss  zur  Flucht,  als  auch  die  Eile,  mit  der  er  ihn  ausführte  (wie 
dies  auch  ausdrücklich  bemerkt  Ihn  alatir  bei  Bein.  Eztr.  400). 


250  Hoogeweg. 

bracht  werden  und  die  Thore  waren  sogar  stets  offen  gewesen^).  Aber 
die  sich  allmälig  ansammelnden  Truppenmassen  entzogen  der  Stadt 
bereits  einen  guten  Theil  der  Nahrungsmittel,  welche  sonst  ihr  zu 
Gute  gekommen  wären,  und  die  anderen  Städte  Aegyptens  waren, 
wie  wir  das  bei  Kairo  bereits  gesehen  haben,  bedacht,  sich  selbst  hin- 
länglich zu  yerproviantieren,  um  gegen  eine  etwaige  Belagerung  ge- 
rüstet zu  sein.  So  konnte  es  denn  auch  nicht  lange  dauern  und  der 
Mangel  an  Lebensmitteln  fing  an  sich  bemerkbar  zu  machen. 

Doch  auch  die  Lage  der  Christen  war  durch  den  üebergang  nicht 
wesentlich  verbessert  worden.  Die  ungesunde  Gegend  auf  dem  linken 
Ufer  hatten  sie  zwar  verlassen  und  jetzt  wenigstens  einen  Lagerplatz, 
der  ihnen  Material  an  Holz  lieferte,  um  sich  einigermassen  wohnlich 
einrichten  zu  können*),  was  bei  der  noch  rauhen  Jahreszeit  nicht  zu 
unterschätzen  war.  Aber  an  Lebensmitteln  fehlte  es  auch  hier  gänz- 
lich ;  die  nicht  unbeträchtliche  Beute  war  bald  verbraucht,  zumal  man 
nie  das  richtige  Mass  einzuhalten  wusste^),  und  bald  trat  die  Zeit  ein, 
in  welcher  die  Christen  ,,wie  ein  Kranker  nach  Genesung  sich  dar- 
nach sehnten,  ein  grünes  Blatt,  ich  will  nicht  sagen,  zu  essen,  sondern 
nur  zu  sehen**). 

ünterdess  hatte  bereits  am  Montag  nach  dem  üebergange  König 
Johann  mit  mehreren  Fürsten  einen  Bitt  um  die  Stadt  gemacht  und 
war  am  Abend  wieder  zurückgekehrt^).  Den  von  ihm  eingezogenen 
Erkundigungen  gemäss  machte  man  sich  daran,  das  neue  Lager  auf- 
zuschlagen. Da  es  nicht  nur  darauf  ankam,  Damiette  rings  um  von 
jeder  Zufuhr  abzuschneiden,  sondern  auch  das  eigene  Lager  in  Ver- 
theidigungszustand  zu  setzen  gegen  einen  Angriff  von  auaeen  her,  der 
erfolgen  konnte,  sobald  im  feindlichen  Heere  Buhe  und  Ordnung  her- 
gestellt war,  so  dehnten  sie  ihr  Lager  rings  um  die  Stadt  aus  und 
befestigten  es  mit  Wall  und  Graben.  Im  Süden  der  Stadt  lagerten, 
dicht  am  Flusse  die  Franzosen  mit  König  Johann,  dann  folgten  die 
Pisaner,  die  Templer  und  der  Graf  von  Nevers;  im  Osten  b^estigten  sich 
die  Johanniter,  Spanier  und  Proyen9alen,  während  den  Norden  der 
Legat,  die  Bömer,  ein  Theil  der  Priesen,  die  Genuesen  und  die  anderen 
Italiener  deckten.  Im  Westen  der  Stadt,  jenseits  des  Flusses,  setzten 
sich,  zugleich  zum  Schutze  des  alten  Lagers,  der  Best  der  Friesen 
und  der  deutsche  Orden  feet^). 


<)  Makrizi  108  (Harn.  28).  *)  Fragm.  §  6.  •)  Vgl.  JacVitr.  8,  295  D. 
")  Gesta  obs.  87:  ncut  infirmiis  sanitatem  desiderat,  ita  Christiani  deBiderabaat 
non  dioo  comedere,  sed  tantum  herbarum  virentiam  videre;  ygL  Job.  v<m 
Tulb.  126;  Lib.  duelL  151.  »)  Fragm.  §  12.  *)  Kestoiie  SS7.  Die  Avf- 
z&blung  der  Belagerungsmasobinen,  welche  die  einzelnen  Nationen  resp.  Orden 


Der  Kreuzzug  von  Damieiie  1218—1222.    II.  251 

Während  die  Christen  mit  diesen  Vorbereitungen  beschäftigt  waren^ 
wurde  die  Yerwimmg  im  Heere  des  Sultans  beseitigt  Allerdings  hatte 
Al-Eamil  durch  seine  übereilte  Flucht  die  Lage  der  Sarazenen  sehr 
?erschhmmert  und  die  Disciplin  unter  den  Truppen  gelockert  Er 
selbst  hatte,  weil  er  den  Seinigen  nicht  traute  und  sah,  dass  der  Feind 
mehr  und  mehr  das  Land  in  Besitz  nahm,  sich  mit  dem  Oedanken 
getragen,  Aegypten  zu  yerlassen  und  sich  nach  Arabien  zu  flüchten^). 
Da  traf  aber  wenige  Tage  nach  dem  üebergange  der  Christen  der 
Bruder  des  Sultans,  Al-Muazaam'),  der  sich  auf  den  Hilferuf  des 
Al-Eamil  sofort  aufgemacht  hatte,  in  dem  Lager  der  Sarazenen  bei  As- 
mom-Tanah  ein.  Er  entfernte  Imad-ed-din,  sowie  seinen  Bruder  Al-Faiz 
durch  List  Yom  Heere  und  stellte  das  Ansehen  des  Al-Eamil  wieder 
her^).-  Durch  die  Truppen,  welche  Al-Muazzam  mitbrachte,  wurde  das 
Heer  der  Sarazenen  nicht  unwesentlich  yersiärkt^)  und  gewann  wieder 
Selbstvertrauen  und  Muth. 

So  zögerten  sie  nicht  mehr  und  griffen  bereits  am  3.  März^  die 
Christen,  welche  sich  nach  der  Befestigung  des  Lagers  in  Sicherheit 
wieder  der  Müsse  ergeben  hatten,  ganz  unerwartet  an.  Ihr  Ziel  war 
diesmal  das  alte  Lager  auf  dem  linken  Nilufer  ^).  Doch  da  Wind  und 


(jedeD&lls  doch  an  dexa  Orte,  an  welchem  sie  campierten)  errichteten  (Fragm. 
S  S2  ff.),  ergibt  folgende  Reihenfolge :  Die  Templer,  in  deren  N^e  wol  der  Herzog 
Ton  OeBterreich  lag,  weil  er  gerade  diesen  bei  seinem  Abzüge  seine  Wurfmaschine 
schenkte  (Tgl.  auch  Ol.  IS,  1410),  die  Hospitaliter  und  der  Herzog  von  Nevers; 
auf  dem  westlichen  Niluibr  die  Römer.  Die  anderen  nennt  Fragm.  nicht.  — 
Fragm.  berichtet  femer,  dass  die  Römer  ,  la  tour  blanche  (Tgl.  hierQber  P.  Meyer 
a.  0.  550—551)  vers  la  porte  de  Tanis*  beschossen,  wofür  Röhricht  Einl.  S.  81 
Termnthet  la  porte  de  Faiz.  Auch  dies  steht  im  Widersprach  mit  Testoire:  le 
roi  et  tdit  eil  de  la  leugne  de  France  fdrent  herbergee  doTors  Toistre  (Süden) 
des  le  flum  tres  que  a  la  tor  d^  Faies.  Demnach  waren  »Thurm  und  Thor  des 
Faiz«  im  Süden  gelegen  und  konnten  unmöglich  Ton  den  Römern,  sei  es,  dass 
sie  im  Westen  (Fragm.)  oder  Norden  {V  estoire)  lagei-ten,  beschossen  werden.  Wir 
thtm  also  wol  got,  dem  Bericht  Ton  T estoire  zu  folgen,  wonach  der  König  Jo- 
hann diesen  Thurm  beschoss.  —  In  der  Nähe  des  Lagers  der  Römer  befimd  sich 
eine^tor  de  Jaldec«  (F  estoire  888). 

')  Makrizi  104  (Ham.  80),  Rein.  Extr.  897.  >)  Ueber  seinen  Namen  0)radi- 
nu8  bei  den  christlichen  Autoren  vgl.  Röhricht,  Beiträge  1,  69,  Anm.  165,  und 
Reiske  in  den  Annot.  critic  zu  den  Annal.  moslem.  i,  684,  N.  189.  —  Nach  Ihn 
Kliallikan  8,  840  kam  er  am  6.  Febr.  1219.  Röhricht,  Scr.  min.  Einl.  85,  Anm.  8. 
9)  Makrizi  a.  0.  Al-Faiz  soll  bald  darauf  durch  Gift  gestorben  sein.  Ueber  die 
Ermordung  des  Imad-ed-din  durch  Al-Assraf  (1228)  s.  Abulf^dae  Ann.  moslem.  4, 
287  £  *)  Ol.  12,  1409.  »)  So  löst  Wilken  a.  0.  242  Anm.  91  das  Datum 
der  Gesch.  der  Patr.  401  »Sonntag  den  siebenten  des  Monate  Bramehat«  auf 
(Sonntag  Reminisoere).  *)  Gesch.  der  Patr.  401,  womit  übereinstimmt  Ol.  12, 
1409:  prima  castra,  quae  erant  inter  mare  et  öuTium.    Jac  Vitr.  3,   298,  der 


252  Hoogeweg. 

Begen  sehr  heftig  waren  und  die  Friesen  und  Deutschen  mit  grosser 
Wucht  sich  entgegenstellten,  so  schlug  der  Angriff  insofern  fehl,  als 
sie  die  beabsichtigte  Eroberung  des  alten  Christenlagers  anheben 
mussten  und  nur  den  Platz  behielten,  an  welchem  die  Ereuz£üirer 
den  üebergang  gemacht  hatten  9*  Die  Christen  konnten  Yon  Glück 
sagen,  dass  der  Kampf  noch  verhältnissmässig  glücklich  für  sie  ab- 
lief und  ihre  Nachlässigkeit  nicht  noch  grösseren  Schaden  im  Gefolge 
hatte.  Hätten  die  Sarazenen  ihr  Ziel  erreicht  und  das  alte  Lager  in 
ihre  Gewalt  bekommen,  so  wäre  das  ganze  Unternehmen  der  Christen 
in  Frage  gestellt,  ja  vemichtet  worden.  Denn  abgeschnitten  vom 
Meere,  Yor  sich  und  hinter  sich  den  Feind,  hätten  sie  im  besten  Falle 
noch  den  freien  Abzug  erbitten  können,  wenn  es  die  Sarazenen  nicht 
vorzogen,  sie  zu  yemichten. 

lii  der  nächsten  Woche,  am  9.  März*),  wiederholten  die  Sarazenen 
ihren  Angriff.  Auch  dieser  kam  den  Christen  so  unerwartet,  dass  es 
jenen  gelang,  bis  an  die  Befestigungen  des  Lagers  vorzustürmen. 
Dennoch  wurden  sie  auch  jetzt  wieder  mit  grossen  Verlusten  an 
Beiterei  und  FussYolk  zurückgeschlagen. 

Seine  Absicht,  auf  diese  Weise  der  belagerten  Stadt  Erleichterung 
zu  verschaffen,  musste  Al-E[amil  vorerst  aufgeben.  Der  Zustand  von 
Damiette  war  ihm  hinlänglich  bekannt,  denn  durch  Taucher  hatte  er 
sich  in  Verbindung  mit  den  Einwohnern  zu  halten  gewusst.  Beson- 
deren Dienst  hatte  ihm  hierbei  ein  gewisser  Samail^)  geleistet,  der 
nach  der  Stadt  schwamm  und  der  bereits  hart  bedrängten  Bevölkerung 
baldige  Hilfe  zusicherte.  Durch  diese  Leute  wurde  Al-Eamil  auch 
von  dem  Zustande  in  der  Stadt  unterrichtei  Ein  Ei  kostete  bereits 
mehrere  Dinare,  ,der  Zucker  wurde  zu  100  Dinare  das  Butl,  das  Huhn 
zu  30  Dinare  verkauft ;  ein  Beutel  voll  Lebeoismittel  kostete  40  Dirhems, 
für  das  Graben  eines  Grabes  nahm  man  40  Mitkaie '^).   Um  der  Stadt 


auch  einen  Angriff  zu  Wasser  erwähnt,  gibt  die  Verloste  der  Sarazenen  auf  200O 
an  Todte  und  Verwundete. 

>)  Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  dass  der  von  OL  a.  0.  erwähnte  Angriff 
auf  den  Ort,  a  quo  nostri  miraculosum  transitum  fecerant,  und  der  der  Gesch. 
der  Patr.  derselbe  ist.  Dass  der  Verfiuser  der  Gesch.  der  Patr.  als  Orientale 
(wenn  auch  Christ)  den  Misserfolg  dem  Sturm  und  Begen  lieber  zuschreibt,  als 
der  Tapferkeit  der  Gegner,  erklärt  sich  leicht.  —  Ol.  gibt  kein  Datum.  —  Nicht 
zu  belegen  und  auch  irrig  ist  die  Annahme  Hamakers  (108),  dass  die  oberhalb 
der  Stadt  erbaute  Brücke  der  Christen  bei  diesem  Angriff  in  die  Gewalt  der 
Feinde  kam,  denn  der  Ort  des  Ueberganges  lag  doch  wol  südlicher  ab  die  Brücke, 
sodann  aber  berichten  Gresta  obs.  87  ausdrücklich,  dass  der  Bau  der  Brücke  erst 
am  9.  März  beschlossen  wurde.  ')  OL  a.  0.  dilnculo  Sabbathi  ante  Dominicam 
Oculi  mei        *)  Makrizi  105  (Harn.  81).        «j  Makrizi  106  (Ham.  82). 


Der  Ereuzzng  von  Damiette  1218—1221.    11.  253 

in  etwas  behilflich  zu  sein,  hatte  man  eine  List  ersonnen.  Man  liess 
Eameelsbälge  mit  Hühnern,  Früchten  und  anderen  Lebensmitteln  an- 
Men  und  längs  des  Nil  nach  der  Stadt  treiben,  wo  sie  ?on  der  in's 
Geheimnis  gezogenen  Bevölkerung  aufgegriffen  wurden.  Der  Inhalt 
reichte  für  mehrere  Leute ^).  Einige  Male  glückte  dies;  dann  aber 
merkten  die  Christen  den  Betrug  und  fingen  die  Eameele  auf.  Vor- 
sichtiger geworden,  kamen  sie  dann  auch  bald  hinter  die  Verbindung 
Al-Kamils  mit  der  Stadt  durch  die  Taucher,  um  diesem  vorzubeugen, 
spannten  sie  Netze  über  den  Fluss  hin  und  fingen  die  Schwimmer 
wie  Fische*). 

Da  die  Sarazenen  nach  dem  glücklichen  Treffen  vom  3.  März  das 
Unke  Nilufer  bis  dicht  an  das  alte  Lager  inne  hatten  und  dieses  be- 
drohten, so  fassten  die  Christen,  die  Ge&hr  wol  erkennend,  den  Ent- 
schluss,  das  jenseitige  Ufer  mit  einer  Brücke  zu  verbinden,  um  den 
Fluss  besser  bewachen  zu  können  und  der  daselbst  zur  Vertheidigung 
des  alten  Lagers  und  des  Hafens  zurückgelassenen  Mannschaft  die 
Gelegenheit  zu  geben,  wenn  es  noth  that,  schnell  und  ungehindert 
dem  Hauptheere  zu  Hilfe  zu  kommen  und  von  diesem  Hilfe  zu  em- 
pfingen. Zugleich  erreichten  sie  damit  auch  den  Zweck,  eine  An- 
näherung des  Feindes  an  die  Stadt  längs  des  Flusses  zu  verhindern, 
was  ihnen  später  von  Nutzen  sein  sollte.  Die  Brücke  wurde  erbaut 
mit  Benutzung  einer  im  Nil  gelegenen  Insel  und  war  so  stark  und 
breit,  dass  drei  oder  vier  Beiter  zugleich  sie  passieren  konnten. 
Stromaufwärts  war  sie  durch  grosse  Bäume  geschützt,  so  dass  kein 
feindliches  Schiff  bis  zu  ihr  gelangen  konnte.  Die  Insel  im  Nil  bot 
zugleich  die  günstige  Gelegenheit,  zum  Schutze  der  Brücke  hier  eine 
Besatzung  hinzulegen^).  Bevor  aber  die  Brücke  vollendet  war  —  ihr 
Bau  dauerte  über  drei  Wochen*)  —  erneuerten  die  Sarazenen  den 
Angriff.  Noch  immer  verlangte  die  Seuche  Opfer  an  Menschen,  und 
ein  grosser  Mangel  an  Pferden,  deren  viele  dem  Elima  erlagen,  machte 


1)  Makrizi  a  0.  Kestoire  845.  >)  Noweiri  bei  Harn.  106  ;  Jac.  Vitr.  4,  S06 
und  Rob.  Altis.  287  nennen  die  Christen  deshalb  piscatores  hominum  wol  mit 
Anspielung  auf  Matth.  4,  19  oder  Marc  1,  17;  vgl.  auch  L'estoire  844.  *)  Jac. 
Vitr.  8,  298;  Fragm.  §  14  fP.  Der  Bau  der  Brücke  wurde  begonnen  nach  Gesta 
obe.  87  nono  die  intrante  Martio.  Job.  v.  Tolb.  126  und  Lib.  duelL  151  ff.  be- 
ricbten  nichts  von  dieser  Brücke;  Ol.  erwähnt  sie  nur  beiläufig  18,  1410  und 
mit  der  später  unterhalb  der  Stadt  erbauten  40,  1489.  —  Ueber  die  Insel  vgl. 
P.  Meyer  a.  0.  548.  ^)  Fragm.  §  17,  das  unrichtig  hinzuf&gt:  sans  avoir  de 
noayelles  du  sondan;  ebenso  ist  es  nicht  wahr,  wenn  Gesta  obs.  87  zum  15.  (17.) 
März  berichten,  der  Kampf  sei  erfolgt  pontibus  expletis;  in  acht  Tagen  sie  her- 
zaetellen,  war  kaum  möglich. 


254  Hoogeweg. 

sich  fühlbar  und  dieser  Mangel  mosste  besonders  empfanden  werden, 
weil  die  Hauptkraft  der  Araber  in  der  Reiterei  bestand^);  dennoch 
gelang  es  den  Christen,  den  Angriff  des  Al-Eamil  Yom  17.  März^) 
siegreich  abzuweisen.  Gerade  waren  der  Legat,  der  Patriarch,  der 
König  und  die  anderen  Grossen  des  Heeres  zu  einer  Berathung  ver- 
sammelt wegen  einer  zweckmässigen  Belagerung  von  Damiette,  als 
der  Angriff  zu  Wasser  und  zu  Lande  erfolgte.  Noch  war  ein  Theil 
des  das  Lager  umschliessenden  Grabens  nicht  mit  Wasser  gef&llt  und 
hätte  den  Sarazenen  leicht  den  Eintritt  gestatten  können;  doch  ehe 
sie  soweit  kamen,  waren  sie  in  die  Flucht  geschlagen  und  kehrten 
zum  eigenen  Lager  zurück'). 

Nicht  lange  darauf  erfolgte  ein  neuer  Angriff  der  Sarazenen  yon 
verschiedenen   Seiten   zu  Wasser  und  zu  Lande.     Auch  dieser  hatte 


*)  Jac  Vitr.  a.  0.  *)  Das  Datum  geben  die  Geeta  obs.  87 :  die  Dominica 
mensis  XV.  martis,  was  unrichtig,  weil  der  15.  März  ein  Freitag  war;  zu  lesen 
ist  wol  mit  Röhricht  17,  d.  h.  am  Sonntag  Laetare.  Job.  v.  Tulb.  12ß  (und  Lib. 
duell.  151)  berichtet  dasselbe  Ereignis  mit  fast  denselben  Worten,  gibt  aber  als 
Datum:  post  spacium  quindecim  dierum  d.  h.  nadi  dem  Uebergang  der  Christen, 
also  den  20.  Februar.  ')  Gesta  obs.  88  fUgen  noch  hinzu:  (soldanus  et  Gor- 
radinus)  fixerunt  unum  papilionem  ante  fossatum  Christianorum  et  ibi  comederunt 
duas  gallinas  propter  sacramentum,  quod  fecerat  Corradinus,  quia  credebat  eos 
devorare  sicut  canes  üamelici  unum  panem  (dasselbe  berichtet  Job.  v.  Tulb.  126 
zum  9.  Mftrz).  Dagegen  bezeugen  Makrizi  105  (Ham.  81)  und  Jac.  Vitr.  a.  0., 
dass  Al-Muazzam  bald  nach  dem  Uebergange  d^r  Christen,  also  nach  sehr  kuiser 
Anwesenheit  wieder  nach  Syrien  gegangen  sei,  eo  quod  audierat,  soldanum  Iconiae 
et  regem  Armeniae  et  filium  Saladini  cum  innumerabili  multitudine  tarn  equitum 
quam  peditum  fines  eius  ex  parte  Halapiae  et  Damasci  ingressos  et  contra  ipsum 
Coradinum,  ut  terram  suam  sibi  auferrent,  pugnaturos  (Jac.  Vjtr.).  Nach  der 
Gesch.  der  Patr.  401  und  Ol.  12,  1409  nahm  Al-Muazzam  am  Kampf  des  dritten 
März  noch  theil.  Dies  ist  jedenfalls  der  späteste  Termin  seines  Abzuges ,  wenn 
er  überhaupt  noch  haltbar  ist,  denn  den  Befehl  zur  Schleifung  der  Mauern  von 
Jerusalem,  welcher  schon  am  19.  resp.  25.  März  vollzogen  wurde,  gab  er  bereits 
von  Damaskus  aus  (Makrizi  bei  Rein.  Extr.  898);  ein  zweimaliger  Briefwechsel 
zwischen  ihm  und  seinem  Bruder  in  Jerusalem  ging  diesem  Ereignis  noch  voraus. 
Seine  Rückkehr  nach  Aegypten  erfolgte  bald  nach  der  Schleitung  der  Mauern 
Jerusalems,  vgl.  Makrizi  bei  Rein.  Extr.  898;  Testoire  889;  jedenfalls  kann  man 
ihn  aber  nicht  mit  den  Gesta  obs.  an  den  weiteren  Kämpfen  des  März  theil- 
nehmen  lassen.  Da  nun  aber  besonders  Ol.,  von  dem  feststeht,  dass  er  an  mehreren 
wichtigen  Ereignissen  persönlich  betheiligt  war  und  demnach  unterrichtet  ist, 
und  der  Verf.  der  Gesch.  der  Patr.,  der  Zeitgenosse  ist  und  damals  in  Kairo  lebte, 
an  mehreren  Stellen  wieder  die  Anwesenheit  des  Al-Muazzam  bezeugen,  so  müssen 
wir  annehmen,  dass  derselbe  bald  wieder  —  etwa  April  —  nach  Aeg3rpten  zu- 
rückkehrte. —  Fest  steht  dann,  dass  er  nach  dem  Fall  von  Damiette  wieder  nach 
Syrien  ging  und  darauf  dem  Rufe  des  Al-Kamil  folgend  im  Juli  (oder  August) 
1221  wieder  nach  Aegypten  zog  und  Zeuge  wurde  des  für  die  (Fristen  so  trau- 
rigen Ausganges  der  ganzen  Expedition. 


Der  Ereuzzug  von  Damiette  1218—1221.    IL  255 

keinen  Erfolg.  Mit  dreissig  Schiffen  und  drei  Brandern  kamen  sie 
den  Fluss  herab^  um  die  Brücke  zu  yerbrennen,  konnten  aber  nicht 
bis  zu  dieser  gelangen  und  zogen  unverriehteter  Sache  heim^). 

Diesen  Versuchen  der  Sarazenen  gegenüber  die  Stadt  zu  ent- 
setzen, waren  die  Christen  aber  bedacht,  ihre  Ls^  noch  mehr  zu 
sichern  und  Damiette  vollends  zu  blockieren.  Es  lässt  sich  yermuthen, 
dass  bei  dem  letzterwähnten  Angriff,  der  von  fCLnf  verschiedenen  Seiten 
erfolgte,  eine  Abtheilung  der  Sarazenen  im  Bogen  das  Xager  der 
Christen  umgangen  hatte  und  von  Norden  her  den  Kämpfenden  in 
den  Bücken  fiel*).  Wie  dem  aber  auch  sei,  jedenfalls  hielten  die 
Christen  die  Befestigungen  im  Norden  der  Stadt  nicht  für  genügend 
und  entschlossen  sich,  auch  hier  noch  eine  Brücke  über  den  Fluss 
2u  schlagen.  Durch  38  Schiffe,  welche  fest  mit  Balken  und  Nägeln 
verbunden  wurden,  wurde  diese  hergestellt.  Zu  beiden  Seiten  wurden 
Fahrzeuge  postirt,  welche  das  Herannahen  feindlicher  Schiffe  ver- 
hindern sollten^).  Zwei  Kastelle  an  den  beiden  Ufern  gaben  ihr  Schutz 
gegen  einen  Angriff  vom  Lande  her.  Eins  dieser  Kastelle  trug  eine 
Warte,  von  welcher  man  den  Hafen  weithin  überschaute.  Das  Biesen- 
schiff, mit  welchem  der  Kettenthurm  erobert  war,  wurde  von  den 
Friesen  bereitwillig  hergegeben  und  lieferte  das  Material  zu  diesen 
Bftuten^).  Zugleich  befestigten  sie  die  Insel,  auf  welcher  sie  zuerst 
gelandet  waren,  und  zwei  andere,  so  dass  der  Eingang  und  Ausgang 
vollkommen  abgeschlossen  war^). 

Um  diese  Zeit  kam  zu  den  Kreuzfahrern  die  traurige  Kunde,  dass 
die  Mauern  der  heiligen  Stadt  geschleift  worden  seien.  AU  nämlich 
zu  Al-Muazzam  das  ungewisse  Gerücht  gedrungen  war,  dass  die  Christen 


1)  Das  Datum  steht  nicht  fest,  jedenfalls  bald  naoh  dem  17.  März.  Gesta 
obe.  88.  alio  die ;  Jac.  Vitr.  8 ,  298 ,  der  überhaupt  sehr  summarisch  berichtet, 
knüpft  diesen  Kampf  mit  Sed  et  ...  an  den  vom  8.  März.  Gesta  obs.  verzeich- 
nen 400  Todte  der  Sarazenen;  demnach  war  der  Angriff  doch  nur  ein  kleiner 
im  Vergleich  mit  den  vorhergehenden  und  dem  folgenden.  ')  Es  liesse  sich 
auch  denken,  dass  eine  Abtheilung  aus  dem  benachbarten  Tanis  hierbei  be- 
theiligt war.  Dass  die  Sarazenen  bis  an  die  Küste  herumschwärmten,  beweist 
die  Niederlage  der  Deutschordensritter  bei  Broilus  im  Juli  1220,  welche  nach 
OL  29,  1425  von  den  feindlichen  Reitern  super  mare  angegri£fen  wurden  (vgl. 
unten),  und  damals  lag  das  Lager  des  Al-Kamil  noch  eine  Tagereise  südlicher 
als  jetzt  und  Tanis  gehörte  den  Christen.  *)  Gesta  obs.  88,  welche  dazu  be- 
merken: et  distabat  una  pars  ab  altera  fere  unum  milliare.  Wilkena.  0.  S.  244 
Aiim.  95  schlägt  wol  hierfür  mit  Recht  vor  unus  pons  ab  altero.  *)  Ol.  28, 
1419  S.  »)  Gesta  obs.  a.  0.;  Fragm.  §  19,  wonach  bei  dem  Bau  dieser  Brücke 
besonders  die  Veneter,  Pisaner  und  Genuesen  thätig  waren;  vgl  dazu  P.  Meyer 
a.  0.  548. 


256  Hoogeweg. 

sich  mit  dem  Gedanken  eines  Angriffs  auf  Jerusalem  trügen,  begann 
er  f&r  seine  Herrschaft  zu  fürchten;  der  Verlust  Jerusalems  konnte 
ja  auch  den  ?on  Damaskus  und  ganz  Syrien  nach  sich  ziehen.  Er 
erliess  daher  an  seinen  Bruder  Al-Asis  Osman  und  den  Conmiandanten 
von  Jerusalem  die  Weisung,  die  Befestigungen  der  Stadt  zu  schleifen. 
Zwar  weigerten  sich  diese,  dem  Befehle  nachzukommen,  als  Al-Muazzam 
ihn  aber  wiederholte,  fährten  sie  ihn  doch  aus.  Dies  geschah  am  19. 
(oder  25.)  März.  Die  Stadt,  welche  sich  in  blühendem  Zustande  be- 
fand, gerieth  dadurch  in  tiefes  Elend.  Weinend  und  wehklagend  liefen 
Frauen,  Jungfrauen,  Oreise,  Männer  und  Knaben  zu  den  geweihten 
Stätten,  schnitten  sich  die  Haare  ab  und  zerrissen  ihre  Kleider.  Dann 
aber  wanderten  sie  aus  und  liessen  ihr  Vermögen  und  Hausgerätii 
zurück,  denn  die  Furcht,  von  den  Christen  Überfällen  zu  werden,  trieb 
sie  zur  Eile.  Bald  füllten  sich  die  Wege  nach  Aegjrpten,  Krak  und 
Damaskus  mit  Flüchtlingen.  Viele  kamen  unterwegs  vor  Hunger  und 
Durst  um.  Ihr  Hab  und  Gut  aber  wurde  eine  Beute  der  zurück- 
gebliebenen Glaubensgenossen^).  Vorher  waren  bereitsauf  Al-Muazzam^s 
Befehl  die  Vesten  Paneas  und  Thebnin  geschleift  worden,  damit  sich 
die  Christen  nicht  ihrer  bemächtigten. 

ünterdess  hatte  Al-Kamil,  der  nach  dem  Abzüge  des  Bruders 
sein  Lager  nach  Fariskur  verlegt  hatte*),  sich  alle  Mühe  gegeben,  die 
durch  den  Fortgang  Al-Muazzams  in  seinem  Heere  entstandene  Lücke 
wieder  auszufüllen.  Der  Fanatismus  der  Bevölkerung  kam  ihm  hierbei 
sehr  zu  statten.  In  mehreren  Dörfern  wurden  die  Christen  schonungs- 
los niedergemacht  Die  in  der  Nähe  von  Alexandria  gelegene  Kirche 
des  h.  Marcus,  ein  Gegenstand  grosser  Verehrung  bei  den  Christen, 
wurde  zerstört  aus  Furcht^  sie  könnte  bei  Gelegenheit  zu  einer  Festung 
ausgebaut  werden.  Vergebens  hatten  die  Christen  grosse  Geldsummen 
geboten,  um  das  Unglück  abzuwenden;  an  einem  Freitage  wurde  die 
Kirche  von  dem  durch  den  Iman  erregten  Haufen  unter  Geschrei  dem 
Erdboden  gleich  gemacht,  üeberall  im  Lande  war  derselbe  Eifer  r^^ 
In  Kairo  und  Alt-Kairo  boten  die  Einwohner  die  Bevenuen  von  zwei 
Monaten  für  die  Kosten  des  heiligen  Krieges  dar,  die  ersten  Bürg^er 
Aegyptens  beeilten  sich,  dem  Islam  zu  Hilfe  zu  kommen.  Indess  war 
dies  nur  Strohfeuer,  der  Eifer  schwand  so  schnell,  wie  er  ange£EU^t 


()  Abu  Schamah  bei  Wilken  a.  0.  287  Anm.  77;  Maknzi  bei  Rein.  Extr. 
898  Anm.  1.  Nuweiri  bei  Hamaker  117  Anm.  78.;  OL  13,  1409  fügt  hinzu,  dasd 
man  den  Tempel  Davids  und  da«  heilige  Grab  schonte.  Vgl.  auch  Makr.  bei 
Röhricht  108  (Harn.  S5).  ')  In  den  ersten  Tagen  des  Iförz.  Geschichte  der 
Patr.  401. 


Der  KrenzEug  yon  Damietie  1218—1221.    IL  257 

?rar  and  die  guten  Absichten  und  Versprechungen  wurden  vergessen. 
Da  aher  Mannschaften  und  Geld  herbeigeschafft  werden  mussten,  so 
erliees  der  Sultan  in  Kairo  und  Alt-Kairo  den  Befehl,  dass  die  Hälfte 
der.  Eini^ohner  die  Waffen  ergreifen  sollten  —  gutwillig  oder  ge- 
zwungen. Diejenigen,  denen  Vermögen  zur  Verf&gung  stand,  kauften 
sich  mit  grossen  Summen  los,  ein  jeder  nach  seinen  Mitteln.  Juden 
und  Christen,  welche  nach  dem  Herkommen  selbst  im  Falle  der  Noth 
nicht  zum  VTaffendienst  herangezogen  werden  konnten,  wurden  eben- 
falls zur  Beisteuer  getrieben.  Die  ihnen  auferlegten  Summen  waren 
so  gross,  dass  sie  sich  gezwungen  sahen,  die  Oeräthe  der  Kirchen  und 
Synagogen  zu  verpfänden  und  bei  den  Glaubensgenossen  der  um- 
liegenden Provinzen  ihre  Zuflucht  zu  nehmen*). 

Es  gelang  Al-Ejirail  auf  diese  Weise  denn  auch,  etwa  10,000  Mann 
unter  Waffen  zu  bringen.  Aber  was  f&r  Leute !  Ein  Haufe  von  Tag- 
dieben, Vagabunden,  arbeitsloses  und  -scheues  Gesindel,  das  nichts  zu 
verlieren  hatte  und  hier  etwas  zu  gewinnen  hoffte.  Schon  auf  dem 
Weg  zum  Lager  des  Sultan  begingen  sie  Excesse  und  schonten  nicht 
Kirchen  und  Kapellen.  In  diese  Truppen  konnte  Al-Kamil  unmöglich 
grosses  Vertrauen  setzen.  Um  so  angenehmer  musste  es  ihm  sein, 
dass  um  diese  Zeit  Al-Muzaffer,  der  Sobn  des  Fürsten  Al-Mansur  von 
Hamat,  mit  einem  grossen  Heere  seinem  Oheim  zu  Hilfe  kam.  Al- 
Faiz  war  aus  dem  Lager  bei  Asmum-Tanah  geschafft  worden  unter 
dem  Vorwande,  Al-Kamils  Bruder  Al-Mansur  den  Brief  mit  der  Bitte 
um  Hil&truppen  zu  überbringen.  Al-Faiz  starb  bald  nach  der  Er- 
ledigung seines  Auftrages  durch  Gift,  Al-Mansur  aber  eilte  seinen 
Sohn  nach  Aegypten  zu  schicken.  Al-Kamil  empfing  ihn  sehr  ehren- 
voll und  wies  ihm  auf  dem  rechten  Flügel  des  Heeres  denselben  Posten 
an,  den  sein  Vater  und  Grossvater  unter  Saladin  Jusuf  inne  gehabt 
hatten«). 

Während  dieser  Vorbereitungen  rückte  die  wärmere  Jahreszeit 
heran  und  es  war  vorauszusehen,  dass  mit  der  Wiederaufnahme  der 
Schiffiihrt  die  Christen  Verstärkung  erhalten  würden.  Zuwachs  that 
ihnen  auch  entschieden  Noth,  denn  Klima  und  Seuche  hatten  viele 
dahingerafft  und  noch  immer  schmolz  ihre  2iahl  mehr  und  mehr  zu- 
sammen. Ihre  Lage  wurde  desto  bedenklicher,  je  grössere  Erfolge 
die  Sarazenen  bei  ihren  Anstrengungen  um  Vermehrung  der  Truppen 
zu  verzeichnen  hatten.  Mussten  also  die  Christen  Verstärkungen  aus 
dem  Abendlande  abwarten,  um  einen  entschiedenen  Schritt  wagen  zu 
können,  so  rietb  den  Sarazenen  die  Klugheit,  ihre  üeberlegenheit  zu 


<)  Gesch.  der  Patr.  401  ff.        *)  Makrizi  105  (Harn.  Sl). 
MiUkeilonff6D  IX.  17 


258  Hoogeweg. 

benutzen  und  den  erwarteten  neuen  Ankömmlingen  zuvorzukommen. 
Sie  planten  daher  auch  einen  neuem  Angriff  mit  Aufbietung  aller 
ihnen  zu  Qebote  stehenden  Kräf^  und  setzten  grosse  Hoffiiungen  auf 
ihn.  Am  Pahnsonntag  den  31.  März^)  erfolgte  dieser,  heftiger  viel- 
leicht als  alle  vorhergehenden,  zu  Wasser  und  zu  JLande.  Der  Haupt- 
angriff richtete  sich  gegen  die  oberhalb  der  Stadt  erbaute«  von  den 
Templern  und  dem  Herzog  von  Oesterreich  vertheid^gte  Schiffbrücke. 
Mit  71  Schiffen  kamen  die  Sarazenen  den  Fluss  herab  und  trieben 
die  Besatzung  dergestalt  in  die  Enge,  dass  sie  die  Brücke  besteigen 
und  einen  Theil  verbrennen  konnten.  Auf  Be&hl  des  Herzogs  von 
Oesterreich  wurde  sie  verlassen,  doch  wagten  die  Feinde  nicht,  hier 
weiter  vorzudringen,  weil  ihnen  die  wolgeordnete  Schla^htreihe  der 
Yertheidiger  des  Lagers  drohend  gegenüberstand.  Zu  gleicher  Zeit 
stürmte  aber  auch  die  Mannschaft  der  Sarazenen  von  der  Landseite 
her  auf  das  Lager  der  Christen  ein.  Beladen  mit  Hacken,  Karsten, 
Schaufeln  und  anderen  Werkzeugen  und  begleitet  von  einer  Beihe 
Maulthiere,  welche  Balken  und  Strauchwerk  trugen,  kamen  sie  heran, 
um  den  um  das  christliche  Lager  gezogenen  Graben  auszufüllen  und 
die  Verschanzungen  niedenureissen.  Ein  Kampf,  gleich  erbittert  auf 
beiden  Seiten  entspann  sich  hier.  Während  die  Krieger  kämpften, 
trugen  auf  Seiten, der  Christen  die  Weiber  Wasser,  Brot,  Wein,  aber 
auch  Steine  den  Kämpfenden  herbei,  der  Clerus  betete  und  sorgte  für 
Fortschaffiing  und  Pflege  der  YerwuitdeteD.  Von  Sonnenau%ang  bis 
in  die  zehnte  Stunde  dauerte  der  Kampf),  bis  endlich  der  Feind  mit 
grossen  Verlusten  wich^). 

Es  muss  auffallen,  dass  die  Besatzung  von  Damiette  kduien  Ver- 
such machte,  durch  einen  Auafall  in  den  Bücken  der  Christen  den 
Sturm  ihrer  Glaubensgenossen  zu  unterstützen.  Eine  nur  massige 
Anzahl  hätte  dem  ohnehin  stark  verringerten  Heer  der  Belagerer  grosse 
Schwiejrigkeiten  bereiten  können  und  dies6  aufzubringen  wäre  selbst 
den    durch 'Hunger    und    Krankheit    decimirten   Einwohnern    kaum 


>)  Ueber  diesen  Kampf  vgl.  Ol.  18,  1410;  Qesta  obs.  89  £,  Fragm.  $  28  ff. 
(Über  dessen  Ausdruck  deux  de  nos  ponti  s.  P.  Meyer  a.  O.  550).  •)  OL  a.  O. 
ab  ortu  solis  uaque  ad  horam  fere  deoimam.  Gesta  obs.  90.  ante  auroram  ueque 
ad  Boctem.  *)  Gesta  obs.  a.  0.  plus  quam  V  miUia  ex  Ulis  iatedecemnt 
(Christiani)  et  sine  namero  vulneraverunt  et  reduzerunt  eos  nsque  ad  fosBatum 
Damiate  et  de  XXX  lignis  unum  cum  multis  turgis  et  uno  amiragio  ceperunt. 
Wilken  a.  0.  8.  846  Anm.  104  zieht  die  Angabe  des  Jac.  Vitr.  8,  298  von  2000 
Todten  der  Sarazenen  unrichtig  hierher;  aie  gehört  cnm  8.  Mkrx.  Jac.  erw&hnt 
diesen  Kampf  nicht  —  ^i^enaue  Angaben  über  die  Verluste  der  Christen  ^bt 
keine  Quelle. 


Der  Kreuzzag  von  Damietie  1218—1221.    IL  269 

schwer  geweseiL  Der  Gnmd  hiefilr  wird  sich  mit  grosser  Wakr- 
scheinliclikeit  wol  in  dem  Umstände  finden  lassen,  dass  unter  den 
drei  Emiren,  denen  die  Yertheidigong  Damiettes  übertragen  war,  nicht 
das  beste  Einvernehmen  herrschte,  dass  gegenseitige  Eifersucht  sie  an 
einem  nachdrQcklichen  Vorgehen  hinderte.  Al-Eamil  war  mit  den 
Verhaltnissen  und  den  Vorgängen  in  der  Stadt  besser  vertraut,  als 
es  die  Christel  vielleicht  vermutheten.  Flüchtlinge,  Ueberläufer,  Spione 
unterrichteten  ihn  zur  Genüge.  Sei  es  nun,  dass  er  von  dergleichen 
Vorfallen  in  der  Stadt  er&hren  hatte,  sei  es,  dass  er  bereits  am  31.  März 
die  Mitwirkung  der  Städter  vergebens  erwartet  hatte  und  es  ihm  nun 
darauf  ankam,  Verabredungen  zu  einem  gemeinsamen  Vorgehen  zu 
treffen  —  vielleicht  beides  —  kurz,  er  nahm  zu  einem  eigenthüm- 
lichen  Mittel  die  Zuflucht,  durch  welches  er  beide  Absichten  erreichen 
zu  können  hoffte,  Einigkeit  herzustellen  und  einen  gemeinsamen  An- 
griffvorzubereiten. Ein  alter  achtzigjähriger,  erfahrener  und  besonnener 
Emir,  ausgestattet  mit  der  Vollmacht  für  das  Commando  über  die 
Truppen  der  Stadt,  wurde  in  ein  Fell  genäht  und  in  den  Nil  ge- 
worfen, schwimmend  sollte  er  an  die  Stadt  gelangen  und  dort  auf- 
gefischt werden.  Doch  waren  die  Christen  bereits  gewitzigt  genug, 
um  alles,  was  dem  Fluss  herabtrieb,  au&uhalten.  So  fischten  sie  denn 
auch  den  Emir  heraus  und  führten  ihn  vor  den  König.  Obwol  dieser 
ihn  in  Ketten  schlagen  liess,  gelang  es  ihm  dennoch,  in  der  Nacht 
zu  entkommen.  Als  er  aber  gegen  die  Stadt  zu  floh,  wurde  er  von 
einem  Kreuzfahrer  bemerkt  und  getödtet  Der  König  bedauerte  diesen 
Vorfall  lebhaft  und  liess  des  Emirs  Leiche  zwei  Tage  lang  bewachen 
und  dem  ganzen  Heere  zur  Schau  stellen,  um  den  Verdacht  abzu- 
lenken, als  habe  er  ihn  lebend  an  die  Sarafi^nen  verhandelt^). 

Mit  dem  Eintritt  des  Frühlings  wurde  die  Schii&hrt  auf  dem  Meere 
wieder  aufgenommen  und  viele  Kreuzfahrer,  die  ihrem  Gelübde  Ge- 
nüge gethan  zu  haben  glaubten,  rüsteten  sich  zur  Heimfahrt.  Der 
päpstliche  Legat  gab  sich  viele  Mühe,  sie  zum  Bleiben  zu  bewegen 
und  versprach  allen,  welche  bis  zum  neuen  Zuzug  bei  der  Belagerung 
aushalten   würden ,    Vergebung   der   Sünden   für  Vater   und  Mutter, 


*)  Dieaen  charakteristiBchen  Vorfia^ll  berichtet  Fragm.  8  52-^56  zum  1.  April 
und  (etwas  abweichend)  M^uestrel  §  161—164  erst  nach  der  Niederlage  vom 
S9.  Ang.  Charakteristiach  ist  er  nicht  nur  für  die  selbstlosen  Bemühungen  der 
Sanusenen,  toiidem  aoeh  f&r  die  Stimmung  im  christlichen  Lager.  —  Die  Be- 
merkung des  M^nestrel  §  159:  il  n'avoient  point  de  chevetain,  car  il  estoit  morz 
en  la  maladie  commune,  ist  wol  nicht  zutreffend,  da  vir  noch  kurz  vor  dem  Fall 
der  8tadt  den  Emir  Gemad-ed-din  als  lebend  erwähnt  finden. 

17" 


260  Hoogeweg. 

Brüder  und  Schwestern,  Weib  und  Kinder  i).  Dennoch  zogen  viele  ab. 
Unter  ihnen  befEtnd  sich  auch  der  thätige,  durch  seine  Tüchtigkeit 
und  Freigebigkeit  allgemein  geehrte  und  beliebte  Herzog  Leopold  von 
Oesterreich*).  Der  Abzug  dieses  und  manches  anderen  war  für  die 
Zurückbleibenden  sehr  empfindlich,  zumal  bei  der  eben  erst  wieder- 
aufgenommenen Schiffart  ein  neuer  Zuzug  von  Westen  her  noch  nicht 
zu  erwarten  war.  Allerdings  standen  dort  frische  Scharen  zum  Auf- 
bruch bereit,  aber  die  üeberfahrt  nahm  doch  noch  einige  Zeit  in  Anspruch. 

Mit  dem  Abzug  des  Herzogs  von  Oesterreich  kam  das  Contingent, 
das  die  Deutschen  zum  Heere  stellten,  den  anderen  Nationen  gegen- 
über kaum  noch  in  Frage  und  man  kann  in  der  That  bemerken,  wie 
in  der  Folgezeit  das  romanische  Element  in  den  Vordergrund  tritt; 
Bomanen,  besonders  Franzosen  werden  die  Bepräsentanten  des  Heeres 
bei  allen  wichtigeren  Gelegenheiten ;  war  ja  das  Königreich  Jerusalem 
auch  im  Wesentlichen  französisch  und  der  Begent  selbst  Franzose. 

Die  Schwächung  des  christlichen  Heeres  nutzten  die  Sarazenen 
nicht  aus;  über  einen  Monat  verging,  ohne  dass  sie  einen  grösseren 
Kampf  den  Pilgern  anboten.  Da  langte  endlich  die  ersehnte  Hilfe 
aus  dem  Abendlande  an,  und  nicht  lange,  so  war  das  Heer  der  Christen 
auf  die  frühere  Starke  gebracht').  Erst  jetzt  versuchten  die  Sarazenen 
einen  neuen  heftigen  Stoss  zum  Entsatz  der  Stadt  zu  Wasser  und  zu 
Lande  und  drangen  bis  an  die  Befestigungen  des  christlichen  Lagers 
vor.  Drei  Tage  und  drei  Nächte  ruhten  die  Waffen  nicht;  endlich 
mussten  die  Sarazenen  weichen  (Mai  16)^). 


1)  Gesta  obe.  90:  in  octava  ResurreotioiiiB,  14.  April.  *)  Qesta  obe.  a.  O. 
in  menae  Madio  die  Dominico  primo  mensie'  eiusdem,  d.  i.  den  5.  Mai  Joh. 
y.  Tulb.  127  :  in  ultima  hebdomada  Aprilis,  daa  wäre  28.  bis  SO.  April.  Ol.  14, 
1410  ff.  gibt  kein  bestimmtes  Datum.  ')  Ol.  14,  Uli:  instanrato  agonistanim 
Christi  numero.  ^)  Gestaobs.  90  ff.  Lib.  duell.  152:  hoc  bellum  biduo  duravit. 
Röhricbt  gibt  hier  eine  bedeutende  Variante  der  Pariser  Hs. ,  welche  dadurch 
besonders  interessant  ist,  dass  sie  eines  Kampfes  vom  April  Erwähnung  thut,  bei 
welchem  zum  ersten  Male  von  einem  gemeinsamen  Angriff  des  Al-Eamil  und  der 
Besatzung  in  der  Stadt  die  Rede  ist;  auch  findet  sich  hier  als  bestimmtes  Datum 
unseres  Kampfes  der  8.  Mai.  Die  andere,  auch  von  Maratori  (a.  0.  p.  1092)  be- 
nutzte Hs.  gibt  nur:  in  medio  Madio,  und  dies  wird  wol  Vorzuziehen  sein,  denn 
Ol.  a.  0.  sagt  dem  entsprechend  in  festo  assensionis  Domini,  d.  i.  Mai  16.  lab. 
duell.,  welcher,  wie  der  Wortlaut  zeigt,  auch  den  Kampf  vom  16.  Mai  meint, 
gibt  als  Datum:  quinto  decimo  calendas  Maii,  d.  i.  April  17.  Vielleicht  ist  zu 
lesen  (die)  quinto  decimo  mensis  Maii,  was  der  Angabe  des  Ol.  mehr  entsprechen 
würde.  --  Die  Verluste  der  Sarazenen  gibt  Lib.  duell.:  tam  Sarracenos  qaam 
equos  plus  quam  duo  milla;  die  Gesta  obs.  inter  homines  et  equos  plus  quam 
miUe. 


Der  Kreuzzog  von  Damiette  1218—1221.    IL  261 

Dem  Einfluss  des  romanischen  Elementes  war  es  wol  auck  zu- 
suschreiben,  dass  die  Kreuzfahrer  sich  jetzt  daran  machten ,  «nach 
Sitte  der  Lombarden*^)  einen  Fahnen  wagen  zu  bauen,  um  den  sich 
das  FussYolk  im  Kampfe  schaaren  sollte.  Noch  waren  sie  damit  be- 
schäftigt, als  der  Sultan  mit  seinem  Bruder  Al-Muazzam*)  zum  An- 
griff vorrückte.  Die  Christen  besetzten  die  Thore  der  Stadt,  um  einem 
Ausfall  vorzubeugen,  und  zogen  dem  Feinde  entgegen.  Zum  Kampfe 
kam  es  aber  nicht.  Nachdem  beide  Heere  vom  Morgen  bis  um  die 
Stande  der  None  sich  g^enübergestanden,  kehrte  jedes  in  sein  Lager 
zurück  (Mai  26)^).  Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  dass  Al-Kamil  fttr 
diesen  Tag  —  es  war  Pfingsten  —  mit  der  Besatzung  von  Damiette 
einen  gemeinsamen  Angriff  geplant  hatte,  diese  aber  durch  die  Vor- 
sichtsmassr^eln  der  vielleicht  davon  unterrichteten  Christen  verhindert 
wurde,  aus  der  Stadt  zu  rücken,  und  Al-Kamil,  nachdem  er  vergebens 
den  Ausfall  der  Städter  erwartet  hatte,  abzog*). 

Wahrend  dieser  Zeit  trafen  die  Christen,  sobald  sie  ihr  Lager 
auf  dem  rechtßn  Nilufer  verschanzt  hatten,  auch  Anstalt,  die  Stadt 
zu  berennen.  üeberall  erhoben  sich  die  Belagerungs«  und  Wurf- 
maBchinen,  welche  weithin  die  Stadt  beschossen.  Fast  jede  Nation 
beeass  eine  oder  mehrere;  der  König,  der  Legat,  der  Herzog  von 
Oesterreich^),  der  Graf  von  Nevers,  die  Hospitaliter,  die  Templer,  alle 
hatten  auf  eigene  Kosten  oder  aus  zusammengeschossenem  Qelde  Ma- 
schinen errichtet.  Doch  da  die  Wirkung  dieser  nicht  den  Erwartungen 
entsprach,  so  versuchten  die  Kreuzfahrer,  das  riesige  Mauerwerk  der 
Stadt  zu  untergraben  und  so  zu  Fall  zu  bringen.  Aber  auch  dies 
Unternehmen  erwies  sich  als  fruchtlos,  denn  aus  dem  Graben  der 
Stadt  sickerte  das  Wasser  in  die  Minen  und  verhinderte  sie  an  weiterer 
Arbeit^).  So  mussten  sie  sich  denn  auf  die  allerdings  erfolglose  Be- 
schiessung  beschränken.  Der  Sultan  dagegen,  welcher  durch  seine 
Angriffe  nichts  erreicht  hatte,  bemühte  sich,    auf  andere  Weise  zum 


1)  ad  Lombardorum  morem  carrociam  fieri  fecerunt,  Gesta  obs.  91.  Der 
Bau  wird  nur  durch  die  Gesta  obs.  und  seine  Benutzung  nur  an  dieser  Stelle 
erwfthnt.  <)  So  die  Gesta  obs.  Ueber  seine  Rückkehr  vgl.  S.  254  Anm.  S. 
*)  Gesta  obs.  91:  in  die  Pentecostes.  —  Die  Leseart  Röhrichts:  amare  usque  ad 
horam  none  ist  wol  nur  Druckfehler  fflr  a  mane  etc.  ^)  Gesta  obs.  92  sagen : 
Credentes  in  eo  (carrocio)  arcana  Dei  Christianorum  fore,  ex  iUius  timore  versus 
Christianos  appropinquare  ausi  non  fuerunt.  >j  £r  schenkte  seine  Wurfmaschine 
bei  seiner  Heimkehr  den  Templern,  Fragin.  §  84,  vgL  überhaupt  Fragm.  §  81—89 
und  L'eatoire  887  ff.  —  Der  Graf  von  Nevers  zog  am  U.  Aug.  heim;  s.  Joh. 
V.  Tulb.  181;  üb.  duell.  157,  vgl.  Ol.  20,  1406.  •)  Jac.  Vitr.  8,  298.  Gesta 
obs.  92,  auch  Ol.  22,  1418. 


262  Hoogeweg. 

Ziel  zu  gelangen.  Er  fasste  den  Plan,  den  bei  Damiette  Torüber- 
fliessenden  Nilann  trocken  %\x  legen  und  das  Wasser  nach  einer  andern 
Seite  abzulenken.  Von  Zefite  aus,  wo  die  Trennung  des  Nilannes  er- 
folgte, liess  er  einen  breiten  Graben  ziehen.  Noch  aber  war  dieser 
nicht  YoUendet,  als  der  Nil  bedeutend  anschwoll  und  die  ganze  Arbeit 
vernichtete^).  Dann  aber  griff  er  wieder  an.  Am  23.  Juni  gegen 
Abend  erfolgte  der  Sturm  mit  5000  Sarazenen.  Doch  durch  die 
Tapferkeit  des  Johann  d'  Arceis,  welcher  ihnen  mit  einer  kleinen  Schaar 
entgegentrat,  wurden  sie  zurückgetrieben*). 

Die  Christen  waren  nunmehr  über  ein  Jahr  in  Aegypten.  Wahrend 
dieses  ganzen  Zeitraumes  waren  sie  auch  nicht  ein  einziges  Mal  der 
angreifende  Theil  gewesen.  Sie  hielten  ihr  Hauptaugenmerk  auf  die 
Stadt  gerichtet  und  nur  gezwungen  durch  Al-Kamil  hatten  sie  die 
Kämpfe  auf  offenem  Felde  angenommen.  Jetet  trat  nun  der  papst- 
liche Legat  mit  dem  Plane  herror,  durch  einen  kühnen  Angriff  auf 
das  Lager  der  Sarazenen  sich  freie  Hand  nach  aussen  zu  schaffen, 
um  dann  die  ganze  Macht  auf  die  Bestürmung  Ton  Damiette  zu 
richten  und  die  Expedition  schnell  zu  Ende  zu  bringen.  Er  yerordnete 
also,  um  des  Himmels  Segen  für  das  unternehmen  zu  erflehen,  auf 
den  Tag  Johannis  des  Täufers  (Juni  24)  ein  dreitägiges  Fasten  und 
schrieb  yor,  in  feierlichen  Processionen  mit  entblössten  Füssen  zu 
dem  h.  Kreuze  zu  wallen.  Indess  die  ruhige  Ueberlegping  der  Fürsten 
trat  diesmal  dem  Plane  des  hitzköpfigen  Spaniers  mit  Erfolg  entgegen; 
in  einer  abgehaltenen  Versammlung  wurde  beschlossen,  den  Vorstoss 
gegen  das  feindliche  Lager  nicht  zu  unternehmen,  weil  die  bedeutend 
überlegenen  Kräfte  der  Sarazenen  jeden  Erfolg  ausschliessen  mussten*). 
Vielmehr  schien  es  ihnen  gerathener,  die  Kräfte  gegen  die  ohnehin 
erschöpfte  Stadt  zu  richten. 

Doch  der  stolze  Pelagius  nahm  diese  Zurückweisung  nicht  ruhig 
hin.  Zwar  der  Angriff  auf  das  feindliche  Lager  war  ihm  rersagt,  aber 
damit  noch  nicht  jedes  Mittel,  eine  Probe  seines  Einflusses  abzulegen 
und   seinen   Ehrgeiz   zu   befriedigen.     Wirklich   gelang  es  ihm,   die 


>)  Geech.  der  Patr.  402  ff.,  wol  im  Jnni,  wo  der  Nil  su  steigen  beginnt; 
vgl.  Ol.  16,  Uli.  •)  Gesta  obe.  92  und  Job.  y.  Tolb.  128:  in  yigilia  saacti 
Johannis  Baptiste;  erstere,  wie  lab,  duell.  152,  berichten,  dass  der  Kalif  yon 
Bagdad  nach  Aegypten  gekommen  war ;  ja  nach  dem  Lib.  duelL  wurde  er  sogar 
balbtodt  aus  diesem  Kampfe  herausgetragen,  während  die  Christen  nur  einen 
Todten  hatten.  VgL  Fragm.  §  100.  —  Die  Entsendung  von  Hil&truppen  durch 
den  Kalifen  erwähnt  auch  Emoul  421.  *)  Quia  pro  uno  Christiano  quin- 
quaginta  Sarraceni.  Gesta  obs.  98;  Joh.  y.  Tulb.  128:  Septuaginta:  üb.  duell. 
154:  plus  quam  quadraginta. 


Der  Kreasiug  von  Damiette  1218—1221.    II.  263 

Oennesen,  Pisaner  and  Veneter  bu  bestimmen,  je  ein  Schiff  auszu- 
rQsten,  denen  er  ein  yiertes  hinzufügte.  Mit  dem  Gelde,  das  der  Legat 
beigetrieben,  nnd  den  Schiffsgerathen,  welche  der  Eon  ig  und  andere 
ihnen  nach  Bedarf  geliefert  hatten,  wurden  die  Sdiiffe  kampfbereit 
gemacht  Sie  waren  voll  der  besten  Hoffnungen.  Was  die  Anderen 
nicht  ohne  grosse  Anstrengungen  und  bedeutendes  Kriegsmaterial  ver- 
suchen wollten,  Am  glaubten  sie  mit  Tier  Schiffdn  zu  erreichen.  Am 
8.  JuU^)  rückten  sie  gegen  die  Stadt  Tor.  Trompetengeschmetter  be- 
gleitete das  unsinnige  Unternehmen*).  Als  sie  sich  der  Stadt  genähert 
hatten  und  die  Sturmleitern  anlegen  wollten^  empfing  sie  ein  Hagel 
Ton  Geschossen  und  Steinen;  Feuer,  Schwefel  und  Oel  trafen  die 
Leitern  und  steckten  sie  in  Brand.  Als  der  Abend  anbrach,  hatten 
sie  nichts  erreicht  Da  erhob  man  in  der  Stadt  einen  Kasten,  der  an 
einer  langen  Stange  befestigt  war,  auf  der  höchsten  Moschee  von 
Damiette:  das  verabredete  Zeichen  Skr  den  Sultan').  Mit  Heeresmacht 
rückte  Al-Kamil  auf  das  Lager  der  Christen  los.  Mit  Mühe  nur  konnten 
die  Armbrustler  imd  Bogenschützen  die  Angreifer  vom  Lager  fem 
halten.  Zwei  Tage  dauerte  der  E[ampf  und  nachdem  die  Schiffe  längst 
schon  den  Bückzug  angetreten  hatten,  wich  das  Heer  der  Sarazenen 
nicht  ohne  Verluste  zurück^). 

Dieser  erste  Versuch,  durch  einen  regelrechten  Sturm  sich  der 
Stadt  zu  bemächtigen,  war  zwar  vollständig  misslungen,  reizte  aber 


I)  Octavo  die  intrsnte  Jnlio,  Gesta  obs.  98 ;  Job.  y.  Tulb.  128 ;  Lib.  duell. 
155.  Ol.  14,  1411  ff.,  der  kein  bestimmtes  Datum  gibt,  berichtet  den  Kampf 
erat  nach  dem  81.  Juli.  Indees  ist  bei  ihm  wol  nicht  die  chronologiBche  Reihen- 
folge der  Breignisse  innegehalten,  indem  er  zuerst  die  Kftmpft  mit  dem  Sultan 
berichtet  und  dann  mit  den  Worten:  Inetramenta  contra  civitatem  parata  etc. 
die  Versuche  gegen  Damiette  ^Ibst  recapitulirt.  *)  Bezeichnend  ist  die  höhnische 
Bemerkung  des  Ol.  14,  1412:  sed  ipsi  non  erant  de  genere  virorum  illorum,  per 
quos  fiEMta  Salus  in  Israel  est.  Volebant  enim  sibi  nomen  £ieere.  *)  So  nach 
Ftagm.  §  80 ;  vgl.  L*  estoire  S40  und  P.  Meyer  a.  0.  549  Aber  den  Ausdruck  oo£Ba; 
anders  stellen  die  Sache  die  Gesta  obs.  94  dar:  Gives  civitatis,  qnando  volebant, 
quod  ezercitus  eos  suocurreret,  levabant  confinium  eorum  super  mursitam  et 
ponebant  snperius  ignem  aooensum.  ^)  Die  Verluste  werden  verschieden  an- 
gegeben. Nach  den  Qesta  obs.  berichtet  ein  UeberlidfiBr  aus  der  Stadt :  quod  de 
Sarraeenis  mortui  et  vulnerati  sunt  miUe,  alii  dioebaat,  quod  quinta  pars  mortua 
est.  Joh.  V.  Tulb.  a.  0.  1800 ;  Lib.  duell.  a.  0.  plus  quam  octingenti,  alii  autem 
quintam  partem  tam  hominum  quam  eqnorum  ocoisam  asseruerunt.  Ueber  die 
Verluste  des  Heeres  des  Sultans  sagen  die  Gesta:  .  .  .  innumerabiles  ex  üs  sunt 
mortui  et  vulnerati  et  inter  mortuos  et  semivivos  et  eos,  qtii  olam  propter 
Christianorum  metum  de  ezpeditione  fugerant,  quinta  pars  illorum  defidebat  et 
recesserat,  natürlich  übertrieben.  —  Der  Verlust  der  Christen  war  wol  gegen  Joh. 
V.  Tulb.  nicht  gering;  vgl.  Lib.  duell. 


264  Hoogeweg. 

-doch  zar  Nachahmung  und  wir  werden  in  der  Folge  sehen «  dass 
andere  diesem  ersten  folgten,  ünterdess  aber  setzten  die  Christen  die 
Erbauung  der  Belagerungsmaschinen  weiter  fort,  um  mit  diesen  die 
Mauern  zum  Wanken  zu  bringen.  Dies  kostete  unendliche  MOhe  und 
▼erlohnte  sich  doch  zuletzt  wenig,  denn  die  schweren  Maschinen  er- 
forderten eine  Menge  Menschenkraft,  durch  welche  sie  der  Stadt  ge- 
nähert wurden;  sobald  aber  die  Sarazenen  die  zusammengerotteten 
Haufen  der  Kreuzfahrer  bemerkten,  richteten  sie  auf  dieselben  ihre 
Geschosse  und  verwundeten  oder  tödteten  viele  ^).  Im  Hinblick  auf 
diese  MQhen  und  Oefahren  muss  man  erstaunen  über  die  unglaub- 
liche Leichtfertigkeit,  mit  der  die  Christen  andererseits  Terfuhren. 
Folgender  Vorfall  gibt  ein  Beispiel.  Ein  Sturmbock  war  wirklich  mit 
grosser  Mühe  bis  an  den  Umfassungsgraben  der  Stadt  gebracht  worden 
nnd  sollte  hinObergeschafft  werden.  Dies  nahm  aber  einige  Zeit  in 
Anspruch.  Den  Genuesen,  Spoletanem  und  Bömem  war  die  Wache 
über  die  Maschine  anvertraut  Als  diese  aber  in  grenzenloser  Pflicht- 
vergessenheit eingeschlafen  waren,  kamen  um  die  sechste  Stunde  des 
10.  Juli  einige  Sarazenen,  denen  die  Verzweiflung  Muth  gab*),  aus 
der  Stadt  und  steckten  den  Sturmbock  in  Brand.  Zwar  wurden  zwei 
von  ihnen  aufgegriffen  und  in  die  Flammen  des  brennenden  Gerüstes 
geworfen,  aber  das  Werk  mehrerer  Tage,  ja  Wochen  war  durch  den 
Leichtsinn  der  Wächter  zu  Grunde  gerichtet^).  Einige  Zeit  nach  diesem 
Vorfall,  am  Tage  der  h.  Margarethe  (Juli  20)*),  erneuerten  die  Christen 
von  der  Flussseite  her  den  Angriff  auf  die  Stadt  Mit  Schiffen  aller 
Art  rückten  sie  an  die  Mauer  heran.  Obwol  die  Sarazenen  sich  aufs 
Tapferste  mit  Wurfmaschinen,  Feuer  und  Schwefel  vertheidigten,  so 
war  der  Angriff  der  Christen  doch  so  heftig,  dass  sie  die  Stadt  schon 
verloren  gaben.   Da  griffen,  von  der  Ge&hr  der  Stadt  benachrichtigt^),. 


<)  Fragm.  $  41,  das  von  zwei  verachiedeneA  Maschinen,  chat  nnd  b^her, 
spricht.  >)  Geata  obs.  96:  VIII  Sarracenidesperaii;  es  werden  wol  mehr  ge- 
wesen sein«  wenn  nach  derselben  Quelle  de  ChristianiB  multi  mortui  sunt,  wie 
denn  auch  Lib.  duell.  165  sagt  com  manu  valida;  vgl.  OL  22,  1418.  *)  Das 
Datum  geben  die  Gesta  obs.  a.  0.  decimo  die  mensis  Julii;  Joh.  v.  Tulb.  129  : 
in  octava  dedma  die  Juli,  und  Lib.  duell.  a.  0.  quinto  decimo  kalendas  Augusti. 
OL  22,  1418:  Catti  duo  ad  fbasatnm  implendum  ducti,  magnis  sumptibas  com- 
positi  fuerunt,  qu(»rum  unus  in  custodia  regia,  alter  in  custodia  Romanorum  com- 
bostus  fuit,  cum  adhuc  potentes  essent  in  armis  cnstodes  dvitaUs.  Als  Ursache 
des  Verlustes  gibt  OL  an:  Adeo  enim  ezeroitus  notter  ad  pigritiam  resolutos 
fuit,  ut  milites  odio  (L  otio)  dediti  negligerent  opus  Dei,  vulgus  ad  tabemas  et 
negotiationes  fraudulentas  se  convertit.  *)  Gesta  obs.,  Joh.  v.  Tulb.,  Lib.  doelL 
a.  0.  ')  Ifadi  Gesta  obs.  a.  0.  durch  Boten,  was  kaum  anzunehmen.  Joh. 
V.  Tulb.  »agt:  videns  Soldanus  etc.;  Lib.  duelL  a.  0.  berichtet:  Quo  auditoSol- 


Der^Ereuzsug  von  Damiette  1218—1221.    IL  265 

der  Sultan  and  sein  Bruder  noch  zur  rechten  Zeit  von  der  Landseite 
her  ein  und  brachten  nach  heiasem  Kampfe  die  Christen  dahin,  dass 
sie  von  der  Bestürmung  der  Stadt  abliesen;  weitere  Erfolge  zu  er- 
zielen, gelaug  keiner  der  beiden  Parteien^). 

Dieser  Angriff  hatte  für  die  Christen  wenigstens  clen  Erfolg,  dass 
sie  einsahen,  ein  energischer  Stoss  gegen  die  Stadt  würde  bei  der 
Erschöpfung  der  Einwohner  und  der  Besatzung  ihnen  doch  die  Er- 
oberung ermöglichen;  was  Maschinen  bei  der  riesigen  Befestigung 
nicht  vermochten,  das  konnte  leicht  durch  einen  Sturm  erreicht  werden. 
Die  Christen  zögerten  daher  nicht.  Früh  morgens  den  31.  Juli  rückten 
zuerst  die  Pisaner')  an  die  Mauer  längs  des  Flusses  vor;  kaum  an- 
gekommen legten  sie  die  Leitern,  die  sie  mit  Eisen  und  Panzerhemden 
beeidet  hatten,  an  und  bestiegen  einen  Thurm.  Sofort  eilten  die 
Sarazenen  zur  Vertheidigung  herbei,  verbrannten  die  Leitern  trotz 
der  Bekleidung  und  schnitten  jenen  den  Bückzug  ab.  Dennoch  hielten 
diese  stand,  hieben  tapfer  um  sich  und  verwundeten,  tödteten  und 
verbrannten  eine  Menge  der  Feinde.  Da  gelang  es  auch  den  Oenuesen, 
die  Leitern  anzulegen  und  den  andern  beizuspringen.  Bald  aber  fingen 
darch  die  Menge  von  Schwefel  und  Fett  auch  ihre  Leitern  Feuer  und 
alle  Bemühungen  der  Genuesen,  durch  mitgebrachten  Wein  und  Essig 
zu  löschen,  erwiesen  sich  erfolglos.  Die  anderen  Christen  lagen  unter- 
dess  am  Ufer  im  Staube  und  sandten  heisse  Gebete  zum  Himmel  für 
die  Tapfem  auf  der  Mauer.  So  stand  die  Sache  hier,  als  der  Sultan, 
von  der  Bedrängnis  der  Seinigen  unterrichtet'),  nun  auch  seinerseits 
mit  der  ganzen  Macht,  die  ihm  zu  Gebote  stand^),  eingriff  Im  Sturm 
sausten  sie  gegen  das  Lager  der  Templer  an,  durchbrachen  die  Be- 
festigungen und  schlugen  das  Fussvolk  in  die  Flucht.  Die  ganze 
Schlachtreihe  der  Christel!  gerieth  in  Schwanken.  Dreimal  versuchten 
vergebens  die  französischen  Reiter  und  Fusstruppen  den  Feind  zu 
werfen.  Die  Sarazenen  drangen  ins  IJager  und  ordneten  innerhalb 
der  Befestigungen  ihre  Schaaren.    Schon  schien  es,  als  sei  das  Lager 

danos  et  Corradinus  cucurrenmt  ad  caÜfum,  Baum  papam,  dicentes:  Domine, 
capta  est  Damiata,  ut  credimus.  Qui  statim  projeoit  pileom  sive  coronam  soam 
in  terram  et  concolcanB  eam  cum  blasphemia  Dei  sui  dixit:  Heu  me,  eamug 
omnes  et  moriamur  cum  iUis.    Aehulich  Joh.  v.  Tolb. 

')  Oesta  obe.  a.  0.  in  quo  prelio  multi  de  Christianis  mortui  sunt  et  vul- 
nerati,  de  Sanacenis  et  de  Paganis  vero  circa  duo  millia  sunt  interemti.  *)  Nach 
üb.  duelL  157  befand  sich  unter  ihnen  auch  der  consul  Pisanus.  Fragm.  §  45 
setzt  den  Kampf  zu  spät  in  die  erste  Woche  des  August.  ')  Nach  Fragm.  §  46 
wie  oben,  vgl.  Anm.  «  S.  26S.  *)  Ol.  16,  1411:  omnem  quam  habere  poterant 
adducentes  oopiam.  Gesta  obs.  99:  plus  quam  Y  milia.  Joh.  v.  Tulb.  180:  plus 
quam  duo  vel  tria  milia.    Lib.  duell.  157  plus  quam  duo  milia. 


266  Hoogeweg. 

f&r  die  Christen  verloren.  Da  stürzt  sich  der  Tempehneister  mit  d«n 
Marschall  und  anderen  Ordensbrüdern  auf  den  Feind  und  schlagt  eine 
Bresche  in  seine  Beihen.  Die  Ritter  des  deatschen  Ordens,  Grafen 
und  Bitter  der  verschiedenen  Nationen  folgen  den  Templern,  die  nicht 
im  Stande  gewesen  wären,  sich  allein  langer  zu  behaupten.  Das 
FussYolk  der  Sarazenen  wirft  die  Schilde  weg  und  löst  sich  in  wilde 
Flucht  auf,  wer  nicht  entkommt,  erliegt  den  Streichen  der  Verfolger. 
Hinter  den  Beitem  drangt  nach  das  Fussvolk  der  Christen.  Der  Feind 
weicht  langsam  und  hier  und  dort  noch  in  geordneten  Beihen  zurüde, 
bis  die  eintretende  Dunkelheit  die  Kämpfenden  trennt  Zugleich  tobte 
aber  auch  der  Kampf  auf  dem  Flusse.  Währ^id  die  Genuesen  und 
Fisaner  auf  der  Mauer  fochten,  kamen  dreissig  sarazenische  Schiffs 
den  Fluss  herab,  um  die  Brücke  oberhalb  der  Stadt  zu  zerstören. 
Nur  zwei  Galeen  der  Christen  bewachten  diese.  Die  eine  von  ihnen 
wurde  von  den  Sarazenen  in  Brand  gesteckt  und  ging  zu  Grande, 
die  zweite  übernahm  mit  Hilfe  anderer  Männer,  welche  herbeiliefen, 
die  Vertheidigung;  das  Weichen  des  Heeres  der  Sarazenen  zu  Lande 
wird  auch  den  Bückzug  der  Flotte  bedingt  haben.  Zuletzt,  als  der 
Kampf  am  Lager  und  der  Brücke  beendet  war,  zogen  sich  auch  die 
Tapferen  von  der  Mauer  erschöpft  und  müde  zurück^).  Keiner  konnte 
sich  den  vollen  Sieg  zuschreiben,  wenngleich  die  Christen  am  Ende 
des  Kampfes  sich  doch  wieder  im  Besitze  ihres  Lagers  befenden,  dessen 
Befestigungswerke  freilich  sehr  gelitten  hatten.  Die  Verluste  der  Christen 
waren  nicht  bedeutend  im  Vergleich  mit  denen  der  Sarazenen,  deren 
viele  entseelt  oder  leicht  oder  schwer  verwundet,  überall  auf  dem 
Schlachtfelde  umherlagen*). 

Obwol  die  Bewohner  Damiettes  noch  Zeit  gefunden  hatten,  ihre 
Mauern  von  der  Landseite  her  zu  erhohen,  um  sie  noch  mehr  gegen 
die  Belagerungsmaschinen  der  Kreuzfehrer  zu  sichern  und  ein  An- 
legen der  Leitern  unmöglich  zu  machen^),  so  ermatteten  die  Christen 


<)  Ol.  14,  Uli.  Gesta  obs.  97  ff.  Joh.  v.  Talb.  129  fl.  Lib.  duell.  156  ff. 
—  Ueber  den  Verlauf  des  Kampfes  auf  der  Maaer  verlautet  nichts  genaueres. 
Gesta  obs.  98  sagen :  Finitis  omnibus  Jaauenses  . . .  a  predicta  tnrre  indempnea, 
scalis  fere  omnibus  relidds,  secesserunt.  Nach  lib.  dnell.  seicfmete  sich  hier  be- 
sonders der  consul  Pisanus  cum  qaindecim  militibus  aus.  Das  Ende  des  Kampfes 
an  der  Brücke  berichtet  keine  Quelle.  *)  Bestimmte  Zahlen  geben  die  Gesta 
obs.  100  (ähnlich  Joh.  ▼.  Tulb.  181;  Lib.  daell.  167):  (Amirarius)  mortaas  fait 
cum  KV  miliiibus  et  1  peditibos,  et  multi  Christiani  et  eqni  mortui  et  yulnerati 
sunt  ibi,  et  multi  Sarraceni  et  Pagani  in  illo  prelio  mortui  fuerunt;  decapitati 
et  dismembrati  in  sablone  iacebant;  nach  Fragm.  §  48  tOdteten  400  Templer 
mehr  als  400  Sarazenen  und  erbeuteten  viele  Kostbarkeiten.  *)  Fragm.  S  4R  ff. 
vgl.  P.  Meyer  a.  0.  549—650. 


Der  Ereozzog  von  Damiette  1218—1221.    U.  267 

doch  nicht.  Wieder  stand  ein  Stormblock  fertig  da,  der  an  die  Stadt 
gebracht  werden  sollte.'  Tag  und  Nadit  arbeiteten  sie  an  der  Aus- 
ftUirng  des  Grabens,  den  er  passiren  musste,  wenn  er  die  Hauer  er- 
reichen wollte.  Um  ihn  vor  den  Geschossen  und  dem  Feuer  der  Feinde 
sa  bergen,  bedeckten  sie  ihn  mit  Panzerhemden  und  Eisenplatten ^). 
Ihr  Zutrauen  war  ein  sehr  grosses.  Als  aber  die  Sarazenen  die  Ab- 
ncht  merkten,  gaben  sie  dem  Sultan  ein  Zeichen  aus  der  Stadt').  Er 
griff  sofort  an.  Noch  waren  die  Christen  mit  ihm  im  Kampfe,  da 
kamen  die  Sarazenen  aus  der  Stadt  heraus  und  übersdiütteten  den 
Starmboek  dergestalt  mit  griechischem  Feuer,  dass  er  in  Bälde  ein 
Baob  der  Flammen  wurde.  Ebenso  gelang  es  ihnen,  noch  einige 
kleinere  Belagerungsmasdiinen  zu  zerstören*).  Der  Kampf  endete  . 
nicht  zu  Gunsten  der  Christen*),  denn  diese  hatten  ausser  dem  Ver- 
last des  Sturmbockes,  der  wieder  viele  Mühe  und  Arbeit  gekostet 
hatte,  doch  auch  eine  Reihe  von  Todten  zu  beklagen^).  Gleichzeitig 
mk;  dem  Heere  waren  auch  einige  sarazenische  Schiffe^)  den  Fluss 
herabgekommen,  um  gegen  die  Brücke  zu  operiren;  dodi  zogen  sie 
onverrichteier  Sache  heim,  nachdem  eins  von  den  Christen  verbrannt 
w»  (Aug.  6)7). 

Nachdem  noch  ein  Versuch  der  Christen  gegen  die  Stadt  von  der 
Flossseite  her  am  24.  August  bereits  wegen  der  zu  starken  Strömung^) 
geseheitert  vnur,  musste  ein  weiterer  überhaupt  aufgegeben  werden, 
denn  die  periodische  Steigung  des  Nil  machte  jedes  Operiren  zu  Wasseir 
^  unmöglich.  So  wurden  denn  die  Aussichten  der  Christen,  die  Stadt 
bald  in  ihre  Gewalt  zu  bekommen,  bedeutend  herabgedrücki  Zweimal 
waren  sie  beinahe  Herren  der  Stadt  geworden;  bald  hätte  ein  Ver- 
sodi  glücken  können,  ja  glücken  müssen.  Doch  nun  sahen  sie  die 
Natur  des  Landes  den  Einwohnern  zu  Hilfe  kommen.  Bis  Ende  October 
blieb  dae  Wasser  hoch,  und  bis  dahin  war  wenig  Aussicht  auf  Erfolg 


*)  Gdsta  obe.  100:  gattom  mirabiliter  constroctum ;  Joh.  v.  Tnlb.  181:  in- 
dotos  ferro;  Mb.  duell.  167:  qui  undiqae  ferreus  erat.  *)  Gesta  ob«.  undJoh.^ 
f.  Tolb.  a.  0.  Signum  soldano  fecerunt  üb.  duell.  a.  0.  CivibuB  monstrom  dve 
tnmultum  in  civitate  &cientibuB.  *)  Gesta  obe.:  et  dmiliter  alios  VII  gattos, 
Lib.  duell.  158:  im  Ganzen  sieben ;  Joh.  v.  Tulb.  181:  im  Ganzen  fönf.  *)  Nach 
den  Gesta  obs.,  die  sehr  kurz  sind,  scheint  doch  der  ganze  Angri£P  lediglich  mit 
einer  Schlappe  der  Christen  geendet  zu  haben.  ')  Eine  bestimmte  Zahl  gibt 
nur  Joh.  y.  Tulb.:  plus  quam  centum.  *)  Gesta  obs.  80:  galee  et  barbote. 
^  Gesta  obs.  Joh.  ▼.  Tulb.  üb.  duell.:  in  die  transfignrationis  Domini;  vgl. 
auch  OL  22,  UlS  und  obenAnm.  8  8.264.  *)  Gesta  obs.  101 :  in  die  Sancti  Bar- 
tholomeL  —  FOr  propter  currentiam  fluminis  liest  hier  Wilken  a.  0. 257  Anm.  148 
mit  Muratori  a.  0.  1097  fttlsch:  carentiam.  VgL  Joh.  v.  Tulb.  181 :  pre  nimio 
CQisn  fluminis;  üb.  duell.  158:  pre  impetu  fluminis. 


268  Hoogeweg. 

Yorhanden.  Die  Muthlosigkeit  im  Heere  wachs  und  nährte  die  Un- 
Zufriedenheit,  welche  der  Mangel  an  Lebensmitteln  schon  längst  er- 
regt hatten;  dazu  kamen  dann  die  Misserfolge  der  letzten  Zeit,  die 
unerträgliche  Hitze  des  Hochsommers  und  die  Aussichtslosigkeit  einer 
glücklichen  Beendigung  des  ganzen  Zuges.  Das  Volk  begann  zu 
murren  und  verlangte  gebieterisch  Abhilfe.  Man  warf  .den  Fürsten 
vor,  dass  sie  nicht  mit  den  Sarazenen  kämpfen  wollten,  klagten  sie 
der  Unthätigkeit  an  und  nannte  sie  Verräther.  Das  Fass?olk  schalt 
die  Reiter  feig,  die  Reiter  warfen  dem^  Fussvolk  ?or,  dass  es  den 
Sarazenen  im  Felde  nicht  stand  hielte^).  DerClerus  hielt  es  mit  den 
Aufrührern  und  wusste  sie  anzustacheln');  denn  noch  war  der  zurück- 
gewiesene Plan  des  Legaten,  einen  Stoss  gegen  das  Lager  des  Feindes 
zu  macheu,  nicht  au%egeben.  Jetzt  schien  die  Zeit  günstig,  ihn  wieder 
au&unehmen  und  zu  verwirklichen.  Das  Volk  verlangte  den  Kampf; 
Uneinigkeit  herrschte  im  Heere  und  drohte  in  offenem  Aufruhr  aus- 
zubrechen; die  Führer  des  Heeres  traten  in  einer  Versammlung  zu- 
sammen, um  über  die  Lage  zu  berathschlagen.  Hier  drang  denn  der 
frühere  Plan  des  Pelagius  durch,  obwol  sich  nicht  wenig  Stimmen 
dagegen  erhoben'').  Man  beschloss,  das  Lager  der  Feinde  zu  erobern 
und  hier  eine  detachirte  Abtheilung  hinzulegen,  um  durch,  diese  ge- 
deckt den  Angriff  gegen  die  Stadt  ungehindert  erneuern  zu  köBnen^). 
Der  Plan  war  an  sich  nicht  schlecht,  denn  die  Zeit  hatte  gelehrt,  dass 
die  christlichen  Angriffe  nur  durch  das  rechtzeitige  Eingreifen  des 
Sultans  ihres  Erfolges  waren  beraubt  worden;  auf  sich  angewiesen 
musste  die  Stadt  fsdlen,  ihre  Kraft  war  längst  gebrochen.  Aber  die 
Zeit  der  Ausführung  war  die  möglichst  ungünstigste;  man  rechnete 
nicht  mit  der  Natur  des  Landes.  Vielen  erschien  auch 'das  Unter- 
nehmen als  ein  gewagtes,  ja  unsinniges;  sie  beichteten,  communi- 
cirten  und  machten  ihre  Testamente,  als  seien  sie  auf  das  äusserste 
gefasst^). 

So  wurden  denn  die  nothigen  Vorkehrungen  getroffen,  und  am 
Tage  der  Enthauptung  Johannis  des  Täufers  (August  29)  rückte  man 
gegen  den  Feind  vor.  Zum  Schutze  des  Lagers  blieben  Hugo  der 
Braune,  Graf  von  la  Marche,   uud  Raoul  von  Tabarie,   der  Seneschal 


0  OL  14,  1412.  *)  Jac.  Vitr.  8,  299.  L'estoire  340.  »)  OL  a.  0. 
billig  das  Unternehmen,  vgl.  aach  Fragm.  §  68,  wonach  man  sich  erst  nach 
15  Tagen  einigen  konnte.  Jedenfalls  sagt  Jac.  Vitr.  a.  0.  ungenau:  de  com- 
m  u  n  i  consilio  cleri  et  militiae  majorum  et  minorum ;  nach  Fragm.  §  68  waren 
bes.  der  König,  die  Templer  und  Hospitaliter  dagegen;  vgl.  auch  M6nestrel  a.  O. 
§  154.        ♦)  Jac  Vitr.  a.  0.        *)  Fragm.  §  69. 


Der  KreuzEDg  von  Damiette  1218—1221.    IL  269 

des  Königreichs  Jerusalem,  mit  400  Bittern  and  4000  Mann  Fuss- 
?olk  znröck^).  Dem  Zuge  voran  schritten  die  Templer,  der  Graf  von 
Gloocester  mit  den  Franzosen  und  den  Engländern  als  Avantgarde, 
welche  beim  Rückzug  den  Nachtrab  bilden  sollten*).  Der  Zug  richtete 
sich,  wahrend  die  Flotte  stromauf  fuhr,  gegen  Süden  auf  Fariscur, 
wo  Äi-Kamil  sein  Lager  hatte,  durch  die  sandige  Oede  zwischen  dem 
Nil  und  dem  See  Menzaleh^).  Bald  machte  dch  ein  bedenklicher 
Mangel  an  trinkbarem  Wasser  bemerkbar;  die  Hitze  und  die  Oluth 
des  Sandes  warei^  fast  unerträglich.  Die  Flotte  musste  schon  auf 
halbem  Wege  die  Fahrt  aufgeben,  weil  der  Wind  gänzlich  ausblieb. 
Der  Feind,  sobald  er  des  christlichen  Heeres  ansichtig  wurde,  brach 
die  Zelte  ab  und  trat  den  Bückzug  an.  So  kamen  die  Christen  über 
den  Graben,  welchen  die  Sarazenen  gegraben  hatten,  um  ihre  Schiffe 
vom  Meere  her  in  den  Nil  gelangen  zu  lassen,  seitdem  die  Christen 
die  Mündung  des  Flusses  inne  hatten^),  ohne  dem  Feinde  etwas  an- 
haben zu  können.  Die  Verlegenheit  war  gross ;  ein  weiteres  Vorgehen 
schien  zwecklos,  da  der  Femd  nicht  standhielt^).  Die  Führer  traten 
zusammen  und  hielten  lange  Bath,  was  zu  thun  seL  ünterdess  aber 
lösten  sich  die  Beihen  auf;  nur  die,  welche  das  Gelübde  des  Gehor- 
sams band^),  blieben  in  Ordnung.  So  war  nicht  mehr  daran  zu  denken, 
des  Feindes  Herr  zu  werden.  Die  auf  dem  rechten  Flügel  stehenden 
cyprischen  Beiter^)  wurden  zuerst  von  der  rechten  Seite  von  den 
Sarazenen  angegriffen  und  benahmen  sich  feige  ^).  Die  italienischen 
Fusstruppen,  welche  das  Ufer  des  Niles  besetzt  hielten,  flohen  zuerst^); 
ihnen  folgten  die  Beiter  verschiedener  Nationen  und  einige  Johanniter- 


•)Fragm.  §  69-70;  L'estoire  840.  »)  Fragm.  §  74.  P.  Meyer  a.  0.  555 
fermuthet  für  Glouoestre  —  Cestre,  der  auch  von  Ol.  a.  0.  genannt  wird. 
^>  Ham.  104—105  Ififlst  diesen  Zug  ganz  unrichtig  gegen  Westen,  quer  durch  das 
Delta  gerichtet  sein,  verleitet  durch  Missveiständnis  der  Stelle  des  Jac  Yitr.  S, 
299:  foBsatum,  quod  ipsi  (Sarraceni)  ad  emittendum  galeas  suas  in  mare  effo- 
derant.  ^)  Jac.  Vitr.  a.  0.  Natürlich  ging  dieser  nach  Osten  zum  See  Men- 
zaleh.  ^)  Nach  L'  estoire  840  kamen  sie  wirklich  his  an  das  Lager  des  Feindes, 
^d^n  es  aber  leer  --  nicht  richtig.  *)  Ol.  14,  1412:  praeter  ordinem  illorum, 
quo8  in  disciplina  militari  ligavit  obedientia,  wofQr  Röhricht  in  Oedta  Cruc. 
Rhen.  51  schreibt:  quos  indisciplinata  militum  ligavit  obedientia.  (?)  ')  Diese 
waren  nach  L' estoire  889,  gegen  100,  mit  Walter  von  Cäsarea,  dem  Gonetable 
von  Cypem,  bald  nach  dem  Uebergange  der  Christen  auf  das  rechte  Nilufer  an- 
gekommen. ^)  timiditatem  suam  ostenderunt,  Ol.  a.  0.  *)  Ol.  a.  0.;  Fragm. 
I  78  und  80.  Joh.  v.  Tulb.  182  setzt  hinzu:  sensum  perdiderunt  et  lumen  ocu- 
lomm,  et  unus  alium  interfioiebat ,  et  nullus  poterat  eos  hortari  nee  retinere. 
YgL  M^estrel  §  1 56 :  li  jourz  estoit  chauz  et  ils  estcient  pesantment  armei  et 
esioient  venu  de  loing.  £t  Sarrezin  estoient  fr^s  et  legierement  armei  et  pou- 
oient  flouffirir  le  chaut,  il  et  leur  cheval. 


270  Hoogeweg. 

ritter.    Vergebens  v^suchte  der  Legat  und  der  Patriarch   von  Jeru- 
salem, der  das  heilige  Kreuz  trog,   sie  zum  Widerstand  zu  bewegen. 
Die  unerträgliche  Hitze  und  die  Pein  des  Durstes   löste  alle  Banden 
des  Gehorsams;  bald  beSuid  sich  das  Heer  in  zügelloser  Flocht  nach 
dem  Lager.    Bei  dem  sarazenischen  Graben  wurde  noch  eine  Schaar 
postirt,  welche  die  Feinde  aufhalten  solUe,  während  Menschen  und 
Vieh  den  Durst  stillten.    Aber  auch  diese  hielt  nicht  stuid.     König 
Johann  und  die  Bitter  des  Templer-,  Johanniter-  und  deutschen  Ordens, 
die  Grafen  von  Holland,   Wied,  von  Glouoester  und  Saarbrücken^), 
die  Franzosen,  Pisaner  und  einige  andere  deckten  den  Rückzug.    Bei- 
nahe wäre  König  Johann  durch  griechisches  Feuer-  getödtet  worden. 
Den  Feinden  aber  konnten  sie  wenig  anhaben,   denn  sobald  sie  sieh 
ihnen  entgegenstellten,  flohen  sie,  und  wenn  die  Christen  don  Bücken 
wandten  zum  Weitermarsch,  wurden  sie  von  Geschossen,  Steinen  und 
griechischem  Feuer  überschüttet   Die  Ghriäten,  welche  sich  zerstreuten, 
wurden  aufgegriffen;  viele,  denen  die  Pferde  unter  dem   Leibe   er- 
schossen wurden,   geriethen  in  GefiBuigeBschafk  oder  wurden  getödtet 
Unter  diesen  befiemd  sic)i  eine  Beihe    hochgestellter  Personen.     Es 
wurden  gefangen  der  Erwählte  von  Beauvais,  Milo,  mit  seinem  Bruder 
Walter,  dem  Kämmerer  von  Frankreich  und  dessen  Sohn  Adam,  dem 
Vicegraf  von  Belmont,  ferner  Johann  von  Arcy,  Andreas  von  E^>ei88is, 
Andreas  von  Nanteuil,  Philipp  von  Plancy,  Odo  von  Chatillon,   der 
Bruder  des  Bischofs  von  Anjou,  Milo  von  St  Florens,  Heinrieh  tod 
Uelmen  und  andere*).  Im  ganzen  zählten  die  Christen  über  Tausend^ 
welche  ge&ngen  oder  getödtet  waren.     Die  Templev  vermiiasten  33 
der  Ihrigen,  die  Hospitaliter  32  und  ihren  Marschall  >).    Dem  Verlust 


0  Bemh.  Thesaur.  885:  de  Sarrebruce;  in  Eocarda  Ausgabe  des  OL  findet 
sich  hierfür  nichts ;  Gale  setzt  hinzu :  Reginaldus  de  Ponte,  ebenso  Matth.  Paris 
bei  Bouquet  17,  749;  Röhricht  in  den  Gesta  Cruc.  Rhen.  51  liest  de  Saüsbarcb; 
Jac.  Vitr.  Bist.  Orient,  bei  Bongars  I,  1189:  Sansbrigiae.    Gemeint  ist  wol  der 
Graf  von  Saarbrücken,   der  schon   oben  erwähnt  wurde;  der  Graf  v.  Salisbury 
landete  erst  im  September.  (Eine  Verwechselung  des  Grafen  von  Saarbrücken  mit 
dem  von  Salisbuiy  findet  sich  auch  Fragm.   §   127.)        «)  OL  14,    1418.     Jac 
Vitr.  8,  800  und  4,  805.    L'estoire  841.    Fragm.  §  90  ffl  nennt  noch  den  Probet 
von  Saint -Omer,  Wilhelm  von  Elisem,  Robert  von  Pochi,   den  Marschall    des 
Grafen  von  Gloucester  (vgl  P.  Meyer  a.  0.  S.  560);  Gesta  obs.   108   noch  An- 
selmus  de  Luni,  prepositus  sancti  Omeri  cum  LXXX  miHtibus,  Job.  v.  Tulb.  182: 
Anseimus  de  Lin  imd  Sigmus  de  Monte;   iHr  ersteren  bei  Lib.  duelL  159:  An- 
selmus  de  Leon.    Eine  Variante  der  Hs.  P.  der  Gesta  obs.  (104)  setzt  hinzu:  cum 
aliis  ootoginta  viris  nobilibus.    M^nestrel  de  Reims  §  156  nennt  noch  li  sirea  de 
Loupines  et  mes  sires  Johans  Fuinons.  Vgl.  auch  V^ilh.  de  Nangis  bei  d'  Acliery 
Spicil.  S,  28.        ")  Die  Zahlen  gehen  sehr  auseinander.    L^estoire  841:  800  clie< 
Maliers  et  autre  gent  4000.  Gesta  obs.  102  fP. :  decapitati  sunt  ...  de  templaxüa 


Der  Ereuzzug  von  Damietfe  1218—1221.    IL  271 

au  Menschen  kam  der  an  Waffen  und  Pferden  gleich.  Gegen  Abend 
gelangten  die  Christen  endlich  zu  ihrem  Lager,  verfolgt  von  den  Ge- 
schossen und  den  Schmähongen  der  Sarazenen,  und  stürzten,  indem 
die  Templer  den  nachdringenden  Feind  zurückhielten,  in  gräulichem 
Gedränge  und  in  Hast  in  die  Befestigungen.  Erst  dann  gingen  die 
Sarazenen  zurück,  um  die  Gefangenen  fortzuführen  und  die  Waffen 
zu  sammeln.  Fünfzig  Köpfe  erschlagener  Christen  sollen  dem  Sultan 
überbracht  worden  sein;  dieser  soll  sie  nach  Babylon  geschickt  haben 
mit  der  höhnischen  Bemerkung,  dass  bei  ihm  christliche  Sclayen  billig 
zu  kaufen  seien  ^).  Die  Sarazenen  in  der  Stadt  jubelten  mit  Cimbeln 
imd  Trompeten  und  veranstalteten  einen  Freudengottesdienst.  Eine 
Taube  trug  die  Nachricht  von  dem  Siege  nach  Kairo;  die  Strassen 
wurden  mit  Teppichen  geschmückt,  das  Volk  frohlockte.  Bald  trafen 
auch  die  gefangenen  Christen  hier  ein  luid  wurden  unter  dem  Jubel 
des  Volkes  durch  die  Strassen  der  ganzen  Stadt  geführt'). 

5.   Die  Eroberung  von  Damiette. 

Die  Niederlage,  welche  did  Christen  am  29.  August  erlitten,  war 
schwer,  dtis  Heer  war  zusammengeschmolzen,  viele  treffliche  Rath- 
geber  in  der  Gewalt  der  Feinde.  Niedergeschlagenheit  und  Trauer 
herrschten  im  Lager  und  viele  fassten   den  Plan,   Aegypten  zu  ver- 


1  miHteB,  de  AlaTnanni«  XXX,  de  hoapitalarüs  XXXn,  ...  de  aliis  onmibus  gen- 
tibua  phoMquam  V  inilia.  Nach  der  Gesch.  der  Patr.  40S  wurdem  mehr  als  400 
Etiter  gefuigen  und  über  1000  Fosssoldaten  getödtei  Jae.  Vitr.  8,  800:  per- 
didimna  ducentos  miHtea  de  militibua  Tempil  et  Hospitalis  et  aliis  peregrinis, . . . 
de  populo  vero  circa  duo  mülia,  und  4,  805:  plus  quam  mille  ex  noetris  amisi- 
mos,  und  weiter  unten :  plug  quam  ducentos  milites  amisimuB.  ~  Fragm.  §  88  ff. : 
250  Ritter,  darunter  17  Bannerberreo,  80  Templer,  18  Hotpitaliter.  —  Ueber  die 
Yerlofite  der  Sarazenen  sagen  die  Gesta  obs.  108 :  Et  non  minus  mortui  sunt  de 
Sarracenis  et  tres  amirani  decapitati  sunt,  was  wol  übertrieben  ist.  Eine  Variante 
der  Ha.  P.,  die  Röbripht  bier  gibt,  bemübt  sieb  vergebens,  den  genaueren  Be- 
richtea  der  Anderen  gegenüber,  den  Kampf  zu  Gunsten  der  Cbristen  zu  dreben. 
—  Kacb  den  Gesta  obs.  a.  0.  (Job.  v.  Tulb.  182,  Lib.  duell.  159)  verloren  die 
Christen  aucb  unam  galeam  armatam  cum  ducentis  marinariis.  ^  Ol.  a.  0.  gibt 
von  bestimmten  Zablen  nur  die  88  Todten  resp.  Geiangenen  der  Templer. 

*)  So  die  Gesta  obs.  104,  vgl.  Ol.  a.  0.  *)  Gescb.  der  Patr.  408.  L'estoire 
341.  —  Höcbst  unwabrscbeinlicb  ist  der  Beriebt  des  Fragm.  §  94 ,  dass  bereits 
am  8 1 .  Aug.  die  Sarazenen  den  Angriff  wieder  au&abmen,  aber  durcb  ein  Wunder 
über  die  Zabl  der  Cbristen  getäuscbt,  wieder  abzogen.  Zu  Grunde  liegt  wol 
folgende  Tbatsacbe,  die  Jac.  Vitr.  8,  800  bericbtet:  singulis  diebus  coram  liciis 
aofltris  revertentes  verbis  nos  contumeliosis  irritant  et  opprobrüs  lacessunt.  — 
Auf  dieae  Niederlage  spielt  wol  aucb  Caes.  Heisterb. ,  DiaL  mirac.  8,  27  (ed. 
Strange)  an,  der  von  dem  Debermutb  der  Städter  erzäblt. 


272  Hoogeweg. 

lassen,  die  einen,  weil  sie  die  Sache  überhaupt  ftir  verloren  hielten, 
die  anderen,  weil  sie  sich  nur  ftlr  ein  Jahr  verpflichtet  hatten,  und 
dieses  abgelaufen  war^).  Am  2.  September  zog  der  Bischof  von  Erlau 
von  dannen;  ihm  folgten  am  14.  die  römischen  Edlen,  ein  Graf  Wil- 
helm oder  Walter')  und  mehrere  andere.  Die  Aussichten  der  Christen 
wurden  immer  ungünstiger.  Da  kam  der  Sultan  selbst  ihnen  zu  Hilfe. 
Die  Menge  hochgestellter  Persönlichkeiten,  die  er  bei  sich  als  Ge- 
fangene hielt,  schien  ihm  eine  günstige  Gelegenheit  zu  bieten,  von 
den  Christen  einen  gütlichen  Vergleich  zu  erlangen.  Er  sandte  also 
einen  gefangenen  Bitter  namens  Legars  mit  dem  Dolmetscher  Beiran*) 
in  das  Lager  der  Christen  und  bot  ihnen  an,  &lls  sie  Aegypten  ver- 
Hessen,  das  Königreich  Jerusalem  mit  Ausnahme  der  beiden  Vesten 
Erak  und  Montroyal  oder  Schaubek  zurückzugeben;  für  letztere  ver- 
sprach er  einen  jährlichen  Tribut  von  15,000  Bisanten  zu  zahlen^). 
Die  Christen  bedienten  sich  bei  den  Unterhandlungen ,  zweier  Ritter, 
des  Amelin  de  Biorte  aus  Anjou  und  Guillaume  de  Gibelet  aus  Tripolis 
und  als  Dolmetscher  eines  gewissen  Mostar.  Die  Gesandten  gingen  hin 
und  her,  ohne  dass  etwas  erzielt  werden  konnte.  Ausflüchte  und 
Scheingründe  aller  Art  wurden  beigebracht,  aber  weiter  nichts  er- 
reicht, als  dass  die  Gesandten  zugleich  als  Spione  die  Verhältnisse 
und  den  Zustand  der  gegenseitigen  Lager  erforschten.  Die  Christen 
aber  gewannen  —  und  darauf  kam  es  ihnen  besonderä  an  —  Zeit; 
sie  besserten  die  Befestigungswerke  ihres  Lagers  aus  und  ^warteten 
Hilfe  vom  Abendlande*  üeberläufer  kamen  stets  aus  der  Stadt,  er-» 
kauften  Nahrungsmittel  und  Leben  durch  Abschwören  ihres  Glaubens, 
und  brachten  sichere  Kunde  aus  Damiette^).     Noch  am  15.  August^ 

>)  Jac.  Vitr.  «,  800.  *)  Der  Goilelmua  des  Job.  v.  Tolb.  188  und  Qual- 
terus  derGesta  ob«.  104  werden  wol  identiscb  sein,  ebenso  der  oomes  Belquilinus 
des  Lib.  duell.  160,  der  doch  nur  Verstfimmelung  aus  Guilelmus  ist  Unrichtig 
ist  aber,  wenn  Wilken  a.  0.  S.  278  den  Walter  als  .von  Bar  an  der  Seine«  be- 
zeichnet, denn  dieser  starb  nach  Job.  v.  Tulb.  181  (Lib.  duell.  158)  bereits  am 
18.  Augustw  Der  von  den  Gesta  obs.  erwähnte  oomes  Oremigius  ist  nicht  be- 
kannt und  die  Summ«  von  20,000  Heimkehrenden  sicher  zu  hoch  gegriffen* 
*)  Ol.  14.  1418.  Kestoire  888:  Lors  pristrent  un  message  qui  avoit  nom  Legars, 
et  li  baillerent  un  durgeman  que  Ten  clamoit  Beiran,  vgl.  auch  S.  841:  alao 
nicht,  wie  Röhricht,  Bei.  von  Dam.  a.  0.  S.  84  sagt:  einen  Ritter  Legara  de 
Beiran.  M^nestrel  §  167  nennt  als  Gesandten  des  Sultan  die  Gefangenen  Andreas 
von  Nanteuil  und  Johann  von  Arcy.  *)  L'estoire  889.  Gesch.  der  Patr.  4 OS. 
M^nesirel  §  166  erwähnt  auch  noch  einen  zwanzigjährigen  Frieden.  Doch  muas 
dahingestellt  bleiben,  ob  M^nestrel  diese  oder  die  späteren  Friedensunterliaiid- 
lungen  meint,  da  er  das  Factum  nur  einmal  erwähnt.  Unerklärlich  bleibt  aber, 
wie  gerade  der  gefimgene  Bischof  von  Beauvais  hätte  den  Frieden  hintertreiY)en 
können  (M6n.  §  170).        »)  Ol.  a.  0.        «)  Gesta  obs.  100.    Fragm.  S  61—62. 


Der  Kreuzsag  von  Damiette  1218—1221.    II.  273 

war  es  den  Christen  gelungen,  einige  den  Fluss  herabschwimmende 
Sarazenen,  welche  Lebensmittel,  Munition  und  Briefe  in  die  Stadt 
schaffen  sollten,  aufiEufieuigen;  sie  hatten  sie,  am  ganzen  Körper  ver- 
stCUnmelt,  zum  Sultan  geschickt,  nicht  ohne  dass  dieser  ein  gleiches 
mit  christlichen  Qe&ngenen  thai  Auch  eine  Brieftaube,  der  sich  der 
Sultan  bediente,  nachdem  die  Versuche  misslungen  waren,  hatten  die 
Ereuzfifthrer  erlegt,  als  sie  sich  auf  die  Mühle  der  Templer  gesetzt, 
und  den  Brief,  den  sie  trug,  in  ihre  Hände  bekommen^).  Sie  wussten 
also,  in  welchem  bejammemswerthen  Zustande  sich  die  Stadt  befiuid. 
Lebensmittel  fehlten  &8t  ganz  und  konnten  nur  durch  ungeheure 
Summen  erkauft  werden.  Der  Hunger  und  der  Qeruch  der  Leichen, 
weldie  unbeerdigt  herumlagen,  erzeugten  Epidemien.  Eine  Krankheit 
bildete  sich  an  Augen,  Mund  und  Schenkel,  welcher  taglich  über  200 
Personen  erlagen,  so  dass  die  üeberlebenden  nicht  hinreichten,  um 
die  Todten  zu  beerdigen.  Zwar  yerriegelte  man  auch  noch  von  innen 
die  Thore,  um  die  Halbverhungerten  abzuhalten,  aus  der  Stadt  zu 
fliehen,  doch  die  Noth  zeigte  ihnen  andere  Auswege').  Lange  konnte 
es  unter  diesen  Verhältnissen  nicht  mehr  dauern  und  die  Stadt  musste 
capituliren,  wollte  man  nicht  den  Tod  des  letzten  Bewohners  erwarten. 
Al-KamU  seinerseits  wusste  ebenfalls  genau,  dass  seine  Versprechungen 
auf  baldigen  Entsatz  der  Stadt  den  Muth  der  Bevölkerung  nicht 
mehr  beleben  konnten^).  Er  setzte  seine  Hoffnung  nur  noch  auf 
einen  günstigen  Vergleich,  der  ihm  den  Besitz  von  Damiette  sichern  ~ 
konnte.  Deshalb  spielte  er  ein  Königreich  gegen  eine  Stadt  aus,  nur 
um  die  Christen  aus  dem  Lande  zu  wissen.  An  einen  erfolgreichen 
Entscheidungskampf  dachte  er  im  Ernst  nicht  mehr,  da  auch  sein 
Heer  in  den  Kämpfen  der  letzten  Monate  bedeutend  gelitten  hatte» 
Und  nur  durch  den  Besitz  dieser  Stadt  war  es  ihm  möglich,  den 
durch  den  Krieg  zerrütteten  Wolstand  Aegyptens  wieder  zu  heben; 
in  den  Händen  der  Christen  versperrte  sie  den  Eingang  des  Nil, 
legte  den  Handel  nieder  und  zog  unabwendbar  den  Buin  oder  Ver- 
lust der  ganzen  Provinz  nach  sich^). 

0  Fragm.  §  6t.  *)  Fragm.  §  57  ff.;  OL  15,  1414;  Kestoire  844;  M^. 
I  158.  —  Das  Sterben  an  Ersohöpfong  begann  jedenfalls  schon  eher  als  a  die 
Sancti  Johannis,  cum  Dens  nostram  superbiam  castigavit,  Joh.  y.  Tulb.  187. 
^  OL  a.  0.  ^  VgL  auch  die  Bemerkungen  des  Marino  Sanudo  1.  Lp. I.e. VI. 
bei  BongUB,  Gesta  Dei  2.  8.  125.  —  Man  darf  wol  annehmen,  dass  esAl-Eamil 
in  der  That  Ernst  war  mit  diesen  Friedensvorschlägen,  und  dass  die  Christen  es 
waren«  welche  jenen  hintergingen,  entgegen  den  christlichen  Autoren  (G^esta  obe. 
104:  aniis  qnisqne  aliud  habebat  in  corde,  quam  dicebant  in  ore,  vgl.  Joh. 
T.  Tulb.  188;  Lib.  duell.  160),  welche  nur  zu  oft  die  eigenen  Gesinnungen  und 
Absichten  in  parteiischer  Weise  den  Feinden  ihres  Glaubens  zuschieben.  —  M6n. 
Mittheflanffen  IX.  18 


274  Hoogeweg. 

Die  Christen  erreichten  durch  das  Hinziehen  der  Verhandlangen 
Yollkommen  den  Zweck,  den  sie  Terfolgten;  denn  noch  im  September 
traf  die  gehofite  Verstärkung  aus  Europa  ein.  Eingland  stellte  zn 
diesem  Contingent  Wilhelm  Langsohwert,  Graf  von  Salisburj ;  Frank- 
reich den  Grafen  Friedrich  IL  Ton  Ferrette,  Enguerrand  de  BoTes, 
den  Sohn  des  Grafen  Robert  von  Amiens,  Walter  yon  Berthould  und 
seine  Brüder  Dietrich  und  Gylas,  Gerard  von  Foumival,  Gislebert  Ton 
Sotteghem,  Wilhelm  von  St.  Omer  und  Alart  d^Antoine;  Italien  den 
Johann  Rubeus  de  Volta  und  Peter  Aurie  aus  Genua,  denen  sich  der 
Graf  Alaman  Ton  Syrakus  zugesellte ;  Deutschland  den  Grafen  Ton 
Vohburg  und  Bischof  Siegfried  von  Augsburg i). 

Al-E[amil  aber  hatte  bald  bemerkt,  was  die  Christen  bezweckten 
und  auch  seinerseits,  um  allen  ETentualitäten  vorzubeugen,  während 
der  Friedensverhandlungen  sein  Heer  zu  vergrössem  gesucht  Nicht 
ohne  Gewaltthätigkeiten  war  dies  vor  sich  g^angen.  In  Kairo  und 
Alt-Eairo  machte  man  Massenaushebungen.  Männer  zogen  mit  Schellen 
in  der  Hand  durch  die  Strassen  und  forderten  auf,  sich  zu  sammeln. 
Die  Thore  der  beiden  Städte  wurden  geschlossen;  die  Aufregung  war 
eine  ungeheuere,  niemand  dachte  an  sein  Geschäft  und  träumte  nur 
von  den  gegenwärtigen  Gefahren;  der  Handel  stockte;  der  Weizen^ 
welcher  sonst  sehr  theuer  bezahlt  wurde,  sank  plötzlich  im  Pteise  aus 
Mangel  an  Käufern.  Im  ersten  Moment  der  Aufregung  dachte  man 
nicht  an  die  Juden  und  Christen,  bald  aber  lies»  der  Commandant 
von  Kairo')  die  reichen  Christen  Yurhaflen,  um  Ton  ihnen  Geld  zu 
erpressen;  seinem  Beispiele  folgte  der  von  Alt -Kairo,  und  niemand 
wurde  gefunden,  der  nicht  die  Spuren  dieser  Schreckeuszeit  empfimd^ 

Nachdem  Al-Kamil  auf  diese  Weise  seine  Heeresmaoht  durch 
Mannschtiften,  waren  sie  wie  sie  waren,  verstärkt  hatte,  durfte  er  den 
Angriff  nicht  weiter  hinausst^hieben.  Die  Boten,  welche  er  entsandte, 
hatten  Gelegenheit  genug  zu  sehen,  wie  die  Christen  die  Zeit  der 
Friedendunterhandlungen  ausfüllten:    ihre   Anzahl   wuchs,   ihre  Be- 


§  170  sagt:  Et  puis  le  dirent  (nämlich  die  Gesandten  des  Sultan  bei  der  RQek> 
kebr)  au  soudan  ü,  cui  il  en  pesa  trop ;  car  il  avoit  plus  en  la  querele  que  tuit 
li  autre. 

<)  Vgl.  Kestoire  848,  Math.  Paris  a.  0.  746;  Ogerii  Annal.  imM.G.SS.  18, 
141;  Chron.  Ursp.  ibid.  28,  SSO.  Doch  steht  nicht  von  allen  die  Zeit  der  An- 
kunft fest.  >)  Nach  Makrizi  105  (üamaker  81)  jener  kühne  Taucher  Satnail. 
•)  Gesch.  der  Patr.  404.  Fragm.  §  08  berichtet  noch,  AlKainil  habe  noch  die 
Absicht  gehabt,  seinen  Bruder  und  den  Kalifen  um  Hilfe  zu  bitten,  und  habe 
die  erbeuteten  Banner  und  Waffen  und  Skalpe  der  Christen  durch  das  Land  ge- 
sckickt,  um  die  Bewohner  zur  Hilfe  zu  bewegen.  Vgl.  auch  Gesta  obs.  104. 
Job.  V.  Tulb.  188.    Lib.  duell.  160. 


Der  Ereuzzug  von  Damiette  1218  —  1221.    II.  275 

festigungen  erhoben  sich  yon  neuem.  Wollte  er  nicht  warten,  bis 
die  Christen  sich  YoUständig  von  der  Niederlage  erholt  hätten  und  ihm 
überl^en  wären  oder  bis  die  Stadt,  der  Yer/weiflung  anheimgegeben, 
sich  ergab,  so  that  Eile  notii;  noch  ein  solcher  Sieg,  wie  der  am 
29.  August  —  das  sagte  er  sich  wol  —  und  die  Christen  waren  ver- 
loren, di^  Stadt  entsetKt  und  das  Land  wieder  in  seiner  Gewalt  Er 
brach  daher  die  Friedens?erhandluiigen  ab  und  organisirte  einen  neuen 
Angriff.  Von  allen  Seiten  drangen  die  Sarazenen  am  21.  Septemljer 
gegen  die  Verschanzungen  des  Lagers  vor.  Oeschosse  und  Steine, 
«dichter  als  der  Begen  im  April*,  und  griechisches  Feuer  schleuderten 
die  Sarazenen  gegen  die  Kreuz&hrer;  doch  so  heftig  der  Angriff  auch 
war,  er  war  vergebens;  die  Angreifer  mussten  un verrichteter  Sache 
heimkehren^). 

Mit  erneuter  Wucht  wurde  der  Kampf  am  26.  September*)  wieder 
aufgenommen.  Mit  Sonnenaufgang  rückten  die  Sarazenen  zu  Wasser 
und  zu  Lande  auf  beiden  Seiten  des  Flusses  vor  3).  Zwar  gelang  es 
den  Feinden,  die  Brücke  durch  Schwefe^und  Oel  in  Brand  zu  stecken; 
aber  schnell  eilten  die  Christen  herbei  und  wurden  wiiider  Herrn  des 
Feners.  Von  der  Landseite  her  konnte  den  Sarazenen  ein  entschie- 
dener Widerstand  entgegengesetzt  werden.  Durch  zwei  üeberläufer 
waren  die  Christen  von  ihrem  Vorhaben  in  Kenntnis  gesetzt  worden, 
und  hatten  alle  nöthigen  Vorsichtsmassregeln  getroffen.  Mit  Geschossen, 
Steinen,  Feuer  und  Schwefel  empfingen  sie  die  Angreifer  und  tödteten 
viele  von  ihnen.  Drei  Tage  und  drei  Nächte  ruhte  der 'Kampf  nich( ; 
auf  beiden  Ufern  wurde  hart  gekämpft,  so  dass  man  kaum  Zeit  ge- 
wann, Stärkung  zu  sich  zu  nehmen.  Das  Ende  war  nicht  abzusehen, 
doch  schien  der  Kampf  zu  Gunsten  der  Sarazenen  ausschlagen  zu 
wollen.  Da  kam,  wie  ein  Bote  des  Uimmels,  der  tapfere  Engländer, 
Savari  de  Mauleon^),   der  eben  erst  mit  einer  stattlichen  Schaar  von 


^)  Ol.  14,  1418  sag^:  tractatum  paois  intermittentes  (Sarraoeni).  Demnacb 
waren  die  Verhandlungen  noch  nicht  zum  definitiven Abechluss  gekommen;  vgl. 
Testoire  8S9.  —  Das  Datum,  welches  die  Gesta  obs.  105  nur  mit  quodam  die 
mensis  Septembris  bezeichnet,  gibt  Fragm.  §  101  genauer:  In  der  Octave  des 
b.  Ereozes.  £uiige  Wahrscheinlichkeit  hat  der  Bericht  des  letzteren  für  sich, 
da«  der  Sultan  seine  Leute  mit  Stockschlftgen  antreiben  musste,  wenn  man  be- 
denkt, wie  er  sie  gewonnen  hatte.  *)  Ol.  a.  0.  in  vigilia  S.  Cosmae  et  Damiani 
et  seqoenti  die  festo,  prozimo  etiam  Sabbatho ;  Fragm.  §  108.  —  Gesta  obs.  106  ff. 
geben  dat  Datum  wol  unrichtig  auf  den  25.,  27.  und  28.  Sept  ->  Im  einzelnen 
weichen  die  Berichte  von  einander  ab;  vgL  Joh.  y.Tulb.  188  mid  Lib.  duell.  160. 
Nach  der  Gesch.  der  Patr.  404  hätten  die  Christen ,  bevor  es  zam  Kampfe  kam, 
eine  Unterredung  nachgesucht  >)  Und  zwar  der  Sultan  auf  dem  rechten,  AI- 
Muazzam  auf  dem  linken  Ufer.    Gesta  obs.  109.    Gesch.  der  Patr.  404.        ^)  Ol. 

18* 


276  Hoogeweg. 

Schiffen  und  Pilgern  gelandet  war,  im  entscheidenden  Augenblicke 
den  Christen  zu  Hilfe.  Das  Eingreifen  der  neuen,  durch  keinen  Kampf 
ermüdeten  Schaaren  gab  den  Ausschlag;  die  Sarazenen  Hessen  ab  vom 
Kampfe  und  kehrten  in  ihr  Lager  zurück^). 

Es  war  dies  der  letzte  bedeutende  Kampf,  der  von  Seiten  der 
Sarazenen  unternommen  wurde  mit  Aufbietung  ihrer  ganzen  Heeres- 
macht; er  schlug  für  sie  fehl  und  besiegelte  damit  das  Schicksal  von 
Damiette.  Auf  beiden  Seiten  war  man  des  Krieges  müde,  waren  die 
Kräfte  aufgerieben.  Dass  der  Fall  von  Damiette  nur  noch  eine  Frage 
der  Zeit  war,  sahen  Sarazenen  wie  Christen  nur  zu  deutlich.  Al- 
Kamil  konnte  sich  yon  einer  offenen  Feldschlacht  nichts  mehr  ver- 
sprechen, denn  seine  Truppen  waren  gering  an  Zahl  und  der  Qualität 
nach  schlecht;  noch  ein  Mittel  gab  ihm  die  Noth  ein  —  die  Be- 
stechung, und  dies  fiel  auf  einen  auffallend  günstigen  Boden  bei  den 
christlichen  Pilgern.  Verrätherei  war  schon  früher  hin  und  wieder 
unter  den  Christen  aufgetaucht  <);  mit  der  steigenden  Noth  vermehrte 
sich  natürlich  die  Zahl  jener  Individuen,  denen  es  nicht  darauf  an- 
kam, den  eigenen  Yortheil  gegen  das  Scheitern  des  ganzen  Kreuz- 
zuges aufzuwiegen.  Zum  Glück  für  die  Christen  wurden  die  ver- 
rätherischen  Anschläge  entdeckt  und  vereitelt  So  beschlossen,  durch 
sarazenisches  Qeld  bestochen,  neun  von  der  Mannschaft,  welche  die 
Brücke  oberhalb  des  Flusses  bewachten,  dieselbe  in  Brand  zu  stecken 
und  den  Sarazenen  den  Zutritt  zu  der  Stadt  von  der  Wasserseite  zu 
öffnen.  Als  aber  das  Werk  zur  Ausführung  kommen  sollte,  schlug 
dem  einen  der  Yerräther  doch  das  Gewissen,  er  deckte  den  Plan  auf 
und  vereitelte  den  schändlichen  Betrug,  während  die  anderen  zu  den 
Feinden  entkamen  3).  In  der  Nacht  darauf  wurde  ein  Genuese  ge* 
fangen,  der  gegen  das  Versprechen  von  6000  Bisanten  denselben  Plan 
zur  Ausführung  bringen  sollte,  und  am  folgenden  Tage  wurde  ein 
Spanier  ergriffen,  welcher  ein  Brot  f&r  einen  Bisanten  an  einen  Sara- 
zenen verhandelte.     Wie   rar  muss   eine  solche  Kostbarkeit  gewesen 

a.  0.  Fragm.  §  102.  L^estoire  848,  wo  genaueres  über  ihn  in  der  Anm.  gegeben 
wird  (8.  auch  Potthaet,  Reg.  Pont.  nr.  5759).  Nach  Gesta  obs.  104  kam  er  cum 
gente  sua  et  X  galee  Januenaiumf  woraus  Job.  v.  Tulb.  und  üb.  duelL  a.  O. 
machen:  cum  quindecim  galeis.  Seine  Ankunft  Ende  September  steht  fest; 
vgL  Ogeri  Ann.  a.  0.;  Alber.  tr.  font.  a.  0,  909;  Ol.  a.  0.  —  Er  hat  mit  dem 
Patriarchen,  dem  König  und  anderen  auch  den  Brief  an  Honorius  vom  11.  Nov. 
1219  unterschrieben  (Mart.  et  Dur.  Ampi,  collect.  5,  1479). 

*)  Bestimmte  Angaben  über  die  Verluste  geben  die  Gesta  107:  12  Todte 
der  Christen  am  ersten  Tage  und  S.  109 :  plus  quam  quingenti  Todte  und  Ver- 
wundete der  Sarazenen.  «)  Fragm.  §  69.  »)  Gesta  obs.  108;  Joh.  v.  Tulb.  184 
sagt:  fuerunt  capti  et  iudicaii. 


Der  Kreuzzug  von  Damiette  1218—1821.    II.  277 

sein !   Beide  wurden  an  ein  Pferd  gebunden  und  zum  warnenden  Bei- 
spiel för  die  andern  durch  das  Lager'' geschleift^). 

Solche  Vorfalle  spornten  die  Christen  zu  grösserer  Vorsicht  und 
Wachsamkeit  an,  wodurch  die  Verratherei  erschwert  und  die  Zahl  der 
käuflichen  Creaturen  gemindert  wurde,  deren  Forderungen  natürlich 
um  so  grösser  wurden,  je  gefahrlicher  der  Dienst  war,  den  sie  dafür 
leisten  sollten.  Al-Kamil  leerte  seine  Easse  und  erreichte  nichts.  Zu 
den  Misserfolgen  der  Sarazenen  traten  noch  ungünstige  Naturverhält- 
nisse. Die  Aussichten  auf  eine  gute  Ernte  f&r  das  nächste  Jahr  gingen 
dahin,  als  der  Nil  nicht  die  gewöhnliche  Höhe  beim  Steigen  erreichte, 
sondern  einen  grossen  Theil  des  frQher  bebauten  Ackers  nicht  über- 
schwemmte. Eine  Theuerung  war  vorauszusehen^).  Unter  diesen  Ver- 
hältnissen knüpfte  der  Sultan  wieder  Unterhandlungen  mit  den  Ereuz- 
&hrem  an.  Durch  seine  Oesandten^)  liess  er  ihnen  wieder  weitgehende 
Friedensvorschläge  niachen.  Er  versprach  das  Stück  des  h.  Kreuzes, 
welches  einst  Saladin  den  Christen  abgenommen  hatte,  zurückzugeben, 
ebenso  die  Stadt  Jerusalem  und  alle  Gefangenen,  welche  im  Beiche 
von  Damaskus  und  Aegypten  noch  lebend  würden  vorgefunden  werden ; 
er  verhiess  die  Kosten  zu  zahlen  f&r  den  Wiederaufbau  der  Mauern 
der  heiligen  Stadt,  die  Wiederherstellung  des  Königreichs  Jerusalem 
und  die  Zahlung  eines  jährlichen  Tributes  von  je  15,000  Bisanten  für 
die  vorbehaltenen  Vesten  Krak  und  Montroyal*). 

Die  Bedingungen  schienen  annehmbar  und  fanden  manchen,  der 
zor  Annahme  rieth.  Besonders  sprachen  sich  der  König  Johann,  dem 
natürlich  am  Besitze  Jerusalems  gelegen  sein  musste,  der  Graf  von 
Gloucester  und  die  französischen  und  deutschen  Grossen  f&r  dieselbe 
ans.  Indess  der  Legat,  der  Patriarch,  die  Erzbischöfe  und  Bischöfe, 
die  Templer,  Hospitaliter,  die  Deutschordensritter  und  die  italienischen 
(xrossen  waren  entschieden  ftlr  ihre  Verwerfung.  Man  sagte  sich,  dass 
nun  auch  die  Ehre  gebiete,  das  Werk  zu  vollemlen,  an  dem  man 
unter  unsäglichen  Mühen  jahrelang  gearbeitet,  und  der  Zustand  von 
Diuniette,  dessen  Fall  in  kürzester  Zeit  erfolgen  müsse,  es  forderte, 
dass  die  Bedingungen  nicht  angenommen  würden.     Die  ganze  Sache 


0  Gegta  obs.  a.  0.  «)  Ol.  U,  liU.  »)  OL  a.  0.  sagt:  cum  Corradino 
fratre  suo.  Nach  L'estoire  841  bediente  er  sich  seiner  früheren  Gesandten  Legais 
und  Beiran.  *)  Ol.  a.  0.  auch  in  s.  Briefe  an  Al-£amil  ibid.  1444;  L'estoire 
&42;  Jac.  Yitr.  4,  SOI,  der  hinzufügt:  qaoddam  castmm  in  territorio  Tyri sitom, 
qnodTctro  didtar,  cum  quibusdam  aliis  munitionibus,  Biaufort  e  t  Sephet  et  Belinasi 
cmus  mnros  destruzerunt,  nobis  reddere  promiseriint.  Nach  Matth.  Paris  a.  0.  750 
verbpraoh  er  einen  Tribut  yon  je  12,000  Bisanten.  VgL  auch  den  Brief  Hermanns 
▼OD  Salza  im  Chron.  de  Mailros  bei  Fell,  Rer.  AngL  Script,  vei    1,  198. 


278  Hoogeweg. 

sei  nur  eine  Falle,  in  die  miin  nicht  gehen  dürfe.  Was  das  Stück  des 
heiligen  Kreuzes  anlangte,  so  glaubte  man  nicht  einmal  mehr  daran, 
dass  die  Sarazenen  es  überhaupt  noch  besassen^),  denn  als  sie  nach 
der  Eroberung  von  Akka  durch  dio  Christen  ihre  Gefangenen  damit 
auslösen  sollten,  konnten  sie  es  nicht  finden.  Das  Königreich  Jeru- 
salem aber  sei  ohne  Krak  und  Montroyal  überhaupt  nicht  zu  halten, 
denn  diese  Städte,  in  Arabien  auf  der  H'^er-  und  Pilgerstrasse  nach 
Mekka  gelegen,  seien  stark  befestigt  und  gaben  dem  Besit^r  zu  jed^ 
Zeit  Gelegenheit,  die  Freiheit  Jerusalems  zu  bedrohen*).  Man  sagte 
sich  eben  nicht  mit  Unrecht,  dass  die  Bedingungen  nichtig  werden 
könnten,  sobald  das  christliche  Heer  Aegypten  geräumt  hätte;  bevor 
es  noch  soweit  kam,  dass  der  Sultan  die  Kosten  hergab  zum  Aufbau 
der  neuen  Mauern  Jerusalems,  konnte  er  die  Stadt  berej^  wieder  in 
seinem  Besitz  haben. 

Im  christlichen  Lager  erhob  sich  ein  heftiger  Streit  l^ei  den  Ver- 
handlungen um  diese  Bedingungen,  der,  genährt  durch  Versprechungen 
und  Bestechungen  der  Sarazenen^),  solchen  Um&ng  annahm,  das^s  er 
gefahrlich  werden  konnte.  Doch  wurde  er  des  allgemeinen  Nutzens 
wegen  beigelegt.  Die  Bedingungen  wurden  verworfen  und  der  Sultan 
officiell  davon  benachrichtigt. 

Während  diaser  Ereignisse  hatte  aber  Al-Kamil  von  neuem  ver- 
sucht, Hil&truppen  zusammenzuziehen ;  noch  einmal  wollte  er  es  wagen, 
durch  Gewalt  die  Christen  aus  dem  Lande  zu  schaffen.  Sein  Bruder 
Al-Muazzam  soll  sich  nach  Syrien  auf  den  Weg  gemacht  haben,  er 
war  in  Trauerkleider  gehüllt  und  trug  eine  grosse  Niedergeschlagen- 
heit zur  Schau,  um  seiner  Sendung  grösseren  Erfolg  zu  sichern^). 

In  dieser  Lage  der  Dinge  wagte  es  ein  Emir  der  Besatzung  dar 
Stadt,  Gemad-ed-din  mit  Namen,  einen  Brief  an  den  Sultan  zu  schreiben, 
in  welchem  er  ihm  den  entsetzlichen  Zustand  Damiettes  schilderte  und 
dringend  ermahnte,  Hilfe  zu  leisten.  «Die  Leiden",  heisst  es  darin, 
«sind  zum  äussersten  gekommen,   die  Wunden  haben  die  Ejräfte  er- 


<)  Jac.  Vitr.  a  0.  cruccm  vero  Baiictam  eos  nullo  modo  habere  crediinus ; 
vgl.  auch  Ol.  hist.  vegum  terrae  sanc.  bei  Eccard  a.  0.  2,  15 98:  (Chrisiiani  in- 
tellexeruiit)  crucem  sanctam  nequaquam  adesse.  >)  Aus  diesen  Gründen  waren 
diese  beiden  Vesten  schon  seit  Jahrzehnten  immer  ein  wunder  Punkt  in  Friedens- 
Unterhandlungen  zwischen  Christen  und  Sanusenen  gewesen.  ')  Jac.  Yitr.  4, 
802:  Sic  ergo  inter  nostros  &cta  est  dissensio  et  discordia,  quod  etaarn  ipsl  Sar- 
raceui  intendebant  et  modis  omnibus  procurabant.  *)  Gesch.  der  Pair.  404  fL 
Wenn  die  Nachricht  wahr  ist,  so  kann  die  Abwesenheit  Al-Muaoams  doch  nur 
eine  yorübergehendt3  gewesen  sein,  da  sein  Abzug  aus  Aegypten  nach  dem  Fall 
von  Damiette  fest  steht. 


Der  Erenzzug  von  Damiette  1218—1221.     II.  279 

schöpft  Von  Dir  erwartet  mau  Genesung.  Gott  hat  Dich  mit  dem 
OebermasH  seiner  Gnade  überhäuft,  ein  kleiner  Theil  dieser  wird  ge- 
nügen, um  die  Stadt  zu  befreien.  Alle  Ausflüchte,  welche  Du  vor- 
bringst, um  Dich  davon  zu  entbinden,  die  Sache  Gottes  und  Deiner 
Beligion  in  die  Hand  zu  nehmen,  werden  von  den  Muselmannen  ver- 
worfen. Damiette  hält  seine  Augen  auf  Dich  gerichtet,  unaufhörlich 
fliessen  seine  Thränen.  Wenn  Du  zögerst,  ihr  zu  helfen,  wird  seine 
Frische  verwelken,  seine  Schwäche  offenbat  werden.  Die  Macht  des 
Koran  wird  vergehen,  das  Kreuz  sich  entfalten  und  das  Evangelium 
wiederhallen  in  ihren  Mauern.  Man  wird  das  Geläute  der  Glocken 
hören;  das  Lob  Gottes  wird  nicht  mehr  zu  den  Ohren  der  wahrhaft 
Gläubigen  dringen.  Bechtfertige  die  Ho&ung,  welche  man  auf  Dich 
setzt,  Da,  der  Du  nie  jemand  hintergangen.  Schaffe  Dir  für  den  Tag 
der  Auferstehung  einen  Schatz  guter  Werke.  Gott  wird  dich  dafür 
belohnen,  Gott  selbst  birgt  daftlr*^). 

Der  Sultan  war  tief  ergriffisn  von  diesem  Briefe  und  er  beschloss 
einen  neuen  verzweifelten  Versuch  zur  Entsetzung  Damiettes  zu  machen. 
Nach  Kairo  und  Alt-Kairo  erliess  er  den  Befehl,  dass  alle,  welche  die 
Waffen  bisher  noch  nicht  ergriffen  hätten,  dieses  sofort  thäten;  siebzig 
Läufer  gingen  ab  nach  allen  ßichtungen  Aegyptens,  um  die  waffen- 
fähigen Männer  zum  Heere  zu  versammeln').  In  der  Nacht  zum 
3.  November  3)  schickte  er  700*)  auserwählte  Männer  mit  Proviant 
versehen  gegen  die  Stadt  Mitten  durch  das  Lager  der  Christen  mussten 
sie  ihren  Weg  nehmen;  alles  schlief  hier,  nichts  regte  sich;  vorbei 
ging^s  an  den  Zelten  des  Gui  de  Gibclet;  doch  des  Weges  nicht  recht 
kundig  geriethen  sie  in  eine  sumpfige  Gegend.  Da  bemerkte  sie  eine 
Frau  und  schrie  Hilfe.  Die  Templer  und  Hospitaliter ,  welche  sich 
gerade  erhoben,  die  Morgenandacht  zu  verrichten^),  waren  die  ersten, 

0  Diesen  Brief,  in  Versen  geschrieben,  gibt  Makrizi  bei  Bein.  405  ff. 
*)  Gesch.  derPatr.  406.  —  Nach  den  Gesta  obs.  109  ffl,  Joh.  v.Tulb.  185  und  Lib. 
duell.  161  kamen  am  1.  November  zwei  Emire  aus  der  Stadt  in  das  Lager  der 
Christen  und  unterhandelten  mit  dem  Legaten  und  dem  König;  am  folgenden 
Tage  gingen  sie,  begleitet  von  zwei  Templern  und  zwei  Hospitalilem,  in  die 
Stadt  zurück,  um  einen  Vergleich  anzubahnen,  wie  Lib.  duell.  sagt:  tertio  die 
traditnros  se  Christianis  civitatem.  ')  OL  16,  1414—1415  dominica  nocte  post 
festum  omnium  Sanctorum;  Gesta  obs.  110,  Joh.  y.  Tulb.  IC 5.  Fragm.  §  109 
gibt  den  2.  Nov.,  den  Tag  nach  Allerheiligen.  *)  Gesch.  der  Patr.  a.  0. ;  Gesta 
obs.  a.0.  geben  600,  Fragm.  §  108:  500,  L'estoire  845:  800,  OL  a.  0.240;  Joh. 
V.  Tulb.  a.  0.:  multi.  Alb.  Trium  fönt.  a.  0.  S.  908  und  Matth.  Paris  a.0.  751 
auch  240.  Jac.  Vitr.  4,  805:  400;  Herm.  v.  Salza  a  0.  198:  500,  qui  exercitum 
nostrum  apud  machinam  sancti  (soll  wol  heissen  regis)  Johannis,  quae  trebucheta 
dicitnr,  intrare  volebant.  ^)  Gesta  obs.  surrezerunt  ad  matutinum ;  Joh.  v.  Tulb. 
qui  erant  ad  capeUam. 


280  Hoogeweg. 

welche  ihnen  Widerstand  entgegensetzten;  bald  kamen,  durch  den 
Tumult  geweckt,  andere  hinzu  und  hieben  auf  die  Eindringlinge  ein. 
Viele  der  Sarazenen  wurden  getödtet  oder  gefiEUigen,  andere  entkamen, 
noch  andere  schlugen  sich  wirklich  bis  zur  Stadt  durch  ^).  Dm  den 
Sarazenen  ein  Zeichen  von  dem  Misslingen  des  Anschlags  zu  geben, 
yerstQmmelten  die  Christen  die  erschlagenen  Feinde  und  warfen  die 
Köpfe  vor  die  Zelte  des  Sultans,  die  Körper  vor  die  Befestigungen 
der  Stadt  Damiette'). 

Der  Angriff  war  so  plötzlich  erfolgt,  so  unerwartet  hatte  der  Feind 
auf  einmal  mitten  im  Lager  gestanden,  keine  Wache  hatte  ihn  an- 
gerufen'), den  Grraben  durfte  er,  ohne  bemerkt  zu  werden,  passiren  —  es 
lässt  sich  nicht  anders  denken,  als  dass  auch  bei  diesem  Yor&ll  Ver- 
rätherei  im  Spiele  war.  und  wenn  die  Autoren  hierüber  auch  schweigen, 
die  folgenden  Ereignisse  sprechen  um  so  beredter.  Das  Zutrauen  za 
einander  war  geschwunden;  zu  yiele  Fälle  gaben  Zeugnis  Ton  dem 
Geiste,  der  im  christlichen  Heere  regierte.  Aus  dem  eigenen  Lager 
lugte  die  Oefahr  schrecklicher  hervor,  als  aus  dem  der  Feinde.  Um 
weiteren  yerrätherischen  Plänen  vorzubeugen  und  eine  strengere  Ueber- 
wachung  der  Haufen  handhaben  zu  können,  wurde  das  Heer  in  »Gon- 


*)  Keine  Quelle  stimmt  hier  mit  der  anderen.  Gesta  obe.:  interfecerunt 
ducentos  ...  et  nonaginta  capienmt,  alii  vero  redieront.  Ol. :  ocdd  sunt  et  capti, 
quo8  ad  dnoentoe  et  duo  computavimus.  Fragm.  §  109:  getödtet  mehr  als  100, 
ge£Euigen  40  bis  60.  Joh.  v.  Tolb.  t  capti  sexaginta  et  duo,  centom  undecim  in- 
traverunt  in  civitatem,  et  alia  fugerunt  retro.  Lib.  daell. :  ocdsi  fuerunt  ducenti 
et  quinque  et  capti  fuerunt  sexaginta  et  ducenti  undecim  dvitatem  intraverant 
(welche  beide  noch  zusetzen,  dass  mehrere  (Lib.  duell.  162:  decem)  von  Frauen 
getödtet  wurden).  Jac.  Vitr. :  centum  et  triginta  octo  ex  iis  interfecerunt  et  cir- 
citer  triginta  ad  exercitum  soldani  reversi  sunt  Residtii  vero  sese  infira  civitatem 
receperunt.  L*  estoire :  58  entkamen  in  die  Stadt»  die  anderen  starben  oder  vnirden 
gefangen.  Alber.  tr.  fönt.  a.  0.:  ducenti  . . .  interfecti  sunt;  Matth.  Paris.:  capti 
sunt  vel  interfecti,  quos  ad  centum  vel  plures  numeraverunt  ex  captivis.  Herrn. 
V.  Salza  a.  0.  198:  vulgus  ...  140  eorum  occidit  et  40  captivavit  et  180  abdi- 
cati  civitatem  intraverunt ....  ceteri  reversi  ad  soldanum.  Nach  Aegidius  yon 
Lewes  a.  0.  875  kamen  290  in  die  Stadt,  200  wurden  getödtet.  Emoul  485  be- 
richtet, dass  500  ungehindert  in  die  Stadt  kamen.  De  cele  part  oü  il  entrerent 
en  Damiete,  estoit  li  cuens  de  Navers  herbegib  Dont  il  ot  grant  blasme,  et 
il  mist  on  sus  qu'il  en  avoit  eu  grant  avois  delsoudan  pour  entrer  les  Sarrasins 
en  Damiete,  parmi  ses  herberges.  Dont  il  avint  c'on  le  bani  de  Tost.  Davon 
berichtet  keine  andere  Quelle  etwas  und  mit  Recht,  denn  Herveus  von  Nevers 
war  bereits  am  11.  August  1219  heimgekehrt;  Joh.  v.Tulb.  181 ;  üb.  duell.  158. 
>)  Geeta  obs.  a.  0.  Fragm.  §  110.  *)  Nur  Herm.  v.  S.  a.  0.  sagt:  Fugatis 
custodibus,  nämlich  des  Lagers  des  Königs  Johann,  der  selbst  in  sabulo  (d.  h. 
auf  dem  linken  Ufer)  cum  suis  illa  nocte  manebat.  Indess  ist  dies  wol  nicht 
richtig,  weil  hierdurch  doch  die  anderen  hätten  aufinerksam  werden  müssen. 


Ber  Kreuzsng  Ton  Damiette  1218—1881.    II.  281 

stablien'  getheilt^)  und  die  ganze  Länge  der  LagerbefeBtigangen  auf 
das  strengste  bewacht    Durch  Herolde  wurden  dann  folgende  Be- 
stimmungen im  Lager  bekannt  gemacht,  welche  die  Ordnung  aufrecht 
erhalten,  zugleich  aber  auch  f&r  den  in  Aussicht  genommenen  Sturm 
auf  die  Stadt  Geltung  haben  sollten.    Wer  die  Befestigungen  zuerst 
Terlasst,  wird  an  den  Galgen  gehängt,  der  zweite  aber,  wenn  er  ein 
Ritter  ist,  yerliert  Pferd  und  Waffen  und  wird  aus  dem  Heere  ge- 
stossen,  ist  er  ein  Fusssoldat,  yerliert  er  eine  Hand  und  alle  seine  Habe. 
Wenn  ein  Kaufmann  oder  Weib  während  des  Kampfes  mit  Waaren 
im  Lager  zurückbleibt,  verliert  er  eine  Hand  und  seine  Habe.  ^Wird 
ein  Mann  oder  Weib  ohne  Waffen  angetroffen,  so  wird  er  excom- 
munidrt,  er  sei  denn  krank  oder  ein  Knabe,  denen  es  zukommt,  die 
Zelte  zu  bewachen.  Wer  den  Auf  krag  erhält,  zur  Eroberung  der  Stadt 
Leitern  und  Schiffe  zu  besteigen  und  zurückweicht,  yerliert  eine  Hand 
und  aJl'  das  Seine.  Wer  in  die  Stadt  eindringt,  hat  alles  Gold,  Silber 
und  was  er  findet  in  drei  oder  sechs  Häuser  zu  bringen  und  diese  zu 
bezeichnen;  wer  etwas  yeruntreut,  yerliert  eine  Hand  und  seinen  An- 
theil  an  der  Beute.  Jene,  denen  es  aufgetragen  wird,  leisten  den  Eid, 
diejenigen  zu  bestrafen,  welche  die  yorgeschriebenen  Bestimmungen 
nicht  befolgen.    ,ünd  im  Namen  Gottes  und  der  h.  Jungfrau  Maria 
wollen  wir  den  Sturm  gegen  die  Stadt  unternehmen  und  sie  mit  Hilfe 
Gottes  erobern*,   so   schlössen  die  Bestimmungen.    Das  Volk   hiess 
sie  gut*). 

So  sollte  denn  der  entscheidende  Schlag  gegen  die  Stadt  geführt 
werden.  Doch  bevor  dieser  vom  Gesammtheere  unternommen  wurde, 
ging  der  päpstliche  Legat  auf  eigene  Faust  vor.  Mit  einer  auserlesenen 
Mannschaft  hoffte  er  es  zu  vollenden  und  nur  wenige  zog  er  ins  Ge- 
heimnis. Nicht  allein  die  Furcht,  dass  ein  wolorganisirter  Angriff  des 
Heeres  vom  Sultan  bemerkt  werden  und  diesen  mit  seinen  Scbaaren 
herbeirufen  könnte,  trieb  ihn  zur  Eile  und  Heimlichkeit,  sondern  auch 
die  Sorge,  von  den  anderen  E^reuz&hrem  daran  gehindert  zu  werden^). 
Mit  Recht  musste  er  befürchten,  die  Opposition  der  Grossen,  besonders 


*)  Et  tone  tota  gens  nostra  divisa  ioit  per  constablias,  Job.  v.  Tnlb.  1S5  ; 
der  Hauptgrund  war  jedenfidls  nicht:  quia  pntabant  fortiter  esse  agreasi  et  ex- 
pngnatL  Üb.  duell.  162:  oeperant  gentem  dividere  pro  stabnla.  Der  Ausdruck 
ist  unklar,  vi>r  allem  läset  sich  nicht  ersehen,  ob  unter  constabliae  eine  Eintheilung 
nach  derEopfisahl  oder  eine  rein  locale  zu  verstehen  ist.  *)  Et  respondit  omnis 
popolas:  Fiat,  fiat  Gesta  obs.  111.  Vgl.  auch  Herrn.  v.Salza  a.  0.  197.  *)  Ne 
qoidem  ex  nostris  malitiose  insultnin  impediret  et  ne  Sarracenorum  exploratores 
hoc  secretam  eins  ipais  nundarent»  Jao.  Vitr.  4,  802.  Fragm.  §  118  sagt,  dass 
weder  der  König,  noch  einer  der  Grafen  darum  wusate,  und  im  ganzen  Heere 
nicht  mehr  als  fflnf  Ritter  ins  Geheimnis  gezogen  waren. 


282  Hoogeweg. 

der  weltlichen,  herYorzorafeu,  sobald  diese  erfahren,  dass  er  nicht 
gesonnen  war,  den  allgemeinen  Stnrm  abzuwarten,  denn  diesen  konnte 
wahrlich  nicht  daran  gelegen  sein,  die  in  öffentlichen  Versammlungeii 
gefassten  Pläne  durch  das  eigenmächtige  Verfahren  des  Legaten  in 
den  Wind  geschlagen  zu  sehen. 

In  der  Nacht  zu  Dienstag,  den  5.  November^),  erhob  sich  der 
Legat  mit  seinen  wenigen  Auserwählten,  besonders  Römern,  und  ge- 
langte ungehindert  zu  dem  Graben,  welcher  die  Stadt  rings  umgab. 
Die  Nacht  war  dunkel  Sturm  und  Regen  entzogen  die  Angreifer  deu 
Augen  der  Feinde  und  liessen  jedes  Geräusch  verhallen^).  Die  BrQcke, 
welche  zu  der  äussersten  Umfassungsmauer  führte,  war  yon  den 
Sarazenen  zerstört^).  So  gut  es  ging,  wurde  sie  durch  Stangen  und 
Leitern  hergestellt  üeber  diese  schritten  sie  hinweg  und  standen  an 
der  äussersten  Ringmauer.  Ein  heftiges  Feuer,  das  sie  anlegten,  brannte 
die  Thür  durch  und  mitten  durch  die  Flammen  der  brennenden  Flügel 
gelangten  die  Streiter  auf  den  freien  Platz  zwischen  den  Mauern. 
Hinweg  über  die  Gräber  der  verschmachteten  und  gefallenen  Sara- 
zenen^) ging's  gegen  das  Thor  der  zweiten  Mauer.  Mit  Feuer  griffen 
sie  auch  dieses  an  und  drangen  durch,  während  andere  auf  Leitern 
die  Mauern  bestiegen.  >  Die  Vertheidiger  hielten  nur  wenig  Stand; 
kraftlos  und  aufgerieben  erlagen  sie  bald  den  Christen.  In  kurzer 
Zeit  war  Damiette  in  ihren  Besitz;  Schreck  und  Entsetzen  nahm  den 
Einwohnern  den  Rest  an  Muth  und  Eraft,  den  ihnen  die  jahrelange 
Entbehrung  gelassen;  von  den  Christen  wurde  keiner  getödtet  und 
nur  einer  leicht  verwundet*).  —  Die  Pilger  im  Lager  waren   durch 


')  Der  Tag  der  Einnahme  von  Damiette  wird  ^t  allgemein  auf  den  5.  Nov. 
angegeben,  Jac.  Vitr,  4,  808;  Gesta  obs.  111;  Job.  v.  Tulb.  185;  Lib.  duell.  16S; 
Fragm.  §  118.  Matth.  Par.  751:  Mar.  Sanud.  1.  III,  p.  XI  cVIII  S.  205;  Herrn. 
V.  Salza  a.  0.  197:  Makrizi  106  (wo  8.  Nov.  wol  Druckfehler  ist,  vgl.  Hamaker 
S.  82  und  108).  Bei  Ol.  17,  1415  ist  zn  lesen  nonis  fttr  nono,  wie  das  die  gleich 
folgende  Bemerkung  beweist,  da«  der  Tag  ein  Dienstag  war  (vgL  auch  Bern. 
Thesaur.  887).  L'estoire  setzt  ganz  unrichtig  die  Einnahme  in  den  Januar  1219. 
Ibn  Khalikan  4,  14  8  gibt  den  6.  November  (vgl.  Röhricht  im  Taschenbuch  a.  0. 
S.  97  Anm.  52).  Alber.  trium  fönt.  a.  0.  908  falsch  sexto  Idus  Novembris 
=  8.  November.  In  Einzelheiten  gehen  die  Berichte  weit  auseinander ;  ich  folge 
Jac.  Vitr.  4,  802.  Ol.  a.  0.  ist  der  kürzeste.  Nach  Nuweiri  bei  Ham.  109  baten 
die  Damiatenser  die  Christen  um  freien  Abzug.  Diese  gingen  darauf  auch  ein, 
führten  aber  doch  diejenigen,  welche  vor  Schwäche  nicht  mehr  fort  konnten,  in 
die  Gefangenschaft  nach  Ptolemais  (vgl.  Ibn  Ferat  bei  Wilken  a  0.  S.  287  An- 
merkung 28d).  >)  Gesta  obs.  118.  ')  OL  15,  1414.  *)  (jesta  obs.  a.  O.; 
vgl.  Mitth.  8,  S.  195  Anm.  9.  *j  Jac.  Vitr.  a.  0.  und  Aegidius  vonLewes  in  seinem 
Brief  a.  0.  874.  —  Nach  Villani  Stör.  Fioreni  bei  Murai  SS.  rer.  Ital.  IS,  15S 
wehte   zuerst  das  Danner  der  Florentiner  auf  der  Mauer  von  Damiette.     Eine 


Der  Ereuzzag  von  Damiette  1218—1221.    ü.  283 

den  Bauch  und  das  Feuer  in  der  Stadt  nicht  wenig  erschrocken  und 
glaubten,  es  würde  ein  neuer  Angriff  der  Sarazenen  erfolgen.  Als 
aber  der  Morgen  dämmerte,  sahen  sie  mit  Erstaunen  das  christliche 
Banner  yon  der  Mauer  wehen.  Freudig  stimmten  sie  ein  Tedeum  und 
Gloria  in  excelsis  an  und  'liefen  den  geofiEneten  Thoren  zu. 

Bald  brachten  Boten  die  Nachricht  ron  dem  Schicksal  der  Stadt 
zum  Sultan.  Dieser  war  sprachlos.  Zwei  Stunden  soll  er  m  dumpfem 
Hinbrüten  gesessen  haben,  bis  ins  Mark  erschüttert  Dann  ergriff  er 
sein  Schwert  und  schnitt  seinen  Bart  und  die  Mähnen  und  den  Schweif 
seines  Pferdes  ab^);  wenn  er  noch  an  einen  Angriff  gedacht,  so  ver- 
hinderte ihn  daran  der  Nil,  welchefr  in  derselben  Nacht  bedeutend 
gestiegen  war>).  Er  Yerbrannte  sein  Lager^)  und  zog  am  zweiten 
Tage^)  nach  der  Einnahme  der  Stadt  von  dannen.  Eine  Tagereise 
stromaufwärts,  wo  der  Nil  sich  in  die  beiden  Arme  von  Asmum  und 
von  Damiette  spaltet,  Talha  gegenüber^  schlug  er  sein  Lager  auf. 

Der  Anblick,  welcher  sich  den  eindringenden  Christen  in  der  Stadt 
darbot ,  war  ein  entsetzlicher.  Bings  auf  den  Strassen  und  in  den 
Häusern  lagen  verwesende  Leichname  und  verbreiteten  einen  unerträg- 
lichen Geruch  durch  die  ganze  Stadt;  in  einem  Bette  lagen  oft  drei 
bis  vier  Menschen  zusammen,  und  ofk  Lebende  bei  den  Todten,  denn 
den  Ueberlebenden  fehlten  die  Kräfte,  die  Leichen  fortzuschaffen  oder 
die  E^osten,  um  dafür  andere  zu  miethen,  weil  die  Forderungen  in^s 
ungeheuere  gingen,  und  sie  gingen  zu  Grunde  vom  Gerüche  der  Fäul- 
nis ihrer  Lagergenossen.  Die  Kinder  hingen  am  Halse  der  JMutter 
und  starben  in  der  Umarmung.  Männer  und  Weiber  lagen  entblöst 
auf  den  Strassen,  vielfach  von  Hunden  angefressen,  die  Beichen  starben 
mitten  in  Haufen  von  Getreide,  zu  deren  Verarbeitung  Menschen  und 
Kräfte  fehlten,  und  es  mangelte  an  den  Nahrungsmitteln,  an  welche 
sie  gewöhnt  waren,   wie  Melonen,   Knoblauch,  Fleisch  von  Bindern 


Variante  der  Gesta  obs.  112  sagt:  Christiani  yiderunt  quoddam  vezillum  bal- 
zanum  ....  Affirmabant  etiam  yiri  antiqui,  prudentes  et  religiosi,  Yezillum  bal- 
zanum«  qaod  videbant,  esse  vexillnm  beati  Leonard!,  et  illud  in  ecclesia,  in  qua 
corpus  eius  ia  presentem  diem  requiescit,  vidisse. 

*)  Gesta  obs.  114;  Joh.  v.  Tulb.  186;  üb.  duell.  164.  iVagm.  §  119.  Jac. 
Vitr.  4,  S02.  >)  Gesta  obs.  IIS;  Ol.  16,  1414;  Fragm.  §  116.  Nach  Johann 
V.  Tnlb.  1S6  kam  der  Sultan  wirklich  bis  nahe  an  das  Lager,  fand  es  aber  wol 
befestig  und  zog  wieder  ab.  •)  Ol.  a.  0.,  Jac.  Vitr.  4,  804.  — -  Joh.  v.  Tulb. 
und  Lib.  duelL  164  wissen  noch  von  der  Anwesenheit  des  Al-Faiz  im  Lager  der 
Sarazenen;  dieser  war  längst  fori  «)  Jac.  Vitr.  a.  0.  Nach  Joh.  v.  Tulb.  187 
und  Lib.  daell.  a.  0.  erst  nach  5  Tagen,  die  er  mit  Verwüsten  der  Umgegend 
ausfüllte;  nach  llerm.  y.  Salza  a.  0.  sequenti  nocte,        ^)  Makr.  106  (Harn.  88). 


284  Hoogeweg. 

und  Vögeln,  Fische  und  Früchte^).  Die  Einwohner  der  einst  blühenden 
Stadt  waren  auf  wenige  Tausend  zusammengeschmolzen  und  auch  von 
diesen  waren  nur  wenige  noch  im  Stande  Waffen  zu  tragen*),  unter 
diesen  umständen  konnte  mit  Becht  ein  arabischer  Schriftsteller  sagen, 
dass  der  Fall  Damiettes  weniger  der  Tapferkeit  der  Christen  zuzu- 
schreiben war,  als  dem  Absterben  der  Besatzung  >).  Doch  bleibt  ihnen 
der  Buhm,  trotz  der  vielfachsten  Gefahren  und  Mühen  die  Stadt  der- 
gestalt blockirt  zu  haben,  dass  es  soweit  kam. 

Mit  gezückten  Schwertern  drangen  die  Christen  trotz  des  Schauders, 
der  ihnen  entgegenstarrte,  auf  die  halbyerhungerten  und  widerstands- 
unfähigen Menschen  ein  und  mordeten  erbarmungslos.  Der  Fanatis- 
mus, die  Gier,  möglichst  viel  in  Sicherheit  zu  bringen,  liess  sie  ver- 
gessen, dass  sie  Christen  waren.  Wie  120  Jahre  vorher  bei  der  Er- 
oberung Jerusalems  wurde  auch  hier  ein  Blutbad  in  Scene  gesetzt, 
das  nur  geringer  war  durch  das  Material,  dass  ihnen  zum  Hinschlachten 
zu  Gebote  stand^).  Auch  die  heiligen  Stätten  der  Araber  blieben  von 


i)  OL  21,  1418;  Gesta  obs.  118;  Joh.  v.  Tulb.  187;  Lib.  duelL  16S  ff.; 
Makrizi  106  (Harn.  82);  Pragm.  §  118  ff.;  Jac.  Vitr.  4,  808;  Mattü.  Paris.  751. 
>)  Die  Zahlen  gehen  hier  sehr  auseinander.  Ol.  19,  1416:  computantur  ad  tri- 
ginta  milia  et  amplius,  quos  sine  ferro  et  igne  Dominus  percussit;  und  22,  1418: 
Ocioginta  fere  milia . . .  perierunt  in  civitate,  ezceptis  üs,  quos  sanos  et  languidos 
inyenimus,  quasi  tria  milia,  qnorum  trecenti  spectabiliores  utriusque  sexns  ad 
redemptionem  capiavorum  nostrorum  reserTantur  (vgl.  Matth.  Paris,  a.  0.).  Nach 
den  Gesta  obs.  110  waren  vor  der  Einnahme  24,000  Menschen  umgekommen, 
und  es  wurden  vorgefunden  (118)  de  Tiris  (nicht  yiris)  plus  decem  miUia  homi- 
num  et  mulierum,  Joh.  v.  Tulb.  186:  ibi  erant  octoginta  milia  de  Sarracenis 
mortuis,  et  de  yiris  non  erant  nisi  decem  milia,  et  de  sanis  non  erant  nisi  tria 
milia.  Lib.  duell.  165:  de  octoginta  quatuor  millibus  . . .  non  erant  nisi  quinque 
millia  Sarraceni.  Jac.  Vitr.  4,  808 :  plusquam  quadraginta  millia  Sarracenorom 
infra  muros  civitatis  indusi  remanserunt ....  oapta  dritate  vix  tria  millia  Sar- 
racenorum  inyenimus,^inter  quos  vix  centum  sani  remanserunt,  qui  possent  de- 
fendere  dvitatem ;  vgl.  auch  dessdben  Brief  bei  d*  Achery  SpidL  8,  690 :  quadra- 
ginta milibus  ....  interemptis.  Fragm.  $  122:  4000  G^eüeuigene,  von  denen  etwa 
8000  dch  nur  noch  auf  den  Knien  fortbewegen  konnten;  einige  waren  noch  in 
die  Thürme  geflohen  und  warteten  bis  Mittag  um  Hilfe,  dann  ergaben  sie  sich. 
Dies  erw&hnt  auch  Henn.  y.  Salza  in  seinem  Briefe  a.0.  197,  der  plusquam  tria 
milia  mortuorum  angibt,  und  Aegidius  von  Lewes  a.  0.  874.  *)  Gesch.  der 
Patr.  407;  vgl.  auch  Makrizi  (z.  J.  1249)  bei  Michaud,  Bibliogr.  des  crois.  2,  720). 
*)  Selbst  den  Besserdenkenden  der  Christen  missfiel  die  Metzelei,  vgl.  Chron.  ürsp. 
M.  6.  SS.  28,  881 :  Factaque  est  intra  dvitatem  caedes  maxima  Sarracenorum  .  .  . 
ita  ut  esset  miserabüe  spectaculum  etiam  ipsis  Ghristianis  rectis  corde  et  flezia 
hnmana  oompasdone.  Alber.  tr.  fönt.  a.  0. :  De  Sarracenis  vero  tot  cedderont 
ea  die  in  ore  gladii,  quod  nostris  quoque  displicuit.  Vgl.  Aegid.  von  Lewes  a.  O. 
und  Martine  et  Durand  ColL  5,  1479.  Dergleichen  Stellen,  welche  ein  Mitleiden 


Der  Ereuzzog  Yon  Damiette  1218—1221.    11.  285 

der  Wath  der  Christen  nicht  unberührt;  der  Altar  des  Tempels  des 
Mahamed,  der  aus  Ebenholz  gezimmert  war,  wurde  demolirt;  ja  selbst 
die  anglücklichen,  zum  Tode  erschöpften  Weiber  waren  nicht  sicher 
vor  der  sinnlichen  Leidenschaft  der  «Streiter  Christi*^). 

Die  in  der  Stadt  vorgefundene  Beute  war  sehr  gross.  Eorn, 
Gerste,  Oel  war  in  Menge  vorhanden,  aber  auch  goldene  und  silberne 
Geräthe  nnd  Kleinodien,  obwol  die  Einwohner  einen  grossen  Theil 
yergraben  oder  im  Nil  versenkt  hatten;  ferner  Wafifen,  Purpur,  kost- 
bare Steine,  Perlen,  seidene  und  Bissusgewänder,  dazu  400  Maulthiere 
und  Esel*).  Dazu  kam  noch  eine  Beihe  von  Gefangenen,  deren  viele 
den  vornehmeren  und  reicheren  Geschlechtem  angehörten,  und  welche, 
soweit  sie  nicht  später  gegen  christliche  Gefangene  ausgelöst  wurden, 
als  Sclaven  an  die  Ejreuzfahrer  verkauft  wurden,  weil  es  zu  theuer 
war,  so  viele  auf  Kosten  des  JSeeres  zu  ernähren').  Trotz  der  strengen 
Verbote,  welche  erlassen  waren^),  fanden  sich  doch  etliche,  die  nicht 
umhin  konnten,  ihrer  Habsucht  freien  Lauf  zu  lassen  und  manches, 
was  sie  fftnden,  zu  unterschlagen.  Noch  bevor  man  aber  zur  Theilung 
der  Beute  schritt,  entbrannte  ein  heftiger  Streit  zwischen  dem  Legaten 
und  König  Johann  um  den  Besitz  von  Damiette,  den  jeder  für  sich 
beanspruchte.  Es  kam  soweit,  dass  der  König  bereits  den  Befehl  ge- 
geben hatte,  seine  Schiffe  zur  Ab&hrt  zu  rüsten.  Endlich  einigte 
man  sich  dahin,  die  Stadt  dem  Könige  zu  überlassen  mit  Vorbehalt 
der  zu  erwartenden  Befehle  aus  Bom  und  der  Bestimmungen  des 
Kaisers  Friedrich,  dessen  Eintreffen  im  Morgenlande  bereits  in  Aus- 
licht  gestellt  war^). 


mit  den  »Ungl&ubigen«  verrathen,  finden  sieh  nicht  oft  bei  den   christlichen 
Schriftatellem.    Um  so  bezeichnender  sind  sie. 

*)  Abu  Schamah  bei  Wilken  a.  0.  S.  287 ,  Anm.  284.  »)  Vgl.  Ol.  17, 
1415;  Gesta  obs.  114.  Joh.  y.  Tulb.  187;  Lib.  duell.  164.  Gegenüber  den  anderen 
Berichten  behauptet  Jac.  Vitr.  4,  808 :  inYenimns  autem  in  dvitate  valde  pauca 
victualia.  Interessant  ist  die  Stelle  des  üb.  duell.  a.  0.  Invenerunt  . . .  omnia 
neoessaria  ad  usum  yite  preter  yinum,  quo  et  Sarraceni  non  utuntur  nee  por- 
cina  Game.  Machometus  etenim,  eorum  legislator,  verens,  ne  sui  diaoipuli  ali- 
quando  forte  per  ebrietatem  suam  ne£Euidam  detegerent  sectam,  ab  usu  vini  eos 
proisuB  inhibuit;  sicque  usque  ad  presentes  legis  nee  sfuictio  inBcissa  pertinuit. 
Oarnibus  similiter  non  yescuntur  porcinis  ob  cau^m  deyorati  Machometi  sui  a 
pordfl.  M^estrel  §  172  erwähnt  allerdings  ausdrücklich  Wein.  ')  Jac.  Vitr.  4, 
804:  qnadringentis  de  melioribus  et  ditioribus  retentis.  Ol.  22,  1418:  trecenti 
tpectabiliores  utriusque  sexus.  Fragm.  §  128 :  400.  ^)  Vgl.  ausser  den  oben 
erwähnten  Statuten  auxihOl.  22,  1419;  Jac.  Vitr.  4,  808;  Fragm.  i  124.  ^)  Joh. 
▼.  Tulb.  188,  der  wol  kaum  richtig  sagt:  ciyitas fuit  assignata  regi  etAlamannis. 
Die  Gesta  obs.  115  sagen  nur:  sed  signo  oruoiB  muniti  ad  bonam  concordiam 
rerersi  sunt.    OL  28,  1419  erwähnt  den  Streit  nicht:  Legatus  . . .  D^miatam  cum 


286  Hoogeweg. 

Darauf  wurde  eine  aus  Vertretern  sämmtUcher  Nationen  bestehende 
Commission  zur  Veriheilung  der  Beute  eingesetzt,  welche  durch  einen  . 
Eid  bekräftigen  mussten,  unparteiisch  zu  Werke  zu  gehen  und  loyal 
zu  theilen^).  Sei  es  nun,  dass  die  Orossen  von  vornherein  einen  be- 
deutenden Antheil  für  sich  behielten,  sei  es,  dass  die  Commission  un- 
gerecht verfuhr,  kurz,  trotz  der  ungeheuren  Beute  wurden  doch  nur 
einem  jeden  sechs  Bisanten  eingehändigt*).  Da  brauste  der  Sturm 
der  Entrüstung  auf.  Man  griff  zu  den  Waffen  (Dea  21),  die  Römer 
und  Lateiner  besetzten  die  Stadt  und  warfen  die  Franzosen  aus  ihren 
Quartieren.  Mehrere  wurden  verwundet  und  einige  sogar  getodtet; 
das  ganze  Heer  war  in  Waffen;  mit  Gewalt  wollte  man  ertrotzen, 
was  man  f&r  sich  beanspruchen  zu  können  glaubte.  Nur  mit  Mühe 
gelang  es  dem  Legaten,  die  Sache  beizulegen,  indem  er  versprach, 
jedem  zu  seinem  Becht  zu  verhelfen'). 

Damit  war  die  Sache  aber  keineswegs  abgethan;  nur  eine  Zeit  lang 
ruhte  der  Streit.  Am  6.  Januar  1220  stürmte  das  Heer  noch  einmal 
los,  drang  auf  den  Legaten  ein  und  verlangte,  was  ihm  zukam,  weU 
man  sich  von  den  Bittem  übervortheilt  glaubte.  Oegen  sie  griff  auch 
der  Eonig,  die  Templer,  Hospitaliter  und  Franzosen  zu  den  Waffen, 
rückten  in  die  Stadt  und  jagten  die  Italiener  wieder  heraus;  es  soll 
io  weit  gekommen  sein,  dass  einige  den  Sultan  herbeirufen  wollten. 
-^  Wo  bleibt  da  der  religiöse  Hintergrund,  auf  welchem  sich  dieser 
Ereuzzug  abspielen  sollte!  Die  gemeinen  menschlichen  Interessen 
treten  zu  grell  zu  Tage,  als  dass  man  annehmen  könnte,  es  sei  wirk- 
lich noch  der  Mehrzahl  im  Ernste  um  eine  heilige  Sache  zu  thun; 
nur.  die  Sucht  nach  Gewinn,  eine  grossartige  Speculation  verbarg  der 
Deckmantel  christlichen  Interesses.  —  Man  einigte  sich  endlich  da- 
hin, dass  den  Bittern  je  24,  den  Priestern  und  Turkopulen  je  12,  den 
Enappen  je  6,  den  Weibern  und  Enaben  je  3  Bisanten  gegeben 
werden  sollten*).  — 


appendiciis  et  pertinentüs  regno  Jerosolimitano  contulit  in  perpetaum,  was  auch 
noch  abweicht. 

1)  Ii'ragm.  §  125.  *)  Joh.  y.  Tulb.  188;  Lib.  duelL  166  principea,  ücut 
promiserant,  enm  (thesaurum)  exercitui  dividere  nolebant  Nach  Jac  Vitr.  4, 
808  wurden  im  Gänsen  nur  400,000  Bisanten  vertheilt.  ')  Johann  v.  Tulb.  1S9. 
*)  Joh.  V.  Talb.  a.  0.,  der  noch  hinzusetet:  Et  sciatis,  quod  centum  milia  Ohriiti- 
anoram  erant  scripta  in  exeroitu.  Abweichend  sind  die  Angaben  bei  Fragm.  §  125: 
Den  Priestern  und  Rittern  24,  den  Tui^kopulen  12,  dem  Fussvolk  6  und  jeder 
Frau  8.  Im  ganzen  waren  aber  1400  Ritter  und  42,000  andere  Menschen  ohne 
die  Frauen  eingeschrieben.  —  Ueber  die  dem  deutschen  Orden  zuge&Uene  Beute, 
von  der  er  die  Hälfte  dem  König  Johann  abtrat,  vgl.  Koch,  Hermann  v.  Salsa 
8.  22  und  25. 


Der  Erenzzag  yon  Duniette  1218—1221.    II.  287 

Noch  am  Ende  des  Jahres  1219  war  es  den  Kreuz&hrern  ge- 
lungen, Tanis  in  ihre  Gewalt  zu  bekommen.  Diese  Stadt  lag  ungeföhr 
eine  Tagereise  östlich  von  Damiette.  Etwa  1000  Mann  waren  aus- 
gesandt worden,  um  zu  fboragiren  und  die  Lage  dieses  Ortes  genauer 
zu  erforschen.  Bei  ihrer  Annäherung  verriegelten  die  Einwohner  die 
Thore  und  suchten  das  Heil  in  der  Flucht,  denn  sie  glaubten  nicht 
anders,  als  dass  das  ganze  Heer  der  Feinde  heranrückte.  Die  Christen 
bemerkten  dies,  schlugen  die  Thore  ein  und  nahmen  die  Stadt  in 
Besitz.  Sie  war  durch  doppelte  Mauern  und  Graben  so  stark  befestigt, 
dass  sie  sehr  wol  hatte  einer  längeren  Belagerung  Trotz  bieten  können, 
zumal  der  sie  rings  umschliessende  See  den  Seitem  den  Zugang  im 
Sommer  sehr  schwer ,  im  Winter  unmöglich  machte.  Obwol  langst 
Ton  ihrer  früheren  Grösse,  Ton  der  die  Bauten  noch  Zeugnis  ablegten, 
herabgesunken,  zahlte  sie  doch  noch  zu  den  reicheren  Städten  Aegyptens, 
and  wäre  durch  ihre  Lage  sehr  geeignet  gewesen,  den  Sarazenen  einen 
Ersatz  für  das  rerlorene  Damiette  zu  bieten  und  ihnen  in  etwas  wenigstens 
noch  die  Verbindung  mit  dem  Meere  offen  zu  lassen^). 

Drei  Monate  waren  seit  der  Eroberung  Damiettes  vergangen,  als 
man  daran  ging,  die  Stadt  nun  auch  zu  einer  Heimstädte  des  christ- 
lichen Glaubens  zu  machen.  Nachdem  man  für  die  Fortschaffung  der 
Leichen  und  Säuberung  der  Strassen  Sorge  getragen  hatte,  wurde  das 
Fest  der  Lichtmess  Maria  dafür  ausersehen,  und  am  Morgen  dieses 
Tages  zogen  Glerus  wie  Laien  mit  dem  heiligen  Kreuze  und  den  christ- 
lichen Bannern  in  feierlicher  Frocession  in  die  Stadt  ein.  Latemen- 
und  Eerzenträger  begleiteten  den  Zug  und  Lob-  und  Dankgesänge 
drangen  zum  HimmeL  Der  Legat  selbst  las  die  Messe  zur  Ehre  Gottes, 
der  Jungfrau  Maria  und  aller  Heiligen*). 

Sogleich  machte  man  sich  auch  daran,  die  muhamedanische  Stadt  in 
eine  christliche  umzuwandeln.  Während  Bischof  Jakob  von  Akka  es 
sich  angelegen  sein  liess,  die  in  der  Stadt  vorgefundenen  Kinder  zu 
taufen  und  an  seine  Freunde  zur  Ernährung   und  Unterweisung  im 


1)  lieber  die  Grösse  des  Ortes  und  seine  alte  Berühmtheit  s.  OL  24,  1420. 
Bern.  Thesaur.  a.  0.  840;  Jac.  Yitr.  4,  804;  Rein.  Ann.  in  M.  G.  SS.  IC,  678. 
—  Das  Datum  der  Einnahme  gibt  OL:  in  festo  Clementis,  d.  i.  Not.  2S.  Jac. 
Yitr.  4,  S04  gibt,  wie  gewöhnlich,  kein  Datum.  Gesta  obe.  188:  Nono  decimo 
die  post  captionem  terre,  in  die  Sancte  Cecilie,  perrexerunt  Ghristiani  ad  castrum 
qaod  dicitur  Thamisium  ...  et  per  duos  dies  ante  illud  castrum  Hteterunt  et  in 
die  Sancti  Clementis  intus  intrayerunt.  Die  erste  Zeitbestimmung  ist  unrichtig, 
denn  sie  würde  den  24.  Nov.  ergeben,  CäcUia  ist  aber  den  22.  Lib.  duelL  166  : 
intraveraut  ac  in  festo  Sancti  Clementis  turres  munierunt.  *)  Johann  v.  Tulb. 
a.  O. 


288  Hoogeweg. 

Christenthum  zu  Tertheilen^),  wurde  die  Moschee  des  Muhamed  zu 
Ehren  der  Jungfrau  Maria  geweiht*).  In  ihr  wurden  vier  Altare  er- 
richtet, der  eine  f&r  die  h.  Jungfrau,  der  zweite  f&r  den  h.  Petras, 
der  dritte  ftbr  das  h.  Ereuz  und  der  vierte  f&r  den  h.  Bartholomäos, 
an  dessen  Tage  der  Eettenthurm  war  erobert  worden.  Ebenso  wurden 
auch  die  anderen  Moscheen  in  christliche  Kirchen  umgewandelt  und 
verschiedenen  Heiligen  geweiht  und  in  ihnen  taglich  Gottesdienst  ge- 
halten').  Auch  die  Thürme  der  Stadt  wurden  vertheilt  unter  die 
Reiche,  deren  Kri^^r  sich  vor  den  Mauern  Damiettes  zusammen- 
gefunden hatten.  Den  ersten  bekam  die  rSmische  Kirche  mit  dem 
dazugehörigen  babylonischen  Thore,  dessen  Name  in  den  des  BSmi- 
schen  umgeändert  wurde;  einen  anderen  erhielt  der  Erzbischof  von 
Damiette,  dessen  Stuhl  von  dem  päpstlichen  Legaten  wieder  her- 
gestellt wurde*). 

Die  riesigen  Befestigungen  der  Stadt  hatten  wenig  gelitten.  Nor 
ein  Thurm  war  durch  die  Oeschosse  der  Wurfinaschine  des  Herzogs 
Leopold  von  Oesterreich  bedeutender  beschädigt  worden^).  Es  kostete 
den  Kreuzfährem  nicht  viel  Mühe,  die  Schaden  wieder  auszubessern 
und  die  Stadt  in  den  Zustand  zu  versetzen,  dass  sie  nun  ihrerseits 
von  hier  aus  weitere  Operationen  vornehmen  konnten. 


*)  Jac.  Yitr.  4,  804;  von  ihnen  starben  aber  mehr  alt  500  bald  nach  der 
Taafe.  —  Ol.  18,  1416.  *)  Ol.  28,  1419  gibt  eine  genaue  Beschreibung  dieses 
Heiligthumee.  *)  Jac.  Yitr.  a.  0.  ^)  Damiette  war  softon  frfiher  BischoftsitK 
gewesen,  s.  Röhricht,  Quinti  b.  s.  scr.  min.  S.  XI,  Anm.  4,  vgl.  auch  Bern.  Thes. 
888  ff.    Brut  y  Tywysogion  8.  804.         »)  Ol.  22,  1418. 


Wenzel  Jamnitzers  Arbeiten  für  Erzherzog 

Ferdinand. 

Von 

Darid  y.  Schonherr. 

Das  k.  k.  Statthalterei-Archiy  in  Innsbruck  verwahrt  einige  aus 
dessen  yerschiedenen  libtheilungen  von  mir  gesammelte  Briefe  des 
berühmten  Nürnberger  Qoldschmieds  Wenzel  Jamnitzer  an  Erzherzog 
Ferdinand,  welche  in  Verbindung  mit  den  an  Jamnitzer  gerichteten 
Schreiben  des  Erzherzogs  in  die  künstlerische  Bethatigung  dieses  her- 
vorragenden Meisters  und  seine  Beziehungen  zu  anderen  Künstlern, 
namentlich  Jakob  Strada,  neuen  Einblick  gewähren  und  einige  bisher 
unbekannte  Arbeiten  desselben  betrefifen.  Die  Correspondenz  bricht 
leider  zu  früh  ab,  um  constatiren  zu  können,  ob  das  von  Erzherzog 
Ferdinand  bei  Jamnitzer  Bestellte  auch  vollendet  und  abgeliefert  worden 
ist,  sie  bietet  aber  so  viele  interessante  Einzelheiten  in  anderer  Sichtung, 
dass  eine  Skizzirung  des  yorliegenden  urkundlichen  Materials  nicht 
blos  in  Bücksicht  auf  die  verhältnissmässig  spärlichen  Nachrichten 
über  Jamnitzer  und  das  ihm  in  neuerer  Zeit  zugewendete  grosse  In- 
teresse, sondern  auch,  imi  anderweitige  Nachforschungen  zu  ermög- 
lichen, angezeigt  erscheint. 

Aus  dem  ersten  mir  yorliegenden  Briefe  des  grossen  Nürnberger 
Meisters  an  Erzherzog  Ferdinand  ddo.  Nürnberg  22.  December  1556 
erfahren  wir  Folgendes: 

Wenzel  Jamnitzer^)  war  im  Spätherbst  des  Jahres  1556  von  K. 
Maximilian  , etlicher  arbeit  halben*  nach  Wien  berufen  worden.     Er 


*)  Der  Name  dieses  Meisters  erscheint  in  den  Acten  sehr  verschieden  ge- 
schrieben: die  Bureaukratie  schreibt  Qamitzer  und  Jamitzer,  der  Freund  des 
Meisters,  Jakob  Strada,  schreibt  Jomitzer,  des  Goldschmieds  Schreiber  Jamnitzer 
und  Qamitzer,  er  selbst  aber  Jamitzer  und  Jamnitzer. 

MÜtiieUanfen  IX.  19 


290  V.   Schönherr. 

machte  bei  dieser  Gelegenheit  die  persönliche  Bekanntschaft  Erzherzogs 
Ferdinand,  welcher  eben  vom  TQrkenkrieg  zurückkehrend  in  Wien 
eingetroffen  war.  Was  Jamnitzer  fdr  E.  Maximilian  zu  arbeiten  über- 
tragen worden,  ist  nicht  gesagt,  es  musa  jedoch  eine  umfangreiche 
Arbeit  gewesen  sein,  denn  Erzherzog  Ferdinand  theilte  dem  in  Wien 
weilenden  Meister  mit,  er  sei  auch  des  Vorhabens,  «ein  dre flieh 
werk  von  silber  und  gold  machen  zu  lassen. *  Da  nun  Jamnitzer 
noch  eine  Zeit  lang  für  E.  Maximilian  zu  arbeiten  hatte,  ersuchte  er 
den  Erzherzog,  dieser  möge  «mit  angeregtem  werk  dieweil  verziehen', 
dagegen  wolle  er  «mittlerweil  einen  kunstlichen  maier  ein  visierung 
oder  etliche  (Visirungen)  über  bemeltes  werk  reissen  und  stellen  lassen*. 
Jamnitzer,  welcher  wie  der  Bildhauer  Alexander  Colin,  die  Oiesser 
Löffler  und  Qodl  und  andere  Meister  seiner  Zeit,  die  Beihilfe  anderer 
Eünstler  in  Anspruch  nahm,  bestimmte  hierzu  den  ihm  offenbar  schon 
länger  bekannten  und  behilflichen  Jakob  Strada  von  Mantoa,  zur  Zeit 
bereits  Bürger  von  Nürnberg.  Er  habe,  schreibt  er,  ^  alsbald  mit  einem 
fleysigen,  des  malens  und  anderer  desgleichen  künsten  wol  verstendigen 
gesellen,  mit  namen  Jacob  Strote,  ein  Italiener  und  auch  ein  mit- 
burger  alhie  zu  Nürmberg^)  gehandelt,  dass  er  sich  zu  solchem  vor- 
haben geprauchen  lassen  wolte. '  Derselbe  habe  sich  hiezu  bereit  er- 
klärt, da  aber  »das  werk  etwas  dapfers  und  ansehentlich  sein  soll' 
und  allerlei  Bedenken  eintreten  könnten,  halte  er  es  für  noth wendig, 
dass  Strada  vor  Inangriffiiahme  des  Werkes  selbst  zu  Sr.  Durchlaucht 
komme,  Zeichnungen  und  Muster  vorlege  und  mit  dem  hohen  Be- 
steller darüber  sich  bespreche.  Das  Nähere  theile  Strada  in  bei- 
geschlossenem Briefe  mit,  der  Erzherzog  aber  möge  ihn  verständigen, 
ob  Strada  zu  ihm  kommen  solle.  Der  nicht  eigenhändig  geschriebene 
Brief  Jamnitzers  ' ist  unterzeichnet:  «Wenzel  Jamnitzer,  Burger  und 
goldschmitt  zu  Nurmbergensis. '  (!)  Das  aufgedrückte  Petschaft  führt  deu 
auf  Jamnitzers  Werken  als  Marke*)  vorkommenden  Löwenkopf  im 
Schilde  und  darüber  die  Buchstaben  W.  I. 

Das  dem  Briefe  Jamnitzers  beigeschlossene,  ebenfalls  vom  22.  De  - 
cember  datirte,  in  italienischer  Sprache  abgefasste  Schreiben  des  Jakob 
Strada  an  Erzherzog  Ferdinand  bezeichnet  nun  nicht  blos  das  dem 
berühmten  Goldschmiede  aufgetragene  Werk  im  Allgemeinen,  sondern 


*)  Auf  einem  angeblich  von  Titian  gemalten  Portrait  des  Jakob  Strada  nennt 
dieser  sich  »civis  romanus^.  Inventar  Erzh.  Leopold  Wilhelm.  Jahrb.  der  kiinath. 
Samml.  des  allerh.  Kaiserh.  I.  2.  Abth.  LXXXVI.  »)  Auf  die  Verwendung 
des  Löwenkopfes  im  Wappen  des  Meisters  als  Marke  auf  dessen  Werken  hat  be- 
reits E.  Bergau  hiogewiesen.  (v.  Lfitzow:  Zeitschr.  f.  bild.  Kunst  1876  Beiblatt 
Nr.  40). 


Wenzel  iamnitzers  Arbeiten  für  Erzherzog  Ferdinand.  291 

theilt  auch  darüber  die  Ansichten    und  Bathschläge  Stradas  in  aus- 
führlicher Weise  mit. 

Strada  schreibt  an  den  Erzherzog:  Wenzel  Jamnitzer  (Jomitzer), 
welcher  letztyergangene  Tage  in  Wien  gewesen  sei,  habe  ihm  von 
einer  sehr  schönen  Arbeit  (un  belissimo  lavoro)  Mittheilung  gemacht, 
welche  der  Erzherzog  machen  zu  lassen  gedenke,  nämlich  die  Er- 
schaffung des  Adam  und  der  Eva  durch  Gott  im  irdischen  . 
Paradiese  (la  creazione  de  Adamo  et  Eva,  fatta  da  iddio  nel  para- 
diso  tereste).  Jamnitzer  habe  ihm  weiter  erzählt,  dass  Se.  Durchlaucht 
für  dieses  Werk  bereits  viele  schöne  Sachen  besässen,  als  Stufen  (mi- 
niere), Thiere,  Vögel  und  andere  hiezu  bestimmte  Sachen,  femer,  dass 
Se.  Durchlaucht  bald  anfangen  lassen,  jedoch  zuvor  noch  eine  Zeich- 
nung sehen  möchten,  welche  zu  machen  ihn  Jamnitzer  dringend  (con 
instanza)  ersucht  hätte.  Er  habe  aber  demselben  geantwortet,  eine 
solche  Zeichnung  sei  so  detaillirt,  wie  er  es  wünsche,  auf  einem  Bogen 
Papier  nicht  zu  ,machen  und  selbst,  wenn  er  eine  Zeichnung  fiir  das 
Werk  machen  wollte,  müsste  er  zuvor  genau  die  Meinung  Sr.  Durch- 
laucht wissen,  auch  die  Grösse,  ip.  welcher  das  Werk  auszuführen  wäre. 
Man  müsse  Alles  mit  Verstand  (con  juditio)  und  nach  der  hL  Schrift 
anordnen  und  nach  bestimmtem  Masse  verfertigen.  Es  sei  auch  schwer, 
das  Werk  durch  eine  Zeichnung  darzustellen,  denn  dasselbe  werde 
einen  grossen  Baum  einnehmen  und  um  das  richtig  zu  verstehen,  sei 
es  nothwendig,  ein  Modell  zu  machen  in  der  Weise,  wie  dies  beim 
Bau  von  Palästen  üblich  wäre,  damit  die  mit  der  Arbeit  betrauten 
Meister  sich  daran  halten  könnten. 

Der  biedere  deutsche  Goldschmied,  welcher  seinen  welschen  Freund 
dem  Erzherzog  so  warm  empfohlen  hatte,  dachte  gewiss  nicht  daran, 
dass  Strada  diese  Gelegenheit  benützen  könnte,  um  den  Löwen- 
antheil  an  dem  für  den  Erzherzog  bestimmten  Werke  für  sich  zu  be- 
anspruchen, wie  derselbe  es  in  der  That  gethan  hat,  indem  er  Sr. 
Durchlaucht  nahe  legt,  ihn  nicht  blos  zum  Director  des  Werkes  zu 
bestellen,  sondern  das  ganze  Werk  ihm  unumschränkt  zu  übertragen. 
Es  sei  anch  nothwendig,  schreibt  nämlich  Strada,  dass  ein  Director 
(un  sopra  capo)  bestellt  werde,  der  die  Arbeit  verstehe,  um  die  hiebei 
betheiligten  Meister  dirigiren  zu  können,  denn  sonst  würde  das  Werk 
endlose  Kosten  verursachen  und  schliesslich  doch  nicht  zur  Zufrieden- 
heit der  Erzherzogs  ausfallen;  hingegen  aber,  wenn  ihm  der  Auftrag 
gegeben  würde,  glaube  er  dieses  Werk,  selbst  wenn  es  noch  grösser 
wäre,  zur  Zufriedenheit  des  Erzherzogs  zu  vollenden.  Er  finde  noch 
viele  schöne  Sachen,  welche  zu  diesem  Werke  dienlich  wären,  nament- 
lich   ein  prächtig  gemaltes  Thierbuch   (libro  de  animali),  auch  viele 


292  ▼•  Schönherr. 

seltene  Fische,  die  ftir  die  Flüsse  verwendet  werden  könnten.  Zu  be- 
sagtem Werke  könnte  man  auch  edle  Steine  verwenden,  wie  Agat, 
Carniol,  rohen  Smaragd  (plasme),  Sardonix  (sardoni)  und  andere.  Au 
anderen  Theilen  des  Werkes  könnten  die  Erzählungen  der  Bibel,  an 
die  man  sich  zu  halten  hätte,  angebracht  werden.  Doch  das  alles  lasse 
sich  besser  mündlich  besprechen,  als  in  Briefen,  üeber  Aufforderang 
des  Goldschmieds  habe  er  diese  wenigen  Worte  an  Se.  Durchlaucht 
geschrieben  und  diese  Gelegenheit  gerne  benutzt,  damit  Se.  Durch- 
laucht ihn  als  ihren  Diener  erkenne.  Gott  möge  es  fögen,  dies  durch 
die  That  beweisen  zu  können.  Er  glaube,  der  Erzherzog  werde  seinen 
Namen  wol  kennen  und  seine  Eaisermedaillen-Bücher  (libri  dele  me- 
daglie  degli  imperatori)  und  andere  seiner  Werke  bei  Herrn  Johann 
Jakob  Focher  (Fugger)  in  Augsburg  gesehen  haben.  Es  seien  schon 
12  Jahre,  dass  er  sich  mit  Arbeiten  för  denselben  beschäftige.  Er 
sei  jetzt  damit  nahe  am  Ende,  glaube  aber,  dass  ihn  Fugger  mit  einer 
neuen  Arbeit  betrauen  werde.  Wenn  jedoch  der  Erzherzog  ihm  jene 
Arbeit  übertragen  würde,  wäre  dies  fiir  ihn  die  höchste  Gunstbezeugung 
und  er  erbiete  sich,  trotz  seiner  vielen  Beschäftigung  nach  Prag  oder 
wohin  immer  Se.  Durchlaucht  es  wünsche,  zu  kommen,  jedoch  nur, 
wenn  Se.  Durchlaucht  die  ganze  Arbeit  ihm  übertragen  wolle,  wenn 
er  dabei  zu  befehlen  habe  und  Niemandem  sich  unterzuordnen  brauche 
als  dem  Erzherzoge,  dem  er  demüthig  die  Hand  küsse. 

Er  unterzeichnet:  umil  servitor  Jacopo  Strada,  Mantuano. 

Das  Petschaft,  womit  Strada  sein  Schreiben  siegelte,  zeigt  einen 
quer  getheilten  Schild,  in  dessen  obern  Feld  einen  nach  links  schauenden 
Adler,  im  unteren  Felde  drei  linke  Schrägbalken.  Ueber  dem  Schilde 
stehen  die  Buchstaben  I.  S. 

Die  Antwort  auf  diese  Zuschrift  erhielt  Strada  durch  Jamnitzer, 
welchem  Erzherzog  Ferdinand  unterm  7.  Jänner  1557  schreibt,  er 
möge  dem  von  ihm  zu  seinem  Werke  »vast  tauglich  und  nützlich* 
bezeichneten  ,  trefflichen  künstler**  mittheilen,  er  nehme  sein  Aner- 
bieten zu  Gnaden  an  und  Strada  möge  auf  nächste  Lichtmessen  sich 
gewiss  bei  ihm  einfinden,  auch  die  ,  bücher  und  anders,  so  zu  unserm 
solchen  werch  förderlich  und  dienstlich  sein  möchte*,  mitbringen.  Er 
werde  dann  mit  ihm  die  Sache  besprechen,  ,  auch  ine  gnediglich  gern 
hören*  und  ihm  darauf  seine  Meinung  mittheilen. 

Strada  erklärte  sich  gleich  bereit,  zu  Erzherzog  Ferdinand  nach 
Prag  zu  reisen.  Am  27.  Jänner  berichtete  dies  Jamnitzer  Sr.  Durch- 
laucht mit  dem  Beifügen,  dass  Strada  an  diesem  Tage  auch  bereits 
abgereist  sei.  ,Da  kan**,  schreibt  Jamnitzer,  ^e.  f.  d.  mit  im  von 
allen  sachen  selbst  reden  und  euer  gemut  gegen  im  ero&en,   damit 


Wenzel  Janmitzers  Arbeiten  fftr  Erzherzog  Ferdinand.  293 

es  in  ein  gute  fisirung  bracht  wurde.*  Ihn  selbst  werde  dann  der 
Erzherzog  mit  seiner  Arbeit  ,  allzeit  ganz  unterthenig,  gehorsam  und 
willig  finden.  *  Mit  Strada,  schreibt  Jamnitzer  weiter,  schicke  er  « et- 
liche geschmelzte  (gegossene)  tierlein*,  um  zu  erfahren,  «wie 
die  tierlein  im  schmelzen  *  Sr.  Durchlaucht  gefallen,  ,  dan  es  ist  einer 
hie,  der  es  sunst  ser  bej  ist*,  d.  h.  wol,  der  augenblicklich  ohne 
Beschäftigung  ist.  Diese  Thierlein  seien  aber  in  grosser  Eile  gemacht 
worden.  Nach  Bekanntgabe  der  Qrösse  der  Thierchen  könnte  man 
diese  mittlerweile  .schmelzen  und  zurichten*  und  dadurch  dem  ganzen 
Werke  vorarbeiten,  wodurch  dieses  dann  um  so  eher  verfertigt  werden 
könnte.  Der  Orpheus  sammt  den  «thirlein  und  kreitlein* 
komme  ihm  auf  8  Thaler  zu  stehen.  Er  stelle  es  Sr.  Durchlaucht 
anheim,  den  Orpheus  zu  behalten  oder  zurückzusenden,  in  welch  letzterem 
Falle  er  ihn  « auf  einen  Deckel  zu  einem  Trinkgeschirr  machen  *  werde- 

Der  nicht  eigenhändig  geschriebene  Brief  trägt  eben&Us  das 
Petschaft  Jamnitzers  mit  dem  Löwenkopf. 

Die  Antwort  des  Erzherzogs  auf  dieses  Schreiben  Jamnitzers  bat 
sich  nicht  erhalten,  bis  zum  17.  November  liegt  überhaupt  kein  auf 
das  bestellte  Werk  bezügliches  Actenstück  vor. 

In  einem  Schreiben  vom  17.  November  1557  berichtet  der  Berg- 
gerichtsschreiber in  Joachimsthal,  Georg  Hochreuter,  au  den  Erzherzog, 
er  habe  dem  Goldschmied,  , welcher  allerlei  blumen  und  laubwerch, 
auch  allerlei  thierle  von  silber  abgiessen  kann*,  nach  Dresden  ge- 
schrieben und  ihn  angefordert,  zu  Sr.  Durchlaucht  nach  Prag  sich 
zu  begeben.  Der  Goldschmied  habe  ihm  geantwortet,  er  wolle  dies 
gerne  thun,  allein  ohne  Erlaubnis  des  Kurfürsten  Herzogs  August 
dürfe  er  nicht  fortreisen.  Demnach  möge  also  der  Erzherzog  diesem 
selbst  schreiben,  oder  wenn  er  es  vorziehe,  dass  er  (Hochreuter)  nach 
Dresden  reise  und  dem  Kurfürsten  die  Sache  vorstelle,  ihm  eine  Voll- 
macht senden. 

Erzherzog  Ferdinand  zog  das  letztere  vor  und  sendete  dem  Berg- 
gerichtsschreiber ein  vom  28.  November  datirtes  Credenzschreiben. 
Dieser  aber  sollte  dem  Kurfürsten  vortragen,  der  Erzherzog  sei  Willens 
,ein  werk  oder  kunststück  zuerichten  zulassen*  und  da  der  Kurfärst 
9 einen  kunstlichen  goldschmied  bei  ihm  habe,  der  allerlei  pluemben, 
laubwerch  und  tierlein  von  silber  abgiessen  kann*  und  daher 
zu  besagtem  Kunstwerke  dienlich  und  tauglich  wäre,  so  möge  er  dem 
Erzherzog  zu  Gefallen  ihn  nach  Prag  kommen  und  eine  Zeit  lang 
da  bleiben  lassen.  Zur  Stunde  wisse  er,  der  Erzherzog,  freilich  nicht, 
wann  er  den  Goldschmied  brauchen  werde,  nach  erlangter  Bewilligung 
des  Kurfürsten  würde  er  aber  diesem  selbst  schreiben. 


294  ▼•  Schönherr. 

Was  mit  dem  in  Dienst  oder  Arbeit  des  Kurfürsten  von  Sachsen 
stehenden  Goldschmied  weiter  geschehen,  ist  nicht  bekannil,  auch  lässt 
sich  nicht  feststellen,  ob  derselbe  jener  Meister  ist,  von  welchem  Jam- 
nitzer  in  seinem  Schreiben  an  den  Erzherzog  vom  7.  Jänner  1557 
Erwähnung  macht  Es  scheint  dies  zweifelhaft,  da  der  von  Jamnitzer 
erwähnte  Mebter  zu  dieser  Zeit  in  Nürnberg  und  nicht  in  Dresden 
sich  befand.  Andererseits  bleibt  freilich  nicht  ausgeschlossen,  dass  der- 
selbe in  der  Zwischenzeit  bei  dem  Kurfürsten  von  Sachsen  Arbeit 
oder  Anstellung  gefunden  hat.  Als  sicher  glaube  ich  jedoch  an- 
nehmen zu  können,  dass  das  Werk,  für  welches  dieser  Ooldschmied 
Thierchen,  Laubwerk  und  Blumen  in  Silber  giessen  sollte,  das  dem 
Jamnitzer  und  Jakob  Strada  übertragene  ist,  nämlich  die  Erschaffung 
Adams  und  Evas  im  Paradiese,  für  welches  von  Anfang  an  Thiere, 
Kräuter  und  Blumei^,  Fische  für  die  Flüsse  etc.  machen  zu  lassen  be- 
stimmt war. 

Vom  7.  Jänner  1557  bis  8.  Juli  1558  haben  wir  wieder  keine 
weitere  Nachricht  über  das  von  Erzherzog  Ferdinand  bei  Jamnitzer 
bestellte  Werk.  Wie  aus  einem  Schreiben  des  Erzherzogs  Ferdi^^and 
von  letzterem  Datum  hervorgeht,  kam  das  Werk  bis  zu  die^m 
Zeitpunkte  noch  nicht  in  Ausführung.  Aus  dieser  Zwischeiizeit  liegt 
uns  dagegen  ein  Schreiben  des  berühmten  Goldschmieds  an  Se.  Durch- 
laucht vor,  welches  in  einer  anderen  Beziehung  von  Interesse  ist  Es 
ist  dies  ein  Begleitschreiben  zu  einem  an  Erzherzog  Ferdinand,  den 
ffliebhaber  der  freien  künste'  gesendeten  Exemplare  seines  Werkes 
über  die  Perspective,  welches  er  sehr  hoch  anschlägt,  hiebei  aber 
in  frommer  Bescheidenheit  Gott  die  Ehre  gibt  In  demselben  sagt  er: 
,  Nachdem  mir  der  ewige,  guetige  got  durch  seinen  väterlichen  segen 
gnad  verlihen,  dass  ich  die  löbliche,  nützliche  und  synreiche  kunst 
der  perspectif  also  erfunden,  dass  dergleichen  zuvor  nie  gesehen  wor- 
den, wie  ich  dann  dieselb  mit  iren  figum  ordenlichen  in  ein  libell 
zusammen  gebracht,  hab  ich  underthenigsts  gehorsams  nit  unterlassen 
mugen,  eurer  fürstlichen  durchleuchtigkeit ,  als  einen  liebhaber  der 
freien  künste  ein  exemplar  desselbigen  werks  alleruntertbenigst  zu 
presentiren.  * 

Waren,  wie  bereits  oben  bemerkt,  nach  den  vorliegenden  Acten 
in  der  Ausführung  des  von  Erzherzog  Ferdinand  geplanten  Werkes 
bis  zum  Sommer  des  Jahres  1558  keine  weiteren  Schritte  geschehen, 
so  nahm  jetzt  der  Erzherzog  die  Sache  wieder  ernstlicher  auf  und 
forderte  mit  Bezug  auf  die  früheren  Verhandlungen  unterm  8.  Juli  1558 
Jamnitzer  auf,  ,  seinem  erbieten  gemäss'  alsbald  nach  Prag  zu  kommen, 
„auch  einen  guten  künstler,   der  mit  dem  verporgen  über  sich  wer- 


Wenzel  Janmitzers  Arbeiten  für  Erzherzog  Ferdinand.  295 

fanden  prunnwerk,  so  man  in  lastgärten  von  kurzweil  wegen  zu  machen 
pflegt,  umzugeen  und  zu  machen  weiss',  mitzubringen. 

In  seiner  vom  21.  Juli  datirten  Antwort  entschuldigt  sich  Jam- 
nitzer,  dass  es  ihm,  wie  Herr  Paul  Winkelheyer  bestätigen  werde, 
unmöglich  sei,  jetzt  zukommen,  obwol  er  nichts  lieber  wollte,  „denn 
auf  f.  d.  begeren  alsobald  zu  erscheinen.'  Er  sei  mit  der  Arbeit  für 
Sr.  Durchlaucht  Herrn  Bruder  (K.  Maximilian)  noch  nicht  zu  Ende 
und  ,mit  yilen  gesellen  und  gesinds  überladen.'  Zudem  habe  er  neu- 
lich seinen  ältesten  Sohn^)  zum  Herzog  von  Ferrara  arbeitshalber 
gesendet  In  zwei  Monaten  werde  er  aber  auf  seiner  Beise  nach  Wien 
nach  Prag  kommen  und  den  Künstler,  welcher  ,mit  dem  verporgen 
über  sich  werfenden  bninnenwerk  ein  gueten  verstand  hat',  mit- 
bringen. 

Gleichzeitig  berichtet  Jamnitzer  dem  Erzherzog  über  einen  von 
ihm  verfertigten  kunstreichen  Brunnen  von  Silber  und  ver- 
goldet «Ich  hab',  schreibt  er,  ,.dise  tag  ein  kunstlichen,  silbern 
and  vergulten  brunnen  einem  guten  freund  ausgemacht.  Hat  gewaltige 
wassersprüng.  Den  mag  man  in  einem  sal  brauchen.  Wie  e.  f.  d. 
vom  Winkelheyer  müntlich  vernemen  werden,  den  will  er  verkaufen. 
Wigt  bis  in  112  mark,  wird  unge verliehen  2800  fl.  anlaufen.  Da 
e.  f  d.  darzue  ein  lust  haben  würden,  hielt  ich  darfur,  es  wurd  mit 
dem  man  wol  zu  handeln  sein.' 

Der  Erzherzog  erklärte  sich  in  seinem  Schreiben  vom  15.  August 
an  Jamnitzer  mit  dessen  Antrag,  den  WasserkQnstler  mitzubringen, 
einverstanden,  bemerkt  aber,  dass  er  auf  den  Kauf  des  von  ihm  für 
Winkelheyer  verfertigten  silbernen  Brunnens ,  diserzeit '  nicht  reflectire. 

Die  von  Jamnitzer  in  Aussicht  gestellte  Reise  nach  Prag  und 
Wien  wurde  von  ihm  in  der  That  unternommen  und  fanden  zwischen 
ihm  und  Erzherzog  Ferdinand  weitere  Verhandlungen  statt.  ,  Unterm 
16.  März  1559  schreibt  der  Erzherzog  dem  Meister,  er  wünsche,  dass 
die  demselben  aufgetragene  Arbeit  ehemöglichst  verfertigt  werde  und 
Jamnitzer  ihm  berichte,  was  er  daran  bereits  gemacht  habe  und  bis 
zu  welcher  Zeit  die  Arbeit  vollendet  sein  werde.  Wenn  der  Meister 
die  zwei  guten  Bildschnitzer,  welche,  wie  er  wisse,  eine  Zeit  lang  in 
seinen  Diensten  zu  dem  , vorhabenden  werk'  sich  gebrauchen  lassen 


1)  Ich  habe  bisher  nicht  finden  können,  dass  Jamnitzer  ein  an  Sohn  gehabt 
habe.  Dass  er  hier  von  seinem  ältesten  Sohne  spricht,  setzt  voraus,  dass  er 
zwei  oder  mehrere  Söhne  gehabt  habe,  von  welchem  der  älteste  zu  dieser  Zeit 
schon  sehr  tüchtig  gewesen  sein  rauss,  da  er  ^  arbeitshalber  ^  an  den  herzog- 
lichen Hof  von  Ferrara  gekommen  ist. 


296  ▼•   Sohönherr. 

wollen,  bekomme,  solle  er  sie  nach  Prag  schicken.  Das  Silber,  welches 
der  jüngst  mit  ihm  getroffenen  Abrede  gemäss  ihm  bereits  hätte  ge- 
sendet werden  sollen,  werde  er  ehestens  ihm  zustellen  lassen. 

In  der  Beantwortung  dieser  Zuschrift  des  Erzherzogs  sagt  Jam- 
nitzer,  es  sei  ihm  unmöglich,  die  Zeit  zu  bestimmen,  binnen  welcher 
9 solch  tapfers  werk'  verfertigt  werden  könnte,  «denn  dasselbe  müsse 
«mit  wol  bedachten  mut  und  sin'  gemacht  werden  und  yerurflache 
ihm  9  warlich  viel  nachdenken*.  Auch  seien  schon  etliche  .visierungen* 
dazu  vergebens  gemacht  worden.  Augenblicklich  habe  er  «den  fiiss 
im  werk  *,  und  sobald  dieser  fertig  sein  werde,  wolle  er  ihn  Sr.  Durch- 
laucht sofort  senden,  «dann  ich  selbst  in  der  sach  nit  feiern  will* 
Auch  mit  der  «Wasserkunst*  sei  er  beschäftigt  und  wolle  sie  «auf  das 
pest  machen.'  Die  Bildschnitzer  anbelangend,  welche  er  nach  Prag 
zu  schicken  beauftragt  sei,  habe  er  mit  zweien,  welche  die  fleissigsten 
und  geschicktesten  wären,  gesprochen,  aber  keiner  wolle  sich  unter- 
stehen, «solche  kleine  tirlein  zu  machen*,  wol  aber  die  grössten 
Thiere  «und  beslein*  (sie!).  Nun  seien  aber  der  kleinen  Thiere  viele, 
der  grossen  Thiere  aber  wenig  und  würden  «die  Beinlein  an  den 
kleinen  tirlein  so  gar  dir  (dürr)  und  schwach.  *  Sein  Eath  wäre  nun, 
dass  Se.  Durchlaucht  « etliche  der  fisirungen  von  kanderfaden  (conter- 
feiten)  tirlein  *  nach  Nürnberg  sende,  die  kleinsten  Thierchen  «  schmelzen  * 
(giessen)  und  die  grossen  von  Silber  machen  lasse.  Inzwischen  wolle  er 
einen  zu  bekommen  suchen,  der  « die  tir  am  besten  schmelzet.  *  Die  kleinen 
Thiere  könnten  «nit  besser  zuweg  gebracht  werden,  denn  geschmelzt* 
Er  sei  übrigens  der  Meinung  gewesen,  der.  Erzherzog  habe  durch  seine 
Bildschnitzer  diese  Arbeit  machen  lassen  wollen,  wie  ihm  Se.  Durch- 
laucht zu  Prag  gesagt  hätte.  «  Weiter  meldet  euer  fürstlich  durchlaucht, 
ir  wollet  das  silber  zu  der  kredenz  schicken,  das  will  ich  e.  £.  d. 
mit  allem  fleis  machen.  *  Jamnitzers  Schreiben  datirt  Nürnberg  27.  März 
1559. 

Der  Erzherzog  erwiderte  ihm  mittelst  Schreiben  aus  Prag  3.  April, 
wenn  Jamnitzer  auch  die  Zeit  der. Vollendung  der  Arbeit  nicht  be- 
stimmen könnte,  werde  derselbe,  wie  er  hoffe,  in  Ausführung  des 
Werkes  keinen  Fleiss  sparen  und  keine  Zeit  verlieren ;  die  zwei  Bild- 
hauer aber  möge  er  ihm  nur  ehemöglichst  schicken,  er  hoffe,  mit 
ihnen  in  Betreff  der  Arbeit,  die  sie  vorgeblich  nicht  machen  zu  können 
glaubten,  schon  überein  zu  kommen. 

Die  beiden  Bildhauer  waren,  wie  wir  aus  einem  weiteren  Schreiben 
Jamnitzers  *  (ddo.  24.  April)  an  Erzherzog  Ferdinand  erfahren,  nicht 
zu  bewegen,  ihr  Hauswesen  zu  verlassen  und  die  Arbeit  in  Prag  zu 
machen.     Ledige  Gesellen  aber,   versichert  Jamnitzer,   finde  man  zu 


Wenzel  Janmitzers  Arbeiten  fQr  Erzherzog  Ferdinand.  297 

dieser  Arbeit  jetzt  nicht  Der  eine  der  beiden  Bildschnitzer  wolle  sich 
jedoch  unterstehen,  alles  was  die  Thiere  betreffe,  in  Nürnberg  zu 
machen.  Derselbe  sei  Bildschnitzer  und  Goldschmied  und  scheine  ihm 
zu  solcher  Arbeit  am  geschicktesten  zu  sein.  .Der  wolt  es  alles  von 
wax  bassirn  (bossiren)  und  von  silber  giessen,  auch  verschneiden 
imd  verfertigen  bis  zu  den  färben.'  Jamnitzer  habe  demselben  ,ein 
reslein*^)  von  Wachs  zu  einem  Muster  machen  lassen.  Wenn  es  Sr. 
Durchlaucht  gefalle,  wolle  er  auf  deren  Kosten  nach  Prag  kommen, 
doch  daselbst  die  Arbeit  zu  machen,  sei  ihm  nicht  möglich,  denn  er 
könne  von  seiner  Werkstätte  nicht  so  lange,  wegbleiben;  zu  Hause 
aber  wolle  er  mit  allem  Fleiss  der  Arbeit  obliegen. 

Gleichzeitig  mit  diesem  Schreiben  sendete  Jamnitzer  dem  Erz- 
herzog den  «fuss  zum  perg*  und  bemerkt,  dass  dieser  Fuss,  den 
er  eigenhändig  (»mit  meiner  hant')  gemacht  und  an  dem  Se.  Durch- 
laucht 9 mancherlei  art  und  auf  etlich  weg  verkehrt'  habe,  ihn  viel 
Muhe  gekostet  hätte.  Seine  Meinung  wäre  nun,  dass  der  Fuss  von 
aussen  von  köstlichem  Holz  gemacht  würde,  nämlich  von  „  ehbaumen 
(Eschen-  ?)  und  Ölbäumen  holz  und  sandell  (Sandelholz)  und  helfenbein 
und  buxbaumen  holz  und  was  man  von  allerlei  hiebsen  (hübschen) 
holz  einlegen  kient  (könnte)  und  etlichs  ding  daran  geschnitten  wird '. 
In  die  schwarzen  Feldungen,  schreibt  er  weiter,  könne  man  silberne 
Figuren  oder  Historien  oder  was  der  Erzherzog  wünsche,  machen. 
Man  könne  auch  sonst  ,  allerlei  zier  von  silber  daran  machen ',  wenn 
Se.  Durchlaucht  viel  Silber  daran  haben  wollte,  ,  denn  das  ist  nur  im 
kleineu  werk  anzeigt,  im  grossen  werk  wirt  es  noch  fil  mer  zir  er- 
fodern,  das  man  im  kleinen  nit  dan  (thun)  kan.* 

Damit*  der  Erzherzog  alle  Dinge  messen  könne,  schicke  er  auch 
einen  Massstab.  Sobald  er  seine  Meinung  erfahren  haben  werde,  wolle 
er  mit  allem  Fleiss  darüber  sein.  Silber  sei  ihm  durch  den  Münz- 
meister in  Joachimsthal  noch  keines  zugekommen,  nach  Empfang  des- 
selben werde  er  es  sofort  unter  die  Hand  nehmen.  Schliesslich  bittet 
er  um  Entschuldigung,  dass  er  den  Boten  so  lange  aufgehalten;  er 
habe  ihn  bis  jetzt  in  seinem  Hause  behalten,  damit  er  ,  solches  werk  ^ 
durch  ihn  sicher  nach  Prag  schicken  könnte. 

Erzherzog  Ferdinand  erklärte  sich  in  seinem  Schreiben  an  Jam- 
nitzer ddo.  Prag  3.  Mai  1559  einverstanden,  dass  dieser  den  von  ihm 
bezeichneten  Bildschnitzer  und  Goldsshmied  zu  ihm  sende  und  be- 
merkt, er  wolle  dann  demselben  » einen  eigentlichen  Unterricht  geben. 


1)  Reslein  kann  ebensogut  ein  Röslein  als  ein  Rösslein  bezeichnen ;  da  je- 
doch oben  von  »tierlein*  die  Rede  war,  ist  darunter  wol  ein  Pferdchen  gemeint. 


298  ▼.  Schönherr. 

wie  und  wasmassen  er  die  tierlein  zu  dem  kunststuck  machen  und 
zuebereiten  solle.  ■  Mit  demselben  werde  er  auch  in  Betreflf  des  Fusses, 
von  welchem  Jamnitzer  «ein  muster*  eingesendet  habe  und  was  sonst 
zur  Förderung  des  Werkes  dienen  könnte,  sich  näher  besprechen  und  ihn 
darnach  wieder  in  seine  Heimat  abfertigen,  wo  er  dann  der  ihm  an- 
befohlenen Arbeit  obliegen  könne,  wie  Jamnitzer  von  demselben  münd- 
lich vernehmen  werde.  Wegen  des  Silbers  werde  er  weiteren  Befehl 
geben,  damit  ihm  dasselbe  in  Kürze  zukomme. 

Auf  dies  hin  sendete  Jamnitzer  den  Bildschnitzer  und  Goldschmied 
nach  Prag.  Aus  dem  eigenhändig  geschriebenen,  vom  23.  Mai  1559 
datirten  Begleitschreiben,  das  er  diesem  mitgab,  erfahren  wir  dessen 
Namen,  Mayttes  Zynder  (ohne  Zweifel  Mathias  Zündt).  Mathias 
Zündty  bisher  nur  als  Kupferstecher  bekannt,  wird  von  Wenzel  Jam- 
nitzer als  Bildschnitzer  und  Qoldschmied  dem  Erzherzoge  vorgestellt 
Jamnitzer  drückt  seine  üeberzeugung  aus,  dass  derselbe  Sr.  Durch- 
laucht „mit  den  dyerlein  dyenstlich  sey.''  Seiner  Sprache  und  Bede 
wegen,  schreibt  Jamnitzer,  komme  es  demselben  freilich  sauer  an,  vor 
Sr.  Durchlaucht  zu  erscheinen,  in  seinem  Fleisse  wie  in  seiner  Arbeit 
werde  aber  der  Erzherzog  keinen  Mangel  finden^). 

Nahezu  anderthalb  Jahre,  nämlich  vom  23.  Mai  1559  bis  7.  No- 
vember 1560,    sind  wir  fast  ohne  Nachricht  über  den  weitem  Fort- 
gang der  Arbeit     Wie  wir  aus  einem  unter  letzterem  Datum  an  den 
Erzherzog  Ferdinand  gerichteten   Schreiben  des   Christof  Furtenbach 
in  Nürnberg  erfahren,  war  die  Arbeit  wieder  wegen  Mangel  an  Silber 
ins  Stocken  gerathen.   Auf  Befehl  Sr.  Durchlaucht  hatte  sich  nämlich 
Furtenbach  zu  Jamnitzer  begeben,  um  sich  zu  erkundigen,  wie  es  mit 
dem  bestellten  Werke  stehe.    Der  Meister,  schreibt  Furtenbach,  habe 
ihm  nun  gesagt,   es  fehlt?  nur   das  Silber;   wenn  ihm  dies  geliefert 
werde,   solle  die   Arbeit  ihren   Fortgang  nehmen.     Jamnitzer   wolle 
übrigens  selbst  dem  Erzherzog  schreiben.   Dies  war  auch  in  der  That 
der   Fall     Jamnitzer,    welcher  in   dem   betreffenden   eigenhändigen 
Schreiben  vom  13.  November  1560  als  »der  kuniglichen  wyrdt (Würde) 
zu  Bömen  dyener*^   sich   unterzeichnet,   berichtet  an  den  Erzherzog, 
es   sei  heute   Mathias  Ebner  (Bürger  von  Nürnberg,   Schwager  des 
Christof  Furtenbach)  bei  ihm  gewesen  und  habe  Namens  Sr.  Darcli- 
laucht  ihn  aufgefordert,  die  Zeit  der  Vollendung  des  ihm  aufgetragenen 


*)  Neudörfer  und  Gulden  (Quellenschriften  lig.  von  Eitelberger  X)  erw&hnen 
diesen  Meister  nicht,  daher  derselbe  erst  nach  1547  sich  einen  Namen  gemacht 
zu  haben  scheint.  Franz  Schestag  erwähnt  einer  Arbeit  des  Mathias  Zyndt  in 
den  Mittheilungen  des  österr.  Museums  Band  VI,  142  f. 


Wenzel  Jamnitzers  Arbeiten  f&r  Erzbei-zog  Ferdinand.  299 

Werkes  bekannt  zu  geben.  Nun  sei  es  im  October  gerade  ein  Jalir 
gewesen,  dass  ihm  Qriesbeck  (des  Erzherzogs  Kammerdiener)  geschrieben 
hatte,  er  solle  fUr  Se.  Durchlancht  das  Wasserwerk  machen.  Er 
habe  daran  die  ,fUrnembsten  stuck'  gemacht.  Da  er  aber  seit  jener 
Zeit  vom  Erzherzog  kein  Schreiben  erhalten  hätte,  so  habe  er  daran 
nicht  weiter  mehr  gearbeitet,  da  zuvor  der  Fuss  hatte  gemacht  werden 
sollen,  um  das  Werk  , darein  richten*  zu  können.  Sobald  nun  Se. 
Darchlaucht  in  Betreff  dieses  Fusses  einen  Entschluss  ge&sst  haben 
würde,  wollte  er  nicht  säumen,  das  Werk  mit  allem  Fleisse  zu  ver- 
fertigen. 

Die  Credenz  anbelangend  habe  er  von  dem  Münzmeister  in 
Joachimsthal  das  Silber  bis  zur  Stunde  nicht  erhalten,  dagegen  etliche 
Stücke  von  seinem  eigenen  Silber  zu  machen  angefangen,  die  nun 
anderthalb  Jahre  xla  lägen. 

Auf  dieses  Schreiben  erwiderte  ihm  Erzherzog  Ferdinand  aus 
Pürglos  24.  Nov.  1560,  er,  Jamnitzer,  habe  ihm  bisher  nicht  ge- 
schrieben, «dass  ihm  an  diesem  werk  etwa  ain  mangl  oder  Verhin- 
derung fürgefallen*  wäre,  daher  er  angenommen  habe,  dass  an  dem 
Werke  fori^earbeitet  werde,  er  wolle  jedoch  mit  seinen  Entschuldigungen 
sich  zufrieden  stellen,  verlange  aber,  da  er  das  Werk  gern  bald  voll- 
endet sehen  möchte,  dass  dasselbe  »fürderlich  und  aufs  fleissigist  ver- 
fertiget und  ausgemacht^  werde.  Nach  Vollendung  des  Werkes  soll 
Jamnitzer  dasselbe  nach  Prag  bringen  und  ,in  den  Fuss  richten", 
den  auszumachen  er  Auftrag  gegeben  habe.  Die  Credenz  betreffend 
habe  er  geglaubt,  dass  ihm  das  Silber  hiezu  vom  Münzmeister  in 
Joachimsthal  bereits  zugeschickt  worden  sei,  da  dies  aber  nicht  ge- 
schehen, werde  er  den  Münzmeister  neuerdings  beauftragen,  ihm  das 
Silber  ehestens  zu  senden. 

Jamnitzer  erwidert  in  seinem  Schreiben  an  den  Erzherzog  vom 
5.  December,  er  habe  Sr.  Durchlaucht  schon  zum  öfteren  vermeldet, 
dass  er  das  Werk  nicht  machen  könne,  solange  er  nicht  wisse,  wie 
hoch,  lang  und  breit  der  Fuss  £u  demselben  sei,  welcher  in  Prag  ver- 
fertigt werde.  Das  Silber  zur  Credenz  betreffend,  bemerkt  er,  dass 
er,  falls  dasselbe  ihm  zugekommen  wäre,  den  Empfang  gewiss  be- 
stätigt hätte. 

Am  8.  Jänner  1561  erhielt  Jamnitzer  das  wiederholt  erbetene 
Mass  des  Fusses  sammt  einem  Schreiben  des  Erzherzogs,  dem  er  noch 
am  selben  Tage  den  Empfang  eigenhändig  bestätigt  und  bemerkt,  dass 
er  Alles,  was  ihm  Se.  Durchlaucht  geschrieben  habe,  wol  verstehe  und 
sich  darnach  zu  richten  wisse.  „Und  so  will  ich  mich  im  namen  gottes 
wyder   darüber  machen  und  mit  solchem  werk  fortfarn."     Um  aber 


300  V.  Schönherr. 

dieses  Werk  schneller  verfertigen  zu  können,  möge  ihm  der  Erzherzog 
200  Gulden  auf  Bechnung  bezahlen  lassen.  Das  Silber  anbelangend^ 
dessen  Verabfolgung  Se.  Durchlaucht  dem  Münzmeister  aufgetragen 
habe,  werde  er  dasselbe  sofort  nach  dessen  Eintreffen  unter  die  Hand 
nehmen. 

Jamnitzer,  welcher  weder  das  schon  so  oft  in  Aussicht  gestellte 
Silber,  noch  den  gewünschten  Vorschuss  von  200  fl.  erhalten  konnte, 
liess  auch  den  erzherzoglichen  Auftrag  auf  sich  beruhen.  So  verging 
wieder  über  ein  Jahr,  dass  weder  der  hohe  Besteller  noch  der  Meister 
um  das  , tapfere  Werk*  sich  kümmerten  und  als  ersterer  unterm 
16.  März  1562  Jamnitzer  an  den  ihm  gegebenen  Auftrag  „des  Wasser- 
werks halben  zum  perg  gehörig"  erinnerte  und  zu  wissen  ver- 
langte, ob  das  Werk  fertig  oder  ob  der  Meister  noch  daran  arbeite, 
antwortete  der  Meister  in  einem  an  Herrn  Griesbeck  gerichteten 
Schreiben,  er  habe  sich,  da  der  Erzherzog  „  das  werk  gern  stark  mit 
Wasser  haben  wollt,  warlich  kayn  müh  und  arbayt  verdriessen  lassen' 
und  sei  «embsig  darob  gesessen  und  der  werk  wol  drei  gemacht 
Das  erste  und  das  zweite  seien  zu  schwach  gewesen,  das  jetzige  aber 
sei  stark  mit  wasser.*  Nun  habe  er  aber  das  ganze  Jahr  (1561)  von 
Sr.  Durchlaucht  kein  Schreiben  mehr  erhalten  und  da  er  angenommen 
habe,  das  Werk  würde  wol  in  Prag  gemacht  werden,  nichts  mehr 
daran  gearbeitet.  So  sei  es  ihm  auch  mit  der  Credenz  ergangen.  Da 
er  kein  Silber  erhalten,  habe  er  einige  Stücke  von  dem  seinigen  ver- 
fertigt, diese  seien  aber  zwei  Jahre  dagelegen  und  schliesslich  habe 
er  sie  wieder  eingeschmolzen.  Das  eigenhändige]  Schreiben  Jamnitzers 
ist  undatirt,  fallt  jedoch  in  den  Anfang  des  Monats  ApriL 

Griesbeck  hatte  vom  Erzherzog  nicht  blos  die  Weisung  erhalten, 
bei  Jamnitzer  der  Arbeit  wegen,  die  der  hohe  Besteller  ehemöglichst 
vollendet  sehen  wollte,  sich  zu  erkundigen,  sondern  demselben  auch 
eine  neue  Arbeit  aufzutragen. 

Griessbeck,  welcher  nach  Nürnberg  zu  reisen  im  Begriffe  stand, 
erhielt  vom  Erzherzog  ,  abconterfeturen  **  der  vier  Evangelisten,  nach 
welchen  die  Figuren  „aufs  zierlichist,  sauberist*  in  der  Grösse  der 
gegebenen  Zeichnungen  „und  allenthalben  gleichförmigist' in  Kupfer 
hohl  gegossen  und  vergoldet  werden  sollten.  Die  vier  Figuren  sollten 
8  Tage  vor  corporis  Christi  hergestellt  sein. 

In  dem  oberwähnten  Schreiben  Jamnitzers  an  Griesbeck  sagt 
derselbe  in  betreff  dieser  Bestellung:  „was  die  4  evangelysten  belangt, 
hab  ich  mit  dem  pyldhauer  geret,  der  sy  bosyrt  und  mit  dem,  ders 
von  messyg  geyst  (giesst)  und  mit  dem,  der  sy  verschneydt  und  der 
sy  verguldt,  und  habe  gerechnet,  was  ein  ytlicher  (jeder)  nemen  wolt. 


Wenzel  Jamnitzers  Arbeiten  fQr  Erzherzog  Ferdinand.  301 

So  kündt  (könnte)  man  kain  (Evangelisten)  under  30  fl.  macheu  lassen 
und  künten  under  3  monat  nyt  gemacht  werden." 

Die  Bemerkungen,  welche  Jamnitzer  in  diesem  Schreiben  über 
die  Herstellung  der  von  Erzherzog  Ferdinand  bestellten  vier  Evan- 
gelisten-Figuren macht,  sind  insoferne  auch  von  Interesse,  als  wir 
daraus  ersehen,  dass  er  über  manche  bei  ihm  bestellte  und  von  ihm 
übernommene  Arbeiten  offenbar  nur  deren  Leitung  und  üeberwachung 
ausübte.  Aus  dem  Wortlaute  des  Schreibens  lässt  sich  nicht  abnehmen, 
ob  der  Bildhauer,  der  Bossirer,  der  Verschneider  und  der  Vergolder, 
deren  er  erwähnt,  selbständige  Meister  waren  oder  seiner  eigenen 
Werkstätte  angehörten.  Da  diese,  wie  er  in  einem  früheren  Schreiben 
bemerkte,  mit  vielen  Gesellen  , überladen*  war,  ist  es  wahrschein- 
licher,  dass  damit  in  seinen  Diensten    stehende  Leute  gemeint  sind. 

Griesbeck,  welcher  den  Brief  Jamnitzers  dem  Erzherzog  nach 
Prag  sendete,  bemerkt  in  seinem  Begleitschreiben  ddo.  Nürnberg 
5.  April  1562,  os  sei  noth wendig,  dass  Se.  Durchlaucht  ihn  schriftlich 
,und  auch  sonst  anhalte^,  auch  ihn  mit  Silber  versehe.  Er  selbst  habe 
auch  dem  Meister  zugesprochen,  ^ darauf  er  vermeint,  fleissiger  zu 
sein.*'  Jamnitzer  habe  sich  auch  bereit  erklärt,  auf  allfälligen  Wunsch 
des  Erzherzogs  nach  Prag  zu  kommen.  Ueber  Jamnitzer  selbst  äussert 
sich  Griesbeck  wie  folgt:  „Soviel  ich  verstehe,  ist  es  wol  ein  guter 
arbeiter,  der  sauber,  kunstlich  din|^  macht,  aber  sehr  langsam,  und 
ist  schwer  von  ime  zu  bringen." 

Erzherzog  Ferdinand  erhielt  am  10.  April  den  Brief  Griesbecks 
sammt  dem  beigelegten  Schreiben  Jamnitzers.  Bereits  Tags  darauf 
(11.  April)  liess  er  durch  seine  Eanzlei  dem  Mathias  Ebner  in  Nürn- 
berg folgenden  Auftrag  zukommen: 

Dem  Erzherzog  sei  das  vergangener  Zeit  an  ihn  gerichtete  Schreiben 
Jamnitzers  gut  in  Erinnerung,  der  Grund,  warum  er  bisher  nicht 
darauf  geantwortet  habe,  sei  der,  dass  Jamnitzer  das  ihm  augediugte 
Werk  vor  Herstellung  „des  corpus,  darein  soliches  (gehörig**,  nicht 
habe  verfertigen  wollen;  das  aber  hätte  verschiedener  Verhinderungen 
wegen  nicht  geschehen  können.  Nachdem  aber  Se.  Durchlaucht 
vernehme,  dass  Jamnitzer  nichts  desto  weniger  das  angedingte  Werk 
verfertigt  habe  und  dasselbe  „  auch  stark  mit  wasser  gehen  solle ",  so 
möge  Mathias  Ebner  in  seinem  Namen  mit  Jamnitzer  dahin  verhandeln 
und  abschliessen,  dass  derselbe  das  Werk,  sobald  als  nur  immer  mög- 
lich, dem  Erzherzog  persönlich  zu  Händen  stelle  und  dazu  gehörig 
Bericht  erstatte;  Se.  Durchlaucht  werde  sich  gegen  ihn  „weiter  mit 
gnaden  zu  erzeigen  wissen.  ** 


302  ^'  Schönherr. 

Ebner  solle  feruor  wegen  der  bestellten  vier  Evaugelisteu  den 
Jamnitzer  und  die  zu  dieser  Arbeit  bestimmten  Personen  anhalten, 
Tag  und  Nacht  zu  arbeiten  und  die  vier  Bilder  aufs  beste  und  schönste 
herzustellen,  damit  Se.  Durchlaucht  sie  noch  zur  angesetzten  Zeit  er- 
halte. Der  Erzherzog  werde  nebst  der  Bezahlung  noch  in  Onaden 
erkenntlich  sein. 

Das  an  Matheus  Ebner  im  Auftrage  des  Erzherzogs  gerichtete 
Schreiben  ist  das  letzte  Schriftstück,  welches  Jamnitzer  betreffend  bis- 
her von  mir  aufgefunden  werden  konnte  und  es  fehlt  uns  jede  weitere 
Nachricht. 

XJeberblicken  wir  nun  die  in  dieser  üorrespondenz  erwähnten 
Arbeiten  Jamnitzers.  Es  sind  dies  1.  die  Erschaffung  des  Adam  und 
.der  Eya  im  Paradiese,  2.  ein  Brunnen  von  Silber  und  vergoldet, 
3.  die  vier  Evangelisten  und  4.  ein  Orpheus. 

Von  diesen  Arbeiten  ist  die  grösste  und  umfangreichste  die  Er- 
schaffung des  ersten  Menschenpaares.  Die  Idee  ging  von  Erzherzog  Ferdi- 
nand selbst  aus  und  es  scheint,  dass  ihm  eine  Jugenderinnerung  die- 
selbe eingegeben  hat.  Die  alte  Residenz  zu  Innsbruck,  in  welcher  er 
mehrere  Jahre  seiner  Jugend  verlebte,  zahlte  zu  ihren  Sehenswürdig- 
keiten den  sogen.  Paradeissaal,  welcher  mit  bildlichen  Darstellungen 
aus  dem  Paradiese  und  einem  kunstreichen  Brunnen  ausgeschmückt 
war.  D^s  Paradies,  welches  Jamnitzer  plastisch  darstellen  sollte,  dachte 
sich  der  Erzherzog  als  eine  gebirgige  Landschaft  mit  Bäumen,  Kräutern 
und  Blumen,  die  in  Silber  auszuführen  gerade  Jamnitzer  so  ausser- 
ordentliches Geschick  besass,  und  durch  Thierchen  aller  Art  belebt. 
Die  Flüsse  des  Paradieses  sollten  durch  ein  im  Unterbau  angebrachtes 
Wasserwerk  ihren  Zufluss  erhalten,  das  ganze  Kunstwerk  aber  eine 
,,Credenz^  bilden.  Credenzen  waren  im  15.  und  16.  Jahrh.  in  allen 
vornehmen  Häusern  zu  finden  und  hatten  speciell  die  Au%abe,  den 
Beichthum  der  Familie  durch  Schaustellung  von  Silber  zu  repräsentiren. 
Sprachlich  bezeichnete  man  damit  sowol  das  Möbelstück  selbst,  als 
auch  die  auf  demselben  befindlichen  Schaustücke.  So  stand  in  einem 
,  Kaiserzimmer '^  der  alten  1.  f.  Burg  in  Meran  neben  dem  Ofen  ein 
„  Credenztischlin  **  1)  und  bei  dem  Turnier  zu  Erfurt  (1496)  „do  hatten 
die  forsten  (Fürsten)  eyne  costliche  credencz  lassen  bereiten  von  silber, 
und  allegefis8e(Gefas8e)  überguldef"*).  Kaiser  Maximilian  sagt  in  seiner 
im  Jahre  1516  vor  Brescia  an 'die  deutschen  Landsknechte  gehaltenen 
Ansprache:  ^^Wiewol  ich  ietz  nit  geld  gemuntzt  hab,  dennocht  damit 


2)  Inventar  von  1518.        *)  C.  Stolle,  Thür.  £rf.  Chronik  in  Bibliothek  des 
lit  Vereines  in  Stuttgart  XXXI,  208. 


Wenzel  Jamnitzers  Arbeiten  ftir  Erzherzog  Ferdinand.  303 

ir  mich  willig  befindet,  pin  ich  erputtig,  alle  meine  credentz,  silber- 
geschürr  und  klainot,  euch  darzegeben,  pittend  in  pesten  solichs  zu 
empfachen "  ^). 

Ob  jenes  das  Paradies  vorstellende  Werk  zu  Stande  gekommen 
ist  oder  nicht,  lässt  sich  mit  Bestimmtheit  nicht  sagen,  wahrschein- 
licher scheint  letzteres  zu  sein  und  dem  Erzherzog  das  für  das  Para- 
dies nöthige  Silber  gefehlt  zu  haben.  Von  Interesse  bleibt  es  aber 
immerhin,  zu  sehen,  auf  welche  Weise  einzelne  Werke  Jamnitzers 
entstanden  und  wie  weit  seine  eigene  Hand  dabei  sich  bethätigte. 
Jamnitzer  liess  sich,  wie  sein  Verhältnis  zu  Jakob  Strada  zeigt,  nicht 
blos  von  Künstlern,  die  sein  Vertrauen  genossen,  Zeichnungen  zu 
seiner  Arbeit  anfertigen,  sondern  benützte  auch  in  Ausfuhrung  der- 
selben, wie  dies  bei  den  Evangelisten-Figuren  der  Fall  war,  verschie- 
dene andere  Künstler,  wie  Modelleure,  Giesser,  oder  unterhielt  solche 
in  seiner  grossen  Werkstätte. 

Nach  dem  bisher  vorliegenden  urkundlichen  Materiale  ist  es  also 
ungewiss,  ob  die  von  Erzherzog  Ferdinand  bestellte  Credenz  mit  dem 
Paradies  fertig  gestellt  worden  ist  Dieses  Stück  finden  wir  auch 
sonst  nirgends  erwähnt.  Oder  sollte  der  um  das  Jahr  1747  ein- 
geschmolzene „Lustbrunnen''')  damit  identisch  sein?  So  ungewiss 
es  nach  dem  bisher  aufgefundenen  urkundlichen  Materiale  ist,  dass 
die  von  Erzherzog  Ferdinand  bestellte  Credenz  mit  dem  Paradies  aus- 
geführt worden  ist,  so  zweifelhaft  ist  auch,  dass  der  ihm  zum 
Kaufe  empfohlene  silberne  Brunnen  sich  erhalten  hat.  Falls  er 
aber  noch  irgendwo  existiren  sollte,  so  wäre  das  hierüber  Mitgetheilte 
ein  Beitrag  zur  Geschichte  dieses  Kunstwerkes,  welches  nach  den  da- 
maligen Geldverhältnissen  schon  in  jener  Zeit  einen  sehr  hohen  Werth 
repräsentirte. 

Die  vier  Evangelisten  anbelangend  wäre  vor  Allem  in  den  Prager 
Kirchenschätzen,  unter  denen  sie  möglicher  Weise  sich  noch  befinden 
dürften,  Nachschau  zu  halten.  Sind  sie  auch,  wie  wir  gesehen  haben, 
nicht  unmittelbar  das  Werk  Jamnitzers,  so  ist  dieses  Werk  doch  bei 
ihm  bestellt  und  seiner  Leitung  anvertraut  worden.  Im  Falle  diese 
Figuren  noch  aufgefimden  werden  sollten,  wäre  es  von  Interesse,  zu 
erfahren,  ob  dieselben  das  Meisterzeicheu  Jamnitzers  führen.  Wer 
aber  einen  silbernen  Krug  besitzt,   dessen  Deckel  eine   Orpheus- 


•)  Georg  Kirchiuairs  Denkwürdigkeiten  in  Fontes  rer.  Auetr.  Script.  I,  488. 

«)  Ueber  dies  Kunstwerk  berichten:  Quirin  v.  Leitner,  Die  Schatzkammer 
des  a.  h.  Kaiserhauses,  Wien  1878,  S.  110.  111.  Anzeiger  ftir  Kunde  der  deutschen 
Vorzeit  1878  No.  11. 


304  V-   Schönherr. 

Figur  krönt,  bedarf  keiner  weiteren  Anregung,  um  nach  der  Marke 
Jamnitzers  zu  suchen.  Die  Marke,  womit  Wenzel  Jamnitzer  seine 
Werke  versehen  hat,  scheint  mir  übrigens  der  einzige  verlässliche  An- 
haltspunkt zu  sein,  aus  den  Goldschmiedearbeiten  jener  Zeit  diejenigen 
festzustellen,  welche  aus  der  Werkstatte  dieses  Meisters  stammen.  Da 
nämlich  Jamnitzer,  wie  wir  gesehen  haben,  auch  von  Malern  Zeich- 
nungen für  seine  Arbeiten  sich  machen  liess,  so  dürften  wol  auch 
andere  gute  Meister  dieses  Handwerks  —  und  solche  gab  es  neben 
Jamnitzer  mehrere  —  dasselbe  gethan  haben  und  es  erklärt  sich 
daraus  die  schon  von  Marc  ßosenberg  erwähnte  Thatsache,  ,dass  ver- 
hältnissmässig  oft  eine  genaue  Uebereinstimmung  zwischen  Arbeiten 
des  Jamnitzer  und  anderer  Meister  vorkommt*^). 

Schliesslich  noch  etwas  über  die  Familie  Jamnitzer,  über 
welche  die  kunsthistorischen  Abhandlungen  über  Wenzel  Jamnitzer, 
so  weit  sie  mir  bekannt  sind,  nichts  mitzutheilen  wissen,  als  dass  der 
berühmte  Goldschmied  von  Nürnberg  aus  Wien  stamme.  Das  kunst- 
historische Material,  welches  im  Jahrbuch  der  kunsthistorischen  Samm- 
lungen des  allerhöchsten  Kaiserhauses  im  4.  Bande  publicirt  erscheint*), 
setzt  uns  aber  in  die  Lage,  die  Familie  Jamnitzer  bis  zur  Mitte  des 
15.  Jahrhunderts  verfolgen  zu  können. 

Der  urkundlich  beglaubigte  Stammsitz  der  Familie  Jamnitzer, 
welcher  auch  der  Goldschmied  Wenzel  Jamnitzer  in  Nürnberg  an- 
gehört, ist  Wiener-Neustadt.  Sie  führte  bereits  1450  dasselbe  Wappen 
(Löwenkopf  en  face  im  Schilde,  zwei  BüflFelhömer  mit  dem  dazwischen- 
liegenden Löwenkopf  als  Helmzier),  wie  es  auf  der  Grabplatte  des 
Wenzel  Jamnitzer  im  Johanneskirchhofe  zu  Nürnberg  zu  sehen  ist 

Als  ältester  der  Familie  erscheint  Hans  Jamnitzer,  oder,  wie  er 
1430  urkundlich  sich  nennt,  Hans  von  Jemnitz,  Bürger  von  Wiener- 
Neustadt,  mit  seiner  Gattin  Dorothea.  Er  war  seines  Zeichens  wahr- 
scheiulich  Tuchwalker,  da  er  urkundlich  als  Besitzer  einer  „walich- 
stampfe''  erscheint.  Er  bewohnte  mit  seiner  Gattin  und  seinen  Kin- 
dern ein  von  ihm  gekauftes  Haus  im  Deutschherren  viertel. 

Der  Sohn  dieses  Hans  „von  Jemnitz*',  Leonhard  „ Jemnitzer"  ist 
urkundlich  der  erste  Goldschmied  aus  .dieser  Familie  und  hatte  sich 
offenbar  eines  grossen  Ansehens  und  Beichthums  zu  erfreuen.  1450 
war  er  Bürger  des  Baths  und  bekleidete  diese  Stelle  urkundlich  noch 


1)  Allgemeine  Zeitung  1884  Beilage  Nr.  60. 

*)  Urkunden  und  Regesten  aus  dem  Stadtarchiv  in  Wiener-Neustadt,  heraus- 
gegeben von  Wendelin  Böheim  und  Regesten  aus  dem  Archiv  des  KreisgericlitB 
zu  Wiener-Neustadt,  herausgegeben  von  Dr.  Josef  Mayer. 


Wenzel  Jamnitzera  Arbeiten  für  Erzherzog  Ferdinand.  305 

in  den  Jahren  1451,  1453,  1454,  1456,  1457  und  1459.  Bei  Kaiser 
Friedrich  stand  er,  sei  es  seiner  künstlerischen  Leistung,  oder  anderer 
Verdienste  w^en  hoch  in  Gnaden.  Schon  1448  finden  wir  ihn  im 
Besitze  eines  Hauses,  welches  ihm  1447  der  Kaiser  geschenkt  hatte. 
Mehr  als  dies  aber  zeugt  für  sein  Ansehen  am  kaiserlichen  Hofe  sein 
Erscheinen  in  Begleitung  des  S^isers  auf  dessen  Beise  zur  Krönung 
nach  Born  1451.  Für  die  Wolhabenheit  des  Leonhard  Jamnitzer  aber 
sprechen  die  fänf  Häuser  in  Wiener-Neustadt,  die  er  sein  Eigen  nannte. 
Ausser  dem  von  seinem  Vater  ererbten  Hause  und  dem  ihm  vom 
E^aiser  geschenkten,  besass  er  noch  zwei  Häuser,  welche  er  1448  und 
1449  käuflich  an  sich  brachte,  ein  fünftes  Haus,  welches  seine  Gattin 
während  Jamnitzers  Aufenthalt  in  Bom  kaufte  und  überdies  noch  ein 
halbes  Haus  neben  dem  ihm  vom  Kaiser  geschenkten.  Von  seinen 
sonstigen  Besitzungen  wird  urkundlich  noch  der  Bamhof  genannt, 
welchen  er  1448  seinem  Sohne  Veit  übergab.  Leider  sind  die  Nach- 
richten über  diesen  letzteren  mit  der  Nennung  seines  Vornamens  und 
seines  Besitzes  auch  schon  erschöpft. 

Ausser  dieser  Jamnitzer^schen  Linie,  Hans,  Leonhard  und  Veit, 
erscheint  urkundlich  in  Wiener -Neustadt  noch  eine  zweite,  nämlich 
Caspar  Jamnitzer,  Vater  und  Sohn,  ersterer  als  Bürger  und  Gold- 
schmied zuerst  1446  mit  seiner  Gattin  Wandula,  die  wir  jedoch  be- 
reits schon  1450  als  Witwe  finden.  Caspar  Jamnitzer  junior  wird 
urkundlich  zuerst  1464,  in  welchem  Jahre  ihm  von  „seinem  Vetter ** 
Leonhard  Jamnitzer  ein  Haus  übergeben  worden  ist,  das  letzte  Mal 
1468  genannt 

Die  Gründer  dieser  beiden  Jamnitzer^schen  Linien  waren  offen- 
bar Brüder,  aus  welcher  Linie  aber  Wenzel  Jamnitzer  stammt,  muss 
erst  durch  weitere  archivalische  Forschungen  eruirt  werden.  Der 
Zeit  und  dem  umstände  nach,  dass  in  beiden  Linien  das  Gold- 
schmiede-Handwerk ausgeübt  worden  ist,  kann  Wenzel  Jamnitzer 
der  einen  wie  der  andern  angehören.  Woher  aber  die  ganze  Familie 
Jamnitzer  stammt,  sagt  uns  der  urkundlich  älteste  Jamnitzer,  der  in 
der  bereits  erwähnten  Urkunde  als  Hans  von  Jemnitz  erscheint, 
wornach  historisch  die  richtige  Form  des  Geschlechtsnamens  Je m- 
nitzer  wäre.  Fraglich  bleibt  aber  immerhin  noch,  ob  unter  Jem- 
nitz das  gleichnamige  Dorf  Jemnitz  in  Mähren  oder  das  entferntere 
Jemiiitz,  Er.  Pilsen  in  Böhmen,  zu  verstehen  ist. 


MittheaanceD  IX.  20 


Die  Quellen  des  sogenannten  Dalimil. 

Eine   kritische   Studie 
von 

Jos.  Teige. 

In  der  Vorrede  zu  seiner  Ausgabe  Dalimils  bespricht  Jos.  Jireöek 
die  Quellen  der  Chronik  in  sechzehn  Zeilen  (p.  IX),  indem  er  die 
Tradition,  die  Legenden  der  Heiligen,  eine  mährische  Chronik,  eine 
deutsche  vom  Grafen  von  Altenburg,  Cosmas  und  die  eigene  Erfahrung 
des  Dichters  als  solche  annimmt  Es  ist  sehr  wenig,  vras  der  Heraus- 
geber über  die  Quellen  sagt,  und  doch  auch  nicht  fehlerlos.  Dalimil 
hatte  wol  keine  mährische  Chronik  zur  Hand  gehabt  und  die  Angabe 
Jireöeks  beruht  auf  einem  Irrthume.  Dalimil  selbst  bemerkt  im 
Cap.  XXIV: 

Tuto  drbiu  do  moravskä  kroniky  mälo  zrigiti, 
abych  mohl  k  svej  cti  i  fSöi  sliöne  pfijiti. 
Kako  jest  korona  z  Moravy  vyiila, 
povM§t,  kako  jesi  ta  zemS  k  Cechim  pHSta. 

vras  besagen  will,  dass  er,  um  den  Verlauf  der  böhmischen  Oesohichte 
verständlich  zu  machen,  es  für  nothwendig  halte,  weniges  aus  der 
mährischen  Oeschichte  zu  berichten,  da  damals  Böhmen  einen  Theil 
des  grossmährischen  Reiches  bildet«.  Es  scheint,  dass  schon  der  deutsche 
Debersetzer  Dalimil  diese  Worte  missverstand,  indem  er  sie  folgender- 
massen  wiedergibt: 

Hy  moz  ich  ein  wenig  gein 

in  dy  Merheschin  oronikiny 

daz  ich  min  rede  muge  geschickin, 

wy  ein  cron  weit  vs  Merhem  bliokin. 

Indem  wir  die  unlösbare  Vorrede  Dalimils  übergehen,  wo  er  selbst 
seine  Quellen  nennt,  wollen  wir  im  Folgenden  versuchen,  durch  Ver- 
gleichung  zu  genaueren  Resultaten  über  seine  Quellenkunde  zu  ge- 
langen, als  es  bisher  geschehen  ist 


Die  Quellen  des  sogenannten  Dalimil. 


307 


I.    Cosmas   von   Frag. 

Die  Yorzüglichste  Quelle  Dalimils  ist  wol  der  älteste  böhmische 
Annalist  Cosmas  von  Prag.  Man  glaubt  seine  Chronik  in  der  Vor- 
rede wiedergefunden  zu  haben  unter  der  Chronik  von  Prag  oder  von 
Bfevnov;  doch  stimmen  die  Worte: 

Proto,  budeö-li  praiskü  neb  bfevnSvskü  ßisti, 

tiemto  8§  pr4v§  ujistiti, 

ie  na  niej  jesi  m^nS  postaveno, 

ale  ÜOY  viece  mluveno. 

» Die  (Cronica  von  Boleslaw)  sagt  uns  von  vil  mer  strey tten,  wen  die 
Pregische  oder  die  von  Brewnaw.* 

dazu  sehr  sonderbar.  Die  Verbindung:  ,pra2skü  neb  (oder)  b^v* 
ngvskü*  scheint  besagen  zu  wollen,  dass  die  beiden  Chroniken  die- 
selbe Arbeit  gewesen,  also  zwei  Handschriften  des  Cosmas.  und  wirk- 
lich finden  wir  iu  beiden  Orten  auch  jetzt  noch  Handschriften  dieser 
Annalen,  obwol  diejenigen,  welche  sich  im  Capitelsarchive  von  Prag 
befinden,  aus  dem  14.  Jahrhundert  stammen,  was  aber  wol  nicht  die 
Wahrscheinlichkeit  ausschliesst,  dass  schon  vorher  sich  daselbst  eine 
ältere  Handschrift  des  Cosmas  befand.  Was  B^^evnov  betrifit,  so  datirt 
zwar  die  Cosmas^sche  Handschrift  da  erst  aus  dem  16.  Jahrb.,  aber 
Dobrovsk]^  fand  zu  Stockholm  einen  Codex,  der  unter  anderem  auch 
Cosmas  enthält,  welcher  aus  Bfevnov  herstammt  und  im  Jahre  1295 
geschrieben  wurde. 

Schon  im  zweiten  Capitel  der  gereimten  Chronik  ist  die  Benützung 
von  Cosmas  wahrnembar,  und  zwar  etwa  in  der  zweiten  Hälfte  von 
der  Stelle  an,  welche  in  der  deutschen  gereimten  Uebersetzung  als 
ein  neues  Capitel  ,  Hör  von  den  Beifin,  wi  er  den  nom  wold  begrifin ' 
bezeichnet  ist.  Von  dieser  SteUe  benützt  Dalimil  seine  Quelle  ziem- 
lich erschöpfend,  was  z.  B.  folgende  Anrede  Oechs  bezeugt: 


»Imdmy  zemiu  po  svej  völi, 
budü  nem  z  i6  plni  stoli, 
zvSfi,  piäkövy  ryb,  vöel  dosti, 
ot  nepf^tel  tvrd&  dosti.* 
Jako  by  8§  dnes  na  puäöi  staJio, 
kde£  by  jim  nie  nepf ekäSiJo  ^). 
C.  n.  29—84. 


Haec  est  illa  terra  obnoxia  nemini, 
feris  et  volatilibus  referta,  nectare, 
mellis  et  lactis  humida,  et  ut  ipsi 
perspicitiSy  ad  habitandum  aere  jo- 
eunda.  Hio  vobis  nichil  deerit,  qoia 
nullus  vobis  oberit 


')  In  der  gereimten  uebersetzung: 

Ein  lant  hab  wir  vriBch, 
der  essen  gwin  wir  vollen  tisch, 
wild,  fogil,  visch  ynd  honiges  vil, 
für  dy  vynt  stertk  an  zil. 


20* 


308  Teige. 

In  der  erwähnten  erbten  Hälfte  des  Cap.  2  finden  wir  im  14.  Vers 
einen  Anklang  an  Cosmas,  wo  Dalimil  die  Worte:  ^et  quos  in  hu- 
meris  secum  apportarat,  humi  sisti  penates  gaudebat'  folgendermassen 
übersetzt: 


I  bra  8§  lesem  de  lesa, 
dSdky  SY^  na  pleciü  neaa. 


Do  worden  sy  wandern 
V8  einem  wald  in  den  andim, 
vnd  ir  kinder  mit  ^nfugin 
sy  uff  im  achsyln  trugin  ^). 
Weiter  sind  noch  V.  13 — 32,  41  —  60  des  Cap.  IT  dem  Cosmas 
nachgebildet.     Im  IIL   Cap.,   ausser  dem  Namen   yon  Eaza^s  Burg, 
Eazin,  stammt  alles  aus  Cosmas.  Die  Motiyirung  des  Zwistes  der  beiden 
Brüder,  wie  sie  in  der  angeblichen  Grünberger  Handschrift  yorkommt, 
ist  Dalimil  unbekannt,   da  er   mit   Cosmas  o   meziu  dva  s8  svadista 
(agri  contigni  de  termino,  oder  continui  determinio)  erzählt'). 

Von  den  folgenden  Capiteln  sind  IV  —  VII  dem  Cosmas  ent- 
nommen ;  hier  können  wir  folgende  bedeutendere  Abweichungen  Yer- 
zeichnen. 


Als  noch  wohl  mocht  gesehen, 

das  ich  wil  uirwar  geren, 

da  sy  in  der  wiltnisze 

sehen  kein  hindimiaze.  C.  IL  V.  4S— 50. 

Hajek  gibt  diese  Rede  in  folgenden  Worten  wieder:  »Satis  iam  montium  iuxta 
positorum  juga,  satis  etiam  silvarum  camporamque  sita  mihi  explorata  sunt^ 
NuUum  enim  vero  sub  coelo  terraram  tipatiam  tarn  yario  feramm  yolucramque 
genere  abmidans,  nusquam  gleba  yeneri  segetique  accommodatior,  nnspiam  amnes, 
quos  ex  utroque  montis  hoius  latere  profluere  cemitis,  tanto  pisdum  numero. 
Seite,  inquit,  .  .  .  nulla  vos  unquam  bis  oris  egestas,  nullus  tnrbabit  metos.* 
*)  In  der  prosaischen  Uebersetzung :  Und  czog^n  aus  dem  lande  in  einen 
walt,  ynd  tnfgen  ire  kinder  f!)  auff  iren  achseln. 

*)  Diese  Sage  war  schon  zu  CoBmas  Zeit  nur  dunkel  bekannt.  So  hat  eine 
Handschrift  des  Cosmas  im  Naehtrage:  Orta  est  autem  eisdem  temporibu»  in 
populo  discordia  non  medica,  et  deferentibus  querelis  ad  dominam  et  petentibus, 
ufc  citius  sententias  deffinitiyas  pronuntiaret,  fertur  respendisse:  Ad  dirimenda 
judicia  eognifio  causarum  necessaria  est,  nam  sine  eognitione  multotiens  justi 
damnarentur.  Liegt  hier  also  eine  andere  Version  der  Sage,  als  in  Cosmas 
(Fontes  rer.  hohem.  II,  869).  Auch  der  oft  zweideutige  Hilfe  bringende  Higek 
kannte  keine  solche  Sage,  und  seine  Erzählung  z.  J.  7S1  sq.  ist  nohtlioh  dem 
CJosmas  nacherzählt:  Erant  in  pago  Chuchel  Roho  et  Milovezius  Praeslai  filii, 
homines  in  populo  primarii.  Ji  ezoto  de  agrorum  finibus  jurgio  eo  iarum  pro- 
cesserant,  ut  alter  alterius  barbam  yultumque  foede  laniarit  (Cosmas :  Qui  in  tan- 
tum  proruperunt  in  mutuam  rixam,  ut  alter  alterius  spissam  ungnibus  yolaret 
in  barbam).  Sedebat  princeps  humi,  sed  eminenciore  loco,  pictisque  tapetüs 
eonstrato,  cubitum  genu,  sinistra  mentum  sustentans,  auditaque  lite  ((Josmaa: 
lila  Interim  .  .  .  eubito  subnixa,  ceu  puerum  enixa,  alte  in  pictis  stratis  nimia 
moliter  aocubabat)  etc. 


Die  Quellen  des  sogenannten  Dalimil.  309 

Cap.  IV.  V.  19—32: 

Bade-li  nad  vämi  oiazozemec  vlasti, 
nemooi  bade  steiho  vaä  jazjk  trvati  etc.  bis 
Tomnl  zj  aci  Senskä  hlava, 
kde  jeden  jozjk,  ta  jeto  slavä. 
sowie  Cap.  VI  V.  6 — 22,  wo  die  Cosmas'sche  Prophezeiung:  ^Sciatis, 
ex  nostra  progenie  multos  dominos  nasci,  sed  unum  semper  dominari. 
Atqoi  in  domina  vestra  non  adeo  de  hac  re  festinaret,  sed  per  mo- 
dicum  tempus  currentia  fata  expectaret,  ut  pro  me  tarn  cito  non  mit- 
teret»  quot  natos  heriles  natura   proferret,  tot  dominos  terra  vestra 
haberet*  folgendermassen  stark  modificiert  sind: 

Dy  dürr  gert  zou  der  stund 

vnd  an  dirr  yrist 

ein  wares  zeiohin  ist 

miner  paurischin  gepurd. 

Sind  Bj  abir  dort 

halt  als  schir  gepluet, 

als  vch  dy  yil  gut 

Lnbussi  had  gewizzagt» 

ob  ez  uch  balt  nicht  behagt, 

min  kint  wirt  schon  gelart, 

von  einer  paurischin  art  ^ 

in  einem  koniklichem  sal. 

Das  fnnft  czweig  vbir  al 

wirt  schon  pluent 

das  Ys  mer  vnd  minen  wesin 

fünf  herczoginn  gebom  wem; 

abir  vier  mid  irem  stem 

gent  schir  undir, 

nor  der  fünfte  besundim 

bluent  wirt  schon 

Es  wirt  also  gemeldlt, 

das  daz  einykil  mit  dem  swert 

seine  anterm  rechunt  wirt. 
Nachdem  Dalimil  Capitel  VIII — XV  die  Erzählung  von  den  böh- 
mischen Amazonen  aus  einer  anderen  Quelle  geschöpft  hat^),  kehrt  er 


'  *)  Nack  Dalimil  liegt  libuda  in  dem  Dorfe  Liabio6  bestattet  (YIII,  1—2). 
Der  Name  erscheint  noch  im  Cap.  XXXII,  21,  wo  es  heisst:  »Slavnikten  vLiu- 
bici  dvorem  sedieSe,  Czn  Lubici  mit  dem  hof  lag  er.  Soll  hier  nicht  Lnbosein 
des  Cosmas  verstanden  sein,  da  Dalimil  Cap.  III,  V.  9—10  zwar  von  Kazin  and 
Teün  ganz  analog  dem  Cosmas  (Eazin  ist  in  den  Worten:  castram  qnod  est 
aitam  in  monte  Osseca  joxta  flnmen  Msam),  nicht  aber  von  Libuäin  spricht.  Das 
geht  wol  auch  aus  Pnlkava:  Aedificavit  Libussa  castmm  Libnss  prope  Albeam, 
prope  castram  qaod  nunc  Colonia  saper  Albea  vocatur.  Ibique  post  obitum 
suum  sepulta  est,  qaod  castram  libuss  post  multa  curricala  temporum  fait  no- 
bilis  comitis  nomine  Slavnik*.     Vgl  Dalimil  Cap.  XI,  V.  7,  12. 


310  Teige. 

in  den  Cap.  XVI — XXII  wieder  zu  Cosmas  zurück,  vermengt  aber  das 
Entnommene  mit  zahlreichen  Bemerkungen,  ja  ganzen  Episoden  i).  In 
den  Cap.  XXIII— XXXI  sah  er  sich  genöthigt,  nach  anderen  Quellen 
als  zu  Cosmas  zu  greifen,  da  dieser  die  Geschichte  der  Heiligen  Lud- 
mila  und  Wenzel  gänzlich  auflässt  (895—929),  so  dass  Dalimil  erst 
bei  dem  J.  929  diese  Quelle  verwerthen  konnte.  Dies  geschah  im  Gap. 
XXX,  V.  57— 60,  XXXI,  1—10,  Cap.XXXn,XXXni8),  XXXIV  V.  1—30; 
von  den  Cap.  XXXV,  XXXVI»)  und  XXXVIIsind  nur  Bruchstücke  nach 
Cosmas  bearbeitet,  da  die  Erzählung  von  Hfivec  und  Hovora^),  über 
die  Gründung  vonOldfiS  (Cap.  XXXV)'^),  von  Pfrimberg  (Cap.  XXXVIII 


*)  Von  seiner  Vorlage  abweichend  sagt  er  vom  Vogen:  Derselb  Wogin 
teilt  dj  lant  (Cap.  XVI,  8).  Dr  gab  dem  WladiBlabin  Lamitir  (Laösko)  gent  czu 
habin:  Unizzlayin  (Unislav)  czu  Pohem  (ßesk^  knö&tvo).  —  Cap.  XVII,  V,  87—88 
übersetzte  Dalimil  zu  sklayisch  und  unrichtig:  Hie  condidit  urbem,  quam  ap- 
pellavit  nomine  suo  Wlaztizlav,  mit:  To  m&sto  biede  postavü,  nad  nim  tvrdy 
hrad  ustavü.  —  Im  Cap.  XVIII  sagt  er:  Vecö  Styr  :  >üöin  mi  tak  veliky  rov, 
jeni  bj  ud^I  veä  Chjnov,  Cosmas  hat  dagegen  erst  beim  Anfange  der  Schlacht : 
Si  forte  contigerit  me  mori  in  proelio,  sepelite  me  in  hoc  coUiculo  et  con- 
struite  mausoleum  mihi.  Unde  et  hodie  nominatur  .  .  bustum  TyrL  —  Cap.  XIX. 
y.  1—12  hat  Cosmas  nicht,  den  Namen  Straba  kennt  er  nicht  Auch  scheint 
es;  dass  nach  Dalimil  Stjr  in  der  Schlacht  nicht  geiödtei  wurde,  wie  es  Cosmas 
hat,  vgl.  Cap.  XX,  8—9  und  85—86.  —  Im  Cap.  XXII,  V.  1—88  sind  aus  einem 
Irrthume  entstanden;  im  Cosmas  ist  eine  solche  Erzählung  nicht  zu  finden. 

*)  Ausser  V.  11-14. 

*)  In  neuester  Zeit  wurde  lebhaft  die  Frage  aufgeworfen,  ob  in  diesem 
Capitel Dalimil  auch  eine  andere  Quelle  vor  sich  hatte,  als  Cosmas;  wir  müssen 
sie  bejahen,  da  wir  hier  zwar  sichere  Spuren  von  Cosmas*scher  Enählung  finden, 
dagegen  aber  auch  solche  Abweichungen,  dass  wir  eine  zweite  Quelle  nothwendig 
annehmen  müssen.  Eine  eingehendere  Analyse  dieser  Stelle  lehrt  uns,  dass  die 
V.  16—20,  22-44  aus  Cosmas,  1—15  und  21  aus  der  unbekannten  Vorlage  her- 
rühren. Vgl.  wir  z.  B.  bei  Dalimil:  Potent  s^  neo^echu,  druzl  nazi  s  sträng 
sä  ptaziechu  .  .  Folanöm  s6  za  nimi  sto  ojröv  zdäSe  mit  nudus  nudum  insilit  eqnum 
et  fiigit,  alius  ut  dormiyit,  etiam  sine  bracis  accelerat  fügam;  .  .  alüs  fhgienti- 
bus  per  praeruptam  yiam,  .  .  Sicque  fhit,  ut  solet  fieri,  quando  homines  fuginnt 
prae  ümore  et  ipse  pavor  timorem  sibi  äuget  etc.  Dagegen  ist  die  Einleitung, 
wie  sie  bei  Dalimil  ist,  dem  Cosmas  unbekannt. 

*)  Obwol  hier  im  Granzen  Cosmas  benutet  ist,  finden  sich  doch  solche  Ver- 
schiedenheiten, welche  auf  andere  Version  der  Sage  zu  schliesien  erlauben.  So 
namentlich  hat  Dalimil,  dass  der  Fürst  ,czu  einer  linden*  gebunden  wurde  und 
dass  seine  Feinde  »schozzin  czu  im  also  csu  dem  czil',  Cosmas  dagegen  erzählt, 
dass  sie  capiimt  dominum  suum  et  crudeliter  ligant,  atque  nudum  et  resupinum 
per  brachia  et  pedes  ligneii  clavis  affigunt  humi.  Statt  Hoyora  hat  Cosmas  Do- 
Yora,  nur  die  Handschrift  von  Baudnitz  und  yon  Donauesohingen  hat  Hovoxa, 
den  HHvec  kennt  er  gar  nicht. 

*)  Namentlich  V.  10—11. 


Die  Quellen  des  Bogenannten  Dalimil.  311 

bis  XXX IX)  ^),  sowie  über  die  Strafe  Eoohans  (XL)  aus  anderen  Quellen 
geschöpft  ist  Dagegen  ist  die  ganze  Partie  von  Cap.  XLl — LXIV 
y.  10  aus  Cosmas  abgeschrieben  mit  Ausnahme  Ton  Gap.  XLVII  über 
die  Belagerung  von  Mailand^  sowie  Cap.  XLYIII,  dann  theilweise  Cap. 
LV,  sowie  die  Erzählung:  .Ein  glei^niz  von  den  Croün/  ein  konig 
Ton  Gote  si  )>atin*  (V.  41—74)  und  des  zweiten  Theiles  von  Cap.  LTX 
(etwa  vom  V.  27).  Die  Nachricht  bpi  Cosmas:  »Anno  1054  urbs 
Vratislav  ...  et  aliae  civitates  redditae  sunt  Polonüs  ea  conditione,  ut 
quam  sibi  tam  suis  sucoessoribus  quingentas  marcas  argenti  et  30  auri 
annoatim  sohreret*  verändert  Dalimil  in: 

18.  aby  mn  leta  ka2d^o 

platil  osm  set  Uiven  stKebra  Sistäho. 

17.  dar  er  im  gab  alle  iar 

acht  hundirt  mark  silbirg  gar. 

Cap.  XLV«). 

Die  Geschichte  det  nachfolgenden  Jahre  ist  zwar  noch  immer 
hauptsächlich  auf  Cosmas  gebaut,  aber  wir  b^^egnen  immer  sich 
mehrenden  Spuren  von  anderweitigen  Quellen,  und  die  Chronologie 
ist  dazu  noch  so  verworfen  und  nicht  selten  falsch,  dass  die  Bestim- 
mung, was  eigentlich  aus  Cosmas  abgeschrieben  ist,  wenn  nicht  un^ 
möglich,  doch  sehr  schwer  sein  wird.  Eine  solche  Benützung  ist  im 
Cap.  L  y.  1—2  nach  Cosmas  lib.  11,  cap.  35;  V.  3—24  nacä  Üb.  II 
cap.  39 — 40,  y.  25 — 74  nach  cap.  39  mit  dem  unterschiede,  dass  die 
Bolle  SUierads  bei  Dalimil  bei  Cosmas  Alexius  Comes  spieli  Aus 
Cosmas  (cap.  41)  ist  bekannt,  dass  Gebhard  seine  Beise  nach  Bom 
1088  durch  Ungarn  nahm,  gelangte  aber  niemals  dahin,  denil  gleich 
am  ersten  Tage  seiner  Ankunft  nach  Ungarn  erkrankte  er.  Dies  hat 
auch  Dalimil  in  den  y.  22—25  des  Cap.  U;  nach  derselben  Quelle 
wissen  wir,  dassf  nachdem  von  Neuem  die  Anhänger  des  jungen  Bf  e- 
tislav^s  die  Milde  seines  yaters  ihm  verdächtig  gemacht  hatten,  Bie^ 
tislav  wirklich  alP  sein  Hab  und  Gut  sammelte  und  mit  zwei  Tausend 
Soldaten   zu  dem  Wladislav  zog,  dem  König  von  Ungarn,  seinem 


*)  Anaaer  den  y.  Cap.  XLII,  88—64. 

*)  Ghrtaere  Yerftndenmgen  erlaubte  sich  Dalimil  im  Gap.  XIIV,  V.  12—72; 
Cap.  XLV,  y.  16  hat  er  die  Nachricht,  dass  Bfetislav  seinem  Sohne  Spytihngv 
»gab  der  vatir  Pilsin  lant*,  Cosmas  sagt  dagegen  »et  hie  supradictus  heros  a 
pofcre  sibi  concessam  Satec  haberet  provineiam.  —  Die  Worte  bei  Cosmas  von 
der  Aebtassin  des  St.  Georgsklosters  »et  citins  dicto  ejicitar  hnjus  terrae  de  oon- 
finio*  yervoUstfindigt  Dalimil  »Tjves  jn  z  zemS,  ostavijuna  bayorsköm  les^.*  — 
Auf  einem  Fehler  beruht  Dalimils  Erzfthlnng  von  einem  Kriege  SpytihnSVs  mit  den 
Ungarn  (XLVI,  15—18).  —  In  demselben  Cap.  sind  V.  26—86  unhistorisch  und  ge- 
hören unter  die  bekannten  Etymologien  unseres  yerfassers. 


312  Teige. 

Oheim,  der  ihn  sehr  liebreich  empfing,  ihm  und  seinem  Oeleite  bei 
Trentschin  Wohnung  und  Lebensmittel  anwies.  Dieses  (cap.  48)  Ter- 
änderte  Dalimil  in  einen  Krieg  mit  Ungarn  V.  1  — 14  (cap.  LI),  ob- 
wol  auch  noch  andere  Begebenheiten  hier  vermischt  sind.  Der  Tod 
Zderads  (cap.  LII)  ist  nach  Gosmas  Cap.  44. 

In  den  folgenden  Capiteln  ist  LEI  V.  1  —  2,  9—10,  16  —  23; 
LIV  1—8;  LVI,  LVn  1—31;  LVIII,  wo  unter  dem  kne2  srbsky  Va- 
cisJav  Wigbert's  Sohn  zu  verstehen  ist;  LIX,  1—32,  LXI,  1  —  20, 
35 — 36;  LXII,  LXIV  nach  Cosmas  gearbeitet 

Die  Benutzung  des  Cosmas  bei  Dalimil  erstreckt  sich  von  Cap.  I 
bis  LXIV  V.  12  in  fast  32  Capiteln,  1650  Versen,  es  entfallt  also 
ein  Dritttheil  der  gesammten  Dalimil'schen  Arbeit  auf  Cosmas. 

IL     Cosmas'   Eortsetzer. 

Den  ersten  Fortsetzer  des  Cosmas,  den  Domherrn  von  Vysehrad, 
kannte  Dab'mil  nicht  Denn  obwol  drei  Nachrichten  im  Cap.  LXV  auch 
in  diesen  Continuator  sich  bestätigt  finden,  kann  doch  daraus  auf  eine 
unmittelbare  Benützung  nicht  geschlossen  werden.  So  sagt  Con.  Cosmae 
z.  B.:  Anno  1127,  VII  Ealend.  Martii  caput  sancti  Adalberti  martyris 
et  pontificis  in  civitate  Onezden  repertum  est,  eoquidem  loco  ubi  mar- 
tyr  idem  martyrio  fuit  coronatus  et  tumulatus,  Dalimil  aber  sehr  selbst- 
standig:  Sand  Woyceks  (Vojt&^h's)  houbt  zcu  den  stundin,  daz  si  von 
danne  brachtin.  Daz  selb  haubt,  dez  si  nit  achtin,  blutigs  in  sich  noch 
bewist  (im  Original  nur:  Fehdy  nalezü  svateho  VojtScha  hiavu,  jeho 
ukazanin  jeä£e  krvavii).  Oleichfalls  erzählt  Con.  Cbsm.  z.  J.  1135: 
Metropolis  Boemiae  Fraga  more  latinarum  civitatum  coepit  renovari 
(Fontes  n,  p.  222),  Dalimil:  der  herczog  zcu  czir  dem  lant  umgab 
alczu  hat  di  bürg  czu  Frag  mit  der  muor.  Wo  derselbe  Continuator 
sehr  umständlich  über  den  Einfall  der  Polen  z.  J.  1134  erzählt,  be- 
rührt es  Dalimil  nur  mit  4  Versen,  dagegen  hat  [er  nichts  über  die 
Wiedererbauung  der  Capelle  auf  dem  6ip  (1126),  der  Domkirche  zu 
Wyäehrad  (1129),  Erneuerung  des  Grabes  des  h.  Adalbert  (1129),  die 
Verschworung  Miroslavs  und  Stfezimirs,  über  welche  sich  der  Con- 
tinuator so  weitläufig  verbreitet 

Auch  Monachus  Sazaviensis  blieb  unbenutzt,  denn  nur  in  dem 
Cap.  LXVI :  „  wie  nach  Sente  Procops  tode  eyn  dewczer  Apt  yn  syme 
closter,  vnd  wie  den  sente  Frocop  slug**  könnte  man  einen  AnVlang 
an  die  Erzählung  Fontes  2,  246 — 247  finden. 

Gleichfalls  im  geringen  Masse  sind  die  Annales  (Fontes  rerom 
hohem.  2,  282—303)  benutzt  worden.     Die  Zeilen: 


Die  Quellen  des  BOgenaonten  Dalimil.  313 

Naoh  Christ  gepurt  gar 
czwdlf  hondirt  vnd  vier  iar, 
du  Sant  Procop  wart 
erhabin  vf  der  wart, 
vnd  dy  heilgin  wellin 
in  habin  czu  gesellin, 

sind  nach  der  kurzen  Notiz  der  Annales:  ,1204  Sanctus  Frocopius 
canonicatus  est*  gearbeitet,  und  in  demselben  Cap.  V.  5— 14  nach  den 
Nachrichten  zu  den  J.  1214,  1215,  1216,  1221,  1224;  Cap.  LXXVI, 
1-2,  nach  d.  J.  1225,  Cap.  LXXX,  1—3  nach  1226,  LXXXT,  1  nach 
1230,  33—36  n.  1236,  1239;  Cap.  LXXXV  erinnert  zwar  an  manchen 
Stellen  an  die  Annales  ad  a.  1250,  ist  aber  doch  sicher  nach  einer 
anderen  Quelle  gearbeitet^);  Cap.  LXXXYI,  1  nach  Ann.  ad  a.  1252, 
Cap.  LXXXTX,  1—2,  11—12  nach  d.  J.  1258  (Pontes  2,  p.  291),  n. 
1255  (ib.  293);  V.  63—64  nach  d.  J.  1258,  Cap.  XCII,  V.  1—3  ad  a. 
1263. 

Cap.  LXXXn  V.  46—46: 

Eräl  Prahy  zdiü  je  se  hraditi 

a  s  hradu  cSsty  k  fece  je  sS  zdiü  öiniti**). 

scheint  zu  beweisen,  dass  Dalimil  auch  die  kurzen  Annalen  König 
Wenzels  L  (Fontes  rerum  höh.  2,  303  —  308)  vor  sich  gehabt  habe, 
wo  er:  „Procedente  tempore  ....  civitatem  Fragensem  fecit  murari* 
las.  Dieser  Anklang  wird  noch  bestärkt^  wenn  wir  die  folgende  Stelle 
vergleichen: 


Cap,  LXXXIV  V.  5—6: 
Mit  Ogero  gein  Bohem 
stecbin  vnd  tumim  kom. 


Annales: 

(sub    eins    etiam    temporibus)    adin- 

ventus  est  in  Bohemia  Indus  toma- 

mentorum. 


*)  Vgl.  V.  108.   Der  Konig  in  den  Stunden 
gebot  nf  dem  Petrich 
den  Stibor  abetoazin  glich 
sin  houbt  mit  einem  scharfGn  boum 
vnd  sin  san  Jarrossum 

vf  der  sted  rad  brechin,  (Cap.  LXXXV) 

ist  den  Worten:  »Eodem  anno  (1250)  liber  judex  IV  kal.  ianuarii  in  Petmn 
monte  gladio  decoUatos  est,  et  filius  ejus  Jaros  extra  mnros  civitatis  rosatis  est* 
nachgebildet 

>)  Ein  burk  si  balde  bouetin 

ynd  Prag  si  vestlich  muortin. 
Czum  waszir  zcumwege  also 
macht  man  von  der  muor  aldo. 

(V.  88—86) 


814  Teige. 

Die  Eortsetzer  Cosmas'  sind  im  ganzen  in  7  Gapiteln  benatzt 
worden.  Wir  können  aber  nicht  die  Bemerkung  hier  unterdrücken, 
dass  wir  geneigt  sind,  zu  glauben,  dass  hier  dem  Dalimil  eine  andere 
Vorlage  zu  Gebote  stand,  als  die  Fortsetzer,  wenn  wir  die  Beich- 
haltigkeit  des  Domherrn  von  Vydehrad  und  des  Monachus  Sazavensis 
und  dagegen  deren  stückweise  Benützung  bei  Dalimil  erwägen. 

III.    Yincentius. 

üeber  die  Heerfahrt  gegen  Mailand  erzahlt  Dalimil  zweimal.  Nach 
ihm  wollten  die  Mailänder  die  Kaiserin  tSdten,  nur  auf  Anrathen  der 
Aelteren  ^snitin  si  irm  roz  den  zcail  dan**,  um  diese  Beleidigung  nun 
zu  rächen,  beschloss  der  Kaiser  Heinrich  IDL,  ,daz  er  nummir  von 
der  stad  quem,  biz  er  si  irkriet  hette  ynde  sin  wille  daran  yorgei 
Das  sollte  sich  um  das  J.  1044  ereignen,  was  doch  unmöglich  ist, 
da  Bfetislav  I.  selbst  bis  zum  J.  1055  regierte.  Nach  dem  Namen 
Odolen  von  Cbys  erkennen  wir  aber,  dass  es  sich  hier  um  die  Ex- 
pedition vom  J.  1158 — 9  handelt;  über  eine  solche  besitzen  wir  ausser 
deutschen  und  italienischen  Berichten  noch  eine  werthyolle  heimische 
Quellenschrift  in  Yincentius,  nebst  einem  kurzen  Auszuge  aus  ihm. 
Zwischen  Yincentius  aber  und  Dalimil  besteht  keine  Yerwandtschaft, 
bis  auf  den  genannten  Odolen  von  Chyd  (Yincentius  hat  Odolen,  filius 
Zris)  sind  die  Nachrichten  beider  Autoren  yerschieden,  die  bei  Dalimil 
kurze  sagenhafte  Andeutungen.  Auf  eine  directe  -Benützung  kann 
nicht  geschlossen  werden. 

Zum  zweiten  Male  befanden  sich  die  öechen  in  Bom  nach  Da- 
limil Gap.  LXI,  als  der  neue  «keisir  wolde  zeu  Bome  gahin,  vnd  wolt 
dy  lecztin  cron  intphan  ^.  Darum  befahl  er  dem  böhmischen  Herzog, 
sich  mit  500  Mann  zu  rüsten,  deren  Heerführer  Bfetiskv  sein  sollte. 
Für  die  chronologische  Bestimmung  wären  die  letzten  Steilen  wichtig, 
wenn  überhaupt  die  ganze  Erzählung  verlässlich  wäre^  denn  dies  ge- 
schah ungefähr  zur  Zeit  des  Todes  des  Bischofs  Daniel  und  der  Wahl 
Hermanns.  Leider  aber  wurde  dieser  Hermann  Bischof  in  den  Jahren 
1099(1100)  — 1122,  Daniel  aber  1148—1167! 

Aus  dem  Gesagten  geht  wol  hervor,  dass  Dalimil  nur  sehr  ver- 
worrene Kenntnisse  über  die  Geschichte  des  J.  1158 — 59  hatte,  and 
dass  von  einer  Benützung  Yincentius^  nicht  gesprochen  werden  kann. 

lY.    Gerlach. 
Da  nur   eine  Nachricht  aus  Gerlachs  Annalen  auch  in  Dalimil 
zu  finden  ist,   ob  wol  Gerlach  ziemlich  gut  unterrichtet  war  und  für 
die  Zeiten  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrhunderts  ein  wichtiger  Zeuge 


Die  Qaellen  des  sogenannten  Dalimil.  315 

isti  so  ist  anzunelmieD,  dass  Dalimil  Oerlach  gar  nicht  gekannt  hat, 
was  auch  die  Nichtbeachtung  Yincentius*  zu  erklären  scheint  Die 
erwähnte  einzige  Nachricht  spricht  vom  J.  1194  vom  Friedrich-Bfe- 
tislaws  Zug  nach  Meissen,  was  Dalimil  nur  mit  zwei  Zeilen  berührt: 

Ten  krSz  Srby  brdinsky  pobi 
mache  jim  mest  a  tvrzi  doby^). 

C.  LXXIV  V.  17—18. 

Während  Gerlach  eingehender  schildert:  «Dehinc  eodem  anno 
cum  copüs  utriusque  terrae  profectus  est  in  Zjrbiam  iussu  imperatoris 
Heinrici  qui  offensus  fuerat  marchioni  illius  terrae  Adelberto,  in  qua 
profectione,  qualia  vel  quanta  facta  sint  mala,  primo  in  populo  chri-* 
siiano  dein  in  ecclesüs  Christi,  postremo  etiam  in  claustris,  ad  ena- 
randum  manet  difßcile.* 

V.    Chronicon  Opatoviense. 

Diese  in  Neplach  auf  uns  gekommene  Quelle  wurde  vom  J.  1257 
an  benutzt  Da  wir  schon  an  einer  anderen  Stelle  über  diese  Chronik 
und  ihr  Verhältnis  zu  Dalimil  gesprochen  und  die  parallelen  Stellen 
mitgetheilt  haben  ^,  wollen  wir  hier  noch  die  Bemerkung  nachtragen, 
dass  die  Worte  Neplachs  ,  cetera  autem,  que  secuntur,  de  quibusdam 
quaternis  collegi*  schwer  auf  Dalimil  sich  beziehen  können,  da  er 
ihn  sicher,  wie  es  bei  Cosmas  der  Fall  ist,  mit  cronica  bezeichnen 
würde. 

VL    Vitae   Sanctorum. 

Die  Hauptquelle  Dalimils  in  den  Cap.  XXIII,  XXVI— XXXI  war  die 
Legende  Deffiidente  sole,  obwol  er  sie  ziemlich  frei  bearbeitete.  So 
z.  B.  sagt  die  Legende:  a  quo  (Svatopluco)  invitatur  (Bofivoj)  ad  con- 
Tiyiam,  verum  ei  locus  sessionis  inter  christicolas  minime  conceditur, 
sed  ante  mensam  in  pavimento  ritu  paganico  coUocatur;  DaUmil:  Kral 
mu  ucini  yelikü  yzdoru.  Kaza  jemu  za  stolem  nazemi  siesti.  Nach 
dieser  Legende  erzählt  er  von  der  Gründung  einer  Kirche  des  heil. 
Clemens  zu  Hradec  (Quique  reversi  ad  sua  in  castellum,  cui  vocabulum 
erat  Hradecz  supra  Multaviam,  statuunt  sacerdotem,  fundantes  eccle- 
siam  in  honorem  b.  Clementis),  und  einer  anderen  der  Jungfrau  Maria 
(in  honore  gl.  virg.  Marie  in  urbe  Praga). 


*)  87.  fir  bestreit  ouch  dy  Winden 

ynde  irkrigt  mit  sinen  gesinden 
vest  vnd  stete  vel  von  in 

*)  Mittheilungen  des  Instituts  für  Ost  Geschichtsforschung  6,  450  f. 


316  Teige. 

Wenn  Dobrovsky  (Kritische  Versuche,  die  altere  böhmische  Ge- 
schichte Yon  späteren  Erdichtungen  zu  reinigen  IQ,  p.  30)  glaubt, 
dass  Dalimil  ^ ändert  ganz  nach  Belieben  die  älteren  Berichte;  so 
macht  er  den  Boleslav  zum  älteren  Bruder,  und  meinte,  man  habe  den 
jüngeren  Bruder  Wenzel  seiner  sanften  Sitten  wegen  zum  Herzoge  ge- 
wählt*', müssen  wir  bemerken,  dass  auch  die  altslavische  Errahlung 
von  der  üebertragung  der  Leiche  des  hl  Wenzel  denselben  Fehler 
hat  (Fontes  rerum  bohemicarum  1,  335). 

Die  Erdrosselung  Ludmila^s  geschah  in  der  üebereinstimmung  mit 
der  altslavischen  Legende  der  heil.  Ludmila  (Fontes  1,  1^4)  mit  ihrem 
Schleier,  nicht  mit  dem  Seile,  wie  es  die  Wattenbach'sche  und  Meuken- 
sche  Legende  hat.  Auch  die  Legende  DefiFiidente  sole  sagt:  immerso 
fune  gutturi  spiritum  exire  compulerunt  (ib.  p.  196). 

VlL     Spuren  unbekannter  Quellen. 

Es  finden  sich  bei  Dalimil  einige  Stellen,  die  zweifellos  aus  einer 
geschriebenen  Quelle  stammen,  ohne  dass  wir  sie  nachzuweisen  Ter- 
möchten.  Schon  die  ersten  Zeilen  des  Gap.  11,  die  Gegenstand  mancher 
tiefsinniger  Studien  waren,  bezeugen,  dass  hier  Dalimil  eine  Quelle 
benutzte,   welche  sich  nicht  bis  auf  unsere  Zeit   erhalten   hat 

Denn  wir  können  uns  nicht  entschliessen,  hier  die  nationale  Sage 
zu  setzen,  da  einerseits  Dalimil  selbst  in  der  Vorrede  sagt: 

Ale  nalezne§-li  kde  co  jinak,  ne&  tuto,  mluveno, 
y&,  e2  to  jest  mü  voliü  nepromSnöno, 
ale,  jaki  to  jest  tarn  postaveno, 
take^-i  jest  i  mnü  ustaveno, 

andererseits  Cosmas,  der  ausdrücklich  die  Sage  als  seine  Quelle  be- 
zeichnet, eine  solche  gar  nicht  kennt  Die  altslavischen  Legenden 
möchten  hier  zu  Orunde  liegen,  aus  ihnen  schöpfte  Dalimil  den  Namen 
SrboY^,  Y  srbsk^m  jazyku  (Die  altslavische  Legende  der  hL  Ludmilla 
sagt  z.  B.:  L.  stammte  aus  dem  Serbenlande,  eines  serbischen  Fürsten 
Tochter),  den  Namen  Gharvaten  (Krovati  der  altslavischen  Legende  des 
hl.  Wenzel,  gefunden  von  Vostokov)  etc. 

Zu  solchen  aus  unbekannten  Quellen  geschöpften  Partien  zahlen 
wir  ausser  Cap.  11,  V.  1—4,  noch  VIII,  3—47,  IX— XV,  XIX,  1—12, 
XXn,  9—32. 

Im  Cap.  XXIV,  also  in  einem  Theil  der  Chronik,  wo  Dalimil  am 
meisten  Cosmas  nachbildet,  weicht  er  sonderbarerweise  gänzlich  von 
der  Erzählung  vom  Tode  Svatopluk's  in  seiner  Vorlage,  wie  sie  der 
Annaliste  Saxo  (M.  G.  SS.  6,  589)  und  Cosmas  bieten,  ab.  Diese 
abweichende  Schilderung  scheint  nicht  aus  der  Sage  unmittelbar  ge- 


Die  Quellen  des  sogenannten  Dalimil.  317 

schöpft  zu  sein,  da  seine  fabel-  oder  sagenhafte  Erzählung  in  ganz 
anderer  Manier  geschrieben  ist  und  auch  die  letzten  Verse  (V.  43 — 58) 
zeigen  ihrer  ganzen  Auffassung  nach,  dass  hier  eine  geschriebene 
Quelle  vorlag.  Nur  das  Ende  der  Erzählung  erinnert  wieder  an  Cosmas. 
Weiter  sind  unbekannte  Nachrichten  in  den  Cap.  XXVII,  XXVHI, 
wo  sicher  auf  Orund  einer  alten  schriftlichen  Aufzeichnung  gearbeitet 
wurde  und  manches  Interessante  uns  bekannt  wird.  In  den  Mittheil, 
des  Insi  f.  öst.  Geschichtsforschung  2,  21  Anm.  1  bemerkt  Loserth, 
dass  man  bisher  die  Yerwandtschaftsyerhältnisse  der  Slavnikiden  mit 
dem  sächsischen  Eönigshause  zu  viel  ignorirt  habe.  Ich  theile  des- 
halb hier  eine  sehr  scharfsinnige  Erklärung  mit,  welche  Tomek  im 
öasopis  öesk^o  Musea  1858  veröffentlichte.  Nach  ihm  ist  das  Ver- 
hältnis folgendermassen  zu  erklären: 

Arnulf  V.    Baiern 
t  937. 

Judith  Tochter 

f  Heinrich  v.  Baiem  <p  Slavnik*s  Vater 

t  955.  I 

I     .  Slavnik  f  981. 

Hemrich  f  996  ^  Stfezislava  (Adilburg). 

König  Heinrich  f  1024. 

Wenn  wir  dann  noch  die  Bemerkung  Dalimils: 

Druh^  svat^  Vojtech,  ten  tak6  mnioh  bieäe. 
Otec  jeho  jme  Slavnik  jmSjieäe, 
matka  jeho  Stiezislava  biede, 
sestfdnec  knSziu  zlickemu  bieäe. 
(Slavnik  ten  v  liubid  dvorem  sediere)  ^). 

C.  XXXII  V.  17—21. 

damit  in  Verbindung  bringt,   so   erhalten  wir  folgende  Vereinigung 
der  drei  Geschlechter: 

Arnulfs  Tochter  9 

I  ^ 


Slavnik  (p  Sti^zislava         Badslav  v.  Zlioko 
Adalbert 


Sand  Woyczech  waz  euch  ein  monich, 

sin  vatir  der  hiz  Schlamch, 

sin  mutir  hiez  Stnizlawa. 

Slavonik  waz  von  ZHcensi  derpiet  da, 

dee  herczogen  swager. 

Czu  Lubici  mit  dem  hoi  lag  er. 

Cap.  XXXn  V.  17—22. 


318  Teige. 

Aus  unbekannten  Quellen  stammt  weiter:  Cap.  XXIX,  XXX,  1—54, 
XXXn,  11—56,  XXXVI,  1—18,  LXT,  LXXIV  (wo  sonderbarerweise: 
„öechy  NSmcS  udatnS  podjidü,  kng2e  Pfemysla  zabichu*'  za  lesen  iit), 
LXXVI,  13—56,  LXXVn— LXXIX,  LXXXI  — XCH;  bei  den  nach- 
folgenden Capiteln  ist  es  unmöglich,  zu  bestimmen  (mit  Ausnalime 
von  Cap.  XCn,  29—72,  XCIII,  7—49),  ob  sie  nicht  vielleicht  aus  der 
mündlichen  üeberlieferung  dem  Dalimil  bekannt  waren. 

ym    unbekannte  baierische  Chronik. 
In  den  ersten  Versen  des  Cap.  XXXIX  macht  uns  Dalimil  seine 
einzige  im  Texte  citirte  Quelle  bekannt  (ungeachtet  Cap.  XLTV  V.  47 
bis  48).    Er  sagt: 

Wan  dy  veste  (Prauemberg)  an  einer  ayngecht 

waz  gelegin  vnd  gemacht, 

darvmb  si  si  nimant  wüste  biiebin 

daz  der  weg  czu  ir  nicht  mocht  getrebin. 

Di  teusche  kronike  han  ich  vbirlesin. 

Eine  bis  an  uns  gekommene  deutsche  Sage  vom  Grafen  von 
Altenburg  kenne  ich  nicht 

Die  Benützung  fand  in  dem  Cap.:  Wie  der  grebe  ein  heimUch 
bürg  paut  vnd  darin  fürt  sin  libe  brut;  Wieder  eidem  vnd  dy  tochtir 
den  keisir  handelt  vnd  an  einandir  nit  irkantin;  Wie  der  keisir  rieht 
ein  heruart  für  dy  burk  zcart;  Wi  dez  keisirs  tochtir  sprach,  du  man 
si  in  notin  sach,  und  endlich:  Wie  si  dy  furstin  brachtin  zcu  huldin 
vm  ir  grozze  schaden  (XL). 

Derselben  ist  die  Sage  über  die  .Gründung  von  Pfrimberg  und 
wahrscheinlich  auch  Cap.  LXXIT  entnommen. 

IX.    Die  Nationalsage. 

Man  ist  gewohnt,  Alles,  was  sich  nicht  aus  uns  bekannten  Chro- 
niken argumentiren  lässt,  entweder  für  nationale  Sage  oder  pure  Er- 
dichtungen zu  halten.  Nach  dieser  Ansicht  enthalt  Dalimil  wie  Hajek 
einen  reichen  Schatz  der  altböhmischen  nationalen  Sage  'oder  (wie 
Dobrovsk^)  nichts  als  betrügerische  Erfindungen.  Nun  kann  man  in 
den  Beimereien  Dalimils  einerseits  nicht  alles  als  Nationalsage,  aber 
auch  nicht  als  Betrug  ansehen,  denn  manche  der  Nachrichten,  welche 
früher  verdachtig  erschienen,  fiEmden  Belege  und  hoffentlich  die  weitere 
Forschung  wird  namentlich  in  dem  zweiten  Theil  der  Chronik  schätz- 
bare Berichte  entdecken. 

Aus  dem  Kreise  der  Sage  glaube  ich  die  Cap.  11,  5—10,  VlH, 
3^47,  IX— XV,  XXIV  zu  sein.  (Vgl.  auch  VE.  dieser  Abhandlung). 


Die  Quellen  des  sogenannten  Dalimil.  319 

X.     Die  Tradition. 

In  diese  Kategorie  rechnen  wir  die  Sagen  über  die  Gründung 
Yon  Kirchen,  Klöstern  nnd  ähnliche  Bauten  oder  über  den  Ursprung 
einiger  Glebrauche,  Einrichtungen,  endlich  die  sogenannte  Volksety- 
mologie. Solche  Tradition  ist  in  den  Cap.  VIT,  19—30,  VIII,  8—10, 
XX,  35—38,  XXn,  35—36,  XXXW,  21—84,  XXXV,  24—31,  XLVn, 
25—78,  XLVIX—XLIX,  LXVIII,  LIX,  LXI,  LXVHI,  LXXVI,  7—12, 
15—18,  LXXX,  5—16,  LXXXVI. 

Wirklich  als  Erdichtungen  Dalimils  könnten  die  Gap.  LXIII, 
LXVn,  LXIX— LXXn  angesehen  werden,  wo  nur  das  Wenige,  was 
wirklich  historisch  ist,  zum  Ausdrucke  des  Deutschenhasses  dienen 
sollte. 

XL     Eigene  Anschauung. 

Sichere  Spur  der  eigenen  Erfahrung  begegnet  erst  im  Gap.  XCIII, 
wo  er  sagt: 

To  sS  ot  mSdöan  ylady  k4m  d4lo, 

mö  oko  to  öasto  vidalo^).  V.  50  —51. 

und  erscheint  fast  in  allen  nachfolgenden  Gapiteln  bis  zum  Ende. 
Ausserdem  schöpfte  Dalimil  aus  irgend  einer  Quelle  eine  tiefe  Kennt- 
nis der  böhmischen  Genealogie  und  Heraldik,  welche  sich  neuestens 
als  sehr  yerlässlich  erwies.  Solche  Nachrichten  finden  sich  in  den 
Cap.  XXn,  38  —  42,  XLVIH,  7  —  14,  XL,  27  —  28,  LXXÜI,  5  —  6, 
17—18,  21,  LXXIV,  47—50,  LXXXn,  14,  LXXXVÜI,  5—8. 


lOS.  Ez  had  min  ouge  oft  gesen. 


Kleine  Mittheilimgen. 


Zu  Andreas  Dandolo.  Unter  den  jüngst  zum  Zwecke  des  diplo- 
matischen Unterrichts  an  der  Universität  Heidelberg  erworbenen  Ur- 
kunden des  Klosters  Brondolo  (sfidlich  von  Chioggia),  welche  sonst 
dem  11.  bis  13.  Jahrhunderte  angehören,  befindet  sich  eine,  die  in 
viel  ältere  Zeiten  zurückweist.  Ich  gebe  hier  ihren  Wortlaut  mit 
Auflösung  der  zahlreichen  Abkürzungen,  soweit  diese  mit  Sicherheit 
sich  auflösen  lassen. 

(S,)  In  nomine  domini  et  salvatoris  nostri  Jhesu  Christi,  d.  cc. 
et  centesimo.  sub  die^)  mense  novembris.  indictione  terda.  Senogl. 
Breve  recordacionis  facimus  nos  abbas  Dominicus  de  terra  quam  Ser- 
gius  dux  dedit  pro  anima  sua  in  ecclesia  beati  archangeli  Michaelis 
locis  Brunduli.  In  primis  in  fiindo  maiore  qui  vocatur  Compa[ne]tum 
et  in  fundo  Yalle  et  in  fundo  Gangarlici  et  in  fundo  Casa  pediti 
et  in  fundo  Laterani  et  in  fundo  Potrano  et  in  fundo  Oualdisiolo  et 
in  fundo  Zanula^)  que  vocatur  Pelagatula.  a  primo  vel  via  publica  que 
venit  per  valle  ad  montem  sancti  Marci.  a  secundo  vel  alia  via  cur- 
rente  ad  sanctam  Maria  Feleti.  a  tercio  vel  serra  maiore  que  vadit 
ad  sancto  Vitale  usque  ad  montem  qui  dicitur  Orcetulo.  a  quarto  vel 
rivo  currente  qui  currit  inter  Mai . .  gnano  et  Casa  pediti  usque  ad 
viam  que  vadit  a  capite  Campazani  qui  vocatur  Boco  maiore  perveniente 
usque  ad  lanulam^)  que  vocatur  Felegatula. 

Signum  manus  Dominici^)  ubbatis  qui  hec  fieri  rogavit.  Signum 
manns  (Jaudencio  in  hac  carta  rogatus  testis.  Signum  manus  lo- 
hannes  rogatus  testis. 

(S,)  Ego  quidem  Adam  causidicus  et  imperialis  notarius  hanc 
cartam  ex  autentico  scriptum  per  manum  Martini  notarii  de  comi- 
tatu  Senogal  exemplavi  ne  causa  vestutatis  consumaretur  et  a  ver- 
mibus  raderetur  et  quod  inibi  vidi  et  1^  nee  auxi  nee  minuL  com- 
plevi  et  roboravi 


t)  Tagesdatum  fehlt,  ohne  Lficke.     *)So.      ')  Undeutlich,  anscheinend  d'nU. 


Za  ABcbeM  Dudolo.  321 

Die  Schrift  dieser  beglaabigten  Abschrift  ist  die  des  12.  Jahr- 
handeris,  ulflcheinend  dieselbe,  welche  in  zwei  anderen  Fertigongen 
des  Notars  Adam  Torkommt,  in  einer  1175  ma  Sinigaglia  aoagestellten, 
in  der  er  sieh  ab  «Adam  notarios  et  causidicas  atqne  imperialis 
tai»eIIio%  und  in  einer  von  1178,  in  der  er  sieh  blos  als  ,Adiun  cau- 
sidicas et  notarios*  nnterschreibi  Dass  aUe  drei  StGcke  in  der  That 
Ton  einem  Notar  herröhren,  beweist  das  dorchaos  übereinstimmend 
geformte  Notariatsaeichen. 

Adam  seheint  seine  aach  wol  schon  beschädigte  Vorlage  nicht 
mehr  recht  haben  lesen  können  ond  manche  Unebenheiten  derselben 
mögen  sieh  daraus  erklaren.  Es  war  eine  longobardische  notitia,  die 
im  Jahre  800  entstanden  sein  will ;  denn  so  wird  doch  wol  der  wun- 
derliche Ausdrack  der  Jahrzahl  zu  Terstehen  sein,  obgleich  die  In- 
diction  nicht  mit  derselben  stimmt  Aber  einen  ,dax*  in  Sinigaglia 
ums  Jahr  800  za  begqpien,  moss  doch  sehr  üb^rasdien.  Ich  war 
deshalb  yersacht,  mit  Betonung  des  brere  recordationis  hier  nach- 
tragliche Feststellung  einer  rielleicht  schon  riel  firüher  gemachten 
Schenkung  eines  longobardischen  Herzogs  Sergius  anzunehmen,  Ton 
dem  freilich,  soriel  ich  weiss,  sonst  nichts  bekannt  ist  Indessen 
Herr  Collie  ämson,  an  den  ab  Kenner  der  betreffenden  Zeiten 
ich  mich  wandte,  hatte  die  Freundlichkeit,  mich  auf  eine  Stelle  des 
Andreas  Dandolo  hinzuweisen,  in  welcher  der  Sergius  dux  ebenfidb 
Torkommi,  zwar  nicht  mit  Ansatz  eines  bestimmten  Jahres,  aber  doch 
so,  dass  man  aus  der  Art  der  Einreihung  der  auf  ihn  bezQglichen 
Nachricht  zwischen  anderen  Nachrichten  sdüiessen  kann,  dass  Dan- 
dolo sie  gerade  auch  dem  Jahre  800  zurechnet 

Er  berichtet  (Murat  XII,  150):  ,Per  hos  dies  Sergius  quidam  in 
SenogalHae  partibus  dux  erat  dxres  et  timens  deum,  qui  leprosos 
effectus*  auf  den  Batii  des  Brzengeb  Michael  mit  seiner  Gattin  Mar- 
gharita  «quam  ex  Graeda  duxerat*  dessen  Kloster  «Brentalis*  be- 
sucht und  dort  Heilung  findet:  ,Dux  Tero  non  ingratus  pro  reeepto 
benefido  ibidem  cum  uxore  ritam  finhrit  et  monasterium  magnis 
dotarit  possessionibns.* 

Simonsfeld  hat  in  seiner  gründlichen  Zergliederung  des  Geschichts- 
werks des  Dandolo  fttr  diese  Stelle  keine  Quelle  angegeben,  aus  welch« 
dersdbe  geschöpft  haben  könnte,  und  ich  möchte  auch  durchaus  nicht 
behaupten,  dass  ihm  dazu  unsere  Urkunde  gedient  hat  Gemeinsam 
ist  beiden  doch  nur  der  Namen  des  dux,  seine  angebliche  Zeit  und 
die  Kenntnis  seiner  Schenkung  an  Brondolo,  wahrend  Dandolo  daxa 
noch  Tom  Anksse  derselben,  Ton  der  Gattin  des  Henogs  als  ein« 
Qriechin  und  Tom  gottesfärchtigen  Ende  desselben  zu  beichten 
IX.  " 


322  Eleine  Ifittheilangen. 

Sein  Bericht  klingt  darchaus  wie  ein  Capitel  aus  «Miracula  S.  Mi- 
chaelis archangeli*  und  die  Beziehung  des  von  ihm  erzählten  Wun- 
ders auf  Brondolo  legt  die  Annahme  nahe,  dass  solche  eben  dort 
aufgezeichnet  gewesen  sein  werden.  Hat  es  aber  derartige  Miracula 
gegeben,  dann  dürfte  auch  die  weitere  Annahme  zulassig  sein,  dass 
im  Anschlüsse  an  dieselben  jene  Urkunde  gefälscht  wurde,  deren  etwa 
um  1175  gefertigtes  Transsumpt  oben  mitgetheilt  werden  konnte. 
Denn  fQr  eine  Fälschung  wird  sie  gehalten  werden  müssen,  so  lange 
nicht  anderweitig  die  Existenz  eines  dux  in  Sinigaglia  um  das  Jahr 
800  als  wahrscheinlich  oder  auch  nur  als  moglieh  erscheint. 

K  Winkelmann. 


Oertlichkeiten  in  Trierer  (Haximiner)  Urkunden.  Das  Kloster 
St.  Maximin  bei  Trier  besass  am  Mittelrheiu  und  zumal  in  der  gross- 
herzoglich hessischen  Provinz  Bheinhessen  ansehnliche  Güter  (Eorchen, 
Zehnten).  In  den  wichtigsten  Urkunden  dieses  Klosters  kehren  eine 
Beihe  von  Oertlichkeiten  in  einer  gewissen  stehenden  Gruppirung 
immer  wieder,   was  die  Erklärung  dieser  Ortsnamen  sehr  erleichtert 

In  der  wichtigen  Urkunde  Heinrichs  II.  vom  10.  Dec  1028 
werden  folgende  Orte  aufgezählt:  1.  Suabheim,  2.  Hesinesheim,  3.  Bri- 
cinheim,  4.  Euernesheim,  5.  Weldinstein,  6.  Albucha,  7.  Go]zoluesheim, 
8.  Bingin,  9.  Holzhusa,  10.  Apula,  11.  Alsontia,  12.  Sceringeafeld, 
13.  Hukinesheim,  14.  Bukinheim,  15.  Siemera,  16.  Maneldal,  17.  Nar- 
heim,  18.  Folemaresbach,  19.  Frubesdernoth,  20.  Gracho,  21.  Decima. 
Die  Lage  und  heutige  Benennung  dieser  Oertlichkeiten  möge  uns  im 
Folgenden  beschäftigen. 

1.  Suabheim,  Suapheim  ist  Sauer-Schwabenheim  an  der  Selz, 
zwischen  Gross  -  Wintemheim  und  Eisheim  im  ingelheimer  Grund. 
Das  Besitzthum  des  St.  Maximiner  Klosters  wuchs  sich  aus  zu  einer 
Propstei,  welches  Propsteigebiet  später  den  Namen  »Pfaffenhofeii* 
erhielt  und  heute  noch  hat  In  dem  Kirchlein  zu  Pfaffenhofen  habe 
ich  1873  Sept.  bis  Dec.  oft  Gottesdienst  gefeiert  Ueber  die  Alter- 
thümer  und  Grabinschriften  darin  vgl.  Baudri,  Organ  für  christliche 
Kunst  1873  S.  257.  Ueber  das  Portal  (Wasservögel,  Schlangen,  Fische) 
Otte,  Kunstarchäologie  II,  22.     CorrespondenzbL  1876  S.  97. 

2.  Hesinesheim,  auch  Hesenheim,  ist  sehr  missdeutet  worden. 
Es  ist  Essenheim  (manchmal  Esenheim  geschrieben),  nahe  bei  meinem 
jetzigen  Wohnorte;  von  der  Bahnstation  Klein  -  Wintemheim  geht 
man  durch  Ober -01m  nach  Essenheim.  Widder,  Beschreibung  der 
Pfalz  ni,  334  unter  Esenheim  trifft  das  Bichtige;  ebenso  Scriba,  Re- 
gesfcen  Bheinhessens.   In  der  Papsturkunde  1140  Mai  C  heisst  der  Ort 


OertHchkeiten  in  Tri«er  (Maziimiier)  Urkunden.  323 

Esenkeim.  Die  Hasineaheimer,  Heisimsheimer ,  Hesinesheimer  marca 
in  pago  Wonnatiencd  der  lorocher  ürkk.  (n^  1429 — 1438)  halte  ich  enir- 
schieden  f&r  die  Essenheimer  Mark. 

3.  Brieinheim  nicht  Bretzenheim  an  der  Nahe  bei  Bingen, 
sondern  Bretzenheim  bei  Mainz.  Vgl  Sohaab,  Oesch.  v.  Mainz  III, 
176.  177.  Ob  nicht  Frichina  in  der  Schenkung  K  Amnlfe  893  Mai  11 
dieses  Bretzenheim  ist?  Schaab  a.  a.  0.  ist  daf&r,  mit  Unrecht  Pri- 
ehina  liegt  (Kaiser  Eriedrichs  ürk.  1182  Mai  81)  in  pago  Einriebe, 
ist  also  =r  Brechen  in  Nassan. 

4.  Enernesheim,  Ebersheim,  eine  kleine  Stunde  von  mir  ent- 
fernt Eg.  Arnulf  schenkt  893  Febr.  11  an  St  Maximin  22  Orte, 
darunter  Ebersheim.  VgL  Schaab  a.  a.O.S.  184. 185..  Die  Lorscher  TJrkk. 
haben  Abimes-,  Aberinesheim,  Aburinesheim  (Cod.  dipL  IQ,  92.  279). 

5.  Weldinstein  (Wildest)  ist  Wollstein  zwischen  Alzei  und 
Kreuznach.    Schaab  IV,  26. 

6.  Albucha,  recht  verdreht  in  der  Urkunde  Abt  Siger^s  1155 
in  Alueke,  ist  Albig,  eine  Stunde  nordlich  von  Alzei.  Im  Oüterver* 
zeichnis  s.  XTTT  (Beyer  II,  455  Z.  16)  heisst  es  Aluecke.  Schaab  IV,  88. 

7.  Gozoluesheim,  das  schon  viel  Verwirrung  gemacht,  ist 
ein  ausgegangener  Ort  und  lag  in  der  Oemarkung  Eckeisheim,  am 
Kirchhof  rechts  des  Weges  nach  Gumbsheim  (bei  Wollstein).  Staats- 
archivar  Schenk  v.  Schwdnsberg  hat  im  hessischen  Archive  Bd.  14 
Heft  3  S.  744  endgiltig  die  Lage  festgestellt. 

8.  Bingin  bietet  keine  Sohviierigkeit,  umsomehr 

9.  Holzhusa.  Ein  Holzhausen,  das  zu  den  übrigen  Orten  der 
maximtner  ürkk.  pasete,  will  sich  nicht  finden  lassen.  Schon  König 
Arnulf  893,  11.  Febr.  schenkt  Holzhusa,  Zwentebold  bestätigt  es  897 
13.  Juni,  ebenso  Karl  III.  912  Holzhusa,  Otto  L  962  Holzhusun, 
Heinrich, IL  1023  und  Konrad  IL  1026  Holzhusen,  Heinr.  m.  1044 
Holzhusin,  in  der  ürk.  Leos  IX.  von  1051  16.  Jan.  kommen  Husun 
und  Holzhuzun  nebeneinander  vor,  ebenso  bei  Heinr.  IQ.  1051  21.  Jan., 
bei  Heinr.  IV.  1066  13.  Juli:  Husun  und  Holtzbusun,  bei  Heinr.  Y. 
1125  7.  Mai  Holzhusen  und  Husun,  Innocenz  11.  1140  6.  Mai:  in 
archiepiseopatu  mi^untino  . . .  ecclesiam  de  Husun;  Holzhusen  ist  hier 
nicht  dabei,  wie  in  den  ersten  ürkk.  Husun  nicht  dabei  war.  Bei 
Friedrich  L  1182  31.  Mai  Holzhusa. 

Etwas  Hufe  gewähren  Bingen -Mainzer  ürkk.,  Hazecha  schenkt 
GKlter  an  St  Martin  zu  Bingen,  die  Erzb.  Bardo  bestätigt  Vgl.  Will, 
Begasten  XX,  13.  53.  Die  Güter  liegen  in  den  Dörfern  Wike,  Spon- 
cheleddeim,  Haspenesheim,  Holzhuson,  Camutim,  Algiensheim  et  Mun« 
edale  im  Nahgan  in  der  Gra&chaft  Emicho^s.    Alle  diese  Orte  grup^ 

21" 


324  Kleine  MiitheUungen. 

piren  sich  um  Bingen,  sei  es  links,  sei  es  rechts  der  Nahe:  Weiler, 
Sponsheim,  Aspisheim,  Kempten,  Algesheim,  sowol  Qaa-  als  Wald- 
Algesheim,  Münzthal  am  Bupertsherg  (heute  Bingerbrflck).  unter  Hosun 
wii^  Nieder-  oder  Oberhausen  an  der  Nahe  oberhalb  Kreuznach  zu 
verstehen  sein,  aber  Holzhusen?  Ich  mag  nicht  entscheiden,  ob 
Hulzhusen  der  ausgegangene  Ort  Husen  bei  Eisheim  im  Ingel- 
heimer Qrund  (ygl.  Wagner,  Wüstungen  Bheinhessens  S.  52)  ist  oder 
das  spatere  Ingelheimerhusen  bei  Oberingelheim  (ibid.  S.  55),  oder 
Wallhausen  bei  Dalberg  oder  gar  Trechtlingshausen  am  ßbein  unter- 
halb Bingen.  Weidenbach,  Binger  Begesten  67  sagt:  «Holzhaosen 
muss  in  der  Nähe  yon  Weiler  oder  Wald- Algesheim  gelegen  haben.  * 

10.  Apula,  Münsterappel  in  Bheinbayem  an  der  rhein-hesai- 
schen  Orenze,  an  der  Appelbach,  rechts  Yon  Alsenz  und  Alsenzbach. 
Monasterium  in  Apula  Mittelrhein.  Ürk.-Buch  11,  472. 

11.  Alsontia.  Ort  und  Bach  haben  denselben  Namen :  Alsenz. 
Bheinbayem.  Die  Alsenzbach  und  Alsenzbahn  münden  oberhalb  Kreuz- 
nach in  die  Nahe.  Die  feoda  s.  Mazimini  (Ürk.-Buch  L  c.  S.  472) 
verzeichnen  eine  curia  in  Alleuze,  was  mit  Alsenz  identisch  ist 

12.  Scaringesfeld,  Schienfeld  in  Bheinbayem,  südwestlich 
von  Alsenz,  nicht  Kriegsfeld,  denn  beide  Orte  werden  Wfirdtwein, 
dioecesis  I,  89  nebeneinander  genannt. 

13.  Hukinesheim  1023,  Hulcinesheim  1182.  Möglicherweiae 
ist  1  c  verlesen  statt  k.  Ich  nehme  mit  Anderen  an,  dass  hiermit 
Ockenheim,  rheinhessisch,  bei  Bingen,  gemeint  ist.  Die  Prümer  Ur- 
kunden haben  Huckenheym  und  Ockenheim.  Das  Ortssiegel  hatte  ein 
V  als  Anfiemgsbuchstabe  von  Vckenheim.  —  Hucchenstat  im  Weitereiba, 
verwandelt  sich  in  Ockstadt  (Oberhessen). 

14.  Buckenheim,  Bückenheim  würde  schwer  zu  eruiren  sein, 
wenn  es  nicht  in  einer  Gruppe  von  Orten  in  anderen  ürkk.  vorkäme. 
So  841:  wird  an  Fulda  geschenkt  Besitzthum  zu  Borbah,  Otenhah, 
Mogonüa,  Tienenheim,  Oppenheim,  Simera,  Ghira,  Wentilesheim 
(=-  Wendelsh.)  et  in  Buggenheimero  marca.  Drouke  n^  534.  —  F£Edz 
gibt  an  Kyrberg  zu  Lehen  1351:  Gericht  zu  Flonheim,  Bockenheim 
und  was  dazu  gehört;  Gülte  zu  Saulheim,  Gericht  zu  Hedersheim. 
Scriba,  Beg.  Bheinhessens  n^  5023.  5094.  —  1375  Kyrburg  theUt 
die  Burg  Welesteiu  (=  WöUstein),  zu  Bockenheim,  Flonheim,  Off- 
hofen.  Scriba  5030.  —  Das  ist  der  heutige  Ort  Stein -Bockenheimi  in 
Bheinhessen,  in  der  Mitte  zwischen  Kreuznach  und  Alzei,  umgeben 
von  Neu-Bamberg,  Fürfeld,  Ibener  Hof,  Tiefenthal,  Wendelsheim  rind 
Wonsheim.  Die  Orte  Gross-  und  Klein-Bockenheim ,  rheinbayriach, 
an  der  hessischen  Grenze,  2 — 3  Stunden  von  Worms  kommen  in  einer 


OeTtUchkeiten  in  Trierer  (Maxiimner)  Urkunden.  325 

mderen  Gnippe  yon  ürkk.  Tor  and  machen  sich  dadarch  kenntlich. 
Die  grossen  Steinbrüche  haben  Stein-B.  seinen  Namen  gegeben. 
Schaab  lY,  24.  Man  sehe  übrigens  in  Würdtwein,  dioec.  mog.  I,  89, 
wonach  der  Pastor  in  Bockenheim  anter  dem  A.rchipre.^b7ter  yon 
Hfinsterappel  stand  1401. 

15  ="  Simmem,  16  =  Mandel  bei  Ereuznach,  17  =  Norheim  an 
der  Nahe  oberhalb  Ereaznach,  18  =  YoUmersbach  bei  Idar  (Birken- 
feld),  19  =  Prostert  bei  Trier,  20  =  Qraach  bei  Bemcastel,  21  =  Detzem. 

In  anderen  ürkk.  findet  sich  Famifeld  =  Fürfeld  in  Bheinhessen, 
Bfldlich  von  Ereoznach  and  seitwärts  der  Alsenz.  —  Winheim  =  Wein- 
heim bei  Absei,  hessisch. 

Elein-Winternheim  bei  Mainz.  Dr.  Falk. 


Literatur- 

DieWaldenser  im  Mittelalter  und  ihre  Literatur. 
Bericht  über  neuere  Schrifben  und  Fublicationen.    Von  Jaroslay  60 IL 

Obgleich  ich  bei  dem  Leser  vieles  Toraossetzen  darf,  so  möchte  ich 
doch  seinem  Gedächtnis  zu  Hilfe  kommen  und  daran  erinnern»  dass  Flacias 
lUjricus  es  gewesen  ist,  der  die  Waldenser  in  die  kirchengesohiohtliche 
Literatur  der  Neuzeit  eingeführt  hat  Die  ersten  ihnen  gewidmeten  Mono- 
graphien entstanmien  ihren  eigenen  Kreisen :  Perrin's  Hi8U>ire  des  Vaudois 
(1619)  und  Gilles'  Histoire  öccl^siastique  (1648)  ^).  In  der  2.  Hälfte  des 
17.  Jahrh.  hat  die  Verfolgung  der  Waldenser  in  deh  Alpenthälem  Piemonts 
das  gesammte  protestantische  Europa  in  Bewegung  gesetzt.  In  England 
wurden  filr  die  Bedrängten  Beiträge  gesammelt,  die  protestantische  Bepublik 
und  ihr  Protector  Cromwell  nahmen  sich  ihrer  an  und  wurden  dabei  von 
den  politischen  Verbündeten,  Frankreich  und  Mazarin,  unterstützt.  Eine 
neue  Geschichte  der  Waldenser  entsprach  um  so  mehr  dem  Interesse  der 
Zeit,  als  die  Verfolgungen  auch  in  der  Folgezeit  sich  wiederholten.  Zuerst 
(1658)  erschien  Samuel  Morland's  History  of  the  evaugelical  churches,  spätw 
(1669)  Leger*8  Histoire  g^n^rale,  deren  Ver&sser  die  Verfolgung  aus  dem 
Kreise  seiner  Glaubensgenossen  vertrieben  hatte.  Ihnen  folgen,  um  nur  die 
bekanntesten  Namen  zu  nennen,  im  18.  Jahrh.  Brez,  im  19.  Monastier  und 
Muston.  In  ihren  Werken  wird  überall  die  Geschichte  der  Waldenser  über 
Peter  Waldez  zurückverfolgt  bis  in  die  Zeiten  Constantins  und  Sylvesters, 
in  denen  »das  Gift  der  heiligen  Kirche  eingeflösst  worden  ist*,  oder  nodi 
weiter  in  das  von  keinem  Verderbnis  berührte  apostolische  Zeitalter.  Erst 
der  neueste  aus  dem  Kreise  der  Waldenser  hervorgegangene  Geschichts- 
Schreiber  EmilioCombahat  mit  diesen  Traditionen  vollständig  gebrochen. 
(Histoire  des  Vaudois  d'Italie  depuis  leurs  origines  jusqu' A  nos  jours 
L  Avant  la  Röforme.   Paris-Turin  1887)«). 

Die  Schriftsteller  des  17.  Jahrh.  haben  die  Sage  von  dem  hohen  Alter 
der  Secte  nicht  erfunden,  sondern  nur  die  unter  den  Waidensem  im  Mittel- 
alter entstandene  Legende  aufgenommen  und  ihr  eine  scheinbar  feste  Grand- 
lage gegeben.   Während  sich  Flacius  umsonst  nach  einer  älteren  Literatur 


>)  Eine  neue  Ausgabe  ist  1881  in  Pignerol  erschienen.       *)  VgL  desselben 
Verfaasers  »Valdo  ed  i  Valdesi  avanti  la  riforma*  (Florenz  1880). 


Lüerator.  327 

der  Waldenser  umgesehen  hat;,  die  unter  der  spftteren  auch  Gilles  noch 
nicht  kennty  haben  Perrin  und  Leger  über  dieselbe  Bericht  erstattet  und 
Proben  gebracht  zum  Theil  mit  bestimmten  chronologischen  Daten.  Ein 
Beispiel  mag  genügen:  der  Katechismus  y.  J.  1100.  Umsonst  hat  bereits 
Bossnet  ^)  gewarnt»  der  Glaube  an  das  hohe  Alter  der  waldensischen  Lite- 
ratur dauerte  selbst  dann  noch  fort^  als  im  19.  Jahrhundert  die  Skepsis  in 
mnigen  englischen  Schriften  und  in  Herzogs  Programm  y.  J.  1848  (De 
Waldensium  origine  et  pristino  statu)  die  Kritik  ihre  Stimme  vernehmen 
Hessen.  Eine  angeblidi  sehr  alte  Confession  yon  1120  konnte  Herzog  auf 
eine  Quelle  des  16.  Jahrh.  (1580)  zurückführen  usw.  Neue  Au&chlüsse 
brachte  das  Jahr  1851,  in  dem  Dieckhoff's  in  jeder  Beziehung  epoche- 
machendes Werk  »Die  Waldenser  im  iiittelalter*  erschien,  indem 
z.  B.  bei  einer  Beihe  yon  angeblich  viel  filteren  Tractaten  die  Benützung 
der  Taboritenconfession  y.  J.  1481  erwiesen  ist  Durch  diese  wissenschaft- 
Uohen  Entdeckungen  fiel  der  Schatten  des  Verdachtes  auf  die  ganze  bisher 
bekannte  Literatur  der  Waldenser,  und  Dieckhoff  durfte  f&r  die  Zukunft 
der  Kritik  die  Aufgabe  yorschreiben,  »in  Beziehung  auf  alle  überlieferten 
Schriftstücke  die  Frage  nach  der  Echtheit  und  ünechtheit  zu  beantworten  * 
und  ihr  Werk  erst  dann  als  yoUzogen  zu  betrachten,  »wenn  sie  Echtes 
und  unechtes  yon  einander  geschieden  haben  werde  *.  Zur  Fortsetzung  der 
kritischen  Arbeit  war  yor  allem  auch  eine  n&here  Bekanntschaft  mit  den 
Handschriftensammlungen  in  Genf  und  Dublin  nöthig.  Diese  hat  sich 
Herzog  yerschafit.  Das  Hauptresultat  seiner  Untersuchungen  (Die  ro- 
manischen Waldenser,  1858)  war:  Nach  Ausscheidung  yon  Fäl- 
schungen der  Art,  wie  die  angebliche  Confession  yom  J.  1120,  nach  Ent- 
fernung der  Yerflllschungen,  die  spftter  in  protestantischem  Sinne  in  der 
Absicht  zu  täuschen  yorgenommen  wurden,  oder  yor  Ueberarbeitungen,  bei 
denen  eine  solche  Absicht  nicht  yorlag,  nach  Abrechnung  des  der  hussi- 
tischen  Literatur  Entlehnten  blieben  mehr  als  20  Traotate  und  didacüsche 
Gedichte  zurück,  sie  bilden  die  altwaldensische  Literatur.  Die  Frage,  wie 
weit  diese  Schriften  »im  Alterthum  hinaufireichen*,  erhielt  durch  Herzog 
keine  bestimmte  Antwort  weder  in  seinen  » Bomanischen  Waidensem  *,  noch 
spater  (1868)  in  dem  Artikel  »Waldenser«  des  17.  Bandes  der  9eal-En- 
cjklopädie*).  Wenn  jedoch  Herzog  in  seinem  letzten  Werke  (Abriss  der 
gesammten  Kirchengeschichte,  2.  Band,  1879,  S.  271)  sagt,  »durch  die 
neuesten  Forschungen  sei  erwiesen  worden,  dass  die  gesammte  waldensische 
Literatur  einer  späteren  Zeit  angehöre,  dass  keines  yon  den  erhaltenen 
Schriftstücken  über  das  J.  1400  zurückreiche  *;  wenn  er  die  Nobla  Lejczon 
dem  15.  Jahrh.  zuweist  und  zwar  den  »späteren  Jahrzehnten  desselben* 
and  dabei  bemerkt:  »ein  sehr  wichtiges  Resultat,  da  kaum  anzunehmen 
ist,  dass  irgend  eine  andere  Schrift  älter  sei*;  wenn  dann  ausser  der  Nobla 
Leyczon  und  anderen  Gedichten  nur  noch  die  Auslegung  des  Hohen  Liedes 
erwähnt  wird  mit  dem  Zusätze:  »Diese  Schriften  tragen  durchaus  kein  hus- 
sitisches  oder  taboritisches  Gepräge*:  so  ist  nicht  zu  yerkennen,  dass  der 
Verfasser  der  »Bom.  Waldenser*  seine  frühere  Ansicht  über  den  Entwick- 
lungsgang der  waldensischen  Literatur  nicht  ergänzt,  sondern  aufgegeben  hat. 


')  Im  11.  Buche  seiner  Histoire  des  VariationB. 
^  Vgl.  indess  schon  hier  S.  522  Anm.  2. 


328  Literatiir. 

Was  Herzog  aufgab,  hat  jetzt  Eduard  Montet  in  seiner  »Histoire 
litt^raire  desVaudois  daPi6mont(Pari8  1885)  wieder  aufgenommen, 
einem  Werke,  das  auch  dann  seinen  Wert  behält,  wenn  es  sich  heraus- 
stellen sollte,  dass  es  eine  abschliessende  LOsung  aller  Fragen  nicht  bringe. 
Er  beginnt  mit  einer  üebersicht  der  handschriftlichen  Sammlungen,  die  der 
YerfEisser  an  Ort  und  Stelle  untersucht  und  zum  Theil  copirt  hat.  Die 
wichtigsten  befinden  sich  in  Gen^  Dublin  und  Cambridge.  Die  Cambridger 
Sammlung  hat  S.  Morland,  derselbe,  dem  als  Vertreter  Cromwells  die  diplo- 
matische Intervention  zu  Gunsten  der  Waldenser  im  J.  1655  zufiel  und 
den  wir  als  ihren  Geschichtsschreiber  kennen  lernten,  nach  England  ge- 
bracht. Später  galt  dieselbe  als  verloren  und  wurde  erst  im  Jahre  1682 
wieder  gefunden.  Montet*s  Forschung  besitzt  denmach  eine  breitere  Grund- 
lage als  die  ältere  Herzog's.  Der  älteste  Cambridger  Codex  stammt  aus  den 
ersten  Jahrzehnten  (la  premi^re  partie)  des  15.  Jahrh.  Die  Genfer  Hand- 
schriften reichen  über  die  1.  Hälfte  desselben  Jahrhunderts  nicht  zurftok, 
während  die  Dubliner  dem  16.  und  17.  Jahrhundert  angehören. 

Es  ist  selbstverständlich,  dass  die  Möglichkeit,  dass  die  waldensische 
Literatur  über  das  J.  1400  zurückreiche,  durch  das  Datum  der  Hand- 
schriften nicht  ausgeschlossen  ist  Nach  Montet  erstreckt  sich  die  erste 
Periode  der  waldensischen  Literatur  bis  zum  15.  Jahrh.  und  endet  da,  wo 
der  hussitische  Einfluss  beginnt.  Diese  Phase  kann  als  die  katholische  be- 
zeichnet werden:  »la  littörature  et  la  dogmatique  vaudoises  sont  empmn- 
t^es  ä  Celle  de  r%lise  romaine.*  Aber  am  Ende  dieser  Periode  gewinnt 
die  Opposition  gegen  die  Kirche  an  Energie  und  dies  findet  ihren  Ausdruck 
in  einigen  Schriften,  namentlich  in  den  bekannten  waldensischen  Lehr- 
gedichten, in  denen  der  hussitische  Einfluss  sich  noch  nicht  bemerkbar 
macht  (S.  42).  Nach  Abrechnung  dieser  üebergangszeit  enthält  die  »katho- 
lische* Periode  Schriften,  die  sich  in  drei  Gruppen  vertheilen  lassen.  Die 
erste  besteht  aus  Sammlungen  von  nach  gewissen  Gesichtspunkten  geord- 
neten Citaten  aus  Schriften  der  alten  und  späteren  (S.  Bernhard)  von  der 
Kirche  anerkannten  Schriftsteller.  Solcher  Sammlungen  gibt  es  bekanntlich 
in  der  mittelalterlichen  Literatur  in  Hülle  und  Fülle,  und  Montet  will  nicht 
entscheiden  (S.  57),  ob  die  Tractate  dieser  Art  von  den  Waidensem  selbst 
herrühren,  d.  h.  von  den  Waidensem  und  ftir  diese  compilirt  worden  sind 
oder  ob  sich  der  waldensische  Antheil  an  ihnen  nur  auf  üebersetzung  be- 
schränkt hat.  üebersetzungen  bilden  die  2.  Gruppe.  Als  einigermassen 
selbständiger  können  die  Schriften  der  8.  Gruppe  gelten,  Nachahmungen 
(imitations)  von  Mustern,  die  der  kirchlichen  Literatur  entnommen  sind. 
Als  das  wichtigste  Stück  dieser  Gruppe  ist  die  Cantica  anzusehen,  nach 
Montet  verfasst  ehestens  am  Ende  des  18.  Jahrb.,  in  der  ältere  Erklärungen 
des  Hohen  Liedes  in  ein  Ganzes  zusammengearbeitet  worden  sind.  Ob  diese 
Classification  bei  fortgesetzter  Forschung  überall  wird  bestehen  bleiben 
können,  ist  fraglich.  Obgleich  Montet  in  dieser  Beziehung  viel  geleistet 
hat,  so  bemerkt  er  selbst  in  Bezug  auf  die  Cantica  (S.  67):  »nous  ne  noria 
flattous  point  d*avoir  fait  toutes  les  confrontations  possible  de  textes.*  Bei 
fortgesetzter  Analyse  kann  sich  manche  Imitation  als  blosse  Compilation, 
bei  weiterer  Untersuchung  selbst  als  blosse  Üebersetzung  erweisen.  Durch 
diese  Möglichkeiten  wird  die  relative  Originalität  der  altwaldensischen  Lite- 
raturperiode bedroht,  es  sind  aber  auch  Fragen   von  noch  grösserer  Tra^- 


literfttnr.  329 

weite  aufgeworfen  worden«  welche  den  Waldenaem  den  Bechtstitel  zu  diesem 
ginzen  Beeitsstand  zweifelhaft  machen. 

Dieckhoff  hat  in  seiner  erat  im  J.  1858  Teröffentlichten  polemischen 
Besprechung  von  Herzogs  »Rom.  Wald.*  (Grött  GeL  Anz.  12t  ff.)  bestritten, 
dsBS  das  in  dieser  Schrift  niedergelegte  Ergebnis  als  abschliessend  gelten 
dürfe.  Nach  Anssoheidong  dessen,  worin  sich  der  reformatorische,  der 
böhmische  Einfloss  kundgebe,  habe  die  positiTO  Arbeit  der  Kritik  erst  recht 
zu  beginnen.  Da  es  erwiesen  sei,  dass  die  Waldenser  sich  Fremdes  an- 
eigneten, WO  es  sich  empfahl,  so  müsse  das  Eehtwaldensische  in  ihrer 
Literatur  erst  gefunden  werden.  Und  dies  sei  nur  durch  innere  Kritik 
möglich.  Dass  Echtwaldensisches  gefunden  werden  könne,  gab  Dieckhoff 
zu,  dass  die  Nobla  Lejczon  dazu  gehöre,  leugnete  er  nicht.  Was  aber  die 
Waldenser  der  katholische9  Literatur  entiehnt  hfttten  —  und  Herzog  hatte 
solohee  gefunden:  das  könne  als  Editwaldensisch  nicht  angenommen  werden. 
Man  sieht,  Dieckhoff  hfttte  diese  Forderung  wiederholt^  auch  wenn  sich 
Handschriften  dieser  fraglichen  Sohrifken  gefunden  hfttten,  die  im  Alter  über 
das  J.  1400  zurückgingen.  Wie  bereits  angedeutet,  wird  der  waldensische 
Bechtstitel  zu  den  Tractaten,  welche  Montet  der  »katholischen*  Periode  zu- 
weist, jetzt  noch  in  einem  Sinne  in  Frage  gestellt  und  zwar  durch  K.  M  ü  1 1  e  r, 
den  Ver&sser  des  geschfttzten  Werkes  »Der  Kampf  Ludwigs  des  Baiem  mit 
der  römischen  Curie*.  In  seinen  »Waidensem*  (Die  Waldenser  und  ihre 
einzelnen  Gruppen  bis  zum  An&ng  des  14.  Jahrh.  Gk)tha  1886.  Zuerst 
erschienen  in  den  Theologischen  Studien  und  Kritiken)  findet  der  Leser 
eine  yollstftndige  Uebersicht  und  zugleich  kritische  Würdigung  der  Quellen. 
Wenn  nun  die  »angeblich  waldensischo  TractatenUteratur *  zu  denselben 
nicht  gerechnet  wird,  so  scheint  dies  einer  nftheren  Erklärung  und  Recht- 
fertigung zu  bedürfen,  die  noch  aussteht  und  nachgetragen  werden  soll. 
Müllers  Ankündigung  in  der  Zeitschrift  für  Kirchengeschichte  (Vni,  506) 
stellt  den  Beweis  in  Aussicht,  »dass  die  ganze  angeblich  waldensische  Lite- 
ratur der  yorhussitischen  Periode  ohne  Ausnahme  aus  den  katholischen 
Kreisen  stammt  und  nie  waldensisch  gewesen  ist.*  Montet  habe  den 
waldensischen  Ursprung  der  Tractatenliteratur  nicht  erwiesen,  sondern  voraus- 
gesetzt. Nicht  einmal  als  Compilatoren  oder  Uebersetzer  hfttten  Waldenser 
—  so  glaube  ich  dies  yerstehen  zu  müssen  —  zur  Entstehung  dieser 
Tractatenliteratur  etwas  beigetragen.  Die  Frage  wftre  dann  allerdings  ab- 
geschlossen: diese  Tractatenliteratur  müsste  aus  der  waldensischen  Lite- 
ratur ausgeschieden  werden.  Ob  der  angekündigte  Beweis  in  dieser  Trag- 
weite gelingen  wird,  ist  abzuwarten:  jedenfalls  ist  das,  was  Dieckhoff  im 
J.  1858  bemerkt  hat,  was  jetzt  K.  Müller  andeutet^),  geeignet^  Zweifel  an 
dem  waldensischen  Ursprung  jener  »katholischen*  Literatur  der  Waldenser 
anzuregen.  Die  Abhftngigkeit  von  der  kirchlichen  Literatur  tritt  überall 
deutlich  hervor,  selbst  in  der  Gantica  deckt  sich  die  Glaubenslehre  mit  der 
kirchlichen  Orthodoxie  vollständig  (Montet  S.  68),  die  Mönchsorden  werden 
nirgends  getadelt,  sondern  nur  gelobt,  wo  ein  Tadel  der  bestehenden  Zu- 
stftnde  erscheint,  ist  er  minder  heftig  als  bei  vielen  der  Kirche  ergebenen 
und  von  von  ihr  hochgesehfttzten  Schriftstellern;  der  Papst  wird  nirgends 


*)  YgL  auch  den  später  zu  erwähnenden  Aufeatz  in  TheoL  Stadien  und 
Kritiken  1887. 


330  Idterstor. 

'  angegriffen,  das  Fegefeuer  nirgends  geleugnet  oder  gar  bekftmpft  (nacb 
Hontet  ist  es  zweifelhaft,  ob  die  Waldenser  in  ihrer  »katholischen*  Periode 
das  Fegefeuer  leugneten);  was  Montet  (S.  94)  Yon  der  Abendmahlslehre 
dieser  Schriften  sagt:  »nous  somme  en  pleine  catholidsme*  —  das  könnte 
auch  sonst  oft  wiederholt  werden.  Wenn  dieser  trotz  all*  dem,  was  er 
selbst  hervorhebt,  diese  Schriften  den  Waidensem  zuspricht,  so  hat  er  sich, 
abgesehen  yon  der  Tradition,  dadurch  leiten  lassen,  dass  bei  aller  ün- 
selbstftndigkeit  dieser  Literatur  sich  das  Waldensische  an  ihr  hie  and  da 
erkennen  lasse.  Ich  beschränke  mich  auf  das  wichtigste  Stflck,  die  Gantioa, 
von  der  es,  ähnlich  wie  bei  Herzog,  heisst  (S.  68):  »Nous  j  remarquons 
quelques  id^es  particuliöres  aux  Yaudois :  le  parti  j  est  repr^nt^  oomme 
r%lise  des  Pauvres,  la  pr^dication  de  1*  ^yangile  comme  deyant  dtre  libre; 
la  distinction  des  parüuts  et  des  croyants  j  est  stabile.*  Aber  die  Stelle, 
die  Ton  freier  Predigt  handeln  soll,  lässt  kaum  diese  Erklärung  zu  und 
der  üntersdiied  zwischen  perfecti  und  credentes,  in  dem  Sinne,  wie  der- 
selbe unter  den  Waidensem  vorhanden  war,  ist  in  der  Cantica  nicht  zu 
finden.  Was  aber  die  Stellen  betriffb,  an  denen  die  Kirche  der  Armen 
vorkonunt,  so  ist,  abgesehen  davon,  dass  es  nicht  erwiesen  ist,  dieser  Aus- 
dmck  kGnne  nur  von  einem  Waldenser  herrühren^),  zu  bemerken,  dass 
Cant.  8,  7  der  Ck>ntext  anstatt  »glejsa  de  li  paures*  eher  die  Wiederholung 
von  »glejsa  de  li  sant*  zu  fordern  scheint,  und  dass  Cant.  8,  9  man 
»gleysa  de  li  paures*  durch  »gleysa  de  li  sant*,  das  wir  vorher  lesen, 
ohne  Störung  des  Sinnes  ersetzen  kann.  Angenommen  also,  der  fragliche 
Ausdruck  verrathe  die  Hand  eines  Waldensers,  so  ist  es  möglich,  anzu- 
nehmen, dass  si^h  sein  Antheil  lediglich  auf  diese  Aenderung  des  ursprüng- 
lichen Textes  beschränkt  habe,  wobei  eine  pia  Irans,  da  die  Hs.  der  Can- 
tica nodi  dem  15.  Jahrb.  angehört,  auszuschliessen  wäre.  Viel  sicherer  ist 
dagegen  an  dem  grossen  Citatenschatz  »Vergier  de  consolacion^  zu  erkennen, 
dass  derselbe  einmal  durch  die  Hand  eines  Waldensers  gegangen  ist,  der 
den  Satz  Isidors  von  Sevilla,  der  Eid  sei  nicht  gegen  Gottes  Gebot,  ohne 
Bücksicht  auf  den  Zusammenhang  in  sein  Gegentheil  verändert  hat.  Stellen 
wir  den  ursprünglichen  Text  wieder  her,  so  finden  wir  in  dem  Inhalte  des 
Tractats  nichts  Waldensisches  mehr.  .  .  .  Auf  Grund  ähnlicher  Bedenken  ist 
auch  Comba  geneigt,  die  fraglichen  Tractate  mit  einigen  Ausnahmen  (z.  B. 
Vergier)  aus  der  waldensischen  Literatur  auszuscheiden.  Selbst  die  Owtica 
wird  durch  sein  Urtheil  getroffen :  vielleicht  sei  sie  nur  eine  Uebersetzung 
vielleicht  beschränke  sich  das  Waldensische  an  ihr  lediglich  auf  einige  Be- 

touchen,  wie  glejsa  de  li  paures Comba*s  Schlussurtheil  über  diese 

Tractatenliteratur  lautet  (S.  291):  »Combien  de  pages  qui  n*ont  de  vaa- 
dois  que  la  forme,  la  traduction,  qui  sait?  rien  que  le  nom  peut-ötre.*  - 
Wenn  nun  der  Inhalt  dieser  Stücke  keine  Garantie  ihres  waldensi- 
schen Ursprungs,  sondern  höchstens  nur  hie  und  da  Spuren  einer  Aneig- 
nung durch  die  Waldenser  bietet,  so  scheint  doch  ein  Oriterium  übrig  zu 
bleiben :  die  Sprache.  Leider  betreten  wir  da  ein  Gebiet,  auf  dem  so  ziem- 
lich   alles    unsicher   ist:     die    eigenthümliche    Beschafienheit') ,     die   Ge- 


1)  Müller  in  Stud.  8.  676.  *)  A.  Ghrützmacher  (Archiv  f.  das  Stadium  der 
neueren  Sprachen  1854,  S.  S70):  Die  wald.  Sprache  ist  ein  Dialect  der  proven- 
9ali8chen,  die  sich  durch  weichere  Laute,  einfachere  Formen  und  (nicht  ohne 


Literakff.  331 

sohichte^),  ja  selbst  die  Existenz*)  eines  besonderen  waldensisehen  Dialeetes. 
Nach  Oomba^s  Mittbeihmgen  können  wir  yon  oompetenter  Seite  (W.  Förster) 
neue  Aofschlftsse  erwarten.  Bis  dabin  ist  die  Spraobe  als  Griteriom  nn- 
brancbbar.  Wenn  aber  Comba,  der  in  die  neuen  Forsobongen  eingeweibt 
zu  sein  sdieint,  bemerkt  (S.  209):  >Nos  anciens  Berits  n'ont  pas  besoin 
d*dtre  retraduits  pour  deyenir  proyen^aox.  Ils  le  sont,  et  leur  caraot^re 
yaudois  se  r^T^le  par  de  fort  l^göres  modifioations  • .  .*,  werden 
diese  leicbten  Abweichungen  laut  genug  sprechen,  um  einen  eigenthüm- 
licben  IHalect  erkennen  zu  lassen?  Aber  auch  dann  wftre  noch  nicht  alles 
gewonnen.  E.  Müller  (TheoL  Studien  und  Kritiken  1887  S.  588)  spricht 
sieb  gegen  den  Grundsatz  Herzog's  u.  a.  aus,  »dass  alles,  was  in  der  an- 
geblichen Waldensersprache  geschrieben  sei,  auch  waldensiscber  Herkunft 
sein  müsse.*  Auch  wenn  »angeblich*  zu  streichen  wäre,  müsste  die  Existenz 
einer  besonderen  waldensisehen  Eirchensprache   erst  erwiesen  werden. 

Nachrichten  von  einer  waldensisehen  Prosaliteratur  in  älterer  Zeit  fehlen 
nicht  gSnzlich.  Sie  beziehen  sich  auf  Schriften  der  Art,  die  Montet  der 
ersten  Gmppe  nach  seiner  Eintheilnng  zuweist.  Eine  Sammlung  von  Sen- 
tenzen hat  sich  bereits  Waldez  anfertigen  lassen,  über  den  Gebrauch  solcher 
Sammlungen  scheint  dann  im  18.  Jahrb.  David  yon  Augsburg  zu  berichten^. 
Bezeugt  ist  der  Gebrauch  der  h.  Schrift  und  zwar   in   den  Volkssprachen. 

Ich  berühre  hiemit  eine  Streitfrage,  welche  nach  all*  dem,  was  darüber 
jüngst  gesagt  und  gestritten  worden  ist,  noch  nicht  als  gelöst  betrachtet 
werden  kann.  Haben  die  Waldenser  nicht  nur  die  Schrift,  insbesondere 
das  N.  T.  in  den  Volkssprachen,  namentlich  in  der  »waldensisehen*  Sprache 
besessen,  sondern  sind  sie  auch  als  Urheber  irgend  einer  Version  (vor 
dem  16.  Jahrb.),  die  verlorenen  durch  Waldez  veranlassten  und  am  Ende 
des  12.  Jahrb.  in  Metz  entstandenen  Uebertragongen  einer  Anzahl  biblischer 
Bücher  abgerechnet,  anzusehen?  Von  neuem  wurde  diese  Frage  im  J.  1885 
durch  L.  Keller  angeregt,  dessen  Werk  »Die  Reformation  und  die  älteren 
Beformparteien*  der  alten  waldensisehen  Ursprungslegende  zu  neuem  Leben 
verhelfen  sollte,  doch  so,  dass  die  Waldenser  nur  als  eine  Welle  jenes 
Stromes  erscheinen,  welcher  die  apostolische  Zeit  mit  »Lessings  Christen- 
thum  und  Kants  Philosophie*  verbindend  nicht  im  Stande  war,  im  Mittel- 
alter die  Kirche  und  spftter  Luther  mit  sich  fortzureissen.  Nur  die  in 
diesem  Buche  aufgestellte  These,  der  Codex  Teplensis  (hg.  von  P.  Klimesch, 
Augsburg  und  München  1884)  enthalte  eine  waldensische  Version  des  N.  T., 
die  dann  in  die  ftltesten  Drucke  der  deutschen  Bibel  überging,  hat  im 
J.  1885  (Die  deutsche  Bibelübersetzung  der  mittelalterlichen  Waldenser  usw.) 


Schuld  der  Schrifteteller  oder  Abschreiber)  eine  gewisse  Unsicherheit 
des  Ausdrucks,  die  fast  von  allenRef^eln  abzuweichen  erlaubt, 
binlfinglich  kenntlich  macht,  um  den  Namen  einer  anderen  Sprache  zu  verdienen. 
—   VgL  auch  den  im  Texte  anzuführenden  Ausspruch  Comba's. 

M'VgL  Zezschwitz,  Katechismen  180—182,  wo  unter  anderem  erzählt  wird, 
dass  Diez,  von  Z.  befragt,  ,  sich  nicht  einmal  darüber  entscheiden  wollte,  ob  man 
dexk  Maasstab  dessen,  was  auf  allgemein  romaniBchem  Sprachgebiet  die  ältere 
Form  zu  nennen  sei,  mit  Recht  auf  diesen  Dialeot  anwende»« 

*)  Dieckhoff  S.  87.    K.  Müller  in  Stud.  b.  588. 

')  Pregers  Ausgabe  8.  29. 


332  literator. 

Herrn.  Haupt  aafgenommen  und,  als  er  Widerspmob  fand,  yertbeidigt^). 
Anfangs  schien  der  Sieg  ihm  zu  winken,  jetzt  erhält  sein  €^egner  Fr. 
Jostes  nach  Herausgabe  einer  zweiten  Sohriil^  einen  Verbündeten  an 
Karl  Maller  (Theol.  Studien  und  Kritiken  1887  S.  571  —  594).  Die 
Streitfrage  blieb  nicht  auf  den  ursprünglichen  Gegenstand  beschränkt,  son- 
dern hat  sich,  wie  angedeutet  wurde,  erweitert,  indem  K.  Müller  den  Nach- 
weis versucht^  dass  die  Annahme  des  waldensischen  Ursprungs  jener  roma- 
nischen Uebersetznngen ,  die  als  Waldenserbibeln  gelten,  auf  unsicheren 
Traditionen  und  Voraussetzungen  beruhe.  Dennoch  ist  die  ursprüngliche 
Frage  noch  nicht  endgiltig  beantwortet.  Die  Thatsaohe,  dass  die  deutsche 
Bibelübersetzung  des  Codex  Tepl.  auf  eine  alte  romanische  (proyen^alische) 
Version  zurückweist,  die  vor  dem  Auftreten  des  Waldez  bereits  beistanden 
hat,  bleibt  und  S.  Berger,  welcher  dies  nachgewiesen  hat,  konnte  fragen 
(Revue  Historique  1886):  »Qui  donc  en  Allemagne,  si  non  un  Vaudois, 
aurait  pu  avoir  Tid^e  de  traduire  la  bible  du  proYen9al,  quand  le  texte 
latin  ^tait  dans  toutes  les  mains?  .  .  •  .*  Dass  Berger  lu  viel  behauptet, 
spricht  sich  in  Müllers  Gegenfrage  aus:  warum  nur  ein  Waldenser?  In- 
dess  als  Hypothese  geiasst,  kann  Bergers  Satz  wol  Geltung  behalten  und 
der  waldensische  Ursprung  der  deutschen  Bibelübersetzung  zwar  nicht 
als  sicher,  aber  doch  als  möglich,  selbst  wahrscheinlich  angesehen  werden. 

Die  romanischen  Bibelübersetzungen,  die  als  waldensisch  gelten,  be* 
spricht  auch  Comba  (S.  211  ff.).  Es  ist  nun  sehr  bemerkenswerth,  dass  er 
dabei  unabhängig  von  Müller  zu  fthnlichen  Bedenken  und  Zweifeln  wie 
dieser  gelangt,  aber  um  dieselben  schliesslich  doch  zurückzuweisen.  Dass 
einige  Handschriften  im  Gebrauche  der  Waldenser  gewesen  sind,  beweise 
noch  nicht  den  waldensischen  Ursprung  der  in  ihnen  enthaltenen  Ueber- 
setznngen; selbst  Veränderungen  des  Textes,  in  denen  sich  die  Hand  eines 
Waldensers  verriethe,  mOchten  nicht  genügen.  Aber  warum  hätte  die  Kirche 
diese  Bibelübersetzungen  verfolgt,  wenn  sie  nicht  heretischen  Ursprungs 
gewesen  warte?  Und  bei  denen,  welche  im  waldensischen  Dialect  ver&Bst 
sind,  bleibe  ja  dieser  als  genügender  Erkennungsgrund.  »La  langue,  A  d^ 
fant  d*  autres  indioes,  ne  laisse  aucun  donte  sur  V  origine  de  cette  yersion  * 
—  heisst  es  (S.  224)  von  der  Cambridger  Bibelhandschrift  vom  Ende  des 
14.  Jahrb.  • .  .  Als  Ergebnis  der  bisherigen  Untersuchungen  kann  der  Satz 
angenommen  werden,  dass  unter  den  romanischen  Bibelübersetzungen  keine 
als  waldensisch  mit  Sicherheit  erklärt  werden  dar^  zugleich  aber  auch  die 
Erkenntnis,  dass  auf  diesem  (Gebiete  (ygl.  Müller  in  Stud.  S.  593  —  94) 
noch  viel  Arbeit  übrig  bleibt 

Die  » Nobla  Lejczon  *  wird  den  Waidensem  nicht  bestritten.  Das  auf 
Grundlage  der  Cambridger  Handschriften  aufgestellte  Datum  ihrer  Ab- 
fassung (um  1400)  hat  aber  jetzt  Comba  wieder  in  Zweifel  gezogen  und 
zwar  zu   Gunsten  eines  höheren  Alters.     Das   Glicht  soll  doch  aus  dem 

13.  Jahrb.  stammen,  obgleich  es  nach  W.  Förster  (Comba  S.  291)  vor  dem 

14.  Jahrb.  nicht  verfasst  sein  kann.     Der  Widerspruch  zwischen  dem  Alter 


*)  Jostes,  Die  Waldenser  und  die  Torlntherische  deutsche  Bibelllbersetsan^. 
Münster  1885.  —  Haupt,  Der  waldensische  Ursprunff  des  Codex  TepL  Wfirzbai^ 
1886.  —  Daneben:  L.  Keller,  Die  Waldenser  und  die  oeutBchen  BibelüoenetEungen. 
Leipzig  1886.       *)  Die  Tepler  Bibelübersetzung.    Münster  1886. 


literatnr.  333 

der  Cambridger  Handschriften  (erster  Theil,  lütte  des  15.  Jahrh.)  und  der 
Jahreszahl  1400  d.  h.  1400  Jahre,  die  Terflossen  sind  (compli  entierament), 
qne  fo  scripta  Tora,  car  sen  al  derier  temp  —  beweist  nur,  dass  entweder 
jenes  Alter  fehlerhaft  bestimmt  ist,  oder  dass  doch  als  An&ngsponkt  der 
Berechnung  nicht  das  Ende,  sondern  der  Beginn  des  ersten  christlichen 
Jahrhunderts  angenommen  werden  moss^).  Die  Bestimmung  des  Datums 
der  Nobla  Lejczon  ist  aber  um  so  wichtiger,  als  auch  andere  Gedichte 
der  Verwandtschaft  wegen,  die  sie  mit  derselben  zeigen,  in  dieselbe  Zeit 
versetzt  werden.  Derselben  Literaturperiode,  nach  Montet  also  dem  Ende 
des  14.  und  Anfang  des  15.  Jahrb.,  werden  sowol  von  ihm  als  von  Comba 
auch  einige,  doch  nicht  ganz  dieselben,  Prosastücke  zugewiesen. 

Das  Bild,  das  die  Geschichtschreibung  von  den  Waidensem  entwerfen 
wird,  scheint  vor  allem  von  der  Auswahl  der  Quellen  abzuhängen;  und 
doch  ist  es  nicht  in  dem  Masse  der  Fall,  wie  man  erwarten  sollte.  Dieck- 
hoff  sah  überhaupt  von  den  waldensischen  Quellen,  d.  h.  der  waldensischen 
Literatur  ab  und  hielt  sich  ausschliesslich  an  die  katholischen,  die  Artikel 
der  Inquisitoren,  die  gegen  die  Waldenser  verfassten  Tractate.  Die  histo- 
rische Illusion,  welche  so  lange  gedauert  hatte,  die  Waldenser  wftren  >  Be- 
formatoren  vor  der  Beformation*  gewesen,  schwand  gänzlich.  Wir  b^freifen, 
warum  Dieckhoff,  wie  es  in  der  Vorrede  heisst,  die  BefELrchtung  nicht  unter- 
drücken konnte,  die  Besultate  seiner  üntersudiungen  würden  »nicht  überall 
erwünscht  sein*  und  dabei  doch  ankündigte,  »das  Becht  der  Beformation 
dem  römischen  Irrthum  gegenüber  werde  durch  dieselben  nicht  ge&hrdet*, 
denn  was  die  Waldenser  Terloren,  gewann  der  Protestantismus  an  Origi- 
nalität. Obwol  die  Waldenser,  indem  sie  selbst  gegen  den  Willen  der  kirch- 
lichen Obrigkeit,  aber  gestützt  auf  den  Satz,  man  müsse  Gott  mehr  ge- 
horchen als  den  Menschen,  das  Becht  zum  Predigen  sich  yindioirten,  »den 
formalen  Grundsatz  des  Protestantismus  aufstellten*,  so  haben  sie  doch 
weder  »das  wahre  protestantische  Materialprincip *  richtig  erkannt,  noch 
»die  Idee  des  allgemeinen  christlichen  Priesterthums*  erfasst.  So  lautet 
das  Urtheil  DieckhofÜB.  Herzog  dagegen  stützt  sich  in  seinen  ,  Bomanischen 
Waidensem*  vorzüglich  auf  ihr  Selbstzeugnis  d.  h.  auf  ihre  Literatur,   er 


')  Die  Frage  kann  jetzt  durch  das,  was  Montet  in  der  Einleitung  seiner  neuen 
AuBffabe  der  N.  L.  (Paris  1888),  bei  der  alle  Hb.  berücksichtigt  w^en,  als  ab- 
ffeechloBsen  gelten.  Obwol  der  Verfisuser  der  N.  L.  die  1.  £p.  des  Joh.  und  zwar 
die  Stelle:  loxeli'rn  &oa  eaxlv  im  Sinne  hat,  so  ist  doch  dasjenige,  was  M.  bemerkt, 


l^eignet,  alle  Bedenken  zu  beseitiflren:  »Pour  notre  auteur,  comme  pour  la  ma- 
loritö  des  crojants  qui  lisent  la  biole  mais  ignprent  V  histoire  des  ÜTres  bibliques, 
le  Nouyeau  tost,  forme  un  tont  ins^parable,  ayant  pour  centre  la  personne  de 
J^sns ;  le  liyre  sacr6  ne  renf erme  pas  des  Berits  d'  autenrs  difif!§rent8  et  d'  ^poques 
diverses  ...  Cest  dire  ^ue  T  auteur  de  la  N.  L.  n^assiffne  pas  d'^poque  parti- 
culi^re  k  la  premi^e  ^pitre  de  Jean,  qu'  il  ne  sort,  pas  des  limites  ordmaires  de 
r^re  chr^tienne,  et  que  lorsqu*il  dit  llOOou  1400,  il  entoud  par  lä  les  dates  de 
r  ^re  Yulgs^re  1100  ou  HOO.  II  y  a  onze  (ou  quatorze)  cents  ans  enriron  dit- 
il,  qne  le  Nouveau  Test,  a  pr^dit  Ja  fin  du  monde.*  Das  spfttere  Datum  bezeugt 
auch  nach  Montet  die  Sprache  der  N.  L.  —  Mit  Beziehung  auf  Fragen,  die  wir 
weiter  berühren  sollen,  ist  es  yonBelaiiff,  wenn  Montet  BAgt:  »Parquels  moyens 
1*  bomme  s'  approprie-t-il  les  m^rites  de  jäus-Christ?  Par  la  foi  ou  par  les  oeuvres? 
...  La  foi,  dans  le  sens  ^vangelique  du  mot,  ne  Jone  qu*  un  rdle  irhs  effac^  dans 
la  N.  L. ;  r  auteur  ne  connait  pas  les  id^s  de  saint  Paul  sur  la  justification  par 
1»  fbi..  .< 


334  LiteraUir. 

ftthrt  (Vorrede  S.  YilJ)  »die  alten  Waldenaer  selbst  redend  ein«  allerdings 
nicht  jene  Waldenser,  wie  sie  eine  romantische  Geschichte  so  oft  abgeschildert 
hat*     Davon  könne  keine  Bede  sein«  dass  sie  inmitten  der  Kirche  des 
MitteUüt^rs  jene   hervorragende  Stellnng  einnehmen,   welche  ihnen  durch 
ihre  Enkel  in  späterer  Zeit  angewiesen  wurde.     Sie  sind  vielmehr  Kinder 
ihrer  Zeit«  sie  stecken  ziemlich  tief  im  Katholicismus,  sie  sprechen  sich  in 
ihren  Schriften  sogar  katholischer  aus,  als  man  nach  den  meisten  Berichten 
der  katholischen  Schriftsteller  des  Mittelalters  erwarten  sollte.    Der  recht- 
fertigende  Glaube   im   Sinne   der  Reformation   ist   bei   ihnen   nicht   Tor- 
handen  . . .    Insoweit  war  Dieokhoff  mit  Herzogs  Besultaten  ^verstanden 
(GK3A.  1858  S.  161),  nur,  meinte  er,  derselbe  habe  dem  Schrifbprincip  der 
Waldenser   eine   grossere   Bedeutung   zugeschrieben,   als   er   hfttte   sollen. 
Hontet  (Pr^face  X — XI)   weist  auf  die  Widersprüche  hin,   welche  in  den 
katholischen  Quellen  sich  finden,  auf  üngenauigkeiten  und  Unrichtigkeiten, 
die  da  vorkommen;   dieselben   seien   demnach   nur   subsidiarisch    zu  ver- 
werthen.     Auf  Grund  der  Tractate  der  »katholischen  Periode*  gewinnt  er 
dann  ein  Bild  der  Waldenser  vor  1400,  welches  jetzt  Oomba,  der  doch  auch 
in   dieser   Hinsicht  keineswegs  als   Nachfolger   der   filteren  waldensisohen 
Historiker  betrachtet  werden  dar^  allzu  katholisch  findet:     >on  verra  que 
les  inquisiteurs  leur  rendent   meilleure  justice;  oui,   ce   que   les  Vaudois 
perdent  ä  6tre  connus  par  la  prose  qu*on  leur  attribue,   ils  le  regagnent 
grflce  aux  Berits  des  juges  de  Thäresie  et  au  t^moignage  des  perstoiteurs.* 
...  W.  Preger   (Beiträge   zur   Geschichte    der  Waldesier   im 
Mittelalter.     München  1875.     Aus   den  Abb.   der  k.  bajer.  Akademie 
der  Wissensch.)  steht,  was  die  Quellen  betrifft,  auf  dem  spftteren  Stand- 
punkt Herzogs.     Wenn  kein  Stück  der  alten  waldensischen  Literatur  über 
das  J.  1400  zurückreichen  dürfte,  so  sind  wir  für  die  älteste  Gestalt  der 
Secte  wieder  auf  die  katholischen  Quellen  zurückgewiesen,  die  nicht  ohne 
Widersprüche  sind  und  uns  über  manche  wichtige  Punkte  im  Dunkel  lassen« 
Um   so  grösser  ist   das  Verdienst  Pregers,   dass  er  den  katholischen  Be- 
richten endlich  auch  ein  unzweifelhaftes  Selbstzeugnis  der  Waldenser  hinzu- 
fügte, das  Sendschreiben  der  lombardischen  Armen  an  ihre  Glaubensgenossen 
ir  Deutschland  (verfitsst  in  der  1.  Hälfte  des  18.  Jahrb.),  welches  er  mit 
Becht  als  die  weitaus  wertvollste  Quelle  bezeichnen  durfte,    die  wir  über 
die  früheren  Zeiten  der  Secte  bis  jetzt  besitzen.   Diese  neue  Quelle  bringt 
aber  nach  Preger   zugleich   eine  Correctur  der  von  Dieckhoff  gewonnenen 
Besultate.   Wenn  schon  nach  einigen  katholischen  Zeugnissen  die  Waldenaer 
ein  allgemeines  Priesterthum,   ähnlich   wie  es  später   der  Protestanüsmos 
that,  gelehrt  haben  müssten  (S.  14),   so   lasse   das  Sendschreiben  darüber 
keinen  Zweifel  übrig.     Und  nicht  nur   dieses  haben  sie  gekannt,   sondern 
auch  das  Materialprincip  des  evangelischen  Protestantismus  ist  ihnen  nioht 
verborgen  geblieben;   sie   haben  sich  desselben  wenigstens  in  der  Wurzel 
bemächtigt,  sie  hatten  es,  ohne  die  volle  Tragweite  desselben  zu  erkennen. 
Die  waldensische  Entwicklung  stelle  sich  als  eine  solche  dar,    welche  vor- 
bereitend auf  die  späteren  Lösungen   des  Protestantismus  hinweise  •  •   .  . 
(S.  25).  Diese  Aufhssung  des  waldensischen  Wesens  wird  von  K.  Müller, 
der  doch  betreffs  der  Quellen  auf  einem  ähnlichen  Standpunkt  steht,  nicht 
getheilt,  von  Preger  dagegen  in  seiner  neuen  Arbeit  vertheidigt  (lieber 
das  Verhältnis  der  Taboriten  zu  den  Waldesiern  des  14.  Jahrb. 


Literatar.  385 

Ans  den  Abb.  der  k.  bajer.  Akademie.  Uünchen  1887).  K.  Müller  bat 
bereits  eine  Antwort  angekündigt  (Zeitscbrift  für  Kirdiengescb.  Ylll).  Wir 
haben  also  eine  boffentlicb  nicbt  onfroobtbare  Polemik  zu  erwarten,  deren 
Ergebnis  wol  in  allen  Hauptpunkten  Dieckboff  Becbt  geben  wird.  Die  Be- 
deutung seiner  »Waldenser  im  Mittelalter*  lassen  uns  erst  die  neuesten 
Arbeiten  auf  diesem  (Gebiete  deutlicb  und  nacb  Verdienst  erkennen.  Die 
Waldenser  sind  eben  noob  keine  Protestanten.  Es  mag  sein,  dass  sieb  in 
ibrer  Lebre  Sätze  finden,  aus  denen  sieb  protestantiscbe  Anaiobten  und 
Auffassungen  berleiten  Hessen.  Aber  viel  mebr  kommt  es  darauf  an,  ob 
die  Waldenser  aus  jenen  Prämissen  diese  Folgerungen  gezogen  baben  oder 
nicht. 

Yen  der  waldensiscben  Legende,  welche  die  Geschichte  der  Secte  über 
Waldez  zurück  yerfolgti  bleibt  für  einen  Zweig,  die  italieniscben  Armen, 
die  Lombarden,  ein  Rest  übrig:  diese  haben,  wie  Preger  in  den  Beiträgen 
(S.  81)  sich  ausdrückt,  eine  von  Waldez  unabhängige  Yorgescbicbte.  Aus 
den  Humiliaten  sind  sie  bervorg^rangen :  darin  sind  Pr^er  und  Müller 
einig.  Im  einzelnen  stellen  sich  zwischen  beiden  Differenzen  ein  haupt- 
sächlich in  den  Fragen,  ob  nocb  ein  dritter  Factor  mit  in  Bechnung  zu 
bringen  sei,  die  Amoldisten.  Müller  ist  geneigt,  denselben  völlig  auszu- 
scheiden. Eine  bestimmte  Antwort  ist  nicht  möglich.  Zwar  lässt  sich  die 
Existenz  einer  besonderen  Secte  der  Amoldisten  nicht  erweisen,  aber  ge- 
wisse Ideen,  die  in  der  Tradition  auf  Arnold  von  Bresoia  zurückgefubrt 
wurden,  baben  sich  in  Italien  erbalten.  Diese  fanden,  wie  Preger  an- 
nimmt, Eingang  im  Kreise  der  Humiliaten  vor  ibrem  Zwiespalte  mit  der 
Kirche,  und  vor  ihrer  Verbindung  mit  Waldez  und  seinen  Armen  i).  Was 
aber  diese  Verbindung  wieder  löste,  erkeimen  wir  tbeilweise  aus  dem  Send- 
schreiben :  Waldez  verlangte  von  den  Lombarden  die  Auflösung  der  Arbeiter- 
Verbindungen  (congregationes  laborantium),  welche  auf  sie  von  den  Humi- 
liaten übergegangen  waren.  Doch  müssen  noch  andere  Ursacben  dabei  mit- 
gewirkt haben.  Kacb  Waldez'  Tode  näberten  sieb  beide  Kreise,  die  eigentUcben 
Waldenser  (societas  Valdesiana,  fhktres  ultramontani)  und  die  Lombarden 
(fratres  Italid),  einander  wieder.  Der  Zusammenkunft  von  Bergamo  (Mai 
1218)  gingen  Unterbandlungen  voraus,  deren  Ergebnis  ein  Scbreiben  der 
Franzosen  an  die  Italiener  formulirte.  Wie  weit  reicbt  aber  in  dem  Send- 
schreiben der  Bericht  über  diese  Verbandlungen  ?  Nacb  Müller  bis  Absatz  14 
(incl.).  Ich  bin  dagegen  der  Meinung,  dass  derselbe  bereits  mit  Absatz  6 
absobliesst.  In  Bergamo  haben  dann  die  Verhandlungen  einen  günstigen 
Verlauf  genommen,  bis  die  Frage  nacb  Anerkennung  der  Seligkeit  des 
Waldez  aufgeworfen  wurde.  Die  Lombarden  wollten  nicbt  ohne  Bedingung 
zugestehen,  » Waldesium  in  dei  paradyso  esse.  *   Andere  Differenzen,  welche 


^  Ein  Florentiner  Codex  der  Laurentiana  enthält  eine  gegen  verschiedene 
Ketzer  im  J.  1285  ver&sste  Scbrifb,  aus  der  mir  ein  Fragment  bekannt  ist,  das 
Ftegem  Anf&asung  zu  miterstützen  scheint.  Dasselbe  lautet:  >0  pauperes  Lom- 
baroi,  vos  foistia  primo  de  eccleda  Bomana;  quia  non  placuit  vobis  ecclesia,  iun- 
xiaüa  yoa  cum  pauperibus  Leonistis  et  eratis  cum  eis  sub  regime  Qualdeutis  et 
steÜstüs  aliquo  tempore  sub  suo  regimine.  Postea  elegistis  unum  aliud  caput  dis- 
plioendo  Qvaldensi  et  joauperibus  Leonistis,  cnius  nomen  ftdt  Jobannes  de  Konobo, 
qnemego  vidi  . . .  .*  Eine  andere  Stelle  lautet:  , Pauperes Lombardi  exiverunt  a 
paoperibus  de  Leono,  et  hoc  est  circa  80  annos,  et  surrexit  Job.  de  R.,  qui  eorum 
erat  ancianns,  et  ipse  erat  idiota  absque  literis.* 


336  literatar. 

nicht  ausgeglichen  werden  konnten,  zeigten  sich  bei  Besprechung  der  Abend- 
mahlsfrage,  obgleich  beide  Parteien  zur  Transsubstantionslehre  sich  bekannten. 
Dadurch  wurde   aber  auch   das  Ergebnis   der  Vorverhandlungen  hinftilig. 

Diese  Vorverhandlungen  betrafen  die  Vorstandschafl  (praeponimentum), 
die  Wahl  und  Ordination  der  ministri^  die  Arbeiterverbindungen.  Die  letzteren 
konnten  mit  Modificationen,  die  in  dem  Sendschreiben  nicht  bestimmt  an- 
gegeben werden,  bestehen  bleiben:  das  gaben  die  Franzosen  zu.  Was  die 
ersten  zwei  Punkte  betrifft,  so  sind  Preger  and  Müller  der  Ansicht,  dass 
auch  da  die  ültramontanen  sich  zu  ähnlichen  Goncessionen  verstanden  hfttten. 
»Die  Lombarden*  sagt  der  letztere  (S.  64),  »sollten  der  Stammgemeinschaft 
wieder  beitreten,  aber  in  einer  freieren,  selbständigeren  Weise  mit  eigenen, 
von  ihnen  vielleicht  unter  Mitwirkung  der  Franzosen  auf  Lebenszeit  ge- 
wählten Vorstehern  und  priesterlichen  Dienern.  *  Ich  möchte  dagegen  be- 
merken, dass  noch  eine  andere  Deutung  des  Sendschreibens  möglich  und 
vielleicht  nicht  minder  berechtigt  ist,  welche  die  Tragweite  des  bei  den 
Vorverhandlungen  Vereinbarten  anders  bestimmt. 

Waldez  hatte  den  Seinigen  über  seinen  Tod  hinaus  den  Weg  vor- 
gezeichnet: se  nolle  aliquem  in  societate  ultramontanorum  aut  ytalicorum 
fratrum  fore  prepositum  in  vita  sua  nee  post  mortem  —  dieser  Ausspruch 
wird  ihm  von  den  Lombarden  in  dem  Sendschreiben  in  den  Mund  gelegt. 
Was  auch  die  Stellung  gewesen  sein  mag,  welche  Waldez  zu  seinen  Leb- 
zeiten in  seiner  Secte  eingenommen  hatte,  als  sicher  darf  angenommen 
werden,  dass  seine  Waldenser  nach  seinem  Tode  seinen  Willen  befolgten. 
Zur  Zeit  der  Zusammenkunft  in  Bergamo  standen  an  ihrer  Spitze  reotores 
ad  tempos,  2  Vorsteher,  die  nur  ein  Jahr  im  Amte  blieben.  In  anderer 
Weise  war  die  Oberleitung  bei  den  Lombarden  eingerichtet.  Als  das  Send- 
schreiben verfosst  wurde,  ruhte  das  Begiment  ihrer  Gemeinschaft  in  den 
Händen  von  lebenslänglichen  Vorstehern  (praepositi  aetemaliter),  unter  denen 
einer  —  es  ist  Oto  de  Bamezello  —  den  Vorrang  vor  den  anderen  besass. 
Dass  diese  Organisation,  die  irgendwie  gegen  den  Willen  des  Waldez  verstiess, 
bei  den  Lombarden  zur  Zeit  der  Zusammenkunft  bereits  bestand,  ist  höchst 
wahrscheinlich,  sie  war  wol  bald  nach  der  Trennung  der  Lombarden  von 
Waldez  entstanden.  Und  diese  Organisation  wäre  es  nun  gewesen,  deren 
Fortdauer  die  Franzosen  bei  den  Vorverhandlungen  zugestanden  hätten  — 
eine  Concession,  so  gross,  dass  sie  durch  ihre  Grösse  Bedenken  gegen  die 
Bichtigkeit  der  Interpretation  des  Sendschreibens  erlaubt  In  diesem  finden 
wir  aus  jenem  Schreiben  der  Franzosen,  das  die  Vorverhandlungen  zam 
Abschluss  brachte,  ein  directes  Gitat:  et  communiter  eligere  prepositos  et 
(Var.  aut)  rectores.  Was  weiter  folgt,  ist  kein  wörtliches  Gitat  mehr,  son- 
dern die  Lombarden  geben  an,  wie  sie  das,  was  die  Franzosen  weiter  sagten, 
verstanden:  quod  commune  nostrum  et  illorum  congregatum  in  unum, 
sicut  dictum  est,  communiter  eligat  prepositos  eternaliter  vel  rectores  ad 
tempus  secundum  quod  utilius  communi  videbitur  vel  amplius  ad  pacem 
pertinere.  Nach  Müllers  Deutung  muss  man  unter  commune  an  der  zweiten 
Stelle  das  commune  einer  jeden  Genossenschaft  f&r  sich  verstehen.  Da9 
commune  jeder  Genossenschaft  hätte  far  sich  bestimmen  sollen,  welcher  Art 
Vorstandschaft  es  den  Vorzug  gebe :  dann  sollte  durch  das  vereinigte  com- 
mune beider  Genossenschaften  die  Wahl  erfolgen.  Fasst  man  aber  commune 
an  der  zweiten  Stelle   als  commune   nostrum   et   illorum   congregatum  in 


lüerator.  337 

nnom,  so  gewinnt  die  ganie  Stelle  einen  anderen  Sinn.  Die  principielle 
Erage,  ob  die  nach  Wegrämnnng  alles  Trennenden  wieder  za  vereinigenden 
zwei  Kreise  nnter  oberster  Leitong  Yon  lebenslttnglicben  oder  wechselnden 
Yorstehem  stehen  solle^  wird  dem  Oongress,  der  zusammentreten  soll,  zn- 
gewiesen.  Yorläofig  bleibt  dieselbe  anentschieden.  Als  die  Franzosen  zu 
diesem  Zngeständnia  sich  entschlossen,  mochten  sie  sich  der  Hofihung  hin- 
g^^ben  haben,  die  Aatorität  des  Waldez  werde  nach  seinem  Tode  den  Sieg 
daiyontragen.  Der  Verlauf  der  Zusammenkunft  in  Bergamo  war  aber  der 
Art,  dass  dieser  in  Aussicht  gencnnmene  Abschluas  der  Verhandlungen  weg- 
fieL  Dasselbe  mfisste  dann  auch  von  dem  zweiten  Punkte,  der  Ordinatio 
der  ministri  »etemaliter  Tel  ad  tempus*  gelten.  Die  Lombarden  behielten 
ihre  lebenslftnglichen  Diener,  welche  für  sie,  d.  h.  auch  f&r  ihre  amici  (die 
sog.  credentes)  die  Hierarchie  der  Kirche  ToUstftndig  ersetzen  sollten, 
wfthrend  die  ministri  ad  tempus  der  Franzosen  diese  nur  ergftnzten. 
Die  Angabe  der  ministri  bei  den  Franzosen  war  auch  die  Verwaltung  des 
Abendmahls  im  engeren  Elreise  der  fratres  (der  sog.  perfecti),  wfthrend  die 
credentes  der  Secte  in  der  Begel  an  die  Priester  der  Kirche  angewiesen 
blieben.  Dass  bei  den  Franzosen  die  ministri  ad  tempus  mit  den  wechselnden 
rectores  zusammenfallen,  hat  K.  MtQler  zum  Theil  mit  Verwerthung  Ton 
Quellen,  welche,  wie  z.  B.  die  Practica  Inquisitionis  des  Bemardus  Guidonis 
(ed.  Douais,  Paris  1880),  älteren  Forschem  yerschlossen  waren,  wahrschein- 
lich g^nacht  (S.  89).  üeberhaupt  erscheint  durch  seine  Untersuchungen  eine 
empfindliche  Lücke  in  unseren  Kenntnissen  von  der  Gestaltung  der  wal- 
densischen  Hierarchie  wenigstens  in  den  Hauptzügen  glücklich  ergänzt,  ob- 
schon  weitere  Forschung  im  einzelnen  yielleicht  noch  manches  berichtigen 
oder  verroUstftndigen  wird.  Dass  inabesondere  bei  den  Lombarden,  wie  das 
Sendschrieben  zeige,  die  Abendmahlsverwaltung  ein  ausschliessliches  Vor- 
recht der  Bischöfe  (praepositi)  gewesen  wftre,  möchte  ich  bezweifeln  und 
Pregers  Bemerkung  (üeber  das  Verh.  S.  70)^)  für  berechtigt  halten,  dass 
bei  den  Italiem  der  Begriff  der  ministri  ein  weiterer  sein  müsse. 

Ausser  den  erwähnten  wurden  in  Bergamo  noch  andere  Streitfragen 
besprochen  und  glücklich  gelöst  z.  B.  über  die  Taufe.  Einigkeit  bestand 
zwischen  beiden  Kreisen  in  dem  Satze:  ohne  Taufe  kein  Heil.  Die  Lom- 
barden lieesen  keine  Ausnahmen  zu,  indem  sie  ausdrücklich  erklärten,  par- 
Yulos  non  baptizatos  minima  credimus  salvari,  wogegen  die  Aussage  der 
Franzosen  einfach  lautete:  de  baptismo  dicimus,  quod  nuUum  salyari  credi- 
mus niai  baptizatus  fuerit  in  aqua  materialiter  (ad  questiones  liostras,  wo- 
mit in  Preger*s  Beitr.  der  11.  Absatz  eingeleitet  wird,  gehört  wol  zu  dem 
vorhergehenden  Absatz  als  Ergänzung  des  Satzes:  super  quibus  fuit  ultra- 
montanorum  responsio).     Die   Streitfrage  beschränkte   sich   vielleicht  blos 

^  Alles,  was  hier  gesagt  wird,  könnte  ich  nicht  billigen.  In  dem  Satze 
(auch  das  sollte  nach  der  ob^  vorgeschlagenen  Inteipretation  des  Sendschreibens 
so  Bergamo  entschieden  werden) :  et  miniatroB  taliter  eligere  vel  de  nuper  con- 
TeiiiB  vel  de  adüds  in  rebus  permanentibas  ordinäre  etemaliter  vel  ad  tempus  — 
kGnnen  die  Worte  »in  rebus  permanentibus*  sich  schon  des  Gegensatzes  zu 
»de  nuper  conversis*  wegen  nur  auf  »de  amicis*  und  keineswegs  auf  »ordinäre* 
beziehen.  Müller  verbindet  »in  rebus  permanentibus*  mit  »de  amids*,  ohne  in- 
des mit  seiner  eigenen  Erkl&rung  der  schwierigen  Stelle  zuMeden  zu  sein.  Ich 
balte  die  nuper  conversi  für  jüngst  für  die  Secte  gewomiene,  die  amici  in  rebus 
permanentes  fllr  bew&hrte  Credentes.  Uebrigens  war  vielleicht  das  »eligere  vel 
de  nuper  conversis  vel  de  amicis  in  rebus  permanentibus*  gar  nicht  s&ittig. 
MiUheilascen  IX.  28 


3$8  titeraivr. 

daraaf,  daas  die  FranEoaen  das  Heil  angeUofter  Kinder,  d.  K  solcher^  die 
daroh  Zufall  vor  der  Taufe  starben,  zulieaten,  die  Lombarden  bestritttn. 
Preger  und  Müller  nehmen  dagegen  an,  der  Unterschied  habe  darin  be« 
standen«  daas  die  Eindertaufe  überhaupt  yerworfen  wurde,  nach  jenem  vom 
einem  Theile  der  Franzosen,  nach  diesem  von  einex  Partei  unter  den  Lom- 
barden. Sollte  diese  Erklärung  den  Torsug  verdienen,  so  wAre  wol  Preger 
(lieber  dasTerh.  S.  81)  darin  beisupflichten,  dass  die  Terwerfong  der  Kindw- 
taufe  von  den  Franzosen  ausging,  wobei  ich  auch  darauf  Gewicht  legen 
möchte,  dass  die  Lombarden,  indem  sie  sagen:  nemo  aquae  materialia  bap- 
tismum  respuens  potest  salvari,  ihrem  Hauptsatz  eine  Fassung  geben,  die 
snigleich  den  Vorwurf  einer  absichtlichen  Yenögerung  und  demnach  Unter- 
scbätzung  der  Taufe  in  sich  zu  schliessen  scheint  Die  Erklärung  der  Fran- 
zosen hfttte  dann  lauten  müssen,  die  Verzögerung  bedeute  keine  Unter- 
schtttzung  des  Saeramentes.  Bei  dem  bereit»  dtirten  von  den  Franzosen 
ausgesprochenen  Saize  konnten  sich  schliesslich  beide  Theile  brühigen. 

Das  Sendschreiben  der  Lombarden  ist  an  die  Waldenser  in  Deutsch^ 
land  gerichtet  unsere  Kenniaiis  von  den  Waidensem  in  Süddeutschland 
hat  Preger  wesentlieh  gefördert  Dass  sich  die  Seote  bis  weit  nach  Horden 
verbreitet  hat,  berichtet  bereits  Flacius.  Mit  Unrecht  ist  mitunter  die 
Biditigkeit  seiner  Angaben  bezweifelt  worden«  Die  Inquisitionsaoten,  auf  die 
sich  jener  beruft,  befinden  sich  in  der  Bibliothek  zu  Wolfenbüttel  und 
W.  Wattenbach  hat  im  J.  1886  in  den  Abhandlungen  der  Berliner 
Akademie  (Ueber  die  Inquisition  gegen  die  Waldenser  in  Pom- 
mem  und  der  Mark  Brandenburg)  aus  demselben  reichliehe  Mittheilungen 
veröffentlicht,  die  einer  Ausgabe  nahekommen  und  eigentlich  nooh  will- 
kommener sind,  da  sie  das  Wichtigste  nach  bestimmten  Gesichtspankten 
geordnet  bringen«  Dass  die  Waldenser  in  ziemHoh  früher  Zeit  in  Deutsch- 
land vorkamen,  zeigt  das  Sendscdireiben,  dass  ein  Zusammenhang  zwischen 
ihnen  und  den  Lombarden  noch  in  der  zweiten  Hälfte  das  14.  Jahrh.  be- 
stand, beweisen  die  Bruchstücke  eines  Briefwechselfl  (1368),  die  K.  Müller 
zuerst  benützt  hat  und  deren  Ausgabe  noch  aussteht.  Nach  seiner  An- 
nahme hätte  das  ganze  grosse  mitteleuropäische  Missionsgebiet  den  Lom- 
barden angehört  »  Von  den  Waidensem  der  (französischen)  Stammgenossen- 
schafb*,  bemerkt  Müller,  »habe  ich  bisher  nicht  die  geringste  Spnr  in 
Deatschland  entdecken  können.*  Ich  möchte  dagegen  Preger  Becht  geben, 
der  in  Süddeutschland  beide  Bichtungen  vertreten  findet  Ob  aber  aeine 
» Combination  *  von  einer  waldensischen  Unionskirche  in  Deutachland  (Ueber 
das  Yerh.  S.  87)  sich  bestätigen  würde^  macht  Preger  selbst  von  weiteren 
Quellen  abhängig.  Ganz  feste  Resulfate  sollen  dagegen  die  vorhandenen 
Quellen  für  Böhmen  liefern  (a.  a.  0.  S.  14 — 15):  es  habe  in  diesem  Lande 
zahlreiche  Waldenser  ununterbrochen  durch  das  ganze  14.  Jahr- 
hundert bis  zum  Ausbruch  der  hussitischen  Bewegung  gegeben.  Preger 
hat  vollständiger  als  seine  Vorgänger  auf  diesem  Gebiete  die  Nacbrichten 
geäammelt,  die  über  das  Voikommen  von  Ketzern  in  Böhmen  im  14.  Jahrb. 
berichten  (Ueber  das  Verb.  S.  5  ff.).  Die  Bestätigung  des  Ergebnisses,  zu 
dem  er  dann  gelangt,  möchte  ich  aber  auch  hier  weiteren  Quellen  vor- 
behalten, namentlich  in  Bezog  auf  die  Frage,  seit  welcher  Zeit  es  Wal- 
denser in  Böhmen  gegeben  hat  und  ob  sie  sich  dann  daselbst  ununter- 
brochen behauptet  haben.     Das  13.  Jahrh.   liefert  nur   einen  Beitrag:    im 


839 

J.  1257  ^bat  sich  der  König  yom  Papste  die  Beetellong  von  Inquisitoren 
gegeo'  Ketzer,  die  nlber  niobt  bezeichnet  werden.  Vielleicht  sind  es,  wie 
in  den  Nachbarländern ,  Waldenser  gewesen  (vgl  PaUck^,  üeber  did  Be- 
ziehungen der  Waldenser  zu  den  Beeten  in  Böhmen  S*  10);  mit  Sich^heit 
Usst  es  sich  aber  doch  nicht  behaupten.  Dass  die  im  J.  1818  auftretenden 
Haeretiker  wahrscheinlich  Eatharer  gewesen  sind,  gibt  Preger  zu,  dass  die 
Inquisition  damals  in  Böhmen  auch  Waldenser  vorgefunden  habe,  dieses 
Ergebnis  gewinnt  er  dadurch,  dass  er  die  Notiz  des  Flacius  von  einer  In- 
quisition gegen  die  Waldenser,  die  zur  Zeit  K.  Johanns  in  Böhmen  und 
Polen  stattgefunden  habe,  auf  das  genannte  Jahr  besieht  Die  Zeitangabe 
des  Hacius  erweckt  allerdings  durch  ihre  Unbestinunth^  (ciroa  1830)  Ver- 
dacht, ist  aber  vielleicht  —  eine  Vermuthung  auszusprechen  sei  auch  mir  erlaubt 
—  durch  eine  später  fisdlende  zu  ersetzen.  Im  J.  1835  änd  Inquisitoren  fflr 
BöhmeoL  und  Mähren  ernannt  worden,  einige  Jahre  später  haben  im  süd- 
lichen Böhmen  auf  den  Gütern  der  Herren  von  Neubaus  Haeretiker,  wol 
verbunden  mit  anderen  Elementen,  einen  förmlichen  Auiruhr  erregt,  so 
dass  gegen  üp  im  J.  1840  eine  Art  Kreuzzug  vorbereitet  warde.  Den 
bereits  1885  ernannten  Inquisitor  GMlus  finden  wir  vorher  und  aueh  na()h- 
her  1341—1846  in  Thätigkeit  (Preger  a.  a.  0.  S.  7).  Die  Acten  dieser 
Inquisition  hat  vielleicht  Flacius  besessen.  Und  auch  in  diesen  Jahren 
sind  Waldenser  in  Polen  (Krakau)  verfolgt  worden. 

In  seiner  Bittschrift  an  Papst  Benedict  klagt  im  J.  1840  Uhrieb  von 
Neuhaus  (Emier  Begesta  762),  >quod  ....  in  toto  regne  Boemie  infiniti 
heretici,  communiter  Theutonici  et  advele,  non  absque  infectione 
cnltorum  fidei  (»rthodoze  periculose ,  prohdolor,  in  magna  multitadine  pul- 
lul^runt . . ,  Vielleicht  war  eben  in  diesen  Jahren  der  Einbruch  des  Wal- 
dens^rthums  in  Böhmen  erfolgt.  Die  Möglichkeit,  die  Nadirichten  auf  andere 
Secten  zu  beziehen,  nimmt  dann  ab,  je  weiter  wir  im  14»  Jahrh.  fbrt- 
flcfareiten.  Ausdrücklich  werden  aber  die  Waldenaer  auch  in  d^  Prager 
Sjnodalacten  (Höfler,  Pra^or  GonoUien;  Abb.  d.  b.  Ges.  d.  Wiss.  1862) 
nicht  genunnt,  in  denen  dreimal  (1858,  1855,  1871)  von  Ketzerei  im 
Lande  die  Bede  ist,  darunter  einmal  (1855)  ganz  allgemein  von  heretici 
quarumcnnque  sectarum.  Erwähnt  werden  die  Waldenaer  allerdings  in  dem 
Statut  des  J.  1881  aber  nur  als  in  den  benachbarten  Sprengein  von  Begens- 
bnrg,  Bamberg  und  Meissen  vorkommand.  Wenn  der  Prager  Erzbischof 
als  päpsUidier  Vicar  die  betreffenden  Bischöfe  aufforderte,  gegen  die  Ketzer 
streng  einzuschreiten,  so  ist  es  gerade  nicht  unmöglich«  dass  er,  wie  Preger 
vermuthet,  es  deshalb  that,  weil  seine  eigene  Diöcese  durch  die  Ketzer  von 
den  angrenzenden  Bisthümem  gefllhrdet  war,  aber  man  kann  doch  nicht 
sagen,  das  Statut  von  1881  bezeuge  »jedenfalls  klar  und  deutlich«  das 
VorhandenseiA  von  Waidensem  in  Böhmen.  Die  Behauptung  (a.  a.  0.  S.  10), 
dass  wir  in  den  STnodalbeschlüssen  und  in  den  übrigen  böhmischen  Quellen 
aus  dem  14.  Jahrhundert  wol  dem  Namen  der  Waldenser,  nicht  aber  einem 
anderen  Sect^namen  begegnen,  ist  dahin  zu  berichtigen,  dass  wir  weder 
in  diesen,  noch  in  jenen,  das  Staitut  von  1381  abgerechnet,  den  Namen 
der  Waldenser  lesen.  Ausdrücklich  werden  die  Waldenser  nur  zweimal 
genannt,  bei  Flacius  und  in  einer  ähnlichen  Nachricht  des  Pilichdorf,  aus 
der  hervorgeht,  derselbe  Inquisitor  Peter,  ein  Virtuos  seiner  Kunst,  welcher 
in  den  J.  1898 — 94  die  Inquisition  in  Pommern  und  Brandenburg  geleitet 

22  • 


340  literatnr. 

hatte,  sei  bald  darauf  auch  in  Böhmen  thätig  gewesen.  Da  aber  die  wich- 
tigsten Quellen,  die  Inqoisitionsacten,  uns  fehlen,  sind  wir  nicht  im  Stande, 
bestimmt  zu  erkennen,  welche^  Verbreitung  das  Waldenserthum  auf  böhmi- 
schen Bodtti  gewonnen  hat  Dass  es  in  Böhmen  eindrang,  dass  es  am 
Schlüsse  des  14.  Jahrh.  daselbst  Waldenser  gab,  bezeugt  aber  jene  Nach- 
richt Pilichdorb. 

Im  J.  1868  hat  Zez schwitz  (Die  Katechismen  der  Waldenser  und 
der  Böhm.  Brüder  &  157)  auf  Zeugnisse  hingewiesen,  die  fär  »den  Zu- 
sammenhang der  Waldenser,  namentlich  mit  den  Taboriten  sprechen*; 
später  hat  Preger  dieses  Thema  berührt  (Beiträge  S.  50  ff.)  und  jetst  in 
seiner  letzten  Arbeit  ausführlich  behandelt  und  auf  diese  Art  eine  bereits 
von  Dieckhoff  gestellte  Aufgabe  aufgenommen,  da  dieser  die  Untersuchung 
auch  auf  die  Frage  ausgedehnt  wissen  wollte,  »wie  weit  die  Entwicklung 
unter  den  Taboriten  auf  die  Waldenser  zurückweise.*  Ihre  Beantwortung 
erwartete  Dieckhoff  bei  der  Dürftigkeit  und  Unsicherheit  äusserer  Zeugnisse 
von  einer  Yergleichung  ihrer  Lehren.  Er  selbst  war  der  Ansicht  (S.  72), 
»das  Waldensische  sei  in  seinem  ursprünglichen  Verhältnisse  zu  den  böhmi- 
schen Entwickelungen  das  Mittheilende  gewesen.*  Pregers  Untersuchung 
hat  diesen  Satz  Dieckhoff  bestätigt. 

Ich  darf  mich  wol  auf  meine  »Quellen  und  Untersuchungen 
zur  Gesch.  der  böhm.  Brüder  (II,  S.  41)  berufen,  in  denen  ich  bei 
der  Entstehung  der  radicalen  Hüssitenpartei  zwei  Factoren  in  Rechnung 
bringe,  zwei  Strömungen  unterscheide,  die  neben  einander  und  einander 
verstärkend  gingen,  die  von  Widif  ausgehende  unter  den  Theologen,  die  von 
den  Waldensern  herrührende  unter  dem  Volke  i).  In  der  Hauptsache  mit 
dem  Ergebnisse  von  Pregers  Untersuchung  übereinstimmend  und  das  Ver- 
dienstliche derselben  anerkennend,  möchte  ich  doch  bemerken,  dass  ich  seine 
Schlussformel:  »die  Taboriten  sind  die  geistigen  Söhne  der  Waldenser*  — 
doch  nicht  als  ganz  zutreffend  ansehen  kann,  da  sie  den  übrigen  Factoren, 
die  zu  berücksichtigen  sind,  nicht  gerecht  wird.  Wie  mächtig  der  wal- 
densische Factor,  dessen  Einfluss  Anfangs  am  deutlichsten  bemerkbar  ist, 
eingewirkt  hat,  dies  abzuschätzen  könnte  vielleicht  erst  im  Zusammenhange 
mit  einer  ins  Einzelne  gehenden,  allseitigen  Geschichte  der  Entwickelung 
der  hussitischen  Parteien  und  ihrer  Lehren  gelingen,  von  der  es  aber  frag- 
lich ist»  ob  sie  trotz  der  Menge  von  Tractaten  möglich  wäre;  jedenfalls  ist 
sie  nicht  geschrieben  und  die  Vergleichung  der  beiderseitigen  Lehre  bleibt 
in  mancher  Beziehung  mechanisch. 

Im  einzelnen  möchte  ich  darauf  aufmerksam  machen,  dass  jene  Be- 
wegung im  südlichen  Böhmen,  um  Üsti  und  Eozi,  in  der  sich  die  Bildung 
des  Taboritismus  ankündigt  und  vorbereitet,  auch  mit  Hus*  Aufenthalt 
daselbst  zur  Zeit  seines  Exils  zusammenhängt  (vgL  Palack^  DSjiny  ^  IH,  1 
".  262).  In  einer  versificirten  Einschaltung  eines  Textes  (0)  der  »Stafi 
l^topisov^*  (Palack^  Ausgabe  in  den  Ss.  rerum  hohem.  III  S.  471)  heiast 
es:  »Als  Mag.  Job.  Bus  aus  Prag  vertrieben  wurde,  da  hat  er  auf  Kozi 
in  einer  Scheuer  Messe  gelesen  (slui^ide)  und  gepredigt  und  viele  von  Üsta 
kamen  zu  seiner  Predigt;  denn  er  hat  gegen  den  Papst  und  die  Bischöfe  viel 

>)  Aehnlich  hat  sich  gleichzeitig  auch  H.  Haupt  (Die  religiösen  Secten  in 
Franken  vor  der  Reformation  8.  29)  auBffesprochen.  VgL  desselben  »Hussiüache 
Propaganda  in  Deutschland*  (Hisi  Taachenbuch  1888  S.  288). 


literainr.  341 

gepredigt  and  den  ganzen  geistlichen  Stand  getadelt.^    In  dem  anonymen 
Bericht  (Anonymi  relatio  in  Docam.  Mag.  Joh.  Hns  Titam  illostrantia  S.  636), 
den  Palaok^  in  das  J.  1416  versetzt,  erscheint  Waldensisches  und  Hossi- 
tisches  bereits  verschmolzen:   als  guter  Priester  ist  nnr  ein  Anhänger  des 
Hns  anznerkennen  (quod  omnis  presbjter   est  malus,   qui  cum  Hus  non 
tenet^  neo  etiam  talis  potest  conficere).     Palack^  Zeitbestimmung   ist  wol 
richtig,  aber  doch  nicht  ganz  sicher,  dagegen  kann  das  wichtige  Schreiben 
das  Christann  von  Prachatitz   oder  vielleicht  des  Jaoobellus^)   an  Wenzel 
Eoranda,  in  dem  Preger  wol  mit  Beoht  eine  Anspielung  auf  die  Waldenser, 
obwol  sie  auch  hier  nicht  genannt  werden,   gefunden  hat,   dem  J.  1416 
nicht  angehören,    da   es   die   littera  magistralis   des   J.  1417   voraussetzt 
(a.  a.  0.  S.  635).  —  Ob  die  Parallele,  welche  Preger  gezogen  hat,  in  allen 
Punkten  das  bewttst,   was  sie  soll,  möchte  ich  bezweifeln.     Angenommen 
die  Waldenser  hätten  Canon  und  Apokrypha  unterschieden  und  den  Urtext 
höher  als  die  Yulgata  geschätzt,   die  Belege,  die  Preger  der  taboritisohen 
Apologie  vom  J.  1431  entnimmt  (S.  52),  könnten  eine  Abhängigkeit  der 
Taboriten  in  dieser  Beziehung  nicht  beweisen.     Diese  nennen  ja  an  dieser 
Stelle  ihre  Lehrer,  S.  Hieronymus  und  Lyra  (vgl  auch  andere  Stellen  der 
Apologie  in  Höfler  Ss.  rerum  hus.  II,  S.  619,  658).  —  Die  Auditores  bei 
der  Disputation  zwischen  Taboriten  und  ütraquisten   sind   Schiedsrichter. 
Ob  die  Anwesenheit  der  Laien  bei  dieser  Gelegenheit  die  Folgerung  zu- 
lässty   »bei  den  Taboriten   sei  das   allgemeine  Priesterthum  in  den  öffant- 
lichen  Versammlungen  zum  Ausdruck  gekommen*  (S.  77),   mögen  andere 
entscheiden.   Auch  in  der  anonymen  Belation  sdieint  Preger  eiiie  Praemisse 
dieses  Schlusses  zu  finden  (S.  40),  aber  von  einer  Verwerfung  >der  Weihe 
von  Priestern  S  so  dass  Laien  alle  priesterlichen  Functionen   hätten  über- 
nehmen können,  wird  in  derselben  nicht  berichtet   Die  Weihe  der  Priester 
durch  einen  Bischof  haben  die  Taboriten   als  ein   altes  Herkommen  bei- 
behalten;  es  ist  zu  viel  gesagt,  wenn  Preger  im  Anschluss  an  die  Worte 
der  Apologie:  non  ex  fide  scriptnrae,  sed  ez  oonsuetudine  eoclesiae  —  be- 
merkt, sie  hätten  das  kirchliche  Herkommen  als  nicht  mit  der  Schrift  über- 
einstimmend verworfen  (S.  75).     Die  Meinung  aber,    die  Taboriten  hätten 
ihren   Priestern  Handarbeit  auferlegt  (S.  77),   beruht  auf  einem  Missver- 
ständnis: wenn  es  in  den  Artikeln  v.  1418  (Docum.  681)  heisst:  »sacer- 
dotes  evangelid  laborantes  cum  plebe  . .  .^  so  ist  darunter  die  Arbeit 
in  der  Seelsorge  zu  verstehen.     Wenn  endlich  S.  102  behauptet  wird,  die 
taboritischen  Theologen  hätten  sich  der  Waffen  Wicli&  bedient,  wiewol  ohne 
ihn  zu  nennen,   so  wurde  übersehen,    dass   der   doctor   evangelicus 
einigemal  in  der  Apologie  citirt  wird. 

Gleichzeitige  Zeugnisse,  welche  über  einen  Zusammenhang  zwischen 
Waidensem  und  Taboriten  berichten  oder  wenigstens  die  Aehnlichkeit  ihrer 
Lehren  hervorheben,  fehlen  nicht,  ohne  gerade  besonders  zahlreich  zu  sein. 
Dass  die  hussitischen  Parteien  in  ihrer  Polemik  den  notorischen  Ketzer- 
namen' lieber  vermieden,  bemerkt  Preger  vielleicht  nicht  mit  Unrecht,  aber 
YoUkommen  befriedigt  diese  Erklärung  doch  niohi  Wenn  den  Zeitgenossen, 
die  inmitten  der  Bewegung  standen,   sich  jenes  Zusammenhangs  nicht  in 


*)  Das  Schreiben  ist  in  einer  Hs.  des  Prager  Domoapitels  (0  8)  eingetragen 
als  »Epistola  M.  Jacobelli  ad  C!orandam.< 


342  IM&nJtn». 

dem  Hasse  bewasst  werddii,  wie  wir  erwarten,  so  li^  darin  fikr  uns  riel- 
leiöht  eine  Mabnong,  einen  Factor,  der  gewiss  vorhanden  war  und  zu  be- 
rücksiditigesi  10!,  niehi  zu  überschtttzea.  Indes  kann  weitere  Forsohenng  die 
Zahl  der  Zeagniase  rertnehren.  Dem  bereit»  Bekannten  Termag  iek  eiBot 
fär  das  Ergebois*  ron  Pregmrs  Untersuchnng  gfiasügen  Ansq^mdi  eiaes  00m- 
petenten  Zeitgenossen  hinznzuMgen.  Jok  Pffbram  wirft  den  Taberiten  in 
einer  1429—1480  rer&esten  Streitsehrift  f^ivot  kn8£i  T^borsk^  —  ITie 
die  taboriüechen  Priester  leben;  abgedr.  in  Oasopis  kat  dachoyensiva  1868) 
vor,  das»  sie  »n  ihrer  Oppoeitton  geg^xk  die  Lehre  und  Tradition  der  Kioroh» 
viel  weiter  gehen,  als  selbst  der  von  ihnen  hoohgepriesene  Wiclif ,  dmoh 
dessen  Schriften  sie  in  vielen  Punkten,  welche  er  im  einzelnen  hervorhebt, 
widerlegt  werden.  So  habe  ihr  Meister  die  Annifitmg  der  Mutter  Oottes 
nicht  nur  nicht  getadelt,  sondern  in  einer  Predigt  (Sermo  de  assumptione 
Mariae)  gelehrt^  sie  sei  die  Helferin  der  Sünder,  ohne  deren  BeMaad  nie- 
mand selig  werden  könne.  Und  dabei  bemerkt  Pfibiam:  »Merkt,  ihr 
Christen,  die  Priester  der  Taboriteil,  die  da  die  Anrofung  der  Mutter  Gottos, 
ihre  und  anderer  Heiligen  Hilfe  verwerfen,  sind  sieherlich  Ketzer,  Wal- 
denser  mehr  als  Wiclefiten  (Valdenitti  vice  neS  Tiklefiti)  •  •  .  .* 
Man  sieht,  dass  P¥ibram  keinen  Anstand  nimmt,  seine  Gegner  offon  als 
Ketzer  zu  bezeichnen,  den  Vorwurf  aber,  sie  wftren  eher  Waldenser,  als 
Anhänger  Wiclifs,  den  er  noch  einigemal  hätte  wiederbc^en  können,  lesen 
wir  nur  einmal. 

Fr.  V.  Bezold  hat  in  astnen  Studien  zur  Gesohichite  des  Hussitenthnma 
(Mangen  1874  S.  118)  weiterar  Forsdiung  die  Aufgabe  zugewiesen,  die 
Nachrichten  über  die  Yerbreüang  der  hussitischen  Propaganda  zm  sammeln: 
erst  dam  werde  es  möglich,  aneh  über  ihren  Binfluss  auf  deutschem  Bo<^bn 
und  Ȇber  die  Stellung  des  Hussitenthuns  zu  der  deutsdien  BefiNmatiott* 
einigermassen  sicher  zu  urtheilen.  Seither  hat  neben  Beaold  seihst  (Gesch. 
der  deutschen  Bdbrmstion  S.  128  ff.)  Herrn.  Haupt  diesem  Thema  seine 
AuAnerksamkeit  gewidmet  erst  in  deiner  »Geschichte  der  religiösen 
Secten  in  Franken  vor  der  Beformation«  (1882)  und  jeizt  in  emm 
Abhandlung,  welche  daa  Hist.  Taschenbuch  llir  1888  (S.  238 — 864)  untmr 
dem  Titel  »Hussitische  Propaganda  in  Deutsehiknd«  bringt  Dme 
Propaganda  hat  in  Deutschland  eine  Conbinatiion  von  Hussitenthunt  «Bd 
Waldenserthum  hervorgerufen,  zu  deren  ersten  Yertretem  der  im  J.  1425 
zu  Worms  verbrannte  Johannes  Dränderf  zu  gehören  scheint.  Als  ihr  Ha»pt^ 
repräsentant  muss  aber  Friedrich  Bräer  gelten,  weldier,  wenn  wir  ihn. 
auch  nicht  mii  W.  Böhm  (Friedrichs  Beisers  Seformation  des  K.  Sigmoacl 
Leipzig  1876)  als  Verfasser  der  sog.  Befbrmation  des  K.  S'tgismund  a»er- 
kennen  werden,  zu  den  intereesantesten  Persönlichkeiten  gerechnet  werden 
muss,  denen  wir  in  der  (beschichte  der  deutschen  Waldenser  begegnen.  J>w 
Hauptquelle  zu  seiner  Geschichte,  die  Acten  seines  Verhöres,  sind  leider  bei 
der  Belagerung  von  Strassbuig  zu  Grunde  gegangen,  indes  hat  bereits  im 
J.  1822  Jung  in  der  Zeitschrift  »Timotheus«  eine  Lebensgescbichte  Beiners 
veröffentlicht  und  dabei  wörtHohe  Citate,  Beisers  Aussagen,  eingeflocblien. 
Die  Glaubwürdigkeit  dieser  Quelle,  mag  auch  Jungs  eigene  E^rzählung 
mitunter  romanhaft  klingen,  hat  durch  weitere  Forschung  sich  bewährt, 
wobei  jeizt  vorzüglich  Watienbachs  Inqisitionsacten  und  daneben  hwh  die 
Mittheilungen  Ochsenbeins  über  den  Inquisiiionsprocess  wider  £e  Wal« 


literatnf.  843 

denser  zu  Freibarg  i.  ü.   im  J.  1430  (Bern  ISSl)   in  Betracht  kommen. 
Atif  böhmiflche  Quellen,  die  sich  mit  Beisers  Aussagen  berfthren,  habe  ich 
In  meinen  Quellen  und  Unters.  I.  aufmerksam  gemacht.     Es  sei  mir  bei 
dieser  Gelegenheit  gestattet,  das  dort  G^esagte  zu  ergänzen«   Wenn  die  utra- 
quistische,   gegen  die  Brüderunitftt  gerichtete  Streitschrift  der  Prager  Ma- 
gister >Ot>rtuia  Tiery*  erzfihlt,   Friedrich  der  Deutsche   und  Johannes  der 
Welsche  hStten  ron  dem  Bischof  Nikolaus,  einem  Priester  römischer  Weihe, 
die  Priesterweihe  erhalten,  und  Beiser  selbst  berichtet,   er  und  ein  »Wal- 
lache« Ifameus  Johannes  sei  ton  dem  Taboritenbisohof  Nikolaus  vom  Sande 
geweiht  worden,  so  unteriiegt  es  keinem  Zweifel,  dass  wir  es  mit  Nikolaus 
Ton  IHlgram  ztt  tfaun  haben,  der  auch  in  böhmischen  Quellen  manchmal 
Nikolaus  von  Pfsek  (pfsek  =^  Sand)  heissi     In  der  Zeitangabe,   wann  es 
geschah,  —  »in  der  Fronfasten  im  Herbst*  und  »pfi  sr^tku  st  kfiSe  na 
podzim*  (um  den  Ereuztag  im  Herbst)  —  stimmen  beide  Quellen  überein. 
Das  Jahr  war  Reiser  bei  seinem  Verhör  (1458)  nicht  mehr  erinnerlich;  er 
wussto  nur,  es  sei  »tor  dem  Goncilio  zu  Basel*  gewesen.     Da  das  Ooncil 
im  Sommer  1481    eröflaet  wurde,  so  wftre  damit  das  J.  1480  gegeben. 
Die  titraquisiische  Quelle  hat  die  Jahreszahl  1488.   Beisers  eigene  Aussage 
verdient  wol  den  Vorzug ,   ist  aber  wahrscheinlich  anders  zu  deuten :   vor 
dem  Goncilio  zu  Basel,  d.  h.  bevor  sich  Beis^  mit  den  böhm.  Abgeordneten 
flach  Basel  begab,  also  1482.  In  Basel  haben  Friedrich  und  Johannes  im 
J.  1484  (?)  »abermals  von  einem  Priester  Bischof  römischer  Ordnung*,  wie 
die  Magister  erzählen,    die  Bischofsweihe   erhalten  —  eine  Nachricht,   die 
durchaus  unglaubwürdig  klingt,   ausser   wenn   wir  sie  auch   hier  auf  den 
Taboritenbisohof  beriehen,   der  sich  im  J.  1488  als  Mitglied  der  Gesandt- 
schaft in  Basel  befand.    Auf  ihn  und  die  von  ihm  erhaltene  Vollmacht 
hat  dich  Friedrich  Beiser  berufen,  wenn   er  selbst  die  Priesterweihe   er* 
theilte  (W.  Böhm  85).     Wenn  ferner  die  Schrift  des  Magister  zugleich  be- 
riehtert,  beide  Priester,  d.  h.  Friedrich  und  Johannes,   seien  »zu  Bischöfen 
ihrer  Ctoossenschaft*  gewählt  worden,  so  kann  auch  dies,  wenn  sich  diese 
Angabe  Überhaupt  mit  einer  anderen  Aussage  Beisers  (Böhm  86)  verträgt, 
in  Freiburg  oder  in  Basel  selbst  vor  der  Bischofsweihe  dtuth  Nikolaus  ge- 
seiiebett  sein.  Mit  den  Waidensem  in  der  Schweiz  stand  Beiser  seit  Jahren 
in  freundschaftliche  Beziehungen  i). 

Zum  zweitenmale  kam  Beiser  um  1450  nach  Böhmen  und  da  sollte 
ein  fester  Qrund  gelegt  werden  zu  einer  Beorganisation  der  hussitisoh- 
vmldensisohen  Pro|Miganda.  Was  den  Waidensem  fehlte,  war  eine  selbst- 
ständige Hierarchie  und  Sacramentverwaltung.  Auch  die  lombardischen 
und  deutschen  Waldenser  befenden  sich  im  14.  und  15.  Jahrh.  auf  dem 
Standpunkt,  den  die  Franzosen  von  Anfang  an  einnahmen.  An  der  Spitze 
dieser  neuen  waldensischen  Priesterscbaft  steht  nun  Friedrich  Reiser  und 
bildet  zugleich  das  Mittelglied  zwischen  dieser  und  den  Taboriten.  Von 
ihrem    Bischof   hatte   er,    wie    wir   wissen,  die  Priesterweihe   erhalten. 


1)  Die  Worte  des  Tractats  lauten :  Dann  (d.  h.  nach  erhaltener  Priesterweihe)  wur- 
den die  Bwei  genannten  Priester  zu  Bischöfen  ihrer  Genossenschaft  gewählt.  Und 
im  Jahie  1484  wurden  sie  nach  Basel  geschickt,  und,  daselbst  im  Sommer  an- 
gekommen, wurden  sie  zu  Bischöfen  geweiht  und  bestätigt  abermals  von  einem 
Priester  Bischof  römischer  Ordnung,  als  dort  noch  die  Versammlung  aller  Priester- 
scbnA  tagte. 


844  literator. 

sowie  die  Vollmachty  andere  zu  weihen  (W.  Böhm  a.  a.  0*  S.  85).  Der 
im  J.  1458  in  Berlin  verbrannte  Waldenserpriester  Matthias  Hagen  ist  von 
Friedrich  Beiser  im  J,  1457  —  das  Jahr  scheint  sich  aus  dem  Znsammen- 
hang der  Nachrichten  zu  ergeben  —  in  Saaz  in  Böhmen  geweiht  worden 
in  Anwesenheit  eines  anderen  Bischofis  der  Secte,  Kikohins  mit  Namen,  der 
aber  nicht»  wie  Wattenbach  meint»  mit  dem  Taboritenbischof  identisch  sein 
kann,  da  dieser  bald  nach  dem  Falle  von  T4bor  (1452)  in  den  Kerker 
von  Podöbrad  gerieth,  den  er  nicht  mehr  verlassen  sollte.  Dass  aber  ein 
anderes  Mitglied  der  neuen  waldensischen  Hierarchie,  Ste&n,  und  jener 
niederösierreichische  Waldenserbischof  gleichen  Namens,  dem  bei  der  Be- 
gründung der  Brüderunitftt  oder  vielmehr  ihrer  Hierarchie  eine  ähnliche 
Bolle  zufiel,  wie  bei  der  Begründung  der  waldensischen  Priesterschaft 
Beisers  dem  Bischof  der  Taboriten,  dieselbe  Person  sind,  habe  ich  in  meinen 
Quellen  und  Unters.  (I,  85)  als  eine  zwar  naheliegende,  aber  doch  gewagte 
Yermuthung  bezeichnet,  kann  aber  jetzt  H.  Haupt  beipflichten,  wenn  er 
(Propaganda  290)  den  Freund  der  Brüder,  den  um  1467  in  Wien  ver- 
brannten Stephan  aus  dem  Exeise  Beisers  hervorgehen  lässt.  Entscheidend 
ist,  dass  Stephan  an  der  Tradition  des  letzteren,  der  selbständigen  Sacra- 
mentverwaltung,  festhielt 

Die  Annahme,  Peter  Chelück^  sei  durch  die  Lehren  der  Waldenser 
beeinflusst  worden,  zuerst  von  Gerhard  von  Zezschwitz  (Die  Katechismen 
der  Wald,  und  Böhm.  Brüder  1868  S.  158)  ausgesprochen,  dann  von  Pa- 
lack^  (Ueber  das  Yerhftltnis  der  Waldenser  zu  den  ehemaligen  Secten  in 
Böhmen  1869,  S.  82)  gebilligt,  hat  durch  nähere  Bekanntschaft  mit  den 
Schriften  dieses  »geistigen  Vaters  der  Brüderunität*,  wie  ihn  Paladk^  be- 
zeichnet, weitere  Stützen  gewonnen  (vgl.  Quellen  und  Unters.  11).  Da  Peter 
aber  zugleich  Hussit  und  Wiclefit  war,  so  kann  er  manches,  was  ein  wal- 
densisches  Gepräge  trägt,  auch  von  anderer  Seite  erhalten  haben.  Ob  es 
insbesondere  auf  waldensischen  Rinfluss  zurückzuführen  ist,  wenn  Chelöick^ 
den  Geistlichen  Handarbeit  auferlegen  möchte,  kann,  wie  Preger  will  (Ueber 
das  Verhältnis,  S.  108)  durch  die  Hinweisung  auf  die  italienischen  Wal- 
denser noch  nicht  als  erledigt  gelten;  da  wir  ja  von  den  Lombarden  in 
dieser  Hinsicht  nichts  Bestimmtes  wissen  und  bei  den  deutschen  Waldenaem, 
wenn  das  Ergebnis  von  K.  Müllers  Untersuchung  richtig  ist  (S.  125),  »am 
Ende  des  14.  und  am  Anfang  des  15.  Jahrh.  die  Enthaltung  von  der 
Arbeit  als  Vorschrift  sich  findet*,  während  wir  gerade  die  Prediger  der 
Franzosen,  denen  ursprünglich  die  Handarbeit  verboten  war,  viel  später 
—  im  16.  Jahrh.  —  mit  Handarbeit  beschäftigt  sehen. 

Wenn  jener  Bischof  der  österreichischen  Waldenser  Ste&n  wirklich 
dem  Exeise  Friedrich  Beisers  entstammte,  so  haben  die  Brüder,  als  sie  beim 
Abschluss  ihrer  Organisation,  bei  der  Begründung  einer  besonderen  Priester- 
schafb  der  Unität  an  ihn  sich  wandten,  ältere  Beziehungen  erneuert.  Jenen 
Stefan  finden  wir  in  Böhmen,  als  Beiser  zum  zweitenmal  dahin  kam,  er 
staüd  zugleich  mit  anderen  und  ihm  untergeordnet  an  der  Spitze  der 
Propaganda,  er  stand  —  gerade  von  ihm  berichten  es  die  böhmischen 
Quellen  ausdrücklich  —  im  Verkehr  mit  Bokycana  und  seinen  » Zuhörern  S 
aus  denen  mit  dem  eigentlichen  Begründer  der  Unität  Br.  Gregor  der 
Grundstock  der  Bruder  hervorgehen  sollte.  Unter  den  ersten  Brüdern  finden 
wir  auch  Waldenser,  sie  gehören  zu  den  Mitbegründern  der  Unität  neben 


liierato.  845 

anderen  Elementen,  welche,  aus  verschiedenen  Kreisen  stammend,  an  Gre- 
gors organisatorischer  Wirksamkeit  and  den  Schriften  ChelSick^  dasjenige 
fanden,  was  sie  zu  einem  Ganzen  (nnitas)  znsanunenSftsste.  Ick  bin  weit 
entfernt,  den  Antheil,  der  den  Waidensem  bei  der  Gründung  der  Unität 
zufiel,  zu  leugnen  oder  zu  verdecken.  Wenn  aber  Joseph  Müller  (Die 
deutschen  Katechismen  der  B6hm«  Brüder.  Kritische  Textausgabe 
mit  kirohen-  und  dogmengeschichtlichen  Untersuchungen  und  einer  Ab- 
handlung über  das  Schulwesen  der  Brüder^).  Berlin  1887.  466  S.)  die 
Brüder  als  »hussitische  Waldenser*  betrachten  will,  die  »sich  zu  einer 
eigenen  Kirche  constituiren*,  so  kann  ich  dies  keineswegs  billigen.  Mag 
auch  in  der  ältesten  Geselchte  der  Brüderunitftt  manches  noch  dunkel 
bleiben,  von  ihrer  Entstehung  erzählen  die  Quellen  mehr,'  als  man  in  ihnen 
bisher  gefunden  hat.  Dass  es  insbesondere  —  ich  muss  dies  mit  Nach- 
druck nochmals  hervorheben  —  verschiedene  Elemente  waren,  welche 
sich  in  der  Unität  zusammen&nden,^  habe  ich  in  meinen  Aufsätzen  zur  Ge- 
schichte der  Unität  im  15.  Jahrh.  (Gas.  Öesköho  Mus.  1888—1886)  nach- 
gewiesen, die  J.  Müller,  obgleidi  er  dieselben  kennt  und  dtirt,  gerade  hier 
und  auch  noch  an  anderen  Stellen^  nicht  berücksichtigt.  Die  Frage  aber, 
ob  die  Brüder  von  den  Waidensem  direct  —  Palack^  (Ueber  das  Yerh. 
S.  84)  will  nur  einen  indirecten  Einfluss  durch  die  Vermittlung  Peters 
zugeben  —  beeinflusst  worden  sind,  halte  ich  für  offen,  da  das  Meiste, 
was  wir  bei  ihnen  in  der  ältesten  Zeit  finden,  sich  auf  Ghel6ick^  zurück- 
führen lässt*).  Wenn  wir  ihrem  Zeugnis  in  einer  Zeit,  in  der  sie  noch 
unbe&ngen  von  ihren  Beziehungen  zu  den  Waldensem  sprechen,  Glauben 
schenken,  so  haben  sie  von  diesen  kein  Lehrstück  empfangen,  da  sie  eben 
alles,  was  da  zu  finden  war,  bereits  besassen.  Dies  ist  in  den  Worten  ent- 
halten, welche  wir  dem  Schreiben  des  Priesters  Martin,  eines  Mitbegründers 
der  Unität,  das  dieser  während  der  ersten  Verfolgung  der  Brüder  (1461) 
an  Bokycaiia  richtete,  entnehmen:  »Da  ihr  die  Waldenser  duldet  und  liebt, 
welche  im  Glauben  (mit  uns)  gleich  gesinnt  sind,  denn  so  oft  wir  mit 
ihnen  sprachen,  fanden  wir  sie  in  dem  Glauben  von  uns  nicht  entfernt, 
namentlich  in  wesentlichen  Dingen:  warum  sollte  auch  uns  nicht  Duldung 
gewährt  werden?*  Die  Brüder  haben  demnach  durch  den  Verkehr  mit 
den  Waldensem  keine  für  sie  neue  Lehre  kennen  gelernt,  sie  haben  nur 
ihren  Glauben  mit  dem  der  Waldenser  verglichen  und  gleichartig  gefunden. 
Demnach  kann  es  als  möglich  gelten,  dass  sie  von  den  Waldensem  einiges 
angenommen  haben,  doch  wäre  dies,  obgleich  von  einer  mechanischen  Nach- 
ahmung auch  hier  keine  Bede  sein  könnte,  eher  in  den  socialen  Ordnungen 
der  alten  Unität  zu  suchen.     Welcher  Art  diese  gewesen  sind,  habe  ich  in 


*)  Das  Buch  bildet  den  4.  Band  der  von  K.  Kehrbach  herausgegebenen  Mo- 
nomenta  Germaniae  Paedagomca. 

*)  MfiUers  Behauptung[  $.  129),  die  Brüder  Mtten  in  ihrer  ersten  Zeit  die 
Mweihte  Hostie  angebetet,  ist  unrichtig.  Vgl.  0.  0.  M.  1885,  72.  Der  Vorwurf, 
die  Streitigkeiten  innerhalb  der  Unität  zu  Ende  des  15.  Jahrh.,  welche  zur  Bil- 
dfong  der  kleinen  Partei  f&hrten,  in  ihrer  Bedeutung  nicht  yoU  gewürdigt  zu 
haben  (S.  104),  kann  mich  am  wenigsten  treffen. 

')  Wenn  der  Inquisitor  Henricus  Institoris  im  J.  1500  alte  Inqoisitions- 
artikeU  die  ursprünglich  von  den  Waldensem  berichteten,  wiederholt  \md  auf 
die  Brüder  bezieht  (MtÜler  a.  a.  0.  146),  so  kann  dies  nichts  beweisen. 


346  liiMMtitt. 

d6n  erwähnten  AaMtzen  era&blt  mid  dabei  <Ue  ^ed^teki  Mb^iohMI 
-wettigatens  berührt  (C.  Ö.  IL  1886,  829).  Nur  mochte  i^  jetst  dies« 
Möglichkeit  nachdrüeklicher  betonen,  als  es  dort  geschehen  ist.  Die  Aebn- 
Itohkeit,  die  wir  hier  und  dort,  bei  den  Brüdern  und  bei  den  Waidensem 
finden,  darf  uns  aber  zu'  apodietischen  Be^nptnngen  nieht  verleiten,  da 
auch  hier  die  ältere  Quelle,  ChelAicb^  Lehren  nnd  C^rondaifttte  oft  tnr  Br« 
klftrong  hinreichen  nnd  weil  unter  ähnliche  Bedingungen  Aehnliehes  ddi 
entwickeln  konnte.  Eine  einfache  Formel  würde  hier  ebenscrwenig  der 
Mannigfaltigkeit,  die  man  überall  im  gesohiiAitlichen  Leben  findet,  gerecht 
werden,  wie  bei  der  Analyse  des  Taboritiamus.  Es  ist  ofk  verdienstlieh«', 
Probleme  au&ustellen,  als  dieselben  rorzeitig  tu  lOsen. 

Wir  kehren  eurüek  sn  der  waldensisdien  Literatur,  von  der  wir  aus- 
gegangen sind»  Dan  eine  Gruppe  von  Tractaten,  darunter  gerade  solche, 
welche  die  älteren  waldensischen  Geschichtschreiber  für  sehr  alt  ausgaben, 
auf  die  Gonfession  oder  Apolegfie  ▼.  J.  1481  aurück Weisen,  hat  bereits 
Dieckhoff  gefunden.  Lql  den  Inqnlsitionsaeten  des  15.  Jahrh.  eirMren  wir 
von  Büchern  und  l^ehriften,  welche  die  Waldenser  besiteen.  In  der  Sehweis» 
in  Freiburg,  wurde  im  J«  1480  nach  einer  Bchrifb  gefi^det>  in  der  die 
Nützlichkeil  der  Tödtenmesse  bekämpft  wird  f  wir  hören  von  einer  deutsohen 
IJebersetfeung  der  Evi^gelien,  welche  die  Freiburger  Waldenser  an  ihre 
Glaubensgenossen  in  Basel  geschickt  haben.  Friedrieh  Reiser  verbreitete 
Bücher,  die  sein  Schüler  Martin  abgeschrieben  hatte,  Matttiäus  Hagen  be* 
rief  sich  bei  seinem  Verhöre  auf  Bücher  »voll  Irrlehre ^  Ein  hussittseher 
und  namentlich  taboritiseher  Tractat  in  der  deutschen  Literatur  des  15.  Jt^irh. 
würde  uns  nicht  überraschen.  Wenn  aber  jene  Traotatengruppe  der  roma- 
nischen Literatur  angehört,  so  lässt  sich  auch  dies  erklären.  Dass  die  Welloi 
der  hussitischen  Bewegung  die  Waldenser  auch  jenseits  der  Alpen  und 
namentlich  in  der  Dauphin^  erreichten,  ist  bekannt,  (Falads^  a.  a.  0.  S.  22) 
und  jener  Johannes  der  Welsche,  der  zugleich  mit  Beiser  die  Weihe  durob 
den  Taboritenbischof  erhielt,  entstammte  vielleicht  diesen  Kreisen,  ihm  war 
vielleicht,  wie  Haupt  (Propaganda  8.  289)  vermuthet,  >die  Aufjgabe  der 
Yermittelung  zwischen  Böhmen  und  den  romanischen  Waidensem  zuge&Uen.  * 
In  der  Ostschweiz,  in  Freiburg  —  bis  dahin  reicht  ja  die  hussiüsdie  FtD- 
paganda  —  haben  sich  vielleicht  auch  in  dieser  Bezi^ung  romanische  Und 
deutsche  Elemente  die  Hand  gereicht  (Haupt  a.  a.  0.)«  Audi  mit  ^m 
Aufentbalte  des  böhmischen  Gesandten  in  Basel  kann  manches  zueammeoi* 
hangen.  Auf  diesen  Wegen  sind  wol  auch  die  hussitischen  Tractate  in  den 
Besitz  der  romanischen  Waldenser  gekommen,  so  dass  diese  nicht,  wie  Her^ 
zog  angenommen  hat,  die  Entstehung  der  Unitftt  und  die  Termitt^uiig 
der  Brüder  abwarten  mussten.  Dieckhoff  musste  bei  der  eigenthümlichen 
Beschaffenheit  der  waldensischen  Literatur  sich  auch  die  Frage  vorlegen, 
ob  jene  Schriften  bereits  im  15.  Jahrh.  Eingang  in  die  Literatur  der  Wal- 
denser gefunden  oder  ob  sich  die  Waldenser  dieselben  erst  im  16.  oder 
sogar  im  17.  Jahrh.  nachtr&glich  angeeignet  habeui  etwa  um  den  Beetaad 
ihrer  alten  Literatur  künstlich  zu  vermehren.  Die  Antwort  lautete,  jene 
Tractate  seien  zwar  im  16.  Jahrh.  in  protestantischem  Sinne  verändert 
worden,  gehörten  aber  doch  in  ihrer  ursprünglichen  Fassung  dem  15.  Jahrh. 
an.  Den  zweiten  'Pheil  von  Dieckboft  Yermuthung  haben  spätere  Futtdet 
d.  h.  Handsehriflen   des    15.   Jahrk   bestätigt,    wähtwd   ihr   eritir  Th^ 


literakur.  347 

wenigstens  in  einigwi  Pmnktsn  berichtigt  werden  mnss.  Namenilioh  hob 
Dieekluff  (S.  91.  Tgl.  aneh  Herzog  484  und  Montet  171)  die  Stelle  des 
Tractats  von  dem  Fegefeuer  hervor,  in  der  als  »classisehes  Beispiel*  för 
den  dnroh  den  Glonben  allein  gerechtfertigten  Sünder  der  Schacher  am 
Kreiue  angefEkhrt  wird;  hier  liege  der  protestantische  Standpunkt  gegen 
de«  Standpunkt  der  Ck)nf.  Tab<^.  vor.  Indess  ist  auch  hier  alles  derselben 
QneUe  entnommen,  nor  muss  man  es  an  einem  anderen  Orte  suchen,  näm* 
lieh  in  ihrer  zweiten  Hälfte  (Chron.  Talni  in  Höfler  Ss.  II,  665:  Lydias 
Waklensia  180),  wis  Dieckhoff  übersehen  hat.  Auch  6m  Peter  Chelöick^ 
hat,  wie  eine  seiner  Sduiflcn  beweist,  das  Bild  des  Schachers  am  Krenze 
tief  ergriffen. 

Eine  andere  Orappe  bilden  diejenigen  Schriften,    deren  Vorlagen  von 
den  Brüdern   za   den  Waidensem  gelangten.     Und  zwar  sind   sie   ihnen, 
wie  kaum  su  besweiieln  ist,  durch  Br.  Lukas,  als  dieser  im  J.  1498  Italien 
bereiste  und   dabei  vielleictit  auch  die  Waldenserthlüer  der  Oatalpen  be- 
su^te,  übergeben  worden.   Für  die  Schrift  »Ayceo  es  la  causa  del  depar- 
timent  de  la  gleysa  Bomana*  besitzen  wir  die  (böhmische)  Vorlage,  einen 
Tractai  des  J.  1496,  der  von  »den  Ursachen  der  Trennung*  handelt   Der 
ronumisebe  IVaetat  ist  keine  blosse  Uebersetzung,  sondern  eine  Bearbeitung 
desselben.    Der  von  mir  in  dieser  Beziehung  gelieferte  Nachweis  (Quellen 
und   Unters,  I,   68   ff.)  ist  allgemein  als   giltig  anerkannt  worden.     Die 
Stelle   »per  predieacions  de  moti  de  la  part  de  l*unita  de  li  boemienc* 
kanoa  mch  demnach  eigentlich  nicht,  wie  Montet  (S.  156)  annimmt,  auf  die 
Brüder  beziehen«  Unter  den  »böhmischen  Priestern«  der  Vorlage  (a.a.O«S.  70 
Asm.)  sind  Utraquisten  zu  verstehen.  Wenn  nun  der  romanische  Tractat,  den  wir 
erst  in  einer  Hs.  des  16.  Jahrb.  (1.  Hftlfte)  besitzen,  nur  zwei  Sacramente 
kennt  (Montet  157),   so   folgt   da^us  noch  nicht,   dass   derselbe  erst  im 
16*  Jahrh.  verfasst  oder  wenigstens  in  dieser  Zeit  in  protestantischem  Sinne 
▼erlndert  worden  ist  (vgL  Dieckhoff  über  die  erste  Tractatengruppe  S.  81), 
da  auch  die  Vorlage,   obwol  dieselbe  an   der  üblichen  Siebenzahl  festhält, 
nur  der  Taufe  und  Eucharistie  den  Vorrang  von  wahren  Sacramenten  ein- 
rftomt.     finen   anderen  Ghrund   MonteVs    (S.   168)   für    eine  spätere  Ab- 
fftBStmg^  d.  h.  Baehdem  im  16.  Jabrh.   die  Waldenser  mit  den   Schweizer 
Beiormatoren  in  Verbindung  getret^i  waren,  hat  J.  Müller  (S.  148)  wider- 
legt.    Der  positive  Beweis,   dses  die  waldensisidie  Bearbeitung   sofort  oder 
dock  sehr  bald  nach  der  Beise  des  Lukas  entstanden  ist,  ist  dadurch  aller- 
diii|^  nodb  nicht  gegeben. 

Auch  bei  dem  Schreiben  »al  serenissimo  princi  Bey  Lanceiao  ^  ist  eine 
Yorlage  b^^hmiacher  Provenienz  oder  vielmehr  eine  von  dem  Gesandten  der 
Brüder  im  Vereine  mit  Waidensem  ausgearbeitete  (lateinische)  Grundschrifk, 
eän  Schreiben  der  Brüder  an  König  Vlad^slav,  das  aber  diesem  wahrachein- 
lieli  nie  übergeben  worden  ist,  anzunehmen  und  demnach  die  Annahme 
Ton  Hontet  (153)  und  Gomba  (194)  zu  berichtigen,  als  ob  in  jenem 
Schreiben  Waldenser  zu  uns  sprächen  (S.  Quellen  und  Untersuch.  I,  68. 
J.  MftUer  a.  a.  0.  S.  147).  Nur  bei  dieser  unrichtigen  Annahme  entsteht 
ein  Widerspruch  zwischen  dem  Inhalt  des  Schreibens  und  demjenigen,  was 
^ir  von  den  romanischen  Waidensem  beider  Zweige  sonst  wissen.  Die 
jxwalMurden  haben  ihre  selbständige  Sacramentverwaltung  später  —  der 
Briefwechsel  von  1868  beweist  es  —  angegeben  und  die  Franzosen  be* 


848  Literatur. 

sitzen  eine  solche,  als  sie  dann  im  16.  Jahrh.  mit  den  Schweizer  Be£n>> 
matoren  verkehren,  noch  nicht  Die  »Waldenser*  des  Schreibens  stehen 
dagegen  in  der  radicalsten  Opposition  zu  der  Kirche,  sie  haben  sich  Toa 
derselben  vollständig  getrennt  und  abgewendet.  Ob  die  Vorlage  sofort  oder 
erst  später  übersetzt  oder  bearbeitet  worden  ist,  läset  sich  bestimmt  nicht 
sagen.  Das  Schreiben  al  serenissimo  usw.  befindet  sich  in  derselben  Dabliaer 
Hs.  des  16.  Jahrh.  (1.  Hälfte),  welche  neben  demselben  nur  noch  den 
Traotat  »Ayczo  e  la  causa*  enthält 

Die  waldensische  Schrift  vom  Antichrist  finden  wir  nur  in  den 
Werken  der  späteren  waldensiachen  Gleschiohtschreiber  (Penin,  Leger).  Daae 
dieselbe  irgendwie  mit  einer  erst  jüngst  neuaa%eftmdenen  Schrift  des  Lukas 
von  Prag  zusammenhängt  habe  ich  in  Gas.  G.  Mus.  1888  bonerkt  Hontet 
(178)  hält  Lukas'  »Barke«  für  die  Vorlage  und  Quelle.  Ich  selbst  habe 
mich  so  bestimmt  nicht  ausgesprochen,  hauptsächlich  deshalb,  weil  wir  die 
Schrift  des  Lukas  auch  jetzt  nur  in  einer  späteren  Bearbeitung  (1512), 
aber  nicht  in  ihrer  ursprünglichen  Fassung  (1492)  besitzen  und  weil  die 
Uebereinstimmung  nur  zwischen  dem  waldensisohen  Antichrist  und  dem 
zweiten  Theil  der  Barke  besteht,  der  vielleicht  ursprünglich  eine  be- 
sondere, für  sich  stehende  Schrift  gebildet  hat  Ich  kann  auch  jetzt  keinen 
bestinunten  Ausspruch  wagen.  Eür  die  Abhängigkeit  des  waldensischan  Anti- 
christs  von  böhmischen  Quellen  und  Vorlagen  scheint  der  Umstand  zu 
sprechen,  dass  das  Thema  —  der  Antichrist  und  seine  Werke  —  der 
böhmischen  Literatur  seit  Milii  nicht  fremd  ist  (vgL  Quellen  und  Unters. 
I.  71)  und  weil  in  dem  literarischen  Process,  den  die  Kritik  g^gen  die 
waldensische  Literatur  führt  von  J.  Müller  (S.  148)  bemerkt,  »bisher 
überall  da,  wo  sich  die  gleichen  Schriften  bei  den  Böhmen  und  Waldenaem 
vorfanden,  die  Abhängigkeit  der  letzteren  von  den  ersteren  nadiweisbar 
war*,  was  übrigens  die  Möglichkeit  nicht  ausschliesst,  dass  einmal  auch 
eine  unter  böhmischem  Einfluss  entstandene  Schrift  der  Waldenser  später 
Eingang  bei  den  Brüdern  gefunden  hätte. 

Die  Frage  hängt  mit  einer  anderen  zusammen,  die  sich  auch  jetzt  nodi 
gegen  eine  endgiltige  Lösung  sträubt  da  namentlich  durdi  J.  Müller  das 
auf  böhmischer  Seite  in  Betracht  komm^ide  Material  eine  ansehnliche  Ver- 
mehrung erfahren  hat.  Auch  die  von  demselben  den  abgedruckten  Texten 
hinzugefügten  Erläuterungen  und  dogmengeschichtlichen  Untersuchungen 
sind  für  die  Beantwortung  der  Frage,  wie  sich  die  Katechismen  der  Brüder 
und  der  Waldenser  mit  einander  verhalten,  abgesehen  von  ihrem  sdbst* 
ständigen  Werthe,  als  verdienstvolle  Vorarbeiten  zu  begrüssen.  Und  den- 
noch scheint  die  Antwort  die  uns  hier  geboten  wird,  nicht  völlig  und  in 
allen  Punkten  zu  befriedigen.  Das  Hauptergebnis,  zu  dem  Müller  gelangt 
besteht  in  dem  Nachweis,  dass  der  BK  eine  längere  Vorgeschichte  besitze, 
d.  h.  dass  derselbe  am  Endpunkte  einer  längeren  Entwicklung  stehe,  dass 
diese  selbst  in  die  ältere  hussitische  Literatur  zurückweise,  und  dass  die 
Verwandtschaft  der  Katechismen  durch  diesen  gemeinsamen  Boden,  dem 
beide  entstammen,  zu  erklären  sei,  während  Zezschwitz  ftlr  den  WK.  neben 
hussitischen  auch  altwaldensische  Quellen  annahm  und  nicht  nur  seine 
Priorität  sondern  auch  die  Abhängigkeit  des  BK  von  demselben  verfooht 
wogegen  J.  Müller  eher  die  Möglichkeit  zulassen  möchte,  der  Verfiuser  des 
WK.  habe  neben  anderen  Quellen  auch  den  BK.  vor  sich  gehabt  Es  Ter* 


lüerator.  849 

dient  erwiihnt  zu  werden,  dass  Zezsohwitz,  indem  er  bemerkte:  »Wenn  der 
WK.  aneh  ganz  ans  böhmisob^i  Quellen  geflossen  wftre,  so  jedenfalls  nicht 
ans  diesem  K.  der  Br&der,  sondern  ans  filteren,  beiden  gemeinsamen  Quellen^ 
—  eine  andere  Lösung,  als  die  ist,  für  welche  er  selbst  sich  entschloes, 
angedeutet  hat. 

Die  beiden  Punkte,  Priorität  und  AbhAngigkeit,  fidlen  nicht  zusammen, 
da  ein  Katechismus  deswegen,  weil  er  älter  ist,  dem  jüngeren  noch  nicht 
als  Quelle  gedient  haben  muss.    Allerdings  ist  aber  die  Abhängigkeit  des 
älteren  von  dem  jüngeren  ausgeschlossen.  Weun  nun  Montet  in  einer  Bei- 
lage seiner  Ausgabe  der  Noble  Lefon  (Paris  1888)  von  einer  bisher  un- 
bekannten D^ner  Handschrift  des  15.  Jahrh.  berichtet,  die  auch  den  WK. 
enthält,   während  wir  denselben  bisher  nur  in  der  I>ubliner  Handschrift 
dee  16.  Jahrh.  besessen,  wenn  femer  die  Nachrichten,   die  wir  über  die 
Abfassung  des  BK.  durch  Lukas  besitzen,  auf  den  An&ng  des  16.  Jahrh. 
und  zwar  spätestens  auf  das  J.  1502  (J.  Müller  S.  49)  hindeuten:   so 
scheint  dadurch  die  Möglichkeit  eines  höheren  Alters  des  WK.  zu  wachsen, 
ohne  indes  in  Sicherheit  überzugehen,  da  das  Jahr  1502   doch   nur  den 
terminus  ad  quem  bildet  und,  wie  J.  Müller,  der  Montets  Bericht  nur  in 
einem  Nachtrage  (S.  XI)  berücksichtigen  konnte,    mit  Becht  bemerkt,    die 
Datimng  von  Handschriften  immer  nur  beiläufig  ist    An   dem  Haupt- 
resultate  seiner  Untersuchung,  dass  nämlich  beide  Katechismen  demselben 
Boden  entstammen,  glaubt  J.  Müller  festhalten  zu  können,  und  zwar  meines 
Erachtens  mit  Becht,  im  übrigen  werden  wir  auf  eine  spätere  Arbeit  ver- 
wiesen, welche  die  Katechismenfirage  mit  Hilfe  der  durch  die  Dijoner  Hand- 
schrift  auch  auf  waldensischer  Seite  vermehrten  Materials   nochmals   be- 
handeln soll,  denn  diese  enthält  ausser  den  WK.  auch  dasjenige,    was  der 
eigentliche  Name  desselben  >  Enterrogacions  menors^  anzukündigen  schien, 
nämlich  einen  zweiten,  grö&seren  Katechismus,  der  bisher  unbekannt  war 
und  dessen  Titel  » Enterrogacions  mi^rs*  lautei     Ihr  böhmisches  G^^n- 
stück  bilden,  worauf  ich  aufmerksam  mache,   die  neben  den  Kindertagen 
deoDi  eigentlichen  Brüderkatechismus  (und  anderen  zweiten),   im  J.    1523 
herausgegebenen  »dritten*  Fragen  des  Lukas  von  Prag.  Plan  und  Gedanken- 
gang ist  in  beiden  derselbe.  Mit  einer  Ausnahme  lassen  sich  zu  allen  von 
Montet  citirten  Stellen  der  Eni  miyors  in  dem  böhm.  Katechismus  Parallel- 
stellen nachweisen,  mitunter  in  wörtlicher  üebereinstimmung,  doch  so,  dass 
man  manchmal  dasjenige,  was  in  dem  romanischen  Texte  zusammensteht,  in 
dem    böhmischen    an   verschiedenen   Orten   suchen   muss,    ein    Verhältnis, 
das  auch  zwischen  einer  bereits  besprochenen  Tractatengruppe   und  ihrer 
Vorlage,  der  Apologie  von  1431,   besteht.     Und   dennoch   —   soweit  das 
von  Montet  Mitgetheilte  ein  IJrtheil  erlaubt  —  gewinnen  wir  hier  ebenso 
wenig  den  Eindruck,   dass  der  Waldenser  die  dritten  Fragen  des  Lukas, 
die  ja  nicht  erst  1528  entstanden  sind  und  viel  älter,  wenigstens  in  ihrer 
ersten   Anlage,    sein  können,    vor  sich  gehabt  habe,   wie  bei   einer  Yer- 
l^leichung  der  Enterrog.  menors  mit  der  ältesten  Fassung  der  Kinderfragen, 
die   wir  bis  jetzt  besitzen,  diese  als  die  Vorlage  sich  herausstellen.    Viel- 
leicht  wird   die  schliessliche  Lösung  des  Problems  auch  hier  so  lauten, 
wie  Bieckhoff  voraussah,  dass  nämlich  jedesmal  beide  Katechismen  als  ver- 
schiedene Bedactionen   älterer  Katechismen    böhmischer    Provenienz    (vgl. 
auch  J«  Müller  S.  139)  zu  betrachten  wären,  doch  mit  dem  Unterschiede, 


050  Utarmliim 

^8  wir  aniuiiuiiaii  miUstoüf  es  geU«  ▼<«  den  w•ld6Iliisoh^Il  Kateebiaowm 
wft8  Dieokhoff  vo»  dem  BrK.  sagi^  cIms  sie  ckn  Vorlagen  nibv  »teben«  als 
did  Frage«  des  I^kas.  Anoh  diese  einzelne  Frage  wird  wol  endgiltig  in 
einem  grosseren  Zosammenhang  erledigt  werden,  in  Yerbindong  oder  aof 
der  Grundlage  einer  Dogmengesohichte  der  Brüdemnität.  Und  diese  dfir&n 
wir  ¥on  Joaeph  IftUler  ww9xtm^), 

Se  sei  mir  gestattet,  dlesma  Beriebt  über  die  neuere  die  WaULweer 
betreffende  literator,-  in  dem  ich  niebt  alle  Fragen  und  Probleme,  die  bier 
in  Betraebt  kommen,  berUbrt  babe,  sondern  nur  di^imiigeA»  welebe  jetrt 
bauptsfieblicb  beba«delt  worden  sind^,  mit  dem  Wunsobe  zu  besehliesaen, 


^)  MftUera  Bnob  ist  sebr  reiebbaltiff.  Besonders  verdient  bervorgebobea  sa 
werden,  was  bier  von  dem  Verkebr  der  Brttder  mit  LuUier  gesagt  wird  nnd  wo- 
durcb  Utere  Erzäblungen  dieser  Vorgfinge  ergftnzt  mid  berichtigt  werden.  Wenn 
icb  einige  Bemerknnffen  und  Bericbogmigen  folgen  lasse,  so  will  icb  eben  das 
Interesse,  das  ich  Miulers  Leistung  entgegenbringe,  beweisen. 

Die  zu  der  44.  Frage  des  deutseben  Textes  der  Sinderfragen  (6.  IT)  bin- 
zngefOgte  Stelle  des  böhmischen  (gedruckten)  Tecites  ist  niebt  TollsIXjidig.  Es 
lehlt:  »Hftndeerbeben.  Opfitrut  Kacbtwacben*;  und  gerade  dies  ist  bei  der 
Vergleicbung  mit  dem  WBL  zu  berQcksicbtigen  (vgl  meine  Abb.  über  den  böbm. 
Text  der  BK.  in  den  SB.  der  böbm.  Ges.  d.  Wiss.  1877  S.  8).  —  Zur  54.  Frage: 
Z.  22  naob  den  Worten  »mit  seinem  Blut  ger^Tuigt'  folgt  im  b5bm.  Tex:t  »nnd 
gereoht*  (spravellivi).  Statt  »Hoffnnngibeweif*  ist  bier  ku  flbeisetsen  »Grund 
sur  Hoffiiung*.  S.  20  Anm.  Müllers  Uebersetzung  »um  der  Verbesserung  seines 
Bekenntnisses  willen*  (i  pro  yyznänie  jebo  naprayici*  ist  nur  durch  em  Miss- 
yerständnis  entstanden.  Das  Richtige:  »um  seine  Bekennung  zurBecbten*  s.  in 
meiner  Abhandlung  6.  9.  —  Zu  8.  21  wftre  zu  bemerken,  dcws  klanöti  allerdings 
»yerbeugsn*  bedeutet,  aber  dass  in  diesen  Zusammenhang  es  besser  mit  »anbeten* 
zu  überpetzen  wäre.  S.  %Q  Z.  %  feblt  nach  »ffnaden  Gottes«  die  Angabe  des  Zu- 
satzes des  böbm.  Textes  »aus  (durch)  dem  Glauben*  (z  Tieiy)  vgl.  a.  a.  0.  8.  9. 

—  8.  28.  Das  böbm.  »zprävci*  entspricht  dem  deutschen  Verweser.  —  8.  109 
fragt  M.,  wie  »sluiebni^*  wiedersugeben  sei  und  wftblt  dafür  »dienlich*.  Der 
deutsche  Text  des  BK.  bat  »dienstburliob*,  was  wol  beiaubehalten  wäre.  So  andi 
»gründlich*  (statt  »grundlegend*)  lür  »zikladn^*.  Dass  die  ynterscbeidnn^  Yon 
wesentlich,  gründlich  und  zufällig,  dienstbarbch  (vgl.  Müller  8.  112)  bei  den 
Brüdern  frühzeitig  vorkommt,  s.  jenes  oben  citirte  Scnreiben  des  Priesters  Mar- 
tin (1461).  —  Dass  die  Brüder  sich  ursprünglieb  fratres  legis  Chiisli  genannt 
hätten,  wird  zwar  oft  behauptet  {Müller  8.  111) ;  idi  erinnere  mich  aber  niebt^ 
in  den  Quellen  dafür  Belege  gefunden  zu  haben,  —  8.  114.  Der  Priest^  Jobann 
V.  8.  Apollinaris  ist  niebt  der  Verf.   des  an  dieser  Stelle  citirten  Benchtes«  — 

—  8.  141.  Das  böbm.  »milost*  bedeutet  beides,  Liebe  und  Gnade.  —  8.  121. 
Die  Deutung,  die  Unität  hätte  in  den  Zeiten  der  Verfolgung  Laien  (Hauflvätem) 
alle  priesteriichen  Funciumen,  die  Verwaltung  der  fiucbi^istie  eingeschlossen, 
ge«taäet,  wird  durch  das  Decret  von  1504,  wie  wir  es  nacb  seinem  ganxen  Zu- 
hammenhang  überblicken,  nicht  gefordert  und  mu»8  nach  allem,  was  wir  von  den 
Brüdern  in  dieser  Beziehung  wissen,  als  durchaus  unmöglich  bezeichnet  werden. 

>)  Der  alten  Frage  nach  dem  Verbältnisse  der  Waldenser  zu  den  Katharem 
hat  K.  Müller  einen  kurzen  Excurs  (8.  186-*  lt8)  gewidmet.  In  diesem  werden 
»die  Parallelen*  hervorgehoben,  die  sieb  auf  beiden  Seiten  finden.  Aus  diesen 
ergebe  sich,  da)»s  »ir^^nd welche  Zusammenbänge*  zwischen  der  älteren  Beete  der 
Katharer  und  deijemsen  der  Waldenser  anzunehmen  seien  d.  b.  diese  hätten 
von  jenen  manches  ernalten.  Indessen  sind  solche  Schlussfolgerungen  nie  gtaa 
sicher,  so  bmge  gütige  äussere  Zeugi^nisse  fohlen.  Manches,  was  wir  bei  den  Ea* 
tharem  und  Waidensem  finden,  kann8i<di  unter  ähnlichen  Verbältnissen  parallel  —  im 
wörtlichen  Sinne  —  entwickelt  haben,  manches  kOnnen  diese  aus  anderen  Quellen 
geschupft  haben.  Uebrigens  will  Müller  nicht  alles  Aehnliche  oder  Qleiche  durch 
Entlehnung  ei^ären,  nur  für  die  Grundzüge  der  Organisation  und  einzelne  Ord- 
nungen der  Sitte  und  Sittlichkeit  sei  eine  solche  entschieden  ansunebmen.  Dasn 


WmUnx.  851 

68  mfl<?htftn  cUa  von  <ien  WAldaasem  herrabrendeii  oder  Umea  j^igesohrieb^iieA 
Sduriftcfn  Yolbtäodig  gewmniAlt  und  b«nMi3g«gabeu  werden,  Wi^9  wir  er- 
halten, 9ind  immer  nur  Fragmente  and  die  weitere  Forsohung  wird  bei 
diAser  UnvoUBtftndigkeit  des  MateriaU  ihr  Ziel,  die  voUstäiidige  LOrnng, 
kanm  erreichen  köiuian. 


Speoimina  palaeographioa  rageetorum  Qoinaiiorum 
pontificum  ab  Innooantio  IQ  ad  Urbanum  Y.;  Bomae  ex 
aroklTO  Yaticano  1888. 

Eb  ist  nicbt  ein  Jf^br  ber,  daas  die  Beamten  de3  Yaticaniacban  Arobiys 
den  Beaobluss  faepten,  anlfti9lidi  des  Jobibtums  des  P,  Leo  XIII^  eine  Samm- 
lung y<m  Facflimile^  heraQ3gegeben,  nnd  aehon  beute  liegt  ona  das  Werk 
¥or.  Bestimmt,  dem  Papste,  der  mit  Becht  als  bistoricarom  diseiplinarum 
patronns  geprieeen  wird,  als  Festgabe  dargebraobt  %a  werden,  mnsste  es  in 
knapp  bemessener  Zeit  hergestellt  werden.  Das  wSare  niabt  möglieb  ge- 
weeen,  wenn  nicbt  die  Archivare  mit  den  etwa  ^40  B^gist^rbitnden,  aus 
denen  sie  eine  Auswahl  get|»fien,  und  mit  allen  einfchlägigen  Fn^en  ver- 
traut gewesen  wttn^n  nnd  wenn  sie  niebt  trotz  aller  tl^lich  an  sie  ge- 
stellten Anforderui^r«n  staunenswerthe  Etnergie  und  Arbeitskraft  ent^tdtet 
hatten^  Sie  haben  damit  von  neuem  bewiesen,  wie  aufrichtig  und  freudig 
sie  auf  die  von  P*  Leo  XIII,  in  dem  Motu  proprio  vom  19.  April  1888 
aa^gesproebenen  Absiebten  eingehen  und  dieselben,  soweit  es  an  ihnen  liegt, 
zu  vaiwirklichen  suchen.  Sie  haben  dies  nicht  minder  durch  die  Wahl  des 
Stoffes  für  die  Publikation  bekundet. 

Aeltere  Benutser  der  p9{Mtlicben  Begister,  wie  Pertz,  hatten  wohl  die 
durch  ihre  Hände  gegangenen  Bände  beschrieben  und  etliche  m  dieselben 
eipgeiiagene  Bemerkungen  milgetbeiU^  ohne  jedoch  die  inannig&chen  Er- 
scheinungen erklären  m  könneUf  Huncbs  reichere  Aufschlüsse  genügten 
auch  noch  nicbt.  So  waren  Anlage  und  Wesen  der  Begister  noch  wenig 
bekannt,  als  dss  Yatikaniscbe  Archiv  im  J.  1881  erOffiiet  und  sofort  von 
iaUreiahen  Forschem  besucht  wurde,  welche^  wenn  sie  Qeschichte  des  Mittel- 
alters betreiben  wollten,  vorzüglich  auf  die  Begister-'3erie  angewiesen  waren. 
Galt  diese  als  eine  ebenso  lautere  als  unerscböflicbe  Quelle,  so  lag  es  nahe, 
daas  manche  Forseber  sich  mit  blossem  Abschreiben  begnügten.  Kundigere 
sahen  sich  die  Bände  doch  näher  an,  nicht  aus  Misstrauen  gegen  das  hier 
gebotene  Materiel,  sondern  weil  sie  sich  und  anderen  Beohenscbaft  geben 
wollten  über  die  grössere  oder  geringere  YoUständigkeit  dieser  Art  amt- 
licher Aufzeicbnungen  und  über  die  jeweilige  Ueberliefernngsform.  Sie 
machten  die  Einrichtung  der  Begister  und  den  Gescbäflsgang  der  Curie 
juim  Gegenstand  ihres  Stadiams.  Erhielten  wir  so  von  den  versobiedensten 


kOiuite  vol  dai  Verbot  des  Schwures  gerecbnet  werden,  das  MlUler  unter  die 
hervorgebobeaen  Parallelen  au%cnommen  bat  Aber  auch  die  Humiliaten,  deren 
Beriebnng  mit  dem  Waidensem  als  eiwiesen  gelten  darf,  haben  «ich  des  Sehwurs 
enthalten.  (Vovl  bisher  unbeaützt«n  Quellen  sur  Qeschichte  der  Eatbarer  be- 
riclitet  Charles  Molinier  in  seinen  Etudes  aur  quelaues  manu^crits  des  biblio- 
tb^ues  d'Xtalie.  faris  1887.  Extrait  dea  Archivea  ies  Mis^iions  sci^tifiques  et 
litterairea.    Tome  XIIL) 


852  literaiar. 

Seiten  werthvolle  Beitrage  zar  Eande  der  Begiater,  so  begann  auch  zn- 
gleich  eine  lebhafte  Discossion  über  eine  ganze  Beihe  Ton  Fragen.  Dem 
gegenüber  habe  ich  es  schon  einmal  in  dieser  Zeitschrift  (7,  102)  ans- 
gesprochen,  dass  wir  die  rechte  Belehrong  nur  von  den  Arohivaren  selbst 
erwarten  können.  Bereits  damals  hätte  ich  ein  schlagendes  Beispiel  an- 
führen können.  Wieweit  gingen  die  Schätzungen  über  die  Zahl  der  Bände 
bis  zu  diesem  oder  jenem  Jahre  auseinander,  bis  uns  D.  Gregorio  Palmieri 
in  seiner  1884  erschienenen  Manuduoüo  wenigstens  über  den  Yorrath  im 
Vatikanischen  Hauptarohive  bestimmten  Au&ohluss  gab*  Auch  über  das 
Alter  gewisser  Bände  oder  einzelner  Eintragungen  in  dieselben  war  es 
schwer,  sich  zu  verständigen,  da  wir  noch  nicht  einmal  die  Entwicklungs- 
phasen der  curialtti  Schrift  genügend  kannten  und  da  die  einzelnen  Be- 
sucher des  Archives  kaum  Gelegenheit  zu  vergleichend«!  Studien  in  grösserem 
Massstabe  fanden.  Nur  die  Archivare  selbst  konnten  uns  das  rechte  Ver- 
ständnis der  Begister  als  Quellen  erschliessen  und  die  erste  Anleitung  zn 
deren  Benutzung  gehen.  Dass  sie  den  ersten  Anlass  ergrifien  haben,  sieb 
dieser  Aufgabe  zu  unterziehen,  und  dass  sie  uns  in  den  Specimina  eine 
reiche  und  gute  Auswahl  aus  den  Begistem  bieten,  sichert  ihnen  im  voraus 
die  Anerkennung  und  den  Dank  der  gelehrten  Welt. 

Die  Dedication  an  den  Papst  ist  von  allen  Beamten,  vom  Gardinal- 
Präfecten  bis  zum  letzten  Custoden  herab,  unterzeichnet.  Erst  am  Schluss 
des  Textes  (57  Seiten  in  gr.  Folio)  finden  wir  die  Namen  derer,  welche 
den  Hauptantheil  an  der  Arbeit  hatten:  P.  Henricus  Denifle,  0.  P.  — 
oollaborante  D.  Gregorio  Palmieri,  0.  S.  B. 

Auf  60  Tafeln  sind  64  Begisterseiten  in  Lichtdruck  i)  abgebildet  worden. 
Sie  gehören  bis  auf  zwei  den  Jahren  1198  — 1362  (Innocenz  III.  bis  In- 
nocenz  VI.)  an.  Nur  auf  den  beiden  letzten  Tafeln  werden  uns  Proben 
aus  zwei  Bänden  der  Serie  von  Begistercopien  geboten,  welche  ürban  V., 
als  er  nach  Bom  zurückzukehren  gedachte,  in  den  Jahren  1366 — 67  an- 
fertigen Hess,  um  die  Begister  der  früheren  Päpste  bei  sidi  zu  haben,  ohne 
die  Originale  den  Gto&hren  der  Beise  auszusetzen. 

Dass  mit  Innocenz  UI.  begonnen  wurde,  ist  durchaus  gerechtfertigt;. 
Beg.  1 — 8  nach  der  jetzigen  und  aus  D.  Palmieri's  Buch  bekannten  Zählung 
sind  bekanntlioh  nur  ausserhalb   der  Curie  entstandene  Copien  und  Aus- 


*)  Die  Tafeln  dnd  Yon  A.  Martelli  in  Rom  hergestellt  worden,  soweit  ei 
sich  um  Bände  in  Rom  handelt,  nach  von  ihm  selbst  besorg^ten  Negativen  und, 
soweit  Handschriften  der  Pariser  Nationalbibliothek  berücksichtifft  worden  sind, 
nach  in  Paris  angefertigten  Negativen.  Quantitativ  hat  Martelli,  da  er  die  Arbeit 
erst  im  Sommer  vorigen  Jahres  beginnen  konnte  und  im  Winter  unter  ungüniiigen 
Verhältnissen  fortzusetzen  hatte,  Ausserordentliches  geleistet.  Etwas  mag  daranter 
die  Qualität  gelitten  haben.  Die  Drucke  (wenigstens  die  meines  Exemplars)  stehen, 
was  Schärfe  und  Reinheit  betrifft,  etwas  hinter  denen  von  Dtnardin  in  Paris  und 
von  Frisch  in  Berlin  zurfick,  ia  auch  hinter  anderen  von  Martelli  selbst  fflr  andere 
Publicationen  gelieferten.  Aber  die  Brauchbarkeit  für  unsere  Zwecke  wird  da- 
durch nicht  im  geringsten  beeinträchtigt.  Ich  kann  das  mit  um  so  grosserer 
Zuversieht  aussprechen,  da  mir  zur  Vergleichung  mit  einzelnen  Taüaln  frühere 
Au&ahmen  zu  Gebote  stehen  und  daneb^  Silbercopien  der  in  Paris  ausgewählten 
Schrif tst&cke.  —  Ich  fäge  hier  hinzu,  dass  die  Auflage  der  Specimina  auf  SOG 
Exemplare  berechnet  ist,  von  denen  etwa  240  verkauft  werden  sollen.  Ein  Ver- 
zeichnis der  filbrigen  literarischen  Jubiläumsgaben  brachten  bereits  die  Histor.- 
polit  Blätter  Bd.  101  Heft  7. 


Literatur.  353 

zfige;   überdies   liegen  bereits  Faosimües  dieser  Bände    im  ArchiYio  paleo- 
grafico  italiano  vor.     Was  von  Registern  der  Curie  auf  uns  gekommen  ist, 
beginnt  mit  Beg.  4  (Innocentii  IIL  annus  I — H)   und  eröffnet  somit  auob 
die  Facsimile-Sammlung.     Für  die  Wahl  des  Endpunktes  musste    in  erster 
Linie  massgebend  sein,  wieviel  sich  mit  den  vorhandenen  Mitteln  und  inner- 
halb der  gegebenen  Frist  leisten  liess.   Dass  man  es  ermöglicht  hat,  gleich 
jetzt  eine  zusammenhängende  Sehe  bis  zu  den  unter  Urban  Y.  geschriebenen 
Bänden  zu  bieten,   ist  sehr  erfreulich,   denn   damit   ist  der  handgreifliche 
Beweis  für  die  zuerst  von  P.  Denifle  festgestellte  Thatsache  erbracht,  dass 
unter   diesem  Papste   von  Amts   wegen   Gopien  von  Registern   angefertigt 
worden  sind.   Wird  aber  für  die  Wahl  dieses  Endpunktes  noch  als  weiterer 
Grund  geltend  gemacht,    dass  in  Folge  der  Verdrängung  der  italienischen 
Schreiber  durch  französische  die  Schrift  der  päpstlichen  Kanzlei  an  Schön- 
heit Einbusse  erlitten  habe,  so  finde  ich  diese  Bemerkung  weder  zutreffend 
noch  massgebend.   Auch  Frankreich  hat  in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahr- 
hunderts die  Kalligraphie  keineswegs  vernachlässigt  und  hätte  den  Päpsten 
wol  die  geeigneten  Kräfte   zur  Yerftlgung  stellen   können.     Aber  an    der 
Curie  wie  an  aüderen  Orten  hatte,  und  zwar  schon  vor  der  üebersiedelung 
nach  Avignon,   die  Yielschreiberei   zur  Folge  gehabt,   dass   man  mehr  auf 
schnelles,   denn   auf  schönes  Schreiben  bedacht   war.     Und  Übertrug  man 
auch  noch  die  zuerst  in  cursiver  Schrift  in  Papierbände  gebrachten  Papst- 
briefe in  die  stattlichen  Pergamentregister,  so  bediente  man  sich  auch  dabei 
nach  und  nach  einer  einfacheren  Minuskel.    Dass  bei  dieser  Wandlung  auch 
die  Nationalität  der  Schreiber  eine  Bolle  gespielt  habe,    müsste  doch  noch 
erwiesen  werden.     tJnd  wenn  dann  nach  Urban  Y.  die  ganze  Fortführung 
der  Begister  eine  lässigere  wird  und  sich  dieser  Bückgang  auch  in  der  Schrift 
offenbart,    so  hängt  doch  auch  dies  so  sehr  mit  der  ganzen  Sachlage  und 
mit  der  Nothlage  der  Curie  zusammen,  dass  wir  die  Herkunft  der  Schreiber 
wol  aus  dem  Spiele  lassen  können.   Aber  auch  wenn  ich  da  des  Irrthums 
überführt  werden  sollte,  würde  ich  es  nicht  gerechtfertigt  finden,  die  Publi- 
caüon  der  Begister-Facsimiles  da  abzubrechen,  wo  die  Schrift  minder  sorg- 
ftlüg  zu  werden  beginnt.     Schon   für   die  Paläographie   allein  ist  die  ge- 
naue Kenntnis  der  weiteren  Entwicklung  der  curialen  Schrift  im  15.  Jahr- 
hundert geradezu  unentbehrlich.     Und  nicht  minder  verdient  das  Begister- 
wesen,  wie  es  während  des  Schismas  und  dann  seit  der  Büokkehr  der  Hpste 
nach  Bom    fortgebildet   worden   ist,   alle  Beachtung.     Doch   in  Anbetracht 
der  gebotenen  Beschränkung   will  ich   damit  nicht  den  geringsten  Tadel 
gegen  den  hier  aufgestellten  Plan  aussprechen,  sondern  lediglich  dem  Wunsche 
Ausdruck  geben,  dass  diese  erste,  so  werthvolle  Publication  des  Vatikanischen 
Archivs  recht  bald  eine  Fortsetzung  erhalten  möge. 

Indem  ich  zu  der  Auswahl  im  einzelnen  übergehe,  muss  ich  es  vor 
allem  loben,  dass  P.  Denifle  auch  die  in  die  Pariser  Nationalbibliothek  ge- 
rathenen  Begisterbände  (Taf.  15,  16,  40,  42,  43,  47)  berücksichtigt  hat. 
Hie  und  da  ist  auf  die  Wichtigkeit  des  Inhalts  Bedacht  genommen.  So 
wird  uns  auf  Taf.  46  die  Bulle  Unam  sanctam  geboten.  Diese  Tafel  und 
die  vorausgehende  veranschaulichen  uns  zugleich  die  von  Clemens  Y.  an- 
geordnete Tilgung  von  Briefen  Boni&cius  YUI.  und  die  diesbezügliche  Er- 
klärung. Ab  bisher  am  besten  bekannt,  am  meisten  benutzt,  aber  auch 
hier  und  da  angefochten,  sind  die  Begister  Innocenz  IIL  ftur  9  Tafeln  aus- 

Mitlhaanacen  IX.  28 


,  364  literaAnr. 

gebeutet;  unter  diesen  macht  uns  Taf.  7  mit  dem  erst  in  den  letzten 
Jahren  von  L.  Ashbomham  dem  päpstlichen  Archive  zurückgestellten  Bande 
bekannt  Durchgehends  sind  nun  solche  Seiten  ausgewählt,  aus  denen  wir 
die  ursprüngliche  Anlage  und  Schrift  oder  auch  die  spätere  Behandlung 
der  Bände  (Ausführung  oder  Nichtauslührung  der  Bubriken,  Kumerirung 
der  Stücke  und  der  Blätter,  Glossen  aller  Art  ubw.)i  kurz  alles,  was  zur 
Geschichte  der  Register  gehört,  kennen  lernen  künnen.  Ta£.  4  (Palmieri  5) 
und  andere  sollen  zeigen,  duss  die  Eintragungen  direot  aus  den  Originalen 
erfolgten.  Dem  gegenüber  stehen  auf  den  Taf.  37,  51,  58  Beispiele  von 
Eintragungen  aus  den  Minuten.  Auf  Taf.  8  (Palm.  6,  super  negotio  Bo- 
mani  imperii)  finden  wir  die  Abschrift  der  Urkunde  Otto*s  IV.  Böhmer- 
Ficker  274 «).  Taf.  10  (Palm.  11,  Honorius  HL  a.  3—4)  zeigt  uns  Pott- 
hast Beg.  6310  in  der  ersten  Fassung  und  mit  deren  yielüachen  Correcturen, 
deshalb  schliesslich  durchstrichen  und  Taf.  11  die  auf  dem  nächsten  Blatte 
eingetragene  definitive  Fassung.  Taf.  19  veranschaulicht,  wie  die  litterae 
in  eundem  modum  verzeichnet  wurden. 

Beginnt  um  die  üGtte  des  13.  Jabrh.  die  Scheidung  der  Briefe  zu- 
erst in  communes  und  ouriales,  um  dann  weiter  durchgeführt  zu  werden, 
so  erhalten  wir  auch  dafür  allerlei  Belege.  Insbesondere  werden  uns  auch 
die  ältesten  Cameralregister  (Palm.  27  und  31)  auf  den  Taf.  37  und  31  vor- 
geführt; desgleichen  von  Johann  XXII.  an  die  Originalregister  auf  Papier 
(sie  beginnen  mit  Taf.  52^  Beg.  Aven.  n^  2  a.  I;  doch  kann  wol  schon 
Taf.  49,  Clemens  V.  Orig.  Beg.  a.  1  hieher  gerechnet  wer  den).  Tai  26 
(Palm.  29)  bringt  einen  an  Bandglossen  besonders  reichen  Band,  auf  dem 
auch  jüngst  Card.  Pitra  aufmerksam  gemacht  hat,  in  Erinnerung.  Von 
Cameralregister  Martin  IV.  (Palm.  42)  ist,  da  dieser  Band  der  Bestimmung, 
Anlage  und  Ausführung  nach  ein  Novum  darbietet,  eine  Seite  auf  Taf.  37 
abgebildet  worden.  Zum  Beweise  für  die  Mannig&ltigkeit  der  Erscheinungen, 
die  uns  vorgeführt  und  in  den  Commentaren  gut  erklärt  werden,  führe 
ich  noch  die  Taf.  17,  59,  60  an:  für  die  erste  ist  eine  Seite  des  Index 
älterer  Anlage  aus  Palmieri  14  (Gregor  IX.)  und  für  die  dritte  eine  Seite 
des  unter  ürban  V.  nach  neuem  Schema  angelegten  Index  aus  Palm.  29 
(ürban  IV.)  ausgewählt  worden,  während  auf  Taf.  59  der  Begisterband 
Innocenz  III.  Palm.  8,  d.  h.  Copie  vom  J.  1367,  abgebildet  worden  ist. 

Alle  diese  Angaben  über  einzelne  Tafeln  brauchte  ich  nur  den  Er- 
läuterungen zu  denselben  oder  dem  Vorworte  zu  entnehmen.  In  letzterem 
finden  wir  auch  alle  die  Fragen  berührt,  welche  in  jüngster  Zeit  am  leb- 
hafl;esten  erörtert  worden  sind.  Dass  P.  Denifie  die  ganze  diesbezügliche 
Literatur  genau  kennt,  wissen  wir  längst.  Das  hat  seine  Augen  und  seinen 
'Beobachtungssinn  mehr  und  mehr  geschärfi;,  und  ihn,  mochte  er  in  Born 
weilen  oder  Archive  und  Bibliotheken  an  anderen  Orten  besuchen,  auf  alle 
grossen  und  kleinen  Kennzeichen  sowohl  der  Begister,  als  auch  der  Original- 
ausfertigungen au&nerksam  gemacht.  Verfügt  er  so  über  eine  Fülle  Ton 
Wahrnehmungen,  wie  kein  zweiter,   so  verdienen  auch   seine  Aussprüche, 


<)  Das  Original  dieser  Urkunde  habe  ich  in  Bom  behuft  Anfiiahme  in  die 
10.  Lieienu]|p  dm  Kaiierurkanden  in  Abbildangen  itoimiliTen  lanen«  ao  da»  nan 
später  die  im  Begister  versuchte  Naohseichnung  mit  dem  Original  wird  ▼er- 
gleichen können. 


JÄtemtniT.  855 

aalbvt  wo  m  Boch  nioht  den  Anfpruch  OMK^hen,  abscblieaseiid  za  eejui,  ^? 
Beachtung^).  Welches  sind  nan  nach  P.  Denifle  die  Vorlage  fiir  die  Be;- 
gistratorei^  gewesen,  die  für  die  Empfänger  betimmten  Originale  oder  die 
Minuten  ?  Ich  berichtete  schon,  dass  nnter  Hinweis  auf  einzelne  Tafeln  der 
Beweis  für  den  einen  wie  für  den  anderen  Vorgang  erbracht  sind.  Dem 
entsprechend  bjaisst  es  aof  S.  14:  utiqae  tioiae  pro  tempomm  et  perso- 
narum  varietate  Tigaeroat  oonsoetadines,  inter  se  <|aando<iae  discrepantes 
et  tarnen  ita  commixtae,  nt  qua  circa  registrationem  cancellariae  et  regesto* 
nim  soriptores  per  singulas  aetates  uterentur  methodo,  adhac  snb  iudice 
Hs  sit.  Und  so  spricht  sich  P.  Denifle  jetzt  anch  über  eine  zweite  nicht 
minder  wichtige  Frage  mit  anerkennenswerther  Vorsicht  ans.  Er  tritt  mit 
gaten  Gründen  für  die  Originalität  zahlreicher  Bände  ein.  Ab^  schon  V9n 
den  Begistem  Innpcenz  HI.  Palm.  4 — 7  sagt  er:  noi^  patamu9  archetjpomin 
nomine  donanda,  und  fthrt  dann  fort:  de  reliqois  regestis  nsque'  ad  de- 
mentem V.  nihil  certi  did  poteet:  in  atramque  partem  argamento  adsont; 
nobis  tamen  insidet  opinio  ea  archetypa  esse.  Damit  werden  wir  anf- 
gefordert,  die  Untersuchung  Band  für  Band  fortzusetzen.  Uns  dafür  7orr 
zubereiten,  ist  diese  Facsimile-Sammlung  durchaus  geeignet.  Insbesondere 
bietet  sie  uns  die  Möglichkeit,  die  Entwicklung  der  curialen  Schrift  zum 
Gegenstande  eingehenden  Studiums  zu  machen.  Sind  wir  erst  mit  ihr  ver- 
traut,  so  werden  wir  auch  bei  der  Prüfung  der  einzelnen  in  Bom  erhaltenen 
Bände  zu  sicheren  Ergebnissen  gelangen. 

Ist  den  Oommentaren  zu  den  einzelnen  Tafeln  nachzurühmen,  dass  sie 
nicht  allein  das  in  Bede  stehende  Schriftdenkmal  genügend  erklären,  son- 
dern meist  auch  noch  allerlei  Belehrung  über  die  einzelnen  Gruppen  von 
Begistem  bieten,  so  habe  ich  in  ihnen  doch  eine  Kleinigkeit  vermisst.  Die 
Sammlung  soll  in  erster  Linie  ein  Hilfsmittel  zu  lernen  und  zu  lehren  sein. 
Ihrem  Umfemge  und  ihrer  Beichhaltigkeit  gegenüber  verschwindet  fast  der 
bisherige  Vorrath  analoger  Facsimiles  und  doch  ist  er  als  Ergänzung  nicht 
zu  verachten.  Nun  bin  ich  bei  erster  und  flüchtiger  Durchsicht  nur  S.  46 
auf  die  Erwähnung  eines  andern  guten  Facsimiles  gestossen.  Ich  glaube 
deshalb  in  Kürze  die  mir  bekannten  Lichtdruck- Abbildungen  von  Begister- 
seiten  der  gleichen  Periode  aufzählen  zu  sollen,  welche  es  sich  doch  lohnt, 
neben  den  Spedmina  paL  Vat  zu  benutzen^.  Das  Facs.  de  1^  ^le  des 
cbartes  n^  97  machte  uns  zuerst  mit  dem  Fragment  eines  Begisters 
Alexander  IV.  (s.  auch  Bibl.  de  l'ficole  38,  103)  bekannt»).  Im  Band  V 
unserer  Mittheilungen  sind  zwei  Seiten  aus  den  Begistem  Nicolaus  HI. 
(Palm.  89  und  40)  abgebildet  worden,  in  BandVIÜ  eine  Seite  des  Suppliken- 
registers  Innocenz  VI.  a.  1^).     Dazu  kommen   von  Posse  edirt  Pidmi  37 


■)  Letatexet  gilt  u.  a.  ron  den  Bemerkmigen  über  die  BegiBtratusteichen 
auf  den  Originalen.  loh  erwähne  sie,  um  auf  den  Wunsch  des  Verfusers  zu  S.  10 
Z.  4  nachzutraffen,  dass  hier  die  S.  12  nochmals  angeführte  Bulle  vom  1.  Fe- 
bruar 1208  Potthast  R.  8291  ^meint  ist.  *)  Aeltere  lithographische  Abbil- 
dungen wie  in  der  OnginalauBgabe  von  Mnnöh  übergehe  ich.  Dage^^  berflck- 
flichtige  ich  auch  d^e  yon  Posse  yerOffiBntlichten  Photogr^hien,  da  sie  trots  der 
Beduction  zum  Vergleichen  z.  B.  mit  Ta£  82  durchaus  geeignet  sind.  *)  AIb 
cl>enfol]s  an  der  Cime  geschrieben  ist  auch  das  ib.  n^  H  reproducirte  Inventar 
so  befrachten.  *)  Noch  in  diesem  Jahre  hoffen  wir  eine  zweite  Seii»  des 
Supplikenregisters  desselben  Papstes  a.  9  und  eine  Seite  des  Eladdenregistexs 
poblieiren  zu  können. 

28* 


366  literatar. 

(Oregor  EL),  SappUkenregister  Clemens  VI.  a.  1  und  Palm.  244  C.  (Kladden- 
register  Innooenz  TL). 

Wien.  SiokeL 


Carl  Joseph  yon  Hefele,  Gonciliengeschiehte,  nach 
deu  Qaellen  bearbeitet  Y.  Band.  Zweite,  vermehrte  nnd  yer- 
besserte  Auflage,  besorgt  von  Dr.  Alois  EnSpfler.  Frei- 
burg i  Br.,  Herder'sche  Verlagsbuchhandlung  1886.  8^  Xu  u.  1206. 

Kach  der  neuen  Ausgabe  des  vierten  Theiles  bat  Hefele  die  Um- 
arbeitung der  Condliengescbichte  einer  anderen  Hand  überlassen.  Sein 
Schüler,  der  den  Lesern  der  Historisch-politischen  Blfttter  nicht  unbekannte 
Professor  AI.  Enöpfler,  hat  die  fernere  Bevision  der  bisher  erschienenen 
Bünde  auf  sich  genommen.  Es  geschah  nicht  ohne  anflüigliches  Zagen, 
aber  die  Ermunterung  des  »ehemaligen  Lehrers  und  Bischöfe,  *dass  man 
schwimmen  müsse,  wenn  man  einmal  im  Wasser  sei*,  gab  ihm  bald  den 
nOthigen  Muth. 

Die  zweite  Auflage  zählt  126  Seiten  mehr,  als  die  erste ;  48  Synoden 
sind  hinzugekommen  1),  und  solches  Wachsthum  mag  dem  Fleisse  des  neuen 
Bearbeiters  ein  günst^es  Torurtheil  erwecken.  Aber  ich  kann  doch  nicht 
umhin,  gleich  ein  kleines  Bedenken  zu  äussern.  Die  48  Synoden  musste 
EnOpfler  natürlich  berücksichtigen,  aber  blos  deshalb  brauchte  das  Buch, 
wie  mir  scheint,  nicht  um  126  Seiten  stärker  zu  werden.  Ich  glaube,  daas 
der  Verfasser  doch  Einiges  ergänzt  hat,  was  sich  recht  gut  entbehren  Hesse. 
Hefele  selbst  hatte  in  dem  Bestreben,  die  Concilien  mit  der  allgemeinen 
Zeitgeschichte  in  Verbindung  zu  setzen,  nach  meinem  Dafürhalten  schon 
viel  zu  viel  gethan.  Was  sollen  z.  B.  in  einer  Gonciliengeschichte  die  Beden, 
welche  nach  Otto  Fris.  die  Bömer  an  Friedrich  L,  dieser  an  jene  richtete?  Für 
das  Verständnis  der  Begebenheiten,  aus  denen  die  Concilien  erwachsen  sind, 
haben  sie  gar  keine  Bedeutung,  und  dann  sieht  ja  Jeder,  schon  an  den 
Oitaten  aus  Sallust,  Vergil,  Cicero,  Juvenal  und  Hacrobius,  dass  dieses 
Wortgefecht  niemals  stattgefunden  hat  Oder,  —  um  aus  den  gelehrten 
Anmerkungen  ein  Beispiel  auszuheben,  —  was  fCir  einen  Zweck  kann  es 
nur  haben,  in  der  Condliengescbichte  mit  a,  b,  c  und  gar  a  a  und  c  ß 
zu  erörtern,  ob  Leopold  von  Oesterreich  den  englischen  König  gefangen 
nahm,  weil  er  von  ihm  beleidigt  wurde  oder  weil  Kaiser  Heinrich  es 
wollte  ?  Hier  und  an  manchen  anderen  Stellen  wäre  eine  Kürzung  durch- 
aus am  Platze  gewesen.  Aber  Bücksichten  der  Pietät  mögen  solche  Strei- 
chungen verhindert  haben.  Nur  hätte  Knöpfler  dann  seinerseits  sich  aller, 
die  Concilien  nicht  selbst  betreffender,  auch  ihr  Verständnis  nicht  fördernder 
Zuthaten  enthalten  sollen.  Das  aber  scheint  mir  keineswegs  immer  der 
Fall  zu  sein.  Dem  Kreuzzuge  Friedrichs  hatte  Hefele  zwei  Seiten  gewidmet; 
es  war  fär  ein  kriegerisches  Unternehmen,  das  die  Zeit  vom  Abzüge  ans 
Begensburg  bis  zur  Ankunft  in  Antiochien  umfasste,  schon  viel  zu  viel  ge- 
wesen; jetzt  sind  noch  anderthalb  Seiten  hinzugekommen.  Wenn  in  einer 
Fnssnote  gesagt  wird,  dass  nach  Einigen  nur  das  Fleisch,   nicht  auch  die 


>)  DaEu  kommen  60  Seiten  für  das  Register. 


Lüeratnr.  357 

Qebeine  itiedriclu,  in  Aniaocbien  beigesetst  seien,  80  wird  fireilioh  eine 
Bemerkung  Hefele's,  wonach  die  Leiche  des  Kaisers  d<Hrt  ihre  Bnhe  ge- 
fanden  hfttie,  die  l^rterong  veranlasst  haben;  aber  f&r  die  Entwicklnng 
—  wenn  ich  so  sagen  darf,  —  des  synodalen  Lebens  ist  sie  geradeso 
girichgiltig,  wie  die  erst  von  Enöpfler,  nicht  schon  von  Hefele  berührte 
Frage,  ob  die  That  der  Weiber  von  Weinsberg  der  Geschichte  oder  der 
Sage  angehöre.  So  beschränken  sich  meines  Eraohtens  die  126  Seiten  doch 
nicht  immer  auf  die  nfichste  An%abe  einer  Conciliengesohichte,  ohne  dass 
nun  daeijenige,  was  für  den  eigentlichen  Zweck  des  Baches  überfltUsig  ist, 
an  sich  stets  einen  besonderen  Werth  hätte.  Wäre  Letiteres  der  Fall,  so 
kttonte  man  ja  ein  »opus  sapererogatom*  willkommen  heissen. 

Doch  wenden  wir  uns  von  dem  formellen  Bedenken  zur  Prüfung 
der  Sachen  1 

Hefele  hat  »seinen  Plan  aof  alle  wichtigen  Synoden  ausgedehnt^; 
und  damit  war  dem  subjektiven  Ermessen  doch  ein  weiter  Spielraum  ge- 
stattet So  sagt  er  z.  B.  T«  465^),  dass  man  von  zwei  Synoden,  die  der 
Erzbiachof  von  Salzburg  um  1150  hielt,  kaum  mehr  als  ihre  Existenz 
wisse;  —  von  Synoden  Mainzer  Erzbischöfe,  die  im  Juli  1098  und  März 
1188  stattfimden^  ist  dagegen  keine  Bede,  obwohl  uns  Theilnehmer  und 
(l^genstand  nicht  unbekannt  sind.  Y.  467")  heist  es,  auf  einer  Lütticher 
Gtoneralsynode  habe  Wibald  v(m  Stablo  1152  die  Bechte  der  Abtei  S.  Lo- 
renz vertheidigt;  —  dass  Erzbischof  Albero  von  Trier  im  Jahre  1185  auf 
einer  Synode  zu  Bettel,  welcher  ausser  dem  Kardinal  Dietwin  von  S,  Bu- 
fina  die  Bischöfe  von  Toul,  Metz  und  Yerdun  beiwohnten,  einen  Streit  des 
Biachob  von  Toul  mit  dem  Stadtgrafen  schlichtete*),  hat  doch  gewiss  den 
gleichen,  wenn  nicht  einen  höheren  Werth,  wird  aber  von  Hefele  über- 
gangen. Nicht  anders  verfUhrt  auch  Enöpfler.  Eine  der  ersten  deutsehen 
Synoden,  die  er  nachträgt,  ist  S.  187  die  Constanzer  des  Bischofs  Geb- 
hard;  er  nennt  de  selbst  eine  kleinere,  und  wenn  es  ihm  nicht  gefallen 
h&tte,  die  Theilnehmer  au&uffthren,  so  würde  eine  Zeile  genügt  haben» 
Nach  dieser  Analogie  wäre  es  ein  Ley^htes,  noch  eine  Menge  anderer  Synoden 
zu  ergänzen«  Schon  neuere  Begestenwerke  würden  ausreichendes  Material 
Weien. 

Aber  in  ihnen  finden  sich  doch  auch  Urkunden,  die  von  unstreitig 
wiehtigen  Synoden  Kenntnis  geben.  Um  nur  einige  Beispiele  herrorzu- 
heben,  —  Böhmer-Will  Beg.  arehiep.  Maguni  I,  298  Nr«  268  verzeichnet 
eine  Mainzer  Synode  vom  21.  Oktober  1188,  welcher  der  Cardinal  Yon 
Santa  Croce,  die  Erzbisehöfe  von  Mainz  und  Magdeburg,  sieben  Bischöfe, 
▼lele  Prälaten,  der  Herzog  von  Zähringen  und  andere  Orosse  beiwohnten« 
Dass  die  Synode  eine  weit  höhere  Bedeutung  hatte,  als  die  angeführte 
Constanior,  deren  vornehmster  Theilnehmer  der  Abt  von  Beichenau  war,. 
liegt  förmlich  auf  der  Hand,  und  doch  ist  Knöpfler  über  dieselbe  hinweg- 
gegangen. —  Nach  Oörz  Mittelrhein.  Begesten  11.  16,  Nr.  49  schenkte 
Erzbischof  Hillin   von  Trier  dem  Abte  von  St  Eucharius  seine  Episkopal- 


*)  ^  Enönfler  Y,  528.      >)  Hartzheim  Cona  Germ.  HL  218.  847.  Ich  folge 

-BOluner  =  WiU  Beg.  arehiep.  Magoni  L  226  Nr.  U,  820  Nr.  7.  Hier  sind  noch 

andere  Dmcke  veneiehnet        *)  =  Knöpüer  V.  581.        «)  Urkmide  Papst  In- 

mooens*  IL  Hartsheim  HI.  882.  Andere  Drucke  bei  Gön  Mittelifaein.  Begesten  L 

51 0  Nr.  1876,  woher  ich  die  Synode  kenne. 


858  lit^tor. 

reehte  in  der  Pfarrei  Vihnaar,  es  geechah  1158  auf  einar  G^nerAlsynodie, 
tmd  wenn  die  betreffende  ürktinde  der  Zeugen  entbehrt,  w^in  sie  danach 
fUr  nndere^  Zwecke  keine  ErwShnong  zn  Terdienen  scheint,  so  wird  dodi 
der  Umatand,  dass  die  pftpstlichen  Legaten  Eardinalpriester  Bemard  nnd 
Eardihaldiakon  Gregor  zugegen  waren  ^),  uns  sofort  eines  Anderen  be- 
lehren. Auch  diese  Synode  hätte  also  verzeichnet  werden  müssen.  — 
S.  528  gedenkt  EnÖpfler  der  schon  Torhin  aus  dem  ursprüngHohen  Texte 
Hefbl^  angefthrlen  Synode  zu  Salzbuig,  welche  der  Erzbischof  »ums 
Jahr  1150*  gehalten  habe:  auch  Enöpfler  weiss  Ton  derselben  kadm  mehr, 
»als  ihre  Existenz ^  Nun  liest  man  bei  MeiU^  Reg.  arohiep.  Saliflfc.  6S 
Nr.  89,  dass  nach^  den  AnnaL  s.  Btidbttrti  M.  61.  88.  IX.  775  eine  Synode 
1150  zu  Salzburg  yetBammelt  war:  es  ist  offenbar  die  von  Hefele  und 
Endpfler  gemeinte;  unter  Nr.  40  registrirt  Meiller  dann  eine  Urkunde, 
weHhe  der  Erzbisofaof  am  18.  Dezember  ausstellt;  er  entsdieidet  da  >in 
synodiftli  itidieio*  einen  Streit  zwisdien  St.  Erin(%rud  und  St  Peter;  vier 
MscbOfb  unterzeichnen  mit  eigener  Hand;  ihnen  folgen  Aebte  und  Frft- 
ktMi,  und  so  wnsen  wir  doch  mehr  von  der  &^ode,  als  ihre  bloese  Bzi<- 
stenz;  ganz  andere  Namen  konnte  Knöpfler  hier  mSttheilen,  als  bei  der 
Öoiiistanzer  Synode  van  1086. 

NiKh  diesen  EkfgSnzungen  aus  nächstliegenden,  zugteglichstün  Begeetvi* 
wMk:en,  —  nach  diesen  Ergänzungen,  auf  welche  iöh  am  AUerwenigiten 
ehie  Jagd  gemädft  habe*),  mOchte  ich  doch  die  T«rmut.hung  wagen»  dass 
sieh  noch  mancher  Nachtrag  ergeben  werde^  zumal  bei  einer  systematiselien 
Btiroharbeitung  aller  neueren  ürkundenbücher  selbst 

Was  die  monographische  Literatur  angeht,  so  hat  der  Yerfttsser  das 
eine  und  andere  der  in  Betracht  kommenden  Werke  nicht  benutat.  So 
P.  Wagner  Eberhard  IL  Bischof  Ton  Bamberg,  ein  Beitrog  zur  Oesomqkte 
Friedrichs  L,  Halle  1876.  Würde  er  dessen  Untersuchungen  120 — 188 
gdtannt  haben,  so  hätte  er  8chwerli(di  S.  565  die  asigebliche  Gorrespoa- 
deid  Badfians  IT.  und  Priedrichs  I.  au^nommen.  Uebr^ns  konnte  hkr 
schön  der  Umflrtand,  dass  Qiesebrecht  ifi.  seiner  Oesc^ofate  der  deutsehen 
Kaiseneit  tlber  den  Briefwechsel  hinweggeht,  gleichsam  als  Waonrnngatafei 
dienen:  uuber  Autor  hat  sie  leider  nicht  beachtet  Auch  die  Forsohang 
TÖn  0.  Jordan  Bagewxns  Gtosta  Friderid  imperatoris,  Sttassburg  1881, 
hätte  ihm  yon  Nutzen  sein  kOnnen,  insofern  nämlich  hier  zwei  Oesandt- 
:MlMaften  des  Papstes,  die  Bagewin  in  eine  znsammenfliessen  lässt,  tob 
einander  geschieden  werden  und  beide,  dazu  noch  eine  Gesandtpdmft  der 
Stadt  Born,  ihre  richtige  chronologische  Bestimmung  erfahren.  Kad/pAet 
S.  565,  564  hat  noch  die  rerkriirte  Darstellung  EetMs  beibehaUen» 
wählend  schon  Giesebrecht  die  Dinge  in  ziemlidier  Uebereinstimmnng  nät 
Jordan  erzählt  Wie  Knöpfier  in  demselben  Zuäammenkang  sagt,  hätte 
ffiadrian  gefordert:   es  müssen   mehrere  Territorien  surüokgQgeben   »oder 


')  Sie  beiden  Leffaten  erscheinen  zum  letzten  Male  115S  Februar  5  an  der 
Seite  Eugens  III.;  ni(Sit  vor  dem  16.  Februar,  beztlglich  dem  1.  Januar  1154 
hwfcou  «ife  sich  wieder  in  Born  nachwcnen.  Damit  ist  ^e  Zeit  de«  datnmloaen 
Urkniide  bestimmt  Nebenbei  bemerkt,  And  es  diee^ben  OardSnSle,  die  beimi 
AbeiftJnti  des  Constanzer  Vertrages  tum  2S.  Mirz  1108  thäüg  waorcki. 

*)  Selbst  Bös  den  drei  angeftlhrten  Regestenwerken  wdfte  ich  nur  je  eine 
Probe  mittheilen,  ich  habe  nur  einen  Theil  derselben  durchgearbeitet 


literator.  359 

von  deren  Beehz  Tribat  gezahlt  werden*.  Letzteres  würde  er  iliolit  be- 
hauptet haben,  wenn  er  die  neue  Ausgabe  der  Gesta  Friedend  1884 
S.  220  gekannt  hätte,  denn  hier  frat  an  Stelle  yon  »tributa«  die  Btadt 
>TSbnrtam*,  also  TiyoH.  Tgl.  aaeh  Waitz  in  den  Sitzgsb.  der  BerL  Akad. 
fai8t.-phil.  Classe  1884,  8.  886.  Dann  hat  sieh  gerficht,  dass  der  Ter- 
&88er  die  Arbeit  Tarrentrapp's  tlber  Erzbischof  Christian  von  Mainz,  Beriin 
1867  nicht  gekannt  hat  Ich  will  nicht  davon  reden,  dass  nach  KnOpfler 
S.  69S  Erzbisohof  Christian  »schon  im  Herbst  1171«  als  italienischer 
Legat  entsandt  wurde,  dass  nach  698  Anm.  2  er  »schon  im  Sommer 
1169*  abgereist  zu  sein  scheint,  derweil  Yarrentrapp  S.  41,  Anm.  4,  5 
und  8.  185  uns  Ifingst  eines  Anderen  belehrt  hat,  —  das  Schlimmste  ist, 
dass  Suöpfler  S.  701 — 704  nun  den  Frieden  von  Venedig  noch  in  der 
verkibrzten  Form  widergibt,  und  doch  ist  das  Besultat,  welches  Tarrentrapp 
8.  120 — 124  gewann,  dass  nämlich  der  reichere  Text  auch  der  ursprüng- 
liche sei,  längst  von  allen  einsichtigen  Forschem  anerkannt,  z.  B.  von 
Fkker,  auf  dessen  Darlegung  ich  zurückkomme^).  Die  Frage  ist  aber- 
nicht  blos  formeller  Katar,  sondern  hat  ihre  bestimmte  sachliche  Bedeu- 
tung. So  ist  es  ja  gewiss  nicht  gleichgültig,  ob  man  z.  B.  den  20.  Para- 
graphen mit  Hefele-Ejiöpfler  liest:  »Omnes  ordinati  a  quondam  caihoHcis 
in  Teutonioo  regno  restitnentur  ordinibns  ita  receptis^  oder  ob  man  noch 
hinzonimmt:  >yel  ab  ordinatis  eomm^. 

Wie  aber  hat  Endpfler  die  ihm  bekannten  Werke  der  monographischen 
Literatur  studirt  und  yerwerthett 

S.  416  und  417  lesen  wir  einen  Briefwechsel  zwischen  Lothar  XÜT. 
und  Innocenz  IL  Mne  Anmerkung  belehrt  uns:  »Der  Brief  Lothars  wird 
▼on  Wattenbach  (Zter  Austr.  p.  69)  als  fingirt  dargethan^.  Wenn  Watten^ 
badi  aber  die  Fiction  >dargethan*  hat,  weshalb  theilt  KnOpfler  dann  den 
inhalt  des  Briefes  mit?  Doch  nicht  genug  mit  solcher  Inconsequenz! 
Wflcttenbach  a.  a.  0.  hat  keineswegs  blos  den  Brief  Lothars,  sondern  auch 
denjenigen,  welchen  Hefele-EnQpfler  für  die  Antwort  Innocenz*  IL  halten, 
ab  StUÜbung  erwiesen.  Die  ganze  Correspondenz  mnss  also  gestrichen 
werden.  Idi  will  hinzufügen,  dass  der  Brief  Lothars,  obwohl  Enöpüer 
die  ünechtheit  anerkennt,  nodi  auf  8.  420  weiterspukt.  Doch  um  zu  der 
Fossnote  zurückzukehren,  so  fährt  Cnöpfler  fort :  » Der  Brief  dagegen,  den 
Watterich  (Vitae  poni  11.  207)  zu  diesem  Jahre  anmerkt,  gehört  offenbar 
dinr  Zeit  des  zweiten  BOmerzages  an*.  Auch  dieser  Brief  ist  ein  Bestand- 
iheil  der  von  Wattenbach  veröffentlichten  Stilübungen,  auch  diesem  Brief e 
kann  kein  Kundiger  noch  das  Wort  reden.  Gerade  auf  diesen  Brief  er- 
theilte  aber  der  Papst  oder  vielmehr  unser  Dictator  jene  Antwori,  dieSnüpfler 
seinen  Lesern  meinte  nicht  vorenthalten  zu  sollen;  und  die  Antwort  setzt 
▼onjQS,  dase  Lothar  noch  nicfat  Kaiser  war,  ist  albo  des  Zustftndto  vor 
llSl  angepasst  Wie  man  sieht,  kennt  Knüpfler  die  Abhandlung  Watttin-* 
bachs,  aber  nur  zum  Theile. 


^  Was  C.  Peters  üntersachnngen  zur  Gesch.  des  Friedens  von  Venedig 
99—108  dattlher  geschrieben  hat,  ist  ohne  alle  Kritik,  üebrigens  ist  auch  diese 
1878  von  der  Beriiner  FakuLtflt  gekrOnte  Preisschrift  Knöpfler*n  mibekannt  ge- 
blieben. IBiü  Jafanehnt  früher  hatte  Waitz  schon  das  entscheidende  Wott  fpe- 
spgoclien,  indem  er  die  kürzere  Fassung  als  ein  Werk  des  Hnmanisten  Sigomtis 
erwies.    Nachrichten  der  Gott  Gesell,  der  Wissensch.  1867  8.  118—125. 


360  Literatur. 

&  589  erzAhlt  der  TerfieMser,  Priedrioh  Mite  eiök  am  17«  April  1155 
zu  Pavia  die  eiserne  Krone  ao&etzen  lassen,  er  folgt  da  Otto  Fris.  IL  27. 
Dieser  Iftsst  die  Einnahme  und  Zerstörung  Tortonas  der  Paveeer  Feier 
▼orausgehen.  Bei  Giesebrecht  Y.  50  hat  KnOpfler  nun  sicher  gdesen,  da» 
Tortona  erst  am  18.  April  sich  ergeben  hatte^  dasb  Friedrich  noch  am 
20.9  »sein  Stra%ericht  vollstreckend»  auf  dem  Boden  Tortonas*  sich  befiemd. 
Danach  musste  Giesebrecht  die  Angabe  Ottos,  dass  der  König  >ea  die  qua 
Jubilate  canitur*,  f^  April  17,  zu  Pavia  gekrönt  sei,  in  ganz  kritischer 
Erwfigung  preisgeben.  Es  ist  statt  »Jubilate*  zu  lesen  »Gantate*,  d.  h. 
April  24.  Giesebrecht  arbeitet  aber  mit  durchaus  bekanntem  Material, 
und  jedenfalls  hier  darf  man  von  seiner  Darstellung  nicht  mit  KnOpfler 
8.  541  Anm.  1  behaupten:  »sie  sei  nicht  oontrolirbar*.  Dasselbe  gilt  in  Hin- 
sicht einer  sich  bald  anschliessenden  Bemerkung,  wonadi  Arnold  von  Breeda 
den  Schutz  einiger  »campanischer*  Grafen  genossen  hätte.  Aus  Giesebrecht 
58  konnte  Knöpfler  wissen,  dass  seine  Gönner  die  Visconti  von  Gampa- 
gnatico  waren,  d.  h.  Herren,  die  im  Thal  der  Orcia  wohnten,  nicht  in  der 
Gampagna.  Die  Begründung  fär  Giesebrecht*s  Behauptung  hätte  KnOpfler 
aber  leicht  gefunden,  nämlich  in  dem  ihm  bekannten  Au&atze  über  Arnold. 
Sitzgsb.  d.  Münch.  Akad.  Hisi-phiL  Classe  1878,  147  Amn. 

Es  hat  mich  gefreut,  dass  mein  Buch  über  den  letzten  Streit  Fried- 
richs mit  den  Päpsten  nicht  ohne  Einfluss  auf  die  Neubearbeitung  geblieben 
isi  Aber  S.  782  An^  8  hat  es  nur  eine  flüchtige  Benutzung  erfahren 
und  zwar  gerade  bei  einer  Stelle,  die  den  gestrengen  Gensor  veranlasst 
hat»  mich  f&rmlich  an  den  Schandpfahl  zu  stellen.     Man  höre: 

»SchefTer-Boiohorst  verlegt  den  Reichstag  von  Gelnhausen  auf  den 
28.  iiTovember  1186,  muss  daher  den  Kaiser  schon  im  Sommer  dieses 
Jahres  nach  Deutschland  zurückkehren  lassen  und  sich  die  gesammte 
Oironologie  hiemach  zurichten,  nicht  ohne  gewaltsame  Verschiebung  der 
Thatsachen.  Stütze  jener  Annahme  ist  das  historische  Factum,  dass  der 
Kaiser  am  28.  November  zu  Gelnhausen  urkundet,  aber  ohne  Angabe  des 
Jahres.  Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  diese  künstliche  Ghronologie  in  ihren 
einzelnen  Punkten  als  unhaltbar  nachzuweisen,  nur  ein  paar  Stützen  sollen 
dem  luftigen  Gebäude  entzogen  werden*^).  Und  nun  folgt:  Der  Gelnhauser 
Hof  könne  nicht  am  28.  November  1186  stattgefunden  haben,  denn  aus 
einem  Briefe  des  Papstes  gehe  hervor,  dass  Friedrich  erst  kurz  vor  dem  24.  Fe- 
bruar 1187  Italien  verlassen  habe;  femer  habe  Friedrich  mit  seinem  Sohne 
noch  am  11.  Februar  1187  zu  Pavia  geurkundet,  Böhmer  Beg.  imp.  2697. 
Mit  demselben  Grunde  hätte  Knöpfler  noch  Böhmer  2696  anfahren  dürfen: 
danach  war  Friedrich  auch  am  1.  Dezember  1186  in  Pavia,  und  die  ün- 


>)  Bei  der  Enerne  deat  Sprache,  die  Herr  Knöpfler  ftihrt,  war  es  vielleioht 
mein  Glück,  daw  er  8.  206  Anm.  8  nicht  beachtete.  Denn  dort  suchte  idi  fdn 
eine  Behauj^tmig  JaffS*8,  die  später  auch  Giesebrecht  V.  1S8  vertreten  hat,  die 
Knöpfler  S.  560  Anm.  1  aber  bekämpft,  den  nötldffen  BeweiB  zu  gewinnen.  Es 
handelt  sich  um  die  Frage,  wann  die  Gardinäle  Heinrich  und  Hyacinth  an  den 
Kaiser  geschickt  wurd^u  Mit  Jaff$  entschied  ich  mich  für  die  Zeit  um  den  An- 
fiEuiff  des  Februar.  Knöpfler^s  Gegengrund  hat  nun  kaum  Bedeutung.  Aber  et 
giebt  ein  entscheidendes  Moment,  das  JaffS  und  ich  noch  nicht  kennen  konnten, 
das  Knöpfler  ganz  unpassender  Weise  übersah,  nämlich  die  ZeugenB<diaft  einee 
der  Gesandten,  die  sich  in  päpstlicher  Urkunde  vom  1$.  März  1168  findet  Pflngk- 
Harttung  Acta  L  285. 


ütomtar.  361 

mdglichkeit,  dase  er  am  28.  Noyember  zu  Gelnhausen  geweilt  habe,  müsste 
noch  mehr  in  die  Augen  springen.  Ja,  wenn  die  Angaben  Böhmer*8  nicht 
80  ganz  und  gar  verkehrt  wfirenl  S.  198  Anm.  1  bemerkte  ioh:  »Nach 
dem  Böhmer  vorliegenden  AMrucke  von  Nr.  2696  wäre  dieselbe  zwar 
riehtig  eingereiht,  nach  eorrekten  Abdrücken  lautet  aber  das  Datum :  1185 
ind.  5.  a.  reg.  84  imp.  82.  Vgl.  Beg.  54.  Aebnliches  gilt  auch  von 
2697,  welche  Böhmer  schon  einmal  nach  berichtigtem  Texte  zum  11.  Fe- 
bruar 1186  angesetzt  hat  YgL  Beg.  60*.  Diese  Anmerkung  hat  Enöpfler 
nicht  gelesen;  die  meinem  Buche  angehftngten  Begesten,  auf  die  ich  in 
derselben  verweise,  hat  er  mit  gleicher  Verachtung  gestraft.  Er  hätte 
daraus  ersehen  können,  dass  Friedrich  sdion  am  26.  August  1186  zwei 
Urkunden  zu  Mühlhausen  im  Elsass  ausstellte,  dass  er  am  27.  eine  dritte 
ebendort  folgen  Hess,  dass  er  am  5.  Oktober  1186  in  Eolmar,  am  18.  No- 
vember in  Hasslooh  bei  Speier  sich  aufhielt.  Hierzu  hat  Stumpf  4465 
noch  einen  weiteren  Beleg  hinzugeftigt,  nämlich  auch  d.  d.  »Mühlhausen 
26.  August  1186*.  Gleichwohl  meint  Enöpfler,  nur  durch  eine  künst- 
lidie  Zurichtung  der  Chronologie  lasse  ich  den  Kaiser  schon  im  Sommer 
1186  nach  Deutschland  aufbrechen,  während  er  in  Wahrheit  erst  im  Fe- 
bruar 1187  den  Heimweg  angetreten  habel  Und  wie  steht  es  doch  mit 
Enöpfler's  Behauptung,  Friedrich  Urkunde  allerdings  am  28.  November  in 
Qelnhauaen,  aber  ohne  Angabe  des  Jahres?  Eine  Urkunde  d.  d.  »Geln- 
hausen November  28*  hat  freilich  nur  das  Jahr  1186,  welches  aber  ge- 
nügty  die  andere  vom  gleichen  Tage  und  Orte  ist  genauer  datirt:  »1186 
ind.  5.  a.  reg.  34  imp.  32*.  8.  1021  Anm.  führt  Enöpfler  das  Bremer 
Urkondenbuch  an:  hätte  er  L  71  angeschlagen,  so  würde  er  sich  über- 
zeugt haben,  dass  die  dort  nach  dem  Original  gedruckte  Urkunde  der 
Jahresbestimmungen  keineswegs  entbehrt.  Es  wird  wohl  nicht  nöthig  sein, 
noch  auf  den  Brief  des  Papstes  einzugehen^;  ich  bemerke  lieber,  dass  auch 
Stumpf  4471,  4472  die  beiden  Urkunden  d.  d.  »Gelnhausen  28.  November* 
dem  Jahre  1186  zugewiesen  hat.  Also  auch  er  gehört  zu  den  Unglück- 
lichen, die  »ohne  irgendwelche  Nachprüfung*  mir  gefolgt  sind!^ 

In  demselben  Zusammenhange  beruft  sich  Enöpfler  auch  auf  eine  Ab- 
handlung v(m  W.  Meyer.  Wie  er  aus  S.  63  und  74  ersehen  konnte,  ge- 
hört der  Brief,  welchen   er  zur  Bekämpfung  meiner   Ansicht  verwerthete, 


<)  Auch  Rosbach  Die  Beichspolitik  der  trierischen  Erzbischöfe  L  17  Anm.  2 
setzt  den  Brief  zum  Februar  1187,  aber  nach  ihm  hat  derselbe  keine  Beziehung 
zu  unserer  Frage:  trotzdem  Bosbach  den  Papst  erst  im  Februar  1187  schreiben 
läset,  datirt  er  den  Gelnhanser  Reichstag  S.  16  doch  auf  Ende  November  1186. 
Und  seine  Erörterung  verdient  nun  durchaus  beachtet  zu  werden.  Doch  dazu 
iat  hier  nicht  der  On. 

*)  Zu  der  Zurichtung  der  Chronologie  und  der  gewaltsamen  Verschiebung 
der  Thatsachen,  deren  ich  midi  nach  Enöpfler  schuldig  gemacht  hätte,  zu  dem 
luftigen  Qebäude,  das  ich  aulj^^efOhrt  haboi  soll,  fügt  mein  (regner  am  Schlüsse 
seiner  Anmerkung  noch  hinzu:  »Diese  unrichfige  Datirung  bei  Bcheffer-Boichorst 
ist  weniger  verwunderlich,  als  der  iels^ifeste  Glaube,  womit  —  Andere  dieselbe 
nftohechneben,  ohne  irgendwelche  Nachprdfong  für  nothwendig  zu  erachten.* 
Das  könnte  heissen,  ich  sei  ein  beschränkter  oder  phantastischer  Kopf,  der  eig^t- 
Hohe  Tadel  träfe  meine  sonst  ernster  zu  nehmenden  Nachfolffer.  Oder  falle  ich 
vielmehr  unter  die  Eatefforie  Derer,  von  denen  er  S.  VL  der^rrede  sagt:  »wenn 
trotB  seiner  Absieht,  jede  Polemik  fem  zu  hinten,  da  und  dort  etwas  schärfere 
Bemerkungen  eingeflossen  wären,  so  möge  dies  als  Beweis  dienen,  wie  schwer  es 


362  Litmtitt. 

nicht  zum  24.,  sondern  tum  19.  Febmar^).  S.  73  führt  Heyer  ans,  das» 
ein  an  den  Papet  gerichtetes  Schreiben,  dessen  allein  in  einem  Magde- 
burger Kopialbach  erhaltene  Adresse  als  Absender  nur  Wiofamann  Ton 
Magdeburg  und  seine  Sufiragane  nennt,  in  Wirklichkeit  von  allen  deutschen 
Bischöfen  erlassen  sei.  Nach  Enöpfler  S.  788  hätte  Wichmann  im  Namen 
der  anwesenden  Bischöfe  geschrieben.  Davon  steht  im  Briefe  aber  auch 
kein  Wort,  und  dann  heisst  es  ja :  >cum  suis  suflraganeis* ;  es  wire  aber 
doch  ein  Mgenartiges  Geschftftsverfahren,  wenn  die  Bischöfe,  statt  aoff 
ihrer  Mitte  die  vornehmsten  Männer  auszuwählen,  die  Collegen  «nes  und 
desselben  Sprengeis  beaufkragt  hätten.  Jedenfalls  sollte  man  keine,  die 
Dinge  ganz  anders  darstellende  Abhandlung  oitierea,  ohne  sich  mit  ihr 
auseinander  zu  seteen,  zumal  wer  sonst  so  gerne  in*s  Breite  geht,  wie 
Enöpfler. 

Friedrich  hatte  seinen  Sohn  in  Italien  zurückgelassen,  uad  durch 
Heinrich  Tl.  ist  nun  zu  dem  Rechtsstreite,  welchen  der  Tater  mit  dem 
Papste  kämpfte,  ein  Angriff  auf  den  Kirchenstaat  hinzugekommen.  Ton 
beiden  erzählt  Knöpfler;  wir  erfahren  aber  nur,  wie  der  erstere  Bnag^ 
glichen  wurde,  die  auf  den  letateren  beztkgiiche  Friedensurkunde  lies  er 
bei  Seite,  und  doch  konnte  er  üieselbe  in  Fioker^s  Forschungen  finden,  II. 
809,  810  bietet  eiuen  genflgenden  Auszug,  IT.  216  den  vollen  Wortlavt: 
Knöpfler  hat  dieses  Werk  mehrmals  angeführt,  S.  148  auch  gerade  deft 
vierten  Band.  Aus  ü.  292  hätte  er  lernen  können,  welche  Fassung  des 
Friedens  von  Tenedig  die  ursprüngliche  ist:  bei  einer  nur  halbwegs  aiof- 
merksamen  Lektüre  von  Ficker's  Darlegung  würde  «r  S.  702  den  8«  Pn* 
ragraphen  nicht  auf  den  Kaiser  beschränkt  haben;  der  Papst  übemahm 
die  entsprechende  Terpfliohtung.  S.  708  redet  er  nach  dem  verderbten 
Texte  von  einem  »Erzbischof  von  Savo  und  dessen  Ardupresbyteiai 
Was  mag  er  sich  wohl  bei  einem  Erzbischof  von  Savo  gedacht  haben*)? 
Es  ist  natürlich  ni^  der  anderen  üeberlieferung  »Eräpriester  von  Saeco5 
zu  lesen:  Ficker  a.  a.  0.  IL  218  hat  uns  betreflis  des  Mannes  die  nöthige 
Aufklärung  gegeben.  Wie  Knöpfler  hier  in  einer  Einzelheit  fehlgri£^  weil 
er  Ficker's  Forschungen  sich  nicht  zu  Eigen  gemacht  hat,  so  ist  Su  814 
aus  demselben  Grunde  seine  ganze  Aufbssung  eine  schiefe  geworden.  Da 
erscheint  Otto  IT.  als  ein  Ungeheuer  von  rohester  Undankbarkeit:  ganz 
im  Widersprach  zu  seinem  kürzlich  geleisteten  Eide  soll  er,  kaum  Kaiser 
geworden,  die  mathildinischen  Güter,  Ancona,  Spoleto,  überhaupt  Alles, 
waa  Papst  Innocenz  IIL   als   seine  »Becuperationen*   bezeichnet  hat,   der 


oft  sei,  selbst  bei  dem  besten  Willen  den  nothwsndigen  Gleichnrath  su  bewahren 
gegenüber  einer  wahrheitsfeindlichen  Tendensgeschichtsschreiliiiiig?«  Doch  ge- 
nug der  Termuthungen,  ich  will  lieber  noch  einer  Freude  Ausdruck  geben,  n£n- 
liön  darüber,  dass  Knöpfler  kein  Wortspiel  auf  meinen  Namen  jyenmden  hat: 
8.  299  Anm.  muss  man  lesen,  dass  E.  Stutser,  über  ir|fend  eine  Ansicht  mit  höchst 
widerlicher  Sufficane  absprechend,  andere  (belehrte  m  reoht  »stntMrhafler*  Art 
zorechtgewiesen  habe. 

<)  Ueberhaapt  sind  die  gereinigten  Texte  Meyer^s  für  KnOpfler  nicht  vor 
banden.  Die  SteUe  8.  182  Anm.  8,  wie  er  Fie  mü^eilt,  hat  alle  Fehler  der 
Ausgabe  Watterich^s,  auf  welche  er  denn  auch  allein  verweist.  8.  781  Anm.  1.2, 
782  Anm.   1. 

>)  Dieselbe  Frage  muas  man  freilich  auch  an  flefele  richten^  denn  Knfipfler 
schreibt  demselben  mer  nur  nach. 


literatar.  363 

Eirdie  genommen  und  seinen  Dienern  zn  Lehen  gegeben  haben.  Dagegen 
ist  Ficker  a.  a.  ü.  401  zn  dem  Ergebnis  gekommen,  »dass  der  Papst  zur 
Zeit  der  Eaiserkrönnng  überhaupt  anf  Anerkennung  der  gesammten  Beoa- 
perationen  nicht  mehr  bestand  *,  dass  er  schon  vor  der  Eaiserkrönung  dem 
Könige  gestattet  hat,  die  Beichsrechte  wiederherzustellen,  und  zwar  in  dem 
ümiimge,  in  dem  sie  früher  unbestritten  geübt  wurden,  dass  er  nur  An- 
erkennung der  das  eigentliche  Patrimonium  betreffenden  Bekuperation 
yerlangte.  Nicht  anders  urtheilt  Winkelmann  Philipp  und  Otto  II.  198, 
und  dessen  Buch  hat  XnOpfler  ebenso  wie  Ficker*8  Forschungen  in  den 
Fussnoten  angeführt,  z.  B.  814  Anip.  1,  815  Anm.  8.  Winkelmann*s 
Verdienst  ist  es  dann,  dass  der  weit  verbreitete,  von  Knöpfler  getheilte 
Irrthum,  Otto  bitte  gleich  nach  seiner  Krönung  nichts  Eiligeres  zu  thun 
gehabt,  als  sich  in  einen  Kampf  mit  Innocenz  zu  stürzen,  auf  das  Gründ- 
licbste  zerstört  ward.  Sehr  mit  Becht  bemerkt  Winkelmann  8.  211  Anm.  8, 
es  sei  nicht  zu  begreifen,  wie  die  verkehrte  Ansicht,  welche  Böhmer  auf- 
gebracht, den  Beifall  aller  Spfttem  gefunden  habe.  Ficker  hat  sich  denn 
auch  unumwundoi  den  Ausführungen  Winkelmann*s  angeschlossen,  und 
zwar  in  einem  Werke,  auf  das  sich  Knöpfler  auch  mehrfach  bezieht,  nftm- 
Hch  in  der  Neubearbeitung  der  Böhmer'schen  Begesten  806  und  488  a. 
Alao  hfttte  Knöpfler,  ohne  irgendwelche  eigene  Forschung  anstellen  zu 
brauchen,  aus  ihm  bekannten  Büchern  die  Oenesis  des  Streites  zwischen 
Otto  und  Innocenz  riditig  schildern  können,  wenn  er  dieselben  nicht  blos 
angeeehen,  sondern  auch  gelesen  hfttte.  Noch  mehr.  In  einer  spftteren,  dem 
Verfasser  wiederum  bekannten  Arbeit  —  vgl.  816,  Anm.  1  —  hat  Ficker 
den  Beweis  Winkelmann's,  welchen  er  als  massgebend  für  die  gesammte 
Aafl%»Bung  der  Veihftltnisse  bezeichnet,  auf  anderem  Wege  bestätigt. 
S.  dieee  Zeitschrift  IV.  841  ff. 

Ich  kann  mich  natürlich  nicht  rühmen,  das  ganze  Werk  gleichmftssig 
geprüft  zu  haben;  in  dieser  Hinsicht  hat  der  Kritiker  ja  andere  Becfate, 
ab  der  Verfiftsser  eines  Buches.  Aber  es  müsste  doch  ein  sonderbarer 
Zufall  sein,  wenn  die  Abschnitte,  die  ich  weniger  bertkkaobiigte,  ohne 
jeden  Fehler  der  bezeichneten  Art  wftren.  Soviel  glaube  ich  behaupten  zu 
dürfen,  dass  Knöpfler*n  keineswegs  überall  das  Lob  echt  deutscher  Gründ- 
lichkeit gebühre. 

Auch  die  Art  der  Citate  kann  nicht  ganz  zufrieden  stellen.  Oefter 
wird  nur  die  Sammlung,  nicht  auch  dte  gemeinte,  in  derselben  befindliche 
Werk  genannt,  und  eine  Schätzung  des  Beleges  erfordert  also  in  solchem 
Falle  meistens,  dass  man  die  Sammlung  selbst  einsehe.  Dann  hat  Knöpfler 
seiner  Aufgabe,  die  neueren  Editionen  in  den  Monumenta  Germaniae  anzu- 
fahren, damit  der  Benutzer  den  besten  Text  kennen  lerne,  doch  nicht 
dntchweg  entsprochen.  Die  Chronik  Bomualds  von  Salemo  citirt  er  noch 
nach  Huratori;  er  rechnet  noch  mit  einem  Chron.  Fossae  novae,  ebenfalls 
nach  Muratori,  statt  mit  den  Annalen  von  Ceccano;  Helmold  und  Arnold 
erscheinen  noch  in  Leibnitzens  Druck;  die  Appendix  zum  Bagewin  wird 
nach  Urstisius  angeführt,  die  Ursperger  Chronik  einmal  nach  einer  Ausgabe 
Ton  1540,  dann  freilich  auch  nach  den  Mon.  Germ.  Und  so  findet  sich 
noch  Anderes,  das  nicht  gerade  für  die  Sauberkeit  der  Arbeit  spricht. 

Doch  um  von  dieser  geringfügigeren  Sache  zur  Tendenz  des  Buches 
überzugehen,  so  hat  der  Verfasser  seinen  Standpunkt  S.  535  deutlich  genug 


364  Literatur. 

bezeichnet.  Er  redet  yon  der  mittelalterlicheii  Snperioritftt  der  Päpste  Aber 
die  Fürsten,  welche  die  moderne  G^esohichtschreibung,  namentlich  die  von 
HegeLscher  Philosophie  »inficirte*,  f&r  ein  üebel  halte  ^).  Dann  fiLhrt 
er  fährt:  »Eatholischerseits  dagegen  hat  man  vielfach  die  fragliche  Sope- 
rioritttt  der  Päpste,  die  doch  nnr  temporäre  Geltang  und  Berechtigimg 
haben  konnte,  mit  der  unveräusserlichen  und  f&r  immer  nöthigen  Selb- 
ständigkeit und  Freiheit  der  Kirche  identisch  genommen  und  so  alles  Un- 
recht auf  Seiten  der  Kaiser  gesehen,  während  diese  eine  gewisse  Berech- 
tigung hatten,  die  Selbständigkeit  der  Krone  zu  wahren  und  ihr  Verhftlnis 
zum  Papste  nicht  in  ein  Yasallenthum  übergehen  zu  lassen.^  In  dankens- 
werthestsr  Offenheit  gesteht  hier  der  Verfasser  zu,  dass  die  Päpste  des 
Mittelalters  nach  Superiorität  über  die  Fürsten  gestrebt  haben,  dass  sie 
die  Absicht  verfolgten,  die  weltlichen  Gewalten  unter  ihre  Lehnshoheit  zu 
zwingen.  Soweit  kann  ich  mich  ganz  mit  dem  Verf.  einverstanden  erklären ;  wenn 
er  nun  aber  dieses  Streben  fär  eine  Zeit  billigt»  wenn  er  dem  Staate  nur  eine  »  ge- 
wisse *  Berechtigung  zuerkennt,  sich  des  Unterordnung  heischenden  Pi^)8tthiune8 
zu  erwehren,  seine  Selbständigkeit  und  Freiheit  auch  gegen  Herrscher- 
gelüste des  Pontifex  zu  vertheidigen,  so  sind  unsere  Anschauungen  durch 
eine  unüberbrückbare  Klufk  getrennt,  und  wir  reden  Sprachen,  in  denen 
wir  uns  nimmer  verständigen  können.  Aber  der  Yer&sser  gehört  doch 
nicht,  wie  er  selbst  andeutet,  zu  den  Ultramontanen  strengster  Observanz, 
und  seiner  massvolleren  Gesinnung  fehlt  es  denn  auch  nicht  an  Bethä- 
tigung.  Hit  den  oben  angeführten  Worten  hat  er  die  Beziehungen  Frie- 
drichs I.  zur  Kurie  eingeleitet,  und  vergleicht  man  seine  Darstellung  des 
Streites,  in  welchem  der  Kaiser  über  Hadrian  lY.  siegte,  etwa  mit  dem 
Bilde,  das  die  sog.  G^schicbtslügen  bieten,  so  hat  man  allen  Grund,  sich 
der  objectiveren,  ruhigeren  Haltung  der  Conciliengeschichte  zu  freuen. 
Strassburg  i.  El.  Paul  Scheffer-Boichorst. 


Berieht  der  Gentraldirection  der  Monumenta  Ger- 
maniae  historica.  ^ 

Berlin,  im  April  1888.  Die  Plenarversammlu  ng  der  Gentraldirec- 
tion der  Monumenta  Germaniae  historica  wurde  in  diesem  Jahre  in  den 
Tagen  vom  17. — 19.  März  in  Berlin  abgehalten.  Erschienen  waren  alle 
Mitglieder,  mit  Ausnahme  des  Prof.  Huber,  welcher  sich  entschuldigt  hatte. 

Noch  immer  dauert  der  provisorische  Zustand,  welcher  der  G^esellsohaft 
die  einzige  ganz  freie  Kraft  entzieht,  doch  ist  ein  bedeutender  Fortschritt 
zu  verzeichnen,  indem  durch  Allerhöchsten  Erlass  vom  14.  November  1887 
der  erste  Satz  des  §  8  des  Statuts  fUr  die  Fortföhrung  der  Monumenta 
Germaniae  historica  folgende  Fassung  erhalten  bat: 

»Der  Yorsitzende  der  Gentraldirection  wird,  nach  erfolgter  Präsen- 
tation mindestens  zweier  von  der  Gentraldirection  fär  geeignet  erachteter 
Personen,  auf  Yorschlag  des  Bundesraths  vom  Kaiser  ernannt.* 

Der  Yorsitzende  wird  also  künftig  die  Bechte  und  Pflichten  eines 
Reichsbeamten  haben. 


*)  —  »nicht  blos  die  mittetalterUche  Superiorität  der  Päpste  über  die  Fürsten, 
sondern  jede  Selbständigkeit  d^r  Kirche  überhaupt.* 


Literatur.  36& 

Die  Plenarversamaüung  erwählte  zu  neuen  Mitgliedern  der  Direction 
Prof.  H.  Bresslaa  und  Dr.  0.  Holder-Egger,  beide  in  Berlin. 

Vollendet  wurden  im  Laufe  des  Jahres  1887/88 

in  der  Abtbeilung  der  Auotores  Antiquissimi: 

Tomus  YIIL     Gai  SoUii  ApoUinaris  Sidonii  epistulae  et  carmina  re- 
oensuit  et  emendavit   Christianus  Lueljohann.     Aeoedunt  Fausti 
aliorumque  epistulae  ad  Buricium  aliosque,  Buricii  epistulae,   re- 
censuit  et  emendavit  Bruno  Krusch. 
in  der  Abtheilung  Scriptores: 

Soriptorum  Tomus  XXYIII. 

in  der  Abtheilung  Epistolae: 

Tomi  I  pars  L     Gregorii  L  papae  Begistri  lib.  I— IV.  ed.  P.  Ewald. 

Epistolae   saeo.   XIIL  e  Begestis  pontifioum   Bomanorum  selectae 
Tom.  II.  ed.  C.  Bodenberg, 
in  der  Abtheilung  Antiquitates: 

Necrologia  Germaniae  11,  2  ed.  F.  L.  Baumann. 
Von  dem  Neuen  Archiv  der  Gesellschaft: 

Band  XTIT. 

Der  Leiter  der  Abtheilung  Auetores  Antiquissimi,  Prof. 
Mommsen,  bat  leider,  durch  andere  Arbeiten  verhindert,  die  Bearbeitung 
der  kleinen  Chroniken  aus  der  2^it  des  Uebergangs  vom  Alterthum  zum 
Ifittelalter  noch  nicht,  wie  in  Aussicht  gestellt  war,  zum  Druck  bringen 
können ;  hofit  jedoch  jetzt,  nachdem  jene  abgeschlossen  sind, .  die  so  lange 
ersehnte  Ausgabe  vollenden  zu  können.  Für  die  Variae  des  Cassiodor  ist 
der  vorhandene  kritische  Apparat  dnrchgeordnet,  es  bedarf  jedoch  noch 
einiger  Vergleichungen,  nach  deren  Besorgung  Herr  Mommsen  mit  Beihülfe 
dee  Dr.  Krusch  die  Ausgabe  herstellen  wird.  Die  Ausgabe  des  Claudian 
von  Prof.  Birt  ist  im  Druck,  der  Sidonius,  wie  oben  schon  bemerkt,  voll- 
endet Nachdem  Prof.  Luetjohann  durch  einen  frühen  Tod  am  8.  April 
abgerufen  war,  hat  Mommsen  selbst  mit  Beihülfe  der  Profi  F.  Leo,  Bü- 
cheier und  V.  Wilamowitz-MÖllendorff  die  Ausgabe  zum  Schluss  geführt, 
Dr.  Krusch  die  Briefe  des  Faustus  und  Buricius  bearbeitet;  die  Begister 
sind  von  Eug.  Geisler  und  Ed.  Grupe  besorgt 

Für  die  Abtheilung  Scriptores  hat  Herr  Dr.  Krusch  deu  2.  Band 
der  SS.  Merovingici  bearbeitet,  welcher  Fredegar  mit  seinen  Fort- 
setzungen, die  Gesta  Francorum,  und  von  den  Heiligenleben  diejenigen 
enihAlt,  welche  der  Königs&milie  angehören.  Der  Druck  dos  Textes  ist 
vollendet  und  nur  die  Begister  fehlen  noch;  für  die  Heiligenleben,  welche 
im  folgenden  Bande  sich  anschliessen  werden,  ist  noch  eine  Beise  zur 
Durchforschung  französischer  Bibliotheken  erforderlich. 

In  der  Hauptabtheilung  der  alten  Beihe  der  Scriptores  in  Folio 
fiel  wiederum  der  bei  weitem  grösste  Theil  der  Arbeitslast  auf  Dr.  0. 
Holder-i^er,  und  bei  dem  Mangel  der  noch  immer  unersetzten  Arbeits- 
kraft von  Waitz  konnten  zwar  die  begonnenen  Ausgaben  gefördert,  aber 
nioht  ausreichend  für  die  Zukunft  vorgearbeitet  werden.  Vollendet  ist  der 
von  Dr.  Liebermann  bearbeitete  28.  Band,  welcher  die  Auszüge  aus 
Englischen  Geschichtsquellen,  für  die  Zeit  der  Staufer  bekanntlich 
von  ganz  besonderer  Wichtigkeit,  zum  Abschluss  bringt  Das  Begister 
hat  Dr.  L»  v.  Heinemann  bearbeitet   Begonnen  ist  der  Druck  des  29.  Bandes, 


366  Literatur. 

mit  den  noch  von  Waitz  bearbeiteten  Auszügen  ans  Dänischen  Oe- 
schichtsquellen,  welchen  sich  die  von  Dr.  Finur  Jönsson  schon  fertig 
gestellten  Auszüge  Isländischer  Sagas  anschliessen  werden.  Darauf 
folgen  die  Polnischen  Excerpte  von  Dr.  Perlbach,  die  Ungarischen 
von  Dr.  L.  v.  Heinemann  schon  fast  vollendet  Für  den  noch  übrigen 
Baum  dieses  Bandes  sind  einige  neu  ans  licht  getretene  kleinere  Quellen 
der  Stauferzeit  und  andere  Nachträge  bestimmt  Die  Italienischen 
Quellen,  welche  wegen  der  immer  noch  gewachsenen  Fülle  des  Stoffes 
in  den  vorhergehenden  Bänden  für  den  80.  bestinunt  werden  musaten, 
konnten  nicht  wesentlich  gefördert  werden;  doch  hat  Dr.  H.  Simonafeld 
auf  wiederholten  Beisen  nach  Italien  vorgearbeitet  und  ist  auch  jetzt  in 
Oberitalien  dafür  thätig. 

Im  15.  Bande  sind  die  ursprünglich  dafür  bestimmten  Stücke  voll- 
ständig gedruckt,  es  bleiben  aber  noch  einige  übrig,  welche  theils  firüher 
übergangen  waren,  theils  erst  in  neuester  Zeit  aufgefunden  ^ind.  Das 
Carmen  de  hello  Saxonico,  an  dessen  Ausgabe  Dr.  Pannenborg  durch 
Krankheit  verhindert  wurde,  hat  Dr.  Holder-Egger  bearbeitet.  Sehr  er- 
wünscht wäre  es,  wenn  auch  die  kürzlich  aufgefundene  Vita  PauUnae 
von  Sigiboto  hier,  wohin  sie  gehört,  noch  gebracht  werden  könnte. 
Die  Auffindung  der  noch  fast  ganz  vollständig  erhaltenen  Denkschrift  über 
den  Bischof  Otto  von  Bamberg,  deren  Existenz  einst  Dr.  G.  Haag 
nachgewiesen  hat,  verbunden  mit  der  sehr  veränderten  Werthschätzung  der 
verschiedenen  Lebensbeschreibungen  des  Bischofs  und  dem  Nachweis  neuer 
Hülfsqaellen,  hat  zu  dem  Beschlüsse  geführt,  diese  wichtige  und  lelu> 
reiche  Gruppe  von  Denkmälern  in  einem  Octavbande  zu  vereinigen. 

Auch  die  lange  und  dringend  erwünschte  Separat- Ausgabe  des  Thiet- 
mar  von  Merseburg  ist  von  Dr.  F.  Kurze  übernommen  und  der  Druck 
wird  bald  beginnen  können. 

Für  die  Sammlang  der  Streitschriften  aus  der  Zeit  des  In- 
vestiturstreites hat  Dr.  L.  v.  Heinemana  bedeutend  vorgearbeüet, 
und  sobald  Prof.  Bemheim  die  von  ihm  übemommenid  Schrift  Anselms 
gegen  Wibert  fertig  gestellt  haben  wird,  soll  mit  dem  Druck  des  Bandes 
begonnen  werden. 

Sehr  wenig  fortgeschritten  ist  leider  der  Druck  der  von  Prof. 
K  Schröder  bearbeiteten  Deutsehen  Kaiserchronik,  und  es  hat  des- 
halb audi  mit  dem  Druck  des  von  Prof.  Strauch  in  Tübingen  bearbeiteten 
Enenkel,  welcher  ihr  folgen  soll,  noch  nicht  begonnen  werden  können. 
Dagegen  ist  Dr.  Seemüller  in  Wien  mit  Otakers  Stejerischer  Beim- 
chronik  rüstig  fortgeschritten,  und  es  ist  gute  Aussicht  vorhanden,  dass 
diese  so  überaus  wichtige  Geschiehtsquelle  in  nicht  zu  langer  Zeit  druck- 
fertig sein  wird. 

Einzelne  CoUationen  und  Abschriften  wurden  f&r  diese  Abtheilung 
freundlichst  besorgt  von  den  Herren  A.  Molinier  in  Paris,  EL.  Ouverleaux 
in  Brüssel,  Dr.  A.  Bauch,  Dr.  K.  Schaefer  und  Dr.  H.  Simonsfeld  in 
München,  Archivrath  Becker  in  Koblenz,  Dr.  P.  Ladewig  in  Karlsruhe, 
Archivdirector  W.  Wiegand  in  Strassburg,  Chorherr  Pro!  H.  Ammunn  in 
Brixen,  P.  W.  Hauthaler  in  Salzburg,  Dr.  Bedlich  in  Innsbruck,  Wladimir 
Wiriocki  in  Krakau,  Prof  Pirenne  in  Gent,  Braunschvig  in  Montpellier. 

Handschriften  wurden  zur  Benutzung  zugesandt  von  den  Bibliotheken 


LüeratDT.  367 

des    Stiftes   Admont,   zu   Bamberg,   lieiden,   Htlncheiii    Sauet   (fallen»    des 
Gymnasiums  zu  Pomm.  Stargard,  Wien,  Wolfeubüttel. 

In  der  Abtheilung  Leges  ist  unter  der  Leitung  des  Pro£  Brunner 
der  Droek  der  neuen,  von  Prof.  E.  Lehmann  besorgten  Ausgabe  der  Lex 
Alamannorum  dem  Abecbluss  nahe;  ihr  wird  sieh  die  von  Dr.  £.  Zeumer 
bearbeitete  Lex  Bomana  Guriensis  anschliessen«  üeber  die  Zeit  und 
Art  ihrer  Entstehung  hat  derselbe  in  der  Zeitsohrift  der  Savigny-Stiftang, 
Germanistische  Abtheilung,  8.  Band,  eine  l&ngere  Abhandlung  Teröfbntlicht. 
Demnäohst  soll  auch  die  Capitulariensammlung  des  Benedictus 
levita  in  Angriff  genommen  werden,  für  welohe  eine»  Mitarbeiter  zu 
gewinnen  in  Aussicht  steht 

Für  die  Sammlung  der  Fränkischen  Goncilien-Acten  hat 
unter  der  Leitung  des  Hofrath  Maassen  Dr.  Stoeber  eine  Anzahl  von  Oon- 
dlien  des  6.  Jahrhunderts  bearbeitet,  und  durch  Yergleichung  der  sehr 
alten  Handsobriften  eine  sichere  Grundlage  der  Textkritik  gewinnen  können; 
der  in  den  vorhandenen  Ausgaben  zu  Grunde  gelegten  zweiten  dasse 
steht  eine  filtere  gegenüber,  welohe  sich  noch  nicht  so  weit,  wie  jene,  von 
der  reineren  Lutinität  entfernt  Bei  der  Entscheidung  über  die  hier  be- 
g^pienden  schwierigen  Fragen  philologischer  Axt  bat  Hofrath  v.  Hartel  in 
Wien  ihm  freundlichst  mit  sachkundigem  Bathe  beigestanden.  —  Prof. 
Weiland  setzt  die  vorbereitenden  Arbeiten  für  die  Sammlung  der  Beiohs- 
gesetze  fort  und  ist  dabei  durch  Dr.  Donabaum  in  Wien  unterstützt 
worden;  es  werden  aber  noch  mancherlei  Abschriften  und  Yergleichungen 
beschafft  werden  müssen,  bevor  mit  dem  Druck  begonnen  werden  kann. 

In  der  Abtbeilung  Diplomata  ist  unter  der  Leitung  des  Hofraths 
V.  Sickel  der  Druck  der  Diplome  Otto*s  II.  bis  zum  36.  Bogen  fortge- 
schritten und  soll  bis  zum  Juli  beendet  sein.  Auch  für  Otto  III.  ist 
schon  viel  vorgearbeitet,  aber  da  Dr.  Kehr  als  Mitarbeiter  ausscheidet^  be- 
darf es  für  die  Fortführung  eines  neuen  Mitarbeiters. 

Die  Abtheilung  Epistolae  erlitt  einen  sehr  schmerzlichen  Verlust 
durch  den  plötzlichen  Tod  des  Dr.  P.  Ewald  nach  kurzer  Krankheit  Eben 
war  der  lange  unterbrochen  gewesene  Druck  des  Begistrum  Gregorii  I.  mit 
frischer  Kraft  wieder  in  Angriff  genommen  und  bis  zum  Schlüsse  des 
4.  Buches  das  Manuscript  vollendet.  Um  doch  etwas  von  der  Frucht  seiner 
Arbeit  bieten  zu  können  und  zugleich  für  die  Fortführung  eine  Vorlage 
zu  geben,  wurden  diese  4  Bücher  herausgegeben.  Femer  erschien  der 
2.  Band  der  aus  den  pftpstlieben  Begeeten  entnommenen  Briefe,  bearbeitet 
von  Dr.  Bodenberg ;  für  die  weitere  Fortsetzung  liegt  nur  noch  ein  kleiner 
Best  der  einst  von  Pertz  besorgten  Abschriften  vor,  tmd  Dr.  Bodenberg 
ist  gegenwärtig  in  Bom  mit  der  Gewinnung  weiterer  Materialien  aus  dem 
grossen  Schatze  der  Begestenbftnde  beschftftigt 

Für  die  Briefe  der  Merowingerzeit  ist  Dr.  Gundlach  unaus- 
gesetzt thätig  gewesen;  eine  Abhandlung  über  die  Austrasischen  Briefe  ist 
im  Neuen  Archiv  gedruckt,  und  eine  Untersuchung  Über  den  Frimatial- 
streit  zwisdien  Arles  und  Vienne  ist  zu  erwarten.  Darauf  n&mlioh  bezieht 
sich  eine  sehr  wichtige  und  noch  niemals  im  Zusammenhang  kritisch  unter- 
sachte Sammlung  von  Briefen,  vorzüglich  pftgstlichen  Schreiben  und  Pri- 
vilegien, welche  unmittelbar  aus  der  römische  Kaiserzeit  in  die  Fränkische 
hia#fberführen.  Die  Untersuchung  der  Handschriften  erwies  die  Echtheit 
der  Sammlung  von  Arles,  während  für   Vienne   eine  handschriftliche   Be- 


868  literator. 

glaubigong  nicht  an&afinden  ist,  innere  OrtLnde  aber  eine  ausgedehnte 
Fftlschung  zweifellos  machen.  Die  vorläufige  Mittheilung  des  TerzdchnisBee 
der  Briefe  bis  911  im  Neuen  Archiy  hatte  ungemein  werthvolle  IGtthei- 
lungen  von  Bibliothekar  Dr.  Bieu  in  Leiden  und  P.  Gabriel  Meyer  im 
Stifb  Einsiedeln  zur  Folge,  worüber  im  Neuen  Archiv  das  Nähere  zu  finden 
ist  Ungedruckte  Schriften  von  Hinkmar  aus  einer  Leidener  Handschrift, 
welche  uns  bei  dieser  (Gelegenheit  bekannt  wurden,  gibt  Dr.  Gundlaoh  in 
Brieger^s  Zeitschrift  flLr  Eirchengeschichte  heraus.  Einigen  Zuwachs  ge- 
währte auch  die  mühsame  Durchsicht  der  Acta  Sanctorum;  häufig  ist  die 
Torrede  oder  Widmung  einer  Legende  in  Briefibrm  gekleidet  und  darf 
deshalb  nicht  übersehen  werden,  während  vollständiger  Abdruck  in  der 
Sammlung  selbst  bei  der  Phrasenhaftigkeit  dieser  Schriftstücke  kaum  rat- 
sam sein  mOchte.  Auch  die  einst  von  P.  Ewald  übernommenen  west- 
gothischen  Briefe  sind  nun  Dr.  Gundlach  zugeüedlen. 

In  der  Abtheilung  Antiquitates,  unter  Leitung  des  Prof.  Dümmler 
ist  der  erste,  von  Dr.  Baumann  bearbeitete  Theil  der  Nekrologien  voll- 
endet, und  es  beginnt  jetzt  der  Druck  des  zweiten  Bandes,  der  Oester- 
reichischen  Nekrologien,  welche  Dr.  Herzberg-Fränkel  in  Wien  bearbeitet 
Die  Arbeiten  für  den  Band  III,  2  der  Poetae  Latini  hat  Prof.  Harster 
längere  Zeit  unterbrechen  müssen,  hat  sie  aber  jetzt  wieder  aufgenommen 
und  versprioht  den  Abschluss  des  Manuscripts  bis  Ostern  1889. 

Von  dem  von  Prof.  Wattenbach  redigirten  Neuen  Archiv  ist  in  regel- 
mässiger Folge  der  18.  Band  erschienen,  welcher  wieder  neben  quellen- 
kritischen Untersuchungen  und  nicht  unbedeutenden  neu  entdeckten  Quellen- 
schriften über  alle  neuen  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete  unserer  Wissen- 
schaft Bericht  erstattet  Auch  ein  gegen  die  Methode  der  Führung  des 
ganzen  Untiemehmens  durch  Waitz  gerichteter  Angriff  musste  zurück- 
gewiesen werden,  was  in  noch  ausführlicherer  Weise  durch  Dr.  0.  Holder- 
Egger  in  einer  eigenen  Schrift  geschah.  Im  Neuen  Archiv  bot  sich  dadurch 
die  willkommene  Gelegenheit,  den  im  Jahie  1884  von  G.  Waitz  an  das 
Beichsamt  des  Innern  erstatteten   meisterhaften  Bericht  zu   veröffentlichen. 


Berichtigangen. 

Zu  Ergänzungsband  8: 

Auf  S.  401  haben  die  Zeilen  14  —  22  fortzu&llen  und  an  ihrer  Stelle  soll 
nur  stehen:  »b  die  Formel  fortlSsst;  dafür  hat  der  Schreiber  von  b  in  den.* 

Auch  ist  anf  S.  898  Z.  4  v.  u.  Pomesanien  statt  Pomeranien  zu  lesen. 

K,  Lohmeyer. 

Zu  S.  570 :  Z.  5,  6  ist  anstatt  »Anno  pontificatus  4*  Gregoiii  pape  XIII« 
zu  lesen  »anno  pontif.  d.  Gre^orii  p.  X  (decimi)  III  (tertio),  ind.  U.,  pndie  kaL 
apr.  luna  XX.*  Gregor  X.  wird  1272  Iförz  28  gekrönt,  das  dritte  Jahr  seiner 
ifegienmg  ist  1874  ind.  IL,  numerus  aureus  n.  8. 

Zu  Mittheilungen  8,  626: 

Z.  8  V.  0.  ist  statt  1187  f.  17  sh.  4  ^  zu  lesen:  1187  f.  1  sh.  4  A 
Anm.  2  ist  dahin  zu  berichtigen,  dass  die  Beisitzer  des  StadtgenchtB  12  fl. 
und  12  Kfiffel  Salz  bezogen  und  dass  durch  die  angezogene  f^tschliesionff  des  Xaiaers 
ihr  Gehalt  um  800  fl.  erhöht  wurde,  wovon  100  fl.  aus  den  Stra^efiSlen  gededkt 
wurden,  während  200  fl.  aus  dem  städtischen  Oberkammeramt  bezahlt  werden 
sollten.  K.  ü. 

Zu  Mittheilungen  9,  228.  Z.  16  lies:    Von  dem  Privileg  ftlr  daire-fbntainfi, 
statt:  Von  dem  Balemer  Privileg.  Sch.-B. 


Zur  Beleuchtung  des  Handschriftenstreites 
in  Böhmen*). 

Von 

Jos.  TrahMr. 

Mit  alleiniger  Ausnahme  der  Bibel,  deren  richtige  Erklärung  un- 
seren Vorfahren  in  Böhmen  im  15.  Jahrh.  viel  zu  schaffen  machte, 
gibt  es  wol  kein  Literaturobject,  um  dessen  willen  hier  zu  Lande  ein  so 
langwieriger  und  hartnäckiger  Federkrieg  geführt  worden  wäre,  als 
die  zwei  Handschriften,  von  denen  nach  den  angeblichen  Fundorten 
die  eine  die  Eöniginhofer  (hier  fortan  EH  bezeichnet),  die  andere  die 
Qrüneberger  Handschrift  (hier  fortan  GH)  heisst  Während  die  letzt- 
genannte gleich  nach  ihrem  mysteriösen  Erscheinen  im  J.  1818  seitens 
keines  geringeren  Kenners,  als  des  rühmlichst  bekannten  Altmeisters 


1)  Dem  »Handflchriftenstreit  in  Bölimen*  mit  voller  Objectivität  gegenüber 
stehend  erachtete  es  die  Redaction  f&r  die  Pflicht  unserer  Zeitschrift,  ein  ein- 
gehenderes Referat  über  das  wissenschaftliche  Ergebnis  der  fast  ausschliesslich  in 
böhmischer  Sprache  geführten  Controversen  zu  liefern.    Uns  kann  es  sich  nur 
um  die  wissenschaftliche  Seite  der  Frage  handeki.  Die  äussere  Geschichte  dieses 
Streites,  wie  eine  rein  wissenschaftliche  Frage  in  die  Tagesbl&tter  gezerrt  und 
als  nationales  Agitationsmittel  unter  die  Massen  geworfen,  wie  die  Echtheit  der 
A  umgriffenen  Handschiiften  einfach  durch  Abstimmen  decretirt,  wie  gegen  dio 
Männer,  welche  den  Muth  wissenschaftlicher  Ueberzeugung  hatten,  vorgegangen 
wurde,  diese  Geschichte  zu  schreiben  war  noch  nicht  an  der  Zeit,  nur  hier  und 
da  f&llt  in  den  folgenden  Zeilen  ein  Streiflicht  auf  diese  Vorgänge  und  spiegelt 
sich   ihre  Nachwirkung.    Ausserhalb  der  böhmischen  Kreise  galt  die  Unechtheit 
jener  Handschriften  seit  langem   als  erwiesen;  der  neue  Streit  innerhalb  der- 
selben hat  eine  Reihe  neuer  Gesichtspunkte,  neuer  Beweise,  namentlich  auf  philo- 
logischem Gebiet,  zu  Tage  gef&hrt.     Die  endgiltige  Entscheidung,  mag  man 
aus  anderen  Gründen  noch  so  sehr  sich  dagegen  sträuben  und  eine  Untersuchung 
durch  herufenere  und  unbefangene  Fachmänner  ängstlich  fernhalten,  kann  nicht 
inehr  zweifelhaft  sein.  K  M. 

Kitihsüimgeii  DL  84 


370  T  r  u  h  1  ä  f . 

slavischer  Forschung,  Dobrovsk;^,  als  Fälschung  stigmatisirt  wurde, 
hatte  sich  merkwürdiger  Weise  die  EH  ziemlich  lange  einer  leider 
unverdienten  Hochschätzung  zu  erfreuen.  Wenn  man  die  Gründe  dieser 
ungleichen  Behandlungsweise  beider  Literaturobjecte  seitens  DobroYsk^s 
genauer  betrachtet,  so  erscheinen  sie  im  Lichte  der  gegenwärtigen 
philologischen  Erfahrungen  allerdings  unzureichend;  denn  kaum  etwas 
Erheblicheres  wusste  Dobrovsk;^  an  der  GH  neben  den  culturgeschicht- 
lichen  Ungeheuerlichkeiten  zumal  auszusetzen  als  einige,  wie  er  meinte, 
falsche  Entlehnungen  aus  der  KH,  die  offenbare.!  Russismen,  sowie 
endlich  das  ungewöhnliche  Aeuasere  in  graphischer  Hinsicht,  um  dessen 
willen  diese  Handschrift  noch  unlängst  von  den  Yertheidigem  selbst 
für  änigmatisch  erklärt  wurde.  Hätte  DobroYsk^  den  Geist  der  Dichtung, 
welcher  in  beiden  Handschriften  ein  und  derselbe  ist,  hätte  er  die 
sprachliche  Structur  genauer  analysirt,  welche  trotz  des  aufdringlichen 
Formenarchaismus  in  der  GH  das  syntaktische  Gefüge  der  EH  einfiach 
wiedergibt,  er  hätte  beide  Handschriften  entweder  für  echt  oder,  was 
wahrscheinlicher  ist,  fQr  gefälscht  erklären  müssen.  So  jedoch  bot  er 
seinen  Nachfolgern  in  der  literarischen  Eritik  (Falack;^  und  §a£aHk 
in  den  Aeltesten  Denkmälern  1840)  eine  bequeme  Handhabe,  auf  Grund 
der  unbezweifelten  Echtheit  der  EH  auch  die  Echtheit  der  GH  und 
noch  anderer  heut  zu  Tage  allgemein  yerurtheilter  Literaturdenkmäler 
auf  lange  Zeit  siegreich  zu  verfechten. 

In  Folge  dieser  philologischen  Unzulänglichkeit  Dobrovsk^s  er- 
freute sich,  wie  gesagt,  die  EH  ziemlich  lange  einer  unverdienten 
Hochschätzung  als  literarisches  Eleinod  der  böhmischen  Nation.  Das 
Verdienst,  ihre  Unechtheit  zuerst  ausgesprochen  zu  haben,  gebührt 
Eopitar.  Der  kaustische  Charakterzug  dieses  hochgebildeten  Mannes 
indes  machte  es  einheimischen  Yertheidigem  möglich,  zuerst  gegen  ihn 
und  später  auch  gegen  andere  zumeist  ausländische  Zweifler  an  der 
Echtheit  der  seither  zum  nationalen  Palladium  gestempelten  Hand- 
schriften von  einer  Waffe  Gebrauch  zu  machen,  die  unter  normalen 
Umständen  schwerlich  gehandhabt  worden  wäre  und  verfangen  hätte. 
Es  ist  das  Brandmal  der  Feindschaft  gegen  die  Nation,  das  dem  Zweifler 
Eopitar  zuerst  aufgedrückt  ward,  um  dann  Jahrzehnte  lang  die  meisten 
Yertheidiger  der  vermeintlichen  Eleinodien  jeder  ernstlich  wissen- 
schaftlichen Mühe  im  Beischaffen  von  soliden  Echtheitsbeweisen  den 
.Widersachern  gegenüber  zu  überheben.  Sogar  den  edlen  Dobrovsk^, 
der  1829  als  hochbetagter  Greis  starb,  hat  man  nachträglich  in  Folge 
böswilliger  Einflüsterungen  des  oder  der  überlebenden  Fälscher  in 
dieser  Hinsicht  nicht  ganz  verschont;  auch  ihm  wurde  wenigstens 
wärmeres  patriotisches  Gefühl  abgesprochen,  ja  sogar  Gteistesverrücki- 


Zar  Belenohtong  des  Handschriftenstreites  in  Böhmen.  371 

heit  mit  besondrem  Hinweis  auf  sein  der  GH  abträgliclies  Votum 
sogemttthet  Diese  so  bequeme  imd  dennoch  ftür  heimische  Wider- 
sacher so  gefährliche  Waffe  hat  man  seither  nicht  yöUig  au%egeben, 
und  audi  in  der  aUerletsten  Phase  des  Handschriftenkri^es  —  zu 
unserem  Leidwesen  sei  es  geklagt  —  ist  sie  das  hauptsächlichste  Ar- 
gument der  meisten  Yertheidiger  geblieben.  Als  Anfangs  der  60er 
Jahre  besonders  durch  das  Auftreten  Feifidiks  der  Kampf  yon  neuem 
entbrannte,  wollte  num  in  patriotischen  Kreisen  sogar  wissen,  dass 
die  Begierung  diese  , Feinde  der  Nation''  unterstütze,  um  so  den 
nationalen  Au&chwung  der  Böhmen  zu  hemmen,  ohne  dabei  zu  be- 
denkeui  dass  in  diesem  Falle  wol  schwerlich  ein  Mann  yon  so  aner- 
kannt loyaler  Gesinnung,  wie  es  der  damalige  Ministerialbeamte  und 
nachherige  Minister  Jos.  Jireöek  war  und  ist,  sich  an  die  Spitze  der 
Yertheidiger  der  Echtheit  hotte  stellen  kSnnen. 

Das  waren  allerdings  Argumente,  die  ftür  die  grosse  Menge  be- 
rechnet waren,   aber  auch  f&r  die  Gebildeten  hatte  man  an  wissen- 
schaftlichen Beweisgründen,   wie   schwach  diese  ofk  auch  waren,  so 
lange  keinen  Mangel,    als  der  Battenkönig  yon  literarischen  Fäl- 
schungen Hankas  festhielt  und  den  angegriffenen  zwei  Prachtstücken 
eine  willkommene  Stütze  gewährte.    Ich  meine  hier  die  lange,   nun- 
mehr stillschweigend  zugestandene  Liste  yon  gefiUschten  Literatur- 
producten,  die  man  gefölligst  im  Archiv  für  slay.  Philologie   1887 
nachlesen  wolle.    Da  die  Echtheitsfirage  an  sich  eine  eminent  philo- 
logische ist,  in  der  die  anderen  Disciplinen  nur  nebenbei  mitzusprechen 
haben,  konnte  mim  den  I^Uschungen,  obzwar  man  vom  allgemein 
historischen  imd  besonders  yom  culturgeschichtlichen  Standpunkte  aus 
die  Unmöglichkeit  dieser  Art  mittelalterlicher  Dichtungen  fühlte  und 
fühlen  musste,  so  lange  nicht  ordentlich  beikommen,  als  die  altböhmische 
Sprachforschung  nicht  so  weit  fortgeschritten  war,  um  den  erwähnten 
Battenkönig  zu  zerreissen,  und  sich  auf  die  feste  Ghnmdlage  hand- 
schriftlicher Texte  echter  Herkunft  zu  stellen.    Denn  so  triftig  auch 
oft  die  ünechtheitsgründe  der  Angreifer  lauteten,  durch  die  Gram- 
matiker wurden  sie  jedesmal  leicht  beseitigt,  welche  an  der  altböhmi- 
schen Sprache  der  beiden  Handschriften  «auch  nicht  ein  I-Tüpfelchen 
xa   bemängeln  wussten."     Nachdem   man   endlich  die  altböhmische 
Spradie  aus  den  handschriftlichen  Quellen  selbst  mit  üebergehung  der 
von  Hanka  besorgten  oder  aber  inspirirten  Ausgaben  yon  Literatur- 
denkmälem  zu  studiren  begonnen  hatte,  da  erst  wurde  der  grosse 
Unterschied  zwischen  der  Sprache  dieser  unzweifelhaft  echten  Texte 
und  jener  der  beiden  Handschriften  offenbar.    Für  die  sprachlichen 
Bi^enthümlichkeiten  dieser  letzteren  nämlich  fanden  sich  merkwürdiger 

24* 


372  T  r  u  h  1  Ä  f . 

Weise  in  den  echten  Texten  keine  oder  nur  nnzureichende  Belege,  wol 
aber  insgesammt  gleiche  oder  sehr  ähnliche  Parallelen  in  den  nun 
allseits  offenkundigen  Fälschungen,  dann  insbesondere  in  den  irrigen 
grammatischen  Theoremen  Hankas,  welche  vor  der  angeblichen  Auf- 
findung der  EH  bekannt  wurden,  endlich  zum  Erstaunen  der  un- 
befangenen Beobachter  ungemein  zahhreich  in  neuböhmischen  Literatur- 
producten,  die  Yor  dem  J.  1817  im  Druck  erschienen  sind. 

Das  unbestreitbare,  leider  aber  sauer  erworbene  Verdienst,  alle 
diese  überraschenden  Thatsaohen  theils  aufgedeckt,  theils  richtiger  be- 
leuchtet zu  haben,  gebührt  dem  Üniv.-Prof.  Dr.  Gebauer  im  Verein 
mit  einigen  seiner  Collegen,  hauptsächlich  mit  Prof.  Masaryk.  Dieser 
zuletzt  Genannte  hat  zuerst  als  Bedacteur,  dann,  als  die  Hetze  an- 
fieng,  gezwungener  Weise  zugleich  als  Herausgeber  und  Verleger  der 
literarisch-kritischen  Zeitschrift  , Athenäum'  zu  einer  Zeit,  da  infolge 
eines  unerhörten  Terrorismus  keine  einzige  der  anderen  böhmischen 
Zeitschriften  es  wagte,  einen  Aufsatz  gegen  die  Handschriften  aufzu- 
nehmen, die  Spalten  seiner  Zeitschrift  den  Vorkämpfern  für  ihrewissen- 
schafblicbe  üeberzeugung  bereitwillig  geöffiiet  und  selbst  unerschrocken 
am  Kampfe  sich  betheilig^  Wie  oft  auch  die  Vertheidiger  der  Hand- 
schriften die  böhmische  Nation  deshalb  bemitleideten,  weil  der  Angriff 
gegen  die  vermeintlichen  Kleinodien  gerade  von  Mitgliedern  der  so 
lange  sehnsuchtsvoll  begehrlen  Universität  erfolgen  musste,  in  Wirk- 
lichkeit darf  die  böhmische  Universität,  darf  die  unbedingt  und  un- 
erschrocken ihre  wissenschaftliche  Üeberzeugung  vertretende  Minder- 
heit der  Professoren  vor  der  Nachwelt  sich  rühmen,  durch  Hinweg- 
räumen eines  gefälschten  literarischen  Ballastes  der  bömischen  Nation 
das  kostbarste  Erstlingsgeschenk  ihrer  wissenschaftlichen  Forschung 
dargebracht  zu  haben.  Denn  wie  berechtigt  man  auch  vormals  zu 
sein  glaubte,  jene  zwei  Handschriften  als  kostbare  Documente  einer 
hochentwickelten  Originalcultur  zu  verehren,  so  erwiesen  sich  nichts 
desto  weniger  diese  angeblichen  Denkmäler  als  die  verderblichsten 
Hemmschuhe  eines  jeglichen  wirklich   wissenschaftlichen  Fortschritts. 

Diese  etwas  weit  ausholende  Betrachtung  wolle  man  gefalligst 
als  Einleitung  zu  dem  nachfolgenden  Aufsatze  hinnehmen,  der  dem 
Charakter  dieser  Zeitschrift  entsprechend  nur  die  historische  und  anti- 
quarische Seite  des  nunmehr  volle  zwei  Jahre  in  Böhmen  wüthenden 
Handschriftenkrieges  streifen  will.  Ich  betone  dieses  Wort,  weil, 
sollten  alle  Einzelnheiten  gründlich  erörtert  werden,  ein  dickleibiges 
Buch  geschrieben  werden  müsste.  Indes  dürften  auch  diese  wenigen 
Zeilen  zur  Klärung  und  Feststellung  des  ürtheils  für  jeden  Unvor- 
eingenommenen genügen. 


Zur  Belenohtnng  dee  HrndaehriftenstreiteB  in  Böhmen.  373 

Hier  sollen  flüchtig 

1)  die  Froyenienz, 

2)  die  paläographischen  Hauptgebrechen  der  beiden  Hand- 
schriften und 

3)  einige    historisch  -  antiquarische    Bedenken    gegen    deren 
Echtheit 

erörtert  werden.  Um  der  sonst  allzu  zahlreichen  Citate  für  die  Details 
überhoben  zu  sein,  bemerke  ich  gleich  hier  im  Allgemeinen,  dass  das 
Ton  mir  verwerthete  Material  zum  grossten  Theile  in  den  Jahrgängen 
1886  und  1887  des  schon  genannten  ,  Athefiaums '  au%espeichert  ist, 
und  sonst  noch  hauptsächlich  aus  den  Publicationen  Prof.  G  oll 's 
(Historick;^  rozbor  h&sni  BE:  Oldficha,  Beneie  a  Jaroslava;  Prag  1886) 
und  Gebauers  (im  Archiv  f.  slav.  Philologie  1887  und  1888)  ent- 
lehnt ward.  Was  die  Einwendungen  der  Echtheitsvertheidiger  betrifft, 
sofern  sie  yon  unseren  Gesichtspunkten  aus  einer  ernsten  Berück- 
sichtigung werth  erscheinen^  so  sind  dieselben  in  der  Musealzeitscbrift 
und  dann  hauptsächlich  in  den  Tagesblättern  und  in  der  Prager  Monats- 
schrift OsY^ta  1886  enthalten.  Die  ältere  Literatur  dieses  unerquick- 
lichen Streites  wolle  man  in  den  Heidelberger  Jahrbüchern  der  Lite- 
ratur 1868  (von  Krummel)  und  im  YIIL  Bande  der  ^  Völker  Oester- 
reichs*  1883  (yon  A.  Frh.  y.  Helfert)  einsehen. 

L 
Zuerst  Einiges  über  die  unsichere  und  yerdächtige  Proyenienz  der 
Handschriften.  Die  EH  hat  bekanntlich  am  Tage  der  h.  Landes- 
patronin Ludmila  (16.  Sept)  1817  im  Eirchthurme  yon  Eöniginhof 
Wenzel  Hanka,  1818  — 1861  Bibliothekar  des  bohm.  Museums,  ge- 
funden. Hanka  ist  neuestens  als  Fälscher  einer  ganzen  Serie  von 
Palaobohemica  allgemein  (auch  yon  Seite  der  Yertheidiger)  erkannt 
und  gebrandmarkt;  seine  Aussagen  über  die  Art  der  Auffindung  ver- 
dienen daher  um  so  weniger  Glauben,  als  die  sonst  darüber  erst  in 
den  J.  1859,  1860  und  1867  aufgenommenen  Zeugenverhöre  einiger 
simpler  Landleute,  die  über  ein  unb^piffenes  Ereignis  nach  40  —  50 
Jahren  aussagten,  unvereinbare  Widersprüche  enthalten.  Es  hat  denn 
aocb  thatsächlich  neuestens  (in  der  Zeitschrift  SvStozor  1887)  einer 
der  ausdauerndsten  Echtheitsvertheidiger  Prof.  Hattala  vorzüglich  mit 
Bücksicht  auf  die  nun  einmal  nicht  wegzuräumenden  linguistbchen 
ParaUelpriora  Hankas  den  ganzen  Auffindungsmythus  aufgegeben  und 
ist  geneigt,  zu  gLiuben,  Hanka  habe  die  Handschrift  viel  früher  irgend- 
wo entwendet  und  in  Eöniginhof  zum  Scheine  wiederauffinden  müssen. 
Auf  diese  Weise  soll  das  Gold  wol  ein  gestohlenes  sein,  aber  dennoch 


874  T  r  u  h  1  ä  f. 

echtes  Gold  bleiben.  Dieser  veizweifelten  Hypothese  Hattalas  —  die- 
selbe erscheint  von  den  übrigen  Yertheidigem  stiUschireigend  an- 
genommen —  ist  jedoch  entgegenzuhalten,  dass  diese  Entwendong 
yiele  Jahre  Tor  1817  hatte  stattfinden  müssen,  da  sehr  viele  sprach- 
liche Parallelen  der  EH  schon  in  der  Jongmann^schen  üebersetzong 
von  Miltons  Verlorenem  Paradies,  welche  1811  erschienen  ist,  und 
einzelne  noch  fiel  früher  auftauchen,  zu  einer  Zeit  namUch,  wo  Hanka 
wirklich  noch  ^das  Yieh  seines  Yaters  hütete'  und  unmöglich  hand- 
schriftliche Forschungen  hat  anstellen  können.  Da  weiter  eine  der  merk- 
würdigsten linguistischen  Eigenthümlichkeiten  beider  Handschriften, 
3.  dual.  fem.  gen.  auf  -tS,  nicht  nur  mit  der  irrigen  Theorie  Hankas 
übereinstimmt,  sondern  geradezu  auf  Dobrovsk]^  zurüdczuführen  ist, 
so  ergäbe  diese  neueste  Hypothese  Hattalas  nichts  geringeres,  als  nicht 
nur  Jungmann,  sondern  sogar  DobroYslr^  zu  Mitwissern  des  begangenen 
Diebstahls  zu  stempeln,  eine  Annahme,  die  ganz  besonders  mit  Bfidc- 
sicht  auf  den  letzteren  absurd  wäre.  Wir  sehen  demnach,  da  weder 
diese  im  Zustande  äusserster  Zwangslage  ausgeheckte  Hypotiiese  liaU- 
bar,  noch  der  traditionelle  Vorgang  bei  der  Auffindung  von  unverein- 
barKchen  Widersprüchen  frei  ist,  dass  hier  weder  von  einem  wirk- 
lichen Finden,  noch  Ton  Entwenden  die  Bede  sein  kann,  sondern 
dass  wir  es  mit  einer  unter  fingirten  umständen  ans  Tageslicht  ge- 
förderten Fälschung  zu  thun  haben. 

Sehr  belehrend  ist  es  auch,  das  fernere  Verhalten  Hankas  zu  dem 
von  ihm  angeblich  aufgefundenen  Denkmal  zu  beobachten.  Qerade 
die  gelungensten  der  später  von  ihm  gefertigten  Fälschungen  (Evan- 
gelium Johannis  und  Mater  Verborum)  haben,  wenn  man  iluren  sprach- 
lichen Bestand  genauer  besieht,  unrerkennbar  den  Zweck,  für  die  an 
sich  irrigen  oder  aber  aus  anderen  slavischen  Sprachen  gut  oder 
schlecht  entlehnten  Formen  und  Worte  in  einheimischen  Denkmalem 
Belege  zu  schaffen.  Aber  nicht  nur  das,  Hanka  hat  sogar  in  den 
von  ihm  später  besorgten  Ausgaben  altböhmischer  Texte  zu  Ounsten 
des  sprachlichen  Charakters  der  beiden  Handschriften  in  seinen  Vor- 
lagen richtig  geschriebene  Formen  gefälscht  mit  der  unverkennbaren 
Absicht,  neue  Belege  der  fehlerhaften  Sprache  der  EH  zu  liefern* 
Wir  fragen  nun:  kann  Hanka,  der  zur  Beglaubigung  der  Echtheit 
seines  Fundes  solcher  Mittel  sich  bediente,  von  dieser  Echtheit  über- 
zeugt gewesen  sein?  Diese  fälschende  Hil&thätigkeit  Hankas  hat  zu- 
dem schon  im  J.  1827  stattgefunden,  also  zu  einer  Zeit,  da  von  keiner 
Seite  gegen  die  EH  irgend  ein  Verdacht  geäussert  wurde,  und  dodi 
hielt  es  Hanka  für  angezeigt,  auf  solch  eigenthümliche  Weise  seinem 
angeblichen  Funde  beizuspringen.  Wir  meinen  nun,  dass  Hanka  selbst, 


Zur  Beleachtang  des  HandschriftenstreiteB  in  Böhmen.  375 

da  kein  anbefangener  Beortheiler  aller  dieser  umstände  an  der  un- 
bedingten Gompetenz  dieses  .Ungläubigen'  im  Geringsten  zweifeln 
wird,  damit  die  EH  thatsächlidi  für  eine  Fälschung  erklärt  hat' 

Nachdem  wir  den  offenbaren  Zweck  der  gelungenen  Fälschungen 
Hankas  dargelegt  haben,  müssen  wir  auch  die  ungeschickten  kurz 
besprechen.  In  diese  Kategorie  gehören  das  sogenannte  Yydehrad- 
Ued,  das  MinneÜied  König  Wenzels  und  die  1849  zum  Vorschein  ge- 
kommenen Prophetien  Libuschas.  Diese  Fabrikate  sind  sämmtlich 
sdion  im  J.  1858  als  überaus  plumpe  lUschungen  erkannt  worden, 
und  man  hat  seither  sum  üeberdrnss  oft,  auch  noch  in  der  allerletzten 
Phase  des  Streites|,  auf  diese,  wie  die  Vertheidiger  der  EH  und  GH 
meinen,  , wirkliehen '^  Faba  im  Gegensatz  zu  den  „kostbaren  echten 
Handschriften'  hingewiesen.  Nun  ergibt  sich  jedoch,  dass  die  im 
Muaeum  gegenwärtig  Terwahrten  Falsa  nicht  jene  ursprünglichen, 
sondern  später  gefertigte  Duplofalsificate  sind,  und,  da  die  zwei  zu- 
erst genannten  eine  scriptiira  in  palimpsesto,  wobei  die  weggekratzte 
Schrift  dem  15.  Jahrh.  angehört,  die  Prophetien  jedoch  ein  anderes 
offiBnkundiges  Merkmal  neuerer  Mache  aufweisen,  zu  dem  Zwecke  ab- 
sidttlich  recht  ungeschickt  hergestellt  wurden,  damit  der  Unterschied 
zwischen  ihnen  und  den  auf  diese  Weise  zu  rettenden  «Eostbarkeiten* 
in  die  Augen  springe.  Wie  wir  sehen,  hat  also  Hanka  sowol  durch 
die  älteren  gelungenen,  als  durch  die  jüngeren  absichtlich  plumpen 
Fälschungen  einen  und  denselben  Zweck  verfolgt,  den  nämlich,  die 
KH,  an  der  ihm  allein  gelegen  war,  nach  seiner  Art  zu  retten. 

Die  GH  tauchte  an  einem  Novembertage  1818  plötzlich  im  Prag- 
Kleinseitner  Postamte  auf,  indem  ein  Anonymus  dieselbe  als  Geschenk 
f&r  das  nengegründete  Museum  an  den  Oberstbui^grafen  einschickte. 
Diesem  Geschenke  lag  ein  mit  Bleistift  geschriebenener  Widmungs- 
settel  bei,  in  dem  der  Einsender  seine  Anonymität  mit  dem  umstände 
entschuldigte,  dass  die  Handschrift,  im  herrschaftlichen  Archiv  von 
ihm  au%efunden,  ohne  Yorwissen  des  Herrn  und  Eigenthümers,  der 
9 ein  eingeflebchter  deutscher  Michel*  sei,  dem  patriotischen  Institut 
prasentirt  werde.  Weiter  gibt  der  Anonymus  bekannt,  dass  er  sich 
eifirig,  aber  vergeblich  bemüht  habe,  den  Sinn  des  Pergamentfragments 
zu  enträthseln,  er  spridit  endlich  die  Erwartung  aus,  der  böhmische 
Professor  (zweite  Version:  einer  der  böhmischen  Professoren)  oder 
irgend  ein  anderer  Gelehrter  werde  das  vermögen,  was  ihm  nicht  ge- 
lungen sei,  und  er  sei  sehr  neugierig,  das  zu  er&hren.  Im  Museum 
wurde  die  Handschrift  von  Dobrovsk^  sogleich  f&r  eine  Fälschung 
erkannt,  nicht  ohne  Widerspruch  einiger  jüngerer  Literaten,  die  indes 
bei  Lebzeiten  Dobrovsk^  mit  ihrer  Ansicht  nicht  durchdringen  konnten. 


376  TruhlÄf. 

Erst  nach  dem  Tode  des  berühmten  Slayisten  (1829)  hatten  ihre  Be- 
mühungen einigen  Erfolge  des  Tollstandigen  Sieges  jedoch  erfreaten 
sie  sich  erst  im  Jahre  1840,  als  Palack;^  und  §afisüH[k  in  ihrem  um- 
fassenden Werke  yAelteste  Denkmäler  der  böhmischen  Sprache*  die 
allerdings  etwas  schwächlichen  Argumente  Dobrovsk^s  aus  dem  Felde 
schlugen.  Merkwürdiger  Weise  blieb  aber  immer  noch  der  Finder 
und  Einsender  unbekannt.  Erst  im  J.  1859  erfuhr  man  seinen  Namen 
und  manche  Umstände  der  Auffindung  hauptsächlich  durch  die  Be- 
mühungen Prof.  Tomeks,  der  das  Resultat  seiner  weitläufigen  Erkun- 
digungen in  der  Musealzeitschrift  veröfientlichte.  Damadi  ward  die 
Handschrift  im  Jahre  1817,  also  in  ebendemselben  wie  die  EH,  im 
Schlossarchiy  zu  Grünberg  von  dem  damaligen  Bentmeister  Eovaf 
aufgefunden.  Dieser,  ein  Mann  ohne  alle  höhere  Bildung  (nicht  ein- 
mal ein  Gymnasium  hat  er  besucht)  brachte  sie  eines  Tages  dem  GrQn- 
berger  Dechanten  Baubel  mit  den  Worten:  »Da  habe  ich  etwas  Merk- 
würdiges, und  wie  ich  aus  einigen  Worten  ersehe,  etwas  uralt  Böh- 
misches. '^  Auf  der  Dechantei  blieb  nun  die  Handschrift  bis  zum  No- 
vember 1818.  In  das  Geheimnis  der  Auffindung  wurden  frühzeitig 
von  Baubel  zwei  Männer  eingeweiht,  von  denen  1859  nur  der  eine, 
BaubeVs  Nachfolger,  Dechant  Zeman,  unter  den  Lebenden  weilte, 
der  andere,  Maler  Horöiöka,  war  1856  gestorben.  Hor£i6ka  war  ein 
bekannter  Freund  Hankas,  und  theilte  diesem  das  angebliche  Geheim- 
nis schon  im  J.  1850  mii  Zur  selben  Zeit  erfuhr  es  von  ihm  der 
Archäolog  P.  Erolmus  und  einige  andere  Männer.  Jedoch  nicht  aus 
diesem  Ereise,  sondern  aus  der  (hegend  von  Grünberg  kam  die  erste 
Anregung  zur  öfientlichen  Eenntnisnahme  des  Geheimnisses.  Ein  ge- 
wisser P.  Yofiäek  hörte  von  dem  bevorstehenden  Process  Hanka-Euh, 
und  erbot  sich  in  der  Meinung,  es  handle  sich  um  die  Auffindung 
der  GH,  in  einem  Briefe  an  Hanka  diesem  zum  Entlastungszeugen, 
da  er  um  die  Provenienz  der  GH  genau  wüsste.  Als  Hanka  merk- 
würdiger Weise  nicht  einmal  antwortete,  theilte  er  den  Sachverhalt 
Prof.  Tomek  mit,  der  dann  mit  gewohnter  Gründlichkeit  alle  von  uns 
soeben  kurz  skizzirten  umstände  aktenmässig  feststellte  und  der  Oefieni- 
lichkeit  übergab. 

Dieses  Actenmaterial  ist  sehr  sorgsam  zusammengestellt,  aber  Pro£ 
Tomek  hat  in  seinen  Deductionen  unseres  Erachtens  zu  wenig  Rück- 
sicht genommen  auf  den  Inhalt  des  anonymen  Zettels,  den  er  nichts 
desto  weniger  Eovä^  zuweist,  und  auf  das  sonderbare  und  verdächtige 
Schweigen  Hankas.  Wer  bedenkt,  was  das  bedeutet  und  voraussetzt, 
ein  literarisches  Denkmal  von  so  geringem  Umfange  (4  Blätter  in  8®) 
und  von  so  sonderbarem  Aeusseren  (schmutziges  Pergament  mit  bei- 


Zur  Belenchtung  det  HandBcbnAenstreites  in  Böhmen.  377 

nahe  unleserlichen  Schriftzügen  und  scriptio  continua)  nicht  nur  auf- 
zufinden,  sondern  auch  dessen  Werth  einig^rmassen  zu  ahnen,   der 
wird  Ton  üranÜEUig  an  über  diesen  simplen  HandschriMnder  stutzig 
werden.     Doch  lassen  wir  Eovä^  als  Finder  gelten  und  betrachten 
wir  sein  nachheriges  Verhalten  dem  Funde  gegenüber.  Die  Handschriftt 
auf  deren  Entrathselnng  der  Finder  so  neugierig  war,  wurde  bekannt- 
lich sogleich  als  eine  Fälschung  erkannt,  während  jüngere  Patrioten 
dieselbe  für  das  älteste  und  kostbarste  Denkmal  der  böhmischen  Lite- 
ratur hielten.    Dazu  sollte  nun  Eot&,  der  glückliche  Finder,   ge- 
schwiegen haben?    Aber  da  heisst  es:  er  hat  seinen  Herrn  gröblich 
beschimpft  und  musste  schweigen,  um  nicht  des  Dienstes  verlustig  zu 
werden.  Darauf  entgegnen  wir:  aus  Tomeks  Akten  erhellt,  dass  Eovär 
schon  zu  Ende  1819  aus  dem  Dienste  ohne  Pension  entlassen  wurde 
und   seitdem  bis  zu  seinem  Tode   (1848)   ein  kümmerliches  Dasein 
fristete.    Warum  schwieg  er,  als  der  Ton  ihm  beschimpfte  Oraf  1822 
gestorben  war?  Warum  meldete  er  sich  insbesondere  nicht  im  Jahre 
1840,  als  sein  Fund  von  Palaek;^  und  dafeü^  wieder  zu  Ehren  ge- 
bracht ward?  Konnte  er,  unter  dürftigen  Verhältnissen  lebend,  nicht 
auf  Dankbarkeit  rechnen  von  Seiten  der  Nation,   welcher  er  ein  so 
kostbares  Geschenk  zugewendet  hatte?    Sein  beharrliches  Schweigen 
beweist  unseres  Erachtens,  dass  er  unmöglich  jener  neugierige  Schreiber 
des  Begleitzettels  gewesen  sein  kann,  der  sich   sicher  seines  hohen 
Verdienstes  um  die  Nation  bewusst  war,  dagegen  aus  triftigeren  Grün- 
den, als  diejenigen  Sa&fiks  und  Palackys  waren,    schweigen  musste. 
Und  was  that  der  berühmte  Handschriftenkenner,  Literator  und  Biblio- 
thekar des  Museums,  Hanka?  Er  hatte  nach  seinem  eigenen  Geständ- 
nis bereits  im  J.  1850,   nachdem   zwei  Jahre  zuvor  Koj&t  gestorben 
war,  das  für  die  böhmische  Literaturgeschichte  so   wichtige  Ereignis 
von  HoriiSka  erfahren  und  —  schwieg.  Ja  er  schwieg  noch  im  J.  1856, 
als  der  Maler  Ror&SkA  gestorben  war  und  er  hielt  es  sogar  noch  im 
J.   1858  für  angezeigt  zn  schweigen,  als  P.  Vofiäek  ihm  seine  Dienste 
anbot  und  die  Provenienz  der  Handschrift  bezeugen  wollte.   Hier  ge- 
nflgt  es  unseres  Erachtens  durchaus  nicht  den  constatirten  Thatsachen 
das  Nebenwort  , leider*  hinzuzufügen,  denn  Hanka   war  bekanntlich 
kein  simpler  Nachtwächter  von  Eöniginhof,  der  sich  um  die  böhmische 
Literaturgeschichte  nicht  zu  bekümmern  hatte',  sondern  nahm  in  der 
Gelehrtenrepublik  Böhmens  eine  hervorragende  Stelle  ein.  Wenn  Hanka 
es  für  gerathen  hielt,  zu  schweigen,   so  hatte  er  gewiss  einen  sehr 
triftigen  Grund,  und  dieser  Grund  bestand  in  dem  Schuldbewusstsein 
des  Falsators.     Wenn   wir  unserer  Ueberzeagung  in  dieser  Richtung 
Ausdruck  geben,  tasten  wir  nicht  im  geringsten  die  von  Prof.  Tomek 


378  T  r  u  h  1  ä  f . 

eruirten  Thatsachen  an,  soweit  dieselben  sich  aus  den  AussagiML  der 
1859  noch  lebenden  Zeugen  ergeben.  Unsere  Meinung  wird  all- 
gemein Terständlich,  wenn  wir  hinzufögen,  dass  Hankas  yertaauter 
Freund  und  1816  —  1818  Zimmergenpsee  Jos.  Linda  (f  1834)  der  Ghrün- 
berger  Gegend  entstammte.  Wir  sehen  also,  dass  der  notorische  Fal- 
sator  Hanka  auch  in  die  Provenienzangelegenheit  der  GH  —  gewiss 
nicht  zum  Yortheile  dieses  angeblich  alten  Literaturdenkmals  —  ver- 
wickelt ist. 

IL 

Sofern  das  Aeussere  einer  Handschrift  in  Betracht  kommt,  haben 
wir  zu  untersuchen  1)  den  Stoff,  auf  dem,  2)  die  FlCissigkeit,  mit  der 
geschrieben  ward,  3)  den  zeitlichen  Charakter  der  Schriftzüge,  end- 
lich 4)  die  Schreibertechnik  insbesondere.  Wenn  wir  im  Nachfolgenden 
unsere  beiden  Handschriften  von  diesen  Gesichtspunkten  aus  betrachten, 
werden  wir  finden,  dasb  einestheils  gar  keine  zwingenden  Gründe  vor- 
liegen, dieselben  dem  Mittelalter  unbedingt  zuzuweisen,  andemtheils 
sehr  bedenkliche  palaographische  Gebrechen  uns  zwingen,  deren  jüngeren 
Ursprung  d.  h.  Fälschung  anzuerkennen. 

Der  Stoff,  auf  dem  in  beiden  Handschriften  geschrieben  ward, 
ist  bekanntlich  Pergameni  Bei  der  KR  erregt  dieses  keine  Bedenken ; 
bei  der  GH  ist  neuestens  noch  nicht  in  der  Richtung  eine  technische 
Untersuchung  gepflogen  worden,  ob  wir  es  nicht  etwa  mit  einem 
Palimpsest  zu  thun  haben.  Wie  immer  übrigens  die  Prüfung  aus- 
fallen mag,  wir  geben  den  Yertheidigem  der  Echtheit  bereiifwillig 
zu,  dass  das  Pergament  beider  Handschriften  wirklich  alt  sei,  denn 
an  einem  solchen  war  zu  Anfang  dieses  Jahrhund^ts,  wo  so  viele 
Elosterbibliotheken  barbarisch  verschleudert  wurden,  kein  Mangel. 
Anders  verhält  sich  die  Sache,  wenn  die  Techniker  es  sich  herans- 
nehmen,  das  Alter  dtT  Schrift  chemisch  oder  mikroskopisch  zu  be- 
stimmen. 

Es  muss  nämlich  — ^  gewiss  zum  Entsetzen  aller  Gelehrten  — 
berichtet  werden,  dass  zur  Zeit  eine  Gommission  in  Prag  tagt,  wdche 
ernstlich  bestrebt  ist,  das  Alter  der  beiden  Handschriften  chemisch 
und  mikroskopisch  zu  prüfen.  Es  soll  auch  weiter  zugestanden  werden, 
dass  dieselbe  auf  Anregung  des  Prof.  Gebauer  selbst  eingesetzt  wurde, 
der  zumal  aus  philologischen  Bücksichten  —  und  diese  sind  die  mass- 
gebendsten  —  zwar  von  der  absoluten  Unechtheit  der  Handschriften 
überzeugt  war,  jedoch  in  Anbetracht  des  Umstandes,  dass  es  sich  in 
diesem  Falle  um  allgemein  hochgehaltene  und  verehrte  Literatur- 
denkmäler handelt,  den  Schein  wissenschaftlicher  Autokratie  vermeiden 


Znr  Beleuchtang  des  Handschrifbenstreites  ia  Böhmen.  379 

wollte.  Er  sah  auch,  dass  seine  fEtchmännischen  ünechtheitsgründe 
anr  wenigen  Leuten  zuganglich  sein  werden,  und  dass  der  unver- 
meidliehe  Streit  bedeutend  verkürzt  werden  könnte,  wenn  etwa  die 
ChCTuker  in  den  nun  einmal  f&r  unecht  erkannten  Handschriften 
irgend  einen  *Stoff  fanden,  der  die  Welt  unbedingt  zwingen  würde, 
die  Fälschung  zuzugestehen^).  Dass  die  so  ins  Dasein  gerufene  Com- 
mission  diese  ihre  negative  Aufgabe  verkennen  und  die  positive  Frage 
werde  lösen  wollen,  wie  alt  beim  Abgang  jener  Merkmale  neueren 
Ursprungs  die  Schrift  auf  dem  Pergament  ist,  das  konnte  Gebauer 
um  so  weniger  vermuthen,  als  einzelne  Commissionsmitglieder  in 
voraus  erklarten,  dieser  Au%abe  sei  die  Chemie  nicht  gewachsen. 
Nichtsdestoweniger  hielten  sich  die  Chemiker,  Prof.  äafafik  und  BSlo- 
houbek,  f&r  befugt,  auf  Grundlage  ihrer  chemischen  und  mikrosko- 
pischen Untersuchungen  zunächst  die  EH  für  sehr  alt  (14.  Jahrh.) 
zu  erklireiL  Nachdem  die  Deductionen  des  ersteren  Chemikers  jeder 
Laie  zu  entkräften  im  Stande  ist,  die  langathmigen  Beweise  BSlo- 
houbeks  aber  eine  chemische  Celebrität  ersten  Banges,  Prof.  Wislis- 
cenus  in  Leipzig,  ^für  sammt  und  sonders  &lsch  und  ungerechtfertigt*' 
erklart  hat'),  sind  wir  der  weiteren  Besprechung  dieser  Vorgänge 
um  so  mehr  überhoben,  als  jeder  Unbefangene  die  vollständige 
Nichtberechtigung  der  Chemie  auf  diesem  Gebiete  zu  beurtheilen  ver- 
mag. Ln  Allgemeinen  müssen  wir  in  Beziehung  auf  Stoff  und  Tinte 
daran  festhalten,  dass  zuvörderst  in  der  EH  (die  GH  ward  noch  nicht 
untersucht)  nichts  materielles  sich  findet,  was  deren  neueren  Ursprung 
geradezu  declariren,  aber  auch  natürlich  nichts,  ^  was  die  Alterthüm- 
lichkeit  derselben  unbedingt  verbürgen  würde. 

Gehen  wie  nun  zur  paläographischen  Seite  im  engeren  Sinne 
über. 

Die  Schrift  der  GH  ist  die  sogen,  semiunciale,  in  der  die  Uncial- 
buchstaben  im  Verhältnis  zu  den  Gapitalen,  die  nicht  besonders  zahl- 
reich und,  und  den  zahlreicheren  Minuskeln  vorwiegen.  Dieser  letztere 
Umstand  sowie  ganz  besonders  der  auffallend  späte  Charakter  einiger 
Minuskeln  (besonders  des  ,a')  nöthigte  den  böhmischen  Paläographen 
Prof.  Emier  im  Gegensatz  zu  ^afaHk  und  Palack^,  welche  die  Hand- 
schrift in  das  9.  Jahrh.   verlegten,   zum  Geständnis,  dieselbe  könne 


')  8o  hat  denn  dieselbe  Commissioii  das  sog.  Evangelium  Johannis,  welches 
früher  ins  11.  Jahrhundert  verlegt  ward,  für  unecht  erklärt,  weil  in  demselben 
Graphit  als  Schreibmaterial  verwendet  wurde. 

*)  Siehe  dessen  Briefe  vom  16.  Juli  und  4.  Aug.  1887  im  Athenäum  1887 
(5.  Jahrg.  S.  Heft  8.  74-76). 


380  T  r  u  h  U  f . 

nicht  vor  der  zweiten  Hälfte  des  13.  Jahrh.  geschrieben  worden  sein. 
Doch  es  kann  weder  die  alte  Falacky'sche  Zeitbestimmung  aus  Gründen^ 
die  Emier  richtig  anführt,  noch  aber  auch  die  neue  Emler^sche  zu- 
treffend sein  und  zwar  deshalb,  weil  es  im  ganzen  13.  (ja  nicht  ein- 
mal im  12.)  Jahrhundert  gewiss  kein  einziges  Analogon  fttr  ein  der- 
artiges Gemengsei  von  Buchstaben  im  mitteleuropäischen  Schriftthum 
gibt  Hiebei  ist  noch  ganz  besonders  in  Anschlag  zu  bringen  die 
scriptio  continua,  die  einer  viel  früheren  Periode  angehört,  während 
wieder  die  mit  Tinte  gemachte  Zeilenliniirung  auf  eine  etwas  spatere 
Zeit  hinweist  Diese  Ungereimtheiten  erkennt  Prof.  Emier  an,  aber 
die  Erklärungen,  die  er  ihnen  beifügt,  um  die  GH  wenigstens  für  das 
13.  Jahrhundert  zu  retten,  sind  unbefriedigend.  Er  meint  nämlich, 
ein  ungeübter  Schreiber,  der  nicht  genau  wusste,  wie  zu  seiner  Zeit 
allgemein  geschrieben  wurde,  habe  leicht  auf  ein  solches  Gemengsel 
älterer  und  neuerer  Schriftcharaktere  verfallen  können.  Dagegen  ist 
zunächst  zu  bemerken,  dass  der  Schreiber  der  GH  mit  nichten  als 
ein  ungeübter  Anfänger  in  seinem  Handwerk  bezeichnet  werden  darf. 
Die  Schrift  ist  nämlich  ebenmässig  und  gefällig  und  verräth  eine  feste 
und  durch  langjährige  üebung  gestählte  Hand,  vrie  schon  Palacky 
im  J.  1840  mit  beredten  Worten  ausgesprochen  hat  Dann  dürfen 
wir  auch  nicht  vergessen,  dass  es  im  13.  Jahrh.  (und  hernach  noch 
lange)^  keine  anderen  als  Lateinschulen  gab.  Sowie  die  Zöglinge  in 
denselben  die  gleichzeitige  Lateinschrift  erlernt  haben,  so  schrieben 
sie  dieselbe,  ob  nun  ein  lateinischer  oder  ein  Vulgärtext  mit  der  Feder 
zu  fixiren  war.  Unberechtigt  ist  daher  das  Zugeständnis,  das  Prof. 
Emier  zu  Gunsten  der  Vertheidigung  einer  Handschrift  macht,  welche 
in  Anbetracht  der  sonstigen  zahlreichen  Kennzeichen  der  Unechtheit 
dasselbe  durchaus  nicht  verdient  Auch  ist  der  Meinung  Emiers  ent- 
gegengehalten worden,  dass  die  Vorstellung  eines  solchen  Schreibers 
im  13.  Jahrb.,  welcher  die  zu  seiner  Zeit  gangbare  Schrift  nicht  kannte, 
dagegen  ältere  und  neuere  Schriftcharaktere  zu  einem  eigenen  Schreib- 
sjstem  ad  hoc  zu  combiniren  verstanden  hätte,  geradezu  undenkbar 
ist  Insofern  jedoch  verdient  das  paläographische  Parere  Emiers  be- 
züglich der  GH  Anerkennung,  als  in  demselben  die  ehedem  hoch- 
gehaltene, eigenthümlich  böhmische  Schreibsch  ule  nicht  mehr  aus- 
drücklich erwähnt  wird.  Das  Resultat  muss  demnach  lauten:  Die  im 
Charakter  von  allen  lateinischen  sowol  als  böhmischen  Denkmälern 
des  13.  Jahrh.  abweichende  Schrift  der  GH  ist  für  dieses  Jahrhundert 
und  für  das  Mittelalter  überhaupt  unmöglich.  In  demselben  Sinne 
äusserte  sich  schon  im  J.  1847  Pertz,  der  die  Handschrift  für  ein 
9 zweifellos  neueres  Machwerk  erklärte.* 


Zur  Beleuchtung  des  HandBchriftenstreiteB  in  Böhmen.  381 

Der  Schriftcharakter  der  EH  erregt  nicht  solche  Bedenken,  ja 
man  könnte,  da  eine  Hohenforter  Handschrift  angeblich  sehr  ähnliche 
Schriftzüge  aufweist,  von  palaographischen  Bedenken  überhaupt  ab- 
sehen, wenn  in  dieser  Handschrift  nicht  eine  eigenthümliche  Schreiber- 
tecfanik  znm  Vorschein  käme,  wie  sie  mit  einziger  Ausnahme  der  QH 
in  keinem  anderen  böhmischen  Literaturdenkmal  sich  wiederfindet. 
Doch  darüber  wird  weiter  unten  berichtet  werden.  Hier  bemerken 
wir  nebenbei,  dass,  wenn  diese  Schriftähnlichkeit  wirklich  so  auffallend 
ist,  die  Hohenfurter  Handschrift  sehr  leicht  dem  Falsator  als  Vorlage 
gedient  haben  kann.  Es  ist  nämlich  Thatsache,  dass  Hanka  mit  dem 
Hohenfurter  Cistercienser  Pro£  Millauer  in  Frag,  der  bekanntlich  sehr 
eifrig  historische  Studien  betrieb,  yiel  verkehrte,  ja  sogar  von  ihm, 
wie  er  in  der  Vorrede  seiner  Starobyl^  skl^anie  selbst  bekennt,  Hand- 
schriften entlehnte.  Aber  auch  noch  auf  anderem  Wege  konnte  Hanka 
diese  Handschrift  zu  Gesicht  erhalten  haben.  Aus  der  Biographie  des 
ersten  Uebersetzers  der  EH  Sroboda,  eines  intimen  Freundes  Hankas, 
wissen  wir,  dass  derselbe  um  das  J.  1817  in  der  Hohenfurter  Eloster- 
bibliothek  Studien  machte  und  daher  sehr  wol  in  der  Lage  war,  die 
Entlehnung  dieser  Handschrift  an  Hanka  zu  vermitteln,  um  dem  Vor- 
wurfe eines  allerdings  kühnen  Schlusses  von  der  Möglichkeit  auf  die 
Wirklichkeit  auszuweichen,  bemerken  wir  übrigens,  dass  wir  diese  Com- 
bination  durchaus  nicht  hoch  anschlagen,  weil,  wenn  die  Schrift  des 
Hohenfurter  C!odex  jener  der  EH  sehr  ähnlich  sein  sollte,  dieselbe 
sicher  kein  ünicum  ist,  und  der  Falsator  auch  eine  andere  ähnlich 
geschriebene,  jetzt  unbekannte  Vorlage  benützt  haben  kann.  Zur  Er- 
örterung dieses  gewiss  nebensächlichen  ümstandes  zwingt  uns  das 
Gebahren  einiger  Vertheidiger,  die  aus  dieser  vielleicht  nur  zufalligen 
Schriftencongruenz  viel  Wesens  machen,  da,  wie  sie  sagen,  Professor 
Höfler  erst  in  den  fünfisiger  Jahren  auf  die  Hohenfurter  Handschrift 
die  Aufmerksamkeit  lenkte.  Wenn  diesem  Umstände  irgend  ein  Ge- 
wicht zu  Gunsten  der  Echtheit  der  EH  beigelegt  werden  sollte,  müssten 
die  Vertheidiger  den  bestimmten  Beweis  führen,  dass  die  Benützung 
dieser  Handschrift  im  J.  1817  von  Seite  Hanka's  unmöglich  war. 
Diesen  Beweis  zu  erbringen,  sind  sie  natürlich  nicht  im  Stande. 

Die  Schrift  der  EH  ist  klein  und  zierlich,  und  es  spricht  ihr 
Charakter  eher  für  das  13.,  als  für  das  zweite  Viertel  des  14.  Jahrk, 
in  welche  SiCit  man  die  Handschrift  aus  philologischen  Rücksichten 
und  in  Anbetracht  der  weiter  unten  zu  besprechenden  MiUione- 
Parallele  seitens  der  Gläubigen  gegenwärtig  verlegt.  So  haben  schon 
Dobrovsk^  und  Falack^  geurtheilt,  da  sie  der  Zwang  der  philologi- 
schen Beweismittel  noch  nicht  belästigte.    Wir  messen  auch  diesem 


382  TruhlÄf. 

unbedeutenden  zeiÜichen  Abstand  kein  besonderes  Gewicht  zu  Un- 
gunsten der  Echtheit  bei,  und  würden  sogar  in  Beziehung  auf  die 
Graphik  der  EH  alle  Bedenken  fallenlassen,  wenn  sich  in  dieser 
Handschrift  nicht  eine  eigenthümlicheSchreibertechnik 
offenbaren  würde,  vermöge  welcher  die  EH  von  allen 
allbohmischen  Literaturdenkmälern,  so  viel  wir  ihrer 
kennen,  sich  unterscheidet,  und  —  gewiss  nicht  zu  ihrem 
Vortheile —  theilweise  mit  der  einzigenGH  übereinstimmt 

Vier  Hauptgebrechen  haben  wir  in  paläographischer  Hinsicht  an 
der  EH  auszusetzen,  von  denen  zwei  die  Abbreviaturen,  je  eines  die 
Ortho^aphie  und  Gorrectur  betreffen.    Nehmen  wir  sie  einzeln  vor. 

1)  Während  in  vollkonmiener  Uebereinstimmung  mit  der  latei- 
nischen Paläographie  die  Abbreviatur  ,p^  in  sämmtUchen  altbShm. 
Denkmälern  ,per'  und  ,par^  (selten  ^por^)  bedeutet,  treffen  wir  sie  in 
der  EH  und  GH  nicht  in  dieser  allgemein  üblichen  Bedeutung,  son- 
dern für  ,prö'  und  ,pri'  (,pf8'  und  ,pfi').  Diese  Anomalie  versuchte 
Palack^  1840  so  zu  erklären,  dass,  da  die  Silben  ,per^  und  ,par^  im 
Böhmischen  wahre  Seltenheiten  sind,  ihr  Abbreviationszeichen  sehr 
leicht  auf  die  häufig  vorkommenden  Silben  ,pre^  und  ,pri^  übertragen 
werden  konnte.  Diese  Erklärung  setzt  stillschweigend  voraus,  dass 
der  Schreiber  die  lateinische  Schreibweise  kannte,  so  wie  er  denn  die 
Eürzungen  ,p'^'  (=  ,pra')  und  ,jp'  (=  ,pro')  richtig  verwendet  War 
jedoch  das  der  Fall,  wie  konnte  ihm  unbekannt  bleiben,  dass  auch 
die  lateinische  Schreibweise  fQr  die  Silben  ,pre^  und  ,pri^  ihre  längst 
feststehenden  Abbreviaturen  habe  ?  Wenn  jedoch^  der  Schreiber,  wie 
Prof.  Emier  meint,  die  lateinische  Schreibweise  nicht  kannte,  sondern 
überhaupt  anzeigen  wollte,  dass  hier  etwas  gekürzt  sei,  wie  kommt 
es,  dass  er  ,pra^  und  ,pro'  richtig  kürzt?  Und  wenn  wir  auch  den 
kulturgeschichtlich  beinahe  unmöglichen  Fall  gelten  lassen,  ein  so 
gewandter  Schreiber,  wie  es  jener  der  EH  ist,  habe  die  lateinische 
Schreibweise  nicht  gekannt,  sondern  habe  irgend  eine  nationale  Schreib- 
schule (welch^  eine  Fiction!)  absolvirt:  die  ganze  Beihe  altböhmischer 
Denkmäler  des  14.  Jahrb.,  so  weit  in  ihnen  überhaupt  gekürzt  wird, 
belehrt  uns,  dass  es  im  Böhmischen  keine  anderen  Abbreviaturen  im 
Inlaute  gab,  als  eben  die  im  Lateinischen  üblichen.  Sollen  wir  uns 
aber  den  Schreiber  der  EH  (und  auffallender  Weise  auch  den  der 
GH  in  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrb.!)  ohne  jede  schulmässige 
Vorbildung  denken,  so  dürften  in  seinem  Werke  Eürzungen  über- 
haupt nicht  vorkommen,  sowie  es  wirklich  etliche  altböhtnische  Texte 
ohne  dieselben  gibt;  denn  Abbreviiren  ist  das  sicherste  Merkmal  schul- 
massiger  Vorbildung.   Wenn  wir  nun  nicht  so  und  auch  nicht  anders 


Zur  Belenchtung  des  Handsehriftenstreites  in  Böhmen.  383 

den  Schreiber  der  EH  und  GH  dem  Mittelalter  anzupassen  vermögen, 
f&r  das  Jähr  1817  ist  er  wie  geschaffen.  Hanka  hat,  wie  bekannt, 
bis  zu  diesem  Jahre  mit  lateinischem  Schrifbthum  sehr  wenig  zu 
schaffen  gehabt,  er  verstand  auch  noch  viel  später  lateinische  Texte 
des  Mittelalters  so  schlecht  zu  lesen,  dass  es  ihm  einen  öffentlichen 
Vorwurf  Palaclr^^s  einbrachte.  Aber  auch  sehr  wenige  altböhmische 
Texte  hatte  er  bis  zu  diesem  Zeitpunkte  kennen  gelernt,  von  diesen 
am  gründlichsten  und  genauesten  die  sogenannte  Eöniggratzer  und 
Si  Yeiter  Handschrift,  nach  welchen  er  damals  seine  Starobyla  Skia- 
danie  publicirte.  Und  merkwürdiger  Weise  abbreviiren  diese  zwei 
Handschriften  die  Silben  ,pre^  und  ,pri^  gar  nicht  Wollte  er  nun 
nach  seiner  lateinischen  Schriftvorlage,  die  er  wahrscheinlich  nicht 
genau  lesen  konnte,  die  Abbreviatur  ,p^  doch  benützen,  so  mag  er 
sehr  wol  diese  unverstandene  Kürzung  auf  die  böhmischen  Silben  ,pre^ 
und  ,pri^  übertragen  haben.  Wir  sehen  also,  dass  diese  Absonderlich- 
keit für  die  EH  und  GH  ein  untrügliches  Merianal  neuerer  Fälschung 
ist,  das  durch  irgend  eine  imaginäre  specifisch  böhmische  Schreib- 
schale um  so  weniger  beseitigt  werden  kann,  als  von  dieser  angeb- 
lichen Schule,  die  doch  beinahe  100  Jahre  geblüht  haben  müsste,  in 
der  böhmkchen  Literaturgeschichte  nicht  ein  einziges  Lebenszeichen 
mit  Ausnahme  eben  unserer  zwei  Streitobjecte  sich  vorfindet. 

2)  Bei  dem  zweiten  paläographischem  Gebrechen  der  EH  können 
wir  uns  kürzer  fassen.  Den  Anforderungen  der  historischen  Gram- 
matik gemäss  kann  die  Handschrift  von  den  Gläubigen  nicht  hinter 
das  Jahr  1850  eingestellt  werden,  und  doch  enthält  sie  Pronominal- 
endongsabbreviaturen  ,o^  und  ,u\  welche  in  echten  böhmischen  Texten 
erat  des  15.  Jahrb.  vorkommen.  So  z.  B.  wird  das  Wort  dobreho 
in  der  gereimten  Passion  Pateras  (1820 — 1350)  inlautlicb  dobho  mittels 
der  r-Eürzung  abbreviirt,  während  in  der  EH  analoge  Formen  mittels 
der  Endungsabbreviatur  (hier  eventuell  dobre^)  gekürzt  erscheinen. 
Dieser  Eürzungsanachronismus  wird  für  die  EH  noch  verhängnisvoller, 
wenn  man  erfiUirt,  dass  dieselbe  Anomalie  in  dem  nunmehr  allgemein 
zugestandenen  Falsum  des  glossirten  Musealpsalters  (sue^  =  sv^o) 
sich  findet  Zugleich  gibt  uns  dieses  Zusammentreffen  einen  Finger- 
zeig bezüglich  den  Fälschers,  wenn  wir  dessen  noch  bedürften. 

Dieser  Anachronismus  nun  und  die  vorhin  besprochene  Abbre- 
viatur ,p^  sind,  denke  ich,  für  jeden  Paläographen  hinlängliche  Be- 
weise stattgefundener  Fälschung.  Wie  können  wir  dem  gegenüber 
das  Gutachten,  welches  Pertz,  gewiss  ein  gewiegter  Paläograph,  zu 
Gunsten  der  Echtheit  der  EH  abgegeben  hat,  erklären?  Sehr  ein&eh. 
Pertz  besah  die  Handschrift,   deren  Züge,   wie  auch  wir  zugestehen. 


384  TruhUE 

an  sich  keine  besonderen  Bedenken  erregen ,  er  besah  gewiss  anck 
die  äusserlich  richtig  geformten  Abbreviaturen ,  erkannte  jädoeh,  der 
böhmischen  Sprache  unkundig,  deren  abweichende  Bedeutung  nickt, 
und  hielt  sie  mit  den  üblichen  lateinischen  f&r  conform.  So  fand  er 
denn  an  der  EH  allerdings  nichts  durchaus  Verdächtiges,  wol  aber 
an  der  GH,  die  er  alsbald  fdr  ein  Machwerk  erklarte.  Oder  kann  es 
Jemand  ernstlich  glauben,  Pertz  hätte,  wenn  man  ihm  das  auseinander- 
gesetzt hätte,  was  wir  soeben  anführten,  sein  Votum  nicht  augen- 
blicklich geändert?  Mit  Unrecht  klammern  sich  daher  auch  nodi  die 
gegenwärtigen  Echtheitsyertheidiger  in  ihrer  Noäi  an  dieses  Votoui 
eines  unzureichend  informirten  Kenners  —  natürlich  nur  in  Besiehung 
auf  die  EH!  —  an. 

3)  Eine  weitere  anstössige  Eigenthümlichkeit  der  EH  betrifft  das 
böhmische  ^f\  welches  durchwegs  mit  ,rs^  wiedergegeben  wird.  Diese 
Wiedergabe  wäre  an  sich  nicht  auffallend,  wenn  damit  die  übrige 
Orthographie  übereinstimmen  würde.  In  ^f^  sind  nämlich  zwei  laut- 
liche Grundelemente,  ,r'  und  ,2',  enthalten,  die  durch  ,r8^  nur  dann 
richtig  wiedergegeben  sind,  wenn  das  ,s'  =  ,2*  im  ganzen  übrigen 
Texte  ist  Das  ist  nun  in  der  EH  nicht  der  Fall,  wo  sonst  ,s*  =  un- 
serem ,8*  und  ,&  ist  Es  widerspricht  daher  das  ,rs*  =r  f  in  der  EH 
der  übrigen  Orthographie  und  yerräth  den  modernen  Falscher.  Da 
derselbe  nämlich  fQr  sein  Operat  dazumal  kein  älteres  orthographisches 
Muster  vorfand,  als  ein  paar  Legendenfragmente  aus  dem  Anfange  des 
14.  Jahrb.,  übernahm  er  dorther  das  ,rs\  ohne  zu  beachten,  dass  da 
durchwegs  ,s'  =  ,2'  ist.  Gegen  diese  Einwendung  wussten  die  Ver- 
theidiger  nichts  anderes  yorzubringen,  als  dass  der  Laut  ,F  in  Ter- 
schiedenen  Denkmälern  yerschieden  au^^drückt  werde,  woran  ja  Nie- 
mand zweifelt 

4)  Ein  Hauptgebrechen  der  EH  sind  auch  ihre  Correcturen,  welche 
zu  grossem  Theile  die  deutliche  Tendenz  des  Correctors  verrathen, 
jüngere  Sprachformen  in  ältere  umzuändern.  Wieso  einem  wirklich 
altböhmischen  Schreiber  um  das  J.  1340  an  sprachlichen  Archaismen 
so  yiel  gelegen  sein  konnte,  um  bereits  aufgeschriebene  Wortformen, 
die  zu  seiner  Zeit  gang  und  gäbe  waren,  in  ältere,  längst  nicht  mehr 
gebräuchliche,  umzubessem,  ist  uns  unbegreiflich.  Jeder,  der  mittel- 
alterliche Vulgärtexte  studirt  hat,  dürfte  gerade  das  Gegentheil  wahr- 
genommen haben,  weil  die  alten  Schreiber  ihren  Zeitgenossen  Yer- 
ständliche  Texte  liefern,  nicht  aber  moderne  philologische  Tendenzen 
yerfolgen  wollten i).    Dabei  ist  noch  besonders  anzumerken,  dass  diese 

■)  Damit  wir  übrigens  darüber  sieht  in  Unsicherheit  verbleiben,  wer  deim 
dieser  mittelalterliche  Philolog  der  KB  sei,  hat  Hanka  durch  die  Parallele  von 


Zar  Beleuchtung  des  Handsehriftenstreites  in  Böhmen.  ^$5 

hier  anstössig  gefundeneu  Correctoreu  nicht  etwa  neueren  Ursprungs 
sind,  sondern  zum  grossen  Theile  yon  einer  vor  einigen  Jahren  tagenden 
MusealcommiBsion  (der  sogen.  Gommission  f&r  Rasuren)  f&r  unbedingt 
alt  und  mit  der  Textschrift  gleichzeitig  erklart 'wurden.  Gegen  dieses 
ünechtheitsmerkmal  wussten  die  sonst  recht  gesprächigen  Vertheidiger 
nichts  vorzubringen,  obgleich  ihnen  vorgehalten  wurde,  dass  diese 
Eigenthümlichkeit  allein  im  Stande  ist,  die  Fälschung  zu  erweisen. 
Im  Gegentheil:  als  ob  die  soeben  erörterten  Gebrechen  gar  keine  Be- 
deutung hätten,  wird  noch  jetzt  in  Vertheidigerkreisen  behauptet,  die 
Qegner  hätten  in  paläographischer  Beziehung  nichts  Gewichtiges  vor- 
gebracht, und  ward  die  von  Prof.  Gebauer  gleichfalls  verlangte  Com- 
mission  zur  paläographischen  PrQfung  der  Handschriften  ein&ch  ab- 
gelehnt 

Schliesslich  müssen  wir  in  Beziehung  auf  die  Graphik  der  EH 
ein  wahres  argumentum  ad  hominem  unverkennbarer  Fälschung  an- 
fahren. Die  ersten  zwei  Blätter  der  Handschrift  nämlich  sind  schmale 
Streifen,  und  wurden  e«i  durch  vertikalen  Abschnitt  der  ehemals,  wie 
man  glaubte,  voll  beschriebenen  Blätter.  Der  hierdurch  angeblich 
verstümmelte  Text  weist  nun  solche  Eigenthümlichkeiten  auf,  dass 
durchaus  nicht  angenommen  werden  kann,  die  Blätter 
seien  zuvor  ganz  beschrieben  und  nachher  zerschnitten, 
sondern  noth wendig  gefolgert  werden  muss,  die  Streifen 
seien  erst  nach  erfolgter  Verstümmelung  beschrieben 
worden.  Die  Schrift  der  EH  ist  nämlich  so  beschafiPen,  dass  die 
Breite  der  einzelnen  Buchstaben  durchwegs  grosser  ist,  als  der  Baum 
zwischen  ihnen.  Wären  demnach  die  zwei  ersten  Blätter  wirklich 
zuerst  ganz  beschrieben  gewesen,  nachher  aber  zerschnitten  worden, 
so  müsste  der  vertikale  Schnitt  zum  wenigsten  die  Zeilen  und  Wörter 
so  verstümmelt  haben,  dass  in  angemessener  Anzahl  die  betroffenen 
Buchstaben  halbirt  erscheinen  Verden.  Das  trifft  nun  auf  den  Seiten 
1  und  3,  wo  der  Fälscher  gegen  den  Schnitt  zu  bequem  schreiben 
konnte,  so  ziemlich  zu,  nicht  aber,  wie  man  gleichfalls  erwarten  sollte, 
auf  den  Seiten  2  und  4,  wo  die  Schrift  von  der  Schnittkante  weg 
dem  unbeschnittenen  Bande  zuläuft.  Hier  finden  wir  anstatt  etwa 
30 — 40  nur  5  halbirte  Anfangsbuchstaben,  und  merken,  wie 
68  dem  Schreiber,  welcher  somit  blosse  Streifen  mit  Schrift  zu  füllen 
hatte,  unbequem  war  mit  Ansatz  halber  Buchstaben  die  Zeilen  zu  be- 


arcbaisirenden  Correcturen,  welche  er  in  der  der  Landtafel  gehörigen  Uand- 

sclirift  des  Bog.  Roeenberger  Rechtsbuches  (von  circa   1860)  anbrachte,  redlich 
rergesorgt 

Mitthdlimgen  IX.  25 


386  T  r  u^h  1  ä  f. 

ginnen.  Auf  den  Seiten  1  und  3  d^^egen  reiekt  wieder  niolii  überall 
die  Schrift  bis  an  den  Schnittrand,  wie  man  erwarten  sollte,  sondern 
es  finden  sich  auch  in  Mitten  halbirter  Worte  so  breite  unaosgefbllte 
Spatien  an  den  Schnittkanten,  dass  die  erst  nach  ZerachneiduBg  der 
zwei  Bl&tter  erfolgte  Texteinrückung  evident  ist.  Daher  war  man, 
obzwar  ein  gutes  Viertel  der  Zeilen  leserlich  ist,  nie  recht  im  Stande, 
dem  Texttorso  irgend  einen  halbwegs  annehmbaren  Sinn  abzulauschen, 
einzelne  WörterbruchstQcke  sind  sogar  blosse  Buchstabenconglomerate, 
die  unmöglich  jemals  irgend  einem  Wortganzen  angehören  konnten. 
Diese,  wie  wir  meinen,  auch  jedem  Laien  einleuchtenden  Beweisgründe 
unverkennbarer  Fälschung  sind  indessen  von  der  Mnsealcommission 
leider  unbeachtet  geblieben. 


m. 

Das  charakteristische  Merkmal  aller  bisheriger  Apologien  der  SH 
und  GH  ist  bei  Erörterung  der  einschlägigen  Fragen   gegenüber  der 
gesammten  übrigen  altböhmischen  Literatur  die  Inanspruchnahme  be- 
sonderer, angeblich  specifisch   nationaler  Standpunkte.     Schon   oben 
bei  Besprechung   der  paläographischen  Seite   haben   wir  angedeutet, 
dass  die  älteren  Gommentatoren  derselben  im  Hinblick  auf  den  hand- 
greiflichen Unterschied,  der  zwischen  den  zwei  Handschriften  und  allen 
übrigen   altböhmischen  Literaturdenkmälern   diesfalls    obwaltet,    ge- 
zwungen waren,  die  Hypothese  einer  eigenthümlioh  nationalen 
Schreibschule  au&ustellen.   Auch  in   Würdigung   der  poetischen 
Manier  insbesondere  der  epischen  Gedichte,  die  von  der  Qbrigen  alt- 
böhmischen Epik  sehr  weit  absteht  (nach  der  Abschätzung  äafiaHk^s 
„wie  der  Tag  von  der  Nacht  und  der  Himmel  von  der  Erde*),  nahmen 
die  Apologeten  eine  eigene  nationale  Dichterschule  an,  deren 
Anfange  in  die  prähistorische  Zeit  fallen  und  deren  Ausläufer  erat  in 
der  karolinischen  Periode  ersterben.   Diese  Hypothese,  welche  bis  heute 
blüht,  ward  nothwendig,   sobald  das  Dogma  erstarkte,   dass  die  ein- 
zelnen Gedichte  der  EH  verschiedenen  Zeitperioden  angehören,    was 
ohne  diese  Hypothese  nicht  möglich  wäre.    Endlich  Hess  es  sich  der 
Anfährer  der  philologischen  Yertheidiger  sogar  beifallen,  für  diese  Ge- 
dichte ganz  ernstlich  eine  eigenthümliche  Grammatik  zu  beanspruchen, 
d.   h.    die  Schule   eines   besonderen    poetischen    Dialects 
vorauszusetzen,  welche,  die  Gesetze  der  allgemeinen  Laut-  und  Formen- 
lehre  verschmähend,   am  liebsten   der  Freiheit   der  sogen,   ft^lschea 
Analogie  huldigte.    Und  30  brachten  denii  die  Vertbeidigi^r,  phf^^  es 
zu  ahnen,  die  beiden  , kostbaren  Literaturdenkmäler*  unverseheps  dort«> 


Zur  BeleocMung  des  Handscbriftenstreitefi  in  Böhmen.  387 

hin,  wohin  auch  die  Angreifer  sie  yerlegen,  ich  meine  ausserhalb 
der  Sphäre  altbohmischen  Schriftthums. 

Als  ob  an  diesen  drei  besonderen  Schulen  zum  Behufe  der  Yer- 
theidigung  der  Handschriften  i^oph  nicht  genug  wäre,  tauchte  in  der 
allerletzten  Phase  des  literarischen  Streites  noch  eine  vierte  auf,  die 
mysteriöseste  yon  allen.  Es  ist  das  zwar  nirgends  ausdrücklich  zu- 
gegeben worden,  aber,  wenn  man  der  Sache  auf  den  Grund  sieht, 
wird  man  gezwungen,  den  neuesten  Echtheitsyertheidigern  den  Glauben 
an  eine  besondere  Geheimschule  beizumessen,  yon  der  zwar  bis  ins 
16.  Jahrh.  kein  Lebenszeichen  existirt,  welche  jedoch  von  da  an- 
ge£Euigen  bis  zum  J.  1817  ihren  Adepten  die  Geheimnisse  der  Eönigin- 
hofer  Dichtungen  nach  Art  der  Fjthagoräer  von  Zeit  zu  2ieit  tropfen- 
weise offenbarte,  damit  sie,  auf  so  wunderbare  Weise  zur  Erkenntnis 
der  böhmischen  Urzeit  gelangt,  die  erstaunte  Nachwelt  belehrten.  Der 
erste  dieser  Esoteriker  soll  —  H^jek  von  Liboöan  gewesen  sein.  Die 
Mittheilsamkeit  dieser  geheimnisvollen  Schule  bezog  sich^  wie  indes 
die  Vertheidiger  meinen,  in  älterer  Zeit  ausschliesslich  auf  den  Inhalt 
(die  historische  und  archäologische  Seite)  der  EH  und  GH,  erst  zu 
Anfang  unseres  Jahrhunderts,  wie  hinwieder  wir  mit  Rücksicht  auf 
die  vielen  grammatischen  und  phraseologischen  Parallelen  folgerichtig 
behaupten  müssen,  auch  auf  die  formale  Seite  der  Dichtungen.  So 
beiläufig  lautet  die  Lehre  von  der  mysteriösen  Tradition,  fortgepflanzt 
zumal  von  den  Historikern  der  KH.  Wir  wollen  uns  im  Nachfolgenden 
kurz  mit  ihr  befassen. 

Die  epischen  Dichtungen  beider  Handschriften  können  wir  mit 
Rücksicht  auf  die  darin  besungenen  Ereignisse  folgendermassen  grup- 
piren:  1)  Oldfich  (Ereignis  historisch),  2)  Libussa-Gericht  und  öestmir 
(Ereignisse  mythisch,  auch  sonst  bekannt),  3)  Zäboj  und  Ludiäe  (Er- 
eignisse sonst  unbekannt),  4)  Beneä  und  Jaroslav  (Ereignisse  un- 
bekannt, aber  durch  Combination  historischer  Quellen  allenfalls  mög- 
lich). Es  ist  selbstverständlich,  dass  die  Historiker  zuvörderst  die 
erste  und  letzte  Gruppe  zu  beachten  haben,  am  allerwenigsten  natür- 
lich die  episch-lyrischen  Gedichte  der  EH  Jelen  und  Zbyhon  beachten 
können.  So  hat  denn  auch  Prof.  GoU  in  einer  separat  erschienenen 
Publikation,  deren  Titel  wir  in  der  Vorrede  brachten,  die  drei  ein- 
schlägigen Gedichte  (eigentlich  regelrecht  und  umständlich  nur  das 
Gedicht  Oldfich)  nach  vergleichender  Methode  analysirt,  und  gelangte 
zu  dem  Resultate,  dass  dieselben  unmöglich  in  alter  Zeit  entstanden 
sein  können,  sondern  fQr  Geistesproducte  eines  modernen  Dichters 
gelten  müssen.  „Incongruenz  zwischen  Geschichte  und  Dichtung  ist 
an  sich  kein  Beweis  der  Unechtheit,  kann  jedoch  dazu  beitragen,  die 

23* 


388  T  r  u  h  1  ä  f. 

Zeit  der  Entstehung  des  Gedichtes  zu  erkennen.  *  Diesen  Qrondsatz 
nahm  Pro£  Goll  zur  Bichtschnur  in  seiner  Analyse.  Wir  geben  hier 
kurz  seine  Ausführungen  wieder,  indem  wir  zugleich  die  Einwendungen 
der  Yertheidiger  berücksichtigen,  welche  am  liebsten  nur  den  obigen 
Vordersatz  gelten  lassen  mochten.     Also  zuerst  über  OldficL 

Dieses  Gedicht  erzählt  poetisch  die  Vertreibung  der  Polen  aus 
Prag  im  J.  1004.  Während  nach  der  Darstellung  des  ältesten  Chro- 
nisten Cosmas  die  Prager  Burg  Schauplatz  der  Begebenheit  war,  und 
noch  zu  Anfang  des  14.  Jahrh.  die  Chronik  Dalimils  mit  Cosmas  darin 
übereinstimmt,  wird  im  Gedichte  der  EH  die  Begebenheit  so  erzählt, 
als  ob  die  Böhmen  damals  die  mit  Mauern  versehene  Prager  (Alt-) 
Stadt  erobert  hätten.  Schon  im  J.  1849  (Musealzeitschrift)  hat  Pro£ 
Tomek  bewiesen,  dass,  nachdem  die  Altstadt  erst  um  die  Mitte  des 
13.  Jahrh.  mit  Bingmauern  yersehen  wurde,  das  Gedicht  nicht,  wie 
Palacky  meinte,  alter  sein  kann,  sondern  gegen  Ende  dieses  Jahr- 
hunderts entstanden  ist.  Dagegen  kann  man  mit  Recht  einwenden, 
dass  auch  noch  in  dieser  Zeit  die  Entstehung  schwer  denkbar  ist, 
weil  damals  gewiss  noch  das  Andenken  an  eine  so  wichtige  Neuerung, 
wie  es  die  Ummauerung  der  Hauptstadt  ist,  in  aller  Gedächtnis  zu 
frisch  sein  mochte,  als  dass  ein  Kunstdichter  (die  epischen  Gedichte 
der  EH  sind  nämlich  Eunstpioducte,  wie  jetzt  allgemein  zugegeben 
wird)  einen  solchen  Anachronismus  hätte  begehen  können.  Es  ge- 
hört daher  das  Gedicht  gewiss  einer  jüngeren  Zeit  an.  Prof.  Tomek 
meint  nichts  desto  weniger  (Musealzeitschrift  1886)  seine  Zeitbestim- 
mung aufrechthalten  zu  dürfen,  weil  angeblich  schon  der  deutsche 
Debersetzer  des  Dalimil  dieselbe  Verlegung  des  Schauplatzes  irrthüm- 
lich  bewerkstelligte.  Diese  prosaische  Uebersetzung  jedoch  entstand 
in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrh.  und  hat  gegenüber  dem  klaren 
Wortlaute  des  Originals  als  (in  diesem  Falle  —  wie  so  oft  durch  Ver- 
wechslung Yon  urbs  und  civitas  —  unrichtige)  Uebersetzung  keine 
Beweiskraft,  es  wollte  denn  Jemand  ernstlich  behaupten,  der  Dichter 
der  EH  habe  aus  dem  deutschen  Dalimil  geschöpft,  d.  h.  auf  anderem 
Wege  die  Fälschung  zugestehen. 

Indess  wird  die  Entstehung  des  Oldfich  in  eine  noch  viel  jüngere 
Zeit  gerückt  durch  die  aussergewöhnliche  Uebereinstimmung  vieler 
Details  mit  der  Erzählung  Häjeks.  Diese  schon  längst  von  Büdinger 
und  Nebesk;^  bemerkte  Congruenz  ergab  die  Alternative,  entweder 
müsse  Hajek  das  Gedicht  oder  aber  der  Dichter  H^jeks  Chronik  ge- 
kannt haben.  Dieses  Dilemma  scheidet  auch  die  neuesten  historischen 
Eritiker  des  Gedichts,  Tomek  und  GolL  Um  seine  Ansicht,  dass  näm- 
lich Häjek  aus  dem  Gedichte  geschöpft  habe,  zu  begründen,  liess  Prof. 


Zur  Beleüchtnng  des  HandschrifteiiBtreites  in  Böhmen.  389 

Tomek  H^eks  betreffende  Stelle  in  der  MuBealzeitsclirift  (1886)  yoU- 
standig  abdrucken.  Wer  nun  diese  Stelle  aufmerksam  liest  und  dann 
mit  dem  Wortlaute  des  Gedichtes  yergleicht,  wird  schwerlich  Tomeks 
Ansicht  beipflichten,  dass  diese  Erzählung  Paraphrase  irgend  einer 
Dichtung  überhaupt  und  des  Eonigiuhofer  Qedichts  insbesondere  sei. 
Es  ist  nämlich  H^jeks  Erzählung  so  prosaisch  trocken  und  baar  jeg- 
licher dichterischer  Erhebung ,  dass  an  ihn  ab  Esoteriker  durchaus 
nicht  gedacht  werden  kann. 

Es  gibt  aber  noch  einen  gewichtigen  Umstand,  der  ehemals  von 
Palack^  f&r  eine  Bürgschaft  besonderer  Alterthümlichkeit  des  Gedichtes 
gehalten  wurde,  nun  aber  gerechte  Bedenken  gegen  die  Echtheit  der 
Handschrift  erregt,  und  dieser  besteht  darin,  dass  der  Dichter  nach 
Vertreibung  der  Polen  in  ToUkommener  Uebereinstimmung  mit  der 
Geschichte  Jaromir  den  Thron  zum  zweiten  Male  besteigen  lasst.  Mit 
Ausnahme  zweier  gleichzeitiger  Chronisten,  deren  Berichte  jedoch  hier 
zu  Lan«le  erst  im  17.  Jahrh.  bekannt  wurden,  weiss  davon  keiner 
unserer  heimischen  Geschichtschreiber  älterer  Periode.  Aber  nicht 
einmal  von  Thietmar  wird  dieses  Ereignis  ausdrücklich  imd  klar  er- 
zahlt, sondern  die  zweimalige  Begierung  Jaromir's  lässt  sich  aus  seinem 
Berichte  nur  durch  eine  gelehrte  Deduction  erschliessen.  Es  ist  dies 
also  eine  Conjectur,  eine  sehr  wahrscheinliche,  aber  doch  nur  eine 
blosse  Conjectur,  und  diese  rührt  von  —  Dobner  (1772).  Palack^, 
der,  seine  Vorgänger  in  der  Geschichtschreibung  wenig  beachtend, 
nach  Originalquellen  arbeitete,  gelangte  allerdings  zu  demselben  Er- 
gebnis wie  Dobner;  da  er  jedoch  bei  den  älteren  böhmischen  Chro-. 
nisten  von  der  zweimaligen  Begierung  Jaromirs  keine,  dag^n  eine 
sehr  deutliche  Erwähnung  in  unserem  Gedichte  femd,  glaubte  er, 
dass  das  Gedicht  deshalb,  und  weil  in  ihm  der  Name  des  polnischen 
Königs  Boleslav  richtig  angeführt  wird,  bald  nach  der  besungenen 
Begebenheit  entstanden  sein  müsste.  Diese  Ansicht  ist  nun  durch  die 
aus  der  historischen  Topographie  Prags  geschöpfte  Beweisführung 
Tomeks  widerlegt,  die  Ansicht  des  letzteren  hinwieder  wegen  des  Zu- 
sammentreffens mit  Hajek  unhaltbar,  das  sich  nur  so  naturgemäss 
erklären  lässt,  dass  der  Dichter  Hajek  gekannt  habe,  und  nicht  um- 
gekehrt; endlich  zeigt  die  verdächtige  Uebereinstimmung  des  Gedichts 
mit  der  Dobner^schen  Conjectur  sehr  deutlich,  dass  der  Dichter  die- 
selbe gekannt  und  daher  unmöglich  dem  Mittelalter  hat  angehören 
können. 

Die  folgenden  zwei  Gedichte  der  EH,  Bened  und  Jaroslav,  be- 
singen keine  historisch  sichergestellten  Thatsachen,  sondern  nur  solche, 
deren  Möglichkeit  man  auf  Grundlage  einer  kühnen  Quellendeutung 


390  T  r  u  h  1  d  f . 

allenfalls  zulässig  finden  konnte.  Sie  entziehen  sich  deshalb  eigent- 
lich einer  streng  historischen  Analyse,  und  wir  besprechen  sie  hier 
kurz,  hauptsächlich  um  zu  zeigen,  dass  in  ihnen  nichts  enthalten  ist, 
was  ihre  Alterthümlichkeit  absolut  yerbQrgen  würde,  dagegen  Manches, 
was  auf  eine  moderne  Entstehung  hinweist. 

Im  BeneS  wird  in  yierzeiliger  Strophenform  eine  Niederlage  der 
Sachsen  besungen,  die  raubend  und  plündernd  in  Böhmen  eingefidlcn 
sind.  Der  Schauplatz  ist  Gross-Skal  (Hrubä  Sk^),  der  Held  Bene9, 
Hermanns  Sohn,  Zeit  det  Begebenheit,  «als  der  Fürst  zu  Otto  weit 
yom  Lande  sich  begeben  hatte.*  Nachdem  keine  alte  historische  Quelle 
über  eine  solche  Niederlage  zu  berichten  weiss,  mussten  sich  die  Com- 
mentatoren  in  blossen  Vermuthungen  ergehen.  Svoboda  (1829)  ver- 
legte die  Begebenheit  in  die  traurige  Periode  der  Brandenburgerherr- 
schaft nach  dem  Tode  König  Pfemjsl  II.,  hauptsächlich  mit  Bücksicht 
auf  die  Detailberichte,  wie  sie  sehr  übereinstimmend  mit  unserem  Ge- 
dichte für  diese  Zeitperiode  Hijek  erzahli  t^rofessor  Gk>ll  findet  die 
historische  Exegese  Svobodas  zutreffend,  während  Professor  Kalousek 
(OsySta  1886)  die  weiter  unten  erwähnte  Hypothese  Palack;^8  yer- 
theidigend  meint,  das  seien  loci  communes  einer  Inyasionsschilderung 
überhaupt.  Diese  Einwendung  wäre  nur  dann  gerechtfertigt,  wenn 
Ealousek  im  Stande  gewesen  wäre,  unter  den  vielen  InyasionssdiU- 
derungen  H^jeks  irgend  eine  andere  namhaft  zu  machen,  die  gleich 
viele  Detailähnlichkeiten  mit  unserem  Gedicht  hätte.  Nach  Svobodas 
Meinung  war  der  Dichter  Zeitgenosse  Dalimils,  welcher  indesseh  eben«- 
sowenig  als  Hajek  von  einem  Siege  Beneä^  des  Hermannsohnes  zu 
zu  berichten  weiss,  obzwar  er  mit  besonderer  Yorliebe  die  Kämpfe 
dieser  Periode  gegen  die  fremden  Gewalthaber  schildert.  Nachdem 
nun  schon  im  Jahre  1825  Jungmann  in  seiner  Literaturgeschichte 
(1.  Aufl.)  bei  Begistrirung  dieses  Gedichtes  auf  das  Jahr  1205,  d.  h. 
auf  die  Zeit  des  Königs  Pl^emysl  L,  hingewiesen  hatte,  trat  später 
Palacky  mit  der  Deutung  auf,  die  Sachsenniederlage  falle  in  das  Jaht 
1203,  als  Pfemysl  I.  dem  Kaiser  Otto  IV.  Hilfe  leistend  in  Deutsch- 
land weilte;  die  hier  sogen.  Sachsen  seien  eigentlich  Meissner  und 
gegen  Böhmen  deshalb  feindlich  aufgetreten,  weil  der  König  kurz  zu- 
vor seine  erste  Gemahlin  Adelheid  von  Meissen  Verstössen  hätte.  Diese 
Deutung  stützt  sich  einzig  und  allein  auf  den  Namen  einer  histo- 
rischen Person,  welche  in  einigen  Urkunden  am  Ende  des  12.  und  zu 
Anfang  des  13.  Jahrh.  als  Benessius  filius  Hermanni  vorkommt,  wie 
aus  Dobner  längst  hätte  bekannt  sein  können.  Dass  indes  dieser 
Beness  irgend  einen  Sieg  erfochten  habe,  das  erwähnt  keine  histo- 
rische Quelle,  obgleich  über  feindliche  Einfalle  der  Meissner  in  Böhmen 
zu  jener  Zeit  sonst  berichtet  wird. 


Zur  Beleuchtung  des  Haudfchriftenstreitea  in  Böhinea.  391 

Wir  köanen  daher  Wählen«  wie  schon  Jongmann  1825  angedeutet 
hai  Wollen  wir  aof  die  Schilderung  der  Drangsale  der  ländlichen 
Bevölkerung  Bücksicht  nehinen,  welche  im  Gedichte  und  in  H^jeks 
Bearbeitung  des  Oontinuator  Oosmae  sehr  ähnlich  lauteti  da  dieser 
Chronist  unter  den  Einbrechern  sogar  die  Sachsen  namentlich  anführt, 
80  passt  die  Schilderung  des  Gedichts  sehr  wol  nach  Syobodas  Be- 
stimmung auf  die  Zeit  der  Brandenburgisohen  Herrschaft;  aber  wir 
haben  da  keineai  Benessius  filius  Hermanni  (obgleich  er  sich  nach 
Golls  AusfÜhiuiigen  auch  sur  Noth  construiren  liesse);  Palack^  hin- 
wiederum fand  Ewar  den  Hermannssohn  Beness,  musste  aber  für  dessen 
Sieg  über  die  Sachsen  zu  einer  Oonjectur  Zuflucht  nehmen.  Diese 
historische  Conjectur  ist  viel  kühner,  als  jene  Dobners  in  Beziehung 
auf  Jaromir,  nichtsdestoweniger  glauben  wir  ihr  (natürlich  nicht  mit 
Beziehung  auf  Geschichte)  den  Vorzug  vor  der  Deutung  Svobodas 
(die  Goll  acceptirt)  aus  dem  gewichtigen  Grunde  geben  zu  sollen, 
weil  auf  dieselbe  zuerst  nicht  Palack^,  sondern  Jungmann  hingewiesen 
hat.  Konnte  er  das,  so  hat  er  gewiss  entweder  durch  mündliche  Be- 
lehrung oder  aus  Dobner  die  Persönlichkeit  des  Bene§  gekannt  und 
yon  Meissner-Einfallen  in  Böhmen  in  den  ersten  Jahren  des  13.  Jahr- 
hunderts Kunde  erhalten;  denn  dass  er  auf  den  blossen  Namen  Otto 
hin  seine  Zeitbestimmung  construirt  hätte,  ist  schwer  anzuQehmen. 
Dass  Übrigens  Jungmann  damals  geschichtliche  Studien  so  rührig  be- 
trieben hätte,  um  einige  Jahre  yor  Palack;^  auf  diese  letztere  Con- 
jectur zu  yerfallen,  wird  kaum  jemand  zu  begründen  in  der  Lage  sein : 
es  bleibt  daher  einzig  und  allein  die  Annahme  übrig,  er  habe  yon 
jemand,  der  es  genau  wissen  konnte,  Belehrung  erhalten.  —  Da  in- 
clessen,  wie  oben  bemerkt  wurde,  die  Persönlichkeit  des  BeneS  Her- 
manöy  schon  aus  Dobners  Annalen  bekannt  war,  schwindet  alle  Be- 
weiskraft für  die  Alterthümlichkeit  des  Gedichtes  und  mithin  der  ganzen 
Sammlung,  welche  Palacki^  aus  dem  Umstände  folgerte,  dass  yor  ihm 
Niemand  den  Benessius  filius  Hermanni  gekannt  habe.  Die  Anhänger 
des  Glaubens  an  eine  mysteriöse  Tradition  der  Königinhofer  Dich- 
tungen (tesoteriker)  sind  durch  die  Palaoky'sche  Co  mmentirung  aller- 
dings um  eine  Belegstelle  ärmer,  jedoch  können  die  kühnsten  unter 
ihnen  dafür  sogar  auf  die  geheimnissyoUe  Person  hinweisen,  yon  der 
Jungmann  seine  Belehrung  geholt  hai 

Das  epische  Gedicht  Jaroslay  besteht  bekanntlich  aus  mehreren 
TheileH  oder,  Wenn  man  will,  Bhapsodien,  yon  denen  wir  nur  drei 
kurz  besprechen  wollen,  nämlich  die  Ermordung  der  schönen  Kublai- 
tocht^^,  die  fiosteinkämpfe  und  den  Sieg  Jaroslays  bei  Olmütz.  Zu- 
y€^  j^dch  mögen  einige  Worte  der  berühmten  Zaubererscene,  soweit 


392  T  r  u  li  U  f. 

selbe  jener  des  böhmischen  MUlion  Marco  Polo^s  ähnlich  ist,  gewidmet 
sein.  Diese  Aehnlichkeit  ist  nämlich  so  auffallend,  dass  auch  Jireiek 
einen  blossen  Zufall  hier  nicht  gelten  lässt  Er  meint  sie  aber  so 
erklären  zu  dürfen,  dass  der  böhmische  üebersetzer,  an  dieser  Stelle 
seine  lateinische  Vorlage  weniger  beachtend,  eine  offenbare  Bieminisoenz 
aus  dem  Gedichte  eingeflochten  habe.  Wir  wollen  die  drei  besonders 
congruenten  Stellen  anf&hren. 

Lat  Text:  ut  illi  (incantatores  et  astrologi)  indicarei^t,  qualem 
eyentum  proelium  futurum  esset  habiturum. 

Böhm.  Uebers.:  aby  poT^Sli  uhodnüce,  kerakey  by  konec  jejich 
boj  mSl  YzietL 

EH:  aby  zyestoyali  uhodnüce,  kterak^  by  konec  boj  jmSl  yzietL 

Am  auffallendsten  ist  hier  das  in  beiden  böhm.  Texten  stehende 
Transgressiyum  , uhodnüce*,  welches  Min.  Jireöek  in  seiner  Abhand- 
lung (Gas.  Mus.  1877)  hat  durchschossen  druc'ken  lassen,  um  anzu- 
deuten, dass  nach  seiner  Meinung  der  üebersetsser  ganz  besonders 
durch  diese  Beigabe  yon  seiner  Vorlage  abgewichen  und  der  Gewalt 
der  Reminiscenz  yerfallen  ist  Dieser  Meinung  ist  nun  entgegenzu- 
halten, dass  das  latein.  indicare  prägnantere  Bedeutung  hat,  als  das 
böhmische  povedSti  (=  dicere),  nämlich  etwa  pfedpoySdSti  (yoraos- 
sagen),  uhodnüc  poygdSti  (errathend  sagen),  dass  somit  der  üeber- 
setzer durch  den  Beisatz  des  Transgressiyums  nichts  mehr  als  das  lai 
indicare  richtig  wiedergegeben  hat  und  an  eine  Beminiscenz  seiner- 
seits nicht  gedacht  werden  kann.  Da  somit  hier  yon  einer  Entlehnung 
des  üebersetzers  nicht  die  Rede  sein  kann,  muss  eine  Entlehnung  des 
Dichters  zugestanden  werden,  die  sich  übrigens  nicht  nur  auf  das 
oben  angeführte  Satzgefüge,  sondern  auf  die  ganze  nachfolgende  Dar- 
stellung der  Zauberei  erstreckt,  die  wir  indes  der  Kürze  halber  hier 
übergehen.  Wie  Jireöek  nun  selbst  bewiesen  hat,  ist  die  böhmische 
üebersetzung  um  das  J.  1400  entstanden  (die  Handschrift  ist  noch 
jünger),  somit  die  EH  gewiss  ein  Falsificat,  welches  durchaus  nicht 
durch  die  Behauptung  gerettet  werden  kann,  Dobrovsk;^  habe  den 
böhmischen  Marco  Polo  bis  1818  nicht  gekannt,  nachdem  schon  seit 
1870  (Musealzeitschrift)  Hankas  Vertrautheit  mit  demselben  yor  dem 
September  1817  documentarisch  sichergestellt  isi  So  haben  wir  denn 
abermals  einen  Esoteriker,  diesmal  den  ältesten,  beseitigt 

Die  Ermordung  der  TartarenfÜrstin,  welche  die  christlichen  Abend- 
länder besuchte,  um  fremde  Sitten  und  Gebräuche  kennen  zu  lernen, 
wird  zu  allererst  erwähnt  in  der  deutschen  Si  Hedwigslegende  des 
15.  Jahrb.,  während  die   älteren  lateinischen  Legenden  dayon  nichts 


Znr  BelenclitaDg  des  Handscbriftenstreites  in  Böhmen«  898 

wissen.  Mag  der  Ursprung  dieser  Sage  welcher  inuner  sein,  sicher 
ist  es,  dass  sie  in  Mahren  und  Schlesien  verbreitet  war,  und  am  über- 
einstimmendsten mit  nnserem  Gedichte,  wie  Pro£  Truhl^f  gezeigt  hat, 
in  dem  BeckoYsk^^schen  Oeschichtswerk  «Poselkyne*  vom  J.  1700 
erzählt  wird.  Aber  Truhltf ,  anstatt  den  richtigen  Schluss  zu  ziehen, 
dass  somit  der  Dichter  offenbar  aus  der  PoselkynS  geschöpft  hat,  findet 
plötzlich  an  dieser  Stelle  bei  Beckovsk^  eine  vom  übrigen  Text  ab- 
weichende stilistische  Formgewandtheii  Die  Erzählung  sei  an  dieser 
Stelle,  meint  er,  fliessend  und  zierlich,  im  Gegensatz  zum  Text  der 
deutschen  Legende  richtig  gekürzt,  aber  auch  wieder  durch  poetische 
Zuthaten  (Perlenreichthum  der  Fürstin)  erweitert,  und  das  sei  beim 
Compilator  BeckoYsk^  eine  ungewöhnliche  Erscheinung.  Deshalb  und 
wegen  der  yermeintlichen  sprachlichen  Archaismen  ,fkauc^,  slydyc;^' 
(die  jedoch  in  Wirklichkeit  keine  Archaismen  sind,  da  sie  sich  schock- 
weise in  böhmischen  Drucken  1780 — 1800  vorfinden)  glaubt  Truhlaf, 
Beckovsk^  habe  hier  irgend  eine  altere  böhmische  Vorlage,  vielleicht 
eine  böhmische  üebersetzung  des  lateinischen  Originaltextes  der  Legende, 
benütei  Von  dieser  lateinischen  Legende  wissen  wir  indessen  eben- 
sowenig als  von  einer  böhmischen  üebersetzung  derselben,  und  es 
ist  die  plötzliche  Aufwallung  des  Prof.  Truhlaf  unseres  Erachtens  eine 
Sinnestäuschung,  die  ihn  bei  Anführung  dieser  und,  wie  wir  unten 
zeigen  werden,  noch  einer  anderen  Stelle  aus  Beckovsk^  beföllt  in 
Folge  seines  Glaubens  an  eine  geheimnisvolle  Tradition  der  Eönigin- 
hofer  Dichtungen  nocb  um  das  Jahr  1700. 

lieber  Kämpfe  der  Christen  auf  dem  Host^nberge  berichtet  weder 
Geschichte  noch  Sage.     Diese  Kämpfe  sind  ureigene   Erfindung   des 
Jaroslav-Dichters,^  der  auf  diese  Weise  die  Sage  von  dem  Host^n- 
Wunder,  welche  Cruger  und  Tanner,  aber  am  ähnlichsten  mit  unserem 
Gedicht  zuletzt  Beckovsk;^  erzählen,   zu  seinem  Zwecke    erweiterte. 
Gegen  diese  poetische  Erweiterung  könnte  füglich  nichts  eingewendet 
werden,  wenn  der  Dichter  nicht  dadurch,  dass  er  das  besagte  Wunder 
physikalisch  berichtigte,   seine  moderne  Anschauungsweise   allzusehr 
yerrathen  hätte.     Haupterfordemiss  bei  einem  jeden  Wunder  ist  der 
vollständige  Abgang  physikalischer  Prämissen  der  Erscheinung.     Die 
mährische  Sage,  die  zuletzt  Beckovsk^  aufzeichnete,  erzahlt,  wie  die 
Bewohner  der  Umgegend   von  Holeschau   vor   der  tatarischen  Hoch- 
fluih  auf  den  Berg  Host^^n   sich  geflüchtet,   wie  sie  da,  kein  Trink- 
wasser zum  Stillen  des  Durstes  findend,  auf  die  Fürbitte  der  L  Jung- 
frau  wunderbur  errettet  wurden   1)  durch  plötzlichen  Begenguss 
und   Gewitter,  welches  die  Tataren  vertrieb,  2)  dadurch,  däss 
auf  dem  Berge  plötzlich  einem  Felsen  frisches  Wasser  ent- 


394  T  r  u  li  U  f . 

quoll,  welches  seühiBr  besonders  Augen  heilend  wirke.  Der 
moderne  Dichter  der  EH  jedoch  hiat  alles  Wunderbare  dadurch  be- 
seitigt, dass  er  nach  dem  Gebete  der  d&ristlichen  Krieger,  weldie, 
nebenbei  bemerkt,  die  h.  Jungfrau  gar  nicht  anrufen,  sondern  Psalmen 
recitiren,  1)  ein  Wölkchen  am  Himmel  sich  !2eigen,  den  Wind  sich 
eibeben,  den  Donner  rollen,  das  I^rmament  sich  rerfinstem,  endlich 
Blitze  in  die  Tatarenzelte  niederfiülilren  läset;  und  3)  dadurehi  dass  in 
s^nem  Gedichte  das  Wass^  nicht  plöklioh  (—  wunderbar)  dem  ¥Usen 
entquillt,  sondern  die  Bdrgquelle,  die  yersiegt  war,  durch  den  strö« 
menden  Bogen  neue  Wassemahrung  €9*hält.  Wahrlich  ein  ganz 
modernes  Wunder!  Und  doch  ward  schon  %u  AnHuig  des  Gedichts 
verkündigt  und  später  noch  wiederholt,  dass  auf  dem  Host]^  die 
Mi\tter  Gottes  Wunder  wirke:  so  wie  jedoch  im  Yeriaufe  der  Hand- 
lung das  Wunder  (natürlich  im  mittelaiterlichen  Gewände)  erscheinen 
soll,  da  verflüchtigt  es  sich  uAter  dem  Einfluds  modemer  Anschauung 
in  einen  von  Gott  erbetenen  Bögen  mit  Gewitter,  wobei  swar  die 
Blitae  in  die  Tatarenseite  niederftthren,  aber  die  Feinde  nidit  ver- 
treiben. Diese  sollten  nämlkh  erst  von  Jaroslav  geschlagen  werd^L 
Ueber  den  angeblichen  Sieg  der  Christen  über  die  Tatar^i  bei 
Olmüts  herrscht  in  den  gleichzeitigen  und  überhaupt  älteren  histo- 
rischen Quellen  vollständiges  Schweigen.  Denn  die  lakonische  Nach- 
richt Dalimüs,  dass  die  Tataren  auf  ihrem  Zuge  vor  Olmüte  verweilten 
und  da  den  Eönigssohn  verloren,  kann  schon  deshalb  auf  einen 
grösseren  E^ampf  nicht  bezogen  werden.  Weil  etwas  später  dessen 
Wärter  (pöstouni)  ausdrücklich  erwähnt  werden ;  ein  Eönigssohn  je- 
doch, der  Wärter  braucht,  sich  am  Kampfe  gewiss  nicht  betheiligt 
hätte.  Aber  sehr  wol  konnte  sieh  auf  Grundlage  dieser  Dalimil'schen 
Nachricht  im  Verlaufe  der  Zeit  die  Sage  von  einem  Siege  über  die 
Tataren  bei  Olmütz  bilden,  und  sie  krystallisirte  nach  und  nach,  wie 
Prof.  Goll  ausfdhrlich  darlegt,  zu  dem  Gebilde,  das  wir  Euletst  bei 
Fedina  und,  wie  später  constatirt  wurde,  besondel^  bei  Beckovsk^ 
unserem  Jaroslav  am  meisten  ähnli^  imtreffen.  Diese  Aehnliehkeit 
nun  findet  Prof.  TruhlÄ  so  auifallend,  dass  et  im  Beckovskj^'schen 
Texte  eine  offenbare  Beminiscenz  an  das  Gedicht  der  EB[,  wenigstens 
in  inhaltlicher  Beziehung,  erblickt.  Ja  er  meint  sogar,  dass,  ^nn 
Pelina  oder  Tanner  ihre  Chroniken  böhmisch  geschrieben  hätten,  wir 
bei  ihnen  unser  Godicht  nicht  nur  dem  Inhalte,  sondern  auch  i&t 
Form  nach  wiederfinden  müssten;  denn  —  so  lautet  die  Begründung — 
,sie  haben  denWiederhall  unserer  Dichtung  vernommen, 
die  in  mannigfaltigen  Varianten  noch  circulirte.*  fli*r 
finden  wir  also  die  esoterische  Hypothese  sogar  noch  »mit  Variimten* 


Zur  Beleuchtnng  des  HandsöhnftenstreiteB  in  BOhmen.  395 

yerbr&mi  und  wir  sollen  demzufolge  nicM  nur  an  eine  geheimnis- 
Tolle  Tradition  der  KH  überhaupt,  sondern  sogar  an  deren  manig- 
fache  Secensionen  glauben,  die  von  Zeit  eu  Zeit  unterschiedliclien 
Adepten  homSopatbisch  yerabfolgt  wurden!  Diesen  Glauben  nun 
charakterisirte  Prof.  GoU  mit  den  Worten:  ,credo,  quia  absurdum 
est*,  und  zwar  mit  Becbi  Denn  wenn  der  Glaube  an  eine  mysteriöse 
Tradition  des  historischen  Gehalts  der  KH  gerechtfertigt  sein  sollte, 
mtisste  dessen  Offenbarung  in  alter  Zeit  stattgefunden  haben,  müssten 
dessen  allmSlige  Wandlungen  bei  den  spateren  Chronisten  ersichtlich 
sein,  80  zwar,  dass  der  jüngste  Bericht  über  die  Begebenheiten,  mögen 
sie  nun  historisch  oder  si^enhafb  sein,  von  der  ursprünglichen  Offen- 
barung am  misten  abweichend  wäre.  Gerade  das  Gegentheil  be- 
merken wir  an  dem  sogen.  Siege  Jaroslays  bei  Olmütz,  wie  Prof.  Goll 
sehr  eingehend  darlegt  Zuerst  findet  nämlich  in  der  Historiographie 
eine  Verwechslung  der  Begebenheiten  des  Jahres  1253  mit  1241  statt 
und  es  erscheint  ein  nobilis  de  Stemberg  als  Tödter  eines  Eumanen- 
hauptlings  (Pulkaya),  dann  wird  durch  Oombination  Ton  Dalimil  und 
Pulkaya  noch  immer  von  einem  ungenannten  Stemberger  ein  Tataren- 
anf&hrer,  aber  schon  1241  gefangen  genommen  (Dlugod);  endlich  er- 
fahrt man  von  H^jek  den  Namen  des  Helden  Jaroslav,  aber  die  Be- 
gebenheit wird  alteren  Berichten  zufolge  auf  das  J.  1253  verlegt 
Nachdem  zuvor  schon  Cuthenus  zum  ersten  Male  von  einem  über  die 
Tataren  in  Mähren  erfochtenen  Sieg  berichtet  hatte,  wird  ^huin  diese 
Begebenheit  von  Paprock^  und  Pedina  auf  das  J.  1241  fixirt,  um 
zuletzt  in  der  unserem  Gedichte  verwandtesten  Fassung  bei  Beckovsk^ 
zu  erscheinen.  Diese  hier  kurz  angedeutete  Embryologie  der  angeb- 
lichen Tatarenniederlage  durch  Jaroslav  bei  Olmütz  weiset  sehr  deut- 
lich auf  die  moderne  Entstehung  der  EH  hin. 

Wir  gelangen  nun  zu  der  zweiten  Kategorie  epischer  Dichtungen, 
nSmlich  zu  solchen,  in  denen  mythische,  auch  sonst  bekannte  Be- 
gebenheiten besungen  werden,  zum  sogen.  Libnssa-Gericht  (GH) 
und  zu  Öestmir  der  EH. 

Nachdem  in  Beziehung  auf  die  GH  schon  im  J.  1840  Pi^cky 
und  dafafik  als  Haupterfordemis  dieser  Gattung  von  mittelalterlichen 
Dichtungen  die  .innere  Wahrhaftigkeit",  soweit  alte  Sitten  und  Ge- 
wohnheiten in  Betracht  kommen,  aufgestellt  hatten,  wurde  diese  Hand- 
schrift (im  Adienäum  1886  und  ArcL  f.  slav.  Philologie  1887)  von 
Prof.  Masaiyk  auf  dieses  Erfordernis  hin  eingehend  geprüft  und  als 
moderne  Falschxmg  entschieden  verurfcheili  Da  insbesondere  die  letzt- 
genannte Zeitschrift  allgemein  zugänglich  ist,  entschlagen  wir  uns 
hier  der  Wiederholung  seiner  Beweisführung  und   erwähnen  nur  als 


396  T  r  u  h  1  ä  f . 

besonders  lehnreiclie  Partie  der  Abhandlang  die  Herbeischaffbng  und 
Wiedergabe  sämmtlicher  Materialien,  die  der  irischer  von  1817  zu 
seinem  Maebwerk  brauchte  und  in  der  damaligen  Literatur 
wirklich  vorfand.  So  ist  nun  nicht  nur  die  lUlschung  &berhaapt 
sondern  es  sind  auch  die  Quellen  derselben  au%edeckt 

An  dieser  Stelle  wollen  wir  einige  Worte  dem  sogen,  mythischen 
Momente  widmen,  das  wir  zum  Eintheilungsgrund  der  epischen  Dich- 
tungen beider  Handschriften  gewählt  haben.  Nur  uneigentlich  and 
mit  Einschränkung  lässt  sich  nämlich  Ton  diesem  Momente  in  unseren 
Gedichten  reden.  Krok  mit  seinen  Töchtern  und  das  Emporkommen 
der  Pfemysliden-Dynastie  gehört  gewiss  der  böhmischen  Mythologie 
an;  in  der  GH  aber  verliert  libuäa  alle  Attribute  der  Mythidtat  und 
erscheint  in  rein  menschlicher  Gestalt,  in  der  Gestalt  einer  mächtigen 
Fürstin  Böhmens.  Nicht  einmal  das  Attribut  einer  Wahrsagerin, 
welches  ihr  durch  den  abschwächenden  Einfluss  des  GhriBtenthums 
beigelegt  ward,  beliess  ihr  der  Dichter,  sondern  begnügte  sich  damit, 
den  zwei  Gerichtsmädchen  ein  sehr  unklares  Wissen  um  die  sogen. 
»T^by  Yitgzoy^  (Thun  übersetzt:  Siegeszeichen)  anzudichten.  Diesen 
Mangel  mag  Hanka  später  selbst  gefühlt  haben,  als  er  die  böhmischen 
Frophetien  der  LibuSa  zu  falschen  unternahm.  Kurz  in  der  GH  kann 
man  von  einem  wirklichen  mythischen  Momente  gar  nicht  reden,  da 
dem  Dichter  unter  dem  Einflüsse  des  modernen  Bationalismus  dieser, 
wie  er  meinte,  kindische  Behelf  entbehrlich  schien. 

Dasselbe  gilt  vom  Öestmir  der  EH,  wie  schon  im  Jahrgang 
1868  der  Musealzeitschrift  Dr.  Emil  Eom&ek,  ein  Gläubiger,  richtig 
bemerkte.  Wie  er  nämlich  auseinandersetzt,  bewahrte  Cosmas  in 
seiner  Darstellung  des  Neklankrieges  ,  heidnische  Anschauungen, 
mythische  Spuren  und  Wirken  dämonischer  Eräfte',  und  ist  daher 
seine  Ueberlieferung  riel  älter  als  die  der  KH,  wo  von  einem  Mythus 
auch  nicht  die  leiseste  Spur  sich  findei  Denn  die  einfache  Opferung 
einer  Ealbin  den  erlösenden  Göttern  ist  ein  ganz  und  gar  unzuläng* 
lieber  Ersatz  fQr  den  Abgang  speciell  böhmisch -heidnischer  An* 
schauungen,  die  wir  in  einem  angeblich  so  alten  Gedichte  nicht  missen 
wollen.  Die  Anschauungen  des  Eöniginhofer  Dichters  vom  Tode  werden 
wir  unten  besprechen:  hier  wollen  wir  unterdessen  andere  Mängel 
erwähnen,  die  Eomarek  im  öestmir  wahrgenommen  hai  Die  ganze 
Darstellung  des  Eriegszuges  öestmirs  nämlich  hält  dieser  gläubige 
Eritiker  «für  eine  ununterbrochene  Seihe  unglaublicher  Berichte.' 
„So  sei  dieser  ganze  Feldzug  in  nicht  ganz  zwei  Tagen  beendet,  die 
eigentliche  Action  (Eroberung  der  Burg,  Opferung  und  Feldschladit) 
sogar  in  einem  halben  Tage.'     ,Im   ganzen  Gedicht  wird  beständig 


Zur  Beleochtuiig  des  HandschriftenstreiteB  in  Böhmen.  397 

marschirt,  bald  hierher,  bald  dorthin,  ohne  Ziel  und  Ende.  Durch  die 
Schilderung  jedoch,  wie  Kruvojs  Burg  erobert  ward,  habe  der  Dichter 
sich  selbst  übertroffen.  Das  sei  denn  doch  ein  equilibristdsches,  ja  sogar 
naives  und  lächerliches  Kunststück,  welches  nur  beweise^  wie  unklar 
die  Vorstellung  des  Dichters  von  der  Kriegskunst  überhaupt  gewesen 
seL  Dieses  ürtheil  ist  demjenigen  gleichartig,  welches  schon  im 
J.  1829  Palacky  darüber  abgegeben  hat,  in  dem  Sinne,  dass,  so  viel 
ihm  bekannt,  auf  solche  Weise  in  Böhmen  niemals  irgend  eine  Burg 
erobert  wurde*).  Nicht  minder  albern  sei  die  Kriegslist  des  neun- 
maligen Zuges  um  den  Berg  herum,  sowie  der  hiedurch  kundgegebene 
Mangel  an  KriegsYolk  dem  ADÜEmge  des  Gedichts,  wo  eine  grosse 
Expedition  angekündigt  wird,  widerspreche.' 

Das  sind  nun  die  Bemängelungen,  die  nicht  vom  Schreiber  dieser 
Zeilen,  sondern  ron  einem  gläubigen  Ejritiker  stammen,  die  unseres 
Erachtens  yollkommen  hinreichen,  um  zu  erkennen,  dass  das  Gedicht 
in  alter  Zeit  unmöglich  entstanden  ist  I^en  Namen  des  Haupthelden 
Cestmir  hat  der  Verfasser  gegen  die  bekannten  Begeln  der  Wort- 
bUdungslehre  falsch  gebildet  (Öestmir  für  Ctimir),  den  Namen  des 
zweiten  Heldeu  Vojmir  jedoch  seiner  Hauptquelle,  Hajeks  Chronik, 
mit  geringer  Modification  entnommen.  Hajek  weiss  nämlich  zum 
Jahr  856  zu  erzählen,  wie  die  Luöaner  die  Burg  Zlonice  zerstörten, 
deren  Herr  Bojmir  hiess,  und  dieser  habe  darüber  an  Neklan  be- 
richtet Oder  meint  yielleicht  Jemand,  der  Esoteriker  Häjek  habe 
seinen  mysteriösen  Gewährsmann  nicht  recht  verstanden?  — 

Bevor  wir  öestmir  verlassen  und  zu  Zäboj  übergehen,  wollen  wir 
kurz  einen  Vorwurf  besprechen,  welchen  ausnahmsweise  einmal  auch 
die  Vertheidiger  dieser  beiden  Dichtungen  machen,  sie  seien  nämlich 
in  stark  corrupter  Gestalt  uns  überkommen.  Diese  vermeintliche  Ver- 
derbung wird  durch  ihr  hohes  Alter  und  durch  den  Umstand  erklärt, 
dass  beide  lange  Zeit  von  Mund  zu  Mund  gingen,  oder  aber  öfter 
abgeschrieben  wurden,  und  dabei  wird  hauptsächlich  auf  das  zumeist 
regellose   Metrum   derselben  hingewiesen.     Und   wirklich   in   nichts 


1)  Palack^  ist  in  Beziehang  auf  den  Glauben  an  die  Echtheit  unaerer  Hand- 
acbiülen  der  sonst  wenig  zahlreichen  Convertitengruppe  beizuzählen.  Zu  diesem 
Uriheile  zwingt  ans  seine  anfängliche  Skepsis  in  Betreff  der  GH,  der  er  1829 
einen  beredten  Ausdruck  verliehen  hat,  sowie  die  oben  bei-ührte,  der  Echtheits- 
firage  nichts  weniger  als  gOnstige  Aeusserung  über  öestmir  und  nicht  minder 
über  Z&boj,  im  Gegensätze  zu  seinem  äusserst  bestimmt  häutenden  Parere  über 
das  Aeussere  der  GH  im  J.  1840  und  ganz  besonders  zu  der  Erklärung  von 
1808,  wonadi  die  Echtheit  der  KH  auch  dann  noch  aber  jeden  Zweifel  erhaben 
wäre,  wenn  Hanka  selbst  bekennen  wollte,  sie  gefälscht  zu  haben. 


398  T  r  u  h  1  ä  h 

weiter,  weder  in  den  granunatischen  Formen,  noch  in  irgeud  einer 
besonderen  Lückenhaftigkeit  des  Inhalts,  ist  eine  Corruption  des  Textes 
zu  kemerken,  ausser  wir  wollten  etwa  den  Mangel  der  yon  Palack?^ 
sogen,  inneren  Wahrhaftigkeit  berücksichtigen,  der  übrigens  allen  Ge- 
dichten der  EH  gemeinsam  ist  Wenn  in  unseren  beiden  Gedichten 
yon  irgend  welchen  Spuren  langjähriger,  sei  es  mündlicher,  sei  es 
schriftlicher  Tradition,  die  Bede  sein  sollte,  dieselben  müssten,  da  die 
Handschrift  dem  14.  Jahrh.  angehören  will,  unendlich  kenntlicher  sein, 
so  zwar,  dass  zuvörderst  der  sämmtliche  Fimiss  (geschweige  denn 
Geist)  des  Heidenthums  unter  dem  Einflüsse  des  Ghristenthums  ver- 
schwunden sein  müsste.  Darüber  belehrt  uns  die  vergleichende  Lite- 
raturgeschichte  aller  Völker.  Weil  nun  dieser  heidnische  Anstrich  in 
der  EH  und  GH  unberührt  geblieben  ist,  können  wir  hierin  die 
sicherste  Bürgschaft  neueren  Ursprungs  dieser  Dichtungen  erblicken, 
und  deren  Entstehung  getrost  in  eine  Zeit  verlegen,  wo  rationalistische 
Strömung  eine  solche  Poesie  wieder  möglich  machte.  Li  diese  Zeit 
nun  fallt  unzweifelhaft  das  Jahr  1817. 

Die  im  Zäboj  der  EH  besungene  Begebenheit  findet,  wie  be- 
kannt, in  der  Geschichte  nirgends  ihren  Platz.  Das  hat  langst  schon 
Palack^  gerügt.  Dieser  historischen  Atopie  entspricht  vollkommen 
das  Unbestimmte  und  Nebelhafte  des  Schauplatzes.  Ueberall  sehen 
wir  nur  , schwarze  Wälder*,  , blaue  und  graue  Berge*,  .wilde*, namen- 
lose Flüsse;  und  in  Mitten  dieser  Scenerie  marschirt  das  Heer  .hin 
und  her*  (semo  — samo).  Diese  unbestimmte  Scenerie  hielt  man  ehe- 
mals für  ein  Merkmal  ungewöhnlichen  Alters  des  Zäboj,  ja  man  stand 
nicht  an,  diese  Dichtung  sogar  für  älter  als  die  halbunciale  GH  zn 
erklären,  obgleich  das  Widersinnige  dieser  Atopie  immer  schwer  em- 
pfunden wurde.  Wir  begreifen  nun,  dass  der  Dichter,  nachdem  er 
seiner  Phantasie  in  Bezug  auf  die  Handlung  freien  Spielraum  gelassen, 
nothwendiger  Weise  auch  den  Schauplatz  namenlos  beliess,  um  sich 
nicht  zu  verrathen.  Indes  davon  wollen  wir  hier  absehen  imd  nur 
untersuchen,  ob  Zaboj  der  von  Palacky  geforderten  inneren  Wahr- 
haftigkeit wenigstens  in  Bezug  auf  Mythologie  entspricht  Da  jedoch, 
wie  die  Vertheidiger  meinen,  die  specifisch  böhmische  Mythologie  ausser- 
dem noch  in  den  Gedichten  öestmir  und  Jelen  sich  birgt,  sind  wir 
gezwungen,  das  einschlagige  Materiale  auch  dieser  Dichtungen  heran- 
zuziehen. 

In  der  Musealzeitschrift  1863  findet  sich  vom  Min.  J.  Jire<^k  eine 
Serie  sehr  belehrender  Artikel  über  böhmische  Mythologie.  Wer  diese 
Artikel  aufinerksam  gelesen  hat,  den  muss  vor  allem  die  grosse  Zahl 
mythologischer  Daten  befremden,  welche  der  Verfasser  den  Traditionen 


Zur  Beleuchtung  des  HancUckriitenstreites  in  Böhmen.  399 

anderer  slaviscber  Völker  entnommen,  hingegen  die  sehr  geringe  An- 
zahl speciell  böhmischer  Anschauungen.  Diese  letsteren  schrumpfen 
jedoch  auf  ein  MiHimum  lusanmien,  wenn  wir  ihre  YoraQglichste  Quelle, 
ich  meine  die  fedschen  Glossen  der  Mater  verborum,  wie  billig,  ver- 
stopfen. Aber  abgesehen  von  dieser  unlauteren  Quelle  &nd  Jireöek 
f&r  seine  schataenswertiie  Studie  manches  mythologische  Eörnlein  bei 
Cosmas,  Dalimil,  Nqplach,  Hijek  und  §telcar,  merkwürdiger  Weise 
jedoch  nur  Weniges  in  den  angeblich  heidnischen  Gedichten  beider 
Handschriften,  und  dieses  Wenige  musste  zuweilen  gewaltsam  heran- 
geaogen  werden.  Ein  Beispiel  soll  es  erläutern.  Jireiek  schreibt: 
s  Dia  Böhmen  yerohrten  Einen  höchsten  Gott  und  nannten  ihn  Svaroh. ' 
,  Dessen  Söhne,  Sonne  und  Feuer,  wurden  in  Böhmen  besonders  ver- 
ehrt. Heber  die  Feueranbetung  hab^i  wir  ein  ausdrdckliches  Zeugnis 
b^  Gosmas.*^  Und  in  der  EH  sollten  wir  keines  haben?  Auch  da 
haben  wir  angeblich  eines,  denn  das  Gedicht  Beneö  beginnt  mit  fol- 
gender Apostrophe  (nach  Thun^s  TJeberaetBung) : 

Ai  du  Sonne,  liebe  Sonne! 
Bist  du  auch  vom  Schmerz  erf&llt? 
Warum  scheinest  du  auf  uns, 
Uns  das  arme  Volk? 

Ob  man  nun  in  dieser  Art  poetischer  Apostrophe  mehr  erblicken 
dürfe,  als  eine  bei  Dichtem  gewöhnliche  Yivification  lebloser  Natur- 
I  objecte,  und  ob  man  dieser  Apostrophe  irgend  eine  mj^hologisshe  Be- 
deutung unterlegen  könne,  m^e  jedermann  selbst  beurtheilen.  Aber 
üeßer  höchste  Gott  Svaroh,  der  sollte  doch  in  heidnischen  Dichtungen 
zu  finden  sein.  Keine  Spur.  In  diesen  kommen  nur  «Götter*  über- 
haupt vor,  diese  banalen  Beprasenianten  jeglichen  Heidenthums  bei 
allen  älteren  und  neueren  Scribenten.  Wenn  Gosmas  über  die  heid- 
nischen Götter  überhaupt  nicht  spricht  und  wenn  dieselben  bei  Dalimil 
oamenlos  erscheinen,  kann  uns  das  nicht  befremden;  denn  der  erstere 
war  ein  chrietlicher  Prälat,  welchen  alles  Heidnische  anwiderte,  der 
letztere  aber  lebiie  in  einer  Zeit,  in  der  man  mit  alleiniger  Ausnahme 
der  9b(Sai^  solange  dieselben  nicht  als  «diabli'f  (diaboli)  christianisirt 
wurden,  kaum  mehr  irgend  einen  anderen  Kamen  heidnischer  Gott- 
heiten kannte.  Aber  mit  Befremden  muss  es  uns  erf&llen,  dass  wir 
concret  böhmischrheidnische  Anschaiinngen  und  gottesdienstliche  Ter- 
minologie in  Gedichten  vermissen,  welche  heidnischer  Zeit  entstammen 
wollen  und  thateachlißh  nichts  Ghristiiches  enthalten.  Für  diesen  Mangel 
an  concreter  Mythologie  können  wir  unniQglich  Ersatz  finden  in  dem 
ySichvemeigen  vor  den   Gtöttem',  in  dem  «Stimschlagen  vor  den 


400  T  ru  h  1 Ä  ie. 

Göttern',  in  dem  «Hinlegen  der  Qötterspeise  unter  alle  Bäome',  in 
dem  9 Schlachten  der  Ealhin'  und  dem  .Brandopfer';  denn  das  sind 
allgemein  heidnische  Bräuche,  wir  aber  suchen  spedfisch  böhmisch- 
heidnische. 

Da  wird  jedoch  von  den  Vertheidigern  eingewendet:  in  den  Ge- 
dichten haben  wir  ja  einen  Tfas  und  Strach,  eine  Vesna  und  Morana 
(Mofena),  haben  wir  Seelen  gefallener  Erieger,  die  in  Yogelgestalt  auf 
Bäumen  herumflattem.  Dass  Tfas  und  Strach  blosse  poetische  Per- 
sonificationen,  und  ieine  wahrhaften  Kamen  heidnischer  bSsi  sind, 
beweisen  altböhmische  üebersetEungen  biblischer  Texte,  besonders  der 
Psalmen,  in  denen  tfas  =  tremor  ist  und  das  lateinische:  metus  et 
tremor  me  invaserunt  =  h&EÜ  a  tfas  pKdli  sii  na  mg  wiedergegeben 
wird.  Der  christliche  XJebersetzer  hätte  sich  wol  gehQtet,  den  Psal- 
misten  von  ^taa  befallen  darzustellen,  wenn  darunter  irgend  eine  böse 
Gottheit  =  bSs  zu.  An£Ekng  des  14.  Jahrh.  hätte  verstanden  werden 
können.  Da  weiter  auch  Vesna  eine  blosse  Personification  ist,  ver- 
bleibt einzig  und  allein  Morana  oder  Mofena  als  wirkliche  Gestalt 
böhmisch-heidnischer  Mythologie  —  und  diese  .schläfert'  nicht  Ylaslav, 
sondern  die  EH  .in  schwarze  Nacht'.  Herr  Jireöek  meint  zwar,  ,im 
heidnisch-böhmischen  Jenseits  hätten  allem  Anscheine  nach  die  bSsi 
(böse  Gottheiten)  die  schwarze  Nacht  bewohnt',  aber  ftlr  diese 
Meinung  gibt  es  in  der  gesammt^i  altböhmischen  Literatur  keinen 
Beleg  ausser  eben  die  ElH,  dagegen  in  der  neuböhmischen  einen  der 
Handschrift  sehr  gefahrlichen,  nämlich  das  komisch-heroische  * 
Gedicht  DSvin  von  HnSvkovsky  (ersch.  1805),  in  welchem  die  ster- 
benden Helden  .mit  der  Nacht,  mit  der  dunklen  Nacht,  mit  der  ewigen 
Nacht'  sich  vermählen.  Wer  somit  Jireöeks  Meinung  beipflichten 
wollte,  müsste  bei  Hngvkovsk^  eine  wunderbare  Vorahnung  böhmisch- 
heidnischer Anschauungen  (Ilias  ante  Homerum)  voraussetzen.  Es 
steht  indessen  diese  soeben  angef&hrte  vorzeitige  Offenbarung  böhmisch- 
heidnischer Anschauungen  der  EH  in  der  neuböfamischen  Literatur 
nicht  vereinzelt  da.  Wenn  wir  auch  das  .Herausschlagen  der  Seele 
mit  der  Streitaxt'  nicht  weiter  beachten  wollten,  jene  Anschauung 
der  EH,  gemäss  welcher  die  Seelen  Verstorbener  auf  Bäumen  als 
Tauben  oder  Eulen  herumflattern,  flnden  wir  merkwürdiger  Weise 
schon  in  Jungmanns  böhmischer  üebersetzung  von  Ghateaubriands 
Atala  (1805),  dann  in  einer  Ballade  Stgpniikas  (Blas  liry  5esk^ 
welche  vor  der  Auffindung  der  EH  im  Drucke  erschienen  ist  Es 
müsste  somit  derjenige,  der  noch  fernerhin  die  AlterUiümlichkeit 
mythologischer  Vorstellungen,  wie  sie  in  den  beiden  Handschriften  za 
Tage  treten,  vertheidigen  wollte,  geradezu  an  Wunder  glauben. 


Zur  Beleuchinng  des  Handsclinftensiareites  in  Bobnen.  401 

Doch  genug!  Wir  sollten  onseFem  Programme  gemäss  noch  über 
das  Gedicht  Ludüe  oder  über  das  altböhmische  Turnier  der  EH 
referiren,  halten  uns  jedoch,  nachdem  H.  Knieschek  in  den  Mittheil, 
des  Vereines  f.  Qesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen  1886/87  dieses  Ge- 
dicht ausführlich  besprochen  hat,  dieser  Verpflichtung  ftir  überhoben 
and  bemerken  nur,  dass,  da  seine  culturgeschichÜichen  Ausführungen 
vollkommen  correet  sind,  dieses  Gedicht  und  somit  die  EH  unzweifel- 
haft neueren  Ursprungs  ist^). 

In  der  Einleitung  zu  dem  hiemit  beendeten  Aufsatze  haben  wir 
unsere  Meinung  dahin  pracisirt,  dass  die  Echtheitsfrage  der  EH  und 
GH  eine  eminent  philologische  ist,  weil  es  sich  zunächst  um  Dich- 
tungen, deren  Sprache  und  Stellung  in  der  Literaturgeschichte  handelt 
In  dieser  Beziehung  sind  sie  denn  auch  von  Fro£  Gebauer  (neuestens 
im  Archiv  f.  slav.  Philologie  1887  und  1888)  eingehend  geprüft  worden ; 
und  die  erdrückende  Zahl  (gegen  700)  von  Fehlem  und  Eigenthüm- 
lichkeiten,  die  ihnen  nach  seinem  Befunde  in  grammatischer  Hinsicht 
anhaften,  beweist  zur  Genüge,  dass  wir  es  ohne  Zweifel  mit  Fälschungen 
zu  thun  haben.  Wenn  nun  überdies  von  Seiten  anderer  Disciplinen 
so  gewichtige  Bedenken,  wie  wir  sie  hier  auf  Grundlage  der  zumeist 
in  der  letzten  Fhase  des  Streites  vorgenommenen  Untersuchungen 
skizzirt  haben,  gegen  deren  Provenienz,  Graphik  und  Inhalt  vorgebracht 
werden  können,  so  liegt  darin  sicher  eine  beachtenswerthe  Gewähr, 
dass  das  Urtheil  der  Philologie  durchaus  richtig  ist.  Mag  dann  immer- 
hin von  Seiten  der  Vertheidiger  gegen  dies  oder  jenes,  wie  wir  selbst 
zugeben,  nebensächliche  Bedenken  das  oder  jenes  vorgebracht  werden, 
gegen  die  Gesammtheit  unserer  ünechtheitsargumente  wird  man  nie- 
mals aufkommen,  so  lange  Philologie  und  Geschichtsforschung  ihre 
begründeten  Rechte  auf  Eritik  auch  vermeintlich  .kostbarer'  Hand- 
schriften nicht  preisgeben  und,  unbeirrt  durch  Vorurtheile,  ernst  und 
streng  nur  ihres  wissenschaftlichen  Amtes  walten. 


*)  Derselbe  Schriftsteller  hat,  während  wir  diese  Zeilen  schrieben,  alles  das, 
was  in  der  letsten  Phase  des  Handschriftenstreites  mm  Vorschein  gekommen  ist, 
fleisflig  verarbeitet  und  unter  dem  Titel:  »Der  Streit  um  die  KH  und  Gü*  in 
der  »Sammlung  gemeinnütziger  Vorträge*  Nr.  125'- 127  (1888)  herausgegeben. 

In  Bezug  auf  die  S.  279  besprochene  chemische  Prüfung  der  EH  haben 
wir  noch  nachzutragen,  dass  Prof.  Bölohoubek  neuestens  (im  Maihefte  der  Osröta 
1888)  seine  früheren  Dedactionen  zu  Gunsten  der  Alterthümlichkeit  der  KH 
•ämmtlich  widerrufen  hat.  Auch  ist  daselbst  richtig  zu  stellen,  dass  derselbe 
Chemiker  in  einer  gemalten  Initiale  der  Handschrift  Berliner  Blau  nachgewiesen  hat* 


Mittheikuiffen  DL  86 


Zur  rechtlichen  Bedeutung  der  päpstlichen 

Regesten. 

Von 

F.    Thaner. 

Die  päpstlichen  Begisterbände  bieten  neben  dem  Corpus  juris 
canonici  und  den  Schriften  der  Ganonisten  f&r  die  Geschichte  des 
canonischen  Rechtes  ein  reiches  und  wichtiges  Quellenmaterial,  dessen 
Ausbeutung  noch  kaum  in  Angriff  genommen  ist,  wenn  man  die  <}e- 
schichte  der  päpstlichen  Reservationen  aus  Fotthast^s  Regesten  bei 
Hinschius  Eirchenrecht  III,  120 — 128  ausnimmt  Allein  von  dieser 
rechtswissenschaftlichen  Bedeutung  ist  die  rechtliche  zu  unterscheiden, 
und  nur  auf  letztere  beschränkt  sich  dieser  Aufisatz,  d.  h.  ich  will  ein 
paar  Fälle  näher  untersuchen,  in  denen  die  l^pste  von  ihren  eigenen 
Registern  in  Rechtsangelegenheiten  Gebrauch  machten. 

Von  den  Decretalen  Innocenz  IH  bis  zum  12.  Jahre  seines  Pon- 
tificates  hat  der  Magister  und  päpstliche  Notar  Petrus  Collivacinus 
eine  Sammlung  angelegt^),  die  als  Compilatio  tertia  unter  den  Com- 


I)  Es  ist  Schultradition  (von  Neueren  s.  Schulte  Die  Gesch.  der  Quellen 
u.  Lit.  d.  can.  Rechüi  I,  S7;  Lehrbuch  des  Eirchenrechie,  4.  Ausgabe,  8.  26; 
£.  Friedberg  Quinqne  compilaidones  antiquae  p.  XXIV;  P.  Hinschius  System  des 
katb.  Kirchenrechts  III,  788;  R.  y.  Scherer  Handbuch  d.  Eirchenr.  I,  248;  Ad. 
Frantc  Lehrbuch  des  Eirchenrechtes  S.  81,  ähnlich  H.  Denifle,  Die  Uni- 
yersit&ten  I,  108),  dais  der  Magister  Petrus  von  Innocens  HL  hiesu  den 
Auftrag  erhalten  habe.  Die  Tradition  geht  in  letzter  Linie  auf  Vinoenüas 
Hispanus  zurflck,  der  zur  Ck>mpil.  tertia  schrieb :  P.  Innocentius  . . .  deoretales 
epistolas  usque  ad  XII  annum  per  notarium  . . .  compilaTÜ.  (Bemardi  Pftpienais 
Summa  deoretalinm  ed.  Th.  Laspeyres  Ratisb.  1860,  p.  866).  Allein  dieser  Be- 
richt erweckt  schon  dadurch  Bedenken,  dass  er  als  Grund  der  neuen  Compilation 
durch  den  Papst  angibt,  dass  die  yon  den  Professoren  des  canonischen  Rechtes 
gesammelten  Decretalen  nicht  authentisch  waren.  Wftre  dies  die  einmge  Ver- 
anlassung gewesen,  dann  hätte  aber  der  Papst  auch  die  Decretalen  seiner  Vor- 


Zur  reohtliclien  Bedeatong  der  päpstlichen  Regesien.  403 

pilationes  antiquae  aufgezählt  wird.  Innocenz  m.  übersandte  dieselbe 
im  J*  1210  mit  einem  amÜicben  Beglaubigungsschreiben  (sub  bulla 
nostra)  an  die  Magister  und  Scholaren  der  Universität  Bologna 
(F.  Y.  Schulte,  Die  Geschichte  der  Quellen  und  Literatur  des  canon. 
Bechtes  yon  Gratian  bis  auf  die  Gegenwart  I,  §  19).  Die  mehrfach 
(Schulte  a.  a.  0.  87  n.  1  und  neuestens  E.  Friedberg  Quinque  com- 
püationes  antiquae  p.  105)  gedruckte  Bulle  lautet:  Devotioni  vestrae 
insinuatione  presentium  innotescat  decretales  epistolas  a  dilecto  filio 
magistro  P.  subdiacono  et  notario  nostro  compilatas  fideliter  et  sub 
competentibus  titulis  coUocatas,  in  nostris  usque  ad  Xu.  annum 
contineri  registris,  quas  ad  cautelam  vobis  sub  bulla  nostra 
duximus  transmittendas,  ut  eisdem  absque  quolibet  dubitationis  scru- 
pulo  uti  possitis,  cum  opus  fuerit,  tarn  in  judiciis  quam  in  scholis. 
Aus  den  kurzen  Worten  der  Bulle  geht  hervor,  dass  ein  gewisser 
Zustand  der  Unsicherheit  eingetreten  sein  musste,  dem  der  Papst  durch 
die  Berufung  auf  seine  Register  abhelfen  wollte.  Worin  bestand  nun 
jene  Unsicherheit,  und  inwiefern  waren  die  Begesten  geeignet,  sie  zu 
beseitigen?  Zur  Beantwortung  der  ersten  Frage  drängt  sich  ja  zu- 
nächst der  Gedanke  auf,  dass  damals  unechte  Decretalen  in  Umlauf 
gewesen  sein  müssen,  die  man  von  den  echten  nicht  zu  unterscheiden 
wnsste.  Und  wirklich  hat  es  apokryphe  Decretalen  gegeben,  die  bei 
den  damaligen  Magistern  Verwendung  fanden.  Vincentius  Hisp.  ver- 
weist in  der  oben  S.  402  n.  1  citirten  Stelle  auf  Innocenz  III.,  der 
zwei  Decretalen,   eine   eigene  und  eine  solche  Alexanders  IIL^),  als 


ganger,  namentUch  des  P.  Alexander  HL  sammeln  müssen,  von  dem  gerade 
Vincentios  selbst  eine  Decretale  in  der  citirten  Stelle  als  unecht  ansieht.  Der  mit 
Vincentius  gleichzeitige  Magister  Tancredos  sagt  in  dem  später  zu  erOrtemden, 
genauer  gehaltenen  Berichte  über  die  alten  Ck>mpilationen  nichts  yon  einem  Auf- 
ttage  des  Papstes;  nach  ihm  hat  der  letztere  nur  die  von  Petrus  Beneventanus 
compilirten  Decretalen  nach  Bologna  gesandt.  Johannes  Andreae  folgt  dann  in 
Novella  sup.  I.  lib.  decretalium  wieder  dem  Vincentius,  allein  derselbe  ist  in 
seinen  literarhistorischen  Angaben  bekanntlich  äusserst  unzuverlässig.  Am  meisten 
spricht  gegen  Vincentius  und  die  ihm  Folgenden  das  Schweigen  des  Papstes  In- 
nocenz UL  selbst,  denn  dieser  hätte  doch  in  seiner  Bulle  für  Bologna  alle  Ver- 
anlassung gehabt,  den  Auftrag  zu  erwähnen,  wenn  ein  solcher  geschehen  wäre. 
Ich  halte  daher  die  Erwähnung  desselben  bei  Vincentius  und  Jo.  Andreae  nur 
für  eine  Gombination,  die  allerdings  nahe  lag,  da  die  päpstlichen  Notare,  zu 
denen  Peter  von  Benevent  zählte,  in  engster  Verbindung  mit  der  päpstlichen 
Kanzlei  standen,  und  gerade  von  Papst  Innocenz  III.  mit  wichtigen  Vertrauens- 
missionen  betraut  wurden  (L.Delisle  Memoire  sur  lesactes  d*Innocent  IIL  in  Bibl. 
de  r^oole  des  chartes  Paris  1858,  p.  8). 

*)  Es  ist  Comp.  I  1,  88  c.  2  gemeint,  nicht,  wie  E.  Friedberg  zum  c,  40  X. 
6.  S9  dtirt,  Ck>mp.  II  1,  14  c  1. 

26* 


404  T  h  a  n  e  r. 

unecht  dementirt  habe.  Ant.  Agostino  ftihrt  in  seiner  Ausgabe  der 
Compilationes  antiquae,  Paris  1609,  am  Schlüsse  der  Compilatio  IIL 
p.  450  die  Worte  eines  alten  Glossators  an,  in  welchem  er  den  Mag. 
Tankred  vermuthet  (Die  Stelle  ist  zum  Theile  auch  in  E.  Priedbergs 
Ausgabe  der  Decretales  Gh*egorii  IX.  c  7  X  1,  18  not  1  abgedruckt). 
Der  »vetus  interpres*,  der,  wenn  nicht  wirklich  Tankred,  doch  ein 
Zeitgenosse  desselben  war,  zahlt  sieben  Decretalen^)  auf,  die  auf  den 
Namen  Innocenz  III.  lauteten,  obwol  sie  weder  in  den  Begistem 
standen,  noch  sonst  von  ihm  erlassen  worden  waren,  wie  er  selbst 
aus  dem  Munde  des  Papstes  erfahren  habe.  Es  ist  ferner  nicht  daran 
zu  zweifeln,  dass  die  in  der  Summa  des  Mag.  Johannes  Faventinus 
(nach  Schulte  um  1171  verfasst)  vorkommende  Decretale  ,Side  uni- 
versis*  des  Papstes  Alexander  an  den  Patriarchen  Sisinnius  von  An- 
tiochia  eine  Fälschung  ist  (Vgl.  Schulte  Die  Bechtshandschriften  der 
Stiftsbibliotheken,  Sitz.-Ber.  d.  k.  Akad.  d.  Wissensch.  57,  S.  590). 
Denn  weder  in  Pseudo-Isidor,  auf  den  die  Angabe  .Alexander  papa 
et  martyr'  zuerst  vermuthen  Hesse,  noch  in  einer  anderen  der  zahl- 
reichen Yorgratianischen  Sammlungen,  die  ich  untersuchte,  oder  im 
Decretum  Gratiani  selbst  ist  sie  aufzufinden.  Dann  passt  der  Inhalt 
derselben,  dass  es  nur  ein  Ehesacrament,  aber  zweierlei  Ehen,  matri- 
monium  initiatum  und  perfectum  gebe,  ganz  wol  in  die  zweite  Hälfte 
des  12.  Jahrb.,  wo  die  Eheschliessungsfirage  za  den  beliebtesten  Schul- 
controYcrsen  gehörte,  aber  umso  weniger  in  die  Zeit  des  Papstes 
Alexander  L  Das  Schreiben  ist  in  die  CoUectio  Lipsiensis  tit  59  c.  6 
übergegangen,  also  in  eine  Sammlung,  die  ebenfalls  vor  Innocenz  IIL 
fallt  (E.  Friedberg  Quinque  compilationes  antiquae  p.  205). 

Zu  den  apokryphen  Stücken  gehört  entschieden  auch  das  Schreiben: 
Quamvis  ad  abolendam,  das  P.  Innocenz  lU.,  dem  es  zugeschrieben 
wurde,  ausdrücklich  von  sich  ablehnt^).    Wahrscheinlich  ist  dasselbe 


I)  Von  diesen  7  Decretalen  hat  Schulte  Die  Compilationen  Gilberts  und  Ala- 
nus  Wien  1870  (Juniheft  1870  der  8itz.-Ber.  d.  k.  Akad.  d.  Wiss.)  5  in  den  ge- 
nannten Compilationen  nachgewiesen,  S.  48,  54,  61,  68,  79,  wo  sie  wirklich  als 
Decretalen  Innocenz  III.  stehen.  Die  Decretale  »Depmdentia*  ist  dagegen  sp&ter 
in  Comp.  II  4,  14  c.  1  und  in  den  Decretalen  Greg.  IX.  4,  20  c  S  auf  Clemens  IIL 
und  die  Decretale  »Quaeris*  in  Comp.  IL  1,  8  c.  1  und  in  X.  1,  14  c  6  auf 
Alezander  IIL  umgeschrieben.  Die  Decretale  »Miramor*  (Schulte  8.  61),  die  sogar 
Innoc  IIL  in  reg.  bezeichnet  ist,  ist  auch  in  der  Coli.  Lucensis  (Friedberg  a.  a.  O.) 
erhalten  und  noch  in  X.  1,  18  c.  7  Innocenz  III.  zugewiesen. 

')  In  der  Decretale  »Per  tuas*  Comp.  III  5,  2.  a  4  (X  5.  8  c.  82).  Das 
apokryphe  Schreiben  findet  sich  in  mehreren  Sammlungen ;  in  der  Comp.  II  5, 
2  c  0.  ist  es  Clemens  IIL  beigelegt.    Auf  dieses,  sowie  auf  ein  Schreiben  Alezan- 


Znr  rechtlichen  Bedeutung  der  pftpstlichen  R^^eeten.  405 

nach  einer  echten  Vorlage  (Potthast  n.  265)  mit  gleichem  Anfange, 
die  auch  im  päpstlichen  Register  steht,  angefertigt,  aber  in  der  zweiten 
Hälfte  interpolirt  Der  Magister  Stephan  von  Toumay  (Schulte  Die 
GescL  etc.  I,  §  28),  der  selbst  eine  Summe  zum  Decret  verfasst  hat, 
geht  in  seinem  XJnmuth  über  das  neue  Decretalenrecht  so  weit,  dass 
er  die  bei  Gericht  verwendeten  Decretalen  in  Bausch  und  Bogen  der 
ünechtheit  zeihi  (F.  Maassen  Beitr.  zur  jur.  Lit  d.  M.  A.  Wien  1857, 
S.  35  n.  2). 

Wenngleich  das  Vorkommen  von  apokryphen  Decretalen  die  Zu- 
versicht auf  die  Oiltigkeit  der  Decretalen  wankend  machen  konnte,  so 
sehe  ich  demungeachtet  in  diesen  Umständen  nicht  den  Hauptgrund, 
der  den  Papst  bewog,  bei  der  neuen  Sammlung  auf  die  Begesten  hin- 
zuweisen. Innocenz  IIL  konnte  es  zwar  als  üblich  bezeichnen,  dass 
man  im  Zweifel,  ob  ein  Schreiben  vom  apostolischen  Stuhl  ergangen 
sei,  an  das  Begister  recurrirte  (H.  Denifle  Die  päpstlichen  Begister- 
bände  S.  56),  aber  der  Schritt  hatte  doch  nur  insoweit  Erfolg,  als 
das  Schreiben  registrirt  und  somit  seine  Echtheit  erwiesen  war.  Fand 
es  sich  in  den  Begesten  nicht,  so  war  dadurch  nicht  umgekehrt  auch 
schon  seine  ünechtheit  dargethan;  zu  dem  Zwecke  hätte  in  die  Be- 
gesten alles  eingetragen  werden  müssen,  was  vom  päpstlichen  Stuhle 
ausging.  Das  ist  mit  nichten  geschehen.  Schon  P.  Ewald  (Neues 
Archiv  UI  438)  hat  gefunden,  dass  nicht  alle  Briefe  Gregors  L  in 
der  päpstlichen  Eanzlei  registrirt  waren;  dasselbe  besagt  für  spätere 
Zeit  der  Bericht  des  Giraldus  Cambrensis,  dass  im  Begister  Abschriften 
von  Briefen  .super  magis  arduis  causis**  enthalten  seien  (H.  Denifle 
a.  a.  0.  57);  ferner  unterscheidet  der  oben  erwähnte  alte  Glossator 
in  diesem  Sinne  ausdrücklich:  neque  enim  (decretales)  in  registris  ejus 
continentur,  neque  ab  eo  editae  comprobantur,  endlich  ist  es  auch 
nur  so  zu  erklären,  dass  manche  Stücke  erst  nachträglich  auf  Ver- 
langen der  Parteien  eingetragen  worden  sind  (H.  Denifle  S.  58, 
E.  Berger  Les  registres  d'Innocent  IV.  I,  p.  XVI  n.  1).  Diese  Ar- 
gumente^) bleiben  bestehen,  wenn  man  auch,  was  ja  an  sich  nicht 
undenkbar  wäre,  annehmen  wollte,  dass  es  einst  vollständigere  Be- 
gister, als  die  uns  überlieferten^)  gegeben  habe.  Es  schien  mir  nicht 
überflüssig,  die  ünvoUständigkeit  der  Begesten  gerade  Innocenz  IQ. 


ders  IIL  (Comp.  I  1,  28  c.  2),  yerweist  in  der  in  n.  1  S.  408  citirten  Stelle  Vincentios 
Hispanns,  indem  er  die  hierauf  bezügliclien  Decretalen  Innocenz  III.  citirt. 

<)  8.  auch  L.  Delisle  M^m.,  p.  11. 

")  Eine  bequeme  Uebersicht  über  das  Verhältnis  registrirter  und  nicht  re 
gistrirter  Briefe  Innocenz  lY.  gibt  (in  Tabelle  II)  F.  Ealtenbnmner  bei  Be- 
sprechung der  Registres  d*Innocent  IV  von  E.  Berger,  Mitth.  VI,  498. 


406  T  h  a  n  e  T. 

hervorzuheben,  zumal  im  14.  Jahrh.  P.  Benedict  XII.  (E.  Berger  p.  XY) 
behauptete,  dass  seit  seinem  Begierungsantritte  alle  und  jede  Briefe 
ohne  Ausnahme  eingetragen  worden  seien. 

Kehren  wir  nun  zu  unserer  Bulle  vom  J.  1210  zurück,  so  liegt 
es  auf  der  Hand,  dass  die  Verweisung  auf  die  Begesten  schon  an  sich 
ungeeignet  war,  die  falschlich  oder  irrthümlich  auf  Innocenz  III.  lau- 
tenden Decretalen  aus  den  Briefen  dieses  Papstes  auszuscheiden;  denn 
zur  Lückenhaftigkeit  der  Begesten  kommt  noch  hinzu,  dass  die  sub 
buUa  beglaubigte  Gompilation  nur  eine  Auswahl  aus  letzteren  enthielt 
War  also  der  Papst  schwer  oder  gar  nicht  im  Stande,  apokryphe 
Schreiben  seines  eigenen  Namens  oder  gar  so  entlegene,  ¥de  jene 
Alexanders  L  als  Fälschung  zu  entkräften,  so  konnte  er  doch  einer 
andern  und  für  die  Ausübung  der  päpstlichen  Autorität  im  Sinne  an- 
beschränkter Gesetzgebung  noch  grösseren  Gefahr  Yorbeugen.  Aus  den 
Schriften  der  Canonisten  des  12.  Jahrh.  lassen  sich  viele  Beispiele 
beibringen,  wonach  sie  an  den  Decretalen  der  Päpste  eine  scharfe  und 
zuweilen  recht  abfällige  Kritik  übten,  wenn  sich  dieselben  in  das  Yon 
ihnen  aufgebaute  System  des  jus  canonicum  nicht  einfügen  liessen. 
Sie  versuchten  es  zuerst  mit  der  Interpretation;  wenn  es  ihnen  aber 
nicht  gelingen  wollte,  die  widerspenstige  Decretale  zur  Concordanz  mit 
ihren  Bechtssätzen  zu  bringen,  so  wendeten  sie  das  letzte  Mittel  an. 
und  zogen  die  Echtheit  derselben  in  Zweifel.  So  sagt  einmal  der  be- 
rühmte Magister  Huguccio:  Sed  non  adhibeo  fidem  illis  decretalibus 
neccredo  eas  fuisse  Alexandri;  duo  enim  ibi  continentur,  qoae 
ex  toto  sunt  contraria  juri  etc.  (Schulte  Die  Geschichte  usw.  I,  164 
n.  26).  Die  zwei  folgenden  Stellen  habe  ich  aus  dem  Cod.  Monac, 
10247  seiner  Summa  super  decretis  notirt  Zur  Extravagante:  Cum 
sis  praeditus  (Comp.  I  8,  28  c.  4)  und  Ad  petitiouem  (1.  c.  3.  27  c.  1) 
fragt  er  sich:  Quid  ergo  dicendum  est  de  decretali  Alexandri?  Be- 
spondeo  et  dico,  quia  non  Consta t  quod  non^)  sit  decretalis 
Alexandri,  vel  ibi  locutus  est  non  tamquam  papa  vel  judex  sed 
ut  magister  seoundum  suam  opinionem  vel  loquitur  in  tali  casu  etc. 
Bei  Besprechung  der  Decretale:  Quidam  intravit  (Comp.  I,  3,  28  c  3) 
bemerkt  er  wieder:  Sed  dubito,  an  Alexander  hoc  dixerit. 
In  einem  Apparat  zur  Compilatio  prima,  der  nach  Schulte  noch  vor 
Innocenz  IIL  fallt,  heisst  es  zur  Decretale  Alexanders  IDL:  Super  eo 
(Comp.  I.  4,  11  c.  3):  Hug(uccio)  autem  dicit  hanc  non  esse  decre- 
talem,  vel  si  est,  locutus  est  ut  magister  non  ut  papa  vel  etc.  (Schalte 
Literaturgesch.  der  Compilationes  antiquae,   Wien  1871,  S.  44).     Es 


^)  Es  ist  vielleicht  zu  lesen :  quod  sit  deor.  AI. ... ;  der  Sinn  bleibt  derselbe. 


Zur  rechtHohen  Bedentang  der  päpstlichen  RegeeteiL  407 

gehören  hieher  Tielleicht  auch  die  Aenssenmgen  des  mag.  Bazianus 
zur  Decrei  Alex.  IIL  Propositom  est  (Comp.  I  4,  7  c.  1) :  quod  nun- 
quam  foit  decretalis  und  des  mag.  Laorentias  zur  Decr.  demens  III. 
Directae  (Comp.  IL  2,  19  c.  3):  hanc  non  esse  decretalem  (Schulte 
a.  a.  0.  43,  67).  Jedoch  könnte  man  diese  Stellen  auch  in  einem  all- 
gemeineren  Sinne  verstehen,  worauf  ich  hernach  zu  sprechen  komme. 
Wenn  nun  aber  der  Papst  die  in  einer  Gompilation  vereinigten  Decre- 
talen  als  in  die  Begisterbände  eingetragene  erklärte,  so  war  ftir  diese 
Deeretalen  jeder  Zweifel  an  ihrer  Echtheit  abgeschnitten;  und  darin 
läge  allein  schon  ein  hinreichendes  Motiv  zu  der  in  der  Bulle  De- 
votioni  vestrae  ausgesprochenen  Beglaubigung.  Allein  ein  Zeitgenosse 
Innocenz  IH,  der  Magister  Tancredus,  stellt  doch  die  Veranlassung 
etwas  anders  dar.  Derselbe  hat  einen  Apparat  zu  der  in  Bede  stehenden 
Compilatio  IIL  verüasst;  in  der  Einleitung  i)  zu  demselben  gibt  er  eine 
kurze  und,  soweit  wir  es  beurtheilen  können,  richtige  Geschichte  der 
Decretalensammlungen  nach  Gratian.  Nach  der  Sammlung  des  Alanus 
fahrt  er  fort:  tandem  magister  Bemardus  Gompostellanus,  archidiaconus 
in  Romana  curia,  in  qua  curia  moram  fEtciens  aliquantum,  de  re- 
gestis  domini  Innocentii  papae  unam  fedt  decretalium  com- 
pilationem,  quam  Bononiae  studentes  Bomanam  compilationem  ah- 
qaando  tempore  vocaverunt.  Verum  quia  in  ipsa  compilatione  quae» 
dam  reperiebantur  decretales,  quas  Bomana  curia  refutabat,  sicut 
hodie  quaedam  sunt  in  secundis,  quas  curia  ipsa  non  recipit,  id- 
circo  felicis  recordationis  dominus  Innocentius  papa  IIL  suas  decre«« 
tales  usque  ad  annum  XII  editas  per  mi^trum  P.  Beneventanum 
notarium  suum  in  praesenti  opere  compilatas  Bononiae  studentibus 
destinavii  Das  Lehrb.  d.  Kirchenr.  von  F.  Walter,  14,  Ausgabe,  Bonn 
1871,  sagt  nun  freilich  S.  255,  wie  dereinst  Vincentius  Hispanus,  die 
Veranlassung  zur  Gompilation  III  habe  in  dem  Umstände  gelegen, 
dass  die  Sammlung  des  Bernard  von  Compostella  mehrere  Deeretalen 
enthielt,  , welche  die  römische  Curie  nicht  als  echt  anerkannt  hatte.* 
Idi  habe  aber  §chon  oben  gezeigt,  dass  die  ünechtheit  von  Deeretalen 
nicht  der  Ausschlag  gebende  Grund  gewesen  sein  kann;  dann  scheinen 
mir  aber  die  Ausdrücke  refutare  und  non  recipere  zu  allgemein,  als 
dass  sie  gerade  auf  Ünechtheit  gehen;  um  das  auszudrücken,  hätte 


0  Dieselbe  hat  zuerst  Th.  Laspeyres  im  Appendix  2ur  Summa  Bemardi 
PapiensiB,  p.  856  yerGffentlioht,  sodaim  Schulte  in  den  Compilationen  Gilberts 
and  Alanus  Wien  1870  S.  8,  hierauf  in  Literaturgesch.  der  Compp.  antiquae 
Wien  1871  S.  78,  und  zuletzt  wieder  in  Gesch.  der  Quellen  und  Liter,  d.  can. 
Rechts  I,  244,  Stuttgart  1875. 


408  T  h  a  n  e  r. 

Tancred  wol  «tamquam  falsas  oder  confictas'  oder  dergL  hinzusetzen 
müssen.  Endlich  berichtet  Tancred  einfach,  dass  Bemard  von  Gom- 
postella  aas  den  Regesten  des  P.  Innocenz  eine  Decretalensammlang 
angelegt  hat,  ohne  im  Geringsten  anzudeuten,  dass  sie  nicht  blos  aus 
den  Begesten  zusammengestellt  gewesen  sei,  sondern  auch  anderes 
oder  gar  falsches  Material  enthalten  habe.  Auch  die  Beschreibung, 
die  A.  Theiner  in  den  Disquis.  criticae  p.  129  sequ.  von  unserer  Samm- 
lung gibt,  fuhrt  zu  keinem  anderen  Ergebnisse.  Zwar  hat  Bernardus 
die  Sammlung  Gilberts,  die  er  als  eine  secunda  compilatio  bezeichnet, 
benutzt;  allein  daraus  darf  mau  noch  nicht  schliessen,  dass  er  ihr 
auch  sein  Materiale  entnommen  habe.  Eine  frühere  Gompilation 
musste  er  ja  zu  Käthe  ziehen,  um  die  Capitel  der  Segesten  nach  üb- 
licher Weise  in  Buch  nnd  Titel  einzureihen;  wenn  er  dabei  gewahr 
wurde,  dass  einige  schon  bekannt  waren,  so  lag  es  nahe,  dass  er  die- 
selben blos  aus  der  älteren  Gompilation  citirte.  Auch  Petrus  von 
Benevent  hat  Decretalen  in  derselben  Fassung  aufgenommen,  wie  sie 
schon  in  früheren  Sammlungen  vorkamen.  Wir  sind  daher  zu  der 
Annahme  gedrangt,  dass  die  Curie  auch  echte  Schreiben,  der  Papst  von 
seinen  eigenen  Decretalen  manche  nicht  recipirte.  Man  mag  sich  das 
von  vorneherein  so  erklären,  dass  der  Papst  seine  Ansicht,  wie  das 
wol  vorkam  1),  geändert  hat,  und  so  eine  Decretale,  die  in  seinen  Be- 
gesten stand,  veraltet  war.  Wir  wissen  aber  femer  aus  den  Schriften 
der  Canoniston,  dass  sich  die  Schule  wenigstens  noch  im  12.  Jahrh. 
das  Recht  zuschrieb,  Decretalen  der  Päpste  zu  recipiren  oder  zurück- 
zuweisen. Bei  der  engen  Wechselbeziehung,  in  der  Schule  und  Curie 
damals  zu  einander  standen  >),  wäre  es  nicht  im  Geringsten  auf&llend, 
wenn  die  Curie  eine  Decretale,  welche  die  Schule  nicht  anerkannte, 
auch  ihrerseits  nicht  recipirte.  Magister  Laurentius  bemerkt  zu  c.  8 
X  1,  14  Cölestin  III.:  papa  hoc  discole  respondet  (Schulte  Literatur- 
gesch.  der  Compilationes  antiquae  S.  65) ;  der  mag.  P.  macht  zu  einem 
Paragraph  der  Decretale  Cölestin  IIL:  Laudabilem  den  Vers:  cetera 
commendo,  quod  dicitur  hie  reprehendo  (ebenda  S.  68);  selbst  der 
mag.  Alanus,  der  in  seinem  Curialismus  soweit  ging,  dass  er  dem 
Papst  alle  Gewalt  auf  Erden  zuschrieb  und  den  Kaiser  nur  wie  einen 
päpstlichen  Beamten  ansah,  schreibt  zu  Comp.  I  3,  14  c  1 :  Vir  rev. 
Istud  cap.  et  superius  pro  nichilo  posita  sunt  in  hoc  libro,  cum  secun- 
dum  literam  non   teneant,   ubi  legi  vel  canoni  inveniuntur  adversa. 


')  So  iat  z.  B.  Alexander  IIL  in  Ck)mp.  I,  8,  26  c.  8  gegen  die  Zehentver- 
ordnung  Hadrians  IV.,  im  c.  10  1.  o.  ahmt  er  sie  dagegen  nach.  ')  F.  Thaner, 
Die  Summa  mag.  Rolandi,  nachmals  P.  Alexanders  IIL,   Innsbruck  1874,  S.  IV. 


Zur  rechtlichen  Bedeutung  der  p&pstlichen  Regesten.  409 

Ein  anderes  Hai  sagt  Fetros  Hispanos  (Schalte  a.  a.  0.  8.  43  n.  1), 
se  audiTisse  ab  illo,  cai  credere  potoit,  qui  qualiter  istud  factum  pro- 
cesserat,  noverat,  quod  hoc  cap.  de  papae  couscientia  non  emanavit^). 
Es  handelt  sich  um  die  Decretale  Alexanders  IIL:  Cum  institisset 
(Comp.  I  4,  6  c  4).  Von  einer  anderen  Decretale  dieses  Papstes 
(Comp.  I  2,  20  c.  41  Qua  fronte)  wird  gesagt,  dass  sie  nur  «secundum 
consuetudinem  alicujus  regionis,  sec  consuetudinem  Auglicorum '  rede 
(Schalte  8.  59),  dass  das  Kapitel  nicht  «regalariter'  gelte,  sondern 
«casaale  vel  locale'  sei  (S.  60).  Zu  derselben  Decretale  sagt  Hugaccio : 
Alexander  yidetur  male  dicere  (Schalte  Die  Geschichte  I,  164  n.  25) ; 
oder  er  widerspricht  dem  Papste:  Idem  yidetur  dicendum  de  uiro  de 
monasterio  reyocato  ab  uxore  post  mortem  uxoris,  licet  Alex,  dicat  con- 
trarium  in  extra:  Praeterea  (Comp.  I,  3,  28  c.  1)  Cod.  lai  Monac 
10247.  üeber  die  Decretalen  Ad  aures  (Comp.  I,  4,  13  c.  2)  und  Si 
quis  parrochianorum  (1.  a  4,  20  c.  6)  schreibt  er  (ebenfalls  aus  der 
Müncheuer  Handschrift) :  Bespondeo  et  dico,  quod  ibi  locutus  est  non 
ut  apostolicas  sed  ut  magister  secundum  opinionem  saam;  qaidam 
adhaerentes  dictis  Alexandri  dicunt,  qaod  etc.  Die  anonyme  Glosse 
zur  Summa  Stephani  Tomacensis  (F.  Thaner  Zwei  anonyme  Glossen, 
Wien  1875  8.  10)  berichtet:  TJgucio  respondet,  quod  (Alexander)  non 
loquitur  ut  papa  sed  ut  magister,  vel  dicit  etc.,  und  vorher  in  der- 
selben Frage  über  die  Unterscheidung  des  votum  in  v.  simplex  und 
Y.  solemne:  In  hac  opinione  fuit  Gratianus,  Bafinus,  Johannes,  Ale- 
xander ni.  et  Bazianus.  Ügucio  vero  praemissam  distinctionem  sub 
sensu  assignato  nonrecepit  Sowie  hier  Hugaccio  den  P.  Alexander  III. 
mitten  unter  die  Magister  einreiht,  so  spricht  er  auch  von  dicta  Ha- 
driani,  Alexandri.  In  gleicher  Weise  hatte  man  die  Aussprüche  Gra- 
tianas  den  Autoritäten  als  dicta  gegenübergestellt^).  Es  haben  also 
die  Magister  manche  Decretalen  als  tadelnswerth  und  rechtswidrig 
hingestellt,  anderen  Hessen  sie  nur  eine  örtlich  oder  sonstwie  be- 
schränkte Geltung  zukommen;  einer  dritten  Gruppe  haben  sie  über- 
haupt autoritativen  Charakter  abgesprochen. 

^)  Im  16.  Jahrh.  war  es  bereits  Styl,  dass  bei  minder  wichtigen  Briefen 
nar  der  Yicekanzler  die  Bewilligung  ertheilte,  so  daes  der  Papst,  in  dessen  Namen 
doch  das  StQck  ausgestellt  war,  von  demselben  gar  keine  Kenntnis  erhielt 
£.  T.  Ottenthai,  Die  Ballenregister  Martin  Y.  und  Eugen  IV.  Mittheil.  d.  Inst. 
Ergftnzongsband  1,  447.  >)  In  manchen  fallen  haben  die  Päpste  wirklich  nicht 
die  Absicht  gehabt,  ein  categorisches  Urtheil  ao&ustellen,  sondern  wollten  nur 
ibre  persönliche  Meinung  abgeben,  z.  B.  »tutius  tamen  videtur*  Alex.  III.  (Comp. 
I  4.  4  c  7);  »consaltius  dicimns  et  ei  congruentins  ad  salntem*  Cölestin  IIL 
(Comp.  IL  S.  19  c  4);  »credimus  distinguendum*  Innooent.  III.  (Comp.  IIL  8, 
24    C  7  ;  5,  2  c.  4  ;  5,  21  c.   14). 


410  T  h  a  a  e  r. 

Alle  drei  Arten  fallen  unter  den  GeBammtbegriff  der  ,ExtraTa- 
gantia  non  trahenda  ad  consequentiam',  von  denen  Hoguocio  an 
mehreren  Stellen  spricht,  die  ich  im  Münchener  Codex  las.  Es  mögen 
auch  die  8.  407  citirten  Aeusserungen  der  Magister  Basianus  und  Lau- 
rentins,  dass  ein  Eapitel  schlechthin  keine  Decretale  sei,  bez.  niemals 
gewesen  sei,  yielleicht  mehr  auf  den  Mangel  rechtlicher  Autorität  als 
auf  jenen  der  Authenticitat  zu  beziehen  sein.  Zum  Schluss  ist  hier 
noch  die  eigenthümliche  Unterscheidung  zu  erwähnen,  die  Stephan 
vonTournay  zwischen  decreta  und  docretales  epistolae  macht.  Jenes 
sind  die  Satzungen,  die  der  Papst  über  eine  Eirchenangelegenheit^) 
in  Anwesenheit  der  Gardinäle,  die  ihre  Autorität  leil)en,  aufstellt; 
Decretalbriefe  jene,  worin  der  Papst  einem  Bischöfe  oder  anderem 
kirchlichen  Würdenträger,  der  sich  über  einen  Fall  Baths  erholen 
will,  Antwort  ertheilt  (Schulte  Die  Qescfiichte  I.  252).  Demnach  sind 
die  zahlreichen  Briefe,  die  mit « respondemus  **  schliessen,  offenbar  Ton 
weit  geringerer  Bedeutung,  als  die  decreta,  die  wir  als  Gonstitutiones 
bezeichnen  würden.  Wenn  nun  Tancred  erzählt,  dass  die  Curie  ge- 
wisse Decretalen  nicht  recipirte,  so  ist  «refutabai*  sicherlich  in  dem- 
selben Sinne  aufzu&ssen,  wie  die  Worte,  dass  Huguccio  eine  Distinction 
«non  recepit*.  Welcher  Art  aber  die  Decretalen  waren,  die  die  Curie 
aus  der  Compilation  des  Bemardus  Gompostellanus  ablehnte,  und  ob 
Schule  und  Curie  in  der  Nichtreception  derselben  übereinstimmten, 
bleibt  ungewiss.  Ich  zweifle  nicht,  dass  sich  in  manchen  Fällen  Schul- 
und  Gurialreception  kreuzten,  dass  sowie  die  Magister  ihre  Meinung 
über  die  der  Päpste,  so  auch  diese  ihre  Autorität  über  jene  der  Ma- 
gister stellten;  ein  Beispiel  dafür  gibt  das  gerade  in  die  Comp.  UL 
(3,  33  c.  7)  aufgenommene  Schreiben:  In  quadam  Innocenz  IIL  an 
Huguccio  als  Bischof  von  Ferrara,  worin  demselben  bedeutet  wird: 
ex  quo  in  contrarium  nos  sentimus,  nostrae  oompelleris  sententiae  con- 
sentire.  Jedenfiedls  war  Innocenz  UL,  der  Schüler  des  Huguccio  und 
ausgezeichnete  Kenner  des  canonischen  Bechtes,  über  die  Verhältnisse 
der  Schule  aufs  beste  unterrichtet'),  und  es  musste  ihm  daher  sehr 


0  »super  aliqao  negotio  ecclesiastico* ;  man  ygl.  den  RegiBierband  Inno- 
cenz UL  »super  negotio  Romani  imperii*.  Die  Unterscheidung  swischen  deoreta 
und  decretales  hat  Johannes  FayentinuB  wörtlich  abgeschrieben.  Schulte  Die 
Reohtshandschiifben  der  SUftsbibliotheken,  Sitsungsber.  d.  k.  Ak.  d.  Wissensch. 
57,  582.  ')  Das  bezeugt  unter  anderem  die  Yon  Yincentinus  Hispanos  an- 
geführte Decretale:  Per  tuas  literas  (Comp.  IIL  5,  21,  c  14),  worin  der  Papel 
eine  epistola  erwähnt,  »quam  dicunt  scholastici  decretalem,  etab.  m. 
Alezandro  papa  praedeeewore  nostro  emanasse  proponunt.*  Der  Ausdruck  »q^istola 
decretalis«  ist  hier  sicherlich  in  dem  Sinne  eines  Schreibens  mit  rechtlicher  Au- 


Zur  rechtlichen  Bedeutung  der  päpstlichen  Regesten.  411 

willkommen  sein,  dass  eine  im  Sinne  der  Oarie  yerbesserte  Samm- 
lang seiner  Decretalen  erschien.  Ich  beziehe  daher  die  Worte  «com- 
püatas  fideliter**  auf  die  getreae  und  richtige  Auswahl  aus  den 
Begesten;  und  die  Worte  absque  quolibet  dubitationis  scrupulo  be- 
ziehen sich  nicht  blos  auf  den  Zweifel  über  die  Echtheit,  sondern 
auch  über  die  Verbindlichkeit  der  aufgenommenen  Decretalbriefe.  Da 
die  Sammlung  des  Bemardus  nicht  veröffentlicht  ist,  so  lässt  sich 
das  Verhältnis  zur  Compilatio  IIX.  nicht  näher  feststellen.  Es  hat 
zwar  Theiner,  dem  wir  unsere  Kenntnis  der  Sammlung  des  Bemard 
verdanken,  in  den  Disquis.  criticae  p.  134  n.  13  eine  synoptische 
Tabelle  über  beide  Sammlungen  zusammengestellt;  allein  gerade  das 
Interessante,  was  nämlich  die  in  der  Comp.  IIL  fehlenden  Kapitel  ent- 
hielten, er&hren  wir  daraus  nicht  Deberhaupt  aber  sind  wir,  trotz 
der  dankenswerthen  Vorarbeiten  Schultes,  über  das  Verhältnis  der  Curie 
zur  Schule  insolange  nicht  genügend  informirt,  als  nicht  wenigstens 
eine  Auswahl  aus  den  Olossen,  Commentaren  und  Tractaten  der 
besseren  Canonisten  und  die  wichtigeren  Decretalensammlungen  yer- 
öffentlicht  sind ;  es  ist  daher  willkommen  zu  heissen,  dass  S.  Löwen- 
feld  die  Fublication  einer  neuen  Canonsammlung  (richtiger  wol 
Decretalensammlung)  in  Aussicht  gestellt  hat  (Neues  Archiv  X.  587). 
Andererseits  wäre,  nachdem  die  Begesten  Alexanders  IQ.  verloren  sind, 
vm  so  dringender  eine  vollständige  nach  allen  Regeln  der  modernen 
Segestenforschung  durchgeführte  Untersuchung  und  Vergleichung 
der  Begesten  Innocenz  IIL  zu  wünschen. 

Nachdem  ich  in  dem  vorausgegangenen  Abschnitte  dargestellt 
habe,  inwiefeme  das  richtige  Verhältnis  zu  den  Begesten  den  Papst 
bewogen  hat,  eine  Decretalensammlung  zum  Schul-  und  Gerichts- 
gebrauch zu  empfehlen,  will  ich  nun  an  einem  bisher  unbekannten 
Beispiele  zeigen,  wie  vortheilhaft  die  Begesten  in  einem  concreten 
Rechtsstreit  anzuwenden  waren. 

Unter  dem  Pontificat  Honorius  IL  wurde  der  langjährige  Grenz- 


torität  als  VerordnuDgBschreiben  zu  verstehen,  und  bildet  ein  Seitenstück  zu  den 
alten  »epistolae  canonicae*  der  griechiscben  Kirche. 

<)  Ei  war  mir  bereits  gegönnt,  zom  Zwecke  dieser  Arbeit  die  dem  Papste 
Leo  Xm.  zu  seinem  50j&hrigen  Priesteijnbiläum  gewidmeten  Specimina  palaeo- 
^raphica  ex  Vatic  tabnlarii  Romanorum  pontificam  registris  seleota  durchzusehen. 
Auf  Tafel  I  und  V  ist  zu  einigen  Schreiben  am  Rande  angemerkt,  wo  sie  als 
Extravaganten  vorkommen ;  diese  Randbemerkungen  fallen  aber  in  eine  Zeit,  wo 
die  Decretalensammlung  Oregon  IX.  l&ngst  verfasst  war.  Von  einer  gleichzeitigen 
Benutzung  der  Registerb&nde  flkr  die  Decretalensammlungen  konnte  ich  auf  den 
7  Tafeln  Innoc  IIL  kein  äusserliches  Zeichen  wahrnehmen. 


412  T  h  a  n  e  r. 

streit  zwischen  den  Diocesen  Arezzo  und  Ghiusi  endlich  entschieden, 
indem  das  Register  Alexander  IL  herbeigeholt  and  die  darin  ent- 
haltene Sententia  nachgeschlagen  wurde  (J.  B.  de  Rossi  in  dem  in- 
haltreichen Aufeatze  De  origine  historia  indicibos  scrinii  et  biblio- 
thecae  sedis  apostolicae,  Bomae  1886,  im  ersten  Band  des  Gataloges 
der  Heidelberger  Handschriften  p.  XGV  n.  2).  Innocenz  IIL  berief 
sich,  im  J.  1200  in  der  Decretale  Tum  ex  literis  (X  1,  41  c.  5)  eben- 
falls auf  eine  sammt  der  Datirung  in  das  Register  eingetragene  Sen- 
tenz Eugens  III.^).  Das  hier  miteutheilende,  bisher  unbekannte  Bei- 
spiel fallt  in  den  Pontificat  Alexanders  III.  Der  Bischof  von  Yeroli 
hatte  mit  dem  Abt  und  Glenkern  von  St  Peter  in  Ganneta  einen 
Streit  geführt,  den  F.  Alexander  IIL  durch  ürtheil  entschieden  hat 
In  diesem  Ürtheil  waren  dem  Abt  bestimmte  Leistungen  an  den  Bischof 
auferlegt;  der  Abt  unterliess  es  aber,  dieselben  zu  entrichten,  und 
verheimlichte  die  ganze  Bulle.  Als  dies  dem  Papste  zu  Ohren  kam 
erliess  er  an  Abt  und  Cleriker  den  strengen  Auftrag,  das  ürtheil  zu 
befolgen,  widrigens  sie  Verlust  ihres  Rechtes  zu  bef&rchten  hatten, 
denn  er  habe,  so  schliesst  die  Bulle,  im  Register  den  Wortlaut  seines 
Urtheilspruches  nachschlagen  lassen  mit  dem  Auftrage,  dass  sie  im 
Falle  der  Weigerung  dem  Bischöfe  das  ürtheil  vorweisen.  Dies  ist 
der  Sachverhalt,  wie  er  sich  mir  aus  der  Bulle  zu  ergeben  scheint, 
die  ich  hier  aus  dem  Codex  B  32  der  Bibliotheca  Valicellana  fol  159 
folgen  lasse: 

Alexander  episc.  serv.  serv.  dei  dilectis  filiis  N.  abbati  et  uni- 
versis  dericis  s.  Petri  de  Canneta  saL  et  apost  bened.  Qui  sententias 
et  alia  statuta  apostolicae  sedis  infringit,  ejus  indignationem  pro- 
meretur  incurrere  et  gravi  animadversione  punirL  Perlatum  est  si- 
quidem  ad  audientiam  nostram,  quod  vos  contra  sentenciam  qoam 
super  causa,  quae  inter  vos  et  ven.  fratrem  nostrum  F(aramundam) 
Verulanum  episcopum  vertebatur,  protulimus  ausu  temerario  venientes 
ejus  tenorem  negligitis  observare.  Quia  vero  id  non  possumus  nee 
debemus  aliquatenus  in  patientia  sustinere,  per  apostolica  scripta  vobiä 
praecipiendo  mandamus  et  mandando  praecipimus'),  quatinus  partem 
decimarum  et  testamentorum  secundum  quod  in  eadem  sententia  con- 
tinetur  praedicto  episcopo   sine  molestia  et   contradictione  de  cetero 


<)  Aus  dem  15.  Jahrh.  ist  es  bekannt,  dass  die  Register  ia  der  Prooess- 
f&hrung  eiae  wichtige  Rolle  spielten  (E.  v.  Ottenthai  Die  Ballenregister  a.  a.  0. 
529  n.  1).  *)  Demselben  »Rhythmus*  begegnen  wir  in  der  Decretale:  Aadivi* 
mu8  pravam  Alexanders  IIL  bei  F.  Maassen  Beiträge  S.  65  n.  5.  Das  Schreiben 
Ja.-W.  11169  bei  Migne  200  p.  849  hat  »per  praes.  scripta  mandamus  et  man* 
dando  praecipimos.  * 


I 


Zur  rechtüchen  Bedeutung  der  pftpstliohen  Regesten.  413 

persolvatis.  Quod  nisi  feceritis  juris  vestris  poteritis  propter  hoc  sen- 
tire  defectum.  Nos  enim  in  registro  nostro  sententiae  nostrae 
fecimns  inquiri  teuorem  vobis  mandantes,  at  si  negaveritis  quod  man- 
damus  episcopo  sententiam  ostendati«.     Dai  Signiae  IV  id.  Octobr.^). 

Der  in  der  Bulle  erwähnte  papstliche  TJrtheilsspruch  kann  sowol 
Yon  amtswegen,  als  auf  Verlangen  der  Partei  in  das  Begister  ein- 
getragen worden  sein;  denn  derselbe  gehörte  sicherlich  zu  den  wich- 
tigeren Angelegenheiten  (magis  arduae  causae)  der  Curie;  aber  auch 
die  Partei  hatte  ein  natürliches  Interesse  an  der  Eintragung.  Es  darf 
nicht  irre  machen,  dass  das  XJrtheil  hier  gegen  die  Partei  citirt  wird. 
In  der  Hauptsache  wird  es  doch  zu  ihren  Gunsten  gelautet  haben; 
die  Quote,  die  der  Abt  yon  Zehenten  und  letztwilligen  Zuwendungen 
dem  Bischof  zu  entrichten  hatte,  gehörte  zu  den  canonischen  Gerecht- 
samen des  letzteren,  die  auch  bei  Bestätigung  der  Bechte  in  den  Pri- 
yfl^ien  den  üblichen  Vorbehalt  bildeten.  So  erklärt  sich  auch  die 
Drohung  des  Papstes,  dass  Abt  und  Gleriker  bei  fortgesetzter  Wei- 
gerung den  Verlust  ihres  Bechtes  zu  gewärtigen  hätten. 

Während  ich  mit  diesem  Aufsatze  beschäftigt  war,  hatte  Herr 
Prof.  F.  Ealtenbrunner  die  Freundlichkeit,  mir  aus  den  Epistolae 
notabiles  des  Berardus  de  Neapoli  (MittheiL  VII,  21—118,  555—635) 
Cod.  Paris.  4311  ep.  129  den  nachstehenden,  in  den  Pontificat  Gre- 
gors X.  fällenden  Brief  mitzutheilen,  der  leider  nur  sehr  fragmentarisch 
überliefert  ist:  Hugoni  de  Penna  thesaurario  car.  in  Christo  filiae 
nostrae  reginae  Angliae  illustris.  Tenorem  quarundam  litterarum  fei. 
rea  Innocentii  praedecessoris  nostri  inipsius  registro  repertum 
ad  tuae  snpplicationis  instantiam  et  futuram  memoiiam  praesentibus 
de  yerbo  ad  yerbum  fecimus  annotari.  Qui  talis  est   Innocentius  etc. 


')  12.  Oct.  1170;  denn  vom  12.  datirt  ein  Schreiben  aus  Segni  (Ja.-W, 
11846)  und  in  demselben  Jahre  war  der  Papst  in  St.  Peter  de  Canneta  und  da- 
rauf in  Varoli  gewesen. 


Der  Kreuzzug  von  Damiette  1218 — 1221. 

Von 

Hennann  Hoogeweg. 

HL 

6.   Der  Verlust  you   Damiette.    Räumung  Aegyptens. 

Die  Nachricht  von  dem  Fall  Damiettes  durchlief  schnell  das  ganze 
christliche  Europa  und  wurde  überall  mit  dem  grössten  Jubel  auf- 
genommen^). «Freue  dich*,  schrieb  der  Scholaster  Oliver  nach  K5hi, 
.du  cölnisches  Stift  und  frohlocke,  weil  Du  an  Schiffen,  Eriegs- 
geräthen,  Kriegern  und  Waffen,  Lebensmitteln  und  Geld  grössere  Hilfe 
geleistet  hast  als  das  ganze  übrige  deutsche  Reich«  Du  aber  Köln, 
Stadt  der  Heiligen,  die  Du  wohnst  in  GSrten,  unter  den  Lili^a  der 
Jungfrauen,  den  Rosen  der  Märtyrer,  den  Veilchen  der  Bekenner, 
beuge  die  Kniee  deines  Herzens  für  die  Frömmigkeit  Deiner  Töchter 
und  stimmt  an  mit  lauter  Stimme  herrliche  Danksagungen"^.  P^pet 
Honorius  wurde  durch  ein  Schreiben  der  Kreuzfahrer  von  dem  glück- 
lichen Ereignis  in  Kenntnis  gesetzt  Er  beglückwünschte  sie  in  einem 
Briefe  an  den  Legaten  und  nannte  diesen  einen  zweiten  Josua^.  Auch 
unter  den  asiatischen  Christen  verfehlte  das  Ereignis  seine  Wirksam- 
keit nicht  König  Georg  von  Georgien  schrieb  begeistert  von  den 
Erfolgen  der  KreuzfiEihrer  an  diese,  dass  er  mit  seinen  Grossen  den 


I)  Vgl.  Rein.  Leod.  IL  G.  SS.  16,  678.  ICarch.  ibid.  17,  US.  üeber  die 
Freude  bei  den  Friesen  und  Holländern,  welche  das  Ereignis  noch  heute  feien, 
s.  Wilken  a.  0.  8.  297,  Anm.  26.  Röhricht,  Bei.  yon  Dam.  in  Raumers  Taschen- 
buch a.  0.  8.  98,  Dirks  a.  0.  8.  262  und  288.  >)  OL  19,  1416.  Die  SteUe, 
wie  de  Eceard  gibt,  ist  (auch  abgesehen  yon  dem  sinnlosen  cum  fiir  ta)  kanm 
richtig.  Der  Druck  des  Briefes  Olivers  bei  Bongars  1192  gibt  eine  bedeutend 
abweichende  Lesart.  •)  Vgl.  Rayn.  ann.  eccles.  ad  a.  1219  I  18;  Potthast 
Reg.  pont  6198. 


Der  Ereuzzag  Y<m  Damieite  1218^1221.    IIL  415 

Entflchliiss  ge&sst  habe  und  bereit  sei,  Damaskus  oder  irgend  eine 
andere  bedeutende  Stadt  der  Mubamedaner  im  Bunde  mit  ihnen  zu 
erobern^). 

In  Aegjpten  stieg  die  Bestürzung  au&  Aeusserste.    Der  Sultan 
schrieb  Briefe  über  Briefe  an  seine  Brüder  und  die  anderen  Macht- 
haber der  arabischen  Beiche  und  bat  um  Hilfe,  um  dem  Verlust  von 
ganz  Aegjpten  wenigstens  vorbeugen   zu  können.    Aber  nur  gering 
waren  die  Erfolge  dieser  Sendungen ;  denn  es  war  gerade  die  Zeit,  als 
die  Horden  des  Dsehingis-Khan  gegen  das  arabische  Beich  anprallten 
und  die  Streitkräfte  gegen  sich  riefen;  der  ganze  Norden  Asiens  ge- 
hörte ihnen  bereits,  und  schon  pochten  sie  an  die  Thore  von  Syrien 
und  Armenien  >).    unter  diesen  Umstanden  war  der  Sultan  auf  sich 
allein  angewiesen,  und  er  benutzte  alle  Mittel,  um  die  Ge£fthr  abzu- 
wenden.   Als  sein  Schatz  erschöpft  war,  Hess  er  durch  seinen  Vezir 
alle  Steuervorsteher  und  Finanzleute  auf  die  Folter  spannen,  um  ihnen 
Oeld  zu  erpressen.   Muselmann,  Jude  oder  Christ,  es  galt  gleich;  ver- 
gebens verleugneten  einige  Christen  ihre  Beligion,  sie  mussten  be- 
zahlen wie  die  anderen,  ein  jeder  nach  seinem  Vermögen.   Die  Kerker 
füllten  sich  mit  Unglücklichen,  und  mancher  büsste  hier  einen  Theil 
seiner  Glieder  ein.  Den  Privatleuten  wurde  verboten,  Magazine,  Bazars 
und  Verkaufshalien  zu  halten;  nur  der  Bazar  des  Sultans  stand  offen 
zum  Kauf  und  Verkauf;  und  um  hier  Waaren  umzusetzen,  musste  man 
wieder  eine  ausserordentliche  Abgabe  zahlen.   DieNoth  der  Bevölkerung 
erhöhte  die  Unredlichkeit   des  Vezirs,   der  durch  das  erpresste  Geld 
zugleich  seine  eigene  Tasche  füllte.  Zwar  merkte  der  Sultan  den  Be- 
trag und  wusste  ihn  zu  hindern,  aber  doch  trieb  die  Verzweiflung 
noch  manchen  zum  Selbstmord  >). 

Bald  nach  dem  Fall  von  Damiette  war  auch  Al-Muazzam  nach 
Palästina  zurückgekehrt  und  hatte  hier  die  Feindseligkeiten  gegen  die 
Christen  wieder  aufgenommen.  Er  hoffte  dadurch  wenigstens  einen 
Theil  der  Kreuzfahrer  von  Aegypten  abzuziehen  und  die  weiteren  An- 
kömmlinge, welche  er  aus  Europa  befEtrchten  musste,  dorthin  zu  wenden. 
Nach  kurzer  Belagerung  brachte  er  Cäsarea  in  seine  Gewalt  und  zer- 
störte die  Stadt,   wahrend  es  fast  der  ganzen  Besatzung  gelang,  sich 


«)  Ol.  19,  1417?  vgl.  auch  Wilken  a.  0.  8.  297,  Anm.  27.  »)  Makrizi 
106  (Harn.  88).  >)  YgL  Rein.  Extr.  S.  408.  Abulfedae  Ann.  Moslem.  4,  279  ff. 
«)  Gesell,  der  Patr.  408  ff.  Der  Autor  setzt  hinzu:  »Um  diese  Zeit  erscholl  der 
Ruf  von  der  Humanität  und  Milde,  welche  die  Christen  gegen  die  Besiegten  ge- 
brancliten.*  Indesa  der  Verf.  der  Gesch.  der  Patr.  war  selbst  Christ  und  litt  mit 
unter  den  Ma^sregeln  des  Sultans;  die  europäischen  Christen  wiesen  davon  nichts 
so  erzfthlen  und  hatten  auch  wol  keine  Ursache  dazu. 


416  Hoogeweg. 

nach  Akka  zu  flüchten  i).  Wahrscheinlich  stand  Al-Maazzam  nicht  die 
nöthige  Flotte  zur  Verfügung.  Darauf  wandte  er  sich  gegen  das  mit 
allem  reichlich  versehene  und  Ton  den  Templern  vertheidigte  Pilger- 
schloss^),  vermochte  es  aher  nicht  zu  nehmen,  denn  die  Hilfe,  welche 
er  von  den  anderen  sarazenischen  Fürsten  erbeten  hatte,  blieb  aus. 
Die  Gefahr  der  anstürmenden  mongolischen  Horden  und  die  fort- 
währenden Brüder-  und  Sectenkriege  im  Reiche  der  Araber  machten 
den  Andern  eine  Entsendung  von  Truppen  unmöglich.  So  konnte  AI- 
Muazzam  denn  auch  nicht  weiter  an  die  beabsichtigte  Belagerung  von 
Akka  denken.  Dagegen  gelang  es  den  Templern  durch  mehrere  Streif- 
züge die  Umgegend  dieser  Stadt  von  dem  ringsum  hausenden  Raub- 
gesindel zu  säubern.  Doch  fiel  im  Anfange  des  Jahres  1220  die  feste 
Burg  der  Templer,  Saphet,  welche  dereinst  Saladin  lange  belagert  und 
erobert  hatte,  wieder  in  die  Hände  der  Sarazenen^). 

Diese  Yortheile  des  Al-Muazzam  in  Palästina  gaben  dem  Könige 
erwünschte  Gelegenheit,  im  Hinblick  auf  die  Gefahren,  welche  dem 
Königreiche  drohten,  die  Nothwendigkeit  seiner  Anwesenheit  daselbst 
erforderlich  erscheinen  zu  lassen.  Kaum  war  daher  die  Jahreszeit  so 
weit  vorgeschritten,  dass  die  Schiffahrt  wieder  angenommen  werden 
konnte,  als  der  König  Johann  sich  anschickte,  Aegypten  zu  verlassen. 
Zwar  erhoben  sich  hiergegen  mächtige  Stimmen,  welche  seine  Ab- 
wesenheit als  äusserst  gefahrlich  für  das  ganze  weitere  unternehmen 
hinstellten  und  vorbrachten,  dass  die  Ankunft  vieler  neuer  Pilger  ge- 
rade jetzt  wieder  Aussichten  gewährte,  das  begonnene  Werk  vollends 
zum  glücklichen  Abschluss  zu  bringen;  zwar  hielt  man  ihm  vor,  dass 
er  bereits  in  Akka  das  Versprechen  gegeben,  die  Pilger  nicht  zu  ver- 
lassen, so  lange  er  lebte;  dennoch  liess  er  sich  nicht  bewegen,  zu 
bleiben  und  schiffte  sich  ein,  indem  er  die  Versicherung  gab,  zurück- 
zukehren, sobald  es  ihm  werde  möglich  sein^).  Doch  war  die  Ursache 
seines  Abzuges  in  erster  Linie  nicht  die  gewesen,  dem  bedrängten 
Königreiche  seine  Hilfe  zu  Theil  werden  zu  lassen,  sondern  die  Ab- 
sicht, von  Armenien  Besitz  zu  ergreifen  im  Namen  seiner  Gemahlin 
Stefanie,  welche  eine  Tochter  des  kurz  vorher  verstorbenen  Königs 
Leo  von  Armenien  war.  Indess  täuschten  ihn  seine  Hoffnungen,  denn 
die  Grossen  von  Armenien  liessen  ihn  nicht  zu,   und  mit  dem  bald 


1)  OL  25,  1421,  Emool  428.  L^estoire  884  setzt  die  Belagerung  bereits  in 
den  Sommer  1219;  nicht  richtig.  *)  Vgl.  Ol.  7,  1402;  vgl.  Mitth.  8  S.  192 
Anm.  5.  ^  OL  26,  1421.  —  Ueber  die  Hongolenkämpfe  vgl.  Abulfedae  Ann. 
Moslem.  4,  295  K  ^)  OL  27,  1422;  ygL  28,  1428:  contra  pactum  suum  qnod 
apud  Aocon  peregnnis  in  Aegjptum  navigaturis  fecerat,  ut  vivus  et  soi  juris 
ipsos  non  desereret.    L*  estoire  849  setzt  die  Ab&hrt  des  Königs  auf  Ostern. 


Der  Erenzzag  von  Damiette  1218--1221.    m.  417 

daraaf  erfolgten  Tode  seiner  Qemahlin  und  ihres  Sohnes  schwanden 
aacb  seine  Anrechte  auf  dieses  Königreich  1). 

Das  Frühjahr  1220  brachte  aus  dem  Abendlande  wieder  eine  nicht 
unbedeutende  Schaar  neuer  Pilger  nach  Aegypten.  Unter  diesen  be- 
fieuiden  sich  die  Erzbischöfe  von  Mailand,  Laon  und  Kreta,  ferner  als 
Gesandte  des  deutschen  Königs  Friedrich  die  Bischöfe  von  Faenza  uud 
Beggio,  welche  seine  baldige  Ankunft  in  Aussicht  stellten,  sodann  der 
Bischof  Yon  Brescia  und  yiele  Italiener*). 

Gestutzt  auf  diese  Verstärkung  aus  Europa  verlangte  der  papst- 
liche  Legat  nun  entschieden  weitere  Kriegsoperationen  in  Angriff  zu 
nehmen.  Denn  der  Zustand  im  christlichen  Heere  verschlimmerte  sich 
taglich  und  drohte  eine  weitere  Kriegführung  mit  der  Zeit  unmöglich 
zu  machen.  Nachdem  die  Stadt  gesäubert,  die  Schäden  der  Befesti- 
gungen reparirt  waren  —  was  nur  kurze  Zeit  in  Anspruch  nahm  — 
verwilderte  das  Heer  mehr  und  mehr,  verprasste  und  vergeudete  den 
erlangten  Besitz  und  entartete  in  ünthätigkeit.  Völlerei,  Diebstahl, 
Ehebruch  und  ünsittlichkeit  griffen  immer  mehr  Platz.  Auch  die  Ehr- 
furcht vor  der  Geistlichkeit  schwand,  die  Verhängung  kirchlicher 
Strafen,  [selbst  der  Excommunication,  wurde  mit  Hohn  beantwortet'). 
Doch  dauerte  es  nicht  lange,  so  waren  die  gewonnenen  Schätze  dahin 
und  bittere  Armuth  trat  an  die  Stelle  früherer  IJeppigkeit.  Es  kam 
soweit,  sagt  Jakob  von  Vitry^),  dass  man  kaum  vier  oder  fünf  im 
Heere  finden  konnte,  die  sich  von  dem  Ihrigen  unterhalten  konnten. 
Manche  der  Sarazenen,  welche  zum  Ghristenthum  übergetreten  waren, 
kehrten  zum  alten  Glauben  zurück,  weil  ihnen  das  karge  Leben  unter 
den  Christen  nicht  zusagte.  Aber  auch  mancher  Christ  suchte  bessere 
Tage  bei  den  Sarazenen  zu  gewinnen  durch  Abschwören  seines  Glaubens, 
sah  sich  aber  nur  zu  oft  bitter  enttäuscht^).  Viele  auch  verliessen  das 
Heer  und  segelten  nach  Hause.  Dies  nahm  dergestalt  überhand,  dass 
der  Legat  mit  den  härtesten  Strafen  dagegen  vorging.  Er  excom- 
manicirte  jeden,  der  abzog  und  untersagte  den  Schiffern  und  Matrosen 


1)  Ol.  28,  1488--4;  L'estoire  849,  Emoul  427;  Bern.  Thee.  a.  0.  848.  Vgl 
auch  Pottlv  Reg.  pont  6889.  *)  OL  27,  1428,  wo  GoetenfliB  f&r  CretensiB  Btebt, 
und  Jac  Vitr.  bist  Orient,  m.  bei  Bongars  1,  1145,  wo  JanaenBis  fQr  Faventinus 
gelesen  wird.  *)  Vgl.  den  Brief'  des  Jac  Vitr.  an  Honorios  vom  18.  April  1821 
(nicht  1219)  bei  d'Aclieiy  Spicileg.  8,  590a.  ^)  a.  0.  590a~b  in  toto  ezerdtu 
quatuor  yel  qoinqne  yix  reperiri  poterant,  qoi  de  suo  in  Christi  eervitio  valerent 
jmBtentarL  *)  Jac.  Vitr.  a.  0.  59  la  (soldanus)  mittens  eos  ad  remotiores  regni 
8111  partes,  nnde  nunquam  reverü  valerent.  Ipd  autem  adeo  yiles  inter  Sarra- 
cenos  habebaator,  quod  yix  nnde  miseram  yitam  sustentarent  Ulis  tribuebatur, 
neque  eoe  in  suis  hospitiis  redpere  yolebant,  sed  üs  improperabant,  quod  sicut 
mAli  Chrifltiani  fherant,  ita  Sarracenorum  legem  nunquam  bene  observarent. 
MitttMUniigai  DL  27 


418  Hoogeweg. 

bei  Strafe  des  Bannes,  irgend  jemand  in  die  Schiffe  ao&anehmen,  der 
nicht  einen  Oeleitbrief  Ton  ihm  vorzeigte.  Einen  bedeutenden  Betng 
an  Geld  aber  musste  derjenige  erlegen,  der  einen  solchen  Oeleitbrief 
erhalten  wollte^). 

Unter  diesen  Umständen  war  eine  Fortsetzung  des  Krieges  nicht 
möglich.  Der  Sultan,  welcher  etwa  eine  Tagereise  nilaufwärts  sein 
Lager  aufgeschlagen,  war  durch  Kundschafter  und  die  Oeberläufar 
hinlänglich  unterrichtet,  wie  es  im  christlichen  Lager  stand.  Diese 
Lage  auszunützen,  daran  hinderte  ihn  zwar  die  Erschöpfung  und 
Schwäche  des  eigenen  Heeres,  aber  im  Kleinen  suchte  er  den  (Siristen 
manchen  Abbruch  zu  thun  und  operirte  mit  Erfolg.  Er  setote  eine 
Belohnung  aus  auf  den  Kopf  eines  jeden  Christen,  der  ihm  gebracht 
wurde,  und  reizte  so  seine  Krieger  zu  freiwilligen  Unternehmungen. 
Ueberall  lagen  die  Sarazenen  auf  der  Lauer  im  Hinterhalt  und  fingen 
jeden  Christen  auf,  der  sich  vom  Heere  entfernte.  Zwar  gelang  es 
auch  den  Christen,  manchen  der  Feinde  einzu&ngen,  aber  behende 
und  leichtbewaffnet  wie  die  Sarazenen  waren,  blieben  sie  doch  im 
Vortheil.  Die  armen  Leute,  welche  zum  nahen  See  fischen  gingen, 
geriethen  in  ihre  Hände;  Ritter  und  Turkopulen,  welche  ansritten,  um 
Holz  oder  Gras  zu  sammeln,  büssten  durch  die  feindlichen  Geschosse 
die  Pferde  ein  und  wurden  gefangen.  Bückten  die  Christen  in  ge- 
schlossenen Haufen  vor,  so  hielten  sich  die  Sarazenen  in  der  Feme 
und  wagten  keinen  Kampf,  kehrten  sie  aber  um,  so  umschwärmten 
die  Feinde  sie  mit  ihren  schnellen  Pferden  und  wussten  jede  Blosse 
oder  Unachtsamkeit  des  G^ners  auszunutzen^). 

Einen  grösseren  Yerproyiantirungszug  unternahmen  im  JuU  auf 
eigene  Faust  die  Templer  mit  ihrem  Gefolge  gegen  die  Meeresstadt 
Broilus  und  traten  auch  reich  beladen  mit  Gewändern  und  mit  einer 
Menge  Pferde,  Kameele,  Maulesel,  Ochsen,  Esel  und  Ziegen  nach  zwei 
Tagen  den  Rückzug  an;  unterwegs  freilich  büssten  sie  aus  Mangel  an 
Wasser  viele  Pferde  und  Maulthiere  ein.  Voll  Freude  zog  den  Heim- 
kehrenden der  deutsche  Orden  mit  vielen  anderen  entgegen.  Während 
die  Templer  aber  den  Zug  weiter  fortsetzten,  machten  jene  hinter  den 
Templern  aus  unbekannten  Gründen  Halt.  Da  überraschte  sie  plöta- 
lieh  eine  Schaar  feindlicher  Reiter  vom  Meere  her.  An  einen  regel- 
rechten Widerstand  konnten  die  Deutschordensritter  nicht  denken; 
denn  weil  sie  nicht  zur  Schlacht,  sondern  zum  feierlichen  Emp&ng 
der  Templer  ausgezogen  waren,  so  fehlte  es  ihnen  an  Waffen  uad 
Bogenschützen.    Die  Engländer,  Flanderer,  Deutschen  und  Robert  von 


*)  Emoul  428—9.         «)  Jac.  Vitr.  a.  0.  590b. 


Der  Kreuzzug  von  Daraiette  1218— 1221.    III.  419 

Beaiimont  hielten  den  Angriff  der  Feinde  auf,  so  gut  es  eben  ging ; 
dennoch  wurde  der  Präceptor  und  der  Marschall  des  deutschen  Ordens 
mit  etwa  zwanzig  Brüdern  und  anderen  Rittern  ge&ngen  und  yiele 
Pferde  getödteti). 

Doch  nicht  nur  zu  Lande,  auch  zu  Wasser  waren  die  Sarazenen 
im  Vortheil  und  Terschlimmerten  die  Lage  der  Christen  mehr  und 
mehr.  Grosse  und  kleine  Schiffe  mit  einer  Menge  Bewaffneter  um- 
schwärmten fortwfUurend  die  Burg  Tanis  und  machten  die  Benutzung 
des  grossen  höohst  fischreichen  Sees  Menzaleh,  der  mit  dem  einen 
Theile  fast  bis  zum  Lager  der  Christen  reichte,  ftbr  die  Kreuzfahrer 
unmöglich  >).  Auch  liess  Al-Eamil  33  3)  Schiffe  ausrüsten,  welche  auf 
dem  Meere  kreuzten  und  den  Pilgern  empfindliche  Nachtheile  bereiteten. 
Diese  nahmen  die  EaufGahrteischiffe,  welche  für  Damiette  bestimmt 
waren,  mit  Besatzung  und  Lebensmitteln  fort,  führten  die  Menschen  in 
die  Gefangenschaft  und  yerbrannten  die  Fahrzeuge.  Auch  ein  grosses 
Schiff  das  den  Grafen  Heinrich  Ton  Schwerin  und  andere  Tornehme 
Deutsche  nach  Aegypten  tragen  sollte,  wurde  von  ihnen  angegriffen, 
doch  gelang  es  die&en  zu  entkommen,  während  ein  Schiff  des  deutschen 
Ordens  voll  Getreide  durch  griechisches  Feuer  verbrannt  wurde^).  Von 
denselben  sarazenischen  Schiffen  wurde  auch  Graf  Dietrich  von  Spatzen- 
ellenbogen  über£ftllen,  der  sich  mit  vielen  Andern,  begleitet  von  dem 
Banne  des  Legaten,  auf  der  Heimkehr  befand.  Unweit  Gypem  wurden 
sie  eingeholt  nnd  ihr  Schiff  verbrannt  Nur  mit  wenigen  rettete  sich 
der  Graf  schwimmend^). 

Der  Legat  war  bereits  früher  durch  Kundschafter  benachrichtigt 
worden,  dass  die  Sarazenen  mit  dem  Bau  von  Schiffen  beschäftigt  seien ; 
er  hatte  es  nicht  geglaubt.  Auch  die  Nachricht,  dass  die  Schiffe  nun- 
mehr auf  dem  Meere  seien,  hatte  er  mit  Hochmuth  übergangen.  Jetzt 
traf  die  sichere  Kunde  ein  von  dem  Verderben,  das  die  Sarazenen  an- 
gestiftet Pelagius  erschrak  —  er  war  sich  wol  bewuset,  der  Urheber 
dieses  Unglücks  zu  sein^)  und  suchte  nun  endlich  Gegenmassregeln 
SU  ergreifen.  Aber  es  hielt  schwer,  bei  dem  verwilderten  Zustande 
des  Heeres  eine  Nation  dafür  zu  gewinnen,  den  Kampf  mit  den  sara- 


1)  OL  29,  1425;  auch  Jac.  Yitr.  a.  0.  590b  deutet  dies  an  und  setzt  hinzu: 
cum  ipsi  (Sarraceni)  plus  quam  tria  millia  ex  nostris  in  vinculis  detinerent,  vix 
miUe  ex  ipsis  detinebamus  captivos.  ')  Jac.  Yitr.  59 la.  ')  Ol.  80,  1425, 
nach  Emoul  429  waren  es  nur  zehn.  ^)  Ol.  a.  0.  ^)  Ol.  a.  0.  nennt  ilm 
unrichtig  Betherus  (wenn  Eccard  richtig  gelesen) :  vgl.  auch  Emoul  480.  *)  Quant 
li  cardenals  61  le  novele,  si  fu  mult  dolans;  et  si  et  droit,  que  eis  damages 
evtoient  avenus  par  lui,  car  il  ne  volt  croire  ceuls  qui  Teu  avoient  gami. 
Kmoul  480. 

27* 


420  Hoogeweg. 

zenischen  Piraten  auizonehmeu.  Nachdem  viel  Geld  und  Mühe  anf- 
gewendet  war,  entschlossen  sich  endlich  die  Venetianer,  welche  evst 
kurz  vorher  angekommen  vraren^),  dazu  und  fuhren  über  Beseite  nach 
Alexandria.  Doch'  kamen  sie  zu  spät  Beutebeladen  hatten  die  Sara- 
zenen ihre  Schiffe  unterdess  in  Sicherheit  gebracht*). 

Die  Noth  im  Christenheere  stieg;  fi^t  wie  in  einer  belagerten 
Stadt  sassen  sie  da,  ringsum  versperrte  der  Feind  den  Ausw^.    Der 
Legat  fühlte  sich  nicht  frei  von  der  Schuld  an  dieser  Lage.    Und  in 
der  That  war  durch  seinen  Hochmuth  die  Sache  auf  dem  Meere  rninirt 
worden  und  der  Zusammenhang  mit  den  Christen  im  Norden  so  gut 
wie  aufgelöst    Trug  er  aber  auch  die  Schuld  daran,   dass  Al*Eamil 
nicht  unwesentliche  Vortheile  auf  dem  Lande  au&uweisen  hatte?    In 
etwas  vielleicht  auch,  doch   die  grössere  Schuld  lag  hier  gewiss  auf 
der  Seite  seiner  Gegner,  vorerst   der  weltlichen  Grossen.    Während 
diese  aber  der  Sache  ihren  Lauf  liessen  und  nichts  thaten,  um  die 
Lage  des  Heeres  zu  bessern,  kann  dem  Legaten  doch  die  Anerkennung 
nicht  versagt  werden,  dass  er  sich  wenigstens  redlich  bemühte,  wieder 
gut  zu  machen,  was  er  verschuldet  hatte.    Durch  einen  Oewaltstreich 
glaubte  er  zum  Ziele  zu  kommen.    Er  berief   eine  Yersammlnng  der 
Grossen  nach  der  andern  und  setzte  ihnen  auseinander,  dass  die  Noth- 
wendigkeit  und  Klugheit  es  gebiete,  weitere  Eri^^perationen  vorzu- 
nehmen und  schlug  vor,  gegen  das  Lager  des  Sultans,   das  nur  etwa 
eine  Tagereise  entfernt  sei,   einen  Vorstoss  za  wagen >)«    Die  Geist- 
lichen, besonders  der  Erzbischof  von  Mailand,  waren  dem  Unternehmen 
nicht  abgeneigt  Doch  die  Bitter  und  viele  Andere^),  besonders  welt- 
liche Grosse,  verwarfen  den  Plan,  indem  sie  hervorhoben,  dass  König 
Johann  von  Jerusalem  nicht  zugegen  sei  und  das  aus  den  verschie- 
densten Nationen  zusammengesetzte  Kriegsvolk  sich  schwerlich  dem 
Oberbefehl  eines  anderen  unterordnen  würde,  dass  ein  solches  Unter- 
nehmen ohne  eine  einheitliche  Spitze  aber  ein  Unding  sei^).  Dem  L^ten 
die  Führung  anzuvertrauen,  davon  waren  sie  weit  entfernt,  denn  sie 
durchschauten  wol,  dass  dieser  sich  der  stillen  Hoffiiung  hingab,  der 
Leiter  der  Expedition  zu  werden,  dass  persönliche  Interessen  auch  im 
Spiele  waren  und  Pelagius  gerade  jetzt  auf  das  Unternehmen   drang, 


<)  Sie  kamen  im  August  mit  14  Schiflfen.  OL  a.  0.  *)  Ol.  a.  0.;  Enioul 
a.  0. :  et  bien  avoient  ja,  que  pris,  que  ods^  que  ars,  plus  de  XIII  mileCreatienB, 
estre  Tautre  gaagn  qa*il  avoient  fait  es  n^.  *)  Es  lieaee  sieb  denken,  daas 
Pelagius  auch  yorübergehend  an  eine  Belagerang  von  Alezandria  gedacht  hat. 
Chron.  Toron.  bei  Bouquet  18,  800.  ^)  L'estoire  849:  les  gens  dou  roi  Johan 
. . .  conorent  la  malioe.        *)  OL  27,  1428. 


Der  Eieozzüg  ron  Dumieite  1918—1281.    IIL  421 

wo  die  Abwesenheit  des  Königs  die  Bache  f&r  ih|i  günstig  gestaltete^). 
So  blieb  diese  Angelegenheit  vorlaofig  rohen. 

Im  Juli  1220  langte  dann,  von  Friedrich  II.  geschickt,  Oraf 
Matthaus  von  Apulien  mit  acht  SchifiEen,  yon  denen  er  zwei  unter- 
wegs sarazenischen  Piraten  abgejagt  hatte,  vor  Damiette  an.  Man 
setzte  grosse  Hoffiiung  auf  diesen,  denn  er  brachte  regen  Eifer  mit, 
and  die  kriegerischen  AusrOstungen  seiner  Mannschaft  und  Flotte  ent- 
sprachen allen  militärischen  BedOrfiiissen').  Mit  dem  Orafen  und 
mehreren  anderen,  zu  denen  er  Zutrauen  hatte,  hielt  der  päpstliche 
Legat  einen  Eriegsrath  und  brachte  wieder  seinen  Plan  gegen  das 
Lager  des  Sultan  vorzurücken,  zur  Sprache.  Einige  waren  dafür, 
aber  die  Grossen  von  Frankreich  und  England,  unter  ihnen  in  erster 
Linie  Graf  Wilhelm  yon  Arundel,  und  die  Deutschen  widersetzten  sich 
auch  jetzt  wieder  der  Ausführung  des  Planes,  indem  sie  neben  anderen 
Gründen  besonders  wieder  die  Abwesenheit  des  Königs  in  die  Wag- 
schale warfen.  —  Pelagius,  der  alle  seine  Bemühungen  an  dem  Wider- 
spruche der  Grossen  scheitern  sah,  versuchte  nun  das  Volk  zu  überreden, 
ihm  zu  folgen  und  verlegte  sein  Lager  auf  das  offene  Feld.  Aber 
aach  dieser  Versuch  misslang,  als  die  französischen  und  deutschen 
Eriegsknechte,  welche  beim  Legaten  in  Sold  standen,  den  Vormarsch 
yerweigerten.  Auch  die  Italiener,  welche  dem  Legaten  ihre  Theil- 
nahme  am  Zuge  versprochen  hatten,  liessen  sich  überreden  und  traten 
der  Gegenpartei  bei  Pelagius  verhängte  den  kirchlichen  Bann  über 
sie  und  zwang  sie  zur  Bückzahlung  des  Soldes,  den  sie  bereits  für 
eine  bestimmte  Zeit  voraus  erhalten  hatten,  aber  erreichen  konnte  er 
weiter  nichts'). 

Wenn  nun  auf  der  einen  Seite  nicht  geleugnet  werden  kann,  dass 
Pelagius  in  seinem  Hochmuth  und  Stolze  selbstsüchtige  Motive  ver- 
folgte und  absichtlich  zur  Eile  trieb,  um  vollendet  zu  haben,  bevor 
der  Kaiser,  dessen  Ankunft  im  Morgenlande  als  nahe  bevorstehend 
gemeldet  wurde,  eintraf,  und  um  so  den  Buhm  des  glücklich  be- 
endeten KreuzKuges  sich  allein  beimessen  zu  können,  so  muss  attf  der 
anderen  Seite  doch  auch  zugegeben  werden,  dass  seine  Forderungen 
eine  gewisse  Berechtigung  hatten.  Friedrich,  den  seine  Politik  vor- 
läufig in  Europa  fesselte,  erbat  vom  Papste  einen  Termin  nach  dem 
anderen  für  seinen  Kreuzzug,  und  Honorius  war  gutmüthig  genug, 
ihn  immer  wieder  zu  verschieben,  bis  endlich  das  Jahr  herum  war. 


*)  L*ettoixe  a.  0.  Et  ceste  enprise  firent  il  por  ce  que  il  voloient  que  la 
chevaucb^e  fast  ganz  le  roi  Joban,  oar  il  1*  en  voloient  tolir  le  los  et  la  seignorie. 
»)  OL  28,  1428.         •)  Ol.  29,  U24. 


422  Hoogeweg. 

Es  muBste  au^  den  anderen  Führern  der  Pilger  in  Damiette,  welche 
nur  die  Ankunft  Friedrichs  erwarteten,  endlich  klar  werden,  dass  auf 
dessen  Hilfe  Torlaufig  nicht  zu  rechnen  sei,  und  dass  man  deshalb  die 
Kriegsoperationen  wieder  aufnehmen  müsse  auch  ohne  den  Kaiser. 
Denn  die  Yerderblichkeit  des  Aufschubes  stand  ja  schon  klar  Tor  Augen. 
Der  Feind  hatte  Gelegenheit  bekommen,  sich  zu  starken,  die  Truppen, 
wenn  auch  nicht  zu  vermehren,  so  doch  kriegstüchtig  zu  machen  und 
Schiffe  auszurüsten,  während  das  christliche  Heer  in  ünthätigkeit  mehr 
und  mehr  demoralisirte.  Es  kann  nicht  bestritten  werden,  dass  man 
auch  von  der  anderen  Seite  im  christlichen  Heer  redit  ^(oistisch  zu 
Werke  ging  und  vielen  das  Nichtsthun  bedeutend  mehr  zusagte,  süs 
der  ernsthafte  Kamp£  Der  Mangel  einer  einheitlichen  Leitung  wurde 
anerkannt,  aber  ehe  sie  diese  dem  Legaten  übertrugen,  liessen  sie  die 
Sache  lieber  ganz  ruhen.  Aus  ihrer  Mitte  einen  geeigneten  Mann  zu 
wählen,  daran  hinderte  sie  —  abgesehen  davoii,  dass  die  Verschieden- 
heit der  Nationen  ihnen  hätte  zum  Hemmnis  werden  können,  was 
aber  doch  erst  auf  einen  Versuch  ankam  —  sicherlich  nicht  im  kleinsten 
Masse  die  Eifersucht  auf  einander.  Die  freiwillige  aber  strenge  Unter- 
ordnung der  Führer,  welche  ja  auch  den  verschiedensten  Reichen 
Europas  entstammten,  unter  den  Oberbefehl  eines  Einzelnen  wäre  ge- 
wiss nicht  ohne  Einfluss  auf  die  Ansichten  und  Bestrebungen  der 
Nationen  geblieben.  Die  Nothwendigkeit,  dem  Volke  Beschäftigung 
zu  geben,  um  es  vor  gänzlidiem  moralischen  Buin  zu  bewahren,  mussten 
auch  die  Anderen  einsehen.  Aber  es  scheint  fast,  als'  ob  sich  eine 
Oppositionspartei  herausgebildet  hatte,  welche  von  vornherein  jedem 
Plane  des  Pelagius  entgegenstand,  der  es  darauf  ankam,  jetzt,  wo  sie 
die  Majorität  für  sich  hatte,  ihre  Macht  zu  entfalten  und  den  Legaten 
zu  demüthigen  für  das  herrische  Wesen,  durch  das  er  seit  dem  Tage 
seiner  Ankunft  verletzt  hatte.  Denn  sonst  kann  man  sich  nicht  er- 
klären, warum  sie  die  Qelegenheit,  die  jetzt  noch  eine  im  Ganzen 
günstige  war,  nicht  benutzten.  Schififo  lagen  ausgerüstet  da,  das 
Heer  war  durch  den  jüngsten  Zuzug  wieder  vermehrt,  die  Bogen- 
schützen zahlreich  und  vorübergehend  scheinen  auch  die  Lebens- 
mittel durch  die  neu  Angekommenen  aufgebessert  zu  sein^).  Dazu 
meldeten  Kundschafter,  dass  die  Zahl  der  Truppen  Al-Kamils  nur  eine 
geringe  seL  Die  Beduinen,  welche  als  die  früheren  Herrn  von  Aegjrpten 


^)  Ol,  29,  1242  spricht  von  victualium  abundantia.  Wenn  man  auch  an- 
nehmen kann,  dass  Matthäus  und  die  anderen  Lebensmittel  mitbrachten,  so 
reichten  diese  gewiss  nicht  hin  für  das  Heer  und  waren  wol  auch  bald  yerbrauchi 
Doch  hätten  in  dieser  Frage  sicher  die  Beduinen,  sobald  sie  den  Verrat  an  AI- 
Kamil  begingen,  Abhilfe  schaffen  können. 


Der  Kreuzzng  yon  Damiette  1218—1221.    IIL  428 

drai  Sultan  nur  ungern  sich  in  Frohndiensten  unterordneten,  schickten 
Boten  und  Briefe  und  versprachen  sich  dem  christlichen  Heere  anzu- 
schCessMi  und  Weiber  und  Kinder  als  Geissein  zu  geben,  sobald  man 
gegen  das  Lager  der  Araber  sieh  wenden  wQrde.  Doch  alles  dieses 
machte  keinen  Eindruck  auf  die  Pilger.  Die  Bemühungen  des  Legaten 
waren  yergebens;  der  NU  begimn  wieder  zu  steigen  und  machte  das 
unternehmen  ItLr  mehrere  Monate  voraussichtlidi  unmögUch.  So  kehrte 
der  Legat  denn  zu  seinem  früheren  Standorte  im  Lager  zurück^). 

Allmahlig  itMless  trat  doch  eine  Aenderung  in  der  Stimmung  des 
Heeres  ein.  Das  Erniedrigende  der  Lage  und  die  Aussichtslosigkeit 
aus  dieser  heraussukommen,  blieb  denn  doch  zuletzt  nicht  ohne  Rück- 
wirkung auf  die  Oemüther.  Wenn  es  auch  nicht  bestimmt  berichtet 
wird'),  so  kann  man  doch  annehmen,  dass  es  endlich  die  Bemühungen 
des  Legaten  waren,  welche,  mögen  sie  immerhin  von  Stolz  und 
selbstischen  Interess^i  -dictirt  gewesen  sein,  doch  dem  ganzen  Heere 
zu  Gute  kommen.  Die  Ereuzfiahrer  sagten  sich  selbst,  dass  es  in  dieser 
Weise  nicht  weiter  gehen  dürfe;  sie  fingen  an  Misstrauen  zu  setzen 
in  diejenigen,  welche  ihr  Thun  bis  dahin  gebilligt  hatten  und  be- 
gannen auf  die  zu  hören,  deren  Pläne  und  Absichten  zu  verachten 
man  sich  gewöhnt  hatte.  Wenn  auch  der  Wunsch,  die  Lage  zu  bessern, 
allmälig  den  Sieg  davon  trug  über  die  lange  ünsittlichkeit  und  den 
grenzenlosen  Leichtsinn ,  so  kam  diese  Beue  doch  kaum  von  selbst 
aus  dem  Volke  durch  dessen  eigene  moralische  Kraft,  denn  diese  war 
so  gut  wie  abhanden  gekommen.  Hier  wird  entschieden  ein  Verdienst 
der  Geistlichkeit,  voran  des  Legaten,  zu  suchen  sein,  welche  an  ihr 
Gewissen  und  den  Zweck  ihres  Hierseins  appellirten.  Die  drückende 
Noth  und  das  Unwürdige  der  Lage  machte  die  Pilger  doch  mürbe  und 
leichter  empfanglich  für  die  Worte  ihrer  Bathgeber.  Diese  schlugen 
denn  auch  durch.  Das  Gewissen  fing  an  sich  zu  regen  und  liess  den 
Pilger  erkennen,  warum  er  fem  von  der  Heimat  auf  fremden  Boden 
weilte,  und  waren  sie  erst  soweit  gekommen,  dass  die  Willenskraft 
in  ihnen  erwadite,  so  war  es  nur  noch  einen  Schritt  weiter  und  man 
sagte  sich  nicht  mehr:  ich  will,  nein,  man  stellte  sich  vor  das  ge- 
bieterische: ich  muss.  und  sie  thaten  diesen  Schritt,  vorerst  vielleicht 
nicht  alle,  aber  diejenigen,  welche  noch  in  Unthatigkeit  versunken  da- 
sassen,  wurden  mit  fortgerissen  und  fügten  sich.  Das  Selbstvertrauen 
und  der  Gehorsam  gegen  die  Befehle  der  Führer  steigerte  sich  von 

*)  OL  a.  0.        *)  VgL  Jaa  Vitr.  a.  0.  591a.    Dominus  popnli   respiciens 

Bui  afHidionem  derelictos  non  dereliqnit Qaanto  magis  pandtatem  suam 

hnmano-sabndio  destitatam  oonspexeront,  tanto  firmius  de  superius  auxüium  ex- 
Bpectantes  spei  suae  anchora  in  Domino  projecerunt. 


A 


424  Hoogeweg. 

Tag  zu  Tag  und  nicht  lange,  so  «gUch  das  Heer  im  Vergleich  mit  dem 
früheren  Zustande  einem  Mönchskloster*^).  Die  öffenÜichen  Dirnen 
wurden  wieder  aus  dem  Lager  gewiesen  und  harte  Strafen  Qber  die- 
jenigen verhängt,  welche  den 'Befehl  verachteten  und  üher  den  £e8t- 
gesetzten  Termin  hinaus  im  Lager  blieben  >).  Durch  ein  offenttiches 
Edict  wurde  der  Besuch  der  Schenken  und  Gelage  untersagt  und 
Würfelspiel  bei  Geldstrafe  verboten.  Zwölf  Bitter  mit  dem  Marschall 
des  Legaten  wurden  eingesetzt  und  durch  einen  Eid  verpflichtet,  die 
üebelthater  zu  bestrafen  und  durch  Fredigten  und  heilsame  Vorschläge 
zu  bessern. 

Nachdem  man  auf  diese  Weise  wieder  geordnete  Verhältnisse  ge- 
schaffen, war  es  die  Au%abe  der  Führer,  diese  auch  dauernd  zu  er- 
halten. Dies  konnte  aber  nur  bewirkt  werden  durch  Beschäftigung; 
nur  Arbeit,  ununterbrochene  Arbeit  konnte  einen  Bückfisdl  in  den 
früheren  Zustand  vorbeugen.  Und  genug  gab's  noch  zu  thun.  Vor 
allem  musste  für  die  genügende  Sicherheit  des  Heeres  und  dessen 
Unterhalt  Sorge  getragen  werden.  Deshalb  nahm  man  die  Arbeiten 
in  Damiette  noch  einmal  in  AngriS.  Die  Kirchen  wurden  restaurirt, 
verfallene  und  beschädigte  Häuser  in  der  Stadt  reparirt,  Aecker  wurden 
besäet,  Weinberge  gepflanzt  und  die  Befestigungen  der  Stadt  noch 
mehr  ausgebaut  Auf  dem  der  Stadt  gegenüberliegenden  Ufer  des  Nil 
wurde  zur  Sicherheit  des  Hafens  und  der  Schiffe  mit  vieler  Mühe  eine 
kunstvolle  Befestigung  construirt,  der  sogenannte  Toronus').  Da  in 
Aegypten  die  Stein«  rar  sind  und  die  meisten  aus  Syrien  und  Cypem 
eingeführt  werden  müssen,  so  war  die  Arbeit  keine  leichte.  Chrosae 
und  Niedere  schleppten  auf  Bücken  und  Schultern  den  Sand  herbei, 
häuften  ihn  zum  Hügel  an  und  schlössen  das  Ganze  mit  einer  Mauer 
ein.  So  entstand  eine  schier  uneinnehmbare  Burg,  welche  das  Unter- 
miniren und  die  Wurfiuaschinen  ebensowenig  zu  fürchten  brauchte  wie 
das  griechische  Feuer.  In  der  Mitte  wurde  ein  hölzerner  Thurm  von 
bedeutender  Höhe  errichtet  nicht  nur  zur  Vertheidigung  des  Lagers, 
sondern  auch  als  Zeichen  für  die  auf  Dttmiette  zusegelnden  Schiffe. 
—  Ebenso  construirten  sie  in  dem  See  unweit  Damiette^)  eine  zweite 


^)  Jac.  Vitr.  a.  0.  ezerdtos  domini  respectu  eins,  quod  ante  fuerat,  quasi 
clauBtrum  monachorum  esse  videbator.  *)  Jac  Vitr.  a.  0.  si  quai  ultra  ter- 
minum  praefizum  et  diem  asBignatum  reperiebant,  per  medium  castrorum  fiuä- 
ebant  fostigari  et  plerumque  ferro  calido  advertentes  cauterium  in  frontibuB  im- 
primebant.  *)  Jac.  Vitr.  591b.  quasi  in  collis  similitudinem  toroni  altitudinem 
erexerunt;  diese  Befestigung  erwähnt  auch  Ol.  89,  1488  und  40,  1489.  ^)  Jac. 
Yitr.  a.  0.  sagt  inter  urbem  Damiatam  et  castrum  Theraais  medio  aliam  muni- 
tionem  loco  sitam,  quam  Buttivant  nostri  yulgariter  appellant,  und  weiter  unten: 


Der  EreuzEiig  ron  Damieüe  1218—1221.    IIL  425 

Befestigung,  welche  Battivant  genannt  wurde.  Durch  diese  entrissen 
sie  den  Sarazenen  wieder  den  grossten  Theil  des  Sees  Menzaleh,  zwangen 
die  Barken  und  Galeen,  die  der  Sultan  hier  postirt  hatte,  zum  Abzug 
und  erlangten  wieder  den  ungestörten  Oelmmch  der  ergiebigen  Fischerei 
auf  dem  See. 

So  wurde  mit  der  Zeit  die  Lage  der  Ereuzfieüirer  wesentlich  ge- 
bessert Die  Verzweiflung,  welche  sie  bis  dahin  gedrückt  hatte,  schwand, 
eine  allmähliche  Erleichterung  trat  ein,  Besonnenheit,  Standhaftigkeit 
und  Muth  kehrten  wieder  zurück.  Jetzt  konnten  sie  wieder  einen 
grösseren  Theil  Aegyptens  ihr  Eigen  nennen,  und  mit  der  Ausdehnung 
ihres  Besitzes  Hand  in  Hand  ging  auch  die  Aufbesserung  ihrer  Lebens- 
mittel, welche  zeitweise  vollständig  gefehlt  zu  haben  scheinen,  jetzt 
aber  wieder  anfingen  so  reichlich  zu  fliessen,  dass  selbst  die  Armen 
im  Heere  für  einen  nur  missigen  Preis  sich  das  Nothwendige  be- 
schaffen konnten^). 

Je  mehr  aber  die  Verhältnisse  der  Christen  sich  zu  deren  Qunsten 
gestalteten,  um  so  mehr  schien  das  Qlück  von  den  Sarazenen  zu 
weichen.  Al-Eamil  konnte  in  der  Sachlage  nichts  ändern;  ihm  fehlte 
noch  immer  die  nöthige  Truppenanzahl,  um  einen  entschiedenen  An- 
griff gegen  die  Christen  unternehmen  zu  können ;  er  musste  den  Dingen 
freien  Lauf  lassen.  Auch  sein  Bruder  Al-Muazzam,  der  in  Palästina 
gegen  die  Christen  focht  und  sie  hier  dergestalt  zu  engagiren  hofftei 
dass  sie  yon  Aegypten  abliessen,  hatte  keine  Erfolge  au&uweisen. 
Nach  manchen  Bemühungen  war  es  diesem  gelungen,  neue  Streit- 
kräfte aus  Syrien  herbeizuziehen.  Mit  ihnen  wandte  er  sich  zunächst 
gegen  Jerusalem,  dessen  Mauern  bereits  im  Jahre  vorher  geschleift 
worden  waren  und  verheerte  es  nun  vollends').  Die  Gisternen  ver- 
schüttete er  und  führte  die  marmornen  Säulen  der  Prachtbauten  nach 
Damaskus,  um  seine  Residenz  damit  zu  schmücken.  Pie  Aecker  und 
Weinberge  ringsum  wurden  verwüstet  Darauf  richtete  er  seine  Auf- 
merksamkeit wieder  auf  das  Pilgerschloss,  durch  dessen  Besitz  er  einen 
wichtigen  Anhaltspunkt  für  die  Eroberung  von  Akka  glaubte  gewinnen 
zn  können.  Die  Qelegenheit  schien  günstig,  denn  nur  eine  geringe 
Anzahl   von  Pilgern  war  im  October  nach  dem   heiligen  Lande  ge- 


Com  igitor  quataor  munitionee  haboremus  in  Aegypto,  Damiatam  scilioet,  The- 
lanii  etToronani  in  sabolo  et  castrum  Buttivant  in  laoo  ampliBsimo  eto.  Theranis 
ist  sonst  nicht  bekannt;  sabolum  wiid  aber  gewOhniioh  das  linke  Nilnfer  ge- 
nannt. 

0  Jac.  Vitr.  a.  0.  Aliorum  autem  Tictaalium  tantam  nobis  dominus  oon- 
tollt  abundaatiam,  qnod  pro  modico  pretio  milites  nostri  et  alii  pauperes  suffi 
cienter  poterant  sustentan.        *)  OL  81,  1425. 


426  Hoogeweg. 

kommen  und  von  der  BeTÖlkerung  von  Akka  der  grössere  Theil  nach 
Damiette  gegangen^).  Die  Templer  aber,  welche  diese  Feste  besetst 
hielten,  merkten  die  Absicht  Al-Muazzams  und  inSen  die  nSthigen 
Sicherheitsmassregeln.  Sie  zerstörten  den  Thurm  Detroit,  welcher  von 
ihnen  selbst  einst  zum  Schatze  der  Giegend  erbaut  war'),  jetzt  aber 
leicht  ein  Ausgangspunkt  der  kriegerischen  Unternehmungen  Al- 
Muazzams  werden  konnte.  Dieser  rückte  heran,  machte  den  zerstörten 
Thurad  vollends  dem  Erdboden  gleich,  verwüstete  die  Obstgarten  in 
der  Umgegend  und  schlug  vor  dem  Pilgerschloss  sein  Lager  auf.  Tag 
und  Nacht  warfen  seine  Wurfinaschinen  Geschosse  und  Steine  gegen 
die  Befestigungen,  ohne  ihnen  aber  irgend  welchen  Schaden  beif&gen 
zu  können.  Dagegen  gelang  es  den  Belagerten,  einige  der  feind- 
lichen Maschinen  zu  zertrümmern;  und  sie  konnten  mit  Buhe  d^ 
weiteren  Belagerung  entgegensehen,  da  die  Burg  mit  Lebenonitteln 
zur  Genüge  versehen  war  und  die  hinreichende  Vertheidigungsmann- 
schaft  barg'').  Als  der  papstliche  Legat  von  der  Belagerung  des  Pilger- 
schlosses Kunde  erhielt,  schickte  er  Boten  und  Briefe  an  die  Königin 
Alice  von  Cypem  und  die  christlichen  Grossen  in  Syrien,  um  sie  zur 
Hilfeleistung  zu  bewegen.  Auch  erlaubte  er  dem  Tempelmeister  mit 
einer  auserwahlten  Schaar  seines  Ordens,  sich  von  Damiette  nach  dem 
Kriegsschauplatz  in  Palastina  zu  begeben.  Dem  Wunsche  des  Legaten 
gemäss  traf  auch  bald  cyprisches  Fussvolk  ein,  und  Baimund  von 
Tripolis  und  Guido  von  Gibelet,  Herr  von  Berithus^),  rüsteten  sich 
zum  Zuge.  Als  Al-Muazzam  durch  Kundschafter  und  christliche  Ueber- 
läufer  hiervon  benachrichtigt  wurde,  gab  er  die  Hoffnung,  des  festen 
Platzes  Herr  zu  werden,  auf  imd  zog,  nachdem  er  sein  Lager  verbrannt 
hatte,  An&ng  November  von  dannen,  indem  ihm  die  nachdringende 
Besatzung  des  Pilgerschlosses  bedeutende  Verluste  an  Menschen,  Ka- 
meelen und  Pferden  beibrachte^). 


^)  Ol.  81,  1426:  Populi  autem  Accon  ad  Damiatam  applicuit  masdma  mul- 
tiiudo  per  sententiam  ecdesiaBticani  de  finibuB  suis  expulsa.  De  illa  vero  name- 
roeitate  licentiati  sunt  ad  reditum  de  quomm  paupertate  nobis  constare  potmt, 
alii  ad  cumulum  suae  perditioniB  sine  lioentia,  alii  per  fraudem  exorta  licentia 
redieront  ad  propria.  Pauci  vero,  quibus  erat  meus  sanior,  nobisoum  reman- 
semnt  in  ezilio.  *)  Vgl.  Ol.  4,  1400,  auch  Wilh.  Tyr.  bei  Bongars  a.  0.  L  10, 
c  26.  *)  Ol.  81,  1426:  In  palatio  etiam  Templariorum  ibidem  quatuor  millia 
bellatorum  oottidie  refioiebantur  praeter  illoe,  qui  propriis  somptibas  ad  defeo- 
sionem  et  provendendis  viotualibos  de  Accon  adyenerani  ^)  cum  aliis  Polonis 
steht  bei  Ol.  a.  0.  Wilken  a.  0.  Sil  Anm.  68  verbessert  mit  Recht  Pollanif. 
*)  Ol.  a.  0.  1427 :  Interfecti  sunt  ibidem  sex  ammirati,  duoenti  Mameloti  in  annis 
doctissimi . . .  Uno  etiam  die  interfecti  sunt  equi  centum  viginti  magni  preiii..' 


Der  Kreuzzug  von  Damiette  1218—1221.    IIL  427 

Am  22.  November  1220  wurde  Friedrich  IL  Yon  Papst  Honorius 
in  der  Peterskirche  in  Born  zum  Kaiser  gekrönt  Noch  einmal  nahm 
er  das  Kreuz  aus  den  Händen  des  ügolin  von  Ostia,  des  späteren 
Papstes  Gregor  IX.,  versprach  im  August  des  nächsten  Jahres  nun 
endlich  den  Ejreuzzug  anzutreten  und  gab  genügende  Bürgschaft,  dass 
schon  im  Harz  eine  Verstärkung  abgehen  würde  ^).  Honorius  benach- 
richtigte seinen  Legaten  von  diesem  Ereignis  und  stellte  ihm  die  An- 
kunft des  Kaisers  in  Aussicht').  Friedrich  aber  war  nach  seiner 
Krönung  nach  Süden  gezogen  und  erliess  von  Salemo  aus  eine  Auf- 
forderung ,an  alle  Beichstreuen%  speciell  an  Mailand 'und  die  Städte 
von  Tuscien  und  der  Lombardei,  ihn  bei  seinem  bevorstehenden  Kreuz- 
zug zu  unterstützen^). 

Im  Hai  1221  traf  dann  als  Stellvertreter  des  jungen  Kaisers  Her- 
zog Ludwig  von  Baiem  und  mit  ihm  der  Bischof  Ulrich  von  Passau, 
der  Harkgraf  Hermann  von  Baden,  Hermann  von  Salza,  der  Heister 
des  deutschen  Ordens,  und  viele  andere  Grossen  mit  zahlreicher  Mann- 
schaft vor  Damiette  ein  und  brachten  sichere  Kunde  von  dem  nun 
unmittelbar  bevorstehenden  Eintreffen  des  Kaisers  mit^). 

Sobald  diese  gelandet  waren,  nahm  der  päpstliche  Legat  seinen 
Angriffisplan  wieder  auf  und  setzte  alle  Hebel  in  Bewegung,  die  neuen 
Ankömmlinge  für  ihn  zu  gewinnen;  und  in  der  That  war  die  Stim- 
mung im  Heere  eine  sehr  gehobene.  —  Al-Kamil,  der  übei'all  seine 
Späher  hatte,  war  genau  von  den  Ereignissen  im  christlichen  Lager 
unterrichtet  und  musste  mit  Becht  einen  neuen  Kriegssturm  befürchten, 
von  dem  er  sich  sicher  sagen  konnte,  dass  er  ihm  nicht  werde  ge- 
wachsen s^;  denn  die  Kriegsjahre  hatten  Land  und  Leute  erschöpft 
Er  versuchte  also  neuerdings  Friedensunterhandlungen  mit  den  Christen 
anzuknüpfen.  Der  Erwählte  von  Beauvais  und  sein  Bruder  Walter, 
der  Kämmerer  von  Frankreich,  der  Vicegraf  von  Belmont,  Johann 
von  Arcy,  Odo  von  Chatillon,  Andreas  von  Espeissis  und  einige  Bitter 
Hes  Templer-,  Johanniter-  und  deutschen  Ordens  —  lauter  Gefangene 
seit  der  unglücklichen  Expedition   vom  29.   August   1219  —  waren 


alioram  equomm  et  camelorum  plorima  dampna  sofitinuerunt  Sarraceni,  und  vor- 
her 1426:  de  oastri  autem  defensoribus  multi  sauciati,  pauci  vero  defuncti  «mnt. 
>)  WinkelnLann,  Gesohichte  Kaiser  Friedrichs  IL  S.  149.  >)  1220  Dec.  15, 
Potthast,  Reg.  pont.  6442.  >)  1221  Febr.  10.  Ficker,  Reg.  imp.  1287  und 
1288.  *)  Jac  Vitr.  a.  0.  592a,  OL  82;  1427.  üeber  den  hier  genannten  Wido 
de  Brevenna  8.  Schimnacher,  Kaiser  Friedrich  n.  Bd.  2  S.  268.  —  Ob  Hermann 
Ton  Salsa  wirklich  zu  diesem  gehörte,  kann  nicht  bestimmt  behauptet  werden; 
vielleicht  kam  er  auch  erst  mit  König  Johann  am  7.  Juli,  vgL  Adolf  Koch,  Her- 
mann von  Salza  S.  26. 


428  Hoogeweg. 

Yon  Al-Eamil  auserwahlt  worden,  um  die  Briefe,  welche  die  Friedens- 
antrige  enthielten,  den  Christen  zu  überbringen^).  Es  waren  dieselben 
wie  die  früheren:  er  versprach  gegen  die  Aoslieferung  von  Damiette 
ihnen  das  Königreich  Jerosalem  zurückzogeben,  ausser  Erak,  und  alle 
Christen,  welche  er  in  der  Qefiingenschaft  hielt^  Doch  war  gerade 
jetzt  die  Zeit  die  möglichst  ungünstigste,  die  Al-Eamil  wShlen  konnte, 
und  an  einen  Erfolg  unter  den  obwaltenden  Umstanden  nicht  zu 
denken.  Die  Christen  scheinen  sich  auch  auf  weitere  Verhandlungen 
nicht  eingelassen,  sondern  die  Bedingungen  rund  abgeschlagen  zu 
haben.  Wahrscheinlich  war  es  bei  dieser  Gelegenheit,  dass  der  Er- 
wählte von  BeauTais  sein  Wort  gegen  die  Annahme  der  Bedingungen 
in  die  Wagschale  warf  und  den  Christen  auseinandersetzte,  dass  ein 
Angriff  ihrerseits  Ton  dem  besten  Erfolge  könne  gekrönt  sein;  denn 
die  Qrossen  Aegyptens  drohten  schon  langst  vom  Sultan  abzufidlen 
und  suchten  durch  zahlreiche  Geschenke  die  ge£Eingenen  Christen  Ar 
sich  zu  gewinnen,,  damit  diese  bei  den  siegreichen  Kreuzfahrern  sich 
f&r  sie  verwendeten*).  —  Dazu  kam  aber  auch,  dass  nach  der  Er- 
oberung von  Damiette  unter  der  Beute  Von  dem  Legaten  selbst  ein 
arabisch  geschriebenes  Buch  war  au%^unden  worden,  das  sogenannte 
.Buch  des  Clemens*^).  Pelagius  liess  es  übersetzen  und  dem  Volke 
vorlesen.  Es  begann  mit  der  E!rscha£Eung  der  Welt  und  enthielt  in 
prophetischer  Form  vieles,  was  bereits  geschehen  war  und  noch  ge- 
schehen sollte.  Unter  andern  websagte  es  die  Einnahme  einer  See- 
stadt^) durch  die  Christen  und  sprach  von  der  Eroberung  von  Alexandria 
,  und  Damascus.  Sodann  berichtete  es  von  2  Königen,  von  denen  der 
eine  von  Osten,  der  andere  von  Westen  nach  Jerusalem  kommen  sollte 
in  dem  Jahre,  in  welchem  Ostern  auf  den  8.  April   fiJlen  würde  ^ 


*)  Jac.  Vitr.  a.  0.  592a.  >)  Emoul  485,  wonach  hierüber  der  Legat  an 
den  Papst  berichtete.  Er  setst  hinzu  (486) :  U  avint,  quant  li  rois  Phelippei  de 
Franoe  oT  dire  quMl  pooient  avoir  un  roialme  por  one  dt^,  qu^il  les  en  tint  k 
fols  et  ä  musan,  qoant  il  ne  le  rendirent.  *)  OL  a.  0.  Minores  Aegypti  dia- 
cordabant  a  soldano  et . . .  Aegypti  euzenia  misenmt  et  monera  nostriB  captivis 
in  Kairo  snpplicantet,  ut  eis  mediantibus  Chrietianos  victoree  misericordiam  in- 
venirent  Trotsdem  bestätigte  sich  das  spätere  Qerücht  von  der  Flucht  Al- 
Kamils  nicht,  OL  86,  1488:  Falso  nuntiabatur,  soldanum  ad  fngam  praepararL 
—  Hierher  gehört  wahrscheinlich  auch  M^nestrel  §  170,  vgL  oben  8.  272  Anm.  4. 
«)  OL  88,  1428.  Den  Titel  gibt  Jac.  Vitr.  a.  0.  592  b:  Re^eUttiones  beati  Fetri 
apostoli  a  discipulo  eins  demente  in  uno  volumine  redactae.  Der  Inhalt  beider 
stimmt  im  wesentlichen  überein.  *)  OL  a.  0.  dvitatem  aquosam  a  CSuistianis 
fore  capiendam,  Jac  Vitr.  a.  0.:  dvitatem  herbosam  et  aquis  drcamdatam,  sie 
enim  Damiatam  appelUnt.  *)  OL  a.  0.  Die  Stelle  fehlt  bei  Jac  Vitr^  ne 
würde  allerdings  auch  erst  auf  das  Jahr  1222  passen. 


Der  EreoBTOg  yon  Daibiette  1218-1221.    m.  429 

nnd  weissagte,  dass  das  GesetE  des  Mahamed  nur  600  Jahre  dauern 
sollte,  sein  Untergang  also  nahe  bevorstehe,  und  dass  in  Spanien  der 
Mann  geboren  sei,  welcher  den  muhamedanischen  Qlauben  werde  zu 
Fall  bringen^). 

Jener  E&iig  aus  dem  Orient  war  aber  kein  anderer  als  der  fabel- 
hafte ESnig  Dayid  —  in  Wirklichkeit  der  Mongolenftlhrer  Dschingis- 
khan  —  der,  selbst  Christ,  ein  mächtiges  Beich  in  Asien  gegründet 
haben  und  nun  heranziehen  sollte,  die  Christen  bei  der  Zerstörung 
der  Macht  des  Islam  zu  unterstQtzen.  Die  seltsamsten  Qerüchte  über 
ihn  durchliefen  fast  die  ganze  Christenheit  und  erregten  naturgemäss 
besonders  diejenigen,  welche  in  Asien  mit  den  Sarazenen  im  Kriege 
waren.  Bereits  fünfzehn  Tagereisen  nur,  so  hiess  es^,  sei  er  noch 
Yon  Antiochia  entfernt  und  stehe  im  Begri£^  nach  dem  heiligen  Lande 
zu  kommen,  um  dieses  zu  befreien  und  das  Qrab  Christi  zu  besuchen. 
Vorher  aber  noch  sei  ihm  bestimmt,  mehrere  muhamedanische  Reiche 
zu  unterwerfen,  um  keinen  Feind  im  Bücken  zu  lassen.  Schon  waren 
auch  Briefe  yon  ihm  an  den  Grafen  ?on  Tripolis  angekommen  und 
Eanfleute  berichteten  dasselbe  und  brachten  ähnliche  Briefe  mit  Auch 
einige  yon  den  Christen,  welche  Al-Eamil  als  Gefangene  an  seinen 
Bruder  Al-Muazzam  gegeben  und  dieser  an  den  Kalifen  yon  Bagdad 
geschickt  hatte,  waren  yon  letzterem  für  eine  grosse  Summe  an  den 
König  Dayid  ausgeliefert  worden').  Yon  diesem  als  Christen  erkannt, 
waren  sie  nach  Antiochia  geschickt  worden  und  hatten  die  früheren 
Gerüchte  bestätigt 

Die  Sicherheit,  mit  der  diese  Nachrichten  wiedergegeben  wurden, 
der  Inhalt  des  Buches  des  Clemens,  der  durch  seine  theilweise  üeberein- 
stimmung  mifdem  des  früher  aufgefundenen  Buches  nur  um  so  glaub- 
hafter erscheinen  musste,  die  bald  zu  erwartende  Ankunft  des  Kaisers 
—  alles  das  wirkte  so  begeisternd  auf  das  Heer,  dass  man  an  nichts 
weniger  dachte,  als  gerade  jetzt  einen  Frieden  mit  dem  Feinde  ein- 


1)  Chron.  Toron.  bei  Bonquet  18,  800  f.  Moyebat  enm  (legatom)  predpae 
liber  qnidam  ...  in  quo  oontinebatur,  quod  lex  'Machometi  gezcentis  annis  tan- 
tummodo  dnraret,  menaeque  Junio  ezpiraret,  et  quod  de  Hispania  natiis  erat^  qui 
eam  penitas  aboleret;  et  ideo  legatus,  qui  de  Hispania  natus  erat,  illom  librum 
yeriisiinuin  aeatimabat.  Ex  alia  parte  AcconenBis  episcopus  publice  predicabat, 
quod  res  Darid  ntriusque  Indiae  ad  Chiiatianorum  auzilium  festinabat  Vgl. 
ancb  Saint-Genois,  Sur  des  lettres  in^dites  de  Jacque  de  Vitry  in  den  M^moires 
de  TAcad.  roy.  des  Sdences  etc.  de  Belgique,  23  (Broxelles  1849),  18,  und  über- 
banpt  Röhricbt  Script,  min.  1,  XLU,  und  wegen  der  Literatur  über  den  König 
David  re«p.  den  Priester  Jobannes  ebenda  p.  XUV,  Anm.  8.  «)  Jao.  Vitr.  a.  0. 
*)  Dies  deutet  ancb  Ol  a.  0.  an. 


430  Hoogeweg. 

zugehen.  Der  Bischof  Jakob  yon  Akka  predigte  laut  über  den  König 
David,  und  der  Legat,  der  Spanier,  dem  noch  so  Grosses  bevorstand, 
entialtete  einen  regen  Eifer  und  suchte  die  Grossen  des  Heeres  fQr 
seinen  so  oft  gescheiterten  Plan  zu  gewinnen.  Den  Herzog  von  Baiern 
wusste  er  auf  seine  Seite  zu  ziehen^),  und  so  ging  denn  in  einer  all- 
gemeinen Versammlung  der  Vorschlag  durch,  den  Zug  in  das  Innere 
des  Landes  zu  unternehmen,  ehe  der  Nil  zu  steigen  begann,  haupt* 
sächlich  unterstützt  noch  von  den  Templern,  den  Hospitalitem  und 
dem  deutschen  Orden. 

So  machte  man  sich  denn  daran  und  schlug,  nach  gemeinsamem 
Beschlüsse,  am  29.  Juni^)  ausserhalb  des  früheren  Lagers  weiter  ober- 
halb des  Nil  die  Zelte  auf.  Acht  Tage  darauf  zog  der  päpstliche  Legat 
nach  einem  dreitägigen  Fasten,  das  er  angeordnet  hatte,  in  feierlicher 
Frocession  barfuss  mit  den  Erzbischöfen,  Bischöfen  und  dem  Clerus 
aus  Damiette  heraus  und  brachte  das  Stück  des  hdligen  Kauzes  in 
das  neu  errichtete  Lager.  Am  7.  Juli  traf  auch  König  Johann  von 
Jerusalem  mit  zahlreicher  Mannschaft  wieder  beim  Heere  ein').  Er 
missbilligte  das  Unternehmen  entschieden  und  suchte  den  L^aten 
davon  abzurathen:  in  wenigen  Monaten  müsse  die  versprochene  Hilfe 
des  Kaisers  eintreffen;  bis  zu  der  Zeit  hätten  die  Christen  nichts  zu 
befürchten;  «und  wenn  wir  zwanzig  Jahre  auf  die  Eroberung  A^^yptens 
verwenden,  wird  das  nicht  zu  viel  sein.  ^  Der  Legat  gerieth  in  Zorn 
und  beschuldigte  ihn  des  Verrathes.    Der  König  fügte  sich^). 

Am  17.  Juli^)  zog  das  Heer  von  Fariscur  ab,  wo  sich  die  Schaaren 
gesammelt  hatten^),  und  rückte,   während  die  Schiffe^)  mit  Lebens- 


*)  Dies  bestätigt  ausdrücklich  der  Brief  des  Tempelmeisters  Peter  von  Mon- 
taigu  bei  Matth.  Paris,  a.  0.  755.  Es  lässt  sich  wol  kaum  mit  Schirrmacher  a.  0. 
69  behaupten,  dass  hier  eine  Entstellung  des  Sachverhaltes  zu  Gunsten  der  hier, 
archischen  Partei  vorliegt,  man  müsste  dann  dasselbe  noch  von  einer  Reihe  an- 
derer Berichte  annehmen,  bei  denen  davon  nicht  die  Rede  sein  kann.  *)  in 
festo  apostolorum  Petri  et  Pauli,  Ol.  a.  0.  M^nestrel  §  178  ff.  lässt  diesen  ganzen 
Zug  gegen  Tanis  gerichtet  sein.  >)  Ol.  a.  0.  Unrichtig  ist  die  Angabe  des 
Bern.  Thesaur.  848  ff.  (und  Emoul  442),  dass  der  Legat  erst  als  die  Christen  ihr 
Lager  bereits  auf  der  Nilinsel  angeschlagen  hatten,  den  König  dorch  das  Ver- 
sprechen, seine  Schuld  von  100,000  Bisanten,  die  er  bei  der  Belagerung  yon 
Damiette  aufgenommen  hatte,  zu  bezahlen,  bewogen  hätte  zurQckaakehreiL 
^)  Gesch.  der  Patr.  418 ;  YgL  den  Brief  des  Phil,  de  Albeneio  bei  Matth.  Paiis. 
754  und  L'estoire  «60  ff.  »)  OL  84,  1428,  XVI  kal  Aug.,  Matth.  Par.  a.  0. 
ad  festum  sancti  Petri  ad  vincula.  ^)  Ol.  a.  0.  gibt  die  Zahl :  Aestämatores 
milidae  mcc  numerabant  militanter  armatoscum  equitaturis  . .  .  ezceptis  Turcopolii 
et  aliis  equitibus  numerosis.  Peditum  armatomm  certum  numerum  investigare 
nequivirnus  propter  eoram  copiam  ....  Sagittariorum  quatuor  millia  credimns 
oonvenisse,   quorum  quasi  duo  millia  quingenti  fuerunt  ad  soldoe.    Matth.  Fftr. 


Der  Erenzzug  von  Damieite  1218—1221.    m.  431 

mittein  beladen  den  Flosa  binaufsegelten^  auf  der  rechten  Seite  des 
Nil  tft?iga<i,m  Yor.  Es  war  in  einem  grossen  Viereck  aufgestellt  Die 
rechte  Seite  war  durch  den  Strom  hinlänglich  gesichert,  an  der  linken 
Seite  bildeten  die  Fusstruppen  die  Schutzwehr  gegen  den  Feind ;  vom 
ritten  die  Beiter  in  einem  langen  aber  dichten  Zuge  vom  Nil  bis  an 
die  Fusstruppen;  in  dem  von  ihnen  umscUosaenen  Baum  ging  das 
waffenlose  Volk,  die  Zug-  und  Lastthiere  und  der  Clerus  und  die 
Weiber,  welche  den  Marschirenden  Wasser  herbeischafiFten.  Vor-  und 
Nachhut  deckten  das  Heer  gegen  einen  plötzlichen  Angriff  der  Feinde. 
Bei  harter  Strafe  war  verboten  worden,  dass  irgend  Jemand  aus  der 
Schlachtreihe  trat  und  die  Ordnung  störte.  Der  Legat,  der  König 
und  der  Herzog  von  Baiem  entfalteten  eine  grosse  Bührigkeit,  unter- 
stützt von  den  Meistern  der  drei  geistlichen  Orden  und  dem  Clerus. 
Zu  beiden  Seiten  des  Flusses  umschwärmten  die  Vorrückenden  fort- 
wahrend feindliche  Schaaren  und  beschossen  sie;  doch  wagten  sie 
nicht  näher  heranzukommen  und  fUgten  ihnen  nur  wenig  Schaden 
zu,  so  dass  kaum  einer  vom  christlichen  Heere  verwundet  wurdet). 
£s  war  richtig,  dass  endlich  der  Versuch  unternommen  wurde, 
den  Feind  im  eigenen  Lager  anzugreifen  und  Aegjpten  vollends,  be- 
sonders Kairo,  zu  erobern.  Denn  nur  durch  den  Besitz  des  Hinter- 
landes konnte  der  von  Damiette  dauernd  sein  und  den  Christen  den 
erhofften  Gewinn  bringen.  Doch  wurde  das  unternehmen  von  vorn- 
herein unpraktisch  angefasst.  Die  Truppenzahl  hätte  wol  genügt, 
denn  Al-Kamils  Heer  hatte  bisher  wenig  oder  gar  keine  Verstärkung 
erhalten,  aber  es  fehlte  an  einem  einheitlichen  Commando ;  der  Legat 
war  dazu  nicht  befähigt,  und  König  Johann  missbilligte  das  unter- 
nehmen wie  viele  andere.  Dadurch  aber  zog  sich  die  Sache  in  die 
Länge,  und  das  war  eben  das  Verkehrte.  Nur  ein  schneller,  plötz- 
licher Schlag  konnte  den  Feind  empfindlich  treffen  und  seine  Wir- 
kung haben ;  ein  laugsames,  zauderndes  Vorgehen  bewirkte  das  Oegen- 
theil:  der  Feind  wurde  gewarnt  und  gewann  Zeit,  sich  vorzubereiten, 
um  die  Angreifer  gerüstet  zu  empfangen.  Man  hätte  auch  vermuthen 


a.  0.  mille  milites  crucesigDati  et  alü  equites  quinque  millia  cum  quadraginta 
millibns  peditum.  Gfaron.  Turon.  801  septnaginta  millia  praeter  vulgua.  Zu  hoch 
greifen  wol  Makrizi  106  (Ham.  88):  200,000  Mann  Futsyolk  und  10,000  Reiter, 
und  die  Ann.  Colon.  Max.  886 :  ad  ducenta  millia  Damiatam  sunt  egressi  copiosas 
naves  cum  victualibuB  secum  ducentes.  ')  Ol.  a.  0.  inter  maiores  naveti  et 
minores  sezoentas  triginta  computavimus,  videlicet  cogones  trecentoe  cum  galeis 
XYUI  armatis,  insuper  scalandros,  tharidas,  barbottas,  cursarioi  et  barcas  onera 
cum  victualibos  deferentes. 

*)  OL  a.  0.  1429;  vgl.  Chron.  Turon.  801. 


432  Hoogeweg. 

kSnnen,  dass  der  nunmehr  Jahre  dauernde  Aufenthalt  in  Aegypten 
die  Christen  bereits  soweit  mit  den  Eigenthümlichkeiten  des  Landes 
bekannt  gemacht  hatte,  dass  sie  sich  sagten,  falls  nicht  in  kürzester 
Zeit  die  Expedition  beendet  wäre,  würde  die  jährliche  üeberschwemmung 
des  Nil  das  ganze  Unternehmen  vereiteln.  Dennoch  aber  schienen  sie 
bedeutend  yiel  Zeit  übrig  zu  haben;  nur  langsam  und  bedächtig  — 
allerdings  mit  aller  nöthiger  Vorsicht  —  wurde  der  Zug  in  Seene 
gesetzt  Daher  war  denn  auch  in  der  That,  als  kaum  die  Christen 
die  Büstungen  begannen,  die  Nachricht  von  einem  bevorstehenden, 
neuen  Ejriegsunternehmen  durch  ganz  Aegypten  gelaufen.  Die  Wirkung 
war  enorm.  Kairo  zitterte,  als  es  vernahm,  dass  der  Zug  ihm  gelte. 
Bis  Nubien  wurde  das  Land  in  Bewegung  gesetzt  und  Massenaus- 
hebungen vorgenommen;  alles  ergriff  die  Waffen,  nichts  blieb  in  den 
Sladten  zurück  als  Weiber,  Kinder  und  Qreise.  Der  Handel  wurde 
aufgehoben,  eine  Todtenstille  lagerte  über  der  Stadt;  nur  von  Zeit 
zu  Zeit  hörte  man  das  Geläute  der  Schellen  und  Geschrei  derer,  weldie 
zu  den  Waffen  riefen.  .Wer  heute  Abend  hier  gefunden  wird,  vrird 
aufgehängt'  lautete  der  Befehl  des  Sultans,  und  die  Worte  waren 
keine  eitle  Drohung,  denn  die  Scharwachen  hielten  Haussuchung  ab. 
Das  Unglück  war  grenzenlos,  selbst  das  Steigen  des  Nil  beachtete 
man  nicht  und  dachte  nicht  an  die  Ernte  des  nächsten  Jahres;  die 
Qual  der  Gegenwart  machte  sie  stumpf  gegen  die  Zukunft^). 

Während  dieser  verzweifelten  Anstrengungen  der  Sarazenen  rückte 
das  christliche  Heer  weiter  vor  und  stiess  am  19.  Juli*)  auf  die  erste 
feindliche  Beiterabtheilung.  Es  mochten  wol  4000  sein,  welche  ringsum 
das  Heer  umschwärmend  aus  der  Feme  die  Beihen  der  Fusstruppen 
beschossen,  ohne  einen  ernsten  Angriff  zu  wagen  und  auch  nur  ein 
wenig  die  Beihen  der  Christen  zu  verwirren.  Am  folgenden  Tage 
wurde  die  Belästigung  heftiger  als  zuvor,  und  es  gelang  den  Sara- 
zenen auch,  einige  zu  verwunden  und  zu  tödten.  Am  dritten  Tage 
aber  war  der  Feind  verschwunden  und  gestattete  den  Christen  un- 
gehindert den  Einzug  in  Saramsah.  Diese  Stadt  ^,  am  Nil  gel^n, 
war  einst  reich  und  geschmückt  mit  einem  Paläste  des  Sultans;  jetzt 
lag  sie  in  Trümmer,  denn  bald  nach  der  Eroberung  von  Damiette 
hatte  der  Sultan  in  der  Vorahnung,  dass  die  Christen  den  Krieg  auch 
in  das  Innere  des  Landes  tragen  würden,   sie  zerstören  lassen.    Die 


<)  Gesch.  der  Patr.  410.  Ol.  86,  1488  berichtet,  die  geBEUigenen  Christen 
seien  übereingekommen,  bei  der  Annäherung  der  Ihrigen  sich  der  ThÜrme  sa 
bemächtigen  nnd  die  Thore  za  Offnen.  *)  Ol.  85,  1429:  XIV.  kal.  Aug.  Die 
Zahl:  quatnor  nt  videbator,  miUia  equitmn.        *)  OL  a.  0.  1480. 


Der  Ereanug  von  Damiette  1218—1221.    III.  433 

Eünwohiier  waren  geflohen,  dock  fanden  die  Christen  noch  Getreide 
und  Gbrbenfirüchte  in  Menge  vor.  Hier  angekommen  wandte  sich 
König  Johann  noch  einmal  warnend  an  den  Legaten  und  bat,  sich 
hier  zu  beüestigen  und  die  Ankunft  des  Kaisers  abzuwarten ;  in  zwei 
Tagen  könne  dann  Kairo  erobert  sein;  der  Legat  hörte  nicht,  schrie 
Yerrath  und  behauptete  hochmüthig,  er  wolle  in  zwei  Tagen  in  Kairo 
sein^). 

Bei  Saramsah  ergiesst  sich  yon  Westen  her*)  ein  Flüsschen  in 
den  Nil,  unansehnlich  zwar  jetzt,  aber  beim  Steigen  des  Niles  im 
Stande,  kleinere  Schiffe  zu  tragen.  Die  christlichen  Führer  achteten 
nicht  auf  ihn  und  liessen  das  Heer  Yorüberziehen.  Wie  verhängnis- 
voll sollte  er  noch  für  sie  werden!  -^  Weiter  fortmarschierend  kamen 
sie  nach  Baramun,  wo  die  ersten  Schiffe  der  Sarazenen  auf  die  der 
Christel  stiessen.  Der  König  machte  den  Legaten  darauf  aufmerk- 
sam und  bat  ihn,  diesen  entgegenzutreten  und  die  Schiffahrt  auf  dem 
Nil  sicher  zu  stellen;  er  hörte  nicht  und  drängte  zum  Vormarsch >). 
So  kam  das  Heer  der  Christen  zu  der  Spitze  jener  Lisel,  welche  dei^ 
Nil  dreieckfSrmig  bildet  durch  Entsendung  eines  Armes  nach  Osten*). 
Hier  schlugen  die  Pilger  am  Vorabend  des  Festes  des  heiligen  Jakob 
(Juli  24)  ihr  Lager  auf.  Ihnen  gegenüber  befand  sich  das  Lager  des 
Sultan  und  machte  ihnen  den  üebergang  streitig.  Dasselbe  war  stark 
befestigt;  wahrend  der  Buhe  der  Christen  in  Damiette  war  hier  eine 


<)  Gesch.  der  Patr.  409.  *)  Das  ilQflschen  kam  von  Westen  in  den  Nil, 
nkht,  wie  Hamaker  a.  0.  S.  112  Anm.  66  zu  beweiBen  saohi,  yon  Osten.  Dies 
nümBt  aach  Reinand  in  den  Extr.  S.  414  Anm.  an,  welcher  die  erUArende  SteUe 
des  Ifakrid  aus  dem  Bericht  über  die  Expedition  Ludwigs  des  Heiligen  1250 
heranzieht  Ans  OL  aber  wird  dasselbe  klar.  Dieser  sagt  a.  0.:  quae  trans 
fluvium  Damiatae  latior  invenitur  Mahalech  nominatur,  d.  h.  also,  da  Damiette 
auf  der  rechten  oder  Östlichen  Seite  des  Nil  lag,  das  Land  im  Westen.  Wenn 
nun  also  OL  87,  1488  sagt:  Ultra  locnm  istum  (nftmL  Sarmesak)  ....  qnidam 
riTulus  ab  insula  Mahalaoh  veniens  flnit  in  illum  (NUum),  so  ist  das  deutlich 
genug.  Dann  berichtet  aber  auch  OL  nicht,  dass  die  Christen  über  dieses 
FlÜBschen  gingen,  sondern  bagt :  praeterierunt.  Wenn  der  Fluss  von  Osten  kam 
stand  er  allerdings  mit  dem  See  Menzaleh  in  Verbindung.  Dann  aber  hatte  der 
Sultan  nicht  nöthig,  die  Schiffe  auf  Kamelen  nach  dem  Flüsschen  zu  schaffen 
(ICakrizi  bei  Reinaud  Extr.  414).  Daher  ist  auch  die  Coi^ectur  Hamakers  zu 
Ol.  87,  1484:  immiserat  für  immerserat  unnüthig.  Auch  L*  estorie  860  deutet  an, 
dasB  der  Fluss  von  Westen  kam ,  wenn  sie  berichtet :  . . .  li  Sarrasin  ayoient 
xnises  (les  galees)  ou  flum  de  Damiate  que  il  ayoient  amenees  dou  grant  flum  de 
Beissit  par  mi  un  haiige  (d.  L  Canal);  ähnlich  Ernoul  448,  der  den  Fluss  von 
Boaette  flun  de  Fou^e  nennt  (Fua  lag  bei  Rosette  Ygl.  440).  *)  Gesch.  d.  Patr. 
a,  0.  *)  OL  85,  1429:  Fluyius  Taneos;  L'estoire  a.  0.  li  fluns  de  Tennis; 
Bein«  Extr.  409  und  418:  Canal  vonAsmum. 

HitUieaiuigeii  IX.  28 


434  Hoogeweg. 

Stadt  entstanden,  der  SnltRn  faaftte  seinen  Palast,  die  Soldaten  HSnser; 
BSder  waren  eniohtet  und  Marktplatze  angelegt,  ond  in  kurzer  Zeit 
war  die  Stadt  bedeutend  angewachsen.  Sie  beherrschte  den  Wl  und 
war  nach  dem  Fall  von  Damiette  eine  unsohitsbare  Vormauer  gegen 
Kairo  und  Ober-Aegypten  geworden.  Ihre  Bedeutung  wussten  die 
Sarazenen  wol  zu  würdigen  und  hatten  ihr  den  . ominösen'  Namen 
Al-Mansura«  die  Siegreiche^),  beigelegt  —  Jetzt  nun  gebot  sie  den 
Christeu  Halt;  Yor  ihr  im  Flusse  war  die  Flotte  des  Sultan  x>O0tirt, 
und  eine  eiserne  Brücke  verband  die  beiden  üfer>).  *  In  der  Stadt 
lagerte  ein  schlagfertiges  Heer;  denn  auch  die  wiederholten  Briefe 
und  Bot^i  Al*Eamil8  an  die  Brüder  und  anderen  Fürsten  hatten  ihre 
Wirkung  endlich  doch  nicht  verfehlt 

Wir  haben  oben  gesehen,  wie  Al-Muazzam  mehmiBls  mit  ver- 
schiedenem Erfolge  Angriffe  auf  Städte  und  feste  Plätze  der  Christen 
gemacht  hatte,  und  wie  er  zuletzt  nadi  längere  Belagerung  vom 
Pilgersehloss  wieder  abgezogen  war.  Er  sah  nun  wol  doch  ein,  dass 
seine  Unternehmungen  in  Pal&stina  und  Syrien  nicht  den  gehoAen 
Eindriick  auf  die  Christen  in  Aegypten  machten  und  fasste  daher  den 
Plan,  den  Bitten  seines  Bruders  zu  folgen  und  sich  nach  den  üfran 
des  Nil  zu  begeben,  üeberall  hin  sandte  er  Briefe.  Diese  wurden 
von  den  Kanzeln  der  Moscheen  vorgelesen,  und  der  heilige  Krieg  in 
allen  ihovinzen  gepredigt.  Indess  die  Moslems  seigten  nur  wenig 
Begeisterung;  um  so  grösser  war  der  Eifer  Al-Muazzams.  Er  sandte 
den  damaligen  Iman  der  grossen  Moschee  in  Damascus,  Ibn-Giuzi^), 
an  seinen  Bruder  Al-Asraf,  Prinz  von  Khelat  in  Oross-Armeni^i. 
Indess  auch  dieser  zeigte  keine  grosse  Lust  au  dem  Kriege  gegen  die 
Christen,  da  die  Mongolenhorden  bereits  an  der  Grenze  seines  Landes 
standen.  Der  üeberredungsgabe  des  Ibu-Qiuzi  aber  gelang  es,  um 
für  Al-Muazzams  Absicht  zu  gewinnen.  Beide  Brüder  vereinigten  sich 
in  Emessa  und  fassten  zuerst  den  Plan,  die  christlichen  Städte  in 
Phönizien,  unter  ihnen  Tripolis,  anzugreifen^),  doch  liessen  sie  ihn 
wieder  fiallen  und  rückten  direet  nach  Aegypten  vor.  Das  unternehmen 
war  äusserst  gewagt,  wenn  man  bedenkt,  dass  von  Osten  her  die 
asiatischen  Horden  heranstürmten,  von  Westen  die  Christen  die  arabi- 


1)  Makrizi  106  (Harn.  8S).  L*»toire  850  und  Jordanufl  bei  Bayn.  aim.£co. 
ad  a.  IMl  §  10  nennen  sie  Neu-Damiette.  *)  Hundert  Schiffid  nach  Makr.  W 
(Harn.  88).  Bern.  Thesanr.  848  nennt  die  Brücke  fbrrenm  pontem  optima  numi* 
tnm.  Emonl  441 :  n  fisent . .  .  un  pont ;  m.  le  coyrirent  tont  de  fier,  et  ^  ce, 
Tapeloit  on  le  Pont  de  fer.  Aber  Chron.  Turon.  800:  pontem  navinm  labxica- 
yemnt,  et  Casale  —  pons  vocabstur.  *)  VgL  den  Bericht  dieses  Über  feine 
Sendung  bei  Rem.  Extr.  S.  411  ff.        *)  Vgl.  Ol.  87,  1488. 


D^  Ereuzzug  yon  Damiette  1218—1221.    III.  4S5 

sehen  Lander  bedrohten.  Doch  leitete  sie  dabei  der  Gedanke,  der 
Christen,  welche  ihnen  als  der  bedeutend  gefahrlichere  Feind  er- 
schienen^), Herr  zq  werden  oder  weiugstens  einen  annehmbaren 
Frieden  mit  ihnen  zu  erreichen.  Denn  Al-Kamil  hatte  bereits  das 
Ende  der  Expedition  der  Kreuzfahrer  vorausgesehen  und  die  Fürsten 
mit  den  besten  Hoffnungen  erfüllt'). 

Nicht  lange,  nachdem  die  Christen  ihr  Lager  auf  der  Nil-Insel 
aufschlugen,  werden  die  Hilfstruppen  aus  dem  Norden  eingetroffen 
sein').  Ausser  den  beiden  Brüdern  des  Sultans  fiuiden  sich  auch  die 
Fürsten  yon  Haleb,  Hamah,  Emessa  und  Baalbek  im  Lager  Al-Eamils 
ein  und  wurden  yon  ihm  in  ehrenvoller  Weise  empfangen.  Sie  brachten 
das  Heer  der  Sarasenen  auf  eine  Zahl,  die  der  der  Christen  nur 
wenig  nachstand*).  Obwol  aus  allen  Theilen  des  Reiches  das  Volk 
bunt  zusammengewürfelt  war,  und  unter  ihnen  sich  viele  befanden, 
die  noch  nie  früher  die  Waffen  geführt  hatten,  so  kamen  diese  doch 
an  Eifer  den  regulären  Truppen  gleich,  und  es  herrschte  Frohsinn 
und  Heiterkeit  im  Heere;  nichts  war  geblieben  von  der  Verkommen- 
heit, welche  sich  in  der  Zeit  kurz  vor  und  nach  der  Eroberung  von 
Damiette  im  sarazenischen  Heere  breit  gemacht  hatte  ^).  So  sehr  hielt 
die  Gemüther  die  Zuversicht  gefesselt  und  die  Hoffiiung  auf  einen 
glänzenden  Erfolg,  deren  Erfüllung  nur  noch  eine  Frage  der  Zeit  war. 

Die  Christen,  welche  kaum  einen  ernsten  Widerstuid  erwartet 
hatten,  waren  in  arger  Verlegenheit,  sie  wnssten  nicht  recht,  was  nun 
beginnen;  der  Bückzug  war  schimpflich   und   kostete  voraussichtlich 


1)  £b  ist  interessant,  eine  arabische  Aeosserong  in  dieser  Angelegenheit  ou 
bOren.  Ibn-Ferat  sagt  (bei  Rein.  Extr.  412):  ,Die  Mosleminen  fOrobteten  viel- 
mehr die  Christen  als  die  Tartaren.  Diese,  sobald  sie  Länder  fknden,  die  ihnen 
zusagten,  vermischten  sich  gerne  mit  den  besieg^ten  Völkern,  sie  unterwarfen  sich 
der  Religion  und  den  (besetzen  des  Landes.  Die  Christen  snchen  obendrein  das 
Gewissen  zn  knechten.  Die  Religion,  die  Ursache  ihrer  entlegenen  Kriege,  legte 
ein  unübersteigbares  Hindernis  zwischen  die  Besiegten  nnd  den  Sieger.  Sie 
wollen,  so  oft  sie  sich  eines  Landes  bemächtigen,  die  £inwohner  demüthigen  nnd 
ihren  Cnltos  triumphiren  lassen.  Sie  haben  die  Siege  des  Saladin  nicht  ver- 
gessen, —  im  Gegentheil,  die  Erinnerung  an  ihre  Mheren  Niederlagen  verfolgt 
sie  unaufhörlich,  nnd  sie  breuien  darauf  die  Ehre  ihrer  Waffen  zu  rächen.  < 
VgL  auch  OL  a.  0.  >)  OL  a.  0.  ^  Makrizi  107 :  Augost  4.  (Harn.  84,  vgL 
8.  115,  August  12),  nach  Nuweiri  bei  Ham.  115  bereits  im  JnlL  Zu  spät  setzt 
wol  die  Ankunft  Al-Muazzams  Ihn  Alatir  Ende  August,  als  die  Friedensunter- 
handlungen bereits  schwebten  (s.  Michaud,  Bibliogr.  des  crois.  2,  548).  *)  Nach 
Makrizi  bei  Rein.  Extr.  412:  40,000  (Röhricht  107:  4000,  wol  Druckfehler)  Reiter 
und  eine  unzählbare  In&nterie.  Nach  OL  84,  1429  hatten  sie  vorher  7000  Reiter. 
-;-  Wegen  der  Namen  der  Ankommenden  vgL  auch  Abulfedae  Ann.  mosL  4,  808. 
s)  Makrizi  a.  0. 

2S* 


436  Hoogeweg. 

viele  Henschealeben,  und  weiter  yorwärts  konnten  sie  nicht  ^).  Briefe 
der  Königin  Alice  Yon  Cypern  an  den  L^^ten  und  der  Hospitaliter 
und  Templer  an  die  Ordensbrüder  warnten  sie  vor  der  Tücke  des 
Landes  und  riethen  yon  dem  unternehmen  ab ;  aber  yergebens.  .  Wie 
Vögel  in  die  Schlinge  und  Fische  in  das  Netz'*)  waren  sie  gelaufen 
und  sassen  nun  fest  Al-Eamil,  der  das  Schicksal  der  Christen  ganz 
in  seiner  Hand  hatte,  bewies  auch  jetzt  seine  Qrossmuth;  es  lag  ihm 
nichts  daran,  einen  Feind  hinzuschlachten,  mit  dem  er  nach  Belieben 
hätte  verfifthren  können.  Auch  jetzt  noch  versuchte  er  ein  gütlidies 
Abkommen  und  bot  ihnen  einen  für  ihre  Lage  sehr  günstigen  Frieden 
an.  Er  versprach,  wenn  sie  Damiette  herausgeben  und  Aegypten  ver- 
lassen würden,  Jerusalem,  Ascalon,   Tiberias,  Sidon,  Gbbala,  Laodicea 

—  kurz  alles,  was  ihnen  Saladin  weggenommen  hatte,  zurückzugeben 
mit  Vorbehalt  von  Erak  und  Montroyal').  Der  König  Johann  rieth 
entschieden  zur  Annahme  der  Friedensbedingungen ;  aber  wie  in  den 
früheren  Verhandlungen  so  waren  auch  jetzt  wieder  Krak  und  Honi- 
royal  der  wunde  Punkt;  die  Christen  bestanden  auf  die  Herauq^be 
auch  dieser  und  verlangten  obendrein  noch  300,000  Denare  als  Ersatz 
für  den  Schaden,  den  ihnen  Al-Muazzam  zugefügt  hatte*).  Diese  gross- 
artigen Forderungen  der  Christen  werden  wol  die  Hauptursache  ge- 
wesen sein,  warum  die  Sarazenen  trotz  vieler  Mühe  keine  Einigung 
mit  jenen  erzielen  konnten,  und  wahrscheinlich  erst,  ab  die  Einsicht 
der  Verstandigeren  und  ruhiger  Denkenden  die  Oberhand  zu  gewinnen 
schien,  führte  der  Legat  und  Clerus  die  weiteren  Oründe  ins  Feld, 
dass  der  Papst  sowol  verboten  hatte,  irgend  ein  üebereinkommen  mit 
dem  Feinde  ohne  Genehmigung  der  römischen  Kirche  zu  machen,  als 
auch  der  Kaiser  vor  seiner  Ankunft^).    Eins  von  beiden  abzuwarten 

—  dazu  war  es  bereits  zu  spät 

Da  Al-Kamil  durch  die  Unterhandlungen,  die  er  mehrfiich  auf- 
nahm^), zu  keinem  Resultate  kam,  so  musste  er  zur  Gewalt  schreiten. 

1)  Nach  dem  Brief  des  Peter  von  Montaign  bei  Matth.  Paris.  755  machten 
die  Christen  noch  Anstalten,  eine  Brücke  Über  den  Floss  von  Thanis  zu  schlagen. 
>)  Ol.  86,  1488.  Vgl.  auch  Peter  von  Mont.  a.  0.  (exerdtoa)  sicnt  pisds  reti 
inclnditur.  *)  Ibn-alatir  bei  Rein.  Extr.  418.  Nach  Makrizi  107  (Harn.  84) 
knüpften  zuerst  die  Christen  die  Friedensverhandlungen  an ;  unrichtig ;  y^  auch 
Ol.  87,  1488;  über  die  Bedingungen  auch  Albert  Stad.  a.  0.  S.  857.  Nsoh  Ann. 
Col.  Max.  a.  0.  S.  887  versprach  er  noch  urbem  reedificaturum  Damiatam  quiete 
cum  adjacente  regione  ad  20  miliaria  possidendam,  was  direct  fiilsch  ist.  Es 
liesse  sich  denken,  dass,  wie  Bern.  Thesaur.  848.  angibt,  der  Sultan  auch  tri- 
cennales  treugas  angeboten,  falsch  aber  ist,  dass  der  EGnig  noch  nicht  anwesend 
war;  vgl.  oben  S.  480  Anm.  8.  *)  Makrizi  a.  0.;  Ibn-alatir  a.  0.  gibt  nur 
100,000  Dinare  an.  >)  OL  87,  1484.  •)  Ol  a.  0.  oblatam  saepius  ab  hodi- 
bus  oompotitionem. 


Der  &eux8ug  Ton  Damiette  1218—1881.    IIL  437 

Dae  Lager  der  Sarazenen  umgab  eine  Mauer  und  hohe  Befesidgungs- 
werke  schützten  die  Ufer  beider  Arme  des  NiL  Auf  diese  nun  Uess 
er  Wurfinaschinen  yerschiedener  Art  postiren,  welche  ihre  Geschosse 
nach  dem  christlichen  Lager  schleuderten. 

Die  Christen  waren  nicht  in  der  Lage,  die  Beschiessung  zu  er- 
widern; da  yerliessen  denn  viele,  besonders  wahrscheinlich  solche, 
welche  von  jeher  der  Expedition  widersprochen  hatten  und  nun  das 
Ende  deutlich  vorhersahen,  das  Heer  und  rüsteten  sich  zur  Heimkehr 
nach  Europa^). 

Dnterdess  Uess  aber  auch  Al-Eamil  auf  den  Bücken  von  Eameelen 
über  Land  und  dann  durch  jenes  unscheinbare  Flüsschen,  welches 
Saramsah  gegenüber  in  den  Nil  föllt  und  jetzt  auch  angeschwollen 
war,  Schiffe  in  den  Nil  schaffen  und  versenken,  ohne  dass  die  Christen 
etwas  merkten.  Auf  diese  Weise  schnitt  er  den  Schiffen  der  Ereuz- 
&hrer  die  Bückkehr  nach  Damiette  und  die  Fahrt  nach  dem  eigenen 
Lager  ab*).  In  Saramsah  wurden  einige  tausend  Bciiter  und  Beduinen 
postirt^,  und  eine  ununt-erbrochene  Beihe  von  Sarazeneii  bewachte 
beide  Ufer  des  Nil  vom  Lager  der  Christen  bis  Damiette  Tag  und 
Nacht  und  fing  alle  Boten  auf,  welche  von  und  nach  dem  Lager 
geschickt  wurden.  So  waren  die  Kreuzfahrer  vollkommen  isolirt;  jede 
Verbindung  mit  der  Stadt,  sowie  die  Möglichkeit  Lebensmittel  herbei- 
zuschaffen, war  abgeschnitten^). 

Die  Führer  des  Heeres  traten  Sfber  zusammen  und  hielten  Eriegs- 
raih.  Sollten  sie  in  dieser  Lage  bleiben,  bis  die  bereits  angekündigten 
Schiffe  des  Kaisers  eintrafen  oder  sollten  sie  versuchen,  zu  entkommen 
—  um  jeden  Preis  —  bevor  der  Mangel  an  Lebensmitteln  sich  fühl- 
bar machte?  Obwol  man  sich  sagte,  dass  der  Bückzug  höchst  gefiEkhr- 
voll  war  wegen  (der  Nahe  des  Feindes  und  der  bereits  eingetretenen 
üeberschwemmung  des  Nil,  so  wurde  dieser  doch,  besonders  durch 
die  Fürsprache  des  Bischofs  von  Passau,  des  Herzogs  von  Baiem  und 
des  Kölner  Scholasters  Oliverius^)  beschlossen. 

0  receBserant  ab  exerdtn  mtdti  non  lioenüati,  ita  quod  in  decem  milibuB 
artnatomm  vel  ampliuB  fait  exercitus  diminutuB,  sagt  Peter  von  Montaiga  a.  0. 
755,  wol  übertrieben.  Zxx  diesen  gehörten  nach  Chron.  Toron.  a.  0.  801  auch 
800  Cleriker,  welche  petita  licentia  a  legato  umkehrten,  aber  alle  ausser  einem 
gefimgen  wurden.  *)  0].  a.  0.  Der  Leiter  dieses  Unternehmens  war  nach 
Makrizi  107  (Harn.  84)  Bidr  ad-din  Haeun  (Badroddin  ibn  Hasun).  *)  Makrid 
107  (Harn.  84).  ')  »Ihre  Schmach  erreichte  das  hekshste  Mass,  ihre  Soden 
beugten  sich,  ihre  Hersen  demüthigten  sich  und  der  Tenftl  verUees  de*,  sagt 
Ibn-alatir  bei  Rein.  Extr.  415.  *)  Ol.  (a.  0.)  nennt  sich  selbst  nicht,  sondern 
sagt:  quidam  autem  de  minoribos,  qui  vidit  et  audivit  haec  et  rudi  stilo  sed 
veraci  descripsit  etc. 


438  Hoogeweg. 

In  der  Nadit  zum  26.  August  sollte  dieser  in  aller  Stille  T<»^- 
genommen  werden.  Die  Sarazenen  lagen  schon  in  tiefem  Sehlaf,  als 
sie  ein  Feuerschein  Yom  Lager  der  Christen  her  wach  rief  und  ihnen 
anzeigte,  dass  hier  etwas  besonderes  vorgehe.  Aus  Unachtsamkeit 
hatten  einige  Christen^)  ihre  Zelte  in  Brand  gestecdct  und  yerrietiien 
auf  diese  Weise  sich  selbst  dem  Feinde.  Sogleich  war  dieser  auf  und 
bereit  zur  Verfolgung  der  Abziehenden.  Al-Eamil  schickte  sofort 
Boten  aus,  welche  die  Dämme  der  zahlreichen  Ganäle  durchstechen 
und  die  Brücken  zerstören  sollten').  Die  Fürsten,  welche  dem  Sultan 
zu  Hilfe  gekommen  waren,  rückten  über  die  Brücke  des  Flusses  von 
Thanis  und  setzten  dem  Feinde  nach.  Der  Nil,  welcher  in  diesem 
Jahre  mehr  als  gewöhnlich  gestiegen  war,  ergoss  seine  Fluten  reich- 
lidi  durch  die  geöffiieten  Schleusen  und  setzte  Land  und  Wege  unter 
Wasser.  Die  Lage  der  Christen  wurde  immer  verzweifelter.  Viele  von 
ihnen,  welche  dem  Weine,  den  sie  nicht  mit  sich  nehmen  konnten« 
in  unmässiger  Weise  zugesprochen  hatten,  blieben  trunken  im  Lager 
zurück  oder  erschlafften  unterwegs;  sie  wurden  von  den  Sarazenen 
niedergemacht  oder  in  die  Oefftngenschaft  geführt  Andere  wateten 
durch  den  Schlamm  und  blieben  zurück,  noch  andere  verfehlten  in 
der  Dunkelheit  den  Weg  und  irrten  wie  «Schafe  durdi  die  Nacht* 
Einige  warfen  sich  in  die  Fahrzeuge  und  suchten  zu  Wasser  zu  ent- 
kommen; doch  durch  ihr  Gewicht  drückten  sie  sie  zu  Boden  und 
versanken  mit  ihnen.  Eameele  und  Maulthiere,  welche  die  Gerath- 
schafben,  Eleider  und  Zelte  der  Vornehmen  und  —  was  mehr  in's 
Gewicht  fiel  —  den  Kriegsbedarf  trugen,  glitten  auf  dem  schlüpfrigen 
Boden  aus  und  gingen  verloren.  Mit  der  grössten  Mühe  deckten  die 
Templer  den  Bücken  und  hielten  den  nachdringenden  Feind  in  etwas 
ab^).  Nicht  geringer  war  der  Verlust  der  Schiffe.  Ein  grosses  Schiff 
des  päpstlichen  Legaten,  mit  Bewaffneten  und  Bogenschützen  besetzt, 
trug  eine  Menge  Verwundeter  und  Kranker  und  Lebensmittel  umter 
dem  Schutze  kleinerer  Fahrzeuge.  Doch  von  der  Strömung  fort- 
gerissen, fuhr  es  den  anderen  weit  voraus  und  war  nicht  mehr  im 
Stande,  dem  Heere  von  seinem  Vorrath  darzureichen.  Eine  Koge  voll 
von  deutschen  Kriegern  und  Lebensmitteln  und  ein  anderes  kleineres 


^)  Nach  Chron.  Taron.  801  waren  ee  Teatones  furibundi,  was  vielleicht 
Olivers  Schweigen  bestätigt  >)  OL  87,  14S5  (wo  Cslig  ffiir  Caliph  zu  lesen; 
B.  Harn.  8.  118),  Peter  von  Montaiga  a.  0.  8.  755.  Makrid  107  (Harn.  84).  Der 
Beweggprund  hieftlr  wird  wol  unrichtig  von  Emoul  444  darin  gesehen,  dass  die 
Nachricht  von  dem  Landen  Heinrichs  von  Malta  und  der  anderen  Al-Kamil  be- 
sorgt machte.        ')  Ol.  a.  0. 


Der  Ereassog  tob  Dttmiette  1218—1881.    OL  439 

Falnzeiig  der  Templer,  welches  ftnfisig  Warfmaachinen  trag,  geriefhen 
in  die  Gewalt  der  Feinde^). 

Sobald  der  Tag  anbrach*),  drang  eine  grosse  Schaar  sarazenischer 
Reiter  von  der  rechten  Seite  her  auf  die  Christen  ein,  während  von 
der  linken  her  die  Schiffe  sie  nilaof  und  nilab  beunruhigten  und  die 
A^thiopier  sie  im  Bücken  angriffen«  Auch  vor  ihnen  zeigten  sich 
feindliche  Schaaren  und  forderten  Widerstand.  König  Johann  warf 
sich  auf  die  sarazenischen  Reiter  am  rechten  Flügel,  die  Templer  ver- 
eint mit  den  Hospitalitern  drangen  auf  die  Aethiopen  ein,  und  tödteten 
einige,  andere  liessen  sie  »wie  Frösche  in  den  Fluss  springen',  während 
auch  auf  der  linken  Seite  der  Feind  zurückgedrängt  wurde.  Die  Sara- 
zenen zählten  1000  an  Verwundeten  und  Ertrunkenen  und  zogen  sich 
zurück.  Dennodi  war  es  den  Christen  nicht  möglich  weiterzuziehen 
und  König  Johann  be&hl,  die  wenigen  Zelte,  welche  ihnen  noch  ge- 
blieben waren,  auficuschlagen.  Doch  feindliche  Schaaren  belästigten 
sie  unausgesetzt  und  schössen  aus  der  Feme  auf  sie.  Mit  Erfolg  aber 
setsten  diesen  die  Exeuzfifthrer  ihr  FuasYolk  entgegen,  welches  die 
Pfeile  der  Feinde,  da  es  ihnen  an  eigenen  gebrach,  auf  diese  zurück- 
schössen. Die  Reiter,  obwol  gedrückt  dorch  das  Gewicht  der  Rüstungen 
schützten  wieder  das  FussTolk.  So  kämpfend  brachten  die  Christen 
den  Tag  zu,  und  als  der  Abend  hereinbrach,  wusate  Niemand,  wie 
das  enden  aoUte. 

In  der  folgenden  Naoht  (27. — 28.  August)  wurden,  sei  es  mit 
oder  ohne  Wissen  des  Sultans,  wieder  zahlreiche  Dämme  durchstochen. 
Das  Wasser  ergoss  sidi  über  die  Köpfe  der  Schlafenden  hin  in  das 
Lager  der  Christen  und  stieg  dergestalt,  dass  sie  bis  an  den  Qurt 
und  die  Achselhöhlen  im  Wasser  standen ').  Kaum  löste  sich  das 
Dunkel  der  Nacht,  so  stürmten,  grösstentheils  nackt  wie  sie  waren, 
die  Schaaren  der  Schwarzen  auf  die  hintersten  Reihen  der  Christen 
eiiL  In  dichten  Haufen  zusammengedrängt  standen  Ritter,  Knappen, 
unbewa&etes  Volk,  bleiche  Furcht  auf  den  Gesichtern;  sie  suchten 


')  Hierher  gehOrt  wol  auch  die  in  den  An&ng  des  Anlast  gesetzte  Be- 
merkung des  Makrizi  106  (Harn.  84):  »de  nahmen  ihnen  ft  Gkdeen,  eine  GaleatM 
und  ein  floes  weg  and  2^00  Franken  gefkmgen.*  Vgl.  auch  Makrizi  108  (Harn. 
84),  und  Bein.  Exbr.  418  und  Ol.  a.  0.  Nach  den  Ann.  GoL  Max.  a.  0.  8.  886 
wurden  750  Schiffe  cum  hominibus  et  yictualibus  durch  grieehiiches  Feuer  Ter- 
brannt.  —  Sicher  ist  unter  dem  Mazamae  des  Ibn-alaür  (s.  Michaud,  Bibliogr. 
des  croifl.  2,  542)  das  Schiff  des  Legaten  zu  Terstehen.  *)  Ol.  a.  0.  Circa 
horam  diei  sequentis  feriae  sextae.  ')  OL  87,  1486 ;  Brief  des  P.  de  Albeneio 
bei  Matth.  Par.  754:  gentes  nostrae  in  aqua  erant  usque  ad  braocarios  et  cinc- 
tona;  Bern.  Thesaur.  a.  0.  844:  usque  ad  guttura,  Chron.  Turon.  801  allerdings 
nur  usque  ad  caTÜlas  pedum. 


440  Hoogeweg. 

einen  Ausweg  za  der  Flacht  und  sahen  ringsum  nur  Wasser.  Der 
Marschall  der  Templer  wandte  sich  mit  den  seinigen  noch  einmal 
gegen  die  Aethiopen  und  trieb  sie  zurück.  Doch  auch  dieser  Angriff 
hatte  nur  Torübergehenden  Erfolg.  Schon  fanden  sich  wieder  Ver- 
räther  im  christlichen  Heere.  Der  Vertraute  des  Legaten  selbst^  Im- 
bertus,  der  schon  lange  yerdächtig  war^),  mit  einigen  Anderen  ging 
zum  Feinde  über.  —  Der  Legat,  der  den  ganzen  Zug  yeranlasst  hatte 
und  nun  den  Yerrath  in  seiner  nächsten  Umgebung  sah,  war  in  der 
peinlichsten  Verlegenheit.  Er  schickte  den  Herzog  von  Baiem  zu 
König  Johann  und  liess  ihn  zu  sich  rufen.  Der  König  kam;  der 
Legat  forderte  von  ihm  Bath  und  Hilfe  ftir  die  Christenheit!  Johann 
erklärte  ihm,  dass  kein  anderer  aU  er  dies  Unglück  über  die  Christen 
gebracht  hätte;  fort  könne  man  nicht,  bleiben  auch  nicht  —  die 
einzige  Bettung  sähe  er  darin,  einen  Vertrag  mit  dem  Sultan  zu  yer- 
suchen.  Da  die  anderen  Fürsten  auch  keinen  Ausweg  wussten,  so 
stimmten  sie  bei;  gegen  das  Qebot  des  Papstes  und  ELaisers  sah  man 
sich  jetzt  genöthigt,  mit  dem  Feinde  zu  unterhandeln,  um  wenigstens 
das  nackte  Leben  zu  retten.  Als  Boten  gingen  Wilhelm  von  Gibelet 
und  Gotfried  Host  zum  Sultan  ab*).  Al-Kamil  empfing  sie  sehr  gnädig 
und  befahl  sofort  den  Seinigen,  die  Feindseligkeiten  einzustellen. 

Obwol  seine  Brüder  und  besonders  der  Fürst  Yon  Emessa')  ihm 
von  jeder  friedlichen  Beilegung  des  Krieges  abriethen,  weil  die  Christen 
ringsum  yon  Wasser  umgeben  seien  und  ihnen  nicht  mehr  entgehen 
könnten,  so  zog  er  es  dennoch  vor,  einen  Yortheilhafben  Frieden  zu 
schliessen,  als  noch  weiterhin  unnützer  Weise  Blut  zu  yergiessen; 
«denn*,  soll  er  gesagt  haben,  «wir  haben  hier  nicht  alle  Christen. 
Wenn  wir  die  yemichten,  welche  hier  im  Heere  sind,  werden  wir 
deshalb  noch  nicht  Herrn  yon  Damiette  sein.  In  dem  Zustande,  in 
welchen  die  Christen  diese  Stadt  yersetzt  haben,  i^sürden  wir  sie  nur 
nach  langer  Zeit  und  nach  zahlreichen  Kämpfen  wiedergewinnen 
können;  in  der  Zwischenzeit  werden  neue  Heere  aus  dem  Westen 
kommen,  und  wir  werden  mehr  bedroht  werden,  als  jemals,  üeber- 
legt  ausserdem,  dass  dieser  Krieg  schon  mehr  als  drei  Jahre  dauert 
und  das  Volk  erschöpft  ist"^).     Darauf  stimmten  die  anderen  bei 

<)  OL  a.  0.  multo  tempore  proditor  pessimus.  >)  L^eetoire  S51.  Un- 
richtig sagt  Bern.  Thesaur.  a.  0.  844  (und  Emoul  444),  daes  EOnig  Johann  und 
Bischof  Jakob  yon  Akka  ins  Lager  des  Sultan  gingen,  um  zu  verhandeln. 
*)  Fratres  Soldani  Seraph  et  Coradinus,  Soldani  Alapiae  et  Damasci  atque  sol- 
dani  alü,  Camelae  ridelicet  et  Haman  et  Coilambar  cum  regibos  paganomm  quam 
pluribus  . . .  nobis  reditnm  denegabant;  Brief  des  F.  Ton  Montaigu  a.  0.  755. 
ygL  Ol.  87, 1488.  *)  Makrizi  bei  Rein.  Extr.  416.  Vgl.  Makr.  bei  Röhricht  108 
(Harn.  84)  und  M^nestrel  §  177. 


Der  Eieaszng  tob  Dftmictte  1218—1821.    HI.  441 

Während  des  ganzen  Samstags  und  folgenden  Sonntags  (28.  und 
29.  Angnst)  gingen  Boten  hin  and  her,  ohne  dass  etwas  bestimmtes 
erreicht  wurde.  Da  sagten  sieh  die  Christen,  die  der  Mangel  an 
Lebensmittel  bereits  qnalte,  dass  es  doch  ehrenvoller  sei,  glücklich  m 
leben  oder  tapfer  kämpfend  zu  sterben,  als  elend  im  Wasser  umzu- 
kommen. So  stellten  sie  sich  denn  am  Tage  der  Enthauptung  des 
Johannes^)  in  Schlachtreibe  auf  und  boten  dem  Feinde  den  Kampf 
an.  Doch  die  Sarazenen  zogen  sieh  gemäss  den  Befehl^i  ihrer  Führer 
zurück'),  und  die  bald  eintretende  Nacht  yerhiiiderte  den  Kampf,  den 
auch  die  Orossen  des  christlichen  Heeres  nicht  gebilligt  hatten,  um 
nicht  den  Verdacht  des  Verrathee  aaf  sich  zu  ziehen  durch  einen 
Angriff  während  die  Friedensunterhandlungen  schwebten. 

Am  30.  August  wurde  der  Friede  zum  Abschluss  gebradit'). 
Beide  Parteien  gaben  Geissein  und  bekräftigten  durch  einen  Eid  das 
Friedensinstrument,  auf  Seiten  der  Sarazenen  nicht  nur  der  Sultan, 
sondern  auch  seine  Brüder  und  die  angesehensten  der  Emire^).  Al- 
Kamil  versprach  das  Stück  des  heiligen  Kreuzes  und  alle  chrisÜichen 
Gefangenen,  welche  sich  in  Aegjpten  und  Syrien  finden  sollten,  heraus- 
zugeben und  den  Christen  freien  Abzug  mit  aller  beweglicher  Habe. 
Die  Christen  dagegen  gaben  Damiette  und  die  anderen  ägyptischen 
Städte  wieder  zurück,  sowie  alle  sarazenischen  Gelangenen  in  Aegypten 
und  dem  Königreich  Jerusalem.  Ein  achtjähriger  Frieden  wurde  yer- 
einbart,  der  nur  durch  einen  nach  dem  heiligen  Lande  kommenden 
gekrönten  König  soUte  aufgehoben  werden  können^).  Als  Geissein 
stellten  die  Christen  nach  der  Wahl  des  Sultans  den  päpstlichen  Le- 
gaten, den  König  Johann,  den  Herzog  yon  Baiem  und  die  drei  Meister 
der  geistlichen  Bitterorden  mit  achtzehn  anderen,  im  Ganzen  24. 
Dagegen  gab  der  Sultan  seinen  Sohn  und  Erben  seines  Reiches,  einen 
von  seinen  Brüdern  und  ?iele  andere  vornehme  Sarazenen®). 


I)  Ipeo  die  decoYlationis  sancti  JohanniB  baptistae  hora  qasii  duodedma. 
d.  t7,  1487.  >)  Unklar  ist  die  Stelle  hei  Ol.  S7,  1487:  Turcd  rero  oonaide- 
rantes,  quia  yincitur  ant  graüs  jugulo,  qtd  proyocat  bostem,  paalatim  sese  re- 
traieroüt  a  regibus  suis  mandatam  aecipiente«.  *)  Ol  88,  1487.  Nacb  Nuweiri 
bei  Hamaker  1 1 8  kam  der  Sultan  mit  dem  EOnig  Jobann  in  Baramun  zusammen. 
—  Das  Datum  gibt  Makrizi  108  (Harn.  U  vgl.  128)  auf  den  38.  (resp.  89.)  Aug. 
(bei  Röhricht  musB  wol  auob  gelesen  werden :  28.  August,  nicht  8.  Sept. ;  und 
9.  Ragab  fibr  19;  Tgl.  S.  109.  «)  Ol.  89,  1487  gibt  die  Worte  des  Eides  des 
Al-EamiL  Ob  OL  bei  dem  Abschlüsse  zugegen  war?  *)  Ol.  a.  0.  ff.  Unrichtig 
spricht  Chron.  S.  Medardi  bei  Bouquet  18,  721  yon  einer  treuga  decem  annorum. 
«)  OL  a.  0.  Nach  Makrizi  108  (Harn.  84,  Bein.  Extr.  416)  gaben  die  Christen 
nur  80  Geissein  und  AlEamil  seinen  Sohne  Al-Salih  Nagm  ad-din  Ajjub  und 
eine  Anzahl  Emire,  nicht  s.  Bruder,  den  aber  Nuweiri  (Bhun.  121)  enr&hnt  und 


442^  H&4>|few6gt 

Die  Balumdlmif  /  waldw  der  Ssikm  den  gxademüühigtoii  Ereaz- 
&kim3t  aagedeibeii  liess,  masste  die  Christeii  aufs  Tiefste  beaohameiL 
Es  gibt  wenig  Beispiele  in  der  Oesduchte  d^  Erenzzikge,  die  ana 
lehren,  dass  die  Christen  in  ei&er  so  edehnüthigen  Weise  an  dea  be«> 
siegten  Feinden  des  Ohmbens  handelten,  wie  sie  sie  jetat  von  Al-Eamil 
erfahren.  Mit  der  gröesten  ZuTorkoauneaheit  schieUe  er  ihnen  Brod^)« 
Omnaien,  Melonen  und  andere  Lebensmittel;  und  nrit  einem  Sehlage 
yerwandelte  sieh  das  Lager  in  einen  Marktplate;  die  Landleute  schafften 
ihre  Waasen  herbei  und  stelllb^a  sie  aom  Verkaofl  —  Da  die  ganxe 
Gegend  rom  Ifansura  bie  Damiette  untor  Wasser  stand  und  das  ohriBfr- 
liehe  Heer  Qeühr  lief,  überschwemmt  an  werden,  so  liess  der  Sultan 
eine  Brücke  über  dem  Nil  seUagen  und  die  Kreuafehrer  vam  trockaieii 
westlicheni  üfsr  hinübergehen*).  Diejenigen,  welche  es  Yorzogtti,  zu 
Wasser  dea  Weg  eu  nehmen^  worunter  besonders  die  Erankm  und 
Sohwaohen^  wurden  Yon  Schiffan  aufgenommen,  welche  den  finsa  hiitab* 
kamen.  Einer  der  Brüder  des  Sultans  bereitete  sie  und  sorgte  f&r 
Verpflegung  und  sicheres  Fortkommen.  Ein  strenges  Oebot  ordnete 
an,  dass  die  Saraaenen  sich  jedes  Hohnes  und  Spottes  gegen  die  Be- 
siegten enthalten  sollten^).  Ebenso  war  die  Behandlung  der  Geiaselii 
eine  sehr  ehrenvolle  und  es  knüpfte  sich  seii  dieser  Zkii  ein  enges 
Verhältms  zwischen  dem  König  Johann  und  Al-Ejamil,  das  sie  bia  zu 
ihrem  Tode  aofredit  eriüeltem^). 

Theils  lings  des  Nil  fiihrend,  theUs  am  wesüidhen  Ufer  marschirend 
gelangten  sie  zu  der  Mündung  des  Fhissea.  Hier  nahm  Eonig.  Johann 
die  saraaenischen  Oeisseln  in  Empfimg^);  sogleich  machte  man  sich 
andk  an  die  Auswechselung  der  Gefangenen,  zunächst  derwin  Aegyptoi. 
und  jetzt  erst  kehrten  nach  gerade  drei  Jahren  jene  Gbossen   der 


mit  Namen  anfahrt.  Der  Brief  des  Ph.  de  Albeneio  a.  0.  754  und  L*ettoire  952 
geben  die  Zahl  der  Geisseln  dee  Sultan  auf  20.  —  Nach  Bern.  Thesaar.  S44  ge- 
hMe  aboh  Bliohof  Jakob  von  Akka  m  den  Geiaseln;  deta  widempriobt  P.  de 
Albentto«  ygl  8.  448  Anm.  4.  Unkkur-  ist  die  Stelle  bei  Abulf.  Ann.  Moslem.  4» 
S017,  Tgl.  Amot.  erit.  690  Note  210. 

1)  Nach  01.*8  Brief  an  den  SuLtao  1443  liefeite  dieser  t%lidh  20— ftOtOOO 
Brode  und  Futter  ftr  daa  Vieh  umsonst  an  das  Heer.  P.  von  Montajga  a»  0. 
755  berifditet^  dass  AlKamil  15  Tage  lang  Brod  und  Oetrade  (polen  ta)  aattheäen 
liess;  nadh  Bern,  lliesaar.  844  gab  er  an*  drei  auieinanderfolgend^i  Tageii  je 
80,000  Brode  ...  et  pauperibus  multis  viotnm  concessit  per  quindeoim  diebos, 
quibos  moratos  est  exercitus,  dum  eispectarent  soldani  nontios,  qui  miisi  simt 
ut  reciperent  Damiatam.  *)  Gesoh.  der  Patr.  416  £P.  Bern.  Thesauri  a..  0. 
fknoul  446.  •)  OL  a.  0.  ^)  Gessh.  der  Patr.  a.  0.;  OL  a.  0.  >)  L*eetoue 
85d;  die  Geiseln  der  Christen  werden  demnach,  ausser  dem  Könige,  gleich  bei 
AtiHamil  geblieben  sein. 


Der  Ereozzng  von  Damiette  1218—1221.    m.  443 

Christen  zn  den  Tfarigen  zurück,  welche  bei  der  unglücklichen  Ex- 
pedition vom  29.  August  1219  in  die  HSnde  der  Sarazenen  gefallen 
waren.  Auch  das  Stück  des  heiligen  Kreuzes  soll  bei  dieser  Gelegen- 
heit ausgeliefert  worden  sein*). 

Darauf  erübrigte  nur  noch  die  üebergabe  von  Damiette  an  seinen 
früheren  Besitzer.  Den  Meistern  des  Templer-  und  deutschen  Ordens 
war  der  Auftrag  geworden,  die  Auslieferung  der  Stadt  zu  leiten*). 
Indess  nicht  ohne  Schwierigkeiten  konnte  diese  bewerkstelligt  werden. 
Ende  August  waren  noch  Heinrich  von  Malta  mit  40  Galeen,  femer 
der  Kanzler  Walter  von  Palearia,  der  Bischof  von  Catania  und  Mar- 
schall Anselm  von  Justingen  bei  Damiette  gelandet').  Sie  kamen  zn 
spät,  um  die  vollständige  Niederlage  der  Christen  noch  abzuwenden* 
Aber  Damiette  glaubten  sie  wenigstens  nicht  Preis  geben  zu  sollen  und 
verweigerten  entschieden  die  Herausgabe*).  „Lieber  wollten  sie  in 
ewiger  Kerkerhaft  schmachten,  als  die  Stadt  zur  Schande  der  Christen- 
heit wieder  den  Ungläubigen  übergeben.' 

Der  Widerspruch  gegen  den  geschlossenen  Vertrag  nahm  weitere 
Dimensionen  an.  Die  Yeneter,  Pisaner,  Genuesen  und  Siculer,  sowie 
der  Adel  aus  Deutschland^)  schrien  nach  Vertheidigung  der  Stadt, 
während  die  (kriechen,  Syrer,  Armenier  mit  den  Hospitalitern,  Templern 
und  dem  Vicegraf  Americh  von  Thouars,  sowie  die  Grossen  Frankreichs, 
weiche  in  Damiette  zurückgeblieben  waren,  die  Stadt  auszuliefern  ver- 
langten. Die  Zwistigkeiten  steigerten  sich  bis  zu  Thätlichkeiten.  Die 
Italiener  fuhren  Wurfinaschinen  auf  und  beschossen  die  Hauser  des 
Königs,  der  Templer  und  Hospitaliter  und  brachten  diese  am  2.  Sep- 
tember^ in  ihre  Gewalt.  Sie  waren  damit  Herren  der  Stadt.  Die 
Gegenpartei  aber,  gleichsam  Gefangene,  sandten  Boten  in  das  Lager 


*)  OL  40,  1488:  lignum  nostrae  redemptionis  redditum  fuit;  Albert.  Stad. 
in  Mon.Germ.  16, 857 :  SoManus  craoem  Domini  ultro  reddidit.  Die  Sache  ist  doch 
wol  mehr  alB  zweifelhaft,  vgl.  8.  878  Anm.  i,  und  auch  Bern.  Theeavr.  a.  0.  ... 
▼ivificae  lignum  cmcis,  non  tarnen  quod  apud  Tabariam  perditum  fuerat;  da- 
nach fioKml  446 :  D  reiidi  ane  tnroi«,  m^  oe  ne  fu  mie  li  crois  qi^  fa  pArdne  en  la 
batoille.  *)  Ol.  41, 1489 ;  Magister  militiae  Templi  et  Magister  de  domo  Teotonioa 
mifä  sunt  a  pnndpibus,  ut  juxta  condictum  et  jnxiqurandi  religionem  dvitafcem 
reddenot.  ')  Rjoo*  de  Sangerm.  Mon.  Oeim.  Sß.  19,  841;  das  Schreiben 
Fnedxiohs  IL*yom  6.  Dec.  1287.  Ficker,  Beg.imp.  1715.  —  Nach  der  Ge8ob.der 
Ptetr.  417  hatte  Heinrich  45  Scbifie;  Tgl.  dagegen  Pottb.  Reg.  pont.  6699.  £m. 
4  48  gibt  im  Gamen  lOO  SohiffiB  an.  —  Schiffe  der  Johaanitor  und  Templer 
wnzdfln  om  diese  Zeit  Ton  sanweniBchen  hart  mitgenommen,  Ol.  40,  1488. 
«)  2a  dmoo  gehörte  nach  dem  Brief  des  Ph.  yon  Alben,  a.  0.  755  auch  Bi3<^of 
Jakob  Tcn  Akka.  ^)  onm  Omnibus  de  imperio  nobilibns«  Chron.  Turon.  bei 
Bonqtiet  18.  808«       *)  in  orastiiM)  beati  Aegidii  Chr.  Tur.  a»  0. 


444  Hoogawag. 

der  Eroberer  and  kfindeten  ilmen,  auf  der  strengen  Grundlage  des 
einmal  geschloBsenen  Vertrages  beharrend,  an,  Akka  den  Saracenen 
zu  übergeben,  wenn  sie  ihnen  Damiette  Torenthielten.  Hierauf  lieesdn 
sich  jene  auf  Unterhandlungen  ein.  In  der  Kirche  der  heiligen  Jung- 
frau kam  man  zusammen.  Als  man  hier  mit  kaltem  Blute  die  Sach- 
lage erwog,  fOgten  sich  auch  die,  welche  bisher  sich  der  Volluehung 
des  Vertrages  widersetzt  hatten ;  man  sagte  sich,  dass  man  die  Stadt 
doch  nicht  würde  halten  können,  denn  der  Winter  stand  bevor,  es 
fehlte  an  Lebensmitteln  und  yiele  waren  bereits  heimge&hren,  andere 
aber,  welche  gelandet,  waren  auf  die  Kunde  von  der  Niederlage  der 
Christen  direct  umgekehrt  und  nach  Akka  gesegelt^).  So  war  die 
AÖthige  Mannschaft  zur  Vertheidigung  nicht  vorhanden  und  auch 
fehlte  noch  der  Mann,  welcher  die  Leitung  der  Dinge  hätte  über- 
nehmen wollen  oder  können^. 

So  einigte  man  sich  denn,  und  es  wurde  der  Befehl  erlassen, 
dass  am  Tage  vor  der  Geburt  der  heiligen  Jungfrau  Alle  mit  Habe 
und  Gut,  das  sie  tragen  konnten,  die  Stadt  lu  verlassen  hatten.  Eine 
unsägliche  Trauer  bemächtigte  sich  der  Christen  in  der  Stadt.  Weinend 
und  wehklagend  liefen  sie  durch  die  Strassen  und  schafften  das  Ihriga 
zusammen.  Der  Glerus  eilte  in  die  Kirchen  und  trug  die  geweihte 
Altäre  und  die  Bilder  der  Heiligen  heraus,  um  sie  vor  der  Zerstörung 
und  Beschimpfung  der  Sarazenen  zu  sichern.  —  Am  festgesetzten  Tage 
zogen  sie  mit  Hab  und  Gut  zur  Stadt  hinaus  und  schlugen  jenseits 
des  Flusses  die  Zelte  auf). 

Am  folgenden  Tage,  den  8.  September^),  erfolgte  der  Einzug  der 
si^^trunkenen  Sarazenen.  Die  Freude  über  die  Wiedererlangung  der 
Stadt  war  allgemein,  der  Tag  des  Einzugs  des  Sultans  ein  festlicher; 
eine  unabsehbare  Menschenmenge  begleitete  ihn,  die  Stadt  war  erhellt 
durch  Freudenfeuer  und  hallte  wieder  von  den  Tönen  der  Musik 
Auch  in  Kairo  und  Alt -Kairo  feierte  man.  Hier  wurde  illuminirt 
und  die  Strassen  mit  kostbaren  Teppichen  bedeckt^). 


i)  Ol.  40,  1488.  *)  OL  41,  1489:  fir  potens  et  starenuuB  et  oonifaiis  aon 
est  inventuB,  qui  vellet  yel  posset  poet  pnieflfttos  eventos  eam  letinere.  VgL 
Chron.  Tor.  a.  0.  •)  Chron.  Toron.  a.  0.  «)  Der  Tag  ft^t  fisst;  vgl  Fb. 
V.  Alben,  a.  0.  754.  Makrin  108  (Hain.  86).  FaUch  Roger  de  Hoveden  bei 
Bonquet  18,  187 :  circiter  festum  asBumptionis  B.  Marias.  —  Regrena  est  igttor 
bestia  in  latibnlum  saam,  In  antro  boo  moralur.  Si  quaehtnr,  qoare  DamisU 
tarn  cito  redierit  ad  increduloB,  in  promptu  causa  est:  luxuriosa  foit,  ambttiosa 
fuit,  seditiosa  faii,  B^gt  Ol.  a.  0.  —  In  welcher  Weise  die  Christen  die  Stadt 
befestigt  batten,  schildert  Ibn-aUtir  bei  Bein.  Extr.  417  C;  TgL  auch  Makiiii 
109  (Harn.  86).  Nach  Abulfsdae  Ann.  Moslem.  4,  87  Übertrag  Al-Eamil  die  Be- 
wachung der  Stadt  an  Gelduk.        *}  Ueber  die  Siegesfeier  der  Araber  yergl* 


Der  Kreumig  toh  Damietie  1218—1821.    m.  445 

Da  die  Christen  in  Aegypten  nun  nichts  mehr  ihr  Eigen  nennen 
konnten,  so  machten  sie  sich  daran,  das  Land  ganz  ssu  räumen.  In- 
dess  durch  die  Bückkehr  der  ge&ngenen  Pilger  >)  war  das  Heer  so 
angewachsen,  dass  die  ScliifFe,  welche  den  Erens&hrern  zu  Qebote 
standen,  nicht  hinreichten,  um  die  Menge  au&unehmen.  Sie  wandten 
sich  deshalb  bittend  an  den  Sultan.  Auch  jetzt  wieder  appellirten 
sie  nicht  vergebens  an  den  fidelmuth  des  „Ungläubigen*.  Bereitwillig 
stellte  er  ihnen  ein  Geleite  zur  Yerf&gung,  welches  etwa  70,000  arme 
Pilger  zu  Lande  durch  die  unwirthsamsten  Gegenden  nach  Akka 
brachte.  Anderen,  welche  vorerst  noch  nicht  im  Stande  waren,  ihre 
Habseligkeiten  zu  Wasser  oder  zu  Lande  fortzuschaffen,  garantirte  er 
f)är  diese  ein  Jahr*).  So  yerliessen  allmählig  die  Kreuzfahrer  A^^ypten, 
und  zogen  die  einen  nach  Akka,  die  anderen  nach  Europa,  der  Hei- 
mat zu  und  trugen  dorthin  die  Nachricht  yon  dem  unglücklichen 
Ende  des  Ereuzzuges  von  Damiette*).  Pelagius  und  mehrere  andere 
blieben  noch  ein  volles  Jahr  in  Akka,  und  machten  sich  erst  im 
September  oder  October  1222  auf,  um  an  dem  auf  den  11.  November 
berufenen  Hoftag  in  Verona  theilzunehmen^). 

Die  zeitgenössischen  Schriftsteller  stimmen  darin  überein,  dass 
das  tragische  Ende  des  Ereuzzuges  allein  dem  päpstlichen  Legaten 
zur  Last  zu  legen  sei^),  und  man  wird  ihnen  in  gewisser  Hinsicht 
Becht  geben  müssen,  doch  auch  nur  in  gewisser  Hinsicht  Der  frische 
Eindruck,  den  die  Kunde  von  dem  Verlust  Damiettes  in  Europa  her- 
vorrief, muss  entschieden  mit  in  Bechnung  gezogen  werden.  Kaum 
hätte  sich  einer  der  Chronisten  gefunden,  der,  wenn  das  Unternehmen 
glücklich  abgelaufen  wäre,  gesagt  hätte,  dass  es  ein  tollkühnes  ge- 
wesen, und  dass  man  die  Ankunft  des  Kaisers  hätte  abwarten  sollen; 
nur  nach  dem  Erfolge  wurde  die  That  beurtheili  Der  Kreuzzug  hatte 
enorme  Opfer  an  Mühe,  Geld  und  Menschen  gekostet,  und  je  grösser 
diese  waren,  um  so  mächtiger  musste   der  Bückschlag  sein,   den  die 


Abulfeda  und  IbnFerat  bei  Hamaker  121  und  Bein.  Eztr.  420  ff.,  welche  ein 
schönes  Bild  arabischen  Vergnflgens  und  arabischen  Cnltns  entrollen. 

<)  Albert  Stad.  a.  0.  gibt  ihre  Zahl  im  Ganzen  aof  80,000.  >)  ad  illas 
(res)  YChandas  unius  anni  spatium  perdonavit,  Chron.  Turon.  a.  0.  Die  70,000 
und  wol  zu  hoch  gegrifESen,  da  nach  derselben  Quelle  überhaupt  nur  so  viele 
(praeter  vulgus)  den  Zag  unternahmen;  vgl.  S.  480  Anm.  6.  *)  L^estoire  852. 
«)  OL  45,  1450 ;  Vgl.  auch  Rycc  Sangerm.  a.  0.  £r  wurde  nicht  abgehalten. 
Ficker  Reg.  imp.  1409  b  (vgl.  nr.  1884  b).  'j  Vgl.  die  Zusammenstellang  bei 
Schimnacher  a.  0.  2,  8.  864  Anm.  29,  wo  noch  hinzozuf&gen  L*eetoire  852: 
Enm.  fü  perdue  la  noble  cM  de  Danuate  par  pech6  et  par  folie  et  par  V  orgueil 
efi  la  malice  dou  clerg^  et  des  religions. 


446  Hoogeweg. 

getäuscliten  Hoffnungeu  bewirkten.  Es  läq^t  sich  nicht  leagnen  und 
ward  auch  von  Niemand  im  Ernst  geleugnet  werden,  dass  Pe- 
lagius  in  einer  hochfahrenden,  rechthaberischen  und  egoistischen  Weise 
.  verfuhr,  die  yobx  Augenblick  seines  Eintreffens  an  verletzte.  Es  muss 
zugegeben  werden,  dass  er  die  hohe  Würde  als  Vertreter  des  Papstes 
missbrauchte  und  durch  sie  alle  Gegenreden  und  Einwände  der  Anderen 
—  von  deneii  doch  wahrlich  mancher  auch  befähigt  genug  war,  dass 
er  Anspruch  erheben  konnte  auf  Beachtung  seiner  Ansicht  —  geigen 
die  von  ihm  einmal  gefasste  Idee  nicht  aufkommen  Hess.  Anderer- 
seits kann  aber  auch  nicht  geleugnet  werden,  dass  er  vermöge  seiner 
Würde  auch  einen  guten  Einfluss  auf  das  Heer  ausübte.  Er  war, 
wenn  auch  oft  aus  selbstischem  Interesse,  einer  der  eifrigsten,  wenn 
nicht  geradezu  der  eifrigste  der  Führer  des  christlichen  Heeres;  er 
wusste  Muth  zu  sprechen,  zur  That  zu  reizen,  und  vieles  ist  gerade 
seinen  Bemühungen  zu  verdanken.  Damiette  wäre  gefEdlen,  auch  wenn 
er  nicht  beim  Heere  gewesen  wäre,  nicht  durch  rastlose  Bemühungen 
der  Pilger,  der  Grossen,  sondern  durch  die  Länge  der  Belagerung, 
durch  Aushungern.  Aber  ob  es  den  Fürsten  allein  möglich  gewesen 
wäre,  nach  dem  Fall  der  Stadt  das  Heer  vor  gänzlicher  Demoralisation 
zu  schützen,  ist  doch  die  Frage.  Gegen  solche  Ausschreitungen,  wie 
sie  vorkamen,  Völlerei,  Diebstahl  und  Verrätherei,  konnte  schwerlich 
mit  anderen  als  mit  geistlichen  Mitteln  eingeschritten  werden;  welt- 
liche Strafen  hätten  nur  Empörungen  hervorgerufen  und  die  Sachlage 
verschlimmert  So  war  es  ein  Verdienst  des  Pelagius,  die  Truppen 
überhaupt  in  kriegstüchtigem  Zustand  zu  erhalten.  —  Sobald  aber 
Damiette  gefallen  und  sobald  es  die  Zeit  und  der  Zuwachs  aus  dem 
Abendlande  möglich  machte,  trat  Pelagius  mit  dem  Plane  hervor,  in 
das  Innere  Aegyptens  vorzurücken.  Und  der  Plan  war  zu  der  Zeit 
ein  guter.  Das  Gerücht  von  der  Ankunft  des  Kaisers  war  längst 
nach  Aegypten  gedrungen,  aber  zwei  volle  Jahre  vergingen,  bis  es 
Gewissheit  erhielt.  Es  ist  hier  nicht  der  Ort,  die  verschiedenen  An- 
sichten gegen  einander  abzuwägen,  ob  Friedrich  den  Papst  mit  seinen 
Versprechungen  des  Ereuzzuges  hinterging  oder  nicht;  das  Factum 
liegt  vor,  dass  die  versprochene  Hilfe  nicht  eintraf.  Zugegeben  auch, 
dass  Pelagius  die  Sache  absichtlich  beschleunigte,  um  den  Buhm  ftir 
sich  zu  ernten,  so  kann  doch  auch  nicht  geleugnet  werden,  dass,  wie 
die  Verhältnisse  in  Aegypten  lagen,  ein  Aufschub  der  weiteren  Ope- 
rationen von  zwei  Jahren  von  kriegstechnischer  Seite  eine  Thorheit 
war.  Was  konnte  während  dieser  Zeit  vom  Feinde  unternommen 
werden,  und  was  war  in  der  That  erreicht!  Es  war  daher  durchaus 
richtig,  dass  Pelagius  auf  sofortige  Weiterfüluning  des  Krieges  dran^;; 


Der  Ereiurag  von  Damiette  1218—1221.    ID.  447 

und  hierin  liegt  die  Schuld  der  Fürsten,  dass  sie  ihm  nicht  folgten. 
Zwei  Jahre  früher  wäre  das  Unternehmen  sicher  geglückt,  denn  die 
Sarazenen  waren  erschöpft,  Al-Muazzam  nicht  in  Aegypten;  Al-Man- 
sura  bestand  noch  nicht,  die  Bevölkerung  war  yon  Schreck  gelähmt, 
der  Stamm  der  Beduinen  zum  Aufruhr  und  Anschluss  an  die  Christen 
geneigt  Was  den  Christen  an  Streitkräften  wirklich  noch  gefehlt 
hätte,  das  hätte  der  Yerrath  im  Lager  des  Sultans  vollauf  ersetzt; 
wir  sahen  ja  am  5.  Februar  1219,  wie  kopfscheu  Al-Eamil  werden 
konnte,  sobald  er  das  Yertramen  au  den  Seinigen  verlor.  Jetzt,  nach 
zwei  Jahren,  war  das  Unternehmen  zu  spät  und  ganz  verkehrt  in 
einer  Zeit,  in  welcher  der  Nu  zu  steigen  begann.  Dass  der  Legat 
jetzt  nicht  den  Bath  des  Königs  Joluum  annahm  und  hartnäckig  bei 
seiner  Idee  blieb,  das  war  seine  Schuld,  und  von  der  kann  er  nicht 
freigesprochen  werden.  Dass  aber  zwei  volle  Jahre  die  Widersetz- 
lichkeit der  Fürsten  ihn  an  seinem  Unternehmen  hinderte,  ist  die  Schuld 
dieser.  —  Man  mag  über  das  spätere  Verhalten  des  Papstes  gegen 
den  Ejoser  in  dieser  Sache  denken  wie  man  wolle,  soviel  muss  doch 
zugegeben  werden,  dass  der  fortwährende  Aufschub  der  Hilfe  Friedrichs 
mittelbar  insoferne  nachtheilig  auf  den  Ausgang  des  Ereuzzuges  ge- 
wirkt hat,  als  dadurch  den  Fürsten  in  Damiette  Grund  gegeben  wurde, 
in  gleich  zähem  Festhalten  an  ihrem  Plane  der  Starrheit  des  Legaten 
sich  zu  widersetzen  und  die  weiteren  Eriegsoperationen  hinauszuschieben. 
Und  das  sprach,  wie  gesagt,  den  Begeln  des  Krieges  Hohn  und  hätte 
von  den  Fürsten  auch  als  widersinnig  erkannt  werden  müssen. 


Rede 

der  Gesandtschaft  des  Herzogs  Albrecht  IIL  von  Oesterreich 
an  Papst  Urban  VI. 

bei 

der  Rückkehr  der  Länder  des  Herzogs  Leopold  HI. 
unter  die  römische  Obedienz, 

verfasst  Yon  Heinrich  Hembuche  gen.  von  Langenstein  oder  de  Hassia 

(e.  1887) 

mitgetheilt  von 

H.   y.  Sanerland. 

W.  Schum  hat  in  seinem  neuestens  herausgegebenen,  mit  einem 
ausserordentlichen  Aufwand  yon  Fleiss  und  Sorgfalt  ausgearbeiteten 
«Verzeichnis  der  Amplonianis-chen  Handschriftensamm- 
lung zu  Erfurt",  den  Inhalt  der  reichen  Handschriftensammlung  des 
Amplonius  (Batinck)  de  Berka  kund  und  so  dem  studierenden  PubUcum  im 
gewissen  Sinne  erst  zuganglich  gemacht  Besonders  reich  erweist  sich  die 
Sammlung  an  theologischen  und  kirchenpolitischen  Tractaten  aus  dem 
Ende  des  14.  und  dem  Anfang  des  15.  Jahrh,,  und  unter  diesen  wieder 
stehen  in  erster  Beihe  die  Werke  zweier  Zeitgenossen  des  Sammlers,  der  be- 
rühmten Wiener  üniyersitätsprofessoren,  des  Friesen  Heinrichyon 
Oyta  und  des  Hessen  Heinrich  Hembuche*)  Yon  Langenstein, 
welche  i.  J.  1383  aus  Anhänglichkeit  an  die  Sache  ürban  VL  die  Pariser 
Hochschule  yerliessen^)  und  nach  Wien  übersiedelten,  wo  sie  nach 
langer,  ruhmvoller  Wirksamkeit  an  der  Hochschule  beide  im  selben 
Jahre  starben.    In  den  ,Notae  Altahenses"   ist  ihnen  ein   Denkmal 


*)  YgL  Aschbach  Gesch.  der  üniv.  Wien  L  81.  Anm.  2.  Bellaguet,  Chion. 
du  B^ligieuz  de  S.  Denjs.  I.  88.  (1.  IL  chap.  2.). 

*)  Dies  ist  der  neuerdings  Ton  Hartwig  nachgewiesene  richtige  Name.  Vgl 
Beiheft  n  zam  Centralblatt  fQr  Bibliothekswesen. 


Rede  d.  Gesandtschaft  des  Herzogs  Albrecht  III.  v.  0  est  erreich  etc.     449 

gesetzt  worden,  das  dauernder  ist  als  ihre  langst  verlorenen  und  ver- 
gessenen Grabsteine  in  St  Stephan.  Dort  heisst  es  nämlich:  «1397. 
Die  solis,  undecima  mensis  Februarü,  hora  primarum  obiit  venera- 
bilis  vir  magister  Heinricus  de  Hassia ;  item  eodem  anno ,  die  vero 
undecima  mensis  Maii  venerabilis  vir  magister  Heinricus  de  Oyta,  sacre 
iheologie  professores  dignissimi,  in  ecclesia  sancti  Stephani  Wyennensi 
Pataviensis  diocesis  iuxta  altare  sepulti**). 

Unter  den  Stücken  eines  Sammelbandes  (ur.  145.  4^  papyr.),  der 
gegen  Ende  des  14.  Jahrh.  für  Ämplonius  von  Heinrich  von  Geldern 
geschrieben  ist,  befindet  sich  auch  das  Schriftstück  (fol.  67  —  71'), 
dessen  Inhalt  wir  in  der  Ueberschrift  gegeben  haben.  Bei  Schum 
(S.  402  nr.  10.)  wird  dieselbe  als :  ,  Collatio  facta  per  Hassonem  coram 
papa  (que  proposita  fuit  per  alium  coram  papa.  Inhaltsverz.) "  auf- 
geführt Indess  ist  die  von  Schum  gewählte  Bezeichnung  nicht  ganz 
genau.  Die  Namensform:  «Hasso,  Hassonis*^  ist  nicht  ursprünglich 
und  lässt  zudem  Zweifel  zu,  ob  der  ältere  (Pariser  resp.  Wiener  Pro- 
fessor) Henricus  de  Hassia  oder  der  gleichnamige  jüngere  (Heidel- 
berger) gemeint  sei.  Nachdem  aber  einmal  die  einfache  Wiedergabe 
der  handschriftlichen  Ueberschrift  von  Schum  nicht  beliebt  wurde, 
wäre  eine  kurze  Inhalts-  und  Zeitangabe  erwünscht  und  wohl  auch 
am  Platze  gewesen.  Kchum  hat  dagegen  die  wirkliche  Aufschrift  des 
Schriftstückes,  welche  wir  unten  geben,  mit  dessen  Bezeichnung  in 
dem  Inhaltsverzeichnis  verschmolzen,  das  sich  auf  der  Innenseite  des 
hinteren  Einbanddeckels  befindet,  wo  es  heisst: 

,  Fol.  64  . .  GoUacio  quedam  facta  per  m.  H.  de  Hassia,  que  pre- 
posita  fuit  per  alium  coram  U  .  .  .  papa.* 

Was  die  Bedeutung  des  Schriftstückes  fQr  die  Kirchengeschichte 
im  Allgemeinen  und  für  die  Oesterreichische  Landesgeßchichte  im  Be- 
sonderen betrifft,  so  sei  hier  kurz  nur  folgendes  bemerkt: 

Nachdem  im  Jahre  1378  das  zu  mehr  als  Dreivierteln  franzö- 
sische CardiualcoUegium  durch  Doppelwahl,  zuerst  die  ürbans  VI. 
am  8.  April  und  dann  am  20.  Sept.  die  Clemens  VIL  —  das  grosse 
Schisma  fUr  die  abendländische  Christenheit  hervorgerufen  hatte,  ge- 
lang es  dem  gewandten  Cardinallegaten  des  französischen  Gegenpapstes 
Wilhelm  d' Aigrefeuille  (tit.  S.  Stephani  in  Celio-monte)  in  Deutsch« 
land  unter  anderen  Fürsten  besonders  den  Herzog  Leopold  IIL  von 
Oesterreich  für  die  Sache  seines  Herrn  zu  gewinnen^).    Schon  gegen 

1)  Mon.  Germ.  Scriptt  XVII.  428.  <)  Vgl.  die  von  Clemens  YII.  ans- 
geetellte  Vollmacht  für  Wilhelm,  d.  Fondi.  dec.  1 8.  bei  Baluze  Vitae  pap.  Aven. 
II.  nr.  197  S.  848.  Noch  am  18.  Aug.  1881  orkundet  der  CEurdinal  auf  Leopolds 
Gebiete  zu  Freiburg  im  Breisgau.    Vgl.  Baluze  I.  1011. 

MittbeÜungen  IX:  29 


450  Sauerland. 

Ende  des  Jahres  1379  liess  Leopold,  deMen  Bruder  Albreeht  III.  feet 
zu  ürban  VI.  stand,  dem  französischen  Qegenpapste  in  Ayignon  «eine 
Anhänglichkeit  erklären  und  letzterer  säumte  nicht,  ihm  daf&r  die 
goldenen  Schätze  der  Kirche  in  ausserordentlichem  Masse  dafür  zu 
versprechen^).  Die  äussere  Veranlassung  zum  Anschlüsse  des  Herzogs 
an  die  Sache  Clemens  VII.  lag  wohl  ohne  Zweifel  in  der  Vermählung, 
welche  Leopold  im  vorhergehenden  JiJire  (am  3.  Juli  1378)  mit  Mar- 
garetha,  der  Tochter  des  französischen  Herzogs  Philipp  yon  Burgund 
eingegangen  war.  JedenfiJls  aber  erfüllten,  sich  die  grossen  Hoff- 
nungen, welche  von  Seiten  des  Papstes,  wie  des  Herzogs  an  diesen 
üebertritt  zur  französischen  Eirchenpartei  geknüpft  wurden,  in  V7irk- 
lichkeit  nicht  Und  durch  den  Tod  des  Letzteren  in  der  Schlacht  bei 
Sempach  am  9.  Juli  1386  wurde  der  Obedienz  Clemens  VII.  in  den 
österreichischen  Gebieten,  welche  Leopold  in  dem  am  25.  Sept.  1379 
zu  Neuberg  mit  seinem  Bruder  Albrecht  abgeschlossenen  Theilungs- 
vertrage  erhalten  hatte,  ein  rasches  und  völliges  Ende  gemacht  Da 
von  den  vier  Söhnen  Leopolds  der  älteste,  Wilhelm,  erst  16  Jahre 
alt  war,  übernahm  Albrecht  durch  den  am  10.  Oct  1380  geschlossenen 
Vertrag  die  Regierimg  der  gesammten  Oesterreichischen  Erblande  und 
als  getreuer  Anhänger  ürbans  säumte  er  nicht,  den  Anschluss  der 
Gebiete  seines  verstorbenen  Bruders  an  Clemens  VII.  rückgängig  zu 
machen  und  sie  dem  römischen  .Papste  zu  unterwerfen.  Unzweifelhaft 
wurde  eine  besondere  Gesandtschaft  des  Herzogs  zu  diesem  Zwecke 
an  den  Papst  abgeordnet,  der  sich  bei  ihrem  Eintreffen  wohl  sicher 
schon  in  Lucca  (1386  Dec.  24—1387  Sept  23.)  befand.  Und  hier 
wurde  dann  die  nachstehende,  von  Heinrich  von  Langenstein  verfasste 
Anrede  an  den  Papst  gehalten^).  Zwar  lässt  darin  der  Ausdruck, 
dass  Leopolds  Tod  «nuper**  erfolgt  sei,  der  Annahme,  doss  die  Ge- 
sandtschaft schon  im  vorhergehenden  Jahre  abgereist  sei  und  dem 
Papst  dann  wohl  noch  in  Genua  getroffien  habe,  eine  scheinbare  Be- 
rechtigung. Aber  sicher  wird  doch  die  Gesandtschaft  Albrechts  nicht 
vor  dem  10.  Oct  1886,  an  welchem  dieser  erst  rechtlich  die  Verwaltung 
der  Lande  seines  gestorbenen  Bruders  erhielt,  abgegangen  sein;  und 
höchst  wahrscheinlich  ist,  dass  auch  nach  diesem  Datum  erst  noch 
eine  längere  Frist  mit  Verhandlungen  über  den  Anschluss  des  Clerus 
an  die  Obedienz  ürbans   in  Leopolds  Landen   hinlief.     Das  beweist 


«)  Vgl.  Th.  Lindner  Geech.  des  D.  Reiches  unter  K.  Wenzel  I.  106. 

*)  Die  Frage,  ob  H.  von  Langenstein  Mitglied  der  Gesandtschaft  gewesen, 
lässt  sich  mit  Sicherheit  nicht  entscheiden.  Doch  dünkt  dies  uns  wenigstem 
wahrscheinlich;  denn  schwerlich  lässt  sich  annehmen,  dass  er  lange  Zeit  vorher 
in  Wien  fQr  die  noch  nicht  abgegangene  Gresandtschaft  die  Anrede  auQgearheitet  habe. 


Rede  d.  Gesandtschaft  des  Herzoga  Albrecht  III.  y.  Oesterreioh  etc.     451 

aach  die  Stelle  in  der  Anrede,  welche  bereits  eiue  zehnjährige  Dauer 
des  Schisma  erwähnt  Dies  passt  gar  nicht  auf  das  J.  1386,  wohl 
aber  gaus  auf  das  Jahr  1387,  weil  damals  das  10.  Jahr  des  Schisma 
war  und  Heinrich  nach  Ausweis  einer  Stelle  in  seinem  .Consilium 
pads*  auch  das  laufende  Jahr  miteiurechnet 

Der  Inhalt  der  Anrede  ist  in  mehrfacher  Beziehung  interessant 
Die  zahlreichen  in  den  Text  mit  grossem  Geschick  eingeflochtenen 
Bihelcitate  lassen  den  hochberQhmten  Magister  in  sacra  pagina  er- 
kennen. Der  ausserordentliche  Aufwand  von  biblischen  und  classi- 
schen  Beweisstellen  daftlr,  dass  den  zu  ürban  Zurückkehrenden  eine 
milde  und  gnädige  Aufnahme  gebühre,  die  eindringliche  Weise,  in 
welcher  eine  solche  Aufnahme  dem  angeredeten  Papste  wiederholt  em- 
pfohlen wird,  lässt  deutlich  durchblicken,  dass  der  Verfasser  die  grosse 
Charakterschwäche  ürbans,  eine  jähzornige  und  übereilte  Strenge,  wohl 
kannte  und  fürchtete.  Die  freimüthige  Weise,  in  welcher  auf  die  arge 
Verweltlich  ung  der  Vorgänger  Urbans  und  ihres  Gardinalcollegiums, 
das  ist  des  Avignoner  Papstthums  angespielt  wird,  zeigt,  dass  die 
Gesandtschaft  den  scharfen  Gegensatz,  in  welchen  der  sittenstrenge 
XIrban  sich  gleich  nach  seiner  Wahl  zu  den  Ausschreitungen  der 
Avignoner  Päpste  und  Cardinäle  gesetzt  hatte,  wohl  zu  würdigen  und 
für  ihre  Zwecke  zu  benutzen  wusste.  Auch  die  Hindeutungen  auf  die 
Gründung  der  Universität  Wien  und  auf  die  grosse  Macht  des  durch 
Herzog  Albrecht  III.  vertretenen  Habsburgischen  Hauses,  sowie  end- 
lich auf  die  Beweggründe,  welche  den  Herzog  Leopold  III.  zum  Üeber- 
gang  zur  Partei  Clemens  VH.  bewogen  hatten,  sind  recht  interessant 

Zu  berücksichtigen  bleiben  uns  schliesslich  noch  die  zwei  immer- 
hin möglichen  Einreden,  dass  unser  Schriftstück  nur  eine  blosse  Stil- 
übung des  Verfassers  sei  und  dass  die  Anrede  in  Wirklichkeit  an 
Papst  TJrban  gar  nicht  gehalten  sei.  Diesen  Einreden  aber  steht  das, 
was  Schum  im  Vorworte  zu  dem  Verzeichnis  der  Amplonianischen 
Handschriften  über  Amplonius,  sein  Leben  und  seine  Stellung  er- 
bracht hat,  im  directen  Widerspruche  und  ninmit  jenen  alle  Berech- 
tigung. Es  ist  gar  nicht  möglich,  dass  ein  Mann,  wie  Amplonius, 
der  insbesondere  um  die  Sammlung  der  Werke  seines  Zeitgenossen 
Heinrichs  von  Langenstein  sich  so  sehr  gemüht  hat,  eine  fingirte 
Anrede  für  eine  wirklich  gehaltene  angenommen  habe,  als  welche  sie 
sowohl  in  der  üeberschrift,  als  auch  in  dem  Inhaltsverzeichniss  des 
Sanunelbandes  von  derselben  Hand  ausdrücklich  bezeichnet  wird. 


2tJ* 


452  Sauerland. 


Incipit»)  qaedam  coUacio  reuerendi  m.  Henrici  de  Hassia  edita  Rom. .  ^). 
per  qnendam  coram  papa. 

Thema:  Ezaudi  domine,  placare  domine,  attende  et  fac^). 
Ita  scribitur  Dan.  IX.  capitulo.  Hiis  atque  aliia  huiusmodi  verbis  et  elo- 
quiis  precatoriia  cum  vir  ille  deaideriorum^)  salutis  populi  dei  sanctos  Daniel 
oraret  et  prostemeret  preces  in  canspectu  dei  et  confiteretur  peceata  populi 
Israel,  adhuc  eo  loquente^  ezaudiri  meruit  et  audire  a  domino,  quando 
canstimmaretur  preuaricacio  et  finem  cicciperet  pecccUum.  dderetur  iniquüas 
et  iueticia  eempitema  adduceretur^),  Quis  autem  micbi  hoc  tribuat,  ut  et 
ego  exaudibiliter  depreoer,  qui  mlnimos  sum  mortalium  incomparabilis  illi 
viro  simplici  et  recto,  qui  dixit:  Quantue  ego  sum,  quasi  loquar  verbis 
meis  cum  eo^).  Neo  magno  patri  Abraham,  qui  dixit:  Loquar  ad  dominum 
meum,  cum  sim  puluis  et  cinis%  Quid  ergo  tacebo  ego?  Non,  sed  pocius 
confidens  loquar,  quia  et  Abraham  confidenter  ad  deum  locntus  est ;  et  Job 
ad  omnipotentem  inquit:  Loquar  et  cum  eo  disputare  cupio'^,  Loqui  ei^ 
et  ego  seruorum  minimus  cupio  coram  domino  vicario  aitissimi  atque  per- 
orare  taliter  et  deplorare  cum  Daniele  peceata  populi  mei  et  humane  con- 
dicionia  fragilitatem,  ut  de  errore  veniam  consequatur  et  ei  gracia  impe- 
tretur  a  tremendo  et  omnipotenti  domino  in  terris,  qui  potens  est  soluere 
et  ligare.  In  cuius  conspectu  sto  et  stabo  hodie,  in  confraoeione  depre- 
caturus  cum  Moyse  electo  dei,  ut  auertat  dominus  indignacionem  a  populo 
suo  et  non  abiciat  hereditatem  suam  Israel.  Pepigi  fedus  cum^)  anima 
mea,  ut  non  consoletur,  donec  verbum  reconciliacionis,  verbum  venie,  ver- 
bum  gracie  resonet  de  ore  sedentis  super  thronum,  in  quem  oculi  omnium 
speranty  ut  graciam  oonsequantur  in  tempore  oportuno^).  Inter  quos  et 
attenuati  sunt  oculi  mei  susspicientes  in  excdso^^)r  et  turbatus  est  a  maie- 
state  oculus  meus,  anima  mea  et  venter  meus^^),  ut  iam  lumen  oculorum 
meorum  quasi  non  sü  mecum  *  ^),  quia  deficit  in  dolore  viia  mea  et  anni  mei 
in  gemitibus^^).  Quis  ergo  det  cordi  meo  suspiria  lacrimosa,  ut  erumpant 
lacrime  et  exUus  aquarum  deducant  oculi  mei^*).  Quia  heu  mihi!  Stülauü 
super  nos  malediccio,  quia  peccauimus^^).  Ecce  enim  quasi  in  nouissimis 
diebus  instant  \\  tempora  periculosa^^) ,  ebuUiunt  scandala,  crescunt  mala, 
abierunt  federa  pacis,  tanquam  merenübus  peccatis  funes  inferni  rupti  sint 
et  soluta  vincula  sathane  et  data  sit  potestas  piindpi  tenebrarum  sie  ye- 
xandi  et  excribandi^)  ecclesiam  Christi,  qui  olim  ab  ea  principem  huius 
mundi  excludens  eiecit  foras.  Nunc  autem  eundem  peceata  reduxenmt 
nostrorum,   peceata   quidem    non  minorum   tantum,   sed  et  maiorum.     Et 


a)  fol.  67.        b)  Wort  am  SchluBs  unleserlich.        c)  lies:  ezcribrandi 

«)  Dan.  IX.  19.        •)  Dan.  IX.  28.        •)  Dan.  IX.  20-21. 
*)  Dan.  IX.  24.        »)  Job.  IX.  14.        •)  Genes.  XVIIL  27. 
^  Job.  Xm.  8.        •)  Job.  XXXI.        •)  Psalm.  CXLEX.  16. 
«•)  IsaL  XXXVin.  14.        *»)  Ps.  XXX.  10.       »•)  Ps.  XXXVIL  11. 
»•)  Ps.  XXX.  11.        »*)  Ps.  CXVIIL  136.        ")  Dan.  IX.  11. 
*•)  n.  Thimoth.  HL  1. 


Rede  d.  Qesandtechaft  des  Herzogs  Albrecht  m.  v.  Oesterreioh  etc.     453 

utiDam  non  edam  peccata  preoedendum  yicariomm  «Theea  Christi  et  eomm, 
qni  successione  apostolomm  eins   ditati    nimis  ezaltati    in  ecoleeia  sie  pre- 
sederont  et  preaedendo  taliter  deoiaoerant,  quod,  prohdolor,  preeenti  lamen- 
tabili  scismate,   omnium   que  preoesseront  scismatnm  inuolatissimo,   plebis 
fidelis  tanica  Christi  inconsutilis  rapta  sit,   scissa  sit  et  confdsa  flebiliter 
ingemisoat,   eo  quod  diebos  istis   in  grandi  et  in  nobili  eins  parte  diu  a 
vero  suo  capite  yicario  Jhesu  Christi^)  aberrauerit  et  dincios,  vereor,  aber- 
rabit.   Et  quare  ?  qnia  nemo  ex  corde  compatitur  ecclesie  saorosancte,  nemo 
snceurrere  laborat.   Jam  pestis  illa  X  annos  habet.  Et  non  est  innentos,  nni 
de  remedio  cogitaret  oportuno.   Nnmqnid  incorabilis  erit  morbus  iste  tractn 
morarcun,  ex  eo  quod  in  exordio  hnios  omnium  oculis  deflendi  scismatis  non, 
ut  oportuit,  malorom  obstitum  est  prineipiis  nee  cautum,  ne  forte  a  pseudo- 
apostolis  preueniretnr  plebs  fidelis  et  (a)^)  predicatoribus  erroris  a  vero  suo 
capite  abduoeretur.     Iddrco  mirum,   si   plurimi   pusilli  et  magni  ab  ordio 
huius  sdsmatis  in  errorem  perducti  sint     De  quibus  fuit,  proch  dolor,  clare 
memorie  Illustrissimus  princeps  Leupoldns  dnx  Austrie  nuper  ^)  in  hello  de 
hac  luce  sublatus.  Belictis  filiis  paruulis^)  et  regionibus  et  populis  latissimis, 
quos  de  consensu  et  beneplacito  omnium  frater  suus  germanus  Illustrissi- 
mus princeps  Albertus  dux  Austrie  in  suos  suscepit  et  eins  dominio  atque 
gubemacione^)  adiecit').     Et  prudenter  aduertens,   quod   quia  (sicl)  prin- 
cipes  subditorum  nedum  temporalem  ouram  habere  debent,  sed  et  pro  viri- 
bus proeurare,  ut  subiecti  in  statu  non  exorbitent  spirituali,    ideo  vir  no- 
bilis  princeps  christianissimus  Albertus  prefatus  more  nobilissimorum  prin- 
dpum  II  foL  68  ||  domus  Austrie  suorum  predecessorum,  feruens  zelo  fidei  et 
amore  inardensoens  ecclesie  sacrosancte,   ab    inicio   huius  scismatis  sollidte 
conatns  est  viuente  fratre,  et  adhuc  solliddus  oonatur^)  et  flammeo  afFectat 
desiderio,  ut  ille  latissime  regiones  et  populi,  qui  sub  firatris  dominio  er- 
rauerunt  a  pastore  animarum  suarum   uniuersali   vicario  Jhesu  Christi,  ad 
huiusmodi  obediendam  reuooentur  et  hij,  qui  redire  parati  sunt,  ad  veniam 
redpiantur.   Eya  ergo,  sancidssime  pater,  iam  leuate  oculos  et  videte  regiones 
latiaaimas,  quomodo  albe  sunt  ad  meesem.     Jam  enim  parate  sunt,  ut  in 
horreum  colligantur  sub  vestra  sanotitate  militare  debentis  uniuersalis  ec- 
clesie.   Et  quia  mesais  quidem  müUa  est  et  operarii  pauci^),  misd  sumus,  ut 
ex    parte  lUustrissimi   prindpis   Alberti   duds   Austrie   rogemus   dominum 
meads,  verum  Christi  vicarium  in  terris,    ut  mittat  doctores  et   luce  veri- 
tatis  illuminet  populos,    aocipiat  ad  gradam  iam  ab  errore  conuersos,   ab- 
soluat  vinoulo  excommunicadonis   ligatos,   benigne   erudiri   &ciat,   d  quos 
minus  dispodtos  ad  credendum  reperiat   Attendens  quia  venit  Christus  pec- 
catores  saluos  facere,  non  perdere,    nee  ut  perdantur  sinere,    venit  peccata 
indulgere,  peccata  mundi  tollere,  et  non  in  ira  sua  fragilium  soelera  retinere, 
dcut  hoc  per  prophetam  promidt  dicens:    Nolo  mortem  peccatarie,  sed  ut 
canuertatur  et  wuat^),   Si  itaque  deus  et  Christus  eins  talem  se  peocatoribus 


a)  Christo  m$e,        b)  iupplendum  videtur. 

c)  snbiedt  (untsrpunitirt)  adiedt*  mse.        d)  et  oonator  fn$e. 

*)  t  1886  iuli  9  in  der  Schlacht  von  Sempach. 

*)  seil.  4,  quorum  natu  maior  Ghiilhelmus  tunc  erat  nataa  annos  16. 

•)  Durch  Vertrag  vom  10.  Oct  lt86.      «)  Lucas  X.  2.     »)  Ez.  XXXIIL  11. 


454  Sanerland. 

et  apoatatis  dignatuB  eet  exhibere,  quid  yioarias  eins  in  terra,  homo  fra- 
gilifl,  fiEMstoms  est  Nunqaid  seraus  erit  daras  et  oradelis,  qoibas  dominoB 
consaeoit  esse  pios;  aut  seruus  ira  contra  inimioos  ardebit,  qaos  dominus 
diligi  iossit.  Absit.  Ego,  inqoit,  dico  vobis:  DüigiU  inimicot  vestroB,  bm^ 
faeUe  hm,  qui  od&runt  voa,  et  arate  per  persequerUibue  vos,  ut  sUis  ßü 
patris  uestri,  qui  in  cdis  eet,  qui  eolem  euum  ariri  facU  super  honos  ei 
malos,  pMt  super  iustos  et  iniuetoe.  Mat.  V^.  An  non  dixit  et  Cbristos 
discipulis  suis:  Si  enim  dimieeriHe  hanUnibus  peccata  earum,  dimätet  et 
vobis  pater  vester  edeetie  peccata  veetra.  Et  itemm:  BeaU  misericardes, 
quomam  et  ^  mieericardiam  conaequeiUur^).  ||  foL  68'.  || 

Igitnr  büs  et  similibns  anditis  et  oorde  reaolntis,  Exandi,  domine, 
placare  domine»  attende  et  fao*).  Exandi,  inqoam,  prinoipem 
Ulnstrissimnm,  placare  per  affectom  benignissimnm,  attende  modom 
agendi  aptissimom  et  fac  effectom  deo  gratissimam.  Nam  qaaniam  ad 
prima  duo  summando,  qae  dicta  snnt,  pie  iudico,  popolos  prefatos  mnlti- 
pUci  radone  veniam  et  graciam  consequi  debere:  primo  namque  ex  parte 
dei  misereri  predpientis,  2^  ex  parte  maiestatis  digne  presidentis,  3<*  ex 
qoalitate  et  quantitate  prindpis  instantia,  4^  ex  parte  communis  popoli 
obedire  volentis,  h^  ex  parte  den  deuote  penitentis,  6^  ex  parte  adu^rsarii 
callide  dedpientis,  7^  et  ultimo  ex  parte  materie  seu  casus  inuolute  multos 
et  magnos  intrioantis. 

Dixi  primo,  quod  pie  veniam  merentur  ex  parte  dei  misereri  pred- 
pientis, ipso  dicente  Luce  6to :  Eetcte  mieericardss,  eiciU  pater  vester  miseri- 
cors  est^).  Et  prima  Petri  3^:  Estote  eompacientes,  misericordss,  non  red- 
dentes  malum  pro  malo  nee  tnalediccionem  pro  nudedicoione,  sed'e  contrario 
benedicentes,  quia  in  hoc  vocati  estis^).  Et  iterum  Math.  9.  quibusdam  dis- 
plicendam  babentibus,  quod  com  Jhesu  peocatores  disoombebant,  dictum  est: 
Euntes  discite,  quid  est,  miserieordiam  v6l6,  non  sacrifidum.  Non  vem 
vocare  iustos,  sed  peocatores^),  Ait  saluator:  DiseUe  a  m$,  quia  mMs  smn 
et  humüis  oorde;  et  inuenietis  requiem  ammabus  vestris%  Et  ita  de  moltis 
sacre  scripture  pasdbus,  quibus  deos  homines  misereri  homini  predpit. 
(Es  folgen  2^^  unbeschriebene  lÄnien.) 

Igitur  hec  attende  et  placare,  domine,  et  fac  miserieordiam 
populo  tno,  parcendo  laycis,  paroendo  derids,  paroendo  episcopis  et  sopM* 
omnia  dduncto  parcendo  prindpL  Quid  namque  mirum,  d  prinoqw  laycos 
literature  ignarus  in  ambiguo  hoc  biuio  deuiauiti  dum  viros  doctissimos 
idipsum  sentire  oonspexit.  Geterum  quid  grande  est,  d  fragilis  et  insolens 
leuis  iuuentus,  adhuc  drcumspecte  prudende  ignara,  in  tarn  difBdli  laborinto 
deuianit  per  errorem  aut  fortasse  tal^um  et  tantorum  promisdonibns  fuit 
alleota?^.  Nunquid  eciam  illi,  non  dico,  pseudoconciliarij,  qui  ipsum 
diuiserunt  a  proprio  iratre,  ||  fol.  69  ||  faoere  potuerunt,  ut  abiret  a  suo 
vero  capite?  ütique.  Igitur  placare,  domine,  fac  miserieordiam  seroo  tno. 
Ignosce  fragilitati,  solue  excommunicadonis  uincula,  d  hiis  ligasti  seruum 
tuum,  ut  in  pads  ac  luds  regione  cum  sanctis  dd  requiescai  Et  hoc  dt 
dictum  de  primo. 

^)  Et.  Matth.  V.  44;  VL  14;  V.7. 

t)  Daniel  £K.  19.        •)  Ey.  Luc  TL  S6.        «)  L  Petr.  m.  S— 9. 

*)  Ey.  Matth.  IX.  18.        •)  Et.  Matth.  XL  29. 

7)  Vgl.  Lindner  Gesch.  d.  D.  Rdches  unter  K.  Wensd  L  106, 


Bede  d.  Gesandtschaft  des  Henogs  AlbTecht  IIL  t.  Oesterreioh  etc.    455 

Dizi  aeonndo,  prefatnm  popalnm  pie  yeniam  conaequi  debere  ex  parte 
apoatolice  nudestatia  benigne  presidentis.  Qaod  enim  benignitaa  vel  demenoia 
et  mansnetudo  eint  yirtutes  preoipoe  preeidenoiam,  adeo  clarom  est,  quod 
hoc  malti£urie  insinaat  scriptura.  Tradont  dootores,  docent  philoeophi  et 
teBtatnr  natura.  Sed  causa  breuitatis,  ut  de  multis  pauoa  commemorem. 
Audiamus  primo,  quäle  responsum  a  Christo  acoepit  ille  primua  et  preoipuus 
apostolico  pnnoipatu  oneratus,  s.  beatus  Petras  apostolus.  Cum  qu'reret, 
ut  soribitur  Mal  18%  dioens:  Domine,  quocima  peceauerU  in  me  frater 
meu9  et  dimiäatn  ei?  ueque  Bepcieaf  Et  respondit  illi  JV^esus:  Nwi  dico 
Ubi  sepeies,  sed  ueque  eeptuagies  MpciM^).  Id  est  seeundum  doctores:  Tooiens, 
quodens  pecoauerit  in  te  frater  tnus,  indulgere  debes  ex  oorde.  Et  cur, 
putatia,  dbminum  Christum  huno  apostolum,  qui  olim  ipsum  ter  n^gando  a 
se  apostauity  pooius  aummum  presidem  in  terria  constituisse,  nisi  ut  proprio 
infimutatia  memor  diaoeret  alüa  paroere,  de  ae  non  preaumere  et  de  peo- 
oatoribua  non  diffiidere,  oogitana  quod  et  ipae  de  grandi  peooato  yeniam  oon- 
aeoutna  ait  ete.  ut  didt  Gregoriua  fiomanus.  Propter  quod  et  apoatolua 
Paulus  bette  didt  ad  Galath.  6^:  Fratree,  ei  preoecupatue  fuerit  hämo  in 
aliquo  ddiäo,  voe,  qui  epiritualee  eetie,  hmuemodi  inetruite  in  epiritu  leni- 
ioHsy  eoneider€me  teipeum,  ne  et  tu  tempteris^).  Et  ad  Romanos  15:  Debe- 
mue  autem  (im^)heoiUitatee^)  itifirmarum  noe  euetinere  firmioree^)  etc.  talia. 
Deinde  pretermittendo  doetorea  catholiooa  de  hoo'^)  luoe  clariua  lochtoa,  au- 
diamua  de  hoc  puncto  et  philoaophos.  Unde  ille  magnua  Claudianus  libro 
29,  ad  Honorium  filium  Theodoui  imperatoris:  Quamvie,  inquit,  domiueris 
Indie,  Aräbihue,  Pereis  et  Medis  et  omnes  regiones  te  adorent,  |l  fol.  69'  || 
si  mduis,  ei  praua  cupis,  si  dueerie  ira,  sentieii  paterie  iugum.  Sed  omnia 
iure  tenMs,  cum  peieris  rex  essetui^);  quod  fieri  habet  per  virtutem  man- 
sufitodinis  et  olemeneie,  quam  ibidem  commendana  ita  didt:  Sie  pius  in- 
primis;  nam  cum  vineamur  in  omni  munere,  sola  deos  equat  demsnoia  nohis^). 
Et  Tullius  libro  primo  de  offiotis  dioit:  Niehü  Umdäbiliue,  niehü 
in  magno  et  predaxo  viro  plaeabüitate  et  demenoia.  De  qua  iterum  Clau* 
dianua  libro  4^.  de  laudibua  8tillioni8<^)  didt,  quod  pioleneior  tumis  omnibus 
ewpugnat  nmUas  demenoia  gentes.  Et  ni  fallor,  propter  hoc  et  propheta, 
postquam  dixit  deainendum  ab  ira  et  dereiinquendum  furorem  subiunxit: 
MmsueU  &utem  hereditdbunt  terram  et  ddectahuntur  in  nmUitudine  pacie^). 
Ceterum  quod  et  natura  teetetur  chmendam  ease  propriam  prindpanti, 
pretereundum  non  eat,  cum  rex  apum  a  natura  oonaikitutua  hoo  predicet, 
ut  dedudt  beatua  Ambrodua  V.  libro  aui  exameron.  Sed  et  leo  rex  beatia- 
mm  finrodsaimua  perhibetur  elemenda  molliri  et  indignum  ducere,  ut  se 
Tindioet  in  humilibua  et  aubiectis;  dicente  Claudiano,  ubi  aupra  libro  IV<> 
de  laudibua  Stillionis^') :  Fere  pretereunt  suhieeta  et  leonee  proetrata  rdin- 
quunt,  Quod  oHm  Bomani  prudenter  imitati  meruerunt  inter  cetera  in  eorum 
laudibua  did,  ut  redtat  beatua  Augustinua  primo  de  duitate  dei,  quod 
subieolia  et  aubid  paratia  paroere  oonaueuenmi   Et  aapienter  atque  oportune 


a)  bexilHtates  tme,       b)  hao.  mse,        o)  L  Stillichoms. 

0  £y.  Matth.  XVIIL  21.  22.        >)  PauL  ad  Galat.  VL  1. 
^  PauL  ad  Roman.  XV.  1.      «)  CL  daudiaui,  De  IV.  cons.  HonoriiPane- 
gyiis.  TV.  267—262.        *)  Cl.  Claudian.  1.  cit.  w.  276—277. 
^  Puüm.  XXXVL  11. 


456  Sauerl^bnd. 

quandoque  iniariae  pooius  indnlgere  aut  dissimnlare  voluenint,  quam  se 
yindioare,  ne  rerum  staia  prohibente  deteriora  paterentnr  se  incaute  Tindi- 
oantes.  Igitnr  attende  domine  et  placaYe  et  fac  misericordiam  po- 
pulo  tuo.    Hoc  de  2<>. 

Dixi  ergo  3^.,  qaod  populos  ille  veniam  mereatur  ex  qaantitate  et 
qualitate  principis  interpellantis  domini  Alberti  archiducis  Austrie,  Stjrie, 
Earynthie  et  Camiole,  domini  Marchie  Slauonice  ac  Portos-Naonis,  oomes 
in  Habspnrg,  Tjrol.,  Ferretis  et  in  Eybnrg,  marchie  Burgooie  et  lant- 
granins  Alsade^).  ||  fol.  70  j|  Ea  qaalitate  antem  propterea,  quia  testibas  cro- 
nicis  illnstrissimi  progenitores  huius  principis  sanote  Bomane  ecdeaie  fide- 
liter  astitemnt  et  auxilium  prestitemnt  ac  ad  dioinom  caltom  aagendnm 
fundarunt  monasteria  multa.  Secundo  quia  ipse  precipue  dominos  Albertos 
3  US.  et  eins  duo  fratres  preclare  memorie,  in  declaracionem  Teritatis,  in 
angmentom  virtutis  et  in  firmamentnm  fidei  catholice  atqne  sancte  religionis 
Christiane  sab  eomm  dominio  generale  studinm  ^)  magnifice  institueront  et 
prioüegiaaerant.  Terdo  quia  ipse  dominos  Albertus  singulariter  Sanctitati 
Vestre  semper  fidelis  et  deuotissimus  extitit,  et  nisns  est  et  adhuc,  at  pre- 
dixi,  studiosius  nititur  in  idipsum,  videlioet  ut  hii,  qui  undecunqoe  sub 
fratris  dominio  aberrauemnt,  reducantur  ad  verum  pastorem  animarum 
suarum,  vicarium  Jhesu  Christi.  Sed  parum  est  hoc,  Sanctissime  Pater, 
tarn  deuoto  tamque  magnifico  et  christianissimo  principi,  dum  et  paratam 
se  exhibeat  viribus  et  rebus  et  quibuslibet  laboribus,  ut  scismate  ablato 
onmes  ohristifideles  unanimes  fiant  et  obediant  unico  pastori  suo,  vero  et 
summo  Christi  vicario.  Jam  hie  super  omnia  attende,  domine,  et  inquire 
modum  procedendi  aptissiiyum ;  oogita  de  pace,  de  reducoione*^)  et  de  uni- 
versal! reconciliacione  eorum,  qui  ab  inicio  a  te  abierunt  et  in  errore  iam  diutis- 
sime  usque  hodie  perstiterunt.  Eya  ergo  placare,  domine,  et  fac  nuno, 
adiuuante  principe  illustrissimo,  eflfectum  utique  deo  super  omnia  gratisaimum. 

Dixi  4^.  esse  miserendum  ex  parte  communis  populi  obedire  volentis. 
Et  hoc  ideo,  quia,  dum  mutabile  vulgus  inter  diuersos,  cui  obediendum 
Sit  et  seruiendum,  pocius  fluctuat,  a  neutro  dura  et  aspera  sustinere  con- 
sueuit,  sed  benigniorem  eligere.  Unde  quamuis  Boboam  filius  Salamonis 
filii  Dauid  neres  esset  r^^i  Israel,  quia  populo  rigorem  minus  petenti 
dure  respondit,  3  Begum  12".,  spreto  consilio  sepiorum  dicencinm;  ||  foL 
70'  II  8i  hodie  obedieris  populo  huic  et  peUciom  eorum  cssseris  locuiusque 
(fueris)^)  ad  eos  verha  leikia,  eruni  tibi  eerui  cunetis  dielms^).  Sed  quia 
hoc  consilium  dereliquit,  diuisus  populus  Israel  a  Boboam  pro  maiori  parte 
et  adhesit  extraneo,  scilicet  Jeroboam,  dioens :  Que  ndbis  pars  in  David  ?  vd 
que  hereditas  in  ßio  Yaay  ?^)  Sique  propter  rigorem  illum  reeessü  Ysradj 
in  decem  tribus,  a  domo  Dauid  usque  in  presetUem  diem^),  ut  scriptum  est 
3^  regum  12.  capitulo.  Quare  ne  aliquod  tale  continget,  attende  hie  et 
placare,  domine,  et  &c  misericordiam  populo  tuo. 

Dixi  5".  miserendum  esse,  et  hoc  raoione  oleri  corde  penitentis.  Quod 
enim  penitenti  et  emendanti  seu  emendari  volenti  parcendum  sit,  maxime 


a)  corr. :  comitiB  .  .  marchionis  .  et  lantgrauii. 

b)  de  pace  (errata  de  rednccione  fnte.        o)  suppL 

')  Die  Wiener  Universit&t. 

*)  UL  Regnm  XH.  7.        •)  UI.  Begum  XIL  16.        *)  IIL  Beg.  XIL  1». 


Bede  d.  Geeandtschufk  des  Herzogs  Albrecht  m.  ▼.  Oesterreich  etc.     457 

eai  error  irrepsit  vel  pecoatom  ex  ignoranda  non  crassa  aut  ex  iragilitate 
hnmana  aut  ex  impulsu  persaasionis  deceptoram  aut  ex  timore  perdidonis 
uite  et  remm,  sie  daram  est,  quod  dedud  non  sit  opus;  qaia  hoc  et  oon- 
dido  homana  habet,  volant  sacra^),  volunt  iuris  decreta,  volt  scriptura 
Sacra.  Unde  com  apostolus  dicat:  EstcU  imUatares  dei  aicut  ßii  carissimi^), 
audiat  seraus  seruomm  dei  quid  dominus  eius  dixit  ouidam  de  seruis  suis, 
qui  roganti  se  et  dicenti:  Pacienciam  habe  in  me,  omnia  reddam,  nun- 
quid  ait  miserendum  esse?  Serue  nequatn,  omne  dehUum  dimiai  tibi,  quo- 
uiam  rogasti  me,  Nonne  ergo  oportuU  et  te  miaereri  conserui  tui,  sicut  ego 
tm  nwmius  aum.  Et  iratua  dominus  trtulidii  eum  tortoribus  etc.  Sie  et 
pater  tneus  cdestia  fadet  vobis,  si  non  remiseritis  unusquiaque  fratri  8%io 
de  cord%bu8  vestrie^  Igitur  exaudi,  domine,  et  placareet  fac  mi- 
sericordiam  populo  tuo  et  cetera. 

Dixi  6^.  miserendum  esse  ex  parte  aduersarii  callide  drcumuenientis 
yel  dedpientis.  Hanc  enim  intendonem  miaerendi  sui  Dauid  crebrius  in 
psalmis  allegare  consueuit,  ut  de  lapsu  veniam  consequi  mereretur,  attenta 
sua  fragilitate  et  sibi  aduersancium  calliditate  et  attenta  hostium  fortitu- 
dine  et  hostium  multitudine,  excusaretur.  Propter  quod  exclamat  ad  do- 
minum, Ps.  8:  Domine,  dirige  me  in  semita  recta propter  inimicos  meos^), 
et  similia  multa.  In  proposito  autem  (a)  duplici  aduersario  callido  et  nimis 
potenti  {|  fol.  71  ||  nuUo  resistente  abductus  populus  noster,  utpote  (ab)  anti- 
papa,  qui  a  prindpio  eos  pseudoapostolis  preuenit ;  secundo  a  sathana,  qui 
quasi  ruptis  vinculis  infemum  exiuit;  et  hoc,  ni  fallor,  merentibus  pec- 
catis  magis  presidencium  quam  subiectarum  plebium.  Exiuit  enim  peccatis 
nostris  solutus  aduersarius  ille  fortissimus  et  callidissimus,  ut  excribraret 
uos,  sicut  de  ipso  innuitur  prima  Petri  5^.  Vigüate,  inquit  beatus  Petrus, 
qui  ctdueraarius  vester  dyabolus  tanquam  leo  rugiens  cireuit,  querens  quem 
deuoret.  Cui  resistüe  forte  in  fide^y  Igitur  attende,  domine,  et  placare  et 
fac,  ut  muta  fiant  labia  dolosa  aduersariorum,  que  lo^untur  ctduersos 
iu^um  iniquüatem  in  superbia  et  in  abusione ;  scribitur  ps ^). 

Dixi  7^.  et  ultimo  ipsos  graciam  consequi  debere  ex  parte  materie  et 
casus  inuoluti  multos  intricantis.  Quoniam  reuera  bic  est  fouea  multis  ab- 
Bcondita,  hie  est  lapsus  sapientum,  hie  est  predpicium  magnorum  et  par- 
uorum,  ubi  gigantes  ruerunt^^),  hie  est  latens  misterium  et  occultum  dei 
iudidum,  quo  ipse,  qui  hunc  humUiat  et  hunc  excUtat^),  deponere  uoluitpo- 
tentes  de  sede  et  exaUare  humües^),  Ideo,  placare,  domine,  et  fac  misericordiam 
populo  tuo.  Gogita  de  pace,  cogita  de  reducdone  nedum  nostrorum,  sed 
omnium,  qui  a  te  vicario  Jhesu  Christi  abierunt.  Moueat,  queso  domine, 
tot  te  tantorum  sanguine  Christi  redemptorum  error  et  perdicio.  Moueat 
huius  pestis  nimia  duracio.  Moueat  magni  premii  retribucio.  Terreat  negli- 
gentem  magno  dampnadonis  incursio.  Moueat  amor  dei.  Moueat  zelus  sa- 
lutis  fidelium  omnium  Christi  beato  Petro  et  suis  auccessoribus  commissa- 


a)  »ie!        b)  Der  Platz  för  die  Zahl  ist  freigelassen:  es  ist  Ps.  XXX.  19. 
c)  Für  diesen  Ort  ist  am  Rande  nachgetragen:  ,ignaui  euaserimt.' 

«)  Paul,  ad,  Ephes.  V.  I.        «)  Evang.  Matth.  XVIII.  86,  82-35. 
»)  Psahn.  XXVI.  11.        *)  I.  Petr.  V.  8,  9.        »)  Psahn.  LXXIV.  8. 
«)  Ev.  Luc.  L  52. 


458  Sanerland. 

nun.  Petre,  inqait,  ofnaa  tM?  Pasce  cue$  meaa^),  in  pastorali  cura  foueas 
omnee,  ad  te  congregee,  et  dispergi  in  predam  luporum  non  pemiittas; 
quod  oberrat,  rednc;  quod  infirmum  est,  ||  foL  71'  ||  conforta;  et  quod  san- 
ciatum  est,  sollicite  medere.  Noli  igitor  mortem  peooatoriB,  domine,  sed 
omni  studio,  omni  uirtate  et  omni  via  labora  et  conare,  quomodo  con- 
uertantur  ad  pastorem  animamm  suaram  et  vioant^). 

IgUur  exaudi,  damim, plaeare,  domme,  attende  et  fac^).  Exaudi  nos, 
qnia  humiliter  petimns.  Placare  illis,  pro  quibos  petimas.  Attende 
motinis,  qnibns  petimus  et  qne  induzimus.  Et  fac,  qne  ex  parte  illostris- 
simi  principis  exposuimns.  Fac  miserieordiam  principi  dehineto.  Beconeüiare 
popolo  relicto.  Fac,  at  oniuersi  redeant  errantes  ad  gremium  ecdesie;  et  fiat, 
domino  propiciante,  unus pasior  et  unum  auiU^).    Amen,  fiat,  fiat.  eto. 


«)  Ev.  Job.  XXL  17.        •)  Vgl.  EBechiel  XXXIII.  11. 
»)  Daniel  IX.  19.        *)  Ev.  Job.  X.  16. 


Kleine  Mittheilimgen 


Die  Reise  Ridollli  IV.  Meh  Tir^l  im  Winter  1363.  Seit  Haber  in 
der  «Oesehichte  der  Vereinigong  Tirols*^)  die  Ansicht  aafgestellt  hat, 
dass  Bndolf  IV.  bei  seiner  Beise  nach  Tirol  im  Januar  1363  den  Weg 
Aber  den  Erimmler  Tanern  genommen  habe»  haben  «ich  dem  alle  bis- 
herigen Darstellungen  angeschlossen  und  diesen  Zug  als  in  hohem 
Grade  charakteristisch  Ar  die  Kühnheit  und  Willensstärke  des  Her- 
zogs aufgefassi  Nur  um  die  Reise  möglichst  geheim  zu  halten,  soll 
Bndolf  den  lebensgefährlichen  Weg  eingeschlagen  haben;  die  Annahme 
Sinnachers,  dass  Rudolf  den  Weg  durch  Kärnten  und  das  Pusterthal 
Termied,  da  er  die  Orafen  Ton  Görz  als  Mitbewerber  um  Tirol  fürchten 
musste,  war  schon  dadurch  hinföUig  geworden,  dass  Rudolf  bei  der 
Heimreise  von  Tirol,  als  er  die  Huldigung  des  Landes  bereits  em- 
pfangen hatte,  durch  das  Pusterthal,  also  durch  görzisches  Gebiet,  zog. 

Durch  die  nachfolgenden  zwei  Briefe  ist  das  Itioerar  Rudolfs 
sicher  gestellt  und  der  Weg  über  den  Krimmler  Tauern  als  Sage  er- 
wiesen*).   Wir  sehen,  dass  Rudolf  von  Wien  nach  Judenburg   und 


^)  8.  84.  Haber  ittttsi  sich  auf  eine  Instmetion  des  Bisohofr  Georg  von 
Brixen  Yom  Jahre  1476,  in  welcher  der  Brixen^aohe  Gesandte  beauftragt  wird, 
dem  Erzherzog  Sigismund  die  groesen  Dienste,  welche  die  Brixener  Eirohe  den 
Habsbnrgem  geleistet  habe,  ins  Gedftchtnii  zu  rufen.  Es  heiest  da:  (»das  gots- 
haus  hat)  auch  am  Ersten  über  Krümel  Tauren  bey  Taufers  mit  gewalt  herzog 
Rudolphen  an  die  Etsch  bracht*  Sinnaoher,  Beytrftge  z.  Gesch.  t.  Säben-Brixen 
6,  812.  *)  Möglich  wftre  er  im  Mai  des  Jahres  1865,  als  Rudolf  nach  Mailand 
reiste.  Urkunden,  nach  welchen  das  Itiaerar  bestimmt  werden  könnte,  fehlen 
Tom  29.  April,  wo  Bndolf  in  Wien  urkundet,  bis  29.  Mai,  an  welchem  Tage  er 
sehen  in  Brixsn  isi  Allein  die  einsige  Quelle»  die  Aber  diese  Reise  berichtet, 
das  Addiiam.  L  dhroa.  Cortus.  Muratori  12,  979  sagt  ansdrOcklioh ,  dass  Rudolf 
als  Schildknappe  verkleidet  durch  gOrziRches  Gebiet  reiste.    Dann  ist  nattkrlich 


460  Kleine  Mittbeilungen. 

yon  dort  auf  der  Strasse  (über  Friesach,  S.  Veit,  ViUach)  nach  Lieuz 
und  durch  das  Pusterthal  nach  Rodeneck  bei  Brixen  gezogen  ist^). 
Die  Briefe  klären  zugleich  das  Verhältnis  Budolfs  zu  Meinhard  von 
Görz  auf;  sie  zeigen,  dass  dieser  in  den  besten  Beziehungen  zum  öster- 
reichischen Herzog  stand,  und  dass  sich  darin  auch  unmittelbar  nach 
dem  Uebergang  Tirols  an  die  Habsburger  nichts  änderte^). 

1. 

Rudolf  IV,  schreibt  dem  Orafen  Meinhard   von  Görz   über  seine 
Reise  nach  Tirol. 

1363  Januar  16  Limg, 
Oörxisehes  CoptoOmch  $ee,  XIV,    Wiener  Staatsarchiv  cod.  iuppl.  wr.72  fol,92, 

Rudolf  Yon  gots  gnaden  herczog  ze 
Osterreich  ze  Steyer  und  ze  Kemden. 
Edler  und  lieber  oheim  Wir  tun  dir  ze  wiszen,  das  markgraf 
Meinhart  von  Brandenburch  unser  swager  laider  von  diser  weit  ver- 
Bchaiden  ist,  und  das  wir  für  uns  gen  Rodneck  und  gen  Malbach 
zihen  und  uns  do  enthalden  wellen  und  unsem  und  deinen  und  deine 
bruders  frumen  do  schaffen.  Darumb  pitten  i^r  und  manen  dich  auch 
emstleich,  das  du  uns  dein  diener  in  dem  Pustertal  und  auch  anders- 
wo in  der  gelegenhait  auf  der  stat  hezzest  geholfen  sein  als  sie  pest 
chunnen  und  mugen,  wann^)  du  uns  und  dir  selb  daran  wol  tust  nnd 
wellen  sein  gen  dir  in  gutes  nimmer  vergezzen.  Geben  ze  Lüncz  am 
mentag  vor  Agnetis  LX  tercio. 

2. 
Rudolf  IV.  schreibt  dem  Orafen  Meinhard  von  Oörz  über  den  Vor- 
schlag einer  Erbeinigung  mit  dessen  Bruder  Albrechi  von  Görz, 

1363  Februar  28  S.    Veü 
Ehend.  fol  117  f. 

Wir  Rudolff  von  gots  genaden  herczog  ze  Ostereich  ze  Steyer  und 
ze  Eerüden  graf  ze  Tyrol  etc. ,  enbieten  dem  edeln  unserm  lieben 
6heim  graf  Meinharten  von  G6rcz  unsem  grüs  und  allez  gut.  Wir 
tun  dir  ze  wiszen,  das  der  edel  unser  lieber  oheim  graf  Albreht  von 


der  (auch  im  Mai  noch  gefthriicbe)  Uebergang  über  den  Krimmler  Tanem  on- 
nOtbig;  er  hat  nur  einen  Sinn,  wenn  Radolf  vom  Salzburgiachen  direct  nach 
Bruneck  mit  Vermeidung  des  görzischen  Hauptortes  Liens  kommen  wollte. 

*)  Rudolf  urkundet:  1868  Januar  5  Wien;  Januar  11  Judenburg;  Januar  16 
lienz;  Januar  18  Rodeneek.        *)  Vgl.  Huber,  Rvdolf  IV.  S.  94. 

ft)  He.  wand,  wann. 


Die  UrlrandeiiBammlimg  cL  ungar.  Nationalmuseiiiiia  in  Bodapest.      401 

Göres  dein  brader  mit  uns  no  ze  Luncz  emsUeich  geredt  hat  umb 
den  tail  zwischen  dir  and  im;  das  ehnnd  wir  an  deinen  rat  nicht 
yerantwurten  und  haben  ez  aufgeschoben  unz  an  dich,  wann  ¥rir  dich 
allzeit  in  allen  sachen  als  gern  bewaren  als  uns  selb  als  billeich  ist 
Auch  wizz  daz  er  an  uns  pracht  und  geworben  hat  das  er  uns  all 
sein  hab  yerschreiben  und  machen  wolt,  in  solicher  mazz  ob  er  und 
du  an  leiberben  abgiengen  das  dann  all  sein  hab  auf  uns  und  unser 
bruder  erben  und  gevallen  solt;  das  wir  auch  Albreht  dem  Oesiezzer 
auf  der  stat  gesagt  haben,  als  pald  das  an  uns  cham,  der  dir  das 
auch  wol  sagent  wirt  Davon  lieber  oheim  pitten  w!r  dich  fleizzic- 
leich  und  mit  erenst,  das  du  dir  darnach  gedenkest  und  uns  darin 
ratest  was  uns  in  disen  sachen  ze  tun  sei,  und  dunchet  dich  das  ez 
uns  und  dir  nucz  und  gut  sei  so  wellen  wir  dir  gern  yolgen;  wann 
wir  an  deinen  rat  in  den  und  in  andern  sachen  nichts  tun  noch 
handeln  wellen,  denn  allzeit  dein  nucz  und  ere  an  aller  stat  trachten 
and  werben  als  furderleich  und  als  getreuleich  als  unser  selbs,  und 
als  wir  des  aneinander  pflichtich  und  gepunden  sein,  des  wir  dir 
auch  herwiderumb  wol  getreuen.  Und  swas  darin  dein  will  und 
mainung  sei,  daz  laz  uns  unyerzogenleich  herwider  wizzen  an  deinem 
brief  pei  disem  gegen wurtigen  boten  ^).  Geben  ze  sand  Veit  in  Eern- 
den  am  eritag  nach  Reminiscere  anno  sexagesimo  tercio. 

S.  Steinherz, 


Die  Urkundensammluig  des  ungarischen  Nationalmnsenns  in 
Budapest  Die  ursprüngliche  Urkundensammlung  des  ungarischen  Na- 
tionalmuseums,  welches  bekanntlich  yon  Graf  Franz  Szecheiiyi  am 
25.  November  1802  gegründet  und  dessen  Gründung  als  eines  Landes- 
institutes mit  Gesetzartikel  XXIV  vom  Jahre  1807  iu  die  Landes- 
gesetzsammlung inartikulirt  worden  ist,  zahlte  nur  wenige  Urkunden. 
In  dem  Jahre  1877  bestand  dieselbe  aus  den  nachgelassenen  Samm- 
lungen der  Sz^henji,  Eoyachich  und  lUeshazy,  dann  Nikolaus  Jan- 
kovich,  Stephan  Horyäth,  Johann  Ozeh,  Franz  Kis,  Gabriel  Nagy, 
Johann  Török,  Josef  Liszkay,  Ludwig  Parkas,  Anton  Vörös  und 
Stephan  Nagy;  die  Sammlungen  yon  Nikolaus  Jankovich  und  Stephan 
Nagy  haben  dem  Museum  eine  bedeutende  Anzahl  von  Urkunden  ge- 
bracht, welche  das  ungarische  Kammerarchiy  in  Ofen  durch  unverstän- 
diges Skartiren  verloren  hatte.    Li  den  letzten  zehn  Jahren  ist  die  Ur- 


*)  Die  Antwort  Meinhards  kennen  wir  nicht:  der  Vertrag  über  die  Erb- 
eimgimg zwischen  Radolf  IV.  und  Albrecht  yon  Görz  wurde  am  27.  April  1868 
zn  Wien  abgeechlossen.    Haber,  Rudolf  IV.,  S.  222. 


462  Kleine  Mittheilungen.^ 

kandensamiiilung  namhaft  angewachsen  dadurch,  dass  herrorragende 
Familien  ihre  Archive  an  das  Museum  zur  Aufbewahrung  abgegeben 
haben,  und  auch  verschiedene  ürkundenbestände  durch  Schenkung  oder 
Kauf  in  den  Besitz  dieser  Anstalt  übergegangen  sind,  welche  in  Folge 
dessen  eine  um  so  grössere  Bedeutung  erlangt  hat  Eine  Uebersicht 
über  die  urkundlichen  Erwerbungen  des  Nationalmuseums  wird  darum 
gerade  in  dieser  Zeitschrift  am  Platze  sein.  An  das  Museum  sind 
gelangt: 

das  Archiv  der  Familie  B^kassy,  früher  zu  BA&a  bei  Papa; 
älteste  Urkunde  vom  Baaber  Kapitel  1226;  enthält  beiläuBg  2500  Ur- 
kunden aus  dem  13.  bis  18.  Jahrhundert  und  bezieht  sich  haupt- 
sächlich auf  die  Comitate  Eisenburg  und  Oedenburg. 

Das  Archiv  der  Grafen  Ber^nyi,  von  dem  letzten  männlichen 
Sprossen  Franz  B.  an  das  Museum  abgetreten;  befand  sich  ehedem  zu 
Bodok  nördlich  von  Neitra  und  enthält  fiist  5000  Urkunden  vom 
13.  Jahrhundert  an,  worüber  2  Foliobäude  Bepertorien  vorhanden  sind. 

Das  Archiv  der  Grafen  Bet hl en,  vormals  zu  Bethlen  in  Sieben- 
bürgen, mit  etwa  600  Urkunden  aus  der  Zeit  vor  der  Schlacht  bei 
Moh^  (1526). 

Das  Archiv  der  Familie  Bossanyi,  besonders  auf  den  Neitraer 
Comitat  bezüglich. 

Das  Archiv  der  Familie  Bükk  von  Felsö-Bükk,  bei  Oedenburg; 
älteste  Urkunde  aus  dem  Jahre  1409,  im  Ganzen  2422  Urkunden. 

Das  Archiv  der  Familie  Dan  es,  früher  zu  Eövecses  unweit  Bo- 
senau,  mit  88  Urkunden  aus  der  Zeit  vor  1526  und  36  neueren  Stücken, 
ausserdem  Verschiedenes,  zusammen  549  Nummern.  Die  älteste  Ur- 
kimde  vom  Graner  Kapitel  1269. 

Das  Archiv  des  Grafen  Daniel  Eszterhizy,  früher  zu  Press- 
burg, mit  etwa  14,000  Schriftstücken. 

Das  Archiv  der  Grafen  Forg^ch,  vormals  zu  Sz^heny,  zuletzt 
in  Alsd-Kemencz,  mit  3000  Urkunden  aus  den  Jahren  1227  — 1711 
und  15  Foliobanden,  welche  mehr  ab  5000  Urkunden  aas  dem  14. 
bis  18.  Jahrhundert  enthalten. 

Das  Archiv  der  Familie  Hamvay,  vorher  zu  Hamva  im  Gömorer 
Comitat,  mit  244  Stücken  aus  der  Zeit  vor  1526. 

Das  Archiv  der  Familie  Ibr^nyi,  früher  zu  Jenke  im  Ungher 
Comitat,  mit  mehr  als  1000  Schriftstücken  aus  dem  13.  bis  18.  Jiiirh. 

Das  Archiv  der  Barone  Jeszen^k,  Pressburg,  mit  fast  1000 
Urkunden  und  89  Handschriftenbänden;  älteste  Urkunde  aus  dem 
Jahre  1217.  Besitzt  einen  Katalog.  Aus  dem  Jahre  1587  ist  vor- 
handen ein  Brief  Philipp  Melanchthons  an  Thomas  N^idasdy,   datirt 


Die  Urkundenfiammliiug  d.  ungar.  Nationaliniiseume  in  Budapest.       463 

Leifttig  9.  October.   Aas  dem  18.  Jahrhundert  Tei^hiedene  Tagebücher, 
Handschriften  aus  Holstein  und  Bassland. 

Das  Archiv  der  Familie  Eallay,  yormals  zu  Nagy-Eällö,  mit 
7283  Ui^unden  aas  der  Zeit  Ton  1210  bis  in  das  18.  Jahrhundert, 
darunter  je  eine  ürkuude  von  König  Andreas  II.  (1224)  und  Eonig 
Bela  IV.  (1251)  mit  Goldbulle.  Die  Urkunden  sind  in  einem  neun- 
bändigen Bepertorium  yerzeichnet  und  betreffen  vor  Allem  den  Sza- 
bolcser  Gomitat,  in  zweiter  Beihe  die  Comitate  Szathmar,  Bereg,  ügocsa, 
Dngh  und  Bihar. 

Das  Archi?  der  Familie  Kisfaludy,  früher  zu  Badacson-Tomaj 
bei  Tapolcza,  zuletzt  zu  Niczk  bei  SärvlCr,  mit  3700  Stücken  aus  dem 
13.  bis  19.  Jahrb.  Unter  den  Urkunden  der  Familie  Kisfaludy  be- 
findet sich  das  (jetzt)  älteste  Original  der  Urkundensammlung  des 
Nationalmuseams,  eine  Urkunde  König  Bmerichs  aus  dem  Jahre  1201 
(Druck:  Codex  diplomaticus  patrius  Hüngaricus  V,  4).  Eine  früher  im 
Elisfaludy^schen  Archiv  vorhanden  gewesene  Urkunde  desselben  Königs 
aus  dem  Jahre  1198,  welche  Stephan  Horväth  facsimilirt  hat,  fehlt  jetzt. 
Das  Archiv  der  Familie  Mariässy,  aus  Marksdorf  bei  Leutschau, 
geht  bis  in  das  13.  Jahrb.  zurück.     Bepertorium  vorhanden. 

Das  Archiv  der  Familie  Motesiczky  mit  6000  Urkunden,  be- 
sonders den  Nordwesten  Ungarns  betreffend. 

Das  Archiv  des  Qri^eo  Karl  Pongräcz  mit  mehr  als  900  Ur- 
kunden, welche  sich  besonders  auf  die  Comitate  Borsod,  Abauj,  Gö- 
mör  und  Heves  beziehen. 

Das  Archiv  der  Grafen  Bh^dey,  früher  in  Klausenburg,  mit 
mehr  als  6000  Urhunden.  In  diesem  .besonders  für  die  Geschichte  der 
siebenbürgischen  Nationalfürsten  wichtigen  Archiv  finden  sich  auch 
einige  Urkunden  betreffend  die  Zips  und  den  Heveser  Gomitat. 

Das  Archiv  der  Familie  Soos  von  Sövär  bei  Eperies  mit  5677 
Schriftstücken,  von  welchen  das  älteste  Stück  eine  Urkunde  Konig 
Bela  IV.  aus  dem  Jahre  1250  ist  Betrifft  meist  die  Zips  und  die 
Comitate  Saros,  Abauj  und  Zemplin. 

Das  Archiv  der  Familie  Szily  von  Nagysziget  im  Neograder 
Conütai 

Ausser  diesen  Archiven  hat  die  Urkundensammlung  des  National- 
museums theils  durch  Schenkung,  theils  durch  Ankauf  noch  folgende 
Erwerbungen  zu  verzeichnen: 

Urkunden  aus  dem  Fay'schen  Archiv,  hauptsächlich  betrefiend  Pest 
und  die  Theisscomitate;  Briefwechsel  zwischen  Andreas  Fäy  und  Josef 
Bajza;  Urkunden  von  der  Burg  Felsö-Lendva  bei  Tschakathum;  Ur- 
kofidensammlung  Gyurikovich's ;    Urkundensan^mlnng  Gustav   Hatos' 


464  Kleine  MittheiluDgen. 

über  den  Baranyer  Comitat;  handscliriftlicheii  Nachlass  nach  Michael 
Horväth,  welcher  besonders  über  die  Ereignisse  der  Jahre  1848 — 49 
und  aus  der  Folgezeit  werthyoUe  Daten  bietet;  Handschriften- 
sammlung  Paul  J^szai^ä;  ein  Theil  der  Gorrespondenz  von  Karl  und 
Alexander  Kisfaludy;  eine  Anzahl  Originalbriefe  von  Cavour,  Georg 
Klapka,  Ludwig  Eossuth,  Franz  Pulszky,  Türr,  Anton  Vetter  über  die  !^t 
nach  1848;  Sammlung  des  Barons  Alois  Medny^nszky,  des  bekannten 
Mitarbeiters  an  dem  Hormayr^schen  Taschenbuch  für  vaterländische 
Geschichte,  mit  Katalog  von  dessen  Sohn  Dionys  M.;  Urkunden  be- 
treJBTend  die  Familien  Feto  de  Kisfalud,  Bumy  uud  Sitkei;  ürkunden- 
bammlungen  Bmerich  Nagy^s  Karl  Torma's  und  Tunyog^s;  amtliche 
Schriften  des  Regierungsconmiissarä  Ladislaus  Ujhazy  (1848—49). 

Für  die  Geschichte  der  Gewerbe  ist  von  höchster  Bedeutung  die 
grosse  Sammlung  von  Zunfturkunden  ungarländischer  Zünfte,  welche 
in  den  Jahren  1876  und  1877,  veranlasst  durch  einen  Sammelaufrof 
der  ungarischen  historischen  Gesellschaft,  zu  Stande  gekommen  ist 
Ueber  300  Züufte  aus  mehr  als  40  Städten  haben  Urkunden  und 
Zunftschriften  aller  Art  au  das  ungarische  Nationalmuseum  eingesendet 
Dazu  kommen  noch  1350  Zunftordnungen,  welche  das  ungarische 
fiaudelsministerium  dem  Nationalmuseum  geschenkt  hat. 

Das  Archiv  der  Familie  Justh,  zuNeczpäl  bei  Thurdczszent- 
märton,  soll  im  Laufe  dieses  Jahres  gleichfalls  in  das  Nationalmuseum 
übernommen  werden.  Das  Archiv  geht  bis  in  das  18.  Jahrh.  zurück 

Hermannstadi  Franz  Zimmermann. 


Zn  „Sickel,  Zur  Oesehiehte  des  Concils  von  Trient'    In  dem 

bekannten  Werk  von  Sickel,  Zur  Geschichte  des  Concils  von  Trient 
ist  S.  82  ein  Brief  des  Prospero  d'Arco,  kaiserlichen  Gesandten  in 
Wien,  an  Ferdinand  abgedruckt,  von  dem  ich  stark  bezweifle,  dass 
er  richtig  datirt  ist.  Der  Brief  ist  in  lateinischer  Sprache  verfasst, 
ist  datirt  vom  10.  Juli  und  trägt  die  Dorsualbemerkung:  25.  August 
Der  Inhalt  des  Briefes  ist  kurz  folgender:  1)  Der  Papst  ruft  seinen 
Neffen  und  den  Bischof  von  Bisunto  zurück.  2)  Betreff  des  Condb 
will  der  Papst  alles  zugestehen,  was  er  salva  religione  et  fide  chri- 
stiana  zugestehen  kann,  er  will  in  dieser  Sache  den  Bischof  Delfino 
als  Nuntius  in  ausserordentlicher  Mission  nach  Wien  senden.  Die 
Berathung  über  die  Frage,  ob  Laienkelch  und  Priesterehe  zugestanden 
werden  könne,  und  ob  es  geschehen  könne,  dass  die  Tridentiner  De- 
crete,  die  noch  nicht  vom  Papst  bestätigt  seien,  annullirt  würden, 
hat  Pius,  wie  er  Arco  versichert,  einer  Beihe  Theologen  und  Juristen 


Zu  Sidkel  GeBchiclite  dee  ConoilB  Ton  ISneni  465 

übertragen.  Für  den  Fall,  dass  der  Kaiser  gegen  ein  Goncil  sei, 
schlägt  der  Papst  eine  Bischofs versam  ml  n  ng  in  Born  Tor,  dass  sie  über 
Beform  und  anderes,  was  Beligion  und  Kirche  betreffe,  rathschlage. 
lieber  all  das  wird  in  wenigen  Tagen  Delfino  Austührliches  berichten. 

In  diesem  Inhalt  scheint  mir  manches  dem  Datum,  unter  das  ea 
gesetzt  ist,  zu  vddersprechen.  Was  zunächst  die  Angabe  betrifft,  dass 
Pius  seinen  Neffen  und  den  Bischof  von  Bitunto  zurückrufe,  so  scheint 
mir  ganz  unglaubhaft,  dass  schon  am  10.  Juli  von  einer  Zurückberuf ung 
dieser  beiden  die  Bede  gewesen,  da  sie  ja  Anfang  Juli  überhaupt  erst 
in  Wien  eingetroffen  waren  (vgl  Sickel  S.  47  Anm.).  Der  Cardinal 
Otto  Truchsess  von  Augsburg  weiss  erst  am  27.  Juli:  «man  sagt,  der 
von  Emps  (das  ist  der  Neffe)  sey  von  Wien  schon  wieder  erfordert* 
(Archiv  für  Gesch.  des  Bisth.  Augsb.  2,  194).  Die  wirkliche  Bück- 
forderung geschah  durch  einen  Brief,  den  der  Papst  am  10.  August 
an  Ferdinand  schrieb  (Sickel  S.  87  Anm.  zu  Nr.  XL  VI),  und  auf  was 

könnte  sich  das  positive  ,S.  pontifex  nepotem revocat*^  in 

Prosperos  Depesche  besser  beziehen,  als  auf  diesen  Brief  des  Papstes? 

Sodann:  Der  Papst  soll  sich  in  Sachen  des  Goncils  so  und  so 
geäussert  haben.  Damals  gerade  aber,  Anfang  Juli,  scheint  die  An- 
gelegenheit des  Goncils  ganz  geschlafen  zu  haben;  neues  Leben  kam 
erst  wieder  hinein,  als  die  Antworten  aus  Oesterreich,  Spanien  und 
Deutschland  eingelaufen  waren. 

Ferner:  Die  Stelle:  .de  duobus capitibus  communicandi  etc.* klingt 
ganz  so,  als  knüpfe  sie  an  frühere  Verhandlungen  an,  und  nirgendwo  ist 
in  Prosperos  früheren  Briefen  doch  von  dergleichen  die  Bede.  Passten 
diese  Verhandlungen,  sowie  die  über  das  Concil,  nicht  viel  eher  in 
die  Zeit,  da  die  kaiserliche  Antwort  bereits  eingetroffen  war  (12.  Juli), 
die  diese  Punkte  gerade  anrührte  und  zu  lebhafter  Erörterung  brachte  ? 
Wir  besitzen  einen  späteren  Brief  des  Arco  vom  15.  Juli  (Sickel 
S.  84/85),  und  merkwürdiger  Weise  scheint  manches  aus  dem  Inhalt 
des  Briefes  vom  10.  Juli  gerade  auf  diesen  Brief  vom  15.  zurückzu- 
weisen, ihn  zur  Voraussetzung  zu  haben.  Am  aufTälligäten  ist  das  in 
der  Stelle  «dixit  imposuisse  quam  plurimis  theologis  et  apprime  doctis 
iuris*;  es  scheint  das  die  Antwort  des  Papstes  auf  die  Bitte  Arcos 
(im  Brief  des  15.  Juli)  zu  sein  «pregai  S.  S.  a  non  voler  comunicar 
a  tanti  il  discorso  soprascritto  ma  separamente  ragiorname  con  quelli, 
che  li  parevano  piü  secretti^,  indem  Pius  ihm  damals  bedeutet  hatte, 
dass  das  nicht  sein  könne,  ,convenendo  a  pontifici  comunicar  simil 
cose  con  cardinali  et  con  molti  theologL** 

Nicht  wahrscheinlich  auch  ist  es,  dass  Delfino  schon  vor  Em- 
pfang der  kaiserlichen  Antwort  (12.  Juli)  zur  ausserordentlichen  Sen-* 
lüUbeUttogoa  IX.  SO 


466  Notizen. 

dang  an  den  Wiener  Hof  bestimmt  gewesen  sein  sollte.  Seine  Sen- 
dung kann  nnr  mit  dem  Emp£Euig  jener  in  Verbindung  zu  setzen  sein. 

Endlich  macht  stutzig,  dass  dieser  Brief  Arcos  vom  10.  Juli  in 
tergo  als  Emp&ngsdatum  das  Datum  des  25.  August  trägt  Die  De- 
pesche Arcos  Yom  15.  Juli  erreichte  Wien  schon  am  2.  August;  ein 
Brief  des  Galeazzo  Cusano  an  Maximilian  (Sickel  S.  86)  gelangte  an 
seine  Adresse  den  26.  August  Wäre  das  Datum  des  10.  Juli  richtig, 
so  müsste  gerade  dieser  Brief  Arcos  besondere  Verspätung  erlitten 
haben :  er  würde  erst  nach  Verlauf  von  46  Tagen  in  Wien  angekonynen 
sein.  Ich  glaube  eher,  dass  das  Datimi  10.  Juli  falsch,  Tielleicht  ein 
Versehen  des  Schreibers,  und  der  Brief  viel  später  anzusetzen  ist, 
vielleicht  in  dieselbe  Zeit,  wie  der  erwähnte  Brief  des  Cusano  vom 
10.  Augudt  und  der  noch  weiter  oben  erwähnte  Brief  d^s  Papstes  an 
Ferdinand  von  demselben  10.  August  Die  Zahl  10  dürfte  stimmen 
und  nur  statt  des  10.  Juli  der  10.  August  als  das  wirkliche  Datum 
des  Briefes  anzunehmen  sein^). 

Leipzig.  Dr.  W.  Voss. 

Notizen^.  Von  dem  ürkundenbuch  der  Stadt  und  Land- 
schaf t  Zürich,  bearbeitet  von  J.  Esc  her  und  P.Schweiz  er,  wurden 
2  Probebogen  ausgegeben.  Sie  gestatten  einen  Einblick  in  die  Aus- 
führung des  schön  ausgestatteten  Werkes,  das  unter  den  Urkunden- 
büchem  eine  ehrenvolle  Stelle  einzunehmen  verspricht  Dafür,  dass 
in  der  Form  der  Bearbeitung  gewisse  schon  im  Bedactionsplan  dar- 
gelegte Absonderlichkeiten  (vgl  Mittheilungen  7,  323)  doch  beibehalten 
wurden,  wird  der  Beichthum  des  zu  bietenden  Stoffes  —  bis  1336 
etwa  3000  ungedruckte  Documente  —  und,  wie  zu  erwarten,  die  Ge- 
diegenheit der  Bearbeitung  entschädigen. 

Guido  Levi  publicirt  im  Archivio  della  B.  Societa  Romana  di 
storia  patria  9,  621 — 635  zwei  im  erzbischofiiichen  Archiv  zu  Kavenua 
aufbewahrte  Minuten  P.  Bonifaz  VllT.,  deren  Charakter  und  Verhält- 
nis zu  den  in  den  Begistern  erhalteuen  Briefen  er  ausführlich  dar- 
legt. Die  Bemerkuugen  des  römischen  Gelehrten  sind  um  so  lehr- 
reicher, je  beschränkter  unsere  Kenntnis  der  Minuten  des  13.  Jahrb. 
ist  Anders  steht  es  mit  dem  14.  Jahrb.,  aus  dem  sich  eine  reiche 
Zahl  von  Minuten  im  Vaticanischen  Archiv  erhalten  hat,  deren  Unter- 


^)  Der  Originalbrief,  den  ich  noch  einmal  eingesehen  habe,  trägt  das  Datum 
10.  Juli.  Dass  dasselbe  verschrieben  sein  müsse,  hat  gleich  nach  dem  Erscheinen 
meines  Werkes  bereits  Reimann  bemerkt.  S. 

<)  Wegen  Raummangels  verspätet 


Kotizen.  467 

sochong  J.  Donabaum  begonnen  und  dem  Abschloss  nalie  gebracht 
hat,  so  dass  wir  bald  einer  unsere  Kenntnis  des  Begisterwesens  des 
14.  Jahrh.  besonders  fördernden  Publication  entgegensehen  dürfen. 
Die  beiden  Minuten  Boni&z  YIII.  gehören  nach  6.  Levi  in*s  Jahr 
1299,  sie  beziehen  sich  auf  einen  Streit  zwischen  dem  Erzbisthum 
Bavenna  und  dem  Markgrafen  von  Este.  Sie  sind  auf  einzelnen  zu- 
sammengenäHten  Fergamentstreifen  geschrieben  und  bildeten  wol  einen 
Kotulus.  Doch  haben  sich  weder  die  Originale  erhalten,  noch  sind 
sie  in  den  Kegistem  verzeichnet  worden,  wol  aber  ergibt  eine  Ver- 
gleichung  mit  den  die  gleiche  Angelegenheit  betreffenden  registrirten 
Briefen  theilweise  Uebereinstimiuung.  E. 

S.  Kiezler  veröffentlicht  m  den  Abhandlungen  der  Münchner 
Akademie  UI.  Cl  XVIII,  219—274  Arbeo's  Vita  Corbiniani 
in  der  ursprünglichen  Fassung,  wie  dieselbe  in  dem  zwar 
schon  von  Pertz  gesehenen,  aberbLsher  noch  nicht  benutzten  Cod.  11880 
Additional  51  des  brittischen  Museums  enthalten  ist  Schon  die 
barbarische  Sprache  und  das  Alter  des  Ms.  (9.  Jahrh.)  erweisen,  dass 
die  in  vielen  Handschriften  verbreitete  von  Meichelbeck  u.  s.  w.  ge- 
druckte Kecension  blos  eine  verfeinerte  üeberarbeitung  der  uns  jetzt 
mit^etheilten  ursprünglichen  Arbeit  Arbeos  ist.  Die  Transscription 
beschrankt  sich  aber  nicht  blos  aaf  den  Wortlaut,  sondern  erstreckt 
sich  in  wesentlichen  Funkten  auch  auf  den  Inhalt.  Der  Bearbeiter 
des  10.  Jahrh.  —  nach  R's.  Ausführungen  wahrscheinlich  Hrotroc 
von  Tegernsee  —  liess  fort,  was  ihm  unverständlich  oder  überflüssig, 
änderte  was  ihm  unpassend,  und  fügte  zu  was  ihm  der  Ehre  seines 
Heiligen  dienlich  erschien.  So  hat  die  ursprüngliche  Recension  eine 
an  Bischof  Virgilius  von  Salzburg  gerichtete  Widmung,  gibt  eine 
Schilderung  der  PersönUchkeit  Corbinians  (c.  5),  erzählt  von  einem 
kostbaren  (weliUcheu)  Kleid,  das  Pipin  dem  Heiligen  schenkte  (c.  4), 
berichtet  hochinteressant  von  dem  kostbaren  Grabdenkmal  mit  Dar- 
stellung von  Scenen  aus  dem  Leben  des  Heiligen,  angefertigt  nach 
den  mundfertigen  Erzählungen  des  vielgerühmten  Kellermeisters 
Korbinians  {c.  2,  c.  17).  In  c.  9  und  10  tilgt  Hrotroc  die 
ihm  unverständlichen  Ortsbezeichnungen  »Velaria*  (Valeria)  und 
(vallis)  »Innetinis*.  E.  "deutet  das  erstere  als  Bezeichnung  für  Tirol 
=  Walchenland,  dem  freilich  in  c.  10  die  Reihenfolge  »deducerent  a 
finibus  Valeriae  atque  Noricensis  cisalpinae  in  caput  Italiae*  (Bom) 
entgegenzustehen  scheint,  das  zweite  als  Innthal,  welches  aber  c.  31 
wie  sonst  richtig  als  (pagus)  Vallenensium  bezeichnet  ist,  so  dass 
eher  an  Engadin  =^  v.  Ignatina,  Eniatina  (vgl.  DD.  Heinrici  I.  n®  22, 
wonach  es  damals  unter  baierischen  Grafen  stand,  zu  denken  sein  möchte 

80* 


468  Kotizen. 

Wieder  andres  hat  Hrotroc  missverstanden,  so  maclit  er  c.  35  ans 
einer  Zusammenkunft  des  Diocesan-  (oder  nur  Gathedral-?)  Clerus 
eine  Biscliofssynode,  vielleicht  interpretirt  er  auch  zu  wülkürlich 
Embert  zum  Bruder  Gorbinians.  Das  Plus  der  zweiten  Becension  be- 
steht in  Vermehrung  und  Verbesserung  der  ViTundergeschichteD, 
darunter  die  beliebte  Zähmung  eines  Bären.  Der  dieser  dankenswerthen 
Publication  beigegebene  Commentar  erörtert  trefflich  alle  einschlägigen 
Funkte  und  berührt  schliesslich  noch  den  Umstand,  dass  die  bisher 
ebenfalls  dem  Arbeo  zugeschriebene  Vita  S.  Emmerami  entweder 
gleich£Edls  überarbeitet  oder  spätrer  Entstehung  sein  müsse.      E.y.0. 


Das  12.  Heft  der  Mittheilungen  aus  dem  Stadtar-chiy 
Yon  Köln,  hg.  von  E.  Höhlbaum  (Köln,  Du Mont-Schauberg^sche 
Buchh.  1887)  bringt  die  Fortsetzung  des  Inventars  des  Urkunden- 
archivs  der  Stadt  Köln  (1397 — 1400),  das  mit  den  durch  eine  Schen- 
kung des  Geheimraths  v.  Mevissen  zugewachsenen  Nachtrs^n  an 
6700  Nummern  umfasst,  einen  Bericht  von  L.  Eorth  über  das  im 
Auftrag  des  Erzbischofs  Siegfried  von  Köln  (1275  — 1297)  angelegte 
Copiar  mit  108  Begesten  von  theilweise  noch  ungedruckten  Urkunden 
von  1167  — 1295  (darunter  ein  Ineditum  König  Budolfis  von  1275 
Mai  19  Augsburg)  und  einen  Anhang  über  die  Gütererwerbungen  des 
Erzbischofs  Philipp  von  Heinsberg,  für  welche  das  Copiar  Siegfrieds 
gegenüber  dem  von  Ledebur,  Seibertz,  Lacomblet  veröffentlichten  Ver- 
zeichnis einen  viel  reichhaltigeren  Text  bietet,  und  einen  sehr  dankens- 
werthen Aufsatz  von  H.  Keussen:  Zwei  Kölner  Gesandtschaften  nach 
Bom  aus  dem  14.  Jahrh.;  sie  wurden  1398  und  1394  an  Bonifaz  IX. 
abgeordnet,  um  die  Lossprechung  Kölns  vom  Interdict  und  für  die 
Stadt  und  Universität  päpstliche  Privilegien  zu  erwirken.  In  den  Rech- 
nungen finden  sich  auch  die  sehr  beträchtlichen  Kosten  für  die  er- 
langten Bullen.  Hier  einige  dieser  Daten :  Pro  tribus  supplicationibuB 
concipiendis  et  formandis  6  duc. ;  pro  minutis  dictarum  supplieationum 
12  duc;  pro  trium  bullarum  et  duplicatarum  scriptura  6  duc;  pro 
expeditione  dictarum  bullarum  et  duplicatarum  1130  duc;  dominis  de 
registro  20  duc ;  pro  rotulo  civitatis  conficiendo  et  postea  eodem  cor- 
rigendo  20  duc;  pro  scriptura  rotuli  2  duc;  pro  minutis  rotuli  con- 
cipiendis 45  duc;  pro  minutarum  dictarum  correctione  et  emendatione 
20  duc;  pro  scriptura  bullarum  17  duc;  procuratori  et  sollicitatori 
dictarum  litterarum  20  duc;  bullatoribus  15  duc;  dominis  de  registro 
20  duc ;  pro  iuribus  camere  et  officialibus  cancellarie  litterarum  rotuli 
et  aliarum  1050  duc;  dazu  kamen  Geschenke  an  den  Bischof  von.  Aix, 
cui  papa  facta  civitatis  commisit,  dessen  Secretär  und  Gesinde.     Dem 


Notizen.  499 

zweiten  Gesandten  allein  wurde  eine  Summe  von  4000  Ducaten  an- 
gewiesen und  von  ihm  auch  bis  auf  einen  geringen  Best  Ton  204  Dua 
verausgabi  —  Heft  13  und  14  bringen  ausser  den  Fortsetzungen  der, 
Begasten  aus  den  stadtkolnischen  Copienbüchern  (YI  von  1427 — 30) 
und  des  Inventars  des  Urkundenarchivs  der  Stadt  Köln  seit  1397 
(II  von  1401 — 1410)  zwei  wichtige  Publicationen  über  die  Brüder- 
schaft des  gemeinsamen  Lebens :  Eorth  veröffentlicht  das  älteste  Gut- 
achten des  Abts  Arnold  Ton  Dickeninghe  von  1397  zu  Gunsten  der  anfangs 
viel  angefochtenen  Genossenschaft  und  die  Privilegien  des  Kölner  Erz- 
bischofs von  1417,  1422,  Keussen  den  Process  gegen  den  Domini- 
kaner Matthäus  Grabow,  einen  fanatischen  Gegner  derselben,  der  mit 
dessen  Verurtheilung  endete.  In  Heft  13  publicirt  Höhlbaum  eine 
Präsenzliste  des  Fürsten-  und  Städtetages  zu  Frankfurt  im  Mai  1397, 
in  Heft  14  die  umfangreiche,  das  Verhältnis  Eölus  zu  König  Buprecht 
betreffende  Correspondenz,  eine  werfhyolle  Ergänzung  der  «Deutschen 
Beichstagsakten*.  Aus  den  kleineren  Artikeln  heben  wir  den  Bericht 
Yon  Korth  über  die  älteste  deutsche  Uebersetzung  der  » Imitatio  Christi  • 
(die  Hs:  jetzt  im  Kölner  Archiv)  und  die  Denkschrift  von  Loersch 
über  den  geschichtlichen  Atlas  der  Bheinprovinz  hervor,  dessen  Heraus- 
gabe die  Gesellschaft  für  Bheinische  Geschichtskunde  nunmehr  be- 
schlossen hai 

In  dem  Aufsatz  Forschungen  zur  westfälischen  Ge- 
schichte in  römischen  Archiven  und  Bibliotheken  (Zeit- 
8chr.  fQr  Gesch.  und  Alterthumskunde  Westfalens,  45.  Bd.)  erstattet 
H.  Finke  eingehenden  Bericht  über  das  Ergebnis  seiner  Arbeiten  in 
Born,  das  einen  ansehnlichon  Zuwachs  neuen  Materials  aus  dem  13. 
bis  16.  Jahrh.  ausweist,  und  über  4  westfölische  Handschriften  (da- 
von 3  in  der  vatikanischen  Bibliothek),  von  denen  eine  die  ältesten, 
geschichtlich  allerdings  unerheblichen  annalistischen  Aufzeichnungen 
aus  Paderborn,  eine  andere  neben  historischen  Notizen  des  11.  Jahrh. 
über  Altarweihen  den  ältesten,  bereits  bekannten  Bibliothekskatalog 
aas  Westfalen  enthält;  ausserdem  gibt  Finke  neue  Nachrichten  zur 
Geschichte  westfälischer  Geschichtschreiber  des  Mittelalters,  darunter 
Dietrichs  von  Niem,  mehrere  inhaltlich  nur  zu  dürftige  Briefe  des  be- 
rühmten Geschichtsforschers  Bischof  Ferdinand  von  Fürstenberg  und 
einen  Bericht  des  Bischofs  von  Münster  über  den  Zustand  seiner  Diö- 
cese  (1599).  —  Weitere  Ausbeute  hauptsächlich  fQr  die  Geschichte 
des  Erzbisthums  Salzburg  mit  manchem  Gewinn  für  die  anliegenden 
Gegenden  bietet  P.  W.  Hauthaler  unter  dem  Titel:  Aus  den 
Taticanischen  Begistern  (Arch.  f.  ösi  Gesch.  71,  211  —  296), 


470  Kotiien. 

eine  Aaswahl  von  Begesten  und  Urkunden  1208 — 1279  in  sorgsamer 
Bearbeitung.  

Vom  Journal  de  Jean  Le  Fevre,  eveque  de  Chartres  et 
chancelier  des  reis  de  Sicile  Louis  I  et  Louis  II  d'Anjou,  public  par 
H.  Moranville  (Paris,  A.  Picard,  1887)  liegt  die  erste  Lieferung 
vor,  welche  die  Zeit  von  Sept.  1381  bis  Sept.  1385  umfasst,  eine  nicht 
nur  für  die  Zeitgeschichte,  sondern  auch  för  das  Kauzleiwesen  be- 
deutsame Publication,  da  der  Kanzler  auch  jedes  Stück,  das  er  be- 
siegelt, verzeichnet.  —  Unter  dem  Titel  ßelations  du  Charles  VI 
avec  Allemagne  en  1400  veröffentlicht  Moranville  im  47.  Bd.  der 
Biblioth^ue  de  TlÖcole  des  chartes  aus  einer  Handschrift  der  National- 
bibliothek in  Paris  eine  Reihe  von  Briefen  des  französischen  Königs 
an  K.  Wenzel  und  die  deutschen  Fürsten,  zum  Theil  allerdings  nur 
Creditive  einer  Gesandtschaft,  welche  auf  die  Beziehungen  deutscher 
Fürsten  zu  Frankreich  und  die  gegen  Wenzel  sich  vorbereitenden  Er- 
eignisse neue  Streiflichter  werfen. 


Als  Festgabe  zur  Jubelfeier  der  Heidelberger  Universität  ver- 
öffentlichte das  Grossh.  General-Landesarchiv  in  Karlsruhe  und  die 
badische  historische  Commission  die  von  Dr.  v.  Weech  ver&sste 
Schrift  Üeber  die  Lehensbücher  der  Kurfürsten  und  Pfalz- 
grafen Friedrich  L  und  Ludwig  V.  (Karlsruhe  1886;  4»,  21  S.). 
Sie  bietet  eine  eingehende  und  sachkundige  Beschreibung  der  beiden 
in  Heidelberg  entstandenen  Lehensbticher,  welche  durch  ihre  pracht- 
volle Ausstattung  Kunstwerke  sind  und  durch  die  Aufnahme  einer 
grossen^  Zahl  adeliger  und  bürgerlicher  Wappen  filr  Heraldik  und 
Sphragistik  besondere  Bedeutung  gewinnen,  sowie  ein  vollständiges  Ver- 
zeichnis der  enthaltenen  Lehensreverse  und  Vasallen.  Als  Beilagen 
sind  zwei  Tafeln  mit  vorzüglich  in  Farben  ausgeführten  Wappen  und 
die  Reproduotion  eines  der  interessanten  Bilder  in  Lichtdruck,  die 
Eidesleistung  eines  Vasallen  vor  dem  Kurfürsten  Friedrich  I.  dar- 
stellend, beigegeben. 


Die  R.  Societä  Romana  di  Storia  patria  in  Rom  hat 
den  Beschluss  gefasst,  die  zur  mittelalterlichen  Geschichte  der  ewigen 
Stadt  in  näherer  Beziehung  stehenden  Quellen  herauszugeben.  Das 
vom  Präsidenten  Or.  Tomasini  und  dem  Berichterstatter  ügo  Bal- 
zani  im  Bulletino  delPIstituto  Storico  Italiano  Nr.  2  veröffentlichte 
Arbeitsprogramm  gibt  einen  kritischen  Ueberblick  über  den  Bestand 
der  Quellen  und  ihrer  Edition,  um  darzulegen,   bei  welchen  Quellen 


Notizen.  471 

und  nach  welcher  Richtung  sich  etwa  auch  eine  Neubearbeitong  als 
wünschenswerth  oder  geboten  erweise.  Zunächst  sind  zur  Pablication 
in  Aussicht  genommen:  Angelus  de  Tomulellis,  Quaedam  notabilia 
praeteritorum  et  modemorum  temporum  de  hiis  quae  Deo  iubente 
mundo  aociderint,  et  specialiter  partibus  Italiae  et  regni  Siciliae  (1342 
bis  1476);  Necrologi  della  proyincia  romana  (darunter  zwei  an  ge- 
schichtlichen, kansthistorischen  und  topographischen  Notizen  reiche 
Nekrologe«  das  eine  aus  S.  Maria  in  Transtevere  aus  dem  12.  Jahrb., 
jetzt  im  britischen  Museum,  das  andere  ein  vatikanisches  aus  dem 
14.  Jahrb.);  Documenti  Velitemi;  Documenti  Tiburtini;  Sebastiano 
Branca  de'Telini,  Diario  delle  cose  accadute  in  Boma  dall'anno  1495 
alPanno  1517.  Aus  den  noch  in  zweiter  Linie  geplanten  Publicationen 
werden  besonders  jene  der  Quellen  von  Farfa,  um  dessen  wichtige 
Geschichte  sich  die  Gesellschaft  bereits  durch  Veröffentlichung  des 
Begesto  di  Farfa  ein  grosses  Verdienst  erworben  hat,  Beachtung  be- 
anspruchen; zu  diesen  zahlen  noch  zwei  mit  dem  Begesto  yerwandte 
Arbeiten  Gregors  von  Catino,  der  Liber  largitorius  und  der  Liber 
notarius  sive  emphiteuticus. 


Die  Gommission  für  Eatalogisirung  der  durch  die  italienische  Be- 
gieruDg  von  Lord  Ashburnham  erworbenen  Handschriftensammlung 
(vgl.  Mittheil.  8,  116)  hat  die  Arbeit  in  die  bewährte  Hand  Gesare 
Paolis  gelegt.  Das  kürzlich  erschienene  erste  Heft  dieses  Katalogs: 
I  codici  Ashburnhamiani  della  B.  Biblioteca  Mediceo- 
Laurenziana  di  Firenze  (Boma,  1887;  8^  80  p.)  umiasst  in 
musterhafter  Beschreibung  53  Codices  des  Fonds  Libri  vom  9.  bis 
16.  Jahrb. 

Ein  wichtiges  Werk  bietet  B.  Cecchetti  in  der  Statist ica  delli 
atti  custoditi  neUa  Seaione  Notarile  delTArchivio  di 
StatoinVenezia  (Venezia  1886;  8<*,  619  p.),  einer  der  Publicationen 
des  Staatsarchivs  in  Venedig,  die  eine  bis  ins  einzelne  reichende  tabel- 
larische üebersicht  sämmtlioher  NotariatsprotocoUe  und  Acte  der  Stadt 
und  Provinz  Venedig  und  des  Königreichs  Candia  vom  11. — 19.  Jahrb. 
mit  einer  Bibliographie  des  Notariat aarchivs  in  Venedig,  Ergänzungen 
zur  Bibliografia  generale  degli  Archivi,  Namens-  und  Ortsregistern 
enthält.  Ausser  einer  Tafel  Schriftproben  aus  Notariatsacten  des  11, 
und  12*  Jahrh.  sind  23  Tafeln  beigegeben,  welche  für  die  8  Jahr- 
hunderte Abbildungen  von  Notariatszeichen  (tabellionati)  enthalten, 
die  umfassendste  Sammlung,  die  wir  besitzen. 


472  Notizen. 

Die  8.  Lieferung  ^er  Kaiserarkunden  in  Abbildungen, 
bearbeitet  Ton  S.  Herzberg-Fränkel,  bringt  in  sorgfältiger  Aus- 
wahl auf  19  Tafeln  Abbildungen  von  31  Stücken  aus  der  Zeit  von 
K.  Wil)ielm  bis  Heinrich  VII.  (1248  —  1312),  ausser  Diplomen  auch 
eine  Hofgerichtsurkunde  und  einen  Willebrief;  neben  der  regelmässigen 
Type  findet  auch  die  charakteristische  Ausnahme  Vertretung.  Von  ge- 
schichtlich interessanten  Urkunden  sind  hier  die  Ratification  des  Ver- 
trags E.  Rudolfs  mit  Papst  Nicolaus  111.  (Orig.  im  Vatikan.  Archiv, 
T.  10),  der  Friedensvertrag  zwischen  Rudolf  und  Ottokar  1276  Nov.  26 
(T.  11),  die  Belehnungsbriefe  der  Söhne  Rudolfs  mit  den  österreichi- 
schen Ländern  (T.  13,  15)  geboten.  Den  Erläuterungen  ist  eine  ge- 
drängte Specialdiplomatik  dieser  Periode  vorausgeschickt,  die,  wenn 
auch  ausser  Stande  ihren  Gegenstand  allseitig  zu  bearbeiten,  ein  bis- 
her fast  ganz  brach  gelegenes  Gebiet  der  Urkundenlehre  urbar  macht 
—  Die  9.  Lieferung  enthält  Diplome  Ottos  II.  und  IIL  (T.  1—12), 
darunter  die  berühmte  Urk.  Ottos  II.  für  seine  Gemahlin  Theophann 
in  Goldschrift  auf  Purpurpergament,  das  Seitenstück  zum  Privileg 
Ottos  T.  für  die  römische  Kirche  (T.  2),  ein  Diplom  Heinrichs  II. 
(T.  13)  und  die  von  (Jrauert  bearbeiteten  Urkunden  Ludwigs  des  Baiem 
(T.  14  —  24),  deren  diplomatische  Entwicklung  sich  als  Mittelglied 
zwischen  der  von  Herzberg -Fränkel  behandelten  älteren  und  der  von 
Lindner  klargelegten  jüngeren  Periode  darstellt  und  damit  die  Unter- 
suchung wesentlich  vereinfacht.  Auch  hier  sind  alle  ürkundenarten 
in  meisst  noch  unbekannten  Stücken  vertreten;  das  geschichtlich  be- 
deutsamste Stück  ist  ein  Originalbrief  an  Papst  Benedict  XII.  von 
1385  (T.  23i>). 

Die  in  unserer  Zeitschrift  veröffentlichten  « Studien  zur  ältesten 
und  älteren  Geschichte  der  Habsburger  und  ihrer  Besitzuni^en  ,  vor 
allem  im  Elsass*  von  A.  Schulte  sind  unter  dem  Titel:  Geschichte 
der  Habsburger  in  den  ersten  drei  Jahrhunderten*  auch 
in  ergänzter  Sonderausgabe  (Innsbruck,  Wagner,  1887;  8<^,  152  S. 
mit  Karte)  erschienen.  Eine  anerkennende  Besprechung  bringt  die 
Münchener  Allgemeine  Zeitung  vom  6.  Juli  1888  Nr.  186  BeiL 

Von  den  bereits  in  Mitth.  8,  119  erwähnten  Documenti  per 
la  storia  ecclesiastica  e  civile  di  Boma  sind  jetzt  die  letzten 
Nummern  (23 — 35)  erschienen ;  dazu  Note  giuridiche,  storiche  e  topo- 
grafiche.  Letztere  beginnen  mit  einem  von  J.  Alibrandi  gelieferten 
Conmientar  zudem  n^  4  veröffentlichten  Libellus  querulus  monachorum 
mon.  8.  Mariae  in  Gr]rptaferrata  vom  J.  1140,  an  welchem  in  über- 
zeugender Weise  nachgewiesen  vrird,  dass  das  Justinianische   'Becht 


Nofizpn.  473 

damals  in  Rom  noch  in  voller  Geltung  und  woM  bekannt  war.  Es 
folgen  Erläuterungen  Yon  H.  Tomasetti  zu  acht,  von  C.  Calisse  zu  drei 
and  von  B.  Ambrosi  de  Magistris  zu  sechs  Urkunden.  —  Die  Acca- 
demia  di  conferenze  storiche-giuridiche  hat  sich  durch  diese  Veröffent- 
lichung ein  um  so  grösseres  Verdienst  erworben,  da  sie  auf  ihre 
Kosten  auch  vier  Facsimiles  (Lichtdruck  aus  dem  Atelier  von  Martelli, 
nämlich  von  den  Urkunden  n^  5,  8,  21,  22)  hat  beifftgen  lassen. 


Die  papstliche  Academie  der  Conferenze  storico-giuridiche 
hat  au<«ser  ihren  regelmässigen  Publicationen  fStudi  e  documenti)  an- 
lasslich des  ftlnfzigjährigen  Priesteijubiläums  des  Papstes  einen  eigenen 
Band  veröffentlicht  Er  ftihrt  den  Titel:  Documenti  inediti  tratti 
dal  Regestrum  recognitionum  et  iuramentorum  fideli- 
tatis  civitatnm  sub  Innocentio  VI.  und  enthält  einen  Theil 
jener  Documenta  welche  ihre  Entstehung  der  vom  bekannten  Gardi- 
nallegaten  Egidius  Albornoz  unternommenen  Wiedereroberung  des 
Kirchenstaates  (1355  — 1357)  verdanken.  Der  Cardinal  legte  dem 
Papste  über  die  Erfolge  seines  blutigen  J'eldzuges  Rechnung,  indem 
er  die  verschiedenartigen  ünterwerfungsacte  und  TreuschwHre  der  von 
ihm  unter  den  Gehorsam  der  Kirche  zurückgeführten  Städte  und 
Schlösser  in  einem  prachtvollen  Pergamentband  von  434  Blättern  zu- 
sammenschreiben liess.  Schon  Theiner  hat  in  seinem  Urkundenbuch 
des  Kirchenstaates  diesem  im  vaticanischen  Archiv  aufbewahrten  Codex 
eine  Reihe  von  Urkunden  entnommen,  die  Academia  delle  conferenze 
storico-gixuidiche  fügt  ausser  dem  Inhaltsverzeichnis  des  ganzen  Bandes 
die  wichtigeren  der  von  Theiner  übergangenen  Documente  bei  und 
eröffnet  so  eine  beachtenswerthe  Quelle  für  die  Geschichte  der  be- 
treffenden Städte.  Da  der  Cardinal  an  manchen  Orten  der  Kirche 
von  allen  (erwachsenen)  Einwohnern  namentlich  Treue  schwören  liess 
und  die  schreibseligen  Notare  sämmtliche  Namen  verzeichneten,  dürfte 
in  den  betreffenden  I^len  die  Einwohnerzahl  sehr  sicher  zu  con- 
statiren  sein.  Beigegeben  sind  ausser  zwei  chromolithographischen 
Reproductionen  von  Miniaturen  das  aus  dem  Atelier  Martelli  hervor- 
gegangene sehr  gelungene  heliotypische  Facsimile  der  ersten  Seite  der 
Handschrift.  -   E.  v.  0. 


Literatur. 

K.  Müllenhoff,  Deutsche'  Alterthumskunde.  Zweiter 
Band,  mit  vier  Kurten  von  H.  Kiepert.  Berliu,  Weidmann' sehe  Buch- 
handlung, 1887. 

Ao8  diesem  naohgelasaenen  Bande  der  MüllenhoflTschen  Alterthums- 
kunde ist  xu  ersehen,  was  wir  von  derselben  noch  zu  erwarten  haben,  ein- 
mal durch  die  Vorrede  des  Herausgebers  M,  Roediger,  dann  durch  den  In- 
halt des  Bandes  selbst. 

Das  Werk  liegt  seit  dem  J.  1871  in  allem  wesentlichen  vollendet  vor, 
so  dass  die  Bemerkungen  gegen  Boesler  (S.  266),  gegen  Büchmann  (S.  96) 
oder  über  die  Jordanes-Ausgabe  von  Mommsen  als  spätere  Zusätze  erscheinen, 
andererseits  aber  die  Fortschritte,  welche  die  einschlägigen  Forschnngö- 
gebiete  seit  jener  Zeit  gemacht  haben,  nicht  berücksichtigt  sind ;  auch  das 
nicht,  was  x.  B.  im  letzten  Lebensjahre  MüUenhoifd  erschienen  ist:  die 
zweite  Auflage  des  Monumentum  Ancyranum  von  Mommsen  (1883),  die 
Abhandlungen  Mommsens  über  die  helvetischen  Verhältnisse  (»Schweizer 
Nacbstudien*  in  »  Hermes  *  XVI,  Jahrg.  1881)  und  über  die  Organisation  der 
Kelten  in  Eleimisien  (»Hermes*  XIX,  Jahrg.  1884,  wo  die  frühere  Lite- 
ratur, die  hätte  benutzt  werden  sollen,  verzeichnet  ist).  Der  Herausgeber 
hat  mit  zu  weit  gehender  Pietät  gar  keine  Aenderungen  vorgenommen, 
wenn  es  auch  leicht  geschehen  konnte,  z.  B.  S.  285  bei  einer  Stelle  des 
Monumentum  Ancyranum,  die  seit  Humanns  Expedition  nicht  mehr  zweifel- 
haft ist 

Was  den  Inhalt  des  Bandes  angeht,  so  ist  vor  allem  von  Interesse,  fest- 
zustellen, dass  Mommsen  und  Müllenhoff  in  der  Auffassung  der  germani- 
schen Verhältnisse  eigene  Wege  gehen  und  dass  ihre  Ansichten  in  wesent- 
lichen Punkten  sich  unterscheiden. 

Mommsen  hat  im  fünften  Bande  der  »Römischen  Geschichte*  auch  Ger- 
manien und  die  Germanen  behandelt,  ohne  MüUenhoffs  in  zahlreichen  Ab- 
handlungen niedergelegte  Vorarbeiten  zur  Alterthumskunde  zu  berück- 
sichtigen; zum  Theil  auch  in  solchen  Fällen,  wo  eine  Bücksichtnahme  auf 
die  Germanisten,  z.  B.  bei  Feststellung  der  Namenschreibung  (Marcomani  oder 
Marcomanni,  Segimer  oder  Sigimer,  Idisiaviso  stett  Idisteviso  oder  gar  Idi- 
stevisus  u.  dgl.  m.)  ohne  Zweifel  am  Platze  wäre.  Man  vgl.  darüber  die  ein- 
gehende und  belehrende  Recension  von  Kossinna  in  der  Zeitschr.  f.  deutsches 
Alterth.  N.  F.  XIX  S.  193—210.   Ueber  die  Entstehung  der  Germania  des 


lateratar.  475 

Taßitus  hat  Mommsen  in-  einer  akademischen  Pestrede  vom  21.  Jan.  1886 
sich  auch  ganz  anders  geäussert,  als  Müllenhofif  S.  288;  ebenso  bezüglich 
mimoher  Einzelheiten,  die  in  der  letzterschienenen  Abhandlung  Müllenhoflfs 
über  den  südöstlichen  Winkel  des  alten  Germaniens  enthalten  sind;  Müllen- 
hoff  selbst  hat  in  einem  GesprÄche  mit  W.  Scherer  »die  Resultate  der  Ab- 
handlung in  einem  Hauptpunkte  zurückgenommen « ;  in  welchem,  dies  ver- 
sucht 0.  Pniower,  ein  zweiter  Amanuensis  bei  der  Herausgabe,  S.  835  f.  an- 
hangsweise darzuthun. 

Im  Mittelpunkte  des  Bandes  steht  der  jOimbem-  und  Teutonenkrieg, 
üeber  die  beiden  Yölkeroonglomerate,  welche  unter  den  genannten  Namen 
auftraten,  wird  eingebend  gehandelt,  ebenso  über  den  Hauptbericht^rstatter 
des  Wanderzuges,  Posidonius  von  Apamea.  Den  Namen  der  Cimbem  hält 
der  Vf.  für  einen  Sammelnamen  und,  was  in  der  Augustischen  Zeit,  speciell 
von  Augustus  selbst  im  Monumentum  Ancyranum,  über  eine  Völkerschaft 
dieses  Namens  in  Jütland  erzählt  wird  (»parva  nunc  oivitae,  sed  gloria 
ingens'  sagt  Tacitus),  stellt  Müllenhofif  als  ofßciellen  Schwindel  bin,  wie 
er  dem  Augustischen  Eegimente  wohl  zuzutrauen  sei:  eine  Völkerschaft 
der  Cimbem,  die  Ueberbleibsel  der  einstigen  Auszügler,  habe  es  allem  An- 
schein nach  nie  gegeben.  —  Eine  Ansicht,  über  die  Mommsen  stillschweigend 
hinweggeht,  obwohl  sie  von  Müllenhoff  schon  in  der  Abhandlung  über  die 
Weltkarte  des  Augustus  geäussert  worden  war. 

In  den  geographischen  Auseinandersetzungen  über  Mola,  Ptolemaeus 
(resp.  Marinus  von  Tyrus),  über  die  Wanderungen  der  Kelten,  über  die 
AlpenpHsse  zeigt  Müllenhoff  sich  neuerdings  als  Meister  auf  dem  Gebiete 
der  alten  Geographie.  Zu  den  Auseinandersetzungen  über  die  Beigen  und 
andere  >  halbgermaniscbe  *  Stämme  am  linken  Ufer  des  Rheins  vgl.  Momm- 
sens  abweichende  Ansichten,  z.  B.  in  »Hermes*  XIX  S«  218. 

Während  das  »vierte  Buch«  des  Werkes  über  »Kelten  und  Germanen« 
handelt,  ist  das  vorausgehende  »dritte  Buch«  den  »Nord- und  Ostnachbam 
der  Gtermanen«  gewidmet;  also  namentlich  den  Aestii,  Veneti  (Slaven), 
Fenni  (Finnen).  Auch  in  diesen  Abschnitten  treten  die  Vorzüge  der  MüUen- 
hofiTschen  Arbeitsweise,  die  Vereinigung  philologischer,  historischer,  geo- 
graphischer Kenntnisse,  besonders  hervor;  die  Untersuchung  über  die  Ur- 
sitze  der  Germanen  und  der  Slaven  führte  zum  Besultate,  dass  erstere 
zwischen  Weichsel  und  Oder,  letztere  am  Dniepr  zu  suchen  seien. 

Unter  den  »Anhängen«  ist  besonders  erwünscht  der  Wiederabdruck 
der  glänzenden  Abhandlung  über  Donau,  Donavü,  Dunaj,  die  1876  zugleich 
in  der  Zeitschr.  f.  deutsches  Alterthum  und  im  »Sla vischen  Archiv«  er- 
schienen war.  Dieselben  enthalten  femer  (gegenwärtig  nichts  mehr  Neues 
bietende)  Auseinandersetzungen  über  die  »Slaven  vor  527«,  die  (gegen 
Schafarik  u.  A.)  dahin  abzielen,  dass  Ansiedlungen  von  Slaven  auf  der 
Hämushalbinsel  in  der  ersten  Hälfte  des  6.  Jahrb.  nicht  nachweisbar  sind. 
Hiezu  hat  0.  Pniower  die  Zeugnisse  über  das  Auftreten  der  Slaven  von 
527 — 559  zusammengestellt,  die  man  auch  anderswo  finden  würde.  —  Zu 
bedauern  ist,  dass  die  Arbeiten  W.  Tomascbek's  nicht  benutzt  sind.  Nur 
aus  den  Bandbemerkungen,  die  Boediger  abdrucken  lässt,  kann  man  ent- 
nehmen, dass  Müllenhoff  nachträglich  von  einzelnen  derselben  Notiz  nahm 
und  bei  der  endgiltigen  Ausarbeitung  wohl  davon  Gebrauch  gemacht  hätte. 
—  WerthvoUe  Beiträge  enthält  der  Band  zur  Ortsnamenforschung.  S,  207  —236 


476  Literatur. 

sind  die  Ȋltesten  Grenzen  der  Germanen  nach  den  Flnsanamen*  behandelt: 
die  norddeutschen  Flüsse,  Weichsel,  Pregel,  Oder,  Elbe  und  Nebenflüsse; 
Orte-  und  Flossnamen  anf  apa  afa  affa  im  nordwestlichen  Deutschland  be- 
zeichnen die  Grenze  zwischen  Germanen  und  Kelten.  Eine  methodische 
Lösung  der  Frage,  meint  der  Verf.,  könne  nur  Jener  in  Angriff  nehmen, 
»der  für  keltische  und  deutsche  Nameaforschung  gleich  vorbereitet  nach 
beiden  Seiten  hin  gleiche  Gerechtigkeit  zu  üben  bereit  und  bef&higt  ist 
und  nicht  mit  der  blossen  Möglichkeit  der  Deutung  aus  dem  Keltischen 
sich  begnügt.«  Bis  auf  Weiteres  sei  daran  festzuhalten,  »dass  der  Harz,  die 
Thüringer  und  die  weiter  ostwärts  streichenden  Höhen  einst  den  Urwald- 
gürtel  bildeten,  der  die  Germanen  von  den  Kelten  schied,  so  dass  sie  nur 
nordwärts  in  der  Ebene  zusammentrafen*.  —  S.  37  2  f.  ist  ein  Excurs  über 
»Brandenburg  und  Wien*  aufgenommen,  mit  Bemerkungen  in  Bezug  auf 
Ortsnamen  in  Böhmen  und  den  Erzherzogthümem,  die  mancherlei  Interesse 
bieten.  »Dass  die  in  Böhmen  einrückenden  Slaven  dort  noch  Germanen 
veröden,  wäre  immerhin  bewiesen,  wenn  ihr  Wlatawa  (Moldau)  aus  Walth- 
ahva  (Waldaha)  umgebildet  ward,  wie  wiederum  Wlatawa  in  Fuldaha  von 
den  fuldisoben  Mönchen  (Mon.  G^rm.  SS.  1,  385).  Die  Eger,  bei  den  Böhmen 
eigentlich  Cheb,  bewahrte  ihren  alten,  wahrscheinlich  sogar  schon  Yor- 
germanischen  Namen,  wohl  weil  die  Umgegend  der  Stadt  Eger  niemals 
»lavisch  ward.  Dass  auch  das  Donauthal  von  der  Enns  abwärts  bis  nach 
Wien,  nachdem  es  einmal  eine  germanische  Bevölkerung  erhalten  hatte, 
diese  niemals  wieder  verloren  hat,  lehrt  ein  aufmerksamer  Blick  auf  die 
Landkarte.*  Namen  wie  Erlaf  (aus  Arelape),  Treisam  (Trigisamus),  Kaum- 
berg, Cumeoberg  für  mons  (üomagenus,  (üomagena  (worüber  jedoch  Büdingers 
Abhandlung  über  Eugipius  nachzusehen  wäre),  Wien,  mhd.  Wiene,  für 
Vindobona  oder  Yindomöna,  -mäna,  -mlna  usw.  beweisen,  dass  sie  nur  ein- 
mal ihre  deutsche  Gestalt  in  deutschem  Munde  bekommen  und  dann  be- 
halten haben,  ohne  irgend  welche  Störung  von  slavischer  oder  gar  avarischer 
Seite.*  —  VielÜAch  befindet  sich  Müllenhoff  bei  derartigen  Auseinander- 
setzangen ebenso  im  Einklang  mit  Zeusis,  wie  in  Widerspruch  mit  Scha- 
farik;  die  Yortrefflichkeit  von  Zeuss*  seiner  Zeit  bahnbrechendem  Werke 
wird  rückhaltlos  anerkannt 

Beigegeben  sind  dem  vorliegenden  Bande  ein  von  Pniower  angefertigtes 
Register  und  vier  sauber  gearbeitete  Karten  von  H.  Kiepert.  Letztere 
stellen  dar:  1.  Kelten  und  Germanen  im  4.  bis  1.  Jahrh.  v.  Chr.  Hiezu 
Nebenkurte:  Keltische  Namen  östlich  der  Weser.  2.  Germanen,  Aisten  und 
Siaven  im  1.  bis  2.  Jahrh.  v.  Chr.  3.  Finnen  und  Germanen  in  Scandi- 
navien.  4.  Ptolemaeische  Karte  von  Gross-Germanien  und  Sarmatien  (nach 
dem  berichtigten  Texte  der  MülIer*sohen  Ausgabe,  Paris  188S). 

Zu  wünschen  wäre,  dass  der  wichtige  dritte  Band  der  Alterthums- 
kunde,  der  über  die  Germania  des  Tacitus  handeln  soll,  möglichst  bald 
nachfolgen  möchte.  Manches  wird  zwar  auch  in  diesem  durch  die  auf 
anderen  Wegen  fortschreitende  Forschung  überholt  sein;  doch  behalten 
MüUenhoflfs  Ansichten  trotzdem  ihren  Werth. 

Prag.  J.  Jung. 


titexfttax.  477 

Dr.  Julius  Wiesner,  o.  5.  üniyerBitatsprofessor  und  Direotor 
des  pflanzenphysiologischen  Instituts  an  der  Wiener  Universität,  Die 
mikroskopische  Untersuchung  des  Papiers  mit  beson- 
derer Berücksichtigung  der  ältesten  orientalischen  und 
euiopäischen  Papiere.  Mit  13  Holzschnitten  und  1  Lichtdruck. 
Wien,  k.  k.  Hof-  und  Staatsdruckerei,  1887.  4«,  82  S.  (SonderaMhruck 
aus  den  «Mittheilungen  aus  der  Sammlung  der  Papyrus  Erzherzog 
Rainer«,  Bd.  II,  HL) 

Dr.  Josef  Karabacek,  o.  5.  Prof.  der  Geschichte  des  Orients 
und  ihrer  Hilfswissenschaften  an  der  Univ.  Wien,  Das  arabische 
Papier,  eine  historisch -antiquarische  Untersuchung.  Mit  1  Licht- 
drucktafel und  2  Textabbildungen.  Wien,  k.  k.  Hof-  und  Staats- 
druckerei, 1887.  4^  92  8.  (Sonderabdr.  aus  demselben  Werke,  Bd.  II,  HL) 
Prof.  J.  Karabacek,  Neue  Quellen  zur  Pap ie  rgeschichte. 
Mit  1  Lichtdrucktafel  und  4  Textbildem.  Mittheilungen  aus  der  Samm- 
lung der  Papyrus  Erzherzog  Rainer  Bd.  IV  (1888),  S.  75—122. 

Wer  Gelegenheit  hatte  sich  eingehender  mit  der  Papierfrage  zu  be- 
schäftigen, weiss,  wie  hier  alles  auf  schwankem  Boden  stand,  die  Frage 
nach  dem  zur  Fabrikation  verwendeten  Material  nicht  minder,  wie  die 
älteste  und  ältere  Oesohichte  des  Papiers  selbst.  »Das  Papier*,  bemerkt 
Wattenbach  in  der  Zusammenstellung  der  bisherigen  Ergebnisse  der  Für- 
sohnng  (Das  Schriftwesen  im  Mittelalter  2.  A.  114),  »hüllt  seinen  Ursprung 
in  dichtes  Dunkel,  welches  wohl  nie  völlig  gelichtet  werden  wird.  Die 
Streitfrage  über  die  Zeit  der  Erfindung  und  das  erste  Vorkommen  des 
Baumwollenpapiers  und  des  Linnenpapiers  sind  mit  einer  Heftigkeit  und 
einem  Aufwand  von  Cklehrsamkeit  erörtert  worden,  die  zu  der  Wichtigkeit 
des  Gegenstandes  in  keinem  Verhältnisse  stehen,  zumal  da  man  in  iiüherer 
Zeit  kein  sicheres  Hilfsmittel  besass,  um  die  Faser  der  Baumwolle  und  des 
Leins  zu  unterscheiden.  Entgegengesetzte  Behauptungen  standen  sich  schroff 
gegenüber,  ohne  dass  eine  endgültige  Entscheidung  möglich  war.  Jetzt 
unterscheidet  man  mit  voller  Sicherheit  durch  das  Mikroskop  die  runde 
gleichmässige  Flachszelle  von  der  bandartigen  glatten  Zelle  der  Baumwolle.  * 
Wattenbach  verweist  auf  die  akademische  Abhandlung  Beisseks  über  das 
Fasergewebe  des  Leins  und  Schleidens  Leben  der  Pflanzen.  »Aber  der  Eifer  für 
den  Gegenstand  ist  so  geschwunden,  dass  die  einst  mit  so  grosser  Hef- 
tigkeit bestrittenen  Objekte  noch  nicht  von  neuem  untersucht  sind.*  Nach 
der  bisher  geltenden  Lehrmeinung  soll  die  Bereitung  des  Papiers  aus 
Baumwolle  von  den  Chinesen  erfunden  und  nach  der  Eroberung  von  Sa- 
markand  (704)  den  Arabern  bekannt  geworden,  von  diesen  im  11.  Jahr- 
hundert den  Mauren  in  Spanien,  dann  nach  Italien  vermittelt  worden 
sein.  Erst  vom  18.  Jahrhundert  an  begannen  gesicherte  historische  Nach- 
richten über  die  Papierlabrikation  in  Italien,  ihr  Fortschreiten  nach  dem 
Norden,  ihre  Einbürgerung  im  folgenden  Jahrhundert  in  Deutschland  und 
im  westlichen  Europa.  Auch  die  Angaben  über  die  ältesten  uns  erhaltenen 
Papiere  schwankten  vielfach.    Man  kannte  die  eine  und  andere  Nachricht 


478  literatar. 

aas  arabibehen  G^schiehtschreiWn,  aber  es  waren  nur  vereinzelte  Brach- 
stücke and  kein  Orientalist  von  Fach  hatte  sich  noch  mit  dieser  Sache  be- 
fasst;  man  wasste,  dass  die  Araber  sich  schon  sehr  früh  des  Papiers 
bedienten,  doch  die  ältesten  Belege,  die  Gardthausen  (Griechische  Paläo- 
graphie  49)  anzulohren  in  der  Lage  ist,  waren  zwei  Leidener  Handschriften 
aas  den  Jahren  866,  993  und  eine  Leipziger  von  990.  Die  frühesten 
grieoüachen  Papiercodices  datirte  man  in  das  Ende  des  11.  Jahrhanderts, 
iSachkandige  hatten  indes  gegen  diese  Zeitbestimmung  berechtigte  Bedenken. 
Koch  später  treten  europäische  Schriftstücke  auf  Papier  auf.  Es  ging  eine 
Sage  von  einer  süditalienischen  »Bombycin-Ürkunde*  von  1102,  die  bald 
auf  Pergament  erneuert  werden  musste,  von  einem  anderen  Diplom  König 
Kogers  von  1145,  aber  erst  mit  dem  Beginn  des  13.  Jahrhanderts  unter 
üViedrich  U.  war  der  Gebrauch  deb  Papiers  in  der  sioilischen  Kanzlei  er- 
wiesen. Das  früheste  Papierdocument  in  Deutschland  ist  eine  Urkunde 
liViedrichs  11.  für  das  steierische  Nonnenkloster  Göss  von  1228  im  Wiener 
Staatsarchiv,  die  einst  vielbesprochene  »Charta  Sihwandneriana^. 

Als  zweifellose  Thatsache  galt,  dass  das  älteste  Papier  nur  aus  roher 
Baumwolle  bereitet  wurde.  Gardthausen  etwa  spricht  fast  ausschliesslich 
nur  von  Bombjcinpi^ier  oder  auch  nur  Bombycin,  von  Bombycincodex  u.  ä. 
Von  der  Yerwenduug  der  rohen  Baumwolle  Hess  man,  gestützt  auf  eine 
Steile  in  einer  Schrift  des  Abts  Peter  von  Cluny,  des  letzten  Beschützer« 
Abälards,  die  Papierfabrikation  zur  Verwertung  baumwollener  und  dann 
in  Gegenden,  wo  Flachsbau  besonders  getrieben  wurde,  leinener  Lumpen 
tortschreiten.  Die  Erfindung  des  aus  Linnenhadern  erzeugten  Papiers  wurde 
tür  Europa  in  Anspruch  genommen,  die  Erfindung  der  Drahtform  von 
Keferstein  ins  12.  Jahrhundert  gesetzt.  Nur  nach  rein  empirischen  Merk- 
malen, wie  sie  schon  vor  mehr  als  einem  Jahrhundert  Meermann  aufge- 
stellt hatte,  unterschied  man  zwischen  Baumwollen-  und  Linnenpapier.  Der 
Unzuverlässlichkeit  dieser  Kennzeichen  gegenüber  war  es  noch  ein  Fort- 
schritt, dass  die  Unterscheidung  in  gemischte,  aus  Baumwolle  und  Lumpen 
erzeugte  Papiere  eingeschoben  wurde.  Die  geltende  Lehrmeinung  er- 
hielt auch  eine  naturwissenschaftliche  Stütze.  Zwei  italienische  Botaniker 
gaben  lö72  in  einem  von  Lupi  veranlassten  Gutachten  über  verschiedene 
Papiere  des  12. — 14.  Jahrhunderts  nach  mikroskopischer  Untersuchung  die 
Erklärung  ab:  »1  sottoscritti ...  possono  assicurare  di  non  aver  riscontrato  la 
bench^  minima  quantit^  di  fibro  di  lino,  costando  invece  tutte  di  solo 
cotone^  (Lupi  Manuale  di  paleogr.  46  N.).  Diese  behagliche  Sicherheit 
wurde  zuerst  durch  Briquet  in  Genf  zerstört,  der  in  einem  Artikel  des 
Journal  de  Gen^ve  vom  29.  Okt.  1884  »La  legende  paleographique  du 
papier  de  coton^  auf  Grundlage  mikroskopischer  Untersuchungen  den  Ge- 
brauch von  Baumwollenpapier  im  Mittelalter  in  Abrede  stellte  und  dessen 
Existenz  überhaupt  bezweifelte.  Der  Artikel  blieb  indes  nicht  ohne  Wider- 
spruch (vgl,  Mittheil,  des  Instituts  f.  öster.  Geschichtsf.  6,  459). 

Dies  war  der  Stand  der  Sache,  als  die  »Sammlung  der  Papyrus  Erz- 
herzog Rainer*,  jener  Schatz,  den  die  Liberalität  des  Erzherzogs  Eainer 
Oesterreich  rettete  und  der  auch  der  Paläographie  ungeahnte  Aufschlüsse 
bietet,  nicht  nur  einen  ausserordentlichen  Beichthum  alter  Papiere  — 
Karabaoek  citirt  in  der  zweiten  Abhandlung  S.  80  Papier  Nr.  17631  — 
sondern  auch  die  ältesten  uns  erhaltenen  Papiere,  die,   meist  datirt,   noch 


LHerator.  4?9 

in  die  letzten  Deoennien  des  2.  Jahrhunderts  deifHidschra(795 — 815  n.  Chr.) 
zurückreichen,  der  Forschung  zur  Verfögong  stellte.  Die  naturwissen- 
schaftliche Untersuchung  ühemahm  J.  Wiesner,  der,  wie  kaum  ein  anderer 
dazu  berufen,  schon  früher  als  Professor  an  der  technischen  Hochschule 
sich  eingehendst  mit  dem  Papier,  dessen  Material  und  Fabrikation,  be- 
schäftigt hatte;  die  auf  dem  Gebiet  der  mikroskopischen  Papieruntersuchung 
bahnbrechenden  Resultate  sind  in  dem  Werke  »Technische  Mikroskopie* 
(Wien  1867)  niedergelegt,  in  einem  anderen  Werke  »Die  Bohstofie  des 
Pflanzenreichs*  (Leipzig  1873)  ist  auch  die  Papierfaser  für  sich  besprochen. 
Schon  war  die  Untersuchung  jener  ägyptischen  Papiere  im  wesentlichen 
abgeschlossen  und  dae  Ergebnis  eben  der  Oefientlichkeit  übergeben  —  ich 
berichtete  darüber  Mittheil.  d.  Instituts  8,  114  —  als  Briquet  in  einer 
ausführlichen  Abhandlung  »Becherohes  sur  les  premiers  papiers  employ^s  en 
Ocoident  et  en  Orient  du  X^  au  XIY^  si^le*  (Eztr.  des  M^moires  de  la 
Sod^t^  nat  des  Antiquaires  de  France  t.  46,  Paris  1886)  seine  früher  auf- 
gestellten Sfttze  von  der  Niofatexistenz  eines  Baumwollenpapiers  wissen- 
schaftlich begründete  oder  vielmehr  zu  begründen  versuehte. 

Bs  kann  selbstverständlich  meine  Sache  nur  sein,  über  die  von  Wiesner 
gewonnenen  Ergebnisse  zu  berichten.  Sie  haben  die  volle  Anerkennung 
und  Zustimmung  der  Fachkresse  gefunden.  W.  führt  den  Nachweis, 
dass  die  von  den  früheren  Forschem,  Bauer,  Schieiden,  fieissek,  wie  auch 
die  von  der  neueren  Technologie  durch  dae  Mikroskop  festgestellten  Kenn- 
zeichen für  die  Papieruntersuchung  unzureichend  sind,  da  sie  zumeist  nur 
die  unverletzte  Bastzelle  im  Auge  hatten  und  die  durch  die  Papierfabri- 
kalion  bedingten  ZerstOrungserscheinungen  der  Fasern  nicht  genügend  in 
Beira«)ht  zogen.  An  dieser  Klippe  scheitern  auch  Briquets  Kriterien.  An 
der  Hand  der  von  Briquet  angegebenen  Kennzeichen  wird  man  zwar  im 
Stande  sein,  wohlerhaltene  Baumwoll-  von  wohlerhaltenen  Leinen^  und 
üanflasern  im  grossen  Ganzen  gut  zu  unterscheiden.  Etwas  zerstüekte, 
gerade  und  dabei  stark  verdickte  Baumwollfasem  aber  würden  auf  Grund 
dieser  K^inzeiohen  wahrscheinlich  für  Bastzellen  eridSrt  werden.  Wenn 
nun  aber  die  Baum  wo  11-  und  die  Leinenfasem  im  vermahlenen  oder  ge- 
stampften Zustande  vorliegen,  so  reichen  die  von  Briquet  angegebenen 
Kriterien  nioht  mehr  aus,  denn  dann  ergeben  sich  keine  duicbgreifenden 
Unterschiede  und  auch  mit  dem  polarisirten  Lichte  ist  dann  nichts  mizu- 
fangen  (S.  39).  Briquets  Beschreibung  der  Leinen-  und  Hanffiftser  erweist 
sich  mehrfach  als  unrichtig,  ebenso  wenig  wurde  von  ihm  eine  ernstliche 
Unterscheidung  beider  versucht,  wie  er  auch  zum  Vergleich  sich  stets  in- 
takter Baumwolle  bedient  haben  muss.  Diesen  als  unzulänglich  sich  dar- 
stellenden Merkmalen  gegenüber  entwickelt  W.  mit  Rücksicht  auf  die 
moderne  Papierfabrikation  die  wirklichen  Kennzeichen  der  Stroh-  und  Holz- 
faser, der  Bast&ser  dicotyler  Pflanzen  und  der  Baumwolle,  welche  die 
mikroskopische  Untersuchung  mit  Sicherheit  festzustellen  gestattet  Die 
grösste  Schwierigkeit  bietet  die  Unterscheidung  der  Hanf-  und  Flacb^asem. 
Eine  Beihe  von  Illustrationen  (in  Vergrösserung  von  800  —  400)  veran- 
schaulicht sie  auch  den  Laien. 

Nach  der  bisher  geltenden  Annahme  wurde  die  Leimung,  welche  daa 
Papier  beechreibbar  macht,  mit  Leim  vorgenommen  —  daher  auch  dar 
technische  Ausdruck  »Leimung*    *  erst   zu  Beginn  unseres  Jahrhunderts 


480  literator.; 

soll  an  die  Stelle  dieser  animalischen  Leimong  Harzleimang  getreten,  die 
Stftrkeleimung  erst  eine  Erfindung  unserer  Maschinenpapiertabrikation  sein. 
Bhquety  dem  das  Verdienst  zukommt,  auch  die  Leimung  in  den  Kreis 
»einer  Untersuchung  gezogen  zu  haben,  hut  für  die  von  ihm  geprüften 
Papiere  Traganth  (eine  Gummiart)  als  Leimungsmcfcterial  oonstatirt.  Das 
Leimungsmaterial  lässt  sich  durch  chemische  Beagentien  nachweisen,  thie- 
rischer  Leim  durch  das  Millonidohe  ßeagens  (saipetersaures  Quecksilber), 
Stärkeleimung  durch  eine  wässerige  Jodlösung,  welche  eine  violette  bis 
blaue  Färbung  hervorruft,  Traganth  durch  conoentrirte  Orcinlösung,  Harz 
durch  Schwefelsäure. 

Ausser  den  Eaijümer  und  Uschmüneiner  Papieren  der  Sammlung  Erz- 
herzog Bainer  stand  W.  eine  ausserordentlich  reiche  Menge  Von  Proben 
orientalischer  und  europäischer  Papiere  zu  Gebote,  die  in  ununterbrochener 
Beihenlolge  die  Zeit  vom  9.  Jahrhundert  bis  auf  die  Gegenwart  nm fassen, 
darunter  Proben  der  auch  von  Gardthausen  angeführten  Handschriften  von 
866  in  Leiden  und  von  990  in  Leipzig  oder  anderer  in  der  Papier  frage 
oft  genannter  Stücke  wie  der  Urkunde  J^iedriclu  IL  von  122S  (Faosimii« 
in  XaiserurL  in  Abbild.  VI,  18a)  und  des  Liber  plegiorum  in  Venedig,  der 
als  gemischtes  Papier  galt  Besonders  zahkeiche  Proben  aus  dem  13.  bis 
15.  Jahrhundert  hatten  durch  Vermittlung  Sickels  die  italienischen  Archive 
(Venedig,  Mantua,  Verona,  Turin,  Plorenz,  Sieua,  Bom,  Neapel)  beigesteuert, 
für  orientalische  Handschriften  namentlich  auch  Kopenhagen.  Delisle  sandte 
eine  CoUection  von  Proben  aus  Handschrilten  der  Nationalbibliöthek  in 
Paris,  welche  dadurch  an  Interesse  gewannen,  dass  Briquet  das  gleiche 
Material  tür  seine  Untersuchungen  benützt  hatte.  Mit  sehr  vielen  Stücken 
ist  auch  das  Wiener  Staatsarchiv  vertreten.  Die  italienischen  und  franzö- 
sischen Papierproben  sind  jetzt  aut  unserem  Institut  hinterlegt  W.  ver- 
fügte daher  wie  kein  Porscher  vor  ihm  über  ein  zeitlich  vrie  örtlich  ebenso 
reichhaltiges  als  verschiedenartiges  Untersuchungsmaterial,  das  seinen  Er- 
gebnissen allgemeine  Giltigkeit  sichert 

Und  diese  Ergebnisse  stellen  die  Papiei*frage  auf  eine  neue  Grundlage. 
Keines  dieser  Papiere,  die  Pa\jümer  und  die  anderen  orientalischen  Papiere 
ebensowenig  als  die  europäischen,  ist  aus  roher  Baumwolle,  sondern  sie 
sind  sämmtlich  aus  Hadern  gefertigt  Schon  die  ältesten  ägyptischen  Pa- 
piere sind  ganz  überwiegend  aus  Leinenhadern  erzeugt,  in  einzelnen  Fällen 
bleibt  es  zweifelhaft,  ob  das  Material  Leinen-  oder  Hantfaser  war.  In  den 
späteren  orientalischen  und  europäischen  Papieren  finden  sich  BaumwoU- 
fasem  nur  in  sehr  geringer,  meist  verschwindender  Anzahl,  es  wurden  also 
auch,  wenngleich  nur  nebenbei,  Baumwollhadem  verarbeitet.  Erst  in  unserm 
Jahrhundert  beginnt  die  Baumwolle  im  Papier  eine  grösoere  Bolle  zu  spielen. 
Seit  1772  fing  man  in  England  an  aus  roher  Baumwolle  Gewebe  zu  er- 
zeugen, und  seit  dieser  Zeit  erst  wurden  Baumwollhadem  ein  häufiger  ver- 
wendeter Bohstoff  für  Papiererzeugung.  Was  man  früher  auch  für  ein 
unterscheidendes  Kennzeichen  der  Papiersorten  hielt,  die  Länge  der  Fasern, 
ist  nur  durch  die  Verarbeitung  des  Bohmaterials  bedingt;  die  alten  lang* 
faserigen  Papiere,  wie  sie  bis  zum  14.  Jahrhundert  auftreten,  wurden  durch 
Stampfung,  die  kurzfaserigen  durch  Vermahlung  der  Hadern  erzeugt  Pikier 
aus  roher  Baumwolle  —  und  insoweit  hat  Briquet  trotz  der  unzureicbenden 
Beweisführung  das  Bichtige  getroffen  —  hat  es  nie  gegeben. 


Literatur.  481 

Ganz  neu  sind  die  Beanltate  bezüglich  der  Leimung.  Alle  alten  Pa- 
piere bis  zum  Ende  des  13.  Jahrhunderts  sind  mit  Stärkekleister  —  schon 
die  Faijümer  Papiere  mit  Weizenstärkekleister  —  geleimt.  Damit  ist  ein 
neuer  Beweis  für  den  Zusammenhang  der  europäischen  mit  der  arabischen 
Papierfabrikation  gewonnen.  Die  von  Briquet  entdeckte  Leimung  mitTraganth 
lässt  sich  nicht  nachweisen.  Die  Harxleimung,  combinirt  mit  Stärkeleimung, 
beginnt  erst  in  unserem  Jahrhundert  Um  die  Wende  des  13. — 14.  Jahr- 
hunderts YoUzieht  sich  in  den  europäiscben  Papieren  eine  Aenderung  der 
Leimung,  statt  der  Weizenstärke  wird  nunmehr  Thierleim  verwendet,  wäh- 
rend im  Orient  die  Stärkeleimung  sich  bis  Ende  des  15.  Jahrhunderts  hält. 
Unter  dem  yon  W.  untersuchten  Material  erlischt  die  Stärkeleimung  in  der 
Serie  der  Papiere  aus  Siena  mit  dem  Jahre  1298,  in  jener  aus  Venedig 
mit  1291,  in  der  aus  Florenz  zwischen  1293  — 1296,  aus  Verona  1303 
und  nur  Urkunden  des  Turiner  Archivs  von  1315  und  1323  weisen  dieselbe 
noch  auf;  sie  sind  offenbar  auf  älterem  Papier  geschrieben.  Durch  die  zu 
Ende  des  13.  Jahrhunderts  sich  vollziehende  Aenderung  der  Leimung  ist 
daher  ein  bestimmtes  Kriterium  gegeben,  das  selbst  für  die  Altersbestim- 
mung der  Schrift  dieser  Zeit  paläographischen  Werth  hat.  So  lässt  sich 
jetzt  mit  Sicherheit  sagen,  dass  eine  hebräische  Handschrift  der  Pariser 
Nationalbibliothek  (Fonds  h^br.  Nr.  175,  besprochen  von  Briquet  66  Nr.  65), 
welche  in  das  Jahr  1271  gesetzt  wird,  mindestens  ein  paar  Jahrzehnte 
später  föllt  oder  dass  eine  andere  Handschrift  desselben  Fonds  (Nr.  97), 
deren  Papierprobe  die  Aufschrift  trag  » ecrit  a  ?  XIII®  siöcle  *  frühestens 
nur  noch  dem  letzten  Decennium  dieses  Jahrhunderts  angehört,  da  beide 
Handschriften  bereits  mit  Thierleim  geleimt  sind. 

Auch  sonst  gibt  W.'s  Arbeit  noch  interessante  Daten.  Das  Baumbast- 
papier (charta  corticea)  einer  griechischen  Handschrift  der  Wiener  Hofbib- 
liothek entpuppt  sich,  wie  schon  Wattenbach  (Schriftwesen  89.  347)  ver- 
mutete, als  Papyrus  (S.  6),  eine  mikroskopische  Analyse  von  Mumienbinden 
ergibt  mit  voller  Bestimmtheit  nur  Leinenfasem  (S.  11),  die  chemische 
Beaction  auf  Papyrus  das  Vorhandensein  von  Stärkekleister,  der  zur  An- 
einanderleimung  der  aus  dem  Papyrusmark  geschnittenen  Streifen  diente 
(S.  24).  Damit  kommt  die  Naturwissenschaft  sogar  der  philologischen 
Auslegekunst  zu  Hilfe;  dem  von  den  Philologen  viel  herumgezerrten  Bericht 
des  Plinius  über  die  Bereitung  des  Papyrus  wird  nun  doch  der  Stärke- 
kleister zugestanden  werden  müssen  und  der  Papyras  nicht  mehr  auf  Lei- 
mung durch  Nilwasser  gesetzt  bleiben;  die  Interpretation  von  Birt  (Das 
antike  Buchwesen  281)  wird  vollauf  sichergestellt  Ein  eigenes  Capitel  ist 
der  >  Untersuchung  der  Tinte,  mit  welcher  die  Faijümer  Papiere  beschrieben 
aind%  gewidmet  (S.  61).  Auch  hier  erscheint  doppelte  Tinte,  eisenhaltige, 
die  im  wesentlichen  mit  unserer  Qalläpfeltinte  übereinstimmt,  und  kohlen- 
hältige,  die  ein  dem  Tusch  oder  einer  aus  Eienruss  bereiteten  Farbe  ähn- 
liches Produkt  gewesen  ist 

Was  Wiesner  auf  dem  Wege  naturwissenschaftlicher  Forschung  gewann, 
bat  Earabacek,  der,  wie  jeder,  der  die  kostbare  Sammlung  gesehen,  aner- 
kennt, nicht  blos  mit  Meisterhand  die  in  argem  Zustand  befindlichen  Stücke 
präparirte  und  musterhaft  ordnete,  sondern  auch  der  wissenschaftlichen 
Y^wertung  zuführte,  zugleich  geschichtlich  unter  Dach  und  Fach  gebracht. 
Seine  beiden  Arbeiten  liefern  die  historische  Bestätigung  der  von  Wiesner 
Mittheiltiiigen  IX.  81 


482  tilteratnr. 

gegebenen  Besultate.  Mit  den  arabischen  und  den  verwandten  orientaUachen 
Quellen  genau  vertraut,  auf  unbeachtetem,  zum  grossen  Theil  auf  bisher 
unbekanntem  Material  fussend,  erschliessen  sie  unserer  Kenntnis  erst  die 
ftlteste  Epoche  der  Geschichte  des  Papiers. 

E.  gibt  zunttchst  einen  üeberblick  über  den  Bestand  der  filteren  Pa- 
piere der  Sammlung,  deren  ältestes,  wie  erwähnt,  noch  in  die  letzten  Jahr- 
zehnte des  2.  Jahrhunderts  der  Hidschra  zurückreicht,  und  ihre  Daürungen. 
Eine  statistische  Gegenüberstellung  lehrt,   dass  der  Papyrus  in  Aegypten 
noch  im  9.  Jahrhundert  n.  Chr.  das  Feld  behauptete,  aber  schon  trat  von 
Osten   her  das  technisch  vollkommenere  Papier  in  immer  mächtigere  Con- 
currenz.   Um  die  Mitte  des  10.  Jahrhunderts  hat  es   den  alten  Beschreib- 
stoff bereits  ganz  verdrängt  —  der  letzte  datirte  Papyrus  trägt  das  J.  935  — 
und  jener  Zeitpunkt  bezeichnet  auch  das  Aufhören  der  ägyptischen  Papyros- 
fabrikation,  die  durch  mehr  als  ein  Jahrtausend  geblüht  und  einst  dem  litera- 
rischen und  geschäfblichen  Bedarf  der  antiken  Welt  das  Beschreibmaterial 
geliefert  hatte.     Den  Niedergang   der  Fabrikation  zeigt  auch   die   immer 
sinkende  Qualität  der  jüngsten  Papyri.  Während  im  Abendland  das  dauer- 
haftere und  überall  bereitbare  Pergament  den  importirten  theuem  Papyrus 
bald  beseitigte,   hielt  bekanntlich   die  päpstliche  Kanzlei  bis  ins  11.  Jahr- 
hundert, wenn  auch  nicht  mehr   ausschliesslich,   an   der  Verwendung  des 
Papyrus  fest;   die  jüngste  uns  erhaltene  Papyrusbulle  gehört  den  Jahren 
1020 — 1022  an,  nach  einem  späteren  Zeugnis  war  auch  noch  eine  Urkunde 
von  1057   auf  Papyrus   geschrieben  (Bresslau  in  Mittheil,  des  Instituts  9, 
27,  29).  Rom  bezog  seinen  Bedarf  aus  Aegypten,  auch  nachdem  das  Land  in  den 
Besitz  der  Ungläubigen  übergegangen  war,  und  musste  ihn  von  daher  be- 
ziehen, da  nur  dort  Papyrus  fabricirt  wurde  und  fabricirt  werden  konnte. 
Die   Papyrusfabrikation,    schon   unter  der   griechischen  Herrschaft  Staata- 
monopol,   wurde  nach  der  Eroberung  Aegyptens  von  den  Arabern  in  der 
alten  Weise  fortgeführt;  wie  früher  unter  dem  Oomes  largitionum  standen 
die   ärarischen  Fabriken  jetzt  unter  der  Leitung  des  Finanzdirektors  und 
wie  früher  der  Name  von  jenem,  so  wurde  jetzt  der  Name  von  diesem  dem 
Protokoll  der  Papyrusrolle  als  Marke  eingeschrieben.  Eine  Bulle  Johanns  Ylil. 
für  Toumus  von  876  (Jaffö  2.  ed  8052)  trägt  noch,  allerdings  verstümmelt, 
diese   arabische  Marke.     Selbst  Amari   vermochte   sie  nicht  vollständig  zu 
entziffern.    Das  reiche  Material  der  Sammlung  des  Erzherzogs  Bainer  bietet 
dieselbe  Marke  und  damit  den  Schlüssel  zu  ihrer  Lesung,  aber  auch  eine 
sichere  Zeitbestimmung.     Nach  einem  dieser  Documente   war  der  dort  ge- 
nannte Said  ihn  Abd  er-  rahmftn  888  Finanzdirektor  von  Aegypten,  wurde 
jedoch  schon  889  durch  einen  anderen  ersetzt.     Die  Papyrusrolle  war  also 
schon  mindestens  38  Jahre  alt,   als  sie  876  für  eine  päpstliche  Bulle  zur 
Verwendung  gelangte.     E.  schliesst  daraus,    dass  nach  dem  Aufhören  der 
Papyrusfabrikation   in  Aegypten   die   päpstliche  Kanzlei  ihren  Bedarf  aus 
älteren  Sendungen  und  den,  wie  aus  diesem  Beispiel  erhelle,  lange  aufge- 
stapelten Vorräten  bestritt.  Für  die  erste  Zeit  war  dies  zweifsllos  der  Fall. 
Ob  aber  die  Vorräte  trotz  ihrer  massigeren  Verwendung  für  ein  Jahrhundert 
ausreichten,  ist  doch  zweifelhaft.     Man  wird  zuletzt  noch  eine  andere  Be- 
zugsquelle gehabt  haben,  doch  wol  Sicilien,  dessen  Papyrusproduktion  un- 
mittelbar mit  dem  Niedergang  dieser  Industrie  in  Aegypten   rasamnen- 
hängt,  wenn  auch  von  einem  arabischen  Bohriftsteller  des  10.  Jahrhunderts 


literatar.  488 

berichtet  wird,  dass  in  Sidlien  von  Papyras  sehr  wenig  fCLr  den  Herrscher 
zu  Tüm&r  verarbeitet  werde.  Die  Schwierigkeit  oder  Unmöglichkeit  der 
Beschaffung,  kaum  so  sehr  die  Ungeeignetheit  des  leicht  zerstörbaren  Be- 
schreibstoffes für  Urkunden,  hat  endlich  auch  die  päpstliche  Kanzlei,  die 
Verkörperung  des  starren  C!onservatismus  in  allen  Aeusserlichkeiten,  ge- 
zwungen, den  hergebrachten  Papyrus  aufzugeben.  Bald  nach  dem  alten 
Beschreibstoff  fiel  endlich  auch  ganz  ihre  alte  Schrifb,  die  sich  bis  zur  Un- 
leserlichkeit  verzerrt  hatte.  Der  Ausdruck  »Tümftr*  (vom  griechischen 
t6|JLapiov»  lal  tomarium),  der  nach  einem  hier  mitgetheilten  arabischen  Be- 
stellbrief von  811  ein  Papyrusblatt  bedeutet,  gibt  K.  Anlass  zu  einer  sehr 
ansprechenden  Erklärung  eines  bisher  unerklärten  Ausdrucks  in  der  Nach- 
schrift der  deutsch^i  Bischöfe  zu  einem  Schreiben  der  Könige  Ludwig  d.  D. 
und  Lothar  II.  an  den  Papst  von  862  (Begesten  der  Karol.  1262);  die 
Bischöfe  entschuldigen  sich,  quod  non  iuxta  morem  antiquum  in  tuncardo 
conscripta  cernitur  [epistola],  sed  in  membranis;  tuncardo  ist  zweifelsohne 
aus  tumario  (tomario)  verderbt.  Andere  arabische  Bestellbriefe  aus  den 
Jahren  811  —  815  geben  auch  Aufschluss  über  die  damaligen  Preise  des 
Papyrus  in  Aegypten:  eine  Bolle  kostete  nach  heutigem  Geldwert  3.25  Fr., 
ein  Tumftr  von  etwa  2.41  Meter  Länge  54  Centimes. 

Die  Geschichte  des  Papiers  selbst  forderte  nach  vielen  Seiten  hin  erst 
kritische  Sichtung  der  darüber  vorhandenen  Berichte.  Dass  die  Chinesen 
die  Lehrmeister  in  der  Papierbereitung  gewesen,  vnrd  von  allen  überliefert. 
Aber  nicht  mit  der  Eroberung  Samarkands,  die  übrigens  nicht  704,  son- 
dern 712  erfolgte,  wurde  die  Papierbereitung  den  Arabern  bekannt,  dies 
geschah  später  nach  751.  Samarkand  ist  allerdings  der  Ausgangspunkt  der 
Papierfabrikation  im  Islam,  hier  wurde  sie  durch  chinesische  Kriegsgefangene 
betrieben  und  es  wurde  Papier  nach  chinesischer  Methode  aus  einer  Art 
Hanffaser  erzeugt.  Bald  eröffneten  sich  dem  Samarkander,  oder  wie  es  noch 
hiess,  Choräsäner  Papier  weite  Absatzgebiete,  die  Fabrikation  machte  den 
Fortschritt  zur  Verwertung  der  Hadern  als  Rohstoffes.  Die  Erfindung  des 
Hadernpapiers  fällt  also  dem  Orient,  wahrscheinlich  den  Persern,  welche 
die  Hauptmasse  der  Bevölkerung  Samarkands  bildeten,  nicht  den  Arabern 
zu.  Schon  im  9.  Jahrhundert  gab  es  verschiedene  Sorten,  das  Samarkander 
Sultan-  und  Seidenpapier  erfreute  sich  eines  grossen  Bufes.  Unter  Harun  ar- 
Baschid  wurde  die  Papierfabrikation  auch  nach  Bagdad  verpflanzt  und  hier 
794/5  die  erste  Fabrik  errichtet,  als  der  Wezir  statt  des  kostspieligen  und  zu 
Fälschungen  leichter  verwendbaren  Pergaments  das  Papier  in  den  Kanzleien 
einführte.  Basch  entstanden  überall  neue  Papierfabiiken,  in  Tihäma,  dem 
südwestlichen  Küstenstrich  Arabiens,  und  dessen  Hinterland  Jemen,  in 
Syrien,  wo  Damascus'die  vielgenannte  Charta  damascena  lieferte,  zu  Tiberias 
in  Palästina  und  Tripolis  an  der  phönikischen  Küste,  in  Persien,  spätestens 
seit  dem  10.  Jahrhundert  in  Aegypten,  dem  »Flachsland*,  das  gerade  in 
Leinweberei  vorzügliches  leistete  und  das  neben  sehr  feinen  Papieren  auch 
viel  an  gröberen  Sorten  produzirte,  so  dass  nach  einem  B^isebericht  aus 
der  Mitte  des  11.  Jahrhunderts  in  Kairo  »air  das,  was  sie  verkaufen,  ent- 
weder schon  in  Papier  enthalten  war  oder  eingewickelt  wurde*,  dann  in 
Nordaftika,  wo  in  Fös  zu  Ende  des  12.  Jahrhunderts  nicht  weniger  als 
400  Mahlsteine  im  Dienst  der  Papierfabrikation  standen,  in  Spanien ,  wo 
die  Stadt  Xativa,  jetzt  San  Felipe  in  Valencia  erst  1154  als  HauptsitK  der 

ZV 


484  literatur. 

Papiermanufactnr  genannt  wird,  obgleich  schon  der  grosse  Bibliothekakatalog 
des  Chalifen  El-Hakam  II.  (961—976)  auf  Papier  geschrieben  war. 

Als  Rohstoff  werden  in  den  arabischen  Quellen  die  Hanfpflanze  d.  i.  die 
ausgenützte  Hanffaser,  alte  Hanfstricke  und  Taue,  die  auch  jeizt  noch  zur 
Papierfabrikation  verwendet  werden,  aber  minder  feines  Zeug  als  das  Leinen- 
material geben,  erwfthnt,  nie  aber  Baumwolle,  da  diese  oben  nie  Verwen- 
dung fand.  Für  die  Entstehung  der  Fabel  vom  Baumwollenpapier ,  der 
Charta  bombycina  (de  bambace},  gibt  E.  eine  scharfsinnige  Erklärung :  der 
Name  geht  allem  Anschein  nach  auf  die  Stadt  Bombjce  (Bajiß&X'V],  arab. 
Mambidsch)  an  der  Strasse  von  Nordsyrien  nach  Mesopotamien,  5  Tagreisen 
von  Antiochia,  zurück,  die  durch  ihre  Textilartikel,  die  vestes  bombycinae, 
berühmt  war,  wie  ja  auch  das  Papier  nach  Damascus  als  Charta  damascena 
bezeichnet  wurde. 

Die  Papierfabriken  waren  wahrscheinlich,  wie  früher  die  des  Papyrus, 
ttrarische.  Die  Papiermühlen  waren  schon  den  Arabern  bekannt,  sind  also 
nicht,  wie  Keferstein  glaubte,  eine  deutsche  Erfindung.  Auch  die  Leimnng 
und  Füllung  mit  Weizenstäi'ke  wird  bereits  in  einer  Nachricht  des  10.  Jahr- 
hunderts erwähnt  Ebenso  kannten  die  Araber  schon  das  Schöpfen  des  fer- 
tigen Ganzzeuges  zu  Papierbogen;  die  Sammlung  Erzherzog  Bainer  besitzt 
gerippte  Papiere  aus  dem  10.  Jahrhundert,  deren  Bippung  in  den  vorzüg- 
lichen Lichtdruckbildem  (Nr.  1,  2  ein  Zahlungsauftrag  von  950  und  eine 
Kopfsteuerquittung  von  958)  ganz  deutlich  hervortritt.  Um  das  Papier  auf 
beiden  Seiten  beschreibbar  zu  machen,  wurden  zwei  Bogen  zusammenge- 
leimt. Das  Format,  anfangs  von  m&ssiger  Grösse  (etwa  32  cm.  Länge, 
24  cm.  Breite),  wurde  später  als  »vollkommenes  Tümftr-Papier*  bedeutend 
vergrössert  (73:86  cm.)  und  fährte  darnach  eigene  Bezeichnungen.  Die 
einzelnen  Blätter  wurden  aneinander  geleimt  und  das  Papier  kam  iu  Bollen 
in  den  Handel.  Das  Buch  Papier  hiess  daest  (Hand,  daher  das  französische 
main  de  papier),  das  Riss  rizme  (Bündel),  ein  Wort^  das  in  der  romanischen 
wie  in  der  deutschen  und  englischen  Sprache  eine  neue  Heimat  gelinden 
hat,  V4  Riss  Papier  kostete  im  10.  Jahrhundert  ungefähr  1.25  Fr.  Die 
Grund&rbe  war  weiss,  die  Araber  hatten  also  bereits  das  Bleicheverlahren. 
Daneben  verstanden  sie  auch  das  Papier  mannigfach,  blau  —  gleich  un- 
seren) Schwarz  die  Farbe  der  Trauer,  es  wurden  daher  auch  die  »Todes- 
befehle« auf  blauem  Papier  ausgefertigt  und  vielleicht  stammt  sogar  unser 
Ausdruck  »blauer  Bogen*  für  das  Pensionirungsdecret  daher  —  rot,  gelb 
zu  färben.  Das  letzte  Capitel  »Zur  arabischen  Diplomatik*  behandelt  die 
in  den  ägyptischen  und  syrischen  Regierungskanzleien  gebrauchten  Papier- 
soii;en  und  ihre  Formate,  der  Anhang  gibt  Transcription,  Uebersetzung  und 
Erläuterung  der  als  Muster  gerippter  und  gefilzter  Papiere  abgebildeten 
Stücke. 

Diese  Ergebnisse,  deren  Wichtigkeit  wol  ihre  ausführlichere  Darlegung 
entschuldigt,  finden  in  vollem  Umfang  Bestätigung  durch  ein  arabisches 
Werk,  welches  eine  genaue  Anweisung  für  Papierbereitung  enthält  Es 
führt  den  erhebenden  Titel:  »Die  Stütze  der  Schreiber  und  das  Rüstzeug 
der  mit  Verstand  Begabten«.  Obgleich  nur  in  neueren  Abschriften  in 
Gotha,  Leiden,  Berlin  erhalten,  reicht  der  Urtext  wol  noch  in  die  erste 
Hälfte  des  11.  Jahrhunderts  zurück  und  hat  sich  bis  zum  Schluss  des 
12.  Jahrhunderts,  vielleicht  etwas  darüber,  durch  verschiedene  R^dactionen 


litentur.  485 

za  den  uns  yorliegenden  Texten  ausgestaltet  £.  veröffentlicht  in  der  zweit- 
genannten Abhandlung  die  auf  die  Papier&bnkation  bezüglich^i  Gapitel  in 
arabischem  Text  und  Uebersetzung  mit  eingehendem  sachkundigem  Com* 
mentar.  Die  ganze  Fabrikation  wird  bis  ins  einzelne  geschildert:  das  Ma- 
terial (Hanfstricke,  selbstverständlich  gebrauchte,  entsprechend  den  abge- 
nützten Gewebehadem),  das  Waschen  und  Bleichen  desselben  durch  Kalk- 
milch, das  Zerschneiden  und  die  Reinigung  durch  Schwemmen  in  Süss- 
wasser,  das  Zerstossen  in  einem  steinernen  Mörser  und  die  Auflösung  der 
Masse  im  Wasser  (Halbzeug),  die  Bereitung  des  Ganzzeuges  durch  Schöpfen 
und  Eautschen,  das  Füllen  mit  Weizenstttrke  und  »weissestem  Mehl^,  das 
Trocknen,  die  Leimung  mit  Beiswasser  oder  Weizenstärkekleister  oder  auch 
Traganthgummi,  der  sich  nach  den  Untersuchungen  Wiesners  in  den  von 
ihm  geprüften  Papieren  indes  nie  gefunden  hat  und  nach  einer  anderen 
Beoension  des  Textes  nur  als  Zusatz  zur  Weizenstärke  in  Anwendung  kam, 
und  das  Antikisiren  (Färbung  mittelst  Stärkefarben  mit  Beithat  von  Safran 
und  Feigenbrühe,  um  dem  Papier  den  bei  den  Orientalen  beliebten  Stich 
ins  Gelbe  oder  Botbraune  zu  geben),  endlich  die  Appretur  des  Papiers.  An- 
dere Becepte  betreffen  die  eigentliche  Färbung  des  Papiers.  So  gleich- 
massig  blieb  die  Fabrikation  im  Orient  und  Ocddent,  dass  E.  zur  Illu- 
stration des  Schöpfens  nebst  einer  Abbildung  aus  einem  alten  chinesischen 
Werke  das  Bild  des  »Papjrers^  aus  Ammons  »Stände  und  Handwerker^ 
vom  Jahre  1568  beigeben  konnte.  Ein  farbiger  Lichtdruck  zeigt  äusserst 
anschaulich  unvermahlene  Gewebereste  und  Garnfllden  auf  der  unbeschrie- 
benen Bückseite  eines  Leinenhadempapiers  des  10.  Jahrhunderts.  Zur 
Stütze  seiner  Erklärung  der  Entstehung  der  Fabel  vom  Baumwollenpapier 
erbringt  K.  noch  den  Nachweis,  dass  in  der  Stadt  Bombyce  in  der  That 
eine  Papierfobrik  bestand  und  dass  eine  Beihe  gewerblicher  Erzeugnisse  — 
so  Satin  von  der  chinesischen  Stadt  Tseu-thang  arab.  Zeitun,  Organdin  von 
dem  Seidenmarkt  Urgendsch  in  Ghiwa,  im  Mittelalter  in  Europa  unter  dem 
Namen  Organzi  bekannt,  Barchent  von  Barrakän,  einem  Distrikt  von  Schir&z 
—  auch  heute  noch  ihren  Namen  nach  dem  Ort  ihrer  Herkunft  führen. 
Damit  ist  der  Beweis  wol  zur  (Genüge  hergestellt. 

Wattenbach  bezeichnet  in  einer  kurzen  Anzeige  (Neues  Archiv  13, 
667)  die  Arbeiten  von  Wiesner  und  Earabacek  als  epochemachend.  Sie 
sind  es.  Erst  durch  sie  ist  die  »paläographische  Legende^  vollständig  be- 
seitigt. Aber  sie  bieten  auch  positive  Besultate,  welche  die  Papierfrage, 
soweit  sie  hier  behandelt  ist,  zum  Abschluss  bringen. 

E.  Mühlbacher. 

Julien  Havet,  Questions  M^rovingiennes  IV.:  Les 
Charte B  de  Saint- Galais.  Onvrage  couronne  par  PAcademie  des 
inscriptions  et  belies  lettres.  Paris,  H.  Champion,  1887  (Eztrait  de 
la  Biblioth^ue  de  Pißcole  des  chartes  t.  48,  annee  1887).   8^,  97  p. 

L.  Froger,  Gartulaire  de  Pabbaye  de  Saint-Calais. 
Mamers  et  Le  Mans,  1888.-    8«,  97  p. 

Erst  vor  kurzem  hat  die  Schrift  von  B.  Simson  » Die  Entstehung  der 
pseudo-isidorischen  Fälschungen  in  Le  Mans^  (Leipzig  1886),  welche  viel- 


486  literatar« 

fach  ZostimmuDg  gefxinden  hat,  ohne  die  mit  dem  Gegenstand  Vertrauteren 
zu  üherzeugen,  die  Aufmerksamkeit  wieder  auf  die  in  Le  Maus  gefertigten 
Fälschungen  gelenkt.  Auf  urkundlichem  Gehiet  galten  sie  zumeist  der  An- 
eignung der  unfern  gelegenen  Abtei  St.  Calais,  wie  sie  nach  ihrem  Stifter 
St.  Oarilefus,  oder  Anisola,  wie  sie  nach  dem  vorüberfliessenden  Bache  ge- 
nannt wurde.  Sie  sind  in  den  berüchtigten  Actus  pontificum  Cenoma- 
nensium  und  den  gleichwertigen  Gesta  Aidrici  Genom,  episcopi  überliefert, 
in  deren  Verfasser  Simson  den  vielgesuchten  Pseudo-Isidor,  den  Benedictus 
Levita  und  dein  Verfertiger  der  Capitula  Angilrammi  in  einer  Person  gefunden 
zu  haben  glaubt.  Gegen  diese  »spitzbübischen*  Fälschungen  —  so  heiset 
sie  einmal  Both  in  berechtigtem  Unwillen  —  kämpfte  die  Abtei  um  die 
Mitte  des  9.  Jahrb.  einen  schweren  Kämpf  um  ihr  Dasein,  bis  es  ihr  ge- 
lang, gefördert  besonders  durch  Hinomar  von  Bheims  und  unter  dessen  Ein- 
fluss  von  Karl  dem  Kahlen  und  dem  westfränkischen  Episkopat,  sich  der 
gefährlichen  Umklammerung  zu  entwinden,  und  auch  Papst  Nicolaus  I.,  der 
zuerst  einseitig  informirt,  die  Partei  des  Bischofs  von  Le  Maus  ergriffen 
hatte,  deren  Freiheit  bestätigte  (863). 

Das  Archiv  der  Abtei  ist  längst  zu  Grunde  gegangen.  Es  soll  im 
15.  Jahrb.,  als  die  Engländer  die  Abtei  in  Brand  steckten,  vernichtet  worden 
sein.  Den  Maurinern,  Mabillon,  Martine,  Bouquet,  standen  nur  noch  zwei 
Chartulare  zur  Verfügung.  Von  ihnen  nicht  vollständig  ausgebeutet  sind 
selbst  diese  seit  der  französischen  Bevolution  vollständig  verschollen.  Da 
tauchte  in  neuester  Zeit  wieJer  eine  handschriftliche  Ueberlieferung  auf, 
eine  im  Jahre  1709  gefertigte  Abschrift  des  einen  der  beiden  verlorenen 
Chartulare,  des  »grossen*,  welcher  der  Copist  einige  von  Baronius  ver- 
öffentlichte Briefe  des  Papstes  Nicolaus  I.  in  der  Streitsache  Le  Mans-Si 
Calais  und  mehrere  jüngere  damals  noch  im  Arohiv  erhaltene  Urkunden 
angefügt  hatte.  Das  Manuscript  war  in  Privatbesitz  und  wurde  ängstlich 
gehütet.  Erst  nach  dem  Tode  des  Besitzers  M.  M^gret-Ducondray  wurde 
es  von  dessen  Erben  dem  Abbe  Froger,  der  sich  mit  der  Geschichte  seines 
Geburtsortes  St.  Calais  beschäftigte,  mitgetheilt.  Obwohl  dieser  selbst  die 
Veröffentlichung  vorbereitete,  überliess  er  doch  —  ein  seltener  Act  selbst- 
loser Gesinnung  —  das  Manuscript  auch  Julien  Uavet  zu  uneingeschränkter 
Verwerthung. 

Es  hätte  in  keine  bessere  Hand  kommen  können.  J.  Havet  hat  durch 
seine  Questions  Merovingiennes  ^),  namentlich  den  glänzenden  Nachweis  der 


*)  Vgl.  Mittheilungen  6,  470;  ?;  824.  Ich  trage  hier  nach,  dass  über  die 
Frage,  ob  die  Kürzunff  »v.  inl.*  im  Titel  der  Merowinjjer  Diplome  in  »vir  in- 
luster*,  wie  bisher,  ooer  in  »viris  inlustribus*.  wie  Havet  darlegte,  au&ulösen  sei, 
sich  eine  Controverse  entsponnen  hat.  Während  Pirenne  (La  Formule  N.  rex 
Francorum  v.  inl. ,  Compte  rendu  de  la  commission  r.  d'  bist,  de  Belgique  4.  s^rie 
t.  18  n°  2)  und  Bresslau  (Der  Titel  der  Merowingerkönige,  Neues  Archiv  12yS53) 
die  Beweisführung  Havets  bekämpften,  hat  ihr  Zeumer,  einer  der  berechticBten 
Sprecher  auf  diesem  Gebiet,  vollinhaltlich  zugestimmt  und  im  einzelnen  die  fidt- 
losigkeit  der  Argumente  Pirennes  gezeigt  (Göttinger  Gel.  Anz.  1887  n^loS.861). 
Havet  selbst  hat  auf  die  Einwürfe  Pirennes  und  Bresslaus  in  der  Bibl.  deTEcole 
des  chartes  48,  127  erwidert.  Die  Aufdeckung  der  Fälschuogen  Vij^iers  gab 
A.  Ingold,  einem  der  Herausgeber  des  Bulletin  critique,  Anlass,  auf  eine  Aensse- 
rung  eines  Or^lensbruders  Vigniers  in  einem  1702  erschienenen  Werke  hinzu- 
weisen, der   Vignier  als   »un  grand,   ezceUent  et  hardi  menteur*  kennzeiuhnet 


Literatur.  487 

Fftlsohongen  Vignierä,  wie  duroh  andere  Arbeiten  sieh  als  schar&innigen 
Forscher  und  genauen  Kenner  der  älteren  Periode,  der  Zeit  der  Merowinger 
und  Karolinger,  be«7nhrt.  Unstreitig  zfthlt  er,  aach  mit  der  deutschen  Fach- 
literatur vollständig  vertraut,  zu  den  besten  Diplomatikem  Frankreichs. 

Dies  bezeugt  auch  die  vorliegende  Arbeii  Die  Einleitung,  präcis,  klar 
und  anregend  geschrieben,  ist  ein  Muster  für  derartige  kritische  Unter- 
suchungen, die  häufig  bis  über  die  Knöchel  im  Sande  weitläufiger  Gel  hr- 
samkeit  einsinken.  Sie  behandelt  die  durch  spätere  Erfindungen  ergänzte 
Geschichte  der  Stiftung  von  St.  Calais  und  den  Aneignungsversuch  der 
Bischöfe  von  Le  Maus«  Sie  führt  den  Nachweis,  das  im  Kloster  zur  Ver- 
thetdigung  seines  Eigenreohts  eine  Sammlung  der  Bechtstitel,  der  könig- 
lichen Privilegien  sowohl  als  der  auf  den  Streit  mit  Le  Mana  bezüglichen 
Concils-  und  Gerichtsakten,  angelegt  und  868  an  Nicolaus  I.  gesandt  wurde, 
dass  diese  Sammlung  in  das  grosse  Chartular  überging  und  somit  den 
Grundstock  des  uns  erhaltenen  Manuscripts  bildet.  Durch  dieses  hohe  Alter 
der  Sammlung  gewinnt  die  Glaubwürdigkeit  der  zeitlich  nahe  liegenden 
Urkunden,  der  Zweck  derselben  gibt  auch  einen  Massstab  für  die  Kritik 
der  älteren  Stücke.  Und  diese  Kritik  der  Merowinger  Urkunden  ist  der 
Glanspunkt  der  Untersuchung.  Nur  zu  lebhaft  wird  man  wieder  an  die 
verunglückte  Ausgabe  von  K.  Pertz  erinnert.  Nachdem  J.  Havet  schon 
früher  (Questions  M^rov.  II)  die  erste  der  von  K.  Pertz  als  echt  gegebenen 
Urkunden  als  Fälschung  nachgewiesen  hatte,  ver&Ut  auch  die  zweite  (Ghil- 
debert  L  von  528  für  St.  Calais)  diesem  Schicksal.  K.  Pertz  hatte  sie  unter 
die  echten  Urkunden  eingereiht  und  als  omni  ex  parte  genuinum  erklärt,  ob- 
gbich  Sickel  schon  1864  (Beitr.  z.  Diplomatik  III,  Wiener  Sitzungsber.  47, 
188)  sie  als  eine  Fälschung  bezeichnet  hatte,  >  die  nur  v(m  des  Urkunden- 
wesens ganz  Unkundigen  noch  angeführt  werden  kann.*  Auch  gegen  die 
nächstältesten  Urkunden  äusserte  Sickel  damals  schon  in  mehr  oder  minder 
bestimmter  Form  Bedenken,  welche  indes  die  Aufnahme  derselben  unter 
die  echten  Diplome  nicht  zu  hindern  vermochten.  Nach  dem  Erscheinen 
der  Ausgabe  von  K.  Pertz  wies  auch  Stumpf  in  seiner  bekannten  Kritik 
(Sjbels  Eist.  Zeitschr.  29,  401,  Sonderausg.  69)  darauf  hin,  dass  es  sich 
gelohnt  haben  würde  zu  erörtern,  ob  nicht  auch  das  Kloster  St.  Caluis 
sich  zur  Vertheidigung  gegen  den  Angriff  der  Bischöfe  von  Le  Mans  unerlaubter 
Mittel  bedient  habe.  Diese  Lücke  ist  jetzt  durch  die  Arbeit  H.*s  ausgefüllt. 
Der  Nachweis,  dass  die  4  ältesten  Merowinger  Urkunden  für  St.  Calais 
(M.  G.  DD.  Merov.  3,  12,  45,  56  n^  2,  9,  50,  63)  getischt  sind  und  wahr- 
scheinlich um  850 — 855  angefertigt  wurden,  ist,  gestützt  auf  vollständige 
Beherrschung  des  Stoffes,  überzeugend.  Gegenüber  diesen  Fälschungen  ist 
H.  in  der  Lage,  10  Acta  deperdita  aus  der  Merowingerzeit  zu  constatiren, 
unter  diesen  2  Zollbefreiungen  und  2  andere  Präcepte  de  utilitate  mo- 
nasterii,  welche  in  den  von  den  Maurinern  nicht  veröffentlichten  Notizen 
des  Chartulars  erwähnt  sind. 


(Bulletin  crit.  1886  Dec.  15  n°  28  p.  471),  und  bot  die  Anregung  zum  Nachweis 
zweier  weiterer  f^lschungen  Vigniers:  der  Genealogia  Karolorum  M.  G.  SS.  IS, 
246  durch  Wattenbach  (Neues  Archiv  11,  6S1)  und  des  Briefes  von  Theonas, 
288— SOG  Bischof  von  Alezandrieii,  an  Lucian,  einen  Ofßcier  Diocletians,  bei 
D'Achery  Spieil.  1.  ed.  12,  545  durch  Abb4  Pierre  Batifibl  (Bibl.  de  TBoole  des 
chartes  47,  886). 


4^8  literator. 

Viel  besser  steht  es  um  die  Karolinger  Urkunden.  Sie  sind  sämmt- 
licb  echt  und  gut  überliefert.  An  eine  Urkunde  Karls  des  Grossen  von 
771  Juli,  die  H.  (S.  76  n»  11,  Reg.  der  Karol.  n«  138)  zum  ersten  Mal 
vollständig  mittheilt,  knüpft  sich  eine  interessante  Erörterung.  Karl  nimmt 
das  Kloster  in  seinen  und  seines  Sohnes  Karl  Schutz ,  qui  causas  ipsias 
abbatis  vel  monasterii  sui  habet  in  tuitione  receptas»  ganz  in  derselben 
Weise,  wie  dies  schon  760  sein  Vater  Pippin  gethan  hatte  (Reg.  der  Karol. 
n^  89).  Die  Urkunden  von  760  und  771  haben  den  gleichen  Wortlaut, 
auch  schon  760  wird  das  Kloster  zugleich  unter  den  Schutz  des  damaligen 
Prinzen  Karl  gestellt.  H.'s  Schlussfolgerungen  scheinen  auf  den  ersten 
Blick  unanfechtbar:  der  in  der  Urkunde  erwähnte  älteste  und  gleichnamige 
Sohn  Karls  muss  vor  Juli  771  geboren  sein,  die  Vermählung  mit  Hilde- 
gard, die  man  sonst  erst  771  setzte,  also  etwa  ein  Jahr  früher  statt- 
gefunden haben;  daraus  ergibt  sich,  dass  Karl  seine  erste  Gemahlin,  die 
Tochter  des  Langobardenkönigs  Desiderius,  noch  vor  diesem  Zeitpunkt  ver- 
stiess,  dass  er  demnach  mit  ihr  nicht,  wie  Einhard  berichtet,  ein  Jahr  ver- 
mählt gewesen  sein  kann.  Die  scharfsinnige  Argumentation  wird  durch 
eine  geschickte  Auslegung  der  Daten  in  Hildegards  Grabsohrift  unterstützt, 
wenn  auch  einer  weitem  Stelle  in  der  Chronik  Hermanns  von  Beichenan 
keine  Beweiskraft  zukommt.  Sieht  man  von  der  bestimmten  Angabe  in 
Einhards,  wie  nicht  zu  leugnen,  chronologisch  nicht  immer  zuverlässigem 
Werke  ab,  so  finden  jene  Folgerangen  aus  der  Urkunde  von  771  in  den 
anderen  Quellen  zwar  keine  direkte  Bestätigung,  aber  auch  keinen  unlös- 
baren Widersprach.  Das  ist  eigentlich  doch  auch  das  Fadt  des  Excurses, 
den  Sirason  in  der  kürzlich  erschienenen  Neubearbeitung  von  Abels  Jahr- 
büchern Karls  d.  Gr.  (Excurs  VI  S.  671)  der  Widerlegung  Havets  gewidmet 
hat.  Gewiss  mit  Recht  bemerkt  Simson,  dass  es  sonderbar  wäre,  wenn 
einem  neugeborenen  Kinde  der  Schutz  oder,  bestimmter  ausgedrückt^  die 
Vertretung  eines  Klosters  übertragen  worden  wäre.  Zum  Beleg  läset  sich 
hinzufügen,  dass  Karl  d.  Gr.,  als  er  760  mit  denselben  Worten  als  Mit- 
schutzherr  und  als  Vertreter  desselben  Klosters  genannt  wird,  bereits  das 
17.  Jahr  überschritten  hatte.  Da  die  Echtheit  der  Urkunde  keinem  ernst- 
lichen Bedenken  unterliegt,  scheint  sich  eine  Lösung  nur  in  der  Thatsache 
der  mechanischen  Wiederholung  der  Vorurkunde,  hier  also  jener  von  760, 
zu  bieten  (vgl.  Picker  Beitr.  zur  Urkundenlehre  1,  316).  Ich  erinnere  an 
die  Urkunde  Zwentibolds  für  die  Kirche  von  Utrecht  von  896  (Reg.  der 
Karol.  n^  1913),  welche  aus  ihren  Vorurkunden  von  815  (ib.  n®  558)  nodi 
die  bekehrten  Heiden  übernimmt,  obwohl  sie  um  jene  Zeit  längst  ver- 
schwunden waren.  Und  selbst  in  der  Urkunde  von  815  gehen  die  be- 
kehrten Heiden  auf  die  Vorurkunden  Pippins  und  Karls  d.  Gr.  von  753 
und  769  (n^  68,  123)  zurück,  auf  die  Zeit  also,  in  der  sie  noch  wirklidi 
existirten.  Dieselbe  Abhängigkeit  von  der  Vorurkunde  wie  bei  dem  Diplom 
von  771  für  St.  Calais  möchte  man  noch  bei  der  Urkunde  Karls  d.  Gr. 
von  779  (zum  ersten  Mal  gedr.  Havet  78  n^  12),  welche  nochmals  den 
gleichen  Wortlaut  bietet,  annehmen.  Sonst  muss  man  sich  dazu  verstehen, 
in  der  Bestellung  des  ältesten  Prinzen  als  Mitschutzherm  und  Rechtsver- 
treters eine  schale  Formalität,  eine  Phrase  zu  sehen;  Prinz  Karl  war  779 
auch  erst  7  (nach  H.*s  Annahme  8)  Jahre  alt;  wurde  ihm  in  diesem  Alter 
eine  derartige  rechtliche  Ifission  zutheil,  dann  konnte  man  sie  auch  dem 
Neugeborenen  übertragen. 


literatur.  489 

H.*s  Aasgabe  iat  eine  sorgfültige.  Sie  legt  das  Manoscript  von  1709 
zu  Gnmde,  berücksichtigt  aber  genau  die  älteren,  noch  auf  den  alten  Char- 
tnlaren  beruhenden  Editionen  der  Mauiiner.  Die  französische  Art  der  Edition 
weicht  ja  mehrfach  von  der  unseren  ab.  Aber  gerade  die  Urkunden  Ton 
St  Calais  legen  den  Wunsch  nahe,  dass  in  dem  wesentlichsten  Punkte  eine 
Gleiehmässigkeit  herbeigeführt  werde.  Ich  meine  die  Wiedergabe  der  aus 
der  Vorurkunde  wörtlich  entlehnten  Steilen  in  kleineren  Lettern,  wie  sie 
durch  Sickel  auch  für  die  Diplomata  eingeführt  wurde.  Bei  den  besprochenen 
Urkunden  für  St  Calais  von  771  und  779  könnte  man  mit  einem  Blicke 
sich  überzeugen,  wie  ihr  Wortlaut  der  Vorurkunde  von  760  entnommen, 
wie  äusserst  wenig  und  nebensächlich  das  ist,  was  sie  Selbständiges  bieten. 
Die  Ausbeute  an  unbekanntem  Material  ist  eine  für  so  alte  Zeit  erhebliche, 
eine  Urkunde  Childeberts  IIL  (695 — 711)  und  jene  zwei  Urkunden  Karls 
d.  Gr.  Yon  771,  779,  und  dieser  Zuwachs  zu  unserem  Urkundenschatz  er- 
höht den  Werth  der  Arbeit  Havets. 

Ueber  die  Arbeit  Frogers  ist  wenig  zu  sagen.  F.  druckt  das  ganze 
Manusoript  von  1709  gewissenhaft  ab,  selbst  die  aus  Baronius  abgeschriebenen 
Briefe  Nioolaus  L  (S.  40 — 50  n^  22 — 25).  Die  abweichenden  Lesearten 
der  Manriner  und  der  Concilsausgaben  sind  in  den  Noten  angegeben.  Da 
die  ungedruckten  Merowinger  und  Karolinger  Urkunden  durch  die  Aus- 
gabe Havets  vorweg  genommen  sind,  ist  das  neue  Material,  das  F.  noch 
zu  bieten  vermag  (n^  26 — 88),  nur  jüngeres  und  minderwerthiges,  eine 
Urkunde  aus  dem  11.,  2  aus  dem  13.,  4  aus  dem  14.  Jahrb.,  der  Best 
aus  der  Folgezeit  St  Calais  hat  seit  dem  Streit  mit  Le  Maus  seine  Be- 
deutung für  weitere  Kreise  und  durch  die  archivalischen  Verluste  auch  fast 
seine  ganze  Geschichte  eingebüsst  Die  Bearbeitung  F.'s  ist  unstreitig  eine 
fleissige ;  die  Einleitung  verwerthet  auch  noch  ein  geschichtliches  Manuscript 
aus  dem  Beginn  des  18.  Jahrb.,  »Cenomania^  geheissen,  das  aber  ohne 
sonderlichen  Belang  ist.  Mit  der  Glaubensföhigkeit  des  Amateurs  hält  F. 
an  der  Echtheit  der  Merowinger  Urkunden  fest,  die  Havet  als  Fälschungen 
naohvries.  Nach  einer  anderen  Seite  hin  hat  F.*8  Arbeit,  wie  auch  Havet 
an  anderer  Stelle  (Bibl.  de  T^cole  des  chartes  49,  123)  betont,  ihr  un- 
bestrittenes Verdienst,  in  der  Erklärung  der  alten  Ortsnamen,  die  F.  als 
Ortskundiger  am  besten  zu  geben  vermochte.  Es  wäre  unbillig,  den  wissen- 
schaftlichen Theil  der  Arbeit  Frogers  mit  der  Havets  in  Vergleich  stellen 
zu  wollen.  Ich  für  meine  Person  betrachte  allerdings  als  das  grösste  Ver- 
dienst Frogers  die  Noblesse,  mit  der  er  Havet  das  Manuscnpt  von  1709 
zur  Veröffentlichung  überliess,  durch  die  er  Havets  Arbeit  ermöglichte. 

E.  Mühlbacher. 


H.  Simousfeld,  DerFondaco  deiTedeschi  in  Venedig 
und  die  deutsch-venetianischen  Handelsbeziehungen. 
Mit  Unterstützung  der  histor.  Commission  bei  der  kgl.  bayer.  Akad. 
d.  Wiss.  —  Stuttgart,  J.  G.  Cotta,  1887.  2  Bde.  B«;  XXIV  u.  492, 
XVI  u.  396  S. 

Nachdem  Erdmannsdörfer  i.  J.  1858  den  mittelalterlichen  Gidschäfts- 
verkehr  der  deutschen  Städte  mit  Venedig  behandelt,   waren  es  besonders 


490  Literatur. 

G.  M.  Thomas,  W.  Hejd  and  der  deatsche  Pfart-er  in  Venedig,  Dr.  Elze, 
gewesen,  welche  in  Qaellenveröffentlichnng  oder  Darstellnng  wichtige  grössere 
Beiträge  zur  Geschichte  dieses  Handels  und  speciell  des  dentschen  Eaaf- 
hauses,  des  Fondaco  dei  Tedeschi  in  Yenedig  gegeben  hatten.  Nunmehr 
liegt  für  denselben  Gegenstand  in  Simonsfelds  Buch  eine  neue,  besonders 
umfangreiche  und  werthvoUe  Materialiensammlung  yor.  leh  glaube  mit  dem 
Ausdruck  Haterialiensammlung  auch  die  darstellende  Hauptpartie  im  IL  Bd. 
mit  umfassen  zu  dürfen,  nicht  so  sehr  deswegen,  weil  sie  im  Ganzen  doch 
etwas  nach  nur  primärer  Quellenverarbeitung  schmeckt,  als  vielmehr  wegen 
der  Gründe,  mit  denen  der  Verf.  selbst  mehrfach  in  grosser  Beschdden- 
heit  hervorhebt,  dass  seine  Arbeit  nicht  abschliessend  sein  könne.  In  der 
That  bleibt  aasser  der  Nachforschung  in  deutschen  Archiven  auch  für  die 
Deutung  und  Ausnützung  der  vorhandenen  Materialien  noch  recht  viel  zu 
thun  übrig,  aber  gerade  der  Verf.  selbst  ist  es,  der  möglichst  oft  auf  solche 
Punkte  aufmerksam  macht  und  selbst  schon  weitere  Fingerzeige  giebt. 
Worauf  es  zunächst  und  hauptsächlich  ankam,  das  hat  S.  in  reichem  Masse 
geleistet:  die  Ausbeutung  der  venezianischen  Archive ;  von  dieser  Seite  her 
liegt  uns  das  Material  (bei  Hinzunahme  der  Thomas'schen  Publicationen  etc.) 
jetzt  so  gut  wie  vollständig  vor.  Die  Beiträge  deutscher  Archive  mögen  nun, 
wenn  es  dem  Verf.  selbst  bedauerlicherweise  nicht  möglich  ist,  von  Anderen 
in  bequemerer  Arbeit  herbeigebraoht  werden.  Aber  auch  um  diesseitigen 
Stoff  hat  sich  schon  S.  selbst  bemüht  und  maln  wird  ihm  durchaus  keineB  For- 
wurf daraus  machen,  dass  er  hier  von  vornherein  auf  grössere  Nachforschung 
verzichtete.  Uebrigens,  wenn  auch  in  der  That  verhältnissmässig  wenig 
von  den  im  14.  und  15.  Jahrh.  bestehenden  Handelsbeziehungen  mit  Ve- 
nedig durch  die  Archive  der  betreffenden  deutschen  Städte  selbst  über- 
liefert ist,  wie  schon  die  neuen  städtischen  Urkandenbücber  zeigen,  so  be* 
ruht  der  offenkundige  Irrthum  doch  vielleicht  nur  auf  einem  unrichtig 
gewählten  Ausdruck  oder  allzustarker  Generalisirung,  wenn  der  Y^f.  Bd.  1 
S.  YII  (und  Bd.  II  p.  42)  meint,  dass  die  Archive  unserer  Beichstädte 
»in  ihren  Beständen  selten  über  den  Anfang  des  15.  Jahrh.  hinauf  zurück- 
reichen.^ lüine  freilich  schwer  zu  benutzende  Lehre  drängt  sich  dundi  seine 
Publication  auf:  wie  gut  auch  jene  deutschen  localen  Urkundenbücher  zu- 
weilen in  der  Fremde  ihren  Stoff  finden  könnten. 

Ein  vollständiges  €k)rpus  der  Quellen  für  die  deutsch-veneeianischen 
Handelsbeziehungen  wollte  S.,  wie  angedeutet,  nicht  geben  und  hat  infolge- 
dessen darauf  verzichtet,  etwas  schon  Gedrucktes  aufzunehmen.  So  con- 
sequent  das  gedacht;  ist,  bedauert  man  vielleicht  doch,  dass  verstreute  Ma- 
terialien, so,  um  nur  eines  zu  nennen,  die  sich  ganz  unmittelbar  den  Urkk. 
des  I.  Bd.  einfügenden  und  doch  nicht  allzu  umfänglichen  Ravensburger 
Correspondenzen  im  IV.  Bd.  der  leider  zu  wenig  verbreiteten  Zs.  für  Ge- 
schichte des  Oberrheins  nicht  wieder  abgedruckt  wurden.  Sehr  erwünscht 
wäre  wohl  allseitig  der  verdienstvolle  Ausweg  gewesen,  hätte  S.  kurze  Be- 
gesten  der  in  anderen  Druckwerken  schon  gebotenen  Stücke  eingereiht; 
im  IL  Bande  sind  dieselben  ja  ohnehin  benutzt,  doi-t  aber  viel  schwerer 
aufzufinden. 

Der  erste  Band  enthält  (mit  dem  Nachtrage,  der  sich  übrigens  nicht 
durch  des  Yerf.*s  Schuld  vemothwendigte)  821  Urkunden  und  Briefe,  weiche 
^ie  Jahre  1225  bis  1653  umfassen.     ZufHllig'bin   ich   in  der  Lage,  eine 


Literatur.  491 

noch  altere  urkundliche  Notiz  beizubringen,  welche,  wenn  auch  ohne  irgend 
ersichtlichen  Bezug  auf  den  Handel,  in  diesem  Zusammenhange  doch  mit- 
theilenswerth  erscheint,  zumal  auch  S.'s  Buch  über  das  Titelthema  noch 
hinaus  eine  Quelle  für  die  privaten  Beziehungen  von  Deutschen  überhaupt 
zu  Venedig  ist.  In  einer  Urkunde  des  mit  Venedigs  Behörden  und  Ein- 
wohnern in  maunigfacher  Verbindung  stehenden  Klosters  Brondolo  bei 
Chioggia  kommt  unter  dem  4.  April  1218  ein  Teatriohus  Theotonicus  als 
Inhaber  eines  Landstückes  vor,  das  vom  Kloster  Brondolo  zu  Lehen  geht 
Dieser  Deutsche  Dietrich  —  dessen  Name  dem  Schreiber  der  Urkunde  mit 
oberdeutscher  Dialectf&rbung  genannt  worden  zu  sein  scheint  —  war  also 
ein  in  der  Gegend  ansässiger  Mann ;  immerhin  bleibt  es  nicht  zweifelsfrei, 
ob  zu  Venedig  selbst. 

Benutzt  hat  S.  das  venezianische  Staatsarchiv,  das  den  Nachlass  der 
verschiedenen  Behörden  der  Bepublik  bewahrt,  das  Archiv  der  Kirche 
S.  Salvatore  nnd  das  Museo  Civico  Con*er  in  Venedig;  von  deutschen  In- 
stituten das  Beichsarchiv  zu  München,  das  Kreisarohiv  zu  Nürnberg,  die 
Stadtarchive  zu  Augsburg,  Cöln  und  Ulm  nebst  der  Lycealbibliothek  zu 
Constanz,  deren  Vorstände  des  Verf.  Arbeit  durch  Uebersendungen  nach 
Manchen  erleichterten.  S.  hat  im  Hinblick  auf  die  Natur  seiner  Vorlagen 
dieselben  mit  guten  Gründen  (Bd.  I  S.  XIX)  im  ganzen  Wortlaute  gedruckt 
und  nur  Wiederholungen  mit  Hilfe  angebrachter  Verweisungen  vermieden.  Mit 
Geschick  verwendet  er  für  die  Textbehandlung  die  —  für  seinen  Zweck  in  einigen 
Punkten  leicht  modificierten  — bekannten  Regeln  Weizsäckers;  nur  finde  ich 
einige  Inconsequenz  hinsichtlich  der  Nichtoriginale.  Bezüglich  deutscher 
Stücke  scheint  es  mir,  die  Behandlung  der  über  die  Vocale  geschrie- 
benen Zeichen  im  Abdruck  sei  nicht  überall  die  richtige.  Wenn  ich 
den  Anlass  benutzen  kann,  hier  einige  Worte  darüber  zu  sagen :  es  bildet 
sich  über  diesen  Punkt  bei  längerer  archivalischer  Beschäftigung  immer 
bestimmter  folgende  Ansicht  heraus:  in  deutschen  Stücken  konnte  von  den 
Schreibern  zur  Bezeichnung  der  modificirten  Vocale  oder  der  Diphtonge  jeder 
Vocal  (a,  e,  i,  o,  u)  über  jeden  anderen  Vocal  geschrieben  worden.  So  er- 
geben sich  —  u  und  v  als  identisch  angesehen  —  20  Variationen,  von 
denen  freilich  einige  sehr  selten  sind.  Von  den  übergeschriebenen  Buch- 
staben nimmt  e  bald  eine  lässige  Form  an,  es  werden  daraus  zwei  kleine 
linksconveie  Bogen,  von  denen  sich  der  kleinere  zweite  (rechte)  in  den 
ersten  schmiegt;  aus  diesen  beiden  parallelen  Haken  werden  dann  die  beiden 
wohlbekannten  Striche  oder  Punkte,  die  uns  heutzutage  zur  Bezeitbnung 
des  Umlauts  dienen.  Uebergeschriebenes  i  wird  vielfach  zum  einfachen 
Veiücalstrich ;  o  wird  zum  Haken,  wie  er  sich  über  dem  u  der  sogen, 
deutschen  Currentschrift  noch  findet.  Alle  diese  Zeichen  in  ihren  Formen 
sind  wohl  manchmal  graphisch  nicht  ganz  ohne  Weiteres,  aber  doch  mit 
Hiife  einigen  Sprachgefühls  stets  leicht  und  zuverlässig  zu  erkennen  und 
auseinander  zu  halten;  der  moderne  Editionsdruck,  der  sonst  so  penibel 
ist,  könnte  auch  sie  wiedergeben.  S.  aber  lässt  beim  Druck  die  beiden 
doch  congruenten  e  und  "  zu  und  gibt  »die  sonstigen  Striche  und  Krüm- 
mungen mit  '  über  dem  Buchstaben «  wieder.  Dadurch  entstehen  dann  hier 
and  da  in  seinen  deutschen  Aotenstücke  diaiectisch  unmögliche  Bildungen. 
Uebrigens  kennt  er  selber  das  ü  sehr  gut  und  druckt  es  entgegen  seiner 
Vorrede  in  einer  bestimmten  Gruppe  von  Stücken    (besonders  Augsburger 


492  Literatur. 

Provenienz).  —  Ohne  Pedanterie,  nach  passender  Gelegenheit  und  in  dankens- 
werther  Weise  gibt  S.  zu  seinen  Actenstücken  kurze  erläuternde  Anmerkungen, 
sowohl  solche,  welche  sich  auf  den  Inhält  derselben  beziehen,  als  auch 
besonders  solche,  welche  zur  Bequemlichkeit  der  Benutzer  kurze  sprachliche 
Erklärungen  geben.  Ist  hier  auch  der  Verf.  erklärlicherweise  im  Grossen 
und  Ganzen  nicht  über  die  Ausbeute  der  Nachschlagebücher  hinausgekommen, 
so  hat  er  doch  auch  manche  Einzelheit  aus  persönlicher  Erfahrung  und  Er- 
kundigung beibringen  können.  Ich  bemerke  noch  zu  Bd.  I  S.  51:  »arma- 
mentum^  bei  Schiffen  heisst  die  >  Besatzung  %  »navigia  disarmata^  sind 
Fahrzeuge  ohne  die  kriegstüchtige  Mannschaft,  wie  sie  z.  B.  die  Galeeren 
hatten.  Vgl.  mein  »Genua  und  seine  Marine*  S.  132.  Die  barohe  sfor- 
ziate  Bd.  I  S.  484  sind  zusammenzubringen  mit  der  kleinen  Schiffsart 
»scnrzata*,  über  die  ich  1.  c  S.  100  Anm.  3  das  Erreichbare  zusammen- 
gestellt habe. 

Ausser  sprachlichen  ist  der  Verf.  bemüht  auch  geographische  Er- 
klärungen zu  geben  und  in  erster  Linie  die  mit  Namen  genannten  Eauf- 
leute  möglichst  einer  engeren  Heimat  zuzutheilen;  eine  durch  die  unbillig 
starke  Entstellung  der  Namen  seitens  der  Quellen  sehr  erschwerte  Auf- 
gabe. Die  hierher  bezüglichen  Anmerkungen  wiederholen  sich  dann  bei 
denselben  Persönlichkeiten  im  II.  Bd.  Auf  diesem  Grcbiet  bleibt  natur- 
gemäss  für  die  Einzelnachforschung  sehr  viel  übrig.  S.  kann  verhältniss- 
mässig  nicht  viele  ganz  bestimmten  Angaben  machen ;  im  Allgemeinen  wird 
in  seinen  Anmerkungen  etwas  zu  viel  mit  Yermuthungen  operirt.  Da  aber 
der  Leser  doch  nicht  irgendwie  Möglichkeiten  und  Hypothesen  als  Wahr- 
heit nehmen  soll,  lässt  ihn  der  Verf.  auf  häufige  Alternativen  und  auf 
Hunderte  von  Fragezeichen  stossen,  für  deren  grössere  oder  geringere  Be- 
zweiflung^krafb  im  einzelnen  Falle  er  sehr  bald  die  Empfindung  verlieren  mnas. 
»Busfardus  Cronier  da  Jenum«  (Bd.  I,  S.  315,  Bd.  II,  S.  52,  82)  kann 
wohi  weder  nach  Wien  noch  nach  Genf  gebracht  werden.  »Janum,  Jenua, 
Janua«,  wie  B.  für  die  Alternative  Genf  deutet,  würde  doch  vielmehr  auf 
Genua  weisen.  Aber  aus  Genua  konnte  ein  Wolfhard  Eröner  doch  nur 
unter  besonderen  Umständen  sein.  Das  »Bigus*,  das  zweimal  zu  Anfang 
des  14.  Jahrh.  vorkommt  (I,  479,  481;  II,  66  f.)  ist  als  Vorname  und 
als  Abkürzung  von  Heinrich  zu  nehmen. 

Dem  IL  Bande  sind  Facsimilia  vbn  Abbildungen  des  Fondaoo  aus  den 
Jahren  1500  und  1828  beigegeben.  Zunächst  gibt  S.  auf  201  Seiten  eine 
geschichtliche  Darstellung  der  deutsch-venezianischen  Handelsbeziehungen, 
die  die  Materialien  des  ersten  Bandes  verarbeitet  und  auch  die  sonstige 
Literatur  heranzieht,  so  dass  wir  ein  anschauliches,  lebendiges  Bild  er- 
halten, wenn  auch  die  eigentliche  wirthschaftsgeschichtliche  Würdigung  noch 
aussteht.  Es  ist  unmöglich,  die  S.'sche  Darstellung  in  einen  kurzen  Aus- 
zug zu  bringen,  der  auch  nur  in  den  Hauptpunkten  den  reichen  Inhalt 
einigermassen  wiederzugeben  vermöchte. 

Dem  Friedenscongress  von  1177  glaubt  der  Terf.  eine  Zunahme  des 
deutschen  Yenedigerhandels  zuschreiben  zu  sollen.  1228  erscheint  dann 
zum  ersten  Male  urkundlich  das  »Fonticum  comunis  Veneciarum  ubi  Teu- 
tonici  hospitantur '.  Gerade  diese  Worte  der  ersten  Erwähnung  geben  zu- 
gleich das  Eigenthümliche  dieses  Fondaco,  den  wesentlichen  Unterschied 
desselben   von   den   hansischen  Kaufhöfen   wieder:     es  war  daegenige  der 


Literatnr.  493 

venezianischen  Bepnblik  gehörige  and  yon  ihr  selbst  verwaltete  Gebäude, 
in  dem  sie  —  vollkommen  nach  morgenländischem  Muster  —  die  deutschen 
Eaufleute  Quartier  zu  nehmen  zwang,  um  deren  Handel  doH  concentriren 
und  aus  Bücksicht  auf  die  Zollerhebung  genau  controlieren  zu  können.  Die 
Verwaltung  geschah  durch  die  von  ihr  bestellten  Yisdomini,  denen  das  ganze 
Heer  der  Subalternen  und  der  in  bestimmter  Weise  abgetheilten  Bedienungs- 
mannschaften im  Fondaoo  unterstand.  Von  diesen  für  die  Kauüeute  und 
deren  Waarentransporie  vorhandenen  Arbeitern  erlaubte  das  Material  dem 
Verf.  ausführlicher  die  Ballenbinder  zu  behandeln,  eine  regelrechte  Zunft, 
die  aus  lauter  Deutschen  bestand.  Die  wichtigste  Massregel  der  Republik 
betreff  des  Handels  der  Deutschen  war,  dass  kein  Kauf  oder  Verkauf  der- 
selben in  Venedig  ohne  Vermittlung  der  direct  von  jener  beigegebenen 
Makler  oder  »Sensale*  geschehen  konnte,  welche  letzteren  sie  wieder  in 
vorsichtigster  Weise  der  alleinigen  Beaufsichtigung  durch  die  Visdomini 
des  Fondaco  entzogen  und  sie  vielmehr  auch  noch  den  Consoli  dei  Mercanti 
und  der  Quarantia  unterstellt  hatte. 

Die  genannten  und  anderen  Freiheitsbeschränkungen  ertrugen  die 
deutschen  Eaufleute  im  Allgemeinen  ohne  besonderes  Widerstreben,  ein  Um- 
stand, der  erklärlich  ist,  und  es  noch  um  so  mehr  wird,  als  gerade  die  Ur- 
kunden des  ersten  Bandes  deutlich  zeigen,  wie  in  verhältnissmässig  sehr 
vielen  Fällen  die  Behörden  der  Lagunenstadt  eine  weitgehende  Nachsicht 
und  Connivenz  gegen  die  Kaufleute  übten  und  wie  einsichtig  sie  jederzeit 
es  verstanden  die  Handelsgesetzgebung  mit  den  Zeitumständen  und  -Be- 
dürfhissen in  Einklang  zu  erhalten  und  durch  Eingeben  auf  die  Wünsche 
der  Deutschen  diese  zu  hindern  andere  Wege  für  ihren  Handel  zu  suchen. 
Es  ist  auch  keine  Frage,  dass  Deutsehlands  Levantehandel  zum  weitaus 
grössten  Theil  seinen  Weg  über  Venedig  nahm.  Aber  von  der  völligen 
Durchführung  des  Gedankens  »  den  gesammten  Waarenzug  zwischen  Morgen- 
und  Abendland  sich  zu  ausschliesslicher  Benützung  zu  monopolisiren*  war 
Venedig  doch  weit  entfenit.  Ich  erwähne  nur,  dass  Qenua  seine  Orient- 
waaren  in  Mengen  nach  Brügge  und  Antwerpen,  den  grossen  Stapelplätzen 
für  die  Hanse  und  den  ganzen  Norden  brachte,  uud  dass  auch  die  directen 
deutschen  Beziehungen  zu  Genua  gar  nicht  unerheblich  waren.  Die  grosse 
Handelsgesellschaft  der  Humpiss  z.  B.  in  den  Bodenseestädten  kommt  in 
den  Simonsfeld*schen  Materialien  gar  nicht  vor. 

Auch  S,  hebt  hervor,  wie  es  schon  Jacob  Falke  getan,  dass  die  Ent- 
deckung des  Seeweges  nach  Ostindien  respective  Amerikas  nicht  sogleich 
den  oberdeutschen  Handel  von  Venedig  hinweggeführt  hat,  und  er  bringt 
neue  Belege  dafür  herbei.  Von  unmittelbar  grösserer  Wichtigkeit  für  die 
deutschen  Kaufleute  war  vielmehr  ein  anderes  Ereigniss,  wegen  dessen  S. 
sogar  seine  Darstellung  in  zwei  völlig  gesonderte  zeitliche  Abschnitte  ge- 
theilt  hat:  der  grosse  Brand  des  Fondaco  i.  J.  1505  und  der  Bau  des  neuen 
Gebäudes,  welches  bekanntlich  mit  Fresken  Giorgione's  und  Tizians  ge- 
schmückt ward,  worauf  der  Verfasser  ebenso  wie  auf  die  Persönlichkeit  des 
Baumeisters  und  die  Thätigkeit  Dürers  für  die  Ausschmückung  ausführ- 
licher eingeht,  unter  mancherlei  Berichtigungen  gegenüber  Crowe  und 
Cavalcaselle  und  andererseits  Thausing.  Im  neuen  Hause  erhielten  die 
Deutschen  mehr  Bechte  als  zuvor  von  der  Regierung  zugebilligt ;  die  stete 
polizeiliche  Ueberwachung  der  Person  fiel  fort  und  eine  weitergehende  selb- 


494  literatur. 

stftndige  Ordnung  ihrer  eigenen  gemeinsamen  Angelegenheiten  ward  er- 
mögliohi  Freilich  eigene  Gerichtsbarkeit  erlangten  sich  auch  jet^t  nicht; 
doch  hatten  sie  grössere  Bewegungsfreiheit  im  Hause,  konnten  eine  gewisse 
Disciplinargewalt  unter  sich  tiben  und  zur  Regelung  ihrer  finanzTerhftlt- 
nisse  eine  in  ihrer  Höhe  Ton  der  Begierung  controlierte  Umlage,  den  Cot- 
timo  erheben,  in  deren  Verwaltern,  den  Cottimieri  oder  Consuln  der 
Deutschen  sie  eine  Behörde  hatten,  denen  dann  noch  Aelteste  (Segreüeri) 
und  als  entscheidende  Instanz  das  Generalcapitel  bei-  resp.  übergeordnet 
waren.  (Geschildert  ist  auch,  wie  sich  die  Eaufleute  im  Hause  bezüglich 
der  Kammern  und  Lagerräume  einrichteten,  und  wie  sie  allerlei  Streitig- 
keiten unter  einander  hatten  und  früher  oder  später  schlichten  liessen,  in 
späterer  Zeit  besonders  solche  confessioneller  Natur,  und  zwar  zwischen 
Lutheranern  und  CaWinisten.  Höchst  auffällig  ist  es,  wie  geringfügig  seit 
der  Beformation  die  katholisch  gebliebenen  deutschen  Elemente  im  Fondaco 
und  in  diesem  ganzen  lebhaften  Handel  vertreten  sind  und  wie  z.  B.  Oon- 
stanz,  die  ansehnliche  Reichsstadt,  als  es  österreichisch  geworden,  ganz  aus 
dem  Venedigerhandel  verschwindet  —  In  etwas  flüchtigen  Strichen  wird 
der  rasche  Verfall  dieses  deutschen  Venedigerhandeis  am  Anfang  des  acht- 
zehnten Jahrhunderts  gezeichnet,  dem  dann  nach  den  Veränderangen  durch 
die  Bevolntionskriege  die  Aufhebung  des  Fondaco  durch  die  österreichische 
Begierung  im  Jahre  1806  folgte. 

Die  Angehörigen  der  » deutschen  Nation  ^ ,  die  Eaufleute  im  Fondaco, 
von  denen  S.  die  ebenfalls  zur  deutschen  Nation  gerechneten  Savoyarden, 
Ungarn  und  Polen  bei  Seite  gelassen  hat,  teilten  sich  in  mehrere,  zu  ver- 
schiedenen Zeiten  auch  verschieden  gruppirte  »Tafeln*  ab.  Manchem  Leser 
dieser  Zeitschrift  ist  vielleicht  eine  aus  den  beiden  Teilen  der  S.*8ohen  Dar- 
stellung (S.  47  —  81  und  168  —  196)  combinierte  Aufzfthlung  derjenigen 
Orte  erwünscht,  über  deren  Handelsbeziehungen  zu  Venedig  der  Verfasser 
Nachrichten  giebt: 

Begensburg;  Linz,  Enns,  Steyr,  Wels,  Wien,  Waidhofen,  Krems,  Stein, 
Freistadt,  Ips,  Wiener-Neustadt;  Judenburg  und  Pettau;  Friesacb,  Villacb, 
Patemion,  Elagenfurt;  Laibach;  Pordenone,  Cividale,  Venzone;  Trient,  Inns- 
bruck; Salzburg;  München,  Braunau,  Landshat,  Mittenwald,  Partenkirch^ 
Landsberg;  Augsburg,  Memmingen,  Eempten,  Ulm,  Lauingen,  Hohenurach, 
Biberach,  Eauf heuern,  Nördlingen,  Stuttgart,  Lndwigsburg,  Schwäbisch- 
Gmünd,  Bavensburg,  Leutkirch,  Isny,  Lindau,  Constanz;  St.  Gallen,  Zürich, 
Freiburg  i.  Ü.,  Basel;  Oolmar,  Strassburg,  Speyer,  Worms,  Mainz,  Frank- 
furt a.  M.;  Aachen,  Cöln  (dessen  Beziehungen  zum  Fondaco  schon  Ennen 
bearbeitet  hatte) ;  Hamburg,  Lübeck,  Berlin ;  Breslau,  Bautzen,  Zittau,  Len- 
genfeld im  Voigtland,  Gräfenthal  in  Thüringen;  Nürnberg,  Feucht,  Wendel- 
stein, Windsheim;  Prag;  Brunn.  —  Der  Gualterius  Plorer  »aus  Alemannien* 
dürfte  aber  wol  statt  nach  Basel  (S.  65)  als  Walter  Blarer  nach  Constanz 
zu  setzen  sein. 

Femer  stellt  S.  die  in  den  Materialien  vorkommenden  Waaren,  sowol 
die  venezianischen  Erzeugnisse  als  auch  die  Waaren  aus  dem  Orient  zu- 
sammen und  gieht  dann  noch  aus  verschiedenen  Beiseberichten  (insbeson- 
dere auch  den  PilgerMrten  bei  Böhricht  und  Meissner)  allerlei  Wegrouten 
nach  Venedig,  eine  Zusammenstellung,  die  gerade  auch  für  die  ältere  Zeit 
noch  vielfach  erweitert  werden  könnte.    Für  die  spätere  Zeit  hätte  Joseph 


Literakir.  405 

Farttenbacb,  Newes  Itinerarium  Italiae  (1627)  noch  einige  Ausboute  ge- 
währt. Dass  (S.  102)  im  einzelnen  besonderen  Falle  ein'  Bote  zwischen 
Augsburg  und  Venedig  4  Tage  11  Standen  nur  gebraucht,  ist  übrigens 
nicht  so  »wirklich  staunenswert*.  Die  Ck)uriere  zwischen  Versailles  und 
Friedrichs  des  Grossen  schlesischen  Hauptquartieren  brauchten  10  oder  11 
Tage,  und  diese  hinter  jener  sicher  nicht  zurückstehende  Leistung  war  eine 
regelmässige.  Zu  dem  Kachtrag  auf  S.  176  bemerke  ich  noch,  dass  wenig- 
stens im  17.  Jahrhundert  die  Ordinariboten  auch  Personen  beförderten. 
Au&chlüsse  über  das  Institut  der  Ordinariboten  aus  dem  Jahre  1644,  also 
für  die  Zeit,  aus  der  Eränzler  Nachrichten  fehlten,  finden  sich  in  meinem 
Aufeatze  Zeitschr.  f.  Gesch.  d.  Oberrheins  N.  F.  L  S.  411  ff. — Ausser  der 
geschichtlichen  Darstellung  enthält  dann  auch  der  II.  Bd.  noch  wieder  Ma- 
terialien: Die  Lisie  der  Consuln  der  deutschen  Kaufmannschaft  im  Fondaco 
fßr  die  Jahre  1492 — 1758,  sowie  aus  dem  Nachlass  Cicogna's,  den  S.  im 
Museo  Oivico  Gorrer  benutzte,  gcMionnen  eine  Sammlung  von  Grabschriften 
Deutscher  in  Venedig,  von  S.  und  Elze  je  um  eine  Grabscbrift  vermehrt. 
Femer  ein  Verzeichniss  in  Venedig  begrabener  Deutscher  aus  den  Sterbe- 
registem  von  S.  Bartolomeo,  der  deutschen  Begräbnisskirche;  luisser  dem 
Namen  wird  Todestag,  Alter,  Krankheit  und  später  auch  der  behandelnde 
Arzt  erwähnt.  Dann  noch  aus  einer  Handschrift  im  Museo  Oivico  Gorrer 
ein  Verzeichniss  von  Fastenpredigern  in  S.  Barlolomeo  für 'die  Jahre  1711 
bis  1776. 

Ein  Anhang  des  Buches  giebt  noch  wieder  ein  anschauliches  Bild  »zur 
G^eschichte  deutscher  Gewerbtreibender  in  Venedig^.  Da  werden  neben 
deutschen  Bäckern,  die  in  Venedig  seit  Alters  zahlreich  etabliert  waren  und 
ausserdem  in  dem  besonderen  deutschen  Beckenhaus  den  Zwieback  für  die 
Marine  im  Staatsauftrag  buken ,  die  Schuhmacher ,  Wollarbeiter ,  Weber. 
Herbergsväter,  sowie  die  Deutschen  in  venez.  Kriegsdiensten  behandelt,  wird 
die  Erlangung  des  Bürgerrechts  in  Venedig  seitens  Deutscher  besprochen 
und  dann  noch  auf  die  nicht  gerade  spärlichen  Diebe  deutscher  Abkunft, 
sowie  auf  deutsche  Juden,  Aerzte  und  Buchdrucker  in  Venedig  eingegangen. 
Auch  hier  sind,  wie  in  der  Hauptpartie  des  Buches,  neben  den  Resultaten 
auch  die  Urkunden  gegeben,  aus  denen  jene  gewonnen  sind. 

Dem  Buche  sind  Personen-  und  Ortsregister  beigegeben,  welche  sich 
nach  Stichproben  als  sorgü&ltig  ergaben,  dann  noch  sprachliche  Glossare  fär 
lateinische,  italienische  und  deutsche  Ausdrücke.  Auch  die  Druckcorrectur, 
über  die  sich  neuerdings  die  Becensionen  zu  äussern  pflegen,  ist  sorgfältig. 
Eines  fiel  mir  noch  auf:  Ed.  Winkelmanns  Name  ist  überall  versehentlich 
falsch  geschrieben. 

Manche  Partien  des  Buches  wirken  etwas  unruhig  auf  den  Le^er,  weil 
auf  ihnen  bei  allem  Fleiss  und  aller  Umsicht  der  Druck  der  Eile  liegt. 
Aber  das  soll  keinen  Vorwurf  gegen  den  vielbeschäftigten  verdienten  Ver- 
fasser enthalten.  Es  steckt  in  dem  Werke  S.'s  eine  grosse  Opferwilligkeit 
und  eine  sehr  ansehnliche,  sorgfältige  Arbeit,  verbunden  mit  offener  und  prä- 
ciser  Anerkennung  fremder  Verdienste  um  das  Thema  und  um  das  Buch  selbst; 
das  Resultat  des  letzteren  aber  ist  reiche  directe  Belehrung,  vielfältige  An- 
regung und  ein  grosses  wichtiges  Material  für  viele  Zweige  geschichtlicher 
Forgchong. 

Freiburg  i.  B.  Ed.  Heyok. 


496  Literatur. 

Eonrad  Schottmüller,  Der  Untergang  des  Templer- 
Ordens.  Mit  urkundlieben  und  kritischen  Beiträgen.  Erster  Band 
I.  Abtheilung:  Darstellender  Theil.  11.  Abtheilung:  Kritischer  Theil 
Zweiter  Band  III.  Abtheüung:  Urkunden.  Berlin,  Mittler  &  Sohn,  1887. 

Das  Urtheil,  das  Referent  über  die  hier  za  besprechende  Arbeit  abzu- 
geben hat,  ist  für  die  beiden  Bände  derselben  ein  recht  verschiedenes.  Den 
zweiten  Band,  enthaltend  urkundliches  Material,  darf  man  mit  aufrichtigem 
und  rückhaltslosem  Dank  für  das  in  demselben  Gebotene  begrüssen.  Die 
mühevolle  Arbeit,  der  sich  Schottmüller  mit  Veröffentlichung  dieser  zum 
Theil  sehr  schwer  leserlichen  Akten  unterzogen  hat,  fägt  zu  den  bisher 
bekannten  Urkunden  über  den  Templerprozess  eine  Reihe  neuer  wichtiger 
Stücke  hinzu.  Aus  dem  vaticanischen  Archiv  wird  mitgetheilt  zunächst  das 
Protocoll  über  das  vom  28.  Juni  bis  2.  Juli  1808  zu  Poitiers  gehaltene 
Verhör,  dann  die  Ezcerpta  processus  Anglici,  höchst  willkommen  zum  Ver- 
gleich dieses  flüchtig  gemachten  Auszuges  mit  den  von  Wilkins  vollständig 
mitgetheilten  Protocollen,  weiter  die  Inquesta  facta  et  habita  in  Brundisio, 
deren  Herausgabe  erwünscht  ist  wegen  des  eklektischen  Gebrauchs  den  man 
früher  von  derselben  gemacht  hat.  Vollständig  mitgetheilt  ist  weiter  das 
Protocoll  des  vom  1. — 5.  Mai  1310  veranstalteten  Processus  Cypricus.  Den 
Processus  in  patrimonio  Petri  konnte  Schottmüller  nur  in  dem  von  ihm 
1880  daraus  angefertigten  Auszug  mittheilen,  da  bei  seinem  Aufenthalt  in 
Rom  1886  die  betreffende  Handschrift  des  Vaticanischen  Archivs  nicht  wie- 
der aufgefunden  werden  konnte.  lieber  die  vaticanische  Handschrift  des 
Pariser  Prozesses,  die  mehrfache  Verbesserung  zu  Michelets  auf  der  Pariser 
Abschrift  beruhenden  Herausgabe  bietet,  theilt  Seh.  dann  noch  einiges  mit, 
und  gibt  endlich  seine  Notizen,  die  er,  bereits  erkrankt,  im  Archive  von 
Marseille  gesammelt  hat.  Die  Perle  unter  diesen  Stücken  ist  unbedingt 
der  Processus  Cypricus,  weil  derselbe  ganz  eigenartig  unter  den  übrigen 
Untersuchungen  dasteht,  indem  nämlich  hier  nicht  blos  Templer  verhört 
oder  Zeugen  gegen  den  Orden  vernommen  werden,  sondern  auch  zahlreiche 
Vertheidiger  desselben  aus  allen  Schichten  der  Bevölkerung  auftreten. 

Um  mir  über  die  Zuverlässigkeit  der  Herausgabe  ein  Uiiheil  zu  bilden, 
habe  ich  den  Processus  Pictaviensis  genau  durchgenommen.  S.  19  al  17 
v.  u.  lies  mencionem  statt  mensionem,  S.  20  al.  14  v.  o.  lies  exuere  statt 
exire,  S.  28  al.  15  v.  u.  1.  retruduntur  statt  retradantur,  S.  24  al»  13 
V.  0.  lies  Peralto  statt  Proalto,  S.  24  al.  19  v.  u.  lies  saliva  statt  salvia, 
S.  26  al.  2  V.  0.  lies  corrigiam  statt  cortigiam,  S.  58  aL  1  v.  o.  lies  inungi 
statt  iniungi,  al.  17  v.  u.  lies  ei  statt  et,  S.  59  al.  3  v.  o.  lies  diei  statt 
dici,  S.  62  al.  16  v.  u.  ist  hinter  liseriam  de  panno  das  siel  ganz  über« 
flüssig,  da  liseria  durch  das  französische  liserö  oder  lisi^re  seine  ganz  zu- 
treffende Erklärung  findet,  wie  ebenso  S.  15  al.  23  v.  o.  das  von  Seh.  mit 
sie  begleitete  granocia  im  Munde  des  aussagenden  Asturiers  durch  das  spa- 
nische gamacha.  Von  den  hier  ausgestellten  Kleinigkeiten  sind  gewiss 
manche  blosse  Druckfehler. 

Viel  weniger  befriedigt  mich  der  erste  Band  mit  dem  darstellenden 
und  kritischen  Theil.  Ich  habe  das  stattliche  Buch  von  760  Seiten  in  der 
Erwartung  zur  Hand  genommen,  in  demselben  eine  abschliessende  Arbeit 
zu  erhalten  über  die  so  oft  und  mit  so  verschiedenem  Ergebniss  erörterte 


Fragie  nach  den  UraaoHeii  des  Untetganges  dee  lemplerördeiis ,  naöh  der 
Scbald  oder  Unschuld  der  Bitter,  aber  nach  dem  StacUam  mioh  bitter  ent- 
täuscht gefunden.  [Nicht  die  Lösung  des  Bäthsels,  die  man  nach  dem  ge- 
wählten Tit^l  h&tte  erwarten  sollen,  hat  Sek  gegeben,  sondern  nur  Beiträge 
und  Vorarbeiten  zu  derselben.  £r  selbst  fasst  nämlich  den  Titel  seines 
Werkes  mit  einer  Einschränkung  auf,  die  man  ohne  weiters  schwerlich  vor- 
aussetzt vgl.  L,  265:  »Die  austtihrliche  Behandlung  des  zu  Poitiers  ge- 
währten Processes  fllilt  zu  sehr  aus  dem  Rahmen  dieser  Arbeit  heraus,  und 
muss  einer  Spedalarbeit  »zur  Beyision  des  Gesammtproceeses*  vorbehalten 
bleiben,  welche  über  Verklagte,  Kläger  und  \Bichter  noch  weitere  Aufklärung 
geben  wird.  Hier  folgt  nur  eine  Reihe  Streiflichter,  welche  zum  Ver- 
ständiss  und  zur  Beurtheilung  des  »Untergangs  des  Ordens*  noth wendig 
sind.*  Unter  solcher  Beschränkung  würde  Seh.  wohlgethan  haben,  seiner 
Arbeit  einen  Titel  zu  geben,  der  dieselbe  sofort  zum  Ausdruck  gebracht 
haben  würde,  etwa  »Beiträge*  oder  Aehnliches.  Seh.  I,  57  verweist»  in- 
dem er  die  bishei*  in  dieser  Bichtung  gemachten  Vorarbeiten  als  ganz  an-* 
^ur^chend  bezeichnet,  auf  eine  »in.  kurzer  Zeit  erscheinende  Statistik  des 
Ordens«  (vgl.  I,  153.  302.  723)  —  so  lange  diese  Vorarbeit  nicht  geliefert 
ist,  schweben  mehrfach  Soh.  eigene  Ausführungen  in  dem  vorliegenden  Werk 
so  gut  wie  vollständig  in  der  Luft,  vgl.  z.  B.  I,  69  S.  Er  bemerkt  I,  72 
»Ueber  die  Stellung  der  Turkopulen,  die  sich  gegen  Ende  der  Kreuzzüge 
ausserordentlich  gehoben  hat,  und  über  den  Begriff  der  Servienten,  der 
naoh  den  Statuten  zu  schliessen  nur  »bürgerlich*  bedeutet  hat,  muss  das 
Urtheil  bis  auf  weitere  Sichtung  des  Quellenmaterials  vorbehalten  bleiben* 
—  also  wieder  eine  Frage  noch  nicht  gelöst,  die  wiederholt  in  Seh.  eigenen 
Erörterungen  z.  B.  I,  436  als  wichtig  für  das  Verständnis  der  Hauptsache 
hervortritt.  Wiederholt  lehnt  Seh.  ähnlich  wie  an  der  schon  oben  ange- 
führten Stelle  die  Behandlung  von  Dingen  als  »aus  dem  Bahmen  seiner 
Arbeit  fallend*  ab  —  s.  I,  92.  231.  355  —  die  man  nach  dem  gewählten 
Titel  als  von  diesem  Bahmen  eng  umschlossen  ansehen  würde. 

Als  Vorarbeit  fCbr  die  Hauptfrage  betrachtet,  hat  Seh.  Buch  auch  in 
diesem  Theil  seine  Verdienste.  Wenn  dasselbe  auch  die  Frage  nicht  ab- 
schliesst,  so  hat  jbb  das  Verständnis  derselben  doch  sehr  wesentlich  gefördert 
und  frühere  falsche  Ansichten  mit  Glück  beseitigt.  Ich  hebe  hier  beispiel- 
weise hervor,  I,  97  ff.  die  Widerlegung  der  Annahme,  als  ob  Jacob  von 
Molay  mit  dem  ganzen  Convent,  dem  Schatz  und  Archiv  des  Ordens  nach 
dem  Abendland  gekommen  sei ,  um  den  Sitz  der  Bitterschaft  nach  Frank- 
reich zu  verlegen,  I,  230.  die  Darlegung,  wie  wenig  kritisch  bisher  meist 
das  Akten material  ausgenützt  worden  ist,  I,  368  die  wichtigen  neuen  Er- 
gebnisse der  Revision  des  englischen  Processes,  die  Wiederlegung  der  Mei- 
nung, als  ob  in  Schottland  die  Templer  besonders  stark  verbreitet  gewesen 
vrären,  I,  122  nnd  721  in  dem  betreffenden  Excurs  die  Ausführungen  über 
die  »Verräther*  —  doch  muss  ich  hierzu  in  einem  Punkte  eine  Ausnahme 
machen,  nämlich  zu  der  verunglückten  Coxigectur  Seh.  I,  723  zu  Villanis 
Worten:  L.  Vm  C.  92:  trovandosi  in  prigione  con  uno  Noffo  dei  nostri 
Fiorentino  usw.,  » und  die  Vermuthung  an  Baum  gewinnt,  dass  es  die  beim 
8ohreiben  oder  Lesen  verunstaltete  Form  für  »novo*  d.  h.  frisch,  unerfiiLhren» 
jung*  (Villani  nennt  diesen  angeblich  »unerfahrenen*  »uomo  pleno  d*ogni 
magagnal)  oder  auch  für  »novizio*  gesetzt  sei.  Letztere  Vermuthuog  wird 

MmheUoncm  IX.  82 


408  Literainf. 

noch  davoh  den>  Zasats  >dei  nostri«  best&tigt,  welche  die  Deutung  jener 
Stelle  nur  dahin  zolftsst :  » er  sass  im  Geftngniss  mit  einem  Novizen  anaers 
Oottes  (also  einem  jungen  Ordensmann)  aus  Florenz  zusammen*  —  dei 
nostri  mitten  in  einem  schönen  italienischen Trecentotext  mit  »unseres  Gottes* 
zu  übersetzen,  ist  doch  ein  starkes  Stück. 

Wenn  ich  Seh.  Arbeit  Verdienst  bis  zu  einem  gewissen  Grade  nicht 
bestreiten  will,  so  fordern  do<^  andererseits  sehr  bestimmt  hervortretende 
Schwiichen  ihren  Tadel.  Soh.  hat  sich  vielfach  durch  die  sichtliche  Hast 
geschadet  y  mit  der  er  die  beiden  ersten  Abtheilungen  gearbeitet  hat  — 
ioh  fähre  für  diese  Hast  ihn  selbst  als  Zeugen  an  I,  703  Anm.  28,  wo 
er  TheinerCod.  dominii  temporalis  als  ihm  »nicht  zugänglich*  bezeichnet  — 
der  doch  mit  kürzestem  Aufschub  in  Berlin  hfttte  beschafit  werden  können. 
Mit  der  Ueberhastung  der  Arbeit  hängt  es  unzweifelhaft  zusammen,  wenn 
die  Ortnamen  sehr  häufig  in  zum  Theil  entstellten  lateinischen  Formen 
mitgetheilt  werden,  die  billigerweise  in  die  modernen  Formen  hätten  über^ 
tragen  werden  können,  diese  Ueberhastung  tritt  hervor  in  einer  ganzen 
Beihe  von  freilich  meist  geringfügigen  Üngenauigkeiten  und  Unrichtigkeiten, 
die  leicht  zu  vermeiden  gewesen  wären,  wenn  Seh.  sich  nur  etwas  mehr 
Zeit  genommen  hätte.  Seh.  I,  73  chevillier  heisst  nicht  » Beitkissen  ^,  son- 
dern cheville  der  Pflock  (franz.  ier  =  lat  ^um)  —  Pflockschlinge,  Pflock- 
hehälteTt  I,  77  poindre  heisst  »stechen*  nicht  kämpfen.  I,  318  bemerkt 
Seh.  zu  dem  Verhör  des  Ajmo  de  Barbona  (Michelet  I,  40  respondit  quod 
ftiit  ter  in  tormentis  positus  et  apponebatur  sibi  aqua  cum  oucupha  in  ore) 
es  sei  ihm  Wasser  mit  cucupha  (Jauche?)  in  den  Mund  gegossen  —  &ik 
Blick  in  den  Ducange  hätte  ihn  belehren  können,  dass  cucupha  soviel  wie 
»Kübel*  (zunächst  den  Helm  in  dieser  Form)  bedeutet,  es  sich  also  um 
die  sogenannte  Wasserfolter  allein  gehandelt  hat  I,  870  wird  die  oft  ge- 
brauchte Formel  »sine  debita  causae  cognitione*  ganz  falsch  übersetzt  durch 
»auch  ohne  genügende  Kenntnis  von  ihrer  Schuld*,  ebenso  I,  888  ganz 
falsch  »dejeraverunt*  übersetzt  mit  »meineidig  gewesen  sind  (I)*.  I,  473 
hätte  Seh.  wieder  bei  Ducange  die  Belehrung  finden  können,  dass  oblea  so- 
viel bedeutet  wie  oblata.  I,  514  sigillatim  heisst  nicht  »geheim*  sondern 
»einzeln*.  Diese  Üngenauigkeiten,  deren  Zahl  sich  noch  bedeutend  ver- 
mehren Hesse,  die  so  leicht  zu  vermeiden  gewesen  wären,  werden  Gegnern 
Scb.,  die  in  Bezug  auf  die  Hauptfragen  einen  anderen  Standpunkt  ein- 
nehmen, willkommene  Angrifispunkte  gegen  Seh.  bieten.  Manche  solcher 
Verstösse  finden  ihre  Erklärung  darin,  dass  Seh.  sich  das  Verfahren  beim 
mittelalterlichen  luquisitionsprocess  mit  der  peinlichen  (Yage  nicht  ge- 
nügend klar  gemacht  bat.  Ich  verweise  dafür  auf  Seh.  I,  252  wo  er  die 
mitgetheilte  Anweisung:  Caute  et  diligenter  ....  et  tamen  per  verba  ge- 
neralia  interrogarentur,  quousque  ab  eis  veritas  eroatur  übersetzt:  »mit 
allgemeinen  Bedensarten  *,  während  mit  der  Anweisung  zu  verba  genenlia 
die  Stellung  detaillirter  Suggestivfragen  aufgeschlossen  werden  soll,  die 
theoretisch  verboten  waren,  thatsächlich  aber  oft  doch  zur  Anwendung 
kamen.  I,  876  übersetzt  Seh.  den  Ausdruck  »sine  violenta  sanguinis  effioi- 
sione*  »noch  allzuheftige  Ergiessung  des  Blutes  erfolge*,  während  untere 
sagt  werden  soll,  dass  durch  die  bei  der  peinlichen  Frage  in  Anwendung 
kommenden  Martern  Blut  vergossen  werde.  Ein  fleissiges  Studium  der  KetxMr^ 
piozesse  und  des  Verfahrens  bei  denselben  wird  fßr  den,  der  einmal  die 


Templerfrage  absohliessend  behandeln  will,  nnTungftnglieh  nOthig  sein.  Da- 
für ist  in  neuerer  Zeit  viel  Material  von  französischen  Gelehrten  publicirt 
worden,  vgL  Bevue  historiqae  Bd.  86  S.  187. 

Konnte  ich  früher  eine  ganze  Beihe  von  Punkten  anführen,  in  denen 
von  Seh.  die  Forschung  in  dankenswerther  Weise  gefordert  erscheint,  so  gibt 
es  auf  der  andern  Seite  manches,  in  dem  mir  Seh.  entschieden  in  die  Irre 
zu  gehen  scheint  Einige  Punkte  der  Art  will  ich  genauer  in  Betracht 
nehmen.  Soh.  I,  92  polemisirt  gegen  die  früher  wiederholt  vertretene  An<^ 
sieht,  dass  der  Brief  Papst  Clemens  V.  vom  6.  Juni  1306,  Baynald  a.  h. 
a.  §  11,  von  Philipp  dem  Schönen  erzwungen  worden  sei,  um  durch  die 
Einladung  an  die  Meister  der  Templer  und  Johanniter,  nach  Europa  zu 
kommen,  dieselben  dem  König  in  die  Hand  zu  spielen.  Diese  gewiss  un* 
richtige  AuffiEissung  des  betreffenden  Briefes  will  Soh.  durch  eine  andere 
ersetzt  wissen  —  nach  seiner  Meinung  hätte  der  Papst  die  Meister  berufen, 
um  sich  in  der  Macht  der  beiden  Orden  eine  Stütze  gegen  Philipp  den 
Schönen  zu  sichern.  Seh.  deutet  die  Anweisung  in  dem  Briefe  Clemens  V., 
die  Meister  sollten  ihre  Beise  so  geheim  wie  möglich  antreten  dahin,  dass 
diese  Geheimhaltung  sich  auf  den  französischen  König  beziehe.  Das  ist  ganz 
verfehlt,  der  Context  des  Briefes  ISsst  gar  keinen  Zweifel,  dass  die  Weisung 
des  Papstes  nur  die  Geheimhaltung  der  Beise  im  Orient  vorschreibt,  um  die 
Unglftubigen  nicht  vorzeitig  zu  allarmiren.  Seh.  ganze  Auffassung,  dass 
der  Papst  an  der  Macht  der  Orden  sich  habe  einen  Bückhalt  gegen  Philipp 
sichern  wollen,  schwebt  in  der  Luft.  Um  sie  auch  nur  einigermassen  plau« 
sibel  erscheinen  zu  lassen,  hätte  vor  allem  andern  zuerst  die  Vorarbeit  ge- 
macht werden  müssen,  die  Seh.  bei  anderer  Gelegenheit  als  nothwendig  be- 
zeichnet hat,  die  einer  genauen  Statistik  der  Orden  nämlich.  Dass  in  den 
Schätzungen  des  Volksgerüchtes  z.  B.  die  Macht  der  Templer  gewaltig  über- 
trieben worden,  ist  ganz  unzw^ifelhafL  Die  Art  und  Weise  aber,  wie  die 
Templer  im  französischen  Beich  zu  einer  Zeit,  da  ihnen  König  Philipps 
feindliche  Haltung  längst  bekannt  war,  und  sie  allen  Grund  gehabt  haben, 
von  ihrer  »Macht*  wenigstens  zur  Selbsterhaltung  Gebrauch  zu  machen, 
sich  an  einem  Tage  durch  die  königlichen  Beamten  arretiren  lassen,  lässt 
Schottmüllers  Yermuthung  ganz  verunglückt  erscheinen.  So  wenig  ich  nun 
ihr  gegenüber  zu  der  alten  Ansicht  zurückkehren  möchte,  Clemens  Y.  habe 
durch  seine  Einladung  an  die  Ordensmeister,  nach  Europa  zu  kommen,  um 
Berathungen  darüber  zu  pflegen,  wie  den  Christen  des  Orients  am  besten 
die  von  ihnen  erbetene  Hilfe  geleistet  werden  könne,  dieselben  unter  dem 
Druck  Philipps  des  Schönen  in  eine  Falle  locken  wollen,  ebenso  bestimmt 
mOchte  ich  die  Meinung  vertreten,  dass  schon  bei  der  durch  den  Papst  er- 
gangenen Einladung  der  französische  König  seine  Hand  im  Spiel  gehabt 
bat.  Johannes  de  Sancto  Victore  Bouquet  XXI,  647  berichtet  ausdrücklich: 
Igitur  papa,  de  consilio  regis  habito  Lugduni  et  cardinalium,  convo« 
oavit  per  nuncios  solemnes  Pictavi  magistros  Hospitalis  et  Tempil  trans- 
marinos.  Die  Absicht  des  Königs  dabei  scheint  sich  mir  mit  einer  an 
Sicherheit  grenzenden  Wahrscheinlichkeit  zu  ergeben  aus  dem  Memorandum 
des  Templermeisters  Jacob  von  Molaj,  durch  welches  dieser  die  ihm  vom 
Pi4)st  vorgelegten  Fragen  beantwortet  Baluzius  vitae  paparum  Aven.  II| 
170  hat  es  aus  den  Papieren  Duchesnes  mit  dem  unmöglichen  Datum  1311  (1) 
berausgegeben.    Abgefasst  ist  dasselbe  wol  bald   naob   der  Ankunft  des 


Groesrndaters  in  Earopa  auf  die  am  6,  Juni  1306  an  ihn  ergangene  La- 
dung —  vgl«  a.  a.  0.  8.  179:  Item  consolo  et  laudo  ....  qaod  ordinetis 
quam  oitius  poteritis  deoem  galeas  et  quae  praeparentur  hac  hyeme,  ita 
quod  in  primo  vere  possint  transire  und  8.  185:  De  consilio  vero  nostri 
conyentue  ac  veiernm  proborum  virorum  ordinis  nostri  existenoium  citra 
mare  et  provindas  et  ballivias  quandocumque  vestrae  sanctitati  placoerit 
audire»  fiioiam'  ipeos  ad  invicem  oongregari  etiam,  si  Tolaeriüs,  eoram  vobia. 
In  diesem  Memorandum  erörtert  Molaj  in  sehr  eingehender  und  verstän- 
diger Weise  die  Frage,  zu  deren  Berathung  der  Papst  ihn  ins  Abendland 
eingeladen  hatte,  wie  am  besten  den  Christen  im  Orient  Hülfe  zu  bringen 
seit  indem  er  sich  gegen  die  Veranstaltung  eines  passagium  parvum  aus- 
pfMioht,  dagegen  dringend  ein  passagium  generale  anrftth  ^). 

Aber  Molay  beantwortet  in  diesem  Memorandum  auch  noch  eine  andere 
J^'rage,  die  ihm  der  Papst  vorgelegt  hatte  —  die  Frage  über  die  Bäthlich- 
keit  und  Nützlichkeit  einer  Vereinigung  der  beiden  Orden  der  Templer  und 
Johanniter.  In  dem  Einladungsschreiben  des  Papstes  an  die  beiden  Or- 
densmeister vom  6.  Juni  1306  war  davon  keine  Bede  geweoen.  Dass  jetzt 
nachträglich  der  Papst  auch  diese  Frage  zur  Erörterung  gestellt  hat»  ist 
aller  Wahrscheinlichkeit  nach  durch  Philpp  den  8Ghönen  veranlasst  worden. 
Der  Plan  einer  Vereinigung  der  beiden  Orden,  bereits  unter  Gregor  X.  und 
Moolaus  IV.  Gegenstand  ernster  Erwägung,  hat  auch  nachweislich  Philipp 
den  Schönen  und  seine  Staatsmänner  lebhaft  beschäftigt  In  Verbindung 
mit  dem  Plan  zu  einem  Ereuzzug  und  anderen  weit  ausholenden  Projecten 
ist  derselbe  eingehend  erörtert  in  dem  Memorandum  bei  Bongars ,  Gesta 
Dei  per  Franoos  U,  820  ff.,  als  dessen  Ver&sser  Boutaric  —  s.  Seh.  I, 
50  Anm,  2  —  Philipps  des  Schönen  vielfach  th&tigen  Publicisten  Pierre 
Dubois  nachgewiesen  hat.  Dasselbe  ist  abgefiftsst  zwischen  dem  14.  Nov. 
1805  (Krönung  Clemens  V.)  und  dem  7.  Juli  1807  (Todestag  Eduard  1. 
von  England,  an  den  es  gerichtet  ist  —  nur  er,  nicht  Eduard  IL  kann 
gemeint  sein  nach  der  Stelle  Bongars  U,  816  al.  88:  sie  appropinquante 
senectute  usw.).  Es  ist  dann  wieder  dieser  Plan  erörtert  —  natürlich 
abgesehen  von  dem  damals  längst  unter  Anklage  stehenden  Templerorden, 
dessen  Aufhebung  durch  das  Concil  von  Vienne  angerathen  wird  —  in 
einem  späteren  Memorandum  Baluze  II,  186.  So  phantastisch  sich  auch 
Dubois  in  den  Ausführungen  des  ersten  Memorandums  gehen  läset  —  das 
Project  der  Vereinigung  der  Templer  und  Johanniter  ist   sicher  ernst  zu 


*)  Die  Ueberseizung,  die  Seh.  I,  102  von  diesem  Memorandum  ^bt,  ist 
nicht  frei  von  recht  störenden  Unrichtigkeiten,  z.  B.  falsch  übersetzt  die  Stelle 
Balaee  11,  179:  sed  de  applicando  portu  in  partibns  illis  durch  Soh.  I,  105 
»aber  betre£b  der  Herstellung  (!)  eines  Uafens  in  lenen  Qeg  enden*,  dann  ib.  II, 
179:  £t  consulo  <|uod  ponatur  in  dictis  galeis  tiJis  capitaneus  qui  non  dubitet 
perdere  temporaha  per  potentiam  oivitatum  maritimarum  durch  Seh.  I,  106 
wiedergegeben:  »und  ich  rathe,  dass  über  diese  Galeeren  ein  Hauptmann  gesetzt 
werde,  der  nicht  Anstand  nimmt,  aus  Rücksicht  auf  die  Macht  der  Seestädte 
Kriegscontrebuide  zu  zerstören*  (!),  von  welcher  ganz  sinnstörenden  Uebersetsung 
8ch.  schon  die  in  dem  Memorandum  folgende  Erklärung:  non  consulo  <^uod  po- 
natis  (als  Hauptmann  der  10  (Galeeren)  hominem  religiosum,  Tem  planum  vel 
Hospitalarium,  quia  si  dictae  galeae  damnificarent  Januenses  et  Venetos,  ipsi  re- 
currerent  ad  naves  vel  bona  eonim,  et  sie  religiones  possent  inourrere  magno m 
damnum  hätte  abhalten  soilen« 


Literatur.  gOl 

nebmen.  Es  war  im  Auge  gelasst,  um  dareh  seine  AnsfÜhraiig  die  Maoht 
des  franzdsisdien  KönigshaiiseB  zu  stttrken  —  ygl.  bes.  Bongars  II,  860  ff. 
In  dem  ersten  Memorandam  wird  8.  820  al.  40  über  das  Project  folgen- 
des vorgeschlagen :  9oflpitalarii,  Templurii  aliiqae  religiosi  propter  terrae 
sanctae  sabsidium  et  praesidinm  institnti  oitra  mare  mediterraneum  tot  ha<> 
bent  redditns  proventos  et  possessiones ,  quae  iam  pridem  parom  profe^ 
oeront  terrae  sanctae:  idcirco,  quoniam  eminente  neoessitate  plories  eontra 
96  invicem  divisi  fberunt,  et  ob  heo  oonfusi  ipsoromqae  religiones  cam 
gravissimis  scandalis  Indibriis  expoaitae:  tales  religiosos  expedit  et  oportet 
si  terrae  sanctae  prodesse  debeant,  onire  gestu,  habita  et  ordine  bonisque 
prout  sao'um  oonciliom  viderit  expedire,  nee  non  quod  ipsi  vivant  in  terra 
sancta  de  bonis  quae  ibidem  et  in  Cjpro  babent  et  quoasque  bona  huiu&- 
modi,  quatinus  eis  suflFicianty  recuperari  Taleant  et  pacifice  possideref  Tio- 
tualia  ministrentur  eis  aliunde.  Bona  quae  babent  ubique  citra  mare  prae^ 
dictum  ad  firmam  mobilem  primo  trium  vel  quatuor  annorum  cum  incremeuto 
et  demum  Yel  ex  nunc,  si  sufficienter  fieri  possit,  in  perpetuam  empbjteosim 
tradantur.  Den  Jabresertrag  aus  diesen  Qütem  der  beiden  Orden  beziffert 
das  Memorandum  auf  800000  Pfund  Tournosen.  Hier  werden  weiter  schwere 
Vorwürfe  gegen  beide  Orden  erhoben  S.  821  als  15:  Dicti  religiosi  qui 
commode  qupad  praesens  transfretare  et  illuc  babitare  non  potenuxt,  ut 
agaut  poenitentiam  super  excessibus  eorum»  in  monasterüs  Ci- 
stereiensis  oi-dinis  et  aliis  pinguibus  detrudantur,  ibi  vivant  cum  fratribus 
qui  ut  possint  eos  sustinere  psiuciores  alios  recipiant,  quousque  super  eorum 
onere  poterunt  relevari.  Talisque  thesaurus  annuus  magnus  erit:  per  cuius 
magnitudinem  malafides  Templariorum  et  Hospitalariorum 
äpparebit  et  qualiter  hactenus  ipsa  re  terram  sanctam  prodi- 
derunt  et  in  ipsam  peccavevuni 

Werden  schon  in  diesem  Memorandum  direote  YorwtLrfe  gegen  die 
beiden  Orden  erhoben,  so  wissen  wir  anderweitig,  dass  Philipp  der  Schöne 
frühzeitig  bemüht  gewesen  ist,  Anklagematerial  speciell  gegen  die  Templer 
zu  beschaffen.  In  dem  Briefe  Clemens  Y.  vom  24.  August  1807,  Baluze  II, 
75  beisst  es:  Sane  a  men^oria  tua  non  credimus  excidisse,  quod  Lugduni 
et  Pictavis  de  facto  Templariorum  zelo  fidei  devotionis  accensus  nobis  tam 
per  te  quam  per  tuos  pluries  locutus  fuisti  et  per  Priorem  monasterii  novi 
de  Pictävo  aliqua  intimari  curasti.  Et  licet  ad  credendum  quae  tuno  dice* 
'btotur  cum  quasi  incredibilia  et  impossibilia  viderentur,  nostrum  animum 
vix  potuerimas  applicare,  quia  tamen  plura  Incredibilia  et  inaudita  ex 
tunc  audivimus  de  predictis,  cogimur  haesitare.  In  Lyon  —  wo  zuerst 
an  Clemens  diese  Mittheilungen  von  Seite  des  französischen  Königs  her- 
angetreten, sind  —  hat  Clemens  sich^  wie  mir  College  Kaltenbrunner 
auf  Grund  seiner  Begisterforschungen  mittheilt,  aufgehalten  von  November 
i805  angefangen  den  ganzen  Monat  Dezember  1305,  dann  Januar  1806, 
und  auch  grösstentheils  im  Februar.  In  Poitiers  ist  der  Papst  vom  17.  April 
1807  angefangen  durch  den  ganzen  Mai,  dann  vom  1.  —  20.  Juni,  dann 
'vom  2. — 81.  Juli. 

Sein  Anklagematerial  gegen  die  Templer,  das  er  dann  dem  Papste  zu 
Ohren  brachte,  hat  Philipp  der  Schöne  gesai^imelt  in  der  von  ihm  auf  eigene 
Paust  gegen  den  Orden  veranstalteten  Untersuchung  —  v^l.  Seh.  I,  241  ff. 
Die  auf  Grund  seiner  Informationen  dem  Papst  gemachten  Mittheilungen 


502  Jiterator. 

Bind,  wiet  ans  der  angeführten  Stelle  dee  päpstlichen  Briefes  deatlieh  her- 
vorgeht, allmählich  immer  gravirender  geworden.  Als  die  in  Poitiers  dem 
Papste  erstatteten  erfolgten,  hat  Philipp  ganz  ohne  Zweifel  Kenntnis  ge- 
habt von  der  rund  ablehnenden  Antwort,  die  Molay  ^n  seinem  im  Winter 
1306 — 1307  veriassten  Memorandum  auf  die  Frage  nach  der  Vereinigong 
der  Templer  und  Johanniter,  die  den  König  wie  wir  sahen  emstlieh  be- 
schäftigt hat,  gegeben  hatte. 

Wenn  ich  alle  diese  Einzelnheiten  zusammenfasse,  so  glaube  ich  fol- 
gende Yermuthung  aussprechen  zu  dürfen.  Philipp  der  Schöne  hat  wol 
ursprünglich  gar  noch  nicht  die  Vernichtung  des  Templerordens,  sondern 
zunächst  nur  im  eigenen  Interesse  die  Vereinigung  desselben  mit  dem  Jo- 
hanniterorden  ins  Auge  gefasst.  Erhebt  schon  das  Memorandum  des  Pierre 
Dubois  Vorwürfe  gegen  beide  Orden,  um  dieses  Project  auf  Grund  der  er- 
hobenen zu  befürworten,  so  mag  wo!  auch  Philipp  bei  den  Erhebungen, 
die  er  zu  derselben  Zeit  gegen  die  Templer  auf  eigene  Hand  pflegen  liess 
—  von  solchen  gegen  die  Johanniter  weiss  man  nichts  —  zunächst  nur 
die  Absicht  gehabt  haben,  durch  sie  Material  zu  gewinnen,  mit  dem  sich 
zur  Ausführung  des  Vereinigungsplanes  auf  die  Bitter  eine  Pression  aus- 
üben liess.  Der  Papst  ist,  gewiss  auf  Wunsch  des  französischen  Königs, 
für  dieses  Projekt  wenigstens  soweit  eingetreten,  dass  er  es  dem  Templer- 
meister zur  Aeuss.erung  vorgelegt  hat  Täusche  ich  mich  in  der  hier  aus- 
gesprochenen Vermutbung  nicht,  dann  ist  unzweifelhaft  das  runde  Nein, 
mit  dem  Jacob  von  Molay  die  Frage  des  Papstes  beantwortet  hat,  für  einen 
Charakter,  wie  Philipp  den  Schönen  Anlass  genug,  um  den  Orden,  der  sich 
seinen  Wünschen  nicht  gefügig  zeigen  wollte,  zu  vernichten.  Das  Motiv, 
das  ich  mit  dieser  Vermutbung  für  Philipp  den  Schönen  gewinne,  erklärt 
sein  Verfahren  jedenfalls  ungleich  besser,  als  die  gewöhnlich  vorgetragenen 
vagen  Ausführungen  über  die  dem 'König  bedrohlich  erscheinende  Macht 
des  Templerordens,    die   bei  genauerem  Zusehen  jeden  Grundes  entbehren. 

Zur  weiteren  Begründung  der  hier  aufgestellten  Vermutbung,  Philipp 
sei  deshalb  zur  Vernichtung  des  Templerordens  vorgegangen,  weil  dieser 
sich  dem  vom  König  betriebenen  Unificationsplan  gegenüber  durchaus  ab- 
lehnend verhielt,  würde  sich  vielleicht  noch  Manches  sagen  lassen.  Ich  be- 
gnüge mich  hier  darauf  hinzuweisen,  dass  Clemens  V.  in  den  späteren 
Phasen  des  Templer prozesses  immer  noch  den  Gedanken  gehegt  hat,  die 
Templer  durch  ihre  Vereinigung  mit  den  Johannitern  retten  zu  können  — 
vgl.  Schottmüller  I,  528.  Durchaus  nothwendig  wäre  dafür,  sehr  genau 
auf  die  Haltung  der  Johanniter  der  ganzen  Templerkatastrophe  gegenüber 
einzugehen.  Ich  kann  dos  nicht  thun,  sondern  begnüge  mich  darauf  hin- 
zuweisen,  dass  nach  manchen  Anhaltspunkten  die  Johanniter  bessere  Di- 
plomaten gewesen  zu  sein  scheinen,  als  die  Templer  —  vgl  Seh.  I,  611 
Anm.  2.  Während  z.  B.  Molay  einen  partiellen  Kreuzzug  —  passagium 
parvum  —  in  seinem  Memorandum  widerrathen  hat,  sind  die  Johanniter 
bereitwillig  auf  eine  solche  Förderung  der  von  Clemens  V.  bekanntlich 
stets  in  den  Vordergrund  gestellten  Kreuzzugsidee  eingegangen,  vgl  Jo- 
hannes de  Sancto  Victore  Baluzius  I,  15  Bouquet  XXI,  658«  dann  die  Briefe 
Clemens  V,  Begestum  Clementis  V.  uro.  2986  —  2990,  dann  des  Papstes 
Brief  an  Genua  zu  Gunsten  des  von  den  Johannitern  und  dem  fönig  von 


lAteratnr.  50S 

Frankreicli  betriebeneu  »iMssagiom  particulare^  vom  20.  Sepi  1808:  ibi<L 
uro.  8218,  o.  a.  m.  ^) 

Sohottmüller  beurtbeilt  im  Ganzen  das  Verhalten  Clemens  T.  in  der 
Templerangelegenheit  so  milde,  dass  ioh  Bedenken  tragen  würde,  mich  ihm 
vollständig  anznsohliessen.  Aber  in  einem  Punkte  möchte  ich  den  Papst 
gegen  ihn  in  Schutz  nehmen,  da  er  demselben  hier  entschieden  Unrecht 
tiiat,  Sohottmüller  macht  nämlich  Clemens  V.  den  Vorwurf,  dass  er  in  der 
Bulle  Faciens  misericordiam,  vom  12.  August  1308  datirt,  —  ebenso  in 
der  gleidies  Datum  tragenden  Begnans  in  oelis  —  unrichtige  Angaben 
mache.  Einmal  soll  in  derselben  der  Hergang  bei  dem  Verhör  zu  Poitiers 
ialsdi  dargestellt  sein.  In  der  Bulle:  Faciens  misericordiam  (und  in  Beg^ 
nans  in  celis)  heisst  es:  multosque  de  .  .  fatribus  dicti  ordinis,  reputa* 
tionis  non  modice,  in  nostra  pre'sencia  constitutis,  prestito  ab  eis  iuramento, 
quod  super  premissis  meram  et  plenam  nobis  dicerent  veritatem  super  pre- 
raissis  interrogavimus  et  examinavimus  ad  numerum  septuaginta  duorum, 
multis  ex  fratribus  nobis  assistentibus  diligenter^.  Seh.  hat  das  »dili- 
genter  ^  nicht  beachtet,  und  gibt  I,  184  den  Sinn  dieser  Stelle  ganz  falsch 
wieder  »Ueber  die  Kernpunkte  haben  wir  sie  dann  verhört  und  bis  zur 
Zahl  von  72  examinirt,  indem  viele  unserer  Brüder,  der  Cardinäle,  zugegen 
waren*  und  legt  damit  Clemens  eine  Aeusserung  in  den  Mund,  die  dieser 
gar  nicht  gethan  hat,  da  er  im  Gegentbeil  die  Thätigkeit  der  Cardinäle  bei 
Abhaltung  der  Verhöre  hervorhebt,  und  durchaus  nicht  behauptet,  wie 
Seh.  I,  186  angibt^  dass  diese  Verhöre  alle  unmittelbar  von  ihm  selbst  vor- 
genommen seien. 

Dann  hat  der  Umstand  Schottmüller  ganz  irre  gemacht,  dass  in  der 
Bulle  Faciens  misericordiam  —  und  ebenso  in  Begnans  in  celis  —  die 
vom  12.  August  1308  datirt  ist,  die  Aussagen  eiiväbnt  werden,  welche  der 
Qrossmeister  und  andere  Würdenträger  bei  dem  Verhör  gemacht  haben, 
das  vom  17.  bis  20.  August  1308  zu  Chinon  stattgefunden.  Seh»  I,  195 
bemerkt  dazu:  »bezeichnet  zunächst  die  Erwähnung  eines  am  17.  bis 
20.  August  sich  vollziehenden  Ereignisses  in  einer  am  12.  August  ver- 
öffentlichten Bulle,  wenn  nicht  eine  Urkundenftllschung,  so  doch  minde- 
stens eine  Anticipation  .  .  *  Ich  weiss  nicht  wie  Seh.  sich  den  Hergang 
gedacht  hat,  aber  dass  der  Papst  in  seiner  Bulle  nicht  von  einem  Verhör 
als  abgehalten  sprechen  und  genauere  Angaben  über  die  bei  demselben  er- 
folgten Aussagen  machen  kann,  das  thatsächlich  erst  später  stattgefunden, 
bedarf  wol  keiner  weiteren  Ausfuhrung..  »Französische  Schriftsteller*,  sagt 
Seh.  I,  195  Anm.  1,  »wie  Labbe  und  Loiseleur  glauben  ohne  Angabe  von 
Gründen  annehmen  zu  sollen,  dass  die  Bulle  vordatirt  sei.*  Auch  ohne 
Gründe  anzugeben  haben  sie  gewiss  recht  Die  Bulle,  welche  genauere  An- 
gaben über  das  Verhör  von  Chinon  macht,  kann  sicher  erst  redigirt  sein, 
als  dem  Papst  das  Ergebnis  dieses  Verhörs  bekannt  gewesen,  und  mag  sie 


>)  Den  auch  von  Johannes  de  Sancto  Victore  erwähnten  Brief  des  Papstes 
vom  12.  Angnet  1808,  worin  er  gestattet,  Gelfibde  durch  Geldzahlongm  f&r  den 
Kreuzang  der  Johauiiter  abzulösen,  hat  auch  Schmid,  f^pstliche  Urkunden  und 
Reffesten  usw.  der  Provinz  Sachsen  S.  67,  Clemens  uro.  9  abgedruckt.  Hier 
finden  sich  auch  andere  Urkunden  wieder  ffedruckt,  die  Bezug  hal)en  auf  die 
Schicksale  der  Templer  im  Erzbisthum  Magdeburg,  —  auch  nach  ächottmfillers 
Behandlung  I,  487  verdienten  diese  Dinge  eine  Revision. 


504  LHerftkir. 

ein  Datum  tragen  wie  immer.  Hätte  ScbottmtLIler  aich  die  Mtttie  genommen, 
das  von  den  Benediktinern  heraoßgegebene  Begestum  anzusehen  —  Mftlie 
kostet  allerdings  die  Benützung  dieses  planlosen  Abdrucks  —  so  würde 
er  die  Erklftrang  wol  gefunden  haben.  In  den  Begeeten  steht  die  BuUe 
Faciens  misericordiam  zweimal,  einmal  daÜrt  vom  8.  Au^i^iist  1308,  ohne 
den  Bericht  über  das  Verhör  von  Chinon  unter  Kr.  8584  des  Druckes. 
Bei  der  Unordnung,  die  in  den  Begistern  Clemens  V.  obwaltet,  ist  die  An- 
nahme unbedingt  geboten,  dass  wir  in  diesem  Stück  einen  nicht  ausge- 
fertigten Entwurf  vor  uns  haben.  Der  Papst  hat  offenbar  am  12.  August 
resolvirt,  dass  zuerst  noch  das  Yerhör  zu  Chinon  stattzufinden  habe,  und 
dessen  Ergebnis  in  die  auszufertigende  Bulle  aufzunehmen  sei  —  es  summt 
damit  ja  aufs  Beste  die  Ankunft  der  drei  Cardinäle  in  Chinon  am  14.  Au- 
gust —  und  von  dem  Tage  dieser  päpstlichen  Entschliessung  rührt  dann 
das  Datum,  12.  August,  für  die  thataächliob  erst  nach  dem  20.  August  in 
die  Form  redigirte  Bulle,  in  der  sie  in  zahlreichen  Ausfertigungen  er- 
gangen ist. 

Als  einen  Hauptmangel  von  Schottmüllers  Arbeit  muss  ich  schliesslich 
den  Umstand  bezeichnen,  dass  er  nicht  einmal  auf  die  Hauptfri^  —  Solmld 
oder  Niofatschuld  der  Templer  an  den  ihnen  vorgeworfenen  Vergehen  — 
eine  klare  und  bestimmt«  Antwort  hat.  Ich  verweise  auf  Seh.  I,  564,  wo 
er  die  Möglichkeit  zugibt,  dass  im  Orden  symbolische  Bräuche  oder  Miss- 
bräuohe  bestanden  haben,  I,  617  »so  lässt  sich,  wenn  überhaupt  irgend 
welches  Zugeständnis  Molays  erfolgt  ist,  seine  ganze  Aussage  nur  auf  diesen 
Missbrauch  (die  Verunehrung  des  Kreuzes  und  die  Verläugnung  Christi 
bei  der  Aufnahme  nämlich)  beschrllnken  * ,  auf  die  Ausführung  I,  636  ff. 
Wo  er  trotz  aller  fänschränkungen  doch  immer  einzelne  dieser  Missbrftuohe 
als  möglich  zugibt,  ganz  besonders  aber  auf  I,  20S,  wo  er  es  als  unzwei- 
felhaft bezeichnet,  dass  die  Ordensobem  zu  Chinon  »gewisse  im  Orden  ein- 
geschlichene Missbräuche*  zugestanden  haben. 

Einige  Andeutungen  mOgen  mir  hier  gestattet  sein,  in  wie  fern  nach 
meiner  Anpassung  eine  Antwort  auf  die  Hauptfrage  sich  geben  läset 

Schwerlich  sind  die  Templer  zu  der  Zei^  als  Philipp  von  Frankreich 
gegen  sie  vorging,  durchaus  tadellos  gewesen,  und  es  wäre  merkwürdig, 
wenn  die^  ritterlich  lebenden  Coelibaiäre,  besonders  nachdem  sie  durch 
den  Verlust  des  h.  Landes  ibrem  kriegerischem  Beruf  entfremdet  waren,  es 
gewesen  wären.  Es  fehlt  nicht  an  Andeutungen,  die  darauf  schliessen 
lassen,  dass  die  Templer  wol  vielfach  von  der  Strwige  ihrer  Begel  abge- 
wichen sind.  Ich  verweise  hier  z.  B.  auf  die  Aussage  des  Andreas  Busatus 
im  Process  auf  Cypern  Seh.  II,  890:  quod  mulieres  dioebant,  quod  fratres 
ordinis  Tempil  dicebant,  quod  mulieres,  cum  quibus  fratres  Templarii  car- 
naliter  non  egerunt,  non  erant  domicelle  (was  man  nicht,  wie  Seh.  I,  479 
thut,  mit  ^Frauenzimmer*,  sondern  mit  »Damen*  übersetzen  muss).  Dass 
im  Orden  nicht  alles  so  gewesen,  wie  es  hätte  sein  sollen,  wird  man  auch 
aus  den  Aussagen  des  Ponsard  de  Gisi,  Praeceptors  von  Paiana,  Michelet  I, 
86  schliessen  dürfen.  Derselbe  hatte  bei  einer  früheren  Gelegenheit  >tam- 
quam  turbatus  contra  ordinem,  pro  eo  quod  fhesaurarius  templi  dixerat 
sibi  verba  contumeliosa  *  den  Commissären  einen  Zettel  übergeben,  auf  dem 
Frfigen  verzeichnet  standen,  die  sie  den  Ordensleute  vorlegen  sollten.  Diese 
Fragen   sind    mit  ausgesuchter  Bosheit  zusammengestellt   -^    sie  besiehen 


LHetuhnr.  5Q5 

sieh  etun  Theil  nachweislich  aaf  Dinge,  die  von.  den  Ordensstataten  vorge- 
sehrieben  waren,  die  sber  nun,  nachdem  der  Prooeas  einmal  in  Gang  war, 
sdiUmm  nussdentet  werden  konnten.  Ich  benatze  enr  Oontrole  die  Ende 
des  18.  oder  Anfangs  14.  Jahrhunderts  geschriebenen  Statuten,  die  Knöpfler 
Gk)erres -Jahrbndi  VIII,  670  £  heransgegeben  hat.  Ponaard  de  Gisi  schreibt 
z.  B.  Primers  artides,  defendns  des  maistres  que  li  freres  n'allassent  a 
main  de  presto  k  offerende  —  vgl.  Enöpfier  S.  676,  8  nnten,  .677,  6. 
Er  schreibt  weiter:  Item  quo  li  dit  fiere  ne  tenissent  enfans  a  fons  ponr 
batesme  avoir  —  was  sieh  richtig  in  den  Statuten  Knöpfler  S.  691,  67 
findet,  aber  nadi  Eröffnung  der  Untersuchung  über  die  von  Philipp  dem 
Schönen  am^worfenen  Anklagepunkte,  welche  die  Bechtglttubigk^t  der 
Bitter  überhaupt  in  Frage  stellten,  grausam  missdeutet  werden  konnte  und 
auch  missdeutet  ist  (vgl.  Seh.  IL  51  die  Aussage  des  Guillelmus  'de  Trebis). 
Dieser  schlimme  Feind  des  Ordens  sagt  Ißchelet  I,  88  auch  noch:  Item 
li  maistres  qui  fesoient  freres  et  suers  du  Temple,  aus  dites  suers  fesoient 
promestre  obediece,  chastee,  vivre  sans  propre,  et  li  dit  maistre  leur  pro« 
metoiest  foi  et  loiani^  come  4  leurs  sners. 

Item,  quant  les,  dites  soers  estoiott  entrees,  li  dit  maistre  les  des- 
pouceloient;  et  autres  suers  qui  estoient  de  bon  age,  qui  pensoient  estre 
venues  en  la  religion  ponr  leur  ames  sauver,  il  convenoit  par  force,  que 
li  maistre  en  feissent  leur  volentez,  et  en  avoient  enfans  les  dites  suers;  ei 
li  dit  mai&tre  de  leur  enfans  fesoient  freres  de  la  religion.  Mag  die  gift- 
geschwollene Bosheit  Ponsards  auch  schlimm  übertreiben,  dass  hier  ein 
wunder  Punkt  vorgelegen ,  wird  man  ihm  glauben  dürfen  Angesichts  der 
Anweisung  in  den  Statuten  Knöpfler  S.  687  Nro.  51 :  et  amplius  non  li^ 
ceat  habere  sorores.  Sorores  qmidem  amplius  periculosum  est  coadnnare, 
quia  antiquus  hostis  femineo  consortio  oomplures  expulit  a  recto  tramite 
l^aradisi.  Ideoque  fratres  karissimi,  nt  integritatis  flos  inter  vos  semper 
appareat,  hac  eonsuetudine  amodo  uti  non  licet 

Aber  mögen,  wie  es  begreiflich  erscheint,  vielleicht  manche  MisdNräJOohe 
in  den  Orden  sich  eingeschlichen  haben,  es  handelt  sich  nicht  um  solche, 
es  handelt  sich  bei  der  Beantwortung  der  Hauptfrage  um  die  Anwürfe, 
die  Philipp  der  Schöne  gegen  den  Orden  in  die  Welt  gesetat  hat,  um  die 
Verleugnung  Christi  und  Verunehrung  des  Kreuzes,  Erlaubnis  zur  Unzucht 
wider  die  Natur,  Anbetung  eines  Idolkopfes  usw. 

Durch  eine  schnöde  Gewaltihat  des  französchen  Königs  sind  die  Bitter 
des  Tempels  unter  peinliche  Anklage  gebracht  worden.  Als  Philipp  aus 
jenem  oben^  angefahrten  Brief  des  Papstes  vom  24.  August  1807  erfahren 
hatte,  dass  der  Papst  auf  wiederholte  dringende  Bitten  des  Ordensmeisters 
und  anderer  Grosswürdentrfiger  ihnen  eine  Untersuchung  wegen  der  ihnen 
nach  ihrer  Aussage  fälschlich  zur  Last  gel^ften  Dinge  zugesichert  habe, 
deren  Beginn  a«f  Mitte  October  angesetzt  wvr,  da  hat  der  König  seinen 
Gewaltstreich  gegen  den  Orden  vorbereitet  -^  wie  Boutarics  Entdeckungen 
das  im  Einzelnen  klar  gelegt  haben  —  und  ihn  am  18.  October  1807 
duroh  die  Gefangennahme  aller  Templer  in  seinem  Beich  ausgeführt 

Die  Bechtsgrundkge  fßr  das  ganze  Verfahren  gegen  die  Templer  ist 
eine  viel  schlechtere,  als  bei.  den  späteren  Hexenprocessen  —  der  Templer- 
process  selbst  aber  gleicht  tönern  Hexenprocess  wie  ein  Ei  dem  andern. 
Abgesehen   von   den   »Eronsengen^,    den   Ordensrenegalen  und   sonstigen 


506  Ltterator. 

schlechten  Menschen,  welche  dem  französischen  König  and  seinen  Helfers- 
belfern  das  Material  geliefiBrt  haben  zur  Formalirang  der  Anklageponkte 
gegen  die  Templer,  sind  die  Aussagen  der  Templer  in  Frankreich  grössien- 
theilä  entweder  direct  erfüll  ert,  oder  durch  die  Furcht  vor  der  Folter  er- 
presst,  durch  eine  Folter,  die  masslos  frivol  zur  Anwendung  gebracht  wor- 
den ist  —  vgl.  z.  B.  Seh.  II,  48  Interrogatud  si  fuerit  tormentatos  post 
Citptionem  suam  dixit  quod  sie  pluriejj,  quiu  licet  omnia  prediota  faiaset 
confesstts  in  primo  tormeolo  statim,  tamen  querebantur  ab  eo  alia,  qae 
omnia  ignorubat,  sicut  et  de  jdolo  et  dealiis;  dixit  tarnen,  quod  si  fdisset 
ibi  aliqua  bona  persona,  fuisset  confe^sus  predicta  omnia  sine  tormento, 
sed  erant  ibi  multi  astantes  et  multi  pueri  garziones.  Seh.  II, 
02  £t  dixit  quod  illi  qui  cum  posuerunt  in  tonuentis  erant  toti  ebriL 
^-  oder  sie  sind  erzwungen  durch  lange  Haft  bei  Wasser  und  Brod  z.  B. 
Seh.  II.  64.  65.  69.  oder  durch  moralischen  Zwang  gleich  schlimmer  Art 
abgenöthigt.  Die  Templer  aber,  die  so  tollkühn  im  ehrlichen  Kampfe  dem 
Feinde  sich  entgegenwarfen,  sind  auf  der  Folter  durchaus  keine  Helden  ge* 
wesen  —  vgl.  z.  B.  Seh.  II,  42  sed  tion  sustinuit  aiiquid  tormentum,  sed 
statim,  quod  fait  positus,  confissos  fuit  totam.  Seh.  U,  49  Interrogatos,  si 
fuerit  tormentatus,  dixit,  quod  ipsi  volebant  eum  ponere  ad  tormenta,  sed 
statim  viso  tormento,  oonfessus  est  Dixit  tarnen,  quod  confessus  fuit  ve- 
ritatem  bene,  tamen  multam  timait  et  semper  foit  in  timore  post  cap- 
tionem.     Aehnlich  Seh.  II,  61. 

Aussagen,  die  nachweislich  mit  solchen  Mitteln  erzielt  worden  sind« 
verdienen  an  und  für  sich  keinen  Glauben.  Zum  Unglück  für  die  histo- 
rische Reputation  der  Templer  sind  sie  nicht  gefragt  worden,  ob  m»  aaf 
Besen  durch  die  Luft  geritten  seien,  sondern  über  Dinge,  die  dem  gesun- 
den Menschenverstand  nicht  widersprechen.  Die  hunderte  von  Aussagen, 
die  uns  in  den  veröffentlichten  Processen  vorliegen,  in  denen  die  Verun- 
ehrung des  Kreuzes,  die  unehrbaren  Küsse  usw.  zugestanden  sind,  impo- 
niren  immer  wieder  durch  ihre  Masse,  so  dass  gar  zu  leicht  die  Grund- 
lage derselben,  die  Erfolterung  nlimlich,  übersehen  und  man  immer  wieder 
/U  der  Annahme  verleitet  wird,  etwas  werde  diiran  doch  wahr  gewesen 
^ein.  Wäre  Philipp  der  Schöne  so  unvorsichtig  gewesen,  von  An&ng  an 
unter  seine  Diffiamationspunkte  den  grauen  oder  schwarzen  Kater  auftu- 
nehmen,  unter  dessen  Gestalt  Satan  in  eigener  Person  in  den  Capiteln  er- 
i>chienen  sein  soll,  so  würden  wir  wol  nicht  weniger  zahlreiche  Aussagen 
haben,  die  den  Teufelskater  eingestÄnden.  So  ist  der  Kater  —  ein  stehen- 
des Bequisit  der  Ketzerprooesse  —  nur  vereinzelt  später  in  den  Templw- 
prooess  hineingekommen  —  vgl.  Seh.  I,  293.  II,  127  —  dann  aber  prompt 
zugestanden.  Nur  weil  der  Kater  verhältnissmässig  sehr  selten  erscheint 
in  den  Aussagen,  hat  man  ihm  die  gebührende  kritische  Würdigung  nicht 
angedeihen  lassen.  Dieser  Unsinn  vom  Teufelskater  und  Dämonen  in  Wttber- 
gestalt  beruht  auf  vollkommen  gleichwerthiger  UeberlieferuAg ,  wie  die 
Verunehrung  des  Kreuzes  und  die  Erlaubnis  zur  Sodomiterei,  und  ist  daram 
gleich  glaubwürdig  oder  gleich  unglaubwürdig.  Die  Masee  der  vorhandenen 
Aussagen  kann  da  nicht  ins  €lewicht  fallen  —  ich  darf  wol  verweisen  auf 
Wächter,  Beiträge  zur  Deutschen  Geschichte,  insbesondere  zur  Geschichte 
des  Deutschen  Strafrechts,  26.  Exkurs  S.  817  ff.  Ueber  die  überein^im- 
)^  bilden  und  angeblich  freiwilligen  Geständnisse  der  Hexen  —  da  das  hier 


literatar.  ^07 

Aosgtfflhrte  dorchans  auch  auf  den  Templerprooess  passi  Da  ich  tob  »Frei- 
Willigkeit*  der  Geständnisse  sproehe,  will  ich  doch  audi  darauf  mit  einem 
Worte  eingehen,  da  ja  gerade  auf  diesen  Umstand  von  Jongmann,  Zeit- 
schrift far  kath.  Theologie  V,  I,  889  ff.  581  ff.,  Gewicht  gelegt  wird.  Aber 
was  hat  es  mit  dieser  »Freiwilligkeit*  auf  sich  bei  den  Aussagen  vor  kirch- 
lichen (Immissionen,  welche  die  Folter  nicht  anwendeten?  Das  erste  erfol- 
terte Geständnis  lag  Yor,  bei  dem  erneuerten  »freiwilligen*  Geständnis 
kostete  ein  Abweichen  von  dem  ersten  den  Kopf  —  über  die  Gefahren  bei 
solchen  »freiwilligen*  Geständnissen  konnten  die  Templer  unmöglich  lange 
im  Unklaren  sein,  und  ausserdem  hat  man  in  vorsorglicher  Weise  sich'be- 
müht,  ihnen  dieselben  recht  eindringlich  zu  Gemüthe  zu  führen  —  darauf 
komme  ich  bezüglich  des  Grossmeisters  Jacob  von  Molay  noch  zurück  — 
ich  Ycrweise  auf  den  Brief  Michelet  I,  71:  Fhilipe  de  Yoet  prevost  de 
Feglese  de  Poytes,  et  Johan  de  Jemyille  huissier  d*  armes  nostre  segnor 
le  Roy,  deputez  sus  V  ordenance  de  la  garde  des  Templers  es  provinoes  de 
Bens,  de  Boem  et  de  Bems,  a  nostre  amez  frere  Lorent  de  Biame  jadis 
commandaur  de  Apuli,  et  aus  autres  freres  qui  sont  en  prison  de  Sans, 
Salut  et  amon  Si  tous  reqnirens  et  prions  que  vous  en  la  bone  confession 
que  nos  tous  lassames  yous  tenez  si  doYotamant  et'  si  gransemant  euYors  le 
dit  evesoheve  d'Orliens  que  il  n*aie  cause  de  dire  que  par  yous  nous  Vüens 
faii  traYalier  ne  fait  entandre  men^ogne;  nous  yous  somons  Johan  Chapini 
nostre  am^  clerc,  au  quel  vous  Yoilhet  creire  de  part  nous  de  ce  que  il 
vous  dira,  le  quel  en  leu  de  nous  yos  anvoiens.  Et  sachez  que  nostre 
pere  le  Pape  a  mand^  que  tuit  eil  qui  auront  fayt  oonfes- 
sions  devant  los  quizitor,  ses  auYOuez,  qui  on  cele  confes- 
sion ne  Yeudoent  perseveres,  que  ilz  seront  mis  a  damnazion 
et  destruit  ou  feu  usw. 

Bei  dem  Templerprozess  waltet  nun  aber  noch  eine  Eigenthümlichkeit 
ob,  die  bei  den  meisten  Hexenprozessen  sich  nicht  wird  nachweisen  lassen, 
die  aber  die  Yoliständige  Werthlosigkeit  der  übereinstimmenden  Geständnisse 
noch  crasser  darthut,  die  nämlich,  dass  diese  Geständnidse  vielfach  auf  vor- 
heriger Absprache  der  Inquirirten  über  das,  was  sie  bekennen  wollen,  be- 
ruhen. Nicht  blos  denken  muss  man  an  diese  Höglichkeit,  wie  Seh.  T,  274 
meint,  sondern  die  Thatsache  solcher  vorhergegangener  Verabredung  lässt 
sich  wie  ich  meine  unwiderleglich  beweisen  z.  B.  gleich  aus  dem  Verhör, 
das  wenige  Tage  nach  der  Gefangennahme  der  Templer  vom  19.  Octb.  1307 
angefangen  vor  dem  Inquisitor  Wilhelm  Imbert  zu  Paris  stattgefunden  hat, 
Michelet  II,  277  ff.  In  der  Aussage  des  Bobertus  de  Supra  Villam,  der 
ungef&hr  24  Jahre  früher  zu  Paris  in  den  Orden  aufgenommen  worden 
war  8.  292  heisst  es:  Interrogatus  quociens  abnegavit,  dixit  per  suum  iura- 
mentnm  quod  semel  et  semel  spuit  supra  crucem  et  ymaginem.  Dixit  tamen, 
quod  credit,  qnod  fecisset  eum  abnegare  et  spuere  pluriee,  sed  plures  fue- 
runt  reoepti  cum  eo,  videlicet  quinque,  ut  Yidetur  sibi,  et  ut  recipiens 
expediret  se,  non  fedt  eum  abnegare  et  spuere  nisi  semel,  et  hora  erat 
prandii.  S.  294  Aussage  des  SerYienten  Petrus  de  Safet,  angenommen 
Yor  4  oder  5  Jahren  zu  Nicosia:  dictus  recipiens  ostendit  sibi  crucem  in 
qua  erat  ymago  Jhesu  Christi  depicta  et  de  precepto  dicti  recipientis  spuit 
ter  supra  oam.  Dixit  tamen  per  iuramentum  suum  quod  credit  quod  in- 
iendo  dicti  recipientis  esset  quod  hoc  faoeret  in  contemptu  Christi;    tamen 


508  tAt&nktirJ 

nbn  recordainr,  qnod  hoc  sibi  dhierit  oreienus«  et  boe  pret^rmisit  tili  cndit,' 
quia  tempas  erat  prandendi  8.  295  Aassage  des  dattfridoB  de 
Oharneio,  preoeptor  tdios  Norman  nie,  aufgenommen  zu  Etompee  vor  on^ 
gefähr  37  Jahren:  Et  tunc  fecit  dictus  reoijMens  ipsam  abnegare  Jhesum 
Ciiristum  ter,  ore  et  non  corde  ut  dixit.  Requisitus  ntrum  spnerit  supra 
imaginem»  dixit  per  iuramentum  suum,  quod  non  reoordatur,  et  credit 
quod  hoc  fuit  ista  de  causa  quia  festinabant  se.  8.  297.  Aussage  des 
Önillermas  de  Chniuu,  aufgenommen  vor  beinahe  vier  Jahren  in  domo  de 
Hantayo  in  ballivia  Stmmpensi :  Interrogatas  de  osoulo  dixit  per  ioramen* 
tarn  saam  quod  oiCuUtns  fuit  reoipientem  et  alios  fratres  presentes  in  ore 
solum  et  tanc  recipiens  dixit:  Satts  est,  eamns  pransami  Ich  glaube 
es  kann  keinem  Ziyeifel  unl erliegen,  dass  diese  Aassagen  über  vier  Re- 
oeptionen  zu  verschiedenen  Zeiten  und  in  ganz  verschiedenen  Häasem  auf 
vorhergegangener  Verabredung  beruhen  muss  —  und  zwar  haben  sich  die 
Verhüten  auf  die  Ausrede  geeinigt,  dass  es  bei  ihrer  Beception  eilig  her« 
gegangen  sei,  weil  es  Essenszeit  gewesen,  um  sich  auf  diesen  Umstand  hin 
in  ihren  Aussagen  zu  entlasten. 

Auf  ebenÜEÜls  vorhergegangeneir  Verabredung  beruht  auch  die  in  diesem 
Pariser  Verhör  so  überaus  hiufig  vorkommende  Angabe,  dass  dem  A^ufzui-' 
nehmenden  zur  Verunehrung  ein  gemaltes  Cromfix  in  einem  Buch  oder 
Missale  vorgehalten  worden  sei --- &  lüdielei  11,  292.  296.  299.  301.  311. 
812,  ähnlioh  orucem  in  qua  erat  ymago  Christi  d^piota  ib.  294.  299* 
309.  310.  311,  was  beides  z.  Th.  von  den  Später  zu  Posters  Verhörten 
(8clk  II)  wiederholt  wird.  Man  muss  doch  bedenken,  wie  überaus  unwahr* 
scheinlich  es  ist)  dass  man  ein  gemaltes  Cru<xfix  in  einem  Buch  »ur  Veir* 
unehrung  mittelst  Bespeiens  verwendet  haben  soll ,  um  die  Bedeutung 
solcher  Uebereinstimtiiung  zu  würdigen. 

Uebrigens  hat  man  in  dem  Prozess  auch  ganz  willig  den  Verhörten 
Gelegenheit  gegeben,  eich  über  ihre  abzugebende  Aussage  nüt  ihren  Mit« 
brüdem  vorher  zu  benehmen  vgl.  Schottmüller  II,  50  die  Aussage  des 
Baimund  Stephani  im  Prooessus  Pictaviensis :  Interrogatas  si  fuit  tormeiH 
latus  dixit,  quod  fuit  fortiter  tormentatus  in  Carcassona.  Interrogatus, 
quare  non  dicebat  teritatem,  dixit  quod  non  recordabatnr,  sed 
rogavit  senesoalcum,  ut  permitteret,  quod  possit  loqui  cum  sotiis,  et  ha* 
Uita  deliberatione  cum  sotiis,  reoordatüs  fuit  de  bis. 

Die  Ansidht  von  der  gänzlichen  Schuldlosigkeit  der  Templer  an  den 
ihnen  in  dem  Prozess  zur  Last  gelegten  Vergehen,  die  ich  vertreten  habe^ 
bat  sich  aber  abzufinden  mit  den  Aussagen  des  Ordensgrossmeisters  Jacob 
Yoü  Molaj.  Johannes  de  Sancto  Victore  Baluzius  I,  10,  Bouquet  XXI,  649 
berichtet:  Postea  (nach  der  Volksversammlung  in  viridario  regis  am  15.  Oc* 
tober  1307)  eongregatione  facta  generali  omnium  magistrornm  et  sehols* 
rium  cuiusque  faoaUatis  facta  apud  templum  magister  transmarinua  ud* 
duetus  et  quidam  alii,  coram  omnibua  confessi  sunt  quosdam  artieuloruni 
praedictorum  et  dixerunt  aliqui  eorum,.  hunc  modum  professionis  suae  ma* 
lediotae  (mit  der  Veranehrung  des  Kreuzes)  coepisse  iani  erant  quadraginta 
uUni  et  amplius  et  haotenus  fuerat  ocoultatum.  Item  in  alia  eongregatione 
coram  uniyersitate  magister  et  alii  plurei  totum  simpliciter  sunt  confessi 
et  magister  pro  toto  ordine.  Sehottmüller  I,  613  fibdet  die  Abnahme,  dass 
der  Meister  freiwillig  umfossende  Gestftndnii^se ,  gemadii  habe  ans  inneran 


Oründea  onwahi-atdieialieh.  Er  denkt  an  die  Möglichkeit,  dass  vielleicht 
trügerischer  Weise  ein  anderer  an  Stelle  Molays  vorgefUhrt  sei  —  die  mir 
ganz  ausgeschlossen  zu  sein  scheint,  da  ja  nach  der  Angahe  des  Chronisten 
auch  noch  andere  Würdenträger  des  Ordens  anwesend  waren,  vor  denen 
eine  solche  Täuschung  doch  nie  hätte  ausgeführt  werden  können,  dann  aber 
auch  Molay,  der  sich  gerade  Torher  noch  ö£fentlich  an  der  Leichenfeier  der 
Prinzessin  Katharina  in  hervorragender  Weise  betheiligt  hatte,  sieber  auch 
von  vielen  Mitgliedern  der  Universität  gekannt  gewesen  ist  —  oder  an  die 
weitere,  ob  nicht  vielleicht  Philipp  der  Schöne  gefischte  Briefe,  anschei- 
nend von  Molay  herrührend,  an  die  gefangenen  Templer  geschickt  habe, 
»sie  sollen  gestehen,  er  habe  es  auch  gethan*.  Aber  selbst  wenn  man  die 
Angabe  des  Johann  de  Sancto  Victore  auf  sich  beruhen  lässt,  an  der  That- 
sache  eines  vom  Grossmeister  abgegebenen  G^eständnisses  ist  nicht  zu  zweifeln. 
In  dem  Protocoll  über  sein  Verhör  am  24.  October  1307,  Michelet  II,  805 
heissi  es:  Dixit  etiam  per  iuramentum  suum  quod,  post  multas  promis- 
siones  ab  eo  factas  super  observanoiis  et  statutis  dicti  ordinis,  posuerunt 
mantellum  ad  Collum  suum.  Et  fecit  dictus  recipiens  apportari  in  presencia 
9Ua  quandam  crncem  eneam  in  qua  erat  figura  crucifixi,  et  dicit  sibi  et 
precepit  quod  abnegaret  Christum  cuius  figura  erat  ibi.  Qui  licet  invitus, 
fecit;  et  tunc  precepit  sibi  idem  recipiens ,  quod  spueret  supra  eam,  et 
spuit  ad  terram. 

Interrogatus  quociens,  dixit  per  iuramentum  suum  quod  non  spuit 
nisi  semel,  et  de  hoc  bene  recordatur.  Die  £rl»ibnis  zu  widernatürlicher 
Wollust  stellt  Molay  bestimmt  in  Abrede.  Ich  betone  gegen  Seh.  Annahme, 
dass  auch  der  Qrossmeister  gefoltert  wurde,  dass  sich  dafür  nicht  die  aller- 
geringsten Anhaltspunkte  finden.  Furcht  vor  der  Folter  kann  natürlich 
auch  bei  ihm  vorhanden  gewesen  sein. 

Ein  neues  Verhör  hatte  der  Meister  zu  bestehen  vor  den  päpstlichen 
Commissären  im  November  1309,  Michelet  I,  32.  Auf  die  an  ihn  gerichtete 
Frage,  ob  er  den  Orden  vertheidigen  wolle,  erklärt  Moluy  sich  dazu  bereit| 
wie  schwierig  das  für  ihn  auch  immer  in  seiner  Lage  seL  Als  ihm  die 
Aussagen  vorgelesen  worden,  die  er  in  dem  vom  14. — 20.  August  1308 
abgehaltenen  Verhör  vor  der  Cardinalscommission  zu  Chinon  abgegeben 
haben  soll :  producendo  bis  Signum  crucis  coram  facie  sua  et  in  aliis  signis 
pretendere  videbatur  se  esse  valde  stupe&ctum  des  hiis  que  continebantur 
super  predicta  confessione  sua  et  aliis  in  literis  apostolicis  supradictis,  di- 
cens  inter  alia,  quod  si  dicti  domini  commissarii  fuissent  alii  quibus  liceret 
hoc  audire,  ipse  diceret  aliud.  Et  cum  fuisset  responsum  eidem  per  dictos 
dominos  oommissarios  quod  ipsi  non  erant  ad  recipiendum  vadium  duelli, 
subiunxit  dictus  magiser  quod  non  intendebat  dicere  de  boc,  sed  placeret 
Deo  quod  illud  quod  observatur  a  Saracenis  et  Tartaris  observaretur  contra 
tales  perverses  in  hoc  casu,  nam  dicti  Saraceni  et  Tartari  absein dunt  caput 
perversis  inventis  vel  scindunt  eos  per  medium.  Et  tunc  fuit  subiunctum 
per  dictos  dominos  oommissarios,  quod  ecclesia  iUos,  qui  inveniebaniur 
heretici,  iudicabat  hereticos,  et  obstinates  relinquebat  curie  secularL 

Nach  diesem  leidenschaftlichea  Ausbruch  bittet  der  Meister,  ihm  eine 
Unterredung  zu  gestatten  mit  dem  anwesenden  Beamten  Philipps  des  Schönen, 
'Wilhelm  von  Plasian.  Wir  können  leicht  ermessen,  welchen  Bath  Plasian 
dem  Me^ter  gegeben  hat:  et  dictp  dominus  fuisset  ad  paitem  looutus  cum 


510  LHeratnr. 

eodem  roagistro,  qaem,  sicat  asserebat,  diligebat  et  dilexerat,  qnia  nterqae 
miles  erat,  et  quia,  nt  dixH  idem  dominns  Guillelmus,  habebat  providere, 
ne  se  yituperaret  vel  perderet  sinecaasa.  Et  tunc  idem  magister 
dixit,  qnod  bene  yidebat  qnod,  nisi  bene  deliberaret,  cito  poS9et  cadere  in 
capistram  snnm,  et  ideo  Tolebat  deliberare,  supplicans  eisdem  domima  com- 
missariis,  qnod  ooncederent  sibi  dilacionem  osqae  ad  diem  Yeneris  pro- 
ximam  ad  deliberandum  super  predictis,  quam  dilacionem  ooneeasenuit 
eidem,  maiorem  eciam  se  datnros  offerentes,  si  sibi  placeret  et  yolebat  — 
offenbar  bat  Plasian  dem  Meister  die  Gefahr  klar  gemacht,  die  ihm  drohe, 
wenn  er  yon  seinem  früher  gemachten  (Geständnisse  abweiche. 

Bei  der  neaen  Yemehmung  nach  Ablauf  der  gewährten  Frist  ant- 
wortet der  Meister  Michelet  I,  42  auf  die  ihm  neuerdings  vorgelegte  Frage, 
nachdem  er  sich  vorher  bei  den  Gommissären  bedankt  hat  de  dieta  dila- 
cione  ad  deliberandum  concessa  eidem,  et  quia  maiorem  se  daturos  eidem 
obtulerant,  si  dicto  magistro  eam  accipere  placuisset,  et  in  hoc,  sicut  dixit, 
posuerant  frenum  super  Collum  eins,  ob  er  den  Orden  vertheidigen  wolle: 
quod  ipse  erat  miles  illiteratus  et  pauper  et  quod  audiverat  in  quadam 
littera  apostolica,  que  sibi  lecta  fuerat,  contineri  quod  dominus  papa  ipsum 
et  quosdam  alios  magnos  ordinis  Teroplariorum  reservaverat  sibi,  et  ideo 
ad  presens  in  statu  in  quo  erat  nolebat  aliud  fiicere  super  predictis.  Be- 
quisitus  ezpresse  an  vellet  ad  presens  aliter  defendere  ordinem  supradio- 
tum  dixit  quod  non,  sed  ad  domini  pape  presraüam  iret,  quando  dicto 
domino  pape  placeret,  supplicans  eisdem  dominis  commissariis,  et  requirens 
eosdem,  quod  cum  ipse  sicut  et  alii  homines,  esset  mortalis,  nee  Imberet 
de  tempore  nisi  nunc,  placeret  eisdem  dominis  commissariis  significare  pre- 
dicto  domino  pape,  qnod  ipsum  magistrum  quam  cidus  posset  ad  eins  pre- 
sendam  evocaret,  quia  tunc  tantum  diceret  ipsi  domino  pape, 
quod  esset  honor  Christi  et  ecclesie  pro  posse  suo. 

Auf  die  weitere  Frage,  ob  er  etwas  sagen  wolle:  quare  dioti  domini 
commissarii,  qui  non  intromittebant  se  de  facto  personarum,  sed  de  iaeto 
ordinis  supradicti ,  non  deberent  bene  et  fideliter  prooedere  in  negocio  in- 
quisitionis  contra  ordinem  prodictum  per  dominum  papam  oommisse,  eis- 
dem respondit  quod  non,  requirens  eos  ut  bene  et  fideliter  prooederent  in 
negocio  supradicto.  Aber  ad  exoneradonem  conscioncie  sue  wolle  er  ihnen 
exponere  tria  de  ordine  prelibato  —  und  hebt  dann  hervor  den  Glanz, 
mit  dem  die  Templer  stets  den  Gottesdienst  ausgestattet  und  gefeiert  haben, 
die  reichlichen  Almosen,  die  sie  gegeben,  und  den  von  Niemand  übertraf- 
fenen  Eifer,  mit  dem  sie  stets  Blut  und  Leben  darangesetzt  für  die  Sache 
des  christlichen  Glaubens. 

Auf  die  Einwendung:  Quod  predicta  ad  salvacionem  animarum  non 
proderant,  nbi  catholioe  fidei  deerat  fnndamenturo  fällt  der  Meister  wieder 
in  offenbarer  Erregung  aus  der  Zurückhaltung,  die  er  sich  in  Folge  der 
Warnung  Plasians  auferlegt  hatte :  respondit  ipse  magister  hoc  verum  esse, 
quod  ipse  bene  credebat  in  unum  deum,  et  in  trinitate  personarum,  et  in 
aliis  pertinenciis  ad  catholicam  fidem,  et  quod  unus  Dens  erat^  et  una  fidee, 
et  unum  bapüsma,  et  una  ecclesia,  et  quando  anima  separaretur  a  corpore, 
tunc  appareret  quis  bonus  et  quis  malus  esset,  et  quilibet  nostrum  sdret 
veritatem  eomm  de  quibus  agitur  in  presenti  —  Worte,  die  mit  Bftdc* 
sibht   auf  sein   früher  abgegebenes   Eingeständnis  über  die  Teriängnonif 


Literfthit.  gll 

Ounsti  und  die  Teranebmng  des  Gmeifizes  den  Meister  eigentlich  eohon  in 
oapistmm  suam  fallen  lassen,  die  aber  fßr  den  Charakter  dieses  ehrlichen, 
aufbrausenden  Kriegsmannes  das  glftnzendste  Zeugnis  ablegen. 

Den  Moment  der  Erregung  des  Meisters  benütet  in  überlegt  heim- 
tückischer Weise  der  nach  der  von  Molay  gegebenen  Antwort  eintretende 
bekannte  Helfershelfer  Philippe  des  Schönen,  Wilhelm  Nogaret,  indem  er 
dem  Meister  yorhält,  in  den  zu  8.  Denis  aufbewahrten  Chroniken  finde 
sich  eine  Nachricht,  dass  zur  Zeit  des  Sultan  Saladin  der  Meister  und  andere 
Würdenirftger  des  Ordens  diesem  das  homagium  geleistet  hfttten,  und  dass 
Saladin,  gelegentlich  eines  schweren  Unglücks »  das  die  Templer  getroffan 
dizerat  in  publice  predictos  templarios  fuisse  dictam  adversitatem  perpessos, 
quia  yitio  sodomitico  laborabant,  et  quia  fidem  suam  et  legem  preyaricati 
Äierant.  Der  Meister  ex  predictis  Yerbis  plurimum  stupefactus  erklärt, 
davon  habe  er  nie  etwas  gehört,  wol  aber  sei  er  als  junger  Bitter  mit 
andern  kampflustigen  jungen  Leuten  des  Ordens  im  b.  Lande  früher  mit 
dem  Meister  Wilhelm  yon  Beaujeu  unzufrieden  gewesen  quia  durante 
treuga,  quam  rez  Anglie  premortuus  posuerat  inter  Christianos  et  Sara- 
cenos,  dictus  magister  serriebat  soldano  et  eum  sibi  retinebat  placatum, 
dass  sie  aber  später  eingesehen  hätten,  der  Meister  habe  unter  den  obwal- 
tenden  Verhältnissen  gar  nicht  anders  handeln  können. 

Schliesslich  erbittet  er  sich  die  Erlaubnis  quod  posset  audire  missam 
et  alia  diyina  officia,  et  habere  capellam  suam  et  capellanos^  was  ihm  die 
Commissäre  erwirken  zu  wollen  zusagen.  In  ^  dem  Verhöre  vom  2.  März 
1810,  Miebelet  I,  87  antwortet  der  Meister  auf  die  ihm  vorgelegte  Frage, 
ob  er  den  Orden  vertheidigen  wolle :  quod  dominus  papa  eum  reservaverut 
sibi,  et  ideo  supplicavit  quod  dicü  commissarii  dimitterent  «um  super  istis, 
quousque  in  presenda  domini  pape,  et  tunc  diceret  quod  videret  expedire. 
Qui  domini  commissarii  expresse  dedaraverunt^  quod  contra  personam  suam 
sieut  contra  singularem  nichil  facere  neo  inquirere  volebant  nee  poterant, 
sed  tantum  prooedere  in  inquisicione  sibi  commissa  contra  ordinem,  seeun- 
dum  traditam  eis  formam  quod  eos  facere  oportebat,  et  requisivit  ideiii 
magister,  quod  dicti  domini  commissarii  scriber^it  domino  pape,  quod  ae 
et  alios  per  dominum  papam  reservatos  ad  suam  preeeDciam  evocaret.  Et 
dicti  domini  commissarii  respondemnt  ei,  quod  hoc  facerent  quam  dcios 
posseni 

Ueberblickt  man  diese  Verhöre  des  Meisters,  so  muss  man  sich  vor 
Allem  fragen,  was  denselben,  da  er  doch,  selbst  abgesehen  von  der  von 
Johannes  de  Sancto  Victore  behaupteten  Aussage  vor  der  Pariser  Universität, 
jedenfalls  in  dem  Verhör  vom  24.  October  1807  die  Verleugnung  Christi 
und  die  Verunehrung  des  Crucifixes  eingestanden  hatte,  bei  dem  neuen  Ver- 
hör vom  November  1309  so  furchtbar  in  Aufregung  gebracht  hat  —  näm- 
lieh  die  Verlesung  derjenigen  Aussagen,  die  vor  der  Cardinalscommission 
in  dem  zu  Cbinon  abgehaltenen  Verhör  gemacht  seira. 

Leider  ist  das  Protocoll  über  das  Verhör  von  Cbinon  bis  jetzt  noch 
nicht  bekannt.  Einigen  Ersatz  für  dasselbe  gewährt  uns  der  Brief  der 
Cardinäle  vom  20.  August,  durch  den  sie  dem  König  Philipp  von  dem  Er- 
gebnis des  Verhörs  Nachricht  gaben,  Baluzius  U,  121.  Danaeh  hat  der 
O-rossraeister  bekannt:  abnegationem  predictam,  nobie  snpplicant  quatcnus 
qnendam  fratrem  servientem  et  familiärem  suun^  quem  seoum  babebat, 


volentem  coofiteri  audiremud,  wie  es  die  andereä  veraommeiida  Gräs^- 
Würdenträger  des  Ordens  auch  gethan  hatten,  mit  Aosnahme  des  Hugo  de 
Peraudy  der, .  verharrend  anf  seiner  Mher  zu  Paris  gemachten  Aussage 
specialiter  predictam  abnegationem  per  se  faotam  est  confessus  et  visionem 
capitis  idolatrici  et  alia  iliicita,  prout  in  ipsias  confessione  plemos  oon- 
ünetor.  Das  Verhör  Perauds,  bei  dem  er  zu  Cbinon  verharren  za  wollen 
erklärte,  vom  8.  November  1807,  Uegt  vor  Michelet  II,  361  iL  Der  Yisi- 
tator  Peraud  bat  iu  demselben  eingestanden  die  Verleognung  des  Kreuzes 
• —  non  spuit  super  crucem  et  non  abnegavit,  nisi  semel,  weiter,  dass  er 
sich  bei  der  durch  ihn  vollzogenen  Aufnahme  von  den  Neuaufgenommenen 
habe  auf  den  Bücken,  auf  den  Mund  und  auf  den  Nabel  küssen  lassen, 
sowie,  dass  er  denselben:  si  aliquis  calor  naturalis  urgeret  ipsos  ad  incön« 
tinenciam,  dabat  eis  licenciam  refrigerandi  se  cum  aliis  fratribus,  endlich 
die  Anbetung  des  Idolkopfes,  aber  mit  der  Einschränkung  für  seine  Per- 
son: quod  ore  et  fingendo  adoraverat,  et  non  corde.  Peraud  hat  also  au 
Ohinou  ganz  wesentlich  anders  ausgesagt,  als  der  Meister  und  die  anderen  dui*t 
vernommenen  Würdenträger  des  Ordens  —  hat  so  ausgesagt  vielleicht  aas 
unlauteren  Motiven,  vgL  Schottmüller  I,  6.  Der  Meister  und  die  andern 
Würdenträger  des  Ordens  waren  tu  Chinon  einzeln  verhört  worden.  Dem 
Grossmeister  ist  wahrscheinlich  die  Aussage  Perauds  bisher  gar  nicht  be- 
kannt gewesen,  und  es  begreift  sich,  dass  ihn  jetzt  das  Beferat  über  das 
Verhör  zu  Chinon  in  der  Bulle  Faciens  misericordiam  so  in  Aufregung 
versetzen  konnte. 

Der  wesentliche  Unterschied  in  dem  zu  Chinon  von  den  einseinen  ge- 
machten Aussagen  tritt  ausserdem  in  dem  Beferat  derselben  Michelet  1, '  5, 
absolut  nicht  mit  genügender  Deutlichkeit  hervor:  Qui  magister,  et  prae- 
ceptores  Francis,  terre  ultramarine,  Normannie,  Aquitanie  et  Pictavie  . .  • . 
deposuerunt  et  confessi  fuerunt  inter  cetera,  Christi  abnegadonem  et 
spuicionem  super  crucem,  cum  in  ordine  teinpli  recepti  fuerunt,  et  quidam 
ex  eis,  se  sub  eadem  forma,  scilicet  cum  ubnegacione  Christi  et  spuicione 
super  crucem,  fratres  multos  recepissa.  Sunt  eciam  quidam  ex  eis 
quedam  alia  horribilia  et  inhonesta  confessi,  que  ut  eorum 
ad  presens  parcamus  verecundie  subticemus  . . .  Que  oonfessiones 
et  depoaiciones  magistri  et  praeceptorum  usw.  Es  werden  hier  die  zu 
Chinon  gemachten  Aussagen  in  einer  Weise  zusammengeworfen,  die  mir 
Molajs  Erregung,  als  ihm  das  Beferat  vorgelesen  wurde,  noch  begreiflicher 
erscheinen  lassen.  Er  war  sich  bewusst,  nur  die  Verleugnung  Christi  und 
die  Verunehrung  des  Kreuzes  eingestanden  zu  haben  —  der  Bericht  über 
das  Verhör  zn  Chinon  in  der  Bulle  Faciens  misericordiam  konnte  ihm  aber 
begreiflicherweise  den  Glauben  erwecken,  dass  auch  ihm  das  Eingeständnis 
schmachvoller  illicita,  wie  Erlaubnis  zur  Sodomiterei,  impuUrt  werde.  Ich 
glaube,  diese  Erklärung  ist  so  plausibel,  dass  man  gar  nidit  nöthig  hat, 
wie  Schottmüller  es  thut,  zu  der  Annahme  zu  greifen,  dass  angebliohe  Ge- 
ständnisse Molays  untergeschoben  worden  seien. 

Was  aber  das  von  Molay  unzweifelhaft  gemachte  Geständnis  von  der 
Verleugnung  Christi  und  der  Verunehrung  des  Crucifixes  angeht,  so  glaube 
ich  die  Vermuthung  wagen  zu  dürfen,  dass  der  Grossmeister  diese  fiüsche 
Aussage  mit  vollem  Vorbedacht  und  in  bestimmter  Absicht  gemacht  hat 
Per  Grossmeister  kannte  das  IJngewitteri  das  sich  durch  die  Machenaduiften 


\ 


Liieratur.  513 

des  französischen  Königs  gegen  den  Orden  zasammenzog,  er  selbst  hatte, 
am  der  drohenden  Ge&hr  zuvorzukommen,  eine  Untersuchung  vom  Papste 
erbeten  wegen  der  dem  Orden  zur  Last  gelegten  Dinge  und  dieselbe  zu- 
gesichert erhalten.  Er  hatte  es  gewagt,  im  Vertrauen  darauf  sich  in  die 
Höhle  des  Löwen  zu  begeben,  nach  Paris  zu  gehen,  er  hatte  dabei  aber 
Philipp  den  Schönen  viel  zu  wenig  gekannt.  Ohne  Bücksicht  auf  den  Be- 
schluss  des  Papstes,  mit  der  Absicht  die  Ausführung  desselben  unmöglich 
zu  machen,  ging  Philipp  mit  seinem  Oewaltstreich,  mit  der  widerrecht- 
lichen Verhaftung  aller  Angehörigen  des  Templerordens  in  seinem  König- 
reiche vor.  Für  Molay.  war  das  ein  furchtbarer  Schlag.  Ihm  mussten  jetzt 
die  Augen  aufgehen,  er  konnte  sich  nach  einem  solchen  Beweis  der  rück- 
sichtslosen Gewalithfttigkeit  des  Königs  sicher  nicht  mehr  täuschen,  was  nan 
erfolgen  würde,  als  sofort  im  Dienste  des  Königs  der  Grossinquisitor  Fran- 
ciens  ans  Werk  ging  mit  dem  peinlichen  Verhör  der  Ordensleute.  Als 
letzter  Strohhalm,  an  den  Molaj  sich  anklammem  konnte,  blieb  ihm  die 
zugesicherte  Untersuchung  durch  den  Papst  —  die  oben  besprochenen  Pro- 
tokolle zeigen,  wie  der  Grossmeister  immer  und  immer  wieder  darauf  zu- 
rückkonmit,  darauf  dringt,  dass  er  endlieh  vor  den  Papst  gebracht  werde. 
Sicher  sind  Molay  die  Anklagen,  die  Philipp  der  Schöne  gegen  den 
Orden  erhob,  genau  bekannt  gewesen.  Unter  all*  diesen  Verhältnissen  hat 
nun  die  Taktik,  die,  wie  ich  vermuthe,  der  Grossmeister  eingeschlagen  hat, 
sehr  nahe  gelegen  —  nämlich  irgend  einen  Punkt  der  Anklagen  einzu- 
gestehen, um  durch  ein  solches  Eingeständnis  die  den  Ordensleuten  drohenden 
Gefahren  zunächst  zu  vermindern,  des  weiteren  aber  vielleicht  daraufhin, 
wenn  er  endlich  beim  Papste  persönlich  erscheinen  könnte,  sie  vielleicht 
ganz  abzuwenden.  Kein  anderes  Geständnis  erscheint  dazu  geeigneter,  als 
die  angebliche  Verunehrung  des  Kreuzes,  kein  anderer  Punkt  hätte  sich 
wohl  dem  Papst  gegenüber  so  leicht  ad  absurdum  führen  lassen,  als  dieser 
Vorwurf,  erhoben  gegen  einen  Orden,  der  so  ofb  sein  Blut  in  Strömen  ver- 
gossen hatte  für  das  heilige  Zeichen,  das  den  weissen  Mantel  der  Bitter 
schmückte.  Ob  Jacob  von  Molay  selbst  auf  das  von  mir  vermuthete  Aus- 
kunfismittel  verlallen,  oder  ob  es  ihm  von  anderen,  vielleicht  gar  von 
falsdien  Freunden  angerathen  worden  ist,  das  sind  Fragen,  auf  die  sich 
auch  nicht  einmal  vermuthungsweise  eine  Antwort  wagen  lässt 

Ich  hoffe  für  diese  Vermuthung  einige  beachtenswerthe  Anhaltspunkte 
geltend  machen  zu  können.  Ich  verweise  zunächst  auf  die  Aussage  des 
Ponsard  de  Gisi»  die  ich  schon  oben  angezogen  habe,  Michelet  I,  86:  re- 
quisitns  per  eosdem,  si  volebat  defendere  ordinem  memoratum,  respondit, 
quod  articuli,  qui  sunt  impositi  dicto  ordini,  videlicet  ipsum  ordinem  ab- 
negare  Jhesum  Christum  et  spuere  super  crucem,  et  quod  licenoia  data  sit 
quod  unus  fratrum  se  commisoeret  carnaliter  cum  aliis  et  quedam  alia  enormia 
similiter  dependencia  ex  eisdem,  sunt  fedsa,  et  quecumque  ipse  vel  frätres 
dicü  ordinis  fuemnt  confessi  de  premissis  coram  episoopo  Parisiensi  vel 
alibi  erant  falsa  et  quod  predicta  dixerunt  per  vim  et  propter  periculum 
et  timorem,  quia  torquebantur  a  Floyrano  de  Biteris  priore  montis  Fälconis, 
Guillelmo  Boberti  monacho,  inimicis  eorum,  et  propter  quandam  con- 
venoionem  et  informacionem  quamfecerant  ante  illi  qui  in 
carceribuB  tenebant  (tenebuitur?),  et  propter  metum  mortis.  Wenn 
einer,  so  verdient  Ponsard  von  Gisi  Glaubeh  in  den  Aussagen  dieses  Ver- 

MittheUmiffen  IX.  S8 


514  literator. 

hörs  wegen  der  anfirichtigen  Bene,  mit  der  er  Bich  und  seine  frühere  Yer- 
räiherrolle  Preis  gibt. 

Dass  der  Meister  aber  im  Stand  gewesen,  anch  nodi  als  Gefangener 
allenfalls  eine  informacio»  eine  Weisung  über  das,  was  anfi^esagt  werden 
soll,  zu  ertheilen,  erscheint  mir  ganz  unzweifelbafL  Einmal  haben  die  7er- 
anstalter  des  Processes,  wie  ich  oben  aas  dem  Eall  Seh.  II,  50  dargethan, 
einer  Verabredung  der  Templer^  über  ihre  Aussagen  ja  gar  kein  Hindernis 
in  den  Weg  gelegt»  ohne  Zweifel,  weil  sie  richtig  berechneten,  dass  mög- 
lichst übereinstinmiende  Aussagen  ihr  Ziel  nur  fördern  konnten.  Dann 
aber  wird  eine  soldie  Thätigkeit  des  Meisters  ausd^cklich  erwähnt  in  dem 
Verhör  des  Tempelpriesters  Johann  Ton  FoUiao,  Seh.  11,  87 :  Interrogatas, 
si  seit,  qnod  aliqui  fratres  revocayerunt  oonfessiones,  quas  fecerunt,  dizit, 
quod  nescit,  sed  audivit.  Inierrogatns ,  si  aliqui  inatigaverunt  eos  ad 
revocandum,  respondit,  quod  magister  ordinis  vel  aliquis  de  mandato  siio 
misit  per  quasdam  tabulas  cereas  fratribns  de  camera  in  cameram,  ante- 
quam  rex  et  cardinales  intraverunt,  quod  omnes  roYOcarent  suas  oon- 
fessiones.  Interrogatus  quod  nomen  erat  in  tabnlis  seu  pugülaribua,  dixit 
nnllum  nomen.  Interrogatus  que  yerba  erant  in  pugillaribus,  dixit,  qaod 
substantia  erat  ista:  »sdatis  quod  rex  et  cardinales  cras  venient  ad  domum 
istam,  al(ii)  fratres  revocabunt  confessionem  suam;  revocetis  et  tob,  ei  illas 
litteras  reddatis  portatori.*  Interrogatus,  quis  portavit  dictas  tabulas,  re- 
spondit, quod  ille  frater,  qui  fuerat  receptus,  ut  sibi  dicitur,  per  menaem 
ante,  \enit  ad  cameram  Dalphini  et  tradiderunt  sibi  fratres  diote  camere 
tabulas  predictas  ad  deferrendnm  dicto  deponenti.  Et  illis  tabulis  lectis,  a 
dicto  deponente  statim  dictus  deferena  deportavit  eas,  nescit  ubi.  Dieser 
Johann  Ton  Folliac  ist  —  vgl.  Seh.  II,  269  ff.  —  unzweifelhaft  einer  der 
ekelhaftesten  Verräther  des  eigenen  Ordens,  aber  weshalb  er  gerade  in 
diesem  Punkte  gelogen  haben  soll,  verstehe  ich  nicht.  Wenn  Soh.  I,  272 
meint,  dass  den  Templern  schwerlich  eine  so  freie  Bewegung  zugestanden 
habe,  dass  sie  dui*ch  Massenverabredung  den  Erfolg  der  bisherigen  Sduriüe 
in  Frage  stellen  könnten,  so  glaube  ich  im  Vorigen  Anhaltspunkte  genug 
beigebracht  zu  haben  dafür,  dass  Verabredungen  unter  den  gefangenen 
Templern  möglich  waren  und  stattgefunden  haben.  Dass  die  Veranstalter 
des  Processes  gegen  die  Templer  gewiss  nicht  gefärohtet  habeni  dadurch 
den  Erfolg  ihrer  Arbeit  vereitelt  zu  sehen,  liegt  auf  der  Hand.  Spedell 
Widerruf  gemachter  Aussagen,  um  den  es  sich  hier  handelt,  war  ja  Wasser 
auf  ihre  Mühle.  Der  oben  schon  angezogene  Fall  Seh.  II,  50  lehrt  ja,  dass 
man  von  dieser  Seite  einer  Verabredung  über  die  Aussage  sogar  Vorsobub 
leistete.  Wenn  Schottmüller  aber  meint:  »Wunderbarerweise  weiss  auch 
kein  einziger  der  anderen  32  verhörten  Brüder  von  diesem  Sendschreibai 
etwas  zu  erzählen*,  so  kann  ich  daran  gar  nichts  Wunderbares  finden  — 
die  andern  können  es  ebenso  gut  gewusst  haben,  wie  FoUiac,  brauidien 
aber  darum  doch  nicht  Verräther  zu  sein,  wie  dieser! 

Von  ganz  besonderer  Wichtigkeit  zur  Stütze  meiner  Vermuthung  aber 
scheint  mir  der  Vorgang  zu  sein  bei  dem  Verhör  des  Bruder  Johann  von 
Pollencourt  am  9.  Januar  1811,  Michelet  II,  369.  Derselbe  beadiw6it 
mehrmals  in  diesem  Verhör,  dass  er  durchaus  bei  seinen  früher  gemachten 
Aussagen  beharren  wolle.  Cum  autem  dictas  testis  multum  esset  perter- 
ritus  et  quasi  pallidus,  dringen  die  Commissäre  in  ihn,  er  solle  sich  nicht 


liferatiir.  515 

nm  seine  frühere  Aussage  kümmern,  falls  dieselbe  nicht  wahr  gewesen, 
sondern  nur  jetzt  die  Wahrheit  sagen,  anter  der  Yersicherong,  es  werde 
ihm  keine  Gefahr  daraus  erwachsen:  dixit  post  aliquod  intervallam,  in 
perioolo  anime  sae  et  snb  inramento  prestito  per  eum,  quod  in  eins  re- 
eepcione  non  abnegaverat  Deam  nee  Jesnm  nee  Cmcifixam,  neo  oscolatus 
fnerat  receptorem  snnm,  nee  alios  astantes,  nisi  in  ore,  nee  fherat  requi- 
sitos;  nee  spuerat  snpra  crncem,  nee  de  dictis  abnegacione,  spuicione  et 
oacolo  aliqno  inhonesto  fberat  reqmmtns,  licet  contrarinm  eonfessns  fderit 
ooram  inqnisitoribns  metn  mortis,  nt  dixit,  et  quia  frater  Egidins  de  Ron- 
tangi  snpradictus  dixit  cnm  lacrimis  eidem  testi  et  plnribas  aliis  cam  eo 
existentibus  in  caroere  de  Monsterolio  dioeesis  Ambianensis,  qnod  pSrderent 
Corpora  saa  nisi  iuyarent  ad  destmotionem  ordinis,  confitendo  qnod 
abnegassent  Deam  et  qnod  spnissent  super  crucem  —  hier 
wird  also  genau  das  Bekenntnis,  das  der  Grossmeister  selbst  abgelegt  hat, 
als  unerlftsslich  nothwendig  bezeichnet. 

Nach  der  Vermuthung,  die  ich  hier  zu  yerfechten  gesucht  habe,  hat 
der  Grossmeister  in  einer  verzweifelten  Lage  zu  einem  verzweifelten  Mittel 
gegriffen.  Er  hat  dabei  nicht  bedacht,  dass  der  Folter  gegenüber  ein  Mi- 
nimum von  Zugeständnissen  sich  überhaupt  kaum  halten  lassen  würde, 
und  dass  dieselbe  und  die  Furcht  vor  ihr  bald  weitere  Geständnisse,  selbst 
auf  Verabredung  beruhende,  herbeifuhren  musste.  Die  Aussage  des  Ponsard 
Ton  Gisi  über  die  Kraft  einer  vorausgegangenen  conventio  et  informatio 
abgegebenen  Geständnisse  auf  alle  Fragepunkte  lehrt  es  deutlich ;  die  Haupt- 
bedingung aber,  unter  der  Molays  Bettungsversuch  allein  möglicherweise 
einen  Erfolg  hätte  haben  können,  seine  Yorführung  vor  den  Papst  hat 
Philipp  der  Schöne,  wie  oft  auch  Molay  darauf  gedrungen  und  wie  feier- 
lich ihm  die  Erfüllung  zugestanden  worden  ist,  natürlich  im  eigenen  wol- 
Terstandenen  Interesse  zu  vereiteln  gewusst.  Molay  aber  bat  als  Märtyrer 
auf  dem  Scheiterhaufen,  den  der  französische  König  f&r  ihn  errichten  liess, 
Genugthuung  geleistet  für  den  Fehler,  den  er  nach  der  hier  ausgesprochenen 
Vermuthung  begangen  hatte,  als  er  der  Wahrheit  durch  eine  Unwahrheit 
zum  Siege  verhelfen  wollte! 

Innsbruck,  28.  März  1888.  Arnold   Bussen. 


FublicationeD  der  Gesellschaft  fQr  rheinische  Geschichtskunde 
III,  IV:  DasBuehWeinsberg.  Kölner  Denkwürdigkeiten  aus  dem 
16.  Jahrhundert  bearb.  von  Konstantin  Höhlbaum.  Erster  und 
zweiter  Band.  Leipzig  1886,  1887.   Alphons  Dürr. 

In  der  sorgfältigen  Ausstattung,  welche  die  Veröffentlichungen  vor- 
^^enannter  Gesellscdiaft  auszeiehnet,  liegt  uns  in  zwei  Bänden  das  Buch 
Weinsberg  vor,  auf  das  bereits  Ennen  und  Hegel  als  eine  werthvoUe  Quelle 
bingewiesen  haben.  Es  ist  das  zu  Nutz  und  Frommen  seiner  Nachkommen 
verfaaste  Gedenkbuch  eines  Kölner  Bürgers  Hermann  von  Weinsberg,  der 
darin  seinen  Lebenslauf  vom  Jahre  seiner  Geburt  1518  bis  zum  Jahre  1578 
schildert.     Er  war  ein  ehrenfester,  firohgesinnter  Mann,   dem  es  allerdings 

«8* 


516  Literatur. 

nicht  yergönnt  war,  »in  den  grossen  Wassern  zu  fischen*,  der  es  aber  doch 
zu  wohlgegründetem  Haushalt  und  ansehnlicher  Stellung  in  seiner  Vater- 
stadt gebracht  hat  und  mit  der  nothwendigen  Bildung  ausgestattet  war, 
um  den  Wert  schriftlicher  Aufzeichnung  zu  würdigen.  Die  religiöse  Er- 
schütterung, die  politischen  Wirren  und  die  Eriegsläufte  des  16.  Jahrb. 
brachten  auch  in  den  ein&chen  Lebenswandel  des  Bürgers  yieliadie  Ab- 
wechslung, sie  drängten  dem  Manne  manche  Betrachtung  auf,  die  in  ruhige 
Zeiten  Ton  derartigen  Kreisen  nicht  angestellt  zu  werden  pflegt  So  ent- 
stand ein  Gemisch  von  Lebensschilderung,  Stadt-  und  Familiengeachichten 
und  zeitgeschichtlichen  Einstreuungen,  das  zwar  der  künstlerischen  Glie- 
derung entbehrt,  aber  dafür  den  Beiz   unmittelbarer  MittheUung  gewfthrt. 

Verständige  Bemerkungen  über  den  Werth  des  Schriftthums  für  die 
Geschichte  eröfinen  das  Buch,  dessen  anmuthigster  und  lehrreichster  Ab- 
schnitt wohl  in  der  Schilderung  der  Jugendzeit  zu  schätzen  ist  In  schmuck- 
los treuherziger  Erzählung  fühti  nns  Weinsberg  Freud  und  Leid  der  Kindeijahre, 
Ernst  und  Scherz  der  Schalzeit  Tor,  mit  löblicher  Aufrichtigkeit  verhehlt 
er  uns  weder  seine  körperlichen  Gebrechen,  noch  manche  wenig  lobens- 
werthe  That  der  Studentenzeit  Die  vielfEushen  lehrreichen  Einzelheiten  über 
die  Schulverhältnisse  im  niederrheinischen  Lande  sichern  diesem  Abachnitte 
auch  allgemeinen  Wert 

In  der  kirchlichen  Frage  nimmt  Weinsberg  eine  vorsichtige  Haltung 
ein,  er  ist  dem  alten  Glauben  treu  geblieben,  aber  doch  kein  fanatischer 
Eiferer  geworden;  mit  ausweichenden  Wendungen  hilft  er  sich  über  manche 
Schwierigkeit  hinweg,  er  überlässt  frommen  Gelehrten  die  Entscheidang 
darüber,  ob  bei  Luthers  Thätigkeit  der  Schaden  grösser  sei,  als  der  Nutzen, 
und  ist  am  Ende  iroh,  » den  Mittelweg  zu  wandeln  *,  er  bittet  Gott^  » alle 
dinge  im  friden  verrichten  *  zu  lassen ;  auf  einer  Beise  in  die  Niederlande 
besieht  er  in  ehrfürchtiger  Gesinnung  zu  Botterdam  Bild  and  Haas  des 
Erasmus;  ohne  ersichtliche  Theilnahme,  nach  ihm  vorliegenden  Berichten 
erzählt  er  von  des  Kaisers  und  des  Papstes  Einschreiten  g^en  den  refor- 
matorisch gesinnten  Erzbiachof  von  Köln,  Hermann  Ton  Wied.  Fast  scheint 
es,  als  hätte  ihn  die  politische  Seite  der  Beformation  mehr  beschäftigt,  denn 
die  kirchliche.  Er  giebt  sich  als  treuen  Anhänger  des  Kaisers  and  des 
Beiches,  unwillig  meldet  er  den  Verlust  von  Metz  und  Diedenhofen,  zweier 
»Schlüssel  Deutschlands*,  an  die  Franzosen,  mit  Anerkennung  berichteter 
von  der  mutbigen  Thatkraft  der  Strassburger. 

In  der  zweiten  Hälfte  seines  Lebens  tritt  Weinsberg  aus  dem  engem 
Familienkreise  mehr  und  mehr  heraus,  er  erhält  städtische  Aemter,  kommt 
in  verwandtschaftliche  Beziehungen  zu  anderen  Büi^gerhäusem,  unternimmt 
Beisen,  so  gewinnen  seine  ÜGttheilungen  an  Stoff  und  Werth  für  die  Stadt- 
geschichte. Anschaulich. schildert  er  uns  das  Verhalten  der  Kölner  während 
der  Pest,  die  zu  wiederholten  Malen  die  Stadt  schwer  heimsuchte.  Vieler 
Herren  Kriegsvolk  macht  die  Umgebung  unsicher,  der  Bai^  befürchtet  einen 
Ueberfall  und  sorg^  fär  die  Verstärkung  der  Festungswerke,  Weinabeig 
lässt  seinen  Harnisch  blank  machen.  In  Köln  versammelten  sich  die  von 
den  Spaniern  vertriebenen  Niederländer  hohen  und  niederen  Banges,  die 
Geistlichkeit  sieht  in  ihnen  eine  Gefahr  ftbr  den  Glauben  and  will  ihre  Ver- 
weisung; manch  ehrsamer  Spieasbürger  stimmt  ihr  Theoerung  der  LdiMOS- 
mittel  fürchtend  zu,   aber  der  Bath   hält  fest  daran,  »Coln  wer  ein  frei 


literaiur.  517 

richstat  da  jeder  zu  gaiem  recht  seis,  ao  lang  de  sich  onverweislich,  hors- 
(hOflich)  and  etil  hüten  und  nemans  aber  sei  clagten,  weren  sei  ais  barm- 
herziohait  in  irem  eilende  zu  herbergen,  ob  schein  etliche  schaden  draber 
litten,  so  hotten  andern  gewin  dar?an,  da   vil  leut  in  den  stetten  weren, 
da  qneim  aach  narang  nach,  dan  vil  Belogen  sieb  neder  und  wurden  burger.  * 

Weder  die  schweren  Zeiten,  noch  hftussliches  Hissgeschick,  noch  manche 
Widerwärtigkeit  in  seiner  amtlichen  Stellung  haben  Weinsbergs  fröhliche 
Gemüthsart  su  stören  vermocht,  überall  bricht  die  stadtkölnische  Freude 
an  Festlichkeiten  and  Kurzweil  durch«  Da  er  vor  der  Pest  aus  Köln 
flächtet,  wird  ihm  die  Fahrt  zur  Erholungsreise,  der  Eintritt  seiner  Tochter 
in  ein  Kloster  wird  mit  einer  zwei  Tage  währenden  Gkisterei  gefeiert, 
er  selbst  sagt  von  sich,  er  sei  »sanguinischer  complexion*  gewesen,  »dan 
ich  bin  warm  und  feucht  von  nataren,  gern  froelich  und  lustich  gewesen 
and  kunt  keinen  swarmoit  lang  bei  mir  stat  haben  ....  Hab  gern  freude 
gesehen  und  gehört,  in  geselschaften  kurzweil  verzalt,  in  gastereien  ge- 
spreich  und  angeneim  gewesen,  keiner  boissen  mogten  mir  zu  vil  sin,  mit 
nngen,  danzen,  springen  ist  mir  verhelfen  gewesen;  die  musik  seir  ge- 
feUich.« 

Auf  die  Ausgabe  ist  von  Höhlbaum  die  grösste  Sorgfalt  verwendet 
worden,  der  grosse  Um&ng  der  Handschrift  machte  Kürzungen  nothwendig, 
die  mit  feinem  Yerätändnis  vorgenommen  'worden  und  deutlich  bezeichnet 
sind,  so  dass  dem  Leser  die  schriftstellerische  Eigenart  doch  erkennbar 
bleibt  Mit  verständiger  Sparsamkeit,  die  nur  ganz  selten  ausser  Acht  ge- 
lassen ist,  werden  in  den  Fussnoten  die  zum  nächsten  Yerständniss  des 
Textes  nothwendigen  Erläuterungen  geboten,  genau  sind  daselbst  die  Quellen 
angegeben,  welche  Weinsberg  benutzte  und  in  lehrreicher  Weise  wird  die 
Art,  wie  er  sie  wiedergab,  dargelegt.  Ein  erklärendes  Verzeichnis  schwerer 
verständlicher  Wörter  erleichtert  dem  mit  dem  kölnischen  Dialect  nicht 
vertrauten  Leser  die  Benutzung,  dem  zweiten  Bande  ist  ein  von  Dr.  L. 
Korth  angefertigtes  Begister  der  Orts-  und  Personennamen  beigegeben.  Ein 
dritter  Band  soll  »die  Würdigung  des  Verfassers  und  seiner  Aufzeichnungen*, 
endlich  die  aubführlichen  Erklärungen  und  Ergänzungen  bringen,  erst  nach 
seinem  Erscheinen  wird  es  auch  dem  femerstehenden  Beurtheiler  möglich 
sein,  den  Werth  des  Buches  Weinsberg  voll  und  ganz  zu  erfassen. 

Karl  Uhlirz. 


W.  Feiten,  Die  Bulle  ne  pretereat  und  die  Becon- 
ciliationsverhandlungen  Ludwig  des  Bayers  mit  dem 
Papste  Johann  XXIL  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  14.  Jahr- 
hunderts. Mit  einem  Anhange  von  Urkunden  aus  Trier,  Koblenz  und 
dem  YatikaniBcheii  Archive.  I  (YIH  und  79),  Trier  1885,  11  (VI  und 
287),  Trier  1887.    8«. 

Selten  hat  ein  einzelnes  Schriftstück  in  der  historischen  Literatur  so 
viel  von  sich  reden  gemacht,  als  jene  Bulle  Johanns  XXII.,  die  Italien 
vom  Beiche  trennt  und  eine  Grenzreguliorung  zwischen  Deutschland  und 
Frankreich  in  Aussicht  nimmt.    Die  Bulle  war  schon  längere  Zeit  bekannt. 


518  literator. 

wenn  auch  nicht  naoh  ihrem  ganzen  Worüaat,  der  f&r  Deatsdüand  erst 
durch  Höfler  erschlossen  wurde.  Bald  nach  dem  Bekanntwerden  entbrannte 
der  Streit  über  Echtheit  oder  Unechtheit  dieses  Stückes ,  das,  wenn  echt, 
ein  höchst  ungünstiges  Licht  auf  die  Politik  des  PqMtes  werfen  musste. 
Bis  jetzt  hat  man  meist  an  der  Echtheit  festgehalten,  wenn  man  aoch  ge- 
nöthigrt  war  Motivierung  und  Sentenz  der  Bulle  zu  trennen  und  erstere 
zu  opfern.  Strittig  ist  audi  die  Zeit  der  Entstehung  der  Bulle.  Müller 
hat  sie  in's  Jahr  1334  gesetzt,  Preger  1331,  der  sich  mit  Büoksicht  auf 
diesen  Ansatz  bestammt  findet  die  Motivierung  als  späteren  Zusatz  zu  be- 
zeichnen ;  Scheffer-Boichorst  dagegen  hat  sich  in  diesen  Blättern  (6,  68  f.) 
dahin  ausgebrochen,  dass  die  Bulle  entweder  für  ganz  echt  oder  ganz  un- 
echt zu  betrachten  seL 

All  dem  gegenüber  hat  F.  in  dem  ersten  Theüe  seiner  Arbeit  veiBudit 
die  Bulle,  die  er  als  »ne  pretereat*  beaeichnet,  währ^d  sie  sonst  mit  »quia 
in  futurorum  eventibus*  citirt  wird,  als  Fälschung  zu  erweisen  und  Zeit 
und  Ursprung  namhaft  zu  machen«  Er  fClhrt  aus,  dass  »ne  preiereat*  vor 
1331  entstanden  und  fast  mit  Sicherheit  in  die  ersten  Pontificatirjahre  Jo- 
hanns zu  setzen,  dass  die  Bulle  aas  einem  Gusse  sei  und  in  engster  Be-. 
Ziehung  zu  einer  Oesandtschaftsinstruction  Roberts  von  Sioilien  von  1314 
stehe;  er  sucht  femer  nachzuweisen,  dass  staimtliche  Nachriditen  über  die 
Bulle,  angefangen  von  dem  Mündmer  Gutachten  der  Minoriten  (als  Ver- 
fasser will  er  Michael  von  Caesena  glaubhaft  machen)  bis  auf  Ludwigs  Ge- 
sandtschafksinstruction  von  1339  und  das  Dictionariiun  des  Albericus  da 
Boxiate,  auf  eine  Quelle  zurückgehen,  zu  der  die  Minoriten  in  Beziehung 
stehen.  F.  findet  sie  in  der  sicilianischen  Kanzlei.  Dort,  wo  man  die  In- 
struction von  1314  vor  sich  hatte,  ist  »ne  pretereat*  entstanden;  in  Boberts 
Interesse  lag  die  Trennung  Italiens  vom  Beiohe,  um  Frankreichs  Zustimmung 
zu  erhalten,  lässt  er  den  Passus  von  der  Grenzregulierung  zufügen.  Die 
Minoriten,  vor  allen  Fra  Michele,  dessen  Einfluss  in  Neapel  F.  weitaus  über- 
schätzt, waren  es,  welche  die  Yerbratung  der  Bulle  in  ihrem  Interesse 
fanden. 

F.  versucht  aber  auch  den  Nachweis  der  Uneehtheit  aus  den  That- 
sachen  selbst  zu  erbringen  und  macht  geltend,  wie  eine  Vereinigung  von 
ganz  Italien  in  der  Hand  Boberts  dem  Papstthume  die  grösste  Gefiihr  ge- 
bracht, wie  eine  Uebertragung  Italiens  an  den  König  von  Neapel  nicht 
nur  die  Ghibellinen,  sondern  auch  die  Guelfen  bedroht  hätte.  Weniger 
gelungen  ist  ihm  aber  der  Nachweis,  dass  Ludwig  selbst  nicht  an  die  Bulle 
geglaubt  hätte;  er  führt  dafär  an,  dass  der  Kaiser  sie  sonst  weit  öfter 
erwähnt  haben  würde  (S.  40;  man  kennt  den  Werth  des  Arguments  ex 
silentio),  dass  dieser  dem  Papste  im  October  1^31  eine  neue  Schenkung  in 
Italien  angeboten  habe,  was  m.  E.  höchstens  gegen  die  Preger*sche  Datirong 
spricht.  Noch  viel  weniger  fUUt  ins  Gewicht  das  Privilegium  Ludwigs  fSr 
einige  der  Kirche  gehörige  Gebiete,  »die  also  wol  auch  nur  in  Italiea 
liegen  können  *  (S.  40  u.  Anm.  1 34^  wie  wenn  die  Kirdie  sonst  niigends 
als  in  Italien  Besitzungen  gehabt  hätte;  zudem  ist  die  betreffende  In* 
haltsangabe  so  allgemein  gehalten,  dass  sich  daraus  nichts  folgern  Ifissi 
Ueberhaupt  scheint  mir  der  zweite  Tbeil  des  Nachweises  der  Unec^ibeit 
von  »ne  pretereat*  viel  weniger  schlagend  als  der  erste;  trotadem  halte 
ich  ihn  durch   die  Untersuchung  F.'s   fär  erbracht,   dessen  Verdienst  ia 


liteiatar.  519 

dieser  Hmsielit  ich  imiimwanden  anerkenne,  wenn  ich  aach  mit  Einzel* 
heiten  der  Untersachnng  nicht  einverstanden  bin. 

F.  sacht  z.  B.  zu  leugnen,  dass  der  Wortlaut  der  Gesandtsohafts- 
instruetion  von  1389  sich  auf  die  Bulle  beziehe  (S.  6).  Die  »schidunge^ 
ctie  der  Papet  zwisdien  dem  römischen  Reiche  und  Frankreich  setzen  will 
»Bomischen  rieh  ze  schaden^  scheinen  mir  gar  nichts  mit  dem  Sohiedspruche 
Benedicts  XU.  zwischen  Frankreich  und  dem  deutschen  Beidie  zu  thun  zu 
haben,  sondern  gehen,  worauf  der  Zusammenhang  mit  dem  folgenden,  wo 
der  Trennung  »Lampartens^  vom  Beiche  gedacht  wird,  schon  deutet,  auf 
den  Wortlaut  der  Sentenz  der  Bulle  (ich  behalte  F.'s  Terminologie  bei): 
»ac  declaramus  r^;num  prediotum  Alemanie  a  regno  Franeie  claris  distin- 
gui  terminis  et  notis  finibus  limitari  per  nos  ....  distinguendis*.  »aohi- 
dünge*  ist  gleich  » separatio ^  Die  von  F.  dtirten  Worte  der  Instruction 
sind  geradezu  eine  Uebersetzung  der  Sentenz,  wobei  sogar  beachtet  ist, 
dass  die  Trennung  der  Lombardei  Yom  Beiche  bereits  yoUzogen  sei,  die 
Grenzregulierung  aber  noch  in  Aussicht  stehe. 

Auf  die  äussere  Form  komme  ich  im  anderen  Zusammenhaag  zurück, 
bemerke  aber  gleich  hier,  dass  Mttller  doch  nicht  so  ganz  unrecht  zu  haben 
sobeint,  wenn  er  F.  vorwirft,  dass  dieser  unbequeme  Quellenstellen  einfach 
bei  Seite  schiebe.  Vielleicht  hat  er  im  Auge  gehabt,  wie  F.  eine  Nachricht 
Villanis  die  Uebertragung  Italiens  an  Frankreich  betreffiand  mit  der  Be- 
merkung abthut,  Yillani  sei  ein  Schwätzer  fär  auswärtige  Angelegenheiten, 
aach  wenn  sie  Italien  mitbeträfen  (S.  35;  dieselbe  Nachricht  kehrt  über- 
dies such  in  anderen  Quellen  wieder)  —  jedenftdls  wieder  ein  bemerkens- 
werther  Beitrag  zur  Kritik  Tillanis,  aus  dem  jeder  das  macht,  was  er 
eben  will. 

Ganz  anders  muss  ich  mich  zum  zweiten  Theile  der  Arbeit  stellen. 
Mit  dankenswerther  Offenherzigkeit  hat  F.  seinen  Standpunkt  und  seine 
Absichten  selbst  klar  gemacht:  er  will  das  Andenken  des  verkannten  Jo- 
hann XXIL  heben,  das  seines  bedeutendsten  Gegners,  der  in  Baiern  und 
anderswo  zu  einem  grossen  Mann  gemacht  werden  soll,  nicht  gerade  herab- 
ziehen, aber  doch  darthun,  das  es  sich  nicht  heben  lasse  (II,  S.  275).  Dazu 
bietet  ihm  Gelegenheit  die  Aufgabe,  die  Beoonciliationsverhandlungen  zwi< 
sehen  Ludwig  und  der  Curie  nach  der  Elimination  der  Bulle  »ne  pretereat^ 
neu  zu  oonstruiren.  Dabei  fällt  zunächst  die  Vorliebe  des  VerfiASsers  für 
EOnig  Johann  von  BOhmen  ins  Auge  (es  ist  wol  kein  Zufall,  dass  alle  die 
Advocaten  des  Luxemburgers  am  Niederrhein  zu  Hause  sind).  Bisher  war 
man  so  ziemlich  einig  in  E.  Johann  einen  unzuverlässigen  Bundesgenossen 
za  sehen,  der  jede  politische  Constellation  dazu  benutzte,  um  für  sich  und 
sein  Hans  Yortheile  herauszuschlagen.  F.  weiss  es  besser,  Johann  ist  der 
uneigennützigste  Mensch,  der  immer  treu  zu  Ludwig  hält,  in  dessen  In- 
teresse sich  um  die  Beconciliation  bemüht  und  nicht  einmal  durch  das 
offene  Misstrauen  des  Kaisers  von  seiner  loyalen  Haltung  lässt  Weder  der 
Landauer  Vertrag  (1330  Mai)  mit  den  Habsburgem,  wo  K.  Johann  den 
Fall  in  Aussicht  nimmt,  dass  das  Beich  erledigt  werde  und  er  zum  Thron 
komme,  noch  Ludwigs  Klagen  gegen  Johann  auf  dem  Nürnberger  Reichs- 
tage, ja  nicht  einmal  der  Vertrag  von  Fontainebleau,  in  welchem  Johann 
verspricht,  dem  französischen  Könige  gegen  jedermann,  auch  gegen  den 
Kaiser  beizustehen,  falls  dieser  einen  von  Philipp  bekriegten  Beichsfürsten 


520  Literatur. 

unterstütze,  kann  F.  irre  machen;  letzterem  Argumente  wird  keine  Be- 
deatnng  zuerkannt  und  mit  einigen  Sophismen  darüber  hinweggegangen 
(II,  87) ;  er  führt  z.  B.  ans,  dass  Johann,  für  seine  westlichen  Besitzungen 
ohnehin  Philipps  Vassall,  mit  dem  französischen  Hanse  enge  verbanden 
gewesen  sei,  aber  auch  mit  Ludwig  in  solchen  Beziehungen  gestanden  babe, 
dass  er  überzeugt  war  Ludwig  werde  in  einem  solchen  Falle  jenen  Beiohs- 
Hirsten  nicbt  unterstützen.  Auch  der  Vertrag  Ludmgs  mit  Balduin  von 
August  1332,  durch  welchen  der  Oheim  Johanns  sich  mit  Ludwig  geg^i 
seinen  Neffen  verbindet  für  den  Fall,  dass  dieser  sich  gegen  das  Beicb 
erhebe,  zeige  höchstens,  dass  Ludwig  den  Verdacht  gehegt  habe  Johann, 
könnte  ihn  am  Reiche  irren.  Ich  habe  bis  jeixt  nocb  den  Vertrag  von 
Piumaccio  ausser  Auge  gelassen,  den  F.  im  dritten  Excurs  als  einen  Ent- 
wurf erklärt,  der  sich  auf  die  Abmachungen  von  Avignon  (1332  Nov.) 
bezöge,  was  mir  nicht  über  allen  Zweifel  erhaben  schdnt^),  da  F.  den 
Wortlaut  des  betreffenden  Stückes  selbst  nicht  kennt,  und  die  Beinkens- 
scben  Auszüge,  wie  bekannt,  nicht  immer  verlässlich  sind.  Aber  wenn 
schon  nicht  1381,  so  hat  Johann  doch  1332  versprochen  Ludwig  nie  an- 
zuhangen, ihn  nicbt  anzuerkennen  und  nicht  zu  unterstützen. 

F.  hat  übrigens  eine  gewisse  Vorliebe  dafür  in  Urkunden  blosse  Con- 
cepte  oder  Entwürfe  zu  entdecken;  auch  das  jüngst  von  B.  Dudik  auf- 
gefundene Schriftstück,  das  für  das  Original  von  »ne  pretereat*  gebalten 
wurde,  scheint  ihm  ein  Concept  zu  sein,  die  Argumente  daf&r  sind  freilieb 
kläglich.  F.  weiss  nicht,  dass  in  der  päpstlichen  Kanzlei  nicht  aller  Ana* 
lauf  in  die  Begister  eingetragen  wurde,  und  dass  in  den  Originalen  päpst- 
licher Bullen  statt  des  Eigennamens  zwei  Punkte  gesetzt  zu  werden  pflegen. 
Wie  es  mit  dem  Expeditions  vermerk  steht,  lässt  sich  nach  dem  Drucke 
nicht  bestimmen  (vgl  II,  S,  191). 

Der  Versuch  F.,  Johann  zu  »retten^,  wird,  wie  ich  glaube,  nicbt 
viel  Beifall  finden,  so  wenig  wie  sein  Versuch,  Ludwigs  Verzicht  auf  das 
Beicb  in  das  Jahr  1331  zurückzuverfolgen  (II,  S.  77).  In  Bezug  auf  den 
Verzicht  Ludwigs  hat  F.  nichts  erheblich  neues  vorgebracht;  sein  Versuch  die 
späteren  Ck)ncilsverhandlungen  mit  demselben  in  Zusammenhang  zu  bringen, 
ist  zu  künstlich. 

Ich  kann  auf  andere  Einzelheiten  nicht  mehr  eingehen  und  will  nur 
noch  einiges  über  den  äusseren  Eindruck,  den  die  Arbeit  macht,  hinza- 
fOgen.  Was  der  Darstellung  an  Uebersichtlichkeit  und  an  prägnantem  Aus- 
drucke abgeht,  sucht  sie  durch  einen  so  bestimmten,  mitunter  so  selbst- 
gefälligen Ton  zu  ersetzen,  als  wären  F.'s  Deductionen   auf  Felsen  gebaut. 

Ich  nehme  es  F.  mit  Bücksicht  auf  seinen  Parteistandpunkt ,  den  in 
Abrede  zu  stellen  vergebliche  Mühe  ist,  nicht  übel,  wenn  er  Johann  XXII. 
in  anderem  Lichte  betrachtet  als  man  dies  sonst  gewohnt  ist,  doch  soll  ihn 
das  nicht  verleiten,  die  Behauptung,  dass  die  Päpste  das  Becht  der 
Approbation    des    gewählten    deutschen  Königs   besessen   hätten  (vgl.  II., 


^)  Hübsch  fiisst  F.  auf  S.  60  die  Motiyirung  zusammen.  »Das,  was  Preger 
ab  den  Vertrag  von  Piumaccio  ausgab  und  erweisen  will,  erweist  sich  schon 
deshalb,  weil  es  das  nicht  ist,  sowie  aus  innem  Momenten  als  Vertrag 
von  Avignon  vom  November  IS 82*  (zum  Glücke  mit  einem  Verweise  auf  den 
Excurs). 


Literatur.  521 

8.  7  and  138,  Anm.  87),  als  Dogma  hinzastellen;  noch  viel  weniger 
h&tte  ich  geglaubt,  dass  jemand  im  Jahre  1887  noch,  wenn  auch  zwei- 
felnd, annehmen  kOnne,  dass  im  Jahre  996  durch  den  Papst  den  Fürsten 
das  Becht  übertragen  worden  sei  im  deutschen  Könige  den  Kaiser  zu 
w&hlen  (n.,  S.  5,  die  Anmerkung  18,  S.  129  sucht  wohl  abzuschwächen). 

Das  WertbYoUste  des  zweiten  Theiles  sind  wohl  die  meist  aus  dem 
Trierer  Archive  beigebrachten  Urkunden.  Auf  das  Nachwort,  durchaus 
persönlicher  Natur,  würde  jeder  Leser  gerne  verzichtet  haben;  die  Auf- 
zfthlung  der  verschiedenen  lobenden  Becensionen  erinnert  stark  an  die 
Beclameatteste,  die  man  bei  uns  zu  Lande  den  Anpreisungen  wunderbar 
wirkender  Geheimmittel  anzuhängen  pflegt. 

Graz.  Ani  Ghrousi 


Die  Miniaturen  der  Üniversitäts-Bibliothek  zu  Hei- 
delberg, beschrieben  von  A.  v.  Oechelhauser.  Erster  TheiL  Mit 
18  Tafeln.    Heidelberg,  6.  Eoester,  1887.    4o«  108  S. 

DenWerth  wissenschaftlicher  Publicationen  von  mittelalterlichen  Hand- 
schrift^i  mit  künstlerischer  Ausstattung  hat  man  in  den  letzten  Jahren 
bei  fortschreitender  Erkenntnis  des  innersten  Wesens  mittelalterlicher  Kunst 
immer  mehr  schätsen  gelemi  Wenn  nun  derartige  Publicationen  noch 
immer  nicht  jenen  Um&ng  gewonnen  haben,  der  im  Interesse  der  For- 
schung zu  wünschen  wäre,  so  liegt  dies  an  den  mannigfachen  Schwierig- 
keiten, die  ein  solches  unternehmen  viel  zeitraubender  und  kostspieliger 
machen,  als  etwa  eine  Untersuchung  von  Architektur-  oder  Skulpturwerken. 
Wenn  daher  zur  Durchführung  einer  solchen  Aufgabe  gewöhnlich  mehrere 
ihre  Kräfte  vereinigen  müssen,  so  ist  es  als  besonderes  Verdienst  anzu- 
erkennen, dass  im  vorliegenden  Falle  ein  ISnzelner  es  unternommen  hat^ 
eine  weitausschauende  Aufgabe  aus  eigener  Kraft  und  eigenen  Mitteln  zu 
lösen. 

Der  Verf.  hat  sich  eine  streng  wissenschaftliche  Publication  aller  kunst- 
histonsoh  bemerkenswerthen  Handschriften  der  Heidelberger  Universität 
zum  Ziele  gesetzt  Mit  der  ältesten  Handschrift  beginnend  und  in  chrono- 
log^cher  Folge  fortschreitend  gelangt  der  vorliegende  erste  Theil  bis  ins 
18.  Jahrh.  Im  ganzen  erscheinen  10  Handschriflien  behandelt,  von  denen 
aber  nur  drei  eine  grössere  Bedeutung  beanspruchen  dürfen.  Auf  das  vor- 
romanische Mittelalter,  da  noch  die  antike  Tradition  nach  Form  und  häufig 
auch  nach  Inhalt  im  Vordergrund  steht,  entfUlt  von  jenen  dreien  nur 
eine  Handschrift:  das  sogen.  Sacramentar  von  Petershausen.  Es  ist  anzu- 
nehmen, dass  der  Verf.  mit  anerkennenswerthem  Fleisse  aus  der  vorhan- 
denen Literatur  alles  zusammengetragen  hat,  was  diese  wichige  Hand- 
schrift betrifft,  und  dass  er  in  ihrer  Beschreibung  mit  musterhafter  Sorg- 
falt zu  Werke  gegangen  ist.  Die  Anhaltspunkte,  die  fär  eine  Beichenauer 
Herkunft  der  Handschrift  sprechen,  sind  mit  Geschick  zusammengestellt  und 
verwerthet.  Wenn  auch  dieselben  zur  Entscheidung  der  Provenienzfrage 
keinesfiklls  ausreichen  dürften,  so  ist  die  Oechelhänser^sohe  Darstellung  schon 
vom  methodischen  Standpunkte  interessant  zu  verfolgen,  da  bekanntlich  in 
den  letzten  Jahren  gerade  die  Beichenauer  Malerschule  des  10.  Jahrh.  Gegen- 


522  literatar. 

stand  mehrfacher  eingehender  Untersuchungen  gewesen  ist  und  ans  der 
Betrachtung  der  genannten  Heidelberger  Handschrift  neuerdings  hervorgeht, 
wie  schwierig  es  ist,  in  der  Yergleichung  und  Beurtheilung  Torromaniaoher 
Miniaturen  zu  abschliessenden  Resultaten  zu  gelangen. 

Die  Bedeutung  der  Heidelberger  Universitfttsbibliothek  für  die  Mi- 
niaturmalerei liegt  namentlich  in  ihren  altdeutschen  Dichterhandschriften. 
Da  dieäe  grösstentheils  erst  in  die  romanische  Spätzeit  fallen,  so  ist  in  dem 
vorliegenden  ersten  Theile  noch  wenig  davon  enthalten;  immerhin  lässt  die 
darin  zum  Theil  publicirte  Handschrift  der  Bolandlieder  des  Pfiftffen  Conrad 
das  baldige  Erscheinen  der  späteren  —  wenn  im  gleichen  Geiste  fort* 
geführt  —  lebhaft  wünschen.  Diese  mit  sicherer  Hand  gerissenen  Feder- 
zeichnungen beweisen  aufs  anschaulichste  das  Vorhandensein  eines  bewussten 
nationalen  Eunststils,  der  sich  auch  in  der  Copie  nicht  verleugnet,  weil 
derselbe  Stil  eben  auch  dem  Copisten  eigen  ist.  —  Die  dritte  bedeutendere 
Handschrift  —  eine  sogen.  Scivias  der  h.  Hildegard  von  Bickelheim  — 
gehört  bereit«  dem  18.  Jahrh«  an;  aus  ihren  Illustrationen  l&sst  ach  unter 
anderem  deutlich  ersehen,  wie  man  zu  jener  Zeit  die  alten  von  der  Antike 
übernommenen  Formen  fär  gewisse  Vorgänge  in  der  Natur  —  Wind^ 
Wetter  u.  dgl.  —  als  bequeme  herkömmliche  Typen  zwar  im  allgemeinen 
beibehielt,  aber  in  einzelnen  Zügen  derart  modificirte,  dass  man  über  die 
Zeit  ihrer  Entstehung  nicht  in  Zweifel  bleiben  kann,  während  z.  B.  gewisse 
Sternbilderoopien  des  9.  Jahrh.  ganz  gut  im  4.  bis  5.  Jahrh.  gefertigt  sein 
könnten. 

Wenn  nun  gesagt  werden  darf,  dass  der  Text  der  Bedeutung  und  den 
Eigenthümlichkeiten  der  behandelten  Handschriften  im  allgemeinen  gerecht 
wird,  so  ist  vollends  die  bildliche  Ausstattung,  auf  die  ja  in  derartigen 
Publicationen  das  Hauptgewicht  gelegt  werden  muss,  eine  vortreffliobe  zu 
nennen.  Namentlich  die  von  der  Berliner  Beichsdruckeroi  gelieferten  Farben- 
druoktafeln  sind  von  einer  mustergiltigen  Ausführung,  dass  sie  namentlich 
als  Vorlegeblätter  für  kunsthistorischen  Unterricht  dringend  empfohlen 
werden  könnten.  Alois  BiegL 


Mittheilungen  der  dritten  (Archiv-)  Section  der  k.k. 
Central-Gommission  zur  Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst-  und 
historischen  Denkmale.  1. — S.Heft.  Archiv-Berichte  aus  Tirol 
von  E.  V.  Ottenthai  und  0.  Redlich.  Wien,  1888.  Kubasta  u.  Voigt 

Zwei  ehemalige  Schüler  des  »Instituts  f.  österr.  Geschichtsforschung^ 
R  V.  Ottenthai  und  0.  Redlich  haben  mit  Unterstützung  der  k.  k.  Gentral- 
commisston  eine  systematische  Durchforschung  der  kleineren,  Kirchen,  Ge- 
meinden und  Privaten  zugehörigen,  Archive  Tirols  begonnen  und  erstatten 
in  den  vorliegenden  Heften  Bericht  über  die  AosfÜhrung  dieses  ünter- 
liehmens  in  einer  Reihe  von  Besirken  und  zwar  durch  den  Erstfgenaanten 
in  Süd-,  durch  den  Zweitgenannten  in  Nordtirol.  In  den  Jahren  1886 
und  1887  wurden  die  Archive  in  den  Gerichtsbezirken  Tel&,  Silz  und 
Jmst  einer-   und  in  den  Bezirken  Klausen,  Kastelruth,  Bozen,  Sarnthal, 


^  literatur.  523 

Neamarkt  ai)d  Ealtern  andererseits  untersucht  und  die  Bestände  nach 
ihren  versohiedMien  Kategorien  (Urbare,  Kirchen-  oder  GemeinderechnnugeD, 
canonische  Bücher,  Weisthümer,  geschieh tlishe  Handschiiften ,  Acten,  Ur- 
kunden) verzeichnet  Die  Urkunden  bis  1450  (nach  dem  Plane  beim  Be- 
ginne  der  Inspection  bis  1400)  werden  nach  ihrem  Inhalte  sämmtlich,  von 
den  späteren  nur  die  interessanteren  registrirt. 

Das  Ergebnis  war  ein  höchst  bedeutsames,  theilweise  geradezu  über- 
raschendes. Es  zeigt,  wie  viel  geschichtliches  Material  auch  die  kleineren 
Archive  Tirols  trotz  aller  Verschleuderungen  und  Verschleppungen  noch 
immer  bergen.  Die  Zahl  der  in  den  vorliegenden  drei  Heften  nach  ihrem 
Inhalte  verzeichneten  älteren  Urkunden  beträgt  904  (darunter  59  aus  dem 
zwölften  und  dreizehnten  Jahrhundert),  nicht  wenige  von  tirolischen  Landes- 
fürsten oder  von  Kaisern  ausgestellt.  Weiter  wurden  mehrere  alte  Weis- 
Üiümer  au^funden,  welche  den  Herausgebern  der  »tirolischen  Weisthümer* 
unbekannt  geblieben  waren  oder  von  denen  sie  nur  eine  spätere  Fassung 
oder  Abschrift  benutzen  konnten.  Auch  einzelne  Urbare  und  Calendarien 
reichen  bis  in  das  vierzehnte  Jahrhundert  zurück.  Dass  sich  für  die  spätem 
Jahrhunderte  um  so  reichhaltigeres  Material  der  verschiedensten  Art  findet, 
ist  selbstverständlich.  Besonders  auch  über  die  Kriegsjahre  1797  und  1809 
scheinen  Cremeindeacten  und  Rechnungen  nicht  weniges  zu  enthalten,  ob- 
wohl sich  gerade  bezüglich  des  letzteren  Jahres  an  einzelnen  Orten  Lücken 
zeigen. 

Dass  die  Berichte  mit  musterhafter  Genauigkeit  und  Bündigkeit  ab- 
gefasst  sein  würden,  konnte  man  nach  der  tüchtigen  Schulung  und  den 
bisherigen  Leistungen  E.  v.  Ottenthals  und  0.  Bedlichs  von  vorneherein 
erwarten.  Aber  auch  der  k.  k.  Centralcommission  muss  für  die  Förderung 
dieses  Unternehmens  der  Dank  ausgesprochen  werden. 

Wien.  A.  Huber. 


Fr.  R.  V.  Krones,  Zur  Geschichte  Oesterreichs  im  Zeit- 
alter der  französischen  Kriege  und  der  Restauration.  1792—1816.  Mit 
besonderer  Bücksicht  auf  das  Beru&leben  des  Staatsmannes  Freiherrn 
Anton  y.  Baldacei    Gotha,  1886.    Fr.  A.  Perthes. 

Das  vorliegende  Werk  des  ausserordentlich  thätigen  Verf.,  dessen  An- 
zeige sich  leider  etwas  lange  verzögert  hat,  macht  einen  nicht  gerade  har- 
monischen Eindruck.  Studien,  welche  der  Verf.  über  das  » Berufisleben  ^ 
des  »Staatsmannes*  (?)  Baldacei  gemacht  hat,  und  Mittheilungen  aus  den 
ungedruckten  »Denkwürdigkeiten*  und  dem  »Tagebuche*  des  Erzherzogs 
Johann  über  die  Zeit  der  Kriege  mit  Napoleon  seit  1805,  wie  aus  den 
Memoiren  Metternichs  und  anderen  bekannten  Quellen  und  neueren  Dar- 
stellungen erscheinen  mehr  äusserlich  verbunden  als  organisch  verschmolzen. 
Das  »Berufsleben*  oder  die  amtliche  Thätigkeit  Baldaoci's,  des  Vertrauens- 
mannes des  Kaisers  Franz,  vermag  »einen  verknüpfenden  Faden  durch  diese 
losen  Skizzen*  (S.  371)  um  so  weniger  zu  bilden,  als  wir  über  die  Wirk^ 
samkeit  dieses  Mannes  während  einer  Reihe  von  Jahren  gar  nichts  Näheres 
wissen  und  derselbe  oft  lange  Zeit  voll^iiändig  aus  unserem  Gesichtskreise 
verschwindet    Auch  in  den  Jahren  1813  bis  1815,  wo  Bbldacci  die  Stelle 


524  literator. 

eines  Armee  -  HofcommissMrs  oder  ArmeeminiBters  zaerat  in  3öhmen  nnd 
Deutschland,  dann  in  Frankreich,  später,  während  der  zweiten  Occapation 
dieses  Landes,  die  eines  Präses  des  Conseil  adminisirativ  Mr  Gestenreich 
bekleidete  und  auf  die  Organisation  der  wieder  gewonneren  illjrischen 
Provinzen  einen  gewissen  Einfluss  übte,  erscheint  seine  Wirksamkeit  nicht 
eine  derartige,  dass  sie  unser  Interesse  in  besonderem  Grade  zu  erregen 
vermöchte.  Nach  der  Ansicht  des  Bef.  wäre  es  daher  zweckmässiger  ge- 
wesen, wenn  der  Verf.  sich  auf  die  Verwerthung  der  ihm  zugänglich  ge- 
machten Denkwürdigkeiten  und  Tagebücher  des  Erzherzogs  Johann,  die 
nach  seinen,  leider  nur  zu  knappen,  Auszügen  besonders  für  die  Jahre 
1806  bis  1809  von  grossem  Interesse  zu  sein  scheinen,  beschränkt  oder 
noch  besser  eine  möglichst  vollständige  Ausgabe  derselben  veranstaltet 
hätte. 

Dass  übrigens  die  Arbeit  mit  der  dem  Verf.  eigenen  Gewissenhaftig- 
keit und  Sorgfalt  gemacht  ist,  brauchen  wir  wohl  nicht  ausdrücklich  zu 
bemerken,  obwohl  uns  scheint,  dass  die  Anführung  allbekannter  ffil&büeher 
oder  die  Mittheilung  der  biographischen  Notizen  über  alle  im  Buche  ge- 
nannten Persönlichkeiten  (meist  nach  Wurzbach)  nicht  gerade  nothwendig 
gewesen  wäre. 

Wien.  A.  Huber. 

Bericht  über  die  siebente  Jahresversammlung  der 
Gesellschaft  für  Rheinische  Geschichtskunde^). 

Köln,  im  December  1887.  Die  siebente  Jahresversammlung  der  Ge- 
sellschaft; für  Rheinische  Geschichtskunde  ist  am  28.  d.  M.  in  Köln  ge- 
halten worden.  Anwesend  waren  ausser  Patronen  und  Mitgliedern  der  Ge- 
sellschaft von  den  Mitgliedern  des  YorstAudes:  der  Oberbürgermeister  Becker 
von  Köln,  Prof.  Dr.  Dove  von  Bonn,  kön.  Staatsarchivar  Geh.  Archivrath 
Dr.  Harless  von  Düsseldorf,  kön.  Staatsarchivar  Dr.  Keller  von  Münster  i.  W., 
die  Professoren  Dr.  Lamprecht,  Dr.  Loersch  und  Dr.  Menzel  von  Bonn, 
Kommerzienrath  G.  Michels,  Kommerzienrath  Emil  vom  Bath  und  Land- 
richter Ratjen  von  Köln,  Prof.  Dr.  Bitter  und  der  kön.  Kammerherr  nnd 
Schlosshauptmann  Frhr.  v.  Solemacher-Antweiler,  Vioe-Landtagsmarschall  der 
Rheinprovinz  als  Vertreter  der  Provinzialstände,  von  Bonn  und  der  Vor- 
sitzende Prof.  Dr.  Höhlbaum  von  Köln.  Die  Vorstandsmitglieder  kön«  Staats- 
archivar Archivrath  Dr.  Becker  in  Koblenz,  Oberbürgermeister  Jaeger  in 
Elberfeld,  Oberbürgermeister  Lindemann  in  Düsseldorf,  Geh.  Regierungs- 
rath  Prof.  Dr.  Nissen  in  Bonn  und  Kommerzienrath  Wegeier  in  Koblenz 
hatten  ihr  Ausbleiben  entschuldigt 

Der  Vorsitzende  berichtete  über  den  Stand  der  Arbeiten  der  Gesell- 
schaft und  über  eine  Erweiterung  ihres  Arbeitsplanes. 

Seit  der  sechsten  Jahresversammlung  gelangte  die  vierte  GeseUaohafts- 
publication  zur  Ausgabe: 

Das  Buch  W  eins  her  g,  Kölner  Denkwürdigkeiten  aus  dem  16.  Jahr- 
hundert, bearbeitet  von  Konstantin  Höhlbaum.  Bd.  IL  1552 — 1557. 


*)  Wegen  Raummangels  verspätet. 


Uterator.  525 

Von  den  Kölner  Schreinsurkanden  des  12.  Jahrh.  befindet 
sich  die  dritte  und  Sohlusslieferong  Tom  ersten  Bande  unter  der  Presse. 
Der  Bearbeiter  Dr.  Hoeniger  in  Berlin  hat  das  Hanoscript  für  den  Band 
vollendet  Die  Liefemng  wird  die  Schreinsurkanden  aus  der  S.  Laurenz-, 
der  S.  Columba-  und  S.  Brigiden-Pfarre  der  Stadt  um&ssen,  in  der  ersteren 
besonders  das  jüdische  Element  in  der  städtischen  Bevölkerung  des  12.  Jahrh. 
vorfuhren.  Eine  Ergänzung  findet  dieses  Werk  durch  die  Herausgabe  des 
Kölner  Judenschreinsbuches  aus  dem  13.  und  14.  Jahrh.  im  Kölner  Stadt- 
archiv, im  Auftrage  der  Historischen  Commission  für  die  Geschichte  des 
Judenthums  gleichfiEdls  von  Dr.  Hoeniger  besorgt  Der  erste  Band  der 
Schreinsurkunden,  welche  die  Gesellschaft  für  Bh.  G.  K.  veröfientlicht,  wird 
im  Frühjahr  n.  J.  im  Druck  abgeschlossen  sein^). 

Der  Druck  des  in  dem  vorigen  Berichte  seinem  Inhalte  nach  näher 
bezeichneten  ersten  Bandes  der  Bheinischen  Weisthümer,  von  Prof. 
Dr.  Loersch  vorbereitet,  hat  durch  die  philologische  Bearbeitung  der  Texte, 
welche  Dr.  Konstantin  Nörrenberg  in  Marburg  erst  im  November  d.  J. 
übernehmen  konnte,  eine  Verzögerung  erfahren,  wird  aber  nunmehr  i.  J. 
1888  begonnen  werden  können.  Im  Staatsarchiv  zu  Koblenz  hat  der  kön. 
Archivar  Dr.  Max  Baer  die  Durchmusterung  der  Bestände  und  die  Ein- 
tragung der  ermittelten  Weisthümer  in  den  Zettelkatalog  abgeschlossen. 
Gymnasialdirector  Bosbach  hat  die  Durchforschung  der  Handschriften  der 
Trierer  Stadtbibliothek  behufs  Verzeichnung  von  Weisthümem  begonnen, 
jedoch  aus  Mangel  an  freier  Zeit  nur  langsam  fördern  können.  In  jüngster 
Zeit  ist  auch  ein  Zettelverzeichnis  der  Weisthümer  des  nördlichen  Theiles 
der  Provinz  angelegt  worden,  indem  Dr.  Herrn.  Forst,  Hil&arbeiter  am 
Staatsarchiv  zu  Düsseldorf,  die  systematische  Durcharbeitung  der  in  diesem 
Arohiv  beruhenden  Akten  der  einzelnen  Aemter  des  Erzstiflies  Köln  über- 
nommen hat 

Die  Ausgabe  der  Aachener  Stadtrechnungen  von  Prof.  Dr. 
Loersch  konnte  aus  den  schon  im  letzten  Jahresbericht  dargelegten  Gründen 
nur  geringe  Förderung  erfifthren;  dieselbe  wird  ausschliesslich  den  Be- 
mühungen des  Aachener  Stadtarchivars  B.  Pick  verdankt 

Für  die  Bearbeitung  der  Urbare  der  Erzdiöcese  Köln,  welche 
Pro£  Dr.  Crecelius  besoigt,  sind  Hilfskräfte  gewonnen  worden.  Die  in  Köln 
befindlichen  Urbare  wird  Leonard  Korth  in  Köln,  die  im  Düsseldorfer 
Staatsarohiv  liegenden  Dr.  Wächter  daselbst  für  die  Au^be  vorbereiten. 
Inzwischen  wird  die  Karte,  welche  zunächst  die  Orte  aus  den  schon  be- 
arbeiteten Werdener  Urbaren  aufzunehmen  hat,  unter  Leitung  des  Prof. 
Crecelius  hergestellt  sein;  in  sie  werden  die  der  anderen  (Gebiete  ein- 
getragen werden  können. 

Die  Herausgabe  des  Buches  Weinsberg  ist,  insofern  die  Gesell- 
scfaueift  dieselbe  )übemommen  hatte,  abgeschlossen.  Der  Erläuterungsband, 
welcher  als  dritter  Band  hinzutritt,  wird  von  Prof.  Dr.  Höhlbaum  bald  in 
Angriff  genommen  und  vielleicht  im  nächsten  Jahre  im  Manuskript  be- 
endet werden. 

Die  Erwartung,  dass  noch  gegen  Ende  d.  J.  1887  der  Druck  der 
Landtagsakten  der  HerfOgthümer  Jülich-Berg,  von  Dr.  v.  Be- 


A)  Eb  ist  seither  eraohienen. 


526  Literatur. 

low  in  Marburg  unter  der  Leitung  von  Prof.  Dr.  Bitter  bearbeitet,  werde 
beginnen  können,  bat  sieh  nicht  verwirklicht  Indess  ist  doch  das  im 
Düsseldorfer  Staatsarchiv  befindliche  Material  fQr  die  Zeit  des  16.  Jahrb. 
im  wesentlichen  aufgearbeitet,  und  seit  einiger  Zeit  hat  Dr.  v.  Below  be- 
gonnen, den  höchst  umfangreichen  Stoff  zum  Zweck  der  Herausgabe  zu 
sichten.  Wenn  seine  Forschungen  über  die  Anftnge  der  jülich-bergiFchen 
landständischen  Verfassung  nicht  zu  weit  in  die  älteren  Zeiten  und  auf 
verwandte  Gebiete  ausgedehnt  werden,  so  kann  im  Laufe  des  näch^^len 
Jahres  die  Redaktionsarbeit  und  eine  in  den  Archiven  von  Berlin  und 
München  für  die  Zeit  von  1589  ab  zu  haltende  Nachlese  so  weit  gefördert 
werden,  dass  vor  Schluss  d.  J.  1888  der  Druck  beginnen  darf. 

Die  von  Dr.  Hermann  Keussen  und  Director  Dr.  Wilhelm  Schmitz  vor- 
bereitete Ausgabe  der  älteren  Matrikeln  der  Universität  Köln 
hat  im  verflossenen  Jahre  sehr  wesentliche  Portschritte  gemacht  Der  erste 
handschriftliche  Band  ist  bearbeitet  und  mit  zahlreichen  Anmerkungen, 
welche  die  eingezeichneten  Namen  erläutern  und  den  Zusammenhang  der 
Universitäten  unter  einander  nachweisen  wollen,  versehen  worden ;  der  zweite 
liegt  in  Abschrift  vor  und  ist  eifrig  in  Angriff  genommen.  Ergänzungen 
aus  Löwen  und  aus  den  handschriftlichen  Sammlungen  von  Paris  sind  in 
nächster  Zeit  zu  erwarten.  Uebersichtstabellen  werden  die  ursprünglichen 
Eintragungen  statistisch  verwerthen  (Besuch  der  Universität,  Herkunft  der 
Lehrer  und  Studenten,  Studium  derselben  auf  anderen  Universitäten  u.  dgl.). 
Das  Manuskript  geht  seinem  Abschluss  entgegen. 

Für  die  Begesten  der  Erzbischöfe  von  Köln  bis  z.  J.  1500, 
deren  Ausarbeitung  Prof.  Dr.  Menzel  leitet,  ist  der  grösste  Theil  der  ge- 
druckten Urkunden  der  Erzbischöfe  bis  zum  Jahre  1300  jetzt  verzeichnet. 
Die  Drucke  sind  weiter  mit  den  Originalen  oder  guten  Copien  verglidien 
und  das  Urkundenwesen  der  Erzbischöfe  überhaupt  ist  näher  untersucht 
worden.  Der  Leiter  des  Unternehmens  wird  i.  J.  1888  diesem  voraus- 
sichtlich noch  mehr  Zeit  und  Kräfte  widmen  können  als  bisher. 

Für  die  Ausgabe  der  ältesten  Urkunden  der  ßheinlande  bis 
zum  Jahre  1000,  gleichfalls  von  Prof. Dr.  Menzel  übernommen,  sind  alle 
die  preussischen  Rheinlande  betreffenden  Urhunden  abgeschrieben;  dieses 
Material  wird  noch  durch  Urkunden  aus  den  Nachbarlanden,  die  mit  jenen 
zusammenhängen,  zu  vermehren  sein.  Im  Frühjahr  und  Herbst  d.  J.  wurde 
das  Prümer  Chartular  in  Trier  einer  eingebenden  Untersuchung  unterzc^^en, 
die  darin  befindlichen  Urkunden  sind  verglichen  und  zum  Druck  vorbe- 
reitet. Der  erste  Theil  des  Werkes  wird  etwa  bis  z.  J.  900  herab  reichen. 

Für  die  Bearbeitung  der  sog.  Ada-Handschrift  in  der  Stadtbib- 
liothek von  Trier  sind  die  verschiedenen  Mitarbeiter,  auch  auf  wiederholten 
Beisen,  thätig  gewesen.  Die  technischen  Vorarbeiten,  bei  denen  es  sich 
im  wesentlichen  um  Reproduktionen  hervorragender  Denkmäler  der  karo- 
lingischen  Buchmalerei  sowohl  in  der  Ada-Handschrift  selbst  als  ausserhalb 
derselben  handelte,  sind  unter  der  Fürsorge  von  Prof.  Dr.  Lampredit  um 
Pfingsten  d.  J.  beendet  worden.  Um  dieselbe  Zeit  hat  Dr.  Ck>rssen  in  Jever 
seine  Bearbeitung  des  Vulgata-Textes  der  Handschrift  für  den  Dm(^  her- 
gerichtet. Die  paläographischen  Untersuchungen  von  Prof.  Dr.  Menzel  sind 
nahezu  beendet.  Di^  kunstgeschichtliche  Abhandlung  von  Prof.  Dr.  Janit- 
scbek  in  Strassburg  i.  E.  steht  noch  aus.     Der  Beitrag  von  Domkapitular 


literatar.  527 

Schnütgan  in  Köln  wird  ohne  Verzug  geliefert  werden«     Der  Beginn  des 
Abdnieke  wird  hoffentlich  in  nächster  Zeit  vor  sich  geben  können. 

Anf  Antrag  des  Mitgliedes  Dr.  Max  Baer,  kOn.  Archivar  in  Koblenz, 
hat  die  Gesellschaft  die  Herausgabe  der  Rechnungen  über  den  Bau 
der  Stadtmauer  von  Koblenz  aus  dem  13.  Jahrhundert  ihren 
Aufgaben  eingereiht  Das  Tom  Antragsteller  bearbeitete  Manuskript  lag 
Tollstäadig  druckreif  vor.  Der  Text  der  Rechnungen  wird  gekürzt  wie- 
dergegeben; eine  Einleitung  ist  vorauigesandt,  in  welcher  über  die  Erhe- 
buugy  Verwaltung  und  Verwradung  des  für  den  Bau  bestimmten  Ungelds, 
über  das  Verhältnis  zwischen  der  Stadt  und  dem  Erzbischof  von  Trier  in 
den  Steuerfragen,  zugleich  auch  über  ihr  Verhältnis  in  den  Fragen  der 
städtischen  Verfassung  und  über  die  Entwicklung  des  Stadtrathes  gehandelt, 
femer  die  Art  der  Baubeamtenscbafken,  der  Löhne  und  der  Prdse  unter« 
sucht  wird;  Uebersicbtstabellen,  welche  die  Ergebnisse  des  Textes  in  Kürze 
Torführen,  Urkunden  als  Beilagen  und  ein  Situationsplan  besohliessen  das 
Manusoript.  Der  Abdruck  kann  sogleich  beginneni  wenn  die  buchhttndle- 
riscfaen  Verabredungen  getroffen  sind^j. 

Zwei  weitere  neue  Werke  der  Gesellschaft  verdanken  ihre  Entstehung 
der  Anregung  durch  den  Provindal-Verwaltungsrath  und  den  Landesdirektor 
der  Rheinprovinz  Herrn  Klein  in  Düsseldorf:  die  Bearbeitung  eines  ge- 
schichtlichen Atlas  der  Rheinprovinz  und  die  Herannahe  einer 
Denkmäler-Statistik  der  Rheinprovinz. 

Der  geschichtliche  Atlas  der  Rheinprovinz,  für  welchen 
besondere  Mittel  von  Seiten  der  Provinzialverwaltung  zur  Verfügung  ge- 
stellt wurden,  wird  von  dem  Plane  ausgehen,  welchen  das  Vorstandsmit- 
glied Prof.  Dr.  Loersch,  zugleich  Mitglied  der  Museums-Commission,  ent* 
werfen  hat.  Diese  Denkschrift,  die  durch  den  Vorstand  eben  vervielfältigt 
worden  ist,  betont  die  Bedürfnisfrage  im  Interesse  der  Praxis  und  der 
Wissenschaft,  der  gelehrten  Forschung  und  der  Verwaltung;  sie  zeichnet 
die  Art  der  Bearbeitung  und  vertheilt  den  Stoff  von  der  prähistorischen 
Zeit  bis  in  das  19.  Jahrh.  auf  12  Kartenblätter  mit  Nebenkarten.  Wieder 
abgedruckt  ist  die  Denkschrift  in  den  »Mittheilungen  aus  dem  Stadtarchiv 
von  Köln  *  Heft  1 3.  Ein  besonderer  Ausschuss  des  Vorstandes  für  dieses 
Werk  hat  den  Beistand  des  Vertreters  der  geographischen  Wissenschaft  an  der 
Universität  Bonn,  Prof.  Dr.  Johannes  Rein  gewonnen ;  Prof.  Dr.  Lamprecht 
leitet  die  Vorarbeiten;  Cand.  bist.  Konstantin  Schulteis,  z.  Z.  in  Köln,  stellt 
die  Urkarte  her,  welche  allen  Blättern  zu  Grunde  gelegt  werden  soll.  Der 
letztere  bat  zugleich  den  Auftrag,  ein  wissenschaftliches  Repertorium  über 
alle  kartographischen  Darstellungen  des  Rheinlandes  und  seiner  Theile  aus 
älterer  und  jüngerer  Zeit  auszuarbeiten;  er  hat  für  diesen  Zweck  bereits 
die  Plankammer  des  Stadtarchivs  und  die  Sammlungen  dsr  Stadtbibliothek 
von  Köln  durchgearbeitet  und  die  Materialien  des  Stadtarchivs  von  Frank- 
furt a.  M.  und  der  Stadtbibliothek  von  Mainz,  deren  Verwaltungen  in 
dankenswerther  Weise  d^  Wünschen  des  Vorstandes  entsprochen  haben, 
herangezogen.  Zu  Beginn  des  neuen  Jahres  wird  die  Urkarte  vollendet 
werden. 

Die   gleichfalls   von   dem  Landesdirector   der  Rheinprovinz  angeregte 


1)  Das  Buch  ist  bereits  ausgegeben  worden. 


528  Literatar. 

Bearbeitung  einer  Denkmäler-Statistik  der  Bheinprovinz  ist  yon 
dem  Vorstände  der  Gesellschaft  in  jüngster  Zeit  unter  die  Werke  der  de- 
sellsohafk  aufgenommen  worden.  Einen  Plan  för  die  Bew&lügang  der  grossen 
Aufgabe  wird  eine  f&v  dieses  Unternehmen  eingesetzte  (Kommission  ent- 
werfen ;  die  sehr  betrfichtliohen  Mittel,  welche  Ar  die  Ausführung  erforder- 
lich sind,  aus  den  allgemeinen  Mitteln  der  Gesellschaft  aber  nicht  ent- 
nommen werden  können,  dürften  durch  die  Provinzverwaltung  und  die- 
jenigen grossen  StSdte,  die  durch  den  Beidithum  ihrer  Denkmäler  an  dem 
Zustandekommen  des  Werkes  besonders  interessirt  sein  müss^i  (Köln, 
Aachen,  Trier),  dargeboten  werden;  eine  Beisteuer  ist  von  der  ersteren 
der  Gesellschaft  bereif«  zugewiesen  worden.  Durch  dieses  Unternehmen, 
welches  jedoch  noch  ganz  in  seinen  Auffingen  steht,  hofft  die  (Gesellschaft 
mit  der  Provinz,  welcher  sie  sich  widmet,  noch  fester  zusammen  zu  wachsen 
als  bisher. 

Ein  Werk  zur  neuesten  Geschichte  des  Rheinlandes,  welches  geplant 
worden  war,  die  Bearbeitung  der  hinterlassenen  Papiere  des  Grafen 
Friedrich  zu  Solma- Laubach,  des  ersten  kön.  preussischen  Ober- 
präsidenten f&r  Jülich-Cleve-Berg  zu  Köln,  wurde  vorläufig  zurüdcgestellt 
Se.  Erlaucht  der  reg.  Graf  Friedrich  zu  Solms-Laubach  hatte  die  Durdiaicht 
der  Papiere  in  grossherziger  Weise  gestattet;  Prof.  Dr.  Dove  und  Prof.  Dr. 
Höhlbaum  nahmen  die  Prüfung  vor,  glaubten  aber  die  Benutzung  der 
reichhaltigen  Papiere  erst  für  eine  spätere  Zeit  empfehlen  zu  aollen. 


«»S^S*^ — 


Die  Beziehungen  Ludwigs  f.  von  Ungarn 


zu 


Karl  IV. 

Von 

8.   Steinher I. 


Zweiter  Tliefl:  Die  Jahre  1358-1373. 

3. 

In  dem  ersten  Thoile*)  dieser  Dntersachang  ist  die  Politik  Lud- 
wigs Yon  üngam,  soweit  sie  auf  die  Beziehungen  zu  Karl  lY.  Ein- 
fluBS  geübt  hat,  bis  zum  Jahre  1358  verfolgt  worden.  Es  hat  sieh 
ergeben,  dass  die  Bestrebungen  Ludwigs  in  seinen  ersten  Begierungs- 
jahren bich  fiist  ausschliesslich  auf  das  Königreich  Neapel  richteten, 
dass  Ton  1350  an  die  Politik  Ungarns  ein  anderes  Ziel  im  Auge  hatte: 
den  Yenetianem  Dalmatien  zu  entreissen.  Wir  sahen,  wie  dieses  Ziel 
energisch  festgehalten  wurde,  wie  g^enüber  dieser  BAuptstromung 
der  ungarischen  Politik  die  anderen  Dntemehmungen  Ludfrigs  zurück- 
getreten waren.  Der  Eri^  g^eu  Serbien,  der  1356  nach  dem  Tode 
Stephan  Duschans  unter  sehr  günstigen  Bedingungen  hätte  gef&hrt 
werden  können,  war  unterblieben,  trotzdem  ihn  Ludwig  angekündigt, 
trotadem  er  dem  Papst  eidlich  yersprochen  hatte,  sein  Heer  g^en 
Serbien  zu  f&hren. 

Als  Ludwig  durch  den  Frieden  Ton  Zara  (18.  Februar  1358)  Dal- 
matien gewann,  musste  sich  seine  Stellung  gegenüber  Serbien  und 
Bosnien  ändern.  Von  zwei  Seiten  umfasste  jetzt  das  ungarische  (Ge- 
biet diese  Fürstenthümer,  und  der  Plan,  sie  der  ungarischen  Krone 
za  unterwerfen,  der  den  kriegerischen  und  ehrgeizigen  Neigungen 
Ladwigs  Tollkommen  entsprach,  wurde  zu  einer  Art  Staatsnothwendig- 

1)  IfittkeiL  d.  Insütata  8,  219— 85S. 
MWWhnnw  IX.  S4 


530  Steinherz. 

keit,  um  den  Besitz  Dalmatiens  ungestört  za  erhalten.  Dieser  Plan 
trat  auch  noch  im  selben  Jahre  1358  in  die  Wirklichkeit;  nachdem 
Ludwig  den  Sommer  dieses  Jahres  mit  der  Organisation  Yon  Dalmatien 
zugebracht  1),  begann  er  im  Herbst  den  Krieg  gegen  Serbien  und  setete 
ihn  im  Frühjahre  1359  fort').  Unter  seiner  persönlichen  Führung 
durchzogen  die  ungarischen  Truppen  im  Mai  und  Juni  1359  siegreich 
ganz  Serbien  und  drangen  bis  zum  Amselfelde  vor^).  Allein  der  Er- 
folg war  nur  ein  vorübergehender;  das  verspürte Bagusa.  Am  6.  August, 
kaum  dass  die  ongarischen  Troppen  Serbien  yerlasBen  hatten,  setzte 
sich  ein  serbischer  Grosser  Yoyslav  de  Yoyno  vor  den  Thoren  Bagnsas 
fest  und  plünderte  die  Eaufleute.  Auf  die  Beschwerden  der  Stadt  erwiderte 
er,  dass  ihm  dies  vom  König  vom  Serbien  aufgetragen  sei,  weil  der 
ungarische  König  einen  Einfall  in  serbisches  Gebiet  gethan  habe^). 
Die  Stadt  wandte  sich  an  König  Ludwig  mit  der  Bitte  um  Hilfe  und 
im  Herbst  1359  sammelte  sich  neuerlich  ein  ungarisches  Heer  in 
Siebenbürgen,  um  den  Krieg  gegen  Serbien  fortzusetzen^).  Seine  ganze 
Kraft  schien  Ludwig  der  Begründung  und  Befestigung  seiner  Macbt 
in  den  Balkanländern  zuzuwenden;  das  gute  Verhältnis  zum  Kaiser, 
das  sich  im  Yenetianerkrieg  aller  Welt  gezeigt  hatte,  konnte  in  diesem 
Jahre  keine  Störung  erleiden,  die  aus  der  Politik  Ludwigs  zu  erklären 


*)  In  den  ungarischen  Diplomen  findet  die  Einverleibung  yon  Dalmatien 
darin  ihren  Ausdrack,  dass  die  Bischofeliste  um  sämmtliche  dalmatinische  Bischöfe 
yermehrt  wird.  Das  erste  bis  nun  bekannte  Diplom,  das  diese  yermehrte  liste 
enthält,  ist  vom  8.  September  1858  (Fej^r  9.  8.  n®  889),  während  noch  in  dem 
Diplom  vom  SO.  April  (Cod.  Patrius  1  n®  147)  nur  der  Erzbisohof  yon  Spalato 
und  der  Bischof  yon  Enin,  die  als  ungarische  Bischöfe  galten,  geführt  werden. 
*)  Huber  »Ludwig  I.  und  die  ungarischen  Vasallenländer«,  Archiy  f.  Ost.  Gesch. 
66,  27 ;  zu  den  dort  angeftlhrten  Belegstellen  kommt  noch  hinzu  die  Urkunde 
yom  8.  Mai  1859  bei  Fej^r  9.  8  n*  66:  »dominus  Nioolans  Eonth  palaünus  in 
presentem  regium  exercitum  contra  regem  Seryie  motum  est  profeoturus*.  *)  kh 
stfitie  mich  hier  auf  die  im  Jahre  1864  bestätigte  Urkunde  Ludwigs  (bei  F€j6r 
9.  8  n®  258),  welche  die  Datirung  trägt  »datum  in  Redno  siye  in  campo  pro 
Rednek  Banjam  in  loco  yidelicet  descensus  exercitus  nostri  in  die  fest!  natiyi- 
tatis  s.  Johannis  baptistc  a.  d.  millesimo  trecentesimo  —  —  *.  Statt  »in  Redno 
siye*  ist,  wie  Fej^  9.  2  n®  91  ergabt,  »in  regno  Seryie*  ku  lesen.  Da  emeBe- 
stäUgUBg  der  Urkunde  yom  Jahre  1864  yorliegt,  muss  die  Urkunde  selbst  yor 
diesem  Jahre  ausgestellt  sein.  Kriege  gegen  Serbien  wurden  1864.  56.  68.  69. 
61  gefuhrt.  Nach  dem  Itinerar  Ludwigs  ist  die  Urkunde  nur  im  Jahre  1869 
möglich.  Den  Ort  halte  ich  mit  Berücksichtigung  der  Schilderung  M.  Villani^s 
IX.  82.  für  Banja  am  rechten  Limufer  zwischen  Prepolje  und  Priboi;  ygl.  Jiredek 
Die  Handelsstrassen  und  Bergwerke  yon  Serbien  und  Bosnien  wlUirend  des  MitM- 
alters.  AbhandL  d.  bOhm.  Ges.  f.  Wiss.  6.  Folge  10,  16.  86.  *}  Moa.  Slar. 
mer.  18,  279—284.         »)  Ib.  4,  n«  44.   47. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  ssu  Karl  IV.    II.  531 

wäre.  Es  geschah  durch  eine  ganz  eigen thQmliche  YerwicUung,  dass 
Ludwig  BU  Ablauf  des  Jahres  1359  in  die.  feindseligste  Stellung  zu 
S^l  geiieth;  diesmal  kam  das  Element  der  Zwietracht  von  aussen: 
es  lag  in  dem  Auftreten  Rudolfs  lY.  von  Oesterreich  gegen  den  Kaiser. 
Als  Herzog  Albrecht  IL  am  20;  Juli  1358  starb  und  Rudolf  lY. 
die  Regierung  der  österreichischen  Lander  übernahm,  konnte  Earl 
zuversichtlich  auf  die  Fortdauer  des  friedlichen  Yerhaltnisses  zu  Oester- 
reich hoffen.  Der  junge  Habsburger  hatte  eine  Tochter  des  Kaisers, 
Katharina,  zur  Frau ;  er  hatte  die  wärmste  Unterstützung  durch  Karl 
erfahren  1),  als  er  1357  und  58  die  habsburgischen  Besitzungen  in  der 
Schweiz  und  im  Eäsass  verwaltete.  Soweit  menschliche  Klugheit  rechnen 
konnte,  hatte  der  Kaiser  an  dem  Herzog  nicht  nur  einen  guten  Nach- 
barn, sondern  auch  einen  Ereund.  Wer  konnte  ahnen,  dass  Rudolf  lY. 
ein  ehrgeiziger  Feuerkopf  und  genialer  Politiker  sein  werde?  Eine 
einzige  Leidenschaft  erfüllte  diesen  Fürsten:  Ehrgeiz.  Er  wollte  mehr 
sein,  als  sein  Yater  gewesen,  es  genügte  ihm  nicht  mehr,  Herzog  von 
Oesterreich  zu  heissen,  seit  die  goldene  Bulle  Yorrechte  für  die  Kur- 
fürsten bestimmt  hatte.  Schon  zwei  Monate  nach  seinem  Regierungs- 
«itritt  trat  sein  Bestreben,  eine  den  Kurfürsten  ebenbürtige  Stellung 
im  Reich  zu  klangen  hervor;  in  einer  Supplik  an  Innocenz  YI.  vom 
3.  October  1358  unterzeichnete  er  sich  «Eurer  Heiligkeit  demüthiger 
und  ergebener  Sohn  Rudolf  von  Gottes  Gnaden  Herzog  von  Oester- 
reich, Steiermark  und  Kärnten  usw.  und  General-Statthalter 
des  römischen  Reiches  in  Schwaben  und  Elsass'^').  Der 
Titel  war  nicht  bedeutungslos;  im  selben  Jahre  1358  hatte  Karl  in 
einer  Urkunde  für  den  Bischof  von  Strassburg^)  die  Wiederherstellung 
des  Herzogthums  Schwaben  als  möglich  hingestellt.  Die  Herzogswürde 
hätte  niemand  anderm  zu&Uen  können,  als  den  Habsburgem,  als 
Rudolf  lY.,  der  in  Schwaben  und  Elsass  den  grössten  Besitz  und  die 
grössto  Macht  hatte.  Yielleicht  ist  über  diesen  Plan  im  October  1358 
zwischen  dem  Kaiser  und  dem  österreichischen  Herzog  in  Prag^)  ver- 


^  Am  e?.  Juli  1857  wird  Rudolf  zum  Reichslandvogt  im  Elsass  ernannt; 
am  19.  Januar  1858  erhält  er  von  Earl  die  Erlaubnis,  die  verpftndeten  Reichs- 
guter  in  Burgund  an  sich  zu  lösen;  am  17.  Jnli  1858  wird  er  znm  Landvog^in 
Bern,  Solothnm,  Zürich  und  S.  Qallen  ernannt ;  zur  selben  Zeit  nennt  si^  Rudolf 
»Landvogt  in  Schwaben  und  besonders  d«r  Stadt  Nördlingen«,  Huber  n^  2682. 
2748.  2811—2814.  liehnowskj  4  n*  1.  *)  MittheiL  d.  Instituts  6,  95  N.  10. 
s)  Schöpflin,  Alsat.  dipl.  2,  218;  auf  diese  Urkunde  hat  StäHn,  Wirtemberg. 
Gesch.  8,  261  aufmerksam  gemacht.  *)  Der  Aufenthalt  Rudolfs  in  Prag  im 
October  1858,  den  die  CoatiB.  ZwetL  IV.  M.  G.  SS.  9,  687  meldet  und  den  Huber, 
Rudolf  IV.,  S.  82  N.  1  bezweifelt,  ist  jetzt  sichergestellt  durch  Huber  n^  6824 
und  Cod.  Morav.  9  n^  111. 

84* 


532  Steinhers. 

handelt  worden.  Aber  die  Schwierigkeiten,  die  sich  seiner  Aosföhrong 
geboten  hätten,  wären  ungeheuer  gewesen;  eine  hundertjährige  Ent- 
wicklung wäre  rückgängig  gemacht  worden.  Daf&r  taucht  im  Herbst 
1358  ein  anderes  Froject  auf^  Rudolf  IV.  gleichen  Bang  mit  den  Eur- 
f&rsten  zu  yerschaffen,  das  ist  ihn  zum  König  der  Lombardei  su  er- 
heben^). Da  ein  that'Sächlicher  Besitz  des  Beiches  in  Italien  nicht 
mehr  bestand,  wäre  das  Königthum  der  Lombardei  im  Grossen  und 
Ganzen  eine  titulare  Würde  gewesen.  Dm  die  Wende  von  1358  auf 
59  muss  man  in  Venedig  yon  diesem  Vorhaben  Kenntnis  erlangt  haben. 
Die  Bepublik,  die  noch  aus  den  Wunden  blutete,  die  ihr  der  Krieg 
mit  Ungarn  geschlagen  hatte,  war  um  den  Besitz  der  Trevisanischen 
Mark  besorgt,  die  sie  seit  dem  Jahre  1339  ohne  einen  vom  Beich 
ausgehenden  Bechtstitel  besass.  Die  yenetianische  Begierung  entschloss 
sich  daher  eine  Gesandtschaft  an  Karl  IV.  zu  schicken,  um  mit  ihm 
wegen  Deberlassung  der  Beichsrechte  auf  Treyiso  zu  yerhandeln.  Als 
die  Gesandten  beim  Kaiser  eintrafen,  fanden  sie  die  Lage  schon  ver- 
ändert: Karl  erklärte  sich  bereit,  die  Mark  Treyiso  unter  dem  Titel 
eines  Beichsyicariates  an  Venedig  zu  überlassen^;  yon  dem  Plan  eines 
Königthums  der  Lombardei  war  keine  Bede  mehr.  An  dem  Wider- 
stand der  KurfQrsten  war  er  gescheitert;  in  der  Lombardei  athmete 
man  auf,  am  17.  April  1359  schrieb  ügolin  Gonzaga  freudestrahlend 
an  Bernabo  Visconti:  sein  Bote  an  den  Kaiser  sei  zurückgekommen, 
der  Herzog  yon  Oesterreich  habe  sich  in  der  Sache,  yon  der  auch 
sonst  gesprochen  wurde,  bemüht,  aber  er  habe  nichts  erlangt  und 
keine  Hofihung  etwas  zu  erlangen,  weil  die  KurfQrsten  nicht  einver- 
standen seien').  Kurze  Zeit  darauf,  am  5.  Mai,  weilte  Budolf  IV.  in 
Prag^) ;  wahrscheinlich  hat  er  hier  den  endgiltigen  Bescheid  erhalten, 
dass  weder  in  der  einen  noch  andern  Bichtung  eine  Gleichstellung 
mit  den  Kurfürsten  fCir  ihn  zu  erreichen  sei. 


«)  M.  ViDani  VIII,  98.  EX,  4.  8.  X,  68.  •)  Zahn,  »Zur  Gesch.  Rud.  IV.«, 
Archiy  f.  Ost.  Gesch.  56,  281  £P.;  der  kaiserliche  Geleitshrief  ffir  die  yenetianischen 
Gesandten  vom  4.  Februar  1859  bei  Winkelmann,  Acta  inedita  2  n^  849;  auf 
eine  zweite  Gesandtschaft  bezieht  sich  Bomanin  8,  208.  *)  Huber  R.  n*  802. 
«)  Huber  n®  2947  ;  bei  der  Urkunde  Karls  vom  I.Juni  1859  (ib.  n*  8957)  in  der 
Rudolf  als  Zeuge  erscheint,  muss  irgend  eine  Unregelmftssigkeit  eingegriffen  haben, 
vorausgesetzt,  dass  die  Ueberlieferung  correct  ist.  Das  Zeugenyerzeichnis  paast 
nicht  zum  Datum;  es  ist  ebenso  unwahrscheinlich,  dass  die  Herzoge  yon  Oester- 
reich damals  in  Prag  waren,  als  der  Herzog  von  Bourbon,  vgL  n*  2956.  58  und 
S.  XLIX.  Dass  der  Kaiser  im  Winter  1858—59  noch  in  gutem  Einvemehmen 
mit  Rudolf  war,  ergibt  sich  aus  dem  Schreiben  Innocenz  VL  von  1859  Juni  12 
bei  Werunsky  Excerpta  n®  495. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.     IL  533 

Es  war  die  erste  Niederlage,  die  der  hoehstrebende  Herzog  er- 
litt Als  Todfeind  ritt  er  vom  Kaiser  weg,  es  yergingen  zwei  Monate, 
da  traten  schon  Anzeichen  zu  Tage,  dass  er  dahin  arbeitete,  den 
Kaiser  zu  stürzen^).  Im  tie&ten  Geheimnis  wurden  die  Fäden  zwi- 
schen Rudolf,  dem  Papst  und  den  geistlichen  Kurfiirsten  gesponnen ; 
in  derselben  Weise,  wie  Karl  im  Jahre  1346  zum  Beich  gekommen 
war,  durch  den  Papst  und  die  geistlichen  Kurfürsten,  sollte  er  jetzt 
vom  Thron  gestossen  werden.  Es  war  mittlerweile  in  dem  Verhält- 
nis Karls  zu  den  geistlichen  Fürsten  eine  Wendung  eingetreten,  welche 
diesen  einen  Thronwechsel  erwünscht  erscheinen  liess.  Am  18.  März 
1359  hatte  Ejurl  an  die  deutschen  Bischöfe  ein  Schreiben  erlassen,  in 
,dem  er  das  weltliche  Treiben  der  Geistlichkeit  in  scharfen  Ausdrücken 
rügte  und  die  Bischöfe  aufforderte,  dagegen  einzuschreiten,  sonst  werde 
er  den  LaienfÜrsten  auftragen,  die  Einkünfte  der  geistlichen  Güter  zu 
sequestriren^).  Es  war  nur  eine  Drohung,  aber  sie  hat  gewiss  den 
stärksten  Eindruck  gemacht  Auch  der  Papst  verhehlte  seinen  ün- 
muth  über  diese  Massregel  nicht;  und  wenn  wir  hören,  dass  Budolf  IV. 
am  20.  Juli  1359  urkundlich  erklärte,  ein  Brief,  den  Bischof  Paul 
▼on  Freising  in  seinem  Kamen  dem  Papst  übergeben,  der  yon  der 
Absetzung  Karls  handelte,  sei  unterschoben  gewesen^),  so  werden 
wir  aus  dieser  Urkunde  getrost  das  Gegentheil  schliessen  können. 
Karl  sollte  ein  Gegenkönig  gegenüber  gestellt  werden,  und  dazu  war 
Ludwig  von  Ungarn  ausersehen.  Der  Plan  war  vortrefflich ;  wenn  es  mög- 
lich war,  die  festgegründete  Macht  Karls  durch  Aufstellung  eines  Gegen- 
konigs  zu  erschüttern,  so  war  niemand  geeigneter,  gewählt  zu  werden, 
als  Ludwig  von  Ungarn.  Auf  ihn  als  einen  nichtdeutschen  Fürsten 
konnten  sich  die  Stimmen  der  Kurfürsten  am  ehesten  vereinigen,  von 
ihm  als  einem  nichtdeutschen  Fürsten  konnten  sie  am  meisten  für  die 
Wahl  hoffen.  Ludwig  war  ein  ergebener  Sohn  der  Kirche,  von  glän- 
zender und  bewährter  Freigebigkeit,  Eigenschaften,  die  die  geistlichen 
Kurfürsten  nicht  gering  schätzten.  Für  Budolf  IV.  hätte  die  Wahl 
Ludwigs  die  Herzogswürde  in  Schwaben  —  den  Titel  legte  er  sich 
schon  jetzt  bei  —  und  die  Anerkennung  seiner  Hausprivilegien  be- 
deutet. 

Ob  Ludwig  von  Ungarn  von  diesen  Plänen  Budolfs  unterrichtet 
war,  ist  in  Dunkel  gehüllt.  Am  2.  August  1359  trafen  die  beiden 
Fürsten  in  Pressburg  zusammen;  das  Bündnis  zwischen  Oesterreich 
und  Ungarn,  das  1356  abji^eschlossen  war  und  das  gegen  Jedermann 

1)  In  dieser  Zeit,  Mai- Juni  1359,  sind  auch,  wie  ich  glaube,  die  österreichi- 
schen Ereiheitsbriefe  angefertigt  worden.  ')  Haber  n®  2919.  20.  >)  Palacky 
Geschichte  Böhmens  2b,  856« 


534  Steinhers. 

mit  Ausnahme  Kasimirs  Ton  Polen  gerichtet  war,  wurde  neu  verbrieft  i), 
aber  mit  keiner  Silbe  deutet  es  auf  den  Kernpunkt  der  politischen 
Situation,  auf  das  Verhältnis  zu  Karl  IV.  hin.  Nach  dem  weiteren 
Verlaufe  der  Ereignisse  kann  jedoch  kein  Zweifel  sein,  dass  Ludwig 
Yon  Ungarn  auf  den  Plan  Budolfe,  wenn  derselbe  glückte,  eingegangen 
wäre.  Von  Pressburg  eilte  Budolf  IV.  nach  Salzburg,  wo  er  eine  Zu- 
sammenkunft mit  dem  Herzog  Ludwig  von  Baiem  und  Tirol  einem 
alten  Widersacher  Karls  hatte.  Seit  dem  Jahre  1352  stand  Ludwig 
Yon  Baiem  in  festem  Bündnis  mit  den  Habsburgern,  gerade  jetzt  war 
er  ihnen  zu  besonderem  Danke  Terpflichtet,  da  ihm  Budolf  die  kirch- 
liche Legitimirung  seiner  Ehe  mit  Margareta  Maultasch  durchgesetzt 
hatte.  So  brauchte  es  wenig  Mühe,  Ludwig  von  Baiern  in  den  Bond 
gegen  den  Kaiser  zu  ziehen ;  am  17.  August  verband  er  sich,  Budolf  IV- 
gegen  jeden  Feind,  auch  gegen  das  römische  Beich,  wenn  es  ihm 
Unrecht  thue,  mit  ganzer  Macht  beizustehen^).  Desselben  Inhalts  war 
das  Bündnis,  das  Budolf  einen  Monat  später  mit  den  Orafen  von 
Wirtemberg  schloss :  auch  sie  verpflichteten  sich,  ihm  gegen  den  Kaiser 
zu  helfen^).  Die  Intrigue  war  im  besten  Gange,  da  erfuhr  Karl  im 
October,  was  gegen  ihn  im  Schilde  geführt  werde.  Er  erkannte  jetzt, 
welchen  MissgriJBT  er  mit  seinem  Beformschreiben  an  die  Bischöfe  ge- 
macht hatte  und  lenkte  ein;  am  13.  October  gab  er  den  Erzdiöceeen 
Mainz,  Köln,  Magdeburg  und  Bremen  ein  Schutzprivileg  gegen  Ein- 


1)  Btejerer  Commentani  28  5;  ak  »princeps  Srevie  etAlBatie«  stellt  Rudolf 
die  Urkunde  aus.  >)  Ib.  288.  *)  Beaess.  de  Weitmil  ed.  Emler  Foni  Boh.  4,  687 ; 
Diessenhoyen  Böhmer  Fontes  4,  118.  119.  Schreiben  Karls  an  die  Stadt  Frank- 
fort von  1860  Juli  7,  Böhmer  Cod.  Moenofrancf.  674;  Friedensyertrag  zwischen 
Karl  und  den  Grafen  von  Wirtemberg.  Glafey  Anecdot.  coli.  322.  Aus  diesen 
Quellen  ersehen  wir,  dass  der  Vertrag  zwischen  den  Grafen  und  Rudolf  IV.  gegen 
den  Kaiser  gerichtet  war.  Die  darüber  auegefertigten  Urkunden  önA  nidit  mehr 
erhalten,  sie  wurden  1860  yemicbtet,  als  sieh  die  Grafen  dem  Kaiser  unterwarfen- 
Wir  kennen  nur  den  Wortlaut  eines  Vertrages  vom  26.  September  IS 59  (bei 
Kurz,  Rudolf  IV.,  S.  828),  mit  welchem  die  Grafen  ein  Defensiybündnis  mit  RudoU 
auf  8  Jahre  scbliessen.  In  diesem  Vertrage  sind  Bestimmungen  für  den  Fall 
einer  zwiespältigen  Königswahl  in  Deutschland  getroffen,  aber  yon  vornherein  ist 
jeder  römische  König  oder  Kaiser  ausgenommen  und  es  muss  also  neben  diesem 
Vertrag  noch  ein  zweiter  ausdrflcklich  gegen  den  Kaiser  gerichteter  beetaadoa  haben. 
Dass  er  in  der  Handschrift,  welche  den  Vertrag  vom  26.  September  bringt,  nicht 
überliefert  ist,  ist  nicht  zu  yerwundern,  denn  diese  Handschrift  (ood«  n*  15  des 
Wiener  Stadtarchivs)  enthält  fast  gar  kein  Stück  politischen  Belanges.  Es  ist 
das  Pfandschaftenregister  Albrechts  IL,  das  im  Jahre  1858  imd  50  noch  von  der 
Kammer  Rudolfs  benützt  wurde.  Hier  ist  auf  fol.  176  die  Urkunde  yom  26.  Sep- 
tember eingetragen,  aber  es  fehlen  beispielsweise  der  Vertrag  vom  2.  August  mit 
Ungarn,  der  vom  17.  August  mit  Baiem.  Register,  in  welchen  Staatsyertri^pe 
u.  ä.  eingetragen  werden,  fehlen  aus  der  Zeit  Rudolfe. 


Die  Beäehongen  Ludwigs  L  yon  Ungarn  ku  Karl  IV.    ü.  535 

grifiPe  Yon  Laien  ^).  Gleichzeitig  beschloss  er,  das  Netz,  in  das  er  ver- 
strickt werden  sollte,  mit  einem  Schlage  zu  zerreissen  und  die  Situation 
zu  klären:  auf  den  11.  November  1359  berief  er  die  geistlichen  Eur- 
färsten  nach  Bacharach  am  Ehein^).  Hier  machte  in  seinem  Auftrage 
Ffalzgraf  Ruprecht  die  überraschende  EröfiPnung,  Herzog  Budolf  IV. 
habe  dem  Kaiser  mitgetheilt,  dass  die  Kurfürsten  mit  Wissen  und 
Einwilligung  des  Papstes  Karl  absetzen  und  an  seiner  Stelle  Ludwig 
von  Ungarn  wählen  wollten.  Es  war  ein  Meisterstreich.  Ohne  die 
Kurfürsten  direct  zu  beschuldigen,  gab  ihnen  Karl  deutlich  zu  ver- 
stehen, dass  er  ihr  Spiel  durchschaut  habe.  Die  Kurfürsten  hatten 
keine  Wahl;  in  gleichlautenden  Schreiben  an  Budolf  IT.  und  König 
Ludwig  verwahrten  sich  die  Erzbischofe  Gerlach  von  Mainz  und  Wil- 
helm von  Köln  gegen  eine  derartige  Absicht  und  erklärten  sich  be- 
reit, vor  dem  kaiserlichen  Hof  oder  dem  Fürstengericht  sich  zu  ver- 
antworten^). Damit  hatte  der  Kaiser  seinen  Zweck  erreicht:  der  Plan, 
ihn  abzusetzen,  war  im  Keim  erstickt  worden^). 

Dieser  energische  Schritt,  mit  dem  sich  Karl  aus  seiner  gefahr- 
vollen Lage  befreite,  hatte  jedoch  zur  Folge,  dass  Ludwig  von  Ungarn 
in  unerhörter  Weise  blossgestellt  wurde.  Ein  mächtiger  Fürst,  der 
in  gutem  Einvernehmen  mit  dem  Kaiser  stand,  suchte  diesen  hinter- 
rücks durch  Anzettelungen  und  geheime  Verbindungen  mit  den  Beichs- 
fÜrsten  zu  stürzen;  und  das  alles  wurde  in  der  Versammlung  der  Kur- 
fürsten verhandelt!  Es  war  eipe  harte  und  empfindliche  Beleidigung, 
die  damit  dem  Ungamkönig  zugefügt  wurde  und  sie  musste  in  der 
ungünstigsten  Weise  auf  das  Verhältnis  zu  Ungarn  wirken.  Damit 
war  auch  die  Stellung  Budolfs,  der  in  ofiPener  Bebellion  gegen  den 
Kaiser  stand,  fast  unangreifbar  geworden.  Wollte  der  Kaiser  den 
österreichischen  Herzog,  der  sich  Fürst  von  Schwaben  und  Elsass 
nannte,  zum  Gehorsam  bringen,  wollte  er  seine  Autorität,  die  im 
Süden  Deutschlands  durch  die  Bündnisse  Budolfs  am  schwersten  er- 


<)  Huber  n^  8006.  07 ;  vgl.  Lindner,  Neues  Archiv  8,  140.  >)  Quden  Cod. 
dipL  8,  425.  *)  Huber  B.  n^  822—827 ;  aus  dem  Schreiben  des  Erzbischofe 
von  Köln  an  König  Ludwig  ist  bei  Fessler-Klein  Gresch.  Ungarns  2,  147  ein 
Schreiben  Ludwigs  an  den  Papst  geworden.  ^)  In  der  obigen  Darstellung  bin 
ich  von  Haber  (Rudolf  IV.  S.  82)  abgewichen,  der  die  Denunciation  Rudolfe 
wirklich  geschehen  sein  lässt  und  zwar  schon  im  Mai  1860,  da  Radolf  später 
selbst  des  Einferständnisses  mit  solchen  Plänen  beschuldigt  wurde.  Aber  dann 
wäre  nicht  zu  erklären,  warum  der  Kaiser  bfe  zum  November  mit  seiner  Mit- 
theilung an  die  Kurfürsten  gewartet  hat,  und  ebensowenig,  warum  Rudolf,  der 
eine  solche  Denunciation  vorbrachte,  sich  nicht  mit  Ludwig  verfeindete,  während 
er  in  Wirklichkeit  mit  Ungarn  in  den  besten  Beziehungen  steht. 


586  Steinlierz. 

schüttert  war,  wiederherstellen,  dann  mosste  er  vor  allem  den  Bandes- 
genossen  und  mächtigen  Rückhalt  Oesterreichs,  Ludwig  von  Ungarn 
gewinnen,  oder  wenigstens  in  Neutralität  erhalten. 

Mitte  Februar  des  Jahres  1360  kehrte  König  Ludwig  aus  Sieben- 
bürgen in  seine  Residenz  Yisegrad  zurück  i),  und  unmittelbar  darauf 
wurden  von  Seiten  Karls  die  Verhandlungen  begonnen;  am  22.  Fe- 
bruar schrieb  er  den  Städten  in  der  Wetterau  von  seiner  Absicht, 
«mit  dem  König  von  Ungarn  ein  Gespräch  zu  halten ^2).  Aber  zu 
schwer  war  Ludwig  gekränkt  worden,  als  dass  er  ohne  weiters  auf 
die  Absicht  Karls  eingegangen  wäre.  Zwei  Monate  zogen  sich  die 
Verhandlungen  fruchtlos  hin  und  sie  nahmen  erst  dann  raschen  Fort- 
gang, als  Karl  im  April  sich  erbötig  machte,  die  Städte  Feltre  und 
Belluno  in  der  Lombardei  an  Ludwig  zu  überlassen^).  Die  beiden 
Städte  waren  bisher  von  dem  Patriarchen  Nicolaus  von  Aquileja  ver- 
waltet worden,  und  als  dieser  1358  starb,  an  Karl  IV.  zurückgefallen. 
Je  geringer  ihre  Bedeutung  für  den  Kaiser  war,  desto  grösser  war 
ihr  Wert  für  Ludvng  von  Ungarn,  der  an  ihnen  wahre  Trutzburgen 
gegen  Venedig  hatte. 

Dieses  bedeutende  Zugeständnis  bewog  Ludwig  seine  feindliche 
Haltung  aufzugeben,  und  auch  Rudolf  IV.  nahezulegen,  dass  er  sich 
mit  dem  Kaiser  aussöhne.  Als  alle  Vorverhandlungen  beendigt  waren, 
fand  am  15.  Mai  1360  eine  Zusammenkunft  der  drei  Fürsten  in  Tymau 
in  Ungarn  statt.  Hier  stellten  der  Kaiser  und  der  König  von  Ungarn 
einander  gleichlautende  Ehrenerklärungen  aus,  dass  keiner  den  Ge- 
rüchten, die  den  guten  Ruf  des  andern  schädigen,  jemals  geglaubt 
habe,  oder  in  Zukunft  glauben  werde^).  Nachdem  so  auch  formell  die 
Ursache  des  Zwiespalts  beseitigt  worden  war,  übergab  Karl  an  Ludwig 
die  Verwaltung  der  Städte  Feltre  und  Belluno  ^)  und  dieser  übernahm 
die  Vermittlung  zwischen  Kiirl  und  Rudoli  Von  Tyrnau  begaben 
sich  die  Herrscher  nach  Seefeld  in  Oesterreich;  hier  beugte  der  Her- 
zog sein  Knie  vor  dem  Kaiser  und  nahm  die  Lehen. 

»)  Mon.  Slav.  mer.  4  n»  47.  «)  Huber  n»  8078.  ■)  In  Venedig  wußate 
man  davon  schon  am  17.  April;  Mon.  Slav.  4  n^  51  vgl.  ib.  n^  58.  ^)  Glafey 
119;  die  Urkunde  oder  vielmehr  die  betreffende  8eite  des  Registers  ist  jetzt  ab- 
gebildet in  »Eaiserurk.  in  Abb.«  VI.  21;  vgL  darüber  Lindner  ürkundenweeen 
Karls  8.  164.  Der  von  Huber  n^  8115  vorgenommenen  Aenderung  der  Datinmg 
aus  »feria  VI.  ante  ascensionem  domini*  (wie  das  Register  hat)  in  >feria  VI.  p. 
asc*  ist  wol  zuzustimmen.  *)  Verci  Marca  Triv.  18,  doc.  n*  1585;  add.  Lhisi 
Cortus.  Muratori  12,  960;  Schreiben  Ludwigs  an  Venedig  vom  20.  Juli  1860, 
—  —  pridem  dominus  imperator  Romanorum  ipsum  (castrum  Gazamate)  cum 
civitatibus  Feitrum  etBellunum  pro  nostris  usibus  deputavit.«  Mon«  Slav.  4  n*  5o. 
Am  5.  August  1860  finden  wir  einen  »capitaneus  Feltri  et  Belluni  pro  Ungarie 
regia  majestate*,  Verci  18,  n^  1586. 


IHe  Beziehungen  Ludwigs  L  Ton  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  537 

Aber  damit  war  der  Gegensatz  swischen  Karl  und  Budolf  noch 
nicht  ausgeglichen;  noch  immer  blieb  das  Verhältnis  ein  gespanntes. 
Trotz  dem  Treueid,  den  Budolf  eben  geleistet,  war  er  nicht  gewillt, 
sich  in  die  Stellung  eines  Beichsftrsten  zu  f&gen.  Noch  bestanden 
die  Bfindnisse,  die  er  mit  Ungarn,  mit  Baiem  und  mit  den  Grafen 
Ton  Wirtemberg  geschlossen  hatte,  in  voller  Kraft,  und  Budolf  IV. 
nahm  denn  auch  seine  gegen  den  Kaiser  gerichtete  Politik  wieder 
auf.  Den  Titel  ,  Fürst  Ton  Schwaben  und  Elsass*  f&hrte  er  fort,  er 
echloss  neuerdings  Bündnisse,  die  auch  gegen  Karl  gerichtet  waren, 
auf  der  anderen  Seite  wurde  die  Autorität  des  Beiches  durch  die  Ver- 
bündeten Budolüs,  die  Wirtemberger,  in  Schwaben  offen  in  den  Staub 
getreten.  Da  entschloss  sich  der  Kaiser,  das  üebel  mit  der  Wurzel 
auszurotten,  Budolf  IV.  und  seine  Verbündeten  mit  offener  Gewalt  zu 
beugen.  Während  er  selbst  in  Nürnberg  das  Beichsaufgebot  gegen  die 
Wirtemberger  sammelte,  rüstete  man  in  Mähren  gegen  Oesterreich^). 
Aber  der  Schlag  gegen  den  Habsburger,  zu  dem  der  Kaiser  ausholte, 
wurde  nicht  geführt  Es  war  Ludwig  von  Ungarn,  der  hier  eingriff; 
am  25.  Juli  erschien  ein  Abgesandter  Ungarns,  der  Geheimkanzler 
Propst  Wilhelm  yon  Erlau,  in  Nürnberg  und  verhandelte  mit  dem 
Kaiser.  Auch  diesmal  machte  Karl  an  Ungarn  Goncessionen,  er  er- 
neuerte seine  schon  1853  gegebene  Verzichtleistung  auf  die  Herzog- 
thümer  Hasovien  und  Plock  und  yersprach  nie  für  die  Abtrennung 
des  Bisthums  Breslau  von  der  Erzdiöcese  Gnesen  zu  wirken,  den  Ge- 
sandten sollte  ein  Geschenk  von  2000  Gulden  gewinnen  —  und  Budolf 
entkam  heil  aus  der  drohenden  Ge&hr.  Der  Zorn  des  Kaisers  entlud 
sich  voll  über  die  Wirtemberger;  sie  büssten  schwer  ihre  Verbindung 
mit  Budolf*),  während  dieser  selbst  sich  nur  verpflichten  musste,  den 
Titel  .Fürst  von  Schwaben  und  Elsass*  abzulegen  und  sein  Siegel, 
das  diesen  Titel  enthielt,  zu  brechen.  »Wir  haben  unsern  geliebten 
Schwiegersohn  Budolf  Herzog  von  Oesterreich  auf  Verwendung  der 
Fürsten  und  seine  eigene  inständige  Bitte  wieder  in  Gnaden  auf- 
genommen* schrieb  Karl  nach  dem  Friedensschlüsse  an  Ludwig  >), 
«nachdem  wir  ihn  mit  väterlicher  Milde  und  sanfter  üeberredung  von 
den  Irrthümem,  in  die  er  aus  jugendlichem  Leichtsinn,  oder  verführt 
durch  böse  Bathgeber  verfiftllen  ist,  zurückgebracht  haben.*  Mit  ver- 
haltenem Grimm  mochte  der  Kaiser  den  Druck,   den  König  Ludwig 


^)  Aus  dem  Losungsbuch  der  Stadt  Brunn  zum  Jahre  1860  »item  pro  ex- 
peditione  C.  mara,  qoe  fieri  debebat  versus  Aastriam*,  Cod.  Morav.  9,  168. 
*)  Hober  n*  8278;  die  Grafen  verloren  die  Reiclislandvogtei  in  Schwaben  und 
die  Bargen  Achalm  und  Staufen.        *)  Glafej  640. 


538  Stdinhers. 

diesmal  aaf  die  deutachen  Angelegenheiten  übte,  empfanden  haben, 
aber  es  war  nicht  seine  Sache,  in  der  Politik  sich  Ton  Empfindungen 
beherrschen  zu  lassen.  Geflissentlich  betonte  Karl  gerade  in  dieser 
Zeit  das  freundschaftliche  Verhältnis  zu  Ungarn;  in  einem  Vertrage 
mit  Budolf  IV.  yom  5.  September  1360  gestattete  Karl  dem  Herzog 
den  Durchzug  durch  die  böhmischen  Lander  gegen  JedermanUi  aus- 
genommen gegen  Ludwig  von  Ungarn  und  Kasimir  von  Polen. 

Diese  Uuge  und  gelassene  Haltung  Karls  schien  bald  reichere 
Früchte  zu  bringen«  als  er  selbst  hoffen  durfte.  Im  Herbst  des  Jahres 
1360  starb  Herzog  Johann  von  Dalmatien^),  der  Neffe  König  Ludwigs 
der  als  Thronerbe  betrachtet  worden  war.  Es  war  der  härteste  Schlag, 
der  Ludwig  treffen  konnte,  er  selbst  war  nach  siebenjähriger  Ehe 
noch  kinderlos  >),  seine  beiden  Brüder  Andreas  und  Stephan  vniren  in 
jungen  Jahreii  dahingerafft  worden;  der  Stamm  der  ungarischen 
Aigou^s  hatte  nur  einen  Sprossen  mehr,  Elisabeth,  eine  Tochter  des 
verstorbenen  Stephan.  Unter  diesen  Umständen  gewann  es  doppdte 
Bedeutung,  dass  Karl  im  Jahre  1356  eine  Verlobung  dieser  Elisabeth 
mit  seinem  Neffen  Jodok  von  Mähren  durchgesetzt  hattet).  Karl  be- 
mühte sich  nun,  dieses  Verlöbnis  neuerlich  bekräftigen  zu  lassen, 
denn  die  Verlobung  von  1356  war  rechtlich  bedeutungslos,  da  Eli- 
sabeth und  Jodok  noch  im  zartesten  Kindesalter  gewesen  waren. 
Ludwig,  der  in  anderer  Richtung  vom  Kaiser  entschädigt  zu  werden 
hoffte,  ging  auf  dessen  Wünsche  ein;  am  2.  Februar  1361  wurde  das 
Verlöbnis  neuerlich  beurkundet,  die  Ehe  sollte  vollzogen  werden,  so- 
bald Elisabeth  das  zwölfte  Lebensjahr  erreicht  hätte*).  Die  muth- 
massliche  Erbin  der  ungarischen  Krone  war  mit  einem  Luxemburger 
verlobt,  das  freundschaftliche  Verhältnis  zu  Ungarn  durch  ein  neues 
Band  gekräftigt  worden;  aber  es  ging  augenblicklich  in  Brüche,  ids 
Karl  den  Wünschen  Ludwigs  nicht  entsprach:  der  Ungamkönig  hatte 
gehofft,  jetzt  freie  Hand  für  seine  italienische  Politik,  für  den  Krieg 
gegen  die  Visconti  zu  erhalten. 

Im  Jahre  1360  war  zwischen  Innocen2v  VI.  und  Bernabo  Visconti 
ein  erbitterter  Krieg  um  Bologna  ausgebrochen.  Bologna  war  von 
d^  Curie  1352  an  Giovanni  Visconti  auf  12  Jahre  gegen  Entrichtung 
eines  Jahreszinses  überlassen  worden  und  Giovanni  Visconti  hatte  zum 
Verwalter  der  Stadt  seinen  Verwandten  Johann  von  Oleggio  bestelli 


')  Am  1 7.  November  dankt  Ludwig  dem  Dogen  vobl  Venedig  für  sein  Bei- 
leidschreiben ;  Mon.  Hla?.  4  n^  62.  *)  Damals  verbreitete  lieh  in  Italien  die 
Qerücht,  daee  Ludwig  seine  Qeaiahlin  wegen  Unfruchtbarkeit  Verstössen  wolle- 
M.  Villani  X.  12.        •)  Vgl  Mitth.  8,  245.        «)  Ood.  Morav.  9  n*  2(1. 


Die  Beziehungen  Ludwige  L  V(m  üngam  zu  Karl  IV.    IL  589 

Ak  dieser  im  Jahre  1359  sidi  unabhängig  zu  macheu  tuehte,  be- 
lagerte Bemabo  Visconti  die  Stadt;  Olegg^o,  anyarmogend,  sie  zu 
halten,  übergab  sie  im  März  1860  dem  päpstliohen  Legaten,  dem  Car- 
dinal Albomoz.  unbekümmert  um  diesen  BesitzWeehsd  fuhr  Bemabo 
mit  der  Belagerang  fort^).  Dagegen  trachtete  Innoeenz  YL  um  jeden 
Preis  Bologna  festzuhalten  und  wandte  sich  an  Kaiser  Karl  und  Lud- 
wig 7on  Ungarn  mit  der  Bitte  um  Hufe').  Allein  in  Deutschland 
fand  Innoeenz  kein  Gehör;  Karl  IV.,  der  dem  Papste  noch  wegen 
des  Planes,  ihn  abzusetzen,  grollte,  verweigerte  nicht  nur  jede  Hilfe 
gegen  den  Visconti,  er  stellte  sich  auf  dessen  Seite,  indem  er  am 
26.  Juni  Bemabo  zum  Beichsricar  mit  umfietssenden  Befugnissen  er* 
nannte^).  Ludwig  von  Ungarn,  »der  Bannerträger  der  Kirche  %  hatte 
jedoch  augenblicklieh  seine  Bereitwilligkeit  f&r  die  Kirche  einzutreten 
gezeigt  Im  Mai  1360  ging  eine  ungarische  Gesandtschaft  nach 
Ayignon,  um  mit  dem  Papste  wegen  des  HiUesuges  zu  yerhandeln*); 
im  September  erschienen  bereits  die  ungarischen  Hilfiitruppen,  7000 
Mann  unter  Führung  des  Grafen  Simon  von  Pressburg,  in  Italien^). 
Am  30.  September  kamen  sie  in  das  Gebiet  von  Bologna,  am  nächsten 
Tage  gaben  die  viscontischen  Truppen  ohne  Schwertstreich  die  Be- 
lagerung der  Stadt  auf  ^.  Dieser  glänzende  Erfolg  wurde  jedoch  bald 
getrübt:  zwischen  dem  Cardinal  Albomoz  und  dem  Grafen  Simon  ent- 
standen Zwistigkeiten,  sie  verschärften  sich,  als  die  ungarisehenTruppen 
im  Gebiet  von  Bologna  unmenschlich  plünderten^).  Der  Legat  hatte 
keinen  andem  Ausweg,  als  im  December  1360  die  ungarischen  Hills- 
truppen  zu  entlassen,  worauf  sich  diese  zerstreuten  und  die  Söldner- 
banden  in  Italien  vermehrten. 


0  Sickel,  Vicariat  der  Visconti,  Wiener  Sitsungsfoer.  80 ;  8toj,  BeüehuDgen 
zwischen  Kaiser  und  Papst  1860—1864  Strassburger  Diflsertation  1881;  CipoUa, 
Storia  delle  signorie  Italiane  1818  —  1580.  *)  Theiner  Mon.  Hang.  2,  n^  84. 
^  Hnber  n^  8190;  Stoy  irrt,  wenn  er  diese  Urkunde  in  Anwesenheit  des  p&pet- 
liehen  Legaten,  des  Bischofs  Aegidius  von  Vicenza  auBgestellt  sein  Iftssi;  der 
Bischof  ist  am  11.  Jtdi  in  Wien,  am  24.  Juli  in  Raigem  (Mähren),  wir  können 
ihn  erst  am  17.  August  beim  Kaiser  in  Nürnberg  naehweiBen.  Notizenblatt  der 
Wiener  Akademie  1859,  8.  99.  Cod.  Morav.  9  n<^  182.  Hoher  u^  8270.  «)  Im 
Juni  passiren  die  ungarischen  Gesandten  aui  der  Reise  nach  Avignon  Florenz 
M.  Villani  IX.  100.  ^)  Add.  1.  bist  Cortus;  Chron.  Estense;  Cronica  di  Bo- 
logna; Muratori  12,  969.  15,  484.  18,  456.  •)  ,1S60  die  VI.  Octobris  solvi 
Petro  de  Monds  nuntio,  qui  portavit  michi  licteras  pro  parte  domini  legati,  con- 
tinentes  qualiter  gentes  tirampnorum  de  Mediolano  de  Bononiensi  territorio  re- 
cesserant  audito  adventu  üngarorum  in  subsidium  ecclesie  etc.*  Ans  dem  liber 
rationum  des  päpstlichen  Schatzmeisters  Angelo  Tayerini,  Theiner  Cod.  dominii 
temp.  2,  401.  ')  ,Se  essi  iossero  stati  Saraceni  e  cani  rinegati,  non  potrebbono 
aver  fatto  peggio*  sagt  die  Gron.  di  Bologna. 


640  Steinhers. 

War  80  die  HU&action  des  ongarischeii  Königs  compromittirt 
worden,  so  war  auch  Earl  im  September  1360  aus  meiner  ablehnenden 
Haltung  herausgetreten.  Noch  lebte  in  Deutschland  ein  Gefühl  f&r 
die  grossen  Aufgaben  des  £aiserthums,  und  wenn  der  Titel  .römischer 
Kaiser*  nicht  ein  leerer  Schall  sein  sollte,  konnte  Karl  den  Hilferufen 
des  Papstes,  dem  Eingreifen  Ludwigs  gegenüber  nicht  unthätig  bleiben. 
Ende  September  gingen  der  Erzbischof  Amest  Ton  Frag  und  Bischof 
Johann  Ton  Strassburg  als  kaiserliche  Gesandte  nach  Ayignon  ab; 
sie  drückten  dem  Papst  die  Bereitwilligkeit  Karls  aus,  die  Earche  zu 
unterstützen.  Den  Winter  über  wurde  eifrig  zwischen  dem  Papst, 
dem  Kaiser  und  Bemabo  yerhandelt,  aber  vorläufig  ohne  Resultat 
Der  Papst  allerdings  war  Ton  Hoffnungen  erfüllt:  am  13.  März  1361 
schrieb  er  an  Cardinal  Albornoz,  er  solle  mit  Ungarn  früher  keinen 
Vertrag  schliessen,  bevor  nicht  die  endgiltige  Absicht  des  Kaisers  be- 
kannt sei^).  Aber  der  Legat,  ein  Staatsmann  von  eindringendem 
Scharfblick,  kannte  den  Kaiser  besser,  als  der  vertrauensselige  Papst; 
er  wusste,  dass  von  Karl  nur  diplomatische  Schritte  zu  erwarten  seien 
und  diese  waren  bei  Bemabo  wirkungslos.  Wirkliche  Hilfe,  Truppen 
und  Oeld  waren  nur  von  Ludwig  von  Ungarn  zu  hofiPen.  So  ent- 
schloss  sich  Albornoz  am  13.  März  1361*),  am  selben  Tage,  an  dem 
Innocenz  an  ihn  schrieb,  sich  persönlich  nach  Ungarn  zu  hieben 
und  König  Ludwig  zur  Hilfeleistung  zu  bestimmen.  Mitte  April  reiste 
Albornoz  von  Ancona  ab>);  er  traf  Ludwig  in  Agram,  in  Ungarn 
herrschte  kriegerische  Bewegung,  es  war  ein  Zug  gegen  Serbien  an- 
gekündigt worden^),  und  die  Edelleute  führten  ihre  Banderien  dem 
König  zu.  Der  Legat  war  frohen  Muthes,  er  hoffte  den  König  zu 
bewegen,  die  Truppen  zum  Dienst  der  Kirche  zu  verwenden.  Ludwig 
sagte  zu,  unt«r  zwei  Bedingungen :  dass  die  Gebiete,  die  er  in  Italien 
erobere,  ihm  verbleiben  und  dass  darüber  urkundliche  Zusicherungen 
von  Papst  und  Kaiser  gegeben  werden  sollten.  So  weitgehende  Ver- 
sprechungen konnte  Albornoz  nicht  machen  und  reiste  wieder  ab.  In 
der  Zwischenzeit  hatte  Bernabo,  wahrscheinlich  aus  Furcht  vor  einem 
Zuge  Ludwigs  nach  Italien,  sich  bereit  erklärt,  sich  dem  Schiedsgericht 
des  Kaisers  und  Ludwigs  von  Ungarn  zu  unterwerfen.  Allein  er 
wollte  nur  Zeit  gewinnen  und  zog  schliesslich  seine  Zusage  zurück 
und  damit  verschwand  der  diplomatische  Erfolg,  den  Karl  errungen 
hatte.    Auf  alle  Vorstellungen  und  Drohungen   des  Kaisers   hatte  er 


<)  Marlene  et  Durand,  ThesauruB  2,  897.  *)  Cron.  di  Bologna  459.  *)  Hier 
urknndet  der  Legat  am  16.  April;  Commemoriali  ed.  Predelli  2,  n*  287.  Ueber 
den  Aufenthalt  des  Legaten  in  Ungarn  M.  Villani  X.  45.      «)  Fej^r  9.  8.  n®  189. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  yon  Ungarn  zu  Karl  IV.    ü.  541 

nur  eine  Antwort:  «ich  will  Bologna  haben.*  Karl  griff  nun  zum 
Sasse  raten  Mittel,  am  29.  Mai  1361  entsetzte  er  Bemabo  seiner  Würde 
als  Reichsvicar^). 

Während  so  der  Kaiser,  wenn  aoch  nur  mit  Tinte  und  Feder, 
gegen  Bernabo  vorging,  hatte  sich  Ludwig  gänzlich  yon  der  Yisconti- 
sehen  Angelegenheit  zurückgezogen.  Der  Orund  ist  einleuchtend: 
Karl  hatte  den  Bedingungen  Ludwigs  nicht  beigestimmi  Das  erklart, 
weshalb  Bernabo  seine  Zusage  zurückzog;  es  erklärt  andererseits,  dass 
in  Ungarn  im  Sommer  des  Jahres  1861  eine  ziemlich  unfreundliche 
Stimmung  gegen  den  Kaiser  herrschte.  Setzte  dieser  Hoffnungen  auf 
das  Verlöbnis  der  ungarischen  Elisabeth  mit  Jodok  von  Mähren,  so 
wollte  Ludwig  diese  Hoffnungen  etwas  herabstimmen.  Am  10.  Sep* 
tember  1361  schrieb  er  an  König  Ludwig  von  Neapel,  den  zweiten 
Gemahl  Johannas,  er  wünsche  dringend  seine  Vettern  Robert  von 
Gonstantinopel  und  Philipp  von  Tarent  bei  sich  zu  sehen,  sie  möchten 
nach  Ungarn  kommen,  er  selbst  wolle  sie  glänzend  empfangen*).  Es 
war  ein  auffallender  Schritt,  und  gewiss  hat  er  Ludwig«  der  seit  der 
Ermordung  von  Andreas  die  neapolitanischen  Anjou^s  hasste,  Ueber* 
Windung  genug  gekostet  Warum  that  er  ihn?  , Damit  diejenigen, 
welche  meinen,  das  wir  in  der  Welt  keinen  Blutsverwandten  mehr 
haben,  jetzt  das  Gegentheil  sehen  ^^  sagt  Ludwig  selbst  in  dem  Schreiben. 
Man  möchte  glauben,  eine  an  die  Adresse  Karls  gerichtete  Drohung 
zu  lesen,  dass  er  auf  das  Erbrecht  vou  Elisabeth  nicht  zu  fest  baue. 
Die  unfreundliche  Stimmung  Ludwigs  schlug  aber  in  offene  Feind- 
schaft um,  als  im  August  1861  Budolf  IV.  sich  mit  dem  Kaiser  ver- 
bündete und  mit  dessen  Unterstützung  das  Patriarchat  Aquileja  be- 
kriegte. 

Die  Streitigkeiten  mit  Aquileja  hatte  Rudolf  IV.  von  seinem  Vater 
Albrecht  übernommen  3).  Bereits  1356  gab  es  Weiterungen  mit  dem 
Patriarchen  Nicolaus  um  den  Besitz  der  Aquilejischen  Herrschaft 
Windischgretz  (in  Untersteiermark).  Sie  hätte  bis  Georgi  1357  an 
den  Patriarchen  zurückgcigeben  werden  sollen,  aber  die  Bückgabe  war 
noch  1358  nicht  erfolgt^),  als  Albrecht  IL  und  fast  zur  selben  Zeit 
Nicolaus  von  Aquileja  verstarben.  Mit  der  Forderung  auf  Bfickgabe 
dieser  Herrschaft  trat  der  neue  Patriarch  Ludwig  della  Torre,  der  am 


*)  Huber  n<>  8701;  über  die  vorhergehenden  Verhandlungen  vgl.  die  Schrei- 
ben Innocenz'YI.  bei  Martene  2,  970  ff.  und  Winkelmann  Acta  inedita  2,  n°872. 
*)  Acta  extera  2,  n«  481.  >)  Zahn,  AustroFriulana  Fontes  rer.  Austr.  II.  40; 
die  folgende  Darstellung  beruht  fi^t  ganz  auf  diesem  ungewöhnlieh  reichhaltigen 
Material        *)  Zahn  b9  180. 


(42  SteinherE. 

10.  Mai  1359  ernannt  worden  war^),  sofort  auf;  er  ging  noch  weiter, 
tr  terlangte  auch  die  Bückstellung  yon  Chiusa  und  Venaone  (an  der 
Strasse  yon  Ponteba  nach  üdine),  die  vertragsmassig  den  Habsborgem 
bis  zum  Jahre  1363  yerpfandet  waren.  Allein  Budolf  lY.  war  der 
letste,  der  in  solche  Forderungen  eingewilligt  hatte.  Schon  im  Winter 
von  1359  auf  60  herrschte  zwischen  ihm  und  den  Patriarchen  eher 
Krieg  ab  Frieden,  und  wahrscheinlich  hatte  der  Herzog  den  Krieg 
gegen  Aquileja  bereits  im  Jahre  1360  geführt,  wenn  er  nicht  damals 
seine  Pläne  in  Deutschland,  Anerkennung  der  Freiheitsbriefe  und  Er- 
langung der  Herzogswürde  in  Schwaben  verfolgt  hatte.  Als  Rudolf 
im  Frühjahre  1361  diese  Pläne  endgiltig  gescheitert  sah,  besohloss 
er  mit  dem  Patriarchen  gründliche  Abrechnung  zu  halten.  Der  Waffen- 
stillstand mit  Aquileja  lief  zu  Pfingsten  1361  ab  und  der  Patriarch, 
der  dem  Papst  Hilfstruppen  gegen  Bernabo  Visconti  bringen  wollte, 
gab  sich  alle  Mühe,  eine  Verlängerung  der  Waffenruhe  zu  erwirken. 
Karl  IV.,  an  den  er  sich  wegen  Unterstützung  in  dieser  Angelegen- 
heit wandte,  gab  die  bezeichnende  Antwort,  er  wolle  überhaupt  mit 
seinem  Schwiegersohn  nichts  zu  thun  haben  >).  Es  war  nur  dem  Ein- 
schreiten Ludwigs  von  Ungarn  zu  danken,  dass  Budolf  IV.  seinen 
HanpÜeuten  auftrug,  vorläufig  mit  Aquileja  Frieden  zu  halten. 

Indem  Ludwig  als  Beschützer  des  Patriarchates  auftrat,  wozu  er 
nach  dem  zwischen  Ungarn  und  Aquileja  bestehenden  Vertragt)  ver- 
pflichtet war,  giA  er  Rudolf  IV.  Anlass  zu  einer  folgenschweren 
Aenderung  seiner  Politik.  Der  Herzog,  der  trotz  seiner  Jugend  sich 
mit  erstaunlicher  Sicherheit  in  dem  politischen  Qetriebe  bewegte, 
erkannte,  dass  er  an  einem  Wendepunkt  stünde,  dass  er  in  Feind- 
schaft mit  dem  Kaiser  und  gegen  die  Absicht  Ungarns  den  Kri^ 
gegen  Aquileja  nicht  führen  könne;  und  aus  dieser  Erwägung  zog  er 
rasch  und  rücksichtslos  die  Consequenzen.  Er  gab  seine  bisherige, 
gegen  den  Kaiser  gerichtete  Politik  auf  und  knüpfte  mit  ihm  Unter- 
handlungen über  eine  Aussöhnung  au.  Mit  offenen  Armen  nahm 
Karl  seinen  Schwiegersohn,  der  ihm  soviel  zu  schaffen  gemacht,  auf; 
am  14.  Juni  1361  empfing  Karl  IV.  in  Budweis  die  urkundliche  Ver- 
sicherung Budolfs,  dass  dieser  sich  unrechtmässig  die  Würde  eines 
Herzogs  von  Schwaben  angemasst  habe  und  ihm  keinerlei  Secht  da- 
rauf zustehe.     Dafür  verpflichtete  sich  Karl,   seinen  Schwiegersohn, 


*)  Rubels,  Moa.  Aquilej.  982.  *)  Zahn  S.  156:  »imperiaÜB  responsio  tob- 
tiliter  tmi  hec:  quod  pro  nuac  sen  pro  timo  non  dignsbatur  ex  eertis  oauäs 
com  prdbto   dondno  daoe  sao  genero  aliqua  pertraotare.«        *)  VgL  ICtthoL 

8,  247. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  ton  Ungarn  zu  Karl  IV.    II.  543 

falls  derselbe  in  Oesterreich,  Steiermark,  Kärnten  oder  Erain  an- 
gegriffen werden  sollte,  gegen  Jedermann  ohne  alle  Ausnahme  za 
unterstfiteen^).  Indessen  war  in  Frianl  der  Zusammenstoss  erfolgt; 
am  24.  Mai,  knapp  als  der  Waffenstillstand  abgelaufen  war,  hatte  der 
dsterreiehische  Hauptmann  in  Vensone  einen  Plünderungszug  naeh 
Ponteba  unternommen,  das  vergalten  die  Herren  von  Prampergo,  in- 
dem sie,  unterstützt  durch  die  Einwohner  von  Ponteba,  die  öster- 
reichische Besatzung  in  Ghiosa  überwältigten  und  diesen  wichtigen 
Punkt  eroberten^.  Die  Dinge  standen  auf  der  Schneide,  baldige  und 
ausgiebige  Hilfe  war  nothwendig,  sonst  ging  in  Friaul  alles  verloren, 
was  Albrecht  II.  erreicht  hatte.  Rudolf  IV.  warf  nun  das  Bündnis 
mit  Ungarn  vollends  über  Bord,  und  schloss  sieh  aufs  engste  dem 
Kaiser  an.  Das  Defensivbündnis,  das  er  am  14.  Juni  mit  Karl  ab- 
geschlossen hatte,  wurde  jetzt  zur  festesten  fast  unlöslichen  Verbin- 
dung gestaltet:  am  1.  August  verbanden  sich  Karl  und  Rudolf,  jeden 
Feind  gemeinsam  zu  bekämpfen,  Verträge  und  Bündnisse  mit  anderen 
Mächten  nur  im  gegenseitigen  Einverständnis  und' gemeinsam  zu  er- 
richten, und  alle  mit  anderen  abgeschlossenen  Verträge,  die  dem  neuen 
Bündnis  entgegen  sein  sollten,  als  ungiltig  aufzugeben*).  Der  neue 
Vertrag,  der  eine  vollständige  Abkehr  Rudolfs  von  seiner  bisherigen 
mit  XJnterstüteung  Ungarns  gegen  den  Kaiser  gerichteten  Politik  dar- 
stellt, bestand  auch  augenblicklich  die  Probe.  Schon  am  nächsten 
Tage,  am  2.  August,  sagte  Karl  allen  Angehörigen  der  Aquilejer 
Kirche  ab*),  und  nun  (Ende  August  1361)  brachen  die  österreichi- 
schen Truppen,  durch  zahlreiche  Hilfsconüngente  verstärkt,  -wie  ein 
verheerendes  üngewitter  in  das  Patriarchat  ein.  Neben  den  Reichs- 
banner flatterten  die  Fähnlein  von  Mähren,  Sachsen,  Brandenburg, 
Baiem;  es  waren  nicht  weniger  als  4000  Reiter,  die  Rudolf  nach 
Friaul  führte.  Diese  üebermacht  erdrückte  jeden  Widerstand;  der 
Patriarch,  ohne  Truppen,  von  seinen  Lehensleuten  verlassen,  ergab  sich 
in  sein  Schiaksal:  am  15.  September  willigte  er  ein,  im  Qefolge  des 
österreichischen  Herzogs  sich  nach  Wien  zu  begeben  und  dort  den 
Schiedsspruch  des  Kaisers  und  Rudolfs  IV.  zu  erwarten^).  Vergeblich 
hatte  er  den  Papst  und  Ludwig  von  Ungarn  als  Schiedsrichter  vor- 
geschlagen, unerbittlich  hatte  Rudolf  auf  dem  Kaiser  bestanden.  Wäh- 
rend der  Patriarch  sich  zur  Fahrt  nach  Wien  anschickte,  reiste 
Rudolf  IV.  mit  stattlichem  Oefolge   nach  Venedig.    Die  l^gnorie  be- 


*)  Huber  n^  8708  und  R.  no  851.  *)  Zaba  n»  180.  •)  Haber  u^  8721; 
nacb  dem  Original  gedruckt  bei  Zahn  n®  108.  «)  Ib.  n^  104.  ^)  Ib.  n°  128; 
vgL  n»  129.  180. 


544  Steinherz. 

reitete  ihrem  farsilichen  Gast  einen  glänzenden  Empfang;  es  warde 
ihm  als  einen  besonderen  Freund  der  Bepnblik  gewiUirt)  die  Zeug- 
häuser und  Arsenale  der  Lagunenstadt  zu  besichtigen,  in  den  Tagen 
vom  29.  September  bis  6.  October,  die  Budolf  in  Venedig  zubrachte, 
sah  n^an  ihn  immer  in  Begleitung  des  Dogen ^),  alles  geschah,  um 
das  freundschaftliche  Verhältnis  zum  österreichischen  Herzog  möglichst 
stark  zu  betonen.  Dadurch,  dass  Budolf  einen  zerschmetternden  Schlag 
gegen  Aquileja  gef&hrt  hatte,  hatte  er  anch  die  Interessen  Venedigs 
gefordert;  Ludwig  von  Ungarn,  der  Hauptfeind  Venedigs  hatte  einen 
Bundesgenossen  weniger,  die  Signorie  hatte  das  Patriarchat  als  Nach- 
barn nicht  mehr  zu  f&rchten. 

Loizwischen  war  der  Patriarch  unter  dem  Schutze  des  österreichi- 
schen Herzogs  Friedrich,  in  Wirklichkeit  als  dessen  Oefiemgener  nach 
Wien  geführt  worden^  Er  hatte  auf  der  Beise  die  kränkendsten  Un- 
bilden erfahren  müssen;  in  Laibach  hatte  man  sein  Gepäck  geplündert 
und  ihm  sein  Siegel  geraubt,  in  Wien  angelangt,  wurde  er  in  enge 
Haft  gesetzt,  sein  Gefolge  wurde  ?on  ihm  getrennt  und  in  Melk  in- 
temirt*).  Trotzdem  gelang  es  ihm,  mit  Ludwig  Yon  Ungarn  in  Ver- 
bindung zu  treten  und  ihn  in  der  eindringlichsten  Weise  um  Hilfe 
zu  bitten.  Die  Instruction,  die  die  aquilejischen  Gesandten  nach 
Ungarn  erhielten,  betonte  ganz  besonders  den  Schutz,  den  die  Könige 
Karl  und  Ludwig  immer  dem  Patriarchat  hatten  angedeihen  lassen; 
als  Ludwig  1347  nach  Neapel,  1356  gegen  Venedig  gezogen  sei, 
habe  Aquileja  nach  seinen  Kräften  diese  Unternehmungen  unterstützt 
und  im  letztgenannten  Jahre  habe  König  Ludwig  mit  dem  Patriarchen 
ein  Schutzbündnis  auf  10  Jahre  geschlossen.  Gegen  Budolf  IV.,  der 
mit  dem  Kaiser  verbündet  sei,  habe  Aquileja  nur  von  Ungarn  Bettung 
zu  hoffen,  Rettung  vor  gänzlichem  Untergang.  Die  Gesandten  hatten 
dem  Könige  überdies  darzulegen,  dass  der  österreichische  Herzog  seit 
seinem  B^ierungsantritt  an  dem  Buin  Aquilejas  arbeite,  dass  er  in 
der  härtesten  und  rücksichtslosesten  Weise  mit  dem  Patriarchen  Ter- 
fahren  sei').  Die  Gesandtschaft  musste  in  Ungarn  grossen  Eindruck 
machen;  h&rte  das  Patriarchat  als  si»lbständige  Macht  auf  —  und  es 
hatte  gegenwärtig  allen  Anschein  —  dann  vollzog  sich  vor  den  Thoren 
Dalmatiens  eine  bedenkliche  Besitzverschiebung,  dann  verlor  Ungun 
ein  natürliches  Bollwerk  gegen  Venedig.  Aber  es  war  nicht  die  aqui- 
lejische  Angelegenheit  allein,  die  Ludwig  beunruhigte;  der  Krieg  gegen 


*)  Zahn  im  Archiv  f.  Ost.  Qesch.  56,  289.  >)  AuBtro-Friulana  h*  125. 181. 
284b  §  9.  *)  Ib.  n*  180  »informacio  ambaziatorum  ad  dominum  regem  Ün- 
garie.* 


Die  Beziehungea  Ludwigs  L  yon  Ungarn  zu  Karl  IV.    U.  545 

das  Patriarchat  war  nur  das  erste  Ergebnis  einer  neuen  gegen  die  Gross- 
machtstellung Ungarns  gerichteten  Coalition.  Standen  der  Kaiser  und 
Budolf  IV.  zusammen  und  waren  sie  in  Verbindung  mit  Venedig, 
dann  war  es  mit  dem  Einfluss,  den  Ludwig  in  Italien  ausübte  und 
den  er  anstrebte,  vorbei.  YB^er  bürgte  dafür,  dass  diese  GoaUtion  sich 
nicht  direct  gegen  Ungarn  wandte?  Ludwig  musste  auf  der  Hut  sein, 
und  Anfang  December  1861  ergingen  Weisungen  an  die  dalmatinischen 
Städte,  besonders  wachsam  zu  sein,  da  der  Kaiser  und  der  öster- 
reichische Herzog  Ungarn  bekriegen  wollen  ^).  Diese  defensive  Politik 
allein  wäre  jedoch  nicht  ausreichend  gewesen,  das  Bündnis  Rudolfs 
mit  dem  Kaiser  war  der  Stein  des  Anstosses,  das  musste  um  jeden 
Preis  beseitigt  werden. 

Im  December  1361  kehrte  Budolf  IV.  nach  Wien  zurück.  Seine 
Seele  war  noch  voll  von  dem  Triumph,  den  er  über  den  Patriarchen 
errungen  h^tte;  am  24.  December  stiftete  er  eine  ewige  Messe,  »weil 
uns  der  Krieg  gegen  Aquileja  so  gelungen,  dass  wir  den  Patriarchen 
hieher  gebracht  und  mit  ihm  bedingen  können,  was  wir  wollen '*'). 
Und  bei  dieser  Stiftung  musste  der  unglückliche  Patriarch  noch  als 
Zeuge  f ungiren !  Da  auch  Vertreter  des  Kaisers,  Herzog  Albrecht  von 
Sachsen,  der  Markgraf  von  Mähren  und  der  Bischof  von  Olmütz  da- 
mals in  Wien  waren,  ist  wahrscheinlich  über  den  Ausgleich  Rudolfs 
mit  Aquileja  verhandelt  worden.  Gleichzeitig  trat  König  Ludwig 
an  Budolf  heran,  dass  er  das  Bündnis  mit  Karl  aufgebe  und  sich 
wieder  an  Ungarn  anschliesse.  Und  jetzt  geschah  das  Unglaubliche ; 
Budolf  rV.,  der  am  1.  August  die  engste  Verbindung  mit  dem  Kaiser 
eingegangen  war,  der  seiner  Unterstützung  zum  grossen  Theile  den 
Erfolg  gegen  das  Patriarchat  verdankte,  liess  den  Kaiser  im   Stich 


*)  Lucius  memoria  di  Trau  277;  am  15.  Dec.  1861  macht  in  der  Rathsver- 
aammlung  der  Stadt  Trau  ein  Abgesandter  des  Königs,  Jacobus  de  Arpano,  die 
Mittheilung  »qnod  dominus  imperator  Romanorum  et  dux  Austrie  videntar  velle 
movere  guerram  domino  nostro  regi  indebiie  et  iniuste  volentes  libertatem 
regni  Ungarie  suis  viribus  usurpare ;  unde  supradictus  dominus  Jacobus  pro  parte 
domini  nostri  regis  mandat  expresse  nobilibus  et  consilio  civitatis  predicte,  qua- 
tenus  curam  et  mentem  vigilem  habere  debeant  talem,  quod  nullus  inimicus  ou- 
cultus  corone  Ungarie  audeat  vel  presumat  nocere  domino  nostro  regi  aliquo 
modo.'  ')  Kurz,  Rudolf  IV.,  S.  871;  charakteristisch  ist  die  Datirung  einer 
Urkunde  Rudolfe  vom  8.  Februar  1862  (Ldchnowsky  4,  n^  884):  »datum  et  actum 
Salzburge  octava  die  mensis  Februarii  anno  nativitatis  dominice  1862,  ind.  15., 
etatis  nostre  anno  28,  regiminis  vero  annoquarto  quo  devicta  terra 
Foroiulii  prevalido  exercitu  et  instauratis  viribus  deo  pro. 
picio  ipsam  agressi  fuimus  cum  triumpho.*  Staatsarchiv  Wien,  Salz- 
burger Kammerbücher  2,  862. 

Ilittheamiffen  IX.  85 


546  Steinherz. 

und  yerbündete  sich  mit  Ungarn.  Die  Ursachen  dieses  überraschenden 
Gesinnungswechsels  kennen  wir  nicht  Wir  wissen  nicht,  ob  Ludwig 
mit  Krieg  drohte  oder  verlockende  Anerbietungen  machte,  wir  wissen  eben- 
sowenig, ob  zwischen  dem  Kaiser  und  dem  Herzog  Zwiespalt  entstanden 
wari),  oder  ob  Rudolf  glaubte,  im  Bunde  mit  Ungarn  grössere  Vor- 
theile  Yon  Aquileja  [zu  erlangen.  Ueber  alles  das  geht  der  Vertrag 
Rudolfs  mit  Ungarn,  der  am  7.  Jänner  1362  abgeschlossen  wurde, 
stillschweigend  hinweg;  er  besagt  nur,  dass  sich  Budolf  IV.  yer- 
pfiichte,  Ludwig  Ton  Ungarn  mit  seiner  ganzen  Macht  gegen  K^rl  IV. 
und  dessen  Bruder,  den  Markgrafen  yon  Mähren,  beizustehen*),  aus- 
genommen 12  Mann,  die  Oesterreich  nach  seinen  Privilegien  zu  einem 
Beichskriege  gegen  Ungarn  stellen  müsse  ^). 

Mit  Feuereifer  ging  Budolf  daran,  die  neue  Situation  gegen  den 
Kaiser  auszunützen.  Er  wusste,  was  er  von  Karl  für  seinen  Abfetll 
zu  erwarten  hatte  und  traf  deshalb  alle  Vorkehrungen,  um  seine  Lande 
zu  sichern;  am  29.  Jänner  schloss  er  mit  dem  Erzbischof  Ortolf  von 
Salzburg  ein  Bündnis  zum  Schutze  der  gegenseitigen  Länd6r,  das 
seine  Spitze  auch  gegen  den  Kaiser  richtete^) ;  am  7.  Februar  schickte 
er  seinen  Kanzler,  den  Bischof  von  Gurk,  als  Statthalter  in  die  Vor^ 
lande,  um  diese  zerstreuten  und  weit  abliegenden  Besitzungen  zu 
schützen^).  Den  jungen  Herzog  Meinhard  von  Ober-Baiem  und  Tirol, 
der  im  Herbst  1361  seinem  Vater  Ludwig  in  der  Begierung  gefolgt 
war,  reizte  er  gegen  den  Kaiser  auf,  indem  er  ihm  schrieb,  Karl  h^e 
verderbliche  Pläne  gegen  ihn.  Die  Pläne  der  Verbündeten,  Ludwigs 
von  Ungarn  und  Budolfs  IV.  zielten  diesmal  auf  den  Sturz  des  Kaisers; 
Ludwig  wollte  in  Italien,  Budolf  in  Deutschland  freie  Bahn  haben. 
Sie  machten  sich  bereits  Hoffnungen  auf  Landerwerb  und  kamen  am 
10.  März  1363  überein,  Eroberungen,  die  sie  in  künftigen  Kriegen 
machen  sollten,  gleichmässig  zu  theilen,  alle  zwischen  Oesterreich  und 
Ungarn  schwebenden  Streitigkeiten  bis  nach  Ablauf  des  Krieges  gegen 
den  Kaiser  unentschieden  zu  lassen.  Einen  reellen  Gewinn  trug  Budolf 
gleich  davon,    indem   ihm  Ludwig  das   Schloss    Schwarzenbach   bei 


*)  Huber  (Vereinigung  Tirols  S.  69,  Rudolf  IV.  S.  76,  Gesch.  Oesterreiohs 
2,  2 CS)  hebt  die  Annäherung  Karls  IV.  an  Meinhard  yon  Tirol  herror.  Allein 
ich  halte  dieses  Moment  nicht  für  ausreichend,  am  die  feindliche  Haltung  Rudol6 
zu  erklären.  ')  Steyerer  888;  üher  die  Urkunde  von  1861  Decemher  81  Press- 
burg vgl.  Excurs  2 ;  über  die  zwischen  Karl  und  Ludwig  angeblich  gewechselten 
Schmfthbriefe  £tcut8  1.  ')  Eine  aus  dem  Privilegium  maius  geschöpfte  ClauseL 
<)  Huber  Vereinigung  Tirols  S.  209.  211,        *)  Huber,  Rudolf  IV.  S.  78. 


Die  Beziehtingen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  FV.    IL  547 

Wiener-Neustadt,    das  bisher  in   ungarischem  Besitz  gewesen   war, 
abtrat^). 

Aufs  tiefste  empört  war  Earl  über  den  ganz  unerwarteten  Abfall 
Rudolfs.    «Uneingedenk  der  Versprechungen  und  Eide,   die  der  Her- 
zog Ton  Oesterreich  dem  Kaiser  geschworen  und   verbrieft  hat,  hat 
er  sich  zum  König  Yon  Ungarn  geschlagen  *,  schreibt  der  kaiserliche 
Kanzler,  «und  bereitet  als  Rebell  überall  Verschwörungen;  aber  der 
Kaiser  yerzagt  nicht '^).     In   der  That   blieb   Karl   gegenüber   dem 
herau&iehenden  Sturm  nicht  unthätig.     Schon  am  15.  Jänner  hatte 
er  mit  dem  Herzog  Stephan  von  Nieder-Baiern  ein  Schutzbündnis  ge- 
schlossen, am  selben  Tage  verpflichtete  er  die  Bäthe  des  jungen  Mein- 
hard,  ihren  Herrn  anzuhalten,  dass  er  beim  Kaiser  verbleibe^).  Diese 
überlieferten  ihm  auch  den  Brief,  den  Budolf  an  Meinhard  geschrieben 
und   damit  eine   WaflFe,   die   Karl   vortreflFlich   gebrauchte.     Auf  den 
13.  März  1362  berief  er  die  Kurfürsten  nach  Nürnberg,  legte  ihnen 
hier  das  Schreiben  Rudolfs  vor  und  machte  ihnen  Mittheilung,   wie 
der  Her^g  von  Oesterreich  gegen  den  Patriarchen  von  Aquileja  ver- 
fahre, dass  er  ihn  in  Gefangenschaft  halte,  statt  ihn  vor  das  Gericht 
des  Kaisers  zu  bringen.    Unter  dem   Eindruck  dieser   Mittheilungen 
gelang  es  ihm,  von  den  Kurfürsten   urkundliche  Versprechungen  zu 
erhalten,   dass  sie   nach  Karls  Tode  keinen   österreichischen  Herzog 
zum  König  wählen   würden^).    Im  Namen  des  KurfürsteiicoUegiums 
forderte  Erzbischof  Boemund  von  Trier  den    österreichischen  Herzog 
auf,  sich  wegen  der  gegen  ihn  erhobenen  Anklagen  zu  verantworten^). 
Hatte  so  der  Kaiser  den  Planen  Rudolfs  entgegengearbeitet,  so  ging 
er  auch  zur  Offensive  über,  indem  er  die  Züricher  und  Luzerner  zum 
Krieg   gegen  Oesterreich  aufmunterte   und   die  Friauler  aufforderte, 
unter  dem  Banner  des  Reiches  gegen  den  Herzog  zu  kämpfen^).     In 
Friaul  hatten  auch  die  Werbungen  Karls  Erfolg;  nur  mit  Mühe  ver- 
mochten Rudolf  und  Ludwig  von  Ungarn  den  aufghmmenden  Brand 
zu  ersticken. 

Inzwischen  war  die  Coalition  gegen  den  Kaiser  verstärkt  worden 


*)  Steyerer  886.  887;  das  ScIlIosb  Scbwarzenbach  hätte  schon  1887  von 
König  Karl  an  Albrecht  ü.  zurückgegeben  werden  sollen;  vgl.  Lampel  »Die 
Landesgrenze  yon  1254«,  Archiv  t  Ost.  Gesch.  71,  822.  ')  Böhmer  Actaimp. 
no  1060.  •}  Huber  n^  8810  und  R.  n«  862.  *)  Ib.  n»  8886.  *)  Hontheim 
Hiat.  Trev.  2,  228.  «)  Huber  n<>  8858;  Klageschrift  Luzerne  gegen  Oesterreich 
vom  Jahre  1886  >•-  —  und  also  geschieht  uns  gros  unlust  ane  schulde,  und 
über  das  der  keiser  selige  an  uns  warp  mit  grossem  ernst,  das  w^r  der  herschafb 

vordem  gekriegt  betten,  das  wir  nut  tun  weiten. *  Archiv  f.  Schweiz.  Gesch. 

17,  Anhang  8.  87;  Zahn  n«  186. 


548  Steinhers. 

Bischof  Gottfried  von  Fassau  hatte  am  21.  März  mit  Kudolf  IV.  einen 
Bund  gegen  Jedermann  geschlossen,  auch  bei  Meinhard  von  Tirol 
waren  die  Intriguen  Budolfs  erfolgreich,  andererseits  führte  Ludwig 
von  Ungarn  dem  Bunde  einen  mächtigen  Fürsten  zu,  Kasimir  Ton 
Polen,  an  dem  Ungarn  seit  jeher  einen  getreuen  Alliirten  besass. 
Die  Vereinigung  dieser  Fürsten  wurde  am  31.  März  1362^)  in  der 
feierlichsten  Weise  verbrieft:  in  den  letzten  Tagen  dieses  Monats  ver- 
sammelten sich  in  Wien  Erzbischof  Ortolf  von  Salzburg  mit  seinen 
Su&aganen,  den  Bischöfen  von  Freising,  Fassau,  Ghiemsee,  Seckau, 
Lavant,  die  geistlichen  und  weltlichen  Stände  von  Oesterreich,  Steier- 
mark, Kärnten  und  Krain  und  beschworen  den  Vertrag,  der  zwischen 
Budolf  IV.  und  Meinhard  von  Tirol  einerseits,  Ludwig  Ton  Ungarn 
und  Kasimir  von  Folen  andererseits  errichtet  wurde.  Das  Vertrags- 
instrument enthielt  dieselben  Bestimmungen,  die  Budolf  am  1.  August 
1361  mit  dem  Kaiser  vereiabart  hatte;  Bündnisse  und  Verträge  sollten 
die  Verbündeten  nur  im  gegenseitigen  Einverständnisse  eingehen, 
jeden,  und  sei  er  auch  durch  kaiserliche  oder  königliche  W^rde  aus- 
gezeichnet, der  einen  der  Verbündeten  Unrecht  thue,  sollten  sie  ge- 
meinsam bekämpfen.  Als  dieser  Vertrag  abgeschlossen  war,  wurde 
in  Ungarn  mit  den  Vorbereitungen  zum  Kriege  begonnen,  Ende  April 
wurde  das  Beichsaufgebot  «gegen  einige  Widersacher  des  Königs* 
einberufen*). 

Da  drohte  am  Vorabend  des  Krieges,  von  dem  sich  Budolf  IV. 
und  König  Ludwig  soviel  versprachen,  unter  ihnen  selbst  Zwietracht 
auszubrechen.  Die  Ursache  war  dieselbe  Angelegenheit,  die  Budolf 
veranlasst  hatte,  sich  von  Ungarn  abzuwenden  und  an  den  Kaiser 
sich  anzuschliessen :  sein  Verhältnis  zu  Aquileja.  Noch  immer  sass 
der  Fatriarch  in  harter  Gefangenschaffc  in  Wien.  Mit  Schaudern  ge- 
dachte er  später  dieser  Zeit,  in  der  er  in  der  Hand  des  «Herodes* 
war  und  verglich  seine  Lage  mit  der  der  Juden  in  Aegypten.  Gegen 
ihn  hatte  Budolf  alle  Mittel  erfinderischer  Härte  und  Bücksichtslosig- 
keit  angewandt,  um  ihn  mürbe  zu  machen.  Durch  Drohungen  aller 
Art  suchte  er  ihn  zu  zwingen,  einen  Vertrag  zu  besiegeln,  der  das 
Fatriarchat  ganz  in  die  Hände  Oesterreichs  geliefert  hätte,  der  es  an 
Besitz  so  geschwächt  hätte,  dass  es  nur  durch  die  Qnade  der  öster- 
reichischen Herzoge  hätte   bestehen  können  s).    Der  Fatriarch   blieb 


I)  Vgl.  Excurs  2.  s)  Am  7.  April  1862  wird  die  Entscheidung  von  Streit- 
sacken  verschoben  >ad  quindenas  residentie  exerdtus  regn,  quem  dominus  rez  contra 
quosdam  emulos  regni  sui  in  brevi  est  habitnrus.*  Cod.  Zichy  2,  n^*  144;  vgl. 
ib.  n*'  145  vom  28.  April.  »)  Zahn  n®  1 8 1 ;  Rudolf  verlangte :  die  Uebertr.igong 
sämmtlicher  aquilejischen  Lehen  in  Oesterreich,  Steiermark,  Kärnten,  Erain,  der 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    II.  549 

jedoch  standhaft  bei  seiner  Weigerung,   auch  auf  die  Drohung  hin, 
dass  man  ihm  mit  Gewalt  sein  Siegel  entreissen  werde,    um  endlich 
aus  der  Gefangenschaft  loszukommen,  liess  er  sich  am  21.  April  1362 
bew^en,  einen  Vertrag  einzugehen,  der  noch  immer  sehr  ungünstig 
war.     Alle  aquilejischen  Lehen   in  Steiermark,   Kärnten,  Krain,  der 
windischen  Mark  und  auf  dem  Earst  sollten  an  die  österreichischen 
Herzoge  geliehen  werden,  sie  sollten  einen  Hauptmann  mit  50  Mann 
Besatzung  in  Friaul  haben,  um  es  gegen  die  auswärtigen  Feinde  zu 
vertheidigen^).     Der  Patriarch  setzte  seine  Hoffnung  auf  die  Bestim- 
mung des  Vertrages,  dass  Rudolf  IV.  und  Eonig  I^udwig  die  Gewalt 
haben  sollten,  das  üebereinkommen  nach  Gutdünken  zu  ändern.  Auf 
Verlangen  Ludwigs    begaben  sich  Ende  April  der  Herzog  und  der 
Patriarch  nach  Agram'),   um  dort  einen  definitiven  Frieden  festzu- 
setzen. EUer  prallten  nun  die  (Gegensätze  auf  einander.  Das  Interesse 
Ungarns  erforderte,  Aquileja  in  seinem  früheren  Besitzstande  zu  er- 
halten, um  es  im  Bedarfsfälle  gegen  Venedig  ausspielen  zu  können; 
Rudolf  IV.  hingegen  wollte  die  Früchte  seines  siegreichen  Feldzuges 
geniessen,  er  wollte  diese  schöne  Gelegenheit,  wo  er  den  Patriarchen 
in  seiner  Hand  hatte,  ausnützen.    Zmschen  den  Verbündeten  kam  es 
zu  heftigem  Wortwechsel;  Ludwig  verweigerte  unbedingt   seine  Zu- 
stimmung zur  Einsetzung  eines  österreichischen  Hauptmannes  in  Friaul, 
er  wollte  überhaupt  von  Concessiouen  Aquileja's  an  Oesterreich  nichts 
wissen  und  Rudolf  musste  förmlich  Gewalt  anwenden,  um  den  aqui- 
lejischen Kanzler  zur  Siegelung  eines  neuen  für  das  Patriarchat  g^- 
stigeren  Vertrages  zu  bestimmen.    In  diesem  neuen  Vertrage  war  der 
Punkt   über   die  Einsetzung  eines  österreichischen   Hauptmannes  in 
Friaul  entfallen,  dagegen  die  Uebertragung  aller  aquilejischen  Lehen 
in  Steiermark,  Kärnten,  Krain  und  der  windischen  Mark  an  die  öster- 
reichischen Herzoge  beibehalten  worden »).     Es   war   noch  immer  ein 
ganz   stattlicher  Gewinn,    den  Rudolf  aus  seinem  Feldzuge   davon- 


windischen  Mark,  Görz  und  auf  dem  Karst  an  die  österreichischen  Herzoge ;  die 
üeberlaasung  der  Stftdte  Chiusa,  Glemona,  Sacile,  der  Burgen  Manzano,  Budrio, 
und  der  Vogtei  des  Klosters  Rosazzo  als  Lehen ;  die  Stadt  Monfiücone  aU  Pfand 
für  40.000  Mark  Silbers ;  Abtretung  der  Burgen  Savorgnano,  Valrasone,  Cacagna, 
Prambergo,  Villaita,  der  Stadt  Cividale;  Auslieferung  sämmtlicher  kaiserlichen 
und  päpstlichen  Privilegien,  die  die  Kirche  von  Aquileja  besitze;  schliesslich  die 
Gesammtvogtei  über  die  Aquilejer  Kirche  für  immerwährende  Zeiten. 

»)  Zahn  n»  185.  «)  Vgl.  Huber,  Rudolf  IV.,  S.  82;  das  Itinerar  Ludwigs 
weist  einen  Aufenthalt  in  Agram  am  8.  Mai  1862  auf  (Orig.  im  ungar.  Landes- 
archiv  Oien).  »)  Zahn  n«  187;  über  die  Verhandlungen  ebenda  8.  178,  180. 
2U5.  827.  828. 


550  Steinherz. 

getragen  hatte;  die  Herrschaft  des  Patnai'chen  in  seinem  eigentlichen 
Gebiet,  in  Friaul,  blieb  angeschmälert,  in  diesem  Funkte  musste  Rudolf 
den  Forderungen  Ungarns  nachgeben. 

Nachdem  in  dieser  Sache  ein  Ausgleich  zwischen  den  Interessen 
Ungarns  und  Oesterreichs  getroffen  war,  wandten  sich  die  Verbündeten 
ihrem  eigentlichen  Ziele,  dem  Feldzuge  gegen  Karl  IV.  zu.  Im  Juni 
sammelten  sich  die  ungarischen  Truppen  in  Fressburg  ^),  anfangs  Juli 
stellten  sich  auch  Rudolf  IV.  und  Kasimir  von  Folen,  von  Hilfstruppen 
begleitet,  ein^).  Mau  zog  das  Waagthal  aufwärts,  in  Trencsin  erliess 
Ludwig  seinen  Absagebrief  au  den  Kaiser  und  war  eben  im  Begriffe 
in  Mähren  einzubrechen,  als  Herzog  Bolko  von  Schweidnitz  als  Ab- 
gesandter Karls  im  ungarischen  Lager  erschien  und  Friedensanträge 
überbrachte^].  Der  Kaiser  war  lange  Zeit  im  unklaren  j^wesen, 
welches  Gebiet  seine  Gegner  zum  Kriegsschauplatz  ausersehen  hatten. 
Mitte  April  1362  verliess  er  Nürnberg  und  begab  sich  nach  Schlesien, 
um  dieses  Land  gegen  Angriffe  des  Polenkönigs  zu  sichern;  von 
Troppau,  wo  er  sich  noch  am  17.  Mai^)  aufhielt,  kehrte  er  nach 
Böhmen  zurück,  sammelte  seine  Truppen  und  zog  Ende  Mai^)  an  die 
böhmisch-österreichische  Grenze,  um  hier  den  vermeintlichen  Angriff 
Rudolfs  IV.  abzuwehren.  Da  erhielt  er  Nachricht,  dass  das  ungarische 
Heer  eine  Aufstellung  gegen  Mähren  genommen  habe  und  zog  in 
Eilmärschen  gegen  Brunn.  Sei  es  nun,  dass  er  seine  eigene  Macht 
für  zu  schwach  hielt,  sei  es,  dass  er  Mähren  überhaupt  nicht  einem 
Kriege  aussetzen  wollte,  er  machte  noch  einen  Versuch  zum  Aus- 
gleich. Sein  Gesandter,  Herzog  Bolko,  muss  dem  Ungamkönig 
günstige  Vorschläge  überbracht  haben,  denn  dieser  ging  auf  die  Ver- 
handlungen ein  und  schloss  einen  Waffenstillstand  ab.  Kasimir  von 
Polen,  der  an  diesem  Kriege  kein  Interesse  hatte,  verliess  nun  das 
ungarische  Lager  und  trat  die  Heimfahrt  nach  Polen  an^);  bedrohlich 


<)  Das  Itinerar  Ludwigs  ergibt  einen  Aufenthalt  in  Pressburg  am  16.  25. 
29.  SO.  Juni;  Heiligenkreuzer  ÜB.  Fontes  rer.  Austr.  IL  16.  n^  246,  Liclmowsky 
4  n»  892,  Fej^r  9.  8.  n<»  160,  9.  7  S.  208.  «)  Rudolf  IV.  ist  am  26.  Juni  in 
Hainburg,  am  8.  und  6.  Juli  in  Pressburg;  Notizenblatt  d.  Wiener  Akademie 
1851  S.  46;  Lichnowsky  4  n«  898;  Monum.  Polon.  5  n«  84.  Eajsimir  von  Polen 
urknndet  am  6.  Juni  in  Posen,  am  22.  Juni  in  Tamow  (mit  vom  Herausgeber 
ergänzten  Jahresdatum),  am  10.  Juli  in  Tymau;  Cod.  Maior.  Polon.  8  n^  1479; 
Monum.  Polon.  8,  n^  267;  Lichnowsky  4  n^'  894.  •)  Einzige  Quelle  Jobann 
Y.  EüküllG  bei  Florianus  SS.  8,  185;  dass  das  nächste  Capitel  über  den  Einfall 
ungarischer  Truppen  in  Mähren  nicht  zu  1862,  wie  Huber  in  der  Geschichte 
Rudolfs  IV.  S.  85  angenommen  hatte,  sondern  zu  1871  gehört,  hat  er  selbst 
später  gezeigt;  Huber  n^  4998a.  ^)  Cod.  Moray.  9,  n^  279.  ^)  Huber  n« 
8874.  8875.  6285.        ^}  Er  urkundet  schon  am  18.  Juli  in  Dalescyze  (Gk>uvem. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  551 

war  die  Lage  för  Budolf  IV.,  der  allein  dem  Kaiser  gegenüberstand, 
wenn  Ludwig  Yon  Ungarn  zu  einem  Separatabkommen  zu  bringen 
war.  Die  Friedenaverhandlungen  fährten  jedoch  zu  keinem  Resultat; 
imyerrichteter  Dinge  kehrten  die  ungarischen  Unterhändler,  der  Palatin 
Nicolaus  Kont  und  der  iudex  curiae  Stefan  Bubek  zurück.  Welche 
Forderungen  sie  aufstellten,  ist  nicht  überliefert,  König  Ludwig  war 
jedoch  mit  ihren  Diensten  zufrieden  und  gab  am  25.  August  dem  Pa- 
latin Nicolaus  Konth  in  Anerkennung  seiner  hervorragenden  und  er- 
probten Treue  ein  werthvoUes  Privileg*).  Wenn  der  Kaiser  durch 
seinen  Friedensvorschlag  nur  beabsichtigte,  Zeit  zu  gewinnen,  um  sein 
eigenes  Heer  zu  verstarken,  so  erreichte  er  diese  Absicht  in  ungeahntem 
Masse.  Denn  als  die  ungarischen  Unterhändler  nach  Trencsin  zu 
ihrem  König  zurückkehrten,  fanden  sie  das  Lager  verlassen :  das  Heer 
Ludwigs  hatte  sich  zerstreut.  Die  Ursache  war  Mangel  an  Lebens- 
mitteln, schon  das  vorhergehende  Jahr  hatte  in  Ungarn  ein  Nothstand 
in  Folge  von  Missemte  geherrscht*),  es  war  unmöglich,  das  fast  ganz- 
lich aus  Keiterei  bestehende  Heer  auf  einem  beschränkten  Baume  zu 
erhalten.  Inzwischen  hatte  Budolf  IV.  neuerlich  seinen  Bundesgenossen 
gegen  den  Kaiser  geworben,  den  Herzog  Stephan  von  Bayern-Lands- 
hut, zu  einem  neuen  Feldzuge  kam  es  jedoch  1362  nicht  mehr.  Aber 
die  Lage  war  eine  ausgesprochen  kriegerische:  am  15.  August  schlössen 
Budolf  IV.  und  Ludwig  von  Ungarn  einen  Vertrag,  alle  Streitsachen 
bis  nach  gänzlicher  Erledigung  des  Krieges  gegen  den  Kaiser  zu  ver- 


Radom  in  RussiBch-Polen)  Cod.  Maior.  Polon.  3,  n^  1484,  was  mit  dem  Aufenthalt 
in  Tyrnau  am  10.  Juli  allerdings  nicht  gut  vereinbar  ist. 

1)  Nämlich  die  Erlaubnis,  auf  seinem  Gate  Galgouch  im  Neatraer  Comitate 
einen  vierzehntägigen  Markt  jährlich  abhalten  zu  dürfen ;  Orig.  im  Ungarischen 
Landesarchiv.  •)  Aus  der  Urkunde  Rudolfs  IV.  für  Wiener  Neustadt  von  1861. 
December  9 :  » —  —  Darumb  ist,  das  wir  von  angepomer  miltichait  angesehen 
haben  genedichlichen  die  grozzen  manigvaltigen  presten  und  schaden,  die  swer* 
liehen  und  verdorbenlich  anligent  unser  stat  ze  der  Neunstadt  und  der  gemain 
unser  lieben  purger  dasei bs,  von  dem  tod  und  sterben  das  in  den  verlaufen  jaren 
da  strenge  gewesen  ist,  von  des  wegen  mit  gaben  geschefken  und  erbe  grozze 
gueter  hinaus  in  unser  und  fremde  lande  gevaJlen  und  pracht  sind  unwiderruf- 
lichen, und  auch  von  der  ungewöndlichen  misswechsten  die  das 
voder  und  dies  jares  geschehen  ist  an  getraida  nicht  alain  in 
unserm  lande  zeOsterrich  sunder  auch  ze  Ungern  ze  Pehem  und 
ze  Payern  und  in  andern  umbligunden  landen,  und  auch  von  der 

ungewöndlichen  misswechsten  des  weine  ze  Osterrich  und  ze  Steyr *  Lich- 

nowsky  4  n®  815  (Cop.  im  Staatsarchiv  Wien).  Am  18.  April  1862  hatte  Lud- 
wig der  Stadt  Ragusa  aufs  strengste  untersagt,  Lebensmittel  aus  Ungarn  auszu- 
führen. Diplomat,  relationum  rei  publicae  Ragusanae  cum  regno  Hungariae 
(hg.  von  Gelcich  und  Thallöczy)  n®  27. 


552  Steinherz. 

schieben*),  andererseits  traf  Karl  IV.  im  September   nach   Böhmen 
zurückgekehrt  umfassende  Vorbereitungen  f&r  den  Krieg  >). 

Die  Geschicklichkeit  Karls  und  sein  Glück  halfen  ihm  aus  der 
noch  immer  schyrierigen  Lage,  in  der  er  sich  befand.  Am  11.  Juli 
1362  war  seine  dritte  Gemahlin  Elisabeth  von  Schweidnitz  gestorben 
und  der  kaiserliche  Witwer,  der  Verlobung  und  Heirat  nur  vom  Stand- 
punkt des  politischen  Vortheils  betrachtete,  YollfÖhrte  jetzt  ein  ahn- 
liches Meisterstück,  wie  es  ihm  1349  gelungen  war.  Sowie  er  damals 
durch  seine  Heirat  mit  Anna  von  der  Pfalz  die  Verbindung  der  ihm 
feindlich  gegenüberstehenden  Witteisbacher  gesprengt  hatte,  machte 
er  es  auch  jetzt,  indem  er  um  die  Hand  der  Prinzessin  Elisabeth  von 
Pommern,  einer  Enkelin  Kasimirs  von  Polen,  anhielt.  Kasimir  ging 
auf  den  Antrag  ein  und  im  November  1362  wusste  man  an  der  romi- 
schen Curie  nur  mehr  von  einem  Zerwürfnis  zwischen  König  Ludwig 
und  Budolf  IV.  einerseits,  dem  Kaiser  und  Johann  von  Mähren  anderer- 
seits^). Es  war  natürlich,  dass  Kasimir  nun  auf  seinen  Neffen  Lud- 
wig von  Ungarn  einwirkte,  um  zwischen  ihm  und  dem  Kaiser  einen 
Frieden  herbeizuföhren.  Dawider  liefcA  die  Bestrebungen  Rudolfs; 
für  ihn  war  der  engste  Anschluss  an  Ungarn  eine  Lebensfrage,  wenn 
er  nicht  von  der  unerbittlichen  Bache  Karls  zermalmt  werden  sollte. 
Es  war  ein  grosser  und  fruchtbringender  Gedanke  Rudolfs,  dass  er 
Ludwig  von  Ungarn  eine  Erbeinigung  in  Vorschlag  brachte;  im  De- 
cember  1362  wurden  die  Urkunden  darüber  ausgestellt^)  und  wahr- 
scheinlich zur  selben  Zeit  Elisabeth,  die  Nichte  Ludwigs,  mit  einem 
Bruder  Budolfs,  Albrecht  (HL),  verlobt 


<)  Steyerer  888;  irrthümlich  ist  dieselbe  Urkunde  in  den  Begesten  bei  Lich- 
nowsky  auch  zum  15.  März  IS 62  gestellt  worden.  *)  Vgl.  Beil.  I.  *)  Acta  ex- 
tera  2  n^  428  vom  28.  November  1862;  die  Urkunde  Kasimirs  bei  Ludewig  re- 
liqu.  manusc  5,  512  wird  jedoch  schwerlich  in  das  Jahr  1862  gehören,  wie  Caro 
(Gesch.  t'olens  2,  825)  annimmt,  da  £arl  nur  Romanorum  rex,  nicht  Imperator 
genannt  wird.  *)  Am  8.  December  1862  beauftragt  der  Rector  der  Stadt  Ra- 
gusa  den  Kanzler  Theodorieh,  mit  dem  biegel  der  Stadt  nach  Zara  zu  i*ei8en  und 
dort  den  Vertrag  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  zu  besiegeln;  hiebei  habe 
der  Kanzler  an  den  Gesandten  des  Königs  von  Ungarn,  Kato,  folgende  Anrede 
zu  halten:  »dominus  noster  dominus  rex  Hungarie  precepit  per  suam  literam 
specialem  suo  magno  sigillo  sigillatam  archiepiscopo  et  universitati  hominum 
Bue  civitatis  Ragusine,  ut  recepta  ipsa  litera  statim  deberent  ad  vos  mittere  in 
Jadram  eorum  eigilla  apponenda  cuidam  carte  seu  membrane  de  perpetua 
liga  confederatione  et  indissolub  ili  unione,  quam  dominus 
noster  rex  Hungarie  fecit  cum  dominis  ducibus  Austrie  pro 
tranquillio  ri  statu  et  commodo  pacifico  regnorum  suorum, 
prout  inter  eundem  dominum  regem  et  dictos  dominos  duces  de  apponendis 
sigillis  suorum  subditorum  carte  seu  membrane  ipsius  lige  est  ordinatum.  Etc.* 
Diplomat.  Ragus.  n<>  82. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  553 

Während  Eadolf  auf  diese  Weise  die  Bestrebungen  Kasimirs  durch- 
kreuzte und  mit  Ungarn  in  der  Verbindung  gegen  den  Kaiser  ver- 
blieb, trat  ein  Ereignis  ein,  das  die  politischen  Verhältnisse  in  Deutsch- 
land volbtändig  änderte  und  dem  österreichischen  Herzog  ein  ganz 
anderes  Ziel  wies.  Am  13.  Jänner  1363  starb  kinderlos  der  junge  Herzog 
Meinhard,  der  Erbe  von  Tirol  und  Ober-Bayern  i);  in  Tirol  übernahm 
seine  Mutter  Margaretha  Maultasch  die  Regieruug  und  setzte  am 
23.  Jänner  Kudolf  IV.  zum  Erben  des  Landes  ein«).  Dadurch  wurden 
die  Verwandten  Meinhards  von  väterlicher  Seite,  die  Witteisbacher, 
geschädigt  und  Rudolf  feind.  Sie  geriethen  aber  selbst  in  Zwiespalt, 
da  Herzog  Stephan  von  Bayern-Landshnt  mit  Verletzung  des  Familien- 
vertrages Ober-Bayern  in  Besitz  nahm.  Dieser  Gewaltstreich  beleidigte 
die  Markgrafen  Ludwig  und  Otto  von  Brandenburg,  denen  Ober-Bayern 
hätte  zufallen  sollen,  derart,  dass  sie  hinwiederum  den  Kaiser  zum 
Erben  ihres  Landes  einsetzten.  Aus  dieser  Verwicklung  zog  Budolf  lY. 
den  meisten  Nutzen,  indem  er  ungestört  die  Huldigung  in  Tirol  er- 
langte; sie  hatte  aber  auch  zur  Folge,  dass  er  den  Gedanken,  den 
Krieg  g^n  den  Kaiser  fortzusetzen,  aufgab ;  er  musste  ja  alle  Kraft 
aufbieten,  um  Tirol  gegen  die  Witteisbacher  zu  behaupten. 

Damit  war  die  Goalition  gegen  den  Kaiser  aus  den  Fugen  ge- 
gangen und  die  Bestrebungen  Kasimirs,  Ludwig  mit  Karl  zu  ver- 
söhnen, fanden  günstigen  Boden.  Im  April^)  1363  herrschten  schon 
fireundlichere  Beziehungen  zwischen  Karl  und  Ludwig,  sie  f&hrten 
zu  einem  Waffenstillstand,  der  am  9.  Mai  abgeschlossen  wurde;  an  der 
mährisch-ungarischen  Gh*enze  trafen  die  beiden  Fürsten  zusammen  und 
einigten  sich  auf  Antrag  der  beiderseits  erwählten  Schiedsrichter,  Ka- 
simirs von  Polen  und  Bolkos  von  Schweidnitz,  über  einen  Waffenstill- 
stand auf  unbestimmte  Dauer  (er  sollte  vier  Monate  nach  erfolgter 
Aufkündigung  währen)*).  Den  Inhalt  der  Verhandlungen  zwischen 
den  beiden  Fürsten  können  wir  nur  durch  Bückschlüsse  ermitteln. 
Im  Frühjahre  1363  ging  der  erwählte  Bischof  von  Waitzen,  Johann, 
als  ungarischer  Gesandter  nach  Avignou  und  machte  dem  Papst  Urban  V. 


*)  Huber,  Vereinigung  Tirols,  S.  78  fl.  «)  Aber  nicht,  wie  ich  meine, 
auf  Gl  und  der  Vermächtnissurkunde  von  1859,  die  ich  fftr  unecht  halte.  Ueber 
die  Reise  Rudolfs  nach  Tirol  vgl.  Mitth.  des  Inst.  9,  459.  'j  In  einer  Urkunde 
vom  4.  April  1S6S  nennt  Karl  Ludwig  von  Ungarn  »frater  noster  carissimus', 
Zahu  no  152.  *)  Ueber  den  Waffenstillstand  Zahn  n«  154.  178;  die  Zusammen- 
kunft ergibt  sich  aas  der  Reise  Karls  von  Prag  nach  Ungansch-Hradisch  (in  der 
Nähe  der  mährisch-ungariBchen  Grenze),  wo  Karl  am  8.  Mai  urkundet  und  aus 
dem  Aufenthalt  Ludwigs  in  Tymau  am  6.  Mai  (Insert  in  der  Urkunde  Ludwigs 
von  IS 64  Juni  11.    Orig.  im  Ungar.  Landesarchivj. 


554  Steinherz. 

den  Antrag,  dass  Ladwig  ein  Heer  auf  eigene  Kosten  nach  Italien 
gegen  Bernabo  Visconti  schicken  wolle  ^).  Wenn  Ladwig  jetzt  selbst  mit 
einem  so  weitgehenden  Vorschlag  auftrat,  so  ist  es  es  gewiss,  dass 
Karl  IV.  den  Bedingungen,  die  Ungarn  im  Jahre  1361  gestellt  hatte, 
zugestimmt  hat,  dass  er  sich  bereit  erklärte,  Ludwig  in  Italien  fireie 
Hand  zu  lassen.  Das  Angebot  blieb  jedoch  ohne  Folgen,  man  hatte 
in  Italien  die  ungarischen  Beiter  in  zu  schlimmer  Erinnerung  und 
ürban  V.  lehnte  höflich  ab.  Diese  ablehnende  Haltung  des  Papstes 
mochte  nicht  zum  wenigsten  darin  ihren  Grund  haben,  dass  der  Kaiser 
alles  that,  um  Ludwig  aus  Italien  hinaus  zu  manövriren  und  sich  dem 
Papst  möglichst  gefallig  zu  zeigen.  Am  25.  Juni  1868  befahl  er  dem 
Grafen  Amadeo  von  Savoyen,  der  mit  Galeazzo  Visconti  ein  Bündnis*) 
geschlossen  hatte,  von  jeder  Unterstützung  der  gebannten  Visconti's 
abzustehen;  am  selben  Tage  erging  an  die  Reichsstädte  der  Befehl, 
die  Anwerbung  von  Söldnern  für  die  Visconti  zu  verhindern.  Karl 
ging  noch  weiter:  sein  Gesandter  Johann  von  Themar,  der  im  Juli 
1363  nach  Italien  geschickt  wurde,  trug  den  kaiserlichen  Vicaren  in 
Italien  auf,  den  Papst  zu  unterstützen  und  stellte  von  Seiten  des 
Kaisers  die  Absendung  von  Hilfstruppen  in  Aussicht').  Diesem  Wett- 
lauf zwischen  dem  Kaiser  und  Ludwig  von  Ungarn  setzte  ein  Ende 


I)  Schreihen  Urhans  Y.  an  Ludwig  von  Ungarn  am  26.  Februar  1864  bei 
Theiner  mon.  Hung.  2,  n<>  107;  im  Juli  1868  ist  Bischof  Johann  von  Waitzen 
von  der  Curie  nach  Ungarn  zurückgekehrt,  addit.  L  Chron.  Cortus.  Muratori  12, 
969  und  Mon.  Slavor.  merid.  4  n<^  101.  ')  CipoUa  Storia  delle  signorie  ital. 
S.  148.  *)  Winkelmann  Acta  inedita  2,  n^  886,  Huber  n^  8968,  Raynald  1864 
n®  1,  Schreiben  Urbans' an  Karl  IV.  von  1864  Februar  16  (Vatikanisches  Archiv 
Ck)d.  n^  246  iol.  99'):  dankt  für  das  den  kaiserlichen  Vicaren  in  Italien  durch 
Johannes  de  Themaria  ecdesie  Ejstetensis  scolasticus  überbrachte  Schreiben  und 
glaubt  der  Versicherung  des  Kaisers,  dass  dieser  mehr  Unterstützung  (subaidia 
militarium  gentium*)  geschickt  hätte,  wenn  er  nicht  mit  mächtigen  Fürsten  in 
Zwistigkeiten  wäre ;  da  Bologna  aber  zu  sehr  bedrängt  war,  habe  der  Papst  auf 
die  Hilfid  nicht  warten  können  und  Cardinal  Aegydius  (Albomoz)  habe  im  Namen 
der  Kirche  und  der  mit  ihr  verbündeten  kaiserlichen  Vicare  mit  den  Gegnern 
einen  Friedensvertrag  geschlossen,  den  der  Papst  auch  mit  etlichen  Aenderungen 
angenommen  habe.  Die  Gegenpartei  habe  erst  in  den  letzten  Tagen  zugestimmt 
und  dies  sei  Ursache,  weshalb  der  Papst  erst  jetzt  an  den  Kaiser  schreibe ;  dankt 
für  die  »ordinatio  de  dictis  gentibus  facta;  alia  tua subsidia,  si  casus  necessitatis 
oocurret,  presertim  eo  tempore  quo  ea  commodius  ezhibere  poteris  cum  fiducia 
petituri*  Johannes  de  Themaria  ging  im  Juli  1868  nach  Italien  vgl.  Huber 
n^  8967.  Ein  zweiter  Gesandter  Karls,  Burkhard  von  Magdeburg,  wurde  im  No- 
vember 1868  bei  seiner  Abreise  von  Avignon  überfallen  und  auf  spanisches  Ge- 
biet geschleppt;  erst  auf  energische  Verwendung  des  Papstes  wurde  er  im  Jan- 
})»T  1864  in  Freiheit  gesetzt. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  555 

der  Friedensschluss  zwischen  dem  Papst  und  Bernabo  Visconti  am 
3.  März  1864*). 

Während  diese  diplomatischen  Actionen  sich  abspielten,  fOhrte 
Budolf  rV.  mit  den  Bayern  Krieg  am  den  Besitz  Tirols  und  König 
Ludwig  kehrte  wieder  zur  Politik  zurück,  die  seinem  Lande  natür- 
lich und  angemessen  war,  die  Keichsgrenzen  nach  Süden  zu  sichern 
und  vorzuschieben.  Im  Juli  1363  führte  er  selbst  ein  Heer  nach 
Bosnien,  „um  in  diesem  unserm  Beiche  die  Ketzer  auszurotten*,  wie 
das  Manifest  besagte,  aber  das  Vorhaben  missglückte,  ebenso  wie  ein 
zweiter  Zug,  den  die  ungarischen  Truppen  im  October  desselben  Jahres 
unternahmen^).  Zur  selben  Zeit  —  und  das  ist  bezeichnend  für  die 
weitausgreifende  Politik  Ludwigs  —  fasste  er  wieder  einen  Angriffs- 
krieg gegen  Venedig  ins  Auge;  als  im  Sommer  1363  zwischen  Franz 
von  Carrara  und  Venedig  Verwickelungen  entstanden,  munterte  der 
ungarische  Gesandte  Bischof  Johann  von  Waitzen  Carrara  auf,  bis 
zum  Herbst  auszuharren,   sein  Herr   habe  eine  grosse  Unternehmung 


*)  Ueber  die  Friedensurkunden  vgl.  Stoj  »Beziehungen  zwischen  Kaiser 
und  Papst  1860—1864«  Excurs  V.  >)  Bei  diesem  Zuge  wurde  dem  Kanzler 
£rzbi8chof  Nioolans  von  Gran  das  grosse  Reichsaiegel  entwendet  und  dieses  Er- 
eignis war  Anlass  zu  den  Au£seichnungen,  die  wir  über  diese  Züge  haben.  Die 
eine  steht  bei  Johann  von  Küküllo  (Florianus  8,  184),  der  als  ehemaliger  Kanzlei- 
beamter an  solchen  VorfBIlen  das  grösste  Interesse  hatte ;  die  andere  ist  officieller 
Natur,  es  ist  die  Authenticationsclausel  der  königlichen  Diplome.  Es  mussten 
nftmlich  alle  unter  dem  verlorenen  Siegel  ausgestellten  Diplome  der  königlichen 
Kanzlei  zur  Neubeeiegelnng  überreicht  werden ;  die  tadellos  befundenen  Diplome 
wurden  dann  mit  dem  neuen  Siegel  versehen  und  eine  Kanzleinote  über  den 
Verlust  des  alten  Siegels  (soviel  ich  an  den  im  ungar.  Landeearchiv  befindlichen 
Stücken  sehen  konnte,  meist  unter  dem  Buge)  auf  die  Originale  geschrieben.  In 
dieser  Note  heisst  es,  dass  König  Ludwig  einerseits,  der  Palatin  I^icolaus  Konth 
und  der  Erzbischof  von  Gran  andererseits  mit  einem  Heere  nach  Bosnien  zogen 
und  dass  bei  diesem  Feldzuge  das  Siegel  verloren  wurde.  Nach  dieser  Angabe 
hat  Huber  (Ludwig  L  und  die  ungaiischen  Yasallenländer,  Archiv  £  Ost.  Gesch. 
66,  22)  mit  Recht  den  Zug  in  das  Jahr  1868  gesetzt,  weil  in  diesem  Jahre  noch 
Urkunden  unter  dem  alten  Siegel  ausgestellt  wurden,  und  zwar  in  den  Juli,  weil 
Ludwig  am  10.  Juli  ,in  castris  prope  Zakol*  urkundet.  Aber  die  beiden  Heere 
drangen  nicht  gleichzeitig  in  Bosnien  ein.  Aus  Fej^r  9.  8.  n^  204  und  Cod. 
Zichy  8  no  156  erhellt,  dass  für  den  27.  August  1868  das  Heer  zu  einem  Zuge 
gegen  Bosnien  einberufen  wurde  (»reddentia  regalis  ezerdtus  versus  Bosnenses 
moti  et  ad  octavas  festi  beatis  regis  Stephani  proclamata*).  Da  nun  der  Palatin 
Konth  noch  am  8.  17.  28.  September  in  Visegrad  urkundet  (Grn  im  ung.  Landee- 
archiv) und  das  neue  Siegel,  soviel  die  Urkunden  des  ungarischen  Landesarchivs 
ergeben,  zuerst  am  28.  December  1868  vorkommt,  muss  ein  zweiter  Zug  nach 
Bosnien  im  October  1868  stattgefunden  haben.  Unrichtig  ist  die  Angabe  von 
Klaiß  (Gesch.  Bosniens  Übersetzt  von  Bojni5i6  S.  190),  dass  die  Züge  im  Jahre 
1860  stattgefunden  hätten. 


556  *  Steinherz. 

gegen  Venedig  vor^).  Es  wäre  die  beste  Vorbereitung  für  diesen  Krieg 
gewesen,  wenn  Konig  Ludwig  seinen  Plan,  die  istrianische  Küste  vom 
Patriarchen  von  Aquileja  zu  erwerben,  hätte  durchführen  können ;  der 
Plan  barg  die  gefahrlichste  Drohung  gegen  Venedig  und  es  war  ein 
Glück  für  die  Signorie,  dass  sie  seine  Ausführung  hintertreiben  konnte'). 
Indem  sich  derart  die  politischen  Ziele  Ludwigs  geändert  hatten, 
löste  sich  die  Spannung,  die  zwischen  ihm  und  dem  Kaiser  geherrscht 
hatte.  Alle  Momente,  die  im  Jahre  1361  die  Beziehungen  zwischen 
Böhmen  und  Ungarn  unfreundlich  gestaltet  und  zuletzt  zum  Kriege 
gedrängt  hatten,  waren  nun  verschwunden.  Das  Bündnis  zwischen 
dem  Kaiser  und  Budolf  IV.,  das  am  1.  August  1361  geschlossen  wor- 
den war,  hatte  aufgehört,  an  die  Stelle  des  Kaisers  war  der  Konig 
von  Ungarn  getreten;  das  Patriarchat  Aquileja,  das  1361  den  ver- 
einigten Truppen  des  Reiches  und  Oesterreichs  zu  unterliegen  drohte, 
war  gerettet  worden;  in  Italien  konnte  Ludwig  seinem  Drange,  als 
Retter  der  Kirche  aufzutreten,  genügen,  wenn  der  Papst  nur  wollte. 
Andererseits  suchte  jetzt  Rudolf  IV.  Annäherung  an  den  Kaiser^  um 
Tirol  gegen  Herzog  Stephan  von  Bayern  leichter  zu  behaupten.  Wenn 
irgend  ein  Umstand  geeignet  war,  das  Zustandekommen  des  Friedens 
zwischen  dem  Kaiser  und  Ludwig  von  Ungarn  zu  verzögern,  eines 
Friedens,  den  beide  nun  wünschten,  so  war  es  der,  dass  in  diesen 
Frieden  auch  Rudolf  IV,  als  Verbündeter  Ungarns  miteinbezogen 
werden  musste.  Denn  das  vergass  des  Kaiser  dem  Herzog  nicht,  dass 
er  ein  .notorischer  Rebell '^')  geworden  und  mit  Ungarn  in  die  eng.ste 
Verbindung  getreten  war.  Aber  die  Forderungen  der  Politik,  das  Be- 
dürfnis, mit  Ungarn  ins  Reine  zu  kommen,  waren  beim  Kaiser  stärker, 
als  der  Zorn  über  den  abtrünnigen  Schwiegersohn  und  ReichsAirsten. 
Dann  waren  zarte  Hände  geschäftig,  das  Werk  der  Versöhnung  zu 
vollenden.  Es  war  Katharina,  die  Tochter  des  Kaisers  und  Gemahlin 
Rudolfs  IV.,  die  hier  besonders  thätig  war.  So  klang  das  Jahr  1363 
iu  Frieden  und  Eintracht  aus.  Am  12.  December  verkündigten  ^ie 
erwählten  Schiedsrichter  Kasimir  von  Polen  und  Bolko  von  Schweid- 
nitz,  dass  der  Kaiser  und  Johann  von  Mähren  einerseits,  König  Lud- 
wig und  die  österreichischen  Herzoge  andererseits,  um  alle  Streitig- 
keiten versöhnt  und  gute  Freunde  sein  sollen.  Im  Jänner  des  darauf- 
folgenden Jahres  wurden  die  zum  Friedensschluss  nothwendigen  Ver- 
handlungen zwischen  dem  Kaiser  und  Rudolf  IV.  zum  Abschluss  ge- 
bracht.    Der  Herzog  hatte,  wie  vorher  König  Ludwig  jetzt  auch  dem 


•)  Addit.  1.  Chron.  Cortue  Muratori  12,  969.  «)  Beilage  2. 

*}  3o  nexmt  ihn  Karl  noch  am  9.  Mai  1S68.    Zahn  n*  154. 


Die  BesiebuDgen  Ludwigs  I.  Yon  Ungarn  la  Karl  IV.    IT.  557 

Kaiser  eine  Erbeinigong  in  Vorschlag  gebracht  und  dadurch  gezeigt, 
dass  er  mit  ihm  in  eiu  näheres  Verhältnis  treten  wolle.  Earl,  ein 
besonderer  Freund  solcher  Verträge,  ging  darauf  ein  und  am  10.  Fe- 
bruar 1364  wurde  der  Friede  zwischen  Böhmen,  Oesterreich  und 
Ungarn  besiegelt  In  Brunn  kamen  die  Fürsten,  die  bisher  einander 
feindlich  gegenübergestanden  waren,  zusammen ;  hier  wurde  zwischen 
König  Ludwig  und  den  österreichischen  Herzogen,  dem  Kaiser  und 
dem  Markgrafen  von  Mähren  der  Friedensvertrag  errichtet,  der  be- 
stimmte, dass  beide  Parteien  sich  an  ihren  Besitzungen  nicht  mehr 
schädigen  sollten.  Rudolf  TV.  wurde  vom  Kaiser  mit  Tirol  belehnt  und 
erlangte  dadurch  einen  Bechtstitel  gegenüber  den  Witteisbachern.  Das 
wichtigste  Ergebnis  des  Gongresses  zu  Brunn  war  die  Erbeinigung, 
die  zwischen  dem  Kaiser  und  Rudolf  zustande  kam;  sie  bestimmte  die 
österreichischen  Herzoge  zu  Erben  der  böhmischen  Läudergruppe,  wenn 
die  Nachkommen  des  Kaisers  und  des  Markgrafen  von  Mähreu  ohne 
eheliche  Descendenz  verstürben;  dagegen  sollten  die  Luxemburger  in 
die  Erbschaft  der  österreichischen  Länder  erst  nach  dem  Erlöschen 
der  Habsburger  und  der  ungarischen  Königsfamilie  eintreten.  Der 
Friedensvertrag  wurde  in  üblicher  Weise  durch  eine  , Freundschaft^, 
wie  man  damals  sagte,  bekräftigt;  die  Schwester  Rudolfs  IV.,  Mar- 
garetha,  die  Witwe  Meinhards  von  Tirol,  wurde  mit  dem  Markgrafen 
Johann  von  Mähren  vermählt^). 

Mit  verdoppelter  Zuneigung  behandelte  Karl  jetzt  seinen  neu  ge- 
wonnenen Schwiegersohn.  Es  war  sein  Werk,  dass  die  Markgrafen 
Ludwig  und  Otto  von  Brandenburg,  die  Oheime  des  verstorbeneu 
Meinhard  von  Tirol,  zu  Gunsten  Rudolfs  allen  Ansprüchen  auf  Tirol 
entsagten')  und  sich  sogar  mit  dem  Herzog  gegen  ihren  Bruder  Stefan 
von  Bayern  verbündeten*).  Und  wie  wenn  sich  seine  Liebe  nicht  er- 
schöpfen könnte,  gab  der  Kaiser  am  9.  Mai  1364  Rudolf  die  Pflege 
der  Städte  Feltre  und  Belluno^),  „  wegen  der  besondern  und  angenehmen 
Dienste,  die  uns  und  dem  heiligen  römischen  Reich  unser  vorgenannter 


>)  Die  Urkunden  vom  Brünner  Congress  bei  Huber  n^  4009—12 ;  Cod.  Morav. 
9  n*  S72.  Ueber  die  Erbverzichte  der  Markgräfin  Margaretha  vgl.  Excurs  4. 
Vor  derZusammenkunfk  inBrQnn  waren  Rudolf  IV.  und  der  Markgraf  yon  Mähren 
bei  Ludwig  in  Piessburg  gewesen,  vgl.  Recbnungsbuch  der  Stadt  Fressburg  hg.  von 
Fej^rpataky  (»magyarorszägi  yärosok  r^i  szamadaskönyvei*)  S.  40.  Eine  Ur- 
kunde des  Inhalts  »Ludovicus  I.  rex  componitur  cum  Carolo  imperatore*  ist  in 
einem  allen  Repertorium  des  (jraner  erzbischöflichen  Archivs  angeführt  (Cod. 
n^  270  S.  222  des  Wiener  Staatsarchivs).  Leider  blieb  eine  darauf  bezfigliche 
Anfrage  in  üran  unbeantwortet.  »)  Steyerer  891.  »)  Kurz,  Rudolf  IV,  8.  892. 
*)  Ib.  894. 


558  Steinber2. 

Eidam  oft  williglich  unverdrossen  und  nützlich  gethan  hat  '^  Dieselben 
Städte  hatte  Earl  im  Mai  1360  Ludwig  von  Ungarn  überlassen  und 
dieser  hatte  sie  nach  einigen  Monaten  mit  Zustimmung  des  Kaisers 
seinem  Verbündeten  Franz  von  Garrara  übergeben  i).  Es  war  ein  Da- 
naergeschenk, das  Eudolf  von  dem  Kaiser  hier  erhielt  und  die  Absicht 
Karls,  seinen  unruhigen  und  ehrgeizigen  Schwi^ersohn  ausserhalb 
Deutschlands  zu  beschäftigen  und  ihn  mit  dem  Verbündeten  Ungarns, 
Franz  von  Garrara,  zu  verfeinden,  verwirklichte  sich  in  vollem  Masse. 
Aber  vorläufig  war  Budolf  über  diesen  Beweis  kaiserlicher  Huld  sehr 
erfreut;  noch  mehr,  als  ihm  Karl  versprach,  zur  Vertheidigung  Tirols 
gegen  die  Bayern  behilflich  zu  sein.  .  Wir  haben  von  unserem  Herrn, 
dem  Kaiser,  alles  erreicht',  was  wir  wollten**,  schrieb  Budolf  am 
24.  Mai  1364  an  die  Stadt  Hall>). 

War  es  dem  Kaiser  jetzt  gelungen,  Budolf  IV.  zu  gewinnen ,  so 
war  andererseits  auch  sein  Verhältnis  zu  Ludwig  von  Ungarn  das 
beste  geworden.  Als  im  Sommer  1364  Ludwig  einen  Gesandten  nach 
Avignon  schickte,  erhielt  dieser  auch  den  Auftrag,  die  Geschäfte  Karls 
an  der  Curie  zu  unterstützen,  sich  für  sie  einzusetzen»  als  ob  sie 
Ungarn  selbst  beträfen^).  Darüber  war  selbst  der  Papst  etwas  erstaunt, 
aber  niemand  konnte  an  dem  intimen  Verhältnis  zwischen  Karl  und 
Ludwig  mehr  zweifeln,  als  die  beiden  Fürsten,  einer  Einladung  Ka- 
simirs von  Polen  folgend,  Ende  September  1364^)  sich  in  Krakau  ein- 
fanden. Sie  erneuerten  hier  den  Friedensvertrag  von  Brunn  ^]  und 
erörterten  die  grossen  Fragen,  welche  die  Christenheit  bewegten.  Im 
Gefolge  des  Kaisers  war  König  Peter  von  Cypem  nach  Krakau  ge- 
kommen, um  för  seinen  Plan  eines  Kreuzzuges  zu  wirken;  seit  dem 
Frühjahr  1863  hattte  er  an  den  europäischen  Höfen  unablässig  Stim- 
mung zu  machen  gesucht^),  aber  nur  bei  Frankreich  Unterstützung 


^)  Addit.  I.  bist.  Ck>rtu8.  Muratori   12,  960;    Karl  hatte  dann  dieses  Ge- 
schenk  Ludwigs  bestätigt,   vgL  die  Urkunde  Carraras    yom   6.  Februar   IST 3 

» civitates  Feltri  et  Belluni  necnon  omnia  fortaliüa  loca  et  villas,  que  et 

quas  gloriodstimas  princepe  dominus  Garolus  Romanorum  imperator  nobis  ad  in- 
stantiam  et  requiaitionem  sereniseimi  prindpis  domini  Ludovici  incliti  regia  Hun- 

garie  tradidit *    Verci  U  doc.  n^  1666     Als  Venedig  im  Jahre  1862  von 

Garrara  die  Abtretung  der  ßurg  Casamatta,  die  zum  Gebiete  der  beiden  StA4lte 
gehörte,  verlangte,  antwortete  dieser  am  19.  Juni  »nulla  avere  a  &rci,  tenendo 
egli  quel  luogo  dairimperatore«.  Commemoriali  2  n«  824.  «)  Huber,  Ver- 
einigung Tirols  S.  248.  •)  Theiuer  2,  n«  121.  <)  Vgl.  Excurs  8;  ich  ziehe 
die  Nachricht  des  Johann  v.  Czamkow,  dass  die  Einladung  yon  Kasimir  ausgingt 
der  des  Machaut,  dass  Karl  die  Zusammenkunft  veranstaltete,  yor.  *)  Huber 
R.  n^  414.      •)  Delaville  le  Ronlx,  La  France  en  Orient  au  XlVe  siöcle,  1, 119  iL 


Die  Beziehniigen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IT.  559 

gefunden,  ürban  Y.  hatte  das  Froject  mit  Freuden  begrüsst  und 
schon  im  Mai  1363  König  Ludwig  von  Ungarn  aufgefordert,  sich 
daran  zu  betheiligen.  Die  ganze  Macht  des  Abendlandes  sollte  zu- 
sammengefasst  werden,  um  das  heilige  Land  von  den  Ungläubigen 
zu  befreien  und  die  Türken,  welche  dem  byzantinischen  Beiche  eine 
Provinz  nach  der  andern  entrissen,  nach  Asien  zurückzuwerfen.  Es 
war  ein  grosses  und  würdiges  Ziel,  das  der  feurige  'und  kriegerische 
Geist  Ludvngs  mit  vollem  Eifer  erfasste.  Er  wollte  die  Hauptunter- 
nehmung gegen  die  Türken  durch  Vordringen  auf  der  Balkanhalb- 
insel fordern;  damit  wäre  die  türkische  Macht  von  zwei  Seiten  ins 
Feuer  genommen  worden,  wenn  das  Unternehmen  planmässig  durch- 
gef&hrt  wurde.  Im  Winter  von  1364  auf  65  wurden  in  Ungarn  aller- 
orts Yorbereitungen  für  den  Krieg  getroffen^);  officiell  wurde  ein  Zug 
gegen  den  Woywoden  Ladislaus  der  Walachei  angekündigt,  der  gegen 
die  ungarische  Oberherrschaft  rebellirt  habe.  Als  jedoch  dieser,  von 
den  Rüstungen  erschreckt,  sich  wieder  der  Botmässigkeit  Ungarns 
unterwarf^  führte  Ludwig  im  Frühjahr  1365  seine  Truppen  gegen 
Bulgarien,  erstürmte  Widdin  und  führte  den  Bulgarenfürsten  Sraöimir 
gefangen  nach  Ungarn  mit>).  Der  erste  Offensivstoss  Ungarns,  unter- 
nommen, um  dem  byzantinischen  Beiche  von  Norden  her  Luft  zu 
machen  und  die  Despoten  auf  der  Balkanhalbinsel  von  der  Yerbiudung 
mit  den  Türken  abzuschrecken,  war  glänzend  gelungen;  im  Herbste 
desselben  Jahres  erfolgte  neuerlich  ein  Aufgebot  gegen  Bulgarien^, 
es  schien,  als  ob  Ungarn  seiner  Aufgabe  als  Vormauer  der  Christen- 
heit sich  voll  bewusst  seL 

In  der  Zwischenzeit  hatten  sich  in  der  Politik  Budolfs  lY.  die 
Consequenzen  der  Erwerbung  von  Feltre  und  Belluno  eingestellt. 
Nachdem  er  durch  Yermittlung  Ludwigs  von  Ungarn  von  Stephan 
von  Bayern  einen  Waffenstillstand  erlangt  hatte,  widmete  er  sich  dem 
Kampf  gegen  Jen  Patriarchen  von  Aquileja  und  Franz  von  Carrara. 
Vom  Patriarchen  verlangte  er  die  Einhaltung  des  Vertrags  vom  2.  Mai 
1362,  während  dieser  sich  darauf  berief,  dass  der  Kaiser  am  4.  April 
1363*)  —  vor  dem  Waffenstillstand  mit  Ungarn  und  Oesterreich  — 
alle  Verträge  Aquileja's  mit  Herzog  Budolf  als  erzwungen   und  un- 


<)  Cod.  Zichy  8,  n^  185;  im  Jänner  IS 65  erfolgte  das  Aufgebot  in  Dal- 
matien  »quod  omnes  sobditi  domini  regia  illarum  partium  sint  parati  omnibus 
armis  sub  pena  haveris  (=:  ayere)  et  capitis*  Mon.  Slav.  4  n^  128.  >)  Huber, 
Ludwig  I.  und  die  ung.  Vasallenländer  S.  29.  84.  ')  »Residentia  exerdtus 
regalis  verbus  ßulgaros  moti  et  ad  octavaa  festi  b.  Michaelis  archangeli  procla- 
rnata«  Fej6r  9.  8  n«  284;  Cod.  Pairius  5  n^  118;  Cod.  Zichy  8  n«  195.  196, 
«)  Zahn  n^  152. 


560  Steinherz. 

giltig  cassirt  habe.  Ebensowenig  war  Franz  von  Carrara  gewillt,  die 
Städte  Feltre  und  Belluno  herauszugeben.  Die  beiden  Ang^riffenen 
vereinigten  sich  am  18.  August  1364  zu  einem  Bündnis^)  gegen 
Gestenreich,  beide  waren  Verbündete*)  Ludwigs  von  Ungarn,  ebenso 
vrte  Budolf  IV.  Dieses  Verhältnis  zeigt,  wie  unklug  und  unnatürlich 
die  Politik  Budolfs  war.  Weder  gegen  Aquileja,  noch  gegen  Carrara 
konnte  er  bedeutende  Erfolge  auf  die  Dauer  erzielen,  sie  hätten  ebenso 
wie  1362  den  entschiedenen  Widerspruch  Ungarns  herausgefordert 
Die  Verbündeten  kämpften  jedoch  mit  Glück  gegen  die  österreichi- 
schen Truppen <^),  und  dies  war  der  Grund,  weshalb  König  Ludwig 
nicht  eingriff,  sondern  sich  darauf  beschränkte,  Vermittlungsversuche 
zu  machen.  Andererseits  verstrickte  sich  Budolf  IV.  immer  mehr  in 
diese  Kämpfe.  Wiederholt  machte  er  Versuche,  von  Venedig  Hilfs- 
truppen  gegen  Carrara  zu  erlangen^),  dann  näherte  er  sich  Bemabo 
Visconti,  den  man  in  Avignon  wie  den  Teufel  selbst  hasste;  seineu 
Bruder  Leopold  (IQ.)  vermählte  er  im  Februar  1365  mit  einer  Tochter 
Bemabos,  Viridis.  Hatte  schon  diese  italienische  Politik  Budolfs  in 
Ungarn  Misstrauen  erweckt,  so  that  der  Kaiser  noch  das  seinige,  um 
zwischen  Ludwig  und  Budolf  Verstimmungen  hervorzurufen.  Der  Au- 
lass  fand  sich,  als  die  Nichte  Ludwigs  von  Ungarn,  Elisabeth,  mit 
Albrecht  von  Gestenreich^)  vermählt  werden  sollte.  Dazu  war  wegen 
der  (sehr  weitläufigen)  Verwandtschaft  der  Verlobten  ein  päpstlicher 
Dispens  nothwendig,  und  König  Ludwig  hatte  |im  Sommer  1364  um 
diesen  Dispens  gebeten.  Urban  V.  gab  vorläufig  eine  ausweichende 
Antwort;  wie  der  Kaiser  von  dieser  Angelegenheit  erfuhr,  liess  er 
dem  Papst  vorstellen,  dass  Albrecht  bereits  mit  einer  Tochter  des 
Markgrafen  von  Mähren  verlobt  sei^)  und  dass  der  Kaiser  eidlich  ver- 
sprochen habe,  für  das  Zustandekommen  der  Ehe  zu  sorgen;  daher 
möge  der  Papst  den  geforderten  Dispens  nicht  ertheilen,  da  der  Kaiser 
sonst  gegen  seine  Absicht  eidbrüchig  werden  müsste.  Urban  V.,  der 
Budolf  wegen  seines  Krieges  mit  Carrara  und  Aquileja  und  w^n 
der  Vermählung  Leopolds  mit  Viridis  Visconti  ohnehin  nicht  gewogen 


1)  Zahn  no  184.  *)  Sie  schliessen  das  Bündnis  >ad  honorem  .  .  dei  .  . 
domini  pape  .  .  Enroli  imperatoris,  necnon  serenissimi  principis  domini  Lndo 
vici  Ungarie  regis  incliti,  cuius  voluntati  protectioui  et  beneplacito  in  intix- 
scriptis  et  aliis  dicie  partes  expregse  et  spedaliter  se  submittnnt.  *  *)  Hanpt- 
quelle  das  Addit.  I.  hist.  Cortus.,  dessen  ausserordentliche  Zuverlfissigkeit  Zahn 
in  der  Abhandlung  »Ueber  dan  Addit.  I.  bist.  Cortus.*  im  Archiv  f.  öst.  Ciescb. 
54  gezeigt  hat.  *)  Zahn,  Austro-Friulana  n»  195.  »j  Vgl.  S.  652.  «)  Vg^. 
Mittheilungen  d.  Instituts  8,  240;  nur  der  Kaiser  hatte  ein  Interesse,  diese  1S5S 
stattgehabte  Verlobung  Albrechts  dem  Papst  mitzut heilen. 


Die  Besiehimgen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  561 

war,  machte  diese  Argamentation  zur  seinigen  und  verweigerte  in 
einem  Schreiben  an  Ludwig  von  Ungarn  (vom  24.  Februar  1365) 
den  Dispens.  Auf  ein  neuerliches  Ansuchen  Ludwigs,  der  Budolf  IV. 
gegenüber  gebunden  war,  schrieb  der  Papst  am  23.  Mai  1365,  er 
könne  den  Dispens  nicht  ertheUen,  da  er  von  zuverlässiger  Seite  unter- 
richtet worden  sei,  dass  aus  der  Ehe  zwischen  Albrecht  und  der  un- 
garischen Prinzessin  viele  Unzukömmlichkeiten  entspringen  könnten, 
König  Ludwig  als  der  allerchristlichste  Fürst  möchte  verhindern,  dass 
diese  Ehe  abgeschlossen  würde  ^).  Dieses  Schreiben  war  noch  nicht 
abgegangen,  als  der  Kaiser  am  selben  Tag  —  am  23.  Mai  —  in 
Avignon  eintraf >).  Es  war  ihm  ein  leichtes,  den  Papst  noch  mehr 
gegen  die  Ertheilung  des  Dispenses  einzunehmen^),  und  als  er  darauf 
hinwies,  dass  Gefahr  im  Verzuge  sei  und  die  Ehe  zwischen  Elisabeth 
und  Albrecht  vielleicht  schon  abgeschlossen  sei,  wurde  ein  zweites  in 
schärfstem  Tone  gehaltenes  Schreiben  an  König  Ludwig  erlassen; 
.wir  verbieten  Dir  bei  unserer  apostolischen  Gewalt  auf  das  strengste 
direct  oder  indirect  öffentlich  oder  geheim  zuzulassen,  dass  deine  Nichte 
die  unter  deiner  Obhut  steht,  zur  Ehe  mit  Herzog  Albrecht  schreite.  ^ 
Sonst  verfalle  er  ohne  weiters  der  Excommunication  und  sein  Land 
dem  Interdici  Gleichzeitig  ergieng  an  den  Erzbischof  von  Gran  der 
Auftrag,  alle  Bäthe  des  Königs  von  dem  vorstehenden  Schreiben  in 
Kenntnis  zu  setzen  und  sie  unter  Androhung  der  Excommunication 
zu  warnen,  zur  Abschliessung  der  gedachten  Ehe  behilflich  zu  sein^). 
Diese  Schreiben  hatten  die  beabsichtigte  Wirkung:  die  Ehe  zwischen 
Elisabeth  und  Albrecht  IQ.  unterblieb.  Es  war  ein  Moment  mehr, 
das  Bündnis  zwischen  Oesterreich  und  Uugam  zu  lockern.   Vielleicht 


<)  Daa  erste  Geaucli  um  DispenB  hatte  der  ungarische  Gesandte  Johann  von 
Bredenscheid  yorgebracht,  der  im  September   1864   sich  an  der  Curie  aufhielt 

(Theiner  2,  n*  121);  der  Papst  antwortete:  , tuasque  ac  dilecti  filii  nobilis 

▼iri  Rodülfi  dads  Austrie,  pro  quo  tua  serenitas  snpplicaTit,  petitiones  ratio- 
nabiles  concefisimos  gratiose.*  Dann  erneuerte  Ludwig  das  Ansuchen,  durch 
Vermittlung  des  magister  Simon  ord.  fr.  predicatorum,  den  Urban  am  30.  De- 
cember  1864  nach  Ungarn  geschickt  hatte.  Theiner  2,  n^  125,  ygl.  ib.  n^  126. 
und  129  in  der  ersten  Fassung.  *)  Huber  n^  4170a.  *)  Auch  Florenz  scheint 
gegen  diesen  Dispens  gewirkt  zu  haben;  Oanegtrini  erwähnt  im  Archivio  storico 
Append.  7,  858:  la  repubblica  insisteva  eziandio,  perch^  il  papa  non  consentisse 
al  matrimonio  della  figliuola  unica  del  re  d*Ungheria  col  duca  d*Austria  »pei 
ditastri  e  pericoli  che  sarebber  venuti  all'Italia,  essende  11  duca  d'Austria  uno 
de' principali  e  piü  potenti,  perch^  quel  re  non  avendo  figli  il  regno  sarebbe 
venuta  in  detta  ßuniglia  inimica  della  parte  Guelfa,  ed  inoltre  si  sarebbe  aperta 
la  strada  a  pretendere  il  regno  di  Siciüa.*  Leider  ist  das  Datum  der  Urkunde 
nicht  angegeben.  *)  Theiner  2,  n®  129  in  der  zweiten  Fassung,  ib.  n<*  180. 181. 
Mitthtiliuigen  IX.  86 


562  St  ein  her«. 

hätte  der  Scharfblick  and  die  Energie  Bodolfs  Mittel  gefunden,  die 
Intriguen  Karls  zu  durchkreuzen,  da  stiurb  der  Herzog  am  27.  Juli 
13651).  Im  26.  Lebensjahre  raffte  ihn  der  Tod  hinweg,  zum  Unglück 
für  sein  Haus,  zum  Glück  für  den  Kaiser,  der  den  einzigen  eben- 
bürtigen Rivalen  unter  den  Fürsten  Deutschlands  verlor. 

4. 
Für  die  Geschichte  Süd-Deutschlands  und  die  Beziehungen  zwi- 
schen Ungarn  und  Böhmen  zur  Zeit  Karls  IV.  war  der  Tod  Rudolfs 
von  Oesterreich  ein  Ereignis  von   weittragender  Bedeutung.    Bisher, 
seit  dreissig  Jahren,  hatten  die  österreichischen  Herzoge  unausgesetzt 
danach  gestrebt,  ihre  Stellung  über  die  von  EeichsfÜrsten  zu  erheben 
und  sich  als  selbständige  Macht  hinzustellen.  Durch  kluge  und  energische 
Benützung  der  jeweiligen  politischen  Verhältnisse   hatten   sie    1335 
Kärnten,  1363  Tirol  erworben,   durch  diese  Erwerbungen   einerseits 
durch  das  Bündnis  mit  Ungarn  andererseits  der  Macht  der  Luxem- 
burger  ein  Gegengewicht  geboten.     Besonders  Budolf  IV.  hatte  auf 
das  Bündnis   mit  Ungarn   grossen  Werth  gelegt,  und  1362  auf  Er- 
werbungen in  Friaul  verzichtet,   um   sich  Ludwig   von  Ungarn  nicht 
zu  entfremden.     In  dem  letzten  Jahre  seiner  Regierung  waren  aller- 
dings durch  seinen  Krieg  gegen  Aquileja  und  Carrara  die  Beziehungen 
zu  Ungarn  erkaltet,   aber   noch   bestand   das  Bündnis   und  die  Erb- 
einigung und  es  wäre  nicht  so  schwierig  gewesen,  das  alte  Verhältnis 
wieder  herzustellen.     Sein  Tod   brachte  seine   Brüder  Albrecht   und 
Leopold  zur  Regierung.     Unerfahren  in  Staatsgeschäften,    von  denen 
Rudolf  sie  ferngehalten  hatte,  standen  sie  schwierigen  Fragen  gegen- 
über. An  den  Südgrenzen  Oesterreichs  standen  die  siegreichen  Gegner, 
der  Patriarch    und   Franz   von   Carrara,   im   Norden   lauerte    Herzog 
Stephan   von  Bayern    auf  eine  Gelegenheit,   um  Tirol  zu  gewinnen. 
Unter  diesen  Umständen  wäre  es  nbthwendig  gewesen,  vor  allem  die 
Spannung  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  zu  beseitigen,   um  dann 
die  Hindernisse,   die  sich  der  Ehe  Albrechts  mit  Elisabeth  entgegen- 
stellten, zu  beseitigen.  Indem  dies  die  österreichischen  Herzoge  nicht 
thateu  und  das  Bündnis  mit  Ungarn  nicht  erneuerten,  gaben  sie  dem 
Kaiser  Gelegenheit,  sich  Ludwig  zu  nähern  und  einen  grossen  Erfolg 
zu  erzielen. 

Nachdem  es  Karl  im  Frühjahr  1365  geglückt  war,  den  Papst  zu 
einem  directen  Verbot  der  Ehe  Elisabeths  pait  dem  österreichischen 
Herzog  zu  bestimmen,  trat  er  nach  dem  Tode  Rudolfs  IV.  im  Herbste 


«)  Huber,  Rudolt  IV.  8.  151. 


Die  Beziehoogen  Ludwigs  L  Yon  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  563 

1365  mit  dem  Plan  hervor,  der  der  Beweggrund  seines  Vorgehens 
gewesen  war^]:  er  machte  König  Ludwig  den  Antrag,  seinen  Sohn 
Wenzel  mit  Elisabeth  zu  verloben.  Es  musste  dem  Stolze  Ludwigs 
nicht  wenig  schmeicheln,  dass  sich  der  Elaiser  ftlr  seinen  Sohn,  den 
König  von  Böhmen,  um  die  Hand  einer  ungarischen  Prinzessin  be- 
warb; in  einem  andern  Lichte  stellte  sich  die  Sachlage  dem  Kaiser 
dar,  da  Ludwig  noch  kinderlos  war  und  Elisabeth  als  Thronerbin  an- 
gesehen werden  musste.  Die  Verhandlungen  f&hrten  zu  einem  be- 
fiiedigeuden  Besultat,  im  November^)  1365  begab  sich  Karl  mit  einem 
glanzenden  Oefolge  —  in  seiner  Begleitung  waren  vier  Bischöfe  und 
sechs  Herzoge  —  nach  Ofen  und  hielt  hier  persönlich  um  die  Hand 
Elisabeths  an.  König  Ludwig  erklärte  seine  Zustimmung,  schon  vor- 
her muss  dies  Markgraf  Johann  von  Mähren,  mit  dessen  Sohn  Jodok 
Elisabeth  im  Jahre  1361  verlobt  worden  war,  gethan  haben.  Aller- 
dings waren  sowol  Wenzel  als  auch  Elisabeth  bereits  anderweitig  ver- 
lobt; Wenzel  war  vier  Monate  nach  seiner  Geburt  mit  einer  Tochter 
des  Burggrafen  Friedrich  von  Nürnberg  verlobt  worden  und  auch  die 
Verlobung  Elisabeths  mit  Albrecht  war  noch  nicht  formell  rückgängig 
gemacht  Allein  das  bot  keine  Schwierigkeiten;  König  Ludwig  stützte 
sich  auf  die  Weigerung  des  Papstes,  den  Dispens  zu  ertheileu,  und 
ermächtigte  am  5.  December  1365  den  Kaiser,  einen  Kurfürstentag 
einzuberufen,  wenn  Albrecht  auf  seinen  Ansprüchen  bestehen  sollte; 
zu  diesem  Tage  w(lrden  dann  auch  ungarische  Oesandte  erscheinen'). 
Mitte  December  1365  war  der  Kaiser  vollauf  befriedigt  von  dem  Er- 
folg dieser  Reise,  von  der  er  auch  ein  Handelsprivileg  für  die  Bres- 
lauer Kaufleute^)  mitgebracht  hatte,  nach  Böhmen  zurückgekehrt  und 
begann  nun  die  Hindernisse,  die  einer  Verbindung  zwischen  Wenzel 
und  Elisabeth  entgegenstanden,  aus  dem  Wege  zu  räumen.  Am  leich- 
testen war  die  Auseinandersetzung  mit  dem  Burggrafen  von  Nürn- 
berg; gegen  verschiedene  Gnaden,  die  ihm  der  KaiBer  erwies,  erklärte 
er  sich  am  24.  December  zur  Auflösung  des  Verlöbnisses  seiner  Tochter 
mit  Wenzel  bereit*). 

Schvrieriger  müssen  die  Verhandlungen  mit  Albrecht  IIl.  gewesen 


')  Es  geht  dies  daraus  herror,  dass  der  Papst  nichfc  darauf  aufmerksam  ge- 
macht wurde,  dass  Elisabeth  bereits  mit  Jodok  von  Mähren  verlobt  sei.  *)  Huber 
no  4227—29.  vom  20.  22.  28.  November.  «)  Kurz,  Albrecht  III.,  1,  198;  die 
,11  kurfürsten«  hat  jedoch  das  Original  nicht,  sondern  nur  die  ,.  .  kurfürsten«. 
*)  Am  29.  November  1865  lässt  Ludwig  die  Urkunde  ausfertigen  »ad  devotis- 
inwin.ni  suppUcationis  instantiam  .  .  .  domini  Caroli  quarti  .  .  .  carissimi  nostri 
fratris«  Fej^r  9.  8  n«  264.        ö)  Huber  n»  4282;  vgl.  n«  4288-85. 

86* 


564  Steinherz. 

sein.  Denn  es  lag  auf  der  Hand,  dass  der  Herzog,  wenn  er  von  der 
Verlobung  mit  der  ungarischen  Elisabeth  zurücktrat,  auch  die  An- 
wartschaft auf  dieses  Beich  aufgab.  Das  Ergebnis  der  Verhandlungen, 
die  im  Janner  1366  gepflogen  wurden,  war  das  günstigste,  das  der 
Kaiser  wünschen  konnte.  Der  Herzog  liess  sich  nicht  nur  bew^en, 
Yon  der  Verlobung  mit  der  ungarischen  Prinzessin  zurückzutreten,  er 
ging  auch  auf  den  Vorschlag  des  Kaisers,  dessen  Tochter  Elisabeth 
zu  heiraten  1),  ein  und  was  das  wichtigste  war:  er  löste  das  Bündnis 
mit  Ungarn.  Die  gekränkte  Eigenliebe  und  Unerfahrenheit  in  der 
Politik  liessen  den  Herzog  einen  Schritt  thun,  der  das  Verhältnis  zwi- 
schen den  drei  Nachbarstaaten,  Böhmen,  Gestenreich  und  Ungarn  YöUig 
umgestaltete.  Am  9.  Jänner  1356  hatte  Albrecht  IL  mit  Ludwig  von 
Ungarn  einen  Bund  auf  zehn  Jahre  geschlossen ;  indem  Albrecht  IIL 
diesen  Vertrag  kündigte,  verschob  sich  die  Grundlage  der  österreichi- 
schen Politik.  Die  Habsburger  mussten  sich  an  den  Kaiser  anschliessen, 
sonst  konnten  sie,  mitten  zwischen  den  Grossmächten  Ungarn  und 
Böhmen,  von  diesen  erdrückt  werden.  Nur  ungern  gab  Ludwig  das 
Bündnis  mit  Oesterreich  auf;  am  25.  Februar  sprach  er  die  Herzoge 
von  allen  Verpflichtungen  aus  den  bisherigen  Bündnissen  und  Ver- 
trägen^) los  und  gab  am  27.  Februar  dem  Herzog  Ladislaus  von 
Oppeln  als  seinem  Gesandten  Vollmacht,  wegen  der  Verlobung  Wenzels 
mit  Elisabeth  definitive  Abmachungen  zu  treffen^).  Als  dieser  mit 
den  Urkunden  in  Prag  eingetroffen  war,  fand  dovt  am  19.  März  1366 
die  Vermählung  Albrechts  mijb  der  Tochter  des  Kaisers,  Elisabeth, 
statt ;  einen  Tag  darauf  erklärte  Karl  in  Gegenwart  zahlreicher  Fürsten 
das  Bündnis  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn,  auf  Grund  der  Voll- 
macht des  ungarischen  Gesandten  für  aufgehoben^).  Es  war  kein 
geringer  Triumph,  den  die  Politik  des  Kaisers  hier  feierte.  In  den 
nächsten  Tagen  (vom  20. — 26.  März)  wurde  eine  Beihe  von  Urkunden 
ausgefertigt,  die^as  neue  Verhältnis  zwischen  dem  Kaiser  und  dem 


>)  Elisabeth  war  am  18.  M&rz  1863  mit  dem  Markgrafen  Otto  von  Branden- 
burg verlobt  worden,  diese  Verlobung  wurde  nun  rückgängig  gemacht  und  der 
Markgraf  mit  Katharina,  der  Wittwe  Rudolfe  IV.  verlobt.  Dazu  bemerkt  Scholz 
(Erwerbung  der  Mark  Brandenburg  durch  Karl  IV.,  S.  13),  »dieser  Tausch  soÜte 
die  Pläne  des  Kaisers  (auf  Brandenburg)  fördern ;  die  Ehe  Ottos  mit  der  k  i  n  d  e  r- 
losen  Katharina  gewährte  Karl  nicht  die  BefQrchtung,  dass  die  brandenburgi- 
schen Markgrafen  sich  männlicher  Nachkommen  erfreuten.*  Eine  Combination 
von  erschreckender  Kühnheit  «)  Kurz  a.  a.  0.  1,  195.  «)  Fej6r  9.  8  n«  298. 
^)  DuMont  Corps  dipl.  2a,  58,  wo  sich  aber  zwei  sinnstörende  Fehler  finden; 
statt  »gegen  den  newen  kunig  von  Ungern*  muss  es  heissen  »gegen  den  egenanten 
kunig  von  Ungern*  uild  statt  »ihrer  Landwehren*  »ire  lande  zu  weren*. 


Die  Beziehangen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  lY.    IL  565 

österreichischen  Herzog  zum  Ausdruck  brachten.  Zuerst  wurde  ein 
Bündnis  zwischen  ihnen  abgeschlossen,  Yon  dem  Bernabo  Visconti, 
der  Schwiegerrater  Leopolds  IIL,  ausgenommen  wurde  ^).  Dann  wurde 
der  Vertrag  von  Brunn  über  die  Erbeinigung  zwischen  Oesterreich 
und  Böhmen  einer  Bevision  unterzogen.  Da  das  Bündnis  und  die 
Erbeinigung  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  aufgehoben  war,  hatte 
die  Bestimmung  des  Vertrages  von  Brunn,  dass  die  Luxemburger  die 
österreichischen  Länder  nach  dem  Erlösöhen  der  Habsburger  und  der 
ungarischen  Anjous  erben  sollten,  keine  Berechtigung  mehr  und  entfiel 
in  dem  neuen  Vertrage.  Dafür  brachte  der  Kaiser,  der  jetzt  Hoffnung 
hatte,  Ungarn  an  sein  Haus  zu  bringen,  eine  Glausel  in  den  Vertrag, 
dass  Ungarn  von  der  Erbeinigung  nicht  berührt  sein  solle,  sondern 
dass  es  dem  yerbleiben  solle,  dem  es  von  König  Ludwig  vermacht 
würde*).  Die  Herzoge  lösten  dann  in  aller  Form  ihr  Bündnis  mit 
Ungarn,  indem  sie  dem  Kaiser  ihren  Bundbrief  auslieferten  und  von 
ihm  das  Versprechen  erhielten,  dass  er  ihnen  ihren  Gegenbrief  den 
König  Ludwig  hatte,  oder  eine  entsprechende  Gassationsurkunde  bis 
24.  Juni  beschaifen  woUe^).  Als  der  Kaiser  den  Bundbrief  in  Händen 
hatte  und  aus  demselben  ersah,  dass  das  Bündnis  zwischen  Oesterreich 
und  Ungarn  ein  unbedingtes  auch  gegen  das  Beich  und  den  Kaiser 
gerichtetes  sei^),  beschloss  er,  es  nicht  dabei  bewenden  zu  lassen,  dass 
dieses  Bündnis  jetzt  aufgehoben  sei,  er  wollte  den  Herzogen  für  die 
Zukunft  einen  Wink  geben.  Nachdem  er  die  in  Prag  anwesenden 
BeichsfÜrsten  um  ihr  Urtheil  gefragt  hatte,  gab  er  am  28.  März  den 
Herzogen  ,zu  ihrer  grösseren  Sicherheit'  eine  Urkunde,  worin  er 
nochmals  das  Bündnis  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  für  aufgehoben 
erklärte,  «weil  die  österreichischen  Herzoge  Unterthanen  des  Reiches 
seien  und  derartige  Bündnisse  ohne^)  Erlaubnis  des  Kaisers  nicht  ab- 
schliessen  dürften.'  Ein  Standpunkt,  der  theoretisch  vollkommen  ge- 
rechtfertigt, aber  durch  die  Entwicklung  der  Machtverhältnisse  über- 
holt war. 

Während  Karl  darauf  bedacht  war,  auch  ftir  die  Zukunft  eine 
Verbindung  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  zu  verhindeni|,  war  er 
andererseits  vollauf  thätig,  das  Verlobungsgeschäft  mit  Ungarn  zum 
Abschluss  zu  bringen.  Da  der  ungarische  Gesandte  Ladislaus  von 
Oppeln  ausreichende  Vollmacht  hatte,  gingen  die  Vorbereitungen  rasch 


1)  Kurz  1,  195.  *)  Haber  n»  4287.  >)  DuMont  2a,  54.  «)  Eb  ist  der 
Bundbrief  vom  81.  März  1862,  vgl.  6.  548.  *)  Kurz  1,  196;  die  Emendation 
bei  Huber  n^  4291  »ohne  des  reiches  laube*  statt  »von  d.  r.  L*  wird  durch  das 
Original  bestätigt. 


566  Steinherz. 

von  statten;  die  formelle  Yerlobong  Wenzels  mit  Elisabeth  wurde  ge- 
feiert und,  wie  es  damak  Brauch  war,  alle  möglichen  Sicherungen 
angewandt,  um  aus  dieser  Verlobung  eine  Heirath  zu  gestalten«  Nicht 
nur,  dass  sich  der  Kaiser  und  Eonig  Ludwig  eidlich  verbürgten,  dass 
Elisabeth  mit  Wenzel  yermahlt  werden  würde,  auch  die  Städte  der 
beiden  Länder,  die  Prälaten  und  Barone  mussten  schwören  zur  Aus- 
führung der  genannten  Ehe  beitragen  zu  wollen^).  Im  Juni  1866 
hielten  Wenzel  im  Alter  von  fünf  Jahren  und  Elisabeth  im  Alter  Ton 
dreizehn  Jahren  das  Beilager  ab*);  die  kühnsten  Hoffnungen  des 
Kaisers  waren  in  Erfüllung  gegangen,  es  schien  zweifellos,  —  und 
der  Kaiser  äusserte  sich  auch  in  diesem  Sinne  in  einem  Schreiben  an 
die  Gonzaga  — ,  dass  Ungarn  ein  Erbe  der  Luxemburger  sein  würde. 
Ganz  anderer  Meinung  war  man  in  Ungarn.  Als  König  Ludwig 
im  Sommer  1365  erkannte,  dass  in  Folge  des  päpstlichen  Verbotes 
eine  Ehe  zwischen  seiner  Nichte  Elisabeth  und  Albrecht  von  Oester- 
reich  unmöglich  sei,  griff  er  wieder  auf  den  Plati  zurück,  sein  Reich, 
im  Falle  er  kinderlos  stürbe,  seinen  Verwandten  den  neapolitanischen 
Anjous,  zu  vermachen.  Er  berief  Karl  von  Durazzo  (den  Sohn  des 
verstorbenen  Ludwig  von  Durazzo)  nach  Ungarn,  in  der  Absicht,  ihn 
zum  Thronerben  einzusetzen;  am  19.  November  1365  trug  er  den 
Einwohnern  von  Spalato  au^  sie  möchten  ihn  ehren,  wie  seinen  eigenen 
Sohn  und  ihm  gegen  Bückersatz  aus  der  königlichen  Kanmier  soviel 
Geld  vorstrecken,  als  er  bedürfe').  Wenn  König  Ludwig  den  Ab- 
sichten, die  der  Kaiser  mit  der  Verlobung  Wenzels  verfolgte,  entgegen- 
handelte, so  war  vorauszusehen,  dass  das  freundschaftliche  Verhältnis 
zwischen  Böhmen  und  Ungarn,  wie  es  sich  g^^nwärtig  zeigte,  nicht 
von  Dauer  sein  werde  und  dass  es  nur  aus  der  augenblicklichen  po- 

>)  Urkunde  der  Elisabeth  von  Ungarn  vom  5.  M&n  1870,  Huber  R.  n®  508 
=7  Fej^r  9.  4  n<>  148.      *)  Beilage  zum  Schreiben  des  Kaisers  an  den  Erzbischof 

von  Trier  vom  28.  August  1868   (Hontheim,  Eist  Tre?ir.  8,  186):    > alias 

Serenissimus  princeps  dominus  Wenceslaus  rex  Bohemie  matrimonium  contraxit 
cum  serenissima  virgine  Elisabeth  filia  fratris  regis  Hungarie*.  Schreiben  Karls 
an  die  Gonsaga  vom  10.  Mai  1866  (Huber  n^  4818):  »Wenceslaus  rex  Boemie 
filius  noster  ab  hodiema  die  ad  quatuor  septimanas  cum  nepte  regis  Ungarie  matri- 
monium contrahet  et  tunc  etiam  cum  ea  oondormibit  et  regnum  Ungarie  ad 
eorum  heredes  derolvetur.«  Zur  Feststellung  der  Zeit,  in  der  das  Beilager  statt- 
fend,  scheint  einen  Anhaltspunkt  zu  bieten  die  Urkunde  bei  Lichnowsky  4  n^ 
761,  nach  der  böhmische  Barone  (Hoger  und  Witigo  von  Lantstein  als  Aussteller, 
Jan  von  Rosenberg  und  Jeske  von  Cossowahora  als  Zeugen)  am  8.  Juli  1866  sich 
in  Pressburg  aufhalten.  Aber  die  Urkunde  ist  nicht  vom  8.  Juli,  sondern  Tom 
7.  August  (Orig.  Wiener  Staatsarchiv).  —  Da  Wenzel  erst  fOnf  Jahre  alt  war, 
war  das  Beilager  eine  bedeutungslose  Spielerei  ohne  rechtiiöhe  Bedeutung,  vgl 
Ficker  in  Mittheil.  d.  Inst.  4,  18.        <)  Lucius,  Memorie  di  Trah  288« 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  ven  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  567 

litischen  Lage  hervorgegangen  war.  Dass  Ludwig  diesmal  keinen 
Versuch  machte,  die  österreichischen  Herzoge  vom  Kaiser  abzuziehen 
und  den  Bund  mit  ihnen  zu  erneuern,  dass  er  selbst  zu  dem  Kaiser 
in  engere  Beziehungen  trat,  hatte  nicht  darin  seinen  Grund,  dass 
Ludwig  das  Gefühl  der  Biralität,  dass  er  gegen  Karl  empÜEmd,  jetzt 
überwunden  hatte.  Der  Bew^grund  war,  dass  Ludwig  im  Jahre 
1366  seine  ganze  Macht  gegen  die  Türken  wenden  und  sich  deshalb 
gegen  Angriffe  im  Westen  sichern  wollte.  Der  Plan  des  offensiven 
Vorgehens  auf  der  Balkanhalbinsel,  der  Gedanke,  dort  ein  grosses 
Seich  zn  gründen,  hatte  in  Ungarn  alles  andere  zurückgedrängt.  Im 
Winter  von  1365  auf  66  kämpften  die  ungarischen  Truppen  in  Bul- 
garien^), in  Bosnien  war  der  ungarische  Einfluss  vorherrschend,  so 
dass  Twertko,  der  durch  eine  Revolution  vertrieben  worden  war,  mit 
Hilfe  Ungarns  wieder  in  den  Besitz  des  Banats  von  Bosnien  kam^). 
Im  Frühjahr  1366  sollte  der  Krieg  gegen  die  Türken  beginnen ;  König 
Ludwig  wollte  ihn  zur  Unterstützung  des  byzantinischen  Reiches  per- 
sönlich aus  der  Spitze  eines  grossen  Heeres  führen,  mit  Venedig  wurde 
verhandelt,  dass  es,  um  einen  Angriff  zur  See  zu  ermöglichen,  Ungarn 
fünf  Galeeren  überlasse*).  Ludwig  wurde  in  seinem  Vorhaben  durch 
den  griechischen  Kaiser  Johann  bestärkt,  der  im  Frühjahr  1366  nach 
Ofen  kam  und  hier  versprach,  für  den  Fall,  dass  ihm  Hilfe  gebracht 
würde,  zur  lateinischen  Ejrche  überzutreten.  Im  Mai  begab  sich  der 
ungarische  König  nach  Siebenbürgen^),  um  Vorbereitungen  für  den 
Krieg  zu  treffen. 

In  diesem  Augenblick,  wo  die  sehnlichsten  Wünsche  des  Papstes 
in  Erfüllung  gehen  sollten,  war  es  Urban  V.  selbst,  der  den  kri^^ 
rischen  Eifer  Ludwigs  mässigte.  Am  21.  Juni  schrieb  er  dem  König, 
wenn  dieser  vielleicht  dem  griechischen  Kaiser  eidlich  versprochen 
habe,  innerhalb  einer  bestimmten  Frist  zur  Hilfe  zu  kommen,  dass 
dieses  Versprechen  auch  im  nächsten  Jahre  eingelöst  werden  könne; 
man  müsse  sich  der  Griechen  besonders  versichern  und  dürfe  ihren 
Versprechungen  nicht  unbedingt  vertrauen,  in  alten  Chroniken  und 
andern  Schriften  sei  zu  lesen,  wie  die  Griechen  in  ihren  Verhand- 
lungen mit  der  Kirche  treulos  vorgegangen  seien ^).  Der  Papst  wollte, 
dass  der  griechische  Ejüser  zuerst  seinen  Uebertritt  vollziehe,  und 
schickte  zu  diesem  Behufs  im  Juli  1366  Gesandte  ab,  die  diesem  den 


.  1)  Vgl.  8.  659.  *)  Huber,  Ludwig  I.  und  die  ang.  VasaUenlfinder  S.  24. 
•)  Ib.  41.  ^)  £r  arkundet  dort  Tom  16.  Mai  bis  16.  Juli;  Fej^r  9.  S  n®  801. 
802.  808.  809,  9.  4.  n«  214;  Monnm.  Slav.  mer.  4  n*  149;  Cod.Patriü8  5  n«  120; 
Cod.Karolyi  l,  n»  182.      •)  Theiner  Mon.  Hang.  2  n^lZd;  vgl  n«  140—146.  150. 


568  Steinherz. 

Olaubenseid  abnehmem  sollten^}.  Allein  diese  Gesandten  erreichten 
ihn  nicht.  Als  Kaiser  Johann  Ton  Ungarn  heimreiste,  wurde  er  yom 
BolgarenfÜrsten  SiSman  überfallen  und  gefimgen  genommen.  Erst  am 
21.  December  1366  wurde  er  durch  den  Grafen  Amadeus  Yon  Savoyen, 
der  einen  Kreuzzug  unternommen  hatte,  befreit*).  Wie  er  wieder  in 
Freiheit  war,  nahm  König  Ludwig  die  Verhandlungen  mit  ihm  auf; 
es  entstand  jedoch  bald  Zwietracht  zwischen  den  beiden.  Ludwig  er- 
hob Klage,  dass  Kaiser  Johann  gegen  ihn  intriguire  und  er  wollte 
jetzt  seine  Waffen  gegen  das  griechische  Beich  selbst  wenden.  Er 
▼erlangte  yon  Venedig,  dazs  es  ihm  auch  zu  diesem  £j*iege  Galeeren 
überlasse.  Aber  die  yenetianische  Begienmg,  die  schon  bei  den  yor- 
hergehenden  Verhandlungen  eine  zweideutige  Bolle  geq)ielt  hatte, 
schlug  dieses  Verlangen  ab  mit  der  Motiyirung,  dasä  Venedig  mit  dem 
griechischen  Kaiser  beschworene  Verträge  habe,  die  es  nicht  brechen 
dürfe*).  So  zerrann  der  Plan  eines  Krieges  gegen  die  Türken,  der 
Ungarn  in  den  Jahren  1365  und  66  beschäftigt  hatte,  in  nichts. 

Als  König  Ludwig  im  Sommer  1367  sich  wieder  den  west-euro- 
päischen  Verhältnissen  zuwandte,  war  er  yon  neuen  Bäthen  umgeben; 
gegen  Ende  des  Jahres  1366  war  der  Erzbischof  Nicolaus  y.  Gran, 
der  seit  1351  das  Kanzleramt  yersehen  hatte,  gestorben^),  im  April 
1367  starb  der  Falatin  Nicolaus  Kont^)  und  an  seine  Stelle  berief  der 


0  RaTnald  1866  n«  4—9.  *)  Delaville  le  Roulz ,  La  France  en  Orient 
1,  152  ff.  9)  Aus  der  Chronik  des  Caroldo,  Wiener  Hofbibliothek  Cod.  n«615S 
fol.  264':  (Verhandlungen  Venedigs  mit  Ungarn,  übereinstimmend  mitMon-Slav. 
mer.  4,  n^  148—167)  »Dipol  qualche  giomo  il  re  d'Ungaria  scriase  airindito 
duoe,  non  voler  piü  le  galee  Offerte  in  suBsidio  del  Greco  imperatore  contra 
l'urchif  havendo  sua  maestä  intentione  mover  guerra  al  re  di  Serria  e  all*im- 
perator  di  Bulgaria  e  forse  contra  V  Imperator  di  Constantinopoli,  qnando  il  non 
YOglia  osservar  li  patti  che  have^a  seco;  ^il  quäle  non  cessava  machinar  contra 
Bua  regia  maestä,  havendo  fatte  molte  innovationi.  Per  la  qnal  cosa  a  lei  sarebbe 
molto  grate,  esser  compiacciuta  delle  galee  armate  per  li  suoi  denari.  Fa  ris- 
posto  a  sua  maestä,  che  la  republica  Veneta  haveva  le  loro  conventioni  oon 
r  imperatore  di  Constantinopoli  fermate  con  sacramento,  e  che  il  re  di  Raada 
over  di  Servia  era  cittadin  Yeneto,  con  il  quäle  hayeya  patti  e  Obligo  di  trat- 
tarlo  amichevolmente,  e  have  eziandio  pace  con  Pimperator  de  Bulgari,  nel  paese 
dello  quali  li  mercanti  Veneti  conversayano  e  negodavano  secnramente.  Perö 
piacesse  a  sua  maestäi,  haverla  iscusata.  Da  queste  discordie,  che  erano  tra  il 
re  d'Ungaria  con  l'imperator  di  Constantinopoli  e  quelli  principi  esiandio  tra, 
loro,  tolse  all'  hora  ottima  occasione  il  Turco  di  accrescer,  diffonder  le  fbrze  sue 
nella  Europa.  <  *)  Er  wird  als  todt  erwähnt  in  der  Urkunde  Ludwigs  vom 
16.  Jänner  1867,  Cod.  Patr.  2,  n^  84.  ^)  Am  25.  März  wird  noch  Eont  in 
einem  Diplom  als  Palatin  genannt,  am  8.  Mai  urkundet  als  solcher  der  Herzog 
von  Oppeln,  Fej^r  9.  4  n^  IZ,  42. 


Die  Beaehtiikgen  Ludwigs  L  yon  Ungarn  za  Karl  IV.    IL  569 

König  eine  Persönlichkeit,  die  dem  Kaiser  Earl  befreundet^)  war,  den 
Herzog  Ladislaus  von  Oppeln.  In  diesem  Jahre  war  in  Italien  ein 
höchst  bemerkenswerthes  Ereignis  yor  sich  gegangen ;  XJrban  V.  hatte 
sich  entschlossen,  die  Besidenz  des  Papstthums  wieder  nach  Born  zu 
yerl^en.  Am  30.  April  yerliess  er  Ayignon»  das  seit  60  Jahren  die 
I^pste  beherbergt  hatte,  und  begab  sich  nach  Yiterbo,  wo  er  am 
9.  Juni  eintraf.  Hier  wollte  er  den  Kaiser  erwarten,  um  gemeinsam 
mit  ihm  in  Rom  einzuziehen.  lieber  diesen  Plan  war  im  Frühjahr 
1366  zwischen  Karl  und  Urban  eifrig  y erhandelt  worden;  ürban 
hatte  sich  bereit  erklärt,  f&r  den  Zug  Karls  nach  Italien  einen  Zehnten 
der  geistlichen  Einkünfte  in  Deutschland  und  Böhmen  fQr  das  Jahr 
1366  zu  bewilligen,  dann  war  auf  dem  Reichstage  zu  Frankfurt  im 
September  1366  beschlossen  worden  >),  dass  der  Kaiser  mit  starker 
Heeresmacht  nach  Italien  ziehen  und  den  Papst  nach  Bom  zurück- 
fahren solle.  Die  Angelegenheit  war  schwierig  wegen  der  Haltung 
Ungarns.  Wollte  König  Ludwig  auch  jetzt,  wie  er  es  1360  gethan 
hatte,  die  erste  Bolle  in  Italien  spielen,  dann  war  für  Karl  kein  Baum 
und  es  musste  ein  Zusammenstoss  zwischen  den  beiden  Mächten  er- 
folgen. Dieser  Eyentualität  suchte  Karl,  dem  das  gute  Einyemehmen 
mit  Ungarn  jetzt  sehr  yiel  galt,  yon  yomherein  vorzubeugen  und  dem 
Ehrgeiz  Ludwigs  Spielraum  zu  gewähren.  Auf  seine  Veranlassung 
wandte  sich  Urban  am  18.  Noyember  1366  an  König  Ludwig,  dass 
er  das  Unternehmen  des  Kaisers')  unterstütze.  Damit  war  die  Stellung, 
welche  Ludwig  in  Italien  beanspruchte,  yom  Papst  und  Kaiser  aner- 
kannt und  Ungarn  war  kein  Hindernis  mehr  für  das  Beich.  Ludwig 
kam  den  Wünschen  des  Papstes  bereitwilligst  nach;  im  Jänner  1368, 
beyor  noch  Karl  seinen  Zug  angetreten  hatte,  kam  ein  ungarisches 
Corps  yon  500  auserlesenen  Beitern  unter  Führung  des  Bans  Peter 
Zudar  nach  Ibilien^j  und  stellte  sich  dem  Papste  zur  Verfügung. 


0  DaB  ersieht  man  aai  den  beiden  Urkunden  Karls  yom  26.  März  1867, 
Huber  n®  4512.  18,  jetzt  yollständig  bei  Grünhagen  und  Markgraf  Lebens-  und 
BesitKnrkuDden  Soblesiens  (=  Pablicationen  aus  den  preussischen  Staatsarchiyen 
Band  7.  16.)  2,  808.  >)  Ueber  die  Yorgeschicbte  dieses  Reichstages  verbreiten 
licht  die  noch  ungedruckten  Schreiben  des  Papstes  an  Kaiser  Karl  und  den 
pftpsthchen  Legaten  Peter  von  Lissabon  vom  8.  und  4.  Juni  18C6,  die  Herr  Dr. 
Donabaum  mit  zahlreichen  anderen  fl&r  die  Geschichte  Karls  IV.  werthvollen 
Papstbriefen  aus  den  im  Vaticanifichen  Archiv  erhaltenen  Concepten  demnächst 
yeröffentlichen  wird.  >)  Schreiben  Urbans  an  den  ungari<«chen  Kanzler  Erz- 
bischof  Nicolaus  yon  Gran  vom  18.  November  1866.  Concept  im  Vatic.  Archiv 
Cod.  2441  n^  250,  vgl.  Theiner  Cod.  dominii  temp.  2,  n®  424.  *)  Johann  von 
KüküUö,  Florianus  8,  184;  Monum«  81ay.  mer.  4,  n®  168;  Cronica  di  Bologna 
Huratori  18,  484. 


570  Steinherz. 

Wenn  in  dieser  Angelegenheit  die  Politik  Ungarns  dem  Kaiser 
nicht  störend  in  den  Weg  trat,  so  entstand  andererseits  gegen  Ende 
1367  zwischen  Ungarn  und  Oesterreich  eine  Spannung,  die  auch  dem 
Kaiser  ein  ernstliches  Hindemiss  werden  konnte.  Die  Ursadie  lag 
darin,  dass  König  Ludwig  in  dem  Moment,  als  er  yon  seiner  orien- 
talischen Politik  sich  wieder  den  westlichen  Verhältnissen  zuwandte, 
das  Bündnis  zwischen  den  Nachbarmachten  Ungarns,  Böhmen  und 
Oesterreich,  als  eine  drückende  Fessel  betrachten  musste.  Den  speciellen 
Anlass  zur  Feindschaft  scheint  die  Forderung  der  österreichischen  Her- 
zoge auf  Bückgabe  ihres  Bundbriefes  gebildet  zu  haben.  AU  sie  am 
26.  März  1366  ihren  Brief  dem  Kaiser  überlieferten,  thaten  sie  dies 
gegen  das  Versprechen,  dass  ihnen  die  Gegenurkunde  oder  eine  ent- 
sprechende Gassationsurkunde  bis  24.  Juni  1366  eingehändigt  werden 
würde.  Allein  die  Bückgabe  war  auch  im  Jahre  1367  nicht  erfolgt, 
und  obwol  das  Bündnis  durch  die  Erklärung  Ludwigs  aufgehoben  war, 
müssen  die  Herzoge  auf  der  Bückstellung  ihrer  Urkunde  bestanden 
habend).  Das  Verlangen  war  gerecht,  es  erweckte  jedoch  in  Ungarn 
arge  Verl^enheit,  da  die  Urkunde  yerloren,  oder  wenigstens  im  un- 
garischen Beichsarohiv  nicht  auffindbar  war.  Man  gri£P  daher  in  Un- 
garn zu  dem  Auskunftsmittel,  am  20.  October  1367  eine  Gassations- 
urkunde auszufertigen,  in  welche  der  yerlorene  Bundbrief  eingerückt 
und  ab  ungiltig  bezeichnet  wurde*).  Ob  noch  weitere  Streitpunkte 
zwischen  den  Herzogen  und  Ludwig  vorhanden  waren,  ist  unbekannt, 
gewiss  ist,  dass  Ludwig  aufs  äusserste  erbittert  g^en  Oosterr^ch  war. 
Am  27.  October  1367  gab  er  seinem  Geheimkanzler,  dem  Bischof 
Wilhelm  von  Fünfkirchen,  Vollmacht  für  Verhandlungen  mit  den 
Herzogen  Stephan  und  Albrecht  von  Bayern^),  und  zwar  für  Ver- 
handlungen betreffs  eines  Angriffsbündnisses  gegen  Oesterreich.  Der 
ungarische  Gesandte  nahm  eine  Urkunde  mit,  laut  welcher  Ludwig 
mit  den  bayerischen  Herzogen  ein  Bündnis  zu  gegenseitigem  Schutze 
schliesst;  sollten  die  Herzoge  in  einen  Krieg  mit  Oesterreich  verwickelt 
werden,  wird  ihnen  Ludwig  mit  seiner  ganzen  Macht  helfen;  die  ge- 
machten Eroberungen  sollen  so  getheilt  werden,  dass  Oesterreich  von 
der  Enns  abwärts  (und  Steiermark)  an  Ungarn,  Oesterreich  ob  der 
Enns,  Tirol  und  Kärnten  an  Bayern  falle;  von  diesem  Bündnis  ist 
nur  Kasimir  von  Polen  und  Pfiilzgraf  Buprecht  ausgenommen.  Dass 
auch  der  Kaiser  nicht  ausgenommen  wurde,  ist  ein  sicherer  Beweis, 


0  Damit  steht  wol  in  Verbindung  die  Reise  des  Kaisers  nach  Wien  im 
October  1867.    Huber  n®  4560—65. 

»)  Vgl.  Excurs  2.        »)  Fejör  9.  4  n<>  14. 


Die  Bezieliimgen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  571 

dass  in  dem  Verhältnis  Ludwigs  zu  Karl  wieier  eine  bedenkliche 
Wendung  yor  sich  gegangen  war.  Herzog  Stephan  von  Bayern  stimmte 
dem  Bündnis,  das  ihm  den  Gewinn  von  Tirol  —  voa  den  anderen 
Ländern  abgesehen  —  in  Aussicht  stellte,  mit  Freuden  zu  und  schloss 
am  4.  Februar  1368  mit  dem  ungarischen  Unterhändler  den  Vertrag 
ab,  in  welchem  er  jedoch  den  Kaiser  ausnahm^). 

Ob  die  österreichischen  Herzoge  von  der  drohenden  Gefahr  Kennt- 
nis hatten,  ist  zweifelhaft.  Jedenfalls  glaubten  sie  ihre  Lande  durch 
das  Bündnis  mit  dem  Kaiser  gesichert,  umsomehr,  als  Karl  am  27.  März 
1368  sich  urkundlich  yerpflichtet  hatte,  ihnen  zu  helfen,  wenn  die 
Herzoge  von  Bayern  oder  jemand  anderer  sie  in  ihren  Landen  An- 
greifen sollte').  Dagegen  sollte  Herzog  Albrecht  den  Kaiser  auf  dem 
Zuge  nach  Italien  begleiten.  Nichts  ist  bezeichnender  für  die  ausser- 
ordentliche Ueberlegenheit  Karls  gegenüber  den  Herzogen,  als  dass 
er  sie  bewog,  ihm  eine  stattliche  Heeresabtheilung*)  für  den  Zdg  nach 
Italien  zu  stellen.  Während  die  Herzoge  Ende  April  ihre  angeworbene 
Mannschaft  dem  Kaiser  zuführten,  und  Albrecht  III.  sich  anschickte, 
selbst  nach  Italien  zu  ziehen^),  brach  in  Kärnten  ein  Aufstand  aus. 
Die  mächtigen  Herren  von  Aufenstein,  wahrscheinlich  in  Verbindung 
mit  den  bayerischen  Herzogen,  empörten  sich,gegen  die  österreichische 
Herrschaft,  aber  sie  schlugen  zu  früh  los  und  wurden  überwältigt, 
nachdem  sie  sich  in  ihrer  Stadt  Bleilmrg  zwei  Monate  vertheidigt 
hatten^).  Bei  dieser  Gelegenheit  scheinen  die  Herzoge  und  der  Kaiser 
Yon  der  Verbindung  zwischen  Ungarn  und  Bayern  erfahren  zu  haben. 
Karl  musste  nun  um  jeden  Preis  den  Krieg  Ungarns  gegen  Oester- 
reich  verhindern,  sonst  war  er  in  seiner  italienischen  Unternehmung 
empfindlich  gestört;  andererseits  wollte  er  seinen  Plan,  Ungarn  an  das 
luxemburgische  Haus  zu  bringen,  weiter  verfolgen,  und  liess  zu  diesem 
Zwecke  Eonig  Ludwig  vorschlagen,  Karl  von  Durazzo  mit  einer  Tochter 
des  Kaisers  zu  verloben.  Der  Vorschlag  gefiel  in  Ungarn;  am  28.  Au- 
gust 1368  konnte  Karl  dem  Erzbischof  von  Trier  mittheilen  ^),  er  sei 
durch  ein  neues  Band  mit  dem  König   von  Ungarn   verknüpft,   seine 


1)  Huber  R.  n^*  455.  457.,  auch  in  den  Acta  extera  2,  n^  495.  497. 

«)  Kurz  1,  212.        •)  üeber  die  Kosten  dieser  Unternehmung  vgl.  Excura  5. 

^)  Huber  9®  4654.  ^)  Die  Belegstellen  bei  Hermann,  Gesch.  Kärntens  1, 
72 ;  nach  der  Urkimde  der  Herzoge  för  Pilgrim  den  Pranker  (lichnowsky  4,  n® 
869)  muss  der  Aufstand  Ende  April  IS 68  ausgebrochen  sein.  Für  die  Yermuthung, 
dass  er  von  den  bayerischen  Herzogen  angestiftet  war,  spricht  als  Analogie  die 
von  Ladurner  (Archiv  fQr  Gesch.  Tirols  4,  180)  festgestellte  Thatsache,  dass  Abt 
Konrad  von  Wilten  wegen  verrätherischer  Verbindung  mit  den  Bayern  im  Früh- 
jahr 1869  mit  Wissen  des  Herzogs  Leopold  im  Sillfluss  ertränkt  wurde. 

•)  Hontheim,  Hist.  TVevir.  2,  186. 


572  Steinherz. 

Tochter  werde  mit  dem  Herzog  Ton  Durazzo  vermählt  werden.  Auf 
diese  Art  gelang  es  dem  Kaiser,  mit  Ungarn  in  friedlicher  Verbindang 
zu  bleiben,  aber  auch  den  Herzogen  von  Oesterreich  kam  dieser  diplo- 
matische Erfolg  zu  statten.  Denn  ab  die  Bayern  im  Herbst^)  1368 
ganz  unyermuthet  in  Tirol  einfielen,  erfuhren  sie  Ton  Seite  Ludwigs 
keine  Unterstützung,  trotzdem  er  vertragsmässig  verpflichtet  war,  bei 
einem  solchen  Anlasse  mit  ganzer  Macht  gegen  Oesterreich  zu  kämpfen. 
Der  Grund  war  nicht  offene  Wortbrüdiigkeit,  sondern  der  Umstand, 
dass  sich  Ludwig  einer  andern  Unternehmung  zugewandt  hatte:  zur 
selben  Zeit,  als  die  Bayern  in  Tirol  einfielen,  kämpften  die  ungarischen 
Truppen  unter  persönlicher  Führung  des  Königs  in  Bulgarien  und  der 
Walachei,  um  den  Woywoden  Ladislaus  der  Walachei,  der  rebellirt 
hatte,  zu  demüthigen').  So  kam  es,  dass  die  österreichischen  Herzoge 
sich  des  Angriffes  in  Tirol  erwehren  konnten  und  den  Markgrafen 
Otto  von  Brandenburg  von  einer  Unterstützung  seines  Bruders  Stephan 
abhielten,  indem  sie  in  der  Mark  einen  Au&tand  anzettelten').  Dann 
legte  sich  auch  der  Papst  ins  Mittel  und  schrieb  am  28.  December 
1368  dem  Herzog  Stephan,  er  solle  vom  Krieg  gegen  Oesterreich  ab- 
stehen, sonst  würde  der  Kaiser  in  der  Fortführung  seiner  italienischen 
Unternehmung  gehindert  werden^).  Als  dieses  Schreiben  dem  Herzzog 
zukam,  hatte  der  Krieg  schon  aufgehört  und  ungestört  konnte  sich 
Karl  seinen  Aufgaben  in  Italien  widmen. 

Da  entstand,  eben  als  der  bayerische  Handel  beigelegt  wurde,  zu 
Beginn  des  Jahres  1369  g^en  den  Kaiser  eine  Opposition,  die  nicht 


>)  Huber,  Vereinigung  Tirols  IIS,  N.  1;  dazu  füge  ich  den  BesoliluBS  dee 
venetianisehen  Senats  vom  26.  October  IS 68:  in  Betre£P  der  Sicherheit  der  Strasse 
von  Nürnberg  über  Ster2dng  nach  Venedig  Schritte  zu  thuD,  » cum  caminum  Ale- 
manie, per  quod  itur  cum  mercationibus  de  Venetiis  Flandriam  et  de  Flandria 
Venetias  per  yiam  Nurimbergi  propter  depredationem  nuper  fiictam  de  ballis 
nostrorum  mercatorum  in  Sterzen,  quod  caminum  erat  aptius  et  commodius  Om- 
nibus mercatoribus  quam  aliquod  aliud  caminum,  et  etiam  propter  guerras  pre- 
sentialiter  existentes  inter  dominos  duces  Austrie  et  Bayarie  sit  ruptum«<  Senate- 
Misti  XXXIL  801.  Copie  im  Staatsarchiv  Wien.  «)  Huber,  Ludwig  I.  und  die 
ung.  Vasallenländer  S.  33  gibt  als  2^it  des  Feldzuges  Herbst  1868  oder  erste 
Hälfte  1869  an;  der  Feldzug  lässt  sich  genau  auf  September  und  October  1368 
feststellen  durch  die  in  den  »Szäzadok*  1869,  S.  128  veröffentlichte  Urkunde 
Ludwigs  mit  der  Datirung  »datum  in  Bulgaria  prope  castrum  Zokol  feria  quarta 
. .  monis  et  Jude  apostol.  a.  d.  1S68<  (Simon  et  Judas  =  28.  October).  Da  der 
Feldzng  nach  der  Schilderung  Johanns  von  EükOllö  theilweise  misslang,  wurde 
für  den  7.  December  neuerdings  gegen  den  Woywoden  das  Aufgebot  erlassen. 
Vgl.  Cod.  Zichy  8,  n<>  275  vom  28.  December  1868  (nicht  1869,  wie  der  Heraus- 
geber im  Anschluss  an  die  mittelalterliche  Jahresepoche  gesetzt  hat).  *)  Bei- 
lage n»  8.        *)  Concept  im  Vatic.  Archiv  Cod  244  L  n^  172. 


Die  Besdehnngen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    II.  573 

nur  der  italienischen  Politik  Karls  das  bedeutendste  Hindernis  zu 
werden  drohte,  sondern  auch  die  grösste  Qefiahr  fOr  seine  Stellung  in 
Deutschland  in  sich  barg.  Anfang  Februar,  1369  kam  Easimir  von 
Polen  nach  Ungarn  und  schloss  am  14.  dieses  Monats  mit  Ludwig 
einen  Vertrag  auf  gegenseitigen  Schutz  gegen  Jedermann,  besonders 
aber  gegen  Kaiser  Karl ;  die  beiden  verpflichteten  sich,  mit  dem  Kaiser 
Bündnisse,  Heirathsverträge  usw.  nur  im  gegenseitigen  Einverständ- 
nisse abzuschliessen^).  Alle  die  Faden,  die  K^rl  gewandt  und  uner- 
müdlich gesponnen  hatte,  um  mit  Ungarn  in  guten  Beziehungen  zu 
verbleiben,  waren  mit  einem  Schlag  durch  diesen  Vertrag  zerrissen 
worden.  Er  wurde  geschlossen  auf  Betreiben  Kasimirs,  und  verdankte 
sein  Entstehen  einem  Ereignis,  das  für  Polen  von  grosser  Bedeutung 
war.  Am  28.  Juli  1368  war  Herzog  Bolko  von  Schweidnitz  und  Jauer 
kinderlos  gestorben ;  er  war  der  einzige  unter  den  schlesischen  Fürsten, 
der  von  der  Krone  Böhmen  unabhängig  war,  zugleich  der  mächtigste, 
der  über  ein  weites  und  fruchtbares  Land  gebot*).  Seine  Länder 
Schweidnitz  und  Jauer  hatte  er  im  Jahre  1353,  als  seine  Nichte  Anna 
mit  dem  Kaiser  vermählt  wurde,  für  den  Fall  seines  kinderlosen  Todes 
den  Nachkommen  seiner  Nichte  yermacht  Es  waren  das  Wenzel  und 
Elisabeth,  die  Gemahlin  Albrechts  von  Oesterreich.  Aber  nicht  nur 
diese  schlesischen  Gebiete  wuchsen  der  Krone  Böhmen  zu,  auch  die 
Nieder-Lausitz,  die  Herzog  Bolko  aus  dem  Pfandbesitz  der  Markgrafen 
von  Meissen  im  Jahre  1363  eingelost  und  die  Markgraf  Otto  von 
Brandenburg  1367  an  den  Kaiser  verkauft  hatte,  fiel  nun  nach  dem 
Tode  Bolkos  an  Böhmen.  Mit  diesen  Erwerbungen  schob  sich  die 
luxemburgische  Macht  nach  Osten  und  Norden  gewaltig  vor  und  war 
durch  die  Vereinigung  von  Böhmen,  Mähren,  Schlesien,  Ober-  und 
Nieder-Lausitz  in  der  That  eine  Gefahr  für  Polen  geworden.  Dass  die 
Erwerbung  von  Schweidnitz  und  Jauer  rechtmässig  auf  Grund  von 
Verträgen  geschah,  dass  Kasimir,  der  Oheim  des  verstorbenen  Bolko, 
im  Jahre  1356^)  allen  Ansprüchen  auf  diese  Länder  zu  Gunsten  Karls 
entsagt  hatte,  war  vollkommen  bedeutungslos  in  dem  Moment,  als  sich 
die  Thatsache  vollzog,  als  diese  Länder  an  die  Luxemburger  kamen. 
Indem  sich  die  luxemburgische  Macht  derart  vergrösserte,  übte  sie  auf 
Polen  einen  Druck,  der  Kasimir  sofort  in  Feindschaft  zum  Kaiser 
brachte^).  Ludwig  schloss  sich  dem  Polenkönig  an,  ebenso  wie  er 
Kasimir  gegen  jeden  andern  unterstützt  hätte.  Das  Bündnis  mit  Polen 


«)  Dogiel,  Cod.  Polon.  1,  89.        «)  Grünbagen,  Schleeien  unter  Karl  IV., 
Zeitechrifb  d.  Vereins  f.  Oeecb.  Schlesiens  17,  8  ff. 

»)  Huber  K  n<>  268.        *)  Caro,  Qeech.  Polens  2,  862. 


574  Steinjherz. 

uuerscfaüttert  zu  erhalten,  war  bei  Ludwig  ebenso  sehr  persönliches 
als  politisches  Interesse,  ein  persönliches,  weil  es  die  Vorbedingung 
war,  dass  Ludwig  auf  Grund  der  Verträge  spater  die  Nachfolge  in 
Polen  erlangte. 

Die  Kunde  von  diesem  Bündnis  eiTeichte  den  Kaiser  im  Früh- 
jahr 1369  in  Italien.  Er  sah  die  Verbindung  mit  Ungarn^  die  Hoff- 
nung, es  an  sein  Haus  zu  bringen,  zerstört,  und  konnte  die  Oe&hr, 
die  Böhmen  von  den  Ostmacht^i  drohte,  nicht  unterschätzen.  In 
dieser  Lage  bewies  Karl  seine  erstaunliche  Geschicklichkeit  ab  Diplo- 
mat Indem  er  darauf  ausging,  Ungarn  zu  isoliren,  wusste  er  mit 
bewunderungswürdiger  Schlauheit  den  wunden  Punkt  in  der  anschei- 
nend unlösbaren  Verbindung  zwischen  Ungarn  und  Polen  zu  treffen. 
Kasimir  hatte  keine  legitimen  Söhne;  sein  Beich  sollte  nach  Ver- 
trägen, die  er  mit  den  Königen  Karl  und  Ludwig  von  Ungarn  ge- 
schlossen^), an  die  ungarischen  Anjous  fallen.  Allein  es  war  ganz 
natürlich,  dass  er  es  viel  lieber  gesehen  hätte,  wenn  seine  unehelichen 
Nachkommen  den  Thron  erhalten  hätten.  Hier  setzte  Karl  den  Hebel 
an.  Auf  seine  Veranlassung  schickte  Urban  V.  am  29.  Juni  1369 
den  Bischof  Johann  von  Acqui  als  Gesandten  ab,  um  die  gestörte 
Eintracht  zwischen  den  Königen  von  Ungarn  und  Polen  und  dem 
Kaiser  wieder  herzustellen').  Der  Gesandte  überbrachte  Kasimir  den 
Vorschlag,  der  Kaiser  wolle  seinen  Sohn  Wenzel  mit  einer  der  un- 
ehelichen Töchter  Kasimirs  vermählen;  diese  sollte  legitimirt  und  mit 
dem  fiechte  zur  Nachfolge  im  Beich  ausgestattet  werden^).  Dazu  hatte 
der  Papst,  der  momentan  vom  Kaiser  viel  hoffte,  den  erforderlichen 
Dispens  bereits  ertheilt  Der  Vorschlag  war  zu  verlockend,  als  dass 
ihn  Kasimir  nicht  angenommen  hätte,  und  es  ist  gewiss,  dass  er  König 
Ludwig  trotz  dem  Vertrag  vom  14.  Februar  1369  davon  nicht  in 
Kenntnis  gesetzt  hat.  Damit  erreichte  der  Kaiser  nicht  nur,  dass  die 
Allianz  zwischen  Polen  und  Ungarn  aufhörte,  es  eröffnete  sich  ihm 
auch  die  Aufsicht,  Polen  zu  gewinnen,  und  damit  die  Macht  seines 
Hauses  so  zu  vergrössern,  dass  er  jede  Opposition  in  Deutschland  er- 
drücken konnte. 

Denn  auch  im  Beiche  war  es  keineswegs  gleichgiltig  angesehen 


*)  In  den  Jahren  isr.9,  1855,  1864;  über  den  letzten  Vertrag  Caro  2.  880 
N.  2.  *)  Beilage  n^  4.  ')  Quelle  hieflir  ist  das  Schreiben  des  Papstes  vom 
6.  December  1869  (Theiner,  Mon.  Hung.  2,  n*  171),  in  welchem  betre£&  der  Le- 
gitimirnng  Vorbehalte  gemacht  werden.  Die  Hauptstelle  »et  cum  ea  ut  tam- 
qnam  legiiima  et  de  legiiimo  thoro  nata  ad  successionem  et  quoecunque 
honores  et  actus  legitimos  admitti  diuimus  etiam  dispensandum*  ist  bisher  nicht 
beachtet  worden. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    II.  575 

worden,  dass  sich  die  Macht  des  Kaisers  durch  Schweidnitz,  Jauer 
und  die  Nieder-Lausitz  yermehrte.  Vor  allen  andern  war  es  ein  Ge- 
schlecht, das  mit  wachsender  Erbitterung  das  Aufblühen  des  luxem- 
burgischen Hauses  verfolgte;  dieses  Geschlecht  waren  die  Witteis- 
bacher. Blickten  die  Sohne  des  Kaisers  Ludwig  zurück  auf  die  Macht, 
welche  ihr  Vater  hinterlassen  hatte,  und  verglichen  sie  damit',  was 
sie  gegenwärtig  in  Deutsehland  bedeuteten,  so  konnten  sie  nur  Zorn 
und  Haas  gegen  den  Kaiser  empfinden.  Auf  ihre  Kosten  hatte  sich 
Böhmen  gegen  Westen  und  Norden  ausgedehnt.  Die  böhmischen 
Besitzungen  in  der  Oberpfalz,  die  Ober-  und  Nieder-Lausitz  wareu 
vordem  wittelsbachisch  gewesen,  und  noch  drohte  ihnen  ein  viel  be- 
deutenderer Verlust,  der  der  Mark  Brandenburg.  1363  hatten  die 
Markgrafen  Ludwig  und  Otto  f&r  den  Fall,  dass  sie  ohne  männliche 
Nachkommen  verstürben,  den  Sohn  Karls,  Wenzel,  zum  Erben  der 
Mark  eingesetzt.  Inzwischen  war  Ludwig  bereits  gestorben  und  es 
war  nur  aine  Frage  der  Zeit,  dass  auch  Brandenburg  an  den  Kaiser 
kommen  sollte.  Ob  schon  1369  Abmachungen  zwischen  Otto  und 
seinem  Bruder,  dem  Herzog  von  Bayern,  bestanden  haben,  ist  un- 
bekannt, jedenfalls  zeigte  Otto,  den  der  Kaiser  bisher  wie  am  Gängel- 
bande geführt  hatte,  in  diesem  Jahre  zum  erstenmale  Selbständigkeit  i). 
Auf  die  Witteisbacher  übte  die  veränderte  politische  La;;e,  die  feind- 
liche Haltung  Ungarns  gegen  den  Kaiser  die  stärkste  Wirkung.  Her- 
zog Stephan  von  Bayern  hatte  schon  1368  ein,  allerdings  nur  gegen 
Oesterreich  ^gerichtetes,  Bündnis  mit  König  Ludwig  geschlossen,  nun 
vereinigten  sich  sämmtliche  Witteisbacher  (den  Markgrafen  Otto  aus- 
genommen) zu  einem  Bunde  mit  Ungarn.  Anfang  September  1369 
fuhren  die  Herzoge  Albrecht  (von  Holland)  und  Stephan  und  Pfalz- 
graf Ruprecht  auf  der  Donau  nach  Ungarn ;  in  Fressburg  erwartete 
sie  Ludwig  und  schloss  am  13.  September  mit  Albrecht  und  Ruprecht 
ein  Schutzbündnis  gegen  jeden  Angreifer*).  Während  Ludwig  nur 
Kasimir  von  Polen  ausnahm,  war  von  Seiten  der  Witteisbacher  Kaiser 


«)  Scholz,  Erwerbung  der  Mark  Brandenburg  durch  Karl  IV.,  Cap.  6.  6. 

<)  Acta  altera  2,  n®  502.  508.  Die  Gegenurkunde  Ruprechts  vom  eelben 
Tage  bei  Winkelmann ,  Acta  inedita  2,  n^  1216  (mit  der  lalschen  Datirung 
14.  September).  Am  nächsten  Tnge,  am  14.  September,  ertheilte  Ludwig  auf 
Bitten  des  Pfalzgrafen  Ruprecht  den  Kaufleuten  der  Stadt  Amberg  dieselben 
Handelsfreiheiten,  die  die  Kaufleute  von  Nürnberg  und  Regensburg  in  Ungarn 
gemessen,  Acta  extera  2,  n^  504.  Annal.  Matseenses  M.  G.  SS.  9,  8S4  ,Rud- 
bertus  et  Adolfua  duces  Palentini,  Fridencuä  et  Stephanus  duces  Bavarini  in 
navigio  multo  venerunt  Uugariam  ad  regem,  qui  simul  sunt  confederati  et  multi 
ex  eis  contra  Karolum  imperatorem,  quod  habuit  postea  malum  eventum.* 


576  Steinherz. 

und  Beich  ausgenpininen  worden.  Aber  trotzdem  war  der  Vertrag 
nur  gegen  den  Kaiser  und  die  mit  ihm  verbündeten  österreichisdien 
Her^ge  gerichtet;  es  geht  dies  ganz  klar  hervor  ai^s  der  Bestimmung 
des  VertntgeS)  dass  Ungarn  nur  verpflichtet  sei,  an  seinen  Beichs- 
grenzen  mit  einem  Heere  zu  erscheinen,  falls  die  Witteisbacher  der 
Hilfe  bedurften ;  und  Ungarn  grenzte  im  Westen  nur  an  Mähren  und 
Oesterreich.  Um  die  Hände  frei  zu  bekommen,  verglichen  sich  die 
bayerischen  Herzoge  bei  der  Bückkehr  von  Ungarn  mit  den  Habs- 
bürgern  wegen  Tirol;  am  29.  September  1369  wurde  zu  Scharding 
der  definitive  Friede  geschlossen,  in  dem  die  Bayern  allen  Ansprüchen 
auf  Tirol  zu  Qunsten  Oesterreichs  entsagten.  Ebenso  suchte  sich  Lud- 
wig von  den  Verwickelungen  auf  der  Balkanhalbinsel  frei  zu  machen, 
indem  er  seine  Eroberungen  in  Bulgarien  aufgab  und  den  ge&ngen 
gehaltenen  Bulgarenfürsten  Sraöimir  als  ungarischen  Vasallen  in  Wid- 
din  einsetzte,  andererseits  den  Woywoden  Ladislaus  der  Walachei 
durch  Ueberlassung  des  Banats  von  Zeurin  und  des  Districts  von  Fo- 
garas  an  Ungarn  zu  fesseln  suchte  *). 

Während  sich  diese  Ereignisse  vollzogen,  hatte  Karl  Italien  ver- 
lassen und  war  nach  Deutschland  zurückgekehrt  Seine  erste  Sorge 
galt  den  neu  gewonnenen  schlesischen  Fürstenthümem;  ohne  sein  ge- 
liebtes Böhmen  zu  berühren,  begab  er  sich  von  Wien  über  Brunn 
nach  Schlesien  und  nahm  ohne  jede  Schwierigkeit  das  Erbe  des  Her- 
zogs Bolko  in  Besitz*).  Er  wusste  sich  durch  die  neue  Verbindung 
mit  Polen  gesichert  und  konnte  ruhig  abwarten,  was  König  Ludwig 
gegen  ihn  beginnen  würde.  Fast  zur  selben  2^it,  im  October  1369 
erfuhr  man  in  Ungarn  von  seinen  Abmachungen  mit  Kasimir.  Am 
ungarischen  Hofe  war  man  anfangs  starr  vor  Erstaunen  und  Schreck, 
Entrüstung  und  Zorn  g^en  den  Kaiser.  Dass  dieser  eigenmächtig 
die  Verlobung  Wenzels  mit  der  ungarischen  Elisabeth  als  nicht  mehr 
bestehend  betrachtete  und  sich  für  seinen  Sohn  um  eine  andere  Braut 
bewarb,  war  eine  der  Person  Ludwigs  zugefügte  Kränkung;  aber  wie 
leicht  wog  dieses  Moment  gegenüber  der  Verbindung  zwischen  den 
Luxemburgern  und  Polen,  gegenüber  der  Gefifthr,  die  Anwartschaft 
auf  dieses  Beich  zu  verlieren!  Seit  dreissig  Jahren  hatten  die  un- 
garischen Anjous  darnach  gestrebt,  Polen  mit  Ungarn  .zu  vereinigen, 
und  nun  drohte  der  Kaiser,  durch  einen  einzigen  Schachzug  sie  um 
die  Frucht  dieses  langen  Bemühens  zu  bringen.  Es  war  begreiflich, 
dass  König  Ludwig  jetzt  die  feindseligste  Gesinnung  gegen  den  S^aiser 


^)  Huber,  L«dwig  I.  nnd  die  ung.  Vasallenländer  S.  85.  88.      *)  Die  sahl- 
reichen  hierauf  bezüglichen  Urkunden  in  > Lehensurkonden  Schlesiens*  1,  $11  ff. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  Ton  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  577 

zeigte  and  schon  Vorbereitungen  znm  Kriege  traf,  indem  er  die 
Qrenzcomitate  g^en  Oesterreich  und  Mähren  in  Vertheidigungs- 
znstand  setzen  Hess,  »da  die  Frechheit  und  der  zügellose  üebermuth 
der  Deutschen  uns  und  unser  Beich  mit  feindlichen  Einfallen  be- 
drohen'^). Daneben  wurde  eine  Action  an  der  päpstlichen  Curie  ein- 
geleitet, um  die  Verbindung  zwischen  den  Luxemburgern  und  Polen 
zu  lösen.  Im  December  1369  kam  Bischof  Johann  von  Waitzen  als 
ungarischer  Gesandter  nach  Bom  und  unterbreitete  dem  Papst  die 
Bitte  Ludwigs,  der  apostolische  Stuhl  möge  das  Verlöbnis  der  Prin- 
zessin Elisabeth  mit  Wenzel  aufheben,  da  in  Ungarn  darüber  all- 
gemeine Unzufriedenheit  herrsche,  und  Elisabeth,  die  bereits  mannbar 
sei,  sich  weigere,  die  Ehe  mit  Wenzel  einzugehen.  Der  Gesandte 
konnte  diesen  Argumenten  noch  hinzufügen,  dass  der  Kaiser  selbst 
der  Verlobung  entgegen  gehandelt  habe,  indem  er  f&r  Wenzel  um 
die  Hand  einer  Tochter  Kasimirs  angehalten  habe.  Die  zweite  Bitte 
war,  dass  der  Papst  erkläre,  die  Legitimirung  der  Tochter  Ejtöimirs, 
die  mit  Wenzel  verlobt  werden  sollte,  gebe  derselben  keinen  Anspruch 
auf  die  Nachfolge,  da  sonst  das  yertragsmässige  Becht  des  ungarischen 
Hauses  verletzt  würde.  In  beiden  Bichtungen  gab  der  Papst  den 
Wünschen  Ungarns  Folge;  am  5.  December  erklärte  er,  dass  durch 
die  Legitimirung  der  Tochter  Kasimirs  dem  ungarischen  König  in 
seinem  Anspruch  auf  Polen  kein  NachtheU  erwachsen  solle,  ebenso 
wie  wenn  diese  Legitimirung  nicht  erfolgt  wäre;  am  9.  December 
schrieb  er  dem  päpstlichen  Legaten',  Bischof  Johann  von  Acqui,  der 
die  Verhandlungen  zwischen  dem  Kaiser  und  dem  Polenkönig  geführt 
hatte,  dass  die  Verlobung  zwischen  Wenzel  und  Elisabeth  von  Ungarn 
aufgehoben  sei,  wenn  der  Kaiser  seine  Zustimmung  gebe.  Einige 
Tage  darauf,  am  8.  Januar  1370  ertheUte  er  Dispens  zur  Verlobung 
Elisabeths  mit  dem  sicilischen  Prinzen  Philipp  von  Tarent  und  zur 
Verlobung  Karls  von  Durazzo,  der  1368  mit  einer  Tochter  des  Kaisers 
verlobt  worden  war,  mit  seiner  Verwandten  Margaretha  von  Durazzo  >). 
Dass  der  Papst  mit  solcher  Bereitwilligkeit  die  Bitten  Ludwigs 
erfüllte  und  durch  seine  Erklärung  in  Betreff  der  polnischen  Prin- 
zessin den  Absichten  des  Kaisers  einen  Bi^el' vorschob,  hatte  in  den 
italienischen  Verhaltnissen   seinen  Grund*    Es  ist  hier  nothwendig, 


0  VgL  ExoniB  6 ;  dem  Bischof  Stephan  von  Agram  wurde  die  Hut  der  an 
Oesterreich  grenzenden  Comitate  Eisenburg  und  Oedenburg  anvertraut.  Zweifel- 
los sind  die  Grenzoomitate  gegen  Mfthren,  Preseburg  und  Neitra,  ebenso  bewacht 
worden,  wenn  wir  auch  die  betreffenden  Urkunden  noch  nicht  kennen.  Hierüber  dürfte 
der  Cod.  Andegavensis ,  der  wegen  der  Fülle  des  Materials  nur  langsam  fort- 
schreitet» AuftchlnsB  geben.  >)  Theiner  2,  u^  171.  178.  179.  181.  185.  186. 
MiUheUttngen  IX«  87 


578  Steinhevs. 

wenigstens  in  flüchtigen  Zügen  die  kaiserliehe  Politik  in  Italien  in 
den  Jahren  1368  und  69  zu  schildern.  Als  Kaiser  E!arl  im  April 
1368  mit  einem  glanzenden  Heere  die  Alpen  überschritt,  geschah  dies 
aussehHesslich  im  Interesse  der  Kirche,  wie  Kaiser^)  und  Papst  Sffent- 
lidi  erklarten.  Es  galt  in  die  yerworrenea  ZiAstä]i4e  Italiens  sowl 
Ordnung  hineinzubringen,  dass  die  Päpste  ungefährdet  ihre  Besidenz 
wieder  in  Bom  aufischlagen  konnten«  und  dadurch  ans  der  Abhängig- 
keit Ton  Fraakreieh,  in  die  sie  wahrend  des  Aufenthaltes  in  Avigaon 
immer  mehr  oder  minder  hineingeriethen,  beireit  wurden.  Zu  diesem 
Zweeke  war  zweierlei  nothig;  erstens  die  Macht  der  Visconti,  welche 
wie  vordem  die  Anjous  eine  Vorherrschaft  in  Italien  ausübten,  soweit 
dnzusehränken,  dass  sie  dem  Papst  nicht  gefährlich  worden;  zweitens 
die  zahlreichen  Soldnerbanden  in  Italien,  die  zu  einer  Geissei  des 
Landes  geworden  waren,  au  yemichten.  Das  sollten  die  Ziele  der 
itaE^uschen  Unternehmung  sein  und  dasu  hatte  der  Pi^t  einen 
Zehnten  bewiUigt  Allein  das  Unternehmen  hatte  einen  ganz  andern 
Verläui  Nachdem  Karl  den  Sommer  1368  mit  Kämpfet  g^Qi^  Bor- 
nabo  Visconti  und  die  mit  ihm  yerbündeten  de  la  Scala  yon  Verona 
zugebracht  hatte,  schloss  er  am  27.  August  mit  Bemabo  Frieden,  in 
welchem  dieser  gegen  Zugeständnisse  an  die  Kirche  und  den  Kaieer 
seine  Macht  behielt').  Der  Kaiser  sah  ein,  dass  es  ungeheure  Opfer 
an  Blut  und  Qeld  erfordern  würde,  die  Macht  Beraabos  an  brechen, 
und  er  hatte  keine  Lust,  solche  Opfer  fiLr  die  Interessen  anderer  zu 
bringen.  Damit  kam  er  in  Gegensatz  zum  Papst,  der  über  den  Ab- 
schluss  des  Friedens  sekx  ungehalten  war.  Nach  dem  Ausgleich  mit 
Bernabo  entliess  der  Kaiser  den  grössten  Theil  seines  Heeres  in  die 
Heimath  und  zog  nach  Born.  Er  löste  sein  Wort  ein,  indem  er  Ur- 
ban  V.  in  die  ewige  Stadt  geleitete^  verliess  dieselbe  am  17.  December 
und  begab  sieh  nach  Toscana,  um  hier  bis  Juli  1369  zu  verweilen. 
Die  Erfolge,  die  Karl  in  dieser  Zeit  erreichte,  waren  in  Hinblick  auf 
dae  anaserordentlich  lodere  Verhältnis  Italiens  zum  Beich  bedeutend. 
Am  28.  Februar  1369  huldigte  Florenz  dem  Kaiser  und  yersprach 
einen  jährlichen  Zins  yon  4000  fl.^):  am  8.  März  liess  sich  der  Mark- 
graf yon  Montferrat  seine  Privilegien  bestätigen^) ;  Pisa  büsste  seinen 
Aufstand  gegen  den  Kaiser  mit  50.000  fl.^);  am  6.  Juni  huldigte 
Lucca  und  bezahlte  100.000  fl.^)  Auch  mit  Bemabo  Visconti  hatte 
sieh  Karl  in  gutes  Einyemehmen  gesetzt,  am  17.  März  1969  setzte 


0  Huber  a«  44SS.    *)  Ib.  n^  4686a.    •)  Ib.  n<^  4717—21.  4728. 
*)  Ib.  no  4724.    »)  Ib.  n«  4788a. 
•)  Ib.  n»  4746a—60;  B.  n«  497. 


Die  Benehungen  Lodwigs  t  Ton  tJngam  zn  Karl  IV.    IL  ^79 

er  ihn  in  alle  seine  Yicariate  wieder  ein  und  machte  ihm  sogar  Hoff- 
nung auf  das  Vicariat  über  Lucca  und  Pisa^). 

Es  ist  klar,  dass  diese  Ergebnisse  des  Bömerzuges  durchaus  nicht 
in  der  Absicht  ürbans  gelegen  waren.  Statt  die  Interessen  der  Kirche 
zu  fordern,  nahm  Earl  nur  auf  seine  eigenen  Bedacht.  Das  päpst- 
liche Interense  förderte  den  Kampf)  gegen  die  Yiiconti,  der  Kaiser 
hinwiederum  bestätigte  Bemabo  alle  seine  Würden  und  machte  ihm 
noch  Aussicht  auf  neue.  Dass  dieser  Gegensatz  der  Interessen  den 
Papst  sehr  enttäuschen  musste,  wusste  Karl  und  deshalb  suchte  er 
ürban  durch  Zugeständnisse  in  freundlicher  Stimmung  zu  erhalten. 
Er  widerrief  am  13.  Juni  die  Verleihung  des  Yicariates  über  Lucca 
an  Bernabo  und  ernannte  zum  Yicar  den  päpstlichen  Legaten  Car- 
dinal Guido  Yon  Porto;  dem  Papst»  gegen  den  sich  Perugia  empört 
hatte,  gab  er  am  selben  Tag  eine  Anweisung  auf  50.000  fl.^),  am 
2.  Juli  ernannte  er  den  Cardinal  Guido,  der  schon  seit  Monaten  den 
Titel^)  eines  kaiserlichen  Yicars  in  Toscana  geführt  hatte,  zum  kaiser- 
lichen Yicar  über  ganz  Toscana.  Aber  all  das  war  wenig  und  führte 
nicht  diejenige  Aenderung  in  den  Zuständen  Italiens  herbei,  die  der 
Papst  gewollt  hatte.  Es  war  der  ausserordentlichen  Geschicklichkeit 
Karls  gelungen,  mit  dem  Papst  in  friedlichem  Yerhältnisse  zu  bleiben, 
aber  wie  er  sich  Mitte  Juli  1369  auf  die  Heimreise  nach  Deutschland 
begab,  brach  der  verhaltene  Groll  TJrbans  aus.  Am  18.  Juli  1369 
achrieb  &c  dem  Patriarchen  Markward  von  Aquileja,  der  der  erste 
Sath  des  Kaisers  in  den  italienischen  Angelegenheiten  war,  einen  Brief 
voll  versteckter  Drohungen:  die  Hilfstruppen,  die  der  Kaiser  gegen 
Perugia  geschickt,  hätten  eine  geradezu  verrätherische  Haltung  an- 


0  Huber  no.  4729;  aus  der  Urkunde  Eads  Tom  16.  Hai  1869  (ib.  n^  4748) 
ergibt  sich,  dass  der  Kaiser  toxi  Galeazzo  Visconti  Geld  entliehen  hatte. 

*)  Ausdrücklich  hebt  dies  Beness  (ed.  Emler  in  Fontes  rer.  Bohem.  4,  544) 
hervor:  »licet  enim  dominus  papa  Urbanus  quintus  a  principio  sne  promotionis 
mazimus  fuisset  amicus  domini  imperatoris,  tarnen  quia  dominus  imperator  non 
potuit  Tel  potius  propter  nimiam  sanguinis  effusionem  noluit  ezterminare  Ber- 
nabonem  de  Mediolano,  contra  quem  ipse  dominus  Urbanus,  licet  in  alüs  iactis 
suis  fuerit  iustos  imo  etiam  post  mortem  in  miraculis  glorioaus,  concepit  simHiter 
indignationem  non  modicam  contra  dominum  imperatorem  ante  obitum  suum 
forte  duobus  annis.«        •)  Huber  n^  4757.  58.  60. 

^)  Er  wird  abwechselnd  kaiserlicher  Vicar  in  Toscana  und  kaiserlicher  Yicar 
in  Italien  genannt.  Den  ersten  Titel  erhält  er  in  kaiserlichen  Urkunden  To'm 
1869  Februar  28,  April  8,  Juni  6  (Huber  n®  4720.  86.  47—49),  den  aweiten  in 
Urkunden  von  1869  Mftrz  17,  Mai  27,  Juni  17. 29  (Huber  n»  4728.  44. 61. 69.).  Trots 
der  verschiedenen  Titel  deckte  sich  der  Wirkungskreis,  da  die  Yicariate  in  der 
Lombardei  bereits  vergeben  waren. 

«7* 


580  8teinhers. 

genommen;  nicht  nur,  dass  sie  keine  Dienste  leisten,  sie  waren  sogar 
Ursache  gewesen,  dass  das  päpstliche  Heer  die  Belagerung  von  Perugia 
habe  au%eben  müssen.  Der  Papst  wisse,  dass  sie  auch  beabsichtigen, 
in  das  Lager  der  Gegenpartei  überzugehen,  und  er  wisse  auch,  wessen 
Einflüsterung  sie  dazu  bewege;  der  Patriarch  möge  Abhilfe  treflfen, 
9  sonst  werdet  ihr  unsem  gerechten  Zorn  verspüren '^).^  War  auch  der 
Argwohn  des  Papstes  in  diesem  Falle  unberechtigt,  so  war  doch  seine 
Erbitterung  gegen  den  Kaiser  erklärlich.  In  dem  Augenblick,  als 
Karl  Italien  verliess,  wurde  es  offenbar,  dass  er  ganz  andere  Zwecke 
erreicht  hatte,  als  der  Papst  geglaubt  hatte,  und  dass  diesmal  die  Ver- 
bindung mit  dem  Papste  nur  ausgenützt  worden  war,  um  die  Interessn 
des  Beiches  zu  fördern.  Dazu  kam  noch  die  Empörung  Perugias,  die 
Bernabo  Visconti  unterstützte,  trotzdem  ihn  der  Kaiser  davon  ab- 
mahnte; für  Bemabo  waren  jetzt,  als  Karl  Italien  verlassen  hatte,  die 
kaiserlichen  Mandate  nur  beschriebenes  Papier,  die  Befehle  des  Kaisers 
nur  leere  Worte"). 

Bei  dieser  Sachlage  machte  der  ungarische  Gesandte,  Bischof  Jo- 
hann von  Waitzen,  im  December  1869  dem  Papste  die  Mittheflung, 
König  Ludwig  sei  bereit  mit,  10.000  Mann  nach  Italien  zu  kommen 
und  Bemabo  zu  bekämpfen*).  Selbstverständlich  war  ürban  über 
diesen  Antrag  hoch  erfreut  und  konnte  einem  so  eifrigen  und  der 
Kirche  ergebenen  Fürsten  keine  Bitte  abschlagen,  ganz  besonders, 
wenn  er  damit  dem  Kaiser  Unannehmlichkeiten  bereiten  konnte.  Ob 
es  Ludwig  mit  seinem  Antrage  Ernst  war,  oder  ob  er  nur  den  Papst 
gewinnen  wollte,  ist  zweifelhaft  Die  Verhandlungen  wurden  auf 
Grundlage  des  ungarischen  Antrags  im  Sommer  1370  fortgesetzt;  nach- 
dem ungarische  Gesandte  mit  dem  Papste  im  Juni  verhandelt  hatten^), 
erhielt  der  Legat  Bischof  Johann  von  Aoqui  am  18.  Juli  Vollmacht, 
mit  Ungarn  abzuschliessen^).  Am  25.  Juli  setzte  ürban  den  Kaiser 
von  dem  bevorstehenden  Zug  Ludwigs  in  einem  sehr  aufihllenden 
Schreiben^)  in  Kenntnis;  er  sei  gezwungen,  bemerkt  der  Papst,  gegen 
Bemabo  die  Hilfe  Ludwigs  von  Ungarn  anzurufen,  der  mit  einem  nicht 
übermässig  grossen  Heere  nach  Italien  kommen  wolle.  Der  Kaiser 
möge  das  Einschreiten  Ludwigs  nichf  Übel  nehmen,  denn  es  gebe  kein 
anderes  Mittel,   als  die  Hilfe  des  ungarischen  Königs^.    Deutlicher 


1)  Concept  im  Yatican.  Archiv  Cod.  244M  n^  816.  «)  VgL  Huber  n« 
6268 ;  am  17.  Februar  1870  setzte  Karl  Bemabo  von  allen  Würden  ab,  ib.  n*  4818. 
s)  Theiner,  Mon.  Hang.  2,  n«  178.       «)  Ib.  n*  192.       »)  Ib.  n^  195.     ^  Ib.n^  199. 

0  » com  contra  potentiam  et  impietatemBemaboviB  ac  pravanun  sodetatam 

non  speretor  aliud  quam  diote  regis  remedium  yalituraEa.* 


Die  Benehungen  Ludwigs  I.  yon  Ungarn  lu  Karl  IV.    IL  581 

konnte  der  Papst  das  gänzliche  Fehlschlagen  des  BSmerzoges  Karls, 
nach  Au&ssong  der  Kirche,  nicht  ausdrücken,  und  wenn  dieses 
Schreiben  durch  die  scharfe  Betonung  des  ümstandes,  dass  nur  Lud- 
wig die  Macht  habe,  der  Kirche  zu  helfen,  den  Kaiser  verletzen  musste, 
so  geschah  dies  ebenso  in  einem  Schreiben  Tom  nächsten  Tage,  vom 
26.  Juli  Darin  heisst  es,  der  Papst  habe  dem  Bischof  Johann  von 
Acqui  aufgetragen,  das  vorstehende  Schreiben  dem  Kaiser  persönlich 
zu  überbringen,  wenn  sich  dies  leicht  thun  lasse;  sonst  werde  es  dem 
Kaiser  durch  einen  Boten  zugesendet  werden;  der  Kaiser  möge  sich 
mit  König  Ludwig  schon  im  Interesse  der  Kirche  versöhnen  und  sich 
hiezu  der  Yermitüung  des  papstlichen  Legaten  bedienen^).  Es  war 
keine  geringe  Verletzung  der  Etikette,  dem  Kaiser  zu  sagen,  der  päpst- 
liche Legat  werde  ihm  wenn  er  eine  bequeme  Gelegenheit  habe  das 
Schreiben  persönlich  übergeben.  Allein  der  Einmarsch  Ludwigs  in 
Italien  unterblieb,  so  zuversichtlich  ihn  auch  der  Papst  erwartete^); 
schon  die  blosse  Ankündigung  desselben  hatte  zur  Folge,  dass  sich 
Bemabo  Visconti  herbeiliess,  am  10.  November  1370  >)  mit  der  Kirche 
wieder  Frieden  zu  schliessen. 

Für  König  Ludwig  hatte  der  Antrag,  dem  Papst  zu  helfen,  den 
bedeutenden  Vortheil  gebracht,  dass  dieser  auf  die  Wünsche  des 
Königs  eingegangen  und  den  Plan  des  Kaisers,  Polen  zu  gewinnen, 
durchkreuzt  hatte.  Dadurch ,  dass  ürban  erklärt  hatte,  die  Legiti- 
mirung  der  Tochter  Kasimirs,  die  mit  Wenzel  verlobt  werden  sollte, 
gebe  derselben  kein  Becht  zur  Nachfolge,  war  dieses  Verlobungs- 
project  für  den  Kaiser  werthlos  geworden  und  er  liess  es  fiEdlen.  Aber 
auf  die  Politik  Ungarns  ma  es  von  einschneidender  Wirkung  ge- 
wesen, indem  es  zwischen  Ludwig  und  Kasimir  Misstrauen  sätl  und 
die  Allianz  zwischen  Ungarn  und  Polen  zerriss.  So  kam  es,  dass  der 
Sommer  des  Jahres  1370  verging,  ohne  dass  Ludwig,  der  jede  Ver- 
bindung mit  dem  Kaiser  abgebrochen  hatte*)  und  in  ausgesprochen 
feindlicher  Haltung  ihm  g^enüberstand,  irgend  einen  Schritt  gegen 
ihn  unternahm.  Vielleicht  dachte  Ludwig  nun  ernstlich  an  den  Zug 
nach  Italien,  denn  dort  als  Befreier  der  Kirche  zu  erscheinen  und 
aller  Welt  zu  zeigen  dass  der  Ungamkönig  mehr  vermöge  als  der 
Kaiser,  war  sehr  verlockend.  Jeder  Gedanke  an  diese  Unternehmung 
verschwand,  als  Ludwig  Ende  September  1370  von  der  Erkrankung 


0  Ib.  n»  200,         *)  Ib.  n^  2o2.         «)  Verd  Marca  Trivigiana  U,  n^  1645. 

^)  Am  5.  Mftrz  1870  ng^  EliBabeth  von  Ungarn  den  Kaiser,  der  der  Auf* 
lÖBung  ihrer  Verlobung  mit  Wenzel  ,ad  regia  et  regine  Hungarie  instanoiam  et 
TOgatom«  zugestimmt  bat,  aller  Verpflichtungen  ledig,  Fej^  9.  4  n®  148. 


582  SteinhBri. 

Easimirs  yemalim.  Er  schickte  den  Palatin  Ladislaus  yon  Oppeln 
und  den  Ban  von  Slavonien,  Peter  Zndar,  nach  Polen,  um  Kasimir 
seine  Theilnahme  auszudrücken ;  zweifellos  hatten  jedoch  die  ungari- 
schen Gesandten  auch  die  Aufgabe,  die  Vorgänge  am  polnischen  Hofe 
genau  zu  beobachten  und  Kasimir  Ton  allen  YerfÜgungen,  die  eventuell 
gegen  die  Nachfolge  Ludwigs  gerichtet  sein  könnten,  abzuhalten.  Die 
Gesandten  kamen  ihrem  Auftrage  getreulich  nach  und  als  Kasimir 
am  5.  November  1370  starb,  regte  sich  kein  Widerstand  gegen  die 
Vereinigung  von  Ungarn  und  Polen.  Ohne  Hindernis  nahm  Ludwig 
von  Polen  Besitz  und  liess  sich  am  17.  November  1370  in  Krakau 
krönen  1). 

Diese  Vereinigung  von  Polen  und  Ungarn  übte  auf  die  Verhalt- 
nisse in  Deutschland  die  gewaltigste  Wirkung.  Indem  sich  die  Macht 
Ludwigs,  des  Hauptgegners  der  Luxemburger,  so  erheblich  vermehrte, 
trat  in  Deutschland  alle  Unzufriedenheit,  die  gegen  das  Begiment  des 
Kaisers  herrschte,  an  die  Oberfläche  und  es  bildete  sich  eine  Oppo- 
sition, die  nicht  weniger  gefährlich  war  als  die  Gegnerschaft  Ludwigs. 
Diese  Opposition  wurzelte  ganz  in  den  deutschen  Verhältnissen,  in 
dem  Widerstand  gegen  das  übermässige  Anwachsen  der  luxemburgi- 
schen HaUBmacht.  Den  Anstoss  zur  Bewegung  gab  das  Bestreben 
der  Witteisbacher,  den  Uebergang  der  Mark  Brandenburg  an  den 
Kaiser  zu  verhindern.  Zu  diesem  Zwecke  hatten  sich  Stephan  von 
Bayern,  Buprecht  von  der  Pfalz  und  Albrecht  aon  Holland  vereinigt 
und  das  Schutzbündnis  mit  Ungarn  abgeschlossen.  Ihre  Absicht  war 
zu  offenkundig,  als  dass  sie  dem  Kaiser  verborgen  geblieben  wäre 
und  Karl,  ein  Meister  der  diplomatischen  Künste,  wirkte  ihnen  treff- 
lich entgegen.  Um  den  bayerischen  und  pfiOzischen  Wittelsbachem 
in  ihren  eigenen  Landen  ein  Hindernis  zu  bereiten,  schloss  er  am 
23.  April  1370  ein  Bündnis  mit  den  Beichsstädten*)  in  Schwaben  und 
zog  Albrecht  von  Holland  an  sich,  indem  er  im  Juni  seinen  Sohn 


^)  Otto,  Qesdh.  Poleni  fi,  864  £,  Hauptquellen  Johann  Ton  Oamkow  bei 
Bielowsky,  Mon.  Polen  8,  681  fL  und  die  (unglaublich  schlecht  gedrackte)  Ur- 
kunde Ludwigs  f&r  Ladislaus  Ton  Oppeln  und  Peter  Zudar  yom  25.  Nov.  1870 
bei  Fej^r  9.  4.  n«  188.  *)  Mit  PfuUendorf;  Leutkirch,  Eaufbeuem,  Weil,  Ess- 
lingen, Schwäbisch  Hall,  Binkelsbühl,  Nördlingen,  Donauwörth,  Augsburg,  Mem- 
mingen, Kempten,  Gmünd,  Lindau,  Rottweil,  Ulm  (Huber  n«  4880—45).  üeber 
diese  Bündnisse  handelt  die  (mir  nicht  zugängliche)  Dissertation  von  Tümbült, 
Beziehungen  der  schwäbischen  Reichsstädte  zu  Karl  IVi  1870— 1S76.  Unhaltbar 
ist  die  Ansicht  Weizsäckers  (Reichstagsaeten  1,  8.  8)',  dass  diese  Bündnisse  vom 
Kaiser  abgeschlossen  wurden,  um  für  die  Wahl  Wenzels  zom  ri^misohen  König 
schon  jetd;  Vorsorge  zu  treffen. 


Die  Besiehongen  Ludwigs  I.  toü  üftgam  zu  Karl  IV.    IL  SSS*. 

Weaael  adt  einer  Toehto  Albredbts  verlfibtei).  Bb  war  die  vierte  Yer- 
lobung  Weuels  tmd  'sie  bewährte  cioh  diesmal  ebenio  wie  früher. 
Haupteichlioh  hatte  jedoch  Karl  sein  Augenmerk  den  YerhaUnissen 
in  4er  Mark  Brandenburg  zugewandt,  und  in  weiser  Yoraassidiit  Yor- 
kahrui^^  getroffen,  um  8i<äi  dieses  Land  nicht  entreissen  za  lassen. 
Am  8.  Febmar  hatte  er  das  Stadtehen  FOrstenberg  an  der  Oder  (ober- 
halb Fmnkfurt)  gekauft,  eine  Brttcke  fiber  die  Oder  schlagen  und  das 
Stiidtehen  selbst  tftark  befestigen  lassen^).  Um  die  Arbeit  zu  be- 
sehlennigen,  war  Earl  selbst  im  März  nach  Fürstenbeig  gereist  und 
mit  geringen  ünterbre^ungen  bis  zum  Mai  dort  varblieben.  Duirch 
die  Befestigung  dieses  Platzes  gewann  der  Kaiser  einen  ausgezeich- 
neten Stützpunkt  zum  Angriff  auf  die  Mark  und  durch  den  Bau  einer 
Brücke  versetzte  er  dem  Ebmdel  Frankfurts  und  damit  den  Einnahmen 
des  Markgrafen  Otto  einen  geföhrlichen  Schlag.  Cbrade  dieser  Brücken- 
bau war  eine  nicht  geringe  Pression  auf  Otto,  ebenso  wie  das  Bünd- 
nis Karls  mit  den  Herzogen  Bugslay  und  Kasimir  von  Stettin,  das 
am  14.  Mai  1370  abgeschlossen  wurde^).  Nach  diesem  Yerbrage  ver- 
pfliditeten  sich  die  Henoge,  dem  Kaiser  lu  helfen,  wenn  Markgraf 
Otto  entgegen  seiner  früheren  Yersprechungen  die  Mark  Branden- 
bui^  nicht  dem  Kaiser  zuwenden  sollte.  Wenn  sich  Karl  in  diesem 
Falle  mit  den  Feinden  Ottos  verband,  so  suchte  er  auch  den  Yer- 
bündeten  des  Markgrafen  den  Herzog  Magnus  von  Braunschweig 
diesem  abspenstig  iu  machen,  indem  er  Magnus  Hoffioiungen  auf  Lüne- 
burg machte^).  Alle  diese  Massregeln  waren  darav^  berechnet,  den 
sehwachen  und  wankelmüthigen  Markgrafen  mürbe  zu  machen  und 
ihn  dem  Kaiser  in  die  Arme  zu  traben.  Wie  Karl  diese  Absicht  er- 


^)  Die  Urkunde  llbreohts  Tom  18.  Juni  1870  Hüber  R.  ri9  516;  die  Gegen- 
urkunde £ark  Tom  e.  Juli  ib.  n^  4868.        >)  Huber  n^  4822a. 

•)  Huber  R.  no  505.  506;  die  Urkunden  des  Kaisers  ib.  u^  4846—48. 

*)  Die  Verhandlungen  mit  Magnus  sind  beseichnend  für  die  Hinterhältig- 
keit Karls.  Herzog  Magnus  war  mit  Rudolf  von  Sachsen  im  Streit  um  das  er- 
ledigte Lüneburg;  in  diesem  Streit  hatte  Karl  bereits  PiEurtei  ergriffen,  indem  er 
am  8.  März  1870  Rudolf  und  seine  BtOder  mit  Llkneburg  belehnte.  Um  nun 
Magnus  zu  gewinnen»  schloss  am  2.  Mai  1870  nicht  der  Kaiser,  sondern  sein  Sohn 
Wenzel  als  König  von  Böhmen  mit  Magnus  einen  Vertrag,  worin  er  ihm  Hilfe 
zur  Behaltung  von  Lüneburg  zusagte.  Da  Wenzel  erst  neun  Jahre  alt  war,  ver- 
bürgten sich  der  Markgraf  von  Mähren  und  firzbischof  Johann  von  Prag  als 
vom  Kaiser  ernannte  Vormünder  Wenzels  für  die  Einhaltung  des  vorstehenden 
Vertrages.  Eänen  Monat  darauf,  am  29.  Juni  be&hl  der  Kaiser  den  Bürgern  von 
Lüneburg,  bei  Verlust  seiner  Gnade  den  Herzog  von  Sachsen  als  rechten  Herrn 
au&unehmen ! 


584  Steinherz. 

reidbt  glaubte,  berief  er  Otto  Ende  September  1370  nach  Nürnb^ff. 
Als  Yorwand  diente  eine  Einladung  za  den  Festlicbkeiten  anläaslicli 
der  Yermahlnng  Wenzels  mit  der  Tochter  des  Herzogs  von  Holland; 
Markgraf  Otto,  ein  leichtlebiger  Herr,  dem  Begieren  eine  drückende 
Last  war,  von  der  man  sich  nicht  oft  genug  bei  Banket  und  Tanz 
erholen  könne,  nahm  mit  Freuden  die  Einladung  an.  Wer  beschreibt 
sein  Erstaunen,  als  der  Eaiser  an  ihn  die  Forderung  stellte,  bei  Leb- 
zeiten die  Mark  abzutreten?     „Da  wir  zu  ihm  (dem  Eaiser)  kamen 
und  erwarteten  mit  ihm  fröhlich  zu  sein,   wollte  er  uns  bei  unsenn 
Leben  enterbt  haben  und  als  wir  das  nicht  erfüllen  wollten,  schickte 
er  seinen  Bat  in  unsere  Herberge  und  liess  uns  absagen*,   schildert 
Markgraf  Otto  sein  Zusammentreffen  mit  dem  Kaiser^).    Der  grosse 
Menschenkenner  Earl  hatte  einen  Missgriff  begangen,  der  Yon  den 
bedenklichsten  Folgen  war  und  Otto  formlich  ins  gegnerische  Lager 
drängte.    Man  kann   sich  vorstellen,   welchen  Eindruck  diese  Soene 
auf  die  Kurfürsten  machte,  und  es  ist  möglich,   dass  sie  es  war,   die 
den  Erzbischof  Oerlach  von  Mainz  zum  entschiedenen    Gegner  des 
Kaisers  gemacht  hat    Für  das  GoUegium  der  Kurfürsten  barg  die 
angestrebte  Vereinigung  von  Brandenburg  mit  Böhmen  die  Gefiihr, 
dass  die  Luxemburger  über  zwei  Kurstimmen  verfügten  und  anderer* 
seits  eine  solche  üebermacht  unter  den  deutschen  Fürsten  erreichten, 
dass   sie  das  Wahlrecht  der  Kurfürsten  illusorisch  machen  konnten. 
Wie  sich  nun  in  den  ost-earopäischen  Verhältnissen  durch  den 
Tod  Kasimirs  eine  Aenderung  vollzog  und  Ludwig  von  Ungarn  König 
von  Polen  wurde,  kam  augenblicklich  ein  Bündnis  der  Gegner  Karls 
in  Deutschland  zu  Stande.  Am  5.  November  1370  starb  Kmnmir  und 
sein  Beich  ging  an  Ungarn  über,  am  28.  November  traten  die  baye- 
rischen Herzoge,  Buprecht  von  der  Pfalz,  die  Markgrafen  von  Meissen, 
der  Bischof  von  Bamberg  und  der  Burggraf  Friedrich  von  Nürnberg 
in  Bamberg  zu  einem  Schutzbündnis  auf  vier  Jahre  zusammen.    Der 
Vertrag  enthielt  ganz  unverfängliche  in  keiner  Weise  gegen  den  Kaiser 
gerichtete  Bestimmungen  >),  und  er  ist  gewiss  nur  in  den  Vordergrund 
gestellt  worden,    um   über  die   eigentlichen   Absichten  der  vertrag- 
schliessenden  Parteien  Dunkel  zu  verbreiten.     Es  sind  dieselben  Per- 
sonen, die  im  nächsten  Jahre  sich  gegen  den  Kaiser  erheben,  Nach- 
barn des  böhmischen  Beiches,  die  in  dem  fortgesetzten  Anwachsen 
dieses  Beiches  eine  Gefahr  für  ihre  Selbständigkeit  erblickten«    Im 
Winter  von  1369  auf  70  hatte  Karl  im  Voigtlande  eine  Anzahl  von 


A)  Urkunde  Ottos  vom  10.  Juni  1871  bei  Riedel«  Cod.  dipL  Brandenburg.  11. 
2,  609.        «)  Huber  B.  n«  617. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    11.  585 

Herrscilaften  gekaufte)  und  damit  das  Gebiet  der  bShmischen  Erone, 
das  schon  bis  Begensburg  und  Nürnberg  sich  erstreckte,  bis  nach 
Thüringen  vorgeschoben.  Es  rückte  jetzt  dem  Bischof  von  Bamberg 
und  dem  Burggrafen  von  Nürnberg  in  die  Nähe  und  umschloss  die 
Markgrafen  von  Meissen  von  drei  Seiten.  Die  letztern  fühlten  sich 
durch  die  Politik  Karls,  der  ihnen  in  grösster  Buhe  und  im  Zustande 
des  Friedens  ein  Stück  ihrer  Landeshoheit  nach  dem  andern  entriss, 
einen  Vasallen  nach  dem  andern  an  sich  zog,  mitten  im  Gebiet  der 
Markgrafen  Ortschaften  kaufte^,  am  meisten  bedroht  und  für  sie  war 
es  ein  Lebensinteresse,  den  Process  der  Aufsaugung  der  kleinen  Nach- 
bargebiete durch  Böhmen  zu  unterbrechen.  Als  das  Jahr  1370  zur 
Neige  ging,  war  die  allgemeine  Lage  für  Earl  so  ungünstig,  wie  nie 
vorher.  Bingsum  war  er  von  Feinden  umgeben,  in  Deutschland  waren 
nur  die  Habsburger,  die  zum  Kaiser  hielten;  dazu  waren  wegen  der 
Feindschaft  des  Papstes  und  Ludwigs  von  Ungarn  schwere  äussere 
Verwickelungen  zu  fürchten.  Li  diesem  kritischen  Moment  starb 
Urban  V.  am  19.  Decetober  1370  und  bald  darauf,  am  12.  Februar 
1371  Erzbischof  Gerlach  von  Mainz;  an  ihre  Stelle,  die  entschiedene 
Feinde  des  Kaisers  gewesen  waren,  traten  entschiedene  Freunde  Karls, 
Gregor  XI.  als  Papst '),  und  Bischof  Johann  von  Strassburg*)  ein 
Verwandter  des  Kaisers,  als  Erzbischof  von  Mainz. 


1)  Beness.  640  ad  1869,  »item  eodem  tempore  emit  imperator  in  terra  ad- 
vocatorom  versus  Misnam  et  Turingiam  plara  castra  fortissima  pro  regno  Boemie 
et  dilatatum  est  regnum  et  ampliatom  ad  omnes  partes  vehementer.«  Detaillirt 
werden  die  Erwerbungen  Karls  im  Voigtlande  aa%ezBlilt  in  der  Beschwerdesclirifk 
der  Markgrafen  von  Meissen  vom  Jahre  1S72  (hg.  von  Loserth  in  »Mitth.  d. 
Vereins  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen  <  16, 179).  Hier  werden  genannt  Stolberg, 
Melin,  Beichenbach,  SchOneck,  Gattendori,  Reisenstein,  Sparremberg,  Blankenburg. 
Beichenbaoh  war  am  21.  H&rz  1867  von  Heinrich  Beuss  zu  Plauen  an  den  Kaiser 
verkauft  worden  (Orig.  Staatsarchiv  Wien,  vgl.  Schöttgen-Kreyssig,  Inventarium 
S.  887).  Stolberg  ist  am  2.  Juni  1867  im  Besitz  Karls  (Hnber  n<^  4581).  Blanken- 
burg wurde  von  Heinrich  dem  Jüngern,  Vogt  zu  Gera,  am  28.  März  1871  an  den 
Kaiser  verkauft  (Orig.  St.-A.  Wien).  Ffir  die  Jahre  1869  und  70  Ifisst  sich  nach 
den  Urkunden  des  Wiener  Archivs  nur  der  Verkauf  von  Schönbach  durch  die 
Brüder  von  Spameck  nachweisen  (Urkunde  vom  14.  Februar  1870).  Weitere 
Aufschlüsse  dürften  vielleicht  die  Urkunden  des  böhmischen  Kronarchives 
in  Prag  geben.  >)  Lehrreich  ist  hierüber  die  früher  erwähnte  Beschwerde- 
schrift der  Markgrafen;  man  ersieht  aus  ihr,  wie  Karl  mit  eiserner  Consequenz 
dahin  strebte,  das  Gebiet  der  Markgrafen  immer  mehr  einzuengen,  um  sie  schliess- 
lich auch  zu  Vasallen  der  böhmischen  Krone  zu  machen.  *)  »Amicus  specialis 
domini  nostri  imperatoris*  nennt  ihn  Beness.  *)  Das  Strassburger  Bisthum 
erhielt  Bischof  Lampert  von  Speier,  der  sein  Emporkommen  ganz  dem  Kaiser 
verdankte.  Er  ist  im  Frühjahr  1871  als  kaiserlicher  Gesandter  in  Avignon  (vgl. 
sein  Schreiben  vom  28.  April  1871  in  ,(^hron.  d.  deutschen  St&dte*  9,  1044). 


586  Steiaherfl. 

Allein  die  Aenderung  der  politisohen  Lage,  die  durch  diesen  Per- 
sonenweclisel  eintrat,  konnte  nicht  augenblicklich  ihre  Wirkung  üben. 
Indem  Karl  in  seinem  Bestreben,  die  Anwartschaft  auf  die  Mark 
Brandenburg  festzuhalten,  consequent  fortschritt,  andererseits  die  Her- 
zoge von  Bayern  dieser  Absicht  des  Kaisers,  soweit  sie  vermochten, 
entgegenarbeiteten,  vergrösserte  sich  die  Spannung  und  man  trieb 
einem  Kriege  mit  den  Waffen  zu,  während  man  ihn  bisher  nur  unt^ 
der  Oberfläche,  mit  diplomatischen  Mitteln  geführt  hatte.  Noch  im 
Winter,  zu  Beginn  Februar  1371,  begab  sich  Karl  nach  Fürstenbei^ 
an  der  Oder,  um  Vorbereitungen  für  den  Krieg  zu  treffen;  er  brachte 
die  Herzoge  Wenzel  und  Albrecht  von  Sachsen,  die  sich  im  Jänner 
1371  dem  Markgrafen  Otto  von  Brandenburg  genähert  hatten^),  wieder 
auf  seine  Seite,  indem  er  gegen  Magnus  von  Braunschweig,  der  ihnen 
Lüneburg  streitig  machte,  am  5.  März  aufbrät^).  DafQr  verkauften 
ihm  die  Herzoge  am  21.  April  die  Stadt  Mühlberg^)  an  der  Elbe  und 
damit  gewann  Karl  für  die  Beherrschung  der  Elbe  einen  ebenso  wert- 
vollen Funkt,  als  es  Fürstenberg  fQr  die  Oder  war.  Hatten  diese  Mass- 
regeln den  Zweck,  für  einen  Angriff  auf  die  Mark  günstige  Verhält- 
nisse zu  schaffen,  so  suchte  Karl  auch  seine  Gegner  in  UnÜiätigkeit 
zu  erhalten,  um  seine  Lande  zu  sichern.  Am  2.  Februar  1371  schloss 
er  mit  den  Bischöfen  vou  Würzburg,  Eichstedt,  Bamberg,  dem  Pfalz- 
grafen Buprecht,  den  Markgrafen  von  Meissen,  dem  Burggrafen  von 
Nürnberg  und  andern  einen  Landfrieden  auf  vier  Jahre^),  und  er- 
reichte damit  den  Schutz  der  böhmischen  Besitzungen  in  der  Ober- 
pfalz, Franken  und  dem  Voigtlande.  Die  freundschaftlichen  Beziehungen 
zu  Albrecht  von  Holland,  der  wegen  seines  bayerischen  Beisitzes  ein 
wichtiger  Factor  war,  suchte  Karl  zu  befestigen,  indem  er  im  April 
1371  seine  Tochter  Anna  mit  einem  Sohne  Albrechts  verlobte^). 

Indessen  hatten  die  bayerischen  Herzoge  einen  neuen  Bundes- 
genossen gewonnen,  den  Erzbischof  Pilgrim  II.  von  Salzburg.  Am 
6.  März  1371  schloss  er  mit  Bayern,  am  13.  April  mit  Ungarn  ein 
Schutzbündnis^)  gegen  Jedermann,  wie  der  Vertrag  besagte,  dass  es 
nur  gegen  den  Kaiser  und  die  österreichischen  Herzoge  gerichtet  war, 
ergab  sich  bei  der  damaligen  Situation  von  selbst  Es  war  eine  Folge 
der  Verbindung  des  Kaisers  mit  Oesterreich,  denn  nur  mit  den  Habs- 


«)  Huber  R.  n»  619.        »)  Huber  n«  4986.  87.      >)  Pelzel,  KarllV.,  2,  887. 

*)  Huber  n^  4988;  die  Urkunde  ist  wahrscheinlich  durch  den  Gesandten 
Karls  mit  naohtrfiglicher  Datining  yersehen  worden,  vgL  ib.  S.  LL  ^)  Huber 
R.  n<>  524.  525  vom  10.  April  1871;  Albrecht  Ton  Holland  war  ein  Bruder  des 
Hersogs  Stephan  von  Bayern.  ^)  Beilagen  n<^  5.  6.;  Annal.  Matseenses  M.  G 
SS.  9,  885. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    ü.  587 

burgern  war  der  Erzbiscbof  ia  Feindschaft^),  und  er  hat  gewiss  ge- 
hoSb,  durch  den  Bund  mit  Bayern  und  Ungarn  Yortheile  gegen  Oester- 
reich  zu  erlangen.  Zur  selben  Zeit,  als  der  Bevollmfichtigte  des  Erz- 
bischofs mit  Eonig  Ludwig,  der  sich  im  März  nach  Dalmatien  begeben 
hatte,  den  Vertrag  abschloss,  waren  in  der  Mark  Brandenburg  bereits 
die  Würfel  gefallen  und  der  Krieg  unvermeidlich  geworden.  Im  Früh- 
jahr 1371  war  Herzog  Friedrich  von  Bayern  über  Oesterreich,  Ungarn 
und  Polen  in  die  Mark  gereist  und  hatte  dort  die  Huldigung  em- 
pfangen; am  15.  April  hatte  ihm  als  „dem  Gesippen  unseres  natür- 
lichen Bluts  *  Markgraf  Otto  die  Eventualhuldigung  leisten  lassen,  für 
den  Fall,  dass  er  ohne  männliche  Nachkommen-  abgehe^.  Damit  war 
der  Krieg  eigentlich  schon  angekündigt,  denn  diese  Huldigung  war 
ein  offener  Bruch  des  Erbvertrages,  den  Otto  am  18.  März  1363  mit 
dem  Kaiser  geschlossen  hatte.  Vielleicht  hätte  Karl  augenblicklich 
den  Krieg  begonneu,  wenn  er  nicht  im  Mai  1371  in  eine  so  schwere 
Krankheit  verfallen  wäre,  dass  man  für  sein  Leben  fürchtete*).  Das 
glückliche  Geschick,  das  ihm  über  viele  Schwierigkeiten  hinweghalf, 
brachte  ihm  baldige  Genesung  und  er  konnte  wieder  mit  fester  Hand 
das  Staatsruder  ergreifen.  Im  Juni  erfolgte  von  beiden  Seiten  die 
Kriegserklärung ;  am  10.  Juni  erliess  Markgraf  Otto  ein  ausführliches 
Manifest,  um  seinen  Vertragsbruch  zu  beschönigen.  Trotz  der  Ver- 
träge sei  ihm  vom  Kaiser  nie  Hilfe  geleistet  worden,  dieser  habe  in 
dem  Gebiete  der  Mark  gegen  den  Willen  Ottos  eine  Brücke  bauen 
lassen  und  ihm  bei  Lebzeiten  sein  Land  nehmen  wollen;  deshalb  und 
weil  der  Kaiser  trotz  seinem  Versprechen  die  Huldigung,  die  einst- 
mals die  Bewohner  der  Mark  dem  Herzog  Stephan  von  Bayern  ge- 


')  Vgl  die  Beschwerdeeohrift;  des  Kaisers  gegen  den  Erzbisohof,  heraus- 
gegeben von  Loserth  in  Mitth.  d.  Vereins  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen 
16.  174.  üeber  die  Datirung  dieser  Schrift  vergleiche  Excurs  7.  Die  österreichi- 
Bthea  Herzoge  beklagten  sich  über  den  Erzbischof,  dass  er  bei  ihrem  Kriege 
gegen  Venedig  sein  Gebiet  gegen  Venedig  nicht  gesperrt  habe,  obwol  er  dazu  ver- 
tragsmässig  verpflichtet  war.  Ich  glaube,  dass  hier  ein  Irrthum  unterlaufen  ist, 
und  es  statt  Venedig  Bayern  heissen  moss;  die  salzburgischen  Besitzungen,  im 
weitesten  Umfang  genommen,  grenzten  nirgends  an  venetianisches  Gebiet.  Dann 
würde  sich  die  Beschwerde  der  Herzoge  auf  den  Einfall  der  Bayern  in  Tirol  1868 
beziehen.  ')  Annal.  Matseenses  a.  a.  0. ;  Riedel  II.  2,  508 ;  vgl.  Huber  R.  n^  526. 
')  Beness.  54 S  zwischen  Nachrichten  vom  10.  Mai  und  8.  Juni.  Die  chronologi- 
schen Angaben  dieses  Schriftstellers  im  letzten  Theil  seines  Werkes  sind  voll- 
kommen verlässlich.  Dass  Urkunden  Karls  durch  den  ganzen  Monat  Mai  von 
Prag  aus  datirt  sind,  während  Beness.  meldet,  der  Kaiser  sei  in  Karlstein  er- 
krankt, kommt  nicht  in  Betracht,  da  es  sehr  zweifelhaft  ist,  ob  die  Kanzlei  dem 
Kaiser  jedesmal  von  Prag  nach  Karlstein  folgte. 


588  Steinherz. 

leistet,  nicht  rückgängig  gumacht  habe,  habe  Otto  sein  Land  seinem 
Neffen  Friedrich  von  Bayern  vermacht  und  erkläre  alle  entgegen- 
stehenden Urkunden,  die  der  Kaiser  etwa  vorbringe,  fttr  ungiltig^). 
Alle  diese  Gründe  waren  keinen  Heller  werth  und  Karl  würdigte  sie 
keiner  Widerlegung;  am  21.  Juni  sagte  er  dem  Markgrafen  Otto  ab, 
weil  er  seinen  Eiden  und  Briefen  entgegengehandelt  habe>).  Zwei 
Ta^e  darauf  richtete  er  an  den  Grafen  Eberhart  von  Wirtemberg, 
Landvogt  in  Nieder-Schwaben  und  an  die  Stadt  Strassburg  die  Auf- 
forderung, unter  dem  Panier  des  Beiches  gegen  den  Pfalzgrafen 
Ruprecht,  der  sein  oiSenbarer  Feind  sei,  zu  kämpfen').  Im  Juli  zog 
Karl  selbst  mit  einem  Heere  in  die  Mark,  um  dieses  Land  den  G^en- 
stand  des  Streites  in  seine  Gewalt  zu  bekommen. 

Alles  hing  nun  davon  ab,  wie  sich  Ludwig  von  Ungarn  diesem 
Kriege  gegenüber  verhielt.  [Er  berührte  in  keiner  Weise  das  Interesse 
Ungarns,  für  Ungarn  war  es  die  gleichgiltigste  Sache  der  Welt,  wer 
in  Brandenburg  regierte;  aber  für  Polen  war  es  ein  Staatsinteresse 
ersten  Banges,  die  Vereinigung  der  Mark  mit  Böhmen  zu  verhindern, 
mit  einem  Beiche,  das  &i6h  in  den  letzten  Jahren  um  Schweidnitz 
und  Jauer,  die  Ober-  und  Nieder -Lausitz  vergrössert  hatte.  Wenn 
sich  Ludwig  an  dem  Kriege  um  Brandenburg  betheiligte,  so  that  er 
dies  ausschliesslich  als  König  von  Polen  und  um  seinen  Bimdes- 
pflichten  gegen  Bayern  nachzukommen^).  Um  jedoch  sein  eigenes 
Land  vor  den  Schädigungen  eines  Krieges  möglichst  zu  bewahren, 
schloss  er  am  2.  Juli  1371  mit  den  österreichischen  Herzogen  einen 
Vertri^  über  Sicherstellung  der  Grenzen  zwischen  Oesterreich  und 
Ungarn;  es  sollte  den  Herzogen  freistehen,  dem  Ejuiser  Hil&iruppen 
zu  schicken,  ebenso  wie  Ludwig  den  bayerischen  Herzogen,  aber  Oester- 
reich und  Ungarn  sollten  an  ihren  Grenzen  Frieden  halten^).  Ludwig 
Hess  nun  Truppen  zusammenziehen  und  schickte  Anfangs  August  1371 
den  Palatin  Ladislaus  von  Oppeln  und  den  Ban  Peter  Zudar  mit  einer 
Heeresabtheilung  nach  Mähren,  welche  dort  durch  Baub  und  Brand 
ungeheure  Verwüstungen  anrichtete^).     Gleichzeitig,  im  August  1371, 


0  Riedel  II.  2,  509,  *)  Ib.  611.  •)  Huber  n»  4976;  vgL  Stftlin,  Wir- 
temberg.  Gesch.  8,  804.  ^)  Das  sagt  Ludwig  selbst  in  dem  Vertrage  vom 
2.  Juli  1871.  ^)  Riedel  II.  2,  512;  die  Gegenurkunde  der  öaterreiduschen  Her- 
zoge ist  bisher  unbekanni  «)  Johann  von  EüküUö  bei  Florianus  8,  186  »poetea 
(sc  Ludovicus  rez)  eciam  dominum  Ladislaom  ducem  Opulie  et  Petrum  banum 
cum  gente  satis  valida  in  Moraviam  destinavit ;  qoi  incendia  et  maxima  damna 
ibidem  intolerant  et  ad  propria  revertuntur.*  Dass  diese  Stelle  sa  1871  gehört, 
ist  bei  Huber  n^  4998a  gezeigt.  Da  wir  aus  dem  Jahre  1871  ziemlich  viele  Ur- 
kunden des  Palatins  Ladislaus  haben,  lässt  sich  die  Zeit  des  Ein&lls  genauer  be- 


Die  Bedehtuigeii  Lud^Hgs  1.  yon  Ungarn  zn  Karl  IV.    IL  589 

machten  die  Hilfstruppen,  die  Erzbischof  Pilgrim  von  Salzburg  den 
Bayern  geschickt  hatte,  von  Ingolstadt  einen  Angriff  auf  die  böhmi- 
schen Besitzungen  in  der  Oberp£alz').  Der  Kaiser,  der  mittlerweile 
in  der  Mark  Brandenburg  Eroberungen  gemacht  hatte,  war  gezwungen, 
diese  au&ugeben  und  Ende  August  nach  Böhmen  zurückzukehren,  um 
sein  eigenes  Land  zu  schützen.  Der  Krieg  war  resultatlos  verlaufen, 
das  ganze  Ergebnis  war,  dass  alle  Gebiete,  wo  sich  Truppen  befanden, 
ausgeplündert  worden  waren. 

Karl  lY.  betrat  jetzt  den  Weg  der  Unterhandlungen;  vor  allem 
suchte  er  sich  die  einzigen  verlässlichen  Bundesgenossen,  die  öster- 
reichischen Herzoge  zu  erhalten  und  berief  sie  Anfang  October  nach 
Prag.  Welche  Zusagen  er  ihnen  machte,  ist  unbekannt,  die  Herzoge 
blieben  jedoch  im  intimsten  Yerhältnis  zum  Kaiser  ^).  In  der  nächsten 
Zeit  kam  zwischen  Karl  und  seinen  Gegnern  eine  Waffenruhe  zu 
Stande,  aus  deren  Bestimmungen  sich  der  Misserfolg,  den  Karl  durch 
das  Eingreifen  Ungarns  erlitten  hatte,  ergibt.  Am  16.  October  1371 
wurde  zu  Pirna  der  Vertrag  zwischen  Markgraf  Otto  yon  Branden- 
burg, den  bayerischen  Herzogen  und  ihren  Helfern,  dem  Erzbischof 
Pilgrim  yon  Salzburg  und  König  Ludwig  yon  Ungarn  einerseits,  dem 
Kaiser  und  seinen  Helfern,  dem  Erzbischof  yon  Magdeburg  und  den 
österreichischen  Herzogen  andererseits  unterzeichnet;  bis  Pfingsten 
1373  sollte  der  Waffenstillstand  dauern,  in  der  Zwischenzeit  sollte  in 
Betreff  der  Mark  Brandenburg  keine  Neuerung  yorgenommen  werden; 
die  Eroberungen  des  E^aisers  in  der  Mark,  die  Städte  Müncheberg  und 
Görzk  sollten  yon  den  Markgrafen  yon  Meissen   bis  zum  Ablauf  der 


stimmen  und  iwar  auf  den  Zeitraum  zwischen  8.  August  und  27.  September. 
Urkunden  des  Pftlatins  im  Cod.  Zichy  8,  n«  S02— 29;  Fej^r  9.  4.  n<>  212.  218; 
Cod.  Patrius  4  n»  168;  Cod.  Karolyi  1,  n^  206. 

*)  Quelle  hiefü  r  ist  die  Beschwerdeschrift  des  Kaisers,  hg.  yon  Loserth  a.  a.  0. ; 
in  derselben  heisst  es,  dass  200  sakburgische  Reissige  mit  dem  Banner  des  Erz- 
bi8cho&  durch  yier  zehn  Tage  bei  Ingolstadt  standen«  Die  Zeit  wird  dadurch  be- 
stimmt, dass  der  Kaiser  angibt,  der  Erzbischof  yon  Prag  sei  eben  von  Mainz, 
wo  er  den  neuen  Erzbischof  Johann  in  den  Besitz  seiner  Kirche  eingefQhrt  habe, 
nach  Nürnberg  gekommen.  Aus  der  Urkunde  des  Prager  Erzbischofs  yom  14.  Aug. 
1871  (bei  Lochner,  Gesch.  Nfimbergs  209)  erhellt,  dass  diese  Aufteilung  des 
sakburgischen  Ffthnleins  im  August  gewesen  sein  muss.  Die  Hilfeleistung  mit 
200  Mann  erfolgte  auf  Grund  eines  Vertrages,  den  Erzbischof  Pilgrim  am  1.  Jan. 
1871  mit  Friedrich  yon  Bayern  geschlossen  hatte.  Darin  yerpflichtete  sich  Pil- 
grim, dem  Herzog  auf  sein  Verlangen  200  Ritter  und  Knechte  zu  100  Gleyen, 
die  der  Herzog  stellt,  zu  senden  (Orig.  im  Staatsarchiy  Wien).  >)  BeiL  n*  8; 
die  Urkunde  bei  Lichnowaky  4  n«  1049  gehört  nicht  zum  Jahre  1871,  sondern 
zu  1870,  vgL  Huber  n^  4866. 


590  Steinherz. 

Waffenruhe  besetzt  gehalten  werden. .  Am  21.  October  traten  auch 
die  Markgrafen  von  Meissen  und  der  Bischof  von  Bamberg  dem  Waffen- 
stillstände bei*).  Unzweifelhaft  ist  dieser  Vertrag  ohne  Wissen  und 
Zustimmung  Ludwigs  von  Ungarn  abgeschlossen  worden;  denn  er 
zeigte  die  Absicht,  sich  an  ihn  nicht  zu  halten  und  liess,  hauptsäch- 
lich auf  Betreiben  des  jungen  Herzogs  Stephan  von  Bayern,  der  am 
ungarischen  Hofe  weilte^),  für  den  11.  Februar  1372  Truppen  zu  einem 
neuen  Kriege  gegen  den  Kaiser  sammeln^).  Die  Lage  wurde  jetzt  für 
Karl  im  höchsten  Grade  bedenklich;  denn  griff  Ludwig  im  nächsten 
Jahre  wirklich  zu  den  Waffen,  dann  war  zu  fürchten,  dass  auch  die 
Witteisbacher  und  alle  übrigen  Gegner  des  Kaisers,  unbekümmert  um 
den  Waffenstillstand,  aufs  neue  losschlugen.  Für  den  Kaiser  war  es 
daher  die  Hauptaufgabe,  mit  Ludwig  zu  einem  friedlichen  Vergleiche 
zu  kommen  und  ihn  von  den  Wittclsbachem  abzuziehen. 

Anfang  Jänner  1372  machte  Herzog  Pfemjsl  von  Teschen  dem 
ungarischen  Falatin  Ladislaus  von  Oppeln  die  vertrauliche  Mittheilung, 
der  Kaiser  wolle  sich  mit  König  Ludwig*vergleichen  und  schlage  zur 
Befestigung  des  Friedens  eine  Verlobung  ihrer  Kinder  vor.  Diese 
Mittheilung  wurde  am  ungarischen  Hofe  sehr  gut  aufgenommen  und 
es  wurde  eine  Verlobung  von  Sigismund,  dem  zweiten  Sohne  des 
Kaisers,  mit  Maria,  der  zweitgebomen  Tochter  Ludwigs,  ins  Auge  ge- 
fasst.  Es  wurde  nicht  die  erstgebome  Katharina  bestimmt,  weil  man 
von  ungarischer  Seite  verhindern  wollte,  dass  eventuell  das  Beich  an 
die  Luxemburger  falle.  Am  30.  Jänner  konnte  der  Falatin  dem  Unter- 
händler des  Kaisers  mittheilen,  dass  die  Vorverhandlungen  zu  einem 
günstigen  Ergebnisse  geführt  hätten:  der  Herzog  von  Teschen  möge 
sich  nach  Ungarn  begeben  und  dort  in  den  herkömmlich  feierlichen 
Formen  um  die  Hand  der  ungarischen  Prinzessin  anhalten;  als  Mit- 
gift seien  200.000  fl.  bestimmt  worden,  imd  es  sei  dem  Ermessen  des 
Kaisers  anheimgestellt,  ob  die  Verlobten  am  ungarischen  oder  am 
kaiserlichen  Hofe  erzogen  werden  sollten.  Der  Kaiser  möge  nun  auch 
die  Herzoge  von  Bayern  in  Freundschaft  aufnehmen,  sie  würden  dem 
Kaiser  geben,  was  sie  nach  Recht  verpflichtet  seien.  Diese  Aeusseningen 


1)  Die  WaffenstiUstandsarknnden  bei  Itiedel  a.  a.  0.  516—522;  der  Fehler 
in  der  Urktmde  der  Lausitzer  Stände  (Riedel  517),  dass  anter  den  Helfern  des 
Kaisers  auch  der  Erzbischof  von  Salzburg  angefthrt  ist,  findet  sich  schon  im 
Original.  *)  Am  7.  October  1871  (ohne  Ortsangabe)  ichlichtet  Herzog  Stephan 
einen  Streit  zwischen  dem  Grafen  Thomas  von  S.  Georgen  und  Niclas  von  Her- 
tensdorf  (Orig.  Staatsarchiv  Wien).  •)  »Residentia  regalis  exerdtna  contra  im- 
perotorem  (Bohemos)  moti  et  ad  diem  etnerom  proolomata.*  Urkandea  vom  9. 
28.  Februar  1872  im  Cod.  Zichj  3,  n^  S89.  842. 


Die  Beziehnngen  Ludwigs  L  Ton  Ungarn  za  Karl  IV.    II«  591 

fanden  die  Billigung  Karls,  ausgenommen  den  letzten  Punkt,  der 
seinen  Absichten  Ungarn  von  den  Witteisbachern  abzugehen  wider- 
sprach. In  diesem  Punkte  lautete  denn  auch  die  Instruction,  die  der 
kaiserliche  Botschafter  erhielt,  ganz  deutlich  dahin:  der  Kaiser  habe 
nichts  gegen  die  Herzoge  von  Bayern  und  wolle  sie  in  Frieden  auf- 
nehmen unbeschadet  seines  Rechtes  auf  die  Mark  Brandenburg  und 
es  sei  seine  Absicht,  dieses  Recht  vor  dem  Collegium  der  Kurfürsten 
zu  erweisen.  In  den  übrigen  Punkten  stimmte  der  Kaiser  zu  und 
wollte,  da  es  ihm  freigestellt  war,  dass  die  Kinder  am  böhmischen 
Hofe  erzogen  würden.  Am  20.  Februar  1372  brachte  der  kaiserliche 
Gesandte  Pf emysl  von  Teschen  seine  feierliche  Werbung  in  Ofen  vor, 
König  Ludwig  erklärte  seine  Zustimmung  und  schickte  zu  den  weitem 
Yerhandlungen  den  Palatin  und  den  Erzbischof  von  Gran  als  ungarische 
Gesandte^)  zum  Kaiser,  der  sich  seit  Beginn  des  Jahres  1372  in 
Breslau  aufhielt,  um  die  Verhandlungen  mit  Ungarn  aus  der  Nähe 
zu  verfolgen*). 

Schärfer  und  einleuchtender  konnte  sich  die  unstete  und  schwan- 
kende Politik  Ludwigs  nicht  darstellen,  als  es  in  dieser  Angelegenheit 
der  Fall  war;  eben  hatte  man  noch  zum  Kriege  gegen  den  Kaiser 
gerüstet,  Truppen  zu  einem  neuen  Feldzuge  gesammelt,  da  trat  Karl 
mit  einem  Friedensvorsohlage  an  Ludwig  heran  und  dieser  stimmte 
augenblicklich  zu!  Indem  wir  die  Gründe  dieser  auffallenden  Wen- 
dung zu  erforschen  suchen,  werden  wir  auf  die  Betrachtung  geführt, 


*)  Dobner,  Monum.  Bobem.  2,  882—886;  die  üeberBchriften ,  welche  die 
einzdnen  Stficke  in  der  Handschrift  haben,  sind  mitgetheilt  im  Ezcars  7. 

*j  Damals  scheint  Karl  auch  einen  anderen  Plan  verfolgt  zu  haben.  In 
dem  Secretregißter  Gregors  XI.  (Vatican.  Archiv  Cod.  268  fol.  16)  ist  unter  dem 
Sl.  März  1872  folgendes  Schreiben  an  Karl  eingetragen:  >Ad  tue  sublimitatis 
certitadinem  pleniorem  literas  nostras  confectaA  super  dispensatione  per  nos  oon- 
cessa  filiabus  clare  memorie  Kiazmiri  regis  Felonie  celsitudini  tue  cum  presen- 
tibus  destinamus,  ex  quibus  contineri  yidebis  nullum  exinde  debentibus 
Buccedere  in  regno  Felonie  preiudicium  generari,  sed  ius  potius 
copservari. «  Der  hier  erwähnte  Dispens  ist  die  durch  den  Papst  am  11.  Oct, 
1871  ausgesprochene  Legitimimng  der  unehehehen  Töchter  Kasimirs  (Theiner, 
Monum.  Folon.  1,  n®  899),  in  der  es  ausdrücklich  heisst,  daas  sie  zur  Nachfolge 
im  Reiche  kein  Recht  haben.  Das  Schreiben  an  Karl  erweckt  nun  die  Ver- 
muthung,  dass  der  Kaiser  damals  den  Plan  wieder  aufnahm,  seinen  Sohn  (jetzt 
Sigismund,  da  Wenzel  bereits  yermählt  war)  mit  einer  Tochter  Kasimirs  zu  yer- 
mfthleB  und  dadurch  Anqnrüche  auf  Polen  zu  gewinnen«  Dem  steht  jedoch  ent- 
gegen, dass  Karl  durch  diesen  Plan  sich  Ludwig  von  Ungarn  wieder  zum  Feind 
genaoht  hätte,  während  er  zu  Beginn  des  Jahres  1872  mit  Ungarn  Verhand- 
luagen  anknüpft.  Die  ganze  Sache  ist  dunkel  und  der  Plan,  wenn  er  Überhaupt 
gehegt  worden  ist,  ist  nicht  über  das  erste  Stadium  hinausgekommen. 


592  ßteinlierz. 

dasB   die  Politik  Ludwigs   in   den   letzten  Jahren   des   sidiem  Zuges 
ganz  entbehrte.  Bis  Ablauf  des  Jahres  1366  weist  die  Thätigkeit  der 
ungarischen  Staatsmänner  nicht  nur  unleugbare  Erfolge,  sondern  auch 
grosse  Gesichtspunkte  auf.    Auf  der  Balkanhalbinsel  war  der  Einfluss 
Ungarns  vorherrschend,  in  Italien  galt  Ludwig  mehr  als  der  Kaiser, 
in  Deutschland  waren  die  gegen  den  Kaiser  gerichteten  Bestrebungen 
Budolfs  IV.   energisch   unterstützt   worden.     Zu   B^nn  des  Jahres 
1367  treten  die  leitenden  Staatsmänner,  der  Palatin  und  der  Reichs- 
kanzler, ab,  neue  Persönlichkeiten  kommen  an  ihre  Stelle  und  seitdem 
macht  die  ungarische  Politik  den  Eindruck  des  ünsichem  und  Sprung- 
haften.   Der  geplante  Krieg  gegen  die  Türken  wird  im  Jahre  1367 
aufgegeben,  dafiir  der  Krieg  gegen  Oesterreich  ins  Auge  gefEtöst,  aber 
im  entscheidenden  Moment  bleiben  die  Bayern  ohne  Unterstützung, 
da  das  ungarische  Heer  in  Bulgarien  kämpft.     1369  wird  das  Bünd- 
nis gegen  den  Kaiser  geschlossen  und  die  Eroberungen  in  Bulgarien 
aufgegeben,  1370  kommt  es  zum  Krieg  gegen  den  Kaiser  nicht,  da- 
gegen wird  der  Plan   verfolgt,   Beruabo  Visconti   zu  bekriegen.    Im 
nächsten  Jahre,  1371,  bricht  der  Krieg  gegen  die  Luxemburger  aus, 
das  Eingreifen  Ungarns  raubt  dem  Kaiser  seine  Erfolge  in  der  Mmrk 
Brandenburg,    es   wird  für   1372   ein  neuer   Krieg  gegen  Karl  be- 
schlossen,  wieder  macht  man  eine  Schwenkung   und  verhandelt  mit 
dem  Kaiser.    Zwei  Strömungen  sind  in  der   ungarischen  Politik  er- 
sichtlich; die  eine  verficht  das  Interesse  des  ungarischen  Staates,  im 
Südosten  Europas  die  erste  Macht  zu  werden,  die  andere  ist  die  per- 
sönliche Politik  Ludwigs,  das  Streben,  in  Italien  und  Deutschland  eine 
Bolle  zu  spielen.    Indem  sich  diese  Strömungen  seit  dem  Jahre  1367 
bekämpften  und  wechselweise  zur  Geltung  gelangten,  kam  man  über 
Anläufe  nicht  hinaus.    In  verstärktem  Masse  war  dieser  Kampf  der 
beiden  Sichtungen  zu  Beginn  des  Jahres  1372  hervorgetreten.    Am 
26.  September  1371  hatten  die  Türken  das  Heer  des  Königs  Vulkaschin 
von  Serbien  in  einer  Schlacht  bei  Adrianopel  vernichtet,   den  König 
selbst  getödtet^);  dann  hatte  Stephan  Twertko,  der  als  ungarischer 
Vasall  in  Bosnien  regierte,  rebellirt    Diese  Ereignisse  forderten  ge- 
bieterisch das  Einschreiten  Ungarns  und  es  wurde  auch  im  Februar 
1372  ein  Heer  gegen  Bosnien  gesammelt^).    Zur  selben  Zeit  war  in 


1)  Jireöek,  Geech.  d.  Bulgaren  S.  829 ;  diese  Schlacht  ist  wiedwholt  als 
eine  Niederlage,  die  Ludwig  von  den  Türken  erlitt,  dargestellt  worden;  t^ 
meinen  Au&atz  »König  Ludwig  L  Ton  Ungarn  und  seine  Weiligesc^eiike  ftr 
ICaria-Zell«,  Mitth.  d.  bistor.  Vereines  f.  Steiermark  85,  97  E  >)  Cod.  Hchj  8, 
n^  841  TOm  26.  Februar  1872;  die  ürtbeilsfällung  in  einem  Prooess  wird  yer^ 


Die  BedehuDgen  Ladwigs  1.  von  ÜogarD  zu  Karl  lY.    11.  593 

Italien  zwischen  Venedig  und  Franz  von  Garrara  ein  Gonflict  aus- 
gebrochen; Garrara  wusste,  dass  er  yon  Venedig  tödtlich  gehasst  werde 
und  hatte  sich  an  König  Ludwig  mit  der  Bitte  um  Hilfe  gewendet 
und  diese  auch  gleich  erhalten.  Im  Februar  wurden  ungarische  Hilfs- 
truppen nach  Italien  geschickt  und  gieng  der  ungarische  Geheim- 
kanzler Bischof  Wilhelm  von  Fünf  kirchen  mit  unbeschränkter  Voll- 
macht zu  Garrara  ab,  um  diesen  der  Hilfe  Ungarns  zu  versichern^). 
Indem  sich  also  Ludwig  neue  Aufgaben  zeigten,  verlor  die  bay- 
rische Angelegenheit  in  seinen  Augen  an  Bedeutung  und  er  ergriff 
mit  Freuden  die  erste  Gelegenheit,  die  ihm  der  Kaiser  bot.  Die  Ver- 
handlungen der  ungarischen  Gesandten  mit  dem  Kaiser  f&hrten  sehr 
rasch  zu  einem  günstigen  Resultat.  Am  14.  März  hatte  man  sich  ge- 
einigt; an  diesem  Tage  bekräftigten  die  ungarischen  Gesandten  einer- 
seits, der  Kaiser  und  sein  Bruder  Johann  von  Mähren  andererseits 
eidlich  das  üebereinkommen,  nach  dem  Maria  von  Ungarn  mit  Sigis- 
mund  verlobt  werden  sollte.  Um  den  Frieden  zwischen  den  beiden 
Beichen  herzustellen ,  war  ein  Verfahren  eingeschlagen  worden,  das 
Ludwig  ermöglichen  sollte,  aus  seiner  vertragsmässigen  Verpflichtung 
die  Bayern  gegen  den  Kaiser  zu  unterstützen,  herauszukommen.  Karl 
leistete  nämlich  am  14.  März  in  die  Hände  des  päpstlichen  Legaten, 
des  Patriarchen  Johann  von  Alexaudrien,  einen  Eid,  dass  er  auf  das 
Königreich  Ungarn  und  dessen  Nebenländer  nie  einen  Anspruch  er- 
heben und  es  nie  angreifen  werde  >).  Die  darüber  ausgestellte  Urkunde 
wurde  dem  Legaten  eingehändigt,  der  sie  gegen  eine  gleichlautende 
ungarische  Urkunde  austauschen  sollte.  Ludwig  sollte  bis  zum  24.  Juni 
1372  Frist  haben,  die  Abmachungen  seiner  Gesandten  zu  ratificiren 
und  die  Gegenurkunden  auszustellen^);  in  Betreff  der  bayerischen  An- 
gelegenheit wurde  vereinbart,   dass  die  Herzoge  bis  15.  August  sich 


schoben,  weil  der  eine  Theil  »in  presentem  regium  exercitam  pronunc  contra 
banum  Bosnensem  infitaurandum  profecturus  fore  asserebatur.* 

>)  Verci,  Marca  Trivig.  14,  154  ff.;  der  Gonflict  war  ausgebrochen  in  Folge 
des  Beschlusses  des  venetianischen  ßenats  vom  GO.  December  1871,  ib.  doc.  n^ 
1654.  Um  die  Mitte  März  1872  kamen  nach  Padua  der  ungarische  Geheim- 
kaiuder  und  messer  Stefano  deValenti  als  Gesandter  Ludwigs,  ,oon  lettere  aperte 
del  sno  signor  ofiferendosi  con  tutta  sua  possanza  in  tatto  suo  r\juto  e  suasidio.* 
Galeaozo  Gataro  Muratori  17,  69  £  ^  Huber  n^  5024.  25.  ')  Schreiben  des 
Patriarofaen  an  den  Kaiser  bei  Dobner  2,  894.  Darin  heisst  es,  der  König  sei 
bereit,  die  Urkunden  zu  übergeben,  »eciam  ante  festum  b.  Joannis,  quamvis  us- 
que  ad  illum  festum  haberet  terminum  de  oonsentiendo  vel  oontradicendo.  *  In 
der  Instruction  des  Kaisers  (Dobner  S88)  heisst  es  dagegen,  dass  Ludwig  vor 
Mariae  Himmelfahrt  (15.  August)  die  Urkunden  ausstellen  solle.  Aber  hier  wird 
eine  Verwechselung  mit  dem  Termin  für  die  bayerischen  Herzoge  vorliegen. 
MütheUiiiifeii  IX.  88 


594  Steinhers. 

entscheiden  sollten,  ob  sie  den  Vorschlägen  des  Kaisers  zustimmten 
oder  nicht  Diese  Vorschläge  giengen  dahin,  den  Streit  am  die  Mark 
Brandenburg  dem  Urtheil  der  Kurfürsten  oder  des  Papstes  *)  zu  unter- 
breiten. Die  ungarischen  Gesandten  begleiteten  den  Kaiser  von  Bres- 
lau nach  Prag,  und  allgemein  hielt  man  den  Frieden  bereits  f&r  ge- 
sichert'). Der  Kaiser  meldete  das  freudige  Ereignis,  dass  er  sich  mit 
König  Ludwig  bereits  yerglichen  habe,  in  einem  eigenhändigen 3) 
Schreiben  Gregor  XI. ;  allein  man  war  noch  lange  nicht  so  weit,  als 
der  Papst  glaubte,  der  bereits  den  Legaten  nach  Avignon  zurück- 
berufen wollte.  Die  Schwierigkeiten  zeigten  sich  erst,  als  es  sich  darum 
handelte,  die  Verbindung  Ludwigs  mit  den  Wittelsbachem  zu  lösen 
und  ihn  zum  Abschlüsse  eines  Friedens  mit  dem  Kaiser  zu  bewegen. 
Diese  Aufgabe  sollten  der  Herzog  von  Teschen  und  der  päpst- 
liche Legat  lösen.  Der  letztere,  Patriarch  Johann  von  Alezandrien, 
war  am  28.  September  1371*)  Ton  Gregor  XL  nach  Deutschland  ge- 
schickt worden,  um  den  Kaiser  mit  dem  König  von  Ungarn  und  den 
bayerischen  Herzogen  zu  vergleichen.  Der  Patriarch  hatte  zuerst  ver- 
sucht, die  Markgrafen  von  Meissen  mit  dem  Kaiser  zu  versöhnen^); 
der  Versuch  war  missglückt,  wie  denn  überhaupt  der  Legat  geringe 
Fähigkeiten  als  Diplomat  bewies.  Karl  hatte  für  die  Verhandlungen 
mit  Ungarn  die  Weisung^  ertheilt,  der  Patriarch  sollte  dahin  wirken, 
dass  Ludwig  noch  vor  dem  bestimmten  Termin,  dem  24.  Juni,  die 
Sicherungsurkunde  für  das  Königreich  Böhmen  und  die  Gegenurkunde 
wegen  der  Verlobung  Marias  gebe;  dass  dieser  sich  verpflichte,  die 
bayerischen  Herzoge  nicht  zu  unterstützen,  wenn  sie  die  Vorschläge 
des  Kaisers  nicht  annehmen  würden;  drittens,  dass  eine  Zusammen- 
kunft Karls  mit  Ludwig  stattfinden  solle,  jedoch  nur  dann,  wenn 
Ludwig  die  beiden  Forderungen  Karls  erfüllt  hätte.  Am  7.  Mai  1872 


')  Die  Vorschläge  des  Kaisers  ersieht  man  aus  seiner  Instruction  für  die  Ge- 
sandten nach  Ayignon  bei  Riedel  II.  2,  528.  Darin  wird  auch  angegeben,  dass 
der  Kaiser  Ludwig  von  Ungarn  als  Schiedsrichter  vorschlug  (ebenso  in  der  In- 
haltsangabe des  ersten  Briefes  des  Patriarchen  bei  Dobner  889).  Allein  ich  halte 
diese  Angabe  Katls  für  unwahr  und  darauf  berechnet,  sich  selbst  als  Überaus 
friedliebend  hinzustellen.  In  den  Briefen  des  Patriarchen  wird  nirgends  erwfthnt, 
dass  Ludwig  dieser  Vorschlag  gemacht  wurde.  *)  Beuess.  546  »et  &cta  est  paz, 
inter  dominum  nostrum  imperatorem  ex  una  et  regem  Ungarie  et  duces  Bavarie 
parte  ex  altera,  et  laetaii  sunt  universi.*  *)SchreibendesPapstes  vom  10.  April 
1872,  Theiner,  Mon.  Hung.  2,  n®  225.  ^)  Ib.  n<^  219;  Anweisung  der  Legations- 
gelder für  den  Patriarchen,  Ck>d.  Saxoniae  regiae  IL  2.  n®  610.  *)  Vgl.  die 
Beschwerdeschrift  der  Markgrafen,  hg.  von  Loserth  a.  a.  0.  ')  »Memoriale 
domini  imperatoris  super  agendis  per  patriarcham  Alexandrinum  in  Ungaria* 
Dobner  888. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    I[.  595 

trafen  der  Legat  und  der  Herzog  yon  Teschen  in  Ofen  ein.  Sie  fanden, 
wie  der  Legat  dem  Kaiser  berichtete  i),  am  ungarischen  Hofe  zwei 
Parteien.  Die  eine  hatte  zum  Wortführer  den  Herzog  Stephan  von 
Bayern  und  wollte  von  Verhandlungen  mit  dem  Kaiser  nichts  wissen ; 
an  der  Spitze  der  andern  stand  der  Palatin  und  redete  nachdrücklich 
dem  Frieden  das  ViTort.  Die  beiden  Parteien  seien  jQngst  bei  einer 
Berathung  hart  an  einander  gerathen,  anzügliche  Worte  seien  ge- 
fallen und  der  Palatin  und  der  Herzog  wären  zu  Thätlichkeiten  über- 
gegangen, wenn  sich  nicht  König  Ludwig  ins  Mittel  gelegt  hätte. 
Dieser  Kampf  der  beiden  Parteien  spiegelte  sich  auch  in  den  Ver- 
handlungen ab,  die  nun  stattfanden.  Die  Angelegenheit  der  Verlobung 
Marias  machte  zwar  keine  Schwierigkeiten;  am  8.  Mai  bestätigte  Lud- 
wig das  TJebereinkommen  seiner  Gesandten,  dass  seine  zweitgeborne 
Toehter  Maria  mit  Sigi^mund  verlobt  werde;  sollte  er  noch  männliche 
Nachkommen  erhalten,  so  aollie  seine  «ratgeborene  Tochter  Katharina 
an  die  Stelle  Marias  treten.  Aber  die  Klippe,  über  die  man  vorläufig 
nicht  hinwegkam,  war  das  Bundesyerhältnis  Ungarns  zu  Bayern. 
Ludwig  wollte  die  Sioherungsurkunde  f&r  Böhmen  nur  unter  der  Be- 
dingung ausstellen,  dass  ihm  Tom  Kaiser  und  dessen  Gesandten  ver- 
sichert würde,  dass  er  dies  in  Ehren  thun  könne.  Und  als  er  vom 
Legaten  gefragt  wurde,  ob  er  die  Bayern  noch  weiter  unterstützen 
wolle,  wenn  sie  die  Anerbietungen  des  Kaisers  ablehnten,  gab  er  zu- 
erst eine  ausweichende  Antwort:  er  wolle  die  Herzoge  nicht  unter- 
stützen, wenn  ihre  Sache  nicht  gerecht  sei,  aber  er  wollte  darüber 
keine  Urkunde  ausstellen.  Dann  erklärte  er,  dass  in  einem  solchen 
Falle  alles  in  dem  Stand  vor  den  Breslauer  Abmachungen  bleibe,  aus- 
genommen die  Verlobung,  die  er  aufrecht  erhalte.  Der  Legat  be- 
urtheilte  die  Stimmung  Ludwigs  ganz  richtig,  wenn  er  dem  Kiaiser 
schrieb,  der  ungarische  König  sei  bereits  der  Bayern  überdrüssig  >) 
und  suche  nur  eine  Gel^enheit,  um  in  Ehren  von  ihnen  loszukommen. 
In  der  That  brannte  Ludwig  vor  Begier,  sich  in  den  Streit  Garraras 
mit  Venedig  einzumischen;  diese  Angelegenheit  war  es  allein,  die  ihn 
beschäftigte  und  er  war  sehr  ungehalten,  uls  er  hörte,  dass  Carrara  im 
April  einen  WaiSenstillstand  mit  Venedig  geschlossen  habe^).  Ludwig 
hoffte,  bei  einer  Zusammenkunft  mit  dem  Kaiser  diesen  zu  einem  Aus- 
gleich mit  den  bayerischen  Herzogen  zu  bewegen  und  hatte  deshalb 


>)  Dobner  891 ;  fQr  diese  Verhandlungen  bind  Quelle  die  Briefe  des  Patriarchen 
an  den  Kaiser  bei  Dobner  a.  a.  0.  *)  »Attedatua*  hat  die  Handeclirift,  was 
in  »attediatns*  zu  emendiren  ist,  nicht  »attelatus*,  wie  Dobner  vorschlfigt. 

*)  Gataro  bei  Muratori  17,  88.  89. 

88* 


596  äteintiert. 

nocli  Yor  der  Ankunft  der  kaiserlichen  Gesandten  einen  Boten  zu 
Earl  geschickt,  um  ihm  eine  Zusammenkonfb  zu  Pfingsten  (16.  Mai) 
vorzuschlagen.  Der  Legat  unterstützte  auch  diesen  Vorschlag  und 
schrieb  dem  Kaiser,  er  mög^  baldigst  die  Zusammenkunft  mit  Ludwig 
abhalten,  auf  diese  Art  lasse  sich  ein  gutes  Ende  der  Verhandlungen 
erwarten. 

Am  9.  Mai  reiste  der  eine  Unterhändler,  der  Herzog  von  Teschen, 
zum  Kaiser  ab,  um  ihm  Bericht  zu  erstatten,  und  der  Leg^t  führte 
allein  die  Verhandlungen  fort.  Was  er  jedoch  erreichte,  war  ent- 
gegengesetzt dem,  was  der  Kaiser  wollte.  Karl  wollte  die  Verbindung 
Ludwigs  mit  den  bayerischen  Herzogen  lösen  und  die  Brandenburger 
Streitfrage  von  den  Kurf&rsten  oder  dem  Papst  austragen  lassen. 
Diese  Absicht  vereitelte  Herzog  Stephan  von  Bayern,  der  mit  grosser 
Gewandtheit  die  Sache  der  Witteisbacher  vertrat.  Der  Herzog  erkannte 
dafss  Ludwig  schwankend  geworden  sei  und  dass  alles  darauf  ankomme, 
ihn  möglichst  tief  in  die  Brandenburger  Frage  zu  verstricken.  Deshalb 
trat  er  mit  dem  Vorschlag  hervor,  dass  die  Herzoge  von  Bayern  an 
der  Zusammenkunft  Ludwigs  mit  dem  Kaiser  theilnehmen  und  dabei 
ihr  Becht  auf  Brandenburg  erweisen  sollten.  Diese  Conferenz  sollte 
am  15.  Juli  in  Wien  stattfinden,  vorher  wollte  Ludwig  noch  mit  dem 
Kaiser  zusammentreffen.  Auch  diese  Vorschlage,  die  König  Ludwig 
eine  Art  Schiedsrichteramt  beigelegt  hätten,  befürwortete  der  Patriarch. 
In  den  nächsten  Tagen  erklärte  sich  Ludwig  bereit,  die  Sicherungs- 
urkunde für  Böhmen  auszustellen ;  sie  wurde  am  23.  Mai  ausgefertigt 
und  dem  Legaten  übergeben').  Bei  der  üebergabe  erklärte  jedoch 
Ludwig,  dass  er  trotz  dieser  Urkunde  sich  verpfiichtet  erachte,  die 
Bayern  gegen  den  Kaiser  zu  unterstützen').  Damit  war  die  Urkunde 
natürlich  werthlos  geworden.  Diesen  Vorgang  verschwieg  der  L^^t 
in  dem  Berichte  au  den  Kaiser,  er  hoffte  alles  von  der  Zusammen- 
kunft, die  am  24.  Juni  stattfinden  sollte.  Nachdem  Karl  am  14.  Mai 
1372  die  schwäbischen  Beichsstädte  mit  dem  Grafen  von  Wirtemberg 
verglichen  hatte,  hatte  er  dem  Legaten  geschrieben,  dass  er  am  24.  Juni 
nach  Trencsin  kommen  werde,  um  die  verlangte  Zusammenkunft  mit 
Ludwig  abzuhalten.    Der  Legat  war  über  diese  Zusage  ausserordent- 


0  Huber  R.  n®  554 ;  nach  dem  Original  des  Wiener  Staatsarchivs  gedruckt 
in  »Lehensurkunden  Schlesiens*  1,  17,  nach  dem  Original  des  BrOnner  Landes- 
archivs  im  Cod.  Morav.  10,  n^  160.  *)  Biese  Erklftrong  findet  sich  in  der  In- 
struction des  Kaisers  bei  Riedel  528;  als  der  Kaiser  davon  hörte,  gab  er  die 
Erklärung  ab,  trotz  seiner  Urkunde  die  österreichischen  Henoge  auch  gegen 
Ungarn  unterstützen  zu  wollen. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    II.  597 

lieh  erfreut  und  antwortete  am  31.  Mai  dem  Kaiser,  dass  er  die  Zu- 
sammenkunft ja  nicht  yerzögem  solle,  König  Ludwig  treffe  schon 
Vorbereitungen  f&r  dieselbe. 

Da  trat  in  den  nächsten  Tagen  ein  Zwischen£All  ein,  der  die  Er- 
folge des  Patriarchen  ganz  in  Frage  stellte.  Ludwig  erfuhr,  dass  die 
österreichischen  Herzoge  mit  Venedig  yerhandelten,  um  sich  am  Kriege 
gegen  Carrara  zu  betheiligen.  Das  erbitterte  ihn  derart,  dass  er  die 
Herzoge  bekriegen  wollte,  und  dann  sei,  wie  der  Legat  am  11.  Juni 
an  Karl  schrieb,  es  auch  nicht  mehr  weit  zum  Kriege  Ludwigs  gegen 
den  Kaiser.  Indessen  gelang  es  noch  den  Mahnschreiben^)  des  Papstes, 
die  Herzoge  Ton  der  Verbindung  mit  Venedig  abzuhalten.  Der  Ab- 
schluss  der  Verhandlungen  wurde  aber  dadurch  verzögert,  dass  es  zur 
geplanten  Zusammenkunft  am  24.  Juni  nicht  kam.  Karl  IV.  ent- 
schloss  sich  am  1.  Juni,  seinen  Bruder  Wenzel  von  Luxemburg,  der 
Tom  Herzog  Wilhelm  von  Jülich  gefangen  gehalten  wurde,  zu  be- 
freien und  zog  von  Mainz  rheinabwärts,  statt,  wie  er  dem  Legaten 
geschrieben  hatte,  nach  Ungarn.  Statt  seiner  traf  der  Erzbischof  von 
Prag  bei  König  Ludwig  ein  imd  yerabredete,  dass  die  Zusammen- 
kunft am  6.  October')  stattfinden  sollte.  Der  Legat,  der  sich  bis  zum 
28.  Juni^)  in  Trencsin  aufhielt,  verliess  nun  Ungarn  und  begab  sich 
zum  Kaiser.  Erreicht  hatte  er  nichts;  die  Verhandlungen  mit  den 
bayerischen  Herzogen  wurden  zwar  fortgesetzt,  jetzt  nahm  sie  P£alz- 
graf  Ruprecht  auf  Betreiben  Ludwigs  in  die  Hand,  aber  man  kam  zn 
keinem  Ende.  Vor  dem  15.  August  gaben  die  Bayern  die  Erklärung 
ab,  dass  sie  die  Vorschlage  des  Kaisers,  den  Streit  um  Brandenburg 
den  Kurftbrsten  oder  dem  Papste  zu  unterbreiten,  ablehnen.  Diese 
Antwort  war  begreiflich;  nicht  nur  der  Papst  stand  auf  Seiten  des 
Kaisers,  auch  im  Kurf&rstencoUegium  hatte  Karl  die  Hälfte  der  Stim- 
men zweifellos  auf  seiner  Seite^)  und  die  Herzoge  hätten  sich  einer 
sichern  Niederlage  ausgesetzt,  wenn  sie  seine  Vorschläge  angenommen 
hatten. 

Unter  diesen  Umstanden  war  auch  von  der  Zusammenkunft  im 
October  wenig  zu  erwarten.  Am  29.  September  1372  trafen  die  Gegner 
des  Kaisers  die  bayerischen  Herzoge  und  die  Markgrafen  yon  Meissen 


i|  Beilage  n^  9»  vgl.  Theiner  2,  n^  288.  284.        ')  Dobner  400.  401. 

')  Fej6r  9.  4.  n«  287.  ^)  Wenzel  fQhrte  die  böhmische  Stimme,  dann 
waren  Henog  Wenzel  von  Sachsen  and  Enbiscbof  Jobann  von  Mainz  unbedingte 
Anbänger  Karls ;  dem  Markgrafen  Otto  bestritt  der  Kaiser,  wie  aus  der  Instruction 
bei  Riedel  bervorgeht,  das  Recbt  auf  Brandenburg.  Somit  batte  Karl  von  secbs 
Stimmen  drei  fttr  sieb,  während  die  Wittelsbacber  ausser  der  Stimme  des  Mark- 
grafen Otto  nur  noch  auf  die  des  Pfi&lzgrafen  Buprecbt  reebnen  konnten. 


598  SteinheiE. 

bei  König  Ludwig  in  Freesbarg^)  ein,  mit  ihm,  als  ihrem  BeBchüta&er, 
begaben  sie  sich  zum  Congress,  der  am  4.  October')  an  der  mährisch- 
ungarischen  Grenze  stattfand.  Auch  hier  yersuchte  E^l,  Ludwig  von 
den  bayerischen  Herzogen  abzuziehen  und  schlug  einen  Waffenstill- 
stand auf  zwei  Jahre  Tor,  wenn  sich  Ludwig  Terpflichte,  die  Herzoge 
im  Falle  eines  Bruches  des  Waffenstillstandes  nicht  zu  unterstützen. 
Der  König  war  bereit,  darauf  einzugehen,  wenn  Ffisüzgraf  Ruprecht 
auch  eine  solche  Verpflichtung  übernehme,  als  dieser  ablehnte,  ver- 
warf auch  er  den  Vorschlag").  Der  Congress  verlief  redultatlos,  zwei 
Tage  nach  demselben  gab  Ludwig  den  Befehl,  die  Stadt  Skalitz  (an 
der  Grenze  gegen  Mähren)  zu  befestigen^);  ein  Anzeichen,  dass  er 
einen  neuen  Krieg  in  Aussicht  nahm.  Bei  dieser  Sachlage,  bei  dem 
Scheitern  der  Verhandlungen  mit  Ungarn  musste  Karl  danach  streben, 
die  Witteisbacher  wenigstens  in  Deutschland  zu  isoliren  und  im  Reiche 
die  Oppostion  zu  ersticken.  Wahrend  sich  Patriarch  Johann  von 
Alexandrien  nach  dem  Congress  nach  Bamberg^)  begab  und  auf  den 
Bischof  Ludwig  einwirkte,  dass  er  sich  dem  Kaiser  unterwerfe,  nahm 
Karl  selbst  die  Verhandlungen  mit  den  Markgrafen  von  Meissen  auf. 
Sie  kamen  bald  zum  Abschlüsse;  am  26.  November  1372  schlössen 
die  Markgrafen  mit  ihm  ein  Bündnis  und  garantirten  ihm  seine  Länder 
und  Besitzungen^). 

Am  widerhaarigsten  zeigte  sich  Erzbischof  Pilgrim  von  Salzburg. 
•Er  war  schon  im  Jahre  1371  unmittelbar  nach  dem  Waffenstillstände 


')  Aus  dem  Rechnungsbuche  der  Stadt  Prefltburg  ad  1878  »item  cives  ex- 
posuerunt  pro  expensis  domini  regis  et  aliorum  prindpum  videlioet  de  Bavaria, 
de  Mysna,  de  Polonia  quando  simul  erant  in  Posonio  circa  fettum  s.  Micfaahelis 
proxime  preteritum  78  libr.  minus  80  den.*  Fej^rpataky,  magyarorszägi  värosok 
r^gi  Bzämadaskönyvei  8.  40.  >)  Die  Zusammenkunft  an  diesem  Tage  ergibt 
sich  aus  dem  Itinerar  Ludwigs;  er  urkundet  am  4.  October  in  Ujvar,  am  6.  in 
Tyrnau,  am  8.  in  Scempcs  (an  der  Strasse  Ton  Tymau  nach  Pressburg),  am  16. 
in  Oedenburg  (Acta  extera  8,  n^  82.  85;  Fej6r  9.  4.  n«  241.  248).  Ujvar  ist,  wie 
die  Urkunde  des  Königs  Karl  vom  6.  Deoember  1882  (laohnowsky  8,  n<»  980; 
Orig.  im  Staatsarchiv  Wien)  ergibt,  gleich  »Alba  ecclesia,  in  vulgari  vero  teu- 
tonico  Vezznnkerh  prope  terminos  regni  Bohemie.*  Da  Ludwig  am  6.  October 
in  Tymau  urkundet,  muss  er  Ujvar  am  5.  verlassen  haben.  Karl  ist  am  26.  Sep- 
tember in  Wien,  am  80.  in  Brunn,  am  2.  und  7.  October  in  Göding,  am  15.  in 
Prag.  ')  Ueber  das  Ergebnis  des  Congresset  berichtet  Karl  in  seiner  Instruction 
für  die  Gesandten  an  die  Curie  bei  Riedel  a.  a,0.  528.  *)  Fejör  9.  4.  n«  241. 
*)  Er  urkundet  dort  am  8.  November,  Beilage  n®  10.  «)  Huber  B.  n»  6€6, 
Gegenurkunde  Karls  ibid.  S.  XXX  N.  Aus  der  Urkunde  der  Markgrafen  von 
Moissen  (Or.  St.-A.  Wien)  ersieht  man,  dass  Karl  trotz  den  Beschwerden  der 
Markgrafen  seine  Stellung  im  Voigtlande  beibehielt  und  ihnen  wahrscheinlich 
nur  unbedeutende  Conoessionen  machte. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  599 

bei  Pirna  vom  Kaiser  wegen  seiner  Auflehnung  gegen  das  Reich  beim 
Papst,  angeklagt  worden.  Als  sich  der  Erzbischof  hinter  Ausflüchten 
Terschanztc,  er  hätte  beim  Abschlösse  des  Bündnisses  mit  den  bay- 
rischen Herzogen  nichts  von  ihrer  Feindschaft  gegen  den  Kaiser  ge- 
wQsst,  richtete  E^arl  im  Frühjahre  1372  eine  neue  Beschwerdeschrift  1) 
gegen  ihn.  Da  sich  auch  die  Herzoge  von  Oesterreich  über  Pilgrim 
beklagten,  dass  er  gegen  den  neu  ernannten  Bischof  Augustin  von 
Seckau  sehr  unglimpflich  verfahre,  beschloss  der  Papst,  wie  er  den  Her- 
zogen am  25.  August  1372  schrieb,  ihn  derart  zu  züchtigen,  dass  es  andern 
zur  Warnung  dienen  sollte.  Wie  der  papstliche  Legat,  Patriarch  Jo- 
hann, die  Klagen  gegen  den  Erzbischof  als  begründet  bestätigte,  er- 
theilte  Gregor  XI.  am  4.  October  dem  Legaten  den  Auftrag,  den  Erz- 
bischof vor  die  Curie  zu  laden,  wenn  er  nicht  die  Bündnisse  aufgebe. 
Am  2.  December  1372  forderte  dann  der  Kaiser  den  Erzbischof  kate- 
gorisch auf,  das  Bündnis  mit  den  Beichsfeinden  au&ugeben  und  den 
Eid  der  Treue,  den  er  dem  Kaiser  geschworen,  zu  halten;  sollte  er 
in  seiner  Bebellion  verharren,  werde  ihn  der  Kaiser  mit  Gewalt  bessern. 
Jetzt  verlor  Pilgrim  den  Muth  und  wandte  sich  an  den  papstlichen 
Legaten  Helias  de  Vodronio')  und  erklärte  sich  bereit,  den  Befehlen 
des  Papstes  und  des  Kaisers  nachzukommen.  Der  Legat  machte  da-  . 
von  dem  Papste  Mittheilnng  und  am  3.  Februar  1373  belobte  Gregor  XI. 
den  Erzbischof  wegen  seines  guten  Vorhabens,  das  er  jetzt  durch 
Thaten  beweisen  müsse.  Am  2.  März  1373  empfing  Karl  in  Mühl- 
berg das  Bekenntnis  des  Erzbischofs,  dass  er  vom  Bündnis  mit  Ungarn 
und  Bayern  zurücktrete  und  sich  dem  Kaiser  unterwerfe^}. 

Wenn  in  diesem  Falle  das  Einschreiten  des  Papstes  dem  Kaiser 
zum  Erfolg  verholfen  hatte,  so  war  dies  eine  Frucht  des  intimen  Ver- 
hältnisses zwischen  den  beiden  Gewalten,  wie  es  sich  seit  der  Wahl 
Gregors  XI.  zeigte.  Allerdings  herrschte  im  Sommer  1372  in  Ayignon 
nicht  geringe  Verstimmung  gegen  Karl;  Bernabo  Visconti  hatte  sich 
wieder  gegen  die  Kirche  erhoben  und  den  päpstlichen  Truppen  eine 
schwere  Niederlage  beigebracht.  Am  23.  Juni  1372^)  schrieb  Gregor 
dem  Kaiser  in  eindringlicher  Weise  um  Hilfe;  oft  habe  der  Papst 
den  Kaiser  schon  darum  ersucht,  .aber  was  du  bis  jetzt  gethan  hast. 


1)  Abgedruckt  von  Loserth  a.  a.  0.  178;  über  die  Datirung  vgl.  Ezcurs  7. 

»)  Der  Patriarch  von  Alexandrien  war  vom  Papste  mittels  Schreiben  vom 
9.  November  1872  abberufen  und  Helias  de  Vodronico  bisher  in  Sachen  der 
Zehntsammlong  in  Deutschland  thätig,  an  seine  Stelle  gesetzt  worden.  Concept 
im  Vatican.  Arch.  Cod.  244  C  n«  28.  198.        »)  Beilagen  n»  10—15. 

«)  Secretregister  Gregors  XI.  Yatioan.  Archiv  Cod.  268  fol.  42. 


600  Steinherz. 

weiset  du*,  der  Papst  könne  sich  nicht  genug  wandern,  dass  dem 
Bernabo  aas  Deutschland  fortwährend  Soldtruppen  zuströmen  trotz 
der  päpstlichen  und  kaiserlichen  Verbote.  Als  dieses  Schreiben  dem 
Kaiser  zukam,  beschloss  dieser,  den  Papst  soweit  als  möglich  zu  unter- 
stützen. Als  Bemabo  Visconti  der  Ladung  zu  einem  Tage  am  1.  Aug. 
1372  ebensowenig  als  zu  den  früheren  Folge  leistete,  erklarte  ihn 
Karl  am  2.  August  als  Bebellen  und  Hochverrather  in  Acht  und  Bann 
und  gab  dem  Papste  Vollmacht,  sich  aller  Länder  Bemabos  zu  be- 
mächtigen und  sie  auf  zehn  Jahre  zu  verleihen^).  Einem  Verwandten 
des  Papstes,  dem  Marquis  Beaufort,  übertrug  Karl  das  Vicariat  über 
Bobbio«)  und  dem  Papste  gab  er  Erlaubnis,  in  Böhmen  50.000  Qold- 
gulden  als  Zehnten  einzuheben^),  um  sie  gegen  Bernabo  zu  verwenden. 
Mehr  konnte  der  Kaiser  nicht  thun;  bei  der  unsicheren  Lage  in  Deutsch- 
land war  an  einen  Zug  nach  Italien  nicht  zu  denken  und  Gregor  XL 
war  auch  mit  der  Unterstützung,  die  er  vom  Kaiser  erhielt,  ganz  zu- 
frieden. 

Was  Karl  dafür  vom  Papste  verlangte,  zeigt  die  Instruction^), 
die  er  seinen  Gesandten  gab,  als  sich  diese  im  November  1372  an  die 
Curie  begaben.  In  derselben  wird  zuerst  auseinandergesetzt,  dass  der 
König  von  Ungarn  die  Herzoge  von  Bayern  gegen  den  Kaiser  unter- 
stütze und  auch  andere  Beichsfürsten  an  sich  locken  wolle.  Das  wird 
der  Kaiser  nicht  zulassen,  sondern  sich  dem  mit  Waffengewalt  wider- 
setzen; freilich,  bei  einem  Kriege  des  Kaisers  gegen  Ungarn  hätten 
die  Ungläubigen  die  Türken,  Tartaren  und  Buthenen,  die  jetzt  schon 
Ludwig  bekriegen,  die  beste  Gelegenheit  zu  Angriffen.  Der  Papst 
möge  also  dahin  wirken,  dass  Ludwig  von  der  Verbindung  mit  den 
ReichsfQrsten  abstehe.  Was  möglich  sei,  habe  Karl  geÜian,  ab^r  er 
könne  sich  sein  gutes  Becht  auf  die  Mark  Brandenburg  nicht  rauben 
lassen,  umsoweniger,  als  Markgraf  Otto  durch  seinen  Eidbruch  und 
Auflehnung  gegen  den  Kaiser  jedes  Becht  auf  dieses  Land  vervrirkt 
habe.  Der  Papst  wolle  den  KurfQrsten  auftragen,  den  Streit  um 
Brandenburg  zu  entscheiden,  die  Huldigung,  die  Otto  dem  Herzog 


»)  Huber  n»  5114—16.  Zu  diesem  Tage  reiste  Patriarch  Job.  t.  Alexandrien, 
Dobner  a.  a.  0.  400.  Durch  die  richtige  Lesung  der  Handschrift  »prima  die 
instantis  mensis  Augusti*  (statt  »septima  die  restantis*  bei  Dobner  400)  ist 
auch  die  Datirung  des  Briefes  18.  Jnli  statt  18.  August  (wie  die  Handschrift  hat) 
gesichert.  *)  Loserth  a.  a.  0.  176;  Aber  den  Umfang  des  Yicariates  ygL  Ez- 
curs  7.  *)  Schreiben  des  Papstes  an  Helias  de  Vodronio  vom  18.  September 
1872;  Conoept  im  Vatican.  Archiv  Cod.  244  C  n®  866.  *)  Riedel  a.  a.  0.  527; 
über  die  Datirung  vgl.  Exours  7. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  601 

Friedrieb  von  Bayern  leisten  liess,  für  ungiltig  erklären,  und  die  Städte 
und  Adeligen  der  Mark  Yon  den  Eiden  an  Friedrich  entbinden.  Das 
war  zu  viel  verlangt^),  ofifen  konnte  Gregor  XL  für  die  Sacbe  Karls 
niebt  Partei  ergreifen,  es  musste  die  ünpurteilicbkeit  des  apostolischen 
Stuhles  gewabrt  werden.  So  ergiengen  am  14.  März  1373  gleich- 
lautende Schreiben  an  den  Kaiser,  Wenzel  von  Böbmen,  Otto  von 
Brandenburg,  die  bayeriscben  Herzoge  und  ihre  Räthe,  worin  sie  zum 
Frieden  ermabnt  wurden  und  ihnen  die  Absendung  des  Biscbofs  Agapit 
von  Lissabon  als  Legaten  angezeigt  wurde').  Am  selben  T^e  wurde 
ein  vertrauliebes  Scbreiben  an  den  Kaiser  abgeschickt,  das  allerdings 
ganz  anders  lautete.  Der  Papst,  beisst  es  darin,  habe  den  Vortrag 
des  kaiserlicben  Gesandten  über  die  Brandenburger  Frage  entgegen- 
genommen und  dem  Legaten  Agapit  von  Lissabon  eine  Loiformation 
ertheilt,  die  dem  Kaiser  mitgetheilt  werden  wird;  der  Papst  sei  ent- 
schlossen, die  Becbte  des  Kaisers  auf  Brandenburg  zu  vertreten  and 
babe  dem  Legaten  den  Auftrag  ertheilt,  in  dieser  Richtung  zu  wirken. 
Sollten  die  Herzoge  von  Bayern  nicht  nachgeben,  so  werde  der  Legat 
sieb  zum  König  von  Ungarn  begeben,  um  diesen  von  der  Unter- 
stützung der  Bayern  abzuhalten^). 

Es  bedurfte  jedoch  des  Legaten  gar  nicht  mehr,  um  Ludwig  von 
Ungarn  von  den  bayerischen  Herzogen  zu  trennen.  Die  italienische 
Angelegenheit  war  mittlerweile  in  den  Vordergrund  getreten,  der  Krieg 
Ungarns  mit  Venedig  bereits  ausgebrochen.  Nachdem  Ludwig  im 
October  1372  Franz  von  Carrara  mit  zahlreichen  Hilfstruppen  unter- 
stützt hatte,  beschloss  er  zu  Beginn  des  Jahres  1373,  sich  selbst  am 
Kampfe  zu  betheiligen.  Auf  seine  Veranlassung  knüpfte  Franz  von 
Carrara  im  Januar  1373  mit  den  österreichischen  Herzogen  Verhand- 
lungen wegen  eines  Bündnisses  gegen  Venedig  an:  Carrara  erklärte 
sich  bereit,  die  Städte  Feltre  und  Belluno,  die  Karl  IV.  im  Jahre  1364 
Herzog  Rudolf  IV.  übertragen  hatte,  an  Oesterreich  abzutreten,  worauf 
die  Herzoge  am  6.  Februar  mit  ihm  das  Bündnis  gegen  Venedig 
schlössen^).     Am   7.  Februar  erliess  Ludwig  ein   Manifest,   worin  er 


1)  In  dem  Secretregister  des  dritten  Pontifioatcrjahree  Gregors  (Vaticanisches 
Archiv  Cod.  269)  findet  sich  kein  Schreiben  an  die  Kurfürsten,  an  Städte  und 
Adel  der  Mark,  wie  es  Karl  verlangte.  Die  Aufforderung  an  die  Markgrafen 
von  Meissen,  nicht  Albert  von  Hesseburg,  sondern  Gerhard  als  rechtmässigen 
Bischof  von  Wflrzburg  zu  unterstützen,  wie  Karl  verlangte,  wurde  am  28.  Januar 
1878  von  Gregor  XL  an  den  Bischof  Ludwig  von  Bamberg  und  die  Markgrafen 
Friedrich  und  Wilhelm  von  Meissen  erlassen.    Yatic.  Arohiv  Cod.   269  foL  121. 

«)  Ib.  foL  268  —  265'.  •)  Beilage  n»  16.  *)  Verci  14,  n»  1666;  am 
28.  Januar  1878   hatte  Herzog  Albrecht  seine  Zustimmung  gegeben,   dass  Leo- 


602  Steinherz. 

Venedig  den  Krieg  erklärte  und  allen  ünterthanen  in  Dalmatien  ge- 
stattete, zur  See  und  in  den  Häfen  sich  der  yenetianischen  Oüter  zu 
bemächtigen^).  Einen  Monat  darauf,  am  9.  März  1373,  wurde  zwischen 
Ludwig,  den  östereichischen  Herzogen  und  Franz  von  Carrara  ein 
förmliches  Bündnis  gegen  Venedig  geschlossen').  In  Ungarn  be- 
gannen nun  grosse  Vorbereitungen^)  zum  Kriege  und  Anfang  Mai 
erschienen  zwei  ungarische  Heeresabtheilungen  im  Treyisanischen^). 
Neben  diesem  Kriege  beschäftigte  Ludwig  auch  der  Gedanke,  g^en 
die  Türken  Krieg  zu  führen.  Am  14.  Mai  1372  hatte  ihn  der  Papst 
dazu  aufgefordert  und  ihn  auf  die  Gefahren  aufinerksam  gemacht,  die 
seinem  Beiche  durch  das  Vordringen  der  Türken  drohten.  Die  Er- 
mahnungen des  Papstes  machten  auch  Eindruck,  und  Ludwig  war  be- 
reit den  Zug  gegen  die  Türken  zu  unternehmen,  wie  er  dem  Papste 
im  Herbste  1372  mittheilen  Hess,  wenn  ihm  ein  Zehnt  der  geistlichen 
Einkünfte  in  Ungarn  zugestanden  werde.  Diesen  Zehnten  hatte  jedoch 
Gregor  XI.  bereits  zum  Kampfe  gegen  Bernabo  Visconti  bestimmt  und 
gieng  deshalb  auf  die  Bitte  Ludwigs  nicht  ein^).  Im  Frühjahr  1373 
suchte  Ludwig  neuerlich  um  diesen  Zehnten  an,  auch  diesmal  wurde 
seine  Bitte  abgeschlagen.  Dadurch  verletzt,  zog  er  sich  ganz  von  dem 
Plan  eines  Türkenkrieges  zurück^). 

Standen  diese  Pläne  einer  Betheiligung  Ludwigs  am  Kriege  um 
Brandenburg  entgegen,  so  war  dazu  fQr  die  Bayern  noch  weniger 
Hoffiiung,  als  sich  im  Mai  1373  das  Verhältnis  zwischen  E^arl  und 
Ludwig  freundlicher  gestaltete.  Am  1.  Mai  gab  Ludwig  den  böhmi- 
schen Kaufleuten  einen  Schutzbrief 7) ,  ein  Beweis  für  die  friedliche 
Haltung  Ungarns.  So  konnte  Karl  am  5.  Juni  —  an  diesem  Tage 
lief  der  Waffenstillstand  mit  Markgraf  Otto  und  den  bayerischen  Her- 
zogen ab  —  ungestört  den  Feldzug  gegen  Otto  wieder  eröffnen.  Dies- 
mal war  alles  trefflich  vorbereitet,  in  Deutschland  waren  die  Witteis- 
bacher isolirt,  König  Ludwig  war  in  den  Krieg  gegen  Venedig  ver- 
wickelt Der  Ausgang  konnte  nicht  zweifelhaft  sein;  am  15.  August 
nach  zweimonatlichem  Kampfe  begaben  sich  Markgraf  Otto  von  Branden- 


pold  III.  mit  Franz  von  Oarrara  das  Bündnis  gegen  Venedig  abschliesse  (Wiener 
Staatsarchiv  Ck>d.  suppl.  n^  407  fol.  58). 

')  Acta  extera  8,  n^  46 ;  am  26.  Februar  überbrachte  ein  ungarischer  Ge- 
sandter das  Manifest  nach  Padua.  *)  Kurz,  Albrecht  III.,  1,  248.  *)  Am 
8.  April  waren  die  ungarischen  Truppen  bereits  in  Sammlung  begriffen  za  einem 
Feldzuge  »contra  quosdam  emulos  domini  nosbi  regis.*  Cod.  Zichj  8,  n®  S79. 
^)  Veroi  14,  209.  *)  Schreiben  Gregors  XL  vom  18.  December  1872,  Theiner 
Mon.  Hang.  2,  n^  267.  ^)  VgL  Huber,  Ludwig  I.  und  die  ung.  Yasallenl&nder 
S.  42.         ')  Fej^r  9.  4.  n»  279. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  603 

bürg  und  Herzog  Friedrich  von  Bayern  in  das  Lager  des  Kaisers  und 
traten  ihm  die  Mark  Brandenburg  ab.  Es  war  der  grösste  Erfolg 
Karls,  errungen  durch  seine  unerschütterliche  Festigkeit  und  durch 
die  Gunst  der  Verhältnisse.  Er  ist  auch  ein  Markstein  für  die  Be- 
ziehungen Ludwigs  zum  Kaiser.  Sie  sind  Ton  da  an  bis  zum  Tode 
Karls  friedlich  geblieben,  Ludwig  hat  keinen  Versuch  mehr  gemacht, 
sich  in  die  deutschen  Angelegenheiten  einzumischen.  Die  beiden  Fürsten 
blieben  in  friedlichem  Einvernehmen,  das  durch  die  Verlobung  Sigis- 
munds  mit  Maria  befestigt  war.  Am  21.  Juni  1373  hatte  sich  Lud- 
wig yerpflichtet,  sobald  als  es  thunlich  sei,  Gesandte  zum  Papste  zu 
schicken,  um  für  die  Verlobung  Dispens  zu  erbitten^).  Am  6.  December 
1374  ertheilte  Gregor  den  verlangten  Dispens^),  am  14.  April  1375 
verbürgten  sich  die  Magnaten  von  Ungarn  und  Polen  urkundlich,  bei- 
tragen zu  wollen,  dass  Maria  mit  Sigismund  vermählt  werde ^).  Als 
es  zu  dieser  Vermählung  kam,  war  Elarl  bereits  gestorben,  was  er 
angestrebt  hatte,  Ungarn  mit  Böhmen  zu  vereinigen,  verwirklichte 
sich  unter  seinem  Sohne  Sigismund. 


Excnrse. 


1.  Die  zwischen  Karl  IV.  und  Lndwig  von  Ungarn  gewechselten 

Sehmähbriefe. 

In  den  bisherigen  Darstellungen  ist  übereinstimmend  als  Ursache  des 
Krieges  von  1362  angegeben  worden,  dass  Karl  IV.  die  Mutter  Ludwigs 
gröblich  beschimpfte.  Wird  dies  auch  nur  von  einer  späten  und  nicht 
besonders  zuverlässigen  Quelle^)  gemeldet,  so  hatte  man  in  dem  Brief- 
wechsel^) zwischen  Karl  und  Ludwig,  in  der  Flut  der  Schmähungen,  die 
der  eine  über  den  andern  eigoss  eine  Art  urkundlicher  Bestätigung.  Pa- 
lacky  £Emd  diese  Briefe  schon  in  einer  Formelsammlung  des  14.  Jahrh. 
Nach  der  Beschreibung^  der  Handschrift,  die  er  geliefert  hat,  führt  der 
dritte  Theil  der  Sammlung,  dem  unsere  Stücke  entnommen  sind,  den  Titel 
«incipiunt  correctoria  magistri  Dywini*;  die  Formeln  seien  zwar  alle  aus 
der  Zeit  Karls  IV.,  jedoch  so  allgemein  gehalten,  dass  sich  weder  für  die 
böhmische  noch  deutsche  Geschichte  daraus  etwas  schöpfen  lasse.  Unsere 
Stück»  finden  sich  in  der  Handschrift  zweimal,  auch  der  bekannte  Schmäh- 
brief des  Kaisers  Ludwig  vom  Jahre  1347  kommt  in  derselben  vor.    Ueber 


>)  Acta  extera  8,  n®  49.        ^  Theiner  2,  n«  805. 

»)  Haber  R.  n^  609;  vollständig  gedruckt  von  Karolyi  in  »Szazadok*  1877, 
S.  24. 

*)  Dlugoss.  hiat.  Polon.  1,  1184.  »)  Die  Briefe  sind  gedruckt  bei  Kurz, 
Rudolf  IV.,  S.  877  und  in  den  Acta  extera  2,  n»  422.  428.  «)  Ueber  Formel- 
bücher  8.  261. 


604  Steinherz. 

den  letzteren  haben  neuere  Forscher  bereits  ihr  Urtheil  abgegeben  and  ihn 
ftlr  eine  Stilübung  erklärt^).  Ganz  dasselbe  gilt  von  unsern  Briefen;  sie 
enthalten  nur  Phrasen,  nicht  ein  thatsächliches  Moment').  Dazu  kommt^ 
dass  eine  derartige  Beschimpfung  dem  Charakter  und  Wesen  Karls  voll- 
kommen widerspricht  und  dass  von  seiner  Trunksucht,  die  der  Brief  Lud- 
wigs voraussetzt,  gar  nichts  bekannt  ist 

AufG&llend  ist,  dass  bis  jetzt  noch  Niemand  erkannt  hat,  dass  die  Dar- 
stellung von  Dlogoss  ganz  auf  diesen  Briefen  fusst  Da  er  in  den  ihm 
zu  Gebote  stehenden  Quellen  >)  keine  Ursache  des  Krieges  zwischen  Karl 
und  Ludwig  fand,  griff  er  um  so  begieriger  nach  diesen  Briefen.  Er  hat 
sie  ins  Jahr  1361  oder  62  gesetzt  und  nicht  sehr  geistreich  verwerthet. 
Denn  während  aus  dem  Briefwechsel  selbst  angenommen  werden  muss,  dass 
Karl  bei  einem  Gelage  in  berauschtem  Zustande  die  Schimpfworte  gebrauchte, 
lässt  ihn  Diugoss  diese  Aeusserungen  bei  einer  Audienz  ungarischer  (Gesandten 
thuD.  Bei  dem  Empfang  von  ungarischen  Gesandten,  die  über  Grenzstreitigkeiten 
verhandeln,  sagt  Karl  lY.,  die  Königin  Elisabeth  von  Ungarn  sei  zu  wenig 
keusch!  Diesen  unglaublichen  Widersinn  hat  Diugoss  durch  die  schönen 
und  muthigen  Beden  der  ungarischen  G^esandten  so  ziemlich  verdeckt. 

2.  Die  Urkande  Aber  das  Bttndnis  Rudolfs  lY.  mit  Ludwig  von 
Ungarn  von  1361  December  31.   Pressburg. 

Diese  Urkunde,  in  der  Rudolf  lY.  fflr  sich,  seine  Brüder  und  Mein- 
hard  von  Tirol  ein  Bündnis  mit  Ludwig  von  Ungarn  und  KAaiTnir  von 
Polen  abschliesst,  hat  durch  ihre  Datirung  »datum  et  actum  Posonii  ultima 
die  mensis  Decembris  a.  d.  1862*  grosse  Schwierigkeiten  bereitet.  Da 
Herzog  Friedrich  von  Oesterreich  am  10.  December  1362  starb,  hat  Steyerer*) 
auch  mit  Rücksicht  auf  die  Urkunden  Ludwigs  vom  10.  März  1862  das 
»Decembris*  in  ^^Februarii«  corrigirt.  Dagegen  hat  Palacky*)  den  31.  De- 
cember 1861  angenommen,  offenbar  deshalb,  weil  die  Jahresepoche  gewöhn- 
lich Weihnachten  war.  Caro^)  ist  wieder  zur  Emendation  Steyerers  »Fe- 
bruarii*  zurückgekehrt,  während  Huber  ^  übereinstimmend  mit  Palacky 
den  81.  December  1861  annahm.  Eine  unglaubliche  Verwirrung  hat  unsere 
Urkunde  in  der  Darstellung  von  Fessier-Elein^)  angerichtet,  wo  sie  sowol 


')  Müller,  Kampf  Ludwigs  des  Bavem  mit  der  Curie  2 ,  847 ;  Weronaky 
Karl  IV.  2,  Sl  N.  6.  *)  Diese  Ansicht  ist  bereits  im  »Neuen  Archiv*  7,  417 
(von  Wattenbaoh?)  ausgesprochen  worden.  •)  Die  wirklichen  Unutchen  des 
Krieges  von  1862  sind  den  zeitgenössischen  Chronisten  vollkommen  unbekannt. 
Beness.  erwähnt  diesen  Krieg  gar  nicht,  Rebdorf  (Böhmer,  Fontes  4,  64S)  schreibt 
zum  Jahre  1862  »et  exorta  est  discordia  inter  imperatorem  et  regem  Ungarie*. 
Der  Biomph  Ludwigs  von  Ungarn,  der  Archidiacon  Johann  erzählt  »pro  quibus- 
dam  diplicentiis*  habe  Ludwig  von  Ungarn  den  Krieg  erklärt.  Gfmz  verwirrt 
und  unbrauchbar  ist  die  Darstellung  Ebendorfers  (Pez,  88.  2,  S06),  wenn  er  sie 
auch  »referentibus  quoque  gravibus  et  doctis  viris  repetitis  vidbus*  gehört  hat 
Nach  seiner  Darstellung  hat  der  Kaiser  den  österreicnischen  Herzog  nadi  Prag 
berufen  und  ihn  dort  gefkngen  setzen  wollen.  Rudolf  IV.  sei  es  nur  durch  seine 
Geistesgegenwart  ^glückt,  zu  entkommen.  Um  diesen  Schimpf  zu  rächen,  habe 
sich  der  Herzog  mit  Ludwig  von  Ungarn  gegen  den  Kaiser  verbündet. 

*)  Commentarii  886.        »)  Gesch.  Böhmens  9  b,  sn^. 

«)  Gesch.  Polens  2,  824.        ^  Ge^ch.  Rudolts  IV.  S.  77. 

•)  Gesch.  Ungarns  2,  148. 


iHe  Begehungen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  tV.    II.  605 

zum  24.  und  81.  December  1861,  als  auch  zum  28.  Februar  1862  ge- 
stellt ist.  Wenn  wir  das  Datum  der  Urkunde  » ultima  die  mensis  Decembris 
1862*  festhalten,  so  ist  es  zweifellos,  dass  wir  es  als  den  81.  December 
1861  nach  unserer  Rechnung  auffassen  müssen.  Denn  das  Jahr  setzte  mit 
Weihnachten  um^)  und  die  Tage  vom  25.  bis  81.  December  trugen  schon 
die  Bezeichnung  des  neuen  Jahres. 

Aber  aus  der  Urkunde  selbst  erheben  sich  einige  Bedenken  gegen  den 
81.  December  1861.  Die  Nennung  von  Posonium  (Pressburg)  als  Aus- 
stellort der  Urkunde  weist  deutlich  auf  eine  Zusammenkunft  Budolfs  lY. 
mit  Ludwig  von  Ungarn  hin  und  man  könnte  nach  unserer  Urkunde  an 
dem  Aufenthalt  Ludwigs  in  Pressburg  am  81.  December  1861  nicht  zweifeln. 
Damit  ist  jedoch  unvereinbar  ein  Schreiben  Ludwigs  an  die  Stadt  Triest^ 
mit  der  Datirung  »datum  Wyssegrad  die  ultimo  mensis  Decembris  LXII*. 
Durch  dieses  Schreiben  ist  der  Aufenthalt  Ludwigs  in  Yisegrad  am  81.  De- 
cember 1861  gesichert^)  und  man  müsste  in  unserer  Urkunde  die  aller- 
dings leichte  Emendation  »penultima*  statt  »ultima*  vornehmen. 

Dagegen  würde  durch  diese  Emendation  der  schwerer  wiegende  Ein- 
wand nicht  beseitigt  werden:  ob  Budoit'  IV.  im  December  1861  auch  im 
Namen  Meinhards  von  Tirol  das  Bündnis  mit  Ungarn  abschliessen  konnte? 
Nach  dem  Tode  Ludwigs  von  Tirol  am  17.  September  1861  war  der  Erbe 
des  Landes,  Meinhard,  ganz  in  den  Händen  einer  Schaar  Adeliger,  welche 
die  Begierung  an  sich  gerissen  hatten  und  sein  Siegel  führten^).  Diese 
Adeligen  hatte  der  Kaiser  für  sich  gewonnen;  am  15.  Jftnner  1862  ver- 
pflichteten sie  sich,  ihren  Herrn,  den  Markgrafen  Meinhard,  anzuhalten, 
dass  er  beim  Kaiser  verbleibe.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  dass  Meinhard,  so 
lange  er  in  der  Gewalt  dieser  Adelscoterie  war,  Budolf  lY.  ermächtigte  in 
seinem  Namen  ein  Bündnis  gegen  den  Kaiser  abzuschliessen.  Wir  finden 
überhaupt  einen  directen  Yerkehr  zwischen  Meinhard  und  Budolf  erst  im 
April  1862;  am  1.  April  ist  Meinhard  in  Wien^).  Erst  damals  kann  er 
einem  Bündnisse  gegen  den  Kaiser  beigetreten  sein  und  unsere  Urkunde 
ist  erst  in  den  letzten  Tagen  des  März  1862  möglich. 

Auf  dieselbe  Zeit,  auf  Ende  März  1862 ,  weist  auf  ein  anderes  Mo- 
ment hin:  die  Zeugenliste  der  Urkunde.  Sie  ist  selbst  für  die  pomphaft 
auftretenden  Urkunden  Budolfs  lY.  ungewöhnlich  stattlich.  Es  sind  58 
Zeugen  (45  weltliche  und  18  geistliche),  die  ihre  Siegel  an  die  Urkunde 
hängen.  Durch  die  Untersuchungen  Kürschners^)  ist  festgestellt,  dass  die 
in  den  Urkunden  Budolfs  genannten  Zeugen  wirklich  anwesend  waren,  ja, 
dass  die  Ausfertigung  von  Urkunden,    die   viele  Zeugen  enthalten  sollten, 


')  Einen  gleichzeitigen  Beleff  aus  der  Österreichischen  Kanzlei  bietet  die 
Urkunde  Albrechts  IL  von  1856,  Lichnowsky  8,  n^  1870,  in  deresheisst  »indem 
nehsten  siben  und  funfdgisten  jar,  daz  sich  zu  den  nehsten  ohunftigen  weih- 
nechten  anhebt*,  Wiener  Staatsarchiv  Ck>d.  n^  15,  S.  99.  *)  Gedruckt  bei 
Kandier,  Codice  dipl.  Istriano.  *)  Was  ich  Mittheilungen  des  Instituts  8,  252 
vom  Itinerar  Ludwigs  gesagt  habe,  bezieht  eich  nur  auf  Urkunden,  nicht  auf 
Briefe,  bei  denen  eine  persönliche  Betheiligung  des  Ausstellers  nothwendig  ist. 
Das  urkundliche  Itinerar  Ludwigs  ist:  Yisegrad,  1861  Dec.  1.  16.  81;  1862  Jän- 
ner 18.  *)  Hober,  Yereinigung  Tirols  8.  70.  »)  Er  ist  Zeuge  in  der  Ur- 
kunde Budolfs  lY.  fOr  das  Stifb  Heiligenkreuz,  Fontes  rer.  Austr.  Tl.  16,  u^  244. 
•)  Archiv  f.  Ost  Ge^h.  49,  42. 


606  Steinherz. 

auf  bestimmte  Zeiten  verlegt  warde,  zq  welchen  die  Betreffenden  nach 
Wien  entboten  wurden.  Wir  werden  also  nachsehen  müssen ,  ob  sich  die 
in  anserer  Urkunde  genannten  Zeugen  auch  sonst  in  grösserer  Zahl  in 
Wien  nachweisen  lassen  i).  Zu  diesem  Behufe  müssen  wir  die  Zeitpunkte 
fixiren,  innerhalb  welcher  die  Urkunde  ausgestellt  sein  kann.  Als  solche 
ergeben  sich  der  25.  December  1361  und  der  25.  August  1862^).  In 
diesem  Zeiträume  haben  wir  drei  Qrappen  von  Urkunden  Budol&  lY.,  die 
Zeugen  enthalten:  1)  die  Urkunden  von  1362  Mftrz  24,  April  1,  3  Wien^), 
2)  von  Mai  27,  Juni  4  Wien*),  3)  von  Juli  27.  28.  30  Passau.  Wir 
werden  die  letzte  Gruppe  ausscheiden,  da  diese  Urkunden  auf  der  Beise 
Budolfs  von  Wien  nach  München  gegeben  sind  und  der  Herzog  seine  Prä- 
laten und  Barone  gewiss  nur  in  seine  Besidenz  nach  Wien  entboten  hat. 
Vergleichen  wir  nun  die  Zeugenlisten  der  Urkuudengruppen  1)  und  2) 
mit  der  in  unserer  Urkunde,  so  ergibt  sich,  dass  von  den  Zeugen  der 
Gruppe  2)  sich  neun  in  unserer  Urkunde  finden,  während  die  erste  Gruppe 
deren  20  aufweist^).  Zeigt  schon  das  Zahlenverhältnis  die  Yerwandtschaft 
der  Zeugenliste  in  der  ersten  Urkundengruppe  mit  der  in  unserer  Urkunde, 
so  wird  diese  noch  besser  zum  Ausdruck  gebracht^  wenn  wir  die  Zeugen 
dieser  Urkundengruppe  auf  ihre  Provenienz  prüfen.  Am  24.  März  und 
1.  April  sind  in  Wien:  der  Erzbischof  Ortolf  von  Salzburg  mit  seinen 
Sufiraganen,  den  Bischöfen  von  Freising,  Passau,  Seckau,  Lavant,  Chiem- 
see;  die  Aebte  von  Melk  und  Lambach^);  die  Brüder  Ulrich  und  Meinhard 
von  Grörz,  Ulrich  und  Heinrich  von  Schaumburg,  Ulrich  und  Hermann  von 
Cilli ;  die  Grafen  Otto  von  Ortenburg,  Johann  von  P&nnberg,  Johann  von 
Pemstein,  Berthold  von  Maidburg;  die  Hauptleute  von  Kärnten,  Krain  und 
Oberösterreich,  Friedrich  und  Konrad  von  Aufenstein  und  Hans  von  Traun ; 
vier  Mitglieder  der  Familie  Walsee,  Angehörige  der  Geschlechter  Stuben- 
berg, Trautmannsdorf,  Lichtenstein,  PettÄu')  usw.  Von  diesen  finden  wir 
in  der  Zeugenliste  unserer  Urkunde  die  Bischöfe  von  Passau,  Seckau  und 
Lavant,  den  Abt  von  Melk  und  fast  alle  weltlichen  Stände  angeführt  Eine 
so  stattliche  Versammlung,  welche  die  gesammten  österreichischen  Lande 
repräsentirte,  finden  wir  in  der  Zeit  vom  December  1361  bis  August  1362 
nur  in  den  Tagen  vom  24.  März  bis  3.  April 8).  Weder  im  December  1861 


^)  Hiebei  ist  natürlich  auf  die  Anwesenheit  von  Personen,  die  sich  gewöhn- 
lich in  der  Umgebung  des  Herzogs  (Hofbeamte)  oder  in  Wien  (Inhaber  der  Landes- 
hoiämter  und  landesfQrstliohe  Beamte  von  Niederösterreich)  aufhielten,  kein  Ge- 
wicht zu  legen.  ')  Der  als  Aussteller  genannte  Herzog  Friedrich  stirbt  am 
10.  Dec.  1862,  Bischof  Gottfried  von  Passau,  der  als  erster  Zeuge  angeführt  wird,  stirbt 
am  17.  September  1862,  an  die  Stelle  Eonrads  von  Aufenstein,  der  in  unserer  Ur- 
kunde als  Hauptmann  von  Krain  genannt  ist,  tritt  als  solcher  Ulrich  von  Cilli 
am  26.  August  1862  (lichnowsky  4,  n^'  404).  Wir  erhalten  somit  als  Endpunkt 
den  25.  August  1862.  In  Betrefi  des  Anfangspunktes  kann  wenig  Über  den  81.  De- 
cember 1861  zurückgegangen  werden,  da  am  24.  December  noch  Vertreter  des 
Kaisers  bei  Rudolf  in  Wien  sind  (vgl.  S.  545);  als  frühesten  Termin  können  wir 
den  darauffolgenden  Tag,  den  25.  December,  annehmen.  *j  Steyerer  842 ;  ÜB. 
von  Heiligenkreuz  a.  a.  0.  (vgL  S.  605  N.  5) ;  Linck,  Annal.  Austro-Clarov.  1,  780. 
*)  ÜB.  von  Eremsmünster  S.  258  —  257.  >)  Abgerechnet  die  Hofbeamten  usw. 
•)  ÜB.  von  Oberösterreich  8,  n«  66—69.  »)  Friedrich  von  Pettau,  oberster  Mar- 
schall von  Steiermark,  urkiindet  am  8.  April  1862  in  Wien.  Orig.  im  Staats- 
archiv Wien.  ^)  Dagegen  konnte  ich  die  in  unserer  Urkunde  &  Zeugen  ge- 
nannten Aebte  von  Admont,  S.  Lambrecht,  S.  Paul,  GK^ttweih,  Eaemsmflnster, 
die  Pröpste  von  Klostemeuburg  und  Berchtesgaden  in  Wien  nicht  nachweisen. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  lY.    II.  607 

noch  im  Mai  1362  sind  Adel  und  Prälaten  von  Steiermark  and  Kärnten 
in  Wien  nachzuweisen;  und  da  die  Zeugenliste  unserer  Urkunde  schon 
durch  ihre  Anordnung  sehen  lässt^  dass  alle  österreichischen  Lande  durch 
ihre  geistlichen  und  weltlichen  Sttode  vertreten  sein  sollten,  kann  die  Ur- 
kunde nur  in  den  letzten  Tagen  des  März  1362  entstanden  sein^). 

Eine  Bestätigung  dieses  Ergebnisses  finden  wir  in  einem  Schreiben 
der  Stadt  Bagusa  an  den  Ban  von  Dalmatien  vom  10.  April  1862;  es 
heisst  hier,  man  habe  Nachricht  erhalten  »de  concordia  et  unione  domini 
nostri  regis  et  domini  ducis  Austrie  et  suorum  fratrum*^. 

Sprechen  alle  diese  Momente  gegen  das  Datum  der  Urkunde  31.  De- 
cember  1361  und  für  die  Emendation  »ultima  die  mensis  Marti i  1362*, 
so  wird  die  Ueberlieferung  der  Urkunde  besonders  zu  beachten  sein,  ob  sie 
eine  derartige  Emendation  zulässt.  Die  Urkunde  ist  oft  gedruckt  worden ; 
sämmtliche  Drucke  gehen  zurück  auf  Ludewig ^,  der  im  Jahre  1722,  und 
Stejerer^),  der  (unabhängig  von  Ludewig)  im  Jahre  1725  unsere  Urkunde 
veröffentlichte.  Die  gemeinsame  Quelle,  aus  der  beide  Drucke  schöpfen, 
ist  die  » landhandvest  ainer  ersamen  landschaft  des  erzherzogthumbs  Oester- 
reich  ob  der  Enns*^),  welche  Richard  Strein  von  Schwarzenau  im  Jahre 
1595  auf  Begehren  der  Stände  zusammentrug.  Die  einzelnen  Urkunden 
(an  ihrer  Spitze  die  falschen  Haus-Privilegien,  die  Strein  in  »ainer  not- 
wendigen apologia  wider  Franciscum  Petrarcham,  Joannem  Aventinum,  Jo- 
annem  Cuspinianum,  Wolfgangium  Lazium  und  andere  dergleichen  ad- 
herenten*  vertheidigte)  sind  nach  der  Angabe  Streins  »aus  den  rechten 
originalen  und  teils  andern  uralten  Urkunden*  genommen^.  Eine  nähere 
Angabe  fehlt  und  wir  können  nicht  feststellen,  wie  Strein  zur  Kenntnis 
unserer  Urkunde  gekommen  ist^).  Denn  mit  dieser  hat  es  ein  eigenthüm- 
liches  Bewandtnis.  Das  Original  war  schon  im  Jahre  1366  —  vier  Jahre 
nach  Anfertigung  der  Urkunde  —  im  ungarischen  Archive  nicht  mehr  vor- 
findlich.  Als  die  österreichischen  Herzoge  in  diesem  Jahre  das  Bündnis  mit 
Ungarn  lösten,  fordeiien  sie  ihre  Urkunde  zurück.  Sie  konnte  ihnen  nicht 
ausgefolgt  werden,  denn  sie  war,  wie  wir  aus  einer  Urkunde  Ludwigs  vom 
Jahre  1367  wissen,  »in  conservatorio  nostro*  nicht  mehr  vorhanden.  In 
diese  Urkunde  von  1367^  ist  nun,  was  auf  den  ersten  Blick  auffallend 
genug  erscheint,  unsere  verlorene  Urkunde  inseriri  Wie  dies  möglich  war, 
erkennt  man,  wenn  man  das  Insert  prüft.  Es  enthält  nur  EingangsprotocoU, 
und  Context;  es  fehlen  die  Zeugen,  es  fehlt  die  Datirung.     Daraus  folgt, 


^)  Das  Itinerar  Ludwigs  und  RudoliB  lässt  fQr  den  Aufenthalt  in  Pressburg 
am  81.  März  1862  Raum.  *)  Diplomat  Ragus.  n^  26.  ')  Reliqu.  manuscr. 
4,  294.  *)  CJommentarii  885.  »)  Wiener  Hofbibliothek  Cod.  n«  7672;  Ab- 
schriften davon  n«  7670  7807.  8008.  8846;  erwähnt  wird  die  Urkimde  (ohne  An- 
gabe der  Provenienz)  in  den  von  Strein  verfassten  Annalen  Oberösterreichs ,  ib. 
Cod.  n»  18687  fol  818  und  n'»  7684  fol.  198,  •)  Nach  den  falschen  Privilegien 
folgen  der  Georgenberger  Vertrag  von  1186,  die  Formel  aus  Petrus  de  Vincis 
übä  die  Erhebung  Oesterreichs  zum  Königreich,  die  Bestätigung  des  Privilegium 
maiuB  von  1245,  roL  118^—115  unsere  Urkunde,  dann  der  Erbvertrag  von  Brflnn 
von  1864  usw.  Strein  hat  die  Originale  der  Hausprivileffien  im  Wiener  Staats- 
archiv ffesehen  und  die  verlängerte  Schrift  der  ersten  Zeüe  und  Monogramm  des 
Privil.  Henricianum  und  Privilegium  m%ju8  im  Cod.  7670  hQbsch  nachgezeichnet. 
^  Nachforschungen  nach  einer  älteren  Abschrift  unserer  Urkunde  sind  erfolglos 
geblieben.        ^)  DuMont,  Corps  dipl.  2a,  67.  * 


608  Steinherz. 

dass  das  Insert  nicht  nach  einer  Gopie  der  Urkunde  gemacht  sein  kann, 
sondern  nach  der  Gkgenurkunde.  In  dieser  Gegenurkunde,  die  Yon  König 
Ludwig  ausgestellt  war,  fanden  sich  natürlich  nur  ungarische  Zeugen  und 
man  musste  das  Insert  dort  abbrechen,  wo  die  Zeugenaufführung  beginnen 
sollte.   Das  hat  auch  verschuldet,  dass  die  Datirung  weggelassen  wurde. 

Vergleichen  wir  nun  diese  inserirte  datumlose  Urkunde  (a)  mit  der 
Urkunde  vom  31.  December  1861  (b),  so  sehen  wir,  dass  a  und  b  mit 
Ausnahme  eines  Punktes  übereinstimmen.  In  a  heisst  es,  Budolf  schliesst 
den  Vertrag  f&r  sich  und  seine  Brüder  mit  Ludwig  von  Ungarn,  in  b 
heisst  es,  Budolf  schliesst  den  Vertrag  für  sich,  seine  Brüder  und  Mein- 
hard  von  Tirol  mit  Ludwig  von  Ungarn  und  Kasimir  von  Polen.  Dieser 
so  belangreiche  Unterschied  ist  in  den  beiden  Urkunden  an  allen  Stellen, 
wo  von  den  Contrahenten  des  Vertrags  die  Rede  ist,  strikt  durchgefiihrt. 
Die  Frage  ist  nun:  sollen  wir  dem  Insert  im  Original  von  1367  oder  der 
Copie  von  1595  Glauben  schenken?  Halten  VTir  uns  an  a,  so  müssen  wir 
in  b  eine  Interpolation  annehmen,  wir  müssen  glauben,  dass  die  Namen 
Kasimir  von  Polen  und  Meinhard  von  Tirol  später  eingefügt  worden  sind. 
Einen  Grund  für  diese  Interpolation,  die  mit  grösstem  Geschick,  in  voller 
Kenntnis  des  wirklichen  Verlaufs  der  Ereignisse  gemacht  worden  wäre, 
könnten  wir  nicht  finden.  Was  soll  im  16.  Jahrhunderte  einen  Sammler 
von  Urkunden  zu  einer  solchen  Interpolation  bewogen  haben?  Schon  diese 
Erwägung  wird  uns  b  als  glaubwürdig  erscheinen  lassen,  umsomehr,  wenn 
wir  die  Entstehung  und  den  Zweck  von  a  im  Auge  behalten.  Durch  a 
sollte  die  Verbindlichkeit  der  österreichischen  Herzoge  gegenüber  Ludwig 
von  Ungarn  aufgehoben  worden ;  waren  diese  und  Meinhard  von  Tirol  auch 
gegenüber  Kasimir  von  Polen  Verpflichtungen  eingegangen,  so  wbt  die  An- 
führung dieser  Personen  in  der  von  der  ungarischen  Kanzlei  auszustellenden 
Urkunde  nicht  nothwendig.  Es  ist  daher  der  Umstand,  dass  in  a  Mein- 
hard von  Tirol  und  Kasimir  von  Polen  fehlen,  kein  Hindernis,  dass  diese 
in  dem  ursprünglichen  Vertrage  in  b  genannt  waren. 

Prüfen  wir  den  Wortlaut  von  b,  wie  ihn  Strein  überliefert,  so  finden 
wir,  dass  er  eine  Abschrift  vor  sich  gehabt  hat,  die  er  an  einzelnen  Stellen 
nicht  lesen  konnte.  In  dem  Verzeichnis  der  Zeugen  finden  wir  Lücken  ^), 
durch  Auslassung  einer  Zeile  ist  ein  Punkt  des  Vertrages  ganz  unver- 
ständlich geworden^. 

Am  wenigsten  hat  Strein  auf  die  Datirung  geachtet.  Er  gibt  uns 
zwei  Urkiinden')  Ludwigs  von  Ungarn,  die  noch  im  Original  erhalten  sind. 
Die  eine^)  ist  nach  seiner  Ueberlieferung  datirt  »datum  in  quarto  dedmo 
die  mensis  Augusti  anno  1862*.  Hier  ist  der  Ortsname  »Trinchinio*  aus- 
gelassen.    In   der   zweiten^)  lautet   die  Datirungszeile   >datum  Wadae  die 

*)  Ulricus  in  Ketwico;  —  in  Krembsmünster ;  Ulricus  dominus  de  Krani- 
perg;  --  dominus  de  Hohenberg.  *)  Strein  hat  folgendes:  »insuper  omnee 
ipsis  regibus  iratribus  nostris  et  ipsorum  heredibus,  nee  cum  aliquo  emulorum  — 
—  pacem  iniemus.*  Das  emendirt  Steyerer  in  »insuper  omissiB  ipeis  regibus 
fratiibus  nostris  et  ipsorum  heredibus,  nee  cum  aliquo  emulorum  —  —  pacem 
iniemus^  Die  Stelle  muss  nach  a  lauten  »insuper  omnes  ipsis  regibus  fratribus 
nostris  et  ipsorum  heredibus  inimicantes  insidiantes  et  eorum  emu- 
los  pro   nostris  habebimus  emulis  et  inimicis  specialibus  nee 

cum  aliquo  emulorum pacem  iniemus.*        *)  Im  selben  Cod.  n®  7672  in 

den  ^Iftutemngen  zu  unserer  Bflndnisnrkunde.  *)  Lichnowsky  4,  n^  402. 
•)  Ib.  n«  7W. 


Die  Bezdehungen  Ludwigs  L  TOn  Ungarn  zn  Karl  lY.    IL  60d 

viceBuna  quinta  a.  d.  1366  regni  autem  nostri  yigesimo  qainto^.  Hier 
fehlt  der  Monat  »Februarii*.  Diese  Beispiele  lehren,  dass  ?rir  die  von 
Streiu  überlieferte  Datirung  nicht  als  etwas  unomstössliches  betrachten 
müssen. 

Hält  man  die  oben  angefahrten  Gründe,  die  gegen  die  Datirang 
3L  Deoember  1361  und  für  den  31.  März  1362  sprechen,  mit  der  Art 
der  Ueberlieferung  unserer  Urkunde  zusammen,  so  wird  die  Emendation 
»ultima  die  mensis  Martii  a.  d.  1362*  an  Stelle  von  »ultima  die  mensis 
Decembris  a.  d.  1362*  nicht  als  zu  kühn  sondern  als  geboten  erscheinen. 


3.  Die  yermäblang  Karls  lY.  mit  Elisabet  von  Pommern  1363  nnd 
der  Fttrstencon^ess  in  Krakan. 

Diese  Ereignisse  haben  bisher  grosse  chronologische  Schwierigkeiten 
bereitet.  1863  soll  Karl  lY.  in  Anwesenheit  zahlreicher  Fürsten,  so  der 
Könige  von  Ungarn,  Dänemark,  Gypem  u.  s.  w.  seine  Yermählung  in 
Erakau  gefeiert  haben.  So  berichten  polnische  Annalen^);  zum  selben 
Jahre  1363  meldet  eine  andere  polnische  Quelle^,  die  durch  die  hohe 
Stellung  ihres  Yerfassers  von  Bedeutung  ist,  dass  sich  bei  König  Kasimir 
in  Krakau  eingefunden  hätten  Kaiser  Karl,  Ludwig  von  Ungarn,  die 
Könige  von  Dänemark,  Ojpem  und  andere  Fürsten.  Indem  man  diese 
beiden  Ereignisse  auf  denselben  Zeitpunkt  verlegte,  ergaben  sich  unlösliche 
Schwierigkeiten. 

Yersuchen  wir,  Schritt  für  Schritt  die  einzelnen  Momente  festzustellen. 
Dass  die  Yermählung  Karls  in  Krakau  stattfand,  werden  wir  den  polnischen 
Annalen  glauben:  war  ja  die  Braut,  Elisabet  von  Pommern,  eine  Enkelin 
Kasimirs  von  Polen.  Eben  so  steht  das  Jahr  1363  fest.  Der  in  Ho&achen 
ausgezeichnet  bewanderte  böhmische  Chronist  Benesch  erzählt,  dass  Elisabet 
am  18.  Juni  1868  als  Königin  von  Böhmen  gekrönt  wurde.  Aus  Urkun- 
den wissen  wir,  dass  die  Städte  Hohenmauth,  Ghrudim  und  Königgretz 
der  »serenissima  princeps  et  domina  Mizabet  Bomanorum  imperatrix  et 
Boemie  regina*  am  15.  und  21.  September  1368  die  Huldigung  leisten^). 
Daraus  folgt,  dass  vor  dem  15.  September  die  Yermählung  Karls,  also 
die  Beise  nach  Krakau  fallen  mass.  Nach  dem  Itinerar  Karls  kann 
diese  Beise  nur  im  Mai  stattgefonden  haben;  am  9.  Mai  war  der  Kaiser 
mit  dem  Polenkönig  in  Kremsier  (Mähren)  zusammen,  am  31.  Mai  urkundet 
Karl  bereits  auf  der  Bückreise  nach  Prag  begriffen  in  Breslau.  In  der 
Zvnschenzeit  fSand  die  Yermählung  statt,  und  da  ergibt  sich  als  wahrschein- 
lichster Termin  der  21.  Mai,  der  Pfingstsonntag. 

Nach  den  Annales  s.  crucis  fand  die  Yermählung  statt  »hiis  testibus 
et  regibus:  Lodvigo  Ungarie,  Kazimiro  Polonie,  Wenceslao  Bohemie,  de 
Czip,  Sigismundo  dicto  de  Donjn;  et  prindpibus  quam  pluhbus,  videlicet 
Ottone  de  Bawor,  Bolcone  de  Svidnicz,  Wladislao  de  Opole,  Semovita  de 
Mazovia^.     Dadurch    dass  Dlugoss^)   diese   Liste  sorgfältig  nachgeschrieben 


1)  Annal.  s.  crucis  Polen,  in  M.  G.  SS.  19,  6S4.  ')  Johann  von  Gzarn- 
kow  bei  Bielowßky,  Mon.  Polon.  2,  680.  »)  Pelzel,  Karl  IV.,  2,  785.  Origg. 
im  Wiener  Staatsarchiv.        *)  Bist.  Polen.  1,  11S9. 

MiitheUungen  12.  89 


610  Steinherz. 

bat,  können  wir  entrftttiseln  wer  der  »rex  Sigismundos  de  Donjn*  ist. 
Das  ist  der  König  von  Dänemark,  der  jedoch  nicht  Sigismund,  sondern 
Waldemar  hiees.  Schon  dieser  Fehler  spricht  dagegen,  dass  mns  in  den 
Annalen  eine  gleichzeitige  An&eichnong  vorliegen  kann^);  es  spricht  ebenso 
dagegen,  dass  Wenzel  bereits  König  von  Böhmen  genannt  wird,  während 
er  erst  am  15.  Juni  also  nach  der  Yerm&hlung  Karls  als  solcher  gekrönt 
wird  and  dass  der  Annalist  weder  Monat  noch  Tag  des  Hochzeitsfestes 
anzugeben  weiss.  Den  besten  Massstab  haben  wir  jedoch,  wenn  wir  das 
Itinerar  der  genannten  Fürsten  prüfen.  Der  König  von  Dänemark  kann 
im  Mai  1368  nicht  in  Krakan  gewesen  sein');  der  König  von  CTpem 
verlfisst  am  81.  Mai  Avignon  und  reist  über  Strassburg  den  Bhein  ab- 
wärts nach  England 9).  Markgraf  Otto  von  Brandenburg,  der  »duz  Otto  de 
Bawor*  urkundet  am  9.  und  10.  Mai  in  Tangermünde^),  wird  also  um 
den  20.  Mai  nicht  in  Krakau  gewesen  sein,  ebensowenig  als  Ludwig  von 
Ungarn,  der  nach  seiner  mit  Karl  stattgehabten  Zusammenkunft  nach  Süden 
zieht  und  am  11.  Mai  sich  in  Presburg  aufhält^). 

Es  wird  also  ein  anderes  Ereigniss  gewesen  sein,  das  der  polnische 
Annalist  mit  der  Hochzeit  Karls  combinirt  hat;  wir  sehen  ja  auch,  dass 
Johann  von  Czamkow  wohl  von  einer  Fürstenversammlung  in  Krakau  aber 
nicht  von  der  gleichzeitig  gefeierten  Vermählung  Karls  berichtet.  Und  da 
werden  vnr  auf  die  Spur  gebracht  durch  die  Nennung  des  Königs  von 
Cjpem.  Erst  im  Sommer  1864  kam  König  Peter  von  Cypem  nach  Deutsch- 
land. Ueber  Franken,  Thüringen,  Meissen  reiste  er  nadi  Böhmen  und  traf 
den  Kaiser  in  Prag^}.  Gemeinsam  begaben  sich  die  Fürsten  nach  Krakau, 
wohin  auch  Ludwig  von  Ungarn  beschieden  worden  vrar.  In  Krakau  er- 
neuerte Ludwig  am  22.  September^)  1864  den  Friedensvertrag  von  Brunn 
und  schloss  am  27.  September  einen  Vertrag  mit  Kasimir^ 

Diese  in  den  letzten  Septembertagen  1864  veranstaltete  Fürstenver- 
sammlung^) wird  bei  Johann  v.  Czamkow  und  in  den  annales  s.  cmcis 
gemeint  sein.  Mit  dieser  Annahme  lösen  sich  alle  SchvrierigkeiteiL 

4.  Die  Verzicbtsftriefe   der  Mark^äfln  Margaretba  von  Mahren 
vom  26.  Febraar  1364. 

Berchtold^O)  hat  auf  den  auffallenden  Umstand  aufmerksam  gemacht 
dass  die  Schwester  Budol&   lY.,   Margaretha,   anlftsslich   ihrer  Yermählung 


^)  Sämmtliche  Handschnffcen  sind  aus  dem  15.  Jahrh.  *)  Beg.  Danica  1, 
297.  *)  Mas  Latrie,  Eist  de  Chypre  2,  240;  Chroniken  d.  deutschen  Städte  9, 
868;  18,  166.  *)  Riedel,  Cod.  Brandenburg.!.  16,  159.  I.  6,  118.  »)  Vergl. 
S.  568;  Fej^  9.  6,  126.  *)  Herquet,  Beitilge  zum  Itinerar  Karls  IV.  und  zu 
seinem  Aufenthalt  in  Schlesien  mit  dem  König  von  Cjpem  im  Jahre  1864,  Zeit- 
schrift des  Vereines  f.  Gesch.  Schlesiens  14,  521  —  627.  In  Wien  lässt  sich  der 
König  von  Cypern  am  16.  und  80.  October  1864  nachweisen  Kürschner  im  Arcb. 
l  Ost  Gesch.  49,  41.  ^  Huber  R.  n®  414.  •)  Theiner,  Mon.  Hung.  2,  308; 
vgl.  Oaro  2,  880  N.  2.  »)  Das  Itinerar  Karls  (Huber  n^  4081.  4082.  6850. 
bleues  Archiv  8,  271)  bestätigt  die  Erzählung  des  französischen  BeimchroniBten 
Machaut,  die  Herquet  verwerthet.  Von  dem  gleichzeitigen  Aufenthalt  des  Könij^ 
von  Dänemark  und  des  Markgrafen  Otto  in  Krakau  erzählt  der  Reimchronist 
nichts,  auch  sonst  konnte  ich  dafUr  keinen  Beleg  finden.  Doch  lässt  ihr  Itinerar 
einen  Aufenthalt  in  Krakau  im  September  1864  zu.  ^^  Die  Landeshoheit 
Oesterreichs  nach  den  echten  und  unechten  Freiheitsbriefen  8.  86  ff. 


Die  Bezieliuiigen  Ludwigs  t.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  611 

mit  dem  Markgrafen  Jobann  Ton  Mähren  in  Ewei  von  einander  abweichen- 
den Urkunden  ihrem  Erbrechte  auf  Oesterreich  entsagt  habe.  In  der  einen 
Urkunde  nennt  sich  Margaretha  noch  Markgräfin  von  Brandenburg  (als 
Witwe  nach  Meinhard  ▼.  Tirol)  und  behält  sich  ihr  Erbrecht  auf  Oesterreich 
nur  in  dem  Falle  vor,  als  die  österreichischen  Herzoge  ohne  eheliche 
Nachkommen  verstürben,  in  der  zweiten  heisst  sie  schon  Markgräfin  von 
Mähren  und  verzichtet  auf  ihr  Erbrecht,  wenn  die  österreichischen  Herzoge 
Söhne  zurücklassen  sollten.  Beide  Urkunden  sind  vom  selben  Tage,  vom 
26.  Februar  1364,  datirt,  welchen  Steyerer,  der  beide  Urkunden  im  Wort- 
laute bringt^)  als  Tag  der  Vermählung  bestimmt  hat,  weil  Margaretha  in 
der  ersten  Urkunde  noch  Markgräfin  von  Brandenburg  heisst.  In  dem 
einem  Falle  wäre  das  Erbrecht  Margarethas  eingetreten,  wenn  die  öster- 
reichischen Herzoge  weder  Söhne  noch  Töchter,  in  dem  andern  Falle,  wenn  sie 
keine  Söhne  zurückliessen.  MitBecht  hat  Berchtold  diesen  auffallendeii  Wider- 
spruch mit  dem  Streben  Budolfs  die  Primogeniturerbfolge  in  Oesterreich 
einzuführen  in  Verbindung  gebracht,  aber  er  hat  viel  zu  weitgehende 
Schlüsse  gezogen,  wenn  er  aus  diesen  Urkunden  irgendwelche  Folgerungen 
für  die  Beurtheilung  der  habsburgischen  Politik  im  16.  und  18.  Jahr- 
hunderte abgeleitet  hat.  Da  Berchtold  bei  diesen  Urkunden  eine  Fälschung 
durch  Budolf  IV.  annahm,  schien  es  geboten  die  beiden  Urkunden  genauer 
zu  prüfen.  Durch  die  Güte  Sr.  Ezcellenz,  Bitter  v.  Ameth  konnte  ich  die 
beiden  im  k.  k.  Familienarchiv  befindlichen  Originale  einsehen,  und  da 
ergab  sich,  dass  der  Druck  bei  Steyerer  (orthographische  Aenderungen  ab- 
gerechnet) vollkommen  getreu  ist  Die  beiden  Urkunden  sind  von  einer 
Hand  geschrieben  >),  gänzlich  frei  von  Basuren  und  Correcturen,  und  tragen 
an  roth-grüner  Schnur  in  ursprünglicher  Befestigung  das  wohl  erhaltene 
Siegel  Margarethas  mit  der  Unterschrift  »  S.  Margarete  de  Austria  marchionisse 
Brandenburgen^  Beide  Urkunden  sind  also  tadellos  und  echt,  insofern  sie 
Kennzeichen  der  Echtheit  von  Fürstenurkunden  des  14.  Jahrhunderts^), 
nämlich  zeitgemässe  Schrift  und  Ausstattung  und  ursprüngliche  Befestigung 
des  echten  Siegels  haben.  Damit  ist  jedoch  die  Echtheit  im  juridischen 
Sinne  noch  nicht  verbürgt,  die  Frage,  ob  uns  in  diesen  Urkunden  die 
Willensmeinung  des  Ausstellers  vorliegt,  noch  nicht  entschieden.  Die  beiden 
Urkunden  sind  jedenfalls  in  der  Kanzlei  Budolfs  geschrieben  und  wahr- 
scheinlich dort  auch  besiegelt  worden.  Es  ist  in  hohem  Grade  wahrschein- 
lich, dass  Margaretha  keine  Kenntniss  davon  hatte,  dass  die  beiden  Ur- 
kunden in  ihrem  Hauptpunkte  differiren ;  dass  also  die  erste  Urkunde  (die 
Margaretha  nur  dann  erben  lässt,  wenn  die  österreichischen  Herzoge  weder 
Söhne  noch  Töchter  zurücklassen)  wenn  auch  in  ihrer  äusseren  Erscheinung 
echt,  als  erschlichen  zu  bezeichnen  ist.  Steyerer,  der  das  Verhältnis  der 
beiden  Urkunden  gewiss  gekannt  hat^),  sag^  dass  die  nach  der  Trauung 
ausgestellte  Urkunde  (in  unserm  Falle  die,  dass  Margaretha  erbt,  wenn  die 
Herzoge  keine  Söhne  zurücklassen)  der  Zustimmung  des  Gemahls  bedurfte. 
Das  erklärt  die  Erscheinung,  dass  zwei  Urkunden  angefertigt  wurden. 


<)  Comraentarii  671.  672.  *)  Die  beiden  Urkunden  sind  auch  in  ihrer 
Grösse  ziemlich  gleich ;  Breite  47  :  58  cm,  Höhe  20  :  26  cm,  umgeschlagen  5 : 6  cm, 
Zeilenbreite  S6:41  cm,  Anzahl  der  Zeilen  17:22.  >)  Ausedilaggebend  wären 
Unterfertigmigsvermerk  und  Eintragung  ins  Begister.  *)  Anders  wäre  nicht 
zu  erklären,  weshalb  Steyerer  beide  Urkunden  abdruckt. 

89* 


Q\2  SteinherB. 

Practisobe  Bedeutung  hat  weder  die  eine  noch  die  andere  Urkunde 
gewonnen,  da  die  öeterreicbischen  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  SOhne 
zurüokliessen. 


5.  Dk  Betbeiligung  der  Osterreichischen  Herzoge  am  RSmemge 

im  Jahre  1368. 

Kurz  in  seiner  Geechiebte  Albrecbts  m.^)  bebt  hervor,  dass  flieh  der 
Herzog  trotz  der  Aufforderung  des  Kaisers  an  dem  Bömerzuge  nicht  be- 
theiligte, um  die  Kosten  eines  solchen  Unternehmens  zu  ersparen.  Seither 
sind  jedoch  zahlreiche  Urkunden  bekannt  geworden,  welche  die  Sache  in 
einem  ganz  anderen  Lichte  darstellen  und  zeigen,  dass  die  österreichi- 
schen Herzoge  eine  drückende  Schuldenlast  auf  sich  nahmen,  um  den 
Wünschen  des  Kaisers  zu  entsprechen.  Um  die  Kosten  dieses  Unternehmens 
auch  nur  annäherungsweise  zu  berecbnen,  sind  im  Folgenden  Begesten  dieser 
Urkunden  in  chronologischer  Reihe  gegeben. 

1368  April  18  Wien.  Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  weisen  Hertlein 
von  Pettau,  oberstem  Marschall  in  Steiermark,  1200  fl.  an,  dafür,  dass 
er  mit  20  Hauben  sechs  Monate  lang  gegen  die  Lombardei  Dienst  thun 
soll,  für  jede  Haube  wird  monatlich  10  fl.  gerechnet.  —  Mittheilongen 
d.  bist  Vereins  f.  Steiermark  6,  253^. 

1368  April  19  Wien.  Dieselben  fordern  Berchtold  von  Gufidaun,  Haupt- 
mann in  Tirol,  auf,  mit  20  Hauben  durch  sechs  Monate  gegen  die  Lom- 
bardei Dienst  zu  thun  und  versprechen  für  jede  Haube  monatlich  10  fl. 
und  Berchtold  besonders  zu  bezahlen.  —  Huber,  Vereinigung  Tirols  n^  460. 

1S68  April  19  Wien.  Herzog  Albrecht  verspricht  dem  Buger  von  Starhem- 
berg,  der  mit  4  Hauben  durch  sechs  Monate  gegen  die  Lombardei  Dienst 
thun  soll,  fElr  den  Verlust  an  Bossen  zu  entsohftdigen.  —  ÜB  v.  Ober- 
österreich 8,  no  880. 

1368  April  20  Wien.  Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  weisen  dem 
Grafen  Hermann  von  Cilli,  der  mit  50  Hauben  durch  sechs  Monate  gegen 
die  Lombardei  Dienst  thun  soll,  4500  fl.  an;  davon  entfiEÜlen  auf  jede 
Haube  monatlich  10  fl.,  auf  den  Grafen  1500  fl.  —  Mitth.  d.  Vereins 
f.  Steierm.  6,  253. 

1368  April  22  Wien.  Dieselben  weisen  Budolf  v.  Walsee  von  Enns,  der 
mit  34  Hauben  durch  sechs  Monate  gegen  die  Lombardei  dienen  soll« 
100  f2^  Wiener  Pfennige  fär  seine  eigene  Person  an.  —  ÜB.  v.  Ob.-Oest  8, 
no  382. 

1368  Juni  23  Wien.  Dieselben  weisen  dem  Grafen  Hermann  von  Cilli, 
der  mit  90  Hauben  durch  sechs  Monate  gegen  die  Lombardei  dienen 
soll,  1900  fl.  an.  —  Mittbeil.  a.  a.  0.  254  (zwei  Urkunden). 

1368  September  21.  Herzog  Leopold  weist  dem  Vogt  Ulrich  von 
Matsch  2500  fl.  an,  dafür,  dass  er  mit  50  Hauben  durch  weitere  sechs 
Monate  gegen  die  Lombardei  dienen  soll,  und  gibt  ihm  für  den  bis- 
herigen Dienst  1000  fl.  —  Zeitschr.  d.  Ferdinandeums  3.  Folge,  16,  188. 


*)  1,  58.        >)  Die  Angabe  über  den  Sold  der  einzelnen  Hauben  entnelmie 
ich  dem  Orig.  (Staatsarchiv  Wien). 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  Ton  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  613 

1368  December  18  Wien.  Herzog  Albrecht  weist  Konrad  von  Pottendorf  für 
seinen  Dienst  gegen  die  Lombardei  50  U  Wiener  Pfennige  und  100  iL 
an.  —  Wiener  Staatsarchiv  Cod.  suppL  n®  407  fol.  1'. 

1369  März  20  Wien.  Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  weisen  dem  Grafen 
Hermann  von  Gilli  fär  seine  Dienste  gegen  die  Lombardei  1800  fl.  an. 
—  Mittheilongen  a.  a.  0.  254. 

1369  Jani  2  Wien.  Herzog  Albrecht  weist  Gottfrid  dem  Borer  von  Lon- 
stain,  der  mit  6  Hanben  gegen  die  Lombardei  gedient  hat,  die  vom 
Sold  noch  rückständigen  70  a^  Wiener  Pfennig  an.  —  ÜB.  v.  Ob.-Oest.  8, 
no  422. 

1869  ohne  Tag  Wien.  Derselbe  weist  Eberhard  y.  Walsee  von  Linz  f&r  seinen 
Dienst  gegen  die  Lombardei  647  y^  ^  Wiener  Pfennige  an.  —  Wiener 
St.-Arch.  Cod.  snppl.  n«  407  foL  8'  (zwei  Urkunden). 

1374  Januar  7.  Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  halten  Abrechnung 
mit  dem  Bischof  von  Brixen;  als  sie  ihn  mit  1400  Rittern  und  Knechten 
im  Dienst  des  Papstes  und  Kaisers  gegen  die  Lombardei  sandten,  hat 
er  über  den  Sold,  der  ihm  zukam,  4000  fl.  verzehrt  —  Huber  B.  n^  464. 

Aus  diesen  Urkunden  lässt  sich  ein  Dienst  mit  224  Hauben  oder 
448  Mann  nachweisen.  Da  nun  das  Osterreichische  Heer  nach  der  Urkunde 
für  den  Bischof  von  Brixen  1400  Bitter  und  Knechte  oder  sagen  wir  700 
Hauben^)  zählte,  haben  wir  eine  Ausgabe  für  Sold  von  42,000  fl,  da  jede 
Haube  monatlich  10  fl.  bezogt.  Dazu  kommen  die  Beträge,  welche  die 
Führer  der  einzelnen  Contingente  erhielten,  so  Graf  Hermann  von  Cilli 
1500  fl.,  Budolf  V.  Walsee  von  Enns  100  ff  Pfennige  (=  250  fl.),  der 
Bischof  von  Brixen  4000  fl.  usw.  Wir  kCnnen  also  rund  eine  Ausgabe 
von  50.000  fl.  annehmen.  Was  die  Summe  bedeutete,  geht  daraus  hervor, 
dass  die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  im  Jahre  1370  die  Kosten  ihrer 
Hofhaltung  —  beide  waren  verheirathet  —  auf  jährlich  17.000  g  Pfen- 
nige (=  42.500  fl.)^  anschlugen.  Erwägt  man  andererseits  die  Schwierig- 
keiten der  Geldbesche^ung^),  den  Umstand,  dass  die  Herzoge  für  den  Sold 
Güter  und  Einkünfte  verpfändeten,  die  sie  nur  in  seltenen  Fällen  zurück - 
lösten,  so  werden  die  Kosten,  welche  die  Herzoge  durch  die  Unterstützung 
des  Kaisers  auf  sich  nahmen,  als  sehr  bedeutend  erscheinen. 

6.  Zur  Biographie  des  Bisebofs  Stephan  von  Agram  1357—1375 

Eine  Hauptquelle  für  die  Geschichte  dieses  Bischofs,  der  am  ungari- 
schen Hofe  eine  hervorragende  Bolle  spielte,  ist  die  Urkunde  Ludwigs  vom 
80.  November  1374^).  Es  wird  darin  erzählt,  dass  der  Bischof  einstmals 
durch  den  Palatin  Nicolaus  Kont  des  Hochverrathes  angeklagt,  auf  könig- 
lichen Befehl  ins  G^fängniss  geworfen  und  dann  verbannt  wurde.     Nach- 


^)  Zu  jeder  Haube  gehörte  ein  Schütze.  *)  Auch  wenn  die  Herzoge  eine 
ziemliche  Anzahl  von  ihren  Eigenleaten  ins  Feld  stellten,  wird  ein  Sold  von 
10  fl.  monatlich  für  jede  Haube  anzunehmen  sein.  *)  Um  1S70  wurde  ein  Pfand 
Wiener  Pfennige  gleich  2^^  A-  gerechnet,  Huber  im  Archiv  f.  Ost.  Gesch. 44.  585. 
*)  Ich  mache  hier  au&nerksam  auf  die  Urkunde  der  österreichischen  Herzoge  vom 
24.  Aprü  1868,  lichnowsky  4  n«  857  (vollst,  im  Ob.-Oest  ÜB  8,  n»  888.  »)  Fej^r 
9.  4.  n^  885, 


614  Steiuherz. 

dem  er  eine  Zeit  lang  an  der  römisohen  Curie  gelebt,  sei  endlioh  seine 
Unschuld  an  den  Tag  gekommen:  »eondem  reverendom  dominom  q>i8- 
copnm  de  dicta  curia  Bomana  ad  propria  remeandum  revocavimuSi  et  in 
primarie  nostre  dilectionis  sinum  et  gracie  gremium  reoollegimus  et  reoepi- 
mus  in  specialeque  Signum  nostre  dilectionis.  Cum  insulencia 
Alamannorum  nos  et  regna  ac  nostra  dominia  elata  ipso- 
rum  oerviciosa  protervia  bostili  potentia  in  vadere  nisa 
fuisset,  et  eidem  domino  episcopo  et  magistro  Joanni  fratri  suo  germano 
uterino  confinia  regni  nostri  videHcet  oomitatus  Castriferrei  et  Si^>runiensis 
tuenda  et  conservanda  nomine  nostri  regii  honoris  dedissemus  et  aasignas- 
semus,  idem  dominus  episcopus  et  magist^  Joannes  eins  frater  in  ipsorum 
confiniorum  nostrorum  tuta  defensione  gratos  exhibuerunt  nostre  celsitudini 
famulatus.  Per^)  quorum  «lorum  gratuitorum  obsequiorum  exhibicionem 
ammnin  et  £aYorem  nostmm  regium  sibi  idem  dominus  episcopus  adeo 
allexit  et  attraxit,  quod  illustrem  virginem  Katerinam  primogenitam  nostram 
karissimam  de  sacro  fönte  baptismatis  levari  fecimus  et  assumi  per  eundem. 
Ob  hoc  etc.*  In  Anbetracht  der  Dienste  des  Bischob  oassire  der  König 
alle  Urkunden,  die  von  dessen  Untreue  handeln. 

In  dieser  Darstellung  ist  vor  allem  ein  Punkt  wichtig:  wann  wurde 
dem  Bischof  der  Schutz  der  Grenzcomitate  »gegen  die  drohenden  Einftlle 
der  Deutschen*  anvertraut?  Um  diese  Frage  zu  beantworten,  müssen  wir 
die  einzelnen  Angaben  chronologisch  feststellen.  Die  Anklage  gegen  den 
Bischof  erfolgte  im  Sommer  1866.  Im  August  dieses  Jahres  Yerl(H:  Bischof 
Stephan  das  Amt  eines  Statthalters  von  Slavonien'),  das  er  seit  dem  Jahre 
1362  bekleidete,  weil  er,  wie  aus  einem  Schreiben  des  Papstes  vom  16.  Sep- 
tember 1366  B)  hervorgeht,  einiges  begangen  habe  »que  inditis  personis  et 
regno  scandalum  et  periculum  generarunt.*  Darauf  erfolgte  seine  Ver- 
bannung^). Im  Frühjahr  1369  wurde  er  rehabilltirt  und  nach  Ungarn  be- 
rufen. Am  24.  Febr.  1369  schrieb  UrbanY.  an  König  Ludwig,  er  habe  aus 
Schreiben,  die  dem  Cardinal  Wilhelm  (tit.  s.  Clementis)  zugekommen  seien, 
ersehoD,  dass  der  König  den  Bischof  von  Agram  wieder  in  Gnaden  auf- 
nehmen wolle.  Dieser  habe  seine  Schuld  erkannt  und  versprochen,  in  Zu- 
kunft in  allem  dem  König  zu  Gefallen  zu  sein,  worauf  ihm  der  Papet  er- 
laubt habe,  die  Curie  zu  verlassen.  Der  Bischof  sei  bereits  nach  Ungarn 
abgereist^).  In  kurzer  Zeit  erwarb  sich  Stephan  die  Gunst  Ludwigs  in 
vollem  Masse.  Am  22.  Juli  erhielt  er  eine  königliche  Urkunde,  worin  ihm 
unter  besonderer  Anerkennung  seiner  treuen  und  ausgezeichneten  Dienste 
Güter,  die  an  die  Krone  ge&llen  waren,  geschenkt  wurden^).  Ein  Jahr 
darauf,  am  17.  Juli  1870'),  schenkt  der  Bath  von  Trau  einem  Boten  för 
die  Nachricht,  dass  die  Königin  ein  Mftdchen  geboren  habe,  20  fl« 

Verbinden  wir  diese  Daten  mit  der  Darstellung  in  der  Urkunde  von 
1374,  so  ergibt  sich,  dass  Bischof  Stephan  im  Winter    von  1369  auf  70 


^)  So  wird  zu  lesen  sein  statt  »pro*.  ■)  Am  17.  Juli  1866  wird  er  noch 
»regni  Slavonie  vicarius  generaHs*  in  einem  Diplom  genannt,  am  17.  August 
erscheint  in  dieser  Stellung  Nicolaus  deZeech;  Fej^r  9.  8.  n*  809.  818.  *)  dei- 
ner, Mon.  Hung.  2  n^  155.  *)  In  einem  Schreiben  von  1867  April  28  Avignon 
bescheidet  ihn  der  Papst  nach  Viterbo,  Concept  im  Yatican.  Archiv  Cod.  244  H 
n«  181.  >)  Ib.  244  M  no  58.  •)  Fej4r  9.  4.  n^  88.  ^  Lucius,  Memorie  di 
Trau  291.  Boten  von  Ofen  nach  Zengg  in  Dalmatien  brauchten  zwölf  Tage. 


Die  Beziehungen  Ladwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  lY.    IL  615 

die  Hut  der   Grenzoonütate   erluelt   und   dass   das   erste   Kind   Ludwigs, 
Katharina,  im  Sommer  1370  (Ende  Juni  oder  An&ng  Juli)  geboren  wurde. 

7.  Ans  der  Kanzlei  Karls  lY. 

Für  die  Beichsgesohichte  des  Jahres  1372  und  die  der  Erwerbung 
der  Mark  Brandenburg  durch  Karl  IV.  liegt  uns  ausserordentlich  reich- 
haltiges, best  beglaubigtes  Material  vor.  Instractionen  an  die  kaiserlichen 
Glesandten,  Berichte,  die  einliefen,  Beschwerdeschriften,  eine  statistische  Be- 
schreibung der  Mark,  das  alles  ist  in  der  Handschrift  n^  183  des  Wiener 
Staatsarohives  vereinigt  und  deshalb  hat  diese  von  Seiten  der  Forscher  vor- 
züglidie  Beachtung  gefunden.  Aus  ihr  hat  Dobner  einen  Theil  seines 
»diplomatarium  Bohemico-Hungaricum * ^)  geschöpft;  die  Beschreibung  der 
Mark  Brandenburg  und  chronistische  Aufeeichnungen  hat  Riedel^)  zum  Ab- 
druck gebradit,  in  jüngster  Zeit  hat  dann  Loserth^,  was  von  der  Hand- 
schrift noch  ungedrackt  war,  herausgegeben.  So  sehr  also  diese  Hand- 
schrift ausgebeutet  erscheint,  hat  doch  eine  neuerliche  Durchsicht  derselben 
einige  nicht  unwichtige  Ergebnisse  geboten. 

Es  ist  eine  Papierhandschrift  in  Quart,  101  Blätter  umfassend,  von 
verschiedenen  dem  Ausgang  des  14.  Jahrhunderts  angehörigen  Händen  ge- 
schrieben. Ihr  Inhalt  zerfällt  in  zwei  Theile:  auf  fol.  1  —  54^  sind  die 
Briefe  des  Prager  Erzbischofs  Johann  von  Jensenstein  eingetragen,  die 
weite  Hälfte  fol.  55 — 101  "^  nehmen  die  Actenstücke  aus  dem  Jahre  1372 
und  die  Aufzeichnungen  über  die  Mark  Brandenburg  ein.  Dieser  für  uns 
wichtige  Theil  der  Handschrift  besteht  aus  sechs  Lagen. 

Die  erste  foL  55 — 63',  von  einer  Hand  geschrieben,  hat  die  Ueber- 
schrift  »quatemus  de  facto  et  literis  patriarche  Alexandrini*.  Sie  enthält 
die  Instruction  des  Kaisers  für  den  Patriarchen,  die  Inhaltsangabe  der  sieben 
Briefe  desselben  und  den  Wortlaut  dieser  Briefe.  Es  ist  eine  gleichzeitige 
Copie,  aber  von  einem  nachlässigen  und  unverständigen  Schreiber,  der  oft 
die  Vorlagen  nicht  lesen  konnte  und  deshalb  ganz  auffallende  Fehler^)  ge- 
macht hat.  Dobner,  der  Herausgeber  dieser  Briefe^),  hat  die  Fehler  im 
Grossen  und  Gkinzen  mit  vielem  G^ohick  verbessert  und  es  sind  nur  wenige 
Nachträge,  die  eine  Yergleiohung  seiner  Ausgabe  mit  der  Handschrift  er- 
geben hat 

Die  zweite  Lage  umfasst  fol.  64 — 67';  die  Bogen  wurden  in  einander 
gelegt,  als  sie  bereits  beschrieben  waren,  daher  findet  sich  die  Fortsetzung 
von  fol.  64'  auf  foL  67.  Die  Schriftstücke  dieser  Lage  sind  von  einer  von 
der  früheren  verschiedenen  Hand  sehr  sorgfältig  geschrieben.   Sie  enthalten 


1)  Monum.  Bohem.  2,  882  —  407;  daraus  Fej^r  9.  4.  n9  227  ff.  *)  Cod. 
Brandenburg.  IL  2,  527—581  und  H.  8»  1^7.  *)  »Der  Codex  epistolaria  des 
Johann  von  Jensenstein,  Archiv  f.  Ost.  Gesch.  55,  268  ff. ;  Beiträfi;e  zur  Geschichte 
der  Erwerbung  der  Mark  Brandenburg  durch  Karl  lY.,  Mittheil.  d.  YereineB  für 
Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen  16,  165—187.  Auf  diese  letzte  Schrift  beziehen 
aidi  die  folgenden  Citate.  ^)  Als  Proben  sind  hier  einige  angeführt;  statt 
»StephanusduzBavarie*  steht  fast  durchaus, Stephanus  dux  Ungarie;  statt  »pala- 
tinns  et  archiepisoopus  Strigoniensis*  »palatinus  et  ad  tempus  strigonientis*; 
statt  »in  patrem*  ,in  patienter;  statt  »absque  aliqua  inordmatione *  »obsequi 
aliqna  inordinatione*;  statt  »dictorum  nuntiorum*  »doctorum  nuntiorum*. 

»)  S.  888-401. 


616  Steinberz. 

in  gleichzeitiger  Abschrift  den  Notenwechsel  zwischen  Ungarn  and  Böhmen, 
der  der  Heise  des  päpstlichen  Legaten  nach  Ungarn  voransgieng  and  die 
Beschwerdeschrifb  des  Kaisers  gegen  den  Erzbischof  von  Salzbarg.  Der 
Inhalt  dieser  Lage  (das  letzte  Stück  aasgenommen)  ist  ebenfalls  von  Dobner 
veröffentlicht  worden*).  Der  Druck  ist  zuverlässig,  nur  hat  Dobner  die 
Ueberschriften,  welche  die  Stücke  in  der  Handschrift;  haben,  darch  andere 
von  ihm  gewählte  ersetzt.  Die  Beschwerdeschrifb  gegen  den  Salzbarger  Erz- 
bischof ist  von  Loserth  veröffentlicht  worden^;  sie  gehört  aber  nicht  ins 
Jahr  1370,  da  Pilgrim  von  Salzburg  sich  erst  1371  mit  Bayern  und 
Ungarn  verbündete,  sondern  ins  Jahr  1372.  Für  die  genauere  Datirong 
ergibt  einen  Anhaltspunkt  der  Umstand,  dass  sie  der  Urkunde  vom  14.  März 
1372  in  der  Handschrift  folgt,  andererseits  vor  dem  22.  Juli  dieses  Jahres 
geschrieben  sein  muss,  da  an  diesem  Tage  Gregor  XI.  die  österreichischen 
Herzoge  von  einer  Unterstützung  des  Bemabo  Visconti  abmahnte;  ein 
Schreiben,  das  durch  den  letzten  Passus  der  Beschwerdeschrifb  veranlasst 
worden  war. 

Merkwürdige  Stücke  sind  in  der  dritten  von  fol.  68 — 75'  reichenden 
Lage  vereinigt.  Sie  sind  von  Loserth»)  zum  Abdrucke  gebracht  worden; 
auch  bei  ihnen  lässt  sich  die  Datirung  gfenauer  bestimmen.  Die  Ueber- 
tragung  des  Vicariates  von  Bobbio  an  den  Marquis  Beaufort  steht  in  Ver- 
bindung mit  den  übrigen  Urkunden  des  Kaisers  gegen  Bemabo  Visconti 
und  gehört  höchst  wahrscheinlich  zum  2.  August  137 2,  an  welchem  Tage 
Karl  das  ganze  Gebiet  der  Visconti  dem  Papste  auf  10  Jahre  überliess. 
Das  Schreiben  des  kaiserlichen  Kanzlers  Johann  von  Olmütz  an  Konrad 
von  Wesel  gehört  nicht  zum  Jahre  1370,  wie  Loserth  annahm,  sondern 
zu  1373;  es  ist  geschrieben,  als  Markgraf  Otto  bereits  dem  Kaiser  die 
Mark  Brandenburg  abgetreten  hatte.  Seinem  Inhalte  nach  bekannt  ist  das 
letzte  Stück  dieser  Lage;  es  ist  der  Erbvertrag  zwischen  dem  Kaiser  und 
den  österreichischen  Herzogen  von  1366  Mai  15. 

Während  wir  bei  dem  Schreiben  des  kaiserlichen  Kanzlers  nicht  eni» 
scheiden  können,  ob  wir  es  mit  einem  Ooncept  oder  einer  gleichzeiiagen 
Copie  zu  thun  haben,  können  wir  über  die  beiden  andern  Stücke,  die  Ur- 
kunde Karls  für  Beaufort  und  den  Erb  vertrag  von  1366,  ein  sicheres  Ur- 
theil  filllen.  Es  sind  Conoepte,  vielleicht  die  einzigen^),  die  aus  der  Kanzlei 
Karls  erhalten  sind.  Betrachten  wir  die  Urkunde  für  Beaufort,  so  zeigt 
sich  beim  ersten  Blick,  dass  wir  es  mit  einer  Kanzleiarbeit  zu  thon  haben. 
Das  lehren  die  abgekürzten  Schlussformeln  »signum  etc.,  testes  etc.,  pre- 
sentium  etc.,  datum  etc.*,  weiters  die  von  einer  zweiten  Hand  über  die 
Urkunde  gesetzte  Bemerkung  »registranda  registrata*  und  ganz  besonders 
der  Vermerk  am  Schlüsse  der  Urkunde  »duplicata  et  alia  sub  bulla.  Ad 
mandatum  domini  imperatoris  Theodericus  Damerow.*  Damerow  ist  von 
1372  Juli  23  bis  1376  November  15  unter  den  Notaren  Karls  nachzu- 
weisen^).    Von  einem  dritten  Beamten  wurde  das  Concept  corrigirt,  ein- 


>)  S.  882—887.  «)  S.  178—176.  •)  S.  172.  176.  186  n«  X.;  da«  Schrei- 
ben des  Erzbischofs  von  Prag  an  die  Herren  von  Capello,  das  eich  in  dieser  Lage 
findet,  wird  nur  durch  Zufall  hiehergekommen  sein  und  zum  ersten  TheU  der 
flandschrifb,  der  die  Briefe  des  ErzbischofB  enthält,  g[ehören.  ^)  lindner,  Ur- 
kundenweeen  Karls  IV.,  8.  149  bemerkt,  dass  ihm  kein  Conoept  aus  der  Kanzlei 
Karls  bekannt  sei.        *)  Lindner  8.  84. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  617 

zelne  Stellen  im  Text  durcbstrichen  and  Verweisongszeiclien  für  die  am 
Bande  stehenden  Correctoren  angehracht.  Der  Schreiber  schrieb  in  einem 
Zuge  Invooation,  Titel  und  »ad  perpetuam  rei  memoriam^.  Dann  Hess  er 
eine  Zeile  frei  und  setzte  aof  der  nächsten  Zeile  fort  »et  comiti  Bobiensi 
etc.^;  in  die  leer  gelassene  Zeile  wurde  von  ihm  nachgetragen  »spectabili 
Guilhelmo  de  Belliforti.  *  Das  verwarf  der  oorrigirende  Beamte  und  schrieb 
dafür  am  Bande  »marchesio  de  Belliforti  comiti  Bobiensi  ac  domino  de 
Cavilhaco*.  Bei  »summus  pontifex  modernus^  setzte  der  Conector  hinzu 
»Gregorius  videlicet  undecimus.*  Die  wichtigste  Correctur  ist  in  der  dis- 
positio;  es  hiess  ursprünglich  »animo  deliberato,  sano  principum  comitum 
baronum  prooerum  et  nobilium  nostrorum  accedente  consilio,  de  imperialis 
potestatis  plenitudine  ac  de  certa  nostra  scientia  civitatem  Bobiensem  cum 
suo  comitatu  districtu  et  territorio  (necnon  castra  infrascripta  que  sunt  in 
diocesi  Piacentina:  castrum  Pevertini  cum  valle  Peconnie,  castrum  Nibiani, 
castrum  Stadere,  castrum  Novxun,  castrum  Burci  Novi,  castrum  s.  Johannis, 
castrum  Planelli,  bastitam  Bosonaschi  ^))  etc.  *  Die  in  Klammem  gesetzte  Stelle 
wurde  vom  Corrector  durchstrichen;  dadurch,  dass  sie  in  Weg&U  kam,  wurden 
noch  zahlreiche  andere  Correcturen  nöthig,  da  der  Schreiber  sich  mehrfeu^h  auf 
diese  Au&ählung  bezogen  hatte.  Diese  Correcturen  sind  rein  stilistischer 
Natur.  Aus  diesem  Concepte  gewinnen  wir  einen  Anhaltspunkt  für  die 
Kenntnis  des  Geschäftsganges  in  der  kaiserlichen  Kanzlei.  Bevor  die  Ur- 
kunde mit  Zeugen  und  Datirung  versehen  wurde,  wurde  sie  im  Concept 
von  einem  höheren  Beamten  corrigirt  und  dieses  corrigirte  Concept  von 
einem  dritten  mit  dem  Unterfertigungsvermerk  versehen. 

Weniger  ergiebig  ist  das  Concept  der  Erbeinigung  von  1366.  Es 
trägt  keine  Kanzleinoten,  wol  aber  sehr  zahlreiche  Correcturen.  Als  Probe 
möge  hier  eine  Stelle  folgen:  »In  Ordinationen)  huiusmodi  hincinde  sig- 
nanter^)  excepimus  terras  illas  que  ad  nos  futuris  temporibus  possint  de- 
volvi;  hoc  est  r^^num  Ungarie  tali  condicione,  quod  si  Serenissimus  prin- 
oeps  dominus  Lodovicus^)  rex  Ungarie  frater  noster  carissimus  idem  regnum 
suum  Ungarie^)  alioui  ex  nobis  assignare  vellet,  hoc  idem  cui  assignaverit 
suscipere  poterit  hoc  modo^)  quod  huiusmodi  regnum  ei^  oui  assignatum 
fuerit  et  legitimis  heredibus  suis^  debeat  remanere  et  virtute  presentis 
ordinacionis  ad  aliam  partem  nuUo  modol^)  devolvi  sinel)  dolo^'). 

Die  vierte  Lage,  foL  76  —  88' ,  enthält  ausschliesslich  Stücke,  die 
sich  auf  das  Bundesverhältnis  der  Markgrafen  von  Meissen  zum  Kaiser  be- 
ziehen. Es  sind  sechs  Urkunden  aus  den  Jahren  1850 — 62^),  die  hier  in 
einer  Abschriffc  vereinigt  sind;  sie  sind  mit  Buchstaben  a — f  versehen  und 
wir  haben  in  ihnen  eine  nach  einem  bestimmten  G^ichtspunkte  gemachte 
Sammlung  von  Copien.     Welchen  Zweck  die  Anfertigung   derselben  hatte, 


*)  Loserth  hat  diese  Stelle  beim  Abdruck  der  Urkunde  nicht  berücksichtigt. 

*)  Bemerkenswerth  ist,  dass  das  Concept  lateinisch  ist,  während  die  Ori- 
ginale des  Wiener  Staatsarchives  (drei  an  der  Zahl)  in  deutscher  Sprache  ab- 
gefesst  sind.        »)  Loserth  181—186,  vgL  ib.  171  N.  2. 

a^  »ac  factione*  nachgetragen.  b)  nachträglich  durchstrichen  und  dafKr 
»notone*  Übergeschrieben;  schliesslich  wurde  auch  notorie  getilgt  und  »scienter* 
^etst.  c)  »modernus*  nachgetragen,  d)  »Ungarie*  durchstrichen,  e)  corr. 
m  »in  hunc  modum*.  f)  corr.  in  »apud  cum*.  g)  corr.  in  »heredes  suos 
legitimot*.        h)  »posse  nee  debere*  nachgetragen.        i)  »omni*  nachgetragen. 


618  Steinhers. 

sehen  wir  aas  dem  in  die  nächste  Lage  verirrten  Schriftstück:  »Isti  sunt 
artienli,  quos  nos  Fridricos  Balthasar  et  Wilhelmos  marchiones  Missnenaes 
habemoB  contra  dominum  nostrom  imperatorem  et  monemos.  *  Gegen  diese 
Beschwerden  rüstete  sich  die  kaiserliche  Kanzlei,  indem  sie  die  auf  Meissen 
bezüglichen  Urkunden  aushob  und  zusammenschrieb. 

Die  fünfte  Lage,  fol.  84 —94^  enthält  die  Lutruction  des  Kaisers 
fär  seine  Gesandten  nach  Avignon,  die  Dobner^)  und  Biedel')  abgedruckt 
haben.  Das  Stück  ist  fehlerfrei  geschrieben  und  mit  sehr  wenig  Gorrecturen 
versehen.  Es  lässt  sich  ziemlich  genau  datiren,  es  ist  nach  der  anfangs 
October  1372  stattgehabten  Zusammenkunft  Karls  mit  Ludwig  von  Ungarn 
und  vor  dem  Eintreffen  der  päpstlichen  Sentenzen  gegen  den  Erzbischof 
von  Salzburg^),  also  etwa  Mitte  November  1372  geschrieben.  Auf  dieses 
Actenstück  folgen  die  chronistischen  Notizen  über  den  Uebergang  dw  Mark 
Brandenburg  an  den  Kaiser,  die  Biedel  veröffentlicht  hat.  Sie  sind  mit 
sovielen  Gorrecturen  versehen,  dass  wir  sie  als  ein  Goncept  oder  erste  Be- 
daction  betrachten  können.  Ihr  Wortlaut  differirt  an  einigen  Stellen  so 
stark  von  dem  bei  Biedel  stehenden  Texte,  dass  es  geboten  erschien,  diese 
wichtigen  Aufzeichnungen  auch  in  ihrer  ersten  Fassung  herauszugeben. 
Nach  diesen  Notizen  finden  wir  die  Beschreibung  der  Mark  ebenfalls  mit 
zahlreichen  Gorrecturen  und  schliesslich  die  Beschwerden^)  der  Mai'kgrafen 
von  Mttssen  gegen  den  Kaiser.  Auch  bei  diesem  undatirten  Stück  lässt 
sich  die  Zeit  der  Abfassung  annähernd  feststellen.  Die  letzte  Beschwerde 
richtet  sich  gegen  den  thüringischen  Landfrieden  vom  28.  März  1372^); 
und  da  die  Markgrafen  am  26.  November  1372  mit  dem  Kaiser  bereits 
geeinigt  sind,  kann  die  Abfassung  der  Bescbwerden  in  den  Sommer  dieses 
Jahres  gesetzt  werden.  Vielleicht  ist  das  Schriftstück  bei  den  Verhand- 
lungen zwischen  Karl  und  Ludwig  im  October  1372,  bei  welchen  auch 
die  Markgrafen  anwesend  waren,  vorgelegt  worden. 

Die  sechste  Lage,  foL  95  — 101',  enthält  die  zweite  Fassung  der 
chronistischen  Notizen  und  der  Beschreibung  der  Mark  Brandenburg.  Die 
Gorrecturen,  die  der  Ver&sser  an  dem  Goncepte  in  der  vorhergehenden 
Lage  angebracht  hatte,  sind  hier  in  den  Text  au^nommen,  dieser  neue 
Text  aber  wieder  mit  zahlreicben  Nachträgen  und  Verbesserungen  ver- 
sehen worden.  Nach  dieser  letzten  Bedaotion  druckt  Riedel.  Wir  haben  also 
von  der  Beschreibung  der  Mark  drei  Bedactionen,  die  sich  jedoch  nicht  in 
sachlicher,  sondern  nur  in  stilistischer  Beziehung  unterscheiden.  Mitten  in 
dieser  Lage  auf  einem  ursprünglich  leer  gelassenen  Blatte  stehen  zwei  sehr 
flüchtig  geschriebene  und  unvollendete  Goncepte  von  Urkunden  Karls  für 
Baczek  Hoiacher^.     Sie  sind  undatirt,  geboren  aber  nach  1372  JunL 

Es  ist  klar,  dass  die  Sanmilung  von  Actenstücken  und  historischen 
Materialien,  wie  sie  uns  hier  vorliegt,  nur  von  jemandem  gemacht  sein 
kann,  der  das  vollste  Vertrauen  des  Kaisers  besass  und  ganz  in  seine 
Politik  eingeweiht  war,  von  einem  Manne,  dem  Kanzlei  und  Archiv  zur 
Verfügung  standen.   Wer  diese  Persönlichkeit  war  und  welchen  Zweck  die 


«)  A.  a.  0.  401—407.  «)  IL  2,  527—581.  »)  VgL  Beilage  n»  10;  da 
der  L^^t  am  8.  November  in  Bamberg  das  Mandat  Gregors  XL  publicirt,  wird 
es  spätestens  Mitte  November  dem  Kaiser,  der  sich  in  Pirna  aufhielt^  zugekommen 
sein.        «)  Loserth  179—181.        »)  Huber  n^  5081.        *)  Loserth  186  n*  H. 


Die  Beziehungen  Ludwigs  L  yon  Ungarn  zu  Karl  IV.    IL  619 

Sammlang  hatte,  zeigt  uns  der  Umstand,  daas  eine  Stelle  aus  dem  Briefe 
dee  kaiserlichen  Kanzlers,  des  Bischofs  Johann  von  Olmütz,  wörtlich  in  die 
chronistischen  Notizen  übergegangen  ist.  Niemand  anderer  als  der  Kanzler 
hat  die  Sammlung  angelegt,  nur  ihm  konnte  die  Kanzlei  und  das  Archiv 
zur  Verfügung  stehen.  Die  Sammlung  selbst  sollte  das  urkuadliche  Ma- 
terial, die  GoUectaneen  zu  den  chronistischen  Notizen  bieten.  Ob  diese  so 
vielfach  corrigirten  Au&eichnungen  ein  Theil  eines  grösseren  bis  jetzt  un- 
bekannten Werkes  sind,  ob  sie  auf  Anregung  des  Kaisers  entstanden,  muss 
dahingestellt  bleiben.  Eflr  die  Beurtheilung  und  Verwerthung  der  Notizen 
genügt  die  Feststellung  der  Thatsache,  dass  sie  vom  kaiserlichen  Kanzler 
ver&sst  sind,  dass  wir  in  ihnen  eine  Art  ofificieller  Geschichtserzählung 
haben. 


Varianten  des  Textes  bei  Dobner  Mon.  Bohem.  2,  882  ff. 
nach  Cod.  188  des  Wiener  Staatsarchives. 

Ueberschriften.  8.  882  n^  LXI  »nota  credencia  comitis  palatini  Uun- 
garie  ad  ducem  Teschinensem  super  parentelam  inter  imperatorem  et  regem 
Hungarie.*  8.  88 S  a^  LXU  »virtate  huiusmodi  credeneie  dictusmiles  legadonem 
auam  executus  est  in  huno  modum*.  8.  S84  n®  TiXTTI  »commiasio  ducis  Teschi- 
neneis  per  imperatorem  &ota  super  premissii  et  est  in  articulis.*  8.  885  n®  LXIV 
»item  litera  regis  Hungariae  super  ambassiata  ducis  Teschinensis  predicta  im- 
peratori  transmissa.*  8.  886  n^  LXV  »copia  de  non  vendicandis  regnis  etc.  ab 
utraque  parte.*  Am  Schluise  dieser  Urkunde  steht  die  Bemerkung  »nota,  sub 
forma  simili  dari  debent  per  omnia  reversaleB.*  8.  888*  Die  bei  Dobner  stehende 
Uebersdhrift  »ijnopfis  eorum  etc.*  fehlt  in  der  Handschrift 

8.  888  Z.  6  V.  u.  »et  obtulit  se  dare  regt*  —  8.  889  Z.  6  v.  u.  »itom  effec- 
tuB  secunde  litere  per  patriaroham.*  —  8.  890  Z.  7  v.  u.  »rex  iam  iurasset  hunc 
punctum.*  —  8.  891  Z.  5  v.  o.  »iam  diu  sit  apud  se  habeat.*  —  8.  89S  Z.  11  v.  o. 
»parentela  quam  super  non  invadendis.  —  8.  892  Z.  96  v.  o.  »eresoeret  rancor  et 
desidentia.*  —  8.  892  Z.  1  v.  u.  »»dummodo  per  vos.*  —  8.  898  Z.  15  v.  u. 
»ipse  est  adeo  attedatus.*  —  8.  895  Z.  12  v.  u.  »dederatnon  curaboiis.*  — 
8.  895  Z.  8  V.  u.  »festinanter  quoniam  non  habende  aliam  certifioationem.*  — 
8.  895  Z.  4  v.u.  »scriptum  manu  nota.*  —  8.  898  Z.  8  v.  o.  »illarum  vestrarum 
imperiaiium  ci  vitatum.*  —  8.  898  Z.  6  v.  o.  »nota  fierent  exaltavii  de  ad- 
ventu.*  —  8.  899  Z.  14  v.  o.  »quibus  verus  lator  presenüum.*  —  8.  899  Z.  5  v.  u. 
»scriptum  manu  nota.*  —  8.  400  Z.  9  v.u.  »non  possem  prima  die  instant is 
mensis.*  —  8.  400  Z.  8  v.  u.  »literarum  imperiaiium  per  me.*  — 

Varianten  des  Textes  bei  Biedel  Cod.  Brandenburg  II,  2,  527  ff. 
nacn  derselben  Handschrift. 

8.  527  Ueberschiifb  »informacio  singularis  ad  parte  m.*  —  8. 527  Z.  6  v.  o. 
»opponet.  Unde  imperator.*  — •  8.  527  Z.  11  v.  o.  »talibus  deliberet  providere 
si*  —  8.  528  Ueberschrift  »imperatoris  per  ambassiatores*  —  8.  528 Z.  12  v.o. 
»onmi  condicione  et*  ~  8.  528  Z.  14  v.  o.  »iuvare  potest,  si*  —  8. 529Z.  14 
V.  o.  »via  bona  treugarum  ant  pacis  ipsis  renuentibus*  —  8.  529  Z.  17 
V.  0.  »ultra  predicta  ne  post  mortem  domini  imperatoris  aut  marohicmis  Bran- 


620  Steinhers.      • 

denburgenBiB  imperiam  relinquatur«  ~  8.  529  Z.  22  v.  o.  »imperiam  relin- 
quituT  in«  —  8.  529  Z.  27  v.  o.  »utrasque  ad  parendum  in«  —  S.  529  Z.  2 
y.  u.  >ex  indactione  man  dato  et«  — 


Chronistisehe   Aufzeichnungen  des  kaiserlichen   Kanzlers, 

des  Bischofs  Johann  Ton  Olmütz,  nach  der  ersten  Bedaction 

in  derselben  Handschrift  foL  87  ff. 

Postquam  imperator  pro  consenracione  iurium  filiorum  et  heredum 
suorum,  quibus')  per  Ottonem  quondam  marohionem  Brandemburgensem 
nunc  duoem  Bavarie  et  olim  Lodovicum  Romanam  dum  yiyeret  fratrem 
ex  mera  et  libera  et  spontanea  yoluntate  ooram  principibus  electoribus  im- 
perii  et  eorundem  accedente  consilio  atque  diffinitiya  sententia  yidelicet 
quod  talia  lidte  fieri  poterant  in  confratres  coheredes  et  dominos  princi- 
patus  in  defectum  prolis  dictorum  fratrum  Lodoyici  et  Ottonis  protunc 
marchionum  Brandemburgensium  assumpti  iuerunt  et  que  nuper  dictus  Otto 
et  alii  duces  Bayarie  de  facto  omni  reiecta  iustitia  interrumpere  nitebantur, 
aliquamdiu  cum  ezercitus  potentia  adyersus  dictos  Bavaros  et  marchiam 
Brandemburgensem  neoessario  laborasset  ae  stetisset  per  plures  menses  in 
campis,  quedamqne  castra  et  fbrtalicia  marchie  predicte  iam  fuerat  potenter 
adeptus,  dictus  Otto  quondam  marchio  Brandemburgensis  cum  Friderico 
patruo  suo  duce  Bayarie,  qui  imperatori  protunc  -sicut  poterant  resistebant 
considerantes  se  non  posse  longius  adyersus  imperialem  potenciam  jmmo 
contra  iusticiam  opponere  et  eis  graye  fore  contra  stimulam  caloitrare,  im- 
peratoris  ambo  accesserunt  presentiam  et  se  sue  gracie  submiseruni.  Et 
licet  imperator  imperiali  potenda  iura  filiorum  et  heredum  suorum  in  pre- 
dicta  marchia  Brandemburgensi  pro  tunc  obtinere  procul  dubio  potuisset, 
tamen  ezhibicionem  et  humilitatem  dictorum  ducum  adyertens  amicabilibus 
interyenientibus  traotatibus  et  pecuniarum  soludone  necnon  mansuetudinis 
offido  magis  elegit  huiusmodi  negotia  terminare. 

Hinc  est,  quod  interyenientibus  tractatibus  amicabilibus  Otto  quon* 
dam  marchio  Brandemburgensis  predictus  et  Fridericus  Bayarie  duz  suis 
necnon  omnium  et  singulorum  fratrum  et  heredum  suorum  Bayarie  ducum 
nominibus  marchiam  Brandemburgensem  cum  omnibus  pertinentiis  suis 
nichil  excepto  filiis  imperatoris  et  eorum  heredibus  et  in  eorum  defectum 
marchioni  Morayie  et  suis  heredibus  libere  resignarunt  ac  eis  oesserunt 
realiter  in  talibus  cum  effectu. 

Preteztu  cuius  resignacionis  et  cessionis  predicte  imperator  dudbus 
Bayarie  supradictis  in  summa  quinquies  centum  milia  florenorum  in  oeriäs 
terminis  persolyere  et  dare  promisit,  et  de  huiusmodi  pecunie  quantitate 
iam  actu  ipsis  persolyit  et  dedit  quasi  ducenta  milia  florenorum;  quam 
summam  dritates  imperii  ex  eo  quod  in  huiusmodi  guerris  imperialiboa 
operam  et  efifioadam  debitas  non  dederant  realiter  persolyeront. 

Ad  soludonem  yero  residue  partis  pecuniarum  predictarum  incöle 
Boemie  signanter  Pragenses  et  alie  ciyitat^  adyertentes  imperatorem  pro 
utilitate  regni  predicti  tantum  et  tam  nobilem  suis  acquidyisse  laboribus 
et  sumptibus  prindpatum,   se  ipsos  yoluntarie    submittentes  quoddam  un- 


a)  So  hat  die  Handschrift  fQr  »qui«. 


Die  Beziehangen  Ludwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    II.  621 

geltomy  qnod  in  partibus  Italie  gabella  dicitar  licet  antea  in  regno  Bo^nie 
nomqoam  faerit,  saper  se  et  res  soas  qne  ad  usum  hominom  emontor  et 
Yendontor  osque   ad  solucionem  peconiarom  partis   residae  statueront. 

Dedit  eciam  imperator  preteztn  resignacionis  seu  oessionis  predicte 
Ottoni  daci  Bayarie  qaondam  marehioni  Brandemborgensi  sabscriptas  oivi- 
tates  et  castra:  videlicet  Sulczpach  ciyitatem  et  castrom,  Bosenberg  castrum, 
Hirssaw  ciyitatem  et  castrum,  Hersprag  civitatem  et  castrain,  Laaifen  oivi- 
tatem  et  castram,  castram  Flos,  castram  lacbtenstein ,  castrum  Neidstein, 
medietatem  castri  Breitenstein,  castram  Thomstaaff  et  castrum  Adelburg; 
bac  condicione  apposita,  at  si  dictum  Ottonem  ducem  Bayarie  legitimes 
beredes  mascalos  de  sao  corpore  descendentes  contingat  babere,  predictas 
ciyitates  et  castra  pro  se  et  suis  bereditarie  retineat;  sin  autem  et  eo  abs- 
que  talibas  beredibas  defuncto,  terras  ciyitates  et  castra  baiasmodi  pro 
centam  milibas  florenoram  salyendi  a  dadbus  Bayarie  rez  Boemie  qui  tone 
pro  tempore  fuerit  redimendi  liberam  babeat  potestatem.  Quotqaot  eoiam 
ex  tanc  dictas  daz  Otto  Bayarie  post  se  legitimas  filias  reliquisset,  cui- 
libet  eanun  rex  Boemie  nomine  dotis  quadraginta  milia  florenorum  proyidere 
debebit^). 

Eciam  naper  in  civitate  Pragensi  imperator  imperialibus  indutas 
insigniis  in  predictorum  Ottonis  et  Friderici  Bayarie  ducam 
presentia  traotatas  predictos  confirmans  ab  eisdem  dacibas 
principatas  marcbionatas  Brandemburgensis  legitima  resignatione  ac- 
cepta,  et  in  super  Ottone  imperiale  ceptram  et  Friderico  pomum  mani- 
bas  suis  palam  gestantibus,  principatam  marcbionatas  Brandem- 
burgensis regi  Boemie  et  fratribus  suis  Sigismundo  et  Jobanni 
et  in  eorum  defeotam  marcbioni  Morayie  et  filiis  suis  rite 
et  sollempniter  contalit  in  principam  et  nobilium  qai  tunc  aderant 
multitudine  copiosa*). 

Eciam  imperatore  Pragam  reverso,  yeneront  ad  eum  ibidem  duces 
Austrie  Albertus  et  Luppoldus  inter  se  plurimum  discordantes.  Quos  im- 
perator super  discordiis  buiusmodi  amicabiliter  concordayit,  ut  infra  duos 
annos  se  inyicem  immediate  sequentes  senior  duz  Albertus  duoatum  Austrie 
regere  debeat'),  et  illis  duobus  annis  elapsis  ambo  firatres  in  dispo&itione 
regiminis  ducatus  eiusdem  iterum  imperatoris  consilia  imitentur. 

Eciam  imperator  statuit  certum  terminum  principibus  electoribus  et 
aliis  principibus  imperii  yeniendum  in  Egram  dominica  proxima  post  festum 
8.  Eatberine  ad  eins  presentiam,  nt  ez  tunc  positis  in  ordine  et  statu  ne- 
gotiis  imperii  imperator  ad  Brandemburgensem  marobiam,  que  multis  im- 
brigata  stetit  temporibos  et  proyido  regimine  destituta,  pro  disponendis 
comodis  et  profeotibus  eiusdem  marcbie  reyertetur. 


>)  Nun  folgt  die  Eidesformel,  bier  als  Eid  der  ciyes  de  Strusperg. 

^  Die  durcb  den  Druck  beryorgebobenen  Stellen  sind  dem  Schreiben  des 
Kanzlers  an  Konrad  yon  Wesel  (ygl.S.  616. 610.)  entnommen.  In  der  Handschrift 
folgt  nun  die  Beeobreibung  der  Mark  Brandenburg. 

*)  Diese  Stelle  ist  für  die  Verhandlungen,  welche  dem  Theilungsvertrage 
von  1878  yorausgiengen,  wichtig. 


622  Steinkers. 

Beilagen. 
1. 

Rüstungen  Karls  IV.  in  den  Jahren  1362  und  1363. 

In  dem  Wiener  Staatsarchiv  befindet  sich  eine  Anzahl  von  Drkanden 
böhmischer  Stftdte,  die  über  Büstangen  Karls  Aoskunft  geben.  In  diesen 
Urkunden  qoittiren  die  Städte  über  den  Empfang  vom  Büstongsgegen- 
stftnden  ans  der  königlichen  Kammer  and  versprechen  die  erhaltenen  Stücke 
nebst  solchen,  die  sie  selbst  gekauft  haben,  bis  zur  Hohe  einer  bestimmten 
Anzahl  vollstftndigw  Büstungen  fEb:  den  Dienst  des  Kaisers  und  der  Krone 
von  Böhmen  aufzubewahren.  Eine  dieser  Urkunden  ist  bereits  von  PekeH) 
abgedruckt  worden;  und  da  mit  ihr  die  andern  mit  Ausnahme  der  ver- 
schiedenen Zahlen  übereinstimmen,  so  genügt  es,  von  diesen  das  Datum 
und  die  verschiedenen  Zahlen  anzugeben. 

1362  Sepi  21  Königgretz;     über  884  toraces^),  800  barbute'),  284 

brachilia^),  16  humeralia^),  16  golUria^; 
400  vollstftndige  Büstungen. 

»        »        »        Nimburg;     über  800  toraces,  264  barbute,  234  bra- 

ohilia,  80  humeralia,  80  golliria;  800 
vollständige  Büstungen. 

»        ^        »    Hohenmauth;  über  800  toraces  exclusis  dumtaxat  cen- 

tum  toracibus  quos  Wratzisslaviam 
direximus  ex  ipsius  domini  nostri  mandato, 
237  barb.,  200  brach.,  87  humer.,  80 
golL;  800  vollst  Büstungen. 

»        »        >         Kaurim;       über  200  torac,  165  barb.,  152  brach., 

18  humer.,  18golL;  200  vollst.  Büstungen. 

»        »        >  Kolin;  über  200  torac,  156  barb.,  140  brach., 

16  humer,  16goll.;  200  vollst  Büstungen. 
•   »        »         >  Politz;         über  160  toi-ac.,  120  barb.,  108  brach., 

12  humer.,  12goll.;  150  vollst  Büstungen. 

»      Oct  10         Wodnan;      über  100 toraces,  70 barbute,  90 uschuer'). 

»        >       16  Netolic;      über  100 toraces,  80  barbute,  75  brachilia. 

1868   Jan.     6  Pilsen;        über  888   torac,  880  barb.,  810  brach., 

20  humer.,  20  golL ;  400  vollst  Büstungen. 

»     Febr.  15  Taus;  über  150  torac,  120  barb.,    108  brach., 

12  humer,  12goll.;  150  vollst  Büstungen. 

»      März     5        Beraun;        über    150   torac,   60  barb.,   48   brach., 

12  humer.,  l2goll.;  100  vollst  Büstungen. 


<)  Karl  IV.,  ÜB  2,  n^  278  ;  Palacky,  Gesch.  Böhmens  2  b,  S65  N.  498  gibt 
die  AnE^l  der  ToUst^digen  Bflstungen  jeder  Stadt,  jedoch  ohne  Datirung  der 
einzelnen  Urkunden  und  ohne  Angabe  der  einzelnen  BüBtungtatficke.  *)  Har- 
nische. ')  Auch  »slappe*;  Helme.  *)  Auch  »paria  braichilium,  paria  bra- 
cbialium,  naria  brachiliorum,  paria  brachicerum  de  corio  facta*;  Lederftrmel  (in 
derUrkunae  der  Stadt  Kolin  »orachilia  dicta  armleder*).  *)  Auch  »humberalia, 
umberalia«;  Schulterkleid.  ")  Auch  »colliria,  goUeria,  golneria*;  Halsberg. 
V)  Mir  unbekannt 


Die  Beiieliiinge&  LodwigB  L  von  UDgam  la  Karl  IV.    II.  628 

»     April  14         Brüz;  über  250  toraoes,  200  barb.,  200  bracht 

12  homer.,  12  goll.;  250  vollst  Eüatangen. 

»        »       25        Wodäan;     über  100  torac.,  60  barK,    90  humer.; 

100  vollst  Büstangen. 

»         >        »   Schütienhofen;    über  80  torac,  104  barb.,  80  brach. 

>  Mai  12     Leitmeritz;     über  800  torao.,  280  barb.,    218  bradL, 

12hamer.,  12  goll.;  300  vollst  Büstangen. 

>  »      »  Laun;         über  150  torac,  110  barb.,    110  brach., 

12hamer.,  12  goll.;  150  vollst  Büstongen. 
»         »19         Melnik;         über   100   torac.,    70  barb.,   70   brach.; 

100  vollst  Büstangen. 
»     ohne  Tag       Aassig;        über  126  torac,  150  barb.,  150  brach., 

12  homer.,  12  golL 

2. 

a)  Papst  Urban  V.  schreibt  an  den  Patriarchen  von  ÄqutUja, 
Ludwig  deUa  Torre,  über  dessen  Absicht^  die  Küste  van  Istrien  dem 
König  Ladung  von  Ungarn  als  Lehen  zu  übergeben. 

1364,  Februar  29,  Avi^mom. 

Ome^pt  Mi    Vaii€am$ekm  Archiv  Cod.  JM4  C  •»•  339. 

Yenerabili  iratri  Ladovico  patriarohe  Aqoilegiensi  salatem  etc. 

Fratemitatis  tue  literas  (acoepimns)*),  continentes  bonam  dispositionem 
ac  operis  efficadam  qaas  carissimos  in  Christo  filias  noster  Ladovicos  rex 
üngarie  illastris  erga  taam  Aqoilegiensem  habet  et  habere  proponit  eccle- 
siam;  et  inter  alla,  qaod  ipse  rex  paratas  erat  sois  expensis  recaperare 
omnia  terras  et  castra  de  Istria  ioxta  mare  ad  eodesiam  predictam  spec- 
tantia  per  quoscnnque  tirannice  oocapata,  si  ea  ipsi  regi  ad  vitam  soam  in 
feadom  com  Uoentia  tarnen  nostra  concederes,  facta  ex  hoc  malto  meliori 
oondicione  ecdesie  prelibate.  XJnde  nobis  homiliter  supplicasti,  at  tibi  li* 
oentiam  hniosmodi  ooncedere  dignaremor. 

Nos  igitor  super  promissis  utiqae  ardais,  qoamvis  taam  et  dicti  regis 
ad  Bomanam  et  aüaram  ecclesiamm  honores  et  commoda  more  devotissimi 
principis  iagiter  intendentis  in  hüs  et  aliis  panun  et  bonam  propositam 
extimemas,  tamen  qoia  talia  in  qaibas  de  alienationibos  bonoram  eccle* 
siasticoram  agitar  cam  malta  sant  mataritate  ac  discassione  tractanda,  vo- 
lamas  qaod  tu  et  dilecti  filii  capitalam  eiasdem  Aqailegiensis  eoclesie  de 
hüs  terris  et  castris  ac  eoram  nominibas  ipsoramqae  vero  valore  ad  ipsam 
Aqailegiensem  ecdesiam  pertinente  ac  aliis  serviciis  lavoribas  et  commodis 
aniversisy  qae  ipsa  ecclesia  Aqailegiensis  ex  ipsis  terris  et  castris  si  in  eoram 
plena  possessione  consisteret  esset  verisimiliter  perceptara  et  qoantam  tem- 
poribas  modemis  percipiat,  et  qoid  et  qaantam  idem  rex  annaatim  offerat 
exhibere  (ac  etiam  si  eadem  terre  et  castra  vel  aliqua  ex  ipsis  alicai  sea 
aliqaibas  et  qaibas  in  feada  vel  alio  titalo  sint  concessa,  et  si  concessiones 
haiasmodi  possent  absqae  magno  scandalo  revocari)'),   et  qaid  eüam  tibi 


a)  Fehlt  im  Ckmcq^t       •)  Die  in  Klammem  geeetste  Stelle  ist  von  der  Hand 
des  corrigiTenden  Beamten  am  8chlaMe  nachgetragen. 


624  Steinherz« 

et  eidem  capitcdo,  eo  ad  hoo  com  vocatione  absentium  congregato  aolem- 
niter,  et  universis  conslderatis  droamstantiis  yideatur.  Yolamiisqae,  qaod 
eadem  fratemitas  sab  potestate^)  dicte  Bomane  ecclesie  prestiti  prefatiqae 
capitulom  sab  prestandis  ab  eoram  singolis  iuramentis,  de  qoibos  per  te 
receptis  nobis  mittag  publicum  instrumentum,  illud  qaod  de  predictis  pro 
meliori  et  utiliori  dicte  ecclesie  ac  rei  publice  presertim  illios  patrie  yobis 
yideatur,  et  si  in  hoc  fiomazd  imperatoris  yel  alterius  prinoipis,  a  quo  dicta 
ecclesia  Aquilegiensis  terras  huiusmodi  recognoscat,  aut  aliorum  sit  requi- 
reudus  assensus,  nobis  per  publica  et  autentica  instrumenta  tui  et  dicti 
capituli  sigillis  munita  notificare  prooures* 

Datum  Ayinione  U.  kL  Hartii  anno  secundo. 

h)  Bemühungen  Venedigs^  die  Ausführung  dieses  Planes  zu  hinter- 
treiben. 

1364,  Märs^J. 
Aus  der  Chronik  <Us  Caroldo,     Wiener  EofbtbUotkek  Cod,  n»  6153  foL  267\ 

II  re  di  Ungaria  ceroaya  far  noyitä  negli  luoghi  dell*  Istria  oon  il 
mezzo  di  patriaroa  d*  Aquilegia.  Onde  la  ducal  signoria  mandö  al  pontefioe 
Bafaino  suo  secretario,  perch^  sua  beaütudine  le  hayera  sempre  portato 
fayore  rengratiandola  con  molta  riyerentia  per  la  bona  dispositione  Tha* 
yeya  alle  cose  deiristria;  hebbe  esso  secretorio  in  commissione  d*intendere, 
quelle  trattassero  li  nontii  del  re  di  Ungaria  circa  le  cose  deiristria,  dubi- 
tando  che  '1  patriaroa  non  facesse  qualche  permutatione  oon  quella  maestä. 
Et  perö  il  secretario  fece  intender  alla  santit^  su%  che  quanto  procuraya 
il  re  era  per  occupar  le  ragioni  di  Yeneto  dominio  della  santa  Bomana 
chiesa;  et  fece  tal  offitio  con  Taiuto  delli  rey.iiii  cardinali  protettori  del 
Yeneto  dominio  et  di  mens.  Pampilionense  protettor  del  patriaroa  d*  Aqui- 
legia, che  li  nontii  d*  Ungaria  non  poteyano  impetrar  di  ciö  oosa  alcuna 
da  sua  santit^ 


Papst  Vrhan  V.  schreibt  dem  Markgrafen  Otto  von  Brandenburg 
über  den  in  der  Mark  ausgebrochenen  Aufstand, 

1368,  Novemh&r  18,  Rom. 
Coneept  im    VaiicamUehen  Archiv  Cod.  244  L  n^  111, 

Dilecto  filio  nobili  yiro  Ottoni  marchioni  Brandeburgensi  salutem  etc. 

Ad  generosam  tuam  personam,  tarn  tue  deyotionis  quam  ad  nos  et 
Bomanam  ecclesiam  geris  obtentu  quam  consideratione  carissinü  in  Christo 
filii  nostri  Oaroli  Bomanorum  imperatoris  semper  augusti,  gereutes  spe- 
cialis dilectionis  affectum,  tibi  de  susdtatis  in  tuo  marchionatu  adyersitati- 
bus  paterne  compatimur  et  si  possemus  libenter  apponeremus  remedia  opor- 
tuna.  Et  quia  presumitur  quod  rebelies  tui  propter  guerram,  quam  illi 
de  domo  tua  habent  cum  dilectis  fiiliis  nobilibus  yiris . .  ducibus  Austrie,  rebel- 


0  Coneept  ,pte*.  ^)  Die  Datimng  ist  gewählt  mitBfioksicht  auf  die  In- 
fitraction  des  yenetianischen  Gesandten  Amadeo  de  Bonguadagnani ,  der  am 
11.  Mftrs  1864  in  derselben  Angelegenheit  an  den  Patriarchen  yon  Aquilf^a  ge- 
schickt wurde;  Monnm.  Slay.  mer.  4  n®  112. 


Die  BeaeliiiDgai  Ladwigi  I.  von  Ungarn  zu  Karl  IV.    Ü.  625 

lionis  oalcaneom  erigere  preeampeenint,  tarn  ad  sedandom  dictam  disoor- 
diam  quam  ad  prooorandam  oonversionem  et  obedientiam  rebellium  pre- 
dictoram  venerabilem  firatrem  nostrom  Agapitam  episoopum  EBColanom 
apoatolice  sedis  nnntiam  latorem  presenüum  ad  partes  illas  providimos 
destinandanL  Confortare  igitar  fili  dileote  et  esto  magnanimos  et  robostos, 
quia  qoanto  tuas  erit  fortior  animus,  tanto  fidelee  et  amioos  tuoe  reddes 
in  tuo  iavamine  promptiores,  ac  adversa  quelibet  fortias  et  felicius  supe- 
rabis.  Nos  enim  nobilitati  tue  favores  apostolicos  in  hiis  qae  secimdum 
denm  poterimoa  libenti  animo  impendemns. 

Datum  Somae   apud   sanotum  Petrum  XIV  kl.  Decembris   anno  Yll. 

[In  verso:  secrete  statim.] 

4. 
Papst  Urban  V.  schreibt  an  Kaiser  Karl  IV.,  dass  er  in  Angelegen- 
heit der  Versöhnung  des  Kaisers  mit  den  Königen  von  Ungarn  und  Polen 
den  Bischof  Johann  v(m  Acqui  als  Legaten  zu  diesen  Königen  sende, 

XS69,  Jtmi  29,  Monte  Ba$cone, 
Comept  im   VaÜoamiichm  Archw  Cod.  244  M  n^  276. 

Carissimo  in  Christo  filio  Carole  Somanorum  imperatori  semper  angosto 
salutem  etc. 

Negotium  concordie  inter  serenitatem  tuam  et  carissimos  in  Christo 
filios  nostros  Ludovicum  üngarie  et  Eazimirum  Polonie  reges  illustres 
super  hiis  que  alias  eidem  serenitati  notifioare  curavimus  ardenter  as- 
sumpsimus  ardentius  prosequentes,  ao  extimantes  quod  venerabilis  frater 
noster  Johannes  episoopus  Aquensis  lator  preeentium  vir  utique  fidelitate 
ac  circumspectione  preditus  in  hac  parte  tibi  non  solum  fidus  sed  multum 
gratus  ezistat,  ipsum  ad  dictum  prosequendum  negotium  duzimus  assu- 
mendum.  Et  licet  tuam  intentionem,  per  responsionem  quam  fecisti  di- 
lecto  filio  Angelo  de  Bibena  ordinis  fratrum  minorum  professo  et  pro- 
curatori  generali  quem  ad  imperialem  potentiam  super  hoc  misimus,  habeamus, 
niohilominus  tamen  episoopo  prefato  mandayimus,  quod  ad  eandem  se  pre- 
sentiam  conferat  pleniorem  informationem  si  eam  sibi  dare  volueris  recep- 
turus.  Ceterum  videtur  nobis  utile  fore  pro  celeriori  expeditione  dicti 
n^otii  quod,  si  tua  presentia  in  partibus  vicinis  eisdem  regibus  non  sit 
futura  de  proximo,  cum  prefato  episoopo  aliquem  tuum  fidum  et  providum 
nuntium  destines,  qui  tamen  statim  non  iret  ad  regum  predictorum  pre- 
sentiam,  sed  in  tuo  r^gno  Boemie  vel  alio  loco  congruo  donec  vocandus 
existeret,  moraretur. 

Datum  apud  Montem  Flasconem  IIL  kl.  Julii  anno  YIL 

5. 

Mrzbischof  Pilgrim  IL  von  Salzburg  schliesst  ein  Bündnis  mit  den 
Herzogen  von  Bayern.  1371^  Mars  tf,  Laufm^ 

Orig,  JPfrg.t  Sisgel  abgeschnütenj  im  SkuUtarchiv  Wien.  —  Gegenurkunde  der 
b€h/eri$ehen  Eereoge,  m  der  nur  Ludwig  von  Ungarn  al$  vom  Vertrag  auegenowmen 
genannt  iti,  vom  gleichen  Tage  und  Ort  in  Salzburger  Kammerhüeher  2^  457  ebenda. 

Wir  Pilgreim  von  gots  genaden  erzbischof  ze  Sahburg  legat  des  stAls 
ze  Rom,  bechennen   und  tAn  ohund  offenlioh   mit  dem  brief  fiür  uns  selb 

lattheUoDfen  IX.  40 


626  Bteinheri« 

fEb:  anser  gotsbans  helfer  and  diener  und  für  unser  Uuid  stet  yest  maerkt 
und  slos,  das  wir  uns  f%r  uns  fbi  unser  gotshaus  helfer  und  diener  ain- 
valtichlich  und  getreulich  verpunden  haben  undyerpinden  mit  unsem  trenn  an 
aides  stat  hinz  den  heiligen  zu  denhohgepom  fursten  unsern  lieben  herrenund 
freunten  hem  Stephan  dem  eitern  und  zu  seinen  sfinen  hem  Fridrichen  und 
hem  Hannsen  pfallenzgrafen  bei  Bein  und  herzogen  in  Bayern  zu  allen 
iren  hellem  zu  irer  herschaft  zu  land  und  leut  mit  allen  zugeh6ren,  die 
weil  wir  leben  und  darnach  unz  auf  ainen  chftmftigen  erzbischof  ze  Salz- 
burg der  mit  recht  erzbischof  wirt  und  dahin  auf  seinen  stul  chAmt. 

Also  besohaidenlich,  daz  wir  und  unser  helfer  und  diener  wider  seu 
und  ir  herschaft  selber  niht  tAn  wellen  noch  sflllen  in  dhainer  weis,  und 
suUen  wir  in  und  irer  hersohaft  getreulich  slechtlich  erberlich  und  unyer- 
zogenlich  wider  aller  maenichlich  auzgenomen  unsers  heiligen  yatters  des 
pabsts  und  des  heiligen  stAls  ze  Born,   wer  in  oder  den  iren  wider  recht 
tun  wolt  oder  taet,  geholfen  sein  mit  aller  unser  macht  land  leuten  steten 
slozzen  und  vesten  wenn  oder  wie  oft  in  des  not  geschieht  an  aUee  geyaer 
und  arglist;  und  wenn  dieselben   unser  lieb  herren  und  freunde  die  her- 
zogen von  Bayern,   ir  pfieger  von  im  wegen   ob  seu  selbe  bei  dem  land 
nicht  waem,   uns  mit  iren  briefen   oder  botschaft  yordemt  ze  hilf  unge- 
vaerlich  mit  aller  unser  mäht  oder  mit  genanten  dienern  als  seu  uns  oder 
ir  pfleger   dann  yordemt,  in  derselben  mazz   und  weiz  sollen  und  wellen 
wir  in  zu  hilf  chomen  unverzcgenlich  und  an  allez  geyaer.    Und  wenn  wir 
denselben  unsem  lieben  herren   und  freunden  den  herzogen   yon  Bayern 
mit  ainem  zug  oder  herschreften  zu  hilf  ziehen,  so  sullen  wir  die  unsem 
allsamt  wie  die  genant  sein  mit  chost  zerung  und  schaeden  gar  und  gänz- 
lich selber  ausrichten   den  egenanten   unsem  lieben  herren  und  freunden 
den  herzogen  von  Bayern  und   irer  herschaft  an  allen  schaden   und  zue- 
spruch.     Geschaeh   aber  das  seu  unser  hilf  und  diener  bedürfent  wurden 
aus  dem  land  oder  auf  die  gemerk  zu  taeglichem  chrieg  in  iren  geslos, 
so  sullen  die  egenannten  herzogen  von  Bayern  dieselben  unser  diener  be- 
sorgen mit  chost  in  aller  der  mazz   als  die  ir  selbes.     Naemen  aber  die- 
selben unser  diener  icht  schaeden  wie  die  genant  waern,  dieselben  schaeden 
sullen    wir   selber    gaenzlich  ausrichten    und  abtragen    den    oftgenanten 
herren  von  Bayern   und  irer  herschaft  an  allen  schaden  und  zuespruch« 
Doch   ist  ze   wizzen,   ob  die  unsem  den  veinden  icht  abn6tten   oder  ge- 
wunnen  ez  waer  an  gevangen  leuten  oder  g&ten,  daz  sol  ir  sein ;  gewunnen 
aber  wir  oder  unser  diener  mit  der  herren  von  Bayern  oder  der  iren  hilf 
icht  stet  maerkt  vest  oder  slos,   daz   sullen  wir  getreulich  mit  einander 
tailen  an  alles  gevaerd.     Auch  ist  ze  wizzen,  ob  unser  diener  ritter  oder 
chnecht  stet  maercht   vest  oder  slos  icht  stözz  chrieg   oder  aufleuf  betten 
oder  gewonnen  gen   den   vorgenanten   unsem  herren   und  freunden  den 
henogen  von  Bayem  oder  den  iren  land  oder  leut,  dieselben  unsem  sullen 
fiir  dieselben  herzogen  von  Bayem  oder  iren  pfleger  forchomen   und  sich 
erchlagen;    die   so!    man  da  tugentlich  verhören    und  aufhemen   und  seu 
verainen  und  berichten  mit  der  minn  ob  daz  muglich  ist,  m6cht  aber  des 
nicht  gesein  so  sol  man  in  ein  unverzogens  ungevaerlicbs  lantrecht  schaffen ; 
was  dann  das  recht  ervindet  da  sol  es  bei  beleiben  an  widerred.    Welh<^r 
aber  der  unsem  daz  recht  nicht  n^nen  noch  da  bei  beleiben  wolt,   wenn 
uns  denn    die  oftgenanten  herren   von  Bayern   oder  ir  pfleger  mant  oder 


Die  Benehnngen  Lodwigs  L  yon  Ungarn  zn  Karl  IV.    H.  627 

Todert^  80  snUen  wir  den  oder  die  selben  nnsem  halten  weisen  und  n6tten» 
als  lang  das  sen  sich  dez  lantrecht  genägen  lazzen  und  da  bei  beleiben. 
Geeohih  aber  das  der  nnsem  ainer  oder  mer  die  obgenanten  herzogen  von 
Bajem  oder  die  iren  beraubten  oder  angriffen  ?rider  recht  in  welhs  unser 
gezicht  das  geachihe,  der  selb  richter  oder  pfleger  er  werd  daromb  ge- 
mant  oder  nicht  wenn  er  sein  inne  wirt  sol  darzu  tAn  als  getreulich  als 
ob  es  uns  selber  geschehen  waer;  taet  des  der  richter  oder  pfleger  nicht, 
so  gehaiizen  wir  in  darzA  ze  nfttten  daz  er  denselben  raub  selber  gelten 
und  ?ridercheren  m&zz.  Wir  geloben  und  gehaizzen  auch  bei  unsem  treuen 
und  aiden  denselben  herzogen  von  Bayern  aller  irer  herschaft  und  allen 
den  iren,  daz  wir  sen  bei  irai  alten  rehten  eren  urchunden  freiung  und 
gneten  gewonhaiten  die  seu  unz  auf  den  heutigen  tag  herbraht  habent 
suUen  helfen  ze  behalten  und  ze  freien  ?rider  aller  maenichlich,  und  sullen 
noch  wellen  wir  in  daran  dhain  newung  nicht  t&n  noch  machen  in  dhainer 
weis.  Auch  habent  die  vorgenannten  unser  lieb  herren  und  freund  die 
herzogen  von  Bayern  yersprochen,  das  seu  uns  und  den  unsem  dhain 
newung  mit  dhainer  neun  steur  tän  sullen  noch  wellen. 

Und  daz  die  obgenant  freuntschaft  und  pundnuzz  alz  oben  ge- 
schriben  stet  also  staet  vest  und  unzebrocben  von  uns  und  den  unsem 
beleibe,  haben  wir  ze  pezzir  sicherhait  und  lig  hinz  den  heiligen  gesworen 
einen  gelerten  aid  ze  halten  und  getreulich  ze  volfuren  an  alles  geyaer; 
und  dariber  zu  ainer  freunÜeichen  gedaechtnuzz  und  waren  urchund  geben 
wir  den  offen  brief  yersigelten  mit  unserm  anhangundem  insigel. 

Die  handlung  ist  geschehen  und  der  brief  ist  geben  ze  Lauffen  an 
pfinztag  yor  dem  sunntag  so  man  singet  Oculi  in  der  yasten  nah  Christes 
gepurd  dreuzehen  hundert  jar  darnach  in  dem  ainen  und  sibenzigisten  jare. 

[Unter  dem  Buge  rechts:  dominus  cum  toto  consilio]. 

6. 

König  Ludwig  L  wm  Ungarn  schliesst  ein  Bündnis  mit  dem  Erz- 
biaehof  FOgrim  IL  vm  Salzburg.  ^^f  ^*J^  ^5.  ^o^ 

Orig,  Fftg.,  8i$gel  abg^iehmtUth  im  8taat$€trckiif  Wim,  —  OUiMcmUnds  dmtiehs 
Aui/ertigung  ,,flwl  wM§rm  h$iml§i€hm  anhamgmdm  intig^l  bsiigeli^',  Orig.  P^g.^t 
Siegel  abgeeehmUm^  tibmda,  —  Gegenurkunde  PUgrim$  m  diuiseher  Sprache  von 
gUithem  Tage  mnd  Ort^  Oopis  in   Wtm^  HofbibU&thek,  Chd.  «<>  92T3  fol  S7. 

Nos  Ludoyicus  dei  gratia  Hungarie,  Folonie,  Dalmatieque  rex  etc., 
notum  £Eudmus  oniyersis  presentes  literas  inspecturis,  quod  nos  prehabita 
deliberatione  matura  et  acoedente  prelatorum  et  baronum  nostrorum  preyio 
consilio  propter  bonum  pacis  terrarum  regnorum  nostrorum  ac  incolarum 
eamndem  una  cum  reyerendissimo  in  Christo  patre  domino  Filgrimo  archi- 
episoopoSalcheburgensi  apostolice  sedis  legato  amico  nostro  ipsiusque  terris 
et  dominus  et  hominibus  fideliter  et  amicabiliter  quamdiu  vixerimus  contra 
omnem  hominem  nullo  penitus  dempto  vel  excepto  colligayimus  et  con- 
federayimuSy  ac  presentium  serie  bona  fide  et  sub  yirtute  prestiti  iuramonti 
unimos  nos  et  oonfederamus. 

Quod  si  aliqui  prindpum  magnatum  sen  dominorum  cuiusoumque  dignitaüs 
statns  et  preheminende  existanti  qui  regnis  et  terris  nostris  confinantur,  pre- 
fatum  dominum  Pilgrimum  archiepiscopum  Salcheburgensem  sueque  Salche- 

40* 


628  Steinhers. 

bargensifl  eodede  terris  hominibuB  et  bonis  necnon  consaetadinibus  et  liberta- 
tibnSy  in  quibus  ipae  et  memorata  ecclesia  soa  usque  tempora  hec  usi  sunt  yel 
alio  qoocamqae  modo  ratione  aut  causa  invadere  dampniflcare  et  obddere 
conarentor  sen  inyaderent  dampnificarent  yel  obsiderent,  tales  debemus 
et  yolomoa,  quantociuB  nos  yel  yicarium  nostrum  prefatos  archiepiscopas 
com  snis  Uteris  ant  noncdis  informabit  et  nos  ad  hoc  habnerit  requisitos, 
statim  et  sine  omni  dilatione  diffidare  et  pre&tum  archiepiscopom  defendere  et 
tales  inyasores  pro  InimiciB  nostris  habere,  omni  eo  modo  quo  ipso  archi- 
episcopas tales  habnerit  snis  pro  inimids.  Et  debemns  ipsos  etiam  statim 
hosüliter  inyadere  et  dampniflcare  in  eomm  terris  et  dominus  hominibns 
et  bonis  meliori  modo  qao  possnmns  sine  omni  dolo  et  fraude,  nee  debemns  a 
talibos  invasionibns  et  dampnifioationibns  hninsmodi  inimicomm  desistere, 
donec  hninsmodi  guerra  seu  discensio  qne  sie  com  pre&to  archiepisoopo  foret 
snborta  int^graliter  et  plene  cnm  iamdicto  domino  archiepiscopo  snisqne 
terris  dominus  et  hominibns  esset  sedata  et  in  pacem  firmam  perdncta. 
Prefatos  yero  dominus  archiepiscopns  non  debet  nee  teneatnr  se  cum  hnins- 
modi snis  inimicis  concordare  seu  pacem  aliqnam  inire  yel  firmare,  nisi 
nos  et  nostros  ad  talem  conoordiam  redpiat  et  sicut  se  ipsnm  et  snos  in- 
dadat  in  eandem  omni  dolo  et  frande  semotis;  et  hoc  idem  debebimns 
et  yolnmus  facere  simili  modo  fideliter  yiceyersa.  Nos  etiam  yolumns  et 
debemus  premissas  invasiones  et  dampnificationes  ad  nostras  proprias  ex- 
pensas  et  dampna  facere  et  continuare,  qnod  etiam  supradictus  archiepis- 
copas, qaandocumque  per  nos  aut  literas  seu  nnnccios  nostros  reqnisitus 
fuerit  et  ad  hoc  ipsum  reqoiremus,  simili  modo  yioe  redproca  facere  tene- 
bitar  contra  quoslibet  inimicos  nostros  omni  sine  flrande.  In  presenti  antem 
colligatione  et  confederatione  nostra  exprimimos  patenter,  qaod  in  casn 
quo  nos  tales  inyasiones  et  dampnificationes  inimicis  prefati  domini  archi- 
episcopi  et  in  terris  et  dominus  eorundem  propria  nostra  potentia  &ce- 
remas  et  sie  ab  ipsis  inimids  castra  dyitates  opida  seu  captiyos  acqnire- 
mas,  qnod  talia  castra  dvitates  opida  ao  captiyi  ad  nos  pertinere  debeant 
omni  sine  oontradietione;  in  casu  antem  abi  gentes  ntriusqne  partis  yide- 
lioet  nostre  et  dioti  arohiepiscopi  insimnl  coninncte  hninsmodi  castra  dyi- 
tates oppida  et  alia  bona  seu  captivos  a  prefatis  inimids  optinerent  et 
mann  potenti  reciporent,  talia  castra  ciyitates  opida  bona  et  captiyos  de- 
bebimns inter  nos  ntrinqne  et  amicabiliter  diyidere  et  partire  prent  de- 
cens  erit  dne  dolo  et  firande.  Yolnmus  etiam  qaod,  d  gentes  nostre 
et  dicti  arohiepiscopi  insimnl  tales  inyadones  et  dampnificationes  contin- 
geret  contra  hninsmodi  inimicos  continnare  et  exeroere  et  inter  talem  gen- 
tem  ntriusqne  yidelicet  partis  aliqna  discendo  oriretnr  sen  briga  yel  nna^ 
pars  alteri  parti  aliqnid  inferret  dampni,  qnod  tales  discendones  brigas 
et  dampna  oapitanei  ab  ntraqne  parte  dicte  genti  oonstitnti  inter  se  de- 
beant et  teneantnr  discntere  et  padfice  concordare  sine  dolo  et  fraode. 
Insnper  yolomub  nt  homines  nostromm  amborum  yidelicet  dientes  milites 
dves  mstid,  qni  ratione  possessionnm  libertatutn  yel  debitomm  qnicqnam 
inyicem  agere  sen  qneritare  habent  yel  habnerint,  illi  super  hninsmodi 
possesdonibns  libertatibns  seu  debitis  debeant  et  teneantnr  institiam  querere 
et  recipere  in  lods  congruis  et  consnetis;  et  ad  id  fadendnm  nnusqnisqne 
nostrnm  snos  subditos  inducere  debeat  et  artare,  quia  contra  prefatum  do- 
minum archiepiscopum  nichil  facere  yolnmus  nee  intendimus. 


Die  Besiehnngen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  su  Karl  IV.    IL  629 

Et  premiflsa  oolligadone  et  confederadone  nostra  exoipimus  serenissi- 
mos  principes  fratree  nostros  carissimos  dominum  Bupertom  comitem  pa« 
latinom  Beni  et  dacem  Bavarie  et  etiam  omnes  daces  Bavarie  prefati  do- 
mini  Buperti  ducia  patraos  ac  omnes  qui  nunc  in  liga  et  unione  nostra 
presentiaUter  existunt;  contra  quos  prefatum  dominum  archiepiscopum  nulla 
ratione  seu  causa  adiuyare  astringi  volumus  et  obligari.  Jamdictns  vero 
dominus  archiepisoopus  nullam  guerram  seu  noyitatem  cum  aliquo  prin- 
cipe Tel  alio  cuiusvis  Status  et  dignitatis  homine  moYere  inchoare  et  &cere 
debeaty  nisi  de  nostro  soitu  atque  consilio;  et  id  ipsum  debebimus  et  vo- 
lumus e  oonverso  &cere  dolo  et  fraude  penitus  exdusis.  In  ouius  coUi- 
gacionis  et  confederadonis  robur  et  firmitatem  perpetuam  preeentes  literas 
prenotato  domino  arohiepiscopo  dedimus  sigillo  nostro  maiori  pendenti  oom- 
munitas. 

Datum  in  Kona  in  Dalmatia  die  dominioa  prozima  post  festum  paace 
anno  domini  millesimo  trecentesimo  septuagesimo  primo. 

7. 
Köniff  Ludwig  L  von  Ungarn  befiehlt  dem  Ban  mn  SUwonien^  Karl 
von  Durazzo^  die  Unterthanen  des  ErzbUchofs  Pilgrim  IL  von  Salzburg 
freundlich  zu  behandeln, 

1371,  JuU  1,  Br€$$burg, 
Orig.  Pap,  m  $patio  aufgßdrüßkt.  8€W€UUg§l,  Sietattar^w  W%m^ 

Nop  Lodovicus  dei  gratia  rex  Ungarie  Polonie  Dalmade  etc.»  vobis 
illnstri  principi  domino  Earolo  dnd  Duradi  et  Sclavonie  germano  nostro 
carissimo  dedaramus,  quod  reverendissimus  in  Christo  pater  dominus  Pili- 
grinus  archiepisoopus  Salzpurgensis  est  confederatus  noster  et  amicus  oa- 
rissimus  ac  nobiscum  in  unione  sincere  amicicie  colligatus.  Quapropter 
vestram  dilectionem  seriöse  requirimus  dque  damus  in  mandatis,  quatenus 
universos  subditos  cives  mercatores  et  homines  dusdem  domini  archiepis- 
copi,  qui  ad  partes  ipdus  regni  Sclavonie  accesserint  quandocumque  et 
quocienscumque,  recomendatos  habentes  benivole  tractetis  cum  favore  ac 
per  vestros  tractari  ÜEUsiatis,  taliter  quod  iidem  cum  Omnibus  eorum  bonis 
et  rebus  in  tenutis  vestris  semper  salvi  et  padflci  sine  impedimento  atque 
molesüa  procedant  sub  protectione  vestra. 

Datum  Posonii  die  terdo  festi  beatorum  Petri  et  Pauli  apostolorum 
anno  domini  millesimo  trecentesimo  septuagesimo  primo. 

8. 

Die  Herzoge  Albrecht  und  Leopold  von  Oesterreich  weisen  dem 
kaiserlichen  Kanzler  Bischof  Johann  von  Olmütz  für  seine  Dienste  zwei 
Fuder  Weins  jährlich  an, 

1371,  Oetob^r  7,  IVag. 

OieichMBttige  Copie  im  Siaatsarehiv   Wim,  Cod,  suppL  n^  407  foL  27. 

Wir  Albrecht  und  Leuppolt  etc.,  bechennen  und  tun  chunt  oflPenlich 
mit  disem  brief ,  daz  wir  gtinstiklich  angesehen  haben  die  lauter  fireunt- 
schaft  und  manigvaltige  furderung  die  nns  der  erwirdig  unser  lieber  frnnt 


630  Steinhers. 

herr  Johann  bischof  ze  Olmontz  des  allerdurohleacbtigisten  fdrsien  onsers 
lieben  gnedigen  herren  and  yaters  hem  Karlen  Römischen  keisers  tti 
allen  zelten  merer  des  reichs  und  k&nigs  ze  Behem  kanzler  gen  demselben 
unserm  herren  dem  keiser  und  onch  sost  allerweg  daher  erzaiget  hat  and 
stetiklich  erzaiget ;  and  haben  darambe  ze  einer  arkantnAzze  dolicher  ireant- 
schaft  and  forderange  im  gelobt  and  verhaizzen  geloben  and  verhaizzen 
oach  wizzentlich  alle  jar  ze  geben  zwai  fSder  weins  anser  pesten  gewechst 
in  Osterrich,  dieselben  zwai  f&der  ander  kelrmaister  wer  der  je  zao 
den  Zeiten  ist  jeriklich  richtiklich  and  an  alles  verziehen  antwarten  sol 
seinem  gewizzen  hotten  der  die  von  seinen  wegen  vordert.  Und  gepieten 
wir  oach  mit  kraft  ditz  briefs  bei  ansem  halden  anserm  kelrmaister 
wer  der  je  za  den  zeiten  ist  oder  wirt,  daz  er  des  egenanten  kanzlers 
hotten  jeklichs  jares  wenne  die  an  im  gevordert  werden  die  voiynanten 
zwai  fdder  weins  unser  pesten  gewechst  forderlich  rxää  ane  allen  aoftcbab 
richte  and  antwart,  wan  wir  im  oach  dieselben  zwai  fttder  weins  an  sm- 
nem  ampte  jeriklich  abziehen  and  in  der  ledig  sagen  wellen.  Mit  arkant 
ditz  brieÜB. 

Groben  ze  Prag  an  eritag  nach  sand  Frantzischi  tag  anno  septoa- 
gesimo  primo. 

9. 

Papst  Oregor  XI,  theüt  dem  Legaten  HeUas  de  Vodronio  den  In^ 
halt  eines  Schreibens  an  Kaiser  Karl  mit.  1372,  JmU  38,  Äfn^mon. 

Conapt  tm   Vaiieanuekm  Archw,  Cod.  2H  C  n^  49. 

Dilecto  filio  Helle  de  Vodronio  oantori  eoclesie  Xantonends  derico 
eamere  nostre  apostolice  sedis  nanüo  salatem  etc. 

Scribimas  canssimo  in  Christo  filio  nostro  Garolo  Bomanorom  impe- 
ratori,  at  apad  dilectos  filios  nobiles  vires  Albertam  et  Leapoldom  dnces 
Aastrie  ac  Caninsegnoriam  de  Lascala  (efficiat^),  qaod  se  non  ooUigent  oom 
Yenetis;  qnia  hoc  non  solam  in  dilecti  filii  nobilis  viri  Franeisei  de  Car- 
raria  militis  in  civitate  Padaana  imperialis  vioarii  cam  Bomana  eoeleeia 
coUigati  sed  etiam  in  ipsias  ecclesie  et  eoolesie  Aqvilegittisis  magn«m  im- 
pedimentam  et  etiam  detrimentam  indabie  redondaret;  qaodqae  ezhor- 
tetar  dictos  daces,  at  treagam  qaam  habent  com  venerdnli  fratrö  nostro 
Maquardo  patriarcha  Aqailegiensi  prorogent  ad  longum  tempos,  ot  Interim 
paz  inter  eos  oonmiode  traotari  valeat  et  firmari.  Qaare  discrettoni  tae 
mandamas,  qaatenas  heo  apad  dktooi  impecatorem  per  te  vel  aliom  aoli- 
citare  procares  ac  ei  mittas  litteras  qoas  destinemns  tibi  presentibas  al- 
ligatas. 

Datam  Avinione  IV.  kl.*)  Jalii  anno  secando. 

10. 
Erzbischof  Johann  von  Prag  veröffeniUcht  päpstUche  Sentemsen  gegen 
Erzbischof  Pilgrim  IL  von  Salzburg.  ^^^*  Dscmnber  i,  Mühtbmrg. 

Orig.  Perg.,  Siegsl  fmlor^,  m  SktaUarchw  Wim 

Johannes  dei  gratia  sancte  Pragensis  eoclesie  arohiepisoopas  apostolice 
sedis  legatas,  notam  facimas  tenore  presenoium  aniversis,  qaod  pro  parte 

-)  Fehlt  im  Concept      *)  oorr.  aus  »id*. 


Die  Benehungen  Ludwigs  I.  von  Ungarn  zu  Karl  lY.    II.  631 

Serenissimi  et  inviciissimi  principis  et  domini  domini  Earoli  quarti  divina 
fiivente  dementia  Bomanomm  imperatoris  semper  augosti  et  Bohemie  regis 
quedam  iitera  reyerendi  in  Christo  patris  domini  Johannis  patriarche  Ale- 
xandrini  apostolice  sedis  noncii  bullam  papalem  in  se  continens  nobis  ex- 
stitit  presentata»  quam  per  infrascriptom  nostram  notariom  coram  testibas 
oopiari  aoscoltari  et  in  formam  pablioam  redigi  feoimos  instrumenti.  Caius 
tenor  sequitor  per  omnia  in  hee  verba: 

Johannes  miseratione  divina  patriarcha  Alexandrinas  apostolice  sedis 
noncius  exeoator  et  delegatos  ad  infrascripta  a  sede  apostolica  spedaliter 
depatatas,  reverendis  in  Christo  patribos  dominia  Pataviensi  Frisingensi 
Brixiensi  ...  et  Coriensi  episcopis  ac  venerabilibos  et  discretis  viris  do- 
minis  .  .  sancti  Apollinaris  Pragensis  et  .  .  Spirensis  ac  .  .  Pataviensis 
ecclesianun  decanis  et  fiatisponensis  et  dicte  Pataviensis  ac  in  Wolfframs- 
kirch  ecdesiarom  prepositis  ac  Jacobo  Wigandi  canonioo  Pragensi  salutem 
in  domino  et  mandatis  nostris  ymmo  verius  apostolicis  firmiter  obedire. 
literas  sanctissimi  in  Christo  patris  et  domini  nostri  domini  G.  divina  Pro- 
videntia pape  ondecimi  nos  recepisse  noveritis  cum  illa  qua  decuit  reve- 
renda^  tenorem  qui  sequitnr  continentes: 

Gregorius  episcopos  servns  servoriim  dei  venerabili  fratri  .  .  Johanni 
patriarche  Alexandrino  apostolice  sedis  nnndo  salatem  et  apostolicam  bene- 
dictionem.  Dadom  pro  parte  carissimi  in  Christo  fiilii  nostri  Caroli  Bo- 
manorom  imperatoris  semper  aogusti  nobis  com  repetitis  querelis  exposito, 
quod  quamvis  venerabilis  frater  noster  Pilgrimus  archiepisoopos  Salczbur- 
gensis  esset  et  prout  est  vasallos  Bomani  imperii,  et  eidem  imperatori  ra- 
tione  temporalitatis  quam  a  prefato  imperio  obtinet  fidelitatis  prestiterit 
debitom  et  solitum  iuramentom  ipsique  imperatori  ratione  predicta  obe- 
dianciam  et  reverenciam  impendere  teneretur  prout  tenetur,  ipse  tamen 
archiepisoopos  huiosmodi  debiti  fidelitatis  et  iuramenti  inunemor  et  trans- 
gressor  certas  colligadones  promissiones  et  obligaciones  fedt  cum  aliquibus 
ipsius  imperatoris  emulis  contra  imperatorem  et  imperium  prelibatos,  ipd- 
que  imperatori  in  hüs  in  quibus  tenebatur  prout  tenetur  obedire  oontemp- 
nebat  in  iniuriam  eiusdem  imperatoris  et  derogacionem  imperialis  honoris 
et  Status  ac  exempli  pemiciem  et  scandalum  plurimorum.  Nos,  qui  nedum 
imperatori  iamdicto  carissimo  utique  filio  et  spedali  defensori  Bomane 
ecdesie  sponse  nostre  sed  cunotis  sumus  in  iusticia  debitores,  attendentes 
periculosum  esse  nimium  rd  publice,  d  oontempneretur  potestas  superior 
et  deskneretur^)  subiectorum  obedieuda  per  quam  orbis  gubemacula  diri- 
guntur,  ac  volentes  prout  debebamus  antequam  procederemns  ad  alia  ple- 
nius  informari  an  predictus  archiepiscopus  super  premissis  existeret  di£h- 
matus,  tibi  per  literas  nostras  duximus  committendum  ut  te  plenius 
informares  an  in  partibus  illis  super  premissis  infamia  contra  dictum  archi- 
episcopum  laboraret  nobisque  quidquid  super  hüs  invenires  referre  curares, 
prout  in  eisdem  literis  plenius  continetur.  Cum  autem  tua  fratemitas 
nobis  resoripserit ,  quod  informatione  de  premisds  per  te  rite  recepta  re- 
pereras')  per  quam  piures  fide  dignos  et  magno  auctoritatis  testes,  eun- 
dem  archiepiseopum  esse  de  predictis  contra  eum  propodtis  publice  in  Ala- 
manie  partibus   diffiunatum,    et  nos  de  iusticia  super  hiis  ministranda  pro 


*)  Orig.  »deseretor*.        «)  Orig.  »reperireras*. 


632  Sieinherz. 

parte  imperatoris  iamdioii  iterato  fnerimos  requisiti,  et  propterea  nolentes 
sicut  neo  debemus  ea  sab  dissimulatione  transire,  preeertim  com  paterna 
monita  eidem  arcbiepiscopo  quod  premissa  si  yera  essent  oorrigeret  dnze- 
rimas  dirigenda  qmbas  eam  acquievisse  non  eonstat,  eidem  fraternitati 
tue  per  apostolica  scripta  committiinus  et  mandamos,  qoatinus  prefatam 
arcbiepiscopom  ex  parte  nostra  attentius  moneas  et  requiras,  quod  infra 
terminum  daonun  mensiam  a  monitiooe  et  reqaisitione  huiusmodi  com- 
putandorum  quos  sibi  pro  peremptorio  termino  stadeas  assignare  omnem 
coUigacionem  per  eam  indebite  factam  cam  qaibascamqae  in  qoantam 
directe  vel  indireote  esset  contra  imperatorem  et  imperiam  prelibatos  pe- 
nitas  resdndere  ac  revoctire  et  ab  ea  totaliter  resilire  procaret  ipsam  de 
cetero  naUatenas  servataras,  ipsiqae  imperatori  deineeps  ezhibeat  obedien- 
dam  et  reverenciam  debitam  nt  tenetar  ao  per  debitam  satis&ctionem  iUi 
se  recondliare  procorei  Qaod  si  idem  archiepiscopas  monitioni  et  reqai- 
sitioni  haiusmodi  forsan  parere  contempserit  infra  terminam  sapradictom, 
ipsam  aactoritate  predicta  cites,  at  infra  alios  daos  menses  dictos  primos 
daos  immediate  seqaentes  qnos  etiam  pro  peremptorio  termino  sibi  stadeas 
assignare  nostro  conspectai  se  personaliter  representet  saper  hiis  respon- 
saras  ac  factaras  et  reoeptaras  qaod  iasticia  saadebit.  Diem  aatem  dta- 
tionis  hniasmodi  et  formam  et  qaioqaid  feceris  in  preiuissis  per  pablicam 
instramentam  vel  per  tuas  patentes  literas  tao  sigillo  manitas  nobis  noii- 
ficare  procaree.  Datam  apud  Yillam  Novam  lY.  nonas  Octobres  ponti- 
ficatas  nostri  anno  secando. 

Cam  itaque  qaam  plarimis  ardais  n^^tiis  a  sede  apostolica  nobis 
commissis  ocapati  ad  execationem  dicti  mandati  apostolici  ad  presens  per- 
sonaliter intendere  neqaeamas  volentes  tarnen  hniasmodi  mandatam  exeqai 
reverenter  at  tenemar,  vobis  omnibas  et  singalis  sapradictis  et  yestram 
cailibet  aactoritate  apostolica  qaa  fongimar  in  hao  parte  tenore  presen- 
dam  Tices  nostras  qaoad  premissa  plenarie  oommittendo  districte  pre* 
dpiendo  mandamus,  qaatinns  iaxta  modam  et  formam  in  dictis  literis  apo- 
stolicis  contenlam  pre&tnm  dominam  archiepiscopam  Salozbargensem  ex 
parte  nostra  jmmo  verias  apostolica  moneatis  soUempniter  et  reqairatis, 
qaatinns  infra  terminum  daoram  mensiam  a  presentadone  sea  notifica- 
cione  presendnm  compatandoram  sibi  facta,  qaos  eidem  pro  primo  secando 
et  terdo  ac  peremptorio  termino  ac  canonica  monitione  assignetis  premissa 
et  qnos  etiam  tenore  presendnm  assignamas,  ab  onmi  liga  colligadone  per 
ipsam  sea  eias  parte  indebite  &ota  cam  qaibascamqae  in  qnantam  di- 
recte vel  indirecte  est  vel  esse  potest  contra  dominam  imperatorem  et 
imperiam  recedat,  et  penitas  rescindere  ac  reyocare  et  ab  ea  totaliter  re- 
silire procaret  ipsam  de  cetero  nnllatenns  servataras,  ipsiqae  domino  im- 
peratori exhibeat  et  exhibere  fadat  obediendam  et  reverendam  at  tenetar 
secandam  fidelitatem  prestiti  iaramenti  et^)  per  debitam  satisfiictionem  pre- 
fato  domino  imperatori  se  recondliare  procaret,  taliter  qaod  de  reoondlia- 
done  baiasmodi  et  colligadonis^  ac  lige  revocacione  domino  nostro  pape 
aat  nobis  per  literas  ipdns  aat  pablioa  instramenta  liqaere  yaleat.  Alio- 
qnin  d  idem  dominns  archiepiscopas  haiasmodi  monitionibns  et  reqaid- 
donibns  vestris  ymmo  verias  apostolids  forsan  parere  contempserit»  ipsam 
aactoritate  predicta  dtetis,    at  infra  daos  menses  prefatos  daos  immediate 

0  Orig.  »et  ipaum*.        *)  Orig.  > colligadone«. 


Die  Beziehungen  Ladwigs  L  von  Ungarn  zu  Karl  lY.    II.  633 

sequentes,  quos  eidem  pro  peremptorio  termino  assignetis  et  qaos  etiam 
tenore  presentiam  assignamos,  coram  conspectai  apostolico  personaliter  con- 
pareat  super  premissis  responsnrus  ac  facturus  et  recepturus  quod  iusticia 
suadebit.  Et  forsan  si  propter  metum  qui  cadere  potest  in  constantem 
prefatos  processus  nostros  ymmo  verius  apostolicos  eidem  archiepiscopo  noti- 
fioare  vel  suam  dioecesin  intrare  non  auderetiSy  in  ecclesia  kathedrali  ipsius 
et  in  locis  oircumyioiDis  qoantomagis  poteritis  soUempnibus  et  potissime 
in  sedibos  et  diocesibus  sufifraganeorum  suornm  totaliter  publicare  procu- 
retis,  quod  de  premissis  nullam  possit  pretendere  ignoranciam,  quin  crassa 
debeat  reputare.  Quidquid  autem  super  premissis  duxeritis  faciendum,  nobis 
per  vestras  patentes  literas  aut  instrumentum  publicum  significare  procu- 
retis.  In  cuius  rei  testimonium  presentes  literas  seu  presens  publicum 
instrumentum  fieri  et  per  notarium  publicum  infrascriptnm  publicari  nostri- 
que  aigUli  fecimus  appensione  muniri.  Datum  in  Bamberga  die  YIII.  men- 
sis  Novembris  anno  domini  MGCCLXXII  presentibus  honorabilibus  et  dis- 
cretis  viris  dominis  Bertrando  Bertrandi  legum  doctore  auditore  nostro, 
Hugone  de  Bosquoviridi  licentiato  in  decretis,  et  Stepbano  la  Grave  Ga- 
turiensis  diocesis  testibus  ad  premissa  vooatis  pariter  et  rogatis.  Et  ego 
Jacobns  de  Estrobajo  dericus  Bemensis  diocesis  publicus  apostolica  auotori- 
tate  notarins  premissis  omnibus  et  singulis,  dum  sie  per  dictum  dominum 
patriarcbam  delegatum  agerentur  et  fierent,  una  cum  dictis  testibus  pre- 
sens fui  et  ea  omnia  per  alium  fideliter  scripta  publicavi  et  in  banc  pub- 
licam  formam  redegi,  meoque  consueto  signo  signavi  rogatus  una  cum  ap- 
pensione sigilli  ipsius  domini  delegati  et  requisitus  in  testimonium  premissorum. 
In  cuius  rei  testimonium  presentibus  sigillum  nostrum  duximus  ap- 
pendendum.  Acta  sunt  hec  in  oppido  Mulberg  Missnensis  diocesis  in  domo 
habitationis  nostre  anno  domini  MGCCLXXII  indictione  X,  die  prima  De- 
cembris  hora  quasi  terdarum,  pontificatus  sanctissimi  in  Christo  patris  et 
domini  domini  Gregorii  pape  undecimi  anno  secundo,  presentibus  honora- 
bilibus yiris  Johanne  decano  ecclesie  sancti  Appollinaris  Pragensis  lioen- 
tiati  in  decretis  domini  nostri  pape  ooUectore  et  nuncio,  Johanne  de  Vros- 
conis  de  Mooropes  capellano  nostro,  et  Earolo  canonico  ecclesie  sancti  Georii 
castri  Pragensis  testibus  ad  premissa  yocatis  et  rogatis.  Et  ego  Jacobus 
Wigandi  de  Nova  civitate  Olomucensis  diocesis  imperiali  auctoritate  publicus 

notarius  premissis  omnibus  et  singulis» 
Signum  notarii.  dum  per  prefatum  dominum  archiepis- 

copum  Pragensem  fierent  et  agerentur, 
una  cum  testibus  supradictis  presens  interfui  literamque  supi*adictam  in 
formam  publici  instrumenti  de  ipsius  spedali  mandato  redegi  nil  addens 
yel  minuens  signoque  meo  solito  et  nomine  consueto  consignavi  in  testi- 
monium yeritatis. 

11. 
Kaiser  Karl  IV.  fordert  den  Erzbiachof  PUgrim  11.  von  Salzburg 
auf^  von  dem  Bündnisse  mit  den  Feinden  des  Reiches  abzitstehen. 

1372,  Deeember  2,  Mühlberg. 
Copie  im  SUtaisarcMv   Wien,  ScdMlmrger  Kammerbucher  2,  687. 
Karolus  quartus  diyina  fayente  clemencia  Bomanorum  imperator  semper 
augustus  ei  Bohemie  rez. 


684  Steinhers. 

Pilgrime  archiepiscope  Salczborgensis  princeps  imperii. 

Qaia  pridem,  non  obstante  debite  fidelitatis  et  obedientie  prestito  ia- 
raraento  quo  nobis  velat  fiomanoram  imperatori  tuo  domino  temporali 
tenebaris  pront  teneris  astrictos,  in  noBtnun^)  sacri  imperii  et  qaomndam 
.  .  principam  illaatriam  vasallorum  nostroram  preiadiciom  et  iactoram  cam 
certis  . .  principibaB  et  personis  emalis  et  hostibus  nostris,  nobis  et  im- 
perio  saoro  non  exceptis,  qnasdam  de  fietcto  oonfederaciones  et  ligas  inivisse 
fecisse  et  etiam  observasse  dinosceria,  ao  ut  a  talibos  omnino  recederes^ 
et  cessares  imperialibos  monitis  et  mandatis  sepios  reqaisitos  ab  ipeis  dss* 
oedere  minime  cturavisti ;  com  itaque  lige  et  oonfederaciones  hoiusmodi  non 
sine  nostro  imperii  sacri  et  •  .  illastrium  principam  eiosdem  membroitim 
imperii  dispendio  manifeste  cam  hostibos  et  emalis  nostris  sicnt  premit- 
titar  instaurate  de  facto  et  contra  iasütiam  et  publicam  bonestatem  per- 
peram  et  iniqae  prooesserint,  nee  ipsas  que  omnino  viribus  sant  yaoae 
deceat  rationis  et  equitatis  norma  poscente  qaibascumque  qaesitis  ingenüs 
aliqaatinus  observari;  ut  igitur  adhac  vel  pertinacia  tua  yel  obediencia 
debita  desaper  realiter  oomprobetar,  tibi  iterum  ex  fidelitate  qua  nobis  at 
premittitar  extas  obnoxius  iniongimus  teqae  auctoritate  cesarea  presentibos 
seriöse  reqairimns  et  monemas,  volentes  quatinos  ab  oniversis  et  singalis 
promissionibas  confederacionibas  et  ligis  etiam  qoacamque  firmitate  sea 
pacto  yallatis  cum  quibascamqae  .  .  principibus  sea  personis  aliis  caios- 
camque  preeminencie  dignitatis  statas  sea  condicionis  existant  etiam  si 
regali  dacali  yel  qaaoamque  alia  perfalgeant  dignitate  preter  volantatem 
cesaream  et  assensnm  actenas  per  te  factis  et  initis  nt  prefertar  mox  yisis 
presentibas  non  solum  desistas  penitas  et  recedas  nee  in  ani«a  tales  yel 
eis  similes  com  qaoqaam  fiacere  yel  inire  quoyis  modo  presamas,  yeram 
etiam  saper  premissis  qaibas  nos  et  sacram  Bomanum  imperiam  grayiter 
offendisti  per  satisfactionem  et  emendam  debitas  taliter  agere  stadeas,  at 
ex  operibas  tais  haiasmodi  et  imperiali  gratie  reformeris  et  miserioordem 
de  commissis  conseqai  yeniam  merearis.  Alioqain  exigentibas  rebellionis 
etpertinacietne  proteryiisadyersamtecorrectionis^  debite  oportanam  operam 
proeal  dabio  nostra  serenitas  adbibebit.  Presencium  sab  imperiali  nostro 
sigillo  testimonio  literarnm. 

Datam  Malberg  anno  domini  millesimo  trecentesimo  septoagesin^o 
secando  die  IL  Decembris  regnoram  nostrorm  anno  vicesimo  septimo,  im- 
perii yero  decimo  qnarto. 

De  mandato  domini  imperatoris  Nioolaas  Camericensis  prepositos. 

12. 

Papst  Gregor  XL  belobt  den  Erzbischof  Pilgrim  IL  von  Salzburg 
wegen  seines  Gehorsams  gegen  den  apostolischen  Stuhl, 

1373,  Februar  3,  Äviffntm, 
Ome0pt  m  Vaihawmhm  Ar^m  Cod.  HU  E  «•  !9dO. 

Yenerabili  fratri  .  .  archiepiscope  Salzebaigensi. 
Ea,  qae  dileotas  filios  Heljas  de  Vodronio  cantor  eodesie  Xanctonensis 
dericQs  camere  nostre  apostolioe  sedis   nantias   de  bona   tae  fratenütatis 


>)  Cop.  »nottriB«.       *)  Cop.  »reoedens*.        *)  Cop.  »«orseoiVnxL* 


Die  Beziehungen  Ludwigs  I.  Ton  Ungarn  zu  Karl  IV.    ü.  635 

dispoBiüone,  tarn  in  oolleciione  deoime  per  nos  pro  necemtatibas  ecolesie 
Romane  dadum  in  Alamanie  et  aliis  partibus  imposite  quam  super  hits 
qae  tibi  dudam  super  negotiis  eccleeie  Seooviensis  et  carissimi  in  Christo 
filii  nostri  Garoli  Bomanomm  imperatoris  semper  augusti  asseruit  in  suis 
nobis  direeÜs  literis  ie  habere,  grata  nostris  i^eotibus  advenerant;  de  tua- 
que  obedientia  et  promptitudine  exequendi  devote  apostolioe  sedis  mandata 
indnbiam  credulitatem  semper  habuimus  et  habemns.  Proinde  itaque  fra- 
temitatem  eandem  dignis  prosequentes  actionibus  gratiarum  eam  rogamus 
attentius  et  hortamur  mandantes,  qnatenus  sie  in  premissorum  adimpletione 
coneriS)  quod  &eta  verbis  et  finem  principiis  realiter  ooniungi  per  expe- 
rientiam  sentiamus  et  rumorem  de  contrario  nuUo  tempore  audiamus,  teque 
propter  ea  maiori  proseqni  benivolentia  teneamur. 
Avinione  m.  non.  februarii  anno  tertio. 

13. 
Erzhiachof  Johann  vom  Prag  schreibt  dem  Erzbischof  Pilgrim  IL  von 
Salzburg ,  dass  er  sich  für  ihn  be  m  Kaiser  verwenden  solle. 

1373,  MäTM  3t  Bauz&n, 
Orig,  Pap.,  fßmrHhloiten  iurtk  aii^ff§4rÜ9kU$  SUg^  Staatsarckw  Wien. 

Beyerendissime  pater  domine  ei  amioe  carissime. 

Perlectis  dominationis  vestre  literiB  letanter  audiyimus  quod  ab  omni 
liga  et  colligaoione  quibus  regi  üngarie  et  dudbus  Bavarie  tenebamini 
reoessistis,  propter  quod  dominum  nostrum  imperatorem  prout  petitis  in- 
formare  et  induoere  volumuSy  ut  ipse  oonsiden^  devotionis  vestre  obedi- 
entia ad  imperialis  maiestatis  olementiam  reassumat  voeqne  tamquam  fide- 
lem  principem  suum  et  imperii  sub  consuete  defensionis  auxilio  habeat  et 
defendat;  offerentes  nos  paratos  ad  singnla  que  vestrum  concemunt  com- 
modom  et  honorem.  De  peounüs  vwo  occasione  domini  patriarche  sol- 
vendis  disponatis  sieut  soribitis,  quod  domino  preposito  presententur ;  et  in 
Omnibus  vestris  agendis  nos  com  fiducia  requiratü. 

Datum  Budiasin  die  IL  Martii. 

Johannes  archiepiscopns  Pragensis  apostolioe  sedis  legatus. 

[In  verso:  Beverendo  in  Christo  patri  domino  PUigrimo  Salczburgensis 
ecdesie  archiepiscopo  amico  nostro  carissimo.] 

U. 

Bischof  Lampert  von  Strassbwrg  schreibt  in  derselben  Angelegenheit 
an  Erzbisehof  Pilgrbn  IL  von  Salzburg. 

1373^  Mars  2,  BauMm. 
Orig.  Pap.,  vericklossm  df$rch  ctu/gfidrüciUs  Siegsl,  StaaUarehw  TFSm. 

Beyerendissime  pater  et  domine  graciosissime. 

Licet  michi  de  &cto  vestro  nil  scripseritisy  tamen  erga  dominum 
nostrum  imperatorem  negocia  vestra  prout  melius  potui  expedivi.  Et  si 
alias  oontingeret  vos  aliquem  nuntium  vel  literas  pre&to  domino  nostro 
mitterOi  rogo  cum  sincero  cordis  affectu  quatenus  michi  scribere  dignemini 
et  nMmdare  tamqoam  vestro;   nun  re  vera  paratus  easem  äMMre  «agola 


636  Steinhers. 

que  yeBiram  opmmodam  ooncernant  et  honorem.     Altiasimas  patemitalem 
yestram  oonsenret  feHdter  et  longeve. 

Scriptum  Bndisdn  in  die  cineram. 

Lampertns  episoopus  Argentinensis  vester  totos. 

[In  verso :  Reyerendissimo  in  Christo  patri  et  domino  P.  archiepiscopo 
Salczbargensi  domino  sao  gracioso.] 

15. 
Kaiser  Karl  IV,  schreibt  dem  Herzog  Albrecht  IIL  von  Oesterreich 
aber  dessen  Ausgleich  mit  dem  Erzbischof  Ptlgrim  IL  von  ScUdmrg. 

1373,  Mars  5,  Bausm. 
OnpU  im  Staatiorehiv  Wien,  SaUburger  Ktmmsrbü^Mr  2,  691, 

Karl  von  gots  gnaden  Römischer  keiser  zu  allen  zeiten  merer  dez 
reiohs  und  knnig  zu  Beheim. 

Hochgebomer  und  Über  son  und  farste. 

Solche  deine  und  dez  erzbischofes  von  Salczborg  brive  di  uns  lezte 
gesant  sein  haben  wir  wol  yemomen,  und  senden  demselben  von  Salcz- 
borg ein  antwort  alz  da  in  diesir  ingeslossenen  abschrift  wol  sehn  wirdesi 
Und  wann  uns  nutze  dunket  daz  soliche  Sachen  mit  demselben  erzbischof 
ge  ende  gehen,  meinen  wir  daz  du  mit  demselben  erzbischof  uberein  kumpst 
und  auch  ernstlich  doran  sein  wellest,  daz  er  domach  mit  sampt  deiner 
potschaft  an  uns  kome  unverzogenlichen  und  ende  gebe,  also  daz  wir 
beiderseit  wissen  woran  wir  mit  im  bleiben. 

Geben  zu  Budissein  am  sunabende  yor  Inyocayit,  unserer  reich  in  dem 
siben  und  zwainzigisten  und  dez  keisertums  in  dem  achtzehnden  jare. 
Cedula  inclusa  istius  litere. 

Karl  etc.     Pilgrim  erzbischof  ze  Salzburg  unser  und  dez  reiohs  furste. 

Deine  botschaft  und  brieve  di  du  uns  gesant  hast  haben  wir  wol 
vemomen.  Darüber  solt  du  wissen  wann  du  mit  unserm  son  dem  her- 
zogen yon  Osterreich  ubereinkomen  bist  und  darnach  selber  zu  uns  kumpst, 
und  waz  dir  in  nnsers  heiligen  vaters  dez  pabsts  und  unsem  briye  zu 
tunde  gepoten  ist  genzlichen  yolendet  hast,  so  wollen  wir  denn  gen  dir 
hinwider  tun  waz  wir  billich  tun  suUen. 

Geben  zu  Budissin  am  sunnabende  yor   Inyooayit  unserer  reiche  etc. 

16. 
Papst  Oregor  XL  theilt  dem  Kaiser  Karl  IV.  die   Weisungen  mä, 
welche  der  Legat  Bischof  Agapit  von  Ldssabon  in  Betreff  der  Branden- 
burger  Angelegenheit  erhalten  hat 

1373,  MäTM  14,  Ävignmi, 
(hpis  m   VaUeanitehen  Ärehw,  Seereirsgiiter  Oregon  XL,   Cod.  369  foL  Si65\ 

Oarissimo  in  Christo  filio  Carole  Romanorum  Imperator!  semper  angusto 
salutem  etc. 

Intellectis  diligenter  hiis,  que  dilectus  61ius  Odolerius  prepositus  saneti 
Egidii  Pragensis  tue  celsitudinis  nundus  nobis  pro  parte  imperialis  ex- 
oellencie  retulit  et  in  scriptis  ostendit  de  facto  discordie  super  marclikiiatn 


Die  fienehongen  Lndwigi  I.  yon  Ungarn  la  Karl  IV.    II.  637 

Brandeborgensi  inter  cariasimnm  in  Christo  fiUam  noetmm  Wenceslaum 
regem  Boemie  illustrem  alioeque  iamdicte  exoellencie  genitos  et  inter  di- 
lectos  fllios  nobiles  yiros  Ottonem  marchionem  Brandeborgensem  ao  •  .  . 
duces  Havarie  vertentis  et  yüs  ooncordie  per  celsitadinem  preCatam  alias 
oblaüSy  statim  ordinayimns  ad  partes  illas  transmittere  venerabilem  fratrem 
nostnun  Agapitom  episcopmn  Ulixbonensem  apostolioe  sedis  nnnoiuni  virom 
utiqae  circomspectum  et  proyidam  et  honoris  imperialis  ezeellende  zela- 
torem,  ut  si  gracia  divina  faverit  idem  nonoias  pro  parte  nostra  effectam 
huiusmodi  oonoordie  quam  nos  plenis  desideramos  affectibos  proseqnator. 
Alioquin,  ubi  ezeellende  tae  plaoaerit  idem  noncias  ad  alia  procedat  iozta 
formam  per  nos  sibi  traditam  per  qnandam  informacionem  nostram,  cnios 
oopiam  pre&tos  prepositns  recepit  iamdicte  celsitadini  deferendam.  Dicto- 
que  edam  nando  ezpresse  dedimus  in  mandatis,  at  secondom  tue  sereni- 
tatis  deliberadonem  ad  eandem  serenitatem  yel  ad  eosdem  marchionem  et 
duces  primo  yel  secandario  se  conferat;  ac  ubi  iamdicta  concordia  haberi 
non  posseti  ad  oarissimnm  in  Christo  filinm  nostrum  Ludowioam  regem 
üngarie  illostrem  accedat  reqnisitaras  eandem  pro  parte  nostrai  at  pre&tis 
marchioni  et  dadbus  nallo  modo  in  hoc  &yeat  yel  aaxiliam  aliqaod  im- 
pendat;  cam  nos  intendamas  iara  pre&te  celsitudinis  dictiqae  Boemie  regis 
et  fratram  qaantam  cam  deo  poterimas  defendere  ac  taeri,  proat  in  eadem 
informadone  eidem  nuncio  at  prefertar  tradita  plenios  continetar.  Agat 
igitar  imperialis  circamspecdo,  ut  agere  eciam  in  aliis  nudoribas  consaeviti 
de  omnes  yias  et  modos  hab^ide  ooncordie  inter  prefatos  disddentes  ad- 
invenire  qaerens,  quod  omnis  cesset  discordia  et  paz  et  tranqoillitas  sab- 
seqaantar;  ad  qaod  serenitatem  pre&tam  per  alias  nostras  literas  ladas 
ezhortamar. 

Datum  ut  sapra  (Ayinione  U.  idus  Mardi  anno  terdo.) 


Am  SchluBse  dieser  Arbeit  erfülle  ich  eine  angenehme  Pflicht, 
wenn  ich  den  Herren  Professoren  v.  Sichel  and  y.  Steissberg,  auf  deren 
Antrag  mir  das  k.  k«  Unterrichtsministerium  ein  Reisestipendium  zum 
Besuche  der  Archiye  in  Pest  und  Venedig  yerlieh,  und  meinem  Freunde 
Dr.  Donabaum,  aus  dessen  Sammlung  alle  hier  mitgetheilien  Urkun- 
den aus  dem  Vaticanischen  Archiy  stammen,  wärmsten  Dank  aus- 
spreche. 


Zur  Kritik  des  Peter  Harer'). 

Von 

J.  Schwalm. 

Das  wenige,  was  wir  über  das  Leben  Peter  Harers  wissen,  bat 
zuletzt  Hartfelder,  dessen  ForschuDgen  wir  die  wichtigsten  Daten  yer- 
danken,  zusammengetragen*).  Ich  wäre  nicht  im  Stande  dem  neues 
hinzuzuf&gen  bis  auf  die  von  jenem  übersehene  Thatsache,  dass  Harer 
im  Januar  1531  im  Gefolge  seines  kurfüratlichen  Herrn  bei  der 
Konigswahl  Ferdinands  in  Köln  anwesend  war,  was  aus  Ort  und 
Datum  der  bei  Cbmel>)  gedruckten  Widmung  der  Wiener  Hs.  seines 
lateinischen  Werkes  hervorgeht  Hingegen  hoffe  ich  auf  den  nachfol- 
genden Blättern  zur  Kritik  der  Harer'schen  Schrift  über  den  Bauern- 
krieg neues  beibringen  und  landläufige  Irrthümer,  die  zum  grSssten 
TheU  durch  eine  schon  Tor  Jahren  erschienene  Studie,  eine  Leipziger 
Dissertation^),  yerursacht  worden  sind,  berichtigen  zu  können.  Nach 
einigen  Bemerkungen  über  Handschriften  und  Drucke  soll  der  Nach- 
weis geführt  werden,  dass  Harer  seoundäre  Quelleii  zu  seiner  Dar- 
stellung nicht  benützt  hat,  sondern  soweit  er  nicht  als  Augenzeuge 
schreibt,  gute  Berichte  primärer  Natur  yerwerthet;  ferner  dass  er  selbst 
auch  Yer&sser  der  lateinischen  Uebersetzung  seines  Werkes  ist 

Die   deutsche  Fassung. 
Handschriften.  —  Von  der  deutschen  Fassung  der  Geschichte 
des  Bauernkrieges  sind  mir  4  Hss.  bekannt  geworden.  Die  älteste  Ton 


>)  Die  Anregung  zu  der  vorliegenden  Untersachimg  dankt  der  Ver£  histo- 
rischen Uebungen  des  Herrn  Professor  von  Kluckhohn  in  GOttingen. 

>)  Hartfelder,  Zar  Qesch.  des  Bauemkriegi  in  Sfidwestdeutschland  (1884), 
4—14.        ')  Chmel,  Die  Handschr.  der  k.  k.  Hofbibliothek  zu  Wien  1,  590. 

*)  0.  L.  Sch&fer,  Das  Verhältnis  der  drei  Geschichtsschreiber  des  Bauern- 
krieges: Haarer  (Crinitus),  Ghiodalius  und  Leodius,  historisch-kritisch  betrachtet 
(1876).  Auf  die  UngrÜndlichkeit  des  Verf.  machte  schon  Hartfelder  aufinerksam: 
Forschungen  22,  489  f. 


2ur  Kritik  dee  Peter  Harer.  639 

ihnen  war  der  Aufinerksamkeit  bis  jetzt  enl^^angen.  Dieselbe  befindet 
sieb  auf  der  EgL  Üniyersitats-Biblioihek  zu  Göttingen  als  Cod.  ms. 
bisi  100  in  Folio  und  tragt  die  Aufschrift:  «Handlung  und  wie  sich 
die  Bawrisch  empSrung  erhoben  auch  wie  dieselbig  gestillt  worden. 
Anno  1525.  Benovirt  1642*.  Nach  der  Vorrede  Harers  folgt  zunächst 
eine  Notiz  des  Schreibers:  ,An  den  günstigen  Leser  und  Zuhörer. 
Demnach  diese  bäurische  ÜSruhr  und  angefimgene  Krieg,  so  in 
anno  1525  beschehen,  yon  einem  Scribenten,  welcher  in  aigner 
Persohn  mit:  und  darbey  gewesen,  dazumalen  mit  etwasz  unteutschen 
Wortten  (zum  Theilsz)  beschrieben  und  zue  Pappier  gebracht  worden, 
alsz  habe  Ich  solches  (so  viel  mir  immer  möglichen  gewesen)  in  eine 
rechte  Formb  und  Weiss  gebracht,  damit  solches  yon  Jedermeniglichen 
möchte  abgelesen  und  yerstanden  werden,  welches  umb  besserer  Nach- 
richtung willen  ich  hiemit  yermolden  wollen.  Actum  am  Tage  Joh« 
Bapt  alsz  d^d  24.  Juny,  in  kühler  Zeit  und  traurigem  Sommerwetter, 
auch  eingewermbter  Stuben  Anno  1642.  Georg  Blasz.  Bürger  und 
dero  Zeit  Teutscher  Schuelhalter  in  Schweinfnrt. "  Also  eine  aus- 
gesprochene Mod^nisierung,  wie  wir  sie  yon  den  drei  andern  Hss. 
um  so  mehr  zu  erwarten  haben,  als  diese  sammtlich  dem  18.  Jahr- 
hundert angehören.  Die  Göttinger  Es.  zeigt  auch  den  immerhin  merk- 
würdigen Fall,  dass  der  Verfasser  des  Werkes  dem  Abschreiber  gar 
nicht  bekannt  ist,  denn  er  erwähnt  ihn  nirgends.  Vielleicht  kann  man 
in  Bücksicht  hierauf  es  dem  Gnodalius  nicht  mehr  zum  Vorwurf  machen, 
dass  er  den  Namen  des  auch  yon  ihm  benützten  Autors  nicht  kannte. 
Ja  auch  der  Abschreiber  des  bei  Mone  veröffentlichten  Theiles  yon 
Harers  Werk  kennt  den  Verfasser  nicht  und  diese  Abschrift  datiert 
aus  dem  Jahre  1564,  ungefähr  aus  derselben  Zeit,  in  welcher  Gnodalius 
den  Harer  übersetzt  hai  Es  mögen  also  schon  verhältnismässig  früh 
Hss.  ohne  nähere  Angabe  des  Verfassers  in  Umlauf  gewesen  sein. 

Wenn  auch  nicht  in  so  ausgesprochener  Weise,  so  doch  in  viel 
s^kerem  Masse  ist  der  Text  des  Harer  in  den  übrigen  drei  Hss. 
modernisiert  Diese  unterscheiden  sich  von  der  Göttinger  vor  allem 
dadmrdi,  dass  ihnen  der  Name  des  Ver£  bekannt  ist.  Die  SUeste  von 
ihnen  wird  von  Bockinger^)  citiert,  der  auch  den  Titel  abdruckt 
Diese  Hs.  befindet  sich  im  Geh.  Hausarchiv  zu  München  in  FoUo  und 
stammt  aus  dem  Anfange  des  18.  Jahrh.  Sie  hat  einen  Anhang  über 
Thomas  Münzer,  der  sich  in  den  beiden  folgenden  Hss.  nicht  findet 
Von  diesen  wird  die  erste  von  Mone*)  erwähnt;  sie  befindet  sich  in 
der  Heidelberger  Üniversitäts-Bibliothek  unter  n^'  258,  24  in  Quarto 


*)  Abhandl.  der  Münchener  Akad.  XIV,  S,  80  f.     *)  QuellesEammluDg  8,  b46 


640  Schwalm. 

und  stammt  wie  die  vorige  aus  dem  18.  Jahrh.,  ist  aber  später  ab 
diese  geschrieben;  die  zweite  lag  mir  yor.  Ich  erhielt  sie  von  der 
Münchener  Egl.  Hof-  und  Staatsbibliothek,  wo  sie  sich  in  einem  Sammel- 
band  unter  Cod.  bayar.  2845  in  Quarto  p.  49 — 174  befindet  Sie  ist 
yon  ungefähr  gleichem  Alter  wie  die  Heidelberger,  und  wird  gleich 
dieser  für  eine  etwaige  Feststellung  des  Harer'schen  Textes  kaum 
brauchbar  sein.  Auch  abgesehen  von  jenem  Anhang  über  Thomas 
Münzer  finden  sich  gewisse  unterschiede  in  den  Hss.  So  fehlt  in  der 
Hs.  der  Münchener  Bibliothek  Cap.  47  des  Drucks,  während  es  in 
der  G5ti  Hs.  enthalten  ist ;  so  fehlen  in  letzterer  und  im  Drucke  die 
zwölf  Artikel,  die  in  der  eben  erwähnten  Münchn.  Hs.  in  Gap.  10  sich 
vorfinden').  Im  Druck  fehlt  in  Cap.  90  ein  Passus,  den  die  Münchn« 
und  Gott.  Hss.  beide  haben^)  und  ähnliche  kleine  Abweichungen. 

Drucke.  —  Von  Drucken  der  deutschen  Fassung  des  Harer  sind 
folgende  vorhanden.  Der  erste,  den  der  von  G.  Droysen  veranstaltete, 
sogleich  zu  besprechende  Neudruck^  wiederholt,  erschien  1625  in 
Frankfurt  bei  Johann  Ammon.  Er  ist  Grundlage  f&r  die  beiden  anderen, 
von  denen  der  von  1627  nur  eine  Titelauflage  des  ersten  Druckes  ist 
und  ebenfalls  in  Frankfurt,  aber  bei  Johann  Stöcklein  erschien,  mit 
einem  Anhange  über  den  Sacco  di  Roma.  Ich  benutzte  das  Exemplar 
der  Egl.  öff.  Bibliothek  zu  Dresden.  Der  letzte  ist  ebenfalls  nur  ein 
Abdruck  des  von  1625  und  wurde  von  Goebel  in  seinen  Beiträgen 
zur  Staatsgeschichte  von  Europa,  Lemgo  1767  veranstaltet.  Mir  stand 
das  Exemplar  der  Egl.  Üniv.-Bibliothek  zu  Göttingen  zu  geböte. 

Der  bei  allen  Untersuchungen  herangezogene  Druck  von  1625, 
der  die  Grundlage  aller  folgenden  ist,  stellt  sich  bei  einem  Vergleich 
mit  den  ohnehin  schon  modernisierten  Hss.  als  durchaus  unzuverlässig 
und  ungenau  dar,  und  ist  jedenfalls  von  dem  Wortlaut  des  Originals 
weit  entfernt.  Solange  wir  keine  bestimmten  Anhaltspunkte  haben, 
sind  wir  durchaus  berechtigt  alle  Abweichungen  auf  Eosten  des 
Herausgebers,  der  vielleicht  mit  dem  Verleger  ein  und  dieselbe  Person 
ist,  zu  setzen.  Dann  erklären  die  dilettantischen  Eenntnisse  des  Mannes, 
der  mit  jener  Jubelausgabe  ein  buchhändlerisches  Unternehmen  bezweckte, 
und  das  hundertjährige  Alter  des  Textes  den  unvollkommenen  Abdnu^ 
des  Manuscripts  zur  genüge.  Gewiss  wird  man  für  das  Jahr  1625  keine 
wortgetreue  Wiedergabe  der  Vorlage  verlangen,  man  wird  die  Moderni- 
sierung entschuldigen,   selbst  über  ungleichmässige   Schreibung    und 


<)  Sie  finden  sich  gleichfalls  bei  König;  über  diesen 8.a.  8. 646.  *)  Er  fehlt 
bei  Mone,  sieht  aber  bei  KOnig  und  Schlusser;  s.  a.  *)  Materialien sor  neueren 
Geschichte  n^  t  (18S1). 


ixa  Kritik  des  Peter  Harer.  641 

widersinnige  Interpunctionen  hinwegsehen.  Aber  neben  grösster  Fluch* 
tigkeit  stellt  sich  noch  ein  weiterer  und  hauptsächlicher  Mangel  fühl- 
bar ein:  der  Herausgeber  hat  das  ihm  vorliegende  Manuscript  nicht 
ordentlich  lesen  können,  und  hierdurch  ist  nicht  nur  eine  grosse 
Fülle  mannig£acher  Incorrectheiten,  sondern  auch  in  vielen  Fällen 
offenbarer  Unsinn  in  den  Druck  hineingekommen.  Beiderlei  Abweichun- 
gen etwa  in  Gruppen  zu  sondern,  hiesse  verlorene  MQhe;  es  wird 
vielmehr  genügen,  ausser  einigen  allgemeinen  Bemerkungen  wenige 
Beispiele  für  das  Gesagte  heranzuziehen.  Alterthümliche  Wortformen, 
ihm  nicht  geläufige  Ausdrücke  des  pfiUzer  Dialekts  versteht  der 
Herausgeber  nicht  Er  versucht  also  Ersatz  zu  geben  durch  andere, 
die  in  den  Sinn  zu  passen  scheinen,  diesen  aber  meist  verfehlen.  Nur 
selten  glaube  ich,  hat  er,  wie  der  jedenfalls  gebildetere  Georg  Blasz 
mit  Bewusstsein  solchen  Worten  die  für  seine  Zeit  und  Mundart  besser 
verständliche  Form  gegeben.  Dass  vor  allem  Eigennamen  und  nament- 
lich Ortsnamen^)  die  ärgsten  Entstellungen  zu  erdulden  hatten,  wird 
begreiflich  sein.  Lücken'),  durch  Weglassung  kleinerer  oder  grosserer 
Satztheile  entstanden,  sind  häufig.  Gegenüber  fehlt  es  nicht  an  selbst- 
stäiidigen  Zusätzen,  Zwischenbemerkungen,  nähern  Ausführungen  des 
Harer^schen  Gedankens,  die  sich  durch  unnöthige  Breite  und  Flach- 
heit auszeichnen.  Gleichsam  zur  Bechtfertigung  alP  dieser  Willkürlich- 
keiten hat  der  Herausgeber  am  Schlüsse  der  Harer'schen  Vorrede  eine 
eigenmächtige  und  bezeichnende  Aenderung  angebracht:  er  ersetzt  in 
dem  Satze  ,  so  werde  ich  . .  solcher  Bauerschaften  . .  Thaten,  ettlicher- 
maszen  uff  Verbesserung  eines  jeden  basz  wissenden  summarie  an- 
regen und  beschreiben*  das  «uff  Verbesserung  eines  jeden  basz  wis- 
senden* durch  das  nichtssagende  «und  zum  theil''.  Die  ärgsten 
Corruptionen  des  Textes  aber  entstanden  durch  eine  andere  Manier 
des  Herausgebers.  Wenn  er  nämlich  unverstandene  Worte  seines  Ms. 
durch  sinnahnliche  ersetzt,  so  dehnt  er  nicht  selten  diese  Correctur 
weiter  aus,  über  ganze  Wortpartien  hin;  er  überliest  dabei  Worte 
und  Silben,  setzt  beliebig  andere  an  ihre  Stelle  und  bringt  auf  diese 
Weise  zu  Sätzen  Worte,  ja  auch  zu  Worten  Silben  zusammen,  die  nie 
zu  einander  gehörten.  Im  Druck  finden  wir  an  solchen  Stellen  Con- 
glomerate  von  Worten,   die  zuweilen  den  Sinn  des  Ms.  halb  wieder- 


^)  Aus  Neubauis  wurde  Teuttchhauss ,  was  schon  St&lin,  Wirt.  Gesch.  4, 
8S4  A  rAgte.  Aus  Stechsfeld,  Rennfeld,  Riedfelss  wurde  beew.  Rocksfeld ,  Schwein- 
feldt,  Ried  Sult^    Andere  Beispiele  s.  u.   SS.  645  A.  1,  660.        *)  s.  u.  S.  645. 

>)  Im  Druck  fehlt  z.  B.  auch  das  Oapitel  der  Hss.,  welches  den  Text  der 
zwölf  Artikel  enthält;  infolgedessen  springt  später  die  Capitelnummer  von  76 
gleich  auf  78. 

MittbeUiuiffen  IX.  41 


642  Scbwalio. 

geben,  öfters  baren  ünginn  enthalten;  oder  wir  finden  Sätze  ohne 
Prädikat  und  ähnliche  Anakoluthieen. 

Einige  Beispiele  mögen  das  gesagte  erklären: 

Vorrede:  Dmck^)  p.  6 :  wie  . .  zwey  gate  ding,  die  wenigste,  da« ist,  grOste 
übel  klfirlich  anzeigen.  ~  Hss.*) :  wie  . .  swej  nicht  die  wcnijgsten  Übel  klärHch 
anzeigen  (Wol  yenmttelst  einer  Randbemerkung  zu  stände  gekommen). 

Cap.  1.  Br.  p.  8 :  . .  sieb  die  Underttianen  .  •  nach  der  band,  laog  yenamb- 
leten.  —  Hs.:  ntdi  nach  gepflogener  Unterhiuddlung  veraamleten. 

Cap.  11.  Dr.  p.  IC:  . .  erhub  sich  . .  eine  Bottirong  . .  der  Bauern,  sturm- 
lichen zu  hauffion«  wie  die  Bienen.  —  Hbs.  : . .  stürmbten  zu  häuften  . .  (Das  bei 
Schlusser  stehende  »schwflrmeten*  wird  wol  noch  richtiger  sein). 

Cap.  26.  Dr.  p.  u5:  yerhinderten  also  dem  Qiurftrsten  sein  f&rnemmen, 
yerordneten  befelchhaber,  jhnen  Schreiben  und  Zusag  zu  thun.  —  Hss. :  sein  f&r- 
nehmen  und  ye^rdneten  beyelch  über  ihr  gethan  Schreiben  und  Zusag. 

Cap.  51.  Dr.  p.  61 :  Derohalben  aohen  bede  theil  ohn  entscheid  yon  einan- 
der, Derowegen  sein  FürstL  Gn.  der  sach  in  acht  nam  und  ward  täglich  bewegt 
anaugreiffen.  —  Hss.:  Derhalben  on  endts  abgeschieden  und  sein  ftirstlich  gnad 
die  sach  mit  nähme  brandt  thatlieh  anzugreüen  bewegt 

Oap.  69.  Dr.  p.  69 :  .  .  begert  yon  seinei  Herrn  dess  Pfidtzgraffen  wegen 
hinein.  DieweU  nun  Leib ,  Ehr ,  Gut  und  Blut  auff  solcher  erforderung  stunde 
als  dratten  etliche  • .  —  Hss, :  begert . . .  hinein  desgleichen  ihr  leib  und  gut.  Uf 
sollich  erforderung  draten  etlich  . . 

Cap.  67.  Dr.  p.  77 :  . .  da  Hess  maus  am  letzten  daselbst  mit  auszscfalagung 
der  Fenster  .  .  —  Hss.t  .  •  da  hiess  man  eine  letz  daselbst  .  .  . 

Cap.  70.  Dr.  p.  80 :  da .  •  (sie) . .  desz  Feinds  auch  ihres  begerens  ansichtig 
worden,  —  Hss. :  • .  ihres  Lftgen  . . 

Qtp.  85.  Dr.  p.  95 :  mit  einem  F&hnlein  Zeug.  —  Hss. :  mit  einem  feinen 
reysigen  zeug. 

Cap.  96.  Dr.  p.  111 :  fehlt  im  letzten  Salze  nach  »eigentlich  darthut*  das 
nicht  zu  entbehrende :  liesz  dieselb  sein  gnad  im  Königlichen  stielt  zum  heiligen 
geist  (hie  unden  etc.). 

Neben  der  schoi^  erwähnten,  augenscheinlich  mit  Bewnsstsein  ge- 
machten Aenderang  des  Herausgebers  in  der  Vorrede  mögen  hier 
zwei  ähnliche  Stellen  ihren  Platz  finden: 

Cap.  26.  HsB. :  beschahe  von  diesen  . .  Bauern  meines  Erachtens  der  Mei- 
nung. —  Dr.  p.  86:  beschahe  yon  diesen  .  .  Bauern  (wie  viel  ehrliehe  Leuth 
dafür  hielten)  ttmemblich  dammb. 

Cap,  41.  HsSt:  Diesmal  ward  [auch  Limburg  unter  solchem  geplfindert  — 
Dr.  p.  48 :  Diszmal  ward  auch  Limburg  der  Aptey  Schloss  aufim  Berg,  under- 
halb  Wachenheim  gelegen,  (wie  die  yestigia  und  uberbliebne  Gemäur 
noch  zur  Zeit  weisen)  eingenommen  und  geplündert 

Sind  nun  lolebe  Mängel  des  Drucks  auch  nicht  Yon  grosser  Be- 
deutung für  den  Inhalt  der  Harer^schen  Erzählung,  so  haben  sie  doch 
schon  Unheil  angerichtet,  indem  sie  Schäfer,  wie  wir  unten  sehen 


<)  Ich  oitire  nach  Seiten  des  Neudrucks.        *)  Den  Wortlaut  der  Hss.  gebe 
ich  in  einigen  fällen  nach  dem  Mone'schen  Text,  über  welchen  s.  u.  S.  64S  C 


Zar  Kritik  dee  Peter  Harer.  643 

werden,  zu  ganz  merkwürdigen  Behauptongen  führten,  und  indem  sie 
Bensen^)  zu  dem  Vorwurfe  Veranlassung  gaben,  Harer  schreibe  «zu- 
weilen etwas  yerdeckt*,  was  sonst  nicht  der  Fall  ist,  und  nur  Ton 
jenen  yerstümmelten  Stellen  gelten  kann.  Die  Torhin  festgestellten 
Thatsachen  bilden  daher  jedenfalls  einen  Beitrag  zur  Kritik  des  Autors, 
üebrigens  yerdanken  wir  allein  dem  Druck  die  Einbürgerung  der 
unrichtigen  Schreibart  des  Namens  « Haarer ",  die  trotz  der  Unter- 
suchungen Hartfelders')  in  jüngster  Zeit  wieder  sich  in  der  Arbeit 
Yon  Falckenheiner,  Philipp  der  Grossmütige  im  Bauernkriege,  1887 
vorfindet»). 

Aber  noch  liegen  uns  Theile  von  Harers  Schrift  in  weiteren 
Drucken  vor.  So  gab  im  dritten  Bande  seiner  Quellensammlung  der 
Badischen  Landesgeschichte^)  Mone  1863  eine  Chronik  über  den 
Bauernkrieg,  die  vornehmlich  den  Zug  des  Pfalzgrafen  berücksichtigt, 
heraus  unter  dem  Titel:  «Bauernkrieg  in  den  Bistümern  Speier, 
Worms,  Würzburg  und  Mainz  1525*.  Die  Hs.,  die  vom  30.  März 
1564  datiert  ist»  entnahm  er  dem  Archiv  zu  Wertheim.  Dass  dieser 
Bericht  zu  den  sonst  vorliegenden  zeitgenössischen  und  späteren,  spe- 
ciell  auch  zu  Harer  in  irgend  einem  Verhältnisse  stehe^  bemerkte  Mone 
und  or  gab  dies  auch  in  den  begleitenden  Notizen  näher  an.  Nun  war 
ihm  der  deutsehe  Drusk  des  Harer'schen  Werkes  nicht  bekannt,  wohl 
aber  die  bei  Freher  stehende  latftimsche  Fassung,  die,  wie  wir  später 
noch  sehen  werden,  von  der  deutschen  namentlich  insofern  abweicht, 
als  sie  vor  allem  in  der  zweiten  Hälfte  des  Werkes  bedeutend  kürzer 
gehalten  ist.  Mone  verglich  beide,  seine  Chronik  und  die  lateinische 
Fassungi  und  &nd  mit  bestem  Rechte,  dass  letztere  die  erstere  steQen^ 
weise  abschreibe  und  übersetze,  aber  die  militärischen  Anordnungen 
und  Dispositionen  weglasse.  Mone  hatte  zudem  wenigstens  eine  Hs. 
des  deutschen  Harer,  die  Heidelberger,  gesehen  und  fügt  daher  hinzu, 
wenn  auch  ganz  beiläufig,  die  deutsche  Bearbeitung  schlösse  sich  hie 
und  da  näher  an  die  Chronik  an  als  die  lateinische.  Diese  Bemer^ 
kungen  Mones  sind  nun  von  Schäfer^)  vollkommen  falsch  verstanden 
worden;  er  bezieht  ohne  nähere  Prüfung  das,  was  Mone  über  das 
Verhältnis  seiner  Chronik  zur  lateinischen  kürzeren  Fassung  des 
Harer  sagt,  auf  das  Verhältnis  der  Chronik  zur  deutschen  Fassung.  Er 
führt  sodann  die  Hypothese  aus,  dass  wir  es  bei  Mone  mit  einem  „  ohne 
allen  Zusammenhang"  erzählenden  « Tagebuche **  Harers  zu  thun  hätten, 
in  dem  sich  nirgends  ,eine  planmässige  Abfassung*  erkennen  Hesse, 


1)  Bauernkrieg  in  Ostfranken  5S8.        >)  Forsch.  22,  4S9  f. 
•)  Excors  I.  s.  a.  u.  8.  654  A.  1.        «)  8,  646-66.        •)  a.  a.  0.  13  ff. 

41* 


644  Schwalm. 

das  daza  ,mancli6  Irrthümer*  enthalte.  Dasselbe  sei  im  Felde  ge- 
fiüirt  worden  und  habe  dann  als  Grundlage  für  die  Ausarbeitung 
nach  der  Bückkehr  gedient;  hierbei  sei  auf  Grund  «genauerer  Er- 
kundigungen* Fehlerhaftes  verbessert  worden,  welcher  umstand  auch 
die  a sachlichen  Abweichungen  beider  Texte'  erkläre.  Dann  fahrt 
Schafer  wörtlich  fort^j:  ,Der  ausführliche  strategische  Bericht  war 
gegen  die  Tendenz  der  Denkschrift  .  .  .  Darum  Hess  Harer  die 
genauen  Marschberichte  des  Tagebuches  weg  undführte 
nur  die  furchtbaren  Thatsachen  an,  um  zu  belehren  und 
zu  warnen* >).  Von  diesen  sonderbaren  Ausführungen  hat  Hart- 
felder bereits  die  beseitigt,  dass  wir  es  mit  einem  planlosen  und 
fehlerhaften  Tagebuche  zu  thun  hatten ;  er  weist  nach,  dass  die  Dar- 
stellung eine  erschöpfende,  wohlgegliederte  und  abgerundete  ist,  dass 
sachliche  Widersprüche  (gegen  Harer)  von  Bedeutung  nicht  vorhan- 
den sind,  und  obwohl  Hartfelder  die  Ansicht  Stalins^),  dass  jene 
Chronik  eben  der  zweite  Theil  von  Harers  Schrift  sei,  kennt,  finden 
wir  dennoch  auch  bei  ihm  die  Idee  von  den  fehlenden  Marschberich- 
teu,  wahrend  diese  in  Wirklichkeit  gar  nicht  fehlen,  während  Chronik 
und  Harer  Cap.  55  S.  vollkommen  übereinstimmen,  abgesehen  von 
einigen  Abweichungen,  die  aber  ganz  anderer  Natur  sind,  als  Schäfer 
vermuthete.  Hartfelder  bemerkt  richtig,  dass  der  Text  der  Chronik 
treuer  den  Dialect  wahre,  während  Harer  der  Schriftsprache  näher 
komme.  Auch  sind  sachliche  Abweichungen,  vrie  Schäfer  deren  an- 
führt, scheinbar  vorhanden.  Aber  alles  dies  wird  zur  Genüge  er- 
klärt durch  offenbare  Fehler  der  Mone'schen  Hs.  oder  seines  Abdrucks 
einerseits,  andererseits  und  vor  allem  durch  die  ausserordentlich 
schlechte  Herausgabe  des  Druckes  von  1625,  von  der  soeben  die  Bede 
war.  Dies  möge  wenigstens  mit  einigen  Stellen  belegt  werden.  Die 
von  Schäfer  des  näheren  angeführten  Beispiele^)  der  Textabweichung 
sind  beide  nicht  beweisend;  bei  dem  ersteren  liegt  offenbar  ein  Ver- 
sehen vor,  entweder  der  Moneschen  Hs.  oder  des  Abdrucks,  da  die 
Münchn.  Hs.  des  Harer  gleich  dem  Drucke  das  richtige  «Verehrung*^ 
hat,  während  die  Gott.  Hs.  und  Schlusser  an  der  betreffenden 
Stelle  a Beutepfennig'  geben.  Bei  dem  zweiten  Beispiele  haben  wir 
einen  Fehler  des  Drucks  von  1625  zu  constatieren ;  die  Hss.  haben 
500.    Yon  den  weiteren  von  Schäfer  summarisch  notierten  10  Stellen 


9  a.  a.  0.  16.  *)  UebrigenB  zeigt  gerade  diese  Partie  der  Schäfer*8chen 
DiBsertation  das  g&nzlicli  ungenaue,  kritiklose  Verfahren  des  Verf.  und  die 
Menge  und  Art  der  von  ihm  begangenen  Irrthümer.  ')  a.  a.  0.  4,  25S.  ^)  a.  a. 
0.  Er  findet  bei  Harer  Cap.  61  verhömng,  bei  Mone  Cap.  7  an  gleicher  Stelle 
verehmng;  bei  Harer  Cap.  SS  die  Zahl  160,  bei  Mone  Cap.  S7   statt  dessen  600. 


Zur  Kritik  des  Peter  Harer.  645 

milsseu  5  auf  Irrthum  beruhen,  in  den  betreffenden  Oapiteln  zeigen 
sich  keine  irgendwie  bemerkenswertben  Abweichungen.  In  denCapp.58 
und  76  erklaren  sich  die  Abweichungen  durch  Aenderungen  oder 
Lücken,  die  bei  der  Herausgabe  des  Drucks  von  1625  entstanden 
sind.  In  den  Capp.  62,  79  und  85  endlich  sind  die  Abweichungen, 
die  Schäfer  namentlich  im  Auge  hatte,  zu  erklaren  durch  Versehen 
im  Texte  der  Chronik^),  der  übrigens  noch  mehrere  solcher  Ver- 
lesungen *)  enthalt,  ob  durch  Schuld  Mones,  mag  dahingestellt  sein. 
Es  ist  die  Frage  aufgeworfen  worden,  warum  wohl  in  der  Hb.  des 
Wertheimer  Archivs  nur  der  zweite  Theil  des  Harer  in  Abschrift  vor- 
liege. Hartfelder  ^)  halt  es  f&r  möglich,  dass  Harer  den  Bericht  über 
den  pfalzischen  Zug  zuerst  verfasst  und  dann  zur  Vervollständigung 
den  ersten  Theil  hinzugefügt  habe.  Wir  hätten  dann  in  der  frag- 
lichen Hs.  eine  Abschrift  jener  früheren  selbständigen  Darstellung 
über  den  pfalzischen  Zug.  Bei  dieser  Annahme  dachte  man  jeden- 
fiftlls  auch  an  die  Angabe  der  Harer'schen  Vorrede,  in  der  es  heisst, 
der  Verf.  wolle  den  Bauernkrieg  in  der  F&lz  beschreiben,  zuvor  aber 
die  Vorgänge  in  den  übrigen  Gegenden  .kürtzlich  überlauffen*.  Da- 
gegen spricht  aber  offenbar  der  Umstand,  dass  in  der  Chronik  mitten 
zwischen  den  pfalzischen  Begebenheiten  Ereignisse  erzahlt  werden, 
die  mit  dem  ersten  Theil  in  engem  Zusammenhange  stehen,  d.  h. 
ohne  ihn  nicht  verstanden  werden,  und  dass  auch  rein  äusserlich 
wiederholt  auf  die  fehlende  Hälfte  deutlich  hingewiesen  wird^).  Der 
Verf.  hat  die  beiden  Theile  nie  getrennt  gedacht;  vielmehr  hat  der 
Abschreiber  der  Mone'schen  Hs.  nicht  den  pfälzischen  Zug  excerpiert, 
was  wohl  seine  Absicht  war,  sondern  den  ganzen  zweiten  Theil  mit 


<)  Harer  Cap.  62 : . .  stiesase  f&r  ForfekL  —  Mone  Oap.S :  stiease  vor  fosivolck. 

Harer  Cap.  79 :  •  .  ruckt  er  förter  zu  den  Bauren  auf  dem 
Bennweg  pflag  mit  ihnen    |    Mone  Cap.  24 :  Rennwegplatz,  mit  ihnen 
gleicher  Handlang  wie  mit  den  vorigen. 

Harer  Cap.  85 : .  •  erfuhr  . .  dass  sie  .  •  auff  Guntheim  zugezogen  weren, 
darin  Hansz  von  Oberstein  ein  schloss  i  Mone  Oap,   81:    dann  haben  sie  vom 
liegen  hatte  |   obersten  ein  schlosslin  liegen  gehapt 

>)  Harer  Cap.  58: . .  der  halb  gespalten  Fuss  —  Mone  Cap.  4 :  der  halb  ge- 
spalten fürst. 

Harer  Cap.  59  fehlt  im  letzten  Satze  vor  »mein  gnädiger  Herr«  bei  Mone 
Cap.  5:  zog. 

Harer  Cap.  82  fehlt  hinter  »der  graveschalt  Wertheim*  bei  Mone  Cap.  28  : 
zugehörig,  den  folgenden  Tag  gen  Wertheim. 

Harer  Cap.  92  am  Schluss  fehlen  oflPenbarnach  »schössen*  bei  Mone  Cap.  41 
mehrere  Worte,  wie  der  Vergleich  lehrt. 

*)  a.  a.  0.  11.       «)  Capp.  8,  5,  18. 


546  Schwalm. 

den  sämmtlichen  nicht  auf  die  Pfalz  bezüglichen  Berichten  übertragen. 
Es  kann  daher  auch  yon  einer  Entstehung  durch  Verstümmelung  der 
gans^n  Arbeit  nieht  die  Sede  sein^).  und  am  allerwenigsten  hat 
jene  Chronik  Harer  in  irgend  welcher  Weise  als  Quelle  gedient,  wie 
Mone  annahm. 

Auf  eine  andere,  theilweise  Herausgabe  des  Harer^schen  Werkes 
ist  noch  nicht  auftnerksam  gemacht  worden.  Dieselbe  veranfltaltete 
der  Lehrer  J.  M.  König  zu  Speyer  unter  dem  Titel:  ,Uebersicht  wahr- 
hafter und  merkwürdiger  Thatsachen  des  Bauern- Aufruhrs  in  Deutsch- 
land im  Jahre  1525.  Nach  einem  Manuscripte  yon  Peter  Harrer'), 
gewesenen  Oeheimschreiber  des  weil.  Herrn  Pfalzgrafen  Ludwig  Y. 
zu  Heidelberg.  Yerfasst  und  herausgegeben  durch  Joh.  Michael  Konig, 
Lehrer.  Speyer  1830 '.  Ausser  der  Vorrede  Harers  sind  im  Verlaufe 
der  Erzählung  einzelne  Capitel,  einzelne  Sätze  und  Theile  yon  Sätzen 
^aus  dem  Manuscripte  buchstäblich  angeführt*.  Leider  gibt  König 
nicht  an,  woher  er  seine  Hs.  hat;  auch  blieben  in  Speyer  angestellte 
Nachforschungen  nach  dem  eyentuellen  Aufenthalt  derselben  erfolglos. 
Aber  der  ganze  Charakter  der  Bruchstücke  zeigt,  dass  wir  es  mit 
einer  Hs;  yon  yerhältnissmässig  hohem  Alter,  jedenfalls  mit  einer  des 
16.  Jahrh.  zu  thun  haben,  die  brauchbarer  ist,  als  die  obengenann- 
ten modernisierten  Hss.  in  Mülichen  und  Göttingen  und  zu  Yer- 
gleichungen  sehr  wohl  herangezogen  werden  kann.  Die  üeberein- 
stimmung  mit  Mones  Chronik  ist  an  den  wenigen  in  Frage  kommen- 
den Stellen  eine  wörtliche. 

Noch  sei  hier  eingefügt,  dasb  die  yon  J.  P.  Schunk  in  seinen 
Bey tragen  zur  Mainzer  Geschichte^)  1789  yeröffentUchte^  dem  Harer^schen 
Texte  ziemlich  ähnliche  «alte  Handschrift^  nicht,  wie  Hartfelder 
sagt^),  «im  wesentlichen  ein  Auszug  aus  Harers  Schrift  mit  unerheb- 
lichen Aenderungen*  ist,  sondern  yielmehr,  und  dies  ist  nicht  un- 
interessant, eine  ältere,  ziemlich  wörtliche  tTebersetzung  der  lateinischen 
Fassung,  yon  der  unten  eingehend  gehandelt  werden  soll,  yon  Gap.  10 
an,  mit  manchen  Zusätzen,  namentlich  über  die  &eignis8a  in  derFul- 
der  Gegend^).  Man  sieht  dies  auf  den  ersten  Blick,  wenn  mtm  z.  B. 
das  in  der  lateinischen  Fassung  in  Cap.  58  yorkommende  lateinische 
Citat  aus  Yergil^  auch  in  jener  alten  Hs.  wiederfindet^,  wo  es  heisst: 
.Diesen  gings  nach  dem  Yerse:  nescia  mens  hominum  üü,  aoriisque 
futuri  *.  Dass  sich  übrigens  in  Mainz,  woher  Schunk  yermuthlich  die 
alte  Hs.  nahm,  eine  TTebersetzung  des  lateinischen  Harer  befiuid,   ist 

')  Hartfelder  a.  a.  0.  11  A.  1.  *)  YgL  zar  8chieib«Kg  des  NameM  Hart- 
felder  in  Forsch.  22,  489  f.  •)  2,  1  ff.  raid  2,  26S  ff.  «)  a.  a.  a.  0.  2.  •)  «, 
29  ff.  Für  ei»  Mitglied  des  Mainzer  Hofea  wobl  möglich.      •)  Aen.  10,  SOI.     »)  2,  40- 


Zur  Kritik  des  Peter  Harer.  647 

nicht  auffidlend,   da  das  bei  Freher  veröffentlichte  Exemplar  der  la* 
teinischen  Fassang  dem  Mainzer  Erzbiscfaof  gewidmet  ist 

Verhältnis  der  «alten  Hs.'  der  sogenannten  Ch^ranitser 
Materialien  zu  Harer. 
Betör  wir  im  folgenden  zu  der  wichtigen  Frage  über  das  Ver- 
hältnis der  in  den  sogenannten  Chemnitzer  Materialien  veröffentlich- 
ten alten  Es.  zn  onserm  Harer  übergehen,  mnss  kurz  daran  erinnert 
werden,  dass  Gnodalins  zu  seiner  1570  erschienenen,  mnfiulgreichen 
Gompilation  über  den  Baaemkrieg,  für  die  er  aqoaeconqne  scripta 
vel  acta  in  huius  argumenti  genere  edita  comperisset^  sammelte, 
neben  Sleidan  und  allen  möglichen  Flugblattern  oder  Zeitangen  auch 
das  Harer^sche  Werk  benutzt  hat  Da  er  den  Namen  des  letzteren  nir- 
gends erwähnt,  so  lag  ihm  vielleicht  eine,  gleich  der  Göttinger  ohne 
Namen  des  Autors  umlaufende  Hs.  vor.  Durch  Simon  Schard,  von 
dem  er  «pleraque  de  hoc  motu  rustico  nondum  publicata*  bekam  und 
der  ihn  offenbar  zu  seiner  Arbeit  veraidasst  hat^),  wird  er  ein  Exem- 
plar des  Harer  erhalten  haben.  Drei  Jahre  nachher  erschien  bei  dem- 
selben Baseler  Verleger  eine  auf  dem  l^tel  sich  als  soldie  an- 
kündigende, wohl  ihrerseits  von  Gnodalius  veranlasste  tJebersetzung 
dieser  Gompilation,  die  der  Magister  Jakob  Schlusser  von  Sudenburg 
(Suderburg)  gefertigt  hatte.  Schlusser  hat  die  Erzählung  «auch  an 
etlichen  ohrten  mit  zusatz  der  vertrage,  so  dazumal  durch  frundt- 
liebende  leut  auffgericht,  und  in  den  Lateinischen  Historien  (d.  h.  bei 
Gnodalius)  ausz  mangel  derselben  auszgelassen,  Locupletiem  und  ver- 
mehren wollen',  d.  h.  er  veröffentlicht  in  ganz  dankeoswertheir  Weise 
unter  anderen  auch  alle  jene  Urkunden,  die  Gnodalius  nur  im  Aus- 
zuge übersetzt  hatte,  und  es  ist  durchaus  wahrscheinlich,  dass  ihm, 
abgesehen  von  jenen  noch  unveröffentlichten  Sachen,  auf  die  die  Vorrede 
anspielt,  derselbe  Complez  von  Manuscripten  und  Urkunden  bei 
seiner  Uebersetzung  vorlag,  den  schon  Gnodalius  benutzt  hatte.  Wie 
er  Flugblätter  wörtlich  abdruckt,  so  benutzt  er  ebenso  wörtlich  das 
Harermänuscript,  in  einzelnen  Fallen  sogar  von  Gnodalius  abweichend^. 


9  Vgl.  die  Vorrede  Sclilaaaen:  »aasz  befordenuig  des  bochgelelirtea  Herrn 
Simcais  Schardii*  bat  Gnodalios  gescbrieben. 


*)  S.B.  Harer  Gap.  67. 
Ab«  da  sie  der  PfiütsgräfiBcben 
und  Bondiscben  gegenwertigkeit 
vernommen,  sieb  auff  der  Höbe  in 
WUdem  wieder  flücbtig  binweg 
getban  betten,  und  webre  mit  sambt 


Gnodalius. 
Viribus  vero 
eorum  cogni- 
tis  in  sylyas 
retro  ceesiflse, 
ibique  inlate- 


Scbluiser. 
Ali  aber  er  und  die  seinen  der 
PfEÜtsgrftvisoben  unnd  BundischeB 
gegenwertigkeit  innen  worden,tich 
auff  der  bObe  in  Wftldem  wider 
flacbtigbinweggetban  bette.  Wie- 


648 


8  c  h  w  a  1  m. 


Wir  finden  daher  den  ganzen  Harer  mit  Ausnahme  eines  einzigen 
Capitels  wörtlich  bei  Schlusser  wieder,  allerdings  hier  mit  kleinen 
Zusätzen,  dort  mit  unbedeutenden  Aenderungen,  denn  Schlosser  ar- 
beitet nicht  mechanisch.  Natürlich  giebt  er  uns  auch  ebenso  genau 
alle  bedeutenderen  Zusätze  oder  Aenderungen  wieder,  die  Gnodalius 
in  dem  Harer'schen  Texte  gemacht  hatte,  da  dieser  ja  nur  eine  seiner 
vielen  Vorlagen  bildete. 

In  den  Jahren  179 1—94  gab  der  Nürnberger  Prediger  G.  E.  Waldau 
(*1745,  t  1817)  in  drei  Lieferungen  »Materialien  zur  Geschichte  des 
Bauernkriegs*  heraus,  die  ohne  seinen  Namen  in  Chemnitz  erschienen. 
Er  druckte  darin  eine  Beihe  von  seltenen  auf  den  Bauernkrieg  bezüg- 
lichen Flugschriften  ab;  zugleich  aber  veröffentlichte  er  in  ihnen 
« noch  ganz  unbekannte  Aktenstücke  und  historische  Nachrichten  aus 
einem  Paar  gleichzeitiger  Handschriften*.  Von  allen  diesen  Inedita 
haben  für  uns  näheres  Interesse  nur  die  vier  hss.  Stücke^),  das 
übrige  ist  Wiedergabe  längst  allgemein  bekannter  Flugschriften.  Jene 
vier  dagegen  sind  darstellenden  Charakters  und  stehen  sämmtlich  in 
näherem  Zusammenhang:  sie  sind  aus  der  Schlusser^schen  üebersetzung 
des  Gnodalius  abgeschrieben.  Das  erste  der  Stücke  gibt  den  Ver- 
gleich der  Lupfener  Bauern  mit  ihrem  Herrn,  den  wir  auch  bei 
Schlusser  abgedruckt  finden  und  zugleich  dessen  einleitende  Worte, 
die  zuerst  bei  Gnodalius  vorkommen.  Das  zweite  Stück  bietet  die 
Vorbemerkung,  die  Gnodalius-Schlusser  dem  Abdruck  der  zwölf  Ar- 
tikel vorausschickt,  sodann  diese,  allerdings  nach  einer  gleichzeitigen 
Flugschrift;.  Das  dritte  Stück  erzählt  die  Ereignisse  in  Schwaben  bis 
zum  Weingartener  Vertrag  wörtlich  nach  Schlusser.  Das  vierte  end- 
lich, «Zur  Geschichte  des  Bauernkriegs  in  Franken*,  ist  ein  ge- 
schickter Aus  g  g  aller  fränkischen  Begebenheiten  aus  dem  Schlusser- 
schen  Werke,  wiederum  wörtlich  mit  letzterem  übereinstimmend.  Dass 
der  Herausgeber  Waldau,  dem  nach  der  Einleitung  Schlusser  bekannt 
war,  dies  Verhältnis  nicht  bemerkt  hat  und  dass  er  in  den  einleiten- 


GeÖrgen  von  Ballenberg  zu  einem 
Haubtmaim  verordnet,  wiewol  sich 
Götz  desselben  seither  höchlich  ent- 
schuldiget, mit  anzeigen  daz  ers  nit 
gern  gethan,  sondern  ausz  bezwang 
beschehen,  welches  doch  nit  be^ 
jedermann  hat  wollen  geglaubt 
werden.  Ee  werwol  mehr  davon  zu 
schreiben,  daz  jetzmalsz  jn  der 
ÜBder  verhallt. 

0  Lieferung  1,  1--8;  8,  8, 


brisseseabdi- 
disse. 


wol  Qötz  von  Berlingen  sich  seid- 
hero  höchlich  entschuldiget  .  .  . 
mit  anhangt  das  er  solch  nicht 
willigklich,  sonder  ausi  bezwang 
thun  müssen,  welches  doch  nicht 
bey  jedermann  glaublich  erschie- 
nen, und  were  wol  mehr  davon 
zuschreiben,  das  doch  jetsmal  im 
besten  in  der  feder  bleibt 


Zar  Kritik  des  Peter  Harer. 


649 


den  Worten  zum  vierten  Stück  ausdrücklich  sagt:  «In  keiner  zur 
Qeschichte  der  Bauernunruhen  in  Franken  gehörigen  Schrift  habe  ich 
diese  hier  abgedruckte  Nachricht  gefunden',  ist  nur  ein  Beweis  für 
die  Flüchtigkeit  des  Mannes,  der  (so  wurde  mir  von  competenter  Seite 
mitgetheilt)  «wie  ÜE^t  in  allen  seinen  Arbeiten,  so  auch  hier,  seiner 
Quelle  nicht  gehörig  jiachgeht  und  dieselbe  nicht  einmal  genau  an- 
gibt*^). Zadem  hat  Waldau  ebensowenig  bemerkt,  dass  auch  der 
grösste  Theil  der  von  ihm  abgedruckten  Flugschriften  schon  in  Schlus- 
sers Beilagen  enthalten  war.  Dass  wir  dann  auf  die  Behauptung  des 
Mannes,  die  Hss.  seien  gleichzeitige,  kein  Gewicht  zu  legen  haben, 
ist  nach  allem  selbstverständlich. 

Doch  wollen  wir,  von  dem  vorhergehenden  absehend,  zunächst 
die  vier  Quellen,  um  Harer,  Onodalius,  Schlusser  und  die  bei  Waldau 
veröffentlichte  Hs.  der  Kürze  halber  so  zu  bezeichnen,  als  solche  be- 
trachten und  ihren  Text  vergleichen.  Wir  berücksichtigen  dabei  nur, 
dass  Harer,  wie  aus  der  Vorrede  des  Leodius^)  ersichtlich  ist,  1525 
bereits  fertig  vorlag  und  unmöglich  schon  eine  zusammenhangende 
Darstellung  benutzt  haben  kann,  ganz  abgesehen  davon,  dass  wir  von 
einer  solchen  aber  auch  nicht  das  mindeste  wissen.  Das  Verhältnis 
von  Gnodalius  zu  Harer  gaben  wir  im  vorigen  an.  Gewiss  ist  femer, 
dass  Gnodalius  sein  Werk  1573  von  Schlusser  ins  Deutsche  über- 
tragen Hess,  was  vollkommen  gerechtfertigt  war,  da  die  Compilation 
des  ersteren  einen  bedeutend  grösseren  Umfang  hatte,  als  Harers 
Darstellung  und   da  auch  diese  letztere  gedruckt  noch  nicht  vorlag. 

Eine  Gegenüberstellung  der  vier  Quellen  (wir  bezeichnen  die  von 
Waldau  veröffentlichte  alte  Hs.  mit  x)  ergibt  nun,  wie  von  den  ge- 
wählten namentlich  das  ausführlichere  Beispiel  zeigt,  folgendes  Resultat : 


Beispiele:      1.  Harer  Oap.  10. 

• .  daez  . .  etüche  uffirührische  Articul 
Mehrertheils  uff  Freyheit  desz  fleisch 
gericht  allenthalben  in  Teutscher  Nation 
auBzgebreit  worden.  Welche  meine  er- 
achtens  von  einem  verkehrten  Mann  zn 
Mühlhausen  in  Duringen,  Thoman  Mün- 
zern, ursprünglichen  hergeflossen,  wie 
derselb  dann  durch  sein  Bottsohaft  die 
fürnehmlichst  Practiken,  dieser  Sedition 
bey  den  Heuffen,  jederzeit  gehabt  und 
angestellt  hat. 


i.  Gnodalius. 
•  •  ut  •  •  postulata  quaedam,  libertati 
camis  et  deprayatae  voluntati  humanae 
magis  quamBivini  numinis  cultui  verbo- 
queBeiconsona,  in  superiori  Germania  di- 
Yulgarent  Quae  quidem  ut  ego  intellexi 
et  alii  multi  afiflrmare  non  dubitarunt, 
a  Thoma  Muntzero  tunc  quidem  in  Thu- 
ringia  Mulhusii  degente,  sed  per  emis- 
sarios  suos  hinc  inde  callida  consilia 
tumultuantibus  Bustids  suggerente,  con- 
cinnata  fhere. 


')  Ich  verdanke  diese  Mittheilung,  sowie  eine  der  folgenden  über  Joh. 
Müllners  Annalen  der  Güte  des  Herrn  Br.  Kamann  in  Nürnberg. 
>)  Freher  8S.  8,  240  (Ausg.  v.  1611). 


650 


Sobwalm. 


lioeft  amt  qui  eorum,  et  seditioiiii 
droa  Memmingam  exdtatae  aactorem 
Christophorain  Staplerum  oondona- 
torem  Memmingensem  ftdsse  velini.  Multi 
vero,  qoibtifl  •  .  . 
de  obddenda  monitiasima  arce  Bikteina 


Cap.  21.  für  den  Zobelstein  SU  ziehen. 

Oap.  8.  Und  als  er  mit  der  Sohlaobt- 
ordnong  in  sie  setzen  wollen,  sind  sie 
auff  ein  grossen  Ried  entflohen. 

8.  Sohlusser. 
. .  dasz  .  •  aofirürische  Artiokel,  mehrer 
theils  anff  frdheit  des  fleisch  gericht, 
allenthalben  in  Obertentsohernation  aosz- 
gebrait  worden.  Welchs  meins  erachtens 
von  einem  yerkerten  man  tt  Mülhausen, 
In  ThOnngen  Thoma  Mftntser  ursprüng- 
lichen her  geflossen,  wie  derselb  dan, 
ab  ich  bericht  emp&ngen,  durch  seine 
hin  und  hergeschickte  bottschaffl,  die 
vornembHchst  Practicken  in  dieser  &e* 
dition,  bey  gemelten  kauften  wider  und 
für  BmgHMi  gthapt.  Wiewol  etliche 
ander  Termeinen,  des  gemelte  Artiökel 
durch  einen  genannt  Christoffel  8 1  a  p  h  e  r 
Pfarherm  sü  Memmingen  gestelt,  nnnd 
die  aoffirür  omb  die  selbige  gegent,  durch 
in  erregt  sein  soll.  Doch  Title,  welchen  • . 

für  das  Schlosz  zu  Belstein,  gar  ein  Test 

hansE 
. .  seind  sie  mn  auff  ein  groesi  (sie !)  ent- 

pflohen.. 

Besultat:E6iatbei  allen  Tier  Quellen  der  Beihe  nach  eine  gewisse 
Uebereiustiinnrang  Yoriumden ;  dieselbe  ist  sehr  bedeutend  bei  den  drei 
letasten,  da  bei  diesen  die  in  Ghtodalius  enthaltenen  Erweiterangen 
des  Harer  wiederkehren;  die  grösste,  wörtliche  üebereinstimmung 
herrscht  zwischen  Schlosser  und  der  Quelle  x.  x  muss  also  aus 
Sehlusser,  oder  Schlosser  aus  x,  oder  beide  müssen  aus  gemeinschaft- 
licher Quelle  7  geschöpft  haben.  In  den  beiden  letzten  Fällen  mOsste 
jeden&lls  auch  Ghiodalius,  den  Schlusser  ja  erst  übersetzt,  die  Quellen 
X  oder  j  neben  Harer  benutzt  haben ,  da  wir  bei  ihm  zuerst  jene 
charakteristischen  Ton  Harer  abweichenden  Stellen  der  Hs.  x  Torfinden« 
Nun  hören  wir  Ton  einer  so  ausführlichen  Quelle,  die  sich  ihrerseits  offen- 
bar auch  wieder  auf  Harer  stütat  and  diesen  erweitert,  sonst  gar  nichts. 
Beides  muss  man  betüeksidhtigen.  Es  vv^e  unerklärlidi,  warum  GnodiH 
lius  erst  diese  ausführliche  Quelle  neben  Harer  fttr  seine  lateinische  Gom- 


4.  Hs.  X. 
Die  aufirürischen  artiekel,  mehrer  theils 
auff  freyheit  des  fleisch  gericht,  seind 
meins  Erachtens  TOn  einem  Terkerten 
Man  zu  Mülhausen  In  Thüringen  Thoma 
Müntser  ursprünglichen  her  geflosMn,  wie 
derselb  dan,  als  ich  bericht  empfongent 
durch  seine  hin  und  her  geschickte  Bott- 
Bchaffb,  die  Tomemblichst  Practicken  in 
dieser  8edition,  bey  gemelten  Haufen 
wider  und  für  angestelt  gehapl  Wiewol 
etlieh  ander  Termeinen,  das  gemelte  Ar- 
tickd  durch  einen  genannt  Christofiel 
Stapher  Ffiurhem  lu  Memmingen  ge- 
stelt, und  die  auffinr  umb  dieselbige 
gegent  durch  ihn  erregt  sein  soll.  Doch 
Tiele,  welche  .  . 

für  das  Schlosz  zu  Behltein,  gar  ein  Test 
Haiiss, 

. .  seind  sie  lun  auf  eingroeei  (sie!)  ent- 
flohen. 


Zur  Kritik  dee  Peter  Harer.  651 

pilation  benutzte  und  darauf  letztere  unter  Zugmndeleguog  jener  Quelle 
und  des  Harer  wieder  ins  deutsche  übersetzen  liess.  Wie  geschah  denn 
bei  Schlusser  die  Benutzung,  wenn  beide  Quellen,  die  unbekannte  und 
Harer,  wiederholt  gleiches  boten?  Unerklärlich  wäre  endlich  auch  die 
Thatsache,  dase  der  üebersetzer  Sehlusser  bewusste  Abweichungen  des 
Gnodalius  gegenüber  der  unbekannten  Quelle  und  ebenso  Berichtigungen 
Yon  offenbaren  Irrthümern  dieser  letzteren  durch  jenen  einfach  nicht 
beachtete.  Es  lassen  sich  hierf&r  Qründe  nicht  einsehen.  Nur  die 
dritte  Möglichkeit  bleibt  übrig:  x  hat  aus  Schlusser  geschöpft,  d.  h. 
von  ihm  abgeschrieben;  x  kann  mithin  erst  nach  1573  entstanden  sein. 
Somit  wird  die  Schafersche  Hypotiiese^),  dass  Harer  jene  ,alte  Hs.* 
benützt  habe,  hinfallig,  ein  ftLr  die  Kritik  des  Autors  wichtiger  Punkt. 
Aber  auch  dem  Qnodalius  kann,  wie  wir  sahen,  x  nicht  als  Quelle 
gedient  haben,  was  noch  Bänke  gesagt  hat').  Die  in  den  Materia- 
lien yeroffentlichte  alte  Hs.  fusst  yielmehr  in  irgendwelcher  Weise 
auf  Schlusser,  der  sehr  wohl  hier  oder  dort  in  Abschrift  vorgelegen 
haben  kann,  wie  ja  auch  Mone  eine  wörtliche  Abschrift  des  Gnoda- 
li«8,  im  Karlsruher  Archive  befindlich,  nennt  ^ 

Vielleicht  ist  für  die  Herkunft  der  Hs.  folgende  Yermuthung  an- 
nehmbar. In  der  Nürnberger  Stadtbibliothek  befindet  sich  unter 
Nr.  341  bibl.  Amb.  ein  handschriftliches  Annalenwerk:  Job.  Müllners 
Nürnberger  Annalen.  Der  Abschnitt  über  den  Bauernkrieg  hierin  ist 
etwa  um  1620  yerfiu»t;  er  beschränkt  sich  auf  Nürnberg  und  Franken. 
Der  Verf.  hat,  wie  er  selbst  gesteht,  Gnodalius  benutzt,  für  seine 
deutsche  Darstellung  wahrscheinlich  in  der  Schlusser^schen  Ueber- 
setzung.  Erinnern  wir  uns  nun,  dass  der  grösste  Abschnitt  der 
»alten  Hs.*  ein  speciell  frankischer  Auszug  aus  Schlusser  war,  und 
vergleichen  wir  damit  eine  Stelle  in  Bensens  Geschichte  des  Bauern- 
kriegs in  Ostfranken^X  so  wäre  yielleioht  die  Handschrift  x  gefunden. 
Jene  Stelle  lautet:  « Ausser  den  Begebenheiten  zu  Nürnberg  und  in 
dessen  Gebiet,  bringt  MüQner  viele  seltene  Notizen  über  den  Krieg 
in  OstfiriMiken  bei  .  .  .  Waldau^s  Beiträge  und  was  in  WilVs  Ge- 
schichte des  Anabaptismus  den  Bauernkrieg  berührt,  ist  fast  ganz  aus 
Müllner  genommen.* 

Quellen  Harers. 
Wir  haben  in  dem  Vorhergehenden  nachgewiesen,  dass  Harer  zu 
seinem  Werke  secundäre  Quellen  nicht  verwerthete,  wie  man  es  bis- 
her in  zwei  Fällen  Hiehr   oder  weniger  angenommen   hat;   es  muss 


1)  a.  a.  0.  11  f.        *)  Deutsche  Geschichte  im  Zeitalter  der  Reformation  6, 
98.  (Ausg.  V.   1847.)         *)  «.  a.  0.  8,  646.         *)  587. 


652 


Schwalm. 


nun  TOD  Interesse  sein,  zu  zeigen,  welcher  Art  Qaellen  er  in  derThat 
benutzte,  soweit  er  eben  nicbt  als  Augenzeuge  schiidert  Nur  einige 
Beispiele  konnten  gegeben  werden.  Weiter  an  diesem  Punkte  vor- 
zudringen wird  erst  möglich  sein,  wenn  das  einschlägige  Actenmaterial 
in  grösserer  Masse  zur  Veröffentlichung  gelangt  sein  wird 

Die  Vermuthung,  dass  Harer  vermöge  seiner  amtlichen  Stellung 
im  Stande  war,  offizielle  Berichte  bei  seiner  Darstellung  zu  verwerthen, 
liegt  durchaus  nahe,  ist  aber  im  einzelnen  noch  nicht  belegt  worden. 
An  einigen  Stellen  lässt  sich  nun  die  Benutzung  von  sogenannten 
Feldlagerberichten  nachweisen,  wie  deren  jederzeit  entweder  direct 
oder  über  Ulm^),  den  Sitz  der  zum  schwabischen  Bundestag  abge- 
sandten Bathe,  unter  denen  wir  uns  Harer  vor  seiner  Theilnahme  am 
pfalzischen  Zuge  wohl  denken  können,  an  die  einzelnen  Begierungen 
abgingen,  in  unmittelbarem  Anschluss  an  die  Ereignisse.  Diese, 
sämmtlich  in  der  Feldkanzlei  entstanden,  werden  ziemlich  gleich  ge- 
lautet haben,  und  wenn  wir  üebereinstimmungen  mit  derartigen  uns 
erhaltenen  Actenstücken  finden,  so  ist  damit  nicht  gesagt,  dass  Harer 
gerade  diesen,  jedenfiftlls  aber,  dass  er  einen  ähnlich  lautenden  Feld- 
lagerbericht benutzt  hai 

Üebereinstimmungen  in  der  angegebenen  Bichtung  kann  ich  an 
mehreren  Stellen  nachweisen,  näher  ausgef&hrt  soll  der  Vergleich  hier 
nur  in  den  Fällen  werden,  wo  es  sich  um  weniger  leicht  zugängliche 
Acten  handelt  Man  vergleiche  zunächst  Harer  Gap.  8  mit  einem  bei 
Schunk  veröffentlichten  Stücke*).  Letzterer  vermuthet  in  dem  mit  Datum 
und  Unterschrift  nicht  versehenen  Stück  mit  Becht  «ein  Bericht- 
schreiben von  dem  kurmainzischen  Bath  bey  dem  schwäbischen  Bunde 
oder  von  dem  Befehlshaber  der  kurmainzischen  Eriegsleute  bey  dem 
schwäbischen  Bundesheer,  der  hiedurch  seiner  kurfürstlichen  Gnaden 
von  den  dasigen  Verrichtungen  hat  Nachricht  geben  wollen**). 


Welcher«)  sich  also  bis  auff  den  Gar- 
freytag  venreitet,  an  welchem  Tag,  gegen 
Abend  umb  5  uhren  Herr  G^rg  Truch- 
8688  der  uffrüiiBchen  Bauren,  bey  seiner 
zugehörigen  stättlein  einem  Wortsbach 
genandt,  2,  oder  8.  Meil  ob  Bieberach 
gelegen,  biss  an  die  7000.  erschlagen, 


Gnädigster  Fürst  und  Herr.  loh  füge 
Euer  ChurfürstL  Gnaden  za  wiesen,  daas 
aaff  den  Charfreytag  gegen  der  Nacht 
umb  6  Uhren  Herr  Georg  Druchsess  bis  in 
6  oder  7000  Bauwem  geschlagen  bei 
einem  Stftttlein  WiezenCsic !)  genannt,  liegt 
swey  oder  drey  Meilen  ober  Bibrach, 


0  So  sendet  nach  Baumann,  Akten  n«  228  der  Eanzleischreiber  Hans  lienberg 
aus  dem  Feldlager  ttber  ein  von  Harer  nicht  erw&hntes  Treflfen  bei  Essendorf 
(14.  April)  einen  Bericht  an  den  Dr.  Frankfurter  in  Ulm,  der  darflber  an  die 
wirtenbergische  Regierung  weiter  berichtet.  *)  Beytrftge  zur  Mainzer  Gesch. 
2,  285.        •)  a.  a.  0.        «)  Der  Harer^sche  Text  ist  nach  den  Hss.  yerbeisert 


Znr  Kritik  det  Peter  Harer. 


653 


und  bej  deofielben  Glefiuigenen  vememen, 
dass  i  Meilen  davon  nemblich  zu  Wein- 
garten bei  Rayensporg  gelegen,  noch  bey 
8000  Bauern  bey  einander  liegen, 

ist  er  den  Sambetag  uff  den  Oi>ter- 
abendt  mit  allem  seinem  kriegsvolk 
aufgezogen, 

und  als  diese  zu  den  yorigen  ge- 
scblagenen  Bauern,  wovon  sie  kein  Wis- 
senschaft gehabt,  ziehen  wollen,  hat  er 
sie  vermeint  anzugreiffen. 


und  als  er  sich  bey  den  Gefimgenen  er- 
lernet, dass  auff  8  Meilen  davon,  nem- 
lich  zu  Wingarten,  bey  Bavenspurg  ge- 
legen, noch  |auf  die  8000.  Bauren  und 
mehr  bey  einander  versamiet  weren,  ist 
er  am  nachfolgenden  Sambstag,  den  Oster- 
abend,  zu  morgen,  mit  dem  gantsen  Heer 
auffgebrochen ,  solchen  hanffen  Bauren 
zu  suchen.  Demnach  sich  aber  diese 
Bauren  eben  desselben  morgens,  von  un- 
geschichte,  zu  Wingarten  erhaben,  in 
willens  zu  vorgemeltem  hauffen  ...  zu 
ziehen  und  sich  gegen  die  Bundtischen 
zu  st&rcken.  Da  ist  Er  deroselben  Banren 
im  Feld,  durch  seine  kundschaft  . .  ge- 
war  worden.  Und  als  er  mit  der  Schlacht- 
ordnung an  sie  setzen  wollte,  sind  sie 
ihnen  auff  einen  grossen  Ried  entflohen, 
also,  dass  er  mit  seinen  Beysigen  nicht 
möchte  zu  ihnen  kommen ;  doch  hat  er 
ihnen  under  diesem  mit  dem  Geschütz 
viel  abgebrochen.  Indem  ist  die  Nacht 
hereyn  gefaUen,  derohalben  Herr  Georg 
dieselbe  Nacht  nichts  weiter  auszriohten 
können,  vom  Handel  ablassen  müssen 
und  sich  gleich  daselbsten  zum  nächsten 
bey  ihnen,  mit  den  Heer  nidergeschlagen, 
und  den  Nachtlftger  genommen,  der  und  vorgenommen  den  Ostertag  in 
meynung,  auff  den  andern  Tag  oder  Mor-  aller  früh  sie  anzugreiffen,  Gott  gebe 
gen  wieder  mit  ihnen  zu  handeln.  |  Glück  etc. 

Man  yergleiche  femer  Harer  Gap.  9  mit  einem  Stück  bei  Bau- 
mann ^):  Datum  im  feldleger  zwischen  Weingarten  und  Bayenspurg 
uff  den  17.  tag  Aprilis.  anno  etc.  25.  Die  üebereinstimmung  dürfte 
eine  noch  grössere  sein,  wenn  das  Original  im  Wortlaut  Torlage.  — 
In  gleichem  Masse  finden  sich  übereinstimmende  Stellen  zwischen 
Harer  Gap.  49  und  einem  noch  ungedruckten  Briefe  des  Landgrafen 
Philipp  Yon  Hessen  an  Herzog  Georg  von  Sachsen  vom  4.  Mai  1525*): 


die  Bauern  aber  seindt  auff  ein  g^oss 
Ried  geflogen,  allwo  ihnen  nicht  b^zu- 
kommen  gewesen,  doch  hat  er  ihnen 
mit  dem  geschütz  grosen  Schaden  zu- 
gefügt, und  bia  in  die  Nacht  damit  an- 
gehalten, 


Derohalben  der  Landgraff . . .  am  Diens- 
tag nach  Misericordia  Domini  yon  dan- 
nen  nach  der  Buchen  in  ein  Flecken 
Vastdorff  gezogen,  am  folgenden  Tag, 
Hunfeld  dem  abgefidlenen  Flecken  wider 
inngenommen.  Danach  mit  seinen  Rey- 


• . .  sein  wir  nechstes  dinstags  zu  Hers- 
felt  aus  hier  inn  die  Buchen  und  in 
einen  flecken  Rostorff  gut  getzogen,  ge- 
rigstags  die  stat  Hunefelt  eingnomen, 
und  alspald  hier  bey  die  stat  Fulda  ge- 
ruckt. 


*)  a.  a.  0.  n^  227.  ')  Orig.  im  Egl.  Sachs.  Hauptstaatsarchiy  zu  Dresden. 
Locate  9185.  1.  Absohrifb  in  den  Seide mann^schen  Excerpten  auf  der  Kgl,  Öff. 
Bibl.  daselbst.  (Msc.  R.  280^  n«  8.) 


654 


Sobwalm. 


■igen  und  Foesvolck  f&r  die  Stadt  Fulda 
geruekt  da  dann  die  Bawren  in  obge* 
melter  Summen  gelegen,  und  sich  herautz 
an  den  Frawenberg  gethan,  ihr  Schlacht- 
ordnung gemacht,  und  sich  zur  gegen- 
wehr  gettelt  Darauff  der  Landgraff  den 
ernst  auch  für  die  band  genommen,  und 
ihnen  zumnechsten  zu  mit  der  Schlacht- 
ordnung, zu  Boss  und  Fuss,  zugezogen. 
Sobald  die  ßawem  ein  solches  gesehen, 
seind  sie  alle  flüchtig  worden,  darauff 
der  Landgraff  sein  Feldgeschütz  zur  Stadt 
hinein  abgeschossen,  und  sie  mit  dem 
ernst  gemahnt,  darzu  das  FussTolck  die 
Stadt  an  einem  Orth  mit  Sturm  anlauffen 
lassen,  in  deme  seind  die  Fuldischen 
S.  F.  Qn.  under  äugen  kommen,  dero 
zu  Fu88  gelallen,  und  sich  in  dero  ge- 
nad  ergeben. 


...  Da  wir  dan  befunden  und  gesehen 
das  die  bnrger  und  bawnsebafften  bis 
in  Vm  starck  hieaussen  Tor  die  stat 
hej  dem  Frawenberge  gewessen  und  in 
einer  Schlachtordnung  gestanden. 

Haben  wir  uns  mit  den  unsem  als- 
pald  zum  ernst  geschickt,  inen  den  nedisten 
zu  und  unter  äugen  getzogen. 

Als  sie  aber  das  gesehen  sein  sie  alle 
fluchtig  einsteyls  in  die  stat  und  dar- 
Ton  einsteyls  umbkommen  und  erstochen 
worden.  Wir  darauf  mit  dem  hawffan 
nachgedruckt  und  tot  die  stat  komen. 
Alspald  die  stat  mit  dem  geschutc 
auch  zugleich  Ton  etlichen  zu  Aies  mit 
dem  stürm  angangen,  alszo  haben  die 
?on  Fulda  uns  hie  aus  unter  äugen  ge- 
schickt uns  zu  fhes  gefidlen  und  sich  in 
unser  gnad  ergeben. 


Ebenso  zeigt  Harer  Gap.  50  Uebereinstimmung  mit  einem  Be- 
richte des  Landgrafen  an  den  Erzbischof  yon  Trier  vom  16.  Mai  1525^). 

Dass  im  zweiten  Tbeil  der  Erzählung,  wo  Harer  als  Augenzeuge 
mit  voller  Ausführlichkeit  berichtet,  »ein  Berieht  über  die  Schlacht 
bei  Eönigshofen^  ausführlicher  ist,  als  der  entspiechende  TonWalch* 
ner  und  Bodent')  verofFentlichte  Feldli^erbericht  des  Tmchsess,  wird 
uns  nicht  Wunder  nehmen«  Sehr  interessant  ist  es  aber,  andererseits 
zu  sehen,  dass  sofort  nach  Trennung  der  Heere  und  nach  dem  Abzug 


1)  Annalen  des  Vereins  för  Nassauische  Alterthumskunde  12  (187S),  62.  — 
Auf  die  Uebereinstimmung  dieser  beiden  Berichte  hat  jfingst  auch  W.  Falcken- 
heiner  in  »Philipp  der  GrossmQtige  im  Bauernkriege*,  Marburg.  Dissert  1887, 
05  f.  (Ezcurs  I)  (s.  0.)  aufmerksam  gemacht.  Derselbe  entkräftet  dadurch  die  ?on 
Droysen  (Zs.  f.  Freust.  Qesch.  u.  Ldafcde.  10  (1878),  690  £)  dberhanpt  nicht  ge- 
nügend bewiesene  Behauptung,  dass  Harer  xu  diesem  Gap.  50  den  »Gloubwirdigen 
underricht*  benutzt  habe.  £r  gibt  dann  weitere  Beweise  dafür,  dass  Harer  auch 
sonst  Einzelheiten  stets  den  Acten  entnimmt.  Merkwürdig  ist  dabei  nur,  dass 
Falckenheiner  nicht  bemerkt,  dass  bei  Harer  fQr  das  unrichtige  Heydfeld  viel- 
mehr Hünfeld  zu  lesen  ist,  und  dass  er  den  in  Cap.  49  benutsten  Brief  des  Land- 
grafen vom  4.  Mai  1525,  den  ich  im  yorigen  ansog,  als  leider  nicht  mehr  er- 
haltenen beseichnet  Laut  Nachtrag  hat  der  Verf.  doch  die  im  Nachlass  Seide- 
manns auf  der  Kgl.  ö£  Bibliothek  su  Dresden  befindlichen  Copien  yon  Acten 
des  Dresdner  Hauptstaatsarchivs  benutzt,  unter  denen  der  vermisste  Brief  an 
hervorragender  Stelle  steht,  so  dass  er  nicht  übersehen  werden  konnte.  Der  Verf. 
scheint  überhaupt  das  leicht  zugängliche  Manuscript  nicht  selbst  in  H&nden  ge- 
habt SU  haben. 

>)  Cap.  70.        >)  Biogr.  des  Trucbsessen  Georg,  868  f. 


Zar  Kritik  des  Pe(»r  Harer. 


655 


des  Traehaess  in  Gap.  81   Teramthlich  wieder   die  Benutsang  eines 
bei  Elip&l^)  TeröffenUichten  Feldlagerberichtes  eingetreten  ist: 


....  und  da  er  die  Feind,  so  sich 
bey  Scbrattenbach  nf  8000  oder  4000 
starck  simimen  geihan  betten,  ge- 
war  worden  •  •  •  .  aber  am  selben 
tag  das  foMYolck  ond  Gescbütz  Tor 
nacbt  nit  an  sie  bringen  mögen  .  .  . 
babe  er  kundscbaft  eingesogen  und 
eriabren,  daas  selbige  Baaem  sieb  zu 
liebas  innerhalb  des  Wassers  eu  einander 
geCban.  Heute  sei  er  Tor  Tag  auf  ge- 
wesen, babe  sie  an  demselben  Ort  be- 
treten, und  den  ganzen  tag  mancherlei 
Mittel  und  Wege  gesucht,  zu  ihnen  zu 
kommen,  und  endlich  mit  dem  grossen 
Qeschfiiz  ihnen  treffentlichen  Schaden 
gethan. 


Er  habe  die  Bauern  zu  Schwartten- 
bach  8000  Mann  stark  geftmden,  aber 
weil  er  ihnen  gegenflber  zu  schwach 
gewesen,  und  das  kriegsvolk  nicht 
alles  zu  sich  habe  bringen  können. 


Aber  nachdem  sie  über  ein  Wasser, 
die  Labass  genant,  zu  ihrem  vortheil 
entwichen,  hat  Herr  QecMrg  mit  dem  ge- 
schätz  gegen  ihnen  zu  arbeiten  angefimgen, 
und  uff  die  zwen  tag  viel  weg  gesucht,  wie 
sie  in  solchem  yortbeil  anzugreifen  weren. 
Darunden  hat  er  ihnen  mit  dem  gescbfltz 
viel  abgeprochen,  und  ein  merglichen 
schaden  gethan. 


Verhältnis  der  deutschen  Fassung  zur  lateinischen. 

Bevor  wir  z\x  einer  Betrachtung  des  Verhältnisses  der  deutschen 
zur  lateinischen  Fassung  übergehen,  müssen  wir  in  einer  Vor- 
bemerkung einen  Irrthum  Hartfielders  berichtigen,  der  bei  den  fol- 
genden Ausführungen  nicht  ohne  Bedeutung  sein  wird.  In  dem  jüngsten 
Au&atae  HartfelderB  über  Peter  Harer  lesen  wir  folg^ades*): 

,» Schon  seine  Stellung  als  Sekretär  des  Eurftlrsten  setst  eine 
tüchtige  Schulbildung  voraus,  aber  auch  seine  Werke  beweisen  das- 
selbe.* Es  folgen  einzelne  Angaben  und  dann  heisst  es  weiter  in 
Anra.  1:  ,In  der  Horazausgabe,  welche  Fr.  Irenious  im  Jahre  1567 
in  Frankfurt  drucken  liess,  soll  die  vita  Horatii  von  Harer  verfiisst 
sein*;  und  im  Text:  , Femer  hat  er  Erklärungen  zu  den  Epistolae 
fiauiliares  des  Cicero  geschrieben,  welche  in  den  Ausgaben  des  16.  Jahr- 
hunderts wiederholt  gedruckt  worden  sind.* 

Hierzu  muss  bemerkt  werden,  daas  der  lateinische  Name  Grinitus 
für  unsern  Peter  Harer  zuerst  in  dem  von  Freher  1611  veranstalteten 
Drucke  der  lateinischen  Fassung  der  Oeschiehte  des  Banemkrieges 
vorkommt  und  offenbar  als  eine  Umtaufung  Frehers  anzusehen 
ist  Die  lateinische  Wiener  Hs.  sowol  als  die  von  jenem  veröffent- 
lichte geben  am   Schlüsse  der  Widmung    die  Worte  Petrus  Harer. 


<)  Urkk.  z.  Gesch.  des  schwftb.  Bandes  8,  S98  (vom  IS.  Juli  1525).    Leider 
wiedemm  nur  Regest        *)  a.  a.  0.  9. 


656  Soliwalm. 

Harer  selbst  nannte  sich  also  auch  in  lateinischer  Sprache  Harer,  nkkt 
Crinitus.  Alles  was  dagegen  im  16.  Jahrhundert  unter  dem  Namen  Petrus 
Crinitus  umlauft,  stammt  yielmehr  yon  dem  Florentiner  Humanisten 
dieses  Namens,  der  1505  starb  und  eigentlich  Biccio  hiess.  Vor  einer 
Verwechslung  beider  warnte  schon  Struve  1727  in  seiner  Ausgabe  der 
Freher^schen  Sammlung  in  dem  kurzen  Vorwort,  das  er  der  lateinischen 
Fassung  der  Geschichte  des  Bauernkrieges  vorausgehen  lassi  Hart- 
felder ist  also  im  IrrthuuL  Während  er  übersieht,  dass  der  Stil 
dieser  lateinischen  Fassung,  von  Struve  mit  «admodum  horridus'  be- 
zeichnet, wirklich  sehr  schlecht  ist,  behauptet  er,  unser  Harer  sei  Ver- 
fasser von  Erläuterungen  zu  Giceros  Familienbriefen.  Als  Beweis  hie- 
ftir  citirt  er  das  Corpus  Beformatorum  17,  1 — 7.  Hier  findet  sich  eine 
Bibliographie  von  Ausgaben  der  Epistolae  familiäres,  bei  der  jedesmal 
die  einzelnen  Gelehrten  angegeben  werden,  deren  Erläuterungen  in  den 
betreffenden  Ausgaben  enthalten  sind,  unter  diesen  Autoren  sehen  wir 
wiederholt  einen  Petrus  Crinitus  hinter  dem  Angelus  PoUtianus.  Jener 
Biccio  war  ein  Schüler  des  Folitian,  und  es  ist  durchaus  unwahrscheinliche 
dass  an  diesen  Stellen  unser  Harer  gemeint  sei,  vor  allem  auch  deshalb, 
weil  jene  angeführten  Ausgaben  sämmtlich  nur  Abdrücke  von  Aldinen 
aus  dem  Ende  des  15.  Jahrh.  sind.  Ferner  vermuthete  Hartfelder, 
unser  Harer  sei  der  Ver&sser  einer  Vita  Horatii  in  der  Herausgabe,  die 
1567  in  Frankfurt  von  Franciscus  Irenicus  veranstaltet  wurde.  Hier  kann 
ich  den  Gegenbeweis  directer  führen.  Der  Florentiner  Petrus  Crinitus 
hat  eine  römische  Literaturgeschichte  geschrieben:  De  poetis  latinis 
libri  quinque  (zuerst  gedr.  Florenz  1505).  Von  ihr  wird  niemand  be- 
haupten wollen,  dass  sie  ein  Werk  des  Peter  Harer  sei  Sie  enthält 
keine  zusammenhängende  Darstellung,  sondern  nur  einzelne  aneinander 
gereihte  Biographien.  Und  wie  in  der  Ausgabe  des  Claudiau,  Basel 
1534,  in  der  des  Lucrez,  Paris  1567,  so  ist  auch  in  den  Horazaus- 
gaben  Venedig  1544  und  Frankfurt  1567  als  Vita  einfach  die  be- 
treffende Biographie  aus  Petrus  Crinitus*  Literaturgeschichte  herüber- 
genonmien.  — 

Von  der  lateinischen  Bearbeitung  unseres  Harer  liegen  nur  2  Drucke 
vor,  deren  einen  Marquard  Freher  im  8.  Bande  seiner  Scriptores  Berum 
Gtermanicarum  1611  veröffentUchte^),  ex  Bibliotheca  Palatina  Electorali, 
wie  die  Bemerkung  in  der  Vorrede  des  Bandes  lautet');   der  zweite 

')  Ich  citire  nur  nach  dieser  ersten  Auflage  der  Sammlung.  Die  von  Sch^r 
stets  benutste  dritte,  die  Struye  1717  besorgte,  enthält  eine  Menge  von  Druck- 
fehlem, die  jenen,  wie  wir  noch  sehen  werden,  zu  den  merkwürdigsten  Annahmen 
führten.  >)  Vermuthlich  hefindet  eich  die  Hs. ,  die  man  bis  jetzt  noch  nicht 
wieder  gefunden  hat^  im  Vatican. 


Zur  Kritik  des  Pötet  Haröir»  65? 

Druck  im  19.  Bande  der  Aunales  ecclesiastici  Ton  BzoTius^j  ist  wört- 
lich aus  Freher  herabergenommen;  nur  die  Vorrede  fehlt  und  der 
SchluBS  ist  gekürzt.  Aach  die  Gapiteleintheilung  weicht  ab.  Die  Wid- 
mung der  bei  Freher  abgedruckten  Hs.  ist  an  Albrecht  von  Branden- 
burg, den  Erzbischof  von  Mainz  und  Magdeburg  gerichtet. 

Ausserdem  sind  aber  von  dieser  lateinischen  Fassung  noch  2  Hss.  be- 
kannt,  deren  eine  in  München  (Kgl.  Hof-  u.  Staatsbibliothek,  God.  lat. 
1563),  die  andere  in  Wien  (K.  K.  Hofbibliothek,  Cod.  ms.  n^  8081) 
sich  befindet.  Die  Widmung  der  letzteren,  die  an  den  König  Ferdi- 
nand gerichtet  und  Köln  7.  Jan.  1531  datiert  ist,  hat  Chmel  yer- 
ö£Fenilicht>).  Aus  derselben  ersehen  wir,  dass  das  Exemplar  dem 
Habsbui^er  überreicht  wurde»  als  Beglückwünschung  seiner  Wahl  zum 
römischen  König,  die  Anfang  Januar  1531  zu  Köln  von  fünf  der 
Kurfürsten  Tollzogen  wurde*).  Da  beide  Widmungen  Harens  Namen 
klar  und  deutlich  in  der  Unterschrift  bezvv.  Ueberschrift  tragen,  so 
haben  wir  zunächst  gar  keinen  Grund,  die  Autorschaft  des  Mannes 
mit  Schäfer^)  zu  bezweifeln.  Trotzdem  behauptet  noch  Hartfelder ^) : 
,Die  Möglichkeit,  dass  die  von  Freher  gedruckte  lateinische  Relation 
nicht  Yon  Harer  selbst  herrührt,  bleibt . .  einstweilen  noch  bestehen.  *^ 
Weder  Schäfer  noch  Hartfelder  bemerkten  die  Widmung  auch  dieser 
Fassung. 

Es  ist  mir  möglich  gewesen,  den  Wiener  Codex  neben  dem 
Münchener  zu  benutzen.  Eine  genaue  Yergleichung  ergab,  dass  beide 
schon  rein  äusserlich  in  naher  Beziehung  zu  einander  stehen.  Nicht 
nur  sind  die  Grössenverhältnisse  gleiche,  Papier  und  Tinte  überein- 
stimmend, auch  der  Einband  beider  Hss.  ist  aus  Holz  und  gepresstem 
Leder  in  gleicher  Weise  hergestellt.  Im  ganzen  ist  die  Wiener  Hs. 
besser  erhalten  und  bei  ihr  die  metallische  Farbe  der  Pressung  noch 
deutlicher  erkennbar.  Die  Schriftzüge  beider  Hss.  sind  durch- 
aus verwandt,  die  der  Wiener  Hs.  etwas  grösser  und  sorgfaltiger 
geschrieben.  Während  aber  die  Wiener  Hs.  Titel,  Widmung  und  Prae- 
fatio  gibt,  fehlen  die  beiden  erstereu  Stücke  in  der  Münchener  Hs.^). 
Jedoch  scheinen  in  derselben  ursprünglich  mehr  Blätter  yorhanden 
gewesen  zu  sein.  Es  liegt  nahe,  die  Entstehung  beider  Hss.  auf  ein 
und  denselben  Schreiber  zurückzuführen;  und  durchaus  wahrscheinlich 

*)  Kölner  Ausgabe  von  1680,  p.  584—699.  >)  a.  o.  a.  0.  »)  Nicht  ohne 
Wahrscheiolichkeit  ist  die  Yermuthimg,  dass  die  Ueberreichung  eines  weiteren 
Exemplars  an  den  Mainzer  Erzbischof  bei  derselben  Gelegenheit  stattfond.  Von 
sonstigen  Beziehungen  zwischen  Harer  und  dem  letzteren  wissen  wir  nichts. 
^)  a.  a.  0.  18  L  >)  a.  a.  0.  11.  *)  Zufolge  einer  Mittheilung  des  Herrn 
Director  Laubmann  lief  der  Münchn.  Codex  bisher  anonym  um,  und  hat  erst 
kürzlieh  seinen  Autor  eingeschrieben  erhalten. 

MittheUanfen  IX.  42 


658  Scliwalm. 

ist  es  aucb,  dam  sie  w  glekher  Zeit,  also  angefahr  im  Jahre  1530 
eatstaiidsn  sind. 

Wae  den  Text  der  lateiaischen  Bearbeitung  angeht,  so  üt  die 
UebereiiHtunmang  in  den  drei  uns  Torlieg^siden  Fassungen^)  keine 
Tollkommene.  Jede  derselben  hat  ihre  kleinen  üigenthümlichkeiten, 
die,  wenn  sie  auch  f&r  den  geschichtlichen  Inhalt  der  Ersählnng  ohne 
jegUche  Bedeutung  sind,  doch  wichtig  werden  f&r  die  Frage  nach  d^n 
Sdirtiber  der  Es. 

Wie  gewöhnlich  in  jener  Zeit,  ist  auch  in  nnserm  Fidle  die 
Schreibung  der  Ortsnamen  keine  feststehende.  Des  öfteren  hat  an 
derselben  Stelle  jeder  der  Texte  eine  eigene  kleine  Variante.  Ebenso 
finden  wir  oft  an  derselben  Stelle  ein  Abwechseln  zwischen  latinisierten 
und  nicht  latinisierten  Ortsnamen,  erstere  nicht  selten  den  letateren 
noch  hinsugeftgt  und  durch  einen  der  vom  Verf.  sehr  beliebten  Sitae, 
wie  »aut  si  plus  elegantius  nomen  arridet,  dices*  oder  ,aut  ut  elegan- 
tiores  seribunt*  eingeführt*).  Bei  näherer  Bezeichnung  der  Ortsnamen 
findet  das  gleidie  regellose  Abwechseln  statt  zwischen  den  Ausdrücken 
«pagus,  yicus,  oppidulum**.  Nicht  selten  wird  in  der  einen  Hs.  ein«: 
Stadt  ein  Epitheton  omans  beigegeben,  oder  dem  Titel  eines  Fürsten 
der  Vorname  hinzugefügt,  den  die  andere  Hs.  nicht  gibi  Wenn  wir 
in  der  bei  Freher  stehenden  Fassung,  deren  Widmung  an  den  Miünzer 
Ersbischof  geriditet  ist,  an  einer  Stelle  der  Erz&hlung,  wo  durchaus 
keine  Nothwendigkeit  vorlag,  den  vollen  Titel  des  hohen  Herrn  ge- 
schrieben finden,  so  ist  das  erklärlich*).  Charakteristische  Weise  fehlt 
die  Titelhäufung  an  derselben  Stelle  in  der  Wiener  Hs.  Wichtiger 
sind  aber  Abweichungen,  wie  die  folgenden : 

Fr^er  SSS,  L  18  i 

Fr.  u.  M.  Hb.:  bis  yiam  interoludit  imagister. 

W.  Hs. :  nach  intercludit  die  Worte :  quindecim  saltem  adiunctis  viris,  beiläufig 
eine  Angabe,  die  in  der  deutschen  Fassung  fehlt. 

Fr.  ^08,  49: 

Fr.  u.  W.  Hb.:  xtifjffjXio. 

M.  Hs.:  xeiiia  et  clynodia. 

Fr.  206,  44: 

Ft.  non  imfuerito  ad  inclementiam. 

W.  u.  M.  Bm^i    nach  imnorito  die  Werte:  a  beaignitate  innata,  offenbar  ebe 
für  den  EurfOrsten  schmeichelhaftere  Fassung. 


i)  Dnick  bei  Freher,  Wiener  Hb.,  Münohener  Hs.  *)  Auch  hier  ein  etwas 
unbeholfenes  Streben  nach  Megans  des  liateins,  wie  wir  es  noch  öfters  finden 
werden.  Sehr  charakteristiBch  ist  in  dieser  Beeiehnng  auch  folgende  Stelle  in 
Gsip.  43 :  Antonius  Eysenhut,  aut  si  in  nomine  mihi  licet  ludere  a^peS-fjHt)  dietoa. 
•)  Freher  203  L  15.    Aehnlich  li'reher  192  1.  20  im  VerhiUtms  zur  liOnchn.  Hs. 


Zar  Kritik  dee  Peter  Harer.  659 

Fr.  807,  88: 

Fr.  n.  IL  Hb.:  et  bonorum  opera. 

W.  Hs.  setzt:  praesertim  consolatufl  hinzu. 

Fr.  209,  11: 

Fr.:  apnd  Snecicos  confoederatos« 

M.  XL  W.  Hs. :  apud  confoederatam  nobilitatem. 

Fr.  226,  46: 

Fr:  yemm  praemissis  Principum  literis,  ne  id  fieret,  sese  dederont. 

W.  Hs.:  venun  alioram  Principum  studio  ne  id  fieret,  factum  est. 

Fr.  227,  88: 

Fr.:  Gawe. 

W.  Hs.  setit:  (a  grecis  deductum  yocabulum,  quibus  est  '^a'a  terra)  hinzu. 

Alle  diese  Yerscbiedeuheiteu  könneu  in  Bücksioht  auf  ihre  be- 
sondere Art  und  Weise  —  sie  machen  durchaus  nicht  den  Eindruck 
des  mechanischen  —  unmöglich  durch  Unachtsamkeit  oder  Willkür' 
eines  Abschreibers  erklärt  werden  i).  Es  wird  yielmehr  die  Yer- 
muthung  sehr  nahe  gelegt,  dass  der  Autor  selbst  die  uns  vor- 
liegenden Hss.  und  wol  auch  die  dritte,  dem  Freher^schen  Druck  zu 
Grunde  liegende,  geschrieben  und  hier  und  dort,  den  Eingebungen 
des  Augenblicks  folgend,  in  bewusster  Weise  bald  einen  kleinen  Zu- 
satz, bald  eine  Aenderung  in  der  üebersetzung  angebracht  habe.  Für  das 
Wiener  Dedicationsexemplar  liegt  diese  Annahme  am  nächsten,  nament- 
lich da  der  Name  des  Verl  in  der  Widmung  von  derselben  Hand 
geschrieben  ist,  wie  das  übrige.  Der  Verf.  hätte  kaum  yersäumt, 
seinen  Namenszug  eigenhändig  in  der  Widmung  einzutragen. 

üebrigens  stimmt  zu  unsrer  Annahme  auch  die  Vermuthung  Hart-, 
felders^),  dass  das  jetzt  in  Karlsruhe  befindliche  pfälzische  Lehen- 
buch die  durch  eine  andere  Nachricht  bezeugte  Arbeit  Harers  sei  und 
in  seinem  Autograph  Yorliege.  Diese  Hs.  hat  wiederum  grosse  Aehn- 
Uchkeit  mit  einer  weiteren  Heidelberger,  die  das  Harer'sche  Gedicht 
über  Friedrich  IL  Hochzeit^)  enthält  und  wahrscheinlich  ebenfalls  im 
Original  von  Harers  Hand  Yorliegi  Seine  Eigenschaft  als  Secretär 
des  Kurfürsten  lässt  es  ja  nicht  wunderbar  erscheinen,  wenn  er  uns 
öfters  als  gewandter  Kalligraph  entgegentritt^). 

Bevor  wir  uns  nun  mit  den  Bedenken  Schäfers  und  mit  seiner  An- 
nahme eines  fremden  üebersetzers  auseinandersetzen,   muss  nochmals 


*)  Auch  findet  sich  in  keiner  der  beiden  Hss.  ein  mechanisches  Versehen, 
wie  Auslassung  einer  ganzen  Zeile  u.  ä.        *)  Forschungen  22,  441. 

»)  vgl.  Goedeke,  Grundrisz  2,  296.  828.  *)  Eine  Vergleichung  der  in  Frage 
kommenden  Hss.  würde  natürlich  am  beuten  im  Stande  sein,  die  Frage  endgil^ig 
SU  lOsen. 

42* 


660  Schl^alm. 

auf  den  Umstand  hingewiesen  werden,  dass  sowol  in  der  bei  Freher 
gedruckten  Fassung,  als  in  der  Wiener  Es.  Widmungen  Yorhanden 
sind,  die  klar  und  deutUch  den  Namen  Harers  tragen,  so  dass  ein 
Zweifel  an  seiner  Eigenschaft  als  Uebersetzer  nur  dann  aufkommen 
kann,  wenn  sonst  gewichtige  Gründe  Torliegen.  und  dies  ist,  wie 
wir  sehen  werden,  nicht  der  Fall 

Schafer  hat  drei  Arten  Yon  Abweichungen  zwischen  der  lateini- 
schen und  deutschen  Fassung  gefunden:  Abweichungen  in  der  Schrei- 
bung der  Ortsnamen,  in  der  Datierung  der  Ereignisse  und  in  Bezug 
auf  den  Inhalt.  Zunächst  yon  den  ersteren.  Fassen  wir  das  Resultat 
im-Torans  zusammen,  so  lassen  sie  sich  sämmtlich  erklären,  sie  sind 
überhaupt  nicht  vorhanden,  wenn  man  —  wie  Schäfer  das  nicht  thut  — 
einmal  die  ünvoUkommenheit  des  deutschen  Druckes  von  1625,  von 
der  oben  die  Bede  war,  berücksichtigt,  sodann  an  Stelle  der  dritten 
Auflage  des  Freher  die  erste  zur  Hand  nimmt,  in  welcher  die  Druck- 
fehler jener  nicht  vorkommen. 

In  Gap.  8  stehen  sich  gegenüber  Wortzbach  in  der  deutschen  und 
Wortsacus  in  der  lateinischen  Fassung.  Wenn  man  hierauf  überhaupt 
Gewicht  legen  will,  so  ist  jedenfalls  zu  berücksichtigen,  dass  sowol 
Leodius  als  Gnodalius,  die  beide  den  Harer  noch  im  16.  Jahrh.  über- 
setzen, dieser  Wurtzag,  jener  Wortzachium  haben,  während  allerdiugs 
in  den  deutschen  Hss.  späterer  Zeit,  z.'B.  der  Münchener  und  im  Druck  von 
1625  Wortzbach  steht  Dies  föUt  also  Harer  nicht  zur  Last  Weiter: 
Cäp.  IS  Dmck:  Schauenbarg. 

M.  Hl.:  Bcheuemburg  =  Fr.:  Scheuaembnrgum. 
Gap.  21  Dr.:  Buttert  ='  Fr.i:  Butbard. 
Cap.  21  Dr.:  Bajelbeim. 

M.  Hs.:  Oeybabeiin,  aber  Leodius:  GeÜBbeim  —  Fr.:  Geibbeim. 
Cap.  29  Dr.:  liebelt. 

U.  Hb.:  Bibelss,  aber  König:  Bibles  =  Fr.:  Biblies. 
Cap.  82  Dr.:  Zobelitein  =>  Fr.*:  Zobelstein. 

Diese  Tabelle  >)  erklärt  sämmtliche  bei  Schäfer  hervorgehobenen, 
scheinbaren  Abweichungen  und  somit  fällt  einer  seiner  Gründe  für 
die  Annahme  eines  fremden  üebersetzers  hinweg. 


<)  Von  den  mehrfJEMihen  Flflcbtigkeiten,  die  Schäfer  bei  Aufetellung  seiner 
Tabelle  unterliefen,  sei  nur  auf  die  eine  hingedeutet.  Während  im  deutschen 
Text  »die  beyden  Frawenklöster  Eönigspruck  und  Liebelt*  und  in  der  lateinischen 
Uebersetznng  richtig  •  Chonigsbruck  et  Biblies  virginum  vestaUum  monasteria  *  stebt, 
kommt  Scbftfer  a.  a.0.  25  auf  die  Idee,  es  sei  Liebelt  durch  Biblies  vii'ginum  (sie!) 
in  der  Uebersetzung  wiedergegeben.  Aus  Raigelsperg  (deutsch.  Dr.)  und  Rejrgels- 
berg  (lat.  Dr.)  auf  verschiedene  Verfasser  scbliessen  zu  wollen,  kann  doch  nicht 
ernst  gemeint  sein. 


Zur  Kritik  des  Peter  Harer.  661 

Betrachten  wir  uan  die  chronologischen  Abweichungen  etwas 
näher.  Von  den  genaueren  Daten  (es  sind  im  ganzen  c  20),  die  sich 
nicht  nur  auf  ein  «biduum  post*,  ein  ,  post  aliquot  dies '  und  ähnliche 
Ausdrücke  beschränken,  wird  in  buntem  Wechsel  ein  Theil  nach 
einfacher  Zählung  der  Monatstage  wiedergegeben,  ein  anderer  mit* 
mit  Anwendung  des  kirchlichen, .  ein  dritter  mit  Anwendung  des  römi- 
schen Kalenders.  Von  diesen  Daten  stimmen  in  den  beiden  Fas- 
sungen nur  diejenigen  nicht  mit  einander  überein,  die  auf  jene  dritte  Art 
und  Weise  ausgedrückt  sind^).  Wir  haben  also  nicht  chronologische 
Abweichungen  im  allgemeineu,  sondern  nur  solche  in  dem  speciellen 
Falle  der  Anwendung  des  römischen  Kalenders.  Dies  muss  betont 
werden.  Es  handelt  sich  nun  um  7  solcher  Stellen,  deren  Verhältnis 
folgende  Tabelle  veranschaulicht  i 

XIY.  Kai.  Hart,  ftr  Donn.  nach  L&tare  (80.  Man)  Gap.  2. 

IX.  EaL  Mart  f&r  um  Judka  (4.  April)  Cap.  14  [fGbr  Dienst,  nach  Jndica  Gap«  I, 

für  Mont.  nach  Jndica  Gap.  18.] 
y.  Non.  Mart  fOr  Gharfreitag  (14.  April)  Cap.  8. 

drca  Kai.  Mart  fUr  um  Ostern  (16.  April)  Gap.  21  IfQr  die  Osterwoche  Oup.^Z] 

circa  Non.  ApriL  fQr  Jubilate  (7.  Mai)  Cap.  22. 

circa  Id.  ApriL  ftlr  um  Miseria  Dom.  (80.  April)  Gap.  84. 

circa  Kai.  Mai.  für  um  Georg!  (28.  April)  Cap.  49. 

Eine  gewisse  Begelmässigkeit  der  üebertragung  zeigt  sich  nur 
bei  den  drei  ersten  Stellen:  hier  ist  wenigstens  der  Abstand  der  Tage 
ein  gleicher.  Um  so  auffallender  ist  die  Bezeichnung  Kai.  Mart  für 
das  Osterfest  und  ganz  regellos  sind  die  letzten  Angaben.  Wir  finden 
also,  dass  die  Daten  nach  römischem  Kalender  sämmtlich  fidsch  an- 
gegeben sind,  dass  nicht  einmal  ein  durchgehender  Fehler  zu  ent- 
decken ist,  ein  Umstand,  der  meiner  Meinung  nach  nur  durch  sehr 
geringe  Kenntnis  des  römischen  Kalenders  und  durch  ünbeholfenheit 
bei  seiner  Anwendung  zu  erklären  ist  Ich  kann  keinesfalls  mit  Schäfer 
annehmen,  dass  die  chronologischen  Abweichungen  gleichsam  absicht- 
liche seien,  dass  der  üebersetzer,  d.  h.  eben  Harer,  wirklich  die  sich 
bei  der  Beduction  des  römischen  Kalenders  ergebenden  Daten  f&r 
die  richtigen  gehalten  habe.  Das  ist  unmöglich  in  Rücksicht  auf  die 
übrigen  daneben  und  dazwischen  Torkommenden  richtigen  Datierungen 
nach  kirchlichem  Kalender.  Solche  Oberflächlichkeit,  selbst  eines  andern 
Uebersetzers  ist  undenkbar.  Die  falschen  Daten  nach  römischem  Ka- 
lender sind  eben  unbeabsichtigte  Versehen;   wir  müssen  annehmen, 


<)  Nur  eine  Aosnahme  erleidet  das  eben  Gesagte:  in  Cap.  88  finden  wir 
das  Datnm  um  Phil,  nnd  Jac.  (1.  Mai)  richtig  wiedergegeben  doch  circa  kal. 
MaL    Hier  war  aber  die  Üebertragung  eine  durchauB  ein&che. 


662  Schwalm. 

dass  Hehrer  wirklich  in  dem  guten  Glauben  sich  befand^  er  gäbe  die 
Daten  der  deutschen  Fassung  richtig  wieder  —  was  ihm  nur  deshalb 
misslaugi  weil  er,  wie  überhaupt  kein  grosser  Lateiner,  so  auch  kein 
g^gianer  Kenner  des  römischen  Kalenders  war.  Dass  audi  er  mit 
dieser  bei  den  Humanisten  durchaus  üblichen  Art  lu  dati«:«s&  seine 
Darstellung  schmücken  wollte,  ist  eine  eben  solche  kleine  Schwäcke 
des  Mannes,  wie  die  Vorliebe  f&r  lateinische  Ortsnamen,  för  graeci- 
si^rende  Wortspiele,  wie  das  EinfÜhr^L  von  classischen  Citaten  ond 
moralischea  Betmchtungen,  die  bei  ihm  sich  ja  auch  nimmer  in  graziöser 
F^rm,  sondern  stets  unter  stark  durchscbeinettder  Unbeholfenheit  aeigen. 
Beehnen  wir  dazu,  dass  die  ganze  üebersetaung  offenbar  etwas 
flüchilig  gemacht  wurde,  eine  Beobachtung,  die  bei  einem  Vergleiche 
des  Inhalts  der  beiden  Fassungen  sofort  entg^en  tritt»  Welche 
äusseren  Gründe  Harer  Teranlasst  haben,  bei  der  Uebersetzung  den 
TeiLt  so  staik  zu  kürzen,  auf  die  Wiedergabe  des  mannig^hen  und 
interessanten  Details  zu  verzichten,  —  ob  es  vielleicht  galt,  jene  zum 
Zwecke  der  Dedication  bestimmte  üebertragung  in  verhältnismässig 
kurzer  Zeit  anzufertigen,  darüber  können  wir  nur  Vermuthungoi  an- 
stellen. Daneben  aber  scheint  ein  innerer  Grund  gleich£Edls  mass- 
gebend gewesen  zu  sein.  Wenn  wir  nämlich  in  der  Widmung  die 
Worte  lesen,  die  eine  Art  Klage  in  sich  schliessen:  ,materiae  bar- 
bara  et  inculta  illa  vocabula  non  potuisse  mitius  mitigari%  liegt  da 
die  Vermuthung  nicht  nahe,  dass  nicht  zum  mindesten  die  Schwierig- 
keit des  üebersetzens  es  war,  die  Harer  abhielt,  das  ganze  weitläufige 
Detail  auch  der  lateinischen  Darstellung  einzuverleiben?  Ein  grosser 
Lateiner  ist  er  ja  nicht;  schon  Struve  bezeichnet  seinen  Stil,  viel- 
leicht etwas  zu  stark,  mit  ^admodum  horridus*,  und  wir  haben  auch 
nicht  mehr  nöthig,  wie  noch  Hartfelder,  ihm  Erklärungen  zu  CSceros 
Briefen  und  jene  vita  Horatii  zuzuschreiben,  die  allerdings  von  einem 
wesentlich  eleganteren  Lateiner  herrühren.  Ich  glaube  hiermit  nicht 
zu  viel  zu  behaupten;  die  an  sich  aufiPallige  Kürzung  namentlich  der 
zweiten  Hälfte  der  Erzählung  verliert  so  das  Aufiyiende.  Hier  hatte 
er  eine  Menge  der  detailliertesten  Schlacht-  und  Belagerungsberichte, 
hier  eine  genaue  Mittheilung  über  die  Marschordnung  des  Auszugs 
aus  Heidelberg  1)  u.  ä.  Für  einen  unbeholfenen  Lateiner  gab  es  da 
zahlreiche  Schwierigkeiten.  Daher  auch  gerade  hier  die  wiederholte 
Zusammenziehung  von  mehreren  Gapiteln  des  deutschen  Textes.  Gibt 
man  eine  derartige  vom  Ueborsetzer  beabsichtigte  Kürzung  zu,  so  ist 
es  auch  leicht,  sämmtliche  bei  Schäfer  hervorgehobenen  Abweichungen 

1)  LctEtere  fehlt  übrigen  auch  in  Onodalias*  Uebersetemig,  der  doch  ein 
wesentlich  gewandterer  Latemer  ist. 


Zur  Kritik  dm  Peter  Harer.  668 

in  Bezug  auf  den  Inhalt  sn  erkl&ren.  Eigentliefae  Abweichungen  sind 
es  ja  nioht^  sondern  nur  W^lassungen  Ton  Details^).  Nur  an  einer 
Stelle  haben  wir  einen  b^  Au&Uilung  einer  längeren  Reihe  von  Namen 
nicht  weiter  merkwCbrdigen  Flttefatigkeitsfehkr.  Die  Ten  Schäfer*) 
vennisste  Gonsequenz  bei  der  Ueberseteung  des  Oap.  21  scheint  leicht 
zu  erklären.  Die  genaue  Ekzäilung  der  Vorgänge  b^  dem  fiAnlä- 
schen  Haufen  ist  immer  noch  nicht  so  detailliert,  wie  4ie  ganze 
zweite  HUfte  der  Darstelking.  Moglidi  auch,  daes  erst  später  das  Be- 
dBrfoifl,  zu  Ende  zu  kommen,  sich  geltend  machte,  und  in  dem  frtäieten 
Gapitel  das  summarische  Ueberaetzungsverfahren  noch  nichtso  nöthig  war. 

Schäüar  ist  auf  den  Gedanken  gekommen,  am  Mainzer  Hofe  den  un- 
bekannten Uebersetzer  zu  suchen.  Die  Adresse  der  bei  Frehor  gedruckton 
Fassung  hat  ihn  dazu  venmlasst.  Aber  schon  der  Inhalt  diesw  Fassung 
hatte  ihn  eines  bessern  belehren  soUen.  Den  kurfQrstlichen  Hof  zu 
Heidelberg  durften  seine  Yermuthungen  jedenfalls  nicht  Terlassen. 
Er  übersah,  daes  wiederholt  im  Verlaufe  der  latmnischen  Erzählung, 
ganz  im  Gegensätze  zum  deutsch^i  Text,  Apostrophen  des  kurf&rst- 
licfaen  Herrn  und  für  diesen  schmeichelhafte  Wendungen  Torkommen. 

Fr.  210  Z.  4  f.:  Interea  quamyis  IlluttcissimaB  PrincepB  etc.  etc.  nuUem 
non  lapidem,  ut  proverbio  dicitur,  mouebat,  ut  aabiectos  suos  foenigBitate  et  ia- 
nata  dementia  a  yenturo  ezcidio  praeeemaret^  tarnen  .  .  . 

Fr.  229  Z.  88—40:  üano  laadem  etiam  apud  hosteis  tua  dementia  clemen- 
tissime  Princeps  Ludovice  assequatus  es.  Hoc  est  yere  esse  Prindpem,  hoc  est 
vere  subiecüs  paroere  etc.  etc.  Eine  im  ganzen  8  Zeilen  lange  Expectoration, 
-währetnd  in  der  dentsdien  Fassung  von  aüedem  keine  Spur  vorhanden  ist. 

Fr.  282  Z.  10  £ :  Triumphum  qnidem  tibi  in  piaesentia  niustziisime  et  Gle- 
mentissime  Princeps  Ludoyice,  Pater  patriae,  Princeps  Elector  püssime  nom  de- 
cemimus,  qnod  indyti  nominis  tui  inoicta  yirtus  instar  aetemi  sit  Triumphi« 

Die  angeführten  Stellen  weisen  direct  auf  den  pfalzischen  Hof 
und  machen  eine  Entstehung  zu  Mainz,  da  die  deutsche  Vorlage 
entsprechendes  nicht  bietet,  unmöglich.  Doch  Schafer  veranlassten 
zu  seiner  Yermuthung  noch  weitere  Gründe,  die  ebensowenig  stich- 
haltig sind.  Er  vermuthete^)  nach  Hennes,  dass  Beziehungen  zwischen 
Harer  und  dem  Mainzer  Erzbischof  nicht  bestanden  hätten.  Wir 
nehmen  jetzt  in  Bücksicht  auf  Ort  und  Datum  der  Dedication  der 
Wiener  Hs.  mit  grösserer  Wahrscheinlichkeit  an,  dass  die  gleiche  Ge- 
legenheit, die  Harer  mit  König  Ferdinand  zusammenführte,  ihn  auch 
mit  jenem  «Maecen  der  Künste  und  Wissenschaften*   in  Berührung 

^  Aus  der  Streichung  der  Namen  aweier  Geistlichen  auf  wisseatliehe  Ent- 
stellong  SU  scbliessen,  wie  dies  Schäfer  26  t  ihut^  scheint  mir  nicht  angebradil 
In  der  Vorrede  an  den  Mainzer  Eisbischof  versichert  Harer  doch  ausdrücklich: 
»Quod  vero  ad  historiae  fidem  aiünet,  nüuil  me  praetermisiaie  certo  sdo.* 

>)  a.  a.  0.  24.        <}  a.  a.  0.  26. 


664  Schwalm. 

brachte,  wie  schon  oben^)  bemerkt  wurde.  Weiter  hielt  Schäfer  es 
fär  sonderbar,  dass  während  die  deutsche  Bearbeitung  dem  Kurf&rsten  ge- 
widmet sei,  was  wir  übrigens  gar  nicht  wissen*),  die  lateinische  Ton 
Harer  einem  andern  Fürsten  zugeeignet  wurde.  Dies  kann  aber  bei 
einem  nur  handschriftlich  verbreiteten  Werke,  zumal  in  jener  Zeit, 
nicht  auffikllen;  man  widmeto  eben  nicht  das  Werk,  sondern  nur  ein 
Ezonplar  desselben. 

Fassen  wir  das  Gesagte  kurz  zusammen.  Verschiedene  Gründe 
bringen  uns  schon  bei  Yergleichung  der  erhaltenen  Hss.  und  des  Druckes 
der  lateinischen  Fassung  auf  die  Yermuthung,  dass  eine  üebersetzung 
durch  Harer  und  zwar  in  seinem  eigenen  Autograph  Torliege.  Da- 
rauf weist  auch  die  Unterschrift  der  Widmungen,  an  deren  Bichtig- 
keit  nicht  zu  zweifeln  ist  Eine  abweichende  Schreibung  der  Orts- 
namen ist  nicht  vorhanden;  die  vorhandenen  chronologischen  Ab- 
weichungen sind  nur  auf  mangelhafte  Eenntniss  und  schwerfiillige 
Benutzung  des  iulianischen  Kalenders  zurückzuführen;  die  in- 
haltlichen Abweichungen  durch  das  Bestreben  des  Uebersetzers  zu 
erklären,  die  deutsche  Fassung  möglichst  zu  kürzen,  mag  dasselbe 
durch  Mangel  an  Zeit  oder  Schwierigkeiten  bei  der  üebersetzung  ver- 
anlasst sein.  Der  Mainzer  Hof  kann  nicht  fiatstehungsort  der  üeber- 
setzung sein.  Somit  werden  die  Hypothesen  Schäfers  hinfallig  und  wir 
sind  durchaus  berechtigt,  Harer  als  den  üebersetzer  seiner  eigenen 
deutschen  Geschichte  des  Bauernkrieges  anzusehen.  Nur  das  können 
wir  jenem  zugeben,  dass  das  Latein  der  Bearbeitung  sdiledit  ist 
und  ebenso,  dass  inhaltlich  von  einem  Werthe  derselben  nicht  die 
Bede  sein  kann*).  — 

Um  so  werthvoUer  ist  und  bleibt  für  uns  der  deutsche  Harer,  um 
so  ansprechender  seine  schlichte  und  natürliche  Darstellungsweise. 
Es  ist  zu  bedauern,  dass  wir  einen  originalen  Text  nicht  mehr  be- 
sitzen; die  von  schwerfalliger  Hand  entstellten  Fassungen,  die  uns 
erhalten  sind,  lassen  jenen  eigenthümlichen  Duft,  den  die  Darstellung 
bei  Mone  athmet,  wenig  erkennen.  Harer  wird  immer  die  Grund- 
lage der  Historiographie  des  Bauernkrieges  bleiben,  und  wir  besitzen 
ja  glücklicherweise  von  dem  zweiten  hauptsächlichen  Theil  seines 
Werkes,  der  nie  wird  entbehrt  werden  können,  eine  verhältnissmässig 
gute  üeberlieferung. 


^  8.  o.  8.  657  A.  8.  *)  Wir  werden  et  viehnehr  für  wahrsoheinlicber 
halten,  dass  ein  Exemplar  der  lateinischen  Üebersetzung,  und  vermathlich  das 
erste,  Ludwig  überreicht  worden  sei,  in  Rdcksicht  auf  jene  in  allen  lateinischen 
Texten  wiederkehrenden,  fOr  den  kurflirstlichen  Herrn  schmeichelhaften  Einschie> 
bungen.        •)  a.  a.  0.  26.  87. 


KleiDe  Mittheilungen. 

Kleine  Beiträge  zur  Chronologie  I.  Bezeichnung  der  Tage 
nach  Oster-  und  Pfingstsonntag  mit  den  Heiligenfesten 
nach  Weihnachten.  Grotefend  Histor.  Chronologie  96  theilt  die 
Datirung  einer  steirischen  Urkunde  von  1438  mit:  an  Stephanstag 
in  den  osterfeyertagen  und  bezieht  dies  auf  den  17.  April,  das  Fest  des 
Abtes  Stephan  von  Citeaux,  freilich  erst  Donnerstag  nach  Ostern.  Eben- 
dort  S.  89  wird  der  s.  Johannstag  evangelist  als  man  in  beget  noch 
hostem  in  einer  Urkunde  von  130&^)  auf  Johannes  ante  portam  La- 
tinam  am  6.  Mai  gedeutet,  obwohl  Ostern  1305  schon  am  18.  April 
war.  Filgram  und  Weidenbach  führen  in  ihren  Calendarien  (S.  158 
und  182)  eine  Urkunde  vom  Jahre  1377  aus  Traunkirchen  an,  welche 
die  Datirung  trägt:  des  mittichens  nach  phingsten  an  aller  chindlein 
tag,  und  vermuthen,  es  sei  vielleicht  iu  Traunkirchen  ein  besonderes 
Fest  der  Unschuldigen  Kindlein  gefeiert  worden,  entweder  am  Mitt- 
woch nach  Pfingsten  oder  am  20.  Mai,  dem  Monatsdatum  der  Ur-* 
künde.  Die  Erklärung  dieser  Fälle  ist  wenig  befriedigend,  allein  man 
konnte  sich,  solange  nur  so  ganz  vereinzelte  bekannt  waren,  schliess- 
lich damit  begnügen.  Sie  ist  aber  nicht  mehr  haltbar  gegenüber 
einer  Beihe  ähnlicher  Datirungen,  die  ich  nach  und  nach  gesammelt 
habe  und  aus  denen  sich  unabweislich  die  merkwürdige  Thatsache 
ergibt,  dass  man  die  Feste  nach  Weihnachten  zur  analogen  Bezeich- 
nung der  Tage  nach  den  beiden  andern  höchsten  Festen  des  Jahres, 
nach  Oster-  und  Pfingstsonntag,  verwendet  hat. 

Eine  Urkunde  von  1341  (Innsbruck  Statth.-Archiv  Urk.II.  n.827) 
aus  der  Gegend  von  Klausen  ist  datirt  an  s.  Stephanstag  in  der 
osterwochen.  Die  Osterwoche  von  1341  umfasst  die  Tage  vom  8, 
bis  14.  April,  in  diese  Zeit  fällt  keines  der  vielen  Stephansfeste.  Eiue 
Urkunde  Lienhards  von  Wolkensteiu,  auf  die  mich  Prof.  Noggler  auf- 

*)  Eb  war  mir  unmöglich,  nach  dem  Citat  bei  Orotefend:  »Fontes  rer.  Aoatr. 
n,  XXXI*  die  Urkunde  zu  finden. 


666  Eleioe  Miiiheilangen. 

merksam  machte  (Copie  im  Cod.  Wien  HofbibUotliek  12575  foL  173) 
ist  ausgestellt  1408  au  s.  Stefanstag  in  den  osterfeiertagen;  Ostern 
trifft  auf  den  15.  April  und  man  könnte  hier  wie  Qrotefend  auf  den 
Dinstag  nach  Ostern  17.  April,  Abt  Stephau  von  Citeaux  kommen, 
wenu  nicht  die  erste  Urkunde  dem  widerspräche.  Wir  werden  noch 
mehr  auf  eine  andere  Deutung  gef&hrt  durch  zwei  Datirungen  mit 
Stephanstag  zu  Pfingsten!  Eine  Urkunde  von  1361  (Innsbr. Statth.- 
Archiv  Brixn.  ürk.  1647)  ist  ausgestellt  in  Buchenstein  (Brixner  Ge- 
biet) an  s.  Stephanstag  ze  pbinchsteiL  Pfingsten  ist  1361  am  16. Mai; 
der  nächstliegende  Stephanstag,  Adventus  reliquiarum  am  9.  Mai  und 
überdies  ein  Halberstädter  Localfest,  kann  da  ebensowenig  in  Betracht 
kommen,  wie  die  Inyentio  dextrae  König  Stephans  von  Ungarn  am 
30.  Mai  bei  einer  Urkunde  im  Pfarrarchiv  von  s.  Pankraz  im  Ulten- 
thal  (mitgetheilt  von  Ottenthai  in  Archiv-Berichte  aus  Tirol  1,  292) 
datirt  Meran  an  s.  Stefanstag  in  den  pfingstfeiern  im  Jahre  1416, 
wo  Pfingsten  auf  den  7.  Juni  fiel. 

Führen  uns  diese  Stephanstage  zu  Ostern  und  Pfingsten,  die  sich 
zimi  grössten  Theile  einfiich  gar  nicht  mit  andern  bekannten  Stephans- 
festen in  Zusammenhang  bringen  lassen,  schon  auf  eine  Analogie  mit 
Weihnachten  I  so  wird  dieselbe  unzweifelhaft  durch  die  gleiche  Er- 
scheinung, die  wir  beim  Unschuldig-Eindleintage  constatieren  können. 
Eine  Urkunde  Ekkarts  von  Villanders  (Statth.-Archiv  Urk.  11.  n.  652) 
ist  gegeben  zu  Bozen  1315  dez  mittechin  an  der  chindelin  tage  ze 
Östren,  eine  andere,  1353  von  den  Herren  von  Hauenstein  ausgestellt 
.  (StattL-Archiv  Urk.  n.  3699)  tragt  das  Datum  an  der  chindlein  tachk  ze 
Östren.  Und  wenn  wir  nun  die  von  Pilgram  und  Weidenbach  mit- 
getheilte  Datirung,  Mittwoch  nach  Pfingsten  an  aller  Eandlein  Tag, 
dazunehmen,  so  wird  nach  all  dem  Gesagten  gewiss  nicht  mehr  an 
eine  besondere  an  einem  bestimmten  Ort  begangene  Feier  dieses 
Festes  zu  denken  sein,  sondern  die  ausdrückliche  Hervorhebung  des 
Mittwoch  zu  Ostern,  nach  Pfingsten  macht  es  zur  Qewissheit,  dass 
man  diesen  Mittwoch  als  den  dritten  Tag  nach  dem  Feste,  nach  Ana- 
logie von  Weihnachten  als  Unschuldig -Eindleintag  bezeichnet  hat. 
Dadurch  wird  nun  auch  erst  bei  dem  Johannistag  die  Bezeichnung 
als  man  in  heget  noch  hostem  klar  und  verständlich:  es  ist  eben 
der  zweite  Tag>,  der  Dinstag  nach  Ostern,  der  mit  dem  Heiligen  des 
zweiten  Tages  nach  Weihnachten  bezeichnet  wird.  Ohne  Zweifel  hat 
man  in  gleicher  Weise  auch  Johannes  nach  Pfingsten  gekannt 

So  ist  also  Stephans-,  Johannis-  und  Unschuldig-Eindleintag  um 
oder  nach  Ostern,  Pfingsten  gleich  Montag,  Dinstag  und  Mittwoch 
nach  Oster-  und  Pfingstsonntag. 


Herzog  Leopold  III.  y.  OeBterreicfa  und  VtLpai  Gregor  XI.  L  J.  1872.    667 

Die  Verbreitung  dieses  eigenthümlichen  Brauches  scheint  sich 
nach  den  bisher  bekannten  Ealien  auf  Süddeutschland  und  zwar  haupt- 
sächlich auf  die  ErzdiScese  Salzburg  beschränkt  zu  haben.  Doch 
darüber  sowie  vielleicht  auch  über  Veranlassung  und  Alter  der  Sache 
müssen  uns  erst  weitwe  Fälle,  die  sich  ohne  Zweifel  finden  werden, 
nähere  Kenntniss  und  Aufklärung  Terscha£Fen. 

Innsbruck  Oswald  Bedlich. 


Herzog  Leopold  ni.  y.  Oesterreieh  und  Papst  Gregor  XI.  im 
Jahre  1378.  Die  freundschaftlichen  Beziehungen,  in  welche  Budolf  IV. 
Y.  Oesterreieh  zu  Bemabo  Visconti  getreten  war,  fanden  zunächst 
ihren  Ausdruck  in  der  Heirat  zwischen  Rudolfs  jüngerem  Bruder 
Leopold  und  Viridis,  der  Tochter  Bemabos^).  Bei  den  Plänen,  welche 
die  Habsburger  damals  bezüglich  Italiens  hegten,  schien,  namentlich 
für  einen  Politiker  vom  Schlage  Rudolfe  IV.,  eine  derariäge  Verbin- 
dung sehr  Tortheilhaft  zu  sein,  und  es  geschah  auch  von  Seite  der 
Habsburger  so  manches,  um  diese  günstigen  Beziehungen  aufrecht 
zu  erhalten  und  durch  neue  Bande  zu  stärken,  wobei  auf  Leopold 
auch  seine  Gemahlin  eingewirkt  haben  mi^>).  So  wussten  sich  die 
habsburgischen  Brüder  von  E*  Karl  IV.  die  Erklärung  zu  erwirken, 
das»  sie  beiin  Zuge  nach  Italien,  der  auch  gegen  Bemabo  Visconti 
gerichtet  sein  sollte,  gegen  diesen  zu  keiner  Beihilfe  verbunden  seien, 
und  ertheilten  ihrerseits  den  mailändischen  Eaufleuten,  welche  an  den 
Rhein  Handel  trieben,  Geleitsbriefe,  um  ruhig  und  sicher  über  Brück, 
Rheinfelden  und  Breisach  ziehen  zu  können^).  Eine  solche  Freand- 
Schaft  mit  dem  Usurpator  von  Mailand  konnte  aber  den  Päpsten 
gegenüber,  die  mit  Bernabo  Visconti  im  heftigsten  Kampfe  lagen, 
nur  verd^htigend  wirken,  und  es  musste  Gregor  XL  besonders  daran 
liegen,  jede  Unterstützung  Bemabos,  mochte  sie  Ton  was  immer  für 
einer  Seite  kommen,  hintan  zu  halten.  Einen  besondem  Anlass,  in 
dieser  Richtung  einzuschreiten,  fand  Gregor  XL  im  Spätsommer  des 
Jahres  1372,  als  Herzog  Leopold  von  Oesterreieh  in  Tirol  Rüstungen 
zu  einem  Zuge  nach  Süden  machte.  Er  hatte  sich  g^en  eine  grosse 
Summe  Geldes  mit  Venedig  g^en  Franz  v.  Carrara  und  König  Lud- 
wig V.  Ungarn  verbündet,  wobei  er  besonders  den  Gewinn  der  Städte 
Feltre  und  Belluno  im  Auge  batte^).  Die  Kunde  von  seinen  kriege- 
rischen Vorbereitungen  drang  bis  Avignon  und  erregte  bei  Gregor  XL 


<)  Haber,  CrQsch.  Oesterreichs  2,  287.  *)  Egger,  Herzog  Leopold  III.,  Pro- 
gramm der  Oberrealschule  in  Innsbruck  1868/9  S.  8.  *)  Egger  a.  a.  0.  10,  11 
und  desselben  Gesch.  Tirols  i,  421;  vgl.  auch  Lichnowskj,  Gesch.  d.  H.  Habs- 
burg 4,  Reg.  n.  721,  769,  865.        «)  Huber,  Gesch.  OesterreiohB  2,  297. 


668  Kleine  Mittheilungen. 

den  Verdacht,  Herzog  Leopold  ziehe  sein  Heer  zu  Gunsten  Beruabos, 
des  erklSrten  Feindes  der  Kirche  zusammen.  Darum  erliess  er  am 
25.  August  an  Herzog  Leopold  das  nachfolgende  bisher  nicht  edirte 
Schreiben,  das  auf  eine  ziemlich  gereizte  Stimmung  schUessen  lässi  Die 
Worte  ,  licet  in  hac  parte  per  nos  sepius  exoratam*  lassen  wenig- 
stens Yermuthen,  dass  Ton  Seite  des  apostolischen  Stuhles  schon  frfiher 
Schritte  geschehen  seien,  um  Leopold  Ton  einem  Zuge  zu  Gunsten 
Bemabos  abzuhalten,  und  dass  hierauf  keine  oder  nur  ungenügende 
Antworten  gegeben  worden  seien.  Die  Bef&rchtungen  des  Papstes 
gehen  sogar  so  weit,  dass  er  annimmt,  Leopold  habe  bereits  Hilfe- 
truppen an  Bernabo  abgeschickt,  und  er  fordert  deshalb  in  entschie- 
dener Weise  ihre  Abberufung.  Die  hiezu  Leopold  nahe  gelegten  Ent- 
schuldigungen, dass  er  Bemabo  nicht  gegen  Gott,  gegen  alle  Gerech- 
tigkeit, gegen  die  Kirche  und  gegen  alle  Traditionen  seines  Hauses, 
das  doch  allezeit  der  Kirche  günstig  gewesen  sei,  unterstützen  könne, 
erhalten  noch  mehr  Kraft  durch  die  in  Aussicht  gestellten  Schritte 
des  Papstes,  falls  Leopold  den  gestellten  Anforderungen  sich  nicht 
fügen  wolle.  Die  kirchlichen  Censuren  sollten  sicher  nicht  bloss  Ber- 
nabo gegenüber  eine  Entschuldigung,  sondern  auch  Leopold  gegen- 
über eine  Drohung  sein,  deren  Ausführung  Yon  seinem  künftigen 
Verhalten  abhieng.  Dass  Gregor  dem  Herzoge  Leopold  gegenüber 
zu  energischem  Einschreiten  entschlossen  war,  davon  zeugen  die  Schluss- 
worte seines  Schreibens,  in  denen  er  o£Fen  erklärt,  ein  gutes  Ein- 
vernehmen zwischen  ihm  und  den  Herzogen  von  Oesterreich  sei  trotz 
aller  Empfehlungen  K.  Karls  FV.  davon  abhängig,  dass  sie  sich  jeder 
Unterstützung  Bemabos  enthielten. 

Es  konnte  den  Herzogen,  namentlich  Leopold,  nicht  schwer  fiiUen, 
sich  den  Forderungen  des  Papstes  gefügig  zu  zeigen»  da  e|  ohnehin 
nicht  eine  Unterstützung  Bemabos,  sondern  die  Erwerbung  von  Ge- 
bieten im  Auge  hatte,  die  mit  der  Sache  Bemabos  nicht  zusammenhingen. 

Das  Original  des  päpstlichen  Schreibens  findet  sich  im  Ho&rchive 
in  Brixen.  Dasselbe  diente  als  Umschlag  eines  Baitbuches,  aus  wel- 
cher Lage  es  durch  Herrn  Hofkaplan  Dr.  Aemilian  Schöpfer  befreit 
wurde.  Es  ist  60  cm  breit  und  mit  Einrechnung  der  Plica  (dieselbe 
dürfte  ursprünglich  2*5  cm  betragen  haben)  39  cm  hoch.  Die  Bulle 
fehlt  vollständig.  Für  den  Text  sind  von  rechts  nach  Unks  22  Hori- 
zontallinien gezogen,  von  denen  nur  14  beschrieben  sind;  zu  beiden 
Seiten  des  Textes  und  je  4  mm  davon  entfernt  ist  je  eine  Vertikal- 
linie gezogen,  sämmtliche  mit  farblosem  Stift  eingeritzt  Die  Echt- 
heit der  Urkunde  unterliegt  wohl  keinem  Zweifel,  so  vemnstaltet  sie 
auch   gegenwärtig    ist.     Der    Aufenthalt  Leopolds    im   Herbste  des 


Herzog  Leopold  HL  t.  Oesterreich  und  Papst  Gregor  XI.  L  J.  1872.     669 

Jahres  1372  in  Tirol  sowie  der  Umstand,  dass  der  Bischof  yon  Brixen 
Johann  lY.  y.  Lenzburg  sein  Kanzler  war,  macht  es  erklärlich,  dass 
das  Original  des  päpstlichen  Schreibens  in  Brixen  geblieben  ist. 

Papst  Gregor  XL  an  Herzog  Leopold  IIL  von  Oesterreich. 

1372  Aug.  25  VfUeneuve. 

Gregorius  episcopus  servus  servomm  dei  dilecto  filio  nobili  viro 
Leupoldo  duci  Anstrie  salutem  et  apostolicam  benedictionem.  Dilecte 
fili,  nnper  ad  nostmm  pervenit  auditom,  qnod  toa  nobilitas  congregat 
multas  gentes  armigeras  in  senricium  Bernabonis  de  Viceeomitibns 
militis  Mediolanensis  soceri  tui  et  persecntoris  sancte  Bomane  ecclesie 
matris  tue  cunctorumque  fidelium  profecturas,  quamvis  ÜEuna  congre- 
gaÜonis  huiusmodi  aliud  pretendere  yideatur.  Et  licet  nos  magis  cre- 
damus  quod  fama  pretendit  quam  quod  in  hac  parte  suspicione  time- 
tur,  tarnen  ad  cautelam  nobilitatem  tuam,  cuius  genus  inclitum  semper 
non  solum  deyotum  sed  etiam  obsequiosum  et  fayoribile  multum  fuit 
ecclesie  supradicte,  licet  in  hac  parte  per  nos  sepius  exoratam  iterum 
et  instantius  exoramus,  quatenus  progenitorum  tuorum  sequens  lau- 
danda  yestigia  et  deum  creatorem  tuum  et  dictam  ecdesiam,  quorum 
causa  agitur  in  hac  parte,  preferens  homini  crudeli  et  tiranno  eandem 
eoclesiam  et  deyotos  suos  nequiter  persequenti  et  pacem  cum  ea  factam 
impudenter  sepius  infringenti  nuUum  in  huiusmodi  gentibus  per  te 
transmittendis  yel  quoscunque  per  terras  tuas  permittendo  transire 
prestes  auxilium  yel  fayorem,  quin  imo  si  quas  ad  eum  misisti  illas 
yelis  ilico  reyocare.  Fotes  siquidem  te  honeste  ac  rationabiliter  excu- 
sare  Bemaboui  prefoto,  quod  contra  deum  et  iustitiam  ecdesiamque 
prefatam  ac  honorem  tuum  et  deyote  domus  tue,  que  non  consueyit 
contra  dictam  ecclesiam  agere  sed  ei  honorem  et  fayorem  impendere 
non  debes  ipsi  Bemaboni  fayere,  et  si  fayeres  tu  et  terre  tue  grayi- 
bus  essetis  penis  et  sententiis  irretiti,  quod  dictis  domui  et  terris  tuis 
accidere  hactenus  minime  consueyit,  quinimo  sicut  nuper  carissimo  in 
Christo  filio  nostro  Romanorum  imperatori  semper  augusto,  qui  te  et 
dilectum  filium  nobilem  yirum  Albertum  ducem  Austrie  fratrem  tuum 
ut  carissimos  filios  per  litteras  et  ambaxatores  suos  nobis  intime  com- 
mendayit,  responduimus,  quod  etiam  nos  te  et  dictum  fratrem  tuum 
precipuos  et  caros  filios  habemus  et  semper  habere  proponimus,  dum- 
inodo  dictum  Bemabonem  et  complices  suos  directe  yel  indirecte  ali- 
quatenus  non  iuyetis. 

Datum  apud  Yillam  noyam  Ayinionensis  diocesis,  YIII.  kal.  septembris, 
pontificatus  nostri  anno  secundo.  Yalascus. 

Auf  der  Aussenseite:  Dilecto  filio  nobili  yiro  Leupoldo  duci  Austrie. 

Brixen.  Hartmann  Ammann. 


Literatur. 

Beiträge  zur  Landes-  nnd  Volkskunde  von  Elsasa- Lothringen. 
lU.  Heft  W.  Wiegand,  Die  Alemannenschlacht  vor  Strass- 
burg  857.  Eine  kriegsgeschichtliche  Studie.  Hit  einer  Karte  und 
einer  Wegskizze.    Strassburg,  Heitz,  1887.    46  S.  8». 

Gewiss  als  ein  in  mehrfacher  Hinsicht  besonders  competenter  Forscher 
hat  Wiegand  einen  neuen  Versuch  gemacht,  den  Alamannensieg  Julians 
topographisch  zu  fixiren.  Wenn  ich  denselben  trotz  aller  angewandten  Sorg- 
fiilt  und  alles  Scharfsinns  und  bei  aller  nfltzliohen  Belehrung,  die  die  kleine 
Schrift  enthält,  als  in  der  Hauptsache  Terfehlt  erkläre,  so  liegen  die  Gründe 
darin,  dass  es  bei  dem  yorliegenden  Falle  m.  £.  nicht  gelang,  den  Quellen 
und  der  Reflexion  Überhaupt  genügend  bestimmte  Anhaltspunkte  zu  ent- 
nehmen und  ant^ererseits  die  Widersprüche  zum  Verschwinden  zu  bringen, 
welche  gerade  die  aufgestellte  Hypothese  darbietet.  Dieselbe  gipfelt  darin: 
Julian  sog  von  Zabem  her  auf  der  noch  jetzt  ortsbekannten  K^merstmse 
g^en  die  direct  bei  Strassburg  lagernden  Alamannen  heran;  auf  der  Strasse 
selbst  und  zu  beiden  Seiten  derselben  kam  es  zum  Schlagen,  wobei  die 
Bömer  von  Hürtigheim  her  vorgingen,  während  die  Schlaohtreihe  der  Ala- 
mannen  im  flachen  Bogen  auf  dem  Höhenrande  Ittenheim-Husau-Oberhaus- 
bergen  aufgestellt  war.  Nach  riner  lebendigen  Schilderung  der  Schlacht 
selbst  gibt  W.  im  Anhang  noch  den  Bericht  des  Libanios  nach  der  von 
Beinh.  Förster  vorbereiteten  neuen  textkritischen  Ausgabe,  sowie  einen 
interessanten  Excurs  über  jene  Bömerstrasse. 

Untersuchungen,  welche  starke  Ansprüche  an  die  Combinationsgabe 
erhoben,  geben  Anlass  zu  sehr  vielen  Controverspunkten.  Ich  unterdrücke 
die  Anwandlung  zu  einer  neuen  Abhandlung  über  die  Alamannensohlaaht, 
die  mich  auch  des  etwaigen  Vorwurfs  schnellH^rtiger  Verneinung  entlasten 
würde  und  beschränke  mich  auf  die  Hauptpunkte.  Die  Quellen  sagen  zwar, 
die  Barbaren  lagerten  prope  urbem  Argentoratum  (Ammian  XVI,  12,  1), 
aber  nicht,  dass  Julian  von  Zabem  kam.  Ammian  lässt  nur  (XVI,  12,  8) 
den  Cäsar  14  Leugen  weit  vom  Lagerorte  der  Alamannen  aufbrechen»  was 
allerdings,  wie  W.  nachweist,  gerade  der  Entfernung  von  Strassbui^  und 
Zabem  entspricht.  Drum  lässt  W.  die  Bömer  von  letzterem  Punkte  auf  der 
Strasse  nach  Strassburg  marschiren  und  begnügt  sich  für  das  weitere 
Beweisveirfahren  damit,   die  einzelnen   sonstigen  Quellenangaben  &Lt  diese 


lilenitiir.  671 

Hypothese  zu  ».verwerthen  und  am  richtigen  Platze  ohne  Mühe  einznfBgea*  — 
»ohne  Mühe*  und  ohne  Handhaben  för  Einwftnde  doch  nicht  ganz,  so 
wenig  auch  jene  von  den  Quellen  gewährten  Angaben  als  nShere  zu  be- 
zeichnen  sind.  Libanios  berichtet  zwar,  der  rechte  Flügel  der  Alamannen 
lag  verlxnrgen  63c'  ^xtt^  (utsAp<|>,  und  meint  damit  naeh  W.  »nichtt  An- 
deres als  die  römisch^  Wasserleitung  der  Stadt  Strassburg*.  Dies  wichtige 
Argument  der  W/schen  Beweisführung  ist  jedoch  auch  nicht  einwandfrei. 
Warum  vor  allem  hat  Libanios,  wenn  er  die  Wasserleitung  nach  Strass- 
burg  meinte,  es  nicht  deutlioher  gesagt?  Br  sagt  aber  in  demselben  Satze 
>'9Jv  68pi)X6v  tö  x<*p(ov*;  so  möchte  ich  an  einen  hodhfluthenden  Graben 
denken,  und  zwar  an  einen  Ton  den  lagernden  Alamannen  künstlich  an- 
gelegten, um  die  sprachliche  Bedeutung  von  6xtt6c  gitnz  auszunützen,  —  Der 
Hauptfehler  der  Hypothese  aber  steckt  in  der  Annahme,  von  Zabem  sei 
der  Cftsar  ausbrechen.  Julians  Tribun  Baanobaudes  hatte  schon  direot  an 
und  auf  dem  Ehein  g^gen  die  Alanrannen  operirt  (Ammian  XYI,  11,  9  u. 
10),  der  Cisar  darauf  (ib.XYI,  11,  11)  Trestabemae  wieder  au%ebaut  und 
Terproviantirt,  —  Zabcm  oder  doch  Tielleicht  Bheinzabem  — ,  hatte  dann 
sich  selbst  auf  20  Tage  verproTiantirt  (KVI,  11,  12)  —  blieb  also  nicht 
in  Trestabemae  -—  und  hatte  ein  besonderes  Lager  aufgeschlagen  (lYI,  11, 14) 
auf  dem  von  den  Alamannen  besiedelten  linksrheinischen  (Gebiet  (XVI,  12, 
3);  d.  h.  in  der  Ebene  oder  höchstens  im  Hügelvorlande  der  Vogesen,  of. 
Wiegand  S.  18  u.  Ammian  XVI,  2,  12.  Aus  diesem  Lager,  das  an  einem 
uns  nicht  genauer  bekannten  Orte  stand,  der  14  Leugen  yon  dem  Ala- 
mannenlager  entfernt  war  (Ammian  XVI,  12,  8),  brach  Julian  gegen  das 
letztere  au£  Damit  fUlt  der  Abmarsch  von  Zabem  und  die  ganze  Hypo- 
these. Hätte  Ammian  Zabem  gamdnt,  warum  hfttte  er  diesen  wolbdmnnten 
Ort  auch  umsdireiben  sollen:  ,a  looo,  unde  Bomana  promota  sunt  signa?* 

In  der  Westd.  Zs.  VI.  p.  319  —  335  gibt  H.  Nissen  eine  interes- 
sante Darlegung  der  Gesammtlage  Tor  und  naeh  der  Schlaeht  und  erhebt 
gewiditige  (}egengründe  gegen  die  W.'sohe  Au&tellung,  auch  den  oben  be- 
tonten (bei  anderer  G^esammtauffassung  über  Julians  Aufenthalt  Tor  der 
Schlacht  und  die  Stellung  der  Gegner  zu  einander).  (Auch  Hist  Zs.  1888 
S.  89  t  sind  in  einer  im  Granzen  anerkennenden  Kritik  kleinere  Einwände 
erhoben.)  Auf  Nissen  antwortet  Wiegand  Westd.  Zs.  VII.  63 — 78,  wiederum 
Nissens  positiTO  Erörtemngen  zur  Oertlidikeit  der  Schlacht  mit  Geschick 
und  zumebt  mit  Recht  angreifend,  jedoch  seine  eigene  Hypothese  nicht 
fester  begründend.  Den  Gesichtspunkten  des  modernen  militärischen  Prak- 
tikers —  bei  aller  Anerkennung  ihrer  grossen  Wichtigkeit  für  »kriegs- 
gesehichtliehe  Studien^  —  wird  ohnehin  schwerlich  jemand  eine  so  weit* 
gehende  AJawendbarkeit  und  Beweiskraft  in  dem  yorliegenden  Ealle  zu- 
gestehen, als  es  W.  thnt;  sie  tretfen  erst  dann  in  ihr  Becht,  wenn  man 
wenigstens  etwas  näheres  über  den  Ort  der  Schlacht  weiss,  als  wir  auch 
jetzt  noch  für  gesichert  ansehen  können:  irgendwo  am  unterelsässischen 
Bheinufer  ward  sie  geschlagen  —  »Argentoratensis  pugna*  (Ammian  XVII, 
I9  1)  sagte  man  später  zu  Bom. 

Freiburg  L  K  £d.  Heyck. 


072  LitenU;at. 

Domesday  Studies.  Being  the  papers  read  at  the  meetings 
of  the  Domesday  commemoration  1886.  With  a  bibliograpty  of  Do- 
mesday book  and  aecounts  of  the  mss  and  printed  books  exhibited 
at  the  public  reoord  ofifice  and  at  the  British  Museam  edited  by  Ed- 
ward Dove.  London.  Longmans,  Green  and  Co.  1888.  8^.  Vol.  I. 
(XVI  —  (II)  —  399  —  U)  pp.) 

Fast  gleidizeitig  wnrde  die  englische  wirthschaftsgeschicbtliohe  Lite- 
ratar  mit  zwei  werthyoUen  Pablioationen  beschenki  Es  ersehienen  Bd.  5 
und  6  von  Bogers,  History  of  prioes  and  agricnltore  of  England  nnd  die 
Domesday  Stadies,  die  den  Gegenstand  dieser  Anzeige  bilden. 

Im  Jahre  1886  waren  achthundert  Jahre  y^rflossen  seit  An&eichnung 
jenes  wichtigen  Reichsurbars,  das  Wilhelm  dem  Eroberer  seine  Entstehung 
yerdankt  und  den  heute  noeh  nicht  erklftrten  Namen  »Domesday*  f&hrt 
Thomas  Duffus  Hardy  würdigt  dasselbe  in  seinen  Materials  for  the  history 
of  Great  Britain  folgendermasson  (D.  8t  p.  26):  »Domesday  ist  ein  Re- 
gister des  Landes,  umfassend  dessen  Inhaber,  dessen  Ausdehnung,  dessen 
Uebertragung,  dessen  Geldmittel^  dessen  Producte,  dessen  enteignete  und 
gegenwärtige  Besitzer,  den  Stamm  der  Grundherrschaften,  die  Zahl  der 
tenanis,  cotters,  Sclayen  und  des  Viehs,  das  auf  denselben  yerwendet 
wurde.  Es  ist  gleichzeitig  ein  militärisches  Register,  welches  die  Hilfs- 
mittel der  National vertheidigung,  die  Lage  der  VerÜieidiger  und  deren 
Verhältnis  zur  Krone  aufweist;  eine  7AViliing  der  Beyölkerung;  eineUeber- 
sieht  über  deren  Subsistenzmittel,  deren  Verwendung,  deren  Art;  ein  topo- 
graphisches und  genealogisches  Wörterbuch  aller  hohen  Familien  Englands 
und  eine  fehlerlose  Au&eichnung  des  thatsächlichen  Besitzes,  yon  dessen 
Zufilllen  und  dessen  Vertheilung*. 

Die  Erinnerung  an  das  Aufzeichnungsjahr  wurde  im  J.  1886  füer- 
lich  begangen  und  yon  den  gelehrten  Gesellschaften  Englands  und  Ame- 
rika's  beschickte  Versammlungen  in  London  abgehalten,  auf  welchen  auf 
das  Domesday  bezügliche  Abhandlungen  yorgetragen  wurden,  die  in  dem 
yorliegendem  Bande  abgedruckt  sind. 

Hauptsächlich  befassen,  sich  dieselben  mit  Erklärung  der  im  Domesday 
yorkonunenden  Ausdrücke,  die  Wirthschafts-  und  Schätzungaeinheiten  far 
die  Besteuerung  bedeuten,  als:  »hida,  carucata,  terra  ad  carucam*  etc., 
und  beziehen  sich  auf  diesen  Gegenstand  hauptsächlich  der  einleitende  Vor- 
trag yon  Stuart  Moore,  Ueber  das  Studium  des  Domesday 
(p.  1—86),  der  6.  Artikel  yon  Isaac  Taylor,  Das  Pflugland  und 
der  Pflug  (p.  143—188);  der  7.  Artikel  yon  S.  Horace  Bound, 
Bemerkungen  über  im  Domesday  yorkommende  Landmasse 
(p.  189-226)  und  der  8.  und  letzte  Artikel  yon  0.  C.  Pell,  Sin  neuer 
Gesichtspunkt  betreffenddiegeltbareSchätzungseinheit  des 
Domesday,  umfassend  die  Untertheilung  der  libra  oder  des 
Silberpfundes,  die  Gewichte  und  Masse  bei  ungemtlnztem 
Metall,  Weizeiimehl,  Tuch  etc.,  wie  sie  von  den  Angeln, 
den  Bewohnern  yon  Mercia,  den  Dänen,  Normannen  und 
Gelten  im  Gebrauche  waren,  und  deren  Zusammenhang  mit 
den   Worten    (besser   wol    Begriffen):    ,Hida«,    »Carucata«,    »Vir- 


Literatot.  673 

gata^  »Villanus^  »Anglicus  numerus*  etc.  (pag.  227 — 385). 
Ich  glaube  gerade  auf  den  Inhalt  dieser  Artikel  nfther  eingehen  zu  sollen, 
und  werde  zunächst  die  Ergebnisse  der  anderen  Artikel  (2  bis  5)  kurz 
andeuten,   um  auf  die  angefahrten  Abhandlungen  näher  znrüekzukommen. 

Der  2.  Artikel  (p.37— 46),  Hyde  Clarke,  Ueber  die  türkische 
Landbeschreibung  Ungarns  und  deren  Verhältnis  zum  Do- 
mesdaybuch  scheint  mir  die  werthloseste  die  in  dem  Buche  enthal- 
tenen Arbeiten«  Historische  Parallelen  dürfen  doch  nie  da  Platz  finden, 
wo  die  historisch -exacte,  auf  Quellen  gebaute  Forschung  in  Folge  von 
Mangel  an  diesen  aufhört  und  die  Speculation  beginnt^).  Angesichts  der 
wenigen  Stellen  bei  Caesar  und  Tadtus  über  die  Wirthschaftsgrundlagen 
der  alten  Germanen  empfiehlt  Schmoller')  neuestens  das  vergleichende 
Studium  alter  Wirthschaftsphasen  bei  verschiedenen  Völkern.  In  dieser 
Zwangslage  befinden  wir  uns  gegenüber  dem  reichen  Inhalte  des  Do- 
mesday  selbst  und  zahlreicher  zeitgenössischer  Quellen  keineswegs  und 
so  bietet  uns  vorliegender  Artikel  auch  nichts  als  Allgemeinheiten,  so 
absonderlich  der  Vergleich  zwischen  dem  Besultate  christlich -germani- 
scher Oaltur  mit  viel  späteren  Schöpfungen  des  Islam  von  vornherein  be- 
rührt 

Mehr  Interesse  bietet  schon  der  S.Artikel  (p.47 — 66):  Isaac  Taylor, 
Ueberlebende  üeberbleibsel  von  Domesday.  Der  Verfasser 
geht  von  seinem  eigenen  in  der  Gra&chaft  Yorkshire  gelegenen  Pfarr- 
bezirk aus,  den  er  in  topographischer  und  localhistorischer  Hinsicht  genau 
kennt;  er  steigt  einen  Hügel  hinan  und  die  seine  Gegenden  betreffenden 
Au&eichnungen  des  Domesday  liegen  ausgebreitet  vor  ihm.  Er  erkennt 
noeh  an  der  Bodenbeschaffenheit  die  alte  Eintheilung  der  Ackerflur  und 
die  Flurnamen  verlieren  ihr  Bäthselhaftes  an  der  Hand  historischer  Er- 
klärung. 

Im  4.  Artikel  (pag.  67 — 76),  Wapentachia  und  Hundert- 
schaften sucht  derselbe  VerfiMser  den  Nachweis  zu  erbringen,  dass  der 
Name  wapentake,  eine  Territorialbezeichnung  3  alte  Hundertschaften,  jede 
zu  je  100  hidae  umfiasste. 

Den  5.  Artikel  (p.  77 — 142)  verdanken  wir  J.  Horace  Bound, 
Dänengeld  und  Finanzen  im  Domesday.  Der  Verfasser  stellt  sich 
drei  Fragen  (p.  82):  1.  Auf  Grund  welches  Steuersatzes  wurde  dasselbe 
erhoben?  2.  Wie  oft  wurde  es  erhoben?  3.  Worin  bestand  der  Ein- 
hebungsapparat  ? 

Bound  aooeptirt  die  Scheidung  Web b 's  zwischen  Tribut-Dänen- 
geld und  Sold-Dänengeld.  Ersteres  als  Steuer  erhoben,  um  den 
I^en  die  EinftUe  abzukaufen,  letzteres  eingehoben,  um  in  Sold  genom- 
mene dänische  Schiffe  zu  bezahlen,  dieses  wurde  zunächst  1012  eingefüiirt 
und  angeblich  48  Jahre  später  von  Eduard  dem  Bekenner  im  J.  1051 
abgeschafit.  Später  wurde  eine  solche  Steuer  aber  nachweislich  wieder  er- 
hoben und  zwar  in  der  Höhe  von  6  Schillingen  per  hida  im  Winter  1083/4; 
eine  Einhebung  von  4  Schillingen  per  hida  ist  bezeagt  itir  1096;  seit 
1130  geschah  als  regelmässige  ^ahressteuer   eine  Erhebung   von  2  Schill. 


*)  Die  exacte  Nationalökonomie  nennt  wieder  gerade  diese  Speculation  exact! 
*)  Jahrbuch  för  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtbscbafb  12,  208. 

MittbeUangen  IX.  48 


«M  Utentor. 

^per  faida.  B^and  Tirmuthet,  dass  bezügliok  der  Embebimg  überliaapt 
MMÜnierbreehniig  srit  1051  stattg^onden,  wenn  auch  die  yenuüaasende 
Unacbe  der  Erbebmig  dieser  Stemer  wegge^len  war.  Das  Dftnengekl 
wQffde  «n  2  Tenmnan,  za  WeihnaoUen  nnd  zn  Pfingsten,  in  gleichen  Baten 
ahgetragen.  Die  Herrschaftsbesitzer  waren  dieser  Steuer  ebenso  unterworfen, 
ahi  die  ünieittianeii,  befreit  wuren  nor  die  Einsammler  Ar  den  sie  be- 
trefteden  Besits  (qoi  assident  ad  scaccanum  .  .  .  Viceoomites  qucque, 
licet  inter  barones  soaoarii  non  compntantar,  ab  hoc  qnieü  sunt  de  do- 
minus suis  proptw  laboriosam  cgusdem  censns  colleotam).  Spezielle  Be- 
feeinngen  beruhten  auf  speziellen  königlichen  Briefen. 

Die  gafbl  (gablom)  genannte  Abgabe  bedentete  keine  Steuer,  sondern 
eine  toh  den  haasbesitzenden  Büigem  königliches  Dominium  bildender  Städte 
gezahlte  Beule,  die  aus  dem  Charakter  der  GrundhOrigkeit  entsprang. 

Gehen  wir  nun  zur  ersten  Gruppe  von  Abhandlangen  über,  so  er- 
geht nch  Stuart  Moore  (I.Art)  in  Erörterung  der  Frage,  ob  hida^ 
IiandmasB  (a  definite  arcal  measure  of  land)  oder  eine  Scbfttsungseinheit 
(term  of  assessment)  als  Grundlage  für  die  Besteuerung  gewesen.  Er  ent- 
scheidet sich  ftir  letztere  Auffassung.  Hida,  carucata  und  yirgata  erscheinen 
an  yerschiedenen  Orten  in  yerschiedenem  Flächenausmasse.  Das  Domesday 
ist  als  ein  grosses  Steuerbuch  und  nicht  als  eine  Baumver- 
B  essung  aufzufassen.  Wenn  Wilhelm  der  Eroberer  sich  über  das  Fl&dien- 
ausmass  seines  ünterthanenbesitzes  hfttte  unterrichten  wollen,  würde  er 
dazu  seine  Commissfire  ausgesandt  habrai,  um  den  Flftdienraum  und  die 
Grensen  jedes  Gutes  feststellen  zu  lassen  und  die  Begehungen  von  Z^t  zu 
Zeit  fortzusetaen,  aber  er^riorscht  nur,  wie  yiele  Joche  (Pflüge)  aufein^i 
Gute  Verwendung  finden  könnten  und  wie  Tide  daselbst  ttiatsfichlich 
waren;  ihm  handelte  es  sich  um  die  Schfttaung  dessen,  was  predumrt 
wurde  (die  Productivität)  zu  Zwecken  der  Besteuerung. 

Horace  Bound  (im  7.Art)  acoeptirt  den  von  Seebohm  in  seinem 
Buche  Yillage  Community  in  England  aufgestellten  Ansatz  von 
120  Morgen  als  Pfluglands-Einheiit,  die  in  4  virgatae  (Hufen)  zu  je  80  Morgen 
zerfieL  Bound  constatirt  im  Domesday  8  aequivalente  Schfttzungsein- 
heiten  (units  of  assessment),  die  hida,  die  carucata  und  den  solin,  welchen 
thatsftdiliche  Landmasse  enlaprachen. 

&  eonstatirt  beafigüch  der  TJntortheilungen,  daes  die  hida  stets  m 
4  yirgataei  die  carucata  in  8  bovatae  untergeiheilt  wurde.  Eine  Co«bi- 
nation  hida  mit  boyatae  und  carucata  mit  virgatae  sei  ausgescfalossen.  Er 
erhebt  nun  zwei  Fragen:  1.  Wapum  gab  es  nicht  ein,  sondern  zwei  aus- 
einander gehaltene  Masse  und  2.  Worin  haben  dieselben  ühren  Ursprung  f 
In  Beaug  darauf  ergibt  sich:  Das  Oameata-System  wurde  yon  den  Dünen 
(Normattnen)  ans  demOsten  im  9.  Jahrh.  und  dann  wieder  yen  den  Nor- 
mannen aus  dem  Suiten  im  11.  Jahrh.  eingeführt  und  hatte  beide  Male 
mit  dem  auf  «engüsehem  Boden  yon  früher  «blichen  Ausdrücken  hida  und 
yirgata  in  Ceneurvenz  zu  tnten.  Die  Ansdrüdbe  cavucata  und  boyata  so^ 
wie  solin  und  jugum  hftngen  zusammen  mit  dem  Joch  Ochsen  für  den 
Pflug,  indess  dieses  bezüglich  hida  und  yirgata  nicht  der  Fall  ist  Die 
Entstehung  der  Ausdrücke  terra  unius  carucae  oder  ad  unam  ciurucam  finden 
ihre  Erklftrung  darin,  dass  man  um  Irrthümer  zwischen  den  Bezeichnungen 
für  Schätaungseinheit  und  Flttohenmass  zu  yermeiden  —   für  erstere  hida 


lüMwto.  675 

und  camcata  ad  geldum  sowie  auob  hida  imd  carucata  schlechtweg  —  für 
leteteree  die  Ausdrücke  terra  unius  oamoae  oder  terra  ad  unam  caraoam 
gebrauchte  mit  der  Unterabtheiluug  in  8  bovatae^),  so  dass  die  terra  ad 
un.  car.  das  Pflugland  ftbr  ein  Jodh  von  8  Ochsen  bildete.  Für  dieEeld- 
masse  finden  wir  als  Basis  ein  Linearmass,  die  Buthe;  4  neben  einander 
gelegte  Buthenstreiüen,  die  Vier-Buthenbreite  bildet  die  Breitseite,  die  qua- 
rentena  (»fhrlong*)  die  seitliche  Begrenzung  des  Morgens. 

Isaac  Taylor  (6.  Art.)  fasst  seine  Aufgabe  auch  in  diesem  Artikel 
local,  er  beschränkt  sich  darauf,  die  Landmassverhttltnisse  von  EastBiding') 
in  Torkshire  aus  dem  Domesday  zu  erklftren.  —  Steuereinheit  und  faoti- 
sches  Pflugland  nach  dem  Landausmasse  sind  hier  nicht  in  der  sonst 
üblichen  Weise,  sondern  in  andern  Formeln  angegeben,  die  sich  aus  fol- 
genden Beispielen  ergeben  (p.  149):  6  carucatae,  quae  possunt  arare  8  ca- 
rucae.  Inter  omnes  sunt  ad  geldum  60  carucatae  in  quibus  possunt  esse 
85  oamcae  .  .  .  Inter  omnes  14  carucatae,  et  8  carucae  possunt  arare. 
Sunt  5  carucatae  terrae  ad  geldum,  et  totidem  ad  »randum.  In  diesen 
Formeln  drückt  die  Zahl  der  carucatae  die  Grösse  der  steuerbaren,  die 
Zahl  der  carucae  die  der  bebauten  Fläche  aus.  —  Taylor  will  auf  Grund 
zahlreicher  EinzelfUlle  die  BeobacUung  gemacht  haben,  dass  die  Zahl  der 
carucatae  entweder  der  Zahl  der  carucae  gleich  ist,  oder  das  Doppelte  der 
letzteren  beträgt;  im  ersteroa  Falle  herrscht  in  der  betreffenden  Gegend 
das  Zweifelder,  im  letzteren  das  Dreifeldersystem.  Die  Erklärung  dieser 
Erscheinung  findet  er  darin,  dass  die  carucata  ad  geldum  nicht  die  in 
jedem  Jahre  mit  ein^n  Pfluge,  sondern  in  einem  Jahre  in  einem  pflug- 
baren Felde  bebaute  Quantität  bedeute.  Beim  Dreifeldersystem  findet  die 
Herbstpflügung  in  dem  einen  und  die  Frübjahrspflfiguug  in  dem  zweiten 
Felde  mit  demselben  Pfluge  statt,  daher  ist  die  Zahl  der  carucatae  ad 
geldum  (2  Felder)  doppelt  so  gross,  als  die  der  carucatae  ad  arandum 
(1  Pflug). 

Unter  dieser  Voraussetzung  ist  zu  erwarten,  dass  der  Flächenraum 
der  carucata  beim  Zweifeldersystem  das  Ganze,  beim  Dreifeldersystem  die 
Hälfte  des  Pflugbodens  ausmache.  Taylor  legt  seinen  weiteren  Ausführun- 
gen die  bekante  Stelle  Fleta's  zu  Grunde  (p.  158  Anm.  1):  Item  certi- 
fioetur  in  primo  adycntu  suo  de  custagiis  carucarum  in  quocumque  ma- 
nerio  quae  sciri  poterunt  per  hanc  rationem,  ut  terrae  sint  tripartitae, 
tunc  nonies  20  acrae  faciunt  carucatam,  eo  quod  60  in  hyeme,  60  in  qua- 
dragesima  et  60  in  aestate  pro  warecto  debent  ezarari.  De  terris  yero 
bipartitia,  debent  ad  carucam  octies  20  acrae  computari,  ut  medietas  pro 
warecto  habeatur,  et  medietas  alia  in  hyeme  et  quadragesima  seminetur. 
Demnach  beträgt  die  carucata  nach  dem  Dreifeldersystem  (2  mal  60)  120, 
nach  dem  Zwoifeldersystem  80  Morgen.  Zahlreiche  Belegstellen  aus  York- 
shirer  Urkunden  sollen  die  Thatsächlichkeit  dieser  Annahme  bestätigen. 

Pell  (im  letzten  Art.),  der  schon  nach  Schluss  des  ersten  und  auch 
nach  dem  Vortrage  Taylor's  das  Wort  ergrifien  und  kurz  seinen  Stand- 
punkt vertreten,  baut  gerade  entgegen  der  localbegrenzten,  ungemein  an- 
sprechenden Untersuchung  Taylor's  seine  Darstellung  auf  breitester  Grund- 


<)  terrae  ad  unum  bovem  (pag.  209).        *)  Yorkahire  zerfiel  in   8  Bezirke, 
die  den  Namen  Riding  fahren. 

48* 


676  Literatay. 

läge  auf.  Nicht  nur  der  Parallelismus  des  Geld-,  Gewiobta-  and  Land- 
mass-SjstemSy  ja  die  intematiouale  Lftngenmassvergleichang  muss  seinen 
AofsteUungen  <Üenen.  Entsprechend  den  verschiedenen  Bevölkeningselemen- 
ten  Alt-Englands,  Dänen,  Angeln  und  Bewohnern  von  Mercia,  sacht  er 
darch  Combination  mit  den  diesen  entsprechenden  Zahlensystemen,  dem 
Decimal-,  Doodecimal*  and  Sezdedmalfosse  die  Zahlenwidersprüche  des 
Domesday  za  entwirren.  Die  Sieaereinheit  von  120  Morgen  acceptirt  er, 
ein  allgemeines  Landmass  carncata  aber  erkennt  er  nicht,  » denn  die  Pflüge 
waren  nicht  von  derselben  Stärke*  (p.  187). 

So  phantastisch  die  Methode  der  Untersachang  Pell's  theilweise  aach 
berührt,  steckt  in  ihr  doch  ein  so  grosses  Stück  anstrengender,  ehrlicher 
Geistesarbeit  und  scharfsinniger  Combinationsgabe,  dass  man  dieser  um- 
fangreichen Abhandlung  kaum  anders  gerecht  werden  kann,  ohne  wenig- 
stens das  wichtige  3.  Capitel:  Die  Flächenbezeichnungen  »Hida*, 
»Terra  ad  carucam*  oder  »Terra  carncata*  der  Gutsherren 
und  ihrer  Unterthanen  ausführlicher  wiederzugeben. 

(pag.  320  ff.)  »Die  Beschreibung  der  meisten  Grundgutsherrschaften 
(manors  =  maneria)  im  Domesday-book  beginnt  mit  einer  die  Anzahl  der 
hidae,  carucae  oder  carucatae  ausweisenden  Angabe,  auf  welche  die  ganze 
Herrschaft  geschätzt  ist  Dieser  Angabe  folgt  eine  andere  über  die  Zahl 
der  im  Herrenlande  (in  dominio)  befindlichen  hidae  etc.,  daraus  erhellti 
dass  nach  Abzug  letzterer  von  der  Geeammtzahl  die  Zahl  jener  hidae 
übrig  bleibt,  welche  von  den  herrschaftlichen  Unterthanen  (homines  of  the 
lord)  in  freiem  und  unfreiem  (servilely),  gemeinsamem  oder  Einzel-Besitze 
sich  befanden.  Wenn  wir  demnach  so  die  Anzahl  der  hidae  ad  geldum, 
welche  für  die  homines  bestimmt  waren,  sowie  die  des  Herrenlandes  kennen, 
insofern  sie  infra  hidam  das  heisst  geschätzt  waren,  so  können  wir  den 
Flächenraum  der  Gesammtheit  des  ünterthanenbesitzes  berechnen  unter  der 
Voraussetzung,  dass  das  System,  nach  der  Geldpfundeinheit ^)  zu  zahlen, 
noch  in  Kraft  war,  woran  wir  keinen  Grund  zu  zweifeln  haben.  Damach 
hätten  wir  nun,  soweit  es  sich  um  terrae  ad  carucam  handelte,  ebenso  viele 
hidae  von  120  englischen  Morgen  (acres)  in  einigen  Fällen;  in  anderen 
die  Gesammtheit  so  vieler  imaginärer  Stücke  Landes  von  120  Morgen, 
jedes  ad  geldum,  mehr  einer  gleichen  Anzahl  imaginärer  Stücke  von 
120  Morgen  extra  hidam  und  ad  warectandum  (im  Braohfelde  == jacens  in 
communis)  unter  Annahme  des  Zweifeldersystems ;  oder  mehr  60  Morgen 
unter  Annahme  des  auf  der  betreffenden  Gutsherrschaft  vorkommenden 
Dreifeldersystems;  daraus  ergäbe  sich  ein  Ausmass  von  120,  respective 
240  oder  180  Morgen. 

Wenn  also  jede  terra  ad  carucam   eine  gewisse  Zahl  von  gemeinsam 


1)  Die  Geldpfundeinheit  bestand  darin,  dass  dem  Land  in  einem  bestimmten 
Ausmass  eine  bestimmte  Geldeinheit  als  Steuer  zu  Grunde  gelegt  wurde:  dabei 
soll  nach  Pell's  Ansicht,  soweit  die  Dänen  auf  englischem  Bcäeu  massgebend 
waren,  ein  Pfund  Geldes  240  Pfenn.  umfasst  haben ;  indess  die  Angeln  mit  einem 
Pfunde  von  288  und  Mercia  mit  einem  solchen  von  256  Pfenn.  rechneten.  Wir  haben 
sonach  das  Decimal-,  Duodecimal-  und  Sexdecimalsystem.  Bekanntlich  rechneten 
die  Normannen  auch  nach  dem  Decimalsystem.  Der  Morgen  mit  2  Pfenn.  be- 
steuert ergab  für  die  »hida*  als  Steuerscbätzungseinheit  1  Piund  (pag.  315). 

«)  pag.  81. 


literatnr. 


677 


leistenden  Hafen  Landes  (virgatae)  omfasst,  so  ergibt  sich,  dass,  wenn  man 
die  Zahl  der  im  Domesday-book  angegebenen  anter  dem  Pflöge  befindlichen 
L&ndereien  (terrae  ad  Caracas)  der  Unterthanen  maltiplioirt  in  die  Zahl 
der  Hafen,  welche  jede  (caraca)  enthält,  man  die  Gesammtzahl  and  Grösse 
der  einzelnen  Hafe  erhält,  in  die  das  Gesammtaasmass  der  nach  dem  Pfand- 
gelde  besteaerten  Einheiten  oder  imaginären  Landstücke  von  120,  respeo- 
tive  240  oder  180 Morgen,  die  von  den  homines  bearbeitet  warden,  zerfiel.* 

Als  Beispiel  (p.  829)  (Oambridgeshire). 

Belesham:  Ibi  sant  9  hidae.  Terra  19  car.  In  dominio  5  hidae 
et  ibi  sant  5  car.  et  2  plas  poss.  esse.  Ibi  12  vilL  et  12  bord.  cum 
12  car.*) 

(Aaf  pag.  882/3)  in  tabellarischer  Anordnang: 


Hidae  im  D.  B. 


Ausmass  des  Un- 
terthanenlandes 


Unterth.- 
Land 


virgatae  (Hufen)  der  Unter- 
thanen 


1 


J 


^ 


S-s 


•1. 

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48 


20 


20>) 


20 

I 

3 


80 

I 


(p.  321.)  Die  terra  ad  caracam  des  Domesday-book  war  das  that- 
sächliche  Aasmass  des  Pfluglandes  in  der  betreffenden  Herrschaft,  in  dem- 
selben durch  die  Angabe  der  Anzahl  Ländereien  (terrae),  in  die  es  getheilt 
war,  ausgedrückt ;  solche  terrae  werden  an  einzelnen  Stellen  mit  carucatae 
bezeichnet.  Das  D.-b.  gibt  nicht  allein  die  Anzahl  der  Pflüge  an,  sondern 
trennt  solche  Angaben  in  herrschaftliche  und  Unterthanenpflüge,  letztere 
umfassen  an  manchen  Stellen,  aber  nicht  überall  eine  Vereinigung  von  zwei 
oder  mehr  Hufen  der  Herrschaft,  um  eine  terra  zn  bearbeiten.  So  findet 
sich  im  D.-b  für  dieselbe  Herrschaft  eine  doppelte  Angabe,  die  eine  be- 
züglich jeder  einzelnen  Wirthsohaft  mit  einem  Ochsen  als  eine  Einzel- 
terra,  und  daneben  eine  zweite,  die  das  Zusammenwirken  von  zwei  oder 
mehr  Höfen  mit  ihren  Ochsen  zum  Zwecke  gemeinsamer  Bearbeitung  als 
eine  terra  umfasst. 

(p.  822,)  Die  Worte  caruca,  carucata,  terra  ad  carucam  bezeichnen 
unzweifelhaft  Land  eines  Pfluges,  aber  die  Pflugländereien  waren  nicht  alle 
von   gleicher   Grösse.     Das   kleinste  Pflugland   oder  caruca   von  allen  war 


•)  üeber  yillani  und  servi  (geneata  und  geburs)  wird  p.  862  Thorpe, 
Ancient  laws  of  Ensland.  1.  ed.  p.  185  citirt. 

>)  Die  Zahlen  dieser  Reihe  hat  Pell  aus  gleichzeitigen  oder  nächstliegenden 
Quellen  entnommen. 


678  Literatar. 

das  IKlr  Bearbeitung  mit  einem  Ochsen  bestimmte  in  Trewanern  in  Com- 
wall  (D.-b.  123^);  zwei  solcher  camcae  vereint  bildeten  eine  camca  von 
zwei  Ochsen  (Exon  Domesday  p.  214),  desgleichen  wird  ein  solches  an 
mehreren  Stellen  im  D.-b.  erwfthnt;  in  Derbei  (D.-b.  tom.  1  foL  269)  heisst 
es:  in  onaqaaqne  hida  sunt  6  camc  terrae,  das  heisst  in  jeder  (pag.323) 
hida  von  120  Morgen  befinden  sich  6  Hufen  von  je  20  Morgen;  ebenso 
in  Medeltune,  in  Leicestershire  (D.-b.  t.  I  föL  253^):  Ibi  sunt  7  hidae  et 
una  carucata  terrae  et  una  bovata.  In  unaqoaque  hida  sunt  14  oarucatae 
terrae  et  dimidium.  Die  hidae  wftren  hier  nach  dem  nomenu  Ai^licus 
(dem  grösseren  Hundert^)   mit  144  Morgen  anzonishmen,  mit  Zurechnung 

von  ebensoviel  Morgen  Brachland  entfiele  auf  den  Pflug  —  =  circa  20  Morgen. 

Wenn  das  Wort  carucata  mit  Bücksicht  auf  die  terrae  der  homines 
gebraucht  wird,  kann  es,  1,  2,  3,  4  oder  mehr  Huien  umfassend,  einAus- 
mass  von  60,  72,  90,  96,  108  etc.  Morgen  bezeichnen. 

Eine  libera  carucata  bezeidmete  dienstfreies  Herrenland.  Eine  ange- 
nommene carucata  von  120  Morgen  bildet  eben  die  allgemeine  Schfttzungs- 
norm  des  Domesdaj-book ,  wofür  daselbst  die  Ausdrücke  >hida*,  »terra 
ad  carucam*,  »carucata  ad  geldum*  vorkommen. 

Oft  dürfte  die  carucata  des  Herrenlandes  an  (Grösse  das  Doppelte 
jener  der  homines  ausgemacht  haben,  verschieden  nach  dem  Masse  der 
Unterstützung  durch  deren  »carucatae  adjutrices*  und  deren  Verwandlung 
in  (Geldzahlungen. 

Endlich  gehört  noch  hieher  das  Muster-Pflugland,  das  in  Fleta's  ca- 
rucata gegeben  ist,  das  bei  Zweifelderwirthsdiaft  aus  160  und  bei  Drei- 
felderwirthschaft  aus  180  Morgen  bestand. 

Diese  Betrachtungen  werfen  Licht  auf  die  Bedeutung  der  Bezeich- 
nung »hida*.  Wenn  die  Auffifl»sung  richtig  ist,  dass  hida  Pflngland  fOr 
einen  Pflug  bedeutet,  so  gilt  alles  für  caruca  und  carucata  Oesagte  auch 
für  hida  (p.  324),  und  auch  die  familia  Beda*s  wäre  mit  Recht  mit  hida 
und  Hide-Land  zu  übersetzen  und  wäre  dasselbe  als  die  carucata  oder  Hufe 
von  Derbei  und  Medeltune,  die  »tydden*  mit  ihrer  »gavael*  (Gfebel- 
Steuer)  von  Wales  und  die  Irische  »balliboe*. 

In  der  That  ergibt  eine  genaue  Prüfung  des  Domesday-book  die  Rich- 
tigkeit dieser  Annahme.  In  den  nach  Herrschaften  g^liederten  Aufzeich- 
nungen der  meisten  Gra&chaflen,  wie  sie  das  D.-b.  enthält,  steht  an  erster 
Stelle  das  steuerpflichtige  Land  (ausgedrückt  durch  eine  gewisse  Anzahl 
von  geltbaren  hidae,  car.  oder  terrae  ad  car.)  hierauf  findet  sich  dasselbe 
Land  untergetheilt  oder  weiter  ausgeführt  als  terrae  ad  car.,  so  in  Bed- 
fordshire.  »Ammeteile  pro  5  hidis  se  defendit.  Terra  est  8  car.*  und 
in  Nottinghamshire,  Wercheshope:  »Habet  Elfi  3  car.  terrae  ad  geldum. 
Terra  6  car.* 

In   vielen  Herrschaften   der  Grafschaften  Dorset,    Middlesex,    Surreji 


^)  Die  Angeln  rechneten  nach  dem  Duodecimalsystem.    100  Einheiten  des 
normannischen  Decimalsystems  gaben  nach  anglischer  Zählung   120  Einheiten, 

/^  120  mal  12  "\ 
das  grössere  Hundert.    Also  sind  120  Morgen  Anglisch  gleich  1 rz 1 

144  Morgen  Norm.    Auf  p.  817  Citat  aus  D.  b.  tom.  l  fbl.  8S6a:  »Hie  numerus 
anglice  compulatur  1  centum  pro  120*  und  ebenda  »200  anglico  numero  840.* 


litemtor.  ^79 

SuMwc,  York  and  in  WiUshire  und  vielleioht  aaiderwirtB  krt  die  vorer- 
wtthnteFonnel  umgekehrt  und  die  thateftcbliche  Zahl  von  terrae,  in  welche 
das  gesammte  Landausmass  getheilt  ist^  geht  voran  unter  der  BeEeichnuag 
»hidae*  oder  >carucatae%  indeis  die  Zahl  der  steuerbaren  Flächen  von 
120  Morgen  an  zweiter  Stelle  folgt  unter  Ausdrücken  wie:  »terra  ad 
10  car.*  oder  »hanc  posaunt  arare  10  car.*;  solche  oar.  bedeuten  über- 
einstimmend grosse  Flkcben  von  120  Moigen.  Ala  Beis|^i^  in  Dorset- 
sbire:  »Pidere  gddavit  pro  10  hidis,  terra  est  6  car.*,  ebenso  i»  York, 
Bodreham:  »Habet  Aoun  1  manerium  de  6  carucai.  ad  geldum  ubi  pos- 
sunt  ere  8  car.*  W&re  Pidere  in  Cambridgeehire  gelegen  gewesm,  wäre 
es  fblgendermassen  anfgeseichnet  worden:  »Pidere  se  defendit  pro  d  hidis; 
terra  est  10  car.* 

Soweit  PelL  Zum  Schlüsse  ist  mit  Befriedigung  zu  oonatatiren,  dass 
die  Mitarbeiter  der  Domesdaj  Studios  das  nächste  Ziel  der  Forschung  sich 
richtig  gewählt>  die  Erforschung  der  Masse  als  der  Grundlage  fttr  das  Vor* 
ständnise  und  die  Verwendbarkeit  wirthsehaftegeschicbtlicher  Quellen« 

Die  politische  Geschichte  wird  den  Nutzen  zu  wündigen  wissen,  der 
daraas  erwachsen  wird,  die  Erfolge  einzelner  socialer  Schichten  oder  ein- 
zelner historischer  Persönlichkeiten  aus  ihrer  materiellen  Grundlage  zu  er- 
klären, namentlich  w«in  man  beherzigt,  dass  die  Bechtsfeagen  nur  zum 
Theile  auf  ethischen  Momenten  beruhen,  zum  guten  Theile  aber  nur  Macht- 
fragen sind. 

Wien  K.  Schalk. 

6.  Erler,  Der  Liber  cancellariae  apostolicae  vom 
Jahre  1380  und  der  stilus  palatii  abbreviatus  Dietrichs 
von  Nieheim.    Leipzig,  Veit  &  Co.,  1888.  XXX  und  234  S.  8^ 

Vorliegendes  Buch  ist  dem  Andenken  unseres  unvexgesslidian  C^enossen 
Diekamp  geweiht,  welcher  bekanntlich  eine  zusammenhängende  Samm- 
lung der  auf  das  päpstliche  Eanzleiwesen  dos  Mittelalters  bezüglichen  Ver- 
ordnungen plante.  Die  bedeutsame  Stellung  des  Dietrich  von  Nieheim 
als  päpstlichen  Kanzleibeamten  bildete  recht  eigentlich  die  Verbindungs- 
brüdie  zwischen  jenem  und  Erler,  der  die  Biographie  des  interessanten 
Westfalen  nun  durch  die  Edition  von  zwei  Sohrifträi  ergänzt,  von  denen 
die  eine  von  Dietrich  redigirt,  die  andere  von  ihm  ver&sst  ist 

Letztere,  der  Stilus  palatii  abbreviatus,  ist  eine  übersichtliche 
Darstellung  des  Geschäfts-  und  Beohtsganges  beim  curialen  GericUskof  der 
Bota,  abgefasst,  wie  B.  nachweist,  unter  ürban  VL  (1878 — 1889),  ver- 
muthungsweise  1887. 

Viel  interessanter  nach  Inhalt  und  Anlage  ist  der  Liber  cancel- 
lariae von  1880.  Den  Antheil  Dietrichs  hat  E.  in  der  Einleitung  fiiirt : 
Dietrich  zog  denselben  auf  Befehl  des  Kanzleileiters  aus  dem  alten  Kanzlei- 
buch aus,  ergänzte  die  dort  unvollständigen  Oapitelübersehriften  und  col- 
lationirte  die  Copie.  Dass  aber  Dietrich  ein  vollständiges  Conoept  machte 
(Erler  S.  VIII.),  scheint  mir  unerwiesen.  Diese  Neubearbeitung,  welche  dann 
bis  etwa  1417  officielle  Verwendung  in  der  Kanzlei  £uid,  enthält  Stücke 
verschiedenen  Alters:  1)  Eidsohwüre  der  Kanzleibeamten  UrbonVI.,  in  dieser 
Fassung  wol  erst  von  Dietrich  angefügt,  dann  folgen  2)  ein  Csrdinalstitel- 


680  Literatur. 

und  Diöcesenyerzeichnis  (Provinciale),  3)  Eormelbach  der  päpstlichen  Kanzlei, 
4)  Auszüge  aus  den  Beschlüssen  des  Lyoner  Goncils  von  1245,  5)  eine 
Beihe  von  Verordnungen  für  die  päpstliche  Kanzlei  und  die  Bota  von 
Alexander  IV.  bis  Ürban  YL  6)  Nachgetragen  sind  nach  dem  Schlusswort 
Dietrichs  Vereidigungen  päpstlidier  Kanzleibeamten  von  1880 — 1417  und 
einige  andere  Stücke. 

Als  ursprünglichen  Kern  betrachtet  E.  mit  Recht  das  Pro  vinciale, 
dem  aber  nach  Aeusserungen  Johann  XXIL  bereits  im  13.  Jahrh.  allerlei 
andere  Aufzeichnungen  angeschlossen  waren  (so  dass  es  allmählig  die  wich- 
tigsten Verordnungen  und  Directiven  für  die  Kanzlei  enthielt  und  den 
Namen  Liber  cancellariae  empfieng).  Er  weist  überzeugend  nach,  dass 
das  Provinciale  des  alten  Liber  cancellariae  zu  Anfang  des  13.  Jahrh.  ab- 
geschlossen sein,  dass  dessen  Formelbuch  nach  den  für  den  Hauptetock  ge- 
wählten Ausfertigungen  unter  Innocenz  IV.  angelegt  sein  muss.  Dieses 
Formular  bezieht  sich  im  Unterschied  mit  andern,  ebenfalls  officiell  ver- 
wendeten und  als  Theil  des  L.  cancellariae  bezeichneten  Formelsammlungen 
nur  auf  gewisse  Arten  der  Papstbriefe,  wie  denn  überhaupt  fELr  Beurthei- 
lung  der  vorliegenden  Schrift  der  Ausdruck  Finis  unius  libri  cancellariae 
. .  .  .  extracti  de  libro  cancellariae  etc.  im  Auge  zu  behalten  isi 

Die  Einleitung,  welche  Geschichte,  Beschreibung,  Zweck  und  Verwen- 
dung der  Hss.,  Feststellung  des  Autors  und  der  Entstehungszeit  der  Codices, 
Drucknachweise  der  einzelnen  Theile  des  Liber  in  trefflicher  Weise  liefert, 
geht  leider  nur  auf  die  Abschnitte  2)  und  3)  des  L.  c  näher  ein,  betont 
zu  wenig,  dass  der  ganze  Inhalt  desselben  für  die  Zwecke  der  Kanzlei  be- 
stimmt war  und  der  grösste  Theil  des  hier  zum  erstenmal  oder  in  bes- 
serem Text  gedruckten  Materials  wesentlich  nur  für  die  päpstliche  Diplo- 
matik  Werth  hat,  für  diese  aber  z.  Th.  recht  beträchtlichen.  Ich 
will  hier  in  erster  Linie  auf  die  beiden  bisher  unbekannten  Constitutionen 
Johannes  XXIL  »Pater  iamilias*  und  >Qui  ezaoti  temporis*  (leider  beide 
datenlos,  nach  dem  Namen  des  Vicekanzlers  von  1320 — 1330)  hinweisen, 
die  eine  Beformatio  officiorum  vicecancellariae,  die  andre  R.  o. 
audientiae  contradictarum  enthaltend.  Beide  werfen  neues  und 
helles  Licht  auf  das  päpstliche  Kanzleiwesen,  auf  die  Organisation  des  Be- 
amtenpersonales, insbesondere  der  Abbreviatoren ,  des  Correotors  und  der 
Beamten  der  Audientia  contradictarum,  wie  auf  den  ganzen  Geschäftsgang. 
Ich  kann  hier  nur  auf  einige  Details  aufmerksam  machen:  so  aus  der 
ersteren  Constitution  auf  die  interessante  Stelle  über  die  Bedeutung  des 
Tagesdatum  S.  184  und  auf  die  ausführlichen  Taxverzeiohnisse  fELr  die  ein- 
zelnen Aemter,  welche  eine  äusserst  wichtige  Ergänzung  der  Constitution 
desselben  Papstes  »Cum  ad  sacrosanctae*  (Extrav.  Job.  XXIL  t  13  o.  un.) 
bilden.  Aus  der  zweiten  Constitution  erwfi^e  ich  blos  die  Angabe  über 
persönliche  Signirung  des  Gr.  durch  den  Papst  S.  195,  bei  welcher  nach 
dem  ganzen  Zusammenhang  an  ein  dem  Signum  des  Vicekanzlers  ent- 
sprechendes (vgl.  meine  Bullenreg.  in  Mitth.Ergbd.  1,  451)  zu  denken  ist 

Femer  erhält  der  L.  c.  Kanzleiverordnungen  Alexander  IV.,  Eidschwüre 
verschiedener  päpstlicher  Beamtenklassen  und  die  fär  die  Personalien  inte- 
ressante Liste  der  1380 — 1417  vereidigten  päpstlichen  Scriptoren,  Abbre- 
viatoren, Auditoren,  Consistorialadvocaten.  Erlers  Ausgabe  bietet  zahlreiche 
Correcturen  zu  den  theilweise  auch  von  Merkel  [(Documenta  aliquot  quae 


Litertttor.  681 

ad  Born,  poni  notarios  perünent^  Arch.  stör.  itaL  App.  5,  185  ff.)  ge- 
drackten  Actenstücken.  Vergleiche  mit  anderen  Handschriften  würden  aach 
noch  weitere  Verbesserongen  dieser  schwer  za  behandelnden  Docnmente 
ergeben  haben.  Durch  Yermittlong  des  Hm.  Hofraths  B.  v.  Sickel  bin 
ich  in  der  Lage,  einige  solche  für  die  Verordnung  Nicolaus  DI.  über  die 
Litterae  legendae  (S.  140 — 147)  zu  geben.  Unter  dem  litterarischen  Nach- 
lassDiekamps,  welchen  daslnstitut  angekauft  hat,  befindet  sich  eine  von 
dem  Verstorbenen  aus  den  Codd.  Vat  3089,  8040  und  dem  Ck)d.  IV.  80 
der  Marciana  in  Venedig  angefertigte  Copie.  Dieselbe  hat  vor  allem  den 
Vorzug,  das  Document  in  der  ursprünglidien  Fassung  zu  bieten.  Dem  Papst 
wurde  eine  Cedula  vorgelegt  des  Inhaltes:  »Iste  sunt  littere  que  solent 
dari  sine  lectione  et  que  transeunt  per  audientiam.*  Der  Papst  hat  dieselbe 
keineswegs  in  Bausch  und  Bogen  acceptirt,  sondern  Absatz  für  Absatz 
theils  zustimmend,  theils  auch  ablehnend  beschieden,  das  eine  gewöhnlich 
mit  dem  Worte  Dentur  oder  Datur,  das  andere  mit  Legatur  vermerken 
lassen  und  diese  Signaturen  folgen  in  vielfachem  Wechsel  auf  einander. 
Das  erklärt  schon  den  scheinbaren  Widerspruch,  der  in  den  bisherigen 
Ausgaben  zwischen  der  Ueberschrift  und  dem  vereinzelt  vorkommenden 
Legatur  besteht:  die  von  der  Kanzlei  der  Cedula  gegebene  Aufschrift  passte 
nach  der  theilweisen  Ablehnung  durch  den  Papst  nicht  mehr,  es  sind  in 
Wirklichkeit  viele  von  den  hier  aufgeführten  Briefen  Litterae  legendae. 
Man  hat  die  letztem  in  der  von  £.  gedruckten  Fassung  an  den  Schluss  zu 
stellen  versucht,  ohne  ihnen  aber  eigene  Bubrica  zu  geben,  denn  die  auf 
S.  144  ist  irrig.  Leider  hat  Erler  diese  Abs&tze  nicht  nummerirt,  so  dass 
Verweisung  schwierig  ist;  es  verhftlt  sich  also:  bis  S.  142  Item  solet 
tragen  alle  Briefe  die  Bezeichnung  dentur,  dieser  nach  dem  Venet.  Codex 
auch,  nach  dem  andern  legatur,  die  folgenden  bis  S.  1 48  Item  indulgetur : 
dentur,  von  den  weitem  soweit  nicht  auch  aus  Erler  der  Sachverhalt  er- 
sichtlich ist,  steht  dentur  nur  mehr  S.  144  Item  hospitalariis  und  von 
Item  scribitur  bi&  zum  1.  Absatz  auf  S.  145,  S.  146  Item  scribitur  bis 
aggravari  nach  den  Codd.  Vat.  8089  und  Ven.  IV.  80,  S.  147  Item  in- 
dulgetur. Item  scribitur  —  exaltatam;  alle  andern  sind  Litterae  le- 
gendae. Ich  habe  schon  erwähnt,  dass  die  Ordnung  in  der  Copie  Die- 
kamps  eine  andere  ist;  die  Absätze  bei  E.  entsprechen  in  der  ursprüng- 
lichen Reihenfolge  bei  D:  no  1,  2,  8,  18  —  19,  26,  24,  26,  80—85,87, 
88,  48,  44,  46—58,  57,  59,  60,  68,  67,  69,  78—79,  8—7,  9—12, 
20—22,  28,  29,  81  (doppelt  bei  Erler),  86,  89—41,  45,  54—56,  58, 
61,  62,  64,  66,  68,  70—72,  80—87.  Die  Absätze  Diekamps  23,  27,  42, 
65  fehlen  bei  Erler.  Dieselben  wären  einzuschalten :  D.  28  am  Schluss  von 
S.  145:  Item  quod  parrochiani  ecclesiarum  compellantur  solvere  decimas 
de  proventibus  terrarum  vinearum  ortorum  et  aliorum  bonorum  que 
habent  infra  parrochias  illarum,  de  qua  quidem  forma  dominus  Cle- 
mens ammoneri  fecit  de  fructibus  arborum  leguminibus  ovis  et  puUis  ac 
minutis.  Datur  ut  in  cedula.  D.  27  S.  142  nach  Item  post  arreptum: 
Item  quasi  similis  pro  redeuntibus  de  partibus  transmarinis  que  vocantur 
cum  in  sacro  . .  .  Non  dentur  nisi  prius  melius  discutiatur.  D.  42  S.  146 
nach  Item  scribitur  —  immorentur:  Similiter  contra  rectores  non  curantes 
promoveri.  Dentur.  D.  65  nach  dem  2.  Absatz  von  S.  147:  Item  si  pre- 
kti  obligent  se  providere  alicui  clerico  de  benefido,  compelluntur  promis- 


68ft  LitefMtux, 

siouem  servare  et  aolvere  pendonem  sabtraotam  medto  tempore  et  cavera 
qaod  imta  promiasioiiem  persoWant  in  fiitonim.  Legatar.  Schlieeslioh 
noch  einige  Yerbeaserangen  der  Hs.  Dietriehs  von  Nieheim  ans  dem  Texte 
Diekamps.  S.  141  Z.  6  y.  n«  adioitor  si  addicitur;  S.  142  Z.  10  y.  o. 
nubentiom  st.  inhibentinn^  Z.  18  domibus  st  donationiboB ;  Z.  18  pro 
aliis  negotiis;  Z.  21  monitori  (wol  momtoria)  st  incantori;  die  in  der 
nächsten  Z^le  stehende  Ao&ohrift  ist  bei  D.  Bescheid:  Legatar  oonseryatoria 
per  notariam,  execatoria  legatnr;  S.  144  Z.  2  parrochialinm  et  diocesano- 
ram,  Z.  14  preces  et  mandata,  die  6  Zeilen  tiefer  stehende  Aufschrift  ist 
bei  D.  Bescheid  su  diesem  Absats:  Dentar,  sed  iUa  in  yirtote  obedientiae 
legatur,  Z.  18  qai  reoipiantar  st  qaod  reoipiant;  S.  145  Z.  5  inregolari- 
bas  st  regalaribos;  S.  146  Z.  8  de  iaris  debito  st  iare  debita,  Z.  20 
residere  in  eis  oompellant^  Z.  81  inveniontar  st  innoyantar,  Z.  84  quam 
st  qoa;  S.  147  Z.  4  creditores  st  oreditoram,  Z.  10  im  Ck)d.  Yat  8089 
and  Cod.  Yen.  secalares  st  scolares,  Z.  12  cedala  de  partibas  yocatis  qui, 
Z.  6  y.  a.  inter  snpra  expensas. 

Die  Aasgabe  selbst  macht  sehr  gftnstigen  Eindrack.  Mit  peinlicher 
Sorgfalt  ist  jede  Aendernng,  jede  Correotar,  jeder  Zusatz  (aocdi  stttens  des 
collationirenden  Babrioators  aa&  genaoeste  and  yollstftndigste  yermerkt 
Yielleioht  hätte  da  and  dort  statt  dessen  eine  sachliche  Bemerkung  nicht 
gesehadeti  z.  B.  dass  die  Abbreyiatoreneide  S.  7  und  12  identisoh  sind 
mit  denen  der  Gonst  »Paterfiunilias^  S.  75  und  74,  oder  dass  die  Bubrik 
S.  184  falsch  ist^  auf  S.  189,  und  diesmal  am  richtigen  Ort,  wiederkehrt 
Der  Absatz  Beswyationes  etc.  S«  167  ist  auch  bei  Baluze  Yitae  paparum 
1,  722,  die  Gonst.  Benedict  Xu.  Deoens  et  neoessarium  (S.  196)  im  Bul- 
larium  Bom.  4,  461^is  gedruckt  Das  Inhaltsyerzmchnis  steht  mitten  in 
der  Einltttung  S.  X— XYL 

Innsbruck.  £.  y.  OtienthaL 

Die  historisclien  Arbeiten  der  sttdslayisclien  Aka- 
demie der  Wissenschaften  in  Agram. 

Anschliessend  an  unseren  letzten  Bericht  in  den  MittiieiL  7,  345 
wollen  wir  im  folgenden  die  historischen  Arbeiten  anführen,  welche 
die  sQdslayische  Akademie  in  den  letzten  zwei  Jahren  zu  Tage  ge- 
fördert hat  L    Quellen. 

Yon  der  Quellensammlung  Monumenta  spectantia  historiam 
Slayoram  meridionalium  sind  zwei  neue  Bände,  der  17.  und  der 
18.,  erschienen.  Im  ersteren  finden  wir  die  Portsetzung  jener  Urkunden, 
welche  das  Yerhältnis  der  Südslayen  zur  Bepublik  Yenedig  be- 
leuchte; sie  sind  yon  dem  Akademiker  Prof.  8.  Ljubi6  im  Staatsarchiye 
zu  Yenedig  gesanmielt  und  geordnet.  Es  ist  dies  bereits  der  8.  Bd.  dieser 
Denkmäler;  er  enthält  Urkunden  vom  Mai  1419  bis  Ende  des  Jahres  1424. 
Der  18.  Band  der  »Monumenta«  bietet  in  den  »Acta  Bulgariafe  eccleäastica« 
eine  Sammlung  yon  Urkunden  über  die  kirchlichen  Yerhältnisse 
Bulgariens  im  16.,  17.  u.  18.  Jahrb.,  redigirt  yon  P.  Busebius  Fer- 
mend2in,  der  dieselben  hauptsächlich  in  der  »Propagandina«  und  anderen 
römischen  Archiven  gefunden  hat  Es  sind  im  ganzen  265  Docomente, 
m^st  Berichte  von  1565  bis  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts.     Diese  Bei- 


litenttar.  689 

träge  sind  f&r  den  Historiker  um  so  werthvoller,  als  von  allen  südslavi- 
schen  Stftmmen  die  Balgaren  am  wenigsten  QeschiohtBqaellen  aufzuweisen  haben* 
Von  den  Monumenta  bistorico-juridioa  Slavorum  meridio- 
n  a  1  i  u  m  ist  in  jüngster  Zeit  kein  neuer  Band  verOffentlieht  worden,  dagegen  sind 
von  dem  Sammelwerke  S  t  a  r  i  n  e  (Altertbümer)  zwei  Bände  ersdiienen.  Wiobtig 
för  die  politische  Geschichte  sind:  Beiträge  zur  Geschichte  Oroatiens 
im  16.  und  17.  Jahrb.  (1558 — 1695),  aus  dem  steiermärkischen  Landes- 
ardiiv  in  Graz,  yerOffientlicbt  von  dem  oorr.  lütgliede  Badoslav  Lopadi6 
(Band  19,  1);  Urkunden  über  die  Schlacht  bei  Siaaek  am  22.  Juni  159B, 
theils  aus  Handschriften  der  Hofbibliothek  in  Wien,  theils  aus  dem  fürst- 
lich Auersperg'bchen  Archiv  und  dem  des  Domcapitels  zu  Laibach  heraus- 
gegeben von  Peter  von  Badi6  (Bd.  19,  172);  BeitriLge  zur  Geschichte  Monte- 
negros zur  Zeit  der  Fürsten  aus  verschiedenen  Gesehkchtam,  mitgetheilt 
von  M.  Dragovi6  (Bd.  19,  251),  die  älteste  Urkunde  stammt  vom  Yladika 
Bomilo  aus  dem  Jahre  1580.  —  Für  die  Oulturgeschichte:  Beiträge 
zur  Lebensbeschreibung  Georg  Eri2ani6*s,  Domcapitular  der  Agramer  Diü- 
ceöC,  von  Eusebius  Fermend2in  (Bd.  18,  210);  sie  enthalten  grösstentheils 
Kri2ani6*s  Briefe,  die  er  in  den  Jahren  1642  —1650  aus  Laibach,  Yarasdin, 
Wien  und  Nedeliäie  schrieb;  mit  diesen  Briefen  werden  manche  Lücken  in  der 
Biographie  dieses  merkwürdigen  Croaten  ausgefüllt,  der  schon  vor  zwei 
Jahrhunderten  einige  Ideen  über  die  gegens^ge  Annäherung  der  Slaven 
angeregt  hat,  Ideen,  welche  erst  in  unseren  Tagen  auf  die  Oberfläche  ge- 
treten nnd.  Der  Au&atz  v(m  Stojanovi6:  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der 
booüsohen  Bogumilen  (Bd.  18,  230)  publioirt  vier  Pergamentbdgen ,  die 
sich  in  der  k.  Bibliothek  zu  Petersburg  befinden;  die  Handschrift  stammt 
aus  Bosnien,  aus  dem  Jahre  1898  xmd  ist  nur  ein  Bruchstück  von  bogu- 
miUschen  Evangelien ;  interessant  ist  ein  beigefügtes  Verzeichnis  bosnischer 
oder  bogumilisdier  Gläubiger.  Der  Akademiker  Pro£  Simon  Ljubiä  ver- 
öffentlicht zwei  Urkundenverzeichniase  (908^1782)  des  Klosters  St  Chry- 
sogon  zu  Zara  (Bd.  19,  81).  Das  eine,  angelegt  von  Ivan  Lu6i6,  war  trotz 
seiner  Wichtigkeit  bis  jetzt  unbekannt  und  unbenutzt,  es  beginnt  mit  dem 
Jahre  908  und  reicht  bis  z.  J.  1409;  das  zweite  wurde  am  18.  Juni 
1826  von  Anton  Nikoli6,  welcher  die  Absicht  hatte,  eine  kurze  Uebersicht 
aller  Urkunden  des  genannten  Klosters  zusammenzustellen,  vollendet.  Für 
die  Literaturgeschichte:  Beiträge  zur  Abhandlung:  Ueber  die  Be- 
deutung der  Namen  »Slov jenin*  und  »Ilir*  im  südslavischen  Hospiz  zu 
Rom  seit  1458  von  J.  örnöi6  (Bd.  18,  1);  Bulgarische  Evangelien  in  der 
Bibliothek  des  böhmischen  Museums  in  Prag  von  Dr.  Gj.  Polivka  (Bd.  19, 
194);  der  Text  wird  nur  insoweit  mitgetheilt,  als  er  sich  vom  Texte  des 
von  Jagi6  herausgegebenen  Marianiseben  Tetra  -  Evangelium  unterscheidet, 
als  ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  slavischei?  Uebersetzung  heiliger  Bücher 
Einige  Beiträge  zur  apokryphen  Literatur,  mitgetheilt  von  Stojan  Nova- 
kovi6  (Bd.  18,  165,  183,  188,  203);  alle  diese  Apokryphe  begleitet  der 
Verf.  mit  Einleitungen,  historisch-  literarischen  Bemerkungen  und  Anfuhrung 
der  grösstentheils  byzantinisch-griechischen  Urtexte. 

Von  der  Sammlung  alter  kroatischer  Schriftsteller  (Stari 
pisci  hrvatski)  als  Materialien  für  die  Geschichte  der  älteren  kroatischen 
Literatur,  ist  nur  ein  Band,  der  1 5.  (redigirt  vom  Akademiker  Prof.  Bud- 
mani)  erschienen;  er  enthält  die  Werke  Gle^jeviö's. 


684  Literatar. 

Das  vom  yersiorbenen  Akademiker  DaniöiiS  begonnene  und  von  Prof. 
Badtnani  fortgesetzte  grosse  historische  Wörterbuch  der  kroatischen 
und  serbischen  Sprache  ist  im  1.  Hefte  des  3.  Bandes  bis  zum 
Worte  »godoje^  fortgeschritten.  Zu  erwähnen  ist  die  Neuerung,  dass  vom 
8.  Bande  an  in  Folge  eines  akademischen  Beschlusses  auch  Ausdrücke  auf- 
genommen werden,  die  erst  seit  1885  in  der  Literatur  aufgetaucht  sind« 
IL  Abhandlungen  und  Monographien. 

Vom  »Bad*  (Acta),  dem  Organ  der  südslavischen  Akademie,  sind  be- 
reits 87  Bände  erschienen,  von  denen  10  in  die  Zeit  nach  unserem  letzten 
Berichte  fallen.  Akademiker  und  andere  Forscher  haben  in  denselben  reich- 
haltige Arbeiten  der  verschiedensten  Wissenszweige  au%ehäufL  Wir  be- 
rühren auch  hier  nur  die  historischen  Arbeiten. 

Ais  Fortsetzung  der  bereits  (ICittheil.  7,  848)  erwähnten  Forschungen 
über  die  »Beligion  der  Groaten  und  Serben  auf  Grund  de  r 
Volkslieder,  Sagen,  ICärohen  und  Redensarten*  yerdffentlichte 
der  Akademiker  Prof.  N.  Nodilo  eine  interessante  Abhandlung  über  das 
göttliche  Brüderpaar  »Pojezda  und  Prijezda«  (Rad  79,  186—246), 
deren  Wesen  er  an  einer  ganien  Reihe  von  Volksliedern  untersucht  Beide 
sind  tüchtige  und  unermüdliche  Kämpfer,  welche  mit  der  innigfsten  Liebe 
an  einander  hängen.  Gleich  ihnen  lieben  sich  auch  ihre  Reitpferde.  Jeden 
Abend  kommt  der  jüngere  Bruder  um,  während  der  ältere  von  tiefer  Sehn- 
sucht nach  ihm  entbrennt  Der  Verf.  kommt  zu  dem  Schlüsse,  dass  die 
Göttlichkeit  der  beiden  Brüder  in  den  gegenwärtigen  Versionen  der  Volks- 
gesänge kaum  Terdeokt  wird;  der  erste  Bruder  ist  ein  Strahl  der  Morgen- 
röthe,  der  zweite  der  letzte  Sonnenstrahl;  bei  Nacht  verliert  das  Brüder- 
paar seine  leuchtende  Kraft  und  wird  durch  ein  sich  stets  wiederholendes 
Wunder  versteinert  Die  asiatische,  mythische  Ansicht  von  einem  ver- 
steinerten Himmel  erklärend,  verfolgt  er  in  mehreren  Volksliedern  die  Spur 
von  versteinerten  Helden,  erwähnt  ähnliche  Anschauungen  aus  der  grie- 
chischen und  römischen  Mythologie,  und  zieht  eine  Parallele  mit  Kastor 
und  Pollux.  In  drei  ferneren  Abhandlungen  (Rad  81,  147—217;  84,  100 
bis  179;  85,  121—201)  hat  Prof.  N.  Nodilo  die  Gottheit  der  Sonnenach 
verschiedenen  Richtungen  weiter  untersucht 

Der  Akademiker  und  d.  Z.  Präsident  Dr.  Fr.  Raiki  lieferte  ebenfalls 
eine  Fortsetzung  seiner  Abhandlung  über  >Die  inneren  Zustände 
Groatiens  zur  Zeit  der  nationalen  Dynastie^  (Rad  79, 185 — 184). 
Mit  scharfem  Forscherauge  sucht  er  das  damalige  Verhältnis  zwischen  Kirche 
und  Staat  zu  klären  und  zu  diesem  Zwecke  vor  allem  den  Umfiuig  der 
croatisch-dalmatinischen  Hierarchie  festzustellen.  Darauf  beantwortet  er  die 
Frage,  wie  man  in  die  oroatische  Hierarchie  Eingang  &nd,  und  beweist 
urkundlich,  dass  die  Bischöfe  von  Volk  und  Cierus  gewählt  zu  werden 
pflegten.  Im  weiteren  Verlaufe  schildert  er  das  Verhältnis  des  Erzbischofe 
zu  den  übrigen  Mitg^liedem  der  oroatischen  Hierarchie,  bespricht  dieKirohen- 
versammlungen  Groatiens  in  jener  Zeit  und  führt  jene  Gegenstände  des 
öffentlichen  und  privaten  Kirchenrechts  an,  über  welche  Verhandlungen 
gepflogen  wurden.  Unter  den  Stützen  der  Hierarchie  hebt  er  die  sogen. 
Gapitel  mit  ihren  Würdenträgern  und  Seelsorgern  hervor,  und  stellte  eine 
Betrachtung  über  das  croatische  Mönchthum,  namentlich  über  die  Bene- 
dictinerabteien  an,    deren  es  damals   viele  gab.     Zum  Schlüsse  erörtert  er 


literato;  685 

noch  das  Verhältnis  der  croatischen  Kirche  zum  päpstlichen  Stahle,  die 
Stellang  Croatiens  za  Oonstantinopel  and  Kom  zar  Zeit  des  kirchlichen 
Schismas  and  entwirft  endlich  die  Sechte,  welche  in  Groatien  und  Dal- 
matien  der  römische  Bischof  als  abendländischer  Patriarch  theils  anmittel* 
bar,  theils  durch  seine  Legaten  ausgeübt  hatte. 

lyan  Eakuljevi6-Sakcin8ki  liefert  (Bad  81,  1—80;  82, 1 — 68) 
reichhaltige  Materi^en  für  die  Geschichte  des  Priorats  zu  Yrana 
mit  Tempelherren,  dann  Johannitern,  welche  in  Groatien  reich  begütert  waren. 

Der  Akademiker  Ivan  TkalSid  bringt  eine  höchst  interessante  Ab- 
handlung über  Johann  den  Archidiakon  von  Gorica  und  seine 
Zeit  (Bad  79,  71  — 184)  und  erklärt,  wie  derselbe  als  Agramer  Dom- 
capitular  sein  Capitel  als  Beohtsanwalt  bei  der  Krone  und  auf  dem  Land- 
tag vertrat;  als  Archidiakon  von  Gorica  aber  einen  langjährigen  Process 
gegen  die  Bischöfe  von  Krbava  und  gegen  die  deutschen  Bitter  von  Uer- 
nembl  führte,  die  ihm  den  Zehenten  der  Bezirke  (Gorica  und  Mötling  streitig 
machten.  Sein  handschriftlicher  Nachlass  (herausgegeben  vom  selben  Aka- 
demiker) ist  von  grosser  Wichtigkeit  in  historischer,  geographischer,  cul- 
tureller  und  privatreohtlicher  Hinsicht.  Zu  diesem  Zwecke  hat  sich  Ivan 
der  Archidiakon  einem  fleissigen  Studium  alter  Urkunden  unterzogen,  aus 
seinen  Au&eichnungen  aber  zwei  Chroniken  verfasst,  von  denen  die  grössere 
in  Verlust  gerathen,  die  kleinere  aber  erhalten  ist. 

Das  corr.  Mitglied  Dr.  Ivan  Grnöi6  sandte  eine  Abhandlung  ein: 
»Wie  die  Urkunde  Papst  Nicolaus  Y.  vom  Jahre  1458,  be- 
treffend das  südslavische  Hospiz  in  Born,  verfälscht  worden 
ist.«  Er  beweist,  dass  in  der  genannten  Urkunde  die  Stelle  »Dalmatiae 
seu  Illyrioae  nationis,  Dalmatica  seu  Uljrica  natio«  eingeschoben  wurde, 
wie  aus  einem  beigelegten  photographischen  Facsimile  ersichtlich  ist.  Den- 
selben Beweis  bekräftigt  er  auch  noch  aus  vielen  anderen  Urkunden  des 
dortigen  Archives,  indem  er  darlegt,  dass  bis  zum  Jahre  1485  in  keiner 
auf  das  Hospiz  bezüglichen  Urkunde  eine  Spur  der  Benennung  »illyrisch* 
zu  finden  ist^  sondern  stets  nur  der  Ausdrack  »slovenisch*  gebräuchlich  war. 

Aus  Anlass  des  hundeHjährigen  Sterbetages  des  gelehrten  Jesuiten 
und  gebomen  Bagusaners  Bugiero  Bodkovi6,  der  sich  als  Philo&oph, 
Mathematiker  und  Naturforscher  gleich  grossen  Buhm  erworben  hat,  be- 
schloss  die  südslavische  Akademie,  öffentliche  Vorlesungen  über  dessen  Leben 
und  Wirken  zu  veranstalten,  in  denen  seine  philosophischen,  astronomischen 
und  mathematisch-physikalischen  Arbeiten  einer  wissenschaftlichen  Würdi- 
gung unterzogen  wurden.  Gleichzeitig  fasste  sie  den  Beschluss,  Bodkovids 
Biographie  mit  all'  seiner  zahlreichen  Correspondenz  als  auch  alle  diesbe- 
züglichen Abhandlungen  in  einem  besonderen  Bande  des  »Bad*  abdrucken 
zu  lassen  und  damit  dem  gefeierten  Gelehrten  ein  würdiges  Denkmal  zu 
setzen.  Diesem  Beschluss  entsprechend  wurde  am  14.  Febr.  1887,  dem 
hundertjährigen  Sterbetage,  die  erste  Sitzung  abgehalten,  in  welcher  der 
Vorstand  Fr.  BaSki  eine  ausführliche  Lebensbeschreibung  Boi$kovi<?s,  gröss- 
tentheils  nach  bisher  unbekannten  Quellen  zur  Verlesung  brachte.  Diese 
berücksichtigt  nicht  nur  das  äussere  Leben  des  Verstorbenen,  sondern  auch 
die  Entwicklung  seines  wissenschaftlichen  Wirkens  und  seine  vielseitigen 
Verbindungen.  Bichtig  bemerkt  Baöki  zu  Ende  seiner  Vorlesung,  dass  sich 
Bodkovid  mit  seinen  Werken  selbst  ein  unsterbliches  Denkmal  gesetzt  hatte. 


086  Lüoraiur. 

denn  es  gibt  von  ihm  im  ganzen  71  Abhandlungen  und  zwar  21  phjsikaliBoben, 
15  astronomischen,  14  mathematischen,  7  optischen,  7  dichterisohen,  5  ar- 
chftologischen  Inhalts  and  2  Eeisebeschreibnngen.  In  Folge  dessen  brachte 
der  87.  Band  des  Bad  eine  biographische  Skizze  über  Bugiero 
Jos.  Boäkoviö  von  Dr.  Fr.  Racki  (Bad  87,  1):  Lettere  del- 
TAb.  B.  G.  Boscoyich  alla  Bepublica  di  Bagusa,  pubblicate  dal 
prof.  Gelcicb  (Bad  87,  101);  Boäkovid's  Gorrespondenzen  mit 
verschiedenen  Persönlichkeiten,  hg.  von  Dr.  Fr.  Ba£ki  (Bad  87,  246). 

Der  Akademiker  Prof.  T.  Smiöiklas  veröffentlichte  eine  Abhandlnng : 
»Yertheidignng  und  Entwicklung  der  kroatischen  National- 
idee vom  Jahre  1790—1885«  (Bad  80,  11—71),  in  welcher  er  die 
nationale  Wiedergeburt  des  kroatischen  Volkes  vom  historischen  Standpunkt 
zu  rechtfertigen  suchte.  Er  bespricht  zuerst  die  Zeit  Kaiser  Josef  II., 
welche  den  Anläse  zu  den  kroatischen  Beschlüssen  vom  Jahre  1790  gaben, 
diese  aber  die  Entwicklung  Kroatiens  in  den  folgenden  vierzig  Jahren  ent- 
schieden. Im  weiteren  Verlaufe  seiner  Auseinandersetzung  weist  er  nach, 
wie  der  kroatische  Adel  einzig  und  allein  aus  Furcht  vor  einer  Wieder- 
kehr der  josephinischen  Periode  einen  engeren  Anschluss  Kroatiens  an 
Ungarn  anstrebte.  Gerade  in  dieser  Zeit  aber  erwachten  die  Magyaren  zu 
neuem  nationalen  Leben,  begannen  die  bisher  herrschende  lateinische  ^raohe 
aus  der  Oeffentliohkeit  zu  entfernen  und  anstatt  derselben  die  magyarische 
in  Schule  und  Amt  einzuführen;  sie  erklärten  dieselbe  als  die  einzig  gil- 
tige Staatssprache  im  Bereiche  der  ungarisch-kroatischen  St  Stephanskrone 
und  arbeiteten  dahin,  dass  auch  die  Kroaten  im  amtlichen  und  diplomati- 
schen Verk^re  sich  der  ungarischen  Sprache  bedienen  müssten.  Dieser 
Sprachenkampf  entbrannte  1790  und  Smiöiklas  verfolgt  denselben  Schritt 
för  Schritt  durch  volle  vierzig  Jahre.  Erst  1880  gelang  ee  den  Ungarn, 
die  Kroaten  dahin  zu  bringen,  dass  sie  die  magyariache  Sprache  als  obli- 
gaten Lehrgegenatand  in  ihre  Schulen  einführten.  Nun  begann  aber  auch 
schon  eine  stärkere  Gährung  in  kroatisch-nationalen  Kreisen  und  Smiiiklas 
füh.rt  die  Vorgänger  der  illyrischen  Periode  der  Beihe  nach  auf,  xmier 
denen  er  den  Grafen  Janko  Draäkovi6  als  denjenigen  hervorhebt,  welcher 
sich  in  seiner  politischen  Broschüre  zuerst  jenes  Dialectes  bediente,  den 
drei  Jahre  später  Ludwig  Gaj  zur  kroatischen  Schriftsprache  erhob. 

In  seiner  Schrift:  »Ueber  den  Fortschritt  der  archäologi- 
schen Wissenschaft  in  Kroatien«  (Bad  80,  148-164)  liefert  der 
Akademiker  Prof.  S.  Ijubid  den  Beweis,  dass  die  Archäologie  nicht  erst 
seit  dem  neuen  nationalen  und  culturellen  Aufschwung  in  Kroatien  ge- 
pflegt wird,  sondern  dass  dieselbe  vielmehr  nie  gänzlich  vernachlässigt, 
wurde,  wie  er  dies  an  einer  langen  Beihe  chronologisch  angefahrter  Werke 
und  Abhandlungen  einheimischer  Schriftsteller  aus  dem  vorigen  Jahrhun- 
derte zeigte.  Hierauf  betont  er,  wie  sich  auch  die  Koryphäen  der  natio- 
nalen Wiedergeburt  diese  Wissenschaft  angelegen  sein  Hessen  und  in  erster 
Linie  die  Gründung  eines  Museums  in  Agraro  anstrebten.  Schliesslich  be- 
spricht er  den  gegenwärtigen  Fortschritt  der  Archäologie  und  schreibt  die 
grössten  Verdienste  für  dieselbe  dem  archäologischen  Verein  und  dem 
archäologischen  Landesmuseum  zu. 

Akademiker  und  Vorstand  Dr.  Fr.  Ba£ki  bringt  eine  Abhandlung 
über:  »Kroatische  GeBchichtsschreibung  in  den  letzten  fünf- 


liteMlur.  087 

zig  Jahren«  (Bad  80,  246^813).  Er  theilt  cKe  kroatische  GesehiohtB- 
schreibnng  in  drei  Zeiiabeohnitte  ein  und  zwar:  I.  in  die  illyrische  Periode 
von  1835 — 1850;  in  die  Periode  von  1850 — 1867,  in  der  die  gesammte 
gesohichtUehe  Thitigkeit  in  dem  Vereine  fOr  südslaviache  (Jeschiohte  und 
Alterihümer  oonoentrirt  war,  und  III.  in  die  Zeit  naeh  1867  d.  i.  seit 
der  Gründung  der  südslavisohen  Akademie  der  Wissenschaften.  Jeder  von 
diesen  drei  Zeitabschnitten  hat  seine  charakteristischen  Merkmale.  Die  ge- 
schichtlichen Arbeiten  der  illyrisohen  Periode  Terfolgen  eine  ausschliesslich 
erziehende  Bichtnng  und  beschrftnken  sich  auf  kleinere  Artikel,  welche  den 
nationalen  Geist  wecken  und  die  Idee  der  nationalen  Einheit  fördern  soll- 
ten. Am  beliebtesten  sind  Biographien.  Baöki  erwfthnt  zuerst  die  histo- 
rischen Arbeiten  des  engem  Kroatiens,  dann  jene  Dalmatiens  und  der 
Stadt  Bagusa.  Der  Herausgabe  von  historisdien  Chroniken  war  die  illy- 
rische Periode  nicht  hold.  Die  kroatischen  Stände  brachten  schon  1832 
das  Sammeln  und  Abschreiben  der  auf  das  öiFentlidie  Becht  des  König- 
reiches beiüglichen  Urkunden  in  Anr^ung;  es  wurde  ein  Aussdiuss  ge- 
wählt, ein  Entwurf  ausgearbeitet,  aber  zur  That  kam  es  nicht  Dieselbe 
Aufgabe  übernahm  in  der  zweitoi  Periode  der  Verein  f&r  südslayische  Ge- 
schichte, dessen  Seele  der  Präsident  Ivan  Kukuljevid-Sakoinski  war.  Es 
wurden  historische  Denkmäler  und  ausführliche  Monogi*aphien  Teröffentlicht, 
und  fEbr  die  kroatische  Geschichtsforschung  überhaupt  eine  breitere,  wissen- 
schaftliche Grundlage  geschaffen,  welche  durch  die  Akademie  weiter  aus- 
gedehnt wurde.  Dieser  Entwicklungsprocess  dauert  in  der  Gegenwart  noch  fort. 

Schliesslich  veröffentlichte  der  Secretär,*  Akademiker  Prof.  Dr.  Mat- 
kovi<5  als  Fortsetzung  seiner  »Berichte  über  Beisen  auf  der  Bal- 
kanhalbinsel im  16.  Jahrhundert«  dreiBeisebeschreibungen  (Bad 84, 
43 — 99)  und  zwar  eine  von  Melchior  Seydlitz  in  den  Jahren  1556 — 1559, 
eine  v<m  einem  unbekannten  Ver&sser  aus  den  Jahren  1559 — 1560,  und 
ein  Itinerarium  des  kaiserlichen  Gouriers  Jakob  Betzek  aus  den  Jahren 
1564 — 1578.  In  diesen  Beisebeschreibungen  gibt  es  zahlreiche  Stellen, 
welche  die  früheren  Beisebeschreibungen  nicht  nur  näher  beleuchten,  son- 
dern in  Bezug  auf  die  damaligen  Beiseroutan  bedeutend  ergänzen. 

Agram.  Josef  Star^. 


J.  V.  Pflagk-Harttimg  und  seine  Polemik. 
L 

Im  Wintersemester  1874/75  nahm  Julius  von  Pflugk-Harttung,  oder 
wie  er  damals  noch  hiess:  Julius  Harttung,  an  den  von  mir  geleiteten 
historischen  Hebungen  TheiL  Wir  lasen  und  interpretirten  damals  Wipo; 
ich  übernahm  bald  nachher  die  Bearbeitung  der  Jahrbücher  Konrads  U. 
Inzwischen  verliess  Harttung  Berlin  und  überraschte  mich  im  Frühjahr  1876 
durch  die  Zusendung  seiner  Bonner  Dissertation  »Studien  zur  Geschichte 
Koorads  IL  *,  der  bald  darauf  eine  zweite  Arbeit  >  Die  Anfänge  Konrads  IL  * 
(Trier  1877)  folgte.  Beide  Schriften  habe  ich  —  ich  war  wol  der  nächste 
dazu  —  in  v.  Sybels  Historischer  Zeitschrift,  Neue  Folge  Bd.  III.  S.  184  ff. 
angezeigt»  und  an  diese  Anzeige  schloss  sich  eine  Polemik  an,  •  aus  welcher 
ich  im  Folgenden  eine  Episode  hervorhebe.  Ich  führe  wOrtlieh  an  und  be- 
zeichne die  Stellen,    auf  die  es  mir  ankommt,   durch   gesperrten  Druck. 


688  literatm^. 

Genaue  Citate  ermöglichen  jedem,  der  das,  was  ich  mittheile,  f&r  onglaub- 
lich  halten  sollte,  die  Nachprüiiing. 

1.  J.  Harttang,  Die  Anfllnge  Eonrads  U.  S.  42: 

AuchKonrad  selbstsoll  um  jene  Zeit  Tersucht  haben,  denBebellen 
einen  empfindlichen  Streich  zu  versetzen,  indem  er  das  Herzogthum  Nieder- 
lothringen seinem  Verbündeten  Friedrich  von  Luxemburg  anbot;  der  aber 
lehnte  die  ge&hrliche  Ehre  ab. 

2.  H.  Bresslau,  v.  Sjbels  Histor.  Zeitschrift  K.  F.  Bd.  lU  S.  186: 
Manches  berichtet  Harttung,  was  keine  oder  nur  ganz  späte  Quellen 

bezeugen.  S.  42  erzählt  er:  »Eonrad  soll  um  jene  Zeit  versucht 
haben  usw.  —  die  gefllhrliche  Ehre  ab.«  Mir  ist  f&r  diese  in  der  deutschen 
Geschichte  vielleicht  einzig  dastehende  Thatsache:  Ablehnimg  eines  vomEönig 
angebotenen  Herzogthums  keine  alte  und  gute  Quelle  bekannt.  Glouet,  Hisi 
de  Yerdun  2,  26  erzählt  allerdings  dasselbe  und  citirt  dazu  Gilles  d^Orval, 
aber  weder  Heller,  der  den  Aegid  fär  die  Monumenta  bearbeitet,  noch  mir 
selbst  ist  es  gelungen,  die  betreffende  Stelle  in  der  ChapeaviUe'schen  Aus- 
gabe au&ufinden. 

8.  Harttung,  v.  Sjbels  Hist  Zeitschrift  N.  F.  Bd.  IV  S.  204. 

S.  186  möchte  B(re68lau)  nicht  der  erste  sein,  der  sich  mit  Clouets 
Hisi  de  Verdun  2,  26  nicht  recht  abzufinden  vnisste;  das  »soll  ...  . 
vermuthet  haben*  dürfte  dies  zur  Genüge  beweisen^). 

4.  H.  Bresslau  ebenda  S.  207: 

Hat  er  (Harttung)  durch  das  »soll*  in  seinen  Worten  »Eonrad  soll 
um  jene  Zeit  versucht  (nicht  vermuthet)  haben*  (AnftngeS. 42) 
ausdrücken  wollen,  dass  er  sich  mit  dieser  Angabe  Clouets  nicht  recht  ab- 
zufinden wisse,  so  war  das  recht  unverständlich  ausgedrückt  Ich  wem 
mich  mit  ihr  sehr  wohl  abzufinden  usw. 

5.  Harttung  in  Pick's  Monatsschrift  für  die  Geschichte  Westdeutsch- 
lands, Jahrgang  4  (1878)  S.  550: 

Der  Satz  lautet  bei  mir:  »Eonrad  selbst  soll  um  jene  Zeit  versucht 
haben,  den  Bebellen  einen  empfindlichen  Streich  zu  versetzen.*  B.  setzt 
nun  hinter  »versucht*  in  Elammer  »nicht  vermuthet*,  die 
Stelle  hiesse  dann  also  »E.  soll  vermuthet  haben,  den  Re- 
bellen einen  Streich  zu  versetzen.*  Wenn  B.  das  versteht, 
so  ist  das  seine  Sache,  ich  verstehe  es  nicht,  weiss  aber 
sehr  wohl,  wie  heutzutage  leider  nicht  gerade  selten  auf 
Augen  täuschung  des  flüchtig  Lesenden  ausgegangen  wird.* 

n. 

Ich  hatte  1878  zunächst  beabsichtigt,  Harttung  zu  antworten,  habe 
aber  bald  darauf  verzichtet ;  man  wird  begreifen,  dass  ich  es  verschmähen 
konnte,  mit  einem  Gegner,  der,  sei  es  aus  sträflichstem  Leichtsinn,  sei  es 
aus  bösem  Willen,  eines  Verfahrens,  wie  des  eben  klar  gelegten,  flüiig  war, 
die  Polemik  fortzusetzen.  Ich  habe  also  auf  den  angeführten  Artikel  in 
Pick*s  Monatsschrift  damals  nichts  erwidert,  aber  ich  brach  alle  Beziehungen 
zu  P.-H.  ab.  Leider  war  ich  darum  nicht  jeder  Beschäftigung  mit  ihm 
und  seiner  literarischen  Thätigkeit  überhoben.  In  den  Jahrbüchern  Eonrads  IL, 

')  Man  sieht,  hier  findet  sich  bei  Harttung  ein  Druck-  oder  Schreibfehler: 
, vermuthet*  statt  »versacht*.  Diesen  Fehler  corrigire  ich  stülBohweigend  (Nr.  4) 
und  darauf  erfolgt  die  Antwort  (Nr.  5),  die  ich  zu  beachten  bitte. 


Liierattir.  689 

in  den  Jahresberichten  der  Gescbichtswissensohaft,  für  die  ioh  seit  ihrem 
Beginn  das  Referat  über  Oeschichte  des  11.  Jahrh.  and  Diplomatik  über- 
nommen hatte,  in  kleineren  Anftäteen,  cBe  ich  hier  und  da  pnblicirte, 
hatte  ich  wieder  nnd  wieder  zwingende  Yerankssong  Missgriffe,  Versehen, 
Flüchtigkeiten  dieses  yielschreibenden  Autors  festrostellen;  mehr  and 
mehr  befestigte  sich  dabei  die  üeberzeagnng  in  mir,  dass  seine  ganze 
Thfttigkeit  alles  in  allem  genommen,  der  Wissoischaft  mindestens  ebenso 
dehr  zum  Schaden,  als  zom  Nutzen  gereiche ;  trotzdem  habe  ich  ihm  wieder- 
holt auch  Anerkennung  zu  Theil  werden  lassen,  wo  Veranlassung  dazu  Torlag. 

Dää  ist  es,  was  P.-H.  jetzt  »eine  zeluc^rige  wissenschafUiohe  Ifiss- 
handlung^  nennt,  die  ich  ihm  hfttte  angedeihen  lasedn.  Herr  v.  P.-H.  hat 
die  scfhlechte  Oewohnheit,  wenn  er  in  seinen  Arbeiten  einen  groben  Fehler 
gemacht  hat,  und  das  ist  leider  nur  zu  oft  der  Fall,  nicht  auf  sich  selbst, 
sondern  auf  diejenigen,  welche  diesen  Fehler  rügen,  bOse  zu  sein.  Er 
glaubt,  so  scheint  es,  an  eine  grosse  Verschwörung  einer  Anzahl  von  Fach- 
genossen, insbesondere  in  Wien  und  Berlin,  die  ihn  und  sein  Talent  unter- 
drücken wollen.  Diesen  entgegenzutreten,  ist  er  in  seinen  Mtleln  nicht 
)¥äh1eri8dh.  Zunlehst  versucht  er  es  mit  Drohbriefen,  die  an  das  Oebahren 
einer  gewissen  mit  Becht  gering  gescbätzten  Gattung  von  Journalisten  er- 
innern. Mir  hat  er  schon  Tor  zehn  Jahren,  am  17.  Februar  1878,  mitten 
in  jener  Polemik,  einen  Brief  geschrieben^  der  mich  bestimmen  sollte,  in 
meiner  Entgegnung  gegen  seine  Antikritik  Bücksichten  zu  nehmen  und  auch 
in  meinen  Jabrbüchem  »hübsch  redit  und  billigt  gegen  ihn  zu  sein; 
falls  ich  das  nicht  thu^  sei  er  bereit,  »auch  femer  mit  blanker  Waffe  in 
die  Arena  zu  treten^;  zum  Schluss  lässt  er  mir  in  geschmackvoller  Wen- 
dung die  Wahl  zwischen  Pallas  und  Bellona,  gerade  wie  er  mir  noch  heute 
Klinge  odto  Oelzweig  anbißt.  Der  Tenrtorbene  Diekamp  hat  bereits  vor 
längerer  Zeit  aus  einem  Briefe  v.  Pflugk-Harttungs  vom  27.  Juni  1885 
den  bezeichnenden  Scblusssatz  mitgetheilt:  »Ich  kann  nur  in  Ihrem  In- 
teresse wünschen,  dass  die  Sache  nicht  gar  zu  weit  getrieben  wird*^). 
8.  Löwenfeld  erfreut  sich  eines  Schreibens  desselben  Autors  vom  5.  Sepi 
1885,  in  dem  folgender  PaBsus  vorkommt:  »doch  darf  ieh  Sie  versichern, 
dass  ioh  allnifthlich  ein  Material  gegen  Sie  gesammelt  habe,  von  dem  Sie 
nur  lebhaft  wünschen  kOnnen,  dass  es  nicht  veröffentlicht  wird.«  Im  Be- 
sitz eines  ähnlichen  Briefes  soll  endlich,  wie  mir  glaubwürdig  erzählt  wird, 
auch  der  jüngst  zu  früh  der  Wissenschaft  entrissene  Paul  Ewald,  gewesen  sein. 

Bei  mir,  auf  den  die  Drohung  mit  der  blanken  Waffe  keinen  Eindruck 
hervorgebracht  hatte,  machte  Herr  v.  P.-H.  einen  anderen  seltsamen  Ver- 
such. Trotz  jener  langjährigen  »wissenschaftlichen  Missbandlung«,  die  er 
hinnahm  »nicht  weil  er  mtisste,  sondern  weil  er  wollf«^  hat  er  den  Dulder- 
muth  so  weit  getriebeb,  dass  er  mir  anbot  —  meine  Biographie  zu  schreiben. 
Am  16.  Mai  1886  bat  er  folgenden  charakteristischen  Brief  an  mich  ge- 
riditet,  den  ich  selbstverständlidi  unbeantwortet  gelassen  habe: 

»Sehr  geehrter  Herr  College I  Es  gereicht  mir  zum  Vergnügen,  Ihnen 
einen  kleinen  Dienst  leisten  zu  können.  Ich  habe  bei  der  Bedaction  der 
Deutschen  Encyklopädie  einen  Ck)nversationslexikon-Artikel  über  Sie  duith- 
gesetzi  Seien  Sie  deshalb  bitte  so  freundlich,  mir  einige  sachliche  Notizen 


*)  mstoriiches  Jahrbuch  1885  S.  6S5  N.  4. 
Mitttedmigen  UL  44* 


690  literatur, 

zukommen  zu  lassen  (äusserer  Lebensgang,   Sobriften,   etwaige  Auszeich- 
nungen).   (Es  folgen  Mittheilungen  über  Specimina  I — III  und  Acta  in). 
In  aufrichtiger  Hochachtung     Ihr  ergebener  Pflugk-Harttnng.  * 

Wo  nun  aber  weder  plumpe  Drohungen  noch  plumpere  Annftherungs- 
versuche  zu  nützen  Aussicht  haben,  da  hat  P.-H.  ein  letztes  Mittel  —  er 
schreibt  eine  Broschüre.  Mit  einem  solchen  Pamphlet  hat  er  1885  Theodor 
Y.  Sickel  bedacht;  nicht  ohne  Absicht  wird  dasselbe  in  einem  Ton  gehalten 
sein,  der  es  einem  Qelehrten  in  Sickels  Stellung,  ja  man  kann  sagen  einem 
anständigen  Mann  überhaupt  im  höchsten  Masse  erschwerte,  darauf  zu  er- 
widern. Bestand  diese  Absicht,  so  wurde  sie  erreicht  Sickel  schwieg;  P.-H. 
behielt  das  letzte  Wort,  und  dieser  »Erfolg*  hat  ihn  ermuthigt  Seit  ich 
auf  die  Ehre  verzichtet  hatte,  den  Reformator  der  Papstdiplomatik  meinen 
Biographen  zu  nennen,  war  auch  ich  reif  für  eine  Broschüre.  Mein  Auf- 
satz »Papyrus  und  Pergament  in  der  päpstlichen  Kanzlei*  (ICttheil.  des 
Instituts  für  österr.  G^eschichtsfl  IX,  1 — 38),  in  dem  wiederum  eine  An- 
zahl gröbster  Versehen  P.-H.*b  in  den  Specimina,  in  den  Acta,  in  anderen 
Aubätzen  berichtigt  waren,  gab  den  äusseren  Anlass  dazu.  So  entstand 
die  Broschüre  »H.  Bresslau  und  Papsturkunden*  (Stuttgart  1888);  in  ihr 
sollte  mir  zu  Theil  werden,  was  P.-H.  in  seiner  Schrift  g^gen  Sickel  S.  l£ 
Ealtenbrunner  und  Diekamp  angedroht  hatte,  »wissenschaftliche  Abführung 
bis  zur  Vernichtung*,  die  ihm  »fast  ein  Einderspiel*  isi 

Soviel  Selbstüberwindung  es  mich  auch  kostet  —  ich  halte  es  doch 
nir  nothwendig,  Herrn  v.  P.-H.  das  Concept  etwas  zu  verrücken.  Ich  lasse 
also  seine  Broschüre  nicht,  wie  er  gehofft  haben  mag,  ganz  unbeantwortet; 
aber  ich  beschränke  mich  darauf,  vier  charakteristische  Punkte  daraus  klarzu- 
stellen: diese  Klarstellung  wird  hoffentlich  genügen,  um  zu  zeigen,  dass 
Julius  V.  Pflugk-Harttung  heute  noch  kein  höheres  Mass  von  Gewissenhaftig- 
keit in  der  Polemik  sein  eigen  nennt,  als  JuliujHarttung  vor  zehn  Jahren. 

in. 

1.  S.  6  der  Broschüre  sagt  v.  P.-H.: 

»Bresslau  sollte  mir  dankbar  sein,  dass  ich  ihn  nicht  auf  seine  Fehler 
verwies  (wofür  sich  oft  Grelegenheit  bot),  sondern  sie  ohne  Nebenvermerk 
verbesserte.  Statt  vieler  ein  Beleg.  Ueber  S.  Pietro  di  Perugia  steht 
Wien.  Sitzb.  97  (Separatabdruck  S.  5)  angegeben:  Original  Gregors  IV., 
es  gehört  Gregor  VL;  »zweifelhaft  B^edict  VII.*,  die  Urkunde  ist  1.  nicht 
zweifelhaft,  sondern  sieher  echt,  wie  B.  jetzt  selber  zugesteht,  und  2.  ist 
es  ein  Stück  Benedicts  VIIL  und  nicht  VII.,  was  ....  sehr  wichtig  ist. 
Diese  zwei  groben  Fehler  bieten  drei  von  B.  mitgetheilte  Zeilen*  usw. 

Ich  weiss  nicht,  ob  den  Lesern  der  Broschüre  die  seltsame  Ausdrucks* 
weise  »steht  Wiener  Sitzungsberichte  97  angegeben*,  »drei  von  B.  mit- 
getheilte Zeilen*  angefallen  ist.  Sie  hat  ihren  besonderen  Grund.  Ich  habe 
nämlich  niemals  etwas  in  den  Wiener  Sitzungsberichten  publioirt  Der  an* 
gezogene  Aufisatz  hat  den  Titel:  »Papsturkunden  in  Italien.  Ein  Nachtrag 
von  Dr.  S.  Löwen  fei  d.*  Allerdings  habe  ich  Löwenfeld  Notizen  über 
Originale  in  S.  Pietro  di  Perugia  gegeben,  aber  für  den  Gebrauch,  den  er 
davon  gemacht  hat,  trägt  er  natürlich  allein  die  Verantwortlichkeit,  und 
seinen  Aufsatz  habe  ich  weder  im  Manuscript,  noch  in  der  Gorrectur  ge- 
sehen. Gregor  IV.  statt  Gregor  VI.  ist  ein  einfacher  Druckfehler,  den 
Löwenfeld  bei  der  Gorrectur  übersehen  hat;  denn  die  richtige  Nummer  der 
B^gegten  Jaff(6's  steht  dabei.  Dass  Löwenfeld  die  zweite  Urkunde,  von  der 


literatar.  691 

ich  ihm  eine  Vergleicbong  des  Inoipit  and  der  Datining  mit  dem  Druck  bei 
Margarini  mitgetheilt  hatte  i),  wie  vor  ihm  Jaff6  Benedict  YII.  statt  Benedict  VIIL 
zuwies,  war  ein  Irrthum;  von  seinem  Standpunkt  aus  war  es  dann  aber 
ganz  oonsequent  (da  ich  ihm  mitgetheilt  hatte,  sie  sei  auf  Pergament  ge- 
schrieben), wenn  er  ihre  Originalität  als  »zweifelhaft*  bezeichnete.  Die  Leser 
werden  nun  aber  urtheilen  können,  in  welcher  Verlegenheit  y.  P.-H.  ge* 
wesen  sein  muss,  als  er  »statt  vieler  einen  Beleg*  fSlr  von  mir  gemachte 
und  von  ihm  »ohne  Nebenvermerk*  berichtigte  Fehler  beibringen  wollte, 
wenn  er  dazu  seine  Zuflucht  nehmen  musste,  aus  einem  Druckfehler  und 
einem  Irrthum  LOwenfelds  im  Handumdrehen  »zwei  grohe  Fehler*  Brets- 
laus  zu  machen! 

2.  S.  18  ffl  seiner  Broschüre  wendet  sich  v.  P.-H.  zu  dem,  was  er 
den  »Haupttheil*  meines  Aufsatzes  in  dieser  Zeitschrift  Bd.  9,  1 — 33 
nennt,  der  Untersuchung  über  die  Urkunden  Johanns  XYIU.  für  Pader- 
born und  Pisa.  Ihm  erscheint  diese  Untersuchung  völlig  verfehlt;  ich  habe 
die  schlimmsten  Schnitzer  gemacht  und  die  wichtigsten  Dinge  übersehen. 
Er  sagt  (ich  lasse  die  Worte,  auf  die  es  ankommt,  gesperrt  drucken  und 
bitte  nur  um  eine  genaue  Yergleichung)  S.  13:  »Paderborn  erscheint 
ihm  unecht,  weil  usw.  Neben  Paderborn  verwirft  B.  auch  das  Pi- 
saner Diplom  und  eines  fBr  Bagusa,  beide  hält  er  fär  Nachbildungen. 
Unvergleichlich  mehr  als  ich  neigt  er  dahin,  Urkunden  für  unecht  zu 
erklären.  Ist  nun  Pisa  unecht,  wie  kann  man  es  dann  überhaupt  mit 
Paderborn  auf  Echtheit  vergleichen  usw." 

Dem  stelle  ich  gegenüber,  was  ich  in  jener  Abhandlung  wirklich  ge- 
sagt habe.  S.  24  (von  der  Paderbomer  Urkunde):  »  ...  so  reicht  dieser 
Umstand  ...hin,  um  die  Originalität  des  Paderbomer  Privilegs  auszu- 
schliessen.  Seine  inhaltliche  Echtheit  im  Grossen  und  Ganzen  steht 
darum  nicht  in  Frage,  wenngleich  ich  nicht  jedes  einzelne  Wort  der 
Abschrift,  als  welche  wir  das  Stück  nunmehr  erkannt  haben,  als  zuverlässig 
verbürgen  möchte.*  S.  25  (von  der  Pisaner  Urkunde):  »reicht  das  nicht 
aus,  um  die  Originalität  der  Pisaner  Urkunde  bestimmt  in  Abrede  zu 
stellen,  so  berechtigt  es  dodi  ...  zu  Zweifeln  an  derselben.  Ich  kann  so- 
mit das  Pisaner  Document  .  . .  nur  als  ^ne  Urkunde  zweifelhafter 
Originalität  bezeichnen.*  S.  26  Anm.  2  (von  der  Bagusaner  Urkunde): 
»würde  somit  die  Annahme,  dass  unser  Bagusaner  Pergamentblatt  Ori- 
ginal sei  .  .  .  zu  der  Folgerung  führen  usw.,  so  halte  ich  die  andere 
Annahme,  dass  wir  es  nur  mit  einer  Abschrift  zu  thun  haben  für  un- 
endlich wahrscheinlicher.  Dass  dem  Copisten  ein  wirkliches  Original  Bene- 
dicts YIIL  vorgelegen  hat,  ist  sicher.  Der  Context,  dessen  nähere  Unter- 
suchung ausserhalb  des  Bahmens  dieser  nur  Fragen  der  Origina- 
lität, nicht  auch  der  Echtheit  erörternden  Abhandlung  liegt,  kann 
natürlich  vollkommen  anstandslos  sein.*  —  Einen  Oommentar  dieser  Gegen- 
überstellung hinzuzufügen,  erscheint  mir  überflüssig. 

3.  S.  13  seiner  Broschüre  sagt  v.  P.-K:  »Paderborn  erscheint  ihm 
unecht,  weil  Datum  et  scriptumrZeile  ungewöhnlich  ist.* 


*)  Auf  derartige  kurze  Aufgaben  beschränkten  sich  überhaupt  meine  da- 
maligen, auf  einer  für  die  »Kaiserurkunden  in  Abbildunffen*  unternommenen 
Beiae  gelegentlich  für  Löwenfeld  ffesammelten  Notizen.  Untersuchungen  über 
AuBstefier,  Echtheit  usw.  der  eingesäienen  Papsturkonden  lagen  mir  danuüs  völlig 
fern;  ich  habe  sie  eni  auf  späteren  Studienreisen  aagesteUß. 


692  literaiar. 

Oass  der  erste  Theil  dieses  Satzes  das  Gegentheil  der  Wahrheit  be- 
sagt, habe  idi  eben  gezeigt  Bein  aus  der  Luft  gegriffen  ist  auch  der 
zweite.  S.  16 — 18  meines  Aofsatzes  erörtere  ich  eingehend  die  Bedeutung 
der  Formeln  »scriptum  per  manus^,  »datum  per  manus^,  «datom  et  scrip- 
tum per  manus.^  Nicht  mit  einem  Worte  sagd  ich,  nicht  mit  einer  Silbe 
deute  ich  an,  dass  wegen  der  letzteren  Formel,  weil  dieselbe  ungewöhnHoh 
sei,  die  Echthdt  oder  auch  nur  Originalität  der  Paderbomer  oder  irgend 
einer  anderen  Urkunde  bestritten  oder  bezweifelt  werden  müsse. 

4.  S.  13  seiner  Broschüre  sagt  t.  P.-H.  weiter:  »Ist  nun  Pisa  un- 
echt, wie  kann  man  es  dann  überhaupt  mit  Paderborn  auf  Echtheit  Ter- 
gleichen?     Es  ist  ja  widersinnig,  ein  reines  ScheinmanÖYer!^ 

Der  Sachyerhalt  ist  folgender.  Die  beiden  Urkunden  Ar  Pisa  und 
Paderborn  liegen  auf  Pergamentblättem  vor,  die  man  für  Originale  ge- 
halten hat  Beide  nennen  denselben  Eanzleibeamten  als  Schreiber.  Jede 
Untersuchung  der  beiden  Urkunden  bat  demnach  dumit  zu  beginnen,  dass 
man  ihre  Schrift  Tergleicht  um  festzustellen,  ob  sie  von  derselben  Hand 
herrührt  oder  nicht  So  bin  ich  Terfahren.  Dass  dies  Verfahren  das  metho- 
disch richtige,  ja  durchaus  gebotene  ist  ^'^^ürd  jeder  Student  wissen,  der  ein 
oder  zwei  Semester  historischen  Uebungen  beigewohnt  hat.  Ich  habe  die 
Ueberzeugungy  dass  auch  Herr  y.  P.-H.  es  weiss  I 

IV. 

Und  das  dürfte  denn  wohl  genügen.  Ich  überlasse  es  denen,  die 
grösseres  Int^ressd  als  ieh  an  der  Persönliehkeit  des  Herrn  y.  P.-H.  nehmen, 
ob  sie  die  angefUurtenThatsaehen  auf  Unwissenheit  oderunyerzeihlioheLeicdii- 
fertigkeii  deeeelbeB  oder  auf  noch  etwas  anderes  smrüokftLhren  wollen.  Ich  für 
meine  Persern  führe  mit  diesen  Gßgner  keine  inssenschaMiohe  Discussion 
mehr,  wie  sie  soAst  unter  Faehgenosaen  üblich  ist  Auch  nidit  über  meine 
Centom  Diplomata,  die  y«  P.-H.  —  mehr  als  fünliehn  Jahrenach 
ihrem  Ersoh«in«n  —  auf  S.  17 — 21  seiner  Broschüre  einer  yerspftteten 
Kritik  unterwirft  —  t>eiläufig  bemerkt  eine  Jtigendarbeit  über  deron  mir 
sehr  wohl  bekannte  Mingel  ich  heute  in  der  glüoklichen  Lage  bin,  ebenso 
unbefimgen  urtheilen  zu  dürfen,  wie  über  die  Verdienste,  die  sie  trotz 
ihrer  MSngel  hat 

Für  Herrn  y.  P.-H.  aber  habe  ich  nur  noch  ein  Wort  Er  bietet  mir 
am  Schlüsse  seiner  Broschüre  Klinge  oder  Oelzweig  —  ich  will  aus  seiner 
Hand  keins  yon  beiden.  Ich  werde,  um  seine  Drohungen  unbekümmert 
nach  wie  yor,  wo  ein  sachliches  Interesse  dazu  nötfaigt  seine  Irrthümer 
berichtigen  und  den  wissenschaftlichen  Werth  seiner  Arbeiten  auf  das  rechte 
Mass  zurückführen:  sonst  will  ich  mit  ihm  nichts  zu  sehafien  haben. 

Berlin,  im  September  1888.  H.  Bresslau. 


Beticlitig;i]ig. 

In  der  Seite  820  mitgeüieilten  Urkunde  ftlr  Brondolo  ist  \m  der  Grenz- 
beschreibung  statt  »a  primo  (secundo,  terdo,  quarto)  yel*  natürlich  zu  lesen: 
»a  primo  latere  usw.«  W. 

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retaining  it  bcycmd  tbe  tpedncd  time. 

Pfeaae  rctum  promptly. 


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